![]() Mainova AktiengesellschaftFrankfurt am MainJahres- und Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019Bericht des AufsichtsratsSehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,im Jahr 2019 hat die Besetzung des Aufsichtsrats eine Veränderung erfahren, die ihren Niederschlag auch im Vorsitz des Gremiums gefunden hat. Und so darf ich Ihnen an dieser Stelle nicht nur zum ersten Mal über die Arbeit dieses Organs Ihrer Gesellschaft berichten, sondern hierbei für alle neuen Mitglieder des Aufsichtsrats sprechen, wenn ich feststelle, dass wir ein Unternehmen kennenlernen durften, welches mit großem Elan dabei ist, die im Rahmen einer klugen Strategie definierten Aufgaben zu meistern. Die Herausforderungen sind vielfältig: Das Bestandsgeschäft wird weiter optimiert, innovative Produkte werden entwickelt und neue Geschäftsfelder erschlossen. Gleichzeitig nimmt die Mainova AG für Frankfurt am Main und die ganze Region die wichtige Aufgabe der Bereitstellung einer Infrastruktur wahr, die das Rückgrat für Wachstum und Prosperität bildet. Diese Infrastruktur gilt es weiterzuentwickeln und dies wird angesichts des anhaltenden Booms in der Rhein-Main-Region in den nächsten Jahren signifikante Investitionen erfordern. Gleiches gilt für den angestrebten Ausstieg aus der Steinkohle als Brennstoff. Die hierfür erforderlichen Kraftanstrengungen sind erheblich, aber der Aufsichtsrat konnte feststellen, dass die Mainova AG gut aufgestellt ist, um auch diese Herausforderungen zu bewältigen und er freut sich darauf, das Unternehmen hierbei zu begleiten und zu unterstützen. Zusammenarbeit mit dem VorstandDer Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Der Aufsichtsrat hat den Vorstand bei der Führung des Unternehmens regelmäßig beraten und seine Tätigkeit kontinuierlich überwacht. Dabei war er in alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen eingebunden. Um die Erfüllung seiner zentralen Aufgabe, der Beratung des Vorstands, insbesondere bei der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Rentabilität, der Risikolage, dem Risikomanagement und der Compliance des Unternehmens sowie der Überwachung von dessen Geschäftsführung, zu gewährleisten, hat sich der Aufsichtsrat regelmäßig und umfassend durch den Vorstand schriftlich informieren lassen. Diese Informationen wurden von mündlichen Berichten und Auskünften begleitet und ergänzt. Wichtige, die Gesellschaft und den Geschäftsverlauf betreffenden Sachverhalte und Maßnahmen waren Gegenstand der Unterrichtungen und Diskussionen in den Aufsichtsratssitzungen. Standen darüber hinaus kurzfristig berichtsrelevante Vorgänge an, so erfolgte eine Unterrichtung ad hoc. Maßnahmen, die aufgrund gesetzlicher oder satzungsmäßiger Regelungen der Zustimmung des Aufsichtsrats bedurften, haben eine eingehende Beratung und Vorlage zur Beschlussfassung erfahren. Während des gesamten Geschäftsjahres standen der Vorsitzende des Aufsichtsrats sowie in Einzelfragen auch die übrigen Mitglieder des Aufsichtsrats auch zwischen den Sitzungen in Kontakt mit dem Vorstand. Über Gespräche mit dem Vorstand zwischen den Sitzungen sind die Aufsichtsratsmitglieder durch den Aufsichtsratsvorsitzenden zeitnah schriftlich und mündlich informiert worden. Personelle Aufstellung des VorstandsHerr Lothar Herbst ist zum 31. Dezember 2019 auf eigenen Wunsch aus dem Vorstand ausgeschieden. Der Aufsichtsrat dankt Herrn Herbst für seine herausragenden Leistungen für die Mainova AG sowie für sein enormes Engagement in den 14 Jahren seiner Amtszeit. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts befindet sich die Nachfolgersuche in der finalen Phase und wird zeitnah ihren Abschluss finden. Der Aufsichtsrat hat darüber hinaus bereits die erforderlichen Schritte zur Suche nach einem Nachfolger für Herrn Breidenbach eingeleitet, der mit dem Eintritt in den Ruhestand das Unternehmen Ende November dieses Jahres verlassen wird. Sitzungen und Schwerpunkte der Tätigkeit des AufsichtsratsNeben seiner konstituierenden Sitzung nach turnusgemäßer Neuwahl tagte der Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2019 in vier weiteren ordentlichen Sitzungen und fasste seine Beschlüsse dabei auch im Wege von drei Umlaufverfahren. Zudem fand im Jahr 2019 eine Sonderveranstaltung zum aktuellen Stand und den Ausblick der Strategie Mainova 2028 statt. Grundsätzlich haben sämtliche Mitglieder an mehr als der Hälfte der ordentlichen Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse teilgenommen. Bedingt durch die geänderten Ausschusszugehörigkeiten aufgrund turnusgemäßer Neuwahl des Aufsichtsrats hat Frau Rosemarie Heilig an der sie angehörenden einzigen Sitzung des Präsidiums nicht und an den sie angehörenden Sitzungen des Wirtschafts-, Finanz- und Prüfungsausschusses zur Hälfte teilgenommen. Ebenfalls hat Frau Michaela Wanka aus denselben Gründen an den Sitzungen des Aufsichtsrats und des Wirtschafts-, Finanz- und Prüfungsausschusses jeweils zur Hälfte teilgenommen. Herr Holger Klingbeil nahm an der Hälfte der Sitzungen des Personalausschusses teil. Im Durchschnitt lag die Präsenz im Aufsichtsrat bei rund 90 %, im Wirtschafts-, Finanz- und Prüfungsausschuss bei rund 86 %, im Präsidium und im Personalausschuss bei jeweils rund 94 %. Dies ergibt über die Durchschnittswerte aller Gremien betrachtet eine durchschnittliche Anwesenheitsquote von rund 91 %. Der externe Abschlussprüfer, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat sowohl an der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 25. März 2020 als auch an der des Prüfungsausschusses am 18. März 2020 teilgenommen. Die Schwerpunkte der Beratungen und Beschlussfassungen des Aufsichtsrats waren die laufende Geschäftsentwicklung, die wirtschaftliche Lage und Entwicklung, die Planung, die Strategie, die Rentabilität sowie die Risikosituation des Unternehmens. Dabei hat sich der Aufsichtsrat insbesondere laufend über die aktuelle Situation an den Beschaffungs- und Vertriebsmärkten sowie über die laufenden Projekte und Entwicklungen aus dem Technikressort informiert und sich regelmäßig über die Compliance, das Risikomanagement und die Tätigkeit der Internen Revision unterrichten lassen. Neben der Regelberichterstattung waren insbesondere die folgenden Themen Gegenstand eingehender Berichterstattung, Beratung und, soweit erforderlich, Beschlussfassung: Gegenstand der Erörterung und Beschlussfassung in der ersten regulären Sitzung am 21. Februar 2019 waren Themen zur Corporate Governance, darunter die Erhöhung der Zielvorgabe für den Anteil von Frauen im Vorstand von mindestens 25 % mit Wirkung bis 31. Dezember 2020. Die Sitzung am 10. April 2019 hatte die ausführliche Erörterung des Jahres- und Konzernabschlusses und die Vorberatung der Beschlüsse zur Hauptversammlung zum Gegenstand. Neben den Beschlussfassungen zur Zielerreichung der abgelaufenen sowie zur Zielfestlegung der zukünftigen Performanceperiode betreffend das Langfristige Anreizprogramm (LAP) des Vorstands wurde ferner die verbindliche Angebotslegung für einen Stromkonzessionsvertrag beraten und beschlossen. Auch stimmte der Aufsichtsrat der Beauftragung der Prüfung der nichtfinanziellen Erklärung durch die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für das Geschäftsjahr 2019 zu. In seiner konstituierenden Sitzung wählte der neu zusammengesetzte Aufsichtsrat seinen Vorsitzenden sowie dessen Stellvertreter und befasste sich mit den Wahlen in die Ausschüsse. Weiter diskutierte der Aufsichtsrat über anstehende Beschlüsse im Umlaufverfahren hinsichtlich kurzfristig zu entscheidender Maßnahmen, die neben der Ertüchtigung eines Kraftwerks zur Frankfurter Wärmeversorgung auch die Errichtung einer Windkraftanlage betrafen. In der Sonderveranstaltung vom 14. August 2019 diskutierte der Aufsichtsrat über den aktuellen Stand und den Ausblick der Strategie Mainova 2028, einschließlich verschiedener Schwerpunktthemen von strategischer Relevanz. In der ordentlichen Sitzung vom 4. September 2019 stimmte der Aufsichtsrat der Anpassung der allgemeinen Strom- und Erdgaspreise in der Grundversorgung zu. Neben der Beratung und Erteilung von diversen Budgetmittelfreigaben für Infrastrukturprojekte hatte sich der Aufsichtsrat mit den Auswirkungen der seinerzeit ausstehenden Freigabe der EU-Kommission zur Übernahme der RWE-Tochter Innogy durch E.ON beschäftigt sowie in dem Zusammenhang der etwaigen Einleitung von Rechtsmitteln zugestimmt. Ferner stimmte der Aufsichtsrat der Freigabe von Investitionsmitteln für die Versorgung der DFB-Akademie in Frankfurt am Main zu. In seiner Sitzung am 28. November 2019 befasste sich der Aufsichtsrat u. a. mit der Entsprechungserklärung zum "Deutschen Corporate Governance Kodex" und der Anpassung der Grundvergütung der Vorstandsmitglieder. Gegenstand weiterer ausführlicher Beratungen sowie der Beschlussfassung war die Wirtschafts-, Finanz- und Investitionsplanung für 2020. Weiter wurden insbesondere der Aufbau von Schnellladehotspots im öffentlichen Bereich in Frankfurt am Main, der Erwerb eines Windparkportfolios sowie eine Wachstumsfinanzierung zur Weiterentwicklung eines Tochterunternehmens im Bereich Energiedienstleistungen beraten und beschlossen. Die im Wege von Umlaufverfahren getroffenen Beschlüsse umfassten neben der Genehmigung einer Nebentätigkeit des Vorstandsvorsitzenden zur Geschäftsführung der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH auch die in der konstituierenden Sitzung vorab behandelten Themen und Maßnahmen. Arbeit der AusschüsseDie Arbeit des Aufsichtsrats wird durch die bewährte Form der Vorbereitung und Unterstützung durch die Ausschüsse erleichtert. Die Vorsitzenden der Ausschüsse erstatten dem Aufsichtsrat regelmäßig über die Arbeit der betreffenden Ausschüsse Bericht. Die Ausschüsse bereiten Beschlussvorschläge für den Aufsichtsrat vor, insbesondere bei Entscheidungen von erheblicher finanzieller Relevanz. Das Präsidium hat im Geschäftsjahr 2019 dreimal getagt und dabei Vorstandsangelegenheiten, insbesondere die turnusgemäße Überprüfung der Grundgehälter des Vorstands und die Nachfolgeregelung der beiden Vorstände Breidenbach und Herbst diskutiert. Der Wirtschafts-, Finanz- und Prüfungsausschuss befasste sich mit Geschäftsvorfällen von wesentlicher Bedeutung, dem Jahres- und Konzernabschluss, dem zusammengefassten Lagebericht, den Prüfungsberichten der Abschlussprüfer, dem Zwischenbericht und den relevanten externen Faktoren, die das strategische Geschäft der Mainova als Energielieferant maßgeblich beeinflussen. Der Ausschuss hat im Geschäftsjahr 2019 in fünf ordentlichen Sitzungen getagt und überzeugte sich unter anderem von der Wirksamkeit des internen Risikomanagementsystems. Er überwachte den Rechnungslegungsprozess, dessen Geeignetheit vom Abschlussprüfer festgestellt wurde. Daneben beriet der Wirtschafts-, Finanz- und Prüfungsausschuss über die Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer, die Bestimmung weiterer Prüfungsschwerpunkte und dessen Vergütung. Dabei prüfte er die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers nach den Anforderungen des "Deutschen Corporate Governance Kodex" sowie der gesetzlichen Vorgaben und überzeugte sich auch davon, dass beim Abschlussprüfer keine Interessenkonflikte vorliegen. In diesem Zusammenhang hat er im Laufe des Jahres auch über verschiedene Anträge zur Durchführung von Nichtprüfungsleistungen beraten und diese im für den Ausschuss angemessenen Umfang genehmigt. Der Personalausschuss hat im Jahr 2019 zweimal getagt. Er prüfte die Personalberichterstattung im Nachhaltigkeitsbericht für das vorangegangene Geschäftsjahr und billigte die kurz- und mittelfristige Planung der Personalstärke sowie der Personalkosten. Neben der Erörterung der Unfallstatistik setzte sich der Personalausschuss auch mit den Möglichkeiten und Chancen von bei Mainova eingeführten E-Learning-Angeboten für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auseinander. Ferner befasste sich der Personalausschuss mit dem Stand der Ausbildung bei Mainova sowie mit den Ergebnissen der 2019 durchgeführten Mitarbeiterbefragung. Der Vermittlungsausschuss gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG musste im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht einberufen werden. Jahresabschluss, Konzernabschluss und GewinnabführungDie für den 29. Mai 2019 einberufene Hauptversammlung hat die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 gewählt. In Umsetzung dieses Beschlusses hat der Vorsitzende des Aufsichtsrats der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft den schriftlichen Auftrag zur Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses der Mainova AG für das Geschäftsjahr 2019 erteilt. Der vom Vorstand nach den Regeln des Handelsgesetzbuches aufgestellte Jahresabschluss der Mainova AG, der entsprechend den International Financial Reporting Standards (IFRS), und den ergänzend nach § 315 e HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellte Konzernabschluss sowie der zusammengefasste Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019 wurden von der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft unter Einbeziehung der Buchführung geprüft, mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen und allen Mitgliedern des Aufsichtsrats vom Vorstand rechtzeitig zugeleitet. Die Berichte über Art und Umfang sowie das Ergebnis der Prüfungen des Abschlussprüfers (Prüfungsberichte) lagen allen Mitgliedern des Aufsichtsrats vor. Der Wirtschafts-, Finanz- und Prüfungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 18. März 2020 eingehend mit den Jahresabschlüssen der Mainova AG und des Konzerns, dem zusammengefassten Lagebericht sowie den Prüfungsberichten auseinandergesetzt und dem Aufsichtsrat empfohlen, die Abschlüsse zu billigen. Der Vorsitzende des Wirtschafts-, Finanz- und Prüfungsausschusses hat dem Gesamtaufsichtsrat hierüber in der Bilanzsitzung am 25. März 2020 berichtet und die Empfehlung des Wirtschafts-, Finanz- und Prüfungsausschusses erläutert. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss der Mainova AG, den Konzernabschluss, den zusammengefassten Lagebericht und die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers seinerseits geprüft und keine Einwendungen erhoben. Die Berichte des Abschlussprüfers wurden zur Kenntnis genommen. Wie vom Wirtschafts-, Finanz- und Prüfungsausschuss empfohlen, hat der Aufsichtsrat dem Ergebnis der Prüfung beider Abschlüsse durch den Abschlussprüfer zugestimmt, den Jahresabschluss der Mainova AG zum 31. Dezember 2019 festgestellt und den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019 gebilligt. Der zusammengefasste Lagebericht, insbesondere die Aussagen zur weiteren Unternehmensentwicklung, wurde ebenfalls gebilligt. Nichtfinanzielle ErklärungDer Aufsichtsrat ist seiner Pflicht gemäß § 171 Absatz 1 Satz 4 Aktiengesetz zur Prüfung der nichtfinanziellen Erklärung nachgekommen und hat sich hierfür der Unterstützung durch die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bedient. Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat festgestellt, dass ihr keine Sachverhalte bekannt geworden sind, die sie zu der Auffassung gelangen lassen, dass der nichtfinanzielle Bericht der Gesellschaft in allen wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften aufgestellt worden ist. Die aus dem Prüfungsergebnis abgeleiteten Handlungsempfehlungen wurden im Prüfungsausschuss sowie im Aufsichtsrat in den Sitzungen vom 18. März 2020 beziehungsweise 25. März 2020 behandelt. GewinnabführungsvertragAufgrund eines Gewinnabführungsvertrages ist das Jahresergebnis an die Mehrheitsaktionärin Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH abzuführen. Es beläuft sich abzüglich der vertragsgemäß bereits gezahlten Steuerumlage sowie der auf die Ausgleichszahlung an außenstehende Aktionäre entfallenden Ertragssteuern auf 62,8 Mio. Euro (Vorjahr 55,0 Mio. Euro). Die Ausgleichszahlung der Mehrheitsaktionärin an die außenstehenden Aktionäre beträgt -nach letztinstanzlicher Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main im Spruchverfahren aus dem Dezember 2014 -10,84 Euro je Stückaktie. Veränderungen im Aufsichtsrat der Mainova AGGemäß dem gesetzlichen Turnus wurde der Aufsichtsrat der Mainova AG mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2018 beschließt, neu gewählt. Mit Wirkung zu diesem Zeitpunkt endeten die Amtszeiten von Frau Michaela Wanka sowie von den Herren Peter Bodens, Reinhold Falk, Stefan Majer und Jürgen Wachs. Damit einhergehend endete auch die Amtszeit von Herrn Dr. h.c. Ernst Gerhardt, der dem Aufsichtsrat der Mainova AG und ihren Vorgängerunternehmen mehr als 40 Jahre lang angehörte. Als neue Mitglieder des Aufsichtsrats sind seitens der Arbeitnehmervertreter Frau Beate Mensch sowie die Herren Thomas Dumke und Uwe Hartmann in den Aufsichtsrat entsandt worden. Von Ihnen, liebe Aktionärinnen und Aktionäre, wurden die Herren Claus Möbius, Eugenio Munoz del Rio, Roger Podstatny sowie meine Person als neue Mitglieder gewählt. Die bereits amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats, deren Amtszeit nicht wie vorstehend genannt endete, wurden erneut in den Aufsichtsrat entsandt beziehungsweise wiedergewählt. Eine komplette Aufstellung des Aufsichtsrats und die Zugehörigkeitsdauer der einzelnen Mitglieder finden Sie unter "Organe der Gesellschaft". Corporate Governance und EntsprechenserklärungDer Aufsichtsrat hat die jährliche Entsprechenserklärung nach § 161 Aktiengesetz am 28. November 2019 beschlossen und mit dem Vorstand am 16. Dezember 2019 auf der Internetseite unter https://www.mainova.de/entsprechenserklaerung dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht. DiversitätDer Aufsichtsrat hat sich weiterhin mit dem Thema der Diversität auseinandergesetzt. Das Ergebnis finden Sie im Corporate-Governance-Bericht unter https://www.mainova.de/governancebericht DankDer Aufsichtsrat dankt dem Vorstand, den Unternehmensleitungen der Konzerngesellschaften, dem Betriebsrat sowie den 2019 ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitgliedern. Unser besonderer Dank gilt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihren bemerkenswerten Einsatz. Die Erfahrung, die Neugier und das Engagement der Belegschaft verlangen uns großen Respekt ab.
Frankfurt am Main, im März 2020 Für den Aufsichtsrat Peter Feldmann, Vorsitzender Zusammengefasster Lagebericht für das Geschäftsjahr 20191 Grundlagen des KonzernsAls börsennotiertes Unternehmen hat die Mainova Aktiengesellschaft (Mainova AG) ihren Konzernabschluss (im Folgenden wird der Mainova-Konzern als Mainova bezeichnet) nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB) zu beachtenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Der Lagebericht der Mainova AG und der Konzernlagebericht wurden gemäß den §§ 315 Abs. 5 und 298 Abs. 2 HGB zusammengefasst. Daneben hat die Mainova AG ihren Jahresabschluss nach § 264 HGB aufgestellt. 1.1 GeschäftsmodellMainova ist in der Versorgung mit leitungsgebundenen Energieträgern und Wasser sowie in artverwandten Dienstleistungen tätig. Wir versorgen rund eine Million Menschen überwiegend in Hessen, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Bayern, Baden-Württemberg und Niedersachsen mit Strom und Gas. In Frankfurt am Main bieten wir unseren Kunden zusätzlich Wärme und Wasser an. Zudem beliefern wir regionale Energieversorgungsunternehmen (Energiepartner) sowie bundesweit Geschäftskunden mit Strom und Gas. Auch energienahe Dienstleistungen gewinnen zunehmend an Bedeutung. Als Betreiber von Versorgungsnetzen stellen wir Dritten den Zugang und Anschluss zur Verfügung und gewährleisten den sachgerechten Transport von Energie und Wasser. Unser operatives Kerngeschäft nehmen im Wesentlichen die Mainova AG und die nachfolgend genannten Tochterunternehmen wahr. Die NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH (NRM) pachtet und betreibt das Strom- und Gasnetz der Mainova AG. Für die Wasserversorgungsnetze übernimmt sie die Betriebsführung. Die Aufgaben der Mainova Service-Dienste Gesellschaft mbH (MSD) erstrecken sich auf das Messwesen, die Abrechnung der Lieferungen und Leistungen, die Kundenbetreuung sowie das Forderungsmanagement. Die SRM Straßen-Beleuchtung Rhein-Main GmbH (SRM) betreut überwiegend das Straßenbeleuchtungsnetz in Frankfurt am Main. Die Hotmobil Deutschland GmbH (Hotmobil) vermietet und vertreibt Anlagen zur dezentralen Energieversorgung. Unsere Aktivitäten im Bereich der erneuerbaren Energien bündeln wir in Tochter- und Beteiligungsunternehmen. Dabei handelt es sich vorrangig um Onshore-Windparks und Photovoltaikanlagen. Nachfolgend sind die Segmentstruktur und die dazugehörigen Wertschöpfungsstufen dargestellt: ![]() In der Strom-, Gas- und Wasserversorgung wird jeweils die Wertschöpfungskette vom Handel über den Vertrieb bis hin zur Verteilung dieser Produkte abgebildet. Im Segment Erzeugung und Fernwärme werden sämtliche Aktivitäten im Zusammenhang mit der Fernwärme einschließlich der Wärme- und Stromproduktion in Frankfurt gebündelt. Ferner sind Beteiligungen an konventionellen Erzeugungsgesellschaften in diesem Segment enthalten. Dem Segment Erneuerbare Energien und Energiedienstleistungen sind unsere Biomasse-, Windenergie- und Photovoltaikanlagen sowie das Contracting- und Energiedienstleistungsgeschäft zugeordnet. Im Segment Sonstige Aktivitäten / Konsolidierung sind unter anderem das Straßenbeleuchtungsgeschäft, sonstige Dienstleistungen sowie Anlagenverkäufe, die nicht in Zusammenhang mit einem Kernsegment stehen, enthalten. Hierbei handelt es sich um Nebengeschäfte, die eine untergeordnete Steuerungsrelevanz haben. Zudem werden in diesem Segment Konsolidierungseffekte abgebildet. 1.2 Unternehmensstrategie und Nachhaltigkeit1.2.1 Strategie "Mainova 2028"Ende 2017 haben wir mit der Umsetzung unserer Strategie 2028 begonnen. Seitdem wurden viele Weichen gestellt, damit unser Unternehmen auch in Zukunft erfolgreich am Markt agieren kann. Bei allen Aktivitäten orientieren wir uns dabei an den Kernelementen unserer Strategie. Unsere Vision: Erste Wahl für EnergielösungenUnsere Ambition ist es, Mainova in Frankfurt, in der Region Rhein-Main und darüber hinaus als einen der Top-Energieversorger zu positionieren. Dieses Ziel repräsentiert unsere Vision "Erste Wahl für Energielösungen". Unter "Erste Wahl" verstehen wir, dass Mainova der bevorzugte Ansprechpartner für alle aktuellen und potenziellen Kunden ist, wenn es um energiewirtschaftliche Sachverhalte geht. Der Fokus auf Lösungen schließt das klassische Kerngeschäft ein, also den Vertrieb von Strom, Gas, Wärme und Wasser. Wir sind überzeugt, dass sich die neue Energiewelt durch wertschöpfungsübergreifende Kundenlösungen auszeichnen wird. Unsere Mission: Wir kümmern uns, dass Energie einfach funktioniertIm Rahmen unserer Mission "Wir kümmern uns, dass Energie einfach funktioniert" stehen wir dafür, den Zugang und die Nutzung von komplexen Produkten und Dienstleistungen für unsere Kunden professionell und einfach zu gestalten. Wir stellen das jeweils passende Angebot bereit -ob bei standardisierten oder individuellen Lösungen. Die Strategie "Mainova 2028" basiert auf fünf zentralen strategischen Themen:
Trends wie Digitalisierung und Dezentralisierung haben massive Auswirkungen auf die Energiewirtschaft. Auch die Ansprüche unserer Kunden wachsen merklich. Sie erwarten innovative Lösungen sowie exzellenten Service -schnell und unkompliziert. Diesen Erwartungen wollen wir durch einen konsequenten Kundenfokus bei all unseren Aktivitäten gerecht werden.
Das Nachfrageverhalten unserer Kunden verändert sich immer schneller und erfordert eine hohe Adaptionsgeschwindigkeit und Flexibilität. Diese müssen durch unsere Prozesse und Strukturen ermöglicht werden. Aus diesem Grund werden wir unsere gesamten Prozesse konsequent aus Kundensicht betrachten. Unser Ziel sind exzellente Prozesse in allen Bereichen unseres Unternehmens.
Unsere Mitarbeiter sind der Schlüssel zum Erfolg. Um unsere Vision zu erreichen, müssen wir sie durch gezielte Personalentwicklung und den notwendigen Wissenstransfer befähigen, Herausforderungen wie Digitalisierung und die Konsequenzen des demografischen Wandels zu meistern. Durch eine strategische Personal- und Nachfolgeplanung müssen wir frühzeitig ermitteln, wie wir spezifisches Wissen ausscheidender Mitarbeiter im Unternehmen erhalten können und welche Kompetenzen wir zukünftig benötigen werden. Die Infrastruktur, die wir im Rhein-Main-Gebiet zum Zwecke der Strom-, Gas-, Wasser- und Wärmeversorgung betreiben, muss sich der steigenden Bevölkerung und der Stadtentwicklung anpassen. Insbesondere die Dimensionierung der künftigen Strom- und Wärmenetze sowie die Einbindung neuer Technologien für Strom- und Wärmeerzeugung benötigen intensive Planungen und weichenstellende Entscheidungen.
Die Vernetzung von Daten, Technik und Menschen bietet uns neue unternehmerische Möglichkeiten. Wir haben uns vorgenommen, zu einem digitalen Vorreiter der Energieversorgung zu werden. Dies wollen wir mit neuen Marktlösungen und neuen Formen der Kundeninteraktion sowie mit einer höheren Effektivität und Effizienz durch digital unterstützte Prozesse erreichen.
Damit wir schneller auf die Anforderungen unserer Kunden reagieren können und unsere Lösungen zeitnah angeboten werden, müssen wir stärker bereichsübergreifend zusammenarbeiten. Dies verlangt von den Mitarbeitern von Beginn an Teamarbeit, eine übergeordnete Sicht auf die Prozesse und die gemeinsame Übernahme von Verantwortung. ![]() 1.2.2 Der strategische Review 2019Die regelmäßige Überprüfung der wesentlichen Inhalte, Konzepte und Ziele sowie die Anpassung, beispielsweise an Veränderungen des Markts und der Kundenerwartungen, ist fester Bestandteil unseres Strategieprozesses. Im Rahmen der diesjährigen Überprüfung haben wir eine detaillierte Analyse unserer Umfeldfaktoren durchgeführt und daraus entsprechende Handlungsmaßnahmen abgeleitet. ![]() Analyse der UmfeldfaktorenBei der Analyse unserer wesentlichen Geschäftsfelder und regionalen Besonderheiten, wie insbesondere der stark wachsenden Stadt Frankfurt, wurden folgende wesentliche Marktentwicklungen identifiziert: Dynamischer Wettbewerb
Regulierung
Dekarbonisierung
Infrastruktur
Anpassung unserer strategischen Ziele und ProjekteAuf Basis unserer Analyse der Umfeldfaktoren haben wir die Konsequenzen und Handlungsbedarfe für unser Unternehmen konkretisiert. Hierzu gehören beispielsweise die Weiterentwicklung digitaler Geschäftsmodelle im B2C Vertrieb, der Ausbau unseres Angebots im Rahmen von Quartierslösungen sowie die konsequente Weiterentwicklung der Ladeinfrastruktur. Besonderen Bedarf sehen wir in der aktiven Positionierung unseres Unternehmens als Partner der Stadt Frankfurt bei den Herausforderungen, die unter dem Begriff Smart City subsumiert werden. Weitere konkrete Ziele unseres Unternehmens sind:
Insgesamt lässt sich festhalten, dass unsere grundsätzliche strategische Ausrichtung -repräsentiert durch Vision, Mission und Stoßrichtungen -nach wie vor valide und der richtige Weg in die Zukunft ist. Mit der Fokussierung unserer Strategie werden wir dem dynamischer werdenden Umfeld gerecht. Entsprechend werden wir auch im Jahr 2020 einen strategischen Review durchführen und die daraus gewonnenen Erkenntnisse konsequent in unserer Strategie verankern. 1.2.3 NachhaltigkeitAls Unternehmen der kommunalen Daseinsvorsorge gehört es zu unserem Selbstverständnis, unserer Verantwortung für Frankfurt und die Region Rhein-Main gerecht zu werden. Unser Verständnis von Nachhaltigkeit wird in den folgenden fünf Dimensionen abgebildet: 1. Langfristiger Erfolg umfasst die ökonomische Komponente der Nachhaltigkeit und ist die Grundvoraussetzung für soziales und ökologisches Engagement. 2. Leistungsfähige Technik beschreibt die langfristigen Investitionen in eine zuverlässige, umweltschonende und effiziente Energieversorgung. 3. Zukunftsfähige Versorgung bedeutet, als Partner der Kunden mit eigenen Produkten und Dienstleistungen ökologische Verantwortung zu übernehmen. 4. Faire Partnerschaft spricht die soziale Dimension an und umfasst den fairen, partnerschaftlichen Umgang mit Kunden, Lieferanten und Mitarbeitern. 5. Regionale Verantwortung ist im Selbstverständnis der Mainova fest verankert. Unser gesellschaftliches Engagement ist hier ein wesentlicher Baustein. Zur Ableitung von konkreten Handlungsfeldern und deren Überwachung haben wir ein Nachhaltigkeitsmanagement etabliert, das aus folgenden wesentlichen Komponenten besteht: scroll
Die Kernthemen unserer 2019 gemeinsam mit unseren Anspruchsgruppen aktualisierten Wesentlichkeitsmatrix entwickeln wir zu konkreten Zielen und Maßnahmen in unserem Nachhaltigkeitsprogramm weiter. Im Nachhaltigkeitsradar wird jährlich die Umsetzung der Ziele und Maßnahmen kritisch analysiert. Im jährlich erscheinenden Nachhaltigkeitsbericht dokumentieren und veröffentlichen wir alle Aktivitäten und Kennzahlen. Das Nachhaltigkeitsboard fungiert als zentrales Entscheidungsgremium für wesentliche Nachhaltigkeitsthemen. Die Nachhaltigkeitskoordinatoren stellen auf Arbeitsebene das Bindeglied zu den einzelnen Fachbereichen dar. Auch die Mainova AG unterliegt gemäß dem Corporate Social Responsibility-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RL-UG) als kapitalmarktorientiertes Unternehmen der CSR-Berichtspflicht. Aus diesem Grund ist ein nichtfinanzieller Bericht zu Umwelt-, Sozialund Arbeitnehmerbelangen, Menschenrechten und Korruptionsbekämpfung abzugeben. Wir kommen der erweiterten Berichtspflicht in Form eines zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Berichts der Mainova AG und des Konzerns in Form einer Ergänzung innerhalb des gesonderten Nachhaltigkeitsberichts nach. Gemäß § 171 Abs. 1 Satz 4 Aktiengesetz (AktG) hat der Mainova-Aufsichtsrat den nichtfinanziellen Bericht im Hinblick auf dessen Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Zweckmäßigkeit zu prüfen. Um seiner Prüfungspflicht zu genügen, hat der Aufsichtsrat für eine betriebswirtschaftliche Prüfung nach dem International Standard on Assurance Engagements 3000 (ISAE 3000 Revised) zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit ("limited assurance") die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers GmbH (PwC) beauftragt. Das Ergebnis dieser Prüfung hat PwC abschließend in einem Prüfvermerk zusammengefasst, der dem Nachhaltigkeitsbericht 2019 auf den Seiten 49 und 50 beigefügt ist. Für ausführliche Informationen zu unseren Nachhaltigkeitsaktivitäten verweisen wir auf unseren Nachhaltigkeitsbericht 2019, der den nichtfinanziellen Bericht der Mainova AG und des Konzerns nach § 289b und § 315b HGB für das Geschäftsjahr 2019 enthält und ab dem 30. April 2020 im Internet unter www.mainova.de/de/nachhaltigkeitsbericht abrufbar ist. Der Nachhaltigkeitsbericht ist nicht Bestandteil des Lageberichts. 1.3 MarktinnovationenZur Umsetzung unserer strategischen Vision "Erste Wahl für Energielösungen" bieten wir innovative Kundenlösungen und Dienstleistungen an. Mit unseren zahlreichen dezentralen und klimaschonenden Energieversorgungslösungen in den Bereichen Strom und Wärme, E-Lade- und Mobilitätslösungen, Quartierskonzepten sowie Smart City-Anwendungen gestalten wir mit unseren Kunden gemeinsam eine nachhaltige Energiezukunft. Ein Beispiel hierfür ist unser Mieterstrommodell, bei dem wir Bewohner direkt mit lokaler, regenerativ erzeugter Energie innerhalb des Wohnhauses versorgen. Mit dieser innovativen Lösung nehmen wir nicht nur eine Vorreiterrolle in Frankfurt ein, sondern zählen inzwischen auch zu den Marktführern in Deutschland. Hierfür wurden wir dieses Jahr mit dem Deutschen Solarpreis ausgezeichnet. Zudem wurde die Vermarktung von PV-Speicher-Kombinationen als Angebot für Privatkunden forciert. Hiermit bieten wir Besitzern von Einfamilienhäusern die Möglichkeit, aktiv an der Energiewende zu partizipieren und ihren eigenen Beitrag leisten zu können. Der technologische Fortschritt, die Digitalisierung sowie die Kundenbedürfnisse verändern die Energiewelt nicht nur im Bereich der klimaschonenden, dezentralen Energieerzeugung. So erschließen sich für uns auch weitere Wachstumsmärkte im Bereich Elektromobilität und Carsharing. Als ein Vorreiter in Sachen Elektromobilität in Frankfurt und der Region haben wir uns schon frühzeitig um kundengerechte Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge in Frankfurt und der Region gekümmert. Mit unseren Charge-Kits bieten wir eichrechtskonforme Ladelösungen sowohl im öffentlichen, halböffentlichen und privaten Bereich, die unsere Kunden bequem per App nutzen können. Durch die Einführung des Charge-Kit-Home wurde das Lösungsspektrum um eine private Ladelösung für Besitzer von Einfamilienhäusern erweitert. Ergänzend zur passenden Lademöglichkeit haben wir zusammen mit dem Carsharing-Anbieter bookn-drive eine nachhaltige Mobilitätslösung entwickelt. Ausgehend von dem Megatrend "Sharing" und dem Wunsch der Kunden, zunehmend emissionsfreie Fahrzeugtechnologien zu nutzen, wurde gleichermaßen das sich immer stärker ändernde Mobilitätsverhalten berücksichtigt. Immer weniger Menschen, insbesondere im urbanen Raum, möchten ein eigenes Auto besitzen, im Gegenzug aber flexible und unkomplizierte Mobilitätsangebote nutzen. Unser eCarsharing-Modell "Hop On" greift all diese Punkte auf. "Hop On" bietet Unternehmen und Kommunen die Möglichkeit, Elektrofahrzeuge im dienstlichen Betrieb zu nutzen. Darüber hinaus können die Fahrzeuge mit weiteren Personengruppen geteilt werden, wie beispielsweise mit Mitarbeitern, Anwohnern und Kunden. Somit entsteht ein sinnvoller Mehrfachnutzen für das Elektrofahrzeug. Neben positiven Kosteneffekten profitieren Bürger zusätzlich von einem besseren Mobilitätsangebot, weniger Fahrzeugen auf den Straßen und einer besseren Luft in den Großstädten. Durch die intelligente Verbindung mit unseren bestehenden Lösungen, wie Mainova-Solaranlagen, Ökostromtarife, E-Ladeinfrastruktur und Mobilitätsberatung ergibt sich hieraus ein zukunftsorientiertes Gesamtangebot für den Kunden. Neben der Erweiterung bestehender Geschäftsmodelle und der Einführung neuer Produktlösungen gewinnen integrale sektorübergreifende Quartierskonzepte immer stärker an Bedeutung. Die Kopplung von Strom, Wärme und Mobilitätslösungen stellt einen wichtigen Baustein im Bereich der Energieeffizienz und nachhaltiger lokaler Energieerzeugung und -nutzung dar. Gemeinsam mit unseren starken Partnern aus der Wohnungswirtschaft gestalten wir so Energie- und Mobilitätskonzepte für die Quartiere von morgen. Ebenfalls ergeben sich aus der zunehmenden Nachfrage nach intelligenter Vernetzung neue Geschäftsfelder. Als Infrastrukturbetreiber haben wir die Möglichkeit, uns als Lösungsanbieter für sogenannte Smart City-Anwendungen in Frankfurt zu positionieren. Der Aufbau einer neuen Funkinfrastruktur mit entsprechender Sensorik bildet dabei die Grundlage für urbane und datengetriebene Geschäftsmodelle. Diese bieten uns neue Möglichkeiten zur Erweiterung des Serviceangebotes. Beispielhaft reichen die Anwendungsfälle von der ständigen Überwachung der Strom-, Gas-, Wärme- und Wassernetze über die Erfassung von Umweltdaten bis hin zu einer optimierten Abfallentsorgung. Die Sensoren können ebenfalls in Quartierskonzepten eingesetzt werden und dort das Angebot für Bewohner und Eigentümer ausbauen. Mit Blick auf die Bedürfnisse unserer Kunden arbeiten wir stetig weiter an zukunftsorientierten Lösungen. Wir wollen es unseren Kunden auch in Zukunft leicht machen, sich für unsere Lösungen zu entscheiden. Wir inspirieren sie mit innovativen Möglichkeiten und bieten ihnen transparente Vorteile. So wollen wir gemeinsam mit unseren Kunden eine nachhaltige Energiezukunft für Frankfurt, das Rhein-Main-Gebiet und darüber hinaus schaffen. 1.4 Steuerungssystem und LeistungsindikatorenZur Erreichung unserer strategischen und operativen Ziele ziehen wir konkrete Steuerungsgrößen heran, um den Erfolg unserer Maßnahmen zu messen. Die Basis bildet ein zuverlässiges und konsistentes Steuerungssystem, das die rollierende Mittelfristplanung, regelmäßige Forecasts und die monatliche Berichterstattung über die Zielerreichung vereint. Durch diesen Prozess erhalten wir frühzeitig Hinweise auf die Geschäftsentwicklung und können angemessen agieren. Ein weiterer Bestandteil des Steuerungssystems ist die turnusmäßige Berichterstattung über die wirtschaftliche Entwicklung des Beteiligungsportfolios. Unsere wesentlichen Steuerungsgrößen sind die im Folgenden beschriebenen Leistungsindikatoren, die auch in den Zielvereinbarungen des Vorstands und der Führungskräfte verankert sind. Bezüglich der Leistungsindikatoren verweisen wir auf die Ausführungen im nachfolgenden Wirtschaftsbericht. 1.4.1 Finanzielle LeistungsindikatorenUnsere zentrale finanzielle Steuerungskennzahl ist das Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT), das im Konzernabschluss nach IFRS um Effekte aus der Derivatebewertung bereinigt wird. Im Rahmen des monatlichen Berichtswesens wird das EBT für die Segmente Strom-, Gas- und Wasserversorgung, Erzeugung und Fernwärme, Erneuerbare Energien/ Energiedienstleistungen sowie Beteiligungen analysiert und mit den Verantwortlichen in einem regelmäßigen Turnus diskutiert. Ergänzend wird nach den Wertschöpfungsstufen Erzeugung, Handel, Vertrieb und Netz differenziert. Über die Ergebnisse dieser Gespräche wird der Vorstand durch die monatliche Berichterstattung informiert. 1.4.2 Nichtfinanzielle LeistungsindikatorenEntsprechend ihrer Steuerungsrelevanz stellen die Kunden- und Mitarbeiterzufriedenheit unsere bedeutenden nichtfinanziellen Leistungsindikatoren dar und werden durch regelmäßige Erhebungen ermittelt. 2 Wirtschaftsbericht2.1 RahmenbedingungenZahlreiche externe Einflussfaktoren wirken sich auf unseren Geschäftsverlauf aus. Bedeutsam für unsere Unternehmensentwicklung sind dabei die Änderungen der politischen und regulatorischen Rahmenbedingungen sowie die Entwicklung der Konjunktur, der Energiepreise und der Witterung. 2.1.1 EnergiepolitikAuf europäischer und nationaler Ebene haben sich im Jahr 2019 folgende energiepolitische Neuerungen ergeben: EU verabschiedet Strommarktrichtlinie und StrommarktverordnungNach der Zustimmung aller EU-Institutionen sind im Juni 2019 die vier verbleibenden Dossiers des Legislativpakets "Saubere Energie für alle Europäer" (Winterpaket) in Kraft getreten. Verabschiedet wurden eine Richtlinie und eine Verordnung im Hinblick auf eine stärker vernetzte, flexiblere und verbraucherfreundlichere Gestaltung des Elektrizitätsmarkts. Die Verordnung ist unmittelbar geltendes Recht und ab 1. Januar 2020 anzuwenden, die Richtlinie muss noch in deutsches Recht umgesetzt werden. Die Strommarktverordnung legt vor allem Bedingungen für die Einrichtung von Kapazitätsmechanismen durch die Mitgliedstaaten fest. Künftig soll für Kraftwerke, die an Kapazitätsmechanismen teilnehmen, eine Emissionsobergrenze von 550 Gramm CO2 aus fossilen Brennstoffen pro Kilowattstunde Strom gelten. Neue Kraftwerke, die mehr emittieren, sollen sich nicht an Kapazitätsmechanismen beteiligen dürfen. Für bestehende Kraftwerke gilt dies ab dem Jahr 2025. Durch die Strommarktrichtlinie wird auch der rechtliche Rahmen für Netzbetreiber angepasst. Unter anderem werden die Gründung einer europäischen Organisation der Verteilnetzbetreiber festgelegt, Verbraucherrechte gestärkt und Rollen sowie Verantwortlichkeiten der Marktteilnehmer definiert. Brennstoffemissionshandelsgesetz im Bundestag beschlossenMit dem Mitte November 2019 vom Bundestag verabschiedeten Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) wird ein nationales Emissionshandelssystem für jene Sektoren eingeführt, die nicht bereits dem europäischen Emissionshandelssystem (EU-ETS) unterliegen. Ziel ist es, fossile Brennstoffe im Verkehrs- und Wärmebereich (Non-ETS-Sektoren) schrittweise zu verteuern und so den Umstieg auf CO2-ärmere Alternativen anzureizen. Zur Teilnahme am nationalen Emissionshandelssystem werden die Inverkehrbringer beziehungsweise Lieferanten der Brenn- und Kraftstoffe verpflichtet. Sie müssen Zertifikate entsprechend der verkauften Mengen an Brennstoff des jeweiligen Jahres erwerben. Der Gesetzentwurf sah einen Einstiegspreis von 10 Euro pro Tonne CO2 im Jahr 2021 sowie eine schrittweise Erhöhung auf 35 Euro bis zum Jahr 2025 vor. Dieser Entwurf hat den Bundesrat Ende November passiert. Mitte Dezember hat sich jedoch der Vermittlungsausschuss aus Vertretern von Bundestag und Bundesrat darauf verständigt, den ursprünglich vorgesehenen Einstiegspreis im Jahr 2021 auf 25 Euro zu erhöhen. Bis zum Jahr 2025 soll der Preis pro Tonne CO2 nun schrittweise auf 55 Euro ansteigen. Anschließend sollen die Zertifikate innerhalb eines staatlich festgelegten Preiskorridors von 55 bis 65 Euro pro Tonne versteigert werden. Um diese Änderungen umzusetzen, muss das am 20. Dezember 2019 in Kraft getretene BEHG novelliert werden. Hierzu soll die Bundesregierung bis zum Frühjahr 2020 einen Gesetzentwurf vorlegen. Mainova ist als Endkundenlieferant von Erdgas zur Teilnahme am Emissionshandel verpflichtet. Kohle- und Gaskraftwerke, die bereits am europäischen Emissionshandelssystem teilnehmen, sind ebenfalls vom nationalen Emissionshandelssystem betroffen. Im BEHG ist allerdings geregelt, dass eine Befreiung beziehungsweise Kompensation für diese Anlagen im Jahr 2020 im Rahmen einer Verordnung geregelt werden soll, ehe das nationale Emissionshandelssystem ab dem Jahr 2021 Anwendung findet. Grundsätzlich befürworten wir eine CO2-Bepreisung auch für die Sektoren Wärme und Verkehr. Andererseits sind die staatlich festgelegten Preiskorridore nicht mit dem europäischen Emissionszertifikatehandel ETS synchronisiert. Obwohl der nationale Einstiegspreis mit 25 Euro pro Tonne CO2 im Jahr 2021 vorerst auf einem ähnlichen Niveau wie der EU-ETS-Preis liegen wird, wird es daher unterschiedliche Preismodelle für die verschiedenen Sektoren geben. Bundestag verabschiedet KlimaschutzgesetzDas im Oktober 2019 vom Bundeskabinett verabschiedete Klimaschutzgesetz schreibt jährliche CO2-Budgets für die einzelnen Sektoren vor. Mitte November hat der Bundestag das Gesetz mit der Änderung beschlossen, dass eine Verschiebung der CO2-Budgets zwischen den einzelnen Sektoren stets der Zustimmung des Bundestags bedarf. In der vom Bundeskabinett beschlossenen Fassung war vorgesehen, dass die Bundesregierung die erlaubten CO2-Mengen eigenständig hätte verändern können. Dies hätte dazu führen können, dass die CO2-Minderungsziele der Energiewirtschaft bei Zielverfehlung anderer Sektoren noch weiter verschärft werden. Das Gesetz ist am 18. Dezember 2019 in Kraft getreten. Wir begrüßen, dass der Gesetzentwurf das Erreichen der Klimaziele sektorenscharf adressiert. Dadurch werden neben der Energiewirtschaft auch die anderen Sektoren in die Pflicht zur Erreichung der Klimaziele genommen. Ebenfalls positiv hervorzuheben ist die durch den Bundestag beschlossene Änderung, eine mögliche Übertragung der CO2-Budgets zwischen den Sektoren von seiner Zustimmung abhängig zu machen. Dies dürfte die Gefahr kurzfristiger weiterer Zielverschärfungen für die Energiewirtschaft zumindest reduzieren. Bundeskabinett beschließt GebäudeenergiegesetzDas Bundeskabinett hat im Oktober 2019 den Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beschlossen. Mit dem neuen Gesetz sollen die Regelungen des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG), der Energiesparverordnung (EnEV) und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) zusammengeführt werden. Der Gesetzentwurf sieht bis zum Jahr 2030 keine generelle Umstellung bei der Berechnungsmethode des Primärenergiefaktors vor. Allerdings wird für den Primärenergiefaktor der Fernwärme ein Mindestwert von 0,3 eingeführt. Der Gesetzentwurf wird voraussichtlich im 1. Quartal 2020 im Bundestag beschlossen. Aus unserer Sicht ist die Beibehaltung der Stromgutschriftmethode bis zum Jahr 2030 mit einer unteren Kappungsgrenze von 0,3 positiv hervorzuheben. Die im Gesetzgebungsprozess zwischenzeitlich geplante Umstellung der Berechnungsmethode hätte die Wettbewerbsfähigkeit der Mainova-Fernwärme gefährdet. Bundesjustizministerium legt Entwurf des Gesetzes für faire Verbraucherverträge vorDas Bundesjustizministerium hat Mitte August 2019 den Referentenentwurf für ein "Gesetz für faire Verbraucherverträge" vorgelegt. Dieser sieht vor, dass Verträge nur noch mit einer maximalen Laufzeit von einem Jahr abgeschlossen werden dürfen. Bisher galt eine Höchstgrenze von zwei Jahren. Zudem dürfen sich Verträge automatisch nur noch um drei Monate und nicht mehr wie bisher um ein Jahr verlängern. Die Obergrenze für die Kündigungsfrist von Verträgen reduziert sich von bisher drei Monaten auf einen Monat. Telefonisch abgeschlossene Verträge werden zukünftig erst nach schriftlicher Genehmigung durch den Kunden wirksam. Bei Telefonakquisition muss die Einwilligung des Verbrauchers künftig dokumentiert und für fünf Jahre aufbewahrt werden. NABEG-Novelle in Kraft getretenMitte Mai 2019 ist das Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus ("NABEG 2.0") in Kraft getreten. Eine Ausnahme gilt für die neuen Vorgaben zum Redispatch, die erst ab Oktober 2021 Gültigkeit erlangen werden. Wesentliche gesetzliche Änderungen zielen auf die Vereinfachung und Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Neubau, Verstärkung und Optimierung von Stromleitungen ab. Darüber hinaus enthält das Gesetz Bestimmungen, die ein effizienteres Netzengpassmanagement ermöglichen sollen. Konkret sollen die erneuerbaren Anlagen und die Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen stärker als bisher zum Redispatch herangezogen werden. 