Manz AG

Reutlingen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Bericht des Aufsichtsrats

Sehr geehrte Aktionäre,

im Berichtsjahr 2021 konnte das Unternehmen von den großen Wachstumspotenzialen im E-Mobility-Markt profitieren und seine Position als einer der führenden Anbieter von Anlagen zur Herstellung von Lithium-Ionen Batteriezellen und -modulen weiter ausbauen. Dabei konnte der Einfluss und die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie, zum Beispiel auf die Lieferketten, dank des großen Engagements unserer Beschäftigten sehr gering gehalten werden.

Auch im Berichtsjahr 2021 hat der Aufsichtsrat den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens fortlaufend beraten sowie seine Geschäftsführung kontinuierlich überwacht. Dabei haben wir die uns nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben sorgfältig wahrgenommen und uns von der Recht-, Ordnungs- und Zweckmäßigkeit sowie der Wirtschaftlichkeit der Arbeit des Vorstands überzeugt. Der Aufsichtsrat hat die Organisation des Unternehmens mit dem Vorstand erörtert. Vorstand und Aufsichtsrat haben sich zudem kontinuierlich über die strategische Ausrichtung des Unternehmens abgestimmt. In sämtliche Entscheidungen von wesentlicher Bedeutung für die Gesellschaft und den Konzern war der Aufsichtsrat eingebunden.

Während des gesamten Geschäftsjahrs 2021 standen der Vorstand und der Aufsichtsrat in einem vertrauensvollen und intensiven Austausch. Dabei ist der Vorstand seinen aus dem Gesetz und der Geschäftsordnung ergebenden Informationspflichten nachgekommen und unterrichtete uns regelmäßig, ausführlich und zeitnah in schriftlicher und mündlicher Form über alle für das Unternehmen relevanten Maßnahmen und Ereignisse. Hierbei ging der Vorstand auch auf Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den aufgestellten Plänen und Zielen unter Angabe von Gründen ein. Der Aufsichtsrat wurde somit stets über die Geschäftslage und -entwicklung, die beabsichtigte Geschäftspolitik, die kurz-, mittel- und langfristige Unternehmensplanung einschließlich der Investitions-, Finanz- und Personalplanung sowie die Rentabilität des Unternehmens, organisatorische Maßnahmen und die Konzernlage insgesamt informiert. Darüber hinaus fand ein regelmäßiger Informationsfluss über die Risikolage und das Risikomanagement statt.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats hatten stets ausreichend Gelegenheit, sich mit den vorgelegten Berichten und Beschlussvorschlägen des Vorstands kritisch auseinanderzusetzen und eigene Anregungen einzubringen. Insbesondere haben wir alle für das Unternehmen bedeutsamen Geschäftsvorgänge auf der Grundlage der Vorstandsberichte intensiv erörtert und auf Plausibilität geprüft. Zu einzelnen Geschäftsvorgängen hat der Aufsichtsrat seine Zustimmung erteilt, soweit dies nach Gesetz, Satzung oder Geschäftsordnung für den Vorstand erforderlich war.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats stand über die Aufsichtsratssitzungen hinaus mit dem Vorstand in regelmäßigem Kontakt und hat sich über die aktuelle Entwicklung der Geschäftslage und die wesentlichen Geschäftsvorfälle informiert.

Schwerpunkte der Beratungen im Aufsichtsrat

Das Geschäftsjahr 2021 war für die Manz AG erneut von der strategischen Fortentwicklung des Unternehmens in seinen einzelnen Geschäftsbereichen zur Erreichung des Ziels eines nachhaltig profitablen Geschäftsmodells geprägt. Die Geschäfts-, Finanz- und Ertragslage, die Kapazitätsauslastung und die Maßnahmen zur Verbesserung der Profitabilität sowie das Risikomanagement standen neben diesen und weiteren strategischen und operativen Themen regelmäßig im Mittelpunkt der Berichterstattung des Vorstands sowie der Kontrolle und beratenden Begleitung durch den Aufsichtsrat. Die Entwicklungen in den einzelnen Geschäftsbereichen und den wesentlichen Projekten stellten hierbei Schwerpunkte der Beratungen im Aufsichtsrat dar.

Insgesamt fanden im Berichtsjahr vier Sitzungen nebst einer konstituierenden Sitzung statt, an denen stets sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats, aufgrund der COVID-19-Pandemie teilweise auch über ein Videokonferenzsystem, teilnahmen. An den Aufsichtsratssitzungen haben auch die Mitglieder des Vorstands teilgenommen.

Inhaltlich standen bei den Sitzungen und Beschlussfassungen des Aufsichtsrats insbesondere folgende Themen im Zentrum der Beratungen:

Schwerpunkte der Sitzung vom 25. März 2021 waren der Jahresabschluss und der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2020, die Lageberichte für die Gesellschaft und den Konzern, die Planung für das Geschäftsjahr 2021 sowie der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers. Nach Erörterung mit dem Abschlussprüfer billigten wir den Jahres- und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2020. Der Vorstand erläuterte anhand des jährlichen Risikoberichts die wesentlichen Risiken bei der Manz-Gruppe. Ferner berichtete der Vorstand über die aktuelle Geschäftsentwicklung einschließlich des Auftragsbestands und der Aussichten in den einzelnen Geschäftsbereichen im laufenden Geschäftsjahr 2021. Hierbei ging der Vorstand insbesondere auf die bestehenden Herausforderungen zur Erreichung der Planungsziele ein. Der Aufsichtsrat behandelte und verabschiedete des Weiteren den Bericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung sowie die Erklärung zur Unternehmensführung und den Corporate Governance Bericht für das Geschäftsjahr 2020.

In der Sitzung vom 6. Mai 2021 stand die Berichterstattung des Vorstands über die aktuelle Liquiditäts- und Finanzlage, die Geschäftsentwicklung und den Auftragseingang sowie die Planzahlen im Vordergrund. In diesem Zusammenhang besprachen wir insbesondere erneut die Entwicklung in den einzelnen Geschäftsbereichen und ihre Profitabilität sowie den Stand wesentlicher Projekte. Ferner behandelte und implementierte der Aufsichtsrat das neue Vergütungssystem für den Vorstand. Außerdem stimmte der Aufsichtsrat der Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung 2021 als virtuelle Versammlung zu und verabschiedete die Beschlussvorschläge.

In einer im Anschluss an die ordentliche Hauptversammlung am 7. Juli 2021 durchgeführten Sitzung wählte der Aufsichtsrat das Mitglied Prof. Dr. Heiko Aurenz erneut zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats und das Mitglied Dieter Manz erneut zu seinem Stellvertreter. Ferner passte der Aufsichtsrat die Vorstandsverträge an das von der Hauptversammlung gebilligte Vergütungssystem an.

In der Sitzung vom 22. Juli 2021 berichtete der Vorstand über den Zwischenabschluss des ersten Halbjahrs 2021, die Finanz- und Ertragslage sowie die Geschäftsentwicklung. Der Vorstand berichtete außerdem über den aktuellen Stand in wesentlichen Projekten sowie die Vertriebsaktivitäten und den Auftragseingang in den einzelnen Geschäftsbereichen. Hierbei befasste sich das Gremium insbesondere mit den CIGS-Aufträgen im Geschäftsbereich Solar.

In der letzten Sitzung des Berichtsjahrs am 24. November 2021 berichtete der Vorstand erneut über die aktuelle Finanz- und Ertragslage sowie die Geschäftsentwicklung und den Auftragsbestand in den einzelnen Geschäftsbereichen. Hierbei ging der Vorstand auch auf die Auswirkungen der Lieferengpässe von Vorprodukten und der COVID-19-Pandemie auf den Umsatz sowie die Maßnahmen zu deren Abfederung ein. Ferner berichtete der Vorstand über den aktuellen Stand in wesentlichen Projekten insbesondere im Geschäftsbereich Energy Storage. Auf der Grundlage der Prüfung der Einhaltung der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex durch die Manz AG verabschiedete der Aufsichtsrat gemeinsam mit dem Vorstand die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG. Der Vorstand stellte des Weiteren die Änderungen der Organisationsstruktur der Manz-Gruppe sowie die Neuausrichtung der Berichtssegmente des Konzerns "Mobility & Battery Solutions" und "Industry Solutions" vor. Schließlich ging er auf den neuen Markenclaim "engineering tomorrow's production" ein.

Die Arbeit im Wirtschaftsausschuss des Aufsichtsrats

Der aus zwei Mitgliedern des Aufsichtsrats gebildete Wirtschaftsausschuss nahm auch im Geschäftsjahr 2021 bestimmte Überwachungsaufgaben wahr und bereitet die Beratungen und Beschlussfassungen des Aufsichtsrats insbesondere in den Bereichen Rechnungslegung, Abschlussprüfung, Finanzen einschließlich Planung, Vorstandsangelegenheiten, Corporate Governance und Compliance vor. Ihm gehören Prof. Dr. Heiko Aurenz und Dieter Manz als Mitglieder an.

Im Berichtsjahr tagte der Wirtschaftsausschuss fünf Mal. Regelmäßige Arbeitsschwerpunkte waren die aktuelle Geschäfts-, Finanz- und Ertragslage einschließlich des Auftragsbestands, der Status wesentlicher Projekte sowie strategische Maßnahmen zur strukturellen Fortentwicklung der Manz-Gruppe. Ferner behandelte er den Jahres- und Konzernabschluss zum 31. Dezember 2020, die Erklärung zur Unternehmensführung und den Corporate Governance Bericht für das Geschäftsjahr 2020, die Beschlussvorschläge für die ordentliche Hauptversammlung 2021 sowie den jährlichen Risikobericht. Er bereitete die Entscheidungen des Aufsichtsrats auch in Bezug auf die Vorstandsvergütung und die Vorstandsverträge vor. Der Wirtschaftsausschuss beriet zusammen mit dem Vorstand zudem insbesondere über F&E-Projekte und Fördermittel, Maßnahmen zur Reduzierung von Kosten, die Finanzierung, die Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern, die Planungen für die Geschäftsjahre 2021 und 2022, die Organisationsstruktur der Manz-Gruppe sowie die Besetzung von Führungspositionen im Unternehmen.

Interessenkonflikte

Interessenkonflikte von Vorstands- oder Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat gegenüber offenzulegen sind und über deren Behandlung die Hauptversammlung zu informieren ist, sind nicht aufgetreten.

Deutscher Corporate Governance Kodex

Vorstand und Aufsichtsrat haben sich auch im Geschäftsjahr 2021 eingehend mit der Weiterentwicklung der Corporate Governance befasst und die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex behandelt. Vorstand und Aufsichtsrat haben eine gemeinsame Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG abgegeben, wonach die Gesellschaft den Empfehlungen des Kodex mit wenigen Ausnahmen entspricht und entsprechen wird. Die Entsprechenserklärung vom Dezember 2021 ist auf der Internetseite der Manz AG dauerhaft öffentlich zugänglich.

Jahres- und Konzernrechnungslegung für das Geschäftsjahr 2021

Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss und Konzernabschluss zum 31. Dezember 2021 sowie der Lagebericht und der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2021 wurden vom Abschlussprüfer der Gesellschaft und des Konzerns, der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, geprüft und mit einem eingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

Die genannten Unterlagen zum Jahres- und Konzernabschluss sind uns vom Vorstand zur Verfügung gestellt worden. Ferner hat uns der Abschlussprüfer seine Prüfungsberichte vorgelegt. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Lagebericht, den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht sowie den gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht unter Einbeziehung der den Mitgliedern des Aufsichtsrats vor der Sitzung übersandten Prüfungsberichte des Abschlussprüfers geprüft. In der Sitzung des Prüfungsausschusses und in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 24. März 2022 hat der Vorstand die Abschlüsse der Manz AG und des Konzerns in Gegenwart des Abschlussprüfers umfassend erläutert. Der Abschlussprüfer berichtete in der Sitzung des Prüfungsausschusses und in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats über den Umfang, die Schwerpunkte sowie die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung und ging dabei insbesondere auf die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte und die vorgenommenen Prüfungshandlungen ein. Er berichtete ferner über seine Feststellungen zum internen Kontroll- und Risikomanagementsystem bezogen auf den Rechnungslegungsprozess. Ferner berichtete der Prüfungsausschuss dem Aufsichtsrat über seine eigene Prüfung der Rechnungslegung und der Konzernrechnungslegung der Manz AG, seine Diskussionen mit dem Vorstand und dem Abschlussprüfer sowie seine Überwachung des Rechnungslegungsprozesses.

Nach Prüfung und Diskussion des Jahresabschlusses und des Lageberichts, des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts sowie des gesonderten nichtfinanziellen Konzernberichts nebst der Prüfungsberichte des Abschlussprüfers hat der Aufsichtsrat dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer mit Ausnahme der Einschränkung der Bestätigungsvermerke zugestimmt. Die Einschränkung erfolgte im Hinblick darauf, dass nach Auffassung des Abschlussprüfers keine hinreichenden Nachweise vorliegen, anhand derer die Werthaltigkeit eines Vertragsvermögenswertes im Konzernabschluss in Höhe von 23,2 Mio. EUR hinsichtlich der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eines Auftraggebers mit Sitz in der VR China festgestellt werden kann. Im Jahresabschluss der Manz AG (HGB) beträgt der Wert 7,3 Mio. EUR, ist in den Vorräten ausgewiesen und zu Herstellungskosten bewertet. Nach Auffassung des Vorstands, der sich der Aufsichtsrat nach eingehender Prüfung anschließt, bestehen hingegen hinreichende Anhaltspunkte für die fortbestehende Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung des Aufsichtsrats sind daher keine Einwendungen zu erheben. Mit Beschluss vom 31. März 2022 hat der Aufsichtsrat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss der Manz AG zum 31. Dezember 2021 gebilligt. Der Jahresabschluss der Manz AG zum 31. Dezember 2021 ist damit festgestellt.

Veränderungen im Vorstand und im Aufsichtsrat

Im Rahmen der ordentlichen Hauptversammlung am 7. Juli 2021 wurden die Mitglieder des Aufsichtsrats für eine neue Amtszeit gewählt. Die Zusammensetzung des Vorstands und des Aufsichtsrats blieb im Geschäftsjahr 2021 unverändert.

Dank und Anerkennung

Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand für die stets offene und konstruktive Zusammenarbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr. Auch danken wir unseren Mitarbeitern für ihren engagierten Einsatz im vergangenen Geschäftsjahr 2021. Nicht zuletzt wollen wir uns auch bei Ihnen, werte Aktionäre, für das entgegengebrachte Vertrauen und die Bereitschaft bedanken, mit uns gemeinsam die Zukunft der Manz AG zu gestalten.

 

Reutlingen, den 31. März 2022

Prof. Dr. Heiko Aurenz, Vorsitzender des Aufsichtsrats

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021

1. Wirtschaftsbericht

1.1 Unternehmenssituation

1.1.1 Unternehmensstruktur und Beteiligungen

Die 1987 gegründete Manz AG ist ein weltweit agierendes Hightech-Maschinenbauunternehmen mit Fokus auf die fünf Branchen Automobil & Elektromobilität, Batteriefertigung, Elektronik, Energie sowie Medizintechnik. Mit langjähriger Expertise in der Automation, Laserbearbeitung, bei Inspektionssystemen sowie der Nasschemie bietet das Unternehmen Herstellern und deren Zulieferern in diesen Zukunftsindustrien ein breites Portfolio von Produkten und Lösungen. Dieses umfasst neben kundenindividuellen Produktionslösungen auch Einzelmaschinen und Module, die zu kompletten, individuellen Systemlösungen verkettet werden können. Rund um die technologischen Kernkompetenzen der Manz AG bietet das Unternehmen zudem umfassende Dienstleistungen an: Von der Simulation und Fabrikplanung über die Prozess- und Prototypenentwicklung bis hin zu Kundenschulungen und After-Sales Service. Die Manz AG ist Entwicklungspartner von Industrieunternehmen und unterstützt als solcher die Marktreife neuer Technologien.

Als Muttergesellschaft des Manz-Konzerns hielt das Unternehmen am Stichtag 100 % der Anteile an einer inländischen Tochtergesellschaft in Tübingen sowie an fünf ausländischen Tochtergesellschaften mit Sitz in Ungarn, in Italien, den USA, der Slowakei und Hongkong. Des Weiteren wurden 100% der Anteile an einer Enkelgesellschaft in China, zwei in Taiwan sowie 75 % an einer Enkelgesellschaft in Indien gehalten. Anteile in Höhe von 56 % hält die Manz AG an der Tochtergesellschaft Suzhou Manz New Energy Equipment Co., Ltd. mit Sitz in China.

Im Jahr 2021 wurde eine Urenkelgesellschaft mit Anteilsbesitz von 100 %, die Manz (B.V.I.) Ltd., Road Town, Britische Jungferninseln liquidiert. Ihre Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie das Eigenkapital fielen der Manz Taiwan Ltd., Chungli, Taiwan zu.

Die 80,5 % Beteiligung an der nicht vollkonsolidierten Talus Manufacturing Ltd. mit Sitz in Taiwan wurden an LAM Research verkauft.

Im Jahr 2021 wurde eine 40 % Beteiligung an der CADIS Engineering GmbH, Schwendi, Deutschland sowie eine 24,99 % Beteiligung an der Q.big 3D GmbH, Aalen, Deutschland erworben. Darüber hinaus beteiligte sich die Manz AG an MetOX Technologies, Inc., Houston, USA mit 3,26 % der Anteile.

1.1.2 Geschäftsmodell

Die operative Geschäftstätigkeit der Manz AG umfasste im Geschäftsjahr 2021 fünf Berichtssegmente: Electronics, Energy Storage, Solar, Contract Manufacturing und Service. Gleichzeitig legte das Unternehmen einen strategischen Fokus auf die Branchen Automobilindustrie & Elektromobilität, Batteriefertigung, Elektronik, Energie sowie Medizintechnik. Im Zuge dieser Weiterentwicklung wurden zum 1. Januar 2022 die Organisationsstrukturen des Konzerns optimiert, die Geschäftsbereiche neu geordnet und die Berichtssegmente entsprechend angepasst. Ab dem Geschäftsjahr 2022 berichtet die Manz AG in den beiden Berichtssegmenten Mobility & Battery Solutions sowie Industry Solutions. Die neue Berichtsstruktur wird in ihren Grundzügen im Chancenbericht sowie im Prognosebericht erläutert.

Mit einem klaren Branchenfokus plant das Management die Manz AG zu einem der führenden Anbieter und Integrator für Maschinen und Anlagen zur Batterieherstellung sowie für weitere Komponenten des elektrischen Antriebsstrangs zu entwickeln. Mit innovativem Engineering arbeitet Manz an Produktionslösungen, die zur Steigerung der Leistungsparameter und zur Kostenreduktion der Endprodukte beitragen. Indem dabei gleichzeitig unterschiedliche Wachstumsindustrien adressiert werden, können Synergien geschaffen und Chancen umfänglich genutzt werden. Dieses Ziel verfolgt Manz auch für andere Industrien mit vergleichbaren technologischen Anforderungen.

Gleichzeitig widmet sich die Manz AG der digitalen Transformation in der Industrie. Unter Einsatz neuer Methoden, wie digitalen Zwillingen, soll eine neue Generation von vollautomatisierten Produktionslinien entwickelt werden. Die Verwendung von künstlicher Intelligenz (KI) ermöglicht dabei eine innovative Art der Maschinensteuerung und Produktionskontrolle, mit dem Ziel einer selbstoptimierenden Fertigung.

Entsprechend des Unternehmensclaims "engineering tomorrow's production" legt die Manz AG großen Wert darauf fortlaufend neue Zukunftstechnologien und Wachstumsfelder zu erschließen. Hierzu verfolgt Manz eine gezielte M&A-Strategie, die sowohl Mehrheits- als auch Minderheitsbeteiligungen an Unternehmen und Technologien weltweit umfasst.

Darüber hinaus zielen die Geschäftsaktivitäten der Manz AG auf eine nachhaltige Steigerung der Wettbewerbs- und Renditefähigkeit durch einen kontinuierlichen Ausbau der modularen Maschinenkonzepte ab.

1.1.3 Steuerungssystem und Leistungsindikatoren

Auf Konzernebene war die Manz AG im Geschäftsjahr 2021 zum Zwecke der Unternehmenssteuerung nach Produkt- und Dienstleistungssegmenten organisiert und berichtete ihre Geschäftsaktivitäten in den Segmenten Electronics, Energy Storage, Solar, Contract Manufacturing und Service. Um über die Verteilung der Ressourcen zu entscheiden und die Ertragskraft der Bereiche zu steuern, wurden diese vom Management getrennt überwacht. Über den Geschäftsverlauf im Einzelnen wurde der gesamte Vorstand mittels regelmäßiger Berichte und Management-Meetings informiert. Dadurch war im Geschäftsjahr 2021 ein vorausschauendes Steuern durch den jeweiligen Vorstand zeitnah möglich. Ab dem 1. Januar 2022 wird dieses Steuerungssystem auf die neue Berichtsstruktur angewandt. Details zur ab dem Geschäftsjahr 2022 geltenden Berichtsstruktur sind im Prognosebericht dargestellt.

Grundsätze und Ziele des Finanzmanagements

Auf Konzernebene sind die Steuerungsgrößen für die Unternehmensentwicklung der Manz AG die Kennzahlen Umsatz, Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA), das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) sowie die Eigenkapitalquote.

Langfristig (5 Jahre) hat der Vorstand die folgenden Zielwerte für den Konzern definiert:

Umsatz: Eine jährliche durchschnittliche Umsatzsteigerung zwischen 10 % und 20 % wird avisiert.

EBITDA-Marge: Für die EBITDA-Marge wird ein Zielwert von größer 15 % definiert.

EBIT-Marge: Nach Anwendung des IFRS 16 ab 2019 wird für die EBIT-Marge ein Zielwert von 10 % definiert.

Eigenkapitalquote: Der Zielkorridor für den Anteil des Eigenkapitals an der Bilanzsumme liegt zwischen 40 % und 60 %.

Gearing: Die Manz AG hat ein Gearing als Verhältnis von Netto-Finanzverbindlichkeiten (kurzfristige und langfristige Bankverbindlichkeiten abzüglich flüssiger Mittel) zum Eigenkapital vor Minderheitsanteilen unter 50 % als Zielgröße definiert.

Steuerungsgrößen im Konzern (IFRS)

in % 2021 2020
Umsatz (in Mio. EUR) 227,1 236,8
EBITDA-Marge 7,7 8,0
EBIT-Marge -6,8 3,0
Eigenkapitalquote 35,4 36,7
Gearing 12,1 5,5

Steuerungsgrößen der Manz AG (HGB)

2021 2020
178,3 78,7
-0,9 0,5
-4,4 -3,4
15,7 19,0
-0,70 -1,28

Das Finanzmanagement der Manz AG ist zentral organisiert. Zur Minimierung von Risiken und zur Nutzung konzernübergreifender Optimierungspotenziale bündelt die Gesellschaft Entscheidungen über Finanzierungen, Geldanlagen sowie Wechselkurssicherungen von Tochtergesellschaften innerhalb des Konzerns. Dabei werden wertorientierte Finanzierungsgrundsätze verfolgt, um sowohl die Liquidität zu jedem Zeitpunkt sicherzustellen als auch die finanzwirtschaftlichen Risiken zu begrenzen und die Kapitalkosten zu optimieren. Darüber hinaus wird ein ausgewogenes Fälligkeitsprofil angestrebt. Weitere Informationen über das Management der einzelnen finanziellen Risiken finden sich im Konzernanhang unter "Berichterstattung zu Finanzinstrumenten".

1.1.4 Forschung und Entwicklung

Für Manz als Hightech-Maschinenbauer spielte der Bereich Forschung und Entwicklung auch im Geschäftsjahr 2021 eine wichtige Rolle. Mit über 200 im Unternehmen bzw. über 500 Ingenieuren, Technikern und Naturwissenschaftlern an den verschiedenen Entwicklungsstandorten konzentriert sich die Manz AG auf die Entwicklung von Fertigungs-, Montage- und Handhabungstechnologien, integriert in modularisierte Einzelmaschinen, Anlagen und verkettete Systemlösungen. Durch das interdisziplinäre "R&D Council" der Manz AG soll eine interne segmentübergreifende Verzahnung der Kompetenzen ermöglicht werden.

Die Manz AG unterhält zahlreiche Kooperationen zu Forschungsinstituten, Universitäten und Hochschulen. Das Unternehmen ist beispielsweise im Kompetenznetzwerk Lithium-Ionen-Batterien (KLiB) sowie als Ausschussmitglied der "European Technology and Innovation Platform" (ETIP) aktiv. Das Ziel ist jeweils, innerhalb der Europäischen Union die Voraussetzungen für den Aufbau einer europäischen Batterieproduktion zu schaffen.

Zusätzlich hat die Manz AG eine Beratungsfunktion im europäischen Projekt LIPLANET unter dem Dach des "Horizon Europe Projektes" der Europäischen Kommission. Dieses Projekt hat das Ziel, die europäischen Forschungs- und Pilotlinien zur Herstellung von Lithium-Ionen- Batteriezellen zu koordinieren und für eine bessere Effizienz der europäischen Batterieforschung zu sorgen.

Ende April 2021 erhielt Manz durch das BMWi und das Landeswirtschaftsministerium Baden-Württemberg den offiziellen Bescheid für eine Förderung in den kommenden sechs Jahren in Höhe von rund 70 Mio. EUR. Diese Förderung steht unter dem Vorbehalt der Finanzierung des Eigenanteils durch die Manz AG und erfolgt im Rahmen der wichtigen Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse ("IPCEI") zur Förderung von Forschung und Innovation in der Batterie-Wertschöpfungskette. Ziel des als "European Battery Innovation (EuBatIn)" bezeichneten Vorhabens ist es, neue Technologien und Verfahren zu entwickeln, die weit über den aktuellen Stand der Technik hinausgehen und große Verbesserungen hinsichtlich Leistung, Sicherheit und Umweltschutz ermöglichen werden. Hierfür werden zwölf EU-Mitgliedstaaten in den kommenden Jahren insgesamt bis zu 2,9 Mrd. EUR an Finanzmitteln für Unternehmen in den jeweiligen Ländern bereitstellen. Auch die Manz Italy Srl wird mit einem mittleren zweistelligen Millionen-Euro-Betrag gefördert. Mit ihrem Projekt "Lithium-Batteriefabrik der Zukunft" beabsichtigt die Manz AG, effiziente Maschinen und Prozesse zur vollautomatisierten Herstellung von Lithium-Ionen-Batterien der nächsten Generation zu entwickeln.

Die Investitionen in F&E beliefen sich im Jahr 2021 auf 8,4 Mio. EUR (Vorjahr: 9,9 Mio. EUR). Dabei sank die F&E-Quote auf Basis der gestiegenen Gesamtleistung auf 5,2 % (Vorjahr: 8,0 %). Allein die aktivierten Entwicklungskosten kamen auf 4,5 % (Vorjahr: 4,6 %).

Im Berichtszeitraum 2021 wurden planmäßige Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungsleistungen in Höhe von 4,5 Mio. EUR (Vorjahr: 4,1 Mio. EUR) sowie außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von 0,3 Mio. EUR (Vorjahr: 0,0 Mio. EUR) vorgenommen. Auch perspektivisch wird die Gesellschaft deutliche Akzente im F&E-Bereich setzen. Um die technologische Positionierung in den relevanten Zielmärkten und die Innovationskraft nachhaltig und langfristig zu festigen, strebt die Manz AG in ihren beiden Segmenten eine jährliche F&E-Quote von durchschnittlich 5 % an. Inklusive des Eigenanteils der Manz AG an den Entwicklungskosten im Rahmen des IPCEI-Projektes, liegt dieser Wert in den nächsten Jahren durchschnittlich bei rund 15 %.

1.1.5 Mitarbeiter

Qualifizierte und motivierte Mitarbeiter sind die Basis für den langfristigen Unternehmenserfolg. Zum 31. Dezember 2021 waren 461 Mitarbeiter (Vorjahr: 437) sowie 35 Auszubildende (Vorjahr: 39) bei der Manz AG beschäftigt.

1.2 Rahmenbedingungen

1.2.1 Markt- und Wettbewerbsumfeld

1.2.1.1 Konjunkturelles Umfeld

Das globale Wirtschaftsgeschehen war auch 2021 von der COVID-19-Pandemie sowie von vielschichtigen Lieferengpässen geprägt. Dem Institut für Weltwirtschaft (IfW) Kiel zufolge hat die Erholung der globalen Wirtschaft vom coronabedingten Einbruch in der zweiten Jahreshälfte an Fahrt verloren. Während in vielen Teilen der Welt erneut zunehmende Corona-Infektionen die Wirtschaft bremsten, behinderten Lieferengpässe den Aufschwung der Industrieproduktion. Insgesamt erwarteten die IfW-Experten im Dezember 2021 für das Gesamtjahr 2021 einen Zuwachs der Weltproduktion um 5,7 % im Vergleich zum Jahr 2020 (Vorjahr: -3,1 %). In den USA erhöhte sich die Wirtschaftskraft 2021 gegenüber 2020 nach Angaben des IfW um 5,6 % (Vorjahr: -3,4 %). Das Bruttoinlandsprodukt in China konnte dem IfW zufolge 2021 um 7,8 % zulegen (Vorjahr: +2,3 %). Für die Europäische Union wird für 2021 ein Anstieg der Wirtschaftsleistung um 5,0 % erwartet (Vorjahr : -6,0 %). Auch die Erholung der deutschen Wirtschaft wurde abermals ausgebremst. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Jahr 2021 ist nach Angaben des Statistischen Bundesamtes, entgegen der ursprünglichen Annahmen, nur um 2,7 % im Vergleich zu 2020 gestiegen (Vorjahr: - 4,9 %). Das BIP lag somit in 2021 noch um 1,1 % unter dem Wert von 2019, dem Jahr vor Beginn der Corona-Pandemie.

1.2.1.2 Maschinenbaubranche

Die Produktionserwartungen im Maschinen- und Anlagenbau für 2021 werden sich nach Angaben des VDMA vom Dezember 2021 trotz gut gefüllter Auftragsbücher nicht vollständig erfüllen. Während die Auftragseingänge in den ersten zehn Monaten um real 34 % zulegten, stieg die Produktion im selben Zeitraum schwächer als erhofft um real 7,2 %. Den Hauptgrund für diese Lücke zwischen Auftragseingang und Produktion sieht der Branchenverband in den Beeinträchtigungen der Lieferketten, wobei es den Unternehmen vor allem an Elektronikkomponenten und Metallen mangelte. Die VDMA-Volkswirte schätzen das Produktionswachstum für das Gesamtjahr 2021 auf preisbereinigt 7 % im Vergleich zum Jahr 2020 (Vorjahr: -11,8 %). Das entspricht einem gesamten Produktionswert im Maschinenbau von 219 Milliarden Euro.

1.2.1.3 Branchen der Kernsegmente

Energy Storage

Der Wandel der Automobilindustrie in Richtung Elektromobilität ist allgegenwärtig und wird insbesondere durch strikte Emissionsvorgaben in wichtigen Absatzmärkten beschleunigt. Die Automobilhersteller und -zulieferer stellt die Abkehr vom Verbrennungsmotor vor große Herausforderungen. Das dominierende Thema in der Automobilbranche ist derzeit der Mangel an Halbleitern, der erhebliche Produktionsausfälle verursacht und die Branche nach Einschätzung von Experten noch längere Zeit beeinträchtigen wird. Im Jahr 2021 wurden nach Angaben von IHS Markit weltweit rund 4,6 Millionen reine Elektrofahrzeuge produziert, was einem Zuwachs von 88 % im Vergleich zum Jahr 2020 entspricht. Die dafür benötigte Batteriekapazität beziffert IHS Markit auf rund 240 Gigawattstunden. Der Anteil reiner Elektrofahrzeuge an der gesamten Automobilproduktion weltweit beträgt derzeit etwa sechs Prozent.

Die Gesamtzahl der in Deutschland produzierten Pkw blieb dem Verband der Automobilindustrie (VDA) zufolge 2021 mit 3,1 Millionen Einheiten mit -12 % deutlich unter dem coronabedingt ohnehin bereits niedrigen Vorjahreswert und erreichte damit das niedrigste Produktionsvolumen seit 1975.

Die Pkw-Neuzulassungen in Deutschland sind im Jahr 2021 nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) um 10 % im Vergleich zum Vorjahr auf rund 2,6 Millionen zurückgegangen. Das ist der niedrigste Wert seit dem Jahr 1985. Im Jahresverlauf wurden rund 355.000 reine Elektro-Pkw (BEV) neu zugelassen (+83 Prozent im Vergleich zum Vorjahr), woraus sich ein BEV-Anteil von rund 14 % ergibt.

Die Elektromobilität ist der größte Wachstumstreiber für den Bedarf an Lithium-Ionen-Batterien (LIB) in den kommenden Jahren. Die gesamte benötigte Batteriekapazität für Elektro-Pkws (BEV) wird nach Angaben von IHS-Markit von derzeit rund 380 Gigawattstunden (GWh) auf rund 1.840 GWh im Jahr 2027 steigen. Gegenwärtig ist Europa noch auf den Import von Batterien aus Asien angewiesen. So ist noch rund ein Drittel der in Europa hergestellten Elektro-Pkw (BEV) nach Angaben von IHS Markit mit in Asien produzierten Batteriezellen ausgestattet. In den nächsten Jahren soll der Bedarf an Lithium-Ionen-Batterien lokal durch den Aufbau zahlreicher Batteriefabriken in Europa gedeckt werden. Bis 2027 werden nach Prognosen von IHS Markit 87 % der in Europa gefertigten Elektro-Pkw mit in Europa produzierten Batteriezellen ausgestattet sein.

