![]() Mainova AGFrankfurt am MainKonzern- und Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010Bericht des AufsichtsratsGeschäftsjahr 2010Der Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr die Geschäftsführung der Gesellschaft gemäß den ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben überwacht und beratend begleitet. Dabei war er in alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen eingebunden. Um die Erfüllung seiner zentralen Aufgabe, Beratung des Vorstands und Überwachung von dessen Geschäftsführung, zu gewährleisten, hat sich der Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend durch den Vorstand informieren lassen. Diese Informationen waren fortlaufend von mündlichen Berichten und Auskünften begleitet und ergänzt. Sämtliche wichtigen, die Gesellschaft und den Geschäftsverlauf betreffenden Sachverhalte und Maßnahmen waren Gegenstand der Unterrichtungen und Diskussionen in den Aufsichtsratssitzungen. Alle Maßnahmen, die aufgrund gesetzlicher oder satzungsmäßiger Bestimmungen der Zustimmung des Aufsichtsrats bedurften, haben eine eingehende Beratung und Vorlage zur Beschlussfassung erfahren. Während des gesamten Geschäftsjahres standen die Vorsitzende des Aufsichtsrats sowie in Einzelfragen auch die übrigen Mitglieder des Aufsichtsrats in ständigem Kontakt mit dem Vorstand. Standen darüber hinaus kurzfristig berichtsrelevante Vorgänge an, so erfolgte eine Unterrichtung ad hoc. Über Gespräche mit dem Vorstand zwischen den Sitzungen sind die Aufsichtsratsmitglieder durch die Aufsichtsratsvorsitzende zeitnah schriftlich und mündlich informiert worden. Sitzungen des AufsichtsratsDer Aufsichtsrat tagte im Geschäftsjahr 2010 in fünf ordentlichen Sitzungen. Sämtliche Aufsichtsratsmitglieder nahmen mindestens an der Hälfte der Sitzungen teil. Im Durchschnitt lag die Präsenz bei rund 90 %. Schwerpunkte der Tätigkeit des AufsichtsratsDie Schwerpunkte der Beratungen und Beschlussfassungen des Aufsichtsrats waren die laufende Geschäftsentwicklung und die wirtschaftliche Lage und Entwicklung des Unternehmens, die Unternehmensplanung und -strategie sowie die Risikosituation einschließlich des Risikomanagements des Unternehmens. Dabei hat sich der Aufsichtsrat insbesondere laufend über die aktuelle Situation an den Beschaffungs- und Vertriebsmärkten informiert. Zudem erstattete der Chief Compliance Officer Bericht über die Compliance des Unternehmens. Neben dieser Regelberichterstattung waren insbesondere die folgenden Themen Gegenstand eingehender Beratung und, soweit erforderlich, Beschlussfassung:
Arbeit der AusschüsseDie Arbeit des Aufsichtsrat wurde durch die bewährte Form der Vorbereitung und Unterstützung durch die Ausschüsse erleichtert. Die Vorsitzenden der Ausschüsse erstatten dem Aufsichtsrat regelmäßig über die Arbeit der betreffenden Ausschüsse Bericht. Die Ausschüsse bereiten Beschlussvorschläge für den Aufsichtsrat vor, insbesondere bei Entscheidungen von erheblicher finanzieller Relevanz. Das Präsidium hat im Geschäftsjahr 2010 dreimal getagt und sich mit Vorstandsangelegenheiten, insbesondere der Vorstandsvergütung, befasst. Der Wirtschafts-, Finanz- und Prüfungsausschuss trat im Geschäftsjahr 2010 viermal zusammen und befasste sich dabei mit Geschäftsvorfällen von wesentlicher Bedeutung, dem Jahres- und Konzernabschluss, den Lageberichten sowie den relevanten externen Faktoren, die das strategische Geschäft der Mainova als Energielieferant maßgeblich beeinflussen. Der Personalausschuss tagte im Jahr 2010 zweimal. Er prüfte und billigte den Personalbericht und den Bericht zur Arbeitssicherheit aus dem Geschäftsjahr 2009 sowie die kurz- und mittelfristige Planung der Personalstärke und der Personalkosten. Der Vermittlungsausschuss gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG musste in dem abgelaufenen Geschäftsjahr nicht einberufen werden. Jahresabschluss- und GewinnabführungDie für den 7. Juli 2010 einberufene Hauptversammlung wählte die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Abschlussprüfer. In Umsetzung dieses Beschlusses erteilte die Vorsitzende des Aufsichtsrats der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft den schriftlichen Auftrag zur Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses der Mainova AG für das Geschäftsjahr 2010. Der vom Vorstand nach den Regeln des Handelsgesetzbuches aufgestellte Jahresabschluss der Mainova AG, der nach International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellte Konzernabschluss und der zusammengefasste Lagebericht für die Mainova AG und den Konzern wurden von der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft unter Einbeziehung der Buchführung geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Jahresabschluss der Mainova AG, der Konzernabschluss und der zusammengefasste Lagebericht für die Mainova AG und den Konzern wurden allen Mitgliedern des Aufsichtsrats vom Vorstand rechtzeitig zugeleitet. Die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers lagen allen Mitgliedern des Aufsichtsrats vor. Der Wirtschafts-, Finanz- und Prüfungsausschuss setzte sich in seiner Sitzung am 3. Mai 2011 eingehend mit den Jahresabschlüssen der Mainova AG und des Konzerns, dem zusammengefassten Lagebericht für die Mainova AG und den Konzern sowie den Prüfungsberichten auseinander und empfahl dem Aufsichtsrat, die Abschlüsse zu billigen. Der Vorsitzende des Wirtschafts-, Finanz- Prüfungsausschusses berichtete dem Gesamtaufsichtsrat hierüber in der Bilanzsitzung am 10. Mai 2011 und erläuterte die Empfehlung des Wirtschafts-, Finanz- und Prüfungsausschusses. Der Wirtschafts-, Finanz- und Prüfungsausschuss und der Aufsichtsrat überzeugten sich von der Wirksamkeit des internen Risikomanagementsystems und überwachten den Rechnungslegungsprozess, dessen Geeignetheit vom Abschlussprüfer festgestellt wurde. Daneben befassten sich der Wirtschafts-, Finanz- und Prüfungsausschuss und der Aufsichtsrat mit dem Vorschlag des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung zur Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011, der Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2010, der Bestimmung der Prüfungsschwerpunkte und der Vergütung des Abschlussprüfers. Darüber hinaus prüften der Wirtschafts-, Finanz- und Prüfungsausschuss und der Aufsichtsrat die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers nach den Anforderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex. Der Wirtschafts-, Finanz- und Prüfungsausschuss und der Aufsichtsrat sind wie in den Vorjahren davon überzeugt, dass beim Abschlussprüfer keine Interessenkonflikte vorliegen. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss der Mainova AG, den Konzernabschluss, den zusammengefassten Lagebericht für die Mainova AG und den Konzern und die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers seinerseits eingehend geprüft und keine Einwendungen erhoben. Der Bericht des Abschlussprüfers wurde zustimmend zur Kenntnis genommen. Wie vom Wirtschafts-, Finanz- und Prüfungsausschuss empfohlen, hat der Aufsichtsrat dem Ergebnis der Prüfung beider Abschlüsse durch den Abschlussprüfer zugestimmt und den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 festgestellt und den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2010 gebilligt. Dem zusammengefassten Lagebericht, insbesondere den Aussagen zur weiteren Unternehmensentwicklung, wurde zugestimmt. Die Vertreter des Abschlussprüfer berichteten in den Sitzungen des Wirtschafts-, Finanz- und Prüfungsausschusses am 3. Mai 2011 und des Aufsichtsrats am 10. Mai 2011 über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung, standen für Fragen zur Verfügung und erteilten ergänzende Auskünfte. In beiden Sitzungen wurden die Abschlussunterlagen von dem Vorstand auch mündlich erläutert und eingehend mit diesem sowie den Vertretern des Abschlussprüfers diskutiert. Auf Grund eines Gewinnabführungsvertrages ist an den Mehrheitsaktionär Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH das Jahresergebnis abzuführen. Es beläuft sich abzüglich der vertragsgemäß bereits gezahlten Steuerumlage sowie der auf die Ausgleichszahlung an außen stehende Aktionäre entfallende Ertragssteuern, auf 87,8 Mio. Euro (Vorjahr 47,0 Mio. Euro). Die Ausgleichszahlung des Mehrheitsaktionärs an die außen stehenden Aktionäre beträgt 9,48 Euro je Stückaktie. PersonaliaFrau Hiltrud Fink-Geis und Herr Ludwig Burkert legten ihre Mandate aufgrund ihres Eintritts in die Freistellungsphase der Altersteilzeit jeweils mit Wirkung zum 1. Oktober 2010 nieder. Für die ausgeschiedenen Mitglieder rückten die gewählten Ersatzmitglieder Frau Nicole Salm und Herr Reinhold Falk in den Aufsichtsrat nach. Herr Harald Wagner legte sein Mandat mit Wirkung zum 1. Januar 2011 nieder. Als gewähltes Ersatzmitglied ist Frau Cornelia Kröll als neues Mitglied in den Aufsichtsrat nachgerückt. Der Aufsichtsrat dankt den ausgeschiedenen Mitgliedern und dem Vorstand für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und dessen außerordentlich erfolgreiches und langjähriges Engagement zum Wohle des Unternehmens. Der Aufsichtsrat dankt dem Betriebsrat und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die geleistete Arbeit in einem erfolgreichen Geschäftsjahr 2010.
Frankfurt am Main, den 10. Mai 2011 Für den Aufsichtsrat Dr. h. c. Petra Roth, Vorsitzende Lagebericht des Mainova-Konzerns für das Geschäftsjahr 2010Als börsennotierte Aktiengesellschaft hat die Mainova Aktiengesellschaft (Mainova AG) ihren Konzernabschluss (im Folgenden wird der Mainova-Konzern als Mainova bezeichnet) nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB zu beachtenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Mainova ist in der Versorgung mit leitungsgebundenen Energieträgern und Wasser, Telekommunikation sowie in artverwandten Dienstleistungen tätig. Rund eine Million Menschen in Hessen, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Bayern und Baden-Württemberg werden mit Energie und Wasser sowie Geschäftskunden bundesweit mit Strom und Gas versorgt. Zudem belieferte Mainova im Geschäftsjahr 2010 zwei örtliche Stromversorger sowie zwölf örtliche und regionale Gasversorger und ist an 30 vorwiegend versorgungswirtschaftlichen Unternehmen in Hessen und Thüringen beteiligt. Ferner stellt Mainova als Betreiber von Versorgungsnetzen den Netzzugang und Netzanschluss Dritten zur Verfügung und gewährleistet den sicheren Transport von Energie und Wasser. KonzernstrukturDas operative Geschäft der Mainova wird insbesondere von vier Tochterunternehmen wahrgenommen, die aus der organisatorischen, abrechnungstechnischen und gesellschaftsrechtlichen Entflechtung des Erzeugungs-, Netz- und Vertriebsbereiches der Mainova AG hervorgegangen sind. Die NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH (NRM) pachtet das Strom- und Gasnetz der Mainova AG und übernimmt die Betriebsführung der Netze. Die Mainova Energie-Dienste GmbH (MED) hat von der Mainova AG das Energiedienstleistungsgeschäft (Contracting) und das technische Facility Management übernommen. Die Aufgaben der Mainova Service-Dienste Gesellschaft mbH (MSD) erstrecken sich auf das Messwesen, die Abrechnung der gelieferten Strom-, Gas-, Wasser- und Wärmemengen, die Kundenbetreuung sowie das Forderungsmanagement. Die SRM StraßenBeleuchtung Rhein-Main GmbH (SRM) betreut das Straßenbeleuchtungsnetz der Stadt Frankfurt am Main. Die Gesellschaften sind bewusst so konzipiert, dass auch weitere Partner aufgenommen werden können. Unsere at equity bilanzierte Beteiligung Stadtwerke Hanau GmbH (SWH) hält einen Anteil von 10 % an der NRM. Seit 1. Januar 2006 ist die NRM Pächterin der Elektrizitäts- und Gasversorgungsnetze der Mainova und der SWH und betreibt diese auf eigene Rechnung, während für die Fernwärme- und Wasserversorgungsnetze die Betriebsführung übernommen wird. Seit dem 1. Januar 2009 ist das Netz des vollkonsolidierten Unternehmens Energieversorgung Main-Spessart GmbH (EMS) ebenfalls an die NRM verpachtet. Geschäft und RahmenbedingungenKonjunkturelle EntwicklungNach dem stärksten konjunkturellen Einbruch der Nachkriegszeit befindet sich die deutsche Wirtschaft wieder im Aufschwung. Nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes kam es 2010 zu einer überdurchschnittlich starken und schnellen Erholung der deutschen Wirtschaft. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) stieg preisbereinigt um 3,6 % im Vergleich zum Vorjahr. Im Jahr 2009 war die Wirtschaftsleistung noch um rund 4,7 % gesunken. Ursächlich für die deutliche Erholung der Wirtschaft sind positive Impulse aus dem In- und Ausland. Die Ausfuhren wuchsen um 14,2 %, während im Inland die Unternehmen 9,4 % mehr für Investitionsgüter ausgaben. Der Staatskonsum stieg um 2,2 % an. Die privaten Konsumausgaben legten um 0,5 % zu. Entwicklung des PrimärenergieverbrauchsDie konjunkturelle Erholung der Wirtschaft sowie die relativ kühle Witterung führten zu einem Anstieg des Energieverbrauchs in Deutschland. Die Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen rechnet nach vorläufigen Schätzungen für 2010 mit einer deutlich über dem erwarteten Wirtschaftswachstum liegenden Zunahme des Primärenergieverbrauchs um 4,1 % auf 478 Mio. Tonnen Steinkohleeinheiten. Gleichwohl befindet sich der Energieverbrauch insgesamt - mit Ausnahme des Vorjahres - auf dem niedrigsten Stand seit 1990. Der Primärenergieverbrauch verteilt sich in Deutschland im Jahr 2010 wie folgt: ![]() Quelle: Pressedienst Nr. 7/2010 der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen e.V., Berlin Der Anstieg des Energieverbrauchs führte 2010 zu leichten Veränderungen beim Mix der Energieträger. Der Steinkohleanteil legte aufgrund eines deutlichen Mengenanstiegs um 1,2 Prozentpunkte zu, während der Anteil des Mineralöls am Energiemix um 1,1 Prozentpunkte zurückging. Die erneuerbaren Energien konnten ihren Anteil weiter erhöhen und machen nun 9,4 % des gesamten Energieverbrauchs aus. Dem Rückgang der Stromerzeugung aus Windkraft standen leichte Zuwächse bei Wasser und deutliche Zuwächse bei Photovoltaik und Biogas gegenüber. Entwicklung der Energiepreise und des CO2-EmissionshandelsIm Berichtsjahr notierten die Terminpreise mit Lieferung im Jahr 2011 für die Brennstoffe Öl, Kohle, Erdgas sowie für Strom und CO2 -Emissionsrechte im Durchschnitt höher als im Vorjahr. Die Brennstoffpreise für Öl und Kohle haben sich dabei wie folgt entwickelt: ![]() Die durchschnittliche Terminnotierung der Rohölsorte Brent lag im Geschäftsjahr 2010 mit rund 84 US-Dollar pro Barrel knapp 20 % über dem Mittelwert des Vorjahres und folgte damit frühzeitig der weltweiten Konjunkturerholung. Daneben führten Erwartungen über einen steigenden Ölverbrauch im Jahr 2011 und das damit verbundene starke Kaufinteresse der Kapitalanleger zu diesem Aufwärtstrend. Der Terminpreis für Kohle im ARA-Raum (Amsterdam, Rotterdam und Antwerpen) bewegte sich im Jahr 2010 in einer Bandbreite von 86 bis 122 US-Dollar pro Tonne. Im Mittel stieg der Kohlepreis verglichen mit dem Vorjahr um rund 16 US-Dollar pro Tonne an. Ursächlich für diesen Preisanstieg waren vor allem die anhaltend robuste Nachfrage aus dem asiatischen Raum sowie abnehmende Kohlevorräte in Europa. Die Preise für Erdgas- und Stromterminkontrakte mit Lieferung im Jahr 2011 zeigen folgende Entwicklung: ![]() Der Erdgasterminpreis im Marktgebiet NCG (NetConnect Germany) notierte im Jahresdurchschnitt trotz einer anhaltend guten Versorgungslage durch Flüssigerdgaslieferungen mit rund 20 Euro etwa 6 % höher als im Geschäftsjahr 2009. Die Entwicklung wurde vor allem von guten Konjunkturdaten und steigenden Notierungen am Spotmarkt getragen. Der Terminpreis für Strom (Baseload) betrug im Geschäftsjahr 2010 durchschnittlich rund 50 Euro pro MWh und notierte damit leicht über dem Vorjahresniveau. Der Strompreis orientierte sich im Jahresverlauf an der Entwicklung der Spot- und Brennstoffnotierungen. Dementsprechend kam es zum Jahresbeginn zu einem leichten Preisrückgang. Im April sorgten ansteigende Primärenergiepreise für eine dynamische Aufwärtsbewegung. In den Folgemonaten gab der Strompreis zunächst wieder etwas nach, ehe steigende Spotmarktpreise und eine höhere Nachfrage die Notierung wieder in den Bereich um 50 Euro pro MWh zurückführten. Die Preise für CO2 -Emissionsrechte mit Lieferung im Jahr 2011 weisen folgenden Verlauf auf: ![]() Die Preise für europäische Emissionsrechte bewegten sich vorwiegend im Bereich von 14,50 bis 16,50 Euro pro Tonne CO2 . Es fehlten Impulse von der Angebots- bzw. Nachfrageseite. Lediglich die Veröffentlichung der Daten zum CO2 -Verbrauch im Jahr 2009 ließ den Preis vorübergehend um ca. 2 Euro pro Tonne CO2 ansteigen. Im Mittel lag die Notierung mit etwa 15 Euro pro Tonne CO2 rund 1 Euro über dem Vorjahr. Energiepolitische RahmenbedingungenUN-Klimakonferenz in CancunVom 29. November bis 10. Dezember 2010 fand im mexikanischen Cancun die Nachfolgekonferenz des UN-Klimagipfels von Kopenhagen statt. Erstmals bekannten sich die Vertreter der Teilnehmerstaaten offiziell zu dem Ziel, die Erderwärmung auf maximal 2 Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen. In der Abschlusserklärung einigte man sich zudem darauf, das Ziel zwischen 2013 und 2015 zu überprüfen und möglicherweise auf 1,5 Grad Celsius zu verschärfen. Es wurden mehrere Mechanismen als Fundament eines globalen Klimaschutzvertrags beschlossen. Neben der Förderung klimafreundlicher Technologien stehen Maßnahmen zum Schutz der Wälder im Vordergrund. Verbindliche Vorgaben soll der nächste Klimagipfel in Südafrika Ende 2011 bringen, der auch die Verabschiedung eines neuen Klimaschutzabkommens zum Ziel hat. Energiekonzept der BundesregierungMit dem am 28. September 2010 beschlossenen Energiekonzept formulierte die Bundesregierung Leitlinien der nationalen Energiepolitik für eine umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energiepolitik bis zum Jahr 2050. Dabei sollen erneuerbare Energien bis 2050 rund 80 % der Stromversorgung übernehmen. Gleichzeitig soll in diesem Zeitraum der Primärenergieverbrauch halbiert werden. Von der Bundesregierung wird dabei die Kernenergie als Brückentechnologie für den Übergang zu erneuerbaren Energien verstanden. Um dieses Vorhaben umzusetzen, wurde in der vom Bundestag am 28. Oktober 2010 beschlossenen 11. Novelle des Atomgesetzes die zugewiesene Elektrizitätsmenge erhöht, wodurch sich die Laufzeiten der deutschen Atomkraftwerke um durchschnittlich zwölf Jahre verlängern werden. Im Gegenzug sollen die Betreiber der Atomkraftwerke von 2011 bis 2016 eine Brennelementesteuer mit einem geschätzten jährlichen Aufkommen von insgesamt 2,3 Mrd. Euro entrichten. Darüber hinaus beabsichtigt die Bundesregierung, ab 2013 auch die Erlöse aus der Versteigerung von CO2 -Zertifikaten für die Förderung erneuerbarer Energien einzusetzen. Mit dem Energiekonzept beschloss die Bundesregierung ein Zehn-Punkte-Sofortprogramm, welches bis zum 31. Dezember 2011 umgesetzt werden soll. Eckpunkte sind beispielsweise die Förderung von Offshore-Windanlagen, die Befreiung neuer Speicherkraftwerke von Netzentgelten sowie ein zwischen den Übertragungsnetzbetreibern abgestimmter Zehnjahresplan für den Netzausbau in Deutschland. Mainova begrüßt grundsätzlich das Energiekonzept als einen ganzheitlichen Ansatz, um die notwendige "Energiewende" herbeizuführen. Jedoch fokussiert sich das Energiekonzept zu sehr auf den Zweck der Haushaltssanierung und trägt zu wenig zur Veränderung der Strukturen der Energieversorgung in Richtung zukunftsfähiger Technologien bei. Auch die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) findet im aktuellen Energiekonzept zu wenig Berücksichtigung. Dadurch wird die Wirtschaftlichkeit von Investitionen in diese dezentrale, effiziente und klimafreundliche Art der Energieerzeugung gefährdet. EnergiedienstleistungsgesetzAm 12. November 2010 trat das neue Energiedienstleistungsgesetz (EDL-Gesetz) als Umsetzung einer EU-Richtlinie in Kraft. Das Ziel des EDL-Gesetzes ist die Steigerung der Effizienz der Endenergienutzung und damit eine Energieeinsparung von 9 % bis zum Jahr 2017. Die Energieversorger sind demnach verpflichtet, Endkunden über Energiedienstleistungen, -audits und -effizienzmaßnahmen zu informieren. Mainova bietet in Zusammenarbeit mit dem Schwesterkonzern ABG Frankfurt Holding bereits die geforderten Energiedienstleistungen an. Seit rund einem Jahr bündeln die beiden Konzerne ihr Expertenwissen im Bereich Energieeinsparung und Gebäude-Energieeffizienz in der gemeinsamen Gesellschaft ABGnova GmbH. GasnetzzugangsverordnungDie am 18. August 2010 verabschiedete Novelle der Gasnetzzugangsverordnung soll den Wettbewerb auf dem Gasmarkt insbesondere durch einen erleichterten Zugang zu knappen Transportkapazitäten intensivieren und somit weitere Vertriebs- und Handelshemmnisse abbauen. Netzentgeltverordnungen und AnreizregulierungsverordnungAm 9. September 2010 erfolgten Novellierungen der Netzentgeltverordnungen für Strom und Gas sowie der Anreizregulierungsverordnung. Die Auswirkungen auf Mainova sind im Abschnitt "Chancen und Risiken" dargestellt. Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG)Die Bundesregierung beschloss am 11. August 2010 das Erste Gesetz zur Änderung des EEG, welches rückwirkend zum 1. Juli 2010 in Kraft trat. Zentraler Punkt ist dabei eine deutliche Kürzung der Förderung für Strom aus Photovoltaikanlagen. Die Bundesregierung verfolgt damit die Zielsetzung, die Belastung für Stromkunden zu reduzieren, da angesichts des Preisverfalls von Photovoltaikmodulen die Förderung zurückgeführt werden kann. Novelle Energie- und StromsteuergesetzMit dem Haushaltsbegleitgesetz 2011 wurden geringere Ökosteuerbegünstigungen für Unternehmen des produzierenden Gewerbes beschlossen. Darüber hinaus können beim Nutzenergie-Contracting, d. h. beim Bezug energiebezogener Dienstleistungen wie Beheizen und Kühlen, Steuerermäßigungen künftig nur in Anspruch genommen werden, wenn der Energiebezieher ein Unternehmen des produzierenden Gewerbes ist oder aus KWK-Anlagen im Rahmen eines Fernwärmenetzes versorgt wird. ErzeugungDas Kraftwerksportfolio der Mainova besteht insbesondere aus den Heizkraftwerken (HKW) West, HKW Niederrad, HKW Allerheiligenstraße, HKW Messe und dem Biomassekraftwerk in Fechenheim. Im Geschäftsjahr 2010 lag die Erzeugungsleistung dieser Anlagen über dem Vorjahresniveau. Es wurden 1,4 Mio. MWh (Vorjahr 1,3 Mio. MWh) elektrische Energie und 1,7 Mio. MWh (Vorjahr 1,6 Mio. MWh) Wärme erzeugt. Positiv wirkte sich die ganzjährige Verfügbarkeit der Gas- und Dampfturbinenanlage in Niederrad aus, die nach dem Ausfall im Vorjahr wieder vollständig eingesetzt wird. Unser at equity bilanzielles Gemeinschaftsunternehmen, die Müllheizkraftwerk Frankfurt am Main GmbH (MHKW), betreibt das Müllheizkraftwerk Nordweststadt (MHKW Nordweststadt), in dem jährlich bis zu 525.600 Tonnen Haus- und Gewerbeabfall verbrannt und dadurch 300.000 Tonnen CO2 eingespart werden. Die Erzeugungsmenge lag im Berichtsjahr mit rund 0,3 Mio. MWh an elektrischer Energie leicht über dem Vorjahr. Die Wärmeerzeugung im MHKW Nordweststadt ist mit 0,2 Mio. MWh im Vergleich zum Vorjahr unverändert. Im März 2010 hat in Irsching ein effizientes Gas- und Dampfturbinenkraftwerk (Block 5) den regulären Betrieb aufgenommen. Der Betreiber ist die at equity bilanzierte Gemeinschaftskraftwerk Irsching GmbH (GKI), an der Mainova mit 15,6 % beteiligt ist. Die Anlage verfügt über eine elektrische Leistung von 845 Megawatt (MW) und hat einen außerordentlich hohen Wirkungsgrad von 58 %. Im Jahr 2010 entfielen auf die Mainova rund 0,5 Mio. MWh der in dieser Anlage erzeugten elektrischen Energie. Der Ausbau umweltfreundlicher Erzeugungskapazitäten steht im Mittelpunkt der strategischen Ausrichtung der Mainova, die sich verstärkt im Bereich der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien engagiert. So ist Mainova an einer Windpark-Holding im Brandenburger Havelland (Windpark Havelland) mit 12,5 % beteiligt. Diese Holding verfügt mittels ihrer Tochtergesellschaften über 83 Windkraftanlagen, die über eine installierte Erzeugungsleistung von 163 MW verfügen. Der Anteil der Mainova entspricht dem Strombedarf von rund 15.750 Haushalten. So können im Vergleich zur Stromerzeugung in konventionellen Kraftwerken jährlich rund 35.000 Tonnen CO2 eingespart werden. Im Geschäftsjahr 2010 wurden bereits 1,3 % der gesamten Eigenerzeugung der Mainova im Windpark Havelland produziert. Des Weiteren errichtet Mainova über das assoziierte Unternehmen Infranova Bioerdgas GmbH (Infranova) eine Bioerdgas-Aufbereitungsanlage im Industriepark Höchst. Nach der geplanten Fertigstellung im Jahr 2011 soll die Anlage pro Jahr rund 80.000 MWh umweltfreundliche Energie erzeugen. Dies entspricht dem Jahresverbrauch von 4.000 Haushalten, wodurch jährlich rund 25.000 Tonnen CO2 eingespart werden. Der eigenerzeugte Strom verteilt sich auf die Kraftwerke wie folgt: ![]() Der Energieeinsatz der Kraftwerke im Jahr 2010 stellt sich wie folgt dar: ![]() Die Zusammensetzung des Energieeinsatzes der Mainova hat sich im Berichtsjahr gegenüber 2009 wesentlich verändert. Durch die Inbetriebnahme des gasbefeuerten Kraftwerks in Irsching und den ganzjährigen Einsatz der Gas- und Dampfturbinenanlage am Standort Niederrad nahm der Anteil des Erdgaseinsatzes um 14,4 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr zu. Verglichen mit den anderen Energieträgern, ging der Steinkohleeinsatz um 9,9 Prozentpunkte zurück. Der Anteil von Heizöl, Biomasse und Abfall bewegte sich annähernd auf dem Vorjahresniveau. Durch die Stromerzeugung im Windpark Havelland ergibt sich mit der Windkraft gegenüber dem Vorjahr eine zusätzliche Primärenergiequelle. Im Jahr 2010 emittierten die Heizkraftwerke der Mainova insgesamt rund 1,4 Mio. Tonnen CO2 . Zusätzlich wurden von den Tochter- und Beteiligungsunternehmen etwa 0,2 Mio. Tonnen CO2 freigesetzt. Die Emissionen aus dem Einsatz der Brennstoffe Biomasse und Abfall sowie der Einsatz von Windenergie sind als CO2 -neutral zu bewerten. BeschaffungEine Schlüsselfunktion für den Erfolg eines Energieversorgungsunternehmens stellt bei zunehmend wettbewerbsbestimmten Absatzmärkten die Optimierung der Energiebeschaffung dar. Mainova arbeitet kontinuierlich an einer Optimierung der Beschaffungsprozesse sowie dem bestmöglichen risikogesteuerten Mix aus lang- und kurzfristiger Absicherung des Strom- und Gasbezugs, um in diesem dynamischen Marktumfeld Wettbewerbsvorteile zu generieren. Um Großhandelsmärkte zur Gewährleistung wettbewerbsfähiger Strombezugskonditionen zu nutzen und unseren Kunden nachhaltig attraktive Preise anbieten zu können, setzt Mainova im Stromgeschäft weiterhin auf die Syneco Trading GmbH (Syneco Trading) als Marktzugang. Sowohl das Vertriebs- als auch das Eigenerzeugungsportfolio werden im Vergleich zum Großhandelsmarkt optimiert. Bei der Gasbeschaffung für den direkten Endkundenmarkt sowie für die Weiterverteilerkunden in der Region kann sich Mainova insbesondere auf die bewährte Lieferbeziehung mit dem assoziierten Unternehmen Gas-Union GmbH (GU) stützen. Parallel dazu wird weiter in den Auf- und Ausbau eigenen Know-hows investiert, um den fortwährenden Veränderungen sowie der zukünftigen Entwicklung der Märkte - insbesondere des Gasmarkts - gerecht zu werden. Dies spiegelt sich unter anderem in der Einstellung weiterer Mitarbeiter und der Einrichtung eines eigenen Handelsraumes wider. Von den an Endkunden verkauften Strommengen konnten 48,8 % in umweltfreundlichen eigenen KWK-Anlagen, dem Biomasse-Kraftwerk Fechenheim, dem Gemeinschaftskraftwerk Irsching, dem Windpark Havelland und dem Müllheizkraftwerk unseres Gemeinschaftsunternehmens MHKW erzeugt werden. Alleiniger Wasserlieferant ist das Beteiligungsunternehmen Hessenwasser GmbH & Co. KG (Hessenwasser), mit dem ein langfristiger Lieferungsvertrag für den gesamten Wasserbedarf der Mainova besteht. BeteiligungenDas Beteiligungsportfolio der Mainova im Jahr 2010 umfasst 15 nach der equity-Methode einbezogene assoziierte und Gemeinschaftsunternehmen sowie 15 weitere Beteiligungsgesellschaften. Der Erwerb der Thüga Holding GmbH & Co. KGaA (Thüga Holding) durch das kommunale Erwerberkonsortium Integra und KOM9 GmbH & Co. KG im Vorjahr stellt die bisher größte Beteiligungsinvestition in der Unternehmensgeschichte der Mainova dar. Im Jahr 2010 hat Mainova die vollständige Finanzierung der Thüga-Beteiligung zu günstigen und langfristigen Konditionen gesichert. Gemäß der Planungsrechnung geht Mainova davon aus, dass diese Akquisition einen bedeutenden Wertzuwachs für das Unternehmen liefern wird. Mainova hat im Geschäftsjahr 2010 den geplanten Wachstumspfad, insbesondere im Bereich der regenerativen Energien, erfolgreich fortgesetzt. So wurden im Geschäftsjahr 2010 zwei Gesellschaften zur Beteiligung an einer Windparkgesellschaft gegründet. Mainova prüft weitere wirtschaftlich interessante Investitionsmöglichkeiten in erneuerbare Energien. GeschäftsentwicklungBei den Absatz- und Umsatzzahlen ist zu beachten, dass sich diese jeweils auf das Geschäftsjahr beziehen und somit Effekte aus Vorperioden enthalten. AbsatzDas vertragliche Versorgungsgebiet der Mainova blieb im Jahr 2010 unverändert. Es umfasst die Stadt Frankfurt am Main sowie rund 30 Städte und Gemeinden in der Rhein-Main-Region. Außerdem beliefert Mainova Strom- und Gasversorger in der Region sowie in Thüringen, Oberhessen und Unterfranken. Der Absatz hat sich wie folgt entwickelt: scroll
Im Gasvertrieb an Endkunden konnten wir aufgrund der kühleren Witterung das hohe Niveau des Vorjahres trotz des verstärkten Wettbewerbs leicht steigern. Im Weiterverteilergeschäft hingegen hat sich eine Veränderung der Absatzstrukturen absatzmindernd ausgewirkt. Der Stromabsatz ist durch Kundengewinne im Vertrieb deutlich gestiegen. Auch im Stromhandel war insbesondere durch die Vermarktung der von der GKI erzeugten Strommengen ein Zuwachs zu verzeichnen. Das Kraftwerk hat im Jahr 2010 den Regelbetrieb aufgenommen. Die Absatzsteigerungen im Wärmegeschäft sind witterungsbedingt. ErtragslageDas Ergebnis vor Steuern hat sich gegenüber dem Vorjahr um 53,6 Mio. Euro auf 144,2 Mio. Euro verbessert. Nach Ertragsteuern ergibt sich ein um 60,0 Mio. Euro auf 118,6 Mio. Euro gestiegenes Ergebnis, das mit 115,4 Mio. Euro (Vorjahr 54,2 Mio. Euro) auf die Gesellschafter der Mainova AG entfällt. Das Geschäftsjahr 2010 war durch einen hohen Wettbewerbsdruck gekennzeichnet, wodurch sich das operative Ergebnis um 38,0 Mio. Euro auf 84,8 Mio. Euro reduzierte. Während sich im Stromgeschäft durch Kundengewinne eine positive Umsatz- und Ergebnisentwicklung ergab, haben sich im Gasgeschäft sowohl der Umsatz als auch das Ergebnis durch den marktbedingten Preisdruck deutlich vermindert. Ferner wurde das operative Ergebnis durch eine Wertminderung auf Kraftwerke von 17,6 Mio. Euro belastet. Im Beteiligungsbereich war eine positive Ergebnisentwicklung zu verzeichnen. So hat sich das Ergebnis aus at equity bilanzierten Beteiligungen durch höhere Erträge aus der Beteiligung an der Thüga sowie geringere Wertminderungen um 99,6 Mio. Euro erhöht. Die Umsatzerlöse zeigen im Einzelnen folgende Entwicklung: scroll
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enthält Rückstellung für das laufende Wasserkartellverfahren
in Höhe von 51,3 Mio. Euro Die gesunkenen Gaserlöse sind im Wesentlichen auf den wettbewerbsbedingten Preisdruck sowie in geringerem Maße auf die Absatzentwicklung im Weiterverteilergeschäft zurückzuführen. Beim Strom konnten die Umsatzerlöse trotz des niedrigeren Preisniveaus in Vertrieb und Handel mengenbedingt gesteigert werden. Im Wärmegeschäft wurde der positive Effekt aus witterungsbedingten Absatzsteigerungen durch Preisanpassungen überkompensiert. Die Umsatzerlöse im Wassergeschäft waren im Vorjahr durch die Zuführung zu Rückstellungen im Rahmen des laufenden Wasserkartellverfahrens in Höhe von 51,3 Mio. Euro gemindert. Bereinigt um diesen Effekt, bewegen sich die Umsatzerlöse in dem Bereich auf Vorjahresniveau. Die sonstigen betrieblichen Erträge haben sich um 14,4 Mio. Euro auf 66,4 Mio. Euro verringert. Als wesentliche Einzelposition sind mit 5,9 Mio. Euro die geringeren Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen hervorzuheben. Der Materialaufwand betrifft überwiegend den Gas-, Strom-, Wärme- und Wasserbezug, die Kosten für den Gas-, Kohle- und Heizöleinsatz in den eigenen Kraftwerken sowie Netzentgelte. Den durch die Umsatzentwicklung bedingten höheren Strombezugsaufwendungen stehen geringere Gasbezugsaufwendungen gegenüber, sodass sich der Materialaufwand gegenüber dem Vorjahr nahezu unverändert auf 1.233,3 Mio. Euro beläuft. Zu dem Anstieg des Personalaufwands um 15,8 Mio. Euro auf 189,5 Mio. Euro haben die Rückstellungszuführungen insbesondere im Zusammenhang mit der Tarifeinigung zur Altersteilzeit beigetragen. Daneben wirkte sich die Tariferhöhung zum 1. Januar 2010 in Höhe von 2,1 % aufwandserhöhend aus. Die Abschreibungen sind um 18,0 Mio. Euro auf 81,7 Mio. Euro gestiegen. Dies beruht insbesondere auf der im Berichtsjahr vorgenommenen Wertminderung auf die zahlungsmittelgenerierende Einheit des Verbunds der HKW West, Mitte und Niederrad von insgesamt 17,6 Mio. Euro. Das gegenüber dem Vorjahr um 99,6 Mio. Euro auf 76,9 Mio. Euro gestiegene Ergebnis aus at equity bilanzierten Beteiligungen ist mit 61,1 Mio. Euro auf höhere Erträge aus der planmäßigen Buchwertfortschreibung und mit 38,5 Mio. Euro auf geringere Wertminderungen zurückzuführen. Von den höheren Erträgen entfallen 57,0 Mio. Euro auf die Ende 2009 erworbene Thüga Holding. Die hohen Abschreibungen des Vorjahres betrafen insbesondere die SWH und die Hessenwasser. Der Anstieg der Finanzaufwendungen um 7,9 Mio. Euro ist insbesondere auf Zinsaufwendungen aus der Finanzierung des Thüga-Erwerbs zurückzuführen. SegmentberichterstattungDie Berichterstattung der Mainova basiert im Jahresabschluss 2010 auf einer den aktuellen Bedingungen angepassten Segmentstruktur. Der Beteiligungserwerb an der Thüga Holding Ende 2009 führte zu einer Änderung der für die Steuerung relevanten internen Berichtsstruktur und einer Neusegmentierung der Geschäftsbereiche. Um die Vergleichbarkeit der aktuellen Zahlen zu gewährleisten, wurden die Vorjahreszahlen in die neue Struktur überführt. Die Einteilung der Geschäftssegmente umfasst die Geschäftsfelder Wärme- und Stromerzeugung, die Versorgungssparten Strom, Gas, Wasser und Wärme sowie das neue Segment "Beteiligungen", welches das Ergebnis aus Gemeinschaftsunternehmen, assoziierten Unternehmen und sonstigen Beteiligungen der Mainova beinhaltet. Ausnahmen stellen einige Beteiligungen an Erzeugungsgesellschaften dar, welche weiterhin - entsprechend ihrer Steuerung durch das Management- dem Segment "Wärme- und Stromerzeugung" zugeordnet werden. Durch die Neusegmentierung werden die Beteiligungen an den Stadtwerken Dreieich (SWD) und SWH nicht mehr wie im Vorjahr auf verschiedene Segmente aufgeteilt, sondern einheitlich im Segment "Beteiligungen" ausgewiesen. Im Bereich Sonstige Aktivitäten/Konsolidierung werden Konsolidierungseffekte sowie andere, nicht den gesondert dargestellten Segmenten zuordenbare Tätigkeiten von untergeordneter Bedeutung dargestellt. Umsatz![]() Ergebniskennzahlen Wärme- und Stromerzeugungscroll
Das Segment "Wärme- und Stromerzeugung" umfasst das Geschäft der Wärme-, Kälte- und Stromerzeugung der Mainova AG, der BKF und der MED. Hierzu zählen unter anderem die vorwiegend wärmebedarfsorientiert eingesetzten großen Heizkraftwerke West, Innenstadt und Niederrad, das Biomasse-Kraftwerk Fechenheim sowie dezentrale Heizwerke, Heizzentralen und Blockheizkraftwerke. Daneben sind diesem Segment Ergebnisse der at equity bilanzierten Beteiligungen GKI und MHKW sowie die unter den übrigen Beteiligungen geführte SWM Wind Havelland GmbH & Co. KG (WHG) und die neugegründeten Windpark-Beteiligungen Offshore Wind für Hessen GmbH & Co. KG (OWH) und Netzwerk Offshore GmbH & Co. KG (NOW) zugeordnet. Die Wärme- und Stromerzeugung erzielt Umsatzerlöse weitgehend aus der konzerninternen Lieferung von Wärme, Kälte und Strom an die Segmente "Wärme- und Stromversorgung". Wärmelieferungen werden dabei zu kostenbasierten Preisen, und Stromlieferungen zu Marktpreisen bewertet. Die Gasturbinen in den Heizkraftwerken West und Niederrad wurden zusätzlich zur reinen Stromerzeugung eingesetzt, sofern mit der Vermarktung des erzeugten Stroms positive Deckungsbeiträge erwirtschaftet werden konnten. Die Umsatzerlöse konnten durch höhere Stromerzeugungsmengen im Vergleich zum Vorjahr gesteigert werden. Ursache hierfür war zum einen die witterungsbedingte Mehrproduktion und zum anderen die höhere Verfügbarkeit der Gas- und Dampfturbine des HKW Niederrad, die im ersten Halbjahr 2009 störungsbedingt nicht einsatzbereit war. Die Verminderung des Segmentergebnisses ergibt sich insbesondere durch eine Wertminderung auf die zahlungsmittelgenerierende Einheit "Kraftwerke" in Höhe von insgesamt 17,6 Mio. Euro. Ferner hat der überproportional zu den Umsatzerlösen gestiegene Materialaufwand das Segmentergebnis beeinflusst. Das Ergebnis aus at equity bilanzierten Beteiligungen reduzierte sich bei der GKI um 3,4 Mio. Euro und der MHKW um 1,5 Mio. Euro. Zum hohen Vorjahresergebnis der GKI hatte ein einmaliger Ertrag aus einer Entschädigungsleistung geführt. Umsatz![]() Ergebniskennzahlen Stromversorgungscroll
Das Segment "Stromversorgung" umfasst Stromhandel, -bezug, -verteilung, und -vertrieb sowie die dazugehörenden Dienstleistungen. Der Umsatz im Segment erhöhte sich ungeachtet des sich permanent intensivierenden Wettbewerbs. Dies ergibt sich durch Mengensteigerungen im Großkundenbereich sowie aufgrund von Kundengewinnen. Der Stromabsatz an Endverbraucher konnte im Vergleich zum Vorjahr um 11,0 % auf 4,1 Mio. MWh gesteigert werden. Der Anstieg der Stromhandelsmengen um 18,6 % ist zum großen Teil auf die Vermarktung der Eigenerzeugung zurückzuführen und trug in 2010 mit einer Erhöhung von 3,4 Mio. Euro auf 221,3 Mio. Euro zu den Segmentumsatzerlösen bei. Die eigenerzeugte Strommenge erhöhte sich durch den verstärkten Einsatz der Gasturbine am Standort Niederrad sowie den im Jahr 2010 aufgenommenen Betrieb des Kraftwerks GKI. Das Segmentergebnis stieg trotz der um 6,7 % gestiegenen Strombezugskosten im Vergleich zum Vorjahreszeitraum aufgrund der Verbesserungen im Vertriebs- und Netzgeschäft. Umsatz![]() Ergebniskennzahlen Gasversorgungscroll
Das Segment "Gasversorgung" umfasst Gasbezug, -verteilung und -vertrieb sowie die zugehörigen Dienstleistungen. Um die Vergleichbarkeit der aktuellen Zahlen zu gewährleisten, wurden die Vorjahreszahlen an die neue Segmentstruktur angepasst. Der Umsatzrückgang resultiert insbesondere aus einem im Vergleich zum Vorjahr niedrigeren Preisniveau mit Endkunden. Im Weiterverteilergeschäft hat sich eine Veränderung der Absatzstrukturen absatzmindernd ausgewirkt. Der Gasabsatz im Vertrieb an Endverbraucher liegt dagegen leicht über dem Vorjahresniveau. Insgesamt verschlechterte sich das Segmentergebnis deutlich. Umsatz![]() Ergebniskennzahlen Wärmeversorgungscroll
Das Segment "Wärmeversorgung" umfasst Wärmebezug, -Verteilung und -vertrieb sowie die zugehörigen Dienstleistungen. Die Umsatzerlöse reduzierten sich aufgrund vertraglich vereinbarter Preisanpassungen trotz eines witterungsbedingten Absatzanstiegs von 0,1 Mio. MWh auf 2,0 Mio. MWh. Das Ergebnis verschlechterte sich im Wärmegeschäft aufgrund des stärkeren Rückgangs der Erlöse im Vergleich zu den Einsparungen bei den Bezugskosten. Damit ergibt sich ein negatives Segmentergebnis in Höhe von 0,3 Mio. Euro. Umsatz![]() Ergebniskennzahlen Wasserversorgungscroll
Das Segment "Wasserversorgung" umfasst Wassergewinnung, -bezug, -transport, -verteilung, und -vertrieb sowie die dazugehörigen Dienstleistungen. Der Anstieg der Umsatzerlöse und des Segmentergebnisses resultiert fast ausschließlich aus einer im Vorjahr gebildeten Rückstellung für das Wasserkartellverfahren in Höhe von 51,3 Mio. Euro. Der Wasserabsatz liegt mit 41,8 Mio. m3 auf Vorjahresniveau (41,3 Mio. m3 ). Umsatz![]() Ergebniskennzahlen Beteiligungenscroll
Dem im Berichtsjahr eingeführten Segment "Beteiligungen" sind die Aktivitäten der Gemeinschaftsunternehmen, assoziierten Unternehmen und der sonstigen Beteiligungsunternehmen des Konzerns zugeordnet. Die Gemeinschaftsunternehmen MHKW und GKI sowie die unter den übrigen Beteiligungen ausgewiesenen Gesellschaften WHG, OWH und NOW verbleiben jedoch entsprechend ihrer Steuerung durch das Management im Segment "Wärme- und Stromerzeugung". Das Geschäftsjahr 2010 war durch zunehmenden Wettbewerb und die restriktiven Vorgaben der Regulierungsbehörden in Form der Kürzung der Netznutzungsentgelte für Gas und Strom gekennzeichnet. Trotz dieser erschwerten Marktbedingungen haben die at equity bilanzierten Beteiligungen Dividenden in Höhe von 53,5 Mio. Euro (Vorjahr 14,6 Mio. Euro) an uns ausgeschüttet. Hiervon entfallen 42,2 Mio. Euro auf die Thüga Holding. Wesentliche Ursache für die Verbesserung des Ergebnisses aus at equity bilanzierten Beteiligungen sind geringere Wertminderungen auf Beteiligungsbuchwerte in Höhe von 3,8 Mio. Euro (Vorjahr 42,3 Mio. Euro) und die erstmalige ganzjährige Einbeziehung der Thüga Holding mit 57,0 Mio. Euro (Vorjahr 0,1 Mio. Euro). Unter Sonstige Aktivitäten/Konsolidierung werden Konsolidierungseffekte sowie andere, nicht den gesondert dargestellten Segmenten zuordenbare, Tätigkeiten von untergeordneter Bedeutung dargestellt; hierzu zählen Dienstleistungen der Zentralbereiche der Mainova für Dritte. VermögenslageDie Bilanzsumme erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um 341,6 Mio. Euro auf 2.548,1 Mio. Euro. Dies ist insbesondere auf die Finanzierung der im Vorjahr erworbenen Anteile an der Thüga zurückzuführen. Im Vorjahr erfolgte zunächst eine Zwischenfinanzierung durch eine Mittelaufnahme bei der SWFH im Rahmen des Cash Poolings sowie eine kurzfristige Kreditfinanzierung. Durch die Umfinanzierung in langfristige Bankdarlehen im Geschäftsjahr 2010 haben sich die langfristigen Finanzschulden um 382,2 Mio. Euro erhöht. Korrespondierend hierzu sind die kurzfristigen Finanzschulden um 147,1 Mio. Euro gesunken und das in den sonstigen Vermögenswerten ausgewiesene Cash-Pooling-Guthaben ist um 236,2 Mio. Euro gestiegen. Auf der Vermögensseite hat sich das langfristig gebundene Vermögen um 58,6 Mio. Euro auf 1.921,3 Mio. Euro erhöht. Der Anstieg entfällt mit 23,4 Mio. Euro auf die immateriellen Vermögenswerte und das Sachanlagevermögen und ist insbesondere auf die Aktivierung von Software sowie die Errichtung des Umspannwerks in der Hochstraße zurückzuführen. Des Weiteren erhöhte sich der Buchwert der at equity bilanzierten Beteiligungen um 29,1 Mio. Euro. Ursächlich hierfür waren im Wesentlichen die Folgebewertung des im Vorjahr erworbenen Anteils an der Thüga in Höhe von 14,8 Mio. Euro sowie die Einzahlungen in die Kapitalrücklage der GKI in Höhe von 5,5 Mio. Euro. Gegenläufig wirkte sich die Wertminderung auf den Beteiligungsbuchwert der Gasversorgung Main-Kinzig GmbH (GMK) in Höhe von 3,8 Mio. Euro aus. Der deutliche Anstieg der kurzfristigen Vermögenswerte um 282,9 Mio. Euro auf 626,8 Mio. Euro entfällt mit 191,3 Mio. Euro auf die sonstigen Vermögenswerte. Unter dieser Position werden die Cash-Pooling-Forderungen gegen die SWFH ausgewiesen. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erhöhten sich im Wesentlichen durch einen mengen- und preisbedingten Umsatzanstieg in den letzten beiden Monaten des Geschäftsjahres sowie abrechnungstechnische Sondersachverhalte. Auf der Kapitalseite führte insbesondere die Einstellung des über die Gewinnabführung an die SWFH hinausgehenden Konzern-Jahresüberschusses in die Gewinnrücklagen zu einer Erhöhung des Eigenkapitals um 43,7 Mio. Euro. Die im Vergleich zum Vorjahr um 395,6 Mio. Euro höheren langfristigen Schulden von 979,5 Mio. Euro sind im Wesentlichen durch die deutlich gestiegenen langfristigen Finanzschulden sowie die im Geschäftsjahr geänderte bilanzielle Behandlung der erhaltenen Zuschüsse (Baukostenzuschüsse und Hausanschlusskostenbeiträge) verursacht. Ab dem 1. Januar 2010 werden die von Kunden empfangenen Zuschüsse gesondert unter den langfristigen Schulden ausgewiesen. In Vorperioden wurden die empfangenen Zuschüsse von den Anschaffungs- und Herstellungskosten abgesetzt. Bei den kurzfristigen Schulden haben insbesondere ein Rückgang der kurzfristigen Finanzschulden um 147,1 Mio. Euro und gegenläufig ein Anstieg der übrigen Verbindlichkeiten von 43,4 Mio. Euro zu einer Verminderung von 97,7 Mio. Euro auf 626,0 Mio. Euro geführt. Der Anstieg der übrigen Verbindlichkeiten ist insbesondere durch die höhere Verpflichtung aus der Gewinnabführung an die SWFH entstanden. Die Eigenkapitalquote beträgt 37,0 % (Vorjahr 40,7 %), und der Anteil der langfristigen Vermögenswerte an der Bilanzsumme 75,4 % (Vorjahr 84,4 %). Das langfristige Vermögen ist zu 49,1 % (Vorjahr 48,3 %) durch Eigenkapital und zu 100,0 % (Vorjahr 79,6 %) durch langfristige Eigen- und Fremdmittel gedeckt. Weitere Angaben zur Kapitalstruktur und zu Investitionsverpflichtungen befinden sich im Anhang unter Abschnitt 6 bzw. Abschnitt 10. Die Investitionen gliedern sich wie folgt: scroll
Der Ausbau und Erhalt der Verteilnetze für die Strom-, Gas-, Wasser- und Wärmeversorgung stellt einen Schwerpunkt der Investitionen in Sachanlagen dar. Zu dem bedeutendsten Großprojekt zählte dabei der Bau der Fernwärme-Verbindungsleitung vom Müllheizkraftwerk Nordweststadt zum Universitätscampus Westend. Die Investitionen in Grundstücke und Bauten entfallen unter anderem auf den Neubau eines Bürogebäudes in der Solmsstraße. FinanzlageDie finanzielle Entwicklung des Unternehmens zeigt die nachfolgende Kapitalflussrechnung: scroll