2.1.2 Konjunkturelle EntwicklungErsten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) zufolge hat sich das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Jahr 2019 um 0,6 % erhöht. Damit verzeichnet die deutsche Wirtschaft im zehnten Jahr in Folge ein Wachstum, was die längste Wachstumsphase im vereinten Deutschland darstellt. Dennoch hat das Wachstum 2019 an Schwung verloren. Im Jahr 2017 stieg das preisbereinigte BIP noch um 2,5 % und 2018 um 1,5 % an. Das durchschnittliche Wachstum der vergangenen zehn Jahre liegt bei 1,3 %. 2.1.3 Entwicklung des PrimärenergieverbrauchsAuf der Basis vorläufiger Berechnungen der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen verringerte sich der Energieverbrauch in Deutschland im Jahr 2019 gesamthaft um 2,3 % auf 437,3 Mio. Tonnen Steinkohleeinheiten, eine Maßeinheit für den Vergleich des Energiegehalts von Primärenergieträgern. Zurückzuführen war diese Entwicklung vor allem auf eine verbesserte Energieeffizienz, Substitutionen im Energiemix sowie eine abgeschwächte Konjunktur. Der Primärenergieverbrauch verteilt sich in Deutschland im Jahr 2019 wie folgt: ![]() Quelle: Pressedienst Nr. 08/2019 der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen e. V., Berlin Im nationalen Energiemix entfallen etwa 60 % auf Öl und Gas. Wichtigster Energieträger blieb dabei weiterhin das Mineralöl, dessen Anteil um 1,4 Prozentpunkte auf 35,3 % anstieg. Der Anteil von Erdgas erhöhte sich ebenfalls um 1,4 Prozentpunkte. Stein- und Braunkohle deckten zusammen etwa 18 % des Verbrauchs, wobei ihre Anteile jedoch um 2,1 beziehungsweise 2,2 Prozentpunkte sanken. Erneuerbare Energieträger verzeichneten einen Anstieg um 0,9 Prozentpunkte auf 14,7 %. 2.1.4 Entwicklung der Energiepreise und des CO2-EmissionshandelsDie Frontjahresnotierungen für Strom und die Brennstoffe Rohöl, Gas und Kohle sowie für Emissionsrechte haben sich im vergangenen Jahr unterschiedlich entwickelt. Während deutlich zum Vorjahr gestiegene Preise für Europäische Emissionsrechte (EUAs) nach Abschluss und Inkrafttreten signifikanter Marktreformen die Strompreise verteuerten, verloren Erdgas und Kohle in einem zeitweise stark überversorgten Marktumfeld deutlich an Wert. Fallende Gaspreise in den milden und nachfrageschwachen Wintermonaten sowie erhöhte Flüssigerdgaslieferungen (LNG) nach Europa lösten in Verbindung mit höheren CO2-Preisen im Erzeugungssektor einen signifikanten Brennstoffwechsel von Kohle zu Erdgas aus. Die Kohlepreise zeigten sich entsprechend geringer Nachfrage und hohen Beständen in europäischen Häfen mit Preisrücksetzern, während der Ölpreis sich auf einem Preisniveau über 60 US-Dollar pro Barrel stabilisieren konnte. Der durchschnittliche Kohlepreis in der ARA (Amsterdam, Rotterdam, Antwerpen)-Region (API2) sank gegenüber dem Vorjahr um 20 % auf 69,51 US-Dollar pro Tonne. Aufgrund eines höheren Euro-Dollar-Wechselkurses betrug der Preisrückgang auf Eurobasis lediglich 16 %. Ein milder Winter in Europa und geringer Kühlbedarf im Sommer in Asien führten zu Beginn der Wintersaison zu einem Mehrjahreshoch der europäischen Lagerbestände. Weiterhin verminderten der wachsende Anteil erneuerbarer Energien sowie ein durch günstige Gaspreise und steigende CO2-Preise zunehmender Brennstoffwechsel zu Erdgas den Bedarf an Kraftwerkskohle. Der durchschnittliche Preis für Rohöl der Sorte Brent lag mit 61,16 US-Dollar pro Barrel 11 % unter dem vergleichbaren Vorjahreszeitraum. Im Jahresverlauf stieg der Preis nach schwachem Jahresbeginn 2019 von 57 US-Dollar um 12 % auf 64 US-Dollar pro Barrel. Stützend wirkte eine im Dezember 2019 verlängerte und verschärfte Förderkürzung von OPEC und Russland. Die von den Produzenten konsequent umgesetzte Angebotsdrosselung bei robuster Verbrauchsentwicklung sowie nachlassendes Produktionswachstum in den USA bewirkten eine Etablierung des Preises über 60 US-Dollar pro Barrel. Der ungelöste Konflikt um das iranische Atomprogramm und eine im September 2019 durch Anschläge deutlich reduzierte Ölproduktion Saudi-Arabiens ließ die Preise zwischenzeitlich auf über 68 US-Dollar pro Barrel steigen. ![]() Der durchschnittliche Erdgaspreis im Marktgebiet NCG (NetConnect Germany) für das Frontjahr verlor durchschnittlich um 10 % an Wert und belief sich auf 18,80 Euro pro Megawattstunde (MWh). Seit Jahresbeginn fiel der Preis bis Ende Dezember 2019 von 20,14 Euro auf ein Preisniveau von 14,06 Euro pro MWh, nachdem längere Kälteperioden im Winter ausblieben und der Energiebedarf im Sommer zur Kühlung in Europa und Asien nur moderat ausfiel. Ein in den Jahren 2018 und 2019 deutlich gewachsenes Angebot an LNG am Weltmarkt bei geringem Verbrauchswachstum in Asien führte zu einer Verdreifachung europäischer Erdgaseinspeisungen aus LNG-Importterminals. Der schwache Verbrauch in Verbindung mit dem hohen LNG-Zufluss führte im vierten Quartal 2019 zu vollen Gasspeichern und einem Verfall der Spot- und Winterterminpreise. ![]() Die Preise für Emissionsrechte (EU-Allowances - EUA) verteuerten sich gegenüber dem Vorjahr um 57 % von durchschnittlich 16,09 Euro pro Tonne auf 25,19 Euro pro Tonne. Ausgelöst wurde der deutliche Preisanstieg hauptsächlich von den im Frühjahr 2018 formal finalisierten Reformplänen betreffend das Europäische Emissionshandelssystem. Die Beschlüsse sehen einen signifikanten Abbau des bestehenden Angebotsüberschusses in den nächsten Jahren vor. Die damit bei vielen Marktteilnehmern verbundene Erwartung langfristig steigender Emissionshandelspreise sowie flankierende nationale und europäische Debatten zu verschärften Klimaschutzzielen haben sich trendverstärkend auf die Preisentwicklung ausgewirkt. Die deutliche Verteuerung der Zertifikate führte neben niedrigen Spot-Gaspreisen im Jahresverlauf zu einem Wechsel in der Stromerzeugung von Kohle zu Gas. ![]() Eng angelehnt an den Verlauf der Brennstoff- und Emissionshandelspreise zeigte sich der Preis für Grundlaststrom. Im Vergleich zum Vorjahr legte der Frontjahreskontrakt 9 % auf durchschnittlich 48,16 Euro pro MWh zu. Nach einem Tief Ende März 2019 bei 45,24 Euro pro MWh infolge stark fallender Gas- und Kohlepreise nach einem mildem Winter wirkten sich ab April wieder anziehende Brennstoffpreise und vor allem die deutlich steigenden EUA-Notierungen preiserhöhend aus und ließen den Kontrakt bis Ende Juni zeitweise auf über 50 Euro pro MWh steigen. Im vierten Quartal 2019 belasteten wieder stark fallende Gas- und Kohlenotierungen den Strompreis, der zum Jahresende 2019 mit 41,58 Euro pro MWh aus dem Handel ging. ![]() Die Deckungsbeiträge bei der Stromerzeugung (Grundlast) entwickelten sich positiv. Maßgeblich hierfür war bei den Margen für Kohlekraftwerke (Clean-Dark-Spread) für die Grundlast-Vermarktung des Frontjahres ein Rückgang der Kohlepreise bei gleichzeitig steigenden Strompreisen. Allerdings brachen die Kohlemargen im Dezember mit deutlich nachgebenden Strompreisen infolge des schwachen europäischen Fundamentalumfelds bedingt durch die milde Witterung und ein Überangebot an Brennstoffen deutlich ein. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Gaskraftwerke verbesserten sich deutlich. Steigende Strompreise und der starke Rückgang des Erdgaspreises sowie der im Vergleich zu Kohle geringere Einfluss des stark gestiegenen CO2-Preises ließen die Margen für Gaskraftwerke (Clean-Spark-Spreads) gegenüber dem Vorjahr deutlich ansteigen. ![]() 2.2 Geschäftsverlauf des Konzerns2.2.1 Gesamtaussage des VorstandsIm Jahr 2019 haben wir ein bereinigtes EBT in Höhe von 130,4 Mio. Euro erzielt und liegen damit wie erwartet leicht unter dem Vorjahr. Dies hängt vor allem mit Einmaleffekten in unserem Beteiligungssegment zusammen. Der Wettbewerb in unserem Kerngeschäft hat sich weiter verschärft. Davon ist insbesondere der klassische Vertrieb von Strom und Erdgas über alle Kundengruppen betroffen. Zudem haben die Digitalisierung und dezentrale Energiegewinnung dazu beigetragen, dass wir uns weiterhin erfolgreich behaupten konnten. Dazu haben ein konsequenter Kundenfokus bei unseren gesamten Aktivitäten sowie eine faire und marktgerechte Preisgestaltung für unsere Kunden beigetragen. So wurden wir im Jahr 2019 beispielsweise von einem unabhängigen Energieverbraucherportal als "Top-Lokalversorger" in den Segmenten Strom, Gas, Wasser und Wärme ausgezeichnet. Dieses Gütesiegel erhalten Versorger mit besonders verbraucherfreundlichen Angeboten und gutem Kundenservice. Wir haben auch im Jahr 2019 mit 80,3 Mio. Euro hohe Investitionen in den Erhalt, die Ertüchtigung und den Ausbau der Netze und der Erzeugungsinfrastruktur getätigt. Damit reagieren wir auf die infrastrukturellen Herausforderungen insbesondere durch das starke Wachstum der Stadt Frankfurt und der Rhein-Main-Region. Mit der Umsetzung unserer Unternehmensstrategie "Mainova 2028" haben wir uns hinsichtlich der wichtigen Themen, die unser Unternehmen in den zukünftigen Jahren beeinflussen werden, frühzeitig positioniert. Dazu zählt auch die Entwicklung innovativer, zukunftsorientierter und maßgeschneiderter Lösungen und Dienstleistungen für unsere Kunden. Dies umfasst unter anderem dezentrale und klimaschonende Energieversorgungslösungen, Elektromobilitätslösungen, Quartierskonzepte sowie Smart City-Anwendungen. Hervorzuheben ist dabei unser seit Jahren erfolgreiches Mieterstrommodell, das im Jahr 2019 den Deutschen Solarpreis gewonnen hat. 2.2.2 AbsatzDer Absatz hat sich wie folgt entwickelt: scroll
Im Stromvertrieb konnte der Absatz durch Kundengewinne im Standardkundenbereich, hauptsächlich außerhalb unseres Netzgebiets, gesteigert werden. Der Stromhandel lag ebenfalls über dem Vorjahresniveau. Auch der Anstieg des Gasabsatzes war insbesondere auf ein verbessertes Standardkundengeschäft und einen Anstieg der Handelsmengen zurückzuführen. Gegenläufig wirkten ein geringeres Individualkunden- und Energiepartnergeschäft. Der gestiegene Wärmeabsatz beruht im Wesentlichen auf gestiegenen Kundenanschlüssen und einer kälteren Witterung ab dem zweiten Quartal 2019. 2.2.3 ErzeugungsmengenIm Geschäftsjahr 2019 haben wir in unseren Anlagen folgende Mengen erzeugt: scroll
Bei der Mainova ist der Anstieg der erzeugten Wärmemengen im Wesentlichen auf Kundengewinne zurückzuführen. Korrespondierend zu den Wärmemengen haben sich auch die produzierten Strommengen erhöht. Hierzu hat darüber hinaus ein höheres Strompreisniveau beigetragen. Der Rückgang der Wärmemengen bei den Beteiligungen entfällt auf die Müllheizkraftwerk Frankfurt am Main GmbH (MHKW) und ist revisionsbedingt. Die Strommengen der Beteiligungen haben sich durch die höhere Produktion des Gemeinschaftskraftwerks Bremen erhöht. Die folgenden Darstellungen zeigen den prozentualen Anteil der Kraftwerke an der Strom- und Wärmeerzeugung: Stromerzeugung![]() Wärme- / Kälteerzeugung![]() Der Energieeinsatz der Kraftwerke im Jahr 2019 stellte sich wie folgt dar: Energieeinsatz![]() Der Energieeinsatz hat sich zum Teil von der Steinkohle (Rückgang um 5,6 Prozentpunkte) zum Gas (Anstieg um 9,0 Prozentpunkte) verlagert. Die Kohlendioxid-Emissionen unserer Heizkraft- und Heizwerke lagen im Jahr 2019 mit rund 0,9 Mio. Tonnen CO2 um 0,1 Mio. Tonnen unter dem Niveau des Vorjahres. 2.2.4 Ertragslage des KonzernsDas EBT des Konzerns lag bei 54,4 Mio. Euro (Vorjahr 155,6 Mio. Euro) und war maßgeblich durch die Marktbewertung von derivativen Finanzinstrumenten nach IFRS 9 beeinflusst. Nach Bereinigung um diese Effekte belief sich das EBT auf 130,4 Mio. Euro (Vorjahr 144,3 Mio. Euro). Das bereinigte EBT nach Segmenten hat sich wie folgt entwickelt: scroll
In der Stromversorgung konnte wie geplant ein deutlicher Ergebniszuwachs erzielt werden. Verantwortlich hierfür war die positive Entwicklung im Netzbereich insbesondere durch ein besseres Ergebnis im Baugeschäft. Demgegenüber stand ein wettbewerbsbedingt geringeres Ergebnis im Vertrieb, das zudem durch Rückstellungen belastet war. Auch in der Gasversorgung hat sich der durch den Wettbewerb verursachte Margendruck negativ im Vertriebsergebnis niedergeschlagen. Darüber hinaus führte eine Zuführung zu einer Rückstellung für Altlasten zu einem leicht unter dem Vorjahr und dem erwarteten Niveau liegenden Ergebnis. Im Segment Erzeugung und Fernwärme war ein über dem Plan liegender Anstieg zu verzeichnen. Hierzu trugen bei einem stabilen operativen Geschäft ein Veräußerungserlös aus Emissionsrechten sowie das Ergebnis des neu erworbenen Tochterunternehmens Energy Air GmbH (Energy Air) bei. Die Ergebnissteigerungen unserer Windparks wirkten sich positiv auf das Ergebnis im Segment Erneuerbare Energien und Energiedienstleistungen aus. Dem standen gesunkene Ergebnisse der Hotmobil und des Biomasse-Kraftwerks in Fechenheim gegenüber, sodass das Ergebnis insgesamt unter dem Vorjahr und Plan lag. Das Ergebnis in der Wasserversorgung liegt unter dem Vorjahr und unseren Erwartungen. Dabei standen den gestiegenen Erlösen aufgrund einer im Laufe des Vorjahres vorgenommenen Preisänderung höhere Instandhaltungsaufwendungen und Beschaffungskosten gegenüber. Zudem waren im Vorjahr Erträge aus Rückstellungen enthalten. Ursächlich für den erwartet deutlichen Rückgang im Segment Beteiligungen waren insbesondere Ergebnisrückgänge bei zwei Equity-Beteiligungen. Das Ergebnis einer Beteiligung war im Vorjahr durch positive Effekte aus Unternehmenstransaktionen beeinflusst. Bei einer zweiten Beteiligung musste im laufenden Geschäftsjahr eine Wertminderung vorgenommen werden. Nachfolgend wird die Entwicklung der einzelnen Posten der unbereinigten Gewinn- und Verlustrechnung erläutert. Im Geschäftsjahr 2019 wurde erstmals der NIFRIC "Physical settlement of contracts to buy or sell a non-financial item" angewendet. Dies hat im Hinblick auf die Bewertung von derivativen Finanzinstrumenten zu Ausweisänderungen in den Positionen Umsatzerlöse, Materialaufwand, sonstige betriebliche Erträge und sonstige betriebliche Aufwendungen geführt. Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend angepasst. Die Umsatzerlöse stellten sich wie folgt dar: scroll
Der gestiegene Stromverkauf resultierte im Wesentlichen aus Mengenzuwächsen im Standardkundengeschäft, vor allem außerhalb unseres Netzgebiets. Daneben wirkten sich die erstmalige Einbeziehung der Energy Air in den Konzernabschluss sowie gestiegene Handelserlöse umsatzsteigernd aus. Auch im Gasgeschäft waren höhere Erlöse im Standardkundensegment sowie im Gashandel zu verzeichnen. Demgegenüber stehen gesunkene Erlöse aus der Mehr- / Mindermengenabrechnung im Netz. Die Erlöse im Wärmegeschäft erhöhten sich durch gestiegene Kundenanschlüsse, Preiseffekte sowie die kältere Witterung ab dem zweiten Quartal 2019. Der Anstieg der Wassererlöse war insbesondere auf eine Preisanpassung zurückzuführen. Die Netzentgelte waren durch ein höheres Preisniveau beeinflusst. In den sonstigen Erlösen war die Veräußerung von Emissionsrechten enthalten. Die sonstigen betrieblichen Erträge lagen mit 124,3 Mio. Euro nahezu auf dem Vorjahresniveau. Den gestiegenen Erträgen aus der stichtagsbezogenen Bewertung von Derivaten standen geringere Erträge aus Erstattungen für Baumaßnahmen gegenüber. Der Materialaufwand betraf überwiegend den Strom-, Gas-, Wärme- und Wasserbezug, die Kosten für den Einsatz von Primärenergie in den eigenen Kraftwerken sowie Netzentgelte. Der Anstieg um 100,6 Mio. Euro auf 1.736,2 Mio. Euro entfiel im Wesentlichen auf höhere Strombezugskosten sowie gestiegene Netznutzungsentgelte. Der Personalaufwand lag mit 230,3 Mio. Euro um 11,8 Mio. Euro über dem Vorjahresniveau. Dies war mehrheitlich durch tariflich bedingte Gehaltsanpassungen verursacht. Darüber hinaus führten der Aufbau von Mitarbeitern sowie die Übernahme von Auszubildenden zu einem weiteren Anstieg. Die Abschreibungen sind um 9,1 Mio. Euro auf 101,4 Mio. Euro gestiegen. Dies ist unter anderem durch die Abschreibung von Nutzungsrechten im Rahmen der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 verursacht. Daneben wirkten sich die Abschreibungen erstmals konsolidierter Tochterunternehmen erhöhend aus. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beliefen sich auf 341,9 Mio. Euro und lagen damit um 165,4 Mio. Euro über dem Vorjahr. Der Anstieg ist insbesondere auf die um 146,1 Mio. Euro höheren Aufwendungen aus der stichtagsbezogenen Bewertung von Derivaten zurückzuführen. Darüber hinaus waren ein Anstieg der Rückstellung für Altlasten sowie gestiegene Konzessionsabgaben und Wertberichtigungen auf Forderungen zu verzeichnen. Das Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen in Höhe von 58,3 Mio. Euro lag um 33,7 Mio. Euro unter dem Vorjahr. Der Rückgang entfiel insbesondere auf Ergebnisrückgänge bei zwei Beteiligungen. Dies war einerseits durch deutlich positive Effekte aus Transaktionen im Vorjahr beeinflusst, andererseits musste für eine andere Beteiligung eine Wertminderung gebildet werden. Die Finanzerträge beliefen sich auf 6,5 Mio. Euro und lagen in etwa auf dem Vorjahresniveau, während sich die Finanzaufwendungen durch die Aufzinsung von Rückstellungen leicht auf 24,4 Mio. Euro erhöht haben. Der Rückgang der Steuern vom Einkommen und vom Ertrag um 22,8 Mio. Euro auf 3,6 Mio. Euro entfiel im Wesentlichen auf Steuern aus Bewertungsunterschieden zwischen IFRS und Steuerbilanz aufgrund der Stichtagsbewertung von derivativen Finanzinstrumenten. 2.2.5 Vermögenslage des KonzernsDie Bilanz stellte sich wie folgt dar: scroll
Die langfristigen Vermögenswerte haben sich um 56,7 Mio. Euro erhöht. Der Anstieg entfällt insbesondere auf das Sachanlagevermögen und ist durch die Investitionen in Netze mit Schwerpunkt auf dem Stromnetz im Frankfurter Osten und Norden sowie die Aktivierung von Nutzungsrechten im Rahmen der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 in Höhe von 26,0 Mio. Euro verursacht. Demgegenüber steht ein leichter Rückgang der nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen und langfristigen Leasingforderungen. Der Anteil des langfristigen Vermögens an der Bilanzsumme belief sich auf 83,2 % (Vorjahr 83,0 %) und wurde zu 46,8 % (Vorjahr 49,4 %) durch Eigenkapital gedeckt. Der leichte Anstieg der kurzfristigen Vermögenswerte entfiel auf die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Forderungen aus Umsatzsteuer an die Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH (SWFH). Die Eigenkapitalquote belief sich auf 38,9 % (Vorjahr 41,1 %). Die Gewinnabführung an das Mutterunternehmen sowie die Verminderung der Rücklage für Cash Flow Hedges übersteigen das Ergebnis des aktuellen Jahres und führen somit zu der Verminderung des Eigenkapitals. Bei den langfristigen Schulden handelte es sich in Höhe von 420,3 Mio. Euro (Vorjahr 460,7 Mio. Euro) um Finanzschulden. Davon sind 144,3 Mio. Euro (Vorjahr 147,4 Mio. Euro) innerhalb eines Zeitraums von ein bis fünf Jahren und 276,0 Mio. Euro (Vorjahr 313,3 Mio. Euro) nach mehr als fünf Jahren fällig. Der durchschnittliche Zinssatz der Finanzschulden betrug 3,7 % (Vorjahr 3,6 %). Die langfristigen Schulden haben sich im Wesentlichen durch den Anstieg der Verbindlichkeiten aus derivativen Finanzinstrumenten um 82,6 Mio. Euro sowie der Leasingverbindlichkeiten im Rahmen der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 um 26,2 Mio. Euro erhöht. Gegenläufig wirkten sich die gesunkenen langfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten aus. Im kurzfristigen Bereich sind sowohl die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen als auch die übrigen kurzfristigen Schulden gestiegen. Bei Letzteren war der Anstieg auf Derivatverbindlichkeiten, die Gewinnabführung sowie sonstige Abgrenzungen zurückzuführen. Die Investitionen gliederten sich wie folgt: scroll
Die Investitionsprojekte zur Erweiterung und zum Erhalt der Verteilnetze für die Strom-, Gas-, Wärme- und Wasserversorgung stellten den Schwerpunkt der Investitionen in Sachanlagen dar. Im Rahmen der Großrevision des Heizkraftwerks West wurden Investitionen in Höhe von rund 13 Mio. Euro getätigt. Ein weiterer Fokus lag auf der Ertüchtigung von Umspannwerken, die unter anderem der Netzverstärkung im Frankfurter Osten dienen sollen. Die Investitionen aus dem Erwerb von 100 % der Anteile an der Energy Air von rund 13 Mio. Euro sind überwiegend im Segment Erzeugung und Fernwärme enthalten. Die Investitionen im Segment Erneuerbare Energien / Energiedienstleistungen erhöhten sich im Wesentlichen durch den Erwerb eines Windparks. 2.2.6 Finanzlage des KonzernsDas Finanzmanagement verantwortet die Sicherung des finanziellen Vermögens der Mainova sowie die Gewährleistung ausreichender Liquiditätsreserven. Dies stellt die uneingeschränkte Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen jederzeit sicher. Die finanzielle Entwicklung des Unternehmens zeigt die nachfolgende zusammengefasste Kapitalflussrechnung: scroll
Ursächlich für den Anstieg des positiven Cashflows aus der laufenden Geschäftstätigkeit ist der Abbau von Forderungen (im Vorjahr Aufbau). Die höheren Mittelabflüsse aus der Investitionstätigkeit waren insbesondere durch die gestiegenen Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen bedingt. Der negative Cashflow aus Finanzierungstätigkeit resultierte wie im Vorjahr insbesondere aus der Gewinnabführung an die SWFH und der Tilgung von Krediten, die gegenüber dem Vorjahr gestiegen ist. 2.2.7 Sonstige nichtfinanzielle Leistungsindikatoren2.2.7.1 KundenzufriedenheitDie Zufriedenheit der Kunden ist seit jeher ein zentrales Anliegen der Mainova. Mit der Umsetzung der Strategie Mainova 2028 rückt der Aspekt noch stärker in den Fokus. Anhand eines Index, der die Loyalität auf einer Skala von 0 bis 100 abbildet, wird die Zufriedenheit unserer Kunden mit der Zufriedenheit der Wettbewerbskunden verglichen. Wir erreichen bei unseren Kunden einen Wert im oberen Drittel der Skala und liegen damit auf dem geplanten Niveau. 2.2.7.2 MitarbeiterzufriedenheitMit einer Beteiligungsquote von 71 % konnten wir bei unserer unternehmensweiten Mitarbeiterbefragung auch im Jahr 2019 wieder eine hohe Rücklaufquote und damit ein repräsentatives Gesamtergebnis erreichen. Die alle zwei Jahre stattfindende Erhebung bezieht sich auf eine breite Palette arbeitsplatz- und unternehmensbezogener Themenfelder. Erfreulicherweise haben sich die positiven Zufriedenheitswerte aus dem Jahr 2017 bei vielen Aspekten wie zum Beispiel den Arbeitsbedingungen und der eigenen Tätigkeit, der Zusammenarbeit mit den Kollegen und direkten Führungskräften sowie bei den Themen Sicherheit und Gesundheit bestätigt. Auch der Mitarbeiter-Engagement-Index befindet sich wie in den Vorjahren auf einem hohen Niveau. Der Gesamtzufriedenheitsindex ist nahezu unverändert und liegt nur marginal unter dem Wert aus dem Jahr 2017. Die Befragungsergebnisse werden wieder ausführlich analysiert, um positive Veränderungen auf Unternehmensebene und in den Fachbereichen anzustoßen und umzusetzen. 2.3. Wesentliche Ereignisse2.3.1 Ereignisse im BerichtsjahrBei der Hauptversammlung am 29. Mai 2019 wurden die Anteilseignervertreter für den Aufsichtsrat neu gewählt. Neu in das Gremium wurde unter anderem Oberbürgermeister Peter Feldmann gewählt, der das Amt des Aufsichtsratsvorsitzenden von Bürgermeister und Stadtkämmerer Uwe Becker übernommen hat. Das langjährige Vorstandsmitglied Lothar Herbst hat die Mainova zum 31. Dezember 2019 auf eigenen Wunsch verlassen. Seit dem Jahr 2006 hat Lothar Herbst in dieser Funktion die Entwicklung des Unternehmens maßgeblich mitgestaltet. Er verantwortete zuletzt die Bereiche Personal, Interne Dienste und Immobilienmanagement, Zentraleinkauf, Angelegenheiten des Betriebsrats, Datenschutz, Unternehmenssicherheit und Gleichbehandlung sowie die Tochterunternehmen NRM und SRM. Im Januar 2019 wurde die Mainova Windpark Kloppenheim GmbH & Co. KG gegründet, an der die Mainova 100% der Anteile hält. Die Gesellschaft hat zwei bereits bestehende Windkraftanlagen in der Region erworben. Mit Wirkung zum 1. Januar 2019 wurden 100 % der Anteile an der Energy Air erworben. Die Gesellschaft bietet ein ganzheitliches Geschäftsmodell für Energielösungen über die gesamte Wertschöpfungskette der Energieversorgung am Flughafen Frankfurt am Main. 2.3.2 Ereignisse nach Ablauf des BerichtsjahresEs haben sich keine Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres ergeben. 2.4 MitarbeiterWir beschäftigten zum Jahresende 2019 im Konzern 2.742 (Vorjahr 2.698) und bei der Mainova AG 2.589 (Vorjahr 2.550) Mitarbeiter. Digitalisierungsprojekt "HR 2020"Das bereits im Jahr 2018 begonnene Digitalisierungsprojekt "HR 2020" wurde im Geschäftsjahr 2019 weiter intensiv fortgeführt. Im Mittelpunkt steht die schrittweise Einführung der Talent Management Suite "SAP Success-Factors". Diese wird bis Ende 2021 in die Anwendungslandschaft integriert und deckt -gemeinsam mit der parallel eingeführten Lösung für ein digitales Reisemanagement -alle personalwirtschaftlichen Themenbereiche des gesamten Beschäftigungsverhältnisses ab. Durch das Projekt "HR 2020" werden sukzessive die heute teils bestehenden Einzellösungen für Recruiting, Onboarding, Stammdatenverwaltung, Weiterbildung und Beurteilungswesen bis hin zur strategischen Nachfolgeplanung in eine gemeinsame Lösung übertragen. Der hiermit verbundene Zweck, alle Personaldaten führend im Personalbereich in einem einzigen System redundanzfrei zu halten, dient der revisionsbeständigen Datenhaltung und schafft datenschutzrechtliche Sicherheit. Hierdurch wird das breite Spektrum der Digitalisierung in Form von steigender Automatisierung, umfangreicher Standardisierung und konsequenter Prozesstransparenz für die gesamte Belegschaft unseres Hauses spürbar. Im Geschäftsjahr 2019 wurden die SAP Success-Factors-Module Employee-Central (Personaldatenorganisation) und Learning (Weiterbildung) konfiguriert. Persönliche Stammdatenprofile, ein digitales Dokumentenwesen, eine moderne Weiterbildungsplattform, Papierreduktion und eigenverantwortliche Datenpflege mittels durchdachter elektronischer Workflows sind nur einige von vielen weiteren Vorteilen der ausgearbeiteten Modulgestaltungen. Weiterhin wurde mit der Konzeption zweier weiterer Module zur Abbildung des Beurteilungswesens und von Zielvereinbarungen begonnen. Die verbundweite Freischaltung erster Module aus "HR 2020" ist samt zugehöriger Informations- und Schulungsmaßnahmen für das erste Quartal 2020 geplant. Neuer ArbeitgeberauftrittIm Rahmen der Strategie "Mainova 2028" wurde die Positionierung der Marke sowie der Auftritt der Mainova als Arbeitgeber überarbeitet. Entlang repräsentativer Mitarbeiter-Workshops sowie Interviews mit Vorstand, Betriebsrat und Bereichsleitern wurde eine Ist-Aufnahme vorgenommen. Weitere interne Fokus-Workshops und der Abgleich mit Markt und Wettbewerb bildeten die Basis für die neue Arbeitgeberpositionierung. Anfang 2020 wird Mainova mit dem neuen Auftritt in Medien und auf Messen um neue Mitarbeiter werben. NachwuchsförderungZum Jahresende 2019 waren im Konzern 117 Auszubildende beschäftigt, davon 112 bei der Mainova AG. Die Gewinnung qualifizierter Nachwuchskräfte ist eine besondere Herausforderung. Im Geschäftsjahr 2019 haben wir daher die bisher von der SWFH durchgeführte Ausbildung übernommen. In der neu gegründeten Abteilung "Nachwuchsentwicklung" erhielten 90 Auszubildende für kaufmännische, technische und IT-Berufe zum 1. Februar 2019 neue Arbeitsverträge und werden von der Mainova weiter ausgebildet. Zu Beginn des neuen Ausbildungsjahres im August 2019 konnte das neue Nachwuchszentrum in einem kernsanierten Gebäude am Technikstandort Gutleutstraße 280 in Betrieb genommen werden. Damit einher ging die Anerkennung als Ausbildungsbetrieb sowie Prüfungsort für Ausbildungsprüfungen der IHK Frankfurt am Main. Im Jahr 2019 starteten 35 junge Menschen ihre Ausbildung in technischen, kaufmännischen und IT-Ausbildungsberufen. Darüber hinaus begannen 11 duale Studenten in 6 Studienrichtungen. Zur Gewinnung von Auszubildenden wurden die Maßnahmen im Bereich Schulmarketing deutlich ausgeweitet. In der Region wurden Schulen überwiegend mit einem technischen Schwerpunkt als Fokusschulen für eine engere Kooperation identifiziert. Außer dem Versand allgemeiner Informationen zu unseren Nachwuchsangeboten nimmt Mainova an diesen Schulen an Berufsinformationsveranstaltungen teil und bietet maßgeschneiderte Angebote an. Dazu gehören beispielsweise Trainingseinheiten wie Kommunikations- und Bewerbungstrainings oder Berufsorientierungen. 3 Prognose-, Chancen- und Risikobericht3.1 Prognosebericht3.1.1 Gesamtaussage des Vorstands über die UnternehmensentwicklungDas energiewirtschaftliche Marktumfeld ist von einem schnellen Wandel und zunehmenden Wettbewerb geprägt. Die Digitalisierung der Branche gewinnt durch den Markteintritt neuer Unternehmen im Bereich der energienahen Dienstleistungen zunehmend an Dynamik und setzt gleichzeitig auch das Kerngeschäft unter Druck. Im Zusammenspiel mit effizienteren Technologien trägt dies maßgeblich zur Entstehung neuer Produkte und der Erschließung neuer Absatzmärkte bei. Hierbei ist entscheidend, sich zeitnah fachlich in der gesamten Wertschöpfungskette als serviceorientiert und zuverlässig sowie als innovativer Partner zu etablieren. Darüber hinaus wird sich die Wettbewerbssituation der einzelnen Energieträger durch die vom Gesetzgeber geplante Einführung einer CO2-Bepreisung verändern. Tendenziell werden fossile Energieträger, insbesondere Erdgas im Wärmemarkt, künftig stärker belastet. Trotz der zahlreichen Herausforderungen planen wir, unsere Verschuldung auch weiterhin zu reduzieren. Mit der konsequenten Umsetzung unserer auf nachhaltiges Wachstum ausgerichteten Unternehmensstrategie sind wir in der Lage, die künftigen Herausforderungen erfolgreich zu bewältigen. 3.1.2 Konjunkturelle EntwicklungAngesichts der anhaltend abgeschwächten Konjunkturdynamik erwartet die Bundesregierung für das Jahr 2020 ein Wachstum des realen Bruttoinlandsprodukts von 1,0 % und hat die Wachstumsprognose somit nach unten revidiert. Im Zuge der konjunkturellen Abkühlung ist mit einem leichten Anstieg der Arbeitslosigkeit zu rechnen. Der Grund für die verhaltene konjunkturelle Entwicklung in Deutschland liegt vor allem in der nachlassenden exportorientierten Industrie. Zum einen hat die internationale Konjunktur an Dynamik verloren. Zum anderen reduzieren die Handelskonflikte und die damit verbundene Unsicherheit die Nachfrage der Unternehmen nach Investitionsgütern. Die gleiche Wirkung hat die Unsicherheit über den EU-Austritt Großbritanniens. Dagegen erwartet die Bundesregierung weiterhin positive Impulse aus der Binnenwirtschaft. Zudem wird die Konjunktur von der Finanzpolitik gestützt, die die Kaufkraft und den Konsum der privaten Haushalte stimuliert. Auch die staatliche Investitionstätigkeit wird sich weiterhin dynamisch entwickeln. 3.1.3 Entwicklung der Energiepreise und des CO2-EmissionshandelsAuf Basis einer weitgehend entspannt erwarteten europäischen Versorgungslage bei Rohöl, Kohle und Gas halten wir in diesen Märkten für das Jahr 2020 zunächst weitere Preisrückgänge für möglich. Auf das Gesamtjahr gesehen rechnen wir mit einem stabilen bis leicht anziehenden Preisniveau. Unsicherheiten wie der Handelskonflikt zwischen den USA, China und Europa, das Ausmaß wirtschaftlicher Folgen des Corona-Virus, die instabile geopolitische Lage im Nahen Osten sowie der "Brexit" können den Preisverlauf an den Energiemärkten beeinflussen. Eine Inbetriebnahme der Gaspipeline "Nordstream 2" würde auf das Aufwärtspotenzial bei den Gaspreisen eher dämpfend wirken. Auch energiepolitische Entscheidungen, wie zum Beispiel das finale Gesetz zum Kohleausstieg, können im Jahr 2020 einen starken Einfluss auf das Marktgeschehen haben. Am Emissionsmarkt werden im Hinblick auf das kommende Jahr tendenziell stabil bis aufwärts gerichtete Preise erwartet. Hierfür sprechen die Reformen des europäischen Handelssystems, der im Jahr 2019 erfolgte Start der Marktstabilitätsreserve sowie die nicht abgeschlossenen Bemühungen der deutschen und europäischen Politik hinsichtlich einer nochmaligen Verschärfung der bestehenden Klimaziele. Die Entwicklung an den Commodity-Märkten ist für uns bezogen auf das Jahr 2020 von untergeordneter Bedeutung, da wir die Mengen überwiegend schon kontrahiert haben. 3.1.4 Geschäfts- und ErgebnisentwicklungFür das Geschäftsjahr 2020 ist ein um Effekte aus der stichtagsbezogenen Marktbewertung von derivativen Finanzinstrumenten nach IFRS 9 bereinigtes EBT leicht unter dem Niveau des Jahres 2019 geplant. Die für das Jahr 2020 erwartete Entwicklung unseres finanziellen Leistungsindikators bereinigtes EBT stellt sich nach Segmenten wie folgt dar: scroll
In den Segmenten Strom- und Gasversorgung wird sich der weiterhin intensive Wettbewerb auf unser Vertriebsgeschäft ergebnisbelastend auswirken. Dem steht in der Stromversorgung eine positive Entwicklung im Netzgeschäft gegenüber, sodass wir insgesamt von einem leichten Ergebnisanstieg ausgehen. Im Segment Erzeugung und Fernwärme rechnen wir aufgrund eines im Vorjahr enthaltenen Ertrags aus dem Verkauf von Emissionsrechten mit einem leicht unter dem Vorjahr liegenden Ergebnis. Positiv hingegen wird sich der weitere Ausbau des Wärmegeschäfts auswirken. Die kontinuierliche Ausweitung des Segments Erneuerbare Energien und Energiedienstleistungen wird im Jahr 2020 fortgesetzt. Zu dem erwarteten deutlichen Ergebnisanstieg wird insbesondere das Contracting-Geschäft beitragen, während sich das Energiedienstleistungsgeschäft im Aufbau befindet. Für die Wasserversorgung gehen wir aufgrund des Wegfalls von Belastungen durch Umlegungs- und Instandhaltungsmaßnahmen im Netz sowie geplanten Mengensteigerungen von einem leicht über dem Vorjahr liegenden Ergebnis aus. Aufgrund von negativen Einmaleffekten im Geschäftsjahr 2019 rechnen wir mit einem leichten Ergebnisanstieg im Segment Beteiligungen. Bezogen auf unsere Leistungsindikatoren Kunden- und Mitarbeiterzufriedenheit gehen wir im Geschäftsjahr 2020 von einem in etwa gleichbleibenden Niveau aus. 3.1.5 Investitionen und FinanzlageUnser geplantes Investitionsvolumen bleibt auf einem hohen Niveau und verteilt sich wie folgt auf die Segmente: scroll
