Mainova AktiengesellschaftFrankfurt am MainJahres-, Konzern- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG, TKG mit Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit nach EntgTranspG als Anlage des Lageberichts zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.20231. Darstellung der Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männer und deren WirkungDie Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern ist ein wesentlicher Teil unserer Bemühungen um Diversität und Inklusion bei Mainova. Wir haben ein Arbeitsumfeld etabliert, das die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben für alle Beschäftigten und die gleichberechtigte Verteilung von Betreuungspflichten zwischen Frauen und Männern unterstützt und verbessert. Mainova bietet hierzu ein breites Spektrum an Maßnahmen an. Dazu zählt seit 2010 die betriebsnahe Kindertagesstätte "Energiebündel" mit einer umfassenden Regelbetreuung sowie einer "Flexi-Betreuung" für Notfall-Betreuungen. Ein weiterer Baustein ist das für Mitarbeiter kostenlose Unterstützungsangebot durch einen externen Familienservice, der umfassend und individuell berät und gemeinsam mit den Mitarbeitenden professionelle Lösungsansätze rund um Kinderbetreuung und Pflege von Angehörigen entwickelt. Um unsere Beschäftigten darin zu unterstützen, Berufs- und Arbeitsleben im Gleichgewicht zu halten, bieten wir zudem flexible Arbeitszeitmodelle und Home-Office-Möglichkeiten an. Die Gleichstellung der Geschlechter und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sind ein bedeutender Teil des strategischen Personalmanagements der Mainova. Wir haben die "Charta der Vielfalt" unterzeichnet, die sich für ein wertschätzendes und vorurteilsfreies Arbeitsumfeld einsetzt und sind Mitglied im Unternehmensnetzwerk "Erfolgsfaktor Familie". Unser Engagement beim Thema Frauenförderung manifestiert sich zum Beispiel durch unser erworbenes Markenzeichen "top4women", für dessen Erhalt wir ein jährliches Assessment durchlaufen. 2. Darstellung der Maßnahmen zur Herstellung von Entgeltgleichheit für Frauen und MännerDie Entgeltgleichheit für Frauen und Männer wird bei der Mainova durch die in unserem Unternehmen geltenden kollektivrechtlichen Regelungen, wie u. a. dem Tarifvertrag für Versorgungsbetriebe (im Folgenden TV-V), Betriebsvereinbarungen und der Dienstwagenrichtlinie gewährleistet, die für beide Geschlechter gleichermaßen Anwendung finden. Ausgehend davon und insbesondere aufgrund der klaren Vorgaben zur Eingruppierung und Tabellenentgelt gemäß TV-V ist aktuell die Einführung eines Prüfverfahrens nicht vorgesehen. 3. Durchschnittliche Gesamtzahl der Beschäftigten und Zahl der Vollzeit- und TeilzeitbeschäftigtenÜbersicht Beschäftigte 2023 (Köpfe Durchschnitt der Quartale) scrollen
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Tätigkeitsabschlüsse für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2023Bilanz zum 31. Dezember 2023Tätigkeit StromverteilungAktiva scrollen
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023Tätigkeit Stromverteilungscrollen
Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023Tätigkeit Stromverteilungscrollen
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Bilanz zum 31. Dezember 2023Tätigkeit GasverteilungAktiva scrollen
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023Tätigkeit Gasverteilungscrollen
Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023Tätigkeit Gasverteilungscrollen
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Tätigkeitsabschlüsse zum 31. Dezember 2023der Mainova Aktiengesellschaft Frankfurt am MainUmsetzung des gesellschaftsrechtlichen UnbundlingsIm Vorgriff auf das so genannte gesellschaftsrechtliche Unbundling gründete die Mainova Aktiengesellschaft (Mainova) zum 21. April 2005 die Gesellschaft NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH (NRM). Die Mainova hat aufgrund der Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) seit 1. Januar 2006 ihr Elektrizitäts- und Gasversorgungsnetz an die NRM als Netzbetreiberin verpachtet. Daneben hat NRM die Betriebsführung für das Wassernetz der Mainova übernommen. Tätigkeitsabschlüsse gemäß § 6b Abs. 3 EnWGEntsprechend der Verpflichtung zur Führung getrennter Konten gemäß § 6b Abs. 3 EnWG werden bei der Mainova folgende Tätigkeiten ausgewiesen: scrollen
Im Sinne von § 6b Abs. 3 EnWG ist auch jede wirtschaftliche Überlassung von Eigentumsrechten an Elektrizitäts- und Gasversorgungsnetzen (Verpachtung) als Tätigkeit zu betrachten. Definition der Unternehmenstätigkeitenscrollen
Grundlage für die Tätigkeit Stromverteilung ist die Überlassung des Eigentumsrechts, insbesondere der zwischen der Mainova und der NRM geschlossene Pachtvertrag über das Stromnetz. Des Weiteren werden hier energiespezifische Dienstleistungen für vertikal integrierte Netzbetreiber ausgewiesen. scrollen
Die sonstigen Stromtätigkeiten umfassen im Wesentlichen den Stromvertrieb, Stromhandel und Straßenbeleuchtung. scrollen
Grundlage für die Tätigkeit Gasverteilung ist die Überlassung des Eigentumsrechts, insbesondere der zwischen der Mainova und der NRM geschlossene Pachtvertrag über das Gasnetz. Des Weiteren werden hier energiespezifische Dienstleistungen für vertikal integrierte Netzbetreiber ausgewiesen. scrollen
