![]() Mainova AktiengesellschaftFrankfurt am MainJahres- und Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016 und TätigkeitsabschlussBericht des AufsichtsratsSehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, ein auch im Geschäftsjahr 2016 stabiles Ergebnis macht für den Aufsichtsrat deutlich: Die in der Vergangenheit eingeleiteten Maßnahmen zeigen nachhaltig Wirkung; die Mainova AG steht auf einem sicheren Fundament. Von dieser Basis aus gilt es, das Unternehmen weiterhin zukunftsfähig auszurichten. Dies geschieht durch konsequente Optimierungen im Kerngeschäft sowie die Entwicklung neuer Impulse und Ideen für moderne und innovative Energiedienstleistungen und Produkte. Es sind spannende Zeiten für die Energieversorgung in Deutschland und der Aufsichtsrat sieht die Mainova AG in einer hervorragenden Position, die Zukunft aktiv mitzugestalten. Zusammenarbeit mit dem VorstandDer Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Der Aufsichtsrat hat den Vorstand bei der Führung des Unternehmens regelmäßig beraten und seine Tätigkeit kontinuierlich überwacht. Dabei war er in alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen eingebunden. Um die Erfüllung seiner zentralen Aufgabe, der Beratung des Vorstands, insbesondere bei der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Rentabilität, der Risikolage, dem Risikomanagement und der Compliance des Unternehmens sowie der Überwachung von dessen Geschäftsführung zu gewährleisten, hat sich der Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend durch den Vorstand schriftlich informieren lassen. Diese Informationen wurden fortlaufend von mündlichen Berichten und Auskünften begleitet und ergänzt. Sämtliche wichtigen, die Gesellschaft und den Geschäftsverlauf betreffenden Sachverhalte und Maßnahmen waren Gegenstand der Unterrichtungen und Diskussionen in den Aufsichtsratssitzungen. Standen darüber hinaus kurzfristig berichtsrelevante Vorgänge an, so erfolgte eine Unterrichtung ad hoc. Alle Maßnahmen, die aufgrund gesetzlicher oder satzungsmäßiger Regelungen der Zustimmung des Aufsichtsrats bedurften, haben eine eingehende Beratung und Vorlage zur Beschlussfassung erfahren. Während des gesamten Geschäftsjahres standen der Vorsitzende des Aufsichtsrats sowie in Einzelfragen auch die übrigen Mitglieder des Aufsichtsrats auch zwischen den Sitzungen in regelmäßigem Kontakt mit dem Vorstand. Über Gespräche mit dem Vorstand zwischen den Sitzungen sind die Aufsichtsratsmitglieder durch den Aufsichtsratsvorsitzenden zeitnah schriftlich und mündlich informiert worden. Sitzungen und Schwerpunkte der Tätigkeit des AufsichtsratsDer Aufsichtsrat tagte im Geschäftsjahr 2016 in fünf ordentlichen Sitzungen und kam darüber hinaus zu einer Sonderveranstaltung zusammen, in deren Zuge er sich mit den Herausforderungen der Digitalisierung beschäftigt hat. Sämtliche Mitglieder haben an mehr als der Hälfte der ordentlichen Sitzungen teilgenommen. Im Durchschnitt lag die Präsenz im Aufsichtsrat bei 89 %, im Wirtschafts-, Finanz- und Prüfungsausschuss bei rund 98 %, im Präsidium bei 90 % und im Personalausschuss bei rund 94 %. Dies ergibt über die Durchschnittswerte aller Gremien betrachtet eine durchschnittliche Anwesenheitsquote von rund 93 %. Der externe Abschlussprüfer, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, hat sowohl an der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 19. April 2017 als auch an der des Prüfungsausschusses am 29. März 2017 teilgenommen. Die Schwerpunkte der Beratungen und Beschlussfassungen des Aufsichtsrats waren die laufende Geschäftsentwicklung, die wirtschaftliche Lage und Entwicklung, die Planung, die Strategie, die Rentabilität sowie die Risikosituation des Unternehmens. Dabei hat sich der Aufsichtsrat insbesondere laufend über die aktuelle Situation an den Beschaffungs- und Vertriebsmärkten sowie die laufenden Projekte und Entwicklungen aus dem Technikressort informiert und sich regelmäßig über die Compliance, das Risikomanagement und die Tätigkeit der internen Revision unterrichten lassen. Dem Thema der Chancen und Risiken durch die Digitalisierung wurde besondere Beachtung geschenkt und zum Gegenstand einer eigenständigen Befassung gemacht. Neben dieser Regelberichterstattung waren insbesondere die folgenden Themen Gegenstand eingehender Berichterstattung, Beratung und, soweit erforderlich, Beschlussfassung:
Gegenstand ausführlicher Beratungen sowie der Beschlussfassung war die Wirtschafts-, Finanz- und Investitionsplanung für 2017.
Arbeit der AusschüsseDie Arbeit des Aufsichtsrats wird durch die bewährte Form der Vorbereitung und Unterstützung durch die Ausschüsse erleichtert. Die Vorsitzenden der Ausschüsse erstatten dem Aufsichtsrat regelmäßig über die Arbeit der betreffenden Ausschüsse Bericht. Die Ausschüsse bereiten Beschlussvorschläge für den Aufsichtsrat vor, insbesondere bei Entscheidungen von erheblicher finanzieller Relevanz. Das Präsidium hat im Geschäftsjahr 2016 fünfmal getagt und dabei Vorstandsangelegenheiten, insbesondere die turnusgemäße Überprüfung der Grundgehälter des Vorstands, behandelt. Der Wirtschafts-, Finanz- und Prüfungsausschuss befasste sich mit Geschäftsvorfällen von wesentlicher Bedeutung, dem Jahres- und Konzernabschluss, dem zusammengefassten Lagebericht, den Prüfungsberichten der Abschlussprüfer, dem Zwischenbericht und den relevanten externen Faktoren, die das strategische Geschäft der Mainova als Energielieferant maßgeblich beeinflussen. Der Ausschuss hat im Geschäftsjahr 2016 in vier ordentlichen Sitzungen getagt und überzeugte sich unter anderem von der Wirksamkeit des internen Risikomanagementsystems. Er überwachte den Rechnungslegungsprozess, dessen Geeignetheit vom Abschlussprüfer festgestellt wurde. Daneben beriet der Wirtschafts-, Finanz- und Prüfungsausschuss über die Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer, die Bestimmung der Prüfungsschwerpunkte und dessen Vergütung. Dabei prüfte er die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers nach den Anforderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex sowie der gesetzlichen Vorgaben und überzeugt sich auch davon, dass beim Abschlussprüfer keine Interessenkonflikte vorliegen. Der Personalausschuss hat im Jahr 2016 zweimal getagt. Er prüfte die Personalberichterstattung im Nachhaltigkeitsbericht für das vorangegangene Geschäftsjahr und billigte sowie kurz- und mittelfristige Planung der Personalstärke sowie der Personalkosten. Darüber hinaus hat er sich mit den möglichen Konsequenzen der geplanten Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes für die Mainova AG beschäftigt. Der Vermittlungsausschuss gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG musste in dem abgelaufenen Geschäftsjahr nicht einberufen werden. Jahresabschluss, Konzernabschluss und GewinnabführungDie für den 25. Mai 2016 einberufene Hauptversammlung hat erneut die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 gewählt. In Umsetzung dieses Beschlusses hat der Vorsitzende des Aufsichtsrats der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft den schriftlichen Auftrag zur Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses der Mainova AG für das Geschäftsjahr 2016 erteilt. Der vom Vorstand nach den Regeln des Handelsgesetzbuches aufgestellte Jahresabschluss der Mainova AG, der entsprechend den International Financial Reporting Standards (IFRS), und den ergänzend nach § 315 a HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellte Konzernabschluss sowie der zusammengefasste Lagebericht für das Geschäftsjahr 2016 wurden von der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft unter Einbeziehung der Buchführung geprüft, mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen und allen Mitgliedern des Aufsichtsrats vom Vorstand rechtzeitig zugeleitet. Die Berichte über Art und Umfang sowie das Ergebnis der Prüfungen des Abschlussprüfers (Prüfungsberichte) lagen allen Mitgliedern des Aufsichtsrats vor. Der Wirtschafts-, Finanz- und Prüfungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 29. März 2017 eingehend mit den Jahresabschlüssen der Mainova AG und des Konzerns, dem zusammengefassten Lagebericht sowie den Prüfungsberichten auseinandergesetzt und dem Aufsichtsrat empfohlen, die Abschlüsse zu billigen. Der Vorsitzende des Wirtschafts-, Finanz- und Prüfungsausschusses hat dem Gesamtaufsichtsrat hierüber in der Bilanzsitzung am 19. April 2017 berichtet und die Empfehlung des Wirtschafts-, Finanz- und Prüfungsausschusses erläutert. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss der Mainova AG, den Konzernabschluss, den zusammengefassten Lagebericht und die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers seinerseits eingehend geprüft und keine Einwendungen erhoben. Die Berichte des Abschlussprüfers wurden zur Kenntnis genommen. Wie vom Wirtschafts-, Finanz- und Prüfungsausschuss empfohlen, hat der Aufsichtsrat dem Ergebnis der Prüfung beider Abschlüsse durch den Abschlussprüfer zugestimmt, den Jahresabschluss der Mainova AG zum 31. Dezember 2016 festgestellt und den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2016 gebilligt. Der zusammengefasste Lagebericht, insbesondere die Aussagen zur weiteren Unternehmensentwicklung, wurde ebenfalls gebilligt. GewinnabführungsvertragAuf Grund eines Gewinnabführungsvertrages ist das Jahresergebnis an die Mehrheitsaktionärin Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH abzuführen. Es beläuft sich abzüglich der vertragsgemäß bereits gezahlten Steuerumlage sowie der auf die Ausgleichszahlung an außen stehende Aktionäre entfallenden Ertragssteuern auf 75,7 Mio. Euro (Vorjahr 77,0 Mio. Euro). Die Ausgleichszahlung der Mehrheitsaktionärin an die außenstehenden Aktionäre beträgt -nach letztinstanzlicher Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main im Spruchverfahren aus dem Dezember 2014 -10,84 Euro je Stückaktie. Veränderungen im Aufsichtsrat der Mainova AGHerr Klaus Oesterling hat sein Aufsichtsratsmandat mit Wirkung zum 6. Januar 2017 niedergelegt. Corporate Governance und EntsprechenserklärungDer Deutsche Corporate Governance Kodex hat im Jahr 2016 keine Änderungen erfahren. Der Aufsichtsrat hat die jährliche Entsprechenserklärung nach § 161 Aktiengesetz am 7. Dezember 2016 beschlossen und mit dem Vorstand am 9. Dezember 2016 auf der Internetseite unter www.mainova.de/entsprechenserklaerung dauerhaft zugänglich gemacht. DankDer Aufsichtsrat dankt dem Vorstand, den Unternehmensleitungen der Konzerngesellschaften, dem Betriebsrat sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihr bemerkenswertes Engagement und ihr Vertrauen in die Mainova AG. Der Aufsichtsrat blickt auch deshalb mit Zuversicht in die Zukunft, weil er weiß, dass er die erforderlichen Schritte nach vorn zusammen mit einer erfahrenen und hochmotivierten Belegschaft geht. Frankfurt am Main, im April 2017 Für den Aufsichtsrat Uwe Becker, Vorsitzender Zusammengefasster Lagebericht für das Geschäftsjahr 20161 Grundlagen des KonzernsAls börsennotiertes Unternehmen hat die Mainova Aktiengesellschaft (Mainova AG) ihren Konzernabschluss (im Folgenden wird der Mainova-Konzern als Mainova bezeichnet) nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB) zu beachtenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Der Lagebericht der Mainova AG und der Konzernlagebericht wurden gemäß den §§ 315 Abs. 3 und 298 Abs. 2 HGB zusammengefasst. 1.1 GeschäftsmodellMainova ist in der Versorgung mit leitungsgebundenen Energieträgern und Wasser sowie in artverwandten Dienstleistungen tätig. Wir versorgen rund eine Million Menschen überwiegend in Hessen, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Bayern, Baden-Württemberg und Niedersachsen mit Strom und Gas. In Frankfurt am Main bieten wir unseren Kunden zusätzlich Wärme und Wasser an. Zudem beliefern wir regionale Energieversorgungsunternehmen (Energiepartner) sowie bundesweit Geschäftskunden mit Strom und Gas. Auch energienahe Dienstleistungen gewinnen zunehmend an Bedeutung. Als Betreiber von Versorgungsnetzen stellen wir Dritten den Netzzugang und -anschluss zur Verfügung und gewährleisten den sachgerechten Transport von Energie und Wasser. Unser operatives Kerngeschäft nehmen im Wesentlichen die Mainova AG und drei Tochterunternehmen wahr. Die NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH (NRM) pachtet und betreibt das Strom- und Gasnetz der Mainova AG. Für die Fernwärme- und Wasserversorgungsnetze übernimmt sie die Betriebsführung. Die Aufgaben der Mainova ServiceDienste Gesellschaft mbH erstrecken sich auf das Messwesen, die Abrechnung der gelieferten Strom-, Gas-, Wärme- und Wassermengen, die Kundenbetreuung sowie das Forderungsmanagement. Die SRM Straßen-Beleuchtung Rhein-Main GmbH (SRM) betreut überwiegend das Straßenbeleuchtungsnetz in Frankfurt am Main. Unsere Aktivitäten im Bereich der erneuerbaren Energien mit Ausnahme der energienahen Dienstleistungen bündeln wir in Tochter- und Beteiligungsunternehmen. Dabei investieren wir vorrangig in Onshore-Windparks und Photovoltaikanlagen. Unsere Geschäftssegmente sind in folgende Wertschöpfungsstufen unterteilt: ![]() Das Segment Wärme- und Stromerzeugung umfasst die Erzeugungsanlagen der Mainova AG und der Tochterunternehmen sowie nach der Equity-Methode einbezogene und weitere Beteiligungen an Erzeugungsgesellschaften. In der Strom-, Gas-, Wärme- und Wasserversorgung wird jeweils die gesamte Wertschöpfungskette vom Handel über den Vertrieb bis hin zur Verteilung unserer Produkte abgebildet. Mit Ausnahme der Erzeugungsgesellschaften ist unser gesamtes Beteiligungsportfolio dem Segment Beteiligungen zugeordnet. Im Segment Sonstige Aktivitäten / Konsolidierung sind unter anderem ^-Dienstleistungen an Dritte, technisches Facility Management und Anlagenverkäufe, die nicht in Zusammenhang mit einem Kernsegment stehen, enthalten. Hierbei handelt es sich um Nebengeschäfte, die eine untergeordnete Steuerungsrelevanz haben. Zudem sind Konsolidierungseffekte enthalten. 1.2 Unternehmensstrategie und NachhaltigkeitMit unserer Strategie "Leistung mit Energie" stellen wir uns zukunftssicher auf. Wir investieren im Rahmen unseres Wärmeversorgungskonzepts in die lokale Netzinfrastruktur, um Synergien zu nutzen und somit eine effiziente und umweltschonende Versorgung sicherzustellen. Daneben liegt unser Fokus zunehmend auf der Schaffung von dezentralen Lösungen im Bereich der Energiedienstleistungen. Dem vertriebsseitigen Ergebnisdruck und den wachsenden Kundenanforderungen in einer digitalen Welt begegnen wir mit innovativen Produkten, die Energie effizienter nutzbar machen. Neu entwickelte Geschäftsmodelle machen den Kunden zum Erzeuger und tragen somit dem Wunsch Rechnung, die Energiewende aktiv mitzugestalten. Damit unterstützen wir die wachsende Rhein-Main-Region bei der Realisierung ihrer anspruchsvollen Klimaschutzziele. 1.2.1 Unsere Strategie "Leistung mit Energie"Aus den Rahmenbedingungen der Energiebranche ergeben sich Chancen und Risiken, denen wir mit sechs strategischen Leitlinien begegnen. Diese bilden unseren zentralen Anspruch ab, herausragenden Service zu wettbewerbsgerechten Preisen anzubieten. ![]() Auf Basis dieser Leitlinien haben wir strategische Eckpfeiler definiert. An erster Stelle steht für uns hierbei die Sicherung des Ergebnisses, um auch zukünftig handlungsfähig zu bleiben. Darüber hinaus werden wir weiterhin unsere regionale Stärke nutzen und unter Einhaltung wirtschaftlicher Gesichtspunkte fokussiert neue Geschäftsfelder erschließen. Aus den Eckpfeilern ergeben sich für unsere Wertschöpfungsstufen folgende konkrete Handlungsfelder: ![]() In der Erzeugung sichern wir das Ergebnis in erster Linie durch die Steigerung der Effizienz und Flexibilisierung unserer Kraftwerke in Frankfurt am Main. So sieht unser Wärmeversorgungskonzept vor, bis 2017 die Heizkraftwerke (HKW) Messe, West und Niederrad durch Fernwärmeleitungen mit dem Müllheizkraftwerk in der Nordweststadt zu verbinden. Zur Erschließung des Markts für erneuerbare Energien gehen wir Kooperationen sowohl als Investor als auch als Partner mit Projektentwicklern ein. Um unsere Erzeugungsstruktur zu optimieren, nutzen wir innovative Speicherlösungen. So sind wir darauf bedacht, Powerto-Heat-Anlagen zu etablieren. Zudem erarbeiten wir Lösungen für den langfristigen Umgang mit unserem Kraftwerkspark. Klimaschutzziele und ein anvisierter Kohleausstieg machen es erforderlich, im Rahmen einer Erzeugungsstrategie ab 2030 Optionen für unsere Erzeugungsanlagen aufzuzeigen. Als Kernaufgabe im Handel sehen wir die kostenoptimierte Beschaffung mit dem Ziel, unseren Vertrieb mit wettbewerbsfähigen Preisen zu bedienen. Daher richten wir unsere Beschaffungsstrategie neu aus, um stärker an Portfolioeffekten in den Segmenten Strom und Gas partizipieren zu können. Darüber hinaus gewährleisten wir die bestmögliche Vermarktung der Stromerzeugungsmengen unserer Kraftwerke, einschließlich der Optimierung der Regelenergie sowie des Intraday-Handels. Im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beabsichtigen wir ebenso, Wertbeiträge im Bereich der Direktvermarktung zu generieren. Im Vertrieb bestehen unsere Hauptaufgaben in der kontinuierlichen Verbesserung der Serviceprozesse sowie in der nachhaltigen Kundenbindung. Wir verfügen über eine hohe Markenbekanntheit und eine starke Marktposition, können aber wettbewerbsbedingte Absatz- und Margenrückgänge in unserem Stammgebiet nicht ausschließen. Daher generieren wir insbesondere im Geschäftskundenvertrieb überregional Absatzpotenziale unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte. Zusätzlich werden partnerschaftliche Beziehungen im Großkundenbereich stetig ausgebaut und um energiewirtschaftliche Leistungen wie beispielsweise Bilanzkreis-, Portfolio- sowie Prognosemanagement erweitert. Ein weiteres Wachstumsfeld sind die energienahen Dienstleistungen, die unser Liefergeschäft ergänzen und als Instrument zur Kundenbindung und Ansprache neuer Kundengruppen dienen. Derzeit entwickeln wir Produkte und Dienstleistungen zur dezentralen Erzeugung, die es unseren unterschiedlichen Kundengruppen ermöglichen, ökologisch und nachhaltig ihre Energie vor Ort zu erzeugen und zu verbrauchen. Unser Netzgeschäft ist geprägt von hohen Anforderungen an die Versorgungszuverlässigkeit sowie von verschärften Regulierungsvorgaben wie der vor kurzem durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) novellierten Anreizregulierung. Um eine zuverlässige Versorgung zu gewährleisten, tätigen wir unter Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher Gesichtspunkte hohe Investitionen. So ist die Fernwärmeversorgung in Frankfurt ein elementarer Bestandteil unserer strategischen Vorhaben. Zudem kommt dem Einsatz neuer Technologien im Rahmen des weiteren Ausbaus erneuerbarer Energien und einer vermehrt dezentralen Einspeisung eine steigende Bedeutung zu. Durch die Nutzung innovativer Speichermöglichkeiten sowie intelligenter Ortsnetzstationen tragen wir dieser Entwicklung Rechnung. Der Trend zur Rekommunalisierung erfordert es zudem, auch Kooperationsmodelle umzusetzen mit dem Ziel, Konzessionsgebiete unter strategisch und technisch sinnvollen Gesichtspunkten zu gewinnen. Unser Netzgeschäft beinhaltet darüber hinaus umfangreiche Angebote zu netznahen Dienstleistungen, wie zum Beispiel Netz- und Leitwartenbetrieb sowie Anlagenbau für Dritte. Bei den Beteiligungen ist es unser Ziel, das vorhandene Portfolio auszuweiten und weitere Synergiepotenziale zu nutzen. Darüber hinaus prüfen wir Möglichkeiten für selektives anorganisches Wachstum zum Aufbau neuer Geschäftsmodelle oder strategischer Kooperationen. Unsere Erfolgsfaktoren sind Kundenorientierung, innovative Lösungen, Kommunikation und effiziente Prozesse. Wertschöpfungsstufenübergreifend beschäftigt uns zunehmend die Digitalisierung, woraus sich vielfältige Chancen in allen Bereichen ergeben. So können wir besser auf die Kundenbedürfnisse eingehen und stärken dadurch die Kundenbindung. Intern zielen wir darauf ab, mit digitalisierten Prozessen ein erhebliches Effizienzpotenzial zu heben und somit wesentliche Einsparungen zu realisieren. Ein Beispiel hierfür ist der internetbasierte Störungsmeldeprozess unserer Tochtergesellschaft SRM. Auch unsere zunehmende Social Media-Präsenz unterstreicht die Bedeutung einer digitalen Welt. Ferner fördern wir eine Leistungs- und Innovationskultur sowie eine verstärkte interdisziplinäre und bereichsübergreifende Zusammenarbeit. Darüber hinaus entwickeln wir neue Finanzierungsmodelle und verbessern kontinuierlich unsere IT-Strukturen. Durch gezielte Maßnahmen der Personalentwicklung unterstützen wir zudem unsere Mitarbeiter bei der Bewältigung der ihnen zukünftig gestellten Aufgaben. 1.2.2 NachhaltigkeitAls Unternehmen der kommunalen Daseinsvorsorge gehört es zu unserem Selbstverständnis, unserer Verantwortung für die Rhein-Main-Region gerecht zu werden. Unser Verständnis von Nachhaltigkeit wird in den folgenden fünf Dimensionen abgebildet: 1. Langfristiger Erfolg umfasst die ökonomische Komponente der Nachhaltigkeit und ist die Grundvoraussetzung für soziales und ökologisches Engagement. 2. Leistungsfähige Technik beschreibt die langfristigen Investitionen in eine zuverlässige, umweltschonende und effiziente Energieversorgung. 3. Zukunftsfähige Versorgung bedeutet, als Partner der Kunden mit eigenen Produkten und Dienstleistungen ökologische Verantwortung zu übernehmen. 4. Faire Partnerschaft spricht die soziale Dimension an und umfasst den fairen, partnerschaftlichen Umgang mit Kunden, Mitarbeitern und Lieferanten. 5. Regionale Verantwortung ist im Selbstverständnis der Mainova fest verankert. Unser gesellschaftliches Engagement durch Spenden und Sponsoring ist hier ein wesentlicher Baustein. Zur Ableitung von konkreten Handlungsfeldern und deren Überwachung haben wir ein Nachhaltigkeitsmanagement, bestehend aus Nachhaltigkeitsinstrumenten und -gremien, etabliert. ![]() Die in der Wesentlichkeitsmatrix identifizierten Kernthemen entwickeln wir zu konkreten Zielen und Maßnahmen in unserem Nachhaltigkeitsprogramm weiter. Im Nachhaltigkeitsradar wird jährlich die Umsetzung der Ziele und Maßnahmen kritisch analysiert. Im jährlich erscheinenden Nachhaltigkeitsbericht dokumentieren und veröffentlichen wir alle Aktivitäten und Kennzahlen. Das Nachhaltigkeitsboard fungiert als zentrales Entscheidungsgremium für wesentliche Nachhaltigkeitsthemen. Die Nachhaltigkeitskoordinatoren stellen auf Arbeitsebene das Bindeglied zu den einzelnen Fachbereichen dar. Für ausführliche Informationen zu unseren Nachhaltigkeitsaktivitäten verweisen wir auf unseren Nachhaltigkeitsbericht 2016, der ab dem 31. Mai 2017 im Internet unter http://www.mainova-nachhaltigkeit.de abrufbar ist. 1.3 MarktinnovationEiner durch politische Rahmenbedingungen und technologischen Fortschritt veränderten Energielandschaft begegnen wir durch die Entwicklung neuer Geschäftsfelder mit dem Ziel, uns als Partner für neue Energielösungen zu positionieren. Die Rollen der Marktteilnehmer in der Energielandschaft ändern sich fundamental: Zunehmend tritt der Kunde auch als Erzeuger auf und stellt neue Erwartungen an den Energieversorger. Daher fokussieren wir uns insbesondere auf die dezentrale Energieerzeugung und die Digitalisierung. Im Bereich der dezentralen Versorgungslösungen haben wir bereits verschiedene Modelle entwickelt und umgesetzt. Hierzu zählen Photovoltaik- und Speicherlösungen wie beispielsweise unser Mieterstrommodell oder unser Produkt "Mainova daheim Solar". Mit dem Mieterstrommodell bieten wir die Möglichkeit, Strom aus einer im Wohngebäude installierten Erzeugungsanlage, wie beispielsweise einer Photovoltaikanlage, direkt an die lokalen Mieter zu liefern. Somit können Mieter erstmalig an dezentralen und erneuerbaren Energieversorgungslösungen im urbanen Umfeld partizipieren. Dieses Modell haben wir durch den Einsatz digitaler Zähler erweitert, wodurch Mieter die Herkunft des verbrauchten Stroms, ob vom Dach des Wohngebäudes oder aus dem Netz, nachvollziehen können. In weiteren Geschäftsmodellen haben wir auch für Gewerbekunden oder öffentliche Einrichtungen Lösungen entwickelt. Im Privatkundenbereich ist das Produkt "Mainova daheim Solar" erfolgreich angelaufen. Es kombiniert eine hocheffiziente Solaranlage mit einem Stromspeicher und ermöglicht unseren Kunden somit die Erzeugung sowie Speicherung von überschüssigem Ökostrom für eine spätere Nutzung. Darüber hinaus beschäftigen wir uns bereits jetzt mit der Frage, wie diese dezentralen Energieströme in Zukunft optimal und wertorientiert in den Markt integriert werden können. Dementsprechend testen wir, wie Verbrauchsflexibilitäten des Kunden vermarktet werden können. Ferner entwickeln wir für unsere Kunden neue Konzepte im Bereich der Ladeinfrastruktur für Elektromobilität. 1.4 Steuerungssystem und LeistungsindikatorenZur Erreichung unserer strategischen Ziele ziehen wir konkrete Steuerungsgrößen heran, um den Erfolg unserer Maßnahmen zu messen. Die Basis bildet ein zuverlässiges und konsistentes Steuerungssystem, das die rollierende Mittelfristplanung, regelmäßige Forecasts und die monatliche Berichterstattung über die Zielerreichung vereint. Durch diesen Prozess erhalten wir frühzeitig Hinweise auf die künftige Geschäftsentwicklung und können entsprechend reagieren. Ein weiterer Bestandteil des Steuerungssystems ist die turnusmäßige Berichterstattung über die wirtschaftliche Entwicklung des Beteiligungsportfolios. Die wesentlichen Steuerungsgrößen der Mainova sind die im Folgenden beschriebenen Leistungsindikatoren, die auch in den Zielvereinbarungen des Vorstands und der Führungskräfte verankert sind. Bezüglich der Leistungsindikatoren verweisen wir auf die Ausführungen im Wirtschaftsbericht. 1.4.1 Finanzielle LeistungsindikatorenUnsere zentrale finanzielle Steuerungskennzahl ist das Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT), welches im Konzernabschluss nach IFRS um Effekte aus der Derivatebewertung bereinigt wird. Im Rahmen des monatlichen Berichtswesens wird das EBT einerseits nach den Segmenten Wärme- und Stromerzeugung, Strom-, Gas-, Wärme- und Wasserversorgung sowie Beteiligungen und andererseits nach den Wertschöpfungsstufen Erzeugung, Handel, Vertrieb und Netz differenziert, analysiert und mit den Verantwortlichen in einem regelmäßigen Turnus diskutiert. Über die Ergebnisse dieser Gespräche wird der Vorstand durch die monatliche Berichterstattung informiert. 1.4.2 Nicht finanzielle LeistungsindikatorenEntsprechend ihrer Steuerungsrelevanz stellen die Kunden- und Mitarbeiterzufriedenheit unsere bedeutenden nicht finanziellen Leistungsindikatoren dar und werden durch regelmäßige Erhebungen ermittelt. Daneben spielen Absatz und Erzeugungsmengen eine Rolle. 2 Wirtschaftsbericht2.1 RahmenbedingungenUnser Geschäftsverlauf unterliegt einer Vielzahl externer Faktoren. Neben Änderungen der politischen und regulatorischen Rahmenbedingungen wirkten sich auch die Entwicklung der Konjunktur, der Witterung sowie der Energiepreise maßgeblich auf unser Geschäft aus. 2.1.1 EnergiepolitikAuf internationaler Ebene haben sich folgende Neuerungen ergeben, welche auch Auswirkung auf die nationale Energiepolitik haben: Deutschland ratifiziert Pariser Klimaschutzabkommen - Bundeskabinett verabschiedet Klimaschutzplan 2050Nachdem das Pariser Klimaschutzabkommen am 4. November 2016 völkerrechtliche Verbindlichkeit erlangt hatte, war dessen Umsetzung Gegenstand der Folgekonferenz in Marrakesch. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks konnte sich dort auf den Klimaschutzplan 2050 stützen, der für die verschiedenen volkswirtschaftlichen Sektoren erstmals Treibhausgas-Minderungspfade festlegt. Für den Sektor Energiewirtschaft wird für das Jahr 2030 ein Treibhausgas-Einsparziel gegenüber dem Basisjahr 1990 von rund 60 % ausgewiesen. Wir begrüßen, dass die Politik das Thema Klimaschutz entschlossen angeht. Wir halten es allerdings für wichtig, dass bei der Vielzahl der Initiativen auf verschiedenen politischen Ebenen darauf geachtet wird, dass die jeweiligen Ziele und Maßnahmen aufeinander abgestimmt sind. Winterpaket der EU-Kommission veröffentlichtAm 30. November 2016 stellte die Europäische Kommission unter dem Titel "Saubere Energie für alle Europäer" umfangreiche Richtlinien und Verordnungen vor. Dieses sogenannte Winterpaket beinhaltet Vorschläge zur besseren Koordinierung nationaler Energiepolitiken, zur Reform der Richtlinien für Energieeffizienz, zur Förderung erneuerbarer Energien, zum Strommarktdesign sowie zum Ausbau der Regulierung der Verteilnetzbetreiber in Europa. Auf nationaler Ebene wurden folgende Gesetze und Verordnungen auf den Weg gebracht: Energiepaket verabschiedetAm 30. August 2016 hat sich das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) mit der EU-Kommission auf ein Energiepaket verständigt. Dieses betrifft zentrale Punkte des Gesetzes zur Weiterentwicklung des Strommarkts (Strommarktgesetz), des Gesetzes zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG 2016) sowie des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2017) und stellt deren Vereinbarkeit mit dem europäischen Beihilferecht sicher. Die entsprechenden Anpassungen beim KWKG 2016 und beim EEG 2017 wurden mit einem Änderungsgesetz (Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung) umgesetzt, welches im Dezember 2016 verabschiedet wurde und zum 1. Januar 2017 in Kraft getreten ist. Das im Sommer 2016 verabschiedete Strommarktgesetz sieht ab dem Winterhalbjahr 2018 / 2019 eine Kapazitätsreserve mit einer Leistung in Höhe von 2 GW vor. Gemäß der Einigung mit der EU-Kommission soll diese Kapazitätsreserve unter dem Vorbehalt stehen, dass Systemanalysen ihre Notwendigkeit bestätigen. Die Reserve soll technologieneutral gestaltet sein, wettbewerblich ausgeschrieben werden und auch abschaltbare Lasten einbeziehen. Die Reservekapazitäten dürfen weder am regulären Strommarkt teilnehmen noch nach der Reservedauer an diesen zurückkehren. Die bereits bestehende Netzreserve wird ebenfalls fortgeführt. Um gleichzeitig das nationale Klimaschutzziel für das Jahr 2020 zu erreichen, werden Braunkohlekraftwerke mit einer Gesamtleistung von insgesamt 2,7 GW in eine Sicherheitsbereitschaft überführt und im Anschluss daran endgültig stillgelegt. Außerdem ist vorgesehen, dass die Übertragungsnetzbetreiber Kraftwerke mit einer Leistung von maximal 2 GW als sogenannte Netzstabilitätsanlagen errichten und betreiben können, um die Versorgung im Falle von Netzengpässen zu gewährleisten. Die Regelungen des Strommarktgesetzes bergen aus unserer Sicht die Gefahr, dass die darin enthaltenen Anreize zum Neubau von Kraftwerken nicht ausreichen. Dadurch könnte nach der Abschaltung der Atomkraftwerke zukünftig eine Kapazitätslücke im deutschen Stromversorgungssystem entstehen. Wir plädieren deshalb weiterhin für einen dezentralen Leistungsmarkt als volkswirtschaftlich effizientestes Verfahren, um langfristig Versorgungszuverlässigkeit zu gewährleisten. Zudem muss für die Netzreservekraftwerke eine angemessene Vergütung sichergestellt sein. Im Ergebnis schafft das Strommarktgesetz eine kostenintensive Vielfalt von Reserven, die Kraftwerke zunehmend in den regulierten Bereich überführt. Das Gesetz schadet jenen Energieunternehmen, die wie wir im Erzeugungsbereich am Markt aktiv sind, und birgt zudem die Gefahr volkswirtschaftlicher Mehrkosten. Das EEG 2017, welches ebenfalls im Sommer 2016 vom Bundesrat verabschiedet wurde, zielt darauf ab, die Vergütung des erneuerbaren Stroms ab dem Jahr 2017 nicht mehr staatlich festzulegen, sondern durch Ausschreibungen am Markt zu ermitteln. Dazu werden technologiespezifisch feste Ausschreibungsmengen festgelegt. Zudem werden ab dem Jahr 2018 pro Jahr auch 400 MW technologieneutral für Windenergie an Land und große Photovoltaikanlagen ausgeschrieben. Des Weiteren enthält das EEG 2017 eine Regelung, die die BNetzA ermächtigt, den Zubau von Wind-Onshore-Anlagen dort zu drosseln, wo sich Netzengpässe verstärkt zeigen. Bei Neuanlagen, die der Eigenversorgung dienen, wird grundsätzlich die volle EEG-Umlage fällig. Bei neuen Anlagen, die auf erneuerbaren Energien oder Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) basieren, sind es 40 %. Die Eigenversorgung mit Bestandsanlagen soll auch künftig nicht mit der EEG-Umlage belastet werden. Erfolgt eine wesentliche Modernisierung ohne Kapazitätserweiterung, soll die EEG-Umlage anteilig in Höhe von 20 % anfallen. Die EEG-Novelle enthält auch eine Regelung für zuschaltbare Lasten. So können bei Netzengpässen zum Beispiel Powerto-Heat-Module im Rahmen des Redispatchs in KWK-Anlagen einbezogen werden. Wir sehen die Novellierung des EEG als einen Schritt hin zu einer kosteneffizienteren Umsetzung der Energiewende. Neben der verpflichtenden Ausschreibung für Wind-Onshore-Projekte hat erstmals die Verzahnung erneuerbarer Energien mit dem Netzausbau Einzug in die Gesetzgebung gefunden. Grundsätzlich ist die Vernetzung von Strom und Wärme (Sektorkopplung) durch Zuschaltung von Powerto-Heat-Anlagen sowie die Begrenzung des Ausbaus in Netzengpassregionen zu befürworten. Das novellierte KWKG 2016 hat nach beihilferechtlicher Genehmigung nun rückwirkend zum 1. Januar 2016 Rechtskraft erlangt. Es legt in absoluten Zahlen einen Ausbaupfad für die Nettostromerzeugung aus KWK von 110 Terrawattstunden (TWh) im Jahr 2020 und 120 TWh im Jahr 2025 fest und hebt das Gesamtvolumen der jährlichen KWK-Förderung auf maximal 1,5 Milliarden Euro an. Die KWK-Umlage steigt damit von rund 0,25 Cent pro k-Wh auf maximal 0,53 Cent pro k-Wh. Die Förderung erstreckt sich jetzt nur noch auf Neuanlagen, die auf KWK aus Abfall, Abwärme, Biomasse sowie gasförmige oder flüssige Brennstoffe setzen. Somit erhalten neue Kohle-KWK-Anlagen keine Förderung mehr. Ferner werden bestehende gasbefeuerte Anlagen in der öffentlichen Versorgung mit einer Leistung von mehr als 2 MW, deren Förderung ausgelaufen ist, befristet bis Ende 2019 gefördert, um Effizienzpotenziale zu erhalten. Das von der EU geforderte Änderungsgesetz zum KWKG 2016 sieht unter anderem vor, dass neue beziehungsweise modernisierte KWK-Anlagen mit einer Leistung von 1 MW bis 50 MW in Zukunft keine garantierte Förderung mehr erhalten. Stattdessen soll die Förderung über ein Ausschreibungsverfahren ermittelt werden. KWK-Anlagen, die noch im Jahr 2016 eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz erhalten oder verbindlich bestellt werden und ihren Betrieb vor dem 31. Dezember 2018 aufnehmen, können unter dem bisherigen System des KWKG 2016 gefördert werden. KWK-Anlagen mit einer Leistung bis 50 MW, die zukünftig einen Ausschreibungszuschlag erhalten, sollen nach dem Gesetzentwurf keinen Anspruch mehr auf vermiedene Netznutzungsentgelte haben. Der Gesetzentwurf sieht weiterhin vor, dass die BNetzA die Ausschreibungen durchführen soll. Der Neu- und Ausbau von energieeffizienten Fernwärmenetzen, in die unter anderem KWK-Wärme eingespeist wird, sowie von Kältenetzen und entsprechenden Speichern werden mit einem Investitionszuschuss in Höhe von 30 % gefördert. Die Novellierung des KWKG war ein Schritt in die richtige Richtung. Wir begrüßen ebenso die Übergangsregelung, welche vorsieht, dass auch KWK-Anlagen im Jahr 2016 unter dem bisherigen System des KWKG gefördert werden können. Die sich abzeichnende Abschaffung der vermiedenen Netznutzungsentgelte für Neuanlagen bis 50 MW lehnen wir hingegen ab, da die lastnah erzeugenden steuerbaren Anlagen die vorgelagerten Netze entlasten und somit den Netzausbaubedarf verringern. Ebenso lehnen wir sämtliche Bestimmungen des Änderungsgesetzes ab, die über den Gegenstand der mit der EU-Kommission getroffenen beihilferechtlichen Regelung hinausgehen. Wir sehen darin erhebliche bürokratische Hindernisse, die dem weiteren KWK-Ausbau entgegenstehen. EEG-Umlage 2017 steigt auf neuen HöchstwertIm Oktober 2016 haben die vier Übertragungsnetzbetreiber die Höhe der EEG-Umlage für das Jahr 2017 bekanntgegeben. Die EEG-Umlage steigt demnach für nicht privilegierte Endverbraucher von 6,35 Cent pro k-Wh auf 6,88 Cent pro k-Wh. Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende in Kraft getretenDas Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende ist am 2. September 2016 in Kraft getreten. Kern des Gesetzes ist ein neues Messstellenbetriebsgesetz, das die Grundlage für den Einbau intelligenter Messsysteme legt und Regelungen zur Datenkommunikation vorsieht. Der verpflichtende Einbau von Smart Metern beginnt für Haushaltskunden ab einem Jahresstromverbrauch von 6.000 kWh erst ab 2020, für Mehrverbraucher ab 10.000 kWh und für Erzeuger ab 7 k-W bis 100 kW installierter Leistung ab 2017. Kleinerzeugungsanlagen mit 1 kW bis einschließlich 7 k-W sind in den optionalen Smart Meter-Rollout aufgenommen worden. Aus unserer Sicht weist das verabschiedete Gesetz Schwächen auf. Die für die Bilanzierung der Netze notwendigen Entnahmemengen werden nicht mehr beim Verteilnetzbetreiber, sondern beim Übertragungsnetzbetreiber aufbereitet und aggregiert. Novelle der Anreizregulierungsverordnung in Kraft getretenAm 17. September 2016 trat die novellierte Anreizregulierungsverordnung in Kraft. Zentraler Bestandteil ist die Einführung des Kapitalkostenabgleichs zur dritten Regulierungsperiode mit dem Ziel, die Investitionsbedingungen für die Verteilnetzbetreiber zu verbessern. Dadurch werden Kapitalkosten aus Netzinvestitionen zukünftig ohne Zeitverzug in den Erlösobergrenzen berücksichtigt. Der Systemwechsel führt aber auch dazu, dass Sockeleffekte für das bestehende Anlagevermögen zukünftig beseitigt werden, ohne einen Ausgleich für die aus dem bisherigen Zeitverzug resultierenden Nachteile zu schaffen. Zur Abmilderung wird durch eine Übergangsregelung der Sockeleffekt der Investitionen aus dem Zeitraum 2007 bis 2016 für die dritte Regulierungsperiode erhalten bleiben. Gemäß einer Entscheidung des Bundesrats ist die Bundesregierung aufgefordert zu prüfen, ob diese Übergangsregelung auf die vierte Regulierungsperiode ausgedehnt werden kann. Im Zusammenhang mit der Einführung des Kapitalkostenabgleichs entfallen die Instrumente des Erweiterungsfaktors und der Investitionsmaßnahmen. In der Gesamtschau verbleibt eine Verbesserung der Bedingungen für Investitionen in Verbindung mit einer deutlichen Entwertung der bestehenden Netze. Regulatorische Eigenkapital-Verzinsung gekürztAm 5. Oktober 2016 legte die BNetzA für die dritte Regulierungsperiode einen EK-Zinssatz für Strom- und Gasnetze von 5,12 % für Altanlagen und 6,91 % für Neuanlagen fest. Diese Zinssätze liegen für Neuanlagen um fast 24 % und für Altanlagen um 28 % unter der Verzinsung der zweiten Regulierungsperiode. Netzentgeltmodernisierungsgesetz sieht Abschaffung der vermiedenen Netznutzung vorAm 25. Januar 2017 hat die Bundesregierung den Entwurf des Netzentgeltmodernisierungsgesetzes (NEMoG) beschlossen. Demnach soll die Vergütung für dezentrale Einspeisung in Form der vermiedenen Netznutzungsentgelte schrittweise abgeschafft werden. Das NEMoG in seiner jetzigen Form hätte zur Folge, dass die vermiedenen Netznutzungsentgelte für unsere KWK-Anlagen im Stadtgebiet Frankfurt bereits ab dem 1. Januar 2018 erheblich gekürzt würden. Die im ursprünglichen Kabinettsentwurf von November 2016 noch enthaltene Regelung zur Herstellung bundesweit einheitlicher Netzentgelte auf der Übertragungsnetzebene spielt im jetzt beschlossenen Gesetzentwurf dagegen keine Rolle mehr. Die Abschaffung der vermiedenen Netznutzungsentgelte auch für dezentral, stetig, steuerbar und verbrauchsnah einspeisende KWK-Anlagen lehnen wir ab. Eine solche Maßnahme benachteiligt unsere KWK-Anlagen und gefährdet die regionale Energiewende, da diese Anlagen zu einem geringeren Netzausbaubedarf sowie zur Netzstabilität beitragen. Energieeinsparverordnung vermindert Chancen von Erdgas im NeubaubereichSeit 1. Januar 2016 gelten für Neubauten und größere Modernisierungen verschärfte Standards durch die Energieeinsparverordnung. Der zulässige Primärenergieverbrauch von Neubauten wurde um 25 % reduziert. Dabei haben sich die Mindestanforderungen an die Wärmedämmung um 20 % erhöht. Zudem verschärfen sich die Anforderungen an Erdgasheizungen. Hingegen erfahren Stromwärmepumpen durch die Absenkung des Primärenergiefaktors von Strom eine Verbesserung. Wir sehen diese Maßnahme kritisch, weil Stromwärmepumpen dadurch besser gestellt werden, als es ihrer Klimabilanz tatsächlich entspricht. Neue Verordnung zu abschaltbaren LastenDie neue Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (AbLaV) ist mit Wirkung zum 1. Oktober 2016 in Kraft getreten. Am 24. Oktober sprach auch die EU-Kommission die beihilferechtliche Genehmigung aus. Die AbLaV regelt freiwillige kurzfristige Stromunterbrechungen bei Industriebetrieben gegen Zahlung einer Vergütung mit dem Ziel, die Versorgungssicherheit in Engpasssituationen sicherzustellen. Aus unserer Sicht ist die AbLaV ein sinnvolles Instrument. Am Regelenergiemarkt sollten gleiche Rahmenbedingungen für Erzeugung und Abschaltung gelten und keine Sonderregeln für große industrielle Abschaltleistungen bestehen. Anstelle immer neuer Sonderregelungen sprechen wir uns dafür aus, einen dezentralen Kapazitätsmarkt einzuführen und sämtliche Speichertechnologien von endverbraucherbezogenen Abgaben auszunehmen. 2.1.2 Konjunkturelle EntwicklungDie deutsche Wirtschaft weist nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamts in 2016 wie auch in den Vorjahren ein solides und stetiges Wirtschaftswachstum auf. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) liegt um 1,9 % über dem Vorjahr. Getragen wurde das Wachstum insbesondere von den privaten und staatlichen Konsumausgaben. Auch die Investitionen, insbesondere im Baubereich, leisteten einen positiven Beitrag. Der Außenbeitrag wirkte sich hingegen leicht negativ aus, da die Importe stärker zulegten als die Exporte. 