Electronics

Zellkontaktiersysteme sind ein zentraler Bestandteil des elektrischen Antriebstrangs von Elektroautos und Plug-in-Hybriden: In jedem batteriebetriebenen E-Auto sind je nach Größe und Kapazität mehrere Batteriezellen bzw. -module integriert und durch Zellkontaktiersysteme miteinander verschaltet. Manz deckt mit seinen Hightech-Produktionssystemen alle wesentlichen Fertigungsschritte zur Herstellung von Zellkontaktiersystemen ab. Im Jahr 2021 wurden weltweit nach Schätzungen von Manz auf Basis von IHS Markit insgesamt rund 106 Millionen Zellkontaktiersysteme produziert (+ 37 % im Vergleich zum Vorjahr).

Im Bereich der Display-Fertigung bietet Manz mit Maschinen und Anlagen in den Bereichen Nasschemie, Automation und Laserprozess-Technologie hocheffiziente Produktionsprozesse, die in der Produktion von TFT-LCDs und OLEDs eingesetzt werden. Im Displaybereich wurden nach Angaben von DSCC im 2021 die Kapazitäten für LCD- und OLED-Displays um 11 % im Vergleich zum Vorjahr erhöht. Die Hersteller versuchen jedoch, den Anstieg der erforderlichen Produktionskapazitäten durch Prozessvereinfachungen und Engpassbeseitigungen zu erweitern, um die Nachfrage zu befriedigen. Mit einem Marktanteil von über 70 % entfällt der deutlich größte Anteil auf LCD TVs.

Für die Fertigung von Leiterplatten und Chip Carriern bietet Manz nasschemische Prozesstechnik, zum Beispiel zur Belichtung oder Oberflächenbearbeitung. Der Schwerpunkt liegt auf sogenannten IC-Substraten, die eine Paketierung von Mikroprozessoren auf kleinstem Raum ermöglichen. Solche Pakete werden beispielsweise in Hochleistungscomputern eingesetzt, weitere Anwendungsfelder sind etwa Smartphones, Autos oder die Industrie. Der Markt für diese Substrate ist nach Angaben von Prismark vom Dezember 2021 im Gesamtjahr 2021 auf rund 14 Milliarden US-Dollar gewachsen (+ 38 % im Vergleich zum Vorjahr).

Im Bereich der Halbleiterfertigung kommt dem Chip Packaging-Verfahren Fan-Out Panel Level Packaging (FOPLP), aufgrund der weiteren Miniaturisierung in der Elektronikindustrie eine bedeutende Rolle zu. Für die Realisierung des FOPLP bei gleichzeitiger Beschichtung der Mikrochips mit einer zusätzlichen Metallschicht zur weiteren Optimierung der Leistungsparameter der Chips (Redistribution Layer), ist Manz weltweit einziger Anbieter von schlüsselfertigen Produktionslinien. Der Markt für FOPLP ist nach Angaben von Yole Développement im Jahr 2021 auf 73 Millionen US-Dollar gewachsen (+ 49 % im Vergleich zu 2020).

Solar

Trotz verschiedener ungünstiger Marktbedingungen, wie der COVID-19-Pandemie, Engpässe in den Lieferketten von Photovoltaik-Produkten und daraus folgend steigenden Preisen für Solarmodule, hat der Photovoltaik-Markt nach Angaben von SolarPower Europe den Wachstumspfad im letzten Jahr fortgesetzt. Die neu installierte Kapazität in der EU betrug im Jahr 2021 25,9 GW. Das entspricht einem Zuwachs von 34 % im Vergleich zum Jahr 2020 (Vorjahr: 19,3 GW). Damit erzielte der Solar-Markt in der EU den bisher höchsten Wert bei der neu installierten Leistung, genau ein Jahrzehnt nach dem bisherigen Rekord mit 21,4 GW aus dem Jahr 2011. Deutschland ist mit 5,3 GW (20 % Marktanteil) neu installierter Kapazität, wie in den Jahren zuvor, wieder der größte Solar-Markt in Europa, gefolgt von Spanien (3,8 GW), den Niederlanden (3,3 GW), Polen (3,2 GW) und Frankreich (2,5 GW). Insgesamt haben im Jahr 2021 25 der 27 EU-Mitgliedsstaaten mehr Solarenergie installiert als im Jahr davor.

Die gesamte Kapazität der Solarkraftwerke in der EU lag im Jahr 2021 mit 164,9 GW um 19 % über dem Vorjahresniveau von 139 GW. Auf Deutschland (59,9 GW) und Italien (22 GW), die beiden Länder mit der höchsten installierten Leistung, entfallen knapp 50 % der installierten Kapazität aller Solarkraftwerke in der EU.

Durch die ambitionierten Pläne der neuen deutschen Bundesregierung, die installierte Leistung bis 2030 auf 200 GW zu verdoppeln, wird die zentrale Bedeutung von Europas führendem Markt für die Solarbranche weiter zunehmen. SolarPower Europe erwartet, dass in Deutschland bis 2025 eine Kapazität von 47,7 GW neu installiert wird. Das entspricht in etwa der Leistung, die für die drei folgenden Solar-Märkte (Spanien, Niederlande, Frankreich) zusammen erwartet wird. Nach wie vor wird ein Großteil der benötigten Solarprodukte in die EU importiert, die Produktion vor Ort ist im Vergleich zu China und anderen asiatischen Ländern sehr klein. Durch das starke Wachstum in den letzten Jahren, das noch deutlich über den Prognosen vieler Analysten lag, ergeben sich auch neue Chancen für eine europäische Solarproduktion.

2. Erläuterungen des Geschäftsergebnisses und Analyse der Ertrags-, Vermögens-, Liquiditätslage

2.1 Ertragslage

Im Wirtschaftsjahr 2021 wurden Umsatzerlöse in Höhe von 178,3 Mio. EUR (Vorjahr: 78,7 Mio. EUR) erzielt. Die für 2021 prognostizierte Umsatzsteigerung von 30 % bis 40 % konnte übertroffen werden. Die Umsatzerlöse wurden mit 100,5 Mio. EUR größtenteils in Deutschland erwirtschaftet. Weitere Absatzgebiete waren China mit 67,8 Mio. EUR, das europäische Ausland mit 3,8 Mio. EUR, die USA mit 2,1 Mio. EUR, Taiwan mit 1,4 Mio. EUR und übrige Länder in der Welt mit 2,7 Mio. EUR.

Der Bestand an unfertigen und fertigen Erzeugnissen verringerte sich im Jahr 2021 um 23,0 Mio. EUR (Vorjahr: Bestandserhöhung von 39,1 Mio. EUR) und erschließt sich vorwiegend aus der Fertigstellung von Aufträgen in den Bereichen Solar und Electronics. Positiv wirkte sich dagegen der Anstieg in den unfertigen Erzeugnissen aufgrund des in Arbeit befindlichen hohen Auftragsvolumens im Bereich Energy Storage aus. Die Gesamtleistung erhöhte sich im Geschäftsjahr entsprechend dem gestiegenen Umsatz um 39,2 Mio. EUR auf 162,6 Mio. EUR (Vorjahr: 123,4 Mio. EUR). Die aktivierten Eigenleistungen haben 7,3 Mio. EUR (Vorjahr: 5,6 Mio. EUR) betragen und beinhalten ausschließlich aktivierte Entwicklungskosten.

Im Bereich Electronics wurde im Wirtschaftsjahr 2021 ein Umsatz von 84,3 Mio. EUR (Vorjahr: 15,6 Mio. EUR) erzielt. Die prognostizierte Umsatzsteigerung von 300 % bis 400 % konnte somit bestätigt werden. Der Anstieg ist auf das Verschieben von Aufträgen aus dem Jahr 2020 ins Geschäftsjahr 2021 zurückzuführen, was vor allem durch die Corona-Pandemie bedingt war.

Der Bereich Solar war geprägt von der Schlussabrechnung von Großaufträgen. Dazu gehörte der im Jahr 2017 erhaltene CIGS-Großauftrag zur Lieferung einer CIGS-Laborlinie. Die Terminierung des anderen der beiden im Jahr 2017 erhaltenen CIGS-Großaufträge, die Lieferung einer CIGS-Produktionslinie, wird für 2022 erwartet. Das Projekt ruht aktuell, da der Kunde derzeit nicht plant die Anlage in Betrieb zu nehmen. Die Manz AG hat in einem Entwurf eines Settlement Agreements am 25. Februar 2022 eine Forderung von rund 30 Mio. EUR an den chinesischen Kunden gestellt. Der Umsatz fiel entsprechend den Erwartungen mit 68,8 Mio. EUR deutlich höher aus als gegenüber dem Vorjahreswert von 6,0 Mio. EUR.

Die im Geschäftsbereich Energy Storage im laufenden Geschäftsjahr sowie im Vorjahr neu gewonnenen Kundenaufträge befanden sich Ende 2021 größtenteils in der Bearbeitungsphase. Entsprechend fielen die Umsatzerlöse mit 11,8 Mio. EUR gegenüber 48,4 Mio. EUR im Vorjahr gering aus. Die erwartete Umsatzsteigerung von mindestens 20 % blieb 2021 noch aus.

Die Umsatzerlöse im Bereich Service konnten trotz der im Wirtschaftsjahr 2021 weiter herrschenden Corona-Pandemie und der damit verbundenen erschwerten konjunkturellen Rahmenbedingungen von 4,0 Mio. EUR im Vorjahr auf 9,0 Mio. EUR im Berichtsjahr gesteigert werden.

Im Bereich Contract Manufacturing fielen die Umsatzerlöse im Wirtschaftsjahr 2021 auf 0,1 Mio. (Vorjahr: 0,5 Mio. EUR). Die Umsatzerlöse gegenüber verbundenen Unternehmen beliefen sich auf 4,3 Mio. EUR (Vorjahr: 4,3 Mio. EUR).

Die sonstigen betrieblichen Erträge gingen auf 2,6 Mio. EUR (Vorjahr: 5,1 Mio. EUR) zurück. Darin enthalten sind im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von sonstigen Rückstellungen in Höhe von 1,3 Mio. EUR (Vorjahr: 1,2 Mio. EUR) mit einem wesentlichen Anteil an Erträgen aus der Auflösung von Gewährleistungsrückstellungen in Höhe von 1,1 Mio. EUR (Vorjahr: 0,6 Mio. EUR), Versicherungserstattung für einen Transportschaden in Höhe von 0,5 Mio. EUR (Vorjahr. 0,0 Mio. EUR) sowie erhaltene staatliche Fördergelder für laufende Forschungs- und Entwicklungsprojekte in den Bereichen Solar und Energy Storage in Höhe von 0,3 Mio. EUR (Vorjahr: 0,4 Mio. EUR). Weitere 0,4 Mio. EUR ergaben sich aus einem Erstattungsanspruch von Gerichtsverfahrenskosten im Rahmen eines Schiedsgerichtsverfahrens mit einem Kunden im Bereich Energy Storage. Der Gesamtvergleichswert beläuft sich auf 3,8 Mio. EUR.

Der Materialaufwand erhöhte sich im Wirtschaftsjahr 2021 bei erhöhter Gesamtleistung auf 103,8 Mio. EUR (Vorjahr: 71,3 Mio. EUR). Die Materialaufwandsquote stieg dabei auf 63,8 % (Vorjahr: 57,8 %) aufgrund des Einsatzes projektbezogener Fremdfertigung von Komponenten und Maschinen für noch nicht umsatzrelevante Kundenaufträge im Bereich Energy Storage. Die Zukäufe erfolgten vorwiegend bei Tochtergesellschaften der Manz AG.

Der Personalaufwand erhöhte sich neben Gehaltssteigerungen vorwiegend aufgrund des Personalaufbaus im Zusammenhang mit dem Förderprojekt "Lithium-Batteriefabrik der Zukunft" auf 40,6 Mio. EUR (Vorjahr: 36,7 Mio. EUR), was unter Berücksichtigung der erhöhten Gesamtleistung zu einem Abfall der Personalaufwandsquote im Wirtschaftsjahr 2021 auf 25,0 % (Vorjahr: 29,8 %) führte.

Die planmäßigen Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sowie auf Sachanlagen erhöhten sich im Jahr 2021 auf 5,4 Mio. EUR (Vorjahr: 4,9 Mio. EUR). Hierbei entfielen 4,5 Mio. EUR (Vorjahr: 4,1 Mio. EUR) auf Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungsleistungen. Außerplanmäßige Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungsleistungen lagen im Jahr 2021 bei 0,3 Mio. EUR (Vorjahr 0,0 Mio. EUR).

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beliefen sich auf 22,2 Mio. EUR (Vorjahr: 19,9 Mio. EUR). Hier enthalten sind unter anderem Aufwendungen für Vertriebsprovisionen an Tochtergesellschaften für akquirierte Kundenaufträge in Höhe von 1,8 Mio. EUR (Vorjahr: 1,9 Mio. EUR), Rechts- und Beratungskosten in Höhe von 1,8 Mio. EUR (Vorjahr: 1,8 Mio. EUR), Aufwendungen für IT-Dienstleistungsverträge 1,7 Mio. EUR (Vorjahr: 0,9 Mio. EUR) sowie 1,1 Mio. EUR (Vorjahr: 1,1 Mio. EUR) für Avalprovisionen, die vorwiegend Kundenprojekten aus dem Bereich Energy Storage zuzurechnen sind. Weiter enthalten sind Frachtkosten für Ausgangsfrachten in Höhe von 0,6 Mio. EUR (Vorjahr 0,6 Mio. EUR).

Das Finanzergebnis lag bei -7,9 Mio. EUR (Vorjahr: -5,1 Mio. EUR). Der Posten enthält im Wesentlichen die Abschreibungen auf die Finanzanlagen in Höhe von 7,3 Mio. EUR (Vorjahr: 4,4 Mio. EUR), die 0,1 Mio. EUR auf die 56 %-ige Beteiligung an der Suzhou Manz New Energy Equipment Ltd. sowie 7,2 Mio. EUR auf die 11,1 %-ige Beteiligung an der NICE PV Research Ltd. beinhaltet. Zudem sind im Finanzergebnis im Jahr 2021 Zins- und ähnliche Aufwendungen in Höhe von 0,9 Mio. EUR (Vorjahr: 0,8 Mio. EUR) angefallen. Das Ergebnis nach Steuern verschlechterte sich gegenüber dem Vorjahr um 5,7 Mio. EUR auf -15,0 Mio. EUR (Vorjahr: -9,3 Mio. EUR).

Im Wirtschaftsjahr 2021 wurde ein Jahresfehlbetrag von 15,3 Mio. EUR (Vorjahresfehlbetrag: 9,7 Mio. EUR) erwirtschaftet. Durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage in Höhe von 15,0 Mio. EUR ergibt sich unter Berücksichtigung des Verlustvortrags aus dem Vorjahr ein Bilanzverlust von 6,5 Mio. EUR (Vorjahr: -6,1 Mio. EUR).

2.2 Vermögenslage

Zum 31. Dezember 2021 ergab sich gegenüber dem Vorjahr eine Reduzierung der Bilanzsumme von 234,0 Mio. EUR auf 185,7 Mio. EUR. Der Jahresfehlbetrag von 15,3 Mio. EUR führte zu einem Rückgang des bilanziellen Eigenkapitals von 44,4 Mio. EUR auf 29,1 Mio. EUR. Das gezeichnete Kapital erhöhte sich von 7,7 Mio. EUR auf 7,8 Mio. EUR aufgrund Ausgabe von Vorzugsaktien an bezugsberechtigte Mitarbeiter und entspricht 7.756.804 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Die Eigenkapitalquote zum Bilanzstichtag verminderte sich gegenüber dem Vorjahr von 19,0 % auf 15,7 %.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen erhöhten sich von 43,5 Mio. EUR auf 46,2 Mio. EUR, die sich zum Bilanzstichtag aus Lieferungen und Leistungen ergeben. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Dritten erhöhten sich auf 17,6 Mio. EUR (Vorjahr: 11,8 Mio. EUR) und die erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen gingen von 117,3 Mio. EUR im Vorjahr auf 77,0 Mio. EUR zurück. Die erhaltenen Anzahlungen sind größtenteils auf den noch nicht abgeschlossenen CIGS-Großauftrag zur Lieferung einer CIGS-Produktionslinie sowie auf Anzahlungen für Projekte im Bereich Energy Storage zurückzuführen.

Die Rückstellungen erhöhten sich von 10,2 Mio. EUR im Vorjahr auf 13,4 Mio. EUR. Darin enthalten sind im Wesentlichen Rückstellungen für noch nicht erhaltene Rechnungen in Höhe von 3,3 Mio. EUR (Vorjahr: 0,4 Mio. EUR), Rückstellungen für Pensionen in Höhe von 3,2 Mio. EUR (Vorjahr: 3,1 Mio. EUR), Rückstellungen für Nacharbeiten von fakturierten Kundenprojekte in Höhe von 1,5 Mio. EUR (Vorjahr: 0,2 Mio. EUR) sowie Steuerrückstellungen in Höhe von 1,1 Mio. EUR (Vorjahr: 0,8 Mio. EUR), welche zu leistende Quellensteuer für bestehende Forderungen aus Dienstleistungen gegenüber Manz Taiwan Ltd. und Manz China Suzhou Ltd. betreffen.

Das Anlagevermögen nahm zum Bilanzstichtag einen Anteil von 29,6 % der Vermögensgegenstände der Manz AG aus und verminderte sich um 14,4 Mio. EUR auf 55,0 Mio. EUR (Vorjahr: 69,4 Mio. EUR). Der Rückgang ergab sich vorwiegend aus einem Rückgang der Finanzanlagen, die zum Bilanzstichtag 61,3 % des Anlagevermögens ausmachten und sich von 50,0 Mio. EUR im Vorjahr auf 33,7 Mio. EUR im Berichtsjahr reduzierten. Die Gründe dafür lagen in der gesamten Rückführung von Ausleihungen an verbundene Unternehmen auf 0,0 Mio. EUR (Vorjahr: 0,9 Mio. EUR) durch erhaltene Tilgungsleistungen, eine um 12,1 Mio. EUR verminderte Beteiligung an der Tochtergesellschaft Manz Asia aufgrund einer vorgenommenen Kapitalherabsetzung sowie um 7,3 Mio. EUR erfolgte Wertminderungen auf die 56 %-ige Beteiligung an der Suzhou Manz New Energy Equipment Ltd. sowie auf die 11,1 %-ige Beteiligung an der Nice PV Research Ltd. Darüber hinaus ergaben sich neue Beteiligungen an CADIS Engineering GmbH, Q.big 3D GmbH sowie an MetOX Technologies, Inc. im Gesamtwert von 4,1 Mio. EUR.

Das Umlaufvermögen verminderte sich um 34,3 Mio. EUR von 164,2 Mio. EUR im Vorjahr auf 129,9 Mio. EUR. Dabei reduzierten sich die liquiden Mittel von 56,8 Mio. EUR im Vorjahr auf 20,3 Mio. EUR. Die Vorräte sanken von 104,7 Mio. EUR im Vorjahr auf 96,9 Mio. EUR und die darin enthaltenen geleisteten Anzahlungen gingen zum Bilanzstichtag auf 50,9 Mio. EUR (Vorjahr: 66,1 Mio. EUR) zurück. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erhöhten sich von 1,1 Mio. EUR auf 6,2 Mio. EUR und die sonstigen Vermögensgegenstände entfielen auf 6,4 Mio. EUR (Vorjahr: 1,4 Mio. EUR), die im Wesentlichen einen Vergleichswert in Höhe von 3,8 Mio. EUR beinhalten, der sich als Ergebnis aus einem Schiedsgerichtsverfahren mit einem Kunden im Bereich Energy Storage ergab. Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen lagen zum Bilanzstichtag bei 0,1 Mio. EUR (Vorjahr: 0,2 Mio. EUR).

2.3 Liquiditätslage

Im Geschäftsjahr 2021 entwickelte sich der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit bei einem erwirtschafteten Jahresfehlbetrag von -15,3 Mio. EUR auf -37,2 Mio. EUR (Vorjahr: +7,3 Mio. EUR). Die zahlungsunwirksamen Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens beliefen sich dabei auf 13,0 Mio. EUR (Vorjahr: 9,3 Mio. EUR), so dass Mittelabflüsse im Wesentlichen durch den Anstieg der Forderungen sowie anderer Aktiva des Umlaufvermögens in Höhe von 14,4 Mio. EUR (Vorjahr: Mittelabfluss von 0,8 Mio. EUR) bei gleichzeitiger Abnahme der erhaltenen Anzahlungen in Höhe von 40,2 Mio. EUR (Vorjahr: Mittelzufluss von 9,4 Mio. EUR) begründet sind. Mittelzuflüsse ergaben sich durch die Reduzierung des Vorratsvermögens um 7,8 Mio. EUR (Vorjahr: Mittelabfluss von 9,3 Mio. EUR), durch den Anstieg in den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, vorwiegend im Bereich Energy Storage, um 8,4 Mio. EUR (Vorjahr: Mittelzufluss von 7,4 Mio. EUR) sowie in den anderen Passiva in Höhe von 2,7 Mio. EUR (Vorjahr: Mittelzufluss von 2,7 Mio. EUR).

Der Cashflow aus Investitionstätigkeit belief sich im Wirtschaftsjahr 2021 auf 1,4 Mio. EUR (Vorjahr: +9,8 Mio. EUR). Darin enthalten sind maßgeblich Mittelabflüsse aus Investitionstätigkeiten für immaterielle Vermögensgegenstände, Mittelabflüsse aus Investitionstätigkeiten für Sachanlagen in Höhe von -7,5 Mio. EUR (Vorjahr -5,5 Mio. EUR) sowie für Investitionen in neue Beteiligungen in Höhe von -4,1 Mio. EUR. Mittelzuflüsse aus dem Finanzanlagevermögen beliefen sich auf 13,0 Mio. EUR (Vorjahr: 15,2 Mio. EUR) und setzten sich zusammen aus den erhaltenen Tilgungszahlungen von verbundenen Unternehmen für Ausleihungen in Höhe von 0,9 Mio. EUR (Vorjahr: 4,4 Mio. EUR) sowie aus der Ausschüttung der Kapitalherabsetzung bei der Manz Asia in Höhe von 12,1 Mio. EUR (Vorjahr: 10,8 Mio. EUR).

Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit im Geschäftsjahr 2021 beschränkte sich vorwiegend auf Mittelabflüsse aus Zinszahlungen in Höhe von -0,7 Mio. EUR (Vorjahr: -0,5 Mio. EUR), die maßgeblich gegenüber den verbundenen Unternehmen Manz Taiwan Ltd. und Manz China Suzhou Ltd. geleistet wurden.

Zum Abschluss des Geschäftsjahres 2021 lag ein positiver Finanzmittelbestand in Höhe von 20,3 Mio. EUR (Vorjahr: 56,8 Mio. EUR) vor. Darin enthalten sind nicht verfügbare Finanzmittel in Höhe von 5,0 Mio. EUR (Vorjahr: 5,0 Mio. EUR) aufgrund von Barhinterlegungen für von Finanzinstituten an Kunden ausgestellte Anzahlungsbürgschaften. Zum Bilanzstichtag stand der Manz AG eine nicht genutzte Kreditlinie bei Banken in Höhe von 5,0 Mio. EUR (Vorjahr: 5,0 Mio. EUR) zur Verfügung. Der Abschluss eines Konsortialkreditvertrags wird für das erste Halbjahr 2022 angestrebt.

Basierend auf der aktuellen Unternehmensplanung, geht der Vorstand davon aus, dass die Manz AG ihren künftigen Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann.

Für weitere Ausführungen zu Liquidität und zu den Finanzierungsarten verweisen wir auf die Liquiditäts- und Finanzierungsrisiken im Risikobericht.

2.4 Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage des Unternehmens

Im Wirtschaftsjahr 2021 wurde eine deutlich höhere Gesamtleistung von 162,6 Mio. EUR gegenüber 123,4 Mio. EUR im Vorjahr erzielt. Der erwirtschaftete Jahresfehlbetrag verschlechterte sich dabei um -5,6 Mio. EUR auf -15,3 (Vorjahr: -9,7 Mio. EUR), welcher maßgeblich durch das um 2,8 Mio. EUR gesunkene Finanzergebnis in Höhe von -7,9 Mio. EUR (Vorjahr: -5,1 Mio. EUR) beeinflusst wurde. Ferner erhöhte sich überproportional der Materialaufwand von 71,3 Mio. EUR im Vorjahr auf 103,8 Mio. EUR aufgrund des Einsatzes von Fremdfertigung für noch nicht umsatztragende Kundenaufträge im Bereich Energy Storage. Die Materialaufwandsquote stieg dabei auf 63,8 % (Vorjahr: 57,8 %) bei einer auf 25,0 % (Vorjahr: 29,8 %) gefallenen Personalaufwandsquote.

Die Bilanzsumme ging von 234,0 Mio. EUR im Vorjahr auf 185,7 Mio. EUR zurück. Das negative Jahresergebnis verminderte das Eigenkapital auf 29,1 Mio. EUR (Vorjahr: 44,4 Mio. EUR) bei einer Eigenkapitalquote von 15,7 % (Vorjahr: 19,0 %). Die erhaltenen Anzahlungen reduzierten sich von 117,3 Mio. EUR im Vorjahr auf 77,0 Mio. EUR aufgrund der im Berichtsjahr deutlich gestiegenen Umsatzrealisierungen vorwiegend im Bereich Solar und Electronics. Eine Reduzierung ergab sich des Weiteren in den Finanzanlagen von 50,0 Mio. EUR auf 33,7 Mio. EUR .

Der Finanzmittelbestand zum 31. Dezember 2021 belief sich auf 20,3 Mio. EUR (Vorjahr: 56,8 Mio. EUR). Dabei kam es zu einem Finanzmittelabfluss aus der betrieblichen Tätigkeit in Höhe von 37,2 Mio. EUR (Vorjahr: 7,3 Mio. EUR), der insbesondere durch den Rückgang der erhaltenen Anzahlungen von 40,2 Mio. EUR (Vorjahr: Mittelzufluss von 9,4 Mio. EUR) aufgrund von Umsatzrealisierung von Kundenprojekten insbesondere im Bereich Solar verursacht wurde und maßgeblich zu einer Reduzierung des Finanzmittelbestandes zum Bilanzstichtag von 36,5 Mio. EUR führte.

Die Manz AG verzeichnete im vergangenen Geschäftsjahr eine zunehmende Dynamik im E-Mobility-Markt und konnte zahlreiche namhafte, internationale Kunden mit ihrer jahrelangen Erfahrung in der Entwicklung innovativer Produktionskonzepte und -lösungen zur Herstellung von Lithium-Ionen-Batterien überzeugen. Die Kooperation mit Britishvolt Ltd. oder auch der Zuschlag der BMW Group für den Aufbau einer Pilotlinie zur Batterieproduktion in Parsdorf sind aus Sicht von Manz hierfür herausragende Beispiele.

Bei einem Auftragsbestand von 538,9 Mio. EUR unterstreichen insbesondere die Entwicklungen auf dem Markt für Elektromobilität die Potenziale für die Manz AG.

2.5 Erläuterung der Zielerreichung 2021

Die Manz AG erzielte im Geschäftsjahr 2021 einen Umsatz von 178,3 Mio. EUR (Vorjahr: 78,7 Mio. EUR) und eine Gesamtleistung von 162,6 Mio. EUR (Vorjahr: 123,4 Mio. EUR). Im operativen Geschäft erwirtschaftete Manz ein Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) in Höhe von -1,4 Mio. EUR (Vorjahr: 0,6 Mio. EUR) sowie ein Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) in Höhe von -7,1 Mio. EUR (Vorjahr: -4,2 Mio. EUR).

Der Umsatz übertraf im Wirtschaftsjahr 2021 mit einem Zuwachs von 127 % deutlich die erwartete Steigerung von 30 % bis 40 % aufgrund der Fertigstellung von Großprojekten im Bereich Electronics und Solar. Die Gesamtleistung erfuhr trotz Einschränkungen durch die Corona-Pandemie eine Steigerung von 32 % und liegt im unteren Bereich des prognostizierten Zuwachses von 30 % bis 40 %.

Eine prognostizierte positive EBITDA-Marge im mittleren einstelligen Prozentbereich konnte nicht erreicht werden und lag bei -0,9 %. Eine positive EBIT-Marge im niedrigen bis mittleren Prozentbereich konnte ebenso mit -4,4 % nicht erzielt werden. Grund hierfür ist vorwiegend die überproportionale Zunahme des Materialaufwands, welcher durch einem vermehrten Einsatz von Fremdfertigung, vorwiegend bei Tochtergesellschaften, zu begründen ist. Im Wirtschaftsjahr 2021 betraf dies im Wesentlichen noch nicht umsatzrelevante Kundenaufträge im Bereich Energy Storage. Die Eigenkapitalquote fiel aufgrund des erwirtschafteten negativen Jahresergebnisses von -15,3 Mio. EUR von 19,0 % im Vorjahr auf 15,7 % zurück und führte zu keiner erwarteten Steigerung der Eigenkapitalquote auf über 20 %. Das Gearing ging zudem leicht von -1,28 auf -0,70 zurück, so dass die Erwartungshaltung für einen mit 2020 vergleichbaren Wert etwas verfehlt wurde.

Die im Bereich Energy Storage angestrebte Umsatzsteigerung von mindestens 20 % konnte im Wirtschaftsjahr 2021 mit einem erzielten Umsatz von 11,8 Mio. EUR (Vorjahr: 48,4 Mio. EUR) noch nicht erreicht werden. Die in Arbeit befindlichen Kundenaufträge mit einem Auftragsbestand von 298 Mio. EUR werden vorwiegend 2022 umsatzrelevant.

Eine deutliche Umsatzsteigerung zeigte sich erwartungsgemäß im Bereich Solar von 6,0 Mio. EUR auf 68,8 Mio. EUR aufgrund der Umsatzrealisierung von CIGS-Großprojekte. Die Terminierung des Großauftrags zur Lieferung einer CIGS-Produktionslinie wird für 2022 angestrebt. Das Projekt ruht aktuell, da der Kunde derzeit nicht plant die Anlage in Betrieb zu nehmen. Die Manz AG hat in einem Entwurf eines Settlement Agreements am 25. Februar 2022 eine Forderung von rund 30 Mio. EUR an den chinesischen Kunden gestellt.

Der erwartete Umsatzanstieg von 300 % bis 400 % konnte im Bereich Electronics mit einem erzielten Umsatz von 84,3 Mio. EUR (Vorjahr: 15,6 Mio. EUR) sogar übertroffen werden. Der Umsatz im Bereich Contract Manufacturing ging aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie von 0,5 Mio. EUR auf 0,1 Mio. EUR zurück. Das Vorjahresniveau konnte somit nicht gehalten werden.

2.6 Nicht-finanzielle Leistungsindikatoren

Auf Grundlage der europäischen Corporate Social Responsibility-Richtlinie und gemäß den Vorschriften der §§ 315b und 315c in Verbindung mit 289c HGB ist die Manz AG zur Aufstellung eines Nachhaltigkeitsberichts bzw. zur Abgabe einer nichtfinanziellen Erklärung verpflichtet. Die nichtfinanzielle Konzernerklärung wird im Rahmen des gesonderten Nachhaltigkeitsberichts außerhalb des Konzernlageberichts veröffentlicht. Hierbei hat sich der Vorstand der Manz AG dafür entschieden, als Rahmenwerk den Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) zu nutzen. Der Nachhaltigkeitsbericht inklusive der nichtfinanziellen Konzernerklärung ist auf unserer Internetseite www.manz.com im Bereich "Investor Relations" unter der Rubrik "Veröffentlichungen" sowie im Bereich "Unternehmen" unter der Rubrik "Nachhaltigkeit" einzusehen.

2.7 Erklärung zur Unternehmensführung

Die Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f und § 315d HGB wurde für die Manz AG und die Manz-Gruppe gemeinsam erstellt und unter dem Titel "Erklärung zur Unternehmensführung der Manz AG für das Geschäftsjahr 2021" auf der Internetseite der Gesellschaft www.manz.com im Bereich "Investor Relations" unter der Rubrik "Corporate Governance - Erklärung zur Unternehmensführung" öffentlich zugänglich gemacht.

2.8 Angaben gemäß § 315a Absatz 1 HGB sowie erläuternder Bericht gemäß § 176 Absatz 1 Satz 1 AktG zu den Angaben nach § 289a Absatz 1, § 315a Absatz 1 HGB

Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals

Das gezeichnete Kapital der Manz AG beträgt 7.756.804,00 EUR und ist in 7.756.804 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1,00 EUR eingeteilt. Mit allen Aktien sind die gleichen Rechte und Pflichten verbunden. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Sämtliche Aktien sind in gleicher Weise gewinnanteilsberechtigt. Hiervon ausgenommen wären von der Manz AG gehaltene eigene Aktien, aus denen der Gesellschaft keine Rechte zustehen. Die Gesellschaft hält derzeit keine eigenen Aktien. Die Rechte und Pflichten der Aktionäre ergeben sich im Übrigen aus den Regelungen des Aktiengesetzes, insbesondere aus den §§ 12, 53a ff., 118 ff. und 186 AktG.

Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen

Vereinbarungen über Beschränkungen, die die Ausübung von Stimmrechten oder die Übertragung von Aktien betreffen, sind dem Vorstand der Manz AG nicht bekannt.

Beteiligungen am Kapital, die 10 % der Stimmrechte überschreiten

Dem Vorstand ist aufgrund der zugegangenen Mitteilungen über bedeutende Stimmrechtsanteile gemäß §§ 33, 34 WpHG sowie über Eigengeschäfte von Führungskräften gemäß Artikel 19 der Marktmissbrauchsverordnung das Bestehen der folgenden direkten oder indirekten Beteiligungen am Kapital der Gesellschaft bekannt, die 10 % der Stimmrechte überschreiten:

Anzahl der Stimmrechte Anteil der Stimmrechte
Dieter Manz, Schlaitdorf 1.939.899 25,01 %
davon direkt (§ 33 WpHG) 775.942 10,00 %
davon zugerechnet (§ 34 WpHG) 1.163.857 15,01 %
Volksrepublik China, handelnd durch die State-owned Asset Supervision Commission (SASAC) der Volksregierung von Shanghai, Shanghai, Volksrepublik China 1.523.480 19,64 %

Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen

Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestehen bei der Gesellschaft nicht.