Der Finanzmittelfonds in Höhe von 235,5 Mio. Euro (im Vorjahr Verbindlichkeit von 27,0 Mio. Euro) setzt sich aus den Forderungen aus der Konzernfinanzierung (236,2 Mio. Euro; im Vorjahr Verbindlichkeit von 29,3 Mio. Euro) sowie den liquiden Mitteln (9,2 Mio. Euro; Vorjahr 9,3 Mio. Euro) abzüglich der Verbindlichkeiten aus der Konzernfinanzierung (9,9 Mio. Euro; Vorjahr 7,1 Mio. Euro) zusammen. Die Cashflows aus betrieblicher Tätigkeit liegen trotz eines höheren Vorsteuerergebnisses insbesondere durch gestiegene Aktiva (52,1 Mio. Euro) und zahlungsunwirksame Erträge aus der at equity Fortschreibung (76,7 Mio. Euro) unter dem Vorjahr. Der Anstieg der Aktiva ist im Wesentlichen auf den Umsatzanstieg im vierten Quartal sowie abrechnungstechnische bedingte Sondersachverhalte bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zurückzuführen. In den Cashflows aus Investitionstätigkeit war im Vorjahr mit 467,0 Mio. Euro der Erwerb der Anteile an der Thüga enthalten. Die Erhöhung des Cashflows aus Finanzierungstätigkeit und des Finanzmittelfonds resultiert insbesondere aus der Umfinanzierung des letztjährigen Anteilserwerbs an der Thüga, welcher im Jahr 2010 nicht mehr über das Cash Pooling mit der SWFH und damit über den Finanzmittelfonds, sondern durch die Aufnahme langfristiger Kredite finanziert wurde. Angaben nach § 315 Abs. 2 Nr. 5 und Abs. 4 HGBAngaben nach § 315 Abs. 4 HGBDas Grundkapital der Mainova AG beträgt 142.336.000 Euro und ist in 5.560.000 nennbetragslose Stückaktien, jeweils mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 25,60 Euro je Aktie, eingeteilt. Davon lauten 5.499.296 (rund 98,9 %) auf den Namen und 60.704 (rund 1,1 %) auf den Inhaber. Die Inhaberaktien sind zum regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen. Die mit den Aktien verbundenen Rechte und Pflichten richten sich nach dem Aktiengesetz. Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, wurden nicht ausgegeben. Die am Kapital der Gesellschaft beteiligten Arbeitnehmer können ihre Stimmrechte uneingeschränkt selbst ausüben. Nach Kenntnis der Gesellschaft hält die Mehrheitsaktionärin SWFH 4.170.002 Namens-Stückaktien und 12.078 Inhaber-Stückaktien (insgesamt rund 75,22 %). Diese Aktien werden der Stadt Frankfurt am Main zugerechnet. Von der Minderheitsaktionärin Thüga AG, München, werden nach Kenntnis der Gesellschaft 1.329.294 Namens-Stückaktien und 29.692 Inhaber-Stückaktien gehalten (insgesamt rund 24,44%). Die restlichen Aktien befinden sich im Streubesitz (rund 0,34 %). Davon hält die Thüga Holding 1.524 Inhaber-Stückaktien (rund 0,03 %). Die SWFH und die Thüga stimmen die Ausübung der Stimmrechte aus den Aktien nach Maßgabe der konsortialvertraglichen Vereinbarungen ab. Die Namens-Stückaktien sind nur mit Zustimmung der Gesellschaft übertragbar, soweit diese nicht auf die SWFH übertragen werden. Die Hauptversammlung entscheidet über die Zustimmung. Der Vorstand ist nicht zur Ausgabe oder zum Rückkauf von Aktien befugt. Die Zwangseinziehung von Aktien ist gemäß § 5 der Satzung zugelassen. Gemäß § 6 der Satzung besteht der Vorstand aus mindestens zwei Personen. Im Übrigen bestimmt der Aufsichtsrat die Mitglieder des Vorstands. Für die Bestellung von Vorstandsmitgliedern ist gemäß § 31 MitBestG eine Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der Stimmen der Mitglieder des Aufsichtsrats erforderlich. Der Aufsichtsrat bestellt die Mitglieder des Vorstands gemäß § 84 Abs. 1 Satz 1 AktG für höchstens fünf Jahre. Der Aufsichtsrat ist gemäß § 84 Abs. 3 AktG auch für den Widerruf der Bestellung zuständig. Soweit nicht gesetzlich zwingend etwas anderes vorgeschrieben ist, bedürfen Satzungsänderungen der einfachen Kapital- und Stimmenmehrheit. Von den von der Gesellschaft in Anspruch genommenen Darlehen könnten im Falle eines Kontrollwechsels insgesamt Darlehen in Höhe von 79,5 Mio. Euro vom Darlehensgeber gekündigt werden. In diesem Fall würde die Liquidität der Gesellschaft belastet werden. Diese Kündigungsrechte bestehen jedoch nicht uneingeschränkt. So können sie bei einigen Darlehen nicht ausgeübt werden, wenn zusätzliche Sicherheiten gestellt werden (54,5 Mio. Euro) bzw. bei anderen Darlehen keine Bonitätsverschlechterung des Darlehensnehmers eintritt (25,0 Mio. Euro). Mainova hat mit ihren Mitgesellschaftern in der Thüga Holding Vereinbarungen geschlossen, die gegenseitige Call-Optionen auf Anteile an Thüga für den Fall eines Kontrollwechsels bei einer Partei vorsehen. Abweichend von den Vorschriften der §§ 289 Abs. 4 Nr. 8, 315 Abs. 4 Nr. 8 HGB und des Deutschen Rechnungslegungsstandards Nr. 15a (DRS 15a) liegt ein Kontrollwechsel im Sinne dieser Vereinbarung dann vor, wenn eine Person, die zuvor keine Mehrheit der Stimmen oder des Kapitals an einer Partei hält oder sonst keinen direkten oder indirekten beherrschenden Einfluss im Sinne des § 17 AktG auf eine Partei ausübt, eine solche Mehrheit bzw. einen solchen direkten oder indirekten beherrschenden Einfluss erlangt. Jede von einem Kontrollwechsel nicht betroffene Partei ist jeweils entsprechend dem Verhältnis ihrer Beteiligung berechtigt, von der durch den Kontrollwechsel betroffenen Partei die Übertragung der betreffenden Aktien zu verlangen. Der Kaufpreis für die von der Call-Option betroffenen Aktien entspricht dem anteiligen Ertragswert. Eine weitere wesentliche Vereinbarung, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels steht, ist der Partnerschaftsvertrag über den Bau und Betrieb eines Gas- und Dampfkraftwerks am Kraftwerksstandort Irsching. Hierin haben die Vertragsparteien vereinbart, sich im Falle eines bei einer Partei eintretenden Kontrollwechsels die jeweils gehaltenen Geschäftsanteile an der GKI gegenseitig zum Kauf anzubieten. Bei einem Ausscheiden aus der Kraftwerksgesellschaft würde die Gesellschaft einen maßgeblichen Teil ihrer Eigenerzeugungskapazität für Strom verlieren. Für den Fall, dass die Stadt Frankfurt am Main mit dem ihr direkt und indirekt zuzurechnenden Anteil nicht mehr die Mehrheit am stimmberechtigten Grundkapital der Mainova AG innehat (Kontrollwechsel) oder im Falle eines Rechtsformwechsels gemäß § 190ff. UmwG oder bei Abschluss eines wirksamen Vertrags, der die Mainova AG der Beherrschung eines anderen Unternehmens außerhalb des Stadtwerke Frankfurt-Konzerns unterstellt (Beherrschungsvertrag gemäß § 291 Abs. 1 S. 1 1. Alt. AktG), gewährt die Mainova AG dem Vorsitzenden des Vorstands ein Sonderkündigungsrecht und das Recht zur Niederlegung seines Amts. Für den Fall der wirksamen und fristgerechten Kündigung und Amtsniederlegung erhält der Vorsitzende des Vorstands eine Abfindung in Höhe des Zweifachen seiner letztmaligen Jahresgesamtbezüge, maximal jedoch auf die Gesamtvergütung für die Restlaufzeit des Dienstvertrags begrenzt. Bericht und Erläuterungen gemäß § 315 Abs. 2 Nr. 5 HGBDie Zielsetzung des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems ist es, die Ordnungsmäßigkeit sowie Verlässlichkeit der Rechnungslegung und Finanzberichterstattung durch die Implementierung von Kontrollen sicherzustellen. Das System beinhaltet Grundsätze, Verfahren, Regelungen und Maßnahmen, um eine vollständige, richtige und zeitnahe Erfassung von Geschäftsvorfällen unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu gewährleisten. Grundlage hierfür sind die Identifikation möglicher Fehlerquellen und die wirksame Begrenzung daraus resultierender Risiken. Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem ist ein integraler Bestandteil des Rechnungslegungsprozesses der Mainova und erstreckt sich auf die Finanzberichterstattung im gesamten Konzern. Es beinhaltet eine klare Funktionstrennung zwischen den beteiligten Funktionsbereichen, welche darüber hinaus in quantitativer wie qualitativer Hinsicht ausreichend ausgestattet sind. Bei allen rechnungslegungsrelevanten Prozessen finden regelmäßig analytische Prüfungen statt. Die im Risikomanagementsystem erfassten und bewerteten Risiken werden im Jahresabschluss berücksichtigt, sofern bestehende Bilanzierungsregelungen dies vorschreiben. Die für die Rechnungslegung eingesetzten EDV-Systeme sind durch Sicherheitsvorkehrungen gegen unbefugte Zugriffe geschützt. Soweit dies möglich ist, wird Standardsoftware eingesetzt. Erhaltene oder weitergegebene Rechnungslegungsdaten werden regelmäßig in Stichproben auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft. Durch die eingesetzte Software finden programmierte Plausibilitätsprüfungen statt. Für die Umsetzung dieser Regelungen und die Nutzung der Instrumentarien sind die beteiligten Bereiche und Abteilungen zuständig. Die Verantwortlichkeit für die Implementierung, Aufrechterhaltung und Wirksamkeit des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems sowie die Überwachung der Einhaltung der Vorgaben liegt beim für Rechnungswesen und Finanzen zuständigen Mitglied des Vorstands der Mainova. Diese Verantwortung ist in der Geschäftsordnung des Vorstands festgehalten. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und konzerninternen Richtlinien für das Kontroll- und Risikomanagementsystem wird von der internen Revision im Rahmen von risikoorientierten Prüfungen überwacht. Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats überwacht ebenfalls jährlich als übergeordnete Instanz das interne Kontroll-, Risikomanagement- und Revisionssystem auf dessen Angemessenheit. Die Mainova-AktieDie Erholung an den Aktienmärkten setzte sich im Jahr 2010 fort. Zu Beginn des Geschäftsjahres war das Marktumfeld für Aktien mit Blick auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung noch von anhaltender Unsicherheit geprägt. Erst gegen Ende des Jahres verbesserte sich das Börsenumfeld in Deutschland richtungsweisend und der Aufwärtstrend des Vorjahres setzte sich fort. Nach einer monatelangen Seitwärtsbewegung unter starken Kursschwankungen durchbrach der Deutsche Aktienindex (DAX) Mitte Oktober die psychologisch wichtige 6.400er Marke und entwickelte sich fortan sukzessive nach oben. Am 21. Dezember 2010 notierte er mit einem Tagesschlusskurs von rund 7.078 Zählern auf dem höchsten Stand seit dem Sommer 2008 und ging am 31. Dezember mit 6.914 Punkten aus dem Handel. Gegenüber der Notierung zum Ende des Vorjahres (5.957 Punkte) war somit ein Anstieg von rund 16 % zu verzeichnen. Die Aktie der Mainova AG konnte das hohe Niveau des Vorjahres leicht steigern, sodass sie nach einem Tiefststand im Februar von 325,00 Euro und einem Jahreshöchstwert von 370,00 Euro Mitte März schließlich Ende 2010 mit einem Kurs von 343,00 Euro aus dem Handel ging. Bereinigt um die Dividendenausschüttung im Juli 2010 in Höhe von 9,48 Euro je Stückaktie erhöhte sich der Kurs der Aktie im Gesamtjahr um rund 3,7 %. Mit Wirkung zum 1. Januar 2001 hat die Mainova AG mit dem Mehrheitsaktionär SWFH einen Gewinnabführungsvertrag nach § 291 AktG abgeschlossen. Dieser kann seit dem 31. Dezember 2006 jährlich mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende des Kalenderjahres von den Vertragspartnern gekündigt werden. Die SWFH hat sich im Gewinnabführungsvertrag verpflichtet, außenstehenden Aktionären für die Dauer des Vertrags einen festen Ausgleich (Garantiedividende) von 9,48 Euro je Stückaktie für jedes volle Geschäftsjahr zu gewähren und Aktien eines außenstehenden Aktionärs auf dessen Verlangen gegen eine Barabfindung von 172,00 Euro je Stückaktie zu erwerben. Das beim Landgericht Frankfurt am Main anhängige sogenannte Spruchverfahren, in dem die angemessene Abfindung und die angemessene Ausgleichszahlung gemäß §§ 304 ff. AktG gerichtlich bestimmt werden sollen, ist noch nicht abgeschlossen. Die vom Landgericht per Beschluss vom 20. Juli 2005 bestellte Sachverständige hat ihr erstes Gutachten am 30. Mai 2007 fertiggestellt und am 1. Juli 2010 ein vom Landgericht per Beschluss vom 21. Mai 2008 in Auftrag gegebenes Ergänzungsgutachten vorgelegt. Über die Dauer und den Ausgang des Spruchverfahrens kann zum heutigen Zeitpunkt keine Aussage getroffen werden. Aus Sicht der Mainova gibt es aber nach wie vor keinen Anlass, von den ursprünglich für Ausgleich und Abfindung festgesetzten Werten abzuweichen. Sollte im Rahmen des Verfahrens vom Gericht eine höhere Abfindung bzw. Garantiedividende festgesetzt werden, so gilt dies für alle außenstehenden Aktionäre und damit auch für diejenigen, die das Abfindungsangebot bereits angenommen und ihre Aktien an die SWFH zurückgegeben haben. Insgesamt wurden bereits rund 11.000 Inhaberaktien aufgrund des Abfindungsangebots von außenstehenden Aktionären an die SWFH zurückgegeben. Der Streubesitz der im geregelten Markt der Deutschen Börse AG in Frankfurt am Main gehandelten Mainova-Aktie beläuft sich zum 31. Dezember 2010 auf 18.934 Aktien (0,34 % des Grundkapitals). Mitarbeiterinnen und MitarbeiterMainova beschäftigt zum Jahresende 2.884 (Vorjahr 2.859) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (ausschließlich der gesetzlichen Vertreter), von denen sich 117 (Vorjahr 120) in der Ruhephase der Altersteilzeit (Blockmodell) befanden. Die SWFH erbringt für die Mainova wesentliche Teile einer erstklassigen Berufsausbildung. Sie beschäftigte zum Jahresende wie im Vorjahr 95 Auszubildende. Neben den Auszubildenden bieten wir fünf jungen Menschen die Möglichkeit, sich im Rahmen eines bis zu zwölfmonatigen Praktikums für den Berufseinstieg bzw. die Aufnahme einer Berufsausbildung zu qualifizieren. Forschung und EntwicklungMainova beteiligt sich in Gemeinschaftsprojekten mit unterschiedlichen Partnern an mehreren anwendungsorientierten Entwicklungsvorhaben in den Bereichen "Rationelle Energieanwendung", "Erneuerbare Energieprojekte" und "Neue Technologien". Unter anderem unterstützt Mainova dabei ein Vorhaben zur hydrothermalen Karbonisierung, das die Fachhochschule Gießen/Friedberg vorantreibt. Im Rahmen dieses Verfahrens wird aus Biomasse unter erhöhtem Druck und Temperatur ein Produkt erzeugt, das in seinen Eigenschaften der Braunkohle entspricht. Die Eignung des Verfahrens ließ sich bereits im Laborversuch nachweisen. Nach Einschätzung der Mainova eröffnen sich mit dieser Technologie Möglichkeiten, bisher ungenutzte Biomassen in einen regenerativen Brennstoff umzuwandeln. Die Biokohle kann zukünftig im Kraftwerksbetrieb herkömmlichen Brennstoff ersetzen und so einen wesentlichen Beitrag zur Verringerung der CO2 -Emissionen leisten. Darüber hinaus haben Mainova und die Fachhochschule Frankfurt am Main (FH Frankfurt) die Einrichtung einer Stiftungsprofessur "Energieeffizienz und Erneuerbare Energien" vereinbart. Mainova finanziert in den kommenden Jahren die Einrichtung des neuen Lehrstuhls und treibt damit die Forschung in diesem bedeutenden Fachgebiet voran. Ab dem Wintersemester 2011/12 können die ersten Studenten ihr Studium im neuen Bachelor-Studiengang an der FH Frankfurt aufnehmen. Grundzüge des Vergütungssystems für den VorstandFür die Festlegung der Gesamtbezüge der einzelnen Vorstandsmitglieder ist gemäß dem am 5. August 2009 in Kraft getretenen Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) das Aufsichtsratsplenum zuständig. Vor diesem Hintergrund wurde das Vergütungssystem der Mainova von einem unabhängigen externen Berater überprüft und vom Aufsichtsrat entsprechend den neuen gesetzlichen Anforderungen angepasst. Die Vergütung der Vorstandsmitglieder setzt sich aus einer fixen und einer variablen Vergütung zusammen. Die fixe Vergütung besteht aus einer Grundvergütung und einem Tantiemeanteil. Lediglich die Grundvergütung ist ruhegehaltsfähig. Zusätzlich erhalten die einzelnen Vorstandsmitglieder Sachleistungen, die individuell versteuert werden. Diese umfassen im Wesentlichen marktübliche Versicherungsleistungen und Dienstwagen. Die variable Vergütung teilt sich in eine kurzfristige variable Vergütungskomponente sowie eine Vergütungskomponente mit langfristiger Anreizwirkung (langfristiges Anreizprogramm, LAP) auf. Die Höhe der kurzfristigen variablen Vergütungskomponente ist an das Erreichen von Finanzzielen gekoppelt. Sie bemisst sich dabei am operativen Ergebnis (EBT) der Mainova gemäß HGB. Um die Nachhaltigkeit und Langfristigkeit der Vergütungsstruktur zu erhöhen und den Anforderungen des VorstAG in vollem Umfang zu genügen, nehmen die Vorstandsmitglieder ab dem Geschäftsjahr 2010 an dem langfristigen Anreizprogramm LAP teil. Die Auszahlung im Rahmen des LAP erfolgt am Ende eines dreijährigen Performancezeitraums. Dabei bestimmt das Erreichen von vorab definierten finanziellen und qualitativen Erfolgszielen die Höhe der Auszahlung. Als finanzielles Erfolgsziel dient dabei das erreichte kumulierte operative Ergebnis (EBT) der Mainova gemäß HGB während des Performancezeitraums. Als qualitative Erfolgsziele werden die "Mitarbeiterzufriedenheit" und "Kundenzufriedenheit" herangezogen. Die Auszahlung der langfristigen variablen Vergütungskomponente ist nach oben hin begrenzt (Kappung). Beim Nichterreichen von Mindestzielen entfällt eine Auszahlung der langfristigen variablen Vergütungskomponente vollständig. Für die kurzfristige und langfristige variable Vergütung hat der Aufsichtsrat eine Anpassungsmöglichkeit für außerordentliche Entwicklungen vereinbart. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des GeschäftsjahresVor dem Hintergrund der Katastrophen in Japan hat die Bundesregierung am 14. März 2011 ein dreimonatiges Moratorium zur Aussetzung der Laufzeitverlängerung für deutsche Kernkraftwerke verkündet. Während dieser drei Monate soll die Sicherheitslage der deutschen Atomkraftwerke ergänzend gewürdigt und ggf. neu beurteilt werden. Ob und wie sich dies im Endergebnis auf die Laufzeitverlängerungen und die damit verbundenen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen auswirken wird, ist nach heutigem Kenntnisstand nicht abschließend einschätzbar. Internes Steuerungssystem des KonzernsDie Basis für die interne Steuerung der Mainova ist die Profitcenterrechnung, nach der unser Ergebnis sowohl nach Wertschöpfungsstufen als auch nach Sparten im Kerngeschäft kontinuierlich verfolgt wird. Ausgehend von den Steuerungskennzahlen ROCE (Return on Capital Employed), Umsatz und EBT werden für alle Unternehmensbereiche Ziele vorgegeben. Neben den rein finanziellen Zielen werden mit Führungskräften auch individuelle Projekt- und Personalführungsziele als Basis des variablen Vergütungssystems vereinbart. Der Vorstand erhält im Rahmen der Quartalsberichte eine Zusammenfassung der wesentlichen Steuerungskennzahlen. Neben den Investitions- und Kostenentwicklungen werden die operativen Beiträge der Unternehmenseinheiten und Beteiligungen zum Konzernergebnis analysiert und erläutert. Dieses "Management-Cockpit" wird seit einigen Jahren angewandt und kontinuierlich weiterentwickelt. Im Jahr 2010 wurde das Management-Cockpit um weitere Informations- und Steuerungselemente ergänzt. Dem Vorstand werden fortan wesentliche Trends und Schätzungen übermittelt, um frühzeitig Indikationen für die künftige Geschäftssituation der Mainova darzustellen und die aktive Steuerung des Geschäfts zu unterstützen. Hierzu wird eine Prognose des EBT erstellt und hinsichtlich der Abweichungen vom Unternehmensplan bewertet. Daneben erfolgt eine fortlaufende Auswertung der vier Kategorien der Mainova-Strategiekarte - Markt, Mitarbeiter, Finanzen und Prozesse. Darüber hinaus gewährleistet Mainova durch die beständige Weiterentwicklung des Berichtswesens für energiewirtschaftliche Daten auch in Zukunft eine Transparenz der Kennzahlen im gesamten Mainova-Konzern. Bericht über wesentliche Chancen und RisikenRisikomanagementMainova nimmt das Management von Chancen und Risiken als ein Instrument zur nachhaltigen Erfüllung der strategischen Unternehmensziele wahr. Durch ein systematisches Risikomanagement werden die Unternehmensrisiken mittels eines Früherkennungssystems nach einem standardisierten Verfahren erfasst und hinsichtlich ihrer möglichen zukünftigen finanziellen Auswirkungen bewertet. Geeignete Indikatoren und ein Maßnahmencontrolling ermöglichen ein frühzeitiges Handeln. Als Risiko wird jede potenzielle qualitative und quantitative negative Abweichung von der Unternehmensplanung und den - zielen definiert. Hierbei werden auch die Risiken aus den Beteiligungsgesellschaften betrachtet. Die Erfassung, Kategorisierung und Bewertung von Risiken wird von den Unternehmensbereichen bzw. den einbezogenen Tochtergesellschaften der Mainova vorgenommen. In deren Verantwortung liegt es ebenfalls, Maßnahmen zur Vermeidung, Reduzierung und Kontrolle von Risiken zu initiieren und ihre Wirksamkeit sicherzustellen. Die Auswertung, Analyse und Steuerung des verbundweiten Risikomanagements erfolgt durch die Stabsstelle "Risikomanagement", die dem Bereich "Controlling und Unternehmenssteuerung" direkt zugeordnet ist. Neben wirtschaftlichen Risiken werden im Risikomanagementsystem auch Compliance-Risiken, d.h. Risiken aus der Nichteinhaltung von Gesetzen und Richtlinien erfasst. Die Auswertung des Risikomanagements im Hinblick auf Compliance-Risiken wird von der Abteilung Compliance-Management vorgenommen. Besonders risikobehaftete Geschäftsvorfälle werden vom Risikokomitee überwacht. Maßnahmen und Strategien zur Nutzung von Chancen und zur Kontrolle der Risiken aus der operativen Tätigkeit werden im Risikokomitee abgestimmt. Hierzu zählen vor allem die Verabschiedung von Beschaffungs-, Vermarktungs- und Absicherungsstrategien sowie die Überwachung der Auslastung und Einhaltung des vom Vorstand vorgegebenen Limitsystems (Volumenlimite, Value-at-Risk). Hinzu kommt die Identifizierung neuer, mit der Energieerzeugung, -beschaffung und -vermarktung zusammenhängender Risiken und die Festlegung risikobezogener Maßnahmen. Die Vorstandsmitglieder und der Aufsichtsrat werden über die aktuelle Risiko- und Chancensituation in Form von Risikoberichten halbjährlich informiert. In besonderen Fällen erfolgt eine unmittelbare Unterrichtung. Mainova ist einer Vielzahl von Chancen und Risiken ausgesetzt, die den nachfolgenden wesentlichen Risikokategorien angehören. Chancen und Risiken in der EigenerzeugungDie Rahmenbedingungen der Eigenerzeugung werden von der europäischen und deutschen Klimagesetzgebung wesentlich beeinflusst. Mit der Laufzeitverlängerung für deutsche Atomkraftwerke ist mit einer weiteren Wettbewerbsdämpfung auf dem Energiemarkt zu rechnen. Die marktbeherrschende Stellung der großen Konzerne bei der Stromerzeugung wird verfestigt und der Weg zu einer dezentralen Stromerzeugung hingegen verlangsamt. In dem Energiekonzept der Bundesregierung ist die klimafreundliche Erzeugung von Strom und Wärme in KWK-Anlagen ebenfalls nicht substanziell geregelt. Trotz dieser politischen Entwicklungen hält Mainova am geplanten Investitionsprogramm fest, um sich bietende Chancen in der Strom- und Wärmeerzeugung insbesondere aus erneuerbaren Energien zu nutzen. Mainova plant dabei, den Anteil der erneuerbaren Energien in der Eigenerzeugung zu verdoppeln. Allerdings muss sorgfältig und eingehend geprüft werden, inwieweit die veränderten energiepolitischen Rahmenbedingungen die Wirtschaftlichkeit vielversprechender Investitionsprojekte beeinflussen. Beim Kraftwerksbetrieb besteht trotz kontinuierlicher Überwachung der Anlagen, professioneller Anlagenwartung und Modernisierungsinvestitionen das Risiko von Betriebsstörungen bis hin zum Ausfall von Erzeugungsanlagen. In begrenztem Umfang werden derartige Risiken mithilfe von Versicherungen (z. B. Maschinenbruch- oder Betriebsunterbrechungsversicherung) reduziert. Der Ausfall einer einzelnen Anlage darf zu keinem Zeitpunkt zu einer Gefährdung der Versorgungssicherheit führen. Vermarktete Strommengen sind bei Anlagenstörungen kurzfristig durch eine Reservelieferung gesichert, müssen aber am folgenden Handelstag alternativ beschafft werden, was ein finanzielles Risiko birgt. Weitere Risiken ergeben sich aus den Zuteilungsregeln der dritten Handelsperiode für Emissionszertifikate ab 2013. Zertifikate für die Stromerzeugung sind dann vollständig zu beschaffen und stellen einen erheblichen zusätzlichen Kostenfaktor dar. Der Stromhandelsmarkt berücksichtigt diesen Kostenanstieg bisher nicht, sodass ab 2013 mit erheblich niedrigeren Clean-Spreads bei der Stromerzeugung zu rechnen ist. Als Clean-Spread wird die Differenz zwischen dem Strompreis einerseits sowie dem Brennstoffpreis (Kohle) und dem Preis für CO2 -Emissionsrechte andererseits bezeichnet. Mainova ist bestrebt, günstige Marktsituationen zur kosteneffizienten und nachhaltigen Gewinnung von Zertifikaten zu nutzen. Für Mainova ist dabei positiv zu bewerten, dass für die Wärmeerzeugung in KWK-Anlagen auch nach den neuen Zuteilungsregeln eine kostenlose Zuteilung von Zertifikaten in geringem Umfang zu erwarten ist. Dies wird jedoch den Gesamtbedarf nur zu einem geringen Anteil decken können. Chancen und Risiken in der Energiebeschaffung und im EnergiehandelMainova ist in wesentlichem Umfang Marktpreisänderungsrisiken ausgesetzt. Diese resultieren insbesondere aus einer hohen Preisvolatilität an den Brennstoff-, Strom- und CO2 -Märkten auf der Beschaffungsseite sowie an den Strom- und Gasmärkten auf der Absatzseite. So kann bei volatilen Preisen ein zeitlicher Verzug zwischen Brennstoffbeschaffung und Vermarktung der erzeugten Mengen ein erhebliches Risiko darstellen. Mainova wird darauf ausgerichtet sein, zukünftig weiterhin die Stromvermarktung und die Brennstoffbeschaffung gleichzeitig abzuwickeln. Zur Absicherung von Preisrisiken setzt Mainova ferner derivative Finanzinstrumente ein. Zudem konnten sich marktpreisorientierte Vertriebsmodelle mit dem Ziel der Risikominimierung gut im Markt etablieren. Daneben führt Mainova in begrenztem Umfang und risikogesteuert Handelsgeschäfte mit Strom- und Emissionszertifikaten zur Ausnutzung von Marktpreisänderungen durch. Grundsätzlich wird der Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten bezüglich Art und Umfang vom Risikokomitee bestimmt und überwacht. Chancen und Risiken aus dem VertriebAuch zukünftig ist mit einem spürbar steigenden Wettbewerb im Privat- und Geschäftskundengeschäft bei Strom und Gas zu rechnen. Bedingt durch den Anstieg der EEG-Zulage und der damit verbundenen Veränderung der Strompreise sind Anbieterwechsel nicht auszuschließen. Im Gasbereich können die vermehrte Anzahl von Anbietern und der daraus resultierende verstärkte Preiskampf zu einer steigenden Wechselbereitschaft der Kunden führen. Gleichwohl hat Mainova auch im Jahr 2010 mehr Kunden gewonnen, als an andere Anbieter verloren gingen. Mainova tritt dem Wettbewerbsdruck durch die sukzessive Erweiterung des Vertriebsgebiets und mit attraktiven Angeboten entgegen. So bietet Mainova im Rahmen des neuen Produkts Mainova Strom Smart eine Preisgarantie bis zum 31. Dezember 2011 an. Das ökologische Engagement wird mit dem Smart-Meter-Tarif weiter verstärkt. Zudem ist beabsichtigt, die Markentreue und Loyalität der Bestandskunden mit einem Kundenbindungsprogramm nachhaltig zu fördern. Aufgrund der vielfachen Auszeichnungen für die Servicequalität, Vertrags- und Preisgestaltung sieht sich Mainova auch in Zukunft gut positioniert. Rechtliche RisikenDer Bundesgerichtshof hat in verschiedenen Urteilen gegen Gasversorgungsunternehmen Preisanpassungsklauseln in Erdgaslieferverträgen für unwirksam erklärt. Einige Gasversorger wurden von Gerichten zudem zu Rückzahlungen an Kunden verpflichtet. Die Gaspreisanpassungen der Mainova waren mehrfach Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen. Keines der Gerichte hat dabei die Gaspreisanpassungsklauseln der Mainova für unwirksam befunden. Bezüglich der im Jahr 2009 eingeleiteten kartellrechtlichen Überprüfung der Wasserpreise haben sich in 2010 keine wesentlichen neuen Entwicklungen ergeben. Die von Mainova eingereichte Beschwerde gegen die an sie gerichtete Preissenkungsverfügung ruht weiterhin. Die im Jahr 2009 getroffene Risikoeinschätzung und -vorsorge besteht unverändert. Regulierung der Netzentgelte für Strom und GasRegulatorische Risiken ergeben sich im Wesentlichen aus den Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes einschließlich der Verordnungen sowie den Festlegungen und Bescheiden der Bundesnetzagentur (BNetzA) zu den Erlösen der Netzbetreiber. Um frühzeitig auf Veränderungen dieser Rahmenbedingungen reagieren zu können, prüft Mainova die Entwicklungen in diesem Bereich kontinuierlich. Durch die aktuellen Novellierungen der Netzentgeltverordnungen für Strom und Gas ergeben sich in Zukunft positive Ergebniseffekte aus der Ansetzbarkeit von Verlustenergie. Demgegenüber ist in der zweiten Regulierungsperiode mit einer verschärften Kostenregulierung zu rechnen. Darüber hinaus kann es zu deutlich schärferen Vorgaben im anstehenden Effizienzvergleich kommen, wenn die BNetzA wie angekündigt die Personalzusatzkosten von Mitarbeitern, die nicht beim Netzbetreiber angestellt sind, zukünftig nicht mehr aus dem Effizienzvergleich herausnimmt. Das Risiko wird derzeit geprüft und es werden mögliche Gegenmaßnahmen entwickelt. Weiterhin plant die BNetzA, für Strom ab 2012 bzw. für Gas ab 2013 eine Qualitätsregulierung einzuführen. Hierbei werden in Abhängigkeit vom Unter- bzw. Überschreiten eines fest vorgegebenen Qualitätsniveaus Anpassungen der festgelegten Erlöse vorgenommen. Da das Netz der Mainova eine hohe Lastdichte hat, besteht das Risiko, dass ihr von der BNetzA trotz der guten Versorgungszuverlässigkeit ein sehr hohes Niveau vorgegeben wird. Daher haben wir im Jahr 2010 unsere risikoorientierte Asset-Strategie weiterentwickelt, um eine optimale Allokation der Investitions- und Instandhaltungsbudgets unter Kosten-, Nutzen- und Risikoaspekten zu gewährleisten. Dennoch wird die Beibehaltung der heutigen im deutschen und europäischen Vergleich sehr guten Versorgungszuverlässigkeit voraussichtlich nicht möglich sein. Einschränkungen bei sicherheitstechnischen Aspekten werden jedoch nicht in Kauf genommen. Geschäftsprozesse Ausgleichsleistungen und Bilanzierungsregeln im GassektorIm Rahmen der Geschäftsprozesse Ausgleichsleistungen und Bilanzierungsregeln im Gassektor (GABi Gas) beschäftigt sich Mainova intensiv mit der Analyse der Netzkonten und deren Entwicklung. Die BNetzA hat festgelegt, dass ab 1. April 2010 ein Überwachungssystem einzuführen ist. Dies war eine Reaktion auf die in der Vergangenheit herrschenden und zum Teil noch bestehenden Ungleichgewichte am Regel- und Ausgleichenergiemarkt. So war seit Oktober 2009 ein stark ansteigender Bedarf an positiver Regelenergie zu verzeichnen (regelmäßige Unterspeisung der Netzkonten), der zu steigenden Vorfinanzierungskosten und -risiken für die Bilanzkreisnetzbetreiber führt, da die ausgleichende Mehr-/ Mindermengenabrechnung bei den Ausspeisenetzbetreibern erst mit erheblichem Zeitverzug erfolgt. Die generell hohen Anforderungen der GABi Gas an Ausspeisenetzbetreiber, vor allem aber Probleme im Nachgang der Mandantentrennung haben dazu geführt, dass die Schwellenwerte der höchsten Kategorie des Überwachungssystems überschritten wurden. Daher ist eine vorzeitige Abrechnung der Netzkonten zu erwarten. Hierzu liegen allerdings noch keine Informationen seitens der Bilanzkreisnetzbetreiber vor. Besondere Risiken aus der Mehr-/Mindermengenabrechnung sind darüber hinaus derzeit nicht erkennbar. Vertragliche Sicherung der wegerechtlichen NutzungZur rechtlichen Sicherung der Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Versorgungsleitungen bestehen zwischen Mainova und der Stadt Frankfurt am Main (alle Sparten) sowie rund 30 gasversorgten Gemeinden Wegenutzungsverträge. Auch im Jahr 2010 war bei Städten und Gemeinden die Tendenz zu beobachten, beim Auslaufen der Wegenutzungsverträge den Konzessionsnehmer zu wechseln und dabei in vielen Fällen eine kommunale Beteiligung am Netzeigentum anzustreben. Die Städte und Gemeinden suchen hierfür geeignete Partner, die sowohl die finanziellen Mittel als auch das notwendige Know-how zum Erwerb und Betrieb von Netzen mitbringen. Dieser "Konzessionswettbewerb" bietet den etablierten Netzbetreibern Wachstumschancen, beinhaltet aber auch gleichzeitig das Risiko möglicher Verluste von aktuell eigenen Konzessionen an andere Netzbetreiber. FinanzierungsrisikenFinanzierungsrisiken umfassen Liquiditäts- und Zinsänderungsrisiken sowie Forderungsausfallrisiken und Risiken aus der Nichteinhaltung vereinbarter Kennzahlen (Covenants) aus der Fremdkapitalaufnahme. Aufgrund der Finanzierung des Anteils an der Thüga Holding erreicht Mainova bei einem im Jahre 2004 abgeschlossenen Kreditvertrag eine darin vereinbarte Covenant-Kennzahl derzeit nicht, was einen geringfügigen Zinsaufschlag zur Folge hat. Das relevante Darlehen hat zum 31. Dezember 2010 eine Restvaluta von 25,0 Mio. Euro und läuft bis zum 30. Dezember 2014. Zur Finanzierung des Thüga-Erwerbs wurden bei verschiedenen Kreditinstituten Darlehen in Höhe von insgesamt 435,0 Mio. Euro und einer Laufzeit von überwiegend 25 Jahren aufgenommen. Die Zinsbindungsdauer reicht von vier bis zu zehn Jahren. Zur Minimierung von Zinsänderungsrisiken und Absicherung des aktuell niedrigen Zinsniveaus wurden Zinsderivate mit einem Gesamtvolumen von 200,0 Mio. Euro abgeschlossen, sodass insgesamt eine Zinssicherung der Darlehen von bis zu 20 Jahren besteht. Chancen und Risiken aus BeteiligungsgesellschaftenDas Beteiligungsportfolio der Mainova wird vom hierfür eingerichteten Beteiligungscontrolling im Rahmen einer turnusmäßigen Berichterstattung überwacht. Dabei werden Plan-Ist-Abweichungen, die negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben können, analysiert und gemeinsam mit der Gesellschaft Gegensteuerungsmaßnahmen erarbeitet. Des Weiteren werden insbesondere mit den großen Beteiligungsgesellschaften regelmäßige Gespräche geführt, in denen die Unternehmensstrategie, Regulierungseinflüsse und die Rentabilität größerer Investitionsvorhaben erörtert werden. Zudem unterliegen die Buchwerte unserer Beteiligungsgesellschaften einer regelmäßigen Werthaltigkeitsprüfung. Ein hohes Chancenpotenzial sehen wir im strategisch bedeutsamen Erwerb der Thüga-Anteile im Jahr 2009. Beispielsweise lassen sich im Energie- und Materialeinkauf durch eine gebündelte Beschaffungsstrategie (Lead-Buyer-Konzept) deutliche Skaleneffekte erzielen. Für IT-bezogene Lieferungen und Leistungen wurde dies in Teilbereichen bereits in 2010 umgesetzt. Für den Energieeinkauf ist eine entsprechende Ausrichtung für das Geschäftsjahr 2011 geplant. FazitZum gegenwärtigen Zeitpunkt sind keine Risiken erkennbar, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnten. Zukünftige GeschäftsentwicklungKonjunkturelle EntwicklungNach der Vorhersage des Sachverständigenrats (SVR) der Bundesregierung wird der wirtschaftliche Aufschwung in Deutschland im kommenden Jahr an Dynamik verlieren. Die sich abschwächende Weltwirtschaft sowie auslaufende staatliche Konjunkturprogramme werden die positive Entwicklung des vergangenen Jahres dämpfen. Dennoch rechnet der SVR mit einem soliden Wachstum der deutschen Wirtschaft und prognostiziert für das Jahr 2011 eine Zuwachsrate des Bruttoinlandsprodukts in Höhe von 2,2 % gegenüber 2010. Entwicklung der Energiepreise und des CO2-EmissionshandelsDer globale Wirtschaftsaufschwung hat im Jahr 2010 an Breite gewonnen und konjunkturelle Frühindikatoren lassen auf eine positive wirtschaftliche Entwicklung in den kommenden Jahren schließen. Daher erwartet Mainova mittel- bis langfristig gleichbleibende bzw. tendenziell steigende Preise für Primärenergieträger, Strom und CO2 -Emissionsrechte. Die größten Preiszuwächse dürften sich bei Rohölprodukten und den europäischen Emissionsrechten einstellen. Die Nachfrage nach Öl wächst vor allem im asiatischen Raum nach wie vor sehr stark. Eine den nachfrageinduzierten Preissteigerungen entgegenwirkende Anhebung des verfügbaren Ölangebots erscheint aufgrund steigender Förderkosten nur in begrenztem Maße möglich. Mainova erwartet beim Kohlepreis ein tendenziell steigendes Niveau. In den nächsten Jahren ist in Europa mit einer stagnierenden bis rückläufigen Kohlenachfrage zu rechnen. Eine preisstützende Wirkung dürfte hingegen der zunehmende Kohleverbrauch im asiatisch-pazifischen Raum entfalten. Am Gasmarkt wird sich die Versorgungslage voraussichtlich gut darstellen, sodass in den nächsten ein bis zwei Jahren allenfalls von sehr moderaten Preissteigerungen auszugehen ist. Am Strommarkt dürften sich die Notierungen im Spannungsfeld zwischen Überkapazitäten auf der Erzeugungsseite und tendenziell steigenden Preisen für Brennstoffe und Emissionsrechte bewegen. Mainova geht daher von einem volatilen Preisverlauf bei leicht steigendem Trend in den nächsten Jahren aus. Bei einem weiterhin europaweit positiven Konjunkturverlauf dürfte mit einem zunehmenden Verbrauch an Emissionsrechten zu rechnen sein. Ferner erwartet Mainova einen Anstieg der Stromtermingeschäfte, was bei gleichzeitiger Absicherung der CO2 -Zertifikate die Nachfrage ebenfalls beleben könnte. Sollte sich das Weltwirtschaftsklima entgegen den aktuellen Prognosen in den kommenden Monaten eintrüben, ist ein Rückgang bei den Energiepreisen nicht auszuschließen. Ausblick und Ergebnisentwicklung 2011 und 2012Die gesamte Branche der Energie- und Wasserwirtschaft befindet sich in einem anhaltenden und tief greifenden Strukturwandel. Das künftige Marktumfeld wird in starkem Maße von den energie- und klimapolitischen Rahmenbedingungen geprägt. Die langfristigen Auswirkungen der Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke sowie die untergeordnete Rolle der KWK im Energiekonzept 2010 der Bundesregierung werden zwangsläufig starken Einfluss auf das Marktgeschehen nehmen. Staatliche Eingriffe wie beispielsweise die anstehende Auktionierung der CO2 -Zertifikate und die Regulierung der Netze werden deutlich zunehmen. Trotz dieser schwierigen Rahmenbedingungen halten wir im Hinblick auf unsere wirtschaftliche und ökologische Verantwortung an unserem Investitionsprogramm von etwa 500 Mio. Euro bis 2015 grundsätzlich fest. Die anstehenden Investitionsprojekte müssen jedoch im Hinblick auf die geänderten Rahmenbedingungen überprüft werden. Dabei nimmt unser vielfältiger Energie-Erzeugungsmix, der neben konventionellen Technologien verstärkt auf erneuerbare Energien ausgerichtet ist, eine strategisch bedeutende Position ein. Wir haben bereits frühzeitig mit dieser Ausrichtung begonnen und werden uns in den kommenden Jahren weiterhin auf aussichtsreiche Projekte mit ressourcenschonenden Technologien bzw. erneuerbaren Energien konzentrieren. Eine wesentliche Wachstumsoption sehen wir gegenwärtig in der Windkraft. Die in der Vergangenheit eingeleiteten Maßnahmen zur Kosten- und Prozessoptimierung wirken sich bereits heute positiv auf unser Ergebnis aus. Hierzu zählt u. a. die Abwicklung von Geschäftsvorgängen über Shared-Services-Einheiten, die durch leistungsstarke Systeme eine effiziente Abrechnung, Kundenbetreuung und Beschaffung innerhalb der Mainova sicherstellen. Darüber hinaus werden wir weitere Synergien durch die Zugehörigkeit zum Thüga-Verbund realisieren und zusätzliche Kooperationsmöglichkeiten mit regionalen Unternehmen erschließen. Als wesentliche Erfolgsfaktoren sind hierbei die weitere Zentralisierung der Beschaffung sowie die Umsetzung einer Lead-Buyer-Beschaffungsstrategie zu nennen. Mithilfe dieser Maßnahmen nutzen wir zielgerichtet die Stärken der angeschlossenen Unternehmen, ohne dass individuelle Profile verloren gehen. Die Volatilität der Preise auf den Energiemärkten wird auch künftig die Komplexität des Beschaffungsmarktes determinieren. Um uns in diesem vielschichtigen Marktumfeld erfolgreich zu positionieren, haben wir im Jahr 2010 die Handelsaktivitäten weiter zentralisiert. In unserem "Trading Floor" setzt unser professionelles Team seine umfassende Erfahrung und sein Know-how für die strukturierte Beschaffung des Energiebedarfs unserer Kunden zu optimalen Preisen ein. Von dieser Leistungsstärke profitieren unsere Kunden in der Rhein-Main-Region ebenso wie eine wachsende Zahl bundesweiter Geschäftskunden. Auf den Strom- und Gasmärkten wird sich der Preiswettbewerb intensivieren und die Wechselbereitschaft der Kunden weiter zunehmen. Als regionaler Energieversorger sind wir an unseren Standorten eng mit den Kunden verbunden und erfahren viel über deren individuelle Bedürfnisse. Dieses Know-how wird in unseren Marktanalysen genutzt, um anforderungsgerechte Produktlösungen für unsere Kunden zu entwickeln und anzubieten. Gegenwärtig nehmen die Themen "Smart Metering", "Variable Tarifstrukturen" und "Intelligente Verbrauchssteuerung" einen hohen Stellenwert ein. Darüber hinaus profitieren unsere Kunden von einer sehr hohen Versorgungssicherheit und einer herausragenden Servicequalität, die in Verbraucherumfragen mehrfach bestätigt und ausgezeichnet wurde. Wir schätzen die wirtschaftliche Entwicklung in den Jahren 2011 und 2012 verhalten optimistisch ein. Trotz der verbesserten Wachstumsprognosen für Deutschland bleibt abzuwarten, wie sich die Auswirkungen aus der Schuldenkrise innerhalb der Eurozone, die Spannungen auf den Währungsmärkten und die Unsicherheiten auf den Rohstoff- und Energiemärkten entwickeln werden. Deshalb gehen wir bei normalem Witterungsverlauf davon aus, dass wir in den kommenden beiden Geschäftsjahren ein leicht niedrigeres Umsatz- und Ergebnisniveau als im Jahr 2010 erreichen werden. InvestitionenFür das Geschäftsjahr 2011 plant Mainova Gesamtinvestitionen in Höhe von 127,8 Mio. Euro. Dabei bilden Investitionsprojekte für den Ausbau und die Erneuerung der Versorgungsnetze sowie für die Erzeugung von Strom und Fernwärme den Schwerpunkt. Daneben sind mehrere bauliche Maßnahmen für den Ersatz sanierungsbedürftiger Verwaltungs- und Betriebseinrichtungen geplant, die voraussichtlich 2012 fertiggestellt werden. Der aus dieser Investitionstätigkeit resultierende Finanzierungsbedarf kann vollständig aus Mitteln der Innenfinanzierung gedeckt werden. Mit Ausblick auf die kommenden fünf Geschäftsjahre hat Mainova im Rahmen der "Erzeugungsstrategie 2015" beschlossen, rund 500 Mio. Euro in weitere Erzeugungsprojekte zu investieren. Dadurch sollen jährlich zusätzliche 1,2 Mio. MWh Strom erzeugt werden, was dem jährlichen Stromverbrauch von 480.000 Haushalten entspricht. Dabei konzentrieren wir uns auf ressourcenschonende und regenerative Technologien, die strengen Anforderungen an Ökologie und Energieeffizienz genügen. Bei vollständiger Realisierung wird mit einer CO2 -Einsparung von 550.000 Tonnen pro Jahr gerechnet. Damit leistet Mainova einen bedeutenden Beitrag zu dem erklärten Ziel der Stadt Frankfurt am Main, den Klimaausstoß bis zum Jahr 2020 um 30 % zu senken. NachhaltigkeitFür Mainova ist neben dem ökonomischen Erfolg die ökologische und soziale Verantwortung von entscheidender Bedeutung. Um dieser gerecht zu werden, war und ist Nachhaltigkeit ein wesentlicher Aspekt unserer strategischen Ausrichtung. Klimatische Veränderungen und endliche Ressourcen werden insbesondere im Bereich der Energieerzeugung und -versorgung zu tief greifenden Veränderungen führen. Daneben stellt der demografische Wandel eines der zentralen Themen für Gesellschaft, Politik und Unternehmen dieser Zeit dar. Diesen Herausforderungen ökonomisch erfolgreich, umweltschonend und sozialverträglich zu begegnen ist Gegenstand des Nachhaltigkeitskonzepts der Mainova. Gemessen am CO2 -Ausstoß pro Kilowattstunde, ist der Strommix der Mainova bereits heute deutlich klimafreundlicher als der Strommix im Bundesdurchschnitt und verdeutlicht unser Engagement für eine klima- und ressourcenschonende Energieerzeugung. Auch der Anteil erneuerbarer Energien am Strommix der Mainova liegt mit 27 % deutlich über dem Bundesdurchschnitt von etwa 16 %. Wir werden daher auch in Zukunft verstärkt in moderne Formen der Energieerzeugung aus erneuerbaren Energieträgern und effiziente dezentrale Technologien wie die KWK investieren, um eine zuverlässige, umweltschonende und bezahlbare Versorgung unserer Kunden langfristig sicherzustellen. Neben einer ressourcenschonenden Erzeugung rückt ein effizienter Umgang mit Energie zunehmend in den Mittelpunkt des Interesses und stellt ferner einen wichtigen Wettbewerbsfaktor in Gewerbe, Handel und Industrie dar. Durch die Mainova-Energieberatung unterstützen wir unsere Kunden gezielt dabei, Einsparpotenziale zu identifizieren und den eigenen Energieeinsatz zu optimieren. Bereits im Geschäftsjahr 2009 haben die Mainova und die städtische Wohnungsbaugesellschaft ABG Frankfurt Holding die ABGnova GmbH gegründet. Im Fokus der ABGnova steht das nachhaltige und energieeffiziente Bauen und Sanieren. Darüber hinaus widmet sich die Gesellschaft verstärkt dem Thema Elektromobilität und ist Teil des vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung geförderten Projekts "Modellregionen Elektromobilität". Das Rhein-Main-Gebiet ist eine von acht Modellregionen in Deutschland, in denen Elektromobilität gefördert und umgesetzt wird. Mainova als wichtigster Energieversorger für Frankfurt am Main und das Rhein-Main-Gebiet wird sich künftig noch stärker im Bereich Elektromobilität engagieren. Ziele sind die Erprobung und Marktvorbereitung von Elektrofahrzeugen und nachhaltigen Versorgungskonzepten sowie die Schaffung der benötigten Infrastruktur. PersonalMainova hat die Herausforderungen der Wirtschafts- und Finanzkrise gut bewältigt. Dies ist ohne Zweifel auch auf unsere Strategie, das Potenzial und die Leistungsfähigkeit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dauerhaft nutzbar zu machen und nachhaltig in deren Qualifikation zu investieren, zurückzuführen. Einhergehend mit der erwarteten weiteren konjunkturellen Erholung und insbesondere der Entwicklung der Arbeitsmarktdaten, ist es absehbar, dass die Gewinnung und Bindung qualifizierter Fach- und Führungskräfte nach wie vor unserer uneingeschränkten Aufmerksamkeit bedarf. Die weiterhin sowohl qualitativ wie auch quantitativ steigenden Anforderungen unserer Geschäftsfelder machen es erforderlich, den Personalbestand im folgenden Geschäftsjahr leicht zu erhöhen. Wir planen einen selektiven Personalaufbau mit einer um rund 2 % höheren Stellenzahl gegenüber dem abgelaufenen Geschäftsjahr. Zur Deckung des zusätzlichen Personalbedarfs setzen wir neben der externen Rekrutierung weiterhin unsere bewährten Instrumente, wie die umfassende Berufsausbildung und das Angebot dualer Studiengänge, ein. Einen großen Stellenwert hat in diesem Zusammenhang unser Traineeprogamm. Das etablierte 18-monatige Programm wird konzeptionell optimiert und ist auch zukünftig ein wichtiges Instrument zur Deckung unseres Bedarfs an akademisch ausgebildeten Nachwuchskräften. Neben der kontinuierlichen fachspezifischen Weiterentwicklung gewinnt auch der interdisziplinäre Wissensaustausch unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zunehmend an Bedeutung. Wir haben uns daher entschlossen, die bereits bestehenden Kommunikations- und Informationsnetze weiterzuentwickeln und die Mainova-Wissensbörse ins Leben zu rufen. Das Instrument schafft den Rahmen für den Aufbau einer unternehmensweiten Informations- und Diskussionsplattform für branchenspezifische, aber auch sonstige Themen. Ein weiterer Schwerpunkt der Personalarbeit wird auch künftig in der Erhaltung der Leistungsfähigkeit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter liegen. In diesem Zusammenhang werden wir die bereits bestehenden Maßnahmen zum Gesundheitsschutz bündeln und bedarfsgerecht ausbauen, um so ein umfassendes und systematisches betriebliches Gesundheitsmanagement zu schaffen. Die hervorragende Akzeptanz unserer im abgelaufenen Geschäftsjahr eingeführten betriebsnahen Kinderbetreuung bestärkt uns darin, auch weiterhin nach Möglichkeiten zu suchen, Rahmenbedingungen zu schaffen, welche die Leistungsfähigkeit und -bereitschaft unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fördern und so fortwährend zum Unternehmenserfolg beitragen.