In den Segmenten Strom- und Gasversorgung sowie Erzeugung und Fernwärme liegt der Schwerpunkt der Investitionen im Netzbereich. Durch die hohen Investitionen in den Ausbau und den Erhalt unserer Versorgungsnetze gewährleisten wir ein hohes Maß an Versorgungszuverlässigkeit und -qualität im Interesse unserer Kunden. In der Erzeugung und Fernwärme werden zudem Investitionen in Heizkraftwerke vorgenommen. Diese tragen maßgeblich dazu bei, die zuverlässige Energieversorgung und die ressourcenschonende, effiziente Energieerzeugung weiter fortzusetzen. Im Segment Erneuerbare Energien / Energiedienstleistungen sind überwiegend Investitionen in Contracting- und Photovoltaikanlagen geplant. Zudem werden Investitionen in Windparks unser Portfolio der Windenergieanlagen erweitern. 3.2 Chancen- und Risikobericht3.2.1 Beurteilung der Risikosituation durch die UnternehmensleitungZur Gewährleistung des langfristigen Unternehmenserfolgs ist ein nachhaltiges Risikomanagementsystem von großer Bedeutung. Die über alle Unternehmenseinheiten identifizierten Chancen und Risiken werden dabei gemäß dem bestehenden Regelwerk zentral erfasst. Im Vergleich zum Vorjahr stellt sich die Chancensituation nahezu unverändert dar. Es sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Sachverhalte erkennbar, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnten. 3.2.2 RisikomanagementsystemUm den Anforderungen nach einer sachgerechten Risikoüberwachung und -steuerung zu entsprechen, haben wir ein adäquates System installiert. Hierdurch werden wir in die Lage versetzt, kritische Geschäftsvorgänge zeitnah zu erfassen, zu analysieren und erforderliche Gegensteuerungsmaßnahmen einzuleiten. Ein Risiko ist als eine potenziell negative Abweichung von unternehmerischen Zielen oder Planwerten definiert. Demgegenüber bezeichnen wir eine Chance als potenziell positive Abweichung vom geplanten Unternehmensergebnis. Die Basis für deren Bewertung bilden Einschätzungen sowie Annahmen über denkbare zukünftige Entwicklungen und Ereignisse. Einmal jährlich wird auf Basis des Eigenkapitals und des geplanten Ergebnisses des jeweiligen Geschäftsjahres eine Risikotragfähigkeit ermittelt. Zu Steuerungszwecken werden die Risiken der entsprechenden Tragfähigkeit gegenübergestellt. Grundsätzlich unterscheiden wir zwischen Markt-, Unternehmens- sowie Liquiditätschancen beziehungsweise -risiken. Marktrisiken entstehen sowohl durch Preisveränderungen an den Absatz- und Beschaffungsmärkten als auch infolge von Geschäftspartnerausfällen im Rahmen der erneuten Bewirtschaftung von Geschäften sowie bei Zahlungsausfällen. Daneben beziehen sich die Unternehmenschancen und -risiken auf alle Sachverhalte, die aus der operativen Geschäftstätigkeit resultieren oder diese beeinflussen, exklusive der Markt- und Liquiditätsrisiken. Hierzu zählen unter anderem Sachverhalte, die aus einer unzureichenden Einschätzung der branchenspezifischen Entwicklung im Hinblick auf Gesetzgebung und Markttrends resultieren, negative Abweichungen zur verabschiedeten Wirtschaftsplanung sowie operationelle Risiken. Unter letzteren sind betriebliche, nicht eindeutig quantifizierbare Sachverhalte zu verstehen, die durch Unangemessenheit oder Versagen von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder infolge externer Ereignisse eintreten können. Hierzu zählen auch compliancerelevante Themen. Liquiditätsrisiken bestehen, wenn benötigte Zahlungsmittel nicht ausreichend oder nur zu erhöhten Kosten beschafft werden können. Aus Gründen der Vereinfachung erfolgt eine nähere Beschreibung im Rahmen der Unternehmensrisiken unter "Finanzen und Beteiligungen". Unser Risikomanagementsystem stellt sich wie folgt dar: ![]() Alle potenziellen Geschäftsvorfälle mit einer positiven oder negativen Abweichung von Unternehmenszielen werden im Rahmen einer halbjährlichen Risikoinventur erhoben. Die Identifizierung und systemseitige Erfassung der Sachverhalte erfolgen zunächst durch die operativ verantwortlichen Unternehmenseinheiten sowie der einbezogenen Tochterunternehmen. Die Einheiten sind zudem dafür verantwortlich, wirksame Maßnahmen aufzuzeigen, die Risiken vermeiden, reduzieren und kontrollieren. Daneben stellen sie die Nutzung von Chancen sicher. Das Monitoring der Marktchancen und -risiken aus den Kerngeschäftsprozessen Energiebezug und Handel, Vertrieb sowie Erzeugung erfolgt in monatlichen Sitzungen des Markt-Risiko-Komitees (MRK) unter der Teilnahme von Vorstand und Führungskräften. Der Bereich "Finanzen, Rechnungswesen und Controlling" steuert und koordiniert das zentrale Risikomanagement und verantwortet die Berichterstattung an Vorstand und Aufsichtsrat. Unvorhergesehene wesentliche Veränderungen der Risikosituation werden vom zentralen Risikomanagement oder von den verantwortlichen Unternehmenseinheiten ad hoc an die Unternehmensleitung berichtet. Die Wirksamkeit des Risikomanagementsystems wird regelmäßig von der internen Revision geprüft. Zudem begutachtet der Wirtschaftsprüfer die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen nach § 91 Abs. 2 AktG. 3.2.3 Marktchancen und -risikenVolatile Preisentwicklungen an den Rohstoff- und Energiebeschaffungsmärkten bergen vielfältige Marktpreischancen und -risiken. Zudem bestehen Adressausfallrisiken, die zur erneuten Bewirtschaftung von bereits abgesicherten Geschäften sowie zu Zahlungsausfällen führen können. Um die Risiken aus schwankenden Bezugspreisen im Rahmen unserer Eindeckung mit Strom und Gas für das Vertriebsportfolio möglichst zu minimieren, setzen wir auf eine marktorientierte Beschaffung. Gleichzeitig trägt diese Situation zu einem Anstieg des Risikos erhöhter Wiederbeschaffungskosten im Falle eines Ausfalls von Handelspartnern bei. Zur Risikodiversifizierung streben wir unter anderem eine sukzessive Ausweitung des Handelspartnerportfolios an. Trotz des aktuell hohen Preisniveaus bleibt die wirtschaftliche Situation unserer konventionellen Erzeugungsanlagen anhaltend schwierig. Sie kommen aufgrund des vorrangig ins Netz eingespeisten Stroms aus erneuerbaren Energiequellen seltener zum Einsatz. Diesem Trend begegnen wir mit einer langfristig und risikodiversifiziert ausgelegten Vermarktungsstrategie, die einer regelmäßigen Überprüfung und Anpassung unterliegt. Zur Absicherung von Preisänderungen aus der Brennstoffbeschaffung setzen wir Kohle-, Gas- und Öl-Swaps als Sicherungsinstrumente ein. Gleichzeitig werden zur Sicherung der Stromerlöse Vermarktungsgeschäfte (Forwards) für die eigenerzeugten Mengen abgeschlossen. In einem stark begrenzten und regelmäßig überwachten Umfang betreiben wir Eigenhandel mit definierten Commodities mit dem Ziel, Handelsmargen aus den Preisbewegungen am Markt zu generieren. Daraus resultieren sowohl die Chance auf die Erzielung positiver Ergebnisbeiträge als auch das Risiko des Abschlusses von verlustbringenden Geschäften. Bezüglich der Risiken aus der Verwendung von Finanzinstrumenten verweisen wir auf den Abschnitt 7 im Konzernanhang. Für die Durchführung von Beschaffungs- und Vermarktungsaktivitäten sowie die finanziellen Sicherungs- und Eigenhandelsaktivitäten haben wir eindeutige Strategien und Rahmenbedingungen definiert. Diese werden regelmäßig durch das MRK geprüft und freigegeben. Die Steuerung der Marktrisiken erfolgt mittels eines Limitsystems. Grundlage hierfür ist ein von den operativen Einheiten unabhängiges Berichtswesen, das kontinuierlich die Risiken auf Basis der zugelassenen Instrumente überwacht. Die zentrale Steuerungskennzahl ist das Risikokapital beziehungsweise der Value at Risk (VaR). Die Auslastung dieses globalen Limits berücksichtigt Handelsaktivitäten für das aktuelle sowie für die fünf folgenden Geschäftsjahre. Der VaR zeigt dabei zudem mögliche Ergebnisschwankungen auf, die aus noch offenen Positionen des Energiehandelsportfolios der aktuellen Bewirtschaftungszeiträume entstehen können. Zum 31. Dezember 2019 belief sich die Auslastung des Risikokapitals inklusive des VaR auf rund 18 Mio. Euro (Vorjahr 27 Mio. Euro), was einer Ausschöpfung des Limits von 37 % (Vorjahr 53 %) entspricht. Der Rückgang dieser Kennzahl im Vergleich zum Vorjahr war im Wesentlichen auf ein gesunkenes Adressausfallrisiko zurückzuführen. 3.2.4 Unternehmenschancen und -risiken sowie übergeordnete SachverhalteDie allgemeinen Unternehmenschancen und -risiken umfassen, wie voranstehend beschrieben, eine Vielzahl an Sachverhalten, die aus der operativen Geschäftstätigkeit resultieren oder diese beeinflussen. Wir teilen sie entlang der Wertschöpfungsstufen in die Kategorien Erzeugung, Handel, Vertrieb, Netz und Regulierung, Finanzen und Beteiligungen, Shared Service sowie Recht und Compliance ein. Der Erwartungswert aller gemeldeten Risiken nach bereits eingeleiteten Gegenmaßnahmen beläuft sich zum 31. Dezember 2019 auf 30 Mio. Euro (Vorjahr 33 Mio. Euro). Davon entfallen 3 % (Vorjahr 6 %) auf die Erzeugung, 13 % (Vorjahr 10 %) auf den Vertrieb, 29 % (Vorjahr 24 %) auf Netz und Regulierung, 15 % (Vorjahr 19 %) auf Finanzen und Beteiligungen, 38 % auf Shared Services und 2 % auf sonstige Risiken einschließlich Recht und Compliance sowie Handel. 3.2.4.1 ErzeugungUm die Handlungsfähigkeit im Wärmemarkt sicherzustellen, haben wir eine übergreifende Wärmestrategie mit dem Ziel definiert, im Wärmenetz langfristig Strukturen zu schaffen, die die Einbindung von alternativen, nicht fossilen Wärmequellen ermöglichen und somit die Fernwärme zukunftsfähig machen. Im Betrachtungszeitraum ist eine Erhöhung des Automatisierungsgrads der Kraftwerke geplant, um Außenstandorte und Nebenanlagen im Betrieb ohne Beaufsichtigung betreiben zu können. Ziel ist es, mit diesen Optimierungsmaßnahmen die Effizienz und Flexibilität unseres Kraftwerksparks zu steigern sowie steigenden Personalkosten entgegenzuwirken. Im Bereich der Investitionen in regenerative Erzeugungsanlagen konzentrierte sich unser Engagement überwiegend auf den Erwerb von Photovoltaikanlagen und Onshore-Windparks sowie auf die Optimierung der Kostenstruktur der bestehenden Parks. Aufgrund der aktuellen Marktsituation ist es derzeit schwierig, schlüsselfertige Projekte zu finden, die unseren Renditeanforderungen gerecht werden. Mit dem Erwerb der Windenergieanlagen des Windparks Karben-Kloppenheim im Jahr 2019 konnte allerdings zum ersten Mal ein Bestandspark übernommen werden. Darüber hinaus wurden die Aktivitäten im Bereich Projektentwicklung weiterverfolgt. Das Gemeinschaftskraftwerk in Irsching, an dem wir mit 15,6 % beteiligt sind, befindet sich seit April 2016 in der Netzreserve. Währenddessen darf das Kraftwerk nicht am Markt eingesetzt werden. Der Rechtsrahmen beinhaltet die Vergütung von Erzeugungsauslagen, Betriebsbereitschaftsauslagen für die Vorhaltung des Kraftwerks sowie eine Vergütung des anteiligen Werteverbrauchs in Abhängigkeit der aufgerufenen Betriebsstunden. Eine Erstattung der Kapitalkosten ist jedoch nicht vorgesehen. Damit ist eine volle Kostendeckung des Gemeinschaftskraftwerks in Irsching auch im Rahmen der Netzreserve nicht gewährleistet. Die Höhe der Kostenerstattungen ist zudem noch nicht abschließend geklärt. Aufgrund der weiterhin angespannten Situation am Strommarkt wurde im September 2019 erneut eine vorläufige Stilllegungsanzeige gegenüber dem Übertragungsnetzbetreiber gestellt. Die Bewertung des Übertragungsnetzbetreibers steht noch aus. Die Anlage bleibt weiterhin bis mindestens 2020 in der Netzreserve. Das Gemeinschaftskraftwerk in Bremen, an dem wir mit 25,1 % beteiligt sind, ist bis zum Jahr 2021 vermarktet und bis dahin nicht den Risiken des Markts ausgesetzt. Aufgrund der angespannten Marktlage ist die langfristige Rentabilität jedoch fraglich und abhängig von der weiteren Entwicklung auf dem Terminmarkt. Die längerfristigen Prognosen gehen jedoch von einer positiven Marktentwicklung für moderne Gaskraftwerke aus. Den Risiken aus den Gaskraftwerken in Irsching und Bremen haben wir durch bilanzielle Maßnahmen Rechnung getragen. 3.2.4.2 HandelIm Energiehandel ergibt sich neben den Marktpreis- und Adressausfallrisiken (vgl. Kapitel 3.2.3) ein weiteres Risiko- und Verlustpotenzial. Komplexe Prozesse im täglichen Handelsgeschäft bergen operationelle Risiken. Zudem werden mit steigenden regulatorischen Anforderungen Kapazitäten gebunden und der Aufwand erhöht. Um insbesondere operationellen Risiken aus diesem Bereich zu begegnen, erfolgt eine regelmäßige Kontrolle der Datenbewegungen des Handelssystems. Darüber hinaus erfolgt eine stetige Prozessoptimierung sowie Digitalisierung interner Abläufe. 3.2.4.3 VertriebDie Strom- und Gasversorgung unserer Privat- und Geschäftskunden ist durch anhaltend intensiven Wettbewerb geprägt. Um die sich daraus ergebenden Chancen zu nutzen, erweitern wir unser Vertriebsgebiet gezielt, um neue Kunden zu gewinnen. Zur Sicherung der bestehenden Marktanteile sowie zur Minderung des Risikos von Mengenverlusten ist die Pflege unserer Bestandskunden elementar. Dabei übernehmen wir für unsere Kunden zunehmend die Funktion eines umfassenden Energiedienstleisters. Die Absatzmengen für Erdgas und Fernwärme sind in hohem Maße witterungsabhängig. Planerisch gehen wir diesbezüglich jeweils von dem durchschnittlichen Witterungsverlauf der vergangenen zehn Jahre aus. Abweichungen davon können sowohl Chancen als auch Risiken darstellen. 3.2.4.4 Netz und RegulierungDas Netzgeschäft ist insbesondere durch die Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) einschließlich der Verordnungen sowie der Festlegungen der Bundesnetzagentur (BNetzA) zu den Kosten und Erlösen der Netzbetreiber geprägt. Diese Vorgaben bergen regulatorische Risiken, indem sie Netzbetreiber dazu zwingen, die Kosten zu senken und gleichzeitig eine angemessene Versorgungsqualität zu gewährleisten. Im Juni 2019 erhielt unsere Netzgesellschaft die Beschlüsse zur Festlegung der Erlösobergrenzen Strom und Gas für die dritte Regulierungsperiode. Im Laufe des Verfahrens konnten die angekündigten Kürzungen auf ein akzeptables Maß begrenzt werden, sodass die Kapitalkosten aus den Investitionen der kommenden Jahre in das Frankfurter Strom- und Gasnetz refinanziert werden können. Zur Umsetzung des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende führen wir ein umfangreiches Projekt durch. Unsere Tochtergesellschaft MSD installiert moderne Messeinrichtungen im Auftrag des grundzuständigen Messstellenbetreibers NRM, um den gesetzlichen Einbaupflichten gerecht zu werden. Ein Rollout der intelligenten Messsysteme verbunden mit einem Umbau der IT-Systemlandschaft wird derzeit vorbereitet. Verzögerungen in der technischen Entwicklung verbunden mit Unsicherheiten bei der Datenübertragung sowie regulatorische Vorgaben bergen erhebliche finanzielle Risiken bei der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen für den Netz- beziehungsweise Messstellenbetreiber. Um die sich daraus ergebenden Chancen neuer Geschäftsmodelle beziehungsweise neuer Vertriebsprodukte nutzen zu können, wurden weitere technische und organisatorische Voraussetzungen für die erforderliche Digitalisierung der Prozesse geschaffen. Dennoch werden uns die technischen Entwicklungen stets vor neue Herausforderungen stellen. Bereits heute versuchen Wettbewerber in diesem Segment durch neue Produkte wichtige Kundensegmente in unserem Portfolio zu besetzen. Bei der rechtlichen Sicherung zur Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Strom- und Gasinfrastruktur müssen die konzessionsgebenden Städte und Gemeinden strukturierte Vergabeverfahren umsetzen. Bei auslaufenden Verträgen besteht auch in der Region Rhein-Main weiter ein hoher Anreiz für Wettbewerber, Angebote zu platzieren. Als Wettbewerber treten in der Regel andere Energieversorgungsunternehmen beziehungsweise Netzbetreiber aus der Region auf. Diese wollen ihr Netzgeschäft ausweiten oder verlorene Konzessionen kompensieren. Neben dem Ziel, Bestandskonzessionen in den Wettbewerbsverfahren zu halten, bewerben wir uns auch um weitere Stromkonzessionen in einem definierten Radius rund um Frankfurt. Der Konzessionswettbewerb bietet den etablierten Netzeigentümern sowie Netzbetreibern Wachstumschancen. Gleichzeitig birgt er aber auch das Risiko, eigene Konzessionen an andere Unternehmen vollständig zu verlieren oder die Konzession nur im Rahmen eines Kooperationsmodells mit dem Konzessionsgeber weiterführen zu können. 3.2.4.5 Finanzen und BeteiligungenUnter "Finanzen und Beteiligungen" erfassen wir sowohl Liquiditäts-, Zinsänderungs- sowie Forderungsausfallrisiken als auch Chancen und Risiken aus Beteiligungen. Liquiditätsrisiken können bestehen, wenn die erforderlichen Finanzmittel nicht ausreichend zur Verfügung stehen, um Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. Um diesen entgegenzuwirken, ist Mainova in das systematische Liquiditätsmanagement der SWFH eingebunden. Wir verfügen bei der SWFH über eine Kreditlinie in Höhe von 40 Mio. Euro. Darüber hinaus besteht grundsätzlich die Möglichkeit, Termingelder zu vereinbaren, um Liquiditätsunterdeckungen zu vermeiden. Bei Banken liegen keine Kreditlinien vor. Zinsänderungsrisiken resultieren aus marktbedingten Schwankungen der Zinssätze und wirken sich auf die Höhe der Zinsaufwendungen aus. Diese bestehen bei uns für verzinsliche Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, bei denen die Laufzeiten die vereinbarten Zinsbindungsfristen übersteigen. Wir begegnen derartigen Risiken zum Teil durch den Abschluss von Verträgen mit langfristigen Zinsbindungsfristen. Darüber hinaus werden in Einzelfällen Zins-Swaps abgeschlossen. Die Gefahr von Forderungsausfällen besteht bei einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage einerseits bei den Kunden und andererseits bei den Kontrahenten im Energiehandel. Sowohl ein anforderungsgerechtes Forderungsmanagement als auch Bonitätsrichtlinien für den Abschluss von neuen Verträgen sowie die Gewährung von Ratenplänen führten hier zu einer Risikoreduktion. Das Beteiligungscontrolling überwacht durch die regelmäßige Berichterstattung die Chancen und Risiken aus Beteiligungsgesellschaften. Dabei werden Plan-Ist-Abweichungen, die negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben, analysiert und, falls es erforderlich ist, gemeinsam mit der Gesellschaft Gegensteuerungsmaßnahmen erarbeitet. Darüber hinaus führen wir insbesondere mit den großen Beteiligungsgesellschaften regelmäßige Managementgespräche zur wirtschaftlichen Entwicklung, in denen auch die Unternehmensstrategie, Regulierungseinflüsse und Rentabilität größerer Investitionsvorhaben erörtert werden. Sofern Ereignisse oder veränderte Umstände darauf hindeuten, dass die Buchwerte unserer Beteiligungsgesellschaften in ihrem Wert gemindert sind, führen wir eine Werthaltigkeitsprüfung durch. 3.2.4.6 Shared ServiceIn dieser Kategorie werden insbesondere Sachverhalte aus den Bereichen Personal und IT erfasst. Der Wettbewerb um qualifiziertes Personal ist besonders in der weiter boomenden Rhein-Main-Region deutlich spürbar. Auch für uns geht es darum, einerseits für potenzielle neue Mitarbeiter als attraktiver Arbeitgeber wahrgenommen zu werden und andererseits eigene Mitarbeiter weiter zu entwickeln und der Abwanderung von Leistungsträgern entgegenzuwirken. Zur Mitarbeiterbindung und -entwicklung setzen wir auf eine bedarfsgerechte Personalentwicklung, die aus einem vielfältigen Angebot offener Präsenztrainings und E-Learnings, maßgeschneiderten Teamentwicklungen sowie individuellen Förder- beziehungsweise Entwicklungsprogrammen besteht. Für ein verbessertes Personalmarketing wurde der Arbeitgeberauftritt aufgrund unserer neuen Markenpositionierung grundlegend überarbeitet. Der demografisch bedingt steigende Bedarf an Nachwuchskräften macht es erforderlich, den Fokus verstärkt auf die betriebliche Ausbildung und das duale Studium zu legen. Zu diesem Zweck wurde die Ausbildung, die bisher in der SWFH stattfand, von uns übernommen. Das betriebliche Gesundheitsmanagement sowie die regelmäßige Erhebung der Mitarbeiterzufriedenheit und der damit verbundenen laufenden Optimierungsmaßnahmen bilden einen weiteren wichtigen Bestandteil, unsere Leistungsträger im Unternehmen zu halten. Im IT-Bereich entstehen Risiken aufgrund einer eingeschränkten Systemverfügbarkeit sowie aus Datenschutz- und Integritätsgründen. Diesen treten wir durch redundante Systemstrukturen, technische und organisatorische Schutzmaßnahmen und ein effizientes Berechtigungskonzept aktiv entgegen. Die Aufrechterhaltung und Optimierung der komplexen IT-Systeme werden maßgeblich durch den Einsatz qualifizierter interner und externer Fachkräfte sowie die kontinuierliche Modernisierung von Hard- und Software erreicht. 3.2.4.7 Recht und ComplianceRechtliche Risiken können sich aus veränderter Rechtslage durch Inkrafttreten neuer oder geänderter Gesetze und Verordnungen sowie aus höchstrichterlicher Rechtsprechung ergeben. Änderungen mit Auswirkung auf unser Kerngeschäft haben wir im Abschnitt Rahmenbedingungen dargestellt. Compliance-rechtlich relevant sind sowohl gesetzliche Vorgaben als auch interne Richtlinien und Verhaltensregeln. Neben den typischerweise bei Compliance angesiedelten Themen wie Korruption, Kartellvergehen und Missachtung von Datenschutz-, Umweltschutz- oder Arbeitssicherheitsbestimmungen werden weitere Themen beobachtet, die Risiken für den Mainova-Verbund bergen können. Dazu gehört das Erarbeiten von Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche, Insiderhandel und Marktmissbrauch. Um compliance-relevante Sachverhalte zu erkennen, führt das Compliance-Management regelmäßig Risikoanalysen durch und entwickelt hieraus konzerneinheitliche Grundsätze und Maßnahmen zu deren Verminderung. Dadurch soll erreicht werden, dass sich Mainova und die für sie handelnden Personen rechts- und richtlinienkonform verhalten und die Unternehmenswerte beachten. Zu diesen Maßnahmen zählen beispielsweise ein Verhaltenskodex, eine Geschenkerichtlinie, eine Hinweisgeberrichtlinie und Compliance-Schulungen für Mitarbeiter und Führungskräfte. Zudem wird darauf geachtet, dass für die betroffenen Compliance-Risiken soweit möglich ein hinreichender Versicherungsschutz gewährleistet ist. 4 Sonstige Angaben4.1 Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem bezogen auf den Konzernrechnungslegungsprozess nach §§ 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGBDie Zielsetzung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems ist es, die Ordnungsmäßigkeit sowie die Verlässlichkeit der Rechnungslegung und Finanzberichterstattung durch die Implementierung von Kontrollen sicherzustellen. Das System beinhaltet Grundsätze, Verfahren, Regelungen und Maßnahmen, um eine vollständige, korrekte und zeitnahe Erfassung von Geschäftsvorfällen unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu gewährleisten. Die Grundlagen dafür sind die Identifikation möglicher Fehlerquellen und die wirksame Begrenzung daraus resultierender Risiken. Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem ist ein integraler Bestandteil unseres Rechnungslegungsprozesses und erstreckt sich auf die Finanzberichterstattung im gesamten Konzern. Es beinhaltet eine klare Funktionstrennung zwischen den beteiligten Bereichen, die darüber hinaus in quantitativer und qualitativer Hinsicht angemessen ausgestattet sind. Bei allen rechnungslegungsrelevanten Prozessen finden regelmäßig analytische Prüfungen statt. Die im Risikomanagementsystem erfassten und bewerteten Risiken werden im Jahresabschluss berücksichtigt, sofern bestehende Bilanzierungsregelungen dies vorschreiben. Die für die Rechnungslegung eingesetzten IT-Systeme sind durch Sicherheitsvorkehrungen vor unbefugten Zugriffen geschützt. Soweit es möglich ist, wird Standardsoftware eingesetzt. Erhaltene oder weitergegebene Rechnungslegungsdaten überprüfen wir regelmäßig in Stichproben auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Zudem finden durch die eingesetzte Software programmierte Plausibilitätskontrollen statt. Der Konzernabschluss wird mithilfe einer SAP-Konsolidierungssoftware erstellt. Die von den einzelnen Gesellschaften nach den konzernweit geltenden Bilanzierungsrichtlinien erstellten Abschlüsse fassen wir bei der Mainova AG zum Konzernabschluss zusammen. Die Mainova AG trägt die Verantwortung für die Betreuung des Konsolidierungssystems, den konzerneinheitlichen Kontenrahmen und die Durchführung der Konsolidierungsmaßnahmen. Für die Umsetzung dieser Regelungen sind die beteiligten Bereiche und Abteilungen zuständig. Die Verantwortlichkeit für die Implementierung, Aufrechterhaltung und Wirksamkeit des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems sowie die Überwachung der Einhaltung der Vorgaben liegt bei dem für Finanzen zuständigen Mitglied des Vorstands der Mainova AG. Diese Verantwortung ist in der Geschäftsordnung des Vorstands festgehalten. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und konzerninternen Richtlinien für das Kontroll- und Risikomanagementsystem wird von der internen Revision durch risikoorientierte Prüfungen regelmäßig überwacht. Der Aufsichtsrat überwacht als übergeordnete Instanz regelmäßig das interne Kontroll-, Risikomanagement- und Revisionssystem auf seine Angemessenheit. 4.2 Grundzüge des Vergütungssystems für den VorstandFür die Festlegung der Gesamtbezüge der einzelnen Vorstandsmitglieder ist gemäß dem am 5. August 2009 in Kraft getretenen Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) das Aufsichtsratsplenum zuständig. Die Vergütung der Vorstandsmitglieder setzt sich aus einem festen Jahresgehalt und einer variablen Vergütung zusammen. Die variable Vergütung teilt sich in eine kurzfristige variable Vergütungskomponente, die zum Teil garantiert ist, sowie ein langfristiges Anreizprogramm (LAP) auf. Zusätzlich erhalten die einzelnen Vorstandsmitglieder Sachleistungen, die im Wesentlichen marktübliche Versicherungsleistungen und Dienstwagen umfassen. Die Höhe des festen Jahresgehalts und der Zieltantieme (kurzfristige variable Vergütungskomponente) werden jährlich überprüft. Die jährliche Überprüfung erfolgt anhand eines jährlich durch einen externen Gutachter zu ermittelnden Medianwerts für die Jahresgesamtdirektvergütung. Das feste Jahresgehalt und die Zieltantieme sollen dabei grundsätzlich stets so angepasst werden, dass die Jahresgesamtdirektvergütung insgesamt an den Medianwert vergleichbarer Unternehmen der Branche angeglichen wird. Die wirtschaftliche Entwicklung der Mainova AG sowie die allgemeinen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen finden hierbei Berücksichtigung. Bedeutet die Anpassung an den Median eine Herabsetzung der Bezüge oder werden die Bezüge durch den Aufsichtsrat gemäß § 87 Abs. 2 S. 1 AktG herabgesetzt, so besteht für den Vorstand ein Sonderkündigungsrecht. Die Höhe der kurzfristigen variablen Vergütungskomponente ist an das Erreichen von Finanzzielen gekoppelt. Sie bemisst sich dabei am Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EBT Mainova-Konzern nach HGB). Wird ein Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit aufgrund der Änderung des HGB in 2015 nicht mehr ausgewiesen, so bestimmt sich das Konzern-EBT dabei als Ergebnis nach Steuern gemäß § 275 Abs. 2 Nr. 15 HGB zuzüglich Steuern vom Einkommen und vom Ertrag gemäß § 275 Abs. 2 Nr. 14 HGB. Um die Nachhaltigkeit und Langfristigkeit der Vergütungsstruktur zu erhöhen und den Anforderungen des VorstAG in vollem Umfang zu genügen, nehmen die Vorstandsmitglieder an dem langfristigen Anreizprogramm LAP teil. Dabei bestimmt das Erreichen von vorab definierten finanziellen und qualitativen Erfolgszielen die Höhe der Auszahlung. Als finanzielles Erfolgsziel dient dabei das erreichte kumulierte Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EBT Mainova-Konzern nach HGB) während des Performancezeitraums. Wird ein Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit aufgrund der Änderung des HGB in 2015 nicht mehr ausgewiesen, so bestimmt sich das Konzern-EBT dabei als Ergebnis nach Steuern gemäß § 275 Abs. 2 Nr. 15 HGB zuzüglich Steuern vom Einkommen und vom Ertrag gemäß § 275 Abs. 2 Nr. 14 HGB. Als qualitative Erfolgsziele werden die "Kundenzufriedenheit" und "Mitarbeiterzufriedenheit" herangezogen. Die Auszahlung der langfristigen variablen Vergütungskomponente ist nach oben hin begrenzt (Kappung). Werden die Mindestziele in allen Komponenten nicht erreicht, so entfällt eine Auszahlung der langfristigen variablen Vergütung vollständig. Für die kurzfristige und langfristige variable Vergütung hat der Aufsichtsrat eine Anpassungsmöglichkeit für außerordentliche Entwicklungen vereinbart. Das zuletzt bestellte Vorstandsmitglied erhält einen monatlichen Beitrag für eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung, die über einen externen Versicherer nach den Regelungen des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung durchgeführt wird. Die weiteren Vorstandsmitglieder und deren Hinterbliebene haben einen Anspruch auf ein Ruhegehalt beziehungsweise eine Hinterbliebenenversorgung in Form einer Leistungszusage. Als Ruhegehalt werden ab dem Eintritt in den Vorstand der Mainova 35 % des zuletzt bezogenen festen Jahresgehalts garantiert. Abweichend hiervon erhält ein Vorstandsmitglied aufgrund der hohen Versorgungsanwartschaften aus früheren Anstellungsverhältnissen, welche angerechnet werden, ab dem Eintritt in den Vorstand der Mainova 45 % des zuletzt bezogenen festen Jahresgehalts. Der Anspruch von 35 % beziehungsweise 45 % erhöht sich mit dem Ablauf eines jeden Jahres als Vorstandsmitglied der Mainova um jeweils 2 % bis zum im Dienstvertrag geregelten Höchstbetrag. Erhöhungen des festen Jahresgehalts ab dem 1. Januar 2018 werden jeweils nur zu 90 % bei der Bestimmung des zuletzt bezogenen festen Jahresgehalts berücksichtigt. Der fixe Tantiemeanteil wird bei der Berechnung des Ruhegehalts nicht berücksichtigt. 4.3 Übernahmerelevante Angaben nach §§ 289a Abs. 1 und 315a Abs. 1 HGBDas Grundkapital der Mainova AG beträgt 142.336.000 Euro und ist in 5.560.000 nennbetragslose Stückaktien, jeweils mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 25,60 Euro je Aktie, eingeteilt. Davon lauten 5.499.296 (rund 98,9 %) auf den Namen und 60.704 (rund 1,1 %) auf den Inhaber. Die Inhaberaktien sind zum regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen. Die mit den Aktien verbundenen Rechte und Pflichten richten sich nach dem AktG. Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, wurden nicht ausgegeben. Die am Kapital der Gesellschaft beteiligten Arbeitnehmer können ihre Stimmrechte uneingeschränkt selbst ausüben. Nach Kenntnis der Gesellschaft hält die Mehrheitsaktionärin SWFH 4.170.002 Namens-Stückaktien und 12.145 Inhaber-Stückaktien (insgesamt rund 75,22 %). Diese Aktien werden der Stadt Frankfurt am Main zugerechnet. Von der Minderheitsaktionärin Thüga Aktiengesellschaft (Thüga), München, werden nach Kenntnis der Gesellschaft 1.329.294 Namens-Stückaktien und 31.216 Inhaber-Stückaktien gehalten (insgesamt rund 24,47 %). Diese Aktien werden der Thüga Holding GmbH & Co. KGaA (Thüga Holding) zugerechnet. Die restlichen Aktien befinden sich im Streubesitz (rund 0,31 %). Die SWFH und die Thüga stimmen die Ausübung der Stimmrechte aus den Aktien nach Maßgabe der konsortialvertraglichen Vereinbarungen ab. Die Namens-Stückaktien sind nur mit Zustimmung der Gesellschaft übertragbar, soweit diese nicht auf die SWFH übertragen werden. Die Hauptversammlung entscheidet über die Zustimmung. Der Vorstand ist nicht zur Ausgabe oder zum Rückkauf von Aktien befugt. Die Zwangseinziehung von Aktien ist gemäß § 5 der Satzung zugelassen. Gemäß § 6 unserer Satzung besteht der Vorstand aus mindestens zwei Personen. Im Übrigen bestimmt der Aufsichtsrat die Mitglieder des Vorstands. Für die Bestellung von Vorstandsmitgliedern ist gemäß § 31 Mitbestimmungsgesetz eine Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der Stimmen der Mitglieder des Aufsichtsrats erforderlich. Der Aufsichtsrat bestellt die Mitglieder des Vorstands gemäß § 84 Abs. 1 Satz 1 AktG auf höchstens fünf Jahre. Der Aufsichtsrat ist gemäß § 84 Abs. 3 AktG auch für den Widerruf der Bestellung zuständig. Soweit nicht gesetzlich zwingend etwas anderes vorgeschrieben ist, bedürfen Satzungsänderungen der einfachen Kapital- und Stimmenmehrheit. Von den von der Gesellschaft in Anspruch genommenen Darlehen könnten im Falle eines Kontrollwechsels insgesamt Darlehen in Höhe von 6,4 Mio. Euro vom Darlehensgeber gekündigt werden. Die Mainova AG hat mit ihren Mitgesellschaftern in der Thüga Holding Vereinbarungen geschlossen, die gegenseitige Call-Optionen für den Fall eines Kontrollwechsels bei einer Partei vorsehen. Abweichend von den Vorschriften der §§ 289a Abs. 1 Nr. 8, 315a Abs. 1 Nr. 8 HGB liegt ein Kontrollwechsel im Sinne dieser Vereinbarung dann vor, wenn eine Person, die zuvor keine Mehrheit der Stimmen oder des Kapitals an einer Partei hält oder anderweitig keinen direkten oder indirekten beherrschenden Einfluss im Sinne des § 17 AktG auf eine Partei ausübt, eine solche Mehrheit beziehungsweise einen solchen direkten oder indirekten beherrschenden Einfluss erlangt. Jede von einem Kontrollwechsel nicht betroffene Partei ist jeweils nach dem Verhältnis ihrer Beteiligung berechtigt, von der durch den Kontrollwechsel betroffenen Partei die Übertragung der betreffenden Aktien zu verlangen. Der Kaufpreis für die von der Call-Option betroffenen Aktien entspricht dem anteiligen Ertragswert. Weitere wesentliche Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels stehen, sind: Der Partnerschaftsvertrag über den Bau und Betrieb eines Gas- und Dampfkraftwerks am Kraftwerksstandort Irsching. Hierin haben die Vertragsparteien vereinbart, im Falle eines bei einer Partei eintretenden Kontrollwechsels die jeweils gehaltenen Geschäftsanteile an der Gemeinschaftskraftwerk Irsching GmbH einander zum Kauf anzubieten. Bei einem Ausscheiden aus der Kraftwerksgesellschaft würde die Gesellschaft einen maßgeblichen Teil ihrer Eigenerzeugungskapazität für Strom verlieren. Der Konsortialvertrag mit der Beteiligungsholding der Stadt Hanau steht unter dem Vorbehalt der Kündbarkeit für den Fall des Kontrollwechsels. Der Gesellschaftsvertrag des MHKW sieht die Möglichkeit der Kündigung für den Fall vor, dass bei der Mainova AG oder dem Vertragspartner, der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH, ein Kontrollwechsel erfolgt. Der Konsortialvertrag der Dynega Energiehandel GmbH sieht die Möglichkeit des Ausschlusses eines Gesellschafters durch Gesellschafterbeschluss vor, wenn dieser nicht mehr zumindest überwiegend unmittelbar oder mittelbar in kommunalem Eigentum steht oder nicht mehr kommunaler Kontrolle unterliegt. Der Gesellschaftsvertrag der Gemeinschaftskraftwerk Bremen GmbH & Co. KG sieht vor, dass die Kommanditisten einen der ihren aus der Gesellschaft ausschließen können, falls es bei diesem zu einem Kontrollwechsel kommt. Der Gesellschaftsvertrag der Netzeigentumsgesellschaft Mörfelden-Walldorf GmbH & Co. KG beinhaltet die Möglichkeit, dass die Gesellschafterversammlung den Ausschluss eines Mitgesellschafters beschließen kann, wenn dieser sich nicht mehr überwiegend in kommunalem Eigentum befindet oder nicht mehr kommunaler Kontrolle unterliegt. Für den Fall, dass die Stadt Frankfurt am Main mit dem ihr direkt und indirekt zuzurechnenden Anteil nicht mehr die Mehrheit am stimmberechtigten Grundkapital der Mainova AG innehat (Kontrollwechsel) oder im Falle eines Rechtsformwechsels gemäß § 190 ff. Umwandlungsgesetz oder bei Abschluss eines wirksamen Vertrags, der die Mainova AG der Beherrschung eines anderen Unternehmens außerhalb des Konzerns der SWFH unterstellt (Beherrschungsvertrag gemäß § 291 Abs. 1 S. 1 1. Alt. AktG), gewährt die Mainova AG dem Vorsitzenden des Vorstands ein Sonderkündigungsrecht und das Recht zur Niederlegung seines Amts. Für den Fall der wirksamen und fristgerechten Kündigung und Amtsniederlegung erhält der Vorsitzende des Vorstands eine Abfindung in Höhe des Zweifachen seiner letztmaligen Jahresgesamtbezüge. Maximale Obergrenze ist jedoch die Höhe der Gesamtvergütung für die Restlaufzeit des Dienstvertrags. 4.4 Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 289f und 315d HGBDie Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 289f und 315d HGB, die nicht Bestandteil des Lageberichts ist, kann im Internet (www.mainova.de/governancebericht) eingesehen werden. 5 Erläuterungen zum Jahresabschluss der Mainova AG (HGB)Die Mainova AG, Frankfurt am Main, stellt ihren Jahresabschluss nach den Vorschriften des HGB sowie nach den ergänzenden Vorschriften des AktG und des EnWG auf. Die Mainova AG ist ein wesentlicher Bestandteil des Konzerns, da die Ergebnisbeiträge der wesentlichen Tochterunternehmen aufgrund bestehender Ergebnisabführungsverträge enthalten sind. Daher treffen die Ausführungen zu den Grundlagen des Konzerns und zu den Rahmenbedingungen im Wirtschaftsbericht grundsätzlich auch auf die Mainova AG zu. 5.1 Wirtschaftsbericht der Mainova AG5.1.1 Ertragslage der Mainova AGNachfolgend wird die Entwicklung der Gewinn- und Verlustrechnung erläutert. Gewinn- und Verlustrechnung der Mainova AG (Kurzfassung)scroll
Das EBT von 94,8 Mio. Euro lag um 15,5 Mio. Euro deutlich über dem Vorjahr und dem Plan, der von einem nur moderaten Ergebnisanstieg ausgegangen ist. Das EBT der Mainova AG nach Segmenten hat sich wie folgt entwickelt: scroll
Der Geschäftsverlauf in den einzelnen Segmenten entsprach im Wesentlichen den in der Ertragslage des Konzerns dargestellten Entwicklungen der bereinigten Segmentergebnisse. Im Gegensatz zum Konzern war das Segmentergebnis in der Gasversorgung jedoch durch einen positiven Sondereffekt aus einer Rückstellungsauflösung im Jahr 2019 beeinflusst, sodass ein Ergebnisanstieg zu verzeichnen war. Das Ergebnis im Segment Beteiligungen ist grundsätzlich nicht mit dem Konzernabschluss vergleichbar, da in der Mainova AG die vereinnahmten Ausschüttungen anstatt der anteiligen Jahresergebnisse enthalten sind. Ursache für den Rückgang des Segmentergebnisses war bei konstanten Ausschüttungen eine außerplanmäßige Abschreibung auf eine Beteiligung. Nachfolgend wird die Entwicklung der einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung erläutert. Die Umsatzerlöse stellten sich wie folgt dar: scroll
Im Stromgeschäft war eine Umsatzsteigerung zu verzeichnen. Der gestiegene Stromverkauf resultierte im Wesentlichen aus Mengenzuwächsen im Standardkundengeschäft, vor allem außerhalb unseres Netzgebiets. Auch bei den Gaserlösen führte ein verbessertes Standardkundengeschäft zu einer Umsatzerhöhung. Die Erlöse aus Strom- und Gashandel lagen ebenfalls über dem Niveau des Vorjahres. Die Erlöse im Wärmegeschäft erhöhten sich durch gestiegene Kundenanschlüsse sowie die kältere Witterung ab dem zweiten Quartal 2019. Der Zuwachs der Wassererlöse resultierte aus Preiseffekten. In den sonstigen Erlösen war die Veräußerung von Emissionsrechten im Jahr 2019 enthalten. Die sonstigen betrieblichen Erträge haben sich insbesondere durch gestiegene zinsbedingte Zuschreibungen auf Finanzanlagen erhöht. Der Materialaufwand betraf überwiegend den Strom-, Gas-, Wärme- und Wasserbezug, die Kosten für den Einsatz von Primärenergie in den eigenen Kraftwerken sowie Netzentgelte. Die Erhöhung war auf gestiegene Strom- und Gasbezugskosten sowie Netznutzungsentgelte zurückzuführen. Der Anstieg des Personalaufwands war mehrheitlich durch tariflich bedingte Gehaltsanpassungen verursacht. Darüber hinaus führten der Aufbau von Mitarbeitern sowie die Übernahme von Auszubildenden zu einer weiteren Erhöhung. Für die gestiegenen sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind neben einer Vielzahl von Einzeleffekten die Zuführung zur Rückstellung für Altlasten sowie gestiegene Konzessionsabgaben mit insgesamt 12,6 Mio. Euro verantwortlich. Das Finanzergebnis betrug 15,9 Mio. Euro und hat sich damit im Vorjahresvergleich um 28,8 Mio. Euro erhöht. Dies resultierte im Wesentlichen aus der um 33,8 Mio. Euro höheren Ergebnisabführung der NRM sowie aus der erstmaligen Gewinnabführung der Energy Air in Höhe von 4,5 Mio. Euro. Gegenläufig war ein Anstieg der Abschreibungen auf Finanzanlagen um 12,3 Mio. Euro zu verzeichnen. Die Steuern erhöhten sich ergebnisbedingt. 5.1.2 Vermögenslage der Mainova AGDie Bilanz der Mainova AG (Kurzfassung) stellt sich wie folgt dar: scroll
Der Anstieg der immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen ist insbesondere durch die Investitionen in Netze mit Schwerpunkt auf dem Stromnetz im Frankfurter Osten und Norden verursacht. Die Finanzanlagen haben sich im Wesentlichen durch den Erwerb der Anteile an der Energy Air, die neu gegründete Windpark Kloppenheim GmbH & Co. KG sowie diverse Ausleihungen an verbundene Unternehmen erhöht. Der leichte Anstieg des Umlaufvermögens entfiel im Wesentlichen auf die Forderungen gegen verbundene Unternehmen. Auf der Passivseite führte der geänderte Ausweis der erhaltenen Anzahlungen auf Baukostenzuschüsse zu einer Erhöhung der erhaltenen Zuschüsse sowie zu einer Reduzierung der Verbindlichkeiten um 55,3 Mio. Euro. Zudem verminderten sich die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten durch planmäßige Tilgungen um 28,8 Mio. Euro. Gegenläufig wirkten sich die um 31,5 Mio. Euro gestiegenen Verbindlichkeiten aus Cash Pooling und die um 29,1 Mio. Euro gestiegenen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen aus. 5.1.3 Finanzlage der Mainova AGDie folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Cashflows gegenüber dem Vorjahr: scroll
Ursächlich für den Rückgang des positiven Cashflows aus der laufenden Geschäftstätigkeit sind im Wesentlichen höhere Forderungen aus Gewinnabführung gegen verbundene Unternehmen. Die höheren Mittelabflüsse aus der Investitionstätigkeit waren insbesondere durch die gestiegenen Investitionen in immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen bedingt. Der negative Cashflow aus Finanzierungstätigkeit resultierte wie im Vorjahr insbesondere aus der Gewinnabführung an die SWFH und der Tilgung von Krediten. Die gesunkenen Auszahlungen wurden durch eine geringere Gewinnabführung verursacht. Der Finanzmittelfonds setzte sich aus den Forderungen aus der Konzernfinanzierung (49,5 Mio. Euro; Vorjahr 54,8 Mio. Euro) abzüglich den Verbindlichkeiten aus der Konzernfinanzierung (296,6 Mio. Euro; Vorjahr 238,8 Mio. Euro) zusammen. Die Forderungen aus der Konzernfinanzierung entfielen vollständig auf die bei der SWFH im Rahmen des Cash Pooling angelegten Tagesgelder. Bei den Verbindlichkeiten aus der Konzernfinanzierung handelte es sich um Tagesgeldanlagen von verbundenen Unternehmen. 5.2 Prognose-, Chancen- und Risikobericht der Mainova AGDie im Prognose-, Chancen- und Risikobericht des Konzerns getroffenen Aussagen beziehen sich auch auf die Mainova AG. Da der Konzern im Wesentlichen durch die Mainova AG geprägt wird, unterliegen beide Abschlüsse den gleichen Einflüssen sowie Chancen und Risiken. Für die Mainova AG planen wir mit einem moderat unter dem Vorjahr liegenden EBT. Die Entwicklung in den Segmenten wird dabei in etwa der des Konzernabschlusses entsprechen. Die für das Jahr 2020 geplanten Investitionen der Mainova AG belaufen sich auf rund 143 Mio. Euro. Die Verteilung auf Segmente entspricht im Wesentlichen der im Prognosebericht des Konzerns aufgeführten Aufteilung. Wir erwarten, dass unsere Leistungsindikatoren Kunden- und Mitarbeiterzufriedenheit im Jahr 2020 auf Höhe der letzten Erhebung liegen. 5.3 Angaben zu den Tätigkeitsabschlüssen nach § 6b EnWGGemäß § 6b Abs. 7 Satz 4 des EnWG ist im Lagebericht auf die Tätigkeiten im Sinne des § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG einzugehen. Zur Vermeidung von Diskriminierung und Quersubventionierung sind vertikal integrierte Energieversorgungsunternehmen zur Führung von getrennten Konten je Tätigkeitsbereich sowie zur Aufstellung von gesonderten Tätigkeitsabschlüssen verpflichtet. Als Tätigkeitsbereiche definiert das Gesetz die Elektrizitätsübertragung, Elektrizitätsverteilung, Gasfernleitung, Gasverteilung, Gasspeicherung sowie den Betrieb von Flüssiggas (LNG-Anlagen). Ferner gehört zu den Tätigkeiten jede wirtschaftliche Nutzung eines Eigentumsrechts an Strom- und Gasnetzen, Gasspeichern oder LNG-Anlagen. Entsprechend dieser Berichtspflicht führen wir in der internen Rechnungslegung der Mainova jeweils getrennte Konten für die Tätigkeiten der Elektrizitäts- und Gasverteilung und für sonstige Tätigkeiten innerhalb sowie außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors. Auf dieser Grundlage werden für die Tätigkeitsbereiche eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung erstellt. Die Ergebnisse der Tätigkeitsbereiche Elektrizitäts- und Gasverteilung der Mainova AG wurden von den Erlösen aus der Verpachtung der Strom- und Gasnetze an die NRM sowie von der Abführung des Ergebnisses der NRM bestimmt. Den Aufwendungen aus Konzessionsabgabe (sonstige betriebliche Aufwendungen) standen Erträge aus der Weiterbelastung der Konzessionsabgabe an die NRM (Umsatzerlöse) gegenüber. Der Tätigkeitsbereich Stromverteilung wies einen Jahresüberschuss vor Ergebnisabführung in Höhe von 6,6 Mio. Euro (Vorjahr Jahresfehlbetrag 11,7 Mio. Euro) aus. Die Veränderung ist einerseits auf das im Gegensatz zum Vorjahr positive Ergebnis der NRM und gegenläufig auf die Erhöhung der sonstigen betrieblichen Aufwendungen und der Personalkosten zurückzuführen. Auf der Aktivseite der Bilanz erhöhten sich die Sachanlagen aufgrund gestiegener Investitionen um 35,7 Mio. Euro. Auf der Passivseite war insbesondere ein Anstieg der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen um 26,6 Mio. Euro und der empfangenen Ertragszuschüsse um 8,1 Mio. Euro zu verzeichnen. Der Tätigkeitsbereich Gasverteilung wies einen Jahresüberschuss vor Ergebnisabführung in Höhe von 28,1 Mio. Euro (Vorjahr 24,1 Mio. Euro) aus. Die Veränderung ist hauptsächlich auf ein deutlich höheres Ergebnis aus Finanzanlagen bei gestiegenem Steueraufwand zurückzuführen. Auf der Aktivseite erhöhten sich die Sachanlagen um 3,4 Mio. Euro sowie die Ausleihungen an verbundenen Unternehmen um 1,9 Mio. Euro. Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen verminderten sich um 7,6 Mio. Euro. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind aufgrund planmäßiger Tilgungen um 5,5 Mio. Euro gesunken. Des Weiteren erhöhten sich die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen um 1,8 Mio. Euro und die sonstigen Verbindlichkeiten um 0,8 Mio. Euro.
