Manz AG

Reutlingen

Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Geschäftsbericht 2021

Wachstumsbranchen im Fokus

Die Manz AG auf einen Blick

Finanzkalender 2022

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05. Mai 2022 Veröffentlichung der Quartalsmitteilung 1. Quartal 2022
05. Juli 2022 Ordentliche Hauptversammlung 2022
04. August 2022 Veröffentlichung des Halbjahresberichts 2022
08. November 2022 Veröffentlichung der Quartalsmitteilung 3. Quartal 2022

Konzernergebnisse im Überblick

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(in Mio. EUR) 2021 2020 Veränderung
in %
Umsatz 227,1 236,8 -4,1 %
Gesamtleistung 237,8 241,7 -1,6 %
EBITDA 18,3 19,4 -5,5 %
EBITDA-Marge (in %) 7,7 8,0 -0,3 pp
EBIT -16,1 7,2 -322,3 %
EBIT-Marge (in %) -6,8 3,0 -9,8 pp
EBT -17,6 5,0 -453,6 %
Konzernergebnis -22,4 3,4 -754,9 %
Ergebnis je Aktie, unverwässert (in EUR) -2,89 0,44 -756,8 %
Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit -25,8 20,6 -225,1 %
Cashflow aus Investitionstätigkeit 9,7 -9,4 +203,8 %
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit -18,9 14,7 -228,9 %
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31.12.2021 31.12.2020 Veränderung
in %
Bilanzsumme 308,4 357,9 -13,9 %
Eigenkapital 109,2 131,4 -16,9 %
Eigenkapitalquote (in %) 35,4 36,7 -1,3 pp
Finanzschulden 49,3 77,0 -36,0 %
Liquide Mittel 36,1 69,7 -48,3 %
Nettoverschuldung 13,2 7,2 + 82,5 %

Umsatz

(in Mio. EUR)

EBITDA

(in Mio. EUR)

EBIT

(in Mio. EUR)

EBIT nach Geschäftsbereichen 2021

(in Mio. EUR)

Umsatz nach Geschäftsbereichen 1. Januar bis 31. Dezember 2021

Umsatz nach Regionen 1. Januar bis 31. Dezember 2021

2021 Das Jahr im Überblick

12. Januar

Manz erhält Auftrag von US-amerikanischem Hersteller von Elektrofahrzeugen für eine Montagelinie für Lithium-Ionen-Batteriemodule

4. Februar

Manz eröffnet sich Zugang zum Zukunftsmarkt "Funktionaler Druck" durch Minderheitsbeteiligung an der CADIS Engineering GmbH

8. April

Manz und GROB-WERKE GmbH & Co.KG vereinbaren strategische Kooperation im Bereich Lithium-Ionen-Batteriesysteme

27. April

Manz erhält vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg offiziellen Förderbescheid im Rahmen des IPCEI-Projekts "EuBatIn" der Europäischen Kommission über rund 70 Mio. EUR

4. November

Manz erhält Zuschlag der BMW Group für Aufbau einer Batterieproduktionslinie in Deutschland

Auftrag von Ravensburger, einem führenden Spielwarenhersteller Deutschlands, für Anlage zum digitalen Bedrucken von Produkten und Verpackungen

21. Dezember

Manz erhält Großauftrag von Britishvolt über Anlagen zur Assemblierung von Lithium-Ionen-Zellen für eine wegweisende Gigawatt-Produktionslinie

Leitbild der Manz AG

Mit langjähriger Expertise in der Automation, Laserbearbeitung, Nasschemie sowie in Inspektionssystemen bieten wir als weltweit agierendes Hightech-Maschinenbauunternehmen Herstellern und deren Zulieferern innovative Produktionsanlagen in den Segmenten Industry Solutions und Mobility & Battery Solutions.

Unser Produktportfolio umfasst sowohl kundenspezifische Entwicklungen als auch Einzelmaschinen und Module, die zu kompletten, individuellen Systemen verkettet werden können. Vor allem durch die frühzeitige Einbindung in Kundenprojekte leisten wir mit qualitativ hochwertigen, bedarfsorientierten Lösungen einen wesentlichen Beitrag zum Erfolg unserer Kunden.

Wir legen ein besonderes Augenmerk auf die Automobilindustrie und Elektromobilität. So unterstützen zum Beispiel wirtschaftliche und wettbewerbsfähige Anlagen zur Herstellung von Lithium-Ionen-Batterien - von der Zelle bis zum fertigen Pack - und hochintegrierte Montagelinien für Zellkontaktiersysteme die Branche bei der Transformation vom klassischen zum elektrischen Antriebsstrang.

Wir fokussieren uns auf 5 Zukunftsindustrien.

Für neue Wachstumschancen.

Und eine stärkere Marktposition.

Automobil und Elektromobilität. Batteriefertigung. Elektronik. Energie. Medizintechnik.

Die Chancen dynamischer Wachstumsmärkte konsequent nutzen - dafür steht Manz. Wir richten daher unser Technologie- und Produktportfolio in allen Segmenten stark an den Bedürfnissen und Herausforderungen ausgewählter Industrien aus und entwickeln es branchenorientiert weiter. Unser Geschäftsbericht steht daher ganz im Zeichen unserer fünf Zielindustrien sowie deren Potenziale.

Den gesamten Geschäftsbericht sowie weitere Informationen zu unserem Branchenfokus finden Sie auf unserer Internetseite, die wir im Rahmen eines Relaunches entsprechend der Ausrichtung auf Wachstumsindustrien umgestaltet haben.

Im Sinne der besseren Lesbarkeit verzichten wir durchgängig auf geschlechtsdifferenzierende Formulierungen (z. B. "Investorinnen und Investoren" oder "Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter"). Die entsprechenden Begriffe gelten im Sinne der Gleichberechtigung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.

Historie der Manz AG

2021

Manz baut starke Marktposition im Segment Energy Storage weiter aus

2016

Shanghai Electric wird strategischer Ankerinvestor der Manz AG

2014

Akquisition der Maschinenbausparte von Kemet Electronics Italy (ehemalige Arcotronics) zur Erweiterung des Technologieportfolios im Bereich Battery

2012

Übernahme der CIGS-Innovationslinie von Würth Solar; Werkseröffnung für Solar- und Displayfertigungsanlagen in Suzhou/​China

2009

Einstieg in den Markt von Lithium-Ionen-Batterien

2006

IPO im Entry Standard der Frankfurter Wertpapierbörse

2005

Eintritt in den Dünnschicht-Markt mit einer Anlage für die mechanische Strukturierung von Solarmodulen

2000

Lieferung des ersten Automationssystems für eine vollständig automatisierte Produktionslinie von kristallinen Solarzellen

1994

Lieferung der ersten Automationslösung für FPD-Industrie nach Asien

1987

Gründung durch Dieter Manz

An unsere Aktionäre

Brief des Vorstands

Sehr geehrte Aktionäre,

im vergangenen Jahr 2021 haben wir viele wichtige Meilensteine erreicht und unsere Wachstumsstrategie mit Fokus auf die Branchen Automobil & Elektromobilität, Batteriefertigung, Elektronik, Energie sowie Medizintechnik weiter geschärft. Dabei haben wir insbesondere unsere Positionierung als Hightech-Maschinenbauer im E-Mobility-Markt signifikant gestärkt. Strategisch bedeutsam sind für die Manz AG in diesem Kontext etwa die strategische Partnerschaft mit der GROB-WERKE GmbH & Co. KG oder auch die zugesagten Fördermittel des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) und des Landeswirtschaftsministeriums Baden-Württemberg im Rahmen der wichtigen Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse ("IPCEI") zur Förderung von Forschung und Innovation in der Batterie-Wertschöpfungskette. Wir sehen uns damit in einer sehr guten Position, um auch in Zukunft von den immensen Marktpotenzialen in diesem Bereich zu profitieren. Ein starkes Indiz dafür ist auch die sehr dynamische Auftragsentwicklung im Geschäftsjahr 2021. So konnten wir zahlreiche namhafte, internationale Kunden von unserer jahrelangen Erfahrung in der Entwicklung innovativer Produktionskonzepte und -lösungen überzeugen. Hervorzuheben wäre hier beispielweise der Großauftrag von Britishvolt über Anlagen zur Assemblierung von Lithium-Ionen-Zellen für eine wegweisende Gigawatt-Produktionslinie in England oder auch der Auftrag der BMW Group für den Aufbau einer hochintegrierten Pilotproduktionslinie für Lithium-Ionen-Zellen in Deutschland.

Während wir somit wichtige strategische und operative Erfolge verzeichnen konnten, wurde unsere operative Performance 2021 gleichzeitig durch Umsatzausfälle sowie Wertminderungen im Zusammenhang mit dem CIGS-Solarprojekt in China deutlich belastet. Nun konzentrieren wir uns voll auf die Umsetzung unserer Strategie, ein nachhaltig profitables Wachstum zu erreichen. Dass wir hierfür bereits in den vergangenen Jahren die richtigen Maßnahmen ergriffen haben, belegt die weiterhin stabile EBITDA-Marge von rund 8 % bei einem Umsatz von 227 Mio. EUR.

Um unser Technologie- und Produktportfolio noch besser auf unsere Kunden ausrichten zu können und unsere Organisation effizienter aufzustellen, haben wir zum 1. Januar 2022 unsere Organisationsstruktur entsprechend angepasst. Im neu geschaffenen Berichtssegment Mobility & Battery Solutions vereinen wir fortan unsere Kompetenzen aus dem bisherigen Segment Energy Storage. Im Berichtssegment Industry Solutions bündeln wir die Aktivitäten der zwei Business Areas Electronics (Halbleiter-Backend-Produktion, Fan-Out Panel Level Packaging und Display-Technologien) sowie Industrial Automation (industrielle Montagelösungen zur Herstellung von Consumer Electronics, Leistungselektroniken und weiteren Komponenten des elektrischen Antriebsstrangs). Durch diese Neuausrichtung der Konzernorganisation werden wir die Chancen unserer Wachstumsmärkte wesentlich besser nutzen können.

Aufgrund der positiven Branchenaussichten und des hohen Auftragsbestands von knapp 230 Mio. EUR blicken wir weiterhin sehr zuversichtlich auf das Jahr 2022. So erwarten wir einen signifikanten Umsatzanstieg im mittleren zweistelligen Prozentbereich gegenüber dem Jahr 2021, eine EBITDA-Marge im mittleren bis oberen, positiven einstelligen Prozentbereich sowie eine EBIT-Marge im niedrigen bis mittleren, positiven einstelligen Prozentbereich.

Ohne den Einsatz und das Engagement unserer Beschäftigten wären die enormen Leistungen im vergangenen Jahr, mit welchen wir uns optimal für die Zukunft aufgestellt haben, nicht möglich gewesen. Hierfür möchten wir uns herzlich bei unseren Mitarbeitern bedanken!

Wir hoffen, dass Sie, liebe Aktionäre, uns auf dem vor uns liegenden spannenden Weg weiterhin begleiten - bleiben Sie gesund!

 

Der Vorstand

Jürgen Knie

Martin Drasch

Manfred Hochleitner

Aktie der Manz AG

Kursentwicklung

Die Aktie der Manz AG startete mit einem Kurs von 34,90 EUR am 4. Januar 2021 in das Geschäftsjahr 2021, welcher gleichzeitig den Tiefpunkt des gesamten Jahres darstellte. In den Folgemonaten zeigte sich der Kursverlauf insgesamt von einer Aufwärtsbewegung gekennzeichnet und erreichte den Jahreshöchstwert von 70,00 EUR am 25. Juni 2021. Am 30. Dezember 2021 schloss die Aktie bei 50,00 EUR, was einer Marktkapitalisierung von 379,3 Mio. EUR und einem Kursanstieg von rund 43 % seit Jahresbeginn entspricht. Zu Jahresbeginn 2022 befand sich die Aktie in einem volatilen Seitwärtstrend.

Aktie der Manz AG (XETRA, in %)

Stammdaten und Kennzahlen zur Aktie

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WKN A0JQ5U
Börsenkürzel M5Z
Handelssegment Regulierter Markt (Prime Standard)
Art der Aktien Auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von jeweils 1,00 EUR
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Grundkapital 7.756.804 EUR
Erstnotiz 22. September 2006
Erstausgabepreis 19,00 EUR
Aktienkurs zum Beginn der Berichtsperiode * 34,90 EUR
Aktienkurs zum 31.12.2021 * 50,00 EUR
Prozentuale Veränderung in der Berichtsperiode +43,27 %
Periodenhoch 70,00 EUR
Periodentief 34,90 EUR

* jeweils Schlusskurse des XETRA Handelssystems der Deutsche Börse AG

Aktionärsstruktur

Die Manz AG weist zum Stichtag 31. Dezember 2021 einen Streubesitz von 42,29 % auf und verfügt über eine breite Aktionärsbasis. Dieter Manz, Gründer und Aufsichtsratsmitglied der Manz AG, hält mit seiner Familie insgesamt 25,01 % der Aktien an der Gesellschaft, die Shanghai Electric Germany Holding GmbH hält zum 31. Dezember 2021 insgesamt 19,64 % der Anteile. Die Investmentgesellschaft Invesco Advisers, Inc., verfügt über 6,45 % der Aktien. Zusätzlich halten die Janus Henderson Group Plc 3,44 % und Universal Investment 3,17 % der Aktien.

Aktionärsstruktur

* davon direkt (§ 33 WpHG) 10,0 %, davon zugerechnet (§ 34 WpHG) 15,01 %

Investor Relations

Die Manz AG misst dem aktiven Dialog mit Aktionären, institutionellen Investoren, Analysten und Finanzjournalisten eine hohe Bedeutung bei und hat auch im Geschäftsjahr 2021 einen kontinuierlichen, proaktiven Informationsaustausch gepflegt. Die regelmäßige und zeitnahe Publikation von unternehmensrelevanten Meldungen unterstreicht die Zielsetzung, umfassend über die Unternehmensentwicklung zu informieren. Dabei erfüllt die Manz AG mit der Notierung im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse die höchsten Transparenzanforderungen. Das Bestreben der Manz AG ist es, diese Standards zu übertreffen.

Neben den gesetzlichen Verpflichtungen nahm die Manz AG 2021 an neun Kapitalmarktkonferenzen und zwei Roadshows im In- und Ausland teil. Manz veröffentlichte 30 Corporate News und Pressemitteilungen sowie eine Ad-hoc-Mitteilung. Des Weiteren veranstaltete die Manz AG am 09. November einen hybriden Capital Markets Day. Neben der Präsentation des Managements hatten Besucher vor Ort die Gelegenheit, sich am Standort des Partners CUSTOMCELLS in Tübingen einen Eindruck von der wettbewerbsfähigen Produktion von Batteriezellen auf Manz-Maschinen zu verschaffen. Durch das regelmäßige Angebot von Telefonkonferenzen mit Webcast zur Veröffentlichung der Finanzberichte sowie Audio Replays als Onlineangebot auf der Unternehmenswebseite, trägt die Manz AG zu einer größtmöglichen Transparenz ihrer Kapitalmarktkommunikation bei.

Die Manz AG wurde im Laufe des Geschäftsjahrs 2021 von den folgenden Instituten gecovert:

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Pareto Securities

Stifel Europe

Bankhaus Metzler

Hauptversammlung

Die ordentliche Hauptversammlung 2021 fand am 07. Juli 2021 Corona-bedingt als rein virtuelle Veranstaltung statt. Der Vorstand nutzte die Möglichkeiten, den Aktionären detailliert über die operative und strategische Entwicklung der Manz AG im Geschäftsjahr 2020 zu berichten, für die Vorstand und Aufsichtsrat von der Hauptversammlung mit großer Mehrheit entlastet wurden. Insgesamt waren 57,2 % des stimmberechtigten Grundkapitals vertreten (Vj. 61,0 %).

Detaillierte Abstimmungsergebnisse können jederzeit auf der Unternehmenswebsite www.manz.com im Bereich Investor Relations/​Hauptversammlung abgerufen werden.

Finanzkalender 2022

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05. Mai 2022 Veröffentlichung der Quartalsmitteilung 1. Quartal 2022
05. Juli 2022 Ordentliche Hauptversammlung 2022
04. August 2022 Veröffentlichung des Halbjahresberichts 2022
08. November 2022 Veröffentlichung der Quartalsmitteilung 3. Quartal 2022

16 Mio. Elektrofahrzeuge waren 2021 global zugelassen - fast 50 % mehr als im Vorjahr. *

* Quelle: IEA - www.iea.org

Wachstumsbranchen im Fokus: Automotive & Elektromobilität

Das Auto der Zukunft ist digital und fährt elektrisch

Mit zunehmender Digitalisierung und der rasanten Weiterentwicklung Richtung E-Mobilität steht die Automotive-Industrie vor großen Herausforderungen. Unser Anspruch ist es, als Entwicklungspartner und Wegbereiter diesen Fortschritt mitzugestalten.

Intelligent, integriert und hoch innovativ

Unser besonderes Augenmerk liegt auf intelligenten und integrierten Produktionslösungen für unterschiedliche Komponenten in den Bereichen Automobilelektronik sowie dem klassischen und elektrischen Antriebsstrang.

Als Technologie- und Prozessexperte für die Automobilindustrie bündeln wir unsere Kompetenzen - etwa aus den Bereichen Bildverarbeitung, Messtechnik und Laserapplikationen - zu passgenauen und kundenspezifischen Produktionslösungen für:

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Batteriezellen und -module (Lithium-Ionen-Batteriefertigung)

Zellkontaktiersysteme

Batteriemanagementsysteme & Inverter

Displays

Elektronische Komponenten und Steuergeräte

Sensoren und Kameras für Assistenzsysteme

In unseren modularen Produktionslinien integrieren und kombinieren wir unterschiedlichste Technologien: von Montage, Ultraschallschweißen, Kleben und Löten bis hin zu Laserschweißen und automatisierten Funktionstests. So unterstützen wir OEMs und deren Zulieferer dabei, mit unseren Maschinen und Anlagen ihre Produktionsabläufe zu optimieren und effizienter zu gestalten.

Mit kreativem und innovativem Engineering arbeiten wir mit Hochdruck an neuen Produktionslösungen, die zur Steigerung von Leistungsparametern der Endprodukte und schlussendlich zur Kostenreduktion für die Automobilindustrie beitragen.

Expertise und Erfahrung...

...in Technologiefeldern wie Automation, Montage, Laser und integrierten Prüfsystemen bündeln wir in wegweisenden Produktionslösungen für die Automotive-Industrie.

Unsere Aufgabe: der E-Mobilität zum Durchbruch zu verhelfen

Bericht des Aufsichtsrats

Sehr geehrte Aktionäre,

im Berichtsjahr 2021 konnte das Unternehmen von den großen Wachstumspotenzialen im E-Mobility-Markt profitieren und seine Position als einer der führenden Anbieter von Anlagen zur Herstellung von Lithium-Ionen Batteriezellen und -modulen weiter ausbauen. Dabei konnte der Einfluss und die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie, zum Beispiel auf die Lieferketten, dank des großen Engagements unserer Beschäftigten sehr gering gehalten werden.

Auch im Berichtsjahr 2021 hat der Aufsichtsrat den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens fortlaufend beraten sowie seine Geschäftsführung kontinuierlich überwacht. Dabei haben wir die uns nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben sorgfältig wahrgenommen und uns von der Recht-, Ordnungs- und Zweckmäßigkeit sowie der Wirtschaftlichkeit der Arbeit des Vorstands überzeugt. Der Aufsichtsrat hat die Organisation des Unternehmens mit dem Vorstand erörtert. Vorstand und Aufsichtsrat haben sich zudem kontinuierlich über die strategische Ausrichtung des Unternehmens abgestimmt. In sämtliche Entscheidungen von wesentlicher Bedeutung für die Gesellschaft und den Konzern war der Aufsichtsrat eingebunden.

Während des gesamten Geschäftsjahrs 2021 standen der Vorstand und der Aufsichtsrat in einem vertrauensvollen und intensiven Austausch. Dabei ist der Vorstand seinen aus dem Gesetz und der Geschäftsordnung ergebenden Informationspflichten nachgekommen und unterrichtete uns regelmäßig, ausführlich und zeitnah in schriftlicher und mündlicher Form über alle für das Unternehmen relevanten Maßnahmen und Ereignisse. Hierbei ging der Vorstand auch auf Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den aufgestellten Plänen und Zielen unter Angabe von Gründen ein. Der Aufsichtsrat wurde somit stets über die Geschäftslage und entwicklung, die beabsichtigte Geschäftspolitik, die kurz-, mittel- und langfristige Unternehmensplanung einschließlich der Investitions-, Finanz- und Personalplanung sowie die Rentabilität des Unternehmens, organisatorische Maßnahmen und die Konzernlage insgesamt informiert. Darüber hinaus fand ein regelmäßiger Informationsfluss über die Risikolage und das Risikomanagement statt.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats hatten stets ausreichend Gelegenheit, sich mit den vorgelegten Berichten und Beschlussvorschlägen des Vorstands kritisch auseinanderzusetzen und eigene Anregungen einzubringen. Insbesondere haben wir alle für das Unternehmen bedeutsamen Geschäftsvorgänge auf der Grundlage der Vorstandsberichte intensiv erörtert und auf Plausibilität geprüft. Zu einzelnen Geschäftsvorgängen hat der Aufsichtsrat seine Zustimmung erteilt, soweit dies nach Gesetz, Satzung oder Geschäftsordnung für den Vorstand erforderlich war.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats stand über die Aufsichtsratssitzungen hinaus mit dem Vorstand in regelmäßigem Kontakt und hat sich über die aktuelle Entwicklung der Geschäftslage und die wesentlichen Geschäftsvorfälle informiert.

Schwerpunkte der Beratungen im Aufsichtsrat

Das Geschäftsjahr 2021 war für die Manz AG erneut von der strategischen Fortentwicklung des Unternehmens in seinen einzelnen Geschäftsbereichen zur Erreichung des Ziels eines nachhaltig profitablen Geschäftsmodells geprägt. Die Geschäfts-, Finanz- und Ertragslage, die Kapazitätsauslastung und die Maßnahmen zur Verbesserung der Profitabilität sowie das Risikomanagement standen neben diesen und weiteren strategischen und operativen Themen regelmäßig im Mittelpunkt der Berichterstattung des Vorstands sowie der Kontrolle und beratenden Begleitung durch den Aufsichtsrat. Die Entwicklungen in den einzelnen Geschäftsbereichen und den wesentlichen Projekten stellten hierbei Schwerpunkte der Beratungen im Aufsichtsrat dar.

Insgesamt fanden im Berichtsjahr vier Sitzungen nebst einer konstituierenden Sitzung statt, an denen stets sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats, aufgrund der COVID-19-Pandemie teilweise auch über ein Videokonferenzsystem, teilnahmen. An den Aufsichtsratssitzungen haben auch die Mitglieder des Vorstands teilgenommen.

Inhaltlich standen bei den Sitzungen und Beschlussfassungen des Aufsichtsrats insbesondere folgende Themen im Zentrum der Beratungen:

Schwerpunkte der Sitzung vom 25. März 2021 waren der Jahresabschluss und der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2020, die Lageberichte für die Gesellschaft und den Konzern, die Planung für das Geschäftsjahr 2021 sowie der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers. Nach Erörterung mit dem Abschlussprüfer billigten wir den Jahres- und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2020. Der Vorstand erläuterte anhand des jährlichen Risikoberichts die wesentlichen Risiken bei der Manz-Gruppe. Ferner berichtete der Vorstand über die aktuelle Geschäftsentwicklung einschließlich des Auftragsbestands und der Aussichten in den einzelnen Geschäftsbereichen im laufenden Geschäftsjahr 2021. Hierbei ging der Vorstand insbesondere auf die bestehenden Herausforderungen zur Erreichung der Planungsziele ein. Der Aufsichtsrat behandelte und verabschiedete des Weiteren den Bericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung sowie die Erklärung zur Unternehmensführung und den Corporate Governance Bericht für das Geschäftsjahr 2020.

In der Sitzung vom 6. Mai 2021 stand die Berichterstattung des Vorstands über die aktuelle Liquiditäts- und Finanzlage, die Geschäftsentwicklung und den Auftragseingang sowie die Planzahlen im Vordergrund. In diesem Zusammenhang besprachen wir insbesondere erneut die Entwicklung in den einzelnen Geschäftsbereichen und ihre Profitabilität sowie den Stand wesentlicher Projekte. Ferner behandelte und implementierte der Aufsichtsrat das neue Vergütungssystem für den Vorstand. Außerdem stimmte der Aufsichtsrat der Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung 2021 als virtuelle Versammlung zu und verabschiedete die Beschlussvorschläge.

In einer im Anschluss an die ordentliche Hauptversammlung am 7. Juli 2021 durchgeführten Sitzung wählte der Aufsichtsrat das Mitglied Prof. Dr. Heiko Aurenz erneut zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats und das Mitglied Dieter Manz erneut zu seinem Stellvertreter. Ferner passte der Aufsichtsrat die Vorstandsverträge an das von der Hauptversammlung gebilligte Vergütungssystem an.

In der Sitzung vom 22. Juli 2021 berichtete der Vorstand über den Zwischenabschluss des ersten Halbjahrs 2021, die Finanz- und Ertragslage sowie die Geschäftsentwicklung. Der Vorstand berichtete außerdem über den aktuellen Stand in wesentlichen Projekten sowie die Vertriebsaktivitäten und den Auftragseingang in den einzelnen Geschäftsbereichen. Hierbei befasste sich das Gremium insbesondere mit den CIGS-Aufträgen im Geschäftsbereich Solar.

In der letzten Sitzung des Berichtsjahrs am 24. November 2021 berichtete der Vorstand erneut über die aktuelle Finanz- und Ertragslage sowie die Geschäftsentwicklung und den Auftragsbestand in den einzelnen Geschäftsbereichen. Hierbei ging der Vorstand auch auf die Auswirkungen der Lieferengpässe von Vorprodukten und der COVID-19-Pandemie auf den Umsatz sowie die Maßnahmen zu deren Abfederung ein. Ferner berichtete der Vorstand über den aktuellen Stand in wesentlichen Projekten insbesondere im Geschäftsbereich Energy Storage. Auf der Grundlage der Prüfung der Einhaltung der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex durch die Manz AG verabschiedete der Aufsichtsrat gemeinsam mit dem Vorstand die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG. Der Vorstand stellte des Weiteren die Änderungen der Organisationsstruktur der Manz-Gruppe sowie die Neuausrichtung der Berichtssegmente des Konzerns "Mobility & Battery Solutions" und "Industry Solutions" vor. Schließlich ging er auf den neuen Markenclaim "engineering tomorrow's production" ein.

Die Arbeit im Wirtschaftsausschuss des Aufsichtsrats

Der aus zwei Mitgliedern des Aufsichtsrats gebildete Wirtschaftsausschuss nahm auch im Geschäftsjahr 2021 bestimmte Überwachungsaufgaben wahr und bereitet die Beratungen und Beschlussfassungen des Aufsichtsrats insbesondere in den Bereichen Rechnungslegung, Abschlussprüfung, Finanzen einschließlich Planung, Vorstandsangelegenheiten, Corporate Governance und Compliance vor. Ihm gehören Prof. Dr. Heiko Aurenz und Dieter Manz als Mitglieder an.

Im Berichtsjahr tagte der Wirtschaftsausschuss fünf Mal. Regelmäßige Arbeitsschwerpunkte waren die aktuelle Geschäfts-, Finanz- und Ertragslage einschließlich des Auftragsbestands, der Status wesentlicher Projekte sowie strategische Maßnahmen zur strukturellen Fortentwicklung der Manz-Gruppe. Ferner behandelte er den Jahres- und Konzernabschluss zum 31. Dezember 2020, die Erklärung zur Unternehmensführung und den Corporate Governance Bericht für das Geschäftsjahr 2020, die Beschlussvorschläge für die ordentliche Hauptversammlung 2021 sowie den jährlichen Risikobericht. Er bereitete die Entscheidungen des Aufsichtsrats auch in Bezug auf die Vorstandsvergütung und die Vorstandsverträge vor. Der Wirtschaftsausschuss beriet zusammen mit dem Vorstand zudem insbesondere über F&E-Projekte und Fördermittel, Maßnahmen zur Reduzierung von Kosten, die Finanzierung, die Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern, die Planungen für die Geschäftsjahre 2021 und 2022, die Organisationsstruktur der Manz-Gruppe sowie die Besetzung von Führungspositionen im Unternehmen.

Interessenkonflikte

Interessenkonflikte von Vorstands- oder Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat gegenüber offenzulegen sind und über deren Behandlung die Hauptversammlung zu informieren ist, sind nicht aufgetreten.

Deutscher Corporate Governance Kodex

Vorstand und Aufsichtsrat haben sich auch im Geschäftsjahr 2021 eingehend mit der Weiterentwicklung der Corporate Governance befasst und die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex behandelt. Vorstand und Aufsichtsrat haben eine gemeinsame Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG abgegeben, wonach die Gesellschaft den Empfehlungen des Kodex mit wenigen Ausnahmen entspricht und entsprechen wird. Die Entsprechenserklärung vom Dezember 2021 ist auf der Internetseite der Manz AG dauerhaft öffentlich zugänglich.

Jahres- und Konzernrechnungslegung für das Geschäftsjahr 2021

Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss und Konzernabschluss zum 31. Dezember 2021 sowie der Lagebericht und der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2021 wurden vom Abschlussprüfer der Gesellschaft und des Konzerns, der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, geprüft und mit einem eingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

Die genannten Unterlagen zum Jahres- und Konzernabschluss sind uns vom Vorstand zur Verfügung gestellt worden. Ferner hat uns der Abschlussprüfer seine Prüfungsberichte vorgelegt. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Lagebericht, den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht sowie den gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht unter Einbeziehung der den Mitgliedern des Aufsichtsrats vor der Sitzung übersandten Prüfungsberichte des Abschlussprüfers geprüft. In der Sitzung des Prüfungsausschusses und in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 24. März 2022 hat der Vorstand die Abschlüsse der Manz AG und des Konzerns in Gegenwart des Abschlussprüfers umfassend erläutert. Der Abschlussprüfer berichtete in der Sitzung des Prüfungsausschusses und in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats über den Umfang, die Schwerpunkte sowie die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung und ging dabei insbesondere auf die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte und die vorgenommenen Prüfungshandlungen ein. Er berichtete ferner über seine Feststellungen zum internen Kontroll- und Risikomanagementsystem bezogen auf den Rechnungslegungsprozess. Ferner berichtete der Prüfungsausschuss dem Aufsichtsrat über seine eigene Prüfung der Rechnungslegung und der Konzernrechnungslegung der Manz AG, seine Diskussionen mit dem Vorstand und dem Abschlussprüfer sowie seine Überwachung des Rechnungslegungsprozesses.

Nach Prüfung und Diskussion des Jahresabschlusses und des Lageberichts, des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts sowie des gesonderten nichtfinanziellen Konzernberichts nebst der Prüfungsberichte des Abschlussprüfers hat der Aufsichtsrat dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer mit Ausnahme der Einschränkung der Bestätigungsvermerke zugestimmt. Die Einschränkung erfolgte im Hinblick darauf, dass nach Auffassung des Abschlussprüfers keine hinreichenden Nachweise vorliegen, anhand derer die Werthaltigkeit eines Vertragsvermögenswertes im Konzernabschluss in Höhe von 23,2 Mio. EUR hinsichtlich der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eines Auftraggebers mit Sitz in der VR China festgestellt werden kann. Im Jahresabschluss der Manz AG (HGB) beträgt der Wert 7,3 Mio. EUR, ist in den Vorräten ausgewiesen und zu Herstellungskosten bewertet. Nach Auffassung des Vorstands, der sich der Aufsichtsrat nach eingehender Prüfung anschließt, bestehen hingegen hinreichende Anhaltspunkte für die fortbestehende Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung des Aufsichtsrats sind daher keine Einwendungen zu erheben. Mit Beschluss vom 31. März 2022 hat der Aufsichtsrat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss der Manz AG zum 31. Dezember 2021 gebilligt. Der Jahresabschluss der Manz AG zum 31. Dezember 2021 ist damit festgestellt.

Veränderungen im Vorstand und im Aufsichtsrat

Im Rahmen der ordentlichen Hauptversammlung am 7. Juli 2021 wurden die Mitglieder des Aufsichtsrats für eine neue Amtszeit gewählt. Die Zusammensetzung des Vorstands und des Aufsichtsrats blieb im Geschäftsjahr 2021 unverändert.

Dank und Anerkennung

Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand für die stets offene und konstruktive Zusammenarbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr. Auch danken wir unseren Mitarbeitern für ihren engagierten Einsatz im vergangenen Geschäftsjahr 2021. Nicht zuletzt wollen wir uns auch bei Ihnen, werte Aktionäre, für das entgegengebrachte Vertrauen und die Bereitschaft bedanken, mit uns gemeinsam die Zukunft der Manz AG zu gestalten.

 

Reutlingen, den 31. März 2022

Prof. Dr. Heiko Aurenz, Vorsitzender des Aufsichtsrats

Konzernlagebericht

Grundlagen des Konzerns

Geschäftsmodell

Die 1987 gegründete Manz AG ist ein weltweit agierendes Hightech-Maschinenbauunternehmen mit Fokus auf die fünf Branchen Automobil & Elektromobilität, Batteriefertigung, Elektronik, Energie sowie Medizintechnik. Mit langjähriger Expertise in der Automation, Laserbearbeitung, bei Inspektionssystemen sowie der Nasschemie bietet das Unternehmen Herstellern und deren Zulieferern in diesen Zukunftsindustrien ein breites Portfolio von Produkten und Lösungen. Dieses umfasst neben kundenindividuellen Produktionslösungen auch Einzelmaschinen und Module, die zu kompletten, individuellen Systemlösungen verkettet werden können. Rund um die technologischen Kernkompetenzen der Manz AG bietet das Unternehmen zudem umfassende Dienstleistungen an: Von der Simulation und Fabrikplanung über die Prozess- und Prototypenentwicklung bis hin zu Kundenschulungen und After-Sales Service. Die Manz AG ist Entwicklungspartner von Industrieunternehmen und unterstützt als solcher die Marktreife neuer Technologien. Dabei agiert Manz international und verfügt über Entwicklungs- und Produktionsstandorte in Deutschland, der Slowakei, Ungarn, Italien, China und Taiwan sowie weitere Vertriebs- und Serviceniederlassungen in Indien und den USA.

Strategie

Die Unternehmensstrategie der Manz AG basiert auf vier Säulen.

Mit einem klaren Branchenfokus plant das Management, die Manz AG zu einem der führenden Anbieter und Integrator für Maschinen und Anlagen zur Batterieherstellung sowie für weitere Komponenten des elektrischen Antriebsstrangs zu entwickeln. Mit innovativem Engineering arbeitet Manz an Produktionslösungen, die zur Steigerung der Leistungsparameter und zur Kostenreduktion der Endprodukte beitragen. Indem dabei gleichzeitig unterschiedliche Wachstumsindustrien adressiert werden, können Synergien geschaffen und Chancen umfänglich genutzt werden. Dieses Ziel verfolgt Manz auch für andere Industrien mit vergleichbaren technologischen Anforderungen.

Gleichzeitig widmet sich die Manz AG der digitalen Transformation in der Industrie. Unter Einsatz neuer Methoden, wie digitalen Zwillingen, soll eine neue Generation von vollautomatisierten Produktionslinien entwickelt werden. Die Verwendung von künstlicher Intelligenz (KI) ermöglicht dabei eine innovative Art der Maschinensteuerung und Produktionskontrolle mit dem Ziel einer selbstoptimierenden Fertigung.

Entsprechend des Unternehmensclaims "engineering tomorrow's production" legt die Manz AG großen Wert darauf, fortlaufend neue Zukunftstechnologien und Wachstumsfelder zu erschließen. Hierzu verfolgt Manz eine gezielte M&A-Strategie, die sowohl Mehrheits- als auch Minderheitsbeteiligungen an Unternehmen und Technologien weltweit umfasst.

Darüber hinaus zielen die Geschäftsaktivitäten der Manz AG auf eine nachhaltige Steigerung der Wettbewerbs- und Renditefähigkeit durch einen kontinuierlichen Ausbau der modularen Maschinenkonzepte ab.

Geschäftsbereiche und Berichtssegmente

Die operative Geschäftstätigkeit der Manz AG umfasste im Geschäftsjahr 2021 fünf Berichtssegmente: Electronics, Energy Storage, Solar, Contract Manufacturing und Service. Gleichzeitig legte das Unternehmen einen strategischen Fokus auf die Branchen Automobil & Elektromobilität, Batteriefertigung, Elektronik, Energie sowie Medizintechnik. Im Zuge dieser Weiterentwicklung wurden zum 1. Januar 2022 die Organisationsstrukturen des Konzerns optimiert, die Geschäftsbereiche neu geordnet und die Berichtssegmente entsprechend angepasst. Ab dem Geschäftsjahr 2022 berichtet die Manz AG in den beiden Berichtssegmenten Mobility & Battery Solutions sowie Industry Solutions. Die neue Berichtsstruktur wird in ihren Grundzügen im Chancenbericht sowie im Prognosebericht erläutert.

Konzernstruktur und Beteiligungen

Standorte und Mitarbeiter

Standorte

1 Deutschland

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Reutlingen, Tübingen

Production, Sales & Service

2 Ungarn

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Debrecen

Production & Service

3 Slowakei

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Nove Mesto nad Vahom

Production, Sales & Service

4 Italien

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Sasso Marconi

Production, Sales & Service

5 USA

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North Kingstown, Cupertino

Sales & Service

6 Taiwan

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Chungli

Production, Sales & Service

7 China

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Shanghai, Suzhou,

Hongkong

Production, Sales & Service

8 Indien

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New Delhi

Sales & Service

Standorte und Mitarbeiter

Mitarbeiterstruktur

Steuerungssystem und Leistungsindikatoren

Auf Konzernebene war die Manz AG im Geschäftsjahr 2021 zum Zwecke der Unternehmenssteuerung nach Produkt- und Dienstleistungssegmenten organisiert und berichtete ihre Geschäftsaktivitäten in den Segmenten Electronics, Energy Storage, Solar, Contract Manufacturing und Service. Um über die Verteilung der Ressourcen zu entscheiden und die Ertragskraft der Bereiche zu steuern, wurden diese vom Management getrennt überwacht. Über den Geschäftsverlauf im Einzelnen wurde der gesamte Vorstand mittels regelmäßiger Berichte und Management-Meetings informiert. Dadurch war im Geschäftsjahr 2021 ein vorausschauendes Steuern durch den jeweiligen Vorstand zeitnah möglich. Ab dem 1. Januar 2022 wird dieses Steuerungssystem auf die neue Berichtsstruktur angewandt. Details zur ab dem Geschäftsjahr 2022 geltenden Berichtsstruktur sind im Prognosebericht dargestellt.

Grundsätze und Ziele des Finanzmanagements

Die Steuerungsgrößen für die Unternehmensentwicklung der Manz AG sind die Kennzahlen Umsatz, Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA), das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) sowie die Eigenkapitalquote.

Langfristig (5 Jahre) hat der Vorstand die folgenden rollierenden Zielwerte definiert:

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Umsatz: Eine jährliche durchschnittliche Umsatzsteigerung zwischen 10 % und 20 % wird avisiert.

EBIT-Marge: Es wird für die EBIT-Marge ein Zielwert von 10 % definiert.

EBITDA-Marge: Für die EBITDA-Marge wird ein Zielwert von größer 15 % definiert.

Eigenkapitalquote: Der Zielkorridor für den Anteil des Eigenkapitals an der Bilanzsumme liegt zwischen 40 % und 60 %.

Gearing: Die Manz AG hat ein Gearing als Verhältnis von Nettofinanzverbindlichkeiten (kurzfristige und langfristige Bankverbindlichkeiten abzüglich flüssiger Mittel) zum Eigenkapital vor Minderheitsanteilen unter 50 % als Zielgröße definiert.

Steuerungsgrößen

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in % 2021 2020 2019
Umsatz (in Mio. EUR) 227,1 236,8 264,4
EBITDA-Marge 7,7 8,0 3,6
EBIT-Marge -6,8 3,0 -2,9
Eigenkapitalquote 35,4 36,7 38,8
Gearing 12,1 5,5 10,5

Das Finanzmanagement der Manz AG ist zentral organisiert. Zur Minimierung von Risiken und zur Nutzung konzernübergreifender Optimierungspotenziale bündelt die Gesellschaft Entscheidungen über Finanzierungen, Geldanlagen sowie Wechselkurssicherungen von Tochtergesellschaften innerhalb des Konzerns. Dabei werden wertorientierte Finanzierungsgrundsätze verfolgt, um sowohl die Liquidität zu jedem Zeitpunkt sicherzustellen als auch die finanzwirtschaftlichen Risiken zu begrenzen und die Kapitalkosten zu optimieren. Darüber hinaus wird ein ausgewogenes Fälligkeitsprofil angestrebt. Weitere Informationen über das Management der einzelnen finanziellen Risiken finden sich im Konzernanhang unter "Berichterstattung zu Finanzinstrumenten".

Forschung und Entwicklung

Für Manz als Hightech-Maschinenbauer spielte der Bereich Forschung und Entwicklung auch im Geschäftsjahr 2021 eine wichtige Rolle. Mit ihren über 500 Ingenieuren, Technikern und Naturwissenschaftlern an den verschiedenen Entwicklungsstandorten konzentriert sich die Manz AG auf die Entwicklung von Fertigungs-, Montage- und Handhabungstechnologien, integriert in modularisierte Einzelmaschinen, Anlagen und verkettete Systemlösungen. Durch das interdisziplinäre "R&D Council" der Manz AG soll eine interne segmentübergreifende Verzahnung der Kompetenzen ermöglicht werden.

Die Manz AG unterhält zahlreiche Kooperationen zu Forschungsinstituten, Universitäten und Hochschulen. Das Unternehmen ist beispielsweise im Kompetenznetzwerk Lithium-Ionen-Batterien (KLiB) sowie als Ausschussmitglied der "European Technology and Innovation Platform" (ETIP) aktiv. Das Ziel ist jeweils, innerhalb der Europäischen Union die Voraussetzungen für den Aufbau einer europäischen Batterieproduktion zu schaffen.

Zusätzlich hat die Manz AG eine Beratungsfunktion im europäischen Projekt LIPLANET unter dem Dach des "Horizon Europe Projektes" der Europäischen Kommission. Dieses Projekt hat das Ziel, die europäischen Forschungs- und Pilotlinien zur Herstellung von Lithium-Ionen-Batteriezellen zu koordinieren und für eine bessere Effizienz der europäischen Batterieforschung zu sorgen.

Ende April 2021 erhielt Manz durch das BMWi und das Landeswirtschaftsministerium Baden-Württemberg den offiziellen Bescheid für eine Förderung in den kommenden sechs Jahren in Höhe von rund 70 Mio. EUR. Diese Förderung steht unter dem Vorbehalt der Finanzierung des Eigenanteils durch die Manz AG und erfolgt im Rahmen der wichtigen Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse ("IPCEI") zur Förderung von Forschung und Innovation in der Batterie-Wertschöpfungskette. Ziel des als "European Battery Innovation (EuBatIn)" bezeichneten Vorhabens ist es, neue Technologien und Verfahren zu entwickeln, die weit über den aktuellen Stand der Technik hinausgehen und große Verbesserungen hinsichtlich Leistung, Sicherheit und Umweltschutz ermöglichen werden. Hierfür werden zwölf EU-Mitgliedstaaten in den kommenden Jahren insgesamt bis zu 2,9 Mrd. EUR an Finanzmitteln für Unternehmen in den jeweiligen Ländern bereitstellen. Auch die Manz Italy Srl wird mit einem mittleren zweistelligen Millionen-Euro-Betrag gefördert. Mit ihrem Projekt "Lithium-Batteriefabrik der Zukunft" beabsichtigt die Manz AG, effiziente Maschinen und Prozesse zur vollautomatisierten Herstellung von Lithium-Ionen-Batterien der nächsten Generation zu entwickeln.

Insgesamt weist die Manz AG für den Berichtszeitraum eine Quote für Forschungs- und aktivierte Entwicklungsleistungen von 6,7 % aus (Vj. 7,5 %), wobei sich die Investitionen in F&E im zweiten Halbjahr im Vergleich zur ersten Jahreshälfte 2021 durch den Erhalt der Förderzusage für das Projekt "Lithium-Batteriefabrik der Zukunft" erwartungsgemäß deutlich erhöhten. Die Aktivierungsquote, d. h. der Anteil der aktivierten Entwicklungskosten an den gesamten F&E-Aufwendungen, liegt bei 63,1 % (Vj. 25,5 %). Die Investitionen in F&E belaufen sich auf 16,0 Mio. EUR und liegen unter dem Vorjahresniveau von 18,1 Mio. EUR.

Im Geschäftsjahr 2021 betrugen die erfolgswirksam verrechneten Forschungs- und Entwicklungskosten 11,4 Mio. EUR (Vj. 18,4 Mio. EUR). Auch perspektivisch wird die Gesellschaft deutliche Akzente im F&E-Bereich setzen. Um die technologische Positionierung in den relevanten Zielmärkten und die Innovationskraft nachhaltig und langfristig zu festigen, strebt die Manz AG in ihren beiden Segmenten eine jährliche F&E-Quote von durchschnittlich 5 % an. Inklusive des Eigenanteils der Manz AG an den Entwicklungskosten im Rahmen des IPCEI-Projektes, liegt dieser Wert in den nächsten Jahren durchschnittlich bei rund 15 %.

Nachhaltigkeitsberichterstattung und nichtfinanzielle Konzernerklärung

Auf Grundlage der europäischen Corporate Social Responsibility-Richtlinie und gemäß den Vorschriften der §§ 315b und 315c in Verbindung mit 289c HGB ist die Manz AG zur Aufstellung eines Nachhaltigkeitsberichts bzw. zur Abgabe einer nichtfinanziellen Erklärung verpflichtet. Die nichtfinanzielle Konzernerklärung wird im Rahmen des gesonderten Nachhaltigkeitsberichts außerhalb des Konzernlageberichts veröffentlicht. Hierbei hat sich der Vorstand der Manz AG dafür entschieden, als Rahmenwerk den Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) zu nutzen. Der Nachhaltigkeitsbericht inklusive der nichtfinanziellen Konzernerklärung ist auf unserer Internetseite www.manz.com im Bereich "Investor Relations" unter der Rubrik "Veröffentlichungen" sowie im Bereich "Unternehmen" unter der Rubrik "Nachhaltigkeit" einzusehen.

Die voraussichtliche Nachfrage an Batteriekapazität im Jahr 2030 wird weltweit 2-4 TWh betragen. *

* Quelle: Fraunhofer ISI

Wachstumsbranchen im Fokus: Batterietechnologie

Energiewende, E-Mobility, Elektronikprodukte -ohne Batterien bewegt sich nichts

Die Speicherung von Energie ist eines der zentralen Wachstumsfelder der Zukunft. Manz setzt mit seinem einzigartigen Technologieportfolio zur Herstellung von Lithium-Ionen-Batteriezellen, -modulen und -systemen sowie Kondensatoren weltweit Standards.

Die Herstellung von Batteriezellen stellt höchste Anforderungen an Präzision und Produktivität. Jeder einzelne Prozessschritt, z. B. Beschichten, Schneiden, Stapeln oder Wickeln, hat Einfluss auf die Leistungsparameter der Batterie.

Mit einem starken Partnernetzwerk und hocheffizienten, voll integrierten Produktionslösungen, deckt Manz die gesamte Wertschöpfungskette zur Herstellung von Batteriezellen ab - von der gewickelten Knopfzelle über prismatische Zellen bis hin zu gestapelten Pouch-Zellen - und ermöglicht deren wirtschaftliche Fertigung.

Von der einzelnen Zelle bis zum kompletten Batteriesystem

Die Energiewende und E-Mobilität erfordern leistungsstarke Batteriekomplettsysteme. Neben unserem umfassenden Know-how in den Bereichen Prozesssteuerung, Automation und Lasertechnologie bieten wir unseren Kunden ausgereifte Produktionslösungen für alle Prozesse, die für die Montage von Batteriemodulen benötigt werden.