Art der Stimmrechtskontrolle, wenn Beschäftigte am Kapital beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben

Vollständige Kette der Tochterunternehmen:

Shanghai Electric (Group) Corporation

Shanghai Electric Group Company Limited

Shanghai Electric Hongkong Co. Limited

Shanghai Electric Germany Holding GmbH (Aktionär)

Die am Kapital der Manz AG beteiligten Beschäftigten können die ihnen aus den Aktien zustehenden Kontrollrechte unmittelbar nach den Bestimmungen der Satzung und des Gesetzes ausüben.

Gesetzliche Vorschriften und Bestimmungen der Satzung über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und über die Änderung der Satzung

Die Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern sind in den §§ 84 und 85 AktG geregelt. Danach werden Vorstandsmitglieder vom Aufsichtsrat auf höchstens fünf Jahre bestellt. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit, jeweils für höchstens fünf Jahre, ist zulässig. Nach § 5 der Satzung der Gesellschaft kann der Vorstand aus einer oder mehreren Personen bestehen. Der Aufsichtsrat bestellt die Vorstandsmitglieder nach den Bestimmungen des Aktiengesetzes und bestimmt ihre Zahl. Der Aufsichtsrat kann ein Mitglied zum Vorsitzenden des Vorstands ernennen. Der Aufsichtsrat kann nach § 84 Absatz AktG die Bestellung zum Vorstandsmitglied und die Ernennung zum Vorsitzenden des Vorstands widerrufen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.

Die Änderung der Satzung ist gesetzlich in den §§ 133 ff., 179 ff. AktG geregelt. Diese bedarf grundsätzlich eines Beschlusses der Hauptversammlung. Der Beschluss der Hauptversammlung bedarf einer Mehrheit, die mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals umfasst. Die Satzung kann eine andere Kapitalmehrheit, für eine Änderung des Gegenstands des Unternehmens jedoch nur eine größere Kapitalmehrheit bestimmen.

Gemäß § 16 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft werden die Beschlüsse der Hauptversammlung, soweit nicht zwingende Vorschriften des Aktiengesetzes etwas Abweichendes bestimmen, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Soweit das Aktiengesetz außerdem zur Beschlussfassung eine Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenden Grundkapitals vorschreibt, genügt, soweit dies gesetzlich zulässig ist, die einfache Mehrheit des vertretenen Kapitals.

Befugnisse des Vorstands, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen

Der Vorstand kann neue Aktien nur auf Grundlage von Beschlüssen der Hauptversammlung über eine Erhöhung des Grundkapitals oder über genehmigte und bedingte Kapitalien ausgeben. Der Erwerb eigener Aktien ist in den §§ 71 ff. AktG geregelt und in bestimmten Fällen kraft Gesetzes oder aufgrund einer Ermächtigung der Hauptversammlung zulässig.

Genehmigtes Kapital

Der Vorstand der Gesellschaft ist aufgrund des Beschlusses der ordentlichen Hauptversammlung vom 7. Juli 2021 gemäß § 3 Absatz 3 der Satzung ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 6. Juli 2026 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder in Teilbeträgen um insgesamt bis zu 3.872.044,00 EUR durch Ausgabe von insgesamt bis zu 3.872.044 neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien (Stückaktien) gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2021).

Grundsätzlich sind die neuen Aktien den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand wurde jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen.

bei einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung im Zeitpunkt der Festlegung des Ausgabebetrags, die möglichst zeitnah zur Platzierung der neuen Aktien erfolgen soll, nicht wesentlich im Sinne von § 203 Absatz 1 und 2, § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG unterschreitet. Diese Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts gilt nur insoweit, als auf die im Rahmen der Kapitalerhöhung auszugebenden Aktien insgesamt ein anteiliger Betrag des Grundkapitals von nicht mehr als 774.408,00 EUR und insgesamt nicht mehr als 10 % des Grundkapitals zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung entfällt. Auf diesen Höchstbetrag für einen Bezugsrechtsausschluss ist der anteilige Betrag am Grundkapital von Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung aufgrund anderer Ermächtigungen in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG unter Bezugsrechtsausschluss ausgegeben oder veräußert werden;

bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen oder von sonstigen Vermögensgegenständen oder zur Durchführung von Unternehmenszusammenschlüssen;

soweit es erforderlich ist, um den Inhabern von Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente), die von der Gesellschaft oder unmittelbaren oder mittelbaren Konzerngesellschaften der Gesellschaft ausgegeben werden, ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung ihres Options- oder Wandlungsrechts bzw. nach Erfüllung ihrer Wandlungspflicht zustehen würde;

um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht auszunehmen.

Ermächtigung zur Begebung von Teilschuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrechten bzw. Wandlungspflichten, Genussrechten und Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) sowie bedingtes Kapital I

Die Hauptversammlung vom 2. Juli 2019 hat den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 1. Juli 2024 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber lautende Options- oder Wandelanleihen, Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen oder eine Kombination dieser Instrumente (zusammen "Schuldverschreibungen") im Gesamtnennbetrag von bis zu 150 Mio. EUR auszugeben und den Inhabern von Optionsanleihen Optionsrechte bzw. den Inhabern von Wandelanleihen Wandlungsrechte für auf den Inhaber lautende Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu 3.100.000,00 EUR nach näherer Maßgabe der Options- bzw. Wandelanleihebedingungen zu gewähren.

Das gesetzliche Bezugsrecht wird den Aktionären in der Weise eingeräumt, dass die Schuldverschreibungen von einem Kreditinstitut oder einem Konsortium von Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Werden Schuldverschreibungen von einer Konzerngesellschaft der Manz AG im Sinne von § 18 AktG ausgegeben, hat die Gesellschaft die Gewährung des gesetzlichen Bezugsrechts für die Aktionäre der Manz AG entsprechend sicherzustellen.

Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht insoweit auszuschließen, wie es erforderlich ist, um den Inhabern von bereits zuvor begebenen Schuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrechten bzw. Wandlungspflichten ein Bezugsrecht in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung der Options- oder Wandlungsrechte bzw. bei Erfüllung der Wandlungspflicht als Aktionär zustehen würde.

Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf Schuldverschreibungen, die mit Options- und/oder Wandlungsrecht oder Wandlungspflicht ausgegeben werden, vollständig auszuschließen, sofern der Vorstand nach pflichtgemäßer Prüfung zu der Auffassung gelangt, dass der Ausgabepreis der Schuldverschreibungen ihren nach anerkannten, insbesondere finanzmathematischen Methoden ermittelten hypothetischen Marktwert nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts gilt für Schuldverschreibungen, die mit Options- und/ oder Wandlungsrecht oder Wandlungspflicht ausgegeben werden, mit einem Options- und/ oder Wandlungsrecht oder einer Wandlungspflicht auf Aktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals, der insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht übersteigen darf, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch - falls dieser Wert geringer ist - im Zeitpunkt der Ausübung der vorliegenden Ermächtigung. Auf die vorgenannte Zehn-Prozent-Grenze werden in bestimmten Fällen neue Aktien aus einem genehmigten Kapital und veräußerte eigene Aktien angerechnet.

Soweit Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen ohne Optionsrecht oder Wandlungsrecht/-pflicht ausgegeben werden, ist der Vorstand ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats insgesamt auszuschließen, wenn diese Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen obligationsähnlich ausgestattet sind, d. h. keine Mitgliedschaftsrechte in der Gesellschaft begründen, keine Beteiligung am Liquidationserlös gewähren und die Höhe der Verzinsung nicht auf Grundlage der Höhe des Jahresüberschusses, des Bilanzgewinns oder der Dividende berechnet wird. Außerdem müssen in diesem Fall die Verzinsung und der Ausgabebetrag der Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen den zum Zeitpunkt der Begebung aktuellen Marktkonditionen entsprechen.

Das Grundkapital der Gesellschaft ist gemäß § 3 Absatz 4 der Satzung um bis zu 3.100.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 3.100.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien (Stückaktien) bedingt erhöht (bedingtes Kapital I).

Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienbezugsrechten im Rahmen des Manz Performance Share Plan 2015 sowie bedingtes Kapital II

Die Hauptversammlung vom 7. Juli 2015 hat den Vorstand ermächtigt, bis zum 30. Juni 2020 einschließlich mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals insgesamt bis zu 59.000 Bezugsrechte ("Performance Shares") auf insgesamt bis zu 118.000 Aktien der Gesellschaft an Mitglieder der Geschäftsführungen von verbundenen Unternehmen der Gesellschaft sowie an Führungskräfte der Gesellschaft unterhalb des Vorstands und Führungskräfte von verbundenen Unternehmen der Gesellschaft unterhalb der Geschäftsführungen, jeweils im ln- und Ausland, zu gewähren. Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, bis zum 30. Juni 2020 einschließlich einmalig oder mehrmals insgesamt bis zu 56.000 Bezugsrechte ("Performance Shares") auf insgesamt bis zu 112.000 Aktien der Gesellschaft an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft zu gewähren.

Die Gewährung, Ausgestaltung und Ausübung der Bezugsrechte erfolgt nach Maßgabe der in dem Beschluss der Hauptversammlung vom 7. Juli 2015 festgelegten Bestimmungen.

Die Ermächtigung vom 7. Juli 2015 wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 2. Juli 2019 aufgehoben, soweit auf der Grundlage dieser Ermächtigung noch keine Bezugsrechte ausgegeben worden sind.

Nach § 3 Absatz 5 der Satzung ist das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 217.284,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 217.284 auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital II).

Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienbezugsrechten im Rahmen des Manz Performance Share Plan 2019 sowie bedingtes Kapital III

Die Hauptversammlung vom 2. Juli 2019 hat den Vorstand ermächtigt, bis zum 30. Juni 2024 einschließlich mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals insgesamt bis zu 95.000 Bezugsrechte zum Bezug von insgesamt bis zu 190.000 Aktien der Gesellschaft an die Mitglieder der Geschäftsführungen verbundener Unternehmen der Gesellschaft sowie an Führungskräfte der Gesellschaft unterhalb des Vorstands und Führungskräfte verbundener Unternehmen, jeweils im In- und Ausland, zu gewähren. Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, bis zum 30. Juni 2024 einschließlich einmalig oder mehrmals insgesamt bis zu 85.000 Bezugsrechte zum Bezug von insgesamt bis zu 170.000 Aktien der Gesellschaft an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft zu gewähren.

Die Gewährung, Ausgestaltung und Ausübung der Bezugsrechte erfolgt nach Maßgabe der in dem Beschluss der Hauptversammlung vom 2. Juli 2019 festgelegten Bestimmungen.

Nach § 3 Absatz 6 der Satzung ist das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 360.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 360.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital III).

Ermächtigung zum Erwerb und zur Veräußerung eigener Aktien

Die Hauptversammlung vom 30. Juni 2020 hat den Vorstand der Gesellschaft ermächtigt, bis zum 29. Juni 2025 gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG eigene Aktien mit einem auf diesen entfallenden anteiligen Betrag am Grundkapital von insgesamt bis zu 10 % des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung oder - falls dieser Betrag niedriger ist - des zum Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Dabei dürfen auf die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder die ihr gemäß §§ 71d und 71e AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft entfallen. Die Vorgaben in § 71 Absatz 2 Sätze 2 und 3 AktG sind zu beachten.

Der Erwerb darf nur über die Börse oder mittels eines an sämtliche Aktionäre gerichteten öffentlichen Erwerbsangebots erfolgen und muss dem Grundsatz der Gleichbehandlung der Aktionäre (§ 53a AktG) genügen.

Der Vorstand wurde ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien auch in anderer Weise als über die Börse oder durch ein Angebot an alle Aktionäre unter der Voraussetzung zu veräußern, dass die Veräußerung gegen Geldzahlung und zu einem Preis erfolgt, der den Börsenkurs von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Diese Verwendungsermächtigung ist beschränkt auf Aktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals, der insgesamt 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen darf, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung noch - falls dieser Betrag niedriger ist - im Zeitpunkt der Ausübung der vorliegenden Ermächtigung. Die Höchstgrenze von 10 % des Grundkapitals vermindert sich um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf diejenigen Aktien entfällt, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß oder entsprechend § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert werden. Die Höchstgrenze von 10 % des Grundkapitals vermindert sich ferner um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf diejenigen Aktien entfällt, die zur Bedienung von Schuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrechten bzw. Options- oder Wandlungspflichten auszugeben sind, sofern diese Schuldverschreibungen während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in sinngemäßer Anwendung des § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden.

Der Vorstand wurde ferner ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien an Dritte zu übertragen, soweit dies zu dem Zweck erfolgt, Unternehmen, Unternehmensteile oder Beteiligungen an Unternehmen oder sonstige Vermögensgegenstände zu erwerben oder Unternehmenszusammenschlüsse durchzuführen.

Der Vorstand und - sofern die Verpflichtung gegenüber Mitgliedern des Vorstands besteht - der Aufsichtsrat, wurden ferner ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien zur Erfüllung von Bezugsrechten zu verwenden, die im Rahmen des von der ordentlichen Hauptversammlung vom 7. Juli 2015 unter Punkt 6 der Tagesordnung beschlossenen Manz Performance Share Plan 2015 oder im Rahmen des von der Hauptversammlung vom 2. Juli 2019 unter Punkt 6 der Tagesordnung beschlossenen Manz Performance Share Plan 2019 ausgegeben wurden oder werden.

Der Vorstand wurde ferner ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien zur Erfüllung von Bezugs- oder Wandlungsrechten, die aufgrund der Ausübung von Options- oder Wandlungsrechten entstehen, bzw. zur Erfüllung von Options- oder Wandlungspflichten zu verwenden, die im Rahmen der Ausgabe von Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) der Gesellschaft oder ihrer Konzerngesellschaften gewährt bzw. auferlegt werden.

Der Vorstand wurde ferner ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien an Mitarbeiter der Gesellschaft oder Mitarbeiter oder Organmitglieder von nachgeordneten verbundenen Unternehmen der Gesellschaft im Sinne der §§ 15 ff. AktG zu übertragen.

Wesentliche Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen

Patent- und Knowhow-Lizenzvertrag mit dem ZSW

Zwischen der Manz AG und dem Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW), Stiftung des bürgerlichen Rechts, einem Forschungsinstitut des Landes Baden-Württemberg, besteht ein Patent- und Know-how-Lizenzvertrag aus dem Jahr 2017, nach dem das ZSW der Manz AG bestimmte Lizenzen an Patenten und Know-how hinsichtlich der CIS- bzw. CIGS-Technologie zur Herstellung von Dünnschicht-Solarzellen erteilt. Der Patent- und Know-how-Lizenzvertrag kann vom ZSW aus wichtigem Grund gekündigt werden, wenn die Beteiligung eines Wettbewerbers des ZSW an der Manz AG 30 % der Stimmrechte im Sinne von §§ 33 ff. WpHG erreicht oder überschreitet.

Patent- und Knowhow-Lizenzvertrag mit der NICE Solar Energy GmbH

Ferner besteht zwischen der Manz AG und der NICE Solar Energy GmbH in Insolvenz (vormals Manz CIGS Technology GmbH), einer Tochtergesellschaft der NICE PV Research Ltd., an der die China Energy Investment Corporation Limited (vormals Shenhua Group), die Shanghai Electric Group Co. Ltd. und die Manz AG beteiligt sind, ein Patent- und Know-how-Lizenzvertrag aus dem Jahr 2017, nach dem die NICE Solar Energy GmbH (vormals Manz CIGS Technology GmbH) der Manz AG bestimmte Lizenzen an Patenten und Know-how hinsichtlich der CIS- bzw. CIGS-Technologie zur Herstellung von Dünnschicht-Solarzellen erteilt. Der Patent- und Know-how-Lizenzvertrag kann von der NICE Solar Energy GmbH (vormals Manz CIGS Technology GmbH) aus wichtigem Grund gekündigt werden, wenn ein Dritter direkt oder indirekt mindestens 30,0 % der Aktien an der Manz AG erwirbt, wobei ein die Schwelle von 30,0 % überschreitender direkter oder indirekter Erwerb von Aktien durch die Shanghai Electric Group Co. Ltd., die China Energy Investment Corporation Limited (vormals Shenhua Group) oder ein solcher Erwerb durch Dieter Manz das Kündigungsrecht nicht auslösen.

Verträge mit Banken über Avalkredite

In zwischen der Manz AG (bzw. ihren Tochtergesellschaften) und einer Reihe von in- und ausländischen Kreditinstituten bestehenden Verträgen über die Gewährung von Avalkrediten sind jeweils außerordentliche Kündigungsrechte der Kreditinstitute für den Fall eines Kontrollwechsels bei der Manz AG enthalten.

Abgesehen von den vorstehenden und im nachstehenden Abschnitt genannten Vereinbarungen bestehen keine wesentlichen Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen.

Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit Mitgliedern des Vorstands oder mit Beschäftigten getroffen sind

Der Dienstvertrag des Vorstandsmitglieds Martin Drasch sieht für den Fall eines Kontrollwechsels vor, dass das Vorstandsmitglied berechtigt ist, den Dienstvertrag mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats zu kündigen und sein Amt als Mitglied des Vorstands mit derselben Frist niederzulegen. Die Rechte können nur innerhalb von sechs Monaten nach dem Eintritt des Kontrollwechsels ausgeübt werden.

Ein Kontrollwechsel liegt vor, wenn der Gesellschaft eine Mitteilung eines Meldepflichtigen gemäß § 33 Absatz 1 Satz 1 WpHG zugeht, dass der Meldepflichtige, einschließlich der ihm nach § 34 WpHG zuzurechnenden Stimmrechte, 25 % oder einen höheren Anteil der Stimmrechte an der Gesellschaft erreicht oder überschritten hat.

Im Fall einer Kündigung des Dienstvertrags nach den vorgenannten Regelungen erhält das Vorstandsmitglied eine Abfindung. Diese besteht aus dem Gesamtbetrag des für die Restlaufzeit des Dienstverhältnisses geschuldeten Festgehalts sowie dem Gesamtbetrag der für die Restlaufzeit des Dienstverhältnisses geschuldeten Bartantieme, wobei für die Berechnung der Höhe als EBT-Rendite der Mittelwert aus der im letzten der Kündigung vorangegangenen Geschäftsjahr und der nach den Planungen der Gesellschaft voraussichtlich im laufenden Geschäftsjahr erzielten EBT-Rendite zugrunde zu legen ist. Die Abfindung ist auf den Betrag begrenzt, der 150 % des Abfindungs-Caps entspricht. Als Abfindungs-Cap gilt der Wert von zwei Jahresvergütungen. Beträgt die Restlaufzeit des Dienstverhältnisses zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung mehr als zwei Jahre, so verringert sich die Abfindung, soweit sie für den übersteigenden Zeitraum gewährt wird, um 75 % zum Zweck der pauschalierten Anrechnung der für die Zeit nach Beendigung des Dienstverhältnisses zu erwartenden anderweitigen Einkünfte des Vorstandsmitglieds. Ferner sind die bei der Abfindung zu berücksichtigenden Beträge jeweils mit 3 % p. a. auf den Tag der Fälligkeit der Abfindung abzuzinsen.

Im Übrigen bestehen keine Vereinbarungen der Gesellschaft mit Mitgliedern des Vorstands oder mit Beschäftigten, die für den Fall eines Übernahmeangebots Entschädigungen vorsehen.

3. Chancen- und Risikobericht

3.1 Risikomanagement- und Internes Kontrollsystem

Das Risikomanagement der Manz AG hat das Ziel, mögliche Risiken frühzeitig zu erkennen und durch geeignete Maßnahmen drohenden Schaden abzuwenden. Das Risikomanagementsystem erfasst sowohl Risiken als auch Chancen. Die Anwendung eines in die Unternehmensführung integrierten Risikomanagements zielt darauf ab, konzernweit mögliche Gefahren rechtzeitig zu identifizieren, zu bewerten und ihnen mit adäquaten Maßnahmen zu begegnen. Im Rahmen des unternehmerischen Handelns lassen sich Risiken nicht grundsätzlich vermeiden, werden aber soweit wie möglich minimiert bzw. transferiert.

Das Risikomanagement wird zentral vom Risikomanagementbeauftragten gesteuert, regelmäßig auf seine Wirksamkeit und Angemessenheit hin überprüft und in seiner Gesamtheit vom Finanzvorstand verantwortet. Die Verantwortung für die Risikoüberwachung hingegen ist dezentral organisiert und obliegt je nach Risikokategorie und -tragweite sowohl den Bereichsleitern als auch den Geschäftsführern der Tochtergesellschaften. Durch regelmäßige Abfragen in mündlicher und schriftlicher Form werden potenzielle Risiken in allen Segmenten erfasst und zugleich die Möglichkeit geschaffen, negative Entwicklungen durch frühzeitiges Gegensteuern zu verhindern. Dem Vorstand und dem Aufsichtsrat wird für eine umfassende Beurteilung der Risikolage ein Gesamtbericht in einem regelmäßigen Turnus vorgelegt.

Die Analyse und Bewertung der Risiken erfolgt anhand eines im Vergleich zum Vorjahr im wesentlichen unveränderten Risikomanagementsystems, bestehend aus einem definierten Kreis von Risikoverantwortlichen, festgelegten Risikokategorien und einer Risikoklassifizierung, welche das Gefahrenpotenzial und die Dringlichkeit des Handlungsbedarfs widerspiegeln. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf Risiken, deren Eintrittswahrscheinlichkeit hoch sowie deren möglicher Schaden im Falle eines Eintritts hoch ist. Die Identifikation und Handhabung von Risiken ist in den Unternehmensgrundsätzen verankert und als Aufgabe aller Mitarbeiter der Manz AG definiert. Durch die Einbindung der gesamten Belegschaft werden Risiken erkannt und an den jeweiligen Risikoverantwortlichen kommuniziert, der in Einklang mit den konzernweit definierten Handlungsgrundsätzen geeignete Maßnahmen ergreifen muss.

Die Risiken werden den nachfolgenden Kategorien zugeordnet:

Operative Risiken

Strategische Risiken

Marktrisiken

Umweltrisiken

Ergänzend zu diesem Risikomanagementsystem finden im Rahmen des Planungsprozesses, basierend auf einer fortlaufenden Technologie- und Marktbeobachtung, weitere Aktivitäten sowohl zur Risikoidentifikation und -minderung als auch zur Identifikation von Chancen statt.

Die Wirksamkeit und Angemessenheit unseres Risikofrüherkennungssystems wurden vom Abschlussprüfer beurteilt. Er stellte fest, dass der Vorstand die nach § 91 Absatz 2 AktG geforderten Maßnahmen, insbesondere zur Errichtung eines Überwachungssystems, in geeigneter Weise getroffen hat, und dass das Überwachungssystem geeignet ist, Entwicklungen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden, frühzeitig zu erkennen.

Risikomanagementsystem für den Rechnungslegungsprozess (§ 289 Abs. 4 und § 315 Abs. 4 HGB)

Das Ziel des Risikomanagementsystems der Manz AG im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess ist die Identifizierung und Bewertung von Risiken, die der Regelkonformität des Konzernabschlusses entgegenstehen könnten. Das Risikomanagement beinhaltet die Gesamtheit aller organisatorischen Regelungen und Maßnahmen zur Risikoerkennung und zum Umgang mit den Risiken unternehmerischer Betätigung. Im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess sind bei Manz folgende Strukturen und Prozesse implementiert:

Der Finanzvorstand trägt die Gesamtverantwortung für das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess. Über eine fest definierte Führungs- und Berichtsorganisation sind alle in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften integriert. Die Einzelabschlüsse der Manz AG und der Tochtergesellschaften werden nach dem jeweiligen Landesrecht erstellt und in einen Abschluss gemäß IFRS übergeleitet.

Die Konzernbilanzierungsrichtlinien und das Konzernrechnungswesen, die in regelmäßigen Abständen an aktuelle externe und interne Entwicklungen angepasst werden, haben zum Ziel, die einheitliche Bilanzierung und Bewertung auf Grundlage der für das Mutterunternehmen geltenden Vorschriften zu gewährleisten. Darüber hinaus werden den Konzerngesellschaften zu erstellende Berichtspakete vorgegeben. Für den monatlichen Konsolidierungsprozess wird das SAP-Tool SEM-BCS eingesetzt. Zur Überprüfung der Datenkonsistenz werden hier automatische Plausibilitätskontrollen bereits bei der Datenerfassung vorgenommen.

Die Konsolidierungsmaßnahmen sowie die Überwachung der Einhaltung der zeitlichen und prozessualen Vorgaben erfolgt durch Mitarbeiter der Konsolidierungsabteilung auf Konzernebene. Weitere Kontrollaktivitäten auf Konzernebene umfassen die Analyse und ggf. die Korrektur der durch die Tochtergesellschaften vorgelegten Einzelabschlüsse unter Beachtung der von den Abschlussprüfern vorgelegten Berichte. Wesentliche Elemente der Risikokontrolle im Rechnungslegungsprozess sind außerdem die Funktionstrennung zwischen Eingabe, Prüfung und Freigabe sowie eine klare Zuordnung von Verantwortlichkeiten in den betroffenen Bereichen. Die Verwendung von SAP als IT-Finanzsystem leistet einen weiteren wichtigen Beitrag für die konsequente Fehlervermeidung. Des Weiteren soll auf allen Prozessebenen das Vier-Augen-Prinzip angewandt werden. Bei speziellen fachlichen und komplexen Fragestellungen werden außerdem externe Sachverständige miteinbezogen. Weitere Kontrollaktivitäten umfassen die Analyse und Plausibilitätskontrollen von Geschäftsvorfällen sowie die kontinuierliche Überwachung der Projektkalkulationen.

Durch die dargestellten Strukturen, Prozesse und Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems wird sichergestellt, dass die Rechnungslegung der Manz AG einheitlich und im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften, den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung, internationalen Rechnungslegungsstandards und konzerninternen Richtlinien erfolgt. Der Vorstand erachtet die eingerichteten Systeme, die jährlich hinsichtlich ihrer Optimierungs- und Weiterentwicklungsfähigkeit überprüft werden, als angemessen. Identifizierte Verbesserungspotenziale setzt der Vorstand in Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern der Manz AG um.

Alle Risiken werden entsprechend der nachstehenden Matrix klassifiziert, welche sowohl Eintrittswahrscheinlichkeit als auch mögliche Auswirkungen quantifiziert.

3.2 Risikobericht

Die nachfolgende Übersicht zeigt die Bewertung der Risiken, die sich im Geschäftsjahr 2022 (Prognosezeitraum) ergeben und zu Abweichungen in der Umsatz- und/oder Ergebnisentwicklung führen könnten.

Risiken Auswirkung Eintrittswahrscheinlichkeit Veränderung zum Vorjahr
Operative Risiken Projektrisiken mittel mittel
Personalrisiken mittel gering
Liquiditäts- und Finanzierungsrisiken hoch gering
Währungsrisiken mittel hoch
Risiken durch IT mittel gering
Strategische Risiken Risiken aus der strategischen Fokussierung auf dynamische Wachstumsmärkte hoch mittel
Abhängigkeit von Großkunden und Branchen hoch mittel
Marktrisiken Risiken im Zusammenhang mit internationalen Geschäftsaktivitäten hoch mittel
Risiken durch zunehmenden Wettbewerb gering mittel
Risiken durch raschen technologischen Wandel und bei der Markteinführung neuer Produkte hoch gering
Umweltrisiken Risiken in Zusammenhang mit Pandemien mittel gering
Risiken durch Umwelt und Natur mittel gering

3.2.1 Operative Risiken Projektrisiken

Projektrisiken betreffen vor allem nicht standardisierte Großaufträge. Hier ergeben sich Risiken aus der möglichen Verfehlung der Plankosten und des Zeitplanes, der Nichterfüllung von Abnahmekriterien, aus Auftragsstornierungen und damit verbundenen Nichtabnahmen von Aufträgen und resultierenden Vertragsrisiken sowie aus dem möglichen Ausfall einzelner wichtiger Lieferanten. Durch den Ausbau des Anteils standardisierter Maschinenkomponenten am Produktportfolio, die gemäß Kundenwunsch modular zu Baugruppen oder ganzen Produktionsmaschinen individualisiert werden können, beabsichtigt die Manz AG, vorgenannte Projektrisiken insgesamt zu reduzieren. Um die Projekte grundsätzlich unter Kontrolle zu haben, werden Kosten, Zeit und Qualität im Rahmen eines Gate-Prozesses zwischen Geschäftsbereich und Operations aufeinander abgestimmt. Notwendige, zu Beginn eines Auftrags nicht vorhersehbare Konstruktionsänderungen bei nicht standardisierten Maschinen, könnten zu höheren Kosten als erwartet und damit zu einer Margenerosion bei Projekten führen. Um zusätzlichen Aufwand und damit verbundene Mehrkosten für die Fertigstellung der Projekte zu vermeiden, sind die Projekt- und Produktspezifikationen bereits in den Vertragsangeboten durch die abteilungsübergreifende Zusammenarbeit klar und präzise zu definieren.

Spezifische Projektrisiken bestehen vor allem hinsichtlich eines Vertrags über die Lieferung einer Produktionsanlage zur Fertigung von Solarmodulen mit dem chinesischen Kunden Chongquin Shenhua Thin Film Solar über die Lieferung einer CIGS-Produktionslinie. Das CIGS-Großprojekt hat ein Gesamtauftragsvolumen in Höhe von 217,5 Mio. EUR. Die Installation der Anlagen wurde auf Kundenwunsch im Jahr 2020 unterbrochen und seither nicht mehr aufgenommen. Im ersten Quartal 2021 sind lediglich kleinere Arbeiten ausgeführt worden. Mit Schreiben vom 10. Juni 2021, 11. November 2021 und 18. Februar 2022 hat Manz den Vertrag über die Lieferung der Anlage gekündigt und gleichzeitig Ansprüche von ca. 64 Mio. EUR geltend gemacht. Diese Ansprüche betreffen die offenen Zahlungen aus dem Vertrag (43 Mio. EUR, vertragliche Zahlungen bei FAT und 12 Monate nach FAT) sowie Mehraufwendungen von 21 Mio. EUR. Der Kunde hat diesen Ansprüchen widersprochen und verweigert die Zahlung bzw. macht seinerseits Ansprüche geltend. Manz hat die Gesamtforderung im Entwurf eines Settlement Agreements vom 25. Februar 2022 auf rund 30 Mio. EUR reduziert. Im Abschluss der Manz AG zum 31.12.2021 ist das Projekt in den Vorräten in Höhe von 7,3 Mio. EUR ausgewiesen und zu Herstellungskosten bewertet. Aufgrund der noch offenen Einigung mit dem Kunden besteht eine erhebliche Unsicherheit hinsichtlich der geltend gemachten Ansprüche. Basierend auf den vertraglichen Vereinbarungen sowie rechtlicher Einschätzungen und dem aktuellen Diskussionsstand mit dem Kunden, geht die Manz AG unverändert von der Werthaltigkeit der Vorräte aus.

Personalrisiken

Für den Unternehmenserfolg eines Hightech-Maschinenbauers sind qualifizierte und motivierte Führungskräfte und Mitarbeiter von entscheidender Bedeutung. Das Abwandern von Führungskräften oder Mitarbeitern in Schlüsselpositionen könnte sich negativ auf die geschäftliche Entwicklung der Gesellschaft auswirken und dadurch die Vermögens-, Finanz- und finanziellen Beteiligung der Mitarbeiter am Erfolg des Unternehmens, ein positives Arbeitsumfeld und kann so Mitarbeiter und Know-how langfristig im Unternehmen halten. Als börsennotiertes Unternehmen steht die Manz AG stärker im Blickfeld von potenziellen Beschäftigten als nicht börsennotierte Unternehmen. Dies erlaubt es der Manz AG, ihr Angebot an die Mitarbeiter, wie flache Hierarchien, spannende Tätigkeiten, flexible Arbeitszeiten sowie gut ausgestattete Arbeitsplätze besser zu präsentieren. Es bringt jedoch auch zusätzliche Aufmerksamkeit in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten, was die Personalgewinnung temporär erschweren kann. Ein weiterer positiver Aspekt der Börsennotierung liegt zudem in der Möglichkeit, Mitarbeiter durch die Ausgabe von Aktien und eine entsprechende Erfolgsbeteiligung enger an das Unternehmen zu binden.

Liquiditäts- und Finanzierungsrisiken

Die Muttergesellschaft Manz AG finanziert sich aktuell über Bankguthaben und eine geringe Barkreditlinie. Die Tochtergesellschaften in der Slowakei, Ungarn, Italien, China und Taiwan finanzieren sich vor allem über kurzfristige Kontokorrentkredite und in geringem Umfang über langfristige Darlehen. Zum Stichtag 31. Dezember 2021 verfügte die Manz-Gruppe über flüssige Mittel in Höhe von 36,1 Mio. EUR (Vorjahr: 69,7 Mio. EUR), sowie freie Bar- und Avalkreditlinien in Höhe von 17,8 Mio. EUR (Vorjahr: 16,9 Mio. EUR). Im Allgemeinen sind zur Verringerung der Liquiditäts- und Finanzierungsrisiken die Gesellschaften des Manz Konzerns - dort wo möglich - angehalten, Aufträge "Cash positiv" abzuwickeln. Hierbei sollten über die Gesamtlaufzeit des jeweiligen Projektes die Einzahlungen die Auszahlungen übersteigen. Wie im Projektgeschäft üblich, hat eine Verzögerung von Auftragseingängen oder Einzahlungen signifikante Auswirkungen auf die Liquidität der jeweiligen Gesellschaft und gegebenenfalls auf den Konzern. Generell besteht zudem im Umfeld von geförderten Entwicklungsprojekten das Risiko, dass der Förderträger Rückforderungen aufgrund von Nichterreichung der vereinbarten Projektziele stellen kann, die sich negativ auf die Liquidität auswirken können.

Zudem können Förderzusagen an das Bestehen einer anderweitigen Finanzierung über den Eigenanteil an den Projektkosten geknüpft sein. Somit können ursprünglich zugesagte Fördergelder auch ausbleiben, wenn die Finanzierung des Eigenanteils nicht gesichert ist. Die Manz AG geht davon aus, dass sowohl die Finanzierung des Eigenanteil als auch die Erreichung der geförderten Projektziele gesichert ist.

Um die Risiken aus verzögerten Einzahlungen zeitnah zu erkennen, arbeitet die Manz-Gruppe mit einer rollierenden Liquiditätsvorschau, die zweiwöchentlich aktualisiert wird. Basierend auf der aktuellen Unternehmensplanung und einem Auftragsbestand nach IFRS zum Stichtag 31. Dezember 2021 von 229,1 Mio. EUR (Vorjahr: 202,3 Mio. EUR), welche zu künftigen Zahlungseingängen führen, geht der Vorstand davon aus, dass die Manz AG ihren künftigen Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann.

Währungsrisiken

Die Währungsrisiken der Manz AG ergeben sich aus operativen Tätigkeiten. Diese betrafen im Geschäftsjahr 2021 hauptsächlich Transaktionen der asiatischen Gesellschaften aus dem Verkauf von Maschinen. Das transaktionsbezogene Wechselkursrisiko, resultierend aus der Auf- bzw. Abwertung des US-Dollar gegenüber dem Neuen Taiwan Dollar, des Euro gegenüber dem Neuen Taiwan Dollar sowie des Euro gegenüber dem Chinesischen Renminbi, wird grundsätzlich - wo nötig und möglich - durch Devisentermingeschäfte abgesichert. Darüber hinaus wird das Wechselkursrisiko in der Regel auch durch die Verteilung der Produktionsstandorte auf mehrere Länder reduziert (natural hedging).

Informationstechnische Risiken

Ein Großteil der Prozesse und Kommunikation in der Manz-Gruppe läuft IT-gestützt ab. Deshalb hat die Sicherheit der Unternehmensdaten sowie das Vermeiden von Unterbrechungen von IT-unterstützten Geschäftsprozessen hohe Priorität. Hierfür werden IT-Systeme gegen mögliche Cyber-Attacken durch unberechtigte Zugriffe Dritter oder durch Schadsoftware geschützt und Alternativlösungen im Falle von Stabilitätsproblemen erarbeitet.

3.2.2 Strategische Risiken Risiken aus der strategischen Fokussierung auf dynamische Wachstumsmärkte

Als Hightech-Maschinenbauer fokussiert sich die Manz AG auf schnell wachsende Zukunftsmärkte mit kurzen Produktlebenszyklen. Mit ihren Produktionslösungen trägt Manz zur Entwicklung zahlreicher Technologien bei. So werden Bestandteile von Smartphones und Tablet-Computern, Batterien für Elektrofahrzeuge, Unterhaltungselektronik und stationäre Energiespeicher sowie Solarmodule auf Manz-Maschinen hergestellt. Diese Marktpositionierung in wettbewerbsintensiven und innovationsgetriebenen Märkten birgt das Risiko eines Wettbewerbsnachteils aufgrund von zu geringer Flexibilität der Strukturen, nicht ausreichendem Know-how oder zu langsamem Entwicklungstempo. Um dies zu vermeiden, sind die jeweiligen Geschäftsbereiche daher stets bestrebt, die Anforderungen der Kunden sowie die zukünftigen technologischen Trends in den Branchen frühzeitig zu erkennen. Aus diesen Erkenntnissen leitet das Unternehmen Innovationen ab, um den Wettbewerbern einen Schritt voraus zu sein. Die Innovationsansätze werden von den Geschäftsbereichen halbjährlich in einem gruppenweiten Strategiemeeting vorgestellt, diskutiert und die Umsetzung nach eingehender, positiver Prüfung verabschiedet.

Abhängigkeit von Großkunden und Branchen

Die Entwicklung von Fertigungsanlagen für Industriebetriebe birgt die Gefahr einer Konzentration im Auftragsvolumen auf einzelne Projekte, Branchen und Kunden. So erwirtschaftete die Manz AG im Geschäftsjahr 2021 rund 34 % ihrer Umsätze mit drei Kunden. Für den Fall, dass der Wegfall eines Großkunden nicht kompensiert werden kann, ist mit negativen Auswirkungen auf die Ergebnisse der Manz-Gruppe zu rechnen. Manz verfolgt aus diesem Grund das Ziel, die Auftragsstruktur innerhalb der drei strategischen Geschäftsbereiche ausbalanciert zu gestalten. Dabei sollen sich modular kombinierbare Maschinen und Maschinenkomponenten, wie auch "kleine Linien" sowie Großprojekte (> 10 Mio. EUR Auftragsvolumen) die Waage halten. Das Risiko einer rückläufigen Entwicklung bei Großkunden soll grundsätzlich durch die Verbreiterung des Kundenstamms und der Diversifizierung von Projektvolumina und des Geschäftsmodells verringert werden. Zudem nimmt Manz im Segment Contract Manufacturing Drittgeschäfte an, um trotz zyklischer Entwicklung der strategischen Geschäftsbereiche, eine ausgewogene Kapazitätsauslastung zu realisieren.

3.2.3 Marktrisiken

Risiken im Zusammenhang mit den internationalen Geschäftsaktivitäten

Negative gesamt- und finanzwirtschaftliche Entwicklungen in den internationalen Absatzmärkten können mit negativen Effekten für die Geschäftsentwicklung verbunden sein. So könnte sich als Konsequenz die Refinanzierung für Manz als börsennotiertes Unternehmen über den Kapitalmarkt deutlich schwieriger gestalten. Bei potenziellen Kunden der Manz AG allgemein besteht das Risiko, dass, basierend auf den teilweise noch jungen Märkten, das notwendige Kapital für Investitionen in neue Anlagen nicht zur Verfügung steht. Manz betreibt daher eine kontinuierliche Markt- und Wettbewerbsbeobachtung und -analyse, um solche Entwicklungen frühzeitig zu erkennen und ihnen entgegenzuwirken. Die Flexibilisierung der gesamten Unternehmensorganisation, der Ausbau des Produktportfolios, der Kundenbasis und der weltweiten Vertriebskapazitäten sowie die Fokussierung auf Wachstumsmärkte der drei Kernregionen Asien, Europa und den USA ermöglichen es, kurzfristig auf negative Veränderungen in einzelnen Märkten zu reagieren. Auch beschaffungsmarktseitig kann die zunehmende Internationalisierung zu Risiken führen, z.B. kann es zu Engpässen durch Handelskriege, wie zum Beispiel zwischen China und den USA, sowie durch die aktuellen kriegerischen Auseinandersetzungen in der Ukraine kommen. Auch lieferantenseitig ist die Manz AG bestrebt, durch Flexibilität, z.B. der Vermeidung von Single-Source-Lieferanten, nicht in Abhängigkeit von einzelnen Lieferanten oder Beschaffungsmärkten zu geraten.

Risiken durch zunehmenden Wettbewerb

Bestehende und potenzielle Wettbewerber, insbesondere asiatische Hersteller, könnten versuchen, Marktanteile in den Zielbranchen der Manz AG zu gewinnen - vor allem durch eine aggressive Preispolitik, ein Ungleichgewicht durch lokale Steuer- und Subventionspolitik von Staaten und Regierungen oder durch Einfuhrbeschränkungen zur Stützung nationaler Unternehmen. Ein weiteres Risiko besteht in zu vielen neuen Wettbewerbern, wodurch ein Überangebot am Markt entsteht und es in der Folge zu einer Konsolidierung unter den Unternehmen kommt. Dies könnte einen direkten Einfluss auf die Entwicklung der Marktanteile der Gesellschaft und damit auf die Absatz-, Umsatz- und die Ertragssituation der Manz AG haben. Um diesen Risiken wirksam entgegenzutreten, werden im Bereich "Market Intelligence" ständig Markt- und Wettbewerbsbeobachtungen durchgeführt, welche regelmäßig in internationalen Vertriebsmeetings ausführlich diskutiert werden und als Basis für eventuelle Gegenmaßnahmen dienen. Des Weiteren liefert das CRM-System (Customer-Relationship-Management-System) Frühindikatoren zur Beurteilung der zukünftigen Marktentwicklung. Eine detaillierte Analyse von verlorenen Projekten verschafft zeitnah Klarheit über die Wettbewerbssituation. Auch der Prozess der "Produktfindung, -entwicklung und -markteinführung" hat zum Ziel, mit strategischen Innovationen für den erforderlichen Wettbewerbsvorsprung in Wachstumsmärkten zu sorgen und die Positionierung der Manz AG als Hightech-Maschinenbauer weiter zu stärken. Durch lokale Standorte in Taiwan und China, den damit verbundenen lokal üblichen Produktionskosten sowie einem direkten Kundenkontakt wirkt Manz einer Abwanderung zu einheimischen Wettbewerbern entgegen. Auch strategische Kooperationen, zum Beispiel im Segment Energy Storage mit der chinesischen Shenzhen Yinghe Technology Co. Ltd., zielen darauf ab, mit einer Fokussierung das individuelle Leistungsportfolio zu straffen, dadurch die Kostenbasis zu verringern und somit die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens zu steigern.

Risiken durch raschen technologischen Wandel und bei der Markteinführung neuer Produkte

Zur Behauptung der technologischen Positionierung am Markt sind Forschung und Entwicklung sowie ein innovatives Produktportfolio für die Gesellschaft von entscheidender Bedeutung. Die Industrien, für welche die Manz AG ihre Maschinen und Anlagen entwickelt und herstellt, sind von einem raschen technologischen Wandel geprägt. Substitutive oder disruptive Technologien könnten wesentliche Teile eines bestehenden Markts besetzen. Wettbewerbern der Manz AG könnte es somit gelingen, durch die Entwicklung entsprechender Technologien oder auch Software, schneller oder besser auf geänderte Kundenanforderungen zu reagieren und so einen Wettbewerbsvorsprung gegenüber der Manz AG zu erlangen. In diesen Fällen könnte die Nachfrage nach den Produkten der Manz AG erheblich beeinträchtigt werden. Ferner könnten von der Manz-Gruppe Maschinen und Anlagen entwickelt werden, für die am Markt keine oder nur eine geringe Nachfrage besteht. Auch besteht das Risiko, dass sich die Fertigstellung neuer Produkte, die sich aktuell noch in der Entwicklung befinden, zukünftig als komplexer herausstellt als erwartet. Probleme beispielsweise bei der technischen Machbarkeit, Qualitätssicherung, Nichteinhaltung von Fristen, erhöhten Kosten usw. könnten im schlimmsten Fall zum Verlust von Kunden in Verbindung mit finanziellen Verlusten führen. Die Manz AG ist bestrebt, einen engen Kontakt zu ihren Kunden zu pflegen und so neue Trends frühzeitig zu erkennen. Im Bereich Business Development beschäftigt man sich zudem mit neuen Applikationsmöglichkeiten für die von Manz entwickelten Technologien. Mögliche Marktpotenziale prüft die Gesellschaft im Vorfeld sorgfältig, um die Renditen von Entwicklungsprojekten abschätzen und damit die Ressourcen optimal einsetzen zu können. Auf Grundlage der Risikoanalyse verfolgt Manz zudem das Ziel, die vertragsgemäße Realisierung von Projekten und Produkten sicherzustellen. Dem grundsätzlichen Risiko bei der Entwicklung und Einführung neuer Produkte für einzelne Kunden begegnet die Manz AG zudem durch die Erweiterung des Produktportfolios um Maschinenkomponenten, die auf Kundenwunsch modular zu Baugruppen oder kompletten Produktionsmaschinen individualisiert werden können.

3.2.4 Umweltrisiken

Risiken in Zusammenhang mit Pandemien

Als international agierender Hightech-Maschinenbauer verfügt die Manz AG über Produktionsstätten in Deutschland, China, Taiwan, der Slowakei, Ungarn und Italien sowie weitere Service-Niederlassungen in den USA und Indien. Die Aktivitäten in Regionen mit weniger entwickelten Gesundheitssystemen könnten sich im Falle von Pandemien und in der Folge verbundenen Produktionsstopps negativ auf die geschäftliche Entwicklung der Gesellschaft in der Region auswirken und dadurch die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage beeinträchtigen. Pandemien könnten sich in diesem Zusammenhang insbesondere auf die Abwicklung unserer Kundenprojekte in Asien weiterhin negativ auswirken.

Risiko durch Umwelt und Natur

Durch Naturkatastrophen wie Erdbeben und Überschwemmungen oder andere Ereignisse wie Feuer kann es zu Produktionsstopps kommen, die sich negativ auf die geschäftliche Entwicklung der Gesellschaft auswirken und dadurch die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage beeinträchtigen können. Außerdem gibt es Risiken für Umweltverschmutzungen, für die die Manz AG haftbar gemacht werden könnte.

3.3 Chancenbericht

Branchenfokus mit wettbewerbsfähigem und kundenorientiertem, innovativem Technologieportfolio

In den vergangenen Jahren hat das Unternehmen mit der konsequenten Ausrichtung des Technologie- und Produktportfolios auf die Bedürfnisse und Herausforderungen der Automobilindustrie & Elektromobilität, Batteriefertigung, Elektronik, Energie sowie der Medizintechnik, die Voraussetzungen für die aktuellen Wachstumspotenziale geschaffen. Mit dem neuen Markenclaim "engineering tomorrow's production" zur Schärfung der Positionierung und der zum 01. Januar 2022 erfolgten Neuausrichtung der Konzernorganisation, zielt Manz darauf ab, die Chancen dieser dynamischen Wachstumsmärkte noch besser zu nutzen. Im Zuge dessen wurde die Organisationsstruktur des Konzerns optimiert, die Geschäftsbereiche neu geordnet und die Berichtssegmente entsprechend angepasst.

Mit dieser Neuausrichtung, einer klaren Zuordnung von Verantwortlichkeiten, einer deutlichen Reduktion von Schnittstellen sowie einer Stärkung sowohl der Gruppenfunktionen als auch der jeweiligen Standorte, wird die Manz AG schneller und agiler auf die Anforderungen ihrer Kunden eingehen und ihre Geschäftsaktivitäten skalieren können.

Nachhaltige Wettbewerbs- und Renditefähigkeit durch profitables Wachstum

Die Grundlage für die angestrebte nachhaltige Stabilität bei langfristigem Wachstum bildet das diversifizierte Geschäftsmodell der Manz AG. Mit dem Ziel, die Kundenbasis deutlich auszuweiten und damit das Geschäftsmodell weiter zu stabilisieren, baut die Manz AG, zusätzlich zu den kundenindividuellen Lösungen, den Anteil modularer Maschinen am Produktportfolio stetig aus. Diese modularen Maschinen sollen, basierend auf einem Baukastensystem, zu kompletten, individuellen Systemlösungen verkettet werden können. Durch diesen Schritt sollen Entwicklungsrisiken, -aufwand und -dauer deutlich reduziert und damit die Amortisation der Entwicklungsanstrengungen signifikant verkürzt werden. Gleichzeitig sollen für die Manz AG hieraus Synergieeffekte resultieren, welche die Produktivität der gesamten Gruppe unterstützen.

Darüber hinaus treibt die Manz AG mit dem Projekt "Lithium-Batteriefabrik der Zukunft" die Entwicklung hocheffizienter Maschinen und Prozesse zur vollautomatisierten Herstellung von Lithium-Ionen-Batterien der nächsten Generation voran. Durch die bewährte Projekt- und Entwicklungskompetenz kann Manz so die Leistungsfähigkeit und Kosteneffizienz der Produktion signifikant verbessern und die Time-to-Market für die Kunden deutlich reduzieren. Dieses Projekt der Manz AG wird im Rahmen der wichtigen Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse ("IPCEI") zur Förderung von Forschung und Innovation in der Batterie-Wertschöpfungskette durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und das Landeswirtschaftsministerium Baden-Württemberg unterstützt. Darüber hinaus erhielt auch die Manz Italy Srl vom italienischen Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung eine Förderzusage als einer der wenigen europäischen Maschinenbauer, der bereits umfangreiche Erfahrungen im Bereich der gesamten Wertschöpfungskette der Lithium-Ionen-Batterieproduktion hat, kann Manz durch die IPCEI-Förderung seine Entwicklungsaktivitäten weiter intensivieren und somit die eigene Wettbewerbsfähigkeit kontinuierlich ausbauen.

Zudem ist eine kostenbewusste Unternehmensführung für die profitable Entwicklung eines Unternehmens von zentraler Bedeutung. Das diversifizierte Geschäftsmodell und fortlaufende Maßnahmen zur Kostenoptimierung zielen darauf ab, dauerhaft und nachhaltig wettbewerbsfähig und profitabel zu sein.

Segmentübergreifender Technologieeinsatz bietet Chancen für Synergieeffekte und Flexibilität

Bei der Entwicklung ihrer Produktionsanlagen betreibt die Manz AG einen aktiven Technologietransfer zwischen den Branchen. Indem das umfassende technologische Know-how branchenübergreifend eingesetzt wird, schafft das Unternehmen Synergien und ist dadurch bestrebt, einen Beitrag zur Minimierung der Fertigungskosten für seine Kunden zu realisieren und somit zu deren wirtschaftlichen Produktion beizutragen. Gleichzeitig sollen die zwischen den Segmenten erzielten Synergieeffekte die Produktivität und Profitabilität der Manz-Gruppe fördern. Durch die Nutzung der Synergieeffekte zwischen den Segmenten ist das Geschäftsmodell der Manz AG zudem flexibel für neue Wachstumstrends und Absatzmärkte mit zusätzlichem Umsatz- und Ertragspotenzial aufgestellt.

Kooperationen mit strategischen Partnern eröffnet Wachstumspotenzial

Bereits 2020 ist die Manz AG eine strategische Kooperation mit dem chinesischen Partner Shenzhen Yinghe Technology Co. Ltd. eingegangen. Die Kooperation sieht vor, dass Manz und Yinghe ihren Kunden zukünftig im Rahmen eines Lizenzmodells die beste Anlagentechnologie aus dem jeweiligen Produktportfolio gemeinsam anbieten, um auf diese Weise die Marktpotenziale noch besser nutzen zu können.

Diesen erfolgreichen Ansatz hat die Manz AG 2021 weiterentwickelt und eine weitere strategische Kooperation im Bereich Lithium-Ionen Batteriesysteme mit der GROB-WERKE GmbH & Co. KG geschlossen. GROB ist seit über 90 Jahren taktgebender Vorreiter im Bau von Produktions- und Automatisierungssystemen und überzeugt mit seiner Umsetzungsstärke in der Konzeption, Planung und Inbetriebnahme hochkomplexer und kundenspezifischer Anlagen für die Massenproduktion, insbesondere für die Automobilindustrie, in den letzten fünf Jahren mit starkem Fokus auf der E-Mobilität. Im Rahmen der Partnerschaft setzen die Unternehmen innovative Maschinenstandards "made in Europe" um, kombinieren hierfür Markt- und Kundenzugang und bündeln die technologischen Expertisen. Damit ist Manz gemeinsam mit GROB in der Lage, den kompletten Produktionsprozess zur Herstellung von Lithium-Ionen Batteriezellen und -modulen, von der Beschichtung des Elektrodenmaterials bis zur Pack-Montage, aus einer Hand und voll integriert anzubieten. Hierdurch können den Kunden deutliche Wettbewerbsvorteile hinsichtlich Effizienz, Leistungsfähigkeit und Sicherheit ihrer Batteriezellen und -module angeboten werden.

3.4 Beurteilung und Zusammenfassung der Risiko- und Chancensituation

Das Risikoportfolio der Manz AG besteht sowohl aus vom Konzern beeinflussbaren als auch nicht beeinflussbaren Risiken, wie Konjunktur und Branchenentwicklung. Die Situation in diesen Bereichen beobachtet und analysiert das Unternehmen regelmäßig. Beeinflussbare Risiken werden durch entsprechende Überwachungs- und Kontrollsysteme frühzeitig erkannt und sollen somit vermieden werden. Wesentliche Risiken, die wahrscheinlich schwerwiegende negative Auswirkungen auf die ökologischen oder gesellschaftlichen Aspekte haben, lassen sich aufgrund des Geschäftsmodells der Manz AG nicht ableiten.

Die Risiko- und Chancenidentifikation hat weder für das Geschäftsjahr 2021 noch für den Prognosezeitraum 2022 für den gesamten Konzern oder für die einzelnen Konzerngesellschaften ein bestandsgefährdendes Risiko ergeben. Ein bestandsgefährdendes Risiko leitet sich aus der Kennzahl Risikotragfähigkeit ab, die den kumulativen Erwartungswert sämtlicher Risiken, deren Eintrittswahrscheinlichkeit über 40 % liegt, berücksichtigt. Überschreitet diese Kennzahl die Hälfte des Konzern- bzw. Einzelabschlusseigenkapitals des Vorjahres, ist dies als bestandgefährdend definiert.

Im Geschäftsjahr 2021 hat sich die Risiko- und Chancenlage hinsichtlich der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie weiter verbessert. Nachteilig wirkte sich aus, dass es im Geschäftsbereich Solar wider Erwarten nicht zu einem Abschluss des Projekts CIGSfab gekommen ist. Für die übrigen Risiken hat sich die Lage gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen nicht verändert. Inwieweit sich jedoch der Krieg in der Ukraine auf die gesamtwirtschaftlichen und branchenspezifischen Rahmenbedingungen im Jahr 2022 auswirkt, ist derzeit aufgrund erheblicher Unsicherheiten und der hohen Dynamik nicht verlässlich abschätzbar. Zwar unterhält Manz weder mit Geschäftspartnern in Russland noch in der Ukraine direkte Geschäftsbeziehungen; indirekt können sich die Folgen dieser kriegerischen Auseinandersetzung bspw. über steigende Energiekosten jedoch nachteilig auf die Manz AG auswirken. Risiken, deren Bedeutung gemäß Risikomanagementsystem im Vergleich zum Vorjahr keine bzw. eine geringere Relevanz aufweisen, wurden im aktuellen Risikobericht nicht aufgeführt. Die Risiken und deren mögliche Auswirkungen sind bekannt, ebenso wie die einzuleitenden Maßnahmen. Die sich zeigenden Chancen werden analysiert und die Realisierung gegebenenfalls in die Wege geleitet.

Chancen Auswirkung Eintrittswahrscheinlichkeit
Branchenfokus mit wettbewerbsfähigem und kundenorientiertem, innovativem Technologieportfolio hoch hoch
Nachhaltige Wettbewerbs- und Renditefähigkeit durch profitables Wachstum hoch mittel
Segmentübergreifender Technologieeinsatz bietet Synergieeffekte und Flexibilität hoch hoch
Strategische Kooperationen eröffnen Wachstumspotenzial mittel hoch

Der Vorstand der Manz AG kommt damit seiner Informationsverpflichtung über die Chancen und Risiken des Unternehmens gegenüber dem Aufsichtsrat und den Aktionären nach. Er sieht diese Berichterstattung als wichtiges Element einer gelebten Corporate Governance an.

Aus heutiger Sicht bestehen für die zukünftige Entwicklung der Manz AG keine bestandsgefährdenden Risiken, die die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns wesentlich beeinträchtigen könnten.

4. Prognosebericht

4.1 Anpassung der Berichtssegmente

In den vergangenen Jahren hat das Unternehmen mit der konsequenten Ausrichtung des Technologie- und Produktportfolios auf die Bedürfnisse und Herausforderungen der Automobilindustrie & Elektromobilität, Batteriefertigung, Elektronik, Energie sowie der Medizintechnik, die Voraussetzungen für die aktuellen Wachstumspotenziale geschaffen. Mit dem neuen Markenclaim "engineering tomorrow's production" zur Schärfung der Positionierung und der nun erfolgten Neuausrichtung der Konzernorganisation, zielt Manz darauf ab, die Chancen dieser dynamischen Wachstumsmärkte noch besser zu nutzen. Im Zuge dessen wurde zum 01. Januar 2022 die Organisationsstruktur des Konzerns optimiert, die Geschäftsbereiche neu geordnet und die Berichtssegmente entsprechend angepasst.

Mit der nun vorgenommenen Neuausrichtung, einer klaren Zuordnung von Verantwortlichkeiten, einer deutlichen Reduktion von Schnittstellen sowie einer Stärkung der Gruppenfunktionen und der jeweiligen Standorte, wird die Manz AG die Chancen der Wachstumsmärkte wesentlich besser nutzen, ihre Geschäftsaktivitäten skalieren und so die gesteckten Ziele erreichen können.

Ab dem Geschäftsjahr 2022 berichtet die Manz AG in den beiden Berichtssegmenten "Mobility & Battery Solutions" sowie "Industry Solutions". Mobility & Battery Solutions wird dabei im Wesentlichen die Geschäftsaktivitäten des früheren Segments Energy Storage mit einem klaren Fokus auf den Wachstumsmarkt E-Mobility umfassen. Im Berichtssegment Industry Solutions vereint die Manz AG die Aktivitäten der zwei Business Units Electronics (Halbleiter-Backend-Produktion, Fan-Out Panel Level Packaging und Display-Technologien) sowie Industrial Automation (industrielle Montagelösungen zur Herstellung von Consumer Electronics, Leistungselektroniken und weiterer Komponenten des elektrischen Antriebsstrangs).

Die folgenden Prognosen und Aussagen über die voraussichtliche Entwicklung der Manz AG erfolgen im Rahmen dieser angepassten Berichtsstrukturen.

4.2 Konjunktureller und branchenbezogener Ausblick

Das Institut für Weltwirtschaft (IfW) Kiel sieht eine große Unsicherheit in den Auswirkungen der neuen Omikron-Variante des Coronavirus auf die Konjunktur. Die IfW-Experten rechneten im Dezember 2021 damit, dass die wirtschaftliche Aktivität in den nächsten Monaten merklich gedämpft wird, sich die weltwirtschaftliche Erholung aber im weiteren Verlauf des Jahres 2022 wieder durchsetzen wird. Für das laufende Jahr 2022 wird insgesamt ein weltweites Wirtschaftswachstum von 4,5 % erwartet (Vorjahr: 5,7 %). Für die USA rechnen die Wirtschaftsforscher des IfW 2022 mit einem Wirtschaftswachstum von 4,4 % (Vorjahr: 5,6 %). Aufgrund der Immobilienkrise sowie Maßnahmen zur Eindämmung lokaler Covid-19-Ausbrüche wird die Wirtschaft in China 2022 voraussichtlich um 4,1 % wachsen (Vorjahr: 7,8 %). Für die Europäische Union wird für 2022 mit einem Wachstum von 3,7 % gerechnet (Vorjahr: 5,0 %). In Deutschland wird das Wachstum mit 4,0 % voraussichtlich etwas höher ausfallen, allerdings war hier der Anstieg 2021 mit 2,7 % geringer als im europäischen Durchschnitt.

Für die Maschinenproduktion im Jahr 2022 erwartet der VDMA in seiner Prognose vom März 2022 ein reales Wachstum von 4,0 % (Vorjahr: 7,0 %). Damit würde der Produktionswert im Maschinenbau 2022 auf 241 Milliarden Euro ansteigen und das Vor-Corona-Niveau übertreffen (2019: 226 Milliarden Euro). Die tatsächliche Entwicklung hängt wesentlich vom weiteren Verlauf der Materialengpässe sowie der Corona-Pandemie ab, die auch 2022 zu den großen Herausforderungen der Branche zählen.

In den im Segment Mobility & Battery Solutions adressierten Märkten werden folgende Entwicklungen erwartet:

Der Halbleitermangel wird die globale Automobilindustrie nach Einschätzung von Experten auch im laufenden Jahr und darüber hinaus beeinflussen. Die Hauptursachen dafür sieht die Unternehmensberatung Roland Berger in einem strukturellen Ungleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage sowie in grundlegenden Problemen in den Lieferketten, die durch die Covid-19-Pandemie und weitere externe Faktoren ausgelöst und verstärkt wurden.

IHS Markit prognostiziert für das Jahr 2022 eine weltweite Produktion von rund 6,4 Millionen reinen Elektrofahrzeugen, was einem Zuwachs von 39 % im Vergleich zum Jahr 2021 entspricht. Der Anteil reiner Elektrofahrzeuge erhöht sich demnach auf knapp 8 % (Vorjahr: rund 6 %). In den folgenden Jahren wird der Anteil weiter kontinuierlich steigen. Auf Basis der Daten von IHS Markit ergibt sich für 2027 ein Anteil von 25 %.

Die Batterie ist eine der zentralen Komponenten von Elektrofahrzeugen. Um den steigenden Batteriebedarf in den kommenden Jahren zu decken, werden die Produktionskapazitäten dafür massiv auf- und ausgebaut. Für das laufende Jahr wird die benötigte Batteriekapazität für die oben genannte Produktion von 6,4 Millionen Elektrofahrzeugen von IHS Markit auf rund 380 Gigawattstunden beziffert, was einem Zuwachs von rund 56 % im Vergleich zu 2021 entspricht.

Im Segment Industry Solutions adressiert Manz mit seinen Maschinen verschiedene Märkte. Darunter fallen sowohl Anlagen für die Elektronik- und Displayindustrie, aber auch Montagelinien für weitere Industrien, unter anderem zur Herstellung von Zellkontaktiersystemen (ZKS) für Elektrofahrzeuge.

Für den globalen Displaymarkt 2022 erwartet DSCC ein Kapazitätswachstum von 7 % im Vergleich zum Vorjahr (Vorjahr: + 11 %). Als wesentliche Wachstumstreiber sieht DSCC den Kapazitätsausbau durch LCD-Hersteller sowie OLED-Hersteller, die sich stärker am IT-Markt ausrichten. Während LCD-TVs mit einem Marktanteil von über 70 % auch in den kommenden Jahren den Markt dominieren werden, erwarten DSCC für OLED-TVs die höchsten Wachstumsraten mit durchschnittlich 18 % zwischen 2020 und 2026.

Im Bereich der Leiterplatten-Produktion erwartet Prismark auch im Jahr 2022 für paketierte Substrate die höchsten Wachstumsraten aller Segmente. Der Markt soll bis zum Jahresende 2022 auf 15,6 Mrd. US-Dollar wachsen (Vorjahr: rund 14 Mrd. US-Dollar).

Für das Chip Packaging-Verfahren Fan-Out Panel Level Packaging (FOPLP) prognostiziert Yole Developpement ein Wachstum des Gesamtmarktes auf 88 Mio. US-Dollar (Vorjahr: 73 Mio. US-Dollar). Zu den wichtigsten Wachstumstreibern auf der Anwendungsseite zählt Yole den steigenden Bedarf an High-Performance Computing (HPC) sowie High-End Smartphones bzw. Smartwatches.

Aufgrund des starken Wachstums im Bereich der Elektrofahrzeuge wird auch der Markt für Zellkontaktiersysteme, die ein wesentlicher Bestandteil zur Integration und Verschaltung von Batteriezellen bzw. -modulen sind, weiter wachsen. Für das Jahr 2022 prognostiziert Manz auf Basis der Zahlen von IHS Markit insgesamt etwa 140 Millionen produzierte Zellkontaktiersysteme (Vorjahr: 106 Mio.).

4.3 Gesamtaussage zur zukünftigen Entwicklung

Aufgrund der insgesamt positiven Branchenaussichten in den für die Manz AG relevanten Ländern und Märkten geht der Vorstand davon aus, dass die Manz AG, auch aufgrund der für 2022 erwarteten Umsatzrealisierung des Großprojekts zur Lieferung einer CIGS-Produktionslinie auf Basis einer Einigung mit dem Kunden, im Umsatz um 80% bis 100 % und in der Gesamtleistung um 60 % bis 80 % profitabel wachsen wird. Der Vorstand erwartet gegenüber dem Jahr 2021 eine positive EBITDA-Marge im mittleren einstelligen Prozentbereich sowie eine EBIT-Marge im niedrigen bis mittleren, positiven einstelligen Prozentbereich. Für die Eigenkapitalquote wird ein Wert über 19 % erwartet; hinsichtlich des Gearing rechnet der Vorstand mit einem gegenüber 2021 vergleichbaren Wert.

Inwieweit sich der Krieg in der Ukraine und die Sanktionen in Russland auf die gesamtwirtschaftlichen und branchenspezifischen Rahmenbedingungen im Jahr 2022 auswirkt, ist derzeit aufgrund erheblicher Unsicherheiten und der hohen Dynamik nicht verlässlich abschätzbar.

Auf Segmentebene rechnet der Vorstand für Mobility & Battery Solutions mit mindestens einer Verzehnfachung des im Jahr 2021 realisierten Umsatzes in Höhe von 11,8 Mio. EUR. Vorbehaltlich der für 2022 erwarteten Beendigung des CIGS-Großprojekts erwartet der Vorstand für das Segment Industry Solutions eine Umsatzsteigerung von 30% bis 50% (Vorjahr: 166,5 Mio. EUR).

Die insgesamt positiven Erwartungen für 2022 werden durch eine positive Entwicklung in der Anfrageintensität, im Auftragseingang sowie einem soliden Auftragsbestand von 538,9 Mio. EUR zum 31. Dezember 2021 (Vorjahr: 563,5 Mio. EUR) untermauert.