Frankfurt am Main, den 9. März 2020 Dr. Alsheimer Breidenbach Rauhut Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019des Mainova-Konzernsscroll
Gesamtergebnisrechnung vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019des Mainova-Konzerns 1scroll
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Nach Steuern Bilanzdes Mainova-KonzernsVermögenswertescroll
Eigenkapital und Schuldenscroll
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Die Vorjahreszahlen wurden angepasst. Wir verweisen auf das Kapitel "Änderung der
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" im Anhang. Eigenkapitalveränderungsrechnung des Mainova-Konzernsscroll
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Wir verweisen auf das Kapitel "Änderung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden"
im Anhang. Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2019des Mainova-Konzernsscroll
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Es handelt sich um das unbereinigte Ergebnis. Bereinigt um die Marktbewertung von
derivativen Finanzinstrumenten nach IFRS 9 ergibt sich ein Ergebnis vor Ertragsteuern
in Höhe von 130,4 Mio. Euro (Vorjahr 144,3 Mio. Euro). Anhang für das Geschäftsjahr 2019des Mainova-Konzerns1. Allgemeine GrundlagenDer Konzernabschluss der Mainova Aktiengesellschaft (Mainova AG) mit Sitz in Frankfurt am Main (Registergericht Frankfurt am Main, HRB 7173) wurde nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB) zu beachtenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Die Mainova AG sowie die in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen werden im Folgenden als "Konzern" oder "Mainova" bezeichnet. Das oberste Mutterunternehmen der Mainova ist die Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH (SWFH), Frankfurt am Main, die einen Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen nach HGB aufstellt, der im Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Das vollkonsolidierte Tochterunternehmen Hotmobil Deutschland GmbH (Hotmobil) macht von der Befreiungsvorschrift des § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch und verzichtet auf die Veröffentlichung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Es besteht ein Ergebnisabführungsvertrag zwischen der Hotmobil und der Mainova AG. Für die Bilanzierung, Bewertung und den Ausweis im Konzernabschluss 2019 haben wir die Anforderungen der am Abschlussstichtag veröffentlichten und verpflichtend anzuwendenden Standards des International Accounting Standards Boards (IASB) sowie die Interpretationen des IFRS Interpretations Committees (IFRS IC) -vormals International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) beziehungsweise Standing Interpretations Committee -ausnahmslos erfüllt. Der Konzernabschluss der Mainova vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Mainova erstellt diesen Konzernabschluss aufgrund der Aufstellungspflicht für börsennotierte Aktiengesellschaften nach § 290 Abs. 1 HGB in Verbindung mit § 291 Abs. 3 Nr. 1 HGB. Der Aufsichtsrat wird am 25. März 2020 über die Billigung des Konzernabschlusses entscheiden. Anschließend wird der Konzernabschluss im Bundesanzeiger offengelegt. Mainova ist in der Versorgung mit leitungsgebundenen Energieträgern und Wasser sowie in artverwandten Dienstleistungen tätig. Wir versorgen rund eine Million Menschen überwiegend in Hessen, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Bayern, Baden-Württemberg und Niedersachsen mit Strom und Gas. In Frankfurt am Main bieten wir unseren Kunden zusätzlich Wärme und Wasser an. Zudem beliefert Mainova regionale Energieversorgungsunternehmen (Energiepartner) sowie bundesweit Geschäftskunden mit Strom und Gas. Auch energienahe Dienstleistungen gewinnen zunehmend an Bedeutung. Als Betreiber von Versorgungsnetzen stellt Mainova Dritten den Zugang und Anschluss zur Verfügung und gewährleistet den sachgerechten Transport von Energie und Wasser. Weitere Informationen dazu sind auch im Abschnitt 8 "Segmentberichterstattung" enthalten. Zur übersichtlicheren Darstellung sind in der Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Bilanz Posten zusammengefasst und im Anhang gesondert aufgeführt und erläutert. Die Beträge werden, soweit dies nicht anderweitig vermerkt ist, auf Tsd. oder Mio. Euro gerundet. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Der vorliegende Abschluss umfasst das Geschäftsjahr 2019 auf der Basis der Berichtsperiode vom 1. Januar bis 31. Dezember des Jahres mit einer Vergleichsperiode. 2. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen im Wesentlichen denen des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018. Im Geschäftsjahr 2019 wurden erstmals die Vorschriften des IFRS 16 "Leasingverhältnisse" angewendet. Diesbezüglich verweisen wir auf die Ausführungen zu den Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Die Erstellung des Konzernabschlusses der Mainova erfolgt grundsätzlich unter Anwendung des Anschaffungskostenprinzips. Davon ausgenommen sind die zum beizulegenden Zeitwert bewerteten derivativen Finanzinstrumente und die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Vermögenswerte. Die Realisierung der Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden erfolgt gemäß IFRS 15. Der Standard enthält ein Fünf-Stufen-Modell, mithilfe dessen die Höhe der Umsätze und der Zeitpunkt beziehungsweise Zeitraum der Umsatzrealisierung bestimmt werden. Bezüglich der Umsatzrealisierung verweisen wir auf Abschnitt 5 (1). Der Geschäfts- oder Firmenwert (Goodwill) wird zu Anschaffungskosten abzüglich Wertminderungen angesetzt. Der Geschäfts- oder Firmenwert unterliegt gemäß IAS 36 keiner planmäßigen Abschreibung, sondern wird mindestens einmal jährlich einer Werthaltigkeitsprüfung unterzogen. Beim Eintritt besonderer Ereignisse, die dazu führen können, dass der Buchwert einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit (ZGE) beziehungsweise von Gruppen von ZGE nicht mehr durch den erzielbaren Betrag gedeckt ist, wird auch unterjährig ein Werthaltigkeitstest durchgeführt. Der erzielbare Betrag basiert hierbei auf dem Nutzungswert der ZGE. Der im Rahmen der Werthaltigkeitsprüfung verwendete Vorsteuerzinssatz liegt zum Stichtag zwischen 9,15 % und 9,44 % (Vorjahr zwischen 9,40 % und 9,73 %). Der Ermittlung der diskontierten Cashflows liegt die vom Vorstand genehmigte und vom Aufsichtsrat gebilligte Mehrjahresplanung zugrunde. Eine Wertaufholung in späteren Perioden ist nicht möglich. Es wurden Eigenkapitalkostensätze zwischen 4,90 % und 6,50 % (Vorjahr zwischen 5,30 % und 6,65 %) und Betafaktoren wie im Vorjahr zwischen 0,60 und 0,80 berücksichtigt. Der Geschäfts- oder Firmenwert verteilt sich im Wesentlichen auf die ZGE Hotmobil. Der Buchwert dieser ZGE beträgt 7,4 Mio. Euro. Der Diskontierungssatz für diese ZGE lag zum Stichtag bei 9,15 % (Vorjahr 9,40 %) vor Steuern. Für die Fortschreibung von Cashflows der ZGE über den Detailplanungszeitraum hinaus legen wir eine Wachstumsrate von 0,50 % zugrunde. Die Wachstumsrate wird hierbei spezifisch aus Erfahrungen und Zukunftserwartungen abgeleitet und überschreitet nicht die langfristige durchschnittliche Wachstumsrate des entsprechenden Markts, in denen das Konzernunternehmen tätig ist. Für die anderen ZGE wurde keine Wachstumsrate unterstellt, da die Nutzungsdauer begrenzt ist. Die erzielbaren Beträge der ZGE lagen zum Bilanzstichtag jeweils deutlich über deren Buchwerten, sodass, ausgehend von der aktuellen Beurteilung der wirtschaftlichen Lage, erst eine vom Management nicht für möglich gehaltene signifikante Änderung der wesentlichen Bewertungsparameter zu einer Wertminderung führen würde. Die ZGE weist eine Überdeckung des Buchwerts in Höhe von 38,3 Mio. Euro auf. Sonstige immaterielle Vermögenswerte werden mit den fortgeführten Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten bilanziert und linear, entsprechend ihrer wirtschaftlichen Nutzungsdauer, abgeschrieben: scroll
Die Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden werden mindestens zum Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft. Es liegen keine immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmbarer Nutzungsdauer vor. Bezüglich der Überprüfungen auf Wertminderungen verweisen wir auf die Erläuterungen zum Sachanlagevermögen in diesem Abschnitt. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger nutzungsbedingter Abschreibungen und Wertminderungen bewertet. Bei selbst erstellten Sachanlagen werden die Herstellungskosten anhand der direkt zurechenbaren Einzel- und Gemeinkosten ermittelt. Es wird die lineare Abschreibungsmethode angewandt. Wesentliche Ersatzinvestitionen sowie die Großrevisionen der Kraftwerke werden aktiviert. Aufwendungen für Reparaturen und Wartungen, die keine wesentlichen Ersatzinvestitionen darstellen, werden in dem Geschäftsjahr aufwandswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, in dem sie angefallen sind. Die Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden werden mindestens zum Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft. Jeder Teil einer Sachanlage mit wesentlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten im Verhältnis zum gesamten Wert des Vermögenswerts wird hinsichtlich der Nutzungsdauer und Abschreibungsmethode getrennt von den anderen Teilen der Sachanlage beurteilt und entsprechend abgeschrieben (Komponentenansatz). Nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten werden nur dann als Buchwert des Vermögenswerts erfasst, wenn es wahrscheinlich ist, dass dem Konzern daraus zukünftig ein wirtschaftlicher Nutzen zufließen wird und die Kosten des Vermögenswerts zuverlässig ermittelt werden können. Erhaltene Investitionszuschüsse der öffentlichen Hand werden von den Anschaffungs- und Herstellungskosten abgesetzt. Die planmäßigen linearen Abschreibungen für unsere typischen Anlagen werden nach folgenden konzerneinheitlichen Nutzungsdauern bemessen: scroll
Sachanlagen werden auf Wertminderungen überprüft, wenn Ereignisse oder veränderte Umstände vermuten lassen, dass eine Wertminderung eingetreten sein könnte. Darauf können insbesondere neue energiepolitische Rahmenbedingungen, eine deutliche Änderung der Preissituation an den Absatz- und Beschaffungsmärkten, geänderte regulatorische Vorgaben sowie eine Verschlechterung der zugrunde gelegten Plandaten hinweisen. In solchen Fällen erfolgt eine Werthaltigkeitsprüfung nach IAS 36. Eine Wertminderung eines Vermögenswerts ist erforderlich, wenn der Buchwert über dem erzielbaren Betrag des Vermögenswerts liegt. Dabei ist gemäß IAS 36.6 der erzielbare Betrag der höhere Wert aus dem Nutzungswert und dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Verkaufskosten. Der bei Mainova zugrunde gelegte Nutzungswert ergibt sich aus dem Barwert der geschätzten, zukünftig nachhaltig erzielbaren betrieblichen Cashflows aus der fortgeführten Nutzung des Vermögenswerts zuzüglich eines am Ende der Nutzungsdauer realisierbaren Restwerts. Als Grundlage für die Ermittlung des Nutzungswerts dient die vom Vorstand genehmigte und vom Aufsichtsrat beschlossene beziehungsweise gebilligte Mehrjahresplanung. Ist es nicht möglich, den erzielbaren Betrag für einen einzelnen Vermögenswert zu bestimmen, wird die Wertminderung auf Basis des erzielbaren Betrags der ZGE ermittelt. Diese ist als kleinste identifizierbare Gruppe von Vermögenswerten definiert, die unabhängig von anderen Vermögenswerten in der Lage ist, Mittelzuflüsse aus der fortgesetzten Nutzung zu erzielen. Bei Mainova bestehen im Wesentlichen ZGE für die Strom-, Gas- und Wasserverteilnetze sowie für die Kraftwerke. Die ZGE Kraftwerke setzt sich aus mehreren Heizkraftwerken (HKW West, Mitte, Niederrad und dem Müllheizkraftwerk Nordweststadt) mit zugehörigen Verbindungsnetzen zusammen, da diese in einem Verbund gesteuert werden und die Versorgung der Kunden gegenseitig sicherstellen. Für die ZGE Kraftwerke wird eine unbestimmbare Nutzungsdauer unterstellt, sodass die Planjahre um ein Normjahr als Basis für die ewige Rente ergänzt werden. Bei den ZGE der Verteilnetze wird analog eine unbestimmbare Nutzungsdauer unterstellt. Die Windparks werden nicht in einer ZGE zusammengefasst, sondern aufgrund ihrer einzeln abgrenzbaren Zahlungsmittelzuflüsse jeweils als eigenständige ZGE behandelt. Wenn der Grund für eine früher vorgenommene Wertminderung entfällt, werden die Vermögenswerte erfolgswirksam zugeschrieben, wobei der infolge der Zuschreibung erhöhte Buchwert nicht die fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten übersteigen darf. An jedem Bilanzstichtag wird geprüft, ob ein Anhaltspunkt vorliegt, dass ein für einen Vermögenswert in früheren Perioden erfasster Wertminderungsaufwand nicht mehr besteht oder sich vermindert haben könnte. Fremdkapitalkosten, die im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Herstellung eines sogenannten qualifizierten Vermögenswerts vom Zeitpunkt der Anschaffung beziehungsweise ab dem Herstellungsbeginn bis zur Inbetriebnahme entstehen, werden als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten dieses Vermögenswerts aktiviert. Bei spezifischer Fremdfinanzierung werden die jeweiligen direkt zurechenbaren Fremdkapitalkosten berücksichtigt. Bei Mainova wird in der Regel nicht spezifisch finanziert, das heißt, es besteht kein direkter Zusammenhang zwischen den aufgenommenen Fremdmitteln und den getätigten Investitionen. Zur Berechnung der zu aktivierenden Fremdkapitalkosten wird ein durchschnittlicher Fremdkapitalkostensatz ermittelt. Im Geschäftsjahr 2019 wurde ein durchschnittlicher Fremdfinanzierungszinssatz von 2,23 % (Vorjahr 1,75 %) zugrunde gelegt. Andere Fremdkapitalkosten werden als Aufwand erfasst. Bei Leasingverhältnissen ist zu unterscheiden, ob Mainova Leasinggeber oder Leasingnehmer ist. Leasingtransaktionen, bei denen Mainova Leasinggeber ist und die wesentlichen Chancen und Risiken aus der Nutzung des Leasingobjekts auf den Vertragspartner übertragen werden, sind als Finanzierungsleasingverhältnisse erfasst. Die Summe des Barwerts der ausstehenden Mindestleasingzahlungen und des nicht garantierten Restwerts werden als Leasingforderung bilanziert. Die Zahlungen des Leasingnehmers werden in Tilgungsleistungen sowie Zinserträge aufgeteilt. Bei Mainova werden insbesondere Contracting-Projekte als Finanzierungsleasing erfasst. Bei diesen Projekten stellt Mainova eine Energieerzeugungsanlage für einen Kunden bei gleichzeitigem Abschluss eines Energieliefervertrags. Werden die Chancen und Risiken nicht auf den Vertragspartner übertragen, liegt ein Operating-Leasingverhältnis vor, das heißt, dass das Leasingobjekt weiterhin bei Mainova bilanziert wird und die Leasingzahlungen linear über den Zeitraum des Leasingverhältnisses als Ertrag erfasst werden. Für Geschäfte, bei denen Mainova Leasingnehmer ist, wird der Barwert der zukünftigen Leasingzahlungen als finanzielle Verbindlichkeit angesetzt. Die Leasingzahlungen werden unter Verwendung des Grenzfremdkapitalzinssatzes nach der Effektivzinsmethode in Tilgungs- und Zinsanteile aufgeteilt. Sofern der implizite Zinssatz des Leasingverhältnisses nicht bekannt ist, wird zur Ermittlung des Grenzfremdkapitalzinssatzes die Zinsstruktur von Bundesanleihen zugrunde gelegt. Darauf wird im nächsten Schritt ein Kreditaufschlag ermittelt, der sich aus am Markt beobachtbaren CDS-Spreads für Benchmarkunternehmen ergibt. Dieser Kreditaufschlag wird im letzten Schritt um einen Mainova-spezifischen Kreditaufschlag ergänzt. Korrespondierend zu der gebildeten Leasingverbindlichkeit wird zu Beginn des Leasingverhältnisses im Sachanlagevermögen ein Nutzungsrecht am geleasten Vermögenswert aktiviert, das dem Barwert der Verbindlichkeit zuzüglich direkt zurechenbarer Kosten entspricht. Vor Beginn des Leasingverhältnisses geleistete Zahlungen sowie vom Leasinggeber gewährte Mietanreize werden ebenfalls im Buchwert des Nutzungsrechts berücksichtigt. Das Nutzungsrecht wird über die Dauer des Leasingverhältnisses oder, falls kürzer, über die Nutzungsdauer des geleasten Vermögenswerts linear abgeschrieben. Bei Änderungen der erwarteten Leasingzahlungen oder Neueinschätzungen vertraglicher Optionen wird die Verbindlichkeit neu bewertet. Die Anpassung an den neuen Buchwert erfolgt dabei erfolgsneutral durch die Anpassung des korrespondierenden aktivierten Nutzungsrechts. Für Leasingverhältnisse, deren Laufzeit maximal zwölf Monate umfassen oder die sich auf geringwertige Vermögenswerte beziehen, nimmt Mainova die optionalen Anwendungsausnahmen in Anspruch. Dabei werden die Leasingzahlungen dieser Verträge grundsätzlich linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als sonstiger betrieblicher Aufwand erfasst. Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen werden zunächst zu Anschaffungskosten angesetzt und deren Buchwert in den Folgeperioden in Höhe der anteiligen Veränderungen des Nettovermögens fortgeschrieben. Dabei werden die Buchwerte jährlich um die anteiligen Ergebnisse, ausgeschütteten Dividenden und sonstigen Eigenkapitalveränderungen erhöht beziehungsweise vermindert. Ein bilanzierter Geschäfts- oder Firmenwert wird im Beteiligungsansatz ausgewiesen. Erfolgsneutrale Eigenkapitalveränderungen bei nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen werden auf Wertminderungen überprüft, wenn Ereignisse oder veränderte Umstände vermuten lassen, dass eine Wertminderung eingetreten sein könnte. Eine Wertminderung liegt vor, wenn der erzielbare Betrag den Beteiligungsbuchwert unterschreitet. Der erzielbare Betrag wird als Barwert der erwarteten künftigen Cashflows ermittelt. Als Grundlage für die Ermittlung des Nutzungswerts dienten die von den Gesellschaften erstellten und von deren Aufsichtsräten beschlossenen beziehungsweise gebilligten Mehrjahresplanungen. Dabei wurde ein laufzeitspezifischer risikofreier Zinssatz zwischen 0,00 % und 0,10 % (Vorjahr zwischen 0,40 % und 1,25 %) zuzüglich einer Marktrisikoprämie von 8,00 % (Vorjahr 6,75 %) unter der Nutzung folgender Betafaktoren (verschuldet) verwendet: scroll
Grundsätzlich wurde ein Eigenkapitalkostensatz von 6,50 % (Vorjahr 6,65 %) und bei Gaskraftwerken Eigenkapitalkostensätze zwischen 8,00 % und 8,10 % (Vorjahr 7,15 % und 8,00 %) verwendet. Bei Beteiligungen mit einer Garantiedividende im Rahmen eines Ergebnisabführungsvertrags wird für den Anteil der Garantiedividende ein Eigenkapitalkostensatz von 4,10 % (Vorjahr 4,63 %) zugrunde gelegt. Die Vorräte werden zu Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten angesetzt. Fremdkapitalkosten werden nicht aktiviert, es sei denn, es liegt ein qualifizierter Vermögenswert vor. Die Bewertung erfolgt grundsätzlich zu gewogenen Durchschnittskosten. Die Herstellungskosten enthalten gemäß IAS 2 die direkt zurechenbaren Einzelkosten zuzüglich angemessener Gemeinkosten. Risiken aus einer geminderten Verwertbarkeit wird durch angemessene Abschläge Rechnung getragen. Soweit es erforderlich ist, wird der im Vergleich mit dem Buchwert niedrigere realisierbare Nettoveräußerungswert angesetzt. Wertaufholungen bei früher abgewerteten Vorräten werden als Minderung des Materialaufwands erfasst. Unentgeltlich zugeteilte Emissionsrechte werden mit null Euro und erworbene Emissionsrechte zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Für eine etwaige Unterdeckung am Stichtag wird eine Rückstellung in Höhe des beizulegenden Zeitwerts zum Bilanzstichtag für zusätzlich benötigte Emissionsrechte gebildet. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind von Kunden geschuldete Beträge für im gewöhnlichen Geschäftsverlauf verkaufte Güter und erbrachte Dienstleistungen. In den Forderungen sind erhaltene Abschlagszahlungen auf den abgegrenzten, noch nicht abgelesenen Verbrauch unserer Kunden verrechnet. Beim erstmaligen Ansatz wird der Betrag der unbedingten Gegenleistung erfasst. Ist jedoch eine signifikante Finanzierungskomponente enthalten, erfolgt ein Ansatz zum beizulegenden Zeitwert. Mainova hält die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, um die vertraglichen Cashflows zu vereinnahmen, und bewertet sie in der Folge unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich Wertberichtigungen. Die Wertberichtigungen werden im Rahmen des vereinfachten Wertminderungsmodells des IFRS 9 stets in Höhe der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste bemessen. Diesbezüglich verweisen wir auf die Erläuterungen zum Kreditrisiko in Abschnitt 7. Ergänzend werden Einzelwertberichtigungen aufgrund der wirtschaftlichen Situation eines Schuldners vorgenommen. Übrige finanzielle Vermögenswerte - KlassifizierungDie Klassifizierung ist abhängig vom Geschäftsmodell für die Steuerung der finanziellen Vermögenswerte und von den vertraglichen Zahlungsströmen. Ein finanzieller Vermögenswert wird nur dann mit fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, wenn kumulativ die beiden folgenden Bedingungen erfüllt sind:
Ansonsten erfolgt eine Bewertung erfolgsneutral oder erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert. Schuldinstrumente werden nur dann umklassifiziert, wenn sich das Geschäftsmodell zur Steuerung dieser Vermögenswerte ändert. Bei den Investitionen in Eigenkapitalinstrumente übt Mainova das Wahlrecht der Bewertung erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert aus. Eine Beschreibung der Bewertungskategorien bei der Mainova befindet sich in Abschnitt 7. Übrige finanzielle Vermögenswerte - Ansatz und AusbuchungEin marktüblicher Kauf oder Verkauf von finanziellen Vermögenswerten wird zum Handelstag angesetzt, das heißt zu dem Tag, an dem sich Mainova verpflichtet, den Vermögenswert zu kaufen oder zu verkaufen. Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn die Ansprüche auf den Erhalt von Zahlungsströmen aus den finanziellen Vermögenswerten ausgelaufen oder übertragen worden sind und der Konzern im Wesentlichen alle Risiken und Chancen aus dem Eigentum übertragen hat. Übrige finanzielle Vermögenswerte - BewertungBeim erstmaligen Ansatz werden finanzielle Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Die Folgebewertung von Schuldinstrumenten nimmt Mainova abhängig vom Geschäftsmodell wie folgt vor:
Wertminderungen orientieren sich an dem Modell der erwarteten Kreditausfälle. Grundsätzlich wird die Wertminderung beim erstmaligen Ansatz von Finanzinstrumenten, mit Ausnahme der bereits zum Zugangszeitpunkt wertgeminderten Vermögenswerte, auf Basis des erwarteten 12-Monats-Kreditverlusts ermittelt. Sofern sich in den Folgeperioden das Ausfallrisiko seit dem erstmaligen Ansatz signifikant erhöht, wird bei der Ermittlung der Wertminderung das Risiko, dass über die erwartete Laufzeit des Finanzinstruments ein Kreditausfall eintritt, zugrunde gelegt. Zu jedem Bilanzstichtag wird überprüft, ob ein finanzieller Vermögenswert wertgemindert ist. Dies ist dann erfüllt, wenn ein oder mehrere Ereignisse eingetreten sind, die einen nachteiligen Einfluss auf die zukünftige Zahlung haben. Zu weiteren Einzelheiten verweisen wir auf die Ausführungen zum Kreditrisiko in Kapitel 7. Die Folgebewertung von Eigenkapitalinstrumenten erfolgt nach Ausübung des unwiderruflichen Wahlrechts erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert. Hierunter fallen die sonstigen Beteiligungen, in die Mainova aus strategischen Gründen investiert hat mit der Absicht, diese langfristig zu halten. Der beizulegende Zeitwert wird als Barwert der geschätzten, zukünftig nachhaltig erzielbaren Cashflows ermittelt. Die verwendeten Bewertungsmethoden und -parameter entsprechen denen, die beim Wertminderungstest für die nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen angewendet werden. Sofern ein Börsenpreis verfügbar ist, wird dieser herangezogen. Gewinne und Verluste werden im sonstigen Ergebnis ausgewiesen. Bei Ausbuchung erfolgt keine Umgliederung in die Gewinn- und Verlustrechnung. Dividenden werden weiterhin in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Wertminderungen und Wertaufholungen werden nicht getrennt von den Änderungen des beizulegenden Zeitwerts ausgewiesen. Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten werden zu konzerneinheitlich vorgegebenen Umrechnungskursen, die den Mittelkursen am Bilanzstichtag entsprechen, bewertet. Nichtmonetäre Fremdwährungsposten sind bei Mainova nicht vorhanden. Zum Bilanzstichtag lagen keine Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten vor. Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten und werden zum Nennwert bilanziert. Erhaltene Zuschüsse, wie Baukostenzuschüsse und Netzkostenbeiträge, sind passivisch abgegrenzt und werden über 20 Jahre linear zugunsten der Umsatzerlöse aufgelöst. Bei den Baukostenzuschüssen handelt es sich um Vertragsverbindlichkeiten nach IFRS 15. Die Pensionsrückstellungen umfassen die Rückstellungen für Einzelpensionszusagen sowie für die Gewährung von Energiedeputaten an Mitarbeiter, Pensionäre und ihre Hinterbliebenen. Der Ermittlung der leistungsorientierten Verpflichtungen liegt zum Abschlussstichtag ein versicherungsmathematisches Gutachten eines qualifizierten Sachverständigen zugrunde. Die Berechnung erfolgt entsprechend IAS 19 nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren. Dieses Verfahren berücksichtigt neben den Renten und Anwartschaften auch zukünftig zu erwartende Gehalts- und Rentensteigerungen. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus der Bewertung der leistungsorientierten Pensionsverpflichtung (sogenannte Neubewertungskomponente) werden in der Periode des Anfallens im sonstigen Ergebnis der Gesamtergebnisrechnung erfasst. Diese resultieren aus einer Abweichung der tatsächlichen Entwicklung von den unterstellten Annahmen oder aus einer Änderung der Annahmen. Die übrigen Komponenten des Pensionsaufwands (sogenannte Dienstzeit- und Nettozinskomponente) werden im Gewinn oder Verlust der Periode berücksichtigt. Daneben sind alle tariflichen Mitarbeiter im Rahmen der Bindung an die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes sowie auf der Basis einzelvertraglicher Regelungen bei der Zusatzversorgungskasse der Stadt Frankfurt am Main (ZVK) nach den Regeln der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst pflichtversichert. Nach IAS 19 handelt es sich bei dieser Form der Altersvorsorge um einen leistungsorientierten Plan (Defined Benefit Plan), da die individuellen Versorgungsleistungen der ZVK an frühere Mitarbeiter der Mitgliedsunternehmen nicht von eingezahlten Beiträgen abhängen. Da zudem in der ZVK Mitarbeiter mehrerer Mitgliedsunternehmen versichert sind, gilt diese Form der Altersvorsorge als gemeinschaftlicher Plan mehrerer Arbeitgeber (Multi-Employer Plan), für die die besonderen Vorschriften des IAS 19 anzuwenden sind. Die Beiträge werden im Rahmen eines Umlageverfahrens erhoben. Aufgrund der Umverteilungen der Leistungen der ZVK auf die an ihr beteiligten Unternehmen und der unzureichenden Daten über die Altersstruktur, die Fluktuation und die Gehälter dieser Mitarbeiter liegen keine Informationen über den auf Mainova entfallenden Teil der zukünftigen Zahlungsverpflichtungen vor (wirtschaftliche Verpflichtung). Somit ist eine Rückstellungsbildung nach IFRS nicht zulässig und die Behandlung erfolgt wie bei einem beitragsorientierten Plan (Defined Contribution Plan) gemäß IAS 19.34 (a). Die laufenden Zahlungen an die ZVK stellen demnach Aufwendungen des Geschäftsjahres dar. Der Umlagesatz der ZVK Frankfurt am Main beläuft sich auf 6,0 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts; davon übernimmt der Arbeitgeber 5,6 %, die Eigenbeteiligung der Arbeitnehmer beträgt 0,4 %. Daneben wird gemäß § 63 der ZVK-Satzung vom Arbeitgeber ein steuerfreies Sanierungsgeld von 3,5 % erhoben. Für einen Teil der Pflichtversicherten wird für das ZVK-pflichtige Entgelt, das über dem tariflich festgesetzten Grenzwert liegt, eine zusätzliche Umlage von 9,0 % gezahlt. Derzeit liegen keine gesicherten Erkenntnisse vor, dass das Sanierungsgeld steigen wird. Es ist jedoch damit zu rechnen, dass auch künftig Beitragserhöhungen erfolgen können. Der Aufwand aus ZVK-Umlagen (Arbeitgeberanteil) ist unter den Aufwendungen für Altersversorgung ausgewiesen. Mainova ist gemeinsam mit den übrigen Mitgliedsunternehmen verpflichtet, die bereits aufgelaufenen, nicht durch Vermögen gedeckten sowie die künftig hinzukommenden Verpflichtungen zu finanzieren. Im Zusammenhang mit den leistungsorientierten Pensionsplänen ist die Mainova den allgemeinen versicherungsmathematischen Risiken wie beispielsweise Langlebigkeits- und Zinssatzänderungsrisiken ausgesetzt. Verpflichtungen für Beiträge zu beitragsorientierten Plänen werden als Aufwand erfasst, sobald die damit verbundene Arbeitsleistung erbracht wird. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen sämtliche am Bilanzstichtag erkennbaren rechtlichen oder faktischen Verpflichtungen gegenüber einer anderen Partei aufgrund von Ereignissen in der Vergangenheit, die der Höhe und / oder dem Eintrittszeitpunkt nach unsicher sind und wahrscheinlich zu einem Abfluss von Ressourcen führen werden. Die Rückstellungen werden mit dem bestmöglichen Schätzbetrag angesetzt. Die Bewertung erfolgt mit dem Erwartungswert, wenn die zu bewertende Rückstellung eine große Anzahl von Positionen umfasst, beziehungsweise mit dem Betrag, der über die höchste Eintrittswahrscheinlichkeit verfügt, wenn eine einzelne Verpflichtung bewertet wird. Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften werden gebildet, sofern die unvermeidbaren Kosten zur Erfüllung der zukünftigen vertraglichen Verpflichtungen höher sind als der erwartete wirtschaftliche Nutzen. Der Verlust aus dem schwebenden Geschäft ermittelt sich dabei aus dem Saldo der daraus resultierenden erwarteten Erträge und Aufwendungen. Für wesentliche Rückstellungen (wie beispielsweise Altlasten, Altersteilzeit) wurden Bewertungsgutachten beziehungsweise Berechnungen von sachverständigen Dritten eingeholt. Alle langfristigen Rückstellungen werden mit ihrem auf den Bilanzstichtag abgezinsten bestmöglichen Schätzbetrag bilanziert, soweit der Zinseffekt nicht von untergeordneter Bedeutung ist. Dabei wird der laufzeitäquivalente Zinssatz für Staatsanleihen, der von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht wird, herangezogen. Der bestmögliche Schätzbetrag umfasst auch die am Bilanzstichtag zu berücksichtigenden Kostensteigerungen. Ausgenommen davon sind Pensionsrückstellungen, für die gemäß IAS 19 gesonderte Regelungen angewendet werden. Die Mainova AG ist seit dem Jahr 2001 als Organgesellschaft in eine ertragsteuerliche Organschaft mit der SWFH eingebunden. Tatsächliche Steuerzahlungen und -erstattungen treten -mit Ausnahme der Körperschaftsteuerzahlung für Ausgleichszahlungen an außenstehende Aktionäre -auf der Ebene des Organträgers ein. Bei der Mainova AG werden die ermittelten laufenden Steuerverpflichtungen beziehungsweise -ansprüche über Steuerumlagen abgebildet. Die Ermittlung der Steuerumlagebeträge erfolgt auf Einzelbasis, das heißt, die Mainova AG wird wie ein selbstständiger Steuerzahler behandelt. Latente Steuern werden gemäß der Verbindlichkeitsmethode auf sämtliche temporäre Bilanzierungs- und Bewertungsunterschiede zwischen Steuerbilanz und IFRS-Bilanz der einzelnen in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften gebildet. Latente Steuern aus Konsolidierungsvorgängen werden gesondert ermittelt und angesetzt. Die latenten Steueransprüche werden angesetzt, wenn zum Zeitpunkt der Umkehr der abzugsfähigen temporären Differenz genügend steuerliches Einkommen zur Verrechnung des Umkehreffekts zur Verfügung steht. Die latenten Steueransprüche umfassen grundsätzlich auch Steuerminderungsansprüche, die sich aus der erwarteten Nutzung bestehender Verlustvorträge in Folgejahren ergeben. Eine Aktivierung erfolgt, wenn deren Realisierung mit ausreichender Sicherheit gewährleistet ist. Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden miteinander verrechnet, wenn der Konzern einen einklagbaren Anspruch zur Aufrechnung der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden hat und diese sich auf Ertragsteuern des gleichen Steuersubjekts beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden. Die latenten Steuern werden auf Basis der Steuersätze ermittelt, die zum Realisationszeitpunkt gelten beziehungsweise erwartet werden. Der Steuersatz des Mutterunternehmens Mainova AG beträgt 30,70 %. Er ergibt sich aus dem Körperschaftsteuersatz von 15,00 %, dem Solidaritätszuschlag von 5,50 % auf den Körperschaftsteuersatz sowie dem Gewerbeertragsteuersatz von 14,88 %. Verbindlichkeiten werden grundsätzlich mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige finanzielle Verbindlichkeiten werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Die von Kunden erhaltenen Anzahlungen werden unter den übrigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Zu den finanziellen Verbindlichkeiten zählen die Finanzschulden, die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, die übrigen langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten sowie die übrigen kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten. Darüber hinaus gehören die ausgegebenen Finanzgarantien ebenfalls zu den Finanzinstrumenten. Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten werden erstmals in der Bilanz angesetzt, wenn Mainova Vertragspartei des Finanzinstruments wird. Alle nicht derivativen Finanzinstrumente werden zum Erfüllungstag erfasst. Derivative Finanzinstrumente werden zur Sicherung von Commodity-Risiken eingesetzt, die mit den Aktivitäten des Unternehmens verbunden sind. Verträge, die für Zwecke des Empfangs oder der Lieferung von nichtfinanziellen Posten gemäß dem erwarteten Einkaufs-, Verkaufs- oder Nutzungsbedarf des Unternehmens abgeschlossen und in diesem Sinne gehalten werden (Eigenverbrauchsverträge), werden gemäß IFRS 9 nicht als derivative Finanzinstrumente, sondern nach IAS 37 als schwebende Geschäfte bilanziert und sind insofern in der Angabe zu den sonstigen finanziellen Verpflichtungen enthalten. Ferner werden derivative Finanzinstrumente zur Begrenzung des Risikos marktbedingter Schwankungen der Zinssätze eingesetzt. Derivate, die nicht zum Eigenverbrauch abgeschlossen werden, werden als finanzielle Vermögenswerte oder finanzielle Verbindlichkeiten bilanziert. Sofern die Voraussetzungen für Hedge Accounting nicht erfüllt sind, erfolgt eine Zuordnung zu der Kategorie erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Die beizulegenden Zeitwerte der derivativen Finanzinstrumente werden auf Basis marktgängiger Bewertungsmodelle durch Abzinsung der zukünftig erwarteten Zahlungsströme ermittelt. Dabei basieren die Zahlungsströme der Commodity-Instrumente auf Forward-Preisen. Die Zahlungsströme für Zins-Swaps ergeben sich über die zum Stichtag gültige Zinsstrukturkurve und die daraus abgeleiteten Forward-Zinsen. Die verwendeten Preise spiegeln ähnliche am Hauptmarkt getätigte Transaktionen des jeweiligen Instruments wider. Bei finanziellen Vermögenswerten werden die Ausfallrisiken der Gegenpartei berücksichtigt, da aus Sicht der Mainova das Risiko besteht, dass die Gegenpartei ausfällt und demzufolge ihren Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Neben der Berücksichtigung des Kreditrisikos der Gegenparteien im Falle von finanziellen Vermögenswerten wird bei finanziellen Schulden korrespondierend das eigene Ausfallrisiko berücksichtigt. Bei den derivativen Finanzinstrumenten, die in einer Sicherungsbeziehung (Hedge Accounting) stehen, handelt es sich um Cashflow Hedges, die der Absicherung einer mit hoher Wahrscheinlichkeit eintretenden geplanten Transaktion gegen das Risiko schwankender Zahlungsströme dienen. Bei einem Cashflow Hedge werden die unrealisierten Gewinne und Verluste des Sicherungsgeschäfts zunächst in der Rücklage für Cashflow Hedges im sonstigen Ergebnis (Eigenkapital) erfasst und erst dann in die Gewinn- und Verlustrechnung gebucht, wenn das abgesicherte Grundgeschäft erfolgswirksam erfasst wird. Dabei darf nur der effektive Teil einer Sicherungsbeziehung erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis berücksichtigt werden. Der ineffektive Anteil der Veränderung des beizulegenden Zeitwerts eines Sicherungsgeschäfts, für das zuvor ein Cashflow Hedge gebildet wurde, wird sofort erfolgswirksam erfasst. Entfällt das gesicherte Grundgeschäft, wird die im sonstigen Ergebnis für das Sicherungsgeschäft gebildete Rücklage sofort erfolgswirksam reklassifiziert. Wird die Sicherungsbeziehung ineffektiv, werden keine weiteren Anpassungen im Eigenkapital mehr vorgenommen. Der bis zu diesem Zeitpunkt im Eigenkapital aufgelaufene Betrag wird in die Gewinn- und Verlustrechnung gebucht, wenn das Grundgeschäft realisiert wird. Ab dem Zeitpunkt der Ineffektivität werden die Änderungen des beizulegenden Zeitwerts wie bei nicht in Sicherungsbeziehungen befindlichen Derivaten in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Für die Anwendung von Hedge Accounting gemäß IFRS 9 ist eine ausführliche Dokumentation der Sicherungsbeziehung zwischen Grund- und Sicherungsgeschäft sowie der Sicherungsstrategie erforderlich. Eine Sicherungsbeziehung liegt vor, sofern eine ökonomische Beziehung zwischen Grundgeschäft und Sicherungsinstrument vorliegt und die Critical Terms, wie Laufzeit, Mengen und Basiswert, übereinstimmen. Da auch einzelne Risikokomponenten abgesichert werden können und die Vertragsbedingungen übereinstimmen, ergeben sich keine wesentlichen Ineffektivitäten. IFRS 9 untersagt die freiwillige Beendigung der Bilanzierung von Sicherungsgeschäften. Zur Messung der Ineffektivität und der daraus abzuleitenden Buchungen aus der Sicherungsbeziehung wird die Effektivität prospektiv mittels der Dollar-Offset-Methode in Verbindung mit der hypothetischen Derivate-Methode gemessen. Hierbei werden die kumulativen Wertänderungen des Sicherungsinstruments mit den kumulativen Wertänderungen des Grundgeschäfts beziehungsweise des hypothetischen Derivats verglichen. Das hypothetische Derivat spiegelt sämtliche Parameter des Grundgeschäfts zum Zeitpunkt der Designation wider und hat einen Startwert von null. Eventualverbindlichkeiten sind mögliche Verpflichtungen gegenüber Dritten oder gegenwärtige Verpflichtungen, bei denen ein Ressourcenabfluss nicht wahrscheinlich ist beziehungsweise deren Höhe nicht verlässlich bestimmt werden kann. Eventualverbindlichkeiten werden in der Bilanz grundsätzlich nicht erfasst. Die im Anhang angegebenen Verpflichtungsvolumina bei den Eventualverbindlichkeiten entsprechen dem am Bilanzstichtag bestehenden Haftungsumfang. Wesentliche Ermessensentscheidungen und SchätzungenBei der Aufstellung des Konzernabschlusses nach IFRS sind bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Ermessensentscheidungen zu treffen. Diese betreffen insbesondere folgende Sachverhalte:
Weiterhin sind Annahmen und Schätzungen aufgrund unbestimmter künftiger Ereignisse zum Bilanzstichtag erforderlich. Da die Schätzungen auf Annahmen und Prognosen beruhen, entstehen Risiken in Bezug auf den Wertansatz der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden sowie der Erträge und Aufwendungen. Die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen sowie sonstige am Stichtag bestehende Quellen von Schätzungsunsicherheiten, aufgrund derer ein Risiko besteht, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden erforderlich sein wird, werden im Folgenden erläutert. Erhaltene Abschlagszahlungen auf den noch nicht abgerechneten Energieverbrauch von Kunden werden mit den zwischen dem letzten Abrechnungszeitpunkt und dem Bilanzstichtag hochgerechneten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen verrechnet. Das Hochrechnungsverfahren berücksichtigt das Verbrauchsverhalten der Vergangenheit, die historischen Temperaturverläufe beziehungsweise Gradtagszahlen und kundenindividuelle Verbrauchseinschätzungen. Der Buchwert der Forderungen aus der Verbrauchsabgrenzung beträgt 815,9 Mio. Euro. Die erhaltenen Abschlagszahlungen belaufen sich auf 605,0 Mio. Euro. Bei der Bilanzierung und Bewertung der Pensionsrückstellungen und ähnlichen Verpflichtungen (Deputate) sowie der Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen sind hinsichtlich Abzinsungsfaktor, Gehaltstrend, Fluktuationsrate sowie Kostenschätzung der Erfüllungsbeträge Annahmen und Schätzungen erforderlich. Aufgrund des Umfangs an direkten Pensionszusagen und ähnlichen Verpflichtungen können sich aus möglichen Schätzungsänderungen in der Zukunft Auswirkungen ergeben (vergleiche Abschnitt 6 (23)). Bewertungsänderungen von Pensionsrückstellungen, die auf Änderungen der versicherungsmathematischen Parameter beruhen, werden erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst (vergleiche Abschnitt 6 (19)). Weiterhin sind bei der Durchführung von Werthaltigkeitstests zukunftsbezogene Schlüsselannahmen zu treffen. Änderungen dieser Annahmen können aus heutiger Sicht zu einem zusätzlichen Wertminderungs- beziehungsweise Wertaufholungsbedarf führen, da die Bewertung insbesondere auch von der Entwicklung der langfristigen Kapitalmarktzinsen und der verwendeten langfristigen Planungsrechnungen abhängt. Als Bewertungsgrundlage für den Werthaltigkeitstest von nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen und sonstigen Beteiligungen wird jeweils die verabschiedete Mehrjahresplanung der Beteiligungen herangezogen, die jedoch in der langfristigen Planung gewisse Unsicherheiten bezüglich der zukünftigen Entwicklung enthält. Die im Geschäftsjahr einem Wertminderungstest unterzogenen Gesellschaften haben einen Buchwert vor Wertminderungen in Höhe von 163,4 Mio. Euro. Davon entfallen 142,0 Mio. Euro auf at Equity bilanzierte Finanzanlagen und 21,4 Mio. Euro auf sonstige Beteiligungen. Im Geschäftsjahr wurden Abschreibungen in Höhe von 17,7 Mio. Euro und Wertaufholungen in Höhe von 7,9 Mio. Euro vorgenommen. Darüber hinaus wurden Wertänderungen bei sonstigen Beteiligungen in Höhe von 0,3 Mio. Euro erfolgsneutral als Wertminderung im Eigenkapital erfasst sowie 4,3 Mio. Euro als erfolgsneutrale Wertaufholung. Eine Erhöhung oder Verminderung des Zinssatzes um 0,25 Prozentpunkte ergäbe für die at Equity bilanzierten Finanzanlagen einen negativen Ergebniseffekt von 5,6 Mio. Euro beziehungsweise einen positiven von 6,1 Mio. Euro. Eine Änderung des Zinssatzes um 0,25 Prozentpunkte würde zu keiner Goodwill-Abschreibung führen. Die Rückstellungen für Altlasten (vergleiche Abschnitt 6 (24)) basieren auf externen Gutachten und Berechnungen, die jährlich aktualisiert werden. Diesen liegen Kostenschätzungen der Erfüllungsbeträge für die jeweilige Verpflichtung zugrunde. Schätzungsunsicherheiten ergeben sich insbesondere aus Änderungen des Verpflichtungsumfangs, Abweichungen von den angenommenen Kostenentwicklungen sowie aus Änderungen des Zinsniveaus und der Zahlungszeitpunkte. Weiterhin kann eine Änderung des Diskontierungszinssatzes zu einer Anpassung der Altlastenrückstellungen führen. Bei einer Zinssatzerhöhung beziehungsweise Zinssatzreduzierung um 0,25 Prozentpunkte würde sich die Rückstellung um 1,6 Mio. Euro reduzieren beziehungsweise erhöhen. Bei den Rückstellungen für drohende Verluste aus langfristigen Energiebeschaffungs- und -Vertriebsgeschäften in Höhe von 66,6 Mio. Euro werden Einschätzungen zur zukünftigen Entwicklung auf den Energiemärkten getroffen, deren Angemessenheit auf externen Markteinschätzungen beruht. Eine künftige Änderung dieser Einschätzungen kann zu einer Anpassung des Rückstellungsbetrags führen. Zudem kann sich eine Änderung des Diskontierungssatzes auswirken. Bei einer Zinssatzerhöhung um 0,25 Prozentpunkte würden sich diese Rückstellungen um 1,4 Mio. Euro reduzieren, beziehungsweise bei einer entsprechenden Zinssatzreduzierung um 1,5 Mio. Euro erhöhen. Bei der Beurteilung von Rechtsstreitigkeiten im Hinblick auf die Bildung von Rückstellungen wurde eine Einschätzung des voraussichtlichen Prozessausgangs vorgenommen. Es werden nur latente Steuern auf Verlustvorträge aktiviert, von deren Nutzbarkeit mit ausreichender Sicherheit ausgegangen werden kann. Die Einschätzung der Nutzbarkeit erfolgt anhand von steuerlichen Ergebnisplanungen. Die zugrunde liegenden Annahmen und Schätzungen basieren auf den Gegebenheiten und Einschätzungen am jeweiligen Bilanzstichtag. Durch von den Annahmen abweichende Einschätzungen sowie Entwicklungen können sich die tatsächlichen Beträge von den Schätzwerten unterscheiden. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses ist keine wesentliche Änderung der getroffenen Annahmen und Schätzungen zu erwarten. KapitalmanagementDie Mainova AG unterliegt keinen satzungsmäßigen Kapitalerfordernissen und keinen externen Mindestkapitalanforderungen. Seit dem Abschluss des Gewinnabführungsvertrags mit der SWFH im Jahr 2001 und gemäß der in diesem Zusammenhang erlassenen Konzernrichtlinie ist die Mainova AG als Organgesellschaft in die zentrale Konzernfinanzierung der SWFH eingebunden. Die SWFH übernimmt das Cash Management aller Organgesellschaften mit dem Ziel, die Kosten der Finanzierung beziehungsweise die Geldanlageerlöse zu optimieren. Da es sich bei der Rücklage aus Cashflow Hedges im sonstigen Ergebnis um eine reine IFRS-Accounting-Größe handelt, hat diese keine Auswirkungen auf das Kapitalmanagement der Mainova. Maßnahmen zur Einhaltung einer soliden Eigenkapitalquote werden im Rahmen der mittelfristigen Unternehmensplanung berücksichtigt. Zum 31. Dezember 2019 belief sich die Eigenkapitalquote auf 38,8 % (Vorjahr 41,1 %). Aufgrund des bestehenden Gewinnabführungsvertrags sind Rücklagendotierungen nur begrenzt zulässig. Sofern im Rahmen von Kreditverträgen die Einhaltung bestimmter Kennzahlen gefordert wird, orientieren wir uns an diesen Vorgaben. Für durch Kommunalbürgschaften besicherte Darlehen sind keine Steuerungsmaßnahmen erforderlich. Änderung der Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie für den Konzernabschluss angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen mit Ausnahme der Erstanwendung von IFRS 16 "Leasingverhältnisse" und der unten dargestellten sonstigen Bilanzierungsänderungen denen des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018. IFRS 16 "Leasingverhältnisse"Der im laufenden Geschäftsjahr neu anzuwendende Standard führt ein neues Bilanzierungs- und Bewertungsmodell für alle Arten von Leasingverhältnissen ein. Darunter fallen sämtliche Miet-, Pacht-, Leasing- und Gestattungsverträge. IFRS 16 ersetzt die bisherigen Regelungen IAS 17 "Leasingverhältnisse", IFRIC 4 "Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält", SIC-15 "Operating-Leasingverhältnisse - Anreize" und SIC-27 "Beurteilung des wirtschaftlichen Gehalts von Transaktionen in der rechtlichen Form von Leasingverhältnissen". Die bisherige Beurteilung zum Vorliegen eines Leasingverhältnisses nach IAS 17 und IFRIC 4 wurde für bestehende Finanzierungsleasingverhältnisse, bei denen Mainova Leasinggeber ist, beibehalten. IFRS 16 führt insbesondere zu Änderungen bei der Bilanzierung auf der Leasingnehmerseite. Die bisherige Unterscheidung in Finanzierungsleasing und operatives Leasing entfällt und wird durch ein einheitliches Leasingmodell ersetzt. Dies führt dazu, dass der Leasingnehmer sämtliche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten aus Leasingvereinbarungen in der Bilanz zu erfassen hat, anstatt wie bisher im Anhang in den sonstigen finanziellen Verpflichtungen. Die optionalen Ausnahmeregeln zur Nichtanwendung der Ansatzvorschriften für kurzfristige Leasingverträge und Verträge über geringwertige Leasinggegenstände hat Mainova im Rahmen der Erstanwendung in Anspruch genommen. Zum Zeitpunkt der Erstanwendung macht der Konzern von der Ausnahmeregelung Gebrauch, die Vorschriften nicht auf Leasingverhältnisse anzuwenden, deren Restlaufzeit innerhalb von zwölf Monaten nach dem Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung endet. Diese Leasingverhältnisse werden wie kurzfristige Leasingverhältnisse bilanziert und im Aufwand aus kurzfristigen Leasingverhältnissen ausgewiesen. Die Umstellung auf IFRS 16 erfolgte nach dem modifiziert retrospektiven Ansatz. Die Vergleichszahlen der Vorjahresperiode wurden nicht angepasst. Durch die Erstanwendung von IFRS 16 wurden zum 1. Januar 2019 folgende Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten bilanziert: scroll
Ausgehend von den operativen Leasingverpflichtungen zum 31. Dezember 2018 ergab sich folgende Überleitung auf den Eröffnungsbilanzwert der Leasingverbindlichkeiten zum 1. Januar 2019: scroll
Die Leasingverbindlichkeiten wurden unter Verwendung des Grenzfremdkapitalzinssatzes zum 1. Januar 2019 abgezinst. Der gewichtete durchschnittliche Zinssatz betrug 1,6 %. Zur Ermittlung des Grenzfremdkapitalzinssatzes legt Mainova die Zinsstruktur von Bundesanleihen zugrunde. Darauf wird im nächsten Schritt ein Kreditaufschlag ermittelt, der sich aus am Markt beobachtbaren CDS-Spreads für Benchmarkunternehmen ergibt. Dieser Kreditaufschlag wird im letzten Schritt um einen Mainova-spezifischen Kreditaufschlag ergänzt. Sonstige BilanzierungsänderungenIm Geschäftsjahr 2019 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
Die folgenden Tabellen zeigen die vorgenommenen Anpassungen aufgrund der Bilanzierungsänderungen und der Fehlerkorrektur in den Bilanzen zum 31. Dezember 2018 und 1. Januar 2018 sowie der Gewinn- und Verlustrechnung für das Jahr 2018: scroll
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Weitere Standardänderungen ohne wesentliche AuswirkungenDas IASB hat folgende weitere Standardänderungen verabschiedet, die ab dem Geschäftsjahr 2019 anzuwenden sind:
Die Änderungen haben keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss. Neue Standards und InterpretationenDas IASB und das IFRS IC haben folgende Standards und Interpretationen verabschiedet. Für das Geschäftsjahr 2019 sind sie nicht verpflichtend anzuwenden. Eine vorzeitige Anwendung ist ebenfalls nicht erfolgt. IAS 1 "Darstellung des Abschlusses" und IAS 8 "Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehler" Mit dem Änderungsstandard soll die Wesentlichkeitsdefinition in den IFRS geschärft werden, um die Definitionen im Rahmenkonzept und in den Standards zu vereinheitlichen. Zukünftig gelten Informationen dann als wesentlich, wenn vernünftigerweise zu erwarten ist, dass ihre Auslassung, fehlerhafte Darstellung oder Verschleierung die Entscheidungen der primären Abschlussadressaten beeinflussen können. Die Änderungen sind für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2020 beginnen. Für Mainova ergeben sich voraussichtlich keine wesentlichen Auswirkungen. IFRS 3 "Unternehmenszusammenschlüsse"Mit der Änderung wird die Definition eines Geschäftsbetriebs konkretisiert. Die Änderung zielt darauf ab, Fragen zu klären, die aufkommen, wenn ein Unternehmen bestimmt, ob es einen Geschäftsbetrieb oder eine Gruppe von Vermögenswerten erworben hat. Die Änderungen sind für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2020 beginnen. Für Mainova ergeben sich voraussichtlich keine wesentlichen Auswirkungen. Überarbeitetes Rahmenkonzept des IASBDas überarbeitete Rahmenkonzept enthält einige neue Konzepte, aktualisierte Definitionen und Ansatzkriterien für Vermögenswerte und Schulden sowie Klarstellungen. Das Rahmenkonzept ist für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2020 beginnen. Voraussichtlich ergeben sich keine wesentlichen Auswirkungen. IFRS 17 "Versicherungsverträge"Der neue Standard regelt die Bilanzierung von Versicherungsgeschäften und ist für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2021 beginnen. Der neue Standard wird keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Mainova haben. 3. KonsolidierungsgrundsätzeDie in die Konsolidierung einbezogenen Abschlüsse der Tochterunternehmen sowie die Abschlüsse der nach der Equity-Methode bilanzierten assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen wurden einheitlich nach den bei Mainova geltenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt. TochterunternehmenBeherrscht ein Unternehmen ein anderes Unternehmen, hat das Mutterunternehmen das Tochterunternehmen vollständig in den Konzernabschluss einzubeziehen. Beherrschung ist dann gegeben, wenn
Alle Tochterunternehmen werden nach der Vollkonsolidierungsmethode in den Konzernabschluss einbezogen. Die Kapitalkonsolidierung für die Tochterunternehmen erfolgt nach der Erwerbsmethode zum Erwerbszeitpunkt. Dabei werden die Anschaffungskosten für Anteile an Tochterunternehmen den Zeitwerten der erworbenen Vermögenswerte und Schulden gegenübergestellt. Der den Zeitwert der erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden übersteigende Unterschiedsbetrag wird als Geschäftswert aktiviert. Negative Unterschiedsbeträge werden gemäß IFRS 3 nach erneuter Beurteilung der identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten sofort erfolgswirksam erfasst. Die mit einem Unternehmenszusammenschluss verbundenen Kosten werden als Aufwand in der Periode erfasst, in der sie angefallen sind. Diese Konsolidierungsgrundsätze gelten analog für die nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen mit Ausnahme der Ausführungen zu den mit einem Unternehmenserwerb verbundenen Kosten, die bei Equity-Beteiligungen aktiviert werden. Forderungen, Verbindlichkeiten und Rückstellungen zwischen vollkonsolidierten Unternehmen werden aufgerechnet. Konzerninterne Erträge werden mit den entsprechenden Aufwendungen verrechnet. Zwischenergebnisse werden eliminiert, sofern sie nicht von untergeordneter Bedeutung sind. Steuerabgrenzungen werden vorgenommen. Nicht beherrschende AnteileNicht beherrschende Anteile werden zum Erwerbszeitpunkt nach der Neubewertungsmethode bewertet und innerhalb des Eigenkapitals des Mutterunternehmens ausgewiesen. Änderungen des Anteils an einem Tochterunternehmen, die nicht zu einem Verlust der Beherrschung führen, werden als Eigenkapitaltransaktion bilanziert. Bei Verlust der Beherrschung über ein Tochterunternehmen werden die Vermögenswerte und Schulden des Tochterunternehmens und alle zugehörigen nicht beherrschenden Anteile und anderen Bestandteile am Eigenkapital ausgebucht. Der entstandene Gewinn oder Verlust wird erfolgswirksam erfasst. Jede zurückbehaltene Beteiligung an dem ehemaligen Tochterunternehmen wird zu dessen beizulegendem Zeitwert angesetzt. Anteile an Finanzanlagen, die nach der Equity-Methode bilanziert werdenDie Anteile des Konzerns an nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen umfassen die Anteile an assoziierten Unternehmen und an Gemeinschaftsunternehmen. Assoziierte Unternehmen sind Unternehmen, bei denen der Konzern über einen maßgeblichen Einfluss auf die Finanz- und Geschäftspolitik verfügt. Jedoch besteht keine Beherrschung oder gemeinschaftliche Führung. Eine gemeinschaftliche Führung besteht nur, wenn die mit der Geschäftstätigkeit verbundenen Entscheidungen die einstimmige Zustimmung der an der gemeinschaftlichen Führung beteiligten Parteien erfordert. Ein Gemeinschaftsunternehmen ist eine gemeinschaftliche Vereinbarung, bei der die Parteien, die die gemeinschaftliche Führung innehaben, Rechte am Nettovermögen der Vereinbarung haben. 4. Konsolidierungskreis und Änderungen des KonsolidierungskreisesDem Anhang ist eine Liste über den Konsolidierungskreis und den Anteilsbesitz beigefügt, die alle wesentlichen Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen mit Angaben zum letzten Jahresabschluss nach den Regelungen der IFRS (Umsatz, Eigenkapital und Jahresergebnis) enthält. TochterunternehmenDer Kreis der in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen entwickelte sich wie folgt: scroll
Im Januar 2019 wurde die Mainova Windpark Kloppenheim GmbH & Co. KG gegründet, an der die Mainova 100 % der Anteile hält. Im Oktober 2018 wurden 100 % der Anteile an der Energy Air GmbH (Energy Air) mit Wirkung zum 1. Januar 2019 erworben. Gegenstand des Unternehmens ist der Handel mit Energie, die Versorgung von Kunden am Flughafen Frankfurt mit Strom, Wärme und Kälte, die Erbringung von Energiedienstleistungen sowie die Beteiligung an versorgungswirtschaftlichen Infrastrukturprojekten für Verkehrsflughäfen und luftfahrtnahe Unternehmen. Damit baut Mainova das Vertriebsgeschäft am Flughafen Frankfurt aus. Bei den übertragenen Gegenleistungen zum Erwerbszeitpunkt handelt es sich ausschließlich um Zahlungsmittel mit einem beizulegenden Zeitwert in Höhe von 12,9 Mio. Euro. Die folgende Tabelle fasst die angesetzten Vermögenswerte und Schulden zum Erwerbszeitpunkt zusammen: scroll
Die Kaufpreisallokation hat sich gegenüber der Bewertung zum Erstkonsolidierungszeitpunkt aufgrund der Finalisierung des zugrunde gelegten Abschlusses geringfügig geändert. Kaufpreis und Nettovermögen haben sich jeweils um 0,6 Mio. Euro erhöht. Der Bruttobetrag sowie der beizulegende Zeitwert der erworbenen Forderungen belief sich auf 10,4 Mio. Euro, die voraussichtlich vollständig einbringlich sein werden. Ein Geschäfts- oder Firmenwert ist durch den Erwerb nicht entstanden. Im Zuge der Kaufpreisallokation wurde ein erworbener Kundenstamm in Höhe von 12,1 Mio. Euro als immaterieller Vermögenswert angesetzt. Im Geschäftsjahr 2019 beliefen sich die Umsatzerlöse der Energy Air auf 90,7 Mio. Euro und der Jahresüberschuss vor Ergebnisabführung auf 4,5 Mio. Euro. Nicht beherrschende AnteileDie folgende Tabelle zeigt Informationen zu jeder Tochtergesellschaft des Konzerns mit nicht beherrschenden Anteilen vor konzerninternen Eliminierungen. scroll
Assoziierte und GemeinschaftsunternehmenDer Kreis der assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen umfasst 15 assoziierte Unternehmen (Vorjahr 15) und 9 Gemeinschaftsunternehmen (Vorjahr 8). Die MHKW Müllheizkraftwerk Frankfurt am Main GmbH wurde von den assoziierten Unternehmen in die Gemeinschaftsunternehmen umgegliedert. Bei den assoziierten Unternehmen wurde die Südwestdeutsche Rohrleitungsbau GmbH erstmals nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen. Das Gemeinschaftsunternehmen ENAG/Maingas Energieanlagen GmbH und das assoziierte Unternehmen Gasversorgung Offenbach GmbH haben als abweichenden Stichtag den 30. September und wurden mit den Abschlüssen zu diesem abweichenden Stichtag einbezogen. Aufgrund des fehlenden beherrschenden Einflusses liegt die Entscheidung über den Bilanzstichtag bei der Geschäftsführung der Beteiligungen. Die Beteiligung an der Thüga Holding GmbH & Co. KGaA (Thüga Holding) stellt nach den Kriterien des IFRS 11 ein Gemeinschaftsunternehmen dar, da die drei größten Anteilseigner, zu denen Mainova gehört, jeweils mit 20,53 % beteiligt sind und nur gemeinsam die maßgeblichen Tätigkeiten bestimmen können. Nach aktienrechtlichen Vorschriften liegt kein beherrschender Einfluss vor. Die Beteiligung an der CEE Mainova Windpark Kirchhain GmbH & Co. KG stellt nach IFRS 11 ein Gemeinschaftsunternehmen dar, da die Steuerung der maßgeblichen Tätigkeiten gemeinschaftlich mit dem zweiten Anteilseigner ausgeübt wird. Die Gemeinschaftskraftwerk Irsching GmbH (GKI) wird trotz eines Anteilsbesitzes von unter 20 % (die Beteiligung der Mainova beträgt 15,6 %) als assoziiertes Unternehmen nach der Equity-Methode bewertet, da der Mainova durch den Gesellschaftsvertrag maßgeblicher Einfluss eingeräumt wird. Bei wichtigen geschäftspolitischen Entscheidungen ist die Einstimmigkeit der Gesellschafter erforderlich, wie zum Beispiel bei Investitionen, Aufnahme von Krediten, Abschluss oder Änderung von Verträgen sowie Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern. Andererseits werden die Rückflüsse an die Gesellschafter stark durch den Kraftwerksbetrieb beeinflusst, der vollständig durch einen anderen Anteilseigner bestimmt wird. Die Beteiligungen sind in der gleichen Branche wie die Mainova tätig und somit den gleichen Risiken ausgesetzt. Diesbezüglich verweisen wir auf den Chancen- und Risikobericht im Lagebericht. Die nachfolgenden Tabellen zeigen zusammengefasste Finanzinformationen für die assoziierten Unternehmen und die Gemeinschaftsunternehmen: Assoziierte Unternehmenscroll
Gemeinschaftsunternehmenscroll
Auf unsere Beteiligung an der Thüga Holding entfallen folgende Beträge: scroll
5. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung(1) UmsatzerlöseBezüglich der Aufgliederung der Umsatzerlöse verweisen wir auf Abschnitt 8. Im Geschäftsjahr wurden in den Umsatzerlösen periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 17,6 Mio. Euro (Vorjahr 5,1 Mio. Euro) aus in früheren Perioden erfüllten Leistungsverpflichtungen erfasst. In den Umsatzerlösen sind Erlöse aus Verträgen mit Kunden gemäß IFRS 15 enthalten. Im Folgenden werden die wesentlichen Leistungsverpflichtungen erläutert: Die Hauptleistungsverpflichtung der Mainova besteht aus Energie- und Wasserlieferungen. Der Transaktionspreis setzt sich aus fixen und variablen mengenabhängigen Bestandteilen zusammen. Dabei handelt es sich um eine einzige Leistungsverpflichtung, die Sicherstellung der permanenten Lieferbereitschaft während der Vertragslaufzeit. Die fixen Bestandteile des Transaktionspreises werden linear über die Vertragslaufzeit realisiert, die variablen Bestandteile entsprechend der gemessenen Abnahmemengen der Kunden. Ferner beinhalten die Umsatzerlöse auch die Hochrechnung zwischen dem Abrechnungszeitpunkt und dem Bilanzstichtag. Für variable Preisbestandteile, zum Beispiel für Stufen- und Zonenrabatte oder Leistungsspitzen, werden im Rahmen der Hochrechnung Schätzungen auf Basis des vergangenen Abnahmeverhaltens vorgenommen. Der wesentliche Teil der Kundenbindungsmaßnahmen entfällt auf Neukundenboni, die nach Ablauf von zwölf Monaten als Gutschrift auf die nächste Abrechnung gewährt und umsatzmindernd über diesen Zeitraum verteilt werden. Eine weitere wesentliche Leistungsverpflichtung umfasst die Bereitstellung des Zugangs zu den Strom- und Gasnetzen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Energiewirtschaftsgesetz. Die von Kunden für den Netzanschluss erhaltenen Zuschüsse werden passiviert und zugunsten der Umsatzerlöse linear entsprechend des in der Strom- beziehungsweise Gasnetzentgeltverordnung genannten Leistungszeitraums aufgelöst. Die Umsatzerlöse aus der Netzdurchleitung werden in Abhängigkeit von der Menge zum Zeitpunkt der Durchleitung realisiert. Die Erlöse aus Energiehandelsgeschäften beinhalten den Verkauf von eigenerzeugten Strommengen unserer Kraftwerke sowie Verkäufe im Rahmen der Strukturierung unserer Vertriebsportfolien. Des Weiteren werden auch über den Bedarf hinaus eingedeckte Strom- und Gasvertriebsmengen veräußert. Die getätigten Handelsgeschäfte betreffen im Wesentlichen außerbörsliche Geschäfte auf der Grundlage der marktüblichen Rahmenverträge, insbesondere EFET-Verträge (European Federation of Energy Traders). Die Umsatzerlöse werden im Zeitpunkt der Lieferung realisiert. Die Abrechnung der Leistungsverpflichtungen erfolgt entweder monatlich oder jährlich unter Berücksichtigung von monatlichen Abschlagszahlungen. Bezüglich der Zahlungsbedingungen im Vertriebsgeschäft sehen die Standardverträge eine zweiwöchige Zahlungsfrist vor, wohingegen Großkunden ein individuell festgelegtes Zahlungsziel haben. Im Energiehandel ist die Zahlung im Rahmen der EFET-Verträge am späteren der beiden Zeitpunkte, nämlich entweder am 20. Tag des Kalendermonats oder am 10. Arbeitstag nach Erhalt der Rechnungen, fällig. Die bereits kontrahierten verbleibenden Leistungsverpflichtungen, die zum 31. Dezember 2019 nicht oder teilweise nicht erfüllt sind, betragen 1.034,0 Mio. Euro (Vorjahr 713,7 Mio. Euro). Diese resultieren im Wesentlichen aus Energielieferverträgen und Vertragsverbindlichkeiten. Mainova erwartet, dass davon 300,1 Mio. Euro (Vorjahr 298,8 Mio. Euro) in der nächsten Berichtsperiode als Erlös erfasst werden und 520,1 Mio. Euro (Vorjahr 232,8 Mio. Euro) in den Jahren 2020 bis 2023. In späteren Jahren fallen Erlöse in Höhe von 213,8 Mio. Euro (Vorjahr 182,1 Mio. Euro) an. Bei Kundenverträgen mit einer Laufzeit von unter einem Jahr wird von der Angabe abgesehen. (2) Sonstige betriebliche Erträgescroll
(3) Materialaufwandscroll
Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe betreffen überwiegend den Gas-, Strom-, Wärme- und Wasserbezug, die Kosten für den Primärenergieeinsatz in den eigenen Kraftwerken sowie Netzentgelte. Die Aufwendungen für bezogene Leistungen entfallen im Wesentlichen auf von Dritten erbrachte Bauleistungen sowie Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen für Verteilungs- und Erzeugungsanlagen. (4) Personalaufwandscroll
(5) Abschreibungen und WertminderungenWir verweisen auf die Ausführungen zu immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen in Abschnitt 6 (11). (6) Sonstige betriebliche AufwendungenDie sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Die übrigen Aufwendungen enthalten eine Vielzahl von Einzelsachverhalten. (7) Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten FinanzanlagenDas Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen setzt sich wie folgt zusammen: scroll
Die Wertminderungen und Wertaufholungen entfallen auf diverse Gesellschaften. Wir verweisen auf Abschnitt 2. (8) Finanzerträgescroll
Aufgelaufene Zinserträge auf wertgeminderte finanzielle Vermögenswerte bestehen nicht, da die wertberichtigten Vermögenswerte ausschließlich kurzfristig sind. (9) Finanzaufwendungenscroll
Im Zinsaufwand aus nicht erfolgswirksam bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten sind überwiegend Zinsen aus Fremddarlehen enthalten. (10) Ertragsteuernscroll
Der Steueraufwand und -ertrag teilt sich wie folgt auf: scroll
Aufgrund des am 29. August 2001 geschlossenen Gewinnabführungsvertrags ist Mainova verpflichtet, ihren gesamten Gewinn an die SWFH abzuführen. Dies hat nach geltendem Steuerrecht zur Folge, dass Mainova einen entstehenden Gewinn nur insoweit der Körperschaftsteuer unterwerfen muss, als dieser für Ausgleichszahlungen an außenstehende Aktionäre verwendet wird (§ 16 Körperschaftsteuergesetz (KStG)). Der Gewerbeertrag wird bei Mainova unabhängig von der Leistung von Ausgleichszahlungen keiner Gewerbesteuer unterworfen. Im Rahmen des im Jahr 2004 abgeschlossenen Umlagevertrags ist Mainova verpflichtet, die Ertragsteuern in Form einer Steuerumlage an die SWFH abzuführen. Die Steuerumlagen werden nach der sogenannten Belastungsmethode (Stand-alone-Methode) entsprechend der hypothetischen Steuerbelastung der Mainova unter Berücksichtigung der bei Mainova direkt anfallenden Steuerbelastung (zurzeit Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag auf die Ausgleichszahlung an außenstehende Aktionäre) errechnet, als ob Mainova selbstständig zur Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer herangezogen würde. Die Organgesellschaft (Mainova AG) hat ihr Einkommen in Höhe von 20/17 der geleisteten Ausgleichszahlungen an außenstehende Aktionäre selbst zu versteuern. Die tatsächlichen Steuern enthalten im Wesentlichen Steuerumlagen für das Jahr 2019 an die SWFH für Körperschaftsteuer inklusive Solidaritätszuschlag in Höhe von 10,7 Mio. Euro und Gewerbesteuer in Höhe von 12,3 Mio. Euro sowie die Körperschaftsteuer und den Solidaritätszuschlag für die Ausgleichszahlung in Höhe von 2,4 Mio. Euro. Der Konzernsteuersatz des Mutterunternehmens Mainova AG beträgt wie im Vorjahr 30,7 %. Bei den in den Konzernabschluss einzubeziehenden Gesellschaften NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH (NRM), Mainova Service-Dienste Gesellschaft mbH (MSD), SRM Straßen-Beleuchtung Rhein-Main GmbH (SRM), Biomasse-Kraftwerk Fechenheim GmbH (BKF), Hotmobil Deutschland GmbH (Hotmobil), Energieversorgung Main-Spessart GmbH (EMS) sowie der Energy Air fallen aufgrund der ertragsteuerlichen Organschaft mit der Mainova AG keine laufenden Steuern an. Aufgrund von Zins- und Verlustvorträgen entstehen bei der Mainova Beteiligungsgesellschaft mbH (MBG) im Geschäftsjahr keine Steuerschulden. Im Berichtsjahr wurden bisher nicht aktivierte steuerliche Verlustvorträge von 0,7 Mio. Euro genutzt. Die Überleitung vom erwarteten Ertragsteueraufwand zum tatsächlichen Ertragsteueraufwand wird nachfolgend dargestellt: scroll
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Es handelt sich um das unbereinigte Ergebnis. Bereinigt um die Marktbewertung von
derivativen Finanzinstrumenten nach IFRS 9 ergibt sich ein Ergebnis vor Ertragsteuern
in Höhe von 130,4 Mio. Euro (Vorjahr 144,3 Mio. Euro). Bei den steuerfreien Erträgen aus nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen wurde der Saldo aus Fortschreibungen abzüglich Wertminderungen zu 95 % (Kapitalgesellschaften) beziehungsweise zu 100 % (Personengesellschaften für die Gewerbesteuer) unter Berücksichtigung der jeweils anzuwendenden Steuersätze angesetzt. Bei den sonstigen steuerfreien Erträgen handelt es sich um Ausschüttungen von sonstigen Beteiligungen, die nicht in den Konzernabschluss einzubeziehen sind. Die periodenfremden Steuern enthalten aus der Anpassung des steuerlichen Ausgleichspostens einen Aufwand in Höhe von 1.845 Tsd. Euro (Vorjahr 257 Tsd. Euro). 6. Erläuterungen zur Bilanz(11) Immaterielle Vermögenswerte und SachanlagenDie Aufgliederung der in der Bilanz zusammengefassten Posten der immateriellen Vermögenswerte und des Sachanlagevermögens sowie ihre Entwicklung sind auf den folgenden Seiten dargestellt: scroll
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In den Zugängen der Anschaffungs- und Herstellungskosten sind aktivierte Fremdkapitalkosten in Höhe von 0,3 Mio. Euro (Vorjahr 1,5 Mio. Euro) enthalten. Für nicht aktivierungsfähige technische Innovationen wurden 0,3 Mio. Euro (Vorjahr 0,4 Mio. Euro) aufgewendet. Aus den jährlich vorzunehmenden Werthaltigkeitstests für den Geschäfts- oder Firmenwert der Hotmobil und der Mainova PV_Park 1 GmbH & Co. KG haben sich keine Wertminderungen ergeben. Die Geschäftstätigkeit dieser vollkonsolidierten Gesellschaften stellt jeweils eine eigene ZGE dar. Die Grundlagen und Parameter der Werthaltigkeitstests sind in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zum Sachanlagevermögen (Abschnitt 2) dargestellt. Bei den immateriellen Vermögenswerten sowie im Sachanlagevermögen liegen zum Bilanzstichtag keine Beschränkungen hinsichtlich der Verfügungsrechte vor. Ferner wurden wie im Vorjahr keine Entschädigungen von Dritten für immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagevermögen, die wertgemindert oder außer Betrieb genommen wurden, erfasst. (12) Nach der Equity-Methode bilanzierte FinanzanlagenDie folgende Übersicht zeigt die Entwicklung des Buchwerts der nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen: scroll
(13) Übrige finanzielle und nichtfinanzielle VermögenswerteIn den nachfolgenden Tabellen werden die sonstigen Forderungen und Vermögenswerte aufgeschlüsselt: scroll
Mainova erwartet, dass die Vermittlungsprovisionen für die Anbahnung standardisierter Energielieferverträge wiedererlangbar sind. Daher wurden Kosten in Höhe von 2,4 Mio. Euro (Vorjahr 1,7 Mio. Euro) in den übrigen finanziellen Vermögenswerten aktiviert. Die Ermittlung der Abschreibung der aktivierten Provisionen in Höhe von 1,7 Mio. Euro (Vorjahr 1,2 Mio. Euro) richtet sich nach der durchschnittlichen Kundenbindungsdauer. Wertminderungen der aktivierten Kosten wurden im Berichtsjahr nicht vorgenommen. Die derivativen Finanzinstrumente setzen sich wie folgt zusammen: scroll
(14) Vorrätescroll
In den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sind hauptsächlich Bau- und Installationsmaterialien sowie der Bestand an Kohle und Heizöl für den Betrieb der Heizkraftwerke ausgewiesen. Die kumulierten Gängigkeitsabschreibungen auf den Bestand an Bau- und Installationsmaterial betragen insgesamt 7,0 Mio. Euro (Vorjahr 6,8 Mio. Euro). Dabei wurden im Geschäftsjahr Wertminderungen in Höhe von 0,5 Mio. Euro (Vorjahr 0,4 Mio. Euro) und Wertaufholungen in Höhe von 0,3 Mio. Euro (Vorjahr 0,6 Mio. Euro) erfasst. Die unfertigen Leistungen enthalten noch nicht abgerechnete Bau- und Reparaturleistungen. Verfügungsbeschränkungen oder andere Belastungen lagen nicht vor. Zuschreibungen und Bewertungen zum Nettoveräußerungspreis wurden nicht vorgenommen. (15) Forderungen aus Lieferungen und LeistungenIn den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 332,4 Mio. Euro (Vorjahr 327,6 Mio. Euro) sind abgegrenzte, noch nicht abgerechnete Strom-, Gas-, Wärme- und Wasserlieferungen zwischen Ablese- und Bilanzstichtag in Höhe von 815,9 Mio. Euro (Vorjahr 759,9 Mio. Euro) enthalten, denen geleistete Abschläge in Höhe von 605,5 Mio. Euro (Vorjahr 586,2 Mio. Euro) gegenüberstehen. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen aus Verträgen mit Kunden beliefen sich auf 329,1 Mio. Euro (Vorjahr 324,4 Mio. Euro). Bezüglich der Wertminderungen verweisen wir auf die Ausführungen zum Kreditrisiko in Abschnitt 7. (16) Forderungen und Verbindlichkeiten aus ErtragsteuernDie Forderungen aus Ertragsteuern belaufen sich auf 9,8 Mio. Euro (Vorjahr 9,7 Mio. Euro) und entfallen auf anrechenbare Kapitalertragsteuer. Die Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern betragen 4,2 Mio. Euro (Vorjahr keine) und resultieren aus Verbindlichkeiten aus der Steuerumlage gegenüber der SWFH in Höhe von 4,2 Mio. Euro. (17) Latente Steueransprüche und latente SteuerschuldenDie latenten Steueransprüche und -schulden resultieren aus folgenden Posten: scroll
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Von den latenten Steueransprüchen aus Pensionsrückstellungen wurden 15,7 Mio. Euro (Vorjahr 12,3 Mio. Euro) erfolgsneutral gebildet. Von den latenten Steuerschulden aus den übrigen langfristigen Forderungen und finanziellen Vermögenswerten, den sonstigen Vermögenswerten und den langfristigen und kurzfristigen Verbindlichkeiten wurden latente Steuerschulden in Höhe von 67,2 Mio. Euro (Vorjahr 67,7 Mio. Euro) erfolgsneutral gebildet. Insgesamt ergab sich damit eine erfolgsneutrale Veränderung der latenten Steuern in Höhe von 51,5 Mio. Euro (Vorjahr 55,3 Mio. Euro). Latente Steueransprüche und -schulden wurden je Gesellschaft beziehungsweise Organkreis miteinander saldiert. Latente Steuern auf temporäre Differenzen im Zusammenhang mit Anteilen an Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen wurden mit den anzuwendenden Steuersätzen gebildet. Auf temporäre Differenzen resultierend aus dem Ansatz der Beteiligung an der MBG in der Steuerbilanz sowie dem Konzernabschluss wurden in Höhe von 13,5 Mio. Euro (Vorjahr 12,4 Mio. Euro) keine passiven latenten Steuern erfasst, da eine Umkehrung der Differenzen durch Dividendenausschüttungen oder Veräußerung von Beteiligungen in absehbarer Zeit nicht wahrscheinlich ist. Es werden nur auf solche Verlustvorträge und Vorträge aus der Anwendung der Zinsschranke, von deren Nutzbarkeit mit ausreichender Sicherheit ausgegangen werden kann, latente Steueransprüche gebildet. Steuerliche Verlustvorträge beziehungsweise Zinsvorträge bestanden zum 31. Dezember 2019 bei den Tochtergesellschaften NRM, MBG, Hessische Windpark Entwicklungs GmbH, Mainova Windpark Kloppenheim GmbH & Co. KG, Mainova Windpark Niederhambach GmbH & Co. KG, Mainova Wind Onshore Verwaltungs GmbH, Mainova Erneuerbare Energien Verwaltungs GmbH, Zweite Mainova Erneuerbare Energien Verwaltungs GmbH und Erdgas Westthüringen Beteiligungsgesellschaft mbH (EWT). Für die steuerlichen Verlustvorträge der EWT sowie für die steuerlichen Zins- und Verlustvorträge der MBG wurde kein latenter Steueranspruch angesetzt, da die Gesellschaften als Beteiligungsholding nahezu ausschließlich steuerfreie Dividendenerträge erzielen und somit gegenwärtig nicht damit gerechnet wird, dass zukünftig ein steuerpflichtiges Ergebnis zur Nutzung der Verlustvorträge zur Verfügung stehen wird. Die vororganschaftlichen Verlustvorträge der NRM sind aufgrund der seit dem 1. Januar 2012 bestehenden gewerbe- und körperschaftsteuerlichen Organschaft zwischen der Mainova AG und der NRM derzeit nicht nutzbar. Latente Steueransprüche resultierend aus Verlustvorträgen sowie Zinsvorträgen wurden in folgender Höhe nicht angesetzt: scroll
EigenkapitalDie Gewinnabführung je Anteil für das Geschäftsjahr 2019 belief sich für die SWFH auf 11,89 Euro / Stück (Vorjahr 10,03 Euro / Stück) und die Dividende je Anteil für die außenstehenden Aktionäre wie im Vorjahr auf 10,84 Euro / Stück. (18) Gezeichnetes KapitalDer Nennwert des gezeichneten Kapitals lag unverändert bei 142,3 Mio. Euro und ist vollständig eingezahlt. Es ist eingeteilt in 5.560.000 nennbetragslose Stückaktien, davon lauten 5.499.296 auf Namen und 60.704 auf Inhaber. Die Anzahl der Aktien war im Geschäftsjahr unverändert. (19) GewinnrücklagenDie Gewinnrücklagen enthalten neben dem Konzernjahresüberschuss abzüglich der Ergebnisabführung an die SWFH insbesondere die Anpassungseffekte auf IFRS sowie Ergebnisvorträge von Tochtergesellschaften. Darüber hinaus enthalten die Gewinnrücklagen nachfolgende neutrale Effekte: scroll
Die Gewinnrücklagen haben sich im Vergleich zum Vorjahr wie folgt verändert: scroll
In den Gewinnrücklagen für Cashflow Hedges sind keine Beträge für Geschäfte enthalten, bei denen die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften nicht mehr angewendet wird. Ferner ist in den Umgliederungen in die Gewinn- und Verlustrechnung kein Sicherungsgeschäft enthalten, bei dem die gesicherten zukünftigen Zahlungsströme nicht mehr erwartet werden. (20) Nicht beherrschende AnteileDie nicht beherrschenden Anteile zeigen den Anteilsbesitz Dritter an der Mainova. Sie betreffen die Minderheitenanteile an der BKF und der Mainova Gemeinschaftswindpark Hohenahr GmbH & Co. KG. (21) Erhaltene ZuschüsseBei den erhaltenen Zuschüssen wird im Zeitpunkt des Erhalts der Zahlung eine vertragliche Verbindlichkeit passiviert. Die geschuldete Gesamtleistung, das heißt der Anschluss an das bestehende Verteilnetz, wird über 20 Jahre analog den Regelungen in den Strom- und Gasnetzentgeltverordnungen erbracht. Im Geschäftsjahr wurde entsprechend der anteilig erbrachten Leistung ein Betrag in Höhe von 22,6 Mio. Euro (Vorjahr 22,1 Mio. Euro) umsatzwirksam aufgelöst. Die Vorjahreszahl wurde angepasst. Wir verweisen auf das Kapitel "Änderung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden". (22) Finanzschuldenscroll
Von den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten waren 6,4 Mio. Euro (Vorjahr 17,6 Mio. Euro) mit einer Negativklausel belegt und 302,8 Mio. Euro (Vorjahr 323,5 Mio. Euro) mit Bürgschaften der Stadt Frankfurt am Main besichert. Der durchschnittliche Effektivzins der Finanzschulden belief sich auf 3,7 % (Vorjahr 3,6 %). Rückstellungen(23) PensionsrückstellungenDie Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen umfassen die Altersversorgung für die Mitarbeiter der Mainova, arbeitsvertragliche Direktzusagen sowie Verpflichtungen aus Betriebsvereinbarungen (Deputate). Es handelt sich dabei um leistungsorientierte Versorgungszusagen. Direktzusagen werden Vorstandsmitgliedern gewährt. Es handelt sich um leistungsorientierte Versorgungspläne. Für diese werden Rückstellungen für Pensionen und Anwartschaften, entsprechend den bestehenden Versorgungszusagen für Anwartschaften, und laufende Leistungen an die berechtigten aktiven und ehemaligen Mitarbeiter sowie die Hinterbliebenen gebildet. Die Zusagen bemessen sich vor allem nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit sowie der Vergütung der Mitarbeiter. Auf Basis von Betriebsvereinbarungen sowie einzelvertraglichen Regelungen erhalten nahezu alle Mitarbeiter ein jährliches Energiedeputat. Zudem wurde außertariflichen Mitarbeitern eine betriebliche Altersvorsorge im Rahmen einer Unterstützungskasse gewährt. Da Mainova über die Leistung der einkommensabhängigen Beiträge hinaus kein Risiko trägt, handelt es sich um eine beitragsorientierte Zusage. Die Versorgungsverpflichtungen werden aus der operativen Tätigkeit der Mainova finanziert. Der Berechnung der leistungsorientierten Versorgungszusagen wurden folgende wesentliche versicherungsmathematische Annahmen zugrunde gelegt: scroll
Wie im Vorjahr lagen den Berechnungen bezüglich der künftigen Sterblichkeit die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck zugrunde. Der Barwert der versicherungsmathematischen Sollverpflichtung hat sich wie folgt entwickelt: scroll
Der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung entfiel auf folgende Gruppen von Versorgungsberechtigten: scroll
Ein Anstieg beziehungsweise Rückgang der wesentlichen versicherungsmathematischen Annahmen würde sich wie folgt auf den Barwert der Versorgungsverpflichtungen auswirken: scroll
Ferner halten wir eine Änderung der zugrunde gelegten Sterberaten beziehungsweise Lebensdauern für möglich. Nach den aktuellen Berechnungen würde eine um ein Jahr verlängerte Lebensdauer der Versorgungsberechtigten zum Stichtag zu einem Anstieg der Pensionsverpflichtung um 3,4 Mio. Euro (Vorjahr 2,7 Mio. Euro) führen. Bei einer Verkürzung der Lebensdauer um ein Jahr würde sich die Verpflichtung um 3,4 Mio. Euro (Vorjahr 2,7 Mio. Euro) verringern. Das Fälligkeitsprofil der Versorgungsleistungen stellt sich wie folgt dar: scroll
Die gewichtete durchschnittliche Duration zum 31. Dezember 2019 beläuft sich bei den Pensionsverpflichtungen auf 15,37 Jahre (Vorjahr 14,66 Jahre) und bei den Deputatsverpflichtungen auf 21,09 Jahre (Vorjahr 19,50 Jahre). Der Aufwand für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen setzt sich wie folgt zusammen: scroll
Neben den als beitragsorientierte Verpflichtungen behandelten Beiträgen zur ZVK (Multi-Employer-Plan) erfolgten im Berichtsjahr weitere beitragsorientierte Leistungen an die gesetzliche Rentenversicherung in Höhe von 15,6 Mio. Euro (Vorjahr 14,9 Mio. Euro) sowie an eine betriebliche Altersvorsorge in Höhe von 1,6 Mio. Euro (Vorjahr 1,0 Mio. Euro). Im Jahr 2020 werden Beiträge zur ZVK in Höhe von 15,3 Mio. Euro erwartet. Die Gesamtaufwendungen für Pensionsrückstellungen, die im Folgejahr in der Gewinn- und Verlustrechnung erwartungsgemäß erfasst werden, belaufen sich auf 2,8 Mio. Euro (Vorjahr 3,3 Mio. Euro). (24) Sonstige langfristige und kurzfristige RückstellungenDie Rückstellungen berücksichtigen gemäß IAS 37 alle am Bilanzstichtag erkennbaren Verpflichtungen gegenüber Dritten, die bezüglich ihrer Höhe oder Fälligkeit unsicher sind. Die sonstigen lang- und kurzfristigen Rückstellungen haben sich wie folgt entwickelt: scroll
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Die Personalrückstellungen entfallen auf die Rückstellungen für Jubiläumszuwendungen und Altersteilzeit. Die Rückstellung für Altersteilzeit wurde nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren bewertet. Dabei wurden folgende Annahmen zugrunde gelegt: scroll
Die Umweltrückstellungen betreffen Grundstücksrisiken aus früheren Geschäftsbetrieben. Die wesentlichen Sanierungsarbeiten werden voraussichtlich innerhalb der nächsten 13 Jahre abgeschlossen. Aus der Änderung des bei der Abzinsung der Umweltrückstellungen zugrunde gelegten Zinssatzes hat sich ein Aufwand in Höhe von 2,6 Mio. Euro (Vorjahr Ertrag in Höhe von 1,7 Mio. Euro) ergeben. Bei den Rückstellungen für rechtliche Risiken handelt es sich um mehrere Einzelrisiken, bei denen die Höhe der Inanspruchnahme ungewiss ist. Die Bewertung erfolgt ausgehend vom erwarteten Prozessergebnis, das nach den aktuell verfügbaren Informationen die höchste Eintrittswahrscheinlichkeit besitzt. Die sonstigen Rückstellungen beinhalten zahlreiche kurz- und langfristige Sachverhalte. Sie enthalten unter anderem Risikovorsorgen im Zusammenhang mit der Energiebeschaffung sowie Verpflichtungen aus Baumaßnahmen. In drei Fällen wird mit Zahlungsabflüssen über Zeiträume von 7 bis 22 Jahren gerechnet. Auflösung und Zuführung der sonstigen Rückstellungen sind überwiegend durch Drohverlustrückstellungen im Zusammenhang mit Bezugs- und Absatzverträgen sowie Rückerstattungen im energiewirtschaftlichen Bereich verursacht. (25) Übrige finanzielle und nichtfinanzielle VerbindlichkeitenDie übrigen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Die derivativen Finanzinstrumente gliedern sich in folgende Kategorien: scroll