2.1.3 Entwicklung des PrimärenergieverbrauchsNach vorläufigen Schätzungen der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen hat sich der Energieverbrauch in Deutschland im Jahr 2016 voraussichtlich um 1,6 % auf 458,2 Mio. Tonnen Steinkohleeinheiten erhöht. Ursächlich hierfür sind insbesondere die gegenüber dem Vorjahr kühlere Witterung, die positive wirtschaftliche Entwicklung sowie der Bevölkerungszuwachs. Der Primärenergieverbrauch verteilt sich in Deutschland im Jahr 2016 wie folgt: ![]() Quelle: Pressedienst Nr. 5/2016 der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen e. V., Berlin Im Vergleich zum Vorjahr hat sich der Mix der Energieträger geringfügig geändert. Der wichtigste Energieträger war auch im Jahr 2016 das Mineralöl mit einem konstanten Anteil von 34,0 %. Der Anteil von Erdgas am Energiemix erhöhte sich um 1,8 Prozentpunkte auf 22,7 %. Gegenläufig sank der Anteil an Kernernergie sowie an Steinkohle jeweils um 0,7 Prozentpunkte. Die erneuerbaren Energieträger zeigten einen leichten Anstieg. 2.1.4 Entwicklung der Energiepreise und des CO2-EmissionshandelsNach Wertverlusten im ersten Quartal haben die Großhandelspreise an den Energiemärkten einen volatilen Erholungskurs eingeschlagen. Dabei verblieben die Preise für Strom, Rohöl, Kohle und Gas trotz teilweise zweistelliger prozentualer Wertsteigerungen auf einem vergleichsweise niedrigen Niveau. Der durchschnittliche Kohlepreis für das Frontjahr in der ARA-(Amsterdam, Rotterdam, Antwerpen) Region (API2) zeigte sich mit 53,75 US-Dollar pro Tonne um 1,8 % günstiger als im Vorjahr. Seit dem Jahresanfang erholte sich der Kohlepreis deutlich um 72,2 %. Der Abbau weltweiter Überkapazitäten -vor allem durch hohe Förderkürzungen Chinas -setzte sich bei einer robust wachsenden Weltmarktnachfrage fort. Auch in anderen bedeutenden Förderregionen, wie Nordamerika, war das Kohleangebot nach dem Preisverfall des Vorjahres an die Nachfrage angepasst worden. In Europa wirkten im vierten Quartal der Ausfall zahlreicher Kernkraftwerke in Frankreich sowie ein erhöhter Energieverbrauch infolge kühler und zeitweise sehr windarmer Witterung im Winter verbrauchs- und preissteigernd. Der durchschnittliche Preis für Rohöl der Sorte Brent mit Lieferung im Folgejahr lag mit 49,40 US-Dollar pro Barrel um 17,7 % unter dem vergleichbaren Vorjahreszeitraum. Im Vergleich zu der Notierung Anfang Januar stieg der Preis aufgrund eines robusten Nachfragewachstums bis zum Jahresende um 22,4 %. Nach Aufhebung des Ölembargos gegen den Iran fielen die Preise im Januar zunächst unter 40 US-Dollar pro Barrel. Erst nach koordinierten Bemühungen der Produzenten, dem Überangebot durch ein Einfrieren der Fördermengen zu begegnen, setzte im Februar eine Stabilisierung ein. Im Frühsommer führten Produktionsrückgänge in den USA nach massiv gedrosselten Förderaktivitäten sowie große Produktionsausfälle in Nigeria und Kanada zu einer zügigen Angleichung von Angebot und Nachfrage. Ende November sorgte der Beschluss der OPEC, zusammen mit Russland und anderen Produzenten eine Förderkürzung vorzunehmen, für einen weiteren Auftrieb. Weiteren Preissteigerungen standen hohe Lagerbestände, schnelle Exportsteigerungen einiger OPEC-Länder und eine Stabilisierung der amerikanischen Ölproduktion im Sommer gegenüber. ![]() Der durchschnittliche Erdgaspreis für das Frontjahr im Marktgebiet NCG (NetConnect Germany) verlor im Jahresvergleich 23,2 % auf 15,65 Euro pro MWh. Ende Dezember notierte der Erdgaskontrakt 16,2 % über dem Jahresbeginn. Der Preisverfall bei ölpreisgebundenen Importverträgen zu Jahresbeginn machte sich zeitversetzt bis in den Spätsommer bemerkbar. Zudem wirkten sich im Jahresverlauf die hohen Füllstände europäischer Speicherreserven nach dem Winter preisdämpfend aus. Ein weiterer Impuls kam durch Rekordflüsse aus russischen und norwegischen Gasfeldern, welche die Preise bis April nachgeben ließen. Die erst zeitverzögert einsetzende Preisstabilisierung war vor allem positiven Einflüssen auf der Nachfrageseite geschuldet. Eine Verbilligung der Gaspreise relativ zu Kohle- und Strompreisen machte den Brennstoff im Bereich der Strom-Spitzenlasterzeugung wieder attraktiver. Weiterhin sorgte eine relativ kühle Witterung in den Übergangsmonaten April und Mai sowie im vierten Quartal für einen deutlichen Anstieg der deutschen Gasnachfrage. Auch ein im vergangenen Jahr unter den Erwartungen gebliebenes globales Flüssigerdgasangebot (LNG) sowie erneut reduzierte Förderquoten in den Niederlanden ließen die Gaspreise ansteigen. ![]() Mit einem Durchschnittspreis von 5,41 Euro pro Tonne zeigten sich die Preise für Emissionsrechte (EU Allowances - EUA) im vergangenen Jahr um 30,7 % günstiger als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Ein zwischenzeitlicher Anstieg Ende April war einerseits auf die generelle Erholung am Energiemarkt und andererseits auf einen Vorschlag Frankreichs zur Einführung eines Mindestpreises für Emissionsrechte zurückzuführen. Nachdem konkrete Umsetzungspläne aus Frankreich ausblieben, gaben die Preise in der zweiten Jahreshälfte zeitweise wieder deutlicher nach. Hierzu führte auch die "Brexit"-Entscheidung im Juni, welche Unsicherheit über den Verbleib der Briten im europäischen Emissionshandel brachte. Darüber hinaus verzögerten sich Entscheidungen der EU zu den Reformplänen ab 2020 bis Anfang Dezember. Erst nach einem positiven Votum für die Umsetzung der Reformpläne des Emissionshandels konnten die Preise bis zum Jahresende ansteigen. Dennoch lag der Preis für Emissionsrechte am Jahresende um 19,8 % unter denen zu Jahresbeginn. ![]() Einen Rückgang von 14,2 % verzeichnete der Preis des Grundlastkontrakts für das Strom-Frontjahr, der im Mittel bei 26,58 Euro pro MWh notierte. Der Preis entwickelte sich entsprechend dem Brennstoffpreisverlauf und schloss zum Jahresende um 30,5 % über dem Jahresbeginn. Für einen deutlichen Preisanstieg vor allem im Herbst sorgten zahlreiche außerplanmäßige Kapazitätseinschränkungen französischer Kernkraftwerke aufgrund mehrwöchiger Sicherheitstests. Dies sorgte in Verbindung mit hoher Last und geringer Winderzeugung für deutlich steigende Spot- und Monatsnotierungen an den westeuropäischen Märkten. ![]() Die Margen in der Stromerzeugung (Base) verblieben auf einem niedrigen Niveau. Während sich die Margen für Kohlekraftwerke (Clean-Dark-Spread) für die Grundlast-Vermarktung des Frontjahres leicht reduzierten, konnten sich die Margen für Gaskraftwerke (Clean-Spark-Spread) im Spitzenlastbetrieb tendenziell verbessern, da die Strompreise einen stärkeren Anstieg verzeichneten als die Gaspreise. Insbesondere in der zweiten Jahreshälfte zeigte die Stromerzeugung aus Gas in Deutschland und in Europa gesamt erstmals seit dem Jahr 2011 wieder deutliche Zuwächse. ![]() 2.2 Geschäftsverlauf des Konzerns2.2.1 Gesamtaussage des VorstandsIm Geschäftsjahr 2016 konnten wir im operativen Kerngeschäft an die erfreuliche Entwicklung der vergangenen Jahre anknüpfen. Auf der vertrieblichen Seite konnten wir deutliche Absatzsteigerungen in allen Kundensegmenten verzeichnen. Hierzu beigetragen haben insbesondere das Individualkundengeschäft und Neukundengewinne außerhalb unseres Stammgebiets. Zudem wirkte sich die aktuelle Situation an den Beschaffungsmärkten positiv aus. Im Erzeugungsbereich hatten die anhaltend schwierigen Rahmenbedingungen weiterhin einen maßgeblichen Einfluss auf die Ertragslage. Dies wirkte sich unterschiedlich auf unser Kraftwerksportfolio aus. Die wärmegeführten Kraftwerke in Frankfurt am Main lieferten einen soliden Ergebnisbeitrag, der unter anderem durch die KWK-Förderung gestützt wurde. Die umfangreichen Investitionen im Rahmen unseres Wärmeversorgungskonzepts sichern auch zukünftig die Rentabilität dieser Kraftwerke sowohl durch Effizienzsteigerungen als auch durch die Erschließung neuer fernwärmeversorgter Gebiete. Anders stellt sich dagegen die Situation unserer Gaskraftwerke dar. Nach wie vor führt die vorgeschriebene Einsatzreihenfolge der Kraftwerke am Strommarkt (Merit-Order) dazu, dass hocheffiziente, emissionsarme Gaskraftwerke aus dem Markt gedrängt werden. Da wir aus heutiger Sicht auch in den kommenden Jahren nicht von einer Entspannung ausgehen, mussten wir die Risikovorsorgen in Form von Wertminderungen und Rückstellungen für unsere Beteiligungen an Gaskraftwerken in Bremen und Irsching deutlich erhöhen. Unsere Beteiligungen an Energieversorgungsunternehmen haben sich zufriedenstellend entwickelt und lieferten einen maßgeblichen Ergebnisbeitrag. Lediglich bei einer Beteiligung waren Wertberichtigungen in größerem Umfang erforderlich, die für den Rückgang des Segmentergebnisses verantwortlich waren. Das EBT in Höhe von 159,7 Mio. Euro lag um 57,1 Mio. Euro über dem Vorjahr. Dabei resultierte ein wesentlicher Ergebnisbeitrag aus der Marktbewertung von derivativen Finanzinstrumenten zur Absicherung des Strom-, Gas- und Kohlebezugs. Bereinigt um diesen Effekt belief sich das EBT auf 100,3 Mio. Euro und lag damit deutlich unter dem Vorjahr und unseren Erwartungen. Hierzu haben maßgeblich die genannten Risikovorsorgen und Wertberichtigungen beigetragen, welche unsere zukünftige Ertragskraft stärken. Unabhängig davon tragen kontinuierliche Effizienzsteigerungen bei internen Prozessen, nachhaltige Investitionen in strategische Geschäftsfelder sowie die digitale Ausrichtung unseres Unternehmens dazu bei, dass wir uns auch in Zukunft erfolgreich dem schwierigen Marktumfeld stellen können. 2.2.2 AbsatzDer Absatz hat sich wie folgt entwickelt: scroll
Der Anstieg des Stromabsatzes resultierte aus der Gewinnung von Neukunden im Individualkundenbereich. Gegenläufig hat sich der Stromhandel entwickelt. Auch im Gasgeschäft wirkten sich Kundengewinne im Individualkundenbereich positiv auf den Absatz aus, während beim Gashandel ein Rückgang zu verzeichnen war. Der gestiegene Wärmeabsatz war insbesondere auf Mengensteigerungen bei Geschäftskunden zurückzuführen. Auch Neukundengewinne und die leicht kühlere Witterung haben zu einem Absatzanstieg geführt. Der Mengenzuwachs im Wassergeschäft resultierte überwiegend aus der Erschließung von Neubaugebieten und höheren Wasserverbräuchen. 2.2.3 ErzeugungsmengenIm Geschäftsjahr 2016 haben wir in unseren Anlagen folgende Mengen erzeugt: scroll
Neuanschlüsse führten in Frankfurt am Main zu einem höheren Wärmebedarf. Ferner sind die Wärmeerzeugungsmengen aufgrund der im Vergleich zum Vorjahr kälteren Witterung gestiegen. Der Anstieg der Wärmeerzeugungsmengen wirkte sich zudem durch die Koppelproduktion von Wärme und Strom erhöhend auf die Stromerzeugungsmengen aus. Darüber hinaus hatte die KWK-Förderung einen positiven Einfluss. Die Stromerzeugungsmengen unserer Beteiligungen sanken im Wesentlichen aufgrund von Revisionszeiten und einem schwachen Windjahr. Die folgenden Darstellungen zeigen den prozentualen Anteil der Kraftwerke an der Strom- und Wärmeerzeugung: Stromerzeugung![]() Wärme- / Kälteerzeugung![]() Der Energieeinsatz der Kraftwerke im Jahr 2016 stellte sich wie folgt dar: ![]() Der Einsatz von Erdgas erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um 6,8 Prozentpunkte, während sich der Anteil von Steinkohle um 4,2 Prozentpunkte verringerte. Der Einsatz von Abfall sank um 2,8 Prozentpunkte. Im Jahr 2016 emittierten unsere Heizkraft- und Heizwerke unverändert 1,1 Mio. Tonnen CO2 . Dabei ist der Einsatz von Biomasse und Abfall als Brennstoff als CO2 -neutral zu bewerten. 2.2.4 Ertragslage des KonzernsDas EBT des Konzerns lag bei 159,7 Mio. Euro (Vorjahr 102,6 Mio. Euro). Das Ergebnis war maßgeblich beeinflusst durch Effekte aus der stichtagsbezogenen Marktbewertung von derivativen Finanzinstrumenten nach IAS 39. Bereinigt um diese Sachverhalte belief sich das EBT auf 100,3 Mio. Euro (Vorjahr 128,9 Mio. Euro). Die Bereinigungen entfielen im Wesentlichen auf die Segmente Strom- und Gasversorgung. Das bereinigte EBT nach Segmenten hat sich wie folgt entwickelt: scroll
In der Wärme- und Stromerzeugung war das aktuelle Marktumfeld aufgrund des niedrigen Strompreisniveaus unverändert angespannt. Nach wie vor zeigten unsere wärmegeführten Kraftwerke einen stabilen positiven Ergebnisverlauf. Sie konnten unter anderem von der Änderung der KWK-Gesetzgebung profitieren. Unsere Erwartungen hinsichtlich der zukünftig realisierbaren Spreads führten zu erneuten Wertminderungen und zur Bildung von Rückstellungen für unsere Beteiligungen an Gaskraftwerken. Hierdurch haben sich insgesamt um 23,5 Mio. Euro höhere Ergebnisbelastungen ergeben, die auch ursächlich für die deutliche Planunterschreitung waren. Im Segment Stromversorgung war ein Absatzanstieg in allen Kundengruppen zu verzeichnen. Das Vertriebsergebnis lag dabei in etwa auf Vorjahresniveau. Ursächlich für den erwarteten Ergebnisrückgang waren das Netzgeschäft sowie Rückstellungsauflösungen im Vorjahr. In der Gasversorgung hat die aktuelle Marktentwicklung vertriebsseitig zu einer Ergebnisverbesserung geführt. Darüber hinaus hat sich eine Lieferantengutschrift für Vorjahre ausgewirkt. Auch das Netzgeschäft konnte zulegen. Dies hat zu einer deutlichen Überschreitung des Planergebnisses geführt. Positive Einmaleffekte im Jahr 2015 wirkten im Vorjahresvergleich zum Teil gegenläufig. Infolge der volatilen Situation an den Beschaffungsmärkten und der indexbasierten Abrechnung verzeichnete die Fernwärmeversorgung entgegen unserer Erwartungen einen leichten Ergebnisrückgang. Eine erfreuliche Entwicklung wies das Energiedienstleistungsgeschäft auf. Das Ergebnis in der Wasserversorgung lag aufgrund der Auswirkungen des Kartellverfahrens nach wie vor auf einem niedrigen Niveau. Der leichte Anstieg gegenüber Vorjahr und Plan resultierte aus einer Mengensteigerung sowie einer Preisanpassung zum 1. April 2016, welche die Verluste aus dem Wasserverkauf teilweise reduzierte. Ursächlich für den starken Ergebnisrückgang und die deutliche Planunterschreitung im Segment Beteiligungen waren vorgenommene Rückstellungsbildungen und Wertminderungen bei einer nach der Equity-Methode bilanzierten Gesellschaft. Die übrigen Beteiligungen zeigten einen stabilen Ergebnisverlauf. Die Ergebnisentwicklung im Segment Sonstige Aktivitäten / Konsolidierung verlief erwartungsgemäß. Nachfolgend wird die Entwicklung der einzelnen Posten der unbereinigten Gewinn- und Verlustrechnung erläutert. Die Umsatzerlöse stellten sich wie folgt dar: scroll
Der Umsatzrückgang im Stromgeschäft war insbesondere auf geringere Handelsaktivitäten zurückzuführen. Diese reduzierten sich mehrheitlich aufgrund niedrigerer Börsenpreise für die Stromvermarktung. Gegenläufig entwickelte sich der Stromverkauf, der in allen Kundensegmenten von gestiegenen Absatzmengen profitierte. Die Verminderung der Gaserlöse wurde ebenfalls durch das Handelsgeschäft verursacht. Im Gasvertrieb wirkten sich Preissenkungen aus, die durch Mengensteigerungen bei Individualkunden überwiegend kompensiert werden konnten. Im Wärmegeschäft standen sich Mengenzuwächse und Preisrückgänge in gleicher Höhe gegenüber. Der Anstieg der Wassererlöse war auf höhere Absatzmengen und eine Preisanpassung zurückzuführen. Die Erlöse aus Netzentgelten sind im Strom preisbedingt und im Gas mengenbedingt gestiegen. Der Anstieg der sonstigen Umsatzerlöse resultierte unter anderem aus der KWK-Förderung. Die sonstigen betrieblichen Erträge lagen mit 51,4 Mio. Euro um 11,0 Mio. Euro unter dem Vorjahresniveau. Dies war vor allem auf geringere Rückstellungsauflösungen insbesondere für vertriebliche und rechtliche Risiken zurückzuführen. Der Materialaufwand reduzierte sich um 103,5 Mio. Euro auf 1.433,9 Mio. Euro. Dies resultierte überwiegend aus der Marktbewertung von derivativen Finanzinstrumenten im Zusammenhang mit dem Strom-, Gas- und Kohlebezug. Ferner reduzierten sich korrespondierend zur Umsatzerlösentwicklung die Strom- und Gasbezugsaufwendungen. Der Bezugsaufwand für Kohle ging ebenfalls zurück. Der Personalaufwand lag mit 207,6 Mio. Euro um 3,0 Mio. Euro über dem Vorjahr. Dies war auf tariflich bedingte Gehaltsanpassungen zurückzuführen, die teilweise durch den gesunkenen Mitarbeiterbestand kompensiert wurden. Die Abschreibungen erhöhten sich aufgrund der partiellen Anpassung von Nutzungsdauern des Anlagevermögens um 10,7 Mio. Euro auf 91,2 Mio. Euro. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 161,1 Mio. Euro sind um 18,4 Mio. Euro gestiegen. Der Anstieg resultierte im Wesentlichen aus Rückstellungszuführungen insbesondere im Zusammenhang mit Energiebezugsverträgen sowie für Umweltrückstellungen. Das Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen in Höhe von 32,0 Mio. Euro lag um 26,0 Mio. Euro unter dem Vorjahr. Zu diesem Ergebnisrückgang führten die bei einer Beteiligung an einem Gaskraftwerk sowie einer weiteren nach der Equity-Methode bilanzierten Gesellschaft vorgenommenen Wertminderungen und Rückstellungsbildungen. Bei nahezu konstanten Finanzerträgen reduzierten sich die Finanzaufwendungen um 5,2 Mio. Euro auf 30,3 Mio. Euro durch geringere Aufwendungen für Darlehenszinsen. Der Anstieg der Steuern vom Einkommen und Ertrag um 28,0 Mio. Euro auf 49,8 Mio. Euro entfiel im Wesentlichen auf latente Steuern. Diese erhöhten sich insbesondere durch die Marktbewertung von derivativen Finanzinstrumenten. 2.2.5 Vermögenslage des KonzernsDie Bilanzsumme erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um 41,5 Mio. Euro auf 2.715,7 Mio. Euro. scroll
Die langfristigen Vermögenswerte lagen nahezu unverändert auf Vorjahresniveau. Dabei stand dem Anstieg des Sachanlagevermögens aufgrund der Investitionen in das Wärmeversorgungskonzept sowie der Übernahme des Straßenbeleuchtungsnetzes der Stadt Frankfurt am Main insbesondere der Rückgang der nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen gegenüber. Dieser resultierte aus Sonderbelastungen und Wertminderungen. Ebenfalls gingen die immateriellen Vermögenswerte durch die Anpassung von Nutzungsdauern zurück. Der Anteil des langfristigen Vermögens an der Bilanzsumme belief sich auf 83,5 % (Vorjahr 84,9 %). Das langfristige Vermögen wurde zu 45,4 % (Vorjahr 44,6 %) durch Eigenkapital gedeckt. Der Anstieg der kurzfristigen Vermögenwerte entfiel im Wesentlichen auf die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Die Eigenkapitalquote belief sich wie im Vorjahr auf 37,9 %. Die lang- und kurzfristigen Finanzschulden haben sich durch Darlehenstilgungen um 42,2 Mio. Euro verringert. Bei den langfristigen Schulden führten ein erhaltener Baukostenzuschuss für die Übernahme des Straßenbeleuchtungsnetzes sowie höhere langfristige Rückstellungen zu einer Erhöhung. Für den Rückgang der kurzfristigen Schulden war neben den geringeren Finanzschulden die Verminderung der negativen Marktwerte von derivativen Finanzinstrumenten verantwortlich. Die Investitionen gliederten sich wie folgt: scroll
Die Investitionsprojekte für den Ausbau und den Erhalt der Verteilnetze für die Strom-, Gas-, Wärme- und Wasserversorgung sowie für Erzeugungsanlagen stellten weiterhin den Schwerpunkt der Investitionen in Sachanlagen dar. Dabei wurden im Rahmen des Wärmeversorgungskonzepts Investitionen in Höhe von 48,7 Mio. Euro (Vorjahr 29,8 Mio. Euro) getätigt, welche auf die Optimierung der Kraftwerke und den Bau von Fernwärmeleitungen entfielen. Darüber hinaus war die Übernahme der Straßenbeleuchtung von der Stadt Frankfurt am Main mit 29,0 Mio. Euro enthalten. 2.2.6 Finanzlage des KonzernsDas Finanzmanagement verantwortet die Sicherung des finanziellen Vermögens der Mainova sowie die Gewährleistung ausreichender Liquiditätsreserven. Dies stellt die uneingeschränkte Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen jederzeit sicher. Die finanzielle Entwicklung des Unternehmens zeigt die nachfolgende Kapitalflussrechnung: scroll
Der positive Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 57,4 Mio. Euro und lag bei 229,2 Mio. Euro. Dies war auf höhere Rückstellungen und Verbindlichkeiten zurückzuführen. Die Mittelabflüsse aus der Investitionstätigkeit in Höhe von 110,8 Mio. Euro lagen um 76,8 Mio. Euro über dem Vorjahr. Dies war bedingt durch die geringeren Mittelzuflüsse im Rahmen des Cash Poolings mit der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH (SWFH) in Höhe von 5,2 Mio. Euro (Vorjahr 56,8 Mio. Euro) sowie durch höhere Investitionen. Der negative Cashflow aus Finanzierungstätigkeit in Höhe von 120,3 Mio. Euro resultierte wie im Vorjahr insbesondere aus der Gewinnabführung an die SWFH und der Tilgung von Krediten. Im Vorjahr waren Mittelabflüsse in Höhe von 5,7 Mio. Euro aus der Aufstockung der Anteile an der Erdgas Westthüringen Beteiligungsgesellschaft mbH enthalten. 2.2.7 Sonstige nicht finanzielle Leistungsindikatoren2.2.7.1 KundenzufriedenheitDer Erhalt langfristiger Kundenbeziehungen steht für uns im Mittelpunkt. Da der Kundenzufriedenheit in diesem Zusammenhang eine große Bedeutung zukommt, führen wir dreimal jährlich repräsentative Umfragen in Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern durch. Als Ergebnis der Befragungen wird ein Potenzialindex ermittelt, der die Bereiche Zufriedenheit, Überzeugung und Kommunikationsleistung abdeckt. Der Potenzialindex, der die Kundenzufriedenheit auf einer Skala von 0 bis 100 Punkten angibt, ist gegenüber dem Vorjahr nahezu unverändert und liegt entsprechend unserer Erwartungen im oberen Drittel. 2.2.7.2 MitarbeiterzufriedenheitZur Erfassung des Stimmungsbildes in der Belegschaft führen wir im Rahmen unserer strategischen Personalarbeit regelmäßige, systematische Erhebungen durch. Bei der diesjährigen Befragung unserer Mitarbeiter stand neben der allgemeinen Arbeitszufriedenheit die Information und Kommunikation im Unternehmen, das Engagement der Belegschaft sowie die Arbeit mit den Ergebnissen der vorherigen Mitarbeiterbefragung im Mittelpunkt. Wie in den Vorjahren konnte mit knapp 72 % erneut eine hohe Beteiligungsquote erreicht werden. Die Ergebnisse der Befragung 2016 haben sich gegenüber dem Vorjahr leicht verbessert und spiegeln eine weiterhin überdurchschnittliche allgemeine Arbeitszufriedenheit und ein hohes Engagement unserer Belegschaft wider. Auch beim Thema Information und Kommunikation zeigen sich im Vergleich zum Vorjahr positive Entwicklungen. Auch in Zukunft werden wir auf das Instrument der Mitarbeiterbefragung nicht verzichten, da wir hieraus wichtige Erkenntnisse für unsere Personalarbeit ableiten können. 2.3. Wesentliche Ereignisse2.3.1 Ereignisse im BerichtsjahrIm Geschäftsjahr haben wir den Ausbau unseres Fernwärmenetzes in Frankfurt am Main maßgeblich vorangetrieben. Ein Teilprojekt, die Verbindungsleitung zwischen dem HKW West und HKW Niederrad mit Unterquerung des Mains, konnte abgeschlossen werden. Unser hochmodernes Gas- und Dampf-Kraftwerk in Irsching, an dem wir mit 15,6 % beteiligt sind, wurde am 1. April 2016 in die Netzreserve überführt. Für einen Zeitraum von zunächst zwei Jahren geht damit ein Vermarktungsverbot einher. Am 1. Dezember 2016 erfolgte die Inbetriebnahme des Gemeinschaftskraftwerks Bremen, an welchem wir mit 25,1 % beteiligt sind. 2.3.2 Ereignisse nach Ablauf des BerichtsjahresEs haben sich keine Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres ergeben. 2.4 MitarbeiterWir beschäftigten zum Jahresende 2016 im Konzern 2.658 (Vorjahr 2.686) und bei der Mainova AG 2.521 (Vorjahr 2.555) Mitarbeiter. Von diesen befanden sich 7 (Vorjahr 24) in Altersteilzeit (Blockmodell). Der demografische Wandel mit all seinen Facetten beschäftigt uns auch weiterhin an zahlreichen Stellen. So setzen wir in der Zukunftsplanung stark auf eigene Nachwuchskräfte und deren Förderung, mit dem Ziel, die Abhängigkeit vom externen Arbeitsmarkt zu reduzieren und dem demografischen Wandel aktiv zu begegnen. Das duale Studium ist in diesem Kontext ein Angebot, das wir mit 18 dualen Studenten im Jahr 2017 gezielt ausbauen. Gleiches gilt für die Ausbildung. Im Jahr 2016 standen insgesamt 35 Ausbildungsplätze und somit sieben mehr als im Vorjahr zur Verfügung. Die ebenfalls in diesem Jahr neu geschaffene Position des Ausbildungsbeauftragten unterstreicht den hohen Stellenwert, den die Ausbildung bei uns genießt. Zu seinen Aufgaben gehört die Koordination aller Maßnahmen rund um die Berufsausbildung zwischen der Mainova AG und der SWFH. Zudem behält er Ausbildungstrends wie zum Beispiel neue Berufsbilder im Blick und hält als zentraler Ansprechpartner den Kontakt zu allen Auszubildenden und den Fachbereichen. Ein Baustein zur Gewinnung weiblicher Nachwuchskräfte ist der Girls Wanted Technik-Cup, der im Oktober 2016 zum zweiten Mal stattfand. Das Event wurde im Jahr 2015 gemeinsam mit der SWFH und der Verkehrsgesellschaft Frankfurt mbH ins Leben gerufen, um in einem sportlichen Rahmen das Interesse von Mädchen an technischen Ausbildungsberufen zu fördern. Daneben beteiligen wir uns regelmäßig am bundesweiten Girls' Day, der bei jungen Frauen das Interesse für technische Berufe wecken soll. Im April 2016 erhielten bei uns 20 Schülerinnen die Möglichkeit, im Rahmen abwechslungsreicher Aufgaben in den Werkstätten die gewerblich-technischen Berufe praktisch zu erleben. Um auch zukünftig Nachwuchs- und Fachkräfte für Mainova zu gewinnen und die Wettbewerbsfähigkeit am Arbeitsmarkt durch moderne Funktionalität und Technik sicherzustellen, arbeiten wir kontinuierlich an der Optimierung unserer Prozesse. In diesem Zusammenhang haben wir ein neues e-Recruiting-System eingeführt. Dank dieses Systems läuft der gesamte Bewerbungsprozess noch einfacher, übersichtlicher und schneller für alle Beteiligten. Zur Sicherstellung der Effizienz aller Personalprozesse lassen wir diese jährlich durch die DEKRA Certification GmbH überprüfen. Unser Managementsystem entspricht auch weiterhin den Anforderungen der ISO 9001:2008. Neben der Prozesseffizienz sowie der Nachwuchsgewinnung und -förderung wird die Qualifizierung unserer Fach- und Führungskräfte systematisch auf- und ausgebaut. Wir bieten unseren Mitarbeitern ein vielfältiges Seminarangebot zur Entfaltung des fachlichen und persönlichen Potenzials. Dieses Angebot wurde um die Themen Selbst- und Zeitmanagement, Entscheidungsfindung und Konfliktmanagement für Frauen ergänzt. Zu den Themen Führungskompetenz und -kommunikation gibt es seit einigen Jahren unterschiedliche Angebote, die im Jahr 2016 fortgeführt und weiterentwickelt wurden. Dazu gehören ein offenes modulares Seminarangebot zu verschiedenen, für uns relevanten Führungsthemen, spezifischen Change Management Seminaren bei Reorganisationsprojekten sowie auf die individuellen Bedarfe zugeschnittenen Coachings. Bedarfsorientierte Seminare für Führungsteams einzelner Bereiche runden das Angebot ab. Zudem bieten alle internen Seminare eine Plattform zur Förderung der Vernetzung und zur Sensibilisierung für das Thema Wissenstransfer. Bedingt durch den demografischen Wandel gewinnen auch diese Themen zunehmend an Bedeutung. Als wichtiges Instrument des innerbetrieblichen Dialogs dient das Mitarbeiterforum. Dieses hat mittlerweile bei uns Tradition. Es belebt den regelmäßigen Austausch zwischen Mitarbeitern, Vorstand und Betriebsrat und wird regelmäßig an verschiedenen Standorten durchgeführt. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist ein wesentliches Element der Mitarbeiterzufriedenheit und -bindung sowie der Attraktivität unseres Unternehmens als Arbeitgeber. Das Ergebnis unserer Aktivitäten in diesem Bereich spiegelt sich im Zertifikat "berufund-familie" wider, das wir seit dem Jahr 2012 tragen. Im Rahmen des laufenden Re-Zertifizierungsprozesses der berufundfamilie GmbH haben wir im Jahr 2016 neun Teilprojekte erfolgreich abgeschlossen. Ein wichtiges Thema ist beispielsweise der Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit älterer Mitarbeiter. Vor dem Hintergrund der Beschäftigungsfähigkeit aller Mitarbeiter stand im Jahr 2016 das betriebliche Gesundheitsmanagement im Fokus unserer Aktivitäten. Dafür wurden wir mit der Auszeichnung der Initiative "Gesunde Unternehmen" belohnt. Wir gelten als eines der aktivsten Unternehmen auf diesem Gebiet. Zum zertifizierten Angebot gehören die betriebliche Gesundheitsförderung und -prävention sowie die Angebote zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Der Preis "Deutschlands aktivste Unternehmen 2016" ehrte in diesem Jahr zum ersten Mal auf Bundesebene in Berlin Unternehmen, die vorbildliche Maßnahmen zur Förderung der Mitarbeitergesundheit in der Unternehmensphilosophie und in den Arbeitsalltag integriert haben. Der Fokus liegt auf unseren Maßnahmen in den vier Aktionsfeldern "Gesunder Arbeitsplatz", "Gesundes Miteinander", "Gesunder Ausgleich" und "Gesunde Ernährung". Wir haben im Jahr 2016 die Charta der Vielfalt unterzeichnet und uns damit der Unternehmensinitiative zur Förderung von Vielfalt in Unternehmen und Institutionen unter der Schirmherrschaft von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel angeschlossen. Als Charta-Unterzeichner verpflichten wir uns, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, das frei von Vorurteilen ist, eine von Respekt und Wertschätzung geprägte Unternehmenskultur zu pflegen sowie Vielfalt im Rahmen von Personalstrategie und Organisationsentwicklung zu fördern. 3 Prognose-, Chancen- und Risikobericht3.1 Prognosebericht3.1.1 Gesamtaussage des Vorstands über die UnternehmensentwicklungNeue Technologien und Kundenanforderungen stellen bestehende Geschäftsmodelle kontinuierlich vor Herausforderungen. Hierdurch entstehen zahlreiche Entwicklungspotenziale und Marktchancen. Gleichzeitig müssen jedoch die traditionellen Geschäftsmodelle an die geänderten Bedingungen angepasst werden. Dies erfordert hohe Investitionen in Erzeugungsanlagen und Netze, während entlang der gesamten Wertschöpfungskette der bisherigen Kerngeschäftsfelder ein erheblicher Margendruck spürbar ist. Der Wettbewerb, insbesondere in den Segmenten Strom- und Gasversorgung, hat in allen Kundengruppen in den vergangenen Jahren stetig zugenommen. Wir erwarten auch weiterhin einen sukzessiven Preisverfall durch Anbieter, die mit Niedrigpreisprodukten um die Verbraucher werben. Vor dem Hintergrund der kontinuierlich steigenden gesetzlichen Abgaben werden vor allem Privat- und Gewerbekunden preisbewusster. Im Bereich der Geschäfts- und Individualkunden ist das Kostenbewusstsein in den letzten Jahren bereits stark gestiegen und wird auch weiterhin auf einem anspruchsvollen Niveau erwartet. Kundenseitig findet eine zunehmende Professionalisierung des Einkaufs unter anderem durch die Beauftragung externer Energieberater statt. Zudem gehen immer mehr Verbraucher dazu über, Strom selbst zu erzeugen anstatt diesen einzukaufen. Dadurch findet ein Wandel vom Konsumenten zum sogenannten Prosumer statt, das heißt zum Produzenten und Konsumenten in einem. Hier ergänzen wir kontinuierlich unsere Angebotspalette, um den Kunden die gewünschte Leistung anbieten zu können. Für den Erzeugungsbereich hat sich die Bundesregierung mit ihrem Energiekonzept anspruchsvolle Ziele gesetzt. Mithilfe der neuen Regelungen zur Förderung der Kraft- Wärme-Kopplung (KWK) soll ein wesentlicher Beitrag zur Erreichung dieser Ziele geleistet werden. Aktuell führt die Situation an den Energiemärkten weiterhin zu nicht auskömmlichen Margen aus der Stromproduktion. Dieser Entwicklung können wir jedoch mit Erlösen aus der KWK-Förderung entgegenwirken, die in Verbindung mit der Finalisierung des Wärmeversorgungskonzepts zu einer deutlichen Ergebnissteigerung beitragen. Im Hinblick auf unsere Beteiligung an Gaskraftwerken in Bremen und Irsching führt das prognostizierte Marktpreisniveau nach wie vor zu einer unbefriedigenden Situation. Das Gemeinschaftskraftwerk in Irsching befindet sich seit dem 1. April 2016 in der Netzreserve. Mit der weiteren Aufstockung unserer Risikovorsorgen tragen wir dieser Entwicklung Rechnung. Im Netzbereich resultieren Ergebnisrisiken aus den rechtlichen Vorgaben wie beispielsweise der Reduktion der Eigenkapitalverzinsung. Ferner ist das Netzgeschäft von der Einführung intelligenter Messsysteme (Smart Meter) beeinflusst. Wir erwarten für das kommende Geschäftsjahr eine stabile Ertragslage sowie einen weiteren Abbau der Finanzschulden. Unsere Investitionstätigkeit wird weiterhin durch die Umsetzung des Wärmeversorgungskonzepts geprägt sein. 3.1.2 Konjunkturelle EntwicklungFür das Jahr 2017 prognostizieren die führenden deutschen Wirtschaftsforschungsinstitute weiterhin einen moderaten Aufschwung für die deutsche Wirtschaft. Die Auswirkungen des Brexit in Großbritannien und des Präsidentenwechsels in den USA sind jedoch noch nicht absehbar. Die Prognosen gehen von einem Wachstum des preisbereinigten BIP um 1,4 % gegenüber dem Vorjahr aus. Die Exporte werden durch die positive Entwicklung der Weltkonjunktur steigen. Allerdings dürften die Importe im Zuge der binnenwirtschaftlichen Dynamik verbunden auch mit einer höheren Investitionstätigkeit etwas stärker zulegen. Vom Arbeitsmarkt sollten bei einer stabilen Arbeitslosenquote kaum Impulse ausgehen. 3.1.3 Entwicklung der Energiepreise und des CO2-EmissionshandelsWir rechnen nach der einsetzenden Erholung der Energiepreise im vergangenen Jahr bei einer weiterhin hohen Volatilität zunächst mit einer Seitwärtsbewegung und im späteren Jahresverlauf mit moderat steigenden Energie- und CO2 -Preisen. Das weitere Aufwärtspotenzial dürfte dabei mittelfristig aber begrenzt bleiben, da wir auch im kommenden Jahr von einer insgesamt entspannten Versorgungslage an den Brennstoffmärkten und einem flexibel auf die höheren Brennstoffpreise reagierenden Angebot am Weltmarkt ausgehen. Die Entwicklung an den Commodity-Märkten ist für uns bezogen auf das Jahr 2017 von untergeordneter Bedeutung, da wir die Mengen überwiegend schon kontrahiert haben. 3.1.4 Geschäfts- und ErgebnisentwicklungUnsere Planung für das Geschäftsjahr 2017 zeigt einen leichten Ergebnisanstieg. Hierzu tragen neben einer permanenten Verbesserung unserer operativen Geschäftstätigkeit die Finalisierung unserer Großinvestitionen in den Frankfurter Kraftwerkspark sowie der Ausbau unseres Fernwärmenetzes bei. Im Konzernabschluss stellt sich die erwartete Entwicklung des bereinigten EBT des Jahres 2017 nach Segmenten wie folgt dar: scroll
Im Segment Wärme- und Stromerzeugung führt die Situation an den Energiemärkten zu weiteren Rückgängen der Margen aus der Stromproduktion. Diesem Effekt stehen jedoch Erlöse aus der KWK-Förderung gegenüber, die in Verbindung mit der Finalisierung des Wärmeversorgungskonzepts zu einer deutlichen Ergebnissteigerung beitragen. Zudem gehen wir von geringeren Sonderbelastungen durch Wertminderungen und Rückstellungen für unsere Beteiligungen an Gaskraftwerken aus. In den Kernsegmenten Strom- und Gasversorgung erwarten wir im Geschäftskundenbereich eine Steigerung des Absatzes. Auch im Privatkundenbereich rechnen wir mit einer insgesamt wachsenden Kundenzahl insbesondere in den Vertriebsgebieten außerhalb unseres Netzgebiets. Die damit einhergehenden Programme zur Kundenbindung beziehungsweise -gewinnung führen jedoch zunächst zu einer Ergebnisbelastung. Im Netzgeschäft reduzieren sich die Ergebnisbeiträge aufgrund von Senkungsvorgaben aus der Anreizregulierungsverordnung. Des Weiteren sind für die Einführung intelligenter Messsysteme Vorkehrungen zu treffen, die sich kostenseitig niederschlagen. Im Segment Stromversorgung gehen wir insgesamt von einem Ergebnis auf Vorjahresniveau aus. Im Segment Gasversorgung wirken sich zudem Preissenkungen aus, die zu einem deutlichen Ergebnisrückgang führen. In der Wärmeversorgung kann infolge vertrieblicher Mengensteigerungen eine moderate Ergebnisverbesserung erzielt werden. Auch der sukzessive Ausbau des Geschäfts mit Energiedienstleistungen dürfte sich leicht positiv bemerkbar machen. Für die Segmente Wasserversorgung und Beteiligungen erwarten wir jeweils ein Ergebnis auf Vorjahresniveau. Wir gehen davon aus, dass unsere Leistungsindikatoren Kunden- und Mitarbeiterzufriedenheit im Jahr 2017 in Höhe des Vorjahres liegen. 3.1.5 Investitionen und FinanzlageDer Fokus unserer zukünftigen Investitionen liegt auf ressourcenschonender, effizienter Energieerzeugung und zuverlässiger Energieversorgung. Dabei bedarf es verlässlicher gesetzlicher, energiepolitischer und regulatorischer Rahmenbedingungen. Die geplanten Investitionen verteilen sich wie folgt: scroll
Unser Investitionsschwerpunkt liegt weiterhin auf der Umsetzung unseres Wärmeversorgungskonzepts und den damit verbundenen Investitionen in unser Fernwärmenetz sowie in die bestehenden Erzeugungsanlagen. Durch die hohen Investitionen in den Ausbau und den Erhalt unserer Versorgungsnetze gewährleisten wir zudem ein hohes Maß an Versorgungszuverlässigkeit und -qualität im Interesse unserer Kunden. Darüber hinaus werden Investitionen in diverse Umspannwerke sowie in intelligente Messsysteme getätigt. Der Erwerb von Beteiligungen entfällt im Wesentlichen auf Projekte zur Erzeugung von erneuerbaren Energien. Dabei planen wir vorwiegend Investitionen in Onshore-Wind-kraftanlagen. Mit unserer Erzeugungsstrategie verfolgen wir das Ziel des Ausbaus von erneuerbaren Energien weiter und überprüfen dieses kontinuierlich nach ökonomischen und ökologischen Kriterien. Wir gehen davon aus, dass unsere Investitionen auch im Jahr 2017 vollständig durch vorhandene Finanzmittel gedeckt werden können. 3.2. Chancen- und Risikobericht3.2.1 Beurteilung der Risikosituation durch die UnternehmensleitungZur Gewährleistung des langfristigen Unternehmenserfolgs ist ein nachhaltiges Risikomanagementsystem von großer Bedeutung. Die in allen Unternehmenseinheiten identifizierten Chancen und Risiken werden dabei gemäß dem bestehenden Regelwerk zentral erfasst. Im Vergleich zum Vorjahr stellte sich die Chancensituation nahezu unverändert dar, wobei sich der Umfang der Risiken im gleichen Zeitraum erhöhte. Dennoch sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Risiken erkennbar, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnten. 3.2.2 RisikomanagementsystemDie Risikoeinschätzungen werden über ein systematisches Risikomanagement abgebildet. Dieses verstehen wir als methodische Identifizierung, adäquate Bewertung sowie Steuerung von Chancen und Risiken. Risiko ist hierbei als eine negative Abweichung von unternehmerischen Zielen oder Planwerten definiert. Demgegenüber bezeichnen wir eine Chance als positive Abweichung vom geplanten Unternehmensergebnis. Die Basis für die Chancen- und Risikobewertung bilden Einschätzungen sowie Annahmen über denkbare zukünftige Entwicklungen und Ereignisse. Zur Deckung der Risiken wird eine Risikotragfähigkeit ermittelt, welche auf dem Eigenkapital und dem geplanten Ergebnis des jeweiligen Geschäftsjahres basiert. Die Risikosteuerung erfolgt, insbesondere in Bezug auf die Marktrisiken, anhand eines Limitsystems, das die Gegenüberstellung von Risiken und der entsprechenden Tragfähigkeit beinhaltet. Grundsätzlich unterscheiden wir zwischen Markt-, Unternehmens- sowie Liquiditätschancen beziehungsweise -risiken. Marktchancen und -risiken entstehen sowohl durch Preisveränderungen an den Absatz- und Beschaffungsmärkten als auch in Folge von Geschäftspartnerausfällen im Rahmen der Wiederbewirtschaftung von Geschäften sowie bei Zahlungsausfällen. Daneben beziehen sich die Unternehmenschancen und -risiken auf alle Sachverhalte, die aus der operativen Geschäftstätigkeit resultieren oder diese beeinflussen, exklusive der Markt- und Liquiditätsrisiken. Hierzu zählen unter anderem Sachverhalte, die aus einer unzureichenden Einschätzung der branchenspezifischen Marktentwicklung im Hinblick auf Gesetzgebung und Markttrends resultieren, negative Abweichungen zur verabschiedeten Wirtschaftsplanung sowie operationelle Risiken. Unter letzteren sind betriebliche, nicht eindeutig quantifizierbare Risiken zu verstehen, die durch Unangemessenheit oder Versagen von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder infolge externer Ereignisse eintreten können. Hierzu zählen auch Compliance-Risiken. Unter Liquiditätsrisiken fällt das Finanzierungsrisiko, dass benötigte Zahlungsmittel nicht oder nur zu erhöhten Kosten beschafft werden können. Die Beschreibung dieser Risiken wird im Folgenden aus Gründen der Vereinfachung im Rahmen der Unternehmensrisiken unter "Finanzen und Beteiligungen" aufgeführt. Das Risikomanagementsystem der Mainova stellt sich wie folgt dar: ![]() Durch die Risikoinventur werden alle Risiken und Chancen von unseren Unternehmenseinheiten und den einbezogenen Tochterunternehmen systematisch und eigenverantwortlich erfasst und bewertet. Die Einheiten sind dafür verantwortlich, wirksame Maßnahmen zu initiieren, die Risiken vermeiden, reduzieren und kontrollieren. Daneben stellen sie die Nutzung von Chancen sicher. Das Monitoring der Marktchancen und -risiken aus den Kerngeschäftsprozessen Energiebezug und Handel, Vertrieb und Erzeugung erfolgt in monatlichen Sitzungen des Markt-Risiko-Komitees (MRK) unter Teilnahme von Vorstand und Führungskräften. Der Bereich "Finanzen, Rechnungswesen und Controlling" steuert und koordiniert das zentrale Risikomanagement und verantwortet die Berichterstattung über die Chancen- und Risikolage an Vorstand sowie Aufsichtsrat. Unvorhergesehene wesentliche Veränderungen der Risikosituation werden vom zentralen Risikomanagement oder von den verantwortlichen Unternehmenseinheiten ad hoc an die Unternehmensleitung berichtet. Die Wirksamkeit des Risikomanagementsystems wird regelmäßig von der internen Revision geprüft. Zudem begutachtet der Wirtschaftsprüfer die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen nach § 91 Abs. 2 Aktiengesetz (AktG). 3.2.3 Marktchancen und -risikenDas sich verändernde Branchenumfeld führt nachhaltig zu schwer prognostizierbaren Preisbewegungen an den Rohstoff- und Energiebeschaffungsmärkten. Dies birgt vielfältige Chancen und Risiken auf der Beschaffungs- und der Absatzseite sowohl bei der Beschaffung von Strom und Gas für unsere Kunden als auch bei der Vermarktung der in unseren eigenen Kraftwerken erzeugten Energie. Der steigende Anteil an vorrangig ins Netz eingespeistem Strom aus erneuerbaren und schwankenden Energiequellen hat zu einem Verfall der Preise am Großhandelsmarkt geführt. Gleichzeitig kommen unsere Kraftwerke zur Deckung von Nachfragespitzen immer seltener zum Einsatz. Niedrige Strompreise und geringere Betriebsstunden beeinträchtigen die Erlöspotenziale aus unseren Erzeugungsanlagen. Dieser Marktentwicklung begegnen wir mit einer langfristig und risikodiversifiziert ausgelegten Vermarktungsstrategie, die einer regelmäßigen Überprüfung und Anpassung unterliegt. Um Preisrisiken aus der Brennstoffbeschaffung abzusichern, setzen wir Kohle-, Gas- und Öl-Swaps als Sicherungsinstrumente ein. Gleichzeitig werden zur Sicherung der Stromerlöse Vermarktungsgeschäfte (Forwards) für die eigenerzeugten Mengen abgeschlossen. Die Strom- und Gasmengen für unser Vertriebsportfolio decken wir an den Großhandelsmärkten ein. Preisrisiken minimieren wir an dieser Stelle durch eine diversifizierte Beschaffung. Diese Strategie gewährleistet zum einen marktorientierte Beschaffungskonditionen, zum anderen schließt sie spekulative Elemente aus. In einem stark begrenzten und regelmäßig überwachten Umfang betreiben wir Eigenhandel mit definierten Commodities mit dem Ziel, Handelsmargen aus den Preisbewegungen am Markt zu generieren. Daraus resultieren sowohl die Chance auf die Erzielung positiver Ergebnisbeiträge als auch das Risiko des Abschlusses von verlustreichen Geschäften. Bezüglich der Risiken aus der Verwendung von Finanzinstrumenten verweisen wir auf den Abschnitt 7 im Konzernanhang. Um Marktrisiken zu minimieren, haben wir klare Strategien und Rahmenbedingungen definiert, in deren Grenzen wir Beschaffungs- und Vermarktungsaktivitäten sowie finanzielle Sicherungs- und Eigenhandelsgeschäfte durchführen können. Die Basis hierfür bildet das Risikomanagementhandbuch, das vom MRK freigegeben und regelmäßig überprüft wird. Die Grundlage für die Risikosteuerung ist ein von den operativen Einheiten unabhängiges Berichtswesen, das kontinuierlich die Risiken auf Basis der zugelassenen Instrumente überwacht. Die zentrale Kennzahl zur Steuerung der Risiken ist das Risikokapital beziehungsweise der Value-at-Risk (VaR). Die Auslastung des Risikokapitals berücksichtigt Handelsaktivitäten für das aktuelle sowie für die drei folgenden Geschäftsjahre. Der VaR zeigt dabei zudem mögliche Ergebnisschwankungen auf, die aus noch offenen Positionen des Energiehandelsportfolios der aktuellen Bewirtschaftungszeiträume entstehen können. Darüber hinaus werden Volumen- und absolute Verlustlimits als Steuerungsgröße definiert. Zum 31. Dezember 2016 belief sich die Auslastung des Risikokapitals inklusive des VaR auf rund 9 Mio. Euro, was einer Ausschöpfung des Limits von rund 18 % entspricht. 3.2.4 Unternehmenschancen und -risiken sowie übergeordnete SachverhalteDie allgemeinen Unternehmenschancen und -risiken umfassen, wie voranstehend beschrieben, eine Vielzahl an Sachverhalten, die aus der operativen Geschäftstätigkeit resultieren oder diese beeinflussen. Wir teilen sie entlang der Wertschöpfungsstufen in die Kategorien Erzeugung, Vertrieb, Netz und Regulierung, Finanzen und Beteiligungen, Shared Service sowie Recht und Compliance ein. Der Erwartungswert aller gemeldeten Risiken entfällt mit 25 % auf den Vertrieb, mit 24 % auf Beteiligungen, mit 22 % auf Netz- und Regulierungsrisiken, mit 5 % auf die Erzeugung und mit 24 % auf sonstige Risiken. Der Erwartungswert nach bereits eingeleiteten Gegenmaßnahmen beläuft sich zum 31. Dezember 2016 auf rund 34 Mio. Euro. 3.2.4.1 ErzeugungAus dem Kraftwerksbetrieb können sich trotz regelmäßiger Überwachung und Modernisierung Risiken aufgrund von technischen Störungen oder des Ausfalls von Anlagen ergeben. Die sachgerechte Instandhaltung und Wartung der Anlagen reduziert diese Risiken. Bei auftretenden Schäden und Ausfällen werden die finanziellen Auswirkungen in begrenztem Ausmaß durch abgeschlossene Versicherungen verringert. Mögliche Produktionsausfallkosten sind nicht versichert. Durch die Energiewende und die vorrangige Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien ergeben sich neben den Risiken aus fallenden Strompreisen und damit sinkenden Erzeugungsmengen und Erlösen auch Chancen. Durch Optimierungsmaßnahmen steigern wir die Effizienz und Flexibilität unseres konventionellen Kraftwerksparks. Wir qualifizieren unsere großen Kraftwerksblöcke an den Standorten West und Niederrad für die Teilnahme am sogenannten Minutenreserve- und Sekundärregelmarkt. Diese sind somit in der Lage, Netzschwankungen kurzfristig auszugleichen und dadurch zusätzliche Deckungsbeiträge zu generieren. Zudem haben wir die Stromvermarktung unseres Kraftwerksparks durch den Intraday-Handel kurzfristig verfügbarer Erzeugungskapazitäten optimiert. Eine weitere Optimierungsmaßnahme zur Steigerung der Rentabilität des Kraftwerksparks ist die Umsetzung des Wärmeversorgungskonzepts. Der daraus mittelfristig entstehende Wärmeverbund zwischen den Frankfurter Erzeugungsanlagen gewährleistet eine effizientere Nutzung der Erzeugungskapazitäten und flexiblere Einsatzmöglichkeiten der Anlagen, wodurch wir die Fahrweise optimieren. Dies führt wiederum zu Brennstoffeinsparungen. Das Konzept ermöglicht darüber hinaus Neukundenanschlüsse mit erheblichem Leistungszuwachs und einer damit einhergehenden Verbesserung der Ertragslage. Dem stehen mögliche Projektrisiken aus zeitlichen Verzögerungen oder Budgetüberschreitungen gegenüber, die sich aufgrund des Baufortschritts jedoch kontinuierlich reduzieren. Ein Teilprojekt, die Verbindungsleitung zwischen dem HKW West und HKW Niederrad mit Unterquerung des Mains, konnte bereits abgeschlossen werden. Die Fertigstellung des Gesamtprojekts ist im Jahr 2017 geplant. Wir haben bereits in den vergangenen Jahren in regenerative Erzeugungsanlagen investiert. Unser Engagement konzentrierte sich überwiegend auf Beteiligungen an Photovoltaikanlagen und Onshore-Windparks. In Bezug auf zukünftige Entscheidungen zu Investitionen in regenerative Erzeugungsanlagen sind zuverlässige politische Rahmenbedingungen als wirtschaftliche Grundlage erforderlich. Aufgrund der aktuellen Marktsituation können mit dem Erwerb von schlüsselfertigen Projekten unsere Renditeanforderungen nicht mehr erfüllt werden. Um dem zu begegnen, prüfen wir derzeit Möglichkeiten eigener Wertschöpfung bei der Projektentwicklung und beim Anlagenbetrieb. Das Gemeinschaftskraftwerk in Irsching, an dem wir mit 15,6 % beteiligt sind, wurde nach Auslaufen des Redispatch-Vertrags mit dem Übertragungsnetzbetreiber TenneT im April 2016 in die Netzreserve überführt und darf währenddessen nicht mehr am Markt eingesetzt werden. Der neue Rechtsrahmen der Netzreserveverordnung sieht Betriebsbereitschaftsauslagen für die Vorhaltung des Kraftwerks vor sowie eine Vergütung des anteiligen Werteverbrauchs in Abhängigkeit der aufgerufenen Betriebsstunden. Eine Erstattung der Kapitalkosten ist jedoch nicht vorgesehen, wodurch eine volle Kostendeckung des Gemeinschaftskraftwerks in Irsching auch im Rahmen der Netzreserve nicht gewährleistet ist. Insgesamt ist die Höhe der Kostenerstattungen noch nicht abschließend geklärt. Das Gemeinschaftskraftwerk in Bremen, an dem wir mit 25,1 % beteiligt sind, hat im Dezember 2016 den Betrieb aufgenommen. Aufgrund der angespannten Marktlage sehen wir derzeit jedoch nur geringe Einsatzmöglichkeiten, was die Rentabilität des Kraftwerks maßgeblich beeinträchtigt. Den Risiken aus den Gaskraftwerken in Irsching und Bremen haben wir durch Bildung von Risikovorsorgen Rechnung getragen. 3.2.4.2 VertriebAus dem sich weiter intensivierenden Wettbewerb in den Privat- und Geschäftskundenmärkten ergeben sich für uns sowohl Chancen als auch Risiken in der Strom- und Gasversorgung. Die Chancen nutzen wir, indem wir unser Vertriebsgebiet gezielt und fokussiert erweitern und so neue Kunden gewinnen. Darüber hinaus ist die Pflege unserer Bestandskunden ein wichtiger Baustein, um unsere bisherigen Marktanteile zu sichern und somit das Risiko von Mengenverlusten zu mindern. Dabei übernehmen wir für unsere Kunden zunehmend die Funktion eines umfassenden Energiedienstleisters. Die Absatzmengen für Erdgas und Fernwärme sind in hohem Maße witterungsabhängig. Planerisch gehen wir diesbezüglich jeweils von dem durchschnittlichen Witterungsverlauf der vergangenen zehn Jahre aus. Abweichungen davon können sowohl Chancen als auch Risiken darstellen. Im Jahr 2016 war ein leicht über dem Durchschnitt liegender Witterungsverlauf zu verzeichnen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in den vergangenen Jahren in verschiedenen Urteilen gegen Energieversorgungsunternehmen Preisanpassungsklauseln für unwirksam erklärt. Die bisher als rechtssicher geltende Übernahme der gesetzlichen Preisanpassungsregelungen wurde durch den Europäischen Gerichtshof verworfen. Preisanpassungsklauseln in den Segmenten Strom-, Gas und Wärmeversorgung waren mehrfach Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen. Bis heute liegt kein gerichtliches Urteil vor, das unsere Preisanpassungsklauseln für unwirksam erklärt. Die jüngste AGB-rechtliche BGH-Rechtsprechung zu Dauerschuldverhältnissen hat sich für die Energieversorgungsbranche gefestigt. Rechtsprechung, die konkret unsere vertraglichen Vereinbarungen mit Vorlieferanten oder Abnehmern betrifft, gibt es nach wie vor nicht. Während sich die Rechtssicherheit in vertraglicher Hinsicht damit etwas verbessert hat, gibt es zum Beispiel bei der Frage, in welchem Umfang die Wälzung von Steuern und Umlagen möglich ist, noch grundlegende offene Fragen. 3.2.4.3 Netz und RegulierungRegulatorische Risiken ergeben sich insbesondere aus den Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) einschließlich der Verordnungen sowie den Festlegungen der BNetzA zu den Kosten und Erlösen der Netzbetreiber. Diese Vorgaben zwingen die Netzbetreiber dazu, die Kosten zu senken und gleichzeitig weiterhin eine angemessene Versorgungsqualität zu gewährleisten. Am 17. Februar 2016 hob das OLG Düsseldorf mit einem Beschluss die Festlegung des Qualitätselements durch die BNetzA auf. Nachdem hiergegen keine Rechtsbeschwerde erfolgte, wurde die Entscheidung rechtskräftig. Seither strebt die BNetzA eine Vereinbarung an, auf deren Grundlage eine rechtskonforme Erlösobergrenze festgelegt werden kann. Dies wird zu einer nachträglichen Erhöhung der Erlösobergrenze führen, die genaue Höhe ist jedoch noch nicht bekannt. Das im September 2016 in Kraft getretene Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende regelt die technischen Anforderungen an intelligente Messsysteme, deren Datenkommunikation sowie die Finanzierung. Auf dieser Grundlage ist im Strombereich die Pflicht vorgesehen, dass stufenweise und flächendeckend moderne Messeinrichtungen eingebaut werden. Im Gasbereich sind grundsätzlich Messeinrichtungen einzubauen, welche die Kommunikation mit den Messsystemen über ein elektronisches Netzwerk ermöglichen. Mittelfristig kann dies zu erhöhten Kosten und technischen sowie rechtlichen Herausforderungen führen. Hierbei kommen zunächst auf den Netzbetrieb, voraussichtlich aber auch auf den Energievertrieb neue Anforderungen zu. Hieraus ergeben sich jedoch auch Chancen für neue individuelle Produkte. Am 17. September 2016 trat die novellierte Anreizregulierungsverordnung in Kraft. Zentraler Bestandteil ist die Einführung des Kapitalkostenabgleichs zur dritten Regulierungsperiode, mit dem der Verordnungsgeber das Ziel verfolgt, die Investitionsbedingungen für die Verteilnetzbetreiber zu verbessern. Dies beinhaltet unter anderem, dass Kapitalkostensteigerungen aus Investitionen nach dem Basisjahr auf Antrag mittels des Kapitalkostenaufschlags in den Erlösobergrenzen berücksichtigt werden können. Der Kapitalkostenaufschlag kann jährlich vom Netzbetreiber jeweils zum 30. Juni für das Folgejahr beantragt werden. Bei der rechtlichen Sicherung zur Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Strom- und Gasinfrastruktureinrichtungen müssen die konzessionsgebenden Städte und Gemeinden strukturierte Vergabeverfahren umsetzen. Bei auslaufenden Verträgen besteht auch in der Rhein-Main-Region ein hoher Anreiz für Wettbewerber, Angebote zu platzieren. Als Wettbewerber treten in der Regel andere Energieversorgungsunternehmen aus der Region auf. Diese wollen ihr Netzgeschäft ausweiten oder verlorene Konzessionen kompensieren. Auch wir bewerben uns um weitere Strom- und Gaskonzessionen in einem definierten Radius rund um Frankfurt. Neben der direkten Vergabe der Wegenutzungsverträge tendiert ein Teil der Kommunen dazu, die Konzessionen an eine Netzeigentumsgesellschaft zu vergeben, an der sie selbst als Mehrheitsgesellschafter beteiligt sind. Minderheitsgesellschafter wird in der Regel der bisherige Konzessionär. Der operative Netzbetrieb erfolgt dann weiterhin durch den bisherigen Netzbetreiber, mit dem die Netzeigentumsgesellschaft einen Pachtvertrag abschließt. Dieser Konzessionswettbewerb bietet den etablierten Netzeigentümern sowie Netzbetreibern Wachstumschancen. Gleichzeitig birgt er aber auch das Risiko, eigene Konzessionen an andere Netzeigentümer und -betreiber vollständig zu verlieren oder die Konzession nur im Rahmen eines Kooperationsmodells mit dem Konzessionsgeber weiterführen zu können. 3.2.4.4 Finanzen und BeteiligungenUnter "Finanzen und Beteiligungen" erfassen wir finanzielle und steuerliche Risiken sowie Chancen und Risiken aus Beteiligungen. Die finanziellen Risiken umfassen Liquiditäts- und Zinsänderungsrisiken und Forderungsausfallrisiken. Liquiditätsrisiken können bestehen, wenn die erforderlichen Finanzmittel nicht zur Verfügung stehen, um Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. Durch die Einbindung in das systematische Liquiditätsmanagement der SWFH wirken wir diesen Risiken entgegen. Wir verfügen bei der SWFH über eine Kreditlinie in Höhe von 40 Mio. Euro. Darüber hinaus besteht grundsätzlich die Möglichkeit, Termingelder zu vereinbaren, um Liquiditätsunterdeckungen zu vermeiden. Bei Banken liegen keine Kreditlinien vor. Zinsänderungsrisiken resultieren aus marktbedingten Schwankungen der Zinssätze und wirken sich auf die Höhe der Zinsaufwendungen aus. Bei uns bestehen diese Risiken für verzinsliche Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, bei denen die Laufzeiten die vereinbarten Zinsbindungsfristen übersteigen. Wir begegnen derartigen Zinsänderungsrisiken zum Teil durch den Abschluss von Verträgen mit langfristigen Zinsbindungsfristen. Darüber hinaus werden in Einzelfällen Zins-Swaps abgeschlossen. Forderungsausfallrisiken bestehen bei einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage einerseits bei den Kunden und andererseits bei den Kontrahenten im Energiehandel. Ein anforderungsgerechtes Forderungsmanagement sowie anforderungsgerechte Bonitätsrichtlinien für den Abschluss von neuen Verträgen und die Gewährung von Ratenplänen führten hier zu einer Risikoreduktion. Das Beteiligungscontrolling überwacht durch die turnusmäßige Berichterstattung die Chancen und Risiken aus Beteiligungsgesellschaften. Dabei werden Plan-Ist-Abweichungen, die negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben, analysiert und, falls es erforderlich ist, gemeinsam mit der Gesellschaft Maßnahmen zur Risikominimierung erarbeitet. Darüber hinaus führen wir insbesondere mit den großen Beteiligungsgesellschaften regelmäßige Gespräche zur wirtschaftlichen Entwicklung, in denen auch die Unternehmensstrategie, Regulierungseinflüsse und Rentabilität größerer Investitionsvorhaben erörtert werden. Sofern Ereignisse oder veränderte Umstände darauf hindeuten, dass die Buchwerte unserer Beteiligungsgesellschaften in ihrem Wert gemindert sind, führen wir eine Werthaltigkeitsprüfung durch. 3.2.4.5 Shared ServiceIn dieser Kategorie werden insbesondere Risiken aus den Bereichen Personal und IT erfasst. Im Personalbereich sind wir einem zunehmenden Wettbewerb um qualifiziertes Personal ausgesetzt. Um Risiken aus der Abwanderung von Leistungsträgern in Schlüsselfunktionen und dem damit verbundenen Verlust von Know-how entgegenzuwirken, setzen wir auf eine bedarfsgerechte Personalentwicklung und -förderung. Ein betriebliches Gesundheitsmanagement und eine regelmäßige Mitarbeiterbefragung tragen ebenfalls dazu bei. Im IT-Bereich entstehen Risiken aufgrund einer eingeschränkten Systemverfügbarkeit sowie aus Datenschutz- und Integritätsgründen. Diesen Risiken treten wir durch redundante Systemstrukturen, technische und organisatorische Schutzmaßnahmen und ein effizientes Berechtigungskonzept aktiv entgegen. Die Aufrechterhaltung und Optimierung der komplexen IT-Systeme werden maßgeblich durch den Einsatz qualifizierter interner und externer Fachkräfte sowie die kontinuierliche Modernisierung von Hard- und Software erreicht. 3.2.4.6 Recht und ComplianceRechtliche Risiken können sich aus veränderter Rechtslage durch Inkrafttreten neuer oder geänderter Gesetze und Verordnungen sowie aus höchstrichterlicher Rechtsprechung ergeben. Änderungen mit Auswirkung auf unser Kerngeschäft haben wir im Abschnitt Rahmenbedingungen dargestellt. Compliance-relevante Vorgänge umfassen Verstöße gegen interne Richtlinien und Verhaltensregeln sowie gesetzliche Vorgaben. Neben den typischerweise bei Compliance angesiedelten Risiken aus Korruption und Missachtung von Datenschutz-, Umweltschutz- oder Arbeitssicherheitsbestimmungen sind weitere Risikofelder getreten. Diese betreffen Geldwäsche, Insiderhandel und Marktmissbrauch. Um Compliance-Risiken zu vermindern, führt das Compliance-Management regelmäßig Risikoanalysen durch und entwickelt hieraus konzerneinheitliche Grundsätze und Maßnahmen. Dadurch soll erreicht werden, dass sich Mainova und die für sie handelnden Personen rechts- und richtlinienkonform verhalten und die Unternehmenswerte beachten. Zu diesen Maßnahmen zählen beispielsweise ein Verhaltenskodex und Compliance-Schulungen für Mitarbeiter und Führungskräfte. Zudem ist sichergestellt, dass für die betroffenen Compliance-Risiken soweit möglich ein hinreichender Versicherungsschutz besteht. 4 Sonstige Angaben4.1 Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem bezogen auf den Konzernrechnungslegungsprozess nach §§ 289 Abs. 5 und 315 Abs. 2 Nr. 5 HGBDie Zielsetzung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems ist es, die Ordnungsmäßigkeit sowie die Verlässlichkeit der Rechnungslegung und Finanzberichterstattung durch die Implementierung von Kontrollen sicherzustellen. Das System beinhaltet Grundsätze, Verfahren, Regelungen und Maßnahmen, um eine vollständige, korrekte und zeitnahe Erfassung von Geschäftsvorfällen unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu gewährleisten. Die Grundlagen hierfür sind die Identifikation möglicher Fehlerquellen und die wirksame Begrenzung daraus resultierender Risiken. Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem ist ein integraler Bestandteil des Rechnungslegungsprozesses der Mainova und erstreckt sich auf die Finanzberichterstattung im gesamten Konzern. Es beinhaltet eine klare Funktionstrennung zwischen den beteiligten Bereichen, die darüber hinaus in quantitativer und qualitativer Hinsicht angemessen ausgestattet sind. Bei allen rechnungslegungsrelevanten Prozessen finden regelmäßig analytische Prüfungen statt. Die im Risikomanagementsystem erfassten und bewerteten Risiken werden im Jahresabschluss berücksichtigt, sofern bestehende Bilanzierungsregelungen dies vorschreiben. Die für die Rechnungslegung eingesetzten IT-Systeme sind durch Sicherheitsvorkehrungen vor unbefugten Zugriffen geschützt. Soweit es möglich ist, wird Standardsoftware eingesetzt. Erhaltene oder weitergegebene Rechnungslegungsdaten überprüfen wir regelmäßig in Stichproben auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Zudem finden durch die eingesetzte Software programmierte Plausibilitätskontrollen statt. Der Konzernabschluss wird mithilfe einer SAP-Konsolidierungssoftware erstellt. Die von den einzelnen Gesellschaften nach den konzernweit geltenden Bilanzierungsrichtlinien erstellten Abschlüsse fassen wir bei der Mainova AG zum Konzernabschluss zusammen. Die Mainova AG trägt die Verantwortung für die Betreuung des Konsolidierungssystems, den konzerneinheitlichen Kontenrahmen und die Durchführung der Konsolidierungsmaßnahmen. Für die Umsetzung dieser Regelungen sind die beteiligten Bereiche und Abteilungen zuständig. Die Verantwortlichkeit für die Implementierung, Aufrechterhaltung und Wirksamkeit des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems sowie die Überwachung der Einhaltung der Vorgaben liegt bei dem für Finanzen zuständigen Mitglied des Vorstands der Mainova AG. Diese Verantwortung ist in der Geschäftsordnung des Vorstands festgehalten. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und konzerninternen Richtlinien für das Kontroll- und Risikomanagementsystem wird von der internen Revision durch risikoorientierte Prüfungen regelmäßig überwacht. Der Aufsichtsrat überwacht als übergeordnete Instanz regelmäßig das interne Kontroll-, Risikomanagement- und Revisionssystem auf seine Angemessenheit. 4.2 Grundzüge des Vergütungssystems für den VorstandFür die Festlegung der Gesamtbezüge der einzelnen Vorstandsmitglieder ist gemäß dem am 5. August 2009 in Kraft getretenen Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) das Aufsichtsratsplenum zuständig. Die Vergütung der Vorstandsmitglieder setzt sich aus einer fixen und einer variablen Vergütung zusammen. Die fixe Vergütung besteht aus einer Grundvergütung und einem Tantiemeanteil. Lediglich die Grundvergütung ist ruhegehaltsfähig. Zusätzlich erhalten die einzelnen Vorstandsmitglieder Sachleistungen, die im Wesentlichen marktübliche Versicherungsleistungen und Dienstwagen umfassen. Die variable Vergütung teilt sich in eine kurzfristige variable Vergütungskomponente sowie ein langfristiges Anreizprogramm (LAP) auf. Die Höhe der kurzfristigen variablen Vergütungskomponente ist an das Erreichen von Finanzzielen gekoppelt. Sie bemisst sich dabei am Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EBT Mainova-Konzern nach HGB). Wird ein Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit aufgrund der Änderung des HGB in 2015 nicht mehr ausgewiesen, so bestimmt sich das Konzern-EBT dabei als Ergebnis nach Steuern gemäß § 275 Abs. 2 Nr. 15 HGB zuzüglich Steuern vom Einkommen und Ertrag gemäß § 275 Abs. 2 Nr. 14 HGB. Um die Nachhaltigkeit und Langfristigkeit der Vergütungsstruktur zu erhöhen und den Anforderungen des VorstAG in vollem Umfang zu genügen, nehmen die Vorstandsmitglieder an dem langfristigen Anreizprogramm LAP teil. Die Auszahlung im Rahmen des LAP erfolgt am Ende eines dreijährigen Performancezeitraums. Dabei bestimmt das Erreichen von vorab definierten finanziellen und qualitativen Erfolgszielen die Höhe der Auszahlung. Als finanzielles Erfolgsziel dient dabei das erreichte kumulierte Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EBT Mainova-Konzern nach HGB) während des Performancezeitraums. Wird ein Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit aufgrund der Änderung des HGB in 2015 nicht mehr ausgewiesen, so bestimmt sich das Konzern-EBT dabei als Ergebnis nach Steuern gemäß § 275 Abs. 2 Nr. 15 HGB zuzüglich Steuern vom Einkommen und Ertrag gemäß § 275 Abs. 2 Nr. 14 HGB. Als qualitative Erfolgsziele werden die "Kundenzufriedenheit" und "Mitarbeiterzufriedenheit" herangezogen. Die Auszahlung der langfristigen variablen Vergütungskomponente ist nach oben hin begrenzt (Kappung). Werden die Mindestziele in allen Komponenten nicht erreicht, so entfällt eine Auszahlung der langfristigen variablen Vergütung vollständig. Für die kurzfristige und langfristige variable Vergütung hat der Aufsichtsrat eine Anpassungsmöglichkeit für außerordentliche Entwicklungen vereinbart. Im Rahmen der Vergütungsanpassung in 2016 wurde anlässlich der Reduzierung der Vorstandsmitglieder die nachfolgende Vergütungsregelung vereinbart: Im Fall der Erhöhung der Anzahl der Vorstandsmitglieder der Mainova AG auf mehr als drei werden mit Ablauf des Kalenderhalbjahres, in dem die Erhöhung der Vorstandsmitglieder wirksam wird, das feste Jahresgehalt und die Zieltantieme (kurzfristige variable Vergütungskomponente) sowie der garantierte Teil der Zieltantieme um einen jeweils fest definierten Betrag gekürzt. Der Aufsichtsrat wird spätestens mit Wirksamwerden der Kürzung die betroffenen Vergütungselemente wohlwollend überprüfen. Die Vorstandsmitglieder oder deren Hinterbliebene haben Anspruch auf Ruhegehalt beziehungsweise Hinterbliebenenversorgung. Als Ruhegehalt werden ab dem Eintritt in den Vorstand der Mainova 35 % der zuletzt bezogenen Grundvergütung garantiert. Abweichend hiervon erhält ein Vorstandsmitglied aufgrund der hohen Versorgungsanwartschaften aus früheren Anstellungsverhältnissen, welche angerechnet werden, ab dem Eintritt in den Vorstand der Mainova 45 % der zuletzt bezogenen Grundvergütung. Der Anspruch von 35 % beziehungsweise 45 % erhöht sich mit dem Ablauf eines jeden Jahres als Vorstandsmitglied der Mainova um jeweils 2 % bis zum im Dienstvertrag geregelten Höchstbetrag. Der fixe Tantiemeanteil wird bei der Berechnung des Ruhegehalts nicht berücksichtigt. 4.3 Übernahmerelevante Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGBDas Grundkapital der Mainova AG beträgt 142.336.000 Euro und ist in 5.560.000 nennbetragslose Stückaktien, jeweils mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 25,60 Euro je Aktie, eingeteilt. Davon lauten 5.499.296 (rund 98,9 %) auf den Namen und 60.704 (rund 1,1 %) auf den Inhaber. Die Inhaberaktien sind zum regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen. Die mit den Aktien verbundenen Rechte und Pflichten richten sich nach dem AktG. Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, wurden nicht ausgegeben. Die am Kapital der Gesellschaft beteiligten Arbeitnehmer können ihre Stimmrechte uneingeschränkt selbst ausüben. Nach Kenntnis der Gesellschaft hält die Mehrheitsaktionärin SWFH 4.170.002 Namens-Stückaktien und 12.145 Inhaber-Stückaktien (insgesamt rund 75,22 %). Diese Aktien werden der Stadt Frankfurt am Main zugerechnet. Von der Minderheitsaktionärin Thüga AG (Thüga), München, werden nach Kenntnis der Gesellschaft 1.329.294 Namens-Stückaktien und 31.216 Inhaber-Stückaktien gehalten (insgesamt rund 24,47 %). Diese Aktien werden der Thüga Holding GmbH & Co. KGaA (Thüga Holding) zugerechnet. Die restlichen Aktien befinden sich im Streubesitz (rund 0,31 %). Die SWFH und die Thüga stimmen die Ausübung der Stimmrechte aus den Aktien nach Maßgabe der konsortial-vertraglichen Vereinbarungen ab. Die Namens-Stückaktien sind nur mit Zustimmung der Gesellschaft übertragbar, soweit sie nicht auf die SWFH übertragen werden. Die Hauptversammlung entscheidet über die Zustimmung. Der Vorstand ist nicht zur Ausgabe oder zum Rückkauf von Aktien befugt. Die Zwangseinziehung von Aktien ist gemäß § 5 der Satzung zugelassen. Gemäß § 6 der Satzung besteht der Vorstand aus mindestens zwei Personen. Im Übrigen bestimmt der Aufsichtsrat die Mitglieder des Vorstands. Für die Bestellung von Vorstandsmitgliedern ist gemäß § 31 Mitbestimmungsgesetz eine Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der Stimmen der Mitglieder des Aufsichtsrats erforderlich. Der Aufsichtsrat bestellt die Mitglieder des Vorstands gemäß § 84 Abs. 1 Satz 1 AktG auf höchstens fünf Jahre. Der Aufsichtsrat ist gemäß § 84 Abs. 3 AktG auch für den Widerruf der Bestellung zuständig. Soweit nicht gesetzlich zwingend etwas anderes vorgeschrieben ist, bedürfen Satzungsänderungen der einfachen Kapital- und Stimmenmehrheit. Von den von der Gesellschaft in Anspruch genommenen Darlehen könnten im Falle eines Kontrollwechsels insgesamt Darlehen in Höhe von 12,0 Mio. Euro vom Darlehensgeber gekündigt werden. In diesem Fall würde die Liquidität der Gesellschaft belastet. Diese Kündigungsrechte bestehen jedoch nicht uneingeschränkt. So können sie nicht ausgeübt werden, wenn zusätzliche Sicherheiten gestellt werden. Die Mainova AG hat mit ihren Mitgesellschaftern in der Thüga Holding Vereinbarungen geschlossen, die gegenseitige Call-Optionen für den Fall eines Kontrollwechsels bei einer Partei vorsehen. Abweichend von den Vorschriften der §§ 289 Abs. 4 Nr. 8, 315 Abs. 4 Nr. 8 HGB und des Deutschen Rechnungslegungsstandard Nr. 15a (DRS 15a) liegt ein Kontrollwechsel im Sinne dieser Vereinbarung dann vor, wenn eine Person, die zuvor keine Mehrheit der Stimmen oder des Kapitals an einer Partei hält oder anderweitig keinen direkten oder indirekten beherrschenden Einfluss im Sinne des § 17 AktG auf eine Partei ausübt, eine solche Mehrheit beziehungsweise einen solchen direkten oder indirekten beherrschenden Einfluss erlangt. Jede von einem Kontrollwechsel nicht betroffene Partei ist jeweils nach dem Verhältnis ihrer Beteiligung berechtigt, von der durch den Kontrollwechsel betroffenen Partei die Übertragung der betreffenden Aktien zu verlangen. Der Kaufpreis für die von der Call-Option betroffenen Aktien entspricht dem anteiligen Ertragswert. Weitere wesentliche Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels stehen, sind: Der Partnerschaftsvertrag über den Bau und Betrieb eines Gas- und Dampfkraftwerkes am Kraftwerksstandort Irsching. Hierin haben die Vertragsparteien vereinbart, sich im Falle eines bei einer Partei eintretenden Kontrollwechsels die jeweils gehaltenen Geschäftsanteile an der Gemeinschaftskraftwerk Irsching GmbH einander zum Kauf anzubieten. Bei einem Ausscheiden aus der Kraftwerksgesellschaft würde die Gesellschaft einen maßgeblichen Teil ihrer Eigenerzeugungskapazität für Strom verlieren. Der Konsortialvertrag mit der Beteiligungsholding der Stadt Hanau steht unter dem Vorbehalt der Kündbarkeit für den Fall des Kontrollwechsels. Der Gesellschaftsvertrag der MHKW Müllheizkraftwerk Frankfurt am Main GmbH sieht die Möglichkeit der Kündigung für den Fall vor, dass es bei der Mainova AG oder dem Vertragspartner, der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH, zu einem Kontrollwechsel kommt. Der Konsortialvertrag der Dynega Energiehandel GmbH sieht die Möglichkeit des Ausschlusses eines Gesellschafters durch Gesellschafterbeschluss vor, wenn der Gesellschafter nicht mehr zumindest überwiegend unmittelbar oder mittelbar in kommunalem Eigentum steht oder nicht mehr kommunaler Kontrolle unterliegt. Der Gesellschaftsvertrag der Gemeinschaftskraftwerk Bremen GmbH & Co. KG sieht vor, dass die Kommanditisten einen der Ihren aus der Gesellschaft ausschließen können, falls es bei diesem zu einem Kontrollwechsel kommt. Der Gesellschaftsvertrag der Netzeigentumsgesellschaft Mörfelden-Walldorf GmbH & Co. KG beinhaltet die Möglichkeit, dass die Gesellschafterversammlung den Ausschluss eines Mitgesellschafters beschließen kann, wenn dieser sich nicht mehr überwiegend in kommunalem Eigentum befindet oder nicht mehr kommunaler Kontrolle unterliegt. Für den Fall, dass die Stadt Frankfurt am Main mit dem ihr direkt und indirekt zuzurechnenden Anteil nicht mehr die Mehrheit am stimmberechtigten Grundkapital der Mainova AG innehat (Kontrollwechsel) oder im Falle eines Rechtsformwechsels gemäß § 190 ff. Umwandlungsgesetz oder bei Abschluss eines wirksamen Vertrags, der die Mainova AG der Beherrschung eines anderen Unternehmens außerhalb des Konzerns der Stadtwerke Frankfurt unterstellt (Beherrschungsvertrag gem. § 291 Abs. 1 Satz 1 1. Alt. AktG), gewährt die Mainova AG dem Vorsitzenden des Vorstands ein Sonderkündigungsrecht und das Recht zur Niederlegung seines Amtes. Für den Fall der wirksamen und fristgerechten Kündigung und Amtsniederlegung erhält der Vorsitzende des Vorstands eine Abfindung in Höhe des Zweifachen seiner letztmaligen Jahresgesamtbezüge. Maximale Obergrenze ist jedoch die Höhe der Gesamtvergütung für die Restlaufzeit des Dienstvertrags. 4.4 Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289a und § 315 Abs. 5 HGBDie Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289a HGB kann im Internet (www.mainova.de/governance-bericht) eingesehen werden. 5 Erläuterungen zum Jahresabschluss der Mainova AG (HGB)Die Mainova AG, Frankfurt am Main, stellt ihren Jahresabschluss nach den Vorschriften des HGB sowie nach den ergänzenden Vorschriften des AktG und des EnWG auf. Die Mainova AG ist ein wesentlicher Bestandteil des Konzerns, da die Ergebnisbeiträge der wesentlichen Tochterunternehmen aufgrund bestehender Ergebnisabführungsverträge enthalten sind. Daher treffen die Ausführungen zu den Grundlagen des Konzerns und zu den Rahmenbedingungen im Wirtschaftsbericht grundsätzlich auch auf die Mainova AG zu. 5.1 Wirtschaftsbericht der Mainova AG5.1.1 Ertragslage der Mainova AGNachfolgend wird die Entwicklung der Gewinn- und Verlustrechnung erläutert. Gewinn- und Verlustrechnungder Mainova AG (Kurzfassung)scroll
Im Geschäftsjahr 2016 konnten wir an die erfreuliche Entwicklung der vergangenen Jahre anknüpfen. Das EBT in Höhe von 110,4 Mio. Euro lag nahezu unverändert auf dem Vorjahresniveau und deutlich über Plan. Dies war vor allem auf unser stabiles operatives Kerngeschäft zurückzuführen. Auf der vertrieblichen Seite konnten wir deutliche Absatzsteigerungen in allen Kundensegmenten verzeichnen. Hierzu beigetragen haben insbesondere das Individualkundengeschäft und Neukundengewinne außerhalb unseres Stammgebiets. Zudem wirkten sich die aktuelle Situation an den Beschaffungsmärkten sowie geringere außerplanmäßige Abschreibungen auf Beteiligungen positiv aus. Das EBT der Mainova AG nach Segmenten hat sich wie folgt entwickelt: scroll
Der Geschäftsverlauf in den einzelnen Segmenten entsprach im Wesentlichen den in der Ertragslage des Konzerns dargestellten Entwicklungen der bereinigten Segmentergebnisse. Abweichend hiervon führte in der Mainova AG im Segment Wärme- und Stromerzeugung die höhere Belastung aus Abschreibungen und Rückstellungen für Gaskraftwerke im Vorjahr dazu, dass sich das Segmentergebnis im Einzelabschluss erhöhte. Zudem waren im Segment Sonstige Aktivitäten / Konsolidierung in der Mainova AG im Vorjahr positive Sondereffekte enthalten, die ursächlich für den Rückgang im Jahr 2016 waren. Das Ergebnis im Segment Beteiligungen ist grundsätzlich nicht mit dem Konzernabschluss vergleichbar, da in der Mainova AG anstatt Erträgen aus der Equity-Bewertung die vereinnahmten Ausschüttungen enthalten sind. Ursache für den Rückgang des Segmentergebnisses war eine Sonderausschüttung einer Beteiligung im Vorjahr, die im Jahr 2016 entfallen ist. Nachfolgend wird die Entwicklung der einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung erläutert. Die Umsatzerlöse stellten sich wie folgt dar: scroll
Wie im Konzern resultierte der Rückgang der Strom- und Gaserlöse sowie des Materialaufwands im Wesentlichen aus geringeren Strom- und Gashandelsgeschäften. Gegenläufig entwickelte sich der Stromverkauf aufgrund des gestiegenen Absatzes. Im Wassergeschäft führten höhere Mengen und eine Preisanpassung zu dem Umsatzanstieg. Aus der erstmaligen Anwendung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) resultierten Umgliederungen aus den sonstigen betrieblichen Erträgen in die Umsatzerlöse in Höhe von 53,4 Mio. Euro. Dies war maßgeblich für den Anstieg der sonstigen Umsatzerlöse und den starken Rückgang der sonstigen betrieblichen Erträge verantwortlich. Diese reduzierten sich zusätzlich durch geringere Rückstellungsauflösungen. Die Erhöhung des Personalaufwands resultierte aus tariflich bedingten Gehaltsanpassungen, die teilweise durch einen gesunkenen Mitarbeiterbestand kompensiert wurden. Die Abschreibungen erhöhten sich aufgrund der partiellen Anpassung der Nutzungsdauern des Anlagevermögens. Die gestiegenen sonstigen betrieblichen Aufwendungen waren durch höhere Zuführungen insbesondere zu Umweltrückstellungen beeinflusst. Das Finanzergebnis erhöhte sich durch geringere Aufwendungen aus Darlehenszinsen, geringere Rückstellungsaufzinsungen sowie niedrigere außerplanmäßige Abschreibungen auf unsere Beteiligungen an Gaskraftwerken. Gegenläufig wirkten sich positive Einmaleffekte im Vorjahr durch eine Sonderausschüttung sowie durch Gründung einer Netzeigentumsgesellschaft aus. 5.1.2 Vermögenslage der Mainova AGBilanzder Mainova AG (Kurzfassung)Aktiva scroll
Auf der Aktivseite erhöhte sich das Sachanlagevermögen aufgrund der Investitionen in das Wärmeversorgungskonzept sowie der Übernahme des Straßenbeleuchtungsnetzes der Stadt Frankfurt am Main. Bei den Finanzanlagen führten außerplanmäßige Abschreibungen unserer Beteiligung an Gaskraftwerken sowie der Verkauf von Anteilen an einer Beteiligung zu dem Rückgang. Das Umlaufvermögen (einschließlich aktiver Rechnungsabgrenzungsposten) erhöhte sich insbesondere durch höhere Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Auf der Passivseite hat ein erhaltener Baukostenzuschuss für das Straßenbeleuchtungsnetz korrespondierend zum Anlagenzugang zu einer Erhöhung geführt. Die übrigen Verbindlichkeiten stiegen insbesondere aufgrund höherer Verbindlichkeiten aus dem Gasbezug, aus Steuern sowie aus dem Cash Pooling. Gegenläufig wirkten sich Darlehenstilgungen aus. 5.1.3 Finanzlage der Mainova AGDie folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Cashflows gegenüber dem Vorjahr: scroll
Der positive Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 83,9 Mio. Euro. Dies ist im Wesentlichen auf den Anstieg von Verbindlichkeiten zurückzuführen, während im Vorjahr ein Rückgang zu verzeichnen war. Die Mittelabflüsse aus Investitionstätigkeit lagen aufgrund höherer Investitionen in unsere Infrastruktur über dem Vorjahr. Der negative Cashflow aus Finanzierungstätigkeit resultierte wie im Vorjahr insbesondere aus der Gewinnabführung an die SWFH und der Tilgung von Krediten. Der Finanzmittelfonds setzte sich aus den Forderungen aus der Konzernfinanzierung (86,4 Mio. Euro; Vorjahr 91,6 Mio. Euro) sowie den liquiden Mitteln (0,7 Mio. Euro; Vorjahr 1,5 Mio. Euro) abzüglich der Verbindlichkeiten aus der Konzernfinanzierung (188,8 Mio. Euro; Vorjahr 148,2 Mio. Euro) zusammen. Die Forderungen aus der Konzernfinanzierung entfielen vollständig auf die bei der SWFH im Rahmen des Cash Pools angelegten Tagesgelder. Bei den Verbindlichkeiten aus der Konzernfinanzierung handelte es sich um Tagesgeldanlagen von verbundenen Unternehmen. 5.2 Prognose-, Chancen- und Risikobericht der Mainova AGDie im Prognose-, Chancen- und Risikobericht des Konzerns getroffenen Aussagen beziehen sich auch auf die Mainova AG. Da der Konzern im Wesentlichen durch die Mainova AG geprägt wird, unterliegen beide Abschlüsse den gleichen Einflüssen sowie Chancen und Risiken. Bezüglich der Risiken aus der Verwendung von Finanzinstrumenten verweisen wir auf Abschnitt 5 im Anhang zum Jahresabschluss der Mainova AG. Für die Mainova AG planen wir mit einem EBT leicht unter dem Vorjahr. Die Entwicklung in den Segmenten wird dabei in etwa der des Konzernabschlusses entsprechen. Die für das Jahr 2017 geplanten Investitionen der Mainova AG belaufen sich auf rund 132 Mio. Euro. Die Verteilung auf Anlagengruppen entspricht im Wesentlichen der im Prognosebericht des Konzerns aufgeführten Aufteilung. 5.3 Angaben zu den Tätigkeitsabschlüssen nach § 6b EnWGGemäß § 6b Abs. 7 Satz 4 EnWG ist im Lagebericht auf die Tätigkeiten im Sinne des § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG einzugehen. Zur Vermeidung von Diskriminierung und Quersubventionierung sind vertikal integrierte Energieversorgungsunternehmen zur Führung von getrennten Konten je Tätigkeitsbereich sowie zur Aufstellung von gesonderten Tätigkeitsabschlüssen verpflichtet. Als Tätigkeitsbereiche definiert das Gesetz die Elektrizitätsübertragung, Elektrizitätsverteilung, Gasfernleitung, Gasverteilung, Gasspeicherung sowie den Betrieb von Flüssiggas-Anlagen (LNG-Anlagen). Ferner gehört zu den Tätigkeiten jede wirtschaftliche Nutzung eines Eigentumsrechts an Strom- und Gasnetzen, Gasspeichern oder LNG-Anlagen. Entsprechend dieser Berichtspflicht führen wir in der internen Rechnungslegung der Mainova AG jeweils getrennte Konten für die Tätigkeiten der Elektrizitäts- und Gasverteilung und für sonstige Tätigkeiten innerhalb sowie außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors. Auf dieser Grundlage wird für die Tätigkeitsbereiche eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung erstellt. Die Ergebnisse der Tätigkeitsbereiche Elektrizitäts- und Gasverteilung der Mainova AG wurden von den Erlösen aus der Verpachtung der Strom- und Gasnetze an die NRM sowie von der Abführung des Ergebnisses der NRM bestimmt. Den Aufwendungen aus Konzessionsabgaben (sonstige betriebliche Aufwendungen) standen Erträge aus der Weiterbelastung der Konzessionsabgaben an die NRM (Umsatzerlöse) gegenüber. Der Tätigkeitsbereich Stromverteilung wies einen Jahresüberschuss vor Ergebnisabführung in Höhe von 1,0 Mio. Euro (Vorjahr 6,0 Mio. Euro) aus. Die Reduzierung ist hauptsächlich auf ein niedrigeres Ergebnis aus Finanzanlagen zurückzuführen. Auf der Aktivseite erhöhten sich die Sachanlagen aufgrund gestiegener Investitionen um 10,6 Mio. Euro. Auf der Passivseite war ein Anstieg des Bilanzausgleichspostens um 14.3 Mio. Euro zu verzeichnen. Gegenläufig sind die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten aufgrund planmäßiger Tilgungen um 3,8 Mio. Euro gesunken. Der Tätigkeitsbereich Gasverteilung wies einen Jahresüberschuss vor Ergebnisabführung in Höhe von 22,3 Mio. Euro (Vorjahr 17,2 Mio. Euro) aus. Die Steigerung ist hauptsächlich auf ein höheres Ergebnis aus Finanzanlagen zurückzuführen. Auf der Aktivseite erhöhten sich die Sachanlagen aufgrund gestiegener Investitionen um 1,4 Mio. Euro Auf der Passivseite sind die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten aufgrund planmäßiger Tilgungen um 5,5 Mio. Euro gesunken.
