![]() Mainova AktiengesellschaftFrankfurt am MainJahres- und Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017Bericht des AufsichtsratsSehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, das Geschäftsjahr 2017 war für den Aufsichtsrat mehr denn je vom Blick nach vorn geprägt: Die Strategie "Mainova 2028" wurde eingehend diskutiert und nun in die Umsetzungsphase überführt. Die Mainova AG macht sich mit vereinten Kräften auf den Weg, sich bundesweit als Top-Adresse für Energielösungen zu etablieren. Das Ziel ist klar: die Nutzung der gesamten im Verbund Mainova vorhandenen Expertise, die in ihrer Breite ihresgleichen sucht, verknüpft mit der Bereitschaft, flexibel an innovativen Lösungen für die komplexen Wünsche der Kunden zu arbeiten. Die Formulierung eines strategischen Ziels ist jedoch nur der erste Schritt. Der Aufsichtsrat wird die Umsetzung intensiv begleiten und freut sich darauf, gemeinsam mit dem gesamten Unternehmen das nächste spannende Kapitel in der erfolgreichen Geschichte der Mainova AG aufzuschlagen. Zusammenarbeit mit dem VorstandDer Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Der Aufsichtsrat hat den Vorstand bei der Führung des Unternehmens regelmäßig beraten und seine Tätigkeit kontinuierlich überwacht. Dabei war er in alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen eingebunden. Um die Erfüllung seiner zentralen Aufgabe, der Beratung des Vorstands, insbesondere bei der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Rentabilität, der Risikolage, dem Risikomanagement und der Compliance des Unternehmens sowie der Überwachung von dessen Geschäftsführung zu gewährleisten, hat sich der Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend durch den Vorstand schriftlich informieren lassen. Diese Informationen wurden fortlaufend von mündlichen Berichten und Auskünften begleitet und ergänzt. Sämtliche wichtigen die Gesellschaft und den Geschäftsverlauf betreffenden Sachverhalte und Maßnahmen waren Gegenstand der Unterrichtungen und Diskussionen in den Aufsichtsratssitzungen. Standen darüber hinaus kurzfristig berichtsrelevante Vorgänge an, so erfolgte eine Unterrichtung ad hoc. Alle Maßnahmen, die aufgrund gesetzlicher oder satzungsmäßiger Regelungen der Zustimmung des Aufsichtsrats bedurften, haben eine eingehende Beratung und Vorlage zur Beschlussfassung erfahren. Während des gesamten Geschäftsjahres standen der Vorsitzende des Aufsichtsrats sowie in Einzelfragen auch die übrigen Mitglieder des Aufsichtsrats auch zwischen den Sitzungen in regelmäßigem Kontakt mit dem Vorstand. Über Gespräche mit dem Vorstand zwischen den Sitzungen sind die Aufsichtsratsmitglieder durch den Aufsichtsratsvorsitzenden zeitnah schriftlich und mündlich informiert worden. Personelle Aufstellung des VorstandsDie geschilderte intensive Begleitung der Arbeit des Vorstands ist die Grundlage für die Einschätzung des Aufsichtsrats, dass die amtierenden Vorstandsmitglieder einen entscheidenden Anteil am Erfolg der Mainova AG haben und ihnen dafür Dank und Respekt gebührt. Ausdruck dafür ist etwa die Entscheidung des Aufsichtsrats, die Bestellung von Herrn Breidenbach zu verlängern. Die Erörterungen im Zuge der strategischen Ausrichtung haben allerdings deutlich gemacht, dass die Herausforderungen, denen sich die Mainova AG, nicht zuletzt durch die Digitalisierung, die alle Tätigkeitsfelder des Unternehmens erfasst, eine personelle Verstärkung des amtierenden Vorstands nahelegen. Dies ist die logische Konsequenz aus dem Anspruch des Vorstands, die Mainova zum Top-Anbieter für Energielösungen zu machen, sowie dem Anspruch des Aufsichtsrats, diese Strategie durch eine nachhaltige Personalpolitik auf Vorstandsebene zu begleiten. Vor diesem Hintergrund wurde der Beschluss zur Suche nach einem vierten Vorstandsmitglied gefasst, der die hervorragende Arbeit des amtierenden Vorstands sinnvoll ergänzen soll. Sitzungen und Schwerpunkte der Tätigkeit des AufsichtsratsDer Aufsichtsrat tagte im Geschäftsjahr 2017 in fünf ordentlichen Sitzungen und kam darüber hinaus zu einer Sonderveranstaltung zusammen, in deren Zuge er sich mit den Herausforderungen der Digitalisierung beschäftigt hat. Sämtliche Mitglieder haben an mehr als der Hälfte der ordentlichen Sitzungen teilgenommen. Im Durchschnitt lag die Präsenz im Aufsichtsrat bei rund 90 %, im Wirtschafts-, Finanz- und Prüfungsausschuss bei rund 84 %, im Präsidium bei rund 81 % und im Personalausschuss bei rund 94 %. Dies ergibt über die Durchschnittswerte aller Gremien betrachtet eine durchschnittliche Anwesenheitsquote von rund 87 %. Der externe Abschlussprüfer, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, hat sowohl an der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 19. April 2018 als auch an der des Prüfungsausschusses am 11. April 2018 teilgenommen. Die Schwerpunkte der Beratungen und Beschlussfassungen des Aufsichtsrats waren die laufende Geschäftsentwicklung, die wirtschaftliche Lage und Entwicklung, die Planung, die Strategie, die Rentabilität sowie die Risikosituation des Unternehmens. Dabei hat sich der Aufsichtsrat insbesondere laufend über die aktuelle Situation an den Beschaffungs- und Vertriebsmärkten sowie die laufenden Projekte und Entwicklungen aus dem Technikressort informiert und sich regelmäßig über die Compliance, das Risikomanagement und die Tätigkeit der internen Revision unterrichten lassen. Ein besonderer Schwerpunkt der Beratungen war die strategische Ausrichtung der Mainova AG angesichts der großen Trends Digitalisierung, Dekarbonisierung, Dezentralisierung und demografischer Wandel. Diese Beratungen mündeten in einer Schwerpunktklausur im Herbst. Ein weiteres laufendes Thema war der Preisrelaunch Fernwärme. Der Aufsichtsrat hat die damit in Verbindung stehenden Maßnahmen intensiv begleitet und das Augenmerk neben einer wirtschaftlich nachhaltigen und gleichzeitig fairen Preisgestaltung insbesondere auf die Kommunikation gegenüber den Kunden gelegt. Neben der Regelberichterstattung waren insbesondere die folgenden Themen Gegenstand eingehender Berichterstattung, Beratung und, soweit erforderlich, Beschlussfassung:
Arbeit der AusschüsseDie Arbeit des Aufsichtsrats wird durch die bewährte Form der Vorbereitung und Unterstützung durch die Ausschüsse erleichtert. Die Vorsitzenden der Ausschüsse erstatten dem Aufsichtsrat regelmäßig über die Arbeit der betreffenden Ausschüsse Bericht. Die Ausschüsse bereiten Beschlussvorschläge für den Aufsichtsrat vor, insbesondere bei Entscheidungen von erheblicher finanzieller Relevanz. Das Präsidium hat im Geschäftsjahr 2017 fünfmal getagt und dabei Vorstandsangelegenheiten, insbesondere die turnusgemäße Überprüfung der Grundgehälter des Vorstands, behandelt. Auch das Diversitätskonzept war Gegenstand der Vorberatungen. Der Wirtschafts-, Finanz- und Prüfungsausschuss befasste sich mit Geschäftsvorfällen von wesentlicher Bedeutung, dem Jahres- und Konzernabschluss, dem zusammengefassten Lagebericht, den Prüfungsberichten der Abschlussprüfer, dem Zwischenbericht und den relevanten externen Faktoren, die das strategische Geschäft der Mainova als Energielieferant maßgeblich beeinflussen. Der Ausschuss hat im Geschäftsjahr 2017 in fünf ordentlichen Sitzungen getagt und überzeugte sich unter anderem von der Wirksamkeit des internen Risikomanagementsystems. Er überwachte den Rechnungslegungsprozess, dessen Geeignetheit vom Abschlussprüfer festgestellt wurde. Daneben beriet der Wirtschafts-, Finanz- und Prüfungsausschuss über die Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer, die Bestimmung der Prüfungsschwerpunkte und dessen Vergütung. Dabei prüfte er die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers nach den Anforderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex sowie der gesetzlichen Vorgaben und überzeugte sich auch davon, dass beim Abschlussprüfer keine Interessenkonflikte vorliegen. In diesem Zusammenhang hat er im Laufe des Jahres auch über verschiedene Anträge des Abschlussprüfers zur Durchführung von Nichtprüfungsleistungen beraten und diese im für den Ausschuss angemessenen Umfang genehmigt. Der Personalausschuss hat im Jahr 2017 zweimal getagt. Er prüfte die Personalberichterstattung im Nachhaltigkeitsbericht für das vorangegangene Geschäftsjahr und billigte die kurz- und mittelfristige Planung der Personalstärke sowie der Personalkosten. Außerdem setzte sich der Personalausschuss mit den Folgen des demografischen Wandels und dem damit einhergehenden Mangel an Fachkräften auseinander und welche Bedeutung das Thema Ausbildung und duale Studenten in diesem Zusammenhang für das Unternehmen hat. Darüber hinaus hat er sich mit den Konsequenzen der Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes für die Mainova AG beschäftigt . Der Vermittlungsausschuss gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG musste im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht einberufen werden. Jahresabschluss, Konzernabschluss und GewinnabführungDie für den 31. Mai 2017 einberufene Hauptversammlung hat erneut die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 gewählt. In Umsetzung dieses Beschlusses hat der Vorsitzende des Aufsichtsrats der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft den schriftlichen Auftrag zur Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses der Mainova AG für das Geschäftsjahr 2017 erteilt. Der vom Vorstand nach den Regeln des Handelsgesetzbuches aufgestellte Jahresabschluss der Mainova AG, der entsprechend den International Financial Reporting Standards (IFRS) und den ergänzend nach § 315 a HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellte Konzernabschluss sowie der zusammengefasste Lagebericht für das Geschäftsjahr 2017 wurden von der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft unter Einbeziehung der Buchführung geprüft, mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen und allen Mitgliedern des Aufsichtsrats vom Vorstand rechtzeitig zugeleitet. Die Berichte über Art und Umfang sowie das Ergebnis der Prüfungen des Abschlussprüfers (Prüfungsberichte) lagen allen Mitgliedern des Aufsichtsrats vor. Der Wirtschafts-, Finanz- und Prüfungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 11. April 2018 eingehend mit den Jahresabschlüssen der Mainova AG und des Konzerns, dem zusammengefassten Lagebericht sowie den Prüfungsberichten auseinandergesetzt und dem Aufsichtsrat empfohlen, die Abschlüsse zu billigen. Der Vorsitzende des Wirtschafts-, Finanz- und Prüfungsausschusses hat dem Gesamtaufsichtsrat darüber in der Bilanzsitzung am 19. April 2018 berichtet und die Empfehlung des Wirtschafts-, Finanz- und Prüfungsausschusses erläutert. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss der Mainova AG, den Konzernabschluss, den zusammengefassten Lagebericht und die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers seinerseits eingehend geprüft und keine Einwendungen erhoben. Die Berichte des Abschlussprüfers wurden zur Kenntnis genommen. Wie vom Wirtschafts-, Finanz- und Prüfungsausschuss empfohlen, hat der Aufsichtsrat dem Ergebnis der Prüfung beider Abschlüsse durch den Abschlussprüfer zugestimmt, den Jahresabschluss der Mainova AG zum 31. Dezember 2017 festgestellt und den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2017 gebilligt. Der zusammengefasste Lagebericht, insbesondere die Aussagen zur weiteren Unternehmensentwicklung, wurde ebenfalls gebilligt. Nichtfinanzielle ErklärungDer Aufsichtsrat ist seiner Pflicht gemäß § 171 Absatz 1 Satz 4 Aktiengesetz zur Prüfung der nichtfinanziellen Erklärung nachgekommen und hat sich dafür der Unterstützung durch die PriceWaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC) bedient. PwC hat den Prüfungsausschuss sowie den Aufsichtsrat in den Sitzungen vom 11. April 2018 beziehungsweise 19. April 2018 über das Ergebnis der Prüfung informieren lassen und dieses mit dem Prüfer diskutiert. PwC hat uneingeschränkt bestätigt, dass die nichtfinanzielle Erklärung in allen Belangen in Übereinstimmung mit den einschlägigen Vorschriften aufgestellt wurde. GewinnabführungsvertragAufgrund eines Gewinnabführungsvertrags ist das Jahresergebnis an die Mehrheitsaktionärin Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH abzuführen. Es beläuft sich abzüglich der vertragsgemäß bereits gezahlten Steuerumlage sowie der auf die Ausgleichszahlung an außenstehende Aktionäre entfallenden Ertragssteuern auf 82,7 Mio. Euro (Vorjahr 75,7 Mio. Euro). Die Ausgleichszahlung der Mehrheitsaktionärin an die außenstehenden Aktionäre beträgt - nach letztinstanzlicher Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main im Spruchverfahren aus dem Dezember 2014 - 10,84 Euro je Stückaktie. Veränderungen im Aufsichtsrat der Mainova AGHerr Dr. Christof Schulte hat sein Aufsichtsratsmandat mit Wirkung zum 15. August 2017 niedergelegt. Als sein Nachfolger wurde mit gerichtlichem Beschluss vom 13. Oktober 2017 Herr Dr. Gerhard Holtmeier bestellt. Herr Dr. Holtmeier hat sein Mandat mit Wirkung zum 22. Januar 2018 niedergelegt. Als seine Nachfolgerin wurde mit gerichtlichem Beschluss vom 8. Februar 2018 Frau Gabriele Aplenz bestellt. Corporate Governance und EntsprechenserklärungDer Deutsche Corporate Governance Kodex hat im Jahr 2017 einige Änderungen erfahren, die den Aufsichtsrat zu einer geringfügigen Überarbeitung der Entsprechenserklärung veranlasst haben. Der Aufsichtsrat hat die jährliche Entsprechenserklärung nach § 161 Aktiengesetz am 6. Dezember 2017 beschlossen und mit dem Vorstand am 11. Dezember 2017 auf der Internetseite unter www.mainova.de/entsprechenserklaerung dauerhaft zugänglich gemacht. DiversitätDer Aufsichtsrat hat sich intensiv mit demThema der Diversität auseinandergesetzt. Das Ergebnis finden Sie imCorporate Governance-Bericht unter www.mainova.de/governance-bericht DankDer Aufsichtsrat dankt dem Vorstand, den Unternehmensleitungen der Konzerngesellschaften, dem Betriebsrat sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihren fortgesetzten Einsatz für die Mainova AG. Ihr Engagement und ihre Erfahrung sind die Grundlage für das Vertrauen des Aufsichtsrats in den Erfolg der Mainova bis 2028 und darüber hinaus.
Frankfurt am Main, im April 2018 Für den Aufsichtsrat Uwe Becker, Vorsitzender Zusammengefasster Lagebericht für das Geschäftsjahr 20171 Grundlagen des KonzernsAls börsennotiertes Unternehmen hat die Mainova Aktiengesellschaft (Mainova AG) ihren Konzernabschluss (im Folgenden wird der Mainova-Konzern als Mainova bezeichnet) nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB) zu beachtenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Der Lagebericht der Mainova AG und der Konzernlagebericht wurden gemäß den §§ 315 Abs. 3 und 298 Abs. 2 HGB zusammengefasst. 1.1 GeschäftsmodellMainova ist in der Versorgung mit leitungsgebundenen Energieträgern und Wasser sowie in artverwandten Dienstleistungen tätig. Wir versorgen rund eine Million Menschen überwiegend in Hessen, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Bayern, Baden-Württemberg und Niedersachsen mit Strom und Gas. In Frankfurt am Main bieten wir unseren Kunden zusätzlich Wärme und Wasser an. Zudem beliefern wir regionale Energieversorgungsunternehmen (Energiepartner) sowie bundesweit Geschäftskunden mit Strom und Gas. Auch energienahe Dienstleistungen gewinnen zunehmend an Bedeutung. Als Betreiber von Versorgungsnetzen stellen wir Dritten den Netzzugang und -anschluss zur Verfügung und gewährleisten den sachgerechten Transport von Energie und Wasser. Unser operatives Kerngeschäft nehmen im Wesentlichen die Mainova AG und drei Tochterunternehmen wahr. Die NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH (NRM) pachtet und betreibt das Strom- und Gasnetz der Mainova AG. Für die Fernwärme- und Wasserversorgungsnetze übernimmt sie die Betriebsführung. Die Aufgaben der Mainova ServiceDienste Gesellschaft mbH (MSD) erstrecken sich auf das Messwesen, die Abrechnung der gelieferten Strom-, Gas-, Wärme- und Wassermengen, die Kundenbetreuung sowie das Forderungsmanagement. Die SRM StraßenBeleuchtung Rhein-Main GmbH (SRM) betreut überwiegend das Straßenbeleuchtungsnetz in Frankfurt am Main. Unsere Aktivitäten im Bereich der erneuerbaren Energien mit Ausnahme der energienahen Dienstleistungen bündeln wir in Tochter- und Beteiligungsunternehmen. Dabei handelt es sich vorrangig um Onshore-Windparks und Photovoltaikanlagen. Unsere Geschäftssegmente beinhalten folgende Wertschöpfungsstufen: ![]() Das Segment Wärme- und Stromerzeugung umfasst die Erzeugungsanlagen der Mainova AG und der Tochterunternehmen sowie nach der Equity-Methode einbezogene und weitere Beteiligungen an Erzeugungsgesellschaften. In der Strom-, Gas-, Wärme- und Wasserversorgung wird jeweils die gesamte Wertschöpfungskette vom Handel über den Vertrieb bis hin zur Verteilung unserer Produkte abgebildet. Mit Ausnahme der Erzeugungsgesellschaften ist unser gesamtes Beteiligungsportfolio dem Segment Beteiligungen zugeordnet. Im Segment Sonstige Aktivitäten / Konsolidierung sind unter anderem IT-Dienstleistungen an Dritte und Anlagenverkäufe, die nicht in Zusammenhang mit unserem Kerngeschäft stehen, enthalten. Hierbei handelt es sich um Nebengeschäfte, die eine untergeordnete Steuerungsrelevanz haben. Zudem sind Konsolidierungseffekte enthalten. 1.2 Unternehmensstrategie und Nachhaltigkeit1.2.1 Strategie "Mainova 2028"Die im Jahr 2017 erarbeitete Unternehmensstrategie "Mainova 2028" zeigt auf, wie wir unseren Weg in die neuen Energiewelten konsequent weitergehen wollen. Dabei haben wir unsere Vision und Mission als Eckpunkte unserer Strategie überdacht und aktualisiert. Hintergrund der strategischen Neuausrichtung ist der rasante Wandel der gesamten Branche, dem wir uns als bedeutender Regionalversorger selbstbewusst stellen. Die wesentlichen Einflussgrößen auf unser Geschäft führen zu einem signifikanten Wandel in der Wertschöpfung:
Die Mainova hat sich in den vergangenen Monaten im Rahmen ihres strategischen Planungsprozesses intensiv mit den Implikationen dieser Einflussgrößen auseinandergesetzt und die Unternehmensstrategie entsprechend weiterentwickelt. Unsere Vision: Erste Wahl für EnergielösungenUnsere Ambition ist es, Mainova in Frankfurt, der Region Rhein-Main und darüber hinaus als einen der Top-Energieversorger zu positionieren. Dieses Ziel repräsentiert unsere neue Vision "Mainova: Erste Wahl für Energielösungen". Unter "Erste Wahl" verstehen wir: Mainova ist der bevorzugte Ansprechpartner für alle aktuellen und potenziellen Kunden, wenn es um energiewirtschaftliche Fragestellungen geht. Der Fokus auf Lösungen schließt das klassische Kerngeschäft, also den Vertrieb von Strom, Gas, Wärme und Wasser, explizit ein. Wir sind überzeugt, dass die neue Energiewelt sich durch wertschöpfungsübergreifende Kundenlösungen auszeichnen wird. Wo früher isolierte Einzellösungen aus einzelnen Wertschöpfungsstufen die Regel waren, so liegt die Zukunft in integrierten Produkt- und Dienstleistungsangeboten. Dies können assetbasierte Dienstleistungen sein, wie beispielsweise eine dezentrale Erzeugungslösung für Hausbesitzer und Mieter beziehungsweise die Immobilienwirtschaft oder auch Energiemanagement-Dienstleistungen für industrielle Großkunden. Solche Angebote werden wir verstärkt wertschöpfungsstufenübergreifend entwickeln und vermarkten. Erfolgreiche, bereits im Markt etablierte Beispiele sind unsere Elektromobilitätslösungen für Privat- und Geschäftskunden oder auch unser Angebot "Mainova Mieterstrom". Mainova Mieterstrom bringt die Energiewende in den urbanen Raum und ermöglicht, dass auch Mieter an der Energiewende teilhaben können. Mit diesem Produkt schaffen wir die Voraussetzung dafür, dass die Bewohner des Gebäudes grünen, direkt auf dem Dach des Wohngebäudes erzeugten Strom erhalten. Mieterstrom mit Mainova wurde bereits in mehr als 100 Objekten realisiert. Unsere Mission: Wir kümmern uns, dass Energie einfach funktioniertWir werden unsere Ziele nur dann erreichen, wenn wir uns selbst hinterfragen und unseren internen Kompass neu ausrichten. Die Ergebnisse unserer Überlegungen haben wir in der aktualisierten Mainova-Mission konkretisiert: "Wir kümmern uns, dass Energie einfach funktioniert". Wir stehen dafür, Zugang und Nutzung von komplexen Produkten und Dienstleistungen für unsere Kunden professionell und einfach zu gestalten. Wir stellen das jeweils passende Angebot so bereit, dass es einfach funktioniert - ob bei standardisierten oder individuellen Lösungen. Insofern hat jeder unserer Mitarbeiter den Anspruch, das Leben unserer Kunden in Energiefragen möglichst angenehm zu gestalten. Der Erfolg der durch Vision und Mission repräsentierten Strategie "Mainova 2028" basiert auf fünf Säulen, die wir in zentralen strategischen Themenfeldern zusammengefasst haben: ![]() • Kunden im Mittelpunkt Trends wie Digitalisierung und Dezentralisierung haben massive Auswirkungen auf die Energiewirtschaft. Auch die Ansprüche unserer Kunden wachsen merklich. Sie erwarten zu Recht innovative Lösungen sowie exzellenten Service -schnell und unkompliziert. Diesen Erwartungen wollen wir künftig durch einen noch konsequenteren Kundenfokus bei all unseren Aktivitäten gerecht werden. Diesen Anspruch haben natürlich auch unsere Wettbewerber. Wir wollen und müssen deshalb besser und vor allem schneller sein, wenn es um die Befriedigung der Kundenbedürfnisse geht. • Beste Prozesse leben Das Nachfrageverhalten unserer Kunden verändert sich immer schneller und erfordert eine hohe Adaptionsgeschwindigkeit und Flexibilität. Diese muss durch unsere Prozesse und Strukturen ermöglicht werden. Wir werden aus diesem Grund alle unsere Prozesse künftig konsequent vom Kunden her denken. Unser Ziel sind exzellente Prozesse in allen Bereichen unseres Unternehmens. • Den Wandel meistern Unsere Mitarbeiter sind der Schlüssel zum Erfolg. Um unsere Vision zu erreichen, müssen wir sie durch gezielte Personalentwicklung und den notwendigen Wissenstransfer befähigen, Herausforderungen wie Digitalisierung und die Konsequenzen des demografischen Wandels zu meistern. Durch eine strategische Personal- und Nachfolgeplanung müssen wir frühzeitig ermitteln, wie wir spezifisches Wissen ausscheidender Mitarbeiter im Unternehmen erhalten können und welche Kompetenzen wir zukünftig benötigen werden. Die Infrastruktur, die wir im Rhein-Main-Gebiet zum Zwecke der Strom-, Gas-, Wasser- und Wärmeversorgung betreiben, muss sich der wachsenden Bevölkerungs- und Stadtentwicklung anpassen. Insbesondere die Dimensionierung der künftigen Strom- und Wärmenetze sowie die Einbindung neuer Technologien für Strom- und Wärmeerzeugung benötigen intensive Planungen und weichenstellende Entscheidungen.
Jedes unserer strategischen Themenfelder haben wir mit konkreten Projekten hinterlegt. Wir verstehen unsere Unternehmensstrategie dabei nicht als statischen Arbeitsplan: Auf wesentliche Veränderungen unseres Umfelds, zum Beispiel neue politische Rahmenbedingungen oder Trends im Kontext Digitalisierung, wollen wir schnell und dynamisch reagieren. Hierfür planen wir regelmäßige strategische Reviews, in denen wir die Anpassungsbedarfe an unserer Strategie transparent machen und zügig umsetzen. 1.2.2 NachhaltigkeitAls Unternehmen der kommunalen Daseinsvorsorge gehört es zu unserem Selbstverständnis, unserer Verantwortung für Frankfurt und die Region Rhein-Main gerecht zu werden. Unser Verständnis von Nachhaltigkeit wird in den folgenden fünf Dimensionen abgebildet: 1. Langfristiger Erfolg umfasst die ökonomische Komponente der Nachhaltigkeit und ist die Grundvoraussetzung für soziales und ökologisches Engagement. 2. Leistungsfähige Technik beschreibt die langfristigen Investitionen in eine zuverlässige, umweltschonende und effiziente Energieversorgung. 3. Zukunftsfähige Versorgung bedeutet, als Partner der Kunden mit eigenen Produkten und Dienstleistungen ökologische Verantwortung zu übernehmen. 4. Faire Partnerschaft spricht die soziale Dimension an und umfasst den fairen, partnerschaftlichen Umgang mit Kunden, Mitarbeitern und Lieferanten. 5. Regionale Verantwortung ist im Selbstverständnis der Mainova fest verankert. Unser gesellschaftliches Engagement durch Spenden und Sponsoring ist hier ein wesentlicher Baustein. Zur Ableitung von konkreten Handlungsfeldern und deren Überwachung haben wir ein Nachhaltigkeitsmanagement, bestehend aus Nachhaltigkeitsinstrumenten und -gremien, etabliert. scroll
Die in der Wesentlichkeitsmatrix identifizierten Kernthemen entwickeln wir zu konkreten Zielen und Maßnahmen in unserem Nachhaltigkeitsprogramm weiter. Im Nachhaltigkeitsradar wird jährlich die Umsetzung der Ziele und Maßnahmen kritisch analysiert. Im jährlich erscheinenden Nachhaltigkeitsbericht dokumentieren und veröffentlichen wir alle Aktivitäten und Kennzahlen. Das Nachhaltigkeitsboard fungiert als zentrales Entscheidungsgremium für wesentliche Nachhaltigkeitsthemen. Die Nachhaltigkeitskoordinatoren stellen auf Arbeitsebene das Bindeglied zu den einzelnen Fachbereichen dar. Am 22. Oktober 2014 hat das EU-Parlament die Richtlinie zur Erweiterung der Berichterstattung von großen kapitalmarktorientierten Unternehmen, Kreditinstituten, Finanzdienstleistern und Versicherungsunternehmen verabschiedet. Deutschland hat diese Richtlinie über die unternehmerische Sozialverantwortung / Corporate Social Responsibility (CSR) am 19. April 2017 mit dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RL-UG) in nationales Recht überführt. Das Gesetz ist erstmals verpflichtend für die Berichterstattung über das Geschäftsjahr 2017. Auch für die Mainova AG, als kapitalmarktorientiertes Unternehmen, ist die Umsetzung der CSR-Berichtspflicht erforderlich. Aus diesem Grund ist ein sogenannter nichtfinanzieller Bericht zu Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelangen, Menschenrechten und Korruptionsbekämpfung abzugeben. Da wir viele dieser Inhalte bisher schon in unserem Nachhaltigkeitsbericht abbilden, kommen wir der erweiterten Berichtspflicht in Form eines zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Berichts der Mainova AG und des Konzerns in Form einer Ergänzung innerhalb des Nachhaltigkeitsberichts nach. Gemäß § 171 Abs. 1 Satz 4 Aktiengesetz (AktG) hat der Mainova-Aufsichtsrat den nichtfinanziellen Bericht im Hinblick auf dessen Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Zweckmäßigkeit zu prüfen. Um seiner Prüfungspflicht zu genügen, hat der Aufsichtsrat eine betriebswirtschaftliche Prüfung nach den International Standard on Assurance Engagements 3000 (ISAE 3000 Revised) zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit ("limited assurance") durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers GmbH (PwC) beauftragt. Das Ergebnis dieser Prüfung hat PwC abschließend in einem Prüfvermerk zusammengefasst, der dem Nachhaltigkeitsbericht 2017 auf den Seiten 50 und 51 beigefügt ist. Für ausführliche Informationen zu unseren Nachhaltigkeitsaktivitäten verweisen wir daher an dieser Stelle auf unseren Nachhaltigkeitsbericht 2017, der den nichtfinanziellen Bericht der Mainova AG und des Konzerns nach § 289b und § 315b HGB für das Geschäftsjahr 2017 enthält und ab dem 30. April 2018 im Internet unter http://www.mainova-nachhaltigkeit.de abrufbar ist. 1.3 MarktinnovationEiner durch zunehmende Dezentralisierung, technologischen Fortschritt sowie Digitalisierung veränderten Energiewelt begegnen wir mit der Entwicklung neuer Geschäftsfelder und dem Ziel, uns als Partner für neue Energielösungen zu positionieren. Insbesondere sind hier kundenorientierte Lösungen zu nennen, die wir für die wachsende Anzahl an Kunden, die ihre Energie selbst erzeugen möchten, anbieten. Weitere Handlungsfelder betreffen die Entwicklung neuer Kundenangebote im Rahmen der neuen digitalen Möglichkeiten sowie attraktive Lösungen im Wachstumsmarkt Elektromobilität. Mit unseren Angeboten zum lokal erzeugten Strom profitieren unsere Kunden nicht nur finanziell, sondern nutzen auch umweltfreundliche Energie. Mit unseren Photovoltaik-Lösungen für Gewerbebetriebe erreichen wir für diese Kundengruppe mehr Unabhängigkeit von zukünftigen Strompreisentwicklungen und übernehmen im Rahmen unseres Pachtmodells auch die Betriebsführung der Anlage. Mietern in Mehrfamilienhäusern ermöglichen wir die aktive Teilnahme an der Energiewende durch unser Mieterstrommodell. So errichten wir Photovoltaikanlagen oder Blockheizkraftwerke und beliefern die Bewohner direkt mit dezentral erzeugter Energie innerhalb des Wohnhauses. Mit dieser innovativen Lösung nehmen wir eine Vorreiterrolle in Frankfurt ein und zählen zu den Marktführern im Rhein-Main-Gebiet. Darüber hinaus ist unsere Produktlösung "Mainova daheim Solar" im Privatkundenbereich im Markt. Sie kombiniert eine hocheffiziente Solaranlage mit einem Stromspeicher und erlaubt unseren Kunden somit die Erzeugung und Speicherung ihres regenerativen Stroms für eine spätere Nutzung. Schon heute erzielen unsere Kunden mit der Kombination aus Photovoltaikanlage und Batteriespeicher eine signifikante Steigerung ihrer Eigenverbrauchsquote. Der technische Fortschritt und die positive Kostenentwicklung bei Batteriespeichern ermöglichen nicht nur attraktive Modelle bei der dezentralen Energieversorgung, sondern beschleunigen auch die Entwicklung im Bereich der Elektromobilität. Hierbei bieten wir kundenspezifische Lösungen mit modularen Produktspektren an. Dabei umfasst das Angebot die Bereitstellung von intelligenten und abrechnungsfähigen Ladelösungen, die um individuelle Beratungs-, Service- und Wartungsdienstleistungen abgerundet werden. Ausgehend von den bisherigen Aktivitäten arbeiten wir auch weiterhin mit Blick auf unsere definierten Zukunftsfelder daran, den Energiesektor im Rhein-Main-Gebiet und darüber hinaus aktiv mitzugestalten. 1.4 Steuerungssystem und LeistungsindikatorenZur Erreichung unserer strategischen Ziele ziehen wir konkrete Steuerungsgrößen heran, um den Erfolg unserer Maßnahmen zu messen. Die Basis bildet ein zuverlässiges und konsistentes Steuerungssystem, das die rollierende Mittelfristplanung, regelmäßige Forecasts und die monatliche Berichterstattung über die Zielerreichung vereint. Durch diesen Prozess erhalten wir frühzeitig Hinweise auf die künftige Geschäftsentwicklung und können angemessen agieren. Ein weiterer Bestandteil des Steuerungssystems ist die turnusmäßige Berichterstattung über die wirtschaftliche Entwicklung des Beteiligungsportfolios. Die wesentlichen Steuerungsgrößen der Mainova sind die im Folgenden beschriebenen Leistungsindikatoren, die auch in den Zielvereinbarungen des Vorstands und der Führungskräfte verankert sind. Bezüglich der Leistungsindikatoren verweisen wir auf die Ausführungen im Wirtschaftsbericht. 1.4.1 Finanzielle LeistungsindikatorenUnsere zentrale finanzielle Steuerungskennzahl ist das Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT), welches im Konzernabschluss nach IFRS um Effekte aus der Derivatebewertung bereinigt wird. Im Rahmen des monatlichen Berichtswesens wird das EBT für die Segmente Wärme- und Stromerzeugung, Strom-, Gas-, Wärme- und Wasserversorgung sowie Beteiligungen analysiert und mit den Verantwortlichen in einem regelmäßigen Turnus diskutiert. Ergänzend wird nach den Wertschöpfungsstufen Erzeugung, Handel, Vertrieb und Netz differenziert. Über die Ergebnisse dieser Gespräche wird der Vorstand durch die monatliche Berichterstattung informiert. 1.4.2 Nicht finanzielle LeistungsindikatorenEntsprechend ihrer Steuerungsrelevanz stellen die Kunden- und Mitarbeiterzufriedenheit unsere bedeutenden nicht finanziellen Leistungsindikatoren dar und werden durch regelmäßige Erhebungen ermittelt. Daneben spielen Absatz- und Erzeugungsmengen eine Rolle. 2 Wirtschaftsbericht2.1 RahmenbedingungenUnser Geschäftsverlauf unterlag einer Vielzahl externer Faktoren. Neben Änderungen der politischen und regulatorischen Rahmenbedingungen wirkten sich auch die Entwicklung der Konjunktur, der Witterung sowie der Energiepreise maßgeblich auf unser Geschäft aus. 2.1.1 EnergiepolitikAuf internationaler Ebene haben sich folgende Neuerungen ergeben, die auch Auswirkungen auf die nationale Energiepolitik haben: EU-Länder einigen sich auf Reform des EmissionshandelsEU-Kommission, EU-Parlament und EU-Staaten haben sich im November 2017 auf eine Reform des Emissionshandels (ETS) verständigt. Demnach sollen zwischen 2021 und 2030 die zur Verfügung stehenden Zertifikate für Stromerzeuger und Industrie jährlich um 2,2 % gekürzt werden. Gleichzeitig sollen überschüssige Emissionspapiere vom Markt genommen werden. Für energieintensive Branchen sind weiterhin kostenlose Zertifikate vorgesehen. Wir befürworten die Ertüchtigung des europäischen Emissionshandelssystems. EU-Kommission genehmigt Eigenversorgungsprivilegierung nach EEG 2017Die EU-Kommission hat am 19. Dezember 2017 die Vorschriften zur EEG-Eigenversorgung im EEG 2017 weitgehend genehmigt. Die alte beihilferechtliche Genehmigung für die EEG-Umlageermäßigung in Höhe von 40 % für Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) mit Aufnahme der Eigenversorgung ab dem 1. August 2014 wurde nicht über den 31. Dezember 2017 hinaus verlängert. Für die Eigenversorgung aus diesen Anlagen fällt daher ab dem 1. Januar 2018 die volle EEG-Umlage an. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) kündigte an, die EEG-Umlagenbegrenzung für neue KWK-Eigenversorgungsanlagen im kommenden Jahr noch einmal neu zu regeln und der EU-Kommission dann zügig zur Genehmigung vorzulegen. Einigung über EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie erzielt - Vorgaben für Ladepunkte ElektromobilitätDie Unterhändler des Europäischen Rates und des Europäischen Parlaments haben am 19. Dezember 2017 in informellen Verhandlungen eine Einigung zur Reform der Gebäudeeffizienzrichtlinie erzielt, die allerdings noch einer formellen Bestätigung beider Institutionen bedarf. Die Richtlinie sieht vor, dass die Mitgliedstaaten langfristige Renovierungspläne für einen hocheffizienten Gebäudebestand erstellen. Ferner sind Regelungen zur Ausstattung von Parkplätzen mit Ladepunkten getroffen worden. Auf nationaler Ebene wurden folgende Gesetze und Verordnungen auf den Weg gebracht: Bundestag beschließt NetzentgeltmodernisierungsgesetzDer Bundestag hat am 30. Juni 2017 das Netzentgeltmodernisierungsgesetz (NEMoG) beschlossen, das am 22. Juli 2017 in Kraft getreten ist. Ein zentraler Bestandteil des Gesetzes ist eine Verschärfung der Regeln für die Gewährung von vermiedenen Netzentgelten. So sieht das NEMoG vor, die Berechnungsgrundlage der vermiedenen Netzentgelte für dezentrale steuerbare Erzeugungsanlagen, wie beispielsweise KWK-Anlagen, ab dem Jahr 2018 auf das gekürzte Niveau des Jahres 2016 zu deckeln. Eine weitere Abschmelzung soll nach dem Jahr 2018 nicht erfolgen. Für bestehende Windenergie- und Photovoltaikanlagen werden die vermiedenen Netznutzungsentgelte bis zum Jahr 2020 schrittweise vollständig abgebaut. Neue steuerbare Erzeugungsanlagen erhalten ab dem Jahr 2023, neue Windenergie- und Photovoltaikanlagen ab dem Jahr 2018 keine vermiedenen Netznutzungsentgelte mehr. Ein weiterer zentraler Bestandteil des NEMoG ist die stufenweise bundesweite Vereinheitlichung der Übertragungsnetzentgelte ab dem Jahr 2019 über vier Jahre hinweg. Darüber hinaus hat der Bundestag auch beschlossen, dass sogenannte Netzstabilitätsanlagen ausgeschrieben werden sollen. Damit werden die wettbewerblichen Elemente bei der Beschaffung von besonderen netztechnischen Betriebsmitteln gestärkt, das Prinzip des Unbundlings gewahrt und die Rolle der Bundesnetzagentur (BNetzA) auf Information durch die Übertragungsnetzbetreiber im Vorfeld der Beschaffung beschränkt. Wir befürworten das Gesetz in seiner jetzigen Form. Die von der Bundesregierung angestrebte Abschaffung der vermiedenen Netznutzungsentgelte auch für KWK-Anlagen hätte weitreichende wirtschaftliche Folgen für Mainova gehabt. Zudem hätte diese Maßnahme die regionale Energiewende gefährdet, da KWK-Anlagen sowohl zu Einsparungen beim Netzausbau als auch zur Netzstabilität beitragen. Wir stimmen auch der Vereinheitlichung der Übertragungsnetzentgelte zu. Ein Fortbestand der bisherigen Regelung hätte die Mehrheit unserer Kunden in zunehmendem Maße benachteiligt. Schließlich befürworten wir auch die auf Drängen der EU-Kommission zustande gekommene Regelung zu den Netzstabilitätsanlagen. Wir sehen uns in unserer Position bestätigt, dass der Fortbestand der Regelung, die den Übertragungsnetzbetreibern das Recht einräumen sollte, sogenannte Netzstabilitätsanlagen zu bauen und zu betreiben, ein schwerer Verstoß gegen das Prinzip des Unbundlings gewesen wäre. Bundesrat beschließt Novellierung des Energie- und StromsteuergesetzesDer Bundesrat hat am 7. Juli 2017 das "Zweite Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes" verabschiedet. Die steuerliche Begünstigung von Autogas wird bis 2022 sowie von Erdgas als Kraftstoff bis 2026 fortgeführt, jedoch entlang eines Absenkungspfads zugleich reduziert. Zudem wurde die Begünstigung von Flüssiggas für den öffentlichen Personennahverkehr bis 2022 verlängert. Weiterhin sieht die Gesetzesnovelle vor, dass die Steuerbefreiung für Strom aus Kleinanlagen mit erneuerbaren Energieträgern beibehalten wird. Hierfür bedarf es allerdings noch der beihilferechtlichen Einwilligung durch die Europäische Kommission. Wir begrüßen die Verlängerung der Steuervorteile für Erdgas, da diese den Käufern erdgasbetriebener Fahrzeuge Planungssicherheit gibt und daher einen wertvollen Impuls für den klimaschonenden Energieträger Erdgas im Mobilitätssektor leistet. Bundeskabinett beschließt Regelungen zu Ausschreibungen für KWK-AnlagenDer Bundestag hat am 29. Juni 2017 die Mantelverordnung zur Einführung von Ausschreibungen für KWK-Anlagen und innovative KWK-Systeme sowie zur Einführung von gemeinsamen Ausschreibungen von Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen verabschiedet. Demnach werden mittelgroße KWK-Anlagen mit einer installierten Leistung von 1 bis 50 Megawatt künftig nur noch gefördert, wenn sie zuvor in einer Ausschreibung der BNetzA einen Zuschlag erhalten haben. Die gemeinsamen Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen werden ab dem Jahr 2018 für eine Pilotphase von drei Jahren eingeführt. Mit dem Pilotvorhaben soll in der Praxis erprobt werden, wie sich eine gemeinsame Ausschreibung von Wind an Land und Solaranlagen auswirkt. Wir halten die Stärkung wettbewerblicher Elemente im Energiesektor grundsätzlich für einen richtigen Schritt. Allerdings sollte nicht übersehen werden, dass den Ausschreibungsregelungen letztlich dirigistische Kontingentierungsmaßnahmen zugrunde liegen, die wir sehr skeptisch beurteilen, weil sie nicht dem marktwirtschaftlichen Prinzip entsprechen. Mieterstromgesetz verabschiedetAm 25. Juli 2017 ist das Gesetz zur Förderung von Mieterstrom in Kraft getreten. Durch das Gesetz wird der Ausbau der Solarenergie auf Wohngebäuden vorangetrieben, indem Mieterstrom aus Solaranlagen eine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erhält. Solarstrom wird künftig auch dann gefördert, wenn er ohne Nutzung des Netzes der allgemeinen Versorgung direkt an Letztverbraucher in dem Wohngebäude mit der Solaranlage oder in Gebäuden auf benachbarten Grundstücken (sogenannte Quartierslösungen) geliefert und vom Mieter verbraucht wird. Wir begrüßen das Gesetz zur Förderung von Mieterstrom und erhoffen uns von der Regelung substantielle Impulse zum Ausbau von Photovoltaik im urbanen Raum. Integrierter Klimaschutzplan Hessen vorgestelltAm 21. März 2017 hat die hessische Umweltministerin den "Integrierten Klimaschutzplan Hessen 2025" vorgestellt. Mit 140 Maßnahmen sollen die Klimaziele des Landes erreicht werden, bis 2020 die Treibhausgasemissionen um 30 % im Vergleich zu 1990 und bis 2025 um 40 % zu reduzieren. Bis 2050 will Hessen klimaneutral werden und strebt eine Reduzierung von mindestens 90 % der Treibhausgasemissionen an. Wir begrüßen, dass die Landespolitik das Thema Klimaschutz entschlossen angeht. 2.1.2 Konjunkturelle EntwicklungGemäß ersten Berechnungen konnte die deutsche Wirtschaft nach Ablauf des Jahres 2017 ein gesamthaft positives Fazit ziehen. So konstatierte das Statistische Bundesamt auf Basis des gegenüber dem Vorjahr um 2,2 % angestiegenen preisbereinigten Bruttoinlandsprodukts (BIP) ein kräftiges Wirtschaftswachstum. Die Kennzahl lag damit deutlich über dem Durchschnittswert der letzten zehn Jahre in Höhe von 1,3 %. Die in nahezu allen Wirtschaftsbereichen gestiegene Bruttowertschöpfung basierte dabei vor allem auf erhöhten privaten Konsumausgaben, Investitionen und Exporten. 2.1.3 Entwicklung des PrimärenergieverbrauchsAuf der Basis vorläufiger Schätzungen der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen hat sich der Energieverbrauch in Deutschland im Jahr 2017 um 0,8 % auf 461,5 Mio. Tonnen Steinkohleeinheiten erhöht. Treiber dieser Entwicklung war vor allem die positive Konjunktur. Der Primärenergieverbrauch verteilt sich in Deutschland im Jahr 2017 wie folgt: ![]() Quelle: Pressedienst Nr. 5/2017 der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen e. V., Berlin Gegenüber dem Vorjahr sind nur leichte Änderungen im Mix der Energieträger zu verzeichnen. So blieb auch im Jahr 2017 das Mineralöl wichtigster Energieträger. Mit 34,6 % stieg dessen Anteil im Vergleich zum Vorjahr dabei um 0,7 Prozentpunkte. Der Anteil von Erdgas am Energiemix erhöhte sich um 1,0 Prozentpunkte auf 23,7 %, gefolgt von den erneuerbaren Energieträgern mit einem Plus von 0,6 Prozentpunkten auf einen Anteil von 13,1 %. Dagegen sanken die Anteile der Energieträger Steinkohle und Kernenergie um 1,4 beziehungsweise 0,8 Prozentpunkte. 2.1.4 Entwicklung der Energiepreise und des CO2-EmissionshandelsDie durchschnittlichen Energiegroßhandelspreise zeigten im vergangenen Jahr Wertzuwächse. Damit setzen sie ihren Anfang 2016 einsetzenden Erholungstrend nach starken Preisrückgängen in den Vorjahren unter den marktüblichen Schwankungen fort. Stützend für die Frontjahresnotierungen für Strom und die Brennstoffe Gas, Kohle und Rohöl sowie für europäische Emissionsrechte wirkten sich in erster Linie umfangreiche und andauernde Produktionsstörungen bei einem insbesondere im asiatisch-pazifischen Raum stark wachsenden Energieverbrauch aus. In Frankreich kam es wie im Vorjahr zu erheblichen Einschränkungen der Stromproduktion aus Kernkraftwerken. Auch ein durch stabile europäische Konjunktur und normale Winterwitterung geprägter höherer Energieverbrauch trug zum tendenziellen Anstieg der Preise bei. Der durchschnittliche Frontjahrespreis für Kohle in der ARA (Amsterdam, Rotterdam, Antwerpen)-Region (API2) zeigte sich im vergangenen Jahr mit 73,73 US-Dollar pro Tonne um rund 37,2 % verteuert. Im Jahresverlauf stieg der Kontraktwert um rund 40 % an. Auf Euro-Basis betrug der Anstieg aufgrund einer Abschwächung des US-Dollars nur 25 %. Nachdem die Kohlepreise mit nachlassendem Winterverbrauch im März zunächst leicht an Wert verloren, stabilisierten sich die Notierungen im Mai über 65 US-Dollar und wechselten ab Juni in eine Aufwärtsbewegung, die zum Jahresende bis in die Region um 90 US-Dollar führte. Neben einem weiter robust wachsenden Kohlebedarf in Asien und nur zögerlichen Fortschritten in China beim Wechsel von Kohle auf Gas sorgten teils zeitgleiche mehrmonatige Produktionsstörungen im asiatisch-pazifischen Raum bei einer durch anhaltende Sommerhitze ungewöhnlich hohen Nachfrage für ein knappes Marktumfeld. Der durchschnittliche Preis für Rohöl der Sorte Brent mit Lieferung im Folgejahr lag im Jahr 2017 mit 54,98 US-Dollar pro Barrel um rund 11,3 % über dem vergleichbaren Vorjahreszeitraum. Stützend auf den Ölpreis wirkte eine seit Jahresbeginn konsequent umgesetzte Angebotskürzung der OPEC und einiger Nicht-OPEC-Länder. Die seit Jahresbeginn geltende Förderkürzung von in Summe rund zwei Millionen Barrel am Tag trug bei einer im Jahresverlauf um rund anderthalb Millionen Barrel am Tag gestiegenen globalen Ölnachfrage seit dem zweiten Quartal zu einem schnellen Abbau der weltweit hohen Lagerbestände bei. Der Barrel-Preis stieg entsprechend seit Jahresbeginn um 11,1 %. Neben der Förderkürzung beschleunigten mehrwöchige Produktionsstörungen wichtiger Öltransportinfrastrukturen den Lagerabbau. In den USA blieb die Ölförderung bis Ende Dezember mit einem Produktionsniveau von 9,8 Millionen Barrel am Tag hinter den Markterwartungen zurück. ![]() Der durchschnittliche Erdgaspreis im Marktgebiet NCG (NetConnect Germany) für das nächstfällige Lieferjahr gewann gegenüber dem Vorjahr um 10,3 % an Wert und belief sich auf 17,27 Euro pro MWh. Ein deutlicher Verbrauchsanstieg im Januar sorgte bei knapper Restflexibilität der Pipeline- und LNG-Importgasquellen für eine schnelle Entleerung der europäischen Gasspeicher. Nach einem Preisanstieg des Frontjahres bis auf 18,62 Euro im Januar normalisierte sich das Fundamentalumfeld im Februar mit deutlich sinkendem Gasverbrauch, steigender LNG-Verfügbarkeit und auf hohem Niveau verbleibenden Gasflüssen aus Russland und Norwegen. Auch eine Abschwächung der Ölnotierungen ließ die Preise nochmals zurückfallen. Unter konstant hohem Speicherbedarf und seit Juli wieder steigenden Ölpreisen verblieben die Preise im Sommer oberhalb von 16 Euro pro MWh. Im vierten Quartal sorgten ein stark ansteigender Verbrauch im November, ein deutlich erhöhter Gasimportbedarf aus Großbritannien und den Niederlanden sowie unter Markterwartungen verbleibende LNG-Flüsse wieder für eine Aufwärtsbewegung. Zum Jahresende verblieb der Kontraktpreis dennoch mit -1,2 % leicht unter dem Jahresanfangswert. ![]() Die Preise für Emissionsrechte (EU Allowances - EUA) zeigten sich im Gesamtjahr mit einem Durchschnittspreis von 5,88 Euro pro Tonne lediglich mit 8,8 % über den Preisen des Vorjahres. Im Betrachtungszeitraum stiegen die EUA-Preise jedoch um 31,3 % gegenüber Jahresbeginn signifikant an und orientierten sich dabei einerseits an der allgemein positiven Entwicklung am Energiemarkt und andererseits an den europäischen Verhandlungen zu geplanten Reformen bezüglich der vierten Handelsperiode (2021 bis 2030). Nach Beschlüssen im November soll die jährliche Zuteilung von Emissionsrechten in Phase vier im Jahr um 2,2 % sinken und damit stärker als bisher. Weiterhin werden Verschmutzungsrechte vom Markt genommen, um den Überschuss an Zertifikaten zu reduzieren. ![]() Eng angelehnt an den gefestigten Verlauf der Brennstoffpreise zeigte sich der Preis für Grundlaststrom. Im Vergleich zum Vorjahr gewann der Preis für das Frontjahr rund 21,9 % an Wert auf ein Mittel von 32,39 Euro pro MWh. Nach einem Jahrestief bei 28,01 Euro pro MWh im März stabilisierten sich die Preise vor allem im Einklang mit den steigenden Kohlepreisen. Das Bekanntwerden von längeren Ausfallzeiten französischer Kraftwerke gab den Preisen im Sommer zusätzlich Auftrieb. Neben den bis Dezember anhaltend hohen Wartungsausfällen in Frankreich und den stützenden Kohle- und Gaspreisen ergänzten im November stärker anziehende Spot-Preise aufgrund unterdurchschnittlicher Winderzeugung und hohen europäischen Stromverbrauchs die preissteigernden Einflüsse. Sie führten am Ende des Berichtszeitraums zu einem Plus von 25,4 % gegenüber dem Jahresanfang. ![]() Die Deckungsbeiträge bei der Stromerzeugung entwickelten sich in der ersten Jahreshälfte unterschiedlich. Während sich die Margen für Kohlekraftwerke (Clean-Dark-Spread) für die Grundlast-Vermarktung des Frontjahres infolge steigender Kohle- und CO2 -Notierungen etwas verschlechterten, konnten sich die Margen für Gaskraftwerke (Clean-Spark-Spread) im Spitzenlastbetrieb aufgrund der relativ schwächeren Preisentwicklung von Gas zu Strom tendenziell verbessern. ![]() 2.2 Geschäftsverlauf des Konzerns2.2.1 Gesamtaussage des VorstandsAuch im Jahr 2017 konnten wir an unsere positive Geschäftsentwicklung der letzten Jahre anknüpfen. Auf der vertrieblichen Seite haben wir unsere Marktposition weiter ausgebaut und unser Kundenwachstum gesteigert. Wesentlicher Treiber waren insbesondere signifikante Kundengewinne im Standardbereich Strom und Gas sowie das Individualkundengeschäft mit Gas. Die dafür erforderlichen Programme zur Stärkung der Kundenbasis wirkten allerdings zunächst ergebnisdämpfend, werden sich jedoch in den kommenden Jahren auszahlen. Darüber hinaus schritt der Aufbau des neuen Geschäftsfelds Energiedienstleistungen planmäßig voran und lieferte erste positive Ergebnisbeiträge. Im Erzeugungsbereich hat sich die Ergebnissituation nach unseren umfangreichen Risikovorsorgen der vergangenen Jahre erwartungsgemäß stabilisiert. Die wärmegeführten Kraftwerke in Frankfurt lieferten einen positiven Ergebnisbeitrag, der insbesondere auf erste Synergien aus der Finalisierung unseres Wärmeversorgungskonzepts zurückzuführen ist. Die damit in Zusammenhang stehenden Investitionen tragen auch zukünftig zur Sicherung der Rentabilität unserer wärmegeführten Kraftwerke bei. Daneben wirkte sich die Vergütung dezentraler Einspeisung in Form der vermiedenen Netznutzungsentgelte positiv im Jahr 2017 aus. Hinsichtlich unserer Gaskraftwerke war die Situation allerdings nach wie vor angespannt, sodass die in der Vergangenheit getroffenen Risikovorsorgen weiterhin Bestand haben. Die Ergebnisentwicklung unseres Beteiligungsportfolios zeigte ein heterogenes Bild. Während die Mehrheit unserer Beteiligungen eine durchaus erfreuliche Geschäftsentwicklung zu verzeichnen hatte, mussten bei einzelnen Beteiligungen Wertberichtigungen vorgenommen werden, um Unsicherheiten hinsichtlich der zukünftigen Ertragslage Rechnung zu tragen. Nach umfangreichen Zuführungen zu Rückstellungen und Wertberichtigungen im Vorjahr haben wir für das Geschäftsjahr 2017 eine leichte Ergebnisverbesserung prognostiziert. Bei einem bereinigten EBT in Höhe von 132,2 Mio. Euro (Vorjahr 100,3 Mio. Euro) übertrifft das Ergebnis unsere Erwartungen. 2.2.2 AbsatzDer Absatz hat sich wie folgt entwickelt: scroll
Der rückläufige Stromabsatz im Individualkundenbereich konnte durch gestiegene Handelsmengen teilweise kompensiert werden. Dabei machte sich erstmals die Vermarktung der Mengen aus dem Gemeinschaftskraftwerk Bremen bemerkbar. Im Privatkundengeschäft legte der Absatz hingegen durch Kundengewinne zu. Im Gasgeschäft konnten deutliche Absatzsteigerungen durch Kundengewinne insbesondere im Individualkundenbereich erzielt werden. Der gestiegene Wärmeabsatz war insbesondere auf Mengensteigerungen bei Gewerbekunden zurückzuführen. 2.2.3 ErzeugungsmengenIm Geschäftsjahr 2017 haben wir in unseren Anlagen folgende Mengen erzeugt: scroll
Im Geschäftsjahr 2017 konnten wir unser Wärmeversorgungskonzept erfolgreich finalisieren. Die Optimierung des Fernwärmeverbunds innerhalb Frankfurts hat dazu geführt, dass sich die Produktion der Wärmemengen zwischen den Kraftwerken verschoben hat. Ferner bewirkte die etwas mildere Witterung einen leichten Rückgang der Wärmeerzeugungsmengen. Da die Frankfurter Anlagen der Mainova mehrheitlich in Kraft-Wärme-Kopplung betrieben werden, führte der Rückgang der Wärmeerzeugungsmengen gleichzeitig zu einer geringeren Stromproduktion. Daneben spiegelte sich die aktuelle Situation an den Energiemärkten in der Entwicklung der Stromerzeugungsmengen wider. Im Bereich unserer Beteiligungen resultierte der Anstieg der Wärmeerzeugungsmengen aus der verstärkten Einbindung des Müllheizkraftwerks Nordweststadt in den Mainova-Fernwärmeverbund. Die deutliche Steigerung der Stromerzeugung ist insbesondere auf die Stromproduktion des Ende 2016 in Betrieb gegangenen Gemeinschaftskraftwerks Bremen zurückzuführen. Die folgenden Darstellungen zeigen den prozentualen Anteil der Kraftwerke an der Strom- und Wärmeerzeugung: Stromerzeugung![]() Wärme- / Kälteerzeugung![]() Der Energieeinsatz der Kraftwerke im Jahr 2017 stellte sich wie folgt dar: Energieeinsatz![]() Als weiterhin mengenmäßig größter Einsatzfaktor wuchs der Anteil von Erdgas gegenüber dem Vorjahr um 6,1 Prozentpunkte. Die Anteile von Steinkohle und Abfall sanken hingegen um 3,3 beziehungsweise um 1,9 Prozentpunkte. Die Kohlendioxid-Emissionen unserer Heizkraft- und Heizwerke lagen im Jahr 2017 mit rund 1,4 Mio. Tonnen CO2 um 0,3 Mio. Tonnen über dem Niveau des Vorjahres. Dabei ist der Einsatz von Biomasse und Abfall als Brennstoff als CO2 -neutral zu bewerten. 2.2.4 Ertragslage des KonzernsDas EBT des Konzerns lag bei 136,8 Mio. Euro (Vorjahr 159,7 Mio. Euro). Im Vergleich zum Vorjahr war das Ergebnis nur in geringem Maße durch Effekte aus der stichtagsbezogenen Marktbewertung von derivativen Finanzinstrumenten nach IAS 39 beeinflusst. Bereinigt um diese Sachverhalte belief sich das EBT auf 132,2 Mio. Euro (Vorjahr 100,3 Mio. Euro). Die Bereinigungen entfielen im Wesentlichen auf die Segmente Strom- und Gasversorgung. Das bereinigte EBT nach Segmenten hat sich wie folgt entwickelt: scroll
Erwartungsgemäß lag der Ergebnisbeitrag der Wärme- und Stromerzeugung deutlich über dem Vorjahr. Ursächlich dafür waren die um 33,4 Mio. Euro geringeren Rückstellungsdotierungen und Wertminderungen für unsere Beteiligungen an Gaskraftwerken. Bei unseren wärmegeführten Kraftwerken wurden geringere Strom- und Wärmeerlöse durch niedrigere Bezugskosten kompensiert. Positiv wirkten deutlich gestiegene Vergütungen aus vermiedener Netznutzung. Im Segment Stromversorgung konnte das auf Vorjahresniveau prognostizierte Ergebnis nicht erreicht werden. Ursächlich dafür waren im Jahr 2017 insbesondere Einmaleffekte aus dem Netzgeschäft. Daneben reduzierte sich das Ergebnis durch regulatorische Vorgaben. Im Standardkundengeschäft konnten wir deutliche Kundengewinne verzeichnen. Jedoch belasteten aufgelegte Programme zur Kundenakquise das Ergebnis leicht. In der Gasversorgung wirkten die seit dem vierten Quartal 2016 vorgenommenen Preissenkungen ergebnismindernd. Diese konnten teilweise durch Mengensteigerungen im Individualkundengeschäft kompensiert werden. Darüber hinaus führten Zinseffekte aus der Bewertung von Rückstellungen dazu, dass die Ergebnisentwicklung deutlich besser als erwartet verlief. Durch indexbasierte Preisanpassungen konnte der für die Wärmeversorgung prognostizierte leichte Ergebnisanstieg in etwa erreicht werden. Das Ergebnis in der Wasserversorgung war im Wesentlichen durch eine Rückstellungsauflösung für rechtliche Risiken geprägt. Diese war ursächlich für die leichte Überschreitung des Plans. Die Ergebnisse der Beteiligungen haben sich überwiegend positiv entwickelt. Wertminderungen auf Beteiligungen an Energieversorgungsunternehmen haben zu einem unter Vorjahr und leicht unter unseren Erwartungen liegenden Ergebnis geführt. Diese waren zum Teil auf zinsbedingte Bewertungseffekte zurückzuführen. Nachfolgend wird die Entwicklung der einzelnen Posten der unbereinigten Gewinn- und Verlustrechnung erläutert. Die Umsatzerlöse stellten sich wie folgt dar: scroll
Der Anstieg der Umsatzerlöse im Stromgeschäft war auf gestiegene Handelsaktivitäten zurückzuführen, die vornehmlich aus der Vermarktung des erzeugten Stroms des Gemeinschaftskraftwerks Bremen resultierten. Gegenläufig entwickelte sich der Stromvertrieb. Hier wirkte sich insbesondere ein geänderter EEG-Ausweis bei einem Großkunden, der die Anmeldung seit dem Jahr 2017 selbst vornimmt, umsatzmindernd aus. Im Privatkundengeschäft waren im Strom und Gas deutliche Kundenzuwächse zu verzeichnen. Darüber hinaus konnten im Gasvertrieb die Mengensteigerungen bei den Individualprodukten aufgrund von Kundengewinnen den preislich bedingten Umsatzrückgang nicht vollständig kompensieren. Im Wärmegeschäft war aufgrund höherer Mengen sowie einer indexbasierten Preisanpassung ein leichter Umsatzanstieg zu verzeichnen. Die Erlöse aus Netzentgelten haben sich insbesondere im Strombereich preisbedingt erhöht. Die sonstigen betrieblichen Erträge lagen mit 71,8 Mio. Euro um 20,4 Mio. Euro über dem Vorjahr. Dies war vor allem auf den Verkauf eines Grundstücks sowie höhere Auflösungen von Rückstellungen insbesondere für Beschaffungsrisiken und rechtliche Risiken zurückzuführen. Der Materialaufwand erhöhte sich um 95,2 Mio. Euro auf 1.529,1 Mio. Euro. Dies resultierte überwiegend aus der Marktbewertung von derivativen Finanzinstrumenten im Zusammenhang mit dem Strom-, Gas- und Kohlebezug. Ferner war ein starker Anstieg der vorgelagerten Netzkosten im Strom zu verzeichnen. Der Personalaufwand lag mit 215,1 Mio. Euro um 7,5 Mio. Euro über dem Vorjahr. Dabei standen einem nahezu unveränderten Mitarbeiterbestand tariflich bedingte Gehaltsanpassungen gegenüber. Daneben wirkten Sondersachverhalte unter anderem aus lohnsteuerrechtlichen Risiken. Die Abschreibungen beliefen sich auf 82,1 Mio. Euro und reduzierten sich aufgrund eines im Vorjahr enthaltenen Sondereffekts aus der Anpassung von Nutzungsdauern des Anlagevermögens um 9,1 Mio. Euro. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 153,6 Mio. Euro sind um 7,6 Mio. Euro gesunken. Der Rückgang resultierte im Wesentlichen aus geringeren Rückstellungszuführungen für drohende Verluste. Das Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen in Höhe von 40,7 Mio. Euro lag um 8,7 Mio. Euro über dem Vorjahr. Maßgeblich dazu beigetragen haben im Wesentlichen höhere Jahresergebnisse diverser Beteiligungen, denen allerdings auch höhere Wertminderungen gegenüberstanden. Diese entfielen im Geschäftsjahr auf verschiedene Beteiligungen an Energieversorgungsunternehmen. Im Vorjahr waren Ergebnisbelastungen aus der Beteiligung an einem Gaskraftwerk enthalten. Der Anstieg der Finanzerträge um 1,5 Mio. Euro auf 11,7 Mio. Euro und der Rückgang der Finanzaufwendungen um 5,8 Mio. Euro auf 24,5 Mio. Euro sind überwiegend auf positive Zinseffekte aus der Bewertung der Rückstellungen zurückzuführen. Der Rückgang der Steuern vom Einkommen und vom Ertrag um 11,4 Mio. Euro auf 38,4 Mio. Euro entfiel sowohl auf die tatsächlichen Steuern als auch auf Steuern aus Bewertungsunterschieden zwischen IFRS und Steuerbilanz. 2.2.5 Vermögenslage des KonzernsDie Bilanzsumme verringerte sich im Vergleich zum Vorjahr um 3,4 Mio. Euro auf 2.712,3 Mio. Euro. scroll
Die langfristigen Vermögenswerte haben sich um 20,1 Mio. Euro verringert. Dabei stand dem Anstieg des Sachanlagevermögens aufgrund der Investitionen in das Wärmeversorgungskonzept insbesondere der Rückgang der nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen gegenüber. Dieser resultierte aus Sonderbelastungen, die sich in der Ergebnisentwicklung der Beteiligungen niedergeschlagen haben, und aus Wertminderungen. Zudem verminderten sich die latenten Steueransprüche. Der Anteil des langfristigen Vermögens an der Bilanzsumme belief sich auf 82,8 % (Vorjahr 83,5 %) und wurde zu 45,2 % (Vorjahr 45,4 %) durch Eigenkapital gedeckt. Der Anstieg der kurzfristigen Vermögenwerte entfiel im Wesentlichen auf die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Gegenläufig verminderten sich die Forderungen aus dem Cash Pooling. Die Eigenkapitalquote belief sich auf 37,5 % (Vorjahr 37,9 %). Die Verminderung des Eigenkapitals entfällt auf den vollständigen Erwerb der Minderheitenanteile an der Erdgas Westthüringen Beteiligungsgesellschaft mbH (EWT). Bei den langfristigen Schulden handelt es sich in Höhe von 517,4 Mio. Euro (Vorjahr 547,4 Mio. Euro) um Finanzschulden. Davon sind 194,3 Mio. Euro innerhalb eines Zeitraums von einem bis fünf Jahren und 323,1 Mio. Euro erst nach mehr als fünf Jahren fällig. Der durchschnittliche Zinssatz der Finanzschulden beträgt 3,8 %. Die langfristigen Schulden haben sich im Wesentlichen durch einen geringeren Darlehensbestand um 7,3 Mio. Euro verringert. Darüber hinaus führten geringere langfristige Rückstellungen zu dem Rückgang. Gegenläufig wirkten sich höhere erhaltene Baukostenzuschüsse aus. Für den Anstieg der kurzfristigen Schulden waren neben den höheren Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen die höheren regulierungsbedingten Abgrenzungen verantwortlich. Dem wirkten geringere sonstige Rückstellungen entgegen. Die Investitionen gliederten sich wie folgt: scroll
Die Investitionsprojekte zur Erweiterung und zum Erhalt der Verteilnetze für die Strom-, Gas-, Wärme- und Wasserversorgung stellten den Schwerpunkt der Investitionen in Sachanlagen dar. Dabei wurden im Rahmen des Wärmeversorgungskonzepts Investitionen in Höhe von rund 22 Mio. Euro (Vorjahr rund 49 Mio. Euro) getätigt, die überwiegend der Optimierung der Erzeugungsanlagen in Frankfurt am Main dienten. Bei dem Erwerb von Minderheitsanteilen handelte es sich um die Aufstockung der Anteile an der EWT auf einen Anteil von 100 %. Bei dem Erwerb von Beteiligungen handelte es sich um Einlagen in unsere Beteiligungen an Gaskraftwerken. 2.2.6 Finanzlage des KonzernsDas Finanzmanagement verantwortet die Sicherung des finanziellen Vermögens der Mainova sowie die Gewährleistung ausreichender Liquiditätsreserven. Dies stellt die uneingeschränkte Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen jederzeit sicher. Die finanzielle Entwicklung des Unternehmens zeigt die nachfolgende Kapitalflussrechnung: scroll
Aufgrund eines geänderten Ausweises von gezahlten und erhaltenen Zinsen in den Cashflows aus der Investitionstätigkeit beziehungsweise in den Cashflows aus der Finanzierungstätigkeit wurden die Vorjahreszahlen entsprechend angepasst. Im Vorjahr waren diese in den Cashflows aus der laufenden Geschäftstätigkeit enthalten. Der positive Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit reduzierte sich gegenüber dem Vorjahr um 42,9 Mio. Euro und lag bei 202,6 Mio. Euro. Dies war auf höhere Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und eine Verminderung von Rückstellungen zurückzuführen. Die Mittelabflüsse aus der Investitionstätigkeit in Höhe von 43,1 Mio. Euro lagen um 60,9 Mio. Euro unter dem Vorjahr. Dies war bedingt durch die höheren Mittelzuflüsse im Rahmen des Cash Poolings mit der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH (SWFH) in Höhe von 34,7 Mio. Euro (Vorjahr 5,2 Mio. Euro) sowie durch geringere Investitionen im Rahmen der Finalisierung des neuen Wärmeversorgungskonzepts. Der negative Cashflow aus Finanzierungstätigkeit in Höhe von 162,5 Mio. Euro resultierte wie im Vorjahr insbesondere aus der Gewinnabführung an die SWFH und der Tilgung von Krediten. Ferner sind Mittelabflüsse in Höhe von 32,5 Mio. Euro aus der Aufstockung der Anteile an der EWT auf 100 % enthalten. 2.2.7 Sonstige nicht finanzielle Leistungsindikatoren2.2.7.1 KundenzufriedenheitLangfristige Kundenbeziehungen stehen für uns im Mittelpunkt. Da der Kundenzufriedenheit in diesem Zusammenhang eine große Bedeutung zukommt, führen wir dreimal jährlich repräsentative Umfragen in Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern durch. Als Ergebnis der Befragungen wird ein Potenzialindex ermittelt, der die Kategorien Zufriedenheit, Überzeugung und Kommunikationsleistung abdeckt und die Kundenzufriedenheit auf einer Skala von 0 bis 100 abbildet. Erwartungsgemäß konnte mit einem erfreulichen Indexwert im oberen Drittel für 2017 das Vorjahresniveau bestätigt werden. 2.2.7.2 MitarbeiterzufriedenheitBei unserer fünften großen Mitarbeiterbefragung hatte die Belegschaft wieder die Möglichkeit, ihre Meinung zu verschiedenen Aspekten ihres Arbeitsplatzes beziehungsweise zur Mainova als Unternehmen mitzuteilen. 74 % der Belegschaft haben diese Möglichkeit genutzt und damit ein repräsentatives Gesamtergebnis ermöglicht. Im Vergleich zur letzten Vollbefragung im Jahr 2015 zeigten die Ergebnisse mehrheitlich positive Entwicklungen im Unternehmen. Die größten Zufriedenheitswerte wurden bei den Themen Arbeitsbedingungen und Tätigkeiten, Sicherheit und Gesundheit, Zusammenarbeit mit den Kollegen sowie bei der Arbeit mit den direkten Führungskräften ermittelt. Sehr erfreulich ist auch, dass sich der Mitarbeiter-Engagement-Index wie schon im Jahr 2015 auf einem überdurchschnittlich hohen Niveau befindet und damit unseren Erwartungen entspricht. Die Ergebnisse der Befragung werden im Jahr 2018 ausführlich analysiert, um weitere Verbesserungsmaßnahmen auf Unternehmensebene als auch in den einzelnen Bereichen anzustoßen. 2.3. Wesentliche Ereignisse2.3.1 Ereignisse im BerichtsjahrIm abgelaufenen Geschäftsjahr konnten wir die Umsetzung unseres Wärmeversorgungskonzepts, das Projekt zum Ausbau unseres Fernwärmenetzes in Frankfurt am Main, mit der Fertigstellung notwendiger Kraftwerksumbauten abschließen. Im Jahr 2017 wurde die Einführung eines neuen Wärmepreissystems beschlossen. Der Tarif Mainova Wärme Classic ist gültig ab dem 1. Januar 2018. Gesetzlichen Vorgaben folgend mussten wir unsere Kosten für Erzeugung und Bereitstellung der Fernwärme sowie die Entwicklung auf dem Wärmemarkt weiterhin transparent im Preis abbilden. Viele der hier maßgeblichen Faktoren haben sich in der Vergangenheit verändert, sodass eine Anpassung nun notwendig wurde. Für unser Gaskraftwerk in Irsching, an dem wir mit 15,6 % beteiligt sind, wurde am 29. März 2017 erneut ein vorläufiger Stilllegungsantrag zum Ende des ersten Quartals 2018 gestellt. Durch den Übertragungsnetzbetreiber erfolgte am 13. Juli 2017 die Mitteilung, dass die Stilllegung aufgrund der weiterhin bestehenden Systemrelevanz des Kraftwerks untersagt bleiben wird. Das Kraftwerk fällt damit weiterhin unter die Regelung der Netzreserveverordnung. Am 18. Dezember 2017 erfolgte die Unterzeichnung des Kaufvertrags zur Anteilsaufstockung an der EWT. Bisher waren wir bereits mit 62,22 % Hauptanteilseigner. Durch den Erwerb der restlichen Anteile von der Gas-Union GmbH sind wir nun alleiniger Gesellschafter der EWT. 2.3.2 Ereignisse nach Ablauf des BerichtsjahresEs haben sich keine Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres ergeben. 2.4 MitarbeiterWir beschäftigten zum Jahresende 2017 im Konzern 2.659 (Vorjahr 2.658) und bei der Mainova AG 2.518 (Vorjahr 2.521) Mitarbeiter. Die Bewältigung der dynamischen Entwicklungen in der Energiewirtschaft und die damit verbundenen Herausforderungen erfordern qualifizierte, engagierte und zufriedene Mitarbeiter. Zur Messung der Zufriedenheit sowie zum Erkennen von Stärken und Entwicklungsfeldern im Unternehmen führen wir alle zwei Jahre eine umfassende Mitarbeiterbefragung durch. Diese beleuchtet neben der allgemeinen Arbeitszufriedenheit der Belegschaft verschiedene Themenfelder, wie etwa Arbeitsbedingungen und Tätigkeiten, Information und Kommunikation oder auch Zusammenarbeit und Führung im Unternehmen. Das Feedback unserer Belegschaft und die anschließende Bearbeitung von Themen mit Verbesserungspotenzial helfen uns, die Organisation und Führungskultur bei Mainova weiterzuentwickeln und auf diesem Weg das hohe Engagement der Mitarbeiter aufrechtzuerhalten. Ein vielfältiges Qualifizierungsangebot bietet Mitarbeitern die Möglichkeit, ihr fachliches und persönliches Potenzial weiterzuentwickeln. Dieses wird kontinuierlich auf- und ausgebaut, Themen und Inhalte der interaktiven Seminare und Workshops mit Blick auf aktuelle Anforderungen und Themen aus der Mitarbeiterbefragung angepasst. Ein besonderer Fokus liegt auf der Unterstützung der Führungskräfte, die in gemeinsamen Trainings, spezifischen Teamentwicklungen oder Einzelcoachings in ihrer Rolle auch im Hinblick auf Führung in Zeiten von Veränderung unterstützt werden. Zur Unterstützung der Mitarbeiter in gesundheitlichen Aspekten wurde im April 2017 eine Fachstelle für betriebliches Gesundheitsmanagement eingerichtet, die dieses bei Mainova aufbaut und strukturiert. So wurde ein interdisziplinär besetzter "Arbeitskreis Gesundheit" ins Leben gerufen, der Konzepte entwickelt und umsetzt, Planungs- und Steuerungsgrößen identifiziert und überwacht sowie Gesundheitsprojekte koordiniert. Im Rahmen der Umsetzung des Präventionsgesetzes wurden weitere Gesundheitsaktionen für Mitarbeiter und Vorträge zu Gesundheitsthemen angeboten. Den Herausforderungen des demografischen Wandels begegnet Mainova auf unterschiedlichen Ebenen: Die zur Verfügung stehenden Personalkennzahlen wurden für fundierte Aussagen zu den Auswirkungen des demografischen Wandels beispielsweise auf Jobfamilien, Tätigkeiten und Planstellen analysiert. Führungskräften stehen nun erweiterte digitale Übersichten in Form von Dashboards und Reports zur Verfügung, die ihnen eine bessere Planung ihrer Personalressourcen ermöglicht. Auf Basis dieser erweiterten Übersicht wurde auch die strategische Nachfolgeplanung ausgebaut. Ein weiterer Baustein ist die intensivierte Nachwuchsgewinnung: So wurde die Zahl der Auszubildenden und Studenten im Jahr 2017 mehr als verdoppelt. Aktuell absolvieren 33 Nachwuchskräfte ihr duales Studium in den unterschiedlichsten Fachbereichen, sowohl in kaufmännischen als auch in technischen Studiengängen. Darüber hinaus haben im Jahr 2017 fünf kaufmännische und 22 technische Auszubildende ihre berufliche Karriere gestartet. Zur Erhöhung unseres Bekanntheitsgrades und zur Darstellung der vielfältigen Karrierechancen bei Mainova setzen wir noch intensiver auf Ausbildungsmessen, regionale Veranstaltungen und Informationskampagnen in Schulen. 2017 sind zudem zwei Social-Media-Kampagnen in Angriff genommen worden. Um die vielfältigen Social Media-Kontakte der eigenen Mitarbeiter zu nutzen und gleichzeitig dem großen Bedarf nach IT-Fachkräften zur Umsetzung der Digitalisierung zu begegnen, wurde als ergänzender Rekrutierungskanal ein Pilotprojekt "Mitarbeiter werben Mitarbeiter" für IT-Fachfunktionen ins Leben gerufen. Die Umsetzung geänderter Anforderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) zum 1. April 2017 erforderte weitere Schulungen, die Anpassung des Mustervertrags zur Arbeitnehmerüberlassung und eine Information aller Führungskräfte über die Reformen. Zur Kontrolle und Überwachung der gesetzlichen Vorgaben wurde im HR-Controlling eine Datenbank für alle Mitarbeiter im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung etabliert und wurden sonstige Fremdpersonaleinsätze außerhalb des AÜG geprüft. 3 Prognose-, Chancen- und Risikobericht3.1 Prognosebericht3.1.1 Gesamtaussage des Vorstands über die UnternehmensentwicklungDer Energiemarkt wandelt sich stetig. Während in der Vergangenheit maßgeblich politische Rahmenbedingungen die Treiber für Veränderungen waren, gewinnt die Digitalisierung zunehmend an Dynamik. Insbesondere die Entwicklung smarter Energielösungen sowie die Vernetzung von Anwendungen bergen das Potenzial moderner und innovativer Lösungsansätze für alle Marktteilnehmer. Daneben werden traditionelle Geschäftsmodelle von der zunehmenden Bedeutung dezentraler Energiegewinnung mehr und mehr unter Druck gesetzt. Im Zusammenspiel mit effizienteren Technologien trägt dies maßgeblich zur Entstehung neuer Produkte und zur Erschließung neuer Absatzmärkte bei. Andererseits sind dadurch jedoch auch hohe Investitionen in Erzeugungsanlagen und Netze erforderlich, während der Anspannungsgrad auf die Ertragslage in den traditionellen Segmenten weiter wächst. Der Wettbewerb im klassischen Energievertrieb insbesondere von Strom und Erdgas nimmt weiterhin über alle Kundengruppen hinweg zu. Der Preisverfall der letzten Jahre hält durch die Präsenz von Niedrigpreis-Anbietern an. Hinzu kommen branchenfremde Dienstleister wie beispielsweise Internet-Provider, die ihre Markenstellung zum Einstieg in den Energiemarkt nutzen. Unterstützt wird diese Entwicklung durch ein steigendes Preisbewusstsein der Privat- und Gewerbekunden. Der vertriebliche Erfolg ist hier stark von der preislichen Positionierung im Markt abhängig. Auch im Bereich der Geschäfts- und Individualkunden ist das Kostenbewusstsein unverändert hoch. Auf der Kundenseite wird dies durch eine zunehmende Professionalisierung des Einkaufs, unter anderem durch den Einsatz externer Energieberater, deutlich. Hier gilt es, den Kunden durch individuelle Beratung und Angebote einen zusätzlichen Nutzen zu bieten. Die Bundesregierung hat sich in ihrem Energiekonzept anspruchsvolle energiepolitische Ziele gesetzt. Mithilfe der neuen Regelungen zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) soll ein beträchtlicher Beitrag zur Erreichung dieser Ziele geleistet werden. Aktuell führt die Situation an den Energiemärkten zu weiteren Rückgängen der Margen aus der Stromproduktion. Im Hinblick auf unsere Beteiligung am Gaskraftwerk in Irsching (GKI) ist die Situation nach wie vor unbefriedigend. Seit dem 1. April 2016 befindet sich das GKI in der Netzreserve. Eine zwischenzeitlich erneut beantragte Stilllegung wurde aufgrund der weiterhin bestehenden Systemrelevanz des Kraftwerks durch den Übertragungsnetzbetreiber untersagt. Dies bedeutet, dass auch für die Winterperiode 2018/2019 das GKI in der Netzreserve verbleiben wird. Seit dem 1. Dezember 2016 ist das Gemeinschaftskraftwerk Bremen in Betrieb. Aufgrund vertraglicher Vereinbarungen konnte für das Jahr 2018 ein positiver Ergebnisbeitrag gesichert werden. Der Bereich Netz ist insbesondere geprägt vom Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende (GDEW), das die Einführung intelligenter Messsysteme (Smart Meter) für das Segment Strom in zum Teil sehr engen Grenzen vorgibt. Hierzu führt Mainova ein umfangreiches Umsetzungsprojekt durch. Für das kommende Geschäftsjahr gehen wir aufgrund flankierender Effizienzmaßnahmen von einer anhaltend stabilen Ertragslage aus. Im Rahmen unserer Investitionstätigkeit werden die Schwerpunkte vor allem in den Bereichen Erzeugung und Netz für Strom und Fernwärme liegen. 3.1.2 Konjunkturelle EntwicklungAufgrund des anhaltenden Wirtschaftswachstums rechnen renommierte Wirtschaftsforschungsinstitute und Experten auch für 2018 mit einem stetigen Anstieg des BIP. So prognostizierte zuletzt der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung ein preisbereinigtes Wachstum des BIP in Höhe von 2,2 % gegenüber dem Vorjahr. Gleichzeitig wird auf zunehmende Anspannungen bei den Produktionskapazitäten hingewiesen. Dabei profitieren Exporte von einer kräftigen Weltkonjunktur, insbesondere von der soliden Wirtschaftslage im Euroraum. Bei einer anhaltend starken privaten Konsumnachfrage wird gleichzeitig von ansteigenden Importen ausgegangen. Auch die Investitionstätigkeit dürfte, gestützt durch unverändert günstige Finanzierungsbedingungen, weiter zulegen. Daneben wird für den Arbeitsmarkt, bei sich abschwächendem Tempo, eine Zunahme der Zahl der Erwerbstätigen vorhergesagt. 3.1.3 Entwicklung der Energiepreise und des CO2-EmissionshandelsAuf Basis derzeit gut versorgter und weitgehend ausgeglichener Energiemärkte erwarten wir für 2018, bei unvermindert hoher Volatilität, eine Fortsetzung der stabilen Seitwärts- bis moderaten Aufwärtsbewegungen der Preise für Rohöl, Kohle und Erdgas. Für den Emissionsmarkt prognostizieren wir vor dem Hintergrund fortgeschrittener Reformverhandlungen auf europäischer Ebene steigende Preise. Der Stromterminmarkt dürfte weiterhin vom fortwährenden Ausbau erneuerbarer Energien, deren schwankender Verfügbarkeit sowie dem daraus erforderlichen preissetzenden Ausgleich aus der konventionellen Energieerzeugung geprägt sein. Deren variable Einsatzkosten hängen unmittelbar von der Entwicklung der Brennstoff- und Emissionshandelspreise ab, die im Betrachtungszeitraum einen stabilen bis leicht preissteigernden Einfluss auf die Stromnotierungen haben dürften. Die Entwicklung an den Commodity-Märkten ist für uns bezogen auf das Jahr 2018 von untergeordneter Bedeutung, da wir die Mengen überwiegend schon kontrahiert haben. 3.1.4 Geschäfts- und ErgebnisentwicklungFür das Geschäftsjahr 2018 ist ein um Effekte aus der stichtagsbezogenen Marktbewertung von derivativen Finanzinstrumenten nach IAS 39 bereinigtes EBT leicht unter dem Vorjahresniveau geplant. Durch vertriebliche Erfolge, den Ausbau neuer Geschäftsfelder sowie Produktivitäts- und Effizienzsteigerungen in allen Wertschöpfungsstufen rechnen wir mit einer operativ stabilen Ergebnisentwicklung. Allerdings wird das Ergebnis durch die neuen Regelungen des NEMoG belastet. Die für das Jahr 2018 erwartete Entwicklung unseres finanziellen Leistungsindikators EBT stellt sich nach Segmenten wie folgt dar: scroll
Im Segment Wärme- und Stromerzeugung bleibt die Situation an den Energiemärkten in Bezug auf die Vermarktung der Stromerzeugung unverändert angespannt. Diesem Effekt stehen jedoch Erlöse aus der KWK-Förderung entgegen, die in Verbindung mit der Optimierung des Kraftwerksportfolios zu einer Ergebnissteigerung beitragen. Gedämpft werden die Optimierungseffekte durch die Regelungen des NEMoG. Hiermit wurde in den vergangenen Jahren die flächendeckende Kostenverteilung auf den Weg gebracht, die erzeugungsseitig eine Reduktion der Vergütung dezentraler Einspeisung in Form von vermiedenen Netzentgelten ab dem 1. Januar 2018 zur Folge hat. Im Segment Stromversorgung ist es unverändert das Ziel des Vertriebs, unsere angestammte Marktposition nachhaltig zu sichern beziehungsweise auszubauen. Insbesondere in Vertriebsgebieten außerhalb unseres Netzbereichs sollen kontinuierlich Privat- und Gewerbekunden wertorientiert gewonnen werden. Auch im Geschäftskundenbereich plant der Vertrieb eine Steigerung des Absatzes. Da wir im Netzbereich mit einem stabilen Ergebnis rechnen, gehen wir davon aus, dass das Ergebnis der Stromversorgung insgesamt deutlich über dem Vorjahr liegt. Eine ähnliche operative Entwicklung prognostizieren wir auch für das Segment Gasversorgung. Da das Jahr 2017 allerdings durch positive Einmaleffekte geprägt war, erwarten wir im kommenden Jahr einen Ergebnisrückgang. Preisanpassungen und leichte Mengensteigerungen führen zu einer deutlichen Ergebnisverbesserung in der Wärmeversorgung. Zum 1. Januar 2018 mussten die Preise aufgrund gesetzlicher Vorgaben an die Kosten für Erzeugung und Bereitstellung der Fernwärme sowie die Entwicklung auf dem Wärmemarkt angepasst werden. Auch der sukzessive Ausbau des Geschäfts mit Energiedienstleistungen wird sich leicht positiv bemerkbar machen. Für die Wasserversorgung erwarten wir ein Ergebnis auf Vorjahresniveau. Korrespondierend zur Bevölkerungsentwicklung der Stadt Frankfurt rechnen wir mit einer leicht steigenden Absatzmenge. Aufgrund der bereits im Jahr 2017 vorgenommen Wertminderungen im Beteiligungsportfolio wurden die künftigen Risiken überwiegend antizipiert. Wir gehen daher von einem leicht über dem Vorjahr liegenden Ergebnisniveau aus. Wir erwarten, dass unsere Leistungsindikatoren Kunden- und Mitarbeiterzufriedenheit im Jahr 2018 in etwa auf Höhe des Vorjahres liegen. 3.1.5 Investitionen und FinanzlageUnser geplantes Investitionsvolumen bleibt auch nach der Fertigstellung des Wärmeversorgungskonzepts auf einem hohen Niveau. Der Energiemarkt erlebt derzeit einen deutlichen Umbruch. Die Digitalisierung der Branche gewinnt an Dynamik und macht hohe Investitionen in Erzeugung und Netze erforderlich. Die geplanten Investitionen verteilen sich wie folgt: scroll
Die geplanten Investitionen in Erzeugungsanlagen tragen maßgeblich dazu bei, die zuverlässige Energieversorgung und die ressourcenschonende, effiziente Energieerzeugung weiter fortzusetzen. Darin enthalten ist zudem eine im Kraftwerksbereich notwendig werdende Großrevision. Daneben werden im Jahr 2018 voraussichtlich noch letzte Arbeiten zum Wärmeversorgungskonzept anfallen. Der Schwerpunkt unserer Investitionsplanung liegt traditionell im Bereich Netz. Durch die hohen Investitionen in den Ausbau und den Erhalt unserer Versorgungsnetze gewährleisten wir ein hohes Maß an Versorgungszuverlässigkeit und -qualität im Interesse unserer Kunden. Darüber hinaus werden Investitionen in intelligente Messsysteme und Umspannwerke getätigt. In den sonstigen Investitionen werden wir im nächsten Jahr unter anderem die Kernsanierung einzelner Gebäude weiter voranbringen. Wir gehen davon aus, dass unsere Investitionen auch im Jahr 2018 vollständig durch Mittel aus der laufenden Geschäftstätigkeit gedeckt werden können. 3.2 Chancen- und Risikobericht3.2.1 Beurteilung der Risikosituation durch die UnternehmensleitungZur Gewährleistung des langfristigen Unternehmenserfolgs ist ein nachhaltiges Risikomanagementsystem unabdingbar. Die in allen Unternehmenseinheiten identifizierten Chancen und Risiken werden dabei gemäß dem bestehenden Regelwerk zentral erfasst. Im Vergleich zum Vorjahr stellte sich die Chancensituation nahezu unverändert dar. Der Umfang der Risiken konnte durch gezielte Maßnahmen reduziert werden. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind mittelfristig keine Sachverhalte erkennbar, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnten. 3.2.2 RisikomanagementsystemUm den Anforderungen nach einer sachgerechten Risikoüberwachung und -steuerung gerecht zu werden, hat Mainova ein adäquates System installiert. Hierdurch wird Mainova in die Lage versetzt, kritische Geschäftsvorgänge zeitnah zu erfassen, zu analysieren und erforderliche Gegensteuerungsmaßnahmen einzuleiten. Ein Risiko ist hierbei als eine potenziell negative Abweichung von unternehmerischen Zielen oder Planwerten definiert. Demgegenüber bezeichnen wir eine Chance als potenziell positive Abweichung vom geplanten Unternehmensergebnis. Die Basis für deren Bewertung bilden Einschätzungen sowie Annahmen über denkbare zukünftige Entwicklungen und Ereignisse. In regelmäßigen Abständen wird auf Basis des Eigenkapitals und des geplanten Ergebnisses des jeweiligen Geschäftsjahres eine Risikotragfähigkeit ermittelt. Zu Steuerungszwecken werden die Risiken der entsprechenden Tragfähigkeit gegenübergestellt. Grundsätzlich unterscheiden wir zwischen Markt-, Unternehmens- sowie Liquiditätschancen beziehungsweise -risiken. Marktchancen und -risiken entstehen sowohl durch Preisveränderungen an den Absatz- und Beschaffungsmärkten als auch infolge von Geschäftspartnerausfällen im Rahmen der Wiederbewirtschaftung von Geschäften sowie bei Zahlungsausfällen. Daneben beziehen sich die Unternehmenschancen und -risiken auf alle Sachverhalte, die aus der operativen Geschäftstätigkeit resultieren oder diese beeinflussen, exklusive der Markt- und Liquiditätsrisiken. Hierzu zählen unter anderem Sachverhalte, die aus einer unzureichenden Einschätzung der branchenspezifischen Entwicklung im Hinblick auf Gesetzgebung und Markttrends resultieren, negative Abweichungen zur verabschiedeten Wirtschaftsplanung sowie operationelle Risiken. Unter Letzteren sind betriebliche, nicht eindeutig quantifizierbare Sachverhalte zu verstehen, die durch Unangemessenheit oder Versagen von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder infolge externer Ereignisse eintreten können. Hierzu zählen auch compliancerelevante Themen. Liquiditätsrisiken bestehen, wenn benötigte Zahlungsmittel nicht oder nur zu erhöhten Kosten beschafft werden können. Aus Gründen der Vereinfachung erfolgt eine nähere Beschreibung im Rahmen der Unternehmensrisiken unter "Finanzen und Beteiligungen". Das Risikomanagementsystem der Mainova stellt sich wie folgt dar: ![]() Alle potenziellen Geschäftsvorfälle mit einer positiven oder negativen Abweichung von Unternehmenszielen werden im Rahmen einer halbjährlichen Risikoinventur erhoben. Die Identifizierung und systemseitige Erfassung der Sachverhalte erfolgt durch die operativ verantwortlichen Unternehmenseinheiten der Mainova sowie der einbezogenen Tochterunternehmen. Die Einheiten sind zudem dafür verantwortlich, wirksame Maßnahmen aufzuzeigen, die Risiken vermeiden, reduzieren und kontrollieren. Daneben stellen sie die Nutzung von Chancen sicher. Das Monitoring der Marktchancen und -risiken aus den Kerngeschäftsprozessen Energiebezug und Handel, Vertrieb sowie Erzeugung erfolgt in monatlichen Sitzungen des Markt-Risiko-Komitees (MRK) unter der Teilnahme von Vorstand und Führungskräften. Der Bereich "Finanzen, Rechnungswesen und Controlling" steuert und koordiniert das zentrale Risikomanagement und verantwortet die Berichterstattung an Vorstand und Aufsichtsrat. Unvorhergesehene wesentliche Veränderungen der Risikosituation werden vom zentralen Risikomanagement oder von den verantwortlichen Unternehmenseinheiten ad hoc an die Unternehmensleitung berichtet. Die Wirksamkeit des Risikomanagementsystems wird regelmäßig von der internen Revision geprüft. Zudem begutachtet der Wirtschaftsprüfer die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen nach § 91 Abs. 2 AktG. 3.2.3 Marktchancen und -risikenVolatile Preisentwicklungen an den Rohstoff- und Energiebeschaffungsmärkten bergen sowohl bei der Beschaffung von Strom und Gas für unsere Kunden als auch bei der Vermarktung der in unseren eigenen Kraftwerken erzeugten Energie vielfältige Marktpreischancen und -risiken. Zudem bestehen Adressausfallrisiken, die zur Wiederbewirtschaftung von bereits abgesicherten Geschäften sowie zu Zahlungsausfällen führen können. Aufgrund des anhaltend hohen Anteils an vorrangig ins Netz eingespeistem Strom aus erneuerbaren Energiequellen besteht weiterhin ein niedriges Preisniveau am Großhandelsmarkt. Gleichzeitig kommen unsere Kraftwerke zur Deckung von Nachfragespitzen immer seltener zum Einsatz. Diese Marktentwicklung beeinträchtigt die Erlöspotenziale aus unseren konventionellen Erzeugungsanlagen. Diesem Trend begegnen wir mit einer langfristig und risikodiversifiziert ausgelegten Vermarktungsstrategie, die einer regelmäßigen Überprüfung und Anpassung unterliegt. Zur Absicherung von Preisänderungen aus der Brennstoffbeschaffung setzen wir Kohle-, Gas- und Öl-Swaps als Sicherungsinstrumente ein. Gleichzeitig werden zur Sicherung der Stromerlöse Vermarktungsgeschäfte (Forwards) für die eigenerzeugten Mengen abgeschlossen. Die Strom- und Gasmengen für unser Vertriebsportfolio decken wir an den Großhandelsmärkten ein. Dabei setzen wir auf eine diversifizierte Beschaffung, um Preisrisiken möglichst zu minimieren. Dies gewährleistet zum einen marktorientierte Beschaffungskonditionen, zum anderen werden spekulative Elemente weitgehend ausgeschlossen. In einem stark begrenzten und regelmäßig überwachten Umfang betreiben wir Eigenhandel mit definierten Commodities mit dem Ziel, Handelsmargen aus den Preisbewegungen am Markt zu generieren. Daraus resultieren sowohl die Chance auf die Erzielung positiver Ergebnisbeiträge als auch das Risiko des Abschlusses von verlustreichen Geschäften. Bezüglich der Risiken aus der Verwendung von Finanzinstrumenten verweisen wir auf den Abschnitt 7 im Konzernanhang. Für die Durchführung von Beschaffungs- und Vermarktungsaktivitäten sowie die finanziellen Sicherungs- und Eigenhandelsaktivitäten haben wir eindeutige Strategien und Rahmenbedingungen definiert. Diese werden regelmäßig durch das MRK geprüft, angepasst und freigegeben. Die Steuerung der Marktrisiken erfolgt mittels eines Limitsystems. Grundlage hierfür ist ein von den operativen Einheiten unabhängiges Berichtswesen, das kontinuierlich die Risiken auf Basis der zugelassenen Instrumente überwacht. Die zentrale Steuerungskennzahl ist das Risikokapital beziehungsweise der Value-at-Risk (VaR). Die Auslastung dieses globalen Limits berücksichtigt Handelsaktivitäten für das aktuelle sowie für die drei folgenden Geschäftsjahre. Der VaR zeigt dabei zudem mögliche Ergebnisschwankungen auf, die aus noch offenen Positionen des Energiehandelsportfolios der aktuellen Bewirtschaftungszeiträume entstehen können. Zum 31. Dezember 2017 belief sich die Auslastung des Risikokapitals inklusive des VaR auf rund 19 Mio. Euro, was einer Ausschöpfung des Limits von rund 37 % entspricht. Die Erhöhung dieser Kennzahl im Vergleich zum Vorjahr ist zum einen auf eine deutlich umfänglichere Betrachtung der Adressausfallrisiken zurückzuführen. Neben den bereits berücksichtigten Wiedereindeckungskosten werden nun auch eigene Vorleistungen mit einbezogen, was unabhängig von anderen Faktoren zu einer Erhöhung der Risikokapitalauslastung führt. Zum anderen war in der zweiten Jahreshälfte ein steigender Trend an den Commodity-Märkten zu beobachten. 3.2.4 Unternehmenschancen und -risiken sowie übergeordnete SachverhalteDie allgemeinen Unternehmenschancen und -risiken umfassen, wie voranstehend beschrieben, eine Vielzahl an Sachverhalten, die aus der operativen Geschäftstätigkeit resultieren oder diese beeinflussen. Wir teilen sie entlang der Wertschöpfungsstufen in die Kategorien Erzeugung, Handel, Vertrieb, Netz und Regulierung, Finanzen und Beteiligungen, Shared Service sowie Recht und Compliance ein. Der mit der Eintrittswahrscheinlichkeit bewertete mögliche Schaden nach bereits eingeleiteten Gegenmaßnahmen (Erwartungswert der Risiken) beträgt zum 31. Dezember 2017 rund 31 Mio. Euro und entfällt mit 6 % auf die Erzeugung, mit 15 % auf den Vertrieb, mit 20 % auf Netz- und Regulierung, mit 22 % auf Beteiligungen, mit 31 % auf Shared Services und mit 6 % auf sonstige Risiken. Die wesentlichen Risiken des Handels liegen in den Marktrisiken. 3.2.4.1 ErzeugungIn unserem Kraftwerksbetrieb sind trotz regelmäßiger Überwachung und Modernisierung technische Störungen oder der Ausfall von Anlagen nicht gänzlich auszuschließen. Durch die sachgerechte Instandhaltung und Wartung der Anlagen können diese Risiken reduziert werden. Abgeschlossene Versicherungen begrenzen die finanziellen Auswirkungen von auftretenden Schäden und Ausfällen. Dennoch besteht die Möglichkeit von Produktionsausfallkosten. Die Energiewende und die vorrangige Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen bergen neben den Risiken aus fallenden Strompreisen sowie sinkenden Erzeugungsmengen und Erlösen auch Chancen. Mithilfe von Optimierungsmaßnahmen steigern wir die Effizienz und Flexibilität unseres konventionellen Kraftwerksparks. So konnten wir beispielsweise die Mindestlast der Erzeugungsanlagen weiter reduzieren, um noch flexibler auf niedrige Strompreise reagieren zu können. Zudem haben wir unsere großen Kraftwerksblöcke an den Standorten West und Niederrad für die Teilnahme am Regelenergiemarkt qualifiziert. Diese können somit Netzschwankungen kurzfristig ausgleichen und dadurch zusätzliche Deckungsbeiträge generieren. Des Weiteren stellen die zunehmenden Flexibilitätsanforderungen im Stromnetz weitere Erlöschancen für die Erzeugungsanlagen dar. Mit dem Wärmeversorgungskonzept haben wir eine weitere Optimierungsmaßnahme zur Steigerung der Rentabilität des Kraftwerksparks umgesetzt. Der Wärmeverbund zwischen den Frankfurter Erzeugungsanlagen gewährleistet eine effizientere Nutzung der Erzeugungskapazitäten und flexiblere Einsatzmöglichkeiten der Anlagen, wodurch wir deren Fahrweise optimieren und Brennstoffeinsparungen realisieren können. Darüber hinaus schafft das Konzept Voraussetzungen für Wärmeneukundenanschlüsse mit erheblichem Leistungszuwachs und einer damit einhergehenden Verbesserung der Ertragslage. Seit Ende 2017 sind nunmehr alle Komponenten in Betrieb. Dem stehen noch potenzielle Projektrisiken gegenüber, die sich durch die lieferantenseitige Mängelbeseitigung sowie die noch unter Vorbehalt stehende KWK-Förderung ergeben. Mit Investitionen in regenerative Erzeugungsanlagen konzentrierte sich unser Engagement überwiegend auf Beteiligungen an Photovoltaikanlagen und Onshore-Windparks. Um auch künftig erfolgreich in diesem Bereich investieren zu können, sind zuverlässige politische Rahmenbedingungen als wirtschaftliche Grundlage erforderlich. Aufgrund der aktuellen Marktsituation können mit dem Erwerb von schlüsselfertigen Projekten unsere Renditeanforderungen nicht mehr erfüllt werden. Um dem zu begegnen, beabsichtigen wir, die Wertschöpfung sowohl in der Planungs- als auch der Betriebsphase unserer Projekte zu vertiefen. Das Gemeinschaftskraftwerk in Irsching, an dem wir mit 15,6 % beteiligt sind, wurde nach Auslaufen des Redispatch-Vertrags mit dem Übertragungsnetzbetreiber TenneT im April 2016 in die Netzreserve überführt. Währenddessen darf das Kraftwerk nicht am Markt eingesetzt werden. Der Rechtsrahmen der Netzreserveverordnung beinhaltet die Zahlung von Erzeugungsauslagen, Betriebsbereitschaftsauslagen für die Vorhaltung des Kraftwerks sowie eine Vergütung des anteiligen Werteverbrauchs in Abhängigkeit der aufgerufenen Betriebsstunden. Eine Erstattung der Kapitalkosten ist jedoch nicht vorgesehen. Damit ist eine volle Kostendeckung des Gemeinschaftskraftwerks in Irsching auch im Rahmen der Netzreserve nicht gewährleistet. Die Höhe der Kostenerstattungen ist zudem noch nicht abschließend geklärt. Aufgrund der weiterhin angespannten Lage am Strommarkt wurde erneut eine vorläufige Stilllegungsanzeige gegenüber dem Übertragungsnetzbetreiber gestellt, die aufgrund der Systemrelevanz des Kraftwerks zurückgewiesen worden ist. Somit verbleibt die Anlage weiterhin bis mindestens 2019 in der Netzreserve. Das Gemeinschaftskraftwerk in Bremen, an dem wir mit 25,1 % beteiligt sind, hat im Dezember 2016 den Betrieb aufgenommen. Aufgrund der angespannten Marktlage sehen wir derzeit jedoch nur geringe künftige Einsatzmöglichkeiten, was die langfristige Rentabilität des Kraftwerks maßgeblich beeinträchtigt. Den Risiken aus den Gaskraftwerken in Irsching und Bremen haben wir in den vergangenen Jahren durch bilanzielle Maßnahmen Rechnung getragen. 3.2.4.2 HandelIm Energiehandel ergibt sich neben den Marktpreis- und Adressausfallrisiken (vergleiche Kapitel 3.2.3) weiteres Risiko- und Verlustpotenzial. Durch die zunehmende Kleinteiligkeit des Geschäfts steigen die Komplexität der Prozesse sowie die Kosten. Zudem werden mit verstärkter Regulierung Kapazitäten gebunden und der Aufwand wird erhöht. Um insbesondere operationellen Risiken aus diesem Bereich zu begegnen, unterliegt die Übertragung von Daten in das beziehungsweise aus dem Handelssystem einer regelmäßigen Kontrolle. Darüber hinaus erfolgt eine stetige Prozessoptimierung sowie Automatisierung interner Abläufe. 3.2.4.3 VertriebDie Strom- und Gasversorgung unserer Privat- und Geschäftskunden ist durch anhaltend intensiven Wettbewerb geprägt. Um die sich daraus ergebenden Chancen zu nutzen, erweitern wir unser Vertriebsgebiet gezielt, um neue Kunden zu gewinnen. Zur Sicherung der bestehenden Marktanteile sowie zur Minderung des Risikos von Mengenverlusten ist die Pflege unserer Bestandskunden elementar. Dabei übernehmen wir für unsere Kunden zunehmend die Funktion eines umfassenden Energiedienstleisters. Die Absatzmengen für Erdgas und Fernwärme sind in hohem Maße witterungsabhängig. Planerisch gehen wir diesbezüglich jeweils von dem durchschnittlichen Witterungsverlauf der vergangenen zehn Jahre aus. Abweichungen davon können sowohl Chancen als auch Risiken darstellen. Im Jahr 2017 war ein durchschnittlicher Witterungsverlauf zu verzeichnen. 3.2.4.4 Netz und RegulierungDas Netzgeschäft ist insbesondere durch die Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) einschließlich der Verordnungen sowie der Festlegungen der BNetzA zu den Kosten und Erlösen der Netzbetreiber geprägt. Diese Vorgaben bergen regulatorische Risiken, indem sie Netzbetreiber dazu zwingen, die Kosten zu senken und gleichzeitig eine angemessene Versorgungsqualität zu gewährleisten. Gemäß § 9 Abs. 3 Anreizregulierungsverordnung hat die BNetzA einen generellen sektoralen Produktivitätsfaktor neu zu ermitteln. Diesen hat sie im Wege einer vorläufigen Anordnung auf einen Wert von 0,49 % festgelegt. Am 26. Juli 2017 erhielt unsere Netzgesellschaft eine Mitteilung zur Festlegung der Netzkosten Gas, auf deren Basis der Effizienzvergleich mit anderen Netzbetreibern und somit die Festlegung einer neuen Erlösobergrenze erfolgen soll. Zuvor angekündigte Kürzungen der anerkannten Netzkosten durch die BNetzA konnten auf ein akzeptables Maß begrenzt werden. Mit einem ähnlich aufwendigen Verfahren ist im kommenden Jahr im Hinblick auf die Netzkosten Strom zu rechnen. Zur Umsetzung des im September 2016 in Kraft getretenen GDEW führt die Mainova AG ein umfangreiches Projekt durch. Seit Oktober 2017 installiert die MSD moderne Messeinrichtungen im Netzgebiet der NRM, um den gesetzlichen Einbaupflichten gerecht zu werden. Um die sich daraus ergebenden Chancen eines neuen Geschäftsmodells beziehungsweise neuer Vertriebsprodukte nutzen zu können, wurden erste technische und organisatorische Voraussetzungen für die erforderliche Digitalisierung der Prozesse geschaffen. Dennoch werden uns die technischen Entwicklungen stets vor neue Herausforderungen stellen. Bereits heute versuchen Wettbewerber in diesem Segment durch neue Produkte wichtige Kundensegmente im Mainova-Kundenportfolio zu besetzen. Zudem werden regulatorische Vorgaben Einfluss auf die Entwicklung des Geschäftsmodells nehmen. Bei der rechtlichen Sicherung zur Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Strom- und Gasinfrastruktureinrichtungen müssen die konzessionsgebenden Städte und Gemeinden strukturierte Vergabeverfahren umsetzen. Bei auslaufenden Verträgen besteht auch in der Region Rhein-Main ein hoher Anreiz für Wettbewerber, Angebote zu platzieren. Als Wettbewerber treten in der Regel andere Energieversorgungsunternehmen aus der Region auf. Diese wollen ihr Netzgeschäft ausweiten oder verlorene Konzessionen kompensieren. Auch die Mainova AG bewirbt sich um weitere Strom- und Gaskonzessionen in einem definierten Radius rund um Frankfurt. Neben der direkten Vergabe der Wegenutzungsverträge an einen Netzbetreiber tendiert ein Teil der Kommunen dazu, die Konzessionen an eine Netzeigentumsgesellschaft zu vergeben, an der sie selbst als Mehrheitsgesellschafter beteiligt sind. Minderheitsgesellschafter wird in der Regel der bisherige Konzessionär. Der operative Netzbetrieb erfolgt dann weiterhin durch den bisherigen Netzbetreiber, mit dem die Netzeigentumsgesellschaft einen Pachtvertrag abschließt. Der Konzessionswettbewerb bietet den etablierten Netzeigentümern sowie Netzbetreibern Wachstumschancen. Gleichzeitig birgt er aber auch das Risiko, eigene Konzessionen an andere Netzeigentümer und -betreiber vollständig zu verlieren oder die Konzession nur im Rahmen eines Kooperationsmodells mit dem Konzessionsgeber weiterführen zu können. 3.2.4.5 Finanzen und BeteiligungenUnter "Finanzen und Beteiligungen" erfassen wir sowohl Liquiditäts-, Zinsänderungs- sowie Forderungsausfallrisiken als auch Chancen und Risiken aus Beteiligungen. Liquiditätsrisiken können bestehen, wenn die erforderlichen Finanzmittel nicht zur Verfügung stehen, um Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. Um diesen entgegenzuwirken, ist Mainova in das Liquiditätsmanagement der SWFH eingebunden. Wir verfügen bei der SWFH über eine Kreditlinie in Höhe von 40 Mio. Euro. Darüber hinaus besteht grundsätzlich die Möglichkeit, Termingelder zu vereinbaren, um Liquiditätsunterdeckungen zu vermeiden. Bei Banken liegen keine Kreditlinien vor. Zinsänderungsrisiken resultieren aus marktbedingten Schwankungen der Zinssätze und wirken sich auf die Höhe der Zinsaufwendungen aus. Diese bestehen bei uns für verzinsliche Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, bei denen die Laufzeiten die vereinbarten Zinsbindungsfristen übersteigen. Wir begegnen derartigen Risiken zum Teil durch den Abschluss von Verträgen mit langfristigen Zinsbindungsfristen. Darüber hinaus werden in Einzelfällen Zins-Swaps abgeschlossen. Die Gefahr von Forderungsausfällen besteht bei einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage einerseits bei den Kunden und andererseits bei den Kontrahenten im Energiehandel. Sowohl ein anforderungsgerechtes Forderungsmanagement als auch Bonitätsrichtlinien für den Abschluss von neuen Verträgen sowie die Gewährung von Ratenplänen führten hier zu einer Risikoreduktion. Das Beteiligungscontrolling überwacht durch die turnusmäßige Berichterstattung die Chancen und Risiken aus Beteiligungsgesellschaften. Dabei werden Plan-Ist-Abweichungen, die negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben, analysiert und, falls es erforderlich ist, gemeinsam mit der Gesellschaft Gegensteuerungsmaßnahmen erarbeitet. Darüber hinaus führen wir insbesondere mit den großen Beteiligungsgesellschaften regelmäßige Gespräche zur wirtschaftlichen Entwicklung, in denen auch die Unternehmensstrategie, Regulierungseinflüsse und Rentabilität größerer Investitionsvorhaben erörtert werden. Sofern Ereignisse oder veränderte Umstände darauf hindeuten, dass die Buchwerte unserer Beteiligungsgesellschaften in ihrem Wert gemindert sind, führen wir eine Werthaltigkeitsprüfung durch. 3.2.4.6 Shared ServiceIn dieser Kategorie werden insbesondere Sachverhalte aus den Bereichen Personal und IT erfasst. Im Personalbereich sind wir einem zunehmenden Wettbewerb um qualifiziertes Personal ausgesetzt. Um der Abwanderung von Leistungsträgern in Schlüsselfunktionen und dem damit verbundenen Verlust von Know-how entgegenzuwirken, setzen wir auf eine bedarfsgerechte Personalentwicklung und -förderung. Ein betriebliches Gesundheitsmanagement und eine regelmäßige Mitarbeiterbefragung tragen ebenfalls dazu bei. Im IT-Bereich entstehen Risiken aufgrund einer eingeschränkten Systemverfügbarkeit sowie aus Datenschutz- und Integritätsgründen. Diesen treten wir durch redundante Systemstrukturen, technische und organisatorische Schutzmaßnahmen und ein effizientes Berechtigungskonzept aktiv entgegen. Die Aufrechterhaltung und Optimierung der komplexen IT-Systeme werden maßgeblich durch den Einsatz qualifizierter interner und externer Fachkräfte sowie die kontinuierliche Modernisierung von Hard- und Software erreicht. 3.2.4.7 Recht und ComplianceRechtliche Risiken können sich aus veränderter Rechtslage durch Inkrafttreten neuer oder geänderter Gesetze und Verordnungen sowie aus höchstrichterlicher Rechtsprechung ergeben. Änderungen mit Auswirkung auf unser Kerngeschäft haben wir im Abschnitt Rahmenbedingungen dargestellt. Compliancerechtlich relevant sind sowohl interne Richtlinien und Verhaltensregeln als auch gesetzliche Vorgaben. Neben den typischerweise bei Compliance angesiedelten Themen wie Korruption und Missachtung von Datenschutz-, Umweltschutz- oder Arbeitssicherheitsbestimmungen werden weitere Themen behandelt, die Risiken für die Mainova bergen können. Dazu gehört das Erarbeiten von Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche, Insiderhandel und Marktmissbrauch. Um compliancerelevante Sachverhalte zu erkennen, führt das Compliance-Management regelmäßig Risikoanalysen durch und entwickelt hieraus konzerneinheitliche Grundsätze und Maßnahmen zu deren Verminderung. Dadurch soll erreicht werden, dass sich Mainova und die für sie handelnden Personen rechts- und richtlinienkonform verhalten und die Unternehmenswerte beachten. Zu diesen Maßnahmen zählen beispielsweise ein Verhaltenskodex, eine Geschenkerichtlinie und Compliance-Schulungen für Mitarbeiter und Führungskräfte. Zudem ist sichergestellt, dass für die betroffenen Compliance-Risiken, soweit möglich, ein hinreichender Versicherungsschutz besteht. 4 Sonstige Angaben4.1 Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem bezogen auf den Konzernrechnungslegungsprozess nach §§ 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGBDie Zielsetzung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems ist es, die Ordnungsmäßigkeit sowie die Verlässlichkeit der Rechnungslegung und Finanzberichterstattung durch die Implementierung von Kontrollen sicherzustellen. Das System beinhaltet Grundsätze, Verfahren, Regelungen und Maßnahmen, um eine vollständige, korrekte und zeitnahe Erfassung von Geschäftsvorfällen unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu gewährleisten. Die Grundlagen hierfür sind die Identifikation möglicher Fehlerquellen und die wirksame Begrenzung daraus resultierender Risiken. Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem ist ein integraler Bestandteil des Rechnungslegungsprozesses der Mainova und erstreckt sich auf die Finanzberichterstattung im gesamten Konzern. Es beinhaltet eine klare Funktionstrennung zwischen den beteiligten Bereichen, die darüber hinaus in quantitativer und qualitativer Hinsicht angemessen ausgestattet sind. Bei allen rechnungslegungsrelevanten Prozessen finden regelmäßig analytische Prüfungen statt. Die im Risikomanagementsystem erfassten und bewerteten Risiken werden im Jahresabschluss berücksichtigt, sofern bestehende Bilanzierungsregelungen dies vorschreiben. Die für die Rechnungslegung eingesetzten IT-Systeme sind durch Sicherheitsvorkehrungen vor unbefugten Zugriffen geschützt. Soweit es möglich ist, wird Standardsoftware eingesetzt. Erhaltene oder weitergegebene Rechnungslegungsdaten überprüfen wir regelmäßig in Stichproben auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Zudem finden durch die eingesetzte Software programmierte Plausibilitätskontrollen statt. Der Konzernabschluss wird mithilfe einer SAP-Konsolidierungssoftware erstellt. Die von den einzelnen Gesellschaften nach den konzernweit geltenden Bilanzierungsrichtlinien erstellten Abschlüsse fassen wir bei der Mainova AG zum Konzernabschluss zusammen. Die Mainova AG trägt die Verantwortung für die Betreuung des Konsolidierungssystems, den konzerneinheitlichen Kontenrahmen und die Durchführung der Konsolidierungsmaßnahmen. Für die Umsetzung dieser Regelungen sind die beteiligten Bereiche und Abteilungen zuständig. Die Verantwortlichkeit für die Implementierung, Aufrechterhaltung und Wirksamkeit des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems sowie die Überwachung der Einhaltung der Vorgaben liegt bei dem für Finanzen zuständigen Mitglied des Vorstands der Mainova AG. Diese Verantwortung ist in der Geschäftsordnung des Vorstands festgehalten. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und konzerninternen Richtlinien für das Kontroll- und Risikomanagementsystem wird von der internen Revision durch risikoorientierte Prüfungen regelmäßig überwacht. Der Aufsichtsrat überwacht als übergeordnete Instanz regelmäßig das interne Kontroll-, Risikomanagement- und Revisionssystem auf seine Angemessenheit. 4.2 Grundzüge des Vergütungssystems für den VorstandFür die Festlegung der Gesamtbezüge der einzelnen Vorstandsmitglieder ist gemäß dem am 5. August 2009 in Kraft getretenen Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) das Aufsichtsratsplenum zuständig. Die Vergütung der Vorstandsmitglieder setzt sich aus einer fixen und einer variablen Vergütung zusammen. Die fixe Vergütung besteht aus einer Grundvergütung und einem Tantiemeanteil. Lediglich die Grundvergütung ist ruhegehaltsfähig. Zusätzlich erhalten die einzelnen Vorstandsmitglieder Sachleistungen, die im Wesentlichen marktübliche Versicherungsleistungen und Dienstwagen umfassen. Die variable Vergütung teilt sich in eine kurzfristige variable Vergütungskomponente sowie ein langfristiges Anreizprogramm (LAP) auf. Die Höhe der kurzfristigen variablen Vergütungskomponente ist an das Erreichen von Finanzzielen gekoppelt. Sie bemisst sich dabei am Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EBT Mainova-Konzern nach HGB). Wird ein Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit aufgrund der Änderung des HGB in 2015 nicht mehr ausgewiesen, so bestimmt sich das Konzern-EBT dabei als Ergebnis nach Steuern gemäß § 275 Abs. 2 Nr. 15 HGB zuzüglich Steuern vom Einkommen und Ertrag gemäß § 275 Abs. 2 Nr. 14 HGB. Um die Nachhaltigkeit und Langfristigkeit der Vergütungsstruktur zu erhöhen und den Anforderungen des VorstAG in vollem Umfang zu genügen, nehmen die Vorstandsmitglieder an dem langfristigen Anreizprogramm LAP teil. Die Auszahlung im Rahmen des LAP erfolgt am Ende eines dreijährigen Performancezeitraums. Dabei bestimmt das Erreichen von vorab definierten finanziellen und qualitativen Erfolgszielen die Höhe der Auszahlung. Als finanzielles Erfolgsziel dient dabei das erreichte kumulierte Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EBT Mainova-Konzern nach HGB) während des Performancezeitraums. Wird ein Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit aufgrund der Änderung des HGB in 2015 nicht mehr ausgewiesen, so bestimmt sich das Konzern-EBT dabei als Ergebnis nach Steuern gemäß § 275 Abs. 2 Nr. 15 HGB zuzüglich Steuern vom Einkommen und Ertrag gemäß § 275 Abs. 2 Nr. 14 HGB. Als qualitative Erfolgsziele werden die "Kundenzufriedenheit" und "Mitarbeiterzufriedenheit" herangezogen. Die Auszahlung der langfristigen variablen Vergütungskomponente ist nach oben hin begrenzt (Kappung). Werden die Mindestziele in allen Komponenten nicht erreicht, so entfällt eine Auszahlung der langfristigen variablen Vergütung vollständig. Für die kurzfristige und langfristige variable Vergütung hat der Aufsichtsrat eine Anpassungsmöglichkeit für außerordentliche Entwicklungen vereinbart. Im Rahmen der Vergütungsanpassung in 2016 wurde anlässlich der Reduzierung der Vorstandsmitglieder die nachfolgende Vergütungsregelung vereinbart: Im Fall der Erhöhung der Anzahl der Vorstandsmitglieder der Mainova AG auf mehr als drei werden mit Ablauf des Kalenderhalbjahres, in dem die Erhöhung der Vorstandsmitglieder wirksam wird, das feste Jahresgehalt und die Zieltantieme (kurzfristige variable Vergütungskomponente) sowie der garantierte Teil der Zieltantieme um einen jeweils fest definierten Betrag gekürzt. Der Aufsichtsrat wird spätestens mit Wirksamwerden der Kürzung die betroffenen Vergütungselemente wohlwollend überprüfen. Die Vorstandsmitglieder oder deren Hinterbliebene haben Anspruch auf Ruhegehalt beziehungsweise Hinterbliebenenversorgung. Als Ruhegehalt werden ab dem Eintritt in den Vorstand der Mainova 35 % der zuletzt bezogenen Grundvergütung garantiert. Abweichend hiervon erhält ein Vorstandsmitglied aufgrund der hohen Versorgungsanwartschaften aus früheren Anstellungsverhältnissen, welche angerechnet werden, ab dem Eintritt in den Vorstand der Mainova 45 % der zuletzt bezogenen Grundvergütung. Der Anspruch von 35 % beziehungsweise 45 % erhöht sich mit dem Ablauf eines jeden Jahres als Vorstandsmitglied der Mainova um jeweils 2 % bis zum im Dienstvertrag geregelten Höchstbetrag. Der fixe Tantiemeanteil wird bei der Berechnung des Ruhegehalts nicht berücksichtigt. 4.3 Übernahmerelevante Angaben nach §§ 289 a Abs. 1 und 315 a Abs. 1 HGBDas Grundkapital der Mainova AG beträgt 142.336.000 Euro und ist in 5.560.000 nennbetragslose Stückaktien, jeweils mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 25,60 Euro je Aktie, eingeteilt. Davon lauten 5.499.296 (rund 98,9 %) auf den Namen und 60.704 (rund 1,1 %) auf den Inhaber. Die Inhaberaktien sind zum regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen. Die mit den Aktien verbundenen Rechte und Pflichten richten sich nach dem AktG. Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, wurden nicht ausgegeben. Die am Kapital der Gesellschaft beteiligten Arbeitnehmer können ihre Stimmrechte uneingeschränkt selbst ausüben. Nach Kenntnis der Gesellschaft hält die Mehrheitsaktionärin SWFH 4.170.002 Namens-Stückaktien und 12.145 Inhaber-Stückaktien (insgesamt rund 75,22 %). Diese Aktien werden der Stadt Frankfurt am Main zugerechnet. Von der Minderheitsaktionärin Thüga AG (Thüga), München, werden nach Kenntnis der Gesellschaft 1.329.294 Namens-Stückaktien und 31.216 Inhaber-Stückaktien gehalten (insgesamt rund 24,47 %). Diese Aktien werden der Thüga Holding GmbH & Co. KGaA zugerechnet. Die restlichen Aktien befinden sich im Streubesitz (rund 0,31 %). Die SWFH und die Thüga stimmen die Ausübung der Stimmrechte aus den Aktien nach Maßgabe der konsortialvertraglichen Vereinbarungen ab. Die Namens-Stückaktien sind nur mit Zustimmung der Gesellschaft übertragbar, soweit sie nicht auf die SWFH übertragen werden. Die Hauptversammlung entscheidet über die Zustimmung. Der Vorstand ist nicht zur Ausgabe oder zum Rückkauf von Aktien befugt. Die Zwangseinziehung von Aktien ist gemäß § 5 der Satzung zugelassen. Gemäß § 6 der Satzung besteht der Vorstand aus mindestens zwei Personen. Im Übrigen bestimmt der Aufsichtsrat die Mitglieder des Vorstands. Für die Bestellung von Vorstandsmitgliedern ist gemäß § 31 Mitbestimmungsgesetz eine Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der Stimmen der Mitglieder des Aufsichtsrats erforderlich. Der Aufsichtsrat bestellt die Mitglieder des Vorstands gemäß § 84 Abs. 1 Satz 1 AktG auf höchstens fünf Jahre. Der Aufsichtsrat ist gemäß § 84 Abs. 3 AktG auch für den Widerruf der Bestellung zuständig. Soweit nicht gesetzlich zwingend etwas anderes vorgeschrieben ist, bedürfen Satzungsänderungen der einfachen Kapital- und Stimmenmehrheit. Von den von der Gesellschaft in Anspruch genommenen Darlehen könnten im Falle eines Kontrollwechsels insgesamt Darlehen in Höhe von 11,0 Mio. Euro vom Darlehensgeber gekündigt werden. In diesem Fall würde die Liquidität der Gesellschaft belastet. Diese Kündigungsrechte bestehen jedoch nicht uneingeschränkt. So können sie nicht ausgeübt werden, wenn zusätzliche Sicherheiten gestellt werden. Die Mainova AG hat mit ihren Mitgesellschaftern in der Thüga Holding GmbH & Co. KGaA Vereinbarungen geschlossen, die gegenseitige Call-Optionen für den Fall eines Kontrollwechsels bei einer Partei vorsehen. Abweichend von den Vorschriften der §§ 289a Abs. 1 Nr. 8, 315a Abs. 1 Nr. 8 HGB und des Deutschen Rechnungslegungsstandard Nr. 15a (DRS 15a) liegt ein Kontrollwechsel im Sinne dieser Vereinbarung dann vor, wenn eine Person, die zuvor keine Mehrheit der Stimmen oder des Kapitals an einer Partei hält oder sonst wie keinen direkten oder indirekten beherrschenden Einfluss im Sinne des § 17 AktG auf eine Partei ausübt, eine solche Mehrheit beziehungsweise einen solchen direkten oder indirekten beherrschenden Einfluss erlangt. Jede von einem Kontrollwechsel nicht betroffene Partei ist jeweils nach dem Verhältnis ihrer Beteiligung berechtigt, von der durch den Kontrollwechsel betroffenen Partei die Übertragung der betreffenden Aktien zu verlangen. Der Kaufpreis für die von der Call-Option betroffenen Aktien entspricht dem anteiligen Ertragswert. Weitere wesentliche Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels stehen, sind: Der Partnerschaftsvertrag über den Bau und Betrieb eines Gas- und Dampfkraftwerks am Kraftwerksstandort Irsching. Hierin haben die Vertragsparteien vereinbart, im Falle eines bei einer Partei eintretenden Kontrollwechsels die jeweils gehaltenen Geschäftsanteile an der Gemeinschaftskraftwerk Irsching GmbH einander zum Kauf anzubieten. Bei einem Ausscheiden aus der Kraftwerksgesellschaft würde die Gesellschaft einen maßgeblichen Teil ihrer Eigenerzeugungskapazität für Strom verlieren. Der Konsortialvertrag mit der Beteiligungsholding der Stadt Hanau steht unter dem Vorbehalt der Kündbarkeit für den Fall des Kontrollwechsels. Der Gesellschaftsvertrag der MHKW Müllheizkraftwerk Frankfurt am Main GmbH sieht die Möglichkeit der Kündigung für den Fall vor, dass es bei der Mainova oder dem Vertragspartner, der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH, zu einem Kontrollwechsel kommt. Der Konsortialvertrag der Dynega Energiehandel GmbH sieht die Möglichkeit des Ausschlusses eines Gesellschafters durch Gesellschafterbeschluss vor, wenn dieser nicht mehr zumindest überwiegend unmittelbar oder mittelbar in kommunalem Eigentum steht oder nicht mehr kommunaler Kontrolle unterliegt. Der Gesellschaftsvertrag der Gemeinschaftskraftwerk Bremen GmbH & Co. KG sieht vor, dass die Kommanditisten einen der ihren aus der Gesellschaft ausschließen können, falls es bei diesem zu einem Kontrollwechsel kommt. Der Gesellschaftsvertrag der Netzeigentumsgesellschaft Mörfelden-Walldorf GmbH & CO. KG beinhaltet die Möglichkeit, dass die Gesellschafterversammlung den Ausschluss eines Mitgesellschafters beschließen kann, wenn dieser sich nicht mehr überwiegend in kommunalem Eigentum befindet oder nicht mehr kommunaler Kontrolle unterliegt. Für den Fall, dass die Stadt Frankfurt am Main mit dem ihr direkt und indirekt zuzurechnenden Anteil nicht mehr die Mehrheit am stimmberechtigten Grundkapital der Mainova AG innehat (Kontrollwechsel) oder im Falle eines Rechtsformwechsels gemäß § 190 ff. Umwandlungsgesetz oder bei Abschluss eines wirksamen Vertrags, der die Mainova AG der Beherrschung eines anderen Unternehmens außerhalb des Konzerns der Stadtwerke Frankfurt unterstellt (Beherrschungsvertrag gemäß § 291 Abs. 1 Satz 1 1. Alt. AktG), gewährt die Mainova AG dem Vorsitzenden des Vorstands ein Sonderkündigungsrecht und das Recht zur Niederlegung seines Amts. Für den Fall der wirksamen und fristgerechten Kündigung und Amtsniederlegung erhält der Vorsitzende des Vorstands eine Abfindung in Höhe des Zweifachen seiner letztmaligen Jahresgesamtbezüge. Maximale Obergrenze ist jedoch die Höhe der Gesamtvergütung für die Restlaufzeit des Dienstvertrags. 4.4 Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289a und § 315 Abs. 5 HGBDie Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289a HGB kann im Internet (www.mainova.de/governance-bericht) eingesehen werden. 5 Erläuterungen zum Jahresabschluss der Mainova AG (HGB)Die Mainova AG, Frankfurt am Main, stellt ihren Jahresabschluss nach den Vorschriften des HGB sowie nach den ergänzenden Vorschriften des AktG und des EnWG auf. Die Mainova AG ist ein wesentlicher Bestandteil des Konzerns, da die Ergebnisbeiträge der wesentlichen Tochterunternehmen aufgrund bestehender Ergebnisabführungsverträge enthalten sind. Daher treffen die Ausführungen zu den Grundlagen des Konzerns und zu den Rahmenbedingungen im Wirtschaftsbericht grundsätzlich auch auf die Mainova AG zu. 5.1 Wirtschaftsbericht der Mainova AG5.1.1 Ertragslage der Mainova AGNachfolgend wird die Entwicklung der Gewinn- und Verlustrechnung erläutert. Gewinn- und Verlustrechnung der Mainova AG (Kurzfassung)scroll
Auch in der Mainova AG konnten wir im Jahr 2017 an unsere positive Geschäftsentwicklung der letzten Jahre anknüpfen. Das EBT lag mit 111,8 Mio. Euro um 1,4 Mio. Euro über dem Vorjahresniveau und deutlich über Plan. Das EBT der Mainova AG nach Segmenten hat sich wie folgt entwickelt: scroll
Der Geschäftsverlauf in den einzelnen Segmenten entsprach im Wesentlichen den in der Ertragslage des Konzerns dargestellten Entwicklungen der bereinigten Segmentergebnisse. Der deutliche Ergebnisanstieg im Segment Wärme- und Stromerzeugung resultierte aus im Vorjahr um 23,4 Mio. Euro höheren Rückstellungsdotierungen und Wertminderungen sowie aus höheren Erlösen aus vermiedener Netznutzung im Jahr 2017. In der Stromversorgung wurde das Ergebnis insbesondere durch Einmaleffekte aus dem Netzgeschäft belastet. Im Segment Gasversorgung führten vorgenommene Preissenkungen zu dem Ergebnisrückgang. Das Ergebnis im Segment Beteiligungen ist grundsätzlich nicht mit dem Konzernabschluss vergleichbar, da in der Mainova AG die vereinnahmten Ausschüttungen anstatt Erträgen aus der Equity-Bewertung enthalten sind. Ursache für den Rückgang des Segmentergebnisses waren bei konstanten Ausschüttungen außerplanmäßige Abschreibungen auf Beteiligungen. Nachfolgend wird die Entwicklung der einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung erläutert. Die Umsatzerlöse stellten sich wie folgt dar: scroll
Im Privatkundengeschäft waren bei Strom und Gas deutliche Kundenzuwächse zu verzeichnen. Bei Gas wurden zudem höhere Mengen an Individualkunden abgesetzt, die jedoch die vorgenommenen Preissenkungen nicht kompensieren konnten. Die Handelserlöse sind sowohl bei Strom als auch bei Gas gestiegen. Die sonstigen betrieblichen Erträge lagen aufgrund eines Grundstücksverkaufs um 11,3 Mio. Euro über dem Vorjahr. Der Anstieg des Materialaufwands war mehrheitlich auf höhere Netznutzungsaufwendungen zurückzuführen, denen gesunkene Bezugsaufwendungen teilweise entgegenwirkten. Der Personalaufwand lag um 10,1 Mio. Euro über dem Vorjahresniveau. Dabei standen einem nahezu unveränderten Mitarbeiterbestand tariflich bedingte Gehaltsanpassungen gegenüber. Daneben machten sich Sondersachverhalte unter anderem aus der Anpassung der versicherungsmathematischen Bewertung von Energiedeputaten sowie aus lohnsteuerrechtlichen Risiken bemerkbar. Die Abschreibungen reduzierten sich um 5,1 Mio. Euro aufgrund eines im Vorjahr enthaltenen Sondereffekts aus der Anpassung von Nutzungsdauern des Anlagevermögens. Das Finanzergebnis lag um 14,4 Mio. Euro unter dem Vorjahr. Der Ergebnisrückgang resultierte im Wesentlichen aus der Verlustübernahme der NRM sowie erhöhten Zinsaufwendungen. Letztere sind auf einen im Vorjahr enthaltenen positiven Effekt aus der Änderung des Abzinsungssatzes bei Pensionsrückstellungen zurückzuführen. 5.1.2 Vermögenslage der Mainova AGBilanz der Mainova AG (Kurzfassung)scroll
Die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen haben sich durch die Investitionen in das Wärmeversorgungskonzept um 21,9 Mio. Euro erhöht. Beim Finanzanlagevermögen stand der Zugang aus der Aufstockung der Anteile an der EWT in Höhe von 32,5 Mio. Euro einem Rückgang durch außerplanmäßige Abschreibungen von 15,4 Mio. Euro gegenüber. Der Anstieg des Umlaufvermögens entfiel im Wesentlichen auf die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Der Anstieg der Passiva entfiel insbesondere auf höhere Verbindlichkeiten, die insbesondere aus dem Cash Pooling resultieren. Ferner haben sich die Baukostenzuschüsse erhöht. Gegenläufig haben Rückstellungsauflösungen zu einer Verminderung der Rückstellungen geführt. 5.1.3 Finanzlage der Mainova AGDie folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Cashflows gegenüber dem Vorjahr: scroll
Aufgrund eines geänderten Ausweises von gezahlten und erhaltenen Zinsen in den Cashflows aus der Investitionstätigkeit beziehungsweise in den Cashflows aus der Finanzierungstätigkeit wurden die Vorjahreszahlen entsprechend angepasst. Im Vorjahr waren diese in den Cashflows aus der laufenden Geschäftstätigkeit enthalten. Der positive Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit verminderte sich gegenüber dem Vorjahr um 65,1 Mio. Euro und lag bei 87,5 Mio. Euro. Dies war auf höhere Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und eine Verminderung von Rückstellungen zurückzuführen. Die Mittelabflüsse aus der Investitionstätigkeit in Höhe von 107,4 Mio. Euro lagen auf Vorjahresniveau. Dabei standen geringeren Investitionen im Rahmen der Finalisierung des neuen Wärmeversorgungskonzepts höhere Investitionen in Finanzanlagen gegenüber. Im negativen Cashflow aus Finanzierungstätigkeit in Höhe von 50,4 Mio. Euro machten sich gegenüber dem Vorjahr höhere Einzahlungen aus Zuschüssen bemerkbar. Der Finanzmittelfonds setzte sich aus den Forderungen aus der Konzernfinanzierung (51,7 Mio. Euro; Vorjahr 86,4 Mio. Euro) sowie den liquiden Mitteln (2,0 Mio. Euro; Vorjahr 0,7 Mio. Euro) abzüglich der Verbindlichkeiten aus der Konzernfinanzierung (225,7 Mio. Euro; Vorjahr 188,8 Mio. Euro) zusammen. Die Forderungen aus der Konzernfinanzierung entfielen vollständig auf die bei der SWFH im Rahmen des Cash Pooling angelegten Tagesgelder. Bei den Verbindlichkeiten aus der Konzernfinanzierung handelte es sich um Tagesgeldanlagen von verbundenen Unternehmen. 5.2 Prognose-, Chancen- und Risikobericht der Mainova AGDie im Prognose-, Chancen- und Risikobericht des Konzerns getroffenen Aussagen beziehen sich auch auf die Mainova AG. Da der Konzern im Wesentlichen durch die Mainova AG geprägt wird, unterliegen beide Abschlüsse den gleichen Einflüssen sowie Chancen und Risiken. Bezüglich der Risiken aus der Verwendung von Finanzinstrumenten verweisen wir auf Abschnitt 5 im Anhang zum Jahresabschluss der Mainova AG. Für die Mainova AG planen wir mit einem EBT leicht unter dem Vorjahr. Die Entwicklung in den Segmenten wird dabei in etwa der des Konzernabschlusses entsprechen. Die für das Jahr 2018 geplanten Investitionen der Mainova AG belaufen sich auf rund 115 Mio. Euro. Die Verteilung auf Anlagengruppen entspricht im Wesentlichen der im Prognosebericht des Konzerns aufgeführten Aufteilung. Wir erwarten, dass unsere Leistungsindikatoren Kunden- und Mitarbeiterzufriedenheit im Jahr 2018 in etwa auf Höhe des Vorjahres liegen. 5.3 Angaben zu den Tätigkeitsabschlüssen nach § 6b EnWGGemäß § 6b Abs. 7 Satz 4 des EnWG ist im Lagebericht auf die Tätigkeiten im Sinne des § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG einzugehen. Zur Vermeidung von Diskriminierung und Quersubventionierung sind vertikal integrierte Energieversorgungsunternehmen zur Führung von getrennten Konten je Tätigkeitsbereich sowie zur Aufstellung von gesonderten Tätigkeitsabschlüssen verpflichtet. Als Tätigkeitsbereiche definiert das Gesetz die Elektrizitätsübertragung, Elektrizitätsverteilung, Gasfernleitung, Gasverteilung, Gasspeicherung sowie den Betrieb von Flüssiggas-Anlagen (LNG-Anlagen). Ferner gehört zu den Tätigkeiten jede wirtschaftliche Nutzung eines Eigentumsrechts an Strom- und Gasnetzen, Gasspeichern oder LNG-Anlagen. Entsprechend dieser Berichtspflicht führen wir in der internen Rechnungslegung der Mainova jeweils getrennte Konten für die Tätigkeiten der Elektrizitäts- und Gasverteilung und für sonstige Tätigkeiten innerhalb sowie außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors. Auf dieser Grundlage wird für die Tätigkeitsbereiche eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung erstellt. Die Ergebnisse der Tätigkeitsbereiche Elektrizitäts- und Gasverteilung der Mainova AG wurden von den Erlösen aus der Verpachtung der Strom- und Gasnetze an die NRM sowie von der Abführung des Ergebnisses der NRM bestimmt. Den Aufwendungen aus Konzessionsabgabe (sonstige betriebliche Aufwendungen) standen Erträge aus der Weiterbelastung der Konzessionsabgabe an die NRM (Umsatzerlöse) gegenüber. Der Tätigkeitsbereich Stromverteilung wies einen Jahresfehlbetrag vor Ergebnisabführung in Höhe von 8,3 Mio. Euro (Vorjahr Jahresüberschuss 1,0 Mio. Euro) aus. Die Reduzierung ist hauptsächlich auf ein niedrigeres Ergebnis aus Finanzanlagen zurückzuführen. Auf der Aktivseite erhöhten sich die Sachanlagen aufgrund gestiegener Investitionen um 12,9 Mio. Euro. Auf der Passivseite war ein Anstieg der empfangenen Ertragszuschüsse um 22,6 Mio. Euro zu verzeichnen. Gegenläufig hat sich der Bilanzausgleichsposten um 13,0 Mio. Euro vermindert. Der Tätigkeitsbereich Gasverteilung wies einen Jahresüberschuss vor Ergebnisabführung in Höhe von 24,9 Mio. Euro (Vorjahr 22,3 Mio. Euro) aus. Die Steigerung ist unter anderem auf ein höheres Ergebnis aus Finanzanlagen zurückzuführen. Auf der Aktivseite erhöhten sich die Forderungen gegen verbundene Unternehmen um 3,6 Mio. Euro. Auf der Passivseite reduzierte sich der Bilanzausgleichsposten um 10,4 Mio. Euro. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind aufgrund planmäßiger Tilgungen um 3,0 Mio. Euro gesunken. Des Weiteren verminderten sich die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen um 3,3 Mio. Euro.
Frankfurt am Main, den 16. März 2018 Dr. Alsheimer Breidenbach Herbst Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017des Mainova-Konzernsscroll
Gesamtergebnisrechnung vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017des Mainova-Konzerns1scroll
Bilanzdes Mainova-Konzernsscroll
Eigenkapitalveränderungsrechnungdes Mainova-Konzernsscroll
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Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2017des Mainova-Konzernsscroll
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enthält die zahlungsunwirksamen Effekte aus
der Equity-Bewertung Anhang für das Geschäftsjahr 2017des Mainova-Konzerns1. Allgemeine GrundlagenDer Konzernabschluss der Mainova Aktiengesellschaft (Mainova AG) mit Sitz in Frankfurt am Main (Registergericht Frankfurt am Main, HRB 7173) wurde nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB) zu beachtenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Die Mainova AG sowie die in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen werden im Folgenden als "Konzern" oder "Mainova" bezeichnet. Das oberste Mutterunternehmen der Mainova ist die Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH (SWFH), Frankfurt am Main, die einen Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen nach HGB aufstellt, der im Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Das vollkonsolidierte Tochterunternehmen Hotmobil Deutschland GmbH (HMD) macht von der Befreiungsvorschrift des § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch und verzichtet auf die Veröffentlichung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Für die Bilanzierung, Bewertung und den Ausweis im Konzernabschluss 2017 haben wir die Anforderungen der am Abschlussstichtag veröffentlichten und verpflichtend anzuwendenden Standards des International Accounting Standards Boards (IASB) sowie die Interpretationen des IFRS Interpretations Committees (IFRS IC) - vormals International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) beziehungsweise Standing Interpretations Committee (SIC) - ausnahmslos erfüllt. Der Konzernabschluss der Mainova vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Mainova erstellt diesen Konzernabschluss aufgrund der Aufstellungspflicht für börsennotierte Aktiengesellschaften nach § 291 Abs. 3 Nr. 1 HGB. Der Aufsichtsrat wird am 19. April 2018 über die Billigung des Konzernabschlusses entscheiden. Anschließend wird der Konzernabschluss im Bundesanzeiger offengelegt. Mainova ist in der Versorgung mit leitungsgebundenen Energieträgern und Wasser sowie in artverwandten Dienstleistungen tätig. Wir versorgen rund eine Million Menschen überwiegend in Hessen, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Bayern, Baden-Württemberg und Niedersachsen mit Strom und Gas. In Frankfurt am Main bieten wir unseren Kunden zusätzlich Wärme und Wasser an. Zudem beliefert Mainova regionale Energieversorgungsunternehmen (Energiepartner) sowie bundesweit Geschäftskunden mit Strom und Gas. Auch energienahe Dienstleistungen gewinnen zunehmend an Bedeutung. Als Betreiber von Versorgungsnetzen stellt Mainova Dritten den Netzzugang und -anschluss zur Verfügung und gewährleistet den sachgerechten Transport von Energie und Wasser. Weitere Informationen hierzu sind auch im Abschnitt 8 "Segmentberichterstattung" enthalten. Zur übersichtlicheren Darstellung sind in der Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Bilanz Posten zusammengefasst und im Anhang gesondert aufgeführt und erläutert. Die Beträge werden, soweit dies nicht anderweitig vermerkt ist, auf Tsd. oder Mio. Euro gerundet. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Der vorliegende Abschluss umfasst das Geschäftsjahr 2017 auf der Basis der Berichtsperiode vom 1. Januar bis 31. Dezember des Jahres mit einer Vergleichsperiode. 2. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen im Wesentlichen denen des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016. Die Erstellung des Konzernabschlusses der Mainova erfolgt grundsätzlich unter Anwendung des Anschaffungskostenprinzips. Davon ausgenommen sind die derivativen Finanzinstrumente und die zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte, die grundsätzlich zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Die Realisierung der Umsatzerlöse erfolgt grundsätzlich mit dem Übergang der wesentlichen Chancen und Risiken aus einem Verkaufsgeschäft beziehungsweise mit der Erbringung einer Dienstleistung. Die Umsatzerlöse der Mainova bestehen im Wesentlichen aus Energie- und Wasserlieferungen. Sie werden zu dem Zeitpunkt realisiert, zu dem der Kunde die Energie beziehungsweise das Wasser abnimmt. Ferner beinhalten die Umsatzerlöse auch die statistische Hochrechnung zwischen dem Abrechnungszeitpunkt und dem Bilanzstichtag. Der Geschäfts- oder Firmenwert (Goodwill) wird zu Anschaffungskosten abzüglich Wertminderungen angesetzt. Der Geschäfts- oder Firmenwert unterliegt gemäß IAS 36 keiner planmäßigen Abschreibung, sondern wird mindestens einmal jährlich einer Werthaltigkeitsprüfung unterzogen. Beim Eintritt besonderer Ereignisse, die dazu führen können, dass der Buchwert einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit (ZGE) beziehungsweise von Gruppen von ZGE nicht mehr durch den erzielbaren Betrag gedeckt ist, wird auch unterjährig ein Werthaltigkeitstest durchgeführt. Der im Rahmen der Werthaltigkeitsprüfung verwendete Vorsteuerzinssatz liegt zum Stichtag zwischen 9,43 % und 9,58 % (Vorjahr zwischen 7,67 % und 8,22 %). Der Ermittlung der diskontierten Cashflows liegt die vom Vorstand genehmigte und vom Aufsichtsrat gebilligte Fünfjahresplanung zugrunde. Eine Wertaufholung in späteren Perioden ist nicht möglich. Es wurden ein Eigenkapitalkostensatz von 6,37 % (Vorjahr 5,65 %) und ein Betafaktor von 0,75 (Vorjahr 0,75) berücksichtigt. Sonstige immaterielle Vermögenswerte werden mit den fortgeführten Anschaffungsbeziehungsweise Herstellungskosten bilanziert und linear, entsprechend ihrer wirtschaftlichen Nutzungsdauer, abgeschrieben: scroll
Nutzungsdauer und Abschreibungsmethoden werden mindestens zum Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft. Es liegen keine immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmbarer Nutzungsdauer vor. Bezüglich der Überprüfungen auf Wertminderungen verweisen wir auf die Erläuterungen zum Sachanlagevermögen in diesem Abschnitt. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger nutzungsbedingter Abschreibungen und Wertminderungen bewertet. Bei selbst erstellten Sachanlagen werden die Herstellungskosten anhand der direkt zurechenbaren Einzel- und Gemeinkosten ermittelt. Es wird die lineare Abschreibungsmethode angewandt. Wesentliche Ersatzinvestitionen sowie die Großrevisionen der Kraftwerke werden aktiviert. Aufwendungen für Reparaturen und Wartungen, die keine wesentlichen Ersatzinvestitionen darstellen, werden in dem Geschäftsjahr aufwandswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, in dem sie angefallen sind. Nutzungsdauer und Abschreibungsmethoden werden mindestens zum Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft. Jeder Teil einer Sachanlage mit wesentlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten im Verhältnis zum gesamten Wert des Vermögenswerts wird hinsichtlich der Nutzungsdauer und Abschreibungsmethode getrennt von den anderen Teilen der Sachanlage beurteilt und entsprechend abgeschrieben (Komponentenansatz). Nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten werden nur dann als Buchwert des Vermögenswerts erfasst, wenn es wahrscheinlich ist, dass dem Konzern daraus zukünftig ein wirtschaftlicher Nutzen zufließen wird und die Kosten des Vermögenswerts zuverlässig ermittelt werden können. Die planmäßigen linearen Abschreibungen für unsere typischen Anlagen werden nach folgenden konzerneinheitlichen Nutzungsdauern bemessen: scroll
Sachanlagen werden auf Wertminderungen überprüft, wenn Ereignisse oder veränderte Umstände vermuten lassen, dass eine Wertminderung eingetreten sein könnte. Darauf können insbesondere neue energiepolitische Rahmenbedingungen, eine deutliche Änderung der Preissituation an den Absatz- und Beschaffungsmärkten, geänderte regulatorische Vorgaben sowie eine Verschlechterung der zugrunde gelegten Plandaten hinweisen. In solchen Fällen erfolgt eine Werthaltigkeitsprüfung nach IAS 36. Eine Wertminderung eines Vermögenswerts ist erforderlich, wenn der Buchwert über dem erzielbaren Betrag des Vermögenswerts liegt. Dabei ist gemäß IAS 36.6 der erzielbare Betrag der höhere Wert aus dem Nutzungswert und dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Verkaufskosten. Der bei Mainova zugrunde gelegte Nutzungswert ergibt sich aus dem Barwert der geschätzten, zukünftig nachhaltig erzielbaren betrieblichen Cashflows aus der fortgeführten Nutzung des Vermögenswerts zuzüglich eines am Ende der Nutzungsdauer realisierbaren Restwerts. Als Grundlage für die Ermittlung des Nutzungswerts dient die vom Vorstand genehmigte und vom Aufsichtsrat beschlossene beziehungsweise gebilligte Mehrjahresplanung. Ist es nicht möglich, den erzielbaren Betrag für einen einzelnen Vermögenswert zu bestimmen, wird die Wertminderung auf der Basis des erzielbaren Betrags der ZGE ermittelt. Diese ist als kleinste identifizierbare Gruppe von Vermögenswerten definiert, die unabhängig von anderen Vermögenswerten in der Lage ist, Mittelzuflüsse aus der fortgesetzten Nutzung zu erzielen. Bei Mainova bestehen im Wesentlichen ZGE für die Verteilnetze Stromnetz, Gasnetz und Wassernetz sowie Kraftwerke. Die ZGE Kraftwerke setzt sich aus mehreren Heizkraftwerken (HKW West, Mitte, Niederrad und dem Müllheizkraftwerk Nordweststadt) mit zugehörigen Verbindungsnetzen zusammen, da diese sowohl bei unvorhergesehenen Produktionsausfällen als auch bei geplanten Revisionen die Versorgung der Kunden des Wärmenetzes gegenseitig sicherstellen. Bei der ZGE Kraftwerke wird eine begrenzte Nutzungsdauer der langfristigen Vermögenswerte unterstellt, sodass als Grundlage die Cashflow-Prognosen für die verbleibende Nutzungsdauer angesetzt werden. Bei den ZGE der Verteilnetze wird eine unbestimmbare Nutzungsdauer unterstellt, sodass die Planjahre um ein Normjahr als Basis für die ewige Rente ergänzt werden. Im Geschäftsjahr 2017 wurden die Kraftwerke auf Werthaltigkeit untersucht. Es hat sich kein Abschreibungs- beziehungsweise Zuschreibungsbedarf ergeben. Die Barwerte werden unter Zugrundelegung folgender Parameter ermittelt: scroll
Die verwendeten Parameter werden aus verfügbaren Marktdaten zum Teil direkt (risikofreier Zinssatz, Marktrisikoprämie und Fremdkapital-Spread) und zum Teil unter Verwendung einer Peergroup (Betafaktoren und Fremdkapitalanteil) abgeleitet. Durch die aufgeführten Parameter ergibt sich für die ZGE Kraftwerke ein Vorsteuerzinssatz von 7,28 % (Vorjahr 6,96 %). Wenn der Grund für eine früher vorgenommene Wertminderung entfällt, werden die Vermögenswerte erfolgswirksam zugeschrieben, wobei der infolge der Zuschreibung erhöhte Buchwert nicht die fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten übersteigen darf. An jedem Bilanzstichtag wird geprüft, ob ein Anhaltspunkt vorliegt, dass ein für einen Vermögenswert in früheren Perioden erfasster Wertminderungsaufwand nicht mehr besteht oder sich vermindert haben könnte. Fremdkapitalkosten, die im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Herstellung eines sogenannten qualifizierten Vermögenswerts vom Zeitpunkt der Anschaffung beziehungsweise ab dem Herstellungsbeginn bis zur Inbetriebnahme entstehen, werden als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten dieses Vermögenswerts aktiviert. Bei spezifischer Fremdfinanzierung werden die jeweiligen direkt zurechenbaren Fremdkapitalkosten berücksichtigt. Bei Mainova wird in der Regel nicht spezifisch finanziert, das heißt, es besteht kein direkter Zusammenhang zwischen den aufgenommenen Fremdmitteln und den getätigten Investitionen. Zur Berechnung der zu aktivierenden Fremdkapitalkosten wird ein durchschnittlicher Fremdkapitalkostensatz ermittelt. Im Geschäftsjahr 2017 wurde ein durchschnittlicher Fremdfinanzierungszinssatz von 2,81 % (Vorjahr 3,09 %) zugrunde gelegt. Andere Fremdkapitalkosten werden als Aufwand erfasst. Leasingtransaktionen, bei denen Mainova Leasinggeber ist und die wesentlichen Chancen und Risiken aus der Nutzung des Leasingobjekts auf den Vertragspartner übertragen werden, sind als Finanzierungsleasingverhältnisse erfasst. Die Summe des Barwerts der ausstehenden Mindestleasingzahlungen und des nicht garantierten Restwerts werden als Leasingforderung bilanziert. Die Zahlungen des Leasingnehmers werden in Tilgungsleistungen sowie Zinserträge aufgeteilt. Werden die Chancen und Risiken nicht auf den Vertragspartner übertragen, liegt ein Operating-Leasingverhältnis vor, das heißt, dass das Leasingobjekt weiterhin bei Mainova bilanziert wird und die Leasingzahlungen als Ertrag erfasst werden. Bei den Geschäften, bei denen Mainova Leasingnehmer ist, liegen ausschließlich Operating-Leasingverhältnisse vor, das heißt, das Leasingobjekt wird beim Leasinggeber bilanziert und Mainova erfasst die Leasingzahlungen aufwandswirksam. IFRIC 4 "Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält" beinhaltet Kriterien zur Identifikation von Leasingelementen in Verträgen, die formal nicht als Leasingverträge bezeichnet werden. Vertragselemente, welche die Kriterien des IFRIC 4 erfüllen, sind nach den Vorschriften des IAS 17 als Leasingverträge zu bilanzieren. Bei Mainova fallen Contracting-Projekte in den Anwendungsbereich des IFRIC 4. Bei diesen Projekten stellt Mainova eine Energieerzeugungsanlage für einen Kunden bei gleichzeitigem Abschluss eines Energieliefervertrags. Gemäß IFRIC 18 werden die von Kunden erhaltenen Zuschüsse gesondert unter den langfristigen Schulden ausgewiesen und über die Nutzungsdauer der bezuschussten Vermögenswerte linear zugunsten der Umsatzerlöse aufgelöst. Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen werden zunächst zu Anschaffungskosten angesetzt und deren Buchwert in den Folgeperioden in Höhe der anteiligen Veränderungen des Nettovermögens fortgeschrieben. Dabei werden die Buchwerte jährlich um die anteiligen Ergebnisse, ausgeschütteten Dividenden und sonstigen Eigenkapitalveränderungen erhöht beziehungsweise vermindert. Ein bilanzieller Geschäfts- oder Firmenwert wird im Beteiligungsansatz ausgewiesen. Erfolgsneutrale Eigenkapitalveränderungen bei nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen werden auf Wertminderungen überprüft, wenn Ereignisse oder veränderte Umstände vermuten lassen, dass eine Wertminderung eingetreten sein könnte. Eine Wertminderung liegt vor, wenn der erzielbare Betrag den Beteiligungsbuchwert unterschreitet. Der erzielbare Betrag wird als Barwert der erwarteten künftigen Cashflows ermittelt. Als Grundlage für die Ermittlung des Nutzungswerts dienten die von den Gesellschaften erstellten und von deren Aufsichtsräten beschlossenen beziehungsweise gebilligten Mehrjahresplanungen. Dabei wurde ein laufzeitspezifischer risikofreier Zinssatz zwischen 0,50 % und 1,31 % (Vorjahr 0,59 %) zuzüglich einer Marktrisikoprämie von 6,75 % (Vorjahr 6,75 %) unter der Nutzung folgender Betafaktoren (verschuldet) verwendet: scroll
Grundsätzlich wurde ein Eigenkapitalkostensatz von 6,37 % (Vorjahr 5,65 %) und bei Gaskraftwerken ein Eigenkapitalkostensatz von 7,25 % (Vorjahr 7,34 %) verwendet. Bei Beteiligungen mit einer Garantiedividende im Rahmen eines Ergebnisabführungsvertrags wird für den Anteil der Garantiedividende ein Eigenkapitalkostensatz von 4,68 % (Vorjahr 3,96 %) zugrunde gelegt. Unter den langfristigen finanziellen Vermögenswerten werden im Wesentlichen Ausleihungen, Forderungen aus Finanzierungsleasing und sonstige Beteiligungen zusammengefasst. Ausleihungen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Marktüblich verzinsliche Ausleihungen sind zum Nominalwert und zinslose beziehungsweise niedrig verzinsliche Ausleihungen mit dem Barwert bilanziert. Die Anteile an den übrigen Beteiligungen gehören ausnahmslos der Kategorie "Zur Veräußerung verfügbar" an. Die Bewertung erfolgt grundsätzlich zum beizulegenden Zeitwert. Liegen objektive und substanzielle Hinweise auf eine Wertminderung eines Vermögenswerts vor, wird dieser in erforderlichem Umfang wertgemindert. Eine Wertminderung liegt vor, wenn der erzielbare Betrag den Beteiligungsbuchwert unterschreitet. Der erzielbare Betrag wird als Barwert der geschätzten, zukünftig nachhaltig erzielbaren Cashflows ermittelt. Die verwendeten Bewertungsmethoden und -parameter entsprechen denen, die bei den nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen angewendet werden. Sofern ein Börsenpreis verfügbar ist, wird dieser herangezogen. Die Vorräte werden zu Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten angesetzt. Fremdkapitalkosten werden nicht aktiviert, es sei denn, es liegt ein qualifizierter Vermögenswert vor. Die Bewertung erfolgt grundsätzlich zu gewogenen Durchschnittskosten. Die Herstellungskosten enthalten gemäß IAS 2 die direkt zurechenbaren Einzelkosten zuzüglich angemessener Gemeinkosten. Risiken aus einer geminderten Verwertbarkeit wird durch angemessene Abschläge Rechnung getragen. Soweit es erforderlich ist, wird der im Vergleich mit dem Buchwert niedrigere realisierbare Nettoveräußerungswert angesetzt. Wertaufholungen bei früher abgewerteten Vorräten werden als Minderung des Materialaufwands erfasst. Unentgeltlich zugeteilte Emissionsrechte werden mit null Euro und für den Eigenerzeugungsbedarf entgeltlich erworbene Emissionsrechte mit ihren Anschaffungskosten bilanziert. Werden sie zu Handelszwecken gehalten, erfolgt am Stichtag eine Bewertung zum Marktwert. Für eine etwaige Unterdeckung am Stichtag wird eine Rückstellung in Höhe des beizulegenden Zeitwerts am Bilanzstichtag für zusätzlich benötigte Emissionsrechte gebildet. Forderungen und übrige Vermögenswerte werden bis auf derivative Finanzinstrumente und Leasingforderungen zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Erforderliche Wertberichtigungen orientieren sich am tatsächlichen Ausfallrisiko. Dieses orientiert sich einerseits an der Überfälligkeit, wobei in Abhängigkeit vom Zeitraum des Zahlungsverzugs pauschalierte Einzelwertberichtigungen vorgenommen werden. Andererseits werden Einzelwertberichtigungen aufgrund der wirtschaftlichen Situation eines Schuldners vorgenommen. Wertberichtigungen von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden auf separaten Wertberichtigungskonten erfasst. Eine direkte Absetzung vom Buchwert oder eine Ausbuchung von zuvor gebildeten Wertberichtigungen erfolgt erst, wenn eine Forderung uneinbringlich geworden ist. In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind erhaltene Abschlagszahlungen auf den abgegrenzten, noch nicht abgelesenen Verbrauch unserer Kunden verrechnet. Zu den finanziellen Vermögenswerten gemäß IAS 39 (siehe Abschnitt 7) zählen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, übrige langfristige finanzielle Vermögenswerte, übrige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte sowie Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente. Ein finanzieller Vermögenswert wird erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet, falls er zu Handelszwecken gehalten oder bei erstmaligem Ansatz entsprechend bestimmt wird. Entsprechende Marktwertänderungen, die auch alle Zins- und Dividendenerträge umfassen, werden im Gewinn oder Verlust erfasst. Soweit bei den finanziellen Vermögenswerten Ausfallrisiken erkennbar sind, werden diese Risiken durch Wertberichtigungen erfasst. Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten werden zu konzerneinheitlich vorgegebenen Umrechnungskursen, die den Mittelkursen am Bilanzstichtag entsprechen, bewertet. Nichtmonetäre Fremdwährungsposten sind bei Mainova nicht vorhanden. Zum Bilanzstichtag lagen keine Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten vor. Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten und werden zum Nennwert bilanziert. Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte werden zum niedrigeren Wert aus dem Buchwert und dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten bilanziert. Diese Vermögenswerte werden nicht planmäßig abgeschrieben. Die Pensionsrückstellungen umfassen die Rückstellungen für Einzelpensionszusagen sowie für die Gewährung von Energiedeputaten an Mitarbeiter, Pensionäre und ihre Hinterbliebenen. Der Ermittlung der leistungsorientierten Verpflichtungen liegt zum Abschlussstichtag ein versicherungsmathematisches Gutachten eines qualifizierten Sachverständigen zugrunde. Die Berechnung erfolgt entsprechend IAS 19 nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren. Dieses Verfahren berücksichtigt neben den Renten und Anwartschaften auch zukünftig zu erwartende Gehalts- und Rentensteigerungen. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus der Bewertung der leistungsorientierten Pensionsverpflichtung (sogenannte Neubewertungskomponente) werden in der Periode des Anfallens im sonstigen Ergebnis der Gesamtergebnisrechnung erfasst. Diese resultieren aus einer Abweichung der tatsächlichen Entwicklung von den unterstellten Annahmen oder aus einer Änderung der Annahmen. Die übrigen Komponenten des Pensionsaufwands (sogenannte Dienstzeit- und Nettozinskomponente) werden im Gewinn oder Verlust der Periode berücksichtigt. Daneben sind alle tariflichen Mitarbeiter im Rahmen der Bindung an die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes sowie auf der Basis einzelvertraglicher Regelungen bei der Zusatzversorgungskasse der Stadt Frankfurt am Main (ZVK) nach den Regeln der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst pflichtversichert. Nach IAS 19 handelt es sich bei dieser Form der Altersvorsorge um einen leistungsorientierten Plan (Defined Benefit Plan), da die individuellen Versorgungsleistungen der ZVK an frühere Mitarbeiter der Mitgliedsunternehmen nicht von eingezahlten Beiträgen abhängen. Da zudem in der ZVK Mitarbeiter mehrerer Mitgliedsunternehmen versichert sind, gilt diese Form der Altersvorsorge als gemeinschaftlicher Plan mehrerer Arbeitgeber (Multi-Employer Plan), für welche die besonderen Vorschriften des IAS 19 anzuwenden sind. Die Beiträge werden im Rahmen eines Umlageverfahrens erhoben. Aufgrund der Umverteilungen der Leistungen der ZVK auf die an ihr beteiligten Unternehmen und der unzureichenden Daten über die Altersstruktur, die Fluktuation und die Gehälter dieser Mitarbeiter liegen keine Informationen über den auf Mainova entfallenden Teil der zukünftigen Zahlungsverpflichtungen vor (wirtschaftliche Verpflichtung). Somit ist eine Rückstellungsbildung nach IFRS nicht zulässig und die Behandlung erfolgt wie bei einem beitragsorientierten Plan (Defined Contribution Plan) gemäß IAS 19.34 (a). Die laufenden Zahlungen an die ZVK stellen demnach Aufwendungen des Geschäftsjahres dar. Der Umlagesatz der ZVK Frankfurt am Main beläuft sich auf 6,0 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts; hiervon übernimmt der Arbeitgeber 5,6 %, die Eigenbeteiligung der Arbeitnehmer beträgt 0,4 %. Daneben wird gemäß § 63 der ZVK-Satzung vom Arbeitgeber ein steuerfreies Sanierungsgeld von 3,5 % erhoben. Für einen Teil der Pflichtversicherten wird für das ZVK-pflichtige Entgelt, das über dem tariflich festgesetzten Grenzwert liegt, eine zusätzliche Umlage von 9,0 % gezahlt. Derzeit liegen keine gesicherten Erkenntnisse vor, dass das Sanierungsgeld steigen wird. Es ist jedoch damit zu rechnen, dass auch künftig Beitragserhöhungen erfolgen können. Der Aufwand aus ZVK-Umlagen (Arbeitgeberanteil) ist unter den Aufwendungen für Altersversorgung ausgewiesen. Mainova ist gemeinsam mit den übrigen Mitgliedsunternehmen verpflichtet, die bereits aufgelaufenen, nicht durch Vermögen gedeckten sowie die künftig hinzukommenden Verpflichtungen zu finanzieren. Im Zusammenhang mit den leistungsorientierten Pensionsplänen ist die Mainova den allgemeinen versicherungsmathematischen Risiken wie beispielweise Langlebigkeits- und Zinssatzänderungsrisiken ausgesetzt. Verpflichtungen für Beiträge zu beitragsorientierten Plänen werden als Aufwand erfasst, sobald die damit verbundene Arbeitsleistung erbracht wird. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen sämtliche am Bilanzstichtag erkennbaren rechtlichen oder faktischen Verpflichtungen gegenüber einer anderen Partei aufgrund von Ereignissen in der Vergangenheit, die der Höhe und / oder dem Eintrittszeitpunkt nach unsicher sind und wahrscheinlich zu einem Abfluss von Ressourcen führen werden. Die Rückstellungen werden mit dem bestmöglichen Schätzbetrag angesetzt. Die Bewertung erfolgt mit dem Erwartungswert, wenn die zu bewertende Rückstellung eine große Anzahl von Positionen umfasst, beziehungsweise mit dem Betrag, der über die höchste Eintrittswahrscheinlichkeit verfügt, wenn eine einzelne Verpflichtung bewertet wird. Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften werden gebildet, sofern die unvermeidbaren Kosten zur Erfüllung der zukünftigen vertraglichen Verpflichtungen höher sind als der erwartete wirtschaftliche Nutzen. Der Verlust aus dem schwebenden Geschäft ermittelt sich dabei aus dem Saldo der daraus resultierenden erwarteten Erträge und Aufwendungen. Für wesentliche Rückstellungen (Altlasten, Altersteilzeit und andere) wurden Bewertungsgutachten beziehungsweise Berechnungen von sachverständigen Dritten eingeholt. Alle langfristigen Rückstellungen werden mit ihrem auf den Bilanzstichtag abgezinsten bestmöglichen Schätzbetrag bilanziert, soweit der Zinseffekt nicht von untergeordneter Bedeutung ist. Dabei wird der laufzeitäquivalente Zinssatz für Staatsanleihen, der von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht wird, herangezogen. Der bestmögliche Schätzbetrag umfasst auch die am Bilanzstichtag zu berücksichtigenden Kostensteigerungen. Ausgenommen davon sind Pensionsrückstellungen, für die gemäß IAS 19 gesonderte Regelungen angewendet werden. Die Mainova AG ist seit 2001 als Organgesellschaft in eine ertragsteuerliche Organschaft mit der SWFH eingebunden. Tatsächliche Steuerzahlungen und -erstattungen treten - mit Ausnahme der Körperschaftsteuerzahlung für Ausgleichszahlungen an außenstehende Aktionäre - auf der Ebene des Organträgers ein. Bei der Mainova AG werden die ermittelten laufenden Steuerverpflichtungen beziehungsweise -ansprüche über Steuerumlagen abgebildet. Die Ermittlung der Steuerumlagebeträge erfolgt auf Einzelbasis, das heißt, die Mainova AG wird wie ein selbstständiger Steuerzahler behandelt. Latente Steuern werden gemäß der Verbindlichkeitsmethode auf sämtliche temporäre Bilanzierungs- und Bewertungsunterschiede zwischen Steuerbilanz und IFRS-Bilanz der einzelnen in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften gebildet. Latente Steuern aus Konsolidierungsvorgängen werden gesondert ermittelt und angesetzt. Die latenten Steueransprüche werden angesetzt, wenn im Zeitpunkt der Umkehr der abzugsfähigen temporären Differenz genügend steuerliches Einkommen zur Verrechnung des Umkehreffekts zur Verfügung steht. Die latenten Steueransprüche umfassen grundsätzlich auch Steuerminderungsansprüche, die sich aus der erwarteten Nutzung bestehender Verlustvorträge in Folgejahren ergeben. Eine Aktivierung erfolgt, wenn deren Realisierung mit ausreichender Sicherheit gewährleistet ist. Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden miteinander verrechnet, wenn der Konzern einen einklagbaren Anspruch zur Aufrechnung der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden hat und diese sich auf Ertragsteuern des gleichen Steuersubjekts beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden. Die latenten Steuern werden auf der Basis der Steuersätze ermittelt, die zum Realisationszeitpunkt gelten beziehungsweise erwartet werden. Der Steuersatz des Mutterunternehmens Mainova AG beträgt 30,70 %. Er ergibt sich aus dem Körperschaftsteuersatz von 15,00 %, dem Solidaritätszuschlag von 5,50 % auf den Körperschaftsteuersatz und dem Gewerbeertragsteuersatz von 14,88 %. Verbindlichkeiten werden grundsätzlich mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige finanzielle Verbindlichkeiten werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Die von Kunden erhaltenen Anzahlungen werden unter den übrigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Zu den finanziellen Verbindlichkeiten zählen die Finanzschulden, die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, die übrigen langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten sowie die übrigen kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten. Darüber hinaus gehören die ausgegebenen Finanzgarantien ebenfalls zu den Finanzinstrumenten. Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten werden erstmals in der Bilanz angesetzt, wenn Mainova Vertragspartei des Finanzinstruments wird. Alle nicht derivativen Finanzinstrumente werden zum Erfüllungstag erfasst. Derivative Finanzinstrumente werden zur Sicherung von Commodity-Risiken eingesetzt, die mit den Aktivitäten des Unternehmens verbunden sind. Verträge, die für Zwecke des Empfangs oder der Lieferung von nicht finanziellen Posten gemäß dem erwarteten Einkaufs-, Verkaufs- oder Nutzungsbedarf des Unternehmens abgeschlossen und in diesem Sinne gehalten werden (Eigenverbrauchsverträge), werden gemäß IAS 39 nicht als derivative Finanzinstrumente, sondern nach IAS 37 als schwebende Geschäfte bilanziert und sind insofern in der Angabe zu den sonstigen finanziellen Verpflichtungen enthalten. Ferner werden derivative Finanzinstrumente zur Begrenzung des Risikos marktbedingter Schwankungen der Zinssätze eingesetzt. Die erstmalige Bilanzierung erfolgt zum Handelstag. Derivate werden als finanzielle Vermögenswerte oder finanzielle Verbindlichkeiten bilanziert, mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet und in die Kategorie "held for trading" eingeordnet, sofern kein Hedge Accounting angewendet werden kann. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden ergebniswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die beizulegenden Zeitwerte der derivativen Finanzinstrumente werden auf Basis marktgängiger Bewertungsmodelle durch Abzinsung der zukünftig erwarteten Zahlungsströme ermittelt. Dabei basieren die Zahlungsströme der Commodity-Instrumente auf Forward-Preisen. Die Zahlungsströme für Zins-Swaps ergeben sich über die zum Stichtag gültige Zinsstrukturkurve und die daraus abgeleiteten Forward-Zinsen. Die verwendeten Preise spiegeln ähnliche am Hauptmarkt getätigte Transaktionen des jeweiligen Instruments wider. Bei finanziellen Vermögenswerten werden die Ausfallrisiken der Gegenpartei berücksichtigt, da aus Sicht der Mainova das Risiko besteht, dass die Gegenpartei ausfällt und demzufolge ihren Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Neben der Berücksichtigung des Kreditrisikos der Gegenparteien im Falle von finanziellen Vermögenswerten wird bei finanziellen Schulden korrespondierend das eigene Ausfallrisiko berücksichtigt. Bei den derivativen Finanzinstrumenten, die in einer Sicherungsbeziehung (Hedge Accounting) stehen, handelt es sich um Cashflow Hedges. Cashflow Hedges dienen der Absicherung einer mit hoher Wahrscheinlichkeit eintretenden geplanten Transaktion gegen das Risiko schwankender Zahlungsströme. Bei einem Cashflow Hedge werden die unrealisierten Gewinne und Verluste des Sicherungsgeschäfts zunächst in der Rücklage für Cashflow Hedges im sonstigen Ergebnis (Eigenkapital) erfasst und erst dann in der Gewinn- und Verlustrechnung gebucht, wenn das abgesicherte Grundgeschäft erfolgswirksam erfasst wird. Dabei darf nur der effektive Teil einer Sicherungsbeziehung erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis berücksichtigt werden. Der ineffektive Anteil der Veränderung des beizulegenden Zeitwerts eines Sicherungsgeschäfts, für das zuvor ein Cashflow Hedge gebildet wurde, wird sofort erfolgswirksam erfasst. Entfällt das gesicherte Grundgeschäft, wird die im sonstigen Ergebnis für das Sicherungsgeschäft gebildete Rücklage sofort erfolgswirksam reklassifiziert. Diese wird ebenfalls als erfolgswirksam reklassifiziert, wenn das Hedge Accounting ineffektiv wird. Für die Anwendung von Hedge Accounting gemäß IAS 39 ist eine ausführliche Dokumentation der Sicherungsbeziehung zwischen Grund- und Sicherungsgeschäft sowie der Sicherungsstrategie erforderlich. Die Anforderungen umfassen weiterhin die regelmäßige retrospektive und prospektive Effektivitätsmessung (Regressionsanalyse). Bei der Beurteilung der Effektivität werden sämtliche Bestandteile der Veränderung des beizulegenden Zeitwerts von Derivaten berücksichtigt. Das Hedge Accounting wird als effektiv angesehen, wenn die Veränderung des beizulegenden Zeitwerts des Sicherungsgeschäfts sowohl prospektiv als auch retrospektiv in einer Bandbreite von 80 bis 125 % der gegenläufigen Änderungen des beizulegenden Zeitwerts des Grundgeschäfts liegt. Eventualverbindlichkeiten sind mögliche Verpflichtungen gegenüber Dritten oder gegenwärtige Verpflichtungen, bei denen ein Ressourcenabfluss nicht wahrscheinlich ist beziehungsweise deren Höhe nicht verlässlich bestimmt werden kann. Eventualverbindlichkeiten werden in der Bilanz grundsätzlich nicht erfasst. Die im Anhang angegebenen Verpflichtungsvolumina bei den Eventualverbindlichkeiten entsprechen dem am Bilanzstichtag bestehenden Haftungsumfang. Wesentliche Ermessensentscheidungen und SchätzungenBei der Aufstellung des Konzernabschlusses nach IFRS sind bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Ermessensentscheidungen zu treffen. Diese betreffen insbesondere folgende Sachverhalte:
Weiterhin sind Annahmen und Schätzungen aufgrund unbestimmter künftiger Ereignisse zum Bilanzstichtag erforderlich. Da die Schätzungen auf Annahmen und Prognosen beruhen, entstehen Risiken in Bezug auf den Wertansatz der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden sowie der Erträge und Aufwendungen. Die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen sowie sonstige am Stichtag bestehende Quellen von Schätzungsunsicherheiten, aufgrund derer ein Risiko besteht, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden erforderlich sein wird, werden im Folgenden erläutert. Erhaltene Abschlagszahlungen auf den noch nicht abgerechneten Energieverbrauch von Kunden werden mit den zwischen dem letzten Abrechnungszeitpunkt und dem Bilanzstichtag hochgerechneten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen verrechnet. Das Hochrechnungsverfahren berücksichtigt Verbrauchsverhalten der Vergangenheit, die historischen Temperaturverläufe beziehungsweise Gradtagszahlen und kundenindividuelle Verbrauchseinschätzungen. Der Buchwert der Forderungen aus Verbrauchsabgrenzung beträgt 717,1 Mio. Euro. Bei der Bilanzierung und Bewertung der Pensionsrückstellungen und ähnlichen Verpflichtungen (Deputate) sowie der Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen sind hinsichtlich Abzinsungsfaktor, Gehaltstrends, Fluktuationsrate sowie Kostenschätzung der Erfüllungsbeträge Annahmen und Schätzungen erforderlich. Aufgrund des Umfangs an direkten Pensionszusagen und ähnlichen Verpflichtungen können sich aus möglichen Schätzungsänderungen in der Zukunft Auswirkungen ergeben (vergleiche Abschnitt 6 (23)). Bewertungsänderungen von Pensionsrückstellungen, die auf Änderungen der versicherungsmathematischen Parameter beruhen, werden erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst (vergleiche Abschnitt 6 (19)). Weiterhin sind bei der Durchführung von Werthaltigkeitstests zukunftsbezogene Schlüsselannahmen zu treffen. Änderungen dieser Annahmen können aus heutiger Sicht zu einem zusätzlichen Wertminderungs- beziehungsweise einem Wertaufholungsbedarf führen, da die Bewertung insbesondere auch von der Entwicklung der langfristigen Kapitalmarktzinsen und der verwendeten langfristigen Planungsrechnungen abhängt. Für die im Werthaltigkeitstest für Kraftwerke verwendete Planung im Erzeugungsbereich sind energiepolitische Entscheidungen, wie zum Beispiel die Energiewende, von Bedeutung. Auch künftige Änderungen der Strom- und Wärmepreise sowie des Steuerrechts können zu Auf- oder Abwertungen führen. Der Buchwert der Kraftwerke beträgt 329,9 Mio. Euro. Eine Erhöhung beziehungsweise Verminderung des Zinssatzes um 0,25 % würde bei der ZGE Kraftwerke zu einer Wertminderung in Höhe von 6,0 Mio. Euro beziehungsweise zu einer Wertaufholung von 6,0 Mio. Euro führen. Als Bewertungsgrundlage für den Werthaltigkeitstest von nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen und sonstigen Beteiligungen wird jeweils die verabschiedete Mehrjahresplanung der Beteiligungen herangezogen, die jedoch in der langfristigen Planung gewisse Unsicherheiten bezüglich der zukünftigen Entwicklung enthält. Die im Geschäftsjahr einem Wertminderungstest unterzogenen Gesellschaften haben einen Buchwert in Höhe von 109,9 Mio. Euro. Im Geschäftsjahr wurden Abschreibungen in Höhe von 40,3 Mio. Euro vorgenommen. Eine Erhöhung oder Verminderung des Zinssatzes um 0,25 % ergäbe einen negativen Ergebniseffekt von 3,9 Mio. Euro beziehungsweise einen positiven von 4,2 Mio. Euro. Eine Änderung des Zinssatzes um 0,25 % würde zu keiner Goodwill-Abschreibung führen. Die Rückstellungen für Altlasten (vergleiche Abschnitt 6 (24)) basieren auf externen Gutachten und Berechnungen, die jährlich aktualisiert werden. Diesen liegen Kostenschätzungen der Erfüllungsbeträge für die jeweilige Verpflichtung zugrunde. Schätzungsunsicherheiten ergeben sich insbesondere aus Änderungen des Verpflichtungsumfangs, Abweichungen von den angenommenen Kostenentwicklungen sowie aus Änderungen des Zinsniveaus und der Zahlungszeitpunkte. Weiterhin kann eine Änderung des Diskontierungszinses zu einer Anpassung der Altlastenrückstellungen führen. Bei einer Zinssatzerhöhung um 0,25 % würde sich die Rückstellung um 1,4 Mio. Euro reduzieren. Eine Zinssatzsenkung um 0,25 % würde zu einer Rückstellungserhöhung um 1,5 Mio. Euro führen. Bei den Rückstellungen für drohende Verluste aus langfristigen Energiebeschaffungs- und -vertriebsgeschäften werden Einschätzungen zur zukünftigen Entwicklung auf den Energiemärkten getroffen, deren Angemessenheit auf externen Markteinschätzungen beruht. Eine künftige Änderung dieser Einschätzungen kann zu einer Anpassung des Rückstellungsbetrags führen. Zudem kann sich eine Änderung des Diskontierungssatzes auswirken. Bei einer Zinssatzerhöhung um 0,25 % würden sich die Rückstellungen um 0,7 Mio. Euro reduzieren. Eine Zinssatzsenkung um 0,25 % würde zu einer Rückstellungserhöhung um 0,7 Mio. Euro führen. Bei der Beurteilung von Rechtsstreitigkeiten im Hinblick auf die Bildung von Rückstellungen wurde eine Einschätzung des voraussichtlichen Prozessausgangs vorgenommen. Es werden nur latente Steuern auf Verlustvorträge aktiviert, von deren Nutzbarkeit mit ausreichender Sicherheit ausgegangen werden kann. Die Einschätzung der Nutzbarkeit erfolgt anhand von steuerlichen Ergebnisplanungen. Die zugrunde liegenden Annahmen und Schätzungen basieren auf den Gegebenheiten und Einschätzungen am jeweiligen Bilanzstichtag. Durch von den Annahmen abweichende Einschätzungen sowie Entwicklungen können sich die tatsächlichen Beträge von den Schätzwerten unterscheiden. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses ist keine wesentliche Änderung der getroffenen Annahmen und Schätzungen zu erwarten. KapitalmanagementDie Mainova AG unterliegt keinen satzungsmäßigen Kapitalerfordernissen und keinen externen Mindestkapitalanforderungen. Seit dem Abschluss des Gewinnabführungsvertrags mit der SWFH im Jahr 2001 und gemäß der in diesem Zusammenhang erlassenen Konzernrichtlinie ist die Mainova AG als Organgesellschaft in die zentrale Konzernfinanzierung der SWFH eingebunden. Die SWFH übernimmt das Cash Management aller Organgesellschaften mit dem Ziel, die Kosten der Finanzierung beziehungsweise die Geldanlageerlöse zu optimieren. Da es sich bei der Rücklage aus Cashflow Hedges im sonstigen Ergebnis um eine reine IFRS-Accounting-Größe handelt, hat diese keine Auswirkungen auf das Kapitalmanagement der Mainova. Maßnahmen zur Einhaltung einer soliden Eigenkapitalquote werden im Rahmen der mittelfristigen Unternehmensplanung berücksichtigt. Zum 31. Dezember 2017 belief sich die Eigenkapitalquote auf 37,5 % (Vorjahr 37,9 %). Aufgrund des bestehenden Gewinnabführungsvertrags sind Rücklagendotierungen nur begrenzt zulässig. Sofern im Rahmen von Kreditverträgen die Einhaltung bestimmter Kennzahlen gefordert wird, orientieren wir uns an diesen Vorgaben. Für durch Kommunalbürgschaften besicherte Darlehen sind keine Steuerungsmaßnahmen erforderlich. Änderung der Bilanzierungs- und BewertungsmethodenZugunsten einer sachgerechteren Darstellung wurde eine Ausweisänderung in der Kapitalflussrechnung vorgenommen. Seit dem Jahr 2017 werden erhaltene Zinsen im Cashflow aus der Investitionstätigkeit und gezahlte Zinsen im Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit ausgewiesen. Im Vorjahr waren diese im Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit enthalten. Die Vorjahreszahl wurde entsprechend angepasst. Hierdurch erhöht sich der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit um 15,3 Mio. Euro (Vorjahr 16,4 Mio. Euro) und der Cashflow aus der Investitionstätigkeit um 6,8 Mio. Euro (Vorjahr 6,8 Mio. Euro). Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit reduzierte sich um 22,1 Mio. Euro (Vorjahr 23,2 Mio. Euro). Ferner hat das International Accounting Standards Board folgende Standardänderungen verabschiedet, die für Geschäftsjahre anzuwenden sind, die am oder nach dem 1. Januar 2017 beginnen. Änderungen IAS 7 "Kapitalflussrechnungen"Mit den Änderungen in IAS 7 sollen die Informationen zur Verschuldung des Unternehmens verbessert werden. Es sind Angaben über die Änderung solcher Finanzverbindlichkeiten zu machen, deren Ein- und Auszahlungen im Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit gezeigt werden. Zudem sind finanzielle Vermögenswerte, die zur Absicherung gehalten werden, anzugeben. Die Angabevorschriften werden durch Überleitung der Buchwerte der Finanzschulden im Anhang unter den Angaben zur Kapitalflussrechnung (Abschnitt 9) erfüllt. Die Änderungen hatten keinen wesentlichen Einfluss auf den Konzernabschluss der Mainova. Änderungen IAS 12 "Ertragsteuern"Die Änderung betrifft den Ansatz von aktiven latenten Steuern bei nicht realisierten Verlusten. Es wird klargestellt, dass aus einer Veränderung des Marktzinsniveaus resultierende Abwertungen auf einen niedrigeren Marktwert von zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Schuldinstrumenten zu abzugsfähigen temporären Differenzen führen. Zudem ist für alle abziehbaren temporären Differenzen zu beurteilen, ob voraussichtlich künftig zu versteuerndes Einkommen erzielt wird. Die Änderungen haben keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Mainova, da entsprechende Schuldinstrumente nicht vorliegen beziehungsweise die Anforderungen an die Bildung aktiver Steuerlatenzen auch bisher schon erfüllt werden. Neue Standards und InterpretationenDas IASB und das IFRS IC haben folgende Standards und Interpretationen verabschiedet, die für das Geschäftsjahr 2017 noch nicht verpflichtend anzuwenden sind. Diese Standards und Interpretationen wurden im Konzernabschluss noch nicht vorzeitig angewendet. Folgende Standards wurden von der EU übernommen, sind jedoch für das aktuelle Jahr noch nicht verpflichtend anzuwenden: IFRS 9 "Finanzinstrumente"Im Juli 2014 wurde der IFRS 9 veröffentlicht, der den IAS 39 "Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung" ersetzt. Der neue Standard enthält überarbeitete Vorgaben zur Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten und Schulden sowie Regelungen zur Ermittlung von Wertminderungen. Darüber hinaus werden nach IFRS 9 die bilanziellen Sicherungsbeziehungen stärker an das Risikomanagement angeglichen und die designierbaren Sicherungsbeziehungen erweitert. Der Standard ist für Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Die Änderungen der Rechnungslegungsmethoden werden grundsätzlich retrospektiv angewendet, außer in den nachstehenden Fällen:
Im Rahmen des in den Jahren 2016 und 2017 durchgeführten Implementierungsprojekts hat Mainova die Finanzinstrumente analysiert. Durch die Erstanwendung von IFRS 9 werden sich die Gewinnrücklagen des Konzerns voraussichtlich um 1,3 Mio. Euro (nach latenten Steuern) erhöhen. IFRS 9 erfordert umfangreiche neue Angaben insbesondere zu erwarteten Kreditausfällen und der Bilanzierung von Sicherungsgeschäften. Die Änderungen betreffen im Einzelnen die folgenden Sachverhalte: • Klassifizierung von finanziellen Vermögenswerten und SchuldenDie Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten nach IFRS 9 hängt zukünftig einerseits davon ab, welchem Geschäftsmodell das Portfolio unterliegt, dem der finanzielle Vermögenswert zugeordnet wurde, und andererseits davon, welche vertraglichen Zahlungsströme das Instrument aufweist. Der Standard enthält drei Einstufungskriterien: zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderung im Gewinn oder Verlust bewertet sowie zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im sonstigen Ergebnis bewertet. Aus der Erstanwendung bei Mainova werden sich keine wesentlichen Auswirkungen ergeben. Zum 31. Dezember 2017 als zur Veräußerung verfügbar eingestufte Beteiligungen mit einem beizulegenden Zeitwert in Höhe von 18,5 Mio. Euro werden künftig in der Kategorie zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im sonstigen Ergebnis bewertet. Dadurch werden hierfür künftig keine Wertminderungsaufwendungen im Gewinn oder Verlust erfasst und beim Abgang keine Gewinne oder Verluste in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. Im Hinblick auf die Klassifizierung von finanziellen Schulden ergeben sich nach IFRS 9 keine Änderungen für die Mainova. Der Konzern hat keine finanziellen Schulden als zum beizulegenden Zeitwert bewertet bestimmt. • WertminderungIFRS 9 ersetzt das Modell der eingetretenen Verluste des IAS 39 durch ein zukunftsorientiertes Modell der erwarteten Kreditausfälle. Dies erfordert erhebliche Ermessensentscheidungen bezüglich der Frage, inwieweit die erwarteten Kreditausfälle durch Veränderungen bei den wirtschaftlichen Faktoren beeinflusst werden. Diese Einschätzung wird auf Grundlage gewichteter Wahrscheinlichkeiten bestimmt. Das neue Wertminderungsmodell ist auf finanzielle Vermögenswerte anzuwenden, die zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum Fair Value bewertet werden, sowie auf vertragliche Vermögenswerte. Im Wesentlichen sind hiervon bei der Mainova Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betroffen, für die das vereinfachte Wertminderungsmodell des IFRS 9 zur Anwendung gelangt. Dabei werden die erwarteten Kreditausfälle aufgrund der möglichen Ausfallereignisse während der erwarteten Laufzeit eines Finanzinstruments bestimmt. Mainova verwendet hierzu portfoliobezogene Wertminderungsmatrizen, die auf dem tatsächlichen Zahlungsverhalten der letzten zwei Jahre beruhen. Mainova schätzt, dass die Anwendung der Wertminderungsvorschriften des IFRS 9 für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum 1. Januar 2018 zu einer Wertberichtigung in Höhe von 5,2 Mio. Euro und damit zu einem Rückgang der erfassten Wertminderungen um 1,9 Mio. Euro im Vergleich zu den erfassten Wertminderungen unter IAS 39 führen wird. Aus der erfolgsneutralen Umstellung auf das Wertminderungsmodell des IFRS 9 resultiert somit eine Erhöhung des Eigenkapitals in entsprechender Höhe. Aus den Wertminderungen der übrigen finanziellen Vermögenswerte werden keine wesentlichen Effekte erwartet. • Bilanzierung von SicherungsgeschäftenDie dritte Phase des IFRS 9 betrifft die Regelungen zur Anwendung und Bilanzierung von Hedge Accounting. Bei der erstmaligen Anwendung von IFRS 9 hat der Konzern hier das Wahlrecht, anstatt des IFRS 9 weiterhin die Vorschriften des IAS 39 anzuwenden. Mainova wird IFRS 9 anwenden. Grundlegendes Ziel dabei ist die Angleichung der Abbildung bilanzieller Sicherungsbeziehungen an das Risikomanagement und die wirtschaftliche Designation des Unternehmens. Insbesondere ergeben sich daher Vereinfachungen in Bezug auf die Vorschriften zur Effektivitätsmessung sowie Erweiterungen in Bezug auf einzelne Designationsmöglichkeiten. Mainova wird im Rahmen der Commodity-Absicherungen die Möglichkeit in Anspruch nehmen, einzelne Risikokomponenten zu designieren, wodurch sich die bereits sehr geringen Ineffektivitäten weiter verringern werden. Die Effektivitätsmessung erfolgt ausschließlich prospektiv und auf qualitativer Basis, sofern eine ökonomische Beziehung zwischen Grundgeschäft und Sicherungsinstrument vorliegt und die Critical Terms übereinstimmen. Dafür führt IFRS 9 neue Anforderungen bezüglich der Neugewichtung von Sicherungsbeziehungen ein und untersagt die freiwillige Beendigung der Bilanzierung von Sicherungsgeschäften. Commodity-Absicherungen werden bei Mainova auf Basis der Terminpreise gebildet, sodass keine separate Erfassung der Differenz zwischen Termin- und Kassakurs als Sicherungskosten erfolgt. Da Mainova weder Fremdwährungssicherungen designiert noch Optionen als Sicherungsinstrumente einsetzt, ergeben sich in Bezug auf die bilanzielle Abbildung der Sicherungsbeziehungen keine wesentlichen Auswirkungen. Amendment zu IFRS 9 "Finanzinstrumente"Die Änderungen an IFRS 9 "Finanzinstrumente" betreffen die Klassifizierung von finanziellen Vermögenswerten mit einer negativen Vorfälligkeitsentschädigung sowie die Modifikation finanzieller Verbindlichkeiten, die nicht zur Ausbuchung führen. Der Standard ist verpflichtend retrospektiv für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. Wir erwarten keine wesentlichen Auswirkungen. IFRS 15 "Erlöse aus Verträgen mit Kunden"IFRS 15 legt in einem 5-Stufen-Modell einen umfassenden Rahmen zur Bestimmung fest, ob, in welcher Höhe und zu welchem Zeitpunkt Umsatzerlöse erfasst werden. Der neue Standard erfasst alle Verträge mit Kunden über den Verkauf von Gütern oder die Erbringung von Dienstleistungen und ersetzt die bestehenden Regelungen, darunter IAS 18 "Umsatzerlöse", IAS 11 "Fertigungsaufträge" und IFRIC 13 "Kundenbindungsprogramme". Die Klarstellungen zu IFRS 15 "Erlöse aus Verträgen mit Kunden" werden zeitgleich mit dem Standard eingeführt und umfassen Hinweise zur Anwendung in den Themenkomplexen Identifizierung von Leistungsverpflichtungen, Prinzipal-Agenten-Beziehungen, Lizenzierung sowie zu den Übergangsvorschriften. Der Standard ist für Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Der Konzern wendet beim Übergang die modifiziert retrospektive Methode an, nach der die kumulierten Anpassungsbeträge zum 1. Januar 2018 ergebnisneutral erfasst werden. Mainova hat das in den Jahren 2016 und 2017 durchgeführte Implementierungsprojekt im Wesentlichen abgeschlossen. Im Rahmen dieses Projekts wurden die wesentlichen Vertragstypen der Mainova systematisch analysiert, bewertet und dokumentiert. Durch die Erstanwendung von IFRS 15 ergeben sich erfolgsneutrale Effekte in Höhe von 197 Mio. Euro. Nach Berücksichtigung von latenten Steuern resultiert hieraus ein Anstieg der Gewinnrücklagen um voraussichtlich rund 137 Mio. Euro. Es wurden folgende Sachverhalte identifiziert, aus denen sich eine geänderte Bilanzierung ergibt:
Im Hinblick auf die Behandlung des Grund- und Arbeitspreises im Vertriebs- und Netzgeschäft kann die bisherige Bilanzierung beibehalten werden. Für Mehrkomponentengeschäfte ergibt sich zurzeit kein wesentlicher Anpassungsbedarf. Im Erzeugungsbereich wurden im Rahmen der Vertragsanalyse keine Umstellungseffekte identifiziert. IFRS 16 "Leasingverhältnisse"Am 13. Januar 2016 hat das IASB den neuen Standard zu Leasingverhältnissen veröffentlicht. Der Leasingnehmer hat zukünftig alle Leasingverhältnisse und die damit verbundenen vertraglichen Rechte und Verpflichtungen in der Bilanz zu erfassen, wodurch die bisher unter IAS 17 erforderliche Unterscheidung zwischen Finanzierungs- und Operating-Leasingverträgen entfällt. Ausnahmen bestehen für kurzfristige und unwesentliche Leasingverhältnisse. Mainova hat eine erste Beurteilung der möglichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss vorgenommen. Mainova ist im Wesentlichen als Leasinggeber tätig. Da die bilanzielle Abbildung von Leasinggeschäften beim Leasinggeber nahezu unverändert bleibt, ergeben sich hieraus keine wesentlichen Änderungen. Die Geschäfte, bei denen Mainova als Leasingnehmer auftritt, wurden identifiziert. Es handelt sich dabei um eine geringe Anzahl von Geschäften, sodass nur geringe Auswirkungen auf den Konzernabschluss erwartet werden. Die tatsächlichen Auswirkungen aus der Anwendung von IFRS 16 auf den Konzernabschluss zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung werden von zukünftigen wirtschaftlichen Bedingungen, etwa dem Zinssatz zum 1. Januar 2019, der Zusammensetzung des Leasingportfolios zu diesem Zeitpunkt, der Einschätzung über die Ausübung von Verlängerungsoptionen und dem Ausmaß, in dem Mainova Ausnahmeregelungen und Ansatzbefreiungen in Anspruch nimmt, abhängen. Die neuen Regelungen sind verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen. Mainova macht keinen Gebrauch von der Möglichkeit der vorzeitigen Anwendung. Folgende IASB-Veröffentlichungen wurden von der EU noch nicht übernommen: Jährliche Verbesserungen (Zyklus 2015-2017)
Die Änderungen sind verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen. Für die Mainova ergeben sich keine wesentlichen Auswirkungen. IFRIC 23 "Unsicherheiten bei der ertragsteuerlichen Behandlung"Die neue Interpretation zu IAS 12 stellt klar, wie Unsicherheiten bei künftigen Ertragsteuern bilanziell abzubilden sind, wenn die Erfassung beispielsweise von der Anerkennung durch die Finanzverwaltung abhängig ist. Die Interpretation ist für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. Die Änderungen werden voraussichtlich keinen wesentlichen Einfluss auf den Konzernabschluss der Mainova haben. Folgende Standards werden keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss haben:
3. KonsolidierungsgrundsätzeDie in die Konsolidierung einbezogenen Abschlüsse der Tochterunternehmen sowie die Abschlüsse der nach der Equity-Methode bilanzierten assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen wurden einheitlich nach den bei Mainova geltenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt. TochterunternehmenBeherrscht ein Unternehmen ein anderes Unternehmen, hat das Mutterunternehmen das Tochterunternehmen vollständig in den Konzernabschluss einzubeziehen. Beherrschung ist dann gegeben, wenn
Alle Tochterunternehmen werden nach der Vollkonsolidierungsmethode in den Konzernabschluss einbezogen. Die Kapitalkonsolidierung für die Tochterunternehmen erfolgt nach der Erwerbsmethode zum Erwerbszeitpunkt. Dabei werden die Anschaffungskosten für Anteile an Tochterunternehmen den Zeitwerten der erworbenen Vermögenswerte und Schulden gegenübergestellt. Sich ergebende Unterschiedsbeträge werden den Vermögenswerten und Schulden der einbezogenen Unternehmen zugeordnet. Der den Zeitwert der erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden übersteigende Unterschiedsbetrag wird als Geschäftswert aktiviert. Negative Unterschiedsbeträge werden gemäß IFRS 3 nach erneuter Beurteilung der identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten sofort erfolgswirksam erfasst. Die mit einem Unternehmenszusammenschluss verbundenen Kosten werden als Aufwand in der Periode erfasst, in der sie angefallen sind. Diese Konsolidierungsgrundsätze gelten analog für die nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen. Forderungen, Verbindlichkeiten und Rückstellungen zwischen vollkonsolidierten Unternehmen werden aufgerechnet. Konzerninterne Erträge werden mit den entsprechenden Aufwendungen verrechnet. Zwischenergebnisse werden eliminiert, sofern sie nicht von untergeordneter Bedeutung sind. Steuerabgrenzungen werden vorgenommen. Nicht beherrschende AnteileNicht beherrschende Anteile werden zum Erwerbszeitpunkt nach der Neubewertungsmethode bewertet und innerhalb des Eigenkapitals des Mutterunternehmens ausgewiesen. Änderungen des Anteils an einem Tochterunternehmen, die nicht zu einem Verlust der Beherrschung führen, werden als Eigenkapitaltransaktion bilanziert. Bei Verlust der Beherrschung über ein Tochterunternehmen werden die Vermögenswerte und Schulden des Tochterunternehmens und alle zugehörigen nicht beherrschenden Anteile und anderen Bestandteile am Eigenkapital ausgebucht. Der entstandene Gewinn oder Verlust wird erfolgswirksam erfasst. Jede zurückbehaltene Beteiligung an dem ehemaligen Tochterunternehmen wird zu dessen beizulegendem Zeitwert angesetzt. Anteile an Finanzanlagen, die nach der Equity-Methode bilanziert werdenDie Anteile des Konzerns an nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen umfassen die Anteile an assoziierten Unternehmen und an Gemeinschaftsunternehmen. Assoziierte Unternehmen sind Unternehmen, bei denen der Konzern über einen maßgeblichen Einfluss auf die Finanz- und Geschäftspolitik verfügt. Jedoch besteht keine Beherrschung oder gemeinschaftliche Führung. Eine gemeinschaftliche Führung besteht nur, wenn die mit der Geschäftstätigkeit verbundenen Entscheidungen die einstimmige Zustimmung der an der gemeinschaftlichen Führung beteiligten Parteien erfordert. Ein Gemeinschaftsunternehmen ist eine gemeinschaftliche Vereinbarung, bei der die Parteien, die die gemeinschaftliche Führung innehaben, Rechte am Nettovermögen der Vereinbarung haben. 4. Konsolidierungskreis und Änderungen des KonsolidierungskreisesDem Anhang ist eine Liste über den Konsolidierungskreis und den Anteilsbesitz beigefügt, die alle wesentlichen Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen mit Angaben zum letzten Jahresabschluss nach den Regelungen der IFRS (Umsatz, Eigenkapital und Jahresergebnis) enthält. TochterunternehmenIm Geschäftsjahr 2017 wurden unverändert zum Vorjahr 18 Tochterunternehmen in den Konzernabschluss einbezogenen, an denen der Konzern die Mehrheit der Stimmrechte hält. An zwei (im Vorjahr drei) Tochterunternehmen bestehen wesentliche nicht beherrschende Anteile. Zum 31. Dezember 2017 hat die Mainova AG die restlichen Anteile an der Erdgas Westthüringen Beteiligungsgesellschaft mbH (EWT) erworben, die nun zu 100 % in den Konzernabschluss einbezogen wird. Dabei sind Anteile in Höhe von 20,4 Mio. Euro auf die Mainova übertragen worden. Die Differenz zwischen diesem Betrag und dem Kaufpreis in Höhe von 32,5 Mio. Euro ist in der Gewinnrücklage erfasst worden. Das auf die Mainova entfallende Eigenkapital hat sich somit um 12,1 Mio. Euro reduziert. Nicht beherrschende AnteileDie folgende Tabelle zeigt Informationen zu jeder Tochtergesellschaft des Konzerns mit nicht beherrschenden Anteilen vor konzerninternen Eliminierungen. scroll
Assoziierte und GemeinschaftsunternehmenDer Kreis der assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen hat sich im Geschäftsjahr 2017 nicht verändert und umfasst 16 assoziierte Unternehmen und 8 Gemeinschaftsunternehmen. Das Gemeinschaftsunternehmen ENAG/Maingas Energieanlagen GmbH und das assoziierte Unternehmen Gasversorgung Offenbach GmbH haben als abweichenden Stichtag den 30. September und wurden mit den Abschlüssen zu diesem abweichenden Stichtag einbezogen. Aufgrund des fehlenden beherrschenden Einflusses liegt die Entscheidung über den Bilanzstichtag bei der Geschäftsführung der Beteiligungen. Die Beteiligung an der Thüga Holding GmbH & Co. KGaA (Thüga Holding) stellt nach den Kriterien des IFRS 11 ein Gemeinschaftsunternehmen dar. Nach aktienrechtlichen Vorschriften liegt kein beherrschender Einfluss vor. Die Gemeinschaftskraftwerk Irsching GmbH (GKI) wird trotz eines Anteilsbesitzes von unter 20 % (die Beteiligung der Mainova beträgt 15,6 %) als assoziiertes Unternehmen nach der Equity-Methode bewertet, da der Mainova durch den Gesellschaftsvertrag maßgeblicher Einfluss eingeräumt wird. Bei sämtlichen wichtigen geschäftspolitischen Entscheidungen (zum Beispiel Investitionen, Aufnahme von Krediten, Abschluss oder Änderung von Verträgen sowie Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern) ist die Einstimmigkeit der Gesellschafter erforderlich. Die nachfolgenden Tabellen zeigen zusammengefasste Finanzinformationen für die assoziierten Unternehmen und die Gemeinschaftsunternehmen: Assoziierte Unternehmenscroll
Gemeinschaftsunternehmenscroll
5. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung(1) Umsatzerlösescroll
(2) Sonstige betriebliche Erträgescroll
Die übrigen Erträge enthalten eine Vielzahl von Einzelsachverhalten. (3) Materialaufwandscroll
Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe betreffen überwiegend den Gas-, Strom-, Wärme- und Wasserbezug, die Kosten für den Primärenergieeinsatz in den eigenen Kraftwerken sowie Netzentgelte. Die Aufwendungen für bezogene Leistungen entfallen im Wesentlichen auf von Dritten erbrachte Bauleistungen sowie Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen für Verteilungs- und Erzeugungsanlagen. (4) Personalaufwandscroll
(5) Abschreibungen und WertminderungenEs wird auf die Ausführungen zu immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen in Abschnitt 6 (11) verwiesen. (6) Sonstige betriebliche AufwendungenDie sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Die Aufwendungen aus Operating-Leasingverträgen betragen im Geschäftsjahr 2017 7,6 Mio. Euro (Vorjahr 7,6 Mio. Euro). Die übrigen Aufwendungen enthalten eine Vielzahl von Einzelsachverhalten. (7) Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten FinanzanlagenDas Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen setzt sich wie folgt zusammen: scroll
Die Wertminderungen entfallen im Wesentlichen auf die Beteiligungen an der Gas-Union GmbH, der Stadtwerke Hanau GmbH sowie der GKI. Diese waren erforderlich, um Unsicherheiten der zukünftigen Ertragslage Rechnung zu tragen. Zum Teil machten sich auch zinsbedingte Bewertungseffekte bemerkbar. Bezüglich der Wertminderungen verweisen wir zudem auf Abschnitt 2. (8) Finanzerträgescroll
Die sonstigen nicht finanziellen Erträge resultieren vor allem aus Zinssatzänderungen im Rahmen der Rückstellungsaufzinsungen. Aufgelaufene Zinserträge auf wertgeminderte finanzielle Vermögenswerte bestehen nicht, da die wertberichtigten Vermögenswerte ausschließlich kurzfristig sind. (9) Finanzaufwendungenscroll
Unter den sonstigen Zinsaufwendungen werden überwiegend Avalprovisionen ausgewiesen. (10) Ertragsteuernscroll
Der Steueraufwand und -ertrag teilt sich wie folgt auf: scroll
Aufgrund des am 29. August 2001 geschlossenen Gewinnabführungsvertrags ist Mainova verpflichtet, ihren gesamten Gewinn an die SWFH abzuführen. Dies hat nach geltendem Steuerrecht zur Folge, dass Mainova einen entstehenden Gewinn nur insoweit der Körperschaftsteuer unterwerfen muss, als dieser für Ausgleichszahlungen an außenstehende Aktionäre verwendet wird (§ 16 Körperschaftsteuergesetz (KStG)). Der Gewerbeertrag wird bei Mainova unabhängig von der Leistung von Ausgleichszahlungen keiner Gewerbesteuer unterworfen. Im Rahmen des im Jahr 2004 abgeschlossenen Umlagevertrags ist Mainova verpflichtet, die Ertragsteuern in Form einer Steuerumlage an die SWFH abzuführen. Die Steuerumlagen werden nach der sogenannten Belastungsmethode (Stand-alone-Methode) entsprechend der hypothetischen Steuerbelastung der Mainova unter Berücksichtigung der bei Mainova direkt anfallenden Steuerbelastung (zurzeit Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag auf die Ausgleichszahlung an außenstehende Aktionäre) errechnet, als ob Mainova selbstständig zur Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer herangezogen würde. Die Organgesellschaft (Mainova AG) hat ihr Einkommen in Höhe von 20/17 der geleisteten Ausgleichszahlungen an außenstehende Aktionäre selbst zu versteuern. Die tatsächlichen Steuern enthalten im Wesentlichen Steuerumlagen für 2017 an die SWFH für Körperschaftsteuer inklusive Solidaritätszuschlag in Höhe von 9,2 Mio. Euro und Gewerbesteuer in Höhe von 11,0 Mio. Euro sowie die Körperschaftsteuer und den Solidaritätszuschlag für die Ausgleichszahlung in Höhe von 2,4 Mio. Euro. Der Steuersatz des Mutterunternehmens Mainova AG beträgt wie im Vorjahr 30,7 %. Bei den in den Konzernabschluss einzubeziehenden Gesellschaften NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH (NRM), Mainova ServiceDienste Gesellschaft mbH, SRM Straßen-Beleuchtung Rhein-Main GmbH, Biomasse-Kraftwerk Fechenheim GmbH (BKF), HMD und Energieversorgung Main-Spessart GmbH fallen aufgrund der ertragsteuerlichen Organschaft mit der Mainova AG keine laufenden Steuern an. Aufgrund der Verlustvorträge der Erdgas Westthüringen Beteiligungsgesellschaft mbH (EWT) sowie der Mainova Beteiligungsgesellschaft mbH (MBG) entsteht im Geschäftsjahr keine Steuerschuld. Im Berichtsjahr wurden bisher nicht aktivierte steuerliche Verlustvorträge von 0,2 Mio. Euro genutzt. Die Überleitung vom erwarteten Ertragsteueraufwand zum tatsächlichen Ertragsteueraufwand wird nachfolgend dargestellt: scroll
Bei den steuerfreien Erträgen aus nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen wurde der Saldo aus Fortschreibungen abzüglich Wertminderungen zu 95 % (Kapitalgesellschaften) beziehungsweise zu 100 % (Personengesellschaften für die Gewerbesteuer) unter Berücksichtigung der jeweils anzuwendenden Steuersätze angesetzt. Bei den steuerfreien Dividenden handelt es sich um Ausschüttungen von sonstigen Beteiligungen, die nicht in den Konzernabschluss einzubeziehen sind. Diese sind laut § 8b KStG steuerfrei. Die periodenfremden Steuern enthalten aus der Anpassung des steuerlichen Ausgleichspostens einen Aufwand in Höhe von 2.668 Tsd. Euro (Vorjahr 4.947 Tsd. Euro). Der steuerliche Ausgleichsposten beinhaltet die Bewertungsunterschiede zwischen Steuerbilanz und IFRS. Darüber hinaus ist ein tatsächlicher Steueraufwand in Höhe von 2 Tsd. Euro (Vorjahr 5 Tsd. Euro) enthalten. 6. Erläuterungen zur Bilanz(11) Immaterielle Vermögenswerte und SachanlagenDie Aufgliederung der in der Bilanz zusammengefassten Posten der immateriellen Vermögenswerte und des Sachanlagevermögens sowie ihre Entwicklung sind auf den folgenden Seiten dargestellt: scroll
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In den Zugängen der Anschaffungs- oder Herstellungskosten sind aktivierte Fremdkapitalkosten in Höhe von 2,7 Mio. Euro (Vorjahr 2,1 Mio. Euro) enthalten. Im Geschäftsjahr 2017 wurden keine Sachanlagen (Vorjahr 1,0 Mio. Euro) als zur Veräußerung gehalten klassifiziert. Es sind keine Aufwendungen (Vorjahr 22 Tsd. Euro) für nicht aktivierungsfähige technische Innovationen angefallen. Aus den jährlich vorzunehmenden Werthaltigkeitstests für den Geschäfts- oder Firmenwert der HMD und der Mainova PV_Park 1 GmbH & Co. KG haben sich keine Wertminderungen ergeben. Die Geschäftstätigkeit dieser vollkonsolidierten Gesellschaften stellt jeweils eine eigene ZGE dar. Bei der ZGE Kraftwerke wurde ein Werthaltigkeitstest durchgeführt. Der Anlass hierfür war die Anpassung der Planprämissen bei der Erzeugung für die künftigen Geschäftsjahre, die aus der technischen Neuausrichtung des Erzeugungsbereichs resultiert. Die Überprüfung hat im Geschäftsjahr weder zu einer Wertminderung noch zu einer Wertaufholung geführt. Die Grundlagen und Parameter der Werthaltigkeitstests sind in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zum Sachanlagevermögen (Abschnitt 2) dargestellt. Bei den immateriellen Vermögenswerten sowie im Sachanlagevermögen liegen zum Bilanzstichtag keine Beschränkungen hinsichtlich der Verfügungsrechte vor. Ferner wurden im Geschäftsjahr 2017 wie im Vorjahr keine Entschädigungen von Dritten für immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagevermögen, die wertgemindert oder außer Betrieb genommen wurden, erfasst. (12) Nach der Equity-Methode bilanzierte FinanzanlagenDie folgende Übersicht zeigt die Entwicklung des Buchwerts der nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen: scroll
(13) Übrige finanzielle und nicht finanzielle VermögenswerteIn den nachfolgenden Tabellen werden die sonstigen Forderungen und Vermögenswerte aufgeschlüsselt: scroll
Die derivativen Finanzinstrumente setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Im Jahr 2017 wurden wie im Vorjahr keine Wertberichtigungen auf sonstige Vermögenswerte vorgenommen. (14) Vorrätescroll
In den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sind hauptsächlich Bau- und Installationsmaterialien sowie der Bestand an Kohle und Heizöl für den Betrieb der HKW ausgewiesen. Die kumulierten Gängigkeitsabschreibungen auf den Bestand an Bau- und Installationsmaterial betragen insgesamt 7,0 Mio. Euro (Vorjahr 6,7 Mio. Euro). Im Jahr 2017 wurden somit Abwertungen in Höhe von 0,3 Mio. Euro ergebniswirksam gebucht. Die unfertigen Leistungen enthalten noch nicht abgerechnete Bau- und Reparaturleistungen. Verfügungsbeschränkungen oder andere Belastungen lagen nicht vor. Zuschreibungen und Bewertungen zum Nettoveräußerungspreis wurden nicht vorgenommen. (15) Forderungen aus Lieferungen und LeistungenIn den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 288,6 Mio. Euro (Vorjahr 235,2 Mio. Euro) sind abgegrenzte, noch nicht abgerechnete Strom-, Gas-, Wärme- und Wasserlieferungen zwischen Ablese- und Bilanzstichtag enthalten, denen geleistete Abschläge gegenüberstehen. Zum Stichtag 31. Dezember 2017 belief sich der Buchwert der nicht wertgeminderten und nicht überfälligen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auf 276,2 Mio. Euro (Vorjahr 197,3 Mio. Euro). Bei diesen Forderungen deuten zum Abschlussstichtag keine Anzeichen darauf hin, dass die Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen werden. Die folgende Tabelle zeigt den Buchwert der überfälligen Forderungen, die noch nicht wertgemindert wurden: scroll
Bei den fälligen Forderungen handelt es sich im Wesentlichen um Energieabrechnungen mit vertraglich geregelter Fälligkeit. Die Wertberichtigungen (einschließlich pauschalierter Einzelwertberichtigungen) auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben sich wie folgt entwickelt: scroll
(16) Forderungen aus ErtragsteuernDie Forderungen aus Ertragsteuern betreffen mit 11,4 Mio. Euro (Vorjahr 15,3 Mio. Euro) anrechenbare Kapitalertragsteuer sowie im Vorjahr 1,2 Mio. Euro Körperschaftsteuerguthaben. (17) Latente Steueransprüche und latente SteuerschuldenDie latenten Steueransprüche und -schulden resultieren aus folgenden Posten: scroll
Von den latenten Steueransprüchen aus Pensionsrückstellungen wurden 13,4 Mio. Euro (Vorjahr 12,6 Mio. Euro) erfolgsneutral gebildet. Von den latenten Steuerschulden aus den übrigen langfristigen Forderungen und finanziellen Vermögenswerten, den sonstigen Vermögenswerten und den langfristigen und kurzfristigen Verbindlichkeiten wurden latente Steuerschulden in Höhe von 2,4 Mio. Euro (Vorjahr 1,4 Mio. Euro) erfolgsneutral gebildet. Insgesamt ergab sich damit eine erfolgsneutrale Veränderung der latenten Steuern in Höhe von 0,2 Mio. Euro (Vorjahr 3,0 Mio. Euro). Latente Steueransprüche und -schulden wurden je Gesellschaft beziehungsweise Organkreis miteinander saldiert. Latente Steuern auf temporäre Differenzen im Zusammenhang mit Anteilen an Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen wurden mit den anzuwendenden Steuersätzen gebildet. Auf temporäre Unterschiede aus Beteiligungen zwischen Steuerbilanz und Konzernabschluss wurden in Höhe von 10,6 Mio. Euro (Vorjahr 8,6 Mio. Euro) keine passiven latenten Steuern erfasst, da eine Umkehrung durch Dividendenausschüttungen oder Veräußerung von Gesellschaften in absehbarer Zeit nicht wahrscheinlich ist. Es werden nur auf solche Verlustvorträge und Vorträge aus der Zinsschranke, von deren Nutzbarkeit mit ausreichender Sicherheit ausgegangen werden kann, latente Steueransprüche gebildet. Steuerliche Verlustvorträge bestanden zum 31. Dezember 2017 bei den Tochtergesellschaften NRM, MBG, Mainova Windpark Siegbach GmbH & Co. KG, Mainova Windpark Niederhambach GmbH & Co. KG und EWT. Für die steuerlichen Verlustvorträge der EWT und MBG wurde kein latenter Steueranspruch angesetzt, da die Gesellschaften als Beteiligungsholding nahezu ausschließlich steuerfreie Dividendenerträge erzielen und somit gegenwärtig nicht damit gerechnet wird, dass zukünftig ein steuerpflichtiges Ergebnis zur Nutzung der Verlustvorträge zur Verfügung stehen wird. Aufgrund der seit dem 1. Januar 2012 bestehenden gewerbe- und körperschaftsteuerlichen Organschaft mit der NRM wurde davon ausgegangen, dass diese steuerlichen Verluste nicht mehr nutzbar sind. Latente Steueransprüche auf oben genannte Verlustvorträge wurden in folgender Höhe nicht angesetzt: scroll
EigenkapitalDie Gewinnabführung je Anteil für das Geschäftsjahr 2017 belief sich für die SWFH auf 16,65 Euro / Stück (Vorjahr 14,98 Euro / Stück) und die Dividende je Anteil für die außenstehenden Aktionäre auf 10,84 Euro / Stück. (18) Gezeichnetes KapitalDer Nennwert des gezeichneten Kapitals lag unverändert bei 142,3 Mio. Euro und ist vollständig eingezahlt. Es ist eingeteilt in 5.560.000 nennbetragslose Stückaktien, davon lauten 5.499.296 auf Namen und 60.704 auf Inhaber. Die Anzahl der Aktien war im Geschäftsjahr unverändert. (19) GewinnrücklagenDie Gewinnrücklagen enthalten neben dem Konzernjahresüberschuss abzüglich der Ergebnisabführung an die SWFH insbesondere die Anpassungseffekte auf IFRS sowie Ergebnisvorträge von Tochtergesellschaften. Darüber hinaus enthalten die Gewinnrücklagen nachfolgende neutrale Effekte: scroll
Die Gewinnrücklagen haben sich im Vergleich zum Vorjahr wie folgt verändert: scroll
Im Geschäftsjahr wurden in geringem Umfang Sicherungsbeziehungen aufgelöst, da die erwarteten Mengen angepasst wurden. Diese wurden aus den Gewinnrücklagen in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. Die diskontierten Zahlungen aus den Cashflow Hedges werden nach den am Bilanzstichtag vorliegenden Informationen in den folgenden Zeitspannen aus der Rücklage für Cashflow Hedges im sonstigen Ergebnis in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. scroll
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(20) Nicht beherrschende AnteileDie nicht beherrschenden Anteile zeigen den Anteilsbesitz Dritter an der Mainova. Sie betreffen die Minderheitenanteile an der BKF und der Mainova Gemeinschaftswindpark Hohenahr GmbH & Co. KG. Durch die Anteilsaufstockung bestehen keine Minderheitenanteile an der EWT mehr. (21) Erhaltene ZuschüsseDie erhaltenen Zuschüsse (Baukostenzuschüsse und Hausanschlusskostenbeiträge) werden passiviert und über die Nutzungsdauer der bezuschussten Vermögenswerte linear zugunsten der Umsatzerlöse aufgelöst. (22) Finanzschuldenscroll
Von den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten waren 11,0 Mio. Euro (Vorjahr 12,0 Mio. Euro) mit einer Negativklausel belegt und 340,9 Mio. Euro (Vorjahr 356,2 Mio. Euro) mit Bürgschaften der Stadt Frankfurt am Main besichert. Der durchschnittliche Effektivzins der Finanzschulden belief sich auf 3,8 % (Vorjahr 3,8 %). Rückstellungen(23) PensionsrückstellungenDie Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen umfassen die Altersversorgung für die Mitarbeiter der Mainova, arbeitsvertragliche Direktzusagen sowie Verpflichtungen aus Betriebsvereinbarungen (Deputate). Es handelt sich dabei um leistungsorientierte Versorgungszusagen. Direktzusagen werden Vorstandsmitgliedern gewährt. Es handelt sich um leistungsorientierte Versorgungspläne. Für diese werden Rückstellungen für Pensionen und Anwartschaften, entsprechend den bestehenden Versorgungszusagen für Anwartschaften, und laufende Leistungen an die berechtigten aktiven und ehemaligen Mitarbeiter sowie die Hinterbliebenen gebildet. Die Zusagen bemessen sich vor allem nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit sowie der Vergütung der Mitarbeiter. Auf der Basis von Betriebsvereinbarungen sowie einzelvertraglichen Regelungen erhalten nahezu alle Mitarbeiter ein jährliches Energiedeputat. Zudem wurde außertariflichen Mitarbeitern eine betriebliche Altersvorsorge im Rahmen einer Unterstützungskasse gewährt. Da Mainova über die Leistung der einkommensabhängigen Beiträge hinaus kein Risiko trägt, handelt es sich um eine beitragsorientierte Zusage. Die Versorgungsverpflichtungen werden aus der operativen Tätigkeit der Mainova finanziert. Der Berechnung der leistungsorientierten Versorgungszusagen wurden folgende wesentlichen versicherungsmathematischen Annahmen zugrunde gelegt: scroll
Den Berechnungen für 2017 bezüglich der künftigen Sterblichkeit lagen wie im Vorjahr die Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck zugrunde. Der Barwert der versicherungsmathematischen Sollverpflichtung hat sich wie folgt entwickelt: scroll
Der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung entfiel auf folgende Gruppen von Versorgungsberechtigten: scroll
Ein Anstieg beziehungsweise Rückgang der wesentlichen versicherungsmathematischen Annahmen würde sich wie folgt auf den Barwert der Versorgungsverpflichtungen auswirken: scroll
Ferner halten wir eine Änderung der zugrunde gelegten Sterberaten beziehungsweise Lebensdauern für möglich. Nach den aktuellen Berechnungen würde eine um ein Jahr verlängerte Lebensdauer der Versorgungsberechtigten zum Stichtag zu einem Anstieg der Pensionsverpflichtung um 2.341 Tsd. Euro führen. Bei einer Verkürzung der Lebensdauer um ein Jahr würde sich die Verpflichtung um 2.306 Tsd. Euro verringern. Das Fälligkeitsprofil der Versorgungsleistungen stellt sich wie folgt dar: scroll
Die gewichtete durchschnittliche Laufzeit zum 31. Dezember 2017 beläuft sich bei den Pensionsverpflichtungen auf 14,94 Jahre (Vorjahr 15,95 Jahre) und bei den Deputatsverpflichtungen auf 19,73 Jahre (Vorjahr 20,08 Jahre). Der Aufwand für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen setzte sich wie folgt zusammen: scroll
Neben den als beitragsorientierte Verpflichtungen behandelten Beiträgen zur ZVK (Multi-Employer Plan) erfolgten im Berichtsjahr weitere beitragsorientierte Leistungen an die gesetzliche Rentenversicherung in Höhe von 14,5 Mio. Euro (Vorjahr 14,2 Mio. Euro) sowie an eine betriebliche Altersvorsorge in Höhe von 1,0 Mio. Euro (Vorjahr 1,0 Mio. Euro). Im Jahr 2018 werden Beiträge zur ZVK in Höhe von 14,0 Mio. Euro erwartet. Die Gesamtaufwendungen für Pensionsrückstellungen, die im Folgejahr in der Gewinn- und Verlustrechnung erwartungsgemäß erfasst werden, belaufen sich auf 3,2 Mio. Euro (Vorjahr 3,1 Mio. Euro). (24) Sonstige langfristige und kurzfristige RückstellungenDie Rückstellungen berücksichtigen gemäß IAS 37 alle am Bilanzstichtag erkennbaren Verpflichtungen gegenüber Dritten, die bezüglich ihrer Höhe oder Fälligkeit unsicher sind. Die anderen langfristigen Rückstellungen und sonstigen kurzfristigen Rückstellungen haben sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt: scroll
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Die Personalrückstellungen entfallen auf die Rückstellungen für Jubiläumszuwendungen und Altersteilzeit. Die Rückstellungen für Altersteilzeit wurden nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren bewertet. Dabei wurden folgende Annahmen zugrunde gelegt: scroll
Die Umweltrückstellungen betreffen Grundstücksrisiken aus früheren Geschäftsbetrieben. Die wesentlichen Sanierungsarbeiten werden voraussichtlich innerhalb der nächsten 13 Jahre abgeschlossen. Aus der Änderung des bei der Abzinsung der Umweltrückstellungen zugrunde gelegten Zinssatzes hat sich ein Ertrag in Höhe von 3,9 Mio. Euro (Vorjahr Aufwand in Höhe von 5,5 Mio. Euro) ergeben. Bei den Rückstellungen für rechtliche Risiken handelt es sich um mehrere kurzfristige Einzelrisiken, bei denen die Höhe der Inanspruchnahme ungewiss ist. Die Bewertung erfolgt ausgehend vom erwarteten Prozessergebnis, das nach den aktuell verfügbaren Informationen die höchste Eintrittswahrscheinlichkeit besitzt. Die sonstigen Rückstellungen beinhalten zahlreiche Sachverhalte. Sie enthalten unter anderem Risikovorsorgen im Zusammenhang mit der Energiebeschaffung. Die sonstigen Rückstellungen sind überwiegend kurzfristig. In drei Fällen wird mit Zahlungsabflüssen über Zeiträume von 9 bis 24 Jahren gerechnet. Die Auflösung entfällt mit 4,6 Mio. Euro auf einen im Geschäftsjahr ausgelaufenen Strombezugsvertrag. (25) Übrige finanzielle und nicht finanzielle VerbindlichkeitenDie übrigen Verbindlichkeiten setzten sich wie folgt zusammen: scroll
Die derivativen Finanzinstrumente gliederten sich in folgende Kategorien: scroll
Bei den Verbindlichkeiten aus erhaltenen Sicherheiten handelt es sich um Zahlungsmittel. Die übrigen finanziellen Verbindlichkeiten beinhalten im Wesentlichen eine Abgrenzung im Rahmen eines Leasingverhältnisses in Höhe von 7,2 Mio. Euro (Vorjahr 8,0 Mio. Euro) sowie Verbindlichkeiten aus Konzessionsabgaben in Höhe von 4,6 Mio. Euro. In den übrigen nicht finanziellen Verbindlichkeiten waren wie im Vorjahr Vorauszahlungen für Baukostenzuschüsse enthalten. 7. Weitere Angaben zu FinanzinstrumentenÜbersicht der FinanzinstrumenteZu den Finanzinstrumenten zählen originäre und derivative Finanzinstrumente. Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden in die folgenden Bewertungskategorien eingeteilt:
Die folgende Tabelle stellt die Buchwerte und beizulegenden Zeitwerte (Fair Values) der in den einzelnen Bilanzposten enthaltenen Finanzinstrumente dar: scroll
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Die einzelnen Stufen sind gemäß IFRS 13 wie folgt definiert:
Der Buchwert der sonstigen Beteiligungen der Stufe 3 hat sich wie folgt entwickelt: scroll
Aus der Marktbewertung der zu Anschaffungskosten bewerteten sonstigen Beteiligungen ergaben sich im Geschäftsjahr 2017 erfolgsneutral erfasste Gewinne. Eine Änderung des Diskontierungszinssatzes um 0,25 % würde zu einer Erhöhung beziehungsweise zu einem Rückgang des erfolgsneutralen sonstigen Ergebnisses um 0,5 Mio. Euro führen. Im Vorjahr wurde eine Umgruppierung aus Stufe 1 vorgenommen, da für eine Beteiligung die Notierung an einem aktiven Markt entfallen war. Zudem wurden im Vorjahr für zwei sonstige Beteiligungen erstmals Marktbewertungen durchgeführt. Aufgrund der kurzen Laufzeiten der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, der Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie der übrigen kurzfristigen Forderungen und Verbindlichkeiten wird angenommen, dass die beizulegenden Zeitwerte den Buchwerten entsprechen. Die beizulegenden Zeitwerte der Finanzschulden werden als Barwerte der zukünftig erwarteten Cashflows ermittelt. Zur Diskontierung werden marktübliche Zinssätze, bezogen auf die entsprechenden Fristigkeiten, verwendet. Zudem wird das eigene Ausfallrisiko berücksichtigt. Darüber hinaus existieren finanzielle Garantien in Höhe von 17,8 Mio. Euro (Vorjahr 22,5 Mio. Euro). Da es sich hier im Wesentlichen um Eventualverbindlichkeiten und Sicherheiten für Adressausfallrisiken handelt, sind keine Buchwerte und Fair Values ermittelbar (siehe auch Erläuterungen in Abschnitt 10). Das Nominalvolumen der im Folgenden dargestellten Geschäfte wird unsaldiert angegeben. Es stellt die Summe aller Kauf- und Verkaufsbeträge dar, die den Geschäften zugrunde liegen. Die Höhe des Nominalvolumens erlaubt Rückschlüsse auf den Umfang des Einsatzes von Derivaten, gibt aber nicht das Risiko des Konzerns aus dem Einsatz von Derivaten wieder. scroll
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Soweit Mainova Geschäfte mit Finanzinstrumenten tätigt, erfolgt dies auf der Grundlage von marktüblichen Rahmenverträgen. Insoweit hat Mainova mit verschiedenen Marktpartnern Rahmenverträge auf der Grundlage des von der EFET (European Federation of Energy Traders) beziehungsweise auf der Grundlage des vom Bankenverband veröffentlichten DRV FT (Deutscher Rahmenvertrag für Finanztermingeschäfte) vereinbart. Sie enthalten die Möglichkeit, im Falle eines Ausfalls des Vertragspartners oder einer berechtigten außerordentlichen Kündigung durch Mainova alle unter dem jeweiligen Rahmenvertrag abgeschlossenen Geschäfte gegeneinander aufzurechnen. Die Regelungen für eine bilanzielle Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten nach IFRS sind somit nicht erfüllt. Die nachfolgende Übersicht zeigt das nur im Falle eines Ausfalls bestehende Potenzial zur Saldierung: scroll
Die folgende Tabelle stellt die in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigten Nettogewinne beziehungsweise -verluste von Finanzinstrumenten, gegliedert nach den Bewertungskategorien des IAS 39, dar: scroll
Die Nettogewinne beziehungsweise -verluste aus Finanzinstrumenten der Kategorie "Kredite und Forderungen" beinhalten im Wesentlichen die Ergebnisse aus Wertminderungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 3,7 Mio. Euro (Vorjahr 3,6 Mio. Euro) und erfolgswirksame Wertaufholungen in Höhe von 1,2 Mio. Euro (Vorjahr 2,5 Mio. Euro). Wie im Vorjahr wurden keine Wertberichtigungen auf sonstige finanzielle Vermögenswerte vorgenommen. Die Nettogewinne beziehungsweise -verluste aus "Zu Handelszwecken gehaltenen Finanzinstrumenten" beinhalten die Ergebnisse aus freistehenden derivativen Finanzinstrumenten. Das Nettoergebnis der "Zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte" umfasst Erträge aus Beteiligungen sowie Wertminderungen. FinanzrisikomanagementIm Hinblick auf die nachfolgend beschriebenen Risiken liegen keine Risikokonzentrationen vor. Einsatz von derivativen FinanzinstrumentenIm Rahmen des operativen Geschäfts ist Mainova finanzwirtschaftlichen Marktpreisrisiken im Commodity-Bereich ausgesetzt. Unternehmenspolitik ist es, diese Risiken durch ein Risikomanagement zu eliminieren oder zu begrenzen. Hierzu werden seitens der Mainova derivative Finanzinstrumente eingesetzt, zum Beispiel Swaps und Forwards. Sie unterliegen den im Risikomanagementhandbuch für den Bereich Energiebezug und -handel aufgeführten Vorgaben. Zudem legt das Markt-Risiko-Komitee die Rahmenbedingungen für die Energiebeschaffung und -vermarktung in Bezug auf den zulässigen Risikogehalt fest. Zur Absicherung von Risiken und in geringem Umfang zur Erzielung von Handelsmargen werden im Commodity-Bereich physisch zu erfüllende Termingeschäfte sowie finanzielle Sicherungsgeschäfte eingesetzt. Die Risikopositionen der Strom- und Gasgeschäfte werden durch Limits der offenen Marktrisikopositionen sowie durch ein Verlustlimit begrenzt. Ferner wird auf die Erläuterungen zum Risikomanagement im Lagebericht verwiesen. Des Weiteren ist Mainova dem Risiko marktbedingter Schwankungen der Zinssätze ausgesetzt. Das Treasury-Gremium der SWFH legt Rahmenbedingungen und Richtlinien für die Treasury-Aufgaben fest. Dazu gehört unter anderem die Festlegung der Zinsabsicherungsstrategie. Mainova setzt zur Begrenzung des Risikos Zins-Swaps ein. Bei der Bilanzierung von Derivaten wendet Mainova Hedge Accounting an. Voraussetzung für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen (Hedge Accounting) ist, dass der eindeutige Sicherungszusammenhang zwischen Grundgeschäft und Sicherungsgeschäft dokumentiert und die Effektivität nachgewiesen ist. Derivative Finanzinstrumente, welche die strengen Anforderungen des IAS 39 nicht erfüllen, werden als freistehende Derivate bilanziert, das heißt, alle Marktwertänderungen werden unmittelbar erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Im Gasgeschäft werden Öl-Swaps zur preislichen Absicherung von ölpreisgebundenen Gasabsatzverträgen abgeschlossen. Ferner werden Kohle-Swaps zur Sicherung des Kohleindex aus einem Virtual-Power-Plant-Vertrag sowie auch zur preislichen Sicherung des Brennstoffbedarfs für die Kraftwerke eingesetzt. Die Laufzeiten der Grundgeschäfte betragen in der Regel bis zu drei Jahre. Bei den Sicherungsinstrumenten handelt es sich um Swaps, die während der gesamten Vertragslaufzeit Zahlungsströme generieren. Zur Begrenzung des Zinsänderungsrisikos setzt Mainova Forward-Starting-Zins-Swaps ein. Durch diese Instrumente werden Zahlungsströme aus variabel verzinslichen langfristigen Finanzschulden gesichert. Dabei sind die Laufzeiten der Zins-Swaps auf die erwartete Rückzahlung der Darlehen abgestimmt. Die Zahlungsströme der Zins-Swaps beginnen mit dem Auslaufen der Zinsbindungsfrist der entsprechenden Darlehen. Beim Cashflow Hedge Accounting werden Bewertungsänderungen des effektiven Teils des Derivats zunächst erfolgsneutral in der Rücklage für Cashflow Hedges im sonstigen Ergebnis erfasst und erst bei der Realisierung des Grundgeschäfts in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. Der ineffektive Teil eines Hedges wird sofort erfolgswirksam ausgewiesen. Die Ergebnisse aus der Umgliederung werden in dem Posten der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen, in dem auch das gesicherte Grundgeschäft erfasst wird, das heißt im Materialaufwand beziehungsweise in den Finanzaufwendungen. Der Ertrag beziehungsweise Aufwand aus den ineffektiven Anteilen von Cashflow Hedges wird ebenfalls im Materialaufwand beziehungsweise in den Finanzaufwendungen erfasst. Im Jahr 2017 existierten keine Ineffektivitäten, im Vorjahr waren Erträge in Höhe von 0,5 Mio. Euro enthalten. Preisrisiken aus CommoditiesAuf der Erzeugungsseite ergeben sich Risiken vor allem aus der Stromproduktion. Diese wird in starkem Maße von der Entwicklung der Marktpreise für Strom, fossile Brennstoffe (insbesondere Kohle und Gas) und CO2 -Zertifikate beeinflusst. Ein Risiko liegt beispielsweise darin, dass höhere Rohstoffnotierungen nicht durch entsprechende Stromerlöse kompensiert werden können. Neben der Erzeugungsseite ist auch das Vertriebsgeschäft für Strom und Gas mit Risiken verbunden. Diese resultieren zum Beispiel aus unerwarteten Nachfrageschwankungen aufgrund von Wettbewerbs- und Konjunktureinflüssen und Temperaturänderungen sowie aus Preisschwankungen für noch nicht beschaffte Positionen. Die Preisrisiken auf den Beschaffungs- und Absatzmärkten ermittelt Mainova fortlaufend und berichtet darüber. Zur Risikominderung (Preisabsicherung) auf der Absatz- und Beschaffungsseite setzt Mainova unter anderem derivative Finanzinstrumente (Forwards und Swaps) ein. Der Vorstand wird monatlich über den aktuellen Bestand an Derivaten informiert. Alle Derivate, die Handelszwecken zuzuordnen sind (freistehende Derivate), werden als finanzielle Vermögenswerte oder finanzielle Verbindlichkeiten bilanziert. Die derivativen Finanzinstrumente sind zu Marktwerten bewertet. Als Marktwert eines Finanzinstruments gilt der Betrag, der im Geschäftsverkehr zwischen sachverständigen, vertragswilligen und voneinander unabhängigen Vertragspersonen unter aktuellen Marktbedingungen erzielt werden kann. Die Marktwerte werden aus Börsenkursen oder anhand anerkannter Bewertungsmethoden abgeleitet. Als Teil des Risikomanagementsystems von Preisrisiken aus Derivaten setzt Mainova zudem eine VaR-Analyse ein, bei der die Risikoposition gegenüber Änderungen der Marktpreise für Strom, Gas, Kohle und Emissionen gemessen wird. Unter Vorgabe eines Konfidenzniveaus und einer Halteperiode wird ein maximaler Verlust berechnet. Folgende Annahmen liegen der Ermittlung des VaR zugrunde:
Der VaR ergibt sich aus den Marktwerten der offenen Positionen unter Berücksichtigung der Volatilitäten für die einzelnen Commodities. Das 99-prozentige Konfidenzniveau und die Halteperiode von fünf Tagen implizieren, dass mit einer Wahrscheinlichkeit von 1 % der Wertverlust des Portfolios nach fünf Tagen größer sein wird als der Betrag des VaR. Die Mainova berechnet regelmäßig einen Gesamt-VaR für das Handelsportfolio, der sich aus den einzelnen VaR-Werten für Strom- und Gasbeschaffung, Eigenerzeugung (einschließlich der Brennstoffe für Wärmeerzeugung), das virtuelle Kraftwerk und den Eigenhandel für Strom, Gas und CO2 zusammensetzt. Für diese Teilportfolios sind die offenen Positionen wie nachstehend definiert:
Der maximale Verlust, der mit 99-prozentiger Wahrscheinlichkeit und einer Halteperiode von fünf Tagen nicht überschritten wird, verteilt sich wie folgt auf die genannten Teilportfolios, getrennt nach kurz- und langfristigen Termingeschäften: scroll
ZinsänderungsrisikoZinsänderungsrisiken resultieren aus marktbedingten Schwankungen der Zinssätze und wirken sich auf die Höhe der Zinsaufwendungen sowie auf die Marktwerte der Zins-Swaps aus. Bei Mainova bestehen Zinsänderungsrisiken für variabel verzinsliche Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, für welche die Laufzeiten die vereinbarten Zinsbindungsfristen übersteigen, in denen der Zinssatz fixiert ist. Der Buchwert der variabel verzinslichen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ohne Berücksichtigung der Darlehen für den Anteilserwerb an der Thüga Holding beträgt zum Zeitpunkt des Auslaufens der Zinsbindungsfristen 41,5 Mio. Euro (Vorjahr 47,1 Mio. Euro). Mainova begegnet derartigen Zinsänderungsrisiken durch den Abschluss von Verträgen mit langfristigen Zinsbindungsfristen. Für die Darlehen, deren Zinsbindungsfrist im Jahr 2018 endet, wurden für den Anschlusszeitraum Zins-Swaps abgeschlossen. Da auch keine weiteren Darlehen ohne Zinsbindung bestehen, wirkt sich eine Zinssatzänderung im Jahr 2018 nicht auf das Ergebnis aus. Die im Rahmen der langfristigen Finanzierung des Anteilserwerbs an der Thüga Holding abgeschlossenen Darlehensverträge haben eine Laufzeit bis zum Jahr 2035. Die Zinsbindung läuft zwischen den Jahren 2014 und 2020 aus. Das Risiko potenziell steigender Zinsen und höherer Zinszahlungen wird bei dem überwiegenden Teil der Darlehen durch den Abschluss von Zins-Swaps begrenzt. Die Zins-Swaps haben eine Laufzeit von zehn Jahren ab dem Zeitpunkt des Auslaufens der Zinsbindung. Bei einer Erhöhung des Zinssatzes um einen Prozentpunkt würde sich der Marktwert der Zins-Swaps um 20,5 Mio. Euro (Vorjahr 21,4 Mio. Euro) erhöhen, bei einer Senkung des Zinssatzes um einen Prozentpunkt würde sich der Marktwert und damit das Eigenkapital um 26,4 Mio. Euro (Vorjahr 28,3 Mio. Euro) reduzieren. Der Buchwert der Darlehen zum Zeitpunkt des Auslaufens der Zinsbindungsfristen, bei denen das Zinsänderungsrisiko nicht durch Zins-Swaps begrenzt wurde, beträgt unverändert zum Vorjahr 60,0 Mio. Euro. WährungsrisikoAlle Beschaffungs- und Handelsgeschäfte werden derzeit in Euro abgerechnet. Somit ist Mainova keinen Währungsrisiken ausgesetzt. KreditrisikoDas Kredit- oder Ausfallrisiko der Mainova liegt in der Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse zum einen auf der Kundenseite und zum anderen auf der Seite der Kontrahenten im Energiehandel begründet. Kreditrisiken bestehen im Wesentlichen im Zusammenhang mit Forderungen sowie derivativen Finanzinstrumenten mit positiven Marktwerten. Diesbezüglich verweisen wir auf die Ausführungen in den Abschnitten 6 und 7. Das maximale Ausfallrisiko besteht in Höhe der Buchwerte der derivativen Finanzinstrumente und Forderungen abzüglich erhaltener Sicherheiten. Ausfallrisiken von Forderungen gegenüber Kunden begegnet Mainova durch eine Straffung der Prozesse im Forderungsmanagement sowie durch verschärfte Bonitätsrichtlinien für den Abschluss von neuen Verträgen und für Gewährung von Ratenplänen. Weiterhin sind die 100 größten Kunden sowie rund 30 Energiepartner an ein "Online-Ratingsystem" angeschlossen. Jegliche Veränderung von externen Ratings dieser Kunden erhält das Forderungsmanagement von einer Wirtschaftsauskunftei umgehend online mitgeteilt. Beim Ausfall von Kontrahenten im Energiehandel besteht gleichfalls ein Kreditrisiko. Mainova handelt mit Strom- und Gas-Forwards sowie CO2 -Zertifikaten mit physischer Erfüllung und Derivaten auf Kohle, Öl und Gas mehrere Jahre im Voraus. Fällt ein Handelspartner aus, besteht neben dem Vorleistungsrisiko ein Wiedereindeckungsrisiko für den Fall, dass sich die Marktpreise zwischenzeitlich verändern. Um dieses Risiko zu minimieren, versucht Mainova ihr Handelspartnerportfolio zu diversifizieren. LiquiditätsrisikoUnter Liquiditätsrisiko wird das Risiko verstanden, dass Mainova nicht genügend Finanzmittel besitzt, vertragsgemäß durch Lieferung von Zahlungsmitteln oder anderen finanziellen Vermögenswerten ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Dem Liquiditätsrisiko wird durch ein stringentes Liquiditätsmanagement durch das Konzern-Treasury der SWFH, basierend auf der Finanzplanung der Mainova, begegnet. Dabei wird die Liquidität durch die Planung der individuellen Ein- und Auszahlungsströme für das laufende und die vier darauf folgenden Jahre ermittelt, um die zukünftige Liquiditätsentwicklung aufzuzeigen und frühzeitig einen möglichen Liquiditätsbedarf zu erkennen. Zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit verfügt Mainova zudem bei der SWFH über eine vom Konzern-Treasury-Gremium genehmigte Kreditlinie von 40,0 Mio. Euro (Vorjahr 40,0 Mio. Euro). Kreditlinien bei Banken bestehen nicht. Die nachfolgende Tabelle zeigt alle zum 31. Dezember 2017 beziehungsweise 31. Dezember 2016 vertraglich fixierten Zins- und Tilgungszahlungen für die bilanzierten finanziellen Verbindlichkeiten sowie Zahlungsströme aus derivativen Finanzinstrumenten. Für Swaps mit negativem Marktwert werden negative undiskontierte Marktwerte angegeben. Für Forwards werden die Nominalbeträge der Kaufgeschäfte angegeben. Jederzeit rückzahlbare finanzielle Verbindlichkeiten sind dem frühesten Zeitband zugeordnet. scroll
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8. Segmentberichterstattungscroll
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Die Segmentberichterstattung der Mainova hat das Ziel, Informationen über die wesentlichen Geschäftssegmente des Konzerns zur Verfügung zu stellen. Die Abgrenzung der berichtspflichtigen Segmente ist nach dem verpflichtend anzuwendenden "Management Approach" allein auf die intern vom Management zur Steuerung des Konzerns verwendete Berichtsstruktur ausgerichtet. Diese orientiert sich mit Ausnahme der Segmente Wärme- und Stromerzeugung sowie Beteiligungen an den Endprodukten des Konzerns. Das Segment Wärme- und Stromerzeugung bündelt das anlagenintensive und technisch geprägte Kraftwerksgeschäft der Mainova AG und der Tochterunternehmen sowie nach der Equity-Methode einbezogene und weitere Beteiligungen an Erzeugungsgesellschaften. Die Segmente Strom-, Gas-, Wärme- und Wasserversorgung decken jeweils die Wertschöpfungskette von der Beschaffung beziehungsweise dem Handel über den Vertrieb bis hin zur Verteilung unserer Produkte ab. Dem Segment Beteiligungen ist mit Ausnahme der Erzeugungsgesellschaften unser gesamtes Beteiligungsportfolio zugeordnet. Im Segment Sonstige Aktivitäten / Konsolidierung sind unter anderem IT-Dienstleistungen an Dritte, technisches Facility Management und Anlagenverkäufe, die nicht in Zusammenhang mit einem Kernsegment stehen, enthalten. Hierbei handelt es sich um Nebengeschäfte, die eine geringe Steuerungsrelevanz haben. Zudem sind Konsolidierungseffekte enthalten. Da Mainova regional eingegrenzt und ausschließlich innerhalb Deutschlands tätig ist, wurde auf eine Darstellung nach geografischen Merkmalen verzichtet. Die Segmentdaten wurden in Übereinstimmung mit den Ansatz- und Bewertungsmethoden im Konzernabschluss ermittelt. In den wesentlichen nicht zahlungswirksamen Effekten sind vor allem die Veränderungen der Rückstellungen einschließlich der erfolgsneutralen Veränderungen und die wesentlichen zahlungsunwirksamen sonstigen Aufwendungen und Erträge erfasst. Die segmentbezogenen Veränderungen des Working Capital wurden nicht ausgewiesen. Die Verrechnungspreise zwischen den Segmenten entsprechen im Wesentlichen den üblichen Marktpreisen. Weitere Erläuterungen zu den Segmentergebnissen sind im Lagebericht enthalten. Die Überleitung auf das Segmentergebnis ergibt sich wie folgt: scroll
9. Angaben zur KapitalflussrechnungDer Finanzmittelfonds in Höhe von 14,6 Mio. Euro (Vorjahr 17,6 Mio. Euro) besteht ausschließlich aus Kassenbeständen und Bankguthaben. Unter Berücksichtigung der Guthaben aus dem Cash Pooling bei der SWFH und Tagesgeldanlagen von Beteiligungen ergibt sich ein Finanzmittelbestand in Höhe von 66,4 Mio. Euro (Vorjahr 101,5 Mio. Euro). Der positive Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit verminderte sich gegenüber dem Vorjahr um 42,9 Mio. Euro und lag bei 202,6 Mio. Euro. Dies war auf höhere Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und eine Verminderung von Rückstellungen zurückzuführen. Die Mittelabflüsse aus der Investitionstätigkeit in Höhe von 43,1 Mio. Euro lagen um 60,9 Mio. Euro unter dem Vorjahr. Dies war bedingt durch die höheren Mittelzuflüsse im Rahmen des Cash Poolings mit der SWFH in Höhe von 34,7 Mio. Euro (Vorjahr 5,2 Mio. Euro) sowie durch geringere Investitionen im Rahmen der Finalisierung des neuen Wärmeversorgungskonzepts. Der negative Cashflow aus Finanzierungstätigkeit in Höhe von 162,5 Mio. Euro resultierte wie im Vorjahr insbesondere aus der Gewinnabführung an die SWFH und der Tilgung von Krediten. Ferner sind Mittelabflüsse in Höhe von 32,5 Mio. Euro aus der Aufstockung der Anteile an der EWT auf 100 % enthalten. Insgesamt konnten die Mittelabflüsse aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit aus der laufenden Geschäftstätigkeit gedeckt werden, sodass sich der Finanzmittelbestand nahezu auf Vorjahresniveau bewegte. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Änderungen der Finanzverbindlichkeiten, deren Ein- und Auszahlungen im Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit gezeigt werden: scroll
10. SonstigesMitarbeiterinnen und MitarbeiterIm Jahresdurchschnitt waren bei Mainova 2.656 (Vorjahr 2.669) Arbeitnehmer beschäftigt , davon 596 (Vorjahr 585) Frauen. Ergebnis je Aktiescroll
Da nur die Stückaktien der SWFH als Organträger an der Gewinnverwendung teilnehmen, erfüllen nur diese Stückaktien die Definition "Ordinary Shares" nach IAS 33. Die Anteile der anderen Gesellschafter partizipieren nicht am Gewinn und Verlust der Gesellschaft, sondern erhalten vom Organträger eine feste Garantiedividende in Höhe von 10,84 Euro je Stückaktie. Das Ergebnis je Aktie ist daher der Quotient aus dem Ergebnis der Mainova vor Gewinnabführung und der Anzahl der Stückaktien der SWFH. Eventualverbindlichkeiten und finanzielle VerpflichtungenDie Eventualverbindlichkeiten setzen sich zum 31. Dezember 2017 wie folgt zusammen: scroll
Für die Beteiligung an der GKI hat Mainova im Zusammenhang mit der Finanzierung des Kraftwerks zugunsten einer Geschäftsbank eine selbstschuldnerische und unbefristete Teilbürgschaft für den Kreditrahmen bei der Bank abgegeben. Der Anteil der Mainova beträgt 20,3 Mio. Euro und entspricht 15,6 % des Kreditrahmens. Die Verpflichtung valutiert zum Stichtag mit 6,9 Mio. Euro (Vorjahr 8,6 Mio. Euro). Auf Basis der bis zum Aufstellungszeitpunkt gewonnenen Erkenntnisse geht die Mainova derzeit davon aus, dass die den vorab genannten Eventualverbindlichkeiten zugrunde liegenden Verpflichtungen von den jeweiligen Hauptschuldnern erfüllt werden können. Daher schätzt die Mainova bei allen Eventualverbindlichkeiten die Wahrscheinlichkeit einer Inanspruchnahme als gering ein. Finanzielle Verpflichtungen ergeben sich aus den nachfolgend aufgeführten Sachverhalten: scroll
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Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus abgeschlossenen Energielieferverträgen entfielen in Höhe von 238,9 Mio. Euro (Vorjahr 317,0 Mio. Euro) sowie die Verpflichtungen aus dem Beteiligungsbereich in Höhe von 4,1 Mio. Euro (Vorjahr 1,0 Mio. Euro) auf assoziierte Unternehmen. Die Verpflichtungen aus Miet-, Pacht- und Leasingverträgen (Operating Leasing) betrafen überwiegend Miet- und Leasingverpflichtungen für Verwaltungsgebäude, IT-Infrastruktur sowie Grundstücke unserer Windparks. Das Bestellobligo stand insbesondere in Zusammenhang mit diversen Bau- und Modernisierungsmaßnahmen. Die Verpflichtungen aus dem Beteiligungsbereich betrafen im Wesentlichen eine Einzahlung in die Kapitalrücklage der GKI aufgrund eines Beschlusses der Gesellschafter vom 23. November 2017. Der Anteil der Mainova AG daran beträgt 3,1 Mio. Euro. Eine weitere Verpflichtung aus dem Beteiligungsbereich betraf die Nachschussverpflichtung bezüglich der MHKW Müllheizkraftwerk Frankfurt am Main GmbH (MHKW), die auf § 17 des Gesellschaftsvertrags in der Fassung vom 11. November 2008 beruht. Danach kann die Gesellschafterversammlung mit Mehrheitsbeschluss von den Gesellschaftern Nachschüsse bis zu der Höhe von 2,0 Mio. Euro (davon Mainova 1,0 Mio. Euro) einfordern. Aufgrund der Beteiligungsverhältnisse kann eine Nachschusspflicht ohne Zustimmung der Mainova nicht beschlossen werden. Die übrigen finanziellen Verpflichtungen enthielten Verpflichtungen aus Betriebsführungsverträgen. LeasingDie nachstehende Tabelle stellt die Investitionen in Finanzierungsleasingverhältnisse dar: scroll
Die Bruttoinvestition lässt sich wie folgt in den Barwert der Mindestleasingzahlungen überleiten: scroll
Die im Jahr 2017 im Rahmen von Finanzierungsleasingverhältnissen als Ertrag erfassten bedingten Mietzahlungen beliefen sich auf 0,6 Mio. Euro (Vorjahr 0,5 Mio. Euro). Bei den Finanzierungsleasingverhältnissen handelte es sich um Pachtverträge für Kraftwerke und Versorgungsnetze sowie Contracting-Projekte, bei denen Mainova zwar rechtlicher Eigentümer ist, die wesentlichen Chancen und Risiken aus der Nutzung des Vermögenswerts aber beim Kunden liegen. Dies hat zur Folge, dass die Vermögenswerte nicht im Sachanlagevermögen der Mainova, sondern stattdessen in den Forderungen aus Finanzierungsleasing zu bilanzieren sind. Mit der AVA GmbH besteht ein Vertrag über die Verpachtung eines HKW in Frankfurt am Main-Nordweststadt einschließlich Grundstück. Die AVA GmbH verpachtet ihre Abfallverbrennungsanlage zusammen mit dem von Mainova gepachteten HKW an die MHKW zum Betrieb eines einheitlichen Müllheizkraftwerks. Das Vertragsverhältnis mit der AVA GmbH hat eine Laufzeit von 22,5 Jahren und endet am 30. Juni 2029. Die AVA GmbH zahlt einen Pachtzins, der sich aus mehreren festen Bestandteilen und einem variablen Bestandteil zusammensetzt. Der Pachtzins ist hinsichtlich des festen Teils wertgesichert. Die jährliche Preisanpassung ist an die Entwicklung des Preisindex der Erzeugnisse von Investitionsgüterproduzenten gebunden. Im Rahmen des mit der Süwag Energie AG abgeschlossenen Pachtvertrags verpachtet Mainova ihr in den Gebieten Unterliederbach, Sindlingen, Zeilsheim und Sossenheim liegendes Stromnetz. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 20 Jahren und endet am 31. Dezember 2026. Bei den Contracting-Projekten handelt es sich insbesondere um einen bereits im Jahr 2001 abgeschlossenen Energieliefervertrag mit der Fraport AG, zu dessen Zweck die Mainova eigens ein Heiz- / Kältewerk errichtet hat und dieses betreibt. Der jährliche Grundpreis des Energieliefervertrags, der auch die Kosten für die Nutzungsüberlassung des Heiz- / Kältewerks enthält, ist an die Entwicklung des Investitionsgüterindex geknüpft. Der Vertrag endet am 31. Dezember 2020. Im Rahmen eines Operating-Leasingverhältnisses hat die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH 12 MW der Stromerzeugungskapazität der Kraftwerksanlage im HKW West von Mainova gepachtet. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 5,5 Jahren und endet am 31. Dezember 2019. Die Summe der künftigen Mindestleasingzahlungen beträgt 0,6 Mio. Euro (Vorjahr 0,9 Mio. Euro). Davon entfallen 0,3 Mio. Euro (Vorjahr 0,3 Mio. Euro) auf einen Zeitraum bis zu einem Jahr und 0,3 Mio. Euro (Vorjahr 0,6 Mio. Euro) auf ein bis fünf Jahre. Im Jahr 2017 wurde ein Ertrag in Höhe von 0,3 Mio. Euro erfasst. Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und PersonenBeziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen, welche die Mainova beherrschen oder maßgeblich beeinflussen, sowie Beziehungen zu Unternehmen, die von Mainova beherrscht oder maßgeblich beeinflusst werden, müssen angegeben werden. Durch die Beteiligung der Stadt Frankfurt am Main über den Mehrheitsgesellschafter SWFH ist Mainova ein von diesen Gesellschaftern beherrschtes Unternehmen. Im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit unterhält Mainova mit ihren Tochterunternehmen Geschäftsbeziehungen zu zahlreichen nahestehenden Personen und Unternehmen. Mit nahestehenden natürlichen Personen des Managements in Schlüsselpositionen sowie deren nächsten Familienangehörigen haben keine wesentlichen Transaktionen stattgefunden. Mit den nahestehenden Unternehmen wurden in den Geschäftsjahren 2017 und 2016 Geschäfte getätigt, die zu folgenden Abschlussposten führten: scroll
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einschließlich der Thüga Holding GmbH &
Co. KGaA Den nahestehenden Unternehmen wurden Bürgschaften und Sicherheiten in Höhe von 30,8 Mio. Euro (Vorjahr 31,5 Mio. Euro) sowie Darlehen in Höhe von 5,8 Mio. Euro (Vorjahr 8,2 Mio. Euro) gewährt. Alle Geschäftsbeziehungen mit nahestehenden Unternehmen und Personen sind zu marktüblichen Konditionen abgeschlossen worden und unterscheiden sich grundsätzlich nicht von den Finanzierungskonditionen beziehungsweise den Liefer- und Leistungsbeziehungen mit anderen Unternehmen. Grundzüge der Vergütung von Vorstand und AufsichtsratFür die Festlegung der Gesamtbezüge der einzelnen Vorstandsmitglieder ist gemäß dem am 5. August 2009 in Kraft getretenen Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) das Aufsichtsratsplenum zuständig. Die Vergütung der Vorstandsmitglieder setzt sich aus einer fixen und einer variablen Vergütung zusammen. Die fixe Vergütung besteht aus einer Grundvergütung und einem Tantiemeanteil. Lediglich die Grundvergütung ist ruhegehaltsfähig. Zusätzlich erhalten die einzelnen Vorstandsmitglieder Sachleistungen, die im Wesentlichen marktübliche Versicherungsleistungen und Dienstwagen umfassen. Die variable Vergütung teilt sich in eine kurzfristige variable Vergütungskomponente sowie ein langfristiges Anreizprogramm (LAP) auf. Die Höhe der kurzfristigen variablen Vergütungskomponente ist an das Erreichen von Finanzzielen gekoppelt. Sie bemisst sich dabei am Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EBT Mainova-Konzern nach HGB). Wird ein Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit aufgrund der Änderung des HGB in 2015 nicht mehr ausgewiesen, so bestimmt sich das Konzern-EBT dabei als Ergebnis nach Steuern gemäß § 275 Abs. 2 Nr. 15 HGB zuzüglich Steuern vom Einkommen und Ertrag gemäß § 275 Abs. 2 Nr. 14 HGB. Um die Nachhaltigkeit und Langfristigkeit der Vergütungsstruktur zu erhöhen und den Anforderungen des VorstAG in vollem Umfang zu genügen, nehmen die Vorstandsmitglieder an dem langfristigen Anreizprogramm LAP teil. Die Auszahlung im Rahmen des LAP erfolgt am Ende eines dreijährigen Performancezeitraums. Dabei bestimmt das Erreichen von vorab definierten finanziellen und qualitativen Erfolgszielen die Höhe der Auszahlung. Als finanzielles Erfolgsziel dient dabei das erreichte kumulierte Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EBT Mainova-Konzern nach HGB) während des Performancezeitraums. Wird ein Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit aufgrund der Änderung des HGB in 2015 nicht mehr ausgewiesen, so bestimmt sich das Konzern-EBT dabei als Ergebnis nach Steuern gemäß § 275 Abs. 2 Nr. 15 HGB zuzüglich Steuern vom Einkommen und Ertrag gemäß § 275 Abs. 2 Nr. 14 HGB. Als qualitative Erfolgsziele werden die "Kundenzufriedenheit" und "Mitarbeiterzufriedenheit" herangezogen. Die Auszahlung der langfristigen variablen Vergütungskomponente ist nach oben hin begrenzt (Kappung). Werden die Mindestziele in allen Komponenten nicht erreicht, so entfällt eine Auszahlung der langfristigen variablen Vergütung vollständig. Für die kurzfristige und langfristige variable Vergütung hat der Aufsichtsrat eine Anpassungsmöglichkeit für außerordentliche Entwicklungen vereinbart. Im Rahmen der Vergütungsanpassung in 2016 wurde anlässlich der Reduzierung der Vorstandsmitglieder die nachfolgende Vergütungsregelung vereinbart: Im Fall der Erhöhung der Anzahl der Vorstandsmitglieder der Mainova AG auf mehr als drei werden mit Ablauf des Kalenderhalbjahres, in dem die Erhöhung der Vorstandsmitglieder wirksam wird, das feste Jahresgehalt und die Zieltantieme (kurzfristige variable Vergütungskomponente) sowie der garantierte Teil der Zieltantieme um einen jeweils fest definierten Betrag gekürzt. Der Aufsichtsrat wird spätestens mit Wirksamwerden der Kürzung die betroffenen Vergütungselemente wohlwollend überprüfen. Die Vorstandsmitglieder oder deren Hinterbliebene haben Anspruch auf Ruhegehalt beziehungsweise Hinterbliebenenversorgung. Als Ruhegehalt werden ab dem Eintritt in den Vorstand der Mainova 35 % der zuletzt bezogenen Grundvergütung garantiert. Abweichend hiervon erhält ein Vorstandsmitglied aufgrund der hohen Versorgungsanwartschaften aus früheren Anstellungsverhältnissen, welche angerechnet werden, ab dem Eintritt in den Vorstand der Mainova 45 % der zuletzt bezogenen Grundvergütung. Der Anspruch von 35 % beziehungsweise 45 % erhöht sich mit dem Ablauf eines jeden Jahres als Vorstandsmitglied der Mainova um jeweils 2 % bis zum im Dienstvertrag geregelten Höchstbetrag. Der fixe Tantiemeanteil wird bei der Berechnung des Ruhegehalts nicht berücksichtigt. Die nachfolgenden Übersichten zeigen die gewährten Zuwendungen und die Zuflüsse im Geschäftsjahr 2017 des Vorstands nach dem Deutschen Corporate Governance Kodex und die Gesamtbezüge nach DRS 17: scroll
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kein Cap, Koppelung an EBT Mainova-Konzern scroll
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kein Cap, Koppelung an EBT Mainova-Konzern scroll
Die Pensionsverpflichtungen für die Mitglieder des Vorstands gehen aus der nachfolgenden Übersicht hervor: scroll
Für das Geschäftsjahr 2016 wurden im Jahr 2017 erfolgsabhängige Tantiemen in Höhe von 693 Tsd. Euro (Vorjahr 579 Tsd. Euro) ausgezahlt. Im Geschäftsjahr 2017 wurden Vorstandsmitgliedern keine Kredite oder Vorschüsse gewährt. Für den Fall, dass die Stadt Frankfurt am Main mit dem ihr direkt und indirekt zuzurechnenden Anteil nicht mehr die Mehrheit am stimmberechtigten Grundkapital der Mainova AG innehat (Kontrollwechsel), oder im Falle eines Rechtsformwechsels gemäß §§ 190 ff. Umwandlungsgesetz oder beim Abschluss eines wirksamen Vertrags, der die Mainova AG der Beherrschung eines anderen Unternehmens außerhalb des Stadtwerke-Frankfurt-Konzerns unterstellt (Beherrschungsvertrag gemäß § 291 Abs. 1 Satz 1 1. Alt. Aktiengesetz (AktG)), gewährt die Mainova AG dem Vorsitzenden des Vorstands ein Sonderkündigungsrecht und das Recht zur Niederlegung seines Amts. Für den Fall der wirksamen und fristgerechten Kündigung und Amtsniederlegung erhält der Vorsitzende des Vorstands eine Abfindung in Höhe des Zweifachen seiner letztmaligen Jahresgesamtbezüge. Maximale Obergrenze ist jedoch die Höhe der Gesamtvergütung für die Restlaufzeit des Dienstvertrags. Im Geschäftsjahr 2017 bestand für die Unternehmensleitung sowie für die Mitglieder des Aufsichtsrats eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (D & O-Versicherung). Hierfür sind Versicherungsprämien in Höhe von 122 Tsd. Euro (Vorjahr 121 Tsd. Euro) aufgewendet worden. Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in der Satzung geregelt und beträgt: scroll
Die Bezüge des Beirats beliefen sich auf 64 Tsd. Euro (Vorjahr 67 Tsd. Euro). Die Bezüge ehemaliger Vorstandsmitglieder und ihrer Hinterbliebenen belaufen sich auf 791 Tsd. Euro (Vorjahr 763 Tsd. Euro). Für diese Personengruppe sind Pensionsansprüche in Höhe von 13,5 Mio. Euro (Vorjahr 13,9 Mio. Euro) zurückgestellt worden. Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der Mainova AG gemäß § 161 AktGNach § 161 AktG haben börsennotierte Unternehmen jährlich eine Erklärung zur Beachtung der Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex zu veröffentlichen. Die entsprechende Erklärung von Mainova wurde am 11. Dezember 2017 im Internet abgegeben und den Aktionären dauerhaft zugänglich gemacht (www.mainova.de/entsprechenserklaerung). Honorare des AbschlussprüfersDas im Geschäftsjahr 2017 für den Konzernabschlussprüfer, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, erfasste Honorar setzt sich wie folgt zusammen: scroll
Von den Abschlussprüfungsleistungen entfallen 26 Tsd. Euro (Vorjahr 28 Tsd. Euro) auf Auslagen. Ferner ist ein Ertrag in Höhe von 5 Tsd. Euro aus Rückstellungsauflösungen für Vorperioden (im Vorjahr Aufwand in Höhe von 30 Tsd. Euro) enthalten. Die anderen Bestätigungsleistungen betreffen Prüfungen nach dem EEG und Prüfungen von Konzessionsabgaben für Städte und Gemeinden. In den sonstigen Leistungen sind insbesondere Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Einführung neuer IFRS-Standards sowie für Mengenanalysen enthalten. Angaben zu Konzessionen und GestattungenZwischen Mainova und der Stadt Frankfurt am Main sowie einer Reihe von weiteren Städten und Gemeinden bestehen Konzessions- und Gestattungsverträge im Strom-, Gas-, Fernwärme- und Wasserbereich. In den Konzessionsverträgen zur Strom- und Gasversorgung wird die Nutzung von öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen und städtischen beziehungsweise gemeindeeigenen Grundstücken für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen sowie Anlagen zur Strom- beziehungsweise Gasversorgung geregelt. Der Netzbetrieb zur allgemeinen Versorgung mit Strom und Gas erfolgt durch die NRM. Es besteht in den jeweiligen Stadtbeziehungsweise Gemeindegebieten eine gesetzliche Pflicht des Netzbetreibers zur Gewährleistung eines diskriminierungsfreien Netzanschlusses und -zugangs. Die Laufzeit der Konzessionsverträge für Strom und Gas ist auf 20 Jahre begrenzt. Während der Laufzeit der Konzessionsverträge besteht die Verpflichtung zur Zahlung von Konzessionsabgaben, deren Höchstgrenzen nach der Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas (KAV) festgesetzt sind. Die Konzessionsabgaben werden den Endkunden im Rahmen der Energielieferung von den jeweiligen Händlern in Rechnung gestellt und von diesen an den Netzbetreiber abgeführt. Der Netzbetreiber wiederum führt die eingezogenen Konzessionsabgaben an Mainova ab. Mainova leistet schließlich Konzessionsabgaben an die jeweilige Stadt oder Gemeinde auf der Grundlage des Konzessionsvertrags und im Rahmen der KAV. Mit dem Konzessionsvertrag zur Wasserversorgung und dem Gestattungsvertrag über die Fernwärmeversorgung werden das Recht und die Verpflichtung zur Bereitstellung von Wasserdienstleistungen beziehungsweise zur Versorgung mit Fernwärme, zum Betrieb der entsprechenden Infrastruktur und zur Durchführung von Investitionen geregelt. Im Rahmen der Wasserversorgung erhebt Mainova Konzessionsabgaben von den Kunden und führt sie an die Stadt Frankfurt am Main ab. Die Gestattungen und die Konzessionen laufen in der Regel über einen Zeitraum von 20 Jahren.
Frankfurt am Main, den 16. März 2018 Dr. Alsheimer Breidenbach Herbst Konsolidierungskreis und Anteilsbesitzlistedes Mainova-Konzernsscroll
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Bilanzstichtag 30. September Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Mainova Aktiengesellschaft, Frankfurt am MainVermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten LageberichtsPrüfungsurteileWir haben den Konzernabschluss der Mainova Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2017, der Gewinn- und Verlustrechnung, der Gesamtergebnisrechnung, der Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den zusammengefassten Lagebericht der Mainova Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des KonzernabschlussesBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. | Werthaltigkeit der KraftwerkeZu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf den Konzernanhang Abschnitt 2 sowie Ziffer 11. DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSSDie Kraftwerke in Frankfurt am Main haben einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögenslage des Konzerns. Die Werthaltigkeit der zahlungsmittelgenerierenden Einheit (ZGE) Kraftwerke wurde zum Bilanzstichtag anlassbezogen durch einen Werthaltigkeitstest überprüft. Auslöser dafür waren Anpassungen der Planprämissen bei der Erzeugung für die künftigen Geschäftsjahre, die aus der technischen Neuausrichtung des Erzeugungsbereichs resultierten. Als Ergebnis des durchgeführten Werthaltigkeitstests hat Mainova weder eine Wertminderung noch eine Zuschreibung der ZGE Kraftwerke vorgenommen. Der Werthaltigkeitstest der ZGE Kraftwerke ist komplex und in hohem Maße von der Prognose künftiger Zahlungsmittelzuflüsse sowie dem verwendeten Diskontierungszinssatz abhängig. Insofern besteht das Risiko für den Konzernabschluss, dass der Buchwert der ZGE Kraftwerke nicht werthaltig ist. UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNGUnter Einbezug unserer Bewertungsspezialisten haben wir neben der rechnerischen Richtigkeit und der IFRS-Konformität des Bewertungsmodells der Gesellschaft die Angemessenheit der darin einfließenden wesentlichen Annahmen beurteilt. Dazu haben wir die erwarteten Zahlungsmittelflüsse mit den Planungsverantwortlichen erörtert. Die Angemessenheit der verwendeten Annahmen zur Entwicklung der zukünftigen Zahlungsmittelflüsse wurde durch einen Vergleich mit externen Markteinschätzungen beurteilt. Ferner haben wir uns von der bisherigen Prognosegüte der Gesellschaft überzeugt, indem wir Planungen früherer Geschäftsjahre mit den später tatsächlich realisierten Ergebnissen verglichen und Abweichungen kritisch analysiert haben. Um die bestehenden Unsicherheiten in den von der Gesellschaft geplanten Zahlungsmittelflüssen zu würdigen, haben wir darüber hinaus alternative Szenarien (Sensitivitätsanalysen) zur Ermittlung des erzielbaren Betrages unter Variation der erwarteten Einzahlungen berechnet und mit den Bewertungsergebnissen der Gesellschaft verglichen. Die dem Diskontierungszinssatz zugrunde liegenden Annahmen und Parameter, insbesondere den risikofreien Zinssatz, die Marktrisikoprämie, die spezifischen Risikozuschläge und den Betafaktor, haben wir mit eigenen Einschätzungen und öffentlich verfügbaren Daten verglichen und auf Angemessenheit sowie Nachvollziehbarkeit beurteilt. Die von der Mainova erstellten Sensitivitätsanalysen zum Diskontierungszinssatz haben wir nachvollzogen. UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGENDas der Werthaltigkeitsprüfung der Sachanlagen zugrunde liegende Bewertungsmodell steht im Einklang mit den Bewertungsgrundsätzen. Die verwendeten Annahmen und Parameter sind sachgerecht. | Werthaltigkeit der nach der Equity-Methode bilanzierten Anteile an assoziierten Unternehmen und GemeinschaftsunternehmenZu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf den Konzernanhang Abschnitt 2 sowie Ziffer 12. DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSSDer Buchwert der nach der Equity-Methode bilanzierten Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen beträgt zum 31. Dezember 2017 EUR 731,1 Mio. Die nach der Equity-Methode bilanzierten Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen werden zunächst zu Anschaffungskosten angesetzt und deren Buchwert in den Folgeperioden in Höhe der anteiligen Veränderungen des Nettovermögens fortgeschrieben. Deuten objektive Hinweise darauf hin, dass eine Wertminderung eingetreten sein könnte, wird der Buchwert auf Wertminderung überprüft. Den dafür erforderlichen erzielbaren Betrag ermittelt Mainova mithilfe eines DCF-Verfahrens. Die für das DCF-Verfahren verwendeten Zahlungsströme beruhen auf den Mehrjahresplanungen der jeweiligen Gesellschaften, die mit Annahmen über langfristige Wachstumsraten fortgeschrieben werden. Die Berechnung des erzielbaren Betrags nach dem DCF-Verfahren ist komplex und hinsichtlich der getroffenen Annahmen in hohem Maße von Einschätzungen und Beurteilungen abhängig. Dies gilt insbesondere für die Schätzung der künftigen Zahlungsströme und langfristigen Wachstumsraten sowie die Ermittlung der segmentspezifischen Kapitalisierungszinssätze. Im Geschäftsjahr 2017 hat Mainova Wertminderungen in Höhe von EUR 40,3 Mio vorgenommen. Es besteht das Risiko für den Konzernabschluss, dass die nach der Equity-Methode bilanzierten Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen nicht werthaltig sind. UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNGUnsere Prüfung haben wir risikoorientiert durchgeführt. Dabei haben wir anhand der im Rahmen unserer Prüfungsplanung und unternehmensbezogenen Risikoanalyse gewonnenen Informationen beurteilt, ob objektive Hinweise für Wertminderungen der nach der Equity-Methode bilanzierten Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen vollständig identifiziert wurden. Nach Wesentlichkeits- und Risikoaspekten haben wir aus den identifizierten, nach der Equity-Methode bilanzierten Anteilen an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen eine bewusste Auswahl getroffen. Anschließend haben wir für diese Auswahl unter Einbezug unserer Bewertungsspezialisten die Angemessenheit der für die Ermittlung des erzielbaren Betrages verwandten, wesentlichen Annahmen sowie des Bewertungsmodells beurteilt. Dazu haben wir die erwarteten Zahlungsströme sowie die unterstellten langfristigen Wachstumsraten mit den jeweiligen Unternehmensplanungen abgestimmt, ausgewählte Entwicklungen hinterfragt und dabei zugrunde liegende Annahmen anhand ergänzender Nachweise gewürdigt. Ferner haben wir uns von der bisherigen Prognosegüte überzeugt, indem wir die Planung für das Vorjahr mit den tatsächlich realisierten Ergebnissen verglichen und Abweichungen kritisch analysiert haben. Die dem Kapitalisierungszinssatz zugrunde liegenden Annahmen und Parameter, insbesondere den risikofreien Zinssatz, die Marktrisikoprämie und den Betafaktor, haben wir mit eigenen Annahmen und öffentlich verfügbaren Daten verglichen. Zur Sicherstellung der rechnerischen Richtigkeit des verwendeten Bewertungsmodells haben wir die Berechnungen der Gesellschaft auf Basis risikoorientiert ausgewählter Elemente nachvollzogen. UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGENDas der Werthaltigkeitsprüfung der nach der Equity-Methode bilanzierten Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen zugrunde liegende Vorgehen (einschließlich des Bewertungsmodells) ist sachgerecht und steht im Einklang mit den einschlägigen Anforderungen. Die Annahmen und Parameter der Gesellschaft sind sachgerecht. | Periodisierung der Umsatzerlöse aus Energie- und WasserverkaufZu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf den Konzernanhang Abschnitt 2. DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSSDie Realisierung der Umsatzerlöse aus dem Energie- und Wasserverkauf erfolgt grundsätzlich zum Zeitpunkt der Abnahme von Energie bzw. Wasser durch den Kunden. Umsatzerlöse in Bezug auf die zwischen dem letzten Abrechnungszeitpunkt des einzelnen Kunden und dem Bilanzstichtag verkauften Mengen werden hochgerechnet. Aus dem Energie- und Wasserverkauf wurden im Geschäftsjahr 2017 Umsatzerlöse in Höhe von EUR 1,7 Mrd realisiert, von denen ein wesentlicher Teil auf Basis der geschätzten Verkaufsmengen ermittelt wurde. Aufgrund der hohen Anzahl der Abnahmestellen, der Verwendung von mit Unsicherheiten behafteten Annahmen über das Verbrauchsverhalten der Kunden im Rahmen der Hochrechnung sowie komplexer IT-gestützter Verfahren bei der Ermittlung und Buchung der Erlöse besteht das Risiko für den Konzernabschluss, dass die Umsatzerlöse aus dem Energie- und Wasserverkauf zum Stichtag falsch abgegrenzt werden. UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNGZur Prüfung der sachgerechten Abgrenzung der Umsatzerlöse aus dem Energie- und Wasserverkauf haben wir unter anderem die Angemessenheit und Wirksamkeit des eingerichteten internen Kontrollsystems zur Abrechnung und Hochrechnung der Umsatzerlöse einschließlich des zum Einsatz kommenden IT-Systems beurteilt. Dabei haben wir auch unsere IT-Spezialisten einbezogen. Darüber hinaus haben wir die periodengerechte Erfassung der Umsatzerlöse anhand einzelfallbezogener Prüfungshandlungen beurteilt, indem wir u. a. die im Geschäftsjahr den Umsatzerlösen zugrundeliegenden Abnahmemengen mit den entsprechenden dem Bezugsaufwand zugrundeliegenden Mengen gegenübergestellt haben. Die Angemessenheit der den geschätzten Verkaufsmengen zugrundeliegenden Annahmen zum Verbrauchsverhalten der Kunden haben wir beurteilt, indem wir die korrekte Hinterlegung von Tarifmerkmalen sowie die Verwendung aktueller Gradtagzahlen nachvollzogen haben. Zusätzlich haben wir die Güte des eingesetzten Schätzverfahrens durch Vergleich des Schätzergebnisses des Vorjahres mit dem entsprechenden Abrechnungsergebnis beurteilt. UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGENDie Vorgehensweise und die Annahmen bei der Periodenabgrenzung der Umsatzerlöse aus dem Energie- und Wasserverkauf sind sachgerecht. | Bewertung der Rückstellungen für belastende langfristige EnergiebezugsverträgeZu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf den Konzernanhang Abschnitt 2. DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSSIm Konzernabschluss der Mainova werden für erwartete künftige Verluste aus langfristigen Energiebezugsverträgen Rückstellungen für belastende Verträge gebildet. Die Bewertung dieser Rückstellungen ist komplex und basiert u. a. auf ermessensbehafteten Annahmen und Prognosen über die zukünftige Entwicklung auf den Energiemärkten. Es besteht somit das Risiko für den Konzernabschluss, dass die Bewertung der Rückstellungen für belastende langfristige Energiebezugsverträge nicht angemessen ist. UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNGIm Rahmen unserer Prüfung haben wir die Angemessenheit der wesentlichen Annahmen sowie des Bewertungsverfahrens der Gesellschaft beurteilt. Ein Schwerpunkt lag dabei auf den Einschätzungen der Mainova zur zukünftigen Entwicklung auf den Energiemärkten bis zum Ende der Laufzeit der betreffenden Bezugsverträge. Die Angemessenheit dieser Einschätzungen haben wir durch einen Vergleich mit externen Markteinschätzungen beurteilt. Den im Rahmen der Ermittlung des Barwertes von Mainova verwendeten fristenadäquaten Abzinsungssatz haben wir anhand eines Vergleichs mit öffentlich verfügbaren Daten gewürdigt. Die rechnerische Richtigkeit des verwendeten Bewertungsmodells haben wir risikoorientiert auf Basis ausgewählter Elemente nachvollzogen. UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGENDas der Bewertung der Rückstellungen für belastende langfristige Energiebezugsverträge zugrundeliegende Vorgehen ist sachgerecht und steht in Einklang mit den geltenden Bewertungsgrundsätzen. Die der Bewertung zugrundeliegenden Annahmen und Prognosen (insb. zur künftigen Entwicklung auf den Energiemärkten) sowie Parameter sind sachgerecht. | Bilanzierung von derivativen FinanzinstrumentenZu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf den Konzernanhang Abschnitt 2 und 7. DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSSZur Absicherung gegen Preis- und Zinsrisiken kommen im Mainova-Konzern derivative Finanzinstrumente wie Strom- und Gastermingeschäfte sowie Swap-Geschäfte zum Einsatz. Derivative Finanzinstrumente, die in einer Sicherungsbeziehung stehen oder die als freistehende Derivate der Kategorie "zu Handelszwecken gehalten" zuzuordnen sind, werden nach IAS 39 als finanzieller Vermögenswert oder finanzielle Verbindlichkeit zum beizulegenden Zeitwert bilanziert. Die beizulegenden Zeitwerte werden aus Börsenkursen und anhand anerkannter Bewertungsmethoden abgeleitet. Hiervon abzugrenzen sind Strom- und Gastermingeschäfte, die ausschließlich zur Eindeckung im Rahmen des eigenen Vertriebsgeschäfts zum Einsatz kommen. Diese stellen keine derivativen Finanzinstrumente im Sinne des IAS 39 dar und werden nach der "Own-Use-Exemption" bis zum Zeitpunkt der physischen Lieferung grundsätzlich nicht bilanziert. Wegen des hohen und heterogenen Bestands an derivativen Finanzinstrumenten besteht das Risiko für den Konzernabschluss, dass die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte der derivativen Finanzinstrumente nicht sachgerecht erfolgt und ferner, dass derivative Finanzinstrumente unvollständig erfasst oder fehlerhaft klassifiziert werden. UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNGZur Prüfung der Vollständigkeit, Klassifizierung und Bewertung derivativer Finanzinstrumente nach IAS 39 haben wir unter anderem die Angemessenheit und Wirksamkeit des hierfür eingerichteten internen Kontrollsystems beurteilt. Dabei haben wir auch unsere Finanzinstrumente-Spezialisten mit einbezogen. Schwerpunkt unserer ergänzenden einzelfallbezogenen Prüfung war die Beurteilung der Vollständigkeit und zutreffenden Klassifizierung. Weiterhin haben wir die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte für die derivativen Finanzinstrumente beurteilt, indem wir die Bewertungsannahmen und -parameter anhand extern verfügbarer Quellen (z. B. zu Börsenkursen) und eigener Bewertungsverfahren im Rahmen einer repräsentativen Stichprobe der im Konzernabschluss zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinstrumente beurteilt haben. UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGENDie Vorgehensweise der Gesellschaft bei der Erfassung, Klassifizierung und Bewertung von derivativen Finanzinstrumenten nach IAS 39 ist sachgerecht. Sonstige InformationenDie gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen den uns voraussichtlich nach dem Datum dieses Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellten Geschäftsbericht, mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks. Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den zusammengefasste Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche AnforderungenÜbrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVOWir wurden von der Hauptversammlung am 31. Mai 2017 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 2. November 2017 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2013 als Konzernabschlussprüfer der Mainova Aktiengesellschaft tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Verantwortlicher WirtschaftsprüferDer für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Torsten Hauptmann.
Frankfurt am Main, den 16. März 2018 KPMG AG Hauptmann, Wirtschaftsprüfer Galic, Wirtschaftsprüfer Versicherung der gesetzlichen VertreterWir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht der Mainova AG zusammengefasst ist, der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Frankfurt am Main, den 16. März 2018 Dr. Alsheimer Breidenbach Herbst Erklärung zur Unternehmensführung/Corporate Governance-Bericht 2017Gemäß § 289f HGB und gemäß der Empfehlung in Ziff. 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex berichten Vorstand und Aufsichtsrat nachfolgend über die Unternehmensführung beziehungsweise die Corporate Governance des Mainova-Konzerns. Vorstand und Aufsichtsrat sind sich der großen Verantwortung der Mainova AG als kommunaler Energieversorger und Dienstleistungsunternehmen gegenüber Kunden, Geschäftspartnern, Aktionären, Mitarbeitern, der Umwelt und der Rhein-Main-Region bewusst. Ziele unseres Handelns sind daher wirtschaftlicher Erfolg und moralische Integrität. Diese sehen wir als Basis einer nachhaltigen Unternehmensentwicklung und einer transparenten Unternehmensführung und -kontrolle. Arbeitsweise von Vorstand und AufsichtsratUnser unternehmerisches Handeln orientiert sich an den geltenden Rechtsvorschriften und den Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner jeweils aktuellen Fassung. Leitung und ÜberwachungZusammensetzung und Arbeitsweise des VorstandsUnserem Vorstand gehören drei Mitglieder an. Nähere Informationen zur Zusammensetzung des Vorstands und zu den einzelnen Vorstandsmitgliedern finden Sie im Nachgang zu diesem Bericht. Der Vorstand besteht derzeit aus drei männlichen Mitgliedern. Der Aufsichtsrat hat, seiner Pflicht aus § 111 Abs. 5 AktG folgend, für den Vorstand eine Zielvorgabe für den Anteil an Frauen im Vorstand von 0 % festgelegt und sich dabei an der aktuellen Quote beziehungsweise der letzten Zielvorgabe orientiert. Die Vorgabe wirkt bis zum 31. Dezember 2020. Ihre Festsetzung erfolgte in Ansehung der laufenden organschaftlichen und vertraglichen Verpflichtungen der Gesellschaft gegenüber den Vorstandsmitgliedern. Da der Aufsichtsrat keinerlei Anlass hatte, an der Erfüllung der vollen Amtszeit durch alle Vorstandsmitglieder zu zweifeln, wurde die Zielvorgabe weiterhin aus dem aktuellen Frauenanteil abgeleitet. Dabei wird darauf hingewiesen, dass der Aufsichtsrat explizit festgehalten hat, dass die formulierte Zielvorgabe nicht ausschließt, dass im Falle zwischenzeitlich auftretender Vakanzen im Vorstand mit mindestens gleicher Intensität nach weiblichen Vorstandmitgliedern gesucht würde. Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung und vertritt die Gesellschaft. Er entwickelt die strategische Ausrichtung des Unternehmens, stimmt diese mit dem Aufsichtsrat ab und sorgt für deren Umsetzung. Dabei ist er an das Unternehmensinteresse gebunden und der nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswerts verpflichtet. Die Satzung der Mainova AG sieht vor, dass Geschäfte, die für die weitere Entwicklung des Unternehmens von besonderer Bedeutung sind und nicht bereits in der dem Aufsichtsrat vorgelegten und von ihm gebilligten Unternehmensplanung enthalten sind, der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen. Unbeschadet der Gesamtverantwortung des Vorstands ist jedes Vorstandsmitglied im Rahmen seines Verantwortungsbereichs allein geschäftsführungsbefugt. Dem Vorstandsvorsitzenden obliegen insbesondere die Leitung des Gesamtvorstands sowie die Federführung in der Geschäftspolitik des Konzerns. Darüber hinaus trägt er die Verantwortung für verschiedene Bereiche, wie zum Beispiel Asset Netze und Regulierungsmanagement, Recht & Compliance-Management, interne Revision, Unternehmensstrategie und Finanzen. Die weiteren Ressorts Erzeugung, Personal, IT, Einkauf sowie Handel und Vertrieb sind den anderen Vorstandsmitgliedern zugewiesen. Die Geschäftsordnung des Vorstands und der Geschäftsverteilungsplan regeln im Einzelnen die Aufgaben und Zuständigkeiten des Vorstands. In der Geschäftsordnung sind insbesondere Regelungen zu Sitzungen und Beschlussfassungen sowie zur Zusammenarbeit mit dem Aufsichtsrat enthalten. In den Aufsichtsratssitzungen berichtet der Vorstand schriftlich und/oder mündlich zu den ihn betreffenden Tagesordnungspunkten und Beschlussvorlagen und beantwortet die Fragen der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder. Des Weiteren berät der Vorstandsvorsitzende zusammen mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden regelmäßig über die Strategie und die Geschäftsentwicklung des Konzerns. Der Vorstand stellt den Jahres- und Konzernjahresabschluss auf. Vorstandsausschüsse bestehen nicht. Zusammensetzung und Arbeitsweise des Aufsichtsrats und von dessen AusschüssenUnser Aufsichtsrat besteht in Übereinstimmung mit dem deutschen Mitbestimmungsgesetz (MitbestG) aus jeweils zehn Vertretern der Anteilseigner und Arbeitnehmer. Nähere Informationen zu den Aufsichtsratsmitgliedern, ihren Mandaten und der Zusammensetzung der Aufsichtsratsausschüsse finden Sie im Nachgang zu diesem Bericht. Der Aufsichtsrat weist mit Vertretern aus der kommunalen Verwaltung, der Thüga AG als deutschlandweitem Verbundnetzwerk sowie Vertretern der Arbeitnehmer eine hohe Vielfalt und breite Branchenkenntnis auf. Gegenwärtig gehören dem Aufsichtsrat fünf Frauen an, was einen Anteil von 25 % bedeutet. Gemäß § 96 Absatz 5 AktG muss die Mainova AG als börsennotiertes und mitbestimmungspflichtiges Unternehmen einen Anteil von Frauen im Aufsichtsrat von 30 % aufweisen. Die Wahlen zum Aufsichtsrat erfolgten vor dem Inkrafttreten der Quotenregelung und unterliegen somit der entsprechenden Übergangsregelung. Zum Zeitpunkt der Verabschiedung dieser Erklärung läuft die gerichtliche Bestellung von Frau Gabriele Aplenz zum Mitglied des Aufsichtsrats. Sollte das Gericht diesem Antrag folgen, so wäre der gesetzlichen Frauenquote genügt. Der Aufsichtsrat hat von der Festsetzung von Zielgrößen für eine Beteiligung ausländischer, international besonders erfahrener und unabhängiger Mitglieder, von Vorgaben zur Vermeidung potenzieller Interessenkonflikte und von der Festlegung einer Altersgrenze bisher abgesehen. Der Aufsichtsrat hält derartige Vorgaben im Hinblick auf die nationale Tätigkeit der Mainova AG, deren besondere Aktionärsstruktur mit einem kommunalen Großaktionär und die Notwendigkeit fachlicher Erfahrungen, Kenntnisse und Fähigkeiten seiner Mitglieder nicht für dem Interesse des Unternehmens dienlich und hat dies in der Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex bekannt gemacht. Im Jahr 2017 hat sich der Aufsichtsrat mit dem Thema der eigenen Diversität auch unter dem Aspekt der bereits erwähnten gesetzlichen Obliegenheit zur Erstellung eines Diversitätskonzepts befasst. Darauf wird im Folgenden noch näher eingegangen. Der Aufsichtsrat überwacht und berät den Vorstand bei der Geschäftsführung. Er ist zuständig für die Bestellung der Mitglieder des Vorstands und den Widerruf der Bestellung. Die entsprechenden Beschlüsse erfordern eine Mehrheit, die mindestens zwei Drittel der Stimmen seiner Mitglieder umfasst. Der Aufsichtsrat tagt mindestens zweimal im Kalenderhalbjahr. Er fasst seine Beschlüsse grundsätzlich mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Aufsichtsratsvorsitzenden. Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über die Geschäftsentwicklung, die Planung sowie die Risikolage des Unternehmens und stimmt mit dem Aufsichtsrat die Strategie und deren Umsetzung ab. Ebenso legt er dem Aufsichtsrat die Jahresabschlüsse der Mainova AG und des Mainova-Konzerns unter Berücksichtigung der Berichte des Abschlussprüfers zur Feststellung beziehungsweise Billigung vor. Bestimmte Geschäfte und Maßnahmen des Vorstands bedürfen der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrats. Bei Bedarf kommt der Aufsichtsrat zu außerordentlichen Tagungen zu besonderen Schwerpunktthemen mit strategischer Bedeutung zusammen, um diese zusammen mit dem Vorstand zu beraten. Der Aufsichtsrat hat zur Steigerung der Effizienz seiner Arbeit aus dem Kreise seiner Mitglieder vier ständige Ausschüsse gebildet, die unter anderem seine Beschlüsse vorbereiten und ihre Beschlüsse grundsätzlich mit einfacher Mehrheit fassen. • PräsidiumDas Präsidium besteht aus sechs Mitgliedern. Es bereitet gemeinsam mit dem Vorstand die langfristige Nachfolgeplanung für die Besetzung des Vorstands vor und unterbreitet dem Aufsichtsrat mit vorbereitender Funktion Vorschläge: a) zur Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern sowie für den Inhalt der Geschäftsordnung des Vorstands, b) zu den Anstellungsbedingungen und dem Vergütungssystem der Vorstandsmitglieder. Das Präsidium tagt mindestens einmal im Jahr, im Übrigen nach Bedarf. • Wirtschafts-, Finanz- und PrüfungsausschussDer Ausschuss besteht aus zehn Mitgliedern und berät a) Angelegenheiten, die der Beschlussfassung durch die Hauptversammlung unterliegen (Kapital- und Satzungsänderungen, Unternehmensverträge u. ä.), b) Fragen der Rechnungslegung, des Risikomanagements und der Compliance, der erforderlichen Unabhängigkeit des Abschlussprüfers, der Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer, der Bestimmung von Prüfungsschwerpunkten und der Honorarvereinbarung, c) den nach § 90 Abs. 1 AktG zu erstattenden Bericht des Vorstands über die beabsichtigte Geschäftspolitik und andere grundsätzliche Fragen der Unternehmensplanung (insbesondere die Finanz-, Investitions- und Erfolgsplanung), d) nach der Satzung oder der Geschäftsordnung des Vorstands zustimmungsbedürftige Maßnahmen des Vorstands sowie e) die ihm aufgrund gesetzlicher Vorgaben zugewiesenen Angelegenheiten wie insbesondere die Genehmigung der Erbringung von Nichtprüfungsleistungen durch den Abschlussprüfer und gibt dem Aufsichtsrat Beschlussempfehlungen, soweit der jeweilige Gegenstand der Beschlussfassung des Aufsichtsrats unterliegt. Darüber hinaus holt der Wirtschafts-, Finanz- und Prüfungsausschuss zur Vorbereitung der Wahl des Abschlussprüfers eine Erklärung des vorgeschlagenen Jahresabschlussprüfers ein, ob und ggf. welche beruflichen, finanziellen oder sonstigen Beziehungen zwischen dem Prüfer und seinen Organen und Prüfungsleitern einerseits und dem Unternehmen und seinen Organmitgliedern andererseits bestehen, die Zweifel an seiner Unabhängigkeit begründen könnten. Die Erklärung muss auch offenlegen, in welchem Umfang im vorausgegangenen Geschäftsjahr andere Leistungen für das Unternehmen, insbesondere auf dem Beratungssektor, erbracht wurden beziehungsweise für das folgende Jahr vertraglich vereinbart sind. Der Ausschuss tagt zweimal jährlich, im Übrigen bei Bedarf. • PersonalausschussDer Personalausschuss besteht aus acht Mitgliedern und berät a) die Personalplanung und die ihr zugrunde liegende Personalpolitik des Unternehmens, b) den Bericht über die Personalentwicklung des Unternehmens (Personalbericht), c) die Erteilung von handelsrechtlichen Vollmachten (Handlungsvollmacht, Prokura). Der Ausschuss tagt zweimal jährlich, im Übrigen bei Bedarf. • Vermittlungsausschuss Der gemäß § 27 Abs. 3 Mitbestimmungsgesetz zu bildende Vermittlungsausschuss besteht aus vier Mitgliedern. Er unterbreitet Personalvorschläge an den Aufsichtsrat, wenn für die Bestellung oder Abberufung von Vorstandsmitgliedern eine Zweidrittelmehrheit nicht erreicht wurde. Der Vermittlungsausschuss tagt nur bei Bedarf. Die Ausschussvorsitzenden berichten regelmäßig an den Gesamtaufsichtsrat über die Arbeitsergebnisse der Ausschüsse. Die Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat regelt neben den Aufgaben und Zuständigkeiten das Prozedere der Sitzungen und Beschlussfassungen. Die Mitglieder des Aufsichtsrats nehmen die für ihre Aufgaben erforderlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen eigenverantwortlich wahr. Die Gesellschaft unterstützt den Aufsichtsrat im gesetzlich zulässigen Umfang, informiert ihn regelmäßig über aktuelle Gesetzesänderungen und stellt einschlägige Fachliteratur zur Verfügung. Weitere Einzelheiten zu der konkreten Arbeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse können Sie dem Bericht des Aufsichtsrats entnehmen. DiversitätskonzeptDie Mainova AG soll gemäß § 289f Absatz 2 Nummer 6 HGB ihr Diversitätskonzept vorlegen. Vor dem Hintergrund dieser Vorgabe hat sich der Aufsichtsrat im Laufe des Geschäftsjahres 2017 intensiv mit den verschiedenen Dimensionen der Vielfältigkeit beschäftigt und zunächst eine Bewertung des Status quo vorgenommen: A. Aufsichtsrat a) Frauenanteil Der Aufsichtsrat wird nach der Bestellung von Frau Gabriele Aplenz einen Frauenanteil von 30 % aufweisen und damit den gesetzlichen Anforderungen an die Mainova AG als börsennotierte und mitbestimmte Aktiengesellschaft genügen. Vor diesem Hintergrund wird eine weitere Erhöhung des Frauenanteils explizit begrüßt, es wird aber davon abgesehen, diesbezügliche Vorgaben zu formulieren. b) Alter Die Spanne der Altersstruktur der Mitglieder des Aufsichtsrats beträgt mehr als 50 Jahre, worin sich bereits eine erhebliche Vielfalt dokumentiert. Eine feste Vorgabe im Hinblick auf die Altersstruktur wirkt aus Sicht des Aufsichtsrats in einem unverhältnismäßigen Maße limitierend, nicht zuletzt auch im Hinblick auf die freie Wahl der Arbeitnehmervertreter durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. c) (Aus-)Bildung Der Aufsichtsrat deckt sowohl auf der Anteilseigner- als auch auf der Arbeitnehmerseite ein breites fachliches Spektrum ab. Die fachlichen Richtungen reichen von technischen und kaufmännischen Ausbildungen bis zu juristischen und kaufmännischen sowie weiteren geisteswissenschaftlichen Studienabschlüssen. Der Status quo genügt damit den Anforderungen der Mainova AG als integriertem Energieversorger und -dienstleister mehr als genug. Es wird derzeit kein Anlass gesehen, entsprechende Zielvorgaben zu formulieren, die lediglich den Status quo abbilden würden. d) Berufliche Erfahrungen Ebenso wie im Hinblick auf die Ausbildungen so herrscht auch betreffend die beruflichen Erfahrungen aus Sicht des Aufsichtsrats ausreichende Vielfalt. Technische und kaufmännische Expertise, die im Unternehmen selbst gewonnen wurde, ist ebenso vertreten wie Tätigkeiten in der Politik, der Verwaltung und anderen Unternehmen sowie selbstständige Aktivitäten. Auch diesbezüglich wird daher von der Formulierung von Zielvorgaben durch die Niederschrift des Status quo abgesehen. Der Aufsichtsrat hat sich darüber hinaus mit weiteren Diversitätsaspekten wie insbesondere internationaler Kultur- und Berufserfahrung sowie internationaler Ausbildung beschäftigt. Der Aufsichtsrat hält dabei an der bereits seit Jahren in der Entsprechenserklärung geäußerten Einschätzung fest, dass solche Aspekte durchaus bereichernd wirken können, es aber nicht ersichtlich ist, dass diese für die Mainova als fast ausschließlich national tätiges kommunales Unternehmen nachweisliche Vorteile brächten, die die entsprechende Limitierung bei der freien Auswahl fachlich geeigneter Kandidaten überwiegen würden. Sämtliche vorgenannten Gründe, also das Vorhandensein ausreichender Vielfalt beziehungsweise die fehlende Plausibilität von Vorteilen gewisser Diversitätsaspekte, haben den Aufsichtsrat zu dem Ergebnis kommen lassen, dass von der Formulierung eines expliziten Diversitätskonzepts bis auf Weiteres Abstand genommen wird. Dass diese Entscheidung das Ergebnis eines umfangreichen Beratungsvorgangs ist, zeigt sich insbesondere daran, dass sie mit zwei Gegenstimmen gefasst wurde. Der Aufsichtsrat wird seine diesbezügliche Position jährlich hinterfragen und bei Bedarf anpassen. B. Vorstand Im Hinblick auf den Vorstand hält der Aufsichtsrat an dem bereits in der Vergangenheit formulierten Primat der fachlichen Eignung fest. Sämtliche Aspekte der Diversität werden vom Aufsichtsrat uneingeschränkt positiv bewertet. Von der Formulierung konkreter Zielvorgaben in Form eines Diversitätskonzepts wird - mit Ausnahme im Hinblick auf die Beteiligung von Frauen (s.o.) - abgesehen, da derartige Aspekte im Zweifel stets hinter der fachlichen Eignung zurückzustehen haben. Festsetzung des Anteils von Frauen an Führungspositionen beziehungsweise ZielerreichungNach dem "Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst" ist die Mainova AG verpflichtet, Zielgrößen für die beiden obersten Führungsebenen festzulegen. Die bei Mainova für den Stichtag 30. Juni 2017 angestrebte Zielgröße von 8% für die erste Führungsebene (Bereichsleitung) wurde erreicht. Auf der zweiten Führungsebene (Stabsstellen- und Abteilungsleitung) wurde der Zielwert von 21 % deutlich überschritten und lag zum 30. Juni 2017 bei 30%. Um diese Entwicklung zu unterstützen, hat Mainova die Zielgrößen für den Frauenanteil im Juli 2017 erhöht: Bis zum 31. Dezember 2021 strebt das Unternehmen einen Frauenanteil von 15% für die oberste Führungsebene an. Die bei einem Frauenanteil von 23% im Gesamtunternehmen bereits hervorragende Quote von 30% in der zweiten Führungsebene soll im gleichen Zeitraum mindestens gehalten werden. Zur unternehmensweiten Steigerung des Frauenanteils setzt Mainova auf die gezielte Förderung und Entwicklung weiblicher Mitarbeiter und Führungskräfte, auf optimierte Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie und eine Sensibilisierung der Führungskräfte bezüglich einer geschlechterneutralen beziehungsweise gleichberechtigten Personalauswahl. Etwaige Ungleichgewichte oder Auffälligkeiten werden in den Führungsgremien zwecks einer optimierten Personalbesetzung entsprechend erörtert. Darüber hinaus stehen im Personalmanagement die Rekrutierungsprozesse mit dem Ziel einer adäquaten Anwerbung von Frauen und einem chancengerechten Rekrutierungsverfahren laufend auf dem Prüfstand. Die Gewinnung qualifizierter Frauen gestaltet sich in einem technisch geprägten Energieversorgungsunternehmen wie der Mainova AG naturgemäß schwieriger als in anderen Branchen. Die Bestrebungen eines adäquat erhöhten Frauenanteils sind entsprechend aus mittel- bis langfristiger Perspektive zu betrachten. Sie beinhalten neben der gezielten Ansprache von Frauen und der Vermittlung von Karrierechancen und Entwicklungsperspektiven auch eine frühzeitige Nachwuchswerbung durch Angebote von Schülerpraktika oder Einblicke in technische Berufe durch Aktionstage wie etwa den "Girls' Day". Relevante UnternehmensführungspraktikenDie geschäftlichen Aktivitäten der Mainova AG unterliegen vielfältigen Rechtsvorschriften und selbst gesetzten Verhaltensstandards. VerhaltenskodexDer gute Ruf und die Reputation als leistungsfähiges Dienstleistungsunternehmen sowie verlässlicher und seriöser Energie- und Wasserversorger sind entscheidende Voraussetzungen im Wettbewerb. Um ein einheitliches und vorbildliches Handeln und Verhalten zu gewährleisten, statuiert der Verhaltenskodex für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Mainova-Konzerns verbindliche Regeln für den Umgang mit den moralischen, wirtschaftlichen und juristischen Herausforderungen des Berufsalltags. Leitlinien sind unsere Grundwerte Rechtschaffenheit, Eigenverantwortung, Aufrichtigkeit, Vertrauenswürdigkeit, Loyalität, Fairness sowie Respekt gegenüber den Mitmenschen und der Umwelt. Von daher verpflichtet der Verhaltenskodex insbesondere zu gesetzes- und regelkonformem Verhalten, zur Verschwiegenheit bei allen vertraulichen Angelegenheiten, zu parteipolitischer Neutralität, zur Förderung des Gemeinwohls, zum Schutz der Umwelt, zur Achtung der Würde und Persönlichkeit eines jeden Mitarbeiters sowie zu Transparenz. Der Verhaltenskodex kann im Internet unter http://www.mainova.de/verhaltenskodex eingesehen werden. ComplianceUnser Compliance-System schafft die organisatorischen Voraussetzungen dafür, dass das jeweils geltende Recht sowie unsere internen Regelungen und Richtlinien konzernweit bekannt sind und ihre Einhaltung sichergestellt wird. Klar strukturierte Audit- und Meldesysteme gewährleisten eine rechtzeitige Entdeckung potenzieller Verstöße und die notwendige Vertraulichkeit von Hinweisen. Das Compliance-Management ist als Teil der Stabsstelle Recht mit dem Chief Compliance Officer organisatorisch direkt unter dem Vorstand angesiedelt. Angemessenes RisikomanagementUnternehmerisches Handeln, das auf Wachstum ausgerichtet ist, kann nicht immer risikofrei gestaltet werden. Zur optimalen Benennung und Bewertung von Risiken hat die Mainova AG ein Risikomanagement-System geschaffen. Hier werden klare Verantwortlichkeiten für Risikobereiche zugewiesen, eindeutige Verhaltensrichtlinien kommuniziert sowie geeignete Risikosteuerungs- und Kontrollprozesse entwickelt und bereitgestellt. Das Risikomanagement dient der Beherrschung von Risiken und ist Ausdruck des Prinzips des nachhaltigen Wirtschaftens. Unsere Investitionsentscheidungen werden konsequent daran gemessen, ob das dabei einzugehende Risiko in einem angemessenen Verhältnis zu den erwarteten Vorteilen steht. Nachhaltiges HandelnNachhaltiges Handeln ist für die Mainova AG eine maßgebliche Voraussetzung für eine langfristig erfolgreiche Unternehmensführung, die insbesondere soziale und ökologische Verantwortung für gegenwärtige und zukünftige Generationen umfasst. Vorstand und Aufsichtsrat sind sich bewusst, dass der Mainova AG als Energieversorgungsunternehmen eine besondere Verantwortung im Hinblick auf die Bewahrung unserer Umwelt zukommt, und wir arbeiten gerne daran mit, die Energieversorgung in Deutschland sowohl umweltschonend als auch zukunftssicher neu zu gestalten. Für die Mainova AG besitzt nachhaltiges Handeln aber noch weitere Dimensionen jenseits des Umweltschutzes: So ist etwa auch der wirtschaftliche Erfolg von besonderer Bedeutung, um als starker Partner bei der Verwirklichung gesellschaftlicher Ziele mitzuarbeiten. Effizienz, Zielfokussierung und Rechtstreue sind wichtige Grundpfeiler, auf denen der unternehmerische Erfolg der Mainova AG beruht. Ein mindestens ebenso wichtiger Faktor besteht außerdem in der Gewinnung und Sicherung einer qualifizierten und motivierten Belegschaft. So können sich unsere Mitarbeiter und Geschäftspartner darauf verlassen, dass Fairness und Verlässlichkeit bei der Mainova AG gelebte Werte sind. Detaillierte Informationen zur Nachhaltigkeit im Verbund Mainova finden Sie im Internet unter www.mainova-nachhaltigkeit.de Transparenz und Wahrung der AktionärsinteressenUnser Ziel ist es, unsere Aktionäre durch regelmäßige, offene und aktuelle Kommunikation gleichzeitig und gleichberechtigt über die Lage des Unternehmens zu informieren. Alle wesentlichen Informationen, wie zum Beispiel Presse-, Ad-hoc- und Stimmrechtsmitteilungen, sowie sämtliche Finanzberichte veröffentlichen wir im Internet. Darüber hinaus stehen dort auch sämtliche Dokumente und Informationen zu unserer Hauptversammlung zur Verfügung. Bei unserer nächsten Hauptversammlung, die am 30. Mai 2018 in Frankfurt am Main stattfinden wird, werden wir unseren Aktionären erneut einen bestmöglichen Service bieten. Über unsere aktive Investor-Relations-Tätigkeit stehen wir in enger Verbindung mit unseren Aktionären. Aktienbesitz von Vorstand und AufsichtsratDer Gesamtbesitz aller Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder an Aktien der Mainova AG betrug am Ende des Geschäftsjahres 2017 weniger als 1 % der von der Gesellschaft ausgegebenen Aktien. Die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder haben keine Geschäfte mit Mainova Aktien im Sinne des § 15 Abs. 2 WpHG getätigt. Rechnungslegung und AbschlussprüfungDie Mainova AG erstellt den Jahresabschluss nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG). Der Konzernabschluss wird nach den Grundsätzen der International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Als Abschlussprüfer für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss 2017 wurde die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, von der Hauptversammlung gewählt. Umsetzung der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance KodexMindestens einmal jährlich erörtern wir die in der Mainova AG gelebte Corporate Governance. Zuletzt geschah dies in der Aufsichtsratssitzung am 6. Dezember 2017. Erfüllung der Anregungen des Deutschen Corporate Governance KodexDie Mainova AG entspricht freiwillig den Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex vom 7. Februar 2017 mit im Wesentlichen folgenden Ausnahmen:
EntsprechenserklärungDie Mainova AG erfüllt einen Großteil der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex. Die Befolgung sämtlicher Empfehlungen ist für ein kommunales Unternehmen mit einem Großaktionär nicht interessengerecht. Die nach § 161 AktG zu veröffentlichende jährliche Erklärung zur Beachtung der Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex kann im Internet unter http://www.mainova.de/entsprechenserklaerung eingesehen werden. Sie lautet wie folgt: Deutscher Corporate Governance Kodex-Erklärung gemäß § 161 AktGVorstand und Aufsichtsrat der Mainova Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, erklären, dass seit der Abgabe der letzten Entsprechenserklärung vom 7. Dezember 2016 den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers am 12. Juni 2015 bekannt gemachten Fassung vom 5. Mai 2015 und am 24. April 2017 mit Berichtigung vom 19. Mai 2017 bekannt gemachten Fassung vom 7. Februar 2017 mit folgenden Abweichungen entsprochen wurde und wird: • Keine Vereinbarung eines Selbstbehalts in der D&O-Versicherung für Mitglieder des Aufsichtsrats (Abschnitt 3.8 Abs. 3 i.V.m. Abs. 2):Die D&O-Versicherungen für die Aufsichtsratsmitglieder der Mainova AG sehen derzeit keinen Selbstbehalt vor. Die Mainova AG ist nicht der Auffassung, dass durch die Vereinbarung eines solchen Selbstbehalts die Leistungsbereitschaft, die Motivation, die Loyalität und das Verantwortungsbewusstsein ihrer Aufsichtsratsmitglieder zusätzlich gefördert werden. • Bisher keine Veröffentlichung der Grundzüge des Compliance-Management-Systems (Abschnitt 4.1.3 S. 2 HS. 2):Die Grundzüge des Compliance-Management-Systems der Mainova AG werden zukünftig entsprechend der Empfehlung in Abschnitt 4.1.3 S. 2 HS. 2 des Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 offen gelegt. • Beschränkt vertikaler Vergleich der Vorstandsvergütung, keine Festlegung von betragsmäßigen Höchstgrenzen und des Versorgungsniveaus (Abschnitt 4.2.2 Abs. 2 S. 3, 4.2.3 Abs. 2 S. 5 und Abs. 3):Der Aufsichtsrat überprüft jährlich die Angemessenheit der Höhe der fixen Vergütung des Vorstands und bezieht in diesem Zusammenhang auch die variablen Elemente in seine Beurteilung mit ein. Dabei nimmt er einen horizontalen sowie einen vertikalen Vergleich vor. Aufgrund der damit verbundenen Unsicherheiten in Bezug auf Auslegungsfragen wird im Hinblick auf den Vertikalabgleich vorsorglich eine Abweichung erklärt. Die Grundgehälter der Vorstandsmitglieder und die kurzfristige variable Vergütung, die sich nach der Höhe des Ergebnisses des Mainova-Konzerns richtet, weisen keine betragsmäßigen Höchstgrenzen auf. Die langfristige variable Vergütung ist aufgrund ihrer Systematik faktisch gedeckelt, allerdings nicht bei definierten Beträgen, sondern bei bestimmten Erfüllungsgraden oberhalb der Zielvorgaben von 100 %. Das Absehen von der Festlegung von Höchstgrenzen erfolgt vor dem Hintergrund, dass regelmäßige Prüfungen der Vergütungshöhe auf ihre Angemessenheit erfolgen. Der Aufsichtsrat verfolgt zudem die europäische und nationale Gesetzgebung zu diesem Thema. Bei Versorgungszusagen wird von der Festlegung des Versorgungsniveaus abgesehen. Eine solche Festlegung erachtet der Aufsichtsrat in Anbetracht der nicht vorhersehbaren Dauer der Unternehmenszugehörigkeit der Vorstandsmitglieder, von möglichen Inkompatibilitäten mit künftigen Änderungen der Versorgungssystematik für neue Vorstandsmitglieder und vor dem Hintergrund des entstehenden Kalkulationsaufwands für nicht sinnvoll. • Keine Altersgrenzen für Mitglieder des Vorstands (Abschnitt 5.1.2 Abs. 2 S. 3):Altersgrenzen für Mitglieder des Vorstands werden für die Mainova AG aufgrund der notwendigen Flexibilität in einem besondere Fachkenntnisse erfordernden Markt als nicht den Unternehmensinteressen gerecht werdend erachtet. • Gleichzeitiger Vorsitz von Aufsichtsrat und Prüfungsausschuss und Unabhängigkeit des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses (Abschnitt 5.3.2 Abs. 3 S. 2 und S. 3):Der Aufsichtsratsvorsitzende hat auch den Vorsitz im Wirtschafts-, Finanz- und Prüfungsausschuss inne. Der Vorsitzende weist zu dem Vorstand keine größere Nähe auf als die übrigen Mitglieder des Aufsichtsrats. Er verfügt über sehr gute Kenntnisse über das Unternehmen und eine hohe Fachkompetenz. Die Arbeit des Prüfungsausschusses wird durch den doppelten Vorsitz ebenso wenig beeinträchtigt wie die des Aufsichtsrats selbst. Die unmittelbare Kenntnis des Inhalts der Vorberatungen im Prüfungsausschuss erleichtert vielmehr die Sitzungsleitung im Aufsichtsrat. Von daher bestehen auch im Hinblick auf die Arbeitsbelastung keinerlei Bedenken gegen einen Doppelvorsitz. Im Hinblick auf die ungeklärten Voraussetzungen des Begriffs der Unabhängigkeit wird vorsorglich erklärt, dass der Vorsitzende des Prüfungsausschusses, Herr Uwe Becker, Bürgermeister und Stadtkämmerer der Stadt Frankfurt am Main ist, die 100 % der Anteile der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH hält, die wiederum rund 75,2 % der Aktien an der Mainova AG hält. Dies wird für unbedenklich gehalten, da es in der Vergangenheit nicht zu Interessenkonflikten gekommen ist, die die Mitwirkung des Vorsitzenden an Beratungen oder Beschlüssen verhindert haben. Derartige Interessenkonflikte werden auch für die Zukunft nicht erwartet. • Keine Bildung eines Nominierungsausschusses durch den Aufsichtsrat (Abschnitt 5.3.3):Nach den bisherigen Erfahrungen erachtet der Aufsichtsrat der Mainova AG die Bildung eines Nominierungsausschusses nicht für erforderlich, um geeignete Kandidaten vorzuschlagen. Die Entscheidung über die Wahlvorschläge des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung soll dem gesamten Aufsichtsrat obliegen. • Keine Benennung konkreter Ziele zur Zusammensetzung des Aufsichtsrats (Abschnitt 5.4.1 Abs. 2 und 4 sowie 5.4.2):Der Aufsichtsrat hält eine konkrete Festsetzung der Ziele für seine Zusammensetzung und die Erarbeitung eines Kompetenzprofils nicht für sachgerecht. Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats orientiert sich daran, dass seine Mitglieder insgesamt über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen. Bei Wahlvorschlägen steht die persönliche Kompetenz möglicher Kandidaten unter besonderer Berücksichtigung der unternehmensspezifischen Anforderungen im Vordergrund. Die Festlegung auf konkrete Ziele der Zusammensetzung sowie die Erarbeitung eines Kompetenzprofils für das Gesamtgremium würde die Auswahl geeigneter Kandidaten zu sehr einschränken und könnte potenziell geeignete Kandidaten von vornherein ausschließen. Der Aufsichtsrat ist aus geeigneten Mitgliedern zusammengesetzt, die hinsichtlich ihrer fachlichen Qualifikationen, ihrer Erfahrungen und ihres Alters ein breites Spektrum abbilden. Konkrete Ziele im Hinblick auf einen festen Anteil von ausländischen oder international besonders erfahrenen Mitgliedern sind für die Mainova AG als hauptsächlich national tätiges Unternehmen nicht sinnvoll. Eine Vorgabe zur Vermeidung von potenziellen Interessenkonflikten wäre aufgrund der besonderen Aktionärsstruktur der Mainova AG mit einem kommunalen Großaktionär nur eingeschränkt umsetzbar. Eine Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder wäre angesichts der besonderen Anforderungen an die Fachkenntnisse eine nicht mit dem Unternehmensinteresse zu vereinbarende Einschränkung der Rechte der wahlberechtigten Aktionäre und Arbeitnehmer. Insoweit ist auch eine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat kein sachgerechtes Kriterium für die Suche beziehungsweise den Ausschluss von Mitgliedern des Aufsichtsrats. Die Mitglieder des Aufsichtsrats der Mainova AG weisen aktuell eine durchschnittliche Zugehörigkeitsdauer von rund acht Jahren und damit von weniger als zwei Amtsperioden auf. Dies ist nach Auffassung des Aufsichtsrats der Ausdruck eines angemessenen Verhältnisses von Erfahrung auf der einen und neuen Impulsen auf der anderen Seite. Eine pauschale Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer würde die Nutzung der Expertise erfahrener Mitglieder und die nicht von vornherein unsachgerechte persönliche Kontinuität in der Besetzung des Aufsichtsrats ausschließen. Eine formalisierte Zielvorgabe für die Anzahl unabhängiger Aufsichtsratsmitglieder im Sinne von Abschnitt 5.4.2 des Kodex würde das Auswahlermessen hinsichtlich der Qualifikation des Kandidaten pauschal in einer nicht im Interesse des Unternehmens gerecht werdenden Weise einschränken. Im Übrigen sieht es der Aufsichtsrat als entscheidend an, bei seiner Arbeit stets dafür Sorge zu tragen, dass die Unabhängigkeit seiner Mitglieder vom Vorstand und die effektive Überwachung und Beratung des Vorstands gewährleistet sind. Derzeit stehen fünf weibliche Aufsichtsräte zur Verfügung. Der Anteil von mindestens 30% Frauen und Männern wird entsprechend den gesetzlichen Voraussetzungen berücksichtigt. Da entsprechende Ziele nicht festgelegt werden, kann auch den darauf basierenden Empfehlungen gemäß Abschnitt 5.4.1 Abs. 4 nicht gefolgt werden, insbesondere entfällt eine eigene Darstellung im Corporate Governance Bericht. Keine Beschränkung der Mitglieder des Aufsichtsrats hinsichtlich Tätigkeiten bei wesentlichen Mitbewerbern (Abschnitt 5.4.2 Satz 4):Die Mitglieder des Aufsichtsrats der Mainova AG üben Organfunktionen bei Unternehmen aus, die je nach Betrachtungsweise als Wettbewerber der Mainova AG beurteilt werden könnten. Ihre Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der Mainova AG ist jedoch aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung und hohen fachlichen Qualifizierung im Unternehmensinteresse überaus wichtig. Nach Auffassung von Vorstand und Aufsichtsrat begründen die ausgeübten Organfunktionen keinen Interessenkonflikt zum Nachteil des Unternehmens, der die erforderliche Unabhängigkeit für die Erfüllung der Kontroll- und Überwachungsaufgabe des Aufsichtsrats beeinträchtigen würde. • Keine Beschränkung der Mitglieder des Vorstands hinsichtlich Mandaten in Aufsichtsgremien und Aus- und Fortbildungsmaßnahmen (Abschnitt 5.4.5 Abs. 1 S. 2, Abs. 2):Aufgrund der besonderen Erfordernisse der Geschäftstätigkeit kommunaler Energieversorger und der damit notwendigerweise verbundenen Branchenkenntnis entspricht es nicht dem Unternehmensinteresse, die Sitze der Vorstandsmitglieder in Aufsichtsräten konzernexterner börsennotierter Gesellschaften oder in Aufsichtsgremien von konzernexternen Gesellschaften mit vergleichbaren Anforderungen auf drei zu limitieren. Zur Wahrung der erforderlichen Flexibilität und zur Überwachung der zeitlichen Belastung durch die Wahrnehmung der Mandate hat die Mainova AG daher die Übernahme von Nebentätigkeiten durch die Vorstandsmitglieder, insbesondere von Aufsichtsratsmandaten in konzernexternen Unternehmen, nicht von der Anzahl der Mandate, sondern der Zustimmung des Aufsichtsrats abhängig gemacht. Die Unterstützung von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für Aufsichtsratsmitglieder erfolgt im gesetzlich zulässigen Umfang. • Kein Bericht des Aufsichtsrats über Interessenkonflikte und deren Behandlung (Abschnitt 5.5.3 S. 1):Der Aufsichtsrat berichtet in seinem Bericht an die Hauptversammlung nicht über aufgetretene Interessenkonflikte und deren Behandlung, sondern räumt dem Grundsatz der Vertraulichkeit von Beratungen im Aufsichtsrat (vergleiche § 116 S. 2 AktG und Abschnitt 3.5 des Kodex) den Vorrang ein. Im Übrigen gelten die Regelungen des Kodex und der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats zur Offenlegung von Interessenkonflikten durch einzelne Aufsichtsratsmitglieder gegenüber dem Gesamtplenum des Aufsichtsrats sowie die sonstigen aktienrechtlichen Vorgaben. • Konzept zur Information der Aktionäre außerhalb der regelmäßigen Berichterstattung (Abschnitt 7.1.1 S. 2)Das Unternehmen prüft derzeit Konzepte zur Information der Aktionäre über die Geschäftsentwicklung außerhalb der regelmäßigen und anlassbezogenen Pflichtberichterstattung im Sinne von Abschnitt 7.1.1 S. 2 in der Fassung des Kodex vom 7. Februar 2017, wobei die Verhältnismäßigkeit des Aufwands entscheidend ist. • Keine öffentliche Zugänglichmachung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende und des Zwischenberichts beziehungsweise der verpflichtenden unterjährigen Finanzinformationen binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums (Abschnitt 7.1.2 S. 3):Die sachbedingten besonderen Schwierigkeiten der Erstellung des Konzernabschlusses und des Zwischenberichts beziehungsweise - seit der Fassung des Kodex vom 7. Februar 2017 - der verpflichtenden unterjährigen Finanzinformationen erfordern eine eingehende Zusammenstellung und Prüfung des Zahlenmaterials, die in den kurzen Fristen von 90 Tagen nach Geschäftsjahresende beziehungsweise 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums nicht in der gebotenen Gründlichkeit durchgeführt werden können.
Frankfurt am Main, den 21. Februar 2018 Für den Aufsichtsrat der Mainova AG Uwe Becker Aufsichtsratsvorsitzender Für den Vorstand der Mainova AG Dr. Constantin H. Alsheimer , Vorstandsvorsitzender Lothar Herbst, Vorstandsmitglied Bilanz zum 31. Dezember 2017Aktiva scroll
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017scroll
Anhang für das Geschäftsjahr 20171. AllgemeinesVorbemerkungenDer Jahresabschluss wird gemeinsam mit den Abschlüssen der verbundenen Unternehmen in den Konzernabschluss der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH (SWFH) mit Sitz in Frankfurt am Main (Registergericht Frankfurt am Main, HRB 40464) einbezogen, die einen Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen nach HGB aufstellt, der im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Seit dem 1. Januar 2001 besteht zwischen der Mainova Aktiengesellschaft (Mainova) mit Sitz in Frankfurt am Main (Registergericht Frankfurt am Main, HRB 7173) und der SWFH ein Ergebnisabführungsvertrag. Ein Teil des operativen Geschäfts wird von Tochterunternehmen wahrgenommen. Die NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH (NRM) pachtet und betreibt das Strom- und Gasnetz der Mainova. Für die Fernwärme- und Wasserversorgungsnetze übernimmt sie die Betriebsführung. Die Aufgaben der Mainova ServiceDienste Gesellschaft mbH erstrecken sich auf das Messwesen, die Abrechnung der gelieferten Strom-, Gas-, Wasser- und Wärmemengen, die Kundenbetreuung sowie das Forderungsmanagement. Die SRM StraßenBeleuchtung Rhein-Main GmbH betreut überwiegend das Straßenbeleuchtungsnetz der Stadt Frankfurt am Main. Mit allen oben genannten Tochterunternehmen bestehen Ergebnisabführungsverträge. Aufstellung des JahresabschlussesDie Aufstellung des Jahresabschlusses der Mainova zum 31. Dezember 2017 erfolgt nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), den Sondervorschriften des Aktiengesetzes (AktG) und den wirtschaftszweigspezifischen Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Formale DarstellungDie Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung ist gegenüber dem Vorjahr unverändert. Zur Verbesserung der Klarheit der Darstellung werden in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung einzelne Posten zusammengefasst und im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Bilanzierung und BewertungEntgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit ihren Anschaffungskosten aktiviert und entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Die Nutzungsdauer beträgt zwischen 4 und 20 Jahren. Die Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die Herstellungskosten umfassen direkt zurechenbare Einzelkosten, angemessene Teile der notwendigen Gemeinkosten sowie des Werteverzehrs des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst ist. Erhaltene Investitionszuschüsse der öffentlichen Hand werden von den Anschaffungs- und Herstellungskosten abgesetzt. Sachanlagen, die nach dem 31. Dezember 2009 aktiviert wurden, werden linear abgeschrieben. Abschreibungen auf Sachanlagen, die vor dem 31. Dezember 2009 aktiviert wurden, werden handelsrechtlich grundsätzlich in steuerlich höchstzulässigem Umfang vorgenommen. Die jährlichen Abschreibungssätze der wichtigsten Posten des Sachanlagevermögens sind aus nachfolgender Tabelle zu entnehmen: scroll
Sofern in Vorjahren aufgrund einer dauerhaften Wertminderung außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen wurden, wird der niedrigere Wertansatz beibehalten, bis die Gründe dafür entfallen sind. Geringwertige Vermögensgegenstände, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen 150 und 1.000 Euro liegen, werden in einem Sammelposten erfasst und ab dem Jahr der Anschaffung oder Herstellung linear über fünf Jahre abgeschrieben. Mainova wendet diese Regelung für alle geringwertigen Vermögensgegenstände mit Ausnahme von IT-Hardware aus Vereinfachungsgründen auch in der Handelsbilanz an. Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten unter 150 Euro werden direkt als Aufwand erfasst. Unter den Finanzanlagen werden die Anteile an verbundenen Unternehmen, die Beteiligungen und die übrigen Finanzanlagen zu Anschaffungskosten oder bei einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Anhand qualitativer und quantitativer Kriterien wird untersucht, ob die Wertminderung voraussichtlich dauernd ist. Auf das Wahlrecht, Finanzanlagen auch bei nicht dauerhafter Wertminderung abzuschreiben, wird verzichtet (§ 253 Abs. 3 Satz 6 HGB). Zur Ermittlung der Wertminderung wird das Discounted Cash Flow-Verfahren herangezogen. Die dabei verwendeten Zahlungsströme beruhen auf den Mehrjahresplanungen der jeweiligen Gesellschaften, die mit Annahmen über langfristige Wachstumsraten fortgeschrieben werden. Wenn der Barwert der zukünftig erwarteten Cashflows den Buchwert der Finanzanlage unterschreitet, liegt eine Wertminderung vor. Der Zinssatz wird beteiligungsspezifisch unter Aufschlag einer Marktrisikoprämie von 6,75 % und Verwendung eines geschäftsspezifischen Betafaktors zwischen 0,5 und 1,09 ermittelt. Hierzu wurde ein risikoloser Zinssatz von 1,31 % zugrunde gelegt. Ausleihungen sind zu Nennbeziehungsweise Barwerten bilanziert. Vorräte werden zu fortgeschriebenen durchschnittlichen Einstandspreisen unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Bestandsrisiken wegen langer Lagerdauer und verminderter Verwertbarkeit sind durch angemessene Abschläge berücksichtigt. Die unfertigen Leistungen sind zu Herstellungskosten einschließlich angemessener Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie des Werteverzehrs des Anlagevermögens bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu Nominalwerten, gegebenenfalls vermindert um angemessene Einzel- und Pauschalwertberichtigungen, bewertet. Erhaltene Abschlagszahlungen auf den noch nicht abgerechneten Energieverbrauch von Kunden werden mit den zwischen dem letzten Abrechnungszeitpunkt und dem Bilanzstichtag hochgerechneten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen verrechnet. Das Hochrechnungsverfahren berücksichtigt Verbrauchsverhalten der Vergangenheit, die historischen Temperaturverläufe beziehungsweise Gradtagszahlen und kundenindividuelle Verbrauchseinschätzungen. Sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden entsprechend abgezinst, soweit diese niedrig- oder unverzinslich sind. Das gezeichnete Kapital wird mit dem Nennbetrag angesetzt. Erhaltene Zuschüsse, wie Baukostenzuschüsse und Netzkostenbeiträge, werden abhängig von ihrem Entstehungszeitpunkt wie folgt behandelt:
Davon ausgenommen sind Investitionszuschüsse der öffentlichen Hand. Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. In diesem Betrag sind zukünftige Preis- und Kostensteigerungen einbezogen. Mit Ausnahme der Pensionsrückstellungen werden Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die anzuwendenden Zinssätze werden von der Deutschen Bundesbank ermittelt. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen mit dem Erfüllungsbetrag unter Anwendung der Projected-Unit-Credit-Methode passiviert. Die Rückstellungen werden unter Berücksichtigung der Vereinfachungsregelung gemäß § 253 Abs. 2 S. 2 HGB mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre in Höhe von 3,68 % (Vorjahr 4,01 %) abgezinst. Der Unterschiedsbetrag aus der im Jahr 2016 erfolgten Änderung des Zeitraums für die Ermittlung des durchschnittlichen Marktzinssatzes von sieben auf 10 Jahre wird unter Angabe (8) in Abschnitt 2 Erläuterungen zur Bilanz angegeben. Der berücksichtigte Gehaltstrend sowie der Rententrend betragen 2,00 % (Vorjahr 2,00 %). Bei der Bewertung der Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen wurden ein Rechnungszins in Höhe von 1,27 % (Vorjahr 1,58 %) für abgeschlossene Altersteilzeit-Verträge mit einer mittleren Restlaufzeit von einem Jahr und 1,33 % (Vorjahr 1,68 %) für potenzielle Altersteilzeit-Anwärter mit einer mittleren Restlaufzeit von zwei Jahren (Vorjahr zwei Jahre) sowie ein Gehaltstrend in Höhe von 2,00 % (Vorjahr 2,00 %) zugrunde gelegt. In Übereinstimmung mit der Stellungnahme zur handelsrechtlichen Bilanzierung von Verpflichtungen aus Altersteilzeitregelungen (IDW RS HFA 3) des Hauptfachausschusses des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. werden die Aufstockungsbeträge für potenzielle Anwärter ratierlich über die Laufzeit angesammelt. Die Basis für die versicherungsmathematische Ermittlung sind jeweils die Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. K. Heubeck. Zur Gewährung einer betrieblichen Altersversorgung sind alle tariflichen Mitarbeiter im Rahmen der Bindung an den Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V) sowie auf der Basis einzelvertraglicher Regelungen bei der Zusatzversorgungskasse der Stadt Frankfurt am Main (ZVK) nach den Regeln der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst pflichtversichert. Die Beiträge werden im Rahmen eines Umlageverfahrens erhoben. Der Umlagesatz der ZVK, Frankfurt am Main, beläuft sich auf 6,0 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts; hiervon übernimmt der Arbeitgeber 5,6 %, die Eigenbeteiligung der Arbeitnehmer beträgt 0,4 %. Daneben wird gemäß § 63 der ZVK-Satzung vom Arbeitgeber ein steuerfreies Sanierungsgeld in Höhe von 3,5 % erhoben. Für einen Teil der Pflichtversicherten wird für das ZVK-pflichtige Entgelt, das über dem tariflich festgesetzten Grenzwert liegt, eine zusätzliche Umlage in Höhe von 9,0 % gezahlt. Derzeit liegen keine gesicherten Erkenntnisse für einen weiteren Anstieg des Sanierungsgelds vor. Es ist jedoch damit zu rechnen, dass auch künftig Beitragserhöhungen erfolgen können. Der Aufwand aus ZVK-Umlagen (Arbeitgeberanteil) ist unter den Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung ausgewiesen. Entsprechend der allgemeinen Bilanzierungspraxis hat Mainova daher keine Verpflichtungen im Hinblick auf die Mitgliedschaft in der ZVK im Jahresabschluss passiviert. Mainova ist gemeinsam mit den übrigen Mitgliedsunternehmen verpflichtet, die bereits aufgelaufenen, nicht durch Vermögen gedeckten sowie die künftig hinzukommenden Verpflichtungen zu finanzieren. Die Jubiläumsrückstellungen sind auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen mit dem Erfüllungsbetrag unter Anwendung der Projected-Unit-Credit-Methode angesetzt. Die Rückstellung wurde unter Berücksichtigung der Vereinfachungsregel gemäß § 253 Abs. 2 S. 2 HGB mit einem Zinssatz von 2,81 % (Vorjahr 3,24 %) und einem jährlichen Einkommenstrend von 2,00 % (Vorjahr 2,00 %) ermittelt. Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften werden für langfristige Energiebeschaffungs- oder -vertriebsgeschäfte angesetzt und mit dem aus den vergangenen sieben Jahren ermittelten durchschnittlichen Marktzinssatz, der von der Bundesbank veröffentlicht wird, abgezinst. Ein schwebendes Geschäft liegt vor, wenn ein verpflichtender Vertrag rechtswirksam geschlossen wurde, der auf einen Leistungsaustausch gerichtet ist und die Lieferung beziehungsweise Leistung noch nicht vollständig erbracht wurde. In diesem Zusammenhang ist eine Rückstellung für drohende Verluste zu bilden, wenn ein Verpflichtungsüberschuss zu erwarten ist. Die voraussichtlich anfallenden Aufwendungen sind zu Vollkosten zu bewerten und die Rückstellung zum Erfüllungsbetrag anzusetzen. Dabei werden Einschätzungen zur zukünftigen Entwicklung auf den Energiemärkten getroffen. Die Angemessenheit dieser Einschätzungen beruhen auf externen Markteinschätzungen. Verbindlichkeiten sind zu Erfüllungsbeträgen passiviert. Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten werden grundsätzlich zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Zum Bilanzstichtag lagen keine Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten vor. Unter den Rechnungsabgrenzungsposten sind transitorische Posten ausgewiesen. Mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartete Transaktionen werden zum Ausgleich gegenläufiger Wertänderungen oder Zahlungsströme aus dem Eintritt vergleichbarer Risiken mit Finanzinstrumenten zu Bewertungseinheiten zusammengefasst. Die bilanzielle Abbildung der wirksamen Teile der gebildeten Bewertungseinheiten erfolgt nach der Einfrierungsmethode. Aufwendungen beziehungsweise Erträge aus Ausgleichszahlungen von Derivaten, die sich in einer Bewertungseinheit zu einer mit hoher Wahrscheinlichkeit erwarteten Transaktion befinden, werden unter den Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen, soweit die zuzuordnenden Aufwendungen beziehungsweise Erträge aus der mit hoher Wahrscheinlichkeit erwarteten Transaktion nach dem Abschlussstichtag anfallen. 2. Erläuterungen zur Bilanz(1) AnlagevermögenDie Aufgliederung der in der Bilanz zusammengefassten Posten des Anlagevermögens und ihre Entwicklung sind im Anlagenspiegel dargestellt. Wir verweisen auf die Anlage 1 zum Anhang. Im Jahr 2017 wurden außerplanmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen in Höhe von 0,2 Mio. Euro (Vorjahr 0,9 Mio. Euro) sowie auf Finanzanlagen in Höhe von 15,4 Mio. Euro (Vorjahr 14,5 Mio. Euro) vorgenommen. Dem Anhang ist eine Beteiligungsliste (Anlage 2 zum Anhang) beigefügt, die gemäß § 285 Nr. 11 HGB die verbundenen Unternehmen und Beteiligungen mit Angaben zum letzten Jahresabschluss nach den Regelungen des HGB (Anteil am Kapital, Eigenkapital und Jahresergebnis) enthält. (2) Vorrätescroll
Die kumulierten Gängigkeitsabschläge auf den Bestand an Bau- und Installationsmaterial betragen zum Stichtag insgesamt 7,0 Mio. Euro (Vorjahr 6,7 Mio. Euro). (3) Forderungen und sonstige Vermögensgegenständescroll
In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind mit 682,3 Mio. Euro (Vorjahr 670,7 Mio. Euro) abgegrenzte, noch nicht abgerechnete Gas-, Strom-, Wasser- und Wärmelieferungen zwischen Ablese- und Bilanzstichtag enthalten, denen hierauf geleistete Abschläge gegenüberstehen. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen gliedern sich wie folgt: scroll
Von den Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, resultieren 13,3 Mio. Euro (Vorjahr 17,7 Mio. Euro) aus Lieferungen und Leistungen sowie 0,1 Mio. Euro (Vorjahr 0,3 Mio. Euro) aus der Ergebnisabführung. Zudem bestanden im Vorjahr Forderungen aus dem Finanzverkehr in Höhe von 0,1 Mio. Euro. In den sonstigen Vermögensgegenständen sind verschiedene Abgrenzungen gegenüber Lieferanten sowie geleistete Anzahlungen enthalten. (4) Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecksscroll
Im Rahmen des konzernweiten Cash Poolings werden liquide Mittel von Mainova täglich an die SWFH abgeführt. Zum Bilanzstichtag waren 51,7 Mio. Euro (Vorjahr 86,4 Mio. Euro) bei der SWFH angelegt, die im Rahmen der Saldierung unter den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen ausgewiesen werden. (5) Aktive RechnungsabgrenzungspostenBei dem Rechnungsabgrenzungsposten handelt es sich um Vorauszahlungen aus Wartungs-, Sponsoring- und Pachtverträgen sowie Aufwendungen aus Ausgleichszahlung von Derivaten, die sich in einer Bewertungseinheit mit einer mit hoher Wahrscheinlichkeit erwarteten Transaktion befinden. (6) Gezeichnetes KapitalDas gezeichnete Kapital beträgt 142,3 Mio. Euro. Es ist eingeteilt in 5.560.000 nennbetragslose Stückaktien; davon lauten 5.499.296 auf den Namen und 60.704 auf den Inhaber. Somit entfällt auf jede Stückaktie ein Betrag in Höhe von 25,60 Euro. (7) RücklagenDie Kapitalrücklage beträgt unverändert 207,1 Mio. Euro. Bei der Gewinnrücklage handelt es sich um die gesetzliche Rücklage nach § 150 AktG. (8) Rückstellungenscroll
Bei den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen ergibt sich durch die Umstellung des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes nach § 253 Abs. 6 HGB ein Unterschiedsbetrag in Höhe von 7,9 Mio. Euro. In den Personalrückstellungen sind insbesondere Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen, Urlaubs- und Gleitzeitansprüche, Erfolgsbeteiligung und Jubiläen enthalten. Die Umweltrückstellungen betreffen insbesondere Grundstücksrisiken aus früheren Geschäftsbetrieben. Bei den Rückstellungen für rechtliche Risiken handelt es sich um mehrere Einzelrisiken, bei denen die Höhe der Inanspruchnahme unsicher ist. Die Bewertung erfolgt ausgehend vom erwarteten Prozessergebnis, das nach den aktuell verfügbaren Informationen die höchste Eintrittswahrscheinlichkeit besitzt. Die übrigen Rückstellungen setzen sich aus einer Vielzahl von Rückstellungen insbesondere für ausstehende Rechnungen sowie Drohverluste zusammen. (9) Verbindlichkeitenscroll
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Von den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind 11,0 Mio. Euro (Vorjahr 12,0 Mio. Euro) mit einer Negativklausel belegt und 51,3 Mio. Euro (Vorjahr 63,4 Mio. Euro) mit Bürgschaften der Stadt Frankfurt am Main besichert. Darlehen wurden in Höhe von 13,0 Mio. Euro (Vorjahr 28,5 Mio. Euro) planmäßig und außerplanmäßig getilgt. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen ergeben sich wie folgt: scroll
Bei den Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, handelt es sich in Höhe von 27,5 Mio. Euro (Vorjahr 42,2 Mio. Euro) um Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Im Vorjahr waren zudem noch Verbindlichkeiten aus dem Finanzverkehr in Höhe von 2,5 Mio. Euro enthalten. Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten folgende Einzelpositionen: scroll
Von den sonstigen Verbindlichkeiten sind keine mit einer Negativklausel belegt. (10) Passive RechnungsabgrenzungspostenDer Rechnungsabgrenzungsposten enthält überwiegend erhaltene Vorauszahlungen für zu erbringende Bauleistungen im Rahmen der Betriebsführung der Straßenbeleuchtung sowie Zuschüsse für kommende Marketingmaßnahmen. (11) HaftungsverhältnisseDie Haftungsverhältnisse setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Für die Beteiligung an der Gemeinschaftskraftwerk Irsching GmbH hat Mainova im Zusammenhang mit der Finanzierung des Kraftwerks zugunsten einer Geschäftsbank eine selbstschuldnerische und unbefristete Teilbürgschaft für den Kreditrahmen bei der Bank abgegeben. Der Anteil der Mainova beträgt 20,3 Mio. Euro und entspricht 15,6 % des Kreditrahmens. Die Verpflichtung valutiert zum Stichtag mit 6,9 Mio. Euro (Vorjahr 8,6 Mio. Euro). Die Gewährleistungsverträge stehen im Wesentlichen im Zusammenhang mit dem Erwerb der Anteile an der Thüga Holding GmbH & Co. KGaA. Für die von der Mainova Beteiligungsgesellschaft mbH (MBG) in diesem Zusammenhang aufgenommenen Darlehen hat Mainova für ein Volumen von insgesamt 20,0 Mio. Euro (Vorjahr 20,0 Mio. Euro) den Schuldbeitritt erklärt. Zusätzlich verpflichtete sich Mainova, für Darlehen der MBG in Höhe von 415,0 Mio. Euro (Vorjahr 415,0 Mio. Euro) im Rahmen mehrerer Patronatserklärungen einzustehen. Diese Darlehen der MBG valutieren zum Stichtag mit 362,0 Mio. Euro (Vorjahr 366,0 Mio. Euro). Auf der Basis der bis zum Aufstellungszeitpunkt gewonnenen Erkenntnisse geht die Mainova derzeit davon aus, dass die den vorab genannten Haftungsverhältnissen zugrunde liegenden Verpflichtungen von den jeweiligen Hauptschuldnern erfüllt werden können. Daher schätzt die Mainova bei allen aufgeführten Haftungsverhältnissen die Wahrscheinlichkeit einer Inanspruchnahme als gering ein. (12) Sonstige finanzielle VerpflichtungenDie sonstigen finanziellen Verpflichtungen in Höhe von 691,3 Mio. Euro (Vorjahr 820,9 Mio. Euro) bestehen im branchenüblichen Umfang und setzen sich wie folgt zusammen: scroll
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Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus abgeschlossenen Energielieferverträgen entfallen in Höhe von 361,9 Mio. Euro (Vorjahr 412,3 Mio. Euro) sowie die Verpflichtungen aus dem Beteiligungsbereich in Höhe von 4,1 Mio. Euro (Vorjahr 1,0 Mio. Euro) auf assoziierte Unternehmen. 3. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung(13) Umsatzerlösescroll
In den Umsatzerlösen sind periodenfremde Erlöse in Höhe von 34,3 Mio. Euro (Vorjahr 22,3 Mio. Euro) enthalten. Seit dem Jahr 2017 werden die Erlöse aus Netzverlusten im Stromverkauf ausgewiesen. Im Vorjahr waren Erlöse in Höhe von 20,4 Mio. Euro im Stromhandel enthalten. Die Vorjahreszahl wurde entsprechend angepasst. (14) Sonstige betriebliche Erträgescroll
(15) Materialaufwandscroll
Im Materialaufwand sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 21,1 Mio. Euro (Vorjahr periodenfremde Aufwandsminderungen in Höhe von 2,7 Mio. Euro) enthalten. (16) Personalaufwandscroll
Im Durchschnitt des Berichtsjahres beschäftigte Mainova 2.520 (Vorjahr 2.533) Arbeitnehmer, davon 571 (Vorjahr 561) Frauen. Die von Mainova getragenen anteiligen Kosten in Höhe von 2,3 Mio. Euro (Vorjahr 1,9 Mio. Euro) für weitere 98 (Vorjahr 82) Auszubildende, die wir im Jahresdurchschnitt im Rahmen des Ausbildungspools der SWFH beschäftigt en, sind in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten. Bei den Aufwendungen für Altersversorgung handelt es sich im Wesentlichen um ZVK-Umlagen. Im Personalaufwand sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 3,0 Mio. Euro (Vorjahr keine) enthalten. (17) Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und SachanlagenIm Jahr 2017 wurden außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von 0,2 Mio. Euro (Vorjahr 0,9 Mio. Euro) vorgenommen. (18) Sonstige betriebliche Aufwendungenscroll
In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 3,5 Mio. Euro (Vorjahr 2,5 Mio. Euro) enthalten. (19) Ergebnis aus Finanzanlagenscroll
Der Rückgang des Ergebnisses aus Finanzanlagen resultierte im Wesentlichen aus Aufwendungen aus Verlustübernahme für ein verbundenes Unternehmen. (20) Zinsergebnisscroll
Im Zinsergebnis sind wie im Vorjahr keine periodenfremden Sachverhalte enthalten. Die Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen betragen 8,3 Mio. Euro (Vorjahr 3,1 Mio. Euro). (21) SteuernDie Steuern vom Einkommen und vom Ertrag setzen sich wie folgt zusammen: scroll
4. Geschäfte größeren Umfangs, die mit nahestehenden Unternehmen und Personen der Mainova getätigt wurdenBeziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen, welche die Mainova beherrschen oder maßgeblich beeinflussen, sowie Beziehungen zu Unternehmen, die von Mainova beherrscht oder maßgeblich beeinflusst werden, werden nachfolgend angegeben. Durch die Beteiligung der Stadt Frankfurt am Main über den Mehrheitsgesellschafter SWFH ist Mainova ein von diesen Gesellschaftern beherrschtes Unternehmen. Im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit unterhält die Mainova Geschäftsbeziehungen zu zahlreichen nahestehenden Personen und Unternehmen. Dazu gehören neben der Stadt Frankfurt am Main sowie deren Tochter-, Gemeinschafts- und assoziierten Unternehmen, die SWFH sowie deren Tochter-, Gemeinschafts- und assoziierten Unternehmen, die Thüga Aktiengesellschaft (Thüga) und deren Tochter- und Gemeinschaftsunternehmen sowie die Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen der Mainova. Mit nahestehenden natürlichen Personen des Managements in Schlüsselpositionen sowie deren nächsten Familienangehörigen haben keine wesentlichen Transaktionen stattgefunden. Als Management in Schlüsselpositionen ist bei der Mainova nur der Vorstand anzusehen. Folgende Tabelle gibt eine Übersicht über alle Geschäfte, die mit nahestehenden Unternehmen getätigt wurden: scroll
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Angaben gemäß § 6b Abs. 2 EnWG Bei dem Materialaufwand mit Tochterunternehmen handelt es sich insbesondere um Netzdienstleistungen. Der Materialaufwand mit assoziierten Unternehmen beinhaltet im Wesentlichen den Gasbezug. Die Forderungen betreffen insbesondere das Cash Pooling gegenüber der SWFH. Die Gewinnabführung in Höhe von 82,7 Mio. Euro (Vorjahr 75,7 Mio. Euro) an die SWFH hat sich mindernd auf die Forderungen ausgewirkt. Die sonstigen Erträge mit Tochterunternehmen bestehen insbesondere aus Netzpacht, Personalgestellung und sonstigen Verrechnungen. In den sonstigen Erträgen und Aufwendungen mit Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen sind ferner die Beteiligungserträge und Ergebnisübernahmen sowie Zinserträge und -aufwendungen enthalten. Alle Geschäftsbeziehungen mit nahestehenden Unternehmen und Personen sind zu marktüblichen Bedingungen abgeschlossen worden und unterscheiden sich grundsätzlich nicht von den Lieferungs- und Leistungsbeziehungen mit anderen Unternehmen. Zur Besicherung der Darlehen der Mainova hat die Stadt Frankfurt am Main Bürgschaften in Höhe von 51,3 Mio. Euro (Vorjahr 63,4 Mio. Euro) abgegeben. Negativklauseln wurden in Höhe von insgesamt 11,0 Mio. Euro (Vorjahr 12,0 Mio. Euro) geleistet. 5. Sonstige AngabenHonorar des AbschlussprüfersDas im Geschäftsjahr 2017 für den Jahresabschlussprüfer, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, erfasste Honorar setzt sich wie folgt zusammen: scroll
Von den Abschlussprüfungsleistungen entfallen 25 Tsd. Euro (Vorjahr 28 Tsd. Euro) auf Auslagen. Ferner ist ein Ertrag in Höhe von 14 Tsd. Euro aus Rückstellungsauflösungen für Vorperioden (im Vorjahr Aufwand in Höhe von 30 Tsd. Euro) enthalten. Die anderen Bestätigungsleistungen betreffen Prüfungen nach dem EEG und Prüfungen von Konzessionsabgaben für Städte und Gemeinden. In den sonstigen Leistungen sind insbesondere Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Einführung neuer IFRS-Standards sowie für Mengenanalysen enthalten. Für beherrschte Unternehmen wurden im Geschäftsjahr 2017 von der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft folgende Leistungen erbracht: scroll
Gesamtbezüge der Mitglieder des Vorstands und des AufsichtsratsFür die Festlegung der Gesamtbezüge der einzelnen Vorstandsmitglieder ist gemäß dem am 5. August 2009 in Kraft getretenen Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) das Aufsichtsratsplenum zuständig. Die Vergütung der Vorstandsmitglieder setzt sich aus einer fixen und einer variablen Vergütung zusammen. Die fixe Vergütung besteht aus einer Grundvergütung und einem Tantiemeanteil. Lediglich die Grundvergütung ist ruhegehaltsfähig. Zusätzlich erhalten die einzelnen Vorstandsmitglieder Sachleistungen, die im Wesentlichen marktübliche Versicherungsleistungen und Dienstwagen umfassen. Die variable Vergütung teilt sich in eine kurzfristige variable Vergütungskomponente sowie ein langfristiges Anreizprogramm (LAP) auf. Die Höhe der kurzfristigen variablen Vergütungskomponente ist an das Erreichen von Finanzzielen gekoppelt. Sie bemisst sich dabei am Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EBT Mainova-Konzern nach HGB). Wird ein Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit aufgrund der Änderung des HGB in 2015 nicht mehr ausgewiesen, so bestimmt sich das Konzern-EBT dabei als Ergebnis nach Steuern gemäß § 275 Abs. 2 Nr. 15 HGB zuzüglich Steuern vom Einkommen und Ertrag gemäß § 275 Abs. 2 Nr. 14 HGB. Um die Nachhaltigkeit und Langfristigkeit der Vergütungsstruktur zu erhöhen und den Anforderungen des VorstAG in vollem Umfang zu genügen, nehmen die Vorstandsmitglieder an dem langfristigen Anreizprogramm LAP teil. Die Auszahlung im Rahmen des LAP erfolgt am Ende eines dreijährigen Performancezeitraums. Dabei bestimmt das Erreichen von vorab definierten finanziellen und qualitativen Erfolgszielen die Höhe der Auszahlung. Als finanzielles Erfolgsziel dient dabei das erreichte kumulierte Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EBT Mainova-Konzern nach HGB) während des Performancezeitraums. Wird ein Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit aufgrund der Änderung des HGB in 2015 nicht mehr ausgewiesen, so bestimmt sich das Konzern-EBT dabei als Ergebnis nach Steuern gemäß § 275 Abs. 2 Nr. 15 HGB zuzüglich Steuern vom Einkommen und Ertrag gemäß § 275 Abs. 2 Nr. 14 HGB. Als qualitative Erfolgsziele werden die "Kundenzufriedenheit" und "Mitarbeiterzufriedenheit" herangezogen. Die Auszahlung der langfristigen variablen Vergütungskomponente ist nach oben hin begrenzt (Kappung). Werden die Mindestziele in allen Komponenten nicht erreicht, so entfällt eine Auszahlung der langfristigen variablen Vergütung vollständig. Für die kurzfristige und langfristige variable Vergütung hat der Aufsichtsrat eine Anpassungsmöglichkeit für außerordentliche Entwicklungen vereinbart. Im Rahmen der Vergütungsanpassung in 2016 wurde anlässlich der Reduzierung der Vorstandsmitglieder die nachfolgende Vergütungsregelung vereinbart: Im Fall der Erhöhung der Anzahl der Vorstandsmitglieder der Mainova AG auf mehr als drei werden mit Ablauf des Kalenderhalbjahres, in dem die Erhöhung der Vorstandsmitglieder wirksam wird, das feste Jahresgehalt und die Zieltantieme (kurzfristige variable Vergütungskomponente) sowie der garantierte Teil der Zieltantieme um einen jeweils fest definierten Betrag gekürzt. Der Aufsichtsrat wird spätestens mit Wirksamwerden der Kürzung die betroffenen Vergütungselemente wohlwollend überprüfen. Die Vorstandsmitglieder oder deren Hinterbliebene haben Anspruch auf Ruhegehalt beziehungsweise Hinterbliebenenversorgung. Als Ruhegehalt werden ab dem Eintritt in den Vorstand der Mainova 35 % der zuletzt bezogenen Grundvergütung garantiert. Abweichend hiervon erhält ein Vorstandsmitglied aufgrund der hohen Versorgungsanwartschaften aus früheren Anstellungsverhältnissen, welche angerechnet werden, ab dem Eintritt in den Vorstand der Mainova 45 % der zuletzt bezogenen Grundvergütung. Der Anspruch von 35 % beziehungsweise 45 % erhöht sich mit dem Ablauf eines jeden Jahres als Vorstandsmitglied der Mainova um jeweils 2 % bis zum im Dienstvertrag geregelten Höchstbetrag. Der fixe Tantiemeanteil wird bei der Berechnung des Ruhegehalts nicht berücksichtigt. Die nachfolgenden Übersichten zeigen die gewährten Zuwendungen und die Zuflüsse im Geschäftsjahr 2017 des Vorstands nach dem Deutschen Corporate Governance Kodex und die Gesamtbezüge nach DRS 17: scroll
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kein Cap, Koppelung an EBT Mainova-Konzern scroll
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Die Pensionsverpflichtungen für die Mitglieder des Vorstands gehen aus der nachfolgenden Übersicht hervor: scroll
Für das Geschäftsjahr 2016 wurden im Jahr 2017 erfolgsabhängige Tantiemen von 693 Tsd. Euro (Vorjahr 579 Tsd. Euro) ausgezahlt. Im Geschäftsjahr 2017 wurden Vorstandsmitgliedern keine Kredite oder Vorschüsse gewährt. Für den Fall, dass die Stadt Frankfurt am Main mit dem ihr direkt und indirekt zuzurechnenden Anteil nicht mehr die Mehrheit am stimmberechtigten Grundkapital der Mainova innehat (Kontrollwechsel), oder im Falle eines Rechtsformwechsels gemäß §§ 190 ff. UmwG oder beim Abschluss eines wirksamen Vertrags, der die Mainova der Beherrschung eines anderen Unternehmens außerhalb des Stadtwerke-Frankfurt-Konzerns unterstellt (Beherrschungsvertrag gemäß § 291 Abs. 1 S. 1 1. Alt. AktG), gewährt die Mainova dem Vorsitzenden des Vorstands ein Sonderkündigungsrecht und das Recht zur Niederlegung seines Amts. Für den Fall der wirksamen und fristgerechten Kündigung und Amtsniederlegung erhält der Vorsitzende des Vorstands eine Abfindung in Höhe des Zweifachen seiner letztmaligen Jahresgesamtbezüge. Maximale Obergrenze ist jedoch die Höhe der Gesamtvergütung für die Restlaufzeit des Dienstvertrags. Im Geschäftsjahr 2017 bestand für die Unternehmensleitung sowie für die Mitglieder des Aufsichtsrats eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung (D & O-Versicherung). Hierfür sind Versicherungsprämien in Höhe von 122 Tsd. Euro (Vorjahr 121 Tsd. Euro) aufgewendet worden. Die Vergütung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 geht aus nachfolgender Übersicht hervor: scroll
Die Bezüge des Beirats beliefen sich auf 64 Tsd. Euro (Vorjahr 67 Tsd. Euro). Die Bezüge ehemaliger Vorstandsmitglieder und ihrer Hinterbliebenen belaufen sich auf 791 Tsd. Euro (Vorjahr 763 Tsd. Euro). Für diese Personengruppe sind Pensionsansprüche in Höhe von 10.953 Tsd. Euro (Vorjahr 10.736 Tsd. Euro) zurückgestellt worden. Nicht in der Bilanz enthaltene GeschäfteHinsichtlich der nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäfte wird auf die Abschnitte "Haftungsverhältnisse" und "Sonstige finanzielle Verpflichtungen" verwiesen. Darüber hinaus setzt die Mainova bei der Energiebeschaffung zur Absicherung der Risiken sowie zur Erzielung von Handelsmargen derivative Finanzinstrumente ein. Da es sich hier um schwebende Geschäfte handelt, werden diese mit Ausnahme von Vorleistungen oder drohenden Verlusten nicht in der Bilanz erfasst, sondern im Anhang angegeben (siehe nachfolgenden Abschnitt). Bei drohenden Verlusten aus derivativen Finanzinstrumenten, die sich nicht in einer Bewertungseinheit befinden, erfolgt am Bilanzstichtag die Bildung einer Rückstellung. Derivative FinanzinstrumenteDie Mainova setzt derivative Finanzinstrumente überwiegend zur Sicherung gegen Preisänderungsrisiken im Rahmen der Brennstoff-, Strom- und Gasbeschaffung ein. Die nachfolgende Übersicht gibt einen Überblick über den Bestand an derivativen Finanzinstrumenten: scroll
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Die nachfolgende Übersicht gibt einen Überblick über die derivativen Finanzinstrumente, die sich in einer Bewertungseinheit befinden: scroll
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Soweit die Voraussetzungen der Einbeziehung in Bewertungseinheiten nicht erfüllt sind, wurde für derivative Finanzinstrumente, die zum Stichtag einen negativen Marktwert aufweisen, eine Drohverlustrückstellung gebildet. Bei derivativen Finanzinstrumenten, die zum Stichtag einen positiven Marktwert aufwiesen, blieb dieser entsprechend des Imparitätsprinzips außer Ansatz. Im Rahmen der gebildeten Bewertungseinheiten bestanden zum 31. Dezember 2017 wie im Vorjahr keine Drohverlustrückstellungen für Strom- und Gasforwards sowie Kohle-, Gas- und Öl-Swaps mit einem negativen Marktwert. Das Nominalvolumen der dargestellten derivativen Finanzinstrumente wird unsaldiert angegeben. Es stellt die Summe aller Kauf- und Verkaufsbeträge dar, die den Geschäften zugrunde liegen. Bei der Ermittlung der Nominalwerte wurden nur die Zahlungsströme berücksichtigt, die nach dem 31. Dezember 2017 zu leisten sind. Die Marktwerte der Derivate werden auf der Basis abgezinster, zukünftig erwarteter Cashflows ermittelt; dabei werden die für die Restlaufzeit der Finanzinstrumente abgeleiteten Forward-Preise verwendet. Die Höhe der im Rahmen von Bewertungseinheiten abgesicherten Risiken entspricht den aufgeführten negativen Marktwerten der derivativen Finanzinstrumente. Bei den Strom- und Gas-Forwards handelt es sich um geschlossene Positionen aus Termingeschäften (Micro Hedge). Bei den Bewertungseinheiten (Micro Hedge) mit Kohle-, Gas- und Öl-Swaps handelt es sich um mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartete Transaktionen zur Absicherung gegen Preisänderungsrisiken im Rahmen der Brennstoff-, Strom- und Gasbeschaffung. Die designierten Grundgeschäfte entsprechen hinsichtlich des Zeitraums sowie des Volumens im Wesentlichen den in der vorhergehenden Tabelle aufgeführten Werten. Die Wirksamkeit der Sicherungsbeziehungen wird durch die Critical-Term-Match-Methode nachgewiesen. Gegenläufige Zahlungsströme der durch die Bewertungseinheiten jeweils abgesicherten Risiken werden sich zukünftig vollständig ausgleichen, da alle wertbestimmenden Faktoren zwischen dem abgesicherten Teil des Grundgeschäfts und dem absichernden Teil des Sicherungsinstruments stetig übereinstimmen. Darüber hinaus werden zur Vermeidung von Preisänderungsrisiken im Rahmen des Stromvertriebs entsprechende Mengen mittels Stromtermingeschäften (OTC-Forwards) für die Jahre 2018 bis 2020 beschafft. Die Stromtermingeschäfte haben zum Bilanzstichtag ein Gesamtnominalvolumen in Höhe von 278,7 Mio. Euro (Vorjahr 305,6 Mio. Euro). Hierfür beträgt die Differenz zwischen der aktuellen Marktbewertung und dem Nominalwert zum Bilanzstichtag 79,1 Mio. Euro (Vorjahr 59,7 Mio. Euro). Außerdem wurden im Rahmen der Vermarktung der eigenen Stromerzeugungskapazitäten zur Vermeidung des Preisänderungsrisikos Stromterminverkäufe (OTC-Forwards) für die Jahre 2018 bis 2020 mit einem Nominalvolumen in Höhe von 50,8 Mio. Euro (Vorjahr 54,8 Mio. Euro) abgeschlossen. Zum Bilanzstichtag ergibt sich eine Differenz zwischen aktueller Marktbewertung und Nominalwert in Höhe von -12,4 Mio. Euro (Vorjahr -6,5 Mio. Euro). Zur Absicherung gegen Preisänderungsrisiken im Rahmen des Gasvertriebs wurden für die Jahre 2018 bis 2020 Gastermingeschäfte (OTC-Forwards) abgeschlossen. Diese weisen zum Bilanzstichtag ein Gesamtnominalvolumen in Höhe von 337,7 Mio. Euro (Vorjahr 432,2 Mio. Euro) und eine Differenz zwischen aktueller Marktbewertung und Nominalwert in Höhe von 18,8 Mio. Euro (Vorjahr 21,4 Mio. Euro) aus. Ereignisse nach Ablauf des BerichtsjahresEs haben sich keine Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres ergeben. Deutscher Corporate Governance KodexNach § 161 AktG haben börsennotierte Unternehmen jährlich eine Erklärung zur Beachtung der Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex zu veröffentlichen. Die entsprechende Erklärung von Mainova wurde am 11. Dezember 2017 im Internet abgegeben und den Aktionären dauerhaft zugänglich gemacht (www.mainova.de/entsprechenserklaerung).
Frankfurt am Main, den 16. März 2018 Dr. Alsheimer Breidenbach Herbst Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2017scroll
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Ergebnisabführungsvertrag Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Mainova Aktiengesellschaft, Frankfurt am MainVermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten LageberichtsPrüfungsurteileWir haben den Jahresabschluss der Mainova Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2017 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den zusammengefassten Lagebericht der Mainova Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des JahresabschlussesBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. | Werthaltigkeit der BeteiligungenZu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf den Anhang Abschnitt 1. DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSSIm Jahresabschluss der Mainova zum 31. Dezember 2017 werden unter den Finanzanlagen Beteiligungen in Höhe von EUR 112,8 Mio ausgewiesen. Die Beteiligungen werden zu Anschaffungskosten bzw. bei voraussichtlich dauernder Wertminderung zum niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Den beizulegenden Wert ermittelt die Gesellschaft mithilfe eines DCF-Verfahrens. Die für das DCF-Verfahren verwendeten Zahlungsströme beruhen auf den Mehrjahresplanungen der jeweiligen Gesellschaften, die mit Annahmen über langfristige Wachstumsraten fortgeschrieben werden. Der jeweilige Kapitalisierungszinssatz wird aus der Rendite einer risikoadäquaten Alternativanlage abgeleitet und zur Diskontierung der geplanten Zahlungsströme verwandt. Ist der so ermittelte beizulegende Wert niedriger als der Buchwert, wird anhand qualitativer und quantitativer Kriterien untersucht, ob die Wertminderung voraussichtlich dauernd ist. Bei einer dauernden Wertminderung wird eine außerplanmäßige Abschreibung vorgenommen. Die Berechnung des beizulegenden Werts nach dem DCF-Verfahren ist komplex und hinsichtlich der getroffenen Annahmen in hohem Maße von Einschätzungen und Beurteilungen der Gesellschaft abhängig. Dies gilt insbesondere für die Schätzung der künftigen Zahlungsströme und langfristigen Wachstumsraten, die Ermittlung der Kapitalisierungszinssätze sowie die Einschätzung der Dauerhaftigkeit der Wertminderung. Im Geschäftsjahr 2017 hat Mainova außerplanmäßige Abschreibungen auf Beteiligungen in Höhe von EUR 15,4 Mio vorgenommen. Es besteht das Risiko für den Jahresabschluss, dass die Beteiligungen nicht werthaltig sind. UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNGUnsere Prüfung haben wir risikoorientiert durchgeführt. Dabei haben wir anhand der im Rahmen unserer Prüfungsplanung und unternehmensbezogenen Risikoanalyse gewonnenen Informationen beurteilt, ob Hinweise für Wertminderungen der Beteiligungen vollständig identifiziert wurden. Nach Wesentlichkeits- und Risikoaspekten haben wir aus den identifizierten Beteiligungen eine repräsentative Auswahl getroffen. Anschließend haben wir für diese Auswahl unter Einbezug unserer Bewertungsspezialisten die Angemessenheit der für die Ermittlung des beizulegenden Werts verwandten wesentlichen Annahmen sowie des Bewertungsmodells beurteilt. Dazu haben wir die erwarteten Zahlungsströme sowie die unterstellten langfristigen Wachstumsraten mit den jeweiligen Unternehmensplanungen abgestimmt, ausgewählte Entwicklungen hinterfragt und dabei zugrundeliegende Annahmen anhand ergänzender Nachweise gewürdigt. Ferner haben wir uns von der bisherigen Prognosegüte überzeugt, indem wir die Planung für das Vorjahr mit den tatsächlich realisierten Ergebnissen verglichen und Abweichungen kritisch analysiert haben. Die dem Kapitalisierungszinssatz zugrunde liegenden Annahmen und Parameter, insbesondere den risikofreien Zinssatz, die Marktrisikoprämie und den Betafaktor, haben wir mit eigenen Annahmen und öffentlich verfügbaren Daten verglichen. Zur Sicherstellung der rechnerischen Richtigkeit des verwendeten Bewertungsmodells haben wir die Berechnungen der Gesellschaft auf Basis risikoorientiert ausgewählter Elemente nachvollzogen. UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGENDas der Werthaltigkeitsprüfung der Beteiligungen zugrunde liegende Vorgehen ist sachgerecht und steht im Einklang mit den Bewertungsgrundsätzen. Die Annahmen und Parameter der Gesellschaft sind sachgerecht. | Periodisierung der Umsatzerlöse aus Energie- und WasserverkaufZu angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf den Anhang Abschnitt 1. DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSSDie Realisierung der Umsatzerlöse aus dem Energie- und Wasserverkauf erfolgt grundsätzlich zu dem Zeitpunkt der Abnahme von Energie bzw. Wasser durch den Kunden. Umsatzerlöse in Bezug auf die zwischen dem letzten Abrechnungszeitpunkt des einzelnen Kunden und dem Bilanzstichtag verkauften Mengen werden hochgerechnet. Aus dem Energie- und Wasserverkauf wurden im Geschäftsjahr 2017 Umsatzerlöse in Höhe von EUR 1,7 Mrd realisiert, von denen ein wesentlicher Teil auf Basis der geschätzten Verkaufsmengen ermittelt wurde. Aufgrund der hohen Anzahl der Abnahmestellen, der Verwendung von mit Unsicherheiten behafteten Annahmen über das Verbrauchsverhalten der Kunden im Rahmen der Hochrechnung sowie komplexer IT-gestützter Verfahren bei der Ermittlung und Buchung der Erlöse besteht das Risiko für den Jahresabschluss, dass die Umsatzerlöse aus dem Energie- und Wasserverkauf zum Stichtag falsch abgegrenzt werden. UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNGZur Prüfung der sachgerechten Abgrenzung der Umsatzerlöse aus dem Energie- und Wasserverkauf haben wir unter anderem die Angemessenheit und Wirksamkeit des eingerichteten internen Kontrollsystems zur Abrechnung und Hochrechnung der Umsatzerlöse einschließlich des zum Einsatz kommenden IT-Systems beurteilt. Dabei haben wir auch unsere IT-Spezialisten einbezogen. Darüber hinaus haben wir die periodengerechte Erfassung der Umsatzerlöse anhand einzelfallbezogener Prüfungshandlungen beurteilt, indem wir u. a. die im Geschäftsjahr den Umsatzerlösen zugrundeliegenden Abnahmemengen mit den entsprechenden dem Bezugsaufwand zugrundeliegenden Mengen gegenübergestellt haben. Die Angemessenheit der den geschätzten Verkaufsmengen zugrundeliegenden Annahmen zum Verbrauchsverhalten der Kunden haben wir beurteilt, in dem wir die korrekte Hinterlegung von Tarifmerkmalen sowie Verwendung aktueller Gradtagzahlen nachvollzogen haben. Zusätzlich haben wir die Güte des eingesetzten Schätzverfahrens durch Vergleich des Schätzergebnisses des Vorjahres mit dem entsprechenden Abrechnungsergebnis beurteilt. UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGENDie Vorgehensweise und die Annahmen bei der Periodenabgrenzung der Umsatzerlöse aus dem Energie- und Wasserverkauf sind sachgerecht. | Bewertung der Rückstellungen für drohende Verluste aus langfristigen EnergiebezugsverträgenZu angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf den Anhang Abschnitt 1. DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSSIm Jahresabschluss der Mainova werden Rückstellungen für drohende Verluste aus langfristigen Energiebezugsverträgen gebildet. Die Bewertung dieser Rückstellungen ist komplex und basiert u. a. auf ermessensbehafteten Annahmen und Prognosen über die zukünftige Entwicklung auf den Energiemärkten. Es besteht somit das Risiko für den Jahresabschluss, dass die Bewertung der Rückstellungen für drohende Verluste aus langfristigen Energiebezugsverträgen nicht angemessen ist. UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNGIm Rahmen unserer Prüfung haben wir die Angemessenheit der wesentlichen Annahmen sowie des Bewertungsverfahrens der Gesellschaft beurteilt. Ein Schwerpunkt lag dabei auf den Einschätzungen der Mainova zur zukünftigen Entwicklung auf den Energiemärkten bis zum Ende der Laufzeit der betreffenden Bezugsverträge. Die Angemessenheit dieser Einschätzungen haben wir durch einen Vergleich mit externen Markteinschätzungen beurteilt. Die für die Abzinsung der Rückstellungen für drohende Verluste aus langfristigen Energiebezugsverträgen von Mainova angewendeten fristenadäquaten Zinssätze haben wir mit den von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Abzinsungssätzen abgeglichen. Die rechnerische Richtigkeit des verwendeten Bewertungsmodells haben wir risikoorientiert auf Basis ausgewählter Elemente nachvollzogen. UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGENDas der Bewertung der Rückstellungen für drohende Verluste aus langfristigen Energiebezugsverträgen zugrundeliegende Vorgehen ist sachgerecht und steht in Einklang mit den geltenden Bewertungsgrundsätzen. Die der Bewertung zugrundeliegenden Annahmen und Prognosen (insb. zur künftigen Entwicklung auf den Energiemärkten) sowie Parameter sind sachgerecht. Sonstige InformationenDie gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen den uns voraussichtlich nach dem Datum dieses Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellten Geschäftsbericht, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses und zusammengefassten Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den zusammengefassten Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche AnforderungenVermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWGWir haben die Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG, wonach für die Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWG getrennte Konten zu führen sind, geprüft. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten Stromverteilung und Gasverteilung - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2017 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 einschließlich der Angaben zu den Regeln, nach denen die Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens sowie die Aufwendungen und Erträge den gemäß § 6b Abs. 2 Satz 1 bis 4 EnWG geführten Konten zugeordnet worden sind - geprüft. Nach unserer Beurteilung
Wir haben unsere Prüfung nach § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist nachfolgend sowie im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" weitergehend beschrieben. Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG sowie für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie zur Einhaltung dieser Pflichten als notwendig erachtet haben. Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG in allen wesentlichen Belangen erfüllt wurden sowie einen Vermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet. Die Prüfung umfasst die Beurteilung, ob die Wertansätze und die Zuordnung der Konten nach § 6b Abs. 3 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt sind und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVOWir wurden von der Hauptversammlung am 31. Mai 2017 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 2. November 2017 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2013 als Abschlussprüfer der Mainova Aktiengesellschaft tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Verantwortlicher WirtschaftsprüferDer für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Torsten Hauptmann.
Frankfurt am Main, den 16. März 2018 KPMG AG Hauptmann, Wirtschaftsprüfer Galic, Wirtschaftsprüfer Versicherung der gesetzlichen VertreterWir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Mainova AG vermittelt und im Lagebericht, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst ist, der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Mainova AG so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Mainova AG beschrieben sind.
Frankfurt am Main, den 16. März 2018 Dr. Alsheimer Breidenbach Herbst Anlage 2Tätigkeitsabschlüsse zum 31. Dezember 2017 der Mainova Aktiengesellschaft Frankfurt am MainBilanz zum 31. Dezember 2017Tätigkeit StromverteilungAktiva scroll
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017Tätigkeit Stromverteilungscroll
Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2017Tätigkeit Stromverteilungscroll
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Bilanz zum 31. Dezember 2017Tätigkeit GasverteilungAktiva scroll
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit von 1. Januar bis 31. Dezember 2017Tätigkeit Gasverteilungscroll
Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2017Tätigkeit Gasverteilungscroll
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Tätigkeitsabschlüsse zum 31. Dezember 2017der Mainova Aktiengesellschaft Frankfurt am MainUmsetzung des gesellschaftsrechtlichen UnbundlingsIm Vorgriff auf das so genannte gesellschaftsrechtliche Unbundling gründete die Mainova Aktiengesellschaft (Mainova) zum 21. April 2005 die Gesellschaft NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH (NRM). Die Mainova hat aufgrund der Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) seit 1. Januar 2006 ihr Elektrizitäts- und Gasversorgungsnetz an die NRM als Netzbetreiberin verpachtet. Daneben hat NRM die Betriebsführung für das Wasser- und Wärmenetz der Mainova übernommen. Tätigkeitsabschlüsse gemäß § 6b Abs. 3 EnWGEntsprechend der Verpflichtung zur Führung getrennter Konten gemäß § 6b Abs. 3 EnWG werden bei der Mainova folgende Tätigkeiten ausgewiesen:
Im Sinne von § 6b Abs. 3 EnWG ist auch jede wirtschaftliche Überlassung von Eigentumsrechten an Elektrizitäts- und Gasversorgungsnetzen (Verpachtung) als Tätigkeit zu betrachten. Definition der Unternehmenstätigkeiten• Stromverteilung Grundlage für die Tätigkeit Stromverteilung ist die Überlassung des Eigentumsrechts, insbesondere der zwischen der Mainova und der NRM geschlossene Pachtvertrag über das Stromnetz. • Sonstige Stromtätigkeiten Die sonstigen Stromtätigkeiten umfassen den Stromvertrieb, Stromhandel, Straßenbeleuchtung sowie sonstige Leistungen die im Zusammenhang mit der Stromversorgung stehen. • Gasverteilung Grundlage für die Tätigkeit Gasverteilung ist die Überlassung des Eigentumsrechts, insbesondere der zwischen der Mainova und der NRM geschlossene Pachtvertrag über das Gasnetz. • Sonstige Gastätigkeiten Die sonstigen Gastätigkeiten umfassen den Gasvertrieb, Straßenbeleuchtung sowie sonstige Leistungen die im Zusammenhang mit der Gasversorgung stehen. • Sonstige Tätigkeiten Diese Tätigkeiten umfassen im Wesentlichen die Versorgung der Letztverbraucher mit Wärme und Wasser, die Erzeugung von Strom und Wärme, das Halten von Beteiligungen sowie die Personalgestellung und Erbringung von kaufmännischen Dienstleistungen im Verbund der Mainova. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aus dem Jahresabschluss der Mainova zum 31. Dezember 2017 wurden im Rahmen der Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse beibehalten. Grundsätze, nach denen das Aktiv- und Passivvermögen sowie die ausgewiesenen Aufwendungen und Erträge den einzelnen Unternehmenstätigkeiten zugeordnet werden.Durch den ab 1. Januar 2006 gültigen Pachtvertrag für das Strom- und Gasverteilungsnetz erfolgt die Zuordnung bzw. das Verfahren zur Zuordnung von Gegenständen des Aktiv- und Passivvermögens sowie von Aufwendungen und Erträgen über Profitcenter, die den jeweiligen Tätigkeiten zugeordnet sind. Dies betrifft im Wesentlichen die Bilanzposten Anlagevermögen, Forderungen aus der Verbrauchsabrechnung und -abgrenzung, empfangene Zuschüsse sowie aktive und passive Rechnungsabgrenzungsposten. Eine direkte Zuordnung erfolgte vor allem bei den Umsatzerlösen, Materialaufwendungen, Abschreibungen und zum Teil in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen. In den Fällen, in denen ein unmittelbarer Sachbezug zu den einzelnen Unternehmenstätigkeiten nicht gegeben ist oder eine unmittelbare Zuordnung mit unvertretbar hohem Aufwand verbunden wäre, erfolgt die Zurechnung grundsätzlich durch Schlüsselung, die eine verursachungsgerechte Zuordnung zu den einzelnen Tätigkeiten ermöglicht. Folgende wesentliche Schlüssel wurden zur Verteilung verwendet:Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden nach den kalkulatorischen Restbuchwerten des Anlagevermögens, das auf die entsprechenden Tätigkeiten entfällt, aufgeteilt. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, mit Ausnahme der direkt zurechenbaren Forderungen aus der Verbrauchsabrechnung und -abgrenzung werden nach dem Umsatzerlösschlüssel auf die entsprechenden Tätigkeiten aufgeteilt. Die nicht direkt zuordenbaren flüssigen Mittel sowie Forderungen aus Konzernfinanzierung werden nach dem Umsatzschlüssel aufgeteilt. Die Aufteilung des Eigenkapitals, bestehend aus gezeichnetem Kapital sowie Kapital- und Gewinnrücklagen, erfolgte 2006 nach dem Anlagenschlüssel auf Basis des kalkulatorischen Restbuchwertes auf Anschaffungskosten (Anlagevermögen). Diese Aufteilung wurde seitdem beibehalten. Personalverpflichtungen, insbesondere Pensionsrückstellungen, Rückstellungen für Altersteilzeit, Deputate sowie Urlaub und Zeitguthaben, werden nach Anzahl der Mitarbeiter geschlüsselt. Der laufende Personalaufwand wird nach der Anzahl der Mitarbeiter auf die Tätigkeiten geschlüsselt. Die korrespondierenden Umsatzerlöse aus Personalgestellung werden in der gleichen Weise verteilt. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sowie Darlehen werden nach dem Restbuchwert des Anlagevermögens auf Basis der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der empfangenen Zuschüsse sowie der erhaltenen Vorauszahlungen zu den empfangenen Zuschüssen den Tätigkeiten zugeordnet. Die erhaltenen Vorauszahlungen wurden von der NRM zum Bilanzstichtag mittels Abtretungserklärung an die Mainova übertragen. Ebenso wurden zum Bilanzstichtag die empfangenen Zuschüsse für Strom- und Gasverteilungsanlagen und Hausanschlüsse durch die NRM an Mainova mittels Abtretungsvereinbarung abgetreten. Die Berechnung der Steuern vom Einkommen und vom Ertrag erfolgt unter der Fiktion, dass die einzelnen Unternehmenstätigkeiten selbst Steuerschuldner sind. Sonstige AngabenDie Forderungen aller Tätigkeiten der Mainova haben, bis auf die Dauer-Vorschüsse an Mitarbeiter in Höhe von 4 Tsd. Euro, eine Restlaufzeit von einem Jahr. Die Vorschüsse an die Mitarbeiter sind vollständig den sonstigen Tätigkeiten zugeordnet. Die Restlaufzeit der Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2017 ist aus der nachstehenden Tabelle ersichtlich: scroll
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Die im Wege der direkten und indirekten Zuordnung entstehenden Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den einzelnen Unternehmensbereichen werden als solche in den Tätigkeitsbilanzen im Eigenkapital ausgewiesen. Grundsätze der innerbetrieblichen LeistungsverrechnungEnergielieferungen zwischen den einzelnen Unternehmensbereichen werden auf Basis von Marktpreisen berechnet. Über die "Interne Aufrechnung" in der Tätigkeits-Gewinn- und Verlustrechnung ist der Umfang der innerbetrieblichen Lieferungen ersichtlich. Erläuterung zum FinanzergebnisTätigkeit Stromverteilung:Das negative Ergebnis aus Finanzanlagen in Höhe von 22.342 Tsd. Euro (Vorjahr 17.936 Tsd. Euro) resultierte aus dem Verlustausgleich durch Mainova gegenüber der NRM. Das negative Zinsergebnis von 1.395 Tsd. Euro (Vorjahr 1.089 Tsd. Euro) ergab sich ausschließlich aus den Zinsaufwendungen. Tätigkeit Gasverteilung:Das Ergebnis aus Finanzanlagen in Höhe von 6.726 Tsd. Euro (Vorjahr 6.287 Tsd Euro) resultierte unverändert aus der Ergebnisübernahme von der NRM. Das negative Zinsergebnis von 844 Tsd. Euro (Vorjahr 712 Tsd. Euro) ergab sich ausschließlich aus den Zinsaufwendungen. 1. Darstellung der Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männer und deren Wirkung Die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern ist ein wesentlicher Teil des strategischen Personalmanagements der Mainova AG. Um ein Umfeld zu schaffen, das unsere Mitarbeiter darin unterstützt, das Berufs- und Arbeitsleben ausgewogen zu balancieren, bietet Mainova ein breites Set an Maßnahmen an. Hierzu zählen die betriebsnahe Kindertagesstätte "Energiebündel" inkl. Flexi-Betreuung für Notfälle, eine kostenlose Beratung durch einen externen Familienservice rund um die Bereiche Kinderbetreuung und Pflege von Angehörigen, flexible Arbeitszeitmodelle und Home-Office-Möglichkeiten gemäß Betriebsvereinbarung. Untermauert wird unser Engagement in den Bereichen Gleichstellung von Männern und Frauen sowie Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch die uns seit Jahren verliehenen Auszeichnungen "top4women", "berufundfamilie" und "Charta der Vielfalt". 2. Darstellung der Maßnahmen zur Herstellung von Entgeltgleichheit für Frauen und Männer Die Entgeltgleichheit für Frauen und Männer wird bei der Mainova durch die in unserem Unternehmen geltenden kollektivrechtlichen Regelungen, wie u. a. der Tarifvertrag für Versorgungsbetriebe (im Folgenden TV-V), Betriebsvereinbarungen, Dienstwagenrichtlinie, etc. gewährleistet, da diese für beide Geschlechter gleichermaßen Anwendung finden. Ausgehend davon und insbesondere aufgrund der klaren Vorgaben zur Eingruppierung und Tabellenentgelt gemäß TV-V ist aktuell die Einführung eines Prüfverfahrens nicht vorgesehen. 3. Durchschnittliche Gesamtzahl der Beschäftigt en und Zahl der Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten Übersicht Beschäftigte 2016 (Köpfe Durchschnitt der Quartale)scroll
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