Bei den Verbindlichkeiten aus erhaltenen Sicherheiten handelt es sich um Zahlungsmittel. 7. Weitere Angaben zu FinanzinstrumentenÜbersicht der FinanzinstrumenteZu den Finanzinstrumenten zählen originäre und derivative Finanzinstrumente. Finanzielle Vermögenswerte werden in die folgenden Bewertungskategorien eingeteilt:
Finanzielle Verbindlichkeiten werden in folgende Kategorien eingeteilt:
Die folgende Tabelle stellt die Buchwerte und beizulegenden Zeitwerte der in den einzelnen Bilanzposten enthaltenen Finanzinstrumente dar: scroll
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Die einzelnen Stufen sind gemäß IFRS 13 wie folgt definiert:
Der Buchwert der erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten sonstigen Beteiligungen der Stufe 3 hat sich wie folgt entwickelt: scroll
Eine Beteiligung wurde in Stufe 1 umgruppiert, da eine Notierung an einem aktiven Markt verfügbar ist. Im Geschäftsjahr wurden für Eigenkapitalinstrumente, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden, Dividenden in Höhe von 0,9 Mio. Euro erfasst. Aus der Marktbewertung der sonstigen Beteiligungen ergaben sich erfolgsneutral erfasste Gewinne und Verluste. Eine Änderung des Diskontierungszinssatzes um 0,25 Prozentpunkte würde zu einer Erhöhung beziehungsweise zu einem Rückgang des erfolgsneutralen sonstigen Ergebnisses um 0,2 Mio. Euro führen. Aufgrund der kurzen Laufzeiten der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, der Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie der übrigen kurzfristigen Forderungen und Verbindlichkeiten wird angenommen, dass die beizulegenden Zeitwerte den Buchwerten entsprechen. Die beizulegenden Zeitwerte der Finanzschulden werden als Barwerte der zukünftig erwarteten Cashflows ermittelt. Zur Diskontierung werden marktübliche Zinssätze bezogen auf die entsprechenden Fristigkeiten verwendet. Zudem wird das eigene Ausfallrisiko berücksichtigt. Darüber hinaus existieren finanzielle Garantien in Höhe von 4,0 Mio. Euro (Vorjahr 6,0 Mio. Euro). Da es sich hier im Wesentlichen um Eventualverbindlichkeiten und Sicherheiten für Adressausfallrisiken handelt, sind keine Buchwerte und beizulegenden Zeitwerte ermittelbar. Diesbezüglich verweisen wir auf die Erläuterungen in Abschnitt 10. Das Nominalvolumen der im Folgenden dargestellten Geschäfte wird unsaldiert angegeben. Es stellt die Summe aller Kauf- und Verkaufsbeträge dar, die den Geschäften zugrunde liegen. Die Höhe des Nominalvolumens erlaubt Rückschlüsse auf den Umfang des Einsatzes von Derivaten, gibt aber nicht das Risiko des Konzerns aus dem Einsatz von Derivaten wieder. scroll
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Die Buchwerte der Sicherungsinstrumente sind in den übrigen finanziellen Vermögenswerten und übrigen finanziellen Verbindlichkeiten enthalten. Diesbezüglich verweisen wir auf die Abschnitte 6 (13) und 6 (25). Bezüglich der Angaben zum Saldo sowie zur Entwicklung der Gewinnrücklage für Cashflow Hedges verweisen wir auf den Abschnitt 6 (19). Die zur Absicherung des Zinsänderungsrisikos eingesetzten Zins-Swaps sind vollständig effektiv, sodass sich hieraus keine Unwirksamkeiten der Absicherung ergeben. Die Unwirksamkeiten der Absicherung in Bezug auf Commodities waren von untergeordneter Bedeutung und betrugen im Geschäftsjahr 1 Tsd. Euro (Vorjahr keine). Die Ergebnisse aus der Umgliederung sowie die Unwirksamkeiten werden in dem Posten der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen, in dem auch das gesicherte Grundgeschäft erfasst wird, das heißt für Commodities im Materialaufwand beziehungsweise für Zinsen in den Finanzaufwendungen. Soweit Mainova Geschäfte mit Finanzinstrumenten tätigt, erfolgt dies auf der Grundlage von marktüblichen Rahmenverträgen. Insoweit hat Mainova mit verschiedenen Marktpartnern Rahmenverträge auf der Grundlage des von der EFET beziehungsweise auf der Grundlage des vom Bankenverband veröffentlichten DRV FT (Deutscher Rahmenvertrag für Finanztermingeschäfte) vereinbart. Sie enthalten die Möglichkeit, im Falle eines Ausfalls des Vertragspartners oder einer berechtigten außerordentlichen Kündigung durch Mainova alle unter dem jeweiligen Rahmenvertrag abgeschlossenen Geschäfte gegeneinander aufzurechnen. Die Regelungen für eine bilanzielle Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten nach IFRS sind somit nicht erfüllt. Die nachfolgende Übersicht zeigt das nur im Falle eines Ausfalls bestehende Potenzial zur Saldierung: scroll
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Die folgende Tabelle stellt die in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigten Nettogewinne beziehungsweise -verluste von Finanzinstrumenten, gegliedert nach den Bewertungskategorien des IFRS 9, dar: scroll
Die Nettogewinne beziehungsweise -verluste aus zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten beinhalten im Wesentlichen die Ergebnisse aus Wertminderungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 4,5 Mio. Euro (Vorjahr 1,5 Mio. Euro) und Wertaufholungen in Höhe von 1,5 Mio. Euro (Vorjahr 1,7 Mio. Euro). Wie im Vorjahr wurden keine Wertberichtigungen auf sonstige finanzielle Vermögenswerte vorgenommen. Die Nettogewinne beziehungsweise -verluste aus erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten beinhalten die Ergebnisse aus derivativen Finanzinstrumenten. FinanzrisikomanagementIm Hinblick auf die nachfolgend beschriebenen Risiken liegen keine Risikokonzentrationen vor. Einsatz von derivativen FinanzinstrumentenIm Rahmen des operativen Geschäfts ist Mainova finanzwirtschaftlichen Marktpreisrisiken im Commodity-Bereich ausgesetzt. Unternehmenspolitik ist es, diese Risiken durch ein Risikomanagement zu eliminieren oder zu begrenzen. Dazu werden seitens der Mainova derivative Finanzinstrumente eingesetzt, zum Beispiel Swaps und Forwards. Sie unterliegen den im Risikomanagementhandbuch für den Bereich Energiebezug und -handel aufgeführten Vorgaben. Zudem legt das Markt-Risiko-Komitee die Rahmenbedingungen für die Energiebeschaffung und -vermarktung in Bezug auf den zulässigen Risikogehalt fest. Zur Absicherung von Risiken und in geringem Umfang zur Erzielung von Handelsmargen werden im Commodity-Bereich physisch zu erfüllende Termingeschäfte sowie finanzielle Sicherungsgeschäfte eingesetzt. Die Risikopositionen der Strom- und Gasgeschäfte werden durch Limits der offenen Marktrisikopositionen sowie durch ein Verlustlimit begrenzt. Ferner wird auf die Erläuterungen zum Risikomanagement im Lagebericht verwiesen. Des Weiteren ist Mainova dem Risiko marktbedingter Schwankungen der Zinssätze ausgesetzt. Das Treasury-Gremium der SWFH legt Rahmenbedingungen und Richtlinien für die Treasury-Aufgaben fest. Dazu gehört unter anderem die Festlegung der Zinsabsicherungsstrategie. Mainova setzt zur Begrenzung des Risikos Zins-Swaps ein. Bei der Bilanzierung von finanziellen Sicherungsgeschäften wendet Mainova Hedge Accounting an, sofern die Voraussetzungen des IFRS 9 erfüllt sind. Wir verweisen diesbezüglich auf die Ausführungen zu derivativen Finanzinstrumenten in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden in Abschnitt 2. Im Gasgeschäft werden Öl-Swaps zur preislichen Absicherung von ölpreisgebundenen Gasabsatzverträgen abgeschlossen. Ferner werden Kohle-Swaps zur preislichen Sicherung des Brennstoffbedarfs für die Kraftwerke eingesetzt. Die Laufzeiten der Grundgeschäfte betragen in der Regel bis zu drei Jahre. Bei den Sicherungsinstrumenten handelt es sich um Swaps, die während der gesamten Vertragslaufzeit Zahlungsströme generieren. Zur Begrenzung des Zinsänderungsrisikos setzt Mainova Forward-Starting-Zins-Swaps ein. Durch diese Instrumente werden Zahlungsströme aus variabel verzinslichen langfristigen Finanzschulden gesichert. Dabei sind die Laufzeiten der Zins-Swaps auf die erwartete Rückzahlung der Darlehen abgestimmt. Die Zahlungsströme der Zins-Swaps beginnen mit dem Auslaufen der Zinsbindungsfrist der entsprechenden Darlehen. Preisrisiken aus CommoditiesAuf der Erzeugungsseite ergeben sich Risiken vor allem aus der Stromproduktion. Diese wird in starkem Maße von der Entwicklung der Marktpreise für Strom, fossile Brennstoffe (insbesondere Kohle und Gas) und CO2-Zertifikate beeinflusst. Ein Risiko liegt beispielsweise darin, dass höhere Rohstoffnotierungen nicht durch entsprechende Stromerlöse kompensiert werden können. Neben der Erzeugungsseite ist auch das Vertriebsgeschäft für Strom und Gas mit Risiken verbunden. Diese resultieren zum Beispiel aus unerwarteten Nachfrageschwankungen aufgrund von Wettbewerbs- und Konjunktureinflüssen, Temperaturänderungen sowie aus Preisschwankungen für noch nicht beschaffte Positionen. Die Preisrisiken auf den Beschaffungs- und Absatzmärkten ermittelt Mainova fortlaufend und berichtet darüber. Zur Risikominderung (Preisabsicherung) von Terminpositionen setzt Mainova unter anderem derivative Finanzinstrumente (Forwards und Swaps) ein. Der Vorstand wird monatlich über den aktuellen Bestand an Derivaten informiert. Die Mainova setzt auf der Beschaffungsseite als Risikomanagement der Marktpreisrisiken eine konsequente Limitierung des Marktwertverlusts und der Portfoliosensitivitäten ein. Die betreffenden Teilportfolien sind dabei:
Die in den einzelnen Portfolien bestehenden Marktpreisrisiken werden anhand des Value at Risk (VaR) quantitativ dargestellt. Unter Vorgabe eines Konfidenzniveaus in Höhe von 99 % und einer Halteperiode von fünf Tagen wird ein unter normalen Marktbedingungen auftretender maximaler Verlust bestimmt. Für diese Teilportfolien ist in nachfolgender Darstellung der VaR getrennt nach kurz- und langfristigen Erfüllungszeiträumen dargestellt: scroll
ZinsänderungsrisikoZinsänderungsrisiken resultieren aus marktbedingten Schwankungen der Zinssätze und wirken sich auf die Höhe der Zinsaufwendungen sowie auf die Marktwerte der Zins-Swaps aus. Mainova begegnet derartigen Zinsänderungsrisiken durch den Abschluss von Verträgen mit langfristigen Zinsbindungsfristen. Bei Mainova bestehen Zinsänderungsrisiken für variabel verzinsliche Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, für die die Laufzeiten die vereinbarten Zinsbindungsfristen übersteigen. Der Buchwert der variabel verzinslichen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ohne Berücksichtigung der Darlehen für den Anteilserwerb an der Thüga Holding beträgt zum Zeitpunkt des Auslaufens der Zinsbindungsfristen wie im Vorjahr 41,5 Mio. Euro. Da für keines dieser Darlehen die Zinsbindungsfrist im Jahr 2020 endet, wirkt sich eine Zinssatzänderung im Jahr 2020 nicht auf das Ergebnis aus. Die im Rahmen der langfristigen Finanzierung des Anteilserwerbs an der Thüga Holding abgeschlossenen Darlehensverträge haben eine Laufzeit bis zum Jahr 2035. Die Zinsbindung läuft sukzessive bis zum Jahr 2020 aus. Das Risiko potenziell steigender Zinsen und höherer Zinszahlungen wird bei dem überwiegenden Teil der Darlehen durch den Abschluss von Zins-Swaps begrenzt. Die Zins-Swaps haben eine Laufzeit von zehn Jahren ab dem Zeitpunkt des Auslaufens der Zinsbindung. Bei einer Erhöhung des Zinssatzes um einen Prozentpunkt würde sich der Marktwert der Zins-Swaps um 24,8 Mio. Euro (Vorjahr 21,1 Mio. Euro) erhöhen, bei einer Senkung des Zinssatzes um einen Prozentpunkt würde sich der Marktwert und damit das Eigenkapital um 26,7 Mio. Euro (Vorjahr 26,3 Mio. Euro) reduzieren. Der Buchwert der Darlehen zum Zeitpunkt des Auslaufens der Zinsbindungsfristen, bei denen das Zinsänderungsrisiko nicht durch Zins-Swaps begrenzt wurde, beträgt unverändert zum Vorjahr 60,0 Mio. Euro. WährungsrisikoAlle Beschaffungs- und Handelsgeschäfte werden derzeit in Euro abgerechnet. Somit ist Mainova keinen Währungsrisiken ausgesetzt. KreditrisikoDas Kredit- oder Ausfallrisiko der Mainova liegt in der Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse zum einen auf der Kundenseite und zum anderen auf der Seite der Kontrahenten im Energiehandel begründet. Kreditrisiken bestehen im Wesentlichen im Zusammenhang mit Forderungen sowie derivativen Finanzinstrumenten mit positiven Marktwerten. Ausfallrisiken von Forderungen gegenüber Kunden begegnet Mainova durch angemessene Prozesse im Forderungsmanagement sowie durch Bonitätsrichtlinien für den Abschluss von neuen Verträgen und für Gewährung von Ratenplänen. Weiterhin sind die 100 größten Kunden sowie rund 30 Energiepartner an ein Online-Ratingsystem angeschlossen. Jegliche Veränderung von externen Ratings dieser Kunden erhält das Forderungsmanagement von einer Wirtschaftsauskunftei umgehend online mitgeteilt. Beim Ausfall von Kontrahenten im Energiehandel besteht gleichfalls ein Kreditrisiko. Mainova handelt mit Strom- und Gas-Forwards sowie CO2-Zertifikaten mit physischer Erfüllung und Derivaten auf Kohle, Öl und Gas mehrere Jahre im Voraus. Fällt ein Handelspartner aus, besteht neben dem Vorleistungsrisiko ein Wiedereindeckungsrisiko für den Fall, dass sich die Marktpreise zwischenzeitlich verändern. Um dieses Risiko zu minimieren, versucht Mainova, ihr Handelspartnerportfolio zu diversifizieren. Hierzu wird das Adressausfallrisiko durch das Risikomanagement des Handels fortlaufend überwacht. Das maximale Ausfallrisiko besteht in Höhe der Buchwerte der derivativen Finanzinstrumente und finanziellen Vermögenswerte. Das maximale Ausfallrisiko bei Forderungen, auf die die Wertminderungsvorschriften des IFRS 9 anzuwenden sind, beträgt 484,0 Mio. Euro (Vorjahr 491,4 Mio. Euro). Diesbezüglich bestehen Sicherheiten in Höhe von 8,9 Mio. Euro (Vorjahr 7,5 Mio. Euro), bei denen es sich im Wesentlichen um hinterlegte Zahlungsmittel handelt. Die nachfolgende Aufstellung zeigt die Wertminderungen auf zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Forderungen und Vermögenswerte: scroll
Für die Finanzinstrumente, deren Ausfallrisiko bei erstmaligem Ansatz auf Basis des erwarteten 12-Monats-Kreditverlusts ermittelt wird, wird die Bonität sowie die Veränderung des Ausfallrisikos anhand von extern verfügbaren Ratings überwacht. Es bestanden Wertberichtigungen aufgrund einer beeinträchtigten Bonität in Höhe von 3,4 Mio. Euro (Vorjahr 2,6 Mio. Euro). Die Ermittlung der Wertminderung für Leasingforderungen und Ausleihungen erfolgt dabei unter Berücksichtigung der erwarteten Ausfallwahrscheinlichkeit sowie der erwarteten Ausfallquote. Die folgende Tabelle zeigt die auf Basis dieses Ratings definierten Risikoklassen der Mainova und die entsprechenden durchschnittlichen erwarteten Verlustquoten je Klasse: scroll
Im Vergleich zum Vorjahr hat sich keine signifikante Verschlechterung der Bonität einzelner Schuldner ergeben, sodass auch weiterhin der erwartete 12-Monats-Kreditverlust ermittelt wird. Für diese Finanzinstrumente wird derzeit kein über die Laufzeit erwarteter Kreditverlust ermittelt. Die Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entfallen auf Verträge mit Kunden. Mainova verwendet für die Berechnung der Wertminderung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen portfoliobezogene Wertminderungsmatrizen, die auf dem tatsächlichen Zahlungsverhalten der letzten zwei Jahre unterschiedlicher Kundengruppen mit homogenen Kreditrisikoeigenschaften beruhen. Demzufolge wurde zwischen Privat- und Kleingewerbekunden sowie Geschäftskunden und Energiepartnern unterschieden. Die Forderungen in beiden Kundengruppen enthalten eine Vielzahl von Einzelkunden, sodass keine Risikokonzentration vorliegt. Eine Analyse des Zahlungsverhaltens der Kunden zeigt, dass bis zu einer Überfälligkeit von 360 Tagen wesentliche Zahlungseingänge für die Forderungen aus Verträgen mit Kunden zu verzeichnen sind. Danach gehen wir von einem Ausfall aus. Die nachfolgende Übersicht zeigt die erwarteten Kreditausfälle für die abgerechneten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen abzüglich der Abschlagszahlungen gegenüber Privat- und Kleingewerbekunden zum 31. Dezember 2019: scroll
Im Vorjahr wurden folgende Wertminderungen für die abgerechneten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen abzüglich der Abschlagszahlungen gegenüber Privat- und Kleingewerbekunden vorgenommen: scroll
Die erwarteten Kreditausfälle für die abgerechneten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Geschäftskunden und Energiepartnern zum 31. Dezember 2019 werden in nachfolgender Übersicht dargestellt: scroll
Der vertraglich ausstehende Betrag der ausgebuchten Forderungen beläuft sich auf 1,7 Mio. Euro (Vorjahr 1,4 Mio. Euro). Im Vorjahr wurden folgende Wertminderungen für die abgerechneten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Geschäftskunden und Energiepartnern vorgenommen: scroll
LiquiditätsrisikoUnter Liquiditätsrisiko wird das Risiko verstanden, dass Mainova nicht genügend Finanzmittel besitzt, vertragsgemäß durch Lieferung von Zahlungsmitteln oder anderen finanziellen Vermögenswerten ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Dem Liquiditätsrisiko wird durch ein stringentes Liquiditätsmanagement durch das Konzern-Treasury der SWFH, basierend auf der Finanzplanung der Mainova, begegnet. Dabei wird die Liquidität durch die Planung der individuellen Ein- und Auszahlungsströme für das laufende und die vier darauffolgenden Jahre ermittelt, um die zukünftige Liquiditätsentwicklung aufzuzeigen und frühzeitig einen möglichen Liquiditätsbedarf zu erkennen. Zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit verfügt Mainova zudem wie im Vorjahr bei der SWFH über eine vom Konzern-Treasury-Gremium genehmigte Kreditlinie von 40,0 Mio. Euro. Kreditlinien bei Banken bestehen nicht. Die nachfolgende Tabelle zeigt alle vertraglich fixierten Zins- und Tilgungszahlungen für die bilanzierten finanziellen Verbindlichkeiten sowie Zahlungsströme aus derivativen Finanzinstrumenten. Für Swaps mit negativem Marktwert werden negative undiskontierte Marktwerte angegeben. Für Forwards werden die Nominalbeträge der Kaufgeschäfte angegeben. Jederzeit rückzahlbare finanzielle Verbindlichkeiten sind dem frühesten Zeitband zugeordnet. scroll
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8. Segmentberichterstattungscroll
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Die Segmentberichterstattung der Mainova hat das Ziel, Informationen über die wesentlichen Geschäftssegmente des Konzerns zur Verfügung zu stellen. Die Abgrenzung der berichtspflichtigen Segmente ist nach dem verpflichtend anzuwendenden "Management Approach" allein auf die intern vom Management zur Steuerung des Konzerns verwendete Berichtsstruktur ausgerichtet. Nachfolgend sind die Segmentstruktur und die dazugehörigen Wertschöpfungsstufen dargestellt: In der Strom-, Gas- und Wasserversorgung wird jeweils die Wertschöpfungskette vom Handel über den Vertrieb bis hin zur Verteilung dieser Produkte abgebildet. Im Segment Erzeugung und Fernwärme werden sämtliche Aktivitäten im Zusammenhang mit der Fernwärme einschließlich der Wärme- und Stromproduktion in Frankfurt am Main gebündelt. Ferner sind Beteiligungen an konventionellen Erzeugungsgesellschaften in diesem Segment enthalten. Dem Segment Erneuerbare Energien und Energiedienstleistungen sind unsere Biomasse-, Windenergie- und Photovoltaikanlagen sowie das Contracting- und Energiedienstleistungsgeschäft zugeordnet. Im Segment Sonstige Aktivitäten / Konsolidierung sind unter anderem das Straßenbeleuchtungsgeschäft, sonstige Dienstleistungen sowie Anlagenverkäufe, die nicht in Zusammenhang mit einem Kernsegment stehen, enthalten. Hierbei handelt es sich um Nebengeschäfte, die eine untergeordnete Steuerungsrelevanz haben. Zudem werden in diesem Segment Konsolidierungseffekte abgebildet. Da Mainova regional eingegrenzt und ausschließlich innerhalb Deutschlands tätig ist, wurde auf eine Darstellung nach geografischen Merkmalen verzichtet. Die Segmentdaten wurden in Übereinstimmung mit den Ansatz- und Bewertungsmethoden im Konzernabschluss ermittelt. In den wesentlichen nicht zahlungswirksamen Effekten sind vor allem die Veränderungen der Rückstellungen einschließlich der erfolgsneutralen Veränderungen und die wesentlichen zahlungsunwirksamen sonstigen Aufwendungen und Erträge erfasst. Die segmentbezogenen Veränderungen des Working Capital wurden nicht ausgewiesen. Die Verrechnungspreise zwischen den Segmenten entsprechen im Wesentlichen den üblichen Marktpreisen. Weitere Erläuterungen zu den Segmentergebnissen sind im Lagebericht enthalten. Die Überleitung auf das Segmentergebnis ergibt sich wie folgt: scroll
9. Angaben zur KapitalflussrechnungDer Finanzmittelfonds in Höhe von 12,6 Mio. Euro (Vorjahr 10,0 Mio. Euro) besteht ausschließlich aus Kassenbeständen und Bankguthaben. Unter Berücksichtigung der Guthaben aus dem Cash Pooling bei der SWFH und Tagesgeldanlagen von Beteiligungen ergibt sich ein Finanzmittelbestand in Höhe von 62,1 Mio. Euro (Vorjahr 64,8 Mio. Euro). Ursächlich für den Anstieg des positiven Cashflows aus der laufenden Geschäftstätigkeit auf 268,6 Mio. Euro (Vorjahr 226,3 Mio. Euro) ist der Abbau von Forderungen (im Vorjahr Aufbau). Die höheren Mittelabflüsse aus der Investitionstätigkeit in Höhe von 122,7 Mio. Euro (Vorjahr 99,8 Mio. Euro) waren insbesondere durch die gestiegenen Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen bedingt. Der negative Cashflow aus Finanzierungstätigkeit in Höhe von 143,3 Mio. Euro (Vorjahr 131,1 Mio. Euro) resultierte wie im Vorjahr insbesondere aus der Gewinnabführung an die SWFH und der Tilgung von Krediten. Die gestiegenen Auszahlungen wurden durch höhere Tilgungen von Krediten verursacht. Insgesamt konnten die Mittelabflüsse aus der lnvestitions- und Finanzierungstätigkeit aus der laufenden Geschäftstätigkeit gedeckt werden, sodass sich der Finanzmittelbestand nahezu auf Vorjahresniveau bewegte. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Änderungen der Finanzverbindlichkeiten, deren Ein- und Auszahlungen im Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit gezeigt werden: scroll
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10. SonstigesMitarbeiterinnen und MitarbeiterIm Jahresdurchschnitt waren bei der Mainova 2.713 (Vorjahr 2.675) Arbeitnehmer beschäftigt, davon 629 (Vorjahr 620) Frauen. Ergebnis je Aktiescroll
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Das Vorjahr wurde angepasst. Da nur die Stückaktien der SWFH als Organträger an der Gewinnverwendung teilnehmen, erfüllen nur diese Stückaktien die Definition "Ordinary Shares" nach IAS 33. Die Anteile der anderen Gesellschafter partizipieren nicht am Gewinn und Verlust der Gesellschaft, sondern erhalten vom Organträger eine feste Garantiedividende in Höhe von 10,84 Euro je Stückaktie. Das Ergebnis je Aktie ist daher der Quotient aus dem Ergebnis der Mainova vor Gewinnabführung abzüglich der Garantiedividende an außenstehende Aktionäre und der Anzahl der Stückaktien der SWFH. Die Garantiedividende wurde im Jahr 2019 erstmalig in Abzug gebracht. Die Vorjahreszahl wurde angepasst. Eventualverbindlichkeiten und finanzielle VerpflichtungenDie Eventualverbindlichkeiten setzen sich zum 31. Dezember 2019 wie folgt zusammen: scroll
Die Bürgschaften entfallen wie im Vorjahr im Wesentlichen auf die Beteiligung an der GKI. Auf Basis der bis zum Aufstellungszeitpunkt gewonnenen Erkenntnisse geht die Mainova derzeit davon aus, dass die den vorab genannten Eventualverbindlichkeiten zugrunde liegenden Verpflichtungen von den jeweiligen Hauptschuldnern erfüllt werden können. Daher schätzt die Mainova bei allen Eventualverbindlichkeiten die Wahrscheinlichkeit einer Inanspruchnahme als gering ein. Finanzielle Verpflichtungen ergeben sich aus den nachfolgend aufgeführten Sachverhalten: scroll
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Die übrigen finanziellen Verpflichtungen bestehen im Wesentlichen aus Betriebsführungs-, Wartungs- und Instandhaltungsverträgen sowie Miet- und Pachtzahlungen, die kein Leasing nach IFRS 16 darstellen. Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus abgeschlossenen Energielieferverträgen entfielen in Höhe von 106,2 Mio. Euro (Vorjahr 133,9 Mio. Euro) sowie die Verpflichtungen aus dem Beteiligungsbereich in Höhe von 1,0 Mio. Euro (Vorjahr 2,7 Mio. Euro) auf assoziierte Unternehmen. Das Bestellobligo stand insbesondere in Zusammenhang mit diversen Bau- und Modernisierungsmaßnahmen. Mainova hat mit ihren Mitgesellschaftern in der Thüga Holding Vereinbarungen getroffen, die gegenseitige Call-Optionen für den Fall eines Kontrollwechsels bei einer Partei vorsehen. Jede von einem Kontrollwechsel nicht betroffene Partei ist jeweils nach dem Verhältnis ihrer Beteiligung berechtigt, von der durch den Kontrollwechsel betroffenen Partei die Übertragung der betreffenden Aktien zu verlangen. Der Kaufpreis für die von der Call-Option betroffenen Aktien entspricht dem anteiligen Ertragswert. Die Option wird zum Marktwert bewertet. LeasingLeasingverhältnisse als LeasingnehmerMainova pachtet im Wesentlichen Grundstücke für Wind- und Solarparks, Büro- und Lagerflächen sowie Teile von Gasnetzen. Die Restlaufzeiten ab Erstanwendung von IFRS 16 betragen für die Grundstücke für Wind- und Solarparks zwischen 9 und 15 Jahren, für Büro- und Lagerflächen zwischen 1 und 42 Jahren. Verlängerungsoptionen wurden berücksichtigt, wenn deren Ausübung als hinreichend sicher angesehen wird. Einige Leasingverhältnisse sehen automatische Preisanpassungen an die Entwicklung von Preisindizes vor. Mainova mietet Kfz mit vertraglichen Laufzeiten von 12 Monaten und IT-Ausstattung mit einer vertraglichen Laufzeit von 60 Monaten. Da diese Leasingvereinbarungen entweder kurzfristig oder von geringem Wert sind, werden für diese Leasingvereinbarungen weder Nutzungsrechte noch Leasingverbindlichkeiten erfasst. Zum 31. Dezember 2019 ergaben sich folgende Auswirkungen auf die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung: scroll
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Für Leasingverhältnisse sind insgesamt 6,0 Mio. Euro als Zahlungsmittelabflüsse erfasst. Der Zugang an Nutzungsrechten beträgt 0,4 Mio. Euro. Aus kurzfristigen Leasingverhältnissen bestehen zum Stichtag Verpflichtungen in Höhe von 0,2 Mio. Euro. Leasingverhältnisse als LeasinggeberDie nachstehende Tabelle stellt die Investitionen in Finanzierungsleasingverhältnisse dar, bei denen Mainova Leasinggeber ist: scroll
Im Geschäftsjahr wurden Zinserträge in Höhe von 4,1 Mio. Euro aus Finanzierungsleasingverhältnissen erfasst. Die im Rahmen von Finanzierungsleasingverhältnissen als Ertrag erfassten bedingten Mietzahlungen beliefen sich wie im Vorjahr auf 0,6 Mio. Euro. Bei den Finanzierungsleasingverhältnissen handelte es sich um Pachtverträge für Kraftwerke und Versorgungsnetze sowie Contracting-Projekte, bei denen Mainova zwar rechtlicher Eigentümer ist, die wesentlichen Chancen und Risiken aus der Nutzung des Vermögenswerts aber beim Kunden liegen. Dies hat zur Folge, dass die Vermögenswerte nicht im Sachanlagevermögen der Mainova, sondern stattdessen in den Forderungen aus Finanzierungsleasing zu bilanzieren sind. Operating-Leasingverhältnisse, bei denen Mainova Leasinggeber ist, betreffen Contracting-Verträge. Dabei stellt Mainova dem Leasingnehmer im Wesentlichen Heizzentralen oder Blockheizkraftwerke zur Verfügung, für deren Nutzungsüberlassung die Leasingzahlungen anfallen. Bei diesen Leasingverhältnissen überträgt Mainova nicht alle mit dem Eigentum verbundenen Chancen und Risiken. Mainova hat Leasingerträge aus Operating-Leasingverhältnissen in Höhe von 3,0 Mio. Euro (Vorjahr 3,5 Mio. Euro) erfasst. Die folgende Tabelle stellt eine Fälligkeitsanalyse der Leasingforderungen dar und zeigt die nach dem Bilanzstichtag zu erhaltenden nicht diskontierten Leasingzahlungen: scroll
Im Vorjahr waren 2,5 Mio. Euro innerhalb eines Jahres fällig, 8,3 Mio. Euro entfielen auf die Jahre 2020 bis 2024 und 9,9 Mio. Euro auf die darauffolgenden Jahre. Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und PersonenBeziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen, die die Mainova beherrschen oder maßgeblich beeinflussen, sowie Beziehungen zu Unternehmen, die von Mainova beherrscht oder maßgeblich beeinflusst werden, werden nachfolgend angegeben. Durch die Beteiligung der Stadt Frankfurt am Main über den Mehrheitsgesellschafter SWFH ist Mainova ein von diesen Gesellschaftern beherrschtes Unternehmen. Im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit unterhält Mainova Geschäftsbeziehungen zu zahlreichen nahestehenden Personen und Unternehmen. Dazu gehören neben der Stadt Frankfurt am Main sowie deren Tochter-, Gemeinschafts- und assoziierten Unternehmen, die SWFH sowie deren Tochter-, Gemeinschafts- und assoziierten Unternehmen, die Thüga Aktiengesellschaft (Thüga) und deren Tochter- und Gemeinschaftsunternehmen sowie die Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen der Mainova. Mit nahestehenden natürlichen Personen des Managements in Schlüsselpositionen sowie deren nächsten Familienangehörigen haben keine wesentlichen Transaktionen stattgefunden. Als Management in Schlüsselpositionen sind bei der Mainova der Vorstand und der Aufsichtsrat anzusehen. Folgende Tabelle gibt eine Übersicht über alle Geschäfte, die mit nahestehenden Unternehmen getätigt wurden: scroll
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einschließlich der Thüga Holding GmbH & Co. KGaA Die sonstigen Aufwendungen und Verbindlichkeiten gegenüber der SWFH beinhalten die Gewinnabführung gemäß Ergebnisabführungsvertrag mit der SWFH vom 29. August 2001. Der Vertrag hatte ursprünglich eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2006 und verlängert sich um jeweils ein Jahr, falls er nicht spätestens sechs Monate vor Ablauf gekündigt wird. Im Materialaufwand mit der Thüga und deren Tochter- und Gemeinschaftsunternehmen ist im Wesentlichen der Strom- und Gasbezug enthalten. Der Materialaufwand mit assoziierten Unternehmen beinhaltet vor allem den Gasbezug. Alle Geschäftsbeziehungen mit nahestehenden Unternehmen und Personen sind zu marktüblichen Konditionen abgeschlossen worden und unterscheiden sich grundsätzlich nicht von den Finanzierungskonditionen beziehungsweise den Liefer- und Leistungsbeziehungen mit anderen Unternehmen. Den nahestehenden Unternehmen wurden unverändert Bürgschaften und Sicherheiten in Höhe von 30,6 Mio. Euro sowie Darlehen in Höhe von 3,5 Mio. Euro (Vorjahr 3,8 Mio. Euro) gewährt. Grundzüge der Vergütung von Vorstand und AufsichtsratFür die Festlegung der Gesamtbezüge der einzelnen Vorstandsmitglieder ist gemäß dem am 5. August 2009 in Kraft getretenen Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) das Aufsichtsratsplenum zuständig. Die Vergütung der Vorstandsmitglieder setzt sich aus einem festen Jahresgehalt und einer variablen Vergütung zusammen. Die variable Vergütung teilt sich in eine kurzfristige variable Vergütungskomponente, die zum Teil garantiert ist, sowie ein langfristiges Anreizprogramm (LAP) auf. Zusätzlich erhalten die einzelnen Vorstandsmitglieder Sachleistungen, die im Wesentlichen marktübliche Versicherungsleistungen und Dienstwagen umfassen. Die Höhe des festen Jahresgehalts und der Zieltantieme (kurzfristige variable Vergütungskomponente) werden jährlich überprüft. Die jährliche Überprüfung erfolgt anhand eines jährlich durch einen externen Gutachter zu ermittelnden Medianwerts für die Jahresgesamtdirektvergütung. Das feste Jahresgehalt und die Zieltantieme sollen dabei grundsätzlich stets so angepasst werden, dass die Jahresgesamtdirektvergütung insgesamt an den Medianwert vergleichbarer Unternehmen der Branche angeglichen wird. Die wirtschaftliche Entwicklung der Mainova AG sowie die allgemeinen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen finden hierbei Berücksichtigung. Bedeutet die Anpassung an den Median eine Herabsetzung der Bezüge oder werden die Bezüge durch den Aufsichtsrat gemäß § 87 Abs. 2 S. 1 AktG herabgesetzt, so besteht für den Vorstand ein Sonderkündigungsrecht. Die Höhe der kurzfristigen variablen Vergütungskomponente ist an das Erreichen von Finanzzielen gekoppelt. Sie bemisst sich dabei am Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EBT Mainova-Konzern nach HGB). Wird ein Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit aufgrund der Änderung des HGB in 2015 nicht mehr ausgewiesen, so bestimmt sich das Konzern-EBT dabei als Ergebnis nach Steuern gemäß § 275 Abs. 2 Nr. 15 HGB zuzüglich Steuern vom Einkommen und vom Ertrag gemäß § 275 Abs. 2 Nr. 14 HGB. Um die Nachhaltigkeit und Langfristigkeit der Vergütungsstruktur zu erhöhen und den Anforderungen des VorstAG in vollem Umfang zu genügen, nehmen die Vorstandsmitglieder an dem langfristigen Anreizprogramm LAP teil. Dabei bestimmt das Erreichen von vorab definierten finanziellen und qualitativen Erfolgszielen die Höhe der Auszahlung. Als finanzielles Erfolgsziel dient dabei das erreichte kumulierte Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EBT Mainova-Konzern nach HGB) während des Performancezeitraums. Wird ein Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit aufgrund der Änderung des HGB in 2015 nicht mehr ausgewiesen, so bestimmt sich das Konzern-EBT dabei als Ergebnis nach Steuern gemäß § 275 Abs. 2 Nr. 15 HGB zuzüglich Steuern vom Einkommen und vom Ertrag gemäß § 275 Abs. 2 Nr. 14 HGB. Als qualitative Erfolgsziele werden die "Kundenzufriedenheit" und "Mitarbeiterzufriedenheit" herangezogen. Die Auszahlung der langfristigen variablen Vergütungskomponente ist nach oben hin begrenzt (Kappung). Werden die Mindestziele in allen Komponenten nicht erreicht, so entfällt eine Auszahlung der langfristigen variablen Vergütung vollständig. Für die kurzfristige und langfristige variable Vergütung hat der Aufsichtsrat eine Anpassungsmöglichkeit für außerordentliche Entwicklungen vereinbart. Das zuletzt bestellte Vorstandsmitglied erhält einen monatlichen Beitrag für eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung, die über einen externen Versicherer nach den Regelungen des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung durchgeführt wird. Die weiteren Vorstandsmitglieder und deren Hinterbliebene haben einen Anspruch auf ein Ruhegehalt beziehungsweise eine Hinterbliebenenversorgung in Form einer Leistungszusage. Als Ruhegehalt werden ab dem Eintritt in den Vorstand der Mainova 35 % des zuletzt bezogenen festen Jahresgehalts garantiert. Abweichend hiervon erhält ein Vorstandsmitglied aufgrund der hohen Versorgungsanwartschaften aus früheren Anstellungsverhältnissen, welche angerechnet werden, ab dem Eintritt in den Vorstand der Mainova 45 % des zuletzt bezogenen festen Jahresgehalts. Der Anspruch von 35 % beziehungsweise 45 % erhöht sich mit dem Ablauf eines jeden Jahres als Vorstandsmitglied der Mainova um jeweils 2 % bis zum im Dienstvertrag geregelten Höchstbetrag. Erhöhungen des festen Jahresgehalts ab dem 1. Januar 2018 werden jeweils nur zu 90 % bei der Bestimmung des zuletzt bezogenen festen Jahresgehalts berücksichtigt. Der fixe Tantiemeanteil wird bei der Berechnung des Ruhegehalts nicht berücksichtigt. Die nachfolgenden Übersichten zeigen die gewährten Zuwendungen und die Zuflüsse im Geschäftsjahr 2019 des Vorstands nach dem Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) und die Gesamtbezüge nach DRS 17. Gewährte Zuwendungen: Nach dem DCGK gelten Zuwendungen oder Vergütungen als gewährt, wenn sie den Vorstandsmitgliedern verbindlich zugesagt wurden. Für die variable Vergütung wird eine Zielerreichung von 100 % zugrunde gelegt. scroll
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Kein Cap, Koppelung an EBT Mainova-Konzern scroll
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Kein Cap, Koppelung an EBT Mainova-Konzern Zufluss: Dieser Begriff stellt darauf ab, in welchem Umfang die Vorstandsmitglieder Zahlungen erhalten haben. Dabei kommt es nicht auf den Termin der Auszahlung an, sondern auf den Zeitpunkt, zu dem der zufließende Betrag hinreichend sicher bekannt ist. scroll
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Die im DCGK getroffene Abgrenzung sei am Beispiel der Tantieme verdeutlicht: Als "gewährt" gilt hier das für das jeweilige Geschäftsjahr vertraglich vereinbarte und zugesagte Tantiemenbudget. In der Zuflusstabelle ist dagegen bereits der Tantiemenbetrag auszuweisen, der den Vorstandsmitgliedern voraussichtlich zufließen wird. Dass es im betreffenden Jahr noch keine Auszahlung gab, ist dabei nicht relevant. Beim Versorgungsaufwand nach IAS 19 handelt es sich um Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Die übrigen Vergütungen stellen kurzfristig fällige Leistungen dar. Bei der Festvergütung, den Nebenleistungen sowie der variablen Vergütung handelt es sich um kurzfristig fällige Leistungen, beim Versorgungsaufwand nach IAS 19 um langfristig fällige Leistungen. Die Pensionsverpflichtungen für die Mitglieder des Vorstands gehen aus der nachfolgenden Übersicht hervor: scroll
Für das Geschäftsjahr 2018 wurden im Jahr 2019 erfolgsabhängige Tantiemen von 804 Tsd. Euro (Vorjahr 745 Tsd. Euro) ausgezahlt. Im Geschäftsjahr 2019 wurden Vorstandsmitgliedern keine Kredite oder Vorschüsse gewährt. Für den Fall, dass die Stadt Frankfurt am Main mit dem ihr direkt und indirekt zuzurechnenden Anteil nicht mehr die Mehrheit am stimmberechtigten Grundkapital der Mainova AG innehat (Kontrollwechsel), oder im Falle eines Rechtsformwechsels gemäß §§ 190 ff. Umwandlungsgesetz oder beim Abschluss eines wirksamen Vertrags, der die Mainova der Beherrschung eines anderen Unternehmens außerhalb des Stadtwerke-Frankfurt-Konzerns unterstellt (Beherrschungsvertrag gemäß § 291 Abs. 1 S. 1 1. Alt. AktG), gewährt die Mainova AG dem Vorsitzenden des Vorstands ein Sonderkündigungsrecht und das Recht zur Niederlegung seines Amts. Für den Fall der wirksamen und fristgerechten Kündigung und Amtsniederlegung erhält der Vorsitzende des Vorstands eine Abfindung in Höhe des Zweifachen seiner letztmaligen Jahresgesamtbezüge. Maximale Obergrenze ist jedoch die Höhe der Gesamtvergütung für die Restlaufzeit des Dienstvertrags. Im Geschäftsjahr 2019 bestand für die Unternehmensleitung sowie für die Mitglieder des Aufsichtsrats eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung (D & O-Versicherung). Hierfür sind Versicherungsprämien in Höhe von 154 Tsd. Euro (Vorjahr 124 Tsd. Euro) aufgewendet worden. Die Bezüge ehemaliger Vorstandsmitglieder und ihrer Hinterbliebenen belaufen sich auf 831 Tsd. Euro (Vorjahr 818 Tsd. Euro). Für diese Personengruppe sind Pensionsansprüche in Höhe von 12.050 Tsd. Euro (Vorjahr 11.594 Tsd. Euro) zurückgestellt worden. Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in der Satzung geregelt und beträgt: scroll
Bei der Vergütung an den Aufsichtsrat handelt es sich ausschließlich um kurzfristig fällige Leistungen. Die Bezüge des Beirats beliefen sich auf 61 Tsd. Euro (Vorjahr 60 Tsd. Euro). Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der Mainova AG gemäß § 161 AktGNach § 161 AktG haben börsennotierte Unternehmen jährlich eine Erklärung zur Beachtung der Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex zu veröffentlichen. Die entsprechende Erklärung der Mainova AG wurde am 16. Dezember 2019 im Internet veröffentlicht und den Aktionären dauerhaft zugänglich gemacht (www.mainova.de/entsprechenserklaerung). Honorare des AbschlussprüfersDas von dem Konzernabschlussprüfer, der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC), im Vorjahr KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, berechnete Honorar setzt sich wie folgt zusammen: scroll
In den Abschlussprüfungsleistungen ist kein Aufwand für Vorperioden enthalten (Vorjahr 12 Tsd. Euro). Die anderen Bestätigungsleistungen betreffen Prüfungen nach dem Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien und Prüfungen von Konzessionsabgaben. In den sonstigen Leistungen sind Beratungsleistungen im Zusammenhang mit Kapitalmarktanforderungen enthalten. Angaben zu Konzessionen und GestattungenZwischen Mainova und der Stadt Frankfurt am Main sowie einer Reihe von weiteren Städten und Gemeinden bestehen Konzessions- und Gestattungsverträge im Strom-, Gas-, Fernwärme- und Wasserbereich, die in der Regel eine Laufzeit von 20 Jahren haben. In den Konzessionsverträgen zur Strom- und Gasversorgung wird die Nutzung von öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen und städtischen beziehungsweise gemeindeeigenen Grundstücken für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen sowie Anlagen zur Strom- beziehungsweise Gasversorgung geregelt. Der Netzbetrieb zur allgemeinen Versorgung mit Strom und Gas erfolgt durch die NRM. Es besteht in den jeweiligen Stadtbeziehungsweise Gemeindegebieten eine gesetzliche Pflicht des Netzbetreibers zur Gewährleistung eines diskriminierungsfreien Netzanschlusses und -zugangs. Während der Laufzeit der Konzessionsverträge besteht die Verpflichtung zur Zahlung von Konzessionsabgaben, deren Höchstgrenzen nach der Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas (KAV) festgesetzt sind. Die Konzessionsabgaben werden den Endkunden im Rahmen der Energielieferung von den jeweiligen Händlern in Rechnung gestellt und von diesen an den Netzbetreiber abgeführt. Der Netzbetreiber wiederum führt die eingezogenen Konzessionsabgaben an Mainova ab. Mainova leistet schließlich Konzessionsabgaben an die jeweilige Stadt oder Gemeinde auf der Grundlage des Konzessionsvertrags und im Rahmen der KAV. Mit dem Konzessionsvertrag zur Wasserversorgung und dem Gestattungsvertrag über die Fernwärmeversorgung werden das Recht und die Verpflichtung zur Bereitstellung von Wasserdienstleistungen beziehungsweise zur Versorgung mit Fernwärme, zum Betrieb der entsprechenden Infrastruktur und zur Durchführung von Investitionen geregelt. Im Rahmen der Wasserversorgung erhebt Mainova Konzessionsabgaben von den Kunden und führt sie an die Stadt Frankfurt am Main ab.