Frankfurt am Main, den 10. März 2017 Dr. Alsheimer Breidenbach Herbst Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016des Mainova-Konzernsscroll
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Anpassung der Vorjahreszahlen siehe Erläuterungen unter Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Gesamtergebnisrechnung des Mainova-Konzerns1vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016scroll
Bilanzdes Mainova-Konzernsscroll
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Eigenkapitalveränderungsrechnung des Mainova-Konzernsscroll
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Kapitalflussrechnung des Mainova-Konzernsfür das Geschäftsjahr 2016scroll
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enthält die zahlungsunwirksamen Effekte aus der Equity-Bewertung Anhang für das Geschäftsjahr 2016des Mainova-Konzerns1. Allgemeine GrundlagenDer Konzernabschluss der Mainova Aktiengesellschaft (Mainova AG) mit Sitz in Frankfurt am Main (Registergericht Frankfurt am Main, HRB 7173) wurde nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB) zu beachtenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Die Mainova AG sowie die in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen werden im Folgenden als "Konzern" oder "Mainova" bezeichnet. Das oberste Mutterunternehmen der Mainova ist die Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH (SWFH), Frankfurt am Main, die einen Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen nach HGB aufstellt, der im Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Das vollkonsolidierte Tochterunternehmen Hotmobil Deutschland GmbH (HMD) macht von der Befreiungsvorschrift des § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch und verzichtet auf die Veröffentlichung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Für die Bilanzierung, Bewertung und den Ausweis im Konzernabschluss 2016 haben wir die Anforderungen der am Abschlussstichtag veröffentlichten und verpflichtend anzuwendenden Standards des International Accounting Standards Boards (IASB) sowie die Interpretationen des IFRS Interpretations Committees (IFRS IC) -vormals International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) beziehungsweise Standing Interpretations Committee (SIC) -ausnahmslos erfüllt. Der Konzernabschluss der Mainova vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Mainova erstellt diesen Konzernabschluss aufgrund der Aufstellungspflicht für börsennotierte Aktiengesellschaften nach § 291 Abs. 3 Nr. 1 HGB. Der Konzernabschluss der Mainova wird vom Vorstand am 5. April 2017 zur Weitergabe an den Aufsichtsrat freigegeben. Der Aufsichtsrat wird am 19. April 2017 über die Billigung des Konzernabschlusses entscheiden. Anschließend wird der Konzernabschluss im Bundesanzeiger offengelegt. Mainova ist in der Versorgung mit leitungsgebundenen Energieträgern und Wasser sowie in artverwandten Dienstleistungen tätig. Wir versorgen rund eine Million Menschen überwiegend in Hessen, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Bayern, Baden-Württemberg und Niedersachsen mit Strom und Gas. In Frankfurt am Main bieten wir unseren Kunden zusätzlich Wärme und Wasser an. Auch energienahe Dienstleistungen gewinnen zunehmend an Bedeutung. Zudem beliefern wir regionale Energieversorgungsunternehmen (Energiepartner) sowie bundesweit Geschäftskunden mit Strom und Gas. Als Betreiber von Versorgungsnetzen stellen wir Dritten den Netzzugang und -anschluss zur Verfügung und gewährleisten den sachgerechten Transport von Energie und Wasser. Weitere Informationen hierzu sind auch im Abschnitt 8 "Segmentberichterstattung" enthalten. Zur übersichtlicheren Darstellung sind in der Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Bilanz Posten zusammengefasst und im Anhang gesondert aufgeführt und erläutert. Die Beträge werden, soweit dies nicht anderweitig vermerkt ist, auf Tsd. oder Mio. Euro gerundet. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Der vorliegende Abschluss umfasst das Geschäftsjahr 2016 auf der Basis der Berichtsperiode vom 1. Januar bis 31. Dezember des Jahres mit einer Vergleichsperiode. 2. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen im Wesentlichen denen des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2015. Es wurden zwei Ausweisänderungen vorgenommen:
Im Rahmen einer Schätzungsänderung nach IAS 8 wurden infolge der routinemäßigen Überprüfung der Nutzungsdauern des Anlagevermögens partiell Anpassungen erfolgswirksam vorgenommen. Dies hat zu zusätzlichen Abschreibungen in Höhe von 10,9 Mio. Euro geführt. Die Erstellung des Konzernabschlusses der Mainova erfolgt grundsätzlich unter Anwendung des Anschaffungskostenprinzips. Davon ausgenommen sind die derivativen Finanzinstrumente und die zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte, die grundsätzlich zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Die Realisierung der Umsatzerlöse erfolgt grundsätzlich mit dem Übergang der wesentlichen Chancen und Risiken aus einem Verkaufsgeschäft beziehungsweise mit der Erbringung einer Dienstleistung. Die Umsatzerlöse der Mainova bestehen im Wesentlichen aus Energie- und Wasserlieferungen. Sie werden zu dem Zeitpunkt realisiert, zu dem der Kunde die Energie beziehungsweise das Wasser abnimmt. Ferner beinhalten die Umsatzerlöse auch die statistische Hochrechnung zwischen dem Abrechnungszeitpunkt und dem Bilanzstichtag. Der Geschäfts- oder Firmenwert (Goodwill) wird zu Anschaffungskosten abzüglich Wertminderungen angesetzt. Der Geschäfts- oder Firmenwert unterliegt gemäß IAS 36 keiner planmäßigen Abschreibung, sondern wird mindestens einmal jährlich einer Werthaltigkeitsprüfung unterzogen. Beim Eintritt besonderer Ereignisse, die dazu führen können, dass der Buchwert einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit (ZGE) beziehungsweise von Gruppen von ZGE nicht mehr durch den erzielbaren Betrag gedeckt ist, wird auch unterjährig ein Werthaltigkeitstest durchgeführt. Der im Rahmen der Werthaltigkeitsprüfung verwendete Vorsteuerzinssatz liegt zum Stichtag zwischen 7,67 % und 8,22 % (Vorjahr zwischen 7,56 % und 8,88 %). Der Ermittlung der diskontierten Cashflows liegt die vom Vorstand genehmigte und vom Aufsichtsrat gebilligte Fünfjahresplanung zugrunde. Eine Wertaufholung in späteren Perioden ist nicht möglich. Es wurden ein Eigenkapitalkostensatz von 5,65 % (Vorjahr 5,62 %) und ein Betafaktor von 0,75 (Vorjahr 0,65) berücksichtigt. Sonstige immaterielle Vermögenswerte werden mit den fortgeführten Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten bilanziert und linear, entsprechend ihrer wirtschaftlichen Nutzungsdauer, abgeschrieben: scroll
Nutzungsdauer und Abschreibungsmethoden werden mindestens zum Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft. Es liegen keine immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmbarer Nutzungsdauer vor. Bezüglich der Überprüfungen auf Wertminderungen verweisen wir auf die Erläuterungen zum Sachanlagevermögen in diesem Abschnitt. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger nutzungsbedingter Abschreibungen und Wertminderungen bewertet. Bei selbst erstellten Sachanlagen werden die Herstellungskosten anhand der direkt zurechenbaren Einzel- und Gemeinkosten ermittelt. Es wird die lineare Abschreibungsmethode angewandt. Wesentliche Ersatzinvestitionen sowie die Großrevisionen der Kraftwerke werden aktiviert. Aufwendungen für Reparaturen und Wartungen, die keine wesentlichen Ersatzinvestitionen darstellen, werden in dem Geschäftsjahr aufwandswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, in dem sie angefallen sind. Nutzungsdauer und Abschreibungsmethoden werden mindestens zum Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft. Jeder Teil einer Sachanlage mit wesentlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten im Verhältnis zum gesamten Wert des Vermögenswerts wird hinsichtlich der Nutzungsdauer und Abschreibungsmethode getrennt von den anderen Teilen der Sachanlage beurteilt und entsprechend abgeschrieben (Komponentenansatz). Nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten werden nur dann als Buchwert des Vermögenswerts erfasst, wenn es wahrscheinlich ist, dass dem Konzern daraus zukünftig ein wirtschaftlicher Nutzen zufließen wird und die Kosten des Vermögenswerts zuverlässig ermittelt werden können. Die planmäßigen linearen Abschreibungen für unsere typischen Anlagen werden nach folgenden konzerneinheitlichen Nutzungsdauern bemessen: scroll
Sachanlagen werden auf Wertminderungen überprüft, wenn Ereignisse oder veränderte Umstände vermuten lassen, dass eine Wertminderung eingetreten sein könnte. Darauf können insbesondere neue energiepolitische Rahmenbedingungen, eine deutliche Änderung der Preissituation an den Absatz- und Beschaffungsmärkten, geänderte regulatorische Vorgaben sowie eine Verschlechterung der zugrunde gelegten Plandaten hinweisen. In solchen Fällen erfolgt eine Werthaltigkeitsprüfung nach IAS 36. Eine Wertminderung eines Vermögenswerts ist erforderlich, wenn der Buchwert über dem erzielbaren Betrag des Vermögenswerts liegt. Dabei ist gemäß IAS 36.6 der erzielbare Betrag der höhere Wert aus dem Nutzungswert und dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Verkaufskosten. Der bei Mainova zugrunde gelegte Nutzungswert ergibt sich aus dem Barwert der geschätzten, zukünftig nachhaltig erzielbaren betrieblichen Cashflows aus der fortgeführten Nutzung des Vermögenswerts zuzüglich eines am Ende der Nutzungsdauer realisierbaren Restwerts. Als Grundlage für die Ermittlung des Nutzungswerts dient die vom Vorstand genehmigte und vom Aufsichtsrat gebilligte Fünfjahresplanung. Ist es nicht möglich, den erzielbaren Betrag für einen einzelnen Vermögenswert zu bestimmen, wird die Wertminderung auf der Basis des erzielbaren Betrags der ZGE ermittelt. Diese ist als kleinste identifizierbare Gruppe von Vermögenswerten definiert, die unabhängig von anderen Vermögenswerten in der Lage ist, Mittelzuflüsse aus der fortgesetzten Nutzung zu erzielen. Bei Mainova bestehen im Wesentlichen ZGE für die Verteilnetze Stromnetz, Gasnetz und Wassernetz sowie Kraftwerke. Die ZGE Kraftwerke setzt sich aus mehreren Heizkraftwerken (HKW West, Mitte, Niederrad und dem Müllheizkraftwerk Nordweststadt) mit zugehörigen Verbindungsnetzen zusammen, da diese sowohl bei unvorhergesehenen Produktionsausfällen als auch bei geplanten Revisionen die Versorgung der Kunden des Wärmenetzes gegenseitig sicherstellen. Bei der ZGE Kraftwerke wird eine begrenzte Nutzungsdauer der langfristigen Vermögenswerte unterstellt, sodass als Grundlage die Cashflow-Prognosen für die verbleibende Nutzungsdauer angesetzt werden. Bei den ZGE der Verteilnetze wird eine unbestimmbare Nutzungsdauer unterstellt, sodass die Planjahre um ein Normjahr als Basis für die ewige Rente ergänzt werden. Im Geschäftsjahr 2016 wurden die Kraftwerke auf Werthaltigkeit untersucht. Die Barwerte werden unter Zugrundelegung folgender Parameter ermittelt: scroll
Die verwendeten Parameter werden aus verfügbaren Marktdaten zum Teil direkt (risikofreier Zinssatz, Marktrisikoprämie und Fremdkapital-Spread) und zum Teil unter Verwendung einer Peergroup (Betafaktoren und Fremdkapitalanteil) abgeleitet. Durch die aufgeführten Parameter ergibt sich für die ZGE Kraftwerke ein Vorsteuerzinssatz von 6,96 % (Vorjahr 8,1 %). Wenn der Grund für eine früher vorgenommene Wertminderung entfällt, werden die Vermögenswerte erfolgswirksam zugeschrieben, wobei der infolge der Zuschreibung erhöhte Buchwert nicht die fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten übersteigen darf. An jedem Bilanzstichtag wird geprüft, ob ein Anhaltspunkt vorliegt, dass ein für einen Vermögenswert in früheren Perioden erfasster Wertminderungsaufwand nicht länger besteht oder sich vermindert haben könnte. Fremdkapitalkosten, die im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Herstellung eines sogenannten qualifizierten Vermögenswerts vom Zeitpunkt der Anschaffung beziehungsweise ab dem Herstellungsbeginn bis zur Inbetriebnahme entstehen, werden als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten dieses Vermögenswerts aktiviert. Bei spezifischer Fremdfinanzierung werden die jeweiligen direkt zurechenbaren Fremdkapitalkosten berücksichtigt. Bei Mainova wird in der Regel nicht spezifisch finanziert, das heißt, es besteht kein direkter Zusammenhang zwischen den aufgenommenen Fremdmitteln und den getätigten Investitionen. Zur Berechnung der zu aktivierenden Fremdkapitalkosten wird ein durchschnittlicher Fremdkapitalkostensatz ermittelt. Im Geschäftsjahr 2016 wurde ein durchschnittlicher Fremdfinanzierungszinssatz von 3,09 % (Vorjahr 2,71 %) zugrunde gelegt. Andere Fremdkapitalkosten werden als Aufwand erfasst. Leasingtransaktionen, bei denen Mainova Leasinggeber ist und die wesentlichen Chancen und Risiken aus der Nutzung des Leasingobjekts auf den Vertragspartner übertragen werden, sind als Finanzierungsleasingverhältnisse erfasst. Die Summe des Barwerts der ausstehenden Mindestleasingzahlungen und des nicht garantierten Restwerts werden als Leasingforderung bilanziert. Die Zahlungen des Leasingnehmers werden in Tilgungsleistungen sowie Zinserträge aufgeteilt. Werden die Chancen und Risiken nicht auf den Vertragspartner übertragen, liegt ein Operating-Leasingverhältnis vor, das heißt, dass das Leasingobjekt weiterhin bei Mainova bilanziert wird und die Leasingzahlungen als Ertrag erfasst werden. Bei den Geschäften, bei denen Mainova Leasingnehmer ist, liegen ausschließlich Operating-Leasingverhältnisse vor, das heißt, das Leasingobjekt wird beim Leasinggeber bilanziert und Mainova erfasst die Leasingzahlungen aufwandswirksam. IFRIC 4 "Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält" beinhaltet Kriterien zur Identifikation von Leasingelementen in Verträgen, die formal nicht als Leasingverträge bezeichnet werden. Vertragselemente, welche die Kriterien des IFRIC 4 erfüllen, sind nach den Vorschriften des IAS 17 als Leasingverträge zu bilanzieren. Bei Mainova fallen Contracting-Projekte in den Anwendungsbereich des IFRIC 4. Bei diesen Projekten erstellt Mainova eine Energieerzeugungsanlage für einen Kunden bei gleichzeitigem Abschluss eines Energieliefervertrags. Gemäß IFRIC 18 werden die von Kunden erhaltenen Zuschüsse gesondert unter den langfristigen Schulden ausgewiesen und über die Nutzungsdauer der bezuschussten Vermögenswerte linear zugunsten der Umsatzerlöse aufgelöst. Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen werden zunächst zu Anschaffungskosten angesetzt und deren Buchwert in den Folgeperioden in Höhe der anteiligen Veränderungen des Nettovermögens fortgeschrieben. Dabei werden die Buchwerte jährlich um die anteiligen Ergebnisse, ausgeschütteten Dividenden und sonstigen Eigenkapitalveränderungen erhöht beziehungsweise vermindert. Ein bilanzierter Geschäfts- oder Firmenwert wird im Beteiligungsansatz ausgewiesen. Erfolgsneutrale Eigenkapitalveränderungen bei nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen werden auf Wertminderungen überprüft, wenn Ereignisse oder veränderte Umstände vermuten lassen, dass eine Wertminderung eingetreten sein könnte. Eine Wertminderung liegt vor, wenn der erzielbare Betrag den Beteiligungsbuchwert unterschreitet. Der erzielbare Betrag wird als Barwert der erwarteten künftigen Cashflows ermittelt. Als Grundlage für die Ermittlung des Nutzungswerts dienten die von den Gesellschaften erstellten und von deren Aufsichtsräten gebilligten Mehrjahresplanungen. Dabei wurde ein risikofreier Zinssatz von 0,59 % (Vorjahr 1,39 %) zuzüglich einer Marktrisikoprämie von 6,75 % (Vorjahr 6,50 %) unter der Nutzung folgender Betafaktoren (verschuldet) verwendet: scroll
Grundsätzlich wurde ein Eigenkapitalkostensatz von 5,65 % (Vorjahr 5,62 %) und bei Gaskraftwerken ein Eigenkapitalkostensatz von 7,34 % (Vorjahr 6,92 %) verwendet. Bei Beteiligungen mit einer Garantiedividende im Rahmen eines Ergebnisabführungsvertrags wird für den Anteil der Garantiedividende ein Eigenkapitalkostensatz von 3,96 % (Vorjahr 4,06 %) zugrunde gelegt. Unter den langfristigen finanziellen Vermögenswerten werden im Wesentlichen Ausleihungen, Forderungen aus Finanzierungsleasing und sonstige Beteiligungen zusammengefasst. Ausleihungen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Marktüblich verzinsliche Ausleihungen sind zum Nominalwert und zinslose beziehungsweise niedrig verzinsliche Ausleihungen mit dem Barwert bilanziert. Die Anteile an den übrigen Beteiligungen gehören ausnahmslos der Kategorie "Zur Veräußerung verfügbar" an. Die Bewertung erfolgt grundsätzlich zum beizulegenden Zeitwert. Sofern die beizulegenden Zeitwerte der im Abschluss enthaltenen Beteiligungen nicht zuverlässig ermittelt werden können, werden sie sowohl bei der Erstbilanzierung als auch in den Folgeperioden zu Anschaffungskosten bewertet. Liegen objektive und substanzielle Hinweise auf eine Wertminderung eines Vermögenswerts vor, wird dieser in erforderlichem Umfang wertgemindert. Eine Wertminderung liegt vor, wenn der erzielbare Betrag den Beteiligungsbuchwert unterschreitet. Der erzielbare Betrag wird als Barwert der geschätzten, zukünftig nachhaltig erzielbaren Cashflows ermittelt. Die verwendeten Bewertungsmethoden und -parameter entsprechen den Methoden, die bei den nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen angewendet werden. Sofern ein Börsenpreis verfügbar ist, wird dieser herangezogen. Die Vorräte werden zu Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten angesetzt. Fremdkapitalkosten werden nicht aktiviert, es sei denn, es liegt ein qualifizierter Vermögenswert vor. Die Bewertung erfolgt grundsätzlich zu gewogenen Durchschnittskosten. Die Herstellungskosten enthalten gemäß IAS 2 die direkt zurechenbaren Einzelkosten zuzüglich angemessener Gemeinkosten. Risiken aus einer geminderten Verwertbarkeit wird durch angemessene Abschläge Rechnung getragen. Soweit es erforderlich ist, wird der im Vergleich mit dem Buchwert niedrigere realisierbare Nettoveräußerungswert angesetzt. Wertaufholungen bei früher abgewerteten Vorräten werden als Minderung des Materialaufwands erfasst. Unentgeltlich zugeteilte Emissionsrechte werden mit null Euro und für den Eigenerzeugungsbedarf entgeltlich erworbene Emissionsrechte mit ihren Anschaffungskosten bilanziert. Werden sie zu Handelszwecken gehalten, erfolgt am Stichtag eine Bewertung zum Marktwert. Für eine etwaige Unterdeckung am Stichtag wird eine Rückstellung in Höhe des beizulegenden Zeitwerts am Bilanzstichtag für zusätzlich benötigte Emissionsrechte gebildet. Forderungen und übrige Vermögenswerte werden bis auf derivative Finanzinstrumente und Leasingforderungen zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Erforderliche Wertberichtigungen orientieren sich am tatsächlichen Ausfallrisiko. Das tatsächliche Ausfallrisiko orientiert sich einerseits an der Überfälligkeit, wobei in Abhängigkeit vom Zeitraum des Zahlungsverzugs pauschalierte Einzelwertberichtigungen vorgenommen werden. Andererseits werden Einzelwertberichtigungen aufgrund der wirtschaftlichen Situation eines Schuldners vorgenommen. Wertberichtigungen von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden auf separaten Wertberichtigungskonten erfasst. Eine direkte Absetzung vom Buchwert oder eine Ausbuchung von zuvor gebildeten Wertberichtigungen erfolgt erst, wenn eine Forderung uneinbringlich geworden ist. In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind erhaltene Abschlagszahlungen auf den abgegrenzten, noch nicht abgelesenen Verbrauch unserer Kunden verrechnet. Zu den finanziellen Vermögenswerten gemäß IAS 39 (siehe Abschnitt 7) zählen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, übrige langfristige finanzielle Vermögenswerte, übrige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte sowie Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente. Ein finanzieller Vermögenswert wird erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet, falls er zu Handelszwecken gehalten oder bei erstmaligem Ansatz entsprechend bestimmt wird. Entsprechende Marktwertänderungen, die auch alle Zins- und Dividendenerträge umfassen, werden im Gewinn oder Verlust erfasst. Soweit bei den finanziellen Vermögenswerten Ausfallrisiken erkennbar sind, werden diese Risiken durch Wertberichtigungen erfasst. Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten werden zu konzerneinheitlich vorgegebenen Umrechnungskursen, die den Mittelkursen am Bilanzstichtag entsprechen, bewertet. Nichtmonetäre Fremdwährungsposten sind bei Mainova nicht vorhanden. Zum Bilanzstichtag lagen keine Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten vor. Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten und werden zum Nennwert bilanziert. Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte werden zum niedrigeren Wert aus dem Buchwert und dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten bilanziert. Diese Vermögenswerte werden nicht planmäßig abgeschrieben. Die Pensionsrückstellungen umfassen die Rückstellungen für Einzelpensionszusagen sowie für die Gewährung von Energiedeputaten an Mitarbeiter, Pensionäre und ihre Hinterbliebenen. Der Ermittlung der leistungsorientierten Verpflichtungen liegt zum Abschlussstichtag ein versicherungsmathematisches Gutachten eines qualifizierten versicherungsmathematischen Sachverständigen zugrunde. Die Berechnung erfolgt entsprechend IAS 19 nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren. Dieses Verfahren berücksichtigt neben den Renten und Anwartschaften auch zukünftig zu erwartende Gehalts- und Rentensteigerungen. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus der Bewertung der leistungsorientierten Pensionsverpflichtung (sogenannte Neubewertungskomponente) werden in der Periode des Anfallens im sonstigen Ergebnis der Gesamtergebnisrechnung erfasst. Diese resultieren aus einer Abweichung der tatsächlichen Entwicklung von den unterstellten Annahmen oder aus einer Änderung der Annahmen. Die übrigen Komponenten des Pensionsaufwands (sogenannte Dienstzeit- und Nettozinskomponente) werden im Gewinn oder Verlust der Periode berücksichtigt. Daneben sind alle tariflichen Mitarbeiter im Rahmen der Bindung an die Tarifverträge des öffentlichen Diensts sowie auf der Basis einzelvertraglicher Regelungen bei der Zusatzversorgungskasse der Stadt Frankfurt am Main (ZVK) nach den Regeln der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst pflichtversichert. Nach IAS 19 handelt es sich bei dieser Form der Altersvorsorge um einen leistungsorientierten Plan (Defined Benefit Plan), da die individuellen Versorgungsleistungen der ZVK an frühere Mitarbeiter der Mitgliedsunternehmen nicht von eingezahlten Beiträgen abhängen. Da zudem in der ZVK Mitarbeiter mehrerer Mitgliedsunternehmen versichert sind, gilt diese Form der Altersvorsorge als gemeinschaftlicher Plan mehrerer Arbeitgeber (Multi-Employer Plan), für welche die besonderen Vorschriften des IAS 19 anzuwenden sind. Die Beiträge werden im Rahmen eines Umlageverfahrens erhoben. Aufgrund der Umverteilungen der Leistungen der ZVK auf die an ihr beteiligten Unternehmen und der unzureichenden Daten über die Altersstruktur, die Fluktuation und die Gehälter dieser Mitarbeiter liegen keine Informationen über den auf Mainova entfallenden Teil der zukünftigen Zahlungsverpflichtungen vor (wirtschaftliche Verpflichtung). Somit ist eine Rückstellungsbildung nach IFRS nicht zulässig und die Behandlung erfolgt wie bei einem beitragsorientierten Plan (Defined Contribution Plan) gemäß IAS 19.34 (a). Die laufenden Zahlungen an die ZVK stellen demnach Aufwendungen des Geschäftsjahres dar. Der Umlagesatz der ZVK Frankfurt am Main beläuft sich auf 6,0 %; hiervon übernimmt der Arbeitgeber 5,6 %, die Eigenbeteiligung der Arbeitnehmer beträgt 0,4 %. Daneben wird gemäß § 63 der ZVK-Satzung vom Arbeitgeber ein steuerfreies Sanierungsgeld von 3,5 % erhoben. Für einen Teil der Pflichtversicherten wird für das ZVK-pflichtige Entgelt, das über der tariflich festgesetzten Beitragsbemessungsgrenze liegt, eine zusätzliche Umlage von 9,0 % gezahlt. Derzeit liegen keine gesicherten Erkenntnisse vor, dass das Sanierungsgeld steigen wird. Es ist jedoch damit zu rechnen, dass auch künftig Beitragserhöhungen erfolgen können. Der Aufwand aus ZVK-Umlagen (Arbeitgeberanteil) ist unter den Aufwendungen für Altersversorgung ausgewiesen. Im Zusammenhang mit den leistungsorientierten Pensionsplänen ist die Mainova den allgemeinen versicherungsmathematischen Risiken wie beispielweise Langlebigkeits- und Zinssatzänderungsrisiken ausgesetzt. Verpflichtungen für Beiträge zu beitragsorientierten Plänen werden als Aufwand erfasst, sobald die damit verbundene Arbeitsleistung erbracht wird. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen sämtliche am Bilanzstichtag erkennbaren rechtlichen oder faktischen Verpflichtungen gegenüber einer anderen Partei aufgrund von Ereignissen in der Vergangenheit, die der Höhe und / oder dem Eintrittszeitpunkt nach unsicher sind und wahrscheinlich zu einem Abfluss von Ressourcen führen werden. Die Rückstellungen werden mit dem bestmöglichen Schätzbetrag angesetzt. Die Bewertung erfolgt mit dem Erwartungswert, wenn die zu bewertende Rückstellung eine große Anzahl von Positionen umfasst, beziehungsweise mit dem Betrag, der über die höchste Eintrittswahrscheinlichkeit verfügt, wenn eine einzelne Verpflichtung bewertet wird. Für wesentliche Rückstellungen (Altlasten, Altersteilzeit und andere) wurden Bewertungsgutachten beziehungsweise Berechnungen von sachverständigen Dritten eingeholt. Alle langfristigen Rückstellungen werden mit ihrem auf den Bilanzstichtag abgezinsten bestmöglichen Schätzbetrag bilanziert, soweit der Zinseffekt nicht von untergeordneter Bedeutung ist. Der bestmögliche Schätzbetrag umfasst auch die am Bilanzstichtag zu berücksichtigenden Kostensteigerungen. Ausgenommen davon sind Pensionsrückstellungen, für die gemäß IAS 19 gesonderte Regelungen angewandt werden. Die Mainova AG ist seit 2001 als Organgesellschaft in eine ertragsteuerliche Organschaft mit der SWFH eingebunden. Tatsächliche Steuerzahlungen und -erstattungen treten -mit Ausnahme der Körperschaftsteuerzahlung für Ausgleichszahlungen an außenstehende Aktionäre -auf der Ebene des Organträgers ein. Bei der Mainova AG werden die ermittelten laufenden Steuerverpflichtungen beziehungsweise -ansprüche über Steuerumlagen abgebildet. Die Ermittlung der Steuerumlagebeträge erfolgt auf Einzelbasis, das heißt, die Mainova AG wird wie ein selbstständiger Steuerzahler behandelt. Latente Steuern werden gemäß der Verbindlichkeitsmethode auf sämtliche temporäre Bilanzierungs- und Bewertungsunterschiede zwischen Steuerbilanz und IFRS-Bilanz der einzelnen in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften gebildet. Latente Steuern aus Konsolidierungsvorgängen werden gesondert ermittelt und angesetzt. Die latenten Steueransprüche umfassen grundsätzlich auch Steuerminderungsansprüche, die sich aus der erwarteten Nutzung bestehender Verlustvorträge in Folgejahren ergeben. Eine Aktivierung erfolgt, wenn deren Realisierung mit ausreichender Sicherheit gewährleistet ist. Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden miteinander verrechnet, wenn der Konzern einen einklagbaren Anspruch zur Aufrechnung der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden hat und diese sich auf Ertragsteuern des gleichen Steuersubjekts beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden. Die latenten Steuern werden auf der Basis der Steuersätze ermittelt, die zum Realisationszeitpunkt gelten beziehungsweise erwartet werden. Der Steuersatz des Mutterunternehmens Mainova AG beträgt 30,70 %. Er ergibt sich aus dem Körperschaftsteuersatz von 15,00 %, dem Solidaritätszuschlag von 5,50 % auf den Körperschaftsteuersatz und dem Gewerbeertragsteuersatz von 14,88 %. Verbindlichkeiten werden grundsätzlich mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige finanzielle Verbindlichkeiten werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Die von Kunden erhaltenen Anzahlungen werden unter den übrigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Zu den finanziellen Verbindlichkeiten zählen die Finanzschulden, die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, die übrigen langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten sowie die übrigen kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten. Darüber hinaus gehören die ausgegebenen Finanzgarantien ebenfalls zu den Finanzinstrumenten. Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten werden erstmals in der Bilanz angesetzt, wenn Mainova Vertragspartei des Finanzinstruments wird. Alle nicht derivativen Finanzinstrumente werden zum Erfüllungstag erfasst. Derivative Finanzinstrumente werden zur Sicherung von Commodity-Risiken eingesetzt, die mit den Aktivitäten des Unternehmens verbunden sind. Verträge, die für Zwecke des Empfangs oder der Lieferung von nicht finanziellen Posten gemäß dem erwarteten Einkaufs-, Verkaufs- oder Nutzungsbedarf des Unternehmens abgeschlossen und in diesem Sinne gehalten werden (Eigenverbrauchsverträge), werden gemäß IAS 39 nicht als derivative Finanzinstrumente, sondern nach IAS 37 als schwebende Geschäfte bilanziert und sind insofern in der Angabe zu den sonstigen finanziellen Verpflichtungen enthalten. Ferner werden derivative Finanzinstrumente zur Begrenzung des Risikos marktbedingter Schwankungen der Zinssätze eingesetzt. Die erstmalige Bilanzierung erfolgt zum Handelstag. Derivate werden als finanzielle Vermögenswerte oder finanzielle Verbindlichkeiten bilanziert, mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet und in die Kategorie "held for trading" eingeordnet, sofern kein Hedge Accounting angewendet werden kann. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden ergebniswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die beizulegenden Zeitwerte der derivativen Finanzinstrumente werden auf Basis marktgängiger Bewertungsmodelle durch Abzinsung der zukünftig erwarteten Zahlungsströme ermittelt. Dabei basieren die Zahlungsströme der Commodity-Instrumente auf Forward-Preisen. Die Zahlungsströme für Zins-Swaps ergeben sich über die zum Stichtag gültige Zinsstrukturkurve und die daraus abgeleiteten Forward-Zinsen. Die verwendeten Preise spiegeln ähnliche am Hauptmarkt getätigte Transaktionen des jeweiligen Instruments wider. Bei finanziellen Vermögenswerten werden die Ausfallrisiken der Gegenpartei berücksichtigt, da aus Sicht der Mainova das Risiko besteht, dass die Gegenpartei ausfällt und demzufolge ihren Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Neben der Berücksichtigung des Kreditrisikos der Gegenparteien im Falle von finanziellen Vermögenswerten wird bei finanziellen Schulden korrespondierend das eigene Ausfallrisiko berücksichtigt. Bei den derivativen Finanzinstrumenten, die in einer Sicherungsbeziehung (Hedge Accounting) stehen, handelt es sich um Cashflow Hedges. Cashflow Hedges dienen der Absicherung einer mit hoher Wahrscheinlichkeit eintretenden geplanten Transaktion gegen das Risiko schwankender Zahlungsströme. Bei einem Cashflow Hedge werden die unrealisierten Gewinne und Verluste des Sicherungsgeschäfts zunächst in der Rücklage für Cashflow Hedges im sonstigen Ergebnis (Eigenkapital) erfasst und erst dann in der Gewinn- und Verlustrechnung gebucht, wenn das abgesicherte Grundgeschäft erfolgswirksam erfasst wird. Dabei darf nur der effektive Teil einer Sicherungsbeziehung erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis berücksichtigt werden. Der ineffektive Anteil der Veränderung des beizulegenden Zeitwerts eines Sicherungsgeschäfts, für das zuvor ein Cashflow Hedge gebildet wurde, wird sofort erfolgswirksam erfasst. Entfällt das gesicherte Grundgeschäft, wird die im sonstigen Ergebnis für das Sicherungsgeschäft gebildete Rücklage sofort erfolgswirksam reklassifiziert. Diese wird ebenfalls als erfolgswirksam reklassifiziert, wenn das Hedge Accounting ineffektiv wird. Für die Anwendung von Hedge Accounting gemäß IAS 39 ist eine ausführliche Dokumentation der Sicherungsbeziehung zwischen Grund- und Sicherungsgeschäft sowie der Sicherungsstrategie erforderlich. Die Anforderungen umfassen weiterhin die regelmäßige retrospektive und prospektive Effektivitätsmessung (Regressionsanalyse). Bei der Beurteilung der Effektivität werden sämtliche Bestandteile der Veränderung des beizulegenden Zeitwerts von Derivaten berücksichtigt. Das Hedge Accounting wird als effektiv angesehen, wenn die Veränderung des beizulegenden Zeitwerts des Sicherungsgeschäfts sowohl prospektiv als auch retrospektiv in einer Bandbreite von 80 bis 125 % der gegenläufigen Änderungen des beizulegenden Zeitwerts des Grundgeschäfts liegt. Eventualverbindlichkeiten sind mögliche Verpflichtungen gegenüber Dritten oder gegenwärtige Verpflichtungen, bei denen ein Ressourcenabfluss nicht wahrscheinlich ist beziehungsweise deren Höhe nicht verlässlich bestimmt werden kann. Eventualverbindlichkeiten werden in der Bilanz grundsätzlich nicht erfasst. Die im Anhang angegebenen Verpflichtungsvolumina bei den Eventualverbindlichkeiten entsprechen dem am Bilanzstichtag bestehenden Haftungsumfang. Wesentliche Ermessensentscheidungen und SchätzungenBei der Aufstellung des Konzernabschlusses nach IFRS sind bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Ermessensentscheidungen zu treffen. Diese betreffen insbesondere folgende Sachverhalte:
Weiterhin sind Annahmen und Schätzungen aufgrund unbestimmter künftiger Ereignisse zum Bilanzstichtag erforderlich. Da die Schätzungen auf Annahmen und Prognosen beruhen, entstehen Risiken in Bezug auf den Wertansatz der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden sowie der Erträge und Aufwendungen. Die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen sowie sonstige am Stichtag bestehende Quellen von Schätzungsunsicherheiten, aufgrund derer ein Risiko besteht, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden erforderlich sein wird, werden im Folgenden erläutert. Für die Bewertung von Umsatzerlösen und Materialaufwendungen werden Hochrechnungen für bereits entstandene und noch nicht fakturierte Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zwischen dem Abrechnungszeitpunkt und dem Bilanzstichtag vorgenommen. Bei der Bilanzierung und Bewertung der Pensionsrückstellungen und ähnlichen Verpflichtungen (Deputate) sowie der Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen sind hinsichtlich Abzinsungsfaktor, Gehaltstrends, Fluktuationsrate sowie Kostenschätzung der Erfüllungsbeträge Annahmen und Schätzungen erforderlich. Aufgrund des Umfangs an direkten Pensionszusagen und ähnlichen Verpflichtungen können sich aus möglichen Schätzungsänderungen in der Zukunft Auswirkungen ergeben (vergleiche Abschnitt 6 (24)). Bewertungsänderungen von Pensionsrückstellungen, die auf Änderungen der versicherungsmathematischen Parameter beruhen, werden erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst (vergleiche Abschnitt 6 (20)). Weiterhin sind bei der Durchführung von Werthaltigkeitstests zukunftsbezogene Schlüsselannahmen zu treffen. Änderungen dieser Annahmen können aus heutiger Sicht zu einem zusätzlichen Wertminderungsbeziehungsweise einem Wertaufholungsbedarf führen, da die Bewertung insbesondere auch von der Entwicklung der langfristigen Kapitalmarktzinsen und der verwendeten langfristigen Planungsrechnungen abhängt. Für die im Werthaltigkeitstest für Kraftwerke verwendete Planung im Erzeugungsbereich sind energiepolitische Entscheidungen, wie zum Beispiel die Energiewende, von Bedeutung. Auch künftige Änderungen der Strom- und Wärmepreise sowie des Steuerrechts können zu Auf- oder Abwertungen führen. Eine Erhöhung beziehungsweise Verminderung des Zinssatzes um 0,25 % würde bei der ZGE Kraftwerke zu einer Wertminderung in Höhe von 7,7 Mio. Euro beziehungsweise zu einer Wertaufholung in Höhe von 7,9 Mio. Euro führen. Als Bewertungsgrundlage für den Werthaltigkeitstest von nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen und sonstigen Beteiligungen wird jeweils die verabschiedete Mehrjahresplanung der Beteiligungen herangezogen, die jedoch in der langfristigen Planung gewisse Unsicherheiten bezüglich der zukünftigen Entwicklung enthält. Im Geschäftsjahr wurden Abschreibungen in Höhe von 6,2 Mio. Euro vorgenommen. Eine Erhöhung oder Verminderung des Zinssatzes um 0,25 % ergäbe einen negativen Ergebniseffekt von 7,3 Mio. Euro beziehungsweise einen positiven von 7,8 Mio. Euro. Eine Änderung des Zinssatzes um 0,25 % würde zu keiner Goodwill-Abschreibung führen. Die Rückstellungen für Altlasten basieren auf externen Gutachten und Berechnungen, die jährlich aktualisiert werden. Diesen liegen Kostenschätzungen der Erfüllungsbeträge für die jeweilige Verpflichtung zugrunde. Schätzungsunsicherheiten ergeben sich insbesondere aus Änderungen des Verpflichtungsumfangs, Abweichungen von den angenommenen Kostenentwicklungen sowie aus Änderungen des Zinsniveaus und der Zahlungszeitpunkte. Weiterhin kann eine Änderung des Diskontierungszinses zu einer Anpassung der Altlastenrückstellungen führen. Bei einer Zinssatzerhöhung um 0,25 % würde sich die Rückstellung um 1,8 Mio. Euro reduzieren. Eine Zinssatzsenkung um 0,25 % würde zu einer Rückstellungserhöhung um 1,9 Mio. Euro führen. Bei der Beurteilung von Rechtsstreitigkeiten im Hinblick auf die Bildung von Rückstellungen wurde eine Einschätzung des voraussichtlichen Prozessausgangs vorgenommen. Es werden nur latente Steuern auf Verlustvorträge aktiviert, von deren Nutzbarkeit mit ausreichender Sicherheit ausgegangen werden kann. Die Einschätzung der Nutzbarkeit erfolgt anhand von steuerlichen Ergebnisplanungen. Die zugrunde liegenden Annahmen und Schätzungen basieren auf den Gegebenheiten und Einschätzungen am jeweiligen Bilanzstichtag. Durch von den Annahmen abweichende Einschätzungen sowie Entwicklungen können sich die tatsächlichen Beträge von den Schätzwerten unterscheiden. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses ist keine wesentliche Änderung der getroffenen Annahmen und Schätzungen zu erwarten. KapitalmanagementDie Mainova AG unterliegt keinen satzungsmäßigen Kapitalerfordernissen und keinen externen Mindestkapitalanforderungen. Seit dem Abschluss des Gewinnabführungsvertrags mit der SWFH im Jahr 2001 und gemäß der in diesem Zusammenhang erlassenen Konzernrichtlinie ist die Mainova AG als Organgesellschaft in die zentrale Konzernfinanzierung der SWFH eingebunden. Die SWFH übernimmt das Cash Management aller Organgesellschaften mit dem Ziel, die Kosten der Finanzierung beziehungsweise die Geldanlageerlöse zu optimieren. Da es sich bei der Rücklage aus Cashflow Hedges im sonstigen Ergebnis um eine reine IFRS-Accounting-Größe handelt, hat diese keine Auswirkungen auf das Kapitalmanagement der Mainova. Maßnahmen zur Einhaltung einer soliden Eigenkapitalquote werden im Rahmen der mittelfristigen Unternehmensplanung berücksichtigt. Zum 31. Dezember 2016 belief sich die Eigenkapitalquote wie im Vorjahr auf 37,9 %. Aufgrund des bestehenden Gewinnabführungsvertrags sind Rücklagendotierungen nur begrenzt zulässig. Sofern im Rahmen von Kreditverträgen die Einhaltung bestimmter Kennzahlen gefordert wird, orientieren wir uns an diesen Vorgaben. Für durch Kommunalbürgschaften besicherte Darlehen sind keine Steuerungsmaßnahmen erforderlich. Änderung der Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDas International Accounting Standards Board hat folgende Standardänderungen verabschiedet, die ab dem Geschäftsjahr 2016 verpflichtend anzuwenden sind. Jährliche Änderungen verschiedener IFRS (Zyklus 2010-2012)