Frankfurt am Main, den 25. März 2011 Dr. Alsheimer Herbst Dr. Wolff Zientek Gewinn- und Verlustrechnungdes Mainova-Konzernsscroll
Gesamtergebnisrechnung des Mainova-Konzerns*scroll
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siehe Erläuterungen Abschnitt 6 (20 Gewinnrücklagen) Bilanzdes Mainova-KonzernsAKTIVSEITE scroll
Eigenkapitalveränderungsrechnung des Mainova-Konzerns*scroll
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siehe Erläuterungen Abschnitt 6 Kapitalflussrechnung des Mainova-Konzerns*scroll
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siehe Erläuterungen Abschnitt 9 Anhang des Mainova-Konzerns für das Geschäftsjahr 20101. Allgemeine GrundlagenDer Konzernabschluss der Mainova Aktiengesellschaft (Mainova AG) mit Sitz in Frankfurt am Main wurde nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB zu beachtenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Der Konzernabschluss der Mainova AG wird im Folgenden als Mainova bezeichnet. Das oberste Mutterunternehmen der Mainova ist die Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH (SWFH), Frankfurt am Main, die einen Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen nach HGB aufstellt, der im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Die vollkonsolidierte Tochtergesellschaft Mainova Energie-Dienste GmbH (MED) nimmt die Befreiungsvorschrift des § 264 Abs. 3 HGB in Anspruch und veröffentlicht keinen Lagebericht. Die vollkonsolidierte Tochtergesellschaft Hotmobil Deutschland GmbH (HMD) macht von der Befreiungsvorschrift des § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch. Für die Bilanzierung, Bewertung und den Ausweis im Konzernabschluss 2010 haben wir die am Abschlussstichtag verpflichtenden IFRS und die Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) hierzu vollständig und uneingeschränkt angewendet. Der Konzernabschluss der Mainova vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Um die Gleichwertigkeit mit einem nach handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellten Konzernabschluss zu erzielen, werden alle über die Regelungen des International Accounting Standards Board (IASB) hinausgehenden gesetzlichen Angaben- und Erläuterungspflichten des Handelsgesetzbuches, insbesondere die Erstellung eines Lageberichts, erfüllt. Mainova erstellt diesen Konzernabschluss aufgrund der Aufstellungspflicht für börsennotierte Aktiengesellschaften. Der Konzernabschluss der Mainova wurde am 25. März 2011 vom Vorstand zur Weitergabe an den Aufsichtsrat freigegeben. Der Aufsichtsrat wird am 10. Mai 2011 über die Billigung des Konzernabschlusses entscheiden. Anschließend wird der Konzernabschluss im elektronischen Bundesanzeiger offengelegt. Unternehmensgegenstand sind die Versorgung mit leitungsgebundenen Energieträgern und Wasser, Telekommunikation sowie artverwandte Dienstleistungen. Mainova ist als kommunaler Energieversorger hauptsächlich im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main tätig und versorgt dort Abnehmer mit Strom, Gas, Wasser sowie in Teilgebieten mit Wärme bzw. Kälte. Darüber hinaus ist Mainova als Erdgasversorger bei verschiedenen Städten und Gemeinden in der Rhein-Main-Region und Unterfranken tätig. Außerdem liefern wir hier sowie in Oberhessen Erdgas an örtliche und regionale Gasversorger. Über unsere Beteiligungsgesellschaften in Südthüringen beliefern wir außerdem Endkunden im Erdgas-, Wärme- und Stromgeschäft. Zur übersichtlicheren Darstellung sind in der Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Bilanz Posten zusammengefasst und im Anhang gesondert aufgeführt und erläutert. Die Beträge werden, soweit nicht anderweitig vermerkt, auf Tsd. oder Mio. Euro gerundet. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Der vorliegende Abschluss umfasst das Geschäftsjahr 2010 auf der Basis der Berichtsperiode vom 1. Januar bis 31. Dezember des Jahres mit einer Vergleichsperiode. 2. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie Realisierung der Umsatzerlöse erfolgt grundsätzlich mit dem Übergang der wesentlichen Chancen und Risiken aus einem Verkaufsgeschäft bzw. mit der Erbringung einer Dienstleistung. Die Umsatzerlöse der Mainova bestehen im Wesentlichen aus Energie- und Wasserlieferungen. Sie werden zu dem Zeitpunkt realisiert, zu dem der Kunde die Energie bzw. das Wasser abnimmt. Ferner beinhalten die Umsatzerlöse auch die statistische Hochrechnung zwischen dem Ablesezeitpunkt und dem Bilanzstichtag. Der Geschäfts- oder Firmenwert (Goodwill) wird zu Anschaffungskosten abzüglich Wertminderungen angesetzt. Der Geschäfts- oder Firmenwert unterliegt gemäß IFRS 3 keiner planmäßigen Abschreibung, sondern wird mindestens jährlich einer Werthaltigkeitsprüfung unterzogen. Beim Eintritt besonderer Ereignisse, die dazu führen können, dass der Buchwert einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit (ZGE) nicht mehr durch den erzielbaren Betrag gedeckt ist, wird auch unterjährig ein Impairment-Test durchgeführt. Der im Rahmen der Werthaltigkeitsprüfung verwendete Nachsteuerzinssatz beträgt zum Stichtag 5,7 %. Der Ermittlung der diskontierten Cashflows liegt die vom Vorstand genehmigte und vom Aufsichtsrat gebilligte Fünfjahresplanung zugrunde. Immaterielle Vermögenswerte werden mit den fortgeführten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilanziert und linear entsprechend ihrer wirtschaftlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Abschreibungsdauer der immateriellen Vermögenswerte beträgt zwischen 3 und 30 Jahren. Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden werden jährlich überprüft. In drei Einzelfällen erfolgt die Abschreibung über die vertragliche Nutzungsdauer. Diese liegt zwischen 50 und 69 Jahren. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger nutzungsbedingter Abschreibungen bewertet. Bei selbst erstellten Sachanlagen werden die Herstellungskosten anhand der direkt zurechenbaren Einzel- und Gemeinkosten ermittelt. Es wird die lineare Abschreibungsmethode angewandt. Wesentliche Ersatzinvestitionen, wie z. B. die Großrevisionen der Kraftwerke, werden aktiviert. Aufwendungen für Reparaturen und Wartungen, die keine wesentlichen Ersatzinvestitionen darstellen, werden in dem Geschäftsjahr aufwandswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, in dem sie angefallen sind. Jeder Teil einer Sachanlage mit wesentlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten im Verhältnis zum gesamten Wert des Vermögenswerts wird hinsichtlich der Nutzungsdauer und Abschreibungsmethode getrennt von den anderen Teilen der Sachanlage beurteilt und entsprechend abgeschrieben (Komponentenansatz). Die planmäßigen linearen Abschreibungen für unsere typischen Anlagen werden nach folgenden konzerneinheitlichen Nutzungsdauern bemessen: scroll
Sachanlagen werden auf Wertminderungen überprüft, wenn Ereignisse oder veränderte Umstände vermuten lassen, dass eine Wertminderung eingetreten sein könnte. In solchen Fällen erfolgt eine Werthaltigkeitsprüfung nach IAS 36. Eine Wertminderung eines Vermögenswerts ist erforderlich, wenn der Buchwert über dem erzielbaren Betrag des Vermögenswerts liegt. Dabei ist gemäß IAS 36.6 der erzielbare Betrag der höhere Wert aus dem Nutzungswert und dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten. Ist der Vermögenswert Teil einer ZGE, wird die Wertminderung auf der Basis des erzielbaren Betrags der ZGE ermittelt. Diese ist als kleinste identifizierbare Gruppe von Vermögenswerten definiert, die unabhängig von anderen Vermögenswerten in der Lage ist, Mittelzuflüsse aus der fortgesetzten Nutzung zu erzielen. Hierzu zählen jeweils die Verteilungsnetze der Segmente Strom-, Gas-, Wärme- und Wasserversorgung, die Heizkraftwerke (HKW) West, Mitte und Niederrad sowie einzeln das Biomasse-Kraftwerk in Fechenheim mit zugehörigen Verbindungsnetzen und die Heizzentralen im Segment Erzeugung. Zum 31. Dezember 2010 wurde je ein Werthaltigkeitstest für die ZGE "Kraftwerke" (HKW West, Mitte und Niederrad des Segments Erzeugung) und die ZGE "Stromnetz" (Verteilungsnetz des Segments Stromversorgung) durchgeführt. Hierbei wurde der Buchwert dem Nutzungswert gegenübergestellt. Der Nutzungswert ergibt sich aus dem Barwert der geschätzten, zukünftig nachhaltig erzielbaren betrieblichen Cashflows aus der fortgeführten Nutzung des Vermögenswerts zuzüglich eines am Ende der Nutzungsdauer realisierbaren Restwerts. Als Grundlage für die Ermittlung des Nutzungswerts diente die vom Vorstand genehmigte und vom Aufsichtsrat der Gesellschaften gebilligte Fünfjahresplanung. Bei der ZGE Stromnetz wurde eine unbegrenzte Nutzungsdauer unterstellt, sodass für die Ermittlung die Planjahre um ein Normjahr als Basis für die ewige Rente ergänzt wurden. Bei der ZGE Kraftwerke wurde eine begrenzte Nutzungsdauer der langfristigen Vermögenswerte unterstellt, sodass als Grundlage die Cashflow-Prognosen für die verbleibende Nutzungsdauer angesetzt wurden. Die Barwerte werden unter Zugrundelegung folgender Parameter ermittelt: scroll
Die verwendeten Parameter werden aus verfügbaren Marktdaten zum Teil direkt (risikofreier Zinssatz, Marktrisikoprämie und Fremdkapital-Spread) und zum Teil unter Verwendung einer Peergroup (Betafaktoren) abgeleitet. Wenn der Grund für eine früher vorgenommene Wertminderung entfällt, werden die Vermögenswerte erfolgswirksam zugeschrieben, wobei der infolge der Zuschreibung erhöhte Buchwert nicht die fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten übersteigen darf. Nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten werden nur dann als Buchwert des Vermögenswerts erfasst, wenn es wahrscheinlich ist, dass daraus dem Konzern zukünftig wirtschaftlicher Nutzen zufließen wird und die Kosten des Vermögenswerts zuverlässig ermittelt werden können. Fremdkapitalkosten, die im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Herstellung eines sogenannten qualifizierten Vermögenswerts (qualifying asset) vom Zeitpunkt der Anschaffung bzw. ab dem Herstellungsbeginn bis zur Inbetriebnahme entstehen, werden als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten dieses Vermögenswerts aktiviert. Bei spezifischer Fremdfinanzierung werden die jeweiligen direkt zurechenbaren Fremdkapitalkosten berücksichtigt. Bei Mainova wird in der Regel nicht spezifisch finanziert, d. h. es besteht kein direkter Zusammenhang zwischen den aufgenommenen Fremdmitteln und den getätigten Investitionen. Infolgedessen wird zur Berechnung der zu aktivierenden Fremdkapitalkosten ein durchschnittlicher Fremdkapitalkostensatz ermittelt. Im Geschäftsjahr 2010 wurde ein durchschnittlicher Fremdfinanzierungszinssatz von 4,1 % (Vorjahr 4,4 %) zugrunde gelegt. Andere Fremdkapitalkosten werden als Aufwand erfasst. Leasing-Transaktionen, bei denen Mainova Leasinggeber ist und die wesentlichen Chancen und Risiken aus der Nutzung des Leasingobjekts auf den Vertragspartner übertragen werden, sind als Finanzierungsleasingverhältnisse erfasst. Die Summe des Barwerts der ausstehenden Mindestleasingzahlungen und des nicht garantierten Restwerts werden als Leasingforderung bilanziert. Die Zahlungen des Leasingnehmers werden in Tilgungsleistungen sowie Zinserträge aufgeteilt. Alle übrigen Leasing-Transaktionen werden als Operating-Leasingverhältnisse behandelt, d. h. das Leasingobjekt wird weiterhin bei Mainova bilanziert und die Leasingzahlungen werden als Ertrag erfasst. IFRIC 4 "Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält" beinhaltet Kriterien zur Identifikation von Leasing-Elementen in Verträgen, die formal nicht als Leasingverträge bezeichnet werden. Vertragselemente, welche die Kriterien des IFRIC 4 erfüllen, sind nach den Vorschriften des IAS 17 als Leasingverträge zu bilanzieren. Bei Mainova fallen Contracting-Projekte in den Anwendungsbereich des IFRIC 4. Die bis zum 31. Dezember 2009 erhaltenen Zuschüsse wurden von den Anschaffungs- und Herstellungskosten der entsprechenden Anlagen abgesetzt und mindern somit deren Abschreibungen. Dazu gehören auch Baukostenzuschüsse (Hausanschlusskosten und Netzkostenbeiträge). Gemäß IFRIC 18 werden die ab dem 1. Januar 2010 von Kunden erhaltenen Zuschüsse gesondert unter den Passiva ausgewiesen und über die Nutzungsdauer der bezuschussten Vermögenswerte linear zugunsten der Umsatzerlöse aufgelöst. At equity bilanzierte Beteiligungen werden zunächst mit den Anschaffungskosten und in den Folgeperioden mit dem fortgeschriebenen anteiligen Nettovermögen bilanziert. Dabei werden die Buchwerte jährlich um die anteiligen Ergebnisse, ausgeschütteten Dividenden und sonstigen Eigenkapitalveränderungen erhöht bzw. vermindert. Ein bilanzierter Geschäfts- oder Firmenwert wird im Beteiligungsansatz ausgewiesen. Eine planmäßige Abschreibung der Geschäfts- oder Firmenwerte erfolgt nicht. At equity bilanzierte Beteiligungen werden wertgemindert, wenn der erzielbare Betrag den Beteiligungsbuchwert unterschreitet. Der erzielbare Betrag wird als Barwert der geschätzten, zukünftig nachhaltig erzielbaren Cashflows ermittelt. Als Grundlage für die Ermittlung des Nutzungswerts diente die von den Gesellschaften erstellte und von deren Aufsichtsräten gebilligte Fünfjahresplanung. Dabei wird ein risikofreier Zinssatz von 3,25 % (Vorjahr 4,25 %) zuzüglich einer Marktrisikoprämie von 5,00 % (unverändert) unter Nutzung folgender Betafaktoren (verschuldet) verwendet: scroll
Unter den übrigen langfristigen Forderungen und finanziellen Vermögenswerten werden im Wesentlichen Ausleihungen, Anteile an nicht at equity bilanzierten assoziierten Unternehmen und sonstige Beteiligungen zusammengefasst. Ausleihungen des Unternehmens werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Marktüblich verzinsliche Ausleihungen sind zum Nominalwert und zinslose bzw. niedrig verzinsliche Ausleihungen werden mit dem Barwert bilanziert. Die Anteile an nicht at equity bilanzierten assoziierten Unternehmen und an den übrigen Beteiligungen gehören ausnahmslos der Kategorie "Zur Veräußerung verfügbar" an. Die Bewertung erfolgt grundsätzlich zum beizulegenden Zeitwert. Da die beizulegenden Zeitwerte der im Abschluss enthaltenen Beteiligungen nicht zuverlässig ermittelt werden können, werden diese sowohl bei der Erstbilanzierung als auch in den Folgeperioden zu Anschaffungskosten bewertet. Liegen objektive und substanzielle Hinweise für eine Wertminderung eines Vermögenswerts vor, wird dieser in erforderlichem Umfang abgeschrieben. Die Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Fremdkapitalkosten werden nicht aktiviert, es sei denn, es liegt ein qualifizierter Vermögenswert vor. Die Bewertung erfolgt grundsätzlich zu Durchschnittswerten. Die Herstellungskosten enthalten gemäß IAS 2 die direkt zurechenbaren Einzelkosten sowie Material- und Fertigungsgemeinkosten einschließlich Wertminderungen. Risiken aus einer geminderten Verwertbarkeit wird durch angemessene Abschläge Rechnung getragen. Soweit es erforderlich ist wird der im Vergleich mit dem Buchwert niedrigere realisierbare Nettoveräußerungswert angesetzt. Wertaufholungen bei früher abgewerteten Vorräten werden als Minderung des Materialaufwands erfasst. Forderungen und sonstige Vermögenswerte werden bis auf derivative Finanzinstrumente und Leasingforderungen zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Erforderliche Wertberichtigungen orientieren sich am tatsächlichen Ausfallrisiko. Das tatsächliche Ausfallrisiko orientiert sich einerseits an der Überfälligkeit, wobei in Abhängigkeit vom Zeitraum des Zahlungsverzugs pauschale Abschläge vorgenommen werden. Andererseits werden in Einzelfällen Wertberichtigungen aufgrund der wirtschaftlichen Situation eines Schuldners vorgenommen. Wertberichtigungen von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden auf separaten Wertberichtigungskonten erfasst. Eine direkte Absetzung vom Buchwert oder eine Ausbuchung von zuvor gebildeten Wertberichtigungen erfolgt erst, wenn eine Forderung uneinbringlich geworden ist. In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind erhaltene Abschlagszahlungen auf den abgegrenzten, noch nicht abgelesenen Verbrauch unserer Kunden verrechnet. Geleistete Anzahlungen auf das Anlage- und Umlaufvermögen werden unter den sonstigen Vermögenswerten ausgewiesen. Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten werden zu konzerneinheitlich vorgegebenen Umrechnungskursen, die den Mittelkursen am Bilanzstichtag entsprechen, bewertet. Nichtmonetäre Fremdwährungsposten sind bei Mainova nicht vorhanden. Flüssige Mittel umfassen Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten und werden zum Nennwert bilanziert. Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte werden zum niedrigeren Wert aus Buchwert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten bilanziert. Diese Vermögenswerte werden nicht planmäßig abgeschrieben. Die Pensionsrückstellungen setzen sich aus Rückstellungen für Einzelpensionszusagen und für die Gewährung von Energiedeputaten an Mitarbeiter, Pensionäre und deren Hinterbliebene zusammen. Die Berechnung erfolgt entsprechend IAS 19 nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren. Dieses Verfahren berücksichtigt neben den Renten und Anwartschaften auch zukünftig zu erwartende Gehalts- und Rentensteigerungen. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden in der Periode des Anfalls im sonstigen Ergebnis der Gesamtergebnisrechnung erfasst. Die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste resultieren aus einer Abweichung der tatsächlichen Entwicklung von den unterstellten Annahmen oder aus einer Änderung der Annahmen. Der Dienstzeitaufwand wird im Personalaufwand ausgewiesen und der Zinsanteil der Rückstellungszuführung im Finanzergebnis. Daneben sind alle Mitarbeiter im Rahmen der Bindung an die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes sowie auf der Basis einzelvertraglicher Regelungen bei der Zusatzversorgungskasse der Stadt Frankfurt am Main (ZVK) nach den Regeln der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst pflichtversichert. Nach IAS 19 handelt es sich bei dieser Form der Altersvorsorge um einen leistungsorientierten Plan (Defined Benefit Plan), da die individuellen Versorgungsleistungen der ZVK an frühere Mitarbeiter der Mitgliedsunternehmen nicht von eingezahlten Beiträgen abhängen. Da zudem in der ZVK Mitarbeiter mehrerer Mitgliedsunternehmen versichert sind, gilt diese Form der Altersvorsorge als gemeinschaftlicher Plan mehrerer Arbeitgeber (Multi-Employer Plan), für die die besonderen Vorschriften des IAS 19 anzuwenden sind. Die Beiträge werden im Rahmen eines Umlageverfahrens erhoben. Aufgrund der Umverteilungen der Leistungen der ZVK auf die an ihr beteiligten Unternehmen und der unzureichenden Daten über die Altersstruktur, die Fluktuation und die Gehälter dieser Mitarbeiter liegen keine Informationen über den auf Mainova entfallenden Teil der zukünftigen Zahlungsverpflichtungen vor (wirtschaftliche Verpflichtung). Somit ist eine Rückstellungsbildung nach IFRS nicht zulässig und die Behandlung erfolgt wie bei einem beitragsorientierten Plan (Defined Contribution Plan) gemäß IAS 19 Nr. 30a. Die laufenden Zahlungen an die ZVK stellen demnach Aufwendungen des Geschäftsjahres dar. Der Umlagesatz der ZVK Frankfurt am Main beläuft sich auf 6,0 %; hiervon übernimmt der Arbeitgeber 5,6 %, die Eigenbeteiligung der Arbeitnehmer beträgt 0,4 %. Daneben wird gemäß § 63 der ZVK-Satzung vom Arbeitgeber ein steuerfreies Sanierungsgeld von 2,5 % erhoben. Zur Sicherung langfristig stabiler Hebesätze beschloss der Kassenausschuss der Stadt Frankfurt, das Sanierungsgeld stufenweise auf 3,5 % anzuheben. Ab dem 1. Januar 2011 beträgt es danach 3,0 % und ab dem 1. Januar 2012 3,5 %. Für einen Teil der Pflichtversicherten wird für das ZVK-pflichtige Entgelt, das über der tariflich festgesetzten Beitragsbemessungsgrenze liegt, eine zusätzliche Umlage von 9 % gezahlt. Derzeit liegen keine gesicherten Erkenntnisse vor, dass das Sanierungsgeld steigen wird. Es ist jedoch damit zu rechnen, dass auch künftig Beitragserhöhungen erfolgen werden. Der Aufwand aus ZVK-Umlagen (Arbeitgeberanteil) ist unter den Aufwendungen für Altersversorgung ausgewiesen. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen sämtliche am Bilanzstichtag erkennbaren rechtlichen oder faktischen Verpflichtungen gegenüber einer anderen Partei aufgrund von Ereignissen der Vergangenheit, die der Höhe und/oder dem Eintrittszeitpunkt nach unsicher sind und wahrscheinlich zu einem Abfluss von Ressourcen führen werden. Die Rückstellungen werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Bewertung erfolgt mit dem Erwartungswert bzw. mit dem Betrag, der über die höchste Eintrittswahrscheinlichkeit verfügt. Für wesentliche Rückstellungen (Altlasten, Altersteilzeit, rechtliche Risiken u. a.) wurden Bewertungsgutachten bzw. Berechnungen von sachverständigen Dritten eingeholt. Alle langfristigen Rückstellungen werden mit ihrem auf den Bilanzstichtag abgezinsten Erfüllungsbetrag bilanziert, soweit der Zinseffekt nicht von untergeordneter Bedeutung ist. Der Erfüllungsbetrag umfasst auch die am Bilanzstichtag zu berücksichtigenden Kostensteigerungen. Ausgenommen davon sind Pensionsrückstellungen, für die gemäß IAS 19 gesonderte Regelungen angewandt werden. Die Mainova AG ist seit 2001 als Organgesellschaft in eine ertragsteuerliche Organschaft mit der SWFH eingebunden. Tatsächliche Steuerzahlungen und -erstattungen treten - mit Ausnahme der Körperschaftsteuerzahlung für Ausgleichszahlungen an außenstehende Aktionäre - auf Ebene des Organträgers ein. Bei der Mainova AG werden die ermittelten laufenden Steuerverpflichtungen bzw. -ansprüche über Steuerumlagen abgebildet. Die Ermittlung der Steuerumlagebeträge erfolgt auf Einzelbasis, d. h. die Mainova AG wird wie ein selbstständiger Steuerzahler behandelt. Die Steuerquote im Geschäftsjahr 2010 beträgt 25,28 % (Vorjahr 27,95 %). Latente Steuern werden gemäß der Verbindlichkeitsmethode auf sämtliche temporäre Bilanzierungs- und Bewertungsunterschiede zwischen Steuerbilanz und IFRS-Bilanz der einzelnen in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften gebildet. Latente Steuern aus Konsolidierungsvorgängen werden gesondert ermittelt und angesetzt. Die aktiven latenten Steuern umfassen grundsätzlich auch Steuerminderungsansprüche, die sich aus der erwarteten Nutzung bestehender Verlustvorträge in Folgejahren ergeben. Eine Aktivierung erfolgt, wenn deren Realisierung mit ausreichender Sicherheit gewährleistet ist. Die latenten Steuern werden auf der Basis der Steuersätze ermittelt, die zum Realisationszeitpunkt gelten bzw. erwartet werden. Durch die Unternehmenssteuerreform 2008 beträgt der für die Berechnung der latenten Steuern relevante Steuersatz 30,70 %. Er ergibt sich aus dem Körperschaftsteuersatz von 15,00 %, dem Solidaritätszuschlag von 5,50 % auf den Körperschaftsteuersatz und dem Gewerbeertragsteuersatz von 14,88 %. Verbindlichkeiten werden mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige finanzielle Verbindlichkeiten werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Die von Kunden erhaltenen Anzahlungen werden unter den übrigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Derivative Finanzinstrumente werden zur Sicherung von Commodity-Risiken eingesetzt, die mit den Aktivitäten des Unternehmens verbunden sind. Zudem werden derivative Finanzinstrumente im Rahmen des Strom- und CO2 -Handels (zur Erzielung von Handelsmargen) eingesetzt. Verträge, die für Zwecke des Empfangs oder der Lieferung von nicht finanziellen Posten gemäß dem erwarteten Einkaufs-, Verkaufs- oder Nutzungsbedarf des Unternehmens abgeschlossen und in diesem Sinne gehalten werden (Eigenverbrauchsverträge), werden gemäß IAS 39 nicht als derivative Finanzinstrumente, sondern nach IAS 37 als schwebende Geschäfte bilanziert und sind insofern in der Angabe zu den sonstigen finanziellen Verpflichtungen enthalten. Ferner werden derivative Finanzinstrumente zur Begrenzung des Risikos marktbedingter Schwankungen der Zinssätze eingesetzt. Die erstmalige Bilanzierung erfolgt zum Handelstag. Derivate werden als finanzielle Vermögenswerte oder finanzielle Verbindlichkeiten bilanziert, mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet und in die Kategorie Held for trading eingeordnet, sofern kein Hedge Accounting angewendet wird. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden ergebniswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Bei den derivativen Finanzinstrumenten, die in einer Sicherungsbeziehung (Hedge Accounting) stehen, handelt es sich um Cashflow Hedges. Cashflow Hedges dienen der Absicherung einer mit hoher Wahrscheinlichkeit eintretenden geplanten Transaktion gegen das Risiko schwankender Zahlungsströme. Bei einem Cashflow Hedge werden die unrealisierten Gewinne und Verluste des Sicherungsgeschäfts zunächst in der Rücklage für Cashflow Hedges im sonstigen Ergebnis (Eigenkapital) erfasst und erst dann in der Gewinn- und Verlustrechnung gebucht, wenn das abgesicherte Grundgeschäft erfolgswirksam erfasst wird. Nur der effektive Teil einer Sicherungsbeziehung darf dabei erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfasst werden. Der ineffektive Anteil der Veränderung des beizulegenden Zeitwerts eines Sicherungsgeschäfts, für das zuvor ein Cashflow Hedge gebildet wurde, wird sofort erfolgswirksam erfasst. Entfällt das gesicherte Grundgeschäft, wird das Sicherungsgeschäft sofort erfolgswirksam reklassifiziert. Das Sicherungsgeschäft wird ebenfalls als erfolgswirksam reklassifiziert, wenn das Hedge Accounting ineffektiv wird oder eine nominelle Übersicherung eintritt. Für die Anwendung von Hedge Accounting gemäß IAS 39 ist eine ausführliche Dokumentation der Sicherungsbeziehung zwischen Grund- und Sicherungsgeschäft sowie der Sicherungsstrategie erforderlich. Die Anforderungen umfassen weiterhin die regelmäßige retrospektive und prospektive Effektivitätsmessung. Bei der Beurteilung der Effektivität werden sämtliche Bestandteile der Veränderung des beizulegenden Zeitwerts von Derivaten berücksichtigt. Das Hedge Accounting wird als effektiv angesehen, wenn die Veränderung des beizulegenden Zeitwerts des Sicherungsgeschäfts sowohl prospektiv als auch retrospektiv in einer Bandbreite von 80-125 % der gegenläufigen Änderungen des beizulegenden Zeitwerts des Grundgeschäfts liegt. Die Fair Value Option findet bei Mainova keine Anwendung. Unentgeltlich erworbene Emissionsrechte werden zu ihrem Erinnerungswert angesetzt und entgeltlich für den Eigenerzeugungsbedarf erworbene Emissionsrechte werden zu ihren Anschaffungskosten bilanziert. Werden sie zu Handelszwecken gehalten, erfolgt am Stichtag eine Bewertung zum Marktwert. Für eine eventuelle Unterdeckung am Stichtag wird eine Rückstellung in Höhe des beizulegenden Zeitwerts am Bilanzstichtag für zusätzlich benötigte Emissionsrechte gebildet. Eventualschulden sind mögliche Verpflichtungen gegenüber Dritten oder gegenwärtige Verpflichtungen, bei denen ein Ressourcenabfluss unwahrscheinlich ist bzw. deren Höhe nicht verlässlich bestimmt werden kann. Eventualschulden werden in der Bilanz grundsätzlich nicht erfasst. Die im Anhang angegebenen Verpflichtungsvolumina bei den Eventualschulden entsprechen dem am Bilanzstichtag bestehenden Haftungsumfang. Zu den Finanzinstrumenten gemäß IAS 39 (siehe Abschnitt 7) zählen die folgenden Klassen: Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, übrige langfristige Forderungen und finanzielle Vermögenswerte, sonstige Vermögenswerte und flüssige Mittel. In den übrigen langfristigen Forderungen und finanziellen Vermögenswerten sowie den sonstigen Vermögenswerten sind darüber hinaus nicht finanzielle Vermögenswerte enthalten, die nicht in den Anwendungsbereich des IAS 39 fallen. Auf der Passivseite zählen die Finanzschulden, die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, die übrigen langfristigen Verbindlichkeiten sowie die kurzfristigen Verbindlichkeiten zu den Finanzinstrumenten. Auch hier sind in den übrigen langfristigen und kurzfristigen Verbindlichkeiten nicht finanzielle Verbindlichkeiten enthalten, die ebenfalls nicht in den Anwendungsbereich des IAS 39 fallen. Darüber hinaus gehören die ausgegebenen Finanzgarantien ebenfalls zu den Finanzinstrumenten. Wesentliche Ermessensentscheidungen und SchätzungenBei der Aufstellung des Konzernabschlusses nach IFRS sind bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Ermessensentscheidungen zu treffen. Bei der Erläuterung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ist die Ausübung der Ermessensentscheidung jeweils dargestellt. Weiterhin sind Annahmen und Schätzungen aufgrund unbestimmter künftiger Ereignisse zum Bilanzstichtag erforderlich. Die Schätzungen beruhen auf Annahmen und Prognosen, sind damit Risiken und Ungewissheiten unterworfen und können sich daher auf den Wertansatz der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden sowie der Erträge und Aufwendungen auswirken. Die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen sowie sonstige am Stichtag bestehende Quellen von Schätzungsunsicherheiten, aufgrund derer ein Risiko besteht, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden erforderlich sein wird, werden im Folgenden erläutert. Bei der Bilanzierung und Bewertung von Pensionsrückstellungen und ähnlichen Verpflichtungen (Deputate) sowie der Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen sind hinsichtlich Abzinsungsfaktor, Gehaltstrends, Fluktuationsrate sowie Kostenschätzung der Erfüllungsbeträge Annahmen und Schätzungen erforderlich. Aufgrund des Umfangs an direkten Pensionszusagen und ähnlichen Verpflichtungen können sich aus möglichen Schätzungsänderungen in der Zukunft Auswirkungen ergeben. Weiterhin sind bei der Durchführung von Werthaltigkeitstests für einzelne Vermögenswerte, ZGE (z. B. Kraftwerke und Versorgungsnetze) sowie at equity bilanzierte Beteiligungen zukunftsbezogene Schlüsselannahmen zu machen. Änderungen dieser Annahmen können aus heutiger Sicht zu einem zusätzlichen Wertminderungs- bzw. einem Zuschreibungsbedarf führen, da die Bewertung insbesondere auch von der Entwicklung der langfristigen Kapitalmarktzinsen, von der Entwicklung der der Regulierung unterliegenden Vermögenswerte und von Entscheidungen der Regulierungs- und Preisgenehmigungsbehörden abhängig ist. Künftige Steuerrechtsänderungen können zu Auf-/Abwertungen führen. Die den Werthaltigkeitstest im Sachanlagevermögen zugrunde liegenden langfristigen Planungen unterliegen gewissen Risiken aus den zukünftigen Marktbedingungen. Darüber hinaus ergeben sich Risiken aus der Entwicklung des Diskontierungszinssatzes. Bei einer Erhöhung des Zinssatzes um 0,25 % ergäbe sich eine Wertminderung in der ZGE "Stromnetz" in Höhe von 6,4 Mio. Euro und in der ZGE "Kraftwerke" eine Weitere in Höhe von 2,4 Mio. Euro. Bei einer Verminderung des Zinssatzes um 0,25 % ergäbe sich eine Zuschreibung in der ZGE "Stromnetz" in Höhe von 7,3 Mio. Euro und die Wertminderung in der ZGE "Kraftwerke" wäre um 2,5 Mio. Euro geringer ausgefallen. Die at equity bilanzierten Beteiligungen der Mainova unterliegen einem jährlichen Werthaltigkeitstest. Als Bewertungsgrundlage wird jeweils die verabschiedete Mehrjahresplanung der jeweiligen Beteiligung herangezogen, welche jedoch in der langfristigen Planung gewisse Risiken aus den zukünftigen Marktbedingungen enthält. In den Werthaltigkeitstests der at equity bilanzierten Beteiligungen wurde durchschnittlich ein Basiszinssatz von 3,25 % herangezogen. Bei einer Erhöhung dieses Zinssatzes um 0,25 % ergäbe sich ein weiterer Wertminderungsbedarf bei den at equity bilanzierten Beteiligungen in Höhe von 3,1 Mio. Euro. Die Rückstellungen für Altlasten basieren auf externen Gutachten und Berechnungen, die jährlich aktualisiert werden. Diesen liegen Kostenschätzungen der Erfüllungsbeträge für die jeweilige Verpflichtung zugrunde. Schätzungsunsicherheiten ergeben sich insbesondere aus Änderungen des Verpflichtungsumfangs, Abweichungen von den angenommenen Kostenentwicklungen sowie aus Änderungen des Zinsniveaus und der Zahlungszeitpunkte. Weiterhin kann eine Änderung des Diskontierungszinses zu einer Anpassung der Altlastenrückstellungen führen. Bei der Beurteilung von Rechtsstreitigkeiten im Hinblick auf die Bildung von Rückstellungen wurde eine Einschätzung des voraussichtlichen Prozessausgangs vorgenommen. Die zugrunde liegenden Annahmen und Schätzungen basieren auf den Gegebenheiten und Einschätzungen am jeweiligen Bilanzstichtag. Durch von den Annahmen abweichende Einschätzungen sowie Entwicklungen können sich die tatsächlichen Beträge von den Schätzwerten unterscheiden. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses ist keine wesentliche Änderung der getroffenen Annahmen und Schätzungen zu erwarten. KapitalmanagementDie Mainova AG unterliegt keinen satzungsmäßigen Kapitalerfordernissen und keinen externen Mindestkapitalanforderungen. Seit dem Abschluss des Gewinnabführungsvertrages mit der SWFH im Jahr 2001 und gemäß der in diesem Zusammenhang erlassenen Konzernrichtlinie ist die Mainova AG als Organgesellschaft in die zentrale Konzernfinanzierung der SWFH eingebunden. Die SWFH übernimmt das Cash Management aller Organgesellschaften mit dem Ziel, die Kosten der Finanzierung bzw. die Geldanlageerlöse zu optimieren. Wir verfolgen die interne Zielsetzung, unsere Finanzierungskosten und -struktur im Hinblick auf marktübliche Strukturkennzahlen zu optimieren. Hierbei werden neben der Gesamtkapitalrendite (ROCE) auch zunehmend branchenübergreifende Finanzkennzahlen (z.B. Umsatzrendite, Verschuldungsgrad, Eigenkapitalquote) ermittelt. Nur so kann es Mainova gelingen, auch zukünftig eine gute Bonitätseinstufung zu erhalten. Da es sich bei der Rücklage aus Cashflow Hedges im sonstigen Ergebnis um eine reine IFRS-Accounting-Größe handelt, hat diese keine Auswirkungen auf das Kapitalmanagement der Mainova. Maßnahmen zur Einhaltung der Eigenkapitalquote werden im Rahmen der mittelfristigen Unternehmensplanung berücksichtigt. Aufgrund des bestehenden Gewinnabführungsvertrags sind Rücklagendotierungen nur begrenzt zulässig. Sofern im Rahmen von Kreditverträgen die Einhaltung bestimmter Kennzahlen gefordert wird, orientieren wir uns an diesen Vorgaben. Für durch Kommunalbürgschaften besicherte Darlehen sind keine Steuerungsmaßnahmen erforderlich. Änderung der Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDer IASB und das IFRIC haben Standards und Interpretationen verabschiedet, die von der EU in europäisches Recht übernommen wurden und im Geschäftsjahr 2010 verpflichtend anzuwenden sind oder von Mainova freiwillig vorab angewendet wurden: Sammelstandard zur Änderung verschiedener IFRS "Improvements to IFRS"Der IASB überarbeitet in einem jährlichen Verbesserungsprozess ("Annual Improvement Process") bestehende Standards. Diese Änderungen werden durch das IASB als kleine, nicht dringliche, aber notwendige Änderungen angesehen, die den Inhalt der Vorschriften konkretisieren und unbeabsichtigte Inkonsistenzen zwischen den Abschlüssen beseitigen sollen. Das Ergebnis des Verbesserungsprozesses wird in einem Gesamtstandard zusammengefasst. Änderungen sind, sofern im jeweiligen Standard nichts anderes geregelt ist, auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2010 beginnen. Die beschlossenen Änderungen haben keine Auswirkungen auf die Mainova. IFRIC 18 "Bilanzierung der Übertragung eines Vermögenswerts durch einen Kunden"IFRIC 18 regelt die Bilanzierung von Vermögenswerten, die ein Unternehmen von einem Kunden erhält, um den Kunden im Gegenzug Zugang zu einem Leitungsnetz, einer Dienstleistung oder der Lieferung von Gütern zu verschaffen. Die erstmalige Anwendung von IFRIC 18 hat zu einer Änderung des Ausweises und keinen wesentlichen Auswirkungen auf das Ergebnis der Mainova geführt. Die ab dem Geschäftsjahr verpflichtend anzuwendenden Standards und Interpretationen Änderung des IFRS 1 (2009) "Befreiungen für erstmalige Anwender", Änderung des IFRS 2 (2009) "Anteilsbasierte Vergütung mit Barausgleich im Konzern", Änderung des IFRIC 9 / IAS 39 "Eingebettete Derivate", IFRIC 12 "Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen", IFRIC 15 "Vereinbarungen über die Herstellung vom Immobilien", IFRIC 16 "Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb" und IFRIC 17 "Sachdividenden an Eigentümer" hatten keine Auswirkungen auf die Mainova. Neue Standards und InterpretationenDas IASB und das IFRIC haben folgende Standards und Interpretationen verabschiedet, die für das Geschäftsjahr 2010 noch nicht verpflichtend anzuwenden sind, da sie erst zu einem späteren Zeitpunkt verpflichtend sind oder die Anerkennung der EU noch nicht erfolgt ist. Diese Standards und Interpretationen wurden im Konzernabschluss noch nicht vorzeitig angewendet. Die Auswirkungen der nachfolgenden Standards für Mainova werden derzeit noch geprüft. "Änderung verschiedener IFRS" (2010)Im Mai 2010 veröffentlichte der IASB einen weiteren Sammelstandard im Rahmen des jährlichen Verbesserungsprozesses. In diesem Sammelstandard sind eine Vielzahl von Änderungen enthalten, die dazu beitragen sollen, den Inhalt der Vorschriften zu konkretisieren und unbeabsichtigte Inkonsistenzen zwischen den Abschlüssen zu vermeiden. Die meisten Änderungen sind für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2011 beginnen. IFRS 9 "Finanzinstrumente"IFRS 9 ersetzt den bisherigen IAS 39 bezüglich der Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten. IFRS 9 sieht im Wesentlichen vor, die bisher bestehenden vier Bewertungskategorien auf die beiden Bewertungskategorien "zu fortgeführten Anschaffungskosten" oder "zum beizulegenden Zeitwert" zu reduzieren. Der neue Standard ist erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden, die ab dem 1. Januar 2013 beginnen. IAS 24 "Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen"Die Änderungen des IAS 24 sollen im Wesentlichen dazu beitragen, die Berichterstattung zu erleichtern. Gegenstand der Neuerung sind insbesondere die Konkretisierung der Definition eines nahe stehenden Unternehmens oder einer nahe stehenden Person und die Angabepflichten von staatlich kontrollierten Unternehmen. IAS 24 ist erstmals verpflichtend anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2011 beginnen. Die folgenden Standards und Interpretationen, die im Geschäftsjahr 2010 noch nicht anzuwenden waren, werden voraussichtlich keine Auswirkungen auf die Finanz-, Vermögens- und Ertragslage der Mainova haben: Änderung des IAS 32: "Klassifizierung von Bezugsrechten" Änderung des IFRIC 14: "Vorauszahlungen im Rahmen von Mindestfinanzierungsvorschriften" Änderung des IFRS 7: "Angaben bei Übertragungen von finanziellen Vermögenswerten" IFRIC 19: "Tilgung finanzieller Verbindlichkeiten durch Eigenkapitalinstrumente" 3. KonsolidierungsgrundsätzeDie in die Konsolidierung einbezogenen Abschlüsse der Tochterunternehmen sowie die Abschlüsse der at equity bilanzierten assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen wurden einheitlich nach den bei Mainova geltenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt. Die Kapitalkonsolidierung für die Tochterunternehmen erfolgt nach der Erwerbsmethode. Dabei werden die Anschaffungskosten für Anteile an Tochterunternehmen mit dem nach IFRS bewerteten Buchwert des anteiligen Eigenkapitals des Tochterunternehmens verrechnet. Sich ergebende Unterschiedsbeträge werden auf Vermögenswerte der einbezogenen Unternehmen soweit aktiviert, wie sie mit dem Zeitwert bewertet sind. Danach verbleibende Unterschiedsbeträge werden als Geschäftswert aktiviert. Negative Geschäftswerte werden gemäß IFRS 3 nach erneuter Beurteilung der identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden sofort erfolgswirksam erfasst. Diese Konsolidierungsgrundsätze gelten analog für die at equity bilanzierten Beteiligungen. Forderungen, Verbindlichkeiten und Rückstellungen zwischen vollkonsolidierten Unternehmen werden aufgerechnet. Konzerninterne Erträge werden mit den entsprechenden Aufwendungen verrechnet. Zwischenergebnisse werden eliminiert, sofern sie nicht von untergeordneter Bedeutung sind. Steuerabgrenzungen werden vorgenommen. 4. Konsolidierungskreis und Änderungen des KonsolidierungskreisesKonsolidierungskreisNach der Vollkonsolidierungsmethode werden alle Mehrheitsbeteiligungen (Tochterunternehmen) der Mainova in den Konzernabschluss einbezogen, auf deren Finanz- und Geschäftspolitik ein beherrschender Einfluss ausgeübt werden kann. Die at equity-Konsolidierung kommt bei assoziierten Unternehmen zur Anwendung, wenn ein maßgeblicher Einfluss auf die Finanz- und Geschäftspolitik des assoziierten Unternehmens vorliegt. Ferner werden Anteile an Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures) nach der at equity-Methode bewertet. Dem Anhang ist eine Liste über den Konsolidierungskreis und den Anteilsbesitz beigefügt, die alle wesentlichen Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen mit Angaben zum letzten Jahresabschluss nach den Regelungen der IFRS (Umsatz, Eigenkapital und Jahresergebnis) enthält. Der Konsolidierungskreis entwickelte sich 2010 wie folgt: scroll