Frankfurt am Main, den 9. März 2020 Dr. Alsheimer Breidenbach Rauhut Konsolidierungskreis und Anteilsbesitzliste des Mainova-Konzernsscroll
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Angaben nach HGB Wiedergabe des BestätigungsvermerksNach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung haben wir mit Datum vom 9. März 2020 den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt: BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Mainova Aktiengesellschaft, Frankfurt am MainVERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTSPrüflingsurteileWir haben den Konzernabschluss der Mainova Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) -bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerngewinn- und Verlustrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden -geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Mainova Aktiengesellschaft, der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst ist, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Konzernlageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des KonzernabschlussesBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Aus unserer Sicht waren folgende Sachverhalte am bedeutsamsten in unserer Prüfung: 1 Periodisierung der Umsatzerlöse aus Energie- und Wasserverkauf 2 Bewertung der Rückstellungen für drohende Verluste aus langfristigen Energiebezugsverträgen 3 Bilanzierung der derivativen Finanzinstrumente Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir jeweils wie folgt strukturiert: 1 Sachverhalt und Problemstellung 2 Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse 3 Verweis auf weitergehende Informationen Nachfolgend stellen wir die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar: 1 Periodisierung der Umsatzerlöse aus Energie- und Wasserverkauf1 Die Umsatzrealisierung im Zusammenhang mit dem Verkauf von Energie und Wasser an Privat- und Firmenkunden erfolgt grundsätzlich durch die zeitraumbezogene Abnahme durch die Kunden. Da für einen Großteil der Kunden der Verbrauch lediglich einmal jährlich ermittelt wird (rollierende Jahresverbrauchsablesung) erfolgt die Erfassung der Umsatzerlöse zwischen dem letzten Abrechnungszeitpunkt des einzelnen Kunden und dem Bilanzstichtag aufgrund von Hochrechnungen und geschätzten Verkaufsmengen (bilanzielle Abgrenzung). Die bilanzielle Abgrenzung betrifft die variablen Bestandteile des Transaktionspreises (Leistungspreis) und ist abhängig von der abgenommenen Strommenge durch die Kunden. Die fixen Bestandteile des Transaktionspreises (Grundpreis) werden unabhängig von der Menge linear erfasst. Es besteht ein Risiko für den Konzernabschluss, dass die Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Energie und Wasser zum Stichtag aufgrund des Ansatzes von Schätzwerten im Zusammenhang mit dem Verbrauchsverhalten der Kunden, von der Vielzahl an Abnahmestellen sowie komplexer IT-gestützter Prozesse bei Ermittlung und Erfassung der Erlöse falsch abgegrenzt wurden. 2 Unter Berücksichtigung der Kenntnis, dass aufgrund der Komplexität und der vorzunehmenden Einschätzungen und Annahmen ein erhöhtes Risiko falscher Angaben in der Rechnungslegung besteht, haben wir die eingerichteten Prozesse und Kontrollen zur Abrechnung und Hochrechnung der Umsatzerlöse einschließlich des zum Einsatz kommenden IT-Systems beurteilt. Des Weiteren haben wir die der Hochrechnung zugrundeliegenden Parameter gewürdigt sowie eine Untersuchung der retrograden Verprobung vorgenommen. Ferner haben wir Einzelfallprüfungshandlungen durchgeführt, die die Güte, Plausibilität, Stetigkeit und Vollständigkeit der Hochrechnung sicherstellen. Wir konnten uns davon überzeugen, dass die eingerichteten Systeme und Prozesse sowie die eingerichteten Kontrollen angemessen sind und stetig angewendet werden, um eine sachgerechte Periodenabgrenzung der Umsatzerlöse aus dem Energie- und Wasserverkauf darzustellen. 3 Die Angaben der Gesellschaft zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind im Konzernanhang der Gesellschaft im Abschnitt 2 aufgeführt. 2 Bewertung der Rückstellungen für drohende Verluste aus langfristigen Energiebezugsverträgen1 Der Konzern ist aufgrund bestehender Stromlieferverträge mit zwei Gaskraftwerken vertraglich dazu verpflichtet, die produktionsbezogenen Kosten sowie die Fixkosten der Gaskraftwerke entsprechend ihrer Beteiligungsquote an den jeweiligen Gaskraftwerken anteilig zu tragen. Nach Einschätzung der Gesellschaft sowie basierend auf externen Markteinschätzungen ist, bedingt durch das gegenwärtig geringe Niveau der Stromgroßhandelspreise, eine kostendeckende Stromproduktion durch die Gaskraftwerke mittel- bis langfristig nicht möglich, sodass die Gesellschaft den Risiken aus anfallenden Gesamtverlusten mittels Bildung einer sonstigen Rückstellung für drohende Verluste aus langfristigen Strombezugsverträgen über die Restlaufzeit der Strombezugsverträge in Höhe von € 57,8 Mio (Vorjahr € 54,2 Mio) Rechnung getragen hat. Aufgrund der Langfristigkeit der Rückstellung wurde diese mit ihrem Barwert zum Bilanzstichtag angesetzt. Die Bewertung der Rückstellung ist in einem hohen Maß abhängig von Annahmen und Prognosen, insbesondere über die Entwicklung der Energiemärkte, die die gesetzlichen Vertreter bei der Ermittlung zugrunde gelegt haben. Die Bewertung ist entsprechend mit wesentlichen Unsicherheiten und Ermessensentscheidungen behaftet. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der hohen Komplexität der Bewertung war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung. 2 Im Rahmen unserer Prüfung haben wir, ausgehend vom rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystem die Angemessenheit der angewandten Bewertungsmethode sowie der Bewertungsprämissen (insbesondere Markteinschätzungen der gesetzlichen Vertreter, Bewertungszeitraum und Diskontierungszins) kritisch gewürdigt. Wir haben die Angemessenheit der Erwartungen des Konzerns zur zukünftigen Entwicklung der Energiemärkte bis zum Ende der Laufzeit der zugrundeliegenden Strombezugsverträge anhand externer Markteinschätzungen beurteilt. Ferner haben wir die rechnerische Richtigkeit der Berechnungen nachvollzogen und die Angemessenheit der von dem Konzern vorgenommenen Sensitivitätsrechnungen gewürdigt. Den bei der Ermittlung des Barwertes verwendeten fristenadäquaten Diskontierungszins haben wir anhand öffentlich verfügbarer Vergleichsdaten beurteilt. Wir konnten uns davon überzeugen, dass die getroffenen Einschätzungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreter hinreichend begründet sind, um die Bewertung dieser Rückstellungen zu rechtfertigen. 3 Die Angaben der Gesellschaft zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind in Abschnitt 2 des Konzernhangs aufgeführt. 3 Bilanzierung der derivativen Finanzinstrumente1 Im Mainova-Konzern ist die Mainova AG verantwortlich für die Beschaffung von Energie und Emissionszertifikaten sowie für die Absicherung gegen Energiepreis- und Zinsrisiken. In diesem Rahmen setzt die Gesellschaft die folgenden derivativen Finanzinstrumente ein:
Die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte der bilanzierten Derivate erfolgt jeweils anhand anerkannter mathematischer Verfahren unter Verwendung allgemein verfügbarer Marktdaten. Aufgrund des umfangreichen und heterogenen Bestands an derivativen Finanzinstrumenten und der Komplexität der Derivatebilanzierung nach IFRS 9 und 13 sowie der signifikanten Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ist dieses Geschäftsfeld von besonderer Bedeutung für den Konzernabschluss und für die Durchführung unserer Prüfung. 2 Im Rahmen unserer Prüfung haben wir die Angemessenheit des eingerichteten internen Kontrollsystems zum Abschluss und zur Abwicklung der Energiehandels- und Zinsgeschäfte beurteilt und uns von der Wirksamkeit der wesentlichen Kontrollen überzeugt. In diesem Zusammenhang haben wir auch die Anwendung der "Own Use Exemption" für die physisch zu erfüllenden derivativen Finanzinstrumente anhand des implementierten Prozesses beurteilt und deren sachgerechte Anwendung gewürdigt. Die Methodik zur Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte der derivativen Finanzinstrumente haben wir in Bezug auf die Übereinstimmung mit IFRS 13 analysiert und anhand eigener Bewertungen auf Stichprobenbasis beurteilt. Die Bildung von Cashflow Hedges und deren Bilanzierung haben wir nachvollzogen. Wir haben die Berechnung und die Richtigkeit der daraus im Eigenkapital erfassten Beträge sowie der aus dem Eigenkapital in die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung umgegliederten Beträge beurteilt. Die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie die methodische Vorgehensweise zur Bilanzierung der derivativen Finanzinstrumente sind aus unserer Sicht insgesamt sachgerecht. 3 Die Angaben der Gesellschaft zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind in den Abschnitten 2 und 7 des Konzernhangs aufgeführt. Sonstige InformationenDie gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Konzernlageberichts:
Die sonstigen Informationen umfassen zudem die übrigen Teile des Geschäftsberichts -ohne weitergehende Querverweise auf externe Informationen -, mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses, des geprüften Konzernlageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks. Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen -beabsichtigten oder unbeabsichtigten -falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des KonzernlageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen -beabsichtigten oder unbeabsichtigten -falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGENÜbrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVOWir wurden von der Hauptversammlung am 29. Mai 2019 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 8. Oktober 2019 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind seit dem Geschäftsjahr 2019 als Konzernabschlussprüfer der Mainova Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFERDer für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Dirk Fischer." Versicherung der gesetzlichen VertreterWir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht der Mainova AG zusammengefasst ist, der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Frankfurt am Main, den 9. März 2020 Dr. Alsheimer Breidenbach Rauhut ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG/ CORPORATE GOVERNANCE BERICHT 2019Gemäß §§ 289f und 315d HGB und gemäß der Empfehlung in Ziff. 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex berichten Vorstand und Aufsichtsrat nachfolgend über die Unternehmensführung bzw. die Corporate Governance des Mainova Konzerns. Vorstand und Aufsichtsrat sind sich der großen Verantwortung der Mainova AG als kommunaler Energieversorger und Dienstleistungsunternehmen gegenüber Kunden, Geschäftspartnern, Aktionären, Mitarbeitern, der Umwelt und der Rhein-Main Region bewusst. Ziele unseres Handelns sind daher wirtschaftlicher Erfolg und moralische Integrität. Diese sehen wir als Basis einer nachhaltigen Unternehmensentwicklung und einer transparenten Unternehmensführung und -kontrolle. LEITUNG UND ÜBERWACHUNGArbeitsweise von Vorstand und AufsichtsratUnser unternehmerisches Handeln orientiert sich an den geltenden Rechtsvorschriften und den Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner jeweils aktuellen Fassung. Zusammensetzung und Arbeitsweise des VorstandsUnserem Vorstand gehören vier Mitglieder an. Nähere Informationen zur Zusammensetzung des Vorstands und zu den einzelnen Vorstandsmitgliedern finden Sie im Anhang zu diesem Bericht. Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung und vertritt die Gesellschaft. Er entwickelt die strategische Ausrichtung des Unternehmens, stimmt diese mit dem Aufsichtsrat ab und sorgt für deren Umsetzung. Dabei ist er an das Unternehmensinteresse gebunden und der nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswerts verpflichtet. Die Satzung der Mainova AG sieht vor, dass Geschäfte, die für die weitere Entwicklung des Unternehmens von besonderer Bedeutung sind und nicht bereits in der dem Aufsichtsrat vorgelegten und von ihm gebilligten Unternehmensplanung enthalten sind, der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen. Unbeschadet der Gesamtverantwortung des Vorstands ist jedes Vorstandsmitglied im Rahmen seines Verantwortungsbereichs allein geschäftsführungsbefugt. Dem Vorstandsvorsitzenden obliegen insbesondere die Leitung des Gesamtvorstands sowie die Federführung in der Geschäftspolitik des Konzerns. Darüber hinaus trägt er die Verantwortung für verschiedene Bereiche, wie z. B. Asset Netze und Regulierungsmanagement, Recht & Compliance Management, Interne Revision, Unternehmensstrategie und Finanzen. Die weiteren Ressorts, wie Erzeugung, Netzbetrieb, Personal, IT, Einkauf, Kundenservice sowie Handel und Vertrieb sind den anderen Vorstandsmitgliedern zugewiesen. Die Geschäftsordnung des Vorstands und der Geschäftsverteilungsplan regeln im Einzelnen die Aufgaben und Zuständigkeiten des Vorstands. In der Geschäftsordnung sind insbesondere Regelungen zu Sitzungen und Beschlussfassungen sowie zur Zusammenarbeit mit dem Aufsichtsrat enthalten. In den Aufsichtsratssitzungen berichtet der Vorstand schriftlich und/oder mündlich zu den ihn betreffenden Tagesordnungspunkten und Beschlussvorlagen und beantwortet die Fragen der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder. Des Weiteren berät der Vorstandsvorsitzende zusammen mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden regelmäßig über die Strategie und die Geschäftsentwicklung des Konzerns. Der Vorstand stellt den Jahres- und Konzernjahresabschluss auf. Vorstandsausschüsse bestehen nicht. Zusammensetzung und Arbeitsweise des Aufsichtsrats und von dessen AusschüssenUnser Aufsichtsrat besteht in Übereinstimmung mit dem deutschen Mitbestimmungsgesetz (MitbestG) aus jeweils zehn Vertretern der Anteilseigner und Arbeitnehmer. Nähere Informationen zu den Aufsichtsratsmitgliedern, ihren Mandaten und der Zusammensetzung der Aufsichtsratsausschüsse finden Sie im Anhang zu diesem Bericht. Der Aufsichtsrat weist mit Vertretern aus der kommunalen Verwaltung, der Thüga AG als deutschlandweitem Verbundnetzwerk sowie Vertretern der Arbeitnehmer eine hohe Vielfalt und breite Branchenkenntnis auf. Der Aufsichtsrat überwacht und berät den Vorstand bei der Geschäftsführung. Er ist zuständig für die Bestellung der Mitglieder des Vorstands und den Widerruf der Bestellung. Die entsprechenden Beschlüsse erfordern eine Mehrheit, die mindestens zwei Drittel der Stimmen seiner Mitglieder umfasst. Der Aufsichtsrat tagt mindestens zweimal im Kalenderhalbjahr. Er fasst seine Beschlüsse grundsätzlich mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Aufsichtsratsvorsitzenden. Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über die Geschäftsentwicklung, die Planung sowie die Risikolage des Unternehmens und stimmt mit dem Aufsichtsrat die Strategie und deren Umsetzung ab. Ebenso legt er dem Aufsichtsrat die Jahresabschlüsse der Mainova AG und des Mainova Konzerns unter Berücksichtigung der Berichte des Abschlussprüfers zur Feststellung bzw. Billigung vor. Geschäfte und Maßnahmen des Vorstands, die für die Entwicklung des Unternehmens von besonderer Bedeutung sind, bedürfen der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrats. Bei Bedarf kommt der Aufsichtsrat zu außerordentlichen Tagungen zu besonderen Schwerpunktthemen mit strategischer Bedeutung zusammen, um diese zusammen mit dem Vorstand zu beraten. Gegenstand außerordentlicher Sitzungen kann auch die kurzfristige Beschlussfassung zu zeitkritischen Maßnahmen sein. Der Aufsichtsrat hat zur Steigerung der Effizienz seiner Arbeit aus dem Kreise seiner Mitglieder vier ständige Ausschüsse gebildet, die unter anderem seine Beschlüsse vorbereiten und ihre Beschlüsse grundsätzlich mit einfacher Mehrheit fassen. PräsidiumDas Präsidium besteht aus sechs Mitgliedern. Es bereitet gemeinsam mit dem Vorstand die langfristige Nachfolgeplanung für die Besetzung des Vorstands vor und unterbreitet dem Aufsichtsrat mit vorbereitender Funktion Vorschläge: a) zur Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern sowie für den Inhalt der Geschäftsordnung des Vorstands, b) zu den Anstellungsbedingungen und dem Vergütungssystem der Vorstandsmitglieder. Das Präsidium tagt mindestens einmal im Jahr, im Übrigen nach Bedarf. Wirtschafts-, Finanz- und PrüfungsausschussDer Ausschuss besteht aus zehn Mitgliedern und berät a) Angelegenheiten, die der Beschlussfassung durch die Hauptversammlung unterliegen (Kapital- und Satzungsänderungen, Unternehmensverträge u. ä.), b) Fragen der Rechnungslegung, des Risikomanagements und der Compliance, der Erteilung des Prüfungsauftrages an den Abschlussprüfer, der Bestimmung von Prüfungsschwerpunkten und der Honorarvereinbarung, c) den nach § 90 Abs. 1 AktG zu erstattenden Bericht des Vorstandes über die beabsichtigte Geschäftspolitik und andere grundsätzliche Fragen der Unternehmensplanung (insbesondere die Finanz-, Investitions- und Erfolgsplanung), d) nach der Satzung oder der Geschäftsordnung des Vorstands zustimmungsbedürftige Maßnahmen des Vorstands sowie e) die ihm aufgrund gesetzlicher Vorgaben zugewiesenen Angelegenheiten wie etwa die Überprüfung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers (insbesondere die Genehmigung der Erbringung von Nichtprüfungsleistungen sowie die Durchführung des Auswahlverfahrens für den Abschlussprüfer nach Art. 16 Abs. 2 VO(EU) Nr. 537/2014) und gibt dem Aufsichtsrat Beschlussempfehlungen, soweit der jeweilige Gegenstand der Beschlussfassung des Aufsichtsrats unterliegt. Der Ausschuss tagt zweimal jährlich, im Übrigen bei Bedarf. PersonalausschussDer Personalausschuss besteht aus acht Mitgliedern und berät a) die Personalplanung und die ihr zugrunde liegende Personalpolitik des Unternehmens, b) den Bericht über die Personalentwicklung des Unternehmens (Personalbericht), c) die Erteilung von handelsrechtlichen Vollmachten (Handlungsvollmacht, Prokura). Der Ausschuss tagt zweimal jährlich, im Übrigen bei Bedarf. VermittlungsausschussDer gemäß § 27 Abs. 3 Mitbestimmungsgesetz zu bildende Vermittlungsausschuss besteht aus vier Mitgliedern. Er unterbreitet Personalvorschläge an den Aufsichtsrat, wenn für die Bestellung oder Abberufung von Vorstandsmitgliedern eine Zweidrittelmehrheit nicht erreicht wurde. Der Vermittlungsausschuss tagt nur bei Bedarf. Die Ausschussvorsitzenden berichten regelmäßig an den Gesamtaufsichtsrat über die Arbeitsergebnisse der Ausschüsse. Die Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat regelt neben den Aufgaben und Zuständigkeiten das Prozedere der Sitzungen und Beschlussfassungen. Die Mitglieder des Aufsichtsrats nehmen die für ihre Aufgaben erforderlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen eigenverantwortlich wahr. Die Gesellschaft unterstützt den Aufsichtsrat im gesetzlich zulässigen Umfang, informiert ihn regelmäßig über aktuelle Gesetzesänderungen und stellt einschlägige Fachliteratur zur Verfügung. Weitere Einzelheiten zu der konkreten Arbeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse können Sie dem Bericht des Aufsichtsrats entnehmen. DiversitätskonzeptDie Mainova AG soll gem. § 289f Absatz 2 Nummer 6 HGB ihr Diversitätskonzept vorlegen. Vor dem Hintergrund dieser Vorgabe hatte sich der Aufsichtsrat mit den verschiedenen Dimensionen der Vielfalt beschäftigt und die bereits zur vorletzten Erklärung zur Unternehmensführung durchgeführte Bewertung des Status Quo evaluiert: A. Aufsichtsrata) FrauenanteilDer Aufsichtsrat weist gegenwärtig einen Frauenanteil von 30 % auf und genügt damit den gesetzlichen Anforderungen an die Mainova AG als börsennotierte und mitbestimmte Aktiengesellschaft. Vor diesem Hintergrund wird eine weitere Erhöhung des Frauenanteils explizit begrüßt, es wird aber davon abgesehen, diesbezügliche Vorgaben zu formulieren. b) AlterDie Spanne der Altersstruktur der Mitglieder des Aufsichtsrats beträgt mehr als 30 Jahre, worin sich bereits eine breite Vielfalt dokumentiert. Eine feste Vorgabe im Hinblick auf die Altersstruktur wirkt aus Sicht des Aufsichtsrats in einem unverhältnismäßigen Maße limitierend, nicht zuletzt auch im Hinblick auf die freie Wahl der Arbeitnehmervertreter durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. c) (Aus-)BildungDer Aufsichtsrat deckt sowohl auf der Anteilseigner- als auch auf der Arbeitnehmerseite ein breites fachliches Spektrum ab. Die fachlichen Richtungen reichen von technischen und kaufmännischen Ausbildungen bis zu juristischen und kaufmännischen sowie weiteren geisteswissenschaftlichen Studienabschlüssen. Der Status Quo genügt damit den Anforderungen der Mainova AG als integriertem Energieversorger und -dienstleister mehr als genug. Es wird derzeit kein Anlass gesehen, entsprechende Zielvorgaben zu formulieren, die lediglich den Status Quo abbilden würden. d) Berufliche ErfahrungenEbenso wie im Hinblick auf die Ausbildungen so herrscht auch betreffend die beruflichen Erfahrungen aus Sicht des Aufsichtsrats ausreichende Vielfalt. Technische und kaufmännische Expertise, die im Unternehmen selbst gewonnen wurde ist ebenso vertreten wie Tätigkeiten in der Politik, der Verwaltung und anderen Unternehmen sowie selbständige Aktivitäten. Auch hier wird daher von der Formulierung von Zielvorgaben durch die Niederschrift des Status Quo abgesehen. Der Aufsichtsrat hat sich darüber hinaus mit weiteren Diversitätsaspekten wie insbesondere internationaler Kultur- und Berufserfahrung sowie internationaler Ausbildung beschäftigt. Der Aufsichtsrat hält hierbei an der bereits seit Jahren in der Entsprechenserklärung geäußerten Einschätzung fest, dass solche Aspekte durchaus bereichernd wirken können, es aber nicht ersichtlich ist, dass diese für die Mainova als fast ausschließlich national tätigem kommunalen Unternehmen mit einem kommunalen Großaktionär nachweisliche Vorteile brächten, die die entsprechende Limitierung bei der freien Auswahl fachlich geeigneter Kandidaten überwiegen würden. Sämtliche vorgenannten Gründe, also das Vorhandensein ausreichender Vielfalt bzw. die fehlende Plausibilität von Vorteilen gewisser Diversitätsaspekte haben den Aufsichtsrat zu dem Ergebnis kommen lassen, dass von der Formulierung eines expliziten Diversitätskonzepts bis auf weiteres Abstand genommen wird. Der neu zusammengesetzte Aufsichtsrat wird die diesbezügliche Position überprüfen und diese bei Bedarf anpassen. B. VorstandDer Vorstand besteht im Berichtszeitraum aus einem weiblichen Mitglied und drei männlichen Mitgliedern. Der Aufsichtsrat hatte, seiner Pflicht aus § 111 Abs. 5 AktG folgend, für den Vorstand eine Zielvorgabe für den Anteil an Frauen im Vorstand von 0 % mit Frist bis zum 31. Dezember 2020 festgelegt, wobei er sich am damaligen Status Quo sowie der Bestelldauer der Vorstandmitglieder Breidenbach und Herbst orientierte. Durch den Eintritt von Frau Rauhut hat sich die Quote mittlerweile auf 25 % erhöht. Entsprechend hat der Aufsichtsrat auch die Zielvorgabe auf mindestens 25 % erhöht. Die Umsetzungsfrist besteht unverändert bis zum 31. Dezember 2020. Im Hinblick auf den Vorstand hält der Aufsichtsrat an dem bereits in der Vergangenheit formulierten Primat der fachlichen Eignung fest. Sämtliche Aspekte der Diversität werden vom Aufsichtsrat uneingeschränkt positiv bewertet. Von der Formulierung konkreter Zielvorgaben in Form eines Diversitätskonzepts wird -mit Ausnahme im Hinblick auf die vorgenannte Beteiligung von Frauen -abgesehen, da derartige Aspekte im Zweifel stets hinter der fachlichen Eignung zurückzustehen haben. Festsetzung des Anteils von Frauen an Führungspositionen bzw. ZielerreichungNach dem "Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst" ist die Mainova AG verpflichtet, Zielgrößen für die beiden obersten Führungsebenen festzulegen. Zur Förderung der Erhöhung des Frauenanteils in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands, hat dieser die folgenden Zielgrößen festgelegt, die bis zum 31. Dezember 2021 erreicht sein sollen:
Der Frauenanteil für die erste Führungsebene bei der Mainova AG betrug zum Ende des abgelaufenen Geschäftsjahres 8 % und blieb im Vergleich zum vorherigen Stichtag konstant. Die Frauenquote für die zweite Führungsebene lag zum 31. Dezember 2019 bei 28 % und ist damit im Vergleich zur letzten Betrachtung leicht gesunken, liegt allerdings bei einem Frauenanteil von 23 % im Gesamtunternehmen weiterhin vergleichsweise hoch. Als technisch geprägtes Unternehmen ist es für Mainova naturgemäß herausfordernder, attraktiv für qualifizierte Frauen zu sein. Deswegen setzt das Unternehmen auf einen möglichst frühen Kontakt mit weiblichen Nachwuchskräften, um den Frauenanteil im Unternehmen insgesamt und dadurch auch in Führungspositionen mittel- bis langfristig zu erhöhen. Durch Aktionstage wie etwa den "Girls' Day", in dem Mädchen gezielt Einblicke in technische Berufe erhalten, die Förderung von Schülerpraktika und eine persönliche Beratung von Schülern in den Fokusschulen der Mainova beginnt die gezielte Ansprache von Frauen und die Vermittlung von Karrierechancen. Für die Mitarbeiterinnen der Mainova werden spezielle Trainings für Frauen angeboten. Weibliche Führungskräfte können durch persönliche Coachings und durch die Teilnahme an einem firmenübergreifenden ganzjährigen Mentoring-Programms mehr Sicherheit in ihrer Rolle erlangen. Diese Maßnahmen ergänzen die Aktivitäten, die Mainova zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie anbietet und unterstützen die grundsätzliche Sensibilisierung der Führungskräfte bezüglich einer geschlechterneutralen bzw. gleichberechtigten Personalauswahl. Darüber hinaus stehen im Personalmanagement die Rekrutierungsprozesse mit dem Ziel einer adäquaten Anwerbung von Frauen und einem chancengerechten Rekrutierungsverfahren laufend auf dem Prüfstand. Relevante UnternehmensführungspraktikenDie geschäftlichen Aktivitäten der Mainova AG unterliegen vielfältigen Rechtsvorschriften und selbst gesetzten Verhaltensstandards. VerhaltenskodexDer gute Ruf und die Reputation als leistungsfähiges Dienstleistungsunternehmen sowie verlässlicher und seriöser Energie- und Wasserversorger sind entscheidende Voraussetzungen im Wettbewerb. Um ein einheitliches und vorbildliches Handeln und Verhalten zu gewährleisten, statuiert der Verhaltenskodex für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Mainova-Konzerns verbindliche Regeln für den Umgang mit den moralischen, wirtschaftlichen und juristischen Herausforderungen des Berufsalltags. Leitlinie sind unsere Grundwerte Rechtschaffenheit, Eigenverantwortung, Aufrichtigkeit, Vertrauenswürdigkeit, Loyalität, Fairness sowie Respekt gegenüber den Mitmenschen und der Umwelt. Von daher verpflichtet der Verhaltenskodex insbesondere zu gesetzes- und regelkonformem Verhalten, zur Verschwiegenheit bei allen vertraulichen Angelegenheiten, zu parteipolitischer Neutralität, zur Förderung des Gemeinwohls, zum Schutz der Umwelt, zur Achtung der Würde und Persönlichkeit eines jeden Mitarbeiters sowie zu Transparenz. Der Verhaltenskodex kann im Internet unter http://www.mainova.de/verhaltenskodex eingesehen werden. ComplianceUnser Compliance-System schafft die organisatorischen Voraussetzungen dafür, dass das jeweils geltende Recht sowie unsere internen Regelungen und Richtlinien konzernweit bekannt sind und ihre Einhaltung sichergestellt wird. Klar strukturierte Audit- und Meldesysteme gewährleisten eine rechtzeitige Entdeckung potentieller Verstöße und die notwendige Vertraulichkeit von Hinweisen. Das Compliance Management gehört zur Stabsstelle Recht und Compliance Management. Die Leitung dieser Stabsstelle hat die Funktion des Chief Compliance Officers und ist organisatorisch direkt unter dem Vorstand angesiedelt. Details zu unserem Compliance Management System und dessen Grundzüge können unserer nichtfinanziellen Erklärung (CSR-Bericht) entnommen werden, die wir in unserem Nachhaltigkeitsbericht unter www.mainova-nachhaltigkeit.de im Internet veröffentlichen. Angemessenes RisikomanagementUnternehmerisches Handeln, das auf Wachstum ausgerichtet ist, kann nicht immer risikofrei gestaltet werden. Zur optimalen Benennung und Bewertung von Risiken hat die Mainova AG ein Risikomanagement-System geschaffen. Hier werden klare Verantwortlichkeiten für Risikobereiche zugewiesen, eindeutige Verhaltensrichtlinien kommuniziert sowie geeignete Risikosteuerungs- und Kontrollprozesse entwickelt und bereitgestellt. Das Risikomanagement dient der Beherrschung von Risiken und ist Ausdruck des Prinzips des nachhaltigen Wirtschaftens. Unsere Investitionsentscheidungen werden konsequent daran gemessen, ob das dabei einzugehende Risiko in angemessenem Verhältnis zu den erwarteten Vorteilen steht. Nachhaltiges HandelnNachhaltiges Handeln ist für die Mainova AG eine maßgebliche Voraussetzung für eine langfristig erfolgreiche Unternehmensführung, die insbesondere soziale und ökologische Verantwortung für gegenwärtige und zukünftige Generationen umfasst. Vorstand und Aufsichtsrat sind sich bewusst, dass der Mainova AG als Energieversorgungsunternehmen eine besondere Verantwortung im Hinblick auf die Bewahrung unserer Umwelt zukommt und wir arbeiten gerne daran mit, die Energieversorgung in Deutschland sowohl umweltschonend als auch zukunftssicher neu zu gestalten. Für die Mainova AG besitzt nachhaltiges Handeln aber noch weitere Dimensionen jenseits des Umweltschutzes: So ist etwa auch der wirtschaftliche Erfolg von besonderer Bedeutung, um als starker Partner bei der Verwirklichung gesellschaftlicher Ziele mitzuarbeiten. Effizienz, Zielfokussierung und Rechtstreue sind wichtige Grundpfeiler, auf denen der unternehmerische Erfolg der Mainova AG beruht. Ein mindestens ebenso wichtiger Faktor besteht außerdem in der Gewinnung und Sicherung einer qualifizierten und motivierten Belegschaft. So können sich unsere Mitarbeiter und Geschäftspartner darauf verlassen, dass Fairness und Verlässlichkeit bei der Mainova AG gelebte Werte sind. Detaillierte Informationen zur Nachhaltigkeit im Verbund Mainova finden Sie im Internet unter www.mainova-nachhaltigkeit.de Transparenz und Wahrung der AktionärsinteressenUnser Ziel ist es, unsere Aktionäre durch regelmäßige, offene und aktuelle Kommunikation gleichzeitig und gleichberechtigt über die Lage des Unternehmens zu informieren. Alle wesentlichen Informationen, wie z. B. Presse-, Ad-hoc- und Stimmrechtsmitteilungen, sowie sämtliche Finanzberichte veröffentlichen wir im Internet. Darüber hinaus stehen dort auch sämtliche Dokumente und Informationen zu unserer Hauptversammlung zur Verfügung. Über unsere aktive Investor Relations-Tätigkeit stehen wir in enger Verbindung mit unseren Aktionären. Aktienbesitz von Vorstand und AufsichtsratDer Gesamtbesitz aller Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder an Aktien der Mainova AG betrug am Ende des Geschäftsjahres 2019 weniger als 1 % der von der Gesellschaft ausgegebenen Aktien. Die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder haben keine Geschäfte mit Mainova Aktien i.S.d. § 26 Abs. 2 WpHG getätigt. Rechnungslegung und AbschlussprüfungDie Mainova AG erstellt den Jahresabschluss nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG). Der Konzernabschluss wird nach den Grundsätzen der International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Als Abschlussprüfer für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss 2019 wurde die PricewaterhouseCoopers GmbH - Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main von der Hauptversammlung gewählt. UMSETZUNG DER EMPFEHLUNGEN DES DEUTSCHEN CORPORATE GOVERNANCE KODEXMindestens einmal jährlich erörtern wir die in der Mainova AG gelebte Corporate Governance. Zuletzt geschah dies in der Aufsichtsratssitzung am 28. November 2019. ERFÜLLUNG DER ANREGUNGEN DES DEUTSCHEN CORPORATE GOVERNANCE KODEXDie Mainova AG entspricht freiwillig den Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017, mit im Wesentlichen folgenden Ausnahmen:
EntsprechenserklärungDie Mainova AG erfüllt einen Großteil der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex. Die Befolgung sämtlicher Empfehlungen ist für ein kommunales Unternehmen mit einem Großaktionär nicht interessengerecht. Die nach § 161 AktG zu veröffentlichende jährliche Erklärung zur Beachtung der Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex wurde am 28. November 2019 abgegeben und ist seit dem 16. Dezember 2019 im Internet unter https://www.mainova.de/entsprechenserklaerung dauerhaft öffentlich zugänglich. Sie lautet wie folgt: DEUTSCHER CORPORATE GOVERNANCE KODEXERKLÄRUNG GEMÄß § 161 AKTGVorstand und Aufsichtsrat der Mainova Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, erklären, dass seit der Abgabe der letzten Entsprechenserklärung vom 5. Dezember 2018 den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers am 24. April 2017 mit Berichtigung vom 19. Mai 2017 bekannt gemachten Fassung vom 7. Februar 2017 mit folgenden Abweichungen entsprochen wurde und wird:
Die D&O-Versicherungen für die Aufsichtsratsmitglieder der Mainova AG sehen derzeit keinen Selbstbehalt vor. Die Mainova AG ist nicht der Auffassung, dass durch die Vereinbarung eines solchen Selbstbehalts die Leistungsbereitschaft, die Motivation, die Loyalität und das Verantwortungsbewusstsein ihrer Aufsichtsratsmitglieder zusätzlich gefördert werden.
Der Aufsichtsrat überprüft jährlich die Angemessenheit der Höhe der fixen Vergütung des Vorstands und bezieht in diesem Zusammenhang auch die variablen Elemente in seine Beurteilung mit ein. Dabei nimmt er einen horizontalen sowie einen vertikalen Vergleich vor. Aufgrund der damit verbundenen Unsicherheiten in Bezug auf Auslegungsfragen wird im Hinblick auf den Vertikalabgleich vorsorglich eine Abweichung erklärt. Die Grundgehälter der Vorstandsmitglieder und die kurzfristige variable Vergütung, welche sich nach der Höhe des Ergebnisses des Mainova-Konzerns richtet, weisen keine betragsmäßigen Höchstgrenzen auf. Die langfristige variable Vergütung ist aufgrund ihrer Systematik faktisch gedeckelt, allerdings nicht bei definierten Beträgen, sondern bei bestimmten Erfüllungsgraden oberhalb der Zielvorgaben von 100 %. Das Absehen von der Festlegung von Höchstgrenzen erfolgt vor dem Hintergrund, dass regelmäßige Prüfungen der Vergütungshöhe auf ihre Angemessenheit erfolgen. Der Aufsichtsrat verfolgt zudem die europäische und nationale Gesetzgebung zu diesem Thema. Bei Versorgungszusagen wird von der Festlegung des Versorgungsniveaus abgesehen. Eine solche Festlegung erachtet der Aufsichtsrat in Anbetracht der nicht vorhersehbaren Dauer der Unternehmenszugehörigkeit der Vorstandsmitglieder und vor dem Hintergrund des entstehenden Kalkulationsaufwands für nicht sinnvoll. Darüber hinaus ist das Versorgungssystem für neue Vorstandsmitglieder von einer Leistungszusage auf eine Beitragszusage umgestellt worden, womit zumindest für ab 2018 bestellte Vorstandsmitglieder eine Festlegung des Versorgungsniveaus hinfällig ist.
Altersgrenzen für Mitglieder des Vorstands werden für die Mainova AG aufgrund der notwendigen Flexibilität in einem besondere Fachkenntnisse erfordernden Markt als nicht den Unternehmensinteressen gerecht werdend erachtet.
Der Aufsichtsratsvorsitzende hatte bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die am 29. Mai 2019 über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2018 entschieden hat, auch den Vorsitz im Wirtschafts-, Finanz- und Prüfungsausschuss inne. Der Vorsitzende weist zum Vorstand keine größere Nähe auf als die übrigen Mitglieder des Aufsichtsrats. Er verfügt über sehr gute Kenntnisse über das Unternehmen und eine hohe Fachkompetenz. Die Arbeit des Prüfungsausschusses wurde durch den doppelten Vorsitz ebenso wenig beeinträchtigt wie die des Aufsichtsrats selbst. Seit der turnusmäßigen Neukonstituierung des Aufsichtsrats am 29. Mai 2019 und der Wahl des neuen Aufsichtsratsvorsitzenden liegt hier keine Abweichung mehr vor. Im Hinblick auf die ungeklärten Voraussetzungen des Begriffs der Unabhängigkeit wird vorsorglich erklärt, dass der Vorsitzende des Prüfungsausschusses, Herr Uwe Becker, Bürgermeister und Stadtkämmerer der Stadt Frankfurt am Main ist, die 100 % der Anteile der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH hält, die wiederum rund 75,2 % der Aktien an der Mainova AG hält. Dies wird für unbedenklich gehalten, da es in der Vergangenheit nicht zu Interessenskonflikten gekommen ist, die die Mitwirkung des Vorsitzenden an Beratungen oder Beschlüssen verhindert haben. Derartige Interessenskonflikte werden auch für die Zukunft nicht erwartet.
Nach den bisherigen Erfahrungen erachtet der Aufsichtsrat der Mainova AG die Bildung eines Nominierungsausschusses nicht für erforderlich, um geeignete Kandidaten vorzuschlagen. Die Entscheidung über die Wahlvorschläge des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung soll dem gesamten Aufsichtsrat obliegen.
Der Aufsichtsrat hält eine konkrete Festsetzung der Ziele für seine Zusammensetzung und die Erarbeitung eines Kompetenzprofils nicht für sachgerecht. Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats orientiert sich daran, dass seine Mitglieder insgesamt über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen. Bei Wahlvorschlägen steht die persönliche Kompetenz möglicher Kandidaten unter besonderer Berücksichtigung der unternehmensspezifischen Anforderungen im Vordergrund. Die Festlegung auf konkrete Ziele der Zusammensetzung sowie die Erarbeitung eines Kompetenzprofils für das Gesamtgremium würde die Auswahl geeigneter Kandidaten zu sehr einschränken und könnte potentiell geeignete Kandidaten von vornherein ausschließen. Der Aufsichtsrat ist aus geeigneten Mitgliedern zusammengesetzt, die hinsichtlich ihrer fachlichen Qualifikationen, ihrer Erfahrungen und ihres Alters ein breites Spektrum abbilden. Konkrete Ziele im Hinblick auf einen festen Anteil von ausländischen oder international besonders erfahrenen Mitgliedern sind für die Mainova AG als hauptsächlich national tätiges Unternehmen nicht sinnvoll. Eine Vorgabe zur Vermeidung von potentiellen Interessenkonflikten wäre aufgrund der besonderen Aktionärsstruktur der Mainova AG mit einem kommunalen Großaktionär nur eingeschränkt umsetzbar. Eine Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder wäre angesichts der besonderen Anforderungen an die Fachkenntnisse eine nicht mit dem Unternehmensinteresse zu vereinbarende Einschränkung der Rechte der wahlberechtigten Aktionäre und Arbeitnehmer. Insoweit ist auch eine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat kein sachgerechtes Kriterium für die Suche bzw. den Ausschluss von Mitgliedern des Aufsichtsrats. Die Mitglieder des Aufsichtsrats der Mainova AG weisen aktuell eine durchschnittliche Zugehörigkeitsdauer von etwas über sechs Jahren und damit nur unwesentlich mehr als eine Amtsperiode auf. Eine pauschale Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer würde die Nutzung der Expertise erfahrener Mitglieder und die nicht von vornherein unsachgerechte persönliche Kontinuität in der Besetzung des Aufsichtsrats ausschließen. Eine formalisierte Zielvorgabe für die Anzahl unabhängiger Aufsichtsratsmitglieder im Sinne von Abschnitt 5.4.2 des Kodex würde das Auswahlermessen hinsichtlich der Qualifikation des Kandidaten pauschal in einer nicht im Interesse des Unternehmens gerecht werdenden Weise einschränken. Im Übrigen sieht es der Aufsichtsrat als entscheidend an, bei seiner Arbeit stets dafür Sorge zu tragen, dass die Unabhängigkeit seiner Mitglieder vom Vorstand und die effektive Überwachung und Beratung des Vorstands gewährleistet ist. Derzeit weist der Aufsichtsrat sechs weibliche Mitglieder auf, womit der gesetzlichen Vorgabe eines Anteils von mindestens 30% Frauen und Männern genügt wird. Da entsprechende Ziele nicht festgelegt werden, kann auch den hierauf basierenden Empfehlungen gemäß Abschnitt 5.4.1 Abs. 4 nicht gefolgt werden, insbesondere entfällt eine eigene Darstellung im Corporate Governance Bericht.
Die Lebensläufe der Aufsichtsratsmitglieder werden auf unserer Unternehmenswebsite www.mainova.de veröffentlicht und jährlich aktualisiert werden. Aus Respekt vor der Achtung der Privatsphäre und der Wahrung der informationellen Selbstbestimmung im Zusammenhang mit der Befolgung geltender Datenschutzbestimmungen geschieht dies jedoch nur, soweit das jeweilige Aufsichtsratsmitglied einer Veröffentlichung zustimmt.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats der Mainova AG üben Organfunktionen bei Unternehmen aus, die je nach Betrachtungsweise als Wettbewerber der Mainova AG beurteilt werden könnten. Ihre Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der Mainova AG ist jedoch aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung und hohen fachlichen Qualifizierung im Unternehmensinteresse überaus wichtig. Nach Auffassung von Vorstand und Aufsichtsrat begründen die ausgeübten Organfunktionen keinen Interessenskonflikt zum Nachteil des Unternehmens, der die erforderliche Unabhängigkeit für die Erfüllung der Kontroll- und Überwachungsaufgabe des Aufsichtsrats beeinträchtigen würde.
Aufgrund der besonderen Erfordernisse der Geschäftstätigkeit kommunaler Energieversorger und der damit notwendigerweise verbundenen Branchenkenntnis entspricht es nicht dem Unternehmensinteresse, die Sitze der Vorstandsmitglieder in Aufsichtsräten konzernexterner börsennotierter Gesellschaften oder in Aufsichtsgremien von konzernexternen Gesellschaften mit vergleichbaren Anforderungen auf drei zu limitieren. Zur Wahrung der erforderlichen Flexibilität und zur Überwachung der zeitlichen Belastung durch die Wahrnehmung der Mandate hat die Mainova AG daher die Übernahme von Nebentätigkeiten durch die Vorstandsmitglieder, insbesondere von Aufsichtsratsmandaten in konzernexternen Unternehmen, nicht von der Anzahl der Mandate, sondern der Zustimmung des Aufsichtsrats abhängig gemacht. Die Unterstützung von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für Aufsichtsratsmitglieder erfolgt im gesetzlich zulässigen Umfang.
Der Aufsichtsrat berichtet in seinem Bericht an die Hauptversammlung nicht über aufgetretene Interessenkonflikte und deren Behandlung, sondern räumt dem Grundsatz der Vertraulichkeit von Beratungen im Aufsichtsrat (vgl. § 116 S. 2 AktG und Abschnitt 3.5 des Kodex) den Vorrang ein. Im Übrigen gelten die Regelungen des Kodex und der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats zur Offenlegung von Interessenkonflikten durch einzelne Aufsichtsratsmitglieder gegenüber dem Gesamtplenum des Aufsichtsrats sowie die sonstigen aktienrechtlichen Vorgaben.
Nach derzeitigem Ermessen sieht das Unternehmen von der Formulierung eines expliziten Konzepts zur Information der Aktionäre außerhalb der regelmäßigen Berichterstattung ab. Der hierfür erforderliche Aufwand für die Publikation steht in keinem ausreichenden Verhältnis zum Informationsgewinn für die Aktionäre. Die Ergebnisse der Mainova AG haben sich in der Vergangenheit durch eine hohe Konstanz ausgezeichnet. Dies, verbunden mit der für die Aktionäre verlässlichen fixen Höhe der Ausgleichszahlung (unabhängig vom Jahresergebnis), lässt das Informationsinteresse der Aktionäre derzeit hinter dem entstehenden Aufwand zurücktreten. Die Mainova AG informiert die Öffentlichkeit darüber hinaus über sämtliche Informationskanäle über aktuelle Ereignisse im Zusammenhang mit der Gesellschaft.
Die sachbedingten besonderen Schwierigkeiten der Erstellung des Konzernabschlusses und der verpflichtenden unterjährigen Finanzinformationen erfordern eine eingehende Zusammenstellung und Prüfung des Zahlenmaterials, die in den kurzen Fristen von 90 Tagen nach Geschäftsjahresende bzw. 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums nicht in der gebotenen Gründlichkeit durchgeführt werden können.
