Mainova AGFrankfurt am MainHalbjahresfinanzbericht zum 30. Juni 2021ZWISCHENBERICHT 20211. Januar - 30. JuniMAINOVA.DE / LEBENSWERTLEBENSWERTE STÄDTE GESTALTENOb dezentrale Erzeugung, nachhaltige Mobilität,
zuverlässige Netze oder Smart City: Lebenswerte
Städte brauchen intelligente Energielösungen.
Mainova beantwortet heute schon die Fragen, wie die Stadt
der Zukunft aussieht und sich nachhaltig gestalten
lässt. Denn wir sind ein kompetenter Experte für
Infrastrukturen. Unsere Themenseite "Lebenswert" stellt
regelmäßig konkrete Umsetzungen vor.
MAINOVA.DE / PODCASTIM DIALOG: SO ENTWICKELT SICH FRANKFURTBei unserem Podcast "Energieimpulse" sprechen dual
Studierende von Mainova einmal im Monat mit einem Experten
aus Frankfurt über Facetten der Stadtentwicklung und
Besonderheiten der Mainmetropole - vom smarten Stadion
über Currywurst bis hin zu nachhaltiger
Mobilität.
MAINOVA.DE / BLOGENERGIETIPPSWorauf kommt es beim Thema Ökostrom an? Wie kann
ich die Wallbox für mein Elektroauto fördern
lassen? Und wie spare ich Energie und Stromkosten im
Alltag? In unserem Blog geben wir regelmäßig
konkrete Tipps für eine optimale Energieversorgung und
-nutzung.
MAINOVA.DE / VERANSTALTUNGENEXPERTISE UND KOMPETENZ5. Oktober, 10.30 - 12 Uhr, Mainova Experten-TalkFörderungen für mehr Energieeffizienz
12. Oktober, 16 - 18 Uhr, www.hop-on.deNachhaltigkeit im Unternehmen mit Elektromobilität
20. Oktober, 9 - 11 Uhr, Fachtagung Energieeffizienz in UnternehmenEnergiekosten und Emissionen senken,
Wettbewerbsfähigkeit erhöhen
9. November, 18 - 19.30 Uhr, SophienHofAbendEntwicklung der Fernwärme in Frankfurt als Baustein
der Energiewende
7. Dezember, 18 - 19.30 Uhr, SophienHofAbendBrennstoffzellen auf dem Weg in die breite Anwendung
MAINOVA: DAS ERSTE HALBJAHR 2021scrollen
KENNZAHLENJANUAR BIS JUNI 2021UMSATZ IN MIO. € (VORJAHRESWERT)1.445,2 (1.093,4)
BILANZSUMME IN MIO. € (VORJAHRESWERT)4.007,1 (3.268,9)
2
BEREINIGTES EBT 1 IN MIO. € (VORJAHRESWERT)87,2 (68,6)
INVESTITIONEN IN MIO. € (VORJAHRESWERT)54,7 (42,2)
MITARBEITER (30.06.) (VORJAHRESWERT)2.951 (2.773)
Stromabsatz IN MIO. KWH (VORJAHRESWERT)8.284 (5.597)
Gasabsatz IN MIO. KWH (VORJAHRESWERT)10.752 (8.090)
Wärmeabsatz IN MIO. KWH (VORJAHRESWERT)1.306 (1.068)
Wasserabsatz IN MIO. M3 (VORJAHRESWERT)22,3 (23,4)
1 Bereinigt um Ergebniseffekte aus der
stichtagsbezogenen Marktbewertung von derivativen
Finanzinstrumenten
A. AN DIE AKTIONÄREBRIEF AN UNSERE AKTIONÄRESehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2021 liegt
hinter uns. Mit einem bereinigten Ergebnis (EBT) von 87,2
Mio. Euro weisen wir für diesen Zeitraum einen guten
Geschäftsverlauf aus. Die Zahlen bei dieser
Momentaufnahme liegen um 18,6 Mio. Euro über dem
Vorjahr. Zurückzuführen ist dieses gute Resultat
zum einen auf die kühlere Witterung, die sich positiv
unter anderem in den Segmenten Erzeugung und Fernwärme
(+ 8,4 Mio. Euro) und in der Gasversorgung (+ 2,3 Mio.
Euro) ausgewirkt hat. Zum anderen stieg das Ergebnis bei
den Beteiligungen auf 33,8 Mio. Euro (+ 10,9 Mio. Euro)
aufgrund positiver Geschäftszahlen bei einzelnen
Unternehmen in unserem Portfolio. Der Schwerpunkt unserer
Gesamtinvestitionen von 54,7 Mio. Euro lag im ersten
Halbjahr 2021 auf dem Ausbau des Stromnetzes sowie neuer
Gas- und Fernwärmeanschlüsse. Darüber hinaus
haben wir in Fondsbeteiligungen investiert, um neue
Geschäftsfelder mit innovativen Lösungen für
unsere Kunden zu erschließen.
Ich möchte Ihnen an dieser Stelle auch einen
Einblick in laufende Aktivitäten geben. So bringen wir
das Nachhaltigkeitsmanagement bei Mainova in all seinen
Facetten weiter voran. An dieser Stelle ist mir wichtig zu
betonen: Nachhaltigkeit zählt seit Jahren zu unserem
Selbstverständnis. Wir setzen zum Beispiel schon viele
Jahrzehnte auf effiziente und immer neue Technologien wie
die Brennstoffzelle. Darüber hinaus engagieren wir uns
mit Sponsorings und Spenden für die positive
Entwicklung der Region. Was neu ist, ist die feste
Verankerung von Nachhaltigkeit in unserer
Unternehmensstrategie "Mainova 2028" und die Orientierung
an den Sustainable Development Goals der Vereinten
Nationen, womit wir die Relevanz und Bedeutung nachhaltigen
Handelns noch einmal unterstreichen.
Dieser geschärfte Fokus trägt Früchte. So
haben wir uns bei der Nachhaltigkeitsplattform EcoVadis,
die Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit und
CSR-Management bewertet, innerhalb eines Jahres vom Status
Bronze auf Silber verbessert - der Lohn für die Arbeit
an vielen Stellschrauben. Hierzu zählen die
Unterzeichnung der externen CSR-Initiative Global Compact
der Vereinten Nationen, unser testiertes, sehr gutes
betriebliches Gesundheitsmanagement oder die
Überarbeitung unseres Lieferantenkodex. Ich
weiß, dass viele Menschen bei Nachhaltigkeit als
erstes an Klimaschutz denken. Auch dieser Verantwortung
stellen wir uns, wir wollen den Anteil erneuerbarer
Energien in unserem Erzeugungsportfolio weiter erhöhen
und arbeiten unsere Dekarbonisierungsstrategie konsequent
aus.
Ein wichtiger Baustein hierbei ist die Fernwärme.
Sie bleibt auch in den kommenden Jahren ein zentraler
Baustein einer klimasensiblen Stadtentwicklung. Denn sie
ist ein umweltfreundliches Produkt. Dafür sorgen
Kraft-Wärme-Kopplung und der Verbund unserer
Kraftwerke. Fernwärme hilft unseren Kunden, ihre
Nachhaltigkeitsziele zu erreichen und zeigt seine
Stärken auch bei neuen Quartieren. Und wir treiben die
Entwicklung weiter voran. Zum einen bauen wir das
Fernwärmenetz weiter aus, entlang der Hanauer
Landstraße in den Osten der Stadt. Zum anderen werden
wir die Wärmeversorgung grüner machen, indem wir
Biomasse in den Fernwärmeverbund integrieren,
verstärkt Wärme aus der Müllverbrennung
einsetzen und die Abwärme beispielsweise von
Rechenzentren, die gerade im Frankfurter Osten
verstärkt vorhanden sind, aufnehmen. Die Stärkung
der regionalen Infrastruktur ist ein Fokus unserer
Investitionen in den nächsten Jahren. Unsere Expertise
für Infrastrukturen trägt dazu bei, dass
Städte klimasensibel und nachhaltig entwickelt werden.
Wir möchten, dass die Menschen dank intelligenter
Energielösungen und zuverlässiger Versorgung
gerne dort wohnen und sich wohlfühlen.