Ziel des Vorstands ist die Weiterentwicklung des umfassenden Technologieportfolios einerseits sowie die Stärkung und der Ausbau der guten Marktposition der Manz AG in beiden Segmenten andererseits. Mit ihren Technologien wird sich die Manz AG auch weiterhin insbesondere auf die Industrien Automobil und Elektromobilität, Batteriefertigung, Elektronik, Energie sowie Medizintechnik fokussieren.

Zukunftsgerichtete Aussagen

Dieser Bericht enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen, die auf den gegenwärtigen Annahmen und Prognosen der Unternehmensleitung der Manz AG beruhen. Solche Aussagen sind Risiken und Ungewissheiten unterworfen. Diese und andere Faktoren können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage, die Entwicklungen oder die Leistungsfähigkeit der Gesellschaft wesentlich von den hier abgegebenen Einschätzungen abweichen. Die Gesellschaft übernimmt keinerlei Verpflichtung, solche zukunftsgerichteten Aussagen fortzuschreiben und an künftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.

 

Reutlingen, den 30. März 2022

Manz AG

Martin Drasch, Vorstandsvorsitzender

Manfred Hochleitner

Jürgen Knie

BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2021

Aktiva

31.12.2021 31.12.2020
EUR EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 18.886.917,08 16.957.408,60
2. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 1.144.295,88 1.107.408,40
20.031.212,96 18.064.817,00
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 262.865,00 229.098,00
2. Technische Anlagen und Maschinen 424.557,00 580.571,00
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 571.348,00 571.004,00
1.258.770,00 1.380.673,00
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 29.654.682,07 41.789.377,95
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 0,00 916.695,19
3. Beteiligungen 4.049.210,91 7.260.265,11
33.703.892,98 49.966.338,25
54.993.875,94 69.411.828,25
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Vorräte
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 7.816.515,32 4.106.333,14
2. Unfertige Erzeugnisse 251.105.643,28 274.067.245,58
3. Fertige Erzeugnisse und Waren 681.685,78 704.507,34
4. Geleistete Anzahlungen 50.852.872,53 66.089.808,31
5. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen -213.590.236,74 -240.285.858,17
96.866.480,17 104.682.036,20
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 6.235.688,29 1.080.925,95
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 123.399,45 249.445,12
3. Sonstige Vermögensgegenstände 6.375.984,45 1.369.037,06
12.735.072,19 2.699.408,13
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 20.305.797,77 56.772.625,81
129.907.350,13 164.154.070,14
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 770.426,95 416.193,21
185.671.653,02 233.982.091,60

PASSIVA

31.12.2021 31.12.2020
EUR EUR
A. EIGENKAPITAL
I. Gezeichnetes Kapital 7.756.804,00 7.744.088,00
II. Kapitalrücklage 26.294.940,98 41.294.940,98
III. Gewinnrücklagen 1.470.601,00 1.470.601,00
IV. Bilanzverlust -6.463.797,86 -6.143.414,72
29.058.548,12 44.366.215,26
B. RÜCKSTELLUNGEN
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 3.165.552,00 3.062.687,00
2. Steuerrückstellungen 1.120.600,98 827.300,98
3. Sonstige Rückstellungen 9.087.965,23 6.289.678,67
13.374.118,21 10.179.666,65
C. VERBINDLICHKEITEN
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 0,00 1.793,62
2. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 77.028.031,18 117.258.866,49
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 17.597.200,62 11.849.052,76
4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 46.166.856,49 43.525.876,34
5. Sonstige Verbindlichkeiten 2.384.091,73 6.717.987,98
- aus Steuern: EUR 2.184.996,09 (Vorjahr: EUR 6.170.823,50)
143.176.180,02 179.353.577,19
D. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 62.806,67 82.632,50
185.671.653,02 233.982.091,60

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DEZEMBER 2021

2021 2020
EUR EUR
1. Umsatzerlöse 178.339.053,57 78.711.710,19
2. Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen -22.984.423,86 39.081.326,03
3. Andere aktivierte Eigenleistungen 7.262.316,74 5.645.604,17
4. Sonstige betriebliche Erträge 2.582.672,22 5.088.781,44
- davon aus Währungsumrechnung: EUR 41.182,20 (Vorjahr: EUR 207.138,97)
5. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren -85.505.237,51 -54.326.878,76
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen -18.317.837,10 -16.971.274,28
-103.823.074,61 -71.298.153,04
6. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -34.564.430,15 -31.280.459,50
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung -6.018.444,30 -5.443.818,34
- davon für Altersversorgung: EUR 75.456,95 (Vorjahr: EUR 49.800,18)
-40.582.874,45 -36.724.277,84
7. Abschreibungen
a) Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -5.676.645,02 -4.875.761,36
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen -22.233.071,84 -19.875.538,88
- davon Aufwendungen nach Art. 67 Abs. 1 und Abs. 2 EGHGB: EUR 51.196,00 (Vorjahr: EUR 51.210,00)
- davon aus Währungsumrechnung: EUR 358.365,44 (Vorjahr: EUR 246.633,57)
9. Betriebsergebnis -7.116.047,25 -4.246.309,29
10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 392.561,60 131.420,71
- davon aus verbundenen Unternehmen: EUR 20.480,89 (Vorjahr: EUR 121.026,48)
- davon aus Abzinsung: EUR 7.994,69 (Vorjahr: EUR 9.173,21)
11. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens -7.339.265,11 -4.440.000,00
12. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -930.215,42 -754.791,99
- davon an verbundene Unternehmen: EUR 583.340,00 (Vorjahr: EUR 483.131,55)
- davon aus Aufzinsung: EUR 228.480,92 (Vorjahr: EUR 240.618,39)
13. Finanzergebnis -7.876.918,93 -5.063.371,28
14. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0,00 0,00
15. Ergebnis nach Steuern -14.992.966,18 -9.309.680,57
16. Sonstige Steuern -327.416,96 -350.062,30
17. Jahresfehlbetrag -15.320.383,14 -9.659.742,87
18. Verlustvortrag aus dem Vorjahr -6.143.414,72 -6.483.671,85
19. Entnahmen aus der Kapitalrücklage 15.000.000,00 10.000.000,00
20. Bilanzverlust -6.463.797,86 -6.143.414,72

Anhang für das Geschäftsjahr 2021

der Manz AG, Reutlingen

Allgemeine Hinweise

Die Manz AG ("Manz AG") hat ihren Firmensitz in Reutlingen und ist ins Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart (HRB 353989) eingetragen.

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. und §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie nach den einschlägigen Vorschriften des Aktiengesetzes (AktG) und der Satzung aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Darstellung, Gliederung, Ansatz und Bewertung des Jahresabschlusses entsprechen den Vorjahresgrundsätzen.

Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden gemäß § 255 Abs. 2a HGB mit den bei dessen Entwicklung anfallenden Aufwendungen (Entwicklungskosten) bewertet. Sofern die Entwicklung noch nicht abgeschlossen ist, werden keine Abschreibungen vorgenommen. Die Nutzungsdauer wird nach deren Produktlebenszyklus oder deren erwarteten Synergieeffekten angesetzt, soweit diese verlässlich geschätzt werden können. Ansonsten wird die Nutzungsdauer gemäß § 253 Abs. 3 HGB mit zehn Jahren angenommen.

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen vermindert. Den Abschreibungen liegen Nutzungsdauern von drei bis fünf Jahren zugrunde.

Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird soweit abnutzbar, um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert. Den planmäßigen Abschreibungen werden Nutzungsdauern zwischen drei und dreizehn Jahren zugrunde gelegt. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 800,00 EUR werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.

Bei den Finanzanlagen werden die Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen zu Anschaffungskosten bzw. niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt, sofern von einer dauernden Wertminderung auszugehen ist. Ausleihungen werden zum Nennwert bzw. zum niedrigeren beizulegenden Zeitwert bewertet.

Die Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sind zu den durchschnittlichen oder letzten Einstandspreisen oder zu niedrigeren Tagespreisen am Bilanzstichtag aktiviert.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind auf der Basis von Einzelkalkulationen, die auf der aktuellen Betriebsabrechnung beruhen, zu Herstellungskosten bewertet, wobei neben den direkt zurechenbaren Materialeinzelkosten, Fertigungslöhnen und Sondereinzelkosten auch Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie anteilige Verwaltungskosten entsprechend berücksichtigt werden. In die Herstellungskosten werden keine Fremdkapitalzinsen einbezogen.

In allen Fällen wurde verlustfrei bewertet, d. h. es wurden von den voraussichtlichen Verkaufspreisen Abschläge für noch anfallende Kosten vorgenommen.

Handelswaren sind zu Anschaffungskosten oder niedrigeren Marktpreisen bilanziert, geleistete Anzahlungen mit dem Nennbetrag.

Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Abwertungen berücksichtigt.

Die erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen werden grundsätzlich mit dem Bestand an unfertigen Erzeugnissen verrechnet. Sofern der Betrag der erhaltenen Anzahlungen die Herstellungskosten der Vorräte übersteigt, erfolgt der Ausweis unter Passiva Erhaltene Anzahlungen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen; das allgemeine Kreditrisiko wurde durch entsprechende Wertberichtigungen auf den um die Umsatzsteuer gekürzten, zum Bilanzstichtag noch offenen Forderungsbestand aus Lieferungen und Leistungen berücksichtigt.

Liquide Mittel sowie Rechnungsabgrenzungsposten sind zu ihrem Nennwert angesetzt.

Auf Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sowie unter Einbeziehung von berücksichtigungsfähigen Verlust- und Zinsvorträgen wird ein Überhang an passiven latenten Steuern angesetzt, wenn insgesamt von einer Steuerbelastung in künftigen Geschäftsjahren auszugehen ist. Die Aktivierung eines aktivischen Überhangs unterbleibt aufgrund der vorliegenden Verlusthistorie und der damit verbundenen Nicht-Werthaltigkeit der steuerlichen Verlustvorträge. Soweit die aktiven latenten Steuern den vorhandenen passiven latenten Steuern entsprechen, werden diese insoweit verrechnet dargestellt. Verlustvorträge werden insoweit berücksichtigt, als eine Verrechnung mit steuerpflichtigem Einkommen innerhalb der nächsten fünf Jahre realisierbar erscheint.

Die Bewertung von latenten Steuern erfolgt auf der Grundlage des geltenden Körperschaftsteuersatzes sowie entsprechend den gewerbesteuerlichen Hebesätzen. Unter Berücksichtigung von Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag sowie Gewerbeertragsteuer ergab sich im abgelaufenen Geschäftsjahr ein Steuersatz von 29,13 %.

Die Gesellschaft hat erstmals im Geschäftsjahr 2008 für Mitglieder des Vorstands und andere teilnahmeberechtigte Mitarbeiter einen Performance Share Plan eingeführt. Hierbei werden Aktienzusagen mit einer bestimmten Wartezeit gewährt. Nach Ablauf der Wartezeit erhält der Empfänger eine Manz Aktie zum Preis von 1,00 EUR. Die Aktienzusagen verfallen, wenn das Beschäftigungsverhältnis gekündigt oder ein Aufhebungsvertrag geschlossen wird. Zur Bedienung der Aktienoptionen wurde in den Jahren 2008, 2011, 2012, 2015 und 2019 die bedingte Erhöhung des Grundkapitals beschlossen (siehe auch Bedingtes Kapital I, II, III). Im vorliegenden handelsrechtlichen Abschluss der Manz AG wurde, wie schon in den Vorjahren, die Ausgabe der Aktienoptionen/-zusagen nicht bilanziert.

Die Pensionsverpflichtungen werden mit dem anhand des Projected-Unit-Credit-Verfahrens ermittelten Erfüllungsbetrags unter Verwendung der "Richttafeln 2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck bewertet. Für die Abzinsung wurde der durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre bei einer restlichen Laufzeit von 15 Jahren von 1,87 % (Vj. 2,3 %) verwendet. Erwartete Rentensteigerungen wurden mit 1,7 % (Vj. 1,7 %) und Gehaltssteigerungen wurden mit 2,5 % (Vj. 2,5 %) berücksichtigt.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d.h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) gebildet. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die Jubiläumsrückstellungen werden gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB zum nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Für die Abzinsung wurde pauschal der durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre bei einer restlichen Laufzeit von 15 Jahren von 1,35 % (Vj. 1,6 %) verwendet. Die erwartete Fluktuation wurde mit einer Rate von 9,0 % (Vj. 9,0 %) berücksichtigt. Für Vermögensgegenstände, die ausschließlich der Erfüllung von Verpflichtungen aus Altersteilzeit dienen und dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind, erfolgt die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert. Die Vermögensgegenstände werden mit der jeweils zugrundeliegenden Verpflichtung verrechnet. Ergibt sich ein Verpflichtungsüberhang wird dieser unter den Rückstellungen erfasst. Übersteigt der Wert der Vermögensgegenstände die Verpflichtungen, erfolgt der Ausweis auf der Aktivseite.

Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr werden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag bewertet.

Die derivativen Finanzgeschäfte werden entsprechend § 254 HGB als Bewertungseinheit mit einem Grundgeschäft zusammengefasst, soweit ein unmittelbarer Sicherungszusammenhang zwischen Finanzgeschäft und Grundgeschäft besteht. Hierbei kommt die sog. "Einfrierungsmethode" zu Anwendung, bei der die sich ausgleichenden Wertänderungen aus dem abgesicherten Risiko nicht bilanziert werden. Finanzgeschäfte, für die keine Bewertungseinheit gebildet wurde, werden einzeln zu Marktpreisen bewertet. Daraus resultierende unrealisierte Verluste werden ergebniswirksam berücksichtigt.

Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt.

Selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände

Forschungs- und Entwicklungskosten beliefen sich im Geschäftsjahr auf insgesamt 8.420 TEUR, davon wurden Entwicklungsleistungen in Höhe von 6.796 TEUR als immaterielle Vermögensgegenstände aktiviert.

Finanzanlagen

Die Zusammensetzung des Anteilsbesitzes ergibt sich aus der nachfolgenden Aufstellung:

Anteile an verbundenen Unternehmen

An Beteiligung
in %
Eigenkapital
in TEUR
Ergebnis
TEUR
Manz Batterytech Tübingen GmbH, Tübingen 1) 100,00% 1.521 -2
Manz USA Inc., North Kingstown, USA1) 100,00% 925 37
Manz Hungary Kft., Debrecen. Ungarn 1) 100,00% 1.725 625
Manz Slovakia, s.r.o., Nove Mesto nad Vahom, Slovakei 1) 100,00% 18.923 1.507
Manz Italy s.r.l., Sasso Marconi, Italien 1) 100,00% 7.041 954
Suzhou Manz New Energy Equipment Co., Ltd., Suzhou, VR China 1) 56,00% 499 -64
Manz Asia Ltd., Hong-Kong, VR China 1) 100,00% 14.083 6.986
Manz China Suzhou Ltd., Suzhou, VR China1) 100,00% -2.299 -6.347
Manz India Private Limited, New Delhi, Indien 1) 75,00% 168 37
Manz Chungli Ltd., Chungli, Taiwan1) 100,00% 50.555 13.133
Manz Taiwan Ltd., Chungli, Taiwan1) 100,00% 67.555 -4.997

Beteiligungen

Beteiligung
in %
Eigenkapital
in TEUR
Ergebnis
TEUR
NICE PV Research Ltd.. Peking. VR-China 1) 11,10% 23.946 -56.264
CADIS Engineering, Schwendi 40,00% 2.087 -224
Q.big 3D GmbH. Aalen 24,99% 715 -707
MetOX Technologies. Inc. Huston, USA 3,26% 13.818 -3.929

1) Die Angabe beziehen sich auf den Jahresabschluss nach IFRS: Werte umgerechnet in Euro

Im Geschäftsjahr 2021 haben sich bei den Finanzanlagen folgende Änderungen ergeben:

Zum 26. Januar 2021 wurde die Manz (B.V.I.) Ltd., Road Town, Britische Jungferninseln, liquidiert. Die Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und das Eigenkapital gingen auf die Manz Taiwan Ltd. über. Die Anteile wurden von der Manz Taiwan Ltd. gehalten.

Am 26. Januar 2021 wurden die Anteile an Talus Manufacturing Ltd. an Lam Research für 44.715 TEUR verkauft. Die Verkaufserlöse fielen der Manz Taiwan Ltd. zu. Die Anteile wurden von der Manz Taiwan Ltd. gehalten.

Bei der 100 %-igen Beteiligung an der Manz Asia Ltd. wurde im Berichtsjahr eine Kapitalminderung in Höhe von 12.056 TEUR durchgeführt, welche den bisherigen Beteiligungsbuchwert um diesen Betrag verminderte.

Mit Wirkung zum 03. Februar 2021 erwarb die Manz AG eine 40 %-ige Beteiligung an der CADIS Engineering GmbH, Schwendi, Deutschland für Anschaffungskosten in Höhe von 1.245.366,68 EUR. Es stehen noch nicht eingeforderte Sacheinlagen in Höhe von 1.200.000,00 EUR aus, die nach Ablauf einer Frist von 30 Monaten nach Erwerb der Beteiligung fällig sind.

Am 11. Oktober 2021 beteiligte sich die Manz AG mit 24,99 % an der Q.big 3D GmbH, Aalen, Deutschland. Die Anschaffungskosten beliefen sich auf 1.005.656,40 EUR.

Mit Wirkung zum 30. November 2021 erwarb die Manz AG eine 3,26 %-ige Beteiligung an der MetOX Technologies, Inc., Houston, USA für Anschaffungskosten in Höhe von 1.798.187,83 EUR.

Im Geschäftsjahr 2021 wurde auf die 11,1 %-ige Beteiligung an der NICE PV Research Ltd eine außerplanmäßige Abschreibung in Höhe von 7.260 TEUR vorgenommen.

Im Geschäftsjahr 2021 wurde auf die 56%-ige Beteiligung an der Suzhou Manz New Energy Equipment Ltd. eine außerplanmäßige Abschreibung in Höhe von 79 TEUR vorgenommen.

Vorräte

In den Vorräten sind geleistete Anzahlungen an verbundene Unternehmen in Höhe von 501 TEUR (Vj. 524 TEUR) sowie erhaltene Anzahlungen von verbundenen Unternehmen in Höhe von 0 TEUR (Vj. 0 TEUR) enthalten. Geleistete Anzahlungen in Höhe von 250 TEUR (Vj. 215 TEUR) betreffen nicht das Vorratsvermögen und sind unter den sonstigen Vermögensgegenstände ausgewiesen.

In den Vorräten ist zum 31. Dezember 2021 als unfertiges Erzeugnis das CIGS-Großprojekt zur Lieferung einer CIGS-Produktionslinie enthalten. Der Kunde plant derzeit nicht diese Anlage in Betrieb zu nehmen. Weitere Einzelheiten sind im Lagebericht in den Kapiteln zur Erläuterung der Zielerreichung 2021 sowie im Risikobericht enthalten.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die Forderungen gegen verbundene Unternehmen sowie die sonstigen Vermögensgegenstände haben bis auf folgende Ausnahmen eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Es handelt sich hierbei um in den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesene Mieterdarlehen über 1.291 TEUR (Vj. 796 TEUR) sowie den ebenfalls in den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesenen nicht verpfändeten Aktivwert zu Pensionsrückstellungen in Höhe von 48 TEUR (Vj. 47 TEUR).

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen enthalten ausschließlich Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.

Liquide Mittel

Die liquiden Mittel umfassen Kassenbestände und Bankguthaben. Bei den Bankguthaben liegen Verfügungsbeschränkungen aufgrund von Anzahlungsbürgschaften in Höhe von 5.000 TEUR (Vj. 5.000 TEUR) vor.

Eigenkapital

Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital von 7.756.804,00 EUR hat sich gegenüber dem Vorjahr um 12.716 EUR aufgrund der Ausgabe von Bezugsaktien im Rahmen des Manz Performance Share Plan 2015 und des bedingten Kapitals II erhöht und ist eingeteilt in 7.756.804 auf den Inhaber lautende Stückaktien.

Genehmigtes Kapital

Der Vorstand der Gesellschaft ist aufgrund des Beschlusses der ordentlichen Hauptversammlung vom 7. Juli 2021 gemäß § 3 Absatz 3 der Satzung ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 6. Juli 2026 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder in Teilbeträgen um insgesamt bis zu 3.872.044,00 EUR durch Ausgabe von insgesamt bis zu 3.872.044 neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien (Stückaktien) gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2021).

Grundsätzlich sind die neuen Aktien den Aktionären zum Bezug anzubieten. Die neuen Aktien können auch von durch den Vorstand bestimmten Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand wurde jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen

bei einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung im Zeitpunkt der Festlegung des Ausgabebetrags, die möglichst zeitnah zur Platzierung der neuen Aktien erfolgen soll, nicht wesentlich im Sinne von § 203 Absatz 1 und 2. § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG unterschreitet. Diese Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts gilt nur insoweit, als auf die im Rahmen der Kapitalerhöhung auszugebenden Aktien insgesamt ein anteiliger Betrag des Grundkapitals von nicht mehr als 774.408,00 EUR und insgesamt nicht mehr als 10 % des Grundkapitals zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung entfällt. Auf diesen Höchstbetrag für einen Bezugsrechtsausschluss ist der anteilige Betrag am Grundkapital von Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung aufgrund anderer Ermächtigungen in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG unter Bezugsrechtsausschluss ausgegeben oder veräußert werden;

bei einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen oder von sonstigen Vermögensgegenständen oder zur Durchführung von Unternehmenszusammenschlüssen;

soweit es erforderlich ist, um den Inhabern von Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente), die von der Gesellschaft oder unmittelbaren oder mittelbaren Konzerngesellschaften der Gesellschaft ausgegeben werden, ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung ihres Options- oder Wandlungsrechts bzw. nach Erfüllung ihrer Wandlungspflicht zustehen würde;

um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht auszunehmen.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem genehmigten Kapital festzulegen.

Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend der Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals durch Ausübung des genehmigten Kapitals und nach Ablauf der Ermächtigungsfrist zu ändern.

Ermächtigung zur Begebung von Teilschuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrechten bzw. Wandlungspflichten, Genussrechten und Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) sowie bedingtes Kapital I

Die Hauptversammlung vom 2. Juli 2019 hat den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 1. Juli 2024 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber lautende Options- oder Wandelanleihen, Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen oder eine Kombination dieser Instrumente (zusammen "Schuldverschreibungen") im Gesamtnennbetrag von bis zu 150 Millionen EUR auszugeben und den Inhabern von Optionsanleihen Optionsrechte bzw. den Inhabern von Wandelanleihen Wandlungsrechte für auf den Inhaber lautende Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu 3.100.000,00 EUR nach näherer Maßgabe der Options- bzw. Wandelanleihebedingungen zu gewähren.

Das gesetzliche Bezugsrecht wird den Aktionären in der Weise eingeräumt. dass die Schuldverschreibungen von einem Kreditinstitut oder einem Konsortium von Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Werden Schuldverschreibungen von einer Konzerngesellschaft der Manz AG im Sinne von § 18 AktG ausgegeben, hat die Gesellschaft die Gewährung des gesetzlichen Bezugsrechts für die Aktionäre der Manz AG entsprechend sicherzustellen.

Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen und das Bezugsrecht auch insoweit auszuschließen, wie es erforderlich ist, um den Inhabern von bereits zuvor begebenen Schuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrechten bzw. Wandlungspflichten ein Bezugsrecht in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung der Options- oder Wandlungsrechte bzw. bei Erfüllung der Wandlungspflicht als Aktionär zustehen würde.

Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf Schuldverschreibungen, die mit Options- und/oder Wandlungsrecht oder Wandlungspflicht ausgegeben werden, vollständig auszuschließen, sofern der Vorstand nach pflichtgemäßer Prüfung zu der Auffassung gelangt, dass der Ausgabepreis der Schuldverschreibungen ihren nach anerkannten, insbesondere finanzmathematischen Methoden ermittelten hypothetischen Marktwert nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts gilt für Schuldverschreibungen, die mit Options- und/oder Wandlungsrecht oder Wandlungspflicht ausgegeben werden, mit einem Options- und/oder Wandlungsrecht oder einer Wandlungspflicht auf Aktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals, der insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht übersteigen darf und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch - falls dieser Wert geringer ist - im Zeitpunkt der Ausübung der vorliegenden Ermächtigung. Auf die vorgenannte Zehn-Prozent-Grenze werden angerechnet:

neue Aktien, die aus einem genehmigten Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zur nach § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG bezugsrechtsfreien Ausgabe der Schuldverschreibungen mit Options- und/oder Wandlungsrecht oder Wandlungspflicht ausgegeben werden, sowie

solche Aktien, die aufgrund einer Ermächtigung der Hauptversammlung erworben und gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 Satz 5 AktG in Verbindung mit § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zur nach § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG bezugsrechtsfreien Ausgabe der Schuldverschreibungen mit Options- und/oder Wandlungsrecht oder Wandlungspflicht unter Ausschluss des Bezugsrechts veräußert werden.

Soweit Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen ohne Optionsrecht oder Wandlungsrecht/-pflicht ausgegeben werden, ist der Vorstand ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats insgesamt auszuschließen, wenn diese Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen obligationsähnlich ausgestattet sind. D.h. keine Mitgliedschaftsrechte in der Gesellschaft begründen, keine Beteiligung am Liquidationserlös gewähren und die Höhe der Verzinsung nicht auf Grundlage der Höhe des Jahresüberschusses, des Bilanzgewinns oder der Dividende berechnet wird. Außerdem müssen in diesem Fall die Verzinsung und der Ausgabebetrag der Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen den zum Zeitpunkt der Begebung aktuellen Marktkonditionen entsprechen.

Das Grundkapital der Gesellschaft ist gemäß § 3 Absatz 4 der Satzung um bis zu 3.100.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 3.100.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien (Stückaktien) bedingt erhöht (bedingtes Kapital I). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Options- oder Wandlungsrechten bzw. die zur Wandlung Verpflichteten aus Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen, die von der Gesellschaft oder einer Konzerngesellschaft der Gesellschaft im Sinne von § 18 AktG aufgrund der von der Hauptversammlung vom 2. Juli 2019 unter Tagesordnungspunkt 5 beschlossenen Ermächtigung ausgegeben bzw. garantiert werden, von ihren Options- bzw. Wandlungsrechten Gebrauch machen oder, soweit sie zur Wandlung verpflichtet sind, ihre Verpflichtung zur Wandlung erfüllen, soweit nicht ein Barausgleich gewährt oder eigene Aktien oder Aktien einer anderen börsennotierten Gesellschaft zur Bedienung eingesetzt werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses jeweils zu bestimmenden Options- bzw. Wandlungspreis. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie aufgrund der Ausübung von Options- oder Wandlungsrechten bzw. der Erfüllung von Wandlungspflichten entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.

Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienbezugsrechten im Rahmen des Manz Performance Share Plan 2015 sowie bedingtes Kapital II

Die Hauptversammlung vom 7. Juli 2015 hat den Vorstand ermächtigt, bis zum 30. Juni 2020 einschließlich mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals insgesamt bis zu 59.000 Bezugsrechte ("Performance Shares") auf insgesamt bis zu 118.000 Aktien der Gesellschaft an Mitglieder der Geschäftsführungen von verbundenen Unternehmen der Gesellschaft sowie an Führungskräfte der Gesellschaft unterhalb des Vorstands und Führungskräfte von verbundenen Unternehmen der Gesellschaft unterhalb der Geschäftsführungen, jeweils im ln- und Ausland, zu gewähren. Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, bis zum 30. Juni 2020 einschließlich einmalig oder mehrmals insgesamt bis zu 56.000 Bezugsrechte ("Performance Shares") auf insgesamt bis zu 112.000 Aktien der Gesellschaft an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft zu gewähren.

Die Gewährung, Ausgestaltung und Ausübung der Bezugsrechte erfolgt nach Maßgabe der in dem Beschluss der Hauptversammlung vom 7. Juli 2015 festgelegten Bestimmungen.

Die Ermächtigung vom 7. Juli 2015 wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 2. Juli 2019 aufgehoben, soweit auf der Grundlage dieser Ermächtigung noch keine Bezugsrechte ausgegeben worden sind.

Nach § 3 Absatz 5 der Satzung ist das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 217.284,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 217.284 auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital II). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Absicherung der Rechte der Inhaber von Bezugsrechten ("Performance Shares"), die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 7. Juli 2015 gewährt wurden. Die Ausgabe der Aktien erfolgt zu dem in dem Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 7. Juli 2015 festgelegten Ausgabebetrag. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie Bezugsrechte ausgeübt werden und die Gesellschaft zur Erfüllung der Bezugsrechte weder eigene Aktien noch einen Barausgleich gewährt. Die neuen Aktien stehen hinsichtlich ihrer Gewinnanteilsberechtigung den bereits ausgegebenen Aktien gleicher Gattung gleich. Der Vorstand und, soweit Mitglieder des Vorstands betroffen sind, der Aufsichtsrat sind ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der bedingten Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen.

Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienbezugsrechten im Rahmen des Manz Performance Share Plan 2019 sowie bedingtes Kapital III

Die Hauptversammlung vom 2. Juli 2019 hat den Vorstand ermächtigt, bis zum 30. Juni 2024 einschließlich mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals insgesamt bis zu 95.000 Bezugsrechte zum Bezug von insgesamt bis zu 190.000 Aktien der Gesellschaft an die Mitglieder der Geschäftsführungen verbundener Unternehmen der Gesellschaft sowie an Führungskräfte der Gesellschaft unterhalb des Vorstands und Führungskräfte verbundener Unternehmen, jeweils im In- und Ausland, zu gewähren. Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, bis zum 30. Juni 2024 einschließlich einmalig oder mehrmals insgesamt bis zu 85.000 Bezugsrechte zum Bezug von insgesamt bis zu 170.000 Aktien der Gesellschaft an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft zu gewähren.

Die Gewährung, Ausgestaltung und Ausübung der Bezugsrechte erfolgt nach Maßgabe der in dem Beschluss der Hauptversammlung vom 2. Juli 2019 festgelegten Bestimmungen.

Nach § 3 Abs. 6 der Satzung ist das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 360.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 360.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital III). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Absicherung der Rechte der Inhaber von Bezugsrechten, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 2. Juli 2019 gewährt wurden. Die Ausgabe der Aktien erfolgt zu dem in dem Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 2. Juli 2019 festgelegten Ausgabebetrag. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie Bezugsrechte ausgeübt werden und die Gesellschaft zur Erfüllung der Bezugsrechte weder eigene Aktien noch einen Barausgleich gewährt. Die neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien stehen hinsichtlich ihrer Gewinnberechtigung den bereits ausgegebenen Aktien gleicher Gattung gleich. Der Vorstand und, soweit Mitglieder des Vorstands betroffen sind, der Aufsichtsrat sind ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der bedingten Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen.

Ferner hat die Hauptversammlung am 30. Juni 2020 den Vorstand und - bei Ausgabe der Aktien an Mitglieder des Vorstandes - den Aufsichtsrat ermächtigt, erworbene eigene Aktien der Manz AG zur Bedienung von Bezugsrechten, die im Rahmen des von der ordentlichen Hauptversammlung vom 7. Juli 2015 unter Punkt 6 der Tagesordnung beschlossenen Manz Performance Share Plan 2015 oder im Rahmen des von der ordentlichen Hauptversammlung vom 2. Juli 2019 unter Punkt 6 der Tagesordnung beschlossenen Manz Performance Share Plan 2019 an Mitglieder des Vorstands und Führungskräfte ausgegeben wurden oder werden, zu verwenden (siehe nachstehend unter dem Abschnitt "Eigene Aktien"). Diese Wiederausgabeermächtigung legt den Kreis der Personen, an die die Manz-Aktien übertragen werden können, abschließend fest.

Der Manz Performance Share Plan 2015 für die Mitglieder des Vorstands und Führungskräfte der Gesellschaft und ihrer Konzerngesellschaften wurde in einem Bericht des Vorstands an die ordentliche Hauptversammlung vom 7. Juli 2015 erläutert. Ebenso wurde der im Rahmen der ordentlichen Hauptversammlung 2019 beschlossene Manz Performance Share Plan 2019 für die Mitglieder des Vorstands und Führungskräfte der Gesellschaft und ihrer Konzerngesellschaften in einem Bericht des Vorstands an die ordentliche Hauptversammlung vom 2. Juli 2019 erläutert.

Die Möglichkeit, eigene Aktien der Manz AG in Erfüllung der Bezugsrechte an die Bezugsberechtigten zu gewähren, ist ein geeignetes Mittel, einer bei Erfüllung der Bezugsrechte mit auf Grund des bedingten Kapitals neu geschaffenen Aktien eintretenden Verwässerung des Kapitalbesitzes und des Stimmrechts der Aktien entgegenzuwirken. Soweit die Gesellschaft von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, muss das bedingte Kapital II nach § 3 Absatz 5 der Satzung bzw. das bedingte Kapital III nach § 3 Absatz 6 der Satzung nicht in Anspruch genommen werden. Ob und in welchem Umfang von der Ermächtigung zur Ausgabe eigener Aktien bei der Erfüllung der Bezugsrechte Gebrauch gemacht wird oder stattdessen neue Aktien aus dem bedingten Kapital ausgegeben werden, entscheidet der Vorstand und - im Fall der Ausübung des Bezugsrechts durch ein Mitglied des Vorstands - der Aufsichtsrat, die sich dabei vom Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre leiten lassen.

Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage enthält im Wesentlichen die Einzahlungen von Aktionären nach § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB abzüglich der Kosten der Kapitalbeschaffung nach Steuern. Des Weiteren ist der Wert der als Gehaltsbestandteil an Führungskräfte (einschließlich Vorstand) in Form von Eigenkapitalinstrumenten gewährten anteilsbasierten Vergütung erfasst.

Im Rahmen der Ergebnisverwendung wurden 15,0 Mio. EUR (Vj. 10,0 Mio. EUR) aus der Kapitalrücklage entnommen und mit dem Jahresfehlbetrag verrechnet.

Gewinnrücklagen

Die Gewinnrücklagen betragen 1.470.601 EUR (Vj. 1.470.601 EUR) und fallen insgesamt unter § 266 Abs. 3 A. III. Nr. 4 HGB.

Bilanzverlust

EUR
Verlustvortrag 1. Januar 2021 -6.143.414,72
Jahresfehlbetrag 2021 -15.320.383,14
Zuweisung aus der Kapitalrücklage 15.000.000,00
Bilanzverlust 2021 -6.463.797,86

Eigene Aktien

Die Hauptversammlung vom 30. Juni 2020 hat den Vorstand der Gesellschaft ermächtigt, bis zum 29. Juni 2025 gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG eigene Aktien mit einem auf diesen entfallenden anteiligen Betrag am Grundkapital von insgesamt bis zu 10 % des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung oder - falls dieser Betrag niedriger ist - des zum Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Dabei dürfen auf die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder die ihr gemäß §§ 71d und 71e AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft entfallen. Die Vorgaben in § 71 Absatz 2 Sätze 2 und 3 AktG sind zu beachten.

Der Erwerb darf nur über die Börse oder mittels eines an sämtliche Aktionäre gerichteten öffentlichen Erwerbsangebots erfolgen und muss dem Grundsatz der Gleichbehandlung der Aktionäre (§ 53a AktG) genügen.

Der Vorstand wurde ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien auch in anderer Weise als über die Börse oder durch ein Angebot an alle Aktionäre unter der Voraussetzung zu veräußern, dass die Veräußerung gegen Geldzahlung und zu einem Preis erfolgt, der den Börsenkurs von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Diese Verwendungsermächtigung ist beschränkt auf Aktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals, der insgesamt 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen darf und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung noch - falls dieser Betrag niedriger ist - im Zeitpunkt der Ausübung der vorliegenden Ermächtigung. Die Höchstgrenze von 10 % des Grundkapitals vermindert sich um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf diejenigen Aktien entfällt, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß oder entsprechend § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert werden. Die Höchstgrenze von 10 % des Grundkapitals vermindert sich ferner um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf diejenigen Aktien entfällt, die zur Bedienung von Schuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrechten bzw. Options- oder Wandlungspflichten auszugeben sind, sofern diese Schuldverschreibungen während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in sinngemäßer Anwendung des § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden.

Der Vorstand wurde ferner ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien an Dritte zu übertragen, soweit dies zu dem Zweck erfolgt, Unternehmen, Unternehmensteile oder Beteiligungen an Unternehmen oder sonstige Vermögensgegenstände zu erwerben oder Unternehmenszusammenschlüsse durchzuführen.

Der Vorstand und - sofern die Verpflichtung gegenüber Mitgliedern des Vorstands besteht - der Aufsichtsrat wurden ferner ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien zur Erfüllung von Bezugsrechten zu verwenden, die im Rahmen des von der ordentlichen Hauptversammlung vom 7. Juli 2015 unter Punkt 6 der Tagesordnung beschlossenen Manz Performance Share Plan 2015 oder im Rahmen des von der ordentlichen Hauptversammlung vom 2. Juli 2019 unter Punkt 6 der Tagesordnung beschlossenen Manz Performance Share Plan 2019 ausgegeben wurden oder werden.

Der Vorstand wurde ferner ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien zur Erfüllung von Bezugs- oder Wandlungsrechten, die aufgrund der Ausübung von Options- oder Wandlungsrechten entstehen bzw. zur Erfüllung von Options- oder Wandlungspflichten zu verwenden, die im Rahmen der Ausgabe von Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) der Gesellschaft oder ihrer Konzerngesellschaften gewährt bzw. auferlegt werden.

Der Vorstand wurde ferner ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien an Mitarbeiter der Gesellschaft oder Mitarbeiter oder Organmitglieder von nachgeordneten verbundenen Unternehmen der Gesellschaft im Sinne der §§ 15 ff. AktG zu übertragen.

Im Geschäftsjahr 2021 erwarb die Gesellschaft keine eigenen Aktien. Im Vorjahr waren es 64 Stück mit einem Durchschnittspreis von 23,14 EUR pro Aktie und einem Kurswert von 1 TEUR.

Rückstellungen

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Die Leistungsverpflichtungen aus Pensionszusagen werden unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten nach den "Richttafeln 2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck mit dem Erfüllungsbetrag, der nach dem versicherungsmathematischen Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Methode) ermittelt wird, bilanziert. Für die Abzinsung wird der jeweilige durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre verwendet, den die Deutsche Bundesbank für eine Restlaufzeit von 15 Jahren veröffentlicht.

Aus der Neubewertung der Pensionsrückstellungen zum 1. Januar 2010 der ehemaligen Manz Tübingen GmbH ergab sich eine Unterdotierung in Höhe von 768 TEUR. Es wird das Wahlrecht nach Art. 67 Abs.1 EGHGB ausgeübt und die erforderliche Zuführung wird über den Zeitraum von 12 Jahren verteilt. Im Berichtsjahr wurden 51 TEUR den Pensionsrückstellungen letztmalig erfolgswirksam zugeführt und bewirkte eine Aufhebung der Unterdeckung zum 31. Dezember 2021.

Zur Abdeckung des Risikos aus den Pensionsverpflichtungen aus der ehemaligen Manz Tübingen GmbH wurden Rückdeckungsversicherungen abgeschlossen, die nicht verpfändet sind. Hierfür wird ein Aktivwert unter den sonstigen Vermögensgegenständen in Höhe von 48 TEUR ausgewiesen.

Die Pensionsrückstellung beläuft sich zum Stichtag auf 3.166 TEUR.

Im Geschäftsjahr 2021 wurden die Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen zehn Jahre abgezinst. Nach § 253 Abs. 6 HGB ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen bei Verwendung des durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre und dem Ansatz der Rückstellung bei Verwendung des durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen sieben Geschäftsjahre zu ermitteln. Der Unterschiedsbetrag im Sinne des § 253 Abs. 6 HGB beträgt 202 TEUR. Dieser unterliegt einer Ausschüttungssperre.

Die Steuerrückstellungen betreffen im Wesentlichen Steuerrückstellungen für Quellensteuer in Taiwan und China aus Forderungen an Manz Taiwan Ltd. und Manz China Suzhou Ltd. in Höhe von 1.121 TEUR (Vj. 827 TEUR).

Die Sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Rückstellungen für ausstehende Rechnungen von 3.335 TEUR (Vj. 420 TEUR), Rückstellungen für den Personalbereich über 2.293 TEUR (Vj. 3.192 TEUR), Rückstellungen für kundenauftragsbezogene Nacharbeiten in Höhe von 1.479 TEUR (Vj. 212 TEUR) sowie Rückstellungen für Gewährleistung in Höhe von 702 TEUR (Vj. 1.501 TEUR).

In den sonstigen Rückstellungen sind Altersteilzeitverpflichtungen über 29 TEUR (Vj. 27 TEUR) enthalten, wobei hier die verpfändeten Vermögensgegenstände zur Absicherung der Ansprüche aus dem Altersteilzeitmodell in Höhe von 18 TEUR mit der Rückstellung für Altersteilzeitverpflichtungen verrechnet werden. Der beizulegende Zeitwert des verrechneten Vermögensgegenstandes beträgt 18 TEUR und entspricht den Anschaffungskosten. Die verrechneten Aufwendungen betragen 0 TEUR und die verrechneten Erträge 0 TEUR.

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten sind im Verbindlichkeitenspiegel im Einzelnen dargestellt.

Stand Restlaufzeit Restlaufzeit Restlaufzeit
31.12.2021 bis 1 Jahr über einem Jahr > 5 Jahre
EUR EUR EUR EUR
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 0,00 0,00
Vorjahr 1.793,62 1.793,62 0,00 0,00
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 77.028.031,18 77.028.031,18
Vorjahr 117.258.866,49 117.258.866,49 0,00 0,00
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 17.597.200,62 17.597.200,62
Vorjahr 11.849.052,76 11.849.052,76 0,00 0,00
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 46.166.856,49 46.166.856,49
Vorjahr 43.525.876,34 43.525.876,34 0,00 0,00
Sonstige Verbindlichkeiten 2.384.091,73 2.380.203,73 3.888,00 0,00
Vorjahr 6.717.987,98 6.717.987,98 0,00 0,00
143.176.180,02 143.172.292,02 3.888,00 0,00
Vorjahr 179.353.577,19 179.353.577,19 0,00 0,00

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 46.167 TEUR (Vj. 43.526 TEUR) resultieren allein aus dem Liefer- und Leistungsverkehr.

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse werden gemäß § 277 Abs.1 HGB erfasst und gliedern sich nach Geschäftsbereichen und Regionen wie folgt:

2021
TEUR
2020
TEUR
nach Geschäftsbereichen
Electronics 84.298 15.577
Solar 68.786 5.953
Energy Storage 11.838 48.414
Service 9.038 4.023
Contract Manufacturing 85 467
Umsätze mit verbundenen Unternehmen 4.294 4.278
178.339 78.712
nach Regionen
Inland 100.505 53.731
Übrige EU-Länder 3.783 6.870
China 67.754 4.521
Taiwan 1.406 994
USA 2.148 4.599
Übrige Länder 2.743 7.997
178.339 78.712

Im Jahr 2017 erhielt die Manz AG zwei Großaufträge mit einem Gesamtvolumen von 263 Mio. EUR, dessen Abschluss für Juli 2019 vorgesehen war. Das eine CIGS-Großprojekt zur Lieferung einer CIGS-Laborlinie wurde im Geschäftsjahr 2021 mit 39,6 Mio. EUR schlussgerechnet.

Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen

In diesem Posten sind als außergewöhnliche Positionen die Abwertung unfertiger und fertiger Erzeugnisse mit einem Gesamtbetrag von 589 TEUR (Vj. 929 TEUR) enthalten.

Sonstige betriebliche Erträge

Es handelt sich im Wesentlichen um periodenfremde Erträge aus der Auflösung von sonstigen Rückstellungen in Höhe von 1.297 TEUR (Vj. 1.202 TEUR), Versicherungserstattung für Transportschaden in Höhe von 545 TEUR (Vj. 7 TEUR), Erträge aus Erhalt staatlicher Fördergelder 275 TEUR (Vj. 392 TEUR) sowie periodenfremde Erträge aus der Herabsetzung der Wertberichtigung auf Forderungen von 6 TEUR (Vj. 110 TEUR). Periodenfremde Erträge aus Eingang abgeschriebener Forderungen sind 0 TEUR (Vj. 191 TEUR). Erträge aus Kursdifferenzen belaufen sich auf 41 TEUR (Vj. 207 TEUR). Weiter als außergewöhnlich anzusehen sind Erträge aus einem Erstattungsanspruch von Gerichtsverfahrenskosten in Höhe von 380 TEUR, die sich im Rahmen eines Schiedsgerichtsverfahrens mit einem Kunden ergaben. Der als sonstiger Vermögenswert bilanzierte Gesamtvergleichswert beläuft sich in Summe auf 3.750 TEUR. Darin enthalten sind zudem 359 TEUR an Zinserträgen.

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten in Höhe von 51 TEUR (Vj. 51 TEUR) Aufwendungen nach Art. 67 Abs.1 Satz 1 EGHGB (Aufstockung der Pensionsrückstellung) sowie periodenfremde Forderungsverluste in Höhe von 6 TEUR (Vj. 0 TEUR).

Abschreibungen auf Finanzanlagen

Die Abschreibungen auf Finanzanlagen beinhalten eine Abschreibung der 56%-igen Beteiligung Suzhou Manz New Energy Equipment Co., Ltd. um 79 TEUR sowie eine Abschreibung der sonstigen 11,1 %- igen Beteiligung NICE PV Research Ltd. um 7.260 TEUR.

Sonstige Angaben

Haftungsverhältnisse

Am Bilanzstichtag bestehen Bürgschaften der Manz AG für Bankverbindlichkeiten von Tochtergesellschaften in Höhe von 8.000 TEUR. Die Bankverbindlichkeiten der Tochtergesellschaften valutieren zum Stichtag mit 6.046 TEUR.

Eine verbindliche Unterstützungserklärung ("letter of support") besteht zugunsten der Manz Asia Ltd. Diese wurde im Rahmen der Kapitalausschüttung in Höhe von 12.056 TEUR aus einer Kapitalherabsetzung bei der Manz Asia Ltd. im September 2021 ausgestellt und verpflichtet die Manz AG die Manz Asia Ltd. mit ausreichendem Betriebskapital von bis zu 12.000 TEUR auszustatten, damit die Manz Asia Ltd. finanzielle Verpflichtungen, falls erforderlich, erfüllen kann.

Die Haftungsverhältnisse betreffen potenzielle künftige Ereignisse, deren Eintritt zu einer Verpflichtung führen würde. Zum Bilanzstichtag werden diese als überwiegend nicht wahrscheinlich angesehen, können aber nicht ausgeschlossen werden. Laut den aktuell vorliegenden Planzahlen der Tochtergesellschaften ergeben sich keine Hinweise für eine Nichterfüllung der vertraglichen Konditionen gegenüber Banken.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Der Gesamtbetrag der Zahlungsverpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen beläuft sich auf 17.093 TEUR (Vj. 18.852 TEUR). Die Miet- und Leasingverträge enden zwischen 2022 und 2028.

Für die am 3. Februar 2021 erworbene 40 % Beteiligung an CADIS Engineering GmbH stehen noch nicht eingeforderte Sacheinlagen in Höhe von 1.200 TEUR aus, die nach Ablauf einer Frist von 30 Monaten nach Erwerb der Beteiligung fällig sind.

Die bislang noch nicht eingeforderte Einlage für die Suzhou Manz New Energy Equipment Co., Ltd. beträgt 12,6 Mio. CNY (entspricht zum Stichtag 31.12.2021: 1.745 TEUR) und wird gemäß Vorstandsbeschluss der Manz New Energy Equipment Ltd. aus 2021 bis zum 31.12.2022 fällig.

Derivative Finanzinstrumente

Die Gesellschaft schließt unterjährig Devisentermingeschäfte und Devisenswapgeschäfte zur Absicherung von Dollarforderungen ab, deren Gesamtvolumen sich zum Bilanzstichtag auf 4,7 Mio. EUR belaufen. Die Fälligkeiten der einzelnen Geschäfte liegen zwischen dem 31. Januar 2022 und dem 15. März 2023. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2021 bestehen aus diesen Termingeschäften positive Marktwerte in Höhe von insgesamt 0 TEUR sowie negative Marktwerte in Höhe von 225 TEUR. Die Marktwerte werden unter Anwendung anerkannter Bewertungsmodelle basierend auf Discounted-Cashflow-Analysen und unter Berücksichtigung aktueller Marktparameter berechnet. Rückstellungen wurden insoweit gebildet, als negative Marktwerte nicht durch Bewertungseinheiten gedeckt sind. Im Berichtsjahr wurde eine Rückstellung für negative Marktwerte in Höhe von 225 TEUR gebildet.

Ausschüttungssperre

In Höhe der nachfolgend dargestellten Beträge ergibt sich gemäß § 268 Abs. 8 HGB aus Aktivierungen eine Gewinnausschüttungssperre:

TEUR
Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände 18.887
Vorjahr 16.957
Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 S.1 HGB 202
Vorjahr 269
Gesamtbetrag der gegen Ausschüttung gesperrten Beträge i.S.d. § 268 Abs. 8 HGB 19.089
Vorjahr 17.226

Zur Deckung der Beträge i.S.d. § 268 Abs. 8 HGB zur Verfügung stehende Eigenkapitalanteile:

2021
TEUR
2020
TEUR
Kapitalrücklagen i.S.d. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB 26.295 41.295
Andere Gewinnrücklagen 1.471 1.471
Verlustvortrag aus dem Vorjahr -6.143 -6.484
Jahresfehlbetrag des abgelaufenen Geschäftsjahres -15.320 -9.660
Zuweisung aus der Kapitalrücklage 15.000 10.000
Zur Deckung zur Verfügung stehende Eigenkapitalanteile 21.303 36.622

Mitglieder des Vorstands

Martin Drasch, Dipl. Ing. (FH), Ehningen, -Vorstandsvorsitzender-,

Manfred Hochleitner, Dipl. Math., München, -Vorstand Finanzen-,

Jürgen Knie, Dipl. Wirt. Ing. (FH), Reutlingen, -Vorstand Operations

Mitglieder des Aufsichtsrats

Prof. Dr. Heiko Aurenz, Dipl. oec., Geschäftsführer der Ebner Stolz Management Consultants GmbH, Stuttgart, Vorsitzender des Aufsichtsrats.

Dieter Manz, Dipl. Ing. (FH), Geschäftsführer der Manz GmbH Management Consulting and Investment, Schlaitdorf, stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats.

Prof. Dr.-Ing. Michael Powalla, Leiter des Geschäftsbereichs Photovoltaik und Mitglied des Vorstands des Zentrums für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW) sowie Professor für Dünnschichtphotovoltaik am Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Lichttechnisches Institut, Fakultät Elektrotechnik und Informationstechnik.

Dr. Zhiming Xu, Technikvorstand der Shanghai Electric Automation Group der Shanghai Electric Group Company Ltd., Shanghai, VR China sowie Geschäftsführer der Shanghai Electric Group Automation Engineering Co., LTD, Shanghai, VR China.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats Prof. Dr. Heiko Aurenz ist auch Vorsitzender des Aufsichtsrats der Know How! Aktiengesellschaft für Weiterbildung, Leinfelden-Echterdingen; stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats der MQ Result AG, Tübingen; Mitglied des Aufsichtsrats beim Anna-Haag-Mehrgenerationenhaus e. V., Stuttgart; Mitglied des Aufsichtsrats der Anna Haag Stiftung gGmbH, Stuttgart; Mitglied des Aufsichtsrats bei der TanDiEM gGmbH, Stuttgart; Mitglied des Stiftungsrats der Stiftung Aufbruch und Chance, Stuttgart und Beiratsvorsitzender der Bumüller GmbH & Co Backbetriebe KG, Hechingen; Mitglied des Beirats der Herrmann Ultraschalltechnik GmbH & Co. KG, Karlsbad; Mitglied des Beirats der Herrmann Ultraschalltechnik Holding KG, Karlsbad.

Der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats Dieter Manz ist Mitglied des Aufsichtsrats der TecInvest Holding AG, Puchheim. Beirat der Adlatus Robotics GmbH, Ulm; Beirat der Q.big 3D GmbH, Aalen.

Das Mitglied des Aufsichtsrats Prof. Dr.-Ing. Michael Powalla übt keine Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen aus.

Das Mitglied des Aufsichtsrats Dr. Zhiming Xu ist Mitglied des Supervisory Board of Suzhou Manz New Energy Equipment Co., Ltd., Suzhou VR China, stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der NICE PV Research Ltd., Peking, VR China sowie Vorsitzender des Aufsichtsrats von Shanghai Tanzhen Laser Technology Co., Ltd., Shanghai, VR China.

Vergütung des Vorstands

Die Grundzüge des Vergütungssystems und die Höhe der Vergütungen von Vorstand und Aufsichtsrat sowie der früheren Vorstandsmitglieder sind im Vergütungsbericht dargestellt.

Die Gesamtbezüge des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021 betragen 1.563 TEUR (Vj. 2.250 TEUR). Die erfolgsunabhängigen Leistungen betragen 877 TEUR (Vj. 862 TEUR). Die erfolgsabhängigen Leistungen beziffern sich auf 686 TEUR (Vj. 1.388 TEUR), davon entfallen 0 TEUR (Vj. 20 TEUR) auf Ermessenstantiemen, 0 TEUR (Vj. 234 TEUR) auf Bartantiemen, 28 TEUR (Vj. 0 TEUR) auf Vergütung aus Zielerreichung von nicht-finanziellen Short Term Incentives und 658 TEUR (Vj. 1.134 TEUR) auf langfristig fällige Leistungen. Bei langfristig fälligen Leistungen handelt es sich um Aktienzusagen/Bezugsrechte im Rahmen des Performance Share Plans. Im Berichtsjahr wurden insgesamt 12.101 (Vj. 48.675) Bezugsrechte an die Vorstandsmitglieder gewährt mit einem beizulegenden Zeitwert von insgesamt 658 TEUR (Vj. 1.134 TEUR). Des Weiteren wurden im Berichtsjahr 5.332 Bezugsrechte (Vj. 0) zu einem Kurswert von 286 TEUR ausgeübt, was zu einer Erhöhung des Stammkapitals um 5.332 EUR führte.

Für das Vorstandsmitglied Martin Drasch besteht eine beitragsorientierte Leistungszusage. Hierfür werden 12 TEUR (Vj. 12 TEUR) p.a. in eine externe rückgedeckte Unterstützungskasse eingezahlt.

Für das Vorstandsmitglied Manfred Hochleitner besteht eine beitragsorientierte Leistungszusage. Hierfür wurden im Geschäftsjahr 2021 12 TEUR (Vj. 12 TEUR) in eine externe rückgedeckte Unterstützungskasse eingezahlt.

Für das Vorstandsmitglied Jürgen Knie besteht eine beitragsorientierte Leistungszusage. Hierfür wurden im Geschäftsjahr 2021 12 TEUR (Vj. 12 TEUR) in eine externe rückgedeckte Unterstützungskasse eingezahlt.

Bezüge ehemaliger Vorstände

Die Witwe des früheren Vorstandsmitglieds Otto Angerhofer erhielt im Geschäftsjahr eine Rentenzahlung in Höhe von 6 TEUR (Vj. 10 TEUR). Es besteht eine Pensionsverpflichtung in Höhe von 90 TEUR (Vj. 89 TEUR).

Vergütung des Aufsichtsrats

Das Vergütungssystem des Aufsichtsrats wird ebenfalls im Vergütungsbericht dargestellt.

Für das Geschäftsjahr 2021 wird den Mitgliedern des Aufsichtsrats eine Vergütung von insgesamt 192 TEUR (Vj. 189 TEUR) gewährt. Im Berichtsjahr setzt sich die Vergütung des Aufsichtsrats aus einem festen Bestandteil von 144 TEUR (Vj. 130 TEUR) sowie aus Aufwandsentschädigungen in Höhe von 48 TEUR (Vj. 59 TEUR) zusammen.

Mitarbeiter

Die Mitarbeiterzahl betrug während des Geschäftsjahres 2021 durchschnittlich 440 (Vj. 440). Es waren davon 159 (Vj. 156) Mitarbeiter in der Produktion und 281 (Vj. 284) Mitarbeiter im technischen/kaufmännischen Bereich beschäftigt. Im Jahresdurchschnitt waren 35 (Vj. 34) Auszubildende beschäftigt.

Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte

Die Produktions- und Verwaltungsgebäude der Manz AG sind geleast (ImmobilienLeasingvertrag). Zweck des Leasings ist die Finanzierung von Anlagevermögen. Risiken aus dem Immobilien-Leasing ergeben sich aus den zu zahlenden Leasingraten (vgl. Sonstige finanzielle Verpflichtungen) und der fixen Auszahlungsstruktur. Der Vorteil ergibt sich aus dem vollständigen Ersatz der Fremdfinanzierung sowie der Vermeidung des Restwertrisikos. Die finanziellen Auswirkungen sind in den sonstigen finanziellen Verpflichtungen enthalten.

Konzernabschluss

Die Manz AG hat als Mutterunternehmen einen Konzernabschluss nach IFRS und einen Konzernlagebericht aufgestellt, der am Sitz des Unternehmens in Reutlingen erhältlich ist, bzw. im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht wird.

Geschäfte mit nahestehenden Personen

Nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommene wesentliche Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen, die für die Beurteilung der Finanzlage notwendig sind, bestehen nicht.

Gesamthonorar des Abschlussprüfers

Auf die Angabe des Abschlussprüferhonorars wird gemäß § 285 Nr. 17 letzter Satzteil HGB verzichtet. Wir verweisen an dieser Stelle auf den Konzernabschluss der Manz Gruppe.

Angaben zum Corporate Governance Kodex

Vorstand und Aufsichtsrat der Manz AG haben gemäß § 161 AktG ihre jährliche Entsprechenserklärung abgegeben. Die gemeinsame Entsprechenserklärung von Vorstand und Aufsichtsrat ist auf der Internetseite der Manz AG www.manz.com veröffentlicht.

Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Abschlussstichtag

Inwieweit sich der Russland-Ukraine-Konflikt auf die Manz AG auswirkt, ist derzeit aufgrund erheblicher Unsicherheiten und der hohen Dynamik nicht verlässlich abschätzbar. Bisher ergaben sich für die Manz AG keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Rechnungslegung, welche aus dem Krieg in der Ukraine oder aus den auferlegten Sanktionen Russlands resultieren. Derzeit sind die mittelbaren Auswirkungen nicht absehbar.

Zum 1. Januar 2022 wird die Manz AG die Segmentstruktur umorganisieren. Die Segmente Electronics, Solar und Contract Manufacturing werden zur neuen Division Industry Solutions zusammengefasst. Das Segment Energy Storage wird zur neuen Division Mobility & Battery Solutions. Das Segment Service wird auf die beiden neuen Segmente aufgeteilt.

Angaben gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 8 Aktiengesetz

Zum Bilanzstichtag 2021 bestehen folgende Beteiligungen an der Gesellschaft mit mehr als 3 % der Stimmrechtsanteile, die nach WpHG mitgeteilt worden sind:

1. Shanghai Electric Germany Holding GmbH (Stimmrechtsanteil 19,64 %)

Die Shanghai Electric Germany Holding GmbH hält zum 31.12.2021 19,64 % Stimmrechtsanteile. Das entspricht 1.523.480 von 7.756.804 Stimmrechten.

Stimmrechtsmitteilung vom 24. Mai 2016 1. Angaben zum Emittenten

Manz AG

Steigäckerstr. 5

72768 Reutlingen

Deutschland

2. Grund der Mitteilung

X Erwerb/Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten
X Erwerb/Veräußerung von Instrumenten
Änderung der Gesamtzahl der Stimmrechte
Sonstiger Grund:

3. Angaben zum Mitteilungspflichtigen

Name: Registrierter Sitz und Staat:
The People's Republic of China, acting through the State-owned Asset Supervision Commission (SASAC) of Shanghai People's Government of the People's Republic of China Shanghai, Volksrepublik China

4. Namen der Aktionäre

mit 3 % oder mehr Stimmrechten, wenn abweichend von 3.

Shanghai Electric Germany Holding GmbH

5. Datum der Schwellenberührung

23.05.2016

6. Gesamtstimmrechtsanteile

Anteil Stimmrechte (Summe 7.a.) Anteil Instrumente (Summe 7.b.1.+ 7.b.2.) Summe Anteile (Summe 7.a. + 7.b.) Gesamtzahl Stimmrechte des Emittenten
neu 19,67 % 10,43 % 30,1 % 7.744.088
letzte Mitteilung % % %

7. Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen a. Stimmrechte (§§ 21, 22 WpHG)

ISIN absolut in
%
direkt (§ 21 WpHG) zugerechnet (§ 22 WpHG) direkt (§ 21 WpHG) zugerechnet (§ 22 WpHG)
DE000A0JQ5U3 1.523.480 % 19,67 %
Summe 1.523.480 19,67 %

b.1. Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 1 WpHG

Art des Instruments Fälligkeit / Verfall Ausübungszeitraum / Laufzeit Stimmrechte absolut Stimmrechte
in %
Call Option 25.05.2016 807,490 10,43 %
- 24.05.2017
Summe 807,490 10,43 %

b.2. Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 2 WpHG

Art des Instruments Fälligkeit / Verfall Ausübungszeitraum / Laufzeit Barausgleich oder physische Abwicklung Stimmrechte absolut Stimmrechte
in %
%
Summe %

8. Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen

Mitteilungspflichtiger (3.) wird weder beherrscht noch beherrscht Mitteilungspflichtiger andere Unternehmen mit melderelevanten Stimmrechten des Emittenten (1.).
X Vollständige Kette der Tochterunternehmen beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen:
Unternehmen Stimmrechte in %, wenn 3 % oder höher Instrumente in %, wenn 5 % oder höher Summe in %, wenn 5 % oder höher
The People's Republic of China, acting through the State-owned Asset Supervision Commission (SASAC) of Shanghai People's Government % % %
Shanghai Electric (Group) Corporation % % %
Shanghai Electric Group Company Limited % % %
Shanghai Electric Hongkong Co. Limited % % %
Shanghai Electric Germany Holding GmbH 19,67 % 10,43 % 30,1 %

9. Bei Vollmacht gemäß § 22 Abs. 3 WpHGc
(nur möglich bei einer Zurechnung nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG)

Datum der Hauptversammlung:
Gesamtstimmrechtsanteil nach der Hauptversammlung: % (entspricht Stimmrechten)

2. Dieter Manz (Stimmrechtsanteil 10,00 %)

Nach dem am 2. Juli 2021 mitgeteilten Wertpapiergeschäft (Directors' Dealings) hält Dieter Manz zum 31.12.2021 10,00 % direkt zurechenbare Stimmrechtsanteile. Das entspricht 775.942 von 7.756.804 Stimmrechten. Nach erstmaligem Börsengang im September 2006 hielt Dieter Manz 59 % der Stimmrechte.

Stimmrechtsmitteilung vom 31. August 2018

1. Angaben zum Emittenten

Manz AG

Steigäckerstr. 5

72768 Reutlingen Deutschland

2. Grund der Mitteilung

X Erwerb/Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten
Erwerb/Veräußerung von Instrumenten
Änderung der Gesamtzahl der Stimmrechte
X Sonstiger Grund: Freiwillige Mitteilung wegen familieninterner Neuordnung des Aktienbesitzes

3. Angaben zum Mitteilungspflichtigen

Name: Registrierter Sitz und Staat:
Herr Dieter Manz, Geburtsdatum: 25.11.1961

4. Namen der Aktionäre
mit 3 % oder mehr Stimmrechten, wenn abweichend von 3.

Ulrike Manz;Stephan Manz;Laura Manz

5. Datum der Schwellenberührung:

28.08.2018

6. Gesamtstimmrechtsanteile

Anteil Stimmrechte (Summe 7.a.) Anteil Instrumente (Summe 7.b.1.+ 7.b.2.) Summe Anteile (Summe 7.a. + 7.b.) Gesamtzahl Stimmrechte des Emittenten
neu 28,09 % 0 % 28,09 % 7744088
letzte Mitteilung 25,10 % 0 % 25,10 % /

7. Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen

a Stimmrechte (§§ 33 34 WpHG)

ISIN absolut in
%
direkt (§ 33 WpHG) zugerechnet (§ 34 WpHG) direkt (§ 33 WpHG) zugerechnet (§ 34 WpHG)
DE000A0JQ5U3 953942 1221257 12,32 % 15,77 %
Summe 2175199 28,09 %

b.1. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG

Art des Instruments Fälligkeit / Verfall Ausübungszeitraum / Laufzeit Stimmrechte absolut Stimmrechte
in %
%
Summe %

b.2. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG

Art des Instruments Fälligkeit / Verfall Ausübungszeitraum / Laufzeit Barausgleich oder physische Abwicklung Stimmrechte absolut Stimmrechte
in %
%
Summe %

8. Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen

X Mitteilungspflichtiger (3.) wird weder beherrscht noch beherrscht Mitteilungspflichtiger andere Unternehmen mit melderelevanten Stimmrechten des Emittenten (1.).
Vollständige Kette der Tochterunternehmen beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen:
Unternehmen Stimmrechte in %, wenn 3 % oder höher Instrumente in %, wenn 5 % oder höher Summe in %, wenn 5 % oder höher

9. Bei Vollmacht gemäß § 34 Abs. 3 WpHG
(nur möglich bei einer Zurechnung nach § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG)

Datum der Hauptversammlung:
Gesamtstimmrechtsanteil nach der Hauptversammlung: % (entspricht Stimmrechten)

10. Sonstige Erläuterungen:

3. Invesco Advisers, Inc. (ehemals Oppenheimer Funds) (Stimmrechtsanteil 6,45 %)

Invesco Advisers Inc. hält zum 31.12.2021 6,45 % Stimmrechtsanteile. Das entspricht 500.000 von 7.756.804 Stimmrechten.

Stimmrechtsmitteilung vom 6. August 2018 1. Angaben zum Emittenten

Manz AG

Steigäckerstr. 5

72768 Reutlingen

Deutschland

2. Grund der Mitteilung

X Erwerb/Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten
Erwerb/Veräußerung von Instrumenten
Änderung der Gesamtzahl der Stimmrechte
Sonstiger Grund:

3. Angaben zum Mitteilungspflichtigen

Name: Registrierter Sitz und Staat:
Oppenheimer Funds, Inc. Denver, Colorado Vereinigte Staaten von Amerika

4. Namen der Aktionäre
mit 3 % oder mehr Stimmrechten, wenn abweichend von 3.

Oppenheimer Global Opportunities Fund

5. Datum der Schwellenberührung:

27.07.2018

6. Gesamtstimmrechtsanteile

Anteil Stimmrechte (Summe 7.a.) Anteil Instrumente (Summe 7.b.1.+ 7.b.2.) Summe Anteile (Summe 7.a. + 7.b.) Gesamtzahl Stimmrechte des Emittenten
Neu 3,07 % 0,00 % 3,07 % 7744088
letzte Mitteilung n/a % n/a % n/a % /

7. Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen a. Stimmrechte (§§ 33, 34 WpHG)

ISIN absolut in
%
direkt (§ 33 WpHG) zugerechnet (§ 34 WpHG) direkt (§ 33 WpHG) zugerechnet (§ 34 WpHG)
DE000A0JQ5U3 237614 % 3,07 %
Summe 237614 3,07 %

b.1. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG

Art des Instruments Fälligkeit / Verfall Ausübungszeitraum / Laufzeit Stimmrechte absolut Stimmrechte
in %
%
Summe %

b.2. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG

Art des Instruments Fälligkeit / Verfall Ausübungszeitraum / Laufzeit Barausgleich oder physische Abwicklung Stimmrechte absolut Stimmrechte
in %
%
Summe %

8. Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen

X Mitteilungspflichtiger (3.) wird weder beherrscht noch beherrscht Mitteilungspflichtiger andere Unternehmen mit melderelevanten Stimmrechten des Emittenten (1.).
Vollständige Kette der Tochterunternehmen beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen:
Unternehmen Stimmrechte in %, wenn 3 % oder höher Instrumente in %, wenn 5 % oder höher Summe in %, wenn 5 % oder höher

9. Bei Vollmacht gemäß § 34 Abs. 3 WpHG
(nur möglich bei einer Zurechnung nach § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG)

Datum der Hauptversammlung:
Gesamtstimmrechtsanteil nach der Hauptversammlung: % (entspricht Stimmrechten)

10. Sonstige Erläuterungen:

Stimmrechtsmitteilung

1. Angaben zum Emittenten

Name: Manz AG
Straße, Hausnr.: Steigäckerstr. 5
PLZ: 72768
Ort: Reutlingen Deutschland
Legal Entity Identifier (LEI): 529900B635NV0KEEOR57

2. Grund der Mitteilung

Erwerb bzw. Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten
Erwerb bzw. Veräußerung von Instrumenten
Änderung der Gesamtzahl der Stimmrechte
X Sonstiger Grund: Übernahme und Fusion mit Oppenheimer Funds Inc.: siehe Abschnitt 10

3. Angaben zum Mitteilungspflichtigen

Juristische Person: Invesco Ltd.