Die assoziierten Unternehmen ENAG/Maingas Energieanlagen GmbH (EMEG), Gasversorgung Offenbach GmbH (GVO), Eisenacher Versorgungsbetriebe GmbH (EVB)sowie die Ohra Hörselgas GmbH (Ohra Hörselgas) wurden auf Basis von Abschlüssen mit dem Stichtag 30. September 2010 einbezogen. Die Gemeinschaftskraftwerk Irsching GmbH (GKI) wird trotz eines Anteilsbesitzes von unter 20 % (die Beteiligung der Mainova beträgt 15,6 %) als assoziiertes Unternehmen nach der at equity-Methode bewertet, da der Mainova durch den Gesellschaftsvertrag maßgeblicher Einfluss eingeräumt wird. Bei sämtlichen wichtigen geschäftspolitischen Entscheidungen (z. B. Investitionen, Aufnahme von Krediten, Abschluss oder Änderung von Verträgen sowie Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern) ist Einstimmigkeit der Gesellschafter erforderlich. Eine Darstellung wesentlicher Eckdaten der nicht einbezogenen assoziierten Unternehmen (siehe Anlage Konsolidierungskreis und Anteilsbesitzliste des Mainova-Konzerns) gibt folgende Übersicht: scroll
Änderungen des KonsolidierungskreisesIm Geschäftsjahr 2010 wurde ein weiteres Tochterunternehmen im Wege der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogen. Die Hotmobil International GmbH (HMI) mit Sitz in Frankfurt am Main wurde im Geschäftsjahr 2010 von der MED mit einem Anteilsbesitz von 75 % gegründet und erstmalig vollkonsolidiert. Zwei bisher vollkonsolidierte Unternehmen wurden entkonsolidiert. Mit wirtschaftlicher Wirkung zum 1. Januar 2010 hat die Mainova ihr vollkonsolidiertes Tochterunternehmen GHG GmbH sowie deren Tochter GHG-FM GmbH veräußert. Die zum 31. Dezember 2009 noch vorläufige Kaufpreisallokation der HMD wurde im Laufe des Jahres 2010 mit einem Goodwill von 7,4 Mio. Euro abgeschlossen. Auf der Basis der endgültigen Kaufpreisallokation ergab sich eine Erhöhung des Goodwills um 1,3 Mio. Euro, wovon 1,0 Mio. Euro auf eine vertraglich vereinbarte Kaufpreisanpassung und 0,3 Mio. Euro auf die Anpassung des vorläufigen Abschlusses entfallen. Die Kaufpreisanpassungsklausel sah Erhöhungen oder Minderungen in Abhängigkeit vom endgültigen EBIT (earnings before interest and tax) für das Geschäftsjahr 2009 vor. Die zur Sicherung möglicher Garantieansprüche vereinbarten Kaufpreiseinbehalte haben sich im Vergleich zum 31. Dezember 2009 um 1,0 Mio. Euro auf nun 4,0 Mio. Euro erhöht. Die Änderung des Konsolidierungskreises hat keine wesentliche Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Im Bereich der assoziierten Unternehmen wurde die Infranova Bioerdgas GmbH (Infranova) als neues Unternehmen nach der at equity-Methode einbezogen. 5. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung(1) Umsatzerlösescroll
Die Umsatzerlöse im Wassergeschäft waren im Vorjahr durch die Zuführung zu Rückstellungen im Rahmen des laufenden Wasserkartellverfahrens in Höhe von 51,3 Mio. Euro gemindert. (2) Sonstige betriebliche Erträgescroll
(3) Materialaufwandscroll
Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Leistungen betreffen überwiegend den Gas-, Strom-, Wärme- und Wasserbezug, die Kosten für den Gas-, Kohle- und Heizöleinsatz in den eigenen Kraftwerken sowie Netzentgelte. Die Aufwendungen für bezogene Leistungen betreffen überwiegend von Dritten erbrachte Bauleistungen sowie Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen für Verteilungs- und Erzeugungsanlagen. Des Weiteren sind hier die Pachtaufwendungen für die Strom- und Gasnetze, die Personalgestellung und sonstige Dienstleistungen der Stadtwerke Hanau GmbH (SWH) für das Netzgebiet Hanau enthalten. (4) Personalaufwandscroll
Zum Anstieg des Personalaufwands haben Rückstellungszuführungen insbesondere im Zusammenhang mit der Tarifeinigung zur Altersteilzeit beigetragen. Daneben wirkte sich die Tariferhöhung zum 1. Januar 2010 in Höhe von 2,1 % aufwandserhöhend aus. Die Aufwendungen für Altersversorgung betreffen im Wesentlichen die Beiträge zur ZVK. (5) AbschreibungenEs wird auf die Ausführungen zu immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen verwiesen. Im Geschäftsjahr wurde eine Wertminderung auf die ZGE "Kraftwerke" in Höhe von 17,6 Mio. Euro vorgenommen. (6) Sonstige betriebliche AufwendungenDie sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Die Aufwendungen aus Operating-Leasingverträgen betragen im Geschäftsjahr 2010 3,6 Mio. Euro (Vorjahr 3,0 Mio. Euro). (7) Ergebnis aus at equity bilanzierten BeteiligungenDas Ergebnis aus at equity bilanzierten Beteiligungen setzt sich aus Erträgen durch die Fortschreibung des equity-Buchwerts um die Jahresergebnisse in Höhe von 80,7 Mio. Euro (Vorjahr 19,6 Mio. Euro) und Aufwendungen aus Wertminderungen in Höhe von 3,8 Mio. Euro (Vorjahr 42,3 Mio. Euro) zusammen. Von den Erträgen entfallen 57,0 Mio. Euro auf die Thüga Holding GmbH & Co. KG (Thüga Holding). Die Aufwendungen aus Wertminderungen betreffen die Gasversorgung Main-Kinzig GmbH (GMK). Im Vorjahr entfielen sie mit 18,5 Mio. Euro auf die SWH, mit 16,9 Mio. Euro auf die Hessenwasser GmbH & Co. KG (Hessenwasser), mit 6,4 Mio. Euro auf die GMK und mit 0,5 Mio. Euro auf die Oberhessische Gasversorgung GmbH (OHG). Die Abwertung wurde unternehmensindividuell auf Basis der aktuellen Mehrjahresplanung der Gesellschaft ermittelt. In der Bewertung wurde grundsätzlich ein Eigenkapitalkostensatz von 6,8 % verwendet sowie ein Wachstumsabschlag in Höhe von 0,50 % angesetzt. Bei Beteiligungen mit einer Garantiedividende im Rahmen eines Ergebnisabführungsvertrags wird für den Anteil der Garantiedividende ein Eigenkapitalkostensatz von 5,25 % zugrunde gelegt. (8) Finanzerträgescroll
Die Erträge aus Beteiligungen betreffen die Gewinnanteile und Dividenden der nicht konsolidierten Beteiligungen. Bei den sonstigen finanziellen Erträgen handelt es sich überwiegend um Zinserträge. (9) Finanzaufwendungenscroll
Unter den sonstigen finanziellen Aufwendungen werden überwiegend Zinsaufwendungen ausgewiesen. Der Anstieg der Finanzaufwendungen resultiert insbesondere aus den Zinsen für die Finanzierung des im Vorjahr erfolgten Thüga Holding-Erwerbs. (10) Ertragsteuernscroll
Aufgrund des am 29. August 2001 geschlossenen Gewinnabführungsvertrags ist Mainova verpflichtet, ihren gesamten Gewinn an die SWFH abzuführen. Dies hat nach geltendem Steuerrecht zur Folge, dass Mainova einen entstehenden Gewinn nur insoweit der Körperschaftsteuer unterwerfen muss, als dieser für Ausgleichszahlungen an außenstehende Aktionäre verwendet wird (§ 16 KStG). Der Gewerbeertrag wird bei Mainova unabhängig von der Leistung von Ausgleichszahlungen keiner Gewerbesteuer unterworfen. Mainova verpflichtet sich mit dem 2004 abgeschlossenen Steuerumlagevertrag, den entstehenden Steuervorteil der SWFH im Wege einer Steuerumlage zuzuführen. Die Steuerumlagen werden nach der sogenannten Belastungsmethode (Stand-alone-Methode) entsprechend der hypothetischen Steuerbelastung der Mainova unter Berücksichtigung der bei Mainova direkt anfallenden Steuerbelastung (zurzeit Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag auf die Ausgleichszahlung an außenstehende Aktionäre) errechnet, als ob Mainova selbstständig zur Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer herangezogen würde. Die Organgesellschaft (Mainova AG) hat ihr Einkommen in Höhe von 20/17 der geleisteten Ausgleichszahlungen an außenstehende Aktionäre selbst zu versteuern. Die tatsächlichen Steuern enthalten im Wesentlichen Steuerumlagen an die SWFH für Körperschaftsteuer inkl. Solidaritätszuschlag in Höhe von 12,8 Mio. Euro und Gewerbesteuer in Höhe von 14,5 Mio. Euro sowie die Körperschaftsteuer und den Solidaritätszuschlag für die Ausgleichszahlung in Höhe von 2,4 Mio. Euro. Der für die Berechnung der latenten Steuern herangezogene Steuersatz beträgt wie im Vorjahr 30,70 %. Mit Ausnahme der NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH (NRM) fallen bei den übrigen in den Konzernabschluss einzubeziehenden Gesellschaften MED, Mainova Service-Dienste Gesellschaft mbH (MSD), SRM StraßenBeleuchtung Rhein-Main GmbH (SRM), Biomasse-Kraftwerk Fechenheim GmbH (BKF) und Energieversorgung Main-Spessart GmbH (EMS) aufgrund der steuerlichen Organschaft mit der Mainova AG keine Steuern an. Aufgrund der Verlustvorträge der Erdgas Westthüringen Beteiligungsgesellschaft mbH (EWT) sowie der Verluste der HMI und der MBG im Geschäftsjahr entsteht keine Steuerschuld. Kein Steueraufwand entsteht ferner bei der HMD aufgrund der Organschaft mit der MED, die als Tochtergesellschaft der Mainova AG in den Konzernabschluss einbezogen wird. Im Berichtsjahr wurden bisher nicht aktivierte steuerliche Verlustvorträge von 0,1 Mio. Euro genutzt. Die Überleitung vom erwarteten Ertragsteueraufwand zum tatsächlichen Ertragsteueraufwand wird nachfolgend dargestellt: scroll
Die periodenfremden Steuern enthalten den Aufwand aus der Anpassung des steuerlichen Ausgleichspostens in Höhe von 0,1 Mio. Euro (Vorjahr Ertrag 1,4 Mio. Euro). Im Vorjahr war darüber hinaus ein tatsächlicher Steuerertrag (0,5 Mio. Euro) enthalten. Bei den steuerfreien Erträgen aus at equity bilanzierten Beteiligungen wurde der Saldo aus Fortschreibungen abzüglich Wertminderungen zu 95 % (Kapitalgesellschaften) bzw. zu 100 % (Personengesellschaften für die Gewerbesteuer) unter Berücksichtigung der jeweils anzuwendenden Steuersätze angesetzt. Bei den steuerfreien Dividenden handelt es sich um Ausschüttungen von sonstigen Beteiligungen, die nicht in den Konzernabschluss einzubeziehen sind. Diese sind laut § 8b KStG steuerfrei. 6. Erläuterungen zur Bilanz(11) Immaterielle Vermögenswerte und SachanlagenDie Aufgliederung der in der Bilanz zusammengefassten Posten der immateriellen Vermögenswerte und des Sachanlagevermögens sowie ihre Entwicklung sind auf den folgenden Seiten dargestellt: scroll
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In den Zugängen der Anschaffungs- oder Herstellungskosten sind aktivierte Fremdkapitalkosten in Höhe von 0,1 Mio. Euro (Vorjahr 0,0 Mio. Euro) enthalten. Von den Zugängen bei den Abschreibungen der Erzeugungs-, Gewinnungs- und Bezugsanlagen sowie Heizzentralen entfallen 17,6 Mio. Euro auf Wertminderungen (ZGE "Kraftwerke"). Ab dem 1. Januar 2010 werden die von Kunden empfangenen Zuschüsse (Baukostenzuschüsse und Hausanschlusskostenbeiträge) gesondert unter den Passiva ausgewiesen und über die Nutzungsdauer der bezuschussten Vermögensgegenstände linear zugunsten der Umsatzerlöse aufgelöst. Bis dahin erfolgte eine Absetzung der Zuschüsse von den Zugängen. Im Vorjahr wurden die Zugänge um 16,9 Mio. Euro durch empfangene Zuschüsse gemindert. Im Geschäftsjahr 2010 wurden wie im Vorjahr 0,1 Mio. Euro für Forschung und Entwicklung aufgewendet. Es wurden wie im Vorjahr keine immateriellen Vermögenswerte selbst erstellt. Es wurde ein Werthaltigkeitstest für den Geschäfts- oder Firmenwert der HMD durchgeführt, woraus sich keine Wertminderung ergeben hat. Zur Überprüfung von in der Vergangenheit vorgenommenen Wertminderungen auf Sachanlagen wurde ein Werthaltigkeitstest für die ZGE "Stromnetz" (Verteilungsnetz des Segments Stromversorgung) durchgeführt. Bei der ZGE "Kraftwerke" (HKW West, Mitte und Niederrad des Segments Erzeugung) wurde ebenfalls ein Werthaltigkeitstest durchgeführt. Anlass hierfür waren die Laufzeitverlängerungen für Atomkraftwerke, die Kosten für zukünftige CO2 -Zertifikate und der niedrige Stromhandelspreis an der European Energy Exchange AG (EEX). Die ZGE "Kraftwerke" setzt sich aus mehreren Kraftwerken zusammen, da diese sowohl bei unvorhergesehenen Produktionsausfällen als auch bei geplanten Revisionen die Versorgung der Kunden des Wärmenetzes gegenseitig sicherstellen. Die zur Diskontierung verwendeten Nachsteuerzinssätze betragen zum Stichtag in der ZGE "Stromnetz" 5,6 % (Vorjahr 5,5 %) und in der ZGE "Kraftwerke" ebenfalls 5,6 % (Vorjahr 7,0 %). Bei der Wertermittlung des Stromnetzes wurden die von der Bundesnetzagentur genehmigte Erlösobergrenze für die laufende Regulierungsperiode sowie die darauf folgende geplante Erlösobergrenze berücksichtigt. Die Cashflows wurden wie im Vorjahr unter Verwendung einer Wachstumsrate von 0,5 % extrapoliert. Die Wachstumsrate liegt unterhalb der angenommenen Inflationsrate, da damit gerechnet wird, dass auch zukünftig die inflationsbedingten Kostensteigerungen nicht vollständig weitergegeben werden können. Bei der Wertermittlung der Kraftwerke wurde eine endliche Nutzungsdauer angesetzt, was einen Ansatz der Wachstumsrate ausschließt. Für die Werthaltigkeitstests des Sachanlagevermögens wurde durchgängig ein Basiszinssatz von 3,25 % (Vorjahr 4,25 %) herangezogen. Als Ergebnis der durchgeführten Werthaltigkeitstests zum 31. Dezember 2010 wurde die zum 31. Dezember 2006 vorgenommene Wertminderung für die ZGE "Stromnetz" beibehalten und aufgrund der verschlechterten Marktsituation für eigenerzeugte Strom- und Wärmemengen eine Wertminderung der ZGE "Kraftwerke" in Höhe von 17,6 Mio. Euro vorgenommen. Bei den immateriellen Vermögenswerten sowie im Sachanlagevermögen liegen zum Bilanzstichtag keine Beschränkungen hinsichtlich der Verfügungsrechte vor. Sicherheiten für verpfändete Vermögenswerte wurden ebenfalls nicht hinterlegt. Ferner wurden im Geschäftsjahr 2010 wie im Vorjahr keine Entschädigungen von Dritten für immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagevermögen, die wertgemindert, untergegangen oder außer Betrieb genommen wurden, erfasst. (12) At equity bilanzierte BeteiligungenDie folgende Übersicht zeigt die wesentlichen Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung der at equity bilanzierten Unternehmen: scroll
Bei den Gemeinschaftsunternehmen beziehen sich die Angaben auf die Beteiligungsquote der Mainova. Der Anstieg der Umsatzerlöse und des Periodenergebnisses der assoziierten Unternehmen ist im Wesentlichen auf die Thüga Holding zurückzuführen, die im Vorjahr die Anteile an der Thüga Aktiengesellschaft (Thüga) zum 1. Dezember 2009 erworben hatte. Des Weiteren führte die Aufnahme des Betriebs des Kraftwerks bei der GKI zu einem Anstieg der Umsatzerlöse. At equity bilanzierte Beteiligungen unterliegen einem jährlichen Werthaltigkeitstest. Für die at equity bilanzierten Unternehmen bestehen keine öffentlich verfügbaren Preisnotierungen. Ferner unterliegen die at equity bilanzierten Unternehmen keinen wesentlichen Beschränkungen hinsichtlich der Möglichkeit, Zahlungsmittel an die Eigentümer zu transferieren. Die folgende Übersicht zeigt die Entwicklung des Buchwerts der at equity bilanzierten Beteiligungen: scroll
(13) Übrige langfristige Forderungen und finanzielle Vermögenswerte sowie sonstige VermögenswerteIn den nachfolgenden Tabellen werden die sonstigen Forderungen und Vermögenswerte aufgeschlüsselt. Für derivative Finanzinstrumente wird das Vorliegen einer Sicherungsbeziehung angegeben. scroll
Die derivativen Finanzinstrumente setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Aus dem konzernweiten Cash Pooling wurde im Vorjahr durch die Finanzierung des Erwerbs von Anteilen an der Thüga Holding eine Verbindlichkeit ausgewiesen. Im Jahr 2010 wurden wie im Vorjahr keine Wertberichtigungen auf sonstige Vermögenswerte vorgenommen. (14) Vorrätescroll
In den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sind hauptsächlich Bau- und Installationsmaterialien sowie der Bestand an Kohle, Heizöl und Emissionsrechten für den Betrieb der HKWs ausgewiesen. Die kumulierten Gängigkeitsabschreibungen auf den Bestand an Bau- und Installationsmaterial betragen insgesamt 6,2 Mio. Euro (Vorjahr 6,0 Mio. Euro). In 2010 wurden somit Abwertungen in Höhe von 0,2 Mio. Euro ergebniswirksam gebucht. Die unfertigen Leistungen enthalten noch nicht abgerechnete Bau- und Reparaturleistungen. Verfügungsbeschränkungen oder andere Belastungen liegen nicht vor. Zuschreibungen und Bewertungen zum Nettoveräußerungspreis wurden nicht vorgenommen. (15) Forderungen aus Lieferungen und LeistungenIn den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 280,0 Mio. Euro (Vorjahr 185,4 Mio. Euro) sind abgegrenzte, noch nicht abgerechnete Gas-, Strom-, Wasser- und Wärmelieferungen zwischen Ablese- und Bilanzstichtag enthalten, denen geleistete Abschläge gegenüberstehen. Zum Stichtag 31. Dezember 2010 betrug der Buchwert der nicht wertgeminderten und nicht überfälligen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 225,2 Mio. Euro (Vorjahr 52,4 Mio. Euro). Bei diesen Forderungen deuten zum Abschlussstichtag keine Anzeichen darauf hin, dass die Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen werden. Die folgende Tabelle zeigt den Buchwert der überfälligen Forderungen, die noch nicht wertgemindert wurden: scroll
Bei den fälligen Forderungen handelt es sich im Wesentlichen um Energieabrechnungen mit sofortiger Fälligkeit. Die Wertberichtigungen (einschließlich pauschalierter Einzelwertberichtigungen) auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben sich wie folgt entwickelt: scroll
(16) Forderungen aus ErtragsteuernDie Forderungen aus Ertragsteuern betreffen mit 14,1 Mio. Euro (Vorjahr 17,5 Mio. Euro) die Steuerumlage an die SWFH und mit 6,5 Mio. Euro (Vorjahr 7,3 Mio. Euro) Körperschaftsteuerguthaben. (17) Zur Veräußerung gehaltene VermögenswerteBei den zur Veräußerung gehaltenen Vermögenwerten handelt es sich um ein Grundstück. Die Mainova steht in fortgeschrittenen Verkaufsverhandlungen, die zum Ende des ersten Quartals 2011 abgeschlossen sein sollen. (18) Latente SteuernDie aktiven und passiven latenten Steuern resultieren aus folgenden Posten: scroll
Von den aktiven latenten Steuern aus den Pensionsrückstellungen wurden 3,2 Mio. Euro erfolgsneutral gebildet. Von den passiven latenten Steuern aus den übrigen langfristigen Forderungen und finanziellen Vermögenswerten, den sonstigen Vermögenswerten und den langfristigen und kurzfristigen Verbindlichkeiten wurden passive latente Steuern in Höhe von 7,8 Mio. Euro erfolgsneutral gebildet. Aktive und passive latente Steuern sind je Gesellschaft bzw. Organkreis miteinander saldiert. Latente Steuern auf temporäre Differenzen im Zusammenhang mit Anteilen an Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen wurden mit den anzuwendenden Steuersätzen gebildet. Es werden nur auf solche Verlustvorträge, von deren Nutzbarkeit mit ausreichender Sicherheit ausgegangen werden kann, latente Steueransprüche gebildet. Steuerliche Verlustvorträge bestehen zum 31. Dezember 2010 bei den Tochtergesellschaften NRM, HMI, MBG und EWT. Für den bereits im Jahr 2004 eingetretenen steuerlichen Verlust der EWT wurde kein latenter Steueranspruch angesetzt, da die Gesellschaft als Beteiligungsholding nahezu ausschließlich steuerfreie Dividendenerträge erzielt und somit gegenwärtig nicht damit gerechnet wird, dass zukünftig ein steuerpflichtiges Ergebnis zur Nutzung der Verlustvorträge zur Verfügung stehen wird. Latente Steueransprüche auf oben genannte Verlustvorträge wurden in folgender Höhe nicht angesetzt: scroll
EigenkapitalDie Dividende je Anteil für das Geschäftsjahr 2010 beträgt für die SWFH 17,88 Euro/Stück (Vorjahr 8,12 Euro/Stück) und für die außenstehenden Aktionäre wie im Vorjahr 9,48 Euro/Stück. (19) Gezeichnetes KapitalDer Nennwert des gezeichneten Kapitals beträgt unverändert 142,3 Mio. Euro und ist vollständig eingezahlt. Es ist eingeteilt in 5.560.000 nennbetragslose Stückaktien, davon lauten 5.499.296 auf Namen und 60.704 auf Inhaber. Die Anzahl der Aktien ist im Geschäftsjahr unverändert. (20) GewinnrücklagenDie Gewinnrücklagen enthalten neben dem Konzernjahresüberschuss abzüglich der Ergebnisabführung an die SWFH insbesondere die Anpassungseffekte auf IFRS sowie Ergebnisvorträge von Tochtergesellschaften. Darüber hinaus enthalten die Gewinnrücklagen das sonstige neutrale Ergebnis, das sich wie folgt zusammensetzt: scroll
Das sonstige Ergebnis in den Gewinnrücklagen hat sich im Vergleich zum Vorjahr wie folgt verändert: scroll
(21) Nicht beherrschende AnteileDie nicht beherrschenden Anteile zeigen den Anteilsbesitz Dritter am Mainova-Konzern. Sie betreffen die Minderheitenanteile am BKF, an der EWT, der HMI und der NRM. In 2010 änderte sich der Konsolidierungskreis des Mainova-Konzerns durch Gründung der HMI. In den nicht beherrschenden Anteilen werden 25 % des Gründungskapitals, anteilig 25 Tsd. Euro, ausgewiesen. Eine weitere Einzahlung Dritter in die Kapitalrücklage der HMI beträgt 125 Tsd. Euro. (22) Erhaltene ZuschüsseAb dem 1. Januar 2010 werden die von Kunden empfangenen Zuschüsse (Baukostenzuschüsse und Hausanschlusskostenbeiträge) gesondert ausgewiesen und über die Nutzungsdauer der bezuschussten Vermögenswerte linear zugunsten der Umsatzerlöse aufgelöst. Rückstellungen(23) PensionsrückstellungenDie Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen umfassen die Altersversorgung für die Mitarbeiter der Mainova, arbeitsvertragliche Direktzusagen sowie Verpflichtungen aus Betriebsvereinbarungen (Deputate). Es handelt sich dabei um leistungsorientierte Versorgungszusagen. Direktzusagen werden Vorstandsmitgliedern und leitenden Angestellten gewährt. Es handelt sich um leistungsorientierte Versorgungspläne. Für diese werden Rückstellungen für Pensionen und Anwartschaften entsprechend den bestehenden Versorgungszusagen für Anwartschaften und laufende Leistungen an die berechtigten aktiven und ehemaligen Mitarbeiter sowie die Hinterbliebenen gebildet. Die Zusagen bemessen sich vor allem nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit sowie der Vergütung der Mitarbeiter. Auf der Basis von Betriebsvereinbarungen sowie einzelvertraglichen Regelungen erhalten alle Mitarbeiter ein jährliches Energiedeputat. Daneben wurde im Geschäftsjahr 2010 außertariflichen Mitarbeitern eine betriebliche Altersvorsorge im Rahmen einer Unterstützungskasse gewährt. Da Mainova über die Leistung der einkommensabhängigen Beiträge hinaus kein Risiko trägt, handelt es sich um eine beitragsorientierte Zusage. Der Berechnung der leistungsorientierten Versorgungszusagen werden folgende wesentliche Zukunftsparameter zugrunde gelegt: scroll
Den Berechnungen für 2010 liegen wie im Vorjahr die Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck zugrunde. Der Barwert der versicherungsmathematischen Sollverpflichtung hat sich wie folgt entwickelt: scroll
Der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung und die erfahrungsbedingten Berichtigungen der letzten fünf Jahre sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: scroll
Der Aufwand für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen setzt sich wie folgt zusammen: scroll
Im Berichtsjahr sind Leistungen an die gesetzliche Rentenversicherung von 14,4 Mio. Euro (Vorjahr 14,3 Mio. Euro) sowie an eine betriebliche Altersvorsorge von 0,9 Mio. Euro erfolgt. Hierbei handelt es sich um beitragsorientierte Versorgungssysteme. (24) Andere langfristige Rückstellungen und sonstige RückstellungenDie Rückstellungen berücksichtigen gemäß IAS 37 alle am Bilanzstichtag erkennbaren Verpflichtungen gegenüber Dritten, die bezüglich ihrer Höhe oder Fälligkeit unsicher sind. Die anderen langfristigen Rückstellungen und sonstigen Rückstellungen haben sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt: scroll
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Den Rückstellungen stehen wie im Vorjahr keine Erstattungsansprüche gegenüber. Die Personalrückstellungen entfallen überwiegend auf die Rückstellungen für Altersteilzeit. Aufgrund der Tarifeinigung in den "Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und kommunalen Arbeitgebern" wurde die Altersteilzeitrückstellung um 6,5 Mio. Euro erhöht. Die Rückstellungen für Altersteilzeit werden nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren bewertet. Dabei werden folgende Annahmen zugrunde gelegt: scroll
Die Umweltrückstellungen betreffen insbesondere Grundstücksrisiken aus früheren Gaswerksbetrieben. Die wesentlichen Sanierungsarbeiten werden voraussichtlich innerhalb der nächsten zehn Jahre abgeschlossen. (25) Finanzschuldenscroll
Von den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind 54,5 Mio. Euro (Vorjahr 67,0 Mio. Euro) mit einer Negativklausel und 495,9 Mio. Euro (Vorjahr 172,2 Mio. Euro) mit Bürgschaften der Stadt Frankfurt am Main besichert. Zwei weitere sonstige verzinsliche Darlehen in Höhe von insgesamt 25,0 Mio. Euro (Vorjahr 31,3 Mio. Euro) sind ebenfalls durch eine entsprechende Negativklausel besichert. Die Finanzschulden wurden mit 160,5 Mio. Euro (Vorjahr 31,2 Mio. Euro) planmäßig getilgt. Der Anstieg der Finanzschulden ist insbesondere auf die Finanzierung des Erwerbs von Anteilen an der Thüga Holding zurückzuführen. Der durchschnittliche Effektivzins der Finanzschulden beträgt in der Berichtsperiode 3,93 % (Vorjahr 4,50 %). (26) Übrige VerbindlichkeitenDie übrigen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Die derivativen Finanzinstrumente gliedern sich in folgende Kategorien: scroll
Die übrigen finanziellen Verbindlichkeiten beinhalten im Wesentlichen eine Abgrenzung im Rahmen eines Leasingverhältnisses in Höhe von 12,8 Mio. Euro (Vorjahr 13,6 Mio. Euro). In den übrigen nicht finanziellen Verbindlichkeiten sind wie im Vorjahr Vorauszahlungen von Kunden für Baukostenzuschüsse enthalten. 7. Berichterstattung zu FinanzinstrumentenZu den Finanzinstrumenten zählen originäre und derivative Finanzinstrumente. Die originären Finanzinstrumente umfassen auf der Aktivseite im Wesentlichen die Forderungen, die übrigen finanziellen Vermögenswerte, Ausleihungen und Beteiligungen sowie die flüssigen Mittel. Die übrigen finanziellen Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Auf der Passivseite enthalten die originären Finanzinstrumente im Wesentlichen die zu Anschaffungskosten bewerteten Verbindlichkeiten. Der Bestand an originären Finanzinstrumenten wird in der Bilanz ausgewiesen, die Höhe der finanziellen Vermögenswerte gibt das maximale Ausfallrisiko an. Soweit bei den finanziellen Vermögenswerten Ausfallrisiken erkennbar sind, werden diese Risiken durch Wertberichtigungen erfasst. Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden in die folgenden Bewertungskategorien eingeteilt:
Die folgende Tabelle stellt die Buchwerte und beizulegenden Zeitwerte (Fair Values) der in den einzelnen Bilanzposten enthaltenen Finanzinstrumente dar: scroll
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Der Posten "Sonstige Beteiligungen" beinhaltet zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte, deren beizulegende Zeitwerte nicht zuverlässig ermittelt werden können und die zu Anschaffungskosten bewertet werden. Es handelt sich dabei um den Buchwert der nicht nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen sowie sonstige Beteiligungen, die keinen notierten Marktpreis in einem aktiven Markt haben. Mainova beabsichtigt keine Veräußerung dieser Posten. Aufgrund der kurzen Laufzeiten der flüssigen Mittel, der Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie der übrigen kurzfristigen Forderungen und Verbindlichkeiten wird angenommen, dass die beizulegenden Zeitwerte den Buchwerten entsprechen. Die beizulegenden Zeitwerte der Finanzschulden werden als Barwerte der zukünftig erwarteten Cashflows ermittelt. Zur Diskontierung werden marktübliche Zinssätze, bezogen auf die entsprechenden Fristigkeiten, verwendet. Die beizulegenden Zeitwerte der derivativen Finanzinstrumente werden durch Abzinsung der erwarteten zukünftigen Cashflows unter der Verwendung von aktuellen Marktzinssätzen errechnet. Darüber hinaus existieren finanzielle Garantien in Höhe von 176,3 Mio. Euro. Da es sich hier im Wesentlichen um Eventualverbindlichkeiten und Sicherheiten für Adressausfallrisiken handelt, sind keine Buchwerte und Fair Values ermittelbar (siehe auch Erläuterungen in Abschnitt 10). Die folgende Tabelle stellt für die zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinstrumente dar, anhand welcher Methoden die Bewertung erfolgt: scroll
Die einzelnen Stufen sind gemäß IFRS 7 wie folgt definiert: In Stufe 1 sind die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten eingruppiert, deren Preise unverändert von den an aktiven Märkten notierten Preisen für identische Vermögenswerte und Verbindlichkeiten übernommen werden. In Stufe 2 erfolgt die Bewertung anhand von Inputfaktoren, bei denen es sich nicht um die in Stufe 1 berücksichtigten notierten Preise handelt, die sich aber für den Vermögenswert oder die Verbindlichkeit direkt oder indirekt beobachten lassen. In Stufe 3 wird die Bewertung auf der Basis von Modellen mit nicht am Markt beobachtbaren Inputparametern vorgenommen. Die folgende Tabelle stellt die in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigten Nettogewinne bzw. -verluste von Finanzinstrumenten, gegliedert nach den Bewertungskategorien des IAS 39, dar: scroll
Die Nettogewinne bzw. -verluste aus Finanzinstrumenten der Kategorie "Darlehen und Forderungen" beinhalten im Wesentlichen die Ergebnisse aus Wertminderungen in Höhe von 0,2 Mio. Euro (Vorjahr 0,4 Mio. Euro) und erfolgswirksame Wertaufholungen in Höhe von 0,5 Mio. Euro (Vorjahr 1,5 Mio. Euro). Die Nettogewinne bzw. -verluste aus "zu Handelszwecken gehaltenen Finanzinstrumenten" beinhalten mit 7,4 Mio. Euro (Vorjahr 12,7 Mio. Euro) die Ergebnisse der Bewertung der Energiederivate. Das Nettoergebnis der "zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte" umfasst Erträge aus Beteiligungen. scroll
Die Gesamtzinserträge und -aufwendungen resultieren aus finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Hier handelt es sich im Wesentlichen um Zinserträge aus Finanzierungsleasingverhältnissen, Darlehen, Tages- und Festgeldanlagen sowie Ausleihungen. Die Zinsaufwendungen resultieren insbesondere aus Fremddarlehen. Aufgelaufene Zinserträge auf wertgeminderte finanzielle Vermögenswerte bestehen nicht, da die wertberichtigten Vermögenswerte ausschließlich kurzfristig sind. Die hier veröffentlichten Zahlen weichen vom Finanzergebnis ab, da u. a. die Zinskomponenten aus Rückstellungen und Pensionsverpflichtungen nicht unter die Angabepflichten des IFRS 7 fallen. FinanzrisikomanagementEinsatz von derivativen FinanzinstrumentenÜberblickIm Rahmen des operativen Geschäfts ist Mainova finanzwirtschaftlichen Preisrisiken im Commodity-Bereich ausgesetzt. Unternehmenspolitik ist es, diese Risiken durch ein Risikomanagement auszuschalten oder zu begrenzen. Hierzu werden seitens der Mainova derivative Finanzinstrumente eingesetzt, z.B. Swaps und Forwards. Sie unterliegen den Arbeitsanweisungen des Risikokomitees "Erzeugung, Energiebezug und -beschaffung, Vertrieb, Marketing". Das Risikokomitee setzt die Rahmenbedingungen für die Energiebeschaffung und -Vermarktung in Bezug auf den zulässigen Risikogehalt und das Value-at-Risk-Limit. Zur Absicherung der Risiken und zur Erzielung von Handelsmargen werden im Commodity-Bereich physisch zu erfüllende Termingeschäfte sowie finanzielle Sicherungsgeschäfte eingesetzt. Die Risikoposition der Stromgeschäfte wird durch einen Value-at-Risk-Ansatz (VaR) sowie Volumenlimits begrenzt. Ferner wird auf die Erläuterungen zum Risikomanagement im Lagebericht verwiesen. Anzeichen von Risikokonzentrationen liegen zum 31. Dezember 2010 nicht vor. Des Weiteren ist Mainova dem Risiko marktbedingter Schwankungen der Zinssätze ausgesetzt. Das Treasury-Gremium legt Rahmenbedingungen und Richtlinien für die Treasury-Aufgaben fest. Dazu gehört unter anderem die Festlegung der Zinsabsicherungsstrategie. Mainova setzt zur Begrenzung des Risikos Zinsswaps ein. Seit dem Jahr 2009 wendet Mainova bei der Bilanzierung von Derivaten Hedge Accounting an. Voraussetzung für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen (Hedge Accounting) ist, dass der eindeutige Sicherungszusammenhang zwischen Grundgeschäft und Sicherungsgeschäft dokumentiert und deren Effektivität nachgewiesen ist. Derivative Finanzinstrumente, die die strengen Anforderungen des IAS 39 nicht erfüllen, werden als freistehende Derivate bilanziert, d. h. alle Marktwertänderungen werden unmittelbar erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Das Nominalvolumen der im Folgenden dargestellten Geschäfte wird unsaldiert angegeben. Es stellt die Summe aller Kauf- und Verkaufsbeträge dar, die den Geschäften zugrunde liegen. Die Höhe des Nominalvolumens erlaubt Rückschlüsse auf den Umfang des Einsatzes von Derivaten, gibt aber nicht das Risiko des Konzerns aus dem Einsatz von Derivaten wieder. Die Marktwerte der Derivate im Commodity- und Zinsbereich werden auf Basis abgezinster, zukünftig erwarteter Cashflows ermittelt. Dabei werden die Zahlungsströme im Commodity-Bereich auf der Basis der für die Restlaufzeit der Finanzinstrumente abgeleiteten Forward-Preise ermittelt, während sich die Zahlungsströme für Zinsswaps auf der Basis der zum Stichtag gültigen Zinsstrukturkurve und den daraus abgeleiteten Forward-Zinsen ergeben. Derivate ohne Sicherungsbeziehungscroll
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Derivate mit Sicherungsbeziehungscroll
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Cashflow Hedges (Hedge Accounting)Im Gasgeschäft werden Öl-Swaps zur Gaspreisfixierung von Bezugsmengen und zur Sicherung des Eigenbedarfs abgeschlossen. Ferner werden Kohle-Swaps zur Sicherung des Kohleindex aus einem Virtual-Power-Plant-Vertrag sowie auch zur Sicherung der Eindeckungsmengen für die Kraftwerke eingesetzt. Die Laufzeiten der Grundgeschäfte betragen in der Regel bis zu drei Jahre. Bei den Sicherungsinstrumenten handelt es sich um Swaps, die während der gesamten Vertragslaufzeit Zahlungsströme generieren. Zur Begrenzung des Zinsänderungsrisikos setzt Mainova Forward-Starting-Zinsswaps ein. Durch diese Instrumente werden Zahlungsströme aus verzinslichen langfristigen Finanzschulden gesichert. Dabei sind die Laufzeiten der Zinsswaps auf die erwartete Rückzahlung der Darlehen abgestimmt. Die Zahlungsströme der Zinsswaps beginnen mit dem Auslaufen der Zinsbindungsfrist der entsprechenden Darlehen. Beim Cashflow Hedge Accounting werden Bewertungsänderungen des effektiven Teils des Derivats zunächst erfolgsneutral in der Rücklage für Cashflow Hedges im sonstigen Ergebnis erfasst und erst bei Realisierung des Grundgeschäfts in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. Der ineffektive Teil eines Hedges wird sofort erfolgswirksam ausgewiesen. Der bilanzierte beizulegende Zeitwert der im Rahmen von Cashflow Hedges eingesetzten Sicherungsinstrumente betrug zum Abschlussstichtag 24,3 Mio. Euro. Die Zahlungen aus den Cashflow Hedges werden nach den am Bilanzstichtag vorliegenden Informationen in den folgenden Zeitspannen aus der Rücklage für Cashflow Hedges im sonstigen Ergebnis in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. scroll
Die Ergebnisse aus der Umgliederung werden in dem Posten der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen, in dem auch das gesicherte Grundgeschäft erfasst wird, d. h. in der Regel im Materialaufwand bzw. in den Finanzaufwendungen. Die Ergebnisse aus den ineffektiven Anteilen von Cashflow Hedges werden ebenfalls im Materialaufwand bzw. in den Finanzaufwendungen erfasst. Im Jahr 2010 wurde ein Ertrag in Höhe von 23,9 Mio. Euro im sonstigen Ergebnis erfasst. Ein Aufwand in Höhe 0,6 Mio. Euro wurde aus dem sonstigen Ergebnis in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. Die Rücklage für Cashflow Hedges hat sich demnach wie folgt entwickelt: scroll
Aus dem ineffektiven Teil von Cashflow Hedges ergab sich zum 31. Dezember 2010 insgesamt ein Ertrag in Höhe von 1,2 Mio. Euro. Das Ergebnis in der Gewinn- und Verlustrechnung stellt sich demnach wie folgt dar: scroll
Preisrisiken aus CommoditiesStrombereichAuf der Erzeugungsseite ergeben sich Risiken vor allem aus der Stromproduktion. Diese wird in starkem Maße von der Entwicklung der Marktpreise für Strom, fossile Brennstoffe (insbesondere Kohle und Gas) und CO2 -Zertifikate beeinflusst. Ein Risiko liegt beispielsweise darin, dass höhere Rohstoffnotierungen nicht über steigende Strompreise weitergegeben werden können. Neben der Erzeugungsseite ist auch das Vertriebsgeschäft mit Risiken verbunden. Diese resultieren z. B. aus unerwarteten Nachfrageschwankungen aufgrund von Wettbewerbs- und Konjunktureinflüssen sowie Temperaturänderungen. Die Preisrisiken auf den Beschaffungs- und Absatzmärkten ermittelt Mainova fortlaufend. Zur Risikominderung auf der Absatz- und Beschaffungsseite setzt Mainova unter anderem derivative Finanzinstrumente ein. Der Vorstand wird monatlich über neu abgeschlossene derivative Geschäfte und den Bestand an Derivaten informiert. Alle Strom-Forwards, die zu Handelszwecken abgeschlossen worden sind, werden als finanzielle Vermögenswerte oder finanzielle Verbindlichkeiten (freistehende Derivate) bilanziert. Die derivativen Finanzinstrumente sind zu Marktwerten bewertet. Als Marktwert eines Finanzinstruments gilt der Betrag, der im Geschäftsverkehr zwischen sachverständigen, vertragswilligen und voneinander unabhängigen Vertragspersonen unter aktuellen Marktbedingungen erzielt werden kann. Die Marktwerte werden aus Börsenkursen oder anhand anerkannter Bewertungsmethoden abgeleitet. Im Strombereich betrug das nicht abgesicherte Risiko-Exposure zum 31. Dezember 2010 9,6 Mio. Euro (Vorjahr 16,3 Mio. Euro). Dabei handelt es sich um den Marktwert der offenen Positionen aus dem Eigenhandel mit Strom und CO2 -Zertifikaten. Als Teil des Risikomanagementsystems von Preisrisiken aus Stromderivaten setzt Mainova eine VaR-Analyse ein, bei der regelmäßig die Risikoposition gegenüber Änderungen der Strompreise gemessen wird. Unter Vorgabe eines Konfidenzniveaus und einer Halteperiode wird ein maximaler Verlust berechnet. Folgende Annahmen liegen der Ermittlung des VaR zugrunde:
Zunächst wird für die VaR-Ermittlung des Portfolios aus Stromderivaten des Konzerns deren aktueller Marktwert ermittelt. Im nächsten Schritt wird die Sensitivität des Portfolios gegenüber Änderungen der Strompreise bestimmt. Die Anwendung des Ansatzes liefert unter der Annahme eines 99 %igen Konfidenzniveaus bei einer Halteperiode von fünf Tagen den VaR des Konzerns. Das 99 %ige Konfidenzniveau und die Halteperiode von fünf Tagen implizieren, dass mit einer Wahrscheinlichkeit von 1 % der Portfolioverlust nach fünf Tagen größer sein wird als der Betrag des VaR. Die Mainova berechnet regelmäßig einen Gesamt-VaR für das Handelsportfolio, der sich aus den VaR's für Strombeschaffung, Eigenerzeugung, virtuelles Kraftwerk, Kraftwerk Irsching und dem Eigenhandel für CO2 und Gas zusammensetzt. Der maximale Verlust, der mit 99 %iger Wahrscheinlichkeit und einer Halteperiode von fünf Tagen nicht überschritten wird, verteilt sich wie folgt auf kurz- und langfristige Stromderivate: scroll
Kohle und ÖlSowohl für Kohle- als auch für Ölpreisrisiken aus derivativen Finanzinstrumenten wird durch Sensitivitätsanalysen ermittelt, welche Auswirkungen hypothetische Änderungen der jeweiligen Risikovariablen (Kohle- bzw. Ölpreis) auf das Jahresergebnis sowie auf das Eigenkapital zum Bilanzstichtag hätten. Die beizulegenden Zeitwerte der derivativen Finanzinstrumente werden auf der Basis einer hypothetischen Änderung des Marktpreisniveaus neu berechnet. Die Abweichungen zu den tatsächlich angesetzten beizulegenden Zeitwerten der derivativen Finanzinstrumente stellen die potenziellen Effekte auf das Jahresergebnis sowie auf das Eigenkapital zum Bilanzstichtag dar. Kohle- und Ölpreisänderungen würden sich wie folgt auswirken: scroll