Die vorgenannten Standardänderungen hatten mit Ausnahme der Anhangangaben nach IFRS 8 keinen Einfluss auf den Abschluss der Mainova. Die qualitativen Angaben zur Segmentberichterstattung wurden erweitert. Änderungen IAS 1 "Darstellung des Abschlusses"Die Änderung des Standards soll eine Verbesserung der Finanzberichterstattung in Bezug auf die Anhangangaben darstellen. Dabei wird unter anderem der Grundsatz der Wesentlichkeit stärker betont. Anhangangaben sind danach nur verpflichtend, wenn sie wesentlich sind. Zudem fordert der Standard eine weitere Unterteilung der Mindestgliederungsposten in der Bilanz sowie den Ausweis von Zwischensummen. Ferner wird dem Bilanzierenden größere Flexibilität in Bezug auf die im Anhang verwendete Reihenfolge der Angaben gewährt. Der Standard tritt für Geschäftsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen. Die Änderungen hatten keinen wesentlichen Einfluss auf den Abschluss der Mainova. Die nachfolgenden Standardänderungen hatten keine Auswirkungen auf den Abschluss der Mainova. Jährliche Änderungen verschiedener IFRS (Zyklus 2012-2014)
Änderungen weiterer Standards
Neue Standards und InterpretationenDas IASB und das IFRS IC haben folgende Standards und Interpretationen verabschiedet, die für das Geschäftsjahr 2016 noch nicht verpflichtend anzuwenden sind. Diese Standards und Interpretationen wurden im Konzernabschluss noch nicht vorzeitig angewendet. Folgende Standards wurden von der EU übernommen, sind jedoch für das aktuelle Jahr noch nicht verpflichtend anzuwenden: IFRS 9 "Finanzinstrumente"Am 24. Juli 2014 wurde der IFRS 9 veröffentlicht, der den IAS 39 "Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung" ersetzt. Der neue Standard enthält überarbeitete Vorgaben zur Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten und Schulden sowie Regelungen zur Ermittlung von Wertminderungen. Die Klassifizierung und Bewertung hängt zukünftig einerseits davon ab, welchem Geschäftsmodell das Portfolio unterliegt, dem der finanzielle Vermögenswert zugeordnet wurde und andererseits davon, welche vertraglichen Zahlungsströme das Instrument aufweist. Wertminderungen werden basierend auf dem dreistufigen Modell der erwarteten Verluste ermittelt, das zwischen Kreditausfällen innerhalb eines Jahres und lebenslangen Kreditausfällen unterscheidet. Darüber hinaus werden nach IFRS 9 die bilanziellen Sicherungsbeziehungen stärker an das Risikomanagement angeglichen und die designierbaren Sicherungsbeziehungen erweitert. Ferner besteht das Wahlrecht, Sicherungsbeziehungen weiterhin nach IAS 39 zu bilanzieren. Im Rahmen der Untersuchung des Geschäftsmodells wurde im Hinblick auf die Klassifizierung bereits eine erste Zuordnung der Finanzinstrumente vorgenommen. Die Umsetzung des Wertberichtigungsmodells und die Entscheidung über die Ausübung des Wahlrechts beim Hedge Accounting erfolgt im Laufe des Jahres 2017. Die Auswirkungen auf den Konzernabschluss sind noch nicht bekannt. Der neue Standard ist verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Grundsätzlich hat die Erstanwendung retrospektiv zu erfolgen, jedoch werden Vereinfachungswahlrechte gewährt. Mainova wird den IFRS 9 erstmalig im Geschäftsjahr 2018 anwenden und somit das Wahlrecht zur vorzeitigen Anwendung nicht ausüben. IFRS 15 "Erlöse aus Verträgen mit Kunden"Am 28. Mai 2014 hat das IASB den neuen Standard zur Umsatzrealisierung veröffentlicht. Zielsetzung des neuen Standards ist es, die Vielzahl der bisher in diversen Standards und Interpretationen enthaltenen Regelungen zusammenzuführen und die Vorschriften für alle Branchen und Umsatztransaktionen zu vereinheitlichen, um die Vergleichbarkeit von Abschlüssen zu gewährleisten. IFRS 15 erfasst alle Verträge mit Kunden über den Verkauf von Gütern oder die Erbringung von Dienstleistungen. Der Standard enthält ein Fünf-Stufen-Modell, mithilfe dessen die Höhe der Umsätze und der Zeitpunkt beziehungsweise Zeitraum der Umsatzrealisierung bestimmt werden. Insbesondere sieht IFRS 15 Änderungen bei Mehrkomponentenverträgen sowie Vereinbarungen von Lizenzen und Provisionen vor. Daneben bestehen Regelungen zu Nachbetreuungsleistungen, Kundenbindungsprogrammen, Rückgaberechten sowie variablen Vergütungen. Ferner ergeben sich erweiterte Anhangangaben. Am 12. April 2016 hat das IASB Klarstellungen zu Einzelfragen des IFRS 15 veröffentlicht. Diese enthalten unter anderem Vereinfachungen zu den Übergangsregelungen. Die Änderungen sind zusammen mit dem bereits von der EU übernommenen Standard verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Die Übernahme der Klarstellungen in EU-Recht steht noch aus. Es wurde in einem ersten Schritt eine Analyse durchgeführt, die eine Unterteilung der Umsatzerlösarten in Kategorien umfasste. Anschließend wurden auf dieser Basis Produkte identifiziert, die von den Regelungen betroffen sein könnten. Im Hinblick auf die Vorschriften zu Mehrkomponentenverträgen werden im Wesentlichen energienahe Dienstleistungen geprüft. Auch können sich Änderungen bei der Behandlung von Kundenbindungsprogrammen und eingebetteten Leasingverhältnissen ergeben. In einem zweiten Schritt werden im Geschäftsjahr 2017 die identifizierten Geschäfte detaillierter untersucht und die erforderlichen Anpassungen ermittelt. Insgesamt erwartet Mainova keine wesentlichen Auswirkungen auf die Umsatzerlöse des Konzerns. Mainova wird von dem Wahlrecht der vorzeitigen Anwendung keinen Gebrauch machen und den IFRS 15 somit erstmalig im Geschäftsjahr 2018 anwenden. Neben der vollständig retrospektiven Methode erlauben die Übergangsvorschriften auch eine modifizierte, retrospektive Methode der Erstanwendung. Die Wahl der Methode wird nach abschließender Prüfung der Auswirkungen getroffen. Folgende IASB-Veröffentlichungen wurden von der EU noch nicht übernommen: Änderungen IAS 7 "Kapitalflussrechnungen"Mit den Änderungen in IAS 7 sollen die Informationen zur Verschuldung des Unternehmens verbessert werden. Zukünftig sind Angaben über die Änderung solcher Finanzverbindlichkeiten zu machen, deren Ein- und Auszahlungen im Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit gezeigt werden. Zudem sind dazugehörige finanzielle Vermögenswerte anzugeben. Die Änderungen sind für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2017 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Die Änderungen werden voraussichtlich keinen wesentlichen Einfluss auf den Konzernabschluss der Mainova haben. Änderungen IAS 12 "Ertragsteuern"Die Änderung betrifft den Ansatz von aktiven latenten Steuern bei nicht realisierten Verlusten. Es wird klargestellt, dass aus einer Veränderung des Marktzinsniveaus resultierende Abwertungen auf einen niedrigeren Marktwert von zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Schuldinstrumenten zu abzugsfähigen temporären Differenzen führen. Zudem ist für alle abziehbaren temporären Differenzen zu beurteilen, ob voraussichtlich künftig zu versteuerndes Einkommen erzielt wird. Die Änderungen sind retrospektiv für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2017 beginnen. Die Änderungen haben keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Mainova. Jährliche Verbesserungen (Zyklus 2014-2016)Die jährlichen Verbesserungen des Zyklus 2014-2016 beinhalten auch eine Änderung, die mit dem Zyklus 2013-2015 vorgeschlagen wurde, da dieser Zyklus mangels weiterer Themen aufgegeben wurde.
Die Änderungen an IFRS 12 sind verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die an oder nach dem 1. Januar 2017 beginnen, die Änderungen an IFRS 1 und IAS 28 erst ab dem 1. Januar 2018. Eine frühere Anwendung ist jeweils zulässig. Für die Mainova ergeben sich keine wesentlichen Auswirkungen. IFRS 16 "Leasingverhältnisse"Am 13. Januar 2016 hat das IASB den neuen Standard zu Leasingverhältnissen veröffentlicht. Der Leasingnehmer hat zukünftig alle Leasingverhältnisse und die damit verbundenen vertraglichen Rechte und Verpflichtungen in der Bilanz zu erfassen, wodurch die bisher unter IAS 17 erforderliche Unterscheidung zwischen Finanzierungs- und Operating-Leasingverträgen entfällt. Ausnahmen bestehen für kurzfristige und unwesentliche Leasingverhältnisse. Mainova ist im Wesentlichen als Leasinggeber tätig. Da die bilanzielle Abbildung von Leasinggeschäften beim Leasinggeber nahezu unverändert bleibt, ergeben sich hieraus keine wesentlichen Änderungen. Die Geschäfte, bei denen Mainova als Leasingnehmer auftritt, wurden identifiziert. Es handelt sich dabei um eine geringe Anzahl von Geschäften, sodass nur geringe Auswirkungen auf den Konzernabschluss erwartet werden. Die neuen Regelungen sind verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen. Mainova macht keinen Gebrauch von der Möglichkeit der vorzeitigen Anwendung. Änderung IAS 28 "Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen" und IFRS 10 "Konzernabschlüsse"Ziel der Änderung ist die Klarstellung bezüglich der Erfassung von Ergebniseffekten aus Transaktionen zwischen einem Investor und seinem assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen. Die Erfassung der Ergebniseffekte soll künftig davon abhängig sein, ob ein Geschäftsbetrieb im Sinne des IFRS 3 übertragen wird oder nicht. Der Änderungsstandard wurde auf unbestimmte Zeit verschoben. Folgende Standards werden keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss haben:
3. KonsolidierungsgrundsätzeDie in die Konsolidierung einbezogenen Abschlüsse der Tochterunternehmen sowie die Abschlüsse der nach der Equity-Methode bilanzierten assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen wurden einheitlich nach den bei Mainova geltenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt. TochterunternehmenBeherrscht ein Unternehmen ein anderes Unternehmen, hat das Mutterunternehmen das Tochterunternehmen vollständig in den Konzernabschluss einzubeziehen. Beherrschung ist dann gegeben
Alle Tochterunternehmen werden nach der Vollkonsolidierungsmethode in den Konzernabschluss einbezogen. Die Kapitalkonsolidierung für die Tochterunternehmen erfolgt nach der Erwerbsmethode zum Erwerbszeitpunkt. Dabei werden die Anschaffungskosten für Anteile an Tochterunternehmen den Zeitwerten der erworbenen Vermögenswerte und Schulden gegenübergestellt. Sich ergebende Unterschiedsbeträge werden den Vermögenswerten und Schulden der einbezogenen Unternehmen zugeordnet. Der den Zeitwert der erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden übersteigende Unterschiedsbetrag wird als Geschäftswert aktiviert. Negative Unterschiedsbeträge werden gemäß IFRS 3 nach erneuter Beurteilung der identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten sofort erfolgswirksam erfasst. Die mit einem Unternehmenszusammenschluss verbundenen Kosten werden als Aufwand in der Periode erfasst, in der sie angefallen sind. Diese Konsolidierungsgrundsätze gelten analog für die nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen. Forderungen, Verbindlichkeiten und Rückstellungen zwischen vollkonsolidierten Unternehmen werden aufgerechnet. Konzerninterne Erträge werden mit den entsprechenden Aufwendungen verrechnet. Zwischenergebnisse werden eliminiert, sofern sie nicht von untergeordneter Bedeutung sind. Steuerabgrenzungen werden vorgenommen. Nicht beherrschende AnteileNicht beherrschende Anteile werden zum Erwerbszeitpunkt nach der Neubewertungsmethode bewertet und innerhalb des Eigenkapitals des Mutterunternehmens ausgewiesen. Änderungen des Anteils an einem Tochterunternehmen, die nicht zu einem Verlust der Beherrschung führen, werden als Eigenkapitaltransaktion bilanziert. Bei Verlust der Beherrschung über ein Tochterunternehmen werden die Vermögenswerte und Schulden des Tochterunternehmens und alle zugehörigen, nicht beherrschenden Anteile und anderen Bestandteile am Eigenkapital ausgebucht. Der entstandene Gewinn oder Verlust wird erfolgswirksam erfasst. Jede zurückbehaltene Beteiligung an dem ehemaligen Tochterunternehmen wird zu dessen beizulegendem Zeitwert angesetzt. Anteile an Finanzanlagen, die nach der Equity-Methode bilanziert werdenDie Anteile des Konzerns an nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen umfassen die Anteile an assoziierten Unternehmen und an Gemeinschaftsunternehmen. Assoziierte Unternehmen sind Unternehmen, bei denen der Konzern über einen maßgeblichen Einfluss auf die Finanz- und Geschäftspolitik verfügt. Jedoch besteht keine Beherrschung oder gemeinschaftliche Führung. Eine gemeinschaftliche Führung besteht nur, wenn die mit der Geschäftstätigkeit verbundenen Entscheidungen die einstimmige Zustimmung der an der gemeinschaftlichen Führung beteiligten Parteien erfordert. Ein Gemeinschaftsunternehmen ist eine gemeinschaftliche Vereinbarung, bei der die Parteien, die die gemeinschaftliche Führung innehaben, Rechte am Nettovermögen der Vereinbarung haben. 4. Konsolidierungskreis und Änderungen des KonsolidierungskreisesDem Anhang ist eine Liste über den Konsolidierungskreis und den Anteilsbesitz beigefügt, die alle wesentlichen Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen mit Angaben zum letzten Jahresabschluss nach den Regelungen der IFRS (Umsatz, Eigenkapital und Jahresergebnis) enthält. TochterunternehmenIm Geschäftsjahr 2016 wurden unverändert zum Vorjahr 18 Tochterunternehmen in den Konzernabschluss einbezogenen, an denen der Konzern die Mehrheit der Stimmrechte hält. An drei Tochterunternehmen bestehen wesentliche nicht beherrschende Anteile. Nicht beherrschende AnteileDie folgende Tabelle zeigt Informationen zu jeder Tochtergesellschaft des Konzerns mit nicht beherrschenden Anteilen vor konzerninternen Eliminierungen. scroll
Assoziierte und GemeinschaftsunternehmenDer Kreis der assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen hat sich im Geschäftsjahr 2016 nicht verändert und umfasst 16 assoziierte Unternehmen und 8 Gemeinschaftsunternehmen. Das Gemeinschaftsunternehmen ENAG/Maingas Energieanlagen GmbH und das assoziierte Unternehmen Gasversorgung Offenbach GmbH haben als abweichenden Stichtag den 30. September und wurden mit den Abschlüssen zu diesem abweichenden Stichtag einbezogen. Aufgrund des fehlenden beherrschenden Einflusses liegt die Entscheidung über den Bilanzstichtag bei der Geschäftsführung der Beteiligungen. Die Beteiligung an der Thüga Holding GmbH & Co. KGaA (Thüga Holding) stellt nach den Kriterien des IFRS 11 ein Gemeinschaftsunternehmen dar. Nach aktienrechtlichen Vorschriften liegt kein beherrschender Einfluss vor. Die Gemeinschaftskraftwerk Irsching GmbH (GKI) wird trotz eines Anteilsbesitzes von unter 20 % (die Beteiligung der Mainova beträgt 15,6 %) als assoziiertes Unternehmen nach der Equity-Methode bewertet, da der Mainova durch den Gesellschaftsvertrag maßgeblicher Einfluss eingeräumt wird. Bei sämtlichen wichtigen geschäftspolitischen Entscheidungen (zum Beispiel Investitionen, Aufnahme von Krediten, Abschluss oder Änderung von Verträgen sowie Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern) ist die Einstimmigkeit der Gesellschafter erforderlich. Die nachfolgenden Tabellen zeigen zusammengefasste Finanzinformationen für die assoziierten Unternehmen und die Gemeinschaftsunternehmen: Assoziierte Unternehmenscroll
Gemeinschaftsunternehmenscroll
5. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung(1) Umsatzerlösescroll
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Anpassung der Vorjahreszahlen siehe Erläuterungen unter Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (2) Sonstige betriebliche Erträgescroll
1
Anpassung der Vorjahreszahlen siehe Erläuterungen unter Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die übrigen Erträge enthalten eine Vielzahl von Einzelsachverhalten. (3) Materialaufwandscroll
Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe betreffen überwiegend den Gas-, Strom-, Wärme- und Wasserbezug, die Kosten für den Primärenergieeinsatz in den eigenen Kraftwerken sowie Netzentgelte. Die Aufwendungen für bezogene Leistungen entfallen im Wesentlichen auf von Dritten erbrachte Bauleistungen sowie Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen für Verteilungs- und Erzeugungsanlagen. (4) Personalaufwandscroll
(5) Abschreibungen und WertminderungenDie Abschreibungen haben sich insbesondere durch partielle Anpassungen von Nutzungsdauern um 10,7 Mio. Euro erhöht. Ansonsten wird auf die Ausführungen zu immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen in Abschnitt 6 (11) verwiesen. (6) Sonstige betriebliche AufwendungenDie sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Die Aufwendungen aus Operating-Leasingverträgen betragen im Geschäftsjahr 2016 7,6 Mio. Euro (Vorjahr 7,4 Mio. Euro). Die übrigen Aufwendungen enthalten eine Vielzahl von Einzelsachverhalten. (7) Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten FinanzanlagenDas Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen setzt sich wie folgt zusammen: scroll
Bezüglich der Wertaufholungen und Wertminderungen verweisen wir auf Abschnitt 2. (8) Finanzerträgescroll
Aufgelaufene Zinserträge auf wertgeminderte finanzielle Vermögenswerte bestehen nicht, da die wertberichtigten Vermögenswerte ausschließlich kurzfristig sind. (9) Finanzaufwendungenscroll
Unter den sonstigen Zinsaufwendungen werden überwiegend Avalprovisionen ausgewiesen. (10) Ertragsteuernscroll
Der Steueraufwand und -ertrag teilt sich wie folgt auf: scroll
Aufgrund des am 29. August 2001 geschlossenen Gewinnabführungsvertrags ist Mainova verpflichtet, ihren gesamten Gewinn an die SWFH abzuführen. Dies hat nach geltendem Steuerrecht zur Folge, dass Mainova einen entstehenden Gewinn nur insoweit der Körperschaftsteuer unterwerfen muss, als dieser für Ausgleichszahlungen an außenstehende Aktionäre verwendet wird (§ 16 Körperschaftsteuergesetz (KStG)). Der Gewerbeertrag wird bei Mainova unabhängig von der Leistung von Ausgleichszahlungen keiner Gewerbesteuer unterworfen. Mainova verpflichtet sich mit dem 2004 abgeschlossenen Steuerumlagevertrag, den entstehenden Steuervorteil der SWFH im Wege einer Steuerumlage zuzuführen. Die Steuerumlagen werden nach der sogenannten Belastungsmethode (Stand-alone-Methode) entsprechend der hypothetischen Steuerbelastung der Mainova unter Berücksichtigung der bei Mainova direkt anfallenden Steuerbelastung (zurzeit Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag auf die Ausgleichszahlung an außenstehende Aktionäre) errechnet, als ob Mainova selbstständig zur Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer herangezogen würde. Die Organgesellschaft (Mainova AG) hat ihr Einkommen in Höhe von 20/17 der geleisteten Ausgleichszahlungen an außenstehende Aktionäre selbst zu versteuern. Die tatsächlichen Steuern enthalten im Wesentlichen Steuerumlagen für 2016 an die SWFH für Körperschaftsteuer inklusive Solidaritätszuschlag in Höhe von 12,6 Mio. Euro und Gewerbesteuer in Höhe von 14,1 Mio. Euro sowie die Körperschaftsteuer und den Solidaritätszuschlag für die Ausgleichszahlung in Höhe von 2,4 Mio. Euro. Der Steuersatz des Mutterunternehmens Mainova AG beträgt wie im Vorjahr 30,7 %. Bei den in den Konzernabschluss einzubeziehenden Gesellschaften NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH (NRM), Mainova ServiceDienste Gesellschaft mbH, SRM Straßen-Beleuchtung Rhein-Main GmbH, Biomasse-Kraftwerk Fechenheim GmbH (BKF), HMD und Energieversorgung Main-Spessart GmbH fallen aufgrund der ertragsteuerlichen Organschaft mit der Mainova AG keine laufenden Steuern an. Aufgrund der Verlustvorträge der Erdgas Westthüringen Beteiligungsgesellschaft mbH (EWT) sowie der Mainova Beteiligungsgesellschaft mbH (MBG) entsteht im Geschäftsjahr keine Steuerschuld. Im Berichtsjahr wurden bisher nicht aktivierte steuerliche Verlustvorträge von 0,1 Mio. Euro genutzt. Die Überleitung vom erwarteten Ertragsteueraufwand zum tatsächlichen Ertragsteueraufwand wird nachfolgend dargestellt: scroll
Bei den steuerfreien Erträgen aus nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen wurde der Saldo aus Fortschreibungen abzüglich Wertminderungen zu 95 % (Kapitalgesellschaften) beziehungsweise zu 100 % (Personengesellschaften für die Gewerbesteuer) unter Berücksichtigung der jeweils anzuwendenden Steuersätze angesetzt. Bei den steuerfreien Dividenden handelt es sich um Ausschüttungen von sonstigen Beteiligungen, die nicht in den Konzernabschluss einzubeziehen sind. Diese sind laut § 8b KStG steuerfrei. Die periodenfremden Steuern enthalten aus der Anpassung des steuerlichen Ausgleichspostens einen Aufwand in Höhe von 4.947 Tsd. Euro (Vorjahr Ertrag in Höhe von 460 Tsd. Euro). Der steuerliche Ausgleichsposten beinhaltet die Bewertungsunterschiede zwischen Steuerbilanz und IFRS. Darüber hinaus ist ein tatsächlicher Steueraufwand in Höhe von 5 Tsd. Euro (Vorjahr -541 Tsd. Euro) enthalten. 6. Erläuterungen zur Bilanz(11) Immaterielle Vermögenswerte und SachanlagenDie Aufgliederung der in der Bilanz zusammengefassten Posten der immateriellen Vermögenswerte und des Sachanlagevermögens sowie ihre Entwicklung sind auf den folgenden Seiten dargestellt: scroll
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In den Zugängen der Anschaffungs- oder Herstellungskosten sind aktivierte Fremdkapitalkosten in Höhe von 2,1 Mio. Euro (Vorjahr 0,7 Mio. Euro) enthalten. Im Geschäftsjahr 2016 wurden Sachanlagen in Höhe von 1,0 Mio. Euro (Vorjahr keine) als zur Veräußerung gehalten klassifiziert. Für nicht aktivierungsfähige technische Innovationen wurden 22 Tsd. Euro (Vorjahr 269 Tsd. Euro) aufgewendet. Aus den jährlich vorzunehmenden Werthaltigkeitstests für den Geschäfts- oder Firmenwert der HMD und der Mainova PV_Park 1 GmbH & Co. KG haben sich keine Wertminderungen ergeben. Die Geschäftstätigkeit dieser vollkonsolidierten Gesellschaften stellt jeweils eine eigene ZGE dar. Bei der ZGE Kraftwerke wurde ein Werthaltigkeitstest durchgeführt. Der Anlass hierfür waren einerseits die Überprüfung der in Vorjahren vorgenommenen Wertminderungen, andererseits die Entwicklung der Margen für die Stromerzeugung. Die Überprüfung hat im Geschäftsjahr weder zu einer Wertminderung noch zu einer Wertaufholung geführt. Die Zuschreibungen in Höhe von 1,8 Mio. Euro entfallen im Wesentlichen auf Winderzeugungsanlagen und sind zinsbedingt. Die Grundlagen und Parameter der Werthaltigkeitstests sind in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zum Sachanlagevermögen (Abschnitt 2) dargestellt. Bei den immateriellen Vermögenswerten sowie im Sachanlagevermögen liegen zum Bilanzstichtag keine Beschränkungen hinsichtlich der Verfügungsrechte vor. Ferner wurden im Geschäftsjahr 2016 wie im Vorjahr keine Entschädigungen von Dritten für immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagevermögen, die wertgemindert oder außer Betrieb genommen wurden, erfasst. (12) Nach der Equity-Methode bilanzierte FinanzanlagenDie folgende Übersicht zeigt die Entwicklung des Buchwerts der nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen: scroll
(13) Übrige finanzielle und nicht finanzielle VermögenswerteIn den nachfolgenden Tabellen werden die sonstigen Forderungen und Vermögenswerte aufgeschlüsselt: scroll
Die derivativen Finanzinstrumente setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Im Jahr 2016 wurden wie im Vorjahr keine Wertberichtigungen auf sonstige Vermögenswerte vorgenommen. (14) Vorrätescroll
In den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sind hauptsächlich Bau- und Installationsmaterialien sowie der Bestand an Kohle und Heizöl für den Betrieb der HKW ausgewiesen. Die kumulierten Gängigkeitsabschreibungen auf den Bestand an Bau- und Installationsmaterial betragen insgesamt 6,7 Mio. Euro (Vorjahr 6,6 Mio. Euro). Im Jahr 2016 wurden somit Abwertungen in Höhe von 0,1 Mio. Euro ergebniswirksam gebucht. Die unfertigen Leistungen enthalten noch nicht abgerechnete Bau- und Reparaturleistungen. Verfügungsbeschränkungen oder andere Belastungen lagen nicht vor. Zuschreibungen und Bewertungen zum Nettoveräußerungspreis wurden nicht vorgenommen. (15) Forderungen aus Lieferungen und LeistungenIn den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 235,2 Mio. Euro (Vorjahr 188,9 Mio. Euro) sind abgegrenzte, noch nicht abgerechnete Strom-, Gas-, Wärme- und Wasserlieferungen zwischen Ablese- und Bilanzstichtag enthalten, denen geleistete Abschläge gegenüberstehen. Zum Stichtag 31. Dezember 2016 betrug der Buchwert der nicht wertgeminderten und nicht überfälligen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 197,3 Mio. Euro (Vorjahr 162,7 Mio. Euro). Bei diesen Forderungen deuten zum Abschlussstichtag keine Anzeichen darauf hin, dass die Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen werden. Die folgende Tabelle zeigt den Buchwert der überfälligen Forderungen, die noch nicht wertgemindert wurden: scroll
Bei den fälligen Forderungen handelt es sich im Wesentlichen um Energieabrechnungen mit sofortiger Fälligkeit. Die Wertberichtigungen (einschließlich pauschalierter Einzelwertberichtigungen) auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben sich wie folgt entwickelt: scroll
(16) Forderungen aus ErtragsteuernDie Forderungen aus Ertragsteuern betreffen mit 15,3 Mio. Euro (Vorjahr 20,6 Mio. Euro) anrechenbare Kapitalertragsteuer sowie mit 1,2 Mio. Euro (Vorjahr 2,1 Mio. Euro) Körperschaftsteuerguthaben. (17) Zur Veräußerung gehaltene VermögenswerteDen zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten wurde aufgrund einer vertraglichen Veräußerungsvereinbarung ein im Segment Sonstiges gehaltenes Grundstück zugeordnet. Die Vereinbarung sieht einen Übergang von Nutzen und Lasten vor, der im Jahr 2017 erfolgt. (18) Latente Steueransprüche und latente SteuerschuldenDie latenten Steueransprüche und -schulden resultieren aus folgenden Posten: scroll
Von den latenten Steueransprüchen aus Pensionsrückstellungen wurden 12,6 Mio. Euro (Vorjahr 11,0 Mio. Euro) erfolgsneutral gebildet. Von den latenten Steuerschulden aus den übrigen langfristigen Forderungen und finanziellen Vermögenswerten, den sonstigen Vermögenswerten und den langfristigen und kurzfristigen Verbindlichkeiten wurden latente Steuerschulden in Höhe von 1,4 Mio. Euro (Vorjahr 3,2 Mio. Euro) erfolgsneutral gebildet. Insgesamt ergab sich damit eine erfolgsneutrale Veränderung der latenten Steuern in Höhe von 3,0 Mio. Euro (Vorjahr 3,4 Mio. Euro). Latente Steueransprüche und -schulden wurden je Gesellschaft beziehungsweise Organkreis miteinander saldiert. Latente Steuern auf temporäre Differenzen im Zusammenhang mit Anteilen an Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen wurden mit den anzuwendenden Steuersätzen gebildet. Auf temporäre Unterschiede aus Beteiligungen zwischen Steuerbilanz und Konzernabschluss wurden in Höhe von 8,6 Mio. Euro (Vorjahr 7,5 Mio. Euro) keine passiven latenten Steuern erfasst, da eine Umkehrung durch Dividendenausschüttungen oder Veräußerung von Gesellschaften in absehbarer Zeit nicht wahrscheinlich ist. Es werden nur auf solche Verlustvorträge und Vorträge aus der Zinsschranke, von deren Nutzbarkeit mit ausreichender Sicherheit ausgegangen werden kann, latente Steueransprüche gebildet. Steuerliche Verlustvorträge bestanden zum 31. Dezember 2016 bei den Tochtergesellschaften NRM, MBG, Mainova Windpark Siegbach GmbH & Co. KG, Mainova Windpark Niederhambach GmbH & Co. KG und EWT. Für die steuerlichen Verlustvorträge der EWT und MBG wurde kein latenter Steueranspruch angesetzt, da die Gesellschaften als Beteiligungsholding nahezu ausschließlich steuerfreie Dividendenerträge erzielen und somit gegenwärtig nicht damit gerechnet wird, dass zukünftig ein steuerpflichtiges Ergebnis zur Nutzung der Verlustvorträge zur Verfügung stehen wird. Aufgrund der seit dem 1. Januar 2012 bestehenden gewerbe- und körperschaftsteuerlichen Organschaft mit der NRM wurde davon ausgegangen, dass diese steuerlichen Verluste nicht mehr nutzbar sind. Latente Steueransprüche auf oben genannte Verlustvorträge wurden in folgender Höhe nicht angesetzt: scroll
EigenkapitalDie Gewinnabführung je Anteil für das Geschäftsjahr 2016 belief sich für die SWFH auf 14,98 Euro / Stück (Vorjahr 15,29 Euro / Stück) und die Dividende je Anteil für die außenstehenden Aktionäre auf 10,84 Euro / Stück. (19) Gezeichnetes KapitalDer Nennwert des gezeichneten Kapitals lag unverändert bei 142,3 Mio. Euro und ist vollständig eingezahlt. Es ist eingeteilt in 5.560.000 nennbetragslose Stückaktien, davon lauten 5.499.296 auf Namen und 60.704 auf Inhaber. Die Anzahl der Aktien war im Geschäftsjahr unverändert. (20) GewinnrücklagenDie Gewinnrücklagen enthalten neben dem Konzernjahresüberschuss abzüglich der Ergebnisabführung an die SWFH insbesondere die Anpassungseffekte auf IFRS sowie Ergebnisvorträge von Tochtergesellschaften. Darüber hinaus enthalten die Gewinnrücklagen das sonstige neutrale Ergebnis, das sich wie folgt zusammensetzt: scroll
Das sonstige Ergebnis in den Gewinnrücklagen hat sich im Vergleich zum Vorjahr wie folgt verändert: scroll
Im Geschäftsjahr wurden in geringem Umfang Sicherungsbeziehungen aufgelöst, da die erwarteten Mengen nicht eingetreten sind. Diese wurden aus den Gewinnrücklagen in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. Die diskontierten Zahlungen aus den Cashflow Hedges werden nach den am Bilanzstichtag vorliegenden Informationen in den folgenden Zeitspannen aus der Rücklage für Cashflow Hedges im sonstigen Ergebnis in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. scroll
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(21) Nicht beherrschende AnteileDie nicht beherrschenden Anteile zeigen den Anteilsbesitz Dritter an der Mainova. Sie betreffen die Minderheitenanteile an der BKF, der EWT und der Mainova Gemeinschaftswindpark Hohenahr GmbH & Co. KG. (22) Erhaltene ZuschüsseDie erhaltenen Zuschüsse (Baukostenzuschüsse und Hausanschlusskostenbeiträge) werden passiviert und über die Nutzungsdauer der bezuschussten Vermögenswerte linear zugunsten der Umsatzerlöse aufgelöst. Die deutliche Erhöhung im Jahr 2016 steht im Zusammenhang mit der Übernahme des Straßenbeleuchtungsnetzes von der Stadt Frankfurt am Main. (23) Finanzschuldenscroll
Von den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten waren 12,0 Mio. Euro (Vorjahr 13.0 Mio. Euro) mit einer Negativklausel belegt und 356,2 Mio. Euro (Vorjahr 385,1 Mio. Euro) mit Bürgschaften der Stadt Frankfurt am Main besichert. Der durchschnittliche Effektivzins der Finanzschulden belief sich auf 3,8 % (Vorjahr 4.0 %). Rückstellungen(24) PensionsrückstellungenDie Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen umfassen die Altersversorgung für die Mitarbeiter der Mainova, arbeitsvertragliche Direktzusagen sowie Verpflichtungen aus Betriebsvereinbarungen (Deputate). Es handelt sich dabei um leistungsorientierte Versorgungszusagen. Direktzusagen werden Vorstandsmitgliedern gewährt. Es handelt sich um leistungsorientierte Versorgungspläne. Für diese werden Rückstellungen für Pensionen und Anwartschaften, entsprechend den bestehenden Versorgungszusagen für Anwartschaften, und laufende Leistungen an die berechtigten aktiven und ehemaligen Mitarbeiter sowie die Hinterbliebenen gebildet. Die Zusagen bemessen sich vor allem nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit sowie der Vergütung der Mitarbeiter. Auf der Basis von Betriebsvereinbarungen sowie einzelvertraglichen Regelungen erhalten nahezu alle Mitarbeiter ein jährliches Energiedeputat. Zudem wurde außertariflichen Mitarbeitern eine betriebliche Altersvorsorge im Rahmen einer Unterstützungskasse gewährt. Da Mainova über die Leistung der einkommensabhängigen Beiträge hinaus kein Risiko trägt, handelt es sich um eine beitragsorientierte Zusage. Die Versorgungsverpflichtungen werden aus der operativen Tätigkeit der Mainova finanziert. Der Berechnung der leistungsorientierten Versorgungszusagen wurden folgende wesentliche versicherungsmathematische Annahmen zugrunde gelegt: scroll
Den Berechnungen für 2016 bezüglich der künftigen Sterblichkeit lagen wie im Vorjahr die Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck zugrunde. Der Barwert der versicherungsmathematischen Sollverpflichtung hat sich wie folgt entwickelt: scroll
Der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung entfiel auf folgende Gruppen von Versorgungsberechtigten: scroll
Ein Anstieg beziehungsweise Rückgang der wesentlichen versicherungsmathematischen Annahmen würde sich wie folgt auf den Barwert der Versorgungsverpflichtungen auswirken: scroll
Ferner halten wir eine Änderung der zugrunde gelegten Sterberaten beziehungsweise Lebensdauern für möglich. Nach den aktuellen Berechnungen würde eine um ein Jahr verlängerte Lebensdauer der Versorgungsberechtigten zum Stichtag zu einem Anstieg der Pensionsverpflichtung um 2.256 Tsd. Euro führen. Bei einer Verkürzung der Lebensdauer um ein Jahr würde sich die Verpflichtung um 2.223 Tsd. Euro verringern. Das Fälligkeitsprofil der Versorgungsleistungen stellt sich wie folgt dar: scroll
Die gewichtete durchschnittliche Laufzeit zum 31. Dezember 2016 beläuft sich bei den Pensionsverpflichtungen auf 15,95 Jahre (Vorjahr 15,20 Jahre) und bei den Deputatsverpflichtungen auf 20,08 Jahre (Vorjahr 19,74 Jahre). Der Aufwand für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen setzte sich wie folgt zusammen: scroll
Neben den als beitragsorientierten Verpflichtungen behandelten Beiträgen zur ZVK (Multi-Employer Plan) erfolgten im Berichtsjahr weitere beitragsorientierte Leistungen an die gesetzliche Rentenversicherung in Höhe von 14,2 Mio. Euro (Vorjahr 14,2 Mio. Euro) sowie an eine betriebliche Altersvorsorge in Höhe von 1,0 Mio. Euro (Vorjahr 1,0 Mio. Euro). Im Jahr 2017 werden Beiträge zur ZVK in Höhe von 14,0 Mio. Euro erwartet. Die Gesamtaufwendungen für Pensionsrückstellungen, die im Folgejahr in der Gewinn- und Verlustrechnung erwartungsgemäß erfasst werden, belaufen sich auf 3,1 Mio. Euro (Vorjahr 3,4 Mio. Euro). (25) Andere langfristige Rückstellungen und sonstige kurzfristige RückstellungenDie Rückstellungen berücksichtigen gemäß IAS 37 alle am Bilanzstichtag erkennbaren Verpflichtungen gegenüber Dritten, die bezüglich ihrer Höhe oder Fälligkeit unsicher sind. Die anderen langfristigen Rückstellungen und sonstigen kurzfristigen Rückstellungen haben sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt: scroll
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Die Personalrückstellungen entfallen auf die Rückstellungen für Jubiläumszuwendungen und Altersteilzeit. Die Rückstellungen für Altersteilzeit werden nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren bewertet. Dabei wurden folgende Annahmen zugrunde gelegt: scroll
Die Umweltrückstellungen betrafen insbesondere Grundstücksrisiken aus früheren Geschäftsbetrieben. Die wesentlichen Sanierungsarbeiten werden voraussichtlich innerhalb der nächsten 15 Jahre abgeschlossen. Aus der Änderung des bei der Abzinsung der Umweltrückstellungen zugrunde gelegten Zinssatzes hat sich ein Aufwand in Höhe von 5,5 Mio. Euro (Vorjahr 2,7 Mio. Euro) ergeben. Bei den Rückstellungen für rechtliche Risiken handelte es sich um mehrere kurzfristige Einzelrisiken, bei denen die Höhe der Inanspruchnahme unsicher ist. Die Bewertung erfolgt ausgehend vom erwarteten Prozessergebnis, das nach den aktuell verfügbaren Informationen die höchste Eintrittswahrscheinlichkeit besitzt. Die sonstigen Rückstellungen beinhalteten zahlreiche Sachverhalte. Sie enthielten unter anderem Risikovorsorgen im Zusammenhang mit der Energiebeschaffung. Die Rückstellungen sind überwiegend kurzfristig. In drei Fällen rechnen wir mit Zahlungsabflüssen über Zeiträume von 10 bis 25 Jahren. (26) Übrige finanzielle und nicht finanzielle VerbindlichkeitenDie übrigen Verbindlichkeiten setzten sich wie folgt zusammen: scroll
Die derivativen Finanzinstrumente gliederten sich in folgende Kategorien: scroll
Bei den Verbindlichkeiten aus erhaltenen Sicherheiten handelt es sich um Zahlungsmittel. Die übrigen finanziellen Verbindlichkeiten beinhalten im Wesentlichen eine Abgrenzung im Rahmen eines Leasingverhältnisses in Höhe von 8,0 Mio. Euro (Vorjahr 8,8 Mio. Euro). In den übrigen nicht finanziellen Verbindlichkeiten waren wie im Vorjahr Vorauszahlungen für Baukostenzuschüsse enthalten. 7. Weitere Angaben zu FinanzinstrumentenÜbersicht der FinanzinstrumenteZu den Finanzinstrumenten zählen originäre und derivative Finanzinstrumente. Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden in die folgenden Bewertungskategorien eingeteilt:
Die folgende Tabelle stellt die Buchwerte und beizulegenden Zeitwerte (Fair Values) der in den einzelnen Bilanzposten enthaltenen Finanzinstrumente dar: scroll
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Die einzelnen Stufen sind gemäß IFRS 13 wie folgt definiert:
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Bei den Umgruppierungen aus der Stufe 1 handelt es sich um eine Beteiligung, bei der die Börsennotierung entfallen ist und somit keine Notierung an einem aktiven Markt mehr vorliegt. Bei den sonstigen Umgruppierungen wurde für zwei sonstige Beteiligungen erstmals eine Marktbewertung durchgeführt. Eine Änderung des Diskontierungszinssatzes um 0,25 % würde zu einer Erhöhung beziehungsweise zu einem Rückgang des erfolgsneutralen sonstigen Ergebnisses um 0,5 Mio. Euro führen. Aufgrund der kurzen Laufzeiten der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, der Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie der übrigen kurzfristigen Forderungen und Verbindlichkeiten wird angenommen, dass die beizulegenden Zeitwerte den Buchwerten entsprechen. Die beizulegenden Zeitwerte der Finanzschulden werden als Barwerte der zukünftig erwarteten Cashflows ermittelt. Zur Diskontierung werden marktübliche Zinssätze, bezogen auf die entsprechenden Fristigkeiten, verwendet. Zudem wird das eigene Ausfallrisiko berücksichtigt. Darüber hinaus existieren finanzielle Garantien in Höhe von 22,5 Mio. Euro (Vorjahr 22,1 Mio. Euro). Da es sich hier im Wesentlichen um Eventualverbindlichkeiten und Sicherheiten für Adressausfallrisiken handelt, sind keine Buchwerte und Fair Values ermittelbar (siehe auch Erläuterungen in Abschnitt 10). Das Nominalvolumen der im Folgenden dargestellten Geschäfte wird unsaldiert angegeben. Es stellt die Summe aller Kauf- und Verkaufsbeträge dar, die den Geschäften zugrunde liegen. Die Höhe des Nominalvolumens erlaubt Rückschlüsse auf den Umfang des Einsatzes von Derivaten, gibt aber nicht das Risiko des Konzerns aus dem Einsatz von Derivaten wieder. scroll
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Soweit Mainova Geschäfte mit Finanzinstrumenten tätigt, erfolgt dies auf der Grundlage von marktüblichen Rahmenverträgen. Insoweit hat Mainova mit verschiedenen Marktpartnern Rahmenverträge auf der Grundlage des von der EFET (European Federation of Energy Traders) beziehungsweise auf der Grundlage des vom Bankenverband veröffentlichten DRV FT (Deutscher Rahmenvertrag für Finanztermingeschäfte) vereinbart. Sie enthalten die Möglichkeit, im Falle eines Ausfalls des Vertragspartners oder einer berechtigten außerordentlichen Kündigung durch Mainova alle unter dem jeweiligen Rahmenvertrag abgeschlossenen Geschäfte gegeneinander aufzurechnen. Die Regelungen für eine bilanzielle Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten nach IFRS sind somit nicht erfüllt. Die nachfolgende Übersicht zeigt das nur im Falle eines Ausfalls bestehende Potenzial zur Saldierung: scroll
Die folgende Tabelle stellt die in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigten Nettogewinne beziehungsweise -verluste von Finanzinstrumenten, gegliedert nach den Bewertungskategorien des IAS 39, dar: scroll
Die Nettogewinne beziehungsweise -verluste aus Finanzinstrumenten der Kategorie "Kredite und Forderungen" beinhalten im Wesentlichen die Ergebnisse aus Wertminderungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 3,5 Mio. Euro (Vorjahr 4,8 Mio. Euro) und erfolgswirksame Wertaufholungen in Höhe von 2,2 Mio. Euro (Vorjahr 0,6 Mio. Euro). Wie im Vorjahr wurden keine Wertberichtigungen auf sonstige finanzielle Vermögenswerte vorgenommen. Die Nettogewinne beziehungsweise -verluste aus "Zu Handelszwecken gehaltenen Finanzinstrumenten" beinhalten die Ergebnisse aus freistehenden derivativen Finanzinstrumenten. Das Nettoergebnis der "Zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte" umfasst Erträge aus Beteiligungen sowie Wertminderungen. FinanzrisikomanagementIm Hinblick auf die nachfolgend beschriebenen Risiken liegen keine Risikokonzentrationen vor. Einsatz von derivativen FinanzinstrumentenIm Rahmen des operativen Geschäfts ist Mainova finanzwirtschaftlichen Preisrisiken im Commodity-Bereich ausgesetzt. Unternehmenspolitik ist es, diese Risiken durch ein Risikomanagement zu eliminieren oder zu begrenzen. Hierzu werden seitens der Mainova derivative Finanzinstrumente eingesetzt, zum Beispiel Swaps und Forwards. Sie unterliegen den im Risikomanagementhandbuch für den Bereich Energiebezug und -handel aufgeführten Arbeitsanweisungen. Zudem legt das Marktrisikokomitee die Rahmenbedingungen für die Energiebeschaffung und -vermarktung in Bezug auf den zulässigen Risikogehalt fest. Zur Absicherung von Risiken und in geringem Umfang zur Erzielung von Handelsmargen werden im Commodity-Bereich physisch zu erfüllende Termingeschäfte sowie finanzielle Sicherungsgeschäfte eingesetzt. Die Risikopositionen der Strom- und Gasgeschäfte werden durch Volumenlimits sowie durch einen Value-at-Risk (VaR)-Ansatz begrenzt. Ferner wird auf die Erläuterungen zum Risikomanagement im Lagebericht verwiesen. Des Weiteren ist Mainova dem Risiko marktbedingter Schwankungen der Zinssätze ausgesetzt. Das Treasury-Gremium legt Rahmenbedingungen und Richtlinien für die Treasury-Aufgaben fest. Dazu gehört unter anderem die Festlegung der Zinsabsicherungsstrategie. Mainova setzt zur Begrenzung des Risikos Zins-Swaps ein. Bei der Bilanzierung von Derivaten wendet Mainova Hedge Accounting an. Voraussetzung für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen (Hedge Accounting) ist, dass der eindeutige Sicherungszusammenhang zwischen Grundgeschäft und Sicherungsgeschäft dokumentiert und die Effektivität nachgewiesen ist. Derivative Finanzinstrumente, welche die strengen Anforderungen des IAS 39 nicht erfüllen, werden als freistehende Derivate bilanziert, das heißt, alle Marktwertänderungen werden unmittelbar erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Im Gasgeschäft werden Öl- und Gas-Swaps zur Gaspreisfixierung von Bezugsmengen und zur Sicherung des Eigenbedarfs abgeschlossen. Ferner werden Kohle-Swaps zur Sicherung des Kohleindex aus einem Virtual-Power-Plant-Vertrag sowie auch zur Sicherung der Eindeckungsmengen für die Kraftwerke eingesetzt. Die Laufzeiten der Grundgeschäfte betragen in der Regel bis zu drei Jahre. Bei den Sicherungsinstrumenten handelt es sich um Swaps, die während der gesamten Vertragslaufzeit Zahlungsströme generieren. Zur Begrenzung des Zinsänderungsrisikos setzt Mainova Forward-Starting-Zins-Swaps ein. Durch diese Instrumente werden Zahlungsströme aus variabel verzinslichen langfristigen Finanzschulden gesichert. Dabei sind die Laufzeiten der Zins-Swaps auf die erwartete Rückzahlung der Darlehen abgestimmt. Die Zahlungsströme der Zins-Swaps beginnen mit dem Auslaufen der Zinsbindungsfrist der entsprechenden Darlehen. Beim Cashflow Hedge Accounting werden Bewertungsänderungen des effektiven Teils des Derivats zunächst erfolgsneutral in der Rücklage für Cashflow Hedges im sonstigen Ergebnis erfasst und erst bei der Realisierung des Grundgeschäfts in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. Der ineffektive Teil eines Hedges wird sofort erfolgswirksam ausgewiesen. Die Ergebnisse aus der Umgliederung werden in dem Posten der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen, in dem auch das gesicherte Grundgeschäft erfasst wird, das heißt im Materialaufwand beziehungsweise in den Finanzaufwendungen. Der Ertrag aus den ineffektiven Anteilen von Cashflow Hedges in Höhe von 0,5 Mio. Euro (Vorjahr Aufwand in Höhe von 0,1 Mio. Euro) wird ebenfalls im Materialaufwand beziehungsweise in den Finanzaufwendungen erfasst. Preisrisiken aus CommoditiesAuf der Erzeugungsseite ergeben sich Risiken vor allem aus der Stromproduktion. Diese wird in starkem Maße von der Entwicklung der Marktpreise für Strom, fossile Brennstoffe (insbesondere Kohle und Gas) und CO2 -Zertifikate beeinflusst. Ein Risiko liegt beispielsweise darin, dass höhere Rohstoffnotierungen nicht durch entsprechende Stromerlöse kompensiert werden können. Neben der Erzeugungsseite ist auch das Vertriebsgeschäft für Strom und Gas mit Risiken verbunden. Diese resultieren zum Beispiel aus unerwarteten Nachfrageschwankungen aufgrund von Wettbewerbs- und Konjunktureinflüssen und Temperaturänderungen sowie aus Preisschwankungen für noch nicht beschaffte Positionen. Die Preisrisiken auf den Beschaffungs- und Absatzmärkten ermittelt Mainova fortlaufend und berichtet darüber. Zur Risikominderung (Preisabsicherung) auf der Absatz- und Beschaffungsseite setzt Mainova unter anderem derivative Finanzinstrumente (Forwards und Swaps) ein. Der Vorstand wird monatlich über den aktuellen Bestand an Derivaten informiert. Alle Derivate, die Handelszwecken zuzuordnen sind (freistehende Derivate), werden als finanzielle Vermögenswerte oder finanzielle Verbindlichkeiten bilanziert. Die derivativen Finanzinstrumente sind zu Marktwerten bewertet. Als Marktwert eines Finanzinstruments gilt der Betrag, der im Geschäftsverkehr zwischen sachverständigen, vertragswilligen und voneinander unabhängigen Vertragspersonen unter aktuellen Marktbedingungen erzielt werden kann. Die Marktwerte werden aus Börsenkursen oder anhand anerkannter Bewertungsmethoden abgeleitet. Als Teil des Risikomanagementsystems von Preisrisiken aus Derivaten setzt Mainova zudem eine VaR-Analyse ein, bei der die Risikoposition gegenüber Änderungen der Marktpreise für Strom, Gas, Kohle und Emissionen regelmäßig gemessen wird. Unter Vorgabe eines Konfidenzniveaus und einer Halteperiode wird ein maximaler Verlust berechnet. Folgende Annahmen liegen der Ermittlung des VaR zugrunde:
Der VaR ergibt sich aus den Marktwerten der offenen Positionen unter Berücksichtigung der Volatilitäten für die einzelnen Commodities. Das 99-prozentige Konfidenzniveau und die Halteperiode von fünf Tagen implizieren, dass mit einer Wahrscheinlichkeit von 1 % der Wertverlust des Portfolios nach fünf Tagen größer sein wird als der Betrag des VaR. Die Mainova berechnet regelmäßig einen Gesamt-VaR für das Handelsportfolio, der sich aus den einzelnen VaR-Werten für Strom- und Gasbeschaffung, Eigenerzeugung (einschließlich der Brennstoffe für Wärmeerzeugung), das virtuelle Kraftwerk und den Eigenhandel für Strom, Gas und CO2 zusammensetzt. Für diese Teilportfolios sind die offenen Positionen wie nachstehend definiert:
Der maximale Verlust, der mit 99-prozentiger Wahrscheinlichkeit und einer Halteperiode von fünf Tagen nicht überschritten wird, verteilt sich wie folgt auf die genannten Teilportfolios, getrennt nach kurz- und langfristigen Termingeschäften: scroll
ZinsänderungsrisikoZinsänderungsrisiken resultieren aus marktbedingten Schwankungen der Zinssätze und wirken sich auf die Höhe der Zinsaufwendungen sowie auf die Marktwerte der Zins-Swaps aus. Bei Mainova bestehen Zinsänderungsrisiken für variabel verzinsliche Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, für welche die Laufzeiten die vereinbarten Zinsbindungsfristen übersteigen, in denen der Zinssatz fixiert ist. Der Buchwert der variabel verzinslichen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ohne Berücksichtigung der Darlehen für den Anteilserwerb an der Thüga Holding beträgt zum Zeitpunkt des Auslaufens der Zinsbindungsfristen 47,1 Mio. Euro (Vorjahr 47,6 Mio. Euro). Mainova begegnet derartigen Zinsänderungsrisiken durch den Abschluss von Verträgen mit langfristigen Zinsbindungsfristen. Bei einer Zinssatzerhöhung um ein Prozent würde sich das Ergebnis im Jahr 2017 um 0,1 Mio. Euro (Vorjahr 0,2 Mio. Euro) reduzieren. Eine Zinssatzsenkung um ein Prozent würde zu einer Ergebniserhöhung um 0,1 Mio. Euro (Vorjahr 0,2 Mio. Euro) führen. Die im Rahmen der langfristigen Finanzierung des Anteilserwerbs an der Thüga Holding abgeschlossenen Darlehensverträge haben eine Laufzeit bis zum Jahr 2035. Die Zinsbindung läuft zwischen den Jahren 2014 und 2020 aus. Das Risiko potentiell steigender Zinsen und höherer Zinszahlungen wird bei dem überwiegenden Teil der Darlehen durch den Abschluss von Zins-Swaps begrenzt. Die Zins-Swaps haben eine Laufzeit von zehn Jahren ab dem Zeitpunkt des Auslaufens der Zinsbindung. Bei einer Erhöhung des Zinssatzes um einen Prozentpunkt würde sich der Marktwert der Zins-Swaps um 21,4 Mio. Euro (Vorjahr 23,9 Mio. Euro) erhöhen, bei einer Senkung des Zinssatzes um einen Prozentpunkt würde sich der Marktwert und damit das Eigenkapital um 28,3 Mio. Euro (Vorjahr 28,6 Mio. Euro) reduzieren. Der Buchwert der Darlehen zum Zeitpunkt des Auslaufens der Zinsbindungsfristen, bei denen das Zinsänderungsrisiko nicht durch Zins-Swaps begrenzt wurde, beträgt 40,0 Mio. Euro (Vorjahr 40,0 Mio. Euro). WährungsrisikoAlle Beschaffungs- und Handelsgeschäfte werden derzeit in Euro abgerechnet. Somit ist Mainova keinen Währungsrisiken ausgesetzt. KreditrisikoDas Kredit- oder Ausfallrisiko der Mainova liegt in der Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse zum einen auf der Kundenseite und zum anderen auf der Seite der Kontrahenten im Energiehandel begründet. Kreditrisiken bestehen im Wesentlichen im Zusammenhang mit Forderungen sowie derivativen Finanzinstrumenten mit positiven Marktwerten. Diesbezüglich verweisen wir auf die Ausführungen in den Abschnitten 6 und 7. Das maximale Ausfallrisiko besteht in Höhe der Buchwerte der derivativen Finanzinstrumente und Forderungen abzüglich erhaltener Sicherheiten. Ausfallrisiken von Forderungen gegenüber Kunden begegnet Mainova durch eine Straffung der Prozesse im Forderungsmanagement sowie durch verschärfte Bonitätsrichtlinien für den Abschluss von neuen Verträgen und für Gewährung von Ratenplänen. Weiterhin sind die 300 größten Kunden an ein "Online-Ratingsystem" angeschlossen. Jegliche Veränderung von externen Ratings dieser Kunden erhält das Forderungsmanagement von einer Wirtschaftsauskunftei umgehend online mitgeteilt. Beim Ausfall von Kontrahenten im Energiehandel besteht gleichfalls ein Kreditrisiko. Mainova kauft und verkauft Strom- und Gas-Forwards sowie CO2 -Zertifikate mit physischer Erfüllung und Derivate auf Kohle, Öl und Gas mehrere Jahre im Voraus. Fällt ein Lieferant aus, besteht ein Wiedereindeckungsrisiko für den Fall, dass zwischenzeitlich die Marktpreise gestiegen sind, da die Menge zu einem höheren Preis wieder eingedeckt werden muss. Um dieses Risiko zu minimieren, schließt Mainova die Geschäfte überwiegend mit der Syneco Trading GmbH (Syneco Trading) ab. In einer Art Haftungspool für das Adressrisiko für Strom- und Nichtstrom-Geschäfte werden hier die Kreditrisiken aus allen Geschäften, die über Syneco Trading abgeschlossen werden, zusammengeführt und im Schadensfall zunächst von der Thüga Aktiengesellschaft getragen und im Weiteren auf die Kunden der Syneco GmbH & Co. KG verteilt. Aufgrund des umfangreichen Handelspartnerportfolios bestehen für Syneco Trading zudem deutlich höhere Net-ting-Möglichkeiten, wodurch Risiken reduziert werden können. Die (anteilige) Haftung betrifft nicht nur Ausfälle von Handelspartnern, sondern auch (als wenig wahrscheinlich angesehene) Ausfälle von Poolpartnern. Die Haftungsanteile der einzelnen Poolpartner sind nicht statisch, sondern sie bemessen sich nach deren offenen Geschäftsvolumina. Es wird unter anderem auch auf Abschnitt 10 verwiesen. LiquiditätsrisikoUnter Liquiditätsrisiko wird das Risiko verstanden, dass Mainova nicht genügend Finanzmittel besitzt, vertragsgemäß durch Lieferung von Zahlungsmitteln oder anderen finanziellen Vermögenswerten ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Dem Liquiditätsrisiko wird durch ein systematisches Liquiditätsmanagement durch das Konzern-Treasury der SWFH, basierend auf der Finanzplanung der Mainova, begegnet. Dabei wird die Liquidität durch die Planung der individuellen Ein- und Auszahlungsströme für das laufende und die vier darauf folgenden Jahre ermittelt, um die zukünftige Liquiditätsentwicklung aufzuzeigen und frühzeitig einen möglichen Liquiditätsbedarf zu erkennen. Zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit verfügt Mainova bei der SWFH über eine vom Konzern-Treasury-Gremium genehmigte Kreditlinie von 40,0 Mio. Euro (Vorjahr 40,0 Mio. Euro). Kreditlinien bei Banken bestehen nicht. Die nachfolgende Tabelle zeigt alle zum 31. Dezember 2016 beziehungsweise 31. Dezember 2015 vertraglich fixierten Zins- und Tilgungszahlungen für die bilanzierten finanziellen Verbindlichkeiten sowie Zahlungsströme aus derivativen Finanzinstrumenten. Für Swaps mit negativem Marktwert werden negative undiskontierte Marktwerte angegeben. Für Forwards werden die Nominalbeträge der Kaufgeschäfte angegeben. Jederzeit rückzahlbare finanzielle Verbindlichkeiten sind dem frühesten Zeitband zugeordnet. scroll
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8. Segmentberichterstattungscroll
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Die Segmentberichterstattung der Mainova hat das Ziel, Informationen über die wesentlichen Geschäftssegmente des Konzerns zur Verfügung zu stellen. Die Abgrenzung der berichtspflichtigen Segmente ist nach dem verpflichtend anzuwendenden "Management Approach" allein auf die intern vom Management zur Steuerung des Konzerns verwendete Berichtsstruktur ausgerichtet. Diese orientiert sich mit Ausnahme der Segmente Wärme- und Stromerzeugung sowie Beteiligungen an den Endprodukten des Konzerns. Das Segment Wärme- und Stromerzeugung bündelt das anlagenintensive und technisch geprägte Kraftwerksgeschäft der Mainova AG und der Tochterunternehmen sowie nach der Equity-Methode einbezogene und weitere Beteiligungen an Erzeugungsgesellschaften. Die Segmente Strom-, Gas-, Wärme- und Wasserversorgung decken jeweils die Wertschöpfungskette von der Beschaffung beziehungsweise dem Handel über den Vertrieb bis hin zur Verteilung unserer Produkte ab. Dem Segment Beteiligungen ist mit Ausnahme der Erzeugungsgesellschaften unser gesamtes Beteiligungsportfolio zugeordnet. Im Segment Sonstige Aktivitäten / Konsolidierung sind unter anderem IT-Dienstleistungen an Dritte, technisches Facility Management und Anlagenverkäufe, die nicht in Zusammenhang mit einem Kernsegment stehen, enthalten. Hierbei handelt es sich um Nebengeschäfte, die eine geringe Steuerungsrelevanz haben. Zudem sind Konsolidierungseffekte enthalten. Da Mainova regional eingegrenzt und ausschließlich innerhalb Deutschlands tätig ist, wurde auf eine Darstellung nach geografischen Merkmalen verzichtet. Die Segmentdaten wurden in Übereinstimmung mit den Ansatz- und Bewertungsmethoden im Konzernabschluss ermittelt. In den wesentlichen nicht zahlungswirksamen Effekten sind vor allem die Veränderungen der Rückstellungen einschließlich der erfolgsneutralen Veränderungen und die wesentlichen zahlungsunwirksamen sonstigen Aufwendungen und Erträge erfasst. Die segmentbezogenen Veränderungen des Working Capital wurden nicht ausgewiesen. Die Verrechnungspreise zwischen den Segmenten entsprechen im Wesentlichen den üblichen Marktpreisen. Weitere Erläuterungen zu den Segmentergebnissen sind im Lagebericht enthalten. Die Überleitung auf das Segmentergebnis ergibt sich wie folgt: scroll
9. Angaben zur KapitalflussrechnungDer Finanzmittelfonds in Höhe von 17,6 Mio. Euro (Vorjahr 19,5 Mio. Euro) besteht ausschließlich aus Kassenbeständen und Bankguthaben. Unter Berücksichtigung der Guthaben aus dem Cash Pooling bei der SWFH und Tagesgeldanlagen von Beteiligungen ergibt sich ein Finanzmittelbestand in Höhe von 101,5 Mio. Euro (Vorjahr 110,2 Mio. Euro). Der positive Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 57,4 Mio. Euro und lag bei 229,2 Mio. Euro. Dies ist auf höhere Rückstellungen und Verbindlichkeiten zurückzuführen. Die Mittelabflüsse aus der Investitionstätigkeit in Höhe von 110,8 Mio. Euro lagen um 76,8 Mio. Euro über dem Vorjahr. Dies war bedingt durch die geringeren Mittelzuflüsse im Rahmen des Cash Poolings mit der SWFH in Höhe von 5,2 Mio. Euro (Vorjahr 56,8 Mio. Euro) sowie durch höhere Investitionen. Der negative Cashflow aus Finanzierungstätigkeit in Höhe von 120,3 Mio. Euro (Vorjahr 134,9 Mio. Euro) resultierte wie im Vorjahr insbesondere aus der Gewinnabführung an die SWFH und der Tilgung von Krediten. Insgesamt konnten die Mittelabflüsse aus der lnvestitions- und Finanzierungstätigkeit aus der laufenden Geschäftstätigkeit gedeckt werden, sodass sich der Finanzmittelbestand nahezu auf Vorjahresniveau bewegte. 10. Sonstiges Mitarbeiterinnen und MitarbeiterIm Jahresdurchschnitt waren bei Mainova 2.669 (Vorjahr 2.719) Arbeitnehmer beschäftigt, davon 585 (Vorjahr 588) Frauen. Ergebnis je Aktiescroll
Da nur die Stückaktien der SWFH als Organträger an der Gewinnverwendung teilnehmen, erfüllen nur diese Stückaktien die Definition "Ordinary Shares" nach IAS 33. Die Anteile der anderen Gesellschafter partizipieren nicht am Gewinn und Verlust der Gesellschaft, sondern erhalten vom Organträger eine feste Garantiedividende in Höhe von 10,84 Euro je Stückaktie. Das Ergebnis je Aktie ist daher der Quotient aus dem Ergebnis der Mainova vor Gewinnabführung und der Anzahl der Stückaktien der SWFH. Eventualverbindlichkeiten und finanzielle VerpflichtungenDie Eventualverbindlichkeiten setzen sich zum 31. Dezember 2016 wie folgt zusammen: scroll
Für die Beteiligung an der GKI hat Mainova im Zusammenhang mit der Finanzierung des Kraftwerks zugunsten einer Geschäftsbank eine selbstschuldnerische und unbefristete Teilbürgschaft für den Kreditrahmen bei der Bank abgegeben. Der Anteil der Mainova beträgt 20,3 Mio. Euro und entspricht 15,6 % des Kreditrahmens. Die Verpflichtung valutiert zum Stichtag mit 8,6 Mio. Euro (Vorjahr 10,4 Mio. Euro). Auf Basis der bis zum Aufstellungszeitpunkt gewonnenen Erkenntnisse geht die Mainova derzeit davon aus, dass die den vorab genannten Eventualverbindlichkeiten zugrunde liegenden Verpflichtungen von den jeweiligen Hauptschuldnern erfüllt werden können. Daher schätzt die Mainova bei allen Eventualverbindlichkeiten die Wahrscheinlichkeit einer Inanspruchnahme als gering ein. Finanzielle Verpflichtungen ergeben sich aus den nachfolgend aufgeführten Sachverhalten: scroll
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Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus abgeschlossenen Energielieferverträgen entfielen in Höhe von 317,0 Mio. Euro (Vorjahr 402,2 Mio. Euro) sowie die Verpflichtungen aus dem Beteiligungsbereich in Höhe von 1,0 Mio. Euro (Vorjahr 1,0 Mio. Euro) auf assoziierte Unternehmen. Die Verpflichtungen aus Miet-, Pacht- und Leasingverträgen (Operating Leasing) betrafen überwiegend Miet- und Leasingverpflichtungen für Verwaltungsgebäude, IT-Infrastruktur sowie Grundstücke unserer Windparks. Das Bestellobligo stand insbesondere in Zusammenhang mit diversen Bau- und Modernisierungsmaßnahmen. Die Verpflichtungen aus dem Beteiligungsbereich betrafen im Wesentlichen die Nachschussverpflichtung bezüglich der MHKW Müllheizkraftwerk Frankfurt am Main GmbH (MHKW), die auf § 17 des Gesellschaftsvertrags in der Fassung vom 11. November 2008 beruht. Danach kann die Gesellschafterversammlung mit Mehrheitsbeschluss von den Gesellschaftern Nachschüsse bis zu der Höhe von 2,0 Mio. Euro (davon Mainova 1,0 Mio. Euro) einfordern. Aufgrund der Beteiligungsverhältnisse kann eine Nachschusspflicht ohne Zustimmung der Mainova nicht beschlossen werden. Die übrigen finanziellen Verpflichtungen enthielten Verpflichtungen aus Betriebsführungsverträgen. LeasingDie nachstehende Tabelle stellt die Investitionen in Finanzierungsleasingverhältnisse dar: scroll
Die Bruttoinvestition lässt sich wie folgt in den Barwert der Mindestleasingzahlungen überleiten: scroll
Die im Jahr 2016 im Rahmen von Finanzierungsleasingverhältnissen als Ertrag erfassten bedingten Mietzahlungen beliefen sich auf 0,5 Mio. Euro (Vorjahr 0,7 Mio. Euro). Bei den Finanzierungsleasingverhältnissen handelte es sich um Pachtverträge über Kraftwerke und Versorgungsnetze sowie Contracting-Projekte, bei denen Mainova zwar rechtlicher Eigentümer ist, die wesentlichen Chancen und Risiken aus der Nutzung des Vermögenswerts aber beim Kunden liegen. Dies hat zur Folge, dass die Vermögenswerte nicht im Sachanlagevermögen der Mainova, sondern stattdessen in den Forderungen aus Finanzierungsleasing zu bilanzieren sind. Mit der AVA GmbH besteht ein Vertrag über die Verpachtung eines HKW in Frankfurt am Main-Nordweststadt einschließlich Grundstück. Die AVA GmbH verpachtet ihre Abfallverbrennungsanlage zusammen mit dem von Mainova gepachteten HKW an die MHKW zum Betrieb eines einheitlichen Müllheizkraftwerks. Das Vertragsverhältnis mit der AVA GmbH hat eine Laufzeit von 22,5 Jahren und endet am 30. Juni 2029. Die AVA GmbH zahlt einen Pachtzins, der sich aus mehreren festen Bestandteilen und einem variablen Bestandteil zusammensetzt. Der Pachtzins ist hinsichtlich des festen Teils wertgesichert. Die jährliche Preisanpassung ist an die Entwicklung des Preisindex der Erzeugnisse von Investitionsgüterproduzenten gebunden. Im Rahmen des mit der Süwag Energie AG abgeschlossenen Pachtvertrags verpachtet Mainova ihr in den Gebieten Unterliederbach, Sindlingen, Zeilsheim und Sossenheim liegendes Stromnetz. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 20 Jahren und endet am 31. Dezember 2026. Bei den Contracting-Projekten handelt es sich insbesondere um einen bereits im Jahr 2001 abgeschlossenen Energieliefervertrag mit der Fraport AG, zu dessen Zweck die Mainova eigens ein Heiz- / Kältewerk errichtet hat und dieses betreibt. Der jährliche Grundpreis des Energieliefervertrags, der auch die Kosten für die Nutzungsüberlassung des Heiz- / Kältewerks enthält, ist an die Entwicklung des Investitionsgüterindex geknüpft. Der Vertrag endet am 31. Dezember 2020. Im Rahmen eines Operating-Leasingverhältnisses hat die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH 12 MW der Stromerzeugungskapazität der Kraftwerksanlage im HKW West von Mainova gepachtet. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 5,5 Jahren und endet am 31. Dezember 2019. Die Summe der künftigen Mindestleasingzahlungen beträgt 0,9 Mio. Euro (Vorjahr 1,2 Mio. Euro). Davon entfallen 0,3 Mio. Euro (Vorjahr 0,3 Mio. Euro) auf einen Zeitraum bis zu einem Jahr und 0,6 Mio. Euro (Vorjahr 0,9 Mio. Euro) auf ein bis fünf Jahre. Im Jahr 2016 wurde ein Ertrag in Höhe von 0,3 Mio. Euro erfasst. Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und PersonenBeziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen, welche die Mainova beherrschen oder maßgeblich beeinflussen, sowie Beziehungen zu Unternehmen, die von Mainova beherrscht oder maßgeblich beeinflusst werden, müssen angegeben werden. Durch die Beteiligung der Stadt Frankfurt am Main über den Mehrheitsgesellschafter SWFH ist Mainova ein von diesen Gesellschaftern beherrschtes Unternehmen. Im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit unterhält Mainova mit ihren Tochterunternehmen Geschäftsbeziehungen zu zahlreichen nahestehenden Personen und Unternehmen. Mit nahestehenden natürlichen Personen des Managements in Schlüsselpositionen sowie deren nächsten Familienangehörigen haben keine wesentlichen Transaktionen stattgefunden. Als Management in Schlüsselpositionen ist bei der Mainova nur der Vorstand anzusehen. Mit den nahestehenden Unternehmen wurden in den Geschäftsjahren 2016 und 2015 Geschäfte getätigt, die zu folgenden Abschlussposten führten: scroll
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einschließlich der Thüga Holding GmbH & Co. KGaA Den nahestehenden Unternehmen wurden Bürgschaften und Sicherheiten in Höhe von 31,5 Mio. Euro (Vorjahr 24,1 Mio. Euro) sowie Darlehen in Höhe von 8,2 Mio. Euro (Vorjahr 5,9 Mio. Euro) gewährt. Alle Geschäftsbeziehungen mit nahestehenden Unternehmen und Personen sind zu marktüblichen Konditionen abgeschlossen worden und unterscheiden sich grundsätzlich nicht von den Finanzierungskonditionen beziehungsweise den Liefer- und Leistungsbeziehungen mit anderen Unternehmen. Grundzüge der Vergütung von Vorstand und AufsichtsratFür die Festlegung der Gesamtbezüge der einzelnen Vorstandsmitglieder ist gemäß dem am 5. August 2009 in Kraft getretenen Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) das Aufsichtsratsplenum zuständig. Die Vergütung der Vorstandsmitglieder setzt sich aus einer fixen und einer variablen Vergütung zusammen. Die fixe Vergütung besteht aus einer Grundvergütung und einem Tantiemeanteil. Lediglich die Grundvergütung ist ruhegehaltsfähig. Zusätzlich erhalten die einzelnen Vorstandsmitglieder Sachleistungen, die im Wesentlichen marktübliche Versicherungsleistungen und Dienstwagen umfassen. Die variable Vergütung teilt sich in eine kurzfristige variable Vergütungskomponente sowie ein langfristiges Anreizprogramm (LAP) auf. Die Höhe der kurzfristigen variablen Vergütungskomponente ist an das Erreichen von Finanzzielen gekoppelt. Sie bemisst sich dabei am Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EBT Mainova-Konzern nach HGB). Wird ein Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit aufgrund der Änderung des HGB in 2015 nicht mehr ausgewiesen, so bestimmt sich das Konzern-EBT dabei als Ergebnis nach Steuern gemäß § 275 Abs. 2 Nr. 15 HGB zuzüglich Steuern vom Einkommen und Ertrag gemäß § 275 Abs. 2 Nr. 14 HGB. Um die Nachhaltigkeit und Langfristigkeit der Vergütungsstruktur zu erhöhen und den Anforderungen des VorstAG in vollem Umfang zu genügen, nehmen die Vorstandsmitglieder an dem langfristigen Anreizprogramm LAP teil. Die Auszahlung im Rahmen des LAP erfolgt am Ende eines dreijährigen Performancezeitraums. Dabei bestimmt das Erreichen von vorab definierten finanziellen und qualitativen Erfolgszielen die Höhe der Auszahlung. Als finanzielles Erfolgsziel dient dabei das erreichte kumulierte Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EBT Mainova-Konzern nach HGB) während des Performancezeitraums. Wird ein Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit aufgrund der Änderung des HGB in 2015 nicht mehr ausgewiesen, so bestimmt sich das Konzern-EBT dabei als Ergebnis nach Steuern gemäß § 275 Abs. 2 Nr. 15 HGB zuzüglich Steuern vom Einkommen und Ertrag gemäß § 275 Abs. 2 Nr. 14 HGB. Als qualitative Erfolgsziele werden die "Kundenzufriedenheit" und "Mitarbeiterzufriedenheit" herangezogen. Die Auszahlung der langfristigen variablen Vergütungskomponente ist nach oben hin begrenzt (Kappung). Werden die Mindestziele in allen Komponenten nicht erreicht, so entfällt eine Auszahlung der langfristigen variablen Vergütung vollständig. Für die kurzfristige und langfristige variable Vergütung hat der Aufsichtsrat eine Anpassungsmöglichkeit für außerordentliche Entwicklungen vereinbart. Im Rahmen der Vergütungsanpassung in 2016 wurde anlässlich der Reduzierung der Vorstandsmitglieder die nachfolgende Vergütungsregelung vereinbart: Im Fall der Erhöhung der Anzahl der Vorstandsmitglieder der Mainova AG auf mehr als drei werden mit Ablauf des Kalenderhalbjahres, in dem die Erhöhung der Vorstandsmitglieder wirksam wird, das feste Jahresgehalt und die Zieltantieme (kurzfristige variable Vergütungskomponente) sowie der garantierte Teil der Zieltantieme um einen jeweils fest definierten Betrag gekürzt. Der Aufsichtsrat wird spätestens mit Wirksamwerden der Kürzung die betroffenen Vergütungselemente wohlwollend überprüfen. Die Vorstandsmitglieder oder deren Hinterbliebene haben Anspruch auf Ruhegehalt beziehungsweise Hinterbliebenenversorgung. Als Ruhegehalt werden ab dem Eintritt in den Vorstand der Mainova 35 % der zuletzt bezogenen Grundvergütung garantiert. Abweichend hiervon erhält ein Vorstandsmitglied aufgrund der hohen Versorgungsanwartschaften aus früheren Anstellungsverhältnissen, welche angerechnet werden, ab dem Eintritt in den Vorstand der Mainova 45 % der zuletzt bezogenen Grundvergütung. Der Anspruch von 35 % beziehungsweise 45 % erhöht sich mit dem Ablauf eines jeden Jahres als Vorstandsmitglied der Mainova um jeweils 2 % bis zum im Dienstvertrag geregelten Höchstbetrag. Der fixe Tantiemeanteil wird bei der Berechnung des Ruhegehalts nicht berücksichtigt. Die nachfolgenden Übersichten zeigen die gewährten Zuwendungen und die Zuflüsse im Geschäftsjahr 2016 des Vorstands nach dem Deutschen Corporate Governance Kodex und die Gesamtbezüge nach DRS 17: scroll
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kein Cap, Koppelung an EBT Mainova-Konzern scroll
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kein Cap, Koppelung an EBT Mainova-Konzern scroll
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Anpassung der Vorjahreswerte gemäß Aufsichtsratsbeschluss vom 13. April 2016 Die Pensionsverpflichtungen für die Mitglieder des Vorstands gehen aus der nachfolgenden Übersicht hervor: scroll
Für das Geschäftsjahr 2015 wurden im Jahr 2016 erfolgsabhängige Tantiemen in Höhe von 579 Tsd. Euro (Vorjahr 768 Tsd. Euro) ausgezahlt. Für ein im Geschäftsjahr 2015 ausgeschiedenes Vorstandsmitglied wurde die erfolgsabhängige Tantieme für das Geschäftsjahr 2015 in Höhe von 114 Tsd. Euro bereits im Geschäftsjahr 2015 ausgezahlt. Im Geschäftsjahr 2016 wurden Vorstandsmitgliedern keine Kredite oder Vorschüsse gewährt. Für den Fall, dass die Stadt Frankfurt am Main mit dem ihr direkt und indirekt zuzurechnenden Anteil nicht mehr die Mehrheit am stimmberechtigten Grundkapital der Mainova AG innehat (Kontrollwechsel), oder im Falle eines Rechtsformwechsels gemäß §§ 190 ff. Umwandlungsgesetz oder beim Abschluss eines wirksamen Vertrags, der die Mainova AG der Beherrschung eines anderen Unternehmens außerhalb des Stadtwerke-Frankfurt-Konzerns unterstellt (Beherrschungsvertrag gemäß § 291 Abs. 1 Satz 1 1. Alt. Aktiengesetz (AktG)), gewährt die Mainova AG dem Vorsitzenden des Vorstands ein Sonderkündigungsrecht und das Recht zur Niederlegung seines Amts. Für den Fall der wirksamen und fristgerechten Kündigung und Amtsniederlegung erhält der Vorsitzende des Vorstands eine Abfindung in Höhe des Zweifachen seiner letztmaligen Jahresgesamtbezüge. Maximale Obergrenze ist jedoch die Höhe der Gesamtvergütung für die Restlaufzeit des Dienstvertrags. Im Geschäftsjahr 2016 bestand für die Unternehmensleitung sowie für die Mitglieder des Aufsichtsrats eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (D & O-Versicherung). Hierfür sind Versicherungsprämien in Höhe von 121 Tsd. Euro (Vorjahr 73 Tsd. Euro) aufgewendet worden. Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in der Satzung geregelt und beträgt: scroll
Die Bezüge des Beirats beliefen sich auf 67 Tsd. Euro (Vorjahr 65 Tsd. Euro). Die Bezüge ehemaliger Vorstandsmitglieder und ihrer Hinterbliebenen belaufen sich auf 763 Tsd. Euro (Vorjahr 709 Tsd. Euro). Für diese Personengruppe sind Pensionsansprüche in Höhe von 13,9 Mio. Euro (Vorjahr 13,8 Mio. Euro) zurückgestellt worden. Herr Prof. Dr.-Ing. Birkner erhielt bis zum 30. Juni 2016 eine Karenzentschädigung, die in zwölf monatlichen gleichen Raten ausgezahlt wird. Der erdiente Versorgungsanspruch des Herrn Prof. Dr.-Ing. Birkner gemäß Dienstvertrag bleibt bestehen und wird erfüllt. Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der Mainova AG gemäß § 161 AktGNach § 161 AktG haben börsennotierte Unternehmen jährlich eine Erklärung zur Beachtung der Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex zu veröffentlichen. Die entsprechende Erklärung von Mainova wurde am 9. Dezember 2016 im Internet abgegeben und den Aktionären dauerhaft zugänglich gemacht (www.mainova.de/entsprechenserklaerung). Honorare des AbschlussprüfersDas im Geschäftsjahr 2016 für den Konzernabschlussprüfer, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, erfasste Honorar für Abschlussprüfungsleistungen belief sich auf 531 Tsd. Euro. Ferner betrug das Honorar für andere Bestätigungsleistungen 57 Tsd. Euro, für Steuerberatungsleistungen 1 Tsd. Euro und für sonstige Leistungen 125 Tsd. Euro. Angaben zu Konzessionen und GestattungenZwischen Mainova und der Stadt Frankfurt am Main sowie einer Reihe von weiteren Städten und Gemeinden bestehen Wegenutzungs- und Gestattungsverträge im Strom-, Gas-, Fernwärme- und Wasserbereich. In den Wegenutzungsverträgen zur Strom- und Gasversorgung wird die Nutzung von öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen und städtischen beziehungsweise gemeindeeigenen Grundstücken für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen sowie Anlagen zur Strom- beziehungsweise Gasversorgung geregelt. Der Netzbetrieb zur allgemeinen Versorgung mit Strom und Gas erfolgt durch die NRM. Es besteht in den jeweiligen Stadtbeziehungsweise Gemeindegebieten eine gesetzliche Pflicht des Netzbetreibers zur Gewährleistung eines diskriminierungsfreien Netzanschlusses und -zugangs. Die Laufzeit der Wegenutzungsverträge für Strom und Gas ist auf 20 Jahre begrenzt. Während der Laufzeit der Wegenutzungsverträge besteht die Verpflichtung zur Zahlung von Konzessionsabgaben, deren Höchstgrenzen nach der Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas (KAV) festgesetzt sind. Die Konzessionsabgaben werden den Endkunden im Rahmen der Energielieferung von den jeweiligen Händlern in Rechnung gestellt und von diesen an den Netzbetreiber abgeführt. Der Netzbetreiber wiederum führt die eingezogenen Konzessionsabgaben an Mainova ab. Mainova leistet schließlich Konzessionsabgaben an die jeweilige Stadt oder Gemeinde auf der Grundlage des Wegenutzungsvertrags und im Rahmen der KAV. Mit den Gestattungs- und Konzessionsverträgen über Wasser und Fernwärme werden das Recht und die Verpflichtung zur Bereitstellung von Wasserdienstleistungen beziehungsweise zur Versorgung mit Fernwärme, zum Betrieb der entsprechenden Infrastruktur und zur Durchführung von Investitionen geregelt. Die Gestattungen und die Konzessionen laufen in der Regel über einen Zeitraum von 20 Jahren.