Gerade mit Blick auf den Wärmemarkt möchte ich
die hohe Bedeutung von Wasserstoff unterstreichen. Er hat
das Potenzial, Erdgas klimaneutral zu ersetzen. Er ist
speicherbar, kann flexibel eingesetzt und über das
bestehende Gasnetz verteilt werden. Durch den Einsatz von
Wasserstoff in verschiedenen Sektoren bringen wir die
Dekarbonisierung voran. Allerdings wird ,grüner',
ausschließlich aus erneuerbaren Energien
hergestellter Wasserstoff zunächst nicht in
ausreichender Menge zur Verfügung stehen. Daher
brauchen wir Technologieoffenheit bei der Erzeugung von
klimaneutralem Wasserstoff, gerade für den
Markthochlauf. Mithilfe von marktorientierten Anreizen in
einem verlässlichen politischen Rahmen
unterstützt Wasserstoff so entscheidend das Ziel, die
Klimaneutralität Deutschlands zu erreichen.
Lassen Sie mich zum Abschluss den Blick auf die nahe
Zukunft legen und auf die zweite Hälfte unseres
Geschäftsjahres blicken. Die COVID-19-Pandemie ist
noch nicht bewältigt. Wir erwarten für das
Gesamtjahr daraus entstehende Belastungen im niedrigen
zweistelligen Millionenbereich. Daher halten wir an unserer
Prognose fest, das Geschäftsjahr 2021 voraussichtlich
mit einem Ergebnis abzuschließen, das deutlich unter
den von Sondereffekten geprägten 2020er-Zahlen liegt.
Wir werden Ende März / Anfang April des kommenden
Jahres über den Jahresabschluss 2021 berichten.
Für Ihr Vertrauen bedanken wir uns herzlich.
Dr. Constantin H. Alsheimer
Vorsitzender des Vorstands der Mainova AG
»Unsere Expertise für Infrastrukturen
trägt dazu bei, dass Städte klimasensibel und
nachhaltig entwickelt werden. Wir möchten, dass die
Menschen dank intelligenter Energielösungen und
zuverlässiger Versorgung gerne dort wohnen und sich
wohlfühlen.«
DR. CONSTANTIN H. ALSHEIMER
B. Zusammengefasster LageberichtKonzern-ZwischenlageberichtGRUNDLAGEN DES KONZERNSDer Mainova-Konzern (Mainova) ist in der Versorgung mit
leitungsgebundenen Energieträgern und Wasser sowie in
artverwandten Dienstleistungen tätig. Wir versorgen
rund eine Million Menschen überwiegend in Hessen sowie
in den angrenzenden Bundesländern mit Strom und Gas.
In Frankfurt am Main bieten wir unseren Kundinnen und
Kunden zusätzlich Wärme und Wasser an. Zudem
beliefern wir regionale Energieversorgungsunternehmen
(Energiepartner) sowie bundesweit Geschäftskunden mit
Strom und Gas. Auch energienahe Dienstleistungen und
erneuerbare Energien gewinnen zunehmend an Bedeutung. Als
Betreiber von Versorgungsnetzen stellen wir Dritten den
Netzzugang und -anschluss zur Verfügung und
gewährleisten den sachgerechten Transport von Energie
und Wasser.
Unser operatives Kerngeschäft nehmen im
Wesentlichen die Mainova Aktiengesellschaft (Mainova AG)
und die nachfolgend genannten Tochterunternehmen wahr. Die
NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH (NRM) pachtet und betreibt
das Strom- und Gasnetz der Mainova AG. Für die
Wasserversorgungsnetze übernimmt die NRM die
Betriebsführung. Die Aufgaben der Mainova
ServiceDienste Gesellschaft mbH erstrecken sich auf das
Messwesen, die Abrechnung der Lieferungen und Leistungen,
die Kundenbetreuung sowie das Forderungsmanagement. Die SRM
StraßenBeleuchtung Rhein-Main GmbH betreut
überwiegend das Straßenbeleuchtungsnetz in
Frankfurt. Die Hotmobil Deutschland GmbH vermietet und
vertreibt Anlagen zur dezentralen Energieversorgung. Unsere
Aktivitäten im Bereich der erneuerbaren Energien
bündeln wir in Tochter-und Beteiligungsunternehmen.
Dabei handelt es sich vorrangig um Onshore-Windparks und
Photovoltaikanlagen.
Nachfolgend sind die Segmentstruktur und die
dazugehörigen Wertschöpfungsstufen dargestellt:
SEGMENTAUFTEILUNG NACH WERTSCHÖPFUNGSSTUFEN
In der Strom-, Gas- und Wasserversorgung wird jeweils
die Wertschöpfungskette vom Handel über den
Vertrieb bis hin zur Verteilung dieser Produkte abgebildet.
Im Segment Erzeugung und Fernwärme werden
sämtliche Aktivitäten im Zusammenhang mit der
Fernwärme einschließlich der Stromproduktion in
Frankfurt gebündelt. Ferner sind Beteiligungen an
konventionellen Erzeugungsgesellschaften in diesem Segment
enthalten.
Dem Segment Erneuerbare Energien /
Energiedienstleistungen sind unsere Biomasse-, Windenergie-
und Photo-voltaikanlagen sowie das Contracting- und
Energiedienstleistungsgeschäft zugeordnet.
Im Segment Sonstige Aktivitäten / Konsolidierung
sind unter anderem das
Straßenbeleuchtungsgeschäft und sonstige
Dienstleistungen, die nicht im Zusammenhang mit einem
Kernsegment stehen, enthalten. Hierbei handelt es sich um
Nebengeschäfte, die eine untergeordnete
Steuerungsrelevanz haben. Zudem werden in diesem Segment
Konsolidierungseffekte abgebildet.
WIRTSCHAFTSBERICHTRahmenbedingungenZahlreiche externe Einflussfaktoren wirken sich auf
unseren Geschäftsverlauf aus. Bedeutsam für
unsere Unternehmensentwicklung sind dabei insbesondere die
Änderungen der politischen und regulatorischen
Rahmenbedingungen sowie die Entwicklung der Konjunktur und
der Energiepreise. Diese waren im ersten Halbjahr 2021
weiterhin maßgeblich durch die COVID-19-Pandemie
beeinflusst.
EnergiepolitikAuf europäischer und nationaler Ebene haben sich im
Jahr 2021 folgende energiepolitische Neuerungen ergeben:
EUROPÄISCHES KLIMAGESETZ GEBILLIGTDas am 24. Juni vom Europäischen Parlament
gebilligte Klimagesetz ist zentraler Bestandteil des
Grünen Deals ("European Green Deal") mit dem Ziel
einer klimaneutralen Europäischen Union (EU) bis zum
Jahr 2050. Die festgelegten Ziele bilden die Grundlage
für die Klimaschutzgesetze der EU-Mitgliedsstaaten.
Das Gesetz beinhaltet jedoch keine konkreten
Maßnahmen. Diese wurden im Juli mit dem sogenannten
"Fit for 55"-Paket vorgestellt, das mehrere
Gesetzesvorschläge und eine Strategie beinhaltet.
Darüber hinaus sind weitere Regelungen für das
vierte Quartal angekündigt.
NOVELLE DES BUNDES-KLIMASCHUTZGESETZES VERABSCHIEDETDie Novelle des Bundes-Klimaschutzgesetzes, die am 24.
Juni im Bundestag verabschiedet wurde, enthält
insbesondere eine Verschärfung der Klimaschutzziele
für das Jahr 2030 und eine Zielvorgabe für das
Jahr 2040. So sollen die Treibhausgasemissionen bis zum
Jahr 2030 im Vergleich zum Jahr 1990 um mindestens 65 % und
bis zum Jahr 2040 um mindestens 88 % gesenkt werden.
Weiterhin legt die Novelle das Ziel der
Netto-Treibhausgas-neutralität bis zum Jahr 2045 sowie
negative Emissionen nach 2050 fest. Ebenfalls werden die
zulässigen Jahresemissionsmengen für die
einzelnen Sektoren für die Jahre 2020 bis 2030
entsprechend dem neuen Klimaziel angepasst. Für die
Jahre 2031 bis 2040 werden jährliche Minderungsziele
gegenüber 1990 festgelegt.