Die sonstigen Gastätigkeiten umfassen im Wesentlichen den Gasvertrieb und Straßenbeleuchtung. scrollen
Diese Tätigkeiten umfassen im Wesentlichen die Versorgung der Letztverbraucher mit Wärme und Wasser, die Erzeugung von Strom und Wärme, das Halten von Beteiligungen sowie die Erbringung von kaufmännischen Dienstleistungen im Verbund der Mainova. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aus dem Jahresabschluss der Mainova zum 31. Dezember 2023 wurden im Rahmen der Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse beibehalten. Grundsätze, nach denen das Aktiv- und Passivvermögen sowie die ausgewiesenen Aufwendungen und Erträge den einzelnen Unternehmenstätigkeiten zugeordnet werdenDurch den ab 1. Januar 2006 gültigen Pachtvertrag für das Strom- und Gasverteilungsnetz erfolgt die Zuordnung bzw. das Verfahren zur Zuordnung von Gegenständen des Aktiv- und Passivvermögens sowie von Aufwendungen und Erträgen über Profitcenter, die den jeweiligen Tätigkeiten zugeordnet sind. Dies betrifft im Wesentlichen die Bilanzposten Anlagevermögen, Forderungen aus der Verbrauchsabrechnung und -abgrenzung, empfangene Zuschüsse sowie aktive und passive Rechnungsabgrenzungsposten. Eine direkte Zuordnung erfolgte in der Gewinn- und Verlustrechnung vor allem bei den Umsatzerlösen, Materialaufwendungen, Abschreibungen und zum Teil in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen. In den Fällen, in denen ein unmittelbarer Sachbezug zu den einzelnen Unternehmenstätigkeiten nicht gegeben ist oder eine unmittelbare Zuordnung mit unvertretbar hohem Aufwand verbunden wäre, erfolgt die Zurechnung grundsätzlich durch Schlüsselung, die eine verursachungsgerechte Zuordnung zu den einzelnen Tätigkeiten ermöglicht. Folgende wesentliche Schlüssel wurden zur Verteilung verwendet:Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden nach den kalkulatorischen Restbuchwerten des Anlagevermögens, das auf die entsprechenden Tätigkeiten entfällt, aufgeteilt. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, mit Ausnahme der direkt zurechenbaren Forderungen aus der Verbrauchsabrechnung und -abgrenzung, werden nach dem Umsatzschlüssel auf die entsprechenden Tätigkeiten aufgeteilt. Die nicht direkt zuordenbaren flüssigen Mittel werden nach dem Umsatzschlüssel aufgeteilt. Die Aufteilung des Eigenkapitals, bestehend aus gezeichnetem Kapital sowie Kapital- und Gewinnrücklagen, erfolgte 2018 nach dem Anlagenschlüssel auf Basis des kalkulatorischen Restbuchwertes auf Anschaffungskosten (Anlagevermögen). Diese Aufteilung wurde seitdem beibehalten. Die Personalrückstellungen und der laufende Personalaufwand werden nach dem Mitarbeiterschlüssel in die Tätigkeiten verteilt. Die korrespondierenden Umsatzerlöse aus Personalgestellung werden auf die gleiche Weise geschlüsselt. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sowie Darlehen werden nach dem Restbuchwert des Anlagevermögens auf Basis der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der empfangenen Zuschüsse sowie der erhaltenen Vorauszahlungen zu den empfangenen Zuschüssen den Tätigkeiten zugeordnet. Die erhaltenen Vorauszahlungen wurden von der NRM zum Bilanzstichtag mittels Abtretungserklärung an die Mainova übertragen. Ebenso wurden zum Bilanzstichtag die empfangenen Zuschüsse für Strom- und Gasverteilungsanlagen und Hausanschlüsse durch die NRM an Mainova mittels Abtretungsvereinbarung abgetreten. Anlagevermögen, Aufwendungen und Erlöse im Zusammenhang mit energiespezifischen Dienstleistungen für die NRM bzw. für MSD werden, sofern sie dort wiederum an die NRM weitergegeben werden, analog der Aufwendungen in der NRM auf die Tätigkeiten in der Mainova verteilt. Für die Schlüsselbildung wird dabei der in der NRM auf die Tätigkeiten entfallende Anteil ins Verhältnis zum gesamten Aufwand des jeweiligen Leistungserbringers in der Mainova gesetzt. Die Direktverrechnung von IT-Leistungen, Weiterbildungskosten und Leasingkosten, sowie die Verrechnung von Gemeinkostenzuschlägen auf Lagermaterial werden nach dem Umlageschlüssel der NRM auf die Tätigkeiten in der Mainova verteilt. Die Berechnung der Steuern vom Einkommen und vom Ertrag erfolgt unter der Fiktion, dass die einzelnen Unternehmenstätigkeiten selbst Steuerschuldner sind. Sonstige AngabenDie Forderungen aller Tätigkeiten der Mainova haben, bis auf die Dauer-Vorschüsse an Mitarbeiter in Höhe von 2 Tsd. Euro, eine Restlaufzeit von einem Jahr. Die Vorschüsse an die Mitarbeiter sind vollständig den sonstigen Tätigkeiten zugeordnet. Die Restlaufzeit der Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2023 ist aus der nachstehenden Tabelle ersichtlich:scrollen
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Grundsätze der innerbetrieblichen LeistungsverrechnungEnergielieferungen zwischen den einzelnen Unternehmensbereichen werden auf Basis von Marktpreisen berechnet. Über die "Interne Aufrechnung" in der Tätigkeits-Gewinn- und Verlustrechnung ist der Umfang der innerbetrieblichen Lieferungen ersichtlich. |
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