Registrierter Sitz, Staat: Hamilton, Bermuda

4. Namen der Aktionäre
mit 3 % oder mehr Stimmrechten, wenn abweichend von 3.

Invesco Oppenheimer Global Opportunities Fund Short Term

5. Datum der Schwellenberührung:

24.05.2019

6. Gesamtstimmrechtsanteile

Anteil Stimmrechte (Summe 7.a.) Anteil Instrumente (Summe 7.b.1.+ 7.b.2.) Summe Anteile (Summe 7.a. + 7.b.) Gesamtzahl der Stimmrechte nach § 41 WpHG
neu 6,46 % 0,00 % 6,46 % 7.744.088
letzte Mitteilung n/a % n/a % n/a % /

7. Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen a. Stimmrechte (§§ 33, 34 WpHG)

ISIN absolut in %
direkt (§ 33 WpHG) zugerechnet (§ 34 WpHG) direkt (§ 33 WpHG) zugerechnet (§ 34 WpHG)
DE000A0JQ5U3 0 500.000 0,00 % 6,46 %
Summe 500.000 6,46 %

b.1. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG

Art des Instruments Fälligkeit / Verfall Ausübungszeitraum / Laufzeit Stimmrechte absolut Stimmrechte
in %
0 0,00 %
Summe 0 0,00 %

b.2. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG

Art des Instruments Fälligkeit / Verfall Ausübungszeitraum / Laufzeit Barausgleich oder physische Abwicklung Stimmrechte absolut Stimmrechte
in %
0 0,00 %
Summe 0 0,00 %

8. Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen

Mitteilungspflichtiger (3.) wird weder beherrscht noch beherrscht Mitteilungspflichtiger andere Unternehmen, die Stimmrechte des Emittenten (1.) halten oder denen Stimmrechte des Emittenten zugerechnet werden.
X Vollständige Kette der Tochterunternehmen, beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen:
Unternehmen Stimmrechte in %, wenn 3 % oder höher Instrumente in %, wenn 5 % oder höher Summe in %, wenn 5 % oder höher
Invesco Ltd. % % %
Invesco Holding Company Limited % % %
Invesco Holding Company (US), Inc. % % %
Invesco Group Services, Inc. % % %
Invesco Advisers, Inc. 6,46 % % 6,46 %

9. Bei Vollmacht gemäß § 34 Abs. 3 WpHG
(nur möglich bei einer Zurechnung nach § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG)

Datum der Hauptversammlung:

Gesamtstimmrechtsanteile (6.) nach der Hauptversammlung:

Anteil Stimmrechte
%
Anteil Instrumente
%
Summe Anteile
%

10. Sonstige Informationen:

Übernahme und Fusion mit Oppenheimer Funds Inc. Weitere Informationen unter folgendem Link: https://ir.invesco.com/investor-relations/press-releases/default.aspx?_ga=2.153008441.1018859822.1558359393-832691936.1556037780

4. Ulrike Manz (Stimmrechtsanteil 5,00 %)

Nach dem am 2. Juli 2021 mitgeteilten Wertpapiergeschäft (Directors' Dealings) hält Ulrike Manz zum 31.12.2021 5,00 % Stimmrechtsanteile. Das entspricht 387.989 von 7.756.804 Stimmrechten. Nach erstmaligem Börsengang im September 2006 hielt Ulrike Manz 6 % der Stimmrechte.

Stimmrechtsmitteilung vom 31. August 2018 1. Angaben zum Emittenten

Manz AG

Steigäckerstr. 5

72768 Reutlingen

Deutschland

2. Grund der Mitteilung

X Erwerb/Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten
Erwerb/Veräußerung von Instrumenten
Änderung der Gesamtzahl der Stimmrechte
Sonstiger Grund:

3. Angaben zum Mitteilungspflichtigen

Name: Registrierter Sitz und Staat:
Frau Ulrike Manz, Geburtsdatum: 28.08.1963

4. Namen der Aktionäre
mit 3 % oder mehr Stimmrechten, wenn abweichend von 3.

5. Datum der Schwellenberührung:

28.08.2018

6. Gesamtstimmrechtsanteile

Anteil Stimmrechte (Summe 7.a.) Anteil Instrumente (Summe 7.b.1.+ 7.b.2.) Summe Anteile (Summe 7.a. + 7.b.) Gesamtzahl Stimmrechte des Emittenten
neu 5,44 % 0 % 5,44 % 7744088
letzte Mitteilung 2,66 % 0 % 2,66 % /

7. Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen

a. Stimmrechte (§§ 33, 34 WpHG)

ISIN absolut
in %
direkt zugerechnet (§ 33 WpHG) (§ 34 WpHG) direkt (§ 33 WpHG) zugerechnet (§ 34 WpHG)
DE000A0JQ5U3 421489 5,44 % %
Summe 421489 5,44 %

b.1. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG

Art des Instruments Fälligkeit / Verfall Ausübungszeitraum / Laufzeit Stimmrechte absolut Stimmrechte
in %
%
Summe %

b.2. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG

Art des Instruments Fälligkeit / Verfall Ausübungszeitraum / Laufzeit Barausgleich oder physische Abwicklung Stimmrechte absolut Stimmrechte
in %
%
Summe %

8. Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen

X Mitteilungspflichtiger (3.) wird weder beherrscht noch beherrscht Mitteilungspflichtiger andere Unternehmen mit melderelevanten Stimmrechten des Emittenten (1.).
Vollständige Kette der Tochterunternehmen beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen:
Unternehmen Stimmrechte in %, wenn 3 % oder höher Instrumente in %, wenn 5 % oder höher Summe in %, wenn 5 % oder höher

9. Bei Vollmacht gemäß § 34 Abs. 3 WpHG
(nur möglich bei einer Zurechnung nach § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG)

Datum der Hauptversammlung:
Gesamtstimmrechtsanteil nach der Hauptversammlung: % (entspricht Stimmrechten)

10. Sonstige Erläuterungen:

5. Stephan Manz (Stimmrechtsanteil 5,00 %)

Stephan Manz hält zum 31.12.2021 5,00 % Stimmrechtsanteile. Das entspricht 387.989 von 7.756.804 Stimmrechtem.

Stimmrechtsmitteilung vom 31. August 2018 1. Angaben zum Emittenten

Manz AG

Steigäckerstr. 5

72768 Reutlingen

Deutschland

2. Grund der Mitteilung

X Erwerb/Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten
Erwerb/Veräußerung von Instrumenten
Änderung der Gesamtzahl der Stimmrechte
Sonstiger Grund:

3. Angaben zum Mitteilungspflichtigen

Name: Registrierter Sitz und Staat:
Herr Stephan Manz, Geburtsdatum: 15.08.1988

4. Namen der Aktionäre
mit 3 % oder mehr Stimmrechten, wenn abweichend von 3.

5. Datum der Schwellenberührung:

28.08.2018

6. Gesamtstimmrechtsanteile

Anteil Stimmrechte (Summe 7.a.) Anteil Instrumente (Summe 7.b.1.+ 7.b.2.) Summe Anteile (Summe 7.a. + 7.b.) Gesamtzahl Stimmrechte des Emittenten
Neu 5,16 % 0 % 5,16 % 7744088
letzte Mitteilung n/a % n/a % n/a % /

7. Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen

a. Stimmrechte (§§ 33 34 WpHG)

ISIN absolut in
%
direkt (§ 33 WpHG) zugerechnet (§ 34 WpHG) direkt (§ 33 WpHG) zugerechnet (§ 34 WpHG)
DE000A0JQ5U3 399889 5,16 % %
Summe 399889 5,16 %

b.1. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG

Art des Instruments Fälligkeit / Verfall Ausübungszeitraum / Laufzeit Stimmrechte absolut Stimmrechte
in %
%
Summe %

b.2. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG

Art des Instruments Fälligkeit / Verfall Ausübungszeitraum / Laufzeit Barausgleich oder physische Abwicklung Stimmrechte absolut Stimmrechte
in %
%
Summe %

8. Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen

X Mitteilungspflichtiger (3.) wird weder beherrscht noch beherrscht Mitteilungspflichtiger andere Unternehmen mit melderelevanten Stimmrechten des Emittenten (1.).
Vollständige Kette der Tochterunternehmen beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen:
Unternehmen Stimmrechte in %, wenn 3 % oder höher Instrumente in %, wenn 5 % oder höher Summe in %, wenn 5 % oder höher

9. Bei Vollmacht gemäß § 34 Abs. 3 WpHG
(nur möglich bei einer Zurechnung nach § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG)

Datum der Hauptversammlung:
Gesamtstimmrechtsanteil nach der Hauptversammlung: % (entspricht Stimmrechten)

10. Sonstige Erläuterungen:

6. Laura Manz (Stimmrechtsanteil 5,00 %)

Laura Manz hält zum 31.12.2021 5,00 % Stimmrechtsanteile. Das entspricht 387.879 von 7.756.804 Stimmrechten.

Stimmrechtsmitteilung vom 31. August 2018 1. Angaben zum Emittenten

Manz AG

Steigäckerstr. 5

72768 Reutlingen

Deutschland

2. Grund der Mitteilung

X Erwerb/Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten

Erwerb/Veräußerung von Instrumenten

Änderung der Gesamtzahl der Stimmrechte

Sonstiger Grund:

3. Angaben zum Mitteilungspflichtigen

Name: Registrierter Sitz und Staat:
Frau Laura Manz, Geburtsdatum: 03.07.1990

4. Namen der Aktionäre

mit 3 % oder mehr Stimmrechten, wenn abweichend von 3.

5. Datum der Schwellenberührung:

28.08.2018

6. Gesamtstimmrechtsanteile

Anteil Stimmrechte (Summe 7.a.) Anteil Instrumente (Summe 7.b.1.+ 7.b.2.) Summe Anteile (Summe 7.a. + 7.b.) Gesamtzahl Stimmrechte des Emittenten
neu 5,16 % 0 % 5,16 % 7744088
letzte Mitteilung n/a % n/a % n/a % /

7. Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen a. Stimmrechte (§§ 33, 34 WpHG)

ISIN absolut in
%
direkt (§ 33 WpHG) zugerechnet (§ 34 WpHG) direkt (§ 33 WpHG) zugerechnet (§ 34 WpHG)
DE000A0JQ5U3 399879 5,16 % %
Summe 399879 5,16 %

b.1. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG

Art des Instruments Fälligkeit / Verfall Ausübungszeitraum / Laufzeit Stimmrechte absolut Stimmrechte
in %
%
Summe %

b.2. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG

Art des Instruments Fälligkeit / Verfall Ausübungszeitraum / Laufzeit Barausgleich oder physische Abwicklung Stimmrechte absolut Stimmrechte
in %
%
Summe %

8. Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen

X Mitteilungspflichtiger (3.) wird weder beherrscht noch beherrscht Mitteilungspflichtiger andere Unternehmen mit melderelevanten Stimmrechten des Emittenten (1.).
Vollständige Kette der Tochterunternehmen beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen:
Unternehmen Stimmrechte in %, wenn 3 % oder höher Instrumente in %, wenn 5 % oder höher Summe in %, wenn 5% oder höher

9. Bei Vollmacht gemäß § 34 Abs. 3 WpHG
(nur möglich bei einer Zurechnung nach § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG)

Datum der Hauptversammlung:
Gesamtstimmrechtsanteil nach der Hauptversammlung: % (entspricht Stimmrechten)

10. Sonstige Erläuterungen:

7. Janus Henderson Investors (Stimmrechtsanteil 3,44 %)

Janus Henderson Investors hält zum 31.12.2021 3,44 % Stimmrechtsanteile. Das entspricht 266.534 von 7.756.804 Stimmrechten.

Stimmrechtsmitteilung vom 12. Juli 2021

1. Angaben zum Emittenten

Name: Manz AG
Straße, Hausnr.: Steigäckerstr. 5
PLZ: 72768
Ort: Reutlingen Deutschland
Legal Entity Identifier (LEI): 529900B635NV0KEEOR57

2. Grund der Mitteilung

Erwerb bzw. Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten
Erwerb bzw. Veräußerung von Instrumenten
Änderung der Gesamtzahl der Stimmrechte
X Sonstiger Grund: Freiwillige Konzernmeldung aufgrund einer Konzernumstrukturierung

3. Angaben zum Mitteilungspflichtigen

Juristische Person: Janus Henderson Group Plc Registrierter Sitz, Staat: St. Helier, Jersey

4. Namen der Aktionäre
mit 3% oder mehr Stimmrechten, wenn abweichend von 3.

TR European Growth Trust Plc

5. Datum der Schwellenberührung:

01.07.2021

6. Gesamtstimmrechtsanteile

Anteil Stimmrechte (Summe 7.a.) Anteil Instrumente (Summe 7.b.1.+ 7.b.2.) Summe Anteile (Summe 7.a. + 7.b.) Gesamtzahl der Stimmrechte nach § 41 WpHG
neu 3,44 % 0,00 % 3,44 % 7748632
letzte Mitteilung 3,13 % 0,00 % 3,13 % /

7. Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen

a. Stimmrechte (§§ 33, 34 WpHG)

ISIN absolut in
%
direkt (§ 33 WpHG) zugerechnet (§ 34 WpHG) direkt (§ 33 WpHG) zugerechnet (§ 34 WpHG)
DE000A0JQ5U3 0 266534 0,00 % 3,44 %
Summe 266534 3,44 %

b.1. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG

Art des Instruments Fälligkeit / Verfall Ausübungszeitraum / Laufzeit Stimmrechte absolut Stimmrechte
in %
0 0,00 %
Summe 0 0,00 %

b.2. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG

Art des Instruments Fälligkeit / Verfall Ausübungszeitraum / Laufzeit Barausgleich oder physische Abwicklung Stimmrechte absolut Stimmrechte
in %
0 0,00 %
Summe 0 0,00 %

8. Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen

Mitteilungspflichtiger (3.) wird weder beherrscht noch beherrscht Mitteilungspflichtiger andere Unternehmen, die Stimmrechte des Emittenten (1.) halten oder denen Stimmrechte des Emittenten zugerechnet werden.
X Vollständige Kette der Tochterunternehmen, beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen:
Unternehmen Stimmrechte in %, wenn 3% oder höher Instrumente in %, wenn 5% oder höher Summe in %, wenn 5% oder höher
Janus Henderson Group Plc % % %
Janus Henderson UK (Holdings) Limited % % %
Henderson Global Investors Limited 3,44 % % %

9. Bei Vollmacht gemäß § 34 Abs. 3 WpHG
(nur möglich bei einer Zurechnung nach § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG)

Datum der Hauptversammlung:

Gesamtstimmrechtsanteile (6.) nach der Hauptversammlung:

Anteil Stimmrechte
%
Anteil Instrumente
%
Summe Anteile
%

10. Sonstige Informationen:

Die folgenden Unternehmen sind keine Tochtergesellschaften der Janus Henderson Group plc mehr und daher werden ihnen keine Stimmrechte mehr zugerechnet: Henderson Group Holdings Asset Management Limited; HGI Asset Management Group Limited, Henderson Global Group Limited, Henderson Holdings Group Limited, Henderson Global Investors (Holdings) Limited.

8. Universal-Investment-Gesellschaft mbH (Stimmrechtsanteil 3,17 %)

Universal-Investment-Gesellschaft mbH hält zum 31.12.2021 3,17 % Stimmrechtsanteile. Das entspricht 245.939 von 7.756.804 Stimmrechten.

Stimmrechtsmitteilung vom 6. Juli 2021

1. Angaben zum Emittenten

Name: Manz AG
Straße, Hausnr.: Steigäckerstr. 5
PLZ: 72768
Ort: Reutlingen Deutschland
Legal Entity Identifier (LEI): 529900B635NV0KEEOR57

2. Grund der Mitteilung

X Erwerb bzw. Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten
Erwerb bzw. Veräußerung von Instrumenten
Änderung der Gesamtzahl der Stimmrechte
X Sonstiger Grund: Korrektur einer Mitteilung der Universal-Investment-GmbH, siehe 10.

3. Angaben zum Mitteilungspflichtigen

Juristische Person: Montagu Private Equity LLP

Registrierter Sitz, Staat: London, Großbritannien

4. Namen der Aktionäre
mit 3% oder mehr Stimmrechten, wenn abweichend von 3.

5. Datum der Schwellenberührung:

01.07.2021

6. Gesamtstimmrechtsanteile

Anteil Stimmrechte (Summe 7.a.) Anteil Instrumente (Summe 7.b.1.+ 7.b.2.) Summe Anteile (Summe 7.a. + 7.b.) Gesamtzahl der Stimmrechte nach § 41 WpHG
neu 3,17 % 0,00 % 3,17 % 7.748.632
letzte Mitteilung n/a % n/a % n/a % /

7. Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen

a. Stimmrechte (§§ 33, 34 WpHG)

ISIN absolut in
%
direkt (§ 33 WpHG) zugerechnet (§ 34 WpHG) direkt (§ 33 WpHG) zugerechnet (§ 34 WpHG)
DE000A0JQ5U3 0 245.939 0,00 % 3,17 %
Summe 245.939 3,17 %

b.1. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG

Art des Instruments Fälligkeit / Verfall Ausübungszeitraum / Laufzeit Stimmrechte absolut Stimmrechte
in %
0 0,00 %
Summe 0 0,00 %

b.2. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG

Art des Instruments Fälligkeit / Verfall Ausübungszeitraum / Laufzeit Barausgleich oder physische Abwicklung Stimmrechte absolut Stimmrechte
in %
0 0,00 %
Summe 0 0,00 %

8. Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen

Mitteilungspflichtiger (3.) wird weder beherrscht noch beherrscht Mitteilungspflichtiger andere Unternehmen, die Stimmrechte des Emittenten (1.) halten oder denen Stimmrechte des Emittenten zugerechnet werden.
X Vollständige Kette der Tochterunternehmen, beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen:
Unternehmen Stimmrechte in %, wenn 3% oder höher Instrumente in %, wenn 5% oder höher Summe in %, wenn 5% oder höher
Montagu Private Equity LLP % % %
MLLP Holdings Ltd. % % %
MPE (General Partner V) Ltd. % % %
MPE (GP V) LP % % %
Alpha LuxCo 1 SARL % % %
Alpha LuxCo 2 SARL % % %
Universal- Beteiligungs- und Servicegesellschaft mbH % % %
Universal-Investment- Gesellschaft mbH 3,17 % % %
- % % %
Montagu Private Equity LLP % % %
MLLP Holdings Ltd. % % %
Montagu V Nominees Ltd. % % %
Alpha LuxCo 1 SARL % % %
Alpha LuxCo 2 SARL % % %
Universal- Beteiligungs- und Servicegesellschaft mbH % % %
Universal-Investment- Gesellschaft mbH 3,17 % % %

9. Bei Vollmacht gemäß § 34 Abs. 3 WpHG
(nur möglich bei einer Zurechnung nach § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG)

Datum der Hauptversammlung:

Gesamtstimmrechtsanteile (6.) nach der Hauptversammlung:

Anteil Stimmrechte
%
Anteil Instrumente
%
Summe Anteile
%

10. Sonstige Informationen:

Mit dieser und parallelen Korrektur-Meldungen wird bzgl. der jeweils zuletzt abgegebenen Meldungen der Universal Investment-Gesellschaft mbH die Stellung der Meldepflichtigen als oberstes Mutterunternehmen der Universal-Gruppe nach § 35 Abs. 1 WpHG seit 2017 nachgezogen. Weitere Erläuterungen und alle betroffenen Meldungen finden sich auf: www.universal-investment.com/de/stimmrechtsmitteilungen

Folgende Meldungen nach WpHG wurden im Geschäftsjahr 2021 mitgeteilt:

29. Januar 2021

Meldepflichtiges Wertpapiergeschäft (Directors' Dealings)

1. Angaben zu den Personen, die Führungsaufgaben wahrnehmen, sowie zu den in enger Beziehung zu ihnen stehenden Personen

a) Name

Titel: Prof. Dr.
Vorname: Heiko
Nachname(n): Aurenz

2. Grund der Meldung

a) Position / Status

Position: Aufsichtsrat

b) Erstmeldung

3. Angaben zum Emittenten, zum Teilnehmer am Markt für Emissionszertifikate, zur Versteigerungsplattform, zum Versteigerer oder zur Auktionsaufsicht

Titel: Prof. Dr.
Vorname: Heiko
Nachname(n): Aurenz

a) Name

Manz AG

b) LEI

529900B635NV0KEEOR57

4. Angaben zum Geschäft/zu den Geschäften

a) Beschreibung des Finanzinstruments, Art des Instruments, Kennung

Art: Aktie
ISIN: DE000A0JQ5U3

b) Art des Geschäfts

Verkauf

c) Preis(e) und Volumen

Preis(e) Volumen
51,20 EUR 75264,00 EUR

d) Aggregierte Informationen

Preis Aggregiertes Volumen
5120 EUR 75264,00 EUR

e) Datum des Geschäfts

2021-01-28; UTC+1

f) Ort des Geschäfts

Name: Börse Stuttgart
MIC: XSTU

 

01. Juni 2021

Meldepflichtiges Wertpapiergeschäft (Directors' Dealings)

1. Angaben zu den Personen, die Führungsaufgaben wahrnehmen, sowie zu den in enger Beziehung zu ihnen stehenden Personen

a) Name

Titel:
Vorname: Martin
Nachname(n): Drasch

2. Grund der Meldung

a) Position / Status

Position: Vorstand

b) Erstmeldung

3. Angaben zum Emittenten, zum Teilnehmer am Markt für Emissionszertifikate, zur Versteigerungsplattform, zum Versteigerer oder zur Auktionsaufsicht

a) Name

Manz AG

b) LEI

529900B635NV0KEEOR57

4. Angaben zum Geschäft/zu den Geschäften

a) Beschreibung des Finanzinstruments Art des Instruments Kennung

Art: Aktie
ISIN: DE000A0JQ5U3

b) Art des Geschäfts

Erwerb durch Ausübung von im Rahmen der Vorstandsvergütung gewährten Bezugsrechten (Performance Shares)

c) Preis(e) und Volumen

Preis(e) Volumen
1,00 EUR 4544,00 EUR

d) Aggregierte Informationen

Preis Aggregiertes Volumen
1,00 EUR 4544,00 EUR

e) Datum des Geschäfts

2021-05-31; UTC+2

f) Ort des Geschäfts

Außerhalb eines Handelsplatzes

02. Juli 2021

Meldepflichtiges Wertpapiergeschäft (Directors' Dealings)

1. Angaben zu den Personen, die Führungsaufgaben wahrnehmen, sowie zu den in enger Beziehung zu ihnen stehenden Personen

a) Name

Titel:
Vorname: Dieter
Nachname(n): Manz

2. Grund der Meldung

a) Position / Status

Position: Aufsichtsrat

b) Erstmeldung

3. Angaben zum Emittenten, zum Teilnehmer am Markt für Emissionszertifikate, zur Versteigerungsplattform, zum Versteigerer oder zur Auktionsaufsicht

a) Name

Manz AG

b) LEI

529900B635NV0KEEOR57

4. Angaben zum Geschäft/zu den Geschäften

a) Beschreibung des Finanzinstruments, Art des Instruments, Kennung

Art: Aktie
ISIN: DE000A0JQ5U3

b) Art des Geschäfts

Verkauf

c) Preis(e) und Volumen

Preis(e) Volumen
60,00 EUR 10680000,00 EUR

d) Aggregierte Informationen

Preis Aggregiertes Volumen
60,00 EUR 10680000,00 EUR

e) Datum des Geschäfts

2021-07-01; UTC+2

f) Ort des Geschäfts

Außerhalb eines Handelsplatzes

02. Juli 2021

Meldepflichtiges Wertpapiergeschäft (Directors' Dealings)

1. Angaben zu den Personen, die Führungsaufgaben wahrnehmen, sowie zu den in enger Beziehung zu ihnen stehenden Personen

a) Name

Titel:
Vorname: Ulrike
Nachname(n): Manz

2. Grund der Meldung

a) Position / Status

Person steht in enger Beziehung zu:
Titel:
Vorname: Dieter
Nachname(n): Manz
Position: Aufsichtsrat

b) Erstmeldung

3. Angaben zum Emittenten, zum Teilnehmer am Markt für Emissionszertifikate, zur Versteigerungsplattform, zum Versteigerer oder zur Auktionsaufsicht

a) Name

Manz AG

b) LEI

529900B635NV0KEEOR57

4. Angaben zum Geschäft/zu den Geschäften

a) Beschreibung des Finanzinstruments, Art des Instruments, Kennung

Art: Aktie
ISIN: DE000A0JQ5U3

b) Art des Geschäfts

Verkauf

c) Preis(e) und Volumen

Preis(e) Volumen
60,00 EUR 2010000,00 EUR

d) Aggregierte Informationen

Preis Aggregiertes Volumen
60,00 EUR 2010000,00 EUR

e) Datum des Geschäfts

2021-07-01; UTC+2

f) Ort des Geschäfts

Außerhalb eines Handelsplatzes

 

06. August 2021

Meldepflichtiges Wertpapiergeschäft (Directors' Dealings)

1. Angaben zu den Personen, die Führungsaufgaben wahrnehmen, sowie zu den in enger Beziehung zu ihnen stehenden Personen

a) Name

Titel:
Vorname: Jürgen
Nachname(n): Knie

2. Grund der Meldung

a) Position / Status

Position: Vorstand

b) Erstmeldung

3. Angaben zum Emittenten, zum Teilnehmer am Markt für Emissionszertifikate, zur Versteigerungsplattform, zum Versteigerer oder zur Auktionsaufsicht

a) Name

Manz AG

b) LEI

529900B635NV0KEEOR57

4. Angaben zum Geschäft/zu den Geschäften

a) Beschreibung des Finanzinstruments, Art des Instruments, Kennung

Art: Aktie
ISIN: DE000A0JQ5U3

b) Art des Geschäfts

Erwerb durch Ausübung von im Rahmen der Vergütung gewährten Bezugsrechten (Performance Shares)

c) Preis(e) und Volumen

Preis(e) Volumen
1,00 EUR 788,00 EUR

d) Aggregierte Informationen

Preis Aggregiertes Volumen
1,00 EUR 788,00 EUR

e) Datum des Geschäfts

2021-08-06; UTC+2

f) Ort des Geschäfts

Außerhalb eines Handelsplatzes

12. Mai 2021

Stimmrechtsmitteilung gemäß § 40 WpHG

1. Angaben zum Emittenten

Name: Manz AG
Straße, Hausnr.: Steigäckerstr. 5
PLZ: 72768
Ort: Reutlingen Deutschland
Legal Entity Identifier (LEI): 529900B635NV0KEEOR57

2. Grund der Mitteilung

X Erwerb bzw. Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten
Erwerb bzw. Veräußerung von Instrumenten
Änderung der Gesamtzahl der Stimmrechte
Sonstiger Grund:

3. Angaben zum Mitteilungspflichtigen

Juristische Person: Janus Henderson Group Plc

Registrierter Sitz, Staat: St. Helier, Jersey

4. Namen der Aktionäre
mit 3% oder mehr Stimmrechten, wenn abweichend von 3.

TR European Growth Trust Plc

5. Datum der Schwellenberührung:

04.05.2021

6. Gesamtstimmrechtsanteile

Anteil Stimmrechte (Summe 7.a.) Anteil Instrumente (Summe 7.b.1.+ 7.b.2.) Summe Anteile (Summe 7.a. + 7.b.) Gesamtzahl der Stimmrechte nach § 41 WpHG
neu 3,13 % 0,00 % 3,13 % 7744088
letzte Mitteilung 2,97 % 0,00 % 2,97 % /

7. Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen a. Stimmrechte (§§ 33, 34 WpHG)

ISIN absolut in
%
direkt (§ 33 WpHG) zugerechnet (§ 34 WpHG) direkt (§ 33 WpHG) zugerechnet (§ 34 WpHG)
DE000A0JQ5U3 0 242180 0,00 % 3,13 %
Summe 242180 3,13 %

b.1. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG

Art des Instruments Fälligkeit / Verfall Ausübungszeitraum / Laufzeit Stimmrechte absolut Stimmrechte
in %
0 0,00 %
Summe 0 0,00 %

b.2. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG

Art des Instruments Fälligkeit / Verfall Ausübungszeitraum / Laufzeit Barausgleich oder physische Abwicklung Stimmrechte absolut Stimmrechte
in %
0 0,00 %
Summe 0 0,00 %

8. Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen

Mitteilungspflichtiger (3.) wird weder beherrscht noch beherrscht Mitteilungspflichtiger andere Unternehmen, die Stimmrechte des Emittenten (1.) halten oder denen Stimmrechte des Emittenten zugerechnet werden.
X Vollständige Kette der Tochterunternehmen, beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen:
Unternehmen Stimmrechte in %, wenn 3% oder höher Instrumente in %, wenn 5% oder höher Summe in %, wenn 5% oder höher
Janus Henderson Group plc % % %
Henderson Group Holdings Asset Management Limited % % %
HGI Asset Management Group Limited % % %
Henderson Global Group Limited % % %
Henderson Holdings Group Limited % % %
HGI Group Limited % % %
Henderson Global Investors (Holdings) Limited % % %
Henderson Global Investors Limited 3,13 % % %

9. Bei Vollmacht gemäß § 34 Abs. 3 WpHG
(nur möglich bei einer Zurechnung nach § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG)

Datum der Hauptversammlung:

Gesamtstimmrechtsanteile (6.) nach der Hauptversammlung:

Anteil Stimmrechte
%
Anteil Instrumente
%
Summe Anteile
%

10. Sonstige Informationen:

12. Mai 2021

Stimmrechtsmitteilung gemäß § 40 WpHG

1. Angaben zum Emittenten

Name: Manz AG
Straße, Hausnr.: Steigäckerstr. 5
PLZ: 72768
Ort: Reutlingen Deutschland
Legal Entity Identifier (LEI): 529900B635NV0KEEOR57

2. Grund der Mitteilung

X Erwerb bzw. Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten
Erwerb bzw. Veräußerung von Instrumenten
Änderung der Gesamtzahl der Stimmrechte
Sonstiger Grund:

3. Angaben zum Mitteilungspflichtigen

Juristische Person: TR European Growth Trust PLC

Registrierter Sitz, Staat: London, Großbritannien

4. Namen der Aktionäre

mit 3% oder mehr Stimmrechten, wenn abweichend von 3.

5. Datum der Schwellenberührung:

04.05.2021

6. Gesamtstimmrechtsanteile

Anteil Stimmrechte (Summe 7.a.) Anteil Instrumente (Summe 7.b.1.+ 7.b.2.) Summe Anteile (Summe 7.a. + 7.b.) Gesamtzahl der Stimmrechte nach § 41 WpHG
neu 3,13 % 0,00 % 3,13 % 7744088
letzte Mitteilung 2,97 % 0,00 % 2,97 % /

7. Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen a. Stimmrechte (§§ 33, 34 WpHG)

ISIN absolut in
%
direkt (§ 33 WpHG) zugerechnet (§ 34 WpHG) direkt (§ 33 WpHG) zugerechnet (§ 34 WpHG)
DE000A0JQ5U3 242180 0 3,13 % 0,00 %
Summe 242180 3,13 %

b.1. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG

Art des Instruments Fälligkeit / Verfall Ausübungszeitraum / Laufzeit Stimmrechte absolut Stimmrechte
in %
0 0,00 %
Summe 0 0,00 %

b.2. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG

Art des Instruments Fälligkeit / Verfall Ausübungszeitraum / Laufzeit Barausgleich oder physische Abwicklung Stimmrechte absolut Stimmrechte
in %
0 0,00 %
Summe 0 0,00 %

8. Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen

X Mitteilungspflichtiger (3.) wird weder beherrscht noch beherrscht Mitteilungspflichtiger andere Unternehmen, die Stimmrechte des Emittenten (1.) halten oder denen Stimmrechte des Emittenten zugerechnet werden.
Vollständige Kette der Tochterunternehmen, beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen:
Unternehmen Stimmrechte in %, wenn 3% oder höher Instrumente in %, wenn 5% oder höher Summe in %, wenn 5% oder höher

9. Bei Vollmacht gemäß § 34 Abs. 3 WpHG
(nur möglich bei einer Zurechnung nach § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG)

Datum der Hauptversammlung:

Gesamtstimmrechtsanteile (6.) nach der Hauptversammlung:

Anteil Stimmrechte
%
Anteil Instrumente
%
Summe Anteile
%

10. Sonstige Informationen:

06. Juli 2021

Stimmrechtsmitteilung gemäß § 40 WpHG

1. Angaben zum Emittenten

Name: Manz AG
Straße, Hausnr.: Steigäckerstr. 5
PLZ: 72768
Ort: Reutlingen Deutschland
Legal Entity Identifier (LEI): 529900B635NV0KEEOR57

2. Grund der Mitteilung

X Erwerb bzw. Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten
Erwerb bzw. Veräußerung von Instrumenten
Änderung der Gesamtzahl der Stimmrechte
Sonstiger Grund:

3. Angaben zum Mitteilungspflichtigen

Juristische Person: Universal-Investment-Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Registrierter Sitz, Staat: Frankfurt am Main, Deutschland

4. Namen der Aktionäre

mit 3% oder mehr Stimmrechten, wenn abweichend von 3.