Es wurden nicht im vollem Umfang der Grundgeschäfte Sicherungsgeschäfte (Swaps) auf die Rohstoffe Kohle und Öl abgeschlossen. ZinsänderungsrisikoZinsänderungsrisiken resultieren aus marktbedingten Schwankungen der Zinssätze und wirken sich auf die Höhe der Zinsaufwendungen aus. Bei Mainova bestehen Zinsänderungsrisiken für variabel verzinsliche Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, für die die Laufzeiten die vereinbarten Zinsbindungsfristen übersteigen, für die der Zinssatz fixiert ist. Der Buchwert der variabel verzinslichen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten beträgt zum Zeitpunkt des Auslaufens der Zinsbindungsfristen 116,1 Mio. Euro (Vorjahr 118,3 Mio. Euro). Mainova begegnet derartigen Zinsänderungsrisiken durch den Abschluss von Verträgen mit langfristigen Zinsbindungsfristen. Bei einer Änderung des Zinssatzes um einen Prozentpunkt würde sich das Ergebnis im Jahr 2011 um 38 Tsd. Euro (Vorjahr 1,4 Mio. Euro) verändern. Die langfristige Finanzierung des Erwerbs von Anteilen an der Thüga Holding wurde im Jahr 2010 abgeschlossen. Die Darlehensverträge haben eine Laufzeit bis zum Jahr 2035. Die Zinsbindung läuft in den Jahren 2014 bzw. 2020 aus. Das Risiko potenziell steigender Zinsen und höherer Zinszahlungen wird durch den Abschluss von Zinsswaps begrenzt. Die Zinsswaps haben eine Laufzeit von zehn Jahren ab dem Zeitpunkt des Auslaufens der Zinsbindung. Bei einer Erhöhung des Zinssatzes um einen Prozentpunkt würde sich der Marktwert der Zinsswaps um 9,8 Mio. Euro erhöhen, bei einer Senkung des Zinssatzes um einen Prozentpunkt würde sich der Marktwert um 13,1 Mio. Euro reduzieren. WährungsrisikoWährungsrisiken entstehen bei Mainova durch die Beschaffung und Preisabsicherung des Roh- und Brennstoffbedarfs. Da die Kohleimporte ab dem Jahr 2010 in Euro abgerechnet werden und somit keinem Währungsrisiko mehr unterliegen, ist Mainova zum 31. Dezember 2010 keinen Währungsrisiken ausgesetzt. KreditrisikoDas Kredit- oder Ausfallrisiko der Mainova liegt in der Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse zum einen auf der Kundenseite und zum anderem bei den Kontrahenten im Energiehandel begründet. Ausfallrisiken von Forderungen gegenüber Kunden begegnet Mainova durch eine Straffung der Prozesse im Forderungsmanagement sowie durch verschärfte Bonitätsrichtlinien für den Abschluss von neuen Verträgen und für Gewährung von Ratenplänen. Weiterhin sind die 300 größten Kunden an ein "Onlineratingsystem" angeschlossen. Jegliche Veränderung von externen Ratings dieser Kunden erhält das Forderungsmanagement umgehend von einer Wirtschaftsauskunftei online mitgeteilt. Bei Ausfall von Kontrahenten im Energiehandel besteht gleichfalls ein Kreditrisiko. Mainova kauft und verkauft Strom-, Gas- und CO2 -Forwards mit physischer Erfüllung und Derivate auf Kohle und Öl mehrere Jahre im Voraus. Fällt ein Lieferant aus, besteht ein Wiedereindeckungsrisiko für den Fall, dass zwischenzeitlich die Marktpreise gestiegen sind, da die Menge zu einem höheren Preis wieder eingedeckt werden muss. Um dieses Risiko zu minimieren, schließt Mainova die Geschäfte überwiegend mit der Syneco Trading GmbH, München (Syneco Trading) ab. In einer Art Haftungspool (Adressrisikopool für Strom- und Nicht-Stromgeschäfte) werden hier die Kreditrisiken aus allen Geschäften, die über Syneco Trading abgeschlossen werden, zusammengeführt und im Schadensfall auf sämtliche Poolteilnehmer verteilt. Aufgrund des umfangreichen Handelspartnerportfolios bestehen für Syneco Trading zudem deutlich höhere Netting-Möglichkeiten, wodurch Risiken reduziert werden können. Die (anteilige) Haftung betrifft nicht nur Ausfälle von Handelspartnern, sondern auch (als wenig wahrscheinlich angesehene) Ausfälle von Poolpartnern. Die Haftungsanteile der einzelnen Poolpartner sind nicht statisch, sondern sie bemessen sich nach deren offenen Geschäftsvolumina. Es wird u. a. auch auf Abschnitt 10 verwiesen. LiquiditätsrisikoUnter Liquiditätsrisiko wird das Risiko verstanden, dass Mainova nicht genügend Finanzmittel besitzt, vertragsgemäß durch Lieferung von Zahlungsmitteln oder anderen finanziellen Vermögenswerten ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Dem Liquiditätsrisiko wird durch ein systematisches Liquiditätsmanagement durch das Konzern-Treasury der SWFH basierend auf der Finanzplanung der Mainova begegnet. Mainova verfügt bei der SWFH über eine durch das Konzern-Treasury-Gremium genehmigte Kreditlinie von 40 Mio. Euro (Vorjahr 40 Mio. Euro). Diese wurde in 2010 nicht in Anspruch genommen. Kreditlinien bei Banken bestehen nicht. Die nachfolgenden Tabellen zeigen alle zum 31. Dezember 2010 bzw. 31. Dezember 2009 vertraglich fixierten Zins- und Tilgungszahlungen für die bilanzierten finanziellen Verbindlichkeiten sowie Zahlungsströme aus derivativen Finanzinstrumenten. Für Kohle-, Öl- und Zins-Swaps, bei denen ein Nettozahlungsausgleich ("Net Settlement") mit den Vertragspartnern erfolgt, werden undiskontierte Marktwerte angegeben. Jederzeit rückzahlbare finanzielle Verbindlichkeiten sind dem frühesten Zeitband zugeordnet. scroll
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8. Segmentberichterstattungscroll
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Die Segmentberichterstattung der Mainova hat das Ziel, Informationen über die wesentlichen Geschäftssegmente des Konzerns zur Verfügung zu stellen. Die Abgrenzung der berichtspflichtigen Segmente ist nach dem verpflichtend anzuwendenden "Management Approach" allein auf die intern vom Management zur Steuerung des Konzerns verwendete Berichtsstruktur ausgerichtet. Die Anwendung von IFRS 8 führte im Mainova-Konzern zu keiner Änderung des primären Berichtsformats, das weiterhin auf der Darstellung der Geschäftssegmente, analog der internen Berichterstattung an das Management, beruht. Durch den Ende 2009 getätigten Erwerb von Anteilen an der Thüga Holding kam es zu einer wesentlichen Veränderung der Konzernstruktur. Die neue Beteiligung wurde im Geschäftsjahr 2009 zunächst dem Segment "Sonstige Aktivitäten/Konsolidierung" zugeordnet. Um der neuen Struktur durch die wesentliche Bedeutung der Beteiligungen im Konzern Rechnung zu tragen, wurde im Jahr 2010 in Konformität mit IFRS 8 das neue Segment "Beteiligungen" implementiert. In diesem werden grundsätzlich alle Beteiligungen (at equity und at cost) zusammengefasst. Dies bedeutet unter anderem, dass die Stadtwerke-Beteiligungen SWD und SWH nicht mehr nach einzelnen Segmenten aufgeteilt, sondern einheitlich im Segment "Beteiligungen" ausgewiesen werden. Abweichend von diesem Grundsatz bleiben die Beteiligungen an Erzeugungsgesellschaften weiter dem Segment "Wärme- und Stromerzeugung" zugeordnet. Diese Vorgehensweise deckt sich mit der Steuerung der einzelnen Beteiligungen. Die Vorjahreszahlen wurden wie folgt angepasst: durch die Änderung reduzierte sich das Vorjahresergebnis im Segment "Sonstige Aktivitäten/Konsolidierung" um 0,3 Mio. Euro. Das Ergebnis aus at equity bilanzierten Beteiligungen des Jahres 2009 erhöhte sich im Segment "Wasserversorgung" um 16,8 Mio. Euro, im Segment "Stromversorgung" um 10,5 Mio. Euro, im Segment "Wärmeversorgung" um 0,3 Mio. Euro und im Segment "Sonstige Aktivitäten/Konsolidierung" um 1,6 Mio. Euro, während sich das Ergebnis aus at equity bilanzierten Beteiligungen im Segment "Gasversorgung" um 1,6 Mio. Euro reduzierte. Da Mainova stark regional eingegrenzt und ausschließlich innerhalb Deutschlands tätig ist, wurde auf eine Darstellung nach geografischen Merkmalen verzichtet. Die Segmentberichterstattung untergliedert sich ab diesem Geschäftsjahr in die im Folgenden genannten Geschäftssegmente:
Das Segment Wärme- und Stromerzeugung umfasst das Geschäft der Wärme- und Stromerzeugungsanlagen der Mainova AG und der Tochtergesellschaften BKF und MED. Hierzu zählen die vorwiegend wärmebedarfsorientiert eingesetzten großen HKW West, Innenstadt, Nordweststadt und Niederrad, das Biomasse-Kraftwerk Fechenheim sowie dezentrale Heizwerke, Heizzentralen und Blockheizkraftwerke der Mainova AG und der MED. Daneben sind in diesem Geschäftssegment die zugeordneten Ergebnisse und Buchwerte der at equity bilanzierten Beteiligungen GKI und MHKW vollständig zugeordnet. Ebenfalls diesem Segment sind die at cost bewerteten Beteiligungen SWM Wind Havelland GmbH & Co. KG (WHG) sowie die neu gegründeten Offshore Wind für Hessen GmbH & Co. KG (OWH) und Netzwerk Offshore Wind GmbH & Co. KG (NOW) zugeordnet. Im Rahmen des Impairmenttests zum 31. Dezember 2010 erfolgte für die ZGE "Kraftwerke" eine außerplanmäßige Abschreibung in Höhe von 17,6 Mio. Euro. Das Segment Stromversorgung umfasst Stromhandel und -bezug, Stromverteilung und -vertrieb sowie zugehörige Dienstleistungen. Das Segment Gasversorgung umfasst Gasbezug, -verteilung und -vertrieb sowie zugehörige Dienstleistungen. Das Segment Wärmeversorgung umfasst Wärmebezug, -verteilung und -vertrieb sowie zugehörige Dienstleistungen. Das Segment Wasserversorgung umfasst Wassergewinnung, -bezug und -transport, Wasserverteilung und -vertrieb sowie zugehörige Dienstleistungen. Dem 2010 neu geschaffenen Segment Beteiligungen sind alle Beteiligungen (at equity und at cost) zugeordnet, die keine Wärme- und Stromerzeugung als Unternehmensgegenstand haben. Unter Sonstige Aktivitäten/Konsolidierung werden Konsolidierungseffekte sowie andere, nicht den gesondert dargestellten Segmenten zuzuordnende Tätigkeiten von untergeordneter Bedeutung ausgewiesen; hierzu zählen Dienstleistungen der Zentralbereiche der Mainova für Dritte. Die Segmentdaten wurden in Übereinstimmung mit den Ansatz- und Bewertungsmethoden im Konzernabschluss ermittelt. In den wesentlichen nicht zahlungswirksamen Effekten sind vor allem die Veränderungen der Rückstellungen einschließlich der erfolgsneutralen Veränderungen und die wesentlichen zahlungsunwirksamen sonstigen Aufwendungen und Erträge erfasst. Wertminderungen auf at equity bilanzierte Beteiligungen wirken sich nach IFRS im Buchwert und im Ergebnis aus at equity bilanzierten Beteiligungen aus (siehe auch Erläuterungen Abschnitt 5, Tz. 7). Die segmentbezogenen Veränderungen des Working Capitals wurden nicht ausgewiesen. Die Verrechnungspreise zwischen den Segmenten entsprechen im Wesentlichen den üblichen Marktpreisen. Weitere Erläuterungen zu den Segmentergebnissen sind im Lagebericht enthalten. Die Überleitung des Segmentvermögens bzw. der Segmentschulden auf Bruttovermögen, Bruttoschulden sowie auf das Segmentergebnis ergibt sich wie folgt: scroll
9. Angaben zur KapitalflussrechnungDer Finanzmittelfonds in Höhe von 235,5 Mio. Euro (im Vorjahr Verbindlichkeit von 27,1 Mio. Euro) setzt sich aus den Forderungen aus der Konzernfinanzierung (236,2 Mio. Euro; im Vorjahr Verbindlichkeit von 29,3 Mio. Euro) sowie den liquiden Mitteln (9,2 Mio. Euro; Vorjahr 9,3 Mio. Euro) abzüglich der Verbindlichkeiten aus der Konzernfinanzierung (9,9 Mio. Euro; Vorjahr 7,1 Mio. Euro) zusammen. Die Cashflows aus betrieblicher Tätigkeit liegen trotz eines höheren Vorsteuerergebnisses insbesondere durch gestiegene Aktiva (52,1 Mio. Euro) und zahlungsunwirksame Erträge aus der at equity-Fortschreibung (76,7 Mio. Euro) unter dem Vorjahr. Der Anstieg der Aktiva ist im Wesentlichen auf den abrechnungstechnisch bedingten Anstieg der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zurückzuführen. In den Cashflows aus Investitionstätigkeit war im Vorjahr mit 467,0 Mio. Euro der Erwerb der Anteile an der Thüga enthalten. Die Erhöhung des Cashflows aus Finanzierungstätigkeit und des Finanzmittelfonds resultiert insbesondere aus der Umfinanzierung des letztjährigen Anteilserwerbs an der Thüga, welcher im Jahr 2010 nicht mehr über das Cash Pooling mit der SWFH und damit über den Finanzmittelfonds, sondern durch die Aufnahme langfristiger Kredite finanziert wurde. 10. SonstigesMitarbeiterinnen und MitarbeiterIm Jahresdurchschnitt waren bei Mainova 2.840 (Vorjahr 2.893) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Ergebnis je Aktiescroll
Da nur die Stückaktien der SWFH als Organträger an der Gewinnverwendung teilnehmen, erfüllen nur diese Stückaktien die Definition "Ordinary Shares" nach IAS 33. Die Anteile der anderen Gesellschafter partizipieren nicht am Gewinn und Verlust der Gesellschaft, sondern erhalten vom Organträger eine feste Garantiedividende in Höhe von 9,48 Euro je Stückaktie. Das Ergebnis je Aktie ist daher der Quotient aus dem Ergebnis der Mainova vor Gewinnabführung und der Anzahl der Stückaktien der SWFH. Eventualschulden und finanzielle VerpflichtungenDie Eventualschulden setzen sich zum 31. Dezember 2010 wie folgt zusammen: Zugunsten der Handelspartner der Syneco GmbH & Co. KG (Syneco) bzw. Syneco Trading hat Mainova Vertragserfüllungsbürgschaften in Höhe von 126,9 Mio. Euro (Vorjahr 134,0 Mio. Euro) ausgegeben. Aus dem mit Syneco Trading bestehenden Portfoliomanagementvertrag ist Mainova darüber hinaus zur anteiligen Übernahme eventueller Adressausfallrisiken (Risiko finanzieller Verluste aufgrund unerwarteter Ausfälle oder Bonitätsverschlechterungen der Handelspartner) der Syneco Trading verpflichtet. Das von der Syneco Trading nach Basel-II-Grundsätzen aufgebaute Kontrahentenlimitsystem gewährleistet, dass relevante Exposures ausschließlich mit bonitätsmäßig einwandfreien Kontrahenten aufgebaut werden können. Die Limitauslastungen werden anhand aktueller Wiedereindeckungswerte und eines Zuschlags für in der Zukunft mögliche Risikoerhöhungen, dem eine VaR-Berechnung (90 % Konfidenzintervall für die maximale Restlaufzeit) zugrunde liegt, täglich überwacht. Unter Berücksichtigung nach Bonität gewichteter Ausfallwahrscheinlichkeiten, die sich an Kapitalunterlegungsgrundsätzen des Kreditwesengesetzes (KWG) anlehnen, beträgt der Anteil der Mainova am gesamten Adressausfallrisikopool der Syneco Trading zum Bilanzstichtag 7,1 Mio. Euro (Vorjahr 5,2 Mio. Euro). Für die Beteiligung GKI hat Mainova im Zusammenhang mit der Finanzierung des Kraftwerks zugunsten einer Geschäftsbank eine selbstschuldnerische und unbefristete Teilbürgschaft für den Kreditrahmen bei der Bank abgegeben. Der Anteil der Mainova beträgt 20,3 Mio. Euro und entspricht 15,6 % des Kreditrahmens. Die Verpflichtung valutiert zum Stichtag mit 18,9 Mio. Euro. Mainova ist im Rahmen einer Teilschuldnerschaft an einer Liquiditätsvereinbarung zwischen der E.ON Kraftwerke GmbH und der GKI in Höhe von bis zu 0,2 Mio. Euro beteiligt. Dies entspricht 15,6 % des Kreditrahmens. Die Verpflichtung valutiert zum Stichtag mit Null. Weiterhin hat Mainova eine Bürgschaft in Höhe von 0,5 Mio. Euro zugunsten einer Geschäftsbank übernommen. Die Bürgschaft dient der Besicherung von Kundendarlehen für die Umstellung von Heizungsanlagen auf Erdgas. Die Darlehen valutieren zum Bilanzstichtag mit 0,2 Mio. Euro. Ferner hat das Tochterunternehmen MED zugunsten der Infranova zur Besicherung eines Darlehens gegenüber einer Geschäftsbank eine Bürgschaft in Höhe von 2,5 Mio. Euro übernommen. Zum Stichtag valutiert die Verpflichtung mit 2,5 Mio. Euro. Für eine ehemalige Beteiligungsgesellschaft wurde eine Patronatserklärung für Leasingverpflichtungen bis zur Höhe von 1,0 Mio. Euro gegenüber einer Leasinggesellschaft abgegeben. Die Patronatserklärung bleibt gültig, bis die Gläubiger Mainova aus diesen Verpflichtungen entlassen. Zum Stichtag besteht keine Verpflichtung. Mit notariellem Kaufvertrag (UR-Nr. 474/2002) vom 17. Dezember 2002 wurden Gleichrichterwerke für die Bahnstromversorgung einschließlich der dazugehörigen Gleichstromkabelnetze an den Betreiber der örtlichen Verkehrsinfrastruktur veräußert. Gemäß § 4 Nr. 2 des Kaufvertrags (Übergabe, Gewährleistung) wurde von Mainova für evtl. Altlasten (Verunreinigungen des Bodens, der Bodenluft, des Grundwassers sowie sonstige schädliche Verunreinigungen) eine Kostenübernahme für deren Beseitigungen in Höhe bis max. 7,5 Mio. Euro übernommen. Bei den Eventualschulden bestehen zum 31. Dezember 2010 keine Anzeichen für eine Inanspruchnahme. Finanzielle Verpflichtungen ergeben sich aus den nachfolgend aufgeführten Sachverhalten: Die finanziellen Verpflichtungen aus Miet-, Pacht- und Leasingverträgen (Operating Leasing) sind aus nachfolgender Tabelle zu entnehmen. scroll
Die Verpflichtungen aus Operating Leasing betreffen überwiegend langfristige Pachtverträge für Stromerzeugungs- und Versorgungsanlagen, Miet- und Leasingverpflichtungen für Lager- und Verwaltungsgebäude sowie für Kopierer und Pkw. Das Bestellobligo für begonnene Investitionsmaßnahmen beträgt rund 39,2 Mio. Euro. Aus mehrjährig laufenden Energielieferverträgen ergeben sich finanzielle Verpflichtungen in Höhe von 543,8 Mio. Euro. Für die zweite Handelsperiode (2008 - 2012) ist Mainova Verpflichtungen zum Erwerb von Emissionsrechten in Höhe von 10,7 Mio. Euro eingegangen. Für Restarbeiten am Gemeinschaftskraftwerk Irsching werden nach aktuellen Erkenntnissen noch rund 6,5 Mio. Euro benötigt. Dieser Betrag wurde durch die Gesellschafterversammlung bereits beschlossen. Der Anteil der Mainova beträgt voraussichtlich 1,0 Mio. Euro. Die Syneco Trading wickelt für die Syneco und deren Gesellschafter Stromhandelsgeschäfte ab. Um eine ausreichende Liquidität zur Erfüllung dieses Zwecks auch bei kurzfristigen Liquiditätsengpässen sicherzustellen, besteht seit 1. Januar 2007 zwischen der Mainova und der Syneco Trading eine Kreditlinie in Höhe von 10,0 Mio. Euro, welche durch die Syneco Trading in Form von Tagesgeldern in Anspruch genommen werden kann. Im Jahr 2010 wurde die Kreditlinie nicht in Anspruch genommen. Ferner besteht seit 1. Mai 2009 eine weitere Kreditlinie in Höhe von 20,0 Mio. Euro zugunsten der Syneco Trading, die der Finanzierung von Barsicherheiten dient, welche die Syneco Trading im Rahmen ihrer Energiehandels- und Finanzderivatgeschäfte der Börse und Handelspartnern zur Abdeckung von Adressausfallrisiken zur Verfügung stellen muss. Auch diese Kreditlinie kann in Form von Tages- und Termingeldern in Anspruch genommen werden. Im Jahr 2010 wurden keine Tages- oder Termingelder aufgenommen. Laut § 17 des Gesellschaftsvertrags der MHKW in der Fassung vom 11. November 2008 kann die Gesellschafterversammlung mit Mehrheitsbeschluss von den Gesellschaftern Nachschüsse bis zu der Höhe von 2,0 Mio. Euro (davon Mainova 1,0 Mio. Euro) einfordern. Aufgrund der Beteiligungsverhältnisse kann ohne Zustimmung der Mainova eine Nachschusspflicht nicht beschlossen werden. Gemäß dem Gesellschaftsvertrag der Thüga Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG hat die Mainova die Verpflichtung zur Leistung einer Einlage in Höhe von 1,0 Mio. Euro. LeasingDie nachstehende Tabelle stellt die Investitionen in Finanzierungsleasingverhältnisse dar: scroll
Die Bruttoinvestition lässt sich wie folgt in den Barwert der Mindestleasingzahlungen überleiten: scroll
Die im Jahr 2010 im Rahmen von Finanzierungsleasingverhältnissen als Ertrag erfassten bedingten Mietzahlungen betragen 0,1 Mio. Euro (Vorjahr 1,2 Mio. Euro). Bei den Finanzierungsleasingverhältnissen handelt es sich um Pachtverträge über Kraftwerke und Versorgungsnetze sowie Contracting-Projekte, bei denen der Mainova-Konzern zwar rechtlicher Eigentümer ist, die wesentlichen Chancen und Risiken aus der Nutzung des Vermögenswerts aber beim Kunden liegen. Dies hat zur Folge, dass die Vermögenswerte nicht im Sachanlagevermögen der Mainova zu bilanzieren sind, sondern stattdessen in den Forderungen aus Finanzierungsleasing. Mit der AVA GmbH besteht ein Pachtvertrag über die Verpachtung eines HKW in Frankfurt am Main Nordweststadt einschließlich Grundstück. Die AVA GmbH verpachtet ihre Abfallverbrennungsanlage gemeinsam mit dem von Mainova gepachteten HKW an die MHKW zum Betrieb eines einheitlichen Müllheizkraftwerks. Das Vertragsverhältnis mit der AVA GmbH hat eine Laufzeit von 22,5 Jahren und endet am 30. Juni 2029. Die AVA GmbH zahlt einen Pachtzins, der sich aus mehreren festen und einem variablen Bestandteil zusammensetzt. Der Pachtzins ist hinsichtlich des festen Teils wertgesichert. Die jährliche Preisanpassung ist an die Entwicklung des Preisindexes der Erzeugnisse von Investitionsgüterproduzenten gebunden. Im Rahmen des mit der Süwag abgeschlossenen Pachtvertrags verpachtet Mainova ihr in den Gebieten Unterliederbach, Sindlingen, Zeilsheim und Sossenheim liegendes Stromnetz. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 20 Jahren und endet am 31. Dezember 2026. Bei den Contracting-Projekten handelt es sich insbesondere um einen bereits im Jahr 2001 abgeschlossenen Energieliefervertrag mit der Fraport AG, zu dessen Zweck die Mainova eigens ein Heiz-/Kältewerk errichtet hat und dieses betreibt. Im Jahr 2010 wurde der ursprünglich bis zum Jahr 2015 laufende Energieliefervertrag um fünf weitere Jahre verlängert. Daneben wurden weitere Konditionen des Vertrags angepasst, sodass eine Neubewertung des Leasingverhältnisses durchgeführt wurde. Der jährliche Grundpreis des Energieliefervertrags, der auch die Kosten für die Nutzungsüberlassung des Heiz-Kältewerks enthält, ist an die Entwicklung des Investitionsgüterindexes geknüpft. Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und PersonenBeziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen, die Mainova beherrschen oder maßgeblich beeinflussen, sowie Beziehungen zu Unternehmen, die von Mainova beherrscht oder maßgeblich beeinflusst werden, müssen angegeben werden. Durch die Beteiligung der Stadt Frankfurt am Main über den Mehrheitsgesellschafter SWFH ist Mainova ein von diesen Gesellschaftern beherrschtes Unternehmen. Im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit unterhält Mainova mit seinen Tochtergesellschaften Geschäftsbeziehungen zu zahlreichen nahe stehenden Personen und Unternehmen. Dazu gehören neben der Stadt Frankfurt am Main und deren Mehrheitsbeteiligungen die SWFH, die verbundenen Unternehmen der SWFH, die Thüga und deren Muttergesellschaften sowie die assoziierten Unternehmen und die Gemeinschaftsunternehmen. Seit dem Erwerb aller Anteile an der Thüga durch die Thüga Holding (Anteil Mainova: 20,53 %) zählen sowohl die Thüga als auch die Thüga Holding zu den assoziierten Unternehmen. Mit nahe stehenden natürlichen Personen des Managements in Schlüsselpositionen sowie deren nächsten Familienangehörigen haben keine wesentlichen Transaktionen stattgefunden. Als Management in Schlüsselpositionen ist bei der Mainova nur der Vorstand anzusehen. Mit den nahe stehenden Unternehmen wurden in den Geschäftsjahren 2010 und 2009 Geschäfte getätigt, die zu folgenden Abschlussposten führten: scroll
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Bis 30. November 2009 Im Geschäftsjahr 2010 wurde keine Forderung gegen die Stadt Frankfurt am Main (Vorjahr 0,3 Mio. Euro) ausgebucht. Grundzüge der Vergütung von Vorstand und AufsichtsratFür die Festlegung der Gesamtbezüge der einzelnen Vorstandsmitglieder ist gemäß dem am 5. August 2009 in Kraft getretenen Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) das Aufsichtsratsplenum zuständig. Vor diesem Hintergrund wurde das Vergütungssystem der Mainova von einem unabhängigen externen Berater überprüft und vom Aufsichtsrat entsprechend den neuen gesetzlichen Anforderungen angepasst. Die Vergütung der Vorstandsmitglieder setzt sich aus einer fixen und einer variablen Vergütung zusammen. Zusätzlich erhalten die einzelnen Vorstandsmitglieder Sachleistungen, die individuell versteuert werden. Diese umfassen im Wesentlichen marktübliche Versicherungsleistungen und Dienstwagen. Die variable Vergütung teilt sich in eine kurzfristige variable Vergütungskomponente sowie in eine Vergütungskomponente mit langfristiger Anreizwirkung (Langfristiges Anreizprogramm, LAP) auf. Die Höhe der kurzfristigen variablen Vergütungskomponente ist an das Erreichen von Finanzzielen gekoppelt. Sie bemisst sich dabei am operativen Ergebnis (EBT) des Mainova-Konzerns gemäß HGB. Um die Nachhaltigkeit und Langfristigkeit der Vergütungsstruktur zu erhöhen und den Anforderungen des VorstAG in vollem Umfang zu genügen, nehmen die Vorstandsmitglieder ab dem Geschäftsjahr 2010 an dem langfristigen Anreizprogramm LAP teil. Die Auszahlung im Rahmen des LAP erfolgt am Ende eines dreijährigen Performancezeitraums. Dabei bestimmt das Erreichen von vorab definierten finanziellen und qualitativen Erfolgszielen die Höhe der Auszahlung. Als finanzielles Erfolgsziel dient dabei das erreichte kumulierte operative Ergebnis (EBT) des Mainova-Konzerns gemäß HGB während des Performancezeitraums. Als qualitative Erfolgsziele werden die "Mitarbeiterzufriedenheit" und "Kundenzufriedenheit" herangezogen. Der Grad der Zielerreichung je Komponente wird gemäß der geregelten Performancemessung bestimmt. Dabei kann für jede Komponente individuell die Zielerreichung 150 % nicht übersteigen. Beträgt die Zielerreichung in einer Komponente weniger als 50 %, so wird diese mit 0 % festgelegt. Die Gesamtzielerreichung errechnet sich entsprechend der Gewichtung der Zielerreichung der einzelnen Komponenten. Für die kurzfristige und langfristige variable Vergütung hat der Aufsichtsrat eine Anpassungsmöglichkeit für außerordentliche Entwicklungen vereinbart. Die Vorstandsmitglieder bzw. deren Hinterbliebene haben Anspruch auf Ruhegehalt bzw. Hinterbliebenenversorgung. Als Ruhegehalt werden ab Eintritt in den Vorstand der Mainova AG 35 % der zuletzt bezogenen Grundvergütung garantiert. Der Anspruch von 35 % erhöht sich mit Ablauf eines jeden Jahres als Vorstandsmitglied der Mainova AG um jeweils 2 % bis zum im Dienstvertrag geregelten Höchstbetrag. Der fixe Tantiemeanteil wird nicht bei der Berechnung des Ruhegehalts berücksichtigt. Die Bezüge des Vorstands im Geschäftsjahr 2010 gehen aus nachfolgender Übersicht hervor: scroll
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Für das Geschäftsjahr 2009 wurden im Jahr 2010 erfolgsabhängige Tantiemen von 465.631,00 Euro gewährt. Im Geschäftsjahr 2010 wurden Vorstandsmitgliedern keine Kredite oder Vorschüsse gewährt. Für den Fall, dass die Stadt Frankfurt am Main mit dem ihr direkt und indirekt zuzurechnenden Anteil nicht mehr die Mehrheit am stimmberechtigten Grundkapital der Mainova AG innehat (Kontrollwechsel) oder im Falle eines Rechtsformwechsels gemäß § 190 ff. UmwG oder bei Abschluss eines wirksamen Vertrags, der die Mainova AG der Beherrschung eines anderen Unternehmens außerhalb des Stadtwerke Frankfurt-Konzerns unterstellt (Beherrschungsvertrag gemäß § 291 Abs. 1 S. 1 1. Alt. AktG) gewährt die Mainova AG dem Vorsitzenden des Vorstands ein Sonderkündigungsrecht und das Recht zur Niederlegung seines Amtes. Für den Fall der wirksamen und fristgerechten Kündigung und Amtsniederlegung erhält der Vorsitzende des Vorstands eine Abfindung in Höhe des Zweifachen seiner letztmaligen Jahresgesamtbezüge, maximal jedoch auf die Gesamtvergütung für die Restlaufzeit des Dienstvertrags begrenzt. Im Geschäftsjahr 2010 bestand für die Unternehmensleitung eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung (D&O-Versicherung). Hierfür sind Versicherungsprämien im Teilkonzern in Höhe von 82.382,78 Euro aufgewendet worden. Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in der Satzung geregelt und beträgt für 2010: scroll
Die Bezüge des Beirats beliefen sich auf 62.950,00 Euro. Die Bezüge ehemaliger Vorstandsmitglieder und ihrer Hinterbliebenen belaufen sich auf 0,5 Mio. Euro. Für diese Personengruppe sind Pensionsansprüche in Höhe von 6,0 Mio. Euro zurückgestellt. Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der Mainova AG gemäß § 161 AktGDie Gesellschaft hat die vom Vorstand und Aufsichtsrat gemäß § 161 AktG am 9. Dezember 2010 abgegebene Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex am 10. Dezember 2010 im Internet (www.mainova.de) abgegeben und den Aktionären dauerhaft zugänglich gemacht. Honorare des AbschlussprüfersDas im Geschäftsjahr 2010 für den Konzernabschlussprüfer, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, erfasste Honorar betrug für die Prüfung des Konzernabschlusses 550 Tsd. Euro. Ferner betrug das Honorar für sonstige Bestätigungs- und Bewertungsleistungen 38 Tsd. Euro sowie 639 Tsd. Euro für sonstige Leistungen. Angaben zu KonzessionenZwischen Mainova und der Stadt Frankfurt am Main sowie einer Reihe von Städten und Gemeinden bestehen Wegenutzungsverträge im Strom-, Gas-, Fernwärme- und Wasserbereich. In den Wegenutzungsverträgen zur Strom- und Gasversorgung wird die Nutzung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen und städtischer bzw. gemeindeeigener Grundstücke für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen sowie Anlagen zur Strom- bzw. Gasversorgung geregelt. Der Netzbetrieb zur allgemeinen Versorgung mit Strom und Gas erfolgt durch die NRM. Es besteht eine gesetzliche Pflicht des Netzbetreibers zum diskriminierungsfreien Netzanschluss und -zugang in den jeweiligen Stadt- bzw. Gemeindegebieten. Die Laufzeit der Wegenutzungsverträge im Strom und Gas ist dabei in der Regel auf 20 Jahre begrenzt. Während der Laufzeit der Wegenutzungsverträge besteht die Verpflichtung zur Zahlung von Konzessionsabgaben, deren Höchstgrenzen nach der Konzessionsabgabenverordnung (KAV) festgesetzt sind. Die Konzessionsabgaben werden den Endkunden im Rahmen der Energielieferung von den jeweiligen Händlern in Rechnung gestellt und von diesen an den Netzbetreiber abgeführt. Der Netzbetreiber wiederum führt die eingezogenen Konzessionsabgaben an Mainova ab. Mainova leistet schließlich Konzessionsabgaben an die jeweilige Stadt oder Gemeinde auf der Grundlage des Wegenutzungsvertrags und im Rahmen der KAV. Soweit eine Stadt oder Gemeinde nach Ablauf der Vertragslaufzeit den Wegenutzungsvertrag nicht mehr mit Mainova fortführen möchte, besteht eine gesetzliche Überlassungspflicht bezüglich der örtlichen Strom- bzw. Gasverteilungsanlagen an den neuen Konzessionsnehmer oder die Stadt bzw. Gemeinde, falls diese den Netzbetrieb selbst übernehmen will. Die Überlassung erfolgt gegen Zahlung einer angemessenen Vergütung an Mainova. Mit den Konzessionsvereinbarungen über Wasser und Fernwärme werden das Recht und die Verpflichtung zur Bereitstellung von Wasser- und Abwasserdienstleistungen bzw. zur Versorgung mit Fernwärme, zum Betrieb der entsprechenden Infrastruktur und zur Durchführung von Investitionen geregelt. Die Konzessionen laufen in der Regel über einen Zeitraum von 20 Jahren. Ereignisse nach BilanzstichtagVor dem Hintergrund der Katastrophen in Japan hat die Bundesregierung am 14. März 2011 ein dreimonatiges Moratorium zur Aussetzung der Laufzeitverlängerung für deutsche Kernkraftwerke verkündet. Während dieser drei Monate soll die Sicherheitslage der deutschen Atomkraftwerke ergänzend gewürdigt und ggf. neu beurteilt werden. Ob und wie sich dies im Endergebnis auf die Laufzeitverlängerungen und die damit verbundenen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen auswirken wird, ist nach heutigem Kenntnisstand nicht abschließend einschätzbar.
Frankfurt am Main, den 25. März 2011 Dr. Alsheimer Herbst Dr. Wolff Zientek Konsolidierungskreis und Anteilsbesitzliste des Mainova-Konzernsscroll
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Bilanzstichtag 30. September Bestätigungsvermerk des AbschlussprüfersWir haben den von der Mainova Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, aufgestellten Konzernabschluss --bestehend aus Gewinn- und Verlustrechnung, Gesamtergebnisrechnung, Bilanz, Eigenkapitalveränderungsrechnung, Kapitalflussrechnung und Anhang-- sowie den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2010 geprüft. Die Aufstellung von Konzernabschluss und Konzernlagebericht nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften liegt in der Verantwortung des Vorstands der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht abzugeben. Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Konzernabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und durch den Konzernlagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben im Konzernabschluss und Konzernlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Vorstands sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Konzernabschluss den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Der Konzernlagebericht steht in Einklang mit dem Konzernabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Frankfurt am Main, den 25. März 2011 KPMG AG Vogler, Wirtschaftsprüfer Hauptmann, Wirtschaftsprüfer Versicherung der gesetzlichen VertreterWir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Frankfurt am Main, den 25. März 2011 Dr. Alsheimer Herbst Dr. Wolff Zientek Deutscher Corporate Governance Kodex Erklärung gemäß § 161 AktGVorstand und Aufsichtsrat der Mainova Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, erklären, dass den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers am 5. August 2009 bzw. danach am 2. Juli 2010 bekannt gemachten Fassung vom 18. Juni 2009 bzw. vom 26. Mai 2010 in dem Zeitraum seit der letzten Entsprechenserklärung vom 21. Mai 2010 bis zum Zeitpunkt dieser Erklärung entsprochen wurde und wird, allerdings mit folgenden Ausnahmen: • Keine elektronische Übermittlung von Einberufungsunterlagen für die Hauptversammlung (Abschnitt 2.3.2)Die Veröffentlichung der Einberufung samt Tagesordnung erfolgt über die Firmenhomepage, den elektronischen Bundesanzeiger und ein Börsenpflichtblatt. Die zusätzliche elektronische Übermittlung der Einberufung der Hauptversammlung mitsamt den Einberufungsunterlagen an alle in- und ausländischen Finanzdienstleister, Aktionäre und Aktionärsvereinigungen ermöglicht die Satzung der Mainova AG noch nicht. Nach Ansicht der Mainova AG gewährleisten die vorgenannten Veröffentlichungen eine hinreichende Information. Der mit der zusätzlichen Übermittlung auf elektronischem Wege verbundene erhöhte Aufwand ist nach Ansicht der Mainova AG angesichts des geringen Streubesitzes von unter 5 % nicht gerechtfertigt. Die Mainova AG erachtet die Einberufung der Hauptversammlung auf elektronischem Weg im Übrigen derzeit als noch nicht praktikabel und mit rechtlichen Risiken behaftet, zumal ihr die Namen und Email-Adressen der Aktionäre nicht vollständig zur Verfügung stehen. • Keine Unterstützung der Aktionäre bei der Briefwahl (Abschnitt 2.3.3)Die Satzung der Mainova AG sieht derzeit noch keine Briefwahl vor. Die Möglichkeit der Briefwahl ist noch mit zahlreichen rechtlichen und praktischen Problemen behaftet. Vor diesem Hintergrund und in Ansehung des mit der Briefwahl verbundenen administrativen Aufwands sowie der Möglichkeit, den von der Mainova AG benannten Stimmrechtsvertreter auf elektronischem Wege zu bevollmächtigen, verzichtet die Mainova AG einstweilen auf die Anwendung dieser Empfehlung. • Keine Vereinbarung eines Selbstbehalts in der D&O-Versicherung für Mitglieder des Aufsichtsrats (Abschnitt 3.8 Abs. 3 i.V.m. Abs.2):Die D&O-Versicherungen für die Aufsichtsratsmitglieder der Mainova AG sehen derzeit keinen Selbstbehalt vor. Die Mainova AG ist nicht der Auffassung, dass durch die Vereinbarung eines solchen Selbstbehalts die Leistungsbereitschaft, die Motivation, die Loyalität und das Verantwortungsbewusstsein ihrer Aufsichtsratsmitglieder zusätzlich gefördert werden. • Diversity in Führungspositionen (Abschnitt 4.1.5):Der Vorstand der Mainova AG will die in Abschnitt 4.1.5 genannte Empfehlung künftig umsetzen und erarbeitet zur Zeit ein Umsetzungskonzept mit entsprechenden Maßnahmen für alle Führungsebenen. • Vorstandsvergütungsbericht kein Teil des Corporate Governance Berichts (Abschnitt 4.2.5):Die Grundzüge der Vergütung des Vorstands, insbesondere die Gesamtvergütung eines jeden Vorstandsmitglieds, aufgeteilt nach fixen und variablen Vergütungsanteilen unter Namensnennung, werden im Konzernanhang des Geschäftsberichts veröffentlicht, da es sich gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 6 HGB um Pflichtangaben des Konzernanhangs handelt. Die Angaben in dem Vergütungsbericht erfolgen in allgemein verständlicher Form. Von einer zusätzlichen Aufnahme in den Corporate Governance Bericht wird daher abgesehen. • Keine Festlegung von Altersgrenzen für Mitglieder des Vorstandes (Abschnitt 5.1.2):Altersgrenzen für Mitglieder des Vorstandes werden für die Mainova AG aufgrund der notwendigen Flexibilität in einem besondere Fachkenntnisse erfordernden Markt als nicht den Unternehmensinteressen gerecht werdend erachtet. • Keine Bildung eines Nominierungsausschusses durch den Aufsichtsrat (Abschnitt 5.3.3):Nach den bisherigen Erfahrungen erachtet der Aufsichtsrat der Mainova AG die Bildung eines Nominierungsausschusses nicht für erforderlich, um geeignete Kandidaten vorzuschlagen. Die Entscheidung über die Wahlvorschläge des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung soll dem gesamten Aufsichtsrat obliegen. • Konkrete Zielsetzung zur Herstellung von Vielfalt im Aufsichtsrat nur im Hinblick auf eine angemessene Berücksichtigung von Frauen (Abschnitt 5.4.1):Es wird angestrebt, dass der derzeitige Frauenanteil im Aufsichtsrat von 20 % auch in Zukunft nicht unterschritten wird. Der Aufsichtsrat hält die Quote zur Zeit für einen angemessenen Frauenanteil und orientiert sich bei dieser Festlegung am Frauenanteil an der konzernweiten Belegschaft, die zum Ende des letzten Geschäftsjahres rund 21 % betrug. Keine Notwendigkeit sieht der Aufsichtsrat für die Benennung von Zielen im Hinblick auf einen festen Anteil von internationalen Mitgliedern und die Vermeidung von potentiellen Interessenkonflikten. Ersteres ist für die Mainova AG als hauptsächlich national tätiges Unternehmen nicht sinnvoll. Eine Vorgabe im Hinblick auf potentielle Interessenkonflikte ist aufgrund der besonderen Aktionärsstruktur der Mainova AG mit einem kommunalen Großaktionär nur eingeschränkt umsetzbar. Auch eine Altersgrenze ist angesichts der besonderen Anforderungen an die Fachkenntnisse der Aufsichtsratsmitglieder eine nicht mit dem Unternehmensinteresse zu vereinbarende Einschränkung der Rechte unserer Aktionäre und Arbeitnehmer und wird somit nicht als Zielvorgabe formuliert. Die Unterstützung von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für Aufsichtsratsmitglieder erfolgt im gesetzlich zulässigen Umfang. • Keine Beschränkung der Mitglieder des Aufsichtsrats hinsichtlich Tätigkeiten bei wesentlichen Mitbewerbern (Abschnitt 5.4.2 Satz 4):Die Mitglieder des Aufsichtsrats der Mainova AG üben Organfunktionen bei Unternehmen aus, die je nach Betrachtungsweise als Wettbewerber der Mainova AG beurteilt werden könnten. Ihre Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der Mainova AG ist jedoch aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung und hohen fachlichen Qualifizierung im Unternehmensinteresse überaus wichtig. Nach Auffassung von Vorstand und Aufsichtsrat begründen die ausgeübten Organfunktionen keinen Interessenskonflikt zum Nachteil des Unternehmens, der die erforderliche Unabhängigkeit für die Erfüllung der Kontroll- und Überwachungsaufgabe des Aufsichtsrats beeinträchtigen würde. • Keine Beschränkung der Mitglieder des Vorstands hinsichtlich Mandaten in Aufsichtsgremien (Abschnitt 5.4.5):Aufgrund der besonderen Erfordernisse des Geschäftshandelns kommunaler Energieversorger entspricht es nicht dem Unternehmensinteresse, die Sitze der Vorstandsmitglieder in Aufsichtsräten konzernexterner börsennotierter Gesellschaften oder in Aufsichtsgremien von Gesellschaften mit vergleichbaren Anforderungen auf drei zu limitieren. • Keine erfolgsorientierte Vergütung für Mitglieder des Aufsichtsrats (Abschnitt 5.4.6 Abs. 2):Nach Ansicht der Mainova AG wird das verantwortungsvolle Handeln des Aufsichtsrats als Kontroll- und Überwachungsorgan durch die Vereinbarung einer erfolgsorientierten Vergütung des Aufsichtsrats nicht zusätzlich gefördert. Auch müssen im Unternehmensinteresse potentielle Interessenkonflikte bei Entscheidungen, die Einfluss auf Erfolgskriterien haben könnten, vermieden werden. Im Übrigen bestehen bei der Mainova AG aufgrund der Unternehmensstruktur keine sinnvollen Kriterien für eine variable erfolgsabhängige Vergütung des Aufsichtsrats. • Aufsichtsratsvergütungsbericht kein Teil des Corporate Governance Berichts (Abschnitt 5.4.6 Abs. 3):Ebenso wie die Grundzüge der Vergütung des Vorstands werden auch und in direktem Zusammenhang die Grundzüge der Vergütung des Aufsichtsrats, aufgegliedert nach der fixen Vergütung und dem Sitzungsgeld unter Namensnennung im Konzernanhang des Geschäftsberichts veröffentlicht, da es sich gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 6 HGB um Pflichtangaben des Konzernanhangs handelt Die Angaben in dem Vergütungsbericht erfolgen in allgemein verständlicher Form. Auch ist die Vergütung des Aufsichtsrats in § 14 der Satzung der Mainova AG im Einzelnen dargelegt. Von der zusätzlichen Aufnahme eines Vergütungsberichts in den Corporate Governance Bericht wird daher abgesehen. • Keine Information über Interessenkonflikte durch den Aufsichtsrat (Abschnitt 5.5.3 Satz 1):Vorstand und Aufsichtsrat haben sich dieser Empfehlung nicht angeschlossen, sondern dem Grundsatz der Vertraulichkeit von Beratungen im Aufsichtsrat (vgl. § 116 Satz 2 AktG und Abschnitt 3.5 des Kodex) den Vorrang eingeräumt. Im Übrigen gelten die Regelungen des Kodex und der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats zur Offenlegung von Interessenkonflikten durch einzelne Aufsichtsratsmitglieder gegenüber dem Gesamtplenum des Aufsichtsrats sowie die sonstigen aktienrechtlichen Vorgaben. • Keine Beendigung des Aufsichtsratsmandats bei Interessenkonflikten (Abschnitt 5.5.3 Satz 2):Vorstand und Aufsichtsrat streben angesichts der Unbestimmtheit der Regelung an, bei etwaigen Interessenkonflikten in der Person eines Aufsichtsratsmitglieds eine der jeweiligen Situation angemessene individuelle Lösung zu finden, durch welche die Unabhängigkeit des Aufsichtsrats gewährleistet bleiben soll. Im Übrigen gelten die zwingenden aktienrechtlichen Regelungen zu Interessenkonflikten im Aufsichtsrat. • Keine öffentliche Zugänglichmachung des Konzernabschlusses binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende und des Zwischenberichts binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums (Abschnitt 7.1.2):Die sachbedingten besonderen Schwierigkeiten der Erstellung des Konzernabschlusses und der Zwischenberichte erfordern eine eingehende Zusammenstellung und Prüfung des Zahlenmaterials, die in den kurzen Fristen von 90 Tagen nach Geschäftsjahresende bzw. 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums nicht in der gebotenen Gründlichkeit durchgeführt werden können.