Frankfurt am Main, im März 2020 Mainova AG Für den Aufsichtsrat Peter Feldmann, Aufsichtsratsvorsitzender Für den Vorstand Dr. Constantin H. Alsheimer, Vorstandsvorsitzender Diana Rauhut, Vorstandsmitglied Bilanz zum 31. Dezember 2019Aktiva scroll
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019scroll
Anhang für das Geschäftsjahr 20191. AllgemeinesVorbemerkungenDer Jahresabschluss der Mainova Aktiengesellschaft (Mainova) wird gemeinsam mit den Abschlüssen der verbundenen Unternehmen in den Konzernabschluss der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH (SWFH) mit Sitz in Frankfurt am Main (Registergericht Frankfurt am Main, HRB 40464) einbezogen, die einen Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) aufstellt, der im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Zudem wird der Konzernabschluss der Mainova Aktiengesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main (Registergericht Frankfurt am Main, HRB 7173) nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB) zu beachtenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt und veröffentlicht. Seit dem 1. Januar 2001 besteht zwischen der Mainova und der SWFH ein Ergebnisabführungsvertrag. In dem Vertrag wurde vereinbart, dass an den Gesellschafter Thüga Aktiengesellschaft (Thüga), eine Ausgleichszahlung zu leisten ist. Aufstellung des JahresabschlussesDie Aufstellung des Jahresabschlusses der Mainova zum 31. Dezember 2019 erfolgt nach den Vorschriften des HGB, den Sondervorschriften des Aktiengesetzes (AktG) und den wirtschaftszweigspezifischen Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Formale DarstellungDie Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung ist gegenüber dem Vorjahr unverändert. Zur verbesserten Darstellung der Vermögenslage werden die erhaltenen Anzahlungen auf Baukostenzuschüsse seit dem Jahr 2019 unter den erhaltenen Zuschüssen ausgewiesen. Vormals erfolgte ein Ausweis unter den sonstigen Verbindlichkeiten. Zur Klarheit der Darstellung werden in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung einzelne Posten zusammengefasst und im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Bilanzierung und BewertungEntgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit ihren Anschaffungskosten aktiviert und entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Die Nutzungsdauer beträgt zwischen 4 und 20 Jahren. Die Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die Herstellungskosten umfassen direkt zurechenbare Einzelkosten, angemessene Teile der notwendigen Gemeinkosten sowie des Werteverzehrs des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst ist. Erhaltene Investitionszuschüsse der öffentlichen Hand werden von den Anschaffungs- und Herstellungskosten abgesetzt. Sachanlagen, die ab dem 1. Januar 2010 aktiviert wurden, werden linear abgeschrieben. Abschreibungen auf Sachanlagen, die vor dem 1. Januar 2010 aktiviert wurden, werden handelsrechtlich grundsätzlich in steuerlich höchstzulässigem Umfang unter Berücksichtigung des Beibehaltungswahlrechts gemäß Artikel 67 Abs. 4 Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch (EGHGB) vorgenommen. Zinsen für Fremdkapital, das zur Finanzierung der Herstellung eines Vermögensgegenstands verwendet wird, werden nicht angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen der wichtigsten Posten des Sachanlagevermögens werden nach folgenden Nutzungsdauern bemessen: scroll
Sofern in Vorjahren aufgrund einer dauerhaften Wertminderung außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen wurden, wird der niedrigere Wertansatz beibehalten, bis die Gründe dafür entfallen sind. Geringwertige Vermögensgegenstände, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen 250 und 1.000 Euro liegen, werden in einem Sammelposten erfasst und ab dem Jahr der Anschaffung oder Herstellung linear über fünf Jahre abgeschrieben. Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten unter 250 Euro werden direkt als Aufwand erfasst. Unter den Finanzanlagen werden die Anteile an verbundenen Unternehmen, die Beteiligungen und die übrigen Finanzanlagen zu Anschaffungskosten oder bei einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Anhand qualitativer und quantitativer Kriterien wird untersucht, ob die Wertminderung voraussichtlich dauernd ist. Auf das Wahlrecht, Finanzanlagen auch bei nicht dauerhafter Wertminderung abzuschreiben, wird verzichtet (§ 253 Abs. 3 Satz 6 HGB). Zur Ermittlung der Wertminderung wird das Discounted-Cashflow-Verfahren herangezogen. Die dabei verwendeten Zahlungsströme beruhen auf den Mehrjahresplanungen der jeweiligen Gesellschaften, die mit Annahmen über langfristige Wachstumsraten fortgeschrieben werden. Wenn der Barwert der zukünftig erwarteten Cashflows den Buchwert der Finanzanlage unterschreitet, liegt eine Wertminderung vor. Der Zinssatz wird beteiligungsspezifisch unter Aufschlag einer Marktrisikoprämie von 8,0 % und Verwendung eines geschäftsspezifischen Betafaktors zwischen 0,82 und 1,02 ermittelt. Hierzu wurde ein risikoloser Zinssatz von 0,1 % zugrunde gelegt. Ausleihungen sind zu Nennbeziehungsweise Barwerten bilanziert. Vorräte werden zu fortgeschriebenen durchschnittlichen Einstandspreisen unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Bestandsrisiken wegen langer Lagerdauer und verminderter Verwertbarkeit sind durch angemessene Abschläge berücksichtigt. Die unfertigen Leistungen sind zu Herstellungskosten einschließlich angemessener Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie des Werteverzehrs des Anlagevermögens bewertet. Unentgeltlich zugeteilte Emissionsrechte werden mit null Euro und erworbene Emissionsrechte zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Für eine etwaige Unterdeckung am Stichtag wird eine Rückstellung in Höhe des beizulegenden Zeitwerts zum Bilanzstichtag für zusätzlich benötigte Emissionsrechte gebildet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu Nominalwerten, gegebenenfalls vermindert um angemessene Einzel- und Pauschalwertberichtigungen, bewertet. Erhaltene Abschlagszahlungen auf den noch nicht abgerechneten Energieverbrauch von Kunden werden mit den zwischen dem letzten Abrechnungszeitpunkt und dem Bilanzstichtag hochgerechneten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen verrechnet. Das Hochrechnungsverfahren berücksichtigt das Verbrauchsverhalten der Vergangenheit, die historischen Temperaturverläufe beziehungsweise Gradtagszahlen und kundenindividuelle Verbrauchseinschätzungen. Sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden entsprechend abgezinst, soweit diese niedrig- oder unverzinslich sind. Die Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert bewertet. Unter den Rechnungsabgrenzungsposten sind transitorische Posten ausgewiesen, das heißt Ausgaben beziehungsweise Einnahmen, die Aufwand beziehungsweise Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen. Mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartete Transaktionen werden zum Ausgleich gegenläufiger Wertänderungen oder Zahlungsströme aus dem Eintritt vergleichbarer Risiken mit Finanzinstrumenten zu Bewertungseinheiten zusammengefasst. Die bilanzielle Abbildung der wirksamen Teile der gebildeten Bewertungseinheiten erfolgt nach der Einfrierungsmethode. Aufwendungen beziehungsweise Erträge aus Ausgleichszahlungen von Derivaten, die sich in einer Bewertungseinheit zu einer mit hoher Wahrscheinlichkeit erwarteten Transaktion befinden, werden unter den Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen, soweit die zuzuordnenden Aufwendungen beziehungsweise Erträge aus der mit hoher Wahrscheinlichkeit erwarteten Transaktion nach dem Abschlussstichtag anfallen. Das Wahlrecht zum Ansatz aktiver latenter Steuern wurde nicht in Anspruch genommen. Das gezeichnete Kapital wird mit dem Nennbetrag angesetzt. Erhaltene Zuschüsse, wie Baukostenzuschüsse und Netzkostenbeiträge, werden abhängig von ihrem Entstehungszeitpunkt wie folgt behandelt:
Davon ausgenommen sind Investitionszuschüsse der öffentlichen Hand. Diesbezüglich verweisen wir auf die Angaben zum Sachanlagevermögen. Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. In diesem Betrag sind zukünftige Preis- und Kostensteigerungen einbezogen. Mit Ausnahme der Pensionsrückstellungen werden Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die anzuwendenden Zinssätze werden von der Deutschen Bundesbank ermittelt. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen mit dem Erfüllungsbetrag unter Anwendung der Projected-Unit-Credit-Methode passiviert. Die Rückstellungen werden unter Berücksichtigung der Vereinfachungsregelung gemäß § 253 Abs. 2 S. 2 HGB mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre in Höhe von 2,71 % (Vorjahr 3,20 %) abgezinst. Der Unterschiedsbetrag aus der im Jahr 2016 erfolgten Änderung des Zeitraums für die Ermittlung des durchschnittlichen Marktzinssatzes von sieben auf zehn Jahre wird unter Angabe (8) in den Erläuterungen zur Bilanz in Abschnitt 2 angegeben. Der berücksichtigte Gehaltstrend sowie der Rententrend betragen wie im Vorjahr 2,00 %. Bei der Bewertung der Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen wurden ein Rechnungszins in Höhe von 0,58 % (Vorjahr 0,82 %) für abgeschlossene Altersteilzeitverträge mit einer mittleren Restlaufzeit von einem Jahr und 0,64 % (Vorjahr 0,88 %) für potenzielle Altersteilzeitanwärter mit einer mittleren Restlaufzeit von zwei Jahren sowie wie im Vorjahr ein Gehaltstrend in Höhe von 2,00 % zugrunde gelegt. In Übereinstimmung mit der Stellungnahme zur handelsrechtlichen Bilanzierung von Verpflichtungen aus Altersteilzeitregelungen (IDW RS HFA 3) des Hauptfachausschusses des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. werden die Aufstockungsbeträge für potenzielle Anwärter ratierlich über die Laufzeit angesammelt. Die Basis für die versicherungsmathematischen Ermittlungen sind wie im Vorjahr jeweils die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. K. Heubeck. Zur Gewährung einer betrieblichen Altersversorgung sind alle tariflichen Mitarbeiter im Rahmen der Bindung an den Tarifvertrag Versorgungsbetriebe sowie auf der Basis einzelvertraglicher Regelungen bei der Zusatzversorgungskasse der Stadt Frankfurt am Main (ZVK) nach den Regeln der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst pflichtversichert. Die Beiträge werden im Rahmen eines Umlageverfahrens erhoben. Der Umlagesatz der ZVK, Frankfurt am Main, beläuft sich auf 6,00 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts; hiervon übernimmt der Arbeitgeber 5,60 %, die Eigenbeteiligung der Arbeitnehmer beträgt 0,40 %. Daneben wird gemäß § 63 der ZVK-Satzung vom Arbeitgeber ein steuerfreies Sanierungsgeld in Höhe von 3,50 % erhoben. Für einen Teil der Pflichtversicherten wird für das ZVK-pflichtige Entgelt, das über dem tariflich festgesetzten Grenzwert liegt, eine zusätzliche Umlage in Höhe von 9,00 % gezahlt. Derzeit liegen keine gesicherten Erkenntnisse für einen weiteren Anstieg des Sanierungsgelds vor. Es ist jedoch damit zu rechnen, dass auch künftig Beitragserhöhungen erfolgen können. Der Aufwand aus ZVK-Umlagen (Arbeitgeberanteil) ist unter den Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung ausgewiesen. Entsprechend der allgemeinen Bilanzierungspraxis hat Mainova keine Verpflichtungen im Hinblick auf die Mitgliedschaft in der ZVK im Jahresabschluss passiviert. Mainova ist gemeinsam mit den übrigen Mitgliedsunternehmen verpflichtet, die bereits aufgelaufenen, nicht durch Vermögen gedeckten sowie die künftig hinzukommenden Verpflichtungen zu finanzieren. Die Jubiläumsrückstellungen sind auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen mit dem Erfüllungsbetrag unter Anwendung der Projected-Unit-Credit-Methode angesetzt. Die Rückstellung wurde unter Berücksichtigung der Vereinfachungsregel gemäß § 253 Abs. 2 S. 2 HGB mit einem Zinssatz von 1,96 % (Vorjahr 2,32 %) und wie im Vorjahr mit einem jährlichen Einkommenstrend von 2,00 % ermittelt. Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften werden für langfristige Energiebeschaffungs- oder -vertriebsgeschäfte angesetzt und mit dem aus den vergangenen sieben Jahren ermittelten durchschnittlichen Marktzinssatz, der von der Bundesbank veröffentlicht wird, abgezinst. Ein schwebendes Geschäft liegt vor, wenn ein verpflichtender Vertrag rechtswirksam geschlossen wurde, der auf einen Leistungsaustausch gerichtet ist und die Lieferung beziehungsweise Leistung noch nicht vollständig erbracht wurde. In diesem Zusammenhang ist eine Rückstellung für drohende Verluste zu bilden, wenn ein Verpflichtungsüberschuss zu erwarten ist. Die voraussichtlich anfallenden Aufwendungen sind zu Vollkosten zu bewerten und die Rückstellung zum Erfüllungsbetrag anzusetzen. Dabei werden Einschätzungen zur zukünftigen Entwicklung auf den Energiemärkten getroffen. Die Angemessenheit dieser Einschätzungen beruht auf externen Markteinschätzungen. Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag passiviert. 2. Erläuterungen zur Bilanz(1) AnlagevermögenDie Aufgliederung der in der Bilanz zusammengefassten Posten des Anlagevermögens und ihre Entwicklung sind im Anlagespiegel dargestellt. Wir verweisen auf die Anlage 1 zum Anhang. Dem Anhang ist eine Beteiligungsliste (Anlage 2 zum Anhang) beigefügt, die gemäß § 285 Nr. 11 HGB die verbundenen Unternehmen und Beteiligungen mit Angaben zum letzten Jahresabschluss nach den Regelungen des HGB (Anteil am Kapital, Eigenkapital und Jahresergebnis) enthält. (2) Vorrätescroll
Die kumulierten Gängigkeitsabschläge auf den Bestand an Bau- und Installationsmaterial betragen zum Stichtag insgesamt 7,0 Mio. Euro (Vorjahr 6,8 Mio. Euro). (3) Forderungen und sonstige Vermögensgegenständescroll
In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind mit 726,0 Mio. Euro (Vorjahr 695,5 Mio. Euro) abgegrenzte, noch nicht abgerechnete Gas-, Strom-, Wasser- und Wärmelieferungen zwischen Ablese- und Bilanzstichtag enthalten, denen hierauf geleistete Abschläge gegenüberstehen. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen gliedern sich wie folgt: scroll
Von den Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, resultieren 7,6 Mio. Euro (Vorjahr 13,4 Mio. Euro) aus Lieferungen und Leistungen sowie 0,1 Mio. Euro (Vorjahr 0,9 Mio. Euro) aus der Ergebnisabführung. In den sonstigen Vermögensgegenständen sind verschiedene Abgrenzungen gegenüber Lieferanten, Rückforderungen aus Umlagen sowie geleistete Anzahlungen enthalten. (4) Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecksscroll
Im Rahmen des konzernweiten Cash Poolings werden liquide Mittel von Mainova täglich an die SWFH abgeführt. Zum Bilanzstichtag waren 49,5 Mio. Euro (Vorjahr 54,8 Mio. Euro) bei der SWFH angelegt, die im Rahmen der Saldierung unter den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen ausgewiesen werden. (5) Aktive RechnungsabgrenzungspostenBei den Rechnungsabgrenzungsposten handelt es sich im Wesentlichen um Vorauszahlungen aus Wartungs-, Lizenz- und Pachtverträgen sowie Aufwendungen aus Ausgleichszahlungen von Derivaten, die sich in einer Bewertungseinheit mit einer mit hoher Wahrscheinlichkeit erwarteten Transaktion befinden. (6) Gezeichnetes KapitalDas gezeichnete Kapital beträgt 142,3 Mio. Euro. Es ist eingeteilt in 5.560.000 nennbetragslose Stückaktien; davon lauten 5.499.296 auf den Namen und 60.704 auf den Inhaber. Somit entfällt auf jede Stückaktie ein Betrag in Höhe von 25,60 Euro. (7) RücklagenDie Kapitalrücklage beträgt unverändert 207,1 Mio. Euro. Bei der Gewinnrücklage handelt es sich um die gesetzliche Rücklage nach § 150 AktG. (8) Rückstellungenscroll
Bei den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen ergibt sich durch die Umstellung des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes nach § 253 Abs. 6 HGB ein Unterschiedsbetrag in Höhe von 9,2 Mio. Euro. Ergebnisabführungsgesperrte Beträge liegen bei der Gesellschaft nicht vor. In den Personalrückstellungen sind insbesondere Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen, Urlaubs- und Gleitzeitansprüche, Erfolgsbeteiligung und Jubiläen enthalten. Die Umweltrückstellungen betreffen insbesondere Grundstücksrisiken aus früheren Geschäftsbetrieben. Bei den Rückstellungen für rechtliche Risiken handelt es sich um mehrere Einzelrisiken, bei denen die Höhe der Inanspruchnahme unsicher ist. Die Bewertung erfolgt ausgehend vom erwarteten Prozessergebnis, das nach den aktuell verfügbaren Informationen die höchste Eintrittswahrscheinlichkeit besitzt. Die übrigen Rückstellungen setzen sich aus einer Vielzahl von Einzelvorgängen insbesondere für ausstehende Rechnungen sowie drohende Verluste zusammen. (9) Verbindlichkeitenscroll
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Von den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind 6,4 Mio. Euro (Vorjahr 17,6 Mio. Euro) mit einer Negativklausel belegt und 19,6 Mio. Euro (Vorjahr 37,1 Mio. Euro) mit Bürgschaften der Stadt Frankfurt am Main besichert. Darlehen wurden in Höhe von 28,7 Mio. Euro (Vorjahr 15,2 Mio. Euro) getilgt. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen ergeben sich wie folgt: scroll
Bei den Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, handelt es sich in voller Höhe um Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (Vorjahr 21,1 Mio. Euro). Zudem waren im Vorjahr mit den Verbindlichkeiten verrechnete Forderungen aus dem Finanzverkehr in Höhe von 0,9 Mio. Euro enthalten. Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten folgende Einzelpositionen: scroll
Von den sonstigen Verbindlichkeiten sind keine mit einer Negativklausel belegt. (10) Passive RechnungsabgrenzungspostenDer Rechnungsabgrenzungsposten enthält überwiegend erhaltene Vorauszahlungen für zu erbringende Bauleistungen im Rahmen der Betriebsführung der Straßenbeleuchtung. (11) HaftungsverhältnisseDie Haftungsverhältnisse setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Die Bürgschaften entfallen wie im Vorjahr im Wesentlichen auf die Beteiligung an der Gemeinschaftskraftwerk Irsching GmbH. Wie im Vorjahr stehen die Gewährleistungsverträge im Wesentlichen im Zusammenhang mit dem Erwerb der Anteile an der Thüga Holding GmbH & Co. KGaA. Für die von der Mainova Beteiligungsgesellschaft mbH in diesem Zusammenhang aufgenommenen Darlehen hat Mainova den Schuldbeitritt erklärt. Auf Basis der bis zum Aufstellungszeitpunkt gewonnenen Erkenntnisse geht die Mainova derzeit davon aus, dass die den vorab genannten Haftungsverhältnissen zugrunde liegenden Verpflichtungen von den jeweiligen Hauptschuldnern erfüllt werden können. Daher schätzt die Mainova bei allen aufgeführten Haftungsverhältnissen die Wahrscheinlichkeit einer Inanspruchnahme als gering ein. (12) Sonstige finanzielle VerpflichtungenDie sonstigen finanziellen Verpflichtungen bestehen im branchenüblichen Umfang und setzen sich wie folgt zusammen: scroll
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Von den sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus abgeschlossenen Energielieferverträgen entfallen 2,0 Mio. Euro (Vorjahr 2,1 Mio. Euro) auf verbundene Unternehmen und 155,5 Mio. Euro (Vorjahr 180,9 Mio. Euro) auf assoziierte Unternehmen. Die Verpflichtungen aus dem Beteiligungsbereich entfallen in Höhe von 1,0 Mio. Euro (Vorjahr 2,7 Mio. Euro) auf assoziierte Unternehmen. 3. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung(13) Umsatzerlösescroll
In den Umsatzerlösen sind in Summe periodenfremde Erlöse in Höhe von 1,0 Mio. Euro (Vorjahr 4,9 Mio. Euro) enthalten. (14) Sonstige betriebliche Erträgescroll
(15) Materialaufwandscroll
Im Materialaufwand sind in Summe periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 4,9 Mio. Euro (Vorjahr 2,2 Mio. Euro) enthalten. (16) Personalaufwandscroll
Im Durchschnitt des Berichtsjahres beschäftigte Mainova 2.571 (Vorjahr 2.537) Arbeitnehmer, davon waren 1.968 Männer (Vorjahr 1.943) und 603 Frauen (Vorjahr 594). Bei den Aufwendungen für Altersversorgung handelt es sich im Wesentlichen um ZVK-Umlagen. Im Jahr 2020 werden Beiträge zur ZVK in Höhe von 15,6 Mio. Euro erwartet. Im Personalaufwand sind wie im Vorjahr keine periodenfremden Aufwendungen enthalten. (17) Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und SachanlagenIm Jahr 2019 wurden außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von 0,1 Mio. Euro vorgenommen. (18) Sonstige betriebliche Aufwendungenscroll
In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 3,0 Mio. Euro (Vorjahr 1,7 Mio. Euro Ertrag) enthalten. (19) Ergebnis aus Finanzanlagenscroll
Bei den Abschreibungen auf Finanzanlagen handelt es sich um außerplanmäßige Abschreibungen. (20) Zinsergebnisscroll
Im Zinsergebnis sind wie im Vorjahr keine periodenfremden Sachverhalte enthalten. Die Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen betragen 9,5 Mio. Euro (Vorjahr 10,5 Mio. Euro). (21) SteuernDie Steuern vom Einkommen und vom Ertrag setzen sich wie folgt zusammen: scroll
4. Geschäfte größeren Umfangs, die mit nahestehenden Unternehmen und Personen der Mainova getätigt wurdenBeziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen, welche die Mainova beherrschen oder maßgeblich beeinflussen, sowie Beziehungen zu Unternehmen, die von Mainova beherrscht oder maßgeblich beeinflusst werden, werden nachfolgend angegeben. Durch die Beteiligung der Stadt Frankfurt am Main über den Mehrheitsgesellschafter SWFH ist Mainova ein von diesen Gesellschaftern beherrschtes Unternehmen. Im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit unterhält die Mainova Geschäftsbeziehungen zu zahlreichen nahestehenden Personen und Unternehmen. Dazu gehören neben der Stadt Frankfurt am Main sowie deren Tochter-, Gemeinschafts- und assoziierten Unternehmen, die SWFH sowie deren Tochter-, Gemeinschafts- und assoziierten Unternehmen, die Thüga und deren Tochter- und Gemeinschaftsunternehmen sowie die Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen der Mainova. Mit nahestehenden natürlichen Personen des Managements in Schlüsselpositionen sowie deren nächsten Familienangehörigen haben keine wesentlichen Transaktionen stattgefunden. Als Management in Schlüsselpositionen sind bei der Mainova der Vorstand und der Aufsichtsrat anzusehen. Folgende Tabelle gibt eine Übersicht über alle Geschäfte, die mit nahestehenden Unternehmen getätigt wurden: scroll
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Angaben gemäß § 6b Abs. 2 EnWG Die sonstigen Aufwendungen und Verbindlichkeiten gegenüber der SWFH beinhalten die Gewinnabführung gemäß Ergebnisabführungsvertrag mit der SWFH vom 29. August 2001. Der Vertrag hatte ursprünglich eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2006 und verlängert sich um jeweils ein Jahr, falls er nicht spätestens sechs Monate vor Ablauf gekündigt wird. Im Materialaufwand mit der Thüga und deren Tochter- und Gemeinschaftsunternehmen ist im Wesentlichen der Strom- und Gasbezug enthalten. Bei dem Materialaufwand mit Tochterunternehmen handelt es sich insbesondere um Netzdienstleistungen. Der Materialaufwand mit assoziierten Unternehmen beinhaltet vor allem den Gasbezug. Die sonstigen Erträge mit Tochterunternehmen bestehen insbesondere aus Netzpacht, Personalgestellung und sonstigen Verrechnungen. In den sonstigen Erträgen und Aufwendungen mit Tochterunternehmen sind ferner die Beteiligungserträge und Ergebnisübernahmen im Rahmen von Ergebnisabführungsverträgen sowie Zinserträge und -aufwendungen enthalten. Die sonstigen Verbindlichkeiten gegenüber Tochterunternehmen resultieren im Wesentlichen aus dem Cash Pooling. Alle Geschäftsbeziehungen mit nahestehenden Unternehmen und Personen sind zu marktüblichen Bedingungen abgeschlossen worden und unterscheiden sich grundsätzlich nicht von den Lieferungs- und Leistungsbeziehungen mit anderen Unternehmen. Zur Besicherung der Darlehen der Mainova hat die Stadt Frankfurt am Main Bürgschaften in Höhe von 19,6 Mio. Euro (Vorjahr 37,1 Mio. Euro) abgegeben. Negativklauseln wurden in Höhe von insgesamt 6,4 Mio. Euro (Vorjahr 17,6 Mio. Euro) geleistet. 5. Sonstige AngabenHonorar des AbschlussprüfersDas von dem Abschlussprüfer, der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC), im Vorjahr KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (KPMG), berechnete Honorar setzt sich wie folgt zusammen: scroll
In den Abschlussprüfungsleistungen ist kein Aufwand für Vorperioden enthalten (Vorjahr 12 Tsd. Euro). Die anderen Bestätigungsleistungen betreffen Prüfungen nach dem Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien und Prüfungen von Konzessionsabgaben. In den sonstigen Leistungen sind Beratungsleistungen im Zusammenhang mit Kapitalmarktanforderungen enthalten. Für beherrschte Unternehmen wurden von PwC (im Vorjahr KPMG) folgende Leistungen erbracht: scroll
Gesamtbezüge der Mitglieder des Vorstands und des AufsichtsratsFür die Festlegung der Gesamtbezüge der einzelnen Vorstandsmitglieder ist gemäß dem am 5. August 2009 in Kraft getretenen Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) das Aufsichtsratsplenum zuständig. Die Vergütung der Vorstandsmitglieder setzt sich aus einem festen Jahresgehalt und einer variablen Vergütung zusammen. Die variable Vergütung teilt sich in eine kurzfristige variable Vergütungskomponente, die zum Teil garantiert ist, sowie ein langfristiges Anreizprogramm (LAP) auf. Zusätzlich erhalten die einzelnen Vorstandsmitglieder Sachleistungen, die im Wesentlichen marktübliche Versicherungsleistungen und Dienstwagen umfassen. Die Höhe des festen Jahresgehalts und der Zieltantieme (kurzfristige variable Vergütungskomponente) werden jährlich überprüft. Die jährliche Überprüfung erfolgt anhand eines jährlich durch einen externen Gutachter zu ermittelnden Medianwerts für die Jahresgesamtdirektvergütung. Das feste Jahresgehalt und die Zieltantieme sollen dabei grundsätzlich stets so angepasst werden, dass die Jahresgesamtdirektvergütung insgesamt an den Medianwert vergleichbarer Unternehmen der Branche angeglichen wird. Die wirtschaftliche Entwicklung der Mainova AG sowie die allgemeinen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen finden hierbei Berücksichtigung. Bedeutet die Anpassung an den Median eine Herabsetzung der Bezüge oder werden die Bezüge durch den Aufsichtsrat gemäß § 87 Abs. 2 S. 1 AktG herabgesetzt, so besteht für den Vorstand ein Sonderkündigungsrecht. Die Höhe der kurzfristigen variablen Vergütungskomponente ist an das Erreichen von Finanzzielen gekoppelt. Sie bemisst sich dabei am Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EBT Mainova-Konzern nach HGB). Wird ein Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit aufgrund der Änderung des HGB in 2015 nicht mehr ausgewiesen, so bestimmt sich das Konzern-EBT dabei als Ergebnis nach Steuern gemäß § 275 Abs. 2 Nr. 15 HGB zuzüglich Steuern vom Einkommen und vom Ertrag gemäß § 275 Abs. 2 Nr. 14 HGB. Um die Nachhaltigkeit und Langfristigkeit der Vergütungsstruktur zu erhöhen und den Anforderungen des VorstAG in vollem Umfang zu genügen, nehmen die Vorstandsmitglieder an dem langfristigen Anreizprogramm LAP teil. Dabei bestimmt das Erreichen von vorab definierten finanziellen und qualitativen Erfolgszielen die Höhe der Auszahlung. Als finanzielles Erfolgsziel dient dabei das erreichte kumulierte Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EBT Mainova-Konzern nach HGB) während des Performancezeitraums. Wird ein Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit aufgrund der Änderung des HGB in 2015 nicht mehr ausgewiesen, so bestimmt sich das Konzern-EBT dabei als Ergebnis nach Steuern gemäß § 275 Abs. 2 Nr. 15 HGB zuzüglich Steuern vom Einkommen und vom Ertrag gemäß § 275 Abs. 2 Nr. 14 HGB. Als qualitative Erfolgsziele werden die "Kundenzufriedenheit" und "Mitarbeiterzufriedenheit" herangezogen. Die Auszahlung der langfristigen variablen Vergütungskomponente ist nach oben hin begrenzt (Kappung). Werden die Mindestziele in allen Komponenten nicht erreicht, so entfällt eine Auszahlung der langfristigen variablen Vergütung vollständig. Für die kurzfristige und langfristige variable Vergütung hat der Aufsichtsrat eine Anpassungsmöglichkeit für außerordentliche Entwicklungen vereinbart. Das zuletzt bestellte Vorstandsmitglied erhält einen monatlichen Beitrag für eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung, die über einen externen Versicherer nach den Regelungen des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung durchgeführt wird. Die weiteren Vorstandsmitglieder und deren Hinterbliebene haben einen Anspruch auf ein Ruhegehalt beziehungsweise eine Hinterbliebenenversorgung in Form einer Leistungszusage. Als Ruhegehalt werden ab dem Eintritt in den Vorstand der Mainova 35 % des zuletzt bezogenen festen Jahresgehalts garantiert. Abweichend hiervon erhält ein Vorstandsmitglied aufgrund der hohen Versorgungsanwartschaften aus früheren Anstellungsverhältnissen, welche angerechnet werden, ab dem Eintritt in den Vorstand der Mainova 45 % des zuletzt bezogenen festen Jahresgehalts. Der Anspruch von 35 % beziehungsweise 45 % erhöht sich mit dem Ablauf eines jeden Jahres als Vorstandsmitglied der Mainova um jeweils 2 % bis zum im Dienstvertrag geregelten Höchstbetrag. Erhöhungen des festen Jahresgehalts ab dem 1. Januar 2018 werden jeweils nur zu 90 % bei der Bestimmung des zuletzt bezogenen festen Jahresgehalts berücksichtigt. Der fixe Tantiemeanteil wird bei der Berechnung des Ruhegehalts nicht berücksichtigt. Die nachfolgenden Übersichten zeigen die gewährten Zuwendungen und die Zuflüsse im Geschäftsjahr 2019 des Vorstands nach dem Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) und die Gesamtbezüge nach DRS 17. Gewährte Zuwendungen: Nach dem DCGK gelten Zuwendungen oder Vergütungen als gewährt, wenn sie den Vorstandesmitgliedern verbindlich zugesagt wurden. Für die variable Vergütung wird eine Zielerreichung von 100 % zugrunde gelegt. scroll
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kein Cap, Koppelung an EBT Mainova-Konzern scroll
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kein Cap, Koppelung an EBT Mainova-Konzern Zufluss: Dieser Begriff stellt darauf ab, in welchem Umfang die Vorstandsmitglieder Zahlungen erhalten haben. Dabei kommt es nicht auf den Termin der Auszahlung an, sondern den Zeitpunkt, zu dem der zufließende Betrag hinreichend sicher bekannt ist. scroll
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Die im DCGK getroffene Abgrenzung sei am Beispiel der Tantieme verdeutlicht: als "gewährt" gilt hier das für das jeweilige Geschäftsjahr vertraglich vereinbarte und zugesagte Tantiemenbudget. In der Zufluss-Tabelle ist dagegen bereits der Tantiemenbetrag auszuweisen, der den Vorstandsmitgliedern voraussichtlich zufließen wird. Dass es im betreffenden Jahr noch keine Auszahlung gab, ist dabei nicht relevant. Die Pensionsverpflichtungen für die Mitglieder des Vorstands gehen aus der nachfolgenden Übersicht hervor: scroll
Für das Geschäftsjahr 2018 wurden im Jahr 2019 erfolgsabhängige Tantiemen von 804 Tsd. Euro (Vorjahr 745 Tsd. Euro) ausgezahlt. Im Geschäftsjahr 2019 wurden Vorstandsmitgliedern keine Kredite oder Vorschüsse gewährt. Für den Fall, dass die Stadt Frankfurt am Main mit dem ihr direkt und indirekt zuzurechnenden Anteil nicht mehr die Mehrheit am stimmberechtigten Grundkapital der Mainova AG innehat (Kontrollwechsel), oder im Falle eines Rechtsformwechsels gemäß §§ 190 ff. Umwandlungsgesetz oder beim Abschluss eines wirksamen Vertrags, der die Mainova der Beherrschung eines anderen Unternehmens außerhalb des Stadtwerke-Frankfurt-Konzerns unterstellt (Beherrschungsvertrag gemäß § 291 Abs. 1 S. 1 1. Alt. AktG), gewährt die Mainova AG dem Vorsitzenden des Vorstands ein Sonderkündigungsrecht und das Recht zur Niederlegung seines Amts. Für den Fall der wirksamen und fristgerechten Kündigung und Amtsniederlegung erhält der Vorsitzende des Vorstands eine Abfindung in Höhe des Zweifachen seiner letztmaligen Jahresgesamtbezüge. Maximale Obergrenze ist jedoch die Höhe der Gesamtvergütung für die Restlaufzeit des Dienstvertrags. Im Geschäftsjahr 2019 bestand für die Unternehmensleitung sowie für die Mitglieder des Aufsichtsrats eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung (D & O-Versicherung). Hierfür sind Versicherungsprämien in Höhe von 154 Tsd. Euro (Vorjahr 124 Tsd. Euro) aufgewendet worden. Die Bezüge ehemaliger Vorstandsmitglieder und ihrer Hinterbliebenen belaufen sich auf 831 Tsd. Euro (Vorjahr 818 Tsd. Euro). Für diese Personengruppe sind Pensionsansprüche in Höhe von 12.050 Tsd. Euro (Vorjahr 11.594 Tsd. Euro) zurückgestellt worden. Die Vergütung des Aufsichtsrats geht aus nachfolgender Übersicht hervor: scroll
Die Bezüge des Beirats beliefen sich auf 61 Tsd. Euro (Vorjahr 60 Tsd. Euro). Nicht in der Bilanz enthaltene GeschäfteHinsichtlich der nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäfte wird auf die Abschnitte "Haftungsverhältnisse" und "Sonstige finanzielle Verpflichtungen" verwiesen. Darüber hinaus setzt die Mainova bei der Energiebeschaffung zur Absicherung der Risiken sowie zur Erzielung von Handelsmargen derivative Finanzinstrumente ein. Da es sich hierbei um schwebende Geschäfte handelt, werden diese mit Ausnahme von Vorleistungen oder drohenden Verlusten nicht in der Bilanz erfasst, sondern im Anhang angegeben (siehe nachfolgenden Abschnitt). Bei drohenden Verlusten aus derivativen Finanzinstrumenten, die sich nicht in einer Bewertungseinheit befinden, erfolgt am Bilanzstichtag die Bildung einer Rückstellung. Sicherungsgeschäfte zur EnergiebeschaffungZur Vermeidung von Preisänderungsrisiken im Rahmen der Brennstoff-, Strom- und Gasbeschaffung beschafft Mainova entsprechende Mengen mittels Sicherungsgeschäften vorwiegend für die Jahre 2020 bis 2022 im Voraus. Mainova unterteilt dabei in derivative Finanzinstrumente sowie Vertragsportfoliobewirtschaftung. Derivative FinanzinstrumenteDie nachfolgende Übersicht gibt einen Überblick über den Bestand an derivativen Finanzinstrumenten: scroll
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Die nachfolgende Übersicht gibt einen Überblick über die derivativen Finanzinstrumente, die sich in einer Bewertungseinheit befinden: scroll
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Soweit die Voraussetzungen der Einbeziehung in Bewertungseinheiten nicht erfüllt sind, wurde für derivative Finanzinstrumente, die zum Stichtag einen negativen Marktwert aufweisen, eine Drohverlustrückstellung gebildet. Bei derivativen Finanzinstrumenten, die zum Stichtag einen positiven Marktwert aufwiesen, blieb dieser entsprechend des Imparitätsprinzips außer Ansatz. Die Gas-, Kohle und Öl-Swaps, die sich nicht in einer Bewertungseinheit befinden, weisen zum 31. Dezember 2019 einen positiven Marktwert (Vorjahr negativer Marktwert von 62 Tsd. Euro) auf, sodass keine Drohverlustrückstellung gebildet werden musste. Das Nominalvolumen der dargestellten derivativen Finanzinstrumente wird unsaldiert angegeben. Es stellt die Summe aller Kauf- und Verkaufsbeträge dar, die den Geschäften zugrundeliegen. Bei der Ermittlung der Nominalwerte wurden nur die Zahlungsströme berücksichtigt, die nach dem 31. Dezember 2019 zu leisten sind. Die Marktwerte der Derivate werden auf der Basis abgezinster, zukünftig erwarteter Cashflows ermittelt; dabei werden die für die Restlaufzeit der Finanzinstrumente abgeleiteten Forward-Preise verwendet. Die Höhe der im Rahmen von Bewertungseinheiten abgesicherten Risiken entspricht den aufgeführten negativen Marktwerten der derivativen Finanzinstrumente. Bei den Bewertungseinheiten (Micro Hedge) handelt es sich um mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartete Transaktionen zur Absicherung gegen Preisänderungsrisiken im Rahmen der Brennstoff-, Strom- und Gasbeschaffung. Die designierten Grundgeschäfte entsprechen hinsichtlich des Zeitraums sowie des Volumens im Wesentlichen den in der vorhergehenden Tabelle aufgeführten Werten. Die Wirksamkeit der Sicherungsbeziehungen wird durch die Critical-Term-Match-Methode nachgewiesen. Gegenläufige Zahlungsströme der durch die Bewertungseinheiten jeweils abgesicherten Risiken werden sich zukünftig vollständig ausgleichen, da alle wertbestimmenden Faktoren zwischen dem abgesicherten Teil des Grundgeschäfts und dem absichernden Teil des Sicherungsinstruments stetig übereinstimmen. VertragsportfoliobewirtschaftungDarüber hinaus werden zur Vermeidung von Preisänderungsrisiken im Rahmen des Strom- und Gasvertriebs entsprechende Mengen mittels Strom- bzw. Gastermingeschäften (OTC-Forwards) vorwiegend für die Jahre 2020 bis 2022 beschafft. Entsprechend den Grundsätzen des IDW RS ÖFA 3 fasst die Mainova diese schwebenden Energiebeschaffungsgeschäfte mit Energieabsatzverträgen für Zwecke der bilanziellen Bewertung zu Vertragsportfolien zusammen. Bei den Absatzmengen an Privat- und Gewerbekunden handelt es sich um routinemäßig durchgeführte Transaktionen, die im Rahmen des Endkundengeschäfts regelmäßig in den vergangenen Geschäftsjahren eingetreten sind und daher als hochwahrscheinlich eingestuft werden. Bei den zugehörigen schwebenden Beschaffungsgeschäften handelt es sich um physisch zu erfüllende Geschäfte, die der Marktpreissicherung für künftige Energielieferverpflichtungen für Strom und Gas dienen. Die Strom- und Gastermingeschäfte haben zum Bilanzstichtag ein Gesamtnominalvolumen in Höhe von 728,9 Mio. Euro (Vorjahr 693,8 Mio. Euro). Hierfür beträgt die Differenz zwischen der aktuellen Marktbewertung und dem Nominalwert zum Bilanzstichtag -107,2 Mio. Euro (Vorjahr 150,2 Mio. Euro). Die in das jeweilige Vertragsportfolio einbezogenen Geschäfte sind sowohl in sachlicher als auch in zeitlicher Hinsicht gleichartigen Risiken ausgesetzt, sodass eine Sicherungswirkung erzielt werden kann. Die Vertragsportfolien weisen in den Beschaffungszeiträumen positive Deckungsbeiträge auf. Daher ist die Bildung von Drohverlustrückstellungen nicht notwendig. Außerdem wurden im Rahmen der Vermarktung der eigenen Stromerzeugungskapazitäten zur Vermeidung des Preisänderungsrisikos Stromterminverkäufe (OTC-Forwards) für die Jahre 2020 bis 2022 mit einem Nominalvolumen in Höhe von 61,1 Mio. Euro (Vorjahr 54,8 Mio. Euro) abgeschlossen. Zum Bilanzstichtag ergibt sich eine Differenz zwischen aktueller Marktbewertung und Nominalwert in Höhe von 5,8 Mio. Euro (Vorjahr -18,8 Mio. Euro). Zudem wurden Termingeschäfte für Emissionsrechte mit einem Nominalvolumen in Höhe von 17,1 Mio. Euro abgeschlossen. Zum Bilanzstichtag ergibt sich eine Differenz zwischen aktueller Marktbewertung und Nominalwert in Höhe von 0,1 Mio. Euro. Ereignisse nach Ablauf des BerichtsjahresEs haben sich keine Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres ergeben. Deutscher Corporate Governance KodexNach § 161 AktG haben börsennotierte Unternehmen jährlich eine Erklärung zur Beachtung der Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex zu veröffentlichen. Die entsprechende Erklärung von Mainova wurde am 16. Dezember 2019 im Internet veröffentlicht und den Aktionären dauerhaft zugänglich gemacht (www.mainova.de/entsprechenserklaerung).
Frankfurt am Main, den 9. März 2020 Dr. Alsheimer Breidenbach Rauhut Anlagen zum AnhangEntwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2019scroll
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Ergebnisabführungsvertrag Wiedergabe des BestätigungsvermerksNach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung haben wir mit Datum vom 9. März 2020 den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt: BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Mainova Aktiengesellschaft, Frankfurt am MainVERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTSPrüflingsurteileWir haben den Jahresabschluss der Mainova Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, -bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden -geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Mainova Aktiengesellschaft, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst ist, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüflingsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des JahresabschlussesBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Aus unserer Sicht waren folgende Sachverhalte am bedeutsamsten in unserer Prüfung: 1 Periodisierung der Umsatzerlöse aus Energie- und Wasserverkauf 2 Bewertung der Rückstellungen für drohende Verluste aus langfristigen Energiebezugsverträgen Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir jeweils wie folgt strukturiert: 1 Sachverhalt und Problemstellung 2 Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse 3 Verweis auf weitergehende Informationen Nachfolgend stellen wir die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar: 1 Periodisierung der Umsatzerlöse aus Energie- und Wasserverkauf1 Die Umsatzrealisierung im Zusammenhang mit dem Verkauf von Energie und Wasser erfolgt grundsätzlich zum Zeitpunkt der Abnahme durch den Kunden. Da für einen Großteil der Kunden der Verbrauch lediglich einmal jährlich ermittelt wird (rollierende Jahresverbrauchsablesung), erfolgt die Erfassung der Umsatzerlöse zwischen dem letzten Abrechnungszeitpunkt des einzelnen Kunden und dem Bilanzstichtag aufgrund von Hochrechnungen und geschätzten Verkaufsmengen (bilanzielle Abgrenzung). Es besteht ein Risiko für den Jahresabschluss, dass die Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Energie und Wasser zum Stichtag aufgrund des Ansatzes von Schätzwerten im Zusammenhang mit dem Verbrauchsverhalten der Kunden, von der Vielzahl an Abnahmestellen sowie komplexer IT-gestützter Prozesse bei Ermittlung und Erfassung der Erlöse falsch abgegrenzt wurden. 2 Unter Berücksichtigung der Kenntnis, dass aufgrund der Komplexität und der vorzunehmenden Einschätzungen und Annahmen ein erhöhtes Risiko falscher Angaben in der Rechnungslegung besteht, haben wir die eingerichteten Prozesse und Kontrollen zur Abrechnung und Hochrechnung der Umsatzerlöse einschließlich des zum Einsatz kommenden IT-Systems beurteilt. Des Weiteren haben wir die der Hochrechnung zugrundeliegenden Parameter gewürdigt sowie eine Untersuchung der retrograden Verprobung vorgenommen. Ferner haben wir Einzelfallprüfungshandlungen durchgeführt, die die Güte, Plausibilität, Stetigkeit und Vollständigkeit der Hochrechnung sicherstellen. Wir konnten uns davon überzeugen, dass die eingerichteten Systeme und Prozesse sowie die eingerichteten Kontrollen angemessen sind und stetig angewendet werden, um eine sachgerechte Periodenabgrenzung der Umsatzerlöse aus dem Energie- und Wasserverkauf darzustellen. 3 Die Angaben der Gesellschaft zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind im Abschnitt 1 des Anhangs der Gesellschaft aufgeführt. 2 Bewertung der Rückstellungen für drohende Verluste aus langfristigen Energiebezugsverträgen1 Die Gesellschaft ist aufgrund bestehender Stromlieferverträge mit zwei Gaskraftwerken vertraglich dazu verpflichtet, die produktionsbezogenen Kosten sowie die Fixkosten der Gaskraftwerke entsprechend ihrer Beteiligungsquote an den jeweiligen Gaskraftwerken anteilig zu tragen. Nach Einschätzung der Gesellschaft sowie basierend auf externen Markteinschätzungen ist, bedingt durch das gegenwärtig geringe Niveau der Stromgroßhandelspreise, eine kostendeckende Stromproduktion durch die Gaskraftwerke mittel- bis langfristig nicht möglich, sodass die Gesellschaft den Risiken aus anfallenden Gesamtverlusten mittels Bildung einer sonstigen Rückstellung für drohende Verluste aus langfristigen Strombezugsverträgen über die Restlaufzeit der Strombezugsverträge in Höhe von € 48,9 Mio (Vorjahr € 48,3 Mio) Rechnung getragen hat. Aufgrund der Langfristigkeit der Rückstellung wurde diese gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit ihrem Barwert zum Bilanzstichtag angesetzt. Die Bewertung der Rückstellung ist in einem hohen Maß abhängig von Annahmen und Prognosen, insbesondere über die Entwicklung der Energiemärkte, die die gesetzlichen Vertreter bei der Ermittlung zugrunde gelegt haben. Die Bewertung ist entsprechend mit wesentlichen Unsicherheiten und Ermessensentscheidungen behaftet. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der hohen Komplexität der Bewertung war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung. 2 Im Rahmen unserer Prüfung haben wir, ausgehend vom rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystem die Angemessenheit der angewandten Bewertungsmethode sowie der Bewertungsprämissen (insbesondere Markteinschätzungen der gesetzlichen Vertreter, Bewertungszeitraum und Diskontierungszins) kritisch gewürdigt. Wir haben die Angemessenheit der Erwartungen der Gesellschaft zur zukünftigen Entwicklung der Energiemärkte bis zum Ende der Laufzeit der zugrundeliegenden Strombezugsverträge anhand externer Markteinschätzungen beurteilt. Ferner haben wir die rechnerische Richtigkeit der Berechnungen nachvollzogen und die Angemessenheit der von der Gesellschaft vorgenommenen Sensitivitätsrechnungen gewürdigt. Den bei der Ermittlung des Barwertes verwendeten fristenadäquaten Diskontierungszins haben wir anhand öffentlich verfügbarer Vergleichsdaten beurteilt. Wir konnten uns davon überzeugen, dass die getroffenen Einschätzungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreter hinreichend begründet sind, um die Bewertung dieser Rückstellungen zu rechtfertigen. 3 Die Angaben der Gesellschaft zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind in Abschnitt 1 des Anhangs der Gesellschaft aufgeführt. Sonstige InformationenDie gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden von uns vor Datum dieses Bestätigungsvermerks erlangten nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Lageberichts:
Die sonstigen Informationen umfassen zudem die übrigen Teile des Geschäftsberichts -ohne weitergehende Querverweise auf externe Informationen -, mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses, des geprüften Konzernlageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen -beabsichtigten oder unbeabsichtigten -falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen -beabsichtigten oder unbeabsichtigten -falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGENVermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWGWir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten "Stromverteilung" und "Gasverteilung" nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG -bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie die als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse -geprüft.
Grundlage für die PrüfingsurteileWir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des Entwurfs einer Neufassung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Abs. 5 Energiewirtschaftsgesetz (IDW EPS 610 n.F.) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach §6b Abs. 3EnWGDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten der Gesellschaft nach § 6b Abs. 3 EnWG. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach §6bAbs. 3 EnWGUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,
Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können. Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVOWir wurden von der Hauptversammlung am 29. Mai 2019 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 8. Oktober 2019 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind seit dem Geschäftsjahr 2019 als Abschlussprüfer der Mainova Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. VERANIWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFERDer für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Dirk Fischer." Versicherung der gesetzlichen VertreterWir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Mainova AG vermittelt und im Lagebericht, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst ist, der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Mainova AG so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Mainova AG beschrieben sind.
Frankfurt am Main, den 9. März 2020 Dr. Alsheimer Breidenbach Rauhut Tätigkeitsabschlüsse für das Geschäftsjahr vom 01 Januar bis 31. Dezember 2019Bilanz zum 31. Dezember 2019Tätigkeit StromverteilungAktiva scroll
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019Tätigkeit Stromverteilungscroll
Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2019Tätigkeit Stromverteilungscroll
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Bilanz zum 31. Dezember 2019Tätigkeit GasverteilungAktiva scroll
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit von 1. Januar bis 31. Dezember 2019Tätigkeit Gasverteilungscroll
Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2019Tätigkeit Gasverteilungscroll
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Tätigkeitsabschlüsse zum 31. Dezember 2019der Mainova Aktiengesellschaft Frankfurt am MainUmsetzung des gesellschaftsrechtlichen UnbundlingsIm Vorgriff auf das so genannte gesellschaftsrechtliche Unbundling gründete die Mainova Aktiengesellschaft (Mainova) zum 21. April 2005 die Gesellschaft NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH (NRM). Die Mainova hat aufgrund der Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) seit 1. Januar 2006 ihr Elektrizitäts- und Gasversorgungsnetz an die NRM als Netzbetreiberin verpachtet. Daneben hat NRM die Betriebsführung für das Wassernetz und bis zum 31. Dezember 2017 auch für das Wärmenetz der Mainova übernommen. Tätigkeitsabschlüsse gemäß § 6b Abs. 3 EnWGEntsprechend der Verpflichtung zur Führung getrennter Konten gemäß § 6b Abs. 3 EnWG werden bei der Mainova folgende Tätigkeiten ausgewiesen:
Im Sinne von § 6b Abs. 3 EnWG ist auch jede wirtschaftliche Überlassung von Eigentumsrechten an Elektrizitäts- und Gasversorgungsnetzen (Verpachtung) als Tätigkeit zu betrachten. Definition der Unternehmenstätigkeiten
Grundlage für die Tätigkeit Stromverteilung ist die Überlassung des Eigentumsrechts, insbesondere der zwischen der Mainova und der NRM geschlossene Pachtvertrag über das Stromnetz.
Die sonstigen Stromtätigkeiten umfassen den Stromvertrieb, Stromhandel, Straßenbeleuchtung sowie sonstige Leistungen die im Zusammenhang mit der Stromversorgung stehen.
Grundlage für die Tätigkeit Gasverteilung ist die Überlassung des Eigentumsrechts, insbesondere der zwischen der Mainova und der NRM geschlossene Pachtvertrag über das Gasnetz.
Die sonstigen Gastätigkeiten umfassen den Gasvertrieb, Straßenbeleuchtung sowie sonstige Leistungen die im Zusammenhang mit der Gasversorgung stehen.
Diese Tätigkeiten umfassen im Wesentlichen die Versorgung der Letztverbraucher mit Wärme und Wasser, die Erzeugung von Strom und Wärme, das Halten von Beteiligungen sowie die Erbringung von kaufmännischen Dienstleistungen im Verbund der Mainova. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aus dem Jahresabschluss der Mainova zum 31. Dezember 2019 wurden im Rahmen der Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse beibehalten. Grundsätze, nach denen das Aktiv- und Passivvermögen sowie die ausgewiesenen Aufwendungen und Erträge den einzelnen Unternehmenstätigkeiten zugeordnet werden. Durch den ab 1. Januar 2006 gültigen Pachtvertrag für das Strom- und Gasverteilungsnetz erfolgt die Zuordnung bzw. das Verfahren zur Zuordnung von Gegenständen des Aktiv- und Passivvermögens sowie von Aufwendungen und Erträgen über Profitcenter, die den jeweiligen Tätigkeiten zugeordnet sind. Dies betrifft im Wesentlichen die Bilanzposten Anlagevermögen, Forderungen aus der Verbrauchsabrechnung und -abgrenzung, empfangene Zuschüsse sowie aktive und passive Rechnungsabgrenzungsposten. Eine direkte Zuordnung erfolgte vor allem bei den Umsatzerlösen, Materialaufwendungen, Abschreibungen und zum Teil in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen. In den Fällen, in denen ein unmittelbarer Sachbezug zu den einzelnen Unternehmenstätigkeiten nicht gegeben ist oder eine unmittelbare Zuordnung mit unvertretbar hohem Aufwand verbunden wäre, erfolgt die Zurechnung grundsätzlich durch Schlüsselung, die eine verursachungsgerechte Zuordnung zu den einzelnen Tätigkeiten ermöglicht. Folgende wesentliche Schlüssel wurden zur Verteilung verwendet:Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden nach den kalkulatorischen Restbuchwerten des Anlagevermögens, das auf die entsprechenden Tätigkeiten entfällt, aufgeteilt. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, mit Ausnahme der direkt zurechenbaren Forderungen aus der Verbrauchsabrechnung und -abgrenzung werden nach dem Umsatzerlösschlüssel auf die entsprechenden Tätigkeiten aufgeteilt. Die nicht direkt zuordenbaren flüssigen Mittel werden nach dem Umsatzschlüssel aufgeteilt. Die Aufteilung des Eigenkapitals, bestehend aus gezeichnetem Kapital sowie Kapital- und Gewinnrücklagen, erfolgte 2018 nach dem Anlagenschlüssel auf Basis des kalkulatorischen Restbuchwertes auf Anschaffungskosten (Anlagevermögen). Diese Aufteilung wurde seitdem beibehalten. Die Personalrückstellungen und der laufende Personalaufwand werden nach dem Mitarbeiterschlüssel in die Tätigkeiten verteilt. Die korrespondierenden Umsatzerlöse aus Personalgestellung werden auf die gleiche Weise geschlüsselt. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sowie Darlehen werden nach dem Restbuchwert des Anlagevermögens auf Basis der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der empfangenen Zuschüsse sowie der erhaltenen Vorauszahlungen zu den empfangenen Zuschüssen den Tätigkeiten zugeordnet. Die erhaltenen Vorauszahlungen wurden von der NRM zum Bilanzstichtag mittels Abtretungserklärung an die Mainova übertragen. Ebenso wurden zum Bilanzstichtag die empfangenen Zuschüsse für Strom- und Gasverteilungsanlagen und Hausanschlüsse durch die NRM an Mainova mittels Abtretungsvereinbarung abgetreten. Die Berechnung der Steuern vom Einkommen und vom Ertrag erfolgt unter der Fiktion, dass die einzelnen Unternehmenstätigkeiten selbst Steuerschuldner sind. Sonstige AngabenDie Forderungen aller Tätigkeiten der Mainova haben, bis auf die Dauer-Vorschüsse an Mitarbeiter in Höhe von 4 Tsd. Euro, eine Restlaufzeit von einem Jahr. Die Vorschüsse an die Mitarbeiter sind vollständig den sonstigen Tätigkeiten zugeordnet. Die Restlaufzeit der Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2019 ist aus der nachstehenden Tabelle ersichtlich: scroll
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Grundsätze der innerbetrieblichen LeistungsverrechnungEnergielieferungen zwischen den einzelnen Unternehmensbereichen werden auf Basis von Marktpreisen berechnet. Über die "Interne Aufrechnung" in der Tätigkeits-Gewinn- und Verlustrechnung ist der Umfang der innerbetrieblichen Lieferungen ersichtlich. Erläuterung zum FinanzergebnisTätigkeit Stromverteilung:Das negative Ergebnis aus Finanzanlagen in Höhe von 3.822 Tsd. Euro (Vorjahr 33.027 Tsd. Euro) resultierte aus dem Verlustausgleich durch Mainova gegenüber der NRM. Das negative Zinsergebnis von 1.542 Tsd. Euro (Vorjahr 1.625 Tsd. Euro) ergab sich ausschließlich aus den Zinsaufwendungen. Tätigkeit Gasverteilung:Das Ergebnis aus Finanzanlagen in Höhe von 14.990 Tsd. Euro (Vorjahr 5.943 Tsd. Euro) resultierte unverändert aus der Ergebnisübernahme von der NRM. Das negative Zinsergebnis von 716 Tsd. Euro (Vorjahr 877 Tsd. Euro) ergab sich ausschließlich aus den Zinsaufwendungen. 1. Darstellung der Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männer und deren WirkungDie Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern ist ein wesentlicher Teil des strategischen Personalmanagements der Mainova AG. Um ein Umfeld zu schaffen, das unsere Mitarbeiter darin unterstützt, das Berufs- und Arbeitsleben ausgewogen zu balancieren, bietet Mainova ein breites Set an Maßnahmen an. Hierzu zählen die betriebsnahe Kindertagesstätte "Energiebündel" inkl. Flexi-Betreuung für Notfälle, eine kostenlose Beratung durch einen externen Familienservice rund um die Bereiche Kinderbetreuung und Pflege von Angehörigen, flexible Arbeitszeitmodelle und Home-Office-Möglichkeiten gemäß Betriebsvereinbarung. Untermauert wird unser Engagement in den Bereichen Gleichstellung von Männern und Frauen sowie Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch die uns seit Jahren verliehenen Auszeichnungen "top4women", "berufundfamilie" und "Charta der Vielfalt". 2. Darstellung der Maßnahmen zur Herstellung von Entgeltgleichheit für Frauen und MännerDie Entgeltgleichheit für Frauen und Männer wird bei der Mainova durch die in unserem Unternehmen geltenden kollektivrechtlichen Regelungen, wie u. a. der Tarifvertrag für Versorgungsbetriebe (im Folgenden TV-V), Betriebsvereinbarungen, Dienstwagenrichtlinie, etc. gewährleistet, da diese für beide Geschlechter gleichermaßen Anwendung finden. Ausgehend davon und insbesondere aufgrund der klaren Vorgaben zur Eingruppierung und Tabellenentgelt gemäß TV-V ist aktuell die Einführung eines Prüfverfahrens nicht vorgesehen. 3. Durchschnittliche Gesamtzahl der Beschäftigten und Zahl der Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigtenscroll
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