Für die Energiewirtschaft ist die Novelle von hoher
Relevanz, da sie bereits bis zum Jahr 2030 einen wesentlich
größeren und deutlich überproportionalen
Beitrag zur Senkung von Treibhausgasemissionen leisten
muss. Die zulässige Jahresemissionsmenge für den
Sektor Energiewirtschaft wird im Jahr 2030 von 175 auf 108
Millionen Tonnen CO2-Äquivalent gesenkt, was einer
Verschärfung von etwa 38 % entspricht. Entsprechend
werden fossile Kraftwerke schneller aus dem Markt
gedrängt und der Ausbau der erneuerbaren Energien bei
Strom und Wärme muss beschleunigt werden.
Spätestens im Jahr 2045 dürfen keinerlei fossile
Brennstoffe wie Erdgas mehr energetisch genutzt werden.
Für Mainova wird dies auch bedeuten, dass nach der
Umrüstung des HKW West von Kohle auf Gas der Einsatz
von Wasserstoff beziehungsweise klimaneutralen Gasen
erforderlich wird.
DELEGIERTER RECHTSAKT ZUR EU-KLIMATAXONOMIE VERABSCHIEDETAm 21. April verabschiedete die Europäische
Kommission einen delegierten Rechtsakt zur
EU-Taxonomie-Verordnung, der darauf abzielt, Investitionen
in nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten zu fördern.
Mit dem delegierten Rechtsakt werden erste technische
Bewertungskriterien eingeführt, anhand derer bestimmt
werden soll, welche Wirtschaftstätigkeiten wesentlich
zur Erreichung der in der EU-Taxonomie-Verordnung
festgelegten Umweltziele beitragen. In einem ersten Schritt
werden die Ziele "Anpassung an den Klimawandel" und
"Klimaschutz" betrachtet. Der delegierte Rechtsakt deckt
wirtschaftliche Tätigkeiten von etwa 40 % der
börsennotierten Unternehmen in Sektoren ab, auf die
knapp 80 % der direkten Treibhausgasemissionen in Europa
entfallen. Zu diesen Sektoren gehören unter anderem
Energie und Gebäude.
Aufgrund von Kritik aus der Energiewirtschaft sowie von
einigen Mitgliedsstaaten beschloss die Europäische
Kommission, die Entscheidung zur Anerkennung von Erdgas und
Kern-energie als Übergangsaktivitäten auf
Dezember zu verschieben. Enthalten sind vorerst nur noch
Kriterien für die Strom- und / oder
Wärmeerzeugung auf Basis erneuerbarer Gase.
GESETZ FÜR FAIRE VERBRAUCHERVERTRÄGE BESCHLOSSENAm 24. Juni beschloss der Bundestag ein Gesetz für
faire Verbraucherverträge, das unter anderem
verbraucherorientierte Vertragslaufzeiten und
Kündigungsmöglichkeiten vorsieht. Demnach
müssen Verträge, die über eine Website
abgeschlossen wurden, künftig auch online kündbar
sein. Hierzu muss eine Kündigungsschaltfläche auf
der Internetseite des Vertragspartners platziert werden.
Weiterhin müssen Energieversorger erfolgte
Kündigungen innerhalb einer Woche nach Zugang unter
Angabe des Vertragsendes in Textform bestätigen.
Vertragslaufzeiten von zwei Jahren sind zwar weiterhin
möglich, allerdings darf der Kunde oder die Kundin
danach Verträge, die sich stillschweigend
verlängert haben, jederzeit mit Monatsfrist
kündigen.
Das Gesetz ist am 17. August in Kraft getreten. Für
die neuen Kündigungsregeln gilt jedoch eine
mehrmonatige Übergangsfrist. Die Verpflichtung zur
Kündigungsschaltfläche gilt zum 1. Juli 2022.
Die vorgesehenen Regelungen beeinträchtigen die
Planungssicherheit und könnten zu Belastungen im
Privatkundenvertrieb führen.
NOVELLE DES ENERGIEWIRTSCHAFTSGESETZES BESCHLOSSENDie Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG)
durch das "Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben
und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im
Energiewirtschaftsrecht" wurde am 24. Juni im Bundestag und
am 25. Juni im Bundesrat verabschiedet.
Damit werden das EU-Legislativpaket "Saubere Energie
für alle Europäer", insbesondere die
Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie, in nationales
Recht umgesetzt und erste Grundlagen zur Umsetzung der
nationalen Wasserstoffstrategie geschaffen. Wesentliche
Inhalte der EnWG-Novelle sind neue Regelungen zu den
Endkundenmärkten, die Regulierung von
Wasserstoffnetzen sowie die Übernahme und
Bündelung zentraler Transparenzvorgaben aus den
Netzentgelt- und Netzzugangsverordnungen.
Die Neuregelung von Energielieferverträgen mit
Haushaltskunden außerhalb der Grundversorgung
führt zu einer Stärkung der Verbraucherrechte und
des Verbraucherschutzes in Lieferverträgen. Ein
generelles Erfordernis der Textform für
Vertragsabschlüsse benachteiligt die Energiewirtschaft
gegenüber anderen Branchen. Aus Sicht der
Energiewirtschaft hätte die bisherige Rechtslage
beibehalten werden sollen, wonach die Belastungen aus der
Konzessionsabgabe und aus den Netzentgelten für
Letztverbraucher auszuweisen sind.
Im Hinblick auf die Regulierung von Wasserstoffnetzen
sieht das Gesetz eine getrennte Regulierung von Gas- und
Wasserstoffnetzen vor, wobei die Regulierung der
Wasserstoffnetze ausschließlich als Startregulierung
für den Übergang hin zu einer europarechtlich
konformen gemeinsamen Regulierung und Finanzierung des
Wasserstoff-und Erdgasnetzes zu verstehen ist. Die
Bundesregierung ist dazu aufgefordert, sich auf
europäischer Ebene für die Möglichkeit einer
gemeinsamen Regulierung und Finanzierung des
Wasserstoffnetzes und des Erdgasnetzes einzusetzen und
einen Gesetzesentwurf hierzu vorzulegen, sobald dies
europarechtlich möglich ist. Wir befürworten eine
engere Verknüpfung des Regulierungsrahmens mit der
Gasnetzregulierung, um Transaktionskosten bei der
Transformation eines Verteilnetzes zum Wasserstoffnetz zu
minimieren.
Im Zuge der EnWG-Novelle wurde eine Reihe weiterer
Gesetzesänderungen vorgenommen. Im
Erneuerbare-Energien-Gesetz werden die Ausschreibungsmengen
für Windenergie an Land und Photovoltaik im Jahr 2022
erhöht, der Ausbau der Windenergie an Land durch
Änderungen im Bereich der Funknavigation erleichtert
und die finanzielle Beteiligung von Standortgemeinden von
Windenergieanlagen auf solare Freiflächenanlagen
ausgeweitet. Im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG)
wurde neben verschiedenen Änderungen aus
beihilferechtlichen Gründen eine
Übergangsregelung für KWK-Anlagen von 500 kW bis
1 MW bis Ende 2022 gewährt. Damit können die
bereits Ende 2020 geplanten Anlagen noch bis Ende kommenden
Jahres in Betrieb genommen werden und erhalten einen
gesetzlich festgelegten Zuschlag anstelle eines
Ausschreibungszuschlags. Außerdem wurde das
Messstellenbetriebsgesetz geändert, um
Rechtssicherheit für den Smart-Meter-Rollout zu
schaffen.
NOVELLE DER ANREIZREGULIERUNGSVERORDNUNG BESCHLOSSENAm 12. Mai beschloss das Bundeskabinett die Novelle der
Anreizregulierungsverordnung und der
Stromnetzentgeltverordnung. Der Bundesrat stimmte am 25.
Juni nach Maßgabe verschiedener Änderungen zu.
Zentrale Elemente der Novelle sind die Einführung
eines Anreizinstrumentes zur Verringerung der
Engpassmanagementkosten der Übertragungsnetzbetreiber,
eine neue regulatorische Einordnung der
Engpassmanagementkosten der Verteilnetzbetreiber sowie die
Einführung des bereits auf Verteilnetzebene geltenden
Kapitalkostenabgleichs auch auf Transportnetzebene.