Frankfurt am Main, den 10. März 2017 Dr. Alsheimer Breidenbach Herbst Konsolidierungskreis und Anteilsbesitzliste des Mainova-Konzernsscroll
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Bilanzstichtag 30. September Bestätigungsvermerk des AbschlussprüfersWir haben den von der Mainova Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, aufgestellten Konzernabschluss -bestehend aus Gewinn- und Verlustrechnung, Gesamtergebnisrechnung, Bilanz, Eigenkapitalveränderungsrechnung, Kapitalflussrechnung und Anhang - sowie den zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016 geprüft. Die Aufstellung von Konzernabschluss und zusammengefasstem Lagebericht nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften liegt in der Verantwortung des Vorstands der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Konzernabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und durch den zusammengefassten Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben im Konzernabschluss und zusammengefasstem Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Vorstands sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Konzernabschluss den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Der zusammengefasste Lagebericht steht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Frankfurt am Main, den 10. März 2017 KPMG AG Hauptmann, Wirtschaftsprüfer Galic, Wirtschaftsprüfer Versicherung der gesetzlichen VertreterWir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht der Mainova Aktiengesellschaft zusammengefasst ist, der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Frankfurt am Main, den 10. März 2017 Dr. Alsheimer Breidenbach Herbst Erklärung zur Unternehmensführung / Corporate Governance-Bericht 2016Gemäß § 289 a HGB und gemäß der Empfehlung in Ziff. 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex berichten Vorstand und Aufsichtsrat nachfolgend über die Unternehmensführung bzw. die Corporate Governance des MAiNovA-Konzerns. Vorstand und Aufsichtsrat sind sich der großen Verantwortung der MAINOVA AG als kommunaler Energieversorger und Dienstleistungsunternehmen gegenüber Kunden, Geschäftspartnern, Aktionären, Mitarbeitern, der Umwelt und der Rhein-Main-Region bewusst. Ziele unseres Handelns sind daher wirtschaftlicher Erfolg und moralische Integrität. Diese sehen wir als Basis einer nachhaltigen Unternehmensentwicklung und einer transparenten Unternehmensführung und -kontrolle. Arbeitsweise von Vorstand und AufsichtsratUnser unternehmerisches Handeln orientiert sich an den geltenden Rechtsvorschriften und den Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner jeweils aktuellen Fassung. Leitung und ÜberwachungZusammensetzung und Arbeitsweise des VorstandsUnserem Vorstand gehören drei Mitglieder an. Nähere Informationen zur Zusammensetzung des Vorstands und zu den einzelnen Vorstandsmitgliedern finden Sie im Nachgang zu diesem Bericht. Der Vorstand besteht derzeit aus drei männlichen Mitgliedern. Der Aufsichtsrat hat, seiner Pflicht aus § 111 Abs. 5 AktG folgend, für den Vorstand eine Zielvorgabe für den Anteil an Frauen im Vorstand von 0 % festgelegt und sich dabei an der aktuellen Quote orientiert. Entsprechend der gesetzlichen Vorgabe wirkt diese Vorgabe zunächst bis zum 30. Juni 2017. Die Festsetzung dieser Quote erfolgte in Ansehung der laufenden organschaftlichen und vertraglichen Verpflichtungen der Gesellschaft gegenüber den Vorstandsmitgliedern. Die Bestelldauern bzw. die Vertragslaufzeiten gehen über den gesetzlich vorgeschriebenen ersten Zieltermin am 30. Juni 2017 hinaus. Da der Aufsichtsrat keinerlei Anlass hatte, an der Erfüllung der vollen Amtszeit durch alle Vorstandsmitglieder zu zweifeln und die Konsequenz der Schaffung einer Zielvorgabe nach Ansicht des Aufsichtsrats nicht die zwangsweise frühzeitige Trennung von einem bewährten Vorstandsmitglied sein durfte, wurde die Zielvorgabe aus dem aktuellen Frauenanteil abgeleitet. Der Aufsichtsrat erörtert derzeit intensiv, wie die Zielvorgabe für die Zeit nach dem 30. Juni 2017 ausgestaltet werden kann. Dabei werden weiterhin sämtliche Rahmenbedingungen eingehend berücksichtigt. Angesichts gesetzgeberischer Aktivitäten zur Schaffung einer Obliegenheit zur Berichterstattung über das Diversitätskonzept des Unternehmens wird sich der Aufsichtsrat im Jahr 2017 mit dem Thema Diversity auch vor diesem Hintergrund beschäftigen. Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung und vertritt die Gesellschaft. Er entwickelt die strategische Ausrichtung des Unternehmens, stimmt diese mit dem Aufsichtsrat ab und sorgt für deren Umsetzung. Dabei ist er an das Unternehmensinteresse gebunden und der nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswerts verpflichtet. Die Satzung der MAINOVA AGsieht vor, dass Geschäfte, die für die weitere Entwicklung des Unternehmens von besonderer Bedeutung sind und nicht bereits in der dem Aufsichtsrat vorgelegten und von ihm gebilligten Unternehmensplanung enthalten sind, der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen. Unbeschadet der Gesamtverantwortung des Vorstands ist jedes Vorstandsmitglied im Rahmen seines Verantwortungsbereichs allein geschäftsführungsbefugt. Dem Vorstandsvorsitzenden obliegt insbesondere die Leitung des Gesamtvorstands sowie die Federführung in der Geschäftspolitik des Konzerns. Darüber hinaus trägt er die Verantwortung für verschiedene Bereiche, wie z. B. Asset Netze, Recht & Compliance Management, Interne Revision, Unternehmensstrategie und Finanzen. Die weiteren Ressorts Erzeugung, Personal, IT, Einkauf sowie Handel und Vertrieb sind den anderen Vorstandsmitgliedern zugewiesen. Die Geschäftsordnung des Vorstands und der Geschäftsverteilungsplan regeln im Einzelnen die Aufgaben und Zuständigkeiten des Vorstands. In der Geschäftsordnung sind insbesondere Regelungen zu Sitzungen und Beschlussfassungen sowie zur Zusammenarbeit mit dem Aufsichtsrat enthalten. In den Aufsichtsratssitzungen berichtet der Vorstand schriftlich und/ oder mündlich zu den ihn betreffenden Tagesordnungspunkten und Beschlussvorlagen und beantwortet die Fragen der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder. Des Weiteren berät der Vorstandsvorsitzende zusammen mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden regelmäßig über die Strategie und die Geschäftsentwicklung des Konzerns. Der Vorstand stellt den Jahres- und Konzernjahresabschluss auf. Vorstandsausschüsse bestehen nicht. Zusammensetzung und Arbeitsweise des Aufsichtsrats und von dessen AusschüssenUnser Aufsichtsrat besteht in Übereinstimmung mit dem deutschen Mitbestimmungsgesetz (MitbestG) aus jeweils zehn Vertretern der Anteilseigner und Arbeitnehmer. Nähere Informationen zu den Aufsichtsratsmitgliedern, ihren Mandaten und der Zusammensetzung der Aufsichtsratsausschüsse finden Sie im Nachgang zu diesem Bericht. Der Aufsichtsrat weist mit Vertretern aus der kommunalen Verwaltung, der Thüga AG als deutschlandweitem Verbundnetzwerk sowie Vertretern der Arbeitnehmer eine hohe Vielfalt und breite Branchenkenntnis auf. Gegenwärtig gehören dem Aufsichtsrat fünf Frauen an, was einen Anteil von 25 % bedeutet. Gem. § 96 Absatz 5 AktG muss die MAINOVA AG als börsennotiertes und mitbestimmungspflichtiges Unternehmen einen Anteil von Frauen im Aufsichtsrat von 30 % aufweisen. Die Wahlen zum Aufsichtsrat erfolgten vor dem Inkrafttreten der Quotenregelung und unterliegen somit der entsprechenden Übergangsregelung. Der Aufsichtsrat hat von der Festsetzung von Zielgrößen für eine Beteiligung ausländischer, international besonders erfahrener und unabhängiger Mitglieder, von Vorgaben zur Vermeidung potenzieller Interessenkonflikte und von der Festlegung einer Altersgrenze bisher abgesehen. Der Aufsichtsrat hält derartige Vorgaben im Hinblick auf die nationale Tätigkeit der MAINOVA AG, deren besondere Aktionärsstruktur mit einem kommunalen Großaktionär und die Notwendigkeit fachlicher Erfahrungen, Kenntnisse und Fähigkeiten seiner Mitglieder nicht für dem Interesse des Unternehmens dienlich und hat dies in der Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex bekannt gemacht. Im Jahr 2017 wird sich der Aufsichtsrat zum Thema der eigenen Diversität auch unter dem Aspekt der bereits erwähnten gesetzlichen Obliegenheit zur Erstellung eines Diversitätskonzepts befassen. Der Aufsichtsrat überwacht und berät den Vorstand bei der Geschäftsführung. Er ist zuständig für die Bestellung der Mitglieder des Vorstands und den Widerruf der Bestellung. Die entsprechenden Beschlüsse erfordern eine Mehrheit, die mindestens zwei Drittel der Stimmen seiner Mitglieder umfasst. Der Aufsichtsrat tagt mindestens zweimal im Kalenderhalbjahr. Er fasst seine Beschlüsse grundsätzlich mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Aufsichtsratsvorsitzenden. Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über die Geschäftsentwicklung, die Planung sowie die Risikolage des Unternehmens und stimmt mit dem Aufsichtsrat die Strategie und deren Umsetzung ab. Ebenso legt er dem Aufsichtsrat die Jahresabschlüsse der MAINOVA AG und des MAINOVA-Konzerns unter Berücksichtigung der Berichte des Abschlussprüfers zur Feststellung bzw. Billigung vor. Bestimmte Geschäfte und Maßnahmen des Vorstands bedürfen der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrats. Bei Bedarf kommt der Aufsichtsrat zu außerordentlichen Tagungen zu besonderen Schwerpunktthemen mit strategischer Bedeutung zusammen, um diese zusammen mit dem Vorstand zu beraten. Der Aufsichtsrat hat zur Steigerung der Effizienz seiner Arbeit aus dem Kreise seiner Mitglieder vier ständige Ausschüsse gebildet, die unter anderem seine Beschlüsse vorbereiten und ihre Beschlüsse grundsätzlich mit einfacher Mehrheit fassen. PräsidiumDas Präsidium besteht aus sechs Mitgliedern. Es bereitet gemeinsam mit dem Vorstand die langfristige Nachfolgeplanung für die Besetzung des Vorstands vor und unterbreitet dem Aufsichtsrat mit vorbereitender Funktion Vorschläge: a) zur Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern sowie für den Inhalt der Geschäftsordnung des Vorstands, b) zu den Anstellungsbedingungen und dem Vergütungssystem der Vorstandsmitglieder. Das Präsidium tagt mindestens einmal im Jahr, im Übrigen nach Bedarf. Wirtschafts-, Finanz- und PrüfungsausschussDer Ausschuss besteht aus zehn Mitgliedern und berät a) Angelegenheiten, die der Beschlussfassung durch die Hauptversammlung unterliegen (Kapital- und Satzungsänderungen, Unternehmensverträge u. ä.), b) Fragen der Rechnungslegung, des Risikomanagements und der Compliance, der erforderlichen Unabhängigkeit des Abschlussprüfers, der Erteilung des Prüfungsauftrages an den Abschlussprüfer, der Bestimmung von Prüfungsschwerpunkten und der Honorarvereinbarung, c) den nach § 90 Abs. 1 AktG zu erstattenden Bericht des Vorstands über die beabsichtigte Geschäftspolitik und andere grundsätzliche Fragen der Unternehmensplanung (insbesondere die Finanz-, Investitions- und Erfolgsplanung), d) nach der Satzung oder der Geschäftsordnung des Vorstands zustimmungsbedürftige Maßnahmen des Vorstands und gibt dem Aufsichtsrat Beschlussempfehlungen, soweit der jeweilige Gegenstand der Beschlussfassung des Aufsichtsrats unterliegt. Darüber hinaus holt der Wirtschafts-, Finanz- und Prüfungsausschuss zur Vorbereitung der Wahl des Abschlussprüfers eine Erklärung des vorgeschlagenen Jahresabschlussprüfers ein, ob und ggf. welche beruflichen, finanziellen oder sonstigen Beziehungen zwischen dem Prüfer und seinen Organen und Prüfungsleitern einerseits und dem Unternehmen und seinen Organmitgliedern andererseits bestehen, die Zweifel an seiner Unabhängigkeit begründen könnten. Die Erklärung muss auch offenlegen, in welchem Umfang im vorausgegangenen Geschäftsjahr andere Leistungen für das Unternehmen, insbesondere auf dem Beratungssektor, erbracht wurden bzw. für das folgende Jahr vertraglich vereinbart sind. Der Ausschuss tagt zweimal jährlich, im Übrigen bei Bedarf. PersonalausschussDer Personalausschuss besteht aus acht Mitgliedern und berät a) die Personalplanung und die ihr zugrunde liegende Personalpolitik des Unternehmens, b) den Bericht über die Personalentwicklung des Unternehmens (Personalbericht), c) die Erteilung von handelsrechtlichen Vollmachten (Handlungsvollmacht, Prokura). Der Ausschuss tagt zweimal jährlich, im Übrigen bei Bedarf. VermittlungsausschussDer gemäß § 27 Abs. 3 Mitbestimmungsgesetz zu bildende Vermittlungsausschuss besteht aus vier Mitgliedern. Er unterbreitet Personalvorschläge an den Aufsichtsrat, wenn für die Bestellung oder Abberufung von Vorstandsmitgliedern eine Zweidrittelmehrheit nicht erreicht wurde. Der Vermittlungsausschuss tagt nur bei Bedarf. Die Ausschussvorsitzenden berichten regelmäßig an den Gesamtaufsichtsrat über die Arbeitsergebnisse der Ausschüsse. Die Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat regelt neben den Aufgaben und Zuständigkeiten das Prozedere der Sitzungen und Beschlussfassungen. Die Mitglieder des Aufsichtsrats nehmen die für ihre Aufgaben erforderlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen eigenverantwortlich wahr. Die Gesellschaft unterstützt den Aufsichtsrat im gesetzlich zulässigen Umfang, informiert ihn regelmäßig über aktuelle Gesetzesänderungen und stellt einschlägige Fachliteratur zur Verfügung. Weitere Einzelheiten zu der konkreten Arbeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse können Sie dem Bericht des Aufsichtsrats entnehmen. Festsetzung des Anteils von Frauen an FührungspositionenIm Rahmen des Gesetzes "für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst" hat der Vorstand der MARINOVA AG Zielgrößen für den Anteil an Frauen in Führungspositionen auf den oberen beiden Führungsebenen festgelegt. Diese Zielgrößen sind bis zum 30. Juni 2017 zu erreichen. Zur Bestimmung der Zielgrößen wurden die aktuellen Personalstrukturdaten zum Zeitpunkt der Festlegung herangezogen. Die MARINOVA AG möchte realistische Ziele setzen und strebt zunächst einen Erhalt dieser Werte an. Auf den beiden betroffenen Führungsebenen sind im vorgegebenen Zeitraum aufgrund geringer Fluktuation sowie einem Ausbleiben altersbedingter Austritte nur wenige Nachbesetzungen absehbar. Zudem wird die Rekrutierung weiblicher Führungskräfte durch Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt, insbesondere mit Hinblick auf die Verfügbarkeit von Frauen mit technischer Ausbildung und Erfahrung, erschwert. Für die erste Führungsebene (Bereichsleitung) hat der Vorstand eine Zielgröße von 8 % festgelegt, für die zweite Führungsebene (Stabsstellen- und Abteilungsleitung) eine Zielgröße von 21 %. Diese Vorgaben sind auch vor dem Hintergrund des Anteils von Frauen an der Gesamtbelegschaft zu betrachten, der in den letzten drei Jahren von 21 % auf 22 % erhöht werden konnte. Der Vorstand hat ein großes Interesse, den Anteil an Frauen auf sämtlichen Hierarchieebenen und natürlich auch an der Gesamtbelegschaft positiv zu beeinflussen. Hierfür hat mainova frühzeitig diverse Maßnahmen initiiert, überprüft diese laufend auf ihre Wirksamkeit und entwickelt sie stetig weiter. Der Vorstand beschäftigt sich derzeit eingehend mit der Formulierung der Zielvorgaben für die Zeit nach dem 30. Juni 2017. Nach dem Abgleich des tatsächlichen Frauenanteils und der bisherigen Zielgröße und der intensiven Analyse des Ergebnisses wird die neue Vorgabe dann unter Beachtung der für die mainova relevanten Rahmenbedingungen festgelegt. Relevante UnternehmensführungspraktikenDie geschäftlichen Aktivitäten der MARINOVA AG unterliegen vielfältigen Rechtsvorschriften und selbst gesetzten Verhaltensstandards. VerhaltenskodexDer gute Ruf und die Reputation als leistungsfähiges Dienstleistungsunternehmen sowie verlässlicher und seriöser Energie- und Wasserversorger sind entscheidende Voraussetzungen im Wettbewerb. Um ein einheitliches und vorbildliches Handeln und Verhalten zu gewährleisten, statuiert der Verhaltenskodex für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des MAiNovA-Konzerns verbindliche Regeln für den Umgang mit den moralischen, wirtschaftlichen und juristischen Herausforderungen des Berufsalltags. Leitlinie sind unsere Grundwerte Rechtschaffenheit, Eigenverantwortung, Aufrichtigkeit, Vertrauenswürdigkeit, Loyalität, Fairness sowie Respekt gegenüber den Mitmenschen und der Umwelt. Von daher verpflichtet der Verhaltenskodex insbesondere zu gesetzes- und regelkonformem Verhalten, zur Verschwiegenheit bei allen vertraulichen Angelegenheiten, zu parteipolitischer Neutralität, zur Förderung des Gemeinwohls, zum Schutz der Umwelt, zur Achtung der Würde und Persönlichkeit eines jeden Mitarbeiters sowie zu Transparenz. Der Verhaltenskodex kann im Internet unter http://www.mainova. de/verhaltenskodex eingesehen werden. ComplianceUnser Compliance-System schafft die organisatorischen Voraussetzungen dafür, dass das jeweils geltende Recht sowie unsere internen Regelungen und Richtlinien konzernweit bekannt sind und ihre Einhaltung sichergestellt wird. Klar strukturierte Audit- und Meldesysteme gewährleisten eine rechtzeitige Entdeckung potenzieller Verstöße und die notwendige Vertraulichkeit von Hinweisen. Das Compliance-Management ist als Teil der Stabsstelle Recht mit dem Chief Compliance Officer organisatorisch direkt unter dem Vorstand angesiedelt. Angemessenes RisikomanagementUnternehmerisches Handeln, das auf Wachstum ausgerichtet ist, kann nicht immer risikofrei gestaltet werden. Zur optimalen Benennung und Bewertung von Risiken hat die MARINOVA AG ein Risikomanagement-System geschaffen. Hier werden klare Verantwortlichkeiten für Risikobereiche zugewiesen, eindeutige Verhaltensrichtlinien kommuniziert sowie geeignete Risikosteuerungs- und Kontrollprozesse entwickelt und bereitgestellt. Das Risikomanagement dient der Beherrschung von Risiken und ist Ausdruck des Prinzips des nachhaltigen Wirtschaftens. Unsere Investitionsentscheidungen werden konsequent daran gemessen, ob das dabei einzugehende Risiko in angemessenem Verhältnis zu den erwarteten Vorteilen steht. Nachhaltiges HandelnNachhaltiges Handeln ist für die MARINOVA AG eine maßgebliche Voraussetzung für eine langfristig erfolgreiche Unternehmensführung, die insbesondere soziale und ökologische Verantwortung für gegenwärtige und zukünftige Generationen umfasst. Vorstand und Aufsichtsrat sind sich bewusst, dass der MARINOVA AG als Energieversorgungsunternehmen eine besondere Verantwortung im Hinblick auf die Bewahrung unserer Umwelt zukommt und wir arbeiten gerne daran mit, die Energieversorgung in Deutschland sowohl umweltschonend als auch zukunftssicher neu zu gestalten. Für die MARINOVA AG besitzt nachhaltiges Handeln aber noch weitere Dimensionen jenseits des Umweltschutzes: So ist etwa auch der wirtschaftliche Erfolg von besonderer Bedeutung, um als starker Partner bei der Verwirklichung gesellschaftlicher Ziele mitzuarbeiten. Effizienz, Zielfokussierung und Rechtstreue sind wichtige Grundpfeiler, auf denen der unternehmerische Erfolg der MARINOVA AG beruht. Ein mindestens ebenso wichtiger Faktor besteht außerdem in der Gewinnung und Sicherung einer qualifizierten und motivierten Belegschaft. So können sich unsere Mitarbeiter und Geschäftspartner darauf verlassen, dass Fairness und Verlässlichkeit bei der MARINOVA AG gelebte Werte sind. Detaillierte Informationen zur Nachhaltigkeit im Verbund mainova finden Sie im Internet unter www.mainova-nachhaltigkeit.de Transparenz und Wahrung der AktionärsinteressenUnser Ziel ist es, unsere Aktionäre durch regelmäßige, offene und aktuelle Kommunikation gleichzeitig und gleichberechtigt über die Lage des Unternehmens zu informieren. Alle wesentlichen Informationen, wie z. B. Presse-, Ad-hoc- und Stimmrechtsmitteilungen, sowie sämtliche Finanzberichte veröffentlichen wir im Internet. Darüber hinaus stehen dort auch sämtliche Dokumente und Informationen zu unserer Hauptversammlung zur Verfügung. Bei unserer nächsten Hauptversammlung, die am 31. Mai 2017 in Frankfurt am Main stattfinden wird, werden wir unseren Aktionären erneut einen bestmöglichen Service bieten. Über unsere aktive Investor Relations-Tätigkeit stehen wir in enger Verbindung mit unseren Aktionären. Aktienbesitz von Vorstand und AufsichtsratDer Gesamtbesitz aller Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder an Aktien der MARINOVA AG betrug am Ende des Geschäftsjahres 2015 weniger als 1 % der von der Gesellschaft ausgegebenen Aktien. Die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder haben keine Geschäfte mit MAiNovA-Aktien i.S.d. § 15 Abs. 2 WpHG getätigt. Rechnungslegung und AbschlussprüfungDie MARINOVA AG erstellt den Jahresabschluss nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG). Der Konzernabschluss wird nach den Grundsätzen der International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Als Abschlussprüfer für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss 2016 wurde die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, von der Hauptversammlung gewählt. Umsetzung der Empfehlungen des deutschen corporate governance kodexMindestens einmal jährlich erörtern wir die in der MARINOVA AG gelebte Corporate Governance. Zuletzt geschah dies in der Aufsichtsratssitzung am 7. Dezember 2016. Erfüllung der Anregungen des deutschen corporate governance kodexDie MARINOVA AG entspricht freiwillig den Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex vom 5. Mai 2015 mit im Wesentlichen folgenden Ausnahmen:
EntsprechenserklärungDie MARINOVA AG erfüllt einen Großteil der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex. Die Befolgung sämtlicher Empfehlungen ist für ein kommunales Unternehmen mit einem Großaktionär nicht interessengerecht. Die nach § 161 AktG zu veröffentlichende jährliche Erklärung zur Beachtung der Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex kann im Internet unter http:// www.mainova.de/entsprechenserklaerung eingesehen werden. Sie lautet wie folgt: Deutscher Corporate Governance Kodex Erklärung gemäß § 161 AktGVorstand und Aufsichtsrat der mainova Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, erklären, dass seit der Abgabe der letzten Entsprechenserklärung vom 2. Dezember 2015 den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers am 12. Juni 2015 bekannt gemachten Fassung vom 5. Mai 2015 mit folgenden Abweichungen entsprochen wurde und wird: Keine Vereinbarung eines Selbstbehalts in der D&O-Versicherung für Mitglieder des Aufsichtsrats (Abschnitt 3.8 Abs. 3 i. V. m. Abs. 2):Die D&O-Versicherungen für die Aufsichtsratsmitglieder der MARINOVA AG sehen derzeit keinen Selbstbehalt vor. Die MARINOVA AG ist nicht der Auffassung, dass durch die Vereinbarung eines solchen Selbstbehalts die Leistungsbereitschaft, die Motivation, die Loyalität und das Verantwortungsbewusstsein ihrer Aufsichtsratsmitglieder zusätzlich gefördert werden. Empfehlungen zur Vorstandsvergütung -Vertikaler Vergleich (Abschnitt 4.2.2 Abs. 2 S. 3 sowie Abschnitt 4.2.3 Abs. 2 u. 3), Festlegung von Höchstgrenzen (Abschnitt 4.2.3 Abs. 2 S. 3 2. HS) sowie des Versorgungsniveaus (Abschnitt 4.2.3)):Der Aufsichtsrat überprüft jährlich die Angemessenheit der Höhe der fixen Vergütung und bezieht in diesem Zusammenhang auch die variablen Elemente in seine Beurteilung mit ein. Dabei nimmt er einen horizontalen sowie einen vertikalen Vergleich vor. Aufgrund des enormen Detaillierungsgrads der Kodexempfehlung im Hinblick auf den Vertikalabgleich wird jedoch diesbezüglich vorsorglich eine Abweichung erklärt. Die Grundgehälter der Vorstandsmitglieder weisen ebenso keine betragsmäßigen Höchstgrenzen auf wie die kurzfristige variable Vergütung, welche sich nach der Höhe des Ergebnisses des MAiNovA-Konzerns richtet. Die langfristige variable Vergütung ist aufgrund ihrer Systematik faktisch gedeckelt, allerdings nicht bei definierten Beträgen, sondern bei bestimmten Erfüllungsgraden oberhalb der Zielvorgaben von 100 %. Der Aufsichtsrat sieht von der Festlegung von Höchstgrenzen aktuell ab. Dies erfolgt vor dem Hintergrund, dass regelmäßige Prüfungen der Vergütungshöhe auf ihre Angemessenheit erfolgen. Der Aufsichtsrat verfolgt zudem die europäische und nationale Gesetzgebung zu diesem Thema. Schlussendlich wird auch von der Festlegung des Versorgungsniveaus abgesehen. Eine solche Festlegung erachtet der Aufsichtsrat in Anbetracht der schlichtweg nicht vorhersehbaren Dauer der Unternehmenszugehörigkeit der Vorstandsmitglieder sowie möglicher Inkompatibilitäten mit künftigen Änderungen der Versorgungssystematik für neue Vorstandsmitglieder sowie vor dem Hintergrund des entstehenden Kalkulationsaufwands für nicht sinnvoll. Keine Altersgrenzen für Mitglieder des Vorstands (Abschnitt 5.1.2):Altersgrenzen für Mitglieder des Vorstands werden für die MARINOVA AG aufgrund der notwendigen Flexibilität in einem besondere Fachkenntnisse erfordernden Markt als nicht den Unternehmensinteressen gerecht werdend erachtet. Gleichzeitiger Vorsitz von Aufsichtsrat und Prüfungsausschuss (Abschnitt 5.2 Abs. 2):Der Aufsichtsratsvorsitzende hat auch den Vorsitz im Wirtschafts-, Finanz- und Prüfungsausschuss inne. Der Vorsitzende weist zu dem Vorstand keine größere Nähe auf als die übrigen Mitglieder des Aufsichtsrats. Er verfügt über sehr gute Kenntnisse über das Unternehmen und eine hohe Fachkompetenz. Die Arbeit des Prüfungsausschusses wird durch den doppelten Vorsitz ebenso wenig beeinträchtigt wie die des Aufsichtsrats selbst. Die unmittelbare Kenntnis des Inhalts der Vorberatungen im Prüfungsausschuss erleichtert vielmehr die Sitzungsleitung im Aufsichtsrat. Von daher bestehen auch im Hinblick auf die Arbeitsbelastung keinerlei Bedenken gegen einen Doppelvorsitz. Unabhängigkeit des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses (Abschnitt 5.3.2):Die MARINOVA AG erklärt vorsorglich, dass es für möglich erachtet wird, dass der Vorsitzende des Prüfungsausschusses, Herr BM Uwe Becker, nicht die geforderte Unabhängigkeit besitzt. Begründet werden könnte dies mit seiner Eigenschaft als Bürgermeister und Stadtkämmerer der Stadt Frankfurt am Main, die 100 % der Anteile der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH hält, die wiederum rund 75,2 % der Aktien an der MARINOVA AG hält. Dies wird für unbedenklich gehalten, da es in der Vergangenheit nicht zu Interessenkonflikten gekommen ist, die die Mitwirkung des Vorsitzenden an Beratungen oder Beschlüssen verhindert hätte. Derartige Interessenkonflikte werden auch für die Zukunft nicht erwartet. Keine Bildung eines Nominierungsausschusses durch den Aufsichtsrat (Abschnitt 5.3.3):Nach den bisherigen Erfahrungen erachtet der Aufsichtsrat der MARINOVA AG die Bildung eines Nominierungsausschusses nicht für erforderlich, um geeignete Kandidaten vorzuschlagen. Die Entscheidung über die Wahlvorschläge des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung soll dem gesamten Aufsichtsrat obliegen. Keine Benennung konkreter Ziele zur Zusammensetzung des Aufsichtsrats (Abschnitt 5.4.1 Abs. 2 und 3):Keine Notwendigkeit sieht der Aufsichtsrat für die Benennung von Zielen im Hinblick auf einen festen Anteil von ausländischen oder international besonders erfahrenen Mitgliedern, die Vermeidung von potenziellen Interessenkonflikten, festzulegende Altersgrenzen für Aufsichtsratsmitglieder sowie die Festsetzung einer Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer. Ersteres ist für die MARINOVA AG als hauptsächlich national tätiges Unternehmen nicht sinnvoll. Eine Vorgabe im Hinblick auf potenzielle Interessenkonflikte ist aufgrund der besonderen Aktionärsstruktur der MARINOVA AG mit einem kommunalen Großaktionär nur eingeschränkt umsetzbar. Eine Altersgrenze ist angesichts der besonderen Anforderungen an die Fachkenntnisse der Aufsichtsratsmitglieder eine nicht mit dem Unternehmensinteresse zu vereinbarende Einschränkung der Rechte unserer Aktionäre und Arbeitnehmer. Der Aufsichtsrat sieht auch davon ab, sich entsprechend der Empfehlung in Abschnitt 5.4.1 des Kodex auf eine bestimmte Anzahl unabhängiger Aufsichtsratsmitglieder als Ziel für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats festzulegen. Der Aufsichtsrat hält eine solche formalisierte Zielvorgabe für die Anzahl unabhängiger Aufsichtsratsmitglieder nicht für erforderlich, da es im Interesse der Gesellschaft liegt, dass die Entscheidung über einen Aufsichtsratskandidaten weiterhin im Wesentlichen danach zu treffen ist, ob der jeweilige Kandidat über die notwendigen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung seiner Aufsichtsratstätigkeit verfügt. Insoweit würden konkrete Zielvorgaben nach Ansicht des Aufsichtsrats sein Auswahlermessen zu stark einschränken. Im Übrigen sieht es der Aufsichtsrat als entscheidend an, bei seiner Arbeit stets dafür Sorge zu tragen, dass die Unabhängigkeit seiner Mitglieder vom Vorstand gegeben ist. Da entsprechende Ziele nicht festgelegt werden, entfällt eine eigene Darstellung im Corporate Governance-Bericht. Die Mitglieder des Aufsichtsrats der MARINOVA AG weisen aktuell eine durchschnittliche Zugehörigkeitsdauer von rund sieben Jahren auf. Diese ist nach Auffassung des Aufsichtsrats angemessen und Ausdruck eines angemessenen Verhältnisses von Erfahrung auf der einen und neuen Impulsen auf der anderen Seite. Eine dezidierte Festsetzung einer Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer erscheint in Anbetracht der aktuell geringen durchschnittlichen Zugehörigkeitsdauer von weniger als zwei Amtsperioden als unverhältnismäßig und wird vor diesem Hintergrund aktuell als nicht erforderlich angesehen. Der Aufsichtsrat wird dieses Thema weiter verfolgen. Keine Beschränkung der Mitglieder des Aufsichtsrats hinsichtlich Tätigkeiten bei wesentlichen Mitbewerbern (Abschnitt 5.4.2 Satz 4):Die Mitglieder des Aufsichtsrats der MARINOVA AG üben Organfunktionen bei Unternehmen aus, die je nach Betrachtungsweise als Wettbewerber der MARINOVA AG beurteilt werden könnten. Ihre Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der MARINOVA AG ist jedoch aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung und hohen fachlichen Qualifizierung im Unternehmensinteresse überaus wichtig. Nach Auffassung von Vorstand und Aufsichtsrat begründen die ausgeübten Organfunktionen keinen Interessenkonflikt zum Nachteil des Unternehmens, der die erforderliche Unabhängigkeit für die Erfüllung der Kontroll- und Überwachungsaufgabe des Aufsichtsrats beeinträchtigen würde. Keine Beschränkung der Mitglieder des Vorstands hinsichtlich Mandaten in Aufsichtsgremien; Aus- und Fortbildungsmaßnahmen (Abschnitt 5.4.5):Aufgrund der besonderen Erfordernisse des Geschäftshandelns kommunaler Energieversorger entspricht es nicht dem Unternehmensinteresse, die Sitze der Vorstandsmitglieder in Aufsichtsräten konzernexterner börsennotierter Gesellschaften oder in Aufsichtsgremien von konzernexternen Gesellschaften mit vergleichbaren Anforderungen auf drei zu limitieren. Zur Wahrung der erforderlichen Flexibilität hat die MARINOVA AG daher die Übernahme von Nebentätigkeiten durch die Vorstandsmitglieder, insbesondere von Aufsichtsratsmandaten in konzernexternen Unternehmen, nicht von der Anzahl der Mandate, sondern der Zustimmung des Aufsichtsrats abhängig gemacht. Die Unterstützung von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für Aufsichtsratsmitglieder erfolgt im gesetzlich zulässigen Umfang. Kein Bericht des Aufsichtsrats über Interessenkonflikte und deren Behandlung (Abschnitt 5.5.3 Satz 1):Der Aufsichtsrat berichtet in seinem Bericht an die Hauptversammlung nicht über aufgetretene Interessenkonflikte und deren Behandlung, sondern räumt dem Grundsatz der Vertraulichkeit von Beratungen im Aufsichtsrat (vgl. § 116 Satz 2 AktG und Abschnitt 3.5 des Kodex) den Vorrang ein. Im Übrigen gelten die Regelungen des Kodex und der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats zur Offenlegung von Interessenkonflikten durch einzelne Aufsichtsratsmitglieder gegenüber dem Gesamtplenum des Aufsichtsrats sowie die sonstigen aktienrechtlichen Vorgaben. Keine Beendigung des Aufsichtsratsmandats bei Interessenkonflikten (Abschnitt 5.5.3 Satz 2):Vorstand und Aufsichtsrat streben angesichts der Unbestimmtheit der Regelung an, bei etwaigen Interessenkonflikten in der Person eines Aufsichtsratsmitglieds eine der jeweiligen Situation angemessene individuelle Lösung zu finden, durch welche die Unabhängigkeit des Aufsichtsrats gewährleistet bleiben soll. Keine öffentliche Zugänglichmachung des Konzernabschlusses binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende und des Zwischenberichts binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums (Abschnitt 7.1.2):Die sachbedingten besonderen Schwierigkeiten der Erstellung des Konzernabschlusses und des Zwischenberichts erfordern eine eingehende Zusammenstellung und Prüfung des Zahlenmaterials, die in den kurzen Fristen von 90 Tagen nach Geschäftsjahresende bzw. 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums nicht in der gebotenen Gründlichkeit durchgeführt werden können.