5. Datum der Schwellenberührung:

01.07.2021

6. Gesamtstimmrechtsanteile

Anteil Stimmrechte (Summe 7.a.) Anteil Instrumente (Summe 7.b.1.+ 7.b.2.) Summe Anteile (Summe 7.a. + 7.b.) Gesamtzahl der Stimmrechte nach § 41 WpHG
neu 3,17 % 0,00 % 3,17 % 7748632
letzte Mitteilung 2,98 % 0,00 % 2,98 % /

7. Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen a. Stimmrechte (§§ 33, 34 WpHG)

ISIN absolut in
%
direkt (§ 33 WpHG) zugerechnet (§ 34 WpHG) direkt (§ 33 WpHG) zugerechnet (§ 34 WpHG)
DE000A0JQ5U3 0 245939 0,00 % 3,17 %
Summe 245939 3,17 %

b.1. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG

Art des Instruments Fälligkeit / Verfall Ausübungszeitraum / Laufzeit Stimmrechte absolut Stimmrechte
in %
0 0,00 %
Summe 0 0,00 %

b.2. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG

Art des Instruments Fälligkeit / Verfall Ausübungszeitraum / Laufzeit Barausgleich oder physische Abwicklung Stimmrechte absolut Stimmrechte
in %
0 0,00 %
Summe 0 0,00 %

8. Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen

X Mitteilungspflichtiger (3.) wird weder beherrscht noch beherrscht Mitteilungspflichtiger andere Unternehmen, die Stimmrechte des Emittenten (1.) halten oder denen Stimmrechte des Emittenten zugerechnet werden.
Vollständige Kette der Tochterunternehmen, beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen:
Unternehmen Stimmrechte in %, wenn 3% oder höher Instrumente in %, wenn 5% oder höher Summe in %, wenn 5% oder höher

9. Bei Vollmacht gemäß § 34 Abs. 3 WpHG
(nur möglich bei einer Zurechnung nach § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG)

Datum der Hauptversammlung:

Gesamtstimmrechtsanteile (6.) nach der Hauptversammlung:

Anteil Stimmrechte
%
Anteil Instrumente
%
Summe Anteile
%

10. Sonstige Informationen:

12. Juli 2021

Stimmrechtsmitteilung gemäß § 40 WpHG

1. Angaben zum Emittenten

Name: Manz AG
Straße, Hausnr.: Steigäckerstr. 5
PLZ: 72768
Ort: Reutlingen Deutschland
Legal Entity Identifier (LEI): 529900B635NV0KEEOR57

2. Grund der Mitteilung

Erwerb bzw. Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten
Erwerb bzw. Veräußerung von Instrumenten
Änderung der Gesamtzahl der Stimmrechte
X Sonstiger Grund: Freiwillige Konzernmeldung aufgrund einer Konzernumstrukturierung

3. Angaben zum Mitteilungspflichtigen

Juristische Person: Janus Henderson Group Plc

Registrierter Sitz, Staat: St. Helier, Jersey

4. Namen der Aktionäre
mit 3% oder mehr Stimmrechten, wenn abweichend von 3.

TR European Growth Trust Plc

5. Datum der Schwellenberührung:

01.07.2021

6. Gesamtstimmrechtsanteile

Anteil Stimmrechte (Summe 7.a.) Anteil Instrumente (Summe 7.b.1.+ 7.b.2.) Summe Anteile (Summe 7.a. + 7.b.) Gesamtzahl der Stimmrechte nach § 41 WpHG
neu 3,44 % 0,00 % 3,44 % 7748632
letzte Mitteilung 3,13 % 0,00 % 3,13 % /

7. Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen a. Stimmrechte (§§ 33, 34 WpHG)

ISIN absolut in
%
direkt (§ 33 WpHG) zugerechnet (§ 34 WpHG) direkt (§ 33 WpHG) zugerechnet (§ 34 WpHG)
DE000A0JQ5U3 0 266534 0,00 % 3,44 %
Summe 266534 3,44 %

b.1. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG

Art des Instruments Fälligkeit / Verfall Ausübungszeitraum / Laufzeit Stimmrechte absolut Stimmrechte
in %
0 0,00 %
Summe 0 0,00 %

b.2. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG

Art des Instruments Fälligkeit / Verfall Ausübungszeitraum / Laufzeit Barausgleich oder physische Abwicklung Stimmrechte absolut Stimmrechte
in %
0 0,00 %
Summe 0 0,00 %

8. Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen

Mitteilungspflichtiger (3.) wird weder beherrscht noch beherrscht Mitteilungspflichtiger andere Unternehmen, die Stimmrechte des Emittenten (1.) halten oder denen Stimmrechte des Emittenten zugerechnet werden.
X Vollständige Kette der Tochterunternehmen, beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen:
Unternehmen Stimmrechte in %, wenn 3% oder höher Instrumente in %, wenn 5% oder höher Summe in %, wenn 5% oder höher
Janus Henderson Group Plc % % %
Janus Henderson UK (Holdings) Limited % % %
Henderson Global Investors Limited 3,44 % % %

9. Bei Vollmacht gemäß § 34 Abs. 3 WpHG
(nur möglich bei einer Zurechnung nach § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG)

Datum der Hauptversammlung:

Gesamtstimmrechtsanteile (6.) nach der Hauptversammlung:

Anteil Stimmrechte
%
Anteil Instrumente
%
Summe Anteile
%

10. Sonstige Informationen:

Die folgenden Unternehmen sind keine Tochtergesellschaften der Janus Henderson Group plc mehr und daher werden ihnen keine Stimmrechte mehr zugerechnet: Henderson Group Holdings Asset Management Limited; HGI Asset Management Group Limited, Henderson Global Group Limited, Henderson Holdings Group Limited, Henderson Global Investors (Holdings) Limited.

03. September 2021

Stimmrechtsmitteilung gemäß § 40 WpHG

1. Angaben zum Emittenten

Name: Manz AG
Straße, Hausnr.: Steigäckerstr. 5
PLZ: 72768
Ort: Reutlingen Deutschland
Legal Entity Identifier (LEI): 529900B635NV0KEEOR57

2. Grund der Mitteilung

X Erwerb bzw. Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten
Erwerb bzw. Veräußerung von Instrumenten
Änderung der Gesamtzahl der Stimmrechte
X Sonstiger Grund: Korrektur einer Mitteilung der Universal-Investment-GmbH, siehe 10.

3. Angaben zum Mitteilungspflichtigen

Juristische Person: Montagu Private Equity LLP

Registrierter Sitz, Staat: London, Großbritannien

4. Namen der Aktionäre
mit 3% oder mehr Stimmrechten, wenn abweichend von 3.

5. Datum der Schwellenberührung:

01.07.2021

6. Gesamtstimmrechtsanteile

Anteil Stimmrechte (Summe 7.a.) Anteil Instrumente (Summe 7.b.1.+ 7.b.2.) Summe Anteile (Summe 7.a. + 7.b.) Gesamtzahl der Stimmrechte nach § 41 WpHG
neu 3,17 % 0,00 % 3,17 % 7.748.632
letzte Mitteilung n/a % n/a % n/a % /

7. Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen a. Stimmrechte (§§ 33, 34 WpHG)

ISIN absolut in
%
direkt (§ 33 WpHG) zugerechnet (§ 34 WpHG) direkt (§ 33 WpHG) zugerechnet (§ 34 WpHG)
DE000A0JQ5U3 0 245.939 0,00 % 3,17 %
Summe 245.939 3,17 %

b.1. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG

Art des Instruments Fälligkeit / Verfall Ausübungszeitraum / Laufzeit Stimmrechte absolut Stimmrechte
in %
0 0,00 %
Summe 0 0,00 %

b.2. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG

Art des Instruments Fälligkeit / Verfall Ausübungszeitraum / Laufzeit Barausgleich oder physische Abwicklung Stimmrechte absolut Stimmrechte
in %
0 0,00 %
Summe 0 0,00 %

8. Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen

Mitteilungspflichtiger (3.) wird weder beherrscht noch beherrscht Mitteilungspflichtiger andere Unternehmen, die Stimmrechte des Emittenten (1.) halten oder denen Stimmrechte des Emittenten zugerechnet werden.
X Vollständige Kette der Tochterunternehmen, beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen:
Unternehmen Stimmrechte in %, wenn 3% oder höher Instrumente in %, wenn 5% oder höher Summe in %, wenn 5% oder höher
Montagu Private Equity LLP % % %
MLLP Holdings Ltd. % % %
MPE (General Partner V) Ltd. % % %
MPE (GP V) LP % % %
Alpha LuxCo 1 SARL % % %
Alpha LuxCo 2 SARL % % %
Universal- Beteiligungs- und Servicegesellschaft mbH % % %
Universal-Investment- Gesellschaft mbH 3,17 % % %
- % % %
Montagu Private Equity LLP % % %
MLLP Holdings Ltd. % % %
Montagu V Nominees Ltd. % % %
Alpha LuxCo 1 SARL % % %
Alpha LuxCo 2 SARL % % %
Universal- Beteiligungs- und Servicegesellschaft mbH % % %
Universal-Investment- Gesellschaft mbH 3,17 % % %

9. Bei Vollmacht gemäß § 34 Abs. 3 WpHG
(nur möglich bei einer Zurechnung nach § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG)

Datum der Hauptversammlung:

Gesamtstimmrechtsanteile (6.) nach der Hauptversammlung:

Anteil Stimmrechte
%
Anteil Instrumente
%
Summe Anteile
%

10. Sonstige Informationen:

Mit dieser und parallelen Korrektur-Meldungen wird bzgl. der jeweils zuletzt abgegebenen Meldungen der Universal Investment-Gesellschaft mbH die Stellung der Meldepflichtigen als oberstes Mutterunternehmen der Universal-Gruppe nach § 35 Abs. 1 WpHG seit 2017 nachgezogen. Weitere Erläuterungen und alle betroffenen Meldungen finden sich auf: www.universal-investment.com/de/stimmrechtsmitteilungen

06. September 2021

Stimmrechtsmitteilung gemäß § 40 WpHG

1. Angaben zum Emittenten

Name: Manz AG
Straße, Hausnr.: Steigäckerstr. 5
PLZ: 72768
Ort: Reutlingen Deutschland
Legal Entity Identifier (LEI): 529900B635NV0KEEOR57

2. Grund der Mitteilung

Erwerb bzw. Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten
Erwerb bzw. Veräußerung von Instrumenten
Änderung der Gesamtzahl der Stimmrechte
X Sonstiger Grund: Wegfall der Zurechnung von Tochterunternehmen durch Abgabe einer Unabhängigkeitserklärung nach § 35 WpHG, siehe 10.

3. Angaben zum Mitteilungspflichtigen

Juristische Person: Montagu Private Equity LLP

Registrierter Sitz, Staat: London, Großbritannien

4. Namen der Aktionäre
mit 3% oder mehr Stimmrechten, wenn abweichend von 3.

5. Datum der Schwellenberührung:

19.08.2021

6. Gesamtstimmrechtsanteile

Anteil Stimmrechte (Summe 7.a.) Anteil Instrumente (Summe 7.b.1.+ 7.b.2.) Summe Anteile (Summe 7.a. + 7.b.) Gesamtzahl der Stimmrechte nach § 41 WpHG
neu 0,00 % 0,00 % 0,00 % 7.754.214
letzte Mitteilung 3,17 % 0,00 % 3,17 % /

7. Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen

a. Stimmrechte (§§ 33, 34 WpHG)

ISIN absolut in
%
direkt (§ 33 WpHG) zugerechnet (§ 34 WpHG) direkt (§ 33 WpHG) zugerechnet (§ 34 WpHG)
0 0 0,00 % 0,00 %
Summe 0 0,00 %

b.1. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG

Art des Instruments Fälligkeit / Verfall Ausübungszeitraum / Laufzeit Stimmrechte absolut Stimmrechte
in %
0 0,00 %
Summe 0 0,00 %

b.2. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG

Art des Instruments Fälligkeit / Verfall Ausübungszeitraum / Laufzeit Barausgleich oder physische Abwicklung Stimmrechte absolut Stimmrechte
in %
0 0,00 %
Summe 0 0,00 %

8. Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen

X Mitteilungspflichtiger (3.) wird weder beherrscht noch beherrscht Mitteilungspflichtiger andere Unternehmen, die Stimmrechte des Emittenten (1.) halten oder denen Stimmrechte des Emittenten zugerechnet werden.
Vollständige Kette der Tochterunternehmen, beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen:
Unternehmen Stimmrechte in %, wenn 3% oder höher Instrumente in %, wenn 5% oder höher Summe in %, wenn 5% oder höher

9. Bei Vollmacht gemäß § 34 Abs. 3 WpHG
(nur möglich bei einer Zurechnung nach § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG)

Datum der Hauptversammlung:

Gesamtstimmrechtsanteile (6.) nach der Hauptversammlung:

Anteil Stimmrechte
%
Anteil Instrumente
%
Summe Anteile
%

10. Sonstige Informationen:

Auf Grund der Abgabe von Unabhängigkeitserklärungen sind der Montagu-Gruppe seit dem 19.08.2021 keine Stimmrechte mehr von der Universal-Gruppe zuzurechnen. Die Bestände der Universal-Gruppe haben sich nicht in schwellenrelevanter Weise geändert. Die melderelevanten Bestände der Universal-Investment GmbH zum 19.08.2021 betragen: 3,38%/0%/3,38%.

Veröffentlichung über Gesamtzahl der Stimmrechte nach §41 WpHG

08. Juni 2021

1. Angaben zum Emittenten

Manz AG

Steigäckerstr. 5

72768 Reutlingen Deutschland

2. Art der Kapitalmaßnahme

Art der Kapitalmaßnahme Stand zum / Datum der Wirksamkeit
X Ausgabe von Bezugsaktien (§ 41 Abs. 2 WpHG)
Sonstige Kapitalmaßnahme (§ 41 Abs. 1 WpHG)

3. Neue Gesamtzahl der Stimmrechte:

7748632

09. Juni 2021

Korrektur einer Veröffentlichung vom 08.06.2021

1. Angaben zum Emittenten

Manz AG

Steigäckerstr. 5

72768 Reutlingen

Deutschland

2. Art der Kapitalmaßnahme

Art der Kapitalmaßnahme Stand zum / Datum der Wirksamkeit
X Ausgabe von Bezugsaktien (§ 41 Abs. 2 WpHG) 08.06.2021
Sonstige Kapitalmaßnahme (§ 41 Abs. 1 WpHG)

3. Neue Gesamtzahl der Stimmrechte:

7748632

09. August 2021

Veröffentlichung über Gesamtzahl der Stimmrechte

1. Angaben zum Emittenten

Manz AG

Steigäckerstr. 5

72768 Reutlingen Deutschland

2. Art der Kapitalmaßnahme

Art der Kapitalmaßnahme Stand zum / Datum der Wirksamkeit
X Ausgabe von Bezugsaktien (§ 41 Abs. 2 WpHG) 09.08.2021
Sonstige Kapitalmaßnahme (§ 41 Abs. 1 WpHG)

3. Neue Gesamtzahl der Stimmrechte: 7.754.214

 

24. August 2021

Veröffentlichung über Gesamtzahl der Stimmrechte

1. Angaben zum Emittenten

Manz AG

Steigäckerstr. 5

72768 Reutlingen

Deutschland

2. Art der Kapitalmaßnahme

Art der Kapitalmaßnahme Stand zum / Datum der Wirksamkeit
X Ausgabe von Bezugsaktien (§ 41 Abs. 2 WpHG) 23.08.2021
Sonstige Kapitalmaßnahme (§ 41 Abs. 1 WpHG)

3. Neue Gesamtzahl der Stimmrechte:

7755407

27. August 2021

Veröffentlichung über Gesamtzahl der Stimmrechte

1. Angaben zum Emittenten

Manz AG

Steigäckerstr. 5

72768 Reutlingen

Deutschland

2. Art der Kapitalmaßnahme

Art der Kapitalmaßnahme Stand zum / Datum der Wirksamkeit
X Ausgabe von Bezugsaktien (§ 41 Abs. 2 WpHG) 27.08.2021
Sonstige Kapitalmaßnahme (§ 41 Abs. 1 WpHG)

3. Neue Gesamtzahl der Stimmrechte:

7.756.804

Ergebnisverwendungsvorschlag

Der Jahresabschluss der Manz AG zum 31. Dezember 2021 schließt mit einem Bilanzverlust von 6.463.797,86 EUR (Vj. 6.143.414,72 EUR). Der Vorstand schlägt vor, diesen Bilanzverlust auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Reutlingen, den 30. März 2022

Manz AG

Martin Drasch, Vorstandsvorsitzender

Manfred Hochleitner

Jürgen Knie

ENTWICKLUNG DES ANLAGEVERMÖGENS IM GESCHÄFTSJAHR 2021

ANSCHAFFUNGS- UND HERSTELLUNGSKOSTEN
01. Jan 2021
EUR
Zugänge
EUR
Umbuchungen
EUR
Abgänge
EUR
I. IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE
1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 57.459.206,37 6.796.431,47 0,00 50.307,77
2. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 13.216.735,26 264.624,93 0,00 0,00
70.675.941,63 7.061.056,40 0,00 50.307,77
II. SACHANLAGEN
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 1.537.000,05 75.023,41 0,00 0,00
2. Technische Anlagen und Maschinen 16.383.068,08 89.785,24 0,00 2.365,67
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 8.030.510,80 348.469,70 0,00 181.706,60
25.950.578,93 513.278,35 0,00 184.072,27
III. FINANZANLAGEN
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 42.569.377,95 0,00 0,00 12.055.695,88
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 916.695,19 0,00 0,00 916.695,19
3. Beteiligungen 24.245.265,11 4.049.210,91 0,00 0,00
67.731.338,25 4.049.210,91 0,00 12.972.391,07
164.357.858,81 11.623.545,66 0,00 13.206.771,11
ANSCHAFFUNGS- UND HERSTELLUNGSKOSTEN KUMULIERTE ABSCHREIBUNGEN
31.Dez 2021
EUR
01.Jan 2021
EUR
I. IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE
1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 64.205.330,07 40.501.797,77
2. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 13.481.360,19 12.109.326,86
77.686.690,26 52.611.124,63
II. SACHANLAGEN
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 1.612.023,46 1.307.902,05
2. Technische Anlagen und Maschinen 16.470.487,65 15.802.497,08
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 8.197.273,90 7.459.506,80
26.279.785,01 24.569.905,93
III. FINANZANLAGEN
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 30.513.682,07 780.000,00
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 0,00 0,00
3. Beteiligungen 28.294.476,02 16.985.000,00
58.808.158,09 17.765.000,00
162.774.633,36 94.946.030,56
KUMULIERTE ABSCHREIBUNGEN NETTOBUCHWERTE
Zugänge
EUR
Abgänge
EUR
Zuschreibungen
EUR
31. Dez 2021
EUR
31. Dez 2021
EUR
31. Dez 2020
EUR
I. IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE
1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 4.816.615,22 0,00 0,00 45.318.412,99 18.886.917,08 16.957.408,60
2. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 227.737,45 0,00 0,00 12.337.064,31 1.144.295,88 1.107.408,40
5.044.352,67 0,00 0,00 57.655.477,30 20.031.212,96 18.064.817,00
II. SACHANLAGEN
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 41.256,41 0,00 0,00 1.349.158,46 262.865,00 229.098,00
2. Technische Anlagen und Maschinen 245.799,24 2.365,67 0,00 16.045.930,65 424.557,00 580.571,00
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 345.236,70 178.817,60 0,00 7.625.925,90 571.348,00 571.004,00
632.292,35 181.183,27 0,00 25.021.015,01 1.258.770,00 1.380.673,00
III. FINANZANLAGEN
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 79.000,00 0,00 0,00 859.000,00 29.654.682,07 41.789.377,95
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 916.695,19
3. Beteiligungen 7.260.265,11 0,00 0,00 24.245.265,11 4.049.210,91 7.260.265,11
7.339.265,11 0,00 0,00 25.104.265,11 33.703.892,98 49.966.338,25
13.015.910,13 181.183,27 0,00 107.780.757,42 54.993.875,94 69.411.828,25

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

"Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind."

 

Reutlingen, 30. März 2022

Der Vorstand der Manz AG

Martin Drasch

Manfred Hochleitner

Jürgen Knie

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Manz AG

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Eingeschränkte Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Manz AG, Reutlingen - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1 . Januar bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Manz AG für das Geschäftsjahr vom 1 . Januar bis zum 31 . Dezember 2021 geprüft. Die auf der im Lagebericht angegebenen Internetseite veröffentlichte zusammengefasste Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 289f und 315d HGB, die Bestandteil des Lageberichts ist, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss mit Ausnahme der möglichen Auswirkungen des im Abschnitt "Grundlage für die eingeschränkten Prüfungsurteile" beschriebenen Sachverhalts in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2021 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31 . Dezember 2021 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht mit Ausnahme der möglichen Auswirkungen des im Abschnitt "Grundlage für die eingeschränkten Prüfungsurteile" beschriebenen Sachverhalts insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen, mit Ausnahme der möglichen Auswirkungen dieses Sachverhalts, steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten zusammengefassten Erklärung zur Unternehmensführung.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung mit Ausnahme der genannten Einschränkungen der Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die eingeschränkten Prüfungsurteile

Ein bedeutender Auftrag der Manz AG ist das CIGSfab-Projekt mit der chinesischen Auftraggeberin Chongquin Shenhua Thin Film Solar Technology Co., Ltd., über die Lieferung einer Solarmodul-Produktionslinie. Mit Schreiben vom 10. Juni 2021 , vom 1 1 . November 2021 und vom 1 8. Februar 2022 hat die Manz AG den Vertrag über die Lieferung der Solarmodul-Produktionslinie unter Bezugnahme auf die entsprechenden vertraglichen Grundlagen zwischen der Manz AG und der Chongquin Shenhua Thin Film Solar Technology Co., Ltd. gekündigt, da die Fertigstellung der Solarmodul-Produktionslinie seit der Installation der Maschinen auf Kundenwunsch im Dezember 2020 unterbrochen und seither nicht mehr aufgenommen wurde. Zudem wurden seitens der Manz AG sämtliche Ansprüche aus den bisher erbrachten Leistungen geltend gemacht. Die geltend gemachten Ansprüche betreffen die offenen Zahlungen aus dem Vertrag sowie angefallene Mehraufwendungen. Die Auftraggeberin hat diesen Ansprüchen widersprochen und verweigert die Zahlung bzw. macht ihrerseits Ansprüche gegenüber der Manz AG geltend. Durch die Manz AG werden zum 31 . Dezember 2021 unfertige Leistungen zuzüglich geleisteter Anzahlungen und abzüglich erhaltener Anzahlungen ("CIGS-Vorräte") in Höhe von 7,3 Mio. EUR bilanziert.

Aufgrund laufender Verhandlungen und der ausstehenden Einigung mit der Auftraggeberin sowie der unsicheren Liquiditätssituation der Auftraggeberin besteht ein erhebliches Risiko einer wesentlichen falschen Darstellung der bilanzierten CIGS-Vorräte. Der Vorstand hat auf der Basis der ihm vorliegenden, öffentlich verfügbaren, vergangenheitsorientierten Informationen eine Einschätzung hinsichtlich der Werthaltigkeit der CIGS-Vorräte vorgenommen. Geeignete Nachweise zur künftigen Liquiditätssituation der Auftraggeberin konnten nicht vorgelegt werden. Die uns in Bezug auf die Werthaltigkeit vorgelegten Informationen stellen daher keine ausreichenden und angemessenen Prüfungsnachweise zur Einschätzung der Kreditwürdigkeit und der Liquiditätssituation der Auftraggeberin dar. Auch durch alternative Prüfungshandlungen konnten wir keine ausreichenden Nachweise zur Erlangung hinreichender Sicherheit über die Werthaltigkeit der bilanzierten CIGS-Vorräte erlangen. Wir können daher nicht ausschließen, dass eine Wertberichtigung der CIGS-Vorräte mit entsprechender Auswirkung auf das Jahresergebnis sowie das Eigenkapital hätte vorgenommen werden müssen.

Dieser Sachverhalt beeinträchtigt möglicherweise auch die im Lagebericht erfolgte Darstellung des Geschäftsverlaufs einschließlich des Geschäftsergebnisses und der Lage der Gesellschaft sowie die Darstellung der Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung.

Gemäß Artikel 1 0 Abs. 2 Buchstabe c) ii) EU-APrVO fassen wir unsere prüferische Reaktion in Bezug auf dieses Risiko wie folgt zusammen:

Im Rahmen unserer Prüfungshandlungen zur Beurteilung der Werthaltigkeit der CIGS-Vorräte haben wir den aktuellen Verhandlungsstand hinsichtlich der geltend gemachten Ansprüche mit dem Vorstand der Manz AG diskutiert sowie die schriftliche Kommunikation der Manz AG mit der Auftraggeberin eingesehen. Hierbei haben wir insbesondere die vertraglichen Grundlagen zu den erfolgten Kündigungen des Vertrages durch die Manz AG gewürdigt.

Weiterhin haben wir die vertraglichen Grundlagen des Auftrages unter Berücksichtigung der Einschätzung externer rechtlicher Berater der Manz AG und einer eingeholten Rechtsanwaltsbestätigung hinsichtlich des rechtlichen Anspruchs und der Durchsetzbarkeit dieses Anspruchs gewürdigt. Zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit und Liquiditätssituation der Auftraggeberin haben wir die vom Vorstand vorgelegten vergangenheitsorientierten sowie die öffentlich verfügbaren Informationen gewürdigt.

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden " EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 1 0 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1 . Januar bis zum 31 . Dezember 2021 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Zusätzlich zu dem im Abschnitt "Grundlage für die eingeschränkten Prüfungsurteile" beschriebenen Sachverhalt haben wir die unten beschriebenen Sachverhalte als die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte bestimmt, die in unserem Bestätigungsvermerk mitzuteilen sind:

1 . Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen

Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt:

Für Zwecke der Werthaltigkeitsüberprüfung ermitteln die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft jährlich für alle Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen die beizulegenden Zeitwerte unter Anwendung eines Ertragswertverfahrens.

Das Ergebnis der Bewertungen ist in hohem Maße von der Einschätzung der zukünftigen Zahlungsmittelzuflüsse durch die gesetzlichen Vertreter sowie dem verwendeten Diskontierungszinssatz abhängig. Aufgrund der Wesentlichkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen sowie der Tatsache, dass die Werthaltigkeitsüberprüfung in besonderem Maße mit Ermessensentscheidungen und Unsicherheiten behaftet ist, haben wir die Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt bestimmt.

Prüferisches Vorgehen:

Wir haben die Methodik und die rechnerische Richtigkeit des verwendeten Bewertungsmodells nachvollzogen.

Die für die Werthaltigkeitsüberprüfung verwendeten Planungen haben wir in Stichproben mit der vom Vorstand erstellten und vom Aufsichtsrat gebilligten Unternehmensplanung der Gesellschaft abgestimmt. Darüber hinaus haben wir uns mit den für die Fortschreibung der Planung verwendeten Wachstumsraten für Erträge und Aufwendungen durch Abgleich mit internen Daten befasst. Zudem haben wir die Planungsrechnungen einzelner Beteiligungen im Hinblick auf die Planungstreue der Vergangenheit analysiert und unterstützende Nachweise für einzelne Annahmen der Planungsrechnung eingeholt.

Die Ableitung des Diskontierungszinssatzes und dessen einzelner Bestandteile haben wir unter Hinzuziehung unserer internen Bewertungsexperten beurteilt, indem wir insbesondere die Peer Group hinterfragt, Marktdaten mit externen Nachweisen abgeglichen und die rechnerische Richtigkeit der Ermittlung überprüft haben.

Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen hinsichtlich der Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen ergeben.

Verweis auf zugehörige Angaben:

Die Angaben der Gesellschaft zur Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen sind im Anhang zum Jahresabschluss im Kapitel "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" enthalten.

2. Bilanzierung von Verträgen im Anlagengeschäft

Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt:

Ein wesentlicher Teil der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft wird über Verträge im Anlagengeschäft abgewickelt. Die Realisierung des Umsatzes für Verträge im Anlagengeschäft erfolgt gemäß der sogenannten Completed-Contract-Methode zum Zeitpunkt der Erfüllung aller Haupt- und wesentlicher Nebenleistungen. Die Bilanzierung von Verträgen im Anlagengeschäft und insbesondere die daraus resultierende Umsatzrealisierung ist aus unserer Sicht ein Bereich mit einem bedeutsamen Risiko wesentlich falscher Darstellungen und damit ein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt, da die periodengerechte Umsatzrealisierung einzelner Projekte wesentliche Auswirkungen auf die Darstellung der Ertragslage der Gesellschaft hat. Zudem erfordert die verlustfreie Vorratsbewertung Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreter. Dies gilt vor allem hinsichtlich der Gesamtauftragskosten, der noch bis zur Fertigstellung anfallenden Kosten, der Gesamtauftragserlöse inklusive Nachträge sowie der Auftragsrisiken.

Prüferisches Vorgehen:

Im Rahmen unserer Prüfungshandlungen haben wir uns mit den unternehmensintern festgelegten Methoden und Verfahren des Projektmanagements in der Angebots- und Abwicklungsphase von Verträgen im Anlagengeschäft auseinandergesetzt.

Auf Basis risikoorientiert ausgewählter Stichproben haben wir die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Schätzungen und Annahmen im Rahmen von Einzelfallprüfungen von Projekten beurteilt. Unsere Prüfungshandlungen beinhalteten unter anderem die Durchsicht der vertraglichen Grundlagen sowie Vertragskonditionen, einschließlich vertraglich vereinbarter Regelungen über Kündigungsrechte, Verzugs- und Vertragsstrafen sowie Schadenersatz.

Ferner haben wir Befragungen des Projektmanagements zur Entwicklung der Projekte, zu den Gründen bei Abweichungen zwischen geplanten Kosten und Ist-Kosten, zur aktuellen Beurteilung der bis zur Fertigstellung voraussichtlich noch anfallenden Kosten sowie zu den Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter zu Eintrittswahrscheinlichkeiten von Auftragsrisiken durchgeführt.

Ferner haben wir uns zur Beurteilung der periodengerechten Ertragsermittlung auch mit den zum Stichtag abrechenbaren Umsatzerlösen sowie den zugehörigen, erfolgswirksam zu buchenden Umsatzkosten befasst. Darüber hinaus haben wir Nachweise von Dritten für ausgewählte Projekte eingeholt (zum Beispiel Projektabnahmen, Nachweise zum Gefahrenübergang und Vertragskonditionen).

Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen hinsichtlich der Bilanzierung von Verträgen im Anlagengeschäft ergeben.

Verweis auf zugehörige Angaben:

Zu den im Rahmen der Bilanzierung von Verträgen im Anlagengeschäft angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verweisen wir auf die Angaben im Anhang zum Jahresabschluss im Kapitel "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden".

Sonstige Informationen

Für die Erklärung nach § 1 61 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex, die Bestandteil der Erklärung zur Unternehmensführung ist, sind die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die oben genannte Erklärung zur Unternehmensführung sowie den zusammengefassten nicht-finanziellen Bericht. Von diesen sonstigen Informationen haben wir eine Fassung bis zur Erteilung dieses Bestätigungsvermerks erlangt.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 31 7 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können;

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben;

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben;

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann;

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt;

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft;

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach § 31 7 Abs. 3a HGB

Prüfungsurteil

Wir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der Datei Manz_AG_JA+LB_ESEF-2021-12-31 (SHA-256-Prüfsumme: 52aa706d82a7404caee399d1 d4e175739cd1 c01 50a46653bf39f009 3a4091220)" enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts (im Folgenden auch als " ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format ") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Jahresabschlusses und des Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.

Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Jahresabschluss und zum beigefügten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31 . Dezember 2021 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten Datei enthaltenen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (10.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die ESEF-Unterlagen

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen;

gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben;

beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d.h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt;

beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften Lageberichts ermöglichen.

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 7. Juli 2021 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 1 0. November 2021 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2019 als Abschlussprüfer der Manz AG tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Wir haben folgende Leistungen, die nicht im geprüften Jahresabschluss oder im geprüften Lagebericht angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für die geprüfte Gesellschaft erbracht:

Zusätzlich zur Abschlussprüfung haben wir zulässige andere Bestätigungsleistungen in Zusammenhang mit der formellen Prüfung des Vergütungsberichts nach § 1 62 Abs. 3 AktG erbracht.

Sonstiger Sachverhalt - Verwendung des Bestätigungsvermerks

Unser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Jahresabschluss und dem geprüften Lagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Jahresabschluss und Lagebericht - auch die im Bundesanzeiger bekanntzumachenden Fassungen - sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften Lageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere ist der ESEF-Vermerk und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Steffen Maurer.

 

Stuttgart, 30. März 2022

Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Maurer, Wirtschaftsprüfer

Ilg, Wirtschaftsprüfer