FONDSSTANDORTGESETZ MIT GEWERBESTEUERÄNDERUNGEN FÜR ERZEUGUNG AUS ERNEUERBAREN ENERGIEQUELLEN TRITT IN KRAFTAm 1. Juli trat das Fondsstandortgesetz mit
Änderungen am Gewerbesteuerrecht in Kraft.
Künftig sollen Einnahmen aus der Stromerzeugung aus
erneuerbaren Energiequellen die Gewerbesteuerbefreiung von
Mieteinnahmen nicht gefährden, sofern sie 10 % der
Einnahmen aus Vermietung nicht übersteigen. Das
Gleiche gilt auch für den Betrieb von Ladestationen
für Elektrofahrzeuge.
Eine weitere Änderung betrifft Kommunen, in deren
Gebiet Standorte von Photovoltaik- und Windkraftanlagen
liegen. Diese werden zukünftig stärker als bisher
an der von den Anlagenbetreiberunternehmen zu zahlenden
Gewerbesteuer beteiligt, um die Akzeptanz von
Erneuerbare-Energie-Projekten vor Ort zu erhöhen.
Dies könnte dazu führen, dass die
Wohnungswirtschaft eigenes Know-how im Bereich Mieterstrom
und Ladesäuleninfrastruktur aufbaut, wodurch
Mainova-Produkte unter Umständen weniger nachgefragt
würden. Andererseits könnten Kommunen ein
höheres Interesse an Photovoltaik-und Windprojekten
auf eigener Gemarkung entwickeln. Hieraus ergeben sich
Ansatzpunkte für Mainova im Bereich von Wind- und
Solarparks.
VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZES (13. BIMSCHV) BESCHLOSSENMit der im Dezember 2020 im Bundeskabinett beschlossenen
Novelle der 13. BImSchV wurden EU-Vorgaben umgesetzt. Die
Verordnung enthält Regelungen für
Großfeuerungsanlagen mit einer Leistung von über
50 MW. Um Schadstoffe in der Luft zu reduzieren, gelten
für größere Kohle-, Gas- und
Ölkraftwerke künftig strengere
Emissionsgrenzwerte. Dadurch sinken unter anderem die
zulässigen Obergrenzen für den Ausstoß von
Quecksilber und Stickstoffoxid aus Kohlekraftwerken oder
von Methan aus Gaskraftwerken.
Am 7. Mai beschloss der Bundesrat weitere
Verschärfungen der Grenzwerte für Quecksilber bei
bestehenden Steinkohlekraftwerken von mehr als 300 MW sowie
der Emissionsgrenzwerte für Stickstoffoxide bei neuen
Gasturbinenanlagen im Kombibetrieb und sonstigen
Gasturbinenanlagen. Diesen Änderungsmaßgaben
stimmte das Bundeskabinett am 12. Mai zu.
Ob von der Verschärfung die beiden Blöcke 2
und 3 des HKW West betroffen sind, hängt auch davon
ab, ob die beiden Blöcke zukünftig
zusammengefasst werden müssen. Das Erfordernis einer
kontinuierlichen Emissionsmessung oder von Maßnahmen
zur Emissionsminderung ist jedoch nicht
auszuschließen. Von den strengeren Grenzwerten sind
auch die beiden neuen Gasturbinen des HKW West im Zuge des
Kohleersatzprojekts betroffen und eventuell Maßnahmen
zur Stickstoffoxidminderung erforderlich. Ausnahmen von den
Regelungen sind beispielsweise für Gasturbinenanlagen
vorgesehen, für die bis ein Jahr nach Inkrafttreten
der Verordnung ein vollständiger Genehmigungsantrag
gestellt wurde, sowie für Gasturbinenanlagen, die im
gleitenden Durchschnitt über fünf Jahre
höchstens 1.500 Stunden jährlich betrieben
werden. Hiervon wäre Block 4 des HKW West und Block 1
des HKW Niederrad betroffen.
SCHNELLLADEGESETZ VOM BUNDESTAG VERABSCHIEDETAm 20. Mai wurde das Schnellladegesetz im Bundestag
verabschiedet. Ziel ist es, durch europaweite
Ausschreibungen flächendeckende, öffentlich
zugängliche Schnellladeinfrastruktur mit mindestens
150 kW bei jedem Ladepunkt an bis zu 1.000 Standorten
bereitzustellen. Ein Fünftel der Standorte wird an
Bundesautobahnen auf unbewirtschafteten Parkplätzen
entstehen. Die übrigen Standorte werden durch die
jeweiligen Bieter innerhalb von festgelegten
Suchräumen selbst gefunden, festgelegt und
eingebracht.
Die Ausschreibung der Regionallose startete im
September. Unternehmen, Konsortien und
Kooperationsunternehmen können sich im Rahmen des
Gesetzes auf Gebietslose bewerben. Hierbei kann es zu
unerwarteten Konkurrenzsituationen kommen, welche die
bestehende und zukünftige Ladeinfrastruktur der
Mainova AG unwirtschaftlich werden lässt. Ebenfalls
sind Auswirkungen auf die Stromnetzentwicklung
möglich.
GESETZ ÜBER UNTERNEHMERISCHE SORGFALTSPFLICHTEN IN LIEFERKETTENBundestag und Bundesrat haben dem Gesetzentwurf der
Bundesregierung für ein
Lieferkettensorgfaltspflichten-gesetz im Juni zugestimmt.
Das Gesetz tritt ab 1. Januar 2023 für Unternehmen mit
mehr als 3.000 Beschäftigten (einschließlich
Beteiligungen) in Kraft. Ziel ist es, Unternehmen zu
verpflichten, ihrer Verantwortung in der Lieferkette in
Bezug auf die Achtung international anerkannter
Menschenrechte besser nachzukommen. Dies betrifft auch den
Umweltschutz, wenn Umweltrisiken zu
Menschenrechtsverletzungen führen können. Die
Unternehmen müssen ein wirksames Risikomanagement
einrichten und Analysen durchführen, um
Menschenrechtsverletzungen vorzubeugen, zu beenden oder zu
minimieren. Die für Kontrolle und Durchsetzung der
Einhaltung der Sorgfaltspflichten zuständige
Behörde - das Bundesamt für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle - soll mit entsprechenden
Eingriffsbefugnissen ausgestattet werden und die
Sorgfaltspflichten kontrollieren.
Das Lieferantenmanagement bei Mainova bereitet sich auf
das Lieferkettengesetz vor und hat bereits erste Weichen
gestellt. Der Verhaltenskodex für liefernde
Unternehmen wurde im Hinblick auf höhere
Anforderungen, die sich an international geltenden
Standards orientieren, weiterentwickelt.
Konjunkturelle EntwicklungIm Vergleich zum vierten Quartal 2020 ist das
Bruttoinlandsprodukt (BIP) im ersten Quartal 2021 preis-,
saison-und kalenderbereinigt um 1,8 % gesunken. Nach einer
Erholung der deutschen Wirtschaft im zweiten Halbjahr 2020
führte die COVID-19-Pandemie Anfang 2021 erneut zu
einem Rückgang der Wirtschaftsleistung. Im zweiten
Quartal 2021 wird saison- und kalenderbereinigt ein Anstieg
um 0,9 % gegenüber dem Vorquartal erwartet.
Branchenumfragen zufolge werden sich mit dem Rückgang
der Infektionszahlen die Aktivitäten der
Dienstleistungsbranche deutlich erholen. Das gestiegene
Verbrauchervertrauen deutet darauf hin, dass sich die
privaten Konsumausgaben in absehbarer Zeit deutlich erholen
könnten.
Entwicklung der Energiepreise und des CO₂-EmissionshandelsDie Energiepreise an den Großhandelsmärkten
haben in den ersten sechs Monaten deutlich an Wert
gegenüber dem Vorjahr gewonnen. Haupttreiber waren
makroökonomisch die steigende Inflation sowie
nachfrageseitig ein überwiegend strenger Winterverlauf
in Europa und Asien sowie eine sich von den Auswirkungen
der COVID-19-Pandemie langsam erholende Wirtschaft.
Der Preis für Rohöl der Sorte Brent stieg seit
Jahresbeginn um 39,8 % auf 69,35 US-Dollar pro Barrel Ende
Juni. Im Durchschnitt entspricht dies einem Anstieg von
29,6 % auf 60,02 US-Dollar pro Barrel im Vergleich zur
Vorperiode. Neben der höheren Inflation wirkten sich
insbesondere die zunehmende globale
Wirtschaftsaktivität und die damit verbundene Zunahme
des Ölverbrauchs im Mobilitätssektor steigernd
auf den Ölpreis aus.
Der durchschnittliche Kohlepreis in der ARA (Amsterdam,
Rotterdam, Antwerpen)-Region (API2) verteuerte sich im
ersten Halbjahr auf 73,83 US-Dollar pro Tonne um 30,4 % im
Vergleich zur ersten Vorjahreshälfte. Ein relativ
kalter Winter in Europa und Asien sowie die starke
Nachfrage aus China führten zu einer knapperen
Versorgungslage. Weiterhin erhöhte ein relativ
geringer Anteil an Windenergie den Bedarf an
Kraftwerkskohle. Im Vergleich zum Jahresbeginn stieg der
Preis um 20,4 % auf 87,20 US-Dollar pro Tonne.
PREISENTWICKLUNG KOHLE UND ROHÖLKohle- und Rohölpreise In USD pro Tonne bzw. Barrel
Der durchschnittliche Erdgaspreis im Marktgebiet NCG
(NetConnect Germany) für das folgende Lieferjahr nahm
im Vergleich zum ersten Halbjahr 2020 um 37,9 % an Wert zu
und belief sich auf 19,06 Euro pro Megawattstunde (MWh).
Seit Jahresbeginn stieg der Frontjahreskontrakt bis Ende
Juni von 16,31 Euro pro MWh auf ein Preisniveau von 25,63
Euro pro MWh, was einer Erhöhung um 57,1 % entspricht.
Gründe dafür waren der relativ kalte Winter, ein
hohes Preisniveau an den asiatischen Märkten, das zu
einer knappen Angebotssituation insbesondere auch von
verflüssigtem Erdgas (LNG) führte, sowie sehr
geringe Speicherfüllstände in Europa. Ebenfalls
in der Preisentwicklung bemerkbar machten sich die
Auseinandersetzungen über die Fertigstellung und
Inbetriebnahme der Pipeline Nord Stream 2.
PREISENTWICKLUNG GASGaspreis In Euro pro MWh
Die Preise für Emissionsrechte (EU-Allowances -
EUA) legten im Vergleich zum Vorjahr deutlich zu. Der Preis
für den Frontjahreskontrakt gewann im Mittel um 98,2 %
an Wert und belief sich im Durchschnitt auf 44,34 Euro pro
Tonne. Die langfristig unveränderten politischen
Rahmenbedingungen der europäischen Klimapolitik waren
hier der Haupttreiber. Die intakte Erwartung vieler
Marktteilnehmer von langfristig steigenden
Emissionshandelspreisen im Rahmen ambitionierter nationaler
und europäischer Klimaschutzpläne setzte sich
hier durch, was zu einem Anstieg der Preise seit
Jahresbeginn um 67,5 % auf 56,78 Euro pro Tonne
führte.
PREISENTWICKLUNG CO₂-EMISSIONSRECHTEPreis der CO
2-Emissionsrechte In Euro pro Tonne
Eng angelehnt an den Verlauf der Brennstoff- und
Emissionshandelspreise zeigte sich der Preis für
Grundlaststrom. Im Vergleich zum Vorjahr gewann der
Frontjahreskontrakt 48,0 % an Wert auf durchschnittlich
58,04 Euro pro MWh. Hier machte sich zusätzlich ein
wetterbedingt geringes Angebot an Windenergie bemerkbar.
Ende Juni stand der Preis bei 72,43 Euro pro MWh, was einer
Steigerung um 41,6 % seit Jahresbeginn entspricht.
PREISENTWICKLUNG STROMStrompreis in Euro pro MWh
Die Deckungsbeiträge bei der Stromerzeugung
(Grundlast) entwickelten sich in der ersten
Jahreshälfte unterschiedlich. Die Margen für
Gaskraftwerke (Clean-Spark-Spread) sind seit Jahresbeginn
mit 4,6 % fast doppelt so stark gefallen wie für
Kohlekraftwerke. Ursächlich dafür war
insbesondere der im Vergleich zur Kohle stärkere
Preisanstieg beim Gas. Darüber hinaus hat sich der
deutlich höhere Preis für EUA ausgewirkt.
MARGEN FÜR KOHLE- BZW. GASKRAFTWERKEin Euro pro MWh
GeschäftsverlaufAbsatzDer Absatz hat sich wie folgt entwickelt:
ABSATZscrollen
Ursächlich für den Anstieg des Strom- und
Gasabsatzes waren erhöhte Handelserlöse, die
mehrheitlich durch Strukturierungseffekte verursacht waren.
Darüber hinaus stieg der Gasabsatz insbesondere durch
die kühlere Witterung, die auch ursächlich
für den höheren Wärmeabsatz war. Der
Wasserabsatz reduzierte sich COVID-19-bedingt leicht.
ErzeugungsmengenIn unseren Anlagen wurden im ersten Halbjahr folgende
Mengen erzeugt:
ERZEUGUNGSMENGENscrollen
Die Stromerzeugungsmengen der Mainova sind aufgrund der
positiven Vermarktungssituation gestiegen. Der starke
Anstieg der Stromerzeugung bei den Beteiligungen
resultierte aus dem Gemeinschaftskraftwerk in Irsching, das
sich im Vorjahreszeitraum noch in der Netzreserve befand.
Die Wärmeerzeugungsmengen der Mainova und der
Beteiligungen stiegen witterungsbedingt.
ErtragslageDas um Effekte aus der stichtagsbezogenen Marktbewertung
von derivativen Finanzinstrumenten bereinigte Ergebnis vor
Ertragsteuern (EBT) lag bei 87,2 Mio. Euro (Vorjahr 68,6
Mio. Euro). Die Bereinigungen entfielen im Wesentlichen auf
die Segmente Stromversorgung und Gasversorgung. Das
unbereinigte EBT belief sich auf 222,4 Mio. Euro (Vorjahr
61,5 Mio. Euro).
Das bereinigte EBT nach Segmenten hat sich wie folgt
entwickelt:
BEREINIGTE SEGMENTERGEBNISSEscrollen
Der Ergebnisrückgang in der Stromversorgung war im
Wesentlichen auf das Netzgeschäft
zurückzuführen, das unter anderem durch einen
Aufwand aus Personalaufbau belastet wurde. Im
Vertriebsgeschäft hingegen konnte durch
Beschaffungskostenvorteile ein leichter Ergebnisanstieg
erzielt werden.
In der Gasversorgung wurde der positive Effekt aus der
kühleren Witterung insbesondere durch die Auswirkungen
aus der COVID-19-Pandemie, das Baugeschäft sowie die
aktuelle Situation an den Beschaffungsmärkten
überwiegend kompensiert. Aus Zinseffekten bei
Rückstellungen ergab sich ein leicht positiver Effekt.
Der Ergebnisanstieg im Segment Erzeugung und
Fernwärme ist im Wesentlichen durch eine höhere
Erzeugungsmarge verursacht. Ursächlich hierfür
waren eine witterungsbedingt höhere
Wärmeproduktion sowie eine preisbedingt verbesserte
Stromvermarktung.
Geringere Rückstellungen für Umlegungen
führten zu einem höheren Ergebnis in der
Wasserversorgung. Die positiven Effekte aus der
letztjährigen Preiserhöhung wurden durch
pandemiebedingte Mengenrückgänge überlagert.
Der Anstieg im Segment Beteiligungen war auf eine
Erhöhung der Ergebnisse einzelner Equity-Beteiligungen
zurückzuführen. Darüber hinaus machte sich
ein gesunkener Zinsaufwand für Fremddarlehen
bemerkbar.
Das Ergebnis im Segment Sonstige Aktivitäten /
Konsolidierung verringerte sich unter anderem durch einen
reduzierten Ergebnisbeitrag aus dem Service- und
Abrechnungsgeschäft sowie dem
Straßenbeleuchtungsgeschäft.
Nachfolgend wird die Entwicklung einzelner Posten der
Gewinn- und Verlustrechnung (vor Bereinigung)
erläutert.
Die Umsatzerlöse zeigten im Einzelnen folgende
Entwicklung:
UMSATZERLÖSEscrollen
In den Strom- und Gaserlösen sind
umsatzerhöhende Effekte aus der zum
Erfüllungszeitpunkt erfolgten Bewertung derivativer
Finanzinstrumente in Höhe von 102,9 Mio. Euro
enthalten, während im Vorjahr umsatzmindernde Effekte
in Höhe von 53,5 Mio. Euro enthalten waren. Davon
entfielen 77,2 Mio. Euro (Vorjahr - 34,6 Mio. Euro) auf die
Stromerlöse und 25,7 Mio. Euro (Vorjahr - 18,9 Mio.
Euro) auf die Gaserlöse. Zudem trugen deutlich
höhere Erlöse aus dem Handelsgeschäft
aufgrund von Strukturierungseffekten zu dem starken Anstieg
der Strom- und Gaserlöse bei.
Während die Umsatzerlöse im Stromvertrieb
leicht zurückgegangen sind, führten die
kältere Witterung sowie die zum 1. Januar
eingeführte Umlage im Rahmen des
Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) zu einem
deutlichen Anstieg der Vertriebserlöse im
Gasgeschäft. Die Wärmeerlöse erhöhten
sich ebenfalls witterungsbedingt. Bei den gegenüber
dem Vorjahr unveränderten Wassererlösen wurden
die durch COVID-19-bedingt rückläufigen Mengen
durch eine Preisanpassung im August 2020 kompensiert. Die
sonstigen Umsatzerlöse sind im Wesentlichen durch
höhere Materialverkäufe verursacht.
Die sonstigen betrieblichen Erträge stiegen um
647,2 Mio. Euro auf 740,4 Mio. Euro. Der Anstieg
resultierte aus den höheren Erträgen aus der
stichtagsbezogenen Bewertung von Derivaten.
Der Materialaufwand betraf überwiegend den Strom-,
Gas-, Wärme- und Wasserbezug, die Kosten für den
Einsatz von Primärenergie in den eigenen Kraftwerken
sowie Netzentgelte. Der Anstieg um 399,8 Mio. Euro auf
1.165,0 Mio. Euro war insbesondere auf die zum
Erfüllungszeitpunkt erfolgte Bewertung derivativer
Finanzinstrumente zurückzuführen. Bereinigt um
diese Effekte ist der Materialaufwand korrespondierend zur
Entwicklung der Umsatzerlöse um 183,0 Mio. Euro
gestiegen. Hierzu trugen höhere Strom- und
Gasbezugskosten sowie Aufwendungen für Emissionsrechte
insbesondere aufgrund der Novelle des BEHG bei.
Der Anstieg des Personalaufwands um 10,0 Mio. Euro auf
133,6 Mio. Euro resultierte mehrheitlich aus einem
Personalaufbau sowie temporär höheren
Urlaubsrückstellungen.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beliefen sich
auf 671,3 Mio. Euro und lagen damit um 454,6 Mio. Euro
über dem Vorjahr. Der Anstieg ist im Wesentlichen auf
die um 449,7 Mio. Euro höheren Aufwendungen aus der
stichtagsbezogenen Bewertung von Derivaten
zurückzuführen.
Der Anstieg des Ergebnisses aus nach der Equity-Methode
bilanzierten Finanzanlagen um 11,7 Mio. Euro auf 47,9 Mio.
Euro resultierte im Wesentlichen aus höheren laufenden
Ergebnissen von Beteiligungen.
Die Finanzaufwendungen reduzierten sich im Wesentlichen
aufgrund geringerer Zinsaufwendungen für Fremddarlehen
sowie für Rückstellungen um 5,9 Mio. Euro auf 7,8
Mio. Euro.
Der Anstieg der Steuern vom Einkommen und vom Ertrag um
45,8 Mio. Euro auf 55,0 Mio. Euro war überwiegend
ergebnisbedingt.
VermögenslageDie Bilanz stellte sich wie folgt dar:
BILANZ (KURZFASSUNG)scrollen
Der Anstieg der langfristigen sowie kurzfristigen
Vermögenswerte entfiel im Wesentlichen auf derivative
Finanzinstrumente, die sich im langfristigen Bereich um
199,0 Mio. Euro und im kurzfristigen Bereich um 407,2 Mio.
Euro erhöht haben. Zudem stiegen saisonal bedingt die
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie
Forderungen aus Dividendenansprüchen.
Das Eigenkapital erhöhte sich überwiegend
durch das Halbjahresergebnis nach Ertragsteuern, das noch
nicht an die Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH
(SWFH) abgeführt wurde. Zudem trugen positive
erfolgsneutrale Effekte im sonstigen Ergebnis zu dem
Anstieg bei. Die Eigenkapitalquote belief sich auf 37,0 %
(39,3 % zum 31. Dezember 2020).
Die derivativen Finanzinstrumente erhöhten die
langfristigen Schulden um 160,2 Mio. Euro und die
kurzfristigen Schulden um 302,2 Mio. Euro. Darüber
hinaus erhöhten sich im langfristigen Bereich die
latenten Steuerschulden. Gegenläufig haben sich die
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
verringert. Bei den kurzfristigen Schulden führten
zusätzlich höhere Verbindlichkeiten aus dem Cash
Pooling mit der SWFH sowie diverse weitere Schuldpositionen
zu dem Anstieg. Gegenläufig wirkten sich geringere
Verbindlichkeiten aus der Gewinnabführung aus.
Die Investitionen gliederten sich wie folgt:
INVESTITIONENscrollen
Die Investitionen im Segment Stromversorgung entfielen
insbesondere auf das Stromnetz im Frankfurter Osten und
Norden. Die Investitionen im Segment Gasversorgung flossen
im Wesentlichen in Standardhausanschlüsse. Im Segment
Erzeugung und Fernwärme wurden insbesondere
Investitionen für Individualanschlüsse
getätigt. In der Wasserversorgung führten
vermehrte Netzerneuerungen zu dem Anstieg. Die höheren
Investitionen im Segment Beteiligungen / Sonstiges sind
unter anderem auf Finanzinvestitionen in Fondsbeteiligungen
zurückzuführen.
FinanzlageDie nachfolgende Kapitalflussrechnung zeigt die
finanzielle Entwicklung:
KAPITALFLUSSRECHNUNGscrollen
Der Anstieg des Cashflows aus der laufenden
Geschäftstätigkeit war auf Zuflüsse aus dem
Working Capital sowie auf geringere Ertragsteuerzahlungen
zurückzuführen. Höhere Investitionen in
Anlagevermögen sowie geringere Zuflüsse aus der
Aufnahme von Mitteln im Rahmen des Cash Pooling mit der
SWFH führten zu einem leicht negativen Cashflow aus
der Investitionstätigkeit. Im Vorjahr war ein
Mittelzufluss zu verzeichnen. Die gestiegenen
Mittelabflüsse aus dem Cashflow aus der
Finanzierungstätigkeit sind auf Tilgungen von Krediten
sowie eine höhere Gewinnabführung an die SWFH
zurückzuführen. Der Finanzmittelfonds in
Höhe von 15,9 Mio. Euro (16,5 Mio. Euro zum 31.
Dezember 2020) bestand aus Kassenbeständen und
Bankguthaben.
Sonstige nichtfinanzielle LeistungsindikatorenDie nichtfinanziellen Leistungsindikatoren Kunden- und
Mitarbeiterzufriedenheit lagen nahezu unverändert auf
dem Niveau zum Jahresende.
Ereignisse im BerichtsjahrDer Aufsichtsrat der Mainova AG hat Martin Giehl
für fünf Jahre als Mitglied in den Vorstand
bestellt. Martin Giehl wird seine Arbeit als neues
Vorstandsmitglied am 1. Oktober 2021 aufnehmen und die
Nachfolge von Norbert Breidenbach antreten. Er wird
zukünftig die Bereiche Erzeugung Wärme und Strom,
Fernwärme, Energiebezug und -handel sowie
Arbeitssicherheit und Umweltschutz verantworten. Zudem hat
der Aufsichtsrat beschlossen, den
Geschäftskundenvertrieb zum 1. Oktober 2021 in das
Ressort von Diana Rauhut zu integrieren.