Frankfurt am Main, den 9. Dezember 2010 Für den Aufsichtsrat der Mainova AG Dr. h. c. Petra Roth, Aufsichtsratsvorsitzende Für den Vorstand der Mainova AG Dr. Constantin H. Alsheimer, Vorstandsvorsitzender Dr. Marie-Luise Wolff, Vorstandsmitglied Bilanz zum 31. Dezember 2010Mainova Aktiengesellschaft, Frankfurt am MainAktiva scroll
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2010Mainova Aktiengesellschaft, Frankfurt am Mainscroll
Anhang für das Geschäftsjahr 2010Mainova Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main1. AllgemeinesVorbemerkungenDer Jahresabschluss wird gemeinsam mit den Abschlüssen der verbundenen Unternehmen in den Konzernabschluss der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH (Registergericht Frankfurt am Main HRB 40464) einbezogen. Seit dem 1. Januar 2001 besteht zwischen der Mainova Aktiengesellschaft (Mainova) und der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH (SWFH) ein Gewinnabführungsvertrag. Ein Teil des operativen Geschäfts der Mainova wird von Tochterunternehmen wahrgenommen. Die NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH (NRM) hat das Strom- und Gasnetz der Mainova gepachtet und die Betriebsführung der Wasser- und Wärmenetze übernommen. Die Mainova Energie-Dienste GmbH (MED) hat von der Mainova das Energiedienstleistungsgeschäft (Contracting) und das technische Facility-Management übernommen. Die Aufgaben der Mainova Service-Dienste Gesellschaft mbH (MSD) erstrecken sich auf das Messwesen, die Abrechnung der gelieferten Strom-, Gas-, Wasser- und Wärmemengen, die Kundenbetreuung sowie das Forderungsmanagement. Die SRM StraßenBeleuchtung Rhein-Main GmbH (SRM) hat die Betriebsführung für die Straßenbeleuchtung übernommen. Mit der MED, MSD und SRM bestehen Gewinnabführungsverträge. Aus dem mit der NRM abgeschlossenen Konsortialvertrag ergibt sich eine Verlustübernahmeverpflichtung. Aufstellung des JahresabschlussesDie Aufstellung des Jahresabschlusses der Mainova zum 31. Dezember 2010 erfolgt erstmals nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG), das am 29. Mai 2009 in Kraft getreten ist. Vom Wahlrecht gemäß Artikel 67 Abs. 1 S. 1 Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch (EGHGB) wird kein Gebrauch gemacht. Somit werden die Zuführungsbeträge zu Rückstellungen für laufende Pensionen oder Anwartschaften auf Pensionen, die aus der geänderten Bewertung resultieren, im Jahr 2010 in voller Höhe erfolgswirksam erfasst und nicht über bis zu 15 Jahre angesammelt. Die Mainova macht von dem Wahlrecht gemäß Artikel 67 Abs. 1 S. 2 EGHGB zur Beibehaltung von Rückstellungen Gebrauch. Somit werden Rückstellungen, bei denen aufgrund der geänderten Bewertung eine Auflösung erforderlich ist, beibehalten, soweit der aufzulösende Betrag bis spätestens 31. Dezember 2024 wieder zugeführt werden müsste. Des Weiteren macht Mainova von dem in Art. 67 Abs. 3 Satz 1 EGHGB vorgesehenen Wahlrecht zur Beibehaltung von Rückstellungen nach § 249 Abs.1 S. 3 und Abs. 2 HGB a.F. (Aufwandsrückstellungen) Gebrauch. Die betreffenden Rückstellungen werden unter Anwendung der für sie geltenden Vorschriften in der bis zum 28. Mai 2009 geltenden Fassung des HGB beibehalten. Die Vorschriften der §§ 252 Abs. 1 Nr. 6, 265 Abs. 1 und 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB sind aufgrund der erstmaligen Anwendung der durch das BilMoG geänderten Vorschriften nicht anzuwenden. Die Vorjahreszahlen wurden unter Ausnutzung des Wahlrechtes gemäß Artikel 67 Abs. 8 S. 2 1. Halbsatz EGHGB nicht angepasst. Die wesentlichen Effekte aufgrund der geänderten Vorschriften des HGB in der Fassung des BilMoG sind in den Abschnitten 2 und 3 erläutert. Diese betreffen im Wesentlichen die Bewertung der Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen und Altersteilzeitleistungen sowie den geänderten Ansatz von Derivaten. Formale DarstellungDie Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung ist gegenüber dem Vorjahr unverändert. Zur Verbesserung der Klarheit der Darstellung werden in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung einzelne Posten zusammengefasst und im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Bilanzierung und BewertungEntgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit ihren Anschaffungskosten aktiviert und entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Die Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um von Dritten gewährte Kapitalzuschüsse sowie planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die Herstellungskosten umfassen direkt zurechenbare Einzelkosten und angemessene Teile der notwendigen Gemeinkosten. Die Abschreibungssätze der wichtigsten Posten des Sachanlagevermögens sind aus nachfolgender Tabelle zu entnehmen: scroll
Ein niedrigerer Wertansatz von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens wird nicht beibehalten, wenn die Gründe dafür nicht mehr bestehen. Empfangene Zuschüsse (Baukostenzuschüsse und Hausanschlusskostenbeiträge) werden entsprechend ihrem Entstehungszeitpunkt wie folgt behandelt: Die bis zum Jahr 2002 von Kunden empfangenen Zuschüsse werden gesondert unter den Passiva ausgewiesen und über 20 Jahre linear zugunsten der Umsatzerlöse aufgelöst. Aufgrund der ab 2003 geänderten steuerlichen Bilanzierungsvorschriften werden empfangene Zuschüsse ab diesem Zeitpunkt von den Anschaffungs- und Herstellungskosten abgesetzt und im Anlagenspiegel als Abgänge ausgewiesen. Gemäß Pachtvertrag mit der NRM und energierechtlicher Vorschriften wurden ab 1. Januar 2006 die empfangenen Zuschüsse für das Strom- und Gasnetz von der NRM vereinnahmt und verbleiben bis zur Auflösung bei der NRM. Gemäß Abtretungsvereinbarung mit der NRM werden ab dem 1. Januar 2010 die empfangenen Zuschüsse für das Strom- und Gasnetz von der NRM an Mainova abgetreten und bei Mainova ausgewiesen. Ab dem 1. Januar 2010 werden die von Kunden empfangenen Zuschüsse gesondert unter den Passiva ausgewiesen und über die Nutzungsdauer der bezuschussten Vermögensgegenstände linear zugunsten der Umsatzerlöse aufgelöst. Sachanlagen, die nach dem 31. Dezember 2009 aktiviert wurden, werden linear abgeschrieben. Abschreibungen auf Sachanlagen, die vor dem 31. Dezember 2009 aktiviert wurden, werden grundsätzlich in steuerlich höchstzulässigem Umfang vorgenommen. Die zum 1. Januar 1998 zum Restbuchwert übernommenen Sachanlagen des Versorgungsbetriebs der SWFH werden ebenfalls unter Beibehaltung der bisherigen Restnutzungsdauer linear abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter, die nach dem 31. Dezember 2007 angeschafft oder hergestellt wurden und deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten 150 Euro, aber nicht 1.000 Euro übersteigen, sind gemäß den steuerlichen Vorschriften (§ 6 Abs. 2a EStG) je Wirtschaftsjahr in einem Sammelposten erfasst, der ab dem Jahr der Anschaffung oder Herstellung gleichmäßig über fünf Jahre abzuschreiben ist. Mainova wendet diese Regelung für alle geringwertigen Wirtschaftsgüter mit Ausnahme von IT-Hardware an. Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten unter 150 Euro werden direkt als Aufwand erfasst. Unter den Finanzanlagen werden die Anteile an verbundenen Unternehmen, die Beteiligungen und die übrigen Finanzanlagen zu Anschaffungskosten oder mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Ausleihungen sind zu Nenn- bzw. Barwerten bilanziert. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren werden zu fortgeschriebenen durchschnittlichen Einstandspreisen unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Bestandsrisiken wegen langer Lagerdauer und verminderter Verwertbarkeit sind durch angemessene Abschläge berücksichtigt. Die unfertigen Leistungen sind zu Herstellungskosten einschließlich angemessener Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu Nominalwerten, ggf. vermindert um angemessene Einzel- und Pauschalwertberichtigungen, bewertet. Erhaltene Abschlagszahlungen auf den noch nicht abgerechneten Energieverbrauch von Kunden werden mit den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen verrechnet. Sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden entsprechend abgezinst, soweit diese niedrig oder unverzinslich sind. Das gezeichnete Kapital wird mit dem Nennbetrag angesetzt. Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. In diesem sind zukünftige Preis- und Kostensteigerungen einbezogen. Zudem werden Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die anzuwendenden Zinssätze werden von der Deutschen Bundesbank ermittelt. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sowie Verpflichtungen aus Altersteilzeit sind auf Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen mit dem Erfüllungsbetrag unter Anwendung der Projected-unit-credit-Methode (Vorjahr Teilwertverfahren) passiviert. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden unter Berücksichtigung der Vereinfachungsregelung gemäß § 253 Abs. 2 S. 2 HGB mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz in Höhe von 5,15 % p.a. (Vorjahr 3,5 % p.a.) abgezinst. Bei der Bewertung der Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen wurde ein Rechnungszins in Höhe von 3,9 % p.a. (Vorjahr 3,5 % p.a.) für abgeschlossene Altersteilzeit-Verträge mit einer Laufzeit von 2 Jahren und 4,36 % % p.a. für potenzielle Altersteilzeit-Anwärter mit einer Laufzeit von 5 Jahren sowie ein Gehaltstrend in Höhe von 2,0 % (Vorjahr 0,0 %) zu Grunde gelegt. Basis für die versicherungsmathematische Ermittlung sind jeweils die Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. K. Heubeck. Zur Gewährung einer betrieblichen Altersversorgung sind alle tariflichen Mitarbeiter im Rahmen der Bindung an den Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V) sowie auf Basis einzelvertraglicher Regelungen bei der Zusatzversorgungskasse der Stadt Frankfurt am Main (ZVK) nach den Regeln der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst pflichtversichert. Die Beiträge werden im Rahmen eines Umlageverfahrens erhoben. Der Umlagesatz der ZVK Frankfurt am Main beläuft sich auf 6,0 %; hiervon übernimmt der Arbeitgeber 5,6 %, die Eigenbeteiligung der Arbeitnehmer beträgt 0,4 %. Daneben wird gemäß § 63 der ZVK-Satzung vom Arbeitgeber ein steuerfreies Sanierungsgeld in Höhe von 2,5 % erhoben. Zur Sicherung langfristig stabiler Hebesätze beschloss der Kassenausschuss der Stadt Frankfurt am Main, das Sanierungsgeld stufenweise von bisher 2,5 % auf 3,5 % anzuheben. Ab dem 1. Januar 2011 beträgt er danach 3,0 % und ab dem 1. Januar 2012 3,5 %. Für einen Teil der Pflichtversicherten wird für das ZVK-pflichtige Entgelt, das über der tariflich festgesetzten Beitragsbemessungsgrenze liegt, eine zusätzliche Umlage in Höhe von 9,0 % gezahlt. Derzeit liegen keine gesicherten Erkenntnisse für einen weiteren Anstieg des Sanierungsgeldes vor. Es ist jedoch damit zu rechnen, dass auch künftig Beitragserhöhungen erfolgen werden. Der Aufwand aus ZVK-Umlagen (Arbeitgeberanteil) ist unter den Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung ausgewiesen. Entsprechend der allgemeinen Bilanzierungspraxis hat Mainova keine Verpflichtungen im Hinblick auf die Mitgliedschaft in der ZVK im Jahresabschluss passiviert. Die Jubiläumsrückstellungen sind auf Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen mit dem Erfüllungsbetrag unter Anwendung der Projected-unit-credit-Methode (Vorjahr Teilwertverfahren) angesetzt. Die Berechnung wurde unter Berücksichtigung der Vereinfachungsregel gemäß § 253 Abs. 2 S. 2 HGB von 5,15 % p.a. (Vorjahr 3,5 % p.a.) und eines jährlichen Einkommenstrends von 2,0 % p.a. (Vorjahr 0,0 % p.a.) passiviert. Die übrigen Rückstellungen werden in Höhe der voraussichtlichen Inanspruchnahme gebildet. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Verbindlichkeiten sind zu Erfüllungsbeträgen passiviert. Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten werden grundsätzlich zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Zum Bilanzstichtag lagen keine Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten vor. Unter den Rechnungsabgrenzungsposten sind transitorische Posten ausgewiesen. Durch das Inkrafttreten der Regelungen des BilMoG werden zudem Aufwendungen bzw. Erträge aus Ausgleichszahlungen von Derivaten, die sich in einer Bewertungseinheit mit einer mit hoher Wahrscheinlichkeit erwarteten Transaktion befinden, abgegrenzt, soweit die zuzuordnenden (Material-) Aufwendungen bzw. Erträge aus der mit hoher Wahrscheinlichkeit erwarteten Transaktion nach dem Abschlussstichtag anfallen. 2. Erläuterungen zur Bilanz(1) AnlagevermögenDie Aufgliederung der in der Bilanz zusammengefassten Posten des Anlagevermögens und ihre Entwicklung sind in dem Anlagenspiegel dargestellt. Wir verweisen auf die Anlage 1 zum Anhang. Auf den Beteiligungsbuchwert der Gasversorgung Main-Kinzig GmbH (GMK) wurde aufgrund der in der Unternehmensplanung zu erwartenden rückläufigen Jahresergebnisse eine Abschreibung in Höhe von 3,4 Mio. Euro vorgenommen. Im Vorjahr wurden die Beteiligungsbuchwerte der Stadtwerke Hanau GmbH (SWH) in Höhe von 19,0 Mio. Euro, der Hessenwasser GmbH & Co. KG (Hessenwasser) in Höhe von 4,1 Mio. Euro sowie der GHG GmbH (GHG) in Höhe von 1,5 Mio. Euro abgeschrieben. Dem Anhang ist eine Beteiligungsliste (Anlage 2 zum Anhang) beigefügt, welche gemäß § 285 Nr. 11 HGB die verbundenen Unternehmen und Beteiligungen mit Angaben zum letzten Jahresabschluss nach den Regelungen des HGB (Anteil, Eigenkapital und Jahresergebnis) enthält. (2) Vorrätescroll
Die kumulierten Gängigkeitsabschläge auf den Bestand an Bau- und Installationsmaterial betragen zum Stichtag insgesamt 6,2 Mio. Euro (Vorjahr 6,0 Mio. Euro). (3) Forderungen und sonstige Vermögensgegenständescroll
In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind mit 521,7 Mio. Euro (Vorjahr 399,8 Mio. Euro) abgegrenzte, noch nicht abgerechnete Gas-, Strom-, Wasser- und Wärmelieferungen zwischen Ablese- und Bilanzstichtag enthalten, denen hierauf geleistete Abschläge gegenüberstehen. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen gliedern sich wie folgt: scroll
Von den Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, resultieren 15,1 Mio. Euro (Vorjahr 13,0 Mio. Euro) aus dem Liefer- und Leistungsverkehr. Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten unter anderem Steuererstattungsansprüche in Höhe von 6,5 Mio. Euro (Vorjahr 7,3 Mio. Euro). Die Steuererstattungsansprüche betreffen wie im Vorjahr ausschließlich Körperschaftsteuererstattungsansprüche nach § 37 KStG. (4) Flüssige Mittelscroll
Im Rahmen des konzernweiten Cash Poolings werden liquide Mittel von Mainova täglich an die SWFH abgeführt. Zum Bilanzstichtag waren 231,5 Mio. Euro (Vorjahr 282,7 Mio. Euro) bei der SWFH angelegt, die unter den Forderungen gegen verbundene Unternehmen ausgewiesen sind. (5) Aktive RechnungsabgrenzungspostenBei dem Rechnungsabgrenzungsposten handelt es sich unter anderem um Mietvorauszahlungen, Vorauszahlungen aus Wartungs- und Sponsoringverträgen sowie Aufwendungen aus Ausgleichszahlungen von Derivaten, die sich in einer Bewertungseinheit mit einer mit hoher Wahrscheinlichkeit erwarteten Transaktion befinden. (6) Gezeichnetes KapitalDas gezeichnete Kapital beträgt 142,3 Mio. Euro. Es ist eingeteilt in 5.560.000 nennbetragslose Stückaktien, davon lauten 5.499.296 auf den Namen und 60.704 auf den Inhaber. (7) RücklagenDie Kapitalrücklage beträgt unverändert 207,1 Mio. Euro. Bei der Gewinnrücklage handelt es sich um gesetzliche Rücklagen nach § 150 AktG. (8) Rückstellungenscroll
Die sonstigen Rückstellungen haben sich wie folgt entwickelt: scroll
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In den Personalrückstellungen sind insbesondere Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen in Höhe von 24,9 Mio. Euro (Vorjahr 23,5 Mio. Euro) enthalten. Die Umweltrückstellungen betreffen insbesondere Grundstücksrisiken aus früheren Gaswerksbetrieben. In den Rückstellungen für rechtliche und konzessionsrechtliche Risiken ist die Rückstellung für das laufende Wasserkartellverfahren enthalten. Durch die Änderung der Bewertungsvorschriften des HGB in der Fassung des BilMoG wurden Zuführungen zu den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sowie zu sonstigen Rückstellungen in Höhe von 1,1 Mio. Euro vorgenommen. Mainova macht von dem Wahlrecht nach Art. 67 Abs. 1 S. 2 EGHGB Gebrauch. Dadurch ergibt sich bei den Umweltrückstellungen eine Überdeckung in Höhe von 11,4 Mio. Euro, bei der Rückstellung für Jubiläumszuwendungen eine Überdeckung in Höhe von 0,5 Mio. Euro. (9) Verbindlichkeitenscroll
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Von den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind 54,5 Mio. Euro mit Negativklausel und 163,9 Mio. Euro mit Bürgschaften der Stadt Frankfurt am Main besichert. Die Darlehen wurden mit 20,7 Mio. Euro planmäßig getilgt. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen ergeben sich wie folgt: scroll
Bei den Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, handelt es sich in Höhe von 69,7 Mio. Euro (Vorjahr 49,8 Mio. Euro) um Lieferungen und Leistungen sowie mit 9,9 Mio. Euro (Vorjahr 7,1 Mio. Euro) um den Finanzverkehr. Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten folgende Einzelpositionen: scroll
(10) Passive RechnungsabgrenzungspostenIm Rechnungsabgrenzungsposten sind überwiegend Zuschüsse von Vorlieferanten, Pachtvorauszahlungen der NRM sowie Erträge aus Ausgleichzahlungen von Derivaten, die sich in einer Bewertungseinheit mit einer mit hoher Wahrscheinlichkeit erwarteten Transaktion befinden, abgegrenzt. (11) HaftungsverhältnisseDie Mainova Beteiligungsgesellschaft mbH (MBG) hat zur Finanzierung von Geschäftsanteilen an der Thüga Holding GmbH & Co. KGaA (Thüga Holding) Darlehen aufgenommen. Mainova hat gegenüber den Kreditgebern der MBG für ein Volumen von insgesamt 20,0 Mio. Euro (Vorjahr 150,0 Mio. Euro) den Schuldbeitritt erklärt. Zusätzlich verpflichtete sich die Mainova, für Darlehen der MBG in Höhe von 415,0 Mio. Euro im Rahmen mehrerer Patronatserklärungen einzustehen. Zugunsten der Handelspartner der Syneco GmbH & Co. KG (Syneco) bzw. Syneco Trading GmbH (Syneco Trading) hat die Mainova Vertragserfüllungsbürgschaften in Höhe von 126,9 Mio. Euro (Vorjahr 134,0 Mio. Euro) abgegeben. Aus dem mit Syneco Trading bestehenden Portfoliomanagementvertrag ist Mainova darüber hinaus zur anteiligen Übernahme eventueller Adressausfallrisiken (Risiko finanzieller Verluste aufgrund unerwarteter Ausfälle oder Bonitätsverschlechterungen der Handelspartner) der Syneco Trading verpflichtet. Das von der Syneco Trading nach Basel II-Grundsätzen aufgebaute Kontrahentenlimitsystem gewährleistet, dass relevante Exposures ausschließlich mit bonitätsmäßig einwandfreien Kontrahenten aufgebaut werden können. Die Limitauslastungen werden anhand aktueller Wiedereindeckungswerte und eines Zuschlags für in der Zukunft mögliche Risikoerhöhungen, dem eine Value at Risk-Berechnung (90 % Konfidenzintervall für die maximale Restlaufzeit) zugrunde liegt, täglich überwacht. Unter Berücksichtigung nach Bonität gewichteter Ausfallwahrscheinlichkeiten, die sich an Kapitalunterlegungsgrundsätze des KWG anlehnen, beträgt der Anteil der Mainova am gesamten Adressausfallrisikopool der Syneco Trading zum Bilanzstichtag 7,1 Mio. Euro. Zur Besicherung von Darlehen für ein verbundenes Unternehmen wurde eine Garantievereinbarung abgeschlossen, in der die Rückzahlung der ausstehenden Finanzierungsmittel bis zu 21,8 Mio. Euro zuzüglich Zinsen garantiert ist. Die Darlehen valutieren zum Bilanzstichtag mit 13,2 Mio. Euro. Für die Beteiligung Gemeinschaftskraftwerk Irsching GmbH (GKI) hat Mainova in Zusammenhang mit der Finanzierung des Kraftwerks zugunsten einer Geschäftsbank eine selbstschuldnerische und unbefristete Teilbürgschaft für den Kreditrahmen bei der Bank abgegeben. Der Anteil der Mainova beträgt 20,3 Mio. Euro und entspricht 15,6 % des Kreditrahmens. Die Verpflichtung valutiert zum Stichtag mit 18,9 Mio. Euro. Des Weiteren ist die Mainova im Rahmen einer Teilschuldnerschaft an einer Liquiditätsvereinbarung zwischen der E.ON Kraftwerke GmbH und der GKI beteiligt. Auf die Mainova entfallen bis zu 0,2 Mio. Euro. Dies entspricht 15,6 % des Kreditrahmens. Die Verpflichtung valutiert zum Stichtag mit Null. Weiterhin hat Mainova eine Bürgschaft in Höhe von 0,5 Mio. Euro zugunsten einer Geschäftsbank übernommen. Die Bürgschaft dient der Besicherung von Kundendarlehen für die Umstellung von Heizungsanlagen auf Erdgas. Die Darlehen valutieren zum Bilanzstichtag mit 0,2 Mio. Euro. Ferner wurde für eine ehemalige Beteiligungsgesellschaft eine Patronatserklärung für Leasingverpflichtungen bis zur Höhe von 1,0 Mio. Euro gegenüber einer Leasinggesellschaft abgegeben. Die Patronatserklärung bleibt gültig, bis die Gläubiger Mainova aus diesen Verpflichtungen entlassen. Zum Stichtag besteht keine Verpflichtung. Auf Basis der bis zum Aufstellungszeitpunkt gewonnenen Erkenntnisse geht die Mainova derzeit davon aus, dass die den vorab genannten Haftungsverhältnissen zugrundeliegenden Verpflichtungen von den jeweiligen Hauptschuldnern erfüllt werden können. Daher schätzt die Mainova bei allen aufgeführten Haftungsverhältnissen die Wahrscheinlichkeit einer Inanspruchnahme als gering ein. Mit notariellem Kaufvertrag (UR-Nr. 474/2002) vom 17. Dezember 2002 wurden Gleichrichterwerke für die Bahnstromversorgung einschließlich der dazugehörigen Gleichstromkabelnetze an den Betreiber der örtlichen Verkehrsinfrastruktur veräußert. Gemäß § 4 Nr. 2 des Kaufvertrags (Übergabe, Gewährleistung) wurde von Mainova für evtl. Altlasten (Verunreinigungen des Bodens, der Bodenluft, des Grundwassers sowie sonstige schädliche Verunreinigungen) eine Kostenübernahme für deren Beseitigung in Höhe bis max. 7,5 Mio. Euro vereinbart. Derzeit liegen keine Erkenntnisse für eine Verunreinigung vor. Mainova geht deshalb von einer geringen Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme aus. (12) Sonstige finanzielle VerpflichtungenDie sonstigen finanziellen Verpflichtungen (667,8 Mio. Euro) bestehen im branchenüblichen Umfang und setzen sich wie folgt zusammen: Das Bestellobligo für begonnene Investitions- und Instandsetzungsmaßnahmen beträgt rund 30,7 Mio. Euro. Aus abgeschlossenen Strombezugsverträgen für die Jahre 2011 bis 2013 bestehen Verpflichtungen in Höhe von 586,2 Mio. Euro. Für die zweite Handelsperiode ist die Mainova Verpflichtungen zum Erwerb von Emissionsrechten für 736.376 t CO2 zu einem Preis von 10,7 Mio. Euro eingegangen. Die Nominalwerte aus Miet-, Pacht- und Leasingverträgen betragen 7,2 Mio. Euro. Für die Restarbeiten am Gemeinschaftskraftwerk Irsching werden nach aktuellen Erkenntnissen noch rund 6,5 Mio. Euro benötigt. Dieser Betrag wurde durch die Gesellschafterversammlung bereits beschlossen. Der Anteil der Mainova beträgt voraussichtlich 1,0 Mio. Euro. Die Syneco Trading wickelt für die Syneco und deren Gesellschafter Stromhandelsgeschäfte ab. Um eine ausreichende Liquidität zur Erfüllung dieses Zwecks auch bei kurzfristigen Liquiditätsengpässen sicherzustellen, besteht seit 1. Januar 2007 zwischen der Mainova und der Syneco Trading eine Kreditlinie in Höhe von 10,0 Mio. Euro, welche durch die Syneco Trading in Form von Tagesgeldern in Anspruch genommen werden kann. Im Jahr 2010 wurde die Kreditlinie nicht in Anspruch genommen. Ferner besteht seit 1. Mai 2009 eine weitere Kreditlinie in Höhe von 20,0 Mio. Euro zugunsten der Syneco Trading, die der Finanzierung von Barsicherheiten, welche die Syneco Trading im Rahmen ihrer Energiehandels- und Finanzderivatgeschäfte der Börse und Handelspartnern zur Abdeckung von Adressausfallrisiken zur Verfügung stellen muss. Auch diese Kreditlinie kann in Form von Tages- und Termingeldern in Anspruch genommen werden. Im Jahr 2010 wurden keine Tages- oder Termingelder aufgenommen. Laut § 17 des Gesellschaftsvertrags der MHKW Müllheizkraftwerk Frankfurt am Main GmbH in der Fassung vom 11. November 2008 kann die Gesellschafterversammlung mit Mehrheitsbeschluss von den Gesellschaftern Nachschüsse bis zu der Höhe von 2,0 Mio. Euro (davon Mainova 1,0 Mio. Euro) einfordern. Aufgrund der Beteiligungsverhältnisse kann ohne Zustimmung der Mainova eine Nachschusspflicht nicht beschlossen werden. Gemäß dem Gesellschaftsvertrag der Thüga Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG hat die Mainova die Verpflichtung zur Leistung einer Einlage in Höhe von 1,0 Mio. Euro. 3. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung(13) Umsatzerlösescroll
In den Umsatzerlösen sind periodenfremde Erlösminderungen aus der Zuführung zu den Rückstellungen für rechtliche und konzessionsrechtliche Risiken sowie sonstigen Rückstellungen in Höhe von 21,5 Mio. Euro (Vorjahr 38,0 Mio. Euro) enthalten. Im Vorjahr waren die Umsatzerlöse durch die Zuführung zu der Rückstellung für Wasserkartellverfahren beeinflusst. (14) Sonstige betriebliche Erträgescroll
Auf den Beteiligungsbuchwert der Kraft-Wärme Oberschmitten GmbH wurde eine Zuschreibung auf das anteilige Eigenkapital der Gesellschaft in Höhe von 0,5 Mio. Euro vorgenommen. (15) Materialaufwandscroll
Im Materialaufwand sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 17,0 Mio. Euro (Vorjahr 6,1 Mio. Euro periodenfremde Erträge) enthalten. (16) Personalaufwandscroll
Im Durchschnitt des Berichtsjahres beschäftigte Mainova 2.736 (Vorjahr 2.709) Arbeitnehmer. Die von der Mainova getragenen anteiligen Kosten in Höhe von 1,8 Mio. Euro (Vorjahr 1,9 Mio. Euro) für weitere 95 (Vorjahr 95) Auszubildende im Rahmen des Ausbildungspools der SWFH sind in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten. Die ZVK-Umlagen betragen 10,4 Mio. Euro (Vorjahr 9,8 Mio. Euro) und sind Teil der Aufwendungen für Altersversorgung. Im Personalaufwand sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 3,3 Mio. Euro enthalten. (17) Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und SachanlagenIm Jahr 2010 wurden keine (Vorjahr 0,1 Mio. Euro) außerplanmäßigen Abschreibungen vorgenommen. (18) Sonstige betriebliche Aufwendungenscroll
(19) Ergebnis aus Finanzanlagenscroll
Aufgrund der anhaltenden negativen Ertragsaussichten wurde eine Abschreibung auf den Beteiligungsbuchwert der GMK in Höhe von 3,4 Mio. Euro (Vorjahr 0,0 Mio. Euro) vorgenommen. Im Vorjahr wurden die Beteiligungsbuchwerte der SWH in Höhe von 19,0 Mio. Euro, der Hessenwasser in Höhe von 4,1 Mio. Euro sowie der GHG in Höhe von 1,5 Mio. Euro abgeschrieben. (20) Zinsergebnisscroll
Im Zinsergebnis sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 0,2 Mio. Euro (Vorjahr 0,3 Mio. Euro periodenfremde Erträge) enthalten. Die Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen betragen 3,3 Mio. Euro. (21) SteuernDie Steuern vom Einkommen und vom Ertrag setzen sich wie folgt zusammen: scroll
(22) Außerordentliches ErgebnisDas außerordentliche Ergebnis resultiert aus der erstmaligen Anwendung der Regelungen des BilMoG und setzt sich wie folgt zusammen: scroll
Die Erläuterung zu den in den aktiven und passiven Rechnungsabgrenzungsposten abgegrenzten Beträgen erfolgt im Kapitel Bilanzierung und Bewertung. 4. Geschäfte größeren Umfangs, die mit nahe stehenden Unternehmen und Personen der Mainova getätigt wurdenBeziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen, die die Mainova beherrschen oder maßgeblich beeinflussen, sowie Beziehungen zu Unternehmen, die von Mainova beherrscht oder maßgeblich beeinflusst werden, müssen angegeben werden. Durch die Beteiligung der Stadt Frankfurt am Main über den Mehrheitsgesellschafter SWFH ist Mainova ein von diesen Gesellschaftern beherrschtes Unternehmen. Im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit unterhält die Mainova Geschäftsbeziehungen zu zahlreichen nahe stehenden Personen und Unternehmen. Dazu gehören neben der Stadt Frankfurt am Main und deren Mehrheitsbeteiligungen die SWFH, die verbundenen Unternehmen der SWFH, die Thüga Aktiengesellschaft (Thüga) und deren Muttergesellschaften sowie die assoziierten Unternehmen und die Gemeinschaftsunternehmen der Mainova. Seit dem Erwerb von Anteilen an der Thüga durch das kommunale Erwerberkonsortium Integra und KOM9 zum 1. Dezember 2009 zählt die Thüga Holding zu den assoziierten Unternehmen. Mainova hat im Jahr 2009 über ihr Tochterunternehmen MBG 20,53 % der Anteile an der Thüga Holding erworben, welche 100 % der Anteile an der Thüga bündelt. Mit nahe stehenden natürlichen Personen des Managements in Schlüsselpositionen sowie deren nächsten Familienangehörigen haben keine wesentlichen Transaktionen stattgefunden. Als Management in Schlüsselpositionen ist bei der Mainova nur der Vorstand anzusehen. Folgende Tabelle gibt eine Übersicht über alle Geschäfte, die mit nahe stehenden Unternehmen getätigt wurden: scroll
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Angaben gemäß § 10 Abs. 2 EnWG Mit natürlichen Personen wurden keine wesentlichen Geschäfte getätigt. Bei dem Materialaufwand mit Tochterunternehmen handelt es sich insbesondere um Netzdienstleistungen. Der Materialaufwand mit assoziierten Unternehmen beinhaltet im Wesentlichen den Gasbezug. Die Forderungen betreffen insbesondere das Cash Pooling gegenüber der SWFH. Die Gewinnabführung in Höhe von 87,8 Mio. Euro an die SWFH hat sich mindernd auf die Forderungen ausgewirkt. Die sonstigen Erträge mit Tochterunternehmen bestehen insbesondere aus Netzpacht, Personalgestellung und sonstigen Verrechnungen. In den sonstigen Erträgen und Aufwendungen mit Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen sind ferner die Beteiligungserträge und Ergebnisübernahmen sowie Zinserträge und Zinsaufwendungen enthalten. Zur Besicherung der Darlehen der Mainova hat die Stadt Frankfurt am Main Bürgschaften in Höhe von 163,9 Mio. Euro abgegeben. Negativklauseln wurden in Höhe von insgesamt 79,6 Mio. Euro geleistet. 5. Sonstige AngabenDas im Geschäftsjahr 2010 für den Jahresabschlussprüfer, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, erfasste Honorar betrug für die Prüfung des Jahresabschlusses 263.574,32 Euro. Ferner betrug das Honorar für sonstige Bestätigungs- und Bewertungsleistungen 8.575,84 Euro sowie 760.197,17 Euro für sonstige Leistungen. Für die Festlegung der Gesamtbezüge der einzelnen Vorstandsmitglieder ist gemäß dem am 5. August 2009 in Kraft getretenen Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) das Aufsichtsratsplenum zuständig. Vor diesem Hintergrund wurde das Vergütungssystem der Mainova von einem unabhängigen externen Berater überprüft und vom Aufsichtsrat entsprechend den neuen gesetzlichen Anforderungen angepasst. Die Vergütung der Vorstandsmitglieder setzt sich aus einer fixen und einer variablen Vergütung zusammen. Zusätzlich erhalten die einzelnen Vorstandsmitglieder Sachleistungen, die individuell versteuert werden. Diese umfassen im Wesentlichen marktübliche Versicherungsleistungen und Dienstwagen. Die variable Vergütung teilt sich in eine kurzfristige variable Vergütungskomponente sowie in eine Vergütungskomponente mit langfristiger Anreizwirkung (Langfristiges Anreizprogramm, LAP) auf. Die Höhe der kurzfristigen variablen Vergütungskomponente ist an das Erreichen von Finanzzielen gekoppelt. Sie bemisst sich dabei am operativen Ergebnis (EBT) des Mainova-Konzerns gemäß HGB. Um die Nachhaltigkeit und Langfristigkeit der Vergütungsstruktur zu erhöhen und den Anforderungen des VorstAG in vollem Umfang zu genügen, nehmen die Vorstandsmitglieder ab dem Geschäftsjahr 2010 an dem langfristigen Anreizprogramm LAP teil. Die Auszahlung im Rahmen des LAP erfolgt am Ende eines dreijährigen Performancezeitraums. Dabei bestimmt das Erreichen von vorab definierten finanziellen und qualitativen Erfolgszielen die Höhe der Auszahlung. Als finanzielles Erfolgsziel dient dabei das erreichte kumulierte operative Ergebnis (EBT) des Mainova-Konzerns gemäß HGB während des Performancezeitraums. Als qualitative Erfolgsziele werden die "Mitarbeiterzufriedenheit" und "Kundenzufriedenheit" herangezogen. Der Grad der Zielerreichung je Komponente wird gemäß der geregelten Performancemessung bestimmt. Dabei kann für jede Komponente individuell die Zielerreichung 150 % nicht übersteigen. Beträgt die Zielerreichung in einer Komponente weniger als 50 %, so wird diese mit 0 % festgelegt. Die Gesamtzielerreichung errechnet sich entsprechend der Gewichtung der Zielerreichung der einzelnen Komponenten. Für die kurzfristige und langfristige variable Vergütung hat der Aufsichtsrat eine Anpassungsmöglichkeit für außerordentliche Entwicklungen vereinbart. Die Vorstandsmitglieder bzw. dessen Hinterbliebene haben Anspruch auf Ruhegehalt bzw. Hinterbliebenenversorgung. Als Ruhegehalt werden ab Eintritt in den Vorstand der Mainova 35 % der zuletzt bezogenen Grundvergütung garantiert. Der Anspruch von 35 % erhöht sich mit Ablauf eines jeden Jahres als Vorstandsmitglied der Mainova um jeweils 2 % bis zum im Dienstvertrag geregelten Höchstbetrag. Der fixe Tantiemeanteil wird nicht bei der Berechnung des Ruhegehalts berücksichtigt. Die Bezüge des Vorstands im Geschäftsjahr 2010 gehen aus nachfolgender Übersicht hervor: scroll
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Für das Geschäftsjahr 2009 wurden im Jahr 2010 erfolgsabhängige Tantiemen von 465.631,00 Euro gewährt. Im Geschäftsjahr 2010 wurden Vorstandsmitgliedern keine Kredite oder Vorschüsse gewährt. Für den Fall, dass die Stadt Frankfurt am Main mit dem ihr direkt und indirekt zuzurechnenden Anteil nicht mehr die Mehrheit am stimmberechtigten Grundkapital der Mainova innehat (Kontrollwechsel) oder im Falle eines Rechtsformwechsels gemäß § 190ff. UmwG oder bei Abschluss eines wirksamen Vertrags, der die Mainova der Beherrschung eines anderen Unternehmens außerhalb des Stadtwerke Frankfurt Konzerns unterstellt (Beherrschungsvertrag gemäß § 291 Abs. 1 S. 1 1. Alt. AktG) gewährt die Mainova dem Vorsitzenden des Vorstands ein Sonderkündigungsrecht und das Recht zur Niederlegung seines Amtes. Für den Fall der wirksamen und fristgerechten Kündigung und Amtsniederlegung erhält der Vorsitzende des Vorstands eine Abfindung in Höhe des Zweifachen seiner letztmaligen Jahresgesamtbezüge, maximal jedoch auf die Gesamtvergütung für die Restlaufzeit des Dienstvertrags begrenzt. Im Geschäftsjahr 2010 bestand für die Unternehmensleitung eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung (D&O-Versicherung). Hierfür sind Versicherungsprämien im Teilkonzern in Höhe von 82.382,78 Euro aufgewendet worden. Die Vergütung des Aufsichtsrats für 2010 betrug:scroll
Die Bezüge des Beirats beliefen sich auf 62.950,00 Euro. Die Bezüge ehemaliger Vorstandsmitglieder und ihrer Hinterbliebenen belaufen sich auf 471.222,99 Euro. Für diese Personengruppe sind Pensionsansprüche von 5.728.280,00 Euro zurückgestellt. Nicht in der Bilanz enthaltene GeschäfteHinsichtlich der nicht in der Bilanz erhaltenen Geschäfte wird auf die Abschnitte Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen verwiesen. Darüber hinaus setzt die Mainova bei der Energiebeschaffung zur Absicherung der Risiken sowie zur Erzielung von Handelsmargen derivative Finanzinstrumente ein. Da es sich hier um schwebende Geschäfte handelt, werden diese, außer bei Vorleistungen oder drohenden Verlusten, nicht in der Bilanz erfasst, sondern im Anhang angegeben (siehe nachfolgenden Abschnitt). Bei drohenden Verlusten erfolgt am Bilanzstichtag die Bildung einer Rückstellung. Derivative FinanzinstrumenteDie Mainova setzt derivative Finanzinstrumente überwiegend zur Sicherung gegen Preisänderungsrisiken im Rahmen der Gas- und Kohlebeschaffung ein. Daneben werden derivative Finanzinstrumente im Bereich des Stromhandels eingesetzt. Dabei handelt es sich um finanziell abgerechnete Swaps für die Commodities Öl und Kohle sowie um Termingeschäfte (Forwards) mit physischer Lieferung des Commodities Strom. Nachfolgende Übersicht gibt einen Überblick über den Bestand an derivativen Finanzinstrumenten: scroll
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Das Nominalvolumen der dargestellten Sicherungsgeschäfte wird unsaldiert angegeben. Es stellt die Summe aller Kauf- und Verkaufsbeträge dar, die den Geschäften zugrunde liegen. Bei der Ermittlung der Nominalwerte wurden nur die Zahlungsströme berücksichtigt, die nach dem 31. Dezember 2010 zu leisten sind. Die Marktwerte der Derivate werden auf Basis abgezinster, zukünftig erwarteter Cashflows ermittelt; dabei werden die für die Restlaufzeit der Finanzinstrumente abgeleiteten Forward-Preise verwendet. Zum 31. Dezember 2010 bestehen für offene und geschlossene Positionen der Stromhandelsgeschäfte sowie für freistehende derivative Finanzinstrumente zur Absicherung der Kohle- und Gasbezugspreise mit einem negativen Marktwert Drohverlustrückstellungen in Höhe von 7,1 Mio. Euro. Nachfolgende Übersicht gibt einen Überblick über die derivativen Finanzinstrumente, die sich in einer Bewertungseinheit befinden: scroll
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Bei den Stromforwards handelt es sich um geschlossene Positionen aus Termingeschäften. Bei den Bewertungseinheiten mit Kohle- und Ölswaps handelt es sich um mit hoher Wahrscheinlichkeit vorgesehene Transaktionen zur Absicherung gegen Preisänderungsrisiken im Rahmen der Gas- und Kohlebeschaffung. Die designierten Mengen des Grundgeschäftes übersteigen zu keinem Zeitpunkt die (Plan-)Monatsmengen des ursprünglichen Vertrags. Zur Absicherung von Preisänderungsrisiken im Rahmen des Stromvertriebs hat Mainova entsprechende Mengen über Stromtermingeschäfte (OTC-Forwards) für die Jahre 2011 bis 2014 beschafft. Die Stromtermingeschäfte haben zum Bilanzstichtag ein Gesamtnominalvolumen in Höhe von 558,3 Mio. Euro. Hierfür betragen die gesamten positiven Marktwerte zum Bilanzstichtag 8,0 Mio. Euro und die negativen Marktwerte 34,8 Mio. Euro. Außerdem wurden im Rahmen der Vermarktung der eigenen Stromerzeugungskapazitäten zur Absicherung des Preisänderungsrisikos Stromterminverkäufe (OTC-Forwards) für die Jahre 2011 und 2012 mit einem Nominalvolumen in Höhe von 113,4 Mio. Euro abgeschlossen. Zum Bilanzstichtag ergeben sich hierfür insgesamt positive Marktwerte in Höhe von 7,0 Mio. Euro und negative Marktwerte von 5,3 Mio. Euro. Da jeweils Bewertungseinheiten mit den künftigen Zahlungsströmen aus den Grundgeschäften gebildet wurden (Portfolio Hedge), ist die Bilanzierung negativer Marktwerte nicht erforderlich. Gegenläufige Zahlungsströme der durch die Bewertungseinheiten jeweils abgesicherten Risiken werden sich zukünftig vollständig ausgleichen, da alle wertbestimmenden Faktoren zwischen dem abgesicherten Teil des Grundgeschäfts und dem absichernden Teil des Sicherungsinstruments stetig übereinstimmen. Die Wirksamkeit der Sicherungsbeziehung wird über die Dollar-Offset-Methode bzw. eine Market-to-Market-Betrachtung nachgewiesen. Deutscher Corporate Governance KodexNach § 161 AktG haben börsennotierte Unternehmen jährlich eine Erklärung zur Beachtung der Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex zu veröffentlichen. Die entsprechende Erklärung von Mainova für den Zeitraum bis zum 9. Dezember 2010 wurde am 10. Dezember 2010 im Internet (www.mainova.de) abgegeben und den Aktionären dauerhaft zugänglich gemacht. 6. Organe der Gesellschafta) Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten b) Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen scroll
Die Angaben zu den Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien beziehen sich auf den 31. Dezember 2010 bzw. den Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Aufsichtsrat der Mainova. AufsichtsratDr. h. c. Petra Roth Oberbürgermeisterin der Stadt Frankfurt am Main Vorsitzende des Aufsichtsrats a)
b)
Peter Arnold Freigestellter Vorsitzender des Betriebsrats der Mainova AG, Frankfurt am Main 1. stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats a)
b)
Ewald Woste Vorsitzender des Vorstands der Thüga Aktiengesellschaft, München 2. stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats a)
b)
Uwe Becker Stadtkämmerer der Stadt Frankfurt am Main a)
b)
Hans-Dieter Bürger Stadtrat der Stadt Frankfurt am Main Beamter im Ruhestand a) keine b)
Ludwig Burkert (bis 30. September 2010) Freigestelltes Betriebsratsmitglied der Mainova AG, Frankfurt am Main a) keine b) keine Jutta Ebeling Bürgermeisterin der Stadt Frankfurt am Main a)
b)
Reinhold Falk (ab 1. Oktober 2010) Freigestellter stellv. Vorsitzender des Betriebsrats der Mainova AG, Frankfurt am Main a) keine b) keine Hiltrud Fink-Geis (bis 30. September 2010) stellv. Vorsitzende des Betriebsrats der Mainova AG, Frankfurt am Main a)
b) keine Markus Frank Stadtrat der Stadt Frankfurt am Main a)
b)
René Gehringer Anwendungsberater Mitglied des Betriebsrats der Mainova AG, Frankfurt am Main a) keine b) keine Dr. h. c. Ernst Gerhardt Unternehmensberater Beamter im Ruhestand Stadtkämmerer a. D. der Stadt Frankfurt am Main a) keine b)