Mit unseren Lösungen begleiten wir unsere Kunden von der ersten Idee bis zum fertigen Produktionsprozess:

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Einzelmaschinen, z. B. für die Laborfertigung

Anlagen für Pilot- und Kleinserienfertigung

Schlüsselfertige Produktionslösungen für die Batteriezell- und modulfertigung

Unser Anspruch: höchste Präzision bei maximaler Produktionsgeschwindigkeit

Von der Beschichtung bis hin zur Modulmontage...

...decken wir, zusammen mit starken Partnern, alle Prozessschritte zur Herstellung von Lithium-Ionen-Batterien ab.

Wirtschaftsbericht

Gesamtwirtschaftliches Umfeld und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Konjunkturelles Marktumfeld

Das globale Wirtschaftsgeschehen war auch 2021 von der COVID-19-Pandemie sowie von vielschichtigen Lieferengpässen geprägt. Dem Kiel Institut für Weltwirtschaft (IfW) zufolge hat die Erholung der globalen Wirtschaft nach dem coronabedingten Einbruch in der zweiten Jahreshälfte an Fahrt verloren. Während in vielen Teilen der Welt erneut zunehmende Corona-Infektionen die Wirtschaft bremsten, behinderten Lieferengpässe den Aufschwung der Industrieproduktion. Insgesamt erwarteten die IfW-Experten im Dezember 2021 für das Gesamtjahr 2021 einen Zuwachs der Weltproduktion um 5,7 % im Vergleich zum Jahr 2020 (Vj. -3,1 %). In den USA erhöhte sich die Wirtschaftskraft 2021 gegenüber 2020 nach Angaben des IfW um 5,6 % (Vj. -3,4 %). Das Bruttoinlandsprodukt in China konnte dem IfW zufolge 2021 um 7,8 % zulegen (2020: +2,3 %). Für die Europäische Union wird für 2021 ein Anstieg der Wirtschaftsleistung um 5,0 % erwartet (2020: -6,0 %). Auch die Erholung der deutschen Wirtschaft wurde abermals ausgebremst. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Jahr 2021 ist nach Angaben des Statistischen Bundesamtes entgegen der ursprünglichen Annahmen nur um 2,9 % im Vergleich zu 2020 gestiegen (Vj. -4,9 %). Das BIP lag somit in 2021 noch um 1,1 % unter dem Wert von 2019, dem Jahr vor Beginn der Corona-Pandemie.

Maschinenbaubranche

Die Produktionserwartungen im Maschinen- und Anlagenbau für 2021 werden sich nach Angaben des VDMA vom Dezember 2021 trotz gut gefüllter Auftragsbücher nicht vollständig erfüllen. Während die Auftragseingänge in den ersten zehn Monaten um real 34 % zulegten, stieg die Produktion im selben Zeitraum schwächer als erhofft um real 7,2 %. Den Hauptgrund für diese Lücke zwischen Auftragseingang und Produktion sieht der Branchenverband in den Beeinträchtigungen der Lieferketten, wobei es den Unternehmen vor allem an Elektronikkomponenten und Metallen mangelte. Die VDMA-Volkswirte schätzen das Produktionswachstum für das Gesamtjahr 2021 auf preisbereinigt 7 % im Vergleich zum Jahr 2020 (Vj. -11,8 %). Das entspricht einem gesamten Produktionswert im Maschinenbau von 219 Milliarden Euro.

Branchen der Kernsegmente

Energy Storage

Der Wandel der Automobilindustrie in Richtung Elektromobilität ist allgegenwärtig und wird insbesondere durch strikte Emissionsvorgaben in wichtigen Absatzmärkten beschleunigt. Die Automobilhersteller und -zulieferer stellt die Abkehr vom Verbrennungsmotor vor große Herausforderungen. Das dominierende Thema in der Automobilbranche ist derzeit der Mangel an Halbleitern, der erhebliche Produktionsausfälle verursacht und die Branche nach Einschätzung von Experten noch längere Zeit beeinträchtigen wird. Im Jahr 2021 wurden nach Angaben von IHS Markit weltweit rund 4,6 Millionen reine Elektrofahrzeuge produziert, was einem Zuwachs von 88 % im Vergleich zum Jahr 2020 entspricht. Die dafür benötigte Batteriekapazität beziffert IHS Markit auf rund 240 Gigawattstunden. Der Anteil reiner Elektrofahrzeuge an der gesamten Automobilproduktion weltweit beträgt derzeit etwa sechs Prozent.

Die Gesamtzahl der in Deutschland produzierten Pkw blieb dem Verband der Automobilindustrie (VDA) zufolge 2021 mit 3,1 Millionen Einheiten mit -12 % deutlich unter dem coronabedingt ohnehin bereits niedrigen Vorjahreswert und erreichte damit das niedrigste Produktionsvolumen seit 1975.

Die Pkw-Neuzulassungen in Deutschland sind im Jahr 2021 nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) um 10 % im Vergleich zum Vorjahr auf rund 2,6 Millionen zurückgegangen. Das ist der niedrigste Wert seit dem Jahr 1985. Im Jahresverlauf wurden rund 355.000 reine Elektro-Pkw (BEV) neu zugelassen (+83 Prozent im Vergleich zum Vorjahr), woraus sich ein BEV-Anteil von rund 14 % ergibt.

Die Elektromobilität ist der größte Wachstumstreiber für den Bedarf an Lithium-Ionen-Batterien (LIB) in den kommenden Jahren. Die gesamte benötigte Batteriekapazität für Elektro-Pkw (BEV) wird nach Angaben von IHS Markit von derzeit rund 380 Gigawattstunden (GWh) auf rund 1.840 GWh im Jahr 2027 steigen. Gegenwärtig ist Europa noch auf den Import von Batterien aus Asien angewiesen. So ist noch rund ein Drittel der in Europa hergestellten Elektro-Pkw (BEV) nach Angaben von IHS Markit mit in Asien produzierten Batteriezellen ausgestattet. In den nächsten Jahren soll der Bedarf an Lithium-Ionen-Batterien lokal durch den Aufbau zahlreicher Batteriefabriken in Europa gedeckt werden. Bis 2027 werden nach Prognosen von IHS Markit 87 % der in Europa gefertigten Elektro-Pkw mit in Europa produzierten Batteriezellen ausgestattet sein.

Electronics

Zellkontaktiersysteme sind ein zentraler Bestandteil des elektrischen Antriebsstrangs von Elektroautos und Plug-in-Hybriden: In jedem batteriebetriebenen E-Auto sind je nach Größe und Kapazität mehrere Batteriezellen bzw. -module integriert und durch Zellkontaktiersysteme miteinander verschaltet. Manz deckt mit seinen Hightech-Produktionssystemen alle wesentlichen Fertigungsschritte zur Herstellung von Zellkontaktiersystemen ab. Im Jahr 2021 wurden nach Schätzungen von Manz auf Basis von IHS Markit weltweit insgesamt rund 106 Millionen Zellkontaktiersysteme produziert (+37 % im Vergleich zum Vorjahr).

Im Bereich der Display-Fertigung bietet Manz mit Maschinen und Anlagen in den Bereichen Nasschemie, Automation und Laserprozess-Technologie hocheffiziente Produktionsprozesse, die in der Produktion von TFT-LCDs und OLEDs eingesetzt werden. Im Displaybereich wurden nach Angaben von DSCC im Jahr 2021 die Kapazitäten für LCD- und OLED-Displays um 11 % im Vergleich zum Vorjahr erhöht. Die Hersteller versuchen jedoch, den Anstieg der erforderlichen Produktionskapazitäten durch Prozessvereinfachungen und Engpassbeseitigungen zu erweitern, um die Nachfrage zu befriedigen. Mit einem Marktanteil von über 70 % entfällt der deutlich größte Anteil auf LCD-TVs.

Für die Fertigung von Leiterplatten und Chip Carriern bietet Manz nasschemische Prozesstechnik, zum Beispiel zur Belichtung oder Oberflächenbearbeitung. Der Schwerpunkt liegt auf sogenannten IC-Substraten, die eine Paketierung von Mikroprozessoren auf kleinstem Raum ermöglichen. Solche Pakete werden beispielsweise in Hochleistungscomputern eingesetzt, weitere Anwendungsfelder sind etwa Smartphones, Autos oder die Industrie. Der Markt für diese Substrate ist nach Angaben von Prismark vom Dezember 2021 im Gesamtjahr 2021 auf rund 14 Milliarden US-Dollar gewachsen (+38 % im Vergleich zum Vorjahr).

Im Bereich der Halbleiterfertigung kommt dem Chip Packaging-Verfahren Fan-Out Panel Level Packaging (FOPLP), aufgrund der weiteren Miniaturisierung in der Elektronikindustrie, eine bedeutende Rolle zu. Für die Realisierung des FOPLP bei gleichzeitiger Beschichtung der Mikrochips mit einer zusätzlichen Metallschicht zur weiteren Optimierung der Leistungsparameter der Chips (Redistribution Layer) ist Manz weltweit einziger Anbieter von schlüsselfertigen Produktionslinien. Der Markt für FOPLP ist nach Angaben von Yole Développement im Jahr 2021 auf 73 Mio. US-Dollar gewachsen (+49 % im Vergleich zu 2020).

Solar

Trotz verschiedener ungünstiger Marktbedingungen, wie der COVID-19-Pandemie, Engpässe in den Lieferketten von Photovoltaik-Produkten und daraus folgend steigenden Preisen für Solarmodule, hat der Photovoltaik-Markt nach Angaben von SolarPower Europe den Wachstumspfad im letzten Jahr fortgesetzt. Die neu installierte Kapazität in der EU betrug im Jahr 2021 25,9 GW. Das entspricht einem Zuwachs von 34 % im Vergleich zum Jahr 2020 (Vj. 19,3 GW). Damit erzielte der Solar-Markt in der EU den bisher höchsten Wert bei der neu installierten Leistung, genau ein Jahrzehnt nach dem bisherigen Rekord mit 21,4 GW aus dem Jahr 2011. Deutschland ist mit 5,3 GW (20 % Marktanteil) neu installierter Kapazität, wie in den Jahren zuvor, wieder der größte Solarmarkt in Europa, gefolgt von Spanien (3,8 GW), den Niederlanden (3,3 GW), Polen (3,2 GW) und Frankreich (2,5 GW). Insgesamt haben im Jahr 2021 25 der 27 EU-Mitgliedstaaten mehr Solarenergie installiert als im Jahr davor.

Die gesamte Kapazität der Solarkraftwerke in der EU lag im Jahr 2021 mit 164,9 GW um 19 % über dem Vorjahresniveau von 139 GW. Auf Deutschland (59,9 GW) und Italien (22 GW), die beiden Länder mit der höchsten installierten Leistung, entfallen knapp 50 % der installierten Kapazität aller Solarkraftwerke in der EU.

Durch die ambitionierten Pläne der neuen deutschen Bundesregierung, die installierte Leistung bis 2030 auf 200 GW zu verdoppeln, wird die zentrale Bedeutung von Europas führendem Markt für die Solarbranche weiter zunehmen. SolarPower Europe erwartet, dass in Deutschland bis 2025 eine Kapazität von 47,7 GW neu installiert wird. Das entspricht in etwa der Leistung, die für die drei folgenden Solarmärkte (Spanien, Niederlande, Frankreich) zusammen erwartet wird. Nach wie vor wird ein Großteil der benötigten Solarprodukte in die EU importiert, die Produktion vor Ort ist im Vergleich zu China und anderen asiatischen Ländern sehr klein. Durch das starke Wachstum in den letzten Jahren, das noch deutlich über den Prognosen vieler Analysten lag, ergeben sich auch neue Chancen für eine europäische Solarproduktion.

Analyse der Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage des Konzerns

Ertragslage des Konzerns

Ausgehend von einem Konzernumsatz von 236,8 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2020 hatte der Vorstand der Manz AG für das Jahr 2021 einen geringen bis moderaten Umsatzanstieg gegenüber dem Jahr 2020 prognostiziert. Da es im Geschäftsbereich Solar im Geschäftsjahr 2021 wider Erwarten nicht zu einem Abschluss des Projekts CIGSfab gekommen ist, welcher sich entsprechend positiv auf die Umsatzentwicklung im Segment Solar ausgewirkt hätte, wurde die Umsatzprognose nicht erreicht. Infolge belief sich der Umsatz für das Geschäftsjahr 2021 auf 227,1 Mio. EUR (Vj. 236,8 Mio. EUR).

Umsatz nach Regionen 1. Januar bis 31. Dezember 2021

Die Bestandsveränderungen fertiger und unfertiger Erzeugnisse betrugen 0,1 Mio. EUR (Vj. -0,9 Mio. EUR). Die aktivierten Eigenleistungen lagen hauptsächlich aufgrund der intensivierten Entwicklungsaktivitäten in Zusammenhang mit dem Förderprojekt "Lithium-Batteriefabrik der Zukunft" der Manz AG im Rahmen der wichtigen Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse ("IPCEI") im Segment Energy Storage mit 10,6 Mio. EUR deutlich über dem Vorjahr (Vj. 5,8 Mio. EUR). Daraus resultiert eine Gesamtleistung von 237,8 Mio. EUR (Vj. 241,7 Mio. EUR).

Die sonstigen betrieblichen Erträge lagen mit 21,4 Mio. EUR über dem Vorjahreswert von 7,2 Mio. EUR. Der Anstieg ist mit einem Beitrag von 15,2 Mio. EUR im Wesentlichen auf die Veräußerung der Anteile an der Talus Manufacturing Ltd. im Segment Contract Manufacturing zurückzuführen.

Der Materialaufwand im Geschäftsjahr 2021 belief sich auf 131,8 Mio. EUR (Vj. 130,3 Mio. EUR), die Materialaufwandsquote erhöhte sich basisbedingt leicht auf 55,4 % (Vj. 53,9 %). Der Personalaufwand lag im Zuge von Gehaltssteigerungen sowie des Personalaufbaus in Zusammenhang mit dem Förderprojekt "Lithium-Batteriefabrik der Zukunft" mit 75,5 Mio. EUR leicht über dem Vorjahreswert von 71,9 Mio. EUR; die Personalaufwandsquote erhöhte sich auf 31,7 % (Vj. 29,8 %).

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen lagen bei 33,4 Mio. EUR und enthielten unter anderem Werbe- und Reisekosten in Höhe von 5,3 Mio. EUR (Vj. 5,0 Mio. EUR) und Kursverluste in Höhe von 3,8 Mio. EUR (Vj. 2,8 Mio. EUR). Im Vorjahr waren die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 36,6 Mio. EUR geprägt von der Bildung von Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte und Vertragsvermögenswerte in Höhe von 6,5 Mio. EUR.

Der Anteil am Ergebnis von assoziierten Unternehmen verringerte sich aufgrund des Verkaufs der Anteile an der Talus Manufacturing Ltd. und des damit geringeren Ergebnisbeitrags von 9,4 Mio. EUR auf -0,2 Mio. EUR. Der Wert beinhaltet die negativen Ergebnisbeiträge der CADIS Engineering GmbH sowie der Q.big 3D GmbH seit dem Akquisitionszeitpunkt im Geschäftsjahr.

Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) lag bei 18,3 Mio. EUR und damit auf einem ähnlichen Niveau wie im Vorjahr mit 19,4 Mio. EUR. Auch die EBITDA-Marge blieb mit 7,7 % nahezu konstant (Vj. 8,0 %). Die Prognose einer EBITDA-Marge im oberen positiven einstelligen Prozentbereich für das Geschäftsjahr 2021 konnte damit erreicht werden.

Da eine Fortführung der Geschäftsbeziehungen mit der Chongqing Shenhua Thin Film Solar Technology Co., Ltd. zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschluss 2021 ungewiss war und im Zuge der Neuausrichtung des Segments neue Kundenbeziehungen erst im Aufbau waren, wurden in diesem Kontext Wertminderungen in Höhe von 21,6 Mio. EUR auf Geschäfts- oder Firmenwerte sowie einen Markennamen im Abschluss für das Geschäftsjahr 2021 vorgenommen. Aufgrund dieses nicht zahlungswirksamen Einmaleffekts erhöhten sich die Abschreibungen und Wertminderungen auf 34,4 Mio. EUR (Vj. 12,1 Mio. EUR). Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) in Höhe von -16,1 Mio. EUR spiegelt diesen Einmaleffekt wider (Vj. 7,2 Mio. EUR). Daraus resultiert eine EBIT-Marge von -6,8 % (Vorjahr 3,0 %). Ursprünglich hatte der Vorstand für das Geschäftsjahr 2021 eine EBIT-Marge im niedrigen bis mittleren positiven einstelligen Prozentbereich erwartet. Bereinigt um die Wertminderungen beläuft sich das operative Ergebnis auf 5,5 Mio. EUR. Dies entspricht einer bereinigten EBIT-Marge von 2,3 %.

Die Finanzerträge beliefen sich 2021 auf 0,5 Mio. EUR (Vj. 0,1 Mio. EUR), die Finanzaufwendungen auf 2,0 Mio. EUR und lagen damit etwa auf Vorjahresniveau (Vj. 2,3 Mio. EUR). Das Ergebnis vor Steuern (EBT) belief sich, ebenfalls geprägt durch die Wertminderungen, auf -17,6 Mio. EUR (Vj. 5,0 Mio. EUR). Nach Abzug der Steuern vom Einkommen und Ertrag in Höhe von 4,9 Mio. EUR (Vj. 1,5 Mio. EUR) ergibt sich ein Konzernergebnis von -22,4 Mio. EUR (Vj. 3,4 Mio. EUR). Hieraus resultiert bei einem gewichteten Durchschnitt von 7.750.144 Aktien ein unverwässertes Ergebnis je Aktie von -2,89 EUR (Vj. unverwässert bei 7.744.088 Aktien: 0,44 EUR).

Vermögenslage des Konzerns

Die Bilanzsumme zum 31. Dezember 2021 verringerte sich im Vergleich zum Bilanzstichtag des Vorjahres von 357,9 Mio. EUR auf 308,4 Mio. EUR.

Auf der Aktivseite lagen die langfristigen Vermögenswerte mit 101,5 Mio. EUR zum 31. Dezember 2021 unter dem Niveau des Bilanzstichtags 2020 (120,4 Mio. EUR). In dieser Entwicklung spiegeln sich insbesondere der Rückgang der immateriellen Vermögenswerte auf 44,1 Mio. EUR (31. Dezember 2020: 59,1 Mio. EUR) im Zuge der Wertminderungen im Segment Solar in Höhe von 21,6 Mio. EUR wider. Die im Geschäftsjahr 2021 eingegangenen Beteiligungen an der CADIS Engineering GmbH sowie der Q.big 3D GmbH werden in der Position "Anteile an assoziierten Unternehmen" ausgewiesen. Die Finanzanlagen betrugen 1,8 Mio. EUR zum 31. Dezember 2021 und umfassen die Beteiligung der Manz AG an der MetOx Technologies, Inc. Im Vorjahreswert in Höhe von 7,3 Mio. EUR war zum 31. Dezember 2020 noch die Beteiligung an der NICE PV Research Ltd. enthalten. Diese wurde im Laufe des Geschäftsjahres vollständig wertberichtigt.

Zum 31. Dezember 2021 lagen die kurzfristigen Vermögenswerte mit 206,9 Mio. EUR unter dem Wert des Bilanzstichtags 2020 von 237,5 Mio. EUR. Vorräte und Forderungen erhöhten sich stichtagsbezogen leicht auf 32,1 Mio. EUR (31. Dezember 2020: 29,9 Mio. EUR) bzw. 33,7 Mio. EUR (31. Dezember 2020: 27,2 Mio. EUR). Darüber hinaus wurde ein im Vergleich zum Vorjahr stichtagsbezogen erhöhter Wert für Vertragsvermögenswerte von 86,1 Mio. EUR ausgewiesen (31. Dezember 2020: 68,9 Mio. EUR). Zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte bestanden nach dem im Geschäftsjahr 2021 planmäßigen Verkauf der Beteiligung an der Talus Manufacturing Ltd. zum 31. Dezember 2021 nicht (31. Dezember 2020: 30,0 Mio. EUR). Die liquiden Mittel beliefen sich zum 31. Dezember 2021 auf 36,1 Mio. EUR (31. Dezember 2020: 69,7 Mio. EUR). Zum 31. Dezember 2021 wurden nicht frei verfügbare Finanzmittel in Höhe von 6,9 Mio. EUR (Vj. 7,1 Mio. EUR) unter den sonstigen kurzfristigen Vermögenswerten ausgewiesen.

Auf der Passivseite lag das Eigenkapital mit 109,2 Mio. EUR insbesondere aufgrund des negativen Konzernergebnisses und dem damit einhergehenden Rückgang der Gewinnrücklagen auf 76,4 Mio. EUR (31. Dezember 2020: 83,8 Mio. EUR) unter dem Niveau des Vorjahres (31. Dezember 2020: 131,4 Mio. EUR). Die Eigenkapitalquote betrug zum 31. Dezember 2021 35,4 % (31. Dezember 2020: 36,7 %).

Die langfristigen Schulden lagen bei 34,3 Mio. EUR zum 31. Dezember 2021 (31. Dezember 2020: 35,6 Mio. EUR). Die kurzfristigen Schulden sanken deutlich zum 31. Dezember 2021 auf 164,8 Mio. EUR (31. Dezember 2020: 191,0 Mio. EUR). Infolge der Rückführung von Darlehen der asiatischen Gesellschaften betrugen die kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten 41,0 Mio. EUR zum Stichtag 2021 (31. Dezember 2020: 71,3 Mio. EUR). Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen erhöhten sich projektbezogen auf 66,4 Mio. EUR (31. Dezember 2020: 47,0 Mio. EUR). Die Gesellschaft weist zum 31. Dezember 2021 Vertragsverbindlichkeiten von 30,9 Mio. EUR aus (31. Dezember 2020: 43,9 Mio. EUR).

Finanzlage des Konzerns

Ausgangspunkt des Cashflows aus betrieblicher Tätigkeit ist das Konzernergebnis von -22,4 Mio. EUR. Dieses enthält nicht zahlungswirksame Wertminderungen im Solargeschäft in Höhe von 21,6 Mio. EUR. Im Zuge der Zunahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, der Vermögenswerte sowie anderer Aktiva verzeichnete Manz einen Mittelabfluss in Höhe von -34,6 Mio. EUR nach 12,0 Mio. EUR im Vorjahreszeitraum. Folglich sank der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit gegenüber dem Vorjahr um rund 46,4 Mio. EUR und beläuft sich für das Geschäftsjahr 2021 auf insgesamt -25,8 Mio. EUR.

Im Berichtszeitraum 2021 betrug der Cashflow aus Investitionstätigkeit 9,7 Mio. EUR (Vj. -9,4 Mio. EUR). Der starke Mittelzufluss resultiert aus dem Verkauf der Anteile an der Talus Manufacturing Ltd. im Segment Contract Manufacturing. Gegenläufig ergaben sich insbesondere höhere Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen sowie Auszahlungen aus dem Erwerb von at Equity bilanzierten Unternehmen.

Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit im Geschäftsjahr 2021 betrug -18,9 Mio. EUR und resultiert vor allem aus der Rückführung der kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten. Unter Berücksichtigung der Wechselkursveränderungen verfügte die Manz AG somit zum 31. Dezember 2021 über flüssige Mittel in Höhe von 36,1 Mio. EUR (31. Dezember 2020: 69,7 Mio. EUR). Die nicht ausgenutzten Kreditlinien bei Banken belaufen sich zum Bilanzstichtag 2021 auf 17,8 Mio. EUR (31. Dezember 2020: 16,9 Mio. EUR). Der Abschluss eines Konsortialkreditvertrags wird für das erste Halbjahr 2022 angestrebt. Bei Bankguthaben von 36,1 Mio. EUR betrug die leicht gestiegene Nettoverschuldung 13,2 Mio. EUR (31. Dezember 2020: 7,2 Mio. EUR).

Segmentberichterstattung

Umsatz nach Geschäftsbereichen 1. Januar bis 31. Dezember 2021

Auftragseingang

(in Mio. EUR)

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2021 2020 Veränderung
in %
Solar 0,7 0,7 0,0
Electronics 102,8 85,4 +20,4
Energy Storage 148,9 129,5 +15,0
Contract Manufacturing 26,2 34,9 -25,0
Service 23,0 21,2 + 8,4
Konzern gesamt 301,5 27 1,7 +11,0

Auftragsbestand

(in Mio. EUR)

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2021 2020 Veränderung
in %
Solar 0,0 30,5 -100,0
Electronics 52,6 46,3 +13,8
Energy Storage 170,0 120,7 +40,9
Contract Manufacturing 6,4 4,8 + 32,9
Service - - -
Konzern gesamt 229,1 202,3 +13,2

Electronics

Im Segment Electronics wies das Geschäft für Anlagen zur Montageautomatisierung, insbesondere im Bereich Zellkontaktiersysteme, eine positive Entwicklung auf. So konnte Manz alleine in diesem Zusammenhang mehrere Folgeaufträge von TE Connectivity verzeichnen, die in den Geschäftsjahren 2021 und 2022 umsatz- und ertragswirksam werden. Auch für Anlagen zur Realisierung des neuartigen Packaging-Verfahrens für Mikrochips, dem Fan-Out Panel Level Packaging (FOPLP), erhielt Manz einen Folgeauftrag im mittleren einstelligen Millionen-Euro-Bereich von einem der weltweit führenden Anbieter im Bereich der Mikrochip-Herstellung, der ebenfalls in den Geschäftsjahren 2021 und 2022 umsatz- und ertragswirksam wird.

Trotz herausfordernder Bedingungen auf dem Markt für Anlagen zur Herstellung von Displays für LCD-, OLED- und AMOLED-Flachbildschirme verzeichnete die Manz AG 2021 im Zuge der allgemeinen Geschäftsausweitung einen Umsatzanstieg auf 96,5 Mio. EUR (Vj. 90,7 EUR). Das Ziel eines Umsatzes auf dem Niveau des Vorjahres konnte damit übertroffen werden. Das Segment-EBIT belief sich auf -4,8 Mio. EUR nach -5,4 Mio. EUR im Vorjahr. Die Ertragslage zeigte sich wesentlich belastet durch projektbedingte Mehraufwendungen bei der Endabnahme von Anlagen zur Herstellung von Zellkontaktiersystemen sowie Verlusten aus Wechselkursveränderungen. Somit wurde die Ergebnisprognose einer EBITMarge im niedrigen einstelligen negativen Prozentbereich knapp verfehlt.

Energy Storage

Im Geschäftsjahr 2021 hat sich das Segment Energy Storage positiv entwickelt, wenngleich es in der ersten Jahreshälfte noch zu Verschiebungen bei Investitionsentscheidungen der Kunden kam. So konnte die Manz AG beispielsweise einen Auftrag eines US-amerikanischen Herstellers von Elektrofahrzeugen über eine Montagelinie für hocheffiziente Batteriemodule vermelden. Durch eine Kooperation mit der GROB-WERKE GmbH & Co. KG wurden die Geschäftsaussichten für Produktionslösungen für Lithium-Ionen-Batteriezellen und -module für die Elektromobilität weiter verbessert. Den Erfolg der konsequenten Ausrichtung der Manz AG im Bereich Energy Storage unterstreicht darüber hinaus die im April zugesagte Förderung der Europäischen Kommission zur Weiterentwicklung der Lithium-Ionen-Batterietechnologie im Rahmen der wichtigen Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse ("IPCEI"). Im zweiten Halbjahr verzeichnete Manz eine zunehmende Auftragsdynamik. So konnten unter anderem ein Großauftrag von Britishvolt Ltd. über Anlagen zur Assemblierung von Lithium-Ionen-Zellen für eine wegweisende Gigawatt-Produktionslinie, welcher sich ab dem Geschäftsjahr 2022 auf die Ertragslage des Unternehmens auswirken wird, sowie ein Auftrag der BMW Group für den Aufbau einer hochintegrierten Pilotproduktionslinie für Lithium-Ionen-Batteriezellen am Standort Parsdorf bei München gewonnen werden.

Das Segment Energy Storage verzeichnete im Geschäftsjahr 2021 einen Umsatzzuwachs von 20,0 % auf 77,6 Mio. EUR, welcher im Rahmen der prognostizierten Bandbreite eines Umsatzzuwachses um 20 bis 40 % liegt (Vj. 64,7 Mio. EUR). Das Segment-EBIT betrug im Geschäftsjahr 1,7 Mio. EUR nach 6,9 Mio. EUR im Vorjahreszeitraum. Dies entspricht einer EBIT-Marge von 2,1 %. Das Ziel einer EBIT-Marge im mittleren positiven einstelligen Prozentbereich wurde aufgrund von Herausforderungen bei der Inbetriebnahme eines Kundenprojekts nicht erreicht.

Solar

Im Fokus der Geschäftstätigkeit im Segment Solar stand im Geschäftsjahr 2021 weiterhin der CIGS-Großauftrag der Chongqing Shenhua Thin Film Solar Technology Co., Ltd. Da eine Fortführung der Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschluss 2021 ungewiss war und im Zuge der Neuausrichtung des Segments neue Kundenbeziehungen erst im Aufbau waren, hat der Vorstand entschieden, in diesem Kontext Wertminderungen in Höhe von 21,6 Mio. EUR auf Geschäfts- oder Firmenwerte sowie einen Markennamen für das Geschäftsjahr 2021 vorzunehmen. Da es im Geschäftsbereich Solar im Geschäftsjahr 2021 wider Erwarten nicht zu einem Abschluss des Projekts CIGSfab gekommen ist, welcher sich entsprechend positiv auf die Umsatzentwicklung im Segment Solar ausgewirkt hätte, wurde die Umsatzprognose nicht erreicht. Der Umsatz blieb mit 5,3 Mio. EUR (Vj. 23,2 Mio. EUR) deutlich hinter den ursprünglichen Erwartungen einer Steigerung des Umsatzes um bis zu 60 % gegenüber dem Vorjahr zurück. Das Segment-EBIT betrug -31,1 Mio. EUR nach -7,8 Mio. EUR im Vorjahr. Die Ergebnisprognose einer EBITMarge im niedrigen einstelligen negativen Prozentbereich wurde somit ebenfalls deutlich verfehlt.

Contract Manufacturing

Der Umsatz im Segment Contract Manufacturing belief sich im Geschäftsjahr 2021 auf 24,6 Mio. EUR (Vj. 37,0 Mio. EUR) und blieb leicht hinter den Erwartungen eines Umsatzrückgangs im Vergleich zum Vorjahr zwischen 20 und 30 % zurück. Mit 16,1 Mio. EUR (Vj. 12,3 Mio. EUR), was einer EBIT-Marge von 65,2 % entspricht, konnte das EBIT-Ziel einer Marge im mittleren positiven zweistelligen Prozentbereichs leicht übertroffen werden. Darin ist ein Ertrag in Höhe von 14,8 Mio. EUR aus der Veräußerung der Beteiligung an der Talus Manufacturing Ltd. enthalten.

Service

Im Segment Service fasst die Manz AG alle Dienstleistungen rund um den After-Sales Service, wie etwa Instandhaltung und Wartung oder Umbau und Upgrade von Maschinen und Baugruppen, zusammen. Das Segment Service erwirtschaftete 2021 aufgrund einer höheren Maschinenbasis im Markt einen Umsatz in Höhe von 23,0 Mio. EUR (Vj. 21,2 Mio. EUR). Mit dem Umsatzanstieg gegenüber dem Vorjahr konnte die Manz AG ihre Prognose eines Umsatzes auf dem Niveau des Vorjahres leicht übertreffen. Das Segment-EBIT lag 2021 bei 2,1 Mio. EUR und damit über dem Vorjahresniveau von 1,3 Mio. EUR. Somit konnte auch die prognostizierte Marge im niedrigen positiven einstelligen Prozentbereich deutlich übertroffen werden.

Gesamtaussage zur Unternehmensentwicklung 2021

Die insgesamt nicht zufriedenstellende Umsatz- und Ergebnisentwicklung 2021 war wesentlich belastet durch die Umsatzausfälle sowie die Wertminderungen im Segment Solar.

Gleichzeitig verzeichnete die Manz AG im vergangenen Geschäftsjahr eine zunehmende Dynamik im E-Mobility-Markt und konnte zahlreiche namhafte, internationale Kunden mit ihrer jahrelangen Erfahrung in der Entwicklung innovativer Produktionskonzepte und -lösungen zur Herstellung von Lithium-Ionen-Batterien überzeugen. Die Kooperation mit Britishvolt Ltd. oder auch der Zuschlag der BMW Group für den Aufbau einer Pilotlinie zur Batterieproduktion in Parsdorf sind aus Sicht von Manz hierfür herausragende Beispiele.

Bei einem Auftragsbestand zum 31. Dezember 2021 von 229,1 Mio. EUR (Vj. 202,3 Mio. EUR) und einem Auftragseingang von 301,5 Mio. EUR zum 31. Dezember 2021 (Vj. 271,7 Mio. EUR) unterstreichen insbesondere die Entwicklungen auf dem Markt für Elektromobilität die Potenziale für die Manz AG. Weitere Erläuterungen zur Zielerreichung sind dem entsprechenden Kapitel im Prognosebericht zu entnehmen.

Der Anteil erneuerbarer Energien an der globalen Stromerzeugungskapazität soll bis zum Jahr 2030 61% betragen. *

* Quelle: IEA - World Energy Outlook 2021

Der Anteil der erneuerbaren Energien wächst weltweit.

Um den steigenden globalen Energiebedarf nachhaltig zu decken und die Pariser Klimaziele zu erreichen, muss der Ausbau der erneuerbaren Energien und deren Speicherung künftig deutlich schneller vorangehen. Hierfür setzen wir uns ein.

Wachstumsbranchen im Fokus: Energie

Natürliche Energie effizient nutzen

Speichertechnologien sind das Fundament für eine erfolgreiche Energiewende und Garant für eine unabhängige Stromversorgung. Manz gehört hier zu den führenden Entwicklungspartnern der Industrie.

Unser Antrieb: Strom soll zuverlässig bereitstehen

Von den 17 globalen Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen...

...adressiert Manz mit seinen Lösungen gleich drei: bezahlbare und saubere Energie; Industrie, Innovation und Infrastruktur; Maßnahmen zum Klimaschutz.

Energie muss dann bereitstehen, wenn sie benötigt wird. Dafür muss die hohe Volatilität der Stromnetze durch den steigenden Anteil erneuerbarer Energie ausgeglichen werden. Dies erzeugt einen steigenden Bedarf für Lastenausgleichstechnologien und somit auch für intelligente und leistungsstarke Batteriespeichersysteme, welche die überschüssige Energie Vorhalten, die nicht sofort benötigt oder ins Stromnetz eingespeist wird.

Der Bedarf an Energiespeichern steigt

Mit unseren Produktionslösungen für Batteriespeichersysteme sorgen wir dafür, dass erneuerbar erzeugte Energie rund um die Uhr verfügbar ist. Die Energiebranche profitiert von stationären Energiespeichern zur dezentralen Speicherung von Energie aus erneuerbaren Quellen - für eine sichere Stromversorgung.

Dabei stehen drei Marktsegmente für uns im Vordergrund

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Großspeicher

Gewerbespeicher

Heimspeicher

Unsere Produktionslösungen sorgen dafür, dass die erforderlichen Energiespeicher leistungsstärker und in der Produktion kostengünstiger werden. Wir leisten so einen wichtigen Beitrag, um die notwendige hohe Versorgungssicherheit und -qualität dauerhaft sicherzustellen.

Corporate Governance

Erklärung zur Unternehmensführung

Die Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f und § 315d HGB wurde für die Manz AG und die Manz-Gruppe gemeinsam erstellt und unter dem Titel "Erklärung zur Unternehmensführung der Manz AG für das Geschäftsjahr 2021" auf der Internetseite der Gesellschaft www.manz.com im Bereich "Investor Relations" unter der Rubrik "Corporate Governance - Erklärung zur Unternehmensführung" öffentlich zugänglich gemacht.

Übernahmerelevante Angaben (gemäß § 289a und § 315a HGB sowie erläuternder Bericht)

Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals

Das gezeichnete Kapital der Manz AG beträgt 7.756.804,00 EUR und ist in 7.756.804 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1,00 EUR eingeteilt. Mit allen Aktien sind die gleichen Rechte und Pflichten verbunden. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Sämtliche Aktien sind in gleicher Weise gewinnanteilsberechtigt. Hiervon ausgenommen wären von der Manz AG gehaltene eigene Aktien, aus denen der Gesellschaft keine Rechte zustehen. Die Gesellschaft hält derzeit keine eigenen Aktien. Die Rechte und Pflichten der Aktionäre ergeben sich im Übrigen aus den Regelungen des Aktiengesetzes, insbesondere aus den §§ 12, 53a ff., 118 ff. und 186 AktG.

Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen

Vereinbarungen über Beschränkungen, die die Ausübung von Stimmrechten oder die Übertragung von Aktien betreffen, sind dem Vorstand der Manz AG nicht bekannt.

Beteiligungen am Kapital, die 10 % der Stimmrechte überschreiten

Dem Vorstand ist aufgrund der zugegangenen Mitteilungen über bedeutende Stimmrechtsanteile gemäß §§ 33, 34 WpHG sowie über Eigengeschäfte von Führungskräften gemäß Artikel 19 der Marktmissbrauchsverordnung das Bestehen der folgenden direkten oder indirekten Beteiligungen am Kapital der Gesellschaft bekannt, die 10 % der Stimmrechte überschreiten:

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Anzahl der Stimmrechte Anteil der Stimmrechte
Dieter Manz, Schlaitdorf 1.939.899 25,01 %
davon direkt (§ 33 WpHG) 775.942 10,00 %
davon zugerechnet (§ 34 WpHG) 1.163.957 15,01 %
Volksrepublik China, handelnd durch die Stateowned Asset Supervision Commission (SASAC) der Volksregierung von Shanghai, Shanghai, Volksrepublik China 1.523.480 19,64 %
Vollständige Kette der Tochterunternehmen:
Shanghai Electric (Group) Corporation
Shanghai Electric Group Company Limited
Shanghai Electric Hongkong Co. Limited
Shanghai Electric Germany Holding GmbH (Aktionär)

Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen

Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestehen bei der Gesellschaft nicht.

Art der Stimmrechtskontrolle, wenn Beschäftigte am Kapital beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben

Die am Kapital der Manz AG beteiligten Beschäftigten können die ihnen aus den Aktien zustehenden Kontrollrechte unmittelbar nach den Bestimmungen der Satzung und des Gesetzes ausüben.

Gesetzliche Vorschriften und Bestimmungen der Satzung über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und über die Änderung der Satzung

Die Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern sind in den §§ 84 und 85 AktG geregelt. Danach werden Vorstandsmitglieder vom Aufsichtsrat auf höchstens fünf Jahre bestellt. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit, jeweils für höchstens fünf Jahre, ist zulässig. Nach § 5 der Satzung der Gesellschaft kann der Vorstand aus einer oder mehreren Personen bestehen. Der Aufsichtsrat bestellt die Vorstandsmitglieder nach den Bestimmungen des Aktiengesetzes und bestimmt ihre Zahl. Der Aufsichtsrat kann ein Mitglied zum Vorsitzenden des Vorstands ernennen. Der Aufsichtsrat kann nach § 84 Absatz AktG die Bestellung zum Vorstandsmitglied und die Ernennung zum Vorsitzenden des Vorstands widerrufen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.

Die Änderung der Satzung ist gesetzlich in den §§ 133 ff., 179 ff. AktG geregelt. Diese bedarf grundsätzlich eines Beschlusses der Hauptversammlung. Der Beschluss der Hauptversammlung bedarf einer Mehrheit, die mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals umfasst. Die Satzung kann eine andere Kapitalmehrheit, für eine Änderung des Gegenstands des Unternehmens jedoch nur eine größere Kapitalmehrheit bestimmen.

Gemäß § 16 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft werden die Beschlüsse der Hauptversammlung, soweit nicht zwingende Vorschriften des Aktiengesetzes etwas Abweichendes bestimmen, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Soweit das Aktiengesetz außerdem zur Beschlussfassung eine Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenden Grundkapitals vorschreibt, genügt, soweit dies gesetzlich zulässig ist, die einfache Mehrheit des vertretenen Kapitals.

Befugnisse des Vorstands, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen

Der Vorstand kann neue Aktien nur auf Grundlage von Beschlüssen der Hauptversammlung über eine Erhöhung des Grundkapitals oder über genehmigte und bedingte Kapitalien ausgeben. Der Erwerb eigener Aktien ist in den §§ 71 ff. AktG geregelt und in bestimmten Fällen kraft Gesetzes oder aufgrund einer Ermächtigung der Hauptversammlung zulässig.

Genehmigtes Kapital

Der Vorstand der Gesellschaft ist aufgrund des Beschlusses der ordentlichen Hauptversammlung vom 7. Juli 2021 gemäß § 3 Absatz 3 der Satzung ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 6. Juli 2026 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder in Teilbeträgen um insgesamt bis zu 3.872.044,00 EUR durch Ausgabe von insgesamt bis zu 3.872.044 neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien (Stückaktien) gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2021).

Grundsätzlich sind die neuen Aktien den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand wurde jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen

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bei einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung im Zeitpunkt der Festlegung des Ausgabebetrags, die möglichst zeitnah zur Platzierung der neuen Aktien erfolgen soll, nicht wesentlich im Sinne von § 203 Absatz 1 und 2, § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG unterschreitet. Diese Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts gilt nur insoweit, als auf die im Rahmen der Kapitalerhöhung auszugebenden Aktien insgesamt ein anteiliger Betrag des Grundkapitals von nicht mehr als 774.408,00 EUR und insgesamt nicht mehr als 10 % des Grundkapitals zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung entfällt. Auf diesen Höchstbetrag für einen Bezugsrechtsausschluss ist der anteilige Betrag am Grundkapital von Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung aufgrund anderer Ermächtigungen in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG unter Bezugsrechtsausschluss ausgegeben oder veräußert werden;

bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen oder von sonstigen Vermögensgegenständen oder zur Durchführung von Unternehmenszusammenschlüssen;

soweit es erforderlich ist, um den Inhabern von Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente), die von der Gesellschaft oder unmittelbaren oder mittelbaren Konzerngesellschaften der Gesellschaft ausgegeben werden, ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung ihres Options- oder Wandlungsrechts bzw. nach Erfüllung ihrer Wandlungspflicht zustehen würde;

um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht auszunehmen.

Ermächtigung zur Begebung von Teilschuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrechten bzw. Wandlungspflichten, Genussrechten und Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) sowie bedingtes Kapital I

Die Hauptversammlung vom 2. Juli 2019 hat den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 1. Juli 2024 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber lautende Options- oder Wandelanleihen, Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen oder eine Kombination dieser Instrumente (zusammen "Schuldverschreibungen") im Gesamtnennbetrag von bis zu 150 Mio. EUR auszugeben und den Inhabern von Optionsanleihen Optionsrechte bzw. den Inhabern von Wandelanleihen Wandlungsrechte für auf den Inhaber lautende Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu 3.100.000,00 EUR nach näherer Maßgabe der Options- bzw. Wandelanleihebedingungen zu gewähren.

Das gesetzliche Bezugsrecht wird den Aktionären in der Weise eingeräumt, dass die Schuldverschreibungen von einem Kreditinstitut oder einem Konsortium von Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Werden Schuldverschreibungen von einer Konzerngesellschaft der Manz AG im Sinne von § 18 AktG ausgegeben, hat die Gesellschaft die Gewährung des gesetzlichen Bezugsrechts für die Aktionäre der Manz AG entsprechend sicherzustellen.

Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht insoweit auszuschließen, wie es erforderlich ist, um den Inhabern von bereits zuvor begebenen Schuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrechten bzw. Wandlungspflichten ein Bezugsrecht in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung der Options- oder Wandlungsrechte bzw. bei Erfüllung der Wandlungspflicht als Aktionär zustehen würde.

Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf Schuldverschreibungen, die mit Options- und/​oder Wandlungsrecht oder Wandlungspflicht ausgegeben werden, vollständig auszuschließen, sofern der Vorstand nach pflichtgemäßer Prüfung zu der Auffassung gelangt, dass der Ausgabepreis der Schuldverschreibungen ihren nach anerkannten, insbesondere finanzmathematischen Methoden ermittelten hypothetischen Marktwert nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts gilt für Schuldverschreibungen, die mit Options- und/​ oder Wandlungsrecht oder Wandlungspflicht ausgegeben werden, mit einem Options- und/​ oder Wandlungsrecht oder einer Wandlungspflicht auf Aktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals, der insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht übersteigen darf, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch - falls dieser Wert geringer ist - im Zeitpunkt der Ausübung der vorliegenden Ermächtigung. Auf die vorgenannte Zehn-Prozent-Grenze werden in bestimmten Fällen neue Aktien aus einem genehmigten Kapital und veräußerte eigene Aktien angerechnet.

Soweit Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen ohne Optionsrecht oder Wandlungsrecht/​-pflicht ausgegeben werden, ist der Vorstand ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats insgesamt auszuschließen, wenn diese Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen obligationsähnlich ausgestattet sind, d. h. keine Mitgliedschaftsrechte in der Gesellschaft begründen, keine Beteiligung am Liquidationserlös gewähren und die Höhe der Verzinsung nicht auf Grundlage der Höhe des Jahresüberschusses, des Bilanzgewinns oder der Dividende berechnet wird. Außerdem müssen in diesem Fall die Verzinsung und der Ausgabebetrag der Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen den zum Zeitpunkt der Begebung aktuellen Marktkonditionen entsprechen.

Das Grundkapital der Gesellschaft ist gemäß § 3 Absatz 4 der Satzung um bis zu 3.100.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 3.100.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien (Stückaktien) bedingt erhöht (bedingtes Kapital I).

Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienbezugsrechten im Rahmen des Manz Performance Share Plan 2015 sowie bedingtes Kapital II

Die Hauptversammlung vom 7. Juli 2015 hat den Vorstand ermächtigt, bis zum 30. Juni 2020 einschließlich mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals insgesamt bis zu 59.000 Bezugsrechte ("Performance Shares") auf insgesamt bis zu 118.000 Aktien der Gesellschaft an Mitglieder der Geschäftsführungen von verbundenen Unternehmen der Gesellschaft sowie an Führungskräfte der Gesellschaft unterhalb des Vorstands und Führungskräfte von verbundenen Unternehmen der Gesellschaft unterhalb der Geschäftsführungen, jeweils im ln- und Ausland, zu gewähren. Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, bis zum 30. Juni 2020 einschließlich einmalig oder mehrmals insgesamt bis zu 56.000 Bezugsrechte ("Performance Shares") auf insgesamt bis zu 112.000 Aktien der Gesellschaft an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft zu gewähren.

Die Gewährung, Ausgestaltung und Ausübung der Bezugsrechte erfolgt nach Maßgabe der in dem Beschluss der Hauptversammlung vom 7. Juli 2015 festgelegten Bestimmungen.

Die Ermächtigung vom 7. Juli 2015 wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 2. Juli 2019 aufgehoben, soweit auf der Grundlage dieser Ermächtigung noch keine Bezugsrechte ausgegeben worden sind.

Nach § 3 Absatz 5 der Satzung ist das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 217.284,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 217.284 auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital II).

Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienbezugsrechten im Rahmen des Manz Performance Share Plan 2019 sowie bedingtes Kapital III

Die Hauptversammlung vom 2. Juli 2019 hat den Vorstand ermächtigt, bis zum 30. Juni 2024 einschließlich mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals insgesamt bis zu 95.000 Bezugsrechte zum Bezug von insgesamt bis zu 190.000 Aktien der Gesellschaft an die Mitglieder der Geschäftsführungen verbundener Unternehmen der Gesellschaft sowie an Führungskräfte der Gesellschaft unterhalb des Vorstands und Führungskräfte verbundener Unternehmen, jeweils im In- und Ausland, zu gewähren. Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, bis zum 30. Juni 2024 einschließlich einmalig oder mehrmals insgesamt bis zu 85.000 Bezugsrechte zum Bezug von insgesamt bis zu 170.000 Aktien der Gesellschaft an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft zu gewähren.

Die Gewährung, Ausgestaltung und Ausübung der Bezugsrechte erfolgt nach Maßgabe der in dem Beschluss der Hauptversammlung vom 2. Juli 2019 festgelegten Bestimmungen.

Nach § 3 Absatz 6 der Satzung ist das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 360.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 360.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital III).