MitarbeiterZum 30. Juni 2021 beschäftigte die Mainova 2.951
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Vorjahr 2.773).
PROGNOSE-, CHANCEN-UND RISIKOBERICHTPrognoseberichtUnsere Erwartungen bezüglich der zukünftigen
Entwicklung der Konjunktur und der Energiepreise, unserer
Ergebnissituation sowie der Investitionen für das
Geschäftsjahr 2021 sind im nachfolgenden
Prognosebericht dargestellt.
Konjunkturelle EntwicklungAufgrund der Fortschritte bei der Impfkampagne und der
weiteren Lockerung der damit verbundenen Maßnahmen
wird im zweiten Halbjahr 2021 mit einem weiteren Wachstum
gerechnet. Andererseits birgt die anhaltende Pandemie
einschließlich der Verbreitung von Virusmutationen
und deren Auswirkungen auf die Wirtschafts- und Finanzlage
weiterhin Risiken.
Entwicklung der Energiepreise und des CO₂-EmissionshandelsAuf der Basis einer angespannten Versorgungslage und
einer wirtschaftlich bedingt anziehenden Nachfrage am
Energiemarkt erwarten wir im weiteren Jahresverlauf ein
stabiles bis anziehendes Preisniveau an den
Energiemärkten. Ein Risiko stellt dabei weiterhin die
noch nicht durchgestandene COVID-19-Pandemie dar. Die in
einigen Nationen relativ hohe Impfquote sollte das Risiko
weiterer Lockdowns reduzieren. Die Anpassung der
europäischen CO2-Reduktionsziele sollte sich
grundsätzlich preisstützend auswirken.
Gleichzeitig rechnen wir mit einem Rückgang der
zuletzt deutlichen Volatilität in diesem Markt. Die
Entwicklung an den Commodity-Märkten ist für uns
bezogen auf das Jahr 2021 von untergeordneter Bedeutung, da
wir die Mengen überwiegend bereits kontrahiert haben.
Geschäfts- und ErgebnisentwicklungWir erwarten für das Geschäftsjahr 2021
weiterhin ein bereinigtes EBT, das unter dem des Vorjahres
liegt. Damit bestätigen wir die im Konzernlagebericht
zum 31. Dezember 2020 abgegebene Prognose des
Ergebnisverlaufs der einzelnen Segmente. Darin sind bereits
Ergebnisbelastungen durch COVID-19 im niedrigen
zweistelligen Millionenbereich berücksichtigt.
InvestitionenDie für das Geschäftsjahr 2021 vorgesehenen
Investitionen werden voraussichtlich
erwartungsgemäß durchgeführt.
Chancen- und RisikoberichtAls integraler Bestandteil unserer Unternehmenssteuerung
dient das Management von Chancen und Risiken der
nachhaltigen Sicherung der strategischen Unternehmensziele.
Durch einen standardisierten Risikomanagementprozess
gewährleisten wir die frühzeitige Identifikation
potenzieller Chancen und Risiken, ihre adäquate
Bewertung im Hinblick auf finanzielle Auswirkungen sowie
die Steuerung durch geeignete Maßnahmen. Die
Wirksamkeit des Risikomanagementsystems wird
regelmäßig überprüft.
Im Geschäftsbericht 2020 auf den Seiten 42 ff.
wurde eine Kategorisierung in markt- und
unternehmensbezogene Chancen und Risiken sowie
übergeordnete Sachverhalte vorgenommen. Zum Abschluss
des ersten Halbjahres 2021 liegen die Chancen- und Risiken
insgesamt auf dem Niveau des Jahresabschlusses 2020.
Seit Jahresbeginn 2021 sind im Einzelnen folgende
Entwicklungen zu verzeichnen:
scrollen
C. KONZERN-ZWISCHENABSCHLUSS (verkürzt)Gewinn- und Verlustrechnung des Mainova-KonzernsGEWINN- UND VERLUSTRECHNUNGscrollen
Gesamtergebnisrechnung¹ des Mainova-KonzernsGESAMTERGEBNISRECHNUNGscrollen
Bilanz des Mainova-KonzernsVERMÖGENSWERTEscrollen
EIGENKAPITAL UND SCHULDENscrollen
Eigenkapitalveränderungsrechnung des Mainova-KonzernsEIGENKAPITALVERÄNDERUNGSRECHNUNGscrollen
scrollen
Kapitalflussrechnung des Mainova-KonzernsKAPITALFLUSSRECHNUNGscrollen
1 Es handelt sich um das unbereinigte Ergebnis.
Bereinigt um die Marktbewertung von derivativen
Finanzinstrumenten nach IFRS 9 ergibt sich ein Ergebnis vor
Ertragsteuern in Höhe von 87,2 Mio. Euro (Vorjahr 68,6
Mio. Euro).
AnhangBILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODENDer Zwischenabschluss des Mainova-Konzerns (Mainova) zum
30. Juni 2021 wurde nach den International Financial
Reporting Standards (IFRS), wie sie in der
Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, aufgestellt.
Die Mainova macht von dem Wahlrecht eines
verkürzten Berichtsumfangs zum Zwischenabschluss
gemäß IAS 34 Gebrauch.
Der Zwischenbericht wurde nicht gemäß §
317 HGB geprüft und keiner prüferischen
Durchsicht durch den Abschlussprüfer unterzogen.
Änderungen der Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie für den Konzernabschluss zum 30. Juni 2021
angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
entsprechen denen des Konzernabschlusses zum 31. Dezember
2020. Das International Accounting Standards Board (IASB)
hat folgende Standardänderungen verabschiedet, die ab
dem Geschäftsjahr 2021 anzuwenden sind. Die
Änderungen haben keine Auswirkungen auf den
Konzernabschluss.
IFRS 4 "Versicherungsverträge"Mit den Änderungen wird das festgelegte Auslaufen
der vorübergehenden Ausnahme von der Anwendung von
IFRS 9 auf Geschäftsjahre verschoben, die am oder nach
dem 1. Januar 2023 beginnen.
IFRS 9 "Finanzinstrumente", IAS 39 "Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung", IFRS 7 "Finanzinstrumente: Angaben", IFRS 4 "Versicherungsverträge" und IFRS 16 "Leasingverhältnisse"Die Standardänderungen adressieren Sachverhalte,
die die Finanzberichterstattung nach der Reform eines
Referenzzinssatzes (IBOR-Reform) beeinflussen könnten,
einschließlich seiner Ersetzung durch alternative
Referenzzinssätze.
Änderungen von Ermessensentscheidungen und SchätzungenBeim vereinfachten Wertminderungsmodell nach IFRS 9
für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben
wir die bisherige Recovery Rate von 25 % auf 0 % gesenkt.
Die Recovery Rate ist die Schätzung des prozentualen
Anteils an einer Forderung, den ein Gläubiger nach
Zahlungsunfähigkeit des Forderungsnehmers nach der
Verwertung von Sicherheiten oder sonstigen Rechten
erhält. Aus der Anpassung resultiert eine höhere
Wertberichtigung. Dies führt zu einer Erhöhung
der sonstigen betrieblichen Aufwendungen um 2,0 Mio. Euro
sowie zu einer entsprechenden Reduzierung der Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen.
Neue Standards und InterpretationenDas IASB hat folgende Standards und Interpretationen
verabschiedet, die auch bereits in EU-Recht übernommen
wurden. Die Änderungen sind für
Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1.
Januar 2022 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist nicht
erfolgt. Die Standards werden voraussichtlich keine
wesentlichen Auswirkungen für Mainova haben.
IFRS 3 "Unternehmenszusammenschlüsse"Die Änderungen an IFRS 3 beinhalten eine
Ergänzung um die Vorschrift, dass ein Erwerber bei der
Identifizierung von übernommenen Verpflichtungen die
Regelungen des IAS 37 oder IFRIC 21 anzuwenden hat, sofern
die entsprechenden Voraussetzungen dafür vorliegen.
