![]() Mainova AGFrankfurt am MainZwischenbericht zum 30. Juni 2018ZWISCHENBERICHT 2018MAINOVA ERFOLGREICH IM WETTBEWERB
KENNZAHLENscroll
(1)
bereinigt um Ergebniseffekte aus der stichtagsbezogenen Marktbewertung von derivativen
Finanzinstrumenten BRIEF AN DIE AKTIONÄRESehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, "Mainova legt den Grundstein für eine erfolgreiche Zukunft" - so lautete eine der
Kernaussagen unseres letzten Geschäftsberichts. Nachdem das neue Geschäftsjahr 2018
nun sechs Monate alt ist, können wir festhalten: Wir haben nicht nur ein gutes Ergebnis
erwirtschaftet, sondern sind sogar noch etwas erfolgreicher, als wir das zunächst
prognostiziert hatten. Deshalb erhöhen wir unsere ursprüngliche Prognose für das Geschäftsjahr
2018 moderat und gehen davon aus, ein bereinigtes Ergebnis leicht über dem des Vorjahres
erreichen zu können. Im ersten Halbjahr haben wir ein bereinigtes Ergebnis in Höhe von 69,1 Millionen Euro
erzielt. Dies liegt 11,5 Millionen Euro über dem Vorjahreswert. Zur guten Entwicklung
haben insbesondere die Beteiligungen an einzelnen Energieversorgungsunternehmen sowie
Ergebnissteigerungen bei den Erneuerbaren Energien und der Wärmeversorgung beigetragen.
Darüber hinaus konnte Mainova seit Jahresbeginn den Kundenbestand um 17.000 neue Kunden
im Strom- und Gasbereich erweitern. Und nicht nur das: Wir zeichnen uns darüber hinaus
durch eine konstant hohe Kundenzufriedenheit aus. Die Bestandteile des Ergebnisses
quer durch unsere Segmente erläutern wir Ihnen ab Seite 11. Dieses Ergebnis wäre nicht
möglich ohne unsere Mitarbeiter, für deren Engagement wir uns bereits an dieser Stelle
genauso bedanken möchten wie für das Vertrauen unserer Kunden. All unsere unternehmerischen Aktivitäten richten wir auf die neue Strategie Mainova
2028 aus. Dabei haben wir fünf zentrale strategische Themen formuliert: Kunden im
Mittelpunkt. Beste Prozesse leben. Den Wandel meistern. Zusammenarbeit. Digitalisierung.
In den vergangenen sechs Monaten haben wir zahlreiche Umsetzungen angestoßen und weiter
vorangetrieben, die auf die Unternehmensstrategie einzahlen. Hierzu einige Beispiele:
Dabei vergessen wir natürlich nicht unseren Versorgungsauftrag und investieren als
Netzbetreiber für Frankfurt und die Region weiterhin in die Versorgungssicherheit
der wachsenden Metropole. Dabei liegt unser Fokus aktuell auf der Verstärkung der
Stromnetze im Osten Frankfurts sowie dem Netzanschluss des Terminals 3 am Flughafen. Den langjährigen Leserinnen und Lesern unserer Geschäftsberichte wird auffallen, dass
wir unsere Segmente neu geordnet haben. Dies hat auch mit unserer Strategie Mainova
2028 zu tun. "Erste Wahl für Energielösungen" - so lautet unsere Vision. Damit betonen
wir, dass wir die Zukunft vor allem in integrierten Produkt- und Dienstleistungsangeboten
sehen, wobei wir das klassische Commoditygeschäft mit Strom, Gas, Wärme und Wasser
explizit einschließen. Diesen Fokus möchten wir sichtbar machen. Hierfür dient zum
Beispiel das Segment "Erneuerbare Energien / Energiedienstleistungen". Ähnlich verhält
es sich mit "Erzeugung und Fernwärme". In diesem Segment bündeln wir nun unter anderem
sämtliche Aktivitäten im Zusammenhang mit der Fernwärme einschließlich der Wärme-
und Stromproduktion in Frankfurt. So unterstreichen wir das zentrale strategische
Thema "Den Wandel meistern", bei dem wir unter anderem Entscheidungen zur Dimensionierung
der künftigen Strom- und Wärmenetze sowie die Einbindung neuer Technologien für Strom-
und Wärmeerzeugung anstreben. Beim Blick in die Zukunft freuen wir uns auf den 23. Oktober 2018. An diesem Tag jährt
sich die Gründung der Mainova AG zum 20. Mal. Wir werden zu diesem Anlass eine kleine
Publikation als Dreiklang aus Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft veröffentlichen.
Seien Sie gespannt - und bleiben Sie uns gewogen. Dr. Constantin H. Alsheimer Vorsitzender des Vorstands der Mainova AG KONZERNZWISCHENLAGEBERICHTGRUNDLAGEN DES KONZERNSMainova ist in der Versorgung mit leitungsgebundenen Energieträgern und Wasser sowie
in artverwandten Dienstleistungen tätig. Wir versorgen rund eine Million Menschen
überwiegend in Hessen, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Bayern, Baden-Württemberg
und Niedersachsen mit Strom und Gas. In Frankfurt am Main bieten wir unseren Kunden
zusätzlich Wärme und Wasser an. Zudem beliefern wir regionale Energieversorgungsunternehmen
(Energiepartner) sowie bundesweit Geschäftskunden mit Strom und Gas. Auch energienahe
Dienstleistungen gewinnen zunehmend an Bedeutung. Als Betreiber von Versorgungsnetzen
stellen wir Dritten den Netzzugang und -anschluss zur Verfügung und gewährleisten
den sachgerechten Transport von Energie und Wasser. Unser operatives Kerngeschäft nehmen im Wesentlichen die Mainova Aktiengesellschaft
(Mainova AG) und drei Tochterunternehmen wahr. Die NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH
pachtet und betreibt das Strom- und Gasnetz der Mainova AG. Für die Fernwärme- und
Wasserversorgungsnetze übernimmt sie die Betriebsführung. Die Aufgaben der Mainova
ServiceDienste Gesellschaft mbH erstrecken sich auf das Messwesen, die Abrechnung
der gelieferten Strom-, Gas-, Wärme- und Wassermengen, die Kundenbetreuung sowie das Forderungsmanagement.
Die SRM StraßenBeleuchtung Rhein-Main GmbH betreut überwiegend das Straßenbeleuchtungsnetz
in Frankfurt am Main. Unsere Aktivitäten im Bereich der erneuerbaren Energien mit
Ausnahme der energienahen Dienstleistungen bündeln wir in Tochter- und Beteiligungsunternehmen.
Dabei investieren wir vorrangig in Onshore-Windparks und Photovoltaikanlagen. Zum 1. Januar 2018 haben wir Anpassungen in unserer Segmentierung vorgenommen. Hiervon
sind in erster Linie die bisherigen Segmente Strom- und Wärmeerzeugung sowie Wärmeversorgung
betroffen. Gründe für die Änderung der Segmentstruktur sind die zunehmende Bedeutung
der Wärmeproduktion und -versorgung in Frankfurt am Main sowie der fortschreitende
Ausbau der erneuerbaren Energien und Energiedienstleistungen. In der bisherigen Segmentstruktur
waren insbesondere die Fernwärme sowie Energiedienstleistungen über mehrere Segmente
verteilt. Dies wurde unserer künftigen strategischen Ausrichtung nicht mehr gerecht. Nachfolgend sind die neue Segmentstruktur und die dazugehörigen Wertschöpfungsstufen
dargestellt: SEGMENTAUFTEILUNG NACH WERTSCHÖPFUNGSSTUFEN![]() In der Strom-, Gas- und Wasserversorgung wird j eweils die Wertschöpfungskette vom
Handel (Bezug) über den Vertrieb bis hin zur Verteilung dieser Produkte abgebildet. Im Segment Erzeugung und Fernwärme werden sämtliche Aktivitäten im Zusammenhang mit
der Fernwärme einschließlich der Wärme- und Stromproduktion in Frankfurt gebündelt.
Ferner sind Beteiligungen an Erzeugungsgesellschaften in diesem Segment enthalten. Dem Segment Erneuerbare Energien und Energiedienstleistungen sind unsere Biomasse-,
Windenergie- und Photovoltaikanlagen sowie das Contracting- und Energiedienstleistungsgeschäft
zugeordnet. Im Segment Sonstige Aktivitäten / Konsolidierung sind unter anderem IT-Dienstleistungen
an Dritte und Anlagenverkäufe, die nicht in Zusammenhang mit einem Kernsegment stehen,
enthalten. Hierbei handelt es sich um Nebengeschäfte, die eine untergeordnete Steuerungsrelevanz
haben. Zudem werden in diesem Segment Konsolidierungseffekte abgebildet. WIRTSCHAFTSBERICHTRAHMENBEDINGUNGENZahlreiche externe Einflussfaktoren wirken sich auf unseren Geschäftsverlauf aus.
Bedeutsam für unsere Unternehmensentwicklung sind dabei die Änderungen der politischen
und regulatorischen Rahmenbedingungen sowie die Entwicklung der Konjunktur und der
Energiepreise. EnergiepolitikEU-Kommission genehmigt Kapazitätsreserve für DeutschlandDie Kommission der Europäischen Union (EU) hat im Februar die Einführung einer Kapazitätsreserve
in Deutschland nach beihilferechtlicher Prüfung genehmigt. Die von Deutschland geplante
Kapazitätsreserve sieht vor, dass die Übertragungsnetzbetreiber mit der Beschaffung
einer Reserve von bis zu zwei Gigawatt beauftragt werden. Die Beschaffung soll ab
Oktober 2019 bis zum Jahr 2025 im Rahmen eines alle zwei Jahre durchgeführten Ausschreibungsverfahrens
erfolgen. Zudem sollen Stromlieferanten, die ihre Lieferverpflichtungen nicht erfüllen
konnten, entsprechend ihres Verursacherbeitrags einen angemessenen Anteil der Gesamtkosten
der Kapazitätsreserve zahlen. Damit bekommen Lieferanten nach Auffassung des BMWi
einen starken Anreiz, ihre Lieferverpflichtungen über Termingeschäfte oder Vereinbarungen
mit ihren Kunden frühzeitig abzusichern und somit die Reserve erst gar nicht zum Einsatz
kommen zu lassen. Durch die Genehmigung der Kapazitätsreserve herrscht auf diesem
Gebiet nunmehr Rechtsklarheit. Grundsätzlich plädiert Mainova jedoch für einen dezentralen
Leistungsmarkt als effizientes Kapazitätsinstrument zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit. Neue EU-Regeln für EmissionshandelDer Rat der EU hat Ende Februar die neuen Regeln für den EU-Emissionshandel für die
nächste Handelsperiode von 2021 bis 2030 genehmigt. Die Reform des EU-Emissionshandels
sieht unter anderem vor, dass die Zahl der Emissionszertifikate jährlich um 2,2 %
statt um 1,74 % gesenkt wird. Die neue Richtlinie ist Anfang April in Kraft getreten. EU-Verordnung zur nationalen Lastenverteilung angenommenDer EU-Ministerrat hat am 14. Mai der Lastenverteilungsverordnung zugestimmt, mit
der die nationalen Treibhausgas-Einsparziele für all diejenigen Sektoren bestimmt
werden, die nicht dem EU-Emissionshandel unterliegen. Die Treibhausgasemissionen in
den Sektoren Landwirtschaft, Gebäude, Abfall und Verkehr sollen um 30 % gegenüber
dem Basisjahr 2005 sinken. Den einzelnen EU-Mitgliedstaaten werden hierzu unterschiedlich
hohe Einsparvorgaben zur Erreichung dieses Gesamtziels vorgegeben. Demnach muss Deutschland
seine Treibhausgasemissionen um 38 % senken. Mainova begrüßt die Tatsache, dass neben
dem Energiesektor nun auch die übrigen volkswirtschaftlichen Sektoren stärker zum
Klimaschutz beitragen sollen. EU-Kommission erteilt beihilferechtliche Genehmigung zur Ermäßigung der Offshore-NetzumlageDie EU-Kommission hat die Pläne Deutschlands, stromintensiven Unternehmen und Bahnunternehmen
Ermäßigungen von einer Offshore-Netzumlage zu gewähren, nach den EU-Beihilfevorschriften
gebilligt. Aufgrund einer Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes werden die Kosten
des Anschlusses von Offshore-Windanlagen an das Hauptstromnetz ab 2019 über eine Offshore-Netzumlage
finanziert, die von den Endverbrauchern zu zahlen ist. Verständigung auf Neuregelung zur Eigenstromnutzung bei KWK-Anlagen mit EU-KommissionDas Bundeswirtschaftsministerium und die EU-Kommission haben sich am 7. Mai auf eine
Neuregelung der EEG-Umlage für die Eigenstromnutzung aus neuen KWK-Anlagen geeinigt.
Die alte beihilferechtliche Genehmigung für die EEG-Umlageermäßigung in Höhe von 40
% für Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) mit Aufnahme der Eigenversorgung ab dem
1. August 2014 war von der EU-Kommission nicht über den 31. Dezember 2017 hinaus verlängert
worden. Für die Eigenversorgung aus diesen Anlagen fällt daher seit dem 1. Januar
2018 die volle EEG-Umlage an. Für KWK-Neuanlagen, die bis Ende 2017 errichtet wurden,
ist eine abgestufte Übergangsregelung bis 2019 beziehungsweise 2020 vorgesehen. Bis
zum Inkrafttreten der Neuregelung gilt mangels EU-rechtskonformer Gesetzesgrundlage,
dass zunächst weiterhin 100 % EEG-Umlage auf die Eigenversorgung aus KWK-Neuanlagen
zu zahlen sind. Mainova begrüßt, dass in Sachen Eigenstromnutzung aus neuen KWK-Anlagen
eine erste Einigung mit der EU-Kommission gefunden werden konnte. Nun kommt es darauf
an, die entsprechende gesetzliche Neuregelung zügig zu realisieren und so möglichst
schnell Rechtssicherheit zu schaffen. Einigung bei Erneuerbare-Energien-Richtlinie und Energieeffizienz-RichtlinieEU-Mitgliedstaaten, EU-Kommission und EU-Parlament haben sich im Juni in den Verhandlungen
zur Erneuerbare-Energien-Richtlinie auf ein verbindliches Ziel von 32 % erneuerbaren
Energien bis 2030 geeinigt. Im Verkehrssektor soll der Anteil dabei bis 2030 auf 14
% steigen. Die Richtlinie untersagt unverhältnismäßig hohe Abgaben auf selbsterzeugten
Strom. Ab 2026 soll Eigenstrom ganz von Entgelten befreit werden, solange die Leistung
der genutzten Solaranlage kleiner ist als 25 Kilowatt. Darüber hinaus führten die
Verhandlungen auch bei der Energieeffizienz-Richtlinie zu einer unverbindlichen Einigung
darauf, dass die Energieeffizienz in der EU bis 2030 um 32,5 % steigen soll. Die Einigungen
müssen in den kommenden Monaten noch formell vom Parlament und den EU-Staaten bestätigt
werden. Sobald die neuen Regeln in Kraft treten, haben die EU-Staaten eineinhalb Jahre
Zeit, sie in nationales Recht umzuwandeln. Aus Sicht von Mainova ergibt sich durch
die Entgeltbefreiung für Eigenstrom für den nationalen Gesetzgeber die Aufgabe, sicherzustellen,
dass eine angemessene und solidarische Finanzierung der Energiewende und der Netzinfrastruktur
auch über das Jahr 2026 hinaus gewährleistet ist. EU-Ministerrat nimmt Gebäudeeffizienzrichtlinie anDer EU-Ministerrat hat am 15. Mai die EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie abschließend angenommen.
Sie soll ab 2020 gelten und die Energieeffizienz neuer Gebäude fördern und die Sanierungsrate
im Bestand anheben. Darüber hinaus will man mit der Richtlinie Anreize für den Aufbau
von Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität in Gebäuden setzen. Bundesnetzagentur legt sektorale Produktivitätsvorgabe festMit Beschluss vom 21. Februar hat die Bundesnetz-agentur den generellen sektoralen
Produktivitätsfaktor für Gasnetzbetreiber in Höhe von 0,49 % rückwirkend zum 1. Januar
2018 festgesetzt. Gegenüber den Werten der ersten (1,25 %) und zweiten (1,5 %) Regulierungsperiode
stellt diese eine merkliche Erleichterung dar. Bundeskabinett beschließt Verordnung zur Einführung bundeseinheitlicher ÜbertragungsnetzentgelteDas Bundeskabinett hat am 25. April den Verordnungsentwurf zur Einführung bundeseinheitlicher
Übertragungsnetzentgelte beschlossen. Am 8. Juni hat der Bundesrat dem Kabinettsbeschluss
zugestimmt. Die Verordnung sieht vor, dass die Netzentgelte für die Nutzung der Übertragungsnetze
in fünf gleich großen Schritten bundesweit vereinheitlicht werden. Der Umsetzungsprozess
beginnt, wie im Gesetz vorgesehen, ab dem 1. Januar 2019 und wird zum 1. Januar 2023
abgeschlossen sein. Die Vereinheitlichung der Übertragungsnetzentgelte sieht Mainova
positiv. Ein Fortbestand der bisherigen Regelung hätte die Mehrheit unserer Kunden
in zunehmendem Maße benachteiligt. Konjunkturelle EntwicklungNach einem kräftigen Wachstum im Vorjahr zeigt sich die Entwicklung der deutschen
Wirtschaft in der ersten Hälfte des aktuellen Jahres deutlich verhaltener. Betrug
der Anstieg des Bruttoinlandsprodukts (BIP) im vierten Quartal 2017 noch 0,6 %, so
halbierte sich das wirtschaftliche Wachstum im ersten Quartal 2018 vor dem Hintergrund
der derzeit angespannten Handelsbeziehungen zu den USA und einer temporär gedämpften
Stimmung der Weltwirtschaft auf 0,3 %. Im zweiten Quartal dürfte das BIP mit 0,4 %
auf ähnlichem Niveau gestiegen sein. Dabei führen die außenwirtschaftlichen Unsicherheiten
zu geringeren Investitionen und reduzierten Exporterwartungen der Industrie. Dennoch
kann die deutsche Wirtschaft aktuell eine überwiegend gute Auftragslage verzeichnen,
welche sich in einer starken Kapazitätsauslastung und einer hohen Nachfrage nach Arbeitskräften
widerspiegelt. Zudem bleibt die weiterhin gute Konsumnachfrage der privaten Haushalte
eine Stütze des Wachstums. Entwicklung der Energiepreise und des CO2-EmissionshandelsDer Aufwärtstrend der Energiegroßhandelspreise hat sich im ersten Halbjahr unter erhöhten
Preisschwankungen fortgesetzt. Die durchschnittlichen Frontjahresnotierungen für Strom
und die Brennstoffe Rohöl, Gas und Kohle sowie für europäische Emissionsrechte zeigten
gegenüber dem vergleichbaren Vorjahreszeitraum deutliche Preissteigerungen. Verantwortlich
hierfür waren weitere Zuwächse beim Energieverbrauch, vor allem im asiatisch-pazifischen
Raum, sowie Störungen auf der Angebotsseite aufgrund von Kraftwerksausfällen. In Europa
machten sich zusätzlich die klimatischen Verhältnisse bemerkbar. So sorgte beispielsweise
am Gasmarkt der kalte Spätwinter im Februar und März für einen Härtetest des europäischen
Versorgungssystems mit der Folge außergewöhnlich leerer Gasspeicher nach dem Winter.
Dies führte im zweiten Quartal zu einer überdurchschnittlichen Gasnachfrage zur Auffüllung
der Speicher mit entsprechenden Rückwirkungen auf die Gaspreise. Der durchschnittliche Preis für Rohöl der Sorte Brent lag im ersten Halbjahr mit 65,69
US-Dollar pro Barrel um rund 22 % über dem vergleichbaren Vorjahreszeitraum. Stützend
auf die Ölpreise wirkte die seit 2017 konsequent umgesetzte Angebotskürzung der OPEC
und einiger Nicht-OPEC-Länder. Weiterhin kam es beim Kartellmitglied Venezuela infolge
der Wirtschaftskrise und einem bereits seit Jahren unterfinanzierten Ölsektor zu deutlichen
Produktionseinbußen seit Jahresbeginn. In den USA setzte sich der Trend zu sinkenden
Lagerbeständen trotz schneller Steigerung der Rohölproduktion aufgrund einer steigenden
Exportaktivität fort. Einen deutlichen Aufwärtsimpuls in Richtung 75 US-Dollar erhielten
die Ölpreise am 7. Mai mit dem Austritt der USA aus dem Atomabkommen und der im Juni
folgenden Absichtserklärung des US-Präsidenten, Irans Ölexporte bis Anfang November
komplett zum Erliegen zu bringen. Der durchschnittliche Kohlepreis in der ARA (Amsterdam, Rotterdam, Antwerpen)-Region
(API2) zeigte sich im ersten Halbjahr mit 83,16 US-Dollar pro Tonne um rund 26 % gegenüber
der ersten Vorjahreshälfte verteuert. Aufgrund eines höheren Euro-Dollar-Wechselkurses
reduzierte sich der Preisanstieg auf Eurobasis auf durchschnittlich rund 12 %. Während
sich das Preisniveau im ersten Quartal mit nachlassendem Winterverbrauch und verbesserter
Angebotsverfügbarkeit in Asien abschwächte, erhöhte sich der Preis im Umfeld anziehender
Ölpreise und hohen Sommereindeckungen in Asien wieder spürbar. Zum Stichtag Ende Juni
stand im Vergleich zum Jahresbeginn ein leichter Wertgewinn von rund 2 % auf US-Dollarbasis
und rund 5 % auf Eurobasis. PREISENTWICKLUNG KOHLE UND ROHÖLKohle- und Rohölpreise in USD pro Tonne bzw. Barrel
![]() Der durchschnittliche Erdgaspreis im Marktgebiet NCG (NetConnect Germany) für das
nächstfällige Lieferjahr gewann um durchschnittlich rund 9 % an Wert und belief sich
auf 18,60 Euro pro MWh. Nach mildem Winterbeginn und leicht nachgebenden Preisen im
Januar sorgte ein seit Mitte Februar deutlicher Verbrauchsanstieg infolge kalter Witterung
bei rückläufiger Eigenproduktion in den Niederlanden, knapper Restflexibilität der
Importpipelines und nur geringen LNG-Zuflüssen für eine schnelle Entleerung der europäischen
Gasspeicher auf unter 20 % Füllstand. Vor allem an den Spot-Märkten führte Ende Februar
eine strukturelle Unterversorgung zu massiven Preissprüngen auf zeitweise über 100
Euro pro MWh. Die nach dem Winter anhaltend hohe Nachfrage zur Einspeicherung wirkte
stützend auf die Spot-Preise, welche im Frühsommer im Durchschnitt ein Preisniveau
von knapp 22 Euro pro MWh erreichten. Daneben wirkte sich auch der bereits 2017 und
erneut im Frühjahr gestiegene Ölpreis auf ölpreisgebundene Gaslieferverträge sowie
auf die stark mit dem Ölpreis korrelierenden Flüssigerdgaspreise am asiatischen Markt
aus. Da die LNG-Notierungen weit über den europäischen Hub-Preisen tendierten, verblieb
das LNG-Angebot auf niedrigem Niveau. PREISENTWICKLUNG ERDGASGaspreis in Euro pro MWh
![]() Die Preise für Emissionsrechte (EU Allowances -EUA) verteuerten sich infolge der Anfang
März formal finalisierten Reformen im europäischen Emissionshandel deutlich. Mit einem
Durchschnittspreis von 12,27 Euro pro Tonne stieg der Preis um das Anderthalbfache
von durchschnittlich 5,04 Euro pro Tonne im ersten Vorjahreshalbjahr an. Die auf Beschlüsse
von November 2017 und Februar 2018 zurückgehenden Reformpläne sollen die jährliche
Zuteilung von Emissionsrechten um rund 2 % senken. Weiterhin werden Verschmutzungsrechte
über die im Jahr 2019 startende Marktstabilitätsreserve mit einer verschärften Entnahmerate
von 24 % dem Markt entzogen, um den Überschussabbau zu beschleunigen. PREISENTWICKLUNG EMISSIONSRECHTEPreis der CO2-Emissionsrechte in Euro pro Tonne
![]() Eng angelehnt an den gefestigten Brennstoffpreisverlauf und den deutlichen Anstieg
der Emissionshandelspreise zeigte sich der Preis für Grundlaststrom. Im Vergleich
zum Vorjahr gewann der Preis für das Strom-Frontjahr rund 25 % an Wert auf ein Mittel
von 37,42 Euro pro MWh. Nach einem bisherigen Jahrestief am 12. Februar bei 32,75
Euro pro MWh infolge korrigierender Kohle-, Gas- und Ölpreise festigten sich die Preise
im Einklang mit den seit April wieder stärker ansteigenden Kohlepreisen. Neben den
stützenden Brennstoff- und EUA-Notierungen zeigten sich im Frühjahr und Frühsommer
auch die Spot- und Frontmonatspreise stabilisierend für die Jahrespreise. Hier wirkte
eine niedrige Windkrafterzeugung bei überdurchschnittlich hohen Temperaturen und geringen
Niederschlägen preissteigernd auf die Strompreise. PREISENTWICKLUNG STROMStrompreis in Euro pro MWh
![]() Die Deckungsbeiträge bei der Stromerzeugung (Grundlast) entwickelten sich in der ersten Jahreshälfte unterschiedlich. Während sich die Margen für Kohlekraftwerke (Clean-Dark-Spread) für die Grundlast-Vermarktung des Frontjahres infolge steigender Kohle- und Emissionshandelspreise weiter verschlechterten, konnten sich die Margen für Gaskraftwerke (Clean-Spark-Spread) aufgrund der geringeren Preissteigerung von Gas im Vergleich zu Strom und dem geringeren Einfluss der deutlich gestiegenen CO2 -Preise auf die Erzeugungskosten tendenziell verbessern. MARGEN IN DER STROMERZEUGUNGMargen für Kohle- bzw. Gaskraftwerke in Euro pro MWh
![]() GESCHÄFTSVERLAUFAbsatzDer Absatz hat sich wie folgt entwickelt: ABSATZscroll
Im Stromvertrieb konnte der Absatz durch Kundengewinne im Standardkundenbereich gesteigert
werden. Ursächlich für den Rückgang des Stromabsatzes insgesamt war ein zum Jahresende
2017 ausgelaufener Vertrag im Stromhandel sowie geringere Mengen aus der Vermarktung
der Erzeugung aus dem Gemeinschaftskraftwerk Bremen. Im Gasgeschäft führten die deutlich wärmere Witterung sowie der Wegfall eines Energiepartners
zu einem Absatzrückgang. Dies wurde teilweise durch Kundengewinne im Individualkundensegment
sowie den Anstieg der Handelsmengen aufgrund witterungsbedingter Rückverkäufe kompensiert. Der Wärme- und Wasserabsatz war nahezu unverändert. ErzeugungsmengenIn unseren Anlagen wurden im ersten Halbjahr folgende Mengen erzeugt: ERZEUGUNGSMENGENscroll
Sowohl die Stromerzeugungsmengen der Mainova als auch der Beteiligungen sind gegenüber
dem Vorjahr gesunken. Bei unseren wärmegeführten Kraftwerken in Frankfurt ist dies
zum Teil durch revisionsbedingte Kraftwerksausfälle verursacht. Die reduzierte Erzeugung
bei den Beteiligungen entfällt auf das Gemeinschaftskraftwerk Bremen. Die erzeugten
Wärmemengen liegen durch Zuwächse bei dezentralen Anlagen insgesamt leicht über dem
Vorjahresniveau. ErtragslageDas Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT) lag bei 93,0 Mio. Euro (Vorjahr 42,7 Mio. Euro)
und war maßgeblich beeinflusst durch Effekte aus der stichtagsbezogenen Marktbewertung
von derivativen Finanzinstrumenten. Bereinigt um diese Sachverhalte belief sich das
EBT auf 69,1 Mio. Euro (Vorjahr 57,6 Mio. Euro). Die Bereinigungen entfielen im Wesentlichen
auf die Segmente Strom- und Gasversorgung. Das bereinigte EBT nach Segmenten hat sich wie folgt entwickelt: BEREINIGTE SEGMENTERGEBNISSEscroll
In der Stromversorgung konnte ein Ergebniszuwachs im Vertriebsgeschäft erzielt werden.
Dieser resultierte insbesondere aus überregionalen Kundengewinnen. Der insgesamt zu
verzeichnende Rückgang des Segmentergebnisses resultierte im Wesentlichen aus dem
Netzgeschäft, in dem sich vor allem höhere vorgelagerte Netzkosten niedergeschlagen
haben. Der Ergebnisrückgang in der Gasversorgung war insbesondere auf witterungsbedingt
gesunkene Absatzmengen bei Privatkunden zurückzuführen. Daneben machte sich der durch
den intensiven Wettbewerb verursachte Margendruck bemerkbar. Positiv wirkten sich
hingegen Kundengewinne im Geschäftskundenbereich aus. Im Segment Erzeugung und Fernwärme
trug die Einführung des neuen Preissystems zu dem Ergebnisanstieg bei. Gegenläufig
reduzierten sich die Erlöse aus vermiedenen Netznutzungsentgelten. Deutliche Ergebnissteigerungen
unserer Wind- und Photovoltaikanlagen führten zu einem höheren Gewinn im Segment Erneuerbare
Energien und Energiedienstleistungen. Das Segmentergebnis in der Wasserversorgung
lag nahezu auf dem Niveau des Vorjahres. Der Anstieg im Segment Beteiligungen war
auf Ergebnisverbesserungen bei verschiedenen Gesellschaften zurückzuführen. Das Ergebnis
im Segment Sonstige Aktivitäten / Konsolidierung war im Gegensatz zum Vorjahr nicht
durch Sondereffekte beeinflusst. Nachfolgend wird die Entwicklung einzelner Posten der Gewinn- und Verlustrechnung
erläutert. Die Umsatzerlöse zeigten im Einzelnen folgende Entwicklung: UMSATZERLÖSEscroll
Bei den Stromerlösen resultierte die Umsatzsteigerung im Wesentlichen aus Mengenzuwächsen
im Standardkundengeschäft. Gegenläufig verringerten sich die Handelserlöse. Die Gaserlöse
sind insbesondere aufgrund von Witterungseinflüssen im Privatkundengeschäft gesunken.
Darüber hinaus machte sich auch ein Mengenrückgang im Energiepartnergeschäft bemerkbar.
Im Wärmegeschäft war vor allem durch die Einführung des neuen Preissystems ein Umsatzanstieg
zu verzeichnen. Der Anstieg der Erlöse aus Netzentgelten ist auf den durch IFRS 15
bedingten Wegfall regulatorischer Erlösabgrenzungen zurückzuführen. Der Rückgang der sonstigen betrieblichen Erträge um 10,2 Mio. Euro auf 14,7 Mio. Euro
resultierte im Wesentlichen aus Rückstellungseffekten und geringeren Erträgen aus
Schadenersatz. Der Materialaufwand betraf überwiegend den Strom-, Gas-, Wärme- und Wasserbezug, die
Kosten für den Einsatz von Primärenergie in den eigenen Kraftwerken sowie Netzentgelte.
Der Rückgang um 12,8 Mio. Euro auf 760,6 Mio. Euro war insbesondere auf die Stichtagsbewertung
derivativer Finanzinstrumente zurückzuführen. Bereinigt um diese Effekte wäre der
Materialaufwand um 26,0 Mio. Euro gestiegen. Der Anstieg entfiel im Wesentlichen auf
höhere Strombezugsaufwendungen und Netzentgelte Strom. Der Personalaufwand erhöhte sich vor allem aufgrund tariflich bedingter Gehaltsanpassungen
um 2,9 Mio. Euro auf 112,5 Mio. Euro. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen reduzierten sich um 12,2 Mio. Euro auf 71,7
Mio. Euro. Dies war im Wesentlichen durch im Vorjahr enthaltene Risikovorsorgen begründet. Der Anstieg des Ergebnisses aus nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen
um 4,9 Mio. Euro auf 34,0 Mio. Euro war auf Ergebnisverbesserungen bei verschiedenen
Beteiligungen zurückzuführen. Die Finanzerträge verringerten sich um 4,4 Mio. Euro auf 2,9 Mio. Euro. Dies resultierte
im Wesentlichen aus Zinseffekten bei langfristigen Rückstellungen im Vorjahr. Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag erhöhten sich insbesondere aufgrund des Ergebnisanstiegs,
der maßgeblich durch die Marktbewertung derivativer Finanzinstrumente beeinflusst
war. VermögenslageDie Bilanzsumme erhöhte sich im Vergleich zum Ende des Geschäftsjahres 2017 um 280,3
Mio. Euro auf 2.992,6 Mio. Euro. BILANZ (KURZFASSUNG)scroll
Die Änderungen der Vermögenswerte, des Eigenkapitals und der Schulden waren maßgeblich
durch die Erstanwendung des IFRS 15 beeinflusst. Diesbezüglich verweisen wir auf das
Kapitel "Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" im Anhang. Der Anstieg der langfristigen Vermögenswerte um 169,6 Mio. Euro entfiel größtenteils
auf die Anpassung der Baukostenzuschüsse durch den IFRS 15. Die kurzfristigen Vermögenswerte
erhöhten sich um 110,7 Mio. Euro aufgrund von saisonal bedingt gestiegenen Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen sowie höheren Forderungen aus Dividendenzahlungen. Das Eigenkapital erhöhte sich überwiegend durch die erfolgsneutralen Anpassungen aus
der Erstanwendung des IFRS 15 sowie das Halbjahresergebnis nach Ertragsteuern, das
noch nicht an die Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH (SWFH) abgeführt wurde.
Die Eigenkapitalquote belief sich auf 42,1 % (37,5 % zum 31. Dezember 2017). Der Anstieg der Schulden resultierte überwiegend aus dem langfristigen Bereich. Die
latenten Steuerschulden sind im Vergleich angestiegen. Gegenläufig haben sich die
erhaltenen Zuschüsse reduziert. Beide Effekte waren durch die Umsetzung des IFRS 15
verursacht. Die kurzfristigen Schulden lagen nahezu unverändert auf dem Niveau zum Jahresende.
Gestiegenen Verbindlichkeiten aus dem Cash Pooling mit der SWFH standen geringere
Verbindlichkeiten aus der Gewinnabführung gegenüber. Die Investitionen gliederten sich wie folgt: INVESTITIONENscroll
Im ersten Halbjahr lag der Fokus auf der abschließenden Umsetzung des Wärmeversorgungskonzepts.
Zudem wurde die Kernsanierung eines unserer Gebäude fortgesetzt. FinanzlageDie nachfolgende Kapitalflussrechnung zeigt die finanzielle Entwicklung: KAPITALFLUSSRECHNUNGscroll
(1)
Vorjahreszahlen angepasst wegen geänderten Ausweises gezahlter und erhaltener Zinsen Beim Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit war ein Anstieg um 24,0 Mio. Euro
zu verzeichnen. Im Cashflow aus der Investitionstätigkeit wirkte sich im Wesentlichen
ein Zufluss aus dem Cash Pooling mit der SWFH aus, welcher im Vorjahr um 38,5 Mio.
Euro höher war. Gegenläufig entwickelten sich die Investitionen in das Anlagevermögen,
die um 16,3 Mio. Euro unter dem Vorjahr lagen. Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit
enthält die Gewinnabführung an die SWFH und die Tilgung von Krediten sowie die Aufnahme
eines Kredits. Der Finanzmittelfonds in Höhe von 14,5 Mio. Euro (14,6 Mio. Euro zum 31. Dezember
2017) bestand aus Kassenbeständen und Bankguthaben. Sonstige nicht finanzielle LeistungsindikatorenDie nicht finanziellen Leistungsindikatoren Kunden- und Mitarbeiterzufriedenheit liegen
nahezu unverändert auf dem Niveau zum Jahresende. MITARBEITERZum 30. Juni 2018 beschäftigten wir 2.664 Mitarbeiter (Vorjahr 2.652), darunter 617
Frauen (Vorjahr 589). PROGNOSE-, CHANCEN- UND RISIKOBERICHTPROGNOSEBERICHTUnsere Erwartungen bezüglich der zukünftigen Entwicklung der Konjunktur und der Energiepreise,
unserer Ergebnissituation sowie der Investitionen für das Geschäftsjahr 2018 sind
im nachfolgenden Prognosebericht dargestellt. Konjunkturelle EntwicklungAufgrund des verhaltenen ersten Halbjahres haben führende deutsche Wirtschaftsforschungsinstitute
ihre bisherigen Prognosen zum deutschen Wirtschaftswachstum im Jahr 2018 deutlich
herabgestuft. So geht das ifo Institut in seiner neuesten Studie von einem Anstieg
des BIP um nur noch 1,8 %, statt der in der Frühjahresprognose benannten 2,6 %, aus.
Dabei dürfte die deutsche Wirtschaft in den kommenden Monaten, insbesondere gestützt
durch die binnenwirtschaftliche Entwicklung, wieder moderat an Fahrt aufnehmen. Die
Entwicklung des Außenbeitrags wird allerdings maßgeblich vom weiteren Verlauf des
Handelskonflikts mit den USA bestimmt werden. Entwicklung der Energiepreise und des CO2-EmissionshandelsWir erwarten nach dem volatilen und in der Tendenz aufwärts gerichteten Verlauf der
Energiepreise der ersten Jahreshälfte zunächst einen Verbleib der Strom- und Brennstoffpreise
auf erhöhtem Niveau bei gleichzeitig stärkeren Marktschwankungen. Insbesondere in
den Sommermonaten könnte der saisonal starke Verbrauch im asiatisch-pazifischen Raum
noch zu moderaten Wertgewinnen bei Kohle und Öl führen. Am Gasmarkt spricht eine bis
in den September auf hohem Niveau zu erwartende Nachfrage seitens der Gasspeicher
gegen deutliche Preisnachlässe. Gleichwohl bestehen auch bei möglichen Wertgewinnen
in der Sommerzeit im späteren Jahresverlauf gute Chancen auf stärkere Preisrücksetzer
sowohl bei Brennstoffen als auch bei Strom. Die Entwicklung an den Commodity-Märkten ist für uns bezogen auf das Jahr 2018 von
untergeordneter Bedeutung, da wir die Mengen überwiegend schon kontrahiert haben. Geschäfts- und ErgebnisentwicklungWir erwarten für das Geschäftsjahr 2018 ein bereinigtes EBT leicht über dem des Vorjahres.
Hauptursache für die Erhöhung unserer ursprünglichen Prognose ist ein verbessertes
Ergebnis im Segment Beteiligungen. Im Segment Stromversorgung gehen wir aufgrund von
Belastungen aus dem Netzgeschäft von einem nur leicht über dem Vorjahr liegenden Ergebnis
aus. In der Gasversorgung erwarten wir unverändert ein deutlich geringeres Ergebnis.
In dem zum 1. Januar 2018 neu geschaffenen Segment Erzeugung und Fernwärme werden
sämtliche Aktivitäten im Zusammenhang mit der Fernwärme einschließlich der Wärme-
und Stromerzeugung in Frankfurt gebündelt. Für dieses Segment erwarten wir ein Ergebnis
auf Planniveau. Das neue Segment Erneuerbare Energien und Energiedienstleistungen
wird voraussichtlich ein Ergebnis im niedrigen einstelligen Millionenbereich erwirtschaften.
In der Wasserversorgung gehen wir aufgrund der zum 1. Juli 2018 vorgenommenen Preisanpassung
von einem leicht über dem Vorjahr liegenden Ergebnis aus. InvestitionenDie im Geschäftsjahr 2018 vorgesehenen Investitionen in Sachanlagen und immaterielle
Vermögenswerte werden erwartungsgemäß umgesetzt. Der Fokus unserer diesjährigen Investitionen
liegt unter anderem auf der Ertüchtigung zweier Umspannwerke, die der Netzverstärkung
im Osten Frankfurts dienen sollen. Ein weiterer Schwerpunkt ist der Anschluss des
neuen Terminals 3 auf dem Gelände des Frankfurter Flughafens. CHANCEN- UND RISIKOBERICHTAls integraler Bestandteil unserer Unternehmenssteuerung dient das Management von
Chancen und Risiken der nachhaltigen Sicherung der strategischen Unternehmensziele.
Durch einen standardisierten Risikomanagement-Prozess gewährleisten wir die frühzeitige
Identifikation potenzieller Chancen und Risiken, ihre adäquate Bewertung im Hinblick
auf finanzielle Auswirkungen sowie die Steuerung durch geeignete Maßnahmen. Die Wirksamkeit
des Risikomanagementsystems wird regelmäßig überprüft. Im Geschäftsbericht 2017 auf den Seiten 37 ff. wurde eine Kategorisierung in Marktchancen
und -risiken, Unternehmenschancen und -risiken sowie übergeordnete Sachverhalte vorgenommen.
Zum Abschluss des ersten Halbjahres 2018 stellt sich die Chancen- und Risikolage in
etwa auf dem Niveau zum Jahresende 2017 dar. Seit Jahresbeginn 2018 sind im Einzelnen folgende Entwicklungen zu verzeichnen:
Auf Basis der gegenwärtigen Erkenntnisse bestehen derzeit und in absehbarer Zukunft
keine Risiken, die unseren Fortbestand gefährden oder unsere Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage wesentlich beeinträchtigen. Zudem ist die Liquidität nachhaltig gesichert. VERKÜRZTER KONZERN-ZWISCHENABSCHLUSSGEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG DES MAINOVA-KONZERNSGEWINN- UND VERLUSTRECHNUNGscroll
GESAMTERGEBNISRECHNUNG DES MAINOVA-KONZERNS(1)GESAMTERGEBNISRECHNUNGscroll
(1)
nach Steuern BILANZ DES MAINOVA-KONZERNSVERMÖGENSWERTEscroll
EIGENKAPITAL UND SCHULDENscroll
(1)
Mainova hat die Standards IFRS 9 und IFRS 15 zum 01.01.2018 erstmals angewendet. Die
Vorjahreszahlen wurden nicht angepasst. Wir verweisen auf das Kapitel "Änderungen
von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" im Anhang. EIGENKAPITALVERÄNDERUNGSRECHNUNG DES MAINOVA-KONZERNSEIGENKAPITALVERÄNDERUNGSRECHNUNGscroll
scroll
KAPITALFLUSSRECHNUNG DES MAINOVA-KONZERNSKAPITALFLUSSRECHNUNGscroll
(1)
Mainova hat die Standards IFRS 9 und IFRS 15 zum 01.01.2018 erstmals angewendet. Die
Vorjahreszahlen wurden nicht angepasst. Wir verweisen auf das Kapitel "Änderungen
von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" im Anhang. ANHANGBILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODENDer Zwischenabschluss des Mainova-Konzerns (Mainova) zum 30. Juni 2018 wurde nach
den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen
Union (EU) anzuwenden sind, aufgestellt. Die Mainova macht von dem Wahlrecht eines verkürzten Berichtsumfangs zum Zwischenabschluss
gemäß IAS 34 Gebrauch. Der Zwischenbericht wurde nicht gemäß § 317 HGB geprüft und keiner prüferischen Durchsicht
durch den Abschlussprüfer unterzogen. Änderungen von Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie für den Konzernabschluss zum 30. Juni 2018 angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
entsprechen mit Ausnahme der Erstanwendung von IFRS 9 "Finanzinstrumente" und IFRS
15 "Erlöse aus Verträgen mit Kunden" denen des Konzernabschlusses zum 31. Dezember
2017. IFRS 9 "Finanzinstrumente"Im Juli 2014 wurde der IFRS 9 veröffentlicht, der den IAS 39 "Finanzinstrumente: Ansatz
und Bewertung" ersetzt. Der neue Standard enthält überarbeitete Vorgaben zur Klassifizierung
und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten und Schulden sowie Regelungen zur Ermittlung
von Wertminderungen. Darüber hinaus werden nach IFRS 9 die bilanziellen Sicherungsbeziehungen
stärker an das Risikomanagement angeglichen und die designierbaren Sicherungsbeziehungen
erweitert. Der Standard ist für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2018
beginnen. Die Änderungen der Rechnungslegungsmethoden werden grundsätzlich retrospektiv
angewendet, außer in den nachstehenden Fällen:
Durch die Erstanwendung des IFRS 9 ergibt sich zum 1. Januar 2018 folgende Auswirkung
auf die sonstigen Gewinnrücklagen: AUSWIRKUNGEN DER ERSTANWENDUNG DES IFRS 9scroll
Klassifizierung und BewertungMit IFRS 9 ändert sich die Klassifizierung von Finanzinstrumenten. In Bezug auf finanzielle
Verbindlichkeiten werden die bestehenden Regelungen aus IAS 39 unter IFRS 9 weitgehend
beibehalten, sodass sich hieraus keine Änderungen für die Mainova ergeben. Die zuvor
unter IAS 39 geltenden Kategorien für finanzielle Vermögenswerte werden ersetzt. Nach IFRS 9 wird ein finanzieller Vermögenswert einer der drei Kategorien zugeordnet:
Finanzielle Vermögenswerte werden unter IFRS 9 grundsätzlich auf Grundlage des Geschäftsmodells,
nach welchem der Vermögenswert gesteuert wird, und der Eigenschaften seiner vertraglichen
Zahlungsströme kategorisiert. Ein finanzieller Vermögenswert wird mit fortgeführten Anschaffungskosten bewertet,
wenn die beiden folgenden Bedingungen erfüllt sind:
Ein Schuldinstrument wird erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet, wenn
die beiden folgenden Bedingungen erfüllt sind:
Bei erstmaliger Bewertung kann ein unwiderrufliches Wahlrecht ausgeübt werden, einen
finanziellen Vermögenswert, der die Voraussetzungen für eine Klassifizierung unter
fortgeführten Anschaffungskosten oder als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert
bewertet erfüllt, stattdessen als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet
zu designieren. Bei erstmaliger Bewertung eines Eigenkapitalinstruments, das nicht mit Handelsabsicht
gehalten wird, kann unwiderruflich entschieden werden, zukünftige Wertänderungen des
beizulegenden Zeitwerts erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis zu erfassen. Alle finanziellen Vermögenswerte, die nicht wie oben beschrieben in die Kategorien
zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert
bewertet fallen, werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert erfasst. Dies umfasst
auch alle derivativen finanziellen Vermögenswerte. Finanzielle Vermögenswerte werden in die folgenden Bewertungskategorien eingeteilt:
Die folgende Tabelle stellt die bisherige Klassifizierung nach IAS 39 und die neue
Klassifizierung nach IFRS 9 gegenüber: AUSWIRKUNGEN DER ERSTANWENDUNG DES IFRS 9 - KLASSIFIZIERUNG UND BEWERTUNGscroll
WertminderungenIFRS 9 ersetzt das Modell der eingetretenen Verluste des IAS 39 durch ein zukunftsorientiertes
Modell der erwarteten Kreditausfälle. Dies erfordert erhebliche Ermessensentscheidungen
bezüglich der Frage, inwieweit die erwarteten Kreditausfälle durch Veränderungen bei
den wirtschaftlichen Faktoren beeinflusst werden. Diese Einschätzung wird auf Grundlage
gewichteter Wahrscheinlichkeiten bestimmt. Das neue Wertminderungsmodell ist auf finanzielle Vermögenswerte anzuwenden, die zu
fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet
werden, sowie auf Forderungen aus Leasingverhältnissen und vertragliche Vermögenswerte. Grundsätzlich sieht der IFRS 9 vor, die Wertminderung beim erstmaligen Ansatz von
Finanzinstrumenten, mit Ausnahme der bereits zum Zugangszeitpunkt wertgeminderten
Vermögenswerte, auf Basis des erwarteten 12-Monats-Kreditverlusts zu ermitteln. Sofern
sich in den Folgeperioden das Ausfallrisiko seit dem erstmaligen Ansatz signifikant
erhöht, ist bei der Ermittlung der Wertminderung das Risiko, dass über die erwartete
Laufzeit des Finanzinstruments ein Kreditausfall eintritt, zugrunde zu legen. Bei der Beurteilung, ob sich das Ausfallrisiko bei einem Finanzinstrument seit dem
erstmaligen Ansatz signifikant erhöht hat, sind angemessene und belastbare zukunftsorientierte
Informationen zu berücksichtigen, die ohne unangemessenen Kosten- oder Zeitaufwand
verfügbar sind und auf eine signifikante Erhöhung des Ausfallsrisikos hindeuten. Sofern
diese Informationen nur mit unangemessenem Kosten- oder Zeitaufwand verfügbar sind,
kann die Beurteilung anhand der Überfälligkeit vorgenommen werden. Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, vertragliche Vermögenswerte sowie
Leasingforderungen wird die Wertminderung im Rahmen des vereinfachten Wertminderungsmodells
des IFRS 9 stets in Höhe der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste bemessen. Zu jedem Bilanzstichtag wird überprüft, ob ein finanzieller Vermögenswert wertgemindert
ist. Dies ist dann erfüllt, wenn ein oder mehrere Ereignisse eingetreten sind, die
einen nachteiligen Einfluss auf die zukünftige Zahlung haben. Wertminderungen auf
zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte mindern deren
Buchwert. Wertminderungen auf erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete
finanzielle Vermögenswerte werden im sonstigen Ergebnis (Eigenkapital) erfasst. Wertminderungen
auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie vertragliche Vermögenswerte werden
getrennt in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Die Auswirkungen der Erstanwendung des IFRS 9 auf die Höhe der Wertminderungen der
Mainova zum 1. Januar 2018 sind in nachfolgender Tabelle dargestellt: AUSWIRKUNGEN DER ERSTANWENDUNG DES IFRS 9 - WERTMINDERUNGENscroll
Die Änderungen betreffen bei Mainova im Wesentlichen Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen, für die das vereinfachte Wertminderungsmodell des IFRS 9 zur Anwendung
kommt. Dabei werden die erwarteten Kreditausfälle aufgrund der möglichen Ausfallereignisse
während der erwarteten Laufzeit eines Finanzinstruments bestimmt. Mainova verwendet
hierzu portfoliobezogene Wertminderungsmatrizen, die auf dem tatsächlichen Zahlungsverhalten
der letzten zwei Jahre unterschiedlicher Kundengruppen mit homogenen Kreditrisikoeigenschaften
beruhen. Die nachfolgende Übersicht zeigt die erwarteten Kreditausfälle für die abgerechneten
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen abzüglich der Abschlagszahlungen gegenüber
Privat- und Kleingewerbekunden zum 1. Januar 2018: WERTMINDERUNGSMATRIX - FORDERUNGEN GEGENÜBER PRIVAT- UND KLEINGEWERBEKUNDENscroll
Die erwarteten Kreditausfälle für die abgerechneten Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen gegenüber Geschäftskunden und Energiepartnern zum 1. Januar 2018 werden
in nachfolgender Übersicht dargestellt: WERTMINDERUNGSMATRIX - FORDERUNGEN GEGENÜBER GESCHÄFTSKUNDEN UND ENERGIEPARTNERNscroll
Bilanzierung von SicherungsgeschäftenEine weitere Änderung des IFRS 9 betrifft die Regelungen zur Anwendung und Bilanzierung
von Hedge Accounting. Bei der erstmaligen Anwendung von IFRS 9 hat der Konzern das
Wahlrecht, anstatt des IFRS 9 weiterhin die Vorschriften des IAS 39 anzuwenden. Mainova
wendet IFRS 9 an. Grundlegendes Ziel der neuen Regelungen ist die Angleichung der Abbildung bilanzieller
Sicherungsbeziehungen an das Risikomanagement und die wirtschaftliche Designation
des Unternehmens. Insbesondere ergeben sich daher Vereinfachungen in Bezug auf die
Vorschriften zur Effektivitätsmessung sowie Erweiterungen in Bezug auf einzelne Designationsmöglichkeiten. Mainova wird im Rahmen der Commodity-Absicherungen die Möglichkeit in Anspruch nehmen,
einzelne Risikokomponenten prospektiv zu designieren, wodurch sich die bereits sehr
geringen Ineffektivitäten weiter verringern. Die Effektivitätsmessung erfolgt ausschließlich prospektiv und auf qualitativer Basis,
sofern eine ökonomische Beziehung zwischen Grundgeschäft und Sicherungsinstrument
vorliegt und die Critical Terms übereinstimmen. Dafür führt IFRS 9 neue Anforderungen
bezüglich der Neugewichtung von Sicherungsbeziehungen ein und untersagt die freiwillige
Beendigung der Bilanzierung von Sicherungsgeschäften. Commodity-Absicherungen werden bei Mainova auf Basis der Terminpreise gebildet, sodass
keine separate Erfassung der Differenz zwischen Termin- und Kassakurs als Sicherungskosten
erfolgt. Da Mainova weder Fremdwährungsabsicherungen designiert noch Optionen als
Sicherungsinstrumente einsetzt, ergeben sich in Bezug auf die bilanzielle Abbildung
der Sicherungsbeziehungen keine wesentlichen Auswirkungen. IFRS 15 "Erlöse aus Verträgen mit Kunden"IFRS 15 legt in einem 5-Stufen-Modell einen umfassenden Rahmen zur Bestimmung fest,
ob, in welcher Höhe und zu welchem Zeitpunkt Umsatzerlöse erfasst werden. Der Standard
erfasst alle Verträge mit Kunden über den Verkauf von Gütern oder die Erbringung von
Dienstleistungen und ersetzt die bestehenden Regelungen, darunter IAS 18 "Umsatzerlöse",
IAS 11 "Fertigungsaufträge" und IFRIC 13 "Kundenbindungsprogramme". Die Klarstellungen
zu IFRS 15 "Erlöse aus Verträgen mit Kunden" wurden zeitgleich mit dem Standard eingeführt
und umfassen Hinweise zur Anwendung in den Themenkomplexen Identifizierung von Leistungsverpflichtungen,
Prinzipal-Agenten-Beziehungen, Lizenzierung sowie zu den Übergangsvorschriften. Die Mainova wendet beim Übergang die modifiziert retrospektive Methode an, nach der
die kumulierten Anpassungsbeträge zum 1. Januar 2018 ergebnisneutral erfasst werden. Aus der erstmaligen Anwendung des IFRS 15 ergeben sich die nachfolgend dargestellten
Anpassungen im Eigenkapital zum 1. Januar 2018, die vollständig den Gesellschaftern
der Mainova zuzurechnen sind: AUSWIRKUNGEN DER ERSTANWENDUNG DES IFRS 15scroll
Die aufgeführten Anpassungen des Eigenkapitals ergeben sich aus folgenden Sachverhalten:
Für den erstmaligen Anschluss eines Hauses an das Netz schließen der Bauherr und der
Verteilnetzbetreiber einen Netzanschlussvertrag ab. Dieser verpflichtet den Netzbetreiber
zur Herstellung des Hausanschlusses sowie dazu, dem Kunden einen dauerhaften Zugang
zum Verteilnetz zu ermöglichen. Der Kunde muss hierfür Baukostenzuschüsse leisten,
die als Einmalzahlungen über die Laufzeit des Kundenvertrags zu verteilen sind. Die
Baukostenzuschüsse werden von Mainova nach IFRS 15 über 20 Jahre entsprechend den
Regelungen der Strom- und Gasnetzentgeltverordnungen aufgelöst anstatt wie bisher
über die wirtschaftliche Nutzungsdauer des Netzes. Bei den passivierten Baukostenzuschüssen
handelt es sich um eine vertragliche Verbindlichkeit.
Bisher wurde für die auf dem Regulierungskonto erfasste Verpflichtung zur zukünftigen
Senkung der Netzentgelte eine Erlösabgrenzung vorgenommen. Diese Abgrenzung erfolgt
nach IFRS 15 nicht mehr.
Nach IFRS 15 werden wiedererlangbare Kundengewinnungskosten aktiviert und über die
durchschnittliche Kundenbindungsdauer aufgelöst. Ferner wirkt sich IFRS 15 auf den Ausweis der Erlöse aus der Marktprämie im Rahmen
der Direktvermarktung in der Gewinn- und Verlustrechnung aus. Diese werden nicht mehr
als Umsatzerlöse ausgewiesen, da Mainova kein Prinzipal ist. Dies führt zum 30. Juni
2018 zu einer Minderung der Umsatzerlöse und korrespondierend des Materialaufwands
in Höhe von 0,2 Mio. Euro. Die Auswirkungen der Anwendung des IFRS 15 auf die Positionen der Bilanz und Gewinn-
und Verlustrechnung zum 30. Juni 2018 stellen sich wie folgt dar: AUSWIRKUNGEN DES IFRS 15 AUF DIE BILANZscroll
AUSWIRKUNGEN DES IFRS 15 AUF DIE BILANZscroll
AUSWIRKUNGEN DES IFRS 15 AUF DIE GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNGscroll
Weitere StandardänderungenDas International Accounting Standards Board hat folgende weitere Standardänderungen
verabschiedet, die ab dem Geschäftsjahr 2018 anzuwenden sind:
Die Änderungen haben keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss. Neue Standards und InterpretationenDas IASB und das IFRS IC haben folgende Standards und Interpretationen verabschiedet,
die für das Geschäftsjahr 2018 noch nicht verpflichtend anzuwenden sind. Diese Standards
und Interpretationen wurden im Zwischenabschluss noch nicht vorzeitig angewendet. Folgende Standards wurden von der EU übernommen, sind jedoch für das aktuelle Jahr
noch nicht verpflichtend anzuwenden: IFRS 16 "Leasingverhältnisse"IFRS 16 wurde am 13. Januar 2016 durch das IASB veröffentlicht und ersetzt den Standard
IAS 17 "Leasingverhältnisse" sowie die Interpretationen IFRIC 4 "Feststellung, ob
eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält", SIC-15 "Operating-Leasingverhältnisse
- Anreize" und SIC-27 "Beurteilung des wirtschaftlichen Gehalts von Transaktionen
in der rechtlichen Form von Leasingverhältnissen". Der neue Standard ist verpflichtend anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach
dem 1. Januar 2019 beginnen. Mainova macht keinen Gebrauch von der vorzeitigen Anwendung. IFRS 16 hat insbesondere Auswirkungen auf die Bilanzierung beim Leasingnehmer. Die
bisherige Unterscheidung in Finanzierungsleasing und operatives Leasing entfällt und
wird durch ein einheitliches Leasingmodell ersetzt, sodass diese Geschäfte zukünftig
in der Bilanz abzubilden sind. Ein Leasingnehmer bilanziert nun ein Nutzungsrecht
als Vermögenswert sowie eine Leasingverbindlichkeit, die die Verpflichtung zukünftiger
Leasingzahlungen darstellt. Kurzfristige und unwesentliche Leasingverhältnisse müssen
nicht in der Bilanz angesetzt werden. Die bisherige Bilanzierung beim Leasinggeber
ändert sich nicht wesentlich. Eine weitere Änderung betrifft den Ausweis in der Gewinn-
und Verlustrechnung. Anstelle der bisherigen Aufwendungen aus der Nutzungsüberlassung
wird das aktivierte Nutzungsrecht linear über die Dauer des Vertrags abgeschrieben,
während aus der Leasingverbindlichkeit Zinsaufwand resultiert. Mainova hat mit einer Bestandsaufnahme relevanter Verträge begonnen und analysiert
zurzeit die Auswirkungen auf den Konzernabschluss. Im Jahr 2019 wird die Erstanwendung
des IFRS 16 voraussichtlich zu einem Ansatz von Nutzungsrechten und Leasingverbindlichkeiten
in Höhe eines niedrigen zweistelligen Millionenbetrags führen. Die folgenden Standardänderungen wurden vom International Accounting Standards Board
verabschiedet, sind jedoch noch nicht in EU-Recht übernommen worden: Jährliche Verbesserungen (Zyklus 2015 - 2017)
Die Änderungen sind verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach
dem 1. Januar 2019 beginnen. Für die Mainova ergeben sich keine wesentlichen Auswirkungen. IAS 19 "Leistungen an Arbeitnehmer"Die Änderung betrifft die Neuermittlung des laufenden Dienstzeitaufwands und der Nettozinsen
bei einer Änderung, Kürzung oder Abgeltung eines leistungsorientierten Versorgungsplans.
Zudem wird klargestellt, wie sich eine Planänderung, -kürzung oder -abgeltung auf
die Anforderungen an die Vermögenswertober-grenze auswirkt. Die Änderungen sind für
Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen. Für Mainova
ergeben sich voraussichtlich keine Auswirkungen. IAS 28 "Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen"Es wird klargestellt, dass die Vorschriften des IFRS 9 einschließlich der Wertminderungsvorschriften
auf langfristige Anteile anzuwenden sind, die nicht nach der Equity-Methode bilanziert
werden. Die Klarstellung ist für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1.
Januar 2019 beginnen. Für Mainova ergeben sich keine Auswirkungen. IFRS 17 "Versicherungsverträge"Der neue Standard regelt die Bilanzierung von Versicherungsgeschäften und ist für
Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2021 beginnen. Der neue
Standard wird keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Mainova haben. IFRIC 23 "Unsicherheiten bei der ertragsteuerlichen Behandlung"Die neue Interpretation zu IAS 12 stellt klar, wie Unsicherheiten bei künftigen Ertragsteuern
bilanziell abzubilden sind, wenn die Erfassung beispielsweise von der Anerkennung
durch die Finanzverwaltung abhängig ist. Die Interpretation ist für Geschäftsjahre
anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung
ist zulässig. Die Änderungen werden voraussichtlich keinen wesentlichen Einfluss auf
den Konzernabschluss der Mainova haben. Überarbeitetes Rahmenkonzept des IASBDas überarbeitete Rahmenkonzept enthält einige neue Konzepte, aktualisierte Definitionen
und Ansatzkriterien für Vermögenswerte und Schulden sowie Klarstellungen. Das Rahmenkonzept
ist für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2020 beginnen. Voraussichtlich
ergeben sich keine wesentlichen Auswirkungen. KONSOLIDIERUNGSKREIS UND ÄNDERUNGEN DES KONSOLIDIERUNGSKREISESDer Kreis der in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen entwickelte
sich im ersten Halbjahr 2018 wie folgt: KREIS DER EINBEZOGENEN UNTERNEHMENscroll
Zum 30. April 2018 wurden die restlichen Anteile (50,1 %) an der Hessische Windpark
Entwicklungs GmbH (WPE) erworben, die nun zu 100 % in den Konzernabschluss einbezogen
wird. Gegenstand des erworbenen Unternehmens ist die Planung, Entwicklung und Errichtung
von Windparks an Land und der Verkauf von entwickelten und gegebenenfalls bereits
errichteten Windparks sowie damit zusammenhängende Tätigkeiten. Der Erwerb dient dem
weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien. Die folgende Tabelle fasst die beizulegenden Zeitwerte jeder Klasse an übertragenen
Gegenleistungen zum Erwerbszeitpunkt zusammen: ZEITWERTE DER ÜBERTRAGENEN GEGENLEISTUNGENscroll
Die folgende Tabelle fasst die angesetzten Vermögenswerte und Schulden zum Erwerbszeitpunkt
zusammen: ZUM ERWERBSZEITPUNKT ANGESETZTE VERMÖGENSWERTE UND SCHULDENscroll
Der Bruttobetrag der Forderungen aus Ertragsteuern belief sich auf 18 Tsd. Euro, die
voraussichtlich vollständig einbringlich sein werden. GESCHÄFTS- ODER FIRMENWERT BEI ERSTKONSOLIDIERUNGscroll
Der Geschäfts- oder Firmenwert ist erwartungsgemäß nicht für Steuerzwecke abzugsfähig. Im Zusammenhang mit dem Erwerb der WPE wurde das Gesellschafterdarlehen gegenüber
der Mainova Aktiengesellschaft (Mainova AG) in Höhe von 1,5 Mio. Euro zurückgezahlt. Der Buchwert der Altanteile belief sich zum Zeitpunkt des Erwerbs auf 77 Tsd. Euro.
Aufgrund der Neubewertung der Altanteile zum beizulegenden Zeitwert wurde ein Gewinn
von 62 Tsd. Euro in den sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst. Seit dem Erwerbszeitpunkt belief sich der Verlust der WPE auf 28 Tsd. Euro. Es wurden
keine Umsatzerlöse erzielt. ANGABEN ZU FINANZINSTRUMENTENDie folgende Tabelle stellt die Buchwerte und beizulegenden Zeitwerte (Fair Values)
der in den einzelnen Bilanzposten enthaltenen Finanzinstrumente dar: FINANZINSTRUMENTE NACH BEWERTUNGSKATEGORIEN (30.06.2018)scroll
scroll
FINANZINSTRUMENTE NACH BEWERTUNGSKATEGORIEN (31.12.2017)scroll
scroll
Die einzelnen Stufen sind gemäß IFRS 13 wie folgt definiert:
Der Buchwert der sonstigen Beteiligungen der Stufe 3 hat sich wie folgt entwickelt: BUCHWERT DER SONSTIGEN BETEILIGUNGEN DER STUFE 3scroll
Aufgrund der kurzen Laufzeiten der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, der
Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie der übrigen
kurzfristigen Forderungen und Verbindlichkeiten wird angenommen, dass die beizulegenden
Zeitwerte den Buchwerten entsprechen. Die beizulegenden Zeitwerte der Finanzschulden werden als Barwerte der zukünftig erwarteten
Cashflows ermittelt. Zur Diskontierung werden marktübliche Zinssätze, bezogen auf
die entsprechenden Fristigkeiten, verwendet. Zudem wird das eigene Ausfallrisiko berücksichtigt. SEGMENTBERICHTERSTATTUNGSEGMENTBERICHTERSTATTUNGscroll
scroll
SEGMENTBERICHTERSTATTUNGscroll
scroll
(1)
Die Vorjahreszahlen wurden aufgrund der geänderten Darstellung der Segmente angepasst.
Mainova hat die Standards IFRS 9 und IFRS 15 zum 01.01.2018 erstmals angewendet. Diesbezüglich
wurden die Vorjahreszahlen nicht angepasst. Wir verweisen auf das Kapitel "Änderungen
von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" im Anhang. Die Überleitung auf das Segmentergebnis ergibt sich wie folgt: ÜBERLEITUNG SEGMENTERGEBNISscroll
BEZIEHUNGEN ZU NAHESTEHENDEN UNTERNEHMEN UND PERSONENDie Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen sind zu marktüblichen Konditionen
getätigt worden. BEZIEHUNGEN ZU NAHESTEHENDEN UNTERNEHMEN UND PERSONENscroll
scroll
(1)
einschließlich der Thüga Holding GmbH & Co. KGaA Gezahlte DividendenAufgrund des Gewinnabführungsvertrags haben wir 82,7 Mio. Euro für das Geschäftsjahr
2017 an die Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH (SWFH) ausgeschüttet. Die außenstehenden
Aktionäre erhalten von der SWFH eine Ausgleichszahlung in Höhe von 10,84 Euro je Stückaktie. Ereignisse nach dem BilanzstichtagEs haben sich keine Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Bilanzstichtag ereignet. VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETERWir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen
für die Zwischenberichterstattung der Konzern-Zwischenabschluss ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns
vermittelt und im Konzern-Zwischenlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich
des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen
Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns im verbleibenden
Geschäftsjahr beschrieben sind. Frankfurt am Main, den 30. August 2018 scroll
HerausgeberMainova AG Solmsstraße 38 60486 Frankfurt am Main Telefon 069 213- 02 Telefax 069 213- 81122 www.mainova.de Ansprechpartner für AktionäreChristian Rübig E-Mail: Investor-Relations@mainova.de GestaltungMPM Corporate Communication Solutions, Mainz www.mpm.de |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||