Frankfurt am Main, 1. Februar 2017
Für den Aufsichtsrat der MAINOVA AG UWE BECKER, VORSITZENDER DES AUFSICHTSRATS Für den Vorstand der MAINOVA AG DR. CONSTANTIN H. ALSHEIMER, VORSITZENDER DES VORSTANDS LOTHAR HERBST, MITGLIED DES VORSTANDS Bilanz zum 31. Dezember 2016Aktivascroll
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Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016scroll
Anhang für das Geschäftsjahr 20161. Allgemeines VorbemerkungenDer Jahresabschluss wird gemeinsam mit den Abschlüssen der verbundenen Unternehmen in den Konzernabschluss der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH (SWFH) mit Sitz in Frankfurt am Main (Registergericht Frankfurt am Main, HRB 40464) einbezogen, die einen Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen nach HGB aufstellt, der im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Seit dem 1. Januar 2001 besteht zwischen der Mainova Aktiengesellschaft (Mainova) mit Sitz in Frankfurt am Main (Registergericht Frankfurt am Main, HRB 7173) und der SWFH ein Ergebnisabführungsvertrag. Ein Teil des operativen Geschäfts wird von Tochterunternehmen wahrgenommen. Die NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH (NRM) pachtet und betreibt das Strom- und Gasnetz der Mainova. Für die Fernwärme- und Wasserversorgungsnetze übernimmt sie die Betriebsführung. Die Aufgaben der Mainova ServiceDienste Gesellschaft mbH erstrecken sich auf das Messwesen, die Abrechnung der gelieferten Strom-, Gas-, Wasser- und Wärmemengen, die Kundenbetreuung sowie das Forderungsmanagement. Die SRM Straßen-Beleuchtung Rhein-Main GmbH betreut überwiegend das Straßenbeleuchtungsnetz der Stadt Frankfurt am Main. Mit allen oben genannten Tochterunternehmen bestehen Ergebnisabführungsverträge. Aufstellung des JahresabschlussesDie Aufstellung des Jahresabschlusses der Mainova zum 31. Dezember 2016 erfolgt nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), den Sondervorschriften des Aktiengesetzes (AktG) und den wirtschaftszweigspezifischen Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Formale DarstellungDie Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung ist gegenüber dem Vorjahr aufgrund der erstmaligen Anwendung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) um das Ergebnis nach Steuern erweitert worden. Zudem führte das BilRUG zu einer Änderung der Umsatzerlösdefinition. Durch die hieraus resultierenden Verschiebungen zwischen den Umsatzerlösen und den sonstigen betrieblichen Erträgen sind diese nicht mit dem Vorjahr vergleichbar. Zur Verbesserung der Klarheit der Darstellung werden in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung einzelne Posten zusammengefasst und im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Bilanzierung und BewertungEntgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit ihren Anschaffungskosten aktiviert und entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Die Nutzungsdauer beträgt zwischen 4 und 20 Jahren. Die Nutzungsdauer für Software wurde entsprechend der geänderten betrieblichen Nutzung auf 5 Jahre verkürzt. Die Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die Herstellungskosten umfassen direkt zurechenbare Einzelkosten, angemessene Teile der notwendigen Gemeinkosten sowie des Werteverzehrs des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst ist. Erhaltene Investitionszuschüsse der öffentlichen Hand werden von den Anschaffungs- und Herstellungskosten abgesetzt. Sachanlagen, die nach dem 31. Dezember 2009 aktiviert wurden, werden linear abgeschrieben. Abschreibungen auf Sachanlagen, die vor dem 31. Dezember 2009 aktiviert wurden, werden handelsrechtlich grundsätzlich in steuerlich höchstzulässigem Umfang vorgenommen. Die jährlichen Abschreibungssätze der wichtigsten Posten des Sachanlagevermögens sind aus nachfolgender Tabelle zu entnehmen: scroll
Sofern in Vorjahren aufgrund einer dauerhaften Wertminderung außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen wurden, wird der niedrigere Wertansatz beibehalten, bis die Gründe dafür entfallen sind. Geringwertige Vermögensgegenstände, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen 150 und 1.000 Euro liegen, werden in einem Sammelposten erfasst und ab dem Jahr der Anschaffung oder Herstellung linear über fünf Jahre abgeschrieben. Mainova wendet diese Regelung für alle geringwertigen Vermögensgegenstände mit Ausnahme von IT-Hardware aus Vereinfachungsgründen auch in der Handelsbilanz an. Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten unter 150 Euro werden direkt als Aufwand erfasst. Unter den Finanzanlagen werden die Anteile an verbundenen Unternehmen, die Beteiligungen und die übrigen Finanzanlagen zu Anschaffungskosten oder bei einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Ausleihungen sind zu Nennbeziehungsweise Barwerten bilanziert. Vorräte werden zu fortgeschriebenen durchschnittlichen Einstandspreisen unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Bestandsrisiken wegen langer Lagerdauer und verminderter Verwertbarkeit sind durch angemessene Abschläge berücksichtigt. Die unfertigen Leistungen sind zu Herstellungskosten einschließlich angemessener Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie des Werteverzehrs des Anlagevermögens bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu Nominalwerten, gegebenenfalls vermindert um angemessene Einzel- und Pauschalwertberichtigungen, bewertet. Erhaltene Abschlagszahlungen auf den noch nicht abgerechneten Energieverbrauch von Kunden werden mit den hochgerechneten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen verrechnet. Sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden entsprechend abgezinst, soweit diese niedrig- oder unverzinslich sind. Das gezeichnete Kapital wird mit dem Nennbetrag angesetzt. Erhaltene Zuschüsse, wie Baukostenzuschüsse und Netzkostenbeiträge, werden abhängig von ihrem Entstehungszeitpunkt wie folgt behandelt:
Davon ausgenommen sind Investitionszuschüsse der öffentlichen Hand. Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. In diesem Betrag sind zukünftige Preis- und Kostensteigerungen einbezogen. Mit Ausnahme der Pensionsrückstellungen werden Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die anzuwendenden Zinssätze werden von der Deutschen Bundesbank ermittelt. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen mit dem Erfüllungsbetrag unter Anwendung der Projected-Unit-Credit-Methode passiviert. Die Rückstellungen werden unter Berücksichtigung der Vereinfachungsregelung gemäß § 253 Abs. 2 S. 2 HGB mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre in Höhe von 4,01 % (Vorjahr unter Verwendung eines durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangen sieben Jahre in Höhe von 3,89 %) abgezinst. Der hieraus resultierende Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 HGB, der im Finanzergebnis erfasst wurde, unterliegt aufgrund des Ergebnisabführungsvertrags mit der SWFH keiner Abführungssperre. Der berücksichtigte Gehaltstrend sowie der Rententrend betragen 2,00 % (Vorjahr 2,00 %). Bei der Bewertung der Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen wurden ein Rechnungszins in Höhe von 1,58 % (Vorjahr 2,02 %) für abgeschlossene Altersteilzeit-Verträge mit einer mittleren Restlaufzeit von einem Jahr und 1,68 % (Vorjahr 2,16 %) für potenzielle Altersteilzeit-Anwärter mit einer mittleren Restlaufzeit von zwei Jahren (Vorjahr zwei Jahre) sowie ein Gehaltstrend in Höhe von 2,00 % (Vorjahr 2,00 %) zugrunde gelegt. In Übereinstimmung mit der Stellungnahme zur handelsrechtlichen Bilanzierung von Verpflichtungen aus Altersteilzeitregelungen (IDW RS HFA 3) des Hauptfachausschusses des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. werden die Aufstockungsbeträge für potenzielle Anwärter ratierlich über die Laufzeit angesammelt. Die Basis für die versicherungsmathematische Ermittlung sind jeweils die Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. K. Heubeck. Zur Gewährung einer betrieblichen Altersversorgung sind alle tariflichen Mitarbeiter im Rahmen der Bindung an den Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V) sowie auf der Basis einzelvertraglicher Regelungen bei der Zusatzversorgungskasse der Stadt Frankfurt am Main (ZVK) nach den Regeln der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst pflichtversichert. Die Beiträge werden im Rahmen eines Umlageverfahrens erhoben. Der Umlagesatz der ZVK, Frankfurt am Main, beläuft sich auf 6,0 %; hiervon übernimmt der Arbeitgeber 5,6 %, die Eigenbeteiligung der Arbeitnehmer beträgt 0,4 %. Daneben wird gemäß § 63 der ZVK-Satzung vom Arbeitgeber ein steuerfreies Sanierungsgeld in Höhe von 3,5 % erhoben. Für einen Teil der Pflichtversicherten wird für das ZVK-pflichtige Entgelt, das über der tariflich festgesetzten Beitragsbemessungsgrenze liegt, eine zusätzliche Umlage in Höhe von 9,0 % gezahlt. Derzeit liegen keine gesicherten Erkenntnisse für einen weiteren Anstieg des Sanierungsgelds vor. Es ist jedoch damit zu rechnen, dass auch künftig Beitragserhöhungen erfolgen können. Der Aufwand aus ZVK-Umlagen (Arbeitgeberanteil) ist unter den Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung ausgewiesen. Entsprechend der allgemeinen Bilanzierungspraxis hat Mainova keine Verpflichtungen im Hinblick auf die Mitgliedschaft in der ZVK im Jahresabschluss passiviert. Die Jubiläumsrückstellungen sind auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen mit dem Erfüllungsbetrag unter Anwendung der Projected-Unit-Credit-Methode angesetzt. Die Rückstellung wurde unter Berücksichtigung der Vereinfachungsregel gemäß § 253 Abs. 2 S. 2 HGB mit einem Zinssatz von 3,24 % (Vorjahr 3,89 %) und einem jährlichen Einkommenstrend von 2,00 % (Vorjahr 2,00 %) ermittelt. Verbindlichkeiten sind zu Erfüllungsbeträgen passiviert. Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten werden grundsätzlich zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Zum Bilanzstichtag lagen keine Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten vor. Unter den Rechnungsabgrenzungsposten sind transitorische Posten ausgewiesen. Mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartete Transaktionen werden zum Ausgleich gegenläufiger Wertänderungen oder Zahlungsströme aus dem Eintritt vergleichbarer Risiken mit Finanzinstrumenten zu Bewertungseinheiten zusammengefasst. Die bilanzielle Abbildung der wirksamen Teile der gebildeten Bewertungseinheiten erfolgt nach der Einfrierungsmethode. Aufwendungen beziehungsweise Erträge aus Ausgleichszahlungen von Derivaten, die sich in einer Bewertungseinheit zu einer mit hoher Wahrscheinlichkeit erwarteten Transaktion befinden, werden unter den Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen, soweit die zuzuordnenden Aufwendungen beziehungsweise Erträge aus der mit hoher Wahrscheinlichkeit erwarteten Transaktion nach dem Abschlussstichtag anfallen. 2. Erläuterungen zur Bilanz(1) AnlagevermögenDie Aufgliederung der in der Bilanz zusammengefassten Posten des Anlagevermögens und ihre Entwicklung sind im Anlagenspiegel dargestellt. Wir verweisen auf die Anlage 1 zum Anhang. Im Jahr 2016 wurden außerplanmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen in Höhe von 0,9 Mio. Euro (Vorjahr 1,6 Mio. Euro) sowie auf Finanzanlagen in Höhe von 14,5 Mio. Euro (Vorjahr 19,7 Mio. Euro) vorgenommen. Dem Anhang ist eine Beteiligungsliste (Anlage 2 zum Anhang) beigefügt, die gemäß § 285 Nr. 11 HGB die verbundenen Unternehmen und Beteiligungen mit Angaben zum letzten Jahresabschluss nach den Regelungen des HGB (Anteil, Eigenkapital und Jahresergebnis) enthält. (2) Vorrätescroll
Die kumulierten Gängigkeitsabschläge auf den Bestand an Bau- und Installationsmaterial betragen zum Stichtag insgesamt 6,7 Mio. Euro (Vorjahr 6,6 Mio. Euro). (3) Forderungen und sonstige Vermögensgegenständescroll
In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind mit 670,7 Mio. Euro (Vorjahr 645,6 Mio. Euro) abgegrenzte, noch nicht abgerechnete Gas-, Strom-, Wasser- und Wärmelieferungen zwischen Ablese- und Bilanzstichtag enthalten, denen hierauf geleistete Abschläge gegenüberstehen. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen gliedern sich wie folgt: scroll
Die Forderungen gegen SWFH werden im Geschäftsjahr 2016 unter den Verbindlichkeiten ausgewiesen. Von den Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, resultieren 17,7 Mio. Euro (Vorjahr 11,0 Mio. Euro) aus Lieferungen und Leistungen, 0,1 Mio. Euro (Vorjahr 0,1 Mio. Euro) aus dem Finanzverkehr sowie 0,3 Mio. Euro (Vorjahr 1,1 Mio. Euro) aus der Ergebnisabführung. Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten unter anderem Steuererstattungsansprüche in Höhe von 1,1 Mio. Euro (Vorjahr 2,1 Mio. Euro). Diese betreffen wie im Vorjahr ausschließlich Erstattungsansprüche auf Körperschaftsteuer nach § 37 Körperschaftsteuergesetz. (4) Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecksscroll
Im Rahmen des konzernweiten Cash Poolings werden liquide Mittel von Mainova täglich an die SWFH abgeführt. Zum Bilanzstichtag waren 86,4 Mio. Euro (Vorjahr 91,6 Mio. Euro) bei der SWFH angelegt, die im Rahmen der Saldierung unter den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen ausgewiesen werden. (5) Aktive RechnungsabgrenzungspostenBei dem Rechnungsabgrenzungsposten handelt es sich um Vorauszahlungen aus Wartungs-, Sponsoring- und Pachtverträgen. (6) Gezeichnetes KapitalDas gezeichnete Kapital beträgt 142,3 Mio. Euro. Es ist eingeteilt in 5.560.000 nennbetragslose Stückaktien; davon lauten 5.499.296 auf den Namen und 60.704 auf den Inhaber. Somit entfällt auf jede Stückaktie ein Betrag in Höhe von 25,60 Euro. (7) RücklagenDie Kapitalrücklage beträgt unverändert 207,1 Mio. Euro. Bei der Gewinnrücklage handelt es sich um die gesetzliche Rücklage nach § 150 AktG. (8) Erhaltene ZuschüsseDie erhaltenen Zuschüsse erhöhten sich insbesondere durch Baukostenzuschüsse im Zusammenhang mit der Übernahme des Straßenbeleuchtungsnetztes der Stadt Frankfurt am Main. (9) Rückstellungenscroll
Bei den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen ergibt sich durch die Umstellung des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes nach § 253 Abs. 6 HGB ein Unterschiedsbetrag in Höhe von 6,0 Mio. Euro. In den Personalrückstellungen sind insbesondere Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen, Urlaubs- und Gleitzeitansprüche, Erfolgsbeteiligung und Jubiläen enthalten. Die Umweltrückstellungen betreffen insbesondere Grundstücksrisiken aus früheren Geschäftsbetrieben. Bei den Rückstellungen für rechtliche Risiken handelt es sich um mehrere Einzelrisiken, bei denen die Höhe der Inanspruchnahme unsicher ist. Die Bewertung erfolgt ausgehend vom erwarteten Prozessergebnis, das nach den aktuell verfügbaren Informationen die höchste Eintrittswahrscheinlichkeit besitzt. Die übrigen Rückstellungen setzen sich im Wesentlichen aus Rückstellungen für ausstehende Rechnungen sowie Drohverlustrückstellungen zusammen. (10) Verbindlichkeitenscroll
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Von den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind 12,0 Mio. Euro (Vorjahr 13,0 Mio. Euro) mit einer Negativklausel belegt und 63,4 Mio. Euro (Vorjahr 89,1 Mio. Euro) mit Bürgschaften der Stadt Frankfurt am Main besichert. Darlehen wurden in Höhe von 28,5 Mio. Euro (Vorjahr 51,4 Mio. Euro) planmäßig und außerplanmäßig getilgt. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen ergeben sich wie folgt: scroll
Bei den Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, handelt es sich in Höhe von 42,2 Mio. Euro (Vorjahr 27,9 Mio. Euro) um Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie mit 2,5 Mio. Euro (Vorjahr 1,0 Mio. Euro) um den Finanzverkehr. Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten folgende Einzelpositionen: scroll
Von den sonstigen Verbindlichkeiten sind keine mit einer Negativklausel belegt. (11) Passive RechnungsabgrenzungspostenDer Rechnungsabgrenzungsposten enthält überwiegend erhaltene Vorauszahlungen für zu erbringende Bauleistungen im Rahmen der Betriebsführung der Straßenbeleuchtung, Zuschüsse für kommende Marketingmaßnahmen sowie Erträge aus Ausgleichszahlungen von Derivaten, die sich in einer Bewertungseinheit mit einer mit hoher Wahrscheinlichkeit erwarteten Transaktion befinden. (12) HaftungsverhältnisseDie Haftungsverhältnisse setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Für die Beteiligung an der Gemeinschaftskraftwerk Irsching GmbH hat Mainova im Zusammenhang mit der Finanzierung des Kraftwerks zugunsten einer Geschäftsbank eine selbstschuldnerische und unbefristete Teilbürgschaft für den Kreditrahmen bei der Bank abgegeben. Der Anteil der Mainova beträgt 20,3 Mio. Euro und entspricht 15,6 % des Kreditrahmens. Die Verpflichtung valutiert zum Stichtag mit 8,6 Mio. Euro (Vorjahr 10,4 Mio. Euro). Die Gewährleistungsverträge stehen im Wesentlichen im Zusammenhang mit dem Erwerb der Anteile an der Thüga Holding GmbH & Co. KGaA. Für die von der Mainova Beteiligungsgesellschaft mbH (MBG) in diesem Zusammenhang aufgenommenen Darlehen hat Mainova für ein Volumen von insgesamt 20,0 Mio. Euro (Vorjahr 20,0 Mio. Euro) den Schuldbeitritt erklärt. Zusätzlich verpflichtete sich Mainova, für Darlehen der MBG in Höhe von 415,0 Mio. Euro (Vorjahr 415,0 Mio. Euro) im Rahmen mehrerer Patronatserklärungen einzustehen. Diese Darlehen der MBG valutieren zum Stichtag mit 366,0 Mio. Euro (Vorjahr 370,0 Mio. Euro). Auf der Basis der bis zum Aufstellungszeitpunkt gewonnenen Erkenntnisse geht die Mainova derzeit davon aus, dass die den vorab genannten Haftungsverhältnissen zugrunde liegenden Verpflichtungen von den jeweiligen Hauptschuldnern erfüllt werden können. Daher schätzt die Mainova bei allen aufgeführten Haftungsverhältnissen die Wahrscheinlichkeit einer Inanspruchnahme als gering ein. (13) Sonstige finanzielle VerpflichtungenDie sonstigen finanziellen Verpflichtungen in Höhe von 820,9 Mio. Euro (Vorjahr 881,4 Mio. Euro) bestehen im branchenüblichen Umfang und setzen sich wie folgt zusammen: scroll
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Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus abgeschlossenen Energielieferverträgen entfallen in Höhe von 412,3 Mio. Euro (Vorjahr 402,2 Mio. Euro) sowie die Verpflichtungen aus dem Beteiligungsbereich in Höhe von 1,0 Mio. Euro (Vorjahr 1,0 Mio. Euro) auf assoziierte Unternehmen. 3. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung(14) Umsatzerlösescroll
In den Umsatzerlösen sind periodenfremde Erlöse in Höhe von 22,3 Mio. Euro (Vorjahr 11,8 Mio. Euro) enthalten. Die Umsatzerlöse des Vorjahres, die sich aus der Anwendung von § 277 Absatz 1 in der Fassung des BilRUG ergeben hätten, betragen 2.064,9 Mio. Euro. (15) Sonstige betriebliche Erträgescroll
Die sonstigen betrieblichen Erträge des Vorjahres, die sich aus der Anwendung von § 277 Absatz 1 in der Fassung des BilRUG ergeben hätte, betragen 54,0 Mio. Euro. (16) Materialaufwandscroll
Im Materialaufwand sind periodenfremde Aufwandsminderungen in Höhe von 2,7 Mio. Euro (Vorjahr keine) enthalten. (17) Personalaufwandscroll
Im Durchschnitt des Berichtsjahres beschäftigte Mainova 2.533 (Vorjahr 2.588) Arbeitnehmer, davon 561 (Vorjahr 568) Frauen. Die von Mainova getragenen anteiligen Kosten in Höhe von 1,9 Mio. Euro (Vorjahr 1,6 Mio. Euro) für weitere 82 (Vorjahr 71) Auszubildende, die wir im Jahresdurchschnitt im Rahmen des Ausbildungspools der SWFH beschäftigten, sind in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten. Bei den Aufwendungen für Altersversorgung handelt es sich im Wesentlichen um ZVK-Umlagen. Im Personalaufwand sind wie im Vorjahr keine periodenfremden Aufwendungen enthalten. (18) Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und SachanlagenIm Jahr 2016 wurden außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von 0,9 Mio. Euro (Vorjahr 1,6 Mio. Euro) vorgenommen. (19) Sonstige betriebliche Aufwendungenscroll
In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 2,5 Mio. Euro (Vorjahr 3,6 Mio. Euro) enthalten. (20) Ergebnis aus Finanzanlagenscroll
In den Erträgen aus Beteiligungen war im Vorjahr eine Sonderausschüttung von einer Gesellschaft enthalten. (21) Zinsergebnisscroll
Im Zinsergebnis sind wie im Vorjahr keine periodenfremden Sachverhalte enthalten. Die Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen betragen 3,1 Mio. Euro (Vorjahr 10,7 Mio. Euro). (22) SteuernDie Steuern vom Einkommen und vom Ertrag setzen sich wie folgt zusammen: scroll
4. Geschäfte größeren Umfangs, die mit nahestehenden Unternehmen und Personen der Mainova getätigt wurdenBeziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen, welche die Mainova beherrschen oder maßgeblich beeinflussen, sowie Beziehungen zu Unternehmen, die von Mainova beherrscht oder maßgeblich beeinflusst werden, werden nachfolgend angegeben. Durch die Beteiligung der Stadt Frankfurt am Main über den Mehrheitsgesellschafter SWFH ist Mainova ein von diesen Gesellschaftern beherrschtes Unternehmen. Im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit unterhält die Mainova Geschäftsbeziehungen zu zahlreichen nahestehenden Personen und Unternehmen. Dazu gehören neben der Stadt Frankfurt am Main sowie deren Tochter-, Gemeinschafts- und assoziierten Unternehmen, die SWFH sowie deren Tochter-, Gemeinschafts- und assoziierten Unternehmen, die Thüga Aktiengesellschaft (Thüga) und deren Tochter- und Gemeinschaftsunternehmen sowie die Gemeinschafts- und assoziierten Unternehmen der Mainova. Mit nahestehenden natürlichen Personen des Managements in Schlüsselpositionen sowie deren nächsten Familienangehörigen haben keine wesentlichen Transaktionen stattgefunden. Als Management in Schlüsselpositionen ist bei der Mainova nur der Vorstand anzusehen. Folgende Tabelle gibt eine Übersicht über alle Geschäfte, die mit nahestehenden Unternehmen getätigt wurden: scroll
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Bei dem Materialaufwand mit Tochterunternehmen handelt es sich insbesondere um Netzdienstleistungen. Der Materialaufwand mit assoziierten Unternehmen beinhaltet im Wesentlichen den Gasbezug.
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Angaben gemäß § 6b Abs. 2 EnWG Die Forderungen betreffen insbesondere das Cash Pooling gegenüber der SWFH. Die Gewinnabführung in Höhe von 75,7 Mio. Euro (Vorjahr 77,0 Mio. Euro) an die SWFH hat sich mindernd auf die Forderungen ausgewirkt. Die sonstigen Erträge mit Tochterunternehmen bestehen insbesondere aus Netzpacht, Personalgestellung und sonstigen Verrechnungen. In den sonstigen Erträgen und Aufwendungen mit Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen sind ferner die Beteiligungserträge und Ergebnisübernahmen sowie Zinserträge und -aufwendungen enthalten. Alle Geschäftsbeziehungen mit nahestehenden Unternehmen und Personen sind zu marktüblichen Bedingungen abgeschlossen worden und unterscheiden sich grundsätzlich nicht von den Lieferungs- und Leistungsbeziehungen mit anderen Unternehmen. Zur Besicherung der Darlehen der Mainova hat die Stadt Frankfurt am Main Bürgschaften in Höhe von 63,4 Mio. Euro (Vorjahr 89,1 Mio. Euro) abgegeben. Negativklauseln wurden in Höhe von insgesamt 12,0 Mio. Euro (Vorjahr 13,0 Mio. Euro) geleistet. 5. Sonstige AngabenHonorar des AbschlussprüfersDas im Geschäftsjahr 2016 für den Jahresabschlussprüfer, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, erfasste Honorar für Abschlussprüfungsleistungen belief sich auf 341.300,00 Euro zuzüglich Auslagen in Höhe von 28.255,58 Euro. Ferner betrug das Honorar für andere Bestätigungsleistungen 33.109,00 Euro und für sonstige Leistungen 121.324,92 Euro. Gesamtbezüge der Mitglieder des Vorstands und des AufsichtsratsFür die Festlegung der Gesamtbezüge der einzelnen Vorstandsmitglieder ist gemäß dem am 5. August 2009 in Kraft getretenen Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) das Aufsichtsratsplenum zuständig. Die Vergütung der Vorstandsmitglieder setzt sich aus einer fixen und einer variablen Vergütung zusammen. Die fixe Vergütung besteht aus einer Grundvergütung und einem Tantiemeanteil. Lediglich die Grundvergütung ist ruhegehaltsfähig. Zusätzlich erhalten die einzelnen Vorstandsmitglieder Sachleistungen, die im Wesentlichen marktübliche Versicherungsleistungen und Dienstwagen umfassen. Die variable Vergütung teilt sich in eine kurzfristige variable Vergütungskomponente sowie ein langfristiges Anreizprogramm (LAP) auf. Die Höhe der kurzfristigen variablen Vergütungskomponente ist an das Erreichen von Finanzzielen gekoppelt. Sie bemisst sich dabei am Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EBT Mainova-Konzern nach HGB). Wird ein Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit aufgrund der Änderung des HGB in 2015 nicht mehr ausgewiesen, so bestimmt sich das Konzern-EBT dabei als Ergebnis nach Steuern gemäß § 275 Abs. 2 Nr. 15 HGB zuzüglich Steuern vom Einkommen und Ertrag gemäß § 275 Abs. 2 Nr. 14 HGB. Um die Nachhaltigkeit und Langfristigkeit der Vergütungsstruktur zu erhöhen und den Anforderungen des VorstAG in vollem Umfang zu genügen, nehmen die Vorstandsmitglieder an dem langfristigen Anreizprogramm LAP teil. Die Auszahlung im Rahmen des LAP erfolgt am Ende eines dreijährigen Performancezeitraums. Dabei bestimmt das Erreichen von vorab definierten finanziellen und qualitativen Erfolgszielen die Höhe der Auszahlung. Als finanzielles Erfolgsziel dient dabei das erreichte kumulierte Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EBT Mainova-Konzern nach HGB) während des Performancezeitraums. Wird ein Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit aufgrund der Änderung des HGB in 2015 nicht mehr ausgewiesen, so bestimmt sich das Konzern-EBT dabei als Ergebnis nach Steuern gemäß § 275 Abs. 2 Nr. 15 HGB zuzüglich Steuern vom Einkommen und Ertrag gemäß § 275 Abs. 2 Nr. 14 HGB. Als qualitative Erfolgsziele werden die "Kundenzufriedenheit" und "Mitarbeiterzufriedenheit" herangezogen. Die Auszahlung der langfristigen variablen Vergütungskomponente ist nach oben hin begrenzt (Kappung). Werden die Mindestziele in allen Komponenten nicht erreicht, so entfällt eine Auszahlung der langfristigen variablen Vergütung vollständig. Für die kurzfristige und langfristige variable Vergütung hat der Aufsichtsrat eine Anpassungsmöglichkeit für außerordentliche Entwicklungen vereinbart. Im Rahmen der Vergütungsanpassung in 2016 wurde anlässlich der Reduzierung der Vorstandsmitglieder die nachfolgende Vergütungsregelung vereinbart: Im Fall der Erhöhung der Anzahl der Vorstandsmitglieder der Mainova AG auf mehr als drei werden mit Ablauf des Kalenderhalbjahres, in dem die Erhöhung der Vorstandsmitglieder wirksam wird, das feste Jahresgehalt und die Zieltantieme (kurzfristige variable Vergütungskomponente) sowie der garantierte Teil der Zieltantieme um einen jeweils fest definierten Betrag gekürzt. Der Aufsichtsrat wird spätestens mit Wirksamwerden der Kürzung die betroffenen Vergütungselemente wohlwollend überprüfen. Die Vorstandsmitglieder oder deren Hinterbliebene haben Anspruch auf Ruhegehalt beziehungsweise Hinterbliebenenversorgung. Als Ruhegehalt werden ab dem Eintritt in den Vorstand der Mainova 35 % der zuletzt bezogenen Grundvergütung garantiert. Abweichend hiervon erhält ein Vorstandsmitglied aufgrund der hohen Versorgungsanwartschaften aus früheren Anstellungsverhältnissen, welche angerechnet werden, ab dem Eintritt in den Vorstand der Mainova 45 % der zuletzt bezogenen Grundvergütung. Der Anspruch von 35 % beziehungsweise 45 % erhöht sich mit dem Ablauf eines jeden Jahres als Vorstandsmitglied der Mainova um jeweils 2 % bis zum im Dienstvertrag geregelten Höchstbetrag. Der fixe Tantiemeanteil wird bei der Berechnung des Ruhegehalts nicht berücksichtigt. Die nachfolgenden Übersichten zeigen die gewährten Zuwendungen und die Zuflüsse im Geschäftsjahr 2016 des Vorstands nach dem Deutschen Corporate Governance Kodex und die Gesamtbezüge nach DRS 17: scroll
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kein Cap, Koppelung an EBT Mainova-Konzern scroll
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kein Cap, Koppelung an EBT Mainova-Konzern scroll
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Anpassung der Vorjahreswerte gemäß Aufsichtsratsbeschluss vom 13.April 2016 Die Pensionsverpflichtungen für die Mitglieder des Vorstands gehen aus der nachfolgenden Übersicht hervor: scroll
Für das Geschäftsjahr 2015 wurden im Jahr 2016 erfolgsabhängige Tantiemen von 579 Tsd. Euro (Vorjahr 768 Tsd. Euro) ausgezahlt. Für ein im Geschäftsjahr 2015 ausgeschiedenes Vorstandsmitglied wurde die erfolgsabhängige Tantieme für das Geschäftsjahr 2015 in Höhe von 114 Tsd. Euro bereits im Geschäftsjahr 2015 ausgezahlt. Im Geschäftsjahr 2016 wurden Vorstandsmitgliedern keine Kredite oder Vorschüsse gewährt. Für den Fall, dass die Stadt Frankfurt am Main mit dem ihr direkt und indirekt zuzurechnenden Anteil nicht mehr die Mehrheit am stimmberechtigten Grundkapital der Mainova innehat (Kontrollwechsel), oder im Falle eines Rechtsformwechsels gemäß §§ 190 ff. UmwG oder beim Abschluss eines wirksamen Vertrags, der die Mainova der Beherrschung eines anderen Unternehmens außerhalb des Stadtwerke-Frankfurt-Konzerns unterstellt (Beherrschungsvertrag gemäß § 291 Abs. 1 S. 1 1. Alt. AktG), gewährt die Mainova dem Vorsitzenden des Vorstands ein Sonderkündigungsrecht und das Recht zur Niederlegung seines Amts. Für den Fall der wirksamen und fristgerechten Kündigung und Amtsniederlegung erhält der Vorsitzende des Vorstands eine Abfindung in Höhe des Zweifachen seiner letztmaligen Jahresgesamtbezüge. Maximale Obergrenze ist jedoch die Höhe der Gesamtvergütung für die Restlaufzeit des Dienstvertrags. Im Geschäftsjahr 2016 bestand für die Unternehmensleitung sowie für die Mitglieder des Aufsichtsrats eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung (D & O-Versicherung). Hierfür sind Versicherungsprämien in Höhe von 121 Tsd. Euro (Vorjahr 73 Tsd. Euro) aufgewendet worden. Die Vergütung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 geht aus nachfolgender Übersicht hervor: scroll
Die Bezüge des Beirats beliefen sich auf 67 Tsd. Euro (Vorjahr 65 Tsd. Euro). Die Bezüge ehemaliger Vorstandsmitglieder und ihrer Hinterbliebenen belaufen sich auf 763 Tsd. Euro (Vorjahr 709 Tsd. Euro). Für diese Personengruppe sind Pensionsansprüche in Höhe von 10.736 Tsd. Euro (Vorjahr 11.351 Tsd. Euro) zurückgestellt worden. Herr Prof. Dr.-Ing. Birkner erhielt bis zum 30. Juni 2016 eine Karenzentschädigung, die in zwölf monatlichen Raten ausgezahlt wurde. Der gemäß Dienstvertrag erdiente Versorgungsanspruch des Herrn Prof. Dr.-Ing. Birkner bleibt bestehen und wird erfüllt. Nicht in der Bilanz enthaltene GeschäfteHinsichtlich der nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäfte wird auf die Abschnitte "Haftungsverhältnisse" und "Sonstige finanzielle Verpflichtungen" verwiesen. Darüber hinaus setzt die Mainova bei der Energiebeschaffung zur Absicherung der Risiken sowie zur Erzielung von Handelsmargen derivative Finanzinstrumente ein. Da es sich hier um schwebende Geschäfte handelt, werden diese mit Ausnahme von Vorleistungen oder drohenden Verlusten nicht in der Bilanz erfasst, sondern im Anhang angegeben (siehe nachfolgenden Abschnitt). Bei drohenden Verlusten aus derivativen Finanzinstrumenten, die sich nicht in einer Bewertungseinheit befinden, erfolgt am Bilanzstichtag die Bildung einer Rückstellung. Derivative FinanzinstrumenteDie Mainova setzt derivative Finanzinstrumente überwiegend zur Sicherung gegen Preisänderungsrisiken im Rahmen der Brennstoff-, Strom- und Gasbeschaffung ein. Die nachfolgende Übersicht gibt einen Überblick über den Bestand an derivativen Finanzinstrumenten: scroll
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Zum 31. Dezember 2016 befanden sich alle derivativen Finanzinstrumente in Bewertungseinheiten. Es bestanden wie im Vorjahr keine Drohverlustrückstellungen für Strom- und Gasforwards sowie Kohle-, Gas- und Öl-Swaps mit einem negativen Marktwert. Das Nominalvolumen der dargestellten derivativen Finanzinstrumente wird unsaldiert angegeben. Es stellt die Summe aller Kauf- und Verkaufsbeträge dar, die den Geschäften zugrunde liegen. Bei der Ermittlung der Nominalwerte wurden nur die Zahlungsströme berücksichtigt, die nach dem 31. Dezember 2016 zu leisten sind. Die Marktwerte der Derivate werden auf der Basis abgezinster, zukünftig erwarteter Cashflows ermittelt; dabei werden die für die Restlaufzeit der Finanzinstrumente abgeleiteten ForwardPreise verwendet. Die Höhe der im Rahmen von Bewertungseinheiten abgesicherten Risiken entspricht den oben aufgeführten negativen Marktwerten der derivativen Finanzinstrumente. Bei den Strom- und Gas-Forwards handelt es sich um geschlossene Positionen aus Termingeschäften. Bei den Bewertungseinheiten (Micro Hedge) mit Kohle-, Gas- und Öl-Swaps handelt es sich um mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartete Transaktionen zur Absicherung gegen Preisänderungsrisiken im Rahmen der Brennstoff-, Strom- und Gasbeschaffung. Die designierten Grundgeschäfte entsprechen hinsichtlich des Zeitraums sowie des Volumens im Wesentlichen den in der obigen Tabelle aufgeführten Werten. Die Wirksamkeit der Sicherungsbeziehung wird durch die Critical-Term-Match-Methode nachgewiesen. Gegenläufige Zahlungsströme der durch die Bewertungseinheiten jeweils abgesicherten Risiken werden sich zukünftig vollständig ausgleichen, da alle wertbestimmenden Faktoren zwischen dem abgesicherten Teil des Grundgeschäfts und dem absichernden Teil des Sicherungsinstruments stetig übereinstimmen. Darüber hinaus werden zur Vermeidung von Preisänderungsrisiken im Rahmen des Stromvertriebs entsprechende Mengen mittels Stromtermingeschäften (OTC-Forwards) für die Jahre 2017 bis 2019 beschafft. Die Stromtermingeschäfte haben zum Bilanzstichtag ein Gesamtnominalvolumen in Höhe von 305,6 Mio. Euro (Vorjahr 301,9 Mio. Euro). Hierfür beträgt die Differenz zwischen der aktuellen Marktbewertung und dem Nominalwert zum Bilanzstichtag 59,7 Mio. Euro (Vorjahr -66,7 Mio. Euro). Außerdem wurden im Rahmen der Vermarktung der eigenen Stromerzeugungskapazitäten zur Vermeidung des Preisänderungsrisikos Stromterminverkäufe (OTC-Forwards) für die Jahre 2017 bis 2019 mit einem Nominalvolumen in Höhe von 54,8 Mio. Euro (Vorjahr 84,1 Mio. Euro) abgeschlossen. Zum Bilanzstichtag ergibt sich eine Differenz zwischen aktueller Marktbewertung und Nominalwert in Höhe von -6,5 Mio. Euro (Vorjahr 17,7 Mio. Euro). Zur Absicherung gegen Preisänderungsrisiken im Rahmen des Gasvertriebs wurden für die Jahre 2017 bis 2019 Gastermingeschäfte (OTC-Forwards) abgeschlossen. Diese weisen zum Bilanzstichtag ein Gesamtnominalvolumen in Höhe von 432,2 Mio. Euro (Vorjahr 663,7 Mio. Euro) und eine Differenz zwischen aktueller Marktbewertung und Nominalwert in Höhe von 21,4 Mio. Euro (Vorjahr -118,3 Mio. Euro) aus. Ereignisse nach Ablauf des BerichtsjahresEs haben sich keine Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres ergeben. Deutscher Corporate Governance KodexNach § 161 AktG haben börsennotierte Unternehmen jährlich eine Erklärung zur Beachtung der Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex zu veröffentlichen. Die entsprechende Erklärung von Mainova wurde am 9. Dezember 2016 im Internet abgegeben und den Aktionären dauerhaft zugänglich gemacht (www.mainova.de/ent-sprechenserklaerung).
Frankfurt am Main, den 10. März 2017 Dr. Alsheimer Breidenbach Herbst Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2016scroll
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Ergebnisabführungsvertrag Bestätigungsvermerk des AbschlussprüfersWir haben den Jahresabschluss -bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang -unter Einbeziehung der Buchführung und den zusammengefassten Lagebericht der Mainova Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016 geprüft. Nach § 6b Abs. 5 EnWG umfasste die Prüfung auch die Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG, wonach für die Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWG getrennte Konten zu führen und Tätigkeitsabschlüsse aufzustellen sind. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und zusammengefassten Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften sowie die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG liegen in der Verantwortung des Vorstands der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den zusammengefassten Lagebericht sowie über die Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den zusammengefassten Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG in allen wesentlichen Belangen erfüllt sind. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und zusammengefassten Lagebericht sowie für die Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Vorstands, die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts sowie die Beurteilung, ob die Wertansätze und die Zuordnung der Konten nach § 6b Abs. 3 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt sind und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Mainova Aktiengesellschaft. Der zusammengefasste Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG, wonach für die Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWG getrennte Konten zu führen und Tätigkeitsabschlüsse aufzustellen sind, hat zu keinen Einwendungen geführt.
Frankfurt am Main, den 10. März 2017 KPMG AG Hauptmann, Wirtschaftsprüfer Galic, Wirtschaftsprüfer Versicherung der gesetzlichen VertreterWir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Mainova AG vermittelt und im Lagebericht, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst ist, der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Mainova AG so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Mainova AG beschrieben sind.
Frankfurt am Main, den 10. März 2017 Dr. Alsheimer Breidenbach Herbst Tätigkeitsabschlüsse zum 31. Dezember 2016 der Mainova AktiengesellschaftFrankfurt am MainBilanz zum 31. Dezember 2016Tätigkeit StromverteilungAktivascroll
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Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016Tätigkeit Stromverteilungscroll
Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2016Tätigkeit Stromverteilungscroll
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Bilanz zum 31. Dezember 2016Tätigkeit GasverteilungAktivascroll
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Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit von 1. Januar bis 31. Dezember 2016Tätigkeit Gasverteilungscroll
Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2016Tätigkeit Gasverteilungscroll
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Tätigkeitsabschlüsse zum 31. Dezember 2016 der Mainova AktiengesellschaftFrankfurt am MainUmsetzung des gesellschaftsrechtlichen UnbundlingsIm Vorgriff auf das so genannte gesellschaftsrechtliche Unbundling gründete die Mainova Aktiengesellschaft (Mainova) zum 21. April 2005 die Gesellschaft NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH (NRM). Die Mainova hat aufgrund der Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) seit 1. Januar 2006 ihr Elektrizitäts- und Gasversorgungsnetz an die NRM als Netzbetreiberin verpachtet. Daneben hat NRM die Betriebsführung für das Wasser- und Wärmenetz der Mainova übernommen. Tätigkeitsabschlüsse gemäß § 6b Abs. 3 EnWGEntsprechend der Verpflichtung zur Führung getrennter Konten gemäß § 6b Abs. 3 EnWG werden bei der Mainova folgende Tätigkeiten ausgewiesen:
Im Sinne von § 6b Abs. 3 EnWG ist auch jede wirtschaftliche Überlassung von Eigentumsrechten an Elektrizitäts- und Gasversorgungsnetzen (Verpachtung) als Tätigkeit zu betrachten. Definition der Unternehmenstätigkeiten
Grundlage für die Tätigkeit Stromverteilung ist die Überlassung des Eigentumsrechts, insbesondere der zwischen der Mainova und der NRM geschlossene Pachtvertrag über das Stromnetz.
Die sonstigen Stromtätigkeiten umfassen den Stromvertrieb, Stromhandel, Straßenbeleuchtung sowie sonstige Leistungen die im Zusammenhang mit der Stromversorgung stehen.
Grundlage für die Tätigkeit Gasverteilung ist die Überlassung des Eigentumsrechts, insbesondere der zwischen der Mainova und der NRM geschlossene Pachtvertrag über das Gasnetz.
Die sonstigen Gastätigkeiten umfassen den Gasvertrieb, Straßenbeleuchtung sowie sonstige Leistungen die im Zusammenhang mit der Gasversorgung stehen.
Diese Tätigkeiten umfassen im Wesentlichen die Versorgung der Letztverbraucher mit Wärme und Wasser, die Erzeugung von Strom und Wärme, das Halten von Beteiligungen sowie die Personalgestellung und Erbringung von kaufmännischen Dienstleistungen im Verbund der Mainova. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aus dem Jahresabschluss der Mainova zum 31. Dezember 2016 wurden im Rahmen der Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse beibehalten. Die erstmalige Anwendung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) hat zu einer Änderung der Umsatzerlösdefinition geführt. Durch die hieraus resultierenden Verschiebungen zwischen den Umsatzerlösen und den sonstigen betrieblichen Erträgen sind diese nicht mit dem Vorjahr vergleichbar. Außerdem wurde die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung um das Ergebnis nach Steuern erweitert. Grundsätze, nach denen das Aktiv- und Passivvermögen sowie die ausgewiesenen Aufwendungen und Erträge den einzelnen Unternehmenstätigkeiten zugeordnet werden. Durch den ab 1. Januar 2006 gültigen Pachtvertrag für das Strom- und Gasverteilungsnetz erfolgt die Zuordnung bzw. das Verfahren zur Zuordnung von Gegenständen des Aktiv- und Passivvermögens sowie von Aufwendungen und Erträgen über Profitcenter, die den jeweiligen Tätigkeiten zugeordnet sind. Dies betrifft im Wesentlichen die Bilanzposten Anlagevermögen, Forderungen aus der Verbrauchsabrechnung und -abgrenzung, empfangene Zuschüsse sowie aktive und passive Rechnungsabgrenzungsposten. Eine direkte Zuordnung erfolgte vor allem bei den Umsatzerlösen, Materialaufwendungen, Abschreibungen und zum Teil in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen. In den Fällen, in denen ein unmittelbarer Sachbezug zu den einzelnen Unternehmenstätigkeiten nicht gegeben ist oder eine unmittelbare Zuordnung mit unvertretbar hohem Aufwand verbunden wäre, erfolgt die Zurechnung grundsätzlich durch Schlüsselung, die eine verursachungsgerechte Zuordnung zu den einzelnen Tätigkeiten ermöglicht. Folgende wesentliche Schlüssel wurden zur Verteilung verwendet:Die Roh-, Hilfs- und Betriebstoffe werden nach den kalkulatorischen Restbuchwerten des Anlagevermögens, das auf die entsprechenden Tätigkeiten entfällt, aufgeteilt. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, mit Ausnahme der direkt zurechenbaren Forderungen aus der Verbrauchsabrechnung und -abgrenzung werden nach dem Umsatzerlösschlüssel auf die entsprechenden Tätigkeiten aufgeteilt. Die nicht direkt zuordenbaren flüssigen Mittel sowie Forderungen aus Konzernfinanzierung werden nach dem Umsatzschlüssel aufgeteilt. Die Aufteilung des Eigenkapitals, bestehend aus gezeichnetem Kapital sowie Kapital- und Gewinnrücklagen, erfolgte 2006 nach dem Anlagenschlüssel auf Basis des kalkulatorischen Restbuchwertes auf Anschaffungskosten (Anlagevermögen). Diese Aufteilung wurde seitdem beibehalten. Personalverpflichtungen, insbesondere Pensionsrückstellungen, Rückstellungen für Altersteilzeit, Deputate sowie Urlaub und Zeitguthaben, werden nach Anzahl der Mitarbeiter geschlüsselt. Der laufende Personalaufwand wurde in 2016 erstmals nach der Anzahl der Mitarbeiter auf die Tätigkeiten geschlüsselt. Bisher wurde dieser den sonstigen Tätigkeiten zugeordnet. Durch die neue Methode wird der Personalaufwand verursachungsgerechter den Tätigkeiten zugeordnet, so dass der Einblick in die Ertragslage der Tätigkeitsabschlüsse verbessert wird. Die korrespondierenden Umsatzerlöse aus Personalgestellung wurden in der gleichen Weise verteilt. Die Vorjahreswerte wurden entsprechend angepasst. Durch die geänderte Zuordnung erhöhten sich die Umsatzerlöse und der Personalaufwand in betragsgleicher Höhe. Eine Ergebnisauswirkung ergab sich somit nicht. Für 2015 werden aufgrund der geänderten Zuordnung in der Stromverteilung um 31.488 Tsd. Euro und in der Gasverteilung um 26.406 Tsd. höhere Umsatzerlöse bzw. Personalaufwendungen ausgewiesen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sowie Darlehen werden nach dem Restbuchwert des Anlagevermögens auf Basis der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der empfangenen Zuschüsse sowie der erhaltenen Vorauszahlungen zu den empfangenen Zuschüssen den Tätigkeiten zugeordnet. Die erhaltenen Vorauszahlungen wurden von der NRM zum Bilanzstichtag mittels Abtretungserklärung an die Mainova übertragen. Ebenso wurden zum Bilanzstichtag die empfangenen Zuschüsse für Strom- und Gasverteilungsanlagen und Hausanschlüsse durch die NRM an Mainova mittels Abtretungsvereinbarung abgetreten. Die Berechnung der Steuern vom Einkommen und vom Ertrag erfolgt unter der Fiktion, dass die einzelnen Unternehmenstätigkeiten selbst Steuerschuldner sind. Sonstige AngabenDie Forderungen aller Tätigkeiten der Mainova haben, bis auf die Dauer-Vorschüsse an Mitarbeiter in Höhe von 6 Tsd. Euro, eine Restlaufzeit von einem Jahr. Die Vorschüsse an die Mitarbeiter sind vollständig den sonstigen Tätigkeiten zugeordnet. Die Restlaufzeit der Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2016 ist aus der nachstehenden Tabelle ersichtlich: scroll
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Die im Wege der direkten und indirekten Zuordnung entstehenden Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den einzelnen Unternehmensbereichen werden als solche in den Tätigkeitsbilanzen im Eigenkapital ausgewiesen. Grundsätze der innerbetrieblichen LeistungsverrechnungEnergielieferungen zwischen den einzelnen Unternehmensbereichen werden auf Basis von Marktpreisen berechnet. Über die "Interne Aufrechnung" in der Tätigkeits-Gewinn- und Verlustrechnung ist der Umfang der innerbetrieblichen Lieferungen ersichtlich. Erläuterung zum FinanzergebnisTätigkeit Stromverteilung:Das negative Ergebnis aus Finanzanlagen in Höhe von 17.936 Tsd. Euro (Vorjahr 8.671 Tsd. Euro) resultierte aus dem Verlustausgleich durch Mainova gegenüber der NRM. Das negative Zinsergebnis von 1.089 Tsd. Euro (Vorjahr 2.386 Tsd. Euro) ergab sich ausschließlich aus den Zinsaufwendungen. Tätigkeit Gasverteilung:Das Ergebnis aus Finanzanlagen in Höhe von 6.287 Tsd. Euro (Vorjahr -3.780 Tsd Euro) resultierte unverändert aus der Ergebnisübernahme von der NRM. Das negative Zinsergebnis von 712 Tsd. Euro (Vorjahr 1.761 Tsd. Euro) ergab sich ausschließlich aus den Zinsaufwendungen. |
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