Ebenfalls wurde ergänzt, dass erworbene
Eventualforderungen einem expliziten Ansatzverbot
unterliegen.
IAS 16 "Sachanlagen"Eine Änderung an IAS 16 sieht vor, dass die
Erträge, die während der Zeit erzielt werden, in
der die Sachanlage zu ihrem Standort oder in ihren
betriebsbereiten Zustand gebracht wird, künftig nicht
mehr von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten einer
Sachanlage abgezogen werden können.
IAS 37 "Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen"Mit den Änderungen an IAS 37 wird konkretisiert,
dass sämtliche Kosten der Vertragserfüllung, die
dem Vertrag unmittelbar zurechenbar sind, bei der
Ermittlung, ob der Vertrag belastend ist, zu
berücksichtigen sind.
Jährliche Verbesserungen der IFRS (Zyklus 2018 - 2020)scrollen
Die folgenden Standardänderungen wurden vom IASB
verabschiedet, sind jedoch noch nicht in EU-Recht
übernommen worden. Ein entsprechendes EU-Endorsement
vorausgesetzt, sollen mit Ausnahme von IFRS 16 die
Änderungen für Geschäftsjahre anzuwenden
sein, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen.
Für Mainova werden sich voraussichtlich keine
wesentlichen Auswirkungen ergeben.
IFRS 16 "Leasingverhältnisse"Die Änderung betrifft die im Jahr 2020
eingeräumten Mietkonzessionen für Leasingnehmer
infolge der COVID-19-Pandemie. Das IASB schlägt eine
Verlängerung des Zeitraums der Anwendbarkeit bis zum
30. Juni 2022 vor.
IFRS 17 "Versicherungsverträge"Der neue Standard regelt die Bilanzierung von
Versicherungsgeschäften.
IAS 1 "Darstellung des Abschlusses"Die verabschiedeten Änderungen betreffen eine
begrenzte Anpassung der Beurteilungskriterien für die
Klassifizierung von Schulden als kurzfristig oder
langfristig. Hat das Unternehmen zum Abschlussstichtag das
Recht, die Erfüllung der Schuld um mindestens
zwölf Monate nach Ende des Berichtszeitraums zu
verschieben, sind diese Schulden als langfristig zu
klassifizieren. Das Recht muss substanziell sein. Sofern
das Unternehmen für die Ausübung dieses Rechts
bestimmte Bedingungen zu erfüllen hat, müssen
diese am Abschlussstichtag erfüllt werden, ansonsten
erfolgt eine Klassifizierung als kurzfristig. Bei der
Klassifizierung ist es unerheblich, ob das Management
beabsichtigt oder erwartet, dass die Schuld
tatsächlich innerhalb von zwölf Monaten nach dem
Bilanzstichtag erfüllt wird.
Eine weitere Änderung stellt klar, dass
künftig Angaben nur noch zu wesentlichen und nicht
mehr zu maßgeblichen Rechnungslegungsmethoden zu
machen sind. Was dabei als "wesentlich" gilt, richtet sich
nach der Entscheidungsnützlichkeit der Informationen
für die Bilanzadressaten.
IAS 8 "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehler"Die Änderung enthält eine Klarstellung, wie
Unternehmen Änderungen von Rechnungslegungsmethoden
besser von Schätzungsänderungen abgrenzen
können.
IAS 12 "Ertragsteuern"Der Änderungsentwurf bringt Klarstellungen zur
sogenannten "initial recognition exemption", die in der
Bilanzierungspraxis in bestimmten Konstellationen
unterschiedlich gehandhabt wird. Der Ausnahmetatbestand
bezieht sich auf die gleichzeitige erfolgsneutrale
Erfassung von Vermögenswerten und Schulden beim
Erstansatz.
KONSOLIDIERUNGSKREIS UND ÄNDERUNGEN DES KONSOLIDIERUNGSKREISESTochterunternehmenDer Kreis der Tochterunternehmen umfasst
unverändert 29 Gesellschaften.
Assoziierte Unternehmen und GemeinschaftsunternehmenIm Februar erwarb die Mainova Erneuerbare Energien GmbH
& Co. KG 24,996 % der Anteile an der SEBG Energiepark
GmbH. Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung und
der Betrieb eines Solarparks in der Gemarkung Boitzenburger
Land.
Im Mai wurde die Gesellschaft WP Fischborn Verwaltungs
GmbH gegründet. Die WPE - Hessische Windpark
Entwicklungs GmbH ist mit 33,33 % beteiligt. Gegenstand des
neu gegründeten Unternehmens ist die Übernahme
der geschäftsführenden Komplementärstellung
der noch zu gründenden WP Fischborn GmbH & Co. KG.
ANGABEN ZU FINANZINSTRUMENTENDie folgende Tabelle stellt die Buchwerte und
beizulegenden Zeitwerte der in den einzelnen Bilanzposten
enthaltenen Finanzinstrumente dar:
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Die einzelnen Stufen sind gemäß IFRS 13 wie
folgt definiert:
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Der Buchwert der erfolgsneutral zum beizulegenden
Zeitwert bewerteten sonstigen Beteiligungen entfällt
mit 44,4 Mio. Euro (Vorjahr 45,1 Mio. Euro) auf die ABO
Wind AG, die der Stufe 1 zugeordnet ist.
Der Buchwert der sonstigen Beteiligungen der Stufe 3 hat
sich wie folgt entwickelt:
BUCHWERT DER SONSTIGEN BETEILIGUNGEN DER STUFE 3scrollen
Aufgrund der kurzen Laufzeiten der Zahlungsmittel und
Zahlungsmitteläquivalente, der Forderungen und
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie der
übrigen kurzfristigen Forderungen und
Verbindlichkeiten wird angenommen, dass die beizulegenden
Zeitwerte den Buchwerten entsprechen.
Die beizulegenden Zeitwerte der Finanzschulden werden
als Barwerte der zukünftig erwarteten Cashflows
ermittelt. Zur Diskontierung werden marktübliche
Zinssätze, bezogen auf die entsprechenden
Fristigkeiten, verwendet. Zudem wird das eigene
Ausfallrisiko berücksichtigt.
SEGMENTBERICHTERSTATTUNGscrollen
scrollen
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Die Überleitung auf das Segmentergebnis ergibt sich
wie folgt:
ÜBERLEITUNG SEGMENTERGEBNISscrollen
BEZIEHUNGEN ZU NAHESTEHENDEN UNTERNEHMEN UND PERSONENDie Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und
Personen sind zu marktüblichen Konditionen
getätigt worden.
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1 Einschließlich der Thüga Holding
GmbH & Co. KGaA
Gezahlte DividendenAufgrund des Ergebnisabführungsvertrags haben wir
87,8 Mio. Euro für das Geschäftsjahr 2020 an die
Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH (SWFH)
ausgeschüttet. Die außenstehenden
Aktionärinnen und Aktionäre erhalten von der SWFH
eine Ausgleichszahlung in Höhe von 10,84 Euro je
Stückaktie.
Versicherung der gesetzlichen VertreterWir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß
den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen für
die Zwischenberichterstattung der Konzern-Zwischenabschluss
ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage des Konzerns vermittelt und im
Konzern-Zwischenlagebericht der Geschäftsverlauf
einschließlich des Geschäftsergebnisses und die
Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken
der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns im
verbleibenden Geschäftsjahr beschrieben sind.
Frankfurt am Main, den 29. September 2021
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ImpressumHerausgeberMainova AG
Solmsstraße 38
60486 Frankfurt am Main
Telefon 069 213-02
Telefax 069 213-81122
www.mainova.de
Redaktion KonzernkommunikationFerdinand Huhle (verantwortlich, Bereichsleitung
Konzernkommunikation und Public Affairs)
Jürgen Mai (Projektleitung)
Ansprechpartner für AktionäreChristian Rübig (Vorstandsangelegenheiten und
Unternehmensdokumentation)
E-Mail: investor-relations@mainova.de
Konzept, Design und RealisationStilmanöver Designprojekte, Mainz
www.stilmanoever.de
FotografieSTORCH - Agentur für Fotografie
Mainova AG
Solmsstraße 38
60486 Frankfurt am Main
www.mainova.de
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