![]() Mainova AGFrankfurt am MainKonzern- und Jahresabschluss zum Geschäftsjahr 2011Bericht des AufsichtsratsSehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, das Geschäftsjahr 2011 stand für den Mainova Konzern und den Aufsichtsrat ganz im Zeichen der Energiewende. Diese von den Gremiumsmitgliedern ausdrücklich begrüßte Entscheidung der Bundesregierung hat weitreichenden Einfluss auf das Geschäft des Mainova-Konzerns und war Gegenstand von eingehenden Beratungen und Diskussionen im Gremium. Die hierdurch veränderten Vorzeichen stellen die deutsche Energiewirtschaft und damit auch den Mainova Konzern allerdings auch vor enorme Herausforderungen. Diese Herausforderungen, zu denen unter anderem die gesunkenen Margen bei der Vermarktung der Energie aus unseren konventionellen Kraftwerken gehören, zeigen ihre Auswirkungen auch im Ergebnis des Mainova-Konzerns - eine Entwicklung, die der Aufsichtsrat intensiv mit dem Vorstand diskutiert hat. Der Mainova-Konzern reagiert auf diese Entwicklungen unter anderem mit einem verstärkten Engagement im Bereich der Windkraft, insbesondere im Onshore-Bereich, dem bewährten Fokus auf Service und Kundenorientierung sowie der Erschließung neuer Geschäftsfelder in der Energieversorgung und -dienstleistung. Wir sind daher weiterhin der festen Überzeugung, dass der Mainova-Konzern auch vor dem Hintergrund der genannten Herausforderungen gut für die Zukunft aufgestellt ist, um seinen Beitrag zur Gestaltung einer nachhaltigen Energiewirtschaft zu leisten. Der Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Zusammenarbeit mit dem VorstandDer Aufsichtsrat hat den Vorstand im Berichtsjahr bei der Führung des Unternehmens regelmäßig beraten und seine Tätigkeit kontinuierlich überwacht. Dabei war er in alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen eingebunden. Um die Erfüllung seiner zentralen Aufgabe, der Beratung des Vorstands, insbesondere bei der Strategie, der Geschäftsentwicklung und dem Risikomanagement des Unternehmens und der Überwachung von dessen Geschäftsführung zu gewährleisten, hat sich der Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend durch den Vorstand schriftlich informieren lassen. Diese Informationen wurden fortlaufend von mündlichen Berichten und Auskünften begleitet und ergänzt. Sämtliche wichtigen, die Gesellschaft und den Geschäftsverlauf betreffenden Sachverhalte und Maßnahmen waren Gegenstand der Unterrichtungen und Diskussionen in den Aufsichtsratssitzungen. Standen darüber hinaus kurzfristig berichtsrelevante Vorgänge an, so erfolgte eine Unterrichtung ad hoc. Alle Maßnahmen, die aufgrund gesetzlicher oder satzungsmäßiger Regelungen der Zustimmung des Aufsichtsrats bedurften, haben eine eingehende Beratung und Vorlage zur Beschlussfassung erfahren. Während des gesamten Geschäftsjahres standen die Vorsitzende des Aufsichtsrats sowie in Einzelfragen auch die übrigen Mitglieder des Aufsichtsrats in regelmäßigem Kontakt mit dem Vorstand. Über Gespräche mit dem Vorstand zwischen den Sitzungen sind die Aufsichtsratsmitglieder durch die Aufsichtsratsvorsitzende zeitnah schriftlich und mündlich informiert worden. Sitzungen des AufsichtsratsDer Aufsichtsrat tagte im Geschäftsjahr 2011 in fünf ordentlichen Sitzungen. Fernmündlich wurde am 20.12. die Zustimmung zur Klageerhebung gegen die Festsetzung der Bundesnetzagentur zur Eigenkapitalverzinsung erteilt. Sämtliche Aufsichtsratsmitglieder nahmen mindestens an drei der Sitzungen teil. Im Durchschnitt lag die Präsenz bei rund 90 %. Der externe Abschlussprüfer, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, hat sowohl an der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats als auch der des Prüfungsausschusses im April 2012 teilgenommen. Schwerpunkte der Tätigkeit des AufsichtsratsDie Schwerpunkte der Beratungen und Beschlussfassungen des Aufsichtsrats waren die laufende Geschäftsentwicklung und die wirtschaftliche Lage und Entwicklung des Unternehmens, die Unternehmensplanung und -strategie sowie die Risikosituation einschließlich des Risikomanagements des Unternehmens. Dabei hat sich der Aufsichtsrat insbesondere laufend über die aktuelle Situation an den Beschaffungs- und Vertriebsmärkten informiert. Zudem erstattete der Chief Compliance Officer Bericht über die Compliance des Unternehmens. Das Gremium hat sich regelmäßig über die Risikolage und das Risikomanagement sowie die Tätigkeit der internen Revision unterrichten lassen. Neben dieser Regelberichterstattung waren insbesondere die folgenden Themen Gegenstand eingehender Beratung und, soweit erforderlich, Beschlussfassung:
Arbeit der AusschüsseDie Arbeit des Aufsichtsrats wurde durch die bewährte Form der Vorbereitung und Unterstützung durch die Ausschüsse erleichtert. Die Vorsitzenden der Ausschüsse erstatteten dem Aufsichtsrat regelmäßig über die Arbeit der betreffenden Ausschüsse Bericht. Die Ausschüsse bereiteten Beschlussvorschläge für den Aufsichtsrat vor, insbesondere bei Entscheidungen von erheblicher finanzieller Relevanz. Das Präsidium hat im Geschäftsjahr 2011 dreimal getagt und sich mit Vorstandsangelegenheiten, insbesondere der Vorberatung der Vorstandsvergütung, der Nachfolgeplanung und der Beendigung der Vorstandsbestellung von Herrn Zientek sowie der Neufassung der Geschäftsordnung des Vorstands befasst. Der Wirtschafts-, Finanz- und Prüfungsausschuss trat im Geschäftsjahr 2011 zu vier ordentlichen Sitzungen sowie einer außerordentlichen Sitzung zusammen und befasste sich dabei mit Geschäftsvorfällen von wesentlicher Bedeutung, dem Jahres- und Konzernabschluss 2011, den Lageberichten, den Prüfungsberichten der Abschlussprüfer, den Zwischenberichten und den relevanten externen Faktoren, die das strategische Geschäft der Mainova als Energielieferant maßgeblich beeinflussen. Der Wirtschafts-, Finanz- Prüfungsausschuss überzeugte sich von der Wirksamkeit des internen Risikomanagementsystems und überwachte den Rechnungslegungsprozess, dessen Geeignetheit vom Abschlussprüfer festgestellt wurde. Daneben befasste sich der Wirtschafts-, Finanz- und Prüfungsausschuss mit dem Vorschlag des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung zur Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012, der Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2011, der Bestimmung der Prüfungsschwerpunkte und der Vergütung des Abschlussprüfers. Darüber hinaus prüfte der Wirtschafts-, Finanz- und Prüfungsausschuss die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers nach den Anforderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex. Der Wirtschafts-, Finanz- und Prüfungsausschuss ist davon überzeugt, dass beim Abschlussprüfer keine Interessenkonflikte vorliegen. Der Personalausschuss tagte im Jahr 2011 zweimal. Er prüfte und billigte den Personalbericht und den Bericht zur Arbeitssicherheit aus dem Geschäftsjahr 2010 sowie die kurz- und mittelfristige Planung der Personalstärke und der Personalkosten. Der Vermittlungsausschuss gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG musste in dem abgelaufenen Geschäftsjahr nicht einberufen werden. Jahresabschluss, Konzernabschluss und GewinnabführungDie für den 22. Juni 2011 einberufene Hauptversammlung wählte die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Abschlussprüfer. In Umsetzung dieses Beschlusses erteilte die Vorsitzende des Aufsichtsrats der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft den schriftlichen Auftrag zur Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses der Mainova AG für das Geschäftsjahr 2011. Der vom Vorstand nach den Regeln des Handelsgesetzbuches aufgestellte Jahresabschluss der Mainova AG, der nach International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellte Konzernabschluss sowie die Lageberichte für die Mainova AG und den Konzern wurden von der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft unter Einbeziehung der Buchführung geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Jahresabschluss der Mainova AG, der Konzernabschluss sowie die Lageberichte für die Mainova AG und den Konzern wurden allen Mitgliedern des Aufsichtsrats vom Vorstand rechtzeitig zugeleitet. Die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers lagen allen Mitgliedern des Aufsichtsrats vor. Der Wirtschafts-, Finanz- und Prüfungsausschuss setzte sich in seiner Sitzung am 16. April 2012 eingehend mit den Jahresabschlüssen der Mainova AG und des Konzerns, den Lageberichten für die Mainova AG und den Konzern sowie den Prüfungsberichten auseinander und empfahl dem Aufsichtsrat die Abschlüsse zu billigen. Der Vorsitzende des Wirtschafts-, Finanz- Prüfungsausschusses berichtete dem Gesamtaufsichtsrat hierüber in der Bilanzsitzung am 23. April 2012 und erläuterte die Empfehlung des Wirtschafts-, Finanz- und Prüfungsausschusses. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss der Mainova AG, den Konzernabschluss, die Lageberichte für die Mainova AG und den Konzern und die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers seinerseits eingehend geprüft und keine Einwendungen erhoben. Der Bericht des Abschlussprüfers wurde zustimmend zur Kenntnis genommen. Wie vom Wirtschafts-, Finanz- und Prüfungsausschuss empfohlen, hat der Aufsichtsrat dem Ergebnis der Prüfung beider Abschlüsse durch den Abschlussprüfer zugestimmt und den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011 festgestellt und den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2011 gebilligt. Den Lageberichten für die Mainova AG und den Konzern, insbesondere den Aussagen zur weiteren Unternehmensentwicklung, wurde zugestimmt. Die Vertreter des Abschlussprüfers berichteten in den Sitzungen des Wirtschafts-, Finanz- und Prüfungsausschusses am 16. April 2012 und des Aufsichtsrats am 23. April 2012 über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung, standen für Fragen zur Verfügung und erteilten ergänzende Auskünfte. In beiden Sitzungen wurden die Abschlussunterlagen von dem Vorstand auch mündlich erläutert und eingehend mit diesem sowie den Vertretern des Abschlussprüfers diskutiert. GewinnabführungsvertragAuf Grund eines Gewinnabführungsvertrages ist an den Mehrheitsaktionär Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH das Jahresergebnis abzuführen. Es beläuft sich abzüglich der vertragsgemäß bereits gezahlten Steuerumlage sowie der auf die Ausgleichszahlung an außen stehende Aktionäre entfallende Ertragssteuern, auf 57,7 Mio. Euro (Vorjahr 87,8 Mio. Euro). Die Ausgleichszahlung des Mehrheitsaktionärs an die außen stehenden Aktionäre beträgt 9,48 Euro je Stückaktie. Personelle Veränderung im VorstandIn seinen Sitzungen vom 16. März und 10. Mai 2011 hat der Aufsichtsrat Herrn Dr. Peter Birkner mit Wirkung zum 1. Juli 2011 zum Mitglied des Vorstands bestellt. Herr Dr. Birkner übernimmt das technische Ressort von Herrn Joachim Zientek, der auf eigenen Wunsch aus Altersgründen sein Amt zum 30. Juni 2011 niedergelegt hat. Der Aufsichtsrat dankt Herrn Zientek auch an dieser Stelle für die langjährige, vertrauensvolle und erfolgreiche Zusammenarbeit und seine Verdienste um den Konzern. Das Gremium ist überzeugt, mit Herrn Dr. Birkner einen kompetenten Nachfolger gefunden zu haben, mit dem der Mainova-Konzern für die Herausforderungen der Zukunft bestens gerüstet ist. Corporate Governance und EntsprechenserklärungIm Zuge des abgelaufenen Geschäftsjahres hat der Aufsichtsrat die Effizienz seiner Tätigkeit einschließlich der Zusammenarbeit mit dem Vorstand einer umfangreichen Evaluierung unterzogen. Diese erfolgte durch detaillierte Fragebögen, die von einem externen Berater analysiert und dem Gremium präsentiert wurden. Die Aufsichtsratsmitglieder zeigten sich mit der Arbeit des Gremiums sehr zufrieden, Bedenken hinsichtlich der Effizienz seiner Tätigkeit ergaben sich nicht. Der Deutsche Corporate Governance Kodex wurde im Jahr 2011 nicht geändert. Das Gremium hat daher die Aktualität der letzten Entsprechenserklärung anhand der fortgeltenden Grundsätze geprüft, nicht zuletzt vor dem Hintergrund der geänderten Unternehmenssatzung. Nach ausführlicher Beratung hat das Gremium am 6. Dezember 2011 die aktualisierte Entsprechenserklärung nach § 161 Aktiengesetz abgegeben und den Aktionären auf der Internetseite unter www.mainova.de/corporate-governance dauerhaft zugänglich gemacht. DankDer Aufsichtsrat dankt dem Vorstand, den Unternehmensleitungen der Konzerngesellschaften, dem Betriebsrat sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihren enormen persönlichen Einsatz, ihre Leistungen sowie das fortwährende Engagement. Sie sind der wichtigste Grundstein dafür, dass der Mainova Konzern auch in einem herausfordernden Wettbewerbsumfeld erfolgreich agieren kann.
Frankfurt am Main, im April 2012 Für den Aufsichtsrat Dr. h. c. Petra Roth, Vorsitzende Lagebericht des Mainova-Konzerns für das Geschäftsjahr 2011Als börsennotierte Aktiengesellschaft hat die Mainova Aktiengesellschaft (Mainova AG) ihren Konzernabschluss (im Folgenden wird der Mainova-Konzern als Mainova bezeichnet) nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB zu beachtenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Mainova ist in der Versorgung mit leitungsgebundenen Energieträgern und Wasser sowie in artverwandten Dienstleistungen tätig. Wir versorgen rund eine Million Menschen in Hessen, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Bayern und Baden-Württemberg mit Energie und Wasser sowie Geschäftskunden bundesweit mit Strom und Gas. Zudem belieferten wir im Geschäftsjahr 2011 regionale Gas- und Stromversorger und sind an versorgungswirtschaftlichen Unternehmen überwiegend in Hessen und Thüringen beteiligt. Ferner stellen wir als Betreiber von Versorgungsnetzen den Netzzugang und Netzanschluss Dritten zur Verfügung und gewährleisten den sicheren Transport von Energie und Wasser. KonzernstrukturUnser operatives Geschäft wird insbesondere von vier Tochterunternehmen wahrgenommen, die aus der organisatorischen, abrechnungstechnischen und gesellschaftsrechtlichen Entflechtung des Erzeugungs-, Netz- und Vertriebsbereiches der Mainova AG hervorgegangen sind. Die NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH (NRM) pachtet das Strom- und Gasnetz der Mainova AG und betreibt diese auf eigene Rechnung, während für die Fernwärme- und Wasserversorgungsnetze die Betriebsführung übernommen wird. Die Mainova EnergieDienste GmbH hat von der Mainova AG das Energiedienstleistungsgeschäft (Contracting) und das technische Facility Management übernommen. Die Aufgaben der Mainova ServiceDienste Gesellschaft mbH erstrecken sich auf das Messwesen, die Abrechnung der gelieferten Strom-, Gas-, Wasser- und Wärmemengen, die Kundenbetreuung sowie das Forderungsmanagement. Die SRM StraßenBeleuchtung Rhein-Main GmbH betreut das Straßenbeleuchtungsnetz der Stadt Frankfurt am Main. Geschäft und RahmenbedingungenKonjunkturelle EntwicklungNach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamts stieg das Bruttoinlandsprodukt (BIP) 2011 preisbereinigt im Vergleich zum Vorjahr um 3,0 %. Der wirtschaftliche Aufschwung fand dabei hauptsächlich in der ersten Jahreshälfte statt. Der konjunkturelle Aufholprozess der deutschen Wirtschaft wurde vor allem von positiven Impulsen aus dem Inland getragen. Die privaten Ausgaben wuchsen aufgrund höherer Einkommen preisbereinigt mit 1,5 % so stark wie zuletzt vor fünf Jahren. Zudem legten die Anlageinvestitionen der Unternehmen insbesondere in Ausrüstungen und Bauten um 6,5 % zu. Auch der Staatskonsum zog um 1,2 % an. Entwicklung des PrimärenergieverbrauchsVorläufigen Schätzungen der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen zufolge ist der Energieverbrauch in Deutschland im Jahr 2011 deutlich gesunken. Er wird sich voraussichtlich auf 457,6 Mio. Tonnen Steinkohleeinheiten belaufen, was einem Rückgang gegenüber dem Vorjahr um 4,8 % entspricht. Damit liegt der deutsche Primärenergieverbrauch insgesamt auf dem niedrigsten Niveau seit 1990. Hauptgründe hierfür waren der geringere Wärmeenergiebedarf aufgrund der milden Witterung und die hohen Energiepreise. Bereinigt um den Witterungseinfluss wäre der Energieverbrauch nur um 1 % gesunken. Der Primärenergieverbrauch verteilt sich in Deutschland im Jahr 2011 wie folgt: ![]() Quelle: Pressedienst Nr. 9/2011 der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen e. V., Berlin Die energiepolitischen Beschlüsse der Bundesregierung führten im Jahr 2011 zu leichten Veränderungen beim Mix der Energieträger. Der schrittweise Ausstieg aus der Atomenergie ließ deren Beitrag zum Energiemix um 2,1 % sinken. Die erneuerbaren Energien konnten ihren Anteil hingegen weiter erhöhen und machen nun 10,8 % des gesamten Energieverbrauchs aus. Der Erdgasanteil verringerte sich aufgrund eines deutlichen Mengenrückgangs um 1,2 Prozentpunkte. Dagegen legte der Anteil der Braun- und Steinkohle am Energiemix um 1,0 beziehungsweise 0,6 Prozentpunkte zu. Der wichtigste Energieträger blieb auch im Jahr 2011 das Rohöl mit einem relativ konstanten Anteil von 33,8 %. Entwicklung der Energiepreise und des CO2-EmissionshandelsDie Energiegroßhandelspreise haben nach einem steilen Anstieg infolge der Reaktorkatastrophe am 11. März 2011 in Japan im Verlauf der zweiten Jahreshälfte deutlich nachgegeben. Spätestens ab Mitte September konnten sich die Terminpreise mit Lieferung im Jahr 2012 für die Brennstoffe Kohle, Öl und Erdgas sowie für Emissionsrechte und die Grundlast Stromlieferung den nervösen Kursschwankungen der Finanzmärkte nicht mehr gänzlich entziehen. Während die Strom-, Kohle- und Erdgaspreise Ende 2011 wieder nahezu auf die Niveaus zum Ende des Vorjahres zurückfielen, schloss der Preis für Rohöl als Einziger über der Notierung zum Jahresende 2010. In der ersten Jahreshälfte hatten am Energieterminmarkt Versorgungsängste nach der Abschaltung deutscher Atomkraftwerke, anhaltende politische Unruhen in der arabischen Welt und robuste Wachstumsaussichten für die Weltwirtschaft zunächst noch stützend auf die Preise gewirkt. Maßgeblich für den Abwärtstrend in der zweiten Jahreshälfte waren dann jedoch die deutlich wachsende Unsicherheit über die weitere Konjunkturentwicklung in Europa und die Furcht vor einer abkühlenden Weltwirtschaft infolge der Schuldenkrise im Euroraum sowie der Finanzprobleme in den USA. Aufgrund der hohen Preisniveaus im Zeitraum Mitte März bis Anfang September notierten die durchschnittlichen Terminpreise dabei - mit Ausnahme der Emissionsrechte - deutlich über den Mittelwerten des Vorjahres. Der Strompreis hat sich im Jahr 2011 wie folgt entwickelt: ![]() Der Grundlastkontrakt für das Strom-Kalenderjahr 2012 lag am Ende des Jahres nur knapp unter dem Niveau zu Jahresbeginn. Nach dem deutlichen Preisanstieg im ersten Quartal, der insbesondere auf die Atomkatastrophe in Fukushima und einen Anstieg der Brennstoffkosten zurückging, führten erheblich verbilligte Preise für Emissionsrechte, eine insgesamt entspannte Versorgungssituation am Spotmarkt und die Zuspitzung der Schuldenkrise im Euroraum in den Sommer- und Herbstmonaten zu einem Preisrückgang. Die Preise für Erdgas zeigten im Jahr 2011 folgende Entwicklung: ![]() Erdgas schloss das Jahr 2011 im Marktgebiet NCG (NetConnect Germany) nahezu auf dem gleichen Preisniveau ab wie zum Jahresende 2010. Auf der Angebotsseite stand der im gesamten Jahresverlauf schwachen Nachfrage eine stabile Versorgung mit Pipeline- und Flüssigerdgas (LNG) gegenüber. Bis ins dritte Quartal hinein hatten jedoch noch Ängste über Liefereinschränkungen und die Abschaltung alter Atomkraftwerke sowie die Aussicht auf eine weltweit höhere Nachfrage den Gaspreisen Auftrieb verliehen. Aufgrund anhaltend milder Temperaturen und niedriger Nachfrageerwartungen für den Winter und das Gesamtjahr 2012 sank der Preis im vierten Quartal dann deutlich. Die Preise für CO2 -Emissionsrechte mit Lieferung im Jahr 2012 weisen folgenden Verlauf auf: ![]() Maßgeblich für den ab Ende Juni stark rückläufigen Preis für Emissionsrechte (EU Allowances - EUA) waren Befürchtungen einer konjunkturellen Abkühlung in Europa und der veröffentlichte Entwurf einer EU-Richtlinie zur Steigerung der Energieeffizienz. Außerdem zeigten weitere preissenkende Angebotsfaktoren wie der vorzeitige Verkaufsstart von Emissionsrechten aus einem EU-Investitionsprogramm sowie ein deutlich gestiegenes Angebot an CER (Certified Emission Reductions)-Zertifikaten aus internationalen Klimaschutzprojekten ihre Wirkung. Die Brennstoffpreise für Kohle und Öl nahmen im Jahr 2011 folgenden Verlauf: ![]() Nach einem Anstieg der Kohlepreise in der ARA-Region (API2) im ersten Quartal setzte Ende April eine Abwärtsbewegung ein. Während der europäische Markt trotz erhöhter Lagerabbauaktivität die Preise im dritten Quartal nicht beeinflussen konnte, sorgten zurückhaltende Eindeckungen Chinas und Indiens sowie leicht eingetrübte Konjunkturerwartungen in Asien für verstärkte Korrekturen im letzten Jahresviertel. Der Preis für Rohöl der Sorte Brent lag zum Jahresende als einziger Brennstoff über dem Preis zum Jahresbeginn. Nach einem zwischenzeitlichen Rückgang Ende September sorgte im Dezember die erneute Zuspitzung des Konflikts zwischen dem Iran und dem Westen für neue "Risikoaufschläge". Nach der Ankündigung neuer Wirtschaftssanktionen durch die USA und Europa hatte der Iran im Gegenzug mit einer Sperrung der Straße von Hormus als wichtige Öl- und Gastransportader gedroht. Energiepolitische RahmenbedingungenDie bereits in den Vorjahren begonnenen nationalen und internationalen Bestrebungen zum Ausbau der erneuerbaren Energien wurden auch im Jahr 2011 fortgesetzt. Durch die Katastrophe von Fukushima und ihre Folgen haben sie noch einmal deutlich an Bedeutung gewonnen. Weltklimagipfel im südafrikanischen DurbanAuf der 17. UN-Klimakonferenz vom 28. November bis zum 9. Dezember 2011 in Durban (Südafrika) einigten sich die mehr als 190 Teilnehmerstaaten auf die Fortschreibung des Kyoto-Protokolls. Die Entscheidung über die Verlängerung des Vertrags bis 2017 oder 2020 soll auf dem nächsten Klimagipfel Ende 2012 in Doha (Katar) getroffen werden. Darüber hinaus vereinbarten die Teilnehmer, dass bis spätestens 2015 ein neuer Klimaschutzvertrag erarbeitet wird. Das neue Abkommen soll 2020 in Kraft treten und auch Nicht-Kyoto-Staaten wie die USA, China und Indien mit einschließen. Zudem wurde der im Vorjahr in Cancún (Mexiko) vereinbarte "Grüne Klimafond" weiter ausgestaltet. Europäische EnergiepolitikAuf dem Gipfeltreffen der 27 EU-Staats- und Regierungschefs am 4. Februar 2011 in Brüssel wurde die Niederschrift der Europäischen Kommission "Energie 2020: Eine Strategie für wettbewerbsfähige, nachhaltige und sichere Energie" verabschiedet. Die Kommission gibt darin Leitlinien für die künftige europäische Energiepolitik der Jahre 2011 bis 2020 vor. Zur Unterstützung dieser Ziele beschloss sie im März 2011 den "Energieeffizienzplan 2011". Für uns sind speziell die Planschwerpunkte "Effiziente Energienutzung" und "Energiebinnenmarkt" wichtig. Die Kommission sieht große Einsparpotenziale im Gebäude- und Verkehrssektor sowie durch die effiziente Erzeugung von Strom und Wärme. Hier begrüßen wir insbesondere die stärkere Fokussierung auf die Kraft-Wärme-Kopplung, da KWK-Anlagen durch ihre hohen Effizienzgrade einen wichtigen Beitrag zu Verminderung von CO2 -Emissionen und Steigerung der Versorgungssicherheit leisten. Daneben ist der Ausbau der Energie-Infrastruktur einschließlich der Standardisierung und Implementierung von Smart Grids Teil des Programms. Energiepolitisches Konzept der Bundesregierung zur EnergiewendeAm 14. März 2011 hat die Bundesregierung aufgrund der Ereignisse im japanischen Atomkraftwerk Fukushima beschlossen, die sieben ältesten Atomkraftwerke Deutschlands für drei Monate vom Netz zu nehmen und in dieser Zeit alle 17 deutschen Atomkraftwerke einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen. Parallel dazu wurde eine Ethikkommission einberufen, die abschätzen sollte, ob die Nutzung von Atomenergie gesellschaftlich weiterhin verantwortbar ist. Das Resultat der Untersuchungen führte zu einer weitgehenden Neuausrichtung der energiepolitischen Ziele der Bundesregierung, welche am 30. Juni 2011 durch die Änderungen an den folgenden Gesetzen eingeleitet wurde:
Das novellierte AtG sieht vor, bis Ende 2022 schrittweise alle Atomkraftwerke stillzulegen, wobei die sieben bereits abgeschalteten Anlagen nicht wieder ans Netz gehen. Der Ausstieg aus der Atomkraft bietet nach unserer Ansicht die Chance auf mehr Wettbewerb: Es ist jetzt weiteren Marktteilnehmern möglich, neben den bisherigen vier dominierenden Energieversorgungsunternehmen am Markt der Stromerzeugung teilzunehmen. Außerdem bietet das Gesetz verlässliche Rahmenbedingungen in Bezug auf die Atomkraft. Diese sind für kommunale Energieversorger eine wesentliche Voraussetzung, um Investitionen in die Stromerzeugung tätigen zu können. Die EEG-Novelle sieht vor, dass der Anteil der erneuerbaren Energien am deutschen Stromverbrauch schrittweise bis zum Jahr 2050 auf 80 % steigen soll. Die Anfangsvergütung für Windenergie an Land bleibt unverändert, für Offshore-Windanlagen hingegen erhöht sich die Vergütung. Neujustierungen gibt es auch bei der Förderung von Bioenergie. Die EnWG-Novelle dient der Umsetzung der europäischen Vorgaben des Dritten Binnenmarktpakets "Energie", von dessen zentralem Ziel der konsequenten Entflechtung der Transportnetzbetreiber wir nicht direkt betroffen sind. Außerdem enthält die Novelle Regelungen zur Ausgestaltung des Unbundlings für Verteilnetzbetreiber, einem schnelleren Lieferantenwechsel, der Einführung intelligenter Messsysteme sowie zur Einrichtung einer Verbraucherschlichtungsstelle. Die Änderungen im NABEG betreffen Maßnahmen zum beschleunigten Ausbau von grenzüberschreitenden oder länderübergreifenden Höchstspannungsleitungen, die künftig von der Bundesnetzagentur (BNetzA) zentral geprüft und geplant werden. Um die Fortschritte bei der Energiewende zu überwachen, hat die Bundesregierung am 20. Oktober 2011 den Monitoringprozess "Energie der Zukunft" sowie die Einrichtung einer Expertenkommission beschlossen. Das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesumweltministerium sollen jährlich einen Bericht erstellen, der die Umsetzung der energiepolitischen Beschlüsse und Ziele dokumentiert. Novelle des Treibhausgas-EmissionshandelsgesetzesAm 16. Februar 2011 wurde mit der Verabschiedung des Gesetzes über den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen die EU-Emissionshandels-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt. Dies hat zur Folge, dass ab dem Jahr 2013 keine kostenlosen Emissionsrechte mehr für die Stromproduktion ausgegeben werden. Der Wegfall dieser kostenfreien Zuteilung von Emissionsrechten führt für uns zu einem deutlichen Anstieg der Beschaffungskosten und infolgedessen zu sinkenden Spreads bei der Erzeugung. Hessischer EnergiegipfelIm Rahmen des hessischen Energiegipfels fanden Beratungen zwischen den fünf im hessischen Parlament vertretenen Parteien, Vertretern aus der Industrie, von Gewerkschaften und Verbänden statt. Eine zentrale Vorgabe des am 10. November 2011 vorgelegten Abschlussberichts ist die Ausschreibung von etwa 2 % der Landesfläche für Windkraftanlagen. Außerdem soll bis zum Jahr 2050 der hessische Strom- und Wärmebedarf möglichst völlig durch erneuerbare Energien sichergestellt werden. Zudem wurde ausdrücklich festgehalten, dass Stadtwerke eine tragende Rolle bei der Energiewende in Hessen spielen und in ihrem Bestand und ihrer Fortentwicklung nicht beeinträchtigt werden sollen. Ausgestaltung des NetzzugangsIm Jahr 2011 wurde die Abwicklung des Netzzugangs durch eine Vielzahl von Regelungen neu gestaltet. Hierzu gehören die Vorgaben der BNetzA zu Marktregeln für die Bilanzkreisabrechnung Strom (MaBiS), für den Lieferantenwechsel durch den Geschäftsprozess Kundenbelieferung mit Elektrizität (GPKE) sowie für den Geschäftsprozess Lieferantenwechsel Gas (GeLi Gas), mit denen gemäß EnWG ein Wechsel innerhalb von drei Wochen durchgesetzt wird. Die zum 1. Oktober 2011 in Kraft getretene Kooperationsvereinbarung IV zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen sieht unter anderem eine weitreichende Standardisierung der für den Netzzugang erforderlichen Verträge vor. Wir bewerten die Belebung des Wettbewerbs durch die Umsetzung der überarbeiteten beziehungsweise neuen Vorgaben zur Abwicklung des Netzzugangs insgesamt positiv. Regulierung der NetzentgelteDurch die seit dem 1. Januar 2009 geltende Anreizregulierung setzt die BNetzA die Netzentgelte für Strom und Gas mit dem Ziel der schrittweisen Entgeltkürzung jeweils für eine mehrjährige Regulierungsperiode fest. Für das Gasnetz beginnt die zweite Regulierungsperiode ab 2013 für das Stromnetz ab 2014. Beim Gasnetz hat die BNetzA daher schon im Jahr 2011 umfangreiche Datenerhebungen zur Bestimmung der Erlösobergrenze vorgenommen. Für das Stromnetz werden die Daten im laufenden Geschäftsjahr ermittelt. Zudem hat die BNetzA durch das leichte Absenken der Eigenkapitalzinssätze gegenüber der ersten Regulierungsperiode wesentliche Entscheidungen in Bezug auf die Erlöse der Netzbetreiber in der zweiten Regulierungsperiode getroffen. Durch die Festlegungen zur Qualitätsregulierung wurde bestimmt, wie der Aufschlag beziehungsweise Abschlag auf die Erlöse der Netzbetreiber aufgrund ihrer Versorgungszuverlässigkeit ermittelt wird. ErzeugungUnser Kraftwerksportfolio umfasst insbesondere die Heizkraftwerke (HKW) West, HKW Niederrad, HKW Allerheiligenstraße und HKW Messe und das Biomassekraftwerk Fechenheim. Im Geschäftsjahr 2011 erzeugten unsere Anlagen wie im Vorjahr 1,4 Mio. MWh elektrische Energie und 1,5 Mio. MWh (Vorjahr 1,7 Mio. MWh) Wärme. Der Rückgang der erzeugten Wärmemenge geht auf die deutlich mildere Witterung im Vergleich mit dem Vorjahreszeitraum zurück. Unser Gemeinschaftsunternehmen, die Müllheizkraftwerk Frankfurt am Main GmbH (MHKW), betreibt das Müllheizkraftwerk Nordweststadt (MHKW Nordweststadt), in dem jährlich bis zu 525.600 Tonnen Haus- und Gewerbeabfall verbrannt werden. Dadurch lassen sich im Vergleich zur herkömmlichen Erzeugung aus fossilen Brennstoffen rund 300.000 Tonnen CO2 einsparen. Die Erzeugungsmenge dieser Kraftwerke betrug im Berichtsjahr 0,4 Mio. MWh (Vorjahr 0,3 Mio. MWh) an elektrischer Energie und wie im Vorjahr 0,3 Mio. MWh Wärme. Unser Beteiligungsunternehmen Gemeinschaftskraftwerk Irsching GmbH (GKI), an dem wir 15,6 % halten, betreibt ein effizientes Gas- und Dampfturbinenkraftwerk. Die Anlage in Irsching verfügt über eine elektrische Leistung von 845 Megawatt (MW) und hat einen außerordentlich hohen Wirkungsgrad von knapp 60 %. Im Jahr 2011 entfielen auf die Mainova AG rund 0,7 Mio. MWh (Vorjahr 0,5 Mio. MWh) der in dieser Anlage erzeugten elektrischen Energie. Der Ausbau umweltfreundlicher Erzeugungskapazitäten steht im Mittelpunkt unserer strategischen Ausrichtung. Einen Schwerpunkt setzen wir dabei bei der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien. So sind wir mit 12,5 % an der SWM Wind Havelland GmbH & Co. KG beteiligt. Diese Holding betreibt durch ihre Tochterunternehmen 83 Windkraftanlagen, die über eine installierte Erzeugungsleistung von 163 MW verfügen. Unser Anteil entspricht dem Strombedarf von etwa 15.750 Haushalten. Auf diese Weise werden im Vergleich mit konventioneller Stromerzeugung jährlich rund 35.000 Tonnen CO2 eingespart. Des Weiteren betreiben wir einen Windpark in Siegbach. Die Windkraftanlagen sind Ende 2011 in Betrieb gegangen und werden zukünftig jährlich rund 16.000 MWh klimafreundlichen Strom erzeugen. Dies reicht aus, um 6.400 Haushalte mit Strom zu versorgen. Ferner betreiben wir knapp 20 Solaranlagen mit einer installierten Leistung von 1,4 MW, welche im Jahr 2011 1.300 MWh Energie erzeugt haben. Der eigenerzeugte Strom verteilt sich wie folgt auf die Kraftwerke: ![]() Der Energieeinsatz der Kraftwerke im Jahr 2011 stellt sich wie folgt dar: ![]() Bei der Zusammensetzung der eingesetzten Energieträger ergaben sich im Jahr 2011 gegenüber dem Vorjahr keine wesentlichen Veränderungen. Unsere Anlagen emittierten im Jahr 2011 insgesamt rund 1,3 Mio. Tonnen CO2 (Vorjahr 1,4 Mio. Tonnen). Zusätzlich wurden von den Beteiligungsunternehmen wie im Vorjahr etwa 0,2 Mio. Tonnen CO2 freigesetzt. Die Emissionen aus dem Einsatz der Brennstoffe Biomasse und Abfall sowie aus der Nutzung von Windenergie sind als CO2 -neutral zu bewerten. Im September 2011 nahm im Industriepark Höchst eine Bioerdgas-Aufbereitungsanlage ihren Betrieb auf, an der wir mit 49,9 % beteiligt sind. Die Anlage erzeugt rund 80.000 MWh umweltfreundliches Bioerdgas pro Jahr. Dies entspricht dem Verbrauch von 4.000 Haushalten, wodurch jährlich rund 16.000 Tonnen CO2 eingespart werden. Im Jahr 2011 wurden bereits insgesamt 37.175 MWh Bioerdgas in das Netz eingespeist. BeschaffungEin Schlüssel für den Erfolg eines Energieversorgungsunternehmens in zunehmend wettbewerbsintensiven Absatzmärkten ist die Optimierung der Energiebeschaffung. Wir arbeiten daher kontinuierlich an der Verbesserung der Beschaffungsprozesse sowie dem optimal risikogesteuerten Mix aus lang- und kurzfristiger Absicherung des Strom- und Gasbezugs, um in diesem dynamischen Marktumfeld Wettbewerbsvorteile zu generieren. Im Stromgeschäft mit unseren Kunden setzen wir dabei weiterhin auf die Syneco Trading GmbH als Marktzugang, um Großhandelsmärkte mit wettbewerbsfähigen Strombezugskonditionen nutzen und nachhaltig attraktive Preise anbieten zu können. Sowohl das Vertriebs- als auch das Eigenerzeugungsportfolio wurden im Vergleich mit dem Großhandelsmarkt optimiert. Bei der Gasbeschaffung für den direkten Endkundenmarkt und die Energiepartner in der Region konnten wir uns insbesondere auf die bewährte Lieferbeziehung mit dem assoziierten Unternehmen Gas-Union GmbH stützen. Parallel dazu investieren wir weiter in den Auf- und Ausbau eigenen Know-hows, um den laufenden Veränderungen sowie der zukünftigen Entwicklung der Märkte - insbesondere im Gasbereich - gerecht zu werden. Dies spiegelte sich unter anderem in der Einstellung von Spezialisten, der Einrichtung eines eigenen Handelsraums und der Einführung eines Portfoliomanagementsystems wider. Von den an Endkunden verkauften Strommengen wurden rund 48 % in unseren eigenen umweltfreundlichen Anlagen und denen unserer Beteiligungen erzeugt. Damit konnte dieser Anteil trotz des gestiegenen Stromabsatzes nahezu auf dem hohen Vorjahresniveau gehalten werden. Alleiniger Wasserlieferant ist das Beteiligungsunternehmen Hessenwasser, mit dem ein langfristiger Lieferungsvertrag für unseren gesamten Wasserbedarf besteht. BeteiligungenUnser Beteiligungsportfolio umfasst 18 nach der Equity-Methode einbezogene Gemeinschafts- und assoziierte Unternehmen sowie 15 weitere Beteiligungsgesellschaften. Im Rahmen unserer Erzeugungsstrategie planen wir, bis zum Jahr 2015 rund 500 Mio. Euro für Projekte zur effizienten Strom- und Wärmeerzeugung aufzuwenden. Im Laufe des Jahres 2011 wurde bereits in diverse Beteiligungen investiert. Unter anderem haben wir eine Beteiligung an einer hocheffizienten Gas- und Dampfturbinenanlage in Bremen erworben. Die mit umweltfreundlichem Erdgas befeuerte Anlage wird eine Leistung von rund 445 MW bereitstellen. Das gesamte Investitionsvolumen beträgt rund 450 Mio. Euro. Nach einer Bauzeit von etwa 30 Monaten soll das Kraftwerk im Jahr 2013 den Betrieb aufnehmen. Wir sind mit 25,1 % an der Betreibergesellschaft Gemeinschaftskraftwerk Bremen GmbH & Co. KG (GKB) beteiligt. Den größten Anteil mit 57,4 % hält der Bremer Energieversorger swb AG. Außerdem haben 34 Gesellschaften der Thüga-Gruppe inklusive der Mainova die Thüga Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG (Thüga Erneuerbare Energien) mit Sitz in München gegründet. Die Gesellschafter planen, bis 2020 rund 1 Mrd. Euro in Erzeugungsprojekte im Bereich regenerativer Energien zu investieren. Das Ziel des gemeinsamen Vorgehens ist die Bündelung von Know-how und Kapital zum Ausbau der Eigenerzeugung aus erneuerbaren Quellen. Im Jahr 2011 wurde über die Thüga Erneuerbare Energien bereits in mehrere Windparks investiert. Ein Windpark wird in Biebersdorf (Brandenburg) errichtet. Er verfügt über 14 Windkraftanlagen mit einer Gesamtleistung von 28 MW. Darüber hinaus hat die Gesellschaft zwei im Bau befindliche Windparks in Rheinland-Pfalz mit einer Gesamtleistung von 28,4 MW erworben. Dabei handelt es sich um einen Windpark mit acht Anlagen in der Gemeinde Neuerkirch sowie um einen mit fünf Anlagen in Unzenberg. Insgesamt können durch die im Jahr 2011 von der Thüga Erneuerbare Energien getätigten Investitionen etwa 35.000 Haushalte mit einem durchschnittlichen Stromverbrauch von 3.500 kWh pro Jahr versorgt werden. Im Bereich Abrechnung und Messdienstleistungen haben wir uns ebenfalls an zwei Unternehmen beteiligt. An der neu gegründeten Gesellschaft Service4EVU GmbH, Coburg, wurden 50 % erworben. Geschäftsgegenstand der Gesellschaft ist im Wesentlichen die Übernahme des Abrechnungsprozesses und der Kundenbetreuung insbesondere für andere Energieversorger. Durch den Erwerb von 25 % der Anteile an der Metegra GmbH (Metegra) in Laatzen wollen wir frühzeitig die Voraussetzungen schaffen, um auf die gesetzliche Neuordnung des Eichwesens für Messgeräte reagieren zu können. Das Angebot der Metegra umfasst die Prüfung, Eichung, Parametrisierung, Vorhaltung und Instandsetzung von Messgeräten für die Verrechnung von Elektrizität, Gas, Wasser und Wärme sowie alle damit in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Dienstleistungen. GeschäftsentwicklungDie Energiebranche hatte ein herausforderndes Jahr zu meistern, welches von vielschichtigen externen Einflüssen geprägt war. Neben einer Abschwächung der Konjunktur haben sich die Unsicherheiten durch die Finanzmarktkrise weiter verschärft. Diese Rahmenbedingungen haben zu einem Anstieg der Primärenergiekosten und zu höheren Volatilitäten an den Großhandelsmärkten geführt. Ferner belastete die im Vorjahresvergleich deutlich wärmere Witterung den Absatz und das Ergebnis im Gas- und Wärmegeschäft. Diese Einflüsse trugen wesentlich dazu bei, dass sich das Ergebnis vor Ertragsteuern gegenüber dem Vorjahr um 39,8 Mio. Euro auf 104,4 Mio. Euro verringert hat. Im Stromgeschäft stehen der positiven Entwicklung des Stromvertriebs aufgrund von Kundengewinnen geringere Ergebnisse aus dem Stromhandelsgeschäft durch die angespannte Marktsituation gegenüber. Der Ergebnisrückgang im Gasgeschäft ist im Wesentlichen auf die wärmere Witterung sowie auf den wettbewerbsbedingten Margendruck zurückzuführen. Im Netzgeschäft sind regulatorische Ergebnisbelastungen entstanden, welche jedoch in künftigen Perioden überwiegend ausgeglichen werden können. Beim Ergebnis der nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen hingegen war eine positive Entwicklung zu verzeichnen, welche vor allem auf einem höheren Ergebnisbeitrag der Thüga Holding GmbH & Co. KGaA (Thüga Holding) sowie auf Wertaufholungen beruhte. AbsatzDer Absatz hat sich wie folgt entwickelt: scroll
Bei den Absatz- und Umsatzzahlen ist zu beachten, dass sich diese jeweils auf das Geschäftsjahr beziehen und somit Effekte aus Vorperioden enthalten. Sowohl im Stromvertrieb als auch im Stromhandel war eine positive Mengenentwicklung zu verzeichnen. Die Absatzmenge im Stromvertrieb lag um 10,3 % über dem Vorjahreszeitraum. Dies war im Wesentlichen auf Kundengewinne zurückzuführen. Die Stromhandelsmengen stiegen insbesondere durch die Vermarktung der eigenerzeugten Mengen im Gemeinschaftskraftwerk Irsching um 21,1 %. Der Rückgang des Gasabsatzes betraf sowohl den Vertrieb an Endkunden als auch das Geschäft mit Energiepartnern. Hauptgrund für diese Entwicklung war die um 20,4 % signifikant niedrigere Gradtagszahl infolge der im Vorjahresvergleich deutlich wärmeren Witterung. Im Geschäft mit Großkunden konnte hingegen ein deutlicher Mengenzuwachs erreicht werden. Im Wärmegeschäft wurde der witterungsbedingte Absatzrückgang teilweise durch Neuanschlüsse von Großkunden kompensiert. ErtragslageEntwicklung der Gewinn- und VerlustrechnungDie Umsatzerlöse zeigen im Einzelnen folgende Entwicklung: scroll
Der Umsatzanstieg im Stromgeschäft ist überwiegend auf die positive Absatzentwicklung aufgrund von Kundengewinnen zurückzuführen. Des Weiteren erhöhten sich die Stromhandelsmengen insbesondere durch die Vermarktung der eigenerzeugten Mengen im Gemeinschaftskraftwerk Irsching. Die im vierten Quartal 2010 vorgenommene Preisanpassung im Stromvertrieb resultiert insbesondere aus der Erhöhung der bundesweit einheitlichen Umlage zur Förderung der erneuerbaren Energien (EEG-Umlage). Der witterungsbedingte Umsatzrückgang im Gasgeschäft konnte nur zum Teil durch Umsatzsteigerungen bei Großkunden kompensiert werden. Die sonstigen betrieblichen Erträge haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 7,3 Mio. Euro auf 54,0 Mio. Euro erhöht. Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus den Erträgen aus der Wertaufholung für das Stromnetz in Höhe von 12,3 Mio. Euro. Gegenläufig sind die Erträge aus KWK-Förderung um 5,5 Mio. Euro durch das Auslaufen der Förderung für einzelne Anlagen zurückgegangen. Der Materialaufwand betrifft überwiegend den Gas-, Strom-, Wärme- und Wasserbezug, die Kosten für den Gas-, Kohle- und Heizöleinsatz in den eigenen Kraftwerken sowie Netzentgelte. Die höheren Strombezugskosten resultieren im Wesentlichen aus dem Anstieg der Aufwendungen für die EEG-Umlage, den Absatzsteigerungen sowie den gestiegenen Aufwendungen für das vorgelagerte Netz aufgrund von Kundengewinnen außerhalb des Netzgebiets. Die Gasbezugsaufwendungen reduzierten sich im Wesentlichen durch geringere Beschaffungsmengen infolge des witterungsbedingten Absatzrückgangs. Der Materialaufwand stieg insgesamt um 162,0 Mio. Euro auf 1.377,7 Mio. Euro. Der Personalaufwand erhöhte sich um 3,0 Mio. Euro auf 192,5 Mio. Euro. Die Erhöhung ist auf Gehaltsanpassungen, insbesondere durch die reguläre Tariferhöhung des aktuellen Jahres, den Aufbau des Personalbestands sowie die Erhöhung des Sanierungsgeldes der Zusatzversorgungskasse zurückzuführen. Das gegenüber dem Vorjahr um 12,3 Mio. Euro auf 89,2 Mio. Euro gestiegene Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen ist vor allem durch das um 5,7 Mio. Euro gestiegene Equity-Ergebnis der Thüga Holding sowie durch Erträge aus Wertaufholungen in Höhe von 5,5 Mio. Euro verursacht. Die Wertaufholungen betrafen die Oberhessische Gasversorgung GmbH und die Stadtwerke Dreieich GmbH. Zudem war das Ergebnis im Vorjahr durch Aufwendungen aus der Wertminderung des Beteiligungsbuchwerts der Gasversorgung Main-Kinzig GmbH in Höhe von 3,8 Mio. Euro belastet. Der Anstieg der Finanzaufwendungen um 7,3 Mio. Euro resultiert überwiegend aus höheren Zinsaufwendungen aufgrund der Refinanzierung des Thüga-Erwerbs durch Fremddarlehen. SegmentberichterstattungDie nachstehende Tabelle zeigt die Ergebnisbeiträge (EBT) der einzelnen Berichtssegmente: scroll
Die Einteilung der Segmente umfasst die Wärme- und Stromerzeugung sowie die Versorgungssegmente Strom, Gas, Wasser und Wärme, in welchen die gesamten Wertschöpfungsstufen (Vertrieb, Handel, Netz) abgebildet werden. Darüber hinaus werden im Segment Beteiligungen die Ergebnisse aus Gemeinschaftsunternehmen, assoziierten Unternehmen und sonstigen Beteiligungen dargestellt. Ausnahmen stellen einige Beteiligungen an Erzeugungsgesellschaften dar, welche weiterhin, entsprechend ihrer Steuerung durch das Management, dem Segment Wärme- und Stromerzeugung zugeordnet werden. Im Bereich Sonstige Aktivitäten/Konsolidierung werden Konsolidierungseffekte sowie andere nicht den gesondert dargestellten Segmenten zugeordnete Tätigkeiten von untergeordneter Bedeutung dargestellt. Das Segment Wärme- und Stromerzeugung erzielt Umsatzerlöse weitgehend aus der konzerninternen Lieferung von Wärme, Kälte und Strom an die Segmente Wärme- und Stromversorgung. Wärmelieferungen werden dabei zu kostenbasierten Preisen und Stromlieferungen zu Marktpreisen bewertet. Die Gasturbinen in den HKW West und Niederrad wurden zusätzlich zur reinen Stromerzeugung eingesetzt, sofern mit der Vermarktung des erzeugten Stroms positive Deckungsbeiträge erwirtschaftet werden konnten. Das Segmentergebnis war vor allem durch die Entwicklung der Energiepreise im Verlauf des Geschäftsjahrs unter Druck. Die angespannte Preissituation an den Großhandelsmärkten erschwerte die Vermarktung der erzeugten Strommengen. Auch der preisbedingte Anstieg der Primärenergieaufwendungen belastete das Ergebnis. Hinzu kam der Wegfall der KWK-Förderung für den Block 1 des HKW Niederrad. Ferner sind im Segmentergebnis Wertminderungen auf die zahlungsmittelgenerierende Einheit (ZGE) "Kraftwerke" in Höhe von 14,4 Mio. Euro (Vorjahr 17,6 Mio. Euro) enthalten. Der Ergebnisanstieg im Segment Stromversorgung ist im Wesentlichen auf eine Wertaufholung auf die ZGE "Stromnetz" in Höhe von 12,3 Mio. Euro zurückzuführen. Des Weiteren haben sich eine Reihe gegenläufiger Effekte ausgewirkt. Während wir im Stromvertrieb durch Kundengewinne unser Ergebnis steigern konnten, war das Stromhandelsergebnis durch die volatile Marktsituation an den Großhandelsmärkten unter Druck. Im Netzgeschäft sind regulatorische Ergebnisbelastungen entstanden, welche jedoch in künftigen Perioden größtenteils ausgeglichen werden können. Der Ergebnisrückgang im Segment Gasversorgung resultiert insbesondere aus dem gesunkenen Absatz aufgrund der deutlich wärmeren Witterung im Vergleich zum Vorjahr. Dieser konnte nur zum Teil durch Absatzsteigerungen bei Großkunden kompensiert werden. Des Weiteren haben Beschaffungspreissteigerungen und ein angespanntes Wettbewerbsumfeld zu dem Ergebnisrückgang beigetragen. Im Segment Wärmeversorgung stehen dem witterungsbedingten Absatzrückgang Anschlüsse von Neukunden und Preisanpassungen gegenüber. Ergebnismindernd wirkte sich zudem die Bildung einer Rückstellung für rechtliche Risiken aus. Das Ergebnis im Segment Wasserversorgung ist duch eine Risikovorsorge belastet. Bereinigt um diesen Effekt liegt das Segmentergebnis nahezu auf dem Vorjahresniveau. Ursächlich für die Ergebnisverschlechterung im Segment Beteiligungen sind im Wesentlichen gestiegene Zinsaufwendungen durch die im Vorjahr durchgeführte Umfinanzierung des Erwerbs der Anteile an der Thüga Aktiengesellschaft (Thüga). Gegenläufig wirkten sich ein verbessertes Ergebnis der nach der Equity-Methode bilanzierten Anteile an der Thüga sowie Wertaufholungen der Anteile an der Oberhessische Gasversorgung GmbH und der Stadtwerke Dreieich GmbH aus. Aus der Equity-Bewertung der übrigen Beteiligungen war insgesamt ein leicht rückläufiges Ergebnis zu verzeichnen. VermögenslageDie Bilanzsumme ist im Vergleich zum Vorjahr um 25,4 Mio. Euro auf 2.522,7 Mio. Euro gesunken. Auf der Vermögensseite erhöhte sich das langfristig gebundene Vermögen um 83,8 Mio. Euro, während die kurzfristigen Vermögenswerte um 109,2 Mio. Euro zurückgingen. Dies führte zu einem höheren Anteil der langfristigen Vermögenswerte an der Bilanzsumme von 79,5 % (Vorjahr 75,4 %). Auf der Kapitalseite ist der Rückgang der Bilanzsumme vor allem durch die kurzfristigen Schulden verursacht. Die Summe aus Eigenkapital und langfristigen Schulden hingegen bewegt sich auf Vorjahresniveau. Bedingt durch den Anstieg der langfristigen Vermögenswerte ergibt sich daher eine Deckung des langfristigen Vermögens durch Eigenkapital von 48,0 % (Vorjahr 49,1 %) und durch langfristige Eigen- und Fremdmittel von 96,5 % (Vorjahr 100 %). Weitere Angaben zur Kapitalstruktur und zu Investitionsverpflichtungen befinden sich im Anhang unter Abschnitt 6 beziehungsweise Abschnitt 10. Bei den langfristigen Vermögenswerten war insbesondere bei den immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen ein Anstieg um 59,1 Mio. Euro zu verzeichnen, da die Investitionen über den Abschreibungen lagen. Die Wertminderung der ZGE "Kraftwerke" in Höhe von 14,4 Mio. Euro wird durch die Wertaufholung der ZGE "Stromnetz" in Höhe von 12,3 Mio. Euro nahezu kompensiert. Ursächlich für den Anstieg des Buchwerts der nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen um 31,9 Mio. Euro waren insbesondere der Erwerb der Anteile an der GKB sowie Wertaufholungen bei zwei bestehenden Beteiligungen in Höhe von 5,5 Mio. Euro. Der Rückgang der kurzfristigen Vermögenswerte um 109,2 Mio. Euro auf 517,6 Mio. Euro entfällt mit 54,6 Mio. Euro auf die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und mit 62,7 Mio. Euro auf die sonstigen Vermögenswerte inklusive Forderungen aus Ertragsteuern. Die gesunkenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beruhten auf der kühleren Witterung im Jahr 2010, die zu höheren Abschlägen im Jahr 2011 führten. Die Abschläge minderten die abgegrenzten, aber noch nicht abgerechneten Forderungen. Unter den sonstigen Vermögenswerten werden die Cash-Pooling-Forderungen gegen die Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH (SWFH) ausgewiesen, welche um 59,3 Mio. Euro zurückgegangen sind. Auf der Kapitalseite führte insbesondere die Einstellung des über die Gewinnabführung an die SWFH hinausgehenden Konzern-Jahresüberschusses in die Gewinnrücklagen, vermindert um die Veränderung der erfolgsneutral gebildeten Rücklagen, insgesamt zu einer Erhöhung des Eigenkapitals um 20,6 Mio. Euro. Die Eigenkapitalquote beträgt 38,2 % (Vorjahr 37,0 %). Die im Vergleich zum Vorjahr um 8,3 Mio. Euro niedrigeren langfristigen Schulden in Höhe von 971,2 Mio. Euro sind im Wesentlichen durch die tilgungsbedingt deutlich gesunkenen langfristigen Finanzschulden sowie die geringeren latenten Steuerschulden entstanden. Gegenläufig haben sich die erhaltenen Zuschüsse entwickelt. Bei den kurzfristigen Schulden war insbesondere ein Rückgang der kurzfristigen Finanzschulden um 17,1 Mio. Euro und der übrigen Verbindlichkeiten um 36,9 Mio. Euro zu verzeichnen. Der Rückgang der übrigen Verbindlichkeiten ist insbesondere durch die niedrigere Verpflichtung aus der Gewinnabführung an die SWFH entstanden. Gegenläufig entwickelten sich die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen mit einem Anstieg von 16,3 Mio. Euro. Die Investitionen gliedern sich wie folgt: scroll
Die Investitionsprojekte für den Ausbau und den Erhalt der Verteilnetze für die Strom-, Gas-, Wasser- und Wärmeversorgung sowie für die Erzeugung von Strom und Fernwärme stellen den Schwerpunkt der Sachanlageinvestitionen dar. Zu den bedeutendsten Großprojekten zählte dabei der Bau der Fernwärme-Verbindungsleitung vom MHKW Nordweststadt zum Universitätscampus Westend. Die rund sechs Kilometer lange Trasse wurde nach eineinhalb Jahren Bauzeit im November 2011 in Betrieb genommen. Weitere Großprojekte sind die im Laufe des Jahres 2011 fertiggestellten Gebäudeneubauten in der Solmsstraße und der Franziusstraße sowie der Neubau in der Gutleutstraße, der voraussichtlich im Jahr 2012 fertiggestellt wird. FinanzlageDie finanzielle Entwicklung des Unternehmens zeigt die nachfolgende Kapitalflussrechnung: scroll
Der Finanzmittelfonds in Höhe von 147,4 Mio. Euro (Vorjahr 235,5 Mio. Euro) setzt sich aus den Forderungen aus der Konzernfinanzierung (146,9 Mio. Euro; Vorjahr 236,2 Mio. Euro) sowie den liquiden Mitteln (10,3 Mio. Euro; Vorjahr 9,2 Mio. Euro) abzüglich der Verbindlichkeiten aus der Konzernfinanzierung (9,8 Mio. Euro; Vorjahr 9,9 Mio. Euro) zusammen. Die Forderungen aus der Konzernfinanzierung entfallen vollständig auf die bei der SWFH im Rahmen des Cash-Pools angelegten Tagesgelder. Bei den Verbindlichkeiten aus Konzernfinanzierung handelt es sich um Tagesgeldanlagen von Beteiligungen. Termingeldanlagen bei der SWFH mit einer Laufzeit von mehr als drei Monaten in Höhe von 30,0 Mio. Euro wurden im Cashflow aus der Investitionstätigkeit dargestellt. Die gesunkenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben sich positiv auf die Cashflows aus betrieblicher Tätigkeit ausgewirkt, welche trotz eines geringeren Vorsteuerergebnisses gestiegen sind. Der Grund für den Rückgang der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Jahr 2010 war die kühlere Witterung, die zu höheren Abschlägen im Jahr 2011 geführt hat. Die Abschläge mindern die abgegrenzten, aber noch nicht abgerechneten Forderungen. Die negativen Cashflows aus Investitionstätigkeit sind vor allem durch höhere Auszahlungen für Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte gestiegen. Des Weiteren wirkte sich die Auszahlung für eine Termingeldanlage bei der SWFH negativ auf die Cashflows aus Investitionstätigkeit aus. Während die Aufnahme von Finanzschulden im Rahmen der Umfinanzierung des Anteilserwerbs an Thüga im Vorjahr zu positiven Cashflows aus Finanzierungstätigkeit geführt hat, ist im Jahr 2011 ein tilgungsbedingter Rückgang zu verzeichnen. Angaben nach § 315 Abs. 2 Nr. 5 und Abs. 4 HGBAngaben nach § 315 Abs. 4 HGBDas Grundkapital der Mainova AG beträgt 142.336.000 Euro und ist in 5.560.000 nennbetragslose Stückaktien, jeweils mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 25,60 Euro je Aktie, eingeteilt. Davon lauten 5.499.296 (rund 98,9 %) auf den Namen und 60.704 (rund 1,1 %) auf den Inhaber. Die Inhaberaktien sind zum regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen. Die mit den Aktien verbundenen Rechte und Pflichten richten sich nach dem Aktiengesetz. Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, wurden nicht ausgegeben. Die am Kapital der Gesellschaft beteiligten Arbeitnehmer können ihre Stimmrechte uneingeschränkt selbst ausüben. Nach Kenntnis der Gesellschaft hält die Mehrheitsaktionärin SWFH 4.170.002 Namens-Stückaktien und 12.078 Inhaber-Stückaktien (insgesamt rund 75,22 %). Diese Aktien werden der Stadt Frankfurt am Main zugerechnet. Von der Minderheitsaktionärin Thüga werden nach Kenntnis der Gesellschaft 1.329.294 Namens-Stückaktien und 31.216 Inhaber-Stückaktien gehalten (insgesamt rund 24,47 %). Diese Aktien werden der Thüga Holding zugerechnet. Die restlichen Aktien befinden sich im Streubesitz (rund 0,31 %). Die SWFH und die Thüga stimmen die Ausübung der Stimmrechte aus den Aktien nach Maßgabe der konsortialvertraglichen Vereinbarungen ab. Die Namens-Stückaktien sind nur mit der Zustimmung der Gesellschaft übertragbar, soweit diese nicht auf die SWFH übertragen werden. Die Hauptversammlung entscheidet über die Zustimmung. Der Vorstand ist nicht zur Ausgabe oder zum Rückkauf von Aktien befugt. Die Zwangseinziehung von Aktien ist gemäß § 5 der Satzung zugelassen. Gemäß § 6 der Satzung besteht der Vorstand aus mindestens zwei Personen. Im Übrigen bestimmt der Aufsichtsrat die Mitglieder des Vorstands. Für die Bestellung von Vorstandsmitgliedern ist gemäß § 31 MitBestG eine Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der Stimmen der Mitglieder des Aufsichtsrats erforderlich. Der Aufsichtsrat bestellt die Mitglieder des Vorstands gemäß § 84 Abs. 1 Satz 1 AktG auf höchstens fünf Jahre. Der Aufsichtsrat ist gemäß § 84 Abs. 3 AktG auch für den Widerruf der Bestellung zuständig. Soweit nicht gesetzlich zwingend etwas anderes vorgeschrieben ist, bedürfen Satzungsänderungen der einfachen Kapital- und Stimmenmehrheit. Von den durch die Gesellschaft in Anspruch genommenen Darlehen könnten im Falle eines Kontrollwechsels insgesamt Darlehen in Höhe von 60,9 Mio. Euro vom Darlehensgeber gekündigt werden. Dies würde sich belastend auf die Liquidität der Gesellschaft auswirken. Die Kündigungsrechte bestehen jedoch nicht uneingeschränkt. So können sie bei einigen Darlehen nicht ausgeübt werden, wenn zusätzliche Sicherheiten gestellt werden (42,1 Mio. Euro) beziehungsweise bei anderen Darlehen keine Bonitätsverschlechterung des Darlehensnehmers eintritt (18,8 Mio. Euro). Die Mainova AG hat mit ihren Mitgesellschaftern in der Thüga Holding Vereinbarungen geschlossen, die gegenseitige Call-Optionen für den Fall eines Kontrollwechsels bei einer Partei vorsehen. Abweichend von den Vorschriften der §§ 289 Abs. 4 Nr. 8, 315 Abs. 4 Nr. 8 HGB und des Deutschen Rechnungslegungsstandards Nr. 15 a (DRS 15 a) liegt ein Kontrollwechsel im Sinne dieser Vereinbarung dann vor, wenn eine Person, die zuvor keine Mehrheit der Stimmen oder des Kapitals an einer Partei hält oder anderweitig keinen direkten oder indirekten beherrschenden Einfluss im Sinne des § 17 AktG auf eine Partei ausübt, eine solche Mehrheit beziehungsweise einen solchen direkten oder indirekten beherrschenden Einfluss erlangt. Jede von einem Kontrollwechsel nicht betroffene Partei ist jeweils nach dem Verhältnis ihrer Beteiligung berechtigt, von der durch den Kontrollwechsel betroffenen Partei die Übertragung der betreffenden Aktien zu verlangen. Der Kaufpreis für die von der Call-Option betroffenen Aktien entspricht dem anteiligen Ertragswert. Nachfolgend sind die weiteren wesentlichen Vereinbarungen aufgeführt, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels stehen: Im Partnerschaftsvertrag über den Bau und Betrieb eines Gas- und Dampfkraftwerks am Standort Irsching haben die Vertragsparteien vereinbart, sich im Falle eines bei einer Partei eintretenden Kontrollwechsels die jeweils gehaltenen Geschäftsanteile an der GKI gegenseitig zum Kauf anzubieten. Bei einem Ausscheiden aus der Kraftwerksgesellschaft würde die Mainova einen maßgeblichen Teil ihrer Eigenerzeugungskapazität für Strom verlieren. Der Konsortialvertrag mit der Beteiligungsholding der Stadt Hanau und der Gesellschaftsvertrag der NRM stehen unter dem Vorbehalt der Kündbarkeit für den Fall des Kontrollwechsels. Der Gesellschaftsvertrag der MHKW sieht die Möglichkeit der Kündigung für den Fall vor, dass es bei der Mainova oder dem Vertragspartner, der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH, zu einem Kontrollwechsel kommt. Im Konsortialvertrag der Dynega Energiehandel GmbH ist die Möglichkeit des Ausschlusses eines Gesellschafters durch Gesellschafterbeschluss vorgesehen, wenn dieser nicht mehr zumindest überwiegend unmittelbar oder mittelbar in kommunalem Eigentum steht oder nicht mehr kommunaler Kontrolle unterliegt. Im Konsortialvertrag der 8KU Renewables GmbH ist vereinbart, dass ein Partner im Falle des Verlustes der kommunalen Mehrheit aus der Gesellschaft ausscheidet, soweit nicht alle Gesellschafter einvernehmlich etwas anderes beschließen. Der Gesellschaftsvertrag der GKB sieht vor, dass die Kommanditisten einen der ihren aus der Gesellschaft ausschließen können, falls es bei diesem zu einem Kontrollwechsel kommt. Für den Fall, dass die Stadt Frankfurt am Main mit dem ihr direkt und indirekt zuzurechnenden Anteil nicht mehr die Mehrheit am stimmberechtigten Grundkapital der Mainova innehat (Kontrollwechsel), oder im Falle eines Rechtsformwechsels gemäß § 190 ff. UmwG oder bei Abschluss eines wirksamen Vertrags, der die Mainova der Beherrschung eines anderen Unternehmens außerhalb des Konzerns der Stadtwerke Frankfurt unterstellt (Beherrschungsvertrag gemäß § 291 Abs. 1 S. 1 1. Alt. AktG), gewährt die Mainova dem Vorsitzenden des Vorstands ein Sonderkündigungsrecht und das Recht zur Niederlegung seines Amtes. Für den Fall der wirksamen und fristgerechten Kündigung und Amtsniederlegung erhält der Vorsitzende des Vorstands eine Abfindung in Höhe des Zweifachen seiner letztmaligen Jahresgesamtbezüge. Maximale Obergrenze ist jedoch die Höhe der Gesamtvergütung für die Restlaufzeit des Dienstvertrags. Bericht und Erläuterungen gemäß § 315 Abs. 2 Nr. 5 HGBZielsetzung des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems ist es, die Ordnungsmäßigkeit sowie die Verlässlichkeit der Rechnungslegung und Finanzberichterstattung durch die Implementierung von Kontrollen sicherzustellen. Das System beinhaltet Grundsätze, Verfahren, Regelungen und Maßnahmen, um eine vollständige, richtige und zeitnahe Erfassung von Geschäftsvorfällen unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu gewährleisten. Grundlage hierfür sind die Identifikation möglicher Fehlerquellen und die wirksame Begrenzung daraus resultierender Risiken. Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem ist ein integraler Bestandteil des Rechnungslegungsprozesses der Mainova und erstreckt sich auf die Finanzberichterstattung im gesamten Konzern. Es beinhaltet eine klare Funktionstrennung zwischen den beteiligten Bereichen, die darüber hinaus in quantitativer wie qualitativer Hinsicht ausreichend ausgestattet sind. Bei allen rechnungslegungsrelevanten Prozessen finden regelmäßig analytische Prüfungen statt. Die im Risikomanagementsystem erfassten und bewerteten Risiken werden im Jahresabschluss berücksichtigt, sofern bestehende Bilanzierungsregelungen dies vorschreiben. Die für die Rechnungslegung eingesetzten EDV-Systeme sind durch Sicherheitsvorkehrungen gegen unbefugte Zugriffe geschützt. Soweit möglich, wird Standardsoftware eingesetzt. Erhaltene oder weitergegebene Rechnungslegungsdaten werden regelmäßig in Stichproben auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft. Durch die eingesetzte Software finden programmierte Plausibilitätsprüfungen statt. Für die Umsetzung dieser Regelungen und die Nutzung der Instrumentarien sind die beteiligten Bereiche und Abteilungen zuständig. Die Verantwortlichkeit für die Implementierung, Aufrechterhaltung und Wirksamkeit des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems sowie die Überwachung der Einhaltung der Vorgaben liegt bei dem für Finanzen zuständigen Mitglied des Vorstands der Mainova. Diese Verantwortung ist in der Geschäftsordnung des Vorstands festgehalten. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und konzerninternen Richtlinien für das Kontroll- und Risikomanagementsystem wird von der internen Revision im Rahmen von risikoorientierten Prüfungen überwacht. Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats überwacht ebenfalls jährlich als übergeordnete Instanz das interne Kontroll-, Risikomanagement- und Revisionssystem auf seine Angemessenheit. Die Mainova-AktieDie Aktienmärkte setzten ihren Aufwärtstrend aus dem Vorjahr vor dem Hintergrund einer erwarteten Wirtschaftserholung zunächst fort. Der Deutsche Aktienindex (DAX) erreichte im Mai trotz der Katastrophe von Fukushima, die im März für einen kräftigen Einbruch sorgte, sein Jahreshoch bei 7.528 Punkten. Im September fiel der DAX im Zuge der Staatsschuldenkrise in Europa und der Sorge um die Stabilität der Währungsunion auf ein Jahrestief von 5.072 Punkten, wobei die psychologisch wichtige Marke von 5.000 Punkten nicht durchbrochen wurde. Der Index erholte sich dann aber wieder und ging mit rund 5.898 Punkten am 30. Dezember 2011 aus dem Handel. Gegenüber der Notierung zum Ende des Vorjahres (6.914 Punkte) war somit ein Rückgang von rund 15 % zu verzeichnen. Die Aktie der Mainova AG konnte das hohe Niveau des Vorjahres leicht steigern. Sie notierte nach einem Tiefststand im August von 321,05 Euro und einem Jahreshöchstwert von 360,20 Euro im Oktober mit einem Kurs von 350,00 Euro zum Jahresende 2011. Bereinigt um die Dividendenausschüttung im Juli 2011 in Höhe von 9,48 Euro je Stückaktie erhöhte sich der Kurs der Aktie im Gesamtjahr um rund 4,9 %. Mit Wirkung zum 1. Januar 2001 hat die Mainova AG mit dem Mehrheitsaktionär SWFH einen Gewinnabführungsvertrag nach § 291 AktG abgeschlossen. Dieser kann seit dem 31. Dezember 2006 jährlich mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende des Kalenderjahres von den Vertragspartnern gekündigt werden. Die SWFH hat sich im Gewinnabführungsvertrag verpflichtet, außenstehenden Aktionären für die Dauer des Vertrags einen festen Ausgleich (Garantiedividende) von 9,48 Euro je Stückaktie für jedes volle Geschäftsjahr zu gewähren und Aktien eines außenstehenden Aktionärs auf dessen Verlangen gegen eine Barabfindung von 172,00 Euro je Stückaktie zu erwerben. In dem beim Landgericht Frankfurt am Main anhängigen sogenannten Spruchverfahren zur Bestimmung der angemessenen Abfindung und Ausgleichszahlung gemäß §§ 304 ff. AktG wurde am 25. Januar 2012 ein Beschluss gefasst. Das Landgericht setzt darin eine Barabfindung von 220,52 Euro je Stückaktie und eine Garantiedividende von 13,41 Euro (netto) je Stückaktie fest. Der gerichtlich festgesetzte Betrag ist auch an die Aktionäre zu zahlen, die das Abfindungsangebot bereits in der Vergangenheit angenommen und ihre Aktien an die SWFH zurückgegeben haben. Wir halten die Entscheidung jedoch für unzutreffend und haben daher Beschwerde beim Oberlandesgericht eingelegt. Insgesamt wurden bereits rund 11.000 Inhaberaktien aufgrund des Abfindungsangebots von außenstehenden Aktionären an die SWFH zurückgegeben. Der Streubesitz der im geregelten Markt der Deutschen Börse AG in Frankfurt am Main gehandelten Mainova-Aktie beläuft sich zum 31. Dezember 2011 auf 17.410 Aktien (0,31 % des Grundkapitals). Mitarbeiterinnen und MitarbeiterMainova beschäftigt zum Jahresende 2.970 (Vorjahr 2.884) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (ausschließlich der gesetzlichen Vertreter), von denen sich 130 (Vorjahr 117) in der Ruhephase der Altersteilzeit (Blockmodell) befanden. Die SWFH erbringt für die Mainova wesentliche Teile einer qualitativ erstklassigen Berufsausbildung. Sie beschäftigte zum Jahresende 97 (Vorjahr 95) Auszubildende. Forschung und EntwicklungIm Geschäftsjahr 2011 haben wir keine wesentlichen Projekte im Forschungs- und Entwicklungsbereich durchgeführt. Grundzüge des Vergütungssystems für den VorstandFür die Festlegung der Gesamtbezüge der einzelnen Vorstandsmitglieder ist gemäß dem am 5. August 2009 in Kraft getretenen Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) das Aufsichtsratsplenum zuständig. Die Vergütung der Vorstandsmitglieder setzt sich aus einer fixen und einer variablen Vergütung zusammen. Die fixe Vergütung besteht aus einer Grundvergütung und einem Tantiemeanteil. Lediglich die Grundvergütung ist ruhegehaltsfähig. Zusätzlich erhalten die einzelnen Vorstandsmitglieder Sachleistungen, die individuell versteuert werden. Diese umfassen im Wesentlichen marktübliche Versicherungsleistungen und Dienstwagen. Die variable Vergütung teilt sich in eine kurzfristige variable Vergütungskomponente sowie eine Vergütungskomponente mit langfristiger Anreizwirkung (langfristiges Anreizprogramm, LAP) auf. Die Höhe der kurzfristigen variablen Vergütungskomponente ist an das Erreichen von Finanzzielen gekoppelt. Sie bemisst sich dabei am Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EBT) zuzüglich des außerordentlichen Ergebnisses des Mainova-Konzerns gemäß HGB. Um die Nachhaltigkeit und Langfristigkeit der Vergütungsstruktur zu erhöhen und den Anforderungen des VorstAG in vollem Umfang zu genügen, nehmen die Vorstandsmitglieder an dem langfristigen Anreizprogramm LAP teil. Die Auszahlung im Rahmen des LAP erfolgt am Ende eines dreijährigen Performancezeitraums. Dabei bestimmt das Erreichen von vorab definierten finanziellen und qualitativen Erfolgszielen die Höhe der Auszahlung. Als finanzielles Erfolgsziel dient dabei das erreichte kumulierte Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EBT) zuzüglich des außerordentlichen Ergebnisses des Mainova-Konzerns gemäß HGB während des Performancezeitraums. Als qualitative Erfolgsziele werden die "Mitarbeiterzufriedenheit" und "Kundenzufriedenheit" herangezogen. Die Auszahlung der langfristigen variablen Vergütungskomponente ist nach oben hin begrenzt (Kappung). Beim Nichterreichen von Mindestzielen entfällt eine Auszahlung der langfristigen variablen Vergütungskomponente vollständig. Für die kurzfristige und langfristige variable Vergütung hat der Aufsichtsrat eine Anpassungsmöglichkeit für außerordentliche Entwicklungen vereinbart. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des GeschäftsjahresIn dem beim Landgericht Frankfurt am Main anhängigen sogenannten Spruchverfahren zur Bestimmung der angemessenen Abfindung und Ausgleichszahlung gemäß §§ 304 ff. AktG wurde am 25. Januar 2012 ein Beschluss gefasst. Das Landgericht setzt darin eine Barabfindung von 220,52 Euro je Stückaktie und eine Garantiedividende von 13,41 Euro (netto) je Stückaktie fest. Der gerichtlich festgesetzte Betrag ist auch an die Aktionäre zu zahlen, die das Abfindungsangebot bereits in der Vergangenheit angenommen und ihre Aktien an die SWFH zurückgegeben haben. Wir halten die Entscheidung jedoch für unzutreffend und haben daher Beschwerde beim Oberlandesgericht eingelegt. Internes Steuerungssystem des KonzernsUnsere zentrale Steuerungskennzahl ist das EBT des Mainova-Konzerns nach HGB, das auch ein wesentlicher Bestandteil der Zielvereinbarung von Vorstand und Führungskräften ist. Im Jahr 2011 haben wir unser Reporting danach ausgerichtet. Im Rahmen des monatlichen Berichtswesens wird das EBT in Form einer Matrixdarstellung einerseits nach Segmenten (Erzeugung, Stromversorgung, Gasversorgung, Wärmeversorgung, Wasserversorgung und Beteiligungen) und andererseits nach Wertschöpfungsstufen (Erzeugung, Handel, Netz und Vertrieb) aufgegliedert, analysiert und mit den Verantwortlichen abgestimmt. Ergänzend werden operative Ergebnistreiber und Finanzkennzahlen berichtet, die wir für die Beurteilung der Entwicklung der einzelnen Segmente/Wertschöpfungsstufen und des Gesamtunternehmens als wichtig erachten. Abgerundet wird das Reporting durch regelmäßige Forecasts und eine rollierende Mittelfristplanung, um frühzeitig Hinweise für die künftige Geschäftsentwicklung der Mainova zu erhalten. Zudem wird das Beteiligungsportfolio der Mainova vom hierfür eingerichteten Beteiligungscontrolling im Rahmen einer turnusmäßigen Berichterstattung überwacht. Bericht über wesentliche Chancen und RisikenAufgrund sich ändernder Rahmenbedingungen ist die Energiebranche zunehmend komplexer geworden. Dies führte gleichzeitig zu einem Anstieg der unternehmerischen Risiken. Auch wir sehen uns daher mit vermehrten Risiken konfrontiert, die maßgeblich durch steigende Volatilitäten an den Beschaffungsmärkten, eine zunehmende Wettbewerbsintensität auf den Vertriebsmärkten sowie höhere regulatorische Anforderungen hervorgerufen werden. Deshalb gewinnt die nachhaltige Steuerung der Risiken immer mehr an Bedeutung. RisikomanagementsystemZur Einschätzung des Risikoaufkommens verfügt die Mainova über ein systematisches Risikomanagement. Dabei verstehen wir das Risikomanagement als planmäßige Identifizierung, adäquate Bewertung sowie Steuerung von Chancen und Risiken. Risiko ist hierbei als eine negative Abweichung von unternehmerischen Zielen oder Planwerten definiert. Entsprechend werden Chancen als positive Abweichungen vom geplanten Unternehmensergebnis gedeutet. Die Basis für die Chancen- und Risikobewertung bilden Einschätzungen sowie Annahmen über denkbare zukünftige Entwicklungen und Ereignisse. Die Risiken werden in Markt- und Unternehmensrisiken gegliedert. Marktrisiken ergeben sich hauptsächlich durch Preisveränderungen an den Absatz- und Beschaffungsmärkten, während die allgemeinen Unternehmensrisiken alle sonstigen aus unserer Geschäftstätigkeit resultierenden Risiken umfassen. Die Risikosteuerung erfolgt anhand einer Risikotragfähigkeitsbetrachtung, die im Sinne eines Limitsystems die Gegenüberstellung von Risiken und der dazugehörigen Risikodeckungspotenziale beinhaltet. Auf der Basis des bilanziellen Kapitals und des geplanten Ergebnisses des laufenden Geschäftsjahres ermitteln wir ein spezifisches Risikokapital, das anschließend auf die Markt- und Unternehmensrisiken verteilt wird. Die Ausschöpfung dieses Risikokapitallimits ist in der quartalsweisen Risikoberichterstattung an Vorstand und Aufsichtsrat enthalten. Das Risikovolumen für das Gesamtunternehmen sowie je Risikokategorie und Segment wird mithilfe der Kennzahl "Ergebnis im Risiko" dargestellt. Diese Kennzahl berechnen wir unter Einbeziehung aller inventarisierten Risiken mittels einer Simulation. Die Kennzahl beschreibt die statistische negative Abweichung vom geplanten Unternehmensergebnis, die mit 95 %i-ger Wahrscheinlichkeit nicht überschritten wird ("Worst-Case-Szenario"). Die Risiken werden im Rahmen eines Früherkennungssystems von unseren Unternehmensbereichen beziehungsweise den einbezogenen Tochtergesellschaften systematisch und eigenverantwortlich erfasst sowie differenziert bewertet. In deren Verantwortung liegt es ebenfalls, Maßnahmen zur Vermeidung, Reduzierung und Kontrolle von Risiken zu initiieren und ihre Wirksamkeit sicherzustellen. Die Auswertung, Analyse und Steuerung der Chancen und Risiken erfolgt durch die dem Bereich "Finanzen, Rechnungswesen und Controlling" zugeordnete Stabsstelle "Risikomanagement". Diese gewährleistet dementsprechend auch die quartalsweise erfolgende Berichterstattung der Chancen- und Risikolage an den Gesamtvorstand sowie den Aufsichtsrat. Unvorhergesehene wesentliche Veränderungen der Risikosituation werden vom Risikomanagement oder von den Unternehmensbereichen ad hoc an den Vorstand berichtet. Die Wirksamkeit des Risikomanagementsystems wird regelmäßig durch die Revision geprüft. Zudem begutachtet der Wirtschaftsprüfer die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen nach § 91 Abs. 2 AktG. MarktrisikenDas sich verändernde Wettbewerbsumfeld führt zu immer stärkeren Preisbewegungen an den Rohstoff- und Energiebeschaffungsmärkten, die sich gleichzeitig zunehmend schwerer prognostizieren lassen. Die steigende Volatilität der Preise birgt sowohl im Rahmen der Beschaffung von Strom und Gas für unsere Kunden als auch bei der Vermarktung unserer eigenerzeugten Energie vielfältige Risiken. Gegen Preisrisiken bei der Brennstoffbeschaffung für unsere Erzeugungsanlagen sowie beim Bezug von Strom und Gas setzen wir Kohle-, Öl- und Gas-Swaps als Sicherungsinstrumente ein. Gleichzeitig wird zur Sicherung der Stromerlöse ein Vermarktungsgeschäft (Forward) für die eigenerzeugten Mengen abgeschlossen. Bei der bilanziellen Darstellung konnten für einzelne Kohle-, Gas- und Öl-Swaps keine Bewertungseinheiten nach § 254 HGB gebildet werden, obwohl eine ökonomische Sicherungsbeziehung besteht. Darüber hinaus betreiben wir in begrenztem Umfang Eigenhandel mit definierten Commodities mit dem Ziel, Handelsmargen aus den Preisbewegungen am Markt zu erzielen. Um Marktrisiken beherrschbar zu machen, haben wir klare Strategien und Rahmenbedingungen definiert, in deren Grenzen Beschaffungs- und Vermarktungsaktivitäten sowie finanzielle Sicherungs- und Eigenhandelsgeschäfte durchgeführt werden können. Die Grundlage hierfür bildet das Risikomanagementhandbuch, das durch das eingerichtete Marktrisikokomitee freigegeben wurde. Das Marktrisikokomitee ist für die Umsetzung der Risikostrategie in den Kerngeschäftsprozessen Energiebezug und -handel, Erzeugung sowie Vertrieb verantwortlich. Es setzt sich aus den zuständigen Fachvorständen und Bereichsleitern zusammen. Die Grundlage zur Risikosteuerung ist ein von den operativen Einheiten unabhängiges Risikoberichtswesen, das kontinuierlich die Risiken auf der Grundlage der zugelassenen Instrumente überwacht. Zentrale Kennzahl zu ihrer Steuerung ist die Kennzahl Value-at-Risk auf der Basis eines 99 %igen Konfidenzniveaus und fünftägiger Haltedauer. Darüber hinaus sind Volumen- und absolute Verlustlimits als Steuerungsgrößen festgelegt. Bezüglich der Risiken aus der Verwendung von Finanzinstrumenten verweisen wir auf den Abschnitt 7 im Anhang. UnternehmensrisikenDie allgemeinen Unternehmensrisiken umfassen alle Arten von Risiken, die sich aus unserer Geschäftstätigkeit ergeben. Sie werden entlang der Wertschöpfungsstufen in folgende Kategorien eingeteilt: Erzeugungstechnik, Netz und Regulierung, Kundenvertrieb und Marketing, Finanzbeteiligungen und Treasury, Dienstleistungen und Shared Services, Recht, Compliance und Revision, strategische Risiken sowie sonstige Risiken. ErzeugungstechnikAus dem Kraftwerksbetrieb können sich trotz regelmäßiger Überwachung und Modernisierung von Erzeugungsanlagen Risiken aufgrund von technischen Störungen beziehungsweise des Ausfalls von Anlagen ergeben. Die sachgerechte Instandhaltung und Wartung der Anlagen reduziert diese Risiken. Bei auftretenden Schäden und Ausfällen können wir die finanziellen Auswirkungen in begrenztem Umfang durch abgeschlossene Versicherungen reduzieren. Der massive Ausbau von Wind- und Solarparks als Folge der Energiewende eröffnet bei der Stromerzeugung neue Wachstumsfelder. Wir haben eine Erzeugungsstrategie beschlossen, welche den Bau und Erwerb moderner und regenerativer Erzeugungstechnologien vorsieht. Im Jahr 2011 wurde bereits in verschiedene Windparkprojekte investiert. Weitere Projekte befinden sich in der Prüfungsphase (vgl. Kapitel Beteiligungen). Durch den zunehmenden Anteil regenerativer Energien werden neben Maßnahmen zum Ausbau der Netze insbesondere zusätzliche flexible Erzeugungskapazitäten erforderlich, wie zum Beispiel Gas- und Dampfkraftwerke (GuD-Kraftwerke). Diese werden zukünftig vermehrt benötigt, um die Schwankungen bei der Einspeisung von Wind- und Sonnenstrom auszugleichen. Vor diesem Hintergrund haben wir uns Anfang 2011 an einer Projektgesellschaft in Bremen beteiligt, die ab 2013 ein hocheffizientes und schnell regelbares GuD-Kraftwerk betreiben wird. Netz und RegulierungRegulatorische Risiken ergeben sich insbesondere aus den Vorgaben des EnWG einschließlich der Verordnungen sowie den Festlegungen und Bescheiden der BNetzA zu den Erlösen der Netzbetreiber. Diese zwingen die Betreiber, die Kosten zu senken und gleichzeitig weiterhin eine angemessene Versorgungsqualität zu gewährleisten. Bei der Vorbereitung der zweiten Regulierungsperiode für Strom (ab 2014) und Gas (ab 2013) wird deutlich, dass die BNetzA eine verschärfte Kostenregulierung anstrebt. Darüber hinaus wurden Ende Oktober 2011 die kalkulatorischen Eigenkapitalzinssätze für Strom- und Gasnetzbetreiber für die Dauer der zweiten Regulierungsperiode leicht gesenkt. Dies verschlechtert die Investitionsbedingungen, so dass die im internationalen Vergleich weit unterdurchschnittliche Netzrendite bestehen bleibt. Beim anstehenden Effizienzvergleich wird die BNetzA die angekündigte Verschärfung ihrer Haltung bezüglich der Personalzusatzkosten umsetzen. Diese sind nur dann als dauerhaft nicht beeinflussbare Kosten des Netzbetriebs anzusehen, wenn die Mitarbeiter direkt bei der Netzgesellschaft angestellt sind. Mögliche Auswirkungen und Handlungsalternativen werden zurzeit von uns geprüft. Darüber hinaus wird ab 2012 die Qualitätsregulierung für Strom mit möglichen Bonus- und Malusregeln für die Netzbetreiber eingeführt. Durch die Einbeziehung eines sogenannten Qualitätselements in die Erlösobergrenze soll vermieden werden, dass der Kostensenkungsdruck zulasten der Versorgungsqualität geht. Um dem Kostensenkungsdruck zu begegnen, haben wir im Jahr 2011 unsere risikoorientierte Asset-Strategie weiterentwickelt. So soll eine optimale Allokation der Investitions- und Instandhaltungsbudgets unter Kosten-, Nutzen- und Risikoaspekten gewährleistet werden. Dennoch wird die Aufrechterhaltung der aktuell im deutschen und europäischen Vergleich sehr guten Versorgungszuverlässigkeit gegebenenfalls nicht möglich sein. Einschränkungen bei sicherheitstechnischen Aspekten werden wir jedoch nicht in Kauf nehmen. Neben der Auseinandersetzung mit den Regulierungsrisiken haben wir aber auch konsequent die Chancen genutzt, die sich aus der Regulierung ergeben. Niedergeschlagen hat sich dies unter anderem in den genehmigten Anträgen für den Erweiterungsfaktor beziehungsweise das Investitionsbudget. Bei der rechtlichen Sicherung der Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Versorgungsleitungen tendieren die konzessionsgebenden Gemeinden zunehmend dazu, beim Auslaufen der Verträge den Konzessionsnehmer zu wechseln. Dieser "Konzessionswettbewerb" bietet den etablierten Netzbetreibern Wachstumschancen. Gleichzeitig birgt er aber auch das Risiko, eigene Konzessionen an andere Netzbetreiber zu verlieren. Kundenvertrieb und MarketingKundenvertrieb und Marketing unterliegen insbesondere Mengenrisiken. Die Absatzmengen für Erdgas und Fernwärme sind in hohem Maße witterungsabhängig. So waren im überdurchschnittlich warmen Jahr 2011 Verbrauchsrückgänge der Privathaushalte bei Erdgas zu verzeichnen, die durch den konjunkturbedingt höheren Erdgasabsatz an die Industrie nicht vollständig ausgeglichen werden konnten. Weitere Risiken, aber auch Chancen ergeben sich durch den intensiven Wettbewerb im Vertrieb. Wir haben die sich bietenden Möglichkeiten genutzt und können insbesondere im Privatkundensegment eine positive Bilanz ziehen. Durch gezielte Werbekampagnen für das bestehende Produktportfolio wurde vor allem das Interesse an umweltschonenden und nachhaltigen Produkten geweckt. Dazu gehören unter anderem Novanatur und Erdgas KlimaPlus. Darüber hinaus haben wir Kunden durch die Aktion Mainova ÖkoAktiv die Möglichkeit geboten, sich direkt an der Finanzierung eines Windparks zu beteiligen. Außerdem positionierten wir uns als umfassender Energiedienstleister, beispielsweise durch das Angebot von verbrauchsorientierten Energieausweisen, hocheffizienten Heizungspumpen, dezentralen Mikro-Blockheizkraftwerken sowie Thermografieaufnahmen. Bezüglich der im Jahr 2009 eingeleiteten kartellrechtlichen Überprüfung der Wasserpreise haben sich im Jahr 2011 keine wesentlichen neuen Entwicklungen ergeben. Die von uns eingereichte Beschwerde gegen die Preissenkungsverfügung ruht weiterhin. Die im Jahr 2009 getroffene Risikoeinschätzung und -vorsorge besteht unverändert. Der Bundesgerichtshof hat in verschiedenen Urteilen gegen Gas- und Fernwärmeversorgungsunternehmen Preisanpassungsklauseln in Erdgas- und Wärmelieferverträgen für unwirksam erklärt. Einige Gas- und Wärmeversorger wurden von Gerichten zudem zu Rückzahlungen an Kunden verpflichtet. Unsere Gaspreisanpassungen waren mehrfach Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen. Kein Gericht hat bislang unsere Gas- oder Wärmepreisanpassungsklauseln für unwirksam befunden. Finanzbeteiligungen und TreasuryIn der Kategorie "Finanzbeteiligungen und Treasury" werden finanzielle und steuerliche Risiken sowie Risiken aus Beteiligungen erfasst. Finanzielle Risiken umfassen Liquiditäts- und Zinsänderungsrisiken, Forderungsausfallrisiken und Risiken aus der Nichteinhaltung vereinbarter Finanzkennzahlen (Covenants) aus der Fremdkapitalaufnahme. Liquiditätsrisiken können bestehen, wenn die erforderlichen Finanzmittel zur Einhaltung von Zahlungsverpflichtungen nicht mehr vorhanden sind. Durch die Einbindung in das systematische Liquiditätsmanagement des Konzern-Treasurys der SWFH wirken wir diesen Risiken entgegen. Wir verfügen bei der SWFH über eine durch das Konzern-Treasury-Gremium genehmigte Kreditlinie von 40 Mio. Euro. Diese wurde im Jahr 2011 nicht in Anspruch genommen. Bei Banken liegen keine Kreditlinien vor. Zinsänderungsrisiken resultieren aus marktbedingten Schwankungen der Zinssätze und wirken sich auf die Höhe der Zinsaufwendungen aus. Bei uns bestehen diese Risiken für verzinsliche Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, bei denen die Laufzeiten die vereinbarten Zinsbindungsfristen übersteigen. Wir begegnen derartigen Zinsänderungsrisiken zum Teil durch den Abschluss von Verträgen mit langfristigen Zinsbindungsfristen. Darüber hinaus werden in Einzelfällen Zinsswaps abgeschlossen. Forderungsausfallrisiken bestehen im Bezug auf eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage bei den Kunden und bei der Konkurrenz im Energiehandel. Eine Straffung der Prozesse im Forderungsmanagement, verschärfte Bonitätsrichtlinien für den Abschluss von neuen Verträgen und die Gewährung von Ratenplänen führten hier zu einer Risikoreduktion. Bei einem im Jahr 2004 abgeschlossenen Kreditvertrag wird eine darin vereinbarte Covenant-Kennzahl derzeit nicht erfüllt. Dies führt zu einem Zinsaufschlag und damit zu einem höheren Aufwand in Höhe von 29 Tsd. Euro jährlich. Das relevante Darlehen hatte zum Stichtag 31. Dezember 2011 eine Restvaluta von ca. 19,0 Mio. Euro und läuft noch bis zum 30. Dezember 2014. Risiken aus Beteiligungsgesellschaften werden vom Beteiligungscontrolling im Rahmen einer turnusmäßigen Berichterstattung überwacht. Dabei werden Plan-Ist-Abweichungen, die negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben können, analysiert und - falls erforderlich - gemeinsam mit der Gesellschaft Gegensteuerungsmaßnahmen erarbeitet. Darüber hinaus werden insbesondere mit den großen Beteiligungsgesellschaften regelmäßig Gespräche geführt, in denen die Unternehmensstrategie, Regulierungseinflüsse und die Rentabilität größerer Investitionsvorhaben erörtert werden. Sofern Ereignisse oder veränderte Umstände darauf hindeuten, dass sich die Buchwerte unserer Beteiligungsgesellschaften vermindert haben, wird eine Werthaltigkeitsprüfung vorgenommen. Dienstleistungen und Shared ServicesIn dieser Kategorie werden insbesondere Risiken aus den Bereichen Personal und IT erfasst. Im Personalbereich sind wir einem zunehmenden Wettbewerb um qualifizierte Mitarbeiter ausgesetzt. Um Risiken aus der Abwanderung von Leistungsträgern in Schlüsselfunktionen und dem damit verbundenen Verlust von Know-how entgegenzuwirken, setzen wir auf eine bedarfsgerechte, stärkenorientierte Personalentwicklung und -förderung sowie die Weiterentwicklung der Mitarbeiterkultur. Im IT-Bereich können Sicherheitsrisiken insbesondere durch technische Defekte entstehen, die zu einer eingeschränkten Systemverfügbarkeit oder Datensicherheit führen und somit die operativen Betriebsabläufe und strategischen Ziele gefährden. Die Aufrechterhaltung und Optimierung der komplexen IT-Systeme erreichen wir maßgeblich durch den Einsatz qualifizierter interner und externer Fachkräfte sowie die kontinuierliche Modernisierung von Hard- und Software. Zu den einzelnen Maßnahmen zählen vor allem Back-up- und Recovery-Strategien, Sicherheits- und Notfallhandbücher, Berechtigungskonzepte sowie ein zusätzliches Rechenzentrum. Die damit geschaffene Datensicherheit dient als Basis, um Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit zu gewährleisten. Recht, Compliance und RevisionRechtliche Risiken können sich aus Änderungen der Rechtslage durch das Inkrafttreten neuer oder geänderter Gesetze und Verordnungen sowie aus höchstrichterlicher Rechtsprechung ergeben. Die seitens der EU-Kommission geforderte Novellierung der Finanzmarktrichtlinie, kurz MiFID (Markets in Financial Instruments Directive), sieht vor, dass Teile des Energiemarktes in die Finanzmarktregulierung einbezogen werden. Nach dem aktuellen Entwurf sind wir nicht unmittelbar betroffen. Mittelbar können jedoch Risiken entstehen, wenn Vorlieferanten unter die Finanzmarktregulierung fallen. Als Energieerzeuger und -händler ist für uns die REMIT (Regulation on Energy Market Integrity and Transparency) von Relevanz. Mit dieser Verordnung sollen Insiderhandel und Marktmanipulationen auf den Energiegroßhandelsmärkten in der EU unterbunden werden. Daraus ergeben sich ab dem Jahr 2012 unmittelbar Verpflichtungen für Energieversorgungsunternehmen zu Datenmeldungen und -transparenz. Vorbehaltlich der finalen Ausgestaltung durch die europäische Kommission haben wir bereits die erforderlichen Maßnahmen zur Erfüllung der kommenden Anforderungen festgelegt. Compliance-relevante Risiken umfassen Verstöße gegen interne Richtlinien und Verhaltensregeln sowie gesetzliche Vorgaben, wie zum Beispiel Regelungen zu Korruption, Datenschutz oder Umweltschutz- und Arbeitssicherheitsbestimmungen. Zur Verminderung der Compliance-Risiken führt das Compliance Management Risikoanalysen durch und entwickelt hieraus konzerneinheitliche Grundsätze und Maßnahmen. Diese stellen sicher, dass sich die Mainova und die für uns handelnden Personen rechts- und richtlinienkonform verhalten und die Unternehmenswerte beachten. Zu diesen Maßnahmen zählen beispielsweise ein Verhaltenskodex und Compliance-Schulungen für Mitarbeiter und Führungskräfte. Zusätzlich ist auch sichergestellt, dass für die Compliance-Risiken ein hinreichender Versicherungsschutz besteht. Strategische RisikenStrategische Entscheidungen werden insbesondere im Rahmen von Wachstums- und Kooperationsprojekten, Mergers & Acquisitions, Investitionsvorhaben sowie bezüglich der Durchführung von Effizienzsteigerungs- und Optimierungsprojekten getroffen. Zur Steuerung beziehungsweise Vorbeugung strategischer Risiken unterziehen wir strategische Entscheidungen im Vorfeld einer umfassenden wirtschaftlichen und juristischen Prüfung. Dabei werden detaillierte Planungen und Bewertungen sowie Finanzierungs-, Umsetzungs- und Kommunikationskonzepte erstellt. Dennoch ist nicht auszuschließen, dass sich die der Beurteilung von Projekten (wie zum Beispiel der Investition in Erzeugungsanlagen und Netze oder dem Erwerb von Unternehmen) zugrunde gelegten regulatorischen, rechtlichen, marktseitigen oder wirtschaftlichen Annahmen als Fehleinschätzungen erweisen. Dies hätte zur Folge, dass die erwarteten wirtschaftlichen Ergebnisse nicht realisiert werden können. Wir betrachten strategische Projekte als ausgeprägte Ergebnis- und Wachstumschancen. Als regionaler Energieversorger begreifen wir die Energiewende nicht nur als eine unternehmerische Herausforderung, sondern auch als strategische Chance zu dezentralen, umweltfreundlichen und wettbewerbsgerechten Versorgungsstrukturen. Wir investieren daher in den Umbau der Energieversorgung zum Beispiel durch den Ausbau erneuerbarer Energien und weiterer energieeffizienter Erzeugungstechniken wie KWK sowie der Netzinfrastruktur. Wachstumsmöglichkeiten in Form von regionalen Kooperationen oder Unternehmensakquisitionen verstehen wir durch das Schaffen größerer energiewirtschaftlicher Strukturen sowie die Realisierung von Synergieeffekten ebenfalls als Chance. Zur weiteren Stärkung der künftigen Wettbewerbsfähigkeit hat der Vorstand im November 2011 ein Projekt zur Ergebnisverbesserung beschlossen. Die Grundlage hierfür sind ertrags- und kostenseitige Optimierungen in den operativen Bereichen Erzeugung, Handel, Netz und Vertrieb sowie den Overhead- und Querschnittsfunktionen. FazitZum gegenwärtigen Zeitpunkt sind keine Risiken erkennbar, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnten. Zukünftige GeschäftsentwicklungGesamtaussage des Vorstands über die voraussichtliche UnternehmensentwicklungDie gesamtwirtschaftlich stabile konjunkturelle Lage, die in Deutschland im Jahr 2011 trotz der instabilen Finanzmärkte noch hohe Wirtschaftswachstumsraten hervorbrachte, wird sich gemäß den Prognosen führender Wirtschaftsforschungsinstitute abkühlen. Das Kostenniveau insbesondere bei Brennstoffen ist durch die hohe Volatilität der Marktpreise geprägt. Dieses schwierige Marktumfeld hat Einfluss auf die Spreads, die wir aus der Vermarktung unserer Eigenerzeugung erzielen können, und stellt unsere Energiebeschaffung vor große Herausforderungen. Unserer Einschätzung nach wird sich dieser Trend weiter fortsetzen und in Teilbereichen sogar noch verschärfen. Im Vertrieb sehen wir uns einem immer stärkeren Wettbewerb durch eine wachsende Wechselbereitschaft von Kunden gegenüber. Durch konkurrenzfähige Preise, umweltfreundliche Produkte und einen mehrfach ausgezeichneten Service gehen wir davon aus, auch weiterhin eine positive Kundenbilanz ziehen zu können. Nach den Beschlüssen von Bundestag und Bundesrat zum Atomenergieausstieg und zur Energiewende steht die gesamte Branche vor einem tief greifenden Umbau des Versorgungssystems. Wir gehen davon aus, dass die Bedeutung zentraler Anlagen zugunsten dezentraler Erzeugungskapazitäten abnehmen wird. Der Anteil erneuerbarer Energien bei der Stromerzeugung wird steigen. Es werden jedoch ebenso weiterhin konventionelle Kraftwerke erforderlich sein, auch um Schwankungen bei der Stromeinspeisung auszugleichen. Wir haben uns mit unserer bereits vor der Energiewende beschlossenen Erzeugungsstrategie optimal auf diese veränderten Rahmenbedingungen eingestellt. Daher liegt der Schwerpunkt unserer Investitionen neben den bestandserhaltenden Maßnahmen für unsere effizienten KWK-Anlagen im Ausbau der Windenergie. Als Teil unserer strategischen Ausrichtung prüfen wir außerdem unterschiedliche Formen der Kooperation mit anderen Unternehmen. Wir sehen hier insbesondere Vorteile durch das Entstehen größerer energiewirtschaftlicher Strukturen sowie durch die Realisierung von Synergieeffekten. Konjunkturelle EntwicklungNach der Vorhersage des Sachverständigenrats der Bundesregierung wird der nach der Krise im Jahr 2009 begonnene nachhaltige wirtschaftliche Aufholprozess in Deutschland im Jahr 2012 an Dynamik verlieren. Diese Entwicklung hat bereits in der zweiten Hälfte des Jahres 2011 eingesetzt. Die Abkühlung der Weltkonjunktur, die anhaltende Schuldenkrise einiger Staaten in der Eurozone und die damit einhergehenden unausweichlichen Konsolidierungsanstrengungen werden die Konjunktur bremsen. Dennoch rechnen führende Wirtschaftsforschungsinstitute nach einem schwächeren ersten Quartal im späteren Jahresverlauf mit einem Wachstum der deutschen Wirtschaft und prognostizieren für das Jahr 2012 eine Zuwachsrate des Bruttoinlandsprodukts in Höhe von 0,6 % gegenüber dem Vorjahr. Entwicklung der Energiepreise und des CO2-EmissionshandelsAufgrund der konjunkturellen Entwicklung und der gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen erwarten wir in den ersten Monaten des Jahres 2012 keine deutliche Trendwende bei den Preisen nach oben. Vielmehr dürfte die bestehende Abwärtsbewegung noch etwas anhalten, zumal auch in der Vergangenheit zu Jahresbeginn die Nachfrage nach Terminprodukten eher verhalten ausfiel. Für den weiteren Jahresverlauf rechnen wir dann mit stärkeren Preisbewegungen nach oben und unten, die letztlich die unsichere Einschätzung der Marktteilnehmer bezüglich der weiteren politischen und wirtschaftlichen Entwicklung weltweit reflektieren. Ausblick und Ergebnisentwicklung 2012 und 2013Die nach wie vor angespannte Marktsituation spiegelt sich in den kommenden zwei Jahren auch in unserer Ergebnisprognose in allen Wertschöpfungsstufen wider. Volatile Beschaffungskosten und der Wegfall der kostenlosen Emissionszertifikat-Zuteilung ab 2013 wirken sich auf die Spreads (Rohmarge) tendenziell negativ aus. Zudem sind die Marktpreise für den Absatz unserer eigenerzeugten Strommengen eher rückläufig. Für unsere konventionellen Erzeugungsanlagen auf Basis fossiler Brennstoffe muss daher mit sinkenden Ergebnisbeiträgen gerechnet werden. Die Beschaffungssituation im Gasgeschäft ist zweigeteilt: Langfristige, in der Regel ölpreisgebundene Lieferverträge können aufgrund von Überkapazitäten nicht mehr mit den aktuell niedrigen Börsenpreisen konkurrieren. Dies führt dazu, dass sich die Wettbewerbsfähigkeit der etablierten Marktteilnehmer, die zumeist an langfristige Lieferverträge gebunden sind, tendenziell verschlechtert. Die Volatilität der Preise auf den Energiemärkten und unsere Fähigkeit, diese für uns und unsere Kunden zu nutzen, wird auch künftig eine entscheidende Determinante für unseren Erfolg sein. Vor erheblichen Herausforderungen stehen die Versorgungsunternehmen ebenfalls im Netzgeschäft. Der gestiegene Kostensenkungsdruck aus den Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes und den Festlegungen der BNetzA zu den Erlösen belasten die Ergebnisprognose. Es wird für uns daher immer schwieriger, den wirtschaftlichen Betrieb unserer regulierten Netze zu gewährleisten. Gleichzeitig müssen wir unserer Verantwortung gerecht werden, eine angemessene Versorgungsqualität zu gewährleisten. Dies ist vor dem Regulierungshintergrund zunehmend mit wirtschaftlichen Risiken verbunden. Wir erwarten daher im Netzgeschäft einen Rückgang des Ergebnisses. Aktuell steht eine große Anzahl an Konzessionsverträgen zur Ausschreibung, um die ein reger Wettbewerb entstanden ist. Unser Ziel ist es, die bestehenden Konzessionen zu erhalten und neue hinzuzugewinnen. Die wettbewerbsintensive Situation im Gas- und Stromgeschäft führt in allen Kundensegmenten durch den Markteintritt neuer Anbieter zu einer weiteren Verschärfung. Aufgrund unserer Vertriebsstrategie gehen wir dennoch davon aus, trotz schwieriger Marktbedingungen einen signifikanten Umsatzanstieg zu erzielen. Hier wirken sich unsere erfolgreichen Aktivitäten zur Kundengewinnung und -bindung sowie unsere starke Marktposition im Kerngeschäft Strom- und Gasvertrieb positiv aus. Zur Stärkung der zukünftigen Wettbewerbsfähigkeit hat der Vorstand im November 2011 ein Projekt zur Ergebnisverbesserung beschlossen. Das Ziel des Projekts "EINS" ist eine deutliche Verbesserung im hohen zweistelligen Millionenbereich mit nachhaltigen Effekten auch auf die dem Prognosezeitraum folgenden Geschäftsjahre. Erste Verbesserungen werden sich bereits 2012 im operativen Geschäft zeigen. Die Grundlage hierfür sind ertrags- und kostenseitige Optimierungen in den operativen Bereichen Erzeugung, Handel, Netz und Vertrieb sowie den Overhead- und Querschnittsfunktionen. Ergebnisverbesserungen sollen auch bei den Tochtergesellschaften erzielt werden. Unter Berücksichtigung der ertrags- und kostenseitigen Optimierungsmaßnahmen aus dem Projekt "EINS" gehen wir davon aus, in den kommenden zwei Jahren ein Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit etwa in Höhe des Jahres 2011 zu erreichen. InvestitionenDie Investitionsplanung für das Geschäftsjahr 2012 entspricht mit ihrem Fokus auf umweltschonende Energieerzeugung und zuverlässige Energieversorgung unserer Unternehmensstrategie. Dabei ist die Stabilität der gesetzlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen für uns von grundlegender Bedeutung. Unser geplantes Gesamtinvestitionsvolumen für das Jahr 2012 beläuft sich auf rund 125 Mio. Euro. Davon entfallen rund 51 Mio. Euro auf den Ausbau und die Erweiterung unserer Versorgungsnetze, wodurch ein hohes Maß an Versorgungssicherheit und -qualität im Interesse unserer Kunden gewährleistet wird. Zudem wird der fortgesetzte Ausbau der Netzinfrastruktur im Fernwärmebereich zur weiteren Verbesserung der Klimabilanz in Frankfurt beitragen. In bestehende Kraftwerke werden wir rund 17 Mio. Euro investieren, um weiterhin die sichere Verfügbarkeit der Erzeugungsanlagen sowie den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung zu gewährleisten. Zusätzlich sind neben baulichen Maßnahmen für den Ersatz sanierungsbedürftiger Verwaltungs- und Betriebseinrichtungen Investitionen in die Erweiterung der IT-Infrastruktur sowie in Finanzanlagen vorgesehen. Der aus diesen Maßnahmen resultierende Finanzierungsbedarf kann aus der laufenden Geschäftstätigkeit gedeckt werden. Darüber hinaus ist für die bereits im Jahr 2010 beschlossene "Erzeugungsstrategie 2015" ein Investitionsvolumen von insgesamt 500 Mio. Euro bis 2015 vorgesehen. Dadurch sollen jährlich zusätzliche 1,2 Mio. MWh Strom erzeugt werden, was dem jährlichen Verbrauch von 480.000 Haushalten entspricht. In diesem Rahmen haben wir bereits eine Beteiligung an einer GuD-Anlage sowie verschiedene Projekte mit Windkraftanlagen initiiert. Weitere Projekte werden derzeit geprüft, wobei wir den Fokus auf die Windkraft als wesentliche Wachstumsoption legen. NachhaltigkeitIm Bereich der Energieversorgung gehört Nachhaltigkeit aufgrund endlicher Ressourcen, klimatischer Veränderungen, der beschlossenen Energiewende und des demografischen Wandels zu einer der zentralen Herausforderungen unserer Zeit. Nachhaltigkeit ist daher ein wesentlicher Aspekt unserer Unternehmensstrategie. Als Wirtschaftsunternehmen mit tiefer Verwurzelung in der Stadt Frankfurt und der Region ist unser verantwortungsvolles Handeln auf ökonomische Ziele und ebenso auf die Menschen, die Gesellschaft und die Umwelt ausgerichtet. Nachhaltigkeit bedeutet ressourcen- und werterhaltendes Wirtschaften. Dies kommt im Rahmen unserer strategischen Ausrichtung in den folgenden fünf zentralen Elementen zum Ausdruck:
Unsere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und damit unser langfristiger Erfolg bilden die Basis unseres Engagements. Sie stellen die Weichen für zukunftsträchtige Investitionen zur Mitgestaltung der Energiewende und zur Sicherung einer zukunftsfähigen Energieversorgung. Wir verstehen unter fairer Partnerschaft und regionaler Verantwortung sowohl die Verantwortung gegenüber Kunden und Mitarbeitern als auch die Unterstützung gemeinnütziger Projekte, Vereine und Organisationen in der Region. So stehen wir im engen Austausch mit unseren Kunden, die beispielsweise durch die Mainova-Energieberatung dabei unterstützt werden, den eigenen Energieverbrauch zu optimieren. Auch bieten wir Kunden die Möglichkeit, im Rahmen von Beteiligungs- oder Fördermodellen am Ausbau erneuerbarer Energien zu partizipieren. Darüber hinaus treiben wir in Kooperation mit anderen Unternehmen Projekte voran, beispielsweise zur Elektromobilität. Für unsere Mitarbeiter investieren wir intensiv in die Unternehmenskultur, Personalentwicklung und -bindung. Dies spiegelt sich im Ergebnis der Mitarbeiterbefragung wider, die auch im Jahr 2011 einen hohen Zufriedenheitswert aufwies. Investitionen in effiziente und klimaschonende Erzeugung und Technologien sind für uns strategisch von großer Bedeutung. Obwohl unser Strommix schon heute mit einem CO2 -Ausstoß von 384 Gramm pro kWh und einem hohen Anteil von erneuerbaren Energien an der gesamten Stromerzeugung deutlich klimafreundlicher als der Bundesdurchschnitt ist, haben wir uns das Ziel gesetzt, künftig noch klimafreundlicher zu werden. Dazu engagieren wir uns aktiv beim Ausbau der Erzeugung aus erneuerbaren Energiequellen. Allein bis zum Jahr 2015 wollen wir 500 Mio. Euro in klimaschonende Erzeugungsprojekte investieren. Einen wesentlichen Teil wird der Bereich erneuerbarer Energien und hier insbesondere die Windkraft einnehmen. PersonalDie Entwicklung unseres Unternehmens und der gesamten Energieversorgungsbranche erfordert von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern weiterhin ein Höchstmaß an Leistungsbereitschaft und Flexibilität. Dabei begreifen wir die Veränderungen der politischen und ökonomischen Rahmenbedingungen als Chance, uns weiterhin als langfristig erfolgreiches Unternehmen aufzustellen. Unser Erfolg ist dabei maßgeblich von der Qualität des Personalmanagements abhängig. Nur wenn es uns gelingt, das Qualifikationsniveau und das Engagement unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf konstant hohem Niveau zu halten, können wir den erforderlichen Beitrag zur Energiewende leisten und uns in neuen Geschäftsfeldern, wie dem Einsatz regenerativer Energien oder der Elektromobilität, erfolgreich behaupten. Im abgelaufenen Geschäftsjahr haben die genannten Faktoren zu einer leichten Erhöhung des Personalbestands und somit auch zu einem Anstieg der Personalkosten geführt. Die Folgejahre werden aus heutiger Sicht eine Konsolidierung des Personalbestands auf dem gegenwärtigen Niveau mit sich bringen, wobei im Zusammenhang mit zukünftigen Tarifrunden von einem weiteren kontinuierlichen Anstieg der Personalkosten auszugehen ist. Im Hinblick auf den sich ständig verschärfenden Wettbewerb in unseren Geschäftsfeldern und auf die Vorgaben der Anreizregulierung werden wir die Effizienz und die Effektivität im Personalmanagement weiterhin optimieren, Prozesse verschlanken und im Sinne eines umfassenden Kostenmanagements weiterentwickeln. Die gravierenden Veränderungen der Rahmenbedingungen haben auf die strategische Personal- und Organisationsentwicklung deutliche Auswirkungen. Die zukünftige Personalarbeit wird daher insbesondere durch die aktive Begleitung von Veränderungsprozessen in allen Unternehmensbereichen geprägt sein. Einen weiteren Schwerpunkt werden wir deshalb auf die Verstärkung der zielgerichteten Weiterbildung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter legen. Um unseren Erfolg nachhaltig sicherzustellen und den Risiken der demografischen Entwicklung zu begegnen, müssen wir unsere Talente identifizieren und ihre Entwicklung langfristig fördern. Bereits im Jahr 2011 wurden daher erste Schritte unternommen, ein leistungsfähiges und systematisches Talentmanagement aufzubauen. Um die Bindung unserer Potenzialträger zu stärken und insbesondere Frauen die Übernahme von Führungsaufgaben zu erleichtern, wird darüber hinaus die Entwicklung eines ganzheitlichen Ansatzes zur Umsetzung eines lebensereignisorientierten Personalmanagements auch im Jahr 2012 weiter vorangetrieben. Die im abgelaufenen Geschäftsjahr erneut durchgeführte Mitarbeiterbefragung hat uns abermals eindrucksvoll bestätigt, dass unser Unternehmen auf die hohe Motivation und das außergewöhnliche Engagement seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vertrauen kann. In nahezu allen Kategorien konnten bessere Ergebnisse als in der vorherigen Befragung aus dem Jahr 2009 erzielt werden. Dies bestärkt uns darin, auch weiterhin auf das Instrument der Mitarbeiterbefragung zu setzen, um wertvolle Erkenntnisse über zukünftige Handlungsfelder zu erhalten. Die nächste Mitarbeiterbefragung wird im Jahr 2013 stattfinden.
Frankfurt am Main, den 16. März 2012 Dr. Alsheimer Dr. Birkner Herbst Dr. Wolff Gewinn- und Verlustrechnung des Mainova-Konzernsscroll
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Die Vorjahreswerte wurden umgegliedert. Es
wird auf den Anhang (Abschnitt 2) verwiesen. Gesamtergebnisrechnung des Mainova-Konzerns*scroll
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siehe Erläuterungen Abschnitt 6 (19 Gewinnrücklagen) Bilanz des Mainova-Konzernsscroll
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Eigenkapitalveränderungsrechnung des Mainova-Konzerns*scroll
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siehe Erläuterungen Abschnitt 6 Kapitalflussrechnung des Mainova-Konzerns*scroll
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siehe Erläuterungen Abschnitt 9 Anhang des Mainova-Konzerns für das Geschäftsjahr 20111. Allgemeine GrundlagenDer Konzernabschluss der Mainova Aktiengesellschaft (Mainova AG) mit Sitz in der Solmsstr. 38, Frankfurt am Main, wurde nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB zu beachtenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Die Mainova AG sowie die in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen werden im Folgenden als "Konzern" oder "Mainova" bezeichnet. Das oberste Mutterunternehmen der Mainova ist die Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH (SWFH), Frankfurt am Main, die einen Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen nach HGB aufstellt, der im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Das vollkonsolidierte Tochterunternehmen Mainova EnergieDienste GmbH (MED) nimmt die Befreiungsvorschrift des § 264 Abs. 3 HGB in Anspruch und veröffentlicht keinen Lagebericht. Ebenso macht das vollkonsolidierte Tochterunternehmen Hotmobil Deutschland GmbH (HMD) von der Befreiungsvorschrift des § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch und verzichtet auf die Veröffentlichung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Für die Bilanzierung, Bewertung und den Ausweis im Konzernabschluss 2011 haben wir die Anforderungen der am Abschlussstichtag veröffentlichten und verpflichtend anzuwendenden Standards des International Accounting Standards Board (IASB) sowie die Interpretationen des IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) ausnahmslos erfüllt. Der Konzernabschluss der Mainova vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Um die Gleichwertigkeit mit einem nach handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellten Konzernabschluss zu erzielen, werden alle über die Regelungen des International Accounting Standards Board (IASB) hinausgehenden gesetzlichen Angaben- und Erläuterungspflichten des Handelsgesetzbuchs, insbesondere die Erstellung eines Lageberichts, erfüllt. Mainova erstellt diesen Konzernabschluss aufgrund der Aufstellungspflicht für börsennotierte Aktiengesellschaften. Der Konzernabschluss der Mainova wird am 2. April 2012 vom Vorstand zur Weitergabe an den Aufsichtsrat freigegeben. Der Aufsichtsrat wird am 23. April 2012 über die Billigung des Konzernabschlusses entscheiden. Anschließend wird der Konzernabschluss im elektronischen Bundesanzeiger offengelegt. Unternehmensgegenstand ist die Versorgung mit Energie und Wasser sowie die Erbringung damit zusammenhängender Dienstleistungen. Mainova ist als kommunaler Energieversorger hauptsächlich im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main tätig und versorgt dort Abnehmer mit Strom, Gas, Wasser sowie in Teilgebieten mit Wärme bzw. Kälte. Darüber hinaus versorgen wir Privatkunden in Hessen, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Bayern und Baden-Württemberg sowie Großkunden bundesweit mit Strom und Erdgas. Außerdem liefern wir Erdgas an örtliche und regionale Gasversorger. Über unsere Beteiligungsgesellschaften in Südthüringen beliefern wir dort Endkunden mit Strom, Erdgas und Wärme. Weitere Informationen hierzu sind auch im Abschnitt 8 "Segmentberichterstattung" enthalten. Zur übersichtlicheren Darstellung sind in der Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Bilanz Posten zusammengefasst und im Anhang gesondert aufgeführt und erläutert. Die Beträge werden, soweit nicht anderweitig vermerkt, auf Tsd. oder Mio. Euro gerundet. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Der vorliegende Abschluss umfasst das Geschäftsjahr 2011 auf der Basis der Berichtsperiode vom 1. Januar bis 31. Dezember des Jahres mit einer Vergleichsperiode. 2. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenGrundsätzlich hat sich an den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Vergleich zum Vorjahr nichts geändert. Die Erstellung des Konzernabschlusses der Mainova erfolgt grundsätzlich unter Anwendung des Anschaffungskostenprinzips. Davon ausgenommen sind die derivativen Finanzinstrumente und die zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte, die grundsätzlich zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden. In der Gewinn- und Verlustrechnung wird seit dem Jahr 2011 erstmals das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) ausgewiesen, welches unter anderem auch das Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen beinhaltet. Diese waren in dem im Vorjahr in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen operativen Ergebnis nicht enthalten. Die Ausweisänderung wurde vorgenommen, da die im Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen ausgewiesenen Beteiligungserträge aufgrund der großen Gemeinsamkeiten in der Geschäftstätigkeit von ähnlichen Faktoren bestimmt werden wie das EBIT der Mainova. Bezüglich der Erträge und Aufwendungen aus freistehenden energiebezogenen derivativen Finanzinstrumenten wurde eine Ausweisänderung vorgenommen. Diese werden seit dem Jahr 2011 im Materialaufwand ausgewiesen. Durch die Änderung wurden im Jahr 2011 Erträge in Höhe von 4,8 Mio. Euro und Aufwendungen in Höhe von 5,8 Mio. Euro im Materialaufwand ausgewiesen. Im Vorjahr waren diese noch in den sonstigen betrieblichen Erträgen und Aufwendungen ausgewiesen. Die Vorjahreswerte (Erträge in Höhe von 19,7 Mio. Euro und Aufwendungen in Höhe von 2,2 Mio. Euro) wurden ebenfalls umgegliedert. Die neue Darstellung entspricht dem wirtschaftlichen Gehalt der Geschäfte, die zum Zweck der Absicherung von im Materialaufwand enthaltenen Energiebezugsgeschäften abgeschlossen wurden, auch wenn sie nicht in einer Sicherungsbeziehung abgebildet werden. Im Vergleich zum Vorjahr wurden vereinzelte Angaben zu Finanzinstrumenten nach IFRS 7 korrigiert. Wir verweisen auf Abschnitt 7. Bezüglich der Segmentberichterstattung wurden im Vergleich zum Vorjahr Anpassungen vorgenommen. Diesbezüglich verweisen wir auf Abschnitt 8. Aufgrund der Änderung des IAS 24 haben sich Anpassungen in Bezug auf die Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen ergeben. Hierzu verweisen wir auf Abschnitt 10. Die Realisierung der Umsatzerlöse erfolgt grundsätzlich mit dem Übergang der wesentlichen Chancen und Risiken aus einem Verkaufsgeschäft bzw. mit der Erbringung einer Dienstleistung. Die Umsatzerlöse der Mainova bestehen im Wesentlichen aus Energie- und Wasserlieferungen. Sie werden zu dem Zeitpunkt realisiert, zu dem der Kunde die Energie bzw. das Wasser abnimmt. Ferner beinhalten die Umsatzerlöse auch die statistische Hochrechnung zwischen dem Ablesezeitpunkt und dem Bilanzstichtag. Der Geschäfts- oder Firmenwert (Goodwill) wird zu Anschaffungskosten abzüglich Wertminderungen angesetzt. Der Geschäfts- oder Firmenwert unterliegt gemäß IFRS 3 keiner planmäßigen Abschreibung, sondern wird mindestens einmal jährlich einer Werthaltigkeitsprüfung unterzogen. Beim Eintritt besonderer Ereignisse, die dazu führen können, dass der Buchwert einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit (ZGE) beziehungsweise von Gruppen von ZGEs nicht mehr durch den erzielbaren Betrag gedeckt ist, wird auch unterjährig ein Impairment-Test durchgeführt. Der im Rahmen der Werthaltigkeitsprüfung verwendete Vorsteuerzinssatz beträgt zum Stichtag 7,16 % (im Vorjahr 7,69 %). Der Ermittlung der diskontierten Cashflows liegt die vom Vorstand genehmigte und vom Aufsichtsrat gebilligte Fünfjahresplanung zugrunde. Sonstige immaterielle Vermögenswerte werden mit den fortgeführten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilanziert und linear entsprechend ihrer wirtschaftlichen Nutzungsdauer abgeschrieben: scroll
Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden werden jährlich überprüft. Es liegen keine immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmbarer Nutzungsdauer vor. Bezüglich der Überprüfungen auf Wertminderungen verweisen wir auf die Erläuterungen zum Sachanlagevermögen in diesem Abschnitt. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger nutzungsbedingter Abschreibungen bewertet. Bei selbst erstellten Sachanlagen werden die Herstellungskosten anhand der direkt zurechenbaren Einzel- und Gemeinkosten ermittelt. Es wird die lineare Abschreibungsmethode angewandt. Wesentliche Ersatzinvestitionen, wie z. B. die Großrevisionen der Kraftwerke, werden aktiviert. Aufwendungen für Reparaturen und Wartungen, die keine wesentlichen Ersatzinvestitionen darstellen, werden in dem Geschäftsjahr aufwandswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, in dem sie angefallen sind. Jeder Teil einer Sachanlage mit wesentlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten im Verhältnis zum gesamten Wert des Vermögenswerts wird hinsichtlich der Nutzungsdauer und Abschreibungsmethode getrennt von den anderen Teilen der Sachanlage beurteilt und entsprechend abgeschrieben (Komponentenansatz). Nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten werden nur dann als Buchwert des Vermögenswerts erfasst, wenn es wahrscheinlich ist, dass daraus dem Konzern zukünftig wirtschaftlicher Nutzen zufließen wird und die Kosten des Vermögenswerts zuverlässig ermittelt werden können. Die planmäßigen linearen Abschreibungen für unsere typischen Anlagen werden nach folgenden konzerneinheitlichen Nutzungsdauern bemessen: scroll
Sachanlagen werden auf Wertminderungen überprüft, wenn Ereignisse oder veränderte Umstände vermuten lassen, dass eine Wertminderung eingetreten sein könnte. Darauf können insbesondere neue energiepolitische Rahmenbedingungen, eine deutliche Änderung der Preissituation an den Absatz- und Beschaffungsmärkten, geänderte regulatorische Vorgaben sowie eine Verschlechterung der zugrunde gelegten Plandaten hinweisen. In solchen Fällen erfolgt eine Werthaltigkeitsprüfung nach IAS 36. Ist es nicht möglich, den erzielbaren Betrag für einen einzelnen Vermögenswert zu bestimmen, wird die Wertminderung auf Basis des erzielbaren Betrags der ZGE ermittelt. Diese ist als kleinste identifizierbare Gruppe von Vermögenswerten definiert, die unabhängig von anderen Vermögenswerten in der Lage ist, Mittelzuflüsse aus der fortgesetzten Nutzung zu erzielen. Bei Mainova bestehen im Wesentlichen ZGEs für die Verteilnetze "Stromnetz", "Gasnetz" und "Wassernetz" sowie "Kraftwerke". Die ZGE "Kraftwerke" setzt sich aus mehreren Heizkraftwerken (HKW West, Mitte und Niederrad) mit zugehörigen Verbindungsnetzen zusammen, da diese sowohl bei unvorhergesehenen Produktionsausfällen als auch bei geplanten Revisionen die Versorgung der Kunden des Wärmenetzes gegenseitig sicherstellen. Eine Wertminderung eines Vermögenswerts ist erforderlich, wenn der Buchwert über dem erzielbaren Betrag des Vermögenswerts liegt. Dabei ist gemäß IAS 36.6 der erzielbare Betrag der höhere Wert aus dem Nutzungswert und dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Verkaufskosten. Der Nutzungswert ergibt sich aus dem Barwert der geschätzten, zukünftig nachhaltig erzielbaren betrieblichen Cashflows aus der fortgeführten Nutzung des Vermögenswerts zuzüglich eines am Ende der Nutzungsdauer realisierbaren Restwerts. Als Grundlage für die Ermittlung des Nutzungswerts dient die vom Vorstand genehmigte und vom Aufsichtsrat gebilligte Fünfjahresplanung. Bei den ZGEs der Verteilnetze wird eine unbestimmbare Nutzungsdauer unterstellt, sodass die Planjahre um ein Normjahr als Basis für die ewige Rente ergänzt werden. Die dabei angesetzte Wachstumsrate von 0,5% liegt unterhalb der angenommenen Inflationsrate, da damit gerechnet wird, dass auch zukünftig die inflationsbedingten Kostensteigerungen nicht vollständig weitergegeben werden können. Bei der ZGE "Kraftwerke" wird eine begrenzte Nutzungsdauer der langfristigen Vermögenswerte unterstellt, sodass als Grundlage die Cashflow-Prognosen für die verbleibende Nutzungsdauer angesetzt werden. Die Barwerte werden unter Zugrundelegung folgender Parameter ermittelt: scroll
Die verwendeten Parameter werden aus verfügbaren Marktdaten zum Teil direkt (risikofreier Zinssatz, Marktrisikoprämie und Fremdkapital-Spread) und zum Teil unter Verwendung einer Peergroup (Betafaktoren, Fremdkapitalanteil) abgeleitet. Durch die aufgeführten Parameter ergibt sich für die ZGE "Stromnetz" ein Vorsteuerzinssatz von 7,63 % (im Vorjahr 8,57 %) und für die ZGE "Kraftwerke" von 7,58 % (im Vorjahr 7,68 %). Wenn der Grund für eine früher vorgenommene Wertminderung entfällt, werden die Vermögenswerte erfolgswirksam zugeschrieben, wobei der infolge der Zuschreibung erhöhte Buchwert nicht die fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten übersteigen darf. In Vorjahren wertgeminderte Vermögenswerte werden an jedem Bilanzstichtag auf eventuellen Wertaufholungsbedarf überprüft. Fremdkapitalkosten, die im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Herstellung eines sogenannten qualifizierten Vermögenswerts (qualifying asset) vom Zeitpunkt der Anschaffung bzw. ab dem Herstellungsbeginn bis zur Inbetriebnahme entstehen, werden als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten dieses Vermögenswerts aktiviert. Bei spezifischer Fremdfinanzierung werden die jeweiligen direkt zurechenbaren Fremdkapitalkosten berücksichtigt. Bei Mainova wird in der Regel nicht spezifisch finanziert, d. h., es besteht kein direkter Zusammenhang zwischen den aufgenommenen Fremdmitteln und den getätigten Investitionen. Infolgedessen wird zur Berechnung der zu aktivierenden Fremdkapitalkosten ein durchschnittlicher Fremdkapitalkostensatz ermittelt. Im Geschäftsjahr 2011 wurde ein durchschnittlicher Fremdfinanzierungszinssatz von 4,13 % (Vorjahr 4,10 %) zugrunde gelegt. Andere Fremdkapitalkosten werden als Aufwand erfasst. Leasingtransaktionen, bei denen Mainova Leasinggeber ist und die wesentlichen Chancen und Risiken aus der Nutzung des Leasingobjekts auf den Vertragspartner übertragen werden, sind als Finanzierungsleasingverhältnisse erfasst. Die Summe des Barwerts der ausstehenden Mindestleasingzahlungen und des nicht garantierten Restwerts werden als Leasingforderung bilanziert. Die Zahlungen des Leasingnehmers werden in Tilgungsleistungen sowie Zinserträge aufgeteilt. Werden die Chancen und Risiken nicht auf den Vertragspartner übertragen, liegt ein Operating-Leasingverhältnis vor, d. h. dass das Leasingobjekt weiterhin bei Mainova bilanziert und die Leasingzahlungen als Ertrag erfasst werden. Bei den Geschäften, bei denen Mainova Leasingnehmer ist, liegen ausschließlich Operating-Leasingverhältnisse vor, d. h. das Leasingobjekt wird beim Leasinggeber bilanziert und Mainova erfasst die Leasingzahlungen aufwandswirksam. IFRIC 4 "Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält" beinhaltet Kriterien zur Identifikation von Leasingelementen in Verträgen, die formal nicht als Leasingverträge bezeichnet werden. Vertragselemente, welche die Kriterien des IFRIC 4 erfüllen, sind nach den Vorschriften des IAS 17 als Leasingverträge zu bilanzieren. Bei Mainova fallen Contracting-Projekte in den Anwendungsbereich des IFRIC 4. Bei diesen Projekten erstellt Mainova eine Energieerzeugungsanlage für einen Kunden bei gleichzeitigem Abschluss eines Energieliefervertrags. Die bis zum 31. Dezember 2009 erhaltenen Zuschüsse wurden von den Anschaffungs- und Herstellungskosten der entsprechenden Anlagen abgesetzt und mindern somit deren Abschreibungen. Dazu gehören auch Baukostenzuschüsse (Hausanschlusskosten und Netzkostenbeiträge). Gemäß IFRIC 18 werden die ab dem 1. Januar 2010 von Kunden erhaltenen Zuschüsse gesondert unter den langfristigen Schulden ausgewiesen und über die Nutzungsdauer der bezuschussten Vermögenswerte linear zugunsten der Umsatzerlöse aufgelöst. Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen werden zunächst mit den Anschaffungskosten und in den Folgeperioden mit dem fortgeschriebenen anteiligen Nettovermögen bilanziert. Dabei werden die Buchwerte jährlich um die anteiligen Ergebnisse, ausgeschütteten Dividenden und sonstigen Eigenkapitalveränderungen erhöht bzw. vermindert. Ein bilanzieller Geschäfts- oder Firmenwert wird im Beteiligungsansatz ausgewiesen. Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen werden auf Wertminderungen überprüft, wenn Ereignisse oder veränderte Umstände vermuten lassen, dass eine Wertminderung eingetreten sein könnte. Eine Wertminderung liegt vor, wenn der erzielbare Betrag den Beteiligungsbuchwert unterschreitet. Der erzielbare Betrag wird als Barwert der geschätzten, zukünftig nachhaltig erzielbaren Cashflows ermittelt. Als Grundlage für die Ermittlung des Nutzungswerts diente die von den Gesellschaften erstellte und von deren Aufsichtsräten gebilligte Fünfjahresplanung. Dabei wird ein risikofreier Zinssatz von 3,25 % (Vorjahr 3,25 %) zuzüglich einer Marktrisikoprämie von 5,00 % (unverändert) unter Nutzung folgender Betafaktoren (verschuldet) verwendet: scroll
Dabei wurde grundsätzlich ein Eigenkapitalkostensatz von 6,25 % (im Vorjahr 6,8 %) verwendet sowie ein Wachstumsabschlag wie im Vorjahr in Höhe von 0,50 % angesetzt. Bei Beteiligungen mit einer Garantiedividende im Rahmen eines Ergebnisabführungsvertrags wird für den Anteil der Garantiedividende wie im Vorjahr ein Eigenkapitalkostensatz von 5,25 % zugrunde gelegt. Unter den langfristigen finanziellen Vermögenswerten werden im Wesentlichen Ausleihungen und sonstige Beteiligungen zusammengefasst. Ausleihungen des Unternehmens werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Marktüblich verzinsliche Ausleihungen sind zum Nominalwert und zinslose bzw. niedrig verzinsliche Ausleihungen werden mit dem Barwert bilanziert. Die Anteile an den übrigen Beteiligungen gehören ausnahmslos der Kategorie "Zur Veräußerung verfügbar" an. Die Bewertung erfolgt grundsätzlich zum beizulegenden Zeitwert. Da die beizulegenden Zeitwerte der im Abschluss enthaltenen Beteiligungen nicht zuverlässig ermittelt werden können, werden diese sowohl bei der Erstbilanzierung als auch in den Folgeperioden zu Anschaffungskosten bewertet. Liegen objektive und substanzielle Hinweise für eine Wertminderung eines Vermögenswerts vor, wird dieser in erforderlichem Umfang wertgemindert. Die Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Fremdkapitalkosten werden nicht aktiviert, es sei denn, es liegt ein qualifizierter Vermögenswert vor. Die Bewertung erfolgt grundsätzlich zu Durchschnittswerten. Die Herstellungskosten enthalten gemäß IAS 2 die direkt zurechenbaren Einzelkosten sowie Material- und Fertigungsgemeinkosten einschließlich Wertminderungen. Risiken aus einer geminderten Verwertbarkeit wird durch angemessene Abschläge Rechnung getragen. Soweit es erforderlich ist, wird der im Vergleich mit dem Buchwert niedrigere realisierbare Nettoveräußerungswert angesetzt. Wertaufholungen bei früher abgewerteten Vorräten werden als Minderung des Materialaufwands erfasst. Forderungen und sonstige Vermögenswerte werden bis auf derivative Finanzinstrumente und Leasingforderungen zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Erforderliche Wertberichtigungen orientieren sich am tatsächlichen Ausfallrisiko. Das tatsächliche Ausfallrisiko orientiert sich einerseits an der Überfälligkeit, wobei in Abhängigkeit vom Zeitraum des Zahlungsverzugs pauschalierte Einzelwertberichtigungen vorgenommen werden. Andererseits werden Einzelwertberichtigungen aufgrund der wirtschaftlichen Situation eines Schuldners vorgenommen. Wertberichtigungen von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden auf separaten Wertberichtigungskonten erfasst. Eine direkte Absetzung vom Buchwert oder eine Ausbuchung von zuvor gebildeten Wertberichtigungen erfolgt erst, wenn eine Forderung uneinbringlich geworden ist. In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind erhaltene Abschlagszahlungen auf den abgegrenzten, noch nicht abgelesenen Verbrauch unserer Kunden verrechnet. Geleistete Anzahlungen auf das Anlage- und Umlaufvermögen werden unter den sonstigen Vermögenswerten ausgewiesen. Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten werden zu konzerneinheitlich vorgegebenen Umrechnungskursen, die den Mittelkursen am Bilanzstichtag entsprechen, bewertet. Nichtmonetäre Fremdwährungsposten sind bei Mainova nicht vorhanden. Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten und werden zum Nennwert bilanziert. Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte werden zum niedrigeren Wert aus Buchwert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten bilanziert. Diese Vermögenswerte werden nicht planmäßig abgeschrieben. Die Pensionsrückstellungen setzen sich aus Rückstellungen für Einzelpensionszusagen und für die Gewährung von Energiedeputaten an Mitarbeiter, Pensionäre und deren Hinterbliebene zusammen. Die Berechnung erfolgt entsprechend IAS 19 nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren. Dieses Verfahren berücksichtigt neben den Renten und Anwartschaften auch zukünftig zu erwartende Gehalts- und Rentensteigerungen. Bezüglich der Erfassung von versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten besteht nach den Regelungen des IAS 19 ein Wahlrecht. Um Ergebnisvolatilitäten zu vermeiden, werden bei der Mainova versicherungsmathematische Gewinne und Verluste in der Periode des Anfalls im sonstigen Ergebnis der Gesamtergebnisrechnung erfasst. Die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste resultieren aus einer Abweichung der tatsächlichen Entwicklung von den unterstellten Annahmen oder aus einer Änderung der Annahmen. Der Dienstzeitaufwand wird im Personalaufwand ausgewiesen und der Zinsanteil der Rückstellungszuführung im Finanzergebnis. Daneben sind alle Mitarbeiter im Rahmen der Bindung an die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes sowie auf der Basis einzelvertraglicher Regelungen bei der Zusatzversorgungskasse der Stadt Frankfurt am Main (ZVK) nach den Regeln der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst pflichtversichert. Nach IAS 19 handelt es sich bei dieser Form der Altersvorsorge um einen leistungsorientierten Plan (Defined Benefit Plan), da die individuellen Versorgungsleistungen der ZVK an frühere Mitarbeiter der Mitgliedsunternehmen nicht von eingezahlten Beiträgen abhängen. Da zudem in der ZVK Mitarbeiter mehrerer Mitgliedsunternehmen versichert sind, gilt diese Form der Altersvorsorge als gemeinschaftlicher Plan mehrerer Arbeitgeber (Multi-Employer Plan), für die die besonderen Vorschriften des IAS 19 anzuwenden sind. Die Beiträge werden im Rahmen eines Umlageverfahrens erhoben. Aufgrund der Umverteilungen der Leistungen der ZVK auf die an ihr beteiligten Unternehmen und der unzureichenden Daten über die Altersstruktur, die Fluktuation und die Gehälter dieser Mitarbeiter liegen keine Informationen über den auf Mainova entfallenden Teil der zukünftigen Zahlungsverpflichtungen vor (wirtschaftliche Verpflichtung). Somit ist eine Rückstellungsbildung nach IFRS nicht zulässig und die Behandlung erfolgt wie bei einem beitragsorientierten Plan (Defined Contribution Plan) gemäß IAS 19 Nr. 30a. Die laufenden Zahlungen an die ZVK stellen demnach Aufwendungen des Geschäftsjahres dar. Der Umlagesatz der ZVK Frankfurt am Main beläuft sich auf 6,0 %; hiervon übernimmt der Arbeitgeber 5,6 %, die Eigenbeteiligung der Arbeitnehmer beträgt 0,4 %. Daneben wird gemäß § 63 der ZVK-Satzung vom Arbeitgeber ein steuerfreies Sanierungsgeld von 3,0 % erhoben. Zur Sicherung langfristig stabiler Hebesätze beschloss der Kassenausschuss der Stadt Frankfurt, das Sanierungsgeld ab dem 1. Januar 2012 auf 3,5 % anzuheben. Für einen Teil der Pflichtversicherten wird für das ZVK-pflichtige Entgelt, das über der tariflich festgesetzten Beitragsbemessungsgrenze liegt, eine zusätzliche Umlage von 9 % gezahlt. Derzeit liegen keine gesicherten Erkenntnisse vor, dass das Sanierungsgeld steigen wird. Es ist jedoch damit zu rechnen, dass auch künftig Beitragserhöhungen erfolgen werden. Der Aufwand aus ZVK-Umlagen (Arbeitgeberanteil) ist unter den Aufwendungen für Altersversorgung ausgewiesen. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen sämtliche am Bilanzstichtag erkennbaren rechtlichen oder faktischen Verpflichtungen gegenüber einer anderen Partei aufgrund von Ereignissen in der Vergangenheit, die der Höhe und/oder dem Eintrittszeitpunkt nach unsicher sind und wahrscheinlich zu einem Abfluss von Ressourcen führen werden. Die Rückstellungen werden mit dem bestmöglichen Schätzbetrag angesetzt. Die Bewertung erfolgt mit dem Erwartungswert bzw. mit dem Betrag, der über die höchste Eintrittswahrscheinlichkeit verfügt. Für wesentliche Rückstellungen (Altlasten, Altersteilzeit, rechtliche Risiken u. a.) wurden Bewertungsgutachten bzw. Berechnungen von sachverständigen Dritten eingeholt. Alle langfristigen Rückstellungen werden mit ihrem auf den Bilanzstichtag abgezinsten bestmöglichen Schätzbetrag bilanziert, soweit der Zinseffekt nicht von untergeordneter Bedeutung ist. Der bestmögliche Schätzbetrag umfasst auch die am Bilanzstichtag zu berücksichtigenden Kostensteigerungen. Ausgenommen davon sind Pensionsrückstellungen, für die gemäß IAS 19 gesonderte Regelungen angewandt werden. Die Mainova AG ist seit 2001 als Organgesellschaft in eine ertragsteuerliche Organschaft mit der SWFH eingebunden. Tatsächliche Steuerzahlungen und -erstattungen treten - mit Ausnahme der Körperschaftsteuerzahlung für Ausgleichszahlungen an außenstehende Aktionäre - auf Ebene des Organträgers ein. Bei der Mainova AG werden die ermittelten laufenden Steuerverpflichtungen bzw. -ansprüche über Steuerumlagen abgebildet. Die Ermittlung der Steuerumlagebeträge erfolgt auf Einzelbasis, d. h., die Mainova AG wird wie ein selbstständiger Steuerzahler behandelt. Latente Steuern werden gemäß der Verbindlichkeitsmethode auf sämtliche temporäre Bilanzierungs- und Bewertungsunterschiede zwischen Steuerbilanz und IFRS-Bilanz der einzelnen in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften gebildet. Latente Steuern aus Konsolidierungsvorgängen werden gesondert ermittelt und angesetzt. Die latenten Steueransprüche umfassen grundsätzlich auch Steuerminderungsansprüche, die sich aus der erwarteten Nutzung bestehender Verlustvorträge in Folgejahren ergeben. Eine Aktivierung erfolgt, wenn deren Realisierung mit ausreichender Sicherheit gewährleistet ist. Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden miteinander verrechnet, wenn der Konzern einen einklagbaren Anspruch zur Aufrechnung der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden hat und diese sich auf Ertragsteuern des gleichen Steuersubjekts beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden. Die latenten Steuern werden auf der Basis der Steuersätze ermittelt, die zum Realisationszeitpunkt gelten bzw. erwartet werden. Durch die Unternehmensteuerreform 2008 beträgt der für die Berechnung der latenten Steuern relevante Steuersatz 30,70 %. Er ergibt sich aus dem Körperschaftsteuersatz von 15,00 %, dem Solidaritätszuschlag von 5,50 % auf den Körperschaftsteuersatz und dem Gewerbeertragsteuersatz von 14,88 %. Verbindlichkeiten werden mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige finanzielle Verbindlichkeiten werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Die von Kunden erhaltenen Anzahlungen werden unter den übrigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Derivative Finanzinstrumente werden zur Sicherung von Commodity-Risiken eingesetzt, die mit den Aktivitäten des Unternehmens verbunden sind. Zudem werden derivative Finanzinstrumente im Rahmen des Stromhandels (zur Erzielung von Handelsmargen) eingesetzt. Verträge, die für Zwecke des Empfangs oder der Lieferung von nicht finanziellen Posten gemäß dem erwarteten Einkaufs-, Verkaufs- oder Nutzungsbedarf des Unternehmens abgeschlossen und in diesem Sinne gehalten werden (Eigenverbrauchsverträge), werden gemäß IAS 39 nicht als derivative Finanzinstrumente, sondern nach IAS 37 als schwebende Geschäfte bilanziert und sind insofern in der Angabe zu den sonstigen finanziellen Verpflichtungen enthalten. Ferner werden derivative Finanzinstrumente zur Begrenzung des Risikos marktbedingter Schwankungen der Zinssätze eingesetzt. Die erstmalige Bilanzierung erfolgt zum Handelstag. Derivate werden als finanzielle Vermögenswerte oder finanzielle Verbindlichkeiten bilanziert, mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet und in die Kategorie Held for trading eingeordnet, sofern kein Hedge Accounting angewendet wird. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden ergebniswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Bei den derivativen Finanzinstrumenten, die in einer Sicherungsbeziehung (Hedge Accounting) stehen, handelt es sich um Cashflow Hedges. Cashflow Hedges dienen der Absicherung einer mit hoher Wahrscheinlichkeit eintretenden geplanten Transaktion gegen das Risiko schwankender Zahlungsströme. Bei einem Cashflow Hedge werden die unrealisierten Gewinne und Verluste des Sicherungsgeschäfts zunächst in der Rücklage für Cashflow Hedges im sonstigen Ergebnis (Eigenkapital) erfasst und erst dann in der Gewinn- und Verlustrechnung gebucht, wenn das abgesicherte Grundgeschäft erfolgswirksam erfasst wird. Nur der effektive Teil einer Sicherungsbeziehung darf dabei erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfasst werden. Der ineffektive Anteil der Veränderung des beizulegenden Zeitwerts eines Sicherungsgeschäfts, für das zuvor ein Cashflow Hedge gebildet wurde, wird sofort erfolgswirksam erfasst. Entfällt das gesicherte Grundgeschäft, wird die im sonstigen Ergebnis für das Sicherungsgeschäft gebildete Rücklage sofort erfolgswirksam reklassifiziert. Diese wird ebenfalls als erfolgswirksam reklassifiziert, wenn das Hedge Accounting ineffektiv wird oder eine nominelle Übersicherung eintritt. Für die Anwendung von Hedge Accounting gemäß IAS 39 ist eine ausführliche Dokumentation der Sicherungsbeziehung zwischen Grund- und Sicherungsgeschäft sowie der Sicherungsstrategie erforderlich. Die Anforderungen umfassen weiterhin die regelmäßige retrospektive und prospektive Effektivitätsmessung (Regressionsanalyse). Bei der Beurteilung der Effektivität werden sämtliche Bestandteile der Veränderung des beizulegenden Zeitwerts von Derivaten berücksichtigt. Das Hedge Accounting wird als effektiv angesehen, wenn die Veränderung des beizulegenden Zeitwerts des Sicherungsgeschäfts sowohl prospektiv als auch retrospektiv in einer Bandbreite von 80 bis 125 % der gegenläufigen Änderungen des beizulegenden Zeitwerts des Grundgeschäfts liegt. Die Fair Value Option findet bei Mainova keine Anwendung. Unentgeltlich zugeteilte Emissionsrechte werden mit 0 Euro und für den Eigenerzeugungsbedarf entgeltlich erworbene Emissionsrechte mit ihren Anschaffungskosten bilanziert. Werden sie zu Handelszwecken gehalten, erfolgt am Stichtag eine Bewertung zum Marktwert. Für eine eventuelle Unterdeckung am Stichtag wird eine Rückstellung in Höhe des beizulegenden Zeitwerts am Bilanzstichtag für zusätzlich benötigte Emissionsrechte gebildet. Eventualverbindlichkeiten sind mögliche Verpflichtungen gegenüber Dritten oder gegenwärtige Verpflichtungen, bei denen ein Ressourcenabfluss nicht wahrscheinlich ist bzw. deren Höhe nicht verlässlich bestimmt werden kann. Eventualverbindlichkeiten werden in der Bilanz grundsätzlich nicht erfasst. Die im Anhang angegebenen Verpflichtungsvolumina bei den Eventualverbindlichkeiten entsprechen dem am Bilanzstichtag bestehenden Haftungsumfang. Zu den Finanzinstrumenten gemäß IAS 39 (siehe Abschnitt 7) zählen die folgenden Klassen: Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, langfristige finanzielle Vermögenswerte, sonstige Vermögenswerte, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente. In den langfristigen finanziellen Vermögenswerten sowie den sonstigen Vermögenswerten sind darüber hinaus Vermögenswerte enthalten, die nicht in den Anwendungsbereich des IAS 39 fallen. Zu den Finanzinstrumenten zählen die Finanzschulden, die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, die übrigen langfristigen Verbindlichkeiten sowie die kurzfristigen Verbindlichkeiten. Auch hier sind in den übrigen langfristigen und kurzfristigen Verbindlichkeiten solche Verbindlichkeiten enthalten, die ebenfalls nicht in den Anwendungsbereich des IAS 39 fallen. Darüber hinaus gehören die ausgegebenen Finanzgarantien ebenfalls zu den Finanzinstrumenten. Wesentliche Ermessensentscheidungen und SchätzungenBei der Aufstellung des Konzernabschlusses nach IFRS sind bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Ermessensentscheidungen zu treffen. Diese betreffen insbesondere folgende Sachverhalte:
Weiterhin sind Annahmen und Schätzungen aufgrund unbestimmter künftiger Ereignisse zum Bilanzstichtag erforderlich. Da die Schätzungen auf Annahmen und Prognosen beruhen, entstehen Risiken in Bezug auf den Wertansatz der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden sowie der Erträge und Aufwendungen. Die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen sowie sonstige am Stichtag bestehende Quellen von Schätzungsunsicherheiten, aufgrund derer ein Risiko besteht, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden erforderlich sein wird, werden im Folgenden erläutert: Bei der Bilanzierung und Bewertung von Pensionsrückstellungen und ähnlichen Verpflichtungen (Deputate) sowie der Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen sind hinsichtlich Abzinsungsfaktor, Gehaltstrends, Fluktuationsrate sowie Kostenschätzung der Erfüllungsbeträge Annahmen und Schätzungen erforderlich. Aufgrund des Umfangs an direkten Pensionszusagen und ähnlichen Verpflichtungen können sich aus möglichen Schätzungsänderungen in der Zukunft Auswirkungen ergeben. Bewertungsänderungen von Pensionsrückstellungen, welche auf Änderungen der versicherungsmathematischen Parameter beruhen, werden erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst (vergleiche Abschnitt 6 (19)). Weiterhin sind bei der Durchführung von Werthaltigkeitstests für einzelne Vermögenswerte, ZGE (z. B. "Kraftwerke" und "Versorgungsnetze") sowie nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen zukunftsbezogene Schlüsselannahmen zu machen. Änderungen dieser Annahmen können aus heutiger Sicht zu einem zusätzlichen Wertminderungs- bzw. einem Zuschreibungsbedarf führen, da die Bewertung insbesondere auch von der Entwicklung der langfristigen Kapitalmarktzinsen und der verwendeten langfristigen Planungsrechnungen abhängt. Bei den regulierten Strom- und Gasnetzen sind die künftigen Erträge und Aufwendungen stark durch die Änderungen der relevanten Gesetze und Verordnungen sowie durch Entscheidungen der Regulierungsbehörde beeinflusst. Für die Planung im Erzeugungsbereich sind energiepolitische Entscheidungen wie z. B. die Energiewende von Bedeutung. Auch künftige Steuerrechtsänderungen können zu Auf-/Abwertungen führen. Bei einer Erhöhung des Zinssatzes um 0,25 % ergäbe sich eine um 4,2 Mio. Euro geringere Wertaufholung der ZGE "Stromnetz" und in der ZGE "Kraftwerke" eine weitere Wertminderung in Höhe von 4,3 Mio. Euro. Bei einer Verminderung des Zinssatzes um 0,25 % ergäbe sich keine Auswirkung auf die ZGE "Stromnetz" und die Wertminderung in der ZGE "Kraftwerke" wäre um 4,6 Mio. Euro geringer ausgefallen. Als Bewertungsgrundlage für den Werthaltigkeitstest von nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen wird jeweils die verabschiedete Mehrjahresplanung der jeweiligen Beteiligung herangezogen, welche jedoch in der langfristigen Planung gewisse Unsicherheiten bezüglich der zukünftigen Entwicklung enthält. Im Jahr 2011 wurden keine Wertminderungen vorgenommen. Eine Überprüfung des Buchwerts von in Vorjahren abgeschriebenen Beteiligungen hat zu Zuschreibungen geführt. Diese wären bei einer Erhöhung des Zinssatzes um 0,25 % um 0,4 Mio. Euro geringer und bei einem um 0,25 % geringeren Zinssatz um 0,4 Mio. Euro höher ausgefallen. Die Rückstellungen für Altlasten basieren auf externen Gutachten und Berechnungen, die jährlich aktualisiert werden. Diesen liegen Kostenschätzungen der Erfüllungsbeträge für die jeweilige Verpflichtung zugrunde. Schätzungsunsicherheiten ergeben sich insbesondere aus Änderungen des Verpflichtungsumfangs, Abweichungen von den angenommenen Kostenentwicklungen sowie aus Änderungen des Zinsniveaus und der Zahlungszeitpunkte. Weiterhin kann eine Änderung des Diskontierungszinses zu einer Anpassung der Altlastenrückstellungen führen. Bei einer Zinssatzerhöhung um 0,25 % würde sich die Rückstellung um 1,1 Mio. Euro reduzieren. Eine Zinssatzsenkung um 0,25 % würde zu einer Rückstellungserhöhung um den gleichen Betrag führen. Bei der Beurteilung von Rechtsstreitigkeiten im Hinblick auf die Bildung von Rückstellungen wurde eine Einschätzung des voraussichtlichen Prozessausgangs vorgenommen. Es werden nur latente Steuern auf Verlustvorträge aktiviert, von deren Nutzbarkeit mit ausreichender Sicherheit ausgegangen werden kann. Die Einschätzung der Nutzbarkeit erfolgt anhand von steuerlichen Ergebnisplanungen. Die zugrunde liegenden Annahmen und Schätzungen basieren auf den Gegebenheiten und Einschätzungen am jeweiligen Bilanzstichtag. Durch von den Annahmen abweichende Einschätzungen sowie Entwicklungen können sich die tatsächlichen Beträge von den Schätzwerten unterscheiden. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses ist keine wesentliche Änderung der getroffenen Annahmen und Schätzungen zu erwarten. KapitalmanagementDie Mainova AG unterliegt keinen satzungsmäßigen Kapitalerfordernissen und keinen externen Mindestkapitalanforderungen. Seit dem Abschluss des Gewinnabführungsvertrags mit der SWFH im Jahr 2001 und gemäß der in diesem Zusammenhang erlassenen Konzernrichtlinie ist die Mainova AG als Organgesellschaft in die zentrale Konzernfinanzierung der SWFH eingebunden. Die SWFH übernimmt das Cash Management aller Organgesellschaften mit dem Ziel, die Kosten der Finanzierung bzw. die Geldanlageerlöse zu optimieren. Die Steuerung im Rahmen unserer wertorientierten Unternehmensführung erfolgt im Wesentlichen anhand der Kennzahl "Return on capital employed" (ROCE). Der ROCE beläuft sich für das Jahr 2011 auf 7,8 % (Vorjahr 9,6 %). Da es sich bei der Rücklage aus Cashflow Hedges im sonstigen Ergebnis um eine reine IFRS-Accounting-Größe handelt, hat diese keine Auswirkungen auf das Kapitalmanagement der Mainova. Maßnahmen zur Einhaltung der Eigenkapitalquote werden im Rahmen der mittelfristigen Unternehmensplanung berücksichtigt. Aufgrund des bestehenden Gewinnabführungsvertrags sind Rücklagendotierungen nur begrenzt zulässig. Sofern im Rahmen von Kreditverträgen die Einhaltung bestimmter Kennzahlen gefordert wird, orientieren wir uns an diesen Vorgaben. Für durch Kommunalbürgschaften besicherte Darlehen sind keine Steuerungsmaßnahmen erforderlich. Änderung der Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDas IASB und das IFRS IC haben Änderungen an Standards und Interpretationen verabschiedet, die ab dem Geschäftsjahr 2011 verpflichtend anzuwenden sind:
Ferner wurden folgende Vorschriften geändert, die jedoch keine Relevanz für den Konzernabschluss der Mainova haben:
Neue Standards und InterpretationenDas IASB und das IFRIC haben folgende Standards und Interpretationen verabschiedet, die für das Geschäftsjahr 2011 noch nicht verpflichtend anzuwenden sind, da sie erst zu einem späteren Zeitpunkt verpflichtend sind oder die Anerkennung der EU noch nicht erfolgt ist. Diese Standards und Interpretationen wurden im Konzernabschluss noch nicht vorzeitig angewendet. Die Auswirkungen der nachfolgenden Standards für Mainova werden derzeit noch geprüft. Änderung IAS 1 "Darstellung des Abschlusses"Die Änderungen des Standards beziehen sich im Wesentlichen auf die Darstellung des sonstigen Ergebnisses. Nach den derzeit geltenden Regelungen wird nur eine begrenzte Zahl von Transaktionen im sonstigen Ergebnis erfasst. Die Verabschiedung von IFRS 9 "Finanzinstrumente" und die Änderungen des IAS 19 "Leistungen an Arbeitnehmer" wird jedoch zu einer verstärkten Erfassung von Sachverhalten im sonstigen Ergebnis führen. Die Änderungen des Standards sollen die Darstellung der Einzelpositionen des sonstigen Ergebnisses stärker vereinheitlichen und präzisieren. Die Änderungen sind erstmals für Berichtsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Juli 2012 beginnen. Änderung IAS 12 "Ertragsteuern"Die Standardänderung betrifft die zum Zeitwert bewerteten, als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien. Für diese Vermögenswerte sind latente Steuern künftig grundsätzlich auf Basis der steuerlichen Konsequenzen einer Veräußerung zu bilanzieren, soweit nicht ein eindeutiger Nachweis erbracht werden kann, dass der Buchwert dieser Vermögenswerte vollständig durch Nutzung realisiert werden wird. Die Änderungen sind erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2012 beginnen. Änderung IAS 19 "Leistungen an Arbeitnehmer"Im Juni 2011 veröffentlichte das IASB einige grundlegende Änderungen des IAS 19. Die bedeutendste Änderung besteht darin, dass künftig unerwartete Wertänderungen der leistungsorientierten Verpflichtungen sowie eines etwaigen Planvermögens, sogenannte versicherungsmathematische Gewinne und Verluste, unmittelbar im sonstigen Ergebnis erfasst werden müssen. Ferner betreffen die Änderungen die Erfassung des nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwands, die Grundlage der Erfassung von Erträgen aus Planvermögen sowie die Festlegung der Fristigkeiten der fälligen Leistungen. Die Änderungen sind für Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen. IAS 27 "Einzelabschlüsse" (überarbeitet 2011)Mit der Verabschiedung von IFRS 10 und IFRS 12 beschränkt sich der Anwendungsbereich von IAS 27 allein auf die Bilanzierung von Tochterunternehmen, gemeinschaftlich geführten und assoziierten Unternehmen in separaten Einzelabschlüssen eines Unternehmens. Der Konzern stellt einen solchen Einzelabschluss nicht auf. Die Änderung ist für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen, anzuwenden. Änderung IAS 28 "Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen"Durch die Standardänderung wurde der Anwendungsbereich ausgedehnt und umfasst neben den Anteilen an assoziierten Unternehmen nun auch die Anteile an Gemeinschaftsunternehmen. Diese sind zukünftig zwingend nach der Equity-Methode zu bilanzieren. Der Standard ist erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen. Änderung IFRS 9 "Finanzinstrumente"Der veröffentlichte Standard ist das Ergebnis der ersten Phase (Kategorisierung und Bewertung von Finanzinstrumenten) des dreistufigen Projekts zur Ablösung des IAS 39 "Finanzinstrumente". Die Änderung vom 16. Dezember 2011 betrifft die Verschiebung des Erstanwendungszeitpunkts, den Verzicht auf die Anpassung der Vorjahreszahlen bei Erstanwendung sowie die mit dieser Erleichterung einhergehenden zusätzlichen Anhangsangaben nach IFRS 7 im Übergangszeitpunkt. Der Standard tritt für Geschäftsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2015 beginnen. IFRS 10 "Konzernabschlüsse"Am 12. Mai 2011 hat das IASB den IFRS 10 veröffentlicht mit dem Ziel, ein einheitliches und für alle Unternehmen anwendbares Beherrschungskonzept festzulegen und die hiermit verbundene Abgrenzung des Konsolidierungskreises zu schaffen. Der neue Standard ersetzt die geltenden Konsolidierungsregelungen des IAS 27 und SIC 12 und tritt für Geschäftsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen. IFRS 12 "Angaben zu Beteiligungen an anderen Unternehmen"Der Standard regelt die Angabepflichten für Tochterunternehmen, Joint Ventures, assoziierte Unternehmen und strukturierte Unternehmen, sofern diese nicht in den Anwendungsbereich von IFRS 7 fallen. Der Standard tritt für Geschäftsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen. IFRS 13 "Bemessung des beizulegenden Zeitwerts"Der neue Standard präzisiert die Definition und regelt die einheitliche und konsistente Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts, sofern dessen Verwendung durch einen anderen Standard vorgeschrieben wird oder zulässig ist. Der Standard tritt für Geschäftsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen, und ist prospektiv anzuwenden. Am 9. Dezember 2011 hat die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) in einem Schreiben an das IASB um Verschiebung des Anwendungszeitpunkts von IFRS 10, IFRS 11, IFRS 12, IAS 27 und IAS 28 gebeten. Folgender Standard, der im Geschäftsjahr 2011 noch nicht anzuwenden war, wird voraussichtlich keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Mainova haben: IFRS 11 "Gemeinsame Vereinbarungen"Mit dem Standard soll die Bilanzierung von Gemeinschaftsunternehmen gegenüber dem IAS 31 konsistenter und vergleichbarer geregelt werden. Die bedeutendste Änderung des IFRS 11 gegenüber IAS 31 stellt die Abschaffung der Quotenkonsolidierung dar. Der neue Standard ersetzt die für die Bilanzierung von Gemeinschaftsunternehmen bisher einschlägigen Vorschriften IAS 31 und SIC 13 und tritt für Geschäftsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen. 3. KonsolidierungsgrundsätzeDie in die Konsolidierung einbezogenen Abschlüsse der Tochterunternehmen sowie die Abschlüsse der nach der Equity-Methode bilanzierten assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen wurden einheitlich nach den bei Mainova geltenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt. Die Kapitalkonsolidierung für die Tochterunternehmen erfolgt nach der Erwerbsmethode. Dabei werden die Anschaffungskosten für Anteile an Tochterunternehmen mit dem nach IFRS bewerteten Buchwert des anteiligen Eigenkapitals des Tochterunternehmens verrechnet. Sich ergebende Unterschiedsbeträge werden auf Vermögenswerte der einbezogenen Unternehmen soweit aktiviert, wie sie mit dem Zeitwert bewertet sind. Danach verbleibende Unterschiedsbeträge werden als Geschäftswert aktiviert. Negative Geschäftswerte werden gemäß IFRS 3 nach erneuter Beurteilung der identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten sofort erfolgswirksam erfasst. Diese Konsolidierungsgrundsätze gelten analog für die nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen. Forderungen, Verbindlichkeiten und Rückstellungen zwischen vollkonsolidierten Unternehmen werden aufgerechnet. Konzerninterne Erträge werden mit den entsprechenden Aufwendungen verrechnet. Zwischenergebnisse werden eliminiert, sofern sie nicht von untergeordneter Bedeutung sind. Steuerabgrenzungen werden vorgenommen. 4. Konsolidierungskreis und Änderungen des KonsolidierungskreisesKonsolidierungskreisNach der Vollkonsolidierungsmethode werden alle Mehrheitsbeteiligungen (Tochterunternehmen) der Mainova in den Konzernabschluss einbezogen, auf deren Finanz- und Geschäftspolitik ein beherrschender Einfluss ausgeübt werden kann. Die Konsolidierung nach der Equity-Methode kommt bei assoziierten Unternehmen zur Anwendung, wenn ein maßgeblicher Einfluss auf die Finanz- und Geschäftspolitik des assoziierten Unternehmens vorliegt. Ferner werden Anteile an Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures) nach der Equity-Methode bewertet. Dem Anhang ist eine Liste über den Konsolidierungskreis und den Anteilsbesitz beigefügt, die alle wesentlichen Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen mit Angaben zum letzten Jahresabschluss nach den Regelungen der IFRS (Umsatz, Eigenkapital und Jahresergebnis) enthält. Der Konsolidierungskreis entwickelte sich wie folgt: scroll
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Die Gemeinschafts- und assoziierten Unternehmen ENAG/Maingas Energieanlagen GmbH, Gasversorgung Offenbach GmbH sowie die Ohra Hörselgas GmbH wurden auf Basis von Abschlüssen mit dem Stichtag 30. September 2011 einbezogen. Die Gemeinschaftskraftwerk Irsching GmbH (GKI) wird trotz eines Anteilsbesitzes von unter 20 % (die Beteiligung der Mainova beträgt 15,6 %) als assoziiertes Unternehmen nach der Equity-Methode bewertet, da der Mainova durch den Gesellschaftsvertrag maßgeblicher Einfluss eingeräumt wird. Bei sämtlichen wichtigen geschäftspolitischen Entscheidungen (z. B. Investitionen, Aufnahme von Krediten, Abschluss oder Änderung von Verträgen sowie Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern) ist Einstimmigkeit der Gesellschafter erforderlich. Änderungen des KonsolidierungskreisesIm Geschäftsjahr 2011 wurden fünf weitere Tochterunternehmen im Wege der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogen: scroll
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Ehemals ABO Wind WP Siegbach GmbH & Co.
KG Im Bereich der Gemeinschafts- und assoziierten Unternehmen wurden die Service4EVU GmbH, die Metegra GmbH und die Gemeinschaftskraftwerk Bremen GmbH & Co. KG (GKB) als neue Unternehmen nach der Equity-Methode einbezogen. Die Gesellschaften Mainova Windpark Siegbach GmbH & Co. KG und Mainova Wind-Beteiligungsverwaltungs GmbH wurden für einen Kaufpreis in Höhe von insgesamt 3,5 Mio. Euro erworben. Die identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden der beiden Gesellschaften zum Erwerbszeitpunkt werden in der folgenden Tabelle dargestellt: scroll
Im Vorjahr wurden die Gesellschaften GHG GmbH und GHG-FM GmbH zu einem Verkaufspreis in Höhe von 1,5 Mio. Euro veräußert. Die identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden der im Jahr 2010 entkonsolidierten Gesellschaften stellen sich wie folgt dar: scroll
Ferner erfolgte im Vorjahr die Anpassung der zum 31. Dezember 2009 noch vorläufigen Kaufpreisallokation der HMD, welche im Laufe des Jahres 2010 mit einem Goodwill von 7,4 Mio. Euro abgeschlossen wurde. Auf der Basis der endgültigen Kaufpreisallokation ergab sich eine Erhöhung des Goodwills um 1,3 Mio. Euro, wovon 1,0 Mio. Euro auf eine vertraglich vereinbarte Kaufpreisanpassung und 0,3 Mio. Euro auf die Anpassung des vorläufigen Abschlusses entfallen. scroll
Sämtliche Kauf- und Verkaufspreisverpflichtungen wurden in bar beglichen. 5. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung(1) Umsatzerlösescroll
(2) Sonstige betriebliche Erträgescroll
Die übrigen Erträge setzen sich aus zahlreichen unwesentlichen Sachverhalten zusammen. Die Erträge aus freistehenden energiebezogenen derivativen Finanzinstrumenten werden seit dem Jahr 2011 im Materialaufwand ausgewiesen. Der Vorjahresbetrag wurde entsprechend umgegliedert. (3) Materialaufwandscroll
Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Leistungen betreffen überwiegend den Gas-, Strom-, Wärme- und Wasserbezug, die Kosten für den Gas-, Kohle- und Heizöleinsatz in den eigenen Kraftwerken sowie Netzentgelte. Die Aufwendungen für bezogene Leistungen betreffen überwiegend von Dritten erbrachte Bauleistungen sowie Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen für Verteilungs- und Erzeugungsanlagen. Des Weiteren sind hier die Pachtaufwendungen für die Strom- und Gasnetze, die Personalgestellung und sonstige Dienstleistungen der Stadtwerke Hanau GmbH für das Netzgebiet Hanau enthalten. (4) Personalaufwandscroll
Der Anstieg des Personalaufwands ist im Wesentlichen auf Gehaltsanpassungen, insbesondere durch die Tariferhöhung des aktuellen Jahres, den Aufbau des Personalbestands sowie die Erhöhung des Sanierungsgeldes der ZVK zum Jahresbeginn zurückzuführen. Die Aufwendungen für Altersversorgung betreffen im Wesentlichen die Beiträge zur ZVK. (5) Abschreibungen und WertminderungenEs wird auf die Ausführungen zu immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen verwiesen. Im Geschäftsjahr wurde eine Wertminderung auf die ZGE "Kraftwerke" in Höhe von 14,4 Mio. Euro (Vorjahr 17,6 Mio. Euro) vorgenommen. (6) Sonstige betriebliche AufwendungenDie sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Die Aufwendungen aus Operating-Leasingverträgen betragen im Geschäftsjahr 2011 4,6 Mio. Euro (Vorjahr 3,6 Mio. Euro). Die übrigen Aufwendungen enthalten eine Vielzahl von unwesentlichen Einzelsachverhalten. Die Aufwendungen aus freistehenden energiebezogenen derivativen Finanzinstrumenten werden seit dem Jahr 2011 im Materialaufwand ausgewiesen. Der Vorjahresbetrag wurde entsprechend umgegliedert. (7) Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten FinanzanlagenDas Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen setzt sich wie folgt zusammen: scroll
Bezüglich der Wertaufholungen und Wertminderungen verweisen wir auf Abschnitt 2. (8) Finanzerträgescroll
Die Erträge aus Beteiligungen betreffen die Gewinnanteile und Dividenden der nicht konsolidierten Beteiligungen. (9) Finanzaufwendungenscroll
Unter den sonstigen finanziellen Aufwendungen werden überwiegend Avalprovisionen ausgewiesen. Der Anstieg der Finanzaufwendungen resultiert insbesondere aus der Umfinanzierung des Anteilserwerbs an der Thüga Aktiengesellschaft (Thüga). (10) Ertragsteuernscroll
Aufgrund des am 29. August 2001 geschlossenen Gewinnabführungsvertrags ist Mainova verpflichtet, ihren gesamten Gewinn an die SWFH abzuführen. Dies hat nach geltendem Steuerrecht zur Folge, dass Mainova einen entstehenden Gewinn nur insoweit der Körperschaftsteuer unterwerfen muss, als dieser für Ausgleichszahlungen an außenstehende Aktionäre verwendet wird (§ 16 KStG). Der Gewerbeertrag wird bei Mainova unabhängig von der Leistung von Ausgleichszahlungen keiner Gewerbesteuer unterworfen. Mainova verpflichtet sich mit dem 2004 abgeschlossenen Steuerumlagevertrag, den entstehenden Steuervorteil der SWFH im Wege einer Steuerumlage zuzuführen. Die Steuerumlagen werden nach der sogenannten Belastungsmethode (Stand-alone-Methode) entsprechend der hypothetischen Steuerbelastung der Mainova unter Berücksichtigung der bei Mainova direkt anfallenden Steuerbelastung (zurzeit Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag auf die Ausgleichszahlung an außenstehende Aktionäre) errechnet, als ob Mainova selbstständig zur Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer herangezogen würde. Die Organgesellschaft (Mainova AG) hat ihr Einkommen in Höhe von 20/17 der geleisteten Ausgleichszahlungen an außenstehende Aktionäre selbst zu versteuern. Die tatsächlichen Steuern enthalten im Wesentlichen Steuerumlagen für 2011 an die SWFH für Körperschaftsteuer inkl. Solidaritätszuschlag in Höhe von 8,0 Mio. Euro und Gewerbesteuer in Höhe von 9,3 Mio. Euro sowie die Körperschaftsteuer und den Solidaritätszuschlag für die Ausgleichszahlung in Höhe von 2,4 Mio. Euro. Der für die Berechnung der latenten Steuern herangezogene Steuersatz beträgt wie im Vorjahr 30,70 %. Bei den in den Konzernabschluss einzubeziehenden Gesellschaften MED, Mainova ServiceDienste Gesellschaft mbH, SRM StraßenBeleuchtung Rhein-Main GmbH, Biomasse-Kraftwerk Fechenheim GmbH (BKF) und Energieversorgung Main-Spessart GmbH fallen aufgrund der ertragsteuerlichen Organschaft mit der Mainova AG keine laufenden Steuern an. Aufgrund der Verlustvorträge der Erdgas Westthüringen Beteiligungsgesellschaft mbH (EWT) sowie der Verluste der NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH und Hotmobil International (HMI) im Geschäftsjahr entsteht keine Steuerschuld. Kein laufender Steueraufwand entsteht ferner bei der HMD aufgrund der Organschaft mit der MED, die als Tochtergesellschaft der Mainova AG in den Konzernabschluss einbezogen wird. Im Berichtsjahr wurden bisher nicht aktivierte steuerliche Verlustvorträge von 0,1 Mio. Euro genutzt. Die Überleitung vom erwarteten Ertragsteueraufwand zum tatsächlichen Ertragsteueraufwand wird nachfolgend dargestellt: scroll
Die periodenfremden Steuern enthalten den Ertrag aus der Anpassung des steuerlichen Ausgleichspostens in Höhe von 9,8 Mio. Euro (Vorjahr 0,1 Mio. Euro). Darüber hinaus ist ein tatsächlicher Steueraufwand in Höhe von 0,4 Mio. Euro (Vorjahr 0,5 Mio. Euro) enthalten. Bei den steuerfreien Erträgen aus nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen wurde der Saldo aus Fortschreibungen abzüglich Wertminderungen zu 95 % (Kapitalgesellschaften) bzw. zu 100 % (Personengesellschaften für die Gewerbesteuer) unter Berücksichtigung der jeweils anzuwendenden Steuersätze angesetzt. Bei den steuerfreien Dividenden handelt es sich um Ausschüttungen von sonstigen Beteiligungen, die nicht in den Konzernabschluss einzubeziehen sind. Diese sind laut § 8b KStG steuerfrei. 6. Erläuterungen zur Bilanz(11) Immaterielle Vermögenswerte und SachanlagenDie Aufgliederung der in der Bilanz zusammengefassten Posten der immateriellen Vermögenswerte und des Sachanlagevermögens sowie ihre Entwicklung sind auf den folgenden Seiten dargestellt: scroll
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In den Zugängen der Anschaffungs- oder Herstellungskosten sind aktivierte Fremdkapitalkosten in Höhe von 0,5 Mio. Euro (Vorjahr 0,1 Mio. Euro) enthalten. Ab dem 1. Januar 2010 werden die von Kunden empfangenen Zuschüsse (Baukostenzuschüsse und Hausanschlusskostenbeiträge) gesondert unter den langfristigen Schulden ausgewiesen und über die Nutzungsdauer der bezuschussten Vermögenswerte linear zugunsten der Umsatzerlöse aufgelöst. Im Geschäftsjahr 2011 wurden 29 Tsd. Euro (Vorjahr 58 Tsd. Euro) für Forschung und Entwicklung aufgewendet. Es wurden wie im Vorjahr keine immateriellen Vermögenswerte selbst erstellt. Aus dem jährlich vorzunehmenden Werthaltigkeitstest für den Geschäfts- oder Firmenwert der HMD hat sich keine Wertminderung ergeben. Zur Überprüfung von in der Vergangenheit vorgenommenen Wertminderungen auf Sachanlagen wurde ein Werthaltigkeitstest für die ZGE "Stromnetz" durchgeführt. Daraus hat sich eine Wertaufholung der in 2006 vorgenommenen Wertminderung (12,3 Mio. Euro) ergeben. Bei der ZGE "Kraftwerke" wurde ebenfalls ein Werthaltigkeitstest durchgeführt. Anlass hierfür waren einerseits die Überprüfung der im Vorjahr vorgenommenen Wertminderung, andererseits die Änderung der Rahmenbedingungen durch Energiewende und die Entwicklung der Spreads für die Stromerzeugung. Die Überprüfung hat zu einer weiteren Wertminderung in Höhe von 14,4 Mio. Euro (Vorjahr 17,6 Mio. Euro) geführt. Die Grundlagen und Parameter des Werthaltigkeitstests sind in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zum Sachanlagevermögen (Abschnitt 2) dargestellt. Bei den immateriellen Vermögenswerten sowie im Sachanlagevermögen liegen zum Bilanzstichtag keine Beschränkungen hinsichtlich der Verfügungsrechte vor. Sicherheiten für verpfändete Vermögenswerte wurden ebenfalls nicht hinterlegt. Ferner wurden im Geschäftsjahr 2011 wie im Vorjahr keine Entschädigungen von Dritten für immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagevermögen, die wertgemindert, untergegangen oder außer Betrieb genommen wurden, erfasst. (12) Nach der Equity-Methode bilanzierte FinanzanlagenDie folgende Übersicht zeigt die wesentlichen Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung der nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen: scroll
Bei den Gemeinschaftsunternehmen beziehen sich die Angaben auf die Beteiligungsquote der Mainova. Der Anstieg der Umsatzerlöse und des Periodenergebnisses der assoziierten Unternehmen resultiert im Wesentlichen aus der Erstkonsolidierung der Syneco Trading GmbH (Syneco Trading) im Konzernabschluss der Thüga Holding GmbH & Co. KGaA (Thüga Holding). Für die nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen bestehen keine öffentlich verfügbaren Preisnotierungen. Ferner unterliegen die nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen keinen wesentlichen Beschränkungen hinsichtlich der Möglichkeit, Zahlungsmittel an die Eigentümer zu transferieren. Die folgende Übersicht zeigt die Entwicklung des Buchwerts der nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen: scroll
(13) Langfristige finanzielle Vermögenswerte sowie sonstige VermögenswerteIn den nachfolgenden Tabellen werden die sonstigen Forderungen und Vermögenswerte aufgeschlüsselt. scroll
Die derivativen Finanzinstrumente setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Im Jahr 2011 wurden wie im Vorjahr keine Wertberichtigungen auf sonstige Vermögenswerte vorgenommen. (14) Vorrätescroll
In den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sind hauptsächlich Bau- und Installationsmaterialien sowie der Bestand an Kohle, Heizöl und Emissionsrechten für den Betrieb der HKWs ausgewiesen. Die kumulierten Gängigkeitsabschreibungen auf den Bestand an Bau- und Installationsmaterial betragen insgesamt 6,5 Mio. Euro (Vorjahr 6,2 Mio. Euro). In 2011 wurden somit Abwertungen in Höhe von 0,3 Mio. Euro ergebniswirksam gebucht. Die unfertigen Leistungen enthalten noch nicht abgerechnete Bau- und Reparaturleistungen. Verfügungsbeschränkungen oder andere Belastungen liegen nicht vor. Zuschreibungen und Bewertungen zum Nettoveräußerungspreis wurden nicht vorgenommen. (15) Forderungen aus Lieferungen und LeistungenIn den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 225,4 Mio. Euro (Vorjahr 280,0 Mio. Euro) sind abgegrenzte, noch nicht abgerechnete Gas-, Strom-, Wasser- und Wärmelieferungen zwischen Ablese- und Bilanzstichtag enthalten, denen geleistete Abschläge gegenüberstehen. Zum Stichtag 31. Dezember 2011 betrug der Buchwert der nicht wertgeminderten und nicht überfälligen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 131,7 Mio. Euro (Vorjahr 225,2 Mio. Euro). Bei diesen Forderungen deuten zum Abschlussstichtag keine Anzeichen darauf hin, dass die Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen werden. Die folgende Tabelle zeigt den Buchwert der überfälligen Forderungen, die noch nicht wertgemindert wurden: scroll
Bei den fälligen Forderungen handelt es sich im Wesentlichen um Energieabrechnungen mit sofortiger Fälligkeit. Die Wertberichtigungen (einschließlich pauschalierter Einzelwertberichtigungen) auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben sich wie folgt entwickelt: scroll
(16) Forderungen aus ErtragsteuernDie Forderungen aus Ertragsteuern betreffen mit 9,0 Mio. Euro (Vorjahr 14,1 Mio. Euro) die Steuerumlage an die SWFH und mit 5,8 Mio. Euro (Vorjahr 6,5 Mio. Euro) Körperschaftsteuerguthaben. (17) Latente SteuernDie latenten Steueransprüche und -schulden resultieren aus folgenden Posten: scroll
Von den latenten Steueransprüchen aus den Pensionsrückstellungen wurden 3,3 Mio. Euro (Vorjahr 3,2 Mio. Euro) erfolgsneutral gebildet. Von den latenten Steuerschulden aus den übrigen langfristigen Forderungen und finanziellen Vermögenswerten, den sonstigen Vermögenswerten und den langfristigen und kurzfristigen Verbindlichkeiten wurden latente Steuerschulden in Höhe von 0,6 Mio. Euro (Vorjahr 7,8 Mio. Euro) erfolgsneutral gebildet. Latente Steueransprüche und -schulden sind je Gesellschaft bzw. Organkreis miteinander saldiert. Latente Steuern auf temporäre Differenzen im Zusammenhang mit Anteilen an Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen wurden mit den anzuwendenden Steuersätzen gebildet. Auf temporäre Unterschiede aus Beteiligungen zwischen Steuerbilanz und Konzernabschluss wurden in Höhe von 2,6 Mio. Euro (Vorjahr 0,0 Mio. Euro) keine passiven latenten Steuern erfasst, da eine Umkehrung durch Dividendenausschüttungen oder Veräußerung von Gesellschaften in absehbarer Zeit nicht wahrscheinlich ist. Es werden nur auf solche Verlustvorträge und Vorträge aus der Zinsschranke, von deren Nutzbarkeit mit ausreichender Sicherheit ausgegangen werden kann, latente Steueransprüche gebildet. Steuerliche Verlustvorträge bestehen zum 31. Dezember 2011 bei den Tochtergesellschaften NRM, HMI, Mainova Wind-Beteiligungsverwaltungs GmbH, Mainova Thüga Wind-Beteiligungs GmbH & Co. KG (MWBK), WPS und EWT. Für den bereits im Jahr 2004 eingetretenen steuerlichen Verlust der EWT wurde kein latenter Steueranspruch angesetzt, da die Gesellschaft als Beteiligungsholding nahezu ausschließlich steuerfreie Dividendenerträge erzielt und somit gegenwärtig nicht damit gerechnet wird, dass zukünftig ein steuerpflichtiges Ergebnis zur Nutzung der Verlustvorträge zur Verfügung stehen wird. Latente Steueransprüche auf oben genannte Verlustvorträge wurden in folgender Höhe nicht angesetzt: scroll
EigenkapitalDie Dividende je Anteil für das Geschäftsjahr 2011 beträgt für die SWFH 10,66 Euro/Stück (Vorjahr 17,88 Euro/Stück) und für die außenstehenden Aktionäre wie im Vorjahr 9,48 Euro/Stück. (18) Gezeichnetes KapitalDer Nennwert des gezeichneten Kapitals beträgt unverändert 142,3 Mio. Euro und ist vollständig eingezahlt. Es ist eingeteilt in 5.560.000 nennbetragslose Stückaktien, davon lauten 5.499.296 auf Namen und 60.704 auf Inhaber. Die Anzahl der Aktien ist im Geschäftsjahr unverändert. (19) GewinnrücklagenDie Gewinnrücklagen enthalten neben dem Konzernjahresüberschuss abzüglich der Ergebnisabführung an die SWFH insbesondere die Anpassungseffekte auf IFRS sowie Ergebnisvorträge von Tochtergesellschaften. Darüber hinaus enthalten die Gewinnrücklagen das sonstige neutrale Ergebnis, das sich wie folgt zusammensetzt: scroll
Das sonstige Ergebnis in den Gewinnrücklagen hat sich im Vergleich zum Vorjahr wie folgt verändert: scroll
(20) Nicht beherrschende AnteileDie nicht beherrschenden Anteile zeigen den Anteilsbesitz Dritter an der Mainova. Sie betreffen die Minderheitenanteile an der BKF, der EWT, der NRM, der MWBK, der HMI und der Energynova S.r.l.. Im Jahr 2011 erfolgten Kapitaleinzahlungen nicht beherrschender Anteile in Höhe von 612 Tsd. Euro. Davon entfallen 51 Tsd. Euro auf die im Jahr 2011 erworbene MWBK und 561 Tsd. Euro auf die Verlustübernahme der NRM. (21) Erhaltene ZuschüsseAb dem 1. Januar 2010 werden die von Kunden empfangenen Zuschüsse (Baukostenzuschüsse und Hausanschlusskostenbeiträge) gesondert ausgewiesen und über die Nutzungsdauer der bezuschussten Vermögenswerte linear zugunsten der Umsatzerlöse aufgelöst. Rückstellungen(22) PensionsrückstellungenDie Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen umfassen die Altersversorgung für die Mitarbeiter der Mainova, arbeitsvertragliche Direktzusagen sowie Verpflichtungen aus Betriebsvereinbarungen (Deputate). Es handelt sich dabei um leistungsorientierte Versorgungszusagen. Direktzusagen werden Vorstandsmitgliedern und leitenden Angestellten gewährt. Es handelt sich um leistungsorientierte Versorgungspläne. Für diese werden Rückstellungen für Pensionen und Anwartschaften entsprechend den bestehenden Versorgungszusagen für Anwartschaften und laufende Leistungen an die berechtigten aktiven und ehemaligen Mitarbeiter sowie die Hinterbliebenen gebildet. Die Zusagen bemessen sich vor allem nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit sowie der Vergütung der Mitarbeiter. Auf der Basis von Betriebsvereinbarungen sowie einzelvertraglichen Regelungen erhalten alle Mitarbeiter ein jährliches Energiedeputat. Daneben wurde im Geschäftsjahr 2011 außertariflichen Mitarbeitern eine betriebliche Altersvorsorge im Rahmen einer Unterstützungskasse gewährt. Da Mainova über die Leistung der einkommensabhängigen Beiträge hinaus kein Risiko trägt, handelt es sich um eine beitragsorientierte Zusage. Der Berechnung der leistungsorientierten Versorgungszusagen werden folgende wesentliche Zukunftsparameter zugrunde gelegt: scroll
Den Berechnungen für 2011 liegen wie im Vorjahr die Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck zugrunde. Der Barwert der versicherungsmathematischen Sollverpflichtung hat sich wie folgt entwickelt: scroll
Der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung und die erfahrungsbedingten Berichtigungen der letzten fünf Jahre sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: scroll
Der Aufwand für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen setzt sich wie folgt zusammen: scroll
Neben den als beitragsorientierten Verpflichtungen behandelten Beiträgen zu ZVK (Multi-Employer Plan) erfolgten im Berichtsjahr weitere beitragsorientierte Leistungen an die gesetzliche Rentenversicherung in Höhe von 14,8 Mio. Euro (Vorjahr 14,4 Mio. Euro) sowie an eine betriebliche Altersvorsorge in Höhe von 1,0 Mio. Euro. Die Aufwendungen, die im Folgejahr in den leistungsorientierten Plan erwartungsgemäß eingezahlt werden, belaufen sich auf 2,8 Mio. Euro. (23) Andere langfristige Rückstellungen und sonstige RückstellungenDie Rückstellungen berücksichtigen gemäß IAS 37 alle am Bilanzstichtag erkennbaren Verpflichtungen gegenüber Dritten, die bezüglich ihrer Höhe oder Fälligkeit unsicher sind. Die anderen langfristigen Rückstellungen und sonstigen Rückstellungen haben sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt: scroll
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Den Rückstellungen stehen wie im Vorjahr keine Erstattungsansprüche gegenüber. Die Personalrückstellungen entfallen überwiegend auf die Rückstellungen für Altersteilzeit. Diese werden nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren bewertet. Dabei werden folgende Annahmen zugrunde gelegt: scroll
Die Umweltrückstellungen betreffen insbesondere Grundstücksrisiken aus früheren Gaswerksbetrieben. Die wesentlichen Sanierungsarbeiten werden voraussichtlich innerhalb der nächsten zehn Jahre abgeschlossen. Bei den Rückstellungen für rechtliche und konzessionsrechtliche Risiken handelt es sich um mehrere Einzelrisiken, bei denen die Höhe der Inanspruchnahme unsicher ist. Die Bewertung erfolgt ausgehend vom erwarteten Prozessergebnis, das nach den aktuell verfügbaren Informationen die höchste Eintrittswahrscheinlichkeit besitzt. Die Rückstellungen für rechtliche und konzessionsrechtliche Risiken enthalten unter anderem die Rückstellung für das laufende Wasserkartellverfahren. Die sonstigen Rückstellungen beinhalten zahlreiche unwesentliche Sachverhalte. Sie enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für Prozessrisiken sowie Rückbauverpflichtungen. Hierbei handelt es sich um mehrere Einzelrisiken, bei denen die Höhe der Inanspruchnahme unsicher ist. (24) Finanzschuldenscroll
Von den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind 42,1 Mio. Euro (Vorjahr 54,5 Mio. Euro) mit einer Negativklausel belegt und 484,7 Mio. Euro (Vorjahr 495,9 Mio. Euro) mit Bürgschaften der Stadt Frankfurt am Main besichert. Zwei weitere sonstige verzinsliche Darlehen in Höhe von insgesamt 18,8 Mio. Euro (Vorjahr 25,0 Mio. Euro) sind ebenfalls durch eine entsprechende Negativklausel besichert. Der durchschnittliche Effektivzins der Finanzschulden beträgt in der Berichtsperiode 4,25 % (Vorjahr 3,93 %). (25) Übrige VerbindlichkeitenDie übrigen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Die derivativen Finanzinstrumente gliedern sich in folgende Kategorien: scroll
Die übrigen finanziellen Verbindlichkeiten beinhalten im Wesentlichen eine Abgrenzung im Rahmen eines Leasingverhältnisses in Höhe von 12,0 Mio. Euro (Vorjahr 12,8 Mio. Euro). In den übrigen nicht finanziellen Verbindlichkeiten sind wie im Vorjahr Vorauszahlungen von Kunden für Baukostenzuschüsse enthalten. 7. Berichterstattung zu FinanzinstrumentenZu den Finanzinstrumenten zählen originäre und derivative Finanzinstrumente. Die originären Finanzinstrumente umfassen auf der Aktivseite im Wesentlichen die Forderungen, die übrigen finanziellen Vermögenswerte, Ausleihungen und Beteiligungen sowie die flüssigen Mittel. Die übrigen finanziellen Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Auf der Passivseite enthalten die originären Finanzinstrumente im Wesentlichen die zu Anschaffungskosten bewerteten Verbindlichkeiten. Der Bestand an originären Finanzinstrumenten wird in der Bilanz ausgewiesen, die Höhe der finanziellen Vermögenswerte gibt das maximale Ausfallrisiko an. Soweit bei den finanziellen Vermögenswerten Ausfallrisiken erkennbar sind, werden diese Risiken durch Wertberichtigungen erfasst. Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden in die folgenden Bewertungskategorien eingeteilt:
Die folgende Tabelle stellt die Buchwerte und beizulegenden Zeitwerte (Fair Values) der in den einzelnen Bilanzposten enthaltenen Finanzinstrumente dar: scroll
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Der Posten "Sonstige Beteiligungen" beinhaltet zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte, deren beizulegende Zeitwerte nicht zuverlässig ermittelt werden können und die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden. Es handelt sich dabei um den Buchwert der nicht nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen sowie sonstige Beteiligungen, die keinen notierten Marktpreis in einem aktiven Markt haben. Mainova beabsichtigt keine Veräußerung dieser Posten. Aufgrund der kurzen Laufzeiten der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, der Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie der übrigen kurzfristigen Forderungen und Verbindlichkeiten wird angenommen, dass die beizulegenden Zeitwerte den Buchwerten entsprechen. Die beizulegenden Zeitwerte der Finanzschulden werden als Barwerte der zukünftig erwarteten Cashflows ermittelt. Zur Diskontierung werden marktübliche Zinssätze, bezogen auf die entsprechenden Fristigkeiten, verwendet. Die beizulegenden Zeitwerte der derivativen Finanzinstrumente werden durch Abzinsung der erwarteten zukünftigen Cashflows unter Verwendung von aktuellen Marktzinssätzen errechnet. Darüber hinaus existieren finanzielle Garantien in Höhe von 46,9 Mio. Euro (Vorjahr 176,3 Mio. Euro). Da es sich hier im Wesentlichen um Eventualverbindlichkeiten und Sicherheiten für Adressausfallrisiken handelt, sind keine Buchwerte und Fair Values ermittelbar (siehe auch Erläuterungen in Abschnitt 10). Die folgende Tabelle stellt für die zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinstrumente dar, anhand welcher Methoden die Bewertung erfolgt: scroll
Die einzelnen Stufen sind gemäß IFRS 7 wie folgt definiert: In Stufe 1 sind die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten eingruppiert, deren Preise unverändert von den an aktiven Märkten notierten Preisen für identische Vermögenswerte und Verbindlichkeiten übernommen werden. In Stufe 2 erfolgt die Bewertung anhand von Inputfaktoren, bei denen es sich nicht um die in Stufe 1 berücksichtigten notierten Preise handelt, die sich aber für den Vermögenswert oder die Verbindlichkeit direkt oder indirekt beobachten lassen. In Stufe 3 wird die Bewertung auf der Basis von Modellen mit nicht am Markt beobachtbaren Inputparametern vorgenommen. Die folgende Tabelle stellt die in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigten Nettogewinne bzw. -verluste von Finanzinstrumenten, gegliedert nach den Bewertungskategorien des IAS 39, dar: scroll
Die Nettogewinne bzw. -verluste aus Finanzinstrumenten der Kategorie "Darlehen und Forderungen" beinhalten im Wesentlichen die Ergebnisse aus Wertminderungen in Höhe von 0,4 Mio. Euro (Vorjahr 0,2 Mio. Euro) und erfolgswirksame Wertaufholungen in Höhe von 0,1 Mio. Euro (Vorjahr 0,6 Mio. Euro). Die Nettogewinne bzw. -verluste aus "zu Handelszwecken gehaltenen Finanzinstrumenten" beinhalten die Ergebnisse aus freistehenden Energiederivaten mit einem Aufwand in Höhe von 1,0 Mio. Euro (Vorjahr Ertrag 17,6 Mio. Euro). Da im Vorjahr in den Nettogewinnen dieser Kategorie in Sicherungsbeziehungen einbezogene derivative Finanzinstrumente enthalten waren, wurde der Vorjahreswert entsprechend korrigiert (gemäß IAS 8.42). Das Nettoergebnis der "zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte" umfasst Erträge aus Beteiligungen. scroll
Die Gesamtzinserträge und -aufwendungen resultieren aus finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Hier handelt es sich im Wesentlichen um Zinserträge aus Finanzierungsleasingverhältnissen, Darlehen, Tages- und Festgeldanlagen sowie Ausleihungen. Die Zinsaufwendungen resultieren insbesondere aus Fremddarlehen. Aufgelaufene Zinserträge auf wertgeminderte finanzielle Vermögenswerte bestehen nicht, da die wertberichtigten Vermögenswerte ausschließlich kurzfristig sind. Die hier veröffentlichten Zahlen weichen vom Finanzergebnis ab, da u. a. die Zinskomponenten aus Rückstellungen und Pensionsverpflichtungen nicht unter die Angabepflichten des IFRS 7 fallen. FinanzrisikomanagementEinsatz von derivativen FinanzinstrumentenÜberblickIm Rahmen des operativen Geschäfts ist Mainova finanzwirtschaftlichen Preisrisiken im Commodity-Bereich ausgesetzt. Unternehmenspolitik ist es, diese Risiken durch ein Risikomanagement auszuschalten oder zu begrenzen. Hierzu werden seitens der Mainova derivative Finanzinstrumente eingesetzt, z. B. Swaps und Forwards. Sie unterliegen den im Risikomanagementhandbuch des Marktrisikokomitees für den Bereich Energiebezug und -handel aufgeführten Arbeitsanweisungen. Das Marktrisikokomitee setzt die Rahmenbedingungen für die Energiebeschaffung und -vermarktung in Bezug auf den zulässigen Risikogehalt und das Value-at-Risk-Limit. Zur Absicherung der Risiken und zur Erzielung von Handelsmargen werden im Commodity-Bereich physisch zu erfüllende Termingeschäfte sowie finanzielle Sicherungsgeschäfte eingesetzt. Die Risikoposition der Stromgeschäfte wird durch einen Value-at-Risk-Ansatz (VaR) sowie Volumenlimits begrenzt. Ferner wird auf die Erläuterungen zum Risikomanagement im Lagebericht verwiesen. Anzeichen von Risikokonzentrationen liegen zum 31. Dezember 2011 nicht vor. Des Weiteren ist Mainova dem Risiko marktbedingter Schwankungen der Zinssätze ausgesetzt. Das Treasury-Gremium legt Rahmenbedingungen und Richtlinien für die Treasury-Aufgaben fest. Dazu gehört unter anderem die Festlegung der Zinsabsicherungsstrategie. Mainova setzt zur Begrenzung des Risikos Zinsswaps ein. Bei der Bilanzierung von Derivaten wendet Mainova Hedge Accounting an. Voraussetzung für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen (Hedge Accounting) ist, dass der eindeutige Sicherungszusammenhang zwischen Grundgeschäft und Sicherungsgeschäft dokumentiert und deren Effektivität nachgewiesen ist. Derivative Finanzinstrumente, die die strengen Anforderungen des IAS 39 nicht erfüllen, werden als freistehende Derivate bilanziert, d. h. alle Marktwertänderungen werden unmittelbar erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Das Nominalvolumen der im Folgenden dargestellten Geschäfte wird unsaldiert angegeben. Es stellt die Summe aller Kauf- und Verkaufsbeträge dar, die den Geschäften zugrunde liegen. Die Höhe des Nominalvolumens erlaubt Rückschlüsse auf den Umfang des Einsatzes von Derivaten, gibt aber nicht das Risiko des Konzerns aus dem Einsatz von Derivaten wieder. Die Marktwerte der Derivate im Commodity- und Zinsbereich werden auf der Basis abgezinster, zukünftig erwarteter Cashflows ermittelt. Dabei werden die Zahlungsströme im Commodity-Bereich auf der Basis der für die Restlaufzeit der Finanzinstrumente abgeleiteten Forward-Preise ermittelt, während sich die Zahlungsströme für Zinsswaps auf der Basis der zum Stichtag gültigen Zinsstrukturkurve und der daraus abgeleiteten Forward-Zinsen ergeben. Derivate ohne Sicherungsbeziehungscroll
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Derivate mit Sicherungsbeziehungscroll
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Cashflow Hedges (Hedge Accounting)Im Gasgeschäft werden Öl- und Gas-Swaps zur Gaspreisfixierung von Bezugsmengen und zur Sicherung des Eigenbedarfs abgeschlossen. Ferner werden Kohle-Swaps zur Sicherung des Kohleindex aus einem Virtual-Power-Plant-Vertrag sowie auch zur Sicherung der Eindeckungsmengen für die Kraftwerke eingesetzt. Die Laufzeiten der Grundgeschäfte betragen in der Regel bis zu drei Jahre. Bei den Sicherungsinstrumenten handelt es sich um Swaps, die während der gesamten Vertragslaufzeit Zahlungsströme generieren. Zur Begrenzung des Zinsänderungsrisikos setzt Mainova Forward-Starting-Zinsswaps ein. Durch diese Instrumente werden Zahlungsströme aus variabel verzinslichen langfristigen Finanzschulden gesichert. Dabei sind die Laufzeiten der Zinsswaps auf die erwartete Rückzahlung der Darlehen abgestimmt. Die Zahlungsströme der Zinsswaps beginnen mit dem Auslaufen der Zinsbindungsfrist der entsprechenden Darlehen. Beim Cashflow Hedge Accounting werden Bewertungsänderungen des effektiven Teils des Derivats zunächst erfolgsneutral in der Rücklage für Cashflow Hedges im sonstigen Ergebnis erfasst und erst bei Realisierung des Grundgeschäfts in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. Der ineffektive Teil eines Hedges wird sofort erfolgswirksam ausgewiesen. Der bilanzierte beizulegende Zeitwert der im Rahmen von Cashflow Hedges eingesetzten Sicherungsinstrumente betrug zum Abschlussstichtag -1,1 Mio. Euro (Vorjahr 24,3 Mio. Euro). Die Zahlungen aus den Cashflow Hedges werden nach den am Bilanzstichtag vorliegenden Informationen in den folgenden Zeitspannen aus der Rücklage für Cashflow Hedges im sonstigen Ergebnis in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. scroll
Die Ergebnisse aus der Umgliederung werden in dem Posten der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen, in dem auch das gesicherte Grundgeschäft erfasst wird, d. h. im Materialaufwand bzw. in den Finanzaufwendungen. Die Ergebnisse aus den ineffektiven Anteilen von Cashflow Hedges werden ebenfalls im Materialaufwand bzw. in den Finanzaufwendungen erfasst. Im Jahr 2011 wurde ein Aufwand in Höhe von 13,6 Mio. Euro (Vorjahr 23,9 Mio. Euro) im sonstigen Ergebnis erfasst. Ein Ertrag in Höhe von 9,6 Mio. Euro (Vorjahr Aufwand in Höhe von 0,6 Mio. Euro) wurde aus dem sonstigen Ergebnis in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. Die Rücklage für Cashflow Hedges hat sich demnach wie folgt entwickelt: scroll
Aus dem ineffektiven Teil von Cashflow Hedges ergab sich zum 31. Dezember 2011 insgesamt ein Ertrag in Höhe von 14 Tsd. Euro (Vorjahr 1,2 Mio. Euro). Das Ergebnis in der Gewinn- und Verlustrechnung stellt sich demnach wie folgt dar: scroll
Preisrisiken aus CommoditiesStrombeschaffung, -handel und EigenerzeugungAuf der Erzeugungsseite ergeben sich Risiken vor allem aus der Stromproduktion. Diese wird in starkem Maße von der Entwicklung der Marktpreise für Strom, fossile Brennstoffe (insbesondere Kohle und Gas) und CO2 -Zertifikate beeinflusst. Ein Risiko liegt beispielsweise darin, dass höhere Rohstoffnotierungen nicht über entsprechend höhere Stromerlöse kompensiert werden können. Neben der Erzeugungsseite ist auch das Vertriebsgeschäft mit Risiken verbunden. Diese resultieren z. B. aus unerwarteten Nachfrageschwankungen aufgrund von Wettbewerbs- und Konjunktureinflüssen sowie Temperaturänderungen. Die Preisrisiken auf den Beschaffungs- und Absatzmärkten ermittelt Mainova fortlaufend. Zur Risikominderung auf der Absatz- und Beschaffungsseite setzt Mainova unter anderem derivative Finanzinstrumente ein. Der Vorstand wird monatlich über den aktuellen Bestand an Derivaten informiert. Alle Strom-Forwards, die zu Handelszwecken abgeschlossen worden sind, werden als finanzielle Vermögenswerte oder finanzielle Verbindlichkeiten (freistehende Derivate) bilanziert. Die derivativen Finanzinstrumente sind zu Marktwerten bewertet. Als Marktwert eines Finanzinstruments gilt der Betrag, der im Geschäftsverkehr zwischen sachverständigen, vertragswilligen und voneinander unabhängigen Vertragspersonen unter aktuellen Marktbedingungen erzielt werden kann. Die Marktwerte werden aus Börsenkursen oder anhand anerkannter Bewertungsmethoden abgeleitet. Als Teil des Risikomanagementsystems von Preisrisiken aus Stromderivaten setzt Mainova eine VaR-Analyse ein, bei der regelmäßig die Risikoposition gegenüber Änderungen der Marktpreise für Strom, Gas, Kohle und Emissionen gemessen wird. Unter Vorgabe eines Konfidenzniveaus und einer Halteperiode wird ein maximaler Verlust berechnet. Folgende Annahmen liegen der Ermittlung des VaR zugrunde:
Der VaR ergibt sich aus den Marktwerten der offenen Positionen unter Berücksichtigung der Volatilitäten für die einzelnen Commodities. Das 99 %ige Konfidenzniveau und die Halteperiode von fünf Tagen implizieren, dass mit einer Wahrscheinlichkeit von 1 % der Portfolioverlust nach fünf Tagen größer sein wird als der Betrag des VaR. Die Mainova berechnet regelmäßig einen Gesamt-VaR für das Handelsportfolio, der sich aus den VaR für Strombeschaffung, Eigenerzeugung (einschließlich der Brennstoffe für Wärmeerzeugung), virtuelles Kraftwerk, Kraftwerk Irsching und dem Eigenhandel für CO2 und Gas zusammensetzt. Der maximale Verlust, der mit 99 %iger Wahrscheinlichkeit und einer Halteperiode von fünf Tagen nicht überschritten wird, verteilt sich wie folgt auf kurz- und langfristige Termingeschäfte: scroll
Kohle, Öl und GasSowohl für Kohle-, Öl- als auch für Gaspreisrisiken aus derivativen Finanzinstrumenten wird durch Sensitivitätsanalysen ermittelt, welche Auswirkungen hypothetische Änderungen der jeweiligen Risikovariablen (Kohle- bzw. Öl- und Gaspreis) auf das Jahresergebnis sowie auf das Eigenkapital zum Bilanzstichtag hätten. Die beizulegenden Zeitwerte der derivativen Finanzinstrumente werden auf der Basis einer hypothetischen Änderung des Marktpreisniveaus neu berechnet. Die Abweichungen zu den tatsächlich angesetzten beizulegenden Zeitwerten der derivativen Finanzinstrumente stellen die potenziellen Effekte auf das Jahresergebnis sowie auf das Eigenkapital zum Bilanzstichtag dar. Kohle-, Öl- und Gaspreisänderungen würden sich wie folgt auswirken: scroll
Es wurden nicht im vollem Umfang der Grundgeschäfte Sicherungsgeschäfte (Swaps) auf die Rohstoffe bzw. auf die Preisindizes Kohle, Öl und Gas abgeschlossen. ZinsänderungsrisikoZinsänderungsrisiken resultieren aus marktbedingten Schwankungen der Zinssätze und wirken sich auf die Höhe der Zinsaufwendungen aus. Bei Mainova bestehen Zinsänderungsrisiken für variabel verzinsliche Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, für die die Laufzeiten die vereinbarten Zinsbindungsfristen übersteigen, in denen der Zinssatz fixiert ist. Der Buchwert der variabel verzinslichen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ohne Berücksichtigung der Darlehen für den Anteilserwerb an der Thüga beträgt zum Zeitpunkt des Auslaufens der Zinsbindungsfristen 113,1 Mio. Euro (Vorjahr 116,1 Mio. Euro). Mainova begegnet derartigen Zinsänderungsrisiken durch den Abschluss von Verträgen mit langfristigen Zinsbindungsfristen. Bei einer Änderung des Zinssatzes um einen Prozentpunkt würde sich das Ergebnis im Jahr 2012 um 0,2 Mio. Euro (Vorjahr 38 Tsd. Euro) verändern. Die im Rahmen der langfristigen Finanzierung des Anteilserwerbs an der Thüga abgeschlossenen Darlehensverträge haben eine Laufzeit bis zum Jahr 2035. Die Zinsbindung läuft zwischen den Jahren 2014 und 2020 aus. Das Risiko potenziell steigender Zinsen und höherer Zinszahlungen wird bei dem überwiegenden Teil der Darlehen durch den Abschluss von Zinsswaps begrenzt. Die Zinsswaps haben eine Laufzeit von zehn Jahren ab dem Zeitpunkt des Auslaufens der Zinsbindung. Bei einer Erhöhung des Zinssatzes um einen Prozentpunkt würde sich der Marktwert der Zinsswaps um 13,6 Mio. Euro (Vorjahr 9,8 Mio. Euro) erhöhen, bei einer Senkung des Zinssatzes um einen Prozentpunkt würde sich der Marktwert und damit das Eigenkapital um 17,6 Mio. Euro (Vorjahr 13,1 Mio. Euro) reduzieren. Der Buchwert der Darlehen zum Zeitpunkt des Auslaufens der Zinsbindungsfristen, bei denen das Zinsänderungsrisiko nicht durch Zinsswaps begrenzt wurde, beträgt wie im Vorjahr 175,0 Mio. Euro. WährungsrisikoAlle Beschaffungs- und Handelsgeschäfte werden derzeit in Euro abgerechnet. Somit ist Mainova keinen Währungsrisiken ausgesetzt. KreditrisikoDas Kredit- oder Ausfallrisiko der Mainova liegt in der Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse zum einen auf der Kundenseite und zum anderem bei den Kontrahenten im Energiehandel begründet. Ausfallrisiken von Forderungen gegenüber Kunden begegnet Mainova durch eine Straffung der Prozesse im Forderungsmanagement sowie durch verschärfte Bonitätsrichtlinien für den Abschluss von neuen Verträgen und für Gewährung von Ratenplänen. Weiterhin sind die 300 größten Kunden an ein "Onlineratingsystem" angeschlossen. Jegliche Veränderung von externen Ratings dieser Kunden erhält das Forderungsmanagement umgehend von einer Wirtschaftsauskunftei online mitgeteilt. Bei Ausfall von Kontrahenten im Energiehandel besteht gleichfalls ein Kreditrisiko. Mainova kauft und verkauft Strom-, Gas- und CO2 -Forwards mit physischer Erfüllung und Derivate auf Kohle, Öl und Gas mehrere Jahre im Voraus. Fällt ein Lieferant aus, besteht ein Wiedereindeckungsrisiko für den Fall, dass zwischenzeitlich die Marktpreise gestiegen sind, da die Menge zu einem höheren Preis wieder eingedeckt werden muss. Um dieses Risiko zu minimieren, schließt Mainova die Geschäfte überwiegend mit der Syneco Trading ab. In einer Art Haftungspool für das Adressrisiko für Strom- und Nicht-Stromgeschäfte werden hier die Kreditrisiken aus allen Geschäften, die über Syneco Trading abgeschlossen werden, zusammengeführt und im Schadensfall zunächst durch die Thüga getragen und im Weiteren auf die Kunden der Syneco verteilt. Aufgrund des umfangreichen Handelspartnerportfolios bestehen für Syneco Trading zudem deutlich höhere Netting-Möglichkeiten, wodurch Risiken reduziert werden können. Die (anteilige) Haftung betrifft nicht nur Ausfälle von Handelspartnern, sondern auch (als wenig wahrscheinlich angesehene) Ausfälle von Poolpartnern. Die Haftungsanteile der einzelnen Poolpartner sind nicht statisch, sondern sie bemessen sich nach deren offenen Geschäftsvolumina. Es wird u. a. auch auf Abschnitt 10 verwiesen. LiquiditätsrisikoUnter Liquiditätsrisiko wird das Risiko verstanden, dass Mainova nicht genügend Finanzmittel besitzt, vertragsgemäß durch Lieferung von Zahlungsmitteln oder anderen finanziellen Vermögenswerten ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Dem Liquiditätsrisiko wird durch ein systematisches Liquiditätsmanagement durch das Konzern-Treasury der SWFH basierend auf der Finanzplanung der Mainova begegnet. Mainova verfügt bei der SWFH über eine durch das Konzern-Treasury-Gremium genehmigte Kreditlinie von 40 Mio. Euro (Vorjahr 40 Mio. Euro). Diese wurde in 2011 nicht in Anspruch genommen. Kreditlinien bei Banken bestehen nicht. Die nachfolgenden Tabellen zeigen alle zum 31. Dezember 2011 bzw. 31. Dezember 2010 vertraglich fixierten Zins- und Tilgungszahlungen für die bilanzierten finanziellen Verbindlichkeiten sowie Zahlungsströme aus derivativen Finanzinstrumenten. Für Kohle-, Öl-, Gas- und Zinsswaps, bei denen ein negativer Nettozahlungsausgleich ("Net Settlement") mit den Vertragspartnern erfolgt, werden negative undiskontierte Marktwerte angegeben. Jederzeit rückzahlbare finanzielle Verbindlichkeiten sind dem frühesten Zeitband zugeordnet. scroll
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8. Segmentberichterstattungscroll
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Die Segmentberichterstattung der Mainova hat das Ziel, Informationen über die wesentlichen Geschäftssegmente des Konzerns zur Verfügung zu stellen. Die Abgrenzung der berichtspflichtigen Segmente ist nach dem verpflichtend anzuwendenden "Management Approach" allein auf die intern vom Management zur Steuerung des Konzerns verwendete Berichtsstruktur ausgerichtet. Aufgrund von Änderungen bezüglich der internen Berichterstattung an das Management handelt es sich bei dem Segmentergebnis seit dem Jahr 2011 um das Ergebnis vor Steuern (EBT). Im Vorjahr wurde stattdessen das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) nach der damaligen Definition, das heißt ohne das Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen (vgl. Abschnitt 2), ausgewiesen. Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend angepasst. Ferner wird auf die Angabe des Segmentvermögens und der Segmentschulden, auf die Buchwerte der nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen und die Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen verzichtet, da diese in der Berichterstattung an das Management nicht enthalten sind. Da Mainova stark regional eingegrenzt und ausschließlich innerhalb Deutschlands tätig ist, wurde auf eine Darstellung nach geografischen Merkmalen verzichtet. Die Segmentberichterstattung untergliedert sich in die im Folgenden genannten Geschäftssegmente:
Das Segment Wärme- und Stromerzeugung umfasst das Geschäft der Wärme- und Stromerzeugungsanlagen der Mainova AG und der Tochterunternehmen BKF und MED. Zudem sind diesem Segment die Beteiligungen (nach der Equity-Methode und at cost) zugeordnet, die in der Strom- bzw. Wärmeerzeugung tätig sind. Das Segment Stromversorgung umfasst Stromhandel und -bezug, Stromverteilung und -vertrieb sowie zugehörige Dienstleistungen. Das Segment Gasversorgung umfasst Gasbezug, -verteilung und -vertrieb sowie zugehörige Dienstleistungen. Das Segment Wärmeversorgung umfasst Wärmebezug, -verteilung und -vertrieb sowie zugehörige Dienstleistungen. Das Segment Wasserversorgung umfasst Wassergewinnung, -bezug und -transport, Wasserverteilung und -vertrieb sowie zugehörige Dienstleistungen. Dem Segment Beteiligungen sind alle Beteiligungen (nach der Equity-Methode und at cost) zugeordnet, die keine Wärme- und Stromerzeugung als Unternehmensgegenstand haben. Unter Sonstige Aktivitäten/Konsolidierung werden Konsolidierungseffekte sowie andere, nicht den gesondert dargestellten Segmenten zuzuordnende Tätigkeiten von untergeordneter Bedeutung ausgewiesen; hierzu zählen Dienstleistungen der Zentralbereiche der Mainova für Dritte. Die Segmentdaten wurden in Übereinstimmung mit den Ansatz- und Bewertungsmethoden im Konzernabschluss ermittelt. In den wesentlichen nicht zahlungswirksamen Effekten sind vor allem die Veränderungen der Rückstellungen einschließlich der erfolgsneutralen Veränderungen und die wesentlichen zahlungsunwirksamen sonstigen Aufwendungen und Erträge erfasst. Wertminderungen auf nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen wirken sich nach IFRS im Buchwert und im Ergebnis der nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen aus (siehe auch Erläuterungen Abschnitt 5, Tz. 7). Die segmentbezogenen Veränderungen des Working Capitals wurden nicht ausgewiesen. Die Verrechnungspreise zwischen den Segmenten entsprechen im Wesentlichen den üblichen Marktpreisen. Weitere Erläuterungen zu den Segmentergebnissen sind im Lagebericht enthalten. Die Überleitung auf das Segmentergebnis ergibt sich wie folgt: scroll
9. Angaben zur KapitalflussrechnungDer Finanzmittelfonds in Höhe von 147,4 Mio. Euro (Vorjahr 235,5 Mio. Euro) setzt sich aus den Forderungen aus der Konzernfinanzierung (146,9 Mio. Euro; Vorjahr 236,2 Mio. Euro) sowie den liquiden Mitteln (10,4 Mio. Euro; Vorjahr 9,2 Mio. Euro) abzüglich der Verbindlichkeiten aus der Konzernfinanzierung (9,8 Mio. Euro; Vorjahr 9,9 Mio. Euro) zusammen. Die Forderungen aus der Konzernfinanzierung entfallen vollständig auf die bei der SWFH im Rahmen des Cash-Pools angelegten Tagesgelder. Bei den Verbindlichkeiten aus Konzernfinanzierung handelt es sich um Tagesgeldanlagen von Beteiligungen. Temingeldanlagen bei der SWFH mit einer Laufzeit von mehr als drei Monaten in Höhe von 30,0 Mio. Euro wurden im Cashflow aus der Investitionstätigkeit dargestellt. Die gesunkenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben sich positiv auf die Cashflows aus betrieblicher Tätigkeit ausgewirkt, welche trotz eines geringeren Vorsteuerergebnisses gestiegen sind. Der Grund hierfür war die kühlere Witterung im Jahr 2010, die zu höheren Abschlägen im Jahr 2011 geführt hat. Die Abschläge mindern die abgegrenzten, aber noch nicht abgerechneten Forderungen. Die negativen Cashflows aus Investitionstätigkeit sind vor allem durch höhere Auszahlungen für Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte gestiegen. Des Weiteren wirkte sich die Auszahlung für eine Termingeldanlage bei der SWFH negativ auf die Cashflows aus Investitionstätigkeit aus. Während die Aufnahme von Finanzschulden im Rahmen der Umfinanzierung des Anteilserwerbs an der Thüga im Vorjahr zu positiven Cashflows aus Finanzierungstätigkeit geführt hat, ist im Jahr 2011 ein tilgungsbedingter Rückgang zu verzeichnen. 10. SonstigesMitarbeiterinnen und MitarbeiterIm Jahresdurchschnitt waren bei Mainova 2.949 (Vorjahr 2.840) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Ergebnis je Aktiescroll
Da nur die Stückaktien der SWFH als Organträger an der Gewinnverwendung teilnehmen, erfüllen nur diese Stückaktien die Definition "Ordinary Shares" nach IAS 33. Die Anteile der anderen Gesellschafter partizipieren nicht am Gewinn und Verlust der Gesellschaft, sondern erhalten vom Organträger eine feste Garantiedividende in Höhe von 9,48 Euro je Stückaktie. Das Ergebnis je Aktie ist daher der Quotient aus dem Ergebnis der Mainova vor Gewinnabführung und der Anzahl der Stückaktien der SWFH. Eventualverbindlichkeiten und finanzielle VerpflichtungenDie Eventualverbindlichkeiten setzen sich zum 31. Dezember 2011 wie folgt zusammen: Zugunsten der Handelspartner der Syneco GmbH & Co. KG (Syneco) bzw. Syneco Trading hat Mainova Vertragserfüllungsbürgschaften in Höhe von 16,5 Mio. Euro (Vorjahr 126,9 Mio. Euro) abgegeben. Aus dem mit Syneco Trading bestehenden Portfoliomanagementvertrag ist Mainova darüber hinaus zur anteiligen Übernahme eventueller Adressausfallrisiken (Risiko finanzieller Verluste aufgrund unerwarteter Ausfälle oder Bonitätsverschlechterungen der Handelspartner) der Syneco Trading verpflichtet. Das von der Syneco Trading nach Basel-II-Grundsätzen aufgebaute Kontrahentenlimitsystem gewährleistet, dass relevante Exposures ausschließlich mit bonitätsmäßig einwandfreien Kontrahenten aufgebaut werden können. Die Limitauslastungen werden anhand aktueller Wiedereindeckungswerte und eines Zuschlags für in der Zukunft mögliche Risikoerhöhungen, dem eine VaR-Berechnung (90 % Konfidenzintervall für die maximale Restlaufzeit) zugrunde liegt, täglich überwacht. Unter Berücksichtigung nach Bonität gewichteter Ausfallwahrscheinlichkeiten, die sich an Kapitalunterlegungsgrundsätzen des Gesetzes über das Kreditwesen anlehnen, beträgt der Anteil der Mainova am gesamten Adressausfallrisikopool der Syneco Trading zum Bilanzstichtag 3,3 Mio. Euro (Vorjahr 7,1 Mio. Euro). Für die Beteiligung GKI hat Mainova im Zusammenhang mit der Finanzierung des Kraftwerks zugunsten einer Geschäftsbank eine selbstschuldnerische und unbefristete Teilbürgschaft für den Kreditrahmen bei der Bank abgegeben. Der Anteil der Mainova beträgt 20,3 Mio. Euro und entspricht 15,6 % des Kreditrahmens. Die Verpflichtung valutiert zum Stichtag mit 17,0 Mio. Euro. Des Weiteren ist Mainova im Rahmen einer Teilschuldnerschaft an einer Liquiditätsvereinbarung zwischen der E.ON Kraftwerke GmbH und der GKI beteiligt. Auf Mainova entfallen bis zu 0,2 Mio. Euro. Dies entspricht 15,6 % des Kreditrahmens. Die Verpflichtung valutiert zum Stichtag mit Null. Weiterhin hat Mainova eine Bürgschaft in Höhe von 0,5 Mio. Euro zugunsten einer Geschäftsbank übernommen. Die Bürgschaft dient der Besicherung von Kundendarlehen für die Umstellung von Heizungsanlagen auf Erdgas. Die Darlehen valutieren zum Bilanzstichtag mit 0,1 Mio. Euro. Ferner haben wir zugunsten der Infranova Bioerdgas GmbH zur Besicherung eines Darlehens gegenüber einer Geschäftsbank eine Bürgschaft in Höhe von 2,5 Mio. Euro übernommen. Zum Stichtag valutiert die Verpflichtung mit 2,5 Mio. Euro. Für eine ehemalige Beteiligungsgesellschaft wurde eine Patronatserklärung für Leasingverpflichtungen bis zur Höhe von 1,0 Mio. Euro gegenüber einer Leasinggesellschaft abgegeben. Die Patronatserklärung bleibt gültig, bis die Gläubiger Mainova aus diesen Verpflichtungen entlassen. Zum Stichtag besteht keine Verpflichtung. Mit notariellem Kaufvertrag (UR-Nr. 474/2002) vom 17. Dezember 2002 wurden Gleichrichterwerke für die Bahnstromversorgung einschließlich der dazugehörigen Gleichstromkabelnetze an den Betreiber der örtlichen Verkehrsinfrastruktur veräußert. Gemäß § 4 Nr. 2 des Kaufvertrags (Übergabe, Gewährleistung) wurde von Mainova für eventuelle Altlasten (Verunreinigungen des Bodens, der Bodenluft, des Grundwassers sowie sonstige schädliche Verunreinigungen) eine Kostenübernahme für deren Beseitigungen in Höhe von bis maximal 7,5 Mio. Euro übernommen. Bei den Eventualverbindlichkeiten bestehen zum 31. Dezember 2011 keine Anzeichen für eine Inanspruchnahme. Finanzielle Verpflichtungen ergeben sich aus den nachfolgend aufgeführten Sachverhalten: scroll
Die Verpflichtungen aus Miet-, Pacht- und Leasingverträgen (Operating Leasing) betreffen überwiegend langfristige Pachtverträge für Stromerzeugungs- und Versorgungsanlagen, Miet- und Leasingverpflichtungen für Lager- und Verwaltungsgebäude sowie für Kopierer und Pkw. Die Verpflichtungen zur Einzahlung in die Kapitalrücklage der GKB entstehen im Rahmen der Inanspruchnahme von Baufinanzierungsmitteln durch die GKB im Zusammenhang mit dem Kraftwerksbau. Die Verpflichtungen zur Einzahlung in die Kapitalrücklage der GKI betreffen Zahlungen der GKI im Rahmen eines abgeschlossenen langfristigen Vertrags über die Erbringung von Service-, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten für das Kraftwerk. Die Nachschussverpflichtung bezüglich der MHKW Müllheizkraftwerk Frankfurt am Main GmbH (MHKW) beruht auf § 17 des Gesellschaftsvertrags in der Fassung vom 11. November 2008. Danach kann die Gesellschafterversammlung mit Mehrheitsbeschluss von den Gesellschaftern Nachschüsse bis zu der Höhe von 2,0 Mio. Euro (davon Mainova 1,0 Mio. Euro) einfordern. Aufgrund der Beteiligungsverhältnisse kann ohne Zustimmung der Mainova eine Nachschusspflicht nicht beschlossen werden. LeasingDie nachstehende Tabelle stellt die Investitionen in Finanzierungsleasingverhältnisse dar: scroll
Die Bruttoinvestition lässt sich wie folgt in den Barwert der Mindestleasingzahlungen überleiten: scroll
Die im Jahr 2011 im Rahmen von Finanzierungsleasingverhältnissen als Ertrag erfassten bedingten Mietzahlungen betragen 0,1 Mio. Euro (Vorjahr 0,1 Mio. Euro). Bei den Finanzierungsleasingverhältnissen handelt es sich um Pachtverträge über Kraftwerke und Versorgungsnetze sowie Contracting-Projekte, bei denen Mainova zwar rechtlicher Eigentümer ist, die wesentlichen Chancen und Risiken aus der Nutzung des Vermögenswerts aber beim Kunden liegen. Dies hat zur Folge, dass die Vermögenswerte nicht im Sachanlagevermögen der Mainova zu bilanzieren sind, sondern stattdessen in den Forderungen aus Finanzierungsleasing. Mit der AVA GmbH besteht ein Vertrag über die Verpachtung eines HKW in Frankfurt am Main Nordweststadt einschließlich Grundstück. Die AVA GmbH verpachtet ihre Abfallverbrennungsanlage gemeinsam mit dem von Mainova gepachteten HKW an die MHKW zum Betrieb eines einheitlichen Müllheizkraftwerks. Das Vertragsverhältnis mit der AVA GmbH hat eine Laufzeit von 22,5 Jahren und endet am 30. Juni 2029. Die AVA GmbH zahlt einen Pachtzins, der sich aus mehreren festen und einem variablen Bestandteil zusammensetzt. Der Pachtzins ist hinsichtlich des festen Teils wertgesichert. Die jährliche Preisanpassung ist an die Entwicklung des Preisindex der Erzeugnisse von Investitionsgüterproduzenten gebunden. Im Rahmen des mit der Süwag abgeschlossenen Pachtvertrags verpachtet Mainova ihr in den Gebieten Unterliederbach, Sindlingen, Zeilsheim und Sossenheim liegendes Stromnetz. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 20 Jahren und endet am 31. Dezember 2026. Bei den Contracting-Projekten handelt es sich insbesondere um einen bereits im Jahr 2001 abgeschlossenen Energieliefervertrag mit der Fraport AG, zu dessen Zweck die Mainova eigens ein Heiz-/Kältewerk errichtet hat und dieses betreibt. Der jährliche Grundpreis des Energieliefervertrags, der auch die Kosten für die Nutzungsüberlassung des Heiz-Kältewerks enthält, ist an die Entwicklung des Investitionsgüterindex geknüpft. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 11 Jahren und endet am 31. Dezember 2020. Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und PersonenBeziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen, welche die Mainova beherrschen oder maßgeblich beeinflussen, sowie Beziehungen zu Unternehmen, die von Mainova beherrscht oder maßgeblich beeinflusst werden, müssen angegeben werden. Durch die Beteiligung der Stadt Frankfurt am Main über den Mehrheitsgesellschafter SWFH ist Mainova ein von diesen Gesellschaftern beherrschtes Unternehmen. Im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit unterhält Mainova mit seinen Tochtergesellschaften Geschäftsbeziehungen zu zahlreichen nahestehenden Personen und Unternehmen. Durch die Änderungen des IAS 24 "Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen" werden neben den Beziehungen zur Stadt Frankfurt am Main und deren Tochterunternehmen sowie zur SWFH seit dem Jahr 2011 auch die Beziehungen zu deren Gemeinschafts- und assoziierten Unternehmen angegeben. Ferner umfasst der Kreis der nahestehenden Unternehmen neben der Thüga seit dem Jahr 2011 auch deren Tochter- und Gemeinschaftsunternehmen. Wie im Vorjahr werden zudem die Beziehungen zu den Gemeinschafts- und assoziierten Unternehmen der Mainova angegeben. Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend angepasst. Mit nahestehenden natürlichen Personen des Managements in Schlüsselpositionen sowie deren nächsten Familienangehörigen haben keine wesentlichen Transaktionen stattgefunden. Als Management in Schlüsselpositionen ist bei der Mainova nur der Vorstand anzusehen. Mit den nahestehenden Unternehmen wurden in den Geschäftsjahren 2011 und 2010 Geschäfte getätigt, die zu folgenden Abschlussposten führten: scroll
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einschlißlich der Thüga Holding GmbH &
Co. KGaA Im Geschäftsjahr 2011 wie im Vorjahr wurde keine Forderung gegen die Stadt Frankfurt am Main ausgebucht. Alle Geschäftsbeziehungen mit nahestehenden Unternehmen und Personen sind zu marktüblichen Konditionen abgeschlossen worden und unterscheiden sich grundsätzlich nicht von den Finanzierungskonditionen bzw. den Liefer- und Leistungsbeziehungen mit anderen Unternehmen. Grundzüge der Vergütung von Vorstand und AufsichtsratFür die Festlegung der Gesamtbezüge der einzelnen Vorstandsmitglieder ist gemäß dem am 5. August 2009 in Kraft getretenen Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) das Aufsichtsratsplenum zuständig. Die Vergütung der Vorstandsmitglieder setzt sich aus einer fixen und einer variablen Vergütung zusammen. Die fixe Vergütung besteht aus einer Grundvergütung und einem Tantiemeanteil. Lediglich die Grundvergütung ist ruhegehaltsfähig. Zusätzlich erhalten die einzelnen Vorstandsmitglieder Sachleistungen, die individuell versteuert werden. Diese umfassen im Wesentlichen marktübliche Versicherungsleistungen und Dienstwagen. Die variable Vergütung teilt sich in eine kurzfristige variable Vergütungskomponente sowie eine Vergütungskomponente mit langfristiger Anreizwirkung (langfristiges Anreizprogramm, LAP) auf. Die Höhe der kurzfristigen variablen Vergütungskomponente ist an das Erreichen von Finanzzielen gekoppelt. Sie bemisst sich dabei am Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EBT) zuzüglich des außerordentlichen Ergebnisses des Mainova-Konzerns gemäß HGB. Um die Nachhaltigkeit und Langfristigkeit der Vergütungsstruktur zu erhöhen und den Anforderungen des VorstAG in vollem Umfang zu genügen, nehmen die Vorstandsmitglieder an dem langfristigen Anreizprogramm LAP teil. Die Auszahlung im Rahmen des LAP erfolgt am Ende eines dreijährigen Performancezeitraums. Dabei bestimmt das Erreichen von vorab definierten finanziellen und qualitativen Erfolgszielen die Höhe der Auszahlung. Als finanzielles Erfolgsziel dient dabei das erreichte kumulierte Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EBT) zuzüglich des außerordentlichen Ergebnisses des Mainova-Konzerns gemäß HGB während des Performancezeitraums. Als qualitative Erfolgsziele werden die "Mitarbeiterzufriedenheit" und "Kundenzufriedenheit" herangezogen. Der Grad der Zielerreichung je Komponente wird gemäß der geregelten Performancemessung bestimmt. Dabei kann für jede Komponente individuell die Zielerreichung 150 °% nicht übersteigen. Beträgt die Zielerreichung in einer Komponente weniger als 50 °%, so wird diese mit 0 % festgelegt. Die Gesamtzielerreichung errechnet sich entsprechend der Gewichtung der Zielerreichung der einzelnen Komponenten. Für die kurzfristige und langfristige variable Vergütung hat der Aufsichtsrat eine Anpassungsmöglichkeit für außerordentliche Entwicklungen vereinbart. Die Vorstandsmitglieder bzw. deren Hinterbliebene haben Anspruch auf Ruhegehalt bzw. Hinterbliebenenversorgung. Als Ruhegehalt werden ab dem Eintritt in den Vorstand der Mainova 35 % der zuletzt bezogenen Grundvergütung garantiert. Der Anspruch von 35 % erhöht sich mit dem Ablauf eines jeden Jahres als Vorstandsmitglied der Mainova um jeweils 2 % bis zum im Dienstvertrag geregelten Höchstbetrag. Der fixe Tantiemenanteil wird bei der Berechnung des Ruhegehalts nicht berücksichtigt. Die Bezüge des Vorstands im Geschäftsjahr 2011 gehen aus nachfolgender Übersicht hervor: scroll
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Für das Geschäftsjahr 2010 wurden im Jahr 2011 erfolgsabhängige Tantiemen von 963.813,00 Euro ausgezahlt. Im Geschäftsjahr 2011 wurden Vorstandsmitgliedern keine Kredite oder Vorschüsse gewährt. Für den Fall, dass die Stadt Frankfurt am Main mit dem ihr direkt und indirekt zuzurechnenden Anteil nicht mehr die Mehrheit am stimmberechtigten Grundkapital der Mainova AG innehat (Kontrollwechsel), oder im Falle eines Rechtsformwechsels gemäß § 190 ff. UmwG oder beim Abschluss eines wirksamen Vertrags, der die Mainova AG der Beherrschung eines anderen Unternehmens außerhalb des Stadtwerke Frankfurt-Konzerns unterstellt (Beherrschungsvertrag gemäß § 291 Abs. 1 S. 1 1. Alt. AktG), gewährt die Mainova AG dem Vorsitzenden des Vorstands ein Sonderkündigungsrecht und das Recht zur Niederlegung seines Amtes. Für den Fall der wirksamen und fristgerechten Kündigung und Amtsniederlegung erhält der Vorsitzende des Vorstands eine Abfindung in Höhe des Zweifachen seiner letztmaligen Jahresgesamtbezüge, maximal jedoch auf die Gesamtvergütung für die Restlaufzeit des Dienstvertrags begrenzt. Im Geschäftsjahr 2011 bestand für die Unternehmensleitung sowie für die Mitglieder des Aufsichtsrats eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung (D&O-Versicherung). Hierfür sind Versicherungsprämien im Teilkonzern in Höhe von 71.121,62 Euro aufgewendet worden. Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in der Satzung geregelt und beträgt für 2011: scroll
Die Bezüge des Beirats beliefen sich auf 67.250,00 Euro. Die Bezüge ehemaliger Vorstandsmitglieder und ihrer Hinterbliebenen belaufen sich auf 479.484 Euro. Für diese Personengruppe sind Pensionsansprüche in Höhe von 5.510.699 Euro zurückgestellt. Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der Mainova AG gemäß § 161 AktGDie Gesellschaft hat die vom Vorstand und Aufsichtsrat gemäß § 161 AktG am 6.Dezember 2011 abgegebene Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex am 7.Dezember 2011 im Internet (www.mainova.de) veröffentlicht und den Aktionären dauerhaft zugänglich gemacht. Honorare des AbschlussprüfersDas im Geschäftsjahr 2011 für den Konzernabschlussprüfer, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, erfasste Honorar betrug für die Prüfung des Konzernabschlusses 263 Tsd. Euro. Ferner betrug das Honorar für sonstige Leistungen 233 Tsd. Euro. Angaben zu Konzessionen und GestattungenZwischen Mainova und der Stadt Frankfurt am Main sowie einer Reihe von Städten und Gemeinden bestehen Wegenutzungs- und Gestattungsverträge im Strom-, Gas-, Fernwärme- und Wasserbereich. In den Wegenutzungsverträgen zur Strom- und Gasversorgung wird die Nutzung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen und städtischen bzw. gemeindeeigenen Grundstücken für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen sowie Anlagen zur Strom- bzw. Gasversorgung geregelt. Der Netzbetrieb zur allgemeinen Versorgung mit Strom und Gas erfolgt durch die NRM. Es besteht eine gesetzliche Pflicht des Netzbetreibers zum diskriminierungsfreien Netzanschluss und -zugang in den jeweiligen Stadt- bzw. Gemeindegebieten. Die Laufzeit der Wegenutzungsverträge im Strom und Gas ist auf 20 Jahre begrenzt. Während der Laufzeit der Wegenutzungsverträge besteht die Verpflichtung zur Zahlung von Konzessionsabgaben, deren Höchstgrenzen nach der Konzessionsabgabenverordnung (KAV) festgesetzt sind. Die Konzessionsabgaben werden den Endkunden im Rahmen der Energielieferung von den jeweiligen Händlern in Rechnung gestellt und von diesen an den Netzbetreiber abgeführt. Der Netzbetreiber wiederum führt die eingezogenen Konzessionsabgaben an Mainova ab. Mainova leistet schließlich Konzessionsabgaben an die jeweilige Stadt oder Gemeinde auf der Grundlage des Wegenutzungsvertrags und im Rahmen der KAV. Soweit eine Stadt oder Gemeinde nach Ablauf der Vertragslaufzeit den Wegenutzungsvertrag nicht mehr mit Mainova fortführen möchte, besteht eine gesetzliche Übereignungspflicht bezüglich der örtlichen Strom- bzw. Gasverteilungsanlagen an den neuen Konzessionsnehmer oder die Stadt bzw. Gemeinde, falls diese den Netzbetrieb selbst übernehmen will. Die Überlassung erfolgt gegen Zahlung einer wirtschaftlich angemessenen Vergütung an Mainova. Mit den Gestattungs- und Konzessionsverträgen über Wasser und Fernwärme werden das Recht und die Verpflichtung zur Bereitstellung von Wasser- und Abwasserdienstleistungen bzw. zur Versorgung mit Fernwärme, zum Betrieb der entsprechenden Infrastruktur und zur Durchführung von Investitionen geregelt. Die Gestattungen und die Konzessionen laufen in der Regel über einen Zeitraum von 20 Jahren. Ereignisse nach dem BilanzstichtagIn dem beim Landgericht Frankfurt am Main anhängigen sogenannten Spruchverfahren zur Bestimmung der angemessenen Abfindung und Ausgleichszahlung gemäß §§ 304 ff. AktG wurde am 25. Januar 2012 ein Beschluss gefasst. Das Landgericht setzt darin eine Barabfindung von 220,52 Euro je Stückaktie und eine Garantiedividende von 13,41 Euro (netto) je Stückaktie fest. Der gerichtlich festgesetzte Betrag ist auch an die Aktionäre zu zahlen, die das Abfindungsangebot bereits in der Vergangenheit angenommen und ihre Aktien an die SWFH zurückgegeben haben. Wir halten die Entscheidung jedoch für unzutreffend und haben daher Beschwerde beim Oberlandesgericht eingelegt.
Frankfurt am Main, den 16. März 2012 Dr. Alsheimer Dr. Birkner Herbst Dr. Wolff Konsolidierungskreis und Anteilsbesitzliste des Mainova-Konzernsscroll
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Bilanzstichtag 30. September Bestätigungsvermerk des AbschlussprüfersWir haben den von der Mainova Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, aufgestellten Konzernabschluss - bestehend aus Gewinn- und Verlustrechnung, Gesamtergebnisrechnung, Bilanz, Eigenkapitalveränderungsrechnung, Kapitalflussrechnung und Anhang - und den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2011 geprüft. Die Aufstellung von Konzernabschluss und Konzernlagebericht nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften liegt in der Verantwortung des Vorstands der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht abzugeben. Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Konzernabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Konzernlagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Konzernabschluss und Konzernlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Konzernabschluss den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Der Konzernlagebericht steht in Einklang mit dem Konzernabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Eschborn/Frankfurt am Main, 16. März 2012 Ernst & Young GmbH Busson, Wirtschaftsprüfer Welz, Wirtschaftsprüfer Versicherung der gesetzlichen VertreterWir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Frankfurt am Main, den 16. März 2012 Dr. Alsheimer Dr. Birkner Herbst Dr. Wolff Corporate Governance-BerichtNach § 161 Satz 1 AktG haben börsennotierte Unternehmen jährlich eine Erklärung zur Beachtung der Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex zu veröffentlichen. Die entsprechende Erklärung von Mainova für den Zeitraum bis zum 6. Dezember 2011 kann seit dem 7. Dezember 2011 im Internet (www.mainova.de) eingesehen werden. Nach Abschnitt 3.10 des Kodex haben Vorstand und Aufsichtsrat jährlich im Geschäftsbericht über die Corporate Governance des Unternehmens zu berichten. Dabei sollen sie Abweichungen von den Empfehlungen des Kodexes erläutern. Vorstand und Aufsichtsrat der Mainova Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, erklären, dass seit der Abgabe der letzten Entsprechenserklärung vom 9. Dezember 2010 den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers am 2. Juli 2010 bekannt gemachten Fassung vom 26. Mai 2010 mit folgenden Abweichungen entsprochen wurde und wird:
Frankfurt am Main, im Dezember 2011 Für den Aufsichtsrat der Mainova AG Dr. h. c. Petra Roth, Aufsichtsratsvorsitzende Für den Vorstand der Mainova AG Dr. Constantin H. Alsheimer, Vorstandsvorsitzender Dr. Peter Birkner, Vorstandsmitglied Bilanz zum 31. Dezember 2011Aktiva scroll
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2011scroll
Anhang für das Geschäftsjahr 20111. AllgemeinesVorbemerkungenDer Jahresabschluss wird gemeinsam mit den Abschlüssen der verbundenen Unternehmen in den Konzernabschluss der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Registergericht Frankfurt am Main, HRB 40464) einbezogen, der im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Seit dem 1. Januar 2001 besteht zwischen der Mainova Aktiengesellschaft (Mainova) und der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH (SWFH) ein Gewinnabführungsvertrag. Ein Teil des operativen Geschäfts der Mainova wird von Tochterunternehmen wahrgenommen. Die NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH (NRM) hat das Strom- und Gasnetz der Mainova gepachtet und die Betriebsführung der Wasser- und Wärmenetze übernommen. Die Mainova EnergieDienste GmbH (MED) hat von der Mainova das Energiedienstleistungsgeschäft (Contracting) und das technische Facility Management übernommen. Die Aufgaben der Mainova ServiceDienste Gesellschaft mbH (MSD) erstrecken sich auf das Messwesen, die Abrechnung der gelieferten Strom-, Gas-, Wasser- und Wärmemengen, die Kundenbetreuung sowie das Forderungsmanagement. Die SRM StraßenBeleuchtung Rhein-Main GmbH (SRM) hat die Betriebsführung für die Straßenbeleuchtung übernommen. Mit der MED, MSD und SRM bestehen Ergebnisabführungsverträge. Aus dem im Hinblick auf die NRM abgeschlossenen Konsortialvertrag ergibt sich eine Verlustübernahmeverpflichtung. Aufstellung des JahresabschlussesDie Aufstellung des Jahresabschlusses der Mainova zum 31. Dezember 2011 erfolgt nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), den Sondervorschriften des Aktiengesetzes und den wirtschaftszweigspezifischen Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes. Formale DarstellungDie Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung ist gegenüber dem Vorjahr unverändert. Zur Verbesserung der Klarheit der Darstellung werden in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung einzelne Posten zusammengefasst und im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Bilanzierung und BewertungEntgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit ihren Anschaffungskosten aktiviert und entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Die Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die Herstellungskosten umfassen direkt zurechenbare Einzelkosten und angemessene Teile der notwendigen Gemeinkosten. Die Abschreibungssätze der wichtigsten Posten des Sachanlagevermögens sind aus nachfolgender Tabelle zu entnehmen: scroll
Ein niedrigerer Wertansatz von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens wird nicht beibehalten, wenn die Gründe dafür nicht mehr bestehen. Empfangene Zuschüsse (Baukostenzuschüsse und Hausanschlusskostenbeiträge) werden entsprechend ihrem Entstehungszeitpunkt wie folgt behandelt: Die bis zum Jahr 2002 von Kunden empfangenen Zuschüsse wurden gesondert unter den Passiva ausgewiesen und über 20 Jahre linear zugunsten der Umsatzerlöse aufgelöst. Aufgrund der ab 2003 geänderten steuerlichen Bilanzierungsvorschriften wurden empfangene Zuschüsse ab diesem Zeitpunkt von den Anschaffungs- und Herstellungskosten abgesetzt und im Anlagenspiegel als Abgänge ausgewiesen. Gemäß dem Pachtvertrag mit der NRM und energierechtlicher Vorschriften wurden ab 1. Januar 2006 die empfangenen Zuschüsse für das Strom- und Gasnetz von der NRM vereinnahmt und verbleiben bis zur Auflösung bei der NRM. Gemäß der Abtretungsvereinbarung mit der NRM werden ab dem 1. Januar 2010 die empfangenen Zuschüsse für das Strom- und Gasnetz von der NRM an Mainova abgetreten und bei Mainova passiviert. Seit dem 1. Januar 2010 werden die von Kunden empfangenen Zuschüsse gesondert unter den Passiva ausgewiesen und über die Nutzungsdauer der bezuschussten Vermögensgegenstände linear zugunsten der Umsatzerlöse aufgelöst. Sachanlagen, die nach dem 31. Dezember 2009 aktiviert wurden, werden linear abgeschrieben. Abschreibungen auf Sachanlagen, die vor dem 31. Dezember 2009 aktiviert wurden, werden handelsrechtlich grundsätzlich in steuerlich höchstzulässigem Umfang vorgenommen. Die zum 1. Januar 1998 zum Restbuchwert übernommenen Sachanlagen des Versorgungsbetriebes der SWFH werden ebenfalls unter Beibehaltung der bisherigen Restnutzungsdauer linear abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter, die nach dem 31. Dezember 2007 angeschafft oder hergestellt wurden und deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen 150 und 1.000 Euro liegen, werden in einem Sammelposten erfasst und ab dem Jahr der Anschaffung oder Herstellung gleichmäßig über fünf Jahre abgeschrieben. Mainova wendet diese Regelung für alle geringwertigen Wirtschaftsgüter mit Ausnahme von IT-Hardware an. Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten unter 150 Euro werden direkt als Aufwand erfasst. Unter den Finanzanlagen werden die Anteile an verbundenen Unternehmen, die Beteiligungen und die übrigen Finanzanlagen zu Anschaffungskosten oder mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Ausleihungen sind zu Nenn- bzw. Barwerten bilanziert. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren werden zu fortgeschriebenen durchschnittlichen Einstandspreisen unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Bestandsrisiken wegen langer Lagerdauer und verminderter Verwertbarkeit sind durch angemessene Abschläge berücksichtigt. Die unfertigen Leistungen sind zu Herstellungskosten einschließlich angemessener Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu Nominalwerten, ggf. vermindert um angemessene Einzel- und Pauschalwertberichtigungen, bewertet. Erhaltene Abschlagszahlungen auf den noch nicht abgerechneten Energieverbrauch von Kunden werden mit den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen verrechnet. Sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden entsprechend abgezinst, soweit diese niedrig- oder unverzinslich sind. Das gezeichnete Kapital wird mit dem Nennbetrag angesetzt. Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages passiviert. In diesem sind zukünftige Preis- und Kostensteigerungen einbezogen. Zudem werden Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die anzuwendenden Zinssätze werden von der Deutschen Bundesbank ermittelt. Im Zuge der Umstellung auf die Regelungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (Bil-MoG) machte die Mainova von dem Wahlrecht gemäß Artikel 67 Abs. 1 S. 2 EGHGB zur Beibehaltung von Rückstellungen Gebrauch. Somit wurden Rückstellungen, bei denen aufgrund der geänderten Bewertung durch die Umstellung auf BilMoG eine Auflösung erforderlich war, beibehalten, soweit der aufzulösende Betrag bis spätestens 31. Dezember 2024 wieder zugeführt werden müsste. Zu jedem Stichtag wird eine Überprüfung des Überdeckungsbetrags durchgeführt. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sowie Verpflichtungen aus Altersteilzeit sind auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen mit dem Erfüllungsbetrag unter Anwendung der Projected-Unit-Credit-Methode passiviert. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden unter Berücksichtigung der Vereinfachungsregelung gemäß § 253 Abs. 2 S. 2 HGB mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz in Höhe von 5,14 % p. a. (Vorjahr 5,15 % p. a.) abgezinst. Bei der Bewertung der Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen wurden ein Rechnungszins in Höhe von 3,81 % p. a. (Vorjahr 3,9 % p. a.) für abgeschlossene Altersteilzeit-Verträge mit einer mittleren Restlaufzeit von einem Jahr und 4,37 % p. a. (Vorjahr 4,36 % p. a.) für potenzielle Altersteilzeit-Anwärter mit einer mittleren Restlaufzeit von fünf Jahren sowie ein Gehaltstrend in Höhe von 2,0 % (Vorjahr 2,0 %) zugrunde gelegt. Die Basis für die versicherungsmathematische Ermittlung sind jeweils die Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. K. Heubeck. Zur Gewährung einer betrieblichen Altersversorgung sind alle tariflichen Mitarbeiter im Rahmen der Bindung an den Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V) sowie auf der Basis einzelvertraglicher Regelungen bei der Zusatzversorgungskasse der Stadt Frankfurt am Main (ZVK) nach den Regeln der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst pflichtversichert. Die Beiträge werden im Rahmen eines Umlageverfahrens erhoben. Der Umlagesatz der ZVK Frankfurt am Main beläuft sich auf 6,0 %; hiervon übernimmt der Arbeitgeber 5,6 %, die Eigenbeteiligung der Arbeitnehmer beträgt 0,4 %. Daneben wird gemäß § 63 der ZVK-Satzung vom Arbeitgeber ein steuerfreies Sanierungsgeld in Höhe von 3,0 % erhoben. Zur Sicherung langfristig stabiler Hebesätze beschloss der Kassenausschuss der Stadt Frankfurt am Main, das Sanierungsgeld ab dem 1. Januar 2012 auf 3,5 % anzuheben. Für einen Teil der Pflichtversicherten wird für das ZVK-pflichtige Entgelt, das über der tariflich festgesetzten Beitragsbemessungsgrenze liegt, eine zusätzliche Umlage in Höhe von 9,0 % gezahlt. Derzeit liegen keine gesicherten Erkenntnisse für einen weiteren Anstieg des Sanierungsgeldes vor. Es ist jedoch damit zu rechnen, dass auch künftig Beitragserhöhungen erfolgen werden. Der Aufwand aus ZVK-Umlagen (Arbeitgeberanteil) ist unter den Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung ausgewiesen. Entsprechend der allgemeinen Bilanzierungspraxis, hat Mainova keine Verpflichtungen im Hinblick auf die Mitgliedschaft in der ZVK im Jahresabschluss passiviert. Die Jubiläumsrückstellungen sind auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen mit dem Erfüllungsbetrag unter Anwendung der Projected-Unit-Credit-Methode angesetzt. Die Berechnung wurde unter Berücksichtigung der Vereinfachungsregel gemäß § 253 Abs. 2 S. 2 HGB von 5,14 % p. a. (Vorjahr 5,15 % p. a.) und eines jährlichen Einkommenstrends von 2,0 % p. a. (Vorjahr 2,0 % p. a.) passiviert. Die übrigen Rückstellungen werden in Höhe der voraussichtlichen Inanspruchnahme gebildet. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Verbindlichkeiten sind zu Erfüllungsbeträgen passiviert. Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten werden grundsätzlich zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Zum Bilanzstichtag lagen keine Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten vor. Unter den Rechnungsabgrenzungsposten sind transitorische Posten ausgewiesen. Zudem werden Aufwendungen bzw. Erträge aus Ausgleichszahlungen von Derivaten, die sich in einer Bewertungseinheit mit einer mit hoher Wahrscheinlichkeit erwarteten Transaktion befinden, abgegrenzt, soweit die zuzuordnenden (Material-)Aufwendungen bzw. Erträge aus der mit hoher Wahrscheinlichkeit erwarteten Transaktion nach dem Abschlussstichtag anfallen. Die Methode zur Ermittlung der periodenfremden Effekte wurde im Jahr 2011 aufgrund der Änderung der Buchungssystematik angepasst. Damit soll eine Verbesserung der Aussagekraft erreicht werden. Die Änderungen wirken sich in den Positionen Umsatzerlöse und Materialaufwand aus und betreffen im Wesentlichen das energiewirtschaftliche Kerngeschäft. Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend angepasst. Dadurch erhöhen sich die periodenfremden Umsatzerlöse um 11,7 Mio. Euro und der periodenfremde Materialaufwand um 14,8 Mio. Euro. Im Berichtsjahr wurde der IAS 24 hinsichtlich der Definition der nahestehenden Unternehmen und Personen geändert. Zwecks der einheitlichen Darstellung wurde der Kreis dieser nahestehenden Unternehmen und Personen im handelsrechtlichen Abschluss entsprechend angepasst. 2. Erläuterungen zur Bilanz(1) AnlagevermögenDie Aufgliederung der in der Bilanz zusammengefassten Posten des Anlagevermögens und ihre Entwicklung sind in dem Anlagenspiegel dargestellt. Wir verweisen auf die Anlage 1 zum Anhang. Im Jahr 2011 wurden keine Abschreibungen auf Beteiligungsbuchwerte vorgenommen. Im Vorjahr wurde der Beteiligungsbuchwert der Gasversorgung Main-Kinzig GmbH (GMK) um 3,4 Mio. Euro abgeschrieben. Dem Anhang ist eine Beteiligungsliste (Anlage 2 zum Anhang) beigefügt, welche gemäß § 285 Nr. 11 HGB die verbundenen Unternehmen und Beteiligungen mit Angaben zum letzten Jahresabschluss nach den Regelungen des HGB (Anteil, Eigenkapital und Jahresergebnis) enthält. (2) Vorrätescroll
Die kumulierten Gängigkeitsabschläge auf den Bestand an Bau- und Installationsmaterial betragen zum Stichtag insgesamt 6,5 Mio. Euro (Vorjahr 6,2 Mio. Euro). (3) Forderungen und sonstige Vermögensgegenständescroll
In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind mit 535,7 Mio. Euro (Vorjahr 521,7 Mio. Euro) abgegrenzte, noch nicht abgerechnete Gas-, Strom-, Wasser- und Wärmelieferungen zwischen Ablese- und Bilanzstichtag enthalten, denen hierauf geleistete Abschläge gegenüberstehen. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen gliedern sich wie folgt: scroll
Von den Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, resultieren 17,3 Mio. Euro (Vorjahr 15,1 Mio. Euro) aus Lieferungen und Leistungen sowie 2,7 Mio. Euro (Vorjahr 4,1 Mio. Euro) aus dem Finanzverkehr. Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten unter anderem Steuererstattungsansprüche in Höhe von 5,8 Mio. Euro (Vorjahr 6,5 Mio. Euro). Diese betreffen wie im Vorjahr ausschließlich Körperschaftsteuererstattungsansprüche nach § 37 KStG. (4) Flüssige Mittelscroll
Im Rahmen des konzernweiten Cash Poolings werden liquide Mittel von Mainova täglich an die SWFH abgeführt. Zum Bilanzstichtag waren 176,9 Mio. Euro (Vorjahr 231,5 Mio. Euro) bei der SWFH angelegt, die unter den Forderungen gegen verbundene Unternehmen ausgewiesen sind. (5) Aktive RechnungsabgrenzungspostenBei dem Rechnungsabgrenzungsposten handelt es sich unter anderem um Mietvorauszahlungen, Vorauszahlungen aus Wartungs- und Sponsoringverträgen sowie Aufwendungen aus Ausgleichszahlungen von Derivaten, die sich in einer Bewertungseinheit mit einer mit hoher Wahrscheinlichkeit erwarteten Transaktion befinden. (6) Gezeichnetes KapitalDas gezeichnete Kapital beträgt 142,3 Mio. Euro. Es ist eingeteilt in 5.560.000 nennbetragslose Stückaktien, davon lauten 5.499.296 auf den Namen und 60.704 auf den Inhaber. (7) RücklagenDie Kapitalrücklage beträgt unverändert 207,1 Mio. Euro. Bei der Gewinnrücklage handelt es sich um gesetzliche Rücklagen nach § 150 AktG. (8) Rückstellungenscroll
Die sonstigen Rückstellungen haben sich wie folgt entwickelt: scroll
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In den Personalrückstellungen sind insbesondere Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen in Höhe von 20,4 Mio. Euro (Vorjahr 24,9 Mio. Euro) enthalten. Die Umweltrückstellungen betreffen insbesondere Grundstücksrisiken aus früheren Gaswerksbetrieben. Bei den Rückstellungen für rechtliche und konzessionsrechtliche Risiken handelt es sich um mehrere Einzelrisiken, bei denen die Höhe der Inanspruchnahme unsicher ist. Die Bewertung erfolgt ausgehend vom erwarteten Prozessergebnis, das nach den aktuell verfügbaren Informationen die höchste Eintrittswahrscheinlichkeit besitzt. Die Rückstellungen für rechtliche und konzessionsrechtliche Risiken enthalten unter anderem die Rückstellung für das laufende Wasserkartellverfahren. Die übrigen Rückstellungen setzen sich im Wesentlichen aus Rückstellungen für ausstehende Rechnungen, Drohverlustrückstellungen sowie Rückstellungen für Prozesskosten und Rückbauverpflichtungen zusammen. Im Rahmen der Umstellung auf die Regelungen des BilMoG machte Mainova im Vorjahr von dem Wahlrecht nach Art. 67 Abs. 1 S. 2 EGHGB Gebrauch. Zum Stichtag ergibt sich bei den Umweltrückstellungen eine Überdeckung in Höhe von 9,6 Mio. Euro (Vorjahr 11,4 Mio. Euro) und der Rückstellung für Jubiläumszuwendungen eine Überdeckung in Höhe von 0,4 Mio. Euro (Vorjahr 0,5 Mio. Euro). (9) Verbindlichkeitenscroll
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Von den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind 42,1 Mio. Euro mit einer Negativklausel belegt und 155,9 Mio. Euro mit Bürgschaften der Stadt Frankfurt am Main besichert. Die Darlehen wurden mit 20,5 Mio. Euro planmäßig getilgt. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen ergeben sich wie folgt: scroll
Bei den Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, handelt es sich in Höhe von 71,0 Mio. Euro (Vorjahr 69,7 Mio. Euro) um Lieferungen und Leistungen sowie mit 9,8 Mio. Euro (Vorjahr 9,9 Mio. Euro) um den Finanzverkehr. Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten folgende Einzelpositionen: scroll
Von den sonstigen Verbindlichkeiten sind 18,8 Mio. Euro mit einer Negativklausel belegt. (10) Passive RechnungsabgrenzungspostenIm Rechnungsabgrenzungsposten sind überwiegend Zuschüsse von Vorlieferanten sowie Erträge aus Ausgleichszahlungen von Derivaten, die sich in einer Bewertungseinheit mit einer mit hoher Wahrscheinlichkeit erwarteten Transaktion befinden, abgegrenzt. (11) HaftungsverhältnisseDie Mainova Beteiligungsgesellschaft mbH (MBG) hat zur Finanzierung von Geschäftsanteilen an der Thüga Holding GmbH & Co. KGaA (Thüga Holding) Darlehen aufgenommen. Mainova hat gegenüber den Kreditgebern der MBG für ein Volumen von insgesamt 20,0 Mio. Euro (Vorjahr 20,0 Mio. Euro) den Schuldbeitritt erklärt. Zusätzlich verpflichtete sich Mainova, für Darlehen der MBG in Höhe von 415,0 Mio. Euro (Vorjahr 415,0 Mio. Euro) im Rahmen mehrerer Patronatserklärungen einzustehen. Das Darlehen der MBG valutiert zum Stichtag mit 411,0 Mio. Euro. Zugunsten der Handelspartner der Syneco GmbH & Co. KG (Syneco) bzw. Syneco Trading GmbH (Syneco Trading) hat die Mainova Vertragserfüllungsbürgschaften in Höhe von 16,5 Mio. Euro (Vorjahr 126,9 Mio. Euro) abgegeben. Aus dem mit Syneco Trading bestehenden Portfolio-Management-Vertrag ist Mainova darüber hinaus zur anteiligen Übernahme eventueller Adressausfallrisiken (Risiko finanzieller Verluste aufgrund unerwarteter Ausfälle oder Bonitätsverschlechterungen der Handelspartner) der Syneco Trading verpflichtet. Das von der Syneco Trading nach Basel-II-Grundsätzen aufgebaute Kontrahentenlimitsystem gewährleistet, dass relevante Exposures ausschließlich mit bonitätsmäßig einwandfreien Kontrahenten aufgebaut werden können. Die Limitauslastungen werden anhand aktueller Wiedereindeckungswerte und eines Zuschlags für in der Zukunft mögliche Risikoerhöhungen, dem eine Value-at-Risk-Berechnung (90 % Konfidenzintervall für die maximale Restlaufzeit) zugrunde liegt, täglich überwacht. Unter Berücksichtigung nach Bonität gewichteter Ausfallwahrscheinlichkeiten, die sich an Kapitalunterlegungsgrundsätze des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) anlehnen, beträgt der Anteil der Mainova am gesamten Adressausfallrisikopool der Syneco Trading zum Bilanzstichtag 3,3 Mio. Euro (Vorjahr 7,1 Mio. Euro). Zur Besicherung von Darlehen für ein Tochterunternehmen wurde eine Garantievereinbarung abgeschlossen, in der die Rückzahlung der ausstehenden Finanzierungsmittel bis zu 21,8 Mio. Euro zuzüglich Zinsen garantiert ist. Die Darlehen valutieren zum Bilanzstichtag mit 11,4 Mio. Euro. Für die Beteiligung Gemeinschaftskraftwerk Irsching GmbH (GKI) hat Mainova im Zusammenhang mit der Finanzierung des Kraftwerks zugunsten einer Geschäftsbank eine selbstschuldnerische und unbefristete Teilbürgschaft für den Kreditrahmen bei der Bank abgegeben. Der Anteil der Mainova beträgt 20,3 Mio. Euro und entspricht 15,6 % des Kreditrahmens. Die Verpflichtung valutiert zum Stichtag mit 17,0 Mio. Euro. Des Weiteren ist die Mainova im Rahmen einer Teilschuldnerschaft an einer Liquiditätsvereinbarung zwischen der E.ON Kraftwerke GmbH und der GKI beteiligt. Auf die Mainova entfallen bis zu 0,2 Mio. Euro. Dies entspricht 15,6 % des Kreditrahmens. Die Verpflichtung valutiert zum Stichtag mit null. Weiterhin hat Mainova eine Bürgschaft in Höhe von 0,5 Mio. Euro zugunsten einer Geschäftsbank übernommen. Die Bürgschaft dient der Besicherung von Kundendarlehen für die Umstellung von Heizungsanlagen auf Erdgas. Die Darlehen valutieren zum Bilanzstichtag mit 0,1 Mio. Euro. Ferner wurde für eine ehemalige Beteiligungsgesellschaft eine Patronatserklärung für Leasingverpflichtungen bis zur Höhe von 1,0 Mio. Euro gegenüber einer Leasinggesellschaft abgegeben. Die Patronatserklärung bleibt gültig, bis die Gläubiger Mainova aus diesen Verpflichtungen entlassen. Zum Stichtag besteht keine Verpflichtung. Mit notariellem Kaufvertrag (UR-Nr. 474/2002) vom 17. Dezember 2002 wurden Gleichrichterwerke für die Bahnstromversorgung einschließlich der dazugehörigen Gleichstromkabelnetze an den Betreiber der örtlichen Verkehrsinfrastruktur veräußert. Gemäß § 4 Nr. 2 des Kaufvertrags (Übergabe und Gewährleistung) wurde von Mainova für evtl. Altlasten (Verunreinigungen des Bodens, der Bodenluft, des Grundwassers sowie sonstige schädliche Verunreinigungen) eine Kostenübernahme für deren Beseitigung in Höhe bis maximal 7,5 Mio. Euro vereinbart. Derzeit liegen keine Erkenntnisse für eine Verunreinigung vor. Auf der Basis der bis zum Aufstellungszeitpunkt gewonnenen Erkenntnisse geht die Mainova derzeit davon aus, dass die den vorab genannten Haftungsverhältnissen zugrunde liegenden Verpflichtungen von den jeweiligen Hauptschuldnern erfüllt werden können. Daher schätzt die Mainova bei allen aufgeführten Haftungsverhältnissen die Wahrscheinlichkeit einer Inanspruchnahme als gering ein. (12) Sonstige finanzielle VerpflichtungenDie sonstigen finanziellen Verpflichtungen in Höhe von 679,1 Mio. Euro (Vorjahr 667,8 Mio. Euro) bestehen im branchenüblichen Umfang und setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Die Verpflichtungen zur Einzahlung in die Kapitalrücklage der Gemeinschaftskraftwerk Bremen GmbH & Co. KG (GKB) entstehen im Rahmen der Inanspruchnahme von Baufinanzierungsmitteln durch die GKB im Zusammenhang mit dem Kraftwerksbau. Die Verpflichtungen zur Einzahlung in die Kapitalrücklage der Gemeinschaftskraftwerk Irsching GmbH betreffen Zahlungen der Gemeinschaftskraftwerk Irsching GmbH im Rahmen eines abgeschlossenen langfristigen Vertrags über die Erbringung von Service-, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten für das Kraftwerk. Die Nachschussverpflichtung bezüglich der MHKW Müllheizkraftwerk Frankfurt am Main GmbH beruht auf § 17 des Gesellschaftsvertrages in der Fassung vom 11. November 2008. Danach kann die Gesellschafterversammlung mit einem Mehrheitsbeschluss von den Gesellschaftern Nachschüsse bis zu der Höhe von 2,0 Mio. Euro (davon Mainova 1,0 Mio. Euro) einfordern. Aufgrund der Beteiligungsverhältnisse kann ohne die Zustimmung der Mainova eine Nachschusspflicht nicht beschlossen werden. 3. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung(13) Umsatzerlösescroll
In den Umsatzerlösen sind periodenfremde Erlösminderungen in Höhe von 7,5 Mio. Euro (Vorjahr 9,4 Mio. Euro) enthalten, die im Wesentlichen aus der Zuführung zu den Rückstellungen für rechtliche und konzessionsrechtliche Risiken sowie sonstigen Rückstellungen resultieren. (14) Sonstige betriebliche Erträgescroll
(15) Materialaufwandscroll
Im Materialaufwand sind periodenfremde Erträge in Höhe von 5,7 Mio. Euro (Vorjahr 31,8 Mio. Euro periodenfremde Aufwendungen) enthalten. (16) Personalaufwandscroll
Im Durchschnitt des Berichtsjahres beschäftigte Mainova 2.828 (Vorjahr 2.736) Arbeitnehmer. Die von der Mainova getragenen anteiligen Kosten in Höhe von 2,3 Mio. Euro (Vorjahr 1,8 Mio. Euro) für weitere 97 (Vorjahr 95) Auszubildende im Rahmen des Ausbildungspools der SWFH sind in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten. Die ZVK-Umlagen betragen 11,2 Mio. Euro (Vorjahr 10,4 Mio. Euro) und sind Teil der Aufwendungen für die Altersversorgung. Im Personalaufwand sind keine periodenfremden Sachverhalte (Vorjahr 3,3 Mio. Euro periodenfremde Aufwendungen) enthalten. (17) Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und SachanlagenIm Jahr 2011 wurden wie im Vorjahr keine außerplanmäßigen Abschreibungen vorgenommen. (18) Sonstige betriebliche Aufwendungenscroll
(19) Ergebnis aus Finanzanlagenscroll
Im Jahr 2011 wurden keine Abschreibungen auf Beteiligungsbuchwerte vorgenommen. Im Vorjahr wurde der Beteiligungsbuchwert der GMK um 3,4 Mio. Euro abgeschrieben. Von den Aufwendungen aus Verlustübernahme entfallen 15,9 Mio. Euro auf das Tochterunternehmen NRM. Der Verlust ist insbesondere durch die bilanzielle Umsetzung regulatorischer Vorgaben entstanden. Im Vorjahr ist kein zu übernehmender Verlust der NRM angefallen. (20) Zinsergebnisscroll
Im Zinsergebnis sind keine periodenfremden Sachverhalte (Vorjahr 0,2 Mio. Euro periodenfremde Aufwendungen) enthalten. Die Aufwendungen aus der verminderten Aufzinsung von Rückstellungen betragen 2,9 Mio. Euro (Vorjahr 3,3 Mio. Euro). (21) SteuernDie Steuern vom Einkommen und vom Ertrag setzen sich wie folgt zusammen: scroll
4. Geschäfte größeren Umfangs, die mit nahestehenden Unternehmen und Personen der Mainova getätigt wurdenBeziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen, welche die Mainova beherrschen oder maßgeblich beeinflussen, sowie Beziehungen zu Unternehmen, die von Mainova beherrscht oder maßgeblich beeinflusst werden, werden nachfolgend angegeben. Durch die Beteiligung der Stadt Frankfurt am Main über den Mehrheitsgesellschafter SWFH ist Mainova ein von diesen Gesellschaftern beherrschtes Unternehmen. Im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit unterhält die Mainova Geschäftsbeziehungen zu zahlreichen nahestehenden Personen und Unternehmen. Dazu gehören neben der Stadt Frankfurt am Main sowie deren Tochter-, Gemeinschafts- und assoziierten Unternehmen, die SWFH sowie deren Tochter-, Gemeinschafts- und assoziierten Unternehmen, die Thüga Aktiengesellschaft (Thüga) und deren Tochter- und Gemeinschaftsunternehmen sowie die Gemeinschafts- und assoziierten Unternehmen der Mainova. Mit nahestehenden natürlichen Personen des Managements in Schlüsselpositionen sowie deren nächsten Familienangehörigen haben keine wesentlichen Transaktionen stattgefunden. Als Management in Schlüsselpositionen ist bei der Mainova nur der Vorstand anzusehen. Folgende Tabelle gibt eine Übersicht über alle Geschäfte, die mit nahestehenden Unternehmen getätigt wurden: scroll
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Angaben gemäß § 6b Abs. 2 EnWG Mit natürlichen Personen wurden keine wesentlichen Geschäfte getätigt. Bei dem Materialaufwand mit Tochterunternehmen handelt es sich insbesondere um Netzdienstleistungen. Der Materialaufwand mit assoziierten Unternehmen beinhaltet im Wesentlichen den Gasbezug. Die Forderungen betreffen insbesondere das Cash Pooling gegenüber der SWFH. Die Gewinnabführung in Höhe von 57,7 Mio. Euro an die SWFH hat sich mindernd auf die Forderungen ausgewirkt. Die sonstigen Erträge mit Tochterunternehmen bestehen insbesondere aus Netzpacht, Personalgestellung und sonstigen Verrechnungen. In den sonstigen Erträgen und Aufwendungen mit Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen sind ferner die Beteiligungserträge und Ergebnisübernahmen sowie Zinserträge und -aufwendungen enthalten. Alle Geschäftsbeziehungen mit nahestehenden Unternehmen und Personen sind zu marktüblichen Bedingungen abgeschlossen worden und unterscheiden sich grundsätzlich nicht von den Lieferungs- und Leistungsbeziehungen mit anderen Unternehmen. Zur Besicherung der Darlehen der Mainova hat die Stadt Frankfurt am Main Bürgschaften in Höhe von 155,9 Mio. Euro abgegeben. Negativklauseln wurden in Höhe von insgesamt 60,9 Mio. Euro geleistet. 5. Sonstige AngabenHonorar des AbschlussprüfersDas im Geschäftsjahr 2011 für den Jahresabschlussprüfer, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, erfasste Honorar betrug für die Prüfung des Jahresabschlusses 140.000,00 Euro. Ferner betrug das Honorar für sonstige Leistungen 233.245,93 Euro. Gesamtbezüge der Mitglieder des Vorstands und des AufsichtsratsFür die Festlegung der Gesamtbezüge der einzelnen Vorstandsmitglieder ist gemäß dem am 5. August 2009 in Kraft getretenen Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) das Aufsichtsratsplenum zuständig. Die Vergütung der Vorstandsmitglieder setzt sich aus einer fixen und einer variablen Vergütung zusammen. Die fixe Vergütung besteht aus einer Grundvergütung und einem Tantiemeanteil. Lediglich die Grundvergütung ist ruhegehaltsfähig. Zusätzlich erhalten die einzelnen Vorstandsmitglieder Sachleistungen, die individuell versteuert werden. Diese umfassen im Wesentlichen marktübliche Versicherungsleistungen und Dienstwagen. Die variable Vergütung teilt sich in eine kurzfristige variable Vergütungskomponente sowie eine Vergütungskomponente mit langfristiger Anreizwirkung (langfristiges Anreizprogramm, LAP) auf. Die Höhe der kurzfristigen variablen Vergütungskomponente ist an das Erreichen von Finanzzielen gekoppelt. Sie bemisst sich dabei am Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EBT) zuzüglich des außerordentlichen Ergebnisses des Mainova-Konzerns gemäß HGB. Um die Nachhaltigkeit und Langfristigkeit der Vergütungsstruktur zu erhöhen und den Anforderungen des VorstAG in vollem Umfang zu genügen, nehmen die Vorstandsmitglieder an dem langfristigen Anreizprogramm LAP teil. Die Auszahlung im Rahmen des LAP erfolgt am Ende eines dreijährigen Performancezeitraums. Dabei bestimmt das Erreichen von vorab definierten finanziellen und qualitativen Erfolgszielen die Höhe der Auszahlung. Als finanzielles Erfolgsziel dient dabei das erreichte kumulierte Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EBT) zuzüglich des außerordentlichen Ergebnisses des Mainova-Konzerns gemäß HGB während des Performancezeitraums. Als qualitative Erfolgsziele werden die "Mitarbeiterzufriedenheit" und "Kundenzufriedenheit" herangezogen. Der Grad der Zielerreichung je Komponente wird gemäß der geregelten Performancemessung bestimmt. Dabei kann für jede Komponente individuell die Zielerreichung 150 % nicht übersteigen. Beträgt die Zielerreichung in einer Komponente weniger als 50 %, so wird diese mit 0 % festgelegt. Die Gesamtzielerreichung errechnet sich entsprechend der Gewichtung der Zielerreichung der einzelnen Komponenten. Für die kurzfristige und langfristige variable Vergütung hat der Aufsichtsrat eine Anpassungsmöglichkeit für außerordentliche Entwicklungen vereinbart. Die Vorstandsmitglieder bzw. dessen deren Hinterbliebene haben Anspruch auf Ruhegehalt bzw. Hinterbliebenenversorgung. Als Ruhegehalt werden ab dem Eintritt in den Vorstand der Mainova 35 % der zuletzt bezogenen Grundvergütung garantiert. Der Anspruch von 35 % erhöht sich mit dem Ablauf eines jeden Jahres als Vorstandsmitglied der Mainova um jeweils 2 % bis zum im Dienstvertrag geregelten Höchstbetrag. Der fixe Tantiemeanteil wird bei der Berechnung des Ruhegehalts nicht berücksichtigt. Die Bezüge des Vorstands im Geschäftsjahr 2011 gehen aus der nachfolgenden Übersicht hervor: scroll
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Für das Geschäftsjahr 2010 wurden im Jahr 2011 erfolgsabhängige Tantiemen in Höhe von 963.813,00 Euro ausgezahlt. Im Geschäftsjahr 2011 wurden Vorstandsmitgliedern keine Kredite oder Vorschüsse gewährt. Für den Fall, dass die Stadt Frankfurt am Main mit dem ihr direkt und indirekt zuzurechnenden Anteil nicht mehr die Mehrheit am stimmberechtigten Grundkapital der Mainova innehat (Kontrollwechsel), oder im Falle eines Rechtsformwechsels gemäß §§ 190 ff. UmwG oder beim Abschluss eines wirksamen Vertrags, der die Mainova der Beherrschung eines anderen Unternehmens außerhalb des Stadtwerke-Frankfurt-Konzerns unterstellt (Beherrschungsvertrag gemäß § 291 Abs. 1 S. 1 1. Alt. AktG), gewährt die Mainova dem Vorsitzenden des Vorstands ein Sonderkündigungsrecht und das Recht zur Niederlegung seines Amts. Für den Fall der wirksamen und fristgerechten Kündigung und Amtsniederlegung erhält der Vorsitzende des Vorstands eine Abfindung in Höhe des Zweifachen seiner letztmaligen Jahresgesamtbezüge, maximal jedoch auf die Gesamtvergütung für die Restlaufzeit des Dienstvertrags begrenzt. Im Geschäftsjahr 2011 bestand für die Unternehmensleitung sowie für die Mitglieder des Aufsichtrats eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung (D & O-Versicherung). Hierfür sind Versicherungsprämien im Teilkonzern in Höhe von 71.121,62 Euro aufgewendet worden. Die Vergütung des Aufsichtsrates für 2011 geht aus nachfolgender Übersicht hervor: scroll
Die Bezüge des Beirats beliefen sich auf 67.250,00 Euro. Die Bezüge ehemaliger Vorstandsmitglieder und ihrer Hinterbliebenen belaufen sich auf 479.484,22 Euro. Für diese Personengruppe sind Pensionsansprüche in Höhe von 5.660.309,00 Euro zurückgestellt worden. Nicht in der Bilanz enthaltene GeschäfteHinsichtlich der nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäfte wird auf die Abschnitte "Haftungsverhältnisse" und "Sonstige finanzielle Verpflichtungen" verwiesen. Darüber hinaus setzt die Mainova bei der Energiebeschaffung zur Absicherung der Risiken sowie zur Erzielung von Handelsmargen derivative Finanzinstrumente ein. Da es sich hier um schwebende Geschäfte handelt, werden diese außer bei Vorleistungen oder drohenden Verlusten nicht in der Bilanz erfasst, sondern im Anhang angegeben (siehe nachfolgenden Abschnitt). Bei drohenden Verlusten aus derivativen Finanzinstrumenten, die sich nicht in einer Bewertungseinheit befinden, erfolgt am Bilanzstichtag die Bildung einer Rückstellung. Derivative FinanzinstrumenteDie Mainova setzt derivative Finanzinstrumente überwiegend zur Sicherung gegen Preisänderungsrisiken im Rahmen der Brennstoff-, Strom- und Gasbeschaffung ein. Daneben werden derivative Finanzinstrumente im Bereich des Stromhandels eingesetzt. Die nachfolgende Übersicht gibt einen Überblick über den Bestand an derivativen Finanzinstrumenten: scroll
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Das Nominalvolumen der dargestellten derivativen Finanzinstrumente wird unsaldiert angegeben. Es stellt die Summe aller Kauf- und Verkaufsbeträge dar, die den Geschäften zugrunde liegen. Bei der Ermittlung der Nominalwerte wurden nur die Zahlungsströme berücksichtigt, die nach dem 31. Dezember 2011 zu leisten sind. Die Marktwerte der Derivate werden auf der Basis abgezinster, zukünftig erwarteter Cash-flows ermittelt; dabei werden die für die Restlaufzeit der Finanzinstrumente abgeleiteten Forward-Preise verwendet. Zum 31. Dezember 2011 bestehen Drohverlustrückstellungen für Stromhandelsgeschäfte sowie für Kohle-, Gas- und Ölswaps mit einem negativen Marktwert in Höhe von 4,3 Mio. Euro. Die nachfolgende Übersicht gibt einen Überblick über die derivativen Finanzinstrumente, die sich in einer Bewertungseinheit befinden: scroll
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Das Nominalvolumen der dargestellten derivativen Finanzinstrumente wird unsaldiert angegeben. Es stellt die Summe aller Kauf- und Verkaufsbeträge dar, die den Geschäften zugrunde liegen. Bei der Ermittlung der Nominalwerte wurden nur die Zahlungsströme berücksichtigt, die nach dem Stichtag zu leisten sind. Bei den Strom-Forwards handelt es sich um geschlossene Positionen aus Termingeschäften. Bei den Bewertungseinheiten mit Kohle-, Gas- und Ölswaps handelt es sich um mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartete Transaktionen zur Absicherung gegen Preisänderungsrisiken im Rahmen der Brennstoff-, Strom- und Gasbeschaffung. Die designierten Grundgeschäfte entsprechen hinsichtlich des Zeitraums sowie des Volumens im Wesentlichen den in der obigen Tabelle aufgeführten Werten. Da jeweils Bewertungseinheiten mit den künftigen Zahlungsströmen aus den Grundgeschäften gebildet wurden (Micro Hedge), ist die Bilanzierung negativer Marktwerte nicht erforderlich. Gegenläufige Zahlungsströme der durch die Bewertungseinheiten jeweils abgesicherten Risiken werden sich zukünftig vollständig ausgleichen, da alle wertbestimmenden Faktoren zwischen dem abgesicherten Teil des Grundgeschäfts und dem absichernden Teil des Sicherungsinstrumentes stetig übereinstimmen. Die Wirksamkeit der Sicherungsbeziehung wird durch die Critical-Term-Match-Methode nachgewiesen. Zur Vermeidung von Preisänderungsrisiken im Rahmen des Stromvertriebs hat Mainova entsprechende Mengen mittels Stromtermingeschäfte (OTC-Forwards) für die Jahre 2012 bis 2015 beschafft. Die Stromtermingeschäfte haben zum Bilanzstichtag ein Gesamtnominalvolumen in Höhe von 635,0 Mio. Euro. Hierfür betragen die gesamten positiven Marktwerte zum Bilanzstichtag 4,8 Mio. Euro und die negativen Marktwerte 48,8 Mio. Euro. Außerdem wurden im Rahmen der Vermarktung der eigenen Stromerzeugungskapazitäten zur Vermeidung des Preisänderungsrisikos Stromterminverkäufe (OTC-Forwards) für die Jahre 2012 und 2013 mit einem Nominalvolumen in Höhe von -115,9 Mio. Euro abgeschlossen. Zum Bilanzstichtag ergeben sich hierfür insgesamt positive Marktwerte in Höhe von 11,6 Mio. Euro und keine negativen Marktwerte. Deutscher Corporate Governance KodexNach § 161 AktG haben börsennotierte Unternehmen jährlich eine Erklärung zur Beachtung der Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex zu veröffentlichen. Die entsprechende Erklärung von Mainova für den Zeitraum bis zum 6. Dezember 2011 wurde am 7. Dezember 2011 im Internet (www.mainova.de) abgegeben und den Aktionären dauerhaft zugänglich gemacht. 6. Organe der Gesellschafta) Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten b) Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen c) Mitgliedschaft in übrigen Gremien (K) Konzernmandate gemäß § 100 Abs. 2 S. 2 AktG (V) Vorsitz (stv V) stellvertretender Vorsitz Die Angaben zu den Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien beziehen sich auf den 31. Dezember 2011 bzw. den Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Aufsichtsrat der Mainova. Aufsichtsratscroll
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Gesellschafterausschuss und Finanzausschuss
(V)
Frankfurt am Main, den 6. März 2012 Dr. Alsheimer Dr. Birkner Herbst Dr. Wolff Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2011scroll
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Ergebnisabführungsvertrag Lagebericht für das Geschäftsjahr 2011Geschäft und RahmenbedingungenKonjunkturelle EntwicklungNach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamts stieg das Bruttoinlandsprodukt (BIP) preisbereinigt um 3,0 % im Vergleich zum Vorjahr, wobei der wirtschaftliche Aufschwung hauptsächlich in der ersten Jahreshälfte stattfand. Der konjunkturelle Aufholprozess der deutschen Wirtschaft wurde vor allem von den positiven Impulsen aus dem Inland getragen. Die privaten Ausgaben wuchsen aufgrund höherer Einkommen preisbereinigt mit 1,5 % so stark wie zuletzt vor fünf Jahren. Ferner legten die Anlageinvestitionen der Unternehmen insbesondere in Ausrüstungen und Bauten preisbereinigt um 6,5 % zu. Der Staatskonsum stieg um 1,2 %. Entwicklung des PrimärenergieverbrauchsVorläufigen Schätzungen der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen (AGEB) zufolge ist der Energieverbrauch in Deutschland im abgelaufenen Jahr 2011 deutlich gesunken und wird sich voraussichtlich auf 457,6 Mio. Tonnen Steinkohleeinheiten belaufen. Dies entspricht einem Rückgang gegenüber dem Vorjahr um 4,8 %. Damit befindet sich der deutsche Primärenergieverbrauch insgesamt auf dem niedrigsten Niveau seit 1990. Hauptgründe hierfür waren die milde Witterung im Jahr 2011 und der damit einhergehende geringere Wärmeenergiebedarf sowie die hohen Energiepreise. Bereinigt um den Witterungseinfluss, wäre der Energieverbrauch nur um 1 % gesunken. Der Primärenergieverbrauch verteilt sich in Deutschland im Jahr 2011 wie folgt: ![]() Quelle: Pressedienst Nr. 9/2011 der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen e. V., Berlin Die energiepolitischen Beschlüsse der Bundesregierung führten im Jahr 2011 zu leichten Veränderungen beim Mix der Energieträger. Aufgrund des von der Bundesregierung beschlossenen Ausstiegs aus der Atomenergie reduzierte sich deren Beitrag zum Energiemix um 2,1 %. Die erneuerbaren Energien konnten hingegen ihren Anteil weiter erhöhen und machen nun 10,8 % des gesamten Energieverbrauchs aus. Der Erdgasanteil verringerte sich aufgrund eines deutlichen Mengenrückgangs um 1,2 Prozentpunkte, während der Anteil der Braun- und Steinkohle am Energiemix um 1,0 Prozentpunkte bzw. 0,6 Prozentpunkte zulegte. Der wichtigste Energieträger blieb auch im Jahr 2011 das Rohöl mit einem relativ konstanten Anteil von 33,8 %. Entwicklung der Energiepreise und des CO2-EmissionshandelsDie Energiegroßhandelspreise haben nach einem steilen Anstieg infolge der Reaktorkatastrophe am 11. März 2011 in Japan im Verlauf der zweiten Jahreshälfte deutlich nachgegeben. Spätestens mit dem Beginn der zweiten Septemberhälfte konnten sich die Terminpreise mit Lieferung im Jahr 2012 für die Brennstoffe Kohle, Öl und Erdgas sowie für Emissionsrechte und die Grundlast Stromlieferung den nervösen Kursschwankungen der Finanzmärkte nicht mehr gänzlich entziehen. Während die Strom-, Kohle- und Erdgaspreise zum Ende des Berichtszeitraumes wieder nahezu auf die Preisniveaus zum Ende des Vorjahres zurückfielen, schloss einzig der Preis für Rohöl über der Notierung zum Jahresende 2010. In der ersten Jahreshälfte hatten am Energieterminmarkt zunächst noch Versorgungssorgen nach der Abschaltung deutscher Atomkraftwerke, anhaltende politische Unruhen in der arabischen Welt sowie zunächst noch robuste Wachstumsaussichten für die Weltwirtschaft stützend auf die Preise gewirkt. Maßgeblich für den Abwärtstrend in der zweiten Jahreshälfte waren dann jedoch die deutlich wachsende Unsicherheit der weiteren Konjunkturentwicklung in Europa und Befürchtungen einer Abkühlung der Weltwirtschaft infolge der Schuldenkrise im Euroraum und der Finanzprobleme in den USA. Aufgrund der hohen Preisniveaus im Zeitraum Mitte März bis Anfang September notierten die durchschnittlichen Terminpreise dabei, allerdings mit der Ausnahme der Emissionsrechte, deutlich über den Mittelwerten des Vorjahres. Der Strompreis hat sich dabei wie folgt entwickelt: ![]() Der Grundlastkontrakt für das Strom-Kalenderjahr 2012 schloss das Jahr auf einem Niveau knapp unter dem zu Jahresbeginn. Nach dem deutlichen Preisanstieg im ersten Quartal, der insbesondere der Atomkatastrophe in Fukushima sowie einem Anstieg der Brennstoffkosten geschuldet war, führten deutlich verbilligte Preise für Emissionsrechte, eine insgesamt entspannte Versorgungssituation am Spotmarkt und die Zuspitzung der Schuldenkrise im Euroraum in den Sommer- und Herbstmonaten zu einem Preisrückgang. Die Preise für Erdgas zeigten folgende Entwicklung: ![]() Nahezu gleichauf mit den Preisen zum Jahresende 2010 schloss Erdgas im Marktgebiet NCG (NetConnect Germany) das Jahr 2011 ab. Auf der Angebotsseite stand der schwachen Nachfrage im gesamten Jahresverlauf eine stabile Versorgung mit Pipeline- und Flüssigerdgas (LNG) gegenüber. Bis ins dritte Quartal hatten jedoch noch Ängste über Liefereinschränkungen, die Abschaltung alter Atomkraftwerke und die Aussicht auf eine weltweit höhere Gasnachfrage den Gaspreisen Auftrieb verliehen. Aufgrund anhaltend milder Temperaturen und niedriger Nachfrageerwartungen für den Winter und das Jahr 2012 sank der Preis im vierten Quartal deutlich. Die Preise für CO2 -Emissionsrechte mit Lieferung im Jahr 2012 weisen folgenden Verlauf auf: ![]() Maßgeblich für den ab Ende Juni stark rückläufigen Preis für Emissionsrechte (EU Allowances - EUA) waren Befürchtungen vor einer konjunkturellen Abkühlung in Europa sowie die Veröffentlichung des Entwurfs einer EU-Richtlinie zur Steigerung der Energieeffizienz. Ferner zeigten weitere preisdrückende Angebotsfaktoren wie der vorzeitige Verkaufsstart von Emissionsrechten aus einem EU-Investitionsprogramm sowie ein deutlich steigendes Angebot an CER (Certified Emission Reductions)-Zertifikaten aus internationalen Klimaschutzprojekten ihre Wirkung. Die Brennstoffpreise für Kohle und Öl haben sich wie folgt entwickelt: ![]() Nach einem Anstieg der Kohlepreise in der ARA-Region (API2) im ersten Quartal setzte Ende April eine Abwärtsbewegung ein. Während der europäische Markt trotz erhöhter Lagerabbauaktivität keinen Impuls für die Preise im dritten Quartal setzen konnte, sorgten zurückhaltende Eindeckungen Chinas und Indiens sowie leicht eingetrübte Konjunkturerwartungen in Asien für verstärkte Korrekturen im letzten Jahresviertel. Einzig Rohöl der Sorte Brent zeigte sich zum Jahresende über dem Preis zum Jahresbeginn. Nach einem zwischenzeitlichen Rückgang Ende September sorgte im Dezember die erneute Zuspitzung des Konflikts zwischen dem Iran und dem Westen für neue "Risikoaufschläge". Nach der Androhung neuer Wirtschaftssanktionen der USA und Europa hatte der Iran mit einer Sperrung der wichtigen Öl- und Gastransportader, der Straße von Hormus, gedroht. Energiepolitische RahmenbedingungenDie bereits in den Vorjahren begonnenen nationalen und internationalen Bestrebungen, den Anteil erneuerbarer Energien zu steigern, wurden fortgesetzt und haben durch die Katastrophe von Fukushima und deren Folgen deutlich an Bedeutung gewonnen. Weltklimagipfel im südafrikanischen DurbanAuf der 17. UN-Klimakonferenz vom 28. November bis zum 9. Dezember 2011 in Durban (Südafrika) einigten sich die mehr als 190 Teilnehmerstaaten auf die Fortschreibung des Kyoto-Protokolls. Die Entscheidung über die Verlängerung des Vertrags bis 2017 oder 2020 soll auf dem nächsten Klimagipfel Ende 2012 in Doha (Katar) getroffen werden. Überdies vereinbarten die Teilnehmer, dass bis spätestens 2015 ein neuer Klimaschutzvertrag erarbeitet wird. Das neue Abkommen, welches 2020 in Kraft treten soll, soll auch Nicht-KyotoStaaten, wie die USA, China und Indien, einschließen. Zudem wurde der im Vorjahr in Cancún vereinbarte "Grüne Klimafond" weiter ausgestaltet. Europäische EnergiepolitikAuf dem Gipfeltreffen der 27 EU-Staats- und Regierungschefs am 4. Februar 2011 in Brüssel wurde die Niederschrift der Europäischen Kommission "Energie 2020: Eine Strategie für wettbewerbsfähige, nachhaltige und sichere Energie" verabschiedet. Die Europäische Kommission gibt darin Leitlinien für die künftige europäische Energiepolitik der Jahre 2011 - 2020 vor. Zur Unterstützung dieser Ziele beschloss die Europäische Kommission im März 2011 den "Energieeffizienzplan 2011". Hervorzuheben sind die Schwerpunkte "Effiziente Energienutzung" und "Energiebinnenmarkt". Große Einsparpotenziale sieht die Kommission im Gebäude- und Verkehrssektor sowie durch die effiziente Erzeugung von Strom und Wärme. Wir begrüßen insbesondere die stärkere Fokussierung auf die Kraft-Wärme-Kopplung, da KWK-Anlagen durch ihre hohen Effizienzgrade einen wichtigen Beitrag zur Verminderung von CO2 -Emissionen und Steigerung der Versorgungssicherheit leisten. Ferner ist der Ausbau der Energieinfrastruktur einschließlich der Standardisierung und Implementierung von Smart Grids Teil des Programms. Energiepolitisches Konzept der Bundesregierung zur EnergiewendeAm 14. März 2011 hat die Bundesregierung aufgrund der Ereignisse in dem japanischen Atomkraftwerk Fukushima beschlossen, die sieben ältesten Atomkraftwerke Deutschlands für drei Monate vom Netz zu nehmen und in dieser Zeit alle 17 deutschen Atomkraftwerke einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen. Parallel dazu wurde eine Ethikkommission einberufen, die abschätzen sollte, ob die Nutzung von Atomenergie gesellschaftlich weiterhin zu verantworten ist. Das Resultat der Untersuchungen führte zu einer weitgehenden Neuausrichtung der energiepolitischen Ziele der Bundesregierung, welche durch die folgenden am 30. Juni 2011 verabschiedeten Gesetzesänderungen eingeleitet werden soll:
Das novellierte AtG sieht vor, bis Ende 2022 schrittweise alle Atomkraftwerke stillzulegen, wobei die bereits abgeschalteten Anlagen nicht wieder ans Netz gehen. Der Ausstieg aus der Atomkraft bietet nach unserer Ansicht die Chance auf mehr Wettbewerb, d. h., weitere Marktteilnehmer als die bisherigen vier dominierenden Energieversorgungsunternehmen können am Markt der Stromerzeugung teilnehmen. Des Weiteren bietet das Gesetz verlässliche Rahmenbedingungen in Bezug auf die Atomkraft, die für kommunale Energieversorger eine wesentliche Voraussetzung sind, um Investitionen in die Stromerzeugung tätigen zu können. Die EEG-Novelle sieht vor, dass der Anteil der erneuerbaren Energien am deutschen Stromverbrauch schrittweise bis zum Jahr 2050 auf 80 % steigen soll. Die Anfangsvergütung für Windenergie an Land bleibt unverändert, für Offshore-Windanlagen hingegen erhöht sich die Vergütung. Neujustierungen gibt es auch bei der Förderung von Bioenergie. Die EnWG-Novelle dient der Umsetzung der europäischen Vorgaben des Dritten Binnenmarktpakets Energie, von deren zentralem Ziel - der konsequenten Entflechtung der Transportnetzbetreiber - wir nicht direkt betroffen sind. Des Weiteren enthält die Novelle Regelungen zur Ausgestaltung des Unbundlings für Verteilnetzbetreiber, zu einem schnelleren Lieferantenwechsel, zur Einführung intelligenter Messsysteme sowie zur Einrichtung einer Verbraucherschlichtungsstelle. Die Änderungen im NABEG betreffen Maßnahmen zur Beschleunigung des Ausbaus von grenzüberschreitenden oder länderübergreifenden Höchstspannungsleitungen, welche künftig von der Bundesnetzagentur (BNetzA) zentral geprüft und geplant werden. Um die Fortschritte bei der Energiewende zu überwachen, hat die Bundesregierung am 20. Oktober 2011 den Monitoringprozess "Energie der Zukunft" sowie die Einrichtung einer Expertenkommission beschlossen. Das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesumweltministerium sollen jährlich einen Bericht erstellen, der die Umsetzung der energiepolitischen Beschlüsse und Ziele überprüft. Novelle des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG)Am 16. Februar 2011 wurde mit der Verabschiedung des Gesetzes über den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen die EU-Emissionshandels-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt mit der Folge, dass ab dem Jahr 2013 keine kostenlosen Emissionsrechte mehr für die Stromproduktion ausgegeben werden. Der Wegfall der kostenlosen Zuteilung von Emissionsrechten führt für uns zu einem deutlichen Anstieg der Beschaffungskosten und infolgedessen zu sinkenden Spreads bei der Erzeugung. Hessischer EnergiegipfelIm Rahmen des hessischen Energiegipfels fanden Beratungen zwischen den fünf im hessischen Parlament vertretenen Parteien, Vertretern aus der Industrie, von Gewerkschaften und Verbänden statt. Eine zentrale Vorgabe des am 10. November 2011 vorgelegten Abschlussberichts ist die Ausschreibung von etwa 2 % der Landesfläche für Windkraftanlagen. Außerdem soll bis zum Jahr 2050 der hessische Strom- und Wärmebedarf möglichst gänzlich durch erneuerbare Energien sichergestellt werden. Dass Stadtwerke eine tragende Rolle bei der Energiewende in Hessen spielen und in ihrem Bestand und ihrer Fortentwicklung nicht beeinträchtigt werden sollen, wurde zudem ausdrücklich festgehalten. Ausgestaltung des NetzzugangsIm Jahr 2011 wurde die Abwicklung des Netzzugangs durch eine Vielzahl von Regelungen neu gestaltet. Hierzu gehören die Vorgaben der BNetzA zu Marktregeln für die Bilanzkreisabrechnung Strom (MaBiS) sowie bezüglich des Lieferantenwechsels durch den Geschäftsprozess Kundenbelieferung mit Elektrizität (GPKE) bzw. den Geschäftsprozess Lieferantenwechsel Gas (GeLi Gas), mit denen gemäß EnWG die Durchführung des Lieferantenwechsels innerhalb von drei Wochen durchgesetzt wird. Die zum 1. Oktober 2011 in Kraft getretene Kooperationsvereinbarung IV zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen sieht u. a. eine weit reichende Standardisierung der für den Netzzugang erforderlichen Verträge vor. Wir bewerten die Belebung des Wettbewerbs durch die Umsetzung der überarbeiteten bzw. neuen Vorgaben zur Abwicklung des Netzzugangs positiv. Regulierung der NetzentgelteDurch die seit dem 1. Januar 2009 geltende Anreizregulierung werden die Netzentgelte für Strom und Gas mit dem Ziel der schrittweisen Netzentgeltkürzung jeweils für eine mehrjährige Regulierungsperiode von der BNetzA festgesetzt. Für das Gasnetz beginnt die zweite Regulierungsperiode ab 2013 und für das Stromnetz ab 2014. Für das Gasnetz wurden daher im Jahr 2011 schon umfangreiche Datenerhebungen durch die BNetzA als Ausgangsbasis zur Bestimmung der Erlösobergrenze vorgenommen. Für das Stromnetz werden die Daten im Jahr 2012 erhoben. Ferner hat die BNetzA durch die leichte Absenkung der Eigenkapitalzinssätze gegenüber der ersten Regulierungsperiode wesentliche Entscheidungen in Bezug auf die Erlöse der Netzbetreiber in der zweiten Regulierungsperiode getroffen. Durch die Festlegungen zur Qualitätsregulierung wurde bestimmt, wie der Aufschlag bzw. Abschlag auf die Erlöse der Netzbetreiber aufgrund ihrer Versorgungszuverlässigkeit ermittelt wird. ErzeugungUnser Kraftwerksportfolio umfasst insbesondere die Heizkraftwerke (HKW) West, HKW Niederrad, HKW Allerheiligenstraße und HKW Messe. Im Geschäftsjahr 2011 erzeugten unsere Anlagen 1,3 Mio. MWh (Vorjahr 1,4 Mio. MWh) elektrische Energie und 1,5 Mio. MWh (Vorjahr 1,7 Mio. MWh) Wärme. Der Rückgang der erzeugten Wärmemenge ist auf die deutlich wärmere Witterung im Vergleich mit dem Vorjahreszeitraum zurückzuführen. Darüber hinaus produzieren wir im Verbund mit unserem Tochterunternehmen Biomasse-Kraftwerk Fechenheim GmbH (BKF) Fernwärme und Strom. Unser Gemeinschaftsunternehmen, die Müllheizkraftwerk Frankfurt am Main GmbH (MHKW), betreibt das Müllheizkraftwerk Nordweststadt (MHKW Nordweststadt), in dem jährlich bis zu 525.600 Tonnen Haus- und Gewerbeabfall verbrannt und im Vergleich zur herkömmlichen Erzeugung aus fossilen Brennstoffen 300.000 Tonnen CO2 eingespart werden. Die Erzeugungsmenge dieser Kraftwerke betrug im Berichtsjahr 0,4 Mio. MWh (Vorjahr 0,3 Mio. MWh) an elektrischer Energie und wie im Vorjahr 0,3 Mio. MWh Wärme. Unser Beteiligungsunternehmen Gemeinschaftskraftwerk Irsching GmbH (GKI), an der wir mit 15,6 % beteiligt sind, betreibt ein effizientes Gas- und Dampfturbinenkraftwerk in Irsching. Die Anlage verfügt über eine elektrische Leistung von 845 Megawatt (MW) und hat einen außerordentlich hohen Wirkungsgrad von knapp 60 %. Im Jahr 2011 entfielen auf die Mainova Aktiengesellschaft (Mainova) rund 0,7 Mio. MWh (Vorjahr 0,5 Mio. MWh) der in dieser Anlage erzeugten elektrischen Energie. Der Ausbau umweltfreundlicher Erzeugungskapazitäten steht im Mittelpunkt unserer strategischen Ausrichtung, die sich verstärkt im Bereich der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien engagiert. So sind wir mit 12,5 % an der SWM Wind Havelland GmbH & Co. KG beteiligt. Diese Holding betreibt durch ihre Tochterunternehmen 83 Windkraftanlagen, die über eine installierte Erzeugungsleistung von 163 MW verfügen. Unser Anteil entspricht dem Strombedarf von etwa 15.750 Haushalten. So können im Vergleich mit der Stromerzeugung in konventionellen Kraftwerken jährlich rund 35.000 Tonnen CO2 eingespart werden. Des Weiteren betreibt unser Tochterunternehmen Mainova Windpark Siegbach GmbH & Co. KG (ehemals ABO Wind WP Siegbach GmbH & Co. KG) (WPS) einen Windpark in Siegbach. Die Windkraftanlagen sind Ende 2011 in Betrieb gegangen und werden zukünftig jährlich rund 16.000 MWh klimafreundlichen Strom erzeugen. Dies reicht aus, um 6.400 Haushalte mit Strom zu versorgen. Ferner betreiben wir knapp 20 Solaranlagen mit einer installierten Leistung von 1,4 MW, welche im Jahr 2011 1.300 MWh Energie erzeugt haben. Der eigenerzeugte Strom verteilt sich auf die Kraftwerke wie folgt: ![]() Der Energieeinsatz der Kraftwerke im Jahr 2011 stellt sich wie folgt dar: ![]() In der Zusammensetzung unseres Energieeinsatzes ergaben sich im Jahr 2011 gegenüber dem Vorjahr keine wesentlichen Veränderungen. Unsere Anlagen emittierten im Jahr 2011 insgesamt rund 1,3 Mio. Tonnen CO2 (Vorjahr 1,4 Mio. Tonnen). Zusätzlich wurden von den Tochter- und Beteiligungsunternehmen wie im Vorjahr etwa 0,2 Mio. Tonnen CO2 freigesetzt. Die Emissionen aus dem Einsatz der Brennstoffe Biomasse und Abfall sowie der Einsatz von Windenergie sind als CO2 -neutral zu bewerten. Im September 2011 wurde im Industriepark Höchst eine Bioerdgas-Aufbereitungsanlage in Betrieb genommen, an der wir mit 49,9 % beteiligt sind. Die Anlage erzeugt rund 80.000 MWh umweltfreundliches Bioerdgas pro Jahr. Dies entspricht dem Jahresverbrauch von 4.000 Haushalten, wodurch jährlich rund 16.000 Tonnen CO2 eingespart werden. Im Jahr 2011 wurden bereits insgesamt 37.175 MWh Bioerdgas in das Netz eingespeist. BeschaffungEine Schlüsselfunktion für den Erfolg eines Energieversorgungsunternehmens stellt bei zunehmend wettbewerbsbestimmten Absatzmärkten die Optimierung der Energiebeschaffung dar. Wir arbeiten kontinuierlich an der Optimierung der Beschaffungsprozesse sowie dem bestmöglichen risikogesteuerten Mix aus lang- und kurzfristiger Absicherung des Strom- und Gasbezugs, um in diesem dynamischen Marktumfeld Wettbewerbsvorteile zu generieren. Um Großhandelsmärkte zur Gewährleistung wettbewerbsfähiger Strombezugskonditionen zu nutzen und unseren Kunden nachhaltig attraktive Preise anbieten zu können, setzen wir im Stromgeschäft weiterhin auf die Syneco Trading GmbH (Syneco Trading) als Marktzugang. Sowohl das Vertriebs- als auch das Eigenerzeugungsportfolio werden im Vergleich mit dem Großhandelsmarkt optimiert. Bei der Gasbeschaffung für den direkten Endkundenmarkt sowie für die Energiepartner in der Region können wir uns insbesondere auf die bewährte Lieferbeziehung mit dem assoziierten Unternehmen Gas-Union GmbH stützen. Parallel dazu investieren wir weiter in den Auf- und Ausbau eigenen Know-hows, um den fortwährenden Veränderungen sowie der zukünftigen Entwicklung der Märkte - insbesondere des Gasmarkts - gerecht zu werden. Dies spiegelt sich unter anderem in der Einstellung von Spezialisten, der Einrichtung eines eigenen Handelsraums und der Einführung eines Portfolio-Management-Systems wider. Von den an Endkunden verkauften Strommengen wurden rund 48 % in unseren eigenen umweltfreundlichen Anlagen und denen unserer Beteiligungen erzeugt. Damit konnte dieser Anteil trotz des gestiegenen Stromabsatzes nahezu auf dem hohen Vorjahresniveau gehalten werden. Alleiniger Wasserlieferant ist das Beteiligungsunternehmen Hessenwasser GmbH & Co. KG (Hessenwasser), mit dem ein langfristiger Lieferungsvertrag für unseren gesamten Wasserbedarf besteht. BeteiligungenUnser Beteiligungsportfolio umfasst 37 direkte und 11 indirekte Beteiligungsgesellschaften. Hervorzuheben sind die Tochterunternehmen NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH (NRM), Mainova ServiceDienste Gesellschaft mbH (MSD), Mainova EnergieDienste GmbH (MED) und SRM Straßenbeleuchtung Rhein-Main GmbH (SRM), die im Rahmen der organisatorischen, abrechnungstechnischen und gesellschaftsrechtlichen Entflechtung aus der Mainova hervorgegangen sind. Daneben sind wir an Querverbundunternehmen, Energie- und Wasserversorgungsgesellschaften und sonstigen Gesellschaften beteiligt. Im Rahmen unserer Erzeugungsstrategie planen wir, bis zum Jahr 2015 rund 500 Mio. Euro Investitionen in Projekte zur effizienten Strom- und Wärmeerzeugung zu tätigen. Im Laufe des Jahres 2011 wurde bereits in diverse Beteiligungen investiert. So wurde eine Beteiligung an einer hocheffizienten Gas- und Dampfturbinen-Anlage erworben. Die mit umweltfreundlichem Erdgas befeuerte Anlage in Bremen wird eine Leistung von rund 445 MW bereitstellen. Das gesamte Investitionsvolumen beträgt rund 450 Mio. Euro. Nach einer Bauzeit von etwa 30 Monaten soll das Kraftwerk im Jahr 2013 den Betrieb aufnehmen. Wir sind mit 25,1 % an der Betreibergesellschaft Gemeinschaftskraftwerk Bremen GmbH & Co. KG (GKB), Bremen, beteiligt. Den größten Anteil mit 57,4 % hält der Bremer Energieversorger swb AG. Mit dem Erwerb des Windparks Siegbach wurde ein Projekt im Bereich der erneuerbaren Energien umgesetzt. Der aus drei Anlagen mit einer Gesamtleistung von 7,5 MW bestehende Windpark ist Ende 2011 in Betrieb gegangen. Im Rahmen der Transaktion haben wir 100 % der Anteile an der WPS erworben, welche die Anlagen errichtet und betreibt. Ferner wurde mit 34 weiteren Gesellschaften der Thüga-Gruppe die Thüga Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG (Thüga Erneuerbare Energien), München, gegründet. Die Gesellschafter planen, bis 2020 rund 1 Mrd. Euro in Erzeugungsprojekte im Bereich regenerativer Energien zu investieren. Das Ziel des gemeinsamen Vorgehens ist die Bündelung von Know-how und Kapital zum Ausbau der Eigenerzeugung aus erneuerbaren Quellen. Im Jahr 2011 wurde über die Thüga Erneuerbare Energien bereits in mehrere Windparks investiert. Ein Windpark wird in Biebersdorf (Brandenburg) errichtet und verfügt über 14 Windkraftanlagen mit einer Gesamtleistung von 28 MW. Darüber hinaus hat die Thüga Erneuerbare Energien zwei im Bau befindliche Windparks in Rheinland-Pfalz mit einer Gesamtleistung von 28,4 MW erworben. Dabei handelt es sich um einen Windpark mit acht Anlagen in der Gemeinde Neuerkirch sowie um einen Park mit fünf Anlagen in Unzenberg. Insgesamt können durch die im Jahr 2011 durch die Thüga Erneuerbare Energien getätigten Investitionen etwa 35.000 Haushalte mit einem durchschnittlichen Stromverbrauch von 3.500 kWh pro Jahr versorgt werden. Im Bereich Abrechnung und Messdienstleistungen haben wir uns über das 100%ige Tochterunternehmen MSD an zwei Unternehmen beteiligt. An der neu gegründeten Gesellschaft Service4EVU GmbH, Coburg, wurden 50 % erworben. Die Gesellschaft hat im Wesentlichen die Übernahme des Abrechnungsprozesses und der Kundenbetreuung, insbesondere für andere Energieversorger, zum Gegenstand. Durch den Erwerb von 25 % der Anteile der Metegra GmbH (Metegra), Laatzen, sollen frühzeitig die Voraussetzungen geschaffen werden, um auf die gesetzliche Neuordnung des Eichwesens für Messgeräte reagieren zu können. Der Unternehmensgegenstand der Metegra sind die Prüfung, Eichung, Parametrisierung, Vorhaltung und Instandsetzung von Messgeräten für die Verrechnung von Elektrizität, Gas, Wasser, Wärme und alle damit unmittelbar in Zusammenhang stehenden Dienstleistungen. GeschäftsentwicklungAbsatzDer Absatz hat sich wie folgt entwickelt: scroll
Sowohl im Stromvertrieb als auch im Stromhandel ist eine positive Entwicklung der Mengen zu verzeichnen. Die Absatzmenge im Stromvertrieb liegt um 10,3 % über dem Vorjahreszeitraum und ist im Wesentlichen auf Kundengewinne zurückzuführen. Die Stromhandelsmengen stiegen insbesondere durch die Vermarktung der eigenerzeugten Mengen im Gemeinschaftskraftwerk Irsching um 21,1 %. Der Rückgang des Gasabsatzes betrifft sowohl den Vertrieb an Endkunden als auch das Geschäft mit Energiepartnern. Der Hauptgrund für diese Entwicklung war die um 20,4 % signifikant niedrigere Gradtagszahl infolge der im Vorjahresvergleich deutlich wärmeren Witterung. Im Geschäft mit Großkunden konnte hingegen ein deutlicher Mengenzuwachs erreicht werden. ErtragslageDas Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EBT) ist um 33,5 Mio. Euro auf 81,6 Mio. Euro gesunken. Im Stromgeschäft stehen der positiven Entwicklung des Stromvertriebs aufgrund von Kundengewinnen geringere Ergebnisse aus dem Stromhandelsgeschäft durch die angespannte Marktsituation gegenüber. Der Ergebnisrückgang im Gasgeschäft ist im Wesentlichen auf die wärmere Witterung sowie den wettbewerbsbedingten Margendruck zurückzuführen. Ferner resultiert aus dem leicht gestiegenen Personalaufwand eine Ergebnisbelastung. Diese Faktoren haben insgesamt zu einer Verminderung des Betriebsergebnisses um 24,4 Mio. Euro geführt. Der Rückgang des Ergebnisses aus Finanzanlagen um 10,3 Mio. Euro ist hauptsächlich auf die regulatorisch bedingte Verlustübernahme der NRM zurückzuführen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Verluste der Netzgesellschaft teilweise in künftigen Perioden durch Erlöse aus Netzentgeltanpassungen ausgeglichen werden können. Die Umsatzerlöse sind um 62,8 Mio. Euro gestiegen und zeigen folgende Entwicklung: scroll
Der Umsatzanstieg im Stromgeschäft ist überwiegend auf die positive Absatzentwicklung aufgrund von Kundengewinnen zurückzuführen. Die im vierten Quartal 2010 vorgenommene Preisanpassung im Stromvertrieb resultiert insbesondere aus der Erhöhung der bundesweit einheitlichen Umlage zur Förderung der erneuerbaren Energien (EEG-Umlage). Der witterungsbedingte Umsatzrückgang im Gasgeschäft konnte nur zum Teil durch Absatzsteigerungen bei Großkunden kompensiert werden. Die sonstigen betrieblichen Erträge haben sich um 6,2 Mio. Euro auf 69,8 Mio. Euro verringert. Dazu haben mit 3,2 Mio. Euro geringere Erträge aus der Vereinnahmung der Konzessionsabgabe von der NRM beigetragen. Der Materialaufwand betrifft überwiegend den Gas-, Strom-, Wärme- und Wasserbezug, die Kosten für den Gas-, Kohle- und Heizöleinsatz in den eigenen Kraftwerken sowie Netzentgelte. Die höheren Strombezugskosten einschließlich der Netznutzung resultieren im Wesentlichen aus dem Anstieg der Aufwendungen für die EEG-Umlage, den Absatzsteigerungen sowie den gestiegenen Aufwendungen für das vorgelagerte Netz aufgrund von Kundengewinnen außerhalb des Netzgebiets. Die Gasbezugsaufwendungen reduzierten sich im Wesentlichen durch geringere Beschaffungsmengen infolge des witterungsbedingten Absatzrückgangs. Der Materialaufwand stieg insgesamt um 77,7 Mio. Euro auf 1.523,2 Mio. Euro. Der Personalaufwand erhöhte sich um 3,8 Mio. Euro auf 184,5 Mio. Euro. Der Anstieg resultiert aus Gehaltsanpassungen, insbesondere durch die reguläre Tariferhöhung des aktuellen Jahres, dem Aufbau des Personalbestands sowie der Erhöhung des Sanierungsgeldes der Zusatzversorgungskasse. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen liegen mit 165,7 Mio. Euro nahezu auf dem Vorjahresniveau. Das Ergebnis aus Finanzanlagen hat sich gegenüber dem Vorjahr um 10,3 Mio. Euro auf 5,7 Mio. Euro verringert. Der Hauptgrund für diese Entwicklung waren die um 15,9 Mio. Euro höheren Aufwendungen aus Verlustübernahme, die überwiegend auf das Tochterunternehmen NRM entfallen. Der Verlust der NRM ist insbesondere durch die bilanzielle Umsetzung regulatorischer Vorgaben entstanden. Dabei durften positive Ergebnisse aus künftigen möglichen Netzentgelterhöhungen im Jahr 2011 noch nicht realisiert werden. Das Zinsergebnis hat sich um 1,3 Mio. Euro auf -11,3 Mio. Euro verbessert. Dies ist hauptsächlich auf niedrigere Zinsaufwendungen für Fremddarlehen aufgrund der planmäßigen Tilgung zurückzuführen. Das außerordentliche Ergebnis in Höhe von 5,5 Mio. Euro im Vorjahr resultierte aus der Umstellung auf das HGB in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes. VermögenslageDie Bilanzsumme beträgt gegenüber dem Vorjahr nahezu unverändert 1.311,9 Mio. Euro. Auf der Vermögensseite ist das langfristig gebundene Vermögen um 64,9 Mio. Euro gestiegen. Der Anstieg entfällt mit 41,2 Mio. Euro im Wesentlichen auf die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen. Das Finanzanlagevermögen erhöhte sich insbesondere durch den Erwerb von Anteilen an der GKB und der WPS sowie durch die Umwandlung kurzfristiger Forderungen in Ausleihungen. Das Umlaufvermögen verminderte sich insbesondere durch einen Rückgang der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie der Forderungen gegen verbundene Unternehmen. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen reduzierten sich aufgrund der gestiegenen Abschlagszahlungen der Kunden. Zum Rückgang der Forderungen gegen verbundene Unternehmen hat zum einen ein um 54,6 Mio. Euro niedrigeres Stichtagsguthaben aus dem von der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH (SWFH) geführten Cash Pool beigetragen. Zum anderen ist die mit den Forderungen gegen die SWFH verrechnete Gewinnabführungsverpflichtung um 30,1 Mio. Euro gesunken. Auf der Kapitalseite ergibt sich bei unverändertem Eigenkapital eine Erhöhung der empfangenen Zuschüsse um 11,3 Mio. Euro. Die Rückstellungen sind im Vergleich zum Vorjahr nahezu unverändert geblieben. Der Rückgang der Verbindlichkeiten um 9,8 Mio. Euro resultiert insbesondere aus den gesunkenen sonstigen Verbindlichkeiten, die um 13,4 Mio. Euro geringere Steuerverbindlichkeiten enthalten. Ferner reduzierten sich die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten aufgrund der planmäßigen Tilgung der Darlehen. Gegenläufig erhöhten sich die Verbindlichkeiten aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr gegenüber verbundenen Unternehmen. Die Eigenkapitalquote beträgt wie im Vorjahr 27,2 % und der Anteil des Anlagevermögens an der Bilanzsumme 73,3 % (Vorjahr 68,4 %). Das Anlagevermögen ist zu 37,1 % (Vorjahr 39,8 %) durch Eigenkapital bzw. zu 46,3 % (Vorjahr 48,4 %) durch langfristige Eigenmittel im weiteren Sinne (einschließlich empfangener Zuschüsse) gedeckt. Die Investitionen gliedern sich wie folgt: scroll
Die Investitionsprojekte für den Ausbau und den Erhalt der Verteilnetze für die Strom-, Gas-, Wasser- und Wärmeversorgung sowie für die Erzeugung von Strom und Fernwärme stellen den Schwerpunkt der Sachanlageinvestitionen dar. Zu den bedeutendsten Großprojekten zählte dabei der Bau der Fernwärme-Verbindungsleitung vom Müllheizkraftwerk Nordweststadt zum Universitätscampus Westend. Die rund 6 Kilometer lange Trasse wurde nach eineinhalb Jahren Bauzeit im November 2011 in Betrieb genommen. Weitere Großprojekte sind die im Laufe des Jahres 2011 fertiggestellten Gebäudeneubauten in der Solmsstraße und der Franziusstraße sowie der Neubau in der Gutleutstraße, der voraussichtlich im Jahr 2012 fertiggestellt wird. Von den Finanzinvestitionen entfallen 7,3 Mio. Euro auf den Erwerb der Anteile an der GKB und 3,5 Mio. Euro auf den Kauf der Anteile an der WPS. Zudem führte die Umklassifizierung von kurzfristigen Forderungen gegen ein Tochterunternehmen in Höhe von 14,1 Mio. Euro in die langfristigen Ausleihungen zu einem Zugang bei den Finanzanlagen. FinanzlageDie nachfolgende Kapitalflussrechnung zeigt die finanzielle Entwicklung des Unternehmens: scroll
Der Finanzmittelfonds setzt sich aus den Forderungen aus der Konzernfinanzierung (146,9 Mio. Euro; Vorjahr 231,5 Mio. Euro) sowie den liquiden Mitteln (3,5 Mio. Euro; Vorjahr 0,9 Mio. Euro) abzüglich der Verbindlichkeiten aus der Konzernfinanzierung (38,9 Mio. Euro; Vorjahr 23,5 Mio. Euro) zusammen. Die Forderungen aus der Konzernfinanzierung entfallen vollständig auf die bei der SWFH im Rahmen des Cash Pools angelegten Tagesgelder. Bei den Verbindlichkeiten aus Konzernfinanzierung handelt es sich um Tagesgeldanlagen von Beteiligungen. Temingeldanlagen bei der SWFH mit einer Laufzeit von mehr als drei Monaten in Höhe von 30,0 Mio. Euro wurden im Cashflow aus der Investitionstätigkeit dargestellt. Die Cash Earnings nach DVFA/SG betragen 112,6 Mio. Euro. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind um 35,7 Mio. Euro zurückgegangen. Der Grund hierfür ist die kühlere Witterung im Jahr 2010, die zu höheren Abschlägen im Jahr 2011 geführt hat. Die Abschläge mindern die abgegrenzten, aber noch nicht abgerechneten Forderungen und haben sich positiv auf die Zuflüsse aus laufender Geschäftstätigkeit ausgewirkt. Durch die insgesamt zugeflossenen Mittel aus laufender Geschäftstätigkeit, vereinnahmten Ertragszuschüssen und Einzahlungen aus Anlagenabgängen konnten die Investitionen in Anlagevermögen, die Gewinnabführung des Vorjahres sowie die planmäßige Rückführung der langfristigen Kredite nicht vollständig finanziert werden. Dadurch verminderte sich der Finanzmittelfonds um 97,3 Mio. Euro auf 111,5 Mio. Euro. Die mittel- und langfristigen Darlehensverbindlichkeiten sind durch planmäßige Tilgungen um 27,4 Mio. Euro gesunken. In Höhe von 2,9 Mio. Euro wurden neue Fremdmittel aufgenommen. Angaben zu den Tätigkeitsabschlüssen nach § 6 b EnWGGemäß der am 3. August 2011 im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ist im Lagebericht auf die Tätigkeiten im Sinne des § 6b Abs. 3 EnWG einzugehen. Zur Vermeidung von Diskriminierung und Quersubventionierung sind vertikal integrierte Energieversorgungsunternehmen zur Führung von getrennten Konten je Tätigkeitsbereich sowie zur Aufstellung von gesonderten Tätigkeitsabschlüssen verpflichtet. Als Tätigkeitsbereiche definiert das Gesetz die Elektrizitätsübertragung, Elektrizitätsverteilung, Gasfernleitung, Gasverteilung, Gasspeicherung sowie der Betrieb von Flüssiggas-Anlagen (LNG-Anlagen). Ferner gehört zu den Tätigkeiten jede wirtschaftliche Nutzung eines Eigentumsrechts an Strom- und Gasnetzen, Gasspeichern oder LNG-Anlagen. Entsprechend dieser Berichtspflicht werden in der internen Rechnungslegung der Mainova jeweils getrennte Konten für die Tätigkeiten der Elektrizitäts- und Gasverteilung und für sonstige Tätigkeiten innerhalb sowie außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors geführt. Ferner wird für diese Tätigkeitsbereiche eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung erstellt. Die Ergebnisse der Tätigkeitsbereiche Elektrizitäts- und Gasverteilung der Mainova werden von den Erlösen aus der Verpachtung der Strom- und Gasnetze an die NRM sowie von der Übernahme des Verlusts der NRM bestimmt. Den Aufwendungen aus Konzessionsabgabe (sonstige betriebliche Aufwendungen) stehen Erträge aus der Weiterbelastung der Konzessionsabgabe an die NRM (sonstige betriebliche Erträge) gegenüber. Im Tätigkeitsbereich Stromverteilung wurde ein Jahresfehlbetrag in Höhe von -2,3 Mio. Euro (Vorjahr Jahresüberschuss 15,5 Mio. Euro) ausgewiesen. Der Grund liegt in der höheren Verlustübernahme von der NRM, die im Wesentlichen auf bilanziell nicht ansetzbaren Forderungen aus dem Regulierungskonto beruht. Die Bilanzsumme beläuft sich zum Stichtag auf 208,2 Mio. Euro (Vorjahr 186,7 Mio. Euro) und entspricht 59,0 % (Vorjahr 53,4 %) der Bilanzsumme des Elektrizitätssektors der Mainova. Auf der Aktivseite erhöhten sich das Sachanlagen investitionsbedingt um 3,0 Mio. Euro auf 186,7 Mio. Euro und die Forderungen gegen verbundene Unternehmen um 18,3 Mio. Euro. Auf der Passivseite sind die von Kunden empfangenen Ertragszuschüsse um 8,6 Mio. Euro und die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten um 5,8 Mio. Euro gestiegen. Die Gasverteilung weist einen Jahresüberschuss in etwa auf Vorjahresniveau in Höhe von 22,0 Mio. Euro (Vorjahr 22,4 Mio. Euro) aus. Die Bilanzsumme beträgt 161,1 Mio. Euro (Vorjahr 170,9 Mio. Euro); sie macht rund 35,4 % (Vorjahr 36,6 %) der Bilanzsumme des Gassektors der Mainova aus. Während sich das Sachanlagevermögen um 4,7 Mio. Euro erhöht hat, ist die Verringerung der Bilanzsumme insbesondere durch das Working capital verursacht. Angaben nach § 289 Abs. 4 und 5 HGBErläuternder Bericht des Vorstands nach § 289 Abs. 4 HGBDas Grundkapital der Mainova AG beträgt 142.336.000 Euro und ist in 5.560.000 nennbetragslose Stückaktien, jeweils mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 25,60 Euro je Aktie, eingeteilt. Davon lauten 5.499.296 (rund 98,9 %) auf den Namen und 60.704 (rund 1,1 %) auf den Inhaber. Die Inhaberaktien sind zum regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen. Die mit den Aktien verbundenen Rechte und Pflichten richten sich nach dem Aktiengesetz. Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, wurden nicht ausgegeben. Die am Kapital der Gesellschaft beteiligten Arbeitnehmer können ihre Stimmrechte uneingeschränkt selbst ausüben. Nach Kenntnis der Gesellschaft hält die Mehrheitsaktionärin Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH (SWFH) 4.170.002 Namens-Stückaktien und 12.078 Inhaber-Stückaktien (insgesamt rund 75,22 %). Diese Aktien werden der Stadt Frankfurt am Main zugerechnet. Von der Minderheitsaktionärin Thüga Aktiengesellschaft (Thüga), München, werden nach Kenntnis der Gesellschaft 1.329.294 Namens-Stückaktien und 31.216 Inhaber-Stückaktien gehalten (insgesamt rund 24,47 %). Diese Aktien werden der Thüga Holding GmbH & Co. KGaA (Thüga Holding) zugerechnet. Die restlichen Aktien befinden sich im Streubesitz (rund 0,31 %). Die SWFH und die Thüga stimmen die Ausübung der Stimmrechte aus den Aktien nach Maßgabe der konsortialvertraglichen Vereinbarungen ab. Die Namens-Stückaktien sind nur mit der Zustimmung der Gesellschaft übertragbar, soweit diese nicht auf die SWFH übertragen werden. Die Hauptversammlung entscheidet über die Zustimmung. Der Vorstand ist nicht zur Ausgabe oder zum Rückkauf von Aktien befugt. Die Zwangseinziehung von Aktien ist gemäß § 5 der Satzung zugelassen. Gemäß § 6 der Satzung besteht der Vorstand aus mindestens zwei Personen. Im Übrigen bestimmt der Aufsichtsrat die Mitglieder des Vorstands. Für die Bestellung von Vorstandsmitgliedern ist gemäß § 31 MitBestG eine Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der Stimmen der Mitglieder des Aufsichtsrats erforderlich. Der Aufsichtsrat bestellt die Mitglieder des Vorstands gemäß § 84 Abs. 1 Satz 1 AktG auf höchstens fünf Jahre. Der Aufsichtsrat ist gemäß § 84 Abs. 3 AktG auch für den Widerruf der Bestellung zuständig. Soweit nicht gesetzlich zwingend etwas anderes vorgeschrieben ist, bedürfen Satzungsänderungen der einfachen Kapital- und Stimmenmehrheit. Von den von der Gesellschaft in Anspruch genommenen Darlehen könnten im Falle eines Kontrollwechsels insgesamt Darlehen in Höhe von 60,9 Mio. Euro vom Darlehensgeber gekündigt werden. In diesem Fall würde die Liquidität der Gesellschaft belastet. Diese Kündigungsrechte bestehen jedoch nicht uneingeschränkt. So können sie bei einigen Darlehen nicht ausgeübt werden, wenn zusätzliche Sicherheiten gestellt werden (42,1 Mio. Euro) bzw. bei anderen Darlehen keine Bonitätsverschlechterung des Darlehensnehmers eintritt (18,8 Mio. Euro). Die Mainova Aktiengesellschaft hat mit ihren Mitgesellschaftern in der Thüga Holding Vereinbarungen geschlossen, die gegenseitige Call-Optionen für den Fall eines Kontrollwechsels bei einer Partei vorsehen. Abweichend von den Vorschriften der §§ 289 Abs. 4 Nr. 8, 315 Abs. 4 Nr. 8 HGB und des Deutschen Rechnungslegungsstandards Nr. 15 a (DRS 15 a), liegt ein Kontrollwechsel im Sinne dieser Vereinbarung dann vor, wenn eine Person, die zuvor keine Mehrheit der Stimmen oder des Kapitals an einer Partei hält oder anderweitig keinen direkten oder indirekten beherrschenden Einfluss im Sinne des § 17 AktG auf eine Partei ausübt, eine solche Mehrheit bzw. einen solchen direkten oder indirekten beherrschenden Einfluss erlangt. Jede von einem Kontrollwechsel nicht betroffene Partei ist jeweils nach dem Verhältnis ihrer Beteiligung berechtigt, von der durch den Kontrollwechsel betroffenen Partei die Übertragung der betreffenden Aktien zu verlangen. Der Kaufpreis für die von der Call-Option betroffenen Aktien entspricht dem anteiligen Ertragswert. Nachfolgend sind die weiteren wesentlichen Vereinbarungen aufgeführt, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels stehen: Im Partnerschaftsvertrag über den Bau und Betrieb eines Gas- und Dampfkraftwerks am Kraftwerksstandort Irsching haben die Vertragsparteien vereinbart, sich im Falle eines bei einer Partei eintretenden Kontrollwechsels die jeweils gehaltenen Geschäftsanteile an der GKI gegenseitig zum Kauf anzubieten. Bei einem Ausscheiden aus der Kraftwerksgesellschaft würde die Mainova einen maßgeblichen Teil ihrer Eigenerzeugungskapazität für Strom verlieren. Der Konsortialvertrag mit der Beteiligungsholding der Stadt Hanau und der Gesellschaftsvertrag der NRM stehen unter dem Vorbehalt der Kündbarkeit für den Fall des Kontrollwechsels. Der Gesellschaftsvertrag der MHKW sieht die Möglichkeit der Kündigung für den Fall vor, dass es bei der Mainova oder dem Vertragspartner, der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH, zu einem Kontrollwechsel kommt. Im Konsortialvertrag der Dynega Energiehandel GmbH ist die Möglichkeit des Ausschlusses eines Gesellschafters durch Gesellschafterbeschluss vorgesehen, wenn dieser nicht mehr zumindest überwiegend unmittelbar oder mittelbar in kommunalem Eigentum steht oder nicht mehr kommunaler Kontrolle unterliegt. Im Konsortialvertrag der 8KU Renewables GmbH ist vereinbart, dass ein Partner im Falle des Verlustes der kommunalen Mehrheit aus der Gesellschaft ausscheidet, soweit nicht alle Gesellschafter einvernehmlich etwas anderes beschließen. Der Gesellschaftsvertrag der GKB sieht vor, dass die Kommanditisten einen der ihren aus der Gesellschaft ausschließen können, falls es bei diesem zu einem Kontrollwechsel kommt. Für den Fall, dass die Stadt Frankfurt am Main mit dem ihr direkt und indirekt zuzurechnenden Anteil nicht mehr die Mehrheit am stimmberechtigten Grundkapital der Mainova innehat (Kontrollwechsel) oder im Falle eines Rechtsformwechsels gemäß § 190 ff. UmwG oder bei Abschluss eines wirksamen Vertrags, der die Mainova der Beherrschung eines anderen Unternehmens außerhalb des Konzerns der Stadtwerke Frankfurt unterstellt (Beherrschungsvertrag gemäß § 291 Abs. 1 S. 1 1. Alt. AktG), gewährt die Mainova dem Vorsitzenden des Vorstands ein Sonderkündigungsrecht und das Recht zur Niederlegung seines Amtes. Für den Fall der wirksamen und fristgerechten Kündigung und Amtsniederlegung erhält der Vorsitzende des Vorstands eine Abfindung in Höhe des Zweifachen seiner letztmaligen Jahresgesamtbezüge, maximal jedoch auf die Gesamtvergütung für die Restlaufzeit des Dienstvertrags begrenzt. Beschreibung der wesentlichen Merkmale des internen Kontroll- und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess nach § 289 Abs. 5 HGBDie Zielsetzung des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems ist es, die Ordnungsmäßigkeit sowie die Verlässlichkeit der Rechnungslegung und Finanzberichterstattung durch die Implementierung von Kontrollen sicherzustellen. Das System beinhaltet Grundsätze, Verfahren, Regelungen und Maßnahmen, um eine vollständige, richtige und zeitnahe Erfassung von Geschäftsvorfällen unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu gewährleisten. Grundlage hierfür sind die Identifikation möglicher Fehlerquellen und die wirksame Begrenzung daraus resultierender Risiken. Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem ist ein integraler Bestandteil des Rechnungslegungsprozesses der Mainova und erstreckt sich auf die Finanzberichterstattung im gesamten Konzern. Es beinhaltet eine klare Funktionstrennung zwischen den beteiligten Funktionsbereichen, welche darüber hinaus in quantitativer wie qualitativer Hinsicht ausreichend ausgestattet sind. Bei allen rechnungslegungsrelevanten Prozessen finden regelmäßig analytische Prüfungen statt. Die im Risikomanagementsystem erfassten und bewerteten Risiken werden im Jahresabschluss berücksichtigt, sofern bestehende Bilanzierungsregelungen dies vorschreiben. Die für die Rechnungslegung eingesetzten EDV-Systeme sind durch Sicherheitsvorkehrungen gegen unbefugte Zugriffe geschützt. Soweit dies möglich ist, wird Standardsoftware eingesetzt. Erhaltene oder weitergegebene Rechnungslegungsdaten werden regelmäßig in Stichproben auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft. Durch die eingesetzte Software finden programmierte Plausibilitätsprüfungen statt. Für die Umsetzung dieser Regelungen und die Nutzung der Instrumentarien sind die beteiligten Bereiche und Abteilungen zuständig. Die Verantwortlichkeit für die Implementierung, Aufrechterhaltung und Wirksamkeit des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems sowie die Überwachung der Einhaltung der Vorgaben liegt bei dem für Finanzen zuständigen Mitglied des Vorstands der Mainova. Diese Verantwortung ist in der Geschäftsordnung des Vorstands festgehalten. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und konzerninternen Richtlinien für das Kontroll- und Risikomanagementsystem wird von der internen Revision im Rahmen von risikoorientierten Prüfungen überwacht. Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats überwacht ebenfalls jährlich als übergeordnete Instanz das interne Kontroll-, Risikomanagement- und Revisionssystem auf dessen Angemessenheit. Mitarbeiterinnen und MitarbeiterWir beschäftigten zum Jahresende 2.845 (Vorjahr 2.775) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, von denen sich 130 (Vorjahr 117) in der Ruhephase der Altersteilzeit (Blockmodell) befanden. Zum Ende des Berichtsjahres waren 1.424 (Vorjahr 1.397) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung für unsere Tochtergesellschaften NRM, MED, MSD und SRM tätig. Die SWFH erbringt für den Konzern wesentliche Teile einer qualitativ erstklassigen Berufsausbildung. Sie beschäftigte für uns zum Jahresende 97 (Vorjahr 95) Auszubildende. Forschung und EntwicklungIm Geschäftsjahr 2011 haben wir keine wesentlichen Projekte im Forschungs- und Entwicklungsbereich durchgeführt. Grundzüge des Vergütungssystems für den VorstandFür die Festlegung der Gesamtbezüge der einzelnen Vorstandsmitglieder ist gemäß dem am 5. August 2009 in Kraft getretenen Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) das Aufsichtsratsplenum zuständig. Die Vergütung der Vorstandsmitglieder setzt sich aus einer fixen und einer variablen Vergütung zusammen. Die fixe Vergütung besteht aus einer Grundvergütung und einem Tantiemeanteil. Lediglich die Grundvergütung ist ruhegehaltsfähig. Zusätzlich erhalten die einzelnen Vorstandsmitglieder Sachleistungen, die individuell versteuert werden. Diese umfassen im Wesentlichen marktübliche Versicherungsleistungen und Dienstwagen. Die variable Vergütung teilt sich in eine kurzfristige variable Vergütungskomponente sowie eine Vergütungskomponente mit langfristiger Anreizwirkung (langfristiges Anreizprogramm, LAP) auf. Die Höhe der kurzfristigen variablen Vergütungskomponente ist an das Erreichen von Finanzzielen gekoppelt. Sie bemisst sich dabei am Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EBT) zuzüglich des außerordentlichen Ergebnisses des Mainova-Konzerns gemäß HGB. Um die Nachhaltigkeit und Langfristigkeit der Vergütungsstruktur zu erhöhen und den Anforderungen des VorstAG in vollem Umfang zu genügen, nehmen die Vorstandsmitglieder an dem langfristigen Anreizprogramm LAP teil. Die Auszahlung im Rahmen des LAP erfolgt am Ende eines dreijährigen Performancezeitraums. Dabei bestimmt das Erreichen von vorab definierten finanziellen und qualitativen Erfolgszielen die Höhe der Auszahlung. Als finanzielles Erfolgsziel dient dabei das erreichte kumulierte Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EBT) zuzüglich des außerordentlichen Ergebnisses des Mainova-Konzerns gemäß HGB während des Performancezeitraums. Als qualitative Erfolgsziele werden die "Mitarbeiterzufriedenheit" und "Kundenzufriedenheit" herangezogen. Die Auszahlung der langfristigen variablen Vergütungskomponente ist nach oben hin begrenzt (Kappung). Beim Nichterreichen von Mindestzielen entfällt eine Auszahlung der langfristigen variablen Vergütungskomponente vollständig. Für die kurzfristige und langfristige variable Vergütung hat der Aufsichtsrat eine Anpassungsmöglichkeit für außerordentliche Entwicklungen vereinbart. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des GeschäftsjahresIn dem beim Landgericht Frankfurt am Main anhängigen sogenannten Spruchverfahren zur Bestimmung der angemessenen Abfindung und Ausgleichszahlung gemäß §§ 304 ff. AktG wurde am 25. Januar 2012 ein Beschluss gefasst. Das Landgericht setzt darin eine Barabfindung von 220,52 Euro je Stückaktie und eine Garantiedividende von 13,41 Euro (netto) je Stückaktie fest. Der gerichtlich festgesetzte Betrag ist auch an die Aktionäre zu zahlen, die das Abfindungsangebot bereits in der Vergangenheit angenommen und ihre Aktien an die SWFH zurückgegeben haben. Wir halten die Entscheidung jedoch für unzutreffend und haben daher Beschwerde beim Oberlandesgericht eingelegt. Unternehmensinternes SteuerungssystemUnsere zentrale Steuerungskennzahl ist das EBT des Mainova-Konzerns nach HGB, welche auch ein wesentlicher Bestandteil der Zielvereinbarung von Vorstand und Führungskräften ist. Im Jahr 2011 haben wir unser Reporting danach ausgerichtet. Im Rahmen des monatlichen Berichtswesens wird das EBT in Form einer Matrixdarstellung einerseits nach Segmenten (Erzeugung, Stromversorgung, Gasversorgung, Wärmeversorgung, Wasserversorgung und Beteiligungen) und andererseits nach Wertschöpfungsstufen (Erzeugung, Handel, Netz und Vertrieb) aufgegliedert, analysiert und mit den Verantwortlichen abgestimmt. Ergänzend werden operative Ergebnistreiber und Finanzkennzahlen berichtet, welche wir als Indikatoren für die Entwicklung der einzelnen Segmente/Wertschöpfungsstufen und des Gesamtunternehmens erachten. Abgerundet wird das Reporting durch regelmäßige Forecasts und eine rollierende Mittelfristplanung, um frühzeitig Hinweise für die künftige Geschäftsentwicklung der Mainova zu erlangen. Zudem wird das Beteiligungsportfolio der Mainova vom hierfür eingerichteten Beteiligungscontrolling im Rahmen einer turnusmäßigen Berichterstattung überwacht. Bericht über wesentliche Chancen und RisikenVor dem Hintergrund sich ändernder Rahmenbedingungen hat die Energiebranche zunehmend an Komplexität gewonnen mit der Folge eines Anstiegs der unternehmerischen Risiken. Auch wir sehen uns daher mit einem steigenden Risikoaufkommen konfrontiert, welches maßgeblich durch steigende Volatilitäten an den Beschaffungsmärkten, eine zunehmende Wettbewerbsintensität auf den Vertriebsmärkten sowie höhere regulatorische Anforderungen hervorgerufen wird. Aufgrund dieser Entwicklungen gewinnt eine nachhaltige Steuerung der Risiken an Bedeutung. RisikomanagementsystemDie Einschätzungen bezüglich des Risikoaufkommens werden durch ein systematisches Risikomanagement abgebildet. Dabei verstehen wir das Risikomanagement als planmäßige Identifizierung, adäquate Bewertung sowie Steuerung von Chancen und Risiken. Risiko ist hierbei als eine negative Abweichung von unternehmerischen Zielen oder Planwerten definiert. Demgegenüber werden Chancen als positive Abweichungen vom geplanten Unternehmensergebnis definiert. Die Basis für die Chancen- und Risikobewertung bilden Einschätzungen sowie Annahmen über denkbare zukünftige Entwicklungen und Ereignisse. Die Risiken werden in Markt- und Unternehmensrisiken gegliedert. Marktrisiken ergeben sich im Wesentlichen durch Preisveränderungen an den Absatz- und Beschaffungsmärkten, während die allgemeinen Unternehmensrisiken alle sonstigen aus unserer Geschäftstätigkeit resultierenden Risiken umfassen. Die Risikosteuerung erfolgt anhand einer Risikotragfähigkeitsbetrachtung, welche im Sinne eines Limitsystems die Gegenüberstellung von Risiken und der dazugehörigen Risikodeckungspotenziale beinhaltet. Auf der Basis des bilanziellen Kapitals sowie des geplanten Ergebnisses des laufenden Geschäftsjahres wird ein spezifisches Risikokapital ermittelt und anschließend auf die Markt- und Unternehmensrisiken verteilt. Die Ausschöpfung dieses Risikokapitallimits ist in der quartalsweisen Risikoberichterstattung an Vorstand und Aufsichtsrat enthalten. Das Risikovolumen für das Gesamtunternehmen sowie je Risikokategorie und Segment wird mithilfe der Kennzahl "Ergebnis im Risiko" dargestellt. Diese Kennzahl wird unter Einbeziehung aller inventarisierten Risiken mittels einer Simulation berechnet. Die Kennzahl beschreibt die statistische negative Abweichung vom geplanten Unternehmensergebnis, welche mit 95 %iger Wahrscheinlichkeit nicht überschritten wird ("Worst-Case-Szenario"). Die Risiken werden im Rahmen eines Früherkennungssystems von unseren Unternehmensbereichen bzw. den einbezogenen Tochtergesellschaften systematisch und eigenverantwortlich erfasst sowie differenziert bewertet. In deren Verantwortung liegt es ebenfalls, Maßnahmen zur Vermeidung, Reduzierung und Kontrolle von Risiken zu initiieren und ihre Wirksamkeit sicherzustellen. Die Auswertung, Analyse und Steuerung der Chancen und Risiken erfolgt durch die dem Bereich "Finanzen, Rechnungswesen und Controlling" zugeordnete Stabsstelle "Risikomanagement". Diese gewährleistet dementsprechend auch die quartalsweise erfolgende Berichterstattung der Chancen- und Risikolage an den Gesamtvorstand sowie den Aufsichtsrat. Unvorhergesehene wesentliche Veränderungen der Risikosituation werden vom Risikomanagement oder von den Unternehmensbereichen ad-hoc an den Vorstand berichtet. Die Wirksamkeit des Risikomanagementsystems wird regelmäßig durch die Revision geprüft. Zudem begutachtet der Wirtschaftsprüfer die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen nach § 91 Abs. 2 AktG. MarktrisikenDas sich verändernde Wettbewerbsumfeld führt nachhaltig zu immer stärkeren und schwerer zu prognostizierenden Preisbewegungen an den Rohstoff- und Energiebeschaffungsmärkten. Die zunehmende Volatilität der Preise birgt sowohl im Rahmen der Beschaffung von Strom und Gas für unsere Kunden als auch bei der Vermarktung der in den eigenen Kraftwerken erzeugten Energie vielfältige Risiken auf der Beschaffungs- und Absatzseite. Zur Absicherung der Preisrisiken aus der Brennstoffbeschaffung für unsere Erzeugungsanlagen sowie der Bezugskosten aus Strom- und Gasbezugsverträgen setzen wir Kohle-, Gas- und Ölswaps als Sicherungsinstrumente ein. Gleichzeitig wird zur Sicherung der Stromerlöse ein Vermarktungsgeschäft (Forward) für die eigenerzeugten Mengen abgeschlossen. Bei der bilanziellen Darstellung konnten für einzelne Kohle-, Gas- und Ölswaps keine Bewertungseinheiten nach § 254 HGB gebildet werden, obwohl eine ökonomische Sicherungsbeziehung besteht. Darüber hinaus betreiben wir in begrenztem Umfang Eigenhandel mit definierten Commodities mit dem Ziel, Handelsmargen aus den Preisbewegungen am Markt zu generieren. Um Marktrisiken beherrschbar zu machen, haben wir klare Strategien und Rahmenbedingungen definiert, in deren Grenzen Beschaffungs- und Vermarktungsaktivitäten sowie finanzielle Sicherungs- und Eigenhandelsgeschäfte durchgeführt werden können. Die Grundlage hierfür bildet das Risikomanagementhandbuch, das durch das eingerichtete Marktrisikokomitee freigegeben wurde. Das Marktrisikokomitee ist für die Umsetzung der Risikostrategie in den Kerngeschäftsprozessen Energiebezug und -handel, Erzeugung sowie Vertrieb verantwortlich und setzt sich aus den zuständigen Fachvorständen und Bereichsleitern zusammen. Die Grundlage zur Risikosteuerung ist ein entsprechendes von den operativen Einheiten unabhängiges Risikoberichtswesen, das kontinuierlich die Risiken auf der Grundlage der zugelassenen Instrumente überwacht. Zentrale Kennzahl zur Steuerung der Risiken ist der Value-at-Risk (VaR) auf der Basis eines 99 %igen Konfidenzniveaus und fünftägiger Haltedauer. Darüber hinaus werden Volumen- und absolute Verlustlimite als Steuerungsgrößen definiert. UnternehmensrisikenDie allgemeinen Unternehmensrisiken umfassen alle Arten von Risiken, die sich aus unserer Geschäftstätigkeit ergeben. Sie werden entlang der Wertschöpfungsstufen in die Kategorien Erzeugungstechnik, Netz und Regulierung, Kundenvertrieb und Marketing, Finanzbeteiligungen und Treasury, Dienstleistungen und Shared Services, Recht, Compliance und Revision, strategische Risiken sowie sonstige Risiken eingeteilt. ErzeugungstechnikAus dem Kraftwerksbetrieb können sich trotz regelmäßiger Überwachung und Modernisierung von Erzeugungsanlagen Risiken aufgrund von technischen Störungen bzw. des Ausfalls von Anlagen ergeben. Die sachgerechte Instandhaltung und Wartung der Anlagen reduziert diese Risiken. Bei auftretenden Schäden und Ausfällen können die finanziellen Auswirkungen in begrenztem Ausmaß durch abgeschlossene Versicherungen reduziert werden. Der massive Ausbau von Wind- und Solarparks als Folge der Energiewende eröffnet neue Wachstumsfelder bei der Stromerzeugung. Wir haben eine Erzeugungsstrategie beschlossen, welche den Bau und Erwerb moderner und regenerativer Erzeugungstechnologien vorsieht. Im Jahr 2011 wurde bereits in verschiedene Windparkprojekte investiert, weitere Projekte befinden sich in Prüfung (vgl. Beteiligungen). Durch die Zunahme des Anteils regenerativer Energien werden neben Maßnahmen zum Ausbau der Netze insbesondere zusätzliche flexible Erzeugungskapazitäten, wie zum Beispiel Gas- und Dampfkraftwerke (GuD-Kraftwerk), erforderlich. Diese werden zukünftig vermehrt benötigt, um Schwankungen bei der Einspeisung fluktuierender Energien auszugleichen. Vor diesem Hintergrund haben wir uns Anfang 2011 an einer Projektgesellschaft beteiligt, welche ab 2013 ein hocheffizientes und schnell regelbares GuD-Kraftwerk betreiben wird. Netz und RegulierungRegulatorische Risiken ergeben sich insbesondere aus den Vorgaben des EnWG einschließlich der Verordnungen sowie den Festlegungen und Bescheiden der BNetzA zu den Erlösen der Netzbetreiber. Dies führt für die Netzbetreiber zu einem ansteigenden Kostensenkungsdruck bei gleichzeitiger Gewährleistung einer angemessenen Versorgungsqualität. Bei der Vorbereitung der zweiten Regulierungsperiode für Strom (ab 2014) und Gas (ab 2013) wird deutlich, dass die BnetzA eine verschärfte Kostenregulierung anstrebt. Darüber hinaus wurden Ende Oktober 2011 die kalkulatorischen Eigenkapitalzinssätze für Strom- und Gasnetzbetreiber für die Dauer der zweiten Regulierungsperiode leicht gesenkt. Dies verschlechtert die Investitionsbedingungen, so dass die im internationalen Vergleich weit unter dem Durchschnitt liegende Netzrendite bestehen bleibt. Im anstehenden Effizienzvergleich wird die BnetzA die angekündigte Verschärfung ihrer Haltung bezüglich der Personalzusatzkosten umsetzten. Diese sind nur dann als dauerhaft nicht beeinflussbare Kosten des Netzbetriebs anzusehen, wenn die Mitarbeiter direkt bei der Netzgesellschaft angestellt sind. Mögliche Auswirkungen und Handlungsalternativen werden zurzeit geprüft. Des Weiteren wird die Qualitätsregulierung für Strom ab 2012 mit möglichen Bonus- und Malusregeln für die Netzbetreiber eingeführt. Durch die Einbeziehung eines sogenannten Qualitätselements in die Erlösobergrenze soll vermieden werden, dass der Kostensenkungsdruck zulasten der Versorgungsqualität geht. Um dem Kostensenkungsdruck zu begegnen wurde im Jahr 2011 unsere risikoorientierte Asset-Strategie weiterentwickelt, um eine optimale Allokation der Investitions- und Instandhaltungsbudgets unter Kosten-, Nutzen- und Risikoaspekten zu gewährleisten. Dennoch wird die Aufrechterhaltung der heutigen im deutschen und europäischen Vergleich sehr guten Versorgungszuverlässigkeit gegebenenfalls nicht möglich sein. Einschränkungen bei sicherheitstechnischen Aspekten werden jedoch nicht in Kauf genommen. Neben der Auseinandersetzung mit den Risiken aus der Regulierung haben wir konsequent die Chancen genutzt, die sich durch die Regulierung ergeben. Einen Niederschlag gefunden hat dies unter anderem in den genehmigten Anträgen für den Erweiterungsfaktor bzw. das Investitionsbudget. Bei der rechtlichen Sicherung der Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Versorgungsleitungen besteht bei den konzessionsgebenden Gemeinden zunehmend eine Tendenz, beim Auslaufen der Konzessionsverträge den Konzessionsnehmer zu wechseln. Dieser "Konzessionswettbewerb" bietet den etablierten Netzbetreibern Wachstumschancen, beinhaltet aber auch gleichzeitig das Risiko möglicher Verluste von eigenen Konzessionen an andere Netzbetreiber. Kundenvertrieb und MarketingKundenvertrieb und Marketing sind insbesondere durch Mengenrisiken gekennzeichnet. Die Absatzmengen für Erdgas und Fernwärme sind in hohem Maße witterungsabhängig. So waren in diesem überdurchschnittlich warmen Jahr Verbrauchsrückgänge der Privathaushalte bei Erdgas zu verzeichnen, die durch den konjunkturbedingt höheren Erdgasabsatz an die Industrie nicht vollständig ausgeglichen werden konnten. Weitere Risiken, aber auch Chancen, ergeben sich durch den intensiven Wettbewerb im Vertrieb. Wir haben die sich bietenden Möglichkeiten genutzt und können somit insbesondere im Privatkundensegment eine positive Kundenbilanz ziehen. Durch gezielte Kampagnen im bestehenden Produktportfolio wurde vor allem das Interesse an umweltschonenden und nachhaltigen Produkten geweckt. Dazu gehören u. a. Novanatur und Erdgas KlimaPlus. Darüber hinaus wurde Kunden durch die Aktion Mainova ÖkoAktiv die Möglichkeit geboten, sich bei der Finanzierung eines Windparks aktiv zu engagieren. Des Weiteren positionieren wir uns als umfassender Energiedienstleister z. B. durch das Angebot von verbrauchsorientierten Energieausweisen, hocheffizienten Heizungspumpen, dezentralen Mikro-Blockheizkraftwerken sowie Thermografieaufnahmen. Bezüglich der im Jahr 2009 eingeleiteten kartellrechtlichen Überprüfung der Wasserpreise haben sich im Jahr 2011 keine wesentlichen neuen Entwicklungen ergeben. Die von uns eingereichte Beschwerde gegen die Preissenkungsverfügung ruht weiterhin. Die im Jahr 2009 getroffene Risikoeinschätzung und -vorsorge besteht unverändert. Der Bundesgerichtshof hat in verschiedenen Urteilen gegen Gas- und Fernwärmeversorgungsunternehmen Preisanpassungsklauseln in Erdgas- und Wärmelieferverträgen für unwirksam erklärt. Einige Gas- und Wärmeversorger wurden von Gerichten zudem zu Rückzahlungen an Kunden verpflichtet. Unsere Gaspreisanpassungen waren mehrfach Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen. Kein Gericht hat bislang unsere Gas- oder Wärmepreisanpassungsklauseln für unwirksam befunden. Finanzbeteiligungen und TreasuryIn der Kategorie "Finanzbeteiligungen und Treasury" werden finanzielle und steuerliche Risiken sowie Risiken aus Beteiligungen erfasst. Finanzielle Risiken umfassen Liquiditäts- und Zinsänderungsrisiken, Forderungsausfallrisiken und Risiken aus der Nichteinhaltung vereinbarter Finanzkennzahlen (Covenants) aus der Fremdkapitalaufnahme. Liquiditätsrisiken können bestehen, wenn nicht die erforderlichen Finanzmittel zur Einhaltung von Zahlungsverpflichtungen zur Verfügung stehen. Durch die Einbindung in das systematische Liquiditätsmanagement des Konzern-Treasurys der SWFH wird diesen Risiken entgegengewirkt. Wir verfügen bei der SWFH über eine durch das Konzern-Treasury-Gremium genehmigte Kreditlinie von 40 Mio. Euro. Diese wurde im Jahr 2011 nicht in Anspruch genommen. Bei Banken liegen keine Kreditlinien vor. Zinsänderungsrisiken resultieren aus marktbedingten Schwankungen der Zinssätze und wirken sich auf die Höhe der Zinsaufwendungen aus. Bei uns bestehen diese Risiken für verzinsliche Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, bei denen die Laufzeiten die vereinbarten Zinsbindungsfristen übersteigen. Wir begegnen derartigen Zinsänderungsrisiken zum Teil durch den Abschluss von Verträgen mit langfristigen Zinsbindungsfristen. Darüber hinaus werden in Einzelfällen Zinsswaps abgeschlossen. Forderungsausfallrisiken bestehen im Bezug auf die Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage einerseits bei den Kunden und andererseits bei den Kontrahenten im Energiehandel. Eine Straffung der Prozesse im Forderungsmanagement sowie verschärfte Bonitätsrichtlinien für den Abschluss von neuen Verträgen und die Gewährung von Ratenplänen führen zu einer Risikoreduktion. Bei einem im Jahr 2004 abgeschlossenen Kreditvertrag wird eine darin vereinbarte Covenant-Kennzahl derzeit nicht erfüllt. Dies führt zu einem Zinsaufschlag und damit zu einem höheren Zinsaufwand in Höhe von 29 Tsd. Euro pro Jahr. Das relevante Darlehen hat zum 31. Dezember 2011 eine Restvaluta von ca. 19,0 Mio. Euro und läuft bis zum 30. Dezember 2014. Risiken aus Beteiligungsgesellschaften werden vom Beteiligungscontrolling im Rahmen einer turnusmäßigen Berichterstattung überwacht. Dabei werden Plan-Ist-Abweichungen, die negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben können, analysiert und, falls dies erforderlich ist, gemeinsam mit der Gesellschaft Gegensteuerungsmaßnahmen erarbeitet. Darüber hinaus werden insbesondere mit den großen Beteiligungsgesellschaften regelmäßig Gespräche geführt, in denen die Unternehmensstrategie, Regulierungseinflüsse und die die Rentabilität größerer Investitionsvorhaben erörtert werden. Sofern Ereignisse oder veränderte Umstände darauf hindeuten, dass die Buchwerte unserer Beteiligungsgesellschaften in ihrem Wert gemindert sind, wird eine Werthaltigkeitsprüfung vorgenommen. Dienstleistungen und Shared ServicesIn dieser Kategorie werden insbesondere Risiken aus den Bereichen Personal und IT erfasst. Im Personalbereich sind wir einem zunehmenden Wettbewerb um qualifiziertes Personal ausgesetzt. Um Risiken aus der Abwanderung von Leistungsträgern bzw. Schlüsselfunktionen und dem damit verbundenen Verlust von Know-how entgegenzuwirken, setzen wir auf eine bedarfsgerechte, stärkenorientierte Personalentwicklung und -förderung sowie die Weiterentwicklung der Mitarbeiterkultur. Im IT-Bereich können insbesondere Sicherheitsrisiken durch technische Defekte entstehen, welche zu einer eingeschränkten Systemverfügbarkeit oder Datensicherheit führen und somit die operativen Betriebsabläufe und strategischen Ziele gefährden. Die Aufrechterhaltung und Optimierung der komplexen IT-Systeme wird maßgeblich durch den Einsatz qualifizierter interner und externer Fachkräfte sowie die kontinuierliche Modernisierung von Hard- und Software erreicht. Zu den einzelnen Maßnahmen zählen insbesondere Back-up- und Recovery-Strategien, Sicherheits- und Notfallhandbücher, Berechtigungskonzepte sowie ein zusätzliches Rechenzentrum. Die damit geschaffene Datensicherheit dient als Basis, um Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit zu gewährleisten. Recht, Compliance und RevisionRechtliche Risiken können sich aus Änderungen der Rechtslage durch das Inkrafttreten neuer oder geänderter Gesetze und Verordnungen sowie aus höchstrichterlicher Rechtsprechung ergeben. Die seitens der EU-Kommission geforderte Novellierung der Finanzmarktrichtlinie, kurz MiFID (Markets in Financial Instruments Directive), sieht vor, dass Teile des Energiemarktes in die Finanzmarktregulierung einbezogen werden. Nach dem aktuellen Entwurf sind wir nicht unmittelbar betroffen. Mittelbar können jedoch Risiken entstehen, wenn Vorlieferanten unter die Finanzmarktregulierung fallen. Als Energieerzeuger und -händler ist für uns die REMIT (Regulation on Energy Market Integrity and Transparency) von Relevanz. Mit dieser Verordnung sollen Insiderhandel und Marktmanipulationen auf den Energiegroßhandelsmärkten in der EU unterbunden werden. Daraus ergeben sich ab 2012 unmittelbar Verpflichtungen für Energieversorgungsunternehmen zu Datenmeldungen und Datentransparenz. Vorbehaltlich der finalen Ausgestaltung durch die europäische Kommission legen wir frühzeitig die erforderlichen Maßnahmen zur Erfüllung der kommenden Anforderungen fest. Compliance-relevante Risiken umfassen Verstöße gegen interne Richtlinien und Verhaltensregeln sowie gesetzliche Vorgaben, wie z. B. Regelungen zu Korruption, Datenschutz oder Umweltschutz- und Arbeitssicherheitsbestimmungen. Zur Verminderung der Compliance-Risiken führt das Compliance Management Risikoanalysen durch und entwickelt hieraus konzerneinheitliche Grundsätze und Maßnahmen, mit denen erreicht wird, dass sich Mainova und die für uns handelnden Personen rechts- und richtlinienkonform verhalten und die Unternehmenswerte beachten. Zu diesen Maßnahmen zählen z. B. ein Verhaltenskodex und Compliance-Schulungen für Mitarbeiter und Führungskräfte. Zusätzlich wird auch sichergestellt, dass für die Compliance-Risiken ein hinreichender Versicherungsschutz besteht. Strategische RisikenStrategische Entscheidungen werden insbesondere im Rahmen von Wachstums- und Kooperationsprojekten, Mergers & Acquisitions- und Investitionsvorhaben sowie bezüglich der Durchführung von Effizienzsteigerungs- und Optimierungsprojekten getroffen. Zur Steuerung bzw. Vorbeugung strategischer Risiken werden strategische Entscheidungen im Vorfeld einer umfassenden wirtschaftlichen und juristischen Prüfung unterzogen. Dabei werden detaillierte Planungen und Bewertungen sowie Finanzierungs-, Umsetzungs- und Kommunikationskonzepte erstellt. Es ist dennoch nicht auszuschließen, dass sich die der Beurteilung von Projekten (wie z. B. der Investition in Erzeugungsanlagen und Netze oder dem Erwerb von Unternehmen) zugrunde gelegten regulatorischen, rechtlichen, marktseitigen oder wirtschaftlichen Annahmen als Fehleinschätzungen erweisen und die erwarteten wirtschaftlichen Ergebnisse nicht realisiert werden können. Wir sehen jedoch in strategischen Projekten ausgeprägte Ergebnis- und Wachstumschancen. Die Energiewende begreifen wir als regionaler Energieversorger nicht nur als eine unternehmerische Verantwortung, sondern auch als strategische Chance zu dezentralen, umweltfreundlichen und wettbewerbsgerechten Versorgungsstrukturen. Wir investieren daher in den Umbau der Energieversorgung z. B. durch den Ausbau erneuerbarer Energien und weiterer energieeffizienter Erzeugungstechniken, wie KWK, sowie der Netzinfrastruktur. Wachstumsmöglichkeiten in Form von regionalen Kooperationen oder Unternehmensakquisitionen verstehen wir durch das Schaffen größerer energiewirtschaftlicher Strukturen sowie die Realisierung von Synergieeffekten als Chance. Zur weiteren Stärkung der zukünftigen Wettbewerbsfähigkeit hat der Vorstand im November 2011 ein Projekt zur Ergebnisverbesserung beschlossen. Die Grundlage hierfür sind ertrags- und kostenseitige Optimierungen in den operativen Bereichen Erzeugung, Handel, Netz und Vertrieb sowie den Overhead- und Querschnittsfunktionen. FazitZum gegenwärtigen Zeitpunkt sind keine Risiken erkennbar, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnten. Zukünftige GeschäftsentwicklungGesamtaussage des Vorstands über die voraussichtliche UnternehmensentwicklungDie gesamtwirtschaftlich stabile konjunkturelle Lage, die in Deutschland im laufenden Jahr trotz der Instabilitäten an den Finanzmärkten noch hohe Wirtschaftswachstumsraten hervorbrachte, wird sich gemäß den Prognosen führender Wirtschaftsforschungsinstitute abkühlen. Das Kostenniveau insbesondere bei Brennstoffen ist durch die hohe Volatilität der Marktpreise geprägt. Dieses schwierige Marktumfeld hat Einfluss auf die Spreads, die wir aus der Vermarktung unserer Eigenerzeugung erzielen können und stellt unsere Energiebeschaffung vor große Herausforderungen. Unserer Einschätzung nach wird sich dieser Trend weiter fortsetzen und in Teilbereichen noch verschärfen. Im Vertrieb sehen wir uns einem immer stärker werdenden Wettbewerb durch eine wachsende Wechselbereitschaft von Kunden gegenüber. Durch wettbewerbsfähige Preise, umweltfreundliche Produkte und einen mehrfach ausgezeichneten Kundenservice gehen wir davon aus, auch weiterhin eine positive Kundenbilanz ziehen zu können. Nach den Beschlüssen des Bundestags und Bundesrats zum Atomenergieausstieg und zur Energiewende steht die Energiebranche vor einem tief greifenden Umbau des Versorgungssystems. Wir gehen davon aus, dass die Bedeutung zentraler Anlagen zugunsten dezentraler Erzeugungskapazitäten abnehmen wird. Der Einsatz erneuerbarer Energien bei der Stromerzeugung wird ausgebaut. Jedoch werden weiterhin konventionelle Erzeugungskapazitäten zum Einsatz kommen, auch um Schwankungen bei der Stromeinspeisung auszugleichen. Wir haben uns mit unserer bereits vor der Energiewende beschlossenen Erzeugungsstrategie optimal auf diese veränderten Rahmenbedingungen eingestellt. Daher liegt der Schwerpunkt unserer Investitionen neben den bestandserhaltenden Maßnahmen in unseren effizienten KWK-Anlagen im Ausbau der Windenergie. Als Teil unserer strategischen Ausrichtung prüfen wir unterschiedliche Formen der Kooperation mit anderen Unternehmen. Wir sehen hierin Vorteile insbesondere in der Schaffung größerer energiewirtschaftlicher Strukturen sowie der Realisierung von Synergieeffekten. Konjunkturelle EntwicklungNach der Vorhersage des Sachverständigenrats der Bundesregierung wird der nach der Krise im Jahr 2009 begonnene nachhaltige wirtschaftliche Aufholprozess in Deutschland im kommenden Jahr an Dynamik verlieren. Diese Entwicklung hat bereits im Laufe des Jahres 2011 eingesetzt. Die Abkühlung der Weltkonjunktur, die anhaltende Schuldenkrise einiger Staaten in der Euro-Zone und die damit einhergehenden unausweichlichen Konsolidierungsanstrengungen werden die Konjunktur bremsen. Dennoch rechnen führende Wirtschaftsforschungsinstitute nach einem schwächeren ersten Quartal im späteren Jahresverlauf mit einem Wachstum der deutschen Wirtschaft und prognostizieren für das Jahr 2012 eine Zuwachsrate des Bruttoinlandsprodukts in Höhe von 0,6 % gegenüber dem Jahr 2011. Entwicklung der Energiepreise und des CO2-EmissionshandelsAufgrund der konjunkturellen Entwicklung und der gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen erwarten wir in den ersten Monaten des Jahres keine deutliche Trendwende der Preise nach oben. Vielmehr dürfte der bestehende Abwärtstrend noch etwas anhalten, zumal auch in der Vergangenheit zu Jahresbeginn die Nachfrage nach Terminprodukten eher verhalten war. Für den weiteren Jahresverlauf rechnen wir mit stärkeren Preisbewegungen nach oben und unten, die letztlich die unsichere Einschätzung der Marktteilnehmer bezüglich der weiteren politischen und wirtschaftlichen Entwicklung weltweit reflektieren. Ausblick und Ergebnisentwicklung 2012 und 2013Die nach wie vor angespannte Marktsituation spiegelt sich in den kommenden zwei Jahren auch in unserer Ergebnisprognose in allen Wertschöpfungsstufen wider. Volatile Beschaffungskosten und der Wegfall der kostenlosen Emissionszertifikat-Zuteilung ab 2013 wirken sich auf die Spreads (Rohmarge) tendenziell negativ aus. Auf der anderen Seite sind die Marktpreise für den Absatz der erzeugten Strommengen eher rückläufig. Für unsere konventionellen Erzeugungsanlagen auf der Basis fossiler Brennstoffe muss daher mit sinkenden Ergebnisbeiträgen gerechnet werden. Die Beschaffungssituation im Gasgeschäft ist zweigeteilt: Langfristige, in der Regel ölpreisgebundene Lieferverträge können aufgrund von Überkapazitäten nicht mit den aktuell niedrigen Börsenpreisen konkurrieren. Dies führt dazu, dass sich die Wettbewerbsfähigkeit der etablierten Marktteilnehmer, die zumeist an langfristige Lieferverträge gebunden sind, tendenziell verschlechtert. Die Volatilität der Preise auf den Energiemärkten und unsere Fähigkeit, diese für uns und unsere Kunden zu nutzen, wird auch künftig eine entscheidende Determinante für unseren Erfolg sein. Vor erheblichen Herausforderungen stehen die Versorgungsunternehmen ebenfalls im Netzgeschäft. Der gestiegene Kostensenkungsdruck aus den Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes und den Festlegungen der BNetzA zu den Erlösen belasten die Ergebnisprognose. Den wirtschaftlichen Betrieb unserer regulierten Netze zu gewährleisten wird daher immer schwieriger. Gleichzeitig müssen wir unserer Verantwortung, eine angemessene Versorgungsqualität zu gewährleisten, gerecht werden. Dies ist vor dem Regulierungshintergrund zunehmend mit wirtschaftlichen Risiken verbunden. Wir erwarten daher im Netzgeschäft einen Rückgang des Ergebnisses. Aktuell steht eine große Anzahl an Konzessionsverträgen zur Ausschreibung, um die ein reger Wettbewerb entstanden ist. Unser Ziel ist es, die bestehenden Konzessionen zu erhalten und neue hinzuzugewinnen. Die wettbewerbsintensive Marktsituation im Gas- und Stromgeschäft führt in allen Kundensegmenten durch den Markteintritt neuer Anbieter zu einer weiteren Verschärfung. Aufgrund unserer Vertriebsstrategie gehen wir dennoch davon aus, trotz schwieriger Marktbedingungen einen signifikanten Umsatzanstieg zu erzielen. Hier wirken unsere erfolgreichen Aktivitäten zur Kundengewinnung und -bindung sowie unsere starke Marktposition im Kerngeschäft Strom- und Gasvertrieb. Zur Stärkung der zukünftigen Wettbewerbsfähigkeit hat der Vorstand im November 2011 ein Projekt zur Ergebnisverbesserung beschlossen. Das Ziel des Projekts "EINS" ist eine deutliche Ergebnisverbesserung im hohen zweistelligen Millionenbereich mit nachhaltigen Effekten auch für die dem Prognosezeitraum folgenden Geschäftsjahre. Erste Verbesserungen werden bereits 2012 im operativen Geschäft wirksam. Die Grundlage hierfür sind ertrags- und kostenseitige Optimierungen in den operativen Bereichen Erzeugung, Handel, Netz und Vertrieb sowie den Overhead- und Querschnittsfunktionen. Gegenstand von Ergebnisverbesserungen sind auch die Tochtergesellschaften. Unter Berücksichtigung der ertrags- und kostenseitigen Optimierungsmaßnahmen aus dem Projekt "EINS" gehen wir davon aus, in den kommenden zwei Jahren ein Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit etwa in Höhe des Jahres 2011 zu erreichen. InvestitionenDie Investitionsplanung für das Geschäftsjahr 2012 spiegelt mit einem Fokus auf umweltschonende Energieerzeugung und zuverlässige Energieversorgung einen wesentlichen Baustein unserer Unternehmensstrategie wider. Dabei ist die Stabilität der gesetzlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen von grundlegender Bedeutung. Unser geplantes Gesamtinvestitionsvolumen für das Jahr 2012 beläuft sich auf rund 125 Mio. Euro. Davon entfallen rund 51 Mio. Euro auf den Ausbau und die Erweiterung unserer Versorgungsnetze, wodurch ein hohes Maß an Versorgungssicherheit und -qualität im Interesse unserer Kunden gewährleistet wird. Ferner trägt der Ausbau der Netzinfrastruktur im Fernwärmebereich zur weiteren Verbesserung der Klimabilanz in Frankfurt am Main bei. In bestehende Kraftwerke werden rund 17 Mio. Euro investiert, um weiterhin die Sicherstellung der Verfügbarkeit der Erzeugungsanlagen sowie den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung zu gewährleisten. Des Weiteren sind neben baulichen Maßnahmen für den Ersatz sanierungsbedürftiger Verwaltungs- und Betriebseinrichtungen Investitionen in die Erweiterung der IT-Infrastruktur sowie in Finanzanlagen vorgesehen. Der aus diesen Maßnahmen resultierende Finanzierungsbedarf kann aus der laufenden Geschäftstätigkeit gedeckt werden. Darüber hinaus ist für die bereits im Jahr 2010 beschlossene "Erzeugungsstrategie 2015" ein Investitionsvolumen von insgesamt 500 Mio. Euro bis 2015 vorgesehen. Dadurch sollen jährlich zusätzliche 1,2 Mio. MWh Strom erzeugt werden, was dem jährlichen Verbrauch von 480.000 Haushalten entspricht. In diesem Rahmen wurden bereits eine Beteiligung an einer GuD-Anlage sowie verschiedene Projekte mit Windkraftanlagen initiiert. Weitere Projekte befinden sich derzeit in Prüfung, dabei sehen wir die Windkraft als wesentliche Wachstumsoption. NachhaltigkeitIm Bereich der Energieversorgung gehört Nachhaltigkeit aufgrund endlicher Ressourcen, klimatischer Veränderungen, der beschlossenen Energiewende und des demografischen Wandels zu einer der zentralen Herausforderungen dieser Zeit. Daher ist Nachhaltigkeit ein wesentlicher Aspekt unserer Unternehmensstrategie. Als Wirtschaftsunternehmen mit tiefer Verwurzelung in der Stadt Frankfurt am Main und der Region ist unser verantwortungsvolles Handeln auf ökonomische Ziele und ebenso auf die Menschen, die Gesellschaft und die Umwelt ausgerichtet. Nachhaltigkeit bedeutet ressourcen- und werterhaltendes Wirtschaften. Dies kommt im Rahmen unserer strategischen Ausrichtung in den folgenden fünf zentralen Elementen zum Ausdruck:
Unsere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und damit unser langfristiger Erfolg bilden die Basis unseres Engagements und stellen die Weichen für zukunftsträchtige Investitionen zur Mitgestaltung der Energiewende und zur Sicherung einer zukunftsfähigen Energieversorgung. Wir verstehen unter fairer Partnerschaft und regionaler Verantwortung sowohl die Verantwortung gegenüber Kunden und Mitarbeitern als auch die Unterstützung gemeinnütziger Projekte, Vereine und Organisationen in der Region. So stehen wir im engen Austausch mit unseren Kunden, die beispielsweise durch die Mainova-Energieberatung unterstützt werden, den eigenen Energieverbrauch zu optimieren. Auch bieten wir Kunden die Möglichkeit, im Rahmen von Beteiligungs- oder Fördermodellen am Ausbau erneuerbarer Energien zu partizipieren. Darüber hinaus treiben wir in Kooperation mit anderen Unternehmen Projekte z. B. im Rahmen der Elektromobilität voran. Für unsere Mitarbeiter investieren wir intensiv in die Unternehmenskultur, Personalentwicklung und -bindung. Dies spiegelt sich im Ergebnis der Mitarbeiterbefragung wider, die auch in diesem Jahr einen hohen Zufriedenheitswert aufweist. Investitionen in effiziente und klimaschonende Erzeugung und Technologien sind für uns strategisch von großer Bedeutung. Obwohl unser Strommix schon heute mit einem CO2 -Ausstoß von 384 Gramm pro KWh und einem hohen Anteil von erneuerbaren Energien an der gesamten Stromerzeugung deutlich klimafreundlicher als der Bundesdurchschnitt ist, haben wir uns das Ziel gesetzt, künftig noch klimafreundlicher zu werden. Dazu engagieren wir uns aktiv beim Ausbau der Erzeugung aus erneuerbaren Energiequellen. Allein bis zum Jahr 2015 wollen wir 500 Mio. Euro in klimaschonende Erzeugungsprojekte investieren. Einen wesentlichen Teil wird der Bereich erneuerbarer Energien, und dabei insbesondere die Windkraft, einnehmen. PersonalDie Entwicklung unseres Unternehmens und der gesamten Energieversorgungsbranche erfordert von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern weiterhin ein Höchstmaß an Leistungsbereitschaft und Flexibilität. Dabei begreifen wir die Veränderungen der politischen und ökonomischen Rahmenbedingungen als Chance, uns weiterhin als langfristig erfolgreiches Unternehmen aufzustellen. Unser Erfolg ist dabei maßgeblich von der Qualität des Personalmanagements abhängig. Nur wenn es uns gelingt, das Qualifikationsniveau und das Engagement unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf konstant hohem Niveau zu halten, können wir den erforderlichen Beitrag zur Energiewende leisten und uns in neuen Geschäftsfeldern, wie dem Einsatz regenerativer Energien oder der Elektromobilität, erfolgreich behaupten. Im abgelaufenen Geschäftsjahr haben die genannten Faktoren zu einer leichten Erhöhung des Personalbestands und somit auch zu einem Anstieg der Personalkosten geführt. Die Folgejahre werden aus heutiger Sicht eine Konsolidierung des Personalbestands auf dem gegenwärtigen Niveau mit sich bringen, wobei im Zusammenhang mit zukünftigen Tarifrunden von einem weiteren kontinuierlichen Anstieg der Personalkosten auszugehen ist. Unter dem Eindruck des sich ständig verschärfenden Wettbewerbs in unseren Geschäftsfeldern wie auch im Hinblick auf die Vorgaben der Anreizregulierung werden wir die Effizienz und die Effektivität im Personalmanagement weiterhin optimieren, Prozesse verschlanken und im Sinne eines umfassenden Kostenmanagements weiterentwickeln. Die gravierenden Veränderungen der Rahmenbedingungen haben auf die strategische Personal- und Organisationsentwicklung deutliche Auswirkungen. Die zukünftige Personalarbeit wird daher insbesondere durch die aktive Begleitung von Veränderungsprozessen in allen Unternehmensbereichen geprägt sein. Ein weiterer Schwerpunkt wird deshalb die Verstärkung der zielgerichteten Weiterbildung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sein. Um unseren Erfolg nachhaltig sicherzustellen und den Risiken der demografischen Entwicklung zu begegnen, müssen wir unsere Talente identifizieren und ihre Entwicklung langfristig fördern. Bereits im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden daher erste Schritte unternommen, ein leistungsfähiges und systematisches Talentmanagement aufzubauen. Um die Bindung unserer Potenzialträger zu stärken und insbesondere Frauen die Übernahme von Führungsaufgaben zu erleichtern, wird darüber hinaus die Entwicklung eines ganzheitlichen Ansatzes zur Umsetzung eines lebensereignisorientierten Personalmanagements auch im Jahr 2012 weiter vorangetrieben. Die im abgelaufenen Geschäftsjahr erneut durchgeführte Mitarbeiterbefragung hat uns abermals eindrucksvoll bestätigt, dass unser Unternehmen auf die hohe Motivation und das außergewöhnliche Engagement seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vertrauen kann. In nahezu allen Kategorien konnten bessere Ergebnisse als in der vorherigen Befragung im Jahr 2009 erzielt werden. Dies bestärkt uns darin, auch weiterhin auf das Instrument der Mitarbeiterbefragung zu setzen, um wertvolle Erkenntnisse über zukünftige Handlungsfelder zu erhalten. Die nächste Mitarbeiterbefragung wird im Jahr 2013 stattfinden. Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289 a HGBErklärung gemäß § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance KodexVorstand und Aufsichtsrat der Mainova Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, erklären, dass seit der Abgabe der letzten Entsprechenserklärung vom 9. Dezember 2010 den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers am 2. Juli 2010 bekannt gemachten Fassung vom 26. Mai 2010 mit folgenden Abweichungen entsprochen wurde und wird:
Frankfurt am Main, im Dezember 2011
UnternehmensführungspraktikenÜber die im deutschen Recht erforderlichen Vorschriften zur Führung des Unternehmens hinaus hat sich die Mainova AG folgende Unternehmensführungsregelung gegeben: Verhaltenskodex des Verbunds Mainova AGDer Verhaltenskodex des Verbundes Mainova bereitet die wichtigsten gesetzlichen Regelungen, die die tägliche Arbeit eines Großteils der Mitarbeiter betreffen, übersichtlich und verständlich auf. Darüber hinaus enthält er Leitlinien für ein verantwortungsvolles Führungsverhalten der leitenden Angestellten sowie Hinweise zu einem respektvollen Umgang mit den Mitarbeitern und den Kunden. Nachhaltigkeit und Integrität werden als Handlungsmaximen ebenso wie die Verpflichtung zu strikter Rechtstreue kodifiziert. Zu diesem Zwecke enthält der Kodex unter anderem Richtlinien zum Umgang mit Geschenken und Zuwendungen. Verstöße gegen den Kodex können mit Konsequenzen für das Arbeitsverhältnis sowie Schadenersatzforderungen geahndet werden. Arbeitsweise und Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat
Der Vorstand leitet in eigener Verantwortung die Geschäfte der Gesellschaft und vertritt die Gesellschaft. Die Satzung der Gesellschaft sieht vor, dass bedeutende Geschäfte der jeweiligen Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen. Der Vorstand hat dem Aufsichtsrat regelmäßig und auf dessen Anforderung hin zu berichten. Der Vorstand stellt den Jahres- und den Konzernjahresabschluss auf. Mitglieder des Vorstands sind:
Der Aufsichtsrat überwacht die Geschäftsführungstätigkeit des Vorstandes. Er besteht aus 20 Mitgliedern, die sich zu gleichen Teilen aus Vertretern der Anteilseigner sowie der Arbeitnehmer zusammensetzen. Er ernennt die Mitglieder des Vorstands oder widerruft die Bestellung. Die vorgenannten Beschlüsse erfordern eine Dreiviertelmehrheit. Der Aufsichtsrat hat sich eine Geschäftsordnung gegeben. Der Aufsichtsrat tagt mindestens viermal im Jahr. Er fasst seine Beschlüsse grundsätzlich mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Aufsichtsratsvorsitzenden. Der Aufsichtsrat stellt den Jahresabschluss fest bzw. billigt den Konzernjahresabschluss. Der Aufsichtsrat kann einen oder mehrere Ausschüsse bilden. Die Ausschüsse fassen ihre Beschlüsse grundsätzlich mit einfacher Mehrheit. Der Aufsichtsrat hat folgende Ausschüsse gebildet: Ausschuss gemäß § 27 Abs. 3 Mitbestimmungsgesetz (MitbestG) (Vermittlungsausschuss) Das Präsidium besteht aus sechs Mitgliedern und ist ausschließlich zuständig für:
Das Präsidium sorgt gemeinsam mit dem Vorstand für eine langfristige Nachfolgeplanung für die Besetzung des Vorstands. Das Präsidium tagt mindestens einmal im Jahr, im Übrigen nach Bedarf. Der Wirtschafts-, Finanz- und Prüfungsausschuss besteht aus zehn Mitgliedern und berät:
und gibt dem Aufsichtsrat Beschlussempfehlungen, soweit der jeweilige Gegenstand der Beschlussfassung durch den Aufsichtsrat unterliegt. Der Ausschuss wird zur Vorbereitung der Wahl des Abschlussprüfers eine Erklärung des vorgeschlagenen Jahresabschlussprüfers einholen, ob und ggf. welche beruflichen, finanziellen oder sonstigen Beziehungen zwischen dem Prüfer und seinen Organen und Prüfungsleitern einerseits und dem Unternehmen und seinen Organmitgliedern andererseits bestehen, die Zweifel an seiner Unabhängigkeit begründen können. Die Erklärung hat sich auch darauf zu erstrecken, in welchem Umfang im vorausgegangenen Geschäftsjahr andere Leistungen für das Unternehmen, insbesondere auf dem Beratungssektor, erbracht wurden bzw. für das folgende Jahr vertraglich vereinbart sind. Der Ausschuss tagt zweimal jährlich, im Übrigen bei Bedarf.
Der Personalausschuss besteht aus acht Mitgliedern und berät:
Der Ausschuss tagt zweimal jährlich, im Übrigen bei Bedarf.
BeiratDer Beirat hat die Aufgabe, den Vorstand der Mainova AG in Fragen der Unternehmens- und Branchenentwicklung sowie zu Themen von wirtschaftlichem und politischem Interesse zu beraten. Die Mitglieder werden vom Vorstand für regelmäßig vier Jahre berufen. Der Vorstand nimmt an den Sitzungen des Beirats teil, als ständiger Gast ist die Aufsichtsratsvorsitzende zu den Gesprächen eingeladen.
Frankfurt am Main, den 6. März 2012 Dr. Alsheimer Dr. Birkner Herbst Dr. Wolff BestätigungsvermerkWir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Mainova Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2011 geprüft. Nach § 6b Abs. 5 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) umfasste die Prüfung auch die Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG, wonach für die Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWG getrennte Konten zu führen und Tätigkeitsabschlüsse aufzustellen sind. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften sowie die Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht sowie über die Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG in allen wesentlichen Belangen erfüllt sind. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht sowie für die Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter, die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie die Beurteilung, ob die Wertansätze und Zuordnung der Konten in der Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt sind und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG, wonach für die Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWG getrennte Konten zu führen und Tätigkeitsabschlüsse aufzustellen sind, hat zu keinen Einwendungen geführt.
Eschborn/Frankfurt am Main, 8. März 2012 Ernst & Young GmbH Busson, Wirtschaftsprüfer Welz, Wirtschaftsprüfer Versicherung der gesetzlichen VertreterWir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Mainova AG vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Mainova AG so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Mainova AG beschrieben sind.
Frankfurt am Main, den 6. März 2012 Dr. Alsheimer Dr. Birkner Herbst Dr. Wolff Tätigkeitsabschlüsse zum 31. Dezember 2011 der Mainova Aktiengesellschaft Frankfurt am MainUmsetzung des gesellschaftsrechtlichen UnbundlingsIm Vorgriff auf das so genannte gesellschaftsrechtliche Unbundling gründete die Mainova Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main (Mainova) zum 21. April 2005 die Gesellschaften NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH (NRM), die MainovaService Dienste GmbH (MSD) und Mainova Energiedienste GmbH (MED). Die Gesellschaften nahmen am 1. Juli 2005 ihre Tätigkeiten auf. Der NRM wurde die Betriebsführung der Versorgungsnetze der Mainova für Strom, Gas, Wasser und Wärme ab dem 1. Juli 2005 übertragen. Die Mainova hat vor dem Hintergrund der Novellierung des Energiewirtschaftsrechts das in den Vorjahren begonnene Projekt "Unbundling" fortgeführt und vom 1. Januar 2006 an ihr Elektrizitäts- und Gasversorgungsnetz an die NRM verpachtet. Gemäß dem zu Grunde liegenden Pachtvertrag verpachtet die Mainova das gesamte in ihrem Eigentum stehende Strom- und Gasnetz. Durch die Verpachtung ist die Verpflichtung zur Betriebsführung für das Strom- und Gasnetze auf die NRM als Netzbetreiber übertragen worden. Tätigkeitsabschlüsse gemäß § 6b Abs. 3 EnWGDie Öffnung der Energiemärkte in der Europäischen Union begann mit den ersten Binnenmarktrichtlinien aus den Jahren 1996 und 1998. In Deutschland wurden diese Richtlinien mit dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 24. April 1998 und dem ersten Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts vom 20. Mai 2003 in deutsches Recht umgesetzt. Mit dem Inkrafttreten des zweiten Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechtes vom 7. Juli 2005 am 13. Juli 2005 wurden in Deutschland die Binnenmarktrichtlinien für Elektrizität und Erdgas vom 26. März 2003 umgesetzt. Durch die letzte Gesetzesänderung wurde unter anderem eine einheitliche Regelung zur Trennung der buchhalterischen Rechnungslegung für Elektrizitäts- und Gasversorgungsunternehmen geschaffen. Entsprechend der Verpflichtung zur Führung getrennter Konten gemäß § 6b Abs. 3 EnWG werden bei der Mainova folgende Tätigkeiten ausgewiesen:
Im Sinne von § 6b Abs. 3 EnWG ist auch jede wirtschaftliche Überlassung von Eigentumsrechten an Elektrizitäts- und Gasversorgungsnetzen (Verpachtung) als Tätigkeit zu betrachten. Definition der Unternehmensaktivitäten
Geschäfte größeren Umfanges gemäß § 6b Abs. 2 EnWGFolgende Tabelle gibt eine Übersicht über die Beziehungen mit verbundenen und assoziierten Unternehmen: scroll
Die Energie- und Wasserlieferungen wurden zu marktüblichen Preisen getätigt. Bei dem Materialaufwand mit verbundenen Unternehmen handelt es sich insbesondere um Netzdienstleistungen. Der Materialaufwand mit assoziierten Unternehmen beinhaltet im Wesentlichen den Gasbezug. In den sonstigen Aufwendungen und Verbindlichkeiten gegenüber der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH ist die Gewinnabführung der Mainova AG mit EUR 57,7 Mio. sowie die Ertragsteuerumlage enthalten. Die Forderungen betreffen im Wesentlichen das Cash Pooling (EUR 176,9 Mio.). Die sonstigen Erträge mit Tochterunternehmen bestehen insbesondere aus Netzpacht, Personalgestellung und sonstigen Verrechnungen. In den sonstigen Erträgen und Aufwendungen mit Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen sind ferner die Beteiligungserträge und Verlustübernahmen sowie Zinserträge und Zinsaufwendungen enthalten. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aus dem Jahresabschluss der Mainova zum 31. Dezember 2011 wurden beibehalten. Grundsätze, nach denen das Aktiv- und Passivvermögen sowie die ausgewiesenen Aufwendungen und Erträge den einzelnen Unternehmensaktivitäten zugeordnet werdenDurch den ab 1. Januar 2006 gültigen Pachtvertrag für das Strom- und Gasverteilungsnetz erfolgt die Zuordnung bzw. das Verfahren zur Zuordnung von Gegenständen des Aktiv- und Passivvermögens sowie Aufwendungen und Erträge über Profitcenter, die den jeweiligen Aktivitäten zugeordnet sind. Dies betrifft im Wesentlichen die Bilanzposten Anlagevermögen, Forderungen aus der Verbrauchsabrechnung und -abgrenzung, Empfangene Ertragszuschüsse sowie aktive und passive Rechnungsabgrenzungsposten. Eine direkte Zuordnung erfolgte u.a. vor allem bei den Umsatzerlösen, Materialaufwendungen, Personalaufwand, Abschreibungen und zum Teil in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen. In den Fällen, in denen ein unmittelbarer Sachbezug zu den einzelnen Unternehmensaktivitäten nicht gegeben ist oder eine unmittelbare Zuordnung mit unvertretbar hohem Aufwand verbunden wäre, erfolgt die Zurechnung grundsätzlich durch Schlüsselung, die eine verursachungsgerechte Zuordnung zu den einzelnen Aktivitäten ermöglicht. Folgende wesentliche Schlüssel wurden zur Verteilung verwendet:Die Roh-, Hilfs- und Betriebstoffe werden nach den kalkulatorischen Restbuchwerten des Anlagevermögens, das auf die entsprechenden Aktivitäten entfällt, aufgeteilt. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, mit Ausnahme der direkt zurechenbaren Forderungen aus der Verbrauchsabrechnung und -abgrenzung werden nach dem Umsatzerlösschlüssel auf die entsprechenden Aktivitäten aufgeteilt. Die nicht direkt zuordenbaren flüssigen Mittel sowie Forderungen aus Konzernfinanzierung werden nach dem Umsatzschlüssel aufgeteilt. Die Aufteilung des Eigenkapitals, bestehend aus gezeichnetem Kapital sowie Kapital- und Gewinnrücklagen, erfolgte 2006 nach dem Anlagenschlüssel auf Basis des kalkulatorischen Restbuchwertes auf Anschaffungskosten (Anlagevermögen). Diese Aufteilung wurde seitdem beibehalten. Personalverpflichtungen, insbesondere Pensionsrückstellungen, Rückstellungen für Altersteilzeit, Deputate sowie Urlaub und Überstunden, werden nach Anzahl der Mitarbeiter geschlüsselt. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sowie Darlehen werden nach dem effektiven Restbuchwert des Anlagevermögens unter Berücksichtigung der empfangenen Ertragszuschüsse sowie der erhaltenen Vorauszahlungen zu den empfangenen Ertragszuschüssen den Aktivitäten zugeordnet. Die erhaltenen Vorauszahlungen wurden von der NRM zum Bilanzstichtag mittels Abtretungserklärung an die Mainova übertragen. Ebenso wurden erstmals in 2010 die empfangenen Ertragszuschüsse für Strom- und Gasverteilungsanlagen und Hausanschlüsse durch die NRM an Mainova mittels Abtretungsvereinbarung vom 19./22. Februar 2010 abgetreten. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, die nicht direkt zugeordnet werden können, werden nach einem Materialaufwandsschlüssel zugeordnet. Aufwendungen im Bereich Marketing einschließlich in diesem Bereich zuzurechnende Service-Level-Agreements (SLA) wurden nach Zählerschlüssel auf die entsprechenden Aktivitäten verteilt. Aufwendungen im Bereich Netze (Assets), insbesondere Fremdleistungen und SLA wurden nach einem Anlagenschlüssel auf der Grundlage von Tagesneuwerten auf die entsprechenden Aktivitäten verteilt. Nicht direkt zurechenbare Aufwendungen im Bereich Bezug (Einkauf) wurden nach dem Bezugsschlüssel für Strom, Gas und Wasser auf die entsprechenden Aktivitäten aufgeteilt. Der Zinsaufwand für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wird anhand des effektiven Restbuchwertes des Anlagevermögens verteilt. Die Berechnung der Steuern vom Einkommen und vom Ertrag erfolgt unter der Fiktion, dass die einzelnen Unternehmensaktivitäten selbst Steuerschuldner sind. Sonstige AngabenDie Forderungen aller Aktivitäten der Mainova haben bis auf die Forderungen aus Körperschaftssteuerguthaben in Höhe von 5.835 TEUR und Vorschüsse an Mitarbeiter in Höhe von 7 TEUR eine Restlaufzeit von einem Jahr. Das Körperschaftsteuerguthaben und die Vorschüsse an die Mitarbeiter sind vollständig den sonstigen Aktivitäten zugeordnet. Die Restlaufzeit der Verbindlichkeiten ist aus der nachstehenden Tabelle ersichtlich:scroll
Die im Wege der direkten und indirekten Zuordnung entstehenden Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den einzelnen Unternehmensbereichen werden als solche in den Tätigkeitsbilanzen ausgewiesen. Grundsätze der innerbetrieblichen LeistungsverrechnungEnergielieferungen zwischen den einzelnen Unternehmensbereichen werden auf Basis von Marktpreisen berechnet. Über die "Interne Aufrechnung" in der Aktivitäten-Gewinn- und Verlustrechnung ist der Umfang der innerbetrieblichen Lieferungen ersichtlich. Tätigkeitsbilanzen zum 31. Dezember 2011scroll
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Tätigkeits-Gewinn- und Verlustrechnungen für 2011scroll
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Tätigkeitsbilanzen zum 31. Dezember 2010scroll
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Tätigkeits-Gewinn- und Verlustrechnungen für 2010scroll
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Entwicklung des Anlagevermögens: Mainova AktiengesellschaftAnlagespiegel für die Tätigkeit Stromverteilungscroll
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Entwicklung des Finanzanlagevermögens:scroll
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Anlagespiegel für die Tätigkeit Gasverteilungscroll
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Entwicklung des Finanzanlagevermögens:scroll
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Entwicklung des Finanzanlagevermögens:scroll
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