Holger Klingbeil Anwendungsberater Mitglied des Betriebsrats der Mainova AG, Frankfurt am Main a) keine b) keine Wolfgang Menges Teamleiter der Mainova AG, Frankfurt am Main a) keine b) keine Dr. Manuela Rottmann Stadträtin der Stadt Frankfurt am Main a)
b)
Bernd Rudolph Stellvertretender Vorsitzender des Vorstands der Thüga Aktiengesellschaft, München a)
b)
Nicole Salm (ab 1. Oktober 2010) Sachbearbeiterin/Referentin Abschluss und Berichterstattung Mitglied des Betriebsrats der Mainova AG, Frankfurt am Main a)
b) keine Edwin Schwarz Stadtrat der Stadt Frankfurt am Main a)
b)
Ralf-Rüdiger Stamm Gewerkschaftssekretär ver.di Bezirk Frankfurt am Main und Region, Frankfurt am Main a)
b)
Harald Wagner Gewerkschaftssekretär ver.di Bildung + Beratung gGmbH, Frankfurt am Main a)
b) keine Frank Wiese Bereichsleiter der Mainova AG, Frankfurt am Main a) keine b) keine Thomas Wissgott Geschäftsführer ver.di Bezirk Frankfurt am Main und Region, Frankfurt am Main a)
b) keine VorstandDr. Constantin H. Alsheimer Vorsitzender des Vorstands der Mainova AG, Frankfurt am Main a) keine b)
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Gesellschafterausschuss und Finanzausschuss
(V) Lothar Herbst Mitglied des Vorstands der Mainova AG, Frankfurt am Main a) keine b)
Dr. Marie-Luise Wolff Mitglied des Vorstands der Mainova AG, Frankfurt am Main a) keine b)
Joachim Zientek Mitglied des Vorstands der Mainova AG, Frankfurt am Main a) keine b)
Frankfurt am Main, den 17. März 2011 Dr. Alsheimer Herbst Dr. Wolff Zientek Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2010scroll
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Ergebnisabführungsvertrag Lagebericht für das Geschäftsjahr 2010Mainova Aktiengesellschaft, Frankfurt am MainGeschäft und RahmenbedingungenKonjunkturelle EntwicklungNach dem stärksten konjunkturellen Einbruch der Nachkriegszeit befindet sich die deutsche Wirtschaft wieder im Aufschwung. Nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamts kam es 2010 zu einer überdurchschnittlich starken und schnellen Erholung der deutschen Wirtschaft. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) stieg preisbereinigt um 3,6 % im Vergleich zum Vorjahr. Im Jahr 2009 war die Wirtschaftsleistung noch um rund 4,7 % gesunken. Ursächlich für die deutliche Erholung der Wirtschaft sind positive Impulse aus dem In- und Ausland. Die Ausfuhren wuchsen um 14,2 %, während im Inland die Unternehmen 9,4 % mehr für Investitionsgüter ausgaben. Der Staatskonsum stieg um 2,2 % an. Die privaten Konsumausgaben legten um 0,5 % zu. Entwicklung des PrimärenergieverbrauchsDie konjunkturelle Erholung der Wirtschaft sowie die relativ kühle Witterung führten zu einem Anstieg des Energieverbrauchs in Deutschland. Die Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen rechnet nach vorläufigen Schätzungen für 2010 mit einer deutlich über dem erwarteten Wirtschaftswachstum liegenden Zunahme des Primärenergieverbrauchs um 4,1 % auf 478 Mio. Tonnen Steinkohleeinheiten. Gleichwohl befindet sich der Energieverbrauch insgesamt - mit Ausnahme des Vorjahres - auf dem niedrigsten Stand seit 1990. Der Primärenergieverbrauch verteilt sich in Deutschland im Jahr 2010 wie folgt: ![]() Quelle: Pressedienst Nr.7/2010 der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen e.V., Berlin Der Anstieg des Energieverbrauchs führte 2010 zu leichten Veränderungen beim Mix der Energieträger. Der Steinkohleanteil legte aufgrund eines deutlichen Mengenanstiegs um 1,2 Prozentpunkte zu, während der Anteil des Mineralöls am Energiemix um 1,1 Prozentpunkte zurückging. Die erneuerbaren Energien konnten ihren Anteil weiter erhöhen und machen nun 9,4 % des gesamten Energieverbrauchs aus. Dem Rückgang der Stromerzeugung aus Windkraft standen leichte Zuwächse bei Wasser und deutliche Zuwächse bei Photovoltaik und Biogas gegenüber. Entwicklung der Energiepreise und des CO2-EmissionshandelsIm Berichtsjahr notierten die Terminpreise mit Lieferung im Jahr 2011 für die Brennstoffe Öl, Kohle, Erdgas sowie für Strom und CO2 -Emissionsrechte im Durchschnitt höher als im Vorjahr. Die Brennstoffpreise für Öl und Kohle haben sich dabei wie folgt entwickelt: ![]() Die durchschnittliche Terminnotierung der Rohölsorte Brent lag im Geschäftsjahr 2010 mit rund 84 US-Dollar pro Barrel knapp 20 % über dem Mittelwert des Vorjahres und folgte damit frühzeitig der weltweiten Konjunkturerholung. Daneben führten Erwartungen über einen steigenden Ölverbrauch im Jahr 2011 und das damit verbundene starke Kaufinteresse der Kapitalanleger zu diesem Aufwärtstrend. Der Terminpreis für Kohle im ARA-Raum (Amsterdam, Rotterdam und Antwerpen) bewegte sich im Jahr 2010 in einer Bandbreite von 86 bis 122 US-Dollar pro Tonne. Im Mittel stieg der Kohlepreis verglichen mit dem Vorjahr um rund 16 US-Dollar pro Tonne an. Ursächlich für diesen Preisanstieg waren vor allem die anhaltend robuste Nachfrage aus dem asiatischen Raum sowie abnehmende Kohlevorräte in Europa. Die Preise für Erdgas- und Stromterminkontrakte mit Lieferung im Jahr 2011 zeigen folgende Entwicklung: ![]() Der Erdgasterminpreis im Marktgebiet NCG (NetConnect Germany) notierte im Jahresdurchschnitt trotz einer anhaltend guten Versorgungslage durch Flüssigerdgaslieferungen mit rund 20 Euro etwa 6 % höher als im Geschäftsjahr 2009. Die Entwicklung wurde vor allem von guten Konjunkturdaten und steigenden Notierungen am Spotmarkt getragen. Der Terminpreis für Strom (Baseload) betrug im Geschäftsjahr 2010 durchschnittlich rund 50 Euro pro MWh und notierte damit leicht über dem Vorjahresniveau. Der Strompreis orientierte sich im Jahresverlauf an der Entwicklung der Spot- und Brennstoffnotierungen. Dementsprechend kam es zum Jahresbeginn zu einem leichten Preisrückgang. Im April sorgten ansteigende Primärenergiepreise für eine dynamische Aufwärtsbewegung. In den Folgemonaten gab der Strompreis zunächst wieder etwas nach, ehe steigende Spotmarktpreise und eine höhere Nachfrage die Notierung wieder in den Bereich um 50 Euro pro MWh zurückführten. Die Preise für CO2 -Emissionsrechte mit Lieferung im Jahr 2011 weisen folgenden Verlauf auf: ![]() Die Preise für europäische Emissionsrechte bewegten sich vorwiegend im Bereich von 14,50 bis 16,50 Euro pro Tonne CO2 . Es fehlten Impulse von der Angebots- bzw. Nachfrageseite. Lediglich die Veröffentlichung der Daten zum CO2 -Verbrauch im Jahr 2009 ließ den Preis vorübergehend um ca. 2 Euro pro Tonne CO2 ansteigen. Im Mittel lag die Notierung mit etwa 15 Euro pro Tonne CO2 rund 1 Euro über dem Vorjahr. Energiepolitische RahmenbedingungenUN-Klimakonferenz in CancunVom 29. November bis 10. Dezember 2010 fand im mexikanischen Cancun die Nachfolgekonferenz des UN-Klimagipfels von Kopenhagen statt. Erstmals bekannten sich die Vertreter der Teilnehmerstaaten offiziell zu dem Ziel, die Erderwärmung auf maximal 2 Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen. In der Abschlusserklärung einigte man sich zudem darauf, das Ziel zwischen 2013 und 2015 zu überprüfen und möglicherweise auf 1,5 Grad Celsius zu verschärfen. Es wurden mehrere Mechanismen als Fundament eines globalen Klimaschutzvertrags beschlossen. Neben der Förderung klimafreundlicher Technologien stehen Maßnahmen zum Schutz der Wälder im Vordergrund. Verbindliche Vorgaben soll der nächste Klimagipfel in Südafrika Ende 2011 bringen, der auch die Verabschiedung eines neuen Klimaschutzabkommens zum Ziel hat. Energiekonzept der BundesregierungMit dem am 28. September 2010 beschlossenen Energiekonzept formulierte die Bundesregierung Leitlinien der nationalen Energiepolitik für eine umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energiepolitik bis zum Jahr 2050. Dabei sollen erneuerbare Energien bis 2050 rund 80 % der Stromversorgung übernehmen. Gleichzeitig soll in diesem Zeitraum der Primärenergieverbrauch halbiert werden. Von der Bundesregierung wird dabei die Kernenergie als Brückentechnologie für den Übergang zu erneuerbaren Energien verstanden. Um dieses Vorhaben umzusetzen, wurde in der vom Bundestag am 28. Oktober 2010 beschlossenen 11. Novelle des Atomgesetzes die zugewiesene Elektrizitätsmenge erhöht, wodurch sich die Laufzeiten der deutschen Atomkraftwerke um durchschnittlich zwölf Jahre verlängern werden. Im Gegenzug sollen die Betreiber der Atomkraftwerke von 2011 bis 2016 eine Brennelementesteuer mit einem geschätzten jährlichen Aufkommen von insgesamt 2,3 Mrd. Euro entrichten. Darüber hinaus beabsichtigt die Bundesregierung, ab 2013 auch die Erlöse aus der Versteigerung von CO2 -Zertifikaten für die Förderung erneuerbarer Energien einzusetzen. Mit dem Energiekonzept beschloss die Bundesregierung ein Zehn-Punkte-Sofortprogramm, welches bis zum 31. Dezember 2011 umgesetzt werden soll. Eckpunkte sind beispielsweise die Förderung von Offshore-Windanlagen, die Befreiung neuer Speicherkraftwerke von Netzentgelten sowie ein zwischen den Übertragungsnetzbetreibern abgestimmter Zehnjahresplan für den Netzausbau in Deutschland. Die Mainova Aktiengesellschaft (Mainova) begrüßt grundsätzlich das Energiekonzept als einen ganzheitlichen Ansatz, um die notwendige "Energiewende" herbeizuführen. Jedoch fokussiert sich das Energiekonzept zu sehr auf den Zweck der Haushaltssanierung und trägt zu wenig zur Veränderung der Strukturen der Energieversorgung in Richtung zukunftsfähiger Technologien bei. Auch die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) findet im aktuellen Energiekonzept zu wenig Berücksichtigung. Dadurch wird die Wirtschaftlichkeit von Investitionen in diese dezentrale, effiziente und klimafreundliche Art der Energieerzeugung gefährdet. EnergiedienstleistungsgesetzAm 12. November 2010 trat das neue Energiedienstleistungsgesetz (EDL-Gesetz) als Umsetzung einer EU-Richtlinie in Kraft. Das Ziel des EDL-Gesetzes ist die Steigerung der Effizienz der Endenergienutzung und damit eine Energieeinsparung von 9 % bis zum Jahr 2017. Die Energieversorger sind demnach verpflichtet, Endkunden über Energiedienstleistungen, -audits und -effizienzmaßnahmen zu informieren. Mainova bietet in Zusammenarbeit mit dem Schwesterkonzern ABG Frankfurt Holding bereits die geforderten Energiedienstleistungen an. Seit rund einem Jahr bündeln die beiden Konzerne ihr Expertenwissen im Bereich Energieeinsparung und Gebäude-Energieeffizienz in der gemeinsamen Gesellschaft ABGnova GmbH. GasnetzzugangsverordnungDie am 18. August 2010 verabschiedete Novelle der Gasnetzzugangsverordnung soll den Wettbewerb auf dem Gasmarkt insbesondere durch einen erleichterten Zugang zu knappen Transportkapazitäten intensivieren und somit weitere Vertriebs- und Handelshemmnisse abbauen. Netzentgeltverordnungen und AnreizregulierungsverordnungAm 9. September 2010 erfolgten Novellierungen der Netzentgeltverordnungen für Strom und Gas sowie der Anreizregulierungsverordnung. Die Auswirkungen auf Mainova sind im Abschnitt "Chancen und Risiken" dargestellt. Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG)Die Bundesregierung beschloss am 11. August 2010 das Erste Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, welches rückwirkend zum 1. Juli 2010 in Kraft trat. Zentraler Punkt ist dabei eine deutliche Kürzung der Förderung für Strom aus Photovoltaikanlagen. Die Bundesregierung verfolgt damit die Zielsetzung, die Belastung für Stromkunden zu reduzieren, da angesichts des Preisverfalls von Photovoltaikmodulen die Förderung zurückgeführt werden kann. Novelle Energie- und StromsteuergesetzMit dem Haushaltsbegleitgesetz 2011 wurden geringere Ökosteuerbegünstigungen für Unternehmen des produzierenden Gewerbes beschlossen. Darüber hinaus können beim Nutzenergie-Contracting, d. h. beim Bezug energiebezogener Dienstleistungen wie Beheizen und Kühlen, Steuerermäßigungen künftig nur in Anspruch genommen werden, wenn der Energiebezieher ein Unternehmen des produzierenden Gewerbes ist oder aus KWK-Anlagen im Rahmen eines Fernwärmenetzes versorgt wird. ErzeugungDas Kraftwerksportfolio der Mainova besteht insbesondere aus den Heizkraftwerken (HKW) West, HKW Niederrad, HKW Allerheiligenstraße und HKW Messe. Im Geschäftsjahr 2010 lag die Erzeugungsleistung dieser Anlagen über dem Vorjahresniveau. Es wurden 1,4 Mio. MWh (Vorjahr 1,2 Mio. MWh) elektrische Energie und 1,7 Mio. MWh (Vorjahr 1,6 Mio. MWh) Wärme erzeugt. Positiv wirkte sich die ganzjährige Verfügbarkeit der Gas- und Dampfturbinenanlage in Niederrad aus, die nach dem Ausfall im Vorjahr wieder vollständig eingesetzt wird. Darüber hinaus produziert Mainova im Verbund mit dem Tochterunternehmen Biomasse-Kraftwerk Fechenheim GmbH (BKF) Fernwärme und Strom. Unser Gemeinschaftsunternehmen, die Müllheizkraftwerk Frankfurt am Main GmbH (MHKW), betreibt das Müllheizkraftwerk Nordweststadt (MHKW Nordweststadt), in dem jährlich bis zu 525.600 Tonnen Haus- und Gewerbeabfall verbrannt und dadurch 300.000 Tonnen CO2 eingespart werden. Die Erzeugungsmenge dieser Kraftwerke betrug im Berichtsjahr wie im Vorjahr jeweils 0,3 Mio. MWh an elektrischer Energie und Wärme. Im März 2010 hat in Irsching ein effizientes Gas- und Dampfturbinenkraftwerk (Block 5) den regulären Betrieb aufgenommen. Der Betreiber ist die Gemeinschaftskraftwerk Irsching GmbH (GKI), an der Mainova mit 15,6 % beteiligt ist. Die Anlage verfügt über eine elektrische Leistung von 845 Megawatt (MW) und hat einen außerordentlich hohen Wirkungsgrad von 58 %. Im Jahr 2010 entfielen auf die Mainova rund 0,5 Mio. MWh der in dieser Anlage erzeugten elektrischen Energie. Der Ausbau umweltfreundlicher Erzeugungskapazitäten steht im Mittelpunkt der strategischen Ausrichtung der Mainova, die sich verstärkt im Bereich der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien engagiert. So ist Mainova an einer Windpark-Holding im Brandenburger Havelland (Windpark Havelland) mit 12,5 % beteiligt. Diese Holding verfügt mittels ihrer Tochtergesellschaften über 83 Windkraftanlagen, die über eine installierte Erzeugungsleistung von 163 MW verfügen. Der Anteil der Mainova entspricht dem Strombedarf von rund 15.750 Haushalten. So können im Vergleich zur Stromerzeugung in konventionellen Kraftwerken jährlich rund 35.000 Tonnen CO2 eingespart werden. Im Geschäftsjahr 2010 wurden bereits 1,3 % der gesamten Eigenerzeugung der Mainova im Windpark Havelland produziert. Des Weiteren errichtet Mainova über die Infranova Bioerdgas GmbH (Infranova) eine Bioerdgas-Aufbereitungsanlage im Industriepark Höchst. Nach der geplanten Fertigstellung im Jahr 2011 soll die Anlage pro Jahr rund 80.000 MWh umweltfreundliche Energie erzeugen. Dies entspricht dem Jahresverbrauch von 4.000 Haushalten, wodurch jährlich rund 25.000 Tonnen CO2 eingespart werden. Der eigenerzeugte Strom verteilt sich auf die Kraftwerke wie folgt: ![]() Der Energieeinsatz der Kraftwerke im Jahr 2010 stellt sich wie folgt dar: ![]() Die Zusammensetzung des Energieeinsatzes der Mainova hat sich im Berichtsjahr gegenüber 2009 wesentlich verändert. Durch die Inbetriebnahme des gasbefeuerten Kraftwerks in Irsching und den ganzjährigen Einsatz der Gas- und Dampfturbinenanlage am Standort Niederrad nahm der Anteil des Erdgaseinsatzes um 14,4 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr zu. Verglichen mit den anderen Energieträgern, ging der Steinkohleeinsatz um 9,9 Prozentpunkte zurück. Der Anteil von Heizöl, Biomasse und Abfall bewegte sich annähernd auf dem Vorjahresniveau. Durch die Stromerzeugung im Windpark Havelland ergibt sich gegenüber dem Vorjahr mit Windkraft eine zusätzliche Primärenergiequelle. Im Jahr 2010 emittierten die Heizkraftwerke der Mainova insgesamt rund 1,4 Mio. Tonnen CO2 . Zusätzlich wurden von den Tochter- und Beteiligungsunternehmen etwa 0,2 Mio. Tonnen CO2 freigesetzt. Die Emissionen aus dem Einsatz der Brennstoffe Biomasse und Abfall sowie der Einsatz von Windenergie sind als CO2 -neutral zu bewerten. BeschaffungEine Schlüsselfunktion für den Erfolg eines Energieversorgungsunternehmens stellt bei zunehmend wettbewerbsbestimmten Absatzmärkten die Optimierung der Energiebeschaffung dar. Mainova arbeitet kontinuierlich an einer Optimierung der Beschaffungsprozesse sowie dem bestmöglichen risikogesteuerten Mix aus lang- und kurzfristiger Absicherung des Strom- und Gasbezugs, um in diesem dynamischen Marktumfeld Wettbewerbsvorteile zu generieren. Um Großhandelsmärkte zur Gewährleistung wettbewerbsfähiger Strombezugskonditionen zu nutzen und unseren Kunden nachhaltig attraktive Preise anbieten zu können, setzt Mainova im Stromgeschäft weiterhin auf die Syneco Trading GmbH als Marktzugang. Sowohl das Vertriebs- als auch das Eigenerzeugungsportfolio werden im Vergleich zum Großhandelsmarkt optimiert. Bei der Gasbeschaffung für den direkten Endkundenmarkt sowie für die Weiterverteilerkunden in der Region kann sich Mainova insbesondere auf die bewährte Lieferbeziehung mit der Beteiligungsgesellschaft Gas-Union GmbH stützen. Parallel dazu wird weiter in den Auf- und Ausbau eigenen Know-hows investiert, um den fortwährenden Veränderungen sowie der zukünftigen Entwicklung der Märkte - insbesondere des Gasmarkts - gerecht zu werden. Dies spiegelt sich unter anderem in der Einstellung weiterer Mitarbeiter und der Einrichtung eines eigenen Handelsraums wider. Von den an Endkunden verkauften Strommengen konnten 48,8 % in umweltfreundlichen eigenen KWK-Anlagen, dem Biomasse-Kraftwerk Fechenheim, dem Gemeinschaftskraftwerk Irsching, dem Windpark Havelland und dem Müllheizkraftwerk unseres Gemeinschaftsunternehmens MHKW erzeugt werden. Alleiniger Wasserlieferant ist das Beteiligungsunternehmen Hessenwasser GmbH & Co. KG , mit dem ein langfristiger Lieferungsvertrag für den gesamten Wasserbedarf der Mainova besteht. BeteiligungenDas Beteiligungsportfolio der Mainova AG im Jahr 2010 umfasst 33 Beteiligungsgesellschaften. Hervorzuheben sind die Verbundunternehmen NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH (NRM), Mainova Service-Dienste GmbH (MSD), MED und SRM Straßenbeleuchtung Rhein-Main GmbH (SRM). Daneben ist Mainova an Querverbundunternehmen, Energie- und Wasserversorgungsgesellschaften und sonstigen Gesellschaften beteiligt. Der Erwerb der Thüga Holding GmbH & Co. KGaA (Thüga Holding) im Vorjahr durch das kommunale Erwerberkonsortium Integra und KOM9 GmbH & Co. KG stellt die bisher größte Beteiligungsinvestition in der Unternehmensgeschichte der Mainova dar. Im Jahr 2010 hat Mainova die vollständige Finanzierung der Thüga-Beteiligung zu günstigen und langfristigen Konditionen gesichert. Gemäß der Planungsrechnung geht Mainova davon aus, dass diese Akquisition einen bedeutenden Wertzuwachs für das Unternehmen liefern wird. Mainova hat im Geschäftsjahr 2010 den geplanten Wachstumspfad, insbesondere im Bereich der regenerativen Energien, erfolgreich fortgesetzt. So wurden im Geschäftsjahr 2010 zwei Gesellschaften zur Beteiligung an einer Windparkgesellschaft gegründet. Mainova prüft weitere wirtschaftlich interessante Investitionsmöglichkeiten in erneuerbare Energien. GeschäftsentwicklungBei den Absatz- und Umsatzzahlen ist zu beachten, dass sich diese jeweils auf das Geschäftsjahr beziehen und somit Vorperiodeneffekte enthalten. AbsatzDas vertragliche Versorgungsgebiet der Mainova blieb im Jahr 2010 unverändert. Es umfasst die Stadt Frankfurt am Main sowie rund 30 Städte und Gemeinden in der Rhein-Main-Region. Außerdem beliefert Mainova Strom- und Gasversorger in der Region sowie in Thüringen, Oberhessen und Unterfranken. Der Absatz hat sich wie folgt entwickelt: scroll
Im Gasvertrieb an Endkunden konnten wir aufgrund der kühleren Witterung das hohe Niveau des Vorjahres trotz des verstärkten Wettbewerbs leicht steigern. Im Weiterverteilergeschäft hingegen hat sich eine Veränderung der Absatzstrukturen absatzmindernd ausgewirkt. Der Stromabsatz ist durch Kundengewinne im Vertrieb deutlich gestiegen. Auch im Stromhandel war insbesondere durch die Vermarktung der in der GKI erzeugten Strommengen ein Zuwachs zu verzeichnen. Das Kraftwerk hat im Jahr 2010 den Regelbetrieb aufgenommen. Die Absatzsteigerungen im Wärmegeschäft sind witterungsbedingt. ErtragslageDas Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit ist um 48,4 Mio. Euro auf 115,1 Mio. Euro gestiegen. Obwohl das Geschäftsjahr 2010 durch einen hohen Wettbewerbsdruck gekennzeichnet war, konnte im Stromgeschäft durch Kundengewinne eine positive Umsatz- und Ergebnisentwicklung verzeichnet werden. Im Gasgeschäft hingegen haben sich durch den marktbedingten Preisdruck sowohl der Umsatz als auch das Ergebnis deutlich vermindert. Das Wassergeschäft war im Vorjahr durch die Bildung einer Rückstellung für das Wasserkartellverfahren in Höhe von 51,3 Mio. Euro belastet. Einen positiven Ergebnisbeitrag hat auch das um 20,1 Mio. Euro verbesserte Finanzergebnis erbracht. Bereinigt um die im Finanzergebnis des Vorjahres enthaltene Abschreibung auf den Beteiligungsbuchwert der Stadtwerke Hanau GmbH von 19,0 Mio. Euro beläuft sich das Finanzergebnis in etwa auf Vorjahresniveau. Nach der Berücksichtigung des außerordentlichen Ergebnisses durch die Umsetzung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) und nach Steuern ergibt sich ein Jahresüberschuss von 87,8 Mio. Euro (Vorjahr 47,0 Mio. Euro), der an die Mehrheitsaktionärin SWFH abzuführen ist. Die außenstehenden Aktionäre erhalten von SWFH eine unveränderte Garantiedividende in Höhe von 9,48 Euro je Stückaktie. Die Umsatzerlöse zeigen folgende Entwicklung: scroll
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enthält Rückstellung für das laufende Wasserkartellverfahren
in Höhe von 51,3 Mio. Euro Die gesunkenen Gaserlöse sind im Wesentlichen auf den wettbewerbsbedingten Preisdruck sowie in geringerem Maße auf die Absatzentwicklung im Weiterverteilergeschäft zurückzuführen. Beim Strom konnten die Umsatzerlöse trotz des geringeren Preisniveaus im Vertrieb und Handel mengenbedingt gesteigert werden. Im Wärmegeschäft wurde der positive Effekt aus witterungsbedingten Absatzsteigerungen durch Preissenkungen überkompensiert. Die Umsatzerlöse im Wassergeschäft waren im Vorjahr durch die Zuführung zu Rückstellungen im Rahmen des laufenden Wasserkartellverfahrens in Höhe von 51,3 Mio. Euro gemindert. Bereinigt um diesen Effekt, bewegen sich die Umsatzerlöse im Wassergeschäft auf dem Vorjahresniveau. Die sonstigen betrieblichen Erträge haben sich um 2,2 Mio. Euro auf 76,0 Mio. Euro verringert. Dazu haben insbesondere gesunkene Erlöse aus der Auflösung von Rückstellungen und aus Auflösungen von Wertberichtigungen auf Forderungen geführt. Gegenläufig entwickelten sich die Erträge aus der Weiterbelastung der Konzessionsabgabe an die NRM. Der Materialaufwand betrifft überwiegend den Gas-, Strom-, Wärme- und Wasserbezug, die Kosten für den Gas-, Kohle- und Heizöleinsatz in den eigenen Kraftwerken sowie Netzentgelte. Den durch die Umsatzentwicklung bedingten höheren Strombezugsaufwendungen stehen geringere Gasbezugsaufwendungen gegenüber, sodass sich der Materialaufwand gegenüber dem Vorjahr nahezu unverändert auf 1.445,5 Mio. Euro beläuft. Der Personalaufwand ist um 16,1 Mio. Euro auf 180,7 Mio. Euro gestiegen. Hierzu haben die Rückstellungszuführungen insbesondere im Zusammenhang mit der Tarifeinigung zur Altersteilzeit beigetragen. Daneben wirkten sich die Tariferhöhung zum 1. Januar 2010 in Höhe von 2,1 % sowie der Anstieg des Personalbestands aufwandserhöhend aus. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind um 15,5 Mio. Euro auf 165,7 Mio. Euro gesunken. Dabei haben sich um 15,7 Mio. Euro geringere Rückstellungszuführungen, insbesondere für Grundstücksrisiken aus früheren Gaswerksbetrieben, positiv auf das Ergebnis ausgewirkt. Ferner waren im Vorjahr Aufwendungen in Höhe von 10,6 Mio. Euro aus der Rückerstattung von Stromnetzentgelten an die NRM enthalten. Aufwandserhöhend haben sich die Aufwendungen für Fremdleistungen für IT und Verwaltung ausgewirkt. Das Ergebnis aus Finanzanlagen hat sich gegenüber dem Vorjahr um 21,3 Mio. Euro auf 16,1 Mio. Euro verbessert. Hierzu haben insbesondere um 21,3 Mio. Euro geringere Abschreibungen auf Beteiligungsbuchwerte beigetragen. Das Zinsergebnis hat sich um 1,2 Mio. Euro auf -12,6 Mio. Euro verschlechtert. Dies ist hauptsächlich auf höhere Zinsaufwendungen durch die erstmalige Aufzinsung der Rückstellungen nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) zurückzuführen. Das außerordentliche Ergebnis in Höhe von 5,5 Mio. Euro resultiert aus der Umstellung auf das HGB in der Fassung des BilMoG. VermögenslageDie Bilanzsumme beträgt gegenüber dem Vorjahr nahezu unverändert 1.310,6 Mio. Euro. Auf der Vermögensseite ist das langfristig gebundene Vermögen um 24,2 Mio. Euro gestiegen. Der Anstieg entfällt mit 22,8 Mio. Euro im Wesentlichen auf die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen, in denen sich insbesondere die Aktivierung von Software sowie die Errichtung des Umspannwerks in der Hochstraße ausgewirkt haben. Das Finanzanlagevermögen erhöhte sich insbesondere durch Einzahlungen in die Kapitalrücklage der GKI in Höhe von 5,5 Mio. Euro. Gegenläufig wirkte sich die Abschreibung auf den Beteiligungsbuchwert der Gasversorgung Main-Kinzig GmbH in Höhe von 3,4 Mio. Euro aus. Das Umlaufvermögen hat sich insbesondere durch die um 103,1 Mio. Euro niedrigeren Forderungen gegen verbundene Unternehmen vermindert. Hierzu hat zum einen ein deutlich niedrigeres Stichtagsguthaben in Höhe von 51,2 Mio. Euro aus dem von der SWFH geführten Cash-Pool beigetragen. Zum anderen ist die mit den Forderungen gegen die SWFH verrechnete Gewinnabführungsverpflichtung um 40,8 Mio. Euro gestiegen. Gegenläufig haben sich die um 70,1 Mio. Euro gestiegenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entwickelt, deren Anstieg durch einen preis- und mengenbedingten Umsatzzuwachs im vierten Quartal 2010 sowie abrechnungstechnische Sondersachverhalte bedingt ist. Auf der Kapitalseite ergeben sich bei unverändertem Eigenkapital eine Erhöhung der empfangenen Zuschüsse um 8,2 Mio. Euro sowie ein Anstieg der Rückstellungen um 18,7 Mio. Euro, der im Wesentlichen auf höhere Rückstellungen für rechtliche und konzessionsrechtliche Risiken zurückzuführen ist. Zudem erhöhten sich die Personalrückstellungen insbesondere durch eine Zuführung zur Rückstellung für Altersteilzeit. Der Rückgang der Verbindlichkeiten um 24,0 Mio. Euro resultiert insbesondere aus niedrigeren Verbindlichkeiten aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr gegenüber verbundenen Unternehmen. Ferner reduzierten sich die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten aufgrund der planmäßigen Tilgung der Darlehen. Gegenläufig erhöhten sich die Verbindlichkeiten aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht. Die Eigenkapitalquote beträgt 27,2 % (Vorjahr 27,3 %) und der Anteil des Anlagevermögens an der Bilanzsumme 68,4 % (Vorjahr 66,7 %). Das Anlagevermögen ist zu 39,8 % (Vorjahr 40,9 %) durch Eigenkapital bzw. zu 48,4 % (Vorjahr 48,8 %) durch langfristige Eigenmittel im weiteren Sinne (einschließlich empfangene Zuschüsse) gedeckt. Die Investitionen gliedern sich wie folgt: scroll
Der Ausbau und Erhalt der Verteilnetze für die Strom-, Gas-, Wasser- und Wärmeversorgung stellt einen Schwerpunkt der Investitionen in Sachanlagen dar. Zu den bedeutendsten Großprojekten zählten dabei der Bau der Fernwärme-Verbindungsleitung vom Müllheizkraftwerk Nordweststadt zum Universitätscampus Westend. Die Finanzinvestitionen betreffen im Wesentlichen Einzahlungen in die Kapitalrücklage der GKI. FinanzlageDie nachfolgende Kapitalflussrechnung zeigt die finanzielle Entwicklung des Unternehmens: scroll
Der Finanzmittelfonds setzt sich aus den Forderungen aus der Konzernfinanzierung (231,5 Mio. Euro; Vorjahr 283,1 Mio. Euro) sowie den liquiden Mitteln (0,9 Mio. Euro; Vorjahr 1,7 Mio. Euro) abzüglich der Verbindlichkeiten aus der Konzernfinanzierung (23,5 Mio. Euro; Vorjahr 17,3 Mio. Euro) zusammen. Die Forderungen aus der Konzernfinanzierung entfallen mit 231,5 Mio. Euro (Vorjahr 282,7 Mio. Euro) auf bei der SWFH im Rahmen des Cash-Pools angelegte Tagesgelder. Bei den Verbindlichkeiten aus Konzernfinanzierung handelt es sich um Tagesgeldanlagen von Beteiligungen. Die Cash Earnings nach DVFA/SG betragen 144,5 Mio. Euro. Die Erhöhung der Vorräte, Forderungen und aktiven Rechnungsabgrenzung von 71,4 Mio. Euro hat sich mindernd auf die Zuflüsse aus der laufenden Geschäftstätigkeit von 89,8 Mio. Euro (Vorjahr 325,6 Mio. Euro) ausgewirkt. Ursächlich hierfür ist insbesondere der Anstieg der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen durch die sehr kühle Witterung im Dezember sowie abrechnungstechnische Sondersachverhalte. Daher konnten mit den insgesamt zugeflossenen Mitteln aus laufender Geschäftstätigkeit, vereinnahmten Ertragszuschüssen und Einzahlungen aus Anlagenabgängen die Investitionen in Anlagevermögen, die Gewinnabführung des Vorjahres sowie die planmäßige Rückführung der langfristigen Kredite nicht vollständig finanziert werden. Dadurch verminderte sich der Finanzmittelfonds um 58,7 Mio. Euro auf 208,9 Mio. Euro. Bei der Verminderung der mittel- und langfristigen Darlehensverbindlichkeiten um 27,7 Mio. Euro handelt es sich ausschließlich um planmäßige Tilgungen. Angaben nach § 289 Abs. 4 und 5 HGBErläuternder Bericht des Vorstands nach § 289 Abs. 4 HGBDas Grundkapital der Mainova beträgt 142.336.000 Euro und ist in 5.560.000 nennbetragslose Stückaktien, jeweils mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 25,60 Euro je Aktie, eingeteilt. Davon lauten 5.499.296 (rund 98,9 %) auf den Namen und 60.704 (rund 1,1 %) auf den Inhaber. Die Inhaberaktien sind zum regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen. Die mit den Aktien verbundenen Rechte und Pflichten richten sich nach dem Aktiengesetz. Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, wurden nicht ausgegeben. Die am Kapital der Gesellschaft beteiligten Arbeitnehmer können ihre Stimmrechte uneingeschränkt selbst ausüben. Nach Kenntnis der Gesellschaft hält die Mehrheitsaktionärin Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH (SWFH) 4.170.002 Namens-Stückaktien und 12.078 Inhaber-Stückaktien (insgesamt rund 75,22%). Diese Aktien werden der Stadt Frankfurt am Main zugerechnet. Von der Minderheitsaktionärin Thüga Aktiengesellschaft (Thüga), München werden nach Kenntnis der Gesellschaft 1.329.294 Namens-Stückaktien und 29.692 Inhaber-Stückaktien gehalten (insgesamt rund 24,44%). Die restlichen Aktien befinden sich im Streubesitz (rund 0,34%). Davon hält die Thüga Holding 1.524 Inhaber-Stückaktien (rund 0,03 %). Die SWFH und die Thüga stimmen die Ausübung der Stimmrechte aus den Aktien nach Maßgabe der konsortialvertraglichen Vereinbarungen ab. Die Namens-Stückaktien sind nur mit Zustimmung der Gesellschaft übertragbar, soweit diese nicht auf die SWFH übertragen werden. Die Hauptversammlung entscheidet über die Zustimmung. Der Vorstand ist nicht zur Ausgabe oder zum Rückkauf von Aktien befugt. Die Zwangseinziehung von Aktien ist gemäß § 5 der Satzung zugelassen. Gemäß § 6 der Satzung besteht der Vorstand aus mindestens zwei Personen. Im Übrigen bestimmt der Aufsichtsrat die Mitglieder des Vorstands. Für die Bestellung von Vorstandsmitgliedern ist gemäß § 31 MitBestG eine Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der Stimmen der Mitglieder des Aufsichtsrats erforderlich. Der Aufsichtsrat bestellt die Mitglieder des Vorstands gemäß § 84 Abs. 1 Satz 1 AktG auf höchstens fünf Jahre. Der Aufsichtsrat ist gemäß § 84 Abs. 3 AktG auch für den Widerruf der Bestellung zuständig. Soweit nicht gesetzlich zwingend etwas anderes vorgeschrieben ist, bedürfen Satzungsänderungen der einfachen Kapital- und Stimmenmehrheit. Von den von der Gesellschaft in Anspruch genommenen Darlehen könnten im Falle eines Kontrollwechsels insgesamt Darlehen in Höhe von 79,5 Mio. Euro vom Darlehensgeber gekündigt werden. In diesem Fall würde die Liquidität der Gesellschaft belastet werden. Diese Kündigungsrechte bestehen jedoch nicht uneingeschränkt. So können sie bei einigen Darlehen nicht ausgeübt werden, wenn zusätzliche Sicherheiten gestellt werden (54,5 Mio. Euro) bzw. bei anderen Darlehen keine Bonitätsverschlechterung des Darlehensnehmers eintritt (25,0 Mio. Euro). Mainova hat mit ihren Mitgesellschaftern in der Thüga Holding Vereinbarungen geschlossen, die gegenseitige Call-Optionen auf Anteile an Thüga für den Fall eines Kontrollwechsels bei einer Partei vorsehen. Abweichend von den Vorschriften der §§ 289 Abs. 4 Nr. 8, 315 Abs. 4 Nr. 8 HGB und des Deutschen Rechnungslegungsstandard Nr. 15a (DRS 15a) liegt ein Kontrollwechsel im Sinne dieser Vereinbarung dann vor, wenn eine Person, die zuvor keine Mehrheit der Stimmen oder des Kapitals an einer Partei hält oder sonst keinen direkten oder indirekten beherrschenden Einfluss im Sinne des § 17 AktG auf eine Partei ausübt, eine solche Mehrheit bzw. einen solchen direkten oder indirekten beherrschenden Einfluss erlangt. Jede von einem Kontrollwechsel nicht betroffene Partei ist jeweils nach dem Verhältnis ihrer Beteiligung berechtigt, von der durch den Kontrollwechsel betroffenen Partei die Übertragung der betreffenden Aktien zu verlangen. Der Kaufpreis für die von der Call-Option betroffenen Aktien entspricht dem anteiligen Ertragswert. Eine weitere wesentliche Vereinbarung, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels steht, ist der Partnerschaftsvertrag über den Bau und Betrieb eines Gas- und Dampfkraftwerkes am Kraftwerksstandort Irsching. Hierin haben die Vertragsparteien vereinbart, sich im Falle eines bei einer Partei eintretenden Kontrollwechsels die jeweils gehaltenen Geschäftsanteile an der GKI gegenseitig zum Kauf anzubieten. Bei einem Ausscheiden aus der Kraftwerksgesellschaft würde die Gesellschaft einen maßgeblichen Teil ihrer Eigenerzeugungskapazität für Strom verlieren. Für den Fall, dass die Stadt Frankfurt am Main mit dem ihr direkt und indirekt zuzurechnenden Anteil nicht mehr die Mehrheit am stimmberechtigten Grundkapital der Mainova innehat (Kontrollwechsel) oder im Falle eines Rechtsformwechsels gemäß § 190ff. UmwG oder bei Abschluss eines wirksamen Vertrags, der die Mainova der Beherrschung eines anderen Unternehmens außerhalb des Stadtwerke Frankfurt Konzerns unterstellt (Beherrschungsvertrag gemäß § 291 Abs. 1 S. 1 1. Alt. AktG) gewährt die Mainova dem Vorsitzenden des Vorstands ein Sonderkündigungsrecht und das Recht zur Niederlegung seines Amtes. Für den Fall der wirksamen und fristgerechten Kündigung und Amtsniederlegung erhält der Vorsitzende des Vorstands eine Abfindung in Höhe des Zweifachen seiner letztmaligen Jahresgesamtbezüge, maximal jedoch auf die Gesamtvergütung für die Restlaufzeit des Dienstvertrags begrenzt. Beschreibung der wesentlichen Merkmale des internen Kontroll- und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess nach § 289 Abs. 5 HGBDie Zielsetzung des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems ist es, die Ordnungsmäßigkeit sowie die Verlässlichkeit der Rechnungslegung und Finanzberichterstattung durch die Implementierung von Kontrollen sicherzustellen. Das System beinhaltet Grundsätze, Verfahren, Regelungen und Maßnahmen, um eine vollständige, richtige und zeitnahe Erfassung von Geschäftsvorfällen unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu gewährleisten. Grundlage hierfür sind die Identifikation möglicher Fehlerquellen und die wirksame Begrenzung daraus resultierender Risiken. Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem ist ein integraler Bestandteil des Rechnungslegungsprozesses der Mainova und erstreckt sich auf die Finanzberichterstattung im gesamten Konzern. Es beinhaltet eine klare Funktionstrennung zwischen den beteiligten Funktionsbereichen, welche darüber hinaus in quantitativer wie qualitativer Hinsicht ausreichend ausgestattet sind. Bei allen rechnungslegungsrelevanten Prozessen finden regelmäßig analytische Prüfungen statt. Die im Risikomanagementsystem erfassten und bewerteten Risiken werden im Jahresabschluss berücksichtigt, sofern bestehende Bilanzierungsregelungen dies vorschreiben. Die für die Rechnungslegung eingesetzten EDV-Systeme sind durch Sicherheitsvorkehrungen gegen unbefugte Zugriffe geschützt. Soweit dies möglich ist, wird Standardsoftware eingesetzt. Erhaltene oder weitergegebene Rechnungslegungsdaten werden regelmäßig in Stichproben auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft. Durch die eingesetzte Software finden programmierte Plausibilitätsprüfungen statt. Für die Umsetzung dieser Regelungen und die Nutzung der Instrumentarien sind die beteiligten Bereiche und Abteilungen zuständig. Die Verantwortlichkeit für die Implementierung, Aufrechterhaltung und Wirksamkeit des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems sowie die Überwachung der Einhaltung der Vorgaben liegt beim für Rechnungswesen und Finanzen zuständigen Mitglieds des Vorstands der Mainova. Diese Verantwortung ist in der Geschäftsordnung des Vorstands festgehalten. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und konzerninternen Richtlinien für das Kontroll- und Risikomanagementsystem wird von der internen Revision im Rahmen von risikoorientierten Prüfungen überwacht. Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats überwacht ebenfalls jährlich als übergeordnete Instanz das interne Kontroll-, Risikomanagement- und Revisionssystem auf dessen Angemessenheit. Mitarbeiterinnen und MitarbeiterMainova beschäftigte zum Jahresende 2.775 (Vorjahr 2.672) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, von denen sich 117 (Vorjahr 120) in der Ruhephase der Altersteilzeit (Blockmodell) befanden. Zum Ende des Berichtsjahres waren 1.397 (Vorjahr 1.349) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung für die Tochtergesellschaften NRM, MED, MSD und SRM tätig. Die SWFH erbringt für den Mainova-Verbund wesentliche Teile einer qualitativ erstklassigen Berufsausbildung. Sie beschäftigte zum Jahresende wie im Vorjahr 95 Auszubildende. Neben den Auszubildenden bieten wir wie auch im Vorjahr jungen Menschen die Möglichkeit, sich im Rahmen eines bis zu zwölfmonatigen Praktikums für den Berufseinstieg bzw. die Aufnahme einer Berufsausbildung zu qualifizieren. Forschung und EntwicklungMainova beteiligt sich in Gemeinschaftsprojekten mit unterschiedlichen Partnern an mehreren anwendungsorientierten Entwicklungsvorhaben in den Bereichen "Rationelle Energieanwendung", "Erneuerbare Energieprojekte" und "Neue Technologien". Unter anderem unterstützt Mainova dabei ein Vorhaben zur hydrothermalen Carbonisierung, das die Fachhochschule Gießen/Friedberg vorantreibt. Im Rahmen dieses Verfahrens wird aus Biomasse unter erhöhtem Druck und Temperatur ein Produkt erzeugt, das in seinen Eigenschaften der Braunkohle entspricht. Die Eignung des Verfahrens ließ sich bereits im Laborversuch nachweisen. Nach Einschätzung der Mainova eröffnen sich mit dieser Technologie Möglichkeiten, bisher ungenutzte Biomassen in einen regenerativen Brennstoff umzuwandeln. Die Biokohle kann zukünftig im Kraftwerksbetrieb herkömmlichen Brennstoff ersetzen und so einen wesentlichen Beitrag zur Verringerung der CO2 -Emissionen leisten. Darüber hinaus haben Mainova und die Fachhochschule Frankfurt am Main (FH Frankfurt) die Einrichtung einer Stiftungsprofessur "Energieeffizienz und Erneuerbare Energien" vereinbart. Mainova finanziert in den kommenden Jahren die Einrichtung des neuen Lehrstuhls und treibt damit die Forschung in diesem bedeutenden Fachgebiet voran. Ab dem Wintersemester 2011/12 können die ersten Studenten ihr Studium im neuen Bachelor-Studiengang an der FH Frankfurt aufnehmen. Grundzüge des Vergütungssystems für den VorstandFür die Festlegung der Gesamtbezüge der einzelnen Vorstandsmitglieder ist gemäß dem am 5. August 2009 in Kraft getretenen Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) das Aufsichtsratsplenum zuständig. Vor diesem Hintergrund wurde das Vergütungssystem der Mainova von einem unabhängigen externen Berater überprüft und vom Aufsichtsrat entsprechend den neuen gesetzlichen Anforderungen angepasst. Die Vergütung der Vorstandsmitglieder setzt sich aus einer fixen und einer variablen Vergütung zusammen. Die fixe Vergütung besteht aus einer Grundvergütung und einem Tantiemeanteil. Lediglich die Grundvergütung ist ruhegehaltsfähig. Zusätzlich erhalten die einzelnen Vorstandsmitglieder Sachleistungen, die individuell versteuert werden. Diese umfassen im Wesentlichen marktübliche Versicherungsleistungen und Dienstwagen. Die variable Vergütung teilt sich in eine kurzfristige variable Vergütungskomponente sowie eine Vergütungskomponente mit langfristiger Anreizwirkung (langfristiges Anreizprogramm, LAP) auf. Die Höhe der kurzfristigen variablen Vergütungskomponente ist an das Erreichen von Finanzzielen gekoppelt. Sie bemisst sich dabei am operativen Ergebnis (EBT) des Mainova-Konzerns gemäß HGB. Um die Nachhaltigkeit und Langfristigkeit der Vergütungsstruktur zu erhöhen und den Anforderungen des VorstAG in vollem Umfang zu genügen, nehmen die Vorstandsmitglieder ab dem Geschäftsjahr 2010 an dem langfristigen Anreizprogramm LAP teil. Die Auszahlung im Rahmen des LAP erfolgt am Ende eines dreijährigen Performancezeitraums. Dabei bestimmt das Erreichen von vorab definierten finanziellen und qualitativen Erfolgszielen die Höhe der Auszahlung. Als finanzielles Erfolgsziel dient dabei das erreichte kumulierte operative Ergebnis (EBT) des Mainova-Konzerns gemäß HGB während des Performancezeitraums. Als qualitative Erfolgsziele werden die "Mitarbeiterzufriedenheit" und "Kundenzufriedenheit" herangezogen. Die Auszahlung aus der langfristigen variablen Vergütungskomponente ist nach oben hin begrenzt (Kappung). Beim Nichterreichen von Mindestzielen entfällt eine Auszahlung aus der langfristigen variablen Vergütungskomponente vollständig. Für die kurzfristige und langfristige variable Vergütung hat der Aufsichtsrat eine Anpassungsmöglichkeit für außerordentliche Entwicklungen vereinbart. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des GeschäftsjahresVor dem Hintergrund der Katastrophen in Japan hat die Bundesregierung am 14. März 2011 ein dreimonatiges Moratorium zur Aussetzung der Laufzeitverlängerung für deutsche Kernkraftwerke verkündet. Während dieser drei Monate soll die Sicherheitslage der deutschen Atomkraftwerke ergänzend gewürdigt und ggf. neu beurteilt werden. Ob und wie sich dies im Endergebnis auf die Laufzeitverlängerungen und die damit verbundenen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen auswirken wird, ist nach heutigem Kenntnisstand nicht abschließend einschätzbar. Unternehmensinternes SteuerungssystemDie Basis für die interne Steuerung der Mainova ist die Profitcenterrechnung, nach der unser Ergebnis sowohl nach Wertschöpfungsstufen als auch nach Sparten im Kerngeschäft kontinuierlich verfolgt wird. Ausgehend von den Steuerungskennzahlen ROCE (Return on Capital Employed), Umsatz und EBT werden für alle Unternehmensbereiche Ziele vorgegeben. Neben den rein finanziellen Zielen werden mit Führungskräften auch individuelle Projekt- und Personalführungsziele als Basis des variablen Vergütungssystems vereinbart. Der Vorstand erhält im Rahmen der Quartalsberichte eine Zusammenfassung der wesentlichen Steuerungskennzahlen. Neben den Investitions- und Kostenentwicklungen werden die operativen Beiträge der Unternehmenseinheiten und Beteiligungen zum Konzernergebnis analysiert und erläutert. Dieses "Management-Cockpit" wird seit einigen Jahren angewandt und kontinuierlich weiterentwickelt. Im Jahr 2010 wurde das Management-Cockpit um weitere Informations- und Steuerungselemente ergänzt. Dem Vorstand werden fortan wesentliche Trends und Schätzungen übermittelt, um frühzeitig Indikationen für die künftige Geschäftssituation der Mainova darzustellen und die aktive Steuerung des Geschäfts zu unterstützen. Hierzu wird eine Prognose des EBT erstellt und hinsichtlich der Abweichungen vom Unternehmensplan bewertet. Daneben erfolgt eine fortlaufende Auswertung der vier Kategorien der Mainova-Strategiekarte - Markt, Mitarbeiter, Finanzen und Prozesse. Darüber hinaus gewährleistet Mainova durch die beständige Weiterentwicklung des Berichtswesens für energiewirtschaftliche Daten auch in Zukunft eine Transparenz der Kennzahlen im gesamten Mainova-Konzern. Bericht über wesentliche Chancen und RisikenRisikomanagementMainova nimmt das Management von Chancen und Risiken als ein Instrument zur nachhaltigen Erfüllung der strategischen Unternehmensziele wahr. Durch ein systematisches Risikomanagement werden die Unternehmensrisiken mittels eines Früherkennungssystems nach einem standardisierten Verfahren erfasst und hinsichtlich ihrer möglichen zukünftigen finanziellen Auswirkungen bewertet. Geeignete Indikatoren und ein Maßnahmencontrolling ermöglichen ein frühzeitiges Handeln. Als Risiko wird jede potenzielle qualitative und quantitative negative Abweichung von der Unternehmensplanung und den - zielen definiert. Hierbei werden auch die Risiken aus den Beteiligungsgesellschaften betrachtet. Die Erfassung, Kategorisierung und Bewertung von Risiken wird von den Unternehmensbereichen bzw. den einbezogenen Tochtergesellschaften der Mainova vorgenommen. In deren Verantwortung liegt es ebenfalls, Maßnahmen zur Vermeidung, Reduzierung und Kontrolle von Risiken zu initiieren und ihre Wirksamkeit sicherzustellen. Die Auswertung, Analyse und Steuerung des verbundweiten Risikomanagements erfolgt durch die Stabsstelle "Risikomanagement", die dem Bereich "Controlling und Unternehmenssteuerung" direkt zugeordnet ist. Neben wirtschaftlichen Risiken werden im Risikomanagementsystem auch Compliance-Risiken, d. h. Risiken aus der Nichteinhaltung von Gesetzen und Richtlinien erfasst. Die Auswertung des Risikomanagements im Hinblick auf Compliance-Risiken wird von der Abteilung Compliance-Management vorgenommen. Besonders risikobehaftete Geschäftsvorfälle werden vom Risikokomitee überwacht. Maßnahmen und Strategien zur Nutzung von Chancen und zur Kontrolle der Risiken aus der operativen Tätigkeit werden im Risikokomitee abgestimmt. Hierzu zählen vor allem die Verabschiedung von Beschaffungs-, Vermarktungs- und Absicherungsstrategien sowie die Überwachung der Auslastung und Einhaltung des vom Vorstand vorgegebenen Limitsystems (Volumenlimite, Value-at-Risk). Hinzu kommt die Identifizierung neuer, mit der Energieerzeugung, -beschaffung und -vermarktung zusammenhängender Risiken und die Festlegung risikobezogener Maßnahmen. Die Vorstandsmitglieder und der Aufsichtsrat werden über die aktuelle Risiko- und Chancensituation in Form von Risikoberichten halbjährlich informiert. In besonderen Fällen erfolgt eine unmittelbare Unterrichtung. Mainova ist einer Vielzahl von Chancen und Risiken ausgesetzt, die den nachfolgenden wesentlichen Risikokategorien angehören. Chancen und Risiken in der EigenerzeugungDie Rahmenbedingungen der Eigenerzeugung werden von der europäischen und deutschen Klimagesetzgebung wesentlich beeinflusst. Mit der Laufzeitverlängerung für deutsche Atomkraftwerke ist mit einer weiteren Wettbewerbsdämpfung auf dem Energiemarkt zu rechnen. Die marktbeherrschende Stellung der großen Konzerne bei der Stromerzeugung wird verfestigt und der Weg zu einer dezentralen Stromerzeugung hingegen verlangsamt. In dem Energiekonzept der Bundesregierung ist die klimafreundliche Erzeugung von Strom und Wärme in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen ebenfalls nicht substantiell geregelt. Trotz dieser politischen Entwicklungen hält Mainova am geplanten Investitionsprogramm fest, um sich bietende Chancen in der Strom- und Wärmeerzeugung insbesondere aus erneuerbaren Energien zu nutzen. Mainova plant dabei, den Anteil der erneuerbaren Energien in der Eigenerzeugung zu verdoppeln. Allerdings muss sorgfältig und eingehend geprüft werden, inwieweit die veränderten energiepolitischen Rahmenbedingungen die Wirtschaftlichkeit vielversprechender Investitionsprojekte beeinflussen. Beim Kraftwerksbetrieb besteht trotz kontinuierlicher Überwachung der Anlagen, professioneller Anlagenwartung und Modernisierungsinvestitionen das Risiko von Betriebsstörungen bis hin zum Ausfall von Erzeugungsanlagen. In begrenztem Umfang werden derartige Risiken mithilfe von Versicherungen (z. B. Maschinenbruch- oder Betriebsunterbrechungsversicherung) reduziert. Der Ausfall einer einzelnen Anlage darf zu keinem Zeitpunkt zu einer Gefährdung der Versorgungssicherheit führen. Vermarktete Strommengen sind bei Anlagenstörungen kurzfristig durch eine Reservelieferung gesichert, müssen aber am folgenden Handelstag alternativ beschafft werden, was ein finanzielles Risiko birgt. Weitere Risiken ergeben sich aus den Zuteilungsregeln der dritten Handelsperiode für Emissionszertifikate ab 2013. Zertifikate für die Stromerzeugung sind dann vollständig zu beschaffen und stellen einen erheblichen zusätzlichen Kostenfaktor dar. Der Stromhandelsmarkt berücksichtigt diesen Kostenanstieg bisher nicht, sodass ab 2013 mit erheblich niedrigeren Clean-Spreads bei der Stromerzeugung zu rechnen ist. Als Clean-Spread wird die Differenz zwischen dem Strompreis einerseits sowie dem Brennstoffpreis (Kohle) und dem Preis für CO2 -Emissionsrechte andererseits bezeichnet. Mainova ist bestrebt, günstige Marktsituationen zur kosteneffizienten und nachhaltigen Gewinnung von Zertifikaten zu nutzen. Für Mainova ist dabei positiv zu bewerten, dass für die Wärmeerzeugung in KWK-Anlagen auch nach den neuen Zuteilungsregeln eine kostenlose Zuteilung von Zertifikaten in geringem Umfang zu erwarten ist. Dies wird jedoch den Gesamtbedarf nur zu einem geringen Anteil decken können. Chancen und Risiken in der Energiebeschaffung und im EnergiehandelMainova ist in wesentlichem Umfang Marktpreisänderungsrisiken ausgesetzt. Diese resultieren insbesondere aus einer hohen Preisvolatilität an den Brennstoff-, Strom- und CO2 -Märkten auf der Beschaffungsseite sowie an den Strom- und Gasmärkten auf der Absatzseite. So kann bei volatilen Preisen ein zeitlicher Verzug zwischen Brennstoffbeschaffung und Vermarktung der erzeugten Mengen ein erhebliches Risiko darstellen. Mainova wird darauf ausgerichtet sein, zukünftig weiterhin die Stromvermarktung und die Brennstoffbeschaffung gleichzeitig abzuwickeln. Zur Absicherung von Preisrisiken setzt Mainova ferner derivative Finanzinstrumente ein. Zudem konnten sich marktpreisorientierte Vertriebsmodelle mit dem Ziel der Risikominimierung gut im Markt etablieren. Daneben führt Mainova in begrenztem Umfang und risikogesteuert Handelsgeschäfte mit Strom- und Emissionszertifikaten zur Ausnutzung von Marktpreisänderungen durch. Grundsätzlich wird der Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten bezüglich Art und Umfang vom Risikokomitee bestimmt und überwacht. Chancen und Risiken aus dem VertriebAuch zukünftig ist mit einem spürbar steigenden Wettbewerb im Privat- und Geschäftskundengeschäft bei Strom und Gas zu rechnen. Bedingt durch den Anstieg der EEG-Zulage und der damit verbundenen Veränderung der Strompreise sind Anbieterwechsel nicht auszuschließen. Im Gasbereich können die vermehrte Anzahl von Anbietern und der daraus resultierende verstärkte Preiskampf zu einer steigenden Wechselbereitschaft der Kunden führen. Gleichwohl hat Mainova auch im Jahr 2010 mehr Kunden gewonnen, als an andere Anbieter verloren gingen. Mainova tritt dem Wettbewerbsdruck durch die sukzessive Erweiterung des Vertriebsgebiets und mit attraktiven Angeboten entgegen. So bietet Mainova im Rahmen des neuen Produkts Mainova Strom Smart eine Preisgarantie bis zum 31. Dezember 2011 an. Das ökologische Engagement wird mit dem Smart Meter Tarif weiter verstärkt. Zudem ist beabsichtigt, die Markentreue und Loyalität der Bestandskunden mit einem Kundenbindungsprogramm nachhaltig zu fördern. Aufgrund der vielfachen Auszeichnungen für die Servicequalität, Vertrags- und Preisgestaltung sieht sich Mainova auch in Zukunft gut positioniert. Rechtliche RisikenDer Bundesgerichtshof hat in verschiedenen Urteilen gegen Gasversorgungsunternehmen Preisanpassungsklauseln in Erdgaslieferverträgen für unwirksam erklärt. Einige Gasversorger wurden von Gerichten zudem zu Rückzahlungen an Kunden verpflichtet. Die Gaspreisanpassungen der Mainova waren mehrfach Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen. Keines der Gerichte hat dabei die Gaspreisanpassungsklauseln der Mainova für unwirksam befunden. Bezüglich der im Jahr 2009 eingeleiteten kartellrechtlichen Überprüfung der Wasserpreise haben sich in 2010 keine wesentlichen neuen Entwicklungen ergeben. Die von Mainova eingereichte Beschwerde gegen die an sie gerichtete Preissenkungsverfügung ruht weiterhin. Die im Jahr 2009 getroffene Risikoeinschätzung und -vorsorge besteht unverändert. Regulierung der Netzentgelte für Strom und GasDas Strom- und Gasnetz der Mainova wird von der Tochtergesellschaft NRM betrieben. Regulatorische Risiken ergeben sich im Wesentlichen aus den Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes einschließlich der Verordnungen sowie den Festlegungen und Bescheiden der Bundesnetzagentur (BNetzA) zu den Erlösen der Netzbetreiber. Um frühzeitig auf Veränderungen dieser Rahmenbedingungen reagieren zu können, prüft Mainova die Entwicklungen in diesem Bereich kontinuierlich. Durch die aktuellen Novellierungen der Netzentgeltverordnungen für Strom und Gas ergeben sich in Zukunft positive Ergebniseffekte aus der Ansetzbarkeit von Verlustenergie. Demgegenüber ist in der zweiten Regulierungsperiode mit einer verschärften Kostenregulierung zu rechnen. Darüber hinaus kann es zu deutlich schärferen Vorgaben im anstehenden Effizienzvergleich kommen, wenn die BNetzA wie angekündigt die Personalzusatzkosten von Mitarbeitern, die nicht beim Netzbetreiber angestellt sind, zukünftig nicht mehr aus dem Effizienzvergleich herausnimmt. Das Risiko wird derzeit geprüft und es werden mögliche Gegenmaßnahmen entwickelt. Weiterhin plant die BNetzA für Strom ab 2012 bzw. für Gas ab 2013 eine Qualitätsregulierung einzuführen. Hierbei werden in Abhängigkeit vom Unter- bzw. Überschreiten eines fest vorgegebenen Qualitätsniveaus Anpassungen der festgelegten Erlöse vorgenommen. Da das Netz der NRM eine hohe Lastdichte hat, besteht das Risiko, dass ihr von der BNetzA trotz der guten Versorgungszuverlässigkeit ein sehr hohes Niveau vorgegeben wird. Daher haben wir im Jahr 2010 unsere risikoorientierte Asset-Strategie weiterentwickelt, um eine optimale Allokation der Investitions- und Instandhaltungsbudgets unter Kosten-, Nutzen- und Risikoaspekten zu gewährleisten. Dennoch wird die Beibehaltung der heutigen im deutschen und europäischen Vergleich sehr guten Versorgungszuverlässigkeit voraussichtlich nicht möglich sein. Einschränkungen bei sicherheitstechnischen Aspekten werden jedoch nicht in Kauf genommen. Geschäftsprozesse Ausgleichsleistungen und Bilanzierungsregeln im GassektorIm Rahmen der Geschäftsprozesse Ausgleichsleistungen und Bilanzierungsregeln im Gassektor (GABi Gas) beschäftigt sich NRM intensiv mit der Analyse der Netzkonten und deren Entwicklung. Die BNetzA hat festgelegt, dass ab 1. April 2010 ein Überwachungssystem einzuführen ist. Dies war eine Reaktion auf die in der Vergangenheit herrschenden und zum Teil noch bestehenden Ungleichgewichte am Regel- und Ausgleichenergiemarkt. So war seit Oktober 2009 ein stark ansteigender Bedarf an positiver Regelenergie zu verzeichnen (regelmäßige Unterspeisung der Netzkonten), der zu steigenden Vorfinanzierungskosten und -risiken für die Bilanzkreisnetzbetreiber führt, da die ausgleichende Mehr-/ Mindermengenabrechnung bei den Ausspeisenetzbetreibern erst mit erheblichem Zeitverzug erfolgt. Die generell hohen Anforderungen der GABi Gas an Ausspeisenetzbetreiber, vor allem aber Probleme im Nachgang der Mandantentrennung haben dazu geführt, dass die Schwellenwerte der höchsten Kategorie des Überwachungsystems überschritten wurden. Daher ist eine vorzeitige Abrechnung der Netzkonten zu erwarten. Hierzu liegen allerdings noch keine Informationen seitens der Bilanzkreisnetzbetreiber vor. Besondere Risiken aus der Mehr-/Mindermengenabrechnung sind darüber hinaus derzeit nicht erkennbar. Vertragliche Sicherung der wegerechtlichen NutzungZur rechtlichen Sicherung der Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Versorgungsleitungen bestehen zwischen Mainova und der Stadt Frankfurt am Main (alle Sparten) sowie rund 30 gasversorgten Gemeinden Wegenutzungsverträge. Auch im Jahr 2010 war bei Städten und Gemeinden die Tendenz zu beobachten, beim Auslaufen der Wegenutzungsverträge den Konzessionsnehmer zu wechseln und dabei in vielen Fällen eine kommunale Beteiligung am Netzeigentum anzustreben. Die Städte und Gemeinden suchen hierfür geeignete Partner, die sowohl die finanziellen Mittel als auch das notwendige Know-how zum Erwerb und Betrieb von Netzen mitbringen. Dieser "Konzessionswettbewerb" bietet den etablierten Netzbetreibern Wachstumschancen, beinhaltet aber auch gleichzeitig das Risiko möglicher Verluste von aktuell eigenen Konzessionen an andere Netzbetreiber. FinanzierungsrisikenDie Finanzierungsrisiken umfassen Liquiditäts- und Zinsänderungsrisiken sowie Forderungsausfallrisiken und Risiken aus der Nichteinhaltung vereinbarter Kennzahlen (Covenants) aus der Fremdkapitalaufnahme. Aufgrund der Finanzierung des Anteils an der Thüga Holding erreicht Mainova bei einem im Jahre 2004 abgeschlossenen Kreditvertrag eine darin vereinbarte Covenant-Kennzahl derzeit nicht, was einen geringfügigen Zinsaufschlag zur Folge hat. Das relevante Darlehen hat zum 31. Dezember 2010 eine Restvaluta von 25 Mio. Euro und läuft bis zum 30. Dezember 2014. Chancen und Risiken aus BeteiligungsgesellschaftenDas Beteiligungsportfolio der Mainova wird vom hierfür eingerichteten Beteiligungscontrolling im Rahmen einer turnusmäßigen Berichterstattung überwacht. Dabei werden Plan-Ist-Abweichungen, die negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben können, analysiert und gemeinsam mit der Gesellschaft Gegensteuerungsmaßnahmen erarbeitet. Des Weiteren werden insbesondere mit den großen Beteiligungsgesellschaften regelmäßige Gespräche geführt, in denen die Unternehmensstrategie, Regulierungseinflüsse und die Rentabilität größerer Investitionsvorhaben erörtert werden. Zudem unterliegen die Buchwerte unserer Beteiligungsgesellschaften einer regelmäßigen Werthaltigkeitsprüfung. Ein hohes Chancenpotenzial sehen wir im strategisch bedeutsamen Erwerb der Thüga-Anteile im Jahr 2009. Beispielsweise lassen sich im Energie- und Materialeinkauf durch eine gebündelte Beschaffungsstrategie (Lead-Buyer-Konzept) deutliche Skaleneffekte erzielen. Für IT-bezogene Lieferungen und Leistungen wurde dies in Teilbereichen bereits in 2010 umgesetzt. Für den Energieeinkauf ist eine entsprechende Ausrichtung für das Geschäftsjahr 2011 geplant. FazitZum gegenwärtigen Zeitpunkt sind keine Risiken erkennbar, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnten. Zukünftige GeschäftsentwicklungKonjunkturelle EntwicklungNach der Vorhersage des Sachverständigenrats (SVR) der Bundesregierung wird der wirtschaftliche Aufschwung in Deutschland im kommenden Jahr an Dynamik verlieren. Die sich abschwächende Weltwirtschaft sowie auslaufende staatliche Konjunkturprogramme werden die positive Entwicklung des vergangenen Jahres dämpfen. Dennoch rechnet der SVR mit einem soliden Wachstum der deutschen Wirtschaft und prognostiziert für das Jahr 2011 eine Zuwachsrate des Bruttoinlandsprodukts in Höhe von 2,2 % gegenüber 2010. Entwicklung der Energiepreise und des CO2-EmissionshandelsDer globale Wirtschaftsaufschwung hat im Jahr 2010 an Breite gewonnen und konjunkturelle Frühindikatoren lassen auf eine positive wirtschaftliche Entwicklung in den kommenden Jahren schließen. Daher erwartet Mainova mittel- bis langfristig gleich bleibende bzw. tendenziell steigende Preise für Primärenergieträger, Strom und CO2 -Emissionsrechte. Die größten Preiszuwächse dürften sich bei Rohölprodukten und den europäischen Emissionsrechten einstellen. Die Nachfrage nach Öl wächst vor allem im asiatischen Raum nach wie vor sehr stark. Eine den nachfrageinduzierten Preissteigerungen entgegenwirkende Anhebung des verfügbaren Ölangebots erscheint aufgrund steigender Förderkosten nur in begrenztem Maße möglich. Mainova erwartet beim Kohlepreis ein tendenziell steigendes Niveau. In den nächsten Jahren ist in Europa mit einer stagnierenden bis rückläufigen Kohlenachfrage zu rechnen. Eine preisstützende Wirkung dürfte hingegen der zunehmende Kohleverbrauch im asiatisch-pazifischen Raum entfalten. Am Gasmarkt wird sich die Versorgungslage voraussichtlich gut darstellen, so dass in den nächsten ein bis zwei Jahren allenfalls von sehr moderaten Preissteigerungen auszugehen ist. Am Strommarkt dürften sich die Notierungen im Spannungsfeld zwischen Überkapazitäten auf der Erzeugungsseite und tendenziell steigenden Preisen für Brennstoffe und Emissionsrechte bewegen. Mainova geht daher von einem volatilen Preisverlauf bei leicht steigendem Trend in den nächsten Jahren aus. Bei einem weiterhin europaweit positiven Konjunkturverlauf dürfte mit einem zunehmenden Verbrauch an Emissionsrechten zu rechnen sein. Ferner erwartet Mainova einen Anstieg der Stromtermingeschäfte, was bei gleichzeitiger Absicherung der CO2 -Zertifikate die Nachfrage ebenfalls beleben könnte. Sollte das Weltwirtschaftsklima entgegen den aktuellen Prognosen in den kommenden Monaten eintrüben, ist ein Rückgang bei den Energiepreisen nicht auszuschließen. InvestitionenFür das Geschäftsjahr 2011 plant Mainova Gesamtinvestitionen in Höhe von 122,6 Mio. Euro. Dabei bilden Investitionsprojekte für den Ausbau und die Erneuerung der Versorgungsnetze sowie für die Erzeugung von Strom und Fernwärme den Schwerpunkt. Daneben sind mehrere bauliche Maßnahmen für den Ersatz sanierungsbedürftiger Verwaltungs- und Betriebseinrichtungen geplant, die voraussichtlich 2012 fertig gestellt werden. Der aus dieser Investitionstätigkeit resultierende Finanzierungsbedarf kann vollständig aus Mitteln der Innenfinanzierung gedeckt werden. Mit Ausblick auf die kommenden fünf Geschäftsjahre hat Mainova im Rahmen der "Erzeugungsstrategie 2015" beschlossen, rund 500 Mio. Euro in weitere Erzeugungsprojekte zu investieren. Dadurch sollen jährlich zusätzliche 1,2 Mio. MWh Strom erzeugt werden, was dem jährlichen Stromverbrauch von 480.000 Haushalten entspricht. Dabei konzentrieren wir uns auf ressourcenschonende und regenerative Technologien, die strengen Anforderungen an Ökologie und Energieeffizienz genügen. Bei vollständiger Realisierung wird mit einer CO2 -Einsparung von 550.000 Tonnen pro Jahr gerechnet. Damit leistet Mainova einen bedeutenden Beitrag zu dem erklärten Ziel der Stadt Frankfurt am Main, den Klimaausstoß bis zum Jahr 2020 um 30 % zu senken. Ausblick und Ergebnisentwicklung 2011 und 2012Die gesamte Branche der Energie- und Wasserwirtschaft befindet sich in einem anhaltenden und tief greifenden Strukturwandel. Das künftige Marktumfeld wird in starkem Maße von den energie- und klimapolitischen Rahmenbedingungen geprägt. Die langfristigen Auswirkungen der Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke sowie die untergeordnete Rolle der Kraft-Wärme-Koppelung (KWK) im Energiekonzept 2010 der Bundesregierung werden zwangsläufig starken Einfluss auf das Marktgeschehen nehmen. Staatliche Eingriffe wie beispielsweise die anstehende Auktionierung der CO2 -Zertifikate und die Regulierung der Netze werden deutlich zunehmen. Trotz dieser schwierigen Rahmenbedingungen halten wir im Hinblick auf unsere wirtschaftliche und ökologische Verantwortung an unserem Investitionsprogramm von etwa 500 Mio. Euro bis 2015 grundsätzlich fest. Die anstehenden Investitionsprojekte müssen jedoch im Hinblick auf die geänderten Rahmenbedingungen überprüft werden. Dabei nimmt unser vielfältiger Energie-Erzeugungsmix, der neben konventionellen Technologien verstärkt auf erneuerbare Energien ausgerichtet ist, eine strategisch bedeutende Position ein. Wir haben bereits frühzeitig mit dieser Ausrichtung begonnen und werden uns in den kommenden Jahren weiterhin auf aussichtsreiche Projekte mit ressourcenschonenden Technologien bzw. erneuerbaren Energien konzentrieren. Eine wesentliche Wachstumsoption sehen wir gegenwärtig in der Windkraft. Die in der Vergangenheit eingeleiteten Maßnahmen zur Kosten- und Prozessoptimierung wirken sich bereits heute positiv auf unser Ergebnis aus. Hierzu zählt u.a. die Abwicklung von Geschäftsvorgängen über Shared-Services-Einheiten, die durch leistungsstarke Systeme eine effiziente Abrechnung, Kundenbetreuung und Beschaffung innerhalb der Mainova-Gruppe sicherstellen. Darüber hinaus werden wir weitere Synergien durch die Zugehörigkeit zum Thüga-Verbund realisieren und zusätzliche Kooperationsmöglichkeiten mit regionalen Unternehmen erschließen. Als wesentliche Erfolgsfaktoren sind hierbei die weitere Zentralisierung der Beschaffung sowie die Umsetzung einer Lead-Buyer-Beschaffungsstrategie zu nennen. Mithilfe dieser Maßnahmen nutzen wir zielgerichtet die Stärken der angeschlossenen Unternehmen, ohne dass individuelle Profile verloren gehen. Die Volatilität der Preise auf den Energiemärkten wird auch künftig die Komplexität des Beschaffungsmarktes determinieren. Um uns in diesem vielschichtigen Marktumfeld erfolgreich zu positionieren, haben wir im Jahr 2010 die Handelsaktivitäten weiter zentralisiert. In unserem "Trading Floor" setzt unser professionelles Team seine umfassende Erfahrung und sein Know-how für die strukturierte Beschaffung des Energiebedarfs unserer Kunden zu optimalen Preisen ein. Von dieser Leistungsstärke profitieren unsere Kunden in der Rhein-Main-Region ebenso wie eine wachsende Zahl bundesweiter Geschäftskunden. Auf den Strom- und Gasmärkten wird sich der Preiswettbewerb intensivieren und die Wechselbereitschaft der Kunden weiter zunehmen. Als regionaler Energieversorger sind wir an unseren Standorten eng mit den Kunden verbunden und erfahren viel über deren individuelle Bedürfnisse. Dieses Know-how wird in unseren Marktanalysen genutzt, um anforderungsgerechte Produktlösungen für unsere Kunden zu entwickeln und anzubieten. Gegenwärtig nehmen die Themen "Smart Metering", "Variable Tarifstrukturen" und "Intelligente Verbrauchssteuerung" einen hohen Stellenwert ein. Darüber hinaus profitieren unsere Kunden von einer sehr hohen Versorgungssicherheit und einer herausragenden Servicequalität, die in Verbraucherumfragen mehrfach bestätigt und ausgezeichnet wurde. Wir schätzen die wirtschaftliche Entwicklung in den Jahren 2011 und 2012 verhalten optimistisch ein. Trotz der verbesserten Wachstumsprognosen für Deutschland bleibt abzuwarten, wie sich die Auswirkungen aus der Schuldenkrise innerhalb der Eurozone, die Spannungen auf den Währungsmärkten und die Unsicherheiten auf den Rohstoff- und Energiemärkten entwickeln werden. Deshalb gehen wir bei normalem Witterungsverlauf davon aus, dass wir in den kommenden beiden Geschäftsjahren ein leicht niedrigeres Umsatz- und Ergebnisniveau als im Jahr 2010 erreichen werden. NachhaltigkeitFür Mainova ist neben dem ökonomischen Erfolg die ökologische und soziale Verantwortung von entscheidender Bedeutung. Um dieser gerecht zu werden, war und ist Nachhaltigkeit ein wesentlicher Aspekt unserer strategischen Ausrichtung. Klimatische Veränderungen und endliche Ressourcen werden insbesondere im Bereich der Energieerzeugung und -versorgung zu tief greifenden Veränderungen führen. Daneben stellt der demografische Wandel eine der zentralen Themenstellungen für Gesellschaft, Politik und Unternehmen dieser Zeit dar. Diesen Herausforderungen ökonomisch erfolgreich, umweltschonend und sozialverträglich zu begegnen ist Gegenstand des Nachhaltigkeitskonzepts der Mainova. Gemessen am CO2 -Ausstoß pro Kilowattstunde, ist der Strommix der Mainova bereits heute deutlich klimafreundlicher als der Strommix im Bundesdurchschnitt und verdeutlicht unser Engagement für eine klima- und resssourcenschonende Energieerzeugung. Auch der Anteil erneuerbarer Energien am Strommix der Mainova liegt mit 27 % deutlich über dem Bundesdurchschnitt von etwa 16 %. Wir werden daher auch in Zukunft verstärkt in moderne Formen der Energieerzeugung aus erneuerbaren Energieträgern und in effiziente dezentrale Technologien wie die Kraft-Wärme-Kopplung investieren, um eine zuverlässige, umweltschonende und bezahlbare Versorgung unserer Kunden langfristig sicherzustellen. Neben einer effizienten Erzeugung rückt ein effizienter Umgang mit Energie zunehmend in den Mittelpunkt des Interesses und stellt ferner einen wichtigen Wettbewerbsfaktor in Gewerbe, Handel und Industrie dar. Durch die Mainova-Energieberatung unterstützen wir unsere Kunden gezielt darin, Einsparpotenziale zu identifizieren und den eigenen Energieeinsatz zu optimieren. Bereits im Geschäftsjahr 2009 haben die Mainova und die städtische Wohnungsbaugesellschaft ABG Frankfurt Holding die ABGnova GmbH gegründet. Im Fokus der ABGnova steht das nachhaltige und energieeffiziente Bauen und Sanieren. Darüber hinaus widmet sich die Gesellschaft verstärkt dem Thema Elektromobilität und ist Teil des vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung geförderten Projekts "Modellregionen Elektromobilität". Das Rhein-Main-Gebiet ist eine von acht Modellregionen in Deutschland, in denen Elektromobilität gefördert und umgesetzt wird. Mainova als wichtigster Energieversorger für Frankfurt am Main und das Rhein-Main-Gebiet wird sich künftig noch stärker im Bereich Elektromobilität engagieren. Ziele sind die Erprobung und Marktvorbereitung von Elektrofahrzeugen und nachhaltigen Versorgungskonzepten sowie die Schaffung der benötigten Infrastruktur. PersonalMainova hat die Herausforderungen der Wirtschafts- und Finanzkrise gut bewältigt. Dies ist ohne Zweifel auch auf unsere Strategie, das Potenzial und die Leistungsfähigkeit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dauerhaft nutzbar zu machen und nachhaltig in deren Qualifikation zu investieren, zurückzuführen. Einhergehend mit der erwarteten weiteren konjunkturellen Erholung und insbesondere der Entwicklung der Arbeitsmarktdaten ist absehbar, dass die Gewinnung und Bindung qualifizierter Fach- und Führungskräfte nach wie vor unserer uneingeschränkten Aufmerksamkeit bedarf. Die weiterhin sowohl qualitativ wie auch quantitativ steigenden Anforderungen unserer Geschäftsfelder machen es erforderlich, den Personalbestand im folgenden Geschäftsjahr leicht zu erhöhen. Wir planen einen selektiven Personalaufbau mit einer um rund 2 % höheren Stellenzahl gegenüber dem abgelaufenen Geschäftsjahr. Zur Deckung des zusätzlichen Personalbedarfs setzen wir neben der externen Rekrutierung weiterhin unsere bewährten Instrumente, wie die umfassende Berufsausbildung und das Angebot dualer Studiengänge, ein. Einen großen Stellenwert hat in diesem Zusammenhang unser Traineeprogamm. Das etablierte achzehnmonatige Programm wird konzeptionell optimiert und ist auch zukünftig ein wichtiges Instrument zur Deckung unseres Bedarfs an akademisch ausgebildeten Nachwuchskräften. Neben der kontinuierlichen fachspezifischen Weiterentwicklung gewinnt auch der interdisziplinäre Wissensaustausch unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zunehmend an Bedeutung. Wir haben uns daher entschlossen, die bereits bestehenden Kommunikations- und Informationsnetze weiterzuentwickeln und die Mainova-Wissensbörse ins Leben zu rufen. Das Instrument schafft den Rahmen für den Aufbau einer unternehmensweiten Informations- und Diskussionsplattform für branchenspezifische, aber auch sonstige Themen. Ein weiterer Schwerpunkt der Personalarbeit wird auch künftig in der Erhaltung der Leistungsfähigkeit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter liegen. In diesem Zusammenhang werden wir die bereits bestehenden Maßnahmen zum Gesundheitsschutz bündeln und bedarfsgerecht ausbauen, um so ein umfassendes und systematisches betriebliches Gesundheitsmanagement zu schaffen. Die hervorragende Akzeptanz unserer im abgelaufenen Geschäftsjahr eingeführten betriebsnahen Kinderbetreuung bestärkt uns darin, auch weiterhin nach Möglichkeiten zu suchen, Rahmenbedingungen zu schaffen, welche die Leistungsfähigkeit und -bereitschaft unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fördern und so fortwährend zum Unternehmenserfolg beitragen. Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289 a HGBErklärung gemäß § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance KodexVorstand und Aufsichtsrat der Mainova Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, erklären, dass den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers am 5. August 2009 bzw. danach am 2. Juli 2010 bekannt gemachten Fassung vom 18. Juni 2009 bzw. vom 26. Mai 2010 in dem Zeitraum seit der letzten Entsprechenserklärung vom 21. Mai 2010 bis zum Zeitpunkt dieser Erklärung entsprochen wurde und wird, allerdings mit folgenden Ausnahmen:
Frankfurt am Main, den 9. Dezember 2010
UnternehmensführungspraktikenDie Gesellschaft hat andere als die im deutschen Recht erforderlichen Vorschriften zur Führung des Unternehmens nicht zu beachten. Arbeitsweise und Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat• VorstandDer Vorstand leitet die Geschäfte der Gesellschaft in eigener Verantwortung und vertritt die Gesellschaft. Die Satzung der Gesellschaft und die Geschäftsordnung des Vorstands sehen vor, dass bedeutende Geschäfte der jeweiligen Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen. Der Vorstand hat dem Aufsichtsrat regelmäßig und auf dessen Anforderung hin zu berichten. Der Vorstand stellt den Jahres- und den Konzernjahresabschluss auf. Mitglieder des Vorstands sind:
• AufsichtsratDer Aufsichtsrat besteht aus 20 Mitgliedern und setzt sich nach dem Mitbestimmungsgesetz 1976 zu gleichen Teilen aus Anteilseigner- und Arbeitnehmervertretern zusammen. Der Aufsichtsrat hat den Vorstand zu überwachen, er ernennt die Mitglieder des Vorstands oder widerruft die Bestellung. Die vorgenannten Beschlüsse erfordern eine Dreiviertelmehrheit. Der Aufsichtsrat hat sich eine Geschäftsordnung gegeben. Der Aufsichtsrat tagt mindestens viermal im Jahr. Er fasst seine Beschlüsse grundsätzlich mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Aufsichtsratsvorsitzenden. Der Aufsichtsrat stellt den Jahresabschluss fest bzw. billigt den Konzernjahresabschluss. Der Aufsichtsrat kann einen oder mehrere Ausschüsse bilden. Die Ausschüsse fassen ihre Beschlüsse grundsätzlich mit einfacher Mehrheit. Der Aufsichtsrat hat folgende Ausschüsse gebildet: Ausschuss gemäß § 27 Abs. 3 Mitbestimmungsgesetz (Vermittlungsausschuss) Das Präsidium besteht aus sechs Mitgliedern und ist ausschließlich zuständig für:
Das Präsidium sorgt gemeinsam mit dem Vorstand für eine langfristige Nachfolgeplanung für die Besetzung des Vorstands. Das Präsidium tagt mindestens einmal im Jahr, im Übrigen nach Bedarf. Der Wirtschafts-, Finanz- und Prüfungsausschuss besteht aus zehn Mitgliedern und berät:
und gibt dem Aufsichtsrat Beschlussempfehlungen, soweit der jeweilige Gegenstand der Beschlussfassung des Aufsichtsrats unterliegt. Der Ausschuss wird zur Vorbereitung der Wahl des Abschlussprüfers eine Erklärung des vorgeschlagenen Jahresabschlussprüfers einholen, ob und ggf. welche beruflichen, finanziellen oder sonstigen Beziehungen zwischen dem Prüfer und seinen Organen und Prüfungsleitern einerseits und dem Unternehmen und seinen Organmitgliedern andererseits bestehen, die Zweifel an seiner Unabhängigkeit begründen können. Die Erklärung hat sich auch darauf zu erstrecken, in welchem Umfang im vorausgegangenen Geschäftsjahr andere Leistungen für das Unternehmen, insbesondere im Beratungssektor erbracht wurden bzw. für das folgende Jahr vertraglich vereinbart sind. Der Ausschuss tagt zweimal jährlich, im Übrigen bei Bedarf. • PersonalausschussDer Personalausschuss besteht aus acht Mitgliedern und berät
• Mitglieder des Aufsichtsrats:Dr. h. c. Petra Roth Oberbürgermeisterin der Stadt Frankfurt am Main Vorsitzende des Aufsichtsrats, Vorsitzende des Präsidiums, Mitglied des Ausschusses gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG (Vemittlungsausschuss) Peter Arnold Freigestellter Vorsitzender des Betriebsrats der Mainova AG, Frankfurt am Main 1. stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats, stellv. Vorsitzender des Wirtschafts-, Finanz- und Prüfungsausschusses (seit 18. November 2010) stellv. Vorsitzender des Präsidiums Mitglied des Personalausschusses Mitglied des Ausschusses gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG (Vermittlungsausschuss) Dipl.-Kfm. Ewald Woste Vorsitzender des Vorstands der Thüga Aktiengesellschaft, München 2. stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats, Mitglied des Präsidiums, Mitglied des Wirtschafts-, Finanz- und Prüfungsausschusses, Mitglied des Personalausschusses Uwe Becker Stadtkämmerer der Stadt Frankfurt am Main Vorsitzender des Wirtschafts-, Finanz- und Prüfungsausschusses, Mitglied des Präsidiums, Mitglied des Ausschusses gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG (Vermittlungsausschuss) Hans-Dieter Bürger Stadtrat der Stadt Frankfurt am Main, Beamter im Ruhestand Vorsitzender des Personalausschusses Ludwig Burkert (bis 30. September 2010) Freigestelltes Betriebsratsmitglied der Mainova AG, Frankfurt am Main stellv. Vorsitzender des Personalausschusses (bis 30. September 2010) Jutta Ebeling Bürgermeisterin der Stadt Frankfurt am Main Mitglied des Personalausschusses Reinhold Falk (seit 01. Oktober 2010) Freigestellter stellv. Vorsitzender des Betriebsrats der Mainova AG, Frankfurt am Main (seit 20. April 2010) stellv. Vorsitzender des Personalausschusses (seit 18. November 2010), Mitglied des Personalausschusses (seit 29. Oktober 2010) Mitglied des Präsidiums (seit 29. Oktober 2010) Mitglied des Ausschusses gemäß 27 Abs. 3 MitbestG (Vermittlungsausschuss) (seit 29. Oktober 2010) Hiltrud Fink-Geis (bis 30. September 2010) stellv. Vorsitzende des Betriebsrats der Mainova AG, Frankfurt am Main (bis 19. April 2010) stellv. Vorsitzende im Wirtschafts-, Finanz- und Prüfungsausschuss, (bis 30. September 2010) Mitglied des Präsidiums, (bis 30. September 2010) Mitglied des Ausschusses gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG (Vermittlungsausschuss) (bis 30. September 2010) Markus Frank Stadtrat der Stadt Frankfurt am Main Mitglied des Personalausschusses, Mitglied des Wirtschafts-, Finanz- und Prüfungsausschusses René Gehringer Anwendungsberater der Mainova AG, Frankfurt am Main Dr. h. c. Ernst Gerhardt Unternehmensberater Beamter im Ruhestand Stadtkämmerer a. D. der Stadt Frankfurt am Main Mitglied des Wirtschafts-, Finanz- und Prüfungsausschusses Holger Klingbeil Anwendungsberater der Mainova AG, Frankfurt am Main Mitglied des Personalausschusses Wolfgang Menges Teamleiter für nachrichtentechnische Anlagen der Mainova AG, Frankfurt am Main Mitglied des Wirtschafts-, Finanz- und Prüfungsausschusses Dr. Manuela Rottmann Stadträtin der Stadt Frankfurt am Main Mitglied des Wirtschafts-, Finanz- und Prüfungsausschusses Bernd Rudolph Mitglied des Vorstands der Thüga Aktiengesellschaft, München Nicole Salm (seit 1. Oktober 2010) Sachbearbeiterin/Referentin Abschluss und Berichterstattung der Mainova AG, Frankfurt am Main Mitglied des Wirtschafts-, Finanz- und Prüfungsausschusses (seit 29. Oktober 2010) Edwin Schwarz Stadtrat der Stadt Frankfurt am Main Ralf-Rüdiger Stamm Gewerkschaftssekretär Fachbereichsleiter Ver- und Entsorgung ver.di, Bezirk Frankfurt am Main und Region Mitglied des Präsidiums, Mitglied des Wirtschafts-, Finanz- und Prüfungsausschusses Harald Wagner (bis 31. Dezember 2010) Gewerkschaftssekretär ver.di, Frankfurt am Main Mitglied des Personalausschusses Frank Wiese Bereichsleiter Interne Dienste und Immobilienmanagement der Mainova AG, Frankfurt am Main Mitglied des Wirtschafts-, Finanz- und Prüfungsausschusses Thomas Wissgott Geschäftsführer ver.di Frankfurt am Main und Region
Frankfurt am Main, den 17. März 2011 Dr. Alsheimer Herbst Dr. Wolff Zientek Bestätigungsvermerk des AbschlussprüfersWir haben den Jahresabschluss --bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang--unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Mainova Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2010 geprüft. Nach § 10 Abs. 4 EnWG umfasste die Prüfung auch die Einhaltung der Pflichten zur Entflechtung in der internen Rechnungslegung nach § 10 Abs. 3 EnWG. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften sowie die Einhaltung der Pflichten nach § 10 Abs. 3 EnWG liegen in der Verantwortung des Vorstands der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht sowie über die interne Rechnungslegung nach § 10 Abs. 3 EnWG abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Pflichten nach § 10 Abs. 3 EnWG in allen wesentlichen Belangen erfüllt sind. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht sowie in der internen Rechnungslegung nach § 10 Abs. 3 EnWG überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Vorstands, die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie die Beurteilung, ob die Wertansätze und die Zuordnung der Konten in der internen Rechnungslegung nach § 10 Abs. 3 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt sind und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung des Jahresabschlusses unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichts hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Mainova Aktiengesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Entflechtung in der internen Rechnungslegung nach § 10 Abs. 3 EnWG hat zu keinen Einwendungen geführt.
Frankfurt am Main, den 17. März 2011 KPMG AG Vogler, Wirtschaftsprüfer Hauptmann, Wirtschaftsprüfer Versicherung der gesetzlichen VertreterWir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Mainova AG vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Mainova AG so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Mainova AG beschrieben sind.
Frankfurt am Main, den 17. März 2011 Dr. Alsheimer Herbst Dr. Wolff Zientek |
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