Ermächtigung zum Erwerb und zur Veräußerung eigener Aktien

Die Hauptversammlung vom 30. Juni 2020 hat den Vorstand der Gesellschaft ermächtigt, bis zum 29. Juni 2025 gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG eigene Aktien mit einem auf diese entfallenden anteiligen Betrag am Grundkapital von insgesamt bis zu 10 % des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung oder - falls dieser Betrag niedriger ist - des zum Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Dabei dürfen auf die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder die ihr gemäß §§ 71d und 71e AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft entfallen. Die Vorgaben in § 71 Absatz 2 Sätze 2 und 3 AktG sind zu beachten.

Der Erwerb darf nur über die Börse oder mittels eines an sämtliche Aktionäre gerichteten öffentlichen Erwerbsangebots erfolgen und muss dem Grundsatz der Gleichbehandlung der Aktionäre (§ 53a AktG) genügen.

Der Vorstand wurde ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien auch in anderer Weise als über die Börse oder durch ein Angebot an alle Aktionäre unter der Voraussetzung zu veräußern, dass die Veräußerung gegen Geldzahlung und zu einem Preis erfolgt, der den Börsenkurs von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Diese Verwendungsermächtigung ist beschränkt auf Aktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals, der insgesamt 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen darf, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung noch - falls dieser Betrag niedriger ist - im Zeitpunkt der Ausübung der vorliegenden Ermächtigung. Die Höchstgrenze von 10 % des Grundkapitals vermindert sich um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf diejenigen Aktien entfällt, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß oder entsprechend § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert werden. Die Höchstgrenze von 10 % des Grundkapitals vermindert sich ferner um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf diejenigen Aktien entfällt, die zur Bedienung von Schuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrechten bzw. Options- oder Wandlungspflichten auszugeben sind, sofern diese Schuldverschreibungen während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in sinngemäßer Anwendung des § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden.

Der Vorstand wurde ferner ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien an Dritte zu übertragen, soweit dies zu dem Zweck erfolgt, Unternehmen, Unternehmensteile oder Beteiligungen an Unternehmen oder sonstige Vermögensgegenstände zu erwerben oder Unternehmenszusammenschlüsse durchzuführen.

Der Vorstand und - sofern die Verpflichtung gegenüber Mitgliedern des Vorstands besteht - der Aufsichtsrat, wurden ferner ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien zur Erfüllung von Bezugsrechten zu verwenden, die im Rahmen des von der ordentlichen Hauptversammlung vom 7. Juli 2015 unter Punkt 6 der Tagesordnung beschlossenen Manz Performance Share Plan 2015 oder im Rahmen des von der Hauptversammlung vom 2. Juli 2019 unter Punkt 6 der Tagesordnung beschlossenen Manz Performance Share Plan 2019 ausgegeben wurden oder werden.

Der Vorstand wurde ferner ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien zur Erfüllung von Bezugs- oder Wandlungsrechten, die aufgrund der Ausübung von Options- oder Wandlungsrechten entstehen, bzw. zur Erfüllung von Options- oder Wandlungspflichten zu verwenden, die im Rahmen der Ausgabe von Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) der Gesellschaft oder ihrer Konzerngesellschaften gewährt bzw. auferlegt werden.

Der Vorstand wurde ferner ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien an Mitarbeiter der Gesellschaft oder Mitarbeiter oder Organmitglieder von nachgeordneten verbundenen Unternehmen der Gesellschaft im Sinne der §§ 15 ff. AktG zu übertragen.

Wesentliche Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen

Patent- und Know-how-Lizenzvertrag mit dem ZSW

Zwischen der Manz AG und dem Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW), Stiftung des bürgerlichen Rechts, einem Forschungsinstitut des Landes Baden-Württemberg, besteht ein Patent- und Know-how-Lizenzvertrag aus dem Jahr 2017, nach dem das ZSW der Manz AG bestimmte Lizenzen an Patenten und Know-how hinsichtlich der CIS- bzw. CIGS-Technologie zur Herstellung von Dünnschicht-Solarzellen erteilt. Der Patent- und Know-how-Lizenzvertrag kann vom ZSW aus wichtigem Grund gekündigt werden, wenn die Beteiligung eines Wettbewerbers des ZSW an der Manz AG 30,0 % der Stimmrechte im Sinne von §§ 33 ff. WpHG erreicht oder überschreitet.

Patent- und Know-how-Lizenzvertrag mit der NICE Solar Energy GmbH

Ferner besteht zwischen der Manz AG und der NICE Solar Energy GmbH in Insolvenz (vormals Manz CIGS Technology GmbH), einer Tochtergesellschaft der NICE PV Research Ltd., an der die China Energy Investment Corporation Limited (vormals Shenhua Group), die Shanghai Electric Group Co. Ltd. und die Manz AG beteiligt sind, ein Patent- und Know-how-Lizenzvertrag aus dem Jahr 2017, nach dem die NICE Solar Energy GmbH (vormals Manz CIGS Technology GmbH) der Manz AG bestimmte Lizenzen an Patenten und Know-how hinsichtlich der CIS- bzw. CIGS-Technologie zur Herstellung von Dünnschicht-Solarzellen erteilt. Der Patent- und Know-how-Lizenzvertrag kann von der NICE Solar Energy GmbH (vormals Manz CIGS Technology GmbH) aus wichtigem Grund gekündigt werden, wenn ein Dritter direkt oder indirekt mindestens 30,0 % der Aktien an der Manz AG erwirbt, wobei ein die Schwelle von 30,0 % überschreitender direkter oder indirekter Erwerb von Aktien durch die Shanghai Electric Group Co. Ltd., die China Energy Investment Corporation Limited (vormals Shenhua Group) oder ein solcher Erwerb durch Dieter Manz das Kündigungsrecht nicht auslöst.

Verträge mit Banken über Avalkredite

In zwischen der Manz AG [bzw. ihren Tochtergesellschaften] und einer Reihe von in- und ausländischen Kreditinstituten bestehenden Verträgen über die Gewährung von Avalkrediten sind jeweils außerordentliche Kündigungsrechte der Kreditinstitute für den Fall eines Kontrollwechsels bei der Manz AG enthalten.

Abgesehen von den vorstehenden und im nachstehenden Abschnitt genannten Vereinbarungen bestehen keine wesentlichen Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen.

Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit Mitgliedern des Vorstands oder mit Beschäftigten getroffen sind

Der Dienstvertrag des Vorstandsmitglieds Martin Drasch sieht für den Fall eines Kontrollwechsels vor, dass das Vorstandsmitglied berechtigt ist, den Dienstvertrag mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats zu kündigen und sein Amt als Mitglied des Vorstands mit derselben Frist niederzulegen. Die Rechte können nur innerhalb von sechs Monaten nach dem Eintritt des Kontrollwechsels ausgeübt werden.

Ein Kontrollwechsel liegt vor, wenn der Gesellschaft eine Mitteilung eines Meldepflichtigen gemäß § 33 Absatz 1 Satz 1 WpHG zugeht, dass der Meldepflichtige, einschließlich der ihm nach § 34 WpHG zuzurechnenden Stimmrechte, 25 % oder einen höheren Anteil der Stimmrechte an der Gesellschaft erreicht oder überschritten hat.

Im Fall einer Kündigung des Dienstvertrags nach den vorgenannten Regelungen erhält das Vorstandsmitglied eine Abfindung. Diese besteht aus dem Gesamtbetrag des für die Restlaufzeit des Dienstverhältnisses geschuldeten Festgehalts sowie dem Gesamtbetrag der für die Restlaufzeit des Dienstverhältnisses geschuldeten Bartantieme, wobei für die Berechnung der Höhe als EBT-Rendite der Mittelwert aus der im letzten der Kündigung vorangegangenen Geschäftsjahr und der nach den Planungen der Gesellschaft voraussichtlich im laufenden Geschäftsjahr erzielten EBT-Rendite zugrunde zu legen ist. Die Abfindung ist auf den Betrag begrenzt, der 150 % des Abfindungs-Caps entspricht. Als Abfindungs-Cap gilt der Wert von zwei Jahresvergütungen. Beträgt die Restlaufzeit des Dienstverhältnisses zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung mehr als zwei Jahre, so verringert sich die Abfindung, soweit sie für den übersteigenden Zeitraum gewährt wird, um 75 % zum Zweck der pauschalierten Anrechnung der für die Zeit nach Beendigung des Dienstverhältnisses zu erwartenden anderweitigen Einkünfte des Vorstandsmitglieds. Ferner sind die bei der Abfindung zu berücksichtigenden Beträge jeweils mit 3 % p. a. auf den Tag der Fälligkeit der Abfindung abzuzinsen.

Im Übrigen bestehen keine Vereinbarungen der Gesellschaft mit Mitgliedern des Vorstands oder mit Beschäftigten, die für den Fall eines Übernahmeangebots Entschädigungen vorsehen.

Displays mit einer Größe von bis zu 2.940 mm x 3.370 mm können auf unseren Anlagen produziert werden.

Wachstumsbranchen im Fokus: Elektronik

Elektronik: Im Alltag und in der Industrie unverzichtbar

Elektronik ist aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Mit unseren Maschinen und Anlagen zur Herstellung von elektronischen Komponenten sowie Geräten aus der Leistungs- und Unterhaltungselektronik schaffen wir die Voraussetzung für eine kontinuierliche Optimierung der Endprodukte bei gleichzeitiger Reduktion der Produktionskosten. Das macht Manz zum gefragten Entwicklungs- und Technologiepartner.

Elektromobilität und autonomes Fahren sorgen für einen sprunghaften Anstieg von 60-100 Sensoren im Jahr 2016 auf...

...über 200 Sensoren je Auto im Jahr 2021.

Unser Anspruch: Innovation und Qualität - vom Mikrochip bis zum Display

Die Elektronikindustrie zeichnet sich durch eine hohe Dynamik aus. Mit integrierten und automatisierten Produktionslösungen schafft Manz die Voraussetzung für eine schnelle Time-to-Market bei gleichzeitiger Verbesserung der Leistungsmerkmale der Endprodukte und Reduktion der Produktionskosten. Unsere Kunden profitieren von diesen Vorteilen bei der Produktion von

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elektronischen Komponenten wie Displays und Touchscreens, Leiterplatten und Halbleitern

Unterhaltungselektronik wie Smart Watches, Wearables, Laptops, Digitalkameras oder Navigationsgeräte

Leistungselektronik, z. B. Wechselrichter für Solarstromanlagen, Gleich- oder Frequenzumrichter

Immer kleiner, leichter - und leistungsstärker

Die Grundvoraussetzung der rasanten Digitalisierung ist die zunehmende Miniaturisierung, das heißt immer kleinere Bauteile mit immer größerer Leistungsfähigkeit. Gerade in der Automobilindustrie werden die Megatrends Elektromobilität und autonomes Fahren zu einem sprunghaften Anstieg der verbauten Chips führen.

Unseren Anlagen zur Realisierung des neuartigen Packaging-Verfahrens für Mikrochips, dem Fan-Out Panel Level Packaging, kommt bei der Realisierung dieses Trends eine entscheidende Rolle zu. Neben einer deutlichen Reduktion von Volumen, Dicke, Gewicht und Herstellkosten des Packagings hat der Prozess auch signifikant positive Auswirkungen auf die thermische Leitfähigkeit und Geschwindigkeit der Bauteile.

Chancen- und Risikobericht

Risikomanagement und internes Kontrollsystem

Das Risikomanagement der Manz AG hat das Ziel, mögliche Risiken frühzeitig zu erkennen und durch geeignete Maßnahmen drohenden Schaden abzuwenden. Das Risikomanagementsystem erfasst sowohl Risiken als auch Chancen. Die Anwendung eines in die Unternehmensführung integrierten Risikomanagements zielt darauf ab, konzernweit mögliche Gefahren rechtzeitig zu identifizieren, zu bewerten und ihnen mit adäquaten Maßnahmen zu begegnen. Im Rahmen des unternehmerischen Handelns lassen sich Risiken nicht grundsätzlich vermeiden, werden aber soweit wie möglich minimiert bzw. transferiert.

Das Risikomanagement wird zentral vom Risikomanagementbeauftragten gesteuert, regelmäßig auf seine Wirksamkeit und Angemessenheit hin überprüft und in seiner Gesamtheit vom Finanzvorstand verantwortet. Die Verantwortung für die Risikoüberwachung hingegen ist dezentral organisiert und obliegt je nach Risikokategorie und -tragweite sowohl den Bereichsleitern als auch den Geschäftsführern der Tochtergesellschaften. Durch regelmäßige Abfragen in mündlicher und schriftlicher Form werden potenzielle Risiken in allen Segmenten erfasst und zugleich die Möglichkeit geschaffen, negative Entwicklungen durch frühzeitiges Gegensteuern zu verhindern. Dem Vorstand und dem Aufsichtsrat wird für eine umfassende Beurteilung der Risikolage ein Gesamtbericht in einem regelmäßigen Turnus vorgelegt.

Die Analyse und Bewertung der Risiken erfolgt anhand eines im Vergleich zum Vorjahr im wesentlichen unveränderten Risikomanagementsystems, bestehend aus einem definierten Kreis von Risikoverantwortlichen, festgelegten Risikokategorien und einer Risikoklassifizierung, welche das Gefahrenpotenzial und die Dringlichkeit des Handlungsbedarfs widerspiegeln. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf Risiken, deren Eintrittswahrscheinlichkeit hoch sowie deren möglicher Schaden im Falle eines Eintritts hoch ist. Die Identifikation und Handhabung von Risiken ist in den Unternehmensgrundsätzen verankert und als Aufgabe aller Mitarbeiter der Manz AG definiert. Durch die Einbindung der gesamten Belegschaft werden Risiken erkannt und an den jeweiligen Risikoverantwortlichen kommuniziert, der in Einklang mit den konzernweit definierten Handlungsgrundsätzen geeignete Maßnahmen ergreifen muss.

Die Risiken werden den nachfolgenden Kategorien zugeordnet:

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Operative Risiken

Strategische Risiken

Marktrisiken

Umweltrisiken

Ergänzend zu diesem Risikomanagementsystem finden im Rahmen des Planungsprozesses, basierend auf einer fortlaufenden Technologie- und Marktbeobachtung, weitere Aktivitäten sowohl zur Risikoidentifikation und -minderung als auch zur Identifikation von Chancen statt.

Die Wirksamkeit und Angemessenheit unseres Risikofrüherkennungssystems wurden vom Abschlussprüfer beurteilt. Er stellte fest, dass der Vorstand die nach § 91 Absatz 2 AktG geforderten Maßnahmen, insbesondere zur Errichtung eines Überwachungssystems, in geeigneter Weise getroffen hat, und dass das Überwachungssystem geeignet ist, Entwicklungen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden, frühzeitig zu erkennen.

Risikomanagementsystem für den Rechnungslegungsprozess (§ 289 Absatz 4 und § 315 Absatz 4 HGB)

Das Ziel des Risikomanagementsystems der Manz AG im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess ist die Identifizierung und Bewertung von Risiken, die der Regelkonformität des Konzernabschlusses entgegenstehen könnten. Das Risikomanagement beinhaltet die Gesamtheit aller organisatorischen Regelungen und Maßnahmen zur Risikoerkennung und zum Umgang mit den Risiken unternehmerischer Betätigung. Im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess sind bei Manz folgende Strukturen und Prozesse implementiert:

Der Finanzvorstand trägt die Gesamtverantwortung für das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess. Über eine fest definierte Führungs- und Berichtsorganisation sind alle in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften integriert. Die Einzelabschlüsse der Manz AG und der Tochtergesellschaften werden nach dem jeweiligen Landesrecht erstellt und in einen Abschluss gemäß IFRS übergeleitet.

Die Konzernbilanzierungsrichtlinien und das Konzernrechnungswesen, die in regelmäßigen Abständen an aktuelle externe und interne Entwicklungen angepasst werden, haben zum Ziel, die einheitliche Bilanzierung und Bewertung auf Grundlage der für das Mutterunternehmen geltenden Vorschriften zu gewährleisten. Darüber hinaus werden den Konzerngesellschaften zu erstellende Berichtspakete vorgegeben. Für den monatlichen Konsolidierungsprozess wird das SAP-Tool SEM-BCS eingesetzt. Zur Überprüfung der Datenkonsistenz werden hier automatische Plausibilitätskontrollen bereits bei der Datenerfassung vorgenommen.

Die Konsolidierungsmaßnahmen sowie die Überwachung der Einhaltung der zeitlichen und prozessualen Vorgaben erfolgt durch Mitarbeiter der Konsolidierungsabteilung auf Konzernebene. Weitere Kontrollaktivitäten auf Konzernebene umfassen die Analyse und ggf. die Korrektur der durch die Tochtergesellschaften vorgelegten Einzelabschlüsse unter Beachtung der von den Abschlussprüfern vorgelegten Berichte. Wesentliche Elemente der Risikokontrolle im Rechnungslegungsprozess sind außerdem die Funktionstrennung zwischen Eingabe, Prüfung und Freigabe sowie eine klare Zuordnung von Verantwortlichkeiten in den betroffenen Bereichen. Die Verwendung von SAP als IT-Finanzsystem leistet einen weiteren wichtigen Beitrag für die konsequente Fehlervermeidung. Des Weiteren soll auf allen Prozessebenen das Vier-Augen-Prinzip angewandt werden. Bei speziellen fachlichen und komplexen Fragestellungen werden außerdem externe Sachverständige miteinbezogen. Weitere Kontrollaktivitäten umfassen die Analyse und Plausibilitätskontrollen von Geschäftsvorfällen sowie die kontinuierliche Überwachung der Projektkalkulationen.

Durch die dargestellten Strukturen, Prozesse und Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems wird sichergestellt, dass die Rechnungslegung der Manz AG einheitlich und im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften, den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung, internationalen Rechnungslegungsstandards und konzerninternen Richtlinien erfolgt. Der Vorstand erachtet die eingerichteten Systeme, die jährlich hinsichtlich ihrer Optimierungs- und Weiterentwicklungsfähigkeit überprüft werden, als angemessen. Identifizierte Verbesserungspotenziale setzt der Vorstand in Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern der Manz AG um.

Alle Risiken werden entsprechend der nachstehenden Matrix klassifiziert, welche sowohl Eintrittswahrscheinlichkeit als auch mögliche Auswirkungen quantifiziert.

Risikobericht

Die nachfolgende Übersicht zeigt die Bewertung der Risiken, die sich im Geschäftsjahr 2022 (Prognosezeitraum) ergeben und zu Abweichungen in der Umsatz- und/​oder Ergebnisentwicklung führen könnten.

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Risiken Auswirkung Eintrittswahrscheinlichkeit Veränderung zum Vorjahr
Operative Risiken Projektrisiken mittel mittel
Personalrisiken mittel gering
Liquiditäts- und Finanzierungsrisiken hoch gering
Währungsrisiken mittel hoch
Risiken durch IT mittel gering
Strategische Risiken Risiken aus der strategischen Fokussierung auf dynamische Wachstumsmärkte hoch mittel
Abhängigkeit von Großkunden und Branchen hoch mittel
Marktrisiken Risiken im Zusammenhang mit internationalen Geschäftsaktivitäten hoch mittel
Risiken durch zunehmenden Wettbewerb gering mittel
Risiken durch raschen technologischen Wandel und bei der Markteinführung neuer Produkte hoch gering
Umweltrisiken Risiken in Zusammenhang mit Pandemien mittel gering
Risiken durch Umwelt und Natur mittel gering

Operative Risiken

Projektrisiken

Projektrisiken betreffen vor allem nicht standardisierte Großaufträge. Hier ergeben sich Risiken aus der möglichen Verfehlung der Plankosten und des Zeitplanes, der Nichterfüllung von Abnahmekriterien, aus Auftragsstornierungen und damit verbundenen Nichtabnahmen von Aufträgen und resultierenden Vertragsrisiken sowie aus dem möglichen Ausfall einzelner wichtiger Lieferanten. Durch den Ausbau des Anteils standardisierter Maschinenkomponenten am Produktportfolio, die gemäß Kundenwunsch modular zu Baugruppen oder ganzen Produktionsmaschinen individualisiert werden können, beabsichtigt die Manz AG, vorgenannte Projektrisiken insgesamt zu reduzieren. Um die Projekte grundsätzlich unter Kontrolle zu haben, werden Kosten, Zeit und Qualität im Rahmen eines Gate-Prozesses zwischen Geschäftsbereich und Operations aufeinander abgestimmt. Notwendige, zu Beginn eines Auftrags nicht vorhersehbare Konstruktionsänderungen bei nicht standardisierten Maschinen, könnten zu höheren Kosten als erwartet und damit zu einer Margenerosion bei Projekten führen. Um zusätzlichen Aufwand und damit verbundene Mehrkosten für die Fertigstellung der Projekte zu vermeiden, sind die Projekt- und Produktspezifikationen bereits in den Vertragsangeboten durch die abteilungsübergreifende Zusammenarbeit klar und präzise zu definieren.

Spezifische Projektrisiken bestehen vor allem hinsichtlich eines Vertrags über die Lieferung einer Produktionsanlage zur Fertigung von Solarmodulen mit dem chinesischen Kunden Chongquin Shenhua Thin Film Solar über die Lieferung einer CIGS-Produktionslinie. Das Großprojekt CIGSfab hat ein Gesamtauftragsvolumen in Höhe von 217,5 Mio. EUR. Die Installation der Anlagen wurde auf Kundenwunsch im Dezember 2020 unterbrochen und seither nicht mehr aufgenommen. Im ersten Quartal 2021 sind lediglich kleinere Arbeiten ausgeführt worden. Mit Schreiben vom 10. Juni 2021, 11. November 2021 und 18. Februar 2022 hat Manz den Vertrag über die Lieferung der Anlage gekündigt und gleichzeitig Ansprüche von ca. 64 Mio. EUR geltend gemacht. Diese Ansprüche betreffen die offenen Zahlungen aus dem Vertrag (43 Mio. EUR, vertragliche Zahlungen bei FAT und 12 Monate nach FAT) sowie Mehraufwendungen von 21 Mio. EUR. Der Kunde hat diesen Ansprüchen widersprochen und verweigert die Zahlung bzw. macht seinerseits Ansprüche geltend. Manz hat die Gesamtforderung im Entwurf eines Settlement Agreements vom 25. Februar 2022 auf rund 30 Mio. EUR reduziert. Im Konzernabschluss der Manz AG sind zum 31. Dezember 2021 Vertragsvermögenswerte aus dem Vertrag in Höhe von 23,2 Mio. EUR (Vj. 21,5 Mio. EUR) bilanziert. Aufgrund der noch offenen Einigung mit dem Kunden besteht eine erhebliche Unsicherheit hinsichtlich der geltend gemachten Ansprüche. Basierend auf den vertraglichen Vereinbarungen sowie rechtlicher Einschätzungen und dem aktuellen Diskussionsstand mit dem Kunden, geht die Manz AG unverändert von der Werthaltigkeit dieser Vertragsvermögenswerte aus.

Personalrisiken

Für den Unternehmenserfolg eines Hightech-Maschinenbauers sind qualifizierte und motivierte Führungskräfte und Mitarbeiter von entscheidender Bedeutung. Das Abwandern von Führungskräften oder Mitarbeitern in Schlüsselpositionen könnte sich negativ auf die geschäftliche Entwicklung der Gesellschaft auswirken und dadurch die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage beeinträchtigen. Gleichzeitig besteht das Risiko, dass neue geeignete Fach- und Führungskräfte oder zusätzliche Mitarbeiter nicht in ausreichender Anzahl gewonnen werden können. Manz schafft mit Maßnahmen, wie verschiedenen Arbeitszeitmodellen oder der finanziellen Beteiligung der Mitarbeiter am Erfolg des Unternehmens, ein positives Arbeitsumfeld und kann so Mitarbeiter und Know-how langfristig im Unternehmen halten. Als börsennotiertes Unternehmen steht die Manz AG stärker im Blickfeld von potenziellen Beschäftigten als nicht börsennotierte Unternehmen. Dies erlaubt es der Manz AG, ihr Angebot an die Mitarbeiter, wie flache Hierarchien, spannende Tätigkeiten, flexible Arbeitszeiten sowie gut ausgestattete Arbeitsplätze, besser zu präsentieren. Es bringt jedoch auch zusätzliche Aufmerksamkeit in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten, was die Personalgewinnung temporär erschweren kann. Ein weiterer positiver Aspekt der Börsennotierung liegt zudem in der Möglichkeit, Mitarbeiter durch die Ausgabe von Aktien und eine entsprechende Erfolgsbeteiligung enger an das Unternehmen zu binden.

Liquiditäts- und Finanzierungsrisiken

Die Muttergesellschaft Manz AG finanziert sich aktuell über Bankguthaben und eine geringe Barkreditlinie. Die Tochtergesellschaften in der Slowakei, Ungarn, Italien, China und Taiwan finanzieren sich vor allem über kurzfristige Kontokorrentkredite und in geringem Umfang über langfristige Darlehen. Zum Stichtag 31. Dezember 2021 verfügte die Manz-Gruppe über flüssige Mittel in Höhe von 36,1 Mio. EUR (Vj. 69,7 Mio. EUR) sowie freie Bar- und Avalkreditlinien in Höhe von 17,8 Mio. EUR (Vj. 16,9 Mio. EUR). Im Allgemeinen sind zur Verringerung der Liquiditäts- und Finanzierungsrisiken die Gesellschaften der Manz-Gruppe - dort wo möglich - angehalten, Aufträge "Cash positiv" abzuwickeln. Hierbei sollten über die Gesamtlaufzeit des jeweiligen Projektes die Einzahlungen die Auszahlungen übersteigen. Wie im Projektgeschäft üblich, hat eine Verzögerung von Auftragseingängen oder Einzahlungen signifikante Auswirkungen auf die Liquidität der jeweiligen Gesellschaft und gegebenenfalls auf den Konzern.

Generell besteht zudem im Umfeld von geförderten Entwicklungsprojekten das Risiko, dass der Förderträger Rückforderungen aufgrund von Nichterreichung der vereinbarten Projektziele stellen kann, die sich negativ auf die Liquidität auswirken können.

Zudem können Förderzusagen an das Bestehen einer anderweitigen Finanzierung über den Eigenanteil an den Projektkosten geknüpft sein. Somit können ursprünglich zugesagte Fördergelder auch ausbleiben, wenn die Finanzierung des Eigenanteils nicht gesichert ist. Die Manz AG geht davon aus, dass sowohl die Finanzierung des Eigenanteils als auch die Erreichung der geförderten Projektziele gesichert sind.

Um die Risiken aus verzögerten Einzahlungen zeitnah zu erkennen, arbeitet die Manz-Gruppe mit einer rollierenden Liquiditätsvorschau, die zweiwöchentlich aktualisiert wird. Basierend auf der aktuellen Unternehmensplanung und einem Auftragsbestand zum Stichtag 31. Dezember 2021 von 229,1 Mio. EUR (Vj. 202,3 Mio. EUR), welche zu künftigen Zahlungseingängen führen, geht der Vorstand davon aus, dass die Manz AG ihren künftigen Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann.

Währungsrisiken

Die Währungsrisiken der Manz AG ergeben sich aus operativen Tätigkeiten. Diese betrafen im Geschäftsjahr 2021 hauptsächlich Transaktionen der asiatischen Gesellschaften aus dem Verkauf von Maschinen. Das transaktionsbezogene Wechselkursrisiko, resultierend aus der Auf- bzw. Abwertung des US-Dollar gegenüber dem Neuen Taiwan Dollar, des Euro gegenüber dem Neuen Taiwan Dollar sowie des Euro gegenüber dem Chinesischen Renminbi, wird grundsätzlich - wo nötig und möglich - durch Devisentermingeschäfte abgesichert. Darüber hinaus wird das Wechselkursrisiko in der Regel auch durch die Verteilung der Produktionsstandorte auf mehrere Länder reduziert (natural hedging).

Informationstechnische Risiken

Ein Großteil der Prozesse und Kommunikation in der Manz-Gruppe läuft IT-gestützt ab. Deshalb hat die Sicherheit der Unternehmensdaten sowie das Vermeiden von Unterbrechungen von IT-unterstützten Geschäftsprozessen hohe Priorität. Hierfür werden IT-Systeme gegen mögliche Cyber-Attacken durch unberechtigte Zugriffe Dritter oder durch Schadsoftware geschützt und Alternativlösungen im Falle von Stabilitätsproblemen erarbeitet.

Strategische Risiken

Risiken aus der strategischen Fokussierung auf dynamische Wachstumsmärkte

Als Hightech-Maschinenbauer fokussiert sich die Manz AG auf schnell wachsende Zukunftsmärkte mit kurzen Produktlebenszyklen. Mit ihren Produktionslösungen trägt Manz zur Entwicklung zahlreicher Technologien bei. So werden Bestandteile von Smartphones und Tablet-Computern, Batterien für Elektrofahrzeuge, Unterhaltungselektronik und stationäre Energiespeicher sowie Solarmodule auf Manz-Maschinen hergestellt. Diese Marktpositionierung in wettbewerbsintensiven und innovationsgetriebenen Märkten birgt das Risiko eines Wettbewerbsnachteils aufgrund von zu geringer Flexibilität der Strukturen, nicht ausreichendem Know-how oder zu langsamem Entwicklungstempo. Um dies zu vermeiden, sind die jeweiligen Geschäftsbereiche daher stets bestrebt, die Anforderungen der Kunden sowie die zukünftigen technologischen Trends in den Branchen frühzeitig zu erkennen. Aus diesen Erkenntnissen leitet das Unternehmen Innovationen ab, um den Wettbewerbern einen Schritt voraus zu sein. Die Innovationsansätze werden von den Geschäftsbereichen halbjährlich in einem gruppenweiten Strategiemeeting vorgestellt, diskutiert und die Umsetzung nach eingehender, positiver Prüfung verabschiedet.

Abhängigkeit von Großkunden und Branchen

Die Entwicklung von Fertigungsanlagen für Industriebetriebe birgt die Gefahr einer Konzentration im Auftragsvolumen auf einzelne Projekte, Branchen und Kunden. So erwirtschaftete die Manz AG im Geschäftsjahr 2021 rund 34 % ihrer Umsätze mit drei Kunden. Für den Fall, dass der Wegfall eines Großkunden nicht kompensiert werden kann, ist mit negativen Auswirkungen auf die Ergebnisse der Manz-Gruppe zu rechnen. Manz verfolgt aus diesem Grund das Ziel, die Auftragsstruktur innerhalb der drei strategischen Geschäftsbereiche ausbalanciert zu gestalten. Dabei sollen sich modular kombinierbare Maschinen und Maschinenkomponenten, wie auch "kleine Linien" sowie Großprojekte (> 10 Mio. EUR Auftragsvolumen) die Waage halten. Das Risiko einer rückläufigen Entwicklung bei Großkunden soll grundsätzlich durch die Verbreiterung des Kundenstamms und der Diversifizierung von Projektvolumina und des Geschäftsmodells verringert werden. Zudem nimmt Manz im Segment Contract Manufacturing Drittgeschäfte an, um trotz zyklischer Entwicklung der strategischen Geschäftsbereiche, eine ausgewogene Kapazitätsauslastung zu realisieren.

Marktrisiken

Risiken im Zusammenhang mit den internationalen Geschäftsaktivitäten

Negative gesamt- und finanzwirtschaftliche Entwicklungen in den internationalen Absatzmärkten können mit negativen Effekten für die Geschäftsentwicklung verbunden sein. So könnte sich als Konsequenz die Refinanzierung für Manz als börsennotiertes Unternehmen über den Kapitalmarkt deutlich schwieriger gestalten. Bei potenziellen Kunden der Manz AG allgemein besteht das Risiko, dass, basierend auf den teilweise noch jungen Märkten, das notwendige Kapital für Investitionen in neue Anlagen nicht zur Verfügung steht. Manz betreibt daher eine kontinuierliche Markt- und Wettbewerbsbeobachtung und -analyse, um solche Entwicklungen frühzeitig zu erkennen und ihnen entgegenzuwirken. Die Flexibilisierung der gesamten Unternehmensorganisation, der Ausbau des Produktportfolios, der Kundenbasis und der weltweiten Vertriebskapazitäten sowie die Fokussierung auf Wachstumsmärkte der drei Kernregionen Asien, Europa und den USA ermöglichen es, kurzfristig auf negative Veränderungen in einzelnen Märkten zu reagieren. Auch beschaffungsmarktseitig kann die zunehmende Internationalisierung zu Risiken führen, z. B. kann es zu Engpässen durch Handelskriege, wie zum Beispiel zwischen China und den USA, sowie durch die aktuellen kriegerischen Auseinandersetzungen in der Ukraine kommen. Auch lieferantenseitig ist die Manz AG bestrebt, durch Flexibilität, z. B. der Vermeidung von Single-Source-Lieferanten, nicht in Abhängigkeit von einzelnen Lieferanten oder Beschaffungsmärkten zu geraten.

Risiken durch zunehmenden Wettbewerb

Bestehende und potenzielle Wettbewerber, insbesondere asiatische Hersteller, könnten versuchen, Marktanteile in den Zielbranchen der Manz AG zu gewinnen - vor allem durch eine aggressive Preispolitik, ein Ungleichgewicht durch lokale Steuer- und Subventionspolitik von Staaten und Regierungen oder durch Einfuhrbeschränkungen zur Stützung nationaler Unternehmen. Ein weiteres Risiko besteht in zu vielen neuen Wettbewerbern, wodurch ein Überangebot am Markt entsteht und es in der Folge zu einer Konsolidierung unter den Unternehmen kommt. Dies könnte einen direkten Einfluss auf die Entwicklung der Marktanteile der Gesellschaft und damit auf die Absatz-, Umsatz- und die Ertragssituation der Manz AG haben. Um diesen Risiken wirksam entgegenzutreten, werden im Bereich "Market Intelligence" ständig Markt- und Wettbewerbsbeobachtungen durchgeführt, welche regelmäßig in internationalen Vertriebsmeetings ausführlich diskutiert werden und als Basis für eventuelle Gegenmaßnahmen dienen. Des Weiteren liefert das CRM-System (Customer-Relationship-Management-System) Frühindikatoren zur Beurteilung der zukünftigen Marktentwicklung. Eine detaillierte Analyse von verlorenen Projekten verschafft zeitnah Klarheit über die Wettbewerbssituation. Auch der Prozess der "Produktfindung, -entwicklung und -markteinführung" hat zum Ziel, mit strategischen Innovationen für den erforderlichen Wettbewerbsvorsprung in Wachstumsmärkten zu sorgen und die Positionierung der Manz AG als Hightech-Maschinenbauer weiter zu stärken. Durch lokale Standorte in Taiwan und China, den damit verbundenen lokal üblichen Produktionskosten sowie einem direkten Kundenkontakt wirkt Manz einer Abwanderung zu einheimischen Wettbewerbern entgegen. Auch strategische Kooperationen, zum Beispiel im Segment Energy Storage mit der chinesischen Shenzhen Yinghe Technology Co. Ltd., zielen darauf ab, mit einer Fokussierung das individuelle Leistungsportfolio zu straffen, dadurch die Kostenbasis zu verringern und somit die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens zu steigern.

Risiken durch raschen technologischen Wandel und bei der Markteinführung neuer Produkte

Zur Behauptung der technologischen Positionierung am Markt sind Forschung und Entwicklung sowie ein innovatives Produktportfolio für die Gesellschaft von entscheidender Bedeutung. Die Industrien, für welche die Manz AG ihre Maschinen und Anlagen entwickelt und herstellt, sind von einem raschen technologischen Wandel geprägt. Substitutive oder disruptive Technologien könnten wesentliche Teile eines bestehenden Markts besetzen. Wettbewerbern der Manz AG könnte es somit gelingen, durch die Entwicklung entsprechender Technologien oder auch Software, schneller oder besser auf geänderte Kundenanforderungen zu reagieren und so einen Wettbewerbsvorsprung gegenüber der Manz AG zu erlangen. In diesen Fällen könnte die Nachfrage nach den Produkten der Manz AG erheblich beeinträchtigt werden. Ferner könnten von der Manz-Gruppe Maschinen und Anlagen entwickelt werden, für die am Markt keine oder nur eine geringe Nachfrage besteht. Auch besteht das Risiko, dass sich die Fertigstellung neuer Produkte, die sich aktuell noch in der Entwicklung befinden, zukünftig als komplexer herausstellt als erwartet. Probleme beispielsweise bei der technischen Machbarkeit, Qualitätssicherung, Nichteinhaltung von Fristen, erhöhten Kosten usw. könnten im schlimmsten Fall zum Verlust von Kunden in Verbindung mit finanziellen Verlusten führen. Die Manz AG ist bestrebt, einen engen Kontakt zu ihren Kunden zu pflegen und so neue Trends frühzeitig zu erkennen. Im Bereich Business Development beschäftigt man sich zudem mit neuen Applikationsmöglichkeiten für die von Manz entwickelten Technologien. Mögliche Marktpotenziale prüft die Gesellschaft im Vorfeld sorgfältig, um die Renditen von Entwicklungsprojekten abschätzen und damit die Ressourcen optimal einsetzen zu können. Auf Grundlage der Risikoanalyse verfolgt Manz zudem das Ziel, die vertragsgemäße Realisierung von Projekten und Produkten sicherzustellen. Dem grundsätzlichen Risiko bei der Entwicklung und Einführung neuer Produkte für einzelne Kunden begegnet die Manz AG zudem durch die Erweiterung des Produktportfolios um Maschinenkomponenten, die auf Kundenwunsch modular zu Baugruppen oder kompletten Produktionsmaschinen individualisiert werden können.

Umweltrisiken

Risiken in Zusammenhang mit Pandemien

Als international agierender Hightech-Maschinenbauer verfügt die Manz AG über Produktionsstätten in Deutschland, China, Taiwan, der Slowakei, Ungarn und Italien sowie weitere Service-Niederlassungen in den USA und Indien. Die Aktivitäten in Regionen mit weniger entwickelten Gesundheitssystemen könnten sich im Falle von Pandemien und in der Folge verbundenen Produktionsstopps negativ auf die geschäftliche Entwicklung der Gesellschaft in der Region auswirken und dadurch die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage beeinträchtigen. Pandemien könnten sich in diesem Zusammenhang insbesondere auf die Abwicklung unserer Kundenprojekte in Asien weiterhin negativ auswirken.

Risiko durch Umwelt und Natur

Durch Naturkatastrophen wie Erdbeben und Überschwemmungen oder andere Ereignisse wie Feuer kann es zu Produktionsstopps kommen, die sich negativ auf die geschäftliche Entwicklung der Gesellschaft auswirken und dadurch die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage beeinträchtigen können. Außerdem gibt es Risiken für Umweltverschmutzungen, für die die Manz AG haftbar gemacht werden könnte.

Chancenbericht

Branchenfokus mit wettbewerbsfähigem und kundenorientiertem, innovativem Technologieportfolio

In den vergangenen Jahren hat das Unternehmen mit der konsequenten Ausrichtung des Technologie- und Produktportfolios auf die Bedürfnisse und Herausforderungen der Automobilindustrie & Elektromobilität, Batteriefertigung, Elektronik, Energie sowie der Medizintechnik, die Voraussetzungen für die aktuellen Wachstumspotenziale geschaffen. Mit dem neuen Markenclaim "engineering tomorrow's production" zur Schärfung der Positionierung und der zum 01. Januar 2022 erfolgten Neuausrichtung der Konzernorganisation, zielt Manz darauf ab, die Chancen dieser dynamischen Wachstumsmärkte noch besser zu nutzen. Im Zuge dessen wurde die Organisationsstruktur des Konzerns optimiert, die Geschäftsbereiche neu geordnet und die Berichtssegmente entsprechend angepasst.

Mit dieser Neuausrichtung, einer klaren Zuordnung von Verantwortlichkeiten, einer deutlichen Reduktion von Schnittstellen sowie einer Stärkung sowohl der Gruppenfunktionen als auch der jeweiligen Standorte, wird die Manz AG schneller und agiler auf die Anforderungen ihrer Kunden eingehen und ihre Geschäftsaktivitäten skalieren können.

Nachhaltige Wettbewerbs- und Renditefähigkeit durch profitables Wachstum

Die Grundlage für die angestrebte nachhaltige Stabilität bei langfristigem Wachstum bildet das diversifizierte Geschäftsmodell der Manz AG. Mit dem Ziel, die Kundenbasis deutlich auszuweiten und damit das Geschäftsmodell weiter zu stabilisieren, baut die Manz AG, zusätzlich zu den kundenindividuellen Lösungen, den Anteil modularer Maschinen am Produktportfolio stetig aus. Diese modularen Maschinen sollen, basierend auf einem Baukastensystem, zu kompletten, individuellen Systemlösungen verkettet werden können. Durch diesen Schritt sollen Entwicklungsrisiken, -aufwand und -dauer deutlich reduziert und damit die Amortisation der Entwicklungsanstrengungen signifikant verkürzt werden. Gleichzeitig sollen für die Manz AG hieraus Synergieeffekte resultieren, welche die Produktivität der gesamten Gruppe unterstützen.

Darüber hinaus treibt die Manz AG mit dem Projekt "Lithium-Batteriefabrik der Zukunft" die Entwicklung hocheffizienter Maschinen und Prozesse zur vollautomatisierten Herstellung von Lithium-Ionen-Batterien der nächsten Generation voran. Durch die bewährte Projekt- und Entwicklungskompetenz kann Manz so die Leistungsfähigkeit und Kosteneffizienz der Produktion signifikant verbessern und die Time-to-Market für die Kunden deutlich reduzieren. Dieses Projekt der Manz AG wird im Rahmen der wichtigen Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse ("IPCEI") zur Förderung von Forschung und Innovation in der Batterie-Wertschöpfungskette durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und das Landeswirtschaftsministerium Baden-Württemberg unterstützt. Darüber hinaus erhielt auch die Manz Italy Srl vom italienischen Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung eine Förderzusage. Als einer der wenigen europäischen Maschinenbauer, der bereits umfangreiche Erfahrungen im Bereich der gesamten Wertschöpfungskette der Lithium-Ionen-Batterieproduktion hat, kann Manz durch die IPCEI-Förderung seine Entwicklungsaktivitäten weiter intensivieren und somit die eigene Wettbewerbsfähigkeit kontinuierlich ausbauen.

Zudem ist eine kostenbewusste Unternehmensführung für die profitable Entwicklung eines Unternehmens von zentraler Bedeutung. Das diversifizierte Geschäftsmodell und fortlaufende Maßnahmen zur Kostenoptimierung zielen darauf ab, dauerhaft und nachhaltig wettbewerbsfähig und profitabel zu sein.

Segmentübergreifender Technologieeinsatz bietet Chancen für Synergieeffekte und Flexibilität

Bei der Entwicklung ihrer Produktionsanlagen betreibt die Manz AG einen aktiven Technologietransfer zwischen den Branchen. Indem das umfassende technologische Know-how branchenübergreifend eingesetzt wird, schafft das Unternehmen Synergien und ist dadurch bestrebt, einen Beitrag zur Minimierung der Fertigungskosten für seine Kunden zu realisieren und somit zu deren wirtschaftlichen Produktion beizutragen. Gleichzeitig sollen die zwischen den Segmenten erzielten Synergieeffekte die Produktivität und Profitabilität der Manz-Gruppe fördern. Durch die Nutzung der Synergieeffekte zwischen den Segmenten ist das Geschäftsmodell der Manz AG zudem flexibel für neue Wachstumstrends und Absatzmärkte mit zusätzlichem Umsatz- und Ertragspotenzial aufgestellt.

Kooperationen mit strategischen Partnern eröffnet Wachstumspotenzial

Bereits 2020 ist die Manz AG eine strategische Kooperation mit dem chinesischen Partner Shenzhen Yinghe Technology Co. Ltd. eingegangen. Die Kooperation sieht vor, dass Manz und Yinghe ihren Kunden zukünftig im Rahmen eines Lizenzmodells die beste Anlagentechnologie aus dem jeweiligen Produktportfolio gemeinsam anbieten, um auf diese Weise die Marktpotenziale noch besser nutzen zu können.

Diesen erfolgreichen Ansatz hat die Manz AG 2021 weiterentwickelt und eine weitere strategische Kooperation im Bereich Lithium-Ionen-Batteriesysteme mit der GROB-WERKE GmbH & Co. KG geschlossen. GROB ist seit über 90 Jahren taktgebender Vorreiter im Bau von Produktions- und Automatisierungssystemen und überzeugt mit seiner Umsetzungsstärke in der Konzeption, Planung und Inbetriebnahme hochkomplexer und kundenspezifischer Anlagen für die Massenproduktion, insbesondere für die Automobilindustrie, in den letzten fünf Jahren mit starkem Fokus auf der E-Mobilität. Im Rahmen der Partnerschaft setzen die Unternehmen innovative Maschinenstandards "made in Europe" um, kombinieren hierfür Markt- und Kundenzugang und bündeln die technologischen Expertisen. Damit ist Manz gemeinsam mit GROB in der Lage, den kompletten Produktionsprozess zur Herstellung von Lithium-Ionen-Batteriezellen und -modulen, von der Beschichtung des Elektrodenmaterials bis zur Pack-Montage, aus einer Hand und voll integriert anzubieten. Hierdurch können den Kunden deutliche Wettbewerbsvorteile hinsichtlich Effizienz, Leistungsfähigkeit und Sicherheit ihrer Batteriezellen und -module angeboten werden.

Beurteilung und Zusammenfassung der Risiko- und Chancensituation

Das Risikoportfolio der Manz AG besteht sowohl aus vom Konzern beeinflussbaren als auch nicht beeinflussbaren Risiken, wie Konjunktur und Branchenentwicklung. Die Situation in diesen Bereichen beobachtet und analysiert das Unternehmen regelmäßig. Beeinflussbare Risiken werden durch entsprechende Überwachungs- und Kontrollsysteme frühzeitig erkannt und sollen somit vermieden werden. Wesentliche Risiken, die wahrscheinlich schwerwiegende negative Auswirkungen auf die ökologischen oder gesellschaftlichen Aspekte haben, lassen sich aufgrund des Geschäftsmodells der Manz AG nicht ableiten.

Die Risiko- und Chancenidentifikation hat weder für das Geschäftsjahr 2021 noch für den Prognosezeitraum 2022 für den gesamten Konzern oder für die einzelnen Konzerngesellschaften ein bestandsgefährdendes Risiko ergeben. Ein bestandsgefährdendes Risiko leitet sich aus der Kennzahl Risikotragfähigkeit ab, die den kumulativen Erwartungswert sämtlicher Risiken, deren Eintrittswahrscheinlichkeit über 40 % liegt, berücksichtigt. Überschreitet diese Kennzahl die Hälfte des Konzern- bzw. Einzelabschlusseigenkapitals des Vorjahres, ist dies als bestandsgefährdend definiert.

Im Geschäftsjahr 2021 hat sich die Risiko- und Chancenlage hinsichtlich der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie weiter verbessert. Nachteilig wirkte sich aus, dass es im Geschäftsbereich Solar im Geschäftsjahr 2021 wider Erwarten nicht zu einem Abschluss des Projekts CIGSfab gekommen ist. Für die übrigen Risiken hat sich die Lage gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen nicht verändert. Inwieweit sich jedoch der Krieg in der Ukraine auf die gesamtwirtschaftlichen und branchenspezifischen Rahmenbedingungen im Jahr 2022 auswirkt, ist derzeit aufgrund erheblicher Unsicherheiten und der hohen Dynamik nicht verlässlich abschätzbar. Zwar unterhält Manz weder mit Geschäftspartnern in Russland noch in der Ukraine direkte Geschäftsbeziehungen; indirekt können sich die Folgen dieser kriegerischen Auseinandersetzung bspw. über steigende Energiekosten jedoch nachteilig auf die Manz AG auswirken. Risiken, deren Bedeutung gemäß Risikomanagementsystem im Vergleich zum Vorjahr keine bzw. eine geringere Relevanz aufweisen, wurden im aktuellen Risikobericht nicht aufgeführt. Die Risiken und deren mögliche Auswirkungen sind bekannt, ebenso wie die einzuleitenden Maßnahmen. Die sich zeigenden Chancen werden analysiert und die Realisierung gegebenenfalls in die Wege geleitet.

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Chancen Auswirkung Eintrittswahrscheinlichkeit
Branchenfokus mit wettbewerbsfähigem und kundenorientiertem, innovativem Technologieportfolio hoch hoch
Nachhaltige Wettbewerbs- und Renditefähigkeit durch profitables Wachstum hoch mittel
Segmentübergreifender Technologieeinsatz bietet Synergieeffekte und Flexibilität hoch hoch
Strategische Kooperationen eröffnen Wachstumspotenzial mittel hoch

Der Vorstand der Manz AG kommt damit seiner Informationsverpflichtung über die Chancen und Risiken des Unternehmens gegenüber dem Aufsichtsrat und den Aktionären nach. Er sieht diese Berichterstattung als wichtiges Element einer gelebten Corporate Governance an.

Aus heutiger Sicht bestehen für die zukünftige Entwicklung der Manz AG keine bestandsgefährdenden Risiken, die die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns wesentlich beeinträchtigen könnten.

Unsere zuverlässigen Anlagen garantieren die Einhaltung höchster Qualitätsanforderungen über alle Produktionsschritte hinweg.

Vom Fitness-Tracker bis zur Insulinpumpe

Selbstkontrolle aber auch die Fernüberwachung und -steuerung von Vitalfunktionen sind wichtige Wachstumstreiber in der Medizinbranche. Unsere langjährige Erfahrung bei der Herstellung elektronischer Produkte macht uns zu einem idealen Partner für den Bereich Digital Healthcare.

Wachstumsbranchen im Fokus: Medizintechnik

Wenn Wearables den Blutdruck und Puls überwachen

Sogenannte "Smart Medical Devices" eröffnen der Medizintechnik neue Möglichkeiten, die medizinische Versorgung und somit die Lebensqualität zu verbessern. Um diese Chancen erfolgreich zu nutzen, braucht es höchste Prozessgenauigkeit und einen hohen Automatisierungsgrad in der Fertigung. Genau dafür steht Manz.

Unsere Mission: Gesundheit und Lebensqualität verbessern

100 % ige Rückverfolgbarkeit in der Herstellung künstlicher Gelenke...

...durch eindeutige Kennzeichnung von Implantaten mittels vollautomatisierter Lasergravur.

Hierzu bündeln wir unsere jahrzehntelange Erfahrung und unser umfassendes Prozess-Know-how aus der Fertigung von elektronischen Komponenten. Das Ergebnis sind modulare und skalierbare Produktionsanlagen, die eine hohe Kosteneffizienz sowie eine herausragende Produktqualität sicherstellen.

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Smart Medical Devices zur Überwachung von Gesundheitsdaten oder der Dosierung von Medikamenten, z. B. Fitness-Tracker, digitale Injektions- und Inhalationssysteme, sensorbasierte Glukosemessungen oder pflasterbasierte Infusionssysteme

Herzrhythmus-Managementsysteme wie Herzschrittmacher und Defibrillatoren sowie Systeme zur häuslichen Gesundheitsüberwachung wie etwa zum Herz-Monitoring

Orthopädie, unter anderem Implantate für Knie, Schulter, Ellbogen und Hüfte, Dental- und Operationsschrauben, Knochensägen oder Operationsbesteck

Maximale Produkt- und Patientensicherheit

Unsere Anlagen garantieren die Einhaltung der außerordentlich hohen Qualitätsanforderungen über alle Produktionsschritte hinweg. Dazu stellen sie die lückenlose Nachverfolgbarkeit der verwendeten Komponenten und Prozessparameter sicher. Und dies höchst wirtschaftlich und zuverlässig durch integrierte Prüfsysteme. So ist es möglich, Produkte wie Herzrhythmussysteme bereits während der Herstellung inline zu testen sowie sämtliche Prozessschritte und -ergebnisse - dank automatisierter Prüfverfahren - zu dokumentieren.

Prognosebericht

Anpassung der Berichtssegmente

In den vergangenen Jahren hat das Unternehmen mit der konsequenten Ausrichtung des Technologie- und Produktportfolios auf die Bedürfnisse und Herausforderungen der Automobilindustrie & Elektromobilität, Batteriefertigung, Elektronik, Energie sowie der Medizintechnik, die Voraussetzungen für die aktuellen Wachstumspotenziale geschaffen. Mit dem neuen Markenclaim "engineering tomorrow's production" zur Schärfung der Positionierung und der nun erfolgten Neuausrichtung der Konzernorganisation, zielt Manz darauf ab, die Chancen dieser dynamischen Wachstumsmärkte noch besser zu nutzen. Im Zuge dessen wurde zum 1. Januar 2022 die Organisationsstruktur des Konzerns optimiert, die Geschäftsbereiche neu geordnet und die Berichtssegmente entsprechend angepasst. Das Unternehmen berichtet fortan in den beiden Berichtssegmenten "Mobility & Battery Solutions" sowie "Industry Solutions". Mobility & Battery Solutions wird dabei im Wesentlichen die Geschäftsaktivitäten des früheren Segments Energy Storage mit einem klaren Fokus auf den Wachstumsmarkt E-Mobility umfassen. Im Berichtssegment Industry Solutions vereint die Manz AG die Aktivitäten der zwei Business-Areas Electronics (Halbleiter-Backend-Produktion, Fan-Out Panel Level Packaging und Display-Technologien) sowie Industrial Automation (industrielle Montagelösungen zur Herstellung von Consumer Electronics, Leistungselektroniken und weiterer Komponenten des elektrischen Antriebsstrangs).

Mit der nun vorgenommenen Neuausrichtung, einer klaren Zuordnung von Verantwortlichkeiten, einer deutlichen Reduktion von Schnittstellen sowie einer Stärkung der Gruppenfunktionen und der jeweiligen Standorte, wird die Manz AG die Chancen der Wachstumsmärkte wesentlich besser nutzen, ihre Geschäftsaktivitäten skalieren und so die gesteckten Ziele erreichen können.

Die folgenden Prognosen und Aussagen über die voraussichtliche Entwicklung der Manz AG erfolgen im Rahmen dieser angepassten Berichtsstrukturen.

Konjunktureller und branchenbezogener Ausblick

Das Kiel Institut für Weltwirtschaft (IfW) sieht eine große Unsicherheit in den Auswirkungen der neuen Omikron-Variante des Coronavirus auf die Konjunktur. Die IfW-Experten rechneten im Dezember 2021 damit, dass die wirtschaftliche Aktivität in den nächsten Monaten merklich gedämpft wird, sich die weltwirtschaftliche Erholung aber im weiteren Verlauf des Jahres 2022 wieder durchsetzen wird. Für das laufende Jahr 2022 wird insgesamt ein weltweites Wirtschaftswachstum von 4,5 % erwartet (Vj. 5,7 %). Für die USA rechnen die Wirtschaftsforscher des IfW 2022 mit einem Wirtschaftswachstum von 4,4 % (Vj. 5,6 %). Aufgrund der Immobilienkrise sowie Maßnahmen zur Eindämmung lokaler Covid-19-Ausbrüche wird die Wirtschaft in China 2022 voraussichtlich um 4,1 % wachsen (Vj. 7,8 %). Für die Europäische Union wird für 2022 mit einem Wachstum von 3,5 % gerechnet (Vj. 5,0 %). In Deutschland wird das Wachstum mit 4,0 % voraussichtlich etwas höher ausfallen, allerdings war hier der Anstieg 2021 mit 2,6 % geringer als im europäischen Durchschnitt.

Für die Maschinenproduktion im Jahr 2022 erwartet der VDMA in seiner Prognose vom März 2022 ein reales Wachstum von 4,0 % (Vj. 7,0 %). Damit würde der Produktionswert im Maschinenbau 2022 auf 241 Mrd. Euro ansteigen und das Vor-Corona-Niveau übertreffen (2019: 226 Mrd. Euro). Die tatsächliche Entwicklung hängt wesentlich vom weiteren Verlauf der Materialengpässe sowie der Corona-Pandemie ab, die auch 2022 zu den großen Herausforderungen der Branche zählen.

In den im Segment Mobility & Battery Solutions adressierten Märkten werden folgende Entwicklungen erwartet:

Der Halbleitermangel wird die globale Automobilindustrie nach Einschätzung von Experten auch im laufenden Jahr und darüber hinaus beeinflussen. Die Hauptursachen dafür sieht die Unternehmensberatung Roland Berger in einem strukturellen Ungleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage sowie in grundlegenden Problemen in den Lieferketten, die durch die Covid-19-Pandemie und weitere externe Faktoren ausgelöst und verstärkt wurden.

IHS Markit prognostiziert für das Jahr 2022 eine weltweite Produktion von rund 6,4 Millionen reinen Elektrofahrzeugen, was einem Zuwachs von 39 % im Vergleich zum Jahr 2021 entspricht. Der Anteil reiner Elektrofahrzeuge erhöht sich demnach auf knapp acht Prozent (Vj. rund 6 %). In den folgenden Jahren wird der Anteil weiter kontinuierlich steigen. Auf Basis der Daten von IHS Markit ergibt sich für 2027 ein Anteil von 25 %.

Die Batterie ist eine der zentralen Komponenten von Elektrofahrzeugen. Um den steigenden Batteriebedarf in den kommenden Jahren zu decken, werden die Produktionskapazitäten dafür massiv auf- und ausgebaut. Für das laufende Jahr wird die benötigte Batteriekapazität für die oben genannte Produktion von 6,4 Millionen Elektrofahrzeugen von IHS Markit auf rund 380 Gigawattstunden beziffert, was einem Zuwachs von rund 56 % im Vergleich zu 2021 entspricht.

Im Segment Industry Solutions adressiert Manz mit seinen Maschinen verschiedene Märkte. Darunter fallen sowohl Anlagen für die Elektronik- und Displayindustrie, aber auch Montagelinien für weitere Industrien, unter anderem zur Herstellung von Zellkontaktiersystemen (ZKS) für Elektrofahrzeuge.

Für den globalen Displaymarkt 2022 erwartet DSCC ein Kapazitätswachstum von 7 % im Vergleich zum Vorjahr (Vj. 11 %). Als wesentliche Wachstumstreiber sieht DSCC den Kapazitätsausbau durch LCD-Hersteller sowie OLED-Hersteller, die sich stärker am IT-Markt ausrichten. Während LCD-TVs mit einem Marktanteil von über 70 % auch in den kommenden Jahren den Markt dominieren werden, erwarten DSCC für OLED-TVs die höchsten Wachstumsraten mit durchschnittlich 18 % zwischen 2020 und 2026.

Im Bereich der Leiterplatten-Produktion erwartet Prismark auch im Jahr 2022 für paketierte Substrate die höchsten Wachstumsraten aller Segmente. Der Markt soll bis zum Jahresende 2022 auf 15,6 Mrd. US-Dollar wachsen (Vj. rund 14 Mrd. US-Dollar).

Für das Chip Packaging-Verfahren Fan-Out Panel Level Packaging (FOPLP) prognostiziert Yole Développement ein Wachstum des Gesamtmarktes auf 88 Mio. US-Dollar (Vj. 73 Mio. US-Dollar). Zu den wichtigsten Wachstumstreibern auf der Anwendungsseite zählt Yole den steigenden Bedarf an High-Performance-Computing (HPC) sowie High-End-Smartphones bzw. Smartwatches.

Aufgrund des starken Wachstums im Bereich der Elektrofahrzeuge wird auch der Markt für Zellkontaktiersysteme, die ein wesentlicher Bestandteil zur Integration und Verschaltung von Batteriezellen bzw. -modulen sind, weiter wachsen. Für das Jahr 2022 prognostiziert Manz auf Basis der Zahlen von IHS Markit insgesamt etwa 140 Millionen produzierte Zellkontaktiersysteme (Vj. 106 Millionen).

Erwartete Entwicklung des Konzerns und der Segmente

Umsatzprognose

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Ist 2020 Prognose 2021 Ist 2021 Prognose 2022
Umsatz
in Mio. EUR
Umsatzentwicklung Umsatz
in Mio. EUR
Umsatzentwicklung
Konzern 236,8 geringe bis moderate Steigerung gegenüber Vorjahr 227,1 signifikante Steigerung des Umsatzes im mittleren zweistelligen Prozentbereich
Mobility & Battery Solutions 82,0 Verdopplung des Umsatzes im Vergleich zum Vorjahr
Industry Solutions 145,1 Steigerung des Umsatzes im unteren zweistelligen Prozentbereich

Ergebnisprognose

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Ist 2020 Prognose 2021 Ist 2021 Prognose 2022
EBIT
in Mio. EUR
Ergebnisentwicklung EBIT
in Mio. EUR
Ergebnisentwicklung
Konzern 7,2 EBIT-Marge im niedrigen bis mittleren positiven einstelligen Prozentbereich -16,1 EBIT-Marge im niedrigen bis mittleren positiven einstelligen Prozentbereich
Mobility & Battery Solutions 2,2 EBIT-Marge im niedrigen bis mittleren positiven einstelligen Prozentbereich
Industry Solutions -18,3 EBIT-Marge im niedrigen bis mittleren positiven einstelligen Prozentbereich

Aufgrund der insgesamt positiven Branchenaussichten in den für die Manz AG relevanten Ländern und Märkten geht der Vorstand davon aus, dass die Manz AG in 2022 wieder profitabel wachsen wird. Inwieweit sich der Krieg in der Ukraine und die Sanktionen in Russland auf die gesamtwirtschaftlichen und branchenspezifischen Rahmenbedingungen im Jahr 2022 auswirken, ist derzeit aufgrund erheblicher Unsicherheiten und der hohen Dynamik nicht verlässlich abschätzbar. Der Vorstand erwartet eine signifikante Steigerung des Umsatzes im mittleren zweistelligen Prozentbereich gegenüber 2021, eine EBITDA-Marge im mittleren bis oberen positiven einstelligen Prozentbereich sowie eine EBIT-Marge im niedrigen bis mittleren positiven einstelligen Prozentbereich. Für die Eigenkapitalquote wird ein Wert von rund 40 % erwartet; hinsichtlich des Gearings rechnet der Vorstand mit einem Wert im unteren einstelligen Prozentbereich.

Auf Segmentebene rechnet der Vorstand für Mobility & Battery Solutions mit einer nahezu Verdopplung des Umsatzes im Vergleich zum Vorjahr und einer EBIT-Marge im niedrigen bis mittleren positiven einstelligen Prozentbereich. Für Industry Solutions prognostiziert der Vorstand eine Steigerung des Umsatzes im unteren zweistelligen Prozentbereich bei einer EBIT-Marge im niedrigen bis mittleren positiven einstelligen Prozentbereich.

Ziel des Vorstands ist die Weiterentwicklung des umfassenden Technologieportfolios einerseits sowie die Stärkung und der Ausbau der guten Marktposition der Manz AG in beiden Segmenten andererseits. Mit ihren Technologien wird sich die Manz AG auch weiterhin insbesondere auf die Industrien Automobil und Elektromobilität, Batteriefertigung, Elektronik, Energie sowie Medizintechnik fokussieren.

Zukunftsgerichtete Aussagen

Dieser Bericht enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen, die auf den gegenwärtigen Annahmen und Prognosen der Unternehmensleitung der Manz AG beruhen. Solche Aussagen sind Risiken und Ungewissheiten unterworfen. Diese und andere Faktoren können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage, die Entwicklungen oder die Leistungsfähigkeit der Gesellschaft wesentlich von den hier abgegebenen Einschätzungen abweichen. Die Gesellschaft übernimmt keinerlei Verpflichtung, solche zukunftsgerichteten Aussagen fortzuschreiben und an künftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.

 

Reutlingen, den 30. März 2022

Der Vorstand

Jürgen Knie

Martin Drasch

Manfred Hochleitner

Konzernabschluss

Konzern-Gewinn- und Verlustrechung

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Anhang 2021 2020
Umsatzerlöse 1 227.060 236.768
Bestandsveränderungen Erzeugnisse 110 -908
Aktivierte Eigenleistungen 2 10.643 5.790
Gesamtleistung 237.812 241.650
Sonstige betriebliche Erträge 3 21.403 7.181
Materialaufwand 4 -131.821 -130.338
Personalaufwand 5 -75.481 -71.916
Sonstige betriebliche Aufwendungen 6 -33.378 -36.600
Anteil am Ergebnis von at equity bilanzierten Unternehmen 16 -245 9.381
EBITDA 18.290 19.358
Abschreibungen und Wertminderungen 7 -34.354 -12.132
Operatives Ergebnis (EBIT) -16.064 7.225
Finanzerträge 8 527 91
Finanzaufwendungen 9 -2.042 -2.345
Ergebnis vor Steuern (EBT) -17.579 4.971
Steuern vom Einkommen und Ertrag 11 -4.848 -1.547
Konzernergebnis -22.427 3.425
davon Ergebnisanteil nicht beherrschende Anteile 12 -19 -10
davon Ergebnisanteil Aktionäre Manz AG -22.408 3.434
Gewichteter Durchschnitt der Anzahl Aktien (unverwässert) 7.750.144 7.744.088
Ergebnis je Aktie
(unverwässert) in EUR 13 -2,89 0,44
(verwässert) in EUR 13 -2,89 0,42

Konzern-Gesamtergebnisrechnung

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2021 2020
Konzernergebnis -22.427 3.425
Unterschiedsbetrag aus der Währungsumrechnung 6.372 -750
Absicherung künftiger Zahlungsströme (Cashflow Hedges) -15 15
Steuereffekt aus ergebnisneutralen Bestandteilen 4 -4
Summe der direkt im Eigenkapital erfassten Aufwendungen und Erträge mit künftiger ergebniswirksamer Umgliederung 6.361 -739
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI) bewertete Finanzanlagen -7.260 -4.440
Steuereffekt aus erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI) bewerteten Finanzanlagen 0 0
Neubewertung von leistungsorientierten Pensionsplänen -133 76
Steuereffekt aus Neubewertung von leistungsorientierten Pensionsplänen 17 -15
Anteil am sonstigen Ergebnis von at equity bilanzierten Unternehmen 129 4
Summe der direkt im Eigenkapital erfassten Aufwendungen und Erträge ohne künftige ergebniswirksame Umgliederung -7.247 -4.375
Konzern-Gesamtergebnis -23.314 -1.690
davon nicht beherrschende Anteile 6 -20
davon Anteilseigner der Manz AG -23.320 -1.670

Konzernbilanz

Aktiva

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(in TEUR) Anhang 31.12.2021 31.12.2020
Langfristige Vermögenswerte
Immaterielle Vermögenswerte 14 44.118 59.119
Sachanlagen 15 45.911 45.426
Beteiligungen an at equity bilanzierten Unternehmen 16 3.206 0
Finanzanlagen 17 1.798 7.260
Sonstige langfristige Vermögenswerte 18 2.161 1.770
Latente Steueransprüche 11 4.301 6.835
101.495 120.411
Kurzfristige Vermögenswerte
Vorräte 19 32.087 29.913
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 20 33.691 27.204
Vertragsvermögenswerte 21 86.092 68.907
Laufende Ertragsteuerforderungen 1.107 347
Derviative Finanzinstrumente 22 0 15
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte 23 17.791 11.375
Zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte 24 0 30.039
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 25 36.086 69.736
206.855 237.535
Summe Aktiva 308.350 357.946

PASSIVA

(in TEUR) Anhang 31.12.2021 31.12.2020
Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital 26 7.757 7.744
Kapitalrücklage 19.297 33.234
Gewinnrücklagen 76.416 83.824
Kumuliertes übriges Eigenkapital 5.441 6.352
Anteilseigner der Manz AG 108.910 131.154
Nicht beherrschende Anteile 262 255
109.171 131.410
Langfristige Schulden
Langfristige Finanzverbindlichkeiten 27 8.337 5.677
Langfristige Finanzverbindlichkeiten aus Leasing 28 10.703 12.609
Pensionsrückstellungen 29 6.140 6.708
Sonstige langfristige Rückstellungen 30 2.777 3.719
Übrige langfristige Verbindlichkeiten 75 11
Latente Steuerschulden 11 6.312 6.831
34.345 35.555
Kurzfristige Schulden
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 31 40.959 71.298
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten aus Leasing 31 3.260 3.446
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 32 66.373 47.000
Vertragsverbindlichkeiten 33 30.923 43.865
Laufende Ertragsteuerschulden 1.426 1.084
Sonstige kurzfristige Rückstellungen 34 6.514 7.575
Derivative Finanzinstrumente 22 225 0
Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten 35 15.155 16.713
164.834 190.980
Summe Passiva 308.350 357.946

Konzernkapitalflussrechnung

(in TEUR)

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31.12.2021 31.12.2020
Konzernergebnis -22.427 3.425
Abschreibungen und Wertminderungen 34.354 12.132
Zunahme (+) /​ Abnahme (-) von Pensionsrückstellungen und sonstigen langfristigen Rückstellungen -1.511 567
Zinserträge (-) und -aufwendungen (+) 1.515 2.254
Steuern vom Einkommen und Ertrag 4.848 1.547
Sonstige zahlungsunwirksame Erträge (-) und Aufwendungen (+) 1 1.063 689
Gewinn (-) /​ Verlust (+) aus Anlageabgängen -14.644 11
Ergebnis aus at equity bilanzierten Unternehmen 245 -9.381
Zunahme (-) /​ Abnahme (+) der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, der Vertragsvermögenswerte sowie anderer Aktiva -34.648 12.013
Zunahme (+) /​ Abnahme (-) der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, der Vertragsverbindlichkeiten sowie anderer Passiva 1 12.191 744
Erhaltene (+) /​ Gezahlte Ertragsteuern (-) -5.267 -1.123
Gezahlte Zinsen -2.042 -2.345
Erhaltene Zinsen 527 91
Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit -25.795 20.623
Einzahlungen aus dem Verkauf von Anlagevermögen 442 569
Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen -14.856 -9.660
Einzahlungen aus dem Verkauf von at equity bilanzierten Unternehmen abzüglich der abgegangenen flüssigen Mittel 28.013 0
Auszahlungen für den Erwerb von at equity bilanzierten Unternehmen abzüglich der erhaltenen flüssigen Mittel -2.251 0
Veränderungen von Investitionen in finanzielle Vermögenswerte -1.627 -271
Cashflow aus Investitionstätigkeit 9.721 -9.361
Einzahlungen aus der Aufnahme langfristiger finanzieller Verbindlichkeiten 4.849 4.949
Auszahlungen für die Tilgung langfristiger finanzieller Verbindlichkeiten 0 -7
Einzahlungen aus der Aufnahme kurzfristiger finanzieller Verbindlichkeiten 40.971 71.298
Auszahlungen für die Tilgung kurzfristiger finanzieller Verbindlichkeiten -60.990 -57.185
Erwerb eigener Aktien 0 0
Auszahlungen für die Tilgung von Leasing-Verbindlichkeiten -3.723 -4.400
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit -18.893 14.655
Finanzmittelbestand am Ende der Periode
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestandes (Zwischensumme 1-3) -34.967 25.916
Wechselkursbedingte Wertänderung des Finanzmittelbestandes 1.311 -234
Risikovorsorge für Finanzmittel 6 48
Finanzmittelbestand am 1. Januar 2021 69.736 44.005
Finanzmittelbestand am 31. Dezember 2021 36.086 69.736

1 Anpassung der Vorjahreswerte

Die Kapitalflussrechnung wird im Anhang erläutert.

Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung 2020

(in TEUR)

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Kumuliertes übriges Eigenkapital
Bestandteile, die nicht in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden
Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Eigene Aktien Gewinnrücklagen Neubewertung Pensionen Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI) bewertete Finanzanlagen
Stand 1. Jan. 2020 7.744 42.545 0 70.390 -1.864 -12.545
Konzernergebnis 0 0 0 3.434 0 0
Kumuliertes übriges Eigenkapital 0 0 0 0 61 -4.440
Konzern Gesamtergebnis 0 0 0 3.434 61 -4.440
Entnahme Kapitalrücklage 0 -10.000 0 10.000 0 0
Erwerb eigene Aktien 0 0 -1 0 0 0
Verwendung eigene Aktien 0 0 1 0 0 0
Aktienbasierte Vergütung 0 689 0 0 0 0
Stand 31. Dez. 2020 7.744 33.234 0 83.824 -1.804 -16.985
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Kumuliertes übriges Eigenkapital
Bestandteile, die nicht in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden Bestandteile, die möglicherweise in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden
Anteil am sonstigen Ergebnis von at equity bilanzierten Unternehmen Cashflow Hedges Währungsumrechnung Kumuliertes übriges Eigenkapital Eigenkapital der Anteilseigner der Manz AG Nicht beherrschende Anteile
Stand 1. Jan. 2020 -133 0 25.999 11.457 132.136 275
Konzernergebnis 0 0 0 0 3.434 -10
Kumuliertes übriges Eigenkapital 4 11 -740 -5.105 -5.105 -10
Konzern Gesamtergebnis 4 11 -740 -5.105 -1.670 -20
Entnahme Kapitalrücklage 0 0 0 0 0 0
Erwerb eigene Aktien 0 0 0 0 -1 0
Verwendung eigene Aktien 0 0 0 0 1 0
Aktienbasierte Vergütung 0 0 0 0 689 0
Stand 31. Dez. 2020 -129 11 25.259 6.352 131.154 255
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Gesamtes Eigenkapital
Stand 1. Jan. 2020 132.411
Konzernergebnis 3.425
Kumuliertes übriges Eigenkapital -5.115
Konzern Gesamtergebnis -1.690
Entnahme Kapitalrücklage 0
Erwerb eigene Aktien -1
Verwendung eigene Aktien 1
Aktienbasierte Vergütung 689
Stand 31. Dez. 2020 131.410

Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung 2021

(in TEUR)

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Kumuliertes übriges Eigenkapital
Bestandteile, die nicht in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden
Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Eigene Aktien Gewinnrücklagen Neubewertung Pensionen Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI) bewertete Finanzanlagen
Stand 1. Jan. 2021 7.744 33.234 0 83.824 -1.804 -16.985
Konzernergebnis 0 0 0 -22.408 0 0
Kumuliertes übriges Eigenkapital 0 0 0 0 -116 -7.260
Konzern Gesamtergebnis 0 0 0 -22.408 -116 -7.260
Ausgabe von Aktien 13 0 0 0 0 0
Entnahme Kapitalrücklage 0 -15.000 0 15.000 0 0
Erwerb eigene Aktien 0 0 0 0 0 0
Verwendung eigene Aktien 0 0 0 0 0 0
Aktienbasierte Vergütung 0 1.063 0 0 0 0
Stand 31. Dez. 2021 7.757 19.297 0 76.416 -1.919 -24.245
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Kumuliertes übriges Eigenkapital
Bestandteile, die nicht in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden Bestandteile, die möglicherweise in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden
Anteil am sonstigen Ergebnis von at equity bilanzierten Unternehmen Cashflow Hedges Währungsumrechnung Kumuliertes übriges Eigenkapital Eigenkapital der Anteilseigner der Manz AG Nicht beherrschende Anteile
Stand 1. Jan. 2021 -129 11 25.259 6.352 131.154 255
Konzernergebnis 0 0 0 0 -22.408 -19
Kumuliertes übriges Eigenkapital 129 -11 6.346 -912 -912 25
Konzern Gesamtergebnis 129 -11 6.346 -912 -23.320 6
Ausgabe von Aktien 0 0 0 0 13 0
Entnahme Kapitalrücklage 0 0 0 0 0 0
Erwerb eigene Aktien 0 0 0 0 0 0
Verwendung eigene Aktien 0 0 0 0 0 0
Aktienbasierte Vergütung 0 0 0 0 1.063 0
Stand 31. Dez. 2021 0 0 31.605 5.441 108.910 262
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Gesamtes Eigenkapital
Stand 1. Jan. 2021 131.410
Konzernergebnis -22.427
Kumuliertes übriges Eigenkapital -886
Konzern Gesamtergebnis -23.314
Ausgabe von Aktien 13
Entnahme Kapitalrücklage 0
Erwerb eigene Aktien 0
Verwendung eigene Aktien 0
Aktienbasierte Vergütung 1.063
Stand 31. Dez. 2021 109.171

Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2021

Allgemeine Erläuterungen

Die Manz AG ("Manz AG" oder "Konzern") ist eine in Deutschland gegründete Aktiengesellschaft (HR Stuttgart, HRB 353 989) mit Firmensitz in der Steigäckerstraße 5 in 72768 Reutlingen, Deutschland. Die Manz AG und ihre Tochtergesellschaften ("Manz-Gruppe" oder "Manz") verfügen über langjährige Expertise in der Automation, Laserbearbeitung, Bildverarbeitung und Messtechnik sowie in der Nasschemie und in Rolle-zu-Rolle-Prozessen. Die Aktien der Manz AG werden im regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt.

Der Konzernabschluss der Manz AG zum 31. Dezember 2021 wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Absatz 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen und aktienrechtlichen Vorschriften erstellt. Alle verpflichtend anzuwendenden Standards und Auslegungen wurden berücksichtigt. Noch nicht verpflichtend in Kraft getretene IFRS werden nicht angewendet.

Im Interesse einer besseren Übersichtlichkeit sind in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung einzelne Posten zusammengefasst und im Anhang gesondert aufgeführt und erläutert. Das Geschäftsjahr der Manz-Gruppe umfasst den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eines Jahres. Der Konzernabschluss ist in Euro aufgestellt. Die Angaben im Anhang erfolgen, sofern nicht anders vermerkt, in Tausend Euro (TEUR). Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Der Konzernabschluss 2021 wurde am 30. März 2022 durch Beschluss des Vorstands zur Vorlage an den Aufsichtsrat freigegeben.

Grundlagen der Rechnungslegung

Konsolidierungskreis

In den Konzernabschluss der Manz AG sind alle in- und ausländischen Gesellschaften einbezogen, über die die Manz AG mittelbar oder unmittelbar einen beherrschenden Einfluss ausüben kann. Ein beherrschender Einfluss liegt dann vor, wenn die Manz AG schwankenden Renditen aus ihrem Engagement ausgesetzt ist bzw. Anrechte auf diese besitzt und die Fähigkeit hat, diese Renditen mittels ihrer Verfügungsgewalt über die Gesellschaft zu beeinflussen.

Neben der Manz AG gehören per 31. Dezember 2021 zum Kreis der konsolidierten Unternehmen folgende in- und ausländische Tochterunternehmen:

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Anteile
in %
Manz Batterytech Tübingen GmbH Tübingen/​Deutschland 100,0 %
Manz USA Inc. North Kingstown/​USA 100,0 %
Manz Hungary Kft. Debrecen/​Ungarn 100,0 %
Manz Slovakia s.r.o. Nove Mesto nad Vahom/​Slowakei 100,0 %
Manz Italy Srl Sasso Marconi/​Italien 100,0 %
Suzhou Manz New Energy Equipment Co., Ltd. Suzhou/​VR China 56,0 %
Manz Asia Ltd. Hongkong/​VR China 100,0 %
Manz China Suzhou Ltd. Suzhou/​VR China 100,0 %
Manz India Private Ltd. New Delhi/​Indien 75,0 %
Manz Chungli Ltd. Chungli/​Taiwan 100,0 %
Manz Taiwan Ltd. Chungli/​Taiwan 100,0 %

Die Abschlüsse der Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen werden auf den Stichtag des Konzernabschlusses, der dem Stichtag der Manz AG entspricht, aufgestellt.

Zum 26. Januar 2021 wurde die Manz (B.V.I.) Ltd., Road Town, British Virgin Islands, liquidiert. Ihre Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie das Eigenkapital fielen der Manz Taiwan Ltd., Chungli, Taiwan, zu.

Am 3. Februar 2021 beteiligte sich die Manz AG mit 40 % an der CADIS Engineering GmbH, Schwendi, Deutschland. Die Anschaffungskosten betrugen 2.400 TEUR, welche sich aus einer Bareinlage in Höhe von 1.200 TEUR und einer Sacheinlage in Höhe von 1.200 TEUR zusammensetzen. Die Sacheinlage ist über einen Zeitraum von 30 Monaten als Dienstleistung zu erbringen. Die Anteile werden nach der at Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen. Gegenstand des Unternehmens ist das Engineering, die Entwicklung und der Vertrieb von Drucksystemen, insbesondere bestehend aus Tanksystemen und Druckköpfen.

Durch die Beteiligung erschließt sich die Manz AG die Digitaldrucktechnik für den direkten Druck auf Bauteile.

Am 11. Oktober 2021 beteiligte sich die Manz AG mit 24,99 % an der Q.big 3D GmbH, Aalen, Deutschland. Der Kaufpreis hat 1.000 TEUR betragen. Die Anteile werden nach der at Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen. Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung und der Vertrieb von 3D-Druckern.

Am 30. November 2021 beteiligte sich die Manz AG mit 3,26 % an der MetOx Technologies Inc., Houston, Vereinigte Staaten von Amerika. Der Kaufpreis betrug 1.798 TEUR. Es besteht zudem eine Beteiligung über 11,1 % (Vj. 11,1 %) an der NICE PV Research Ltd., Beijing, VR China. Die Anteile werden nach Maßgabe des IFRS 9 zum beizulegenden Zeitwert erfolgsneutral (Eigenkapitalinstrument FVOCI) in den Konzernabschluss einbezogen.

Am 26. Januar 2021 wurden die Anteile an dem per 31. Dezember 2020 zur Veräußerung gehaltenen assoziierten Unternehmen Talus Manufacturing Ltd. an Lam Research Corporation für 44.715 TEUR verkauft.

Auswirkungen Covid-19 und klimabezogene Sachverhalte

Zu Beginn des Jahres 2020 breitete sich die Covid-19-Pandemie zunächst in China und später weltweit aus. Am 11. März 2020 wurde Covid-19 von der WHO zur weltweiten Pandemie erklärt. Auch im Geschäftsjahr 2021 war die Manz AG weiterhin von den Auswirkungen der Pandemie beeinflusst. In Regionen mit weniger entwickelten Gesundheitssystemen könnte sich im Falle einer Pandemie ein Produktionsstopp negativ auf die geschäftliche Entwicklung auswirken. Die Covid-19-Pandemie könnte sich in diesem Zusammenhang insbesondere auf die Abwicklung der Kundenprojekte in den Segmenten Solar und Electronic Components in Asien weiterhin negativ auswirken.

Die konjunkturellen Auswirkungen der Pandemie dürften mit der Zeit immer geringer werden, da entweder die Impfquoten hoch sind oder ein hoher Anteil der Bevölkerung bereits in Kontakt mit dem Virus gekommen ist und die gesundheitlichen Folgen dadurch begrenzt sind. Dennoch bleiben die Unsicherheiten der neuen Omikron-Variante auf die Konjunktur groß. Aufgrund der Unsicherheit, der nicht komplett vorhersehbaren globalen Folgen der Covid-19-Pandemie und insbesondere der neuen Omikron-Variante wurden bei der Aktualisierung der Schätzungen, Ausübung von Ermessensspielräumen sowie Planannahmen die verfügbaren Informationen zu den erwarteten wirtschaftlichen Trends und länderspezifischen Maßnahmen im Hinblick auf die Covid-19-Pandemie berücksichtigt.

Aufgrund der erhöhten Unsicherheit zu Beginn der Pandemie wurde im Juni 2020 ein zusätzlicher Wertminderungstest durchgeführt. Dieser führte zu keinem Wertminderungsbedarf.

Insgesamt konnten keine wesentlichen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie sowie klimabezogene Sachverhalte auf die Rechnungslegung sowie auf die der Rechnungslegung zugrunde liegenden Schätzungen, Ermessensspielräume und Planannahmen identifiziert werden.

Konsolidierungsgrundsätze

Die Kapitalkonsolidierung erfolgt nach der Erwerbsmethode. Die erworbenen Vermögenswerte und Schulden werden dabei zum Erwerbszeitpunkt mit ihren beizulegenden Zeitwerten bewertet. Anschließend werden die Anschaffungskosten der erworbenen Anteile mit dem anteiligen neu bewerteten Eigenkapital des Tochterunternehmens verrechnet. Ein verbleibender positiver Unterschiedsbetrag aus der Aufrechnung des Kaufpreises mit den identifizierten Vermögenswerten und Schulden wird unter den immateriellen Vermögenswerten als Geschäfts- oder Firmenwert ausgewiesen. Die im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses entstandenen Kosten werden aufwandswirksam erfasst und stellen somit keinen Bestandteil der Anschaffungskosten dar.

Bei der Entkonsolidierung bisheriger Tochterunternehmen wird die Differenz zwischen der erhaltenen Gegenleistung und dem abgehenden Nettoreinvermögen zum Zeitpunkt des Beherrschungsverlusts erfolgswirksam erfasst.

Aufwendungen und Erträge, Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Cashflows aus Geschäftsvorfällen zwischen konsolidierten Unternehmen werden vollständig aufgerechnet und Zwischenergebnisse eliminiert. Auf die Konsolidierungsvorgänge werden die erforderlichen Steuerabgrenzungen vorgenommen. Darüber hinaus werden Bürgschaften und Garantien, die von der Manz AG oder einer ihrer konsolidierten Tochterunternehmen zu Gunsten anderer konsolidierter Tochterunternehmen übernommen werden, eliminiert.

Nicht beherrschende Anteile

Nicht beherrschende Anteile stellen den Anteil des Ergebnisses und des Reinvermögens dar, der nicht dem Konzern zuzurechnen ist. Nicht beherrschende Anteile werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und in der Konzernbilanz separat ausgewiesen. Der Ausweis in der Konzernbilanz erfolgt innerhalb des Eigenkapitals, getrennt von dem auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallenden Eigenkapitals.

Assoziierte Unternehmen

Unternehmen, auf die Manz einen maßgeblichen Einfluss gemäß IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen ausüben kann, werden nach der at Equity-Methode bilanziert und erstmalig mit den Anschaffungskosten angesetzt. Der Anteil von Manz am Ergebnis des assoziierten Unternehmens wird in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Erfolgsneutrale Veränderungen des Eigenkapitals des assoziierten Unternehmens werden anteilig im Konzern-Eigenkapital berücksichtigt. Der Beteiligungsbuchwert des assoziierten Unternehmens wird durch die gesamten Veränderungen erhöht oder vermindert. Der Buchwert der Beteiligung und sämtliche langfristigen Anteile, die der Nettoinvestition in das assoziierte Unternehmen zuzuordnen sind, entsprechen dem Anteil der Manz AG an dem Unternehmen.

Währungsumrechnung

Die in Fremdwährung aufgestellten Abschlüsse der in den Konzern einbezogenen Tochterunternehmen werden gemäß IAS 21 in Euro umgerechnet. Die funktionale Währung der einbezogenen Gesellschaften entspricht mit einer Ausnahme der jeweiligen Landeswährung, da die Tochterunternehmen ihre Geschäftsaktivitäten in finanzieller, wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht selbstständig führen. Für Manz Hungary Kft. ist die funktionale Währung, abweichend zur Landeswährung, der Euro, da wesentliche Aufwendungen und Erträge in Euro anfallen bzw. erzielt werden. Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten werden mit dem Wechselkurs am Bilanzstichtag, das Eigenkapital mit historischen Kursen umgerechnet. Die Umrechnung der Gewinn- und Verlustrechnung sowie der direkt im Eigenkapital erfassten Aufwendungen und Erträge erfolgt zum Jahresdurchschnittskurs. Aus der Umrechnung des Abschlusses resultierende Umrechnungsdifferenzen werden bis zum Abgang des Tochterunternehmens ergebnisneutral im kumulierten übrigen Kapital erfasst.

In den Jahresabschlüssen der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen werden Fremdwährungsposten bei ihrem Zugang mit dem Anschaffungskurs bewertet. Kursgewinne und -verluste zum Bilanzstichtag werden ergebniswirksam erfasst. Monetäre Posten werden am Bilanzstichtag zum gültigen Stichtagskurs bewertet.

Zur Bestimmung des Wechselkurses, der bei der erstmaligen Erfassung des zugehörigen Vermögenswerts, Aufwands oder Ertrags sowie der zugehörigen Schulden (oder eines Teils davon) bei der Ausbuchung eines nichtmonetären Vermögenswerts oder einer nichtmonetären Schuld aus im Voraus gezahlten Gegenleistungen angewandt wird, entspricht der Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls dem Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung des nichtmonetären Vermögenswerts oder der nichtmonetären Schuld aus der Vorauszahlung. Wenn es im Voraus mehrere Ein- oder Auszahlungen gibt, bestimmt der Konzern den Transaktionszeitpunkt für jede Ein- oder Auszahlung einer im Voraus gezahlten Gegenleistung.

Wechselkurse der wichtigsten Währungen

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1 EUR entspricht Stichtagskurs Durchschnittskurs
31.12.2021 31.12.2020 2021 2020
USA USD 1,1344 1,2266 1,1832 1,1417
China CNY 7,2195 8,0188 7,6364 7,8631
Hongkong HKD 8,8446 9,5115 9,1967 8,8560
Taiwan TWD 31,4683 34,4646 33,0647 33,6155

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze im Geschäftsjahr 2021

Die Vermögenswerte und Schulden der Manz AG und der im Wege der Vollkonsolidierung einbezogenen Tochterunternehmen werden einheitlich nach den in der Manz-Gruppe geltenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zum 31. Dezember 2021 angesetzt und bewertet.

Auf den Ansatz latenter Steuern aufgrund von temporären Differenzen, welche aus dem Ansatz der Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten nach IFRS 16 resultieren, verzichtet Manz.

Anlagevermögen

Immaterielle Vermögenswerte, die nicht im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben werden, werden bei der erstmaligen Erfassung zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Die Anschaffungskosten von im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbenen immateriellen Vermögenswerten entsprechen ihrem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt. Die immateriellen Vermögenswerte werden in den Folgeperioden mit ihren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungen angesetzt. Kosten für selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte werden mit Ausnahme von aktivierungsfähigen Entwicklungskosten nicht aktiviert und erfolgswirksam in der Periode erfasst, in der sie anfallen.

Es wird zwischen immateriellen Vermögenswerten mit begrenzter und solchen mit unbegrenzter Nutzungsdauer unterschieden.

Immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden über die wirtschaftliche Nutzungsdauer linear abgeschrieben und auf eine mögliche Wertminderung überprüft, sofern Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der immaterielle Vermögenswert wertgemindert sein könnte. Die Abschreibungsdauer und die Abschreibungsmethode werden bei immateriellen Vermögenswerten mit einer begrenzten Nutzungsdauer mindestens zum Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft. Die aufgrund von Änderungen der erwarteten Nutzungsdauer oder des erwarteten Verbrauchs des zukünftigen wirtschaftlichen Nutzens des Vermögenswerts erforderlichen Änderungen der Abschreibungsmethode oder der Abschreibungsdauer werden als Änderungen einer rechnungslegungsbezogenen Schätzung behandelt.

Im Folgenden sind die Nutzungsdauern für die einzelnen Klassen immaterieller Vermögenswerte aufgeführt:

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Jahre
Software 3 bis 5
Patente 3 bis 8
Aktivierte Entwicklungskosten 3 bis 9
Technologien 6 bis 8
Kundenbeziehungen 6 bis 8
Langfristige Kosten zur Vertragsanbahnung 1 bis 5

Immaterielle Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer werden nicht planmäßig abgeschrieben. Bei immateriellen Vermögenswerten mit unbegrenzter Nutzungsdauer handelt es sich bei der Manz AG ausschließlich um Marken. Die unbegrenzte Nutzungsdauer der Marken beruht auf der Einschätzung, dass der wirtschaftliche Nutzenzufluss aus diesen Vermögenswerten nicht auf einen bestimmten Zeitraum festgelegt werden kann (weitere Informationen zur Folgebewertung im Kapitel Werthaltigkeitstest). Wird bspw. eine Produktlinie zur Herstellung von Displays eingestellt, kann die dahinterstehende Produktmarke auch für die nächsten Generationen genutzt werden. Infolgedessen wird hierfür eine unbegrenzte Nutzungsdauer unterstellt. Erst bei Einstellung oder Verkauf eines Geschäftssegmentes kann die Nutzungsdauer für beendet erachtet werden. Geschäfts- oder Firmenwerte aus Unternehmenszusammenschlüssen und Marken mit unbegrenzter Nutzungsdauer werden daher nicht planmäßig abgeschrieben, sondern nur auf Wertminderung getestet.

Die Entwicklungskosten für Anlagen und Anlagenkomponenten werden aktiviert, sofern die Voraussetzungen der IAS 38 erfüllt sind. Die Anschaffungs- und Herstellungskosten umfassen dabei alle dem Entwicklungsprozess direkt zurechenbaren Kosten sowie angemessene Teile der entwicklungsbezogenen Gemeinkosten. Aktivierte Entwicklungskosten werden ab Produktionsstart planmäßig linear über den erwarteten Produktlebenszyklus von drei bis neun Jahren abgeschrieben. Soweit die aktivierten Entwicklungskosten noch nicht planmäßig abgeschrieben werden, weil sie noch nicht zum Gebrauch zur Verfügung stehen, wird mindestens einmal jährlich für jeden einzelnen Vermögenswert oder auf der Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten ein Wertminderungstest durchgeführt. Die Forschungs- und nicht aktivierungsfähigen Entwicklungskosten werden bei Entstehung als Aufwand erfasst.

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer sowie möglicher Wertminderungen. Kosten für Reparaturen und Instandhaltung werden als laufender Aufwand erfasst. Die linearen Abschreibungen werden entsprechend dem erwarteten Verlauf des Verbrauchs des künftigen wirtschaftlichen Nutzens vorgenommen. Den planmäßigen Abschreibungen liegen folgende Nutzungsdauern zugrunde:

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Jahre
Gebäude 20 bis 50
Technische Anlagen und Maschinen 2 bis 21
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2 bis 23
Nutzungsrechte 1 bis 9

Die Restwerte, Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden der Vermögenswerte werden am Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft und bei Bedarf prospektiv angepasst. Die Parameter aus 2021 entsprechen dem Vorjahr.

Sofern für den Erwerb oder die Herstellung eines qualifizierten Vermögenswertes ein beträchtlicher Zeitraum erforderlich ist, um diesen in seinen beabsichtigten gebrauchsfertigen Zustand zu versetzen, werden die bis zur Erlangung des gebrauchsfertigen Zustands angefallenen und direkt zurechenbaren Fremdkapitalkosten aktiviert. Im laufenden und vorangegangenen Geschäftsjahr wurden keine Fremdkapitalkosten aktiviert.

IFRS 16 Leasingverhältnisse

Die Manz AG beurteilt bei Vertragsbeginn, ob ein Vertrag ein Leasingverhältnis begründet oder beinhaltet. Dies ist der Fall, wenn der Vertrag dazu berechtigt, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts gegen Zahlung eines Entgelts für einen bestimmten Zeitraum zu kontrollieren.

Leasingverbindlichkeit

Die Leasingverbindlichkeit bemisst sich als Barwert der Leasingzahlungen, die während der Laufzeit des Leasingverhältnisses zu leisten sind. Darüber hinaus werden Zahlungen im Zusammenhang mit Kaufoptionen berücksichtigt, sofern deren Inanspruchnahme hinreichend sicher ist und Strafzahlungen für eine Kündigung des Leasingverhältnisses, wenn in der Laufzeit berücksichtigt ist, dass der Konzern die Kündigungsoption wahrnehmen wird. Variable Leasingzahlungen, die nicht an einen Index oder (Zins)Satz gekoppelt sind, werden in der Periode, in der das Ereignis oder die Bedingung, das bzw. die diese Zahlung auslöst, eingetreten ist, aufwandswirksam erfasst.

Die Leasingzahlungen werden mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz abgezinst. Der Grenzfremdkapitalzinssatz ist der Zinssatz, der gezahlt werden müsste, wenn für eine vergleichbare Laufzeit mit vergleichbarer Sicherheit die Mittel aufgenommen würden, die in einem vergleichbaren wirtschaftlichen Umfeld für einen Vermögenswert mit einem dem Nutzungsrecht vergleichbaren Wert benötigt würden. Der Grenzfremdkapitalzinssatz wird anhand beobachtbarer Inputfaktoren geschätzt, sofern diese verfügbar sind.

Die Leasingverbindlichkeit wird in den Folgeperioden aufgezinst und um die geleisteten Leasingzahlungen reduziert.

Zudem wird der Buchwert der Leasingverbindlichkeiten bei Änderungen des Leasingverhältnisses, Änderungen der Laufzeit des Leasingverhältnisses, Änderungen der Leasingzahlungen oder bei einer Änderung der Beurteilung einer Kaufoption für den zugrunde liegenden Vermögenswert neu bewertet.

Nutzungsrechte

Nutzungsrechte werden mit deren Anschaffungskosten abzüglich aller kumulierten Abschreibungen und aller kumulierten Wertminderungsaufwendungen bewertet und um jede Neubewertung der Leasingverbindlichkeiten berichtigt. Die Kosten von Nutzungsrechten beinhalten die erfassten Leasingverbindlichkeiten, die entstandenen anfänglichen direkten Kosten sowie die bei oder vor der Bereitstellung geleisteten Leasingzahlungen abzüglich aller etwaigen erhaltenen Leasinganreize.

Die Nutzungsrechte werden planmäßig über den kürzeren der beiden Zeiträume aus erwarteter Nutzungsdauer und Laufzeit des zugrunde liegenden Leasingverhältnisses abgeschrieben. Wenn das Eigentum an dem Leasinggegenstand am Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses auf den Konzern übergeht oder in den Kosten die Ausübung einer Kaufoption berücksichtigt ist, werden die Abschreibungen anhand der erwarteten Nutzungsdauer des Leasinggegenstands ermittelt.

Die Nutzungsrechte werden ebenfalls auf Wertminderung überprüft.

Zur Entwicklung der Nutzungsrechte im Geschäftsjahr verweisen wir auf (15) Sachanlagen.

Kurzfristige und geringwertige Leasingverhältnisse

Die Manz AG wendet auf die kurzfristigen Leasingverträge die Ausnahmeregelung an, sodass Leasingverhältnisse, deren Laufzeit ab dem Bereitstellungsdatum maximal zwölf Monate betragen und die keine Kaufoptionen enthalten, aufwandswirksam erfasst werden. Zudem wird die Ausnahmeregelung für Leasingverhältnisse, denen ein Vermögenswert von geringem Wert (max. 5 TEUR) zugrunde liegt, angewandt, sodass ebenfalls eine aufwandswirksame Erfassung erfolgt.

Manz als Leasinggeber

Leasingverhältnisse, bei denen der Konzern nicht im Wesentlichen alle mit dem Eigentum an einem Vermögenswert verbundenen Risiken und Chancen überträgt, werden als Operating-Leasingverhältnisse eingestuft. Entstehende Mieteinnahmen werden linear über die Laufzeit der Leasingverhältnisse erfasst und aufgrund ihres betrieblichen Charakters unter den Umsatzerlösen ausgewiesen. Anfängliche direkte Kosten, die bei den Verhandlungen und dem Abschluss eines Operating-Leasingverhältnisses entstehen, werden dem Buchwert des Leasinggegenstandes hinzugerechnet und über die Laufzeit des Leasingverhältnisses auf gleiche Weise wie die Leasingerträge als Aufwand erfasst. Bedingte Mietzahlungen werden in der Periode als Ertrag erfasst, in der sie erwirtschaftet werden.

Darstellung in der Gewinn- und Verlustrechnung

Im Geschäftsjahr wurden folgende Beträge erfolgswirksam erfasst:

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(in TEUR) 2021 2020
Zinserträge aus Unterleasingverhältnissen 18 19
Abschreibungsaufwand für die Nutzungsrechte -2.846 -3.340
Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten -490 -568
Aufwand für kurzfristige Leasingverhältnisse -825 -640
Aufwand für geringwertige Leasing-Vermögenswerte -122 -95
Variable Leasingzahlungen -315 -421
In der GuV erfasster Gesamtbetrag -4.580 -5.045

Zur Darstellung der Leasingverhältnisse in der Konzernkapitalflussrechnung verweisen wir auf die Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung. Die Zahlungsmittelabflüsse für die Tilgung von Leasingverhältnissen sind im Cashflow aus Finanzierungstätigkeit enthalten und belaufen sich im Berichtsjahr auf 3.723 TEUR (Vj. 4.400 TEUR). Zahlungen für kurzfristige Leasingverhältnisse und für Leasingverhältnisse, denen ein Vermögenswert mit geringem Wert zugrunde liegt oder für variable Leasingzahlungen, welche im Rahmen der Leasingverbindlichkeiten nicht erfasst wurden, sind dem Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit zuzuordnen.

Werthaltigkeitstest

Auf immaterielle Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer sowie noch nicht nutzungsbereite immaterielle Vermögenswerte und Geschäfts- oder Firmenwerte werden keine planmäßigen Abschreibungen vorgenommen. Hingegen erfolgt eine jährliche Überprüfung der Höhe des erzielbaren Betrags der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, um daraus eine mögliche Wertminderung abzuleiten. Grundlage dieser Überprüfungen sind detaillierte Budget- und Prognoserechnungen. Der zugrunde liegende Planungszeitraum für Geschäfts- oder Firmenwerte und immaterielle Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer beträgt drei Jahre. Für immaterielle Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer und Geschäfts- oder Firmenwerte werden einmal pro Jahr Werthaltigkeitstests vorgenommen, es sei denn, es liegen konkrete Anhaltspunkte für eine etwaige Wertminderung einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit vor.

Der erzielbare Betrag wird für jeden Vermögenswert grundsätzlich einzeln geschätzt. Sofern dies nicht möglich ist, erfolgt die Ermittlung auf Basis einer Gruppe von Vermögenswerten, die eine zahlungsmittelgenerierende Einheit darstellt. Die einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten entsprechen den steuerungsrelevanten Geschäftsbereichen (Solar, Electronics, Energy Storage, Contract Manufacturing und Service). Aufgrund der Umorganisation der Segmentstruktur zum 1. Januar 2022 ist der Werthaltigkeitstest zum 31. Dezember 2021 für die alte Segmentstruktur und die neue Segmentstruktur durchgeführt worden. Die Segmente Electronics, Solar und Contract Manufacturing werden zum neuen Segment Industry Solutions zusammengefasst. Das Segment Energy Storage bildet das neue Segment Mobility & Battery Solutions. Das Segment Service wird auf die beiden neuen Segmente aufgeteilt. Die Aufteilung des Segments Service erfolgt auf das Segment, bei der die Serviceleistungen angefallen sind. Mit der erfolgten Neuausrichtung der Konzernorganisation zielt Manz darauf ab, die Chancen dieser dynamischen Wachstumsmärkte noch besser zu nutzen. Siehe für weitere Erläuterungen dazu im Lagebericht Kapitel Chancenbericht.

Aktivierte Entwicklungskosten sowie andere immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer und Sachanlagen werden planmäßig über ihre Nutzungsdauer abgeschrieben. Darüber hinaus wird nur bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte auf eine etwaige Wertminderung ein Werthaltigkeitstest durchgeführt.

Bei einem Wertminderungstest für den Geschäfts- oder Firmenwert wird der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit des Geschäfts- oder Firmenwertes dem Buchwert gegenübergestellt. Übersteigt der Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, der dem Geschäfts- oder Firmenwert zugewiesen wurde, den erzielbaren Betrag, muss in dieser Höhe auf den Geschäfts- oder Firmenwert eine Wertminderung ergebniswirksam erfasst werden. Darüber hinausgehende Abschreibungen werden auf die Vermögenswerte der zahlungsmittelgenerierenden Einheit im Verhältnis ihrer Buchwerte zugeordnet.

Der erzielbare Betrag einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit ist der höhere der beiden Beträge aus ihrem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und ihrem Nutzungswert. Der Nutzungswert wird auf Basis der geschätzten künftigen Cashflows aus der Nutzung eines Vermögenswerts mit Hilfe des Discounted-Cashflow-Verfahrens ermittelt. Als Diskontierungssatz wird ein den Marktbedingungen entsprechender Zinssatz vor Steuern verwendet.

Sollten die Gründe für eine in den Vorjahren vorgenommene Wertminderung entfallen, werden, mit Ausnahme von Geschäfts- oder Firmenwerten, Zuschreibungen auf den erzielbaren Betrag vorgenommen. Der Betrag darf nicht den Buchwert übersteigen, der sich unter Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen ergeben würde, wenn in der Vergangenheit keine Wertminderung für den Vermögenswert erfasst worden wäre.

Die Buchwerte der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wurden vor dem Hintergrund der starken Schwankungen der Marktkapitalisierung aufgrund der mit der Covid-19-Pandemie verbundenen Unsicherheit im ersten Halbjahr 2020 einem Wertminderungstest unterzogen. Sie wurden mit den Nutzungswerten, die auf der Unternehmensplanung basieren, verglichen. Aus diesem zusätzlichen Wertminderungstest wurden keine Wertberichtigungen identifiziert.

Darüber hinaus wurde eine Sensitivitätsanalyse durchgeführt, wonach ein um 1 % höherer WACC ohne angenommenes Wachstum in der ewigen Rente und ein um 10 % geringeres EBIT über den gesamten Planungszeitraum keinen Wertminderungsbedarf ergeben würde.

Vorräte

Vorräte werden gemäß IAS 2 Vorräte zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. zu niedrigeren Nettoveräußerungswerten bewertet. Die Herstellungskosten enthalten neben den Einzelkosten angemessene Teile der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie fertigungsbedingte Abschreibungen und anteilige Verwaltungsgemeinkosten, die direkt dem Herstellungsprozess zugeordnet werden können. Sofern erforderlich, wird als Bewertungsvereinfachungsverfahren die Durchschnittsmethode angewandt. Übersteigen die Anschaffungs- und Herstellungskosten den Nettoveräußerungswert, wird eine Abwertung vorgenommen. Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte, im normalen Geschäftsgang erzielbare Verkaufserlös abzüglich der geschätzten Kosten bis zur Fertigstellung und der geschätzten notwendigen Vertriebskosten.

Umsatzerlöse, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Vertragsvermögenswerte, Vertragsverbindlichkeiten und zusätzliche Kosten der Vertragsanbahnung

Umsatzerlöse

Manz erzielt Umsatzerlöse vor allem aus kundenspezifischen Fertigungsaufträgen im Anlagengeschäft. Daneben werden in geringerem Umfang Serviceleistungen erbracht.

Die Umsatzerlöse aus den Leistungsverpflichtungen zum Erstellen der Anlagen werden regelmäßig nach der Percentage-of-Completion-Methode (POC-Methode) entsprechend des Fertigstellungsgrades eines Auftrags über den Leistungszeitraum realisiert. Die Leistung wird über den Zeitraum der Erstellung der Anlage erbracht und dementsprechend der Umsatz über den Leistungszeitraum realisiert, weil die erstellte Anlage keine alternative Nutzungsmöglichkeit für Manz aufweist und Manz während des Zeitraums der Leistungserbringung einen Rechtsanspruch auf Bezahlung der bereits erbrachten Leistung hat. Der Fertigstellungsgrad berechnet sich aus dem Verhältnis der entstandenen Kosten zu den insgesamt erwarteten Kosten eines Auftrags (Cost-to-Cost-Methode). Durch diese Methode zur Fortschrittsmessung werden sowohl die Umsatzerlöse als auch die zugehörigen Kosten systematisch erfasst und damit die Ergebnisse über den Zeitraum, über den die Verfügungsgewalt an den Gütern und Dienstleistungen übertragen wird, periodengerecht realisiert. Die Cost-to-Cost-Methode vermittelt ein zutreffendes Bild des Leistungsfortschritts, da Manz von einem IT-gestützten Projektcontrolling Gebrauch macht, das eine verlässliche Schätzung der Plankosten erlaubt und die Gesamtkosten überwacht. Dadurch können auch notwendige Anpassungen für Kosten, die nicht zum Fortschritt der Leistungserbringung bei der Erfüllung der Leistungsverpflichtung beitragen oder die nicht im Verhältnis zum Fortschritt der Leistungserbringung bei der Erfüllung der Leistungsverpflichtung stehen, vorgenommen werden.

Teilweise sehen die Verträge mit den Kunden variable Komponenten der Gegenleistung in Form von Rabattstaffeln und Pönalen vor. In diesen Fällen bestimmt Manz die Höhe der Gegenleistung, die ihr im Austausch für die Übertragung der Güter und Dienstleistungen auf den Kunden zusteht. Die variable Gegenleistung wird zu Vertragsbeginn geschätzt und darf nur dann in den Transaktionspreis einbezogen werden, wenn es hochwahrscheinlich ist, dass es bei den erfassten kumulierten Erlösen nicht zu einer signifikanten Stornierung kommt, sobald die Unsicherheit in Verbindung mit der variablen Gegenleistung nicht mehr besteht. Wir verweisen auf den Abschnitt Schätzungen und Beurteilungen des Managements, Bestimmung der Methode zur Schätzung der variablen Gegenleistung und Beurteilung der Begrenzung.

Vertragsvermögenswerte

Ein Vertragsvermögenswert ist der Anspruch auf den Erhalt einer Gegenleistung im Austausch für Güter oder Dienstleistungen, die auf einen Kunden übertragen wurden. Kommt Manz den vertraglichen Verpflichtungen durch Übertragung von Gütern oder Dienstleistungen auf einen Kunden nach, bevor der Kunde die Gegenleistung entrichtet oder bevor die Zahlung fällig wird, wird ein Vertragsvermögenswert für den bedingten Anspruch auf Gegenleistung erfasst. Für die Anwendung des Wertminderungsmodells auf Vertragsvermögenswerte verweisen wir auf den Abschnitt Finanzinstrumente nach IFRS 9.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Eine Forderung hingegen ist in Abgrenzung zum Vertragsvermögenswert der unbedingte Anspruch des Konzerns auf Gegenleistung (d. h., die Fälligkeit tritt automatisch durch Zeitablauf ein). Auch unbedingte und fällige Ansprüche auf Vorauszahlungen werden als Forderungen ausgewiesen. Für die Anwendung des Wertminderungsmodells auf Forderungen verweisen wir auf den Abschnitt Finanzinstrumente nach IFRS 9.

Vertragsverbindlichkeiten

Eine Vertragsverbindlichkeit ist die Verpflichtung des Konzerns, Güter oder Dienstleistungen auf einen Kunden zu übertragen, für die er von diesem eine Gegenleistung erhalten (bzw. noch zu erhalten) hat. Zahlt ein Kunde eine Gegenleistung bevor der Konzern Güter oder Dienstleistungen auf ihn überträgt, wird eine Vertragsverbindlichkeit erfasst, wenn die Zahlung geleistet oder fällig wird (je nachdem, welche der beiden Voraussetzungen früher eintritt). Vertragsverbindlichkeiten werden als Erlöse erfasst, sobald der Konzern seine vertraglichen Verpflichtungen erfüllt hat.

Zusätzliche Kosten der Vertragsanbahnung

Darüber hinaus werden die zusätzlichen Kosten der Vertragsanbahnung aktiviert. Es handelt sich hierbei um Verkaufsprovisionen. Die aktivierten Kosten werden gemäß des Fertigstellungsgrads des zugrunde liegenden Projekts abgeschrieben. Wertminderungen auf aktivierte Vertragsanbahnungskosten werden sofort erfolgswirksam erfasst, wenn der Restbuchwert der aktivierten Vertragsanbahnungskosten höher ist als der verbleibende Teil der Gegenleistung abzüglich der Kosten, die unmittelbar mit der Lieferung der Güter oder der Erbringung der Dienstleistungen zusammenhängen und noch nicht aufwandswirksam erfasst wurden.

Separat erwerbbare Gewährleistungsverpflichtung

Es wird zusätzlich in Einzelfällen zu der Behebung von Mängeln, die zum Zeitpunkt des Verkaufs vorlagen, eine Gewährleistung angeboten. Diese separat erwerbbare Gewährleistungsverpflichtung ist im Vertragskontext eigenständig abgrenzbar. Bei Anwendung der Methode der relativen Einzelveräußerungspreise wird ein Teil des Transaktionspreises der separat erwerbbaren Gewährleistungsverpflichtung zugeordnet und als Vertragsverbindlichkeit erfasst. Erlöse aus separat erwerbbaren Gewährleistungsverpflichtungen werden über den Zeitraum erfasst, in dem die Dienstleistung - basierend auf der abgelaufenen Zeit - erbracht wird.

Finanzinstrumente nach IFRS 9

Ein Unternehmen hat einen finanziellen Vermögenswert oder eine finanzielle Verbindlichkeit ab dem Zeitpunkt in seiner Bilanz anzusetzen, ab dem es Vertragspartei des Finanzinstruments wird. Ein finanzieller Vermögenswert wird als solcher angesetzt, sofern sich aus einem Vertrag das Recht auf Empfang von Zahlungsmitteln oder anderen finanziellen Vermögenswerten von der anderen Vertragspartei ergibt. Marktübliche Käufe und Verkäufe finanzieller Vermögenswerte werden zum Zeitpunkt der Übertragung der Chancen und Risiken (in der Regel am Handelstag) bilanziert. Eine finanzielle Verbindlichkeit wird als solche angesetzt, sofern sich aus einem Vertrag die Pflicht zur Übertragung von Zahlungsmitteln oder anderen finanziellen Vermögenswerten auf die andere Vertragspartei ergibt. Die erstmalige Bewertung eines Finanzinstruments erfolgt, mit Ausnahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ohne signifikante Finanzierungskomponente, zum beizulegenden Zeitwert. Transaktionskosten werden miteinbezogen. Im Rahmen der Folgebewertung werden Finanzinstrumente entweder zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum beizulegenden Zeitwert bilanziert.

Finanzielle Vermögenswerte

Als finanzieller Vermögenswert werden sonstige langfristige Vermögenswerte, Finanzanlagen, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen Dritte und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen assoziierte Unternehmen, derivative Finanzinstrumente, sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte sowie Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente klassifiziert. Der erstmalige Wertansatz erfolgt, mit Ausnahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ohne signifikante Finanzierungskomponente, zum beizulegenden Zeitwert zuzüglich der dafür angefallenen Transaktionskosten, sofern die Finanzinstrumente nicht unter der Kategorie Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert klassifiziert werden. Der erstmalige Wertansatz von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ohne signifikante Finanzierungskomponente erfolgt zum Transaktionspreis.

Für finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt werden, stimmen die in der Bilanz ausgewiesenen Buchwerte üblicherweise mit den beizulegenden Zeitwerten der finanziellen Vermögenswerte überein. Die Klassifizierung und davon abgeleitet die Bewertung werden im Einklang mit dem zugrunde liegenden Geschäftsmodell sowie den vertraglich vereinbarten Zahlungsstrombedingungen vorgenommen.

Bewertung finanzieller Vermögenswerte und Vertragsvermögenswerte

Nach Maßgabe des IFRS 9 wird bei allen Schuldinstrumenten, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, eine Wertberichtigung für erwartete Kreditverluste (ECL) erfasst. Erwartete Kreditverluste basieren auf der Differenz zwischen den vertraglichen Cashflows, die vertragsgemäß zu zahlen sind, und der Summe der Cashflows, deren Erhalt der Konzern erwartet, abgezinst mit einem Näherungswert des ursprünglichen Effektivzinssatzes. Die erwarteten Cashflows beinhalten die Cashflows aus dem Verkauf der gehaltenen Sicherheiten oder anderer Kreditbesicherungen, die wesentlicher Bestandteil der Vertragsbedingungen sind.

Erwartete Kreditverluste werden in zwei Schritten erfasst. Für Finanzinstrumente, deren Ausfallrisiko sich seit dem erstmaligen Ansatz nicht signifikant erhöht hat, wird eine Risikovorsorge in Höhe der erwarteten Kreditverluste erfasst, die auf einem Ausfallereignis innerhalb der nächsten zwölf Monaten beruhen (12-Monats-ECL). Für Finanzinstrumente, deren Ausfallrisiko sich seit dem erstmaligen Ansatz signifikant erhöht hat, hat ein Unternehmen eine Risikovorsorge in Höhe der über die Restlaufzeit erwarteten Kreditverluste zu erfassen, unabhängig davon, wann das Ausfallereignis eintritt (Gesamtlaufzeit-ECL).

Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerten wird eine vereinfachte Methode zur Berechnung der erwarteten Kreditverluste angewendet. Daher werden Änderungen des Kreditrisikos nicht nachverfolgt, sondern es werden stattdessen zu jedem Abschlussstichtag eine Risikovorsorge auf der Basis der Gesamtlaufzeit-ECL erfasst. Es wurde eine Wertberichtigungsmatrix erstellt, die auf der bisherigen Erfahrung mit Kreditverlusten basiert und um zukunftsbezogene Faktoren, die für Kreditnehmer und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen spezifisch sind, angepasst wurde.

Finanzielle Verbindlichkeiten

Unter den finanziellen Verbindlichkeiten werden originäre Verbindlichkeiten und derivative Verbindlichkeiten mit einem negativen beizulegenden Zeitwert zusammengefasst. Die originären finanziellen Verbindlichkeiten werden beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Für die Folgebewertung erfolgt eine Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten oder für bedingte Kaufpreisraten, eine Bewertung zum beizulegenden Zeitwert. Derivative finanzielle Verbindlichkeiten werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet.

Manz setzt derivative Finanzinstrumente wie beispielsweise Devisenterminkontrakte ein, um sich gegen Währungsrisiken abzusichern. Bei erstmaliger Anwendung des IFRS 9 zum 1. Januar 2018 bestand das Wahlrecht, die Hedge Accounting-Vorschriften des IFRS 9 oder die des IAS 39 weiterhin anzuwenden. Manz hat sich für die weitergehende Anwendung der Hedge Accounting-Vorschriften nach IAS 39 entschieden. Derivative Finanzinstrumente werden bei erstmaliger Bilanzierung und in Folgeperioden zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Um dessen Veränderungen zu erfassen, sei es erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung oder erfolgsneutral im Eigenkapital (Sicherungsrücklage), ist entscheidend, ob das derivative Finanzinstrument in eine wirksame Sicherungsbeziehung gemäß IAS 39 eingebunden ist oder nicht. Sind die Voraussetzungen des IAS 39, die die Anwendung der Spezialvorschriften zum Hedge Accounting ermöglichen, nicht erfüllt, werden die Veränderungen der Zeitwerte erfolgswirksam erfasst.

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Geldkonten und kurzfristige Geldanlagen bei Kreditinstituten, die bei Zugang eine Restlaufzeit von bis zu drei Monaten haben. Infolge der Anwendung von IFRS 9 wird eine Risikovorsorge gebildet.

Anteilsbasierte Vergütungen

Als zusätzliche anreizbasierte Entlohnung für die geleistete Arbeit erhalten Mitarbeiter des Konzerns (einschließlich der Führungskräfte) eine anteilsbasierte Vergütung in Form von Eigenkapitalinstrumenten. Die Eigenkapitalinstrumente werden zum Zeitpunkt der Gewährung zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Dieser Performance Share Plan wurde im Geschäftsjahr 2008 erstmalig eingeführt. Aktuell ist der Manz Performance Share Plan 2019 in Anwendung, der das Erreichen von Erfolgszielen beinhaltet. Diese Erfolgsziele bestehen in der EBITDA-Marge und der Unternehmenswertentwicklung, gemessen an der Veränderung der Aktienkurse zwischen Ausgabe der Bezugsrechte und Ablauf der Wartezeit. Die Aktienzusagen verfallen, wenn das Beschäftigungsverhältnis gekündigt oder ein Aufhebungsvertrag geschlossen wird. Die Aktienzusagen sind während der Wartezeit nicht dividendenberechtigt. Der beizulegende Zeitwert wird unter Anwendung eines Bewertungsmodells ermittelt. Wir verweisen auf (10) Anteilsbasierte Vergütungen.

Die Erfassung der aus der Gewährung der Eigenkapitalinstrumente resultierenden Aufwendungen und die korrespondierende Erhöhung des Eigenkapitals erfolgt über den Zeitraum, in dem die Ausübungs- bzw. Leistungsbedingungen erfüllt werden müssen (Erdienungszeitraum). Dieser Zeitraum endet am Tag der ersten Ausübungsmöglichkeit, d. h. dem Zeitpunkt, an dem der betroffene Mitarbeiter unwiderruflich bezugsberechtigt wird. Die an jedem Bilanzstichtag bis zum Zeitpunkt der ersten Ausübungsmöglichkeit ausgewiesenen kumulierten Aufwendungen aus der Gewährung der Eigenkapitalinstrumente reflektieren den bereits abgelaufenen Teil des Erdienungszeitraums sowie die Anzahl der Eigenkapitalinstrumente, die nach bestmöglicher Schätzung des Konzerns mit Ablauf des Erdienungszeitraums tatsächlich ausübbar werden. Der im Periodenergebnis erfasste Ertrag oder Aufwand entspricht der Entwicklung der zu Beginn und am Ende des Berichtszeitraums erfassten kumulierten Aufwendungen.

Für Vergütungsrechte, die nicht ausübbar werden, wird kein Aufwand erfasst. Hiervon ausgenommen sind Vergütungsrechte, für deren Ausübbarkeit bestimmte Marktbedingungen erfüllt sein müssen. Diese werden unabhängig davon, ob die Marktbedingungen erfüllt sind, als ausübbar betrachtet, vorausgesetzt, dass alle sonstigen Leistungsbedingungen erfüllt sind.

Werden die Bedingungen einer Vergütungsvereinbarung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente geändert, so werden Aufwendungen mindestens in der Höhe erfasst, in der sie angefallen wären, wenn die Vertragsbedingungen nicht geändert worden wären. Die Gesellschaft erfasst außerdem die Auswirkungen von Änderungen, die den gesamten beizulegenden Zeitwert der anteilsbasierten Vergütungsvereinbarung erhöhen oder mit einem anderen Nutzen für den Arbeitnehmer verbunden sind, bewertet zum Zeitpunkt der Änderung.

Wird eine Vergütungsvereinbarung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente annulliert, wird diese so behandelt, als ob sie am Tag der Annullierung ausgeübt worden wäre. Der bislang noch nicht erfasste Aufwand wird sofort erfasst. Dies findet auf alle Vergütungsvereinbarungen Anwendung, wenn Nicht-Ausübungsbedingungen, auf die entweder das Unternehmen oder die Gegenpartei Einfluss haben, nicht erfüllt werden. Wird die annullierte Vergütungsvereinbarung jedoch durch eine neue Vergütungsvereinbarung ersetzt und die neue Vergütungsvereinbarung am Tag ihrer Gewährung als Ersatz für die annullierte Vergütungsvereinbarung deklariert, werden die annullierte und die neue Vergütungsvereinbarung wie eine Änderung der ursprünglichen Vergütungsvereinbarung bilanziert (vgl. hierzu den obigen Abschnitt).

Der verwässernde Effekt der ausstehenden Aktienzusagen wird bei der Berechnung des Ergebnisses je Aktie zusätzlich als Verwässerung berücksichtigt. Wir verweisen auf (13) Ergebnis je Aktie.

Eigene Aktien

Erwirbt der Konzern eigene Aktien, so werden diese zu Anschaffungskosten erfasst und vom Eigenkapital abgezogen. Der Kauf, der Verkauf, die Ausgabe oder die Einziehung von eigenen Aktien wird nicht erfolgswirksam erfasst.

Zuwendungen der öffentlichen Hand

Zuwendungen der öffentlichen Hand werden erfasst, wenn hinreichende Sicherheit darüber besteht, dass die Zuwendungen gewährt werden und das Unternehmen die damit verbundenen Bedingungen erfüllt. Aufwandsbezogene Zuwendungen werden planmäßig als Ertrag über den Zeitraum erfasst, der erforderlich ist, um sie mit den entsprechenden Aufwendungen, die sie kompensieren sollen, zu verrechnen. Zuwendungen für aktivierte Entwicklungsprojekte verringern die Anschaffungs- und Herstellungskosten der betreffenden Vermögenswerte.

Tatsächliche Ertragsteuern

Der Berechnung des Betrags der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden für die laufende Periode werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die zum Abschlussstichtag in den Ländern gelten, in denen der Konzern tätig ist und zu versteuerndes Einkommen erzielt.

Latente Steuern

Latente Steuern werden auf temporären Differenzen zwischen den Wertansätzen der Konzernbilanz nach IFRS und der Steuerbilanz sowie für steuerliche Verlustvorträge und Steuergutschriften gebildet. Aktive latente Steuern werden angesetzt, wenn ihre Nutzung überwiegend wahrscheinlich ist.

Für die Bewertung der latenten Steuern werden die Steuersätze zum Realisationszeitpunkt zugrunde gelegt, die auf Basis der aktuellen Rechtslage in den einzelnen Ländern gelten oder erwartet werden. Latente Steuern, die sich auf direkt im Eigenkapital erfasste Posten beziehen, werden im Eigenkapital ausgewiesen. Aktive und passive latente Steuern werden miteinander verrechnet, wenn der Konzern einen einklagbaren Anspruch auf Aufrechnung der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden hätte und diese sich auf Ertragsteuern des gleichen Steuersubjekts beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden.

Pensionsrückstellungen

Unter den Pensionsrückstellungen werden leistungsorientierte Leistungszusagen gezeigt. Die Rückstellungen für Pensionen werden nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ("Projected Unit Credit Method") gemäß IAS 19 ermittelt. Bei diesem Verfahren werden neben den am Bilanzstichtag bekannten Renten und erworbenen Anwartschaften auch künftig zu erwartende Steigerungen von Gehältern und Renten berücksichtigt. Sofern Pensionsverpflichtungen durch Planvermögen rückgedeckt wurden, werden diese saldiert ausgewiesen.

Die Berechnung beruht auf versicherungsmathematischen Gutachten unter Berücksichtigung biometrischer Rechnungsgrundlagen. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfasst. Der Dienstzeitaufwand wird im Personalaufwand ausgewiesen, der Zinsanteil der Rückstellungszuführung im Finanzergebnis.

Sonstige Rückstellungen

Sonstige Rückstellungen werden gebildet, wenn aus einem Ereignis der Vergangenheit eine gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtung gegenüber Dritten besteht, die künftig wahrscheinlich zu einem Abfluss von Ressourcen führt und dieser verlässlich geschätzt werden kann. Rückstellungen werden grundsätzlich unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken zum voraussichtlichen Erfüllungsbetrag bewertet. Der Erfüllungsbetrag wird auf Basis der bestmöglichen Schätzung berechnet. Der Erfüllungsbetrag umfasst auch die erwarteten Kostensteigerungen. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden auf den Barwert mit dem Marktzins abgezinst.

Abgegrenzte Schulden werden nicht unter den Rückstellungen, sondern sachverhaltsbezogen unter den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bzw. unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen.

Verbindlichkeiten

Langfristige Verbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Differenzen zwischen historischen Anschaffungskosten und dem Rückzahlungsbetrag werden entsprechend der Effektivzinsmethode berücksichtigt. Kurzfristige Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Eventualschulden

Die Eventualschulden stellen mögliche Verpflichtungen gegenüber Dritten dar, die aus vergangenen Ereignissen resultieren und deren Existenz durch das Eintreten oder Nichteintreten eines oder mehrerer unsicherer künftiger Ereignisse, die nicht vollständig unter der Kontrolle der Manz-Gruppe stehen, erst noch bestätigt werden müssen. Des Weiteren entstehen Eventualschulden aus einer gegenwärtigen Verpflichtung, die auf vergangenen Ereignissen beruht, die jedoch nicht bilanziert werden, weil der Abfluss von Ressourcen nicht wahrscheinlich ist bzw. die Höhe der Verpflichtung nicht ausreichend verlässlich geschätzt werden kann.

Schätzungen und Beurteilungen des Managements

Zur Erstellung des Konzernabschlusses sind Annahmen und Schätzungen notwendig, die sich auf Ansatz, Bewertung und Ausweis der Vermögenswerte, Schulden, Erträge und Aufwendungen sowie Eventualforderungen und -schulden auswirken. Die wesentlichen Sachverhalte, die von solchen Ermessensentscheidungen und Schätzungen betroffen sind, beziehen sich auf die Realisierbarkeit von Forderungen, die Ermittlung des Fertigstellungsgrads bei langfristiger Auftragsfertigung, die Annahmen über zukünftige Cashflows von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten und Entwicklungsprojekten sowie die Bilanzierung und Bewertung von Rückstellungen. Die tatsächlich eintretenden Werte können im Einzelfall von den Schätzungen abweichen. Die Buchwerte der durch Schätzungen betroffenen Vermögenswerte und Schulden können den Aufgliederungen der einzelnen Bilanzposten entnommen werden.

Den Annahmen und Schätzungen liegen Prämissen zugrunde, die auf dem jeweils aktuell verfügbaren Kenntnisstand beruhen. Insbesondere werden bezüglich der erwarteten künftigen Geschäftsentwicklung die zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses vorliegenden Umstände ebenso wie die als realistisch unterstellte zukünftige Entwicklung des globalen und branchenbezogenen Umfelds zugrunde gelegt. Durch von den Annahmen abweichende und außerhalb des Einflussbereichs des Managements liegende Entwicklungen dieser Rahmenbedingungen, können die sich einstellenden Beträge von den ursprünglich erwarteten Schätzwerten abweichen. Die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen sowie sonstige am Stichtag bestehende Quellen von Schätzunsicherheiten, aufgrund derer ein beträchtliches Risiko besteht, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden erforderlich sein wird, werden im Folgenden erläutert:

Geschäfts- oder Firmenwerte und immaterielle Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer: Geschäfts- oder Firmenwerte und andere immaterielle Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer werden nicht planmäßig abgeschrieben; stattdessen wird mindestens einmal jährlich ein Werthaltigkeitstest auf die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten vorgenommen mit dem Ziel, den erzielbaren Betrag zu ermitteln. Für die Ermittlung werden Parameter definiert, wie der Planungshorizont (drei Jahre), die Wahl des Zinssatzes oder die Gewichtung der zu berücksichtigenden Chancen und Risiken. Des Weiteren verweisen wir auf (14) Immaterielle Vermögenswerte.

Umsatzerlöse: Manz traf die folgenden Ermessensentscheidungen, die einen wesentlichen Einfluss auf die Bestimmung der Höhe und des Zeitpunkts von Erlösen aus Verträgen mit Kunden haben.

Bestimmung der Methode zur Schätzung der variablen Gegenleistung und Beurteilung der Begrenzung

Rabattstaffeln und Pönalen führen für Manz zu variablen Entgelten. Bei der Schätzung der variablen Entgelte muss der Konzern entweder die Erwartungswertmethode oder die Methode des wahrscheinlichsten Betrages anwenden. Dabei ist die Methode zu wählen, mit der die dem Konzern zustehende Gegenleistung am verlässlichsten geschätzt werden kann. Der Konzern kam zu dem Schluss, dass die Erwartungswertmethode die geeignete Methode zur Schätzung der variablen Entgelte für Lieferungen und Leistungen mit Rabattstaffeln und Regelungen zu Vertragsstrafen ist. In den Transaktionspreis wird diese Schätzung der variablen Entgelte insoweit einbezogen, als dass es hochwahrscheinlich zu keiner signifikanten Stornierung der realisierten Umsatzerlöse kommt, sobald die Unsicherheit in Verbindung mit dem variablen Entgelt nicht mehr besteht.

Schätzung der Gesamtkosten des Projekts

Die Anwendung der POC-Methode basiert auf einer Schätzung der Gesamtkosten des Projekts. Es ist deshalb aufgrund der hierbei gegebenen Unsicherheiten möglich, dass die Schätzungen der bis zur Fertigstellung erforderlichen Aufwendungen nachträglich berichtigt werden müssen. Derartige Berichtigungen von Aufwendungen und Erträgen werden in der Periode ausgewiesen, in der der Anpassungsbedarf festgestellt wird.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte: Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte wird ein Wertminderungsmodell nach IFRS 9 angewandt, in dem die erwarteten Verluste berücksichtigt werden müssen. Dazu wurden Bewertungsmodelle entwickelt, die zur Ermittlung der Ausfallraten bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerten eingesetzt werden. Es erfolgt eine Analyse der historischen Ausfallraten unter Berücksichtigung unterschiedlicher Regionen. Diese historischen Ausfallraten werden durch die Einflüsse von zukunftsgerichteten Informationen im makroökonomischen Umfeld angepasst. Darüber hinaus erfolgt eine Überprüfung individueller Ausfallraten durch das verantwortliche Management. In die Überprüfung fließen Faktoren wie Fälligkeitsstrukturen von Forderungssalden, Bonität der Kunden oder makroökonomische Daten mit ein.

Pensionsrückstellungen: Wir verweisen auf VI. Erläuterungen zur Bilanz (29) Pensionsrückstellungen.

Rückstellungen für Gewährleistungen: Rückstellungen für Gewährleistungen werden unter Berücksichtigung des bisherigen bzw. des geschätzten zukünftigen Schadenverlaufs gebildet. Langfristige Rückstellungen werden mit ihrem auf den Bilanzstichtag abgezinsten Erfüllungsbetrag angesetzt. Als Zinssatz wird ein risikoloser Zinssatz vor Steuern verwendet. Der aus der Aufzinsung entstehende Zinsaufwand wird in den Finanzaufwendungen ausgewiesen. Wir verweisen auf (30) Sonstige langfristige Rückstellungen.

Drohverlustrückstellungen: Die Bildung von Drohverlustrückstellungen ist sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach maßgeblich von Schätzungen geprägt. Manz bildet Drohverlustrückstellungen für Kundenaufträge, bei denen zum Stichtag die geschätzten Gesamtkosten die vereinbarte Gegenleistung übersteigen. Dabei werden im Rahmen des Projektcontrollings regelmäßig Kontrollen und Einschätzungen zum Projektfortschritt von Kundenaufträgen vorgenommen, welches die Grundlage der Bildung einer Drohverlustrückstellung ist. Wir verweisen auf (34) Sonstige kurzfristige Rückstellungen.

Ertragsteuern: Für die Bildung von Steuerrückstellungen sowie bei der Beurteilung der Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern auf Verlustvorträge sind gleichermaßen Schätzungen vorzunehmen. Bei der Beurteilung der Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern bestehen Unsicherheiten in Bezug auf die Höhe und den Zeitpunkt künftiger zu versteuernder Einkünfte. Latente Steueransprüche werden für alle nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge in dem Maß angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass hierfür zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, sodass die Verlustvorträge tatsächlich genutzt werden können. Bei der Ermittlung der Höhe der latenten Steueransprüche, die aktiviert werden können, ist eine wesentliche Ermessensausübung des Managements bezüglich des erwarteten Eintrittszeitpunkts und der Höhe des künftig zu versteuernden Einkommens sowie der zukünftigen Steuerplanungsstrategien erforderlich.

Unsichere Steuerpositionen: Ist unsicher, ob die zuständige Behörde eine ertragsteuerliche Behandlung von Manz akzeptieren wird, liegt eine unsichere Steuerposition vor. Für die Bewertung von unsicheren Steuerpositionen beurteilt Manz zunächst, ob diese gesondert oder zusammen mit anderen unsicheren Steuerpositionen zu bewerten sind. Für die Entscheidung ist maßgeblich, ob ein derartiger Zusammenhang zwischen den Posten besteht, dass eine gemeinsame Auflösung der Unsicherheit für die Posten zu erwarten ist. Anschließend erfolgt auf Basis der Annahme, dass die Steuerbehörden die unsichere Steuerposition in vollständiger Sachverhaltskenntnis prüfen werden, die Beurteilung, ob die Steuerbehörde die steuerliche Behandlung von Manz akzeptiert. Ist es wahrscheinlich, dass die Behörde die steuerliche Behandlung von Manz akzeptiert, wird nur diese Bewertung der unsicheren Steuerposition zugrunde gelegt. Ansonsten erfolgt eine Bewertung der unsicheren Steuerpositionen auf Basis des wahrscheinlichsten Betrages oder nach der Erwartungswertmethode. Sind die möglichen Ergebnisse binär oder konzentrieren sich um einen Wert, erfolgt eine Bewertung der unsicheren Steuerposition auf Basis des wahrscheinlichsten Betrages, ansonsten nach der Erwartungswertmethode.

Entwicklungsleistungen des Important Project of Common European Interest (IPCEI-Projekt): Eine wesentliche Ermessensentscheidung des Managements ist die Bestimmung der relevanten Bilanzierungseinheit. Auf deren Ebene werden die Anforderungen des IAS 38 hinsichtlich der Aktivierbarkeit beurteilt. Im Rahmen des IPCEI-Projekts konnten fünf technische Entwicklungen im Zusammenhang mit der Batterieproduktion (Zellassemblierung, Batterieelektrolytbefüllung, Laseranwendung, Modulfertigungslinie und Laminierung & Stapeln von Zellen) als eigenständig identifizierbare Entwicklungsleistungen identifiziert werden.

Die Aktivierung der IPCEI-bezogenen Entwicklungskosten beruht auf der Einschätzung des Managements, dass die technische und wirtschaftliche Realisierbarkeit nachgewiesen ist. In diesem Zusammenhang trifft das Management insbesondere Annahmen über das Vorhandensein des künftigen wirtschaftlichen Nutzenzuflusses. Bei bereits existierenden Kundenaufträgen gibt es Anwendungsfelder in Bezug auf die vorstehend genannten technischen Entwicklungen mit einem damit verbundenen unmittelbaren künftigen wirtschaftlichen Nutzenzufluss. Darüber hinaus geht das Management insbesondere in den nächsten 5 Jahren von einem sich nochmals beschleunigenden Anstieg der Nachfrage von Maschinen zur Produktion von Batteriezellen aus. Die Basis für den damit verbundenen zukünftigen wirtschaftlichen Nutzenzufluss sind auch hier die technischen Vorentwicklungen.

Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden mit untergeordneter Bedeutung auf den laufenden Konzernabschluss

Im Folgenden sind die Rechnungslegungsvorschriften aufgezählt, die erstmals ab dem Geschäftsjahr 2021 anzuwenden sind, jedoch für den Konzernabschluss von Manz von untergeordneter Bedeutung sind und somit keine wesentlichen Auswirkungen auf den laufenden Konzernabschluss haben:

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Änderungen von IFRS 16 Covid-19 in Bezug auf Mietkonzessionen: Die Änderungen bieten Leasingnehmern Erleichterungen bei der Anwendung von IFRS 16 Leitlinien zur Bilanzierung von Mietkonzessionen, die als direkte Folge der Covid-19-Pandemie entstehen. Als praktisches Hilfsmittel kann sich ein Leasingnehmer dafür entscheiden, nicht zu beurteilen, ob eine Covid-19-bezogene Mietkonzession eines Leasinggebers eine Mietvertragsmodifikation ist. Ein Leasingnehmer, der diese Wahl trifft, bilanziert jede Änderung der Leasingzahlungen, die sich aus der Covid-19-bezogenen Mietkonzession ergibt, auf dieselbe Weise, wie er die Änderung nach IFRS 16 bilanzieren würde, wenn die Änderung keine Änderung des Leasingvertrags wäre. Ursprünglich sollten diese Änderungen bis zum 30. Juni 2021 gelten. Da die Corona-Pandemie jedoch weiterhin anhält, verlängerte das IASB am 31. März 2021 den Anwendungszeitraum des praktischen Behelfs bis zum 30. Juni 2022. Es gab keine Mietkonzessionen bei Manz, die Erleichterung wurde daher nicht angewendet.

Änderungen zu IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, IFRS 4 und IFRS 16 hinsichtlich der Auswirkungen der IBOR-Reform (Phase 2): Die Änderungen bieten den Anwendern temporäre Erleichterungsregelungen für die Auswirkungen, die sich aus der Ersetzung der Interbank Offered Rates (IBOR) durch alternative, nahezu risikofreie Zinssätze (risk-free rates) auf die Finanzberichterstattung ergeben werden.

Veröffentlichte, noch nicht angewandte Standards, Interpretationen und Änderungen

Folgende veröffentlichte, aber noch nicht verpflichtend anzuwendende Standards, Interpretationen und Änderungen haben voraussichtlich keine wesentlichen Auswirkungen auf künftige Konzernabschlüsse.

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Änderung an IAS 1, Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig. Anzuwenden auf Geschäftsjahre, die ab dem 1. Januar 2023 beginnen.

Änderungen an IAS 1, Darstellung des Abschlusses - Angabe von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, anzuwenden auf Geschäftsjahre, die ab/​nach dem 1. Januar 2023 beginnen.

Änderung an IFRS 3, Verweis auf das Rahmenkonzept: Nachträgliche Ergänzung des Verweises auf das neue Rahmenkonzept vom 29. März 2018, anzuwenden auf Unternehmenszusammenschlüsse, die ab/​nach dem 01. Januar 2022 beginnen.

Änderung an IAS 16, Erzielung von Erlösen, bevor sich ein Vermögenswert in seinem betriebsbereiten Zustand befindet. Erträge aus dem Verkauf produzierter Güter, bevor die Sachanlage im betriebsbereiten Zustand ist, sind nicht mehr von den Anschaffungs- und Herstellungskosten der Sachanlage abzuziehen, sondern zusammen mit den Herstellkosten der Sachanlage in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen. Ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die ab/​nach dem 1. Januar 2022 beginnen.

Änderungen an IAS 12, Deferred Tax related to assets and liabilities arising from a single transaction. Die initial recognition exemption gilt künftig nicht mehr für solche Transaktionen, in denen beim erstmaligen Ansatz sowohl abziehbare als auch steuerbare temporäre Differenzen in gleicher Höhe entstehen. Die Änderungen sind für Berichtsperioden ab dem 1. Januar 2023 anzuwenden.

IFRS 17, Versicherungsverträge: Änderungen bei Erstanwendung (1. Januar 2023). Die Änderungen betreffen: Abschlusskosten, Auflösung der vertraglichen Servicemarge, Risikominderungsoption, Rückversicherungsvertrag sowie getrennter Ausweis von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten etc.

IFRS 17 Versicherungsverträge: Grundsätze in Bezug auf den Ansatz, die Bewertung, den Ausweis sowie die Angaben für Versicherungsverträge innerhalb des Anwendungsbereichs des Standards. Ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die ab/​nach dem 1. Januar 2023 beginnen.

Änderungen an IAS 37, Belastende Verträge - Kosten für die Erfüllung eines Vertrags: Konkretisierung der Kosten, welche bei der Beurteilung, ob ein Vertrag belastend oder verlustbringend ist, zu berücksichtigen sind. Ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die ab/​ nach dem 1. Januar 2022 beginnen.

Jährliche Verbesserungen zu IFRS 2018-2020. Änderungen an IFRS 1, IFRS 9, IFRS 16 und IAS 41. Anzuwenden für Geschäftsjahre, die ab/​nach dem 1. Januar 2022 beginnen.

Änderungen an IAS 8, Definition rechnungslegungsbezogener Schätzungen: Im Februar 2021 hat das IASB Änderungen an IAS 8 veröffentlicht, mit denen eine neue Definition für rechnungslegungsbezogene Schätzungen eingeführt wurde. Die Änderungen stellen klar, inwiefern sich Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen von Änderungen der Rechnungslegungsmethoden und Fehlerkorrekturen unterscheiden. Sie erläutern außerdem, wie Unternehmen rechnungslegungsbezogene Schätzungen mithilfe von Bemessungstechniken und Inputfaktoren vornehmen können. Die Änderungen gelten für Geschäftsjahre, die ab/​nach dem 1. Januar 2023 beginnen.

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Umsatzerlöse (1)

Die Aufteilung der Umsatzerlöse nach Geschäftsbereichen und Regionen ist in der Segmentberichterstattung wiedergegeben. Wir verweisen auch auf unsere Erläuterungen zur Segmentberichterstattung.

Im Jahr 2017 erhielt Manz zwei Großaufträge über die Lieferung von Produktionsanlagen zur Fertigung von Solarmodulen mit einem Gesamtvolumen von 263 Mio. EUR, dessen Abschluss für Juli 2019 vorgesehen war. Das eine CIGS-Großprojekt CIGSlab wurde im September 2021 schlussgerechnet.

Das Großprojekt CIGSfab hat ein Gesamtauftragsvolumen in Höhe von 217,5 Mio. EUR. Die Installation der Anlagen wurde auf Kundenwunsch im Dezember 2020 unterbrochen und seither nicht mehr aufgenommen. Im ersten Quartal 2021 sind lediglich kleinere Arbeiten ausgeführt worden. Mit Schreiben vom 10. Juni 2021, 11. November 2021 und 18. Februar 2022 hat Manz den Vertrag über die Lieferung der Anlage gekündigt und gleichzeitig Ansprüche von ca. 64 Mio. EUR geltend gemacht. Diese Ansprüche betreffen die offenen Zahlungen aus dem Vertrag (43 Mio. EUR, vertragliche Zahlungen bei FAT und 12 Monate nach FAT) sowie Mehraufwendungen von 21 Mio. EUR. Der Kunde hat diesen Ansprüchen widersprochen und verweigert die Zahlung bzw. macht seinerseits Ansprüche geltend. Manz hat die Gesamtforderung im Entwurf eines Settlement Agreements vom 25. Februar 2022 auf rund 30 Mio. EUR reduziert. Im Konzernabschluss der Manz AG sind zum 31. Dezember 2021 Vertragsvermögenswerte aus dem Vertrag in Höhe von 23,2 Mio. EUR (Vj. 21,5 Mio. EUR) bilanziert. Aufgrund der noch offenen Einigung mit dem Kunden besteht eine erhebliche Unsicherheit hinsichtlich der geltend gemachten Ansprüche. Basierend auf den vertraglichen Vereinbarungen sowie rechtlicher Einschätzungen und dem aktuellen Diskussionsstand mit dem Kunden, geht die Manz AG unverändert von der Werthaltigkeit dieser Vertragsvermögenswerte aus.

Darüber hinaus erhielt Manz im Jahr 2019 von einem langjährigen Kunden Folgeaufträge im Segment Energy Storage in Höhe von rund 55 Mio. EUR. Im Rahmen dieser Aufträge wurden Teilanlagen von Manz wie geplant in 2020 ausgeliefert. Die gesamten Aufträge wurden in der zweiten Jahreshälfte 2021 fertiggestellt. Im Jahr 2020 erhielt Manz von diesem langjährigen Kunden Folgeaufträge im Segment Energy Storage in Höhe von rund 71 Mio. EUR. Der Fertigstellungstermin für die gesamten Aufträge wird voraussichtlich im Jahr 2023 liegen.

Die Umsatzerlöse sind nach Geschäftsbereichen unter Hinzunahme der Zielabsatzregion folgendermaßen dargestellt:

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(in TEUR) Deutschland Übriges Europa China Taiwan Übriges Asien
Solar 2021 812 160 4.278 - -
2020 7.737 6 15.412 - -
Electronics 2021 37.150 51 21.218 21.721 12.060
2020 32.012 3.071 42.372 6.606 6.529
Energy Storage 2021 43.177 8.295 3.163 - 2.925
2020 57.096 1.713 14 - 20
Contract Manufaturing 2021 14.642 8.023 1.967 - -
2020 10.430 26.581 13 - -
Service 2021 6.932 2.667 3.760 6.952 1.396
2020 6.544 1.431 3.297 5.979 577
Gesamt 2021 102.713 19.196 34.386 28.673 16.381
2020 113.819 32.802 61.108 12.585 7.126
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(in TEUR) USA Sonstige Regionen Gesamt
Solar 2021 64 - 5.314
2020 5 - 23.160
Electronics 2021 4.321 - 96.521
2020 96 - 90.686
Energy Storage 2021 19.768 284 77.612
2020 4.992 854 64.690
Contract Manufaturing 2021 - - 24.632
2020 - - 37.024
Service 2021 1.250 24 22.981
2020 2.782 599 21.209
Gesamt 2021 25.403 308 227.060
2020 7.875 1.453 236.768

Aktivierte Eigenleistungen (2)

Im Geschäftsjahr 2021 wurden insbesondere in den Segmenten Solar und Energy Storage Entwicklungskosten in Höhe von 466 TEUR (Vj. 2.846 TEUR) bzw. 10.109 TEUR (Vj. 2.230 TEUR) aktiviert. Darüber hinaus erfolgte eine Aktivierung in Höhe von 68 TEUR (Vj. 303 TEUR) im Geschäftsbereich Electronics und im Geschäftsbereich Contract Manufacturing und Service von 0 TEUR (Vj. 412 TEUR).

Sonstige betriebliche Erträge (3)

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(in TEUR) 2021 2020
Erträge aus dem Verkauf von Beteiligungen nach der at Equity-Methode 15.241 -
Fördergelder 2.515 2.787
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 865 1.337
Versicherungsleistungen 576 120
Leasing und Mieteinnahmen 439 287
Anspruch auf Erstattung von Schiedsgerichtskosten 380 -
Auflösung Wertberichtigungen auf Forderungen 63 246
Kursgewinne 53 1.224
Erträge aus dem Abgang von Anlagevermögen 17 11
Zeitwertänderungen von Finanzverbindlichkeiten - 150
Übrige 1.254 1.019
Gesamt 21.403 7.181

Von den 2.515 TEUR Fördergeldern entfallen 1.584 TEUR (Vj. 776 TEUR) auf Steuergutschriften von der italienischen Regierung für Forschungs- und Entwicklungsprojekte. Im Jahr 2020 entfielen darüber hinaus 581 TEUR auf die staatliche Förderung in der Slowakei und Italien aufgrund von Covid-19. Außerdem wurden 150 TEUR Erstattung für die Sozialversicherung bei Kurzarbeitergeld im April und Mai 2020 in den sonstigen betrieblichen Erträgen verbucht.

Materialaufwand (4)

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(in TEUR) 2021 2020
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 110.375 114.869
Aufwendungen für bezogene Leistungen 21.446 15.469
Gesamt 131.821 130.338

Personalaufwand (5)

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(in TEUR) 2021 2020
Löhne und Gehälter 61.701 59.806
Anteilsbasierte Vergütung 1.063 689
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 12.717 11.421
Gesamt 75.481 71.916

In 2020 wurden 164 TEUR Löhne und Gehälter aus der Kurzarbeit als durchlaufender Posten erfasst, welches von der Arbeitsagentur über die Manz AG an die Mitarbeiter in Deutschland gezahlt wurde. In 2021 wurde kein Kurzarbeitergeld bezogen.

Sonstige betriebliche Aufwendungen (6)

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(in TEUR) 2021 2020
Werbe- und Reisekosten 5.303 5.020
Kursverluste 3.796 2.828
Kosten für Gebäude und Anlagen 3.352 3.126
IT-Kosten (EDV-Kosten und Wartungsverträge) 3.142 2.151
Rechts- und Beratungskosten 2.682 3.701
Sonstige personalnahe Aufwendungen 2.121 1.910
Ausgangsfracht 2.030 2.173
Miete und Leasing 1.262 1.156
Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte und Vertragsvermögenswerte 1.210 6.524
Versicherung 888 742
Erhöhung der Rückstellungen 826 1.360
Forschungsnahe (projektbezogene) sonstige betriebliche Aufwendungen 83 274
Übrige 6.683 5.635
Gesamt 33.378 36.600

Die höheren Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte und Vertragsvermögenswerte im Jahr 2020 sind hauptsächlich auf eine Wertminderung in Höhe von 4.996 TEUR zurückzuführen, die für ein Projekt in Asien vorgenommen wurde.

Der Posten "Übrige" beinhaltet im Wesentlichen Provisionen für Bankkommissionen in Höhe von 1.096 TEUR (Vj. 1.135 TEUR), Aufwendungen für sonstige Steuern in Höhe von 650 TEUR (Vj. 624 TEUR) und Aufwendungen aus der Börsennotierung in Höhe von 437 TEUR (Vj. 414 TEUR).

Abschreibungen und Wertminderungen (7)

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(in TEUR) 2021 2020
Anlagevermögen 8.740 8.256
Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen 2.846 3.340
Langfristige Kosten der Vertragsanbahnung 734 342
Kurzfristige Kosten der Vertragsanbahnung 83 324
Ausbuchung Entwicklungskosten 311 -
Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwert 19.801 -
Wertminderung von Markenrechten 1.839 -
Gesamt 34.354 12.132

Finanzerträge (8)

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(in TEUR) 2021 2020
Zinsen und ähnliche Erträge aus Bankguthaben 509 72
Zinserträge aus Unterleasingverhältnissen 18 19
Gesamt 527 91

Finanzaufwendungen (9)

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(in TEUR) 2021 2020
Zinsen auf kurzfristige Verbindlichkeiten 1.385 1.683
Zinsaufwand aus Finanzverbindlichkeiten aus Leasing 490 568
Zinsanteil langfristige Rückstellungen 27 54
Zinsen auf langfristige Verbindlichkeiten 33 40
Sonstige Zinsaufwendungen 107 -
Gesamt 2.042 2.345

Anteilsbasierte Vergütung (10)

Performance Share Plan

Der Konzern hat für Mitglieder des Vorstands und andere teilnahmeberechtigte Mitarbeiter einen Performance Share Plan eingerichtet. Die Erfolgsziele beziehen sich auf die EBITDA-Marge und die Unternehmenswertentwicklung, gemessen an der Veränderung der Aktienkurse zwischen Ausgabe der Bezugsrechte und Ablauf der Wartezeit. Die Aktienzusagen verfallen, wenn das Beschäftigungsverhältnis gekündigt oder ein Aufhebungsvertrag geschlossen wird. Die Aktienzusagen sind während der Wartezeit nicht dividendenberechtigt. Die Manz AG kann die Aktienzusagen durch neue ausgegebene Aktien oder durch eigene Aktien abgelten.

Die Aktienzusagen (Bezugsrechte) werden nach freiem Ermessen des Vorstandes mit Zustimmung des Aufsichtsrates - soweit es sich um Vorstandsmitglieder handelt, nach freiem Ermessen des Aufsichtsrates - in jährlichen Tranchen, binnen eines Zeitraums von drei Monaten nach Ablauf von vier Wochen im Anschluss an die Veröffentlichung des Konzernabschlusses für das vorangegangene Geschäftsjahr, ausgegeben.

Im Geschäftsjahr 2021 erhielten 20 (Vj. 17) Mitarbeiter und die 3 (Vj. 3) Mitglieder des Vorstands 23.948 (Vj. 89.145) Aktienzusagen/​Bezugsrechte. Hiervon entfielen 12.101 (Vj. 48.675) Aktienzusagen/​Bezugsrechte auf den Vorstand. Im Geschäftsjahr 2021 wurden 12.416 Aktienzusagen/​Bezugsrechte (davon Vorstand 5.332) ausgeübt mit einem Aktienkurs zum Ausübungszeitpunkt von 66,80 EUR bei den Mitarbeitern und 53,20-56,20 EUR beim Vorstand. Der Bezugspreis betrug jeweils 1 EUR.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Aktienzusagen/​Bezugsrechte mit den entsprechenden gewichteten durchschnittlichen beizulegenden Zeitwerten je zugesagter Aktie zum Zeitpunkt ihrer Gewährung:

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(in Stück) (in EUR)
Aktienzusagen/​ Bezugsrechte Gewichteter durchschnittlicher beizulegender Zeitwert zum Gewährungszeitpunkt
Bestand am Jahresanfang (nicht erdient) 171.927 19,02
In der Berichtsperiode ausgeübt -12.416 20,53
In der Berichtsperiode verfallen -6.035 24,14
In der Berichtsperiode gewährt 23.948 55,72
Bestand am Jahresende (nicht erdient) 177.424 28,20

Die Bilanzierung der Aktienzusagen erfolgt gemäß IFRS 2 mit dem beizulegenden Zeitwert der Zusagen zum Zeitpunkt der Gewährung und wird im Personalaufwand sowie einer korrespondierenden Erhöhung des Eigenkapitals (Kapitalrücklage) erfasst. Die Ermittlung der Zeitwerte erfolgt unter Anwendung eines Bewertungsmodells.

Folgende Parameter liegen der Berechnung zugrunde:

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2021 2020
Ausübungspreis 1,00 EUR 1,00 EUR
Risikofreier Zinssatz p. a. 0 % 0 %
Volatilität 52,9 % 18,0 %
EBITDA-Marge 8,7 % 9,6 %
Unternehmensentwicklung 30 % 30 %
Erwartete Dividenden 0,00 EUR 0,00 EUR
Fair Value je Aktienzusage 28,20 EUR 19,02 EUR
Optionslaufzeit 4 Jahre 4 Jahre

Der erwarteten Volatilität liegt die Annahme zugrunde, dass von der historischen Volatilität über einen der Laufzeit der Optionen ähnlichen Zeitraum auf künftige Trends geschlossen werden kann, wobei die tatsächlich eintretende Volatilität von den getroffenen Annahmen abweichen kann.

Im Berichtsjahr wurde aus dem Performance Share Plan Personalaufwand über 1.063 TEUR (Vj. 689 TEUR) erfasst.

Steuern vom Einkommen und Ertrag (11)

Die Steuern vom Einkommen und Ertrag umfassen sowohl tatsächliche als auch latente Ertragsteuern aus temporären Differenzen sowie aus bestehenden steuerlichen Verlustvorträgen.

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(in TEUR) 2021 2020
Tatsächlicher Steueraufwand
Laufende Periode 2.745 2.285
Vorperioden -396 266
Latenter Steuerertrag/​-aufwand (+) 2.499 -1.004
4.848 1.547

Die Berechnung des laufenden Ertragsteueraufwands erfolgt unter Anwendung der zum Bilanzstichtag geltenden Steuersätze. Für die Berechnung der latenten Steuern der inländischen Gesellschaften wurde der inländische Steuersatz von 29,13 % (Vj. 29,13 %) berücksichtigt. Bei den ausländischen Gesellschaften wurden Steuersätze von 9 %-26% (Vj. 9 %-26%) verwendet. Im Jahr 2020 wurde der Steuersatz in China von 15 % auf 25 % geändert, da ein im Vorjahr noch reduzierter Steuersatz für Hightech-Unternehmen nicht mehr in Anspruch genommen werden kann.

Der Ertragsteueraufwand im Berichtsjahr in Höhe von 4.848 TEUR (Vj. 1.547 TEUR) leitet sich wie folgt von einem "erwarteten" Ertragsteueraufwand ab, der sich bei Anwendung des gesetzlichen Ertragsteuersatzes des Mutterunternehmens auf das Ergebnis vor Ertragsteuern ergeben hätte:

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(in TEUR) 2021 2020
Ergebnis vor Ertragsteuern -17.579 4.971
Ertragsteuersatz der Manz AG 29,13 % 29,13 %
Erwarteter Ertragsteueraufwand -5.120 1.448
Steuersatzunterschiede Ausland -1.471 -1.105
Änderung des Steuersatzes im Ausland -158 -793
Nicht abzugsfähige Aufwendungen/​Erträge 6.792 453
Periodenfremde Steuern -396 266
Steuerfreie Erträge -3.899 -2.764
Nichtansatz steuerlicher Verlustvorträge 6.213 3.260
Nutzung steuerlicher Verlustvorträge -53 -11
Wertberichtigung auf latente Steuern 1.427 -35
Ausländische Quellensteuer 1.739 689
Sonstiges -226 139
Ausgewiesener Ertragsteueraufwand 4.848 1.547
Effektiver Steuersatz -27,58 % 31,11 %

Die aktiven und passiven latenten Steuern werden in der folgenden Übersicht dargestellt:

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(in TEUR) Aktive latente Steuern Passive latente Steuern
31.12.2021 31.12.2020 31.12.2021 31.12.2020
Immaterielle Vermögenswerte 413 0 6.035 5.816
Sachanlagen 3 1 647 57
Vertragsvermögenswerte, Vorräte und Vertragsverbindlichkeiten 4.357 5.539 11.004 14.730
Forderungen 318 1.411 1.167 2.114
Zahlungsmittel 4 2 0 0
Pensionsrückstellungen 721 761 0 0
Derivative Finanzinstrumente 0 0 0 4
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.176 2.057 631 0
Rückstellungen 706 463 0 0
Steuerliche Verlustvorträge 8.775 12.492 0 0
Bruttowert 17.473 22.725 19.484 22.721
Saldierung -13.172 -15.890 -13.172 -15.890
Bestand laut Konzernbilanz 4.301 6.835 6.312 6.831
Nettobetrag der aktiven (passiven) latenten Steuern 0 4 2.011

Der Nettobetrag der aktiven latenten Steuern hat sich wie folgt entwickelt:

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(in TEUR) 2021 2020
Stand 1.1. 4 -811
Latenter Steueraufwand (-) /​-ertrag (+) in der Gewinn- und Verlustrechnung -2.499 1.004
Im Sonstigen Ergebnis erfasste Veränderungen der latenten Steuern im Zusammenhang mit:
Neubewertung von leistungsorientierten Pensionsplänen 17 -15
Absicherung künftiger Zahlungsströme (Cashflow Hedges) 4 -4
Unterschiedsbetrag aus Währungsumrechnung 463 -170
Stand 31.12. -2.011 4

Für steuerliche Verlustvorträge und abzugsfähige temporäre Differenzen werden latente Steuern nur angesetzt, wenn deren Nutzung mit ausreichender Sicherheit erwartet werden kann. Bei zwei (Vj. vier) Gesellschaften, die in der aktuellen oder in der Vorperiode steuerliche Verluste erlitten haben, wurde ein latenter Steueranspruch auf Verlustvorträge in Höhe von 176 TEUR (Vj. 3.550 TEUR) ausgewiesen. Bei einer ausländischen Gesellschaft, die in der aktuellen oder in der Vorperiode steuerliche Verluste erlitten hat, wurde im Berichtsjahr ein latenter Steueranspruch auf temporäre Differenzen in Höhe von 492 TEUR ausgewiesen. Manz geht basierend auf der Kurz- und Mittelfristplanung sowie den bestehenden Auftragsbeständen und den positiven Marktaussichten im Batterieumfeld davon aus, dass zukünftig bei diesen Gesellschaften ein zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das die noch nicht genutzten steuerlichen Verluste und die temporären Differenzen verrechnet werden können. Die im Jahr 2020 für China bilanzierten aktiven latenten Steuern in Höhe von 3.005 TEUR wurden aufgrund der weiterhin bestehenden Verlustsituation im Geschäftsjahr 2021 wertberichtigt.

Die steuerlichen Verlustvorträge belaufen sich zum Bilanzstichtag auf insgesamt 268.181 TEUR (Vj. 264.369 TEUR). Davon sind 568 TEUR (Vj. 371 TEUR) zeitlich auf fünf Jahre und 16.371 TEUR (Vj. 13.376 TEUR) auf zehn Jahre begrenzt und der Rest unbegrenzt vortragsfähig. Für Verlustvorträge in Höhe von 237.608 TEUR (Vj. 219.186 TEUR) wurden keine aktiven latenten Steuern gebildet, da nach IAS 12 im Falle von Verlusten in der jüngeren Vergangenheit hohe Anforderungen an die Aktivierung gestellt werden, die zum Stichtag nicht erfüllt sind.

Für Verlustvorträge in Höhe von 237.608 TEUR (Vj. 219.186 TEUR) und abzugsfähige temporäre Differenzen in Höhe von 271 TEUR (Vj. 0 TEUR) wurden keine aktiven latenten Steuern gebildet, da nach IAS 12 im Falle von Verlusten in der jüngeren Vergangenheit hohe Anforderungen an die Aktivierung gestellt werden, die zum Stichtag nicht erfüllt sind.

Gemäß IAS 12 sind latente Steuern auf temporäre Differenzen in Verbindung mit Anteilen an Konzernunternehmen zu bilanzieren (Outside Basis Differences). Für Outside Basis Differences in Höhe von 53,4 Mio. EUR (Vj. 6,8 Mio. EUR) wurden keine passiven latenten Steuern gebildet, da diese Gewinne auf unbestimmte Zeit reinvestiert werden sollen.

Ergebnisanteil nicht beherrschende Anteile (12)

Der Ergebnisanteil der nicht beherrschenden Anteile setzt sich zusammen aus zugewiesenen Ergebnissen in Höhe von -19 TEUR (Vj. -10 TEUR).

Ergebnis je Aktie (13)

Das unverwässerte Ergebnis je Aktie errechnet sich aus der Division des Ergebnisanteils der Aktionäre der Manz AG und der gewichteten durchschnittlichen Anzahl der während des Geschäftsjahres in Umlauf befindlichen Aktien. Eine Verwässerung des Ergebnisses je Aktie resultiert aus sogenannten potenziellen Aktien. Hierzu zählen Options- und Bezugsrechte, wenn diese Rechte die Ausgabe von Aktien zu einem Wert unter dem durchschnittlichen Börsenkurs der Aktie zur Folge haben. Es ergab sich ein Verwässerungseffekt aus den Aktienzusagen im Rahmen des Performance Share Plan (siehe (10) Anteilsbasierte Vergütungen).

Das Ergebnis je Aktie wurde gemäß IAS 33 ermittelt.

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2021 2020
Den Anteilseignern der Manz AG zuzurechnendes Konzernergebnis (in TEUR) -22.408 3.434
Gewichteter Durchschnitt ausstehender Aktien (Stück) 7.750.144 7.744.088
Effekt aus aktienbasierter Vergütung (Stück) 354.848 343.854
Gewichteter Durchschnitt ausstehender Aktien (verwässert) (Stück) 8.088.591 8.011.876
Ergebnis je Aktie (unverwässert) (in EUR) -2,89 0,44
Ergebnis je Aktie (verwässert) (in EUR) -2,89 0,42

Im Zeitraum zwischen dem Abschlussstichtag und der Genehmigung zur Veröffentlichung des Konzernabschlusses haben keine weiteren Transaktionen mit Stammaktien oder potenziellen Stammaktien stattgefunden.

Erläuterungen zur Segmentberichterstattung

Im Rahmen der Segmentberichterstattung werden die Aktivitäten der Manz-Gruppe gemäß IFRS 8 (Segmentberichterstattung) nach Geschäftsbereichen und nach Regionen abgegrenzt. Diese Aufgliederung orientiert sich an der internen Steuerung und berücksichtigt die unterschiedlichen Risiko- und Ertragsstrukturen der Geschäftsbereiche.

Die Aufteilung des Umsatzes nach Regionen orientiert sich am Sitz des Kunden. Das heißt, bestellt ein Kunde aus China, wird der Umsatz der Region China zugewiesen.

Im Geschäftsbereich "Solar" sind Systemlösungen für die Herstellung von Dünnschicht-Solarmodulen sowie die CIGS-Dünnschicht-Technologie abgebildet. Über das Geschäft mit Anlagen zur Produktion von Lithium-Ionen-Batterien wird im Geschäftsbereich "Energy Storage" berichtet. Der Geschäftsbereich "Electronics" hat den Schwerpunkt auf der Herstellung von Produktionsanlagen für Unterhaltungselektronik.

Neben den drei strategischen Geschäftsbereichen bestehen die beiden Geschäftsbereiche "Contract Manufacturing" (Anlagen- und Teilefertigung sowie Montagearbeiten für Kunden unterschiedlicher Branchen) und "Service", in denen Dienstleistungen rund um die technologischen Kernkompetenzen der Manz AG angeboten werden.

Zum 1. Januar 2022 wurde die Segmentstruktur neu geordnet. Die Segmente Electronics, Solar und Contract Manufacturing werden zur neuen Division Industry Solutions zusammengefasst. Das Segment Energy Storage bildet die neue Division Mobility & Battery Solutions. Das Segment Service wird zwischen den beiden neuen Divisionen aufgeteilt. Mit der erfolgreichen Neuausrichtung der Unternehmensorganisation will die Manz AG die Chancen in diesen dynamischen Wachstumsmärkten noch besser nutzen. Das Segment Service wird auf die Division aufgeteilt, in der die Leistungen angefallen sind.

Das Berichtssegment Mobility & Battery Solutions wird im Wesentlichen die Geschäftstätigkeiten des ehemaligen Segments Energy Storage mit klarem Fokus auf den Wachstumsmarkt E-Mobility umfassen. Im Berichtssegment Industry Solutions vereint die Manz AG die Aktivitäten der zwei Business-Areas Electronics (Halbleiter-Backend-Produktion, Fan-Out Panel Level Packaging und Display-Technologien) sowie Industrial Automation (industrielle Montagelösungen zur Herstellung von Consumer Electronics, Leistungselektroniken und weiterer Komponenten des elektrischen Antriebsstrangs).

Die zentrale Größe zur Beurteilung und Steuerung eines Geschäftsbereichs ist das operative Ergebnis (EBIT).

In der Segmentberichterstattung sind Erlöse und Ergebnisse der einzelnen Geschäftsbereiche des Konzerns dargestellt. Zwischen den einzelnen Geschäftsbereichen bestehen nur in geringem Umfang Liefer- und Leistungsbeziehungen.

Im Geschäftsfeld Electronics sind Umsatzerlöse in Höhe von 36.761 TEUR mit einem Kunden enthalten. Des Weiteren sind im Geschäftsfeld Energy Storage Umsatzerlöse in Höhe von 22.237 TEUR mit einem Kunden enthalten.

Im Segment Solar beinhalten die Abschreibungen Wertminderungen in Höhe von 21,6 Mio. EUR auf Geschäfts- oder Firmenwerte sowie auf einen Markennamen. Für genauere Informationen vergleiche Kapitel (14) Geschäfts- oder Firmenwerte sowie Markenrechte.

Segmentberichterstattung Geschäftsbereiche

zum 31.12.2021

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(in TEUR) Solar Electronics Energy Storage Contract Manufacturing Service Konsolidierung
Umsatzerlöse mit Dritten
2021 5.314 96.521 77.612 24.632 22.981 0
2020 23.160 90.686 64.690 37.024 21.209 0
Umsatzerlöse mit anderen Segmenten
2021 0 65 0 0 0 -65
2020 0 293 0 0 0 -293
Umsatzerlöse gesamt
2021 5.314 96.586 77.612 24.632 22.981 -65
2020 23.160 90.979 64.690 37.024 21.209 -293
Anteil am Ergebnis von at Equity bilanzierten Unternehmen
2021 0 -245 0 0 0 0
2020 0 0 0 9.381 0 0
EBITDA
2021 -5.917 -1.139 5.506 16.935 2.938 -33
2020 -5.143 -979 10.347 13.090 2.114 -73
Abschreibungen/​ Wertminderungen
2021 25.139 3.654 3.848 878 836 0
2020 2.703 4.373 3.458 798 800 0
EBIT
2021 -31.056 -4.793 1.659 16.057 2.102 -33
2020 -7.846 -5.352 6.889 12.292 1.315 -73
Finanzergebnis
2021 -292 -378 -545 -123 -177 0
2020 -242 -651 -722 -189 -451 0
EBT
2021 -31.348 -5.171 1.114 15.934 1.925 -33
2020 -8.088 -6.003 6.167 12.104 864 -73
Steuern vom Einkommen und Ertrag
2021 -600 -2.213 885 -335 -2.585 0
2020 -5 1.152 -1.050 -660 -983 0
Konzernergebnis
2021 -31.948 -7.384 1.999 15.599 -661 -33
2020 -8.093 -4.851 5.118 11.443 -119 -73
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(in TEUR) Konzern
Umsatzerlöse mit Dritten
2021 227.060
2020 236.768
Umsatzerlöse mit anderen Segmenten
2021 0
2020 0
Umsatzerlöse gesamt
2021 227.060
2020 236.768
Anteil am Ergebnis von at Equity bilanzierten Unternehmen
2021 -245
2020 9.381
EBITDA
2021 18.290
2020 19.358
Abschreibungen/​ Wertminderungen
2021 34.354
2020 12.132
EBIT
2021 -16.064
2020 7.225
Finanzergebnis
2021 -1.515
2020 -2.254
EBT
2021 -17.579
2020 4.971
Steuern vom Einkommen und Ertrag
2021 -4.848
2020 -1.547
Konzernergebnis
2021 -22.427
2020 3.425

Segmentberichterstattung Regionen

zum 31.12.2021

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(in TEUR) Außenumsatz nach Standort des Kunden Langfristige Vermögenswerte (ohne latente Steuern)
Deutschland
2021 102.713 42.745
2020 113.819 47.602
Übriges Europa
2021 19.196 23.328
2020 32.802 24.297
China
2021 34.386 13.994
2020 61.108 13.236
Taiwan
2021 28.673 14.948
2020 12.585 26.083
Übriges Asien
2021 16.381 17
2020 7.126 585
Amerika
2021 25.403 1
2020 7.875 2
Sonstige Regionen
2021 308 0
2020 1.453 0
Konzern
2021 227.060 95.033
2020 236.768 111.805

Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung

Die Kapitalflussrechnung zeigt, wie sich die Zahlungsmittel der Manz-Gruppe im Laufe des Berichtsjahres durch Mittelzu- und Mittelabflüsse verändert haben. Entsprechend IAS 7 Kapitalflussrechnung werden Cashflows aus betrieblicher Tätigkeit, Investitionstätigkeit sowie Finanzierungstätigkeit unterschieden. Auswirkungen aus Veränderungen des Konsolidierungskreises und der Wechselkurse sind in den jeweiligen Positionen eliminiert. Die auf Änderungen der Wechselkurse beruhende Veränderung des Finanzmittelbestands ist gesondert ausgewiesen.

Der in der Kapitalflussrechnung ausgewiesene Finanzmittelbestand umfasst alle in der Bilanz ausgewiesenen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, die sich aus Kassenbeständen und Guthaben bei Kreditinstituten mit einer Laufzeit von bis zu drei Monaten zusammensetzen. Etwaigen Wertschwankungen im Finanzmittelbestand wurde mittels einer Risikovorsorge Rechnung getragen.

Die Zahlungsmittelzuflüsse und -abflüsse aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit werden nach der direkten Methode dargestellt. Die Mittelzu- und Mittelabflüsse aus der Investitionstätigkeit des laufenden Geschäfts umfassen neben Zugängen und Abgängen im Sachanlagevermögen auch Zugänge und Abgänge bei den immateriellen Vermögenswerten. In der Finanzierungstätigkeit sind neben Zahlungsmittelzuflüssen aus Eigenkapitalerhöhungen und der Begebung von sonstigen Finanzverbindlichkeiten auch Zahlungsmittelabflüsse aus der Tilgung von Krediten ausgewiesen.

Demgegenüber wird ausgehend vom Konzernergebnis der Mittelzufluss und -abfluss auslaufender Geschäftstätigkeit indirekt abgeleitet. Dazu wird das Konzernergebnis um die nicht zahlungswirksamen Aufwendungen und Erträge, das sind im Wesentlichen Abschreibungen und die Veränderungen der langfristigen Rückstellungen und latenten Steuern, korrigiert und um die Veränderung der betrieblichen Aktiva und Passiva ergänzt.

Nach IFRS 16 wird die Auszahlung des Tilgungsanteils für Leasingsachverhalte in der Finanzierungstätigkeit abgebildet. Die Auszahlung für den Zinsanteil der Leasingverbindlichkeit sowie Auszahlungen für kurzfristige Leasingverhältnisse und Leasingverhältnisse, denen ein Vermögenswert von geringem Wert zugrunde liegt und variable Leasingzahlungen, welche nicht im Rahmen der Verbindlichkeit erfasst werden, werden unter der betrieblichen Tätigkeit gezeigt.

Investitions- und Finanzierungsvorgänge, welche nicht zu einer Veränderung von Zahlungsmitteln geführt haben, sind nicht Bestandteil der Kapitalflussrechnung.

Entwicklung der Verbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeit

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Nicht zahlungswirksam
(in TEUR) Buchwert zum 01.01.2021 Zahlungswirksam Währungsdifferenz Sonstiges Umbuchungen Veränderungen beizulegender Zeitwerte
Langfristige Finanzverbindlichkeiten
gegenüber Finanzinstituten 5.677 4.849 0 0 -2.189 0
aus Leasing 12.609 0 8 826 -2.740 0
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten
gegenüber Finanzinstituten 54.992 -20.031 3.809 0 2.189 0
gegenüber anderen Unternehmen 16.306 0 1.552 -17.858 1 0 0
aus Leasing 3.446 -3.723 29 768 2.740 0
Derivative Finanzinstrumente 0 0 0 225 0 0
93.030 -18.905 5.398 -16.039 0 0
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Nicht zahlungswirksam
(in TEUR) Buchwert zum 31.12.2021
Langfristige Finanzverbindlichkeiten
gegenüber Finanzinstituten 8.337
aus Leasing 10.703
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten
gegenüber Finanzinstituten 40.959
gegenüber anderen Unternehmen 0
aus Leasing 3.260
Derivative Finanzinstrumente 225
63.484

1 Hierbei handelt es sich um die Verrechnung des zuvor gewährten Darlehens der Lam Research International B.V. an die Manz Taiwan Ltd. im Rahmen der Veräußerung. Weitere Erläuterung siehe Kapitel (24) "Zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte".

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Nicht zahlungswirksam
(in TEUR) Buchwert zum 01.01.2020 Zahlungswirksam Währungsdifferenz Sonstiges Umbuchungen Veränderungen beizulegender Zeitwerte
Langfristige Finanzverbindlichkeiten
gegenüber Finanzinstituten 728 5.281 0 0 -332 0
aus Leasing 12.268 0 -7 2.943 -2.595 0
Übrige 7 0 0 -7 0 0
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten
gegenüber Finanzinstituten 57.185 -1.330 -1.195 0 332 0
gegenüber anderen Unternehmen 0 16.306 0 0 0 0
aus Leasing 3.329 -4.400 -13 1.935 2.595 0
Derivative Finanzinstrumente 0 0 0 0 0 0
73.517 15.857 -1.215 4.871 0 0
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Nicht zahlungswirksam
(in TEUR) Buchwert zum 31.12.2020
Langfristige Finanzverbindlichkeiten
gegenüber Finanzinstituten 5.677
aus Leasing 12.609
Übrige 0
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten
gegenüber Finanzinstituten 54.992
gegenüber anderen Unternehmen 16.306
aus Leasing 3.446
Derivative Finanzinstrumente 0
93.030

Erläuterungen zur Bilanz

Immaterielle Vermögenswerte (14)

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(in TEUR) Lizenzen, Software und ähnliche Rechte Aktivierte Entwicklungskosten Geschäfts- oder Firmenwert Anlagen im Bau/​geleistete Anzahlungen Langfristige Kosten der Vertragsanbahnung Summe
Anschaffungs-/​Herstellungskosten
Stand 1. Januar 2020 33.607 77.729 35.483 209 5.143 152.171
Währungsanpassung -13 -87 -715 0 0 -815
Zugänge 405 4.615 0 472 0 5.492
Abgänge -256 -325 0 -84 0 -665
Umgliederungen 0 0 0 0 0 0
Stand 31. Dezember 2020 33.743 81.932 34.768 597 5.143 156.183
Abschreibungen
Stand 1. Januar 2020 28.149 59.106 0 0 4.067 91.322
Währungsanpassung -14 -71 0 0 0 -85
Zugänge Abschreibungen (planmäßig) 833 4.909 0 0 342 6.084
Abgänge -256 -1 0 0 0 -257
Umgliederungen 0 0 0 0 0 0
Stand 31. Dezember 2020 28.712 63.943 0 0 4.409 97.064
Anschaffungs-/​Herstellungskosten
Stand 1. Januar 2021 33.743 81.932 34.768 597 5.143 156.183
Währungsanpassung 5.531 341 1.569 0 0 7.441
Zugänge 554 10.091 0 0 0 10.645
Abgänge -52 -1.249 0 0 -5.143 -6.444
Umgliederungen 597 0 0 -597 0 0
Stand 31. Dezember 2021 40.373 91.115 36.337 0 0 167.825
Abschreibungen
Stand 1. Januar 2021 28.712 63.943 0 0 4.409 97.064
Währungsanpassung 4.283 292 0 0 0 4.575
Zugänge Abschreibungen (planmäßig)/​ Wertminderungen 1 2.416 5.511 19.801 0 734 28.462
Abgänge -52 -1.199 0 0 -5.143 -6.394
Umgliederungen 0 0 0 0 0 0
Stand 31. Dezember 2021 35.359 68.547 19.801 0 0 123.707
Restbuchwert 31.12.2020 5.031 17.989 34.768 597 734 59.119
Restbuchwert 31.12.2021 5.014 22.568 16.536 0 0 44.118

1 Davon 19.801 TEUR Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts und 1.839 TEUR Wertminderung von Markenrechten.

Aktivierte Entwicklungskosten

Entwicklungskosten werden entsprechend den Vorgaben des IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte in den dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aktiviert. Für Zwecke der Ermittlung der zu aktivierenden Beträge hat die Unternehmensleitung Annahmen über die Höhe der zu erwartenden künftigen Cashflows aus Vermögenswerten, die anzuwendenden Abzinsungssätze und den Zeitraum des Zuflusses von erwarteten zukünftigen Cashflows, die Vermögenswerte generieren, zu treffen.

Im Rahmen der jährlichen Überprüfung der aktivierten Entwicklungskosten, die noch nicht planmäßig abgeschrieben werden, wurden im Berichtsjahr 311 TEUR (Vj. keine) aufwandswirksam ausgebucht.

Folgende Beträge wurden erfolgswirksam erfasst:

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(in TEUR) 2021 2020
Forschungs- und Entwicklungskosten gesamt -16.003 -18.081
Planmäßige Abschreibungen auf Entwicklungskosten -5.511 -4.909
Aktivierte Entwicklungskosten 10.091 4.615
Erfolgswirksam verrechnete Forschungs- und Entwicklungskosten -11.423 -18.375

Durch das European Batteries Innovation-Projekt (EUBatIn-Projekt), welches auf der IP-CEI-Plattform durchgeführt wird, soll der Aufbau einer europäischen Lithium-Ionen-Batteriefertigung mit hochinnovativer und nachhaltiger Produktionstechnologie für Lithium-Ionen-Batteriezellen und -module von der europäischen Kommission gefördert werden. Vorbehaltlich der Sicherstellung der Finanzierung des Eigenanteils der Manz AG, soll das Projekt von Konzerngesellschaften in Deutschland und Italien bezuschusst werden. Projektziel ist die Entwicklung innovativer Produktionsprozesse auf den dazugehörigen Anlagen auf Grundlage eines neuen, digitalisierten und kostengünstigeren Geschäftsmodells.

Die angefallenen Aufwendungen für Entwicklungsleistungen werden aktiviert. Die damit verbundenen Ermessensspielräume werden im Kapitel "Schätzungen und Beurteilungen des Managements" beschrieben. Im Jahr 2021 wurden Entwicklungsleistungen in Bezug auf das IPCEI-Projekt in Höhe von 3.295 TEUR bei der Manz Italy Srl in Italien und 5.673 TEUR bei der Manz AG in Deutschland aktiviert.

Bis 2027 bestehen für das IPCEI-Projekt Förderansprüche in Höhe von höchstens 71,3 Mio. EUR bei der Manz AG in Deutschland und 48,7 Mio. EUR bei der Manz Italy Srl in Italien. Zuwendungen für aktivierte Entwicklungsprojekte verringern die Anschaffungs- und Herstellungskosten der betreffenden Vermögenswerte. Der Zuschuss vom Förderträger wird erfasst, wenn hinreichende Sicherheit über die Erfüllung der Bedingungen und die Gewährung der Zuwendung besteht.

Geschäfts- oder Firmenwerte sowie Markenrechte

Die Geschäfts- oder Firmenwerte sowie die immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer (Markenrechte) entfallen wie folgt auf die einzelnen Geschäftsbereiche:

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(in TEUR) Geschäfts- oder Firmenwert Markenrechte
31.12.2021 31.12.2020 31.12.2021 31.12.2020
Solar 0 17.022 0 1.835
Electronics 9.854 11.064 2.898 2.753
Energy Storage 6.682 6.682 0 0
Contract Manufacturing 0 0 0 0
Service 0 0 0 0
16.536 34.768 2.898 4.588

Die Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte und Markenrechte wird mindestens einmal jährlich getestet, indem die Buchwerte der dem jeweiligen Geschäfts- oder Firmenwert und den Markenrechten zugrunde liegenden Einheiten dem Nutzungswert gegenübergestellt werden. Ein Wertminderungsbedarf eines Geschäfts- oder Firmenwertes liegt vor, wenn der Buchwert einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit dessen Nutzungswert übersteigt. Als zahlungsmittelgenerierende Einheiten werden die Geschäftsbereiche Solar, Electronics, Energy Storage, Contract Manufacturing und Service verwendet.

Der Nutzungswert wird nach der Discounted-Cashflow-Methode ermittelt. Ausgangspunkt ist die aktuelle Dreijahresplanung für den jeweiligen Geschäftsbereich.

Im Zuge dieses Tests müssen vor allem in Bezug auf künftige Zahlungsmittelüberschüsse Schätzungen vorgenommen werden. Zur Ermittlung des erzielbaren Betrags ist ein angemessener Diskontierungszinssatz zu wählen.

Die Berechnung der Diskontierungszinssätze berücksichtigt die Umstände des Konzerns und seiner Segmente und basiert auf seinen durchschnittlichen gewichteten Kapitalkosten (WACC). Die durchschnittlichen Kapitalkosten berücksichtigen das Fremd- und Eigenkapital. Die Eigenkapitalkosten werden auf Basis einer Peer Group ermittelt. Sie enthalten den Basiszinssatz inklusive Länderrisiko und eine Marktrisikoprämie. Das segmentspezifische Risiko wird durch Anwendung individueller Betafaktoren einbezogen. Die Fremdkapitalkosten basieren auf dem verzinslichen Fremdkapital. Sie enthalten den Fremdkapital-Spread, Basiszinssatz und das Länderrisiko. Der Fremdkapital-Spread wurde unter Zugrundelegung der Zinsdifferenz zwischen der Rendite eines Anleihenkorbs von Industrieunternehmen mit dem Rating BBB+ bis BBB- sowie der Rendite deutscher Staatsanleihen ermittelt.

Zu den wesentlichen Planungsprämissen gehören vor allem die erwartete Marktentwicklung in Relation zur Entwicklung der Manz-Gruppe, die Entwicklung wesentlicher Fertigungs- und sonstiger Kosten sowie der Abzinsungsfaktor und die Wachstumsraten. Bei der Festlegung der Annahmen werden sowohl allgemeine Marktprognosen, aktuelle Entwicklungen wie auch historische Erfahrungen berücksichtigt.

Die Nachfrage nach Elektroautos steigt kontinuierlich an, womit gleichzeitig eine Zunahme der Nachfrage nach Batterieantrieben einhergeht. Die Manz AG soll von dieser positiven Marktentwicklung mit ihrer breiten Kundenbasis im Geschäftsbereich Energy Storage profitieren. Es wird daher mit einer signifikanten Ergebnisverbesserung und Umsatzsteigerung im Bereich Energy Storage gerechnet.

Die Planungsannahme im Bereich Solar basiert insbesondere darauf, dass kurz- und mittelfristig neue Projekte mit Bestands- und speziell Neukunden erzielt werden können. Auf dieser Basis wird ein Umsatz- und Ergebniswachstum erwartet. Dieses war allerdings nicht ausreichend, um eine Wertminderung zu vermeiden.

Im Segment Electronics bietet die Manz AG ihren Kunden Produktions-, Montage- und Handhabungsanlagen zur Herstellung von Displays für LCD-, OLED- und AMOLED-Flachbildschirme, Touch-Sensoren, Leiterplatten und Chip Carrier sowie Smartphones, Tablet-Computer, Notebooks, Wearables und weiterer Unterhaltungselektronik. Des Weiteren bieten die automatisierten Montagelösungen "Tier 1- und Tier 2-Unternehmen" der Automobilindustrie Transformationslösungen vom klassischen Antriebsstrang zum zukünftigen E-Antriebsstrang. Es wird daher in Zukunft eine weitere Umsatzausweitung und Ergebnisverbesserung im Bereich Electronics erwartet.

Die Cashflows werden für jeden Geschäftsbereich, dem ein Geschäfts- oder Firmenwert oder Markenrecht zugeordnet ist, individuell auf Basis der Umsatz- und Kostenplanung prognostiziert. Die Wachstumsraten wurden mit 0 %-1,0 % (Vj. 0,5 %-1,0 %) angesetzt. Der für die Abzinsung verwendete Diskontierungssatz nach Steuern (gewichtete durchschnittliche Kapitalkosten (WACC)) beträgt 7,8 %-12,7% (Vj. 7,4 %-13,2%). Dabei werden die Eigenkapitalkosten auf Basis einer Vergleichsgruppe (Peer Group) ermittelt. Die Diskontierungssätze und Wachstumsraten sind der folgenden Tabelle zu entnehmen:

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(in %) Diskontierungssatz vor Steuern Wachstumsrate
31.12.2021 31.12.2020 31.12.2021 31.12.2020
Solar 17,9 18,6 0,0 0,5
Electronics 11,1 10,5 0,5 0,5
Energy Storage 11,1 10,7 1,0 1,0
Contract Manufacturing 11,5 13,2 1,0 1,0
Service 11,1 10,5 1,0 1,0

Die Gewichtung der so ermittelten Eigen- und Fremdkapitalkostensätze erfolgte auf Basis der durchschnittlichen Kapitalstruktur der Peer Group.

In 2020 wurde aufgrund der starken Schwankungen der Marktkapitalisierung im ersten Halbjahr 2020 die Buchwerte der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten einem zusätzlichen Werthaltigkeitstest unterzogen. Diese wurden den Nutzungswerten gegenübergestellt, deren Grundlage die aktuelle Unternehmensplanung ist. Für den Stichtag 30. Juni 2020 wurde kein Wertberichtigungsbedarf ermittelt.

Der im Rahmen des Wertminderungstests ermittelte Nutzungswert der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheit liegt erkennbar in den Fällen Electronics, Energy Storage, Contract Manufacturing und Service überhalb des jeweiligen Buchwertes, sodass infolgedessen auf eine Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes abzüglich der Veräußerungskosten verzichtet wurde. Insgesamt wurde für die obengenannten Segmente in den Geschäftsjahren 2021 und 2020 kein Wertminderungsbedarf der bilanzierten Geschäfts- oder Firmenwerte sowie der immateriellen Vermögenswerte ohne bestimmte Nutzungsdauer ermittelt.

Der in 2021 durchgeführte Wertminderungstest führte zu einer Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwertes sowie einer Marke im Segment Solar.

Die Wertminderung resultiert vor allem daraus, dass der Fokus der Geschäftstätigkeit im Segment Solar im Geschäftsjahr 2021 weiterhin auf der Fertigstellung des CIGSfab-Großauftrags lag. Da jedoch eine Fortführung der Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung weiterhin ungewiss war und sich dies auch auf Folgeaufträge mit diesem Kunden auswirken könnte und im Zuge der Neuausrichtung des Segments erst neue Kundenbeziehungen aufzubauen sind, wurden Wertminderungen in Höhe von 21,6 Mio. EUR auf den Geschäfts- oder Firmenwert sowie auf einen Markennamen im Abschluss für das Geschäftsjahr 2021 vorgenommen. Davon entfielen 19.801 TEUR auf den Geschäfts- oder Firmenwert und 1.839 TEUR auf den Markennamen. Der ermittelte Nutzungswert stellt den erzielbaren Betrag dar, welcher im Rahmen des Wertminderungstests dem Buchwert gegenübergestellt wurde. Der erzielbare Betrag betrug zum 31. Dezember 2021 8.472 TEUR.

Die Wertminderungen wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter der Position Abschreibungen und Wertminderungen erfasst.

Ein um 1 % höherer WACC und eine Berechnung ohne unterstelltes Wachstum in der ewigen Rente beeinflussen die Werthaltigkeit der verbleibenden Geschäfts- oder Firmenwerte nicht. Auch eine dann noch zusätzliche Reduzierung des EBITs über die gesamte Planungsdauer von 10 %, hätte im Geschäftsjahr 2021 oder 2020 zu keiner Wertminderung der verbleibenden Geschäfts- oder Firmenwerte bzw. Markenrechte geführt.

Kosten der Vertragsanbahnung

Unter den immateriellen Vertragsvermögenswerten werden langfristige Kosten der Vertragsanbahnung ausgewiesen, wenn diese durch Erträge aus dem Vertrag gedeckt sind und eindeutig einem Projekt zuzuordnen sind. Die aktivierten Kosten der Vertragsanbahnung werden gemäß des Fertigstellungsgrads des zugrunde liegenden Projekts abgeschrieben. Der Saldo zum 31. Dezember 2021 betrug 0 TEUR (Vj. 734 TEUR). In der Berichtsperiode wurde ein Werteverzehr von 734 TEUR (Vj. 342 TEUR) erfasst.

Sachanlagen (15)

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(in TEUR) Grundstücke und Gebäude Technische Anlagen und Maschinen Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung Nutzungsrechte Anlagen im Bau/​geleistete Anzahlungen Summe
Anschaffungs-/​Herstellungskosten
Stand 1. Januar 2020 25.216 23.617 13.006 18.309 2.352 82.500
Währungsanpassung -446 -62 -95 -46 0 -649
Zugänge 202 446 497 3.679 3.023 7.847
Abgänge -12 -438 -244 -707 0 -1.401
Umgliederungen 0 6 0 0 -6 0
Stand 31. Dezember 2020 24.960 23.569 13.164 21.235 5.369 88.297
Abschreibungen
Stand 1. Januar 2020 7.908 19.472 7.771 3.343 0 38.494
Währungsanpassung -141 -28 -79 -40 0 -288
Zugänge Abschreibungen (planmäßig) 664 890 960 3.340 0 5.854
Abgänge -3 -306 -222 -658 0 -1.189
Umgliederungen 0 0 0 0 0 0
Stand 31. Dezember 2020 8.428 20.028 8.430 5.985 0 42.871
Anschaffungs-/​Herstellungskosten
Stand 1. Januar 2021 24.960 23.569 13.164 21.235 5.369 88.297
Währungsanpassung 1.900 266 288 111 7 2.572
Zugänge 750 1.875 939 1.032 1.214 5.810
Abgänge -1.307 -1.129 -605 -871 -67 -3.979
Umgliederungen 347 54 12 0 -413 0
Stand 31. Dezember 2021 26.650 24.635 13.798 21.507 6.110 92.700
Abschreibungen
Stand 1. Januar 2021 8.428 20.028 8.430 5.985 0 42.871
Währungsanpassung 647 109 253 111 0 1.120
Zugänge Abschreibungen (planmäßig) 1.154 917 893 2.846 0 5.810
Abgänge -1.042 -515 -592 -863 0 -3.012
Umgliederungen 0 0 0 0 0 0
Stand 31. Dezember 2021 9.187 20.539 8.984 8.079 0 46.789
Restbuchwert 31.12.2020 16.532 3.541 4.734 15.250 5.369 45.426
Restbuchwert 31.12.2021 17.463 4.096 4.814 13.428 6.110 45.911

Die Nutzungsrechte sind folgendermaßen unterteilt:

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(in TEUR) 31.12.2021 31.12.2020
Nutzungsrechte - Gebäude 12.361 14.022
Nutzungsrechte - Fahrzeuge 791 838
Nutzungsrechte - IT-Ausstattung 276 390
13.428 15.250

Entsprechend der obigen Aufteilung wurden im Berichtsjahr Abschreibungen auf Nutzungsrechte erfasst:

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(in TEUR) 2021 2020
Abschreibungen auf Nutzungsrechte - Gebäude 2.105 2.686
Abschreibungen auf Nutzungsrechte - Fahrzeuge 613 610
Abschreibungen auf Nutzungsrechte - IT-Ausstattung 128 44
2.846 3.340

Grundstücke und Gebäude der Manz Slovakia s.r.o. mit einem Buchwert von 3.302 TEUR (Vj. 3.506 TEUR) dienen als Sicherheit für Bankdarlehen.

Anteile an at Equity bilanzierten Unternehmen (16)

Die Manz AG hält 40 % an der CADIS Engineering GmbH, Schwendi, Deutschland. Die Manz AG besitzt Kaufoptionen, um die Geschäftsanteile der anderen Gesellschafter zu erwerben. Die Kaufoption wird als nicht substanziell eingestuft, da das Instrument nicht im Geld ist und die Manz AG auch nicht aus anderen Gründen Vorteile aus der Ausübung des Instruments zieht. Einer der Altgesellschafter kann durch seine Kaufoptionen die Abtretung der Geschäftsanteile von der Manz AG verlangen. Resultierend aus diesen substanziellen Kaufoptionen erlangt der Altgesellschafter die Beherrschung über die Gesellschaft.

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(in TEUR) 31.12.2021
Kurzfristige Vermögenswerte 1.097
Langfristige Vermögenswerte 2.697
Kurzfristige Schulden 381
Langfristige Schulden 1.325
Eigenkapital 2.087
Anteil des Konzerns am Eigenkapital 40 %
Buchwert des Anteils des Konzerns 2.300
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(in TEUR) 1.1.-31.12.21
Umsatzerlöse 695
Operatives Ergebnis (EBIT) -378
Ergebnis vor Steuern (EBT) -342
Ertragsteueraufwand -
Ergebnis nach Steuern -342
Sonstiges Ergebnis -
Gesamtergebnis für das Geschäftsjahr -342

Die Manz AG hält 24,99 % an der Q.big 3D GmbH, Aalen, Deutschland. Die Manz AG besitzt Kaufoptionen, die Geschäftsanteile des Altgesellschafters zu erwerben. Um die Kaufoptionen ausüben zu können, muss der Umsatz der Gesellschaft eine gewisse Schwelle überschreiten. Da die Rechte zum Bilanzstichtag nicht ausgeübt werden können, gilt die Kaufoption als nicht substanziell.

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(in TEUR) 31.12.2021
Kurzfristige Vermögenswerte 868
Langfristige Vermögenswerte 251
Kurzfristige Schulden 149
Langfristige Schulden 254
Eigenkapital 715
Anteil des Konzerns am Eigenkapital 24,99 %
Buchwert des Anteils des Konzerns 905
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(in TEUR) 1.1.-31.12.21
Umsatzerlöse 104
Operatives Ergebnis (EBIT) -659
Ergebnis vor Steuern (EBT) -706
Ertragsteueraufwand 1
Ergebnis nach Steuern -707
Sonstiges Ergebnis -
Gesamtergebnis für das Geschäftsjahr - 707

Die assoziierten Unternehmen hatten zum 31. Dezember 2021 keine Eventualverbindlichkeiten oder Kapitalverpflichtungen.

Finanzanlagen (17)

Die Manz AG hält eine sonstige Beteiligung über 11,1 % an der NICE PV Research Ltd., Beijing, VR China. Der beizulegende Zeitwert der Beteiligung belief sich zum 31. Dezember 2021 auf 0 TEUR (Vj. 7.260 TEUR). Dieser Rückgang ist auf die hohen gemeldeten Verbindlichkeiten und niedrigen Cash-Positionen zum 31. Dezember 2021 verbunden mit minimalen Ertragsaussichten zurückzuführen.

Die Manz AG hält eine sonstige Beteiligung über 3,26 % an der MetOx Technologies Inc., Houston, Vereinigte Staaten von Amerika. Die zum Jahresende durchgeführte Unternehmensbewertung ergab keine Veränderung des beizulegenden Zeitwertes der Beteiligung in Höhe von 1.798 TEUR.

Sonstige langfristige Vermögenswerte (18)

Die sonstigen langfristigen Vermögenswerte enthalten langfristige Forderungen aus Leasingverträgen in Höhe von 575 TEUR (Vj. 687 TEUR) und Mieterdarlehen in Höhe von 1.291 TEUR (Vj. 796 TEUR). Die Forderungen aus Leasingverhältnissen entsprechen ihrem beizulegenden Zeitwert und sind nicht wertgemindert. Das Mieterdarlehen wird bei Beendigung des Mietvertrages getilgt.

Vorräte (19)

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(in TEUR) 31.12.2021 31.12.2020
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 16.855 9.615
Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen 6.669 8.116
Fertige Erzeugnisse, Waren 1.308 1.258
Geleistete Anzahlungen 7.255 10.924
32.087 29.913

Die Summe der Wertberichtigungen auf das Vorratsvermögen verringerte sich, nach Berücksichtigung von Wechselkursdifferenzen und Wertaufholungen auf Vorräte, auf 4.708 TEUR (Vj. 6.019 TEUR). Im Berichtszeitraum wurde eine Nettoabschreibung in Höhe von 13 TEUR (Vj. Wertaufholungen in Höhe von 948 TEUR) vorgenommen. Der Buchwert der als Sicherheiten verpfändeten Vorräte beträgt 4.074 TEUR.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (20)

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind nicht verzinslich und üblicherweise innerhalb eines Jahres fällig.

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(in TEUR) 31.12.2021 31.12.2020
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen Dritte 33.691 27.204
33.691 27.204

Die Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben sich wie folgt entwickelt:

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(in TEUR) 31.12.2021 31.12.2020
Stand 1.1. 1.327 2.245
Währungsumrechnung 25 -9
Verbrauch 91 927
Auflösung 63 246
Zuführung 237 264
Stand 31.12. 1.435 1.327

Vertragsvermögenswerte (21)

Vertragsvermögenswerte bestanden in folgender Höhe:

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(in TEUR) 31.12.2021 31.12.2020
Herstellungskosten einschließlich Auftragsergebnis der Fertigungsaufträge 371.472 403.487
abzüglich erhaltene Anzahlungen -285.380 -334.580
86.092 68.907

Die Wertberichtigungen auf Vertragsvermögenswerte haben sich wie folgt entwickelt:

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(in TEUR) 31.12.2021 31.12.2020
Stand 1.1. 6.615 489
Währungsumrechnung 464 -123
Verbrauch -129 0
Auflösung 0 0
Zuführung 792 6.249
Stand 31.12. 7.742 6.615

In den Herstellungskosten einschließlich Auftragsergebnis der Fertigungsaufträge ist das CIGSfab-Großprojekt mit einem Gesamtauftragsvolumen in Höhe von 217,5 Mio. EUR enthalten. Dieses Großprojekt ruht, seit die Installation der Anlagen auf Kundenwunsch im Dezember 2020 unterbrochen und seither nicht mehr aufgenommen wurde. Im ersten Quartal 2021 sind lediglich kleinere Arbeiten ausgeführt worden. Mit Schreiben vom 10. Juni 2021, 11. November 2021 und 18. Februar 2022 hat Manz den Vertrag über die Lieferung der Anlage gekündigt und gleichzeitig Ansprüche von ca. 64 Mio. EUR geltend gemacht. Diese Ansprüche betreffen die offenen Zahlungen aus dem Vertrag (43 Mio. EUR, vertragliche Zahlungen bei FAT und 12 Monate nach FAT) sowie Mehraufwendungen von 21 Mio. EUR. Der Kunde hat diesen Ansprüchen widersprochen und verweigert die Zahlung bzw. macht seinerseits Ansprüche geltend. Manz hat die Gesamtforderung im Entwurf eines Settlement Agreements vom 25. Februar 2022 auf rund 30 Mio. EUR reduziert. Im Konzernabschluss der Manz AG sind zum 31. Dezember 2021 Vertragsvermögenswerte aus dem Vertrag in Höhe von 23,2 Mio. EUR (Vj. 21,5 Mio. EUR) bilanziert. Aufgrund der noch offenen Einigung mit dem Kunden besteht eine erhebliche Unsicherheit hinsichtlich der geltend gemachten Ansprüche. Basierend auf den vertraglichen Vereinbarungen sowie rechtlicher Einschätzungen und dem aktuellen Diskussionsstand mit dem Kunden, geht die Manz AG unverändert von der Werthaltigkeit dieser Vertragsvermögenswerte aus.

Derivative Finanzinstrumente (22)

Zum Bilanzstichtag wurden folgende Devisentermingeschäfte zur Kurssicherung von USD/​EUR-Transaktionen (Vj. USD/​EUR-Transaktionen) im Laufe des folgenden Geschäftsjahres eingesetzt:

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(in TEUR) 31.12.2021 31.12.2020
Währungskurssicherung Zinsderivate Währungskurssicherung Zinsderivate
Änderung des beizulegenden Zeitwerts -225 0 -10 0
Nominalwert 4,682 0 390 0
Positiver beizulegender Zeitwert 0 0 15 0
Negativer beizulegender Zeitwert 225 0 0 0
Restlaufzeit max. 03/​2023 - max. 07/​2021 -

Sonstige kurzfristige Vermögenswerte (23)

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(in TEUR) 31.12.2021 31.12.2020
Nicht verfügbare Finanzmittel 6.893 7.065
Forderungen aus Einigung eines Schiedsgerichtsverfahrens 3.750 0
Sonstige Abgrenzungen (v. a. Versicherungen) 2.270 1.064
Steuerforderungen (keine Einkommen- und Ertragsteuern) 1.795 1.420
Forderungen Personal 269 307
Kurzfristige Leasingforderungen 219 173
Übrige 2.595 1.346
17.791 11.375

Die sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte sind nicht überfällig und es wurde keine Wertminderung vorgenommen. Im Bereich "Übrige" werden im Wesentlichen Steuergutschriften in Höhe von 2.345 TEUR (Vj. 754 TEUR) ausgewiesen, die im Zusammenhang mit einer Bezuschussung für Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten in Italien stehen.

Zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte (24)

Die Manz AG hielt 80,5 % der Stimmrechte und Anteile an der Talus Manufacturing Ltd. mit Sitz in Chungli, Taiwan. Dieses nicht börsennotierte Unternehmen ist in den Bereichen Produktion, Verkauf und Service tätig und war dem Segment Contract Manufacturing zugehörig.

Nach der Information über die Ausübung der Kaufoption durch Talus durch den Miteigentümer am 6. November 2020 wurde der Vermögenswert in "Zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte" umgegliedert und die at Equity-Fortschreibung gestoppt. Die behördlichen Genehmigungen für den Verkauf der Anteile wurden Ende Januar 2021 erteilt und der Buchwert ausgebucht. Aus der Veräußerung ist ein Gewinn von 14,8 Mio. EUR entstanden.

Im Rahmen der Zahlung des Kaufpreises erfolgte eine Verrechnung mit einem zuvor gewährten Darlehen in Höhe von 16.306 TEUR.

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (25)

Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Kassenbestände, Geldkonten und kurzfristige Geldanlagen bei Kreditinstituten. Für Geldkonten und kurzfristige Geldanlagen wurde eine Risikovorsorge in Höhe von 24 TEUR (Vj. 30 TEUR) erfasst.

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(in TEUR) 31.12.2021 31.12.2020
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 36.086 69.736

Eigenkapital (26)

Die Entwicklung des Eigenkapitals und des Gesamtergebnisses sind in der "Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung" gesondert dargestellt. Die Bestandteile des Gesamtergebnisses sind in der Gesamtergebnisrechnung aggregiert dargestellt.

Aufsichtsrat und Vorstand haben als Ziel eine Mindesteigenkapitalquote von 40 % und ein Gearing von weniger als 50 % definiert. Das Gearing wird als Quotient aus Nettoverbindlichkeiten und Eigenkapital der Anteilseigner der Manz AG definiert.

Gezeichnetes Kapital

Als gezeichnetes Kapital wird das Grundkapital des Mutterunternehmens Manz AG ausgewiesen. Das gezeichnete Kapital in Höhe von 7.756.804,00 EUR ist eingeteilt in 7.756.804 auf den Inhaber lautende Stückaktien.

Genehmigtes Kapital

Der Vorstand der Gesellschaft ist aufgrund des Beschlusses der ordentlichen Hauptversammlung vom 7. Juli 2021 gemäß § 3 Absatz 3 der Satzung ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 06. Juli 2026 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder in Teilbeträgen um insgesamt bis zu 3.872.044,00 EUR durch Ausgabe von insgesamt bis zu 3.872.044 neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien (Stückaktien) gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2021).

Grundsätzlich sind die neuen Aktien den Aktionären zum Bezug anzubieten. Die neuen Aktien können auch von durch den Vorstand bestimmten Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand wurde jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen

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bei einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung im Zeitpunkt der Festlegung des Ausgabebetrags, die möglichst zeitnah zur Platzierung der neuen Aktien erfolgen soll, nicht wesentlich im Sinne von § 203 Absatz 1 und 2 § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG unterschreitet. Diese Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts gilt nur insoweit, als auf die im Rahmen der Kapitalerhöhung auszugebenden Aktien insgesamt ein anteiliger Betrag des Grundkapitals von nicht mehr als 774.408,00 EUR und insgesamt nicht mehr als 10 % des Grundkapitals zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung entfällt. Auf diesen Höchstbetrag für einen Bezugsrechtsausschluss ist der anteilige Betrag am Grundkapital von Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung aufgrund anderer Ermächtigungen in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG unter Bezugsrechtsausschluss ausgegeben oder veräußert werden;

bei einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen oder von sonstigen Vermögensgegenständen oder zur Durchführung von Unternehmenszusammenschlüssen;

soweit es erforderlich ist, um den Inhabern von Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente), die von der Gesellschaft oder unmittelbaren oder mittelbaren Konzerngesellschaften der Gesellschaft ausgegeben werden, ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung ihres Options- oder Wandlungsrechts bzw. nach Erfüllung ihrer Wandlungspflicht zustehen würde;

um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht auszunehmen.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem genehmigten Kapital festzulegen.

Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend der Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals durch Ausübung des genehmigten Kapitals und nach Ablauf der Ermächtigungsfrist zu ändern.

Ermächtigung zur Begebung von Teilschuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrechten bzw. Wandlungspflichten, Genussrechten und Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) sowie bedingtes Kapital I

Die Hauptversammlung vom 2. Juli 2019 hat den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 1. Juli 2024 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber lautende Options- oder Wandelanleihen, Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen oder eine Kombination dieser Instrumente (zusammen "Schuldverschreibungen") im Gesamtnennbetrag von bis zu 150 Mio. EUR auszugeben und den Inhabern von Optionsanleihen Optionsrechte bzw. den Inhabern von Wandelanleihen Wandlungsrechte für auf den Inhaber lautende Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu 3.100.000,00 EUR nach näherer Maßgabe der Options- bzw. Wandelanleihebedingungen zu gewähren.

Das gesetzliche Bezugsrecht wird den Aktionären in der Weise eingeräumt. dass die Schuldverschreibungen von einem Kreditinstitut oder einem Konsortium von Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Werden Schuldverschreibungen von einer Konzerngesellschaft der Manz AG im Sinne von § 18 AktG ausgegeben, hat die Gesellschaft die Gewährung des gesetzlichen Bezugsrechts für die Aktionäre der Manz AG entsprechend sicherzustellen.

Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen und das Bezugsrecht auch insoweit auszuschließen, wie es erforderlich ist, um den Inhabern von bereits zuvor begebenen Schuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrechten bzw. Wandlungspflichten ein Bezugsrecht in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung der Options- oder Wandlungsrechte bzw. bei Erfüllung der Wandlungspflicht als Aktionär zustehen würde.

Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf Schuldverschreibungen, die mit Options- und/​oder Wandlungsrecht oder Wandlungspflicht ausgegeben werden, vollständig auszuschließen, sofern der Vorstand nach pflichtgemäßer Prüfung zu der Auffassung gelangt, dass der Ausgabepreis der Schuldverschreibungen ihren nach anerkannten, insbesondere finanzmathematischen Methoden ermittelten hypothetischen Marktwert nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts gilt für Schuldverschreibungen, die mit Options- und/​oder Wandlungsrecht oder Wandlungspflicht ausgegeben werden, mit einem Options- und/​oder Wandlungsrecht oder einer Wandlungspflicht auf Aktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals, der insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht übersteigen darf und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch - falls dieser Wert geringer ist - im Zeitpunkt der Ausübung der vorliegenden Ermächtigung. Auf die vorgenannte Zehn-Prozent-Grenze werden angerechnet:

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neue Aktien, die aus einem genehmigten Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zur nach § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG bezugsrechtsfreien Ausgabe der Schuldverschreibungen mit Options- und/​oder Wandlungsrecht oder Wandlungspflicht ausgegeben werden, sowie

solche Aktien, die aufgrund einer Ermächtigung der Hauptversammlung erworben und gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 Satz 5 AktG in Verbindung mit § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zur nach § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG bezugsrechtsfreien Ausgabe der Schuldverschreibungen mit Options- und/​oder Wandlungsrecht oder Wandlungspflicht unter Ausschluss des Bezugsrechts veräußert werden.

Soweit Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen ohne Optionsrecht oder Wandlungsrecht/​-pflicht ausgegeben werden, ist der Vorstand ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats insgesamt auszuschließen, wenn diese Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen obligationsähnlich ausgestattet sind. Das heißt, keine Mitgliedschaftsrechte in der Gesellschaft begründen, keine Beteiligung am Liquidationserlös gewähren und die Höhe der Verzinsung nicht auf Grundlage der Höhe des Jahresüberschusses, des Bilanzgewinns oder der Dividende berechnet wird. Außerdem müssen in diesem Fall die Verzinsung und der Ausgabebetrag der Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen den zum Zeitpunkt der Begebung aktuellen Marktkonditionen entsprechen.

Das Grundkapital der Gesellschaft ist gemäß § 3 Absatz 4 der Satzung um bis zu 3.100.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 3.100.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien (Stückaktien) bedingt erhöht (bedingtes Kapital I). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Options- oder Wandlungsrechten bzw. die zur Wandlung Verpflichteten aus Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen, die von der Gesellschaft oder einer Konzerngesellschaft der Gesellschaft im Sinne von § 18 AktG aufgrund der von der Hauptversammlung vom 2. Juli 2019 unter Tagesordnungspunkt 5 beschlossenen Ermächtigung ausgegeben bzw. garantiert werden, von ihren Options- bzw. Wandlungsrechten Gebrauch machen oder, soweit sie zur Wandlung verpflichtet sind, ihre Verpflichtung zur Wandlung erfüllen, soweit nicht ein Barausgleich gewährt oder eigene Aktien oder Aktien einer anderen börsennotierten Gesellschaft zur Bedienung eingesetzt werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses jeweils zu bestimmenden Options- bzw. Wandlungspreis. Die neuen Aktien nehmen von Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie aufgrund der Ausübung von Options- oder Wandlungsrechten bzw. der Erfüllung von Wandlungspflichten entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.

Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienbezugsrechten im Rahmen des Manz Performance Share Plan 2015 sowie bedingtes Kapital II

Die Hauptversammlung vom 7. Juli 2015 hat den Vorstand ermächtigt, bis zum 30. Juni 2020 einschließlich mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals insgesamt bis zu 59.000 Bezugsrechte ("Performance Shares") auf insgesamt bis zu 118.000 Aktien der Gesellschaft an Mitglieder der Geschäftsführungen von verbundenen Unternehmen der Gesellschaft sowie an Führungskräfte der Gesellschaft unterhalb des Vorstands und Führungskräfte von verbundenen Unternehmen der Gesellschaft unterhalb der Geschäftsführungen, jeweils im ln- und Ausland, zu gewähren. Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, bis zum 30. Juni 2020 einschließlich einmalig oder mehrmals insgesamt bis zu 56.000 Bezugsrechte ("Performance Shares") auf insgesamt bis zu 112.000 Aktien der Gesellschaft an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft zu gewähren.

Die Gewährung, Ausgestaltung und Ausübung der Bezugsrechte erfolgt nach Maßgabe der in dem Beschluss der Hauptversammlung vom 7. Juli 2015 festgelegten Bestimmungen.

Die Ermächtigung vom 7. Juli 2015 wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 2. Juli 2019 aufgehoben, soweit auf der Grundlage dieser Ermächtigung noch keine Bezugsrechte ausgegeben worden sind.

Nach § 3 Absatz 5 der Satzung ist das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 217.284,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 217.284 auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital II). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Absicherung der Rechte der Inhaber von Bezugsrechten ("Performance Shares"), die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 7. Juli 2015 gewährt wurden. Die Ausgabe der Aktien erfolgt zu dem in dem Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 7. Juli 2015 festgelegten Ausgabebetrag. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie Bezugsrechte ausgeübt werden und die Gesellschaft zur Erfüllung der Bezugsrechte weder eigene Aktien noch einen Barausgleich gewährt. Die neuen Aktien stehen hinsichtlich ihrer Gewinnanteilsberechtigung den bereits ausgegebenen Aktien gleicher Gattung gleich. Der Vorstand und, soweit Mitglieder des Vorstands betroffen sind, der Aufsichtsrat sind ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der bedingten Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen.

Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienbezugsrechten im Rahmen des Manz Performance Share Plan 2019 sowie bedingtes Kapital III

Die Hauptversammlung vom 2. Juli 2019 hat den Vorstand ermächtigt, bis zum 30. Juni 2024 einschließlich mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals insgesamt bis zu 95.000 Bezugsrechte zum Bezug von insgesamt bis zu 190.000 Aktien der Gesellschaft an die Mitglieder der Geschäftsführungen verbundener Unternehmen der Gesellschaft sowie an Führungskräfte der Gesellschaft unterhalb des Vorstands und Führungskräfte verbundener Unternehmen, jeweils im In- und Ausland, zu gewähren. Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, bis zum 30. Juni 2024 einschließlich einmalig oder mehrmals insgesamt bis zu 85.000 Bezugsrechte zum Bezug von insgesamt bis zu 170.000 Aktien der Gesellschaft an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft zu gewähren.

Die Gewährung, Ausgestaltung und Ausübung der Bezugsrechte erfolgt nach Maßgabe der in dem Beschluss der Hauptversammlung vom 2. Juli 2019 festgelegten Bestimmungen.

Nach § 3 Abs. 6 der Satzung ist das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 360.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 360.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital III). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Absicherung der Rechte der Inhaber von Bezugsrechten, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 2. Juli 2019 gewährt wurden. Die Ausgabe der Aktien erfolgt zu dem in dem Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 2. Juli 2019 festgelegten Ausgabebetrag. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie Bezugsrechte ausgeübt werden und die Gesellschaft zur Erfüllung der Bezugsrechte weder eigene Aktien noch einen Barausgleich gewährt. Die neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien stehen hinsichtlich ihrer Gewinnberechtigung den bereits ausgegebenen Aktien gleicher Gattung gleich. Der Vorstand und, soweit Mitglieder des Vorstands betroffen sind, der Aufsichtsrat sind ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der bedingten Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen.

Ferner hat die Hauptversammlung am 30. Juni 2020 den Vorstand und - bei Ausgabe der Aktien an Mitglieder des Vorstandes - den Aufsichtsrat ermächtigt, erworbene eigene Aktien der Manz AG zur Bedienung von Bezugsrechten, die im Rahmen des von der ordentlichen Hauptversammlung vom 7. Juli 2015 unter Punkt 6 der Tagesordnung beschlossenen Manz Performance Share Plan 2015 oder im Rahmen des von der ordentlichen Hauptversammlung vom 2. Juli 2019 unter Punkt 6 der Tagesordnung beschlossenen Manz Performance Share Plan 2019 an Mitglieder des Vorstands und Führungskräfte ausgegeben wurden oder werden, zu verwenden (siehe nachstehend unter dem Abschnitt "Eigene Aktien"). Diese Wiederausgabeermächtigung legt den Kreis der Personen, an die die Manz-Aktien übertragen werden können, abschließend fest.

Der Manz Performance Share Plan 2015 für die Mitglieder des Vorstands und Führungskräfte der Gesellschaft und ihrer Konzerngesellschaften wurde in einem Bericht des Vorstands an die ordentliche Hauptversammlung vom 7. Juli 2015 erläutert. Ebenso wurde der im Rahmen der ordentlichen Hauptversammlung 2019 beschlossene Manz Performance Share Plan 2019 für die Mitglieder des Vorstands und Führungskräfte der Gesellschaft und ihrer Konzerngesellschaften in einem Bericht des Vorstands an die ordentliche Hauptversammlung vom 2. Juli 2019 erläutert.

Die Möglichkeit, eigene Aktien der Manz AG in Erfüllung der Bezugsrechte an die Bezugsberechtigten zu gewähren, ist ein geeignetes Mittel, einer bei Erfüllung der Bezugsrechte mit aufgrund des bedingten Kapitals neu geschaffenen Aktien eintretenden Verwässerung des Kapitalbesitzes und des Stimmrechts der Aktien entgegenzuwirken. Soweit die Gesellschaft von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, muss das bedingte Kapital II nach § 3 Absatz 5 der Satzung bzw. das bedingte Kapital III nach § 3 Absatz 6 der Satzung nicht in Anspruch genommen werden. Ob und in welchem Umfang von der Ermächtigung zur Ausgabe eigener Aktien bei der Erfüllung der Bezugsrechte Gebrauch gemacht wird oder stattdessen neue Aktien aus dem bedingten Kapital ausgegeben werden, entscheidet der Vorstand und - im Fall der Ausübung des Bezugsrechts durch ein Mitglied des Vorstands - der Aufsichtsrat, die sich dabei vom Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre leiten lassen.

Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage enthält im Wesentlichen die Einzahlungen von Aktionären nach § 272 Absatz 2 Nr. 1 HGB abzüglich der Kosten der Kapitalbeschaffung nach Steuern. Des Weiteren ist der Wert der als Gehaltsbestandteil an Führungskräfte (einschließlich Vorstand) in Form von Eigenkapitalinstrumenten gewährten anteilsbasierten Vergütung erfasst.

Im Geschäftsjahr 2021 wurde ein Gesamtbetrag von 15 Mio. EUR aus der Kapitalrücklage entnommen und mit der Gewinnrücklage verrechnet.

Eigene Aktien

Die Hauptversammlung vom 30. Juni 2020 hat den Vorstand der Gesellschaft ermächtigt, bis zum 29. Juni 2025 gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG eigene Aktien mit einem auf diesen entfallenden anteiligen Betrag am Grundkapital von insgesamt bis zu 10 % des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung oder - falls dieser Betrag niedriger ist - des zum Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Dabei dürfen auf die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder die ihr gemäß §§ 71d und 71e AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft entfallen. Die Vorgaben in § 71 Absatz 2 Sätze 2 und 3 AktG sind zu beachten.

Der Erwerb darf nur über die Börse oder mittels eines an sämtliche Aktionäre gerichteten öffentlichen Erwerbsangebots erfolgen und muss dem Grundsatz der Gleichbehandlung der Aktionäre (§ 53a AktG) genügen.

Der Vorstand wurde ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien auch in anderer Weise als über die Börse oder durch ein Angebot an alle Aktionäre unter der Voraussetzung zu veräußern, dass die Veräußerung gegen Geldzahlung und zu einem Preis erfolgt, der den Börsenkurs von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Diese Verwendungsermächtigung ist beschränkt auf Aktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals, der insgesamt 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen darf und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung noch - falls dieser Betrag niedriger ist - im Zeitpunkt der Ausübung der vorliegenden Ermächtigung. Die Höchstgrenze von 10 % des Grundkapitals vermindert sich um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf diejenigen Aktien entfällt, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß oder entsprechend § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert werden. Die Höchstgrenze von 10 % des Grundkapitals vermindert sich ferner um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf diejenigen Aktien entfällt, die zur Bedienung von Schuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrechten bzw. Options- oder Wandlungspflichten auszugeben sind, sofern diese Schuldverschreibungen während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in sinngemäßer Anwendung des § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden.

Der Vorstand wurde ferner ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien an Dritte zu übertragen, soweit dies zu dem Zweck erfolgt, Unternehmen, Unternehmensteile oder Beteiligungen an Unternehmen oder sonstige Vermögensgegenstände zu erwerben oder Unternehmenszusammenschlüsse durchzuführen.

Der Vorstand und - sofern die Verpflichtung gegenüber Mitgliedern des Vorstands besteht - der Aufsichtsrat wurden ferner ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien zur Erfüllung von Bezugsrechten zu verwenden, die im Rahmen des von der ordentlichen Hauptversammlung vom 7. Juli 2015 unter Punkt 6 der Tagesordnung beschlossenen Manz Performance Share Plan 2015 oder im Rahmen des von der ordentlichen Hauptversammlung vom 2. Juli 2019 unter Punkt 6 der Tagesordnung beschlossenen Manz Performance Share Plan 2019 ausgegeben wurden oder werden. Der Vorstand wurde ferner ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien an Dritte zu übertragen, soweit dies zu dem Zweck erfolgt, Unternehmen, Unternehmensteile oder Beteiligungen an Unternehmen oder sonstige Vermögensgegenstände zu erwerben oder Unternehmenszusammenschlüsse durchzuführen.

Der Vorstand wurde ferner ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien zur Erfüllung von Bezugs- oder Wandlungsrechten, die aufgrund der Ausübung von Options- oder Wandlungsrechten entstehen bzw. zur Erfüllung von Options- oder Wandlungspflichten zu verwenden, die im Rahmen der Ausgabe von Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) der Gesellschaft oder ihrer Konzerngesellschaften gewährt bzw. auferlegt werden.

Der Vorstand wurde ferner ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien an Mitarbeiter der Gesellschaft oder Mitarbeiter oder Organmitglieder von nachgeordneten verbundenen Unternehmen der Gesellschaft im Sinne der §§ 15 ff. AktG zu übertragen.

Im Geschäftsjahr 2021 erwarb die Gesellschaft keine (Vj. 64 Stück) eigene Aktien. Der Durchschnittspreis der im Vorjahr erworbenen eigenen Aktien lag bei 23,14 EUR mit einem Kurswert von 1 TEUR.

Gewinnrücklagen

Die Gewinnrücklagen enthalten die in der Vergangenheit erzielten Ergebnisse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, soweit sie nicht ausgeschüttet wurden.

Kumuliertes übriges Eigenkapital

Das kumulierte übrige Eigenkapital enthält die Rücklagen für die Neubewertung der Pensionen, für erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI) bewertete Finanzanlagen, Rücklagen für die Folgebewertung von Cashflows Hedges, für erfolgsneutrale Aufwendungen und Erträge von - nach der at Equity-Methode bewerteten - Finanzanlagen, sowie die Währungsumrechnung aus der Umrechnung der Abschlüsse der ausländischen Tochtergesellschaften.

Nicht beherrschende Anteile

Die nicht beherrschenden Anteile betreffen die Minderheitsgesellschafter der Manz India Private Limited, an der die Manz Asia Ltd. einen Anteil von 75 % hält, sowie die Suzhou Manz New Energy Equipment Co. Ltd., an der die Manz AG Anteile in Höhe von 56 % hält. Der den Minderheitsgesellschaftern zuzurechnende Anteil am Eigenkapital und Jahresergebnis wird in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung jeweils gesondert ausgewiesen.

Vorschlag zur Ergebnisverwendung

Die Dividendenausschüttung der Manz AG richtet sich gemäß § 58 Absatz 2 AktG nach dem im handelsrechtlichen Jahresabschluss (Einzelabschluss) der Manz AG zum 31. Dezember 2021 ausgewiesenen Bilanzgewinn. Der Jahresabschluss der Manz AG zum 31. Dezember 2021 schließt mit einem Bilanzverlust von 6.464 TEUR (Vj. Bilanzverlust 6.143 TEUR).

Angaben zum Kapitalmanagement

Die Ziele, Methoden und Prozesse des Kapitalmanagements sind im Lagebericht beschrieben.

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(in TEUR) 31.12.2021 31.12.2020
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 36.086 69.736
Finanzverbindlichkeiten 49.296 76.975
Nettofinanzverbindlichkeiten 13.210 7.239
Summe Eigenkapital Anteilseigner Manz AG 108.910 131.154
Eigenkapitalquote (in %) 35,41 36,71
Gearing (in %) 12,1 5,5

Im Geschäftsjahr 2021 sind die Nettofinanzverbindlichkeiten gestiegen. Der Bestand an Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalenten ist niedriger als der Bestand der Finanzverbindlichkeiten. Diese temporäre Unterdeckung ist auf eine Verzögerung in der Projektplanung bei Großaufträgen zurückzuführen. Die Eigenkapitalquote ist hauptsächlich aufgrund des einmaligen Effekts aus der Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwertes und der Markenrechte gesunken. Sie liegt unter der anvisierten Mindesteigenkapitalquote von 40 %. Infolge der angestiegenen Netto-Finanzverbindlichkeiten ist das Verhältnis der Netto-Finanzverbindlichkeiten zum Eigenkapital vor nicht beherrschenden Anteilen auf 12,1 % (Vj. 5,5 %) gestiegen. Vorstand und Aufsichtsrat haben ein Gearing von weniger als 50 % als Ziel definiert. Die vorgegebene Zielgröße wurde im Berichtsjahr erreicht.

Langfristige Finanzverbindlichkeiten (27)

Die langfristigen Finanzverbindlichkeiten in Höhe von 8.337 TEUR bestehen aus langfristigen Darlehen in Höhe von 7.738 TEUR von der Manz Italy Srl, die eine Restlaufzeit von bis zu sechs Jahren haben und langfristigen Darlehen in Höhe von 599 TEUR von der Manz Hungary Kft., die eine Restlaufzeit von bis zu sieben Jahren haben.

Langfristige Finanzverbindlichkeiten aus Leasing (28)

Von den langfristigen Finanzverbindlichkeiten aus Leasing haben 2.920 TEUR eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr und 7.783 TEUR von mehr als zwei Jahren.

Pensionsrückstellungen (29)

Bei der Berechnung der Pensionsrückstellungen kommt es durch die Wahl des Rechnungszinses oder Trendannahmen sowie durch den Ansatz biometrischer Wahrscheinlichkeiten zu Abweichungen im Vergleich zu den tatsächlichen im Zeitablauf entstehenden Verpflichtungen.

In den folgenden Tabellen werden die Bestandteile der in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfassten Aufwendungen für Versorgungsleistungen sowie die in der Konzernbilanz angesetzten Beträge dargestellt.

Dem Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung am Jahresende wird das Planvermögen zum beizulegenden Zeitwert gegenübergestellt (Finanzierungsstatus).

Pensionsrückstellungen

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(in TEUR) 2021 2020
Veränderung des Anwartschaftsbarwertes
Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung zum 1.1. 7.216 7.821
Dienstzeitaufwand 8 9
Zinsaufwand 33 55
Gezahlte Leistungen Versicherungsmathematische Verluste (+) /​ Gewinne (-) -634 -536
aus Veränderungen demografischer Annahmen -36 19
aus Veränderungen finanzieller Annahmen 77 201
aus erfahrungsbedingten Anpassungen -1 -295
Währungsdifferenzen aus ausländischen Plänen 187 -57
Barwert der leistungsorientierten Verpflichtungen 31.12. 6.850 7.216
Veränderung des Planvermögens
Planvermögen zum Zeitwert 1.1. 508 619
Erträge aus Planvermögen 2 5
Beiträge durch die Gesellschaft 326 159
Gezahlte Leistungen -178 -277
Versicherungsmathematische Verluste (+) /​ Gewinne (-) 8 16
Währungsdifferenzen aus ausländischen Plänen 44 -14
Planvermögen zum Zeitwert 31.12. 710 508
Finanzierungsstatus (= Pensionsrückstellung) 6.140 6.708
hiervon entfallen auf:
Manz AG, Reutlingen 3.509 3.781
Manz Italy Srl, Sasso Marconi/​Italien 1.110 1.419
Manz Taiwan Ltd., Chungli/​Taiwan 1.521 1.508

Die Pensionsverpflichtungen der Manz AG, Reutlingen, bestehen aus drei verschiedenen Versorgungszusagen:

1. Ein Versorgungswerk der von Manz gekauften Fa. Maier in Tübingen. Versorgungsanwärter waren alle Firmenmitarbeiter ab 25 Jahren. Das Versorgungswerk wurde ab dem 15. Juli 1997 geschlossen. Für dieses Versorgungswerk und die daraus resultierenden Ansprüche existiert eine Rückdeckungsversicherung.

2. Eine Direktzusage mit Rückdeckungsversicherung für das ehemalige Vorstandsmitglied Otto Angerhofer. Herr Angerhofer erhielt aus dieser Zusage bis zu seinem Tod eine monatliche Leistung. Seine Witwe erhält nun weiterhin 60 % dieser Leistung.

3. Eine rückgedeckte Unterstützungskasse für den Vorstand mit einer beitragsorientierten Leistungszusage.

Die Verpflichtungen bei der Manz Italy Srl umfassen die bei jedem Beschäftigungsverhältnis gesetzlich geregelten Vergütungen bei der Trennung von Mitarbeitern.

Bei der betrieblichen Altersvorsorge in Taiwan existieren momentan zwei verschiedene Pensionsfonds. Der Old Labour Pension Fund (OLPF) für Pensionszusagen von 1984 bis 2005 und der New Labour Pension Fund (NLPF) für Pensionszusagen seit 2005. Mit Einführung des neuen Pensionsfonds wurde der alte Pensionsfond geschlossen. Im Rahmen des OLPF waren, aufgrund der Auszahlungsvoraussetzung von 25 Jahren Betriebszugehörigkeit, lediglich ca. 10 % der dort registrierten Arbeitnehmer aus dem Privatsektor anspruchsberechtigt. Für die anspruchsberechtigten Arbeitnehmer wurden keine Einzelkonten, sondern lediglich Firmenkonten geführt, die oft auch nicht ausfinanziert wurden. Mit dem NLPF wurde das System zu einem beitragsorientierten System umgestellt. Jeder Arbeitnehmer hat nun ein Konto und alte Beiträge von ehemaligen Arbeitgebern werden übertragen. Zusätzlich können die Arbeitnehmer ohne Verpflichtung zusätzlich eigene Beiträge einzahlen. Der Staat hat eine Garantie für eine Mindestrendite von 2 % zugesichert. Für die Arbeitnehmer bestand die Möglichkeit, im Zeitraum von 2005 bis 2010 von dem OLPF in den NLPF zu wechseln. In den NLPF zahlt der Arbeitgeber mindestens 6 % des Gehaltes seiner Angestellten ein und die Arbeitnehmer können weitere Eigenanteile bis zu 6 % ihres Gehalts einzahlen.

Folgende Beträge wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst:

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(in TEUR) 2021 2020
Dienstzeitaufwand -8 -9
Netto-Zinsaufwand -31 -50

Der Dienstzeitaufwand wird unter den Personalaufwendungen und der Zinsaufwand unter den Finanzaufwendungen ausgewiesen.

Im nächsten Geschäftsjahr werden sich die Arbeitgeberbeiträge zum Planvermögen voraussichtlich auf 52 TEUR (Vj. 54 TEUR) und die Pensionszahlungen auf voraussichtlich 1.471 TEUR (Vj. 1.798 TEUR) belaufen. In den nächsten zwei bis fünf Jahren betragen die erwarteten Pensionszahlungen insgesamt 1.166 TEUR.

Das Planvermögen besteht bei den inländischen Versorgungszusagen ausschließlich aus Rückdeckungsversicherungen. Beim Planvermögen der Manz Taiwan Ltd. handelt es sich um gesetzlich vorgeschriebene Dotierungen durch den Arbeitgeber in ein zentrales externes Treuhandvermögen (Taiwan's Labor Pension Fund). Das Fondsvermögen setzt sich zu 20 % aus Rückdeckungsversicherungen (Deutschland) und zu 80 % aus einem Treuhandvermögen (Taiwan) zusammen. Das Planvermögen ist zum beizulegenden Zeitwert bewertet.

Für beitragsorientierte Pensionspläne erfolgten im Geschäftsjahr Zahlungen in Höhe von 389 TEUR (Vj. 361 TEUR). Darüber hinaus wurden bei den inländischen Gesellschaften, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Beiträge an die staatliche Rentenversicherungsanstalt in Höhe von 2.799 TEUR (Vj. 2.370 TEUR) abgeführt.

Der Berechnung der Pensionsrückstellungen wurden die folgenden Annahmen zugrunde gelegt:

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(in %) Deutschland Italien Taiwan
2021 2020 2021 2020 2021 2020
Abzinsungssatz 0,91 0,63 0,44 -0,02 0,80 0,44
Lohn- und Gehaltssteigerungen 2,50 2,50 1,75 0,80 4,00 3,00
Rentensteigerungen 1,70 1,70 2,81 2,10 0,80 0,44

Der Anstieg bzw. Rückgang der wesentlichen versicherungsmathematischen Annahmen hätte folgenden Effekt auf den Finanzierungsstatus:

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(in TEUR) 2021 2020
Sensitivität für Abzinsung + 0,50 % 884 1.223
Sensitivität für Abzinsung -0,50 % 1.359 1.642
Sensitivität für die Dynamik von Rentensteigerungen + 0,50 % 1.105 1.597
Sensitivität für die Dynamik von Rentensteigerungen -0,50 % 1.117 1.262

Die Sensitivitätsanalysen wurden mittels eines Verfahrens durchgeführt, das die Auswirkung realistischer Änderungen der wichtigen Annahmen zum Ende des Berichtszeitraums auf die leistungsorientierte Verpflichtung extrapoliert. Die Sensitivitätsanalysen basieren auf einer Änderung einer wichtigen Annahme, während alle anderen Annahmen unverändert bleiben. Daher könnte es sein, dass sie nicht repräsentativ für die tatsächliche Veränderung der leistungsorientierten Verpflichtung sind, da unwahrscheinlich ist, dass Änderungen der Annahmen einzeln eintreten.

Bei einer um ein Jahr höheren Lebenserwartung wäre die Pensionsrückstellung um 3.540 TEUR erhöht.

Die gewichtete durchschnittliche Laufzeit der leistungsorientierten Verpflichtungen beträgt zum Ende des Berichtsjahres 12,0 Jahre (Vj. 12,3 Jahre).

Sonstige langfristige Rückstellungen (30)

Die sonstigen langfristigen Rückstellungen haben sich wie folgt entwickelt:

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(in TEUR) 1.1.2021 Währungsanpassung Verbrauch Auflösung Abzinsung Zuführung
Gewährleistungen 3.370 94 2.204 602 -8 1.753
Personal 349 0 103 0 0 112
3.719 94 2.307 602 -8 1.865
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(in TEUR) 31.12.2021
Gewährleistungen 2.419
Personal 358
2.777
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(in TEUR) 1.1. 2020 Währungsanpassung Verbrauch Auflösung Abzinsung Zuführung
Gewährleistungen 2.359 -19 540 602 4 2.176
Personal 300 0 56 0 0 105
2.659 -19 596 602 4 2.281
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(in TEUR) 31.12.2020
Gewährleistungen 3.370
Personal 349
3.719

Die langfristigen Personalverpflichtungen enthalten die Verpflichtungen aus den Altersteilzeit- und Jubiläumsverpflichtungen. Die Rückstellung für Altersteilzeit in Höhe von 11 TEUR wurde mit dem Planvermögen saldiert ausgewiesen.

Die Rückstellung für Gewährleistungsverpflichtungen wird auf Basis von Erfahrungswerten der Vergangenheit gebildet. Es ist zu erwarten, dass die Kosten innerhalb der nächsten beiden Geschäftsjahre anfallen werden.

Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten (31)

Die kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten sind grundsätzlich innerhalb eines Jahres fällig. Allerdings ist aufgrund der Erfahrungen in der Vergangenheit sowie der vorhandenen Auftragslage damit zu rechnen, dass es zu einer Verlängerung der jeweiligen Kreditlinien kommt.

Zur Darstellung der kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten verweisen wir auf die Tabelle "Entwicklung der Verbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeit".

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (32)

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Die Bilanzwerte entsprechen im Wesentlichen den Marktwerten und sind innerhalb eines Jahres fällig.

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(in TEUR) 31.12.2021 31.12.2020
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Dritten 66.373 47.000
66.373 47.000

Vertragsverbindlichkeiten (33)

Vertragsverbindlichkeiten, welche den passivischen Überhang aus Anzahlungen aus Kundenaufträgen darstellen, bestehen zum 31. Dezember 2021 in folgender Höhe:

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(in TEUR) 31.12.2021 31.12.2020
Vertragsverbindlichkeiten 30.923 43.865

Die Reduktion der Vertragsverbindlichkeiten ist auf einen Rückgang der Anzahlungen im Vergleich zu der erbrachten Projektleistung zurückzuführen. Die Vertragsverbindlichkeiten vom 1. Januar 2021 über 43.825 TEUR wurden in der Periode bis zum 31. Dezember 2021 vollständig als Umsatzerlöse erfasst.

Sonstige kurzfristige Rückstellungen (34)

Die sonstigen kurzfristigen Rückstellungen haben sich wie folgt entwickelt:

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(in TEUR) 1.1.2021 Währungsanpassung Verbrauch Auflösung Zuführung 31.12.2021
Personalrückstellungen 2.782 72 1.235 184 632 2.067
Verkaufsprovision 1.620 144 1.241 38 1 486
Nacharbeiten 313 0 313 0 1.479 1.479
Übrige 2.860 151 2.363 41 1.875 2.482
7.575 367 5.152 263 3.987 6.514
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(in TEUR) 1.1.2020 Währungsanpassung Verbrauch Auflösung Zuführung 31.12.2020
Personalrückstellungen 1.895 -22 931 89 1.929 2.782
Verkaufsprovision 4.999 -161 3.024 199 5 1.620
Nacharbeiten 386 0 305 0 232 313
Übrige 3.413 -40 2.355 447 2.289 2.860
10.693 -223 6.615 735 4.455 7.575

Im Bereich "Übrige" werden insbesondere Jahresabschlusskosten in Höhe von 404 TEUR, Rückstellungen für Gewährleistungen in Höhe von 355 TEUR und Drohverluste in Höhe von 637 TEUR ausgewiesen.

Die Rückstellungen führen zu Auszahlungen im Folgejahr.

Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten (35)

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(in TEUR) 31.12.2021 31.12.2020
Steuerverbindlichkeiten 3.464 7.822
Verbindlichkeiten aus dem Personalbereich 6.396 6.339
Sonstige 5.295 2.552
15.155 16.713

Die Steuerverbindlichkeiten setzen sich im Wesentlichen aus Umsatzsteuerverbindlichkeiten zusammen. 1.200 TEUR ausstehende Investition an die CADIS Engineering GmbH wurde unter "Sonstige" ausgewiesen. Alle Verbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres fällig.

Leasingverhältnisse

Im Geschäftsjahr 2019 wurden Unterleasingverhältnisse über Teile des Gebäudes am Standort Tübingen abgeschlossen. Es handelt sich hierbei um ein Finanzierungsleasing, da die Laufzeiten der Unterleasingverhältnisse den überwiegenden Teil der wirtschaftlichen Nutzungsdauer des Nutzungsrechts abdecken. Demzufolge wurde das Nutzungsrecht reduziert und gleichzeitig Forderungen aus Unterleasingverhältnissen mit dem Barwert von 795 TEUR erfasst.

Im Berichtsjahr betrugen die Zinserträge aus Leasingforderungen 18 TEUR (Vj. 19 TEUR).

Im Folgenden zeigt die Fälligkeitsanalyse die Leasingforderungen, bestehend aus den nach dem Bilanzstichtag zu erwartenden nicht diskontierten jährlichen Leasingzahlungen:

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(in TEUR) 2021 2020
weniger als ein Jahr 219 173
ein bis zwei Jahre 219 173
zwei bis drei Jahre 173 173
drei bis vier Jahre 148 173
vier bis fünf Jahre 75 148
mehr als fünf Jahre 0 74
Gesamtbetrag der nicht diskontierten Leasingforderungen 834 914

Berichterstattung zu Finanzinstrumenten

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Vertragsvermögenswerte, sonstige kurzfristige Vermögenswerte, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie der wesentliche Teil der übrigen Schulden aus dem Anwendungsbereich des IFRS 7 haben kurze Restlaufzeiten. Es wird daher unterstellt, dass die Buchwerte dieser Finanzinstrumente näherungsweise den beizulegenden Zeitwerten entsprechen.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Überleitung der Bilanzposten zu den Klassen von Finanzinstrumenten, aufgeteilt nach den Buchwerten und Fair Values der Finanzinstrumente.

Aktiva per 31.12.2021

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IFRS 9 - Finanzielle Vermögenswerte Buchwerte nach Bewertungskategorien
(in TEUR) Beizulegender Zeitwert Zu fortgeführten Anschaffungskosten Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis (Eigenkapitalinstrumente) Designierte Sicherungsinstrumente
Finanzanlagen 1.798 0 1.798 0
Sonstige langfristige Vermögenswerte 2.161 1.586 0 0
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen Dritte 33.691 33.691 0 0
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte 15.743 15.743 0 0
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 36.086 36.086 0 0
89.479 87.106 1.798 0
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IFRS 9 - Finanzielle Vermögenswerte Buchwerte nach Bewertungskategorien
(in TEUR) Nicht im Anwendungsbereich IFRS 7, IFRS 9 Buchwert 31.12.2021
Finanzanlagen 0 1.798
Sonstige langfristige Vermögenswerte 575 2.161
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen Dritte 0 33.691
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte 0 15.743
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 0 36.086
575 89.479

Passiva per 31.12.2021

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IFRS 9 - Finanzielle Verbindlichkeiten Buchwerte nach Bewertungskategorien
(in TEUR) Beizulegender Zeitwert Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet Designierte Sicherungsinstrumente
Finanzschulden 49.296 0 49.296 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Dritten 66.373 0 66.373 0
Derivative Finanzinstrumente 225 225 0 0
Übrige Verbindlichkeiten 5.295 0 5.295 0
121.189 225 120.964 0
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IFRS 9 - Finanzielle Verbindlichkeiten Buchwerte nach Bewertungskategorien
(in TEUR) Nicht im Anwendungsbereich IFRS 7, IFRS 9 Buchwert 31.12.2021
Finanzschulden 0 49.296
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Dritten 0 66.373
Derivative Finanzinstrumente 0 225
Übrige Verbindlichkeiten 0 5.295
0 121.189

Aktiva per 31.12.2020

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IFRS 9 - Finanzielle Vermögenswerte Buchwerte nach Bewertungskategorien
(in TEUR) Beizulegender Zeitwert Zu fortgeführten Anschaffungskosten Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis (Eigenkapitalinstrumente) Designierte Sicherungsinstrumente (Cashflow Hedge)
Finanzanlagen 7.260 0 7.260 0
Sonstige langfristige Vermögenswerte 1.770 1.083 0 0
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen Dritte 27.204 27.204 0 0
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen assoziierte Unternehmen 0 0 0 0
Derivative Finanzinstrumente 15 0 0 15
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte 9.670 9.670 0 0
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 69.736 69.736 0 0
115.655 107.693 7.260 15
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IFRS 9 - Finanzielle Vermögenswerte Buchwerte nach Bewertungskategorien
(in TEUR) Nicht im Anwendungsbereich IFRS 7, IFRS 9 Buchwert 31.12.2020
Finanzanlagen 0 7.260
Sonstige langfristige Vermögenswerte 687 1.770
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen Dritte 0 27.204
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen assoziierte Unternehmen 0 0
Derivative Finanzinstrumente 0 15
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte 0 9.670
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 0 69.736
687 115.655

Passiva per 31.12.2020

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IFRS 9 - Finanzielle Verbindlichkeiten Buchwerte nach Bewertungskategorien
(in TEUR) Beizulegender Zeitwert Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet Designierte Sicherungsinstrumente (Cashflow Hedge)
Finanzschulden 76.975 0 76.975 0
Verbindlichkeiten aus Leasing 0 0 0 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Dritten 47.000 0 47.000 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber assoziierten Unternehmen 0 0 0 0
Derivative Finanzinstrumente 0 0 0 0
Übrige Verbindlichkeiten 2.552 0 2.552 0
126.527 0 126.527 0
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IFRS 9 - Finanzielle Verbindlichkeiten Buchwerte nach Bewertungskategorien
(in TEUR) Nicht im Anwendungsbereich IFRS 7, IFRS 9 Buchwert 31.12.2020
Finanzschulden 0 76.975
Verbindlichkeiten aus Leasing 0 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Dritten 0 47.000
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber assoziierten Unternehmen 0 0
Derivative Finanzinstrumente 0 0
Übrige Verbindlichkeiten 0 2.552
0 126.527

Bewertungsklassen

Der Konzern verwendet folgende Hierarchie zur Bestimmung beizulegender Zeitwerte von Finanzinstrumenten je Bewertungsverfahren:

Stufe 1: auf aktiven Märkten notierte (unverändert übernommene) Preise für identische Vermögenswerte und Verbindlichkeiten.

Stufe 2: für den Vermögenswert oder die Verbindlichkeit entweder direkt (als Preis) oder indirekt (in Ableitung von Preisen) beobachtbare Inputdaten, die keinen notierten Preis nach Stufe 1 darstellen.

Stufe 3: herangezogene Inputdaten, die nicht auf beobachtbaren Marktdaten für die Bewertung des Vermögenswerts und der Verbindlichkeit basieren (nicht beobachtbare Inputdaten).

Die von Manz zum beizulegenden Zeitwert erfassten finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten teilen sich folgendermaßen auf die Fair-Value-Hierarchie-Stufen auf:

Zuordnung zu Fair-Value-Hierarchie-Stufen

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Fair-Value-Hierarchie
(in TEUR) 31.12.2021 Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3
Aktiva zum beizulegenden Zeitwert - erfolgswirksam Derivate mit bilanzieller Sicherungsbeziehung 0 0 0 0
Aktiva zum beizulegenden Zeitwert - erfolgsneutral Finanzanlagen 1.798 0 0 1.798
Derivate mit bilanzieller Sicherungsbeziehung 0 0 0 0
Passiva zum beizulegenden Zeitwert - erfolgswirksam Bedingte Kaufpreisverbindlichkeiten 225 0 225 0
Passiva zum beizulegenden Zeitwert - erfolgsneutral Derivate mit bilanzieller Sicherungsbeziehung 0 0 0 0
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Fair-Value-Hierarchie
(in TEUR) 31.12.2020 Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3
Aktiva zum beizulegenden Zeitwert - erfolgswirksam Derivate mit bilanzieller Sicherungsbeziehung 0 0 0 0
Aktiva zum beizulegenden Zeitwert - erfolgsneutral Finanzanlagen 7.260 0 0 7.260
Derivate mit bilanzieller Sicherungsbeziehung 15 0 15 0
Passiva zum beizulegenden Zeitwert - erfolgswirksam Bedingte Kaufpreisverbindlichkeiten 0 0 0 0
Passiva zum beizulegenden Zeitwert - erfolgsneutral Derivate mit bilanzieller Sicherungsbeziehung 0 0 0 0

Aus der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert der zum 31. Dezember 2021 im Bestand befindlichen Finanzinstrumente der Stufen 1, 2 und 3 sind folgende Gesamterträge und -aufwendungen entstanden:

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(in TEUR) 2021 2020
Vermögenswerte
in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst 0 -10
im Eigenkapital erfasst -7.260 -4.440
Verbindlichkeiten
in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst -225 150
im Eigenkapital erfasst 0 15

Finanzielle Vermögenswerte der Fair-Value-Hierarchie Stufe 3

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Entwicklung
(in TEUR)
2021 2020
Stand 1. Januar 7.260 11.700
Zugänge 1.798 0
Abgänge 0 0
Veränderung des beizulegenden Zeitwerts -7.260 -4.440
Stand 31. Dezember 1.798 7.260

Finanzielle Verbindlichkeiten der Fair-Value-Hierarchie Stufe 3

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Entwicklung
(in TEUR)
2021 2020
Stand 1. Januar 0 3.000
Zugänge 0 0
Abgänge 0 -2.850
Veränderung des beizulegenden Zeitwerts 0 -150
Stand 31. Dezember 0 0

Der Konzern hält eine nicht beherrschende 11,1 %-Beteiligung an der NICE PV Research Ltd., Beijing, VR China. Es handelt sich dabei um eine nicht börsennotierte Gesellschaft. Der Konzern hält diese Anteile als strategische Beteiligung und hat sie daher erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet.

Zum 31. Dezember 2021 wurde der beizulegende Zeitwert von NICE PV Research Ltd. auf null gesenkt. Für genauere Informationen verweisen wir auf Kapitel (17) Finanzanlagen.

Wäre der zugrunde liegende Parameter (Eigenkapital) der NICE PV Research Ltd. um 10 % höher (niedriger), wäre der Wert der Anteile 0 TEUR höher (niedriger).

Der Konzern hält eine nicht beherrschende 3,26 %-Beteiligung an der MetOx Technologies Inc., Houston, Vereinigte Staaten von Amerika. Es handelt sich dabei um eine nicht börsennotierte Gesellschaft. Der Konzern hält diese Anteile als strategische Beteiligung und hat sie daher erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet.

Wären der zugrunde liegenden Parameter (EBIT) der MetOx Technologies Inc. in den aktuellen Perioden um 10 % höher (niedriger) gewesen, wäre der Wert der Anteile um 552 TEUR höher (niedriger) gewesen.

Nettoergebnisse nach Bewertungskategorien des IFRS 9

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(in TEUR) Nettogewinne/​ -verluste Gesamtzinserträge/​ -aufwendungen Gesamtzinserträge Gesamtzinsaufwendungen
Geschäftsjahr 2021
Fortgeführte Anschaffungskosten (AC) -4.741 -1.043 509 -1.552
Davon
Finanzielle Verbindlichkeiten -3.796 -1.552 0 -1.552
Finanzielle Vermögenswerte -1.170 509 509 0
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL) 0 0 0 0
Designierte Sicherungsinstrumente -225 0 0 0
-5.191 -1.043 509 -1.552
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(in TEUR) Nettogewinne/​ -verluste Gesamtzinserträge/​ -aufwendungen Gesamtzinserträge Gesamtzinsaufwendungen
Geschäftsjahr 2020
Fortgeführte Anschaffungskosten (AC) -6.784 -1.706 72 -1.778
Davon
Finanzielle Verbindlichkeiten -2.828 -1.778 0 -1.778
Finanzielle Vermögenswerte -3.957 72 72 0
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL) 150 0 0 0
Designierte Sicherungsinstrumente -10 0 0 0
-6.645 -1.706 72 -1.778

Die Nettogewinne bzw. -verluste der Kategorie "Fortgeführte Anschaffungskosten (AC)" beinhalten im Wesentlichen Gewinne und Verluste aus der Währungsumrechnung und Veränderungen von Wertberichtigungen auf Forderungen sowie Forderungsverluste aus Fertigungsaufträgen.

Die Zinserträge für die Finanzinstrumente der Kategorie "Fortgeführte Anschaffungskosten (AC)" stammen aus der Anlage der flüssigen Mittel. Die Zinsaufwendungen innerhalb der Kategorie "Fortgeführte Anschaffungskosten (AC)" betreffen Finanzverbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten.

Finanzielles Risikomanagement und Finanzderivate

Die Manz-Gruppe ist als international tätiges Unternehmen bei seiner gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Kredit-, Liquiditäts- und Marktrisiken ausgesetzt. Marktrisiken resultieren insbesondere aus Änderungen von Währungskursen und Zinssätzen. Aufgabe des finanziellen Risikomanagements ist es, diese Marktrisiken durch die laufenden operativen und finanziellen Aktivitäten zu steuern und zu begrenzen. Je nach Risikoeinschätzung werden derivative Sicherungsinstrumente eingesetzt. Zur Reduzierung des Ausfallrisikos werden Sicherungsgeschäfte ausschließlich mit führenden Finanzinstituten mit einwandfreier Bonität abgeschlossen.

Die Grundzüge der Finanzpolitik werden regelmäßig im Vorstand abgestimmt und vom Aufsichtsrat überwacht.

Bezüglich der Risikokonzentration verweisen wir auf die Erläuterungen im Risikobericht des Konzernlageberichts.

Die Sensitivitätsanalysen in den folgenden Abschnitten beziehen sich jeweils auf den Stand zum 31. Dezember 2021 bzw. 2020. Die Sensitivitätsanalysen wurden auf der Grundlage der am 31. Dezember 2021 bestehenden Sicherungsbeziehungen und unter der Prämisse erstellt, dass die Nettoverschuldung, das Verhältnis von fester und variabler Verzinsung von Schulden und Derivaten und der Anteil von Finanzinstrumenten in Fremdwährung konstant bleiben.

Die Sensitivitätsanalysen wurden unter der Annahme aufgestellt, dass die relevanten Posten der Gewinn- und Verlustrechnung den Effekt der angenommenen Änderungen der entsprechenden Marktrisiken widerspiegeln.

Kreditrisiken

Kreditrisiko ist das Risiko, dass Geschäftspartner ihrer vertraglichen Verpflichtung nicht nachkommen können und der Manz-Gruppe somit ein finanzieller Verlust entsteht. Der Konzern ist im Rahmen seiner operativen Geschäftstätigkeit Ausfallrisiken, insbesondere bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Risiken im Rahmen der Finanzierungstätigkeit, einschließlich Geldanlagen bei Banken und derivativen Finanzinstrumenten, ausgesetzt.

Das Kreditrisiko aus Forderungen gegen Kunden wird auf Gesellschaftsebene (lokal) gesteuert und fortlaufend überwacht. Im Projektgeschäft wird das Ausfallrisiko durch Anzahlungen minimiert. Soweit bei finanziellen Vermögenswerten Ausfallrisiken erkennbar sind, werden diese Risiken durch Wertberichtigungen erfasst. Das Ausfallrisiko bezüglich der Geldanlagen und derivativen Finanzinstrumente wird durch die Streuung der Anlagen bei verschiedenen Banken reduziert.

Das maximale Kreditrisiko der finanziellen Vermögenswerte (einschließlich Derivate mit positivem Marktwert) entspricht dem in der Bilanz angesetzten Buchwert. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2021 beträgt das maximale Kreditrisiko 89.479 TEUR (Vj. 115.655 TEUR).

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Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
(in TEUR) 31.12.2021 31.12.2020
Nicht überfällig und nicht wertgemindert 28.558 22.305
Überfällig und wertberichtigt - brutto 4.235 5.671
Überfällig und nicht wertberichtigt (1-30 Tage) 1.811 277
Überfällig und nicht wertberichtigt (31-60 Tage) 158 96
Überfällig und nicht wertberichtigt (61-90 Tage) 199 0
Überfällig und nicht wertberichtigt (91-180 Tage) 133 96
Überfällig und nicht wertberichtigt (>180 Tage) 32 86
Wertberichtigung -1.435 -1.327
33.691 27.204

Manz kann in bestimmten Fällen bei einem finanziellen Vermögenswert von einem Ausfall ausgehen, wenn interne oder externe Hinweise vorliegen, die darauf hindeuten, dass die ausstehenden Beträge nicht vollständig bezahlt werden. Solche Informationen liegen beispielsweise vor, wenn finanzielle Schwierigkeiten des Schuldners bekannt werden oder der Kreditnehmer in Insolvenz oder ein Sanierungsverfahren geht. Ein finanzieller Vermögenswert wird abgeschrieben, wenn Gewissheit besteht, dass die vertraglichen Cashflows nicht realisiert werden.

Für die nicht wertgeminderten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen lagen keine Anzeichen eines Wertberichtigungsbedarfs vor. Zur Ermittlung der Werthaltigkeit der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, werden Bewertungsmodelle angewandt, die zur Ermittlung möglicher Ausfallraten eingesetzt werden. Es erfolgt sowohl der Einsatz von Ausfallraten unter Berücksichtigung unterschiedlicher Regionen als auch eine Überprüfung individueller Ausfallraten durch das verantwortliche Management. Die Werthaltigkeit der weder überfälligen noch wertgeminderten Forderungen wird als sehr hoch angesehen. Diese Einschätzung wird dabei vor allem auf die langjährige Geschäftsbeziehung zu den meisten Abnehmern und der Bonität der Kunden zurückgeführt.

Die sonstigen Vermögenswerte sind nicht überfällig.

Liquiditätsrisiken

Die Liquiditätsrisiken, d. h. das Risiko, dass Manz seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen kann, konnte durch Bildung von finanziellen Rücklagen sowie durch den Einsatz von entsprechenden Finanzinstrumente zur Steuerung der zukünftigen Liquiditätssituation begrenzt werden.

Die Manz-Gruppe finanziert sich aktuell über Bankguthaben und Barkreditlinien. Die Tochtergesellschaften in der Slowakei, Ungarn, Italien, China und Taiwan finanzieren sich vor allem über kurzfristige Kontokorrentkredite und in geringem Umfang über langfristige Darlehen. Zum Stichtag 31. Dezember 2021 verfügt die Manz-Gruppe über freie Bar- und Avalkreditlinien bei Banken in Höhe von 17,8 Mio. EUR (Vj. 16,9 Mio. EUR).

Im Allgemeinen sind zur Verringerung der Liquiditäts- und Finanzierungsrisiken die Gesellschaften der Manz-Gruppe dort wo möglich angehalten, Aufträge "Cash positiv" abzuwickeln. Hierbei sollten über die Gesamtlaufzeit des jeweiligen Projektes die Einzahlungen die Auszahlungen übersteigen.

Wie im Projektgeschäft üblich, hat eine Verzögerung von Auftragseingängen oder Einzahlungen signifikante Auswirkungen auf die Liquidität der jeweiligen Gesellschaft und gegebenenfalls auf den Konzern. Um die Risiken aus verzögerten Einzahlungen zeitnah zu erkennen, arbeitet die Manz-Gruppe mit einer rollierenden Liquiditätsvorschau, die zweiwöchentlich aktualisiert wird. Der Konzern erreicht dadurch ein Gleichgewicht zwischen Deckung des Finanzmittelbedarfs und Sicherstellung der Flexibilität durch die Nutzung von Kontokorrentkrediten, Bankdarlehen und Leasing. Es stehen Manz genügend Finanzierungsquellen zur Verfügung. Kreditzusagen bei den bestehenden Kreditgebern mit einer Laufzeit von bis zu zwölf Monaten werden in der Regel verlängert. Vertragliche Verlängerungsrechte zugunsten von Manz bestehen nicht.

Basierend auf der aktuellen Unternehmensplanung und einem Auftragsbestand zum Stichtag 31. Dezember 2021 von 229,1 Mio. EUR (Vj. 202,3 Mio. EUR), geht der Vorstand davon aus, dass die Manz AG ihren Zahlungsverpflichtungen in den Geschäftsjahren 2022 und 2023 nachkommen kann.

Die nachfolgenden Aufstellungen zeigen die vertraglich vereinbarten nicht diskontierten Zins- und Tilgungszahlungen für die unter IFRS 7 fallenden originären finanziellen Verbindlichkeiten. Ist der Fälligkeitstermin nicht fixiert, wird die Verbindlichkeit auf den frühesten Fälligkeitstermin bezogen. Im Wesentlichen wird davon ausgegangen, dass die Zahlungsmittelabflüsse nicht früher als dargestellt eintreten werden.

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(in TEUR) Gesamt 2022 2023 >2024
31.12.2021
Finanzverbindlichkeiten 51.577 42.508 3.433 5.636
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 66.373 66.373 0 0
Finanzverbindlichkeiten aus Leasing 16.413 3.750 3.410 9.253
Derivative Finanzinstrumente 4.682 3.829 853 0
Übrige Verbindlichkeiten 5.295 5.295 0 0
144.340 121.755 7.696 14.889
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(in TEUR) Gesamt 2021 2022 >2023
31.12.2020
Finanzverbindlichkeiten 79.366 73.299 259 5.808
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 47.000 47.000 0 0
Finanzverbindlichkeiten aus Leasing 18.895 4.014 3.278 11.603
Derivative Finanzinstrumente 0 0 0 0
Übrige Verbindlichkeiten 2.552 2.552 0 0
147.813 126.865 3.537 17.411

Für die zum Bilanzstichtag in Anspruch genommenen Bar- sowie Avalkredite der Manz-Gruppe bei Kreditinstituten bestehen teilweise Sicherheiten in Form von Grundschulden auf Gebäude (siehe Kapitel (15) "Sachanlagevermögen"), Vorräten (siehe Kapitel (19) "Vorräte") und Forderungen (in Höhe von 562 TEUR).

Währungsrisiken

Währungsrisiko ist das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Cashflows eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen der Wechselkurse schwanken. Die Manz-Gruppe ist diesem Risiko vor allem aus ihrer Geschäftstätigkeit (wenn Umsatzerlöse und/​oder Aufwendungen auf eine von der funktionalen Währung der jeweiligen Manz-Gesellschaft abweichende Währung lauten) ausgesetzt. Um die Auswirkungen von Wechselkursschwankungen zu reduzieren, quantifiziert die Manz AG fortlaufend das Wechselkursrisiko und sichert alle wesentlichen Risiken, sofern wirtschaftlich sinnvoll und möglich, mit Devisentermingeschäften und Devisenswaps ab. Bei der Absicherung von Wertschwankungen künftiger Cashflows aus erwarteten Transaktionen handelt es sich um geplante Umsätze in Fremdwährung. Wechselkursbedingte Differenzen aus der Umrechnung von Abschlüssen in die Konzernwährung bleiben unberücksichtigt.

Zur Darstellung von Marktrisiken verlangt IFRS 7 Sensitivitätsanalysen, welche mögliche Auswirkungen aus Veränderungen relevanter Risikovariablen (z. B. Wechselkurse, Zinssätze) auf Ergebnis und Eigenkapital zeigen. Um die periodischen Auswirkungen zu ermitteln, wird eine mögliche Änderung der Risikovariablen auf den Bestand an Finanzinstrumenten zum Abschlussstichtag vorgenommen. Dabei wird unterstellt, dass der Bestand zum Bilanzstichtag repräsentativ für das Geschäftsjahr ist. Devisenderivate sind stets originären Grundgeschäften zugeordnet, sodass aus diesen Instrumenten keine Währungsrisiken entstehen.

Im Hinblick auf Fremdwährungsrisiken war Manz im Geschäftsjahr 2021 insbesondere den Wechselkursschwankungen des Taiwanesischen Dollars zum US-Dollar bzw. Euro sowie des chinesischen Renmimbi zum Euro ausgesetzt, da im Berichtsjahr ein wesentlicher Teil des Waren- und Dienstleistungsverkehrs in diesen Währungspaaren stattfand.

Wenn der USD gegenüber dem TWD zum 31. Dezember 2021 (2020) um 5 % aufgewertet gewesen wäre, wäre das Konzernergebnis um 2.653 TEUR höher (Vj. 2.177 TEUR höher) ausgefallen. Das Eigenkapital vor Steuern wäre entsprechend um 2.653 TEUR erhöht (Vj. 2.177 TEUR erhöht). Wenn der USD gegenüber dem TWD zum 31. Dezember 2021 (2020) um 5 % abgewertet gewesen wäre, wäre das Konzernergebnis um 2.653 TEUR niedriger (Vj. 2.177 TEUR niedriger) ausgefallen. Das Eigenkapital vor Steuern wäre entsprechend um 2.653 TEUR reduziert (Vj. 2.177 TEUR reduziert).

Wenn der EUR gegenüber dem TWD zum 31. Dezember 2021 (2020) um 5 % aufgewertet gewesen wäre, wäre das Konzernergebnis um 653 TEUR höher (Vj. 718 TEUR höher) ausgefallen. Das Eigenkapital vor Steuern wäre entsprechend um 653 TEUR erhöht (Vj. 718 TEUR erhöht). Wenn der EUR gegenüber dem TWD zum 31. Dezember 2021 (2020) um 5 % abgewertet gewesen wäre, wäre das Konzernergebnis um 653 TEUR niedriger (Vj. 718 TEUR niedriger) ausgefallen. Das Eigenkapital vor Steuern wäre entsprechend um 653 TEUR reduziert (Vj. 718 TEUR reduziert).

Wenn der EUR gegenüber dem CNY zum 31. Dezember 2021 (2020) um 5 % aufgewertet gewesen wäre, wäre das Konzernergebnis um 551 TEUR höher (Vj. 527 TEUR höher) ausgefallen. Das Eigenkapital vor Steuern wäre entsprechend um 551 TEUR erhöht (Vj. 527 TEUR erhöht). Wenn der EUR gegenüber dem CNY zum 31. Dezember 2021 (2020) um 5 % abgewertet gewesen wäre, wäre das Konzernergebnis um 551 TEUR niedriger (Vj. 527 TEUR niedriger) ausgefallen. Das Eigenkapital vor Steuern wäre entsprechend um 551 TEUR reduziert (Vj. 527 TEUR reduziert).

Zinsrisiken

Zinsrisiko ist das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Cashflows eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen der Marktzinssätze schwanken. Das Risiko von Schwankungen der Marktzinssätze, dem der Konzern ausgesetzt ist, resultiert überwiegend aus den variabel verzinslichen Darlehen.

Manz verfügt über variabel verzinsliche Darlehen, die zum 31. Dezember 2021 Zinssatzänderungen unterlagen. Eine hypothetische Erhöhung dieser Zinssätze um 25 Basispunkte pro Jahr hätte zu einer Erhöhung der Zinsaufwendungen um 147 TEUR (Vj. 189 TEUR) geführt. Eine hypothetische Verringerung um 25 Basispunkte pro Jahr hätte zu einer Verringerung der Zinsaufwendungen um 147 TEUR (Vj. 189 TEUR) geführt.

Manz besitzt ein ausgeglichenes Portfolio von fest- und variabel verzinslichen Darlehen, um das Zinsrisiko zu steuern. Zur Sicherstellung der Ausgewogenheit schließt Manz Zinsswaps ab, bei denen variable und festverzinsliche Beträge mit dem Vertragspartner getauscht werden.

Die Zinssätze der Finanzierungsverträge der Manz-Gruppe basieren zum Teil auf Referenzzinssätzen wie dem EURIBOR oder LIBOR. Die derzeitige Reform der Referenzzinssätze hat für Manz eine sehr untergeordnete Bedeutung, da die betroffenen Finanzierungen überwiegend eine kurze Laufzeit aufweisen und die Gruppe keine Derivate im Bestand hält, die sich auf Referenzzinssätze beziehen. Im Falle einer wesentlichen Änderung oder des Wegfalls von Referenzzinssätzen, die eine Auswirkung auf die Finanzierungsverträge der Gruppe haben, beabsichtigt Manz - im gegenseitigen Einvernehmen mit den Banken - eine marktübliche Alternative zu vereinbaren.

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Inwieweit sich der Russland-Ukraine-Konflikt auf die Manz AG auswirkt, ist derzeit aufgrund erheblicher Unsicherheiten und der hohen Dynamik nicht verlässlich abschätzbar. Manz unterhält weder mit Geschäftspartnern in Russland noch in der Ukraine direkte Geschäftsbeziehungen. Bisher ergaben sich für die Manz AG keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Rechnungslegung, welche aus dem Krieg in der Ukraine oder aus den auferlegten Sanktionen Russlands resultieren. Derzeit sind die mittelbaren Auswirkungen nicht absehbar.

Zum 1. Januar 2022 wird die Manz AG die Segmentstruktur umorganisieren. Die Segmente Electronics, Solar und Contract Manufacturing werden zur neuen Division Industry Solutions zusammengefasst. Das Segment Energy Storage wird zur neuen Division Mobility & Battery Solutions. Das Segment Service wird auf die beiden neuen Segmente aufgeteilt.

Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und nahestehenden Personen

Gemäß IAS 24 sind Beziehungen, Geschäftsvorfälle und ausstehende Salden (einschließlich Verpflichtungen) mit nahestehenden Unternehmen und Personen anzugeben.

Zu den natürlichen nahestehenden Personen zählen der Aufsichtsrat und der Vorstand der Manz AG einschließlich deren Familienangehörige als nahestehende Personen. Außerdem hält die Familie Manz zusammen 25,01 % Anteile an der Manz AG.

Darüber hinaus zählen Unternehmen, die von nahestehenden Personen beherrscht werden oder unter gemeinschaftlicher Führung stehen, an der ein nahestehendes Unternehmen oder eine nahestehende Person beteiligt ist, zu den nahestehenden Unternehmen. Ebenfalls sind die at Equity bilanzierten Unternehmen den nahestehenden Unternehmen zuzuordnen. Demzufolge wurden die assoziierten Unternehmen CADIS Engineering GmbH, Schwendi, Deutschland und Q.big 3D GmbH, Aalen, Deutschland als nahestehendes Unternehmen identifiziert. Mit der CADIS Engineering GmbH bestanden zum Bilanzstichtag Vertragsvermögenswerte in Höhe von 102 TEUR. Es bestanden zum Bilanzstichtag keine ausstehenden Salden. Mit der Q.big 3D GmbH fanden Geschäftsvorfälle in Höhe von 0 TEUR statt. Es bestanden zum Bilanzstichtag keine offenen Salden. Außerdem handelt es sich bei der Manz GmbH Management Consulting and Investment, Schlaitdorf, um ein nahestehendes Unternehmen. Im Geschäftsjahr 2021 wurden von dieser Gesellschaft keine Dienstleistungen für Beratung bezogen (Vj. 0 TEUR). Es bestanden zum Bilanzstichtag keine offenen Salden.

Vorstand

Im Geschäftsjahr 2021 waren folgende Personen als Mitglieder des Vorstands bestellt.

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Martin Drasch, Vorstandsvorsitzender

Manfred Hochleitner, Vorstand Finanzen

Jürgen Knie, Vorstand Operations

Vergütung des Vorstands

Die Gesamtbezüge des Vorstands gemäß § 314 Absatz 1 Nr. 6a) HGB betragen für das Geschäftsjahr 2021 1.563 TEUR (Vj. 2.250 TEUR). Die erfolgsunabhängigen Leistungen betragen 877 TEUR (Vj. 862 TEUR) und die erfolgsbezogenen Bezüge betragen 28 TEUR (Vj. 254 TEUR). Im Geschäftsjahr 2021 sind darin keine Abfindungen enthalten. Im Berichtsjahr wurden insgesamt 12.101 (Vj. 48.675) Bezugsrechte an Aktien im Rahmen des Performance Share Plan an die Vorstandsmitglieder mit einem beizulegenden Zeitwert von insgesamt 658 TEUR (Vj. 1.134 TEUR) gewährt.

Die Bezugsrechte auf Aktien der Manz AG auf der Grundlage des Manz Performance Share Plan 2019 und des Manz Performance Share Plan 2015 (Tranchen 2016, 2017 und 2018) wurden anhand anerkannter finanzmathematischer Methoden als sogenannter Fair Value bewertet.

Für den Vorstandsvorsitzenden Martin Drasch besteht eine beitragsorientierte Leistungszusage. Hierfür werden 12 TEUR (Vj. 12 TEUR) p. a. in eine externe rückgedeckte Unterstützungskasse eingezahlt.

Für das Vorstandsmitglied Manfred Hochleitner besteht eine beitragsorientierte Leistungszusage. Hierfür werden 12 TEUR (Vj. 12 TEUR) p. a. in eine externe rückgedeckte Unterstützungskasse eingezahlt.

Für das Vorstandsmitglied Jürgen Knie besteht eine beitragsorientierte Leistungszusage. Hierfür werden 12 TEUR (Vj. 12 TEUR) p. a. in eine externe rückgedeckte Unterstützungskasse eingezahlt.

Das Vorstandsmitglied Jürgen Knie ist seit dem 17.7.2021 Verwaltungsratsmitglied der Christian Maier GmbH & Co. KG Maschinenfabrik, Heidenheim an der Brenz und Verwaltungsratsmitglied der CMH Maschinenfabrik GmbH, Heidenheim an der Brenz.

Das frühere Vorstandsmitglied Otto Angerhofer (verstorben im Okt. 2020) bzw. seine Witwe erhielt im Geschäftsjahr 2021 eine Rentenzahlung in Höhe von 6 TEUR (Vj. 10 TEUR). Seine Witwe erhält eine Witwenrente in Höhe von 60 % seiner Rente. Es besteht eine Pensionsverpflichtung gegenüber dem früheren Vorstandsmitglied bzw. seiner Witwe in Höhe von 99 TEUR (Vj. 106 TEUR).

Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über die für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2021 an die Mitglieder des Vorstands gewährten Vergütungen i.S.d. IAS 24.17:

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(in TEUR) Gesamt 2021 Gesamt 2020
Kurzfristig fällige Leistungen 905 1.116
Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses 0 0
Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses 0 0
Anteilsbasierte Vergütung 542 319

Aufsichtsrat

Prof. Dr. Heiko Aurenz, Dipl. oec., Geschäftsführer der Ebner Stolz Management Consultants GmbH, Stuttgart, Vorsitzender des Aufsichtsrats.

Dieter Manz, Dipl. Ing. (FH), Geschäftsführer der Manz GmbH Management Consulting and Investment, Schlaitdorf, stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats.

Prof. Dr.-Ing. Michael Powalla, Leiter des Geschäftsbereichs Photovoltaik und Mitglied des Vorstands des Zentrums für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW) sowie Professor für Dünnschichtphotovoltaik am Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Lichttechnisches Institut, Fakultät Elektrotechnik und Informationstechnik.

Dr. Zhiming Xu, Technikvorstand der Shanghai Electric Automation Group der Shanghai Electric Group Company Ltd., Shanghai, VR China sowie Geschäftsführer der Shanghai Electric Group Automation Engineering Co., Ltd., Shanghai, VR China.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats Prof. Dr. Heiko Aurenz ist auch Vorsitzender des Aufsichtsrats der Know How! Aktiengesellschaft für Weiterbildung, Leinfelden-Echterdingen; stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats der MQ Result AG, Tübingen; Mitglied des Aufsichtsrats beim Anna-Haag-Mehrgenerationenhaus e. V., Stuttgart; Mitglied des Aufsichtsrats der Anna Haag Stiftung gGmbH, Stuttgart; Mitglied des Aufsichtsrats bei der TanDiEM gGmbH, Stuttgart; Mitglied des Stiftungsrats der Stiftung Aufbruch und Chance, Stuttgart; Beiratsvorsitzender der Bumüller GmbH & Co Backbetriebe KG, Hechingen; Mitglied des Beirats der Herrmann Ultraschalltechnik GmbH & Co. KG, Karlsbad und Mitglied des Beirats der Herrmann Ultraschalltechnik Holding KG, Karlsbad.

Der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats Dieter Manz ist Mitglied des Aufsichtsrats der TecInvest Holding AG, Puchheim; Beirat der Adlatus Robotics GmbH, Ulm und Beirat der Q.big 3D GmbH, Aalen.

Das Aufsichtsratsmitglied Prof. Dr.-Ing. Michael Powalla übt keine Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen aus.

Das Mitglied des Aufsichtsrats Dr. Zhiming Xu ist Mitglied des Supervisory Board of Suzhou Manz New Energy Equipment Co., Ltd., Suzhou, VR China, stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der NICE PV Research Ltd., Peking, VR China sowie Vorsitzender des Aufsichtsrats von Shanghai Tanzhen Laser Technology Co., Ltd., Shanghai, VR China.

Vergütung des Aufsichtsrats

Für das Geschäftsjahr 2021 wurde den Mitgliedern des Aufsichtsrats eine Grundvergütung sowie eine zusätzliche Vergütung für Ausschusstätigkeiten gewährt und betrug insgesamt, einschließlich Sitzungsgeldern, 192 TEUR (Vj. 189 TEUR).

Mitarbeiter

Die Anzahl der Mitarbeiter im Manz-Konzern stellte sich im Jahresdurchschnitt für das Geschäftsjahr 2021 wie folgt dar:

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Beschäftigte im Jahresdurchschnitt 2021 2020
Gewerbliche Mitarbeiter 611 645
Produktion 760 792
Mitarbeiter gesamt 1.371 1.437

Honorar des Abschlussprüfers

Das Honorar des Abschlussprüfers für Dienstleistungen setzt sich wie folgt zusammen:

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(in TEUR) 2021 2020
Abschlussprüfung 280 182
Andere Bestätigungsleistungen 6 0
Steuerberatungsleistungen 0 0
Sonstige Leistungen 0 0

Die anderen Bestätigungsleistungen beinhalten das Honorar für die formelle Prüfung des Vergütungsberichts, welche im Einklang mit §162 AktG durchgeführt wurde.

Die Konzernabschlussprüfung der Geschäftsjahre 2021 und 2020 wurde von der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, durchgeführt.

Corporate Governance Codex

Der Vorstand und Aufsichtsrat der Manz AG haben die gemäß § 161 AktG erforderliche Erklärung abgegeben und den Aktionären auf der Internetseite der Manz AG www.manz.com dauerhaft zugänglich gemacht.

 

Reutlingen, den 30. März 2022

Der Vorstand der Manz AG

Jürgen Knie

Martin Drasch

Manfred Hochleitner

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.

 

Reutlingen, den 30. März 2022

Der Vorstand der Manz AG

Jürgen Knie

Martin Drasch

Manfred Hochleitner

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Manz AG

Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts

Eingeschränkte Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der Manz AG, Reutlingen, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und der Konzern-Gesamtergebnisrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021, der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2021, der Konzernkapitalflussrechnung und der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Manz AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 geprüft. Die auf der im Konzernlagebericht angegebenen Internetseite veröffentlichte zusammengefasste Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 289f und 315d HGB, die Bestandteil des Konzernlageberichts ist, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

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entspricht der beigefügte Konzernabschluss mit Ausnahme der möglichen Auswirkungen des im Abschnitt "Grundlage für die eingeschränkten Prüfungsurteile" beschriebenen Sachverhalts in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt mit Ausnahme dieser möglichen Auswirkungen unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2021 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht mit Ausnahme der möglichen Auswirkungen des im Abschnitt "Grundlage für die eingeschränkten Prüfungsurteile" beschriebenen Sachverhalts insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen, mit Ausnahme der möglichen Auswirkungen dieses Sachverhalts, steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit einem den deutschen gesetzlichen Vorschriften entsprechenden Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten zusammengefassten Erklärung zur Unternehmensführung.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung mit Ausnahme der genannten Einschränkungen der Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.

Grundlage für die eingeschränkten Prüfungsurteile

Ein bedeutender Auftrag der Manz AG ist das CIGSfab-Projekt mit der chinesischen Auftraggeberin Chongquin Shenhua Thin Film Solar Technology Co., Ltd. über die Lieferung einer Solarmodul-Produktionslinie. Mit Schreiben vom 10. Juni 2021, vom 11. November 2021 und vom 18. Februar 2022 hat die Manz AG den Vertrag über die Lieferung der Solarmodul-Produktionslinie unter Bezugnahme auf die entsprechenden vertraglichen Grundlagen zwischen der Manz AG und der Chongquin Shenhua Thin Film Solar Technology Co., Ltd. gekündigt, da die Fertigstellung der Solarmodul-Produktionslinie seit der Installation der Maschinen auf Kundenwunsch im Dezember 2020 unterbrochen und seither nicht mehr aufgenommen wurde. Zudem wurden seitens der Manz AG sämtliche Ansprüche aus den bisher erbrachten Leistungen geltend gemacht. Die geltend gemachten Ansprüche betreffen die offenen Zahlungen aus dem Vertrag sowie angefallene Mehraufwendungen. Die Auftraggeberin hat diesen Ansprüchen widersprochen und verweigert die Zahlung bzw. macht ihrerseits Ansprüche gegenüber der Manz AG geltend. Durch die Manz AG wird zum 31. Dezember 2021 unter Berücksichtigung bereits erfasster Wertberichtigungen ein Vertragsvermögenswert in Höhe von 23,2 Mio. EUR bilanziert.

Aufgrund laufender Verhandlungen und der ausstehenden Einigung mit der Auftraggeberin sowie der unsicheren Liquiditätssituation der Auftraggeberin besteht ein erhebliches Risiko einer wesentlichen falschen Darstellung des bilanzierten Vertragsvermögenswerts. Der Vorstand hat auf der Basis der ihm vorliegenden, öffentlich verfügbaren, vergangenheitsorientierten Informationen eine Einschätzung hinsichtlich der Werthaltigkeit des bilanzierten Vertragsvermögenswerts vorgenommen. Geeignete Nachweise zur künftigen Liquiditätssituation der Auftraggeberin konnten nicht vorgelegt werden. Die uns in Bezug auf die Werthaltigkeit vorgelegten Informationen stellen daher keine ausreichenden und angemessenen Prüfungsnachweise zur Einschätzung der Kreditwürdigkeit und der Liquiditätssituation der Auftraggeberin dar. Auch durch alternative Prüfungshandlungen konnten wir keine ausreichenden Nachweise zur Erlangung hinreichender Sicherheit über die Werthaltigkeit des bilanzierten Vertragsvermögenswerts erlangen. Wir können daher nicht ausschließen, dass eine Wertberichtigung des bilanzierten Vertragsvermögenswerts mit entsprechender Auswirkung auf das Konzernergebnis sowie das Konzerneigenkapital hätte vorgenommen werden müssen.

Dieser Sachverhalt beeinträchtigt möglicherweise auch die im Konzernlagebericht erfolgte Darstellung des Geschäftsverlaufs einschließlich des Geschäftsergebnisses und der Lage des Konzerns sowie die Darstellung der Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung.

Gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchstabe c) ii) EU-APrVO fassen wir unsere prüferische Reaktion in Bezug auf dieses Risiko wie folgt zusammen:

Im Rahmen unserer Prüfungshandlungen zur Beurteilung der Werthaltigkeit der Vertragsvermögenswerte im Hinblick auf das CIGSfab-Projekt haben wir den aktuellen Verhandlungsstand hinsichtlich der geltend gemachten Ansprüche mit dem Vorstand der Manz AG diskutiert sowie die schriftliche Kommunikation der Manz AG mit der Auftraggeberin eingesehen. Hierbei haben wir insbesondere die vertraglichen Grundlagen zu den erfolgten Kündigungen des Vertrages durch die Manz AG gewürdigt.

Weiterhin haben wir die vertraglichen Grundlagen des Auftrages unter Berücksichtigung der Einschätzung externer rechtlicher Berater der Manz AG und einer eingeholten Rechtsanwaltsbestätigung hinsichtlich des rechtlichen Anspruchs und der Durchsetzbarkeit dieses Anspruchs gewürdigt. Zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit und Liquiditätssituation der Auftraggeberin haben wir die vom Vorstand vorgelegten vergangenheitsorientierten sowie die öffentlich verfügbaren Informationen gewürdigt.

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/​2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere eingeschränkten Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Zusätzlich zu dem im Abschnitt "Grundlage für die eingeschränkten Prüfungsurteile" beschriebenen Sachverhalt haben wir die unten beschriebenen Sachverhalte als die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte bestimmt, die in unserem Bestätigungsvermerk mitzuteilen sind:

1. Umsatzrealisierung bei Verträgen im Anlagengeschäft

Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt

Ein wesentlicher Teil der Geschäftstätigkeit des Konzerns wird über Verträge im Anlagengeschäft abgewickelt. Die Realisierung des Umsatzes für Verträge im Anlagengeschäft erfolgt gemäß IFRS 15, Erlöse aus Verträgen mit Kunden, in der Regel basierend auf dem Fertigstellungsgrad.

Die Bilanzierung von Verträgen im Anlagengeschäft ist aus unserer Sicht ein Bereich mit einem bedeutsamen Risiko wesentlich falscher Darstellungen (einschließlich des möglichen Risikos, dass Führungskräfte Kontrollen umgehen) und damit ein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt, da bei der Ermittlung des Fertigstellungsgrads die Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter eine wesentliche Auswirkung haben. Dies gilt vor allem hinsichtlich der geschätzten Gesamtkosten, der noch bis zur Fertigstellung anfallenden Kosten, der geschätzten Umsatzerlöse sowie der Auftragsrisiken einschließlich technischer Risiken. Umsatzerlöse, geschätzte Gesamtkosten und Gewinnrealisierung können aufgrund von neuen Erkenntnissen über Kostenüberschreitungen sowie Änderungen im Projektumfang während der Laufzeit eines Vertrags im Anlagengeschäft teils erheblich von den ursprünglichen Schätzungen abweichen.

Prüferisches Vorgehen

Im Rahmen unserer Prüfungshandlungen haben wir uns mit den unternehmensintern festgelegten Methoden und Verfahren des Projektmanagements in der Angebots- und Abwicklungsphase von Verträgen im Anlagengeschäft auseinandergesetzt.

Auf Basis risikoorientiert ausgewählter Stichproben haben wir die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Schätzungen und Annahmen im Rahmen von Einzelfallprüfungen beurteilt. Unsere Prüfungshandlungen beinhalteten unter anderem die Durchsicht der vertraglichen Grundlagen sowie Vertragskonditionen einschließlich vertraglich vereinbarter Regelungen über Kündigungsrechte sowie Schadenersatz. Für die ausgewählten Projekte haben wir Befragungen des Projektmanagements zur Entwicklung der Projekte, zu den Gründen bei Abweichungen zwischen geplanten Kosten und Ist-Kosten, zur aktuellen Beurteilung der bis zur Fertigstellung voraussichtlich noch anfallenden Kosten sowie zu den Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter zu Eintrittswahrscheinlichkeiten von Auftragsrisiken durchgeführt. Um Auffälligkeiten in der Margenentwicklung über den Projektverlauf zu erkennen, haben wir auch datenanalytische Verfahren eingesetzt.

Ferner haben wir uns zur Beurteilung der periodengerechten Ertragsermittlung auch mit den zum Stichtag abrechenbaren Umsatzerlösen sowie den zugehörigen, erfolgswirksam zu buchenden Umsatzkosten unter Zugrundelegung des Fertigstellungsgrads befasst sowie die bilanzielle Abbildung zugehöriger Bilanzposten untersucht.

Im Rahmen der von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Vertragsanalyse wesentlicher Kundenprojekte haben wir insbesondere in Stichproben gewürdigt, ob die Anforderungen zur zeitraumbezogenen Umsatzrealisierung bei Verträgen im Anlagengeschäft vorliegen.

Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen hinsichtlich der Umsatzrealisierung aus Verträgen im Anlagengeschäft ergeben.

Verweis auf zugehörige Angaben

Weiterführende Angaben der Gesellschaft zur Umsatzrealisierung von Verträgen im Anlagengeschäft sowie zu den in diesem Zusammenhang stehenden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen sowie Ermessensentscheidungen sind im Konzernanhang in den Kapiteln "Grundlagen der Rechnungslegung" sowie "Erläuterungen zur Bilanz", Ziffer 21 "Vertragsvermögenswerte", enthalten.

2. Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte sowie Markenrechte

Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt

Im Konzernabschluss der Manz AG werden Geschäfts- oder Firmenwerte in Höhe von 16,5 Mio. EUR (Vj. 34,8 Mio. EUR) sowie Markenrechte in Höhe von 2,9 Mio. EUR (Vj. 4,6 Mio. EUR) mit einer unbestimmten Nutzungsdauer ausgewiesen, die gemäß IAