![]() Mainova AktiengesellschaftFrankfurt am MainJahres- und Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018 und TätigkeitsabschlussBericht des AufsichtsratsSehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, für den Aufsichtsrat ist klar: Der Energiemarkt in Deutschland verändert sich nachhaltig und die Mainova AG muss sich diesen Veränderungen nicht nur stellen, sie tut dies bereits mit Erfolg. Dass dies auch für die Mainova AG selbst Veränderungen mit sich bringt, ist selbstverständlich und findet seinen nach außen sichtbarsten Ausdruck sicherlich in der Erweiterung des Vorstands um Frau Diana Rauhut, die mit ihren Erfahrungen und Fähigkeiten die vorhandenen Stärken des Gesamtvorstands noch weiter ergänzt. Doch auch jenseits der Vorstandsebene nimmt der Aufsichtsrat im Unternehmen einen großen Optimismus, Gestaltungswillen und eine bemerkenswerte Offenheit für alles Neue wahr. Und so bleibt inmitten aller Wandlungen eines unveränderlich: Das Vertrauen des Aufsichtsrats in den fortgesetzten Erfolg der Mainova AG als zuverlässigen und zukunftsorientierten Energieversorger sowie partnerschaftlichen Lösungsanbieter für moderne und effiziente Energiedienstleistungen. Zusammenarbeit mit dem VorstandDer Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Der Aufsichtsrat hat den Vorstand bei der Führung des Unternehmens regelmäßig beraten und seine Tätigkeit kontinuierlich überwacht. Dabei war er in alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen eingebunden. Um die Erfüllung seiner zentralen Aufgabe, der Beratung des Vorstands, insbesondere bei der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Rentabilität, der Risikolage, dem Risikomanagement und der Compliance des Unternehmens sowie der Überwachung von dessen Geschäftsführung zu gewährleisten, hat sich der Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend durch den Vorstand schriftlich informieren lassen. Diese Informationen wurden fortlaufend von mündlichen Berichten und Auskünften begleitet und ergänzt. Sämtliche wichtigen, die Gesellschaft und den Geschäftsverlauf betreffenden Sachverhalte und Maßnahmen waren Gegenstand der Unterrichtungen und Diskussionen in den Aufsichtsratssitzungen. Standen darüber hinaus kurzfristig berichtsrelevante Vorgänge an, so erfolgte eine Unterrichtung ad hoc. Alle Maßnahmen, die aufgrund gesetzlicher oder satzungsmäßiger Regelungen der Zustimmung des Aufsichtsrats bedurften, haben eine eingehende Beratung und Vorlage zur Beschlussfassung erfahren. Während des gesamten Geschäftsjahres standen der Vorsitzende des Aufsichtsrats sowie in Einzelfragen auch die übrigen Mitglieder des Aufsichtsrats auch zwischen den Sitzungen in regelmäßigem Kontakt mit dem Vorstand. Über Gespräche mit dem Vorstand zwischen den Sitzungen sind die Aufsichtsratsmitglieder durch den Aufsichtsratsvorsitzenden zeitnah schriftlich und mündlich informiert worden. Personelle Aufstellung des VorstandsDie geschilderte intensive Begleitung der Arbeit des Vorstands ist die Grundlage für die Einschätzung des Aufsichtsrats, dass die amtierenden Vorstandsmitglieder einen entscheidenden Anteil am Erfolg der Mainova AG haben und ihnen hierfür Dank und Respekt gebührt. Ausdruck hierfür ist etwa die Entscheidung des Aufsichtsrats, die Bestellung von Herrn Dr. Alsheimer als Vorstandsvorsitzenden zu verlängern. Im Rahmen der konsequenten strategischen Weiterentwicklung des Konzerns hatte der Aufsichtsrat eine Erweiterung des Vorstands von seinerzeit drei auf vier Mitglieder beschlossen, um den Herausforderungen der zunehmenden Transformation des Energieversorgungssystems sowie der Digitalisierung und der damit verbundenen Vielzahl an neuen Aufgaben zu begegnen. In diesem Zusammenhang freut sich der Aufsichtsrat, mit Frau Diana Rauhut als neu hinzugekommenes Vorstandsmitglied eine Expertin im Energiesektor und im Management von Veränderungsprozessen gewonnen zu haben, welche die bisherige hervorragende Arbeit des Vorstands sinnvoll ergänzt. Die Verstärkung des Vorstands ist die logische Konsequenz aus dessen Anspruch, die Mainova zum Top-Anbieter für Energielösungen zu machen sowie dem Anspruch des Aufsichtsrats, diese Strategie durch eine nachhaltige Personalpolitik auf Vorstandsebene zu begleiten. Sitzungen und Schwerpunkte der Tätigkeit des AufsichtsratsDer Aufsichtsrat tagte im Geschäftsjahr 2018 in fünf ordentlichen Sitzungen. Grundsätzlich haben sämtliche Mitglieder an mehr als der Hälfte der ordentlichen Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse teilgenommen. Ausnahmen bilden: Frau Brunner, welche an 40 % der Sitzungen des Aufsichtsrats und des Wirtschafts-, Finanz- und Prüfungsausschusses teilgenommen hat. Herr Frank hat an 20 %, Herr Majer an 40 % der Sitzungen des Aufsichtsrats teilgenommen. Frau Kröll hat an 50 % der Sitzungen des Personalausschusses teilgenommen. Im Durchschnitt lag die Präsenz im Aufsichtsrat bei rund 79 %, im Wirtschafts-, Finanz- und Prüfungsausschuss bei rund 88 %, im Präsidium bei rund 83 % und im Personalausschuss bei rund 94 %. Dies ergibt über die Durchschnittswerte aller Gremien betrachtet eine durchschnittliche Anwesenheitsquote von rund 86 %. Der externe Abschlussprüfer, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat sowohl an der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 10. April 2019 als auch an der des Prüfungsausschusses am 27. März 2019 teilgenommen. Die Schwerpunkte der Beratungen und Beschlussfassungen des Aufsichtsrats waren die laufende Geschäftsentwicklung, die wirtschaftliche Lage und Entwicklung, die Planung, die Strategie, die Rentabilität sowie die Risikosituation des Unternehmens. Dabei hat sich der Aufsichtsrat insbesondere laufend über die aktuelle Situation an den Beschaffungs- und Vertriebsmärkten sowie die laufenden Projekte und Entwicklungen aus dem Technikressort informiert und sich regelmäßig über die Compliance, das Risikomanagement und die Tätigkeit der internen Revision unterrichten lassen. Neben der Regelberichterstattung waren insbesondere die folgenden Themen Gegenstand eingehender Berichterstattung, Beratung und, soweit erforderlich, Beschlussfassung: Gegenstand der Erörterung und Beschlussfassung in der ersten regulären Sitzung am 21. Februar 2018 waren die vollständige Übernahme der WPE - Hessische Windkraft Entwicklungs GmbH, die Zeichnung von Wandelanleihen der Mainova Minderheitsbeteiligung ABO Wind AG, die Errichtung eines 10-kV-Anschlusses eines Rechenzentrumsbetreibers sowie die unter der Zustimmung des Aufsichtsrats stehende Erteilung von Prokuren. Die Sitzung am 19. April 2018 hatte die ausführliche Erörterung des Jahres- und Konzernabschlusses und die Vorberatung der Beschlüsse zur Hauptversammlung zum Gegenstand. Neben der Zustimmung zum Aufbau eines eigenen technischen Ausbildungszentrums (TAZ) sowie zur Fernwärme- und Kälteversorgung der DFB-Akademie, wurde auch das vom Prüfungsausschuss vorgeschlagene Ausschreibungsverfahren zu künftigen Jahres- und Konzernabschlussprüfungen beraten und beschlossen. In der ordentlichen Sitzung vom 13. Juni 2018 wurden der Erneuerung eines 110-kV-Kabels zwischen zwei Umspannwerken in Frankfurt sowie weiteren diversen Investitionen in die Infrastruktur zugestimmt. Daneben stimmte der Aufsichtsrat einem Vorratsbeschluss zur Gründung einer Arealnetzbetreiber-Gesellschaft sowie der Beauftragung der Prüfung der nichtfinanziellen Erklärung durch die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für das Jahr 2018 zu. In der ordentlichen Sitzung vom 30. August 2018 bestellte der Aufsichtsrat Frau Diana Rauhut zum neuen, vierten Vorstandsmitglied und stimmte der Anpassung der allgemeinen Strom- und Gaspreise in der Grundversorgung zu. In seiner Sitzung am 5. Dezember 2018 befasste sich der Aufsichtsrat u. a. mit der Entsprechungserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex sowie mit dem vollständigen Erwerb der Energy Air GmbH und des Windparks Karben Kloppenheim. Gegenstand ausführlicher Beratungen sowie der Beschlussfassung war die Wirtschafts-, Finanz- und Investitionsplanung für 2019. Im vergangenen Geschäftsjahr hat sich der Aufsichtsrat entsprechend der Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex einer Effizienzprüfung seiner Arbeit im Wege einer Selbstevaluierung unterzogen, wobei er sich eines unabhängigen Beraters als Unterstützung bedient hat. Die Ergebnisse wurden den Aufsichtsratsmitgliedern zur Verfügung gestellt und erörtert. Arbeit der AusschüsseDie Arbeit des Aufsichtsrats wird durch die bewährte Form der Vorbereitung und Unterstützung durch die Ausschüsse erleichtert. Die Vorsitzenden der Ausschüsse erstatten dem Aufsichtsrat regelmäßig über die Arbeit der betreffenden Ausschüsse Bericht. Die Ausschüsse bereiten Beschlussvorschläge für den Aufsichtsrat vor, insbesondere bei Entscheidungen von erheblicher finanzieller Relevanz. Das Präsidium hat im Geschäftsjahr 2018 sechsmal getagt und dabei Vorstandsangelegenheiten, insbesondere die turnusgemäße Überprüfung der Grundgehälter des Vorstands und die Verlängerung der Bestellung des Vorstandsvorsitzenden behandelt. Auch die Bestellung von Frau Rauhut als weiteres, viertes Vorstandsmitglied war Gegenstand der Vorberatungen. Der Wirtschafts-, Finanz- und Prüfungsausschuss befasste sich mit Geschäftsvorfällen von wesentlicher Bedeutung, dem Jahres- und Konzernabschluss, dem zusammengefassten Lagebericht, den Prüfungsberichten der Abschlussprüfer, dem Zwischenbericht und den relevanten externen Faktoren, die das strategische Geschäft der Mainova als Energielieferant maßgeblich beeinflussen. Der Ausschuss hat im Geschäftsjahr 2018 in fünf ordentlichen Sitzungen getagt und überzeugte sich unter anderem von der Wirksamkeit des internen Risikomanagementsystems. Er überwachte den Rechnungslegungsprozess, dessen Geeignetheit vom Abschlussprüfer festgestellt wurde. Daneben beriet der Wirtschafts-, Finanz- und Prüfungsausschuss über die Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer, die Bestimmung der Prüfungsschwerpunkte und dessen Vergütung. Dabei prüfte er die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers nach den Anforderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex sowie der gesetzlichen Vorgaben und überzeugte sich auch davon, dass beim Abschlussprüfer keine Interessenkonflikte vorliegen. In diesem Zusammenhang hat er im Laufe des Jahres auch über verschiedene Anträge zur Durchführung von Nichtprüfungsleistungen beraten und diese im für den Ausschuss angemessenen Umfang genehmigt. Auch führte der Ausschuss das Auswahlverfahren für den Vorschlag des künftigen Abschlussprüfers gemäß der europarechtlichen Vorgaben für die kommenden Jahres- und Konzernabschlussprüfungen ab dem Jahr 2019 durch. Der Personalausschuss hat im Jahr 2018 zweimal getagt. Er prüfte die Personalberichterstattung im Nachhaltigkeitsbericht für das vorangegangene Geschäftsjahr und billigte die kurz- und mittelfristige Planung der Personalstärke sowie der Personalkosten. Außerdem setzte sich der Personalausschuss weiterhin intensiv mit den Herausforderungen der Folgen des demografischen Wandels und dem Fachkräftemangel auseinander. Die Mainova forcierte in diesem Zusammenhang die Personalgewinnung dualer Studenten und die Etablierung der eigenen Ausbildung im Hause sowie den Aufbau eines eigenen Technischen Ausbildungszentrums (TAZ). Der Vermittlungsausschuss gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG musste im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht einberufen werden. Jahresabschluss, Konzernabschluss und GewinnabführungDie für den 30. Mai 2018 einberufene Hauptversammlung hat erneut die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 gewählt. In Umsetzung dieses Beschlusses hat der Vorsitzende des Aufsichtsrats der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft den schriftlichen Auftrag zur Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses der Mainova AG für das Geschäftsjahr 2018 erteilt. Der vom Vorstand nach den Regeln des Handelsgesetzbuches aufgestellte Jahresabschluss der Mainova AG, der entsprechend den International Financial Reporting Standards (IFRS), und den ergänzend nach § 315e HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellte Konzernabschluss sowie der zusammengefasste Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018 wurden von der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft unter Einbeziehung der Buchführung geprüft, mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen und allen Mitgliedern des Aufsichtsrats vom Vorstand rechtzeitig zugeleitet. Die Berichte über Art und Umfang sowie das Ergebnis der Prüfungen des Abschlussprüfers (Prüfungsberichte) lagen allen Mitgliedern des Aufsichtsrats vor. Der Wirtschafts-, Finanz- und Prüfungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 27. März 2019 eingehend mit den Jahresabschlüssen der Mainova AG und des Konzerns, dem zusammengefassten Lagebericht sowie den Prüfungsberichten auseinandergesetzt und dem Aufsichtsrat empfohlen, die Abschlüsse zu billigen. Der Vorsitzende des Wirtschafts-, Finanz- und Prüfungsausschusses hat dem Gesamtaufsichtsrat hierüber in der Bilanzsitzung am 10. April 2019 berichtet und die Empfehlung des Wirtschafts-, Finanz- und Prüfungsausschusses erläutert. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss der Mainova AG, den Konzernabschluss, den zusammengefassten Lagebericht und die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers seinerseits eingehend geprüft und keine Einwendungen erhoben. Die Berichte des Abschlussprüfers wurden zur Kenntnis genommen. Wie vom Wirtschafts-, Finanz- und Prüfungsausschuss empfohlen, hat der Aufsichtsrat dem Ergebnis der Prüfung beider Abschlüsse durch den Abschlussprüfer zugestimmt, den Jahresabschluss der Mainova AG zum 31. Dezember 2018 festgestellt und den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2018 gebilligt. Der zusammengefasste Lagebericht, insbesondere die Aussagen zur weiteren Unternehmensentwicklung, wurde ebenfalls gebilligt. Nichtfinanzielle ErklärungDer Aufsichtsrat ist seiner Pflicht gem. § 171 Absatz 1 Satz 4 Aktiengesetz zur Prüfung der nichtfinanziellen Erklärung nachgekommen und hat sich hierfür der Unterstützung durch die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ("PwC") bedient. PwC hat festgestellt, dass ihr keine Sachverhalte bekannt geworden sind, die sie zu der Auffassung gelangen lassen, dass der nichtfinanzielle Bericht der Gesellschaft in allen wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften aufgestellt worden ist. Die aus dem Prüfungsergebnis abgeleiteten Handlungsempfehlungen wurden im Prüfungsausschuss sowie im Aufsichtsrat in den Sitzungen vom 27. März 2019 bzw. 10. April 2019 ausführlich erörtert. GewinnabführungsvertragAuf Grund eines Gewinnabführungsvertrages ist das Jahresergebnis an die Mehrheitsaktionärin Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH abzuführen. Es beläuft sich abzüglich der vertragsgemäß bereits gezahlten Steuerumlage sowie der auf die Ausgleichszahlung an außenstehende Aktionäre entfallenden Ertragssteuern auf 55,0 Mio. Euro (Vorjahr 82,7 Mio. Euro). Die Ausgleichszahlung der Mehrheitsaktionärin an die außenstehenden Aktionäre beträgt - nach letztinstanzlicher Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main im Spruchverfahren aus dem Dezember 2014 -10,84 Euro je Stückaktie. Veränderungen im Aufsichtsrat der Mainova AGHerr Dr. Holtmeier hat sein Mandat mit Wirkung zum 22. Januar 2018 niedergelegt. Als seine Nachfolgerin wurde mit gerichtlichem Beschluss vom 8. Februar 2018 Frau Gabriele Aplenz bestellt. Die Bestellung war gemäß der Empfehlung in Ziff. 5.4.3 Satz 2 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 bis zum Ablauf der Hauptversammlung vom 30. Mai 2018 befristet. Frau Aplenz ist sodann im Wege der Ergänzungswahl von den Aktionärinnen und Aktionären der Mainova AG auf der Hauptversammlung vom 30. Mai 2018 bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2018 beschließt, zum Aufsichtsratsmitglied gewählt worden. Corporate Governance und EntsprechenserklärungDer Aufsichtsrat hat die jährliche Entsprechenserklärung nach § 161 Aktiengesetz am 5. Dezember 2018 beschlossen und mit dem Vorstand am 17. Dezember 2018 auf der Internetseite unter www.mainova.de/entsprechenserklaerung dauerhaft zugänglich gemacht. DiversitätDer Aufsichtsrat hat sich weiterhin intensiv mit dem Thema der Diversität auseinandergesetzt. Das Ergebnis finden Sie im Corporate Governance Bericht unter www.mainova.de/governance-bericht DankDer Aufsichtsrat dankt dem Vorstand, den Unternehmensleitungen der Konzerngesellschaften, dem Betriebsrat sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihren fortgesetzten Einsatz für die Mainova AG. Das Gremium weiß es zu schätzen, dass in den fünf ereignis- und veränderungsreichen Jahren seiner Amtszeit die Verlässlichkeit und das Engagement der Belegschaft zwei der wichtigsten Konstanten waren und weiterhin einen grundlegenden Pfeiler für den auch zukünftigen Erfolg der Mainova AG bilden.
Frankfurt am Main, im April 2019 Für den Aufsichtsrat Uwe Becker, Vorsitzender Zusammengefasster Lagebericht für das Geschäftsjahr 20181 Grundlagen des KonzernsAls börsennotiertes Unternehmen hat die Mainova Aktiengesellschaft (Mainova AG) ihren Konzernabschluss (im Folgenden wird der Mainova-Konzern als Mainova bezeichnet) nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB) zu beachtenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Der Lagebericht der Mainova AG und der Konzernlagebericht wurden gemäß den §§ 315 Abs. 5 und 298 Abs. 2 HGB zusammengefasst. 1.1 GeschäftsmodellMainova ist in der Versorgung mit leitungsgebundenen Energieträgern und Wasser sowie in artverwandten Dienstleistungen tätig. Wir versorgen rund eine Million Menschen überwiegend in Hessen, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Bayern, Baden-Württemberg und Niedersachsen mit Strom und Gas. In Frankfurt am Main bieten wir unseren Kunden zusätzlich Wärme und Wasser an. Zudem beliefern wir regionale Energieversorgungsunternehmen (Energiepartner) sowie bundesweit Geschäftskunden mit Strom und Gas. Auch energienahe Dienstleistungen gewinnen zunehmend an Bedeutung. Als Betreiber von Versorgungsnetzen stellen wir Dritten den Zugang und Anschluss zur Verfügung und gewährleisten den sachgerechten Transport von Energie und Wasser. Unser operatives Kerngeschäft nehmen im Wesentlichen die Mainova AG und drei Tochterunternehmen wahr. Die NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH (NRM) pachtet und betreibt das Strom- und Gasnetz der Mainova AG. Für die Wasserversorgungsnetze übernimmt sie die Betriebsführung. Die Aufgaben der Mainova ServiceDienste Gesellschaft mbH (MSD) erstrecken sich auf das Messwesen, die Abrechnung der Lieferungen und Leistungen, die Kundenbetreuung sowie das Forderungsmanagement. Die SRM StraßenBeleuchtung Rhein-Main GmbH betreut überwiegend das Straßenbeleuchtungsnetz in Frankfurt am Main. Unsere Aktivitäten im Bereich der erneuerbaren Energien mit Ausnahme der energienahen Dienstleistungen bündeln wir in Tochter- und Beteiligungsunternehmen. Dabei handelt es sich vorrangig um Onshore-Windparks und Photovoltaikanlagen. Zum 1. Januar 2018 haben wir eine Anpassung unserer Segmentstruktur vorgenommen. Hiervon sind in erster Linie die bisherigen Segmente Strom- und Wärmeerzeugung sowie Wärmeversorgung betroffen. Gründe für die Änderung der Segmentstruktur sind eine höhere Transparenz in der Berichterstattung aufgrund der zunehmenden Bedeutung der Wärmeproduktion und -versorgung sowie des fortschreitenden Ausbaus der erneuerbaren Energien und Energiedienstleistungen. In der bisherigen Struktur waren insbesondere die Fernwärme sowie Energiedienstleistungen über mehrere Segmente verteilt. Dies wurde unserer künftigen strategischen Ausrichtung nicht mehr gerecht. Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend angepasst. Nachfolgend sind die Segmentstruktur und die dazugehörigen Wertschöpfungsstufen dargestellt: scroll
In der Strom-, Gas- und Wasserversorgung wird jeweils die Wertschöpfungskette vom Handel über den Vertrieb bis hin zur Verteilung dieser Produkte abgebildet. Im Segment Erzeugung und Fernwärme werden sämtliche Aktivitäten im Zusammenhang mit der Fernwärme einschließlich der Wärme- und Stromproduktion in Frankfurt gebündelt. Ferner sind Beteiligungen an konventionellen Erzeugungsgesellschaften in diesem Segment enthalten. Dem Segment Erneuerbare Energien und Energiedienstleistungen sind unsere Biomasse-, Windenergie- und Photovoltaikanlagen sowie das Contracting- und Energiedienstleistungsgeschäft zugeordnet. Im Segment Sonstige Aktivitäten / Konsolidierung sind unter anderem IT-Dienstleistungen an Dritte und Anlagenverkäufe, die nicht in Zusammenhang mit einem Kernsegment stehen, enthalten. Hierbei handelt es sich um Nebengeschäfte, die eine untergeordnete Steuerungsrelevanz haben. Zudem werden in diesem Segment Konsolidierungseffekte abgebildet. 1.2 Unternehmensstrategie und Nachhaltigkeit1.2.1 Strategie "Mainova 2028" - die InhalteIm November 2017 wurde die "Mainova Strategie 2028" vom Aufsichtsrat verabschiedet und damit zur Umsetzung freigegeben. Die wesentlichen Elemente der Strategie 2028 werden im Folgenden erläutert. Unsere Vision: Erste Wahl für EnergielösungenUnsere Ambition ist es, Mainova in Frankfurt, in der Region Rhein-Main und darüber hinaus als einen der Top-Energieversorger zu positionieren. Dieses Ziel repräsentiert unsere neue Vision "Mainova: Erste Wahl für Energielösungen". Unter "Erste Wahl" verstehen wir: Mainova ist der bevorzugte Ansprechpartner für alle aktuellen und potenziellen Kunden, wenn es um energiewirtschaftliche Sachverhalte geht. Der Fokus auf Lösungen schließt das klassische Kerngeschäft ein, also den Vertrieb von Strom, Gas, Wärme und Wasser. Wir sind überzeugt, dass die neue Energiewelt sich durch wertschöpfungsübergreifende Kundenlösungen auszeichnen wird. Unsere Mission: Wir kümmern uns, dass Energie einfach funktioniertIm Rahmen unserer Mission "Wir kümmern uns, dass Energie einfach funktioniert" stehen wir dafür, den Zugang und die Nutzung von komplexen Produkten und Dienstleistungen für unsere Kunden professionell und einfach zu gestalten. Wir stellen das jeweils passende Angebot bereit - ob bei standardisierten oder individuellen Lösungen. Die Strategie "Mainova 2028" basiert auf fünf zentralen strategischen Themen: • Kunden im MittelpunktTrends wie Digitalisierung und Dezentralisierung haben massive Auswirkungen auf die Energiewirtschaft. Auch die Ansprüche unserer Kunden wachsen merklich. Sie erwarten innovative Lösungen sowie exzellenten Service - schnell und unkompliziert. Diesen Erwartungen wollen wir durch einen konsequenten Kundenfokus bei all unseren Aktivitäten gerecht werden. • Beste Prozesse lebenDas Nachfrageverhalten unserer Kunden verändert sich immer schneller und erfordert eine hohe Adaptionsgeschwindigkeit und Flexibilität. Diese muss durch unsere Prozesse und Strukturen ermöglicht werden. Wir werden aus diesem Grund alle unsere Prozesse künftig konsequent aus Kundensicht betrachten. Unser Ziel sind exzellente Prozesse in allen Bereichen unseres Unternehmens. • Den Wandel meisternUnsere Mitarbeiter sind der Schlüssel zum Erfolg. Um unsere Vision zu erreichen, müssen wir sie durch gezielte Personalentwicklung und den notwendigen Wissenstransfer befähigen, Herausforderungen wie Digitalisierung und die Konsequenzen des demografischen Wandels zu meistern. Durch eine strategische Personal- und Nachfolgeplanung müssen wir frühzeitig ermitteln, wie wir spezifisches Wissen ausscheidender Mitarbeiter im Unternehmen erhalten können und welche Kompetenzen wir zukünftig benötigen werden. Die Infrastruktur, die wir im Rhein-Main-Gebiet zum Zwecke der Strom-, Gas-, Wasser- und Wärmeversorgung betreiben, muss sich der steigenden Bevölkerung und der Stadtentwicklung anpassen. Insbesondere die Dimensionierung der künftigen Strom- und Wärmenetze sowie die Einbindung neuer Technologien für Strom- und Wärmeerzeugung benötigen intensive Planungen und weichenstellende Entscheidungen. • DigitalisierungDie Vernetzung von Daten, Technik und Menschen bietet uns neue unternehmerische Möglichkeiten. Ob Erfolg am Markt mit neuen Lösungen und neuen Formen der Kundeninteraktion oder höhere Effektivität und Effizienz durch digital unterstützte Prozesse: Wir haben uns vorgenommen, zu einem digitalen Vorreiter der Energieversorgung zu werden. • ZusammenarbeitDamit wir schneller auf die Anforderungen unserer Kunden reagieren können und unsere Lösungen zeitnah angeboten werden, müssen wir stärker bereichsübergreifend zusammenarbeiten. Dies verlangt von den Mitarbeitern von Beginn an Teamarbeit, eine übergeordnete Sicht auf die Prozesse und die gemeinsame Übernahme von Verantwortung. MissionWarum gibt es uns? Wir kümmern uns, dass Energie einfach funktioniert VisionWas wollen wir erreichen? Erste Wahl für Energielösungen Strategische StoßrichtungenWie gehen wir vor? ![]() 1.2.2 Strategie 2028 - die UmsetzungDie im Jahr 2017 erarbeitete Unternehmensstrategie wurde im Geschäftsjahr 2018 weiterentwickelt und für alle Bereiche in Form von Teilstrategien konkretisiert. Auf diese Weise ist ein Handlungsrahmen für alle Mitarbeiter entstanden. Zudem wurde sichergestellt, dass alle Aktivitäten sowohl mit den Zielen der Unternehmensstrategie als auch miteinander im Einklang stehen und den Erfolg der Strategie optimal fördern. Laufende und geplante Projekte wurden im Hinblick auf ihre Relevanz für die Unterstützung der strategischen Ziele überprüft und die identifizierten Top-Projekte mit herausragender Bedeutung für die neue Unternehmensstrategie entsprechend priorisiert. Die Projekte umfassen unter anderem Themen im Kontext Digitalisierung sowie Maßnahmen zur Förderung der interdisziplinären Zusammenarbeit unter anderem in agilen Projekten. 1.2.3 NachhaltigkeitAls Unternehmen der kommunalen Daseinsvorsorge gehört es zu unserem Selbstverständnis, unserer Verantwortung für Frankfurt und die Region Rhein-Main gerecht zu werden. Unser Verständnis von Nachhaltigkeit wird in den folgenden fünf Dimensionen abgebildet: 1. Langfristiger Erfolg umfasst die ökonomische Komponente der Nachhaltigkeit und ist die Grundvoraussetzung für soziales und ökologisches Engagement. 2. Leistungsfähige Technik beschreibt die langfristigen Investitionen in eine zuverlässige, umweltschonende und effiziente Energieversorgung. 3. Zukunftsfähige Versorgung bedeutet, als Partner der Kunden mit eigenen Produkten und Dienstleistungen ökologische Verantwortung zu übernehmen. 4. Faire Partnerschaft spricht die soziale Dimension an und umfasst den fairen, partnerschaftlichen Umgang mit Kunden, Lieferanten und Mitarbeitern. 5. Regionale Verantwortung ist im Selbstverständnis der Mainova fest verankert. Unser gesellschaftliches Engagement ist hier ein wesentlicher Baustein. Zur Ableitung von konkreten Handlungsfeldern und deren Überwachung haben wir ein Nachhaltigkeitsmanagement, bestehend aus Nachhaltigkeitsinstrumenten und -gremien, etabliert. NACHHALTIGKEITSINSTRUM ENTE
NACHHALTIGKEITSGREMIEN
Die in der Wesentlichkeitsmatrix identifizierten Kernthemen entwickeln wir zu konkreten Zielen und Maßnahmen in unserem Nachhaltigkeitsprogramm weiter. Im Nachhaltigkeitsradar wird jährlich die Umsetzung der Ziele und Maßnahmen kritisch analysiert. Im jährlich erscheinenden Nachhaltigkeitsbericht dokumentieren und veröffentlichen wir alle Aktivitäten und Kennzahlen. Das Nachhaltigkeitsboard fungiert als zentrales Entscheidungsgremium für wesentliche Nachhaltigkeitsthemen. Die Nachhaltigkeitskoordinatoren stellen auf Arbeitsebene das Bindeglied zu den einzelnen Fachbereichen dar. Auch die Mainova AG unterliegt gemäß dem Corporate Social Responsibility-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RL-UG) als kapitalmarktorientiertes Unternehmen der CSR-Berichtspflicht. Aus diesem Grund ist ein sogenannter nichtfinanzieller Bericht zu Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelangen, Menschenrechten und Korruptionsbekämpfung abzugeben. Wir kommen der erweiterten Berichtspflicht in Form eines zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Berichts der Mainova AG und des Konzerns in Form einer Ergänzung innerhalb des gesonderten Nachhaltigkeitsberichts nach. Gemäß § 171 Abs. 1 Satz 4 Aktiengesetz (AktG) hat der Mainova-Aufsichtsrat den nichtfinanziellen Bericht im Hinblick auf dessen Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Zweckmäßigkeit zu prüfen. Um seiner Prüfungspflicht zu genügen, hat der Aufsichtsrat für eine betriebswirtschaftliche Prüfung nach dem International Standard on Assurance Engagements 3000 (ISAE 3000 Revised) zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit ("limited assurance") die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers GmbH (PwC) beauftragt. Das Ergebnis dieser Prüfung hat PwC abschließend in einem Prüfvermerk zusammengefasst, der dem Nachhaltigkeitsbericht 2018 auf den Seiten 52 und 53 beigefügt ist. Für ausführliche Informationen zu unseren Nachhaltigkeitsaktivitäten verweisen wir auf unseren Nachhaltigkeitsbericht 2018, der den nichtfinanziellen Bericht der Mainova AG und des Konzerns nach § 289b und § 315b HGB für das Geschäftsjahr 2018 enthält und ab dem 30. April 2019 im Internet unter https://www.mainova.de/ueber_uns/presse/be-richte-praesentationen.html abrufbar ist. Der Nachhaltigkeitsbericht ist nicht Bestandteil des Lageberichts. 1.3 MarktinnovationenZur Umsetzung unserer strategischen Vision "Erste Wahl für Energielösungen" bieten wir innovative Kundenlösungen und Dienstleistungen an. Mit unseren zahlreichen dezentralen und klimaschonenden Energieversorgungslösungen im Bereich Strom, Wärme und E-Ladeinfrastruktur gestalten wir mit unseren Kunden schon heute gemeinsam eine nachhaltige Energiezukunft. Ein Beispiel hierfür ist unser Mieterstrommodell, bei dem wir Bewohner direkt mit lokaler, regenerativ erzeugter Energie innerhalb des Wohnhauses versorgen. Mit dieser innovativen Lösung nehmen wir nicht nur eine Vorreiterrolle in Frankfurt ein, sondern zählen inzwischen auch zu den Marktführern in Deutschland. In diesem Jahr konnten wir erstmalig ergänzend auch einen Stromspeicher im Mieterstrommodell integrieren und so den lokalen Energiebedarf unserer Kunden mit mehr regenerativem Solarstrom decken. Der technologische Fortschritt, die Digitalisierung sowie die Kundenbedürfnisse verändern die Energiewelt nicht nur im Bereich der klimaschonenden, dezentralen Energieerzeugung. So erschließen sich für Mainova auch weitere Wachstumsmärkte im Bereich Elektromobilität und Carsharing. Als ein Vorreiter in Sachen Elektromobilität haben wir uns schon früh um optimale Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge in Frankfurt und der Region gekümmert. Um der stetig wachsenden Nachfrage und den geänderten Kundenbedürfnissen weiterhin gerecht zu werden, hat Mainova in 2018 seine Ladelösungen weiterentwickelt. Es wurden passgenaue, vernetzte Lösungen, sogenannte Charge-Kits, für jeden Bedarf entwickelt. Den Kunden ermöglichen wir zukünftig mit unserer App den bequemen Zugang zu den Ladesäulen sowie eine adäquate Abrechnung. Neben der passenden Lademöglichkeit hat Mainova zusammen mit dem Carsharing-Anbieter book-n-drive zusätzlich eine neue, nachhaltige und digitale Mobilitätslösung entwickelt. Unternehmen haben dabei die Möglichkeit Elektrofahrzeuge zu mieten und diese mit Dritten zu teilen, beispielsweise mit ihren Mitarbeitern. Aufgrund einer effizienteren Fahrzeugauslastung lassen sich hiermit die Kosten für alle Fahrzeugnutzer verringern. So können Unternehmen, aber auch unsere Privatkunden einfach und günstig die Vorteile der Elektromobilität erleben. Mit Blick auf die Bedürfnisse unserer Kunden arbeiten wir stetig weiter an zukunftsorientierten Lösungen. Wir wollen es unseren Kunden auch in Zukunft leicht machen, sich für Mainova-Lösungen zu entscheiden. Wir inspirieren sie mit innovativen Möglichkeiten und bieten ihnen transparente Vorteile - so wollen wir gemeinsam mit unseren Kunden eine nachhaltige Energiezukunft für Frankfurt, im Rhein-Main-Gebiet und darüber hinaus schaffen. 1.4 Steuerungssystem und LeistungsindikatorenZur Erreichung unserer strategischen und operativen Ziele ziehen wir konkrete Steuerungsgrößen heran, um den Erfolg unserer Maßnahmen zu messen. Die Basis bildet ein zuverlässiges und konsistentes Steuerungssystem, das die rollierende Mittelfristplanung, regelmäßige Forecasts und die monatliche Berichterstattung über die Zielerreichung vereint. Durch diesen Prozess erhalten wir frühzeitig Hinweise auf die Geschäftsentwicklung und können angemessen agieren. Ein weiterer Bestandteil des Steuerungssystems ist die turnusmäßige Berichterstattung über die wirtschaftliche Entwicklung des Beteiligungsportfolios. Die wesentlichen Steuerungsgrößen der Mainova sind die im Folgenden beschriebenen Leistungsindikatoren, die auch in den Zielvereinbarungen des Vorstands und der Führungskräfte verankert sind. Bezüglich der Leistungsindikatoren verweisen wir auf die Ausführungen im nachfolgenden Wirtschaftsbericht. 1.4.1 Finanzielle LeistungsindikatorenUnsere zentrale finanzielle Steuerungskennzahl ist das Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT), das im Konzernabschluss nach IFRS um Effekte aus der Derivatebewertung bereinigt wird. Im Rahmen des monatlichen Berichtswesens wird das EBT für die Segmente Strom-, Gas- und Wasserversorgung, Erzeugung und Fernwärme, Erneuerbare Energien/ Energiedienstleistungen sowie Beteiligungen analysiert und mit den Verantwortlichen in einem regelmäßigen Turnus diskutiert. Ergänzend wird nach den Wertschöpfungsstufen Erzeugung, Handel, Vertrieb und Netz differenziert. Über die Ergebnisse dieser Gespräche wird der Vorstand durch die monatliche Berichterstattung informiert. 1.4.2 Nichtfinanzielle LeistungsindikatorenEntsprechend ihrer Steuerungsrelevanz stellen die Kunden- und Mitarbeiterzufriedenheit unsere bedeutenden nichtfinanziellen Leistungsindikatoren dar und werden durch regelmäßige Erhebungen ermittelt. Daneben spielen Absatz- und Erzeugungsmengen eine Rolle. 2 Wirtschaftsbericht2.1 RahmenbedingungenZahlreiche externe Einflussfaktoren wirken sich auf unseren Geschäftsverlauf aus. Bedeutsam für unsere Unternehmensentwicklung sind dabei die Änderungen der politischen und regulatorischen Rahmenbedingungen sowie die Entwicklung der Konjunktur, der Energiepreise und der Witterung. 2.1.1 EnergiepolitikAuf europäischer Ebene haben sich folgende Neuerungen ergeben, die auch Auswirkungen auf die nationale Energiepolitik haben: EU einigt sich auf Strommarktrichtlinie und StrommarktverordnungDie EU-Institutionen haben am 19. Dezember 2018 eine Einigung in Sachen Neufassung der Richtlinie sowie der Verordnung zum Strombinnenmarkt erzielt. Die Einigung muss formell noch vom Rat und vom EU-Parlament gebilligt werden. Die Strommarktverordnung legt vor allem Bedingungen für die Einrichtung von Kapazitätsmechanismen durch die Mitgliedstaaten fest. Künftig soll eine Emissionsobergrenze von 550 Gramm CO2aus fossilen Brennstoffen pro kWh Strom gelten. Neue Kraftwerke, die mehr emittieren, sollen sich nicht an Kapazitätsmechanismen beteiligen dürfen; für bestehende Kraftwerke gilt das ab 2025. Die Strommarktrichtlinie legt unter anderem den rechtlichen Rahmen für Netzbetreiber fest. Darüber hinaus stärkt sie die Verbraucherrechte und definiert Rollen und Verantwortlichkeiten der Marktteilnehmer. EU-Kommission genehmigt Kapazitätsreserve für DeutschlandDie Kommission der EU hat im Februar 2018 die Einführung einer Kapazitätsreserve in Deutschland nach beihilferechtlicher Prüfung genehmigt. Die von Deutschland geplante Kapazitätsreserve sieht vor, dass die Übertragungsnetzbetreiber mit der Beschaffung einer Reserve von bis zu zwei GW beauftragt werden. Die Beschaffung soll ab Oktober 2019 bis zum Jahr 2025 im Rahmen eines alle zwei Jahre durchgeführten Ausschreibungsverfahrens erfolgen. Zudem sollen Stromlieferanten, die ihre Lieferverpflichtungen nicht erfüllen konnten, entsprechend ihres Verursacherbeitrags einen angemessenen Anteil der Gesamtkosten der Kapazitätsreserve zahlen. Damit bekommen Lieferanten nach Auffassung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie einen starken Anreiz, ihre Lieferverpflichtungen über Termingeschäfte oder Vereinbarungen mit ihren Kunden frühzeitig abzusichern und somit die Reserve erst gar nicht zum Einsatz kommen zu lassen. Durch die Genehmigung der Kapazitätsreserve herrscht auf diesem Gebiet nunmehr Rechtsklarheit. Grundsätzlich plädiert Mainova jedoch für einen dezentralen Leistungsmarkt als effizientes Kapazitätsinstrument zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit. Neue EU-Regeln für Emissionshandel passieren BundesratAm 14. Dezember 2018 hat die Novelle des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes den Bundesrat passiert. Das Gesetz enthält eine Reihe von Anpassungen für die ab dem Jahr 2021 beginnende vierte Handelsperiode des EU-Emissionshandels. Die Anpassungen sind durch die im April 2018 in Kraft getretene Novelle der europäischen Emissionshandelsrichtlinie notwendig geworden. Die Reform des EU-Emissionshandels sieht unter anderem vor, dass die Zahl der Emissionszertifikate künftig jährlich um 2,2 % statt um 1,74 % gesenkt wird. Das Gesetz tritt Anfang Januar 2019 in Kraft. EU-Verordnung zur nationalen Lastenverteilung angenommenDer EU-Ministerrat hat am 14. Mai 2018 der Lastenverteilungsverordnung zugestimmt, mit der die nationalen Treibhausgas-Einsparziele für all diejenigen Sektoren bestimmt werden, die nicht dem EU-Emissionshandel unterliegen. Die Treibhausgasemissionen in den Sektoren Landwirtschaft, Gebäude, Abfall und Verkehr sollen um 30 % gegenüber dem Basisjahr 2005 sinken. Den einzelnen EU-Mitgliedstaaten werden hierzu unterschiedlich hohe Einsparvorgaben zur Erreichung dieses Gesamtziels vorgegeben. Demnach muss Deutschland seine Treibhausgasemissionen um 38 % senken. Mainova begrüßt die Tatsache, dass neben dem Energiesektor nun auch die übrigen volkswirtschaftlichen Sektoren stärker zum Klimaschutz beitragen sollen. EU-Kommission erteilt beihilferechtliche Genehmigung zur Ermäßigung der Offshore-NetzumlageDie EU-Kommission hat die Pläne Deutschlands, stromintensiven Unternehmen und Bahnunternehmen Ermäßigungen von einer Offshore-Netzumlage zu gewähren, nach den EU-Beihilfevorschriften gebilligt. Aufgrund einer Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes werden die Kosten des Anschlusses von Offshore-Windanlagen an das Hauptstromnetz ab 2019 über eine Offshore-Netzumlage finanziert, die von den Endverbrauchern zu zahlen ist. EU-Rat stimmt Erneuerbaren- und Energieeffizienz-Richtlinie zuDer Rat der EU hat am 4. Dezember 2018 seine Zustimmung zu neuen Regeln für erneuerbare Energien und Energieeffizienz erteilt. Die Neufassung der Energieeffizienz-Richtlinie legt fest, dass in der EU bis zum Jahr 2030 mindestens 32 % des Energieverbrauchs in den Bereichen Strom, Wärme und Verkehr aus erneuerbaren Energien stammen soll. Im Verkehrssektor soll der Anteil dabei bis zum Jahr 2030 auf 14 % steigen. Zudem werden Erneuerbare-Energien-Eigenversorger bezüglich Umlagen und Abgaben bessergestellt. Die Neufassung der Energieeffizienz-Richtlinie legt für 2030 ein Energie-Einsparziel von mindestens 32,5 % fest. Sobald die neuen Regeln in Kraft treten, haben die EU-Staaten eineinhalb Jahre Zeit, sie in nationales Recht umzuwandeln. Aus Sicht von Mainova ergibt sich durch die Besserstellung von Eigenstrom für den nationalen Gesetzgeber die Aufgabe, sicherzustellen, dass eine angemessene und solidarische Finanzierung der Energiewende und der Netzinfrastruktur auch über das Jahr 2026 hinaus gewährleistet ist. EU-Ministerrat nimmt Gebäudeeffizienzrichtlinie anDer EU-Ministerrat hat am 15. Mai 2018 die EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie abschließend angenommen. Sie soll ab 2020 gelten und die Energieeffizienz neuer Gebäude fördern und die Sanierungsrate im Bestand anheben. Darüber hinaus will man mit der Richtlinie Anreize für den Aufbau von Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität in Gebäuden setzen. Auf nationaler Ebene zeigten sich folgende Entwicklungen: Bundestag verabschiedet EnergiesammelgesetzAm 21. Dezember 2018 ist das Energiesammelgesetz (EnSaG) in Kraft getreten. Darin werden unter anderem einige Änderungen am Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG) vorgenommen. Zum einen wurde die Förderung für Neuanlagen und Modernisierungen von Kraft-Wärme-Kopplungs-(KWK)-Anlagen bis Ende 2025 verlängert. Zum anderen wurden die Regelungen zur Modernisierung von Dampfsammelschienen-KWK-Anlagen geändert. Weiterhin wurden neue Fördersätze für die Bestandsanlagenförderung festgesetzt. Die Förderung wurde in der für Mainova relevanten Anlagenklasse deutlich weniger stark gekürzt als ursprünglich geplant. Darüber hinaus schreibt das EnSaG Änderungen beim Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) fest. Bei Gebäude-Solaranlagen zwischen 40 kW und 750 kW wird die Einspeisevergütung ab Januar 2019 gestaffelt bis April 2019 abgesenkt. Bei Mieterstromprojekten wird im Gegenzug der Mieterstrom-Abzugsbetrag reduziert, um die Auswirkungen der Absenkung auf Mieterstromprojekte abzumildern. Weiterhin wurde auf Grundlage eines Kompromisses der Bundesregierung mit der EU-Kommission eine Neuregelung der EEG-Umlage für die Eigenstromnutzung aus neuen KWK-Anlagen getroffen. Die Neuregelung trat rückwirkend zum 1. Januar 2018 in Kraft. Ferner werden die im Koalitionsvertrag vereinbarten Sonderausschreibungen von erneuerbaren Energien geregelt. Insgesamt sollen bis zum Jahr 2021 je vier GW Solar- und Windenergieanlagen an Land zusätzlich ausgeschrieben werden. Kohlekommission legt Abschlussbericht vorAm 26. Januar 2019 hat die Kommission für Wachstum, Beschäftigung und Strukturwandel ("Kohlekommission") ihren Abschlussbericht vorgelegt. Die zentralen Punkte sind ein Ausstiegspfad und Enddatum für die Kohleverstromung in Deutschland. Bis zum Jahr 2022 sollen demnach 5 GW Braunkohle- und 7,7 GW Steinkohlekapazitäten im Einvernehmen mit den Betreibern gegen noch festzulegende Entschädigungen stillgelegt werden. Zwischen den Jahren 2023 und 2030 sollen dann weitere Stilllegungen von 5,9 GW Braunkohle- und 7 GW Steinkohlekapazitäten erfolgen. Zudem soll das KWKG verlängert und weiterentwickelt werden, wodurch bis zum Jahr 2030 stabile Rahmenbedingungen für Investitionen in moderne KWK-Anlagen geschaffen werden. Es ist geplant, die Umrüstung von Kohle- auf Gas-KWK bis zum Jahr 2026 attraktiver auszugestalten. Im Jahr 2023 soll die Einführung eines systematischen Investitionsrahmens für neue Kraftwerke geprüft werden. Als Enddatum für die Kohleverstromung in Deutschland wird das Jahr 2038 empfohlen. Die Kohlekommission hat selbst keine gesetzgeberischen Befugnisse. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Bundesregierung den Empfehlungen weitgehend folgen und diese gesetzlich umsetzen wird. Mit Blick auf das Mainova-Erzeugungsportfolio ist vor allem die Anerkennung der unverzichtbaren Rolle hochflexibler Gaskraftwerke im Energiesystem der Zukunft und die klare Positionierung zugunsten der KWK in dem Abschlussbericht zu begrüßen. Bundesnetzagentur legt sektorale Produktivitätsvorgabe festMit Beschluss vom 21. Februar 2018 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) den generellen sektoralen Produktivitätsfaktor für Gasnetzbetreiber in Höhe von 0,49 % rückwirkend zum 1. Januar 2018 festgesetzt. Gegenüber den Werten der ersten (1,25 %) und zweiten (1,5 %) Regulierungsperiode stellt dies eine merkliche Erleichterung dar. Zudem hat die BNetzA am 5. Dezember 2018 den Wert des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für Stromnetzbetreiber mit 0,9 % festgelegt. Der Wert gilt für die dritte Regulierungsperiode, die von 2019 bis 2023 dauert. Mainova kritisiert die Festlegung, da die von der BNetzA ermittelten Ergebnisse deutlich zu hoch sind und in der Gesamtbetrachtung keine plausible Bandbreite ergeben. Bundeskabinett beschließt Verordnung zur Einführung bundeseinheitlicher ÜbertragungsnetzentgelteDas Bundeskabinett hat am 25. April 2018 den Verordnungsentwurf zur Einführung bundeseinheitlicher Übertragungsnetzentgelte beschlossen. Am 8. Juni 2018 hat der Bundesrat dem Kabinettsbeschluss zugestimmt. Die Verordnung sieht vor, dass die Netzentgelte für die Nutzung der Übertragungsnetze in fünf gleich großen Schritten bundesweit vereinheitlicht werden. Der Umsetzungsprozess beginnt, wie im Gesetz vorgesehen, ab dem 1. Januar 2019 und soll bis zum 1. Januar 2023 abgeschlossen werden. Die Vereinheitlichung der Übertragungsnetzentgelte sieht Mainova positiv. Ein Fortbestand der bisherigen Regelung hätte die Mehrheit unserer Kunden in zunehmendem Maße benachteiligt. Bundesrat fordert bessere Rahmenbedingungen für MieterstromprojekteDer Bundesrat hat am 19. Oktober 2018 einen Entschließungsantrag gefasst, der eine stärkere Einbeziehung von Städten in die Energiewende vorsieht. Einer der Schwerpunkte ist eine bessere Förderung des Mieterstroms. Gefordert wird unter anderem die Abschaffung der Beschränkung für Mieterstromprojekte auf 100 kWp installierter Leistung pro Gebäude. Alternativ solle zumindest eine Regelung durchgesetzt werden, die Anlagen mit bis zu 250 kWp pro Gebäude zulässt. Auch die zusätzliche Begrenzung von förderfähigen Mieterstromprojekten auf insgesamt 500 MW jährlich soll aufgehoben werden. 2.1.2 Konjunkturelle EntwicklungDie deutsche Wirtschaft verzeichnete nach ersten Berechnungen im Jahr 2018 einen Anstieg des preisbereinigten Bruttoinlandsprodukts um 1,5 %. Grundsätzlich zeigte sich die konjunkturelle Lage damit in solider Verfassung und lag erneut über dem Durchschnitt der letzten zehn Jahre. Jedoch entwickelte sich das Wachstum deutlich weniger dynamisch als im Vorjahr. Treiber der positiven Entwicklung waren die weiterhin steigende Zahl der Erwerbstätigen und die damit einhergehende Konsumnachfrage der privaten Haushalte sowie ein kräftiger Anstieg im Baugewerbe. Dämpfend wirkten sich der Außenbeitrag und das produzierende sowie verarbeitende Gewerbe aus. 2.1.3 Entwicklung des PrimärenergieverbrauchsAuf der Basis vorläufiger Schätzungen der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen hat sich der Energieverbrauch in Deutschland im Jahr 2018 um 5,0 % auf 440,2 Mio. Tonnen Steinkohleeinheiten verringert. Zurückzuführen war diese Entwicklung vor allem auf gestiegene Preise, die milde Witterung sowie die verbesserte Energieeffizienz. Der Primärenergieverbrauch verteilt sich in Deutschland im Jahr 2018 wie folgt: ![]() Quelle: Pressedienst Nr. 5/2018 der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen e. V., Berlin Gegenüber dem Vorjahr sind nur leichte Änderungen im Mix der Energieträger zu verzeichnen. Wichtigster Energieträger blieb auch im Jahr 2018 das Mineralöl. Mit 34,1 % verringerte sich dessen Anteil im Vergleich zum Vorjahr um 0,3 Prozentpunkte. Der Anteil der erneuerbaren Energieträger verzeichnete mit 1,0 Prozentpunkten den größten Anstieg, gefolgt von Braunkohle mit einem Plus von 0,4 Prozentpunkten und Kernenergie mit einer Erhöhung um 0,3 Prozentpunkte. Dagegen sanken die Anteile der Energieträger Steinkohle und Erdgas um 0,7 beziehungsweise 0,6 Prozentpunkte. 2.1.4 Entwicklung der Energiepreise und des CO2-EmissionshandelsDer Aufwärtstrend der Energiegroßhandelspreise hat sich unter hohen Schwankungen im Geschäftsjahr fortgesetzt. Die durchschnittlichen Frontjahresnotierungen für Strom, die Brennstoffe Rohöl, Gas, Kohle sowie für die europäischen Emissionsrechte zeigten gegenüber dem vergleichbaren Vorjahreszeitraum deutliche Wertgewinne. Dabei setzte sich der Preisanstieg insbesondere im zweiten und dritten Quartal verstärkt fort, bevor ab dem vierten Quartal überwiegend Preisrückgänge einsetzten. Verantwortlich für die Wertgewinne waren ein robuster Energieverbrauch mit kräftigen Nachfragezuwächsen, vor allem im asiatisch-pazifischen Raum, Störungen auf der Angebotsseite und die im ersten Quartal final ratifizierten Reformen für den Europäischen Emissionshandel. Weiterhin machten sich in Europa die klimatischen Verhältnisse mehrfach mit extremen Ausprägungen bemerkbar. So sorgte am Gasmarkt der kalte Spätwinter im Februar und März für einen Härtetest des europäischen Versorgungssystems mit der Folge leerer Gasspeicher und außergewöhnlich hoher Einspeicherungen im Sommer. Hohe positive Temperaturanomalien und überwiegend trockene Witterung ließen die Flusspegel wichtiger Schifffahrtswege auf kritische Tiefs fallen bei gleichzeitig signifikant steigenden Preisen für Binnenschiffstransporte, die die Grenzkosten zur Stromerzeugung deutlich erhöhten. Der durchschnittliche Kohlepreis in der ARA (Amsterdam, Rotterdam, Antwerpen)-Region (API2) zeigte sich im Berichtszeitraum mit 87,05 US-Dollar pro Tonne um 18,1 % gegenüber dem Vorjahr verteuert. Aufgrund eines höheren Euro-Dollar-Wechselkurses reduzierte sich der Preisanstieg auf Eurobasis. Während sich das Preisniveau im ersten Quartal mit nachlassendem Winterverbrauch und verbesserter Angebotsverfügbarkeit in Asien abschwächte, erhöhte sich der Preis im Umfeld anziehender Ölpreise und hoher Nachfrage im asiatischen Raum in den Sommermonaten spürbar. Im weiteren Jahresverlauf korrelierte der Kohlepreis mit den bis Oktober steigenden, danach volatil sinkenden Ölpreisen und vollzog nach einem Anstieg auf fast 100 US-Dollar im Oktober eine scharfe Preiskorrektur zurück in den Bereich um die 85 US-Dollar. Dazu beigetragen hat auch eine schwächere globale Kohlenachfrage, unter anderem wegen einer verbesserten Verfügbarkeit von Atommeilern in verschiedenen asiatischen Staaten. Eine vorwiegend milde Witterung in Europa und Asien sorgte nach hitzebedingt knappen Marktverhältnissen im Sommer ebenfalls für eine Entspannung im vierten Quartal. Der durchschnittliche Preis für Rohöl der Sorte Brent lag im vergangenen Jahr mit 68,53 US-Dollar pro Barrel um rund 24,7 % über dem vergleichbaren Vorjahreszeitraum. Stützend auf die Ölpreise wirkte die seit 2017 konsequent umgesetzte Angebotskürzung der OPEC und einiger Nicht-OPEC-Länder. Weiterhin kam es beim Kartellmitglied Venezuela zu hohen Produktionsausfällen, was bei robustem globalem Verbrauchswachstum eine Normalisierung der globalen Öllagerbestände begünstigte. Einen deutlichen Aufwärtsimpuls erhielten die Ölpreise am 7. Mai mit dem Austritt der USA aus dem Atomabkommen mit dem Iran und der im Juni folgenden Absichtserklärung des US-Präsidenten, Irans Ölexporte bis November zum Erliegen zu bringen. Nachdem die USA allerdings im November großzügige Ausnahmen für Abnehmer iranischen Öls verkündeten und im Vorfeld zahlreiche Produzenten ihren Ausstoß zum Ausgleich iranischer Mengen erhöht hatten, brach der Ölpreis Anfang Oktober von über 80 US-Dollar pro Barrel auf 54,16 US-Dollar pro Barrel zum Jahresende ein. Dies wurde durch gedämpfte Verbrauchsaussichten und einen Rückzug spekulativ orientierter Marktteilnehmer verstärkt. ![]() Der durchschnittliche Erdgaspreis im Marktgebiet NCG (NetConnect Germany) für das nächstfällige Lieferjahr belief sich auf 20,95 Euro pro MWh. Nach mildem Winterbeginn sorgte ein seit Mitte Februar deutlicher Verbrauchsanstieg infolge kalter Witterung bei rückläufiger Produktion in den Niederlanden und nur geringen Flüssigerdgas (LNG)-Zuflüssen für schnelle Entleerung der Gasspeicher auf unter 20 % Füllstand. Die nach dem Winter hohe Nachfrage zur Einspeicherung stützte die Preise im Sommer. Ebenso trug der gestiegene Ölpreis vor allem im dritten Quartal zu einer Erhöhung des Erdgaspreises bei. Entspannend wirkten im vierten Quartal vorwiegend die milde Witterung und ein schwacher Verbrauch bei hohen Wintergasflüssen nach Wartungen und steigendem LNG-Angebot. Neben attraktiven europäischen Vermarktungspreisen für LNG im dritten Quartal führten ein unter Erwartungen verbleibender Gasverbrauch in Asien, geringere Frachtkosten in Europa und ein global wachsendes LNG-Exportangebot zu deutlich steigenden Zuflüssen. ![]() Die Preise für Emissionsrechte (EU-Allowances (EUA)) verzeichneten im Jahresverlauf einen signifikanten Preisanstieg von ca. 8 Euro pro Tonne zu Jahresbeginn auf 25 Euro pro Tonne Ende Dezember. Ausgelöst wurde diese Preisentwicklung hauptsächlich von den im November 2017 verabschiedeten und im März 2018 formal finalisierten Reformplänen das Europäische Emissionshandelssystem betreffend. Die Beschlüsse sehen insgesamt einen signifikanten Abbau des bestehenden Angebotsüberschusses in den nächsten Jahren vor. ![]() Eng angelehnt an den gefestigten Brennstoffpreisverlauf und den deutlichen Anstieg der Emissionshandelspreise zeigte sich der Preis für Grundlaststrom. Im Vergleich zum Vorjahr gewann der Frontjahreskontrakt 36,1 % an Wert auf durchschnittlich 44,08 Euro pro MWh. Nach einem Jahrestief von 33 Euro pro MWh im Februar infolge korrigierender Kohle-, Gas- und Ölpreise waren es neben wieder anziehenden Brennstoffwerten vor allem die deutlich steigenden EUA-Notierungen, die zu einem Hoch von über 56 Euro pro MWh im September führten. Neben den Brennstoff- und EUA-Notierungen zeigten sich im Frühjahr und Sommer die Spot- und Frontmonatspreise stützend für den Preisverlauf. Hier machten sich eine niedrige Windkrafterzeugung bei überdurchschnittlich hohen Temperaturen sowie geringe Niederschläge bemerkbar. ![]() Die Deckungsbeiträge bei der Stromerzeugung (Grundlast) entwickelten sich unterschiedlich. Während sich die Margen für Kohlekraftwerke (Clean Dark Spread) für die Grundlastvermarktung des Frontjahres infolge steigender Kohle und Emissionshandelspreise durchschnittlich leicht verschlechterten, konnten sich die Margen für Gaskraftwerke (Clean Spark Spread) aufgrund der geringeren Preissteigerung von Gas im Vergleich zu Strom sowie dem geringeren Einfluss der deutlich gestiegenen CO2-Preise auf die Erzeugungskosten tendenziell weiter verbessern. ![]() 2.2 Geschäftsverlauf des Konzerns2.2.1 Gesamtaussage des VorstandsIm Jahr 2018 haben wir unser bereinigtes EBT in Höhe von 144,3 Mio. Euro um 12,1 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr gesteigert. Trotz herausfordernder Rahmenbedingungen konnten wir unsere Erwartungen leicht übertreffen. Dies hängt unter anderem mit der positiven Entwicklung unseres Beteiligungsportfolios zusammen. In unserem Kerngeschäft ist der Wettbewerbsdruck insbesondere in dem ohnehin stark kompetitiven Energiemarkt in Frankfurt deutlich gestiegen. In diesem Umfeld konnten wir uns dennoch weiterhin erfolgreich behaupten. Dies zeigt sich in einem weiter gestiegenen Kundenbestand. Dazu hat auch eine faire und marktgerechte Preisgestaltung für unsere Kunden beigetragen. So wurden beispielsweise in der Gasversorgung die Preise nach dem Jahr 2017 auch im Jahr 2018 weiter gesenkt. Durch die außerordentlich warme Witterung waren allerdings im Gas- und Wärmegeschäft Absatzrückgänge zu verzeichnen, die vor allem in der Gasversorgung zu einem deutlichen Rückgang des Ergebnisses geführt haben. Wir haben auch im Jahr 2018 hohe Investitionen in den Erhalt, die Ertüchtigung und den Ausbau der Netze und der Erzeugungsinfrastruktur getätigt. Damit reagieren wir auf die infrastrukturellen Herausforderungen insbesondere durch das starke Wachstum der Stadt Frankfurt und der Rhein-Main-Region. Nachdem im Vorjahr die abschließenden Bautätigkeiten zum Wärmeversorgungskonzept im Fokus standen, wurden im Jahr 2018 unsere Kraftwerke durch Großrevisionen ertüchtigt. Diese Maßnahmen werden auch im Geschäftsjahr 2019 zu hohen Investitionen führen. Mit der Umsetzung unserer neuen Unternehmensstrategie "Mainova 2028" haben wir uns hinsichtlich der wichtigen Themen, die unser Unternehmen in den zukünftigen Jahren beeinflussen werden, positioniert. Hiervon werden auch unsere Kunden vor allem durch die Entwicklung innovativer und maßgeschneiderter Kundenlösungen und Dienstleistungen profitieren. Dazu zählt unter anderem unser Mieterstrommodell, bei dem wir inzwischen eine marktführende Rolle in Deutschland einnehmen. Ergänzend haben wir unser Produktportfolio in den Bereichen Elektromobilität und Carsharing erweitert. Daneben haben wir uns durch die Einführung innovativer und agiler Arbeitsmethoden zukunftsweisend aufgestellt. Darüber hinaus haben wir im Rahmen der konsequenten Weiterentwicklung unseres Konzerns im Jahr 2018 ein neues Vorstandsressort geschaffen, unter anderem um den Herausforderungen der Digitalisierung und der damit verbundenen Vielzahl an neuen Aufgaben zu begegnen. 2.2.2 AbsatzDer Absatz hat sich wie folgt entwickelt: scroll
Im Stromvertrieb konnte der Absatz durch Kundengewinne im Standardkundenbereich gesteigert werden. Ursächlich für den Rückgang des Stromabsatzes war ein zum Jahresende 2017 ausgelaufener Vertrag im Stromhandel. Im Gasgeschäft führten die deutlich wärmere Witterung sowie ein Mengenrückgang bei den Energiepartnern zu einem Absatzrückgang. Dies wurde teilweise durch Kundengewinne im Individualkundensegment sowie den Anstieg der Handelsmengen aufgrund witterungsbedingter Rückverkäufe kompensiert. Der geringere Wärmeabsatz beruht im Wesentlichen auf der wärmeren Witterung. Der Anstieg des Wasserabsatzes ist insbesondere auf das Wachstum der Stadt Frankfurt und den niederschlagsarmen Sommer zurückzuführen. 2.2.3 ErzeugungsmengenIm Geschäftsjahr 2018 haben wir in unseren Anlagen folgende Mengen erzeugt: scroll
Die erzeugten Wärmemengen der Mainova sind witterungsbedingt gesunken. Gegenläufig waren Zuwächse bei dezentralen Anlagen zu verzeichnen. Der Anstieg der Wärmemengen bei den Beteiligungen entfällt auf das MHKW Müllheizkraftwerk Frankfurt am Main GmbH Nordweststadt. Sowohl die Stromerzeugungsmengen der Mainova als auch der Beteiligungen sind gegenüber dem Vorjahr gesunken. Bei unseren wärmegeführten Kraftwerken in Frankfurt ist dies zum Teil durch revisionsbedingte Kraftwerksausfälle verursacht. Die reduzierte Stromerzeugung bei den Beteiligungen entfällt auf das Gemeinschaftskraftwerk Bremen. Die folgenden Darstellungen zeigen den prozentualen Anteil der Kraftwerke an der Strom- und Wärmeerzeugung: Stromerzeugung![]() Wärme- / Kälteerzeugung![]() Der Energieeinsatz der Kraftwerke im Jahr 2018 stellte sich wie folgt dar: Energieeinsatz![]() Erdgas ist weiterhin mengenmäßig der größte Einsatzfaktor, jedoch verringerte sich der Anteil um 3,9 Prozentpunkte. Die erneuerbaren Energieträger und Abfall verzeichneten im Vergleich zum Vorjahr einen deutlichen Anstieg. Hingegen reduzierte sich der Anteil von Steinkohle weiter um 2,9 Prozentpunkte. Die Kohlendioxid-Emissionen unserer Heizkraft- und Heizwerke lagen im Jahr 2018 mit rund 1,0 Mio. Tonnen CO2um 0,4 Mio. Tonnen unter dem Niveau des Vorjahres. Dabei ist der Einsatz von Biomasse und Abfall als Brennstoff als CO2-neutral zu bewerten. 2.2.4 Ertragslage des KonzernsDas EBT des Konzerns lag bei 155,6 Mio. Euro (Vorjahr 136,8 Mio. Euro). Nach Bereinigung um Effekte aus der stichtagsbezogenen Marktbewertung von derivativen Finanzinstrumenten nach IFRS 9 belief sich das EBT auf 144,3 Mio. Euro (Vorjahr 132,2 Mio. Euro). Das bereinigte EBT nach Segmenten hat sich wie folgt entwickelt: scroll
In der Stromversorgung konnten wir wie geplant überregional Kunden gewinnen. Dies führte im operativen Vertriebsgeschäft zu einer stabilen Ergebnissituation. Der deutliche Rückgang des Segmentergebnisses gegenüber Vorjahr und Plan resultierte im Wesentlichen aus dem Netzgeschäft und war in Belastungen durch Verpflichtungen aus Baumaßnahmen begründet. Das Ergebnis der Gasversorgung liegt erwartungsgemäß deutlich unter dem Vorjahr. Hier machten sich neben einer wärmeren Witterung der durch den intensiven Wettbewerb in allen Kundensegmenten verursachte Margendruck sowie der Absatzrückgang bei Energiepartnern bemerkbar. Positiv wirkten sich hingegen Kundengewinne im Geschäftskundenbereich aus. Im Segment Erzeugung und Fernwärme wird die vollständige Wertschöpfung in der Fernwärme von der Erzeugung über das Netz bis zum Vertrieb abgebildet. Während der Wärmevertrieb von der Einführung eines neuen Preissystems beeinflusst war, belasteten deutlich geringere Ergebnisse aus vermiedener Netznutzung das Ergebnis. Gegenläufig wirkte sich die gestiegene KWK-Förderung unserer Kraftwerke aus. Insgesamt konnte erwartungsgemäß ein merklicher Ergebnisanstieg erzielt werden. Ergebnissteigerungen unserer Wind-, Photovoltaik- und Contractinganlagen wirkten sich positiv auf das Ergebnis im Segment Erneuerbare Energien und Energiedienstleistungen aus. Dem standen Kosten für den Aufbau des Energiedienstleistungsgeschäfts gegenüber. Insgesamt wurde das erwartete Ergebnisniveau erreicht. Das Ergebnis in der Wasserversorgung lag aufgrund von Mengen- und Preiseffekten leicht über dem Vorjahres- und Planniveau. Die Mengensteigerung ist insbesondere auf das Wachstum der Stadt Frankfurt sowie den niederschlagsarmen Sommer zurückzuführen. Ferner machte sich die zum 1. Juli 2018 vorgenommene Preisanpassung bemerkbar. Ursächlich für den starken Anstieg im Segment Beteiligungen waren Ergebnisverbesserungen im Rahmen der Equity-Fortschreibung bei zwei Beteiligungen jeweils im unteren zweistelligen Millionenbereich. Bei der ersten Beteiligung, einer Holdinggesellschaft, wirkten sich positive Effekte aus Unternehmenstransaktionen im aktuellen Geschäftsjahr aus. Bei der zweiten Beteiligung war das Vorjahr durch Belastungen aus Wertminderungen geprägt. Die positiven Effekte aus den Unternehmenstransaktionen führten zu der deutlichen Planüberschreitung des Segmentergebnisses. Nachfolgend wird die Entwicklung der einzelnen Posten der unbereinigten Gewinn- und Verlustrechnung erläutert. Die Umsatzerlöse stellten sich wie folgt dar: scroll
1
Davon im Jahr 2018 Erlöse aus Verträgen mit Kunden gemäß IFRS 15 in Höhe von 151,5
Mio. Euro Bei den Umsatzerlösen aus Strom resultierte die Steigerung im Wesentlichen aus Mengenzuwächsen im Standardkundengeschäft. Gegenläufig verringerten sich die Handelserlöse insbesondere aufgrund eines zum Jahresende 2017 ausgelaufenen virtuellen Kraftwerksvertrags. Die Gaserlöse waren unter anderem durch witterungsbedingte Mengenrückgänge im Privatkundengeschäft sowie ein rückläufiges Energiepartnergeschäft gesunken. Gegenläufig wirkten höhere Handelserlöse teilweise kompensierend. Im Wärmegeschäft war insbesondere durch die Einführung des neuen Preissystems ein Umsatzanstieg zu verzeichnen. Die Wassererlöse lagen aufgrund einer Preisanpassung sowie durch Absatzsteigerungen über dem Vorjahr. Der Anstieg der Netzentgelte war überwiegend preisbedingt. Die sonstigen Umsatzerlöse sind einerseits durch höhere Auflösungen von Baukostenzuschüssen im Rahmen der Erstanwendung des IFRS 15 und andererseits durch gestiegene Umsätze aus Bauleistungen im Netzbereich verursacht. Der Rückgang der sonstigen betrieblichen Erträge um 16,4 Mio. Euro auf 55,4 Mio. Euro resultierte insbesondere aus einem im Vorjahr enthaltenen Erlös aus der Veräußerung eines Grundstücks sowie geringeren Auflösungen von Rückstellungen. Der Materialaufwand betraf überwiegend den Strom-, Gas-, Wärme- und Wasserbezug, die Kosten für den Einsatz von Primärenergie in den eigenen Kraftwerken sowie Netzentgelte. Der Anstieg um 56,6 Mio. Euro auf 1.585,7 Mio. Euro entfiel im Wesentlichen auf höhere Bezugsaufwendungen und vorgelagerte Netzkosten im Strombereich. Der Gasbezug lag annähernd auf Vorjahresniveau. Der Personalaufwand lag mit 218,5 Mio. Euro um 3,4 Mio. Euro über dem Vorjahr. Dies war durch tariflich bedingte Gehaltsanpassungen bedingt. Die Abschreibungen beliefen sich auf 82,5 Mio. Euro und lagen auf Vorjahresniveau. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 150,5 Mio. Euro reduzierten sich gegenüber dem Vorjahr um 3,1 Mio. Euro. Dies war auf eine Vielzahl von Einzeleffekten zurückzuführen. Das Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen in Höhe von 92,0 Mio. Euro lag um 51,3 Mio. Euro über dem Vorjahr. Der Anstieg entfiel insbesondere auf Ergebnisverbesserungen bei zwei Beteiligungen. Dies war einerseits deutlich durch positive Effekte aus Transaktionen im aktuellen Jahr beeinflusst; andererseits waren im Vorjahr hohe Belastungen aus Risikovorsorgen und Abschreibungen enthalten. Der Rückgang der Finanzerträge um 5,5 Mio. Euro auf 6,2 Mio. Euro resultierte aus geringeren Zinseffekten aus Rückstellungen. Die Finanzaufwendungen beliefen sich auf 23,6 Mio. Euro und lagen auf Vorjahresniveau. Der Rückgang der Steuern vom Einkommen und vom Ertrag um 12,0 Mio. Euro auf 26,4 Mio. Euro entfiel sowohl auf die tatsächlichen Steuern insbesondere aufgrund eines geringeren Ergebnisses der Mainova AG als auch auf Steuern aus Bewertungsunterschieden zwischen IFRS und Steuerbilanz. 2.2.5 Vermögenslage des KonzernsDie Bilanzsumme erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um 318,9 Mio. Euro auf 3.031,2 Mio. Euro. scroll
Die langfristigen Vermögenswerte haben sich um 259,8 Mio. Euro erhöht. Insbesondere wirkte sich die Anpassung des Auflösungszeitraums bei Baukostenzuschüssen nach dem neuen Standard IFRS 15 erhöhend auf die langfristigen Vermögenswerte aus. Zudem erhöhte sich der Buchwert der nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen insbesondere durch Ergebnisverbesserungen bei einigen Gesellschaften. Der Anteil des langfristigen Vermögens an der Bilanzsumme belief sich auf 82,7 % (Vorjahr 82,8 %) und wurde zu 50,2 % (Vorjahr 45,2 %) durch Eigenkapital gedeckt. Der Anstieg der kurzfristigen Vermögenswerte entfiel im Wesentlichen auf die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Dabei erhöhten sich die abgerechneten Forderungen und die Forderungen aus Verbrauchsabgrenzung. Die Eigenkapitalquote belief sich auf 41,6 % (Vorjahr 37,5 %). Die Erhöhung des Eigenkapitals entfällt im Wesentlichen auf zwei Umstellungseffekte aus dem neuen Standard IFRS 15. Die Anpassung bei den Baukostenzuschüssen und beim Regulierungskonto wirkten sich eigenkapitalerhöhend aus. Diesbezüglich verweisen wir auf die Ausführungen zu den Bilanzierungsänderungen in Abschnitt 2 im Konzernanhang. Bei den langfristigen Schulden handelte es sich in Höhe von 460,7 Mio. Euro (Vorjahr 517,4 Mio. Euro) um Finanzschulden. Davon sind 147,4 Mio. Euro innerhalb eines Zeitraums von ein bis fünf Jahren und 313,3 Mio. Euro erst nach mehr als fünf Jahren fällig. Der durchschnittliche Zinssatz der Finanzschulden betrug 3,6 %. Die langfristigen Schulden haben sich im Wesentlichen durch gestiegene passive latente Steuern erhöht. Gegenläufig wirkten sich die gesunkenen langfristigen Finanzschulden aus. Im kurzfristigen Bereich sind sowohl die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen als auch die kurzfristigen Finanzschulden gestiegen. Die Investitionen gliederten sich wie folgt: scroll
Die Investitionsprojekte zur Erweiterung und zum Erhalt der Verteilnetze für die Strom-, Gas-, Wärme- und Wasserversorgung stellten den Schwerpunkt der Investitionen in Sachanlagen dar. Im Rahmen der Großrevision des Heizkraftwerks (HKW) West wurden Investitionen in Höhe von rund 10 Mio. Euro getätigt. Ein weiterer Fokus lag auf der abschließenden Umsetzung des Wärmeversorgungskonzepts mit dem Ziel der Optimierung der Erzeugungsanlagen und des Fernwärmenetzes in Frankfurt am Main. Hierfür wurden rund 4 Mio. Euro (Vorjahr rund 22 Mio. Euro) investiert. Bei dem Erwerb von Beteiligungen handelte es sich im Wesentlichen um eine Kapitaleinlage in eine unserer Beteiligungen an Gaskraftwerken. 2.2.6 Finanzlage des KonzernsDas Finanzmanagement verantwortet die Sicherung des finanziellen Vermögens der Mainova sowie die Gewährleistung ausreichender Liquiditätsreserven. Dies stellt die uneingeschränkte Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen jederzeit sicher. Die finanzielle Entwicklung des Unternehmens zeigt die nachfolgende zusammengefasste Kapitalflussrechnung: scroll
Der positive Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 23,7 Mio. Euro und lag bei 226,3 Mio. Euro. Dies war im Wesentlichen auf eine Erhöhung von Rückstellungen (Vorjahr Verminderung) zurückzuführen. Die Mittelabflüsse aus der Investitionstätigkeit in Höhe von 99,8 Mio. Euro lagen um 56,7 Mio. Euro über dem Vorjahr. Dies war insbesondere bedingt durch die Veränderung des Cash Poolings mit der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH (SWFH) sowie geringeren Erlösen aus Anlagenabgängen. Der negative Cashflow aus Finanzierungstätigkeit in Höhe von 131,1 Mio. Euro resultierte wie im Vorjahr insbesondere aus der Gewinnabführung an die SWFH und der Tilgung von Krediten. Im Vorjahr waren zudem Mittelabflüsse in Höhe von 32,5 Mio. Euro aus der Aufstockung der Anteile an der Erdgas Westthüringen Beteiligungsgesellschaft mbH auf 100 % enthalten. 2.2.7 Sonstige nichtfinanzielle Leistungsindikatoren2.2.7.1 KundenzufriedenheitDie Zufriedenheit der Kunden ist seit jeher ein zentrales Anliegen der Mainova. Mit der Umsetzung der Strategie 2028 rückt der Aspekt noch stärker in den Fokus. Anhand eines Index, der die Dimensionen Zufriedenheit und Loyalität auf einer Skala von 0 bis 100 abbildet, wird die Zufriedenheit unserer Kunden mit der Zufriedenheit der Wettbewerbskunden verglichen. Wir erreichen bei unseren Kunden einen Wert im oberen Drittel der Skala und liegen damit auf dem geplanten Niveau. 2.2.7.2 MitarbeiterzufriedenheitSeit 2009 führen wir im Zwei-Jahres-Rhythmus unternehmensweite Mitarbeiterbefragungen durch. Nach unserer Mitarbeiterbefragung Ende des Jahres 2017, die eine mehrheitlich positive Entwicklung gezeigt hat, wurden die Ergebnisse im Geschäftsjahr in den Fachbereichen und auf Unternehmensebene ausführlich analysiert und eine Vielzahl von Verbesserungsmaßnahmen erarbeitet und angestoßen. Einzelne bereichsübergreifende Themen wie zum Beispiel Zusammenarbeit sind dabei in Teilprojekte der laufenden Unternehmensstrategie Mainova 2028 eingeflossen. Die nächste Erhebung findet im Herbst 2019 statt. 2.3. Wesentliche Ereignisse2.3.1 Ereignisse im BerichtsjahrDiana Rauhut wurde Ende August 2018 vom Aufsichtsrat für fünf Jahre zum Vorstand bestellt. Seit 1. November 2018 verantwortet sie die Geschäftsbereiche Vertrieb Privat- und Gewerbekunden, Marketing, IT und den Kundenservice in der Tochtergesellschaft MSD. Im Rahmen der strategischen Weiterentwicklung des Konzerns hatte der Aufsichtsrat eine Erweiterung des Vorstands von drei auf vier Mitglieder beschlossen, um den Herausforderungen der zunehmenden Transformation des Energieversorgungssystems sowie der Digitalisierung und der damit verbundenen Vielzahl an neuen Aufgaben zu begegnen. Im Oktober 2018 wurden 100 % der Anteile an der Energy Air GmbH mit Wirkung zum 1. Januar 2019 erworben. Die Gesellschaft bietet ein ganzheitliches Geschäftsmodell für Energielösungen über die gesamte Wertschöpfungskette der Energieversorgung am Flughafen Frankfurt am Main. 2.3.2 Ereignisse nach Ablauf des BerichtsjahresEs haben sich keine Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres ergeben. 2.4 MitarbeiterWir beschäftigten zum Jahresende 2018 im Konzern 2.698 (Vorjahr 2.659) und bei der Mainova AG 2.550 (Vorjahr 2.518) Mitarbeiter. Bis Ende des Jahres 2030 werden ca. 30 % der derzeitigen Belegschaft das Unternehmen aufgrund von Renteneintritten verlassen. Bereits im Jahr 2022 können diese Abgänge nicht mehr durch die Übernahme von Auszubildenden und dualen Studenten gedeckt werden. Eine weitere Herausforderung ist der aufgrund des demografischen Wandels zunehmende Fachkräftemangel, insbesondere in den naturwissenschaftlichen und technischen Berufen. Die Gewinnung und Bindung von Mitarbeitern wird daher immer wichtiger, weshalb eine hohe Arbeitgeberattraktivität für Mainova von entscheidender Bedeutung ist. Schwerpunkte unserer Personalpolitik bilden daher die qualifizierte Ausbildung von Nachwuchskräften, die Weiterentwicklung und -qualifizierung der Belegschaft sowie die Förderung von Zusammenarbeit und neuen Arbeitsmethoden im Rahmen von New Work-Konzepten. Der Wettstreit um leistungsstarke Talente beginnt bereits auf dem Ausbildungsmarkt. Die Erwartungen an den Arbeitgeber beziehungsweise das ausbildende Unternehmen sind gestiegen. Zudem sind Nachwuchskräfte, insbesondere für technische Berufe, knapp. Mainova hat bereits vor einigen Jahren die Anzahl der Einstellungen von Nachwuchskräften auf jährlich rund 50 erhöht. Im April 2018 hat der Aufsichtsrat einer Änderung des Ausbildungskonzepts zugestimmt: Bislang erfolgte die Ausbildung über die SWFH in Zusammenarbeit mit externen Ausbildungswerkstätten. Ab dem Jahr 2019 werden die Auszubildenden direkt bei Mainova beschäftigt und im eigenen Haus ausgebildet. Dies ermöglicht eine individuellere Betreuung und Entwicklung unserer Nachwuchskräfte. Des Weiteren werden hier wichtige Weichen für eine frühzeitige Bindung der Nachwuchskräfte an das Unternehmen gestellt. Kernelement des Ausbildungskonzepts ist ein neues, modern ausgestattetes Ausbildungszentrum mit technischem Schwerpunkt. Gemeinsam mit Fachpartnern aus Bildung, Wirtschaft und Handwerk wurde ein umfassendes Konzept mit einer Metall- und Elektrowerkstatt, Maschinen-, Automatisierungs- sowie Schulungs-, Besprechungs- und Aufenthaltsräumen erstellt. Hier wird künftig die Grundausbildung der technischen Auszubildenden erfolgen. Auch Schulungen für die kaufmännischen und IT-Nachwuchskräfte oder gemeinsame Events finden im neuen Ausbildungszentrum statt. Attraktive Angebote für Nachwuchskräfte bietet Mainova auch mit dualen Studiengängen in technischen, kaufmännischen und IT-Fachrichtungen. Zukünftig werden Angebote im Bereich von Master-Studiengängen das Portfolio erweitern. Eine weitere Antwort auf den demografischen Wandel sowie den Fachkräftemangel sind gezielte Personalentwicklungsmaßnahmen. Diese verbessern die fachlichen, methodischen, sozialen und persönlichen Fähigkeiten der Belegschaft und steigern gleichzeitig die Mitarbeiterzufriedenheit und -bindung. Zusätzlich wirken diese Maßnahmen positiv auf die Attraktivität der Mainova als Arbeitgeber. Unseren Mitarbeitern steht deshalb ein breites Angebot an offenen Trainings zur Verfügung, das durch individuelle Bereichs- oder Teammaßnahmen ergänzt wird. Im Oktober 2018 haben wir dieses umfangreiche Weiterbildungsprogramm durch die Einführung von E-Learning erweitert. Kurse zu über 60 Themen stehen den Mitarbeitern digital zur Verfügung. Nahezu ein Drittel informiert über Energiethemen. Die übrigen Kurse behandeln z.B. Projektmanagement, Präsentationstechniken, Vertriebstraining oder Umgang mit Konflikten, aber auch Datenschutz und Compliance. Zur Förderung engagierter Talente startete Mainova im November 2018 das "Förderprogramm Potenziale". Das Programm wendet sich an Mitarbeiter, die ein deutliches Potenzial für anspruchsvolle Aufgaben zeigen. Das Programm läuft über 18 Monate berufsbegleitend und fordert entsprechend großen Einsatz von den Teilnehmern. Es bietet im Gegenzug zahlreiche Möglichkeiten, sich persönlich sowie in der Methoden- und Sozialkompetenz weiterzuentwickeln und sich über die eigene Organisationseinheit hinaus im Unternehmen zu vernetzen. Den Veränderungen der Arbeitswelt und des Umfeldes begegnen wir mit Methoden und Techniken aus dem Bereich "New Work" - einem Sammelbegriff für innovative und agile Arbeitsmethoden und Kreativtechniken ebenso wie für neue Formen der Zusammenarbeit. Mainova bietet in diesem Themengebiet offene Trainings für Techniken wie SCRUM (Methode agilen Projektmanagements) und Design Thinking (methodische, nutzerorientierte Vorgehensweise zum Lösen von Kundenproblemen und Entwickeln neuer Geschäftsmodelle) sowie die Begleitung von professionellen Trainern und Moderatoren für teamspezifische Workshops an. Im neu gestalteten "Ideenwerk" finden Mitarbeiter den passenden Raum für die Anwendung dieser neuen Methoden. Das Ideenwerk bietet mit modularen Möbeln, beschreibbaren Whiteboard-Tapeten und interaktiver, digitaler Medientechnik die ideale Infrastruktur. Bei einem "New Work Day" im Herbst 2018 erhielten über 300 Mitarbeiter in Kurz-Workshops Einblicke in "New Work"-Methoden und Beispiele aus der Unternehmenspraxis. Die Weiterentwicklung der grundlegenden Personalentwicklungssysteme hat Mainova mit der Überarbeitung des Kompetenzmodells für Mitarbeiter und Führungskräfte begonnen. Die Herausforderungen durch veränderte Anforderungen an die Belegschaft, etwa aufgrund der zunehmenden Digitalisierung oder einer stärkeren Fokussierung auf Kundenbedürfnisse und interdisziplinärer Vernetzung, und die Themen der "Mainova Strategie 2028" werden dort Einzug finden. In Verbindung mit einer digitalisierten Systemlandschaft stehen dem Unternehmen zukünftig weitere Steuerungsmöglichkeiten für Personalentwicklung und Rekrutierung zur Verfügung. Um den Herausforderungen der kommenden Jahre begegnen zu können, startete der Personalbereich in 2018 das Digitalisierungsprojekt "HR 2020": Workflows und Systeme sollen optimiert und in eine moderne HR-Systemlandschaft integriert werden. Darüber hinaus werden Services wie Employee Self Service (Stammdatenverwaltung durch den Mitarbeiter), Manager Self Service (zum Beispiel Stelleninformationen, Beschäftigungs- und Vergütungsdetails für den Manager), ein automatisiertes Reisemanagement und Onboarding sowie unterstützende Talentmanagementtools neu implementiert. 3 Prognose-, Chancen- und Risikobericht3.1 Prognosebericht3.1.1 Gesamtaussage des Vorstands über die UnternehmensentwicklungDas energiewirtschaftliche Marktumfeld ist von einem deutlichen Wandel geprägt. Während in der Vergangenheit maßgeblich politische Rahmenbedingungen die Haupttreiber für Veränderungen waren, gewinnt gegenwärtig die Digitalisierung zunehmend an Dynamik. Smarte Energielösungen sowie die Vernetzung von Anwendungen bieten das Potenzial moderner und innovativer Lösungsansätze. Unsere traditionellen Geschäftsmodelle werden von der wachsenden Bedeutung dezentraler Energiegewinnung mehr und mehr unter Druck gesetzt. Im Zusammenspiel mit effizienteren Technologien trägt dies maßgeblich zur Entstehung neuer Produkte und der Erschließung neuer Absatzmärkte bei. Andererseits sind dadurch jedoch auch hohe Investitionen insbesondere in IT-Lösungen erforderlich. Trotz der zahlreichen Herausforderungen werden wir unsere Verschuldung auch weiterhin deutlich reduzieren. Mit der konsequenten Umsetzung unserer auf nachhaltiges Wachstum ausgerichteten Unternehmensstrategie sind wir in der Lage, die künftigen Herausforderungen erfolgreich zu bewältigen. 3.1.2 Konjunkturelle EntwicklungNach der Prognose des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung wird das BIP im Jahr 2019 geringfügig langsamer als im Vorjahr wachsen. Dabei wirkt sich ein zunehmend unsicheres weltwirtschaftliches Umfeld aus. Die Unsicherheit geht dabei vor allem von den wachsenden Sorgen um einzelne europäische Länder, in erster Linie Italien, und der Möglichkeit eines eskalierenden Handelskonflikts zwischen den USA und dem Rest der Welt aus. Dies beeinträchtigt die Investitionstätigkeit der Unternehmen weltweit und bremst somit das Wachstum der deutschen Exporte. Trotz der etwas gedämpften Konjunkturentwicklung bleibt die deutsche Wirtschaft allerdings weiterhin in einer guten Verfassung. Es wird von einer weiter sinkenden Arbeitslosenquote und einem hohen Lohnniveau ausgegangen. Dies begünstigt den privaten Konsum, der eine wichtige Stütze der deutschen Konjunktur bleibt. Eine Rolle spielen auch die von der Regierung geplanten Abgabenentlastungen und Ausgabenerweiterungen, die die Einkommen der privaten Haushalte ankurbeln. Auch die anvisierten öffentlichen Investitionen dürften die Binnenkonjunktur leicht anregen. 3.1.3 Entwicklung der Energiepreise und des CO2-EmissionshandelsAuf Basis einer aktuell guten Versorgungslage und relativ stabiler Nachfrageverhältnisse am Energiemarkt erwarten wir auch für das Jahr 2019 ein anhaltend hohes bis weiter steigendes Preisniveau. Dabei sind zwischenzeitlich höhere Preisschwankungen möglich, allerdings dürften diese im Vergleich zum Vorjahr etwas geringer ausfallen. Neben den grundlegenden Wirkungen auf den Energiemarkt könnten auch energiepolitische Entscheidungen einen stärkeren Einfluss auf das Marktgeschehen im nächsten Jahr nehmen. Hier sind zum Beispiel das Ergebnis der "Kohlekommission" zum Kohleausstieg sowie die Genehmigung und eventuelle Fortschritte beim Bau der Nordstream II-Leitung zu nennen. Weitere wirtschaftspolitische Entwicklungen, wie der "Brexit" oder die Handelsstreitigkeiten zwischen den USA einerseits sowie China und der EU andererseits könnten den Preisverlauf am Energie- und Emissionshandelsmarkt ebenfalls deutlich beeinflussen. Die Entwicklung an den Commodity-Märkten ist für uns bezogen auf das Jahr 2019 von untergeordneter Bedeutung, da wir die Mengen überwiegend schon kontrahiert haben. 3.1.4 Geschäfts- und ErgebnisentwicklungFür das Geschäftsjahr 2019 ist ein um Effekte aus der stichtagsbezogenen Marktbewertung von derivativen Finanzinstrumenten nach IFRS 9 bereinigtes EBT leicht unter dem Vorjahresniveau geplant. Dabei werden sich vertriebliche Erfolge im Strom- und Gasgeschäft sowie der Ausbau des Wärmegeschäfts positiv auswirken, wobei der Druck auf die Margen bestehen bleibt. Höhere Aufwendungen im Rahmen der fortschreitenden Digitalisierung sind planerisch berücksichtigt. Zudem trägt der Wegfall von positiven Sondereffekten im Beteiligungsbereich wesentlich zu dem leicht rückläufigen Ergebnis bei. Die für das Jahr 2019 erwartete Entwicklung unseres finanziellen Leistungsindikators bereinigtes EBT stellt sich nach Segmenten wie folgt dar: scroll
Im Segment Stromversorgung gehen wir von einer deutlichen Ergebnissteigerung gegenüber dem Vorjahr aus. Dies ist insbesondere auf das Netzgeschäft zurückzuführen, welches im Jahr 2018 durch Verpflichtungen aus Baumaßnahmen belastet war. Zudem sollen kontinuierlich Privat- und Gewerbekunden wertorientiert gewonnen werden. Auch im Geschäftskundenbereich plant der Vertrieb eine Steigerung des Absatzes. Im Segment Gasversorgung wird sich der weiterhin intensive Wettbewerb auf unsere angespannten Gasvertriebsmargen auswirken. Das Vorjahr war unter anderem durch die warme Witterung beeinflusst, sodass wir bei einem durchschnittlichen Witterungsverlauf im Jahr 2019 ein Ergebnis auf Vorjahresniveau erwarten. Für das Segment Erzeugung und Fernwärme rechnen wir mit einem moderat über dem Vorjahr liegenden Ergebnis. Dies resultiert aus Primärenergieeinsparungen im Zusammenhang mit dem Wärmeversorgungskonzept sowie aus steigenden Absatzmengen durch Neuanschlüsse von Kunden. Der weitere Ausbau des Segments Erneuerbare Energien und Energiedienstleistungen wird im Jahr 2019 fortgesetzt. Durch gegenläufig steigende Anlaufkosten gehen wir von einem Ergebnis auf Vorjahresniveau aus. Für die Wasserversorgung wird ein unverändertes Ergebnisniveau erwartet. Aufgrund von positiven Einmaleffekten im Geschäftsjahr 2018 rechnen wir mit einem deutlich geringeren Ergebnis im Segment Beteiligungen. Wir erwarten, dass unsere Leistungsindikatoren Kunden- und Mitarbeiterzufriedenheit im Jahr 2019 auf Höhe der letzten Erhebung liegen. 3.1.5 Investitionen und FinanzlageUnser geplantes Investitionsvolumen bleibt auch nach der Fertigstellung des Wärmeversorgungskonzepts auf einem hohen Niveau. Ausschlaggebend hierfür ist unter anderem, dass die Digitalisierung in der Branche stetig zunimmt und hohe Investitionen erforderlich macht. Die geplanten Investitionen verteilen sich wie folgt: scroll
Der Schwerpunkt unserer Investitionsplanung liegt traditionell im Bereich Netz. Durch die hohen Investitionen in den Ausbau und den Erhalt unserer Versorgungsnetze gewährleisten wir ein hohes Maß an Versorgungszuverlässigkeit und -qualität im Interesse unserer Kunden. Darüber hinaus werden Investitionen in Umspannwerke getätigt. Die geplanten Investitionen in Erzeugungsanlagen tragen maßgeblich dazu bei, die zuverlässige Energieversorgung und die ressourcenschonende, effiziente Energieerzeugung weiter fortzusetzen. Darin enthalten ist zudem eine im Kraftwerksbereich notwendige Großrevision. Die in den sonstigen Investitionen enthaltenen verstärkten Investitionen in die IT-Infrastruktur und Systeme tragen dazu bei, der zunehmenden Digitalisierung Rechnung zu tragen. Wir gehen davon aus, dass unsere Investitionen auch im Jahr 2019 vollständig durch Mittel aus der laufenden Geschäftstätigkeit gedeckt werden können. 3.2 Chancen- und Risikobericht3.2.1 Beurteilung der Risikosituation durch die UnternehmensleitungZur Gewährleistung des langfristigen Unternehmenserfolgs ist ein nachhaltiges Risikomanagementsystem von großer Bedeutung. Die über alle Unternehmenseinheiten identifizierten Chancen und Risiken werden dabei gemäß dem bestehenden Regelwerk zentral erfasst. Im Vergleich zum Vorjahr stellte sich die Chancensituation nahezu unverändert dar, wobei sich der Umfang der Risiken im gleichen Zeitraum erhöhte. Dennoch sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Sachverhalte erkennbar, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnten. 3.2.2 RisikomanagementsystemUm den Anforderungen nach einer sachgerechten Risikoüberwachung und -steuerung zu entsprechen, hat Mainova ein adäquates System installiert. Hierdurch wird Mainova in die Lage versetzt, kritische Geschäftsvorgänge zeitnah zu erfassen, zu analysieren und erforderliche Gegensteuerungsmaßnahmen einzuleiten. Ein Risiko ist hierbei als eine potenziell negative Abweichung von unternehmerischen Zielen oder Planwerten definiert. Demgegenüber bezeichnen wir eine Chance als potenziell positive Abweichung vom geplanten Unternehmensergebnis. Die Basis für deren Bewertung bilden Einschätzungen sowie Annahmen über denkbare zukünftige Entwicklungen und Ereignisse. Einmal jährlich wird auf Basis des Eigenkapitals und des geplanten Ergebnisses des jeweiligen Geschäftsjahres eine Risikotragfähigkeit ermittelt. Zu Steuerungszwecken werden die Risiken der entsprechenden Tragfähigkeit gegenübergestellt. Grundsätzlich unterscheiden wir zwischen Markt-, Unternehmens- sowie Liquiditätschancen beziehungsweise -risiken. Erstere entstehen sowohl durch Preisveränderungen an den Absatz- und Beschaffungsmärkten als auch infolge von Geschäftspartnerausfällen im Rahmen der erneuten Bewirtschaftung von Geschäften sowie bei Zahlungsausfällen. Daneben beziehen sich die Unternehmenschancen und -risiken auf alle Sachverhalte, die aus der operativen Geschäftstätigkeit resultieren oder diese beeinflussen, exklusive der Markt- und Liquiditätsrisiken. Hierzu zählen unter anderem Sachverhalte, die aus einer unzureichenden Einschätzung der branchenspezifischen Entwicklung im Hinblick auf Gesetzgebung und Markttrends resultieren, negative Abweichungen zur verabschiedeten Wirtschaftsplanung sowie operationelle Risiken. Unter letzteren sind betriebliche, nicht eindeutig quantifizierbare Sachverhalte zu verstehen, die durch Unangemessenheit oder Versagen von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder infolge externer Ereignisse eintreten können. Hierzu zählen auch compliancerelevante Themen. Liquiditätsrisiken bestehen, wenn benötigte Zahlungsmittel nicht oder nur zu erhöhten Kosten beschafft werden können. Aus Gründen der Vereinfachung erfolgt eine nähere Beschreibung im Rahmen der Unternehmensrisiken unter "Finanzen und Beteiligungen". Das Risikomanagementsystem der Mainova stellt sich wie folgt dar: ![]() Halbjährliche RisikoinventurAlle potenziellen Geschäftsvorfälle mit einer positiven oder negativen Abweichung von Unternehmenszielen werden im Rahmen einer halbjährlichen Risikoinventur erhoben. Die Identifizierung und systemseitige Erfassung der Sachverhalte erfolgt zunächst durch die operativ verantwortlichen Unternehmenseinheiten der Mainova sowie der einbezogenen Tochterunternehmen. Die Einheiten sind zudem dafür verantwortlich, wirksame Maßnahmen aufzuzeigen, die Risiken vermeiden, reduzieren und kontrollieren. Daneben stellen sie die Nutzung von Chancen sicher. Das Monitoring der Marktchancen und -risiken aus den Kerngeschäftsprozessen Energiebezug und Handel, Vertrieb sowie Erzeugung erfolgt in monatlichen Sitzungen des Markt-Risiko-Komitees (MRK) unter der Teilnahme von Vorstand und Führungskräften. Der Bereich "Finanzen, Rechnungswesen und Controlling" steuert und koordiniert das zentrale Risikomanagement und verantwortet die Berichterstattung an Vorstand und Aufsichtsrat. Unvorhergesehene wesentliche Veränderungen der Risikosituation werden vom zentralen Risikomanagement oder von den verantwortlichen Unternehmenseinheiten ad hoc an die Unternehmensleitung berichtet. Die Wirksamkeit des Risikomanagementsystems wird regelmäßig von der internen Revision geprüft. Zudem begutachtet der Wirtschaftsprüfer die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen nach § 91 Abs. 2 AktG. 3.2.3 Marktchancen und -risikenVolatile Preisentwicklungen an den Rohstoff- und Energiebeschaffungsmärkten bergen sowohl bei der Beschaffung von Strom und Gas für unsere Kunden als auch bei der Vermarktung der in unseren eigenen Kraftwerken erzeugten Energie vielfältige Marktpreischancen und -risiken. Zudem bestehen Adressausfallrisiken, welche zur erneuten Bewirtschaftung von bereits abgesicherten Geschäften sowie zu Zahlungsausfällen führen können. Seit dem Jahresende 2017 bestimmen stetig steigende Preise an den Rohstoff- und Energiemärkten das Marktgeschehen. Um die Preisrisiken aus erhöhten Bezugspreisen im Rahmen unserer Eindeckung mit Strom und Gas für das Vertriebsportfolio möglichst zu minimieren, setzen wir auf eine marktorientierte Beschaffung. Gleichzeitig trägt diese Situation zu einem Anstieg des Risikos erhöhter Wiederbeschaffungskosten im Falle eines Ausfalls von Handelspartnern bei. Zur Risikodiversifizierung streben wir unter anderem eine sukzessive Ausweitung des Handelspartnerportfolios an. Trotz des aktuell hohen Preisniveaus bleibt die wirtschaftliche Situation unserer konventionellen Erzeugungsanlagen anhaltend schwierig. Sie kommen aufgrund des vorrangig ins Netz eingespeisten Stroms aus erneuerbaren Energiequellen immer seltener zum Einsatz. Diesem Trend begegnen wir mit einer langfristig und risikodiversifiziert ausgelegten Vermarktungsstrategie, die einer regelmäßigen Überprüfung und Anpassung unterliegt. Zur Absicherung von Preisänderungen aus der Brennstoffbeschaffung setzen wir Kohle-, Gas- und Öl-Swaps als Sicherungsinstrumente ein. Gleichzeitig werden zur Sicherung der Stromerlöse Vermarktungsgeschäfte (Forwards) für die eigenerzeugten Mengen abgeschlossen. In einem stark begrenzten und regelmäßig überwachten Umfang betreiben wir Eigenhandel mit definierten Commodities mit dem Ziel, Handelsmargen aus den Preisbewegungen am Markt zu generieren. Daraus resultieren sowohl die Chance auf die Erzielung positiver Ergebnisbeiträge als auch das Risiko des Abschlusses von verlustbringenden Geschäften. Bezüglich der Risiken aus der Verwendung von Finanzinstrumenten verweisen wir auf den Abschnitt 7 im Konzernanhang. Für die Durchführung von Beschaffungs- und Vermarktungsaktivitäten sowie die finanziellen Sicherungs- und Eigenhandelsaktivitäten haben wir eindeutige Strategien und Rahmenbedingungen definiert. Diese werden regelmäßig durch das MRK geprüft und freigegeben. Die Steuerung der Marktrisiken erfolgt mittels eines Limitsystems. Grundlage hierfür ist ein von den operativen Einheiten unabhängiges Berichtswesen, das kontinuierlich die Risiken auf Basis der zugelassenen Instrumente überwacht. Die zentrale Steuerungskennzahl ist das Risikokapital beziehungsweise der Value at Risk (VaR). Die Auslastung dieses globalen Limits berücksichtigt Handelsaktivitäten für das aktuelle sowie für die drei folgenden Geschäftsjahre. Der VaR zeigt dabei zudem mögliche Ergebnisschwankungen auf, die aus noch offenen Positionen des Energiehandelsportfolios der aktuellen Bewirtschaftungszeiträume entstehen können. Zum 31. Dezember 2018 belief sich die Auslastung des Risikokapitals inklusive des VaR auf rund 26,5 Mio. Euro, was einer Ausschöpfung des Limits von rund 53 % entspricht. Die Erhöhung dieser Kennzahl im Vergleich zum Vorjahr war im Wesentlichen auf einen steigenden Trend an den Commodity-Märkten zurückzuführen. 3.2.4 Unternehmenschancen und -risiken sowie übergeordnete SachverhalteDie allgemeinen Unternehmenschancen und -risiken umfassen, wie voranstehend beschrieben, eine Vielzahl an Sachverhalten, die aus der operativen Geschäftstätigkeit resultieren oder diese beeinflussen. Wir teilen sie entlang der Wertschöpfungsstufen in die Kategorien Erzeugung, Handel, Vertrieb, Netz und Regulierung, Finanzen und Beteiligungen, Shared Service sowie Recht und Compliance ein. Der Erwartungswert aller gemeldeten Risiken nach bereits eingeleiteten Gegenmaßnahmen beläuft sich zum 31. Dezember 2018 auf rund 33 Mio. Euro und liegt damit leicht über dem Vorjahresniveau. Davon entfallen 6 % auf die Erzeugung, 10 % auf den Vertrieb, 24 % auf Netz und Regulierung, 19 % auf Finanzen und Beteiligungen, 37 % auf Shared Services und 4 % auf sonstige Risiken einschließlich Recht und Compliance sowie Handel. 3.2.4.1 ErzeugungIm Erzeugungsbereich liegt ein wesentliches Risiko in der Nichtanerkennung der Modernisierung unserer Anlagen im HKW West gemäß des KWKG. Damit würden die geplanten Förderungen entfallen. Die Eintrittswahrscheinlichkeit schätzen wir derzeit als gering ein. Um die Handlungsfähigkeit der Mainova im Wärmemarkt sicherzustellen, haben wir eine übergreifende Wärmestrategie mit dem Ziel definiert, im Wärmenetz langfristig Strukturen zu schaffen, die die Einbindung von alternativen, nicht fossilen Wärmequellen ermöglichen und somit die Fernwärme zukunftsfähig machen. Im Betrachtungszeitraum ist eine Erhöhung des Automatisierungsgrades der Kraftwerke geplant, um Außenstandorte und Nebenanlagen im Betrieb ohne Beaufsichtigung betreiben zu können. Ziel ist es, mit diesen Optimierungsmaßnahmen die Effizienz und Flexibilität unseres Kraftwerksparks zu steigern sowie steigenden Personalkosten entgegenzuwirken. Im Bereich der Investitionen in regenerative Erzeugungsanlagen konzentrierte sich unser Engagement überwiegend auf den Erwerb von Photovoltaikanlagen und Onshore-Windparks sowie die Optimierung der Kostenstruktur der bestehenden Parks. Aufgrund der aktuellen Marktsituation können mit dem Erwerb von schlüsselfertigen Projekten unsere Renditeanforderungen nicht mehr erfüllt werden. Um dem entgegenzuwirken, wurde das Engagement im Bereich Projektentwicklung ausgebaut, unter anderem durch die vollständige Übernahme der WPE - Hessische Windpark Entwicklungs GmbH von der ABO Wind AG. Das Gemeinschaftskraftwerk in Irsching, an dem Mainova mit 15,6 % beteiligt ist, befindet sich seit April 2016 in der Netzreserve. Währenddessen darf das Kraftwerk nicht am Markt eingesetzt werden. Der Rechtsrahmen beinhaltet die Zahlung von Erzeugungsauslagen, Betriebsbereitschaftsauslagen für die Vorhaltung des Kraftwerks sowie eine Vergütung des anteiligen Werteverbrauchs in Abhängigkeit der aufgerufenen Betriebsstunden. Eine Erstattung der Kapitalkosten ist jedoch nicht vorgesehen. Damit ist eine volle Kostendeckung des Gemeinschaftskraftwerks in Irsching auch im Rahmen der Netzreserve nicht gewährleistet. Die Höhe der Kostenerstattungen ist zudem noch nicht abschließend geklärt. Aufgrund der weiterhin angespannten Situation am Strommarkt wurde erneut eine vorläufige Stilllegungsanzeige gegenüber dem Übertragungsnetzbetreiber gestellt, welche aufgrund der Systemrelevanz des Kraftwerks zurückgewiesen worden ist. Somit verbleibt die Anlage weiterhin bis mindestens 2020 in der Netzreserve. Das Gemeinschaftskraftwerk in Bremen, an dem wir mit 25,1 % beteiligt sind, ist bis zum Jahr 2021 langfristig vermarktet und damit nicht den Risiken des Marktes ausgesetzt. Aufgrund der angespannten Marktlage ist die langfristige Rentabilität jedoch fraglich und abhängig von der weiteren Entwicklung auf dem Terminmarkt. Den Risiken aus den Gaskraftwerken in Irsching und Bremen haben wir durch bilanzielle Maßnahmen Rechnung getragen. 3.2.4.2 HandelIm Energiehandel ergibt sich neben den Marktpreis- und Adressausfallrisiken (vgl. Kapitel 3.2.3) weiteres Risiko- und Verlustpotenzial. Durch die zunehmende Kleinteiligkeit des Geschäfts steigen die Komplexität der Prozesse sowie die Kosten. Zudem werden mit verstärkter Regulierung Kapazitäten gebunden und der Aufwand erhöht. Um insbesondere operationellen Risiken aus diesem Bereich zu begegnen, unterliegt die Übertragung von Daten in das beziehungsweise aus dem Handelssystem einer regelmäßigen Kontrolle. Darüber hinaus erfolgt eine stetige Prozessoptimierung sowie Automatisierung interner Abläufe. 3.2.4.3 VertriebDie Strom- und Gasversorgung unserer Privat- und Geschäftskunden ist durch anhaltend intensiven Wettbewerb geprägt. Um die sich daraus ergebenden Chancen zu nutzen, erweitern wir unser Vertriebsgebiet gezielt, um neue Kunden zu gewinnen. Zur Sicherung der bestehenden Marktanteile sowie zur Minderung des Risikos von Mengenverlusten ist die Pflege unserer Bestandskunden elementar. Dabei übernehmen wir für unsere Kunden zunehmend die Funktion eines umfassenden Energiedienstleisters. Die Absatzmengen für Erdgas und Fernwärme sind in hohem Maße witterungsabhängig. Planerisch gehen wir diesbezüglich jeweils von dem durchschnittlichen Witterungsverlauf der vergangenen zehn Jahre aus. Abweichungen davon können sowohl Chancen als auch Risiken darstellen. Im Jahr 2018 war ein überdurchschnittlich warmer Witterungsverlauf zu verzeichnen. 3.2.4.4 Netz und RegulierungDas Netzgeschäft ist insbesondere durch die Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) einschließlich der Verordnungen sowie der Festlegungen der BNetzA zu den Kosten und Erlösen der Netzbetreiber geprägt. Diese Vorgaben bergen regulatorische Risiken, indem sie Netzbetreiber dazu zwingen, die Kosten zu senken und gleichzeitig eine angemessene Versorgungsqualität zu gewährleisten. Im Mai 2018 erhielt unsere Netzgesellschaft eine Mitteilung zur Festlegung der Netzkosten Strom, auf deren Basis der Effizienzvergleich mit anderen Netzbetreibern und somit die Festlegung einer neuen Erlösobergrenze erfolgen soll. Zuvor angekündigte Kürzungen der anerkannten Netzkosten durch die BNetzA konnten auf ein akzeptables Maß begrenzt werden. Die Kapitalkosten aus den Investitionen der letzten Jahre in das Frankfurter Stromnetz finden daher ihren Niederschlag in der entsprechenden Erhöhung der Kostenbasis. Zur Umsetzung des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende führt die Mainova AG ein umfangreiches Projekt durch. Unsere Tochtergesellschaft MSD installiert moderne Messeinrichtungen im Netzgebiet der NRM, um den gesetzlichen Einbaupflichten gerecht zu werden. Um die sich daraus ergebenden Chancen eines neuen Geschäftsmodells beziehungsweise neuer Vertriebsprodukte nutzen zu können, wurden erste technische und organisatorische Voraussetzungen für die erforderliche Digitalisierung der Prozesse geschaffen. Dennoch werden uns die technischen Entwicklungen stets vor neue Herausforderungen stellen. Bereits heute versuchen Wettbewerber in diesem Segment durch neue Produkte wichtige Kundensegmente in unserem Portfolio zu besetzen. Zudem werden regulatorische Vorgaben Einfluss auf die Entwicklung des Geschäftsmodells nehmen. Bei der rechtlichen Sicherung zur Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Strom- und Gasinfrastruktureinrichtungen müssen die konzessionsgebenden Städte und Gemeinden strukturierte Vergabeverfahren umsetzen. Bei auslaufenden Verträgen besteht auch in der Region Rhein-Main ein hoher Anreiz für Wettbewerber, Angebote zu platzieren. Als Wettbewerber treten in der Regel andere Energieversorgungsunternehmen aus der Region auf. Diese wollen ihr Netzgeschäft ausweiten oder verlorene Konzessionen kompensieren. Neben dem Ziel, Bestandskonzessionen in den Wettbewerbsverfahren zu halten, bewirbt sich die Mainova AG auch um weitere Strom- und Gaskonzessionen in einem definierten Radius rund um Frankfurt. Der Konzessionswettbewerb bietet den etablierten Netzeigentümern sowie Netzbetreibern Wachstumschancen. Gleichzeitig birgt er aber auch das Risiko, eigene Konzessionen an andere Netzeigentümer und -betreiber vollständig zu verlieren oder die Konzession nur im Rahmen eines Kooperationsmodells mit dem Konzessionsgeber weiterführen zu können. 3.2.4.5 Finanzen und BeteiligungenUnter "Finanzen und Beteiligungen" erfassen wir sowohl Liquiditäts-, Zinsänderungs- sowie Forderungsausfallrisiken als auch Chancen und Risiken aus Beteiligungen. Liquiditätsrisiken können bestehen, wenn die erforderlichen Finanzmittel nicht zur Verfügung stehen, um Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. Um diesen entgegenzuwirken, ist Mainova in das systematische Liquiditätsmanagement der SWFH eingebunden. Wir verfügen bei der SWFH über eine Kreditlinie in Höhe von 40 Mio. Euro. Darüber hinaus besteht grundsätzlich die Möglichkeit, Termingelder zu vereinbaren, um Liquiditätsunterdeckungen zu vermeiden. Bei Banken liegen keine Kreditlinien vor. Zinsänderungsrisiken resultieren aus marktbedingten Schwankungen der Zinssätze und wirken sich auf die Höhe der Zinsaufwendungen aus. Diese bestehen bei uns für verzinsliche Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, bei denen die Laufzeiten die vereinbarten Zinsbindungsfristen übersteigen. Wir begegnen derartigen Risiken zum Teil durch den Abschluss von Verträgen mit langfristigen Zinsbindungsfristen. Darüber hinaus werden in Einzelfällen Zins-Swaps abgeschlossen. Die Gefahr von Forderungsausfällen besteht bei einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage einerseits bei den Kunden und andererseits bei den Kontrahenten im Energiehandel. Sowohl ein anforderungsgerechtes Forderungsmanagement als auch Bonitätsrichtlinien für den Abschluss von neuen Verträgen sowie die Gewährung von Ratenplänen führten hier zu einer Risikoreduktion. Das Beteiligungscontrolling überwacht durch die turnusmäßige Berichterstattung die Chancen und Risiken aus Beteiligungsgesellschaften. Dabei werden Plan-Ist-Abweichungen, die negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben, analysiert und, falls es erforderlich ist, gemeinsam mit der Gesellschaft Gegensteuerungsmaßnahmen erarbeitet. Darüber hinaus führen wir insbesondere mit den großen Beteiligungsgesellschaften regelmäßige Management-Gespräche zur wirtschaftlichen Entwicklung, in denen auch die Unternehmensstrategie, Regulierungseinflüsse und Rentabilität größerer Investitionsvorhaben erörtert werden. Sofern Ereignisse oder veränderte Umstände darauf hindeuten, dass die Buchwerte unserer Beteiligungsgesellschaften in ihrem Wert gemindert sind, führen wir eine Werthaltigkeitsprüfung durch. 3.2.4.6 Shared ServiceIn dieser Kategorie werden insbesondere Sachverhalte aus den Bereichen Personal und IT erfasst. Der zunehmende Wettbewerb um qualifiziertes Personal und die damit verbundenen Auswirkungen nehmen spürbar zu. Vor diesem Hintergrund ist es ein primäres Ziel, der Abwanderung von Leistungsträgern in Schlüsselfunktionen und dem damit verbundenen Verlust von Know-how entgegenzuwirken. Zur Mitarbeiterbindung setzen wir auf eine bedarfsgerechte Personalentwicklung und individuelle Förder- beziehungsweise Entwicklungsprogramme. Daneben sollen Karrierepfade auch außerhalb der klassischen Führungslaufbahn, zum Beispiel eine Projektkarriere, attraktive Entwicklungsperspektiven bieten und die Bindung an das Unternehmen steigern. Das betriebliche Gesundheitsmanagement sowie die regelmäßige Erhebung der Mitarbeiterzufriedenheit und der damit verbundenen laufenden Optimierungsmaßnahmen bilden einen weiteren wichtigen Bestandteil, unsere Leistungsträger im Unternehmen zu halten. Der demografisch bedingt steigende Bedarf an Nachwuchskräften macht es erforderlich, den Fokus verstärkt auf die betriebliche Ausbildung und das duale Studium zu legen. Um Mainova als umfassenden Ausbildungsbetrieb in der Region zu etablieren und die Azubis frühzeitig an das Unternehmen zu binden, erfolgt die Ausbildung künftig nicht mehr über die SWFH, sondern direkt bei Mainova. In diesem Zusammenhang errichten wir ein eigenes technisches Ausbildungszentrum und bauen gleichzeitig die Abteilung "Nachwuchsentwicklung" zur optimierten Fokussierung und Bündelung unserer Nachwuchsaktivitäten auf. Im IT-Bereich entstehen Risiken aufgrund einer eingeschränkten Systemverfügbarkeit sowie aus Datenschutz- und Integritätsgründen. Diesen treten wir durch redundante Systemstrukturen, technische und organisatorische Schutzmaßnahmen und ein effizientes Berechtigungskonzept aktiv entgegen. Die Aufrechterhaltung und Optimierung der komplexen IT-Systeme werden maßgeblich durch den Einsatz qualifizierter interner und externer Fachkräfte sowie die kontinuierliche Modernisierung von Hard- und Software erreicht. 3.2.4.7 Recht und ComplianceRechtliche Risiken können sich aus veränderter Rechtslage durch Inkrafttreten neuer oder geänderter Gesetze und Verordnungen sowie aus höchstrichterlicher Rechtsprechung ergeben. Änderungen mit Auswirkung auf unser Kerngeschäft haben wir im Abschnitt Rahmenbedingungen dargestellt. Compliancerechtlich relevant sind sowohl gesetzliche Vorgaben als auch interne Richtlinien und Verhaltensregeln. Neben den typischerweise bei Compliance angesiedelten Themen wie Korruption, Kartellvergehen und Missachtung von Datenschutz-, Umweltschutz- oder Arbeitssicherheitsbestimmungen werden weitere Themen beobachtet, die Risiken für den Verbund Mainova bergen können. Dazu gehört das Erarbeiten von Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche, Insiderhandel und Marktmissbrauch. Um compliancerelevante Sachverhalte zu erkennen, führt das Compliance-Management regelmäßig Risikoanalysen durch und entwickelt hieraus konzerneinheitliche Grundsätze und Maßnahmen zu deren Verminderung. Dadurch soll erreicht werden, dass sich Mainova und die für sie handelnden Personen rechts- und richtlinienkonform verhalten und die Unternehmenswerte beachten. Zu diesen Maßnahmen zählen beispielsweise ein Verhaltenskodex, eine Geschenkerichtlinie, eine Hinweisgeberrichtlinie und Compli-ance-Schulungen für Mitarbeiter und Führungskräfte. Zudem wird darauf geachtet, dass für die betroffenen Compliance-Risiken soweit möglich ein hinreichender Versicherungsschutz gewährleistet ist. 4 Sonstige Angaben4.1 Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem bezogen auf den Konzernrechnungslegungsprozess nach §§ 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGBDie Zielsetzung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems ist es, die Ordnungsmäßigkeit sowie die Verlässlichkeit der Rechnungslegung und Finanzberichterstattung durch die Implementierung von Kontrollen sicherzustellen. Das System beinhaltet Grundsätze, Verfahren, Regelungen und Maßnahmen, um eine vollständige, korrekte und zeitnahe Erfassung von Geschäftsvorfällen unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu gewährleisten. Die Grundlagen dafür sind die Identifikation möglicher Fehlerquellen und die wirksame Begrenzung daraus resultierender Risiken. Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem ist ein integraler Bestandteil des Rechnungslegungsprozesses der Mainova und erstreckt sich auf die Finanzberichterstattung im gesamten Konzern. Es beinhaltet eine klare Funktionstrennung zwischen den beteiligten Bereichen, die darüber hinaus in quantitativer und qualitativer Hinsicht angemessen ausgestattet sind. Bei allen rechnungslegungsrelevanten Prozessen finden regelmäßig analytische Prüfungen statt. Die im Risikomanagementsystem erfassten und bewerteten Risiken werden im Jahresabschluss berücksichtigt, sofern bestehende Bilanzierungsregelungen dies vorschreiben. Die für die Rechnungslegung eingesetzten IT-Systeme sind durch Sicherheitsvorkehrungen vor unbefugten Zugriffen geschützt. Soweit es möglich ist, wird Standardsoftware eingesetzt. Erhaltene oder weitergegebene Rechnungslegungsdaten überprüfen wir regelmäßig in Stichproben auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Zudem finden durch die eingesetzte Software programmierte Plausibilitätskontrollen statt. Der Konzernabschluss wird mithilfe einer SAP-Konsolidierungssoftware erstellt. Die von den einzelnen Gesellschaften nach den konzernweit geltenden Bilanzierungsrichtlinien erstellten Abschlüsse fassen wir bei der Mainova AG zum Konzernabschluss zusammen. Die Mainova AG trägt die Verantwortung für die Betreuung des Konsolidierungssystems, den konzerneinheitlichen Kontenrahmen und die Durchführung der Konsolidierungsmaßnahmen. Für die Umsetzung dieser Regelungen sind die beteiligten Bereiche und Abteilungen zuständig. Die Verantwortlichkeit für die Implementierung, Aufrechterhaltung und Wirksamkeit des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems sowie die Überwachung der Einhaltung der Vorgaben liegt bei dem für Finanzen zuständigen Mitglied des Vorstands der Mainova AG. Diese Verantwortung ist in der Geschäftsordnung des Vorstands festgehalten. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und konzerninternen Richtlinien für das Kontroll- und Risikomanagementsystem wird von der internen Revision durch risikoorientierte Prüfungen regelmäßig überwacht. Der Aufsichtsrat überwacht als übergeordnete Instanz regelmäßig das interne Kontroll-, Risikomanagement- und Revisionssystem auf seine Angemessenheit. 4.2 Grundzüge des Vergütungssystems für den VorstandFür die Festlegung der Gesamtbezüge der einzelnen Vorstandsmitglieder ist gemäß dem am 5. August 2009 in Kraft getretenen Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) das Aufsichtsratsplenum zuständig. Die Vergütung der Vorstandsmitglieder setzt sich aus einem festen Jahresgehalt und einer variablen Vergütung zusammen. Die variable Vergütung teilt sich in eine kurzfristige variable Vergütungskomponente, die zum Teil garantiert ist, sowie ein langfristiges Anreizprogramm (LAP) auf. Zusätzlich erhalten die einzelnen Vorstandsmitglieder Sachleistungen, die im Wesentlichen marktübliche Versicherungsleistungen und Dienstwagen umfassen. Die Höhe des festen Jahresgehalts und der Zieltantieme (kurzfristige variable Vergütungskomponente) werden jährlich überprüft. Die jährliche Überprüfung erfolgt anhand eines jährlich durch einen externen Gutachter zu ermittelnden Medianwerts für die Jahresgesamtdirektvergütung. Das feste Jahresgehalt und die Zieltantieme sollen dabei grundsätzlich stets so angepasst werden, dass die Jahresgesamtdirektvergütung insgesamt an den Medianwert angeglichen wird. Die wirtschaftliche Entwicklung der Mainova AG sowie die allgemeinen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen finden hierbei Berücksichtigung. Bedeutet die Anpassung an den Median eine Herabsetzung der Bezüge oder werden die Bezüge durch den Aufsichtsrat gemäß § 87 Abs. 2 S. 1 AktG herabgesetzt, so besteht für den Vorstand ein Sonderkündigungsrecht. Die Höhe der kurzfristigen variablen Vergütungskomponente ist an das Erreichen von Finanzzielen gekoppelt. Sie bemisst sich dabei am Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EBT Mainova-Konzern nach HGB). Wird ein Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit aufgrund der Änderung des HGB in 2015 nicht mehr ausgewiesen, so bestimmt sich das Konzern-EBT dabei als Ergebnis nach Steuern gemäß § 275 Abs. 2 Nr. 15 HGB zuzüglich Steuern vom Einkommen und vom Ertrag gemäß § 275 Abs. 2 Nr. 14 HGB. Um die Nachhaltigkeit und Langfristigkeit der Vergütungsstruktur zu erhöhen und den Anforderungen des VorstAG in vollem Umfang zu genügen, nehmen die Vorstandsmitglieder an dem langfristigen Anreizprogramm LAP teil. Die Auszahlung im Rahmen des LAP erfolgt am Ende eines dreijährigen Performancezeitraums. Dabei bestimmt das Erreichen von vorab definierten finanziellen und qualitativen Erfolgszielen die Höhe der Auszahlung. Als finanzielles Erfolgsziel dient dabei das erreichte kumulierte Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EBT Mainova-Konzern nach HGB) während des Performancezeitraums. Wird ein Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit aufgrund der Änderung des HGB in 2015 nicht mehr ausgewiesen, so bestimmt sich das Konzern-EBT dabei als Ergebnis nach Steuern gemäß § 275 Abs. 2 Nr. 15 HGB zuzüglich Steuern vom Einkommen und vom Ertrag gemäß § 275 Abs. 2 Nr. 14 HGB. Als qualitative Erfolgsziele werden die "Kundenzufriedenheit" und "Mitarbeiterzufriedenheit" herangezogen. Die Auszahlung der langfristigen variablen Vergütungskomponente ist nach oben hin begrenzt (Kappung). Werden die Mindestziele in allen Komponenten nicht erreicht, so entfällt eine Auszahlung der langfristigen variablen Vergütung vollständig. Für die kurzfristige und langfristige variable Vergütung hat der Aufsichtsrat eine Anpassungsmöglichkeit für außerordentliche Entwicklungen vereinbart. Das zuletzt bestellte Vorstandsmitglied erhält einen monatlichen Beitrag für eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung, die über einen externen Versicherer nach den Regelungen des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung durchgeführt wird. Die weiteren Vorstandsmitglieder und deren Hinterbliebene haben Anspruch auf Ruhegehalt beziehungsweise Hinterbliebenenversorgung in Form einer Leistungszusage. Als Ruhegehalt werden ab dem Eintritt in den Vorstand der Mainova 35 % des zuletzt bezogenen festen Jahresgehalts garantiert. Abweichend hiervon erhält ein Vorstandsmitglied aufgrund der hohen Versorgungsanwartschaften aus früheren Anstellungsverhältnissen, welche angerechnet werden, ab dem Eintritt in den Vorstand der Mainova 45 % des zuletzt bezogenen festen Jahresgehalts. Der Anspruch von 35 % beziehungsweise 45 % erhöht sich mit dem Ablauf eines jeden Jahres als Vorstandsmitglied der Mainova um jeweils 2 % bis zum im Dienstvertrag geregelten Höchstbetrag. Erhöhungen des festen Jahresgehalts ab dem 1. Januar 2018 werden jeweils nur zu 90 % bei der Bestimmung des zuletzt bezogenen festen Jahresgehalts berücksichtigt. Der fixe Tantiemeanteil wird bei der Berechnung des Ruhegehalts nicht berücksichtigt. 4.3 Übernahmerelevante Angaben nach §§ 289a Abs. 1 und 315a Abs. 1 HGBDas Grundkapital der Mainova AG beträgt 142.336.000 Euro und ist in 5.560.000 nennbetragslose Stückaktien, jeweils mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 25,60 Euro je Aktie, eingeteilt. Davon lauten 5.499.296 (rund 98,9 %) auf den Namen und 60.704 (rund 1,1 %) auf den Inhaber. Die Inhaberaktien sind zum regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen. Die mit den Aktien verbundenen Rechte und Pflichten richten sich nach dem AktG. Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, wurden nicht ausgegeben. Die am Kapital der Gesellschaft beteiligten Arbeitnehmer können ihre Stimmrechte uneingeschränkt selbst ausüben. Nach Kenntnis der Gesellschaft hält die Mehrheitsaktionärin SWFH 4.170.002 Namens-Stückaktien und 12.145 Inhaber-Stückaktien (insgesamt rund 75,22 %). Diese Aktien werden der Stadt Frankfurt am Main zugerechnet. Von der Minderheitsaktionärin Thüga Aktiengesellschaft (Thüga), München, werden nach Kenntnis der Gesellschaft 1.329.294 Namens-Stückaktien und 31.216 Inhaber-Stückaktien gehalten (insgesamt rund 24,47 %). Diese Aktien werden der Thüga Holding GmbH & Co. KGaA (Thüga Holding) zugerechnet. Die restlichen Aktien befinden sich im Streubesitz (rund 0,31 %). Die SWFH und die Thüga stimmen die Ausübung der Stimmrechte aus den Aktien nach Maßgabe der konsortialvertraglichen Vereinbarungen ab. Die Namens-Stückaktien sind nur mit Zustimmung der Gesellschaft übertragbar, soweit sie nicht auf die SWFH übertragen werden. Die Hauptversammlung entscheidet über die Zustimmung. Der Vorstand ist nicht zur Ausgabe oder zum Rückkauf von Aktien befugt. Die Zwangseinziehung von Aktien ist gemäß § 5 der Satzung zugelassen. Gemäß § 6 der Satzung besteht der Vorstand aus mindestens zwei Personen. Im Übrigen bestimmt der Aufsichtsrat die Mitglieder des Vorstands. Für die Bestellung von Vorstandsmitgliedern ist gemäß § 31 Mitbestimmungsgesetz eine Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der Stimmen der Mitglieder des Aufsichtsrats erforderlich. Der Aufsichtsrat bestellt die Mitglieder des Vorstands gemäß § 84 Abs. 1 Satz 1 AktG auf höchstens fünf Jahre. Der Aufsichtsrat ist gemäß § 84 Abs. 3 AktG auch für den Widerruf der Bestellung zuständig. Soweit nicht gesetzlich zwingend etwas anderes vorgeschrieben ist, bedürfen Satzungsänderungen der einfachen Kapital- und Stimmenmehrheit. Von den von der Gesellschaft in Anspruch genommenen Darlehen könnten im Falle eines Kontrollwechsels insgesamt Darlehen in Höhe von 17,6 Mio. Euro vom Darlehensgeber gekündigt werden. In diesem Fall würde die Liquidität der Gesellschaft belastet. Diese Kündigungsrechte bestehen jedoch nicht uneingeschränkt. So können sie nicht ausgeübt werden, wenn zusätzliche Sicherheiten gestellt werden (10,0 Mio. Euro). Die Mainova AG hat mit ihren Mitgesellschaftern in der Thüga Holding Vereinbarungen geschlossen, die gegenseitige Call-Optionen für den Fall eines Kontrollwechsels bei einer Partei vorsehen. Abweichend von den Vorschriften der §§ 289a Abs. 1 Nr. 8, 315a Abs. 1 Nr. 8 HGB liegt ein Kontrollwechsel im Sinne dieser Vereinbarung dann vor, wenn eine Person, die zuvor keine Mehrheit der Stimmen oder des Kapitals an einer Partei hält oder anderweitig keinen direkten oder indirekten beherrschenden Einfluss im Sinne des § 17 AktG auf eine Partei ausübt, eine solche Mehrheit beziehungsweise einen solchen direkten oder indirekten beherrschenden Einfluss erlangt. Jede von einem Kontrollwechsel nicht betroffene Partei ist jeweils nach dem Verhältnis ihrer Beteiligung berechtigt, von der durch den Kontrollwechsel betroffenen Partei die Übertragung der betreffenden Aktien zu verlangen. Der Kaufpreis für die von der Call-Option betroffenen Aktien entspricht dem anteiligen Ertragswert. Weitere wesentliche Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels stehen, sind: Der Partnerschaftsvertrag über den Bau und Betrieb eines Gas- und Dampfkraftwerks am Kraftwerksstandort Irsching. Hierin haben die Vertragsparteien vereinbart, im Falle eines bei einer Partei eintretenden Kontrollwechsels die jeweils gehaltenen Geschäftsanteile an der Gemeinschaftskraftwerk Irsching GmbH (GKI) einander zum Kauf anzubieten. Bei einem Ausscheiden aus der Kraftwerksgesellschaft würde die Gesellschaft einen maßgeblichen Teil ihrer Eigenerzeugungskapazität für Strom verlieren. Der Konsortialvertrag mit der Beteiligungsholding der Stadt Hanau steht unter dem Vorbehalt der Kündbarkeit für den Fall des Kontrollwechsels. Der Gesellschaftsvertrag der Müllheizkraftwerk Frankfurt am Main GmbH sieht die Möglichkeit der Kündigung für den Fall vor, dass es bei der Mainova oder dem Vertragspartner, der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH, zu einem Kontrollwechsel kommt. Der Konsortialvertrag der Dynega Energiehandel GmbH sieht die Möglichkeit des Ausschlusses eines Gesellschafters durch Gesellschafterbeschluss vor, wenn dieser nicht mehr zumindest überwiegend unmittelbar oder mittelbar in kommunalem Eigentum steht oder nicht mehr kommunaler Kontrolle unterliegt. Der Gesellschaftsvertrag der Gemeinschaftskraftwerk Bremen GmbH & Co. KG sieht vor, dass die Kommanditisten einen der ihren aus der Gesellschaft ausschließen können, falls es bei diesem zu einem Kontrollwechsel kommt. Der Gesellschaftsvertrag der Netzeigentumsgesellschaft Mörfelden-Walldorf GmbH & Co. KG beinhaltet die Möglichkeit, dass die Gesellschafterversammlung den Ausschluss eines Mitgesellschafters beschließen kann, wenn dieser sich nicht mehr überwiegend in kommunalem Eigentum befindet oder nicht mehr kommunaler Kontrolle unterliegt. Für den Fall, dass die Stadt Frankfurt am Main mit dem ihr direkt und indirekt zuzurechnenden Anteil nicht mehr die Mehrheit am stimmberechtigten Grundkapital der Mainova AG innehat (Kontrollwechsel) oder im Falle eines Rechtsformwechsels gemäß § 190 ff. Umwandlungsgesetz oder bei Abschluss eines wirksamen Vertrags, der die Mainova AG der Beherrschung eines anderen Unternehmens außerhalb des Konzerns der Stadtwerke Frankfurt unterstellt (Beherrschungsvertrag gemäß § 291 Abs. 1 Satz 1 1. Alt. AktG), gewährt die Mainova dem Vorsitzenden des Vorstands ein Sonderkündigungsrecht und das Recht zur Niederlegung seines Amts. Für den Fall der wirksamen und fristgerechten Kündigung und Amtsniederlegung erhält der Vorsitzende des Vorstands eine Abfindung in Höhe des Zweifachen seiner letztmaligen Jahresgesamtbezüge. Maximale Obergrenze ist jedoch die Höhe der Gesamtvergütung für die Restlaufzeit des Dienstvertrags. 4.4 Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 289f und 315d HGBDie Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 289f und 315d HGB, die nicht Bestandteil des Lageberichts ist, kann im Internet (www.mainova.de/governance-bericht) eingesehen werden. 5 Erläuterungen zum Jahresabschluss der Mainova AG (HGB)Die Mainova AG, Frankfurt am Main, stellt ihren Jahresabschluss nach den Vorschriften des HGB sowie nach den ergänzenden Vorschriften des AktG und des EnWG auf. Die Mainova AG ist ein wesentlicher Bestandteil des Konzerns, da die Ergebnisbeiträge der wesentlichen Tochterunternehmen aufgrund bestehender Ergebnisabführungsverträge enthalten sind. Daher treffen die Ausführungen zu den Grundlagen des Konzerns und zu den Rahmenbedingungen im Wirtschaftsbericht grundsätzlich auch auf die Mainova AG zu. 5.1 Wirtschaftsbericht der Mainova AG5.1.1 Ertragslage der Mainova AGNachfolgend wird die Entwicklung der Gewinn- und Verlustrechnung erläutert. Gewinn- und Verlustrechnung der Mainova AG (Kurzfassung)scroll
Das EBT von 79,3 Mio. Euro lag um 32,5 Mio. Euro unter dem Vorjahr und moderat unter dem erwarteten Ergebnisniveau. Das EBT der Mainova AG nach Segmenten hat sich wie folgt entwickelt: scroll
Der Geschäftsverlauf in den einzelnen Segmenten entsprach im Wesentlichen den in der Ertragslage des Konzerns dargestellten Entwicklungen der bereinigten Segmentergebnisse. Im Gegensatz zum Konzern war das Segmentergebnis in der Erzeugung und Fernwärme jedoch durch die nach HGB nicht aktivierungsfähigen Aufwendungen für eine Großrevision in Höhe von 9,3 Mio. Euro belastet, sodass ein Ergebnisrückgang und eine leichte Planunterschreitung zu verzeichnen waren. Das Ergebnis im Segment Beteiligungen ist grundsätzlich nicht mit dem Konzernabschluss vergleichbar, da in der Mainova AG die vereinnahmten Ausschüttungen anstatt Erträgen aus der Equity-Bewertung enthalten sind. Ursache für den Anstieg des Segmentergebnisses waren bei konstanten Ausschüttungen außerplanmäßige Abschreibungen auf Beteiligungen im Vorjahr. Das Ergebnis liegt auf dem geplanten Niveau. Nachfolgend wird die Entwicklung der einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung erläutert. Die Umsatzerlöse stellten sich wie folgt dar: scroll
Bei den Umsatzerlösen aus Strom resultierte die Steigerung im Wesentlichen aus Mengenzuwächsen im Standardkundengeschäft. Gegenläufig verringerten sich die Handelserlöse insbesondere aufgrund eines zum Jahresende 2017 ausgelaufenen virtuellen Kraftwerksvertrags. Die Gaserlöse waren unter anderem durch witterungsbedingte Mengenrückgänge im Privatkundengeschäft sowie ein rückläufiges Energiepartnergeschäft gesunken. Gegenläufig wirkten höhere Handelserlöse teilweise kompensierend. Im Wärmegeschäft war insbesondere durch die Einführung des neuen Preissystems ein Umsatzanstieg zu verzeichnen. Die Wassererlöse lagen aufgrund einer Preisanpassung sowie durch Absatzsteigerungen über dem Vorjahr. Der Rückgang der sonstigen betrieblichen Erträge um 15,4 Mio. Euro auf 45,6 Mio. Euro resultierte insbesondere aus einem im Vorjahr enthaltenen Erlös aus der Veräußerung eines Grundstücks. Der Materialaufwand betraf überwiegend den Strom-, Gas-, Wärme- und Wasserbezug, die Kosten für den Einsatz von Primärenergie in den eigenen Kraftwerken sowie Netzentgelte. Der Anstieg um 29,4 Mio. Euro auf 1.597,9 Mio. Euro entfiel im Wesentlichen auf höhere Bezugsaufwendungen und Netzentgelte im Strombereich korrespondierend zu den höheren Erlösen. Der Gasbezug lag annähernd auf Vorjahresniveau. Der Personalaufwand lag mit 206,2 Mio. Euro auf dem Vorjahresniveau. Einer Erhöhung im aktuellen Jahr aufgrund tariflich bedingter Gehaltsanpassungen standen Sonderbelastungen aus lohnsteuerrechtlichen Risiken im Vorjahr gegenüber. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beliefen sich auf 173,5 Mio. Euro und lagen um 6,1 Mio. Euro über dem Vorjahr. Der Anstieg war unter anderem auf höhere Leistungsverrechnungen innerhalb des Konzerns zurückzuführen. Das Finanzergebnis belief sich auf -12,9 Mio. Euro und lag auf dem Vorjahresniveau. Im Vorjahr enthaltenen Abschreibungen auf Finanzanlagen stand dabei eine höhere Verlustübernahme unserer Netzgesellschaft gegenüber. 5.1.2 Vermögenslage der Mainova AGBilanz der Mainova AG (Kurzfassung)scroll
Zum Anstieg der immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen haben insbesondere die abschließende Umsetzung des Wärmeversorgungskonzepts und die Kernsanierung eines unserer Gebäude beigetragen. Die Finanzanlagen haben sich durch eine Kapitaleinzahlung in die GKI sowie Zuschreibungen von Beteiligungen erhöht. Der Anstieg des Umlaufvermögens entfiel im Wesentlichen auf die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Dabei erhöhten sich die abgerechneten Forderungen und die Forderungen aus Verbrauchsabgrenzung. Der Anstieg der Passiva war insbesondere auf den Anstieg der Verbindlichkeiten aus Cash Pooling zurückzuführen. Gegenläufig haben sich Verbindlichkeiten aus der Gewinnabführung entwickelt. 5.1.3 Finanzlage der Mainova AGDie folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Cashflows gegenüber dem Vorjahr: scroll
Der positive Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 60,2 Mio. Euro und lag bei 147,7 Mio. Euro. Dies war bei einem geringeren Periodenergebnis auf die Veränderung des Umlaufvermögens zurückzuführen. Die Mittelabflüsse aus der Investitionstätigkeit in Höhe von 87,2 Mio. Euro lagen um 20,2 Mio. Euro unter dem Vorjahr, das durch die Finalisierung des neuen Wärmeversorgungskonzepts beeinflusst war. Im negativen Cashflow aus Finanzierungstätigkeit in Höhe von 72,5 Mio. Euro machten sich gegenüber dem Vorjahr geringere Einzahlungen aus Zuschüssen bemerkbar. Der Finanzmittelfonds setzte sich aus den Forderungen aus der Konzernfinanzierung (54,8 Mio. Euro; Vorjahr 51,7 Mio. Euro) sowie den liquiden Mitteln (0,1 Mio. Euro; Vorjahr 2,0 Mio. Euro) abzüglich der Verbindlichkeiten aus der Konzernfinanzierung (238,9 Mio. Euro; Vorjahr 225,7 Mio. Euro) zusammen. Die Forderungen aus der Konzernfinanzierung entfielen vollständig auf die bei der SWFH im Rahmen des Cash Pooling angelegten Tagesgelder. Bei den Verbindlichkeiten aus der Konzernfinanzierung handelte es sich um Tagesgeldanlagen von verbundenen Unternehmen. 5.2 Prognose-, Chancen- und Risikobericht der Mainova AGDie im Prognose-, Chancen- und Risikobericht des Konzerns getroffenen Aussagen beziehen sich auch auf die Mainova AG. Da der Konzern im Wesentlichen durch die Mainova AG geprägt wird, unterliegen beide Abschlüsse den gleichen Einflüssen sowie Chancen und Risiken. Bezüglich der Risiken aus der Verwendung von Finanzinstrumenten verweisen wir auf Abschnitt 5 im Anhang zum Jahresabschluss der Mainova AG. Für die Mainova AG planen wir mit einem moderat über dem Vorjahr liegenden EBT. Die Entwicklung in den Segmenten wird dabei in etwa der des Konzernabschlusses entsprechen. Die für das Jahr 2019 geplanten Investitionen der Mainova AG belaufen sich auf rund 138 Mio. Euro. Die Verteilung auf Anlagengruppen entspricht im Wesentlichen der im Prognosebericht des Konzerns aufgeführten Aufteilung. Wir erwarten, dass unsere Leistungsindikatoren Kunden- und Mitarbeiterzufriedenheit im Jahr 2019 auf Höhe der letzten Erhebung liegen. 5.3 Angaben zu den Tätigkeitsabschlüssen nach § 6b EnWGGemäß § 6b Abs. 7 Satz 4 des EnWG ist im Lagebericht auf die Tätigkeiten im Sinne des § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG einzugehen. Zur Vermeidung von Diskriminierung und Quersubventionierung sind vertikal integrierte Energieversorgungsunternehmen zur Führung von getrennten Konten je Tätigkeitsbereich sowie zur Aufstellung von gesonderten Tätigkeitsabschlüssen verpflichtet. Als Tätigkeitsbereiche definiert das Gesetz die Elektrizitätsübertragung, Elektrizitätsverteilung, Gasfernleitung, Gasverteilung, Gasspeicherung sowie den Betrieb von LNG-Anlagen. Ferner gehört zu den Tätigkeiten jede wirtschaftliche Nutzung eines Eigentumsrechts an Strom- und Gasnetzen, Gasspeichern oder LNG-Anlagen. Entsprechend dieser Berichtspflicht führen wir in der internen Rechnungslegung der Mainova jeweils getrennte Konten für die Tätigkeiten der Elektrizitäts- und Gasverteilung und für sonstige Tätigkeiten innerhalb sowie außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors. Auf dieser Grundlage wird für die Tätigkeitsbereiche eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung erstellt. Die Ergebnisse der Tätigkeitsbereiche Elektrizitäts- und Gasverteilung der Mainova AG wurden von den Erlösen aus der Verpachtung der Strom- und Gasnetze an die NRM sowie von der Abführung des Ergebnisses der NRM bestimmt. Den Aufwendungen aus Konzessionsabgabe (sonstige betriebliche Aufwendungen) standen Erträge aus der Weiterbelastung der Konzessionsabgabe an die NRM (Umsatzerlöse) gegenüber. Der Tätigkeitsbereich Stromverteilung wies einen Jahresfehlbetrag vor Ergebnisabführung in Höhe von 11,7 Mio. Euro (Vorjahr 8,3 Mio. Euro) aus. Die Veränderung war einerseits auf die erhöhte Verlustübernahme der NRM im Ergebnis aus Finanzanlagen und gegenläufig auf die Minderung der sonstigen betrieblichen Aufwendungen zurückzuführen. Auf der Aktivseite erhöhten sich die Sachanlagen aufgrund gestiegener Investitionen um 14,4 Mio. Euro. Auf der Passivseite war ein Anstieg der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen um 18,1 Mio. Euro zu verzeichnen. Der Tätigkeitsbereich Gasverteilung wies einen Jahresüberschuss vor Ergebnisabführung in Höhe von 24,1 Mio. Euro aus und lag damit nahezu auf Vorjahresniveau. Auf der Aktivseite erhöhten sich die Sachanlagen um 4,3 Mio. Euro sowie die Anteile an verbundenen Unternehmen um 4,9 Mio. Euro. Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen verminderten sich hingegen um 13,0 Mio. Euro. Auf der Passivseite sind die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und die sonstigen Verbindlichkeiten um jeweils 1,7 Mio. Euro zurückgegangen.
Frankfurt am Main, den 11. März 2019 Dr. Alsheimer Breidenbach Herbst Rauhut Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018des Mainova-Konzernsscroll
Gesamtergebnisrechnung des Mainova-Konzerns1vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018scroll
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nach Steuern Bilanzdes Mainova-KonzernsVermögenswerte scroll
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Mainova hat die Standards IFRS 9 und IFRS 15 zum 01.01.2018 erstmals angewendet. Die
Vorjahreszahlen wurden nicht angepasst. Wir verweisen auf das Kapitel "Änderungen
von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" im Anhang. Eigenkapitalveränderungsrechnungdes Mainova-Konzernsscroll
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Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2018des Mainova-Konzernsscroll
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Mainova hat die Standards IFRS 9 und IFRS 15 zum 01.01.2018 erstmals angewendet. Die
Vorjahreszahlen wurden nicht angepasst. Wir verweisen auf das Kapitel "Änderungen
von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" im Anhang. Anhang für das Geschäftsjahr 2018des Mainova-Konzerns1. Allgemeine GrundlagenDer Konzernabschluss der Mainova Aktiengesellschaft (Mainova AG) mit Sitz in Frankfurt am Main (Registergericht Frankfurt am Main, HRB 7173) wurde nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315 e Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB) zu beachtenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Die Mainova AG sowie die in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen werden im Folgenden als "Konzern" oder "Mainova" bezeichnet. Das oberste Mutterunternehmen der Mainova ist die Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH (SWFH), Frankfurt am Main, die einen Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen nach HGB aufstellt, der im Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Das vollkonsolidierte Tochterunternehmen Hotmobil Deutschland GmbH (HMD) macht von der Befreiungsvorschrift des § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch und verzichtet auf die Veröffentlichung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Es besteht ein Ergebnisabführungsvertrag zwischen der HMD und der Mainova. Für die Bilanzierung, Bewertung und den Ausweis im Konzernabschluss 2018 haben wir die Anforderungen der am Abschlussstichtag veröffentlichten und verpflichtend anzuwendenden Standards des International Accounting Standards Boards (IASB) sowie die Interpretationen des IFRS Interpretations Committees (IFRS IC) - vormals International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) beziehungsweise Standing Interpretations Committee - ausnahmslos erfüllt. Der Konzernabschluss der Mainova vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Mainova erstellt diesen Konzernabschluss aufgrund der Aufstellungspflicht für börsennotierte Aktiengesellschaften nach § 290 Abs.1 in Verbindung mit § 291 Abs. 3 Nr. 1 HGB. Der Aufsichtsrat wird am 10. April 2019 über die Billigung des Konzernabschlusses entscheiden. Anschließend wird der Konzernabschluss im Bundesanzeiger offengelegt. Mainova ist in der Versorgung mit leitungsgebundenen Energieträgern und Wasser sowie in artverwandten Dienstleistungen tätig. Wir versorgen rund eine Million Menschen überwiegend in Hessen, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Bayern, Baden-Württemberg und Niedersachsen mit Strom und Gas. In Frankfurt am Main bieten wir unseren Kunden zusätzlich Wärme und Wasser an. Zudem beliefert Mainova regionale Energieversorgungsunternehmen (Energiepartner) sowie bundesweit Geschäftskunden mit Strom und Gas. Auch energienahe Dienstleistungen gewinnen zunehmend an Bedeutung. Als Betreiber von Versorgungsnetzen stellt Mainova Dritten den Zugang und Anschluss zur Verfügung und gewährleistet den sachgerechten Transport von Energie und Wasser. Weitere Informationen dazu sind auch im Abschnitt 8 "Segmentberichterstattung" enthalten. Zur übersichtlicheren Darstellung sind in der Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Bilanz Posten zusammengefasst und im Anhang gesondert aufgeführt und erläutert. Die Beträge werden, soweit dies nicht anderweitig vermerkt ist, auf Tsd. oder Mio. Euro gerundet. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Der vorliegende Abschluss umfasst das Geschäftsjahr 2018 auf der Basis der Berichtsperiode vom 1. Januar bis 31. Dezember des Jahres mit einer Vergleichsperiode. 2. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen im Wesentlichen denen des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2017. Im Geschäftsjahr 2018 wurden erstmals die Vorschriften des IFRS 9 "Finanzinstrumente" und des IFRS 15 "Erlöse aus Verträgen mit Kunden" angewendet. Diesbezüglich verweisen wir auf die Ausführungen zu den Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Die Erstellung des Konzernabschlusses der Mainova erfolgt grundsätzlich unter Anwendung des Anschaffungskostenprinzips. Davon ausgenommen sind die zum beizulegenden Zeitwert bewerteten derivativen Finanzinstrumente und die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Vermögenswerte. Die Realisierung der Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden erfolgt gemäß IFRS 15. Der Standard enthält ein Fünf-Stufen-Modell, mithilfe dessen die Höhe der Umsätze und der Zeitpunkt beziehungsweise Zeitraum der Umsatzrealisierung bestimmt werden. Bezüglich der Umsatzrealisierung verweisen wir auf Abschnitt 5 (1). Der Geschäfts- oder Firmenwert (Goodwill) wird zu Anschaffungskosten abzüglich Wertminderungen angesetzt. Der Geschäfts- oder Firmenwert unterliegt gemäß IAS 36 keiner planmäßigen Abschreibung, sondern wird mindestens einmal jährlich einer Werthaltigkeitsprüfung unterzogen. Beim Eintritt besonderer Ereignisse, die dazu führen können, dass der Buchwert einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit (ZGE) beziehungsweise von Gruppen von ZGE nicht mehr durch den erzielbaren Betrag gedeckt ist, wird auch unterjährig ein Werthaltigkeitstest durchgeführt. Der im Rahmen der Werthaltigkeitsprüfung verwendete Vorsteuerzinssatz liegt zum Stichtag zwischen 9,40 % und 9,73 % (Vorjahr zwischen 9,43 % und 9,58 %). Der Ermittlung der diskontierten Cashflows liegt die vom Vorstand genehmigte und vom Aufsichtsrat gebilligte Mehrjahresplanung zugrunde. Eine Wertaufholung in späteren Perioden ist nicht möglich. Es wurden Eigenkapitalkostensätze zwischen 5,30 % und 6,65 % (Vorjahr zwischen 5,36 % und 6,37 %) und Betafaktoren zwischen 0,60 und 0,80 (Vorjahr zwischen 0,60 und 0,75) berücksichtigt. Sonstige immaterielle Vermögenswerte werden mit den fortgeführten Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten bilanziert und linear, entsprechend ihrer wirtschaftlichen Nutzungsdauer, abgeschrieben: scroll
Nutzungsdauer und Abschreibungsmethoden werden mindestens zum Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft. Es liegen keine immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmbarer Nutzungsdauer vor. Bezüglich der Überprüfungen auf Wertminderungen verweisen wir auf die Erläuterungen zum Sachanlagevermögen in diesem Abschnitt. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger nutzungsbedingter Abschreibungen und Wertminderungen bewertet. Bei selbst erstellten Sachanlagen werden die Herstellungskosten anhand der direkt zurechenbaren Einzel- und Gemeinkosten ermittelt. Es wird die lineare Abschreibungsmethode angewandt. Wesentliche Ersatzinvestitionen sowie die Großrevisionen der Kraftwerke werden aktiviert. Aufwendungen für Reparaturen und Wartungen, die keine wesentlichen Ersatzinvestitionen darstellen, werden in dem Geschäftsjahr aufwandswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, in dem sie angefallen sind. Nutzungsdauer und Abschreibungsmethoden werden mindestens zum Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft. Jeder Teil einer Sachanlage mit wesentlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten im Verhältnis zum gesamten Wert des Vermögenswerts wird hinsichtlich der Nutzungsdauer und Abschreibungsmethode getrennt von den anderen Teilen der Sachanlage beurteilt und entsprechend abgeschrieben (Komponentenansatz). Nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten werden nur dann als Buchwert des Vermögenswerts erfasst, wenn es wahrscheinlich ist, dass dem Konzern daraus zukünftig ein wirtschaftlicher Nutzen zufließen wird und die Kosten des Vermögenswerts zuverlässig ermittelt werden können. Die planmäßigen linearen Abschreibungen für unsere typischen Anlagen werden nach folgenden konzerneinheitlichen Nutzungsdauern bemessen: scroll
Sachanlagen werden auf Wertminderungen überprüft, wenn Ereignisse oder veränderte Umstände vermuten lassen, dass eine Wertminderung eingetreten sein könnte. Darauf können insbesondere neue energiepolitische Rahmenbedingungen, eine deutliche Änderung der Preissituation an den Absatz- und Beschaffungsmärkten, geänderte regulatorische Vorgaben sowie eine Verschlechterung der zugrunde gelegten Plandaten hinweisen. In solchen Fällen erfolgt eine Werthaltigkeitsprüfung nach IAS 36. Eine Wertminderung eines Vermögenswerts ist erforderlich, wenn der Buchwert über dem erzielbaren Betrag des Vermögenswerts liegt. Dabei ist gemäß IAS 36.6 der erzielbare Betrag der höhere Wert aus dem Nutzungswert und dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Verkaufskosten. Der bei Mainova zugrunde gelegte Nutzungswert ergibt sich aus dem Barwert der geschätzten, zukünftig nachhaltig erzielbaren betrieblichen Cash-flows aus der fortgeführten Nutzung des Vermögenswerts zuzüglich eines am Ende der Nutzungsdauer realisierbaren Restwerts. Als Grundlage für die Ermittlung des Nutzungswerts dient die vom Vorstand genehmigte und vom Aufsichtsrat beschlossene beziehungsweise gebilligte Mehrjahresplanung. Ist es nicht möglich, den erzielbaren Betrag für einen einzelnen Vermögenswert zu bestimmen, wird die Wertminderung auf der Basis des erzielbaren Betrags der ZGE ermittelt. Diese ist als kleinste identifizierbare Gruppe von Vermögenswerten definiert, die unabhängig von anderen Vermögenswerten in der Lage ist, Mittelzuflüsse aus der fortgesetzten Nutzung zu erzielen. Bei Mainova bestehen im Wesentlichen ZGE für die Verteilnetze Stromnetz, Gasnetz und Wassernetz sowie Kraftwerke. Die ZGE Kraftwerke setzt sich aus mehreren Heizkraftwerken (HKW West, Mitte, Niederrad und dem Müllheizkraftwerk Nordweststadt) mit zugehörigen Verbindungsnetzen zusammen, da diese sowohl bei unvorhergesehenen Produktionsausfällen als auch bei geplanten Revisionen die Versorgung der Kunden des Wärmenetzes gegenseitig sicherstellen. Bei der ZGE Kraftwerke wird eine begrenzte Nutzungsdauer der langfristigen Vermögenswerte unterstellt, sodass als Grundlage die Cashflow-Prognosen für die verbleibende Nutzungsdauer angesetzt werden. Bei den ZGE der Verteilnetze wird eine unbestimmbare Nutzungsdauer unterstellt, sodass die Planjahre um ein Normjahr als Basis für die ewige Rente ergänzt werden. Wenn der Grund für eine früher vorgenommene Wertminderung entfällt, werden die Vermögenswerte erfolgswirksam zugeschrieben, wobei der infolge der Zuschreibung erhöhte Buchwert nicht die fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten übersteigen darf. An jedem Bilanzstichtag wird geprüft, ob ein Anhaltspunkt vorliegt, dass ein für einen Vermögenswert in früheren Perioden erfasster Wertminderungsaufwand nicht mehr besteht oder sich vermindert haben könnte. Fremdkapitalkosten, die im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Herstellung eines sogenannten qualifizierten Vermögenswerts vom Zeitpunkt der Anschaffung beziehungsweise ab dem Herstellungsbeginn bis zur Inbetriebnahme entstehen, werden als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten dieses Vermögenswerts aktiviert. Bei spezifischer Fremdfinanzierung werden die jeweiligen direkt zurechenbaren Fremdkapitalkosten berücksichtigt. Bei Mainova wird in der Regel nicht spezifisch finanziert, das heißt, es besteht kein direkter Zusammenhang zwischen den aufgenommenen Fremdmitteln und den getätigten Investitionen. Zur Berechnung der zu aktivierenden Fremdkapitalkosten wird ein durchschnittlicher Fremdkapitalkostensatz ermittelt. Im Geschäftsjahr 2018 wurde ein durchschnittlicher Fremdfinanzierungszinssatz von 1,75 % (Vorjahr 2,81 %) zugrunde gelegt. Andere Fremdkapitalkosten werden als Aufwand erfasst. Leasingtransaktionen, bei denen Mainova Leasinggeber ist und die wesentlichen Chancen und Risiken aus der Nutzung des Leasingobjekts auf den Vertragspartner übertragen werden, sind als Finanzierungsleasingverhältnisse erfasst. Die Summe des Barwerts der ausstehenden Mindestleasingzahlungen und des nicht garantierten Restwerts werden als Leasingforderung bilanziert. Die Zahlungen des Leasingnehmers werden in Tilgungsleistungen sowie Zinserträge aufgeteilt. Werden die Chancen und Risiken nicht auf den Vertragspartner übertragen, liegt ein Operating-Leasingverhältnis vor, das heißt, dass das Leasingobjekt weiterhin bei Mainova bilanziert wird und die Leasingzahlungen als Ertrag erfasst werden. Bei den Geschäften, bei denen Mainova Leasingnehmer ist, liegen ausschließlich Operating-Leasingverhältnisse vor, das heißt, das Leasingobjekt wird beim Leasinggeber bilanziert und Mainova erfasst die Leasingzahlungen aufwandswirksam. IFRIC 4 "Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält" beinhaltet Kriterien zur Identifikation von Leasingelementen in Verträgen, die formal nicht als Leasingverträge bezeichnet werden. Vertragselemente, welche die Kriterien des IFRIC 4 erfüllen, sind nach den Vorschriften des IAS 17 als Leasingverträge zu bilanzieren. Bei Mainova fallen Contracting-Projekte in den Anwendungsbereich des IFRIC 4. Bei diesen Projekten stellt Mainova eine Energieerzeugungsanlage für einen Kunden bei gleichzeitigem Abschluss eines Energieliefervertrags. Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen werden zunächst zu Anschaffungskosten angesetzt und deren Buchwert in den Folgeperioden in Höhe der anteiligen Veränderungen des Nettovermögens fortgeschrieben. Dabei werden die Buchwerte jährlich um die anteiligen Ergebnisse, ausgeschütteten Dividenden und sonstigen Eigenkapitalveränderungen erhöht beziehungsweise vermindert. Ein bilanzierter Geschäfts- oder Firmenwert wird im Beteiligungsansatz ausgewiesen. Erfolgsneutrale Eigenkapitalveränderungen bei nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen werden auf Wertminderungen überprüft, wenn Ereignisse oder veränderte Umstände vermuten lassen, dass eine Wertminderung eingetreten sein könnte. Eine Wertminderung liegt vor, wenn der erzielbare Betrag den Beteiligungsbuchwert unterschreitet. Der erzielbare Betrag wird als Barwert der erwarteten künftigen Cashflows ermittelt. Als Grundlage für die Ermittlung des Nutzungswerts dienten die von den Gesellschaften erstellten und von deren Aufsichtsräten beschlossenen beziehungsweise gebilligten Mehrjahresplanungen. Dabei wurde ein laufzeitspezifischer risikofreier Zinssatz zwischen 0,40 % und 1,25 % (Vorjahr zwischen 0,50 % und 1,31 %) zuzüglich einer Marktrisikoprämie von 6,75 % (Vorjahr 6,75 %) unter der Nutzung folgender Betafaktoren (verschuldet) verwendet: scroll
Grundsätzlich wurde ein Eigenkapitalkostensatz von 6,65 % (Vorjahr 6,37 %) und bei Gaskraftwerken Eigenkapitalkostensätze zwischen 7,15 % und 8,00 % (Vorjahr 7,25 % und 8,06 %) verwendet. Die Vorräte werden zu Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten angesetzt. Fremdkapitalkosten werden nicht aktiviert, es sei denn, es liegt ein qualifizierter Vermögenswert vor. Die Bewertung erfolgt grundsätzlich zu gewogenen Durchschnittskosten. Die Herstellungskosten enthalten gemäß IAS 2 die direkt zurechenbaren Einzelkosten zuzüglich angemessener Gemeinkosten. Risiken aus einer geminderten Verwertbarkeit wird durch angemessene Abschläge Rechnung getragen. Soweit es erforderlich ist, wird der im Vergleich mit dem Buchwert niedrigere realisierbare Nettoveräußerungswert angesetzt. Wertaufholungen bei früher abgewerteten Vorräten werden als Minderung des Materialaufwands erfasst. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind von Kunden geschuldete Beträge für im gewöhnlichen Geschäftserlauf verkaufte Güter und erbrachte Dienstleistungen. In den Forderungen sind erhaltene Abschlagszahlungen auf den abgegrenzten, noch nicht abgelesenen Verbrauch unserer Kunden verrechnet. Beim erstmaligen Ansatz wird der Betrag der unbedingten Gegenleistung erfasst. Ist jedoch eine signifikante Finanzierungskomponente enthalten, erfolgt ein Ansatz zum beizulegenden Zeitwert. Mainova hält die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, um die vertraglichen Cashflows zu vereinnahmen und bewertet sie in der Folge unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich Wertberichtigungen. Die Wertberichtigung wird im Rahmen des vereinfachten Wertminderungsmodells des IFRS 9 stets in Höhe der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste bemessen. Diesbezüglich verweisen wir auf die Erläuterungen zum Kreditrisiko in Abschnitt 7. Ergänzend werden Einzelwertberichtigungen aufgrund der wirtschaftlichen Situation eines Schuldners vorgenommen. Unentgeltlich zugeteilte Emissionsrechte werden mit null Euro und für den Eigenerzeugungsbedarf entgeltlich erworbene Emissionsrechte mit ihren Anschaffungskosten bilanziert. Für eine etwaige Unterdeckung am Stichtag wird eine Rückstellung in Höhe des beizulegenden Zeitwerts am Bilanzstichtag für zusätzlich benötigte Emissionsrechte gebildet. Übrige finanzielle Vermögenswerte - KlassifizierungDie Klassifizierung ist abhängig vom Geschäftsmodell für die Steuerung der finanziellen Vermögenswerte und von den vertraglichen Zahlungsströmen. Ein finanzieller Vermögenswert wird nur dann mit fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, wenn kumulativ die beiden folgenden Bedingungen erfüllt sind:
Ansonsten erfolgt eine Bewertung erfolgsneutral oder erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert. Schuldinstrumente werden nur dann umklassifiziert, wenn sich das Geschäftsmodell zur Steuerung dieser Vermögenswerte ändert. Bei den Investitionen in Eigenkapitalinstrumenten übt Mainova das Wahlrecht der Bewertung erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert aus. Eine Beschreibung der Bewertungskategorien bei der Mainova befindet sich in Abschnitt 7. Übrige finanzielle Vermögenswerte - Ansatz und AusbuchungEin marktüblicher Kauf oder Verkauf von finanziellen Vermögenswerten wird zum Handelstag angesetzt, das heißt zu dem Tag, an dem sich Mainova verpflichtet, den Vermögenswert zu kaufen oder zu verkaufen. Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn die Ansprüche auf den Erhalt von Zahlungsströmen aus den finanziellen Vermögenswerten ausgelaufen oder übertragen worden sind und der Konzern im Wesentlichen alle Risiken und Chancen aus dem Eigentum übertragen hat. Übrige finanzielle Vermögenswerte - BewertungBeim erstmaligen Ansatz werden finanzielle Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Die Folgebewertung von Schuldinstrumenten nimmt Mainova abhängig vom Geschäftsmodell wie folgt vor:
Wertminderungen orientieren sich an dem Modell der erwarteten Kreditausfälle. Grundsätzlich wird die Wertminderung beim erstmaligen Ansatz von Finanzinstrumenten, mit Ausnahme der bereits zum Zugangszeitpunkt wertgeminderten Vermögenswerte, auf Basis des erwarteten 12-Monats-Kreditverlusts ermittelt. Sofern sich in den Folgeperioden das Ausfallrisiko seit dem erstmaligen Ansatz signifikant erhöht, wird bei der Ermittlung der Wertminderung das Risiko, dass über die erwartete Laufzeit des Finanzinstruments ein Kreditausfall eintritt, zugrunde gelegt. Zu jedem Bilanzstichtag wird überprüft, ob ein finanzieller Vermögenswert wertgemindert ist. Dies ist dann erfüllt, wenn ein oder mehrere Ereignisse eingetreten sind, die einen nachteiligen Einfluss auf die zukünftige Zahlung haben. Zu weiteren Einzelheiten verweisen wir auf die Ausführungen zum Kreditrisiko in Kapitel 7. Die Folgebewertung von Eigenkapitalinstrumenten erfolgt nach Ausübung des unwiderruflichen Wahlrechts erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert. Hierunter fallen die sonstigen Beteiligungen, in die Mainova aus strategischen Gründen investiert hat mit der Absicht, diese langfristig zu halten. Der beizulegende Zeitwert wird als Barwert der geschätzten, zukünftig nachhaltig erzielbaren Cashflows ermittelt. Die verwendeten Bewertungsmethoden und -parameter entsprechen denen, die bei den nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen angewendet werden. Sofern ein Börsenpreis verfügbar ist, wird dieser herangezogen. Gewinne und Verluste werden im sonstigen Ergebnis ausgewiesen. Bei Ausbuchung erfolgt keine Umgliederung in die Gewinn- und Verlustrechnung. Dividenden werden weiterhin in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Wertminderungen und Wertaufholungen werden nicht getrennt von den Änderungen des beizulegenden Zeitwerts ausgewiesen. Fremdwährungsforderungen und -Verbindlichkeiten werden zu konzerneinheitlich vorgegebenen Umrechnungskursen, die den Mittelkursen am Bilanzstichtag entsprechen, bewertet. Nichtmonetäre Fremdwährungsposten sind bei Mainova nicht vorhanden. Zum Bilanzstichtag lagen keine Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten vor. Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten und werden zum Nennwert bilanziert. Die Pensionsrückstellungen umfassen die Rückstellungen für Einzelpensionszusagen sowie für die Gewährung von Energiedeputaten an Mitarbeiter, Pensionäre und ihre Hinterbliebenen. Der Ermittlung der leistungsorientierten Verpflichtungen liegt zum Abschlussstichtag ein versicherungsmathematisches Gutachten eines qualifizierten Sachverständigen zugrunde. Die Berechnung erfolgt entsprechend IAS 19 nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren. Dieses Verfahren berücksichtigt neben den Renten und Anwartschaften auch zukünftig zu erwartende Gehalts- und Rentensteigerungen. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus der Bewertung der leistungsorientierten Pensionsverpflichtung (sogenannte Neubewertungskomponente) werden in der Periode des Anfallens im sonstigen Ergebnis der Gesamtergebnisrechnung erfasst. Diese resultieren aus einer Abweichung der tatsächlichen Entwicklung von den unterstellten Annahmen oder aus einer Änderung der Annahmen. Die übrigen Komponenten des Pensionsaufwands (sogenannte Dienstzeit- und Nettozinskomponente) werden im Gewinn oder Verlust der Periode berücksichtigt. Daneben sind alle tariflichen Mitarbeiter im Rahmen der Bindung an die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes sowie auf der Basis einzelvertraglicher Regelungen bei der Zusatzversorgungskasse der Stadt Frankfurt am Main (ZVK) nach den Regeln der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst pflichtversichert. Nach IAS 19 handelt es sich bei dieser Form der Altersvorsorge um einen leistungsorientierten Plan (Defined Benefit Plan), da die individuellen Versorgungsleistungen der ZVK an frühere Mitarbeiter der Mitgliedsunternehmen nicht von eingezahlten Beiträgen abhängen. Da zudem in der ZVK Mitarbeiter mehrerer Mitgliedsunternehmen versichert sind, gilt diese Form der Altersvorsorge als gemeinschaftlicher Plan mehrerer Arbeitgeber (Multi-Employer Plan), für welche die besonderen Vorschriften des IAS 19 anzuwenden sind. Die Beiträge werden im Rahmen eines Umlageverfahrens erhoben. Aufgrund der Umverteilungen der Leistungen der ZVK auf die an ihr beteiligten Unternehmen und der unzureichenden Daten über die Altersstruktur, die Fluktuation und die Gehälter dieser Mitarbeiter liegen keine Informationen über den auf Mainova entfallenden Teil der zukünftigen Zahlungsverpflichtungen vor (wirtschaftliche Verpflichtung). Somit ist eine Rückstellungsbildung nach IFRS nicht zulässig und die Behandlung erfolgt wie bei einem beitragsorientierten Plan (Defined Contribution Plan) gemäß IAS 19.34 (a). Die laufenden Zahlungen an die ZVK stellen demnach Aufwendungen des Geschäftsjahres dar. Der Umlagesatz der ZVK Frankfurt am Main beläuft sich auf 6,0 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts; davon übernimmt der Arbeitgeber 5,6 %, die Eigenbeteiligung der Arbeitnehmer beträgt 0,4 %. Daneben wird gemäß § 63 der ZVK-Satzung vom Arbeitgeber ein steuerfreies Sanierungsgeld von 3,5 % erhoben. Für einen Teil der Pflichtversicherten wird für das ZVK-pflichtige Entgelt, das über dem tariflich festgesetzten Grenzwert liegt, eine zusätzliche Umlage von 9,0 % gezahlt. Derzeit liegen keine gesicherten Erkenntnisse vor, dass das Sanierungsgeld steigen wird. Es ist jedoch damit zu rechnen, dass auch künftig Beitragserhöhungen erfolgen können. Der Aufwand aus ZVK-Umlagen (Arbeitgeberanteil) ist unter den Aufwendungen für Altersversorgung ausgewiesen. Mainova ist gemeinsam mit den übrigen Mitgliedsunternehmen verpflichtet, die bereits aufgelaufenen, nicht durch Vermögen gedeckten sowie die künftig hinzukommenden Verpflichtungen zu finanzieren. Im Zusammenhang mit den leistungsorientierten Pensionsplänen ist die Mainova den allgemeinen versicherungsmathematischen Risiken wie beispielweise Langlebigkeits- und Zinssatzänderungsrisiken ausgesetzt. Verpflichtungen für Beiträge zu beitragsorientierten Plänen werden als Aufwand erfasst, sobald die damit verbundene Arbeitsleistung erbracht wird. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen sämtliche am Bilanzstichtag erkennbaren rechtlichen oder faktischen Verpflichtungen gegenüber einer anderen Partei aufgrund von Ereignissen in der Vergangenheit, die der Höhe und / oder dem Eintrittszeitpunkt nach unsicher sind und wahrscheinlich zu einem Abfluss von Ressourcen führen werden. Die Rückstellungen werden mit dem bestmöglichen Schätzbetrag angesetzt. Die Bewertung erfolgt mit dem Erwartungswert, wenn die zu bewertende Rückstellung eine große Anzahl von Positionen umfasst, beziehungsweise mit dem Betrag, der über die höchste Eintrittswahrscheinlichkeit verfügt, wenn eine einzelne Verpflichtung bewertet wird. Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften werden gebildet, sofern die unvermeidbaren Kosten zur Erfüllung der zukünftigen vertraglichen Verpflichtungen höher sind als der erwartete wirtschaftliche Nutzen. Der Verlust aus dem schwebenden Geschäft ermittelt sich dabei aus dem Saldo der daraus resultierenden erwarteten Erträge und Aufwendungen. Für wesentliche Rückstellungen (wie zum Beispiel Altlasten, Altersteilzeit) wurden Bewertungsgutachten beziehungsweise Berechnungen von sachverständigen Dritten eingeholt. Alle langfristigen Rückstellungen werden mit ihrem auf den Bilanzstichtag abgezinsten bestmöglichen Schätzbetrag bilanziert, soweit der Zinseffekt nicht von untergeordneter Bedeutung ist. Dabei wird der laufzeitäquivalente Zinssatz für Staatsanleihen, der von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht wird, herangezogen. Der bestmögliche Schätzbetrag umfasst auch die am Bilanzstichtag zu berücksichtigenden Kostensteigerungen. Ausgenommen davon sind Pensionsrückstellungen, für die gemäß IAS 19 gesonderte Regelungen angewendet werden. Die Mainova AG ist seit 2001 als Organgesellschaft in eine ertragsteuerliche Organschaft mit der SWFH eingebunden. Tatsächliche Steuerzahlungen und -erstattungen treten - mit Ausnahme der Körperschaftsteuerzahlung für Ausgleichszahlungen an außenstehende Aktionäre - auf der Ebene des Organträgers ein. Bei der Mainova AG werden die ermittelten laufenden Steuerverpflichtungen beziehungsweise -ansprüche über Steuerumlagen abgebildet. Die Ermittlung der Steuerumlagebeträge erfolgt auf Einzelbasis, das heißt, die Mainova AG wird wie ein selbstständiger Steuerzahler behandelt. Latente Steuern werden gemäß der Verbindlichkeitsmethode auf sämtliche temporäre Bilanzierungs- und Bewertungsunterschiede zwischen Steuerbilanz und IFRS-Bilanz der einzelnen in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften gebildet. Latente Steuern aus Konsolidierungsvorgängen werden gesondert ermittelt und angesetzt. Die latenten Steueransprüche werden angesetzt, wenn zum Zeitpunkt der Umkehr der abzugsfähigen temporären Differenz genügend steuerliches Einkommen zur Verrechnung des Umkehreffekts zur Verfügung steht. Die latenten Steueransprüche umfassen grundsätzlich auch Steuerminderungsansprüche, die sich aus der erwarteten Nutzung bestehender Verlustvorträge in Folgejahren ergeben. Eine Aktivierung erfolgt, wenn deren Realisierung mit ausreichender Sicherheit gewährleistet ist. Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden miteinander verrechnet, wenn der Konzern einen einklagbaren Anspruch zur Aufrechnung der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden hat und diese sich auf Ertragsteuern des gleichen Steuersubjekts beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden. Die latenten Steuern werden auf der Basis der Steuersätze ermittelt, die zum Realisationszeitpunkt gelten beziehungsweise erwartet werden. Der Steuersatz des Mutterunternehmens Mainova AG beträgt 30,70 %. Er ergibt sich aus dem Körperschaftsteuersatz von 15,00 %, dem Solidaritätszuschlag von 5,50 % auf den Körperschaftsteuersatz und dem Gewerbeertragsteuersatz von 14,88 %. Verbindlichkeiten werden grundsätzlich mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige finanzielle Verbindlichkeiten werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Die von Kunden erhaltenen Anzahlungen werden unter den übrigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Zu den finanziellen Verbindlichkeiten zählen die Finanzschulden, die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, die übrigen langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten sowie die übrigen kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten. Darüber hinaus gehören die ausgegebenen Finanzgarantien ebenfalls zu den Finanzinstrumenten. Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten werden erstmals in der Bilanz angesetzt, wenn Mainova Vertragspartei des Finanzinstruments wird. Alle nicht derivativen Finanzinstrumente werden zum Erfüllungstag erfasst. Derivative Finanzinstrumente werden zur Sicherung von Commodity-Risiken eingesetzt, die mit den Aktivitäten des Unternehmens verbunden sind. Verträge, die für Zwecke des Empfangs oder der Lieferung von nichtfinanziellen Posten gemäß dem erwarteten Einkaufs-, Verkaufs- oder Nutzungsbedarf des Unternehmens abgeschlossen und in diesem Sinne gehalten werden (Eigenverbrauchsverträge), werden gemäß IFRS 9 nicht als derivative Finanzinstrumente, sondern nach IAS 37 als schwebende Geschäfte bilanziert und sind insofern in der Angabe zu den sonstigen finanziellen Verpflichtungen enthalten. Ferner werden derivative Finanzinstrumente zur Begrenzung des Risikos marktbedingter Schwankungen der Zinssätze eingesetzt. Derivate, die nicht zum Eigenverbrauch abgeschlossen werden, werden als finanzielle Vermögenswerte oder finanzielle Verbindlichkeiten bilanziert. Sofern die Voraussetzungen für Hedge Accounting nicht erfüllt sind, erfolgt eine Zuordnung zu der Kategorie erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Die beizulegenden Zeitwerte der derivativen Finanzinstrumente werden auf Basis marktgängiger Bewertungsmodelle durch Abzinsung der zukünftig erwarteten Zahlungsströme ermittelt. Dabei basieren die Zahlungsströme der Commodity-Instrumente auf Forward-Preisen. Die Zahlungsströme für Zins-Swaps ergeben sich über die zum Stichtag gültige Zinsstrukturkurve und die daraus abgeleiteten Forward-Zinsen. Die verwendeten Preise spiegeln ähnliche am Hauptmarkt getätigte Transaktionen des jeweiligen Instruments wider. Bei finanziellen Vermögenswerten werden die Ausfallrisiken der Gegenpartei berücksichtigt, da aus Sicht der Mainova das Risiko besteht, dass die Gegenpartei ausfällt und demzufolge ihren Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Neben der Berücksichtigung des Kreditrisikos der Gegenparteien im Falle von finanziellen Vermögenswerten wird bei finanziellen Schulden korrespondierend das eigene Ausfallrisiko berücksichtigt. Bei den derivativen Finanzinstrumenten, die in einer Sicherungsbeziehung (Hedge Ac-counting) stehen, handelt es sich um Cashflow Hedges, die der Absicherung einer mit hoher Wahrscheinlichkeit eintretenden geplanten Transaktion gegen das Risiko schwankender Zahlungsströme dienen. Bei einem Cashflow Hedge werden die unrealisierten Gewinne und Verluste des Sicherungsgeschäfts zunächst in der Rücklage für Cashflow Hedges im sonstigen Ergebnis (Eigenkapital) erfasst und erst dann in der Gewinn- und Verlustrechnung gebucht, wenn das abgesicherte Grundgeschäft erfolgswirksam erfasst wird. Dabei darf nur der effektive Teil einer Sicherungsbeziehung erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis berücksichtigt werden. Der ineffektive Anteil der Veränderung des beizulegenden Zeitwerts eines Sicherungsgeschäfts, für das zuvor ein Cashflow Hedge gebildet wurde, wird sofort erfolgswirksam erfasst. Entfällt das gesicherte Grundgeschäft, wird die im sonstigen Ergebnis für das Sicherungsgeschäft gebildete Rücklage sofort erfolgswirksam reklassifiziert. Diese wird ebenfalls als erfolgswirksam reklassifiziert, wenn das Hedge Accounting ineffektiv wird. Für die Anwendung von Hedge Accounting gemäß IFRS 9 ist eine ausführliche Dokumentation der Sicherungsbeziehung zwischen Grund- und Sicherungsgeschäft sowie der Sicherungsstrategie erforderlich. Eine Sicherungsbeziehung liegt vor, sofern eine ökonomische Beziehung zwischen Grundgeschäft und Sicherungsinstrument vorliegt und die Critical Terms, wie Laufzeit, Mengen und Basiswert, übereinstimmen. Da auch einzelne Risikokomponenten abgesichert werden können und die Vertragsbedingungen übereinstimmen, ergeben sich keine wesentlichen Ineffektivitäten. IFRS 9 untersagt die freiwillige Beendigung der Bilanzierung von Sicherungsgeschäften. Zur Messung der Ineffektivität und der daraus abzuleitenden Buchungen aus der Sicherungsbeziehung wird die Effektivität prospektiv mittels der Dollar-Offset-Methode in Verbindung mit der hypothetischen Derivatmethode gemessen. Hierbei werden die kumulativen Wertänderungen des Sicherungsinstruments mit den kumulativen Wertänderungen des Grundgeschäfts beziehungsweise des hypothetischen Derivats verglichen. Das hypothetische Derivat spiegelt sämtliche Parameter des Grundgeschäfts zum Zeitpunkt der Designation wider und hat einen Startwert von null. Eventualverbindlichkeiten sind mögliche Verpflichtungen gegenüber Dritten oder gegenwärtige Verpflichtungen, bei denen ein Ressourcenabfluss nicht wahrscheinlich ist beziehungsweise deren Höhe nicht verlässlich bestimmt werden kann. Eventualverbindlichkeiten werden in der Bilanz grundsätzlich nicht erfasst. Die im Anhang angegebenen Verpflichtungsvolumina bei den Eventualverbindlichkeiten entsprechen dem am Bilanzstichtag bestehenden Haftungsumfang. Wesentliche Aufstellung des Konzernabschlusses nach IFRS sind bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Ermessensentscheidungen zu treffen. Diese betreffen insbesondere folgende Sachverhalte:
Weiterhin sind Annahmen und Schätzungen aufgrund unbestimmter künftiger Ereignisse zum Bilanzstichtag erforderlich. Da die Schätzungen auf Annahmen und Prognosen beruhen, entstehen Risiken in Bezug auf den Wertansatz der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden sowie der Erträge und Aufwendungen. Die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen sowie sonstige am Stichtag bestehende Quellen von Schätzungsunsicherheiten, aufgrund derer ein Risiko besteht, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden erforderlich sein wird, werden im Folgenden erläutert. Erhaltene Abschlagszahlungen auf den noch nicht abgerechneten Energieverbrauch von Kunden werden mit den zwischen dem letzten Abrechnungszeitpunkt und dem Bilanzstichtag hochgerechneten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen verrechnet. Das Hochrechnungsverfahren berücksichtigt Verbrauchsverhalten der Vergangenheit, die historischen Temperaturverläufe beziehungsweise Gradtagszahlen und kundenindividuelle Verbrauchseinschätzungen. Der Buchwert der Forderungen aus Verbrauchsabgrenzung beträgt 759,9 Mio. Euro. Bei der Bilanzierung und Bewertung der Pensionsrückstellungen und ähnlichen Verpflichtungen (Deputate) sowie der Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen sind hinsichtlich Abzinsungsfaktor, Gehaltstrends, Fluktuationsrate sowie Kostenschätzung der Erfüllungsbeträge Annahmen und Schätzungen erforderlich. Aufgrund des Umfangs an direkten Pensionszusagen und ähnlichen Verpflichtungen können sich aus möglichen Schätzungsänderungen in der Zukunft Auswirkungen ergeben (vergleiche Abschnitt 6 (23)). Bewertungsänderungen von Pensionsrückstellungen, die auf Änderungen der versicherungsmathematischen Parameter beruhen, werden erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst (vergleiche Abschnitt 6 (19)). Weiterhin sind bei der Durchführung von Werthaltigkeitstests zukunftsbezogene Schlüsselannahmen zu treffen. Änderungen dieser Annahmen können aus heutiger Sicht zu einem zusätzlichen Wertminderungs- beziehungsweise einem Wertaufholungsbedarf führen, da die Bewertung insbesondere auch von der Entwicklung der langfristigen Kapitalmarktzinsen und der verwendeten langfristigen Planungsrechnungen abhängt. Als Bewertungsgrundlage für den Werthaltigkeitstest von nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen und sonstigen Beteiligungen wird jeweils die verabschiedete Mehrjahresplanung der Beteiligungen herangezogen, die jedoch in der langfristigen Planung gewisse Unsicherheiten bezüglich der zukünftigen Entwicklung enthält. Die im Geschäftsjahr einem Wertminderungstest unterzogenen Gesellschaften haben einen Buchwert vor Wertminderungen in Höhe von 89,4 Mio. Euro. Davon entfallen auf at Equity bilanzierte Finanzanlagen 71,0 Mio. Euro und 17,1 Mio. Euro auf sonstige Beteiligungen. Im Geschäftsjahr wurden Abschreibungen in Höhe von 8,6 Mio. Euro und Wertaufholungen in Höhe von 9,6 Mio. Euro vorgenommen. Darüber hinaus wurden Wertänderungen bei sonstigen Beteiligungen in Höhe von 2,3 Mio. Euro erfolgsneutral als Wertminderung im Eigenkapital erfasst sowie 5,3 Mio. Euro als erfolgsneutrale Wertaufholung. Eine Erhöhung oder Verminderung des Zinssatzes um 0,25 % ergäbe für die at Equity bilanzierten Finanzanlagen einen positiven Ergebniseffekt von 1,2 Mio. Euro beziehungsweise einen negativen von 1,3 Mio. Euro. Eine Änderung des Zinssatzes um 0,25 % würde zu keiner Goodwill-Abschreibung führen. Die Rückstellungen für Altlasten (vergleiche Abschnitt 6 (24)) basieren auf externen Gutachten und Berechnungen, die jährlich aktualisiert werden. Diesen liegen Kostenschätzungen der Erfüllungsbeträge für die jeweilige Verpflichtung zugrunde. Schätzungsunsicherheiten ergeben sich insbesondere aus Änderungen des Verpflichtungsumfangs, Abweichungen von den angenommenen Kostenentwicklungen sowie aus Änderungen des Zinsniveaus und der Zahlungszeitpunkte. Weiterhin kann eine Änderung des Diskontierungszinses zu einer Anpassung der Altlastenrückstellungen führen. Bei einer Zinssatzerhöhung beziehungsweise Zinssatzreduzierung um 0,25 % würde sich die Rückstellung um 1,4 Mio. Euro reduzieren beziehungsweise erhöhen. Bei den Rückstellungen für drohende Verluste aus langfristigen Energiebeschaffungs- und -vertriebsgeschäften in Höhe von 60,3 Mio. Euro werden Einschätzungen zur zukünftigen Entwicklung auf den Energiemärkten getroffen, deren Angemessenheit auf externen Markteinschätzungen beruht. Eine künftige Änderung dieser Einschätzungen kann zu einer Anpassung des Rückstellungsbetrags führen. Zudem kann sich eine Änderung des Diskontierungssatzes auswirken. Bei einer Zinssatzerhöhung beziehungsweise Zinssatzreduzierung um 0,25 % würden sich die Rückstellungen um 1,2 Mio. Euro reduzieren beziehungsweise erhöhen. Bei der Beurteilung von Rechtsstreitigkeiten im Hinblick auf die Bildung von Rückstellungen wurde eine Einschätzung des voraussichtlichen Prozessausgangs vorgenommen. Es werden nur latente Steuern auf Verlustvorträge aktiviert, von deren Nutzbarkeit mit ausreichender Sicherheit ausgegangen werden kann. Die Einschätzung der Nutzbarkeit erfolgt anhand von steuerlichen Ergebnisplanungen. Die zugrunde liegenden Annahmen und Schätzungen basieren auf den Gegebenheiten und Einschätzungen am jeweiligen Bilanzstichtag. Durch von den Annahmen abweichende Einschätzungen sowie Entwicklungen können sich die tatsächlichen Beträge von den Schätzwerten unterscheiden. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses ist keine wesentliche Änderung der getroffenen Annahmen und Schätzungen zu erwarten. KapitalmanagementDie Mainova AG unterliegt keinen satzungsmäßigen Kapitalerfordernissen und keinen externen Mindestkapitalanforderungen. Seit dem Abschluss des Gewinnabführungsvertrags mit der SWFH im Jahr 2001 und gemäß der in diesem Zusammenhang erlassenen Konzernrichtlinie ist die Mainova AG als Organgesellschaft in die zentrale Konzernfinanzierung der SWFH eingebunden. Die SWFH übernimmt das Cash Management aller Organgesellschaften mit dem Ziel, die Kosten der Finanzierung beziehungsweise die Geldanlageerlöse zu optimieren. Da es sich bei der Rücklage aus Cashflow Hedges im sonstigen Ergebnis um eine reine IFRS-Accounting-Größe handelt, hat diese keine Auswirkungen auf das Kapitalmanagement der Mainova. Maßnahmen zur Einhaltung einer soliden Eigenkapitalquote werden im Rahmen der mittelfristigen Unternehmensplanung berücksichtigt. Zum 31. Dezember 2018 belief sich die Eigenkapitalquote auf 41,6 % (Vorjahr 37,5 %). Aufgrund des bestehenden Gewinnabführungsvertrags sind Rücklagendotierungen nur begrenzt zulässig. Sofern im Rahmen von Kreditverträgen die Einhaltung bestimmter Kennzahlen gefordert wird, orientieren wir uns an diesen Vorgaben. Für durch Kommunalbürgschaften besicherte Darlehen sind keine Steuerungsmaßnahmen erforderlich. Änderung der Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie für den Konzernabschluss angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen mit Ausnahme der Erstanwendung von IFRS 9 "Finanzinstrumente" und IFRS 15 "Erlöse aus Verträgen mit Kunden" denen des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2017. IFRS 9 "Finanzinstrumente"Im Juli 2014 wurde der IFRS 9 veröffentlicht, der den IAS 39 "Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung" ersetzt. Der neue Standard enthält überarbeitete Vorgaben zur Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten und Schulden sowie Regelungen zur Ermittlung von Wertminderungen. Darüber hinaus werden nach IFRS 9 die bilanziellen Sicherungsbeziehungen stärker an das Risikomanagement angeglichen und die designierbaren Sicherungsbeziehungen erweitert. Der Standard ist für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Die Änderungen der Rechnungslegungsmethoden werden grundsätzlich retrospektiv angewendet, außer in den nachstehenden Fällen:
Durch die Erstanwendung des IFRS 9 ergibt sich zum 1. Januar 2018 folgende Auswirkung auf die sonstigen Gewinnrücklagen: scroll
• Klassifizierung und BewertungMit IFRS 9 ändert sich die Klassifizierung von Finanzinstrumenten. In Bezug auf finanzielle Verbindlichkeiten werden die bestehenden Regelungen aus IAS 39 unter IFRS 9 weitgehend beibehalten, sodass sich hieraus keine Änderungen für die Mainova ergeben haben. Die zuvor unter IAS 39 geltenden Kategorien für finanzielle Vermögenswerte werden ersetzt. Nach IFRS 9 wird ein finanzieller Vermögenswert entsprechend des jeweiligen Geschäftsmodells einer der drei Kategorien zugeordnet:
Bezüglich der Einzelheiten verweisen wir auf die Ausführungen zu den finanziellen Vermögenswerten im Abschnitt "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden". Die folgende Tabelle stellt die bisherige Klassifizierung nach IAS 39 und die neue Klassifizierung nach IFRS 9 gegenüber: scroll
Die Bewertungsdifferenzen ergeben sich aus der Anwendung des neuen Modells der erwarteten Kreditverluste. Die geänderte Klassifizierung wirkt sich mit Ausnahme der sonstigen Beteiligungen nicht auf die Bilanzierung der finanziellen Vermögenswerte und Schulden aus. Bei allen nach IFRS 9 zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierten finanziellen Vermögenswerten besteht das Geschäftsmodell darin, vertragliche Zahlungsströme zu festgelegten Zeitpunkten zu vereinnahmen, die ausschließlich Zins und Tilgung auf die ausstehende Kapitalsumme darstellen. Unter den sonstigen Beteiligungen werden Eigenkapitalinstrumente erfasst, in die Mainova aus strategischen Gründen mit der Absicht investiert hat, diese langfristig zu halten. Mainova macht von dem nach IFRS 9 bestehenden Wahlrecht Gebrauch, diese Instrumente zum Zeitpunkt der Erstanwendung als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Im Gegensatz zu der Kategorie "zur Veräußerung verfügbar" nach IAS 39 werden die in den sonstigen Gewinnrücklagen enthaltenen Gewinne und Verluste zu keinem Zeitpunkt in die Gewinn- und Verlustrechnung umklassifiziert. • WertminderungenIFRS 9 ersetzt das Modell der eingetretenen Verluste des IAS 39 durch ein zukunftsorientiertes Modell der erwarteten Kreditausfälle. Das neue Wertminderungsmodell ist auf finanzielle Vermögenswerte anzuwenden, die zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, sowie auf Forderungen aus Leasingverhältnissen und vertragliche Vermögenswerte. Hinsichtlich weiterer Informationen zum Wertminderungsmodell verweisen wir auf den Abschnitt "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" Die Auswirkungen der Erstanwendung des IFRS 9 auf die Höhe der Wertminderungen der zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierten finanziellen Vermögenswerte zum 1. Januar 2018 sind in nachfolgender Tabelle dargestellt: scroll
Die Änderungen betreffen bei Mainova im Wesentlichen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, für die das vereinfachte Wertminderungsmodell des IFRS 9 zur Anwendung kommt. Die nachfolgende Übersicht zeigt die erwarteten Kreditausfälle für die abgerechneten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen abzüglich der Abschlagszahlungen gegen Privat- und Kleingewerbekunden zum 1. Januar 2018: scroll
Die erwarteten Kreditausfälle für die abgerechneten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen Geschäftskunden und Energiepartner zum 1. Januar 2018 werden in nachfolgender Übersicht dargestellt: scroll
• Bilanzierung von SicherungsgeschäftenEine weitere Änderung des IFRS 9 betrifft die Regelungen zur Anwendung und Bilanzierung von Hedge Accounting. Bei der erstmaligen Anwendung von IFRS 9 hat der Konzern das Wahlrecht, anstatt des IFRS 9 weiterhin die Vorschriften des IAS 39 anzuwenden. Mainova wendet IFRS 9 an. Grundlegendes Ziel der neuen Regelungen ist die Angleichung der Abbildung bilanzieller Sicherungsbeziehungen an das Risikomanagement und die wirtschaftliche Designation des Unternehmens. Insbesondere ergeben sich daher Vereinfachungen in Bezug auf die Vorschriften zur Effektivitätsmessung sowie Erweiterungen in Bezug auf einzelne Designationsmöglichkeiten. Mainova hat im Rahmen der Commodity-Absicherungen die Möglichkeit in Anspruch genommen, einzelne Risikokomponenten prospektiv zu designieren, wodurch sich die bereits sehr geringen Ineffektivitäten weiter verringern. Commodity-Absicherungen werden bei Mainova auf Basis der Terminpreise gebildet, sodass keine separate Erfassung der Differenz zwischen Termin- und Kassakurs als Sicherungskosten erfolgt. Da Mainova weder Fremdwährungsabsicherungen designiert noch Optionen als Sicherungsinstrumente einsetzt, ergeben sich in Bezug auf die bilanzielle Abbildung der Sicherungsbeziehungen keine wesentlichen Auswirkungen. IFRS 15 "Erlöse aus Verträgen mit Kunden"IFRS 15 legt in einem 5-Stufen-Modell einen umfassenden Rahmen zur Bestimmung fest, ob, in welcher Höhe und zu welchem Zeitpunkt Umsatzerlöse erfasst werden. Der Standard erfasst alle Verträge mit Kunden über den Verkauf von Gütern oder die Erbringung von Dienstleistungen und ersetzt die bestehenden Regelungen, darunter IAS 18 "Umsatzerlöse", IAS 11 "Fertigungsaufträge" und IFRIC 13 "Kundenbindungsprogramme". Die Klarstellungen zu IFRS 15 "Erlöse aus Verträgen mit Kunden" wurden zeitgleich mit dem Standard eingeführt und umfassen Hinweise zur Anwendung in den Themenkomplexen Identifizierung von Leistungsverpflichtungen, Prinzipal-Agenten-Beziehungen, Lizenzierung sowie zu den Übergangsvorschriften. Die Mainova wendet beim Übergang die modifiziert retrospektive Methode an, nach der die kumulierten Anpassungsbeträge zum 1. Januar 2018 ergebnisneutral erfasst werden. Aus der erstmaligen Anwendung des IFRS 15 ergeben sich die nachfolgend dargestellten Anpassungen im Eigenkapital zum 1. Januar 2018, die vollständig den Gesellschaftern der Mainova zuzurechnen sind: scroll
Die aufgeführten Anpassungen des Eigenkapitals ergeben sich aus folgenden Sachverhalten: • BaukostenzuschüsseFür den erstmaligen Anschluss eines Hauses an das Netz schließen der Bauherr und der Verteilnetzbetreiber einen Netzanschlussvertrag ab. Dieser verpflichtet den Netzbetreiber zur Herstellung des Hausanschlusses sowie dazu, dem Kunden einen dauerhaften Zugang zum Verteilnetz zu ermöglichen. Der Kunde muss hierfür Baukostenzuschüsse leisten, die als Einmalzahlungen über die Laufzeit des Kundenvertrags zu verteilen sind. Die Baukostenzuschüsse werden von Mainova nach IFRS 15 über 20 Jahre entsprechend den Regelungen der Strom- und Gasnetzentgeltverordnungen aufgelöst anstatt wie bisher über die wirtschaftliche Nutzungsdauer des Netzes. Bei den passivierten Baukostenzuschüssen handelt es sich um eine vertragliche Verbindlichkeit. • RegulierungskontoBisher wurde für die auf dem Regulierungskonto erfasste Verpflichtung zur zukünftigen Senkung der Netzentgelte eine Erlösabgrenzung vorgenommen. Diese Abgrenzung erfolgt nach IFRS 15 nicht mehr. • KundengewinnungskostenNach IFRS 15 werden wiedererlangbare Kundengewinnungskosten aktiviert und über die durchschnittliche Kundenbindungsdauer aufgelöst. Ferner wirkt sich IFRS 15 auf den Ausweis der Erlöse aus der Marktprämie im Rahmen des Direktvermarktungsmodells und aus der EEG-Vergütung im Rahmen des Einspeisemodells in der Gewinn- und Verlustrechnung aus. Diese werden nicht mehr als Umsatzerlöse ausgewiesen, da Mainova kein Prinzipal ist. Dies führt zum 31. Dezember 2018 zu einer Minderung der Umsatzerlöse und korrespondierend des Materialaufwands in Höhe von 5,8 Mio. Euro. Die Auswirkungen der Anwendung des IFRS 15 auf die Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung zum 31. Dezember 2018 stellen sich wie folgt dar: scroll
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Weitere StandardänderungenDas International Accounting Standards Board hat folgende weitere Standardänderungen verabschiedet, die ab dem Geschäftsjahr 2018 anzuwenden sind:
Die Änderungen haben keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss. Neue Standards und InterpretationenDas IASB und das IFRS IC haben folgende Standards und Interpretationen verabschiedet, die für das Geschäftsjahr 2018 noch nicht verpflichtend anzuwenden sind. Diese Standards und Interpretationen wurden noch nicht vorzeitig angewendet. Folgende Standards wurden von der EU übernommen, sind jedoch für das aktuelle Jahr noch nicht verpflichtend anzuwenden: IFRS 16 "Leasingverhältnisse"IFRS 16 wurde am 13. Januar 2016 durch das IASB veröffentlicht und ersetzt den Standard IAS 17 "Leasingverhältnisse" sowie die Interpretationen IFRIC 4 "Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält", SIC-15 "Operating-Leasingverhältnisse - Anreize" und SIC-27 "Beurteilung des wirtschaftlichen Gehalts von Transaktionen in der rechtlichen Form von Leasingverhältnissen". Der neue Standard ist verpflichtend anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen. Mainova macht keinen Gebrauch von der vorzeitigen Anwendung. IFRS 16 hat insbesondere Auswirkungen auf die Bilanzierung beim Leasingnehmer. Die bisherige Unterscheidung in Finanzierungsleasing und operatives Leasing entfällt und wird durch ein einheitliches Leasingmodell ersetzt, sodass diese Geschäfte zukünftig in der Bilanz abzubilden sind. Ein Leasingnehmer bilanziert nun ein Nutzungsrecht als Vermögenswert sowie eine Leasingverbindlichkeit, die die Verpflichtung zukünftiger Leasingzahlungen darstellt. Kurzfristige und unwesentliche Leasingverhältnisse müssen nicht in der Bilanz angesetzt werden. Die bisherige Bilanzierung beim Leasinggeber ändert sich nicht wesentlich. Eine weitere Änderung betrifft den Ausweis in der Gewinn- und Verlustrechnung. Anstelle der bisherigen Aufwendungen aus der Nutzungsüberlassung wird das aktivierte Nutzungsrecht linear über die Dauer des Vertrags abgeschrieben, während aus der Leasingverbindlichkeit Zinsaufwand resultiert. Im Jahr 2019 wird die Erstanwendung des IFRS 16 zu einem Ansatz von Nutzungsrechten und Leasingverbindlichkeiten in Höhe von rund 20 Mio. Euro führen. IFRIC 23 "Unsicherheiten bei der ertragsteuerlichen Behandlung"Die neue Interpretation zu IAS 12 stellt klar, wie Unsicherheiten bei künftigen Ertragsteuern bilanziell abzubilden sind, wenn die Erfassung beispielsweise von der Anerkennung durch die Finanzverwaltung abhängig ist. Die Interpretation ist für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. Die Änderungen werden voraussichtlich keinen wesentlichen Einfluss auf den Konzernabschluss der Mainova haben. Die folgenden Standardänderungen wurden vom International Accounting Standards Board verabschiedet, sind jedoch noch nicht in EU-Recht übernommen worden: Jährliche Verbesserungen (Zyklus 2015-2017)
Die Änderungen sind verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen. Für Mainova ergeben sich keine wesentlichen Auswirkungen. IAS 1 "Darstellung des Abschlusses" und IAS 8 "Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehler"Mit dem Änderungsstandard soll die Wesentlichkeitsdefinition in den IFRS geschärft werden, um die Definitionen im Rahmenkonzept und in den Standards zu vereinheitlichen. Zukünftig gelten Informationen dann als wesentlich, wenn vernünftigerweise zu erwarten ist, dass ihre Auslassung, fehlerhafte Darstellung oder Verschleierung die Entscheidungen der primären Abschlussadressaten beeinflussen können. Die Änderungen sind für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2020 beginnen. Für Mainova ergeben sich voraussichtlich keine wesentlichen Auswirkungen. IAS 19 "Leistungen an Arbeitnehmer"Die Änderung betrifft die Neuermittlung des laufenden Dienstzeitaufwands und der Nettozinsen bei einer Änderung, Kürzung oder Abgeltung eines leistungsorientierten Versorgungsplans. Zudem wird klargestellt, wie sich eine Planänderung, -kürzung oder -abgeltung auf die Anforderungen an die Vermögenswertobergrenze auswirkt. Die Änderungen sind für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen. Für Mainova ergeben sich voraussichtlich keine Auswirkungen. IAS 28 "Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen"Es wird klargestellt, dass die Vorschriften des IFRS 9 einschließlich der Wertminderungsvorschriften auf langfristige Anteile anzuwenden sind, die nicht nach der Equity-Methode bilanziert werden. Die Klarstellung ist für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen. Für Mainova ergeben sich keine Auswirkungen. IFRS 3 "Unternehmenszusammenschlüsse"Mit der Änderung wird die Definition eines Geschäftsbetriebs konkretisiert. Die Änderung zielt darauf ab, Fragen zu klären, die aufkommen, wenn ein Unternehmen bestimmt, ob es einen Geschäftsbetrieb oder eine Gruppe von Vermögenswerten erworben hat. Die Änderungen sind für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2020 beginnen. Für Mainova ergeben sich voraussichtlich keine wesentlichen Auswirkungen. IFRS 17 "Versicherungsverträge"Der neue Standard regelt die Bilanzierung von Versicherungsgeschäften und ist für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2021 beginnen. Der neue Standard wird keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Mainova haben. Überarbeitetes Rahmenkonzept des IASBDas überarbeitete Rahmenkonzept enthält einige neue Konzepte, aktualisierte Definitionen und Ansatzkriterien für Vermögenswerte und Schulden sowie Klarstellungen. Das Rahmenkonzept ist für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2020 beginnen. Voraussichtlich ergeben sich keine wesentlichen Auswirkungen. 3. KonsolidierungsgrundsätzeDie in die Konsolidierung einbezogenen Abschlüsse der Tochterunternehmen sowie die Abschlüsse der nach der Equity-Methode bilanzierten assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen wurden einheitlich nach den bei Mainova geltenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt. TochterunternehmenBeherrscht ein Unternehmen ein anderes Unternehmen, hat das Mutterunternehmen das Tochterunternehmen vollständig in den Konzernabschluss einzubeziehen. Beherrschung ist dann gegeben, wenn
Alle Tochterunternehmen werden nach der Vollkonsolidierungsmethode in den Konzernabschluss einbezogen. Die Kapitalkonsolidierung für die Tochterunternehmen erfolgt nach der Erwerbsmethode zum Erwerbszeitpunkt. Dabei werden die Anschaffungskosten für Anteile an Tochterunternehmen den Zeitwerten der erworbenen Vermögenswerte und Schulden gegenübergestellt. Sich ergebende Unterschiedsbeträge werden den Vermögenswerten und Schulden der einbezogenen Unternehmen zugeordnet. Der den Zeitwert der erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden übersteigende Unterschiedsbetrag wird als Geschäftswert aktiviert. Negative Unterschiedsbeträge werden gemäß IFRS 3 nach erneuter Beurteilung der identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten sofort erfolgswirksam erfasst. Die mit einem Unternehmenszusammenschluss verbundenen Kosten werden als Aufwand in der Periode erfasst, in der sie angefallen sind. Diese Konsolidierungsgrundsätze gelten analog für die nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen. Forderungen, Verbindlichkeiten und Rückstellungen zwischen vollkonsolidierten Unternehmen werden aufgerechnet. Konzerninterne Erträge werden mit den entsprechenden Aufwendungen verrechnet. Zwischenergebnisse werden eliminiert, sofern sie nicht von untergeordneter Bedeutung sind. Steuerabgrenzungen werden vorgenommen. Nicht beherrschende AnteileNicht beherrschende Anteile werden zum Erwerbszeitpunkt nach der Neubewertungsmethode bewertet und innerhalb des Eigenkapitals des Mutterunternehmens ausgewiesen. Änderungen des Anteils an einem Tochterunternehmen, die nicht zu einem Verlust der Beherrschung führen, werden als Eigenkapitaltransaktion bilanziert. Bei Verlust der Beherrschung über ein Tochterunternehmen werden die Vermögenswerte und Schulden des Tochterunternehmens und alle zugehörigen nicht beherrschenden Anteile und anderen Bestandteile am Eigenkapital ausgebucht. Der entstandene Gewinn oder Verlust wird erfolgswirksam erfasst. Jede zurückbehaltene Beteiligung an dem ehemaligen Tochterunternehmen wird zu dessen beizulegendem Zeitwert angesetzt. Anteile an Finanzanlagen, die nach der Equity-Methode bilanziert werdenDie Anteile des Konzerns an nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen umfassen die Anteile an assoziierten Unternehmen und an Gemeinschaftsunternehmen. Assoziierte Unternehmen sind Unternehmen, bei denen der Konzern über einen maßgeblichen Einfluss auf die Finanz- und Geschäftspolitik verfügt. Jedoch besteht keine Beherrschung oder gemeinschaftliche Führung. Eine gemeinschaftliche Führung besteht nur, wenn die mit der Geschäftstätigkeit verbundenen Entscheidungen die einstimmige Zustimmung der an der gemeinschaftlichen Führung beteiligten Parteien erfordert. Ein Gemeinschaftsunternehmen ist eine gemeinschaftliche Vereinbarung, bei der die Parteien, die die gemeinschaftliche Führung innehaben, Rechte am Nettovermögen der Vereinbarung haben. 4. Konsolidierungskreis und Änderungen des KonsolidierungskreisesDem Anhang ist eine Liste über den Konsolidierungskreis und den Anteilsbesitz beigefügt, die alle wesentlichen Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen mit Angaben zum letzten Jahresabschluss nach den Regelungen der IFRS (Umsatz, Eigenkapital und Jahresergebnis) enthält. TochterunternehmenDer Kreis der in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen entwickelte sich im Geschäftsjahr 2018 wie folgt: scroll
Zum 30. April 2018 wurden die restlichen Anteile (50,1 %) an der Hessische Windpark Entwicklungs GmbH (WPE) erworben, die nun zu 100 % in den Konzernabschluss einbezogen wird. Gegenstand des erworbenen Unternehmens ist die Planung, Entwicklung und Errichtung von Windparks an Land und der Verkauf von entwickelten und gegebenenfalls bereits errichteten Windparks sowie damit zusammenhängende Tätigkeiten. Der Erwerb dient dem weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien. Die folgende Tabelle fasst die beizulegenden Zeitwerte jeder Klasse an übertragenen Gegenleistungen zum Erwerbszeitpunkt zusammen: scroll
Die folgende Tabelle fasst die angesetzten Vermögenswerte und Schulden zum Erwerbszeitpunkt zusammen: scroll
Der Bruttobetrag der Forderungen aus Ertragsteuern belief sich auf 18 Tsd. Euro, die voraussichtlich vollständig einbringlich sein werden. scroll
Der Geschäfts- oder Firmenwert ist erwartungsgemäß nicht für Steuerzwecke abzugsfähig. Im Zusammenhang mit dem Erwerb der WPE wurde das Gesellschafterdarlehen gegenüber der Mainova AG in Höhe von 1,5 Mio. Euro zurückgezahlt und in Höhe von 70 Tsd. Euro in Eigenkapital umgewandelt. Der Buchwert der Altanteile belief sich zum Zeitpunkt des Erwerbs auf 77 Tsd. Euro. Aufgrund der Neubewertung der Altanteile zum beizulegenden Zeitwert wurde ein Gewinn von 39 Tsd. Euro in den sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst. Im Geschäftsjahr 2018 beliefen sich die Umsatzerlöse der WPE auf 93 Tsd. Euro und der Jahresüberschuss auf 65 Tsd. Euro. Seit dem Erwerbszeitpunkt wurden keine Umsatzerlöse erzielt. Der Verlust in diesem Zeitraum betrug 26 Tsd. Euro. Im Oktober 2018 wurden 100 % der Anteile an der Energy Air GmbH mit Wirkung zum 1. Januar 2019 erworben. Gegenstand des Unternehmens ist der Handel mit Energie, die Versorgung von Kunden am Flughafen Frankfurt mit Strom, Wärme und Kälte, die Erbringung von Energiedienstleistungen sowie die Beteiligung an versorgungswirtschaftlichen Infrastrukturprojekten für Verkehrsflughäfen und luftfahrtnahe Unternehmen. Damit baut Mainova das Vertriebsgeschäft am Flughafen Frankfurt aus. Aufgrund der noch nicht erfolgten Kaufpreisallokation wurden die Angaben nach IFRS 3 B64 nicht gemacht. Nicht beherrschende AnteileDie folgende Tabelle zeigt Informationen zu jeder Tochtergesellschaft des Konzerns mit nicht beherrschenden Anteilen vor konzerninternen Eliminierungen. scroll
Assoziierte und GemeinschaftsunternehmenDer Kreis der assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen hat sich im Geschäftsjahr 2018 durch die Vollkonsolidierung der WPE reduziert und umfasst 15 assoziierte Unternehmen und 8 Gemeinschaftsunternehmen. Das Gemeinschaftsunternehmen ENAG/Maingas Energieanlagen GmbH und das assoziierte Unternehmen Gasversorgung Offenbach GmbH haben als abweichenden Stichtag den 30. September und wurden mit den Abschlüssen zu diesem abweichenden Stichtag einbezogen. Aufgrund des fehlenden beherrschenden Einflusses liegt die Entscheidung über den Bilanzstichtag bei der Geschäftsführung der Beteiligungen. Die Beteiligung an der Thüga Holding GmbH & Co. KGaA (Thüga Holding) stellt nach den Kriterien des IFRS 11 ein Gemeinschaftsunternehmen dar. Nach aktienrechtlichen Vorschriften liegt kein beherrschender Einfluss vor. Die Gemeinschaftskraftwerk Irsching GmbH (GKI) wird trotz eines Anteilsbesitzes von unter 20 % (die Beteiligung der Mainova beträgt 15,6 %) als assoziiertes Unternehmen nach der Equity-Methode bewertet, da der Mainova durch den Gesellschaftsvertrag maßgeblicher Einfluss eingeräumt wird. Bei sämtlichen wichtigen geschäftspolitischen Entscheidungen (zum Beispiel Investitionen, Aufnahme von Krediten, Abschluss oder Änderung von Verträgen sowie Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern) ist die Einstimmigkeit der Gesellschafter erforderlich. Die Beteiligungen sind in der gleichen Branche wie die Mainova tätig und somit den gleichen Risiken ausgesetzt. Diesbezüglich verweisen wir auf den Chancen- und Risikobericht im Lagebericht. Die nachfolgenden Tabellen zeigen zusammengefasste Finanzinformationen für die assoziierten Unternehmen und die Gemeinschaftsunternehmen: Assoziierte Unternehmenscroll
Gemeinschaftsunternehmenscroll
Auf unsere Beteiligung an der Thüga Holding GmbH & Co. KGaA entfallen folgende Beträge: scroll
5. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung(1) UmsatzerlöseBezüglich der Aufgliederung der Umsatzerlöse verweisen wir auf Abschnitt 8. Im Geschäftsjahr wurden in den Umsatzerlösen periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 5,1 Mio. Euro aus in früheren Perioden erfüllten Leistungsverpflichtungen erfasst. In den Umsatzerlösen sind Erlöse aus Verträgen mit Kunden gemäß IFRS 15 enthalten. Im Folgenden werden die wesentlichen Leistungsverpflichtungen erläutert: Die Hauptleistungsverpflichtung der Mainova besteht aus Energie- und Wasserlieferungen. Der Transaktionspreis setzt sich aus fixen und variablen mengenabhängigen Bestandteilen zusammen. Dabei handelt es sich um eine einzige Leistungsverpflichtung, die Sicherstellung der permanenten Lieferbereitschaft während der Vertragslaufzeit. Die fixen Bestandteile des Transaktionspreises werden linear über die Vertragslaufzeit realisiert, die variablen Bestandteile entsprechend der gemessenen Abnahmemengen der Kunden. Ferner beinhalten die Umsatzerlöse auch die statistische Hochrechnung zwischen dem Abrechnungszeitpunkt und dem Bilanzstichtag. Für variable Preisbestandteile, zum Beispiel für Stufen- und Zonenrabatte oder Leistungsspitzen, werden im Rahmen der Hochrechnung Schätzungen auf Basis des vergangenen Abnahmeverhaltens vorgenommen. Der wesentliche Teil der Kundenbindungsmaßnahmen entfällt auf Neukundenboni, die nach Ablauf von 12 Monaten als Gutschrift auf die nächste Abrechnung gewährt werden. Dies wird bereits nach Vertragsabschluss umsatzmindernd berücksichtigt. Eine weitere wesentliche Leistungsverpflichtung umfasst die Bereitstellung des Zugangs zu den Strom- und Gasnetzen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Energiewirtschaftsgesetz. Die von Kunden für den Netzanschluss erhaltenen Zuschüsse werden passiviert und zugunsten der Umsatzerlöse linear entsprechend des in der Strom- bzw. Gasnetzentgeltverordnung genannten Leistungszeitraums aufgelöst. Die Umsatzerlöse aus der Netzdurchleitung werden in Abhängigkeit von der Menge zum Zeitpunkt der Durchleitung realisiert. Die Erlöse aus Energiehandelsgeschäften beinhalten den Verkauf von eigenerzeugten Strommengen unserer Kraftwerke sowie Verkäufe im Rahmen der Strukturierung unserer Vertriebsportfolien. Des Weiteren werden auch über den Bedarf hinaus eingedeckte Strom- und Gasvertriebsmengen veräußert. Die getätigten Handelsgeschäfte betreffen im Wesentlichen außerbörsliche Geschäfte auf der Grundlage der marktüblichen Rahmenverträge, insbesondere EFET-Verträge (European Federation of Energy Traders). Die Umsatzerlöse werden im Zeitpunkt der Lieferung realisiert. Die Abrechnung der Leistungsverpflichtungen erfolgt entweder monatlich oder jährlich unter Berücksichtigung von monatlichen Abschlagszahlungen. Bezüglich der Zahlungsbedingungen im Vertriebsgeschäft sehen die Standardverträge eine zweiwöchige Zahlungsfrist vor, wohingegen Großkunden ein individuell festgelegtes Zahlungsziel haben. Im Energiehandel ist die Zahlung im Rahmen der EFET-Verträge am späteren der beiden Zeitpunkte, nämlich entweder am 20. Tag des Kalendermonats oder am 10. Arbeitstag nach Erhalt der Rechnungen fällig. Die bereits kontrahierten verbleibenden Leistungsverpflichtungen, die zum 31.12.2018 nicht oder teilweise nicht erfüllt sind, betragen 713,7 Mio. Euro. Diese resultieren im Wesentlichen aus Energielieferverträgen und Vertragsverbindlichkeiten. Mainova erwartet, dass 298,8 Mio. Euro davon in der nächsten Berichtsperiode als Erlös erfasst werden und 232,8 Mio. Euro in den Jahren 2020-2023. In späteren Jahren fallen Erlöse in Höhe von 182,1 Mio. Euro an. Bei Kundenverträgen mit einer Laufzeit von unter einem Jahr wird von der Angabe abgesehen. (2) Sonstige betriebliche Erträgescroll
Die übrigen Erträge enthalten eine Vielzahl von Einzelsachverhalten. (3) Materialaufwandscroll
Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe betreffen überwiegend den Gas-, Strom-, Wärme- und Wasserbezug, die Kosten für den Primärenergieeinsatz in den eigenen Kraftwerken sowie Netzentgelte. Die Aufwendungen für bezogene Leistungen entfallen im Wesentlichen auf von Dritten erbrachte Bauleistungen sowie Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen für Verteilungs- und Erzeugungsanlagen. (4) Personalaufwandscroll
(5) Abschreibungen und WertminderungenEs wird auf die Ausführungen zu immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen in Abschnitt 6 (11) verwiesen. (6) Sonstige betriebliche AufwendungenDie sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Die Aufwendungen aus Operating-Leasingverträgen betragen im Geschäftsjahr 2018 9,0 Mio. Euro (Vorjahr 7,6 Mio. Euro). Die übrigen Aufwendungen enthalten eine Vielzahl von Einzelsachverhalten. (7) Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten FinanzanlagenDas Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen setzt sich wie folgt zusammen: scroll
Die Wertminderungen und Wertaufholungen entfallen auf diverse Gesellschaften. Wir verweisen auch auf Abschnitt 2. (8) Finanzerträgescroll
Aufgelaufene Zinserträge auf wertgeminderte finanzielle Vermögenswerte bestehen nicht, da die wertberichtigten Vermögenswerte ausschließlich kurzfristig sind. (9) Finanzaufwendungenscroll
Im Zinsaufwand aus nicht erfolgswirksam bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten sind überwiegend Zinsen aus Fremddarlehen enthalten. (10) Ertragsteuernscroll
Der Steueraufwand und -ertrag teilt sich wie folgt auf: scroll
Aufgrund des am 29. August 2001 geschlossenen Gewinnabführungsvertrags ist Mainova verpflichtet, ihren gesamten Gewinn an die SWFH abzuführen. Dies hat nach geltendem Steuerrecht zur Folge, dass Mainova einen entstehenden Gewinn nur insoweit der Körperschaftsteuer unterwerfen muss, als dieser für Ausgleichszahlungen an außenstehende Aktionäre verwendet wird (§ 16 Körperschaftsteuergesetz (KStG)). Der Gewerbeertrag wird bei Mainova unabhängig von der Leistung von Ausgleichszahlungen keiner Gewerbesteuer unterworfen. Im Rahmen des im Jahr 2004 abgeschlossenen Umlagevertrags ist Mainova verpflichtet, die Ertragsteuern in Form einer Steuerumlage an die SWFH abzuführen. Die Steuerumlagen werden nach der sogenannten Belastungsmethode (Stand-alone-Methode) entsprechend der hypothetischen Steuerbelastung der Mainova unter Berücksichtigung der bei Mainova direkt anfallenden Steuerbelastung (zurzeit Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag auf die Ausgleichszahlung an außenstehende Aktionäre) errechnet, als ob Mainova selbstständig zur Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer herangezogen würde. Die Organgesellschaft (Mainova AG) hat ihr Einkommen in Höhe von 20/17 der geleisteten Ausgleichszahlungen an außenstehende Aktionäre selbst zu versteuern. Die tatsächlichen Steuern enthalten im Wesentlichen Steuerumlagen für 2018 an die SWFH für Körperschaftsteuer inklusive Solidaritätszuschlag in Höhe von 6,9 Mio. Euro und Gewerbesteuer in Höhe von 8,7 Mio. Euro sowie die Körperschaftsteuer und den Solidaritätszuschlag für die Ausgleichszahlungen in Höhe von 2,4 Mio. Euro. Der Steuersatz des Mutterunternehmens Mainova AG beträgt wie im Vorjahr 30,7 %. Bei den in den Konzernabschluss einzubeziehenden Gesellschaften NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH (NRM), Mainova ServiceDienste Gesellschaft mbH, SRM StraßenBeleuchtung Rhein-Main GmbH, Biomasse-Kraftwerk Fechenheim GmbH (BKF), HMD und Energieversorgung Main-Spessart GmbH fallen aufgrund der ertragsteuerlichen Organschaft mit der Mainova AG keine laufenden Steuern an. Aufgrund der Verlustvorträge der Erdgas Westthüringen Beteiligungsgesellschaft mbH (EWT) sowie der Mainova Beteiligungsgesellschaft mbH (MBG) entsteht im Geschäftsjahr keine Steuerschuld. Im Berichtsjahr wurden bisher nicht aktivierte steuerliche Verlustvorträge von 0,7 Mio. Euro genutzt. Die Überleitung vom erwarteten Ertragsteueraufwand zum tatsächlichen Ertragsteueraufwand wird nachfolgend dargestellt: scroll
Bei den steuerfreien Erträgen aus nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen wurde der Saldo aus Fortschreibungen abzüglich Wertminderungen zu 95 % (Kapitalgesellschaften) beziehungsweise zu 100 % (Personengesellschaften für die Gewerbesteuer) unter Berücksichtigung der jeweils anzuwendenden Steuersätze angesetzt. Bei den steuerfreien Dividenden handelt es sich um Ausschüttungen von sonstigen Beteiligungen, die nicht in den Konzernabschluss einzubeziehen sind. Diese sind laut § 8b KStG steuerfrei. Die periodenfremden Steuern enthalten aus der Anpassung des steuerlichen Ausgleichspostens einen Aufwand in Höhe von 257 Tsd. Euro (Vorjahr 2.668 Tsd. Euro). Der steuerliche Ausgleichsposten beinhaltet die Bewertungsunterschiede zwischen Steuerbilanz und IFRS. Darüber hinaus ist im Vorjahr ein tatsächlicher Steueraufwand von 2 Tsd. Euro enthalten. 6. Erläuterungen zur Bilanz(11) Immaterielle Vermögenswerte und SachanlagenDie Aufgliederung der in der Bilanz zusammengefassten Posten der immateriellen Vermögenswerte und des Sachanlagevermögens sowie ihre Entwicklung sind auf den folgenden Seiten dargestellt: scroll
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In den Zugängen der Anschaffungs- oder Herstellungskosten sind aktivierte Fremdkapitalkosten in Höhe von 1,5 Mio. Euro (Vorjahr 2,7 Mio. Euro) enthalten. In den Sachanlagen sind aktivisch abgesetzte Zuschüsse in Höhe von 63,0 Mio. Euro enthalten. Für nicht aktivierungsfähige technische Innovationen wurden 0,4 Mio. Euro (Vorjahr keine) aufgewendet. Aus den jährlich vorzunehmenden Werthaltigkeitstests für den Geschäfts- oder Firmenwert der HMD und der Mainova PV_Park 1 GmbH & Co. KG haben sich keine Wertminderungen ergeben. Die Geschäftstätigkeit dieser vollkonsolidierten Gesellschaften stellt jeweils eine eigene ZGE dar. Die Grundlagen und Parameter der Werthaltigkeitstests sind in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zum Sachanlagevermögen (Abschnitt 2) dargestellt. Bei den immateriellen Vermögenswerten sowie im Sachanlagevermögen liegen zum Bilanzstichtag keine Beschränkungen hinsichtlich der Verfügungsrechte vor. Ferner wurden im Geschäftsjahr 2018 wie im Vorjahr keine Entschädigungen von Dritten für immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagevermögen, die wertgemindert oder außer Betrieb genommen wurden, erfasst. (12) Nach der Equity-Methode bilanzierte FinanzanlagenDie folgende Übersicht zeigt die Entwicklung des Buchwerts der nach der Equity-Me-thode bilanzierten Finanzanlagen: scroll
(13) Übrige finanzielle und nichtfinanzielle VermögenswerteIn den nachfolgenden Tabellen werden die sonstigen Forderungen und Vermögenswerte aufgeschlüsselt: scroll
Mainova erwartet, dass die Vermittlungsprovisionen für die Anbahnung standardisierter Energielieferverträge wiedererlangbar sind. Daher wurden Kosten in Höhe von 1,7 Mio. Euro in den übrigen finanziellen Vermögenswerten aktiviert. Die Ermittlung der Abschreibung der aktivierten Provisionen in Höhe von 1,2 Mio. Euro richtet sich nach der durchschnittlichen Kundenbindungsdauer. Wertminderungen der aktivierten Kosten wurden im Berichtsjahr nicht vorgenommen. Die derivativen Finanzinstrumente setzen sich wie folgt zusammen: scroll
(14) Vorrätescroll
In den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sind hauptsächlich Bau- und Installationsmaterialien sowie der Bestand an Kohle und Heizöl für den Betrieb der HKW ausgewiesen. Die kumulierten Gängigkeitsabschreibungen auf den Bestand an Bau- und Installationsmaterial betragen insgesamt 6,8 Mio. Euro (Vorjahr 7,0 Mio. Euro). Dabei wurden im Geschäftsjahr Wertminderungen in Höhe von 0,4 Mio. Euro und Wertaufholungen in Höhe von 0,6 Mio. Euro erfasst. Die unfertigen Leistungen enthalten noch nicht abgerechnete Bau- und Reparaturleistungen. Verfügungsbeschränkungen oder andere Belastungen lagen nicht vor. Zuschreibungen und Bewertungen zum Nettoveräußerungspreis wurden nicht vorgenommen. (15) Forderungen aus Lieferungen und LeistungenIn den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 327,6 Mio. Euro (Vorjahr 288,6 Mio. Euro) sind abgegrenzte, noch nicht abgerechnete Strom-, Gas-, Wärme- und Wasserlieferungen zwischen Ablese- und Bilanzstichtag enthalten, denen geleistete Abschläge gegenüberstehen. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen aus Verträgen mit Kunden beliefen sich auf 324,4 Mio. Euro (01.01.2018: 285,7 Mio. Euro). Bezüglich der Wertminderungen verweisen wir auf die Ausführungen zum Kreditrisiko in Abschnitt 7. (16) Forderungen aus ErtragsteuernDie Forderungen aus Ertragsteuern betreffen mit 9,7 Mio. Euro (Vorjahr 11,4 Mio. Euro) anrechenbare Kapitalertragsteuer sowie Forderungen aus der Steuerumlage an die SWFH in Höhe von 2,2 Mio. Euro (Vorjahr keine). (17) Latente Steueransprüche und latente SteuerschuldenDie latenten Steueransprüche und -schulden resultieren aus folgenden Posten: scroll
Von den latenten Steueransprüchen aus Pensionsrückstellungen wurden 12,3 Mio. Euro (Vorjahr 13,4 Mio. Euro) erfolgsneutral gebildet. Von den latenten Steuerschulden aus den übrigen langfristigen Forderungen und finanziellen Vermögenswerten, den sonstigen Vermögenswerten und den langfristigen und kurzfristigen Verbindlichkeiten wurden latente Steuerschulden in Höhe von 67,7 Mio. Euro (Vorjahr 2,4 Mio. Euro) erfolgsneutral gebildet. Insgesamt ergab sich damit eine erfolgsneutrale Veränderung der latenten Steuern in Höhe von 55,3 Mio. Euro (Vorjahr 0,2 Mio. Euro). Ursächlich für diese Veränderung sind im Wesentlichen die Anpassungseffekte im Eigenkapital, die sich aus der erstmaligen Anwendung des IFRS 15 ergeben. Latente Steueransprüche und -schulden wurden je Gesellschaft beziehungsweise Organkreis miteinander saldiert. Latente Steuern auf temporäre Differenzen im Zusammenhang mit Anteilen an Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen wurden mit den anzuwendenden Steuersätzen gebildet. Auf temporäre Unterschiede aus Beteiligungen zwischen Steuerbilanz und Konzernabschluss wurden in Höhe von 12,4 Mio. Euro (Vorjahr 10,6 Mio. Euro) keine passiven latenten Steuern erfasst, da eine Umkehrung durch Dividendenausschüttungen oder Veräußerung von Gesellschaften in absehbarer Zeit nicht wahrscheinlich ist. Es werden nur auf solche Verlustvorträge und Vorträge aus der Zinsschranke, von deren Nutzbarkeit mit ausreichender Sicherheit ausgegangen werden kann, latente Steueransprüche gebildet. Steuerliche Verlustvorträge bestanden zum 31. Dezember 2018 im Wesentlichen bei den Tochtergesellschaften MBG, NRM, EWT und Mainova Windpark Niederhambach GmbH & Co. KG. Für die steuerlichen Verlustvorträge der EWT und MBG wurde kein latenter Steueranspruch angesetzt, da die Gesellschaften als Beteiligungsholding nahezu ausschließlich steuerfreie Dividendenerträge erzielen und somit gegenwärtig nicht damit gerechnet wird, dass zukünftig ein steuerpflichtiges Ergebnis zur Nutzung der Verlustvorträge zur Verfügung stehen wird. Aufgrund der seit dem 1. Januar 2012 bestehenden gewerbe- und körperschaftsteuerlichen Organschaft mit der NRM wurde davon ausgegangen, dass diese steuerlichen Verluste nicht mehr nutzbar sind. Latente Steueransprüche auf oben genannte Verlustvorträge wurden in folgender Höhe nicht angesetzt: scroll
EigenkapitalDie Gewinnabführung je Anteil für das Geschäftsjahr 2018 belief sich für die SWFH auf 10,03 Euro / Stück (Vorjahr 16,65 Euro / Stück) und die Dividende je Anteil für die außenstehenden Aktionäre auf 10,84 Euro / Stück. (18) Gezeichnetes KapitalDer Nennwert des gezeichneten Kapitals lag unverändert bei 142,3 Mio. Euro und ist vollständig eingezahlt. Es ist eingeteilt in 5.560.000 nennbetragslose Stückaktien, davon lauten 5.499.296 auf Namen und 60.704 auf Inhaber. Die Anzahl der Aktien war im Geschäftsjahr unverändert. (19) GewinnrücklagenDie Gewinnrücklagen enthalten neben dem Konzernjahresüberschuss abzüglich der Ergebnisabführung an die SWFH insbesondere die Anpassungseffekte auf IFRS sowie Ergebnisvorträge von Tochtergesellschaften. Darüber hinaus enthalten die Gewinnrücklagen nachfolgende neutrale Effekte: scroll
Die Gewinnrücklagen haben sich im Vergleich zum Vorjahr wie folgt verändert: scroll
(20) Nicht beherrschende AnteileDie nicht beherrschenden Anteile zeigen den Anteilsbesitz Dritter an der Mainova. Sie betreffen die Minderheitenanteile an der BKF und der Mainova Gemeinschaftswindpark Hohenahr GmbH & Co. KG. (21) Erhaltene ZuschüsseBei den erhaltenen Zuschüssen wird im Zeitpunkt des Erhalts der Zahlung eine vertragliche Verbindlichkeit passiviert. Die geschuldete Gesamtleistung, das heißt der Anschluss an das bestehende Verteilnetz, wird über 20 Jahre analog den Regelungen in den Strom- und Gasnetzentgeltverordnungen erbracht. Im Geschäftsjahr wurde entsprechend der anteilig erbrachten Leistung ein Betrag in Höhe von 11,2 Mio. Euro umsatzwirksam aufgelöst. (22) Finanzschuldenscroll
Von den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten waren 17,6 Mio. Euro (Vorjahr 11,0 Mio. Euro) mit einer Negativklausel belegt und 323,5 Mio. Euro (Vorjahr 340,9 Mio. Euro) mit Bürgschaften der Stadt Frankfurt am Main besichert. Der durchschnittliche Effektivzins der Finanzschulden belief sich auf 3,6 % (Vorjahr 3,8 %). Rückstellungen(23) PensionsrückstellungenDie Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen umfassen die Altersversorgung für die Mitarbeiter der Mainova, arbeitsvertragliche Direktzusagen sowie Verpflichtungen aus Betriebsvereinbarungen (Deputate). Es handelt sich dabei um leistungsorientierte Versorgungszusagen. Direktzusagen werden Vorstandsmitgliedern gewährt. Es handelt sich um leistungsorientierte Versorgungspläne. Für diese werden Rückstellungen für Pensionen und Anwartschaften, entsprechend den bestehenden Versorgungszusagen für Anwartschaften, und laufende Leistungen an die berechtigten aktiven und ehemaligen Mitarbeiter sowie die Hinterbliebenen gebildet. Die Zusagen bemessen sich vor allem nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit sowie der Vergütung der Mitarbeiter. Auf der Basis von Betriebsvereinbarungen sowie einzelvertraglichen Regelungen erhalten nahezu alle Mitarbeiter ein jährliches Energiedeputat. Zudem wurde außertariflichen Mitarbeitern eine betriebliche Altersvorsorge im Rahmen einer Unterstützungskasse gewährt. Da Mainova über die Leistung der einkommensabhängigen Beiträge hinaus kein Risiko trägt, handelt es sich um eine beitragsorientierte Zusage. Die Versorgungsverpflichtungen werden aus der operativen Tätigkeit der Mainova finanziert. Der Berechnung der leistungsorientierten Versorgungszusagen wurden folgende wesentliche versicherungsmathematische Annahmen zugrunde gelegt: scroll
Den Berechnungen für 2018 bezüglich der künftigen Sterblichkeit lagen die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck (im Vorjahr die Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck) zugrunde. Der Barwert der versicherungsmathematischen Sollverpflichtung hat sich wie folgt entwickelt: scroll
Der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung entfiel auf folgende Gruppen von Versorgungsberechtigten: scroll
Ein Anstieg beziehungsweise Rückgang der wesentlichen versicherungsmathematischen Annahmen würde sich wie folgt auf den Barwert der Versorgungsverpflichtungen auswirken: scroll
Ferner halten wir eine Änderung der zugrunde gelegten Sterberaten beziehungsweise Lebensdauern für möglich. Nach den aktuellen Berechnungen würde eine um ein Jahr verlängerte Lebensdauer der Versorgungsberechtigten zum Stichtag zu einem Anstieg der Pensionsverpflichtung um 2.747 Tsd. Euro führen. Bei einer Verkürzung der Lebensdauer um ein Jahr würde sich die Verpflichtung um 2.713 Tsd. Euro verringern. Das Fälligkeitsprofil der Versorgungsleistungen stellt sich wie folgt dar: scroll
Die gewichtete durchschnittliche Laufzeit zum 31. Dezember 2018 beläuft sich bei den Pensionsverpflichtungen auf 14,66 Jahre (Vorjahr 14,94 Jahre) und bei den Deputatsverpflichtungen auf 19,50 Jahre (Vorjahr 19,73 Jahre). Der Aufwand für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen setzte sich wie folgt zusammen: scroll
Neben den als beitragsorientierte Verpflichtungen behandelten Beiträgen zur ZVK (Multi-Employer-Plan) erfolgten im Berichtsjahr weitere beitragsorientierte Leistungen an die gesetzliche Rentenversicherung in Höhe von 14,9 Mio. Euro (Vorjahr 14,5 Mio. Euro) sowie an eine betriebliche Altersvorsorge in Höhe von 1,0 Mio. Euro (Vorjahr 1,0 Mio. Euro). Im Jahr 2019 werden Beiträge zur ZVK in Höhe von 15,2 Mio. Euro erwartet. Die Gesamtaufwendungen für Pensionsrückstellungen, die im Folgejahr in der Gewinn- und Verlustrechnung erwartungsgemäß erfasst werden, belaufen sich auf 3,3 Mio. Euro (Vorjahr 3,2 Mio. Euro). (24) Sonstige langfristige und kurzfristige RückstellungenDie Rückstellungen berücksichtigen gemäß IAS 37 alle am Bilanzstichtag erkennbaren Verpflichtungen gegenüber Dritten, die bezüglich ihrer Höhe oder Fälligkeit unsicher sind. Die anderen langfristigen Rückstellungen und sonstigen kurzfristigen Rückstellungen haben sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt: scroll
Die Personalrückstellungen entfallen auf die Rückstellungen für Jubiläumszuwendungen und Altersteilzeit. Die Rückstellungen für Altersteilzeit wurden nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren bewertet. Dabei wurden folgende Annahmen zugrunde gelegt: scroll
Die Umweltrückstellungen betreffen Grundstücksrisiken aus früheren Geschäftsbetrieben. Die wesentlichen Sanierungsarbeiten werden voraussichtlich innerhalb der nächsten 13 Jahre abgeschlossen. Aus der Änderung des bei der Abzinsung der Umweltrückstellungen zugrunde gelegten Zinssatzes hat sich ein Aufwand in Höhe von 1,7 Mio. Euro (Vorjahr Ertrag in Höhe von 3,9 Mio. Euro) ergeben. Bei den Rückstellungen für rechtliche Risiken handelt es sich um mehrere kurzfristige Einzelrisiken, bei denen die Höhe der Inanspruchnahme ungewiss ist. Die Bewertung erfolgt ausgehend vom erwarteten Prozessergebnis, das nach den aktuell verfügbaren Informationen die höchste Eintrittswahrscheinlichkeit besitzt. Die sonstigen Rückstellungen beinhalten zahlreiche Sachverhalte. Sie enthalten unter anderem Risikovorsorgen im Zusammenhang mit der Energiebeschaffung sowie Verpflichtungen aus Baumaßnahmen. Die sonstigen Rückstellungen sind überwiegend kurzfristig. In drei Fällen wird mit Zahlungsabflüssen über Zeiträume von 8 bis 23 Jahren gerechnet. (25) Übrige finanzielle und nichtfinanzielle VerbindlichkeitenDie übrigen Verbindlichkeiten setzten sich wie folgt zusammen: scroll
Die derivativen Finanzinstrumente gliederten sich in folgende Kategorien: scroll
Bei den Verbindlichkeiten aus erhaltenen Sicherheiten handelt es sich um Zahlungsmittel. Die übrigen finanziellen Verbindlichkeiten beinhalten im Wesentlichen eine Abgrenzung im Rahmen eines Leasingverhältnisses in Höhe von 6,4 Mio. Euro (Vorjahr 7,2 Mio. Euro). Verbindlichkeiten aus Konzessionsabgaben bestanden keine (Vorjahr 4,6 Mio. Euro). In den übrigen nichtfinanziellen Verbindlichkeiten waren wie im Vorjahr Vorauszahlungen für Baukostenzuschüsse enthalten. 7. Weitere Angaben zu FinanzinstrumentenÜbersicht der FinanzinstrumenteZu den Finanzinstrumenten zählen originäre und derivative Finanzinstrumente. Finanzielle Vermögenswerte werden in die folgenden Bewertungskategorien eingeteilt:
Finanzielle Verbindlichkeiten werden in folgende Kategorien eingeteilt:
Die folgende Tabelle stellt die Buchwerte und beizulegenden Zeitwerte der in den einzelnen Bilanzposten enthaltenen Finanzinstrumente dar: scroll
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Die einzelnen Stufen sind gemäß IFRS 13 wie folgt definiert:
Der Buchwert der erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten sonstigen Beteiligungen der Stufe 3 hat sich wie folgt entwickelt: scroll
Im Geschäftsjahr wurden für diese Eigenkapitalinstrumente Dividenden in Höhe von 0,7 Mio. Euro erfasst. Aus der Marktbewertung der sonstigen Beteiligungen ergaben sich im Geschäftsjahr 2018 erfolgsneutral erfasste Gewinne und Verluste. Eine Änderung des Diskontierungszinssatzes um 0,25 % würde zu einer Erhöhung beziehungsweise zu einem Rückgang des erfolgsneutralen sonstigen Ergebnisses um 0,2 Mio. Euro führen. Aufgrund der kurzen Laufzeiten der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, der Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie der übrigen kurzfristigen Forderungen und Verbindlichkeiten wird angenommen, dass die beizulegenden Zeitwerte den Buchwerten entsprechen. Die beizulegenden Zeitwerte der Finanzschulden werden als Barwerte der zukünftig erwarteten Cashflows ermittelt. Zur Diskontierung werden marktübliche Zinssätze, bezogen auf die entsprechenden Fristigkeiten, verwendet. Zudem wird das eigene Ausfallrisiko berücksichtigt. Darüber hinaus existieren finanzielle Garantien in Höhe von 13,5 Mio. Euro (Vorjahr 15,4 Mio. Euro). Da es sich hier im Wesentlichen um Eventualverbindlichkeiten und Sicherheiten für Adressausfallrisiken handelt, sind keine Buchwerte und Fair Values ermittelbar. Diesbezüglich verweisen wir auf die Erläuterungen in Abschnitt 10. Das Nominalvolumen der im Folgenden dargestellten Geschäfte wird unsaldiert angegeben. Es stellt die Summe aller Kauf- und Verkaufsbeträge dar, die den Geschäften zugrunde liegen. Die Höhe des Nominalvolumens erlaubt Rückschlüsse auf den Umfang des Einsatzes von Derivaten, gibt aber nicht das Risiko des Konzerns aus dem Einsatz von Derivaten wieder. scroll
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Die Buchwerte der Sicherungsinstrumente sind in den übrigen finanziellen Vermögenswerten und übrigen finanziellen Verbindlichkeiten enthalten. Diesbezüglich verweisen wir auf die Abschnitte 6 (13) und 6 (25). Bezüglich der Angaben zum Saldo sowie zur Entwicklung der Gewinnrücklage für Cashflow Hedges verweisen wir auf den Abschnitt 6 (19). Die zur Absicherung des Zinsänderungsrisikos eingesetzten Zinsswaps sind vollständig effektiv, sodass sich hieraus keine Unwirksamkeiten der Absicherung ergeben. Auch bei der Absicherung in Bezug auf Commodities lagen wie im Vorjahr keine Unwirksamkeiten vor. Die Ergebnisse aus der Umgliederung sowie die Unwirksamkeiten werden in dem Posten der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen, in dem auch das gesicherte Grundgeschäft erfasst wird, das heißt für Commodities im Materialaufwand beziehungsweise für Zinsen in den Finanzaufwendungen. Soweit Mainova Geschäfte mit Finanzinstrumenten tätigt, erfolgt dies auf der Grundlage von marktüblichen Rahmenverträgen. Insoweit hat Mainova mit verschiedenen Marktpartnern Rahmenverträge auf der Grundlage des von der EFET beziehungsweise auf der Grundlage des vom Bankenverband veröffentlichten DRV FT (Deutscher Rahmenvertrag für Finanztermingeschäfte) vereinbart. Sie enthalten die Möglichkeit, im Falle eines Ausfalls des Vertragspartners oder einer berechtigten außerordentlichen Kündigung durch Mainova alle unter dem jeweiligen Rahmenvertrag abgeschlossenen Geschäfte gegeneinander aufzurechnen. Die Regelungen für eine bilanzielle Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten nach IFRS sind somit nicht erfüllt. Die nachfolgende Übersicht zeigt das nur im Falle eines Ausfalls bestehende Potenzial zur Saldierung: scroll
Die folgende Tabelle stellt die in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigten Nettogewinne beziehungsweise -verluste von Finanzinstrumenten, gegliedert nach den Bewertungskategorien des IFRS 9, dar: scroll
Die Nettogewinne beziehungsweise -verluste aus zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten beinhalten im Wesentlichen die Ergebnisse aus Wertminderungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 1,5 Mio. Euro (Vorjahr 3,7 Mio. Euro) und Wertaufholungen in Höhe von 1,7 Mio. Euro (Vorjahr 1,2 Mio. Euro). Wie im Vorjahr wurden keine Wertberichtigungen auf sonstige finanzielle Vermögenswerte vorgenommen. Die Nettogewinne beziehungsweise -verluste aus erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten beinhalten die Ergebnisse aus derivativen Finanzinstrumenten. Für die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Beteiligungen erfolgte die Bewertung des beizulegenden Zeitwerts nach Stufe 3. FinanzrisikomanagementIm Hinblick auf die nachfolgend beschriebenen Risiken liegen keine Risikokonzentrationen vor. Einsatz von derivativen FinanzinstrumentenIm Rahmen des operativen Geschäfts ist Mainova finanzwirtschaftlichen Marktpreisrisiken im Commodity-Bereich ausgesetzt. Unternehmenspolitik ist es, diese Risiken durch ein Risikomanagement zu eliminieren oder zu begrenzen. Dazu werden seitens der Mainova derivative Finanzinstrumente eingesetzt, zum Beispiel Swaps und Forwards. Sie unterliegen den im Risikomanagementhandbuch für den Bereich Energiebezug und -handel aufgeführten Vorgaben. Zudem legt das Markt-Risiko-Komitee die Rahmenbedingungen für die Energiebeschaffung und -vermarktung in Bezug auf den zulässigen Risikogehalt fest. Zur Absicherung von Risiken und in geringem Umfang zur Erzielung von Handelsmargen werden im Commodity-Bereich physisch zu erfüllende Termingeschäfte sowie finanzielle Sicherungsgeschäfte eingesetzt. Die Risikopositionen der Strom- und Gasgeschäfte werden durch Limits der offenen Marktrisikopositionen sowie durch ein Verlustlimit begrenzt. Ferner wird auf die Erläuterungen zum Risikomanagement im Lagebericht verwiesen. Des Weiteren ist Mainova dem Risiko marktbedingter Schwankungen der Zinssätze ausgesetzt. Das Treasury-Gremium der SWFH legt Rahmenbedingungen und Richtlinien für die Treasury-Aufgaben fest. Dazu gehört unter anderem die Festlegung der Zinsabsicherungsstrategie. Mainova setzt zur Begrenzung des Risikos Zins-Swaps ein. Bei der Bilanzierung von Derivaten wendet Mainova soweit möglich Hedge Accounting an. Wir verweisen diesbezüglich auf die Ausführungen zu derivativen Finanzinstrumenten in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden in Abschnitt 2. Im Gasgeschäft werden Öl-Swaps zur preislichen Absicherung von ölpreisgebundenen Gasabsatzverträgen abgeschlossen. Ferner werden Kohle-Swaps zur preislichen Sicherung des Brennstoffbedarfs für die Kraftwerke eingesetzt. Die Laufzeiten der Grundgeschäfte betragen in der Regel bis zu drei Jahre. Bei den Sicherungsinstrumenten handelt es sich um Swaps, die während der gesamten Vertragslaufzeit Zahlungsströme generieren. Zur Begrenzung des Zinsänderungsrisikos setzt Mainova Forward-Starting-Zins-Swaps ein. Durch diese Instrumente werden Zahlungsströme aus variabel verzinslichen langfristigen Finanzschulden gesichert. Dabei sind die Laufzeiten der Zins-Swaps auf die erwartete Rückzahlung der Darlehen abgestimmt. Die Zahlungsströme der Zins-Swaps beginnen mit dem Auslaufen der Zinsbindungsfrist der entsprechenden Darlehen. Preisrisiken aus CommoditiesAuf der Erzeugungsseite ergeben sich Risiken vor allem aus der Stromproduktion. Diese wird in starkem Maße von der Entwicklung der Marktpreise für Strom, fossile Brennstoffe (insbesondere Kohle und Gas) und CO2-Zertifikate beeinflusst. Ein Risiko liegt beispielsweise darin, dass höhere Rohstoffnotierungen nicht durch entsprechende Stromerlöse kompensiert werden können. Neben der Erzeugungsseite ist auch das Vertriebsgeschäft für Strom und Gas mit Risiken verbunden. Diese resultieren zum Beispiel aus unerwarteten Nachfrageschwankungen aufgrund von Wettbewerbs- und Konjunktureinflüssen und Temperaturänderungen sowie aus Preisschwankungen für noch nicht beschaffte Positionen. Die Preisrisiken auf den Beschaffungs- und Absatzmärkten ermittelt Mainova fortlaufend und berichtet darüber. Zur Risikominderung (Preisabsicherung) auf der Absatz- und Beschaffungsseite setzt Mainova unter anderem derivative Finanzinstrumente (Forwards und Swaps) ein. Der Vorstand wird monatlich über den aktuellen Bestand an Derivaten informiert. Alle Derivate, die Handelszwecken zuzuordnen sind (freistehende Derivate), werden als finanzielle Vermögenswerte oder finanzielle Verbindlichkeiten bilanziert. Die derivativen Finanzinstrumente sind zu Marktwerten bewertet. Als Marktwert eines Finanzinstruments gilt der Betrag, der im Geschäftsverkehr zwischen sachverständigen, vertragswilligen und voneinander unabhängigen Vertragspersonen unter aktuellen Marktbedingungen erzielt werden kann. Die Marktwerte werden auf der Basis von Börsenkursen handelstäglich anhand anerkannter Bewertungsmethoden (Mark-to-Market) ermittelt. Die Mainova setzt als Risikomanagement der Marktpreisrisiken eine konsequente Limitierung des Wertverlustes und der Portfoliosensitivitäten ein. Die betreffenden Teilportfolien sind dabei:
Die in den einzelnen Portfolien bestehenden Marktpreisrisiken werden hier anhand des Value at Risk (VaR) quantitativ dargestellt. Unter Vorgabe eines Konfidenzniveaus in Höhe von 99 % und einer Halteperiode von 5 Tagen wird ein unter normalen Marktbedingungen auftretender maximaler Verlust bestimmt. Für diese Teilportfolien ist in nachfolgender Darstellung der VaR getrennt nach kurz- und langfristigen Erfüllungszeiträumen dargestellt. scroll
ZinsänderungsrisikoZinsänderungsrisiken resultieren aus marktbedingten Schwankungen der Zinssätze und wirken sich auf die Höhe der Zinsaufwendungen sowie auf die Marktwerte der Zins-Swaps aus. Mainova begegnet derartigen Zinsänderungsrisiken durch den Abschluss von Verträgen mit langfristigen Zinsbindungsfristen. Bei Mainova bestehen Zinsänderungsrisiken für variabel verzinsliche Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, für welche die Laufzeiten die vereinbarten Zinsbindungsfristen übersteigen. Der Buchwert der variabel verzinslichen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ohne Berücksichtigung der Darlehen für den Anteilserwerb an der Thüga Holding beträgt zum Zeitpunkt des Auslaufens der Zinsbindungsfristen wie im Vorjahr 41,5 Mio. Euro. Da für keines dieser Darlehen die Zinsbindungsfrist im Jahr 2019 endet, wirkt sich eine Zinssatzänderung im Jahr 2019 nicht auf das Ergebnis aus. Die im Rahmen der langfristigen Finanzierung des Anteilserwerbs an der Thüga Holding abgeschlossenen Darlehensverträge haben eine Laufzeit bis zum Jahr 2035. Die Zinsbindung läuft sukzessive bis zum Jahr 2020 aus. Das Risiko potenziell steigender Zinsen und höherer Zinszahlungen wird bei dem überwiegenden Teil der Darlehen durch den Abschluss von Zins-Swaps begrenzt. Die Zins-Swaps haben eine Laufzeit von zehn Jahren ab dem Zeitpunkt des Auslaufens der Zinsbindung. Bei einer Erhöhung des Zinssatzes um einen Prozentpunkt würde sich der Marktwert der Zins-Swaps um 21,1 Mio. Euro (Vorjahr 20,5 Mio. Euro) erhöhen, bei einer Senkung des Zinssatzes um einen Prozentpunkt würde sich der Marktwert und damit das Eigenkapital um 26,3 Mio. Euro (Vorjahr 26,4 Mio. Euro) reduzieren. Der Buchwert der Darlehen zum Zeitpunkt des Auslaufens der Zinsbindungsfristen, bei denen das Zinsänderungsrisiko nicht durch Zins-Swaps begrenzt wurde, beträgt unverändert zum Vorjahr 60,0 Mio. Euro. WährungsrisikoAlle Beschaffungs- und Handelsgeschäfte werden derzeit in Euro abgerechnet. Somit ist Mainova keinen Währungsrisiken ausgesetzt. KreditrisikoDas Kredit- oder Ausfallrisiko der Mainova liegt in der Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse zum einen auf der Kundenseite und zum anderen auf der Seite der Kontrahenten im Energiehandel begründet. Kreditrisiken bestehen im Wesentlichen im Zusammenhang mit Forderungen sowie derivativen Finanzinstrumenten mit positiven Marktwerten. Ausfallrisiken von Forderungen gegenüber Kunden begegnet Mainova durch angemessene Prozesse im Forderungsmanagement sowie durch Bonitätsrichtlinien für den Abschluss von neuen Verträgen und für Gewährung von Ratenplänen. Weiterhin sind die 100 größten Kunden sowie rund 30 Energiepartner an ein Online-Ratingsystem angeschlossen. Jegliche Veränderung von externen Ratings dieser Kunden erhält das Forderungsmanagement von einer Wirtschaftsauskunftei umgehend online mitgeteilt. Beim Ausfall von Kontrahenten im Energiehandel besteht gleichfalls ein Kreditrisiko. Mainova handelt mit Strom- und Gas-Forwards sowie CO2-Zertifikaten mit physischer Erfüllung und Derivaten auf Kohle, Öl und Gas mehrere Jahre im Voraus. Fällt ein Handelspartner aus, besteht neben dem Vorleistungsrisiko ein Wiedereindeckungsrisiko für den Fall, dass sich die Marktpreise zwischenzeitlich verändern. Um dieses Risiko zu minimieren, versucht Mainova, ihr Handelspartnerportfolio zu diversifizieren. Hierzu wird das Adressausfallrisiko durch das Risikomanagement des Handels fortlaufend überwacht. Das maximale Ausfallrisiko besteht in Höhe der Buchwerte der derivativen Finanzinstrumente und finanziellen Vermögenswerte. Das maximale Ausfallrisiko bei Forderungen, auf die die Wertminderungsvorschriften des IFRS 9 anzuwenden sind, beträgt 491,4 Mio. Euro. Diesbezüglich bestehen Sicherheiten in Höhe von 7,5 Mio. Euro, bei denen es sich im Wesentlichen um hinterlegte Zahlungsmittel handelt. Die nachfolgende Aufstellung zeigt die Wertminderungen auf zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Forderungen und Vermögenswerte: scroll
Für die Finanzinstrumente, deren Ausfallrisiko bei erstmaligem Ansatz auf Basis des erwarteten 12-Monats-Kreditverlusts ermittelt wird, wird die Bonität sowie die Veränderung des Ausfallrisikos anhand von extern verfügbaren Ratings überwacht. Die Ermittlung der Wertminderung für Leasingforderungen und Ausleihungen erfolgt dabei unter Berücksichtigung der erwarteten Ausfallwahrscheinlichkeit sowie der erwarteten Ausfallquote. Die folgende Tabelle zeigt die auf Basis dieses Ratings definierten Risikoklassen der Mainova und die entsprechenden durchschnittlichen erwarteten Verlustquoten je Klasse: scroll
Die Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entfallen auf Verträge mit Kunden. Mainova verwendet für die Berechnung der Wertminderung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen portfoliobezogene Wertminderungsmatrizen, die auf dem tatsächlichen Zahlungsverhalten der letzten zwei Jahre unterschiedlicher Kundengruppen mit homogenen Kreditrisikoeigenschaften beruhen. Demzufolge wurde zwischen Privat- und Kleingewerbekunden sowie Geschäftskunden und Energiepartnern unterschieden. Die Forderungen in beiden Kundengruppen enthalten eine Vielzahl von Einzelkunden, sodass keine Risikokonzentration vorliegt. Eine Analyse des Zahlungsverhaltens der Kunden zeigt, dass bis zu einer Überfälligkeit von 360 Tagen wesentliche Zahlungseingänge für die Forderungen aus Verträgen mit Kunden zu verzeichnen sind. Danach gehen wir von einem Ausfall aus. Die nachfolgende Übersicht zeigt die erwarteten Kreditausfälle für die abgerechneten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen abzüglich der Abschlagszahlungen gegenüber Privat- und Kleingewerbekunden zum 31. Dezember 2018: scroll
Die erwarteten Kreditausfälle für die abgerechneten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Geschäftskunden und Energiepartnern zum 31. Dezember 2018 werden in nachfolgender Übersicht dargestellt: scroll
Der vertraglich ausstehende Betrag der ausgebuchten Forderungen beläuft sich auf 1,4 Mio. Euro. LiquiditätsrisikoUnter Liquiditätsrisiko wird das Risiko verstanden, dass Mainova nicht genügend Finanzmittel besitzt, vertragsgemäß durch Lieferung von Zahlungsmitteln oder anderen finanziellen Vermögenswerten ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Dem Liquiditätsrisiko wird durch ein stringentes Liquiditätsmanagement durch das Konzern-Treasury der SWFH, basierend auf der Finanzplanung der Mainova, begegnet. Dabei wird die Liquidität durch die Planung der individuellen Ein- und Auszahlungsströme für das laufende und die vier darauf folgenden Jahre ermittelt, um die zukünftige Liquiditätsentwicklung aufzuzeigen und frühzeitig einen möglichen Liquiditätsbedarf zu erkennen. Zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit verfügt Mainova zudem bei der SWFH über eine vom Konzern-Treasury-Gremium genehmigte Kreditlinie von 40,0 Mio. Euro (Vorjahr 40,0 Mio. Euro). Kreditlinien bei Banken bestehen nicht. Die nachfolgende Tabelle zeigt alle zum 31. Dezember 2018 beziehungsweise 31. Dezember 2017 vertraglich fixierten Zins- und Tilgungszahlungen für die bilanzierten finanziellen Verbindlichkeiten sowie Zahlungsströme aus derivativen Finanzinstrumenten. Für Swaps mit negativem Marktwert werden negative undiskontierte Marktwerte angegeben. Für Forwards werden die Nominalbeträge der Kaufgeschäfte angegeben. Jederzeit rückzahlbare finanzielle Verbindlichkeiten sind dem frühesten Zeitband zugeordnet. scroll
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8. Segmentberichterstattungscroll
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Die Vorjahreszahlen wurden aufgrund der geänderten Darstellung der Segmente angepasst.
Mainova hat die Standards IFRS 9 und IFRS 15 zum 01.01.2018 erstmals angewendet. Diesbezüglich
wurden die Vorjahreszahlen nicht angepasst. Wir verweisen auf das Kapitel "Änderungen
von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" im Anhang. Die Segmentberichterstattung der Mainova hat das Ziel, Informationen über die wesentlichen Geschäftssegmente des Konzerns zur Verfügung zu stellen. Die Abgrenzung der berichtspflichtigen Segmente ist nach dem verpflichtend anzuwendenden "Management Approach" allein auf die intern vom Management zur Steuerung des Konzerns verwendete Berichtsstruktur ausgerichtet. Zum 1. Januar 2018 haben wir Anpassungen in unserer Segmentierung vorgenommen. Hiervon sind in erster Linie die bisherigen Segmente Strom- und Wärmeerzeugung sowie Wärmeversorgung betroffen. Gründe für die Änderung der Segmentstruktur sind die zunehmende Bedeutung der Wärmeproduktion und -versorgung in Frankfurt am Main sowie der fortschreitende Ausbau der erneuerbaren Energien und Energiedienstleistungen. In der bisherigen Struktur waren insbesondere die Fernwärme sowie Energiedienstleistungen über mehrere Segmente verteilt. Dies wurde unserer künftigen strategischen Ausrichtung nicht mehr gerecht. Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend angepasst. Nachfolgend sind die neue Segmentstruktur und die dazugehörigen Wertschöpfungsstufen dargestellt: In der Strom-, Gas- und Wasserversorgung wird jeweils die Wertschöpfungskette vom Handel über den Vertrieb bis hin zur Verteilung dieser Produkte abgebildet. Im Segment Erzeugung und Fernwärme werden sämtliche Aktivitäten im Zusammenhang mit der Fernwärme einschließlich der Wärme- und Stromproduktion in Frankfurt gebündelt. Ferner sind Beteiligungen an konventionellen Erzeugungsgesellschaften in diesem Segment enthalten. Dem Segment Erneuerbare Energien und Energiedienstleistungen sind unsere Biomasse-, Windenergie- und Photovoltaikanlagen sowie das Contracting- und Energiedienstleistungsgeschäft zugeordnet. Im Segment Sonstige Aktivitäten / Konsolidierung sind unter anderem IT-Dienstleistungen an Dritte und Anlagenverkäufe, die nicht in Zusammenhang mit einem Kernsegment stehen, enthalten. Hierbei handelt es sich um Nebengeschäfte, die eine untergeordnete Steuerungsrelevanz haben. Zudem werden in diesem Segment Konsolidierungseffekte abgebildet. Da Mainova regional eingegrenzt und ausschließlich innerhalb Deutschlands tätig ist, wurde auf eine Darstellung nach geografischen Merkmalen verzichtet. Die Segmentdaten wurden in Übereinstimmung mit den Ansatz- und Bewertungsmethoden im Konzernabschluss ermittelt. In den wesentlichen nicht zahlungswirksamen Effekten sind vor allem die Veränderungen der Rückstellungen einschließlich der erfolgsneutralen Veränderungen und die wesentlichen zahlungsunwirksamen sonstigen Aufwendungen und Erträge erfasst. Die segmentbezogenen Veränderungen des Working Capital wurden nicht ausgewiesen. Die Verrechnungspreise zwischen den Segmenten entsprechen im Wesentlichen den üblichen Marktpreisen. Weitere Erläuterungen zu den Segmentergebnissen sind im Lagebericht enthalten. Die Überleitung auf das Segmentergebnis ergibt sich wie folgt: scroll
9. Angaben zur KapitalflussrechnungDer Finanzmittelfonds in Höhe von 10,0 Mio. Euro (Vorjahr 14,6 Mio. Euro) besteht ausschließlich aus Kassenbeständen und Bankguthaben. Unter Berücksichtigung der Guthaben aus dem Cash Pooling bei der SWFH und Tagesgeldanlagen von Beteiligungen ergibt sich ein Finanzmittelbestand in Höhe von 64,8 Mio. Euro (Vorjahr 66,4 Mio. Euro). Der positive Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 23,7 Mio. Euro und lag bei 226,3 Mio. Euro. Dies war im Wesentlichen auf eine Erhöhung von Rückstellungen (Vorjahr Verminderung) zurückzuführen. Die Mittelabflüsse aus der Investitionstätigkeit in Höhe von 99,8 Mio. Euro lagen um 56,7 Mio. Euro unter dem Vorjahr. Dies war insbesondere bedingt durch die Veränderung des Cash Poolings mit der SWFH sowie geringeren Erlösen aus Anlagenabgängen. Der negative Cashflow aus Finanzierungstätigkeit in Höhe von 131,1 Mio. Euro resultierte wie im Vorjahr insbesondere aus der Gewinnabführung an die SWFH und der Tilgung von Krediten. Im Vorjahr waren zudem Mittelabflüsse in Höhe von 32,5 Mio. Euro aus der Aufstockung der Anteile an der EWT auf 100 % enthalten. Insgesamt konnten die Mittelabflüsse aus der lnvestitions- und Finanzierungstätigkeit aus der laufenden Geschäftstätigkeit gedeckt werden, sodass sich der Finanzmittelbestand nahezu auf Vorjahresniveau bewegte. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Änderungen der Finanzverbindlichkeiten, deren Ein- und Auszahlungen im Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit gezeigt werden: scroll
10. SonstigesMitarbeiterinnen und MitarbeiterIm Jahresdurchschnitt waren bei Mainova 2.675 (Vorjahr 2.656) Arbeitnehmer beschäftigt, davon 620 (Vorjahr 596) Frauen. Ergebnis je Aktiescroll
Da nur die Stückaktien der SWFH als Organträger an der Gewinnverwendung teilnehmen, erfüllen nur diese Stückaktien die Definition "Ordinary Shares" nach IAS 33. Die Anteile der anderen Gesellschafter partizipieren nicht am Gewinn und Verlust der Gesellschaft, sondern erhalten vom Organträger eine feste Garantiedividende in Höhe von 10,84 Euro je Stückaktie. Das Ergebnis je Aktie ist daher der Quotient aus dem Ergebnis der Mainova vor Gewinnabführung und der Anzahl der Stückaktien der SWFH. Eventualverbindlichkeiten und finanzielle VerpflichtungenDie Eventualverbindlichkeiten setzen sich zum 31. Dezember 2018 wie folgt zusammen: scroll
Die Bürgschaften entfallen im Wesentlichen auf die Beteiligung an der GKI. Auf Basis der bis zum Aufstellungszeitpunkt gewonnenen Erkenntnisse geht die Mainova derzeit davon aus, dass die den vorab genannten Eventualverbindlichkeiten zugrunde liegenden Verpflichtungen von den jeweiligen Hauptschuldnern erfüllt werden können. Daher schätzt die Mainova bei allen Eventualverbindlichkeiten die Wahrscheinlichkeit einer Inanspruchnahme als gering ein. Finanzielle Verpflichtungen ergeben sich aus den nachfolgend aufgeführten Sachverhalten: scroll
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Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus abgeschlossenen Energielieferverträgen entfielen in Höhe von 133,9 Mio. Euro (Vorjahr 171,4 Mio. Euro) sowie die Verpflichtungen aus dem Beteiligungsbereich in Höhe von 2,7 Mio. Euro (Vorjahr 4,1 Mio. Euro) auf assoziierte Unternehmen. Die Verpflichtungen aus Miet-, Pacht- und Leasingverträgen (Operating Leasing) betrafen überwiegend Miet- und Leasingverpflichtungen für Verwaltungsgebäude, IT-Infrastruktur sowie Grundstücke unserer Windparks. Das Bestellobligo stand insbesondere in Zusammenhang mit diversen Bau- und Modernisierungsmaßnahmen. LeasingDie nachstehende Tabelle stellt die Investitionen in Finanzierungsleasingverhältnisse dar, bei denen Mainova Leasinggeber ist: scroll
Die Bruttoinvestition lässt sich wie folgt in den Barwert der Mindestleasingzahlungen überleiten: scroll
Die im Jahr 2018 im Rahmen von Finanzierungsleasingverhältnissen als Ertrag erfassten bedingten Mietzahlungen beliefen sich wie im Vorjahr auf 0,6 Mio. Euro. Bei den Finanzierungsleasingverhältnissen handelte es sich um Pachtverträge für Kraftwerke und Versorgungsnetze sowie Contracting-Projekte, bei denen Mainova zwar rechtlicher Eigentümer ist, die wesentlichen Chancen und Risiken aus der Nutzung des Vermögenswerts aber beim Kunden liegen. Dies hat zur Folge, dass die Vermögenswerte nicht im Sachanlagevermögen der Mainova, sondern stattdessen in den Forderungen aus Finanzierungsleasing zu bilanzieren sind. Im Rahmen von unkündbaren Operating-Leasingverträgen, bei denen Mainova Leasinggeber ist, werden künftige Mindestleasingzahlungen in Höhe von 20,7 Mio. Euro erwartet. Davon werden 2,5 Mio. Euro innerhalb eines Jahres fällig, 8,3 Mio. Euro entfallen auf die Jahre 2020-2024 und 9,9 Mio. Euro auf die darauf folgenden Jahre. Die Leasingverhältnisse betreffen Contracting-Verträge. Dabei stellt Mainova dem Leasingnehmer im Wesentlichen Heizzentralen oder Blockheizkraftwerke zur Verfügung, für deren Nutzungsüberlassung die Leasingzahlungen anfallen. Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und PersonenBeziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen, welche die Mainova beherrschen oder maßgeblich beeinflussen, sowie Beziehungen zu Unternehmen, die von Mainova beherrscht oder maßgeblich beeinflusst werden, müssen angegeben werden. Durch die Beteiligung der Stadt Frankfurt am Main über den Mehrheitsgesellschafter SWFH ist Mainova ein von diesen Gesellschaftern beherrschtes Unternehmen. Im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit unterhält Mainova mit ihren Tochterunternehmen Geschäftsbeziehungen zu zahlreichen nahestehenden Personen und Unternehmen. Mit nahestehenden natürlichen Personen des Managements in Schlüsselpositionen sowie deren nächsten Familienangehörigen haben keine wesentlichen Transaktionen stattgefunden. Mit den nahestehenden Unternehmen wurden in den Geschäftsjahren 2018 und 2017 Geschäfte getätigt, die zu folgenden Abschlussposten führten: scroll
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einschließlich der Thüga Holding GmbH & Co. KGaA Den nahestehenden Unternehmen wurden Bürgschaften und Sicherheiten in Höhe von 30,6 Mio. Euro (Vorjahr 30,8 Mio. Euro) sowie Darlehen in Höhe von 3,8 Mio. Euro (Vorjahr 5,8 Mio. Euro) gewährt. Alle Geschäftsbeziehungen mit nahestehenden Unternehmen und Personen sind zu marktüblichen Konditionen abgeschlossen worden und unterscheiden sich grundsätzlich nicht von den Finanzierungskonditionen beziehungsweise den Liefer- und Leistungsbeziehungen mit anderen Unternehmen. Grundzüge der Vergütung von Vorstand und AufsichtsratFür die Festlegung der Gesamtbezüge der einzelnen Vorstandsmitglieder ist gemäß dem am 5. August 2009 in Kraft getretenen Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) das Aufsichtsratsplenum zuständig. Die Vergütung der Vorstandsmitglieder setzt sich aus einem festen Jahresgehalt und einer variablen Vergütung zusammen. Die variable Vergütung teilt sich in eine kurzfristige variable Vergütungskomponente, die zum Teil garantiert ist, sowie ein langfristiges Anreizprogramm (LAP) auf. Zusätzlich erhalten die einzelnen Vorstandsmitglieder Sachleistungen, die im Wesentlichen marktübliche Versicherungsleistungen und Dienstwagen umfassen. Die Höhe des festen Jahresgehalts und der Zieltantieme (kurzfristige variable Vergütungskomponente) werden jährlich überprüft. Die jährliche Überprüfung erfolgt anhand eines jährlich durch einen externen Gutachter zu ermittelnden Medianwerts für die Jahresgesamtdirektvergütung. Das feste Jahresgehalt und die Zieltantieme sollen dabei grundsätzlich stets so angepasst werden, dass die Jahresgesamtdirektvergütung insgesamt an den Medianwert angeglichen wird. Die wirtschaftliche Entwicklung der Mainova AG sowie die allgemeinen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen finden hierbei Berücksichtigung. Bedeutet die Anpassung an den Median eine Herabsetzung der Bezüge oder werden die Bezüge durch den Aufsichtsrat gemäß § 87 Abs. 2 S. 1 Aktiengesetz (AktG) herabgesetzt, so besteht für den Vorstand ein Sonderkündigungsrecht. Die Höhe der kurzfristigen variablen Vergütungskomponente ist an das Erreichen von Finanzzielen gekoppelt. Sie bemisst sich dabei am Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EBT Mainova-Konzern nach HGB). Wird ein Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit aufgrund der Änderung des HGB in 2015 nicht mehr ausgewiesen, so bestimmt sich das Konzern-EBT dabei als Ergebnis nach Steuern gemäß § 275 Abs. 2 Nr. 15 HGB zuzüglich Steuern vom Einkommen und vom Ertrag gemäß § 275 Abs. 2 Nr. 14 HGB. Um die Nachhaltigkeit und Langfristigkeit der Vergütungsstruktur zu erhöhen und den Anforderungen des VorstAG in vollem Umfang zu genügen, nehmen die Vorstandsmitglieder an dem langfristigen Anreizprogramm LAP teil. Die Auszahlung im Rahmen des LAP erfolgt am Ende eines dreijährigen Performancezeitraums. Dabei bestimmt das Erreichen von vorab definierten finanziellen und qualitativen Erfolgszielen die Höhe der Auszahlung. Als finanzielles Erfolgsziel dient dabei das erreichte kumulierte Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EBT Mainova-Konzern nach HGB) während des Performancezeitraums. Wird ein Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit aufgrund der Änderung des HGB in 2015 nicht mehr ausgewiesen, so bestimmt sich das Konzern-EBT dabei als Ergebnis nach Steuern gemäß § 275 Abs. 2 Nr. 15 HGB zuzüglich Steuern vom Einkommen und vom Ertrag gemäß § 275 Abs. 2 Nr. 14 HGB. Als qualitative Erfolgsziele werden die "Kundenzufriedenheit" und "Mitarbeiterzufriedenheit" herangezogen. Die Auszahlung der langfristigen variablen Vergütungskomponente ist nach oben hin begrenzt (Kappung). Werden die Mindestziele in allen Komponenten nicht erreicht, so entfällt eine Auszahlung der langfristigen variablen Vergütung vollständig. Für die kurzfristige und langfristige variable Vergütung hat der Aufsichtsrat eine Anpassungsmöglichkeit für außerordentliche Entwicklungen vereinbart. Das zuletzt bestellte Vorstandsmitglied erhält einen monatlichen Beitrag für eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung, die über einen externen Versicherer nach den Regelungen des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung durchgeführt wird. Die weiteren Vorstandsmitglieder und deren Hinterbliebene haben Anspruch auf Ruhegehalt beziehungsweise Hinterbliebenenversorgung in Form einer Leistungszusage. Als Ruhegehalt werden ab dem Eintritt in den Vorstand der Mainova 35 % des zuletzt bezogenen festen Jahresgehalts garantiert. Abweichend hiervon erhält ein Vorstandsmitglied aufgrund der hohen Versorgungsanwartschaften aus früheren Anstellungsverhältnissen, welche angerechnet werden, ab dem Eintritt in den Vorstand der Mainova 45 % des zuletzt bezogenen festen Jahresgehalts. Der Anspruch von 35 % beziehungsweise 45 % erhöht sich mit dem Ablauf eines jeden Jahres als Vorstandsmitglied der Mainova um jeweils 2 % bis zum im Dienstvertrag geregelten Höchstbetrag. Erhöhungen des festen Jahresgehalts ab dem 1. Januar 2018 werden jeweils nur zu 90 % bei der Bestimmung des zuletzt bezogenen festen Jahresgehalts berücksichtigt. Der fixe Tantiemeanteil wird bei der Berechnung des Ruhegehalts nicht berücksichtigt. Die nachfolgenden Übersichten zeigen die gewährten Zuwendungen und die Zuflüsse im Geschäftsjahr 2018 des Vorstands nach dem Deutschen Corporate Governance Kodex und die Gesamtbezüge nach DRS 17: scroll
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kein Cap, Koppelung an EBT Mainova-Konzern scroll
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Die Pensionsverpflichtungen für die Mitglieder des Vorstands gehen aus der nachfolgenden Übersicht hervor: scroll
Für das Geschäftsjahr 2017 wurden im Jahr 2018 erfolgsabhängige Tantiemen in Höhe von 745 Tsd. Euro (Vorjahr 693 Tsd. Euro) ausgezahlt. Im Geschäftsjahr 2018 wurden Vorstandsmitgliedern keine Kredite oder Vorschüsse gewährt. Für den Fall, dass die Stadt Frankfurt am Main mit dem ihr direkt und indirekt zuzurechnenden Anteil nicht mehr die Mehrheit am stimmberechtigten Grundkapital der Mainova AG innehat (Kontrollwechsel), oder im Falle eines Rechtsformwechsels gemäß §§ 190 ff. Umwandlungsgesetz oder beim Abschluss eines wirksamen Vertrags, der die Mainova AG der Beherrschung eines anderen Unternehmens außerhalb des Stadtwerke-Frankfurt-Konzerns unterstellt (Beherrschungsvertrag gemäß § 291 Abs. 1 Satz 1 1. Alt. AktG), gewährt die Mainova AG dem Vorsitzenden des Vorstands ein Sonderkündigungsrecht und das Recht zur Niederlegung seines Amts. Für den Fall der wirksamen und fristgerechten Kündigung und Amtsniederlegung erhält der Vorsitzende des Vorstands eine Abfindung in Höhe des Zweifachen seiner letztmaligen Jahresgesamtbezüge. Maximale Obergrenze ist jedoch die Höhe der Gesamtvergütung für die Restlaufzeit des Dienstvertrags. Im Geschäftsjahr 2018 bestand für die Unternehmensleitung sowie für die Mitglieder des Aufsichtsrats eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (D & O-Versicherung). Dafür sind Versicherungsprämien in Höhe von 124 Tsd. Euro (Vorjahr 122 Tsd. Euro) aufgewendet worden. Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in der Satzung geregelt und beträgt: scroll
Die Bezüge des Beirats beliefen sich auf 60 Tsd. Euro (Vorjahr 64 Tsd. Euro). Die Bezüge ehemaliger Vorstandsmitglieder und ihrer Hinterbliebenen belaufen sich auf 818 Tsd. Euro (Vorjahr 791 Tsd. Euro). Für diese Personengruppe sind Pensionsansprüche in Höhe von 13,4 Mio. Euro (Vorjahr 13,5 Mio. Euro) zurückgestellt worden. Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der Mainova AG gemäß § 161 AktGNach § 161 AktG haben börsennotierte Unternehmen jährlich eine Erklärung zur Beachtung der Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex zu veröffentlichen. Die entsprechende Erklärung von Mainova wurde am 17. Dezember 2018 im Internet abgegeben und den Aktionären dauerhaft zugänglich gemacht (www.mainova.de/entsprechenserklaerung). Honorare des AbschlussprüfersDas im Geschäftsjahr 2018 für den Konzernabschlussprüfer, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, erfasste Honorar setzt sich wie folgt zusammen: scroll
Von den Abschlussprüfungsleistungen entfallen 34 Tsd. Euro (Vorjahr 26 Tsd. Euro) auf Auslagen. Ferner ist ein Aufwand in Höhe von 26 Tsd. Euro für Vorperioden (im Vorjahr Ertrag in Höhe von 5 Tsd. Euro) enthalten. Die anderen Bestätigungsleistungen betreffen Prüfungen nach dem Erneubare-Energien-Gesetz und Prüfungen von Konzessionsabgaben für Städte und Gemeinden. In den sonstigen Leistungen sind insbesondere Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Einführung neuer IFRS-Standards sowie für Mengenanalysen enthalten. Angaben zu Konzessionen und GestattungenZwischen Mainova und der Stadt Frankfurt am Main sowie einer Reihe von weiteren Städten und Gemeinden bestehen Konzessions- und Gestattungsverträge im Strom-, Gas-, Fernwärme- und Wasserbereich, die in der Regel eine Laufzeit von 20 Jahren haben. In den Konzessionsverträgen zur Strom- und Gasversorgung wird die Nutzung von öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen und städtischen beziehungsweise gemeindeeigenen Grundstücken für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen sowie Anlagen zur Strom- beziehungsweise Gasversorgung geregelt. Der Netzbetrieb zur allgemeinen Versorgung mit Strom und Gas erfolgt durch die NRM. Es besteht in den jeweiligen Stadtbeziehungsweise Gemeindegebieten eine gesetzliche Pflicht des Netzbetreibers zur Gewährleistung eines diskriminierungsfreien Netzanschlusses und -zugangs. Während der Laufzeit der Konzessionsverträge besteht die Verpflichtung zur Zahlung von Konzessionsabgaben, deren Höchstgrenzen nach der Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas (KAV) festgesetzt sind. Die Konzessionsabgaben werden den Endkunden im Rahmen der Energielieferung von den jeweiligen Händlern in Rechnung gestellt und von diesen an den Netzbetreiber abgeführt. Der Netzbetreiber wiederum führt die eingezogenen Konzessionsabgaben an Mainova ab. Mainova leistet schließlich Konzessionsabgaben an die jeweilige Stadt oder Gemeinde auf der Grundlage des Konzessionsvertrags und im Rahmen der KAV. Mit dem Konzessionsvertrag zur Wasserversorgung und dem Gestattungsvertrag über die Fernwärmeversorgung werden das Recht und die Verpflichtung zur Bereitstellung von Wasserdienstleistungen beziehungsweise zur Versorgung mit Fernwärme, zum Betrieb der entsprechenden Infrastruktur und zur Durchführung von Investitionen geregelt. Im Rahmen der Wasserversorgung erhebt Mainova Konzessionsabgaben von den Kunden und führt sie an die Stadt Frankfurt am Main ab.
Frankfurt am Main, den 11. März 2019 Dr. Alsheimer Breidenbach Herbst Rauhut Konsolidierungskreis und Anteilsbesitzlistedes Mainova-Konzernsscroll
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Angaben nach HGB Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Mainova Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten LageberichtsPrüfungsurteileWir haben den Konzernabschluss der Mainova Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2018, der Gewinn- und Verlustrechnung, der Gesamtergebnisrechnung, der Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den zusammengefassten Lagebericht der Mainova Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des KonzernabschlussesBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Periodisierung der Umsatzerlöse aus Energie- und WasserverkaufZu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf den Konzernanhang Abschnitt 2. DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSSDie Realisierung der Umsatzerlöse aus dem Energie- und Wasserverkauf erfolgt grundsätzlich zum Zeitpunkt der Abnahme von Energie bzw. Wasser durch den Kunden. Umsatzerlöse in Bezug auf die zwischen dem letzten Abrechnungszeitpunkt des einzelnen Kunden und dem Bilanzstichtag verkauften Mengen werden hochgerechnet. Aus dem Energie- und Wasserverkauf wurden im Geschäftsjahr 2018 Umsatzerlöse in Höhe von EUR 1,6 Mrd realisiert, von denen ein wesentlicher Teil auf Basis der geschätzten Verkaufsmengen ermittelt wurde. Aufgrund der hohen Anzahl der Abnahmestellen, der Verwendung von mit Unsicherheiten behafteten Annahmen über das Verbrauchsverhalten der Kunden im Rahmen der Hochrechnung sowie komplexer IT-gestützter Verfahren bei der Ermittlung und Buchung der Erlöse besteht das Risiko für den Konzernabschluss, dass die Umsatzerlöse aus dem Energie- und Wasserverkauf zum Stichtag falsch abgegrenzt werden. UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNGZur Prüfung der sachgerechten Abgrenzung der Umsatzerlöse aus dem Energie- und Wasserverkauf haben wir unter anderem die Angemessenheit und Wirksamkeit des eingerichteten internen Kontrollsystems zur Abrechnung und Hochrechnung der Umsatzerlöse einschließlich des zum Einsatz kommenden IT-Systems beurteilt. Dabei haben wir auch unsere IT-Spezialisten einbezogen. Darüber hinaus haben wir die periodengerechte Erfassung der Umsatzerlöse anhand einzelfallbezogener Prüfungshandlungen beurteilt, indem wir u. a. die im Geschäftsjahr den Umsatzerlösen zugrundeliegenden Abnahmemengen mit den entsprechenden dem Bezugsaufwand zugrundeliegenden Mengen gegenübergestellt haben. Die Angemessenheit der den geschätzten Verkaufsmengen zugrundeliegenden Annahmen zum Verbrauchsverhalten der Kunden haben wir beurteilt, indem wir die korrekte Hinterlegung von Tarifmerkmalen sowie die Verwendung aktueller Gradtagzahlen nachvollzogen haben. Zusätzlich haben wir die Güte des eingesetzten Schätzverfahrens durch Vergleich des Schätzergebnisses des Vorjahres mit dem entsprechenden Abrechnungsergebnis beurteilt. UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGENDie Vorgehensweise und die Annahmen bei der Periodenabgrenzung der Umsatzerlöse aus dem Energie- und Wasserverkauf sind sachgerecht. Bewertung der Rückstellungen für belastende langfristige EnergiebezugsverträgeZu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf den Konzernanhang Abschnitt 2. DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSSIm Konzernabschluss der Mainova werden für erwartete künftige Verluste aus langfristigen Energiebezugsverträgen Rückstellungen für belastende Verträge gebildet. Die Bewertung dieser Rückstellungen ist komplex und basiert u. a. auf ermessensbehafteten Annahmen und Prognosen über die zukünftige Entwicklung auf den Energiemärkten. Es besteht somit das Risiko für den Konzernabschluss, dass die Bewertung der Rückstellungen für belastende langfristige Energiebezugsverträge nicht angemessen ist. UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNGIm Rahmen unserer Prüfung haben wir die Angemessenheit der wesentlichen Annahmen sowie des Bewertungsverfahrens der Gesellschaft beurteilt. Ein Schwerpunkt lag dabei auf den Einschätzungen der Mainova zur zukünftigen Entwicklung auf den Energiemärkten bis zum Ende der Laufzeit der betreffenden Bezugsverträge. Die Angemessenheit dieser Einschätzungen haben wir durch einen Vergleich mit externen Markteinschätzungen beurteilt. Den im Rahmen der Ermittlung des Barwertes von Mainova verwendeten fristenadäquaten Abzinsungssatz haben wir anhand eines Vergleichs mit öffentlich verfügbaren Daten gewürdigt. Die rechnerische Richtigkeit des verwendeten Bewertungsmodells haben wir risikoorientiert auf Basis ausgewählter Elemente nachvollzogen. UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGENDas der Bewertung der Rückstellungen für belastende langfristige Energiebezugsverträge zugrundeliegende Vorgehen ist sachgerecht und steht in Einklang mit den geltenden Bewertungsgrundsätzen. Die der Bewertung zugrundeliegenden Annahmen und Prognosen (insb. zur künftigen Entwicklung auf den Energiemärkten) sowie Parameter sind sachgerecht. Bilanzierung von derivativen FinanzinstrumentenZu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf den Konzernanhang Abschnitt 2 und 7. DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSSZur Absicherung gegen Preis- und Zinsrisiken kommen im Mainova-Konzern derivative Finanzinstrumente wie Strom- und Gastermingeschäfte sowie Swap-Geschäfte zum Einsatz. Derivative Finanzinstrumente, die in einer Sicherungsbeziehung stehen oder die als freistehende Derivate zu klassifizieren sind, werden nach IFRS 9 als finanzieller Vermögenswert oder finanzielle Verbindlichkeit zum beizulegenden Zeitwert bilanziert. Finanzinstrumente, die in einer Sicherungsbeziehung stehen, werden zunächst erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. Freistehende Derivate werden erfolgswirksam erfasst. Die beizulegenden Zeitwerte werden aus Börsenkursen und anhand anerkannter Bewertungsmethoden abgeleitet. Hiervon abzugrenzen sind Strom- und Gastermingeschäfte, die ausschließlich zur Eindeckung im Rahmen des eigenen Vertriebsgeschäfts zum Einsatz kommen. Diese stellen keine derivativen Finanzinstrumente im Sinne des IFRS 9 dar und werden nach der "Own-Use-Exemption" bis zum Zeitpunkt der physischen Lieferung grundsätzlich nicht bilanziert. Wegen des hohen und heterogenen Bestands an derivativen Finanzinstrumenten besteht das Risiko für den Konzernabschluss, dass die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte der derivativen Finanzinstrumente nicht sachgerecht erfolgt und ferner, dass derivative Finanzinstrumente unvollständig erfasst oder fehlerhaft klassifiziert werden. UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNGZur Prüfung der Vollständigkeit, Klassifizierung und Bewertung derivativer Finanzinstrumente nach IFRS 9 haben wir unter anderem die Angemessenheit und Wirksamkeit des hierfür eingerichteten internen Kontrollsystems beurteilt. Dabei haben wir auch unsere Finanzinstrumente-Spezialisten mit einbezogen. Schwerpunkt unserer ergänzenden einzelfallbezogenen Prüfung war die Beurteilung der Vollständigkeit und zutreffenden Klassifizierung nach IFRS 9. Weiterhin haben wir die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte für die derivativen Finanzinstrumente beurteilt, indem wir die Bewertungsannahmen und -parameter anhand extern verfügbarer Quellen (z. B. zu Börsenkursen) und eigener Bewertungsverfahren im Rahmen einer repräsentativen Stichprobe der im Konzernabschluss zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinstrumente beurteilt haben. UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGENDie Vorgehensweise der Gesellschaft bei der Erfassung, Klassifizierung und Bewertung von derivativen Finanzinstrumenten nach IFRS 9 ist sachgerecht. Sonstige InformationenDie gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen den uns voraussichtlich nach dem Datum dieses Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellten Geschäftsbericht, mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks. Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den zusammengefasste LageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten -falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche AnforderungenÜbrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVOWir wurden von der Hauptversammlung am 30. Mai 2018 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 2. Januar 2019 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2013 als Konzernabschlussprüfer der Mainova Aktiengesellschaft tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Verantwortlicher WirtschaftsprüferDer für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Torsten Hauptmann.
Frankfurt am Main, den 11. März 2019 KPMG AG Hauptmann, Wirtschaftsprüfer Galic, Wirtschaftsprüfer 6 Versicherung der gesetzlichen VertreterWir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht der Mainova AG zusammengefasst ist, der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Frankfurt am Main, den 11. März 2019 Dr. Alsheimer Breidenbach Herbst Rauhut ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG/ CORPORATE GOVERNANCE BERICHT 2018Gemäß §§ 289f und 315d HGB und gemäß der Empfehlung in Ziff. 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex berichten Vorstand und Aufsichtsrat nachfolgend über die Unternehmensführung bzw. die Corporate Governance des Mainova Konzerns. Vorstand und Aufsichtsrat sind sich der großen Verantwortung der Mainova AG als kommunaler Energieversorger und Dienstleistungsunternehmen gegenüber Kunden, Geschäftspartnern, Aktionären, Mitarbeitern, der Umwelt und der Rhein-Main Region bewusst. Ziele unseres Handelns sind daher wirtschaftlicher Erfolg und moralische Integrität. Diese sehen wir als Basis einer nachhaltigen Unternehmensentwicklung und einer transparenten Unternehmensführung und -kontrolle. LEITUNG UND ÜBERWACHUNGArbeitsweise von Vorstand und AufsichtsratUnser unternehmerisches Handeln orientiert sich an den geltenden Rechtsvorschriften und den Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner jeweils aktuellen Fassung. Zusammensetzung und Arbeitsweise des VorstandsUnserem Vorstand gehören vier Mitglieder an. Nähere Informationen zur Zusammensetzung des Vorstands und zu den einzelnen Vorstandsmitgliedern finden Sie im Nachgang zu diesem Bericht. Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung und vertritt die Gesellschaft. Er entwickelt die strategische Ausrichtung des Unternehmens, stimmt diese mit dem Aufsichtsrat ab und sorgt für deren Umsetzung. Dabei ist er an das Unternehmensinteresse gebunden und der nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswerts verpflichtet. Die Satzung der Mainova AG sieht vor, dass Geschäfte, die für die weitere Entwicklung des Unternehmens von besonderer Bedeutung sind und nicht bereits in der dem Aufsichtsrat vorgelegten und von ihm gebilligten Unternehmensplanung enthalten sind, der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen. Unbeschadet der Gesamtverantwortung des Vorstands ist jedes Vorstandsmitglied im Rahmen seines Verantwortungsbereichs allein geschäftsführungsbefugt. Dem Vorstandsvorsitzenden obliegen insbesondere die Leitung des Gesamtvorstands sowie die Federführung in der Geschäftspolitik des Konzerns. Darüber hinaus trägt er die Verantwortung für verschiedene Bereiche, wie z. B. Asset Netze und Regulierungsmanagement, Recht & Compliance Management, Interne Revision, Unternehmensstrategie und Finanzen. Die weiteren Ressorts, wie Erzeugung, Netzbetrieb, Personal, IT, Einkauf, Kundenservice sowie Handel und Vertrieb sind den anderen Vorstandsmitgliedern zugewiesen. Die Geschäftsordnung des Vorstands und der Geschäftsverteilungsplan regeln im Einzelnen die Aufgaben und Zuständigkeiten des Vorstands. In der Geschäftsordnung sind insbesondere Regelungen zu Sitzungen und Beschlussfassungen sowie zur Zusammenarbeit mit dem Aufsichtsrat enthalten. In den Aufsichtsratssitzungen berichtet der Vorstand schriftlich und / oder mündlich zu den ihn betreffenden Tagesordnungspunkten und Beschlussvorlagen und beantwortet die Fragen der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder. Des Weiteren berät der Vorstandsvorsitzende zusammen mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden regelmäßig über die Strategie und die Geschäftsentwicklung des Konzerns. Der Vorstand stellt den Jahres- und Konzernjahresabschluss auf. Vorstandsausschüsse bestehen nicht. Zusammensetzung und Arbeitsweise des Aufsichtsrats und von dessen AusschüssenUnser Aufsichtsrat besteht in Übereinstimmung mit dem deutschen Mitbestimmungsgesetz (MitbestG) aus jeweils zehn Vertretern der Anteilseigner und Arbeitnehmer. Nähere Informationen zu den Aufsichtsratsmitgliedern, ihren Mandaten und der Zusammensetzung der Aufsichtsratsausschüsse finden Sie im Nachgang zu diesem Bericht. Der Aufsichtsrat weist mit Vertretern aus der kommunalen Verwaltung, der Thüga AG als deutschlandweitem Verbundnetzwerk sowie Vertretern der Arbeitnehmer eine hohe Vielfalt und breite Branchenkenntnis auf. Der Aufsichtsrat überwacht und berät den Vorstand bei der Geschäftsführung. Er ist zuständig für die Bestellung der Mitglieder des Vorstands und den Widerruf der Bestellung. Die entsprechenden Beschlüsse erfordern eine Mehrheit, die mindestens zwei Drittel der Stimmen seiner Mitglieder umfasst. Der Aufsichtsrat tagt mindestens zweimal im Kalenderhalbjahr. Er fasst seine Beschlüsse grundsätzlich mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Aufsichtsratsvorsitzenden. Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über die Geschäftsentwicklung, die Planung sowie die Risikolage des Unternehmens und stimmt mit dem Aufsichtsrat die Strategie und deren Umsetzung ab. Ebenso legt er dem Aufsichtsrat die Jahresabschlüsse der Mainova AG und des Mainova Konzerns unter Berücksichtigung der Berichte des Abschlussprüfers zur Feststellung bzw. Billigung vor. Geschäfte und Maßnahmen des Vorstands, die für die Entwicklung des Unternehmens von besonderer Bedeutung sind, bedürfen der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrats. Bei Bedarf kommt der Aufsichtsrat zu außerordentlichen Tagungen zu besonderen Schwerpunktthemen mit strategischer Bedeutung zusammen, um diese zusammen mit dem Vorstand zu beraten. Der Aufsichtsrat hat zur Steigerung der Effizienz seiner Arbeit aus dem Kreise seiner Mitglieder vier ständige Ausschüsse gebildet, die unter anderem seine Beschlüsse vorbereiten und ihre Beschlüsse grundsätzlich mit einfacher Mehrheit fassen. PräsidiumDas Präsidium besteht aus sechs Mitgliedern. Es bereitet gemeinsam mit dem Vorstand die langfristige Nachfolgeplanung für die Besetzung des Vorstands vor und unterbreitet dem Aufsichtsrat mit vorbereitender Funktion Vorschläge: a) zur Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern sowie für den Inhalt der Geschäftsordnung des Vorstands, b) zu den Anstellungsbedingungen und dem Vergütungssystem der Vorstandsmitglieder. Das Präsidium tagt mindestens einmal im Jahr, im Übrigen nach Bedarf. Wirtschafts-, Finanz- und PrüfungsausschussDer Ausschuss besteht aus zehn Mitgliedern und berät a) Angelegenheiten, die der Beschlussfassung durch die Hauptversammlung unterliegen (Kapital- und Satzungsänderungen, Unternehmensverträge u. ä.), b) Fragen der Rechnungslegung, des Risikomanagements und der Compliance, der erforderlichen Unabhängigkeit des Abschlussprüfers, der Erteilung des Prüfungsauftrages an den Abschlussprüfer, der Bestimmung von Prüfungsschwerpunkten und der Honorarvereinbarung, c) den nach § 90 Abs. 1 AktG zu erstattenden Bericht des Vorstandes über die beabsichtigte Geschäftspolitik und andere grundsätzliche Fragen der Unternehmensplanung (insbesondere die Finanz-, Investitions- und Erfolgsplanung), d) nach der Satzung oder der Geschäftsordnung des Vorstands zustimmungsbedürftige Maßnahmen des Vorstands sowie e) die ihm aufgrund gesetzlicher Vorgaben zugewiesenen Angelegenheiten wie etwa die Überprüfung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers (insbesondere die Genehmigung der Erbringung von Nichtprüfungsleistungen sowie die Durchführung des Auswahlverfahrens für den Abschlussprüfer nach Art. 16 Abs. 2 VO(EU) Nr. 537/2014) und gibt dem Aufsichtsrat Beschlussempfehlungen, soweit der jeweilige Gegenstand der Beschlussfassung des Aufsichtsrats unterliegt. Der Ausschuss tagt zweimal jährlich, im Übrigen bei Bedarf. PersonalausschussDer Personalausschuss besteht aus acht Mitgliedern und berät a) die Personalplanung und die ihr zugrunde liegende Personalpolitik des Unternehmens, b) den Bericht über die Personalentwicklung des Unternehmens (Personalbericht), c) die Erteilung von handelsrechtlichen Vollmachten (Handlungsvollmacht, Prokura). Der Ausschuss tagt zweimal jährlich, im Übrigen bei Bedarf. VermittlungsausschussDer gemäß § 27 Abs. 3 Mitbestimmungsgesetz zu bildende Vermittlungsausschuss besteht aus vier Mitgliedern. Er unterbreitet Personalvorschläge an den Aufsichtsrat, wenn für die Bestellung oder Abberufung von Vorstandsmitgliedern eine Zweidrittelmehrheit nicht erreicht wurde. Der Vermittlungsausschuss tagt nur bei Bedarf. Die Ausschussvorsitzenden berichten regelmäßig an den Gesamtaufsichtsrat über die Arbeitsergebnisse der Ausschüsse. Die Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat regelt neben den Aufgaben und Zuständigkeiten das Prozedere der Sitzungen und Beschlussfassungen. Die Mitglieder des Aufsichtsrats nehmen die für ihre Aufgaben erforderlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen eigenverantwortlich wahr. Die Gesellschaft unterstützt den Aufsichtsrat im gesetzlich zulässigen Umfang, informiert ihn regelmäßig über aktuelle Gesetzesänderungen und stellt einschlägige Fachliteratur zur Verfügung. Weitere Einzelheiten zu der konkreten Arbeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse können Sie dem Bericht des Aufsichtsrats entnehmen. DiversitätskonzeptDie Mainova AG soll gem. § 289f Absatz 2 Nummer 6 HGB ihr Diversitätskonzept vorlegen. Vor dem Hintergrund dieser Vorgabe hat sich der Aufsichtsrat im Laufe des Geschäftsjahres 2018 weiterhin intensiv mit den verschiedenen Dimensionen der Vielfalt beschäftigt und die bereits zur letzten Erklärung zur Unternehmensführung durchgeführte Bewertung des Status quo evaluiert: A. Aufsichtsrata) FrauenanteilDer Aufsichtsrat weist gegenwärtig einen Frauenanteil von 30 % auf und genügt damit den gesetzlichen Anforderungen an die Mainova AG als börsennotierte und mitbestimmte Aktiengesellschaft. Vor diesem Hintergrund wird eine weitere Erhöhung des Frauenanteils explizit begrüßt, es wird aber davon abgesehen, diesbezügliche Vorgaben zu formulieren. b) AlterDie Spanne der Altersstruktur der Mitglieder des Aufsichtsrats beträgt mehr als 50 Jahre, worin sich bereits eine erhebliche Vielfalt dokumentiert. Eine feste Vorgabe im Hinblick auf die Altersstruktur wirkt aus Sicht des Aufsichtsrats in einem unverhältnismäßigen Maße limitierend, nicht zuletzt auch im Hinblick auf die freie Wahl der Arbeitnehmervertreter durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. c) (Aus-)BildungDer Aufsichtsrat deckt sowohl auf der Anteilseigner- als auch auf der Arbeitnehmerseite ein breites fachliches Spektrum ab. Die fachlichen Richtungen reichen von technischen und kaufmännischen Ausbildungen bis zu juristischen und kaufmännischen sowie weiteren geisteswissenschaftlichen Studienabschlüssen. Der Status quo genügt damit den Anforderungen der Mainova AG als integriertem Energieversorger und -dienstleister mehr als genug. Es wird derzeit kein Anlass gesehen, entsprechende Zielvorgaben zu formulieren, die lediglich den Status quo abbilden würden. d) Berufliche ErfahrungenEbenso wie im Hinblick auf die Ausbildungen so herrscht auch betreffend die beruflichen Erfahrungen aus Sicht des Aufsichtsrats ausreichende Vielfalt. Technische und kaufmännische Expertise, die im Unternehmen selbst gewonnen wurde ist ebenso vertreten wie Tätigkeiten in der Politik, der Verwaltung und anderen Unternehmen sowie selbständige Aktivitäten. Auch hier wird daher von der Formulierung von Zielvorgaben durch die Niederschrift des Status quo abgesehen. Der Aufsichtsrat hat sich darüber hinaus mit weiteren Diversitätsaspekten wie insbesondere internationaler Kultur- und Berufserfahrung sowie internationaler Ausbildung beschäftigt. Der Aufsichtsrat hält hierbei an der bereits seit Jahren in der Entsprechenserklärung geäußerten Einschätzung fest, dass solche Aspekte durchaus bereichernd wirken können, es aber nicht ersichtlich ist, dass diese für die Mainova als fast ausschließlich national tätigem kommunalen Unternehmen mit einem kommunalen Großaktionär nachweisliche Vorteile brächten, die die entsprechende Limitierung bei der freien Auswahl fachlich geeigneter Kandidaten überwiegen würden. Sämtliche vorgenannten Gründe, also das Vorhandensein ausreichender Vielfalt bzw. die fehlende Plausibilität von Vorteilen gewisser Diversitätsaspekte haben den Aufsichtsrat zu dem Ergebnis kommen lassen, dass von der Formulierung eines expliziten Diversitätskonzepts bis auf Weiteres Abstand genommen wird. Der Aufsichtsrat hinterfragt seine diesbezügliche Position jährlich und passt diese bei Bedarf an. B. VorstandDer Vorstand besteht derzeit aus einem weiblichen Mitglied und drei männlichen Mitgliedern. Der Aufsichtsrat hatte, seiner Pflicht aus § 111 Abs. 5 AktG folgend, für den Vorstand eine Zielvorgabe für den Anteil an Frauen im Vorstand von 0 % mit Frist bis zum 31. Dezember 2020 festgelegt, wobei er sich am damaligen Status quo sowie der Bestelldauer der Vorstandsmitglieder Breidenbach und Herbst orientierte. Durch den Eintritt von Frau Rauhut hat sich die Quote mittlerweile auf 25 % erhöht. Entsprechend hat der Aufsichtsrat auch die Zielvorgabe auf mindestens 25 % erhöht. Die Umsetzungsfrist besteht unverändert bis zum 31. Dezember 2020. Im Hinblick auf den Vorstand hält der Aufsichtsrat an dem bereits in der Vergangenheit formulierten Primat der fachlichen Eignung fest. Sämtliche Aspekte der Diversität werden vom Aufsichtsrat uneingeschränkt positiv bewertet. Von der Formulierung konkreter Zielvorgaben in Form eines Diversitätskonzepts wird - mit Ausnahme im Hinblick auf die vorgenannte Beteiligung von Frauen - abgesehen, da derartige Aspekte im Zweifel stets hinter der fachlichen Eignung zurückzustehen haben. Festsetzung des Anteils von Frauen an Führungspositionen bzw. ZielerreichungNach dem "Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst" ist die Mainova AG verpflichtet, Zielgrößen für die beiden obersten Führungsebenen festzulegen. Aufgrund der im letzten Berichtszeitraum übertroffenen Zielwerte und zur weiteren Förderung der Erhöhung des Frauenanteils in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands, hat dieser zuletzt die folgenden Zielgrößen festgelegt, die bis zum 31. Dezember 2021 erreicht sein bzw. beibehalten bleiben sollen:
Der Frauenanteil für die erste Führungsebene bei der Mainova AG betrug zum Ende des abgelaufenen Geschäftsjahres 8 % und blieb im Vergleich zum vorherigen Stichtag konstant. Die Frauenquote für die zweite Führungsebene lag zum 31. Dezember 2018 bei 31 % und ist damit im Vergleich zur letzten Betrachtung leicht gestiegen und liegt bei einem Frauenanteil von 23 % im Gesamtunternehmen weiterhin erfreulich hoch. Zur unternehmensweiten Steigerung des Frauenanteils setzt Mainova auf die gezielte Förderung und Entwicklung weiblicher Mitarbeiter und Führungskräfte, auf optimierte Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie und eine Sensibilisierung der Führungskräfte bezüglich einer geschlechterneutralen bzw. gleichberechtigten Personalauswahl. Etwaige Ungleichgewichte oder Auffälligkeiten werden in den Führungsgremien zwecks einer optimierten Personalbesetzung entsprechend erörtert. Darüber hinaus stehen im Personalmanagement die Rekrutierungsprozesse mit dem Ziel einer adäquaten Anwerbung von Frauen und einem chancengerechten Rekrutierungsverfahren laufend auf dem Prüfstand. Die Gewinnung qualifizierter Frauen gestaltet sich in einem technisch geprägten Energieversorgungsunternehmen wie der Mainova AG naturgemäß schwieriger als in anderen Branchen. Die Bestrebungen eines adäquat erhöhten Frauenanteils sind entsprechend aus mittel- bis langfristiger Perspektive zu betrachten. Sie beinhalten neben der gezielten Ansprache von Frauen und der Vermittlung von Karrierechancen und Entwicklungsperspektiven auch eine frühzeitige Nachwuchswerbung durch Angebote von Schülerpraktika oder Einblicke in technische Berufe durch Aktionstage wie etwa den Girls' Day. Die Gewinnung von Frau Diana Rauhut als viertes Vorstandsmitglied unterstreicht unsere vorgenannten Ambitionen und Maßnahmen zur frühzeitigen Motivierung und Förderung weiblicher Talente mit Blick auf die Übernahme von Führungsverantwortung. Relevante UnternehmensführungspraktikenDie geschäftlichen Aktivitäten der Mainova AG unterliegen vielfältigen Rechtsvorschriften und selbst gesetzten Verhaltensstandards. VerhaltenskodexDer gute Ruf und die Reputation als leistungsfähiges Dienstleistungsunternehmen sowie verlässlicher und seriöser Energie- und Wasserversorger sind entscheidende Voraussetzungen im Wettbewerb. Um ein einheitliches und vorbildliches Handeln und Verhalten zu gewährleisten, statuiert der Verhaltenskodex für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Mainova-Konzerns verbindliche Regeln für den Umgang mit den moralischen, wirtschaftlichen und juristischen Herausforderungen des Berufsalltags. Leitlinie sind unsere Grundwerte Rechtschaffenheit, Eigenverantwortung, Aufrichtigkeit, Vertrauenswürdigkeit, Loyalität, Fairness sowie Respekt gegenüber den Mitmenschen und der Umwelt. Von daher verpflichtet der Verhaltenskodex insbesondere zu gesetzes- und regelkonformem Verhalten, zur Verschwiegenheit bei allen vertraulichen Angelegenheiten, zu parteipolitischer Neutralität, zur Förderung des Gemeinwohls, zum Schutz der Umwelt, zur Achtung der Würde und Persönlichkeit eines jeden Mitarbeiters sowie zu Transparenz. Der Verhaltenskodex kann im Internet unter http://www.mainova.de/verhaltenskodex eingesehen werden. ComplianceUnser Compliance-System schafft die organisatorischen Voraussetzungen dafür, dass das jeweils geltende Recht sowie unsere internen Regelungen und Richtlinien konzernweit bekannt sind und ihre Einhaltung sichergestellt werden. Klar strukturierte Audit- und Meldesysteme gewährleisten eine rechtzeitige Entdeckung potenzieller Verstöße und die notwendige Vertraulichkeit von Hinweisen. Das Compliance-Management ist als Teil der Stabsstelle Recht mit dem Chief Compliance Officer organisatorisch direkt unter dem Vorstand angesiedelt. Angemessenes RisikomanagementUnternehmerisches Handeln, das auf Wachstum ausgerichtet ist, kann nicht immer risikofrei gestaltet werden. Zur optimalen Benennung und Bewertung von Risiken hat die Mainova AG ein Risikomanagement-System geschaffen. Hier werden klare Verantwortlichkeiten für Risikobereiche zugewiesen, eindeutige Verhaltensrichtlinien kommuniziert sowie geeignete Risikosteuerungs- und Kontrollprozesse entwickelt und bereitgestellt. Das Risikomanagement dient der Beherrschung von Risiken und ist Ausdruck des Prinzips des nachhaltigen Wirtschaftens. Unsere Investitionsentscheidungen werden konsequent daran gemessen, ob das dabei einzugehende Risiko in angemessenem Verhältnis zu den erwarteten Vorteilen steht. Nachhaltiges HandelnNachhaltiges Handeln ist für die Mainova AG eine maßgebliche Voraussetzung für eine langfristig erfolgreiche Unternehmensführung, die insbesondere soziale und ökologische Verantwortung für gegenwärtige und zukünftige Generationen umfasst. Vorstand und Aufsichtsrat sind sich bewusst, dass der Mainova AG als Energieversorgungsunternehmen eine besondere Verantwortung im Hinblick auf die Bewahrung unserer Umwelt zukommt und wir arbeiten gerne daran mit, die Energieversorgung in Deutschland sowohl umweltschonend als auch zukunftssicher neu zu gestalten. Für die Mainova AG besitzt nachhaltiges Handeln aber noch weitere Dimensionen jenseits des Umweltschutzes: So ist etwa auch der wirtschaftliche Erfolg von besonderer Bedeutung, um als starker Partner bei der Verwirklichung gesellschaftlicher Ziele mitzuarbeiten. Effizienz, Zielfokussierung und Rechtstreue sind wichtige Grundpfeiler, auf denen der unternehmerische Erfolg der Mainova AG beruht. Ein mindestens ebenso wichtiger Faktor besteht außerdem in der Gewinnung und Sicherung einer qualifizierten und motivierten Belegschaft. So können sich unsere Mitarbeiter und Geschäftspartner darauf verlassen, dass Fairness und Verlässlichkeit bei der Mainova AG gelebte Werte sind. Detaillierte Informationen zur Nachhaltigkeit im Verbund Mainova finden Sie im Internet unter www.mainova-nachhaltigkeit.de Transparenz und Wahrung der AktionärsinteressenUnser Ziel ist es, unsere Aktionäre durch regelmäßige, offene und aktuelle Kommunikation gleichzeitig und gleichberechtigt über die Lage des Unternehmens zu informieren. Alle wesentlichen Informationen, wie z. B. Presse-, Ad-hoc- und Stimmrechtsmitteilungen, sowie sämtliche Finanzberichte veröffentlichen wir im Internet. Darüber hinaus stehen dort auch sämtliche Dokumente und Informationen zu unserer Hauptversammlung zur Verfügung. Bei unserer nächsten Hauptversammlung, die am 29. Mai 2019 in Frankfurt am Main stattfinden wird, werden wir unseren Aktionären erneut einen bestmöglichen Service bieten. Über unsere aktive Investor Relations-Tätigkeit stehen wir in enger Verbindung mit unseren Aktionären. Aktienbesitz von Vorstand und AufsichtsratDer Gesamtbesitz aller Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder an Aktien der Mainova AG betrug am Ende des Geschäftsjahres 2018 weniger als 1 % der von der Gesellschaft ausgegebenen Aktien. Die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder haben keine Geschäfte mit Mainova-Aktien i. S. d. § 26 Abs. 2 WpHG getätigt. Rechnungslegung und AbschlussprüfungDie Mainova AG erstellt den Jahresabschluss nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG). Der Konzernabschluss wird nach den Grundsätzen der International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Als Abschlussprüfer für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss 2018 wurde die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft von der Hauptversammlung gewählt. UMSETZUNG DER EMPFEHLUNGEN DES DEUTSCHEN CORPORATE GOVERNANCE KODEXMindestens einmal jährlich erörtern wir die in der Mainova AG gelebte Corporate Governance. Zuletzt geschah dies in der Aufsichtsratssitzung am 5. Dezember 2018. ERFÜLLUNG DER ANREGUNGEN DES DEUTSCHEN CORPORATE GOVERNANCE KODEXDie Mainova AG entspricht freiwillig den Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex vom 7. Februar 2017, mit im Wesentlichen folgenden Ausnahmen:
EntsprechenserklärungDie Mainova AG erfüllt einen Großteil der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex. Die Befolgung sämtlicher Empfehlungen ist für ein kommunales Unternehmen mit einem Großaktionär nicht interessengerecht. Die nach § 161 AktG zu veröffentlichende jährliche Erklärung zur Beachtung der Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex kann im Internet unter http://www.mainova.de/entsprechenserklaerung eingesehen werden. Sie lautet wie folgt: DEUTSCHER CORPORATE GOVERNANCE KODEX ERKLÄRUNG GEMÄß § 161 AKTGVorstand und Aufsichtsrat der Mainova Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, erklären, dass seit der Abgabe der letzten Entsprechenserklärung vom 6. Dezember 2017 den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers am 12. Juni 2015 bekannt gemachten Fassung vom 5. Mai 2015 und am 24. April 2017 mit Berichtigung vom 19. Mai 2017 bekannt gemachten Fassung vom 7. Februar 2017 mit folgenden Abweichungen entsprochen wurde und wird: • Keine Vereinbarung eines Selbstbehalts in der D&O-Versicherung für Mitglieder des Aufsichtsrats (Abschnitt 3.8 Abs. 3 i. V. m. Abs. 2):Die D&O-Versicherungen für die Aufsichtsratsmitglieder der Mainova AG sehen derzeit keinen Selbstbehalt vor. Die Mainova AG ist nicht der Auffassung, dass durch die Vereinbarung eines solchen Selbstbehalts die Leistungsbereitschaft, die Motivation, die Loyalität und das Verantwortungsbewusstsein ihrer Aufsichtsratsmitglieder zusätzlich gefördert werden. • Beschränkt vertikaler Vergleich der Vorstandsvergütung, keine Festlegung von betragsmäßigen Höchstgrenzen und des Versorgungsniveaus (Abschnitt 4.2.2 Abs. 2 S. 3, 4.2.3 Abs. 2 S. 5 und Abs. 3):Der Aufsichtsrat überprüft jährlich die Angemessenheit der Höhe der fixen Vergütung des Vorstands und bezieht in diesem Zusammenhang auch die variablen Elemente in seine Beurteilung mit ein. Dabei nimmt er einen horizontalen sowie einen vertikalen Vergleich vor. Aufgrund der damit verbundenen Unsicherheiten in Bezug auf Auslegungsfragen wird im Hinblick auf den Vertikalabgleich vorsorglich eine Abweichung erklärt. Die Grundgehälter der Vorstandsmitglieder und die kurzfristige variable Vergütung, welche sich nach der Höhe des Ergebnisses des Mainova-Konzerns richtet, weisen keine betragsmäßigen Höchstgrenzen auf. Die langfristige variable Vergütung ist aufgrund ihrer Systematik faktisch gedeckelt, allerdings nicht bei definierten Beträgen, sondern bei bestimmten Erfüllungsgraden oberhalb der Zielvorgaben von 100 %. Das Absehen von der Festlegung von Höchstgrenzen erfolgt vor dem Hintergrund, dass regelmäßige Prüfungen der Vergütungshöhe auf ihre Angemessenheit erfolgen. Der Aufsichtsrat verfolgt zudem die europäische und nationale Gesetzgebung zu diesem Thema. Bei Versorgungszusagen wird von der Festlegung des Versorgungsniveaus abgesehen. Eine solche Festlegung erachtet der Aufsichtsrat in Anbetracht der nicht vorhersehbaren Dauer der Unternehmenszugehörigkeit der Vorstandsmitglieder und vor dem Hintergrund des entstehenden Kalkulationsaufwands für nicht sinnvoll. Darüber hinaus ist das Versorgungssystem für neue Vorstandsmitglieder von einer Leistungszusage auf eine Beitragszusage umgestellt worden, womit zumindest für ab 2018 bestellte Vorstandsmitglieder eine Festlegung des Versorgungsniveaus jedenfalls hinfällig ist. • Keine Altersgrenzen für Mitglieder des Vorstands (Abschnitt 5.1.2 Abs. 2 S. 3):Altersgrenzen für Mitglieder des Vorstands werden für die Mainova AG aufgrund der notwendigen Flexibilität in einem besondere Fachkenntnisse erfordernden Markt als nicht den Unternehmensinteressen gerecht werdend erachtet. • Gleichzeitiger Vorsitz von Aufsichtsrat und Prüfungsausschuss und Unabhängigkeit des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses (Abschnitt 5.3.2 Abs. 3 S. 2. und S.3):Der Aufsichtsratsvorsitzende hat auch den Vorsitz im Wirtschafts-, Finanz- und Prüfungsausschuss inne. Der Vorsitzende weist zu dem Vorstand keine größere Nähe auf als die übrigen Mitglieder des Aufsichtsrats. Er verfügt über sehr gute Kenntnisse über das Unternehmen und eine hohe Fachkompetenz. Die Arbeit des Prüfungsausschusses wird durch den doppelten Vorsitz ebenso wenig beeinträchtigt wie die des Aufsichtsrats selbst. Die unmittelbare Kenntnis des Inhalts der Vorberatungen im Prüfungsausschuss erleichtert vielmehr die Sitzungsleitung im Aufsichtsrat. Von daher bestehen auch im Hinblick auf die Arbeitsbelastung keinerlei Bedenken gegen einen Doppelvorsitz. Im Hinblick auf die ungeklärten Voraussetzungen des Begriffs der Unabhängigkeit wird vorsorglich erklärt, dass der Vorsitzende des Prüfungsausschusses, Herr Uwe Becker, Bürgermeister und Stadtkämmerer der Stadt Frankfurt am Main ist, die 100 % der Anteile der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH hält, die wiederum rund 75,2 % der Aktien an der Mainova AG hält. Dies wird für unbedenklich gehalten, da es in der Vergangenheit nicht zu Interessenskonflikten gekommen ist, die die Mitwirkung des Vorsitzenden an Beratungen oder Beschlüssen verhindert haben. Derartige Interessenskonflikte werden auch für die Zukunft nicht erwartet. • Keine Bildung eines Nominierungsausschusses durch den Aufsichtsrat (Abschnitt 5.3.3):Nach den bisherigen Erfahrungen erachtet der Aufsichtsrat der Mainova AG die Bildung eines Nominierungsausschusses nicht für erforderlich, um geeignete Kandidaten vorzuschlagen. Die Entscheidung über die Wahlvorschläge des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung soll dem gesamten Aufsichtsrat obliegen. • Keine Benennung konkreter Ziele zur Zusammensetzung des Aufsichtsrats (Abschnitt 5.4.1 Abs. 2 und 4 sowie 5.4.2):Der Aufsichtsrat hält eine konkrete Festsetzung der Ziele für seine Zusammensetzung und die Erarbeitung eines Kompetenzprofils nicht für sachgerecht. Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats orientiert sich daran, dass seine Mitglieder insgesamt über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen. Bei Wahlvorschlägen steht die persönliche Kompetenz möglicher Kandidaten unter besonderer Berücksichtigung der unternehmensspezifischen Anforderungen im Vordergrund. Die Festlegung auf konkrete Ziele der Zusammensetzung sowie die Erarbeitung eines Kompetenzprofils für das Gesamtgremium würde die Auswahl geeigneter Kandidaten zu sehr einschränken und könnte potenziell geeignete Kandidaten von vornherein ausschließen. Der Aufsichtsrat ist aus geeigneten Mitgliedern zusammengesetzt, die hinsichtlich ihrer fachlichen Qualifikationen, ihrer Erfahrungen und ihres Alters ein breites Spektrum abbilden. Konkrete Ziele im Hinblick auf einen festen Anteil von ausländischen oder international besonders erfahrenen Mitgliedern sind für die Mainova AG als hauptsächlich national tätiges Unternehmen nicht sinnvoll. Eine Vorgabe zur Vermeidung von potenziellen Interessenkonflikten wäre aufgrund der besonderen Aktionärsstruktur der Mainova AG mit einem kommunalen Großaktionär nur eingeschränkt umsetzbar. Eine Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder wäre angesichts der besonderen Anforderungen an die Fachkenntnisse eine nicht mit dem Unternehmensinteresse zu vereinbarende Einschränkung der Rechte der wahlberechtigten Aktionäre und Arbeitnehmer. Insoweit ist auch eine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat kein sachgerechtes Kriterium für die Suche bzw. den Ausschluss von Mitgliedern des Aufsichtsrats. Die Mitglieder des Aufsichtsrats der Mainova AG weisen aktuell eine durchschnittliche Zugehörigkeitsdauer von rund neun Jahren und damit von weniger als zwei Amtsperioden auf. Dies ist nach Auffassung des Aufsichtsrats der Ausdruck eines angemessenen Verhältnisses von Erfahrung auf der einen und neuen Impulsen auf der anderen Seite. Eine pauschale Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer würde die Nutzung der Expertise erfahrener Mitglieder und die nicht von vornherein unsachgerechte persönliche Kontinuität in der Besetzung des Aufsichtsrats ausschließen. Eine formalisierte Zielvorgabe für die Anzahl unabhängiger Aufsichtsratsmitglieder im Sinne von Abschnitt 5.4.2 des Kodex würde das Auswahlermessen hinsichtlich der Qualifikation des Kandidaten pauschal in einer nicht im Interesse des Unternehmens gerecht werdenden Weise einschränken. Im Übrigen sieht es der Aufsichtsrat als entscheidend an, bei seiner Arbeit stets dafür Sorge zu tragen, dass die Unabhängigkeit seiner Mitglieder vom Vorstand und die effektive Überwachung und Beratung des Vorstands gewährleistet ist. Derzeit weist der Aufsichtsrat sechs weibliche Mitglieder auf, womit der gesetzlichen Vorgabe eines Anteils von mindestens 30 % Frauen und Männern genügt wird. Da entsprechende Ziele nicht festgelegt werden, kann auch den hierauf basierenden Empfehlungen gemäß Abschnitt 5.4.1 Abs. 4 nicht gefolgt werden, insbesondere entfällt eine eigene Darstellung im Corporate Governance-Bericht. • Keine Beschränkung der Mitglieder des Aufsichtsrats hinsichtlich Tätigkeiten bei wesentlichen Mitbewerbern (Abschnitt 5.4.2 Satz 4):Die Mitglieder des Aufsichtsrats der Mainova AG üben Organfunktionen bei Unternehmen aus, die je nach Betrachtungsweise als Wettbewerber der Mainova AG beurteilt werden könnten. Ihre Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der Mainova AG ist jedoch aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung und hohen fachlichen Qualifizierung im Unternehmensinteresse überaus wichtig. Nach Auffassung von Vorstand und Aufsichtsrat begründen die ausgeübten Organfunktionen keinen Interessenskonflikt zum Nachteil des Unternehmens, der die erforderliche Unabhängigkeit für die Erfüllung der Kontroll- und Überwachungsaufgabe des Aufsichtsrats beeinträchtigen würde. • Keine Beschränkung der Mitglieder des Vorstands hinsichtlich Mandaten in Aufsichtsgremien und Aus- und Fortbildungsmaßnahmen (Abschnitt 5.4.5 Abs. 1 S. 2, Abs. 2):Aufgrund der besonderen Erfordernisse der Geschäftstätigkeit kommunaler Energieversorger und der damit notwendigerweise verbundenen Branchenkenntnis entspricht es nicht dem Unternehmensinteresse, die Sitze der Vorstandsmitglieder in Aufsichtsräten konzernexterner börsennotierter Gesellschaften oder in Aufsichtsgremien von konzernexternen Gesellschaften mit vergleichbaren Anforderungen auf drei zu limitieren. Zur Wahrung der erforderlichen Flexibilität und zur Überwachung der zeitlichen Belastung durch die Wahrnehmung der Mandate hat die Mainova AG daher die Übernahme von Nebentätigkeiten durch die Vorstandsmitglieder, insbesondere von Aufsichtsratsmandaten in konzernexternen Unternehmen, nicht von der Anzahl der Mandate, sondern der Zustimmung des Aufsichtsrats abhängig gemacht. Die Unterstützung von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für Aufsichtsratsmitglieder erfolgt im gesetzlich zulässigen Umfang. • Kein Bericht des Aufsichtsrats über Interessenkonflikte und deren Behandlung (Abschnitt 5.5.3 S. 1):Der Aufsichtsrat berichtet in seinem Bericht an die Hauptversammlung nicht über aufgetretene Interessenkonflikte und deren Behandlung, sondern räumt dem Grundsatz der Vertraulichkeit von Beratungen im Aufsichtsrat (vgl. § 116 S. 2 AktG und Abschnitt 3.5 des Kodex) den Vorrang ein. Im Übrigen gelten die Regelungen des Kodex und der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats zur Offenlegung von Interessenkonflikten durch einzelne Aufsichtsratsmitglieder gegenüber dem Gesamtplenum des Aufsichtsrats sowie die sonstigen aktienrechtlichen Vorgaben. • Konzept zur Information der Aktionäre außerhalb der regelmäßigen Berichterstattung (Abschnitt 7.1.1 S. 2)Nach derzeitigem Ermessen sieht das Unternehmen von der Formulierung eines expliziten Konzepts zur Information der Aktionäre außerhalb der regelmäßigen Berichterstattung ab. Der hierfür erforderliche Aufwand für die Publikation steht in keinem ausreichenden Verhältnis zum Informationsgewinn für die Aktionäre. Die Ergebnisse der Mainova AG haben sich in der Vergangenheit durch eine hohe Konstanz ausgezeichnet. Dies, verbunden mit der für die Aktionäre verlässlichen fixen Höhe der Ausgleichszahlung (unabhängig vom Jahresergebnis), lässt das Informationsinteresse der Aktionäre derzeit hinter dem entstehenden Aufwand zurücktreten. Die Mainova AG informiert die Öffentlichkeit darüber hinaus über sämtliche Informationskanäle über aktuelle Ereignisse im Zusammenhang mit der Gesellschaft. • Keine öffentliche Zugänglichmachung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende und des Zwischenberichts bzw. der verpflichtenden unterjährigen Finanzinformationen binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums (Abschnitt 7.1.2 S. 3):Die sachbedingten besonderen Schwierigkeiten der Erstellung des Konzernabschlusses und des Zwischenberichts bzw. - seit der Fassung des Kodex vom 7. Februar 2017 - der verpflichtenden unterjährigen Finanzinformationen erfordern eine eingehende Zusammenstellung und Prüfung des Zahlenmaterials, die in den kurzen Fristen von 90 Tagen nach Geschäftsjahresende bzw. 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums nicht in der gebotenen Gründlichkeit durchgeführt werden können.
Frankfurt am Main, den 21. Februar 2019 Für den Vorstand der Mainova AG Uwe Becker, Aufsichtsratsvorsitzender Für den Aufsichtsrat der Mainova AG Dr. Constantin H. Alsheimer, Vorstandsvorsitzender Lothar Herbst, Vorstandsmitglied Bilanz zum 31. Dezember 2018Aktiva scroll
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018scroll
Anhang für das Geschäftsjahr 20181. AllgemeinesVorbemerkungenDer Jahresabschluss wird gemeinsam mit den Abschlüssen der verbundenen Unternehmen in den Konzernabschluss der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH (SWFH) mit Sitz in Frankfurt am Main (Registergericht Frankfurt am Main, HRB 40464) einbezogen, die einen Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) aufstellt, der im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Zudem wird der Konzernabschluss der Mainova Aktiengesellschaft (Mainova) mit Sitz in Frankfurt am Main (Registergericht Frankfurt am Main, HRB 7173) nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315 e Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB) zu beachtenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt und veröffentlicht. Seit dem 1. Januar 2001 besteht zwischen der Mainova und der SWFH ein Ergebnisabführungsvertrag. Ein Teil des operativen Geschäfts wird von Tochterunternehmen wahrgenommen. Die NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH (NRM) pachtet und betreibt das Strom- und Gasnetz der Mainova. Für die Fernwärme- und Wasserversorgungsnetze übernimmt sie die Betriebsführung. Die Aufgaben der Mainova ServiceDienste Gesellschaft mbH erstrecken sich auf das Messwesen, die Abrechnung der Lieferungen und Leistungen, die Kundenbetreuung sowie das Forderungsmanagement. Die SRM StraßenBeleuchtung Rhein-Main GmbH betreut überwiegend das Straßenbeleuchtungsnetz der Stadt Frankfurt am Main. Mit allen oben genannten Tochterunternehmen bestehen Ergebnisabführungsverträge. Aufstellung des JahresabschlussesDie Aufstellung des Jahresabschlusses der Mainova zum 31. Dezember 2018 erfolgt nach den Vorschriften des HGB, den Sondervorschriften des Aktiengesetzes (AktG) und den wirtschaftszweigspezifischen Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Formale DarstellungDie Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung ist gegenüber dem Vorjahr unverändert. Zur Verbesserung der Klarheit der Darstellung werden in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung einzelne Posten zusammengefasst und im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Bilanzierung und BewertungEntgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit ihren Anschaffungskosten aktiviert und entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Die Nutzungsdauer beträgt zwischen 4 und 20 Jahren. Die Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die Herstellungskosten umfassen direkt zurechenbare Einzelkosten, angemessene Teile der notwendigen Gemeinkosten sowie des Werteverzehrs des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst ist. Erhaltene Investitionszuschüsse der öffentlichen Hand werden von den Anschaffungs- und Herstellungskosten abgesetzt. Sachanlagen, die ab dem 1. Januar 2010 aktiviert wurden, werden linear abgeschrieben. Abschreibungen auf Sachanlagen, die vor dem 1. Januar 2010 aktiviert wurden, werden handelsrechtlich grundsätzlich in steuerlich höchstzulässigem Umfang vorgenommen. Die jährlichen Abschreibungssätze der wichtigsten Posten des Sachanlagevermögens sind aus nachfolgender Tabelle zu entnehmen: scroll
Sofern in Vorjahren aufgrund einer dauerhaften Wertminderung außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen wurden, wird der niedrigere Wertansatz beibehalten, bis die Gründe dafür entfallen sind. Geringwertige Vermögensgegenstände, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen 250 und 1.000 Euro liegen, werden in einem Sammelposten erfasst und ab dem Jahr der Anschaffung oder Herstellung linear über fünf Jahre abgeschrieben. Mainova wendet diese Regelung für alle geringwertigen Vermögensgegenstände mit Ausnahme von IT-Hardware aus Vereinfachungsgründen auch in der Handelsbilanz an. Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten unter 250 Euro werden direkt als Aufwand erfasst. Unter den Finanzanlagen werden die Anteile an verbundenen Unternehmen, die Beteiligungen und die übrigen Finanzanlagen zu Anschaffungskosten oder bei einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Anhand qualitativer und quantitativer Kriterien wird untersucht, ob die Wertminderung voraussichtlich dauernd ist. Auf das Wahlrecht, Finanzanlagen auch bei nicht dauerhafter Wertminderung abzuschreiben, wird verzichtet (§ 253 Abs. 3 Satz 6 HGB). Zur Ermittlung der Wertminderung wird das Discounted Cash Flow-Verfahren herangezogen. Die dabei verwendeten Zahlungsströme beruhen auf den Mehrjahresplanungen der jeweiligen Gesellschaften, die mit Annahmen über langfristige Wachstumsraten fortgeschrieben werden. Wenn der Barwert der zukünftig erwarteten Cashflows den Buchwert der Finanzanlage unterschreitet, liegt eine Wertminderung vor. Der Zinssatz wird beteiligungsspezifisch unter Aufschlag einer Marktrisikoprämie von 6,75 % und Verwendung eines geschäftsspezifischen Betafaktors zwischen 0,4 und 0,85 ermittelt. Hierzu wurde ein risikoloser Zinssatz von 1,25 % zugrunde gelegt. Ausleihungen sind zu Nenn- beziehungsweise Barwerten bilanziert. Vorräte werden zu fortgeschriebenen durchschnittlichen Einstandspreisen unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Bestandsrisiken wegen langer Lagerdauer und verminderter Verwertbarkeit sind durch angemessene Abschläge berücksichtigt. Die unfertigen Leistungen sind zu Herstellungskosten einschließlich angemessener Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie des Werteverzehrs des Anlagevermögens bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu Nominalwerten, gegebenenfalls vermindert um angemessene Einzel- und Pauschalwertberichtigungen, bewertet. Erhaltene Abschlagszahlungen auf den noch nicht abgerechneten Energieverbrauch von Kunden werden mit den zwischen dem letzten Abrechnungszeitpunkt und dem Bilanzstichtag hochgerechneten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen verrechnet. Das Hochrechnungsverfahren berücksichtigt Verbrauchsverhalten der Vergangenheit, die historischen Temperaturverläufe beziehungsweise Gradtagszahlen und kundenindividuelle Verbrauchseinschätzungen. Sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden entsprechend abgezinst, soweit diese niedrig- oder unverzinslich sind. Das gezeichnete Kapital wird mit dem Nennbetrag angesetzt. Erhaltene Zuschüsse, wie Baukostenzuschüsse und Netzkostenbeiträge, werden abhängig von ihrem Entstehungszeitpunkt wie folgt behandelt:
Davon ausgenommen sind Investitionszuschüsse der öffentlichen Hand. Diesbezüglich verweisen wir auf die Angaben zum Sachanlagevermögen. Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. In diesem Betrag sind zukünftige Preis- und Kostensteigerungen einbezogen. Mit Ausnahme der Pensionsrückstellungen werden Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die anzuwendenden Zinssätze werden von der Deutschen Bundesbank ermittelt. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen mit dem Erfüllungsbetrag unter Anwendung der Projected-Unit-Credit-Methode passiviert. Die Rückstellungen werden unter Berücksichtigung der Vereinfachungsregelung gemäß § 253 Abs. 2 S. 2 HGB mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre in Höhe von 3,20 % (Vorjahr 3,68 %) abgezinst. Der Unterschiedsbetrag aus der im Jahr 2016 erfolgten Änderung des Zeitraums für die Ermittlung des durchschnittlichen Marktzinssatzes von sieben auf 10 Jahre wird unter Angabe (8) in den Erläuterungen zur Bilanz in Abschnitt 2 angegeben. Der berücksichtigte Gehaltstrend sowie der Rententrend betragen wie im Vorjahr 2,00 %. Bei der Bewertung der Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen wurden ein Rechnungszins in Höhe von 0,82 % (Vorjahr 1,27 %) für abgeschlossene Altersteilzeit-Verträge mit einer mittleren Restlaufzeit von einem Jahr und 0,88 % (Vorjahr 1,33 %) für potenzielle Altersteilzeit-Anwärter mit einer mittleren Restlaufzeit von zwei Jahren (Vorjahr zwei Jahre) sowie wie im Vorjahr ein Gehaltstrend in Höhe von 2,00 % zugrunde gelegt. In Übereinstimmung mit der Stellungnahme zur handelsrechtlichen Bilanzierung von Verpflichtungen aus Altersteilzeitregelungen (IDW RS HFA 3) des Hauptfachausschusses des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. werden die Aufstockungsbeträge für potenzielle Anwärter ratierlich über die Laufzeit angesammelt. Die Basis für die versicherungsmathematischen Ermittlungen sind jeweils die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. K. Heubeck (Vorjahr Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. K. Heubeck). Zur Gewährung einer betrieblichen Altersversorgung sind alle tariflichen Mitarbeiter im Rahmen der Bindung an den Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V) sowie auf der Basis einzelvertraglicher Regelungen bei der Zusatzversorgungskasse der Stadt Frankfurt am Main (ZVK) nach den Regeln der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst pflichtversichert. Die Beiträge werden im Rahmen eines Umlageverfahrens erhoben. Der Umlagesatz der ZVK, Frankfurt am Main, beläuft sich auf 6,00 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts; hiervon übernimmt der Arbeitgeber 5,60 %, die Eigenbeteiligung der Arbeitnehmer beträgt 0,40 %. Daneben wird gemäß § 63 der ZVK-Satzung vom Arbeitgeber ein steuerfreies Sanierungsgeld in Höhe von 3,50 % erhoben. Für einen Teil der Pflichtversicherten wird für das ZVK-pflichtige Entgelt, das über dem tariflich festgesetzten Grenzwert liegt, eine zusätzliche Umlage in Höhe von 9,00 % gezahlt. Derzeit liegen keine gesicherten Erkenntnisse für einen weiteren Anstieg des Sanierungsgelds vor. Es ist jedoch damit zu rechnen, dass auch künftig Beitragserhöhungen erfolgen können. Der Aufwand aus ZVK-Umlagen (Arbeitgeberanteil) ist unter den Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung ausgewiesen. Entsprechend der allgemeinen Bilanzierungspraxis hat Mainova keine Verpflichtungen im Hinblick auf die Mitgliedschaft in der ZVK im Jahresabschluss passiviert. Mainova ist gemeinsam mit den übrigen Mitgliedsunternehmen verpflichtet, die bereits aufgelaufenen, nicht durch Vermögen gedeckten sowie die künftig hinzukommenden Verpflichtungen zu finanzieren. Die Jubiläumsrückstellungen sind auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen mit dem Erfüllungsbetrag unter Anwendung der Projected-Unit-Credit-Methode angesetzt. Die Rückstellung wurde unter Berücksichtigung der Vereinfachungsregel gemäß § 253 Abs. 2 S. 2 HGB mit einem Zinssatz von 2,32 % (Vorjahr 2,81 %) und wie im Vorjahr mit einem jährlichen Einkommenstrend von 2,00 % ermittelt. Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften werden für langfristige Energiebeschaffungs- oder -vertriebsgeschäfte angesetzt und mit dem aus den vergangenen sieben Jahren ermittelten durchschnittlichen Marktzinssatz, der von der Bundesbank veröffentlicht wird, abgezinst. Ein schwebendes Geschäft liegt vor, wenn ein verpflichtender Vertrag rechtswirksam geschlossen wurde, der auf einen Leistungsaustausch gerichtet ist und die Lieferung beziehungsweise Leistung noch nicht vollständig erbracht wurde. In diesem Zusammenhang ist eine Rückstellung für drohende Verluste zu bilden, wenn ein Verpflichtungsüberschuss zu erwarten ist. Die voraussichtlich anfallenden Aufwendungen sind zu Vollkosten zu bewerten und die Rückstellung zum Erfüllungsbetrag anzusetzen. Dabei werden Einschätzungen zur zukünftigen Entwicklung auf den Energiemärkten getroffen. Die Angemessenheit dieser Einschätzungen beruht auf externen Markteinschätzungen. Verbindlichkeiten sind zu Erfüllungsbeträgen passiviert. Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten werden grundsätzlich zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Zum Bilanzstichtag lagen keine Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten vor. Unter den Rechnungsabgrenzungsposten sind transitorische Posten ausgewiesen. Mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartete Transaktionen werden zum Ausgleich gegenläufiger Wertänderungen oder Zahlungsströme aus dem Eintritt vergleichbarer Risiken mit Finanzinstrumenten zu Bewertungseinheiten zusammengefasst. Die bilanzielle Abbildung der wirksamen Teile der gebildeten Bewertungseinheiten erfolgt nach der Einfrierungsmethode. Aufwendungen beziehungsweise Erträge aus Ausgleichszahlungen von Derivaten, die sich in einer Bewertungseinheit zu einer mit hoher Wahrscheinlichkeit erwarteten Transaktion befinden, werden unter den Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen, soweit die zuzuordnenden Aufwendungen beziehungsweise Erträge aus der mit hoher Wahrscheinlichkeit erwarteten Transaktion nach dem Abschlussstichtag anfallen. 2. Erläuterungen zur Bilanz(1) AnlagevermögenDie Aufgliederung der in der Bilanz zusammengefassten Posten des Anlagevermögens und ihre Entwicklung sind im Anlagenspiegel dargestellt. Wir verweisen auf die Anlage 1 zum Anhang. Dem Anhang ist eine Beteiligungsliste (Anlage 2 zum Anhang) beigefügt, die gemäß § 285 Nr. 11 HGB die verbundenen Unternehmen und Beteiligungen mit Angaben zum letzten Jahresabschluss nach den Regelungen des HGB (Anteil am Kapital, Eigenkapital und Jahresergebnis) enthält. (2) Vorrätescroll
Die kumulierten Gängigkeitsabschläge auf den Bestand an Bau- und Installationsmaterial betragen zum Stichtag insgesamt 6,8 Mio. Euro (Vorjahr 7,0 Mio. Euro). (3) Forderungen und sonstige Vermögensgegenständescroll
In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind mit 695,5 Mio. Euro (Vorjahr 682,3 Mio. Euro) abgegrenzte, noch nicht abgerechnete Gas-, Strom-, Wasser- und Wärmelieferungen zwischen Ablese- und Bilanzstichtag enthalten, denen hierauf geleistete Abschläge gegenüberstehen. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen gliedern sich wie folgt: scroll
Von den Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, resultieren 13,4 Mio. Euro (Vorjahr 13,3 Mio. Euro) aus Lieferungen und Leistungen sowie 0,9 Mio. Euro (Vorjahr 0,1 Mio. Euro) aus der Ergebnisabführung. In den sonstigen Vermögensgegenständen sind verschiedene Abgrenzungen gegenüber Lieferanten, Rückforderungen aus Umlagen sowie geleistete Anzahlungen enthalten. (4) Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecksscroll
Im Rahmen des konzernweiten Cash Poolings werden liquide Mittel von Mainova täglich an die SWFH abgeführt. Zum Bilanzstichtag waren 54,8 Mio. Euro (Vorjahr 51,7 Mio. Euro) bei der SWFH angelegt, die im Rahmen der Saldierung unter den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen ausgewiesen werden. (5) Aktive RechnungsabgrenzungspostenBei dem Rechnungsabgrenzungsposten handelt es sich um Vorauszahlungen aus Wartungs-, Sponsoring- und Pachtverträgen sowie Aufwendungen aus Ausgleichszahlung von Derivaten, die sich in einer Bewertungseinheit mit einer mit hoher Wahrscheinlichkeit erwarteten Transaktion befinden. (6) Gezeichnetes KapitalDas gezeichnete Kapital beträgt 142,3 Mio. Euro. Es ist eingeteilt in 5.560.000 nennbetragslose Stückaktien; davon lauten 5.499.296 auf den Namen und 60.704 auf den Inhaber. Somit entfällt auf jede Stückaktie ein Betrag in Höhe von 25,60 Euro. (7) RücklagenDie Kapitalrücklage beträgt unverändert 207,1 Mio. Euro. Bei der Gewinnrücklage handelt es sich um die gesetzliche Rücklage nach § 150 AktG. (8) Rückstellungenscroll
Bei den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen ergibt sich durch die Umstellung des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes nach § 253 Abs. 6 HGB ein Unterschiedsbetrag in Höhe von 8,8 Mio. Euro. In den Personalrückstellungen sind insbesondere Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen, Urlaubs- und Gleitzeitansprüche, Erfolgsbeteiligung und Jubiläen enthalten. Die Umweltrückstellungen betreffen insbesondere Grundstücksrisiken aus früheren Geschäftsbetrieben. Bei den Rückstellungen für rechtliche Risiken handelt es sich um mehrere Einzelrisiken, bei denen die Höhe der Inanspruchnahme unsicher ist. Die Bewertung erfolgt ausgehend vom erwarteten Prozessergebnis, das nach den aktuell verfügbaren Informationen die höchste Eintrittswahrscheinlichkeit besitzt. Die übrigen Rückstellungen setzen sich aus einer Vielzahl von Einzelvorgängen insbesondere für ausstehende Rechnungen sowie drohende Verluste zusammen. (9) Verbindlichkeitenscroll
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Von den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind 17,6 Mio. Euro (Vorjahr 11,0 Mio. Euro) mit einer Negativklausel belegt und 37,1 Mio. Euro (Vorjahr 51,3 Mio. Euro) mit Bürgschaften der Stadt Frankfurt am Main besichert. Darlehen wurden in Höhe von 15,2 Mio. Euro (Vorjahr 13,0 Mio. Euro) getilgt. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen ergeben sich wie folgt: scroll
Bei den Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, handelt es sich in Höhe von 21,1 Mio. Euro (Vorjahr 27,5 Mio. Euro) um Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie in Höhe von 0,9 Mio. Euro (Vorjahr keine) um mit den Verbindlichkeiten verrechnete Forderungen aus dem Finanzverkehr. Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten folgende Einzelpositionen: scroll
Von den sonstigen Verbindlichkeiten sind keine mit einer Negativklausel belegt. (10) Passive RechnungsabgrenzungspostenDer Rechnungsabgrenzungsposten enthält überwiegend erhaltene Vorauszahlungen für zu erbringende Bauleistungen im Rahmen der Betriebsführung der Straßenbeleuchtung sowie Zuschüsse für kommende Marketingmaßnahmen. (11) HaftungsverhältnisseDie Haftungsverhältnisse setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Die Bürgschaften entfallen im Wesentlichen auf die Beteiligung an der Gemeinschaftskraftwerk Irsching GmbH. Die Gewährleistungsverträge stehen im Wesentlichen im Zusammenhang mit dem Erwerb der Anteile an der Thüga Holding GmbH & Co. KGaA. Für die von der Mainova Beteiligungsgesellschaft mbH in diesem Zusammenhang aufgenommenen Darlehen hat Mainova den Schuldbeitritt erklärt. Auf der Basis der bis zum Aufstellungszeitpunkt gewonnenen Erkenntnisse geht die Mainova derzeit davon aus, dass die den vorab genannten Haftungsverhältnissen zugrunde liegenden Verpflichtungen von den jeweiligen Hauptschuldnern erfüllt werden können. Daher schätzt die Mainova bei allen aufgeführten Haftungsverhältnissen die Wahrscheinlichkeit einer Inanspruchnahme als gering ein. (12) Sonstige finanzielle VerpflichtungenDie sonstigen finanziellen Verpflichtungen bestehen im branchenüblichen Umfang und setzen sich wie folgt zusammen: scroll
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Von den sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus abgeschlossenen Energielieferverträgen entfallen 2,1 Mio. Euro (Vorjahr 2,2 Mio. Euro) auf verbundene Unternehmen und 180,9 Mio. Euro (Vorjahr 210,8 Mio. Euro) auf assoziierte Unternehmen. Die Verpflichtungen aus dem Beteiligungsbereich entfallen in Höhe von 2,7 Mio. Euro (Vorjahr 4,1 Mio. Euro) auf assoziierte Unternehmen. 3. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung(13) Umsatzerlösescroll
In den Umsatzerlösen sind periodenfremde Erlöse in Höhe von 4,9 Mio. Euro (Vorjahr 34,3 Mio. Euro) enthalten. (14) Sonstige betriebliche Erträgescroll
In den übrigen Erträgen sind Zuschreibungen auf Beteiligungen in Höhe von 4,0 Mio. Euro enthalten. (15) Materialaufwandscroll
Im Materialaufwand sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 2,2 Mio. Euro (Vorjahr 21,1 Mio. Euro) enthalten. (16) Personalaufwandscroll
Im Durchschnitt des Berichtsjahres beschäftigte Mainova 2.537 (Vorjahr 2.520) Arbeitnehmer, davon waren 1.943 Männer (Vorjahr 1.949) und 594 (Vorjahr 571) Frauen. Bei den Aufwendungen für Altersversorgung handelt es sich im Wesentlichen um ZVK-Umlagen. Im Jahr 2019 werden Beiträge zur ZVK in Höhe von 14,9 Mio. Euro erwartet. Im Personalaufwand sind keine periodenfremden Aufwendungen (Vorjahr 3,0 Mio. Euro) enthalten. (17) Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und SachanlagenIm Jahr 2018 wurden keine außerplanmäßigen Abschreibungen (Vorjahr 0,2 Mio. Euro) vorgenommen. (18) Sonstige betriebliche Aufwendungenscroll
In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Erträge in Höhe von 1,7 Mio. Euro (Vorjahr 3,5 Mio. Euro Aufwand) enthalten. (19) Ergebnis aus Finanzanlagenscroll
(20) Zinsergebnisscroll
Im Zinsergebnis sind wie im Vorjahr keine periodenfremden Sachverhalte enthalten. Die Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen betragen 10,5 Mio. Euro (Vorjahr 8,3 Mio. Euro). (21) SteuernDie Steuern vom Einkommen und vom Ertrag setzen sich wie folgt zusammen: scroll
4. Geschäfte größeren Umfangs, die mit nahestehenden Unternehmen und Personen der Mainova getätigt wurdenBeziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen, welche die Mainova beherrschen oder maßgeblich beeinflussen, sowie Beziehungen zu Unternehmen, die von Mainova beherrscht oder maßgeblich beeinflusst werden, werden nachfolgend angegeben. Durch die Beteiligung der Stadt Frankfurt am Main über den Mehrheitsgesellschafter SWFH ist Mainova ein von diesen Gesellschaftern beherrschtes Unternehmen. Im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit unterhält die Mainova Geschäftsbeziehungen zu zahlreichen nahestehenden Personen und Unternehmen. Dazu gehören neben der Stadt Frankfurt am Main sowie deren Tochter-, Gemeinschafts- und assoziierten Unternehmen, die SWFH sowie deren Tochter-, Gemeinschafts- und assoziierten Unternehmen, die Thüga Aktiengesellschaft (Thüga) und deren Tochter- und Gemeinschaftsunternehmen sowie die Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen der Mainova. Mit nahestehenden natürlichen Personen des Managements in Schlüsselpositionen sowie deren nächsten Familienangehörigen haben keine wesentlichen Transaktionen stattgefunden. Als Management in Schlüsselpositionen ist bei der Mainova nur der Vorstand anzusehen. Folgende Tabelle gibt eine Übersicht über alle Geschäfte, die mit nahestehenden Unternehmen getätigt wurden: scroll
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Angaben gemäß § 6b Abs. 2 EnWG Im Materialaufwand mit der Thüga und deren Tochter- und Gemeinschaftsunternehmen ist im Wesentlichen der Strom- und Gasbezug enthalten. Bei dem Materialaufwand mit Tochterunternehmen handelt es sich insbesondere um Netzdienstleistungen. Der Materialaufwand mit assoziierten Unternehmen beinhaltet vor allem den Gasbezug. Die sonstigen Erträge mit Tochterunternehmen bestehen insbesondere aus Netzpacht, Personalgestellung und sonstigen Verrechnungen. In den sonstigen Erträgen und Aufwendungen mit Tochterunternehmen sind ferner die Beteiligungserträge und Ergebnisübernahmen sowie Zinserträge und -aufwendungen enthalten. Die sonstigen Verbindlichkeiten gegenüber Tochterunternehmen resultieren im Wesentlichen aus dem Cash Pooling. Alle Geschäftsbeziehungen mit nahestehenden Unternehmen und Personen sind zu marktüblichen Bedingungen abgeschlossen worden und unterscheiden sich grundsätzlich nicht von den Lieferungs- und Leistungsbeziehungen mit anderen Unternehmen. Zur Besicherung der Darlehen der Mainova hat die Stadt Frankfurt am Main Bürgschaften in Höhe von 37,1 Mio. Euro (Vorjahr 51,3 Mio. Euro) abgegeben. Negativklauseln wurden in Höhe von insgesamt 17,6 Mio. Euro (Vorjahr 11,0 Mio. Euro) geleistet. 5. Sonstige AngabenHonorar des AbschlussprüfersDas im Geschäftsjahr 2018 für den Jahresabschlussprüfer, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (KPMG), erfasste Honorar setzt sich wie folgt zusammen: scroll
Von den Abschlussprüfungsleistungen entfallen 30 Tsd. Euro (Vorjahr 25 Tsd. Euro) auf Auslagen. Ferner ist ein Aufwand in Höhe von 12 Tsd. Euro für Vorperioden (im Vorjahr Ertrag in Höhe von 14 Tsd. Euro) enthalten. Die anderen Bestätigungsleistungen betreffen Prüfungen nach dem Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien und Prüfungen von Konzessionsabgaben. In den sonstigen Leistungen sind insbesondere Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Einführung neuer IFRS-Standards sowie für Mengenanalysen enthalten. Für beherrschte Unternehmen wurden im Geschäftsjahr 2018 von der KPMG folgende Leistungen erbracht: scroll
Gesamtbezüge der Mitglieder des Vorstands und des AufsichtsratsFür die Festlegung der Gesamtbezüge der einzelnen Vorstandsmitglieder ist gemäß dem am 5. August 2009 in Kraft getretenen Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) das Aufsichtsratsplenum zuständig. Die Vergütung der Vorstandsmitglieder setzt sich aus einem festen Jahresgehalt und einer variablen Vergütung zusammen. Die variable Vergütung teilt sich in eine kurzfristige variable Vergütungskomponente, die zum Teil garantiert ist, sowie ein langfristiges Anreizprogramm (LAP) auf. Zusätzlich erhalten die einzelnen Vorstandsmitglieder Sachleistungen, die im Wesentlichen marktübliche Versicherungsleistungen und Dienstwagen umfassen. Die Höhe des festen Jahresgehalts und der Zieltantieme (kurzfristige variable Vergütungskomponente) werden jährlich überprüft. Die jährliche Überprüfung erfolgt anhand eines jährlich durch einen externen Gutachter zu ermittelnden Medianwerts für die Jahresgesamtdirektvergütung. Das feste Jahresgehalt und die Zieltantieme sollen dabei grundsätzlich stets so angepasst werden, dass die Jahresgesamtdirektvergütung insgesamt an den Medianwert angeglichen wird. Die wirtschaftliche Entwicklung der Mainova AG sowie die allgemeinen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen finden hierbei Berücksichtigung. Bedeutet die Anpassung an den Median eine Herabsetzung der Bezüge oder werden die Bezüge durch den Aufsichtsrat gemäß § 87 Abs. 2 S. 1 AktG herabgesetzt, so besteht für den Vorstand ein Sonderkündigungsrecht. Die Höhe der kurzfristigen variablen Vergütungskomponente ist an das Erreichen von Finanzzielen gekoppelt. Sie bemisst sich dabei am Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EBT Mainova-Konzern nach HGB). Wird ein Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit aufgrund der Änderung des HGB in 2015 nicht mehr ausgewiesen, so bestimmt sich das Konzern-EBT dabei als Ergebnis nach Steuern gemäß § 275 Abs. 2 Nr. 15 HGB zuzüglich Steuern vom Einkommen und Ertrag gemäß § 275 Abs. 2 Nr. 14 HGB. Um die Nachhaltigkeit und Langfristigkeit der Vergütungsstruktur zu erhöhen und den Anforderungen des VorstAG in vollem Umfang zu genügen, nehmen die Vorstandsmitglieder an dem langfristigen Anreizprogramm LAP teil. Die Auszahlung im Rahmen des LAP erfolgt am Ende eines dreijährigen Performancezeitraums. Dabei bestimmt das Erreichen von vorab definierten finanziellen und qualitativen Erfolgszielen die Höhe der Auszahlung. Als finanzielles Erfolgsziel dient dabei das erreichte kumulierte Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EBT Mainova-Konzern nach HGB) während des Performancezeitraums. Wird ein Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit aufgrund der Änderung des HGB in 2015 nicht mehr ausgewiesen, so bestimmt sich das Konzern-EBT dabei als Ergebnis nach Steuern gemäß § 275 Abs. 2 Nr. 15 HGB zuzüglich Steuern vom Einkommen und Ertrag gemäß § 275 Abs. 2 Nr. 14 HGB. Als qualitative Erfolgsziele werden die "Kundenzufriedenheit" und "Mitarbeiterzufriedenheit" herangezogen. Die Auszahlung der langfristigen variablen Vergütungskomponente ist nach oben hin begrenzt (Kappung). Werden die Mindestziele in allen Komponenten nicht erreicht, so entfällt eine Auszahlung der langfristigen variablen Vergütung vollständig. Für die kurzfristige und langfristige variable Vergütung hat der Aufsichtsrat eine Anpassungsmöglichkeit für außerordentliche Entwicklungen vereinbart. Das zuletzt bestellte Vorstandsmitglied erhält einen monatlichen Beitrag für eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung, die über einen externen Versicherer nach den Regelungen des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung durchgeführt wird. Die weiteren Vorstandsmitglieder und deren Hinterbliebene haben Anspruch auf Ruhegehalt beziehungsweise Hinterbliebenenversorgung in Form einer Leistungszusage. Als Ruhegehalt werden ab dem Eintritt in den Vorstand der Mainova 35 % des zuletzt bezogenen festen Jahresgehalts garantiert. Abweichend hiervon erhält ein Vorstandsmitglied aufgrund der hohen Versorgungsanwartschaften aus früheren Anstellungsverhältnissen, welche angerechnet werden, ab dem Eintritt in den Vorstand der Mainova 45 % des zuletzt bezogenen festen Jahresgehalts. Der Anspruch von 35 % beziehungsweise 45 % erhöht sich mit dem Ablauf eines jeden Jahres als Vorstandsmitglied der Mainova um jeweils 2 % bis zum im Dienstvertrag geregelten Höchstbetrag. Erhöhungen des festen Jahresgehalts ab dem 1. Januar 2018 werden jeweils nur zu 90 % bei der Bestimmung des zuletzt bezogenen festen Jahresgehaltes berücksichtigt. Der fixe Tantiemeanteil wird bei der Berechnung des Ruhegehalts nicht berücksichtigt. Die nachfolgenden Übersichten zeigen die gewährten Zuwendungen und die Zuflüsse im Geschäftsjahr 2018 des Vorstands nach dem Deutschen Corporate Governance Kodex und die Gesamtbezüge nach DRS 17: scroll
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kein Cap, Koppelung an EBT Mainova-Konzern scroll
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Die Pensionsverpflichtungen für die Mitglieder des Vorstands gehen aus der nachfolgenden Übersicht hervor: scroll
Für das Geschäftsjahr 2017 wurden im Jahr 2018 erfolgsabhängige Tantiemen von 745 Tsd. Euro (Vorjahr 693 Tsd. Euro) ausgezahlt. Im Geschäftsjahr 2018 wurden Vorstandsmitgliedern keine Kredite oder Vorschüsse gewährt. Für den Fall, dass die Stadt Frankfurt am Main mit dem ihr direkt und indirekt zuzurechnenden Anteil nicht mehr die Mehrheit am stimmberechtigten Grundkapital der Mainova innehat (Kontrollwechsel), oder im Falle eines Rechtsformwechsels gemäß §§ 190 ff. UmwG oder beim Abschluss eines wirksamen Vertrags, der die Mainova der Beherrschung eines anderen Unternehmens außerhalb des Stadtwerke-Frankfurt-Konzerns unterstellt (Beherrschungsvertrag gemäß § 291 Abs. 1 S. 1 1. Alt. AktG), gewährt die Mainova dem Vorsitzenden des Vorstands ein Sonderkündigungsrecht und das Recht zur Niederlegung seines Amts. Für den Fall der wirksamen und fristgerechten Kündigung und Amtsniederlegung erhält der Vorsitzende des Vorstands eine Abfindung in Höhe des Zweifachen seiner letztmaligen Jahresgesamtbezüge. Maximale Obergrenze ist jedoch die Höhe der Gesamtvergütung für die Restlaufzeit des Dienstvertrags. Im Geschäftsjahr 2018 bestand für die Unternehmensleitung sowie für die Mitglieder des Aufsichtsrats eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung (D & O-Versicherung). Hierfür sind Versicherungsprämien in Höhe von 124 Tsd. Euro (Vorjahr 122 Tsd. Euro) aufgewendet worden. Die Vergütung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 geht aus nachfolgender Übersicht hervor: scroll
Die Bezüge des Beirats beliefen sich auf 60 Tsd. Euro (Vorjahr 64 Tsd. Euro). Die Bezüge ehemaliger Vorstandsmitglieder und ihrer Hinterbliebenen belaufen sich auf 818 Tsd. Euro (Vorjahr 791 Tsd. Euro). Für diese Personengruppe sind Pensionsansprüche in Höhe von 11.594 Tsd. Euro (Vorjahr 10.953 Tsd. Euro) zurückgestellt worden. Nicht in der Bilanz enthaltene GeschäfteHinsichtlich der nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäfte wird auf die Abschnitte "Haftungsverhältnisse" und "Sonstige finanzielle Verpflichtungen" verwiesen. Darüber hinaus setzt die Mainova bei der Energiebeschaffung zur Absicherung der Risiken sowie zur Erzielung von Handelsmargen derivative Finanzinstrumente ein. Da es sich hier um schwebende Geschäfte handelt, werden diese mit Ausnahme von Vorleistungen oder drohenden Verlusten nicht in der Bilanz erfasst, sondern im Anhang angegeben (siehe nachfolgenden Abschnitt). Bei drohenden Verlusten aus derivativen Finanzinstrumenten, die sich nicht in einer Bewertungseinheit befinden, erfolgt am Bilanzstichtag die Bildung einer Rückstellung. Derivative FinanzinstrumenteDie Mainova setzt derivative Finanzinstrumente überwiegend zur Sicherung gegen Preisänderungsrisiken im Rahmen der Brennstoff-, Strom- und Gasbeschaffung ein. Die nachfolgende Übersicht gibt einen Überblick über den Bestand an derivativen Finanzinstrumenten: scroll
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Die nachfolgende Übersicht gibt einen Überblick über die derivativen Finanzinstrumente, die sich in einer Bewertungseinheit befinden: scroll
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Soweit die Voraussetzungen der Einbeziehung in Bewertungseinheiten nicht erfüllt sind, wurde für derivative Finanzinstrumente, die zum Stichtag einen negativen Marktwert aufweisen, eine Drohverlustrückstellung gebildet. Bei derivativen Finanzinstrumenten, die zum Stichtag einen positiven Marktwert aufwiesen, blieb dieser entsprechend des Imparitätsprinzips außer Ansatz. Im Rahmen der gebildeten Bewertungseinheiten bestanden zum 31. Dezember 2018 wie im Vorjahr keine Drohverlustrückstellungen für Strom- und Gasforwards sowie Gas- und Öl-Swaps mit einem negativen Marktwert. Für Kohleswaps wurden Drohverlustrückstellungen in Höhe von 62 Tsd. Euro gebildet. Das Nominalvolumen der dargestellten derivativen Finanzinstrumente wird unsaldiert angegeben. Es stellt die Summe aller Kauf- und Verkaufsbeträge dar, die den Geschäften zugrunde liegen. Bei der Ermittlung der Nominalwerte wurden nur die Zahlungsströme berücksichtigt, die nach dem 31. Dezember 2018 zu leisten sind. Die Marktwerte der Derivate werden auf der Basis abgezinster, zukünftig erwarteter Cashflows ermittelt; dabei werden die für die Restlaufzeit der Finanzinstrumente abgeleiteten Forward-Preise verwendet. Die Höhe der im Rahmen von Bewertungseinheiten abgesicherten Risiken entspricht den aufgeführten negativen Marktwerten der derivativen Finanzinstrumente. Bei den Gas-Forwards handelt es sich um geschlossene Positionen aus Termingeschäften (Micro Hedge). Bei den Bewertungseinheiten (Micro Hedge) mit Kohle-, Gas- und Öl-Swaps handelt es sich um mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartete Transaktionen zur Absicherung gegen Preisänderungsrisiken im Rahmen der Brennstoff-, Strom- und Gasbeschaffung. Die designierten Grundgeschäfte entsprechen hinsichtlich des Zeitraums sowie des Volumens im Wesentlichen den in der vorhergehenden Tabelle aufgeführten Werten. Die Wirksamkeit der Sicherungsbeziehungen wird durch die Critical-Term-Match-Methode nachgewiesen. Gegenläufige Zahlungsströme der durch die Bewertungseinheiten jeweils abgesicherten Risiken werden sich zukünftig vollständig ausgleichen, da alle wertbestimmenden Faktoren zwischen dem abgesicherten Teil des Grundgeschäfts und dem absichernden Teil des Sicherungsinstruments stetig übereinstimmen. Darüber hinaus werden zur Vermeidung von Preisänderungsrisiken im Rahmen des Stromvertriebs entsprechende Mengen mittels Stromtermingeschäften (OTC-Forwards) für die Jahre 2019 bis 2021 beschafft. Die Stromtermingeschäfte haben zum Bilanzstichtag ein Gesamtnominalvolumen in Höhe von 370,6 Mio. Euro (Vorjahr 278,7 Mio. Euro). Hierfür beträgt die Differenz zwischen der aktuellen Marktbewertung und dem Nominalwert zum Bilanzstichtag 121,5 Mio. Euro (Vorjahr 79,1 Mio. Euro). Außerdem wurden im Rahmen der Vermarktung der eigenen Stromerzeugungskapazitäten zur Vermeidung des Preisänderungsrisikos Stromterminverkäufe (OTC-Forwards) für die Jahre 2019 bis 2021 mit einem Nominalvolumen in Höhe von 54,8 Mio. Euro (Vorjahr 50,8 Mio. Euro) abgeschlossen. Zum Bilanzstichtag ergibt sich eine Differenz zwischen aktueller Marktbewertung und Nominalwert in Höhe von -18,8 Mio. Euro (Vorjahr -12,4 Mio. Euro). Zur Absicherung gegen Preisänderungsrisiken im Rahmen des Gasvertriebs wurden für die Jahre 2019 bis 2021 Gastermingeschäfte (OTC-Forwards) abgeschlossen. Diese weisen zum Bilanzstichtag ein Gesamtnominalvolumen in Höhe von 323,2 Mio. Euro (Vorjahr 337,7 Mio. Euro) und eine Differenz zwischen aktueller Marktbewertung und Nominalwert in Höhe von 28,7 Mio. Euro (Vorjahr 18,8 Mio. Euro) aus. Ereignisse nach Ablauf des BerichtsjahresEs haben sich keine Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres ergeben. Deutscher Corporate Governance KodexNach § 161 AktG haben börsennotierte Unternehmen jährlich eine Erklärung zur Beachtung der Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex zu veröffentlichen. Die entsprechende Erklärung von Mainova wurde am 17. Dezember 2018 im Internet abgegeben und den Aktionären dauerhaft zugänglich gemacht (https://www.mainova.de/entsprechenserklaerung).
Frankfurt am Main, den 11. März 2019 Dr. Alsheimer Breidenbach Herbst Rauhut Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2018scroll
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Ergebnisabführungsvertrag Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Mainova Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten LageberichtsPrüfungsurteileWir haben den Jahresabschluss der Mainova Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den zusammengefassten Lagebericht der Mainova Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des JahresabschlussesBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Periodisierung der Umsatzerlöse aus Energie- und WasserverkaufZu angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf den Anhang Abschnitt 1. DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSSDie Realisierung der Umsatzerlöse aus dem Energie- und Wasserverkauf erfolgt grundsätzlich zu dem Zeitpunkt der Abnahme von Energie bzw. Wasser durch den Kunden. Umsatzerlöse in Bezug auf die zwischen dem letzten Abrechnungszeitpunkt des einzelnen Kunden und dem Bilanzstichtag verkauften Mengen werden hochgerechnet. Aus dem Energie- und Wasserverkauf wurden im Geschäftsjahr 2018 Umsatzerlöse in Höhe von EUR 1,6 Mrd realisiert, von denen ein wesentlicher Teil auf Basis der geschätzten Verkaufsmengen ermittelt wurde. Aufgrund der hohen Anzahl der Abnahmestellen, der Verwendung von mit Unsicherheiten behafteten Annahmen über das Verbrauchsverhalten der Kunden im Rahmen der Hochrechnung sowie komplexer IT-gestützter Verfahren bei der Ermittlung und Buchung der Erlöse besteht das Risiko für den Jahresabschluss, dass die Umsatzerlöse aus dem Energie- und Wasserverkauf zum Stichtag falsch abgegrenzt werden. UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNGZur Prüfung der sachgerechten Abgrenzung der Umsatzerlöse aus dem Energie- und Wasserverkauf haben wir unter anderem die Angemessenheit und Wirksamkeit des eingerichteten internen Kontrollsystems zur Abrechnung und Hochrechnung der Umsatzerlöse einschließlich des zum Einsatz kommenden IT-Systems beurteilt. Dabei haben wir auch unsere IT-Spezialisten einbezogen. Darüber hinaus haben wir die periodengerechte Erfassung der Umsatzerlöse anhand einzelfallbezogener Prüfungshandlungen beurteilt, indem wir u. a. die im Geschäftsjahr den Umsatzerlösen zugrunde liegenden Abnahmemengen mit den entsprechenden dem Bezugsaufwand zugrunde liegenden Mengen gegenübergestellt haben. Die Angemessenheit der den geschätzten Verkaufsmengen zugrunde liegenden Annahmen zum Verbrauchsverhalten der Kunden haben wir beurteilt, in dem wir die korrekte Hinterlegung von Tarifmerkmalen sowie Verwendung aktueller Gradtagzahlen nachvollzogen haben. Zusätzlich haben wir die Güte des eingesetzten Schätzverfahrens durch Vergleich des Schätzergebnisses des Vorjahres mit dementsprechenden Abrechnungsergebnis beurteilt. UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGENDie Vorgehensweise und die Annahmen bei der Periodenabgrenzung der Umsatzerlöse aus dem Energie- und Wasserverkauf sind sachgerecht. Bewertung der Rückstellungen für drohende Verluste aus langfristigen EnergiebezugsverträgenZu angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf den Anhang Abschnitt 1. DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSSIm Jahresabschluss der Mainova werden Rückstellungen für drohende Verluste aus langfristigen Energiebezugsverträgen gebildet. Die Bewertung dieser Rückstellungen ist komplex und basiert u. a. auf ermessensbehafteten Annahmen und Prognosen über die zukünftige Entwicklung auf den Energiemärkten. Es besteht somit das Risiko für den Jahresabschluss, dass die Bewertung der Rückstellungen für drohende Verluste aus langfristigen Energiebezugsverträgen nicht angemessen ist. UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNGIm Rahmen unserer Prüfung haben wir die Angemessenheit der wesentlichen Annahmen sowie des Bewertungsverfahrens der Gesellschaft beurteilt. Ein Schwerpunkt lag dabei auf den Einschätzungen der Mainova zur zukünftigen Entwicklung auf den Energiemärkten bis zum Ende der Laufzeit der betreffenden Bezugsverträge. Die Angemessenheit dieser Einschätzungen haben wir durch einen Vergleich mit externen Markteinschätzungen beurteilt. Die für die Abzinsung der Rückstellungen für drohende Verluste aus langfristigen Energiebezugsverträgen von Mainova angewendeten fristenadäquaten Zinssätze haben wir mit den von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Abzinsungssätzen abgeglichen. Die rechnerische Richtigkeit des verwendeten Bewertungsmodells haben wir risikoorientiert auf Basis ausgewählter Elemente nachvollzogen. UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGENDas der Bewertung der Rückstellungen für drohende Verluste aus langfristigen Energiebezugsverträgen zugrunde liegende Vorgehen ist sachgerecht und steht in Einklang mit den geltenden Bewertungsgrundsätzen. Die der Bewertung zugrunde liegenden Annahmen und Prognosen (insb. zur künftigen Entwicklung auf den Energiemärkten) sowie Parameter sind sachgerecht. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den zusammengefassten LageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche AnforderungenVermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWGWir haben die Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG, wonach für die Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWG getrennte Konten zu führen sind, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018 geprüft. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten Stromverteilung und Gasverteilung - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 einschließlich der Angaben zu den Regeln, nach denen die Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens sowie die Aufwendungen und Erträge den gemäß § 6b Abs. 3 Satz 1 bis 4 EnWG geführten Konten zugeordnet worden sind - geprüft. Nach unserer Beurteilung
Wir haben unsere Prüfung nach § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist nachfolgend sowie im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" weitergehend beschrieben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile hierzu zu dienen. Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG sowie für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie zur Einhaltung dieser Pflichten als notwendig erachtet haben. Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG in allen wesentlichen Belangen erfüllt wurden sowie einen Vermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet. Die Prüfung umfasst die Beurteilung, ob die Wertansätze und die Zuordnung der Konten nach § 6b Abs. 3 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt sind und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVOWir wurden von der Hauptversammlung am 30. Mai 2018 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 2. Januar 2019 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2013 als Abschlussprüfer der Mainova Aktiengesellschaft tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Verantwortlicher WirtschaftsprüferDer für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Torsten Hauptmann.
Frankfurt am Main, den 11. März 2019 KPMG AG Hauptmann, Wirtschaftsprüfer Galic, Wirtschaftsprüfer Versicherung der gesetzlichen VertreterWir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Mainova AG vermittelt und im Lagebericht, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst ist, der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Mainova AG so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Mainova AG beschrieben sind.
Frankfurt am Main, den 11. März 2019 Dr. Alsheimer Breidenbach Herbst Rauhut Anlage 2Tätigkeitsabschlüsse zum 31. Dezember 2018 der Mainova Aktiengesellschaft, Frankfurt am MainBilanz zum 31. Dezember 2018Tätigkeit StromverteilungAktiva scroll
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018Tätigkeit Stromverteilungscroll
Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2018Tätigkeit Stromverteilungscroll
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Bilanz zum 31. Dezember 2018Tätigkeit GasverteilungAktiva scroll
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit von 1. Januar bis 31. Dezember 2018Tätigkeit Gasverteilungscroll
Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2018Tätigkeit Gasverteilungscroll
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Tätigkeitsabschlüsse zum 31. Dezember 2018 der Mainova Aktiengesellschaft Frankfurt am MainUmsetzung des gesellschaftsrechtlichen UnbundlingsIm Vorgriff auf das so genannte gesellschaftsrechtliche Unbundling gründete die Mainova Aktiengesellschaft (Mainova) zum 21. April 2005 die Gesellschaft NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH (NRM). Die Mainova hat aufgrund der Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) seit 1. Januar 2006 ihr Elektrizitäts- und Gasversorgungsnetz an die NRM als Netzbetreiberin verpachtet. Daneben hat NRM die Betriebsführung für das Wasser- und Wärmenetz der Mainova übernommen. Tätigkeitsabschlüsse gemäß § 6b Abs. 3 EnWGEntsprechend der Verpflichtung zur Führung getrennter Konten gemäß § 6b Abs. 3 EnWG werden bei der Mainova folgende Tätigkeiten ausgewiesen:
Im Sinne von § 6b Abs. 3 EnWG ist auch jede wirtschaftliche Überlassung von Eigentumsrechten an Elektrizitäts- und Gasversorgungsnetzen (Verpachtung) als Tätigkeit zu betrachten. Definition der Unternehmenstätigkeiten
Grundlage für die Tätigkeit Stromverteilung ist die Überlassung des Eigentumsrechts, insbesondere der zwischen der Mainova und der NRM geschlossene Pachtvertrag über das Stromnetz.
Die sonstigen Stromtätigkeiten umfassen den Stromvertrieb, Stromhandel, Straßenbeleuchtung sowie sonstige Leistungen die im Zusammenhang mit der Stromversorgung stehen.
Grundlage für die Tätigkeit Gasverteilung ist die Überlassung des Eigentumsrechts, insbesondere der zwischen der Mainova und der NRM geschlossene Pachtvertrag über das Gasnetz.
Die sonstigen Gastätigkeiten umfassen den Gasvertrieb, Straßenbeleuchtung sowie sonstige Leistungen die im Zusammenhang mit der Gasversorgung stehen.
Diese Tätigkeiten umfassen im Wesentlichen die Versorgung der Letztverbraucher mit Wärme und Wasser, die Erzeugung von Strom und Wärme, das Halten von Beteiligungen sowie die Personalgestellung und Erbringung von kaufmännischen Dienstleistungen im Verbund der Mainova. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aus dem Jahresabschluss der Mainova zum 31. Dezember 2018 wurden im Rahmen der Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse beibehalten. Grundsätze, nach denen das Aktiv- und Passivvermögen sowie die ausgewiesenen Aufwendungen und Erträge den einzelnen Unternehmenstätigkeiten zugeordnet werden.Durch den ab 1. Januar 2006 gültigen Pachtvertrag für das Strom- und Gasverteilungsnetz erfolgt die Zuordnung bzw. das Verfahren zur Zuordnung von Gegenständen des Aktiv- und Passivvermögens sowie von Aufwendungen und Erträgen über Profitcenter, die den jeweiligen Tätigkeiten zugeordnet sind. Dies betrifft im Wesentlichen die Bilanzposten Anlagevermögen, Forderungen aus der Verbrauchsabrechnung und -abgrenzung, empfangene Zuschüsse sowie aktive und passive Rechnungsabgrenzungsposten. Eine direkte Zuordnung erfolgte vor allem bei den Umsatzerlösen, Materialaufwendungen, Abschreibungen und zum Teil in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen. In den Fällen, in denen ein unmittelbarer Sachbezug zu den einzelnen Unternehmenstätigkeiten nicht gegeben ist oder eine unmittelbare Zuordnung mit unvertretbar hohem Aufwand verbunden wäre, erfolgt die Zurechnung grundsätzlich durch Schlüsselung, die eine verursachungsgerechte Zuordnung zu den einzelnen Tätigkeiten ermöglicht. Folgende wesentliche Schlüssel wurden zur Verteilung verwendet:Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden nach den kalkulatorischen Restbuchwerten des Anlagevermögens, das auf die entsprechenden Tätigkeiten entfällt, aufgeteilt. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, mit Ausnahme der direkt zurechenbaren Forderungen aus der Verbrauchsabrechnung und -abgrenzung werden nach dem Umsatzerlösschlüssel auf die entsprechenden Tätigkeiten aufgeteilt. Die nicht direkt zuordenbaren flüssigen Mittel werden nach dem Umsatzschlüssel aufgeteilt. Die Aufteilung des Eigenkapitals, bestehend aus gezeichnetem Kapital sowie Kapital- und Gewinnrücklagen, erfolgte nach dem Anlagenschlüssel auf Basis des kalkulatorischen Restbuchwertes auf Anschaffungskosten (Anlagevermögen). Personalverpflichtungen, insbesondere Pensionsrückstellungen, Rückstellungen für Altersteilzeit, Deputate sowie Urlaub und Zeitguthaben, werden nach Anzahl der Mitarbeiter geschlüsselt. Der laufende Personalaufwand wird nach der Anzahl der Mitarbeiter auf die Tätigkeiten geschlüsselt. Die korrespondierenden Umsatzerlöse aus Personalgestellung werden in der gleichen Weise verteilt. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sowie Darlehen werden nach dem Restbuchwert des Anlagevermögens auf Basis der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der empfangenen Zuschüsse sowie der erhaltenen Vorauszahlungen zu den empfangenen Zuschüssen den Tätigkeiten zugeordnet. Die erhaltenen Vorauszahlungen wurden von der NRM zum Bilanzstichtag mittels Abtretungserklärung an die Mainova übertragen. Ebenso wurden zum Bilanzstichtag die empfangenen Zuschüsse für Strom- und Gasverteilungsanlagen und Hausanschlüsse durch die NRM an Mainova mittels Abtretungsvereinbarung abgetreten. Die Berechnung der Steuern vom Einkommen und vom Ertrag erfolgt unter der Fiktion, dass die einzelnen Unternehmenstätigkeiten selbst Steuerschuldner sind. Sonstige AngabenDie Forderungen aller Tätigkeiten der Mainova haben, bis auf die Dauer-Vorschüsse an Mitarbeiter in Höhe von 4 Tsd. Euro, eine Restlaufzeit von einem Jahr. Die Vorschüsse an die Mitarbeiter sind vollständig den sonstigen Tätigkeiten zugeordnet. Die Restlaufzeit der Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2018 ist aus der nachstehenden Tabelle ersichtlich: scroll
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Grundsätze der innerbetrieblichen LeistungsverrechnungEnergielieferungen zwischen den einzelnen Unternehmensbereichen werden auf Basis von Marktpreisen berechnet. Über die "Interne Aufrechnung" in der Tätigkeits-Gewinn- und Verlustrechnung ist der Umfang der innerbetrieblichen Lieferungen ersichtlich. In 2018 wurden erstmalig die Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber anderen Unternehmensbereichen mit den zur Verfügung stehenden Finanzmitteln aus dem Cashpool ausgeglichen. Hintergrund ist die Anpassung an die im Konzern angewandte Verfahrensweise. Zur besseren Vergleichbarkeit wurde die Bilanz des Vorjahres angepasst. In der Stromverteilung minderten sich die Forderungen gegen verbundene Unternehmen um 15.258 Tsd. Euro und der Bilanzausgleichsposten um 62.087 Tsd. Euro. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen erhöhten sich um 46.829 Tsd. Euro. In der Gasverteilung erhöhten sich die Forderungen gegen verbundene Unternehmen um 22.559 Tsd. Euro, der negative Bilanzausgleichsposten erhöhte sich 23.042 Tsd. Euro. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen minderten sich um 483 Tsd. Euro. Erläuterung zum FinanzergebnisTätigkeit Stromverteilung:Das negative Ergebnis aus Finanzanlagen in Höhe von 33.027 Tsd. Euro (Vorjahr 22.342 Tsd. Euro) resultierte aus dem Verlustausgleich durch Mainova gegenüber der NRM. Das negative Zinsergebnis von 1.625 Tsd. Euro (Vorjahr 1.395 Tsd. Euro) ergab sich ausschließlich aus den Zinsaufwendungen. Tätigkeit Gasverteilung:Das Ergebnis aus Finanzanlagen in Höhe von 5.943 Tsd. Euro (Vorjahr 6.726 Tsd. Euro) resultierte unverändert aus der Ergebnisübernahme von der NRM. Das negative Zinsergebnis von 877 Tsd. Euro (Vorjahr 844 Tsd. Euro) ergab sich ausschließlich aus den Zinsaufwendungen. 1. Darstellung der Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männer und deren WirkungDie Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern ist ein wesentlicher Teil des strategischen Personalmanagements der Mainova AG. Um ein Umfeld zu schaffen, das unsere Mitarbeiter darin unterstützt, das Berufs- und Arbeitsleben ausgewogen zu balancieren, bietet Mainova ein breites Set an Maßnahmen an. Hierzu zählen die betriebsnahe Kindertagesstätte "Energiebündel" inkl. Flexi-Betreuung für Notfälle, eine kostenlose Beratung durch einen externen Familienservice rund um die Bereiche Kinderbetreuung und Pflege von Angehörigen, flexible Arbeitszeitmodelle und Home-Office-Möglichkeiten gemäß Betriebsvereinbarung. Untermauert wird unser Engagement in den Bereichen Gleichstellung von Männern und Frauen sowie Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch die uns seit Jahren verliehenen Auszeichnungen "top4women", "berufundfamilie" und "Charta der Vielfalt". 2. Darstellung der Maßnahmen zur Herstellung von Entgeltgleichheit für Frauen und MännerDie Entgeltgleichheit für Frauen und Männer wird bei der Mainova durch die in unserem Unternehmen geltenden kollektivrechtlichen Regelungen, wie u. a. der Tarifvertrag für Versorgungsbetriebe (im Folgenden TV-V), Betriebsvereinbarungen, Dienstwagenrichtlinie, etc. gewährleistet, da diese für beide Geschlechter gleichermaßen Anwendung finden. Ausgehend davon und insbesondere aufgrund der klaren Vorgaben zur Eingruppierung und Tabellenentgelt gemäß TV-V ist aktuell die Einführung eines Prüfverfahrens nicht vorgesehen. 3. Durchschnittliche Gesamtzahl der Beschäftigten und Zahl der Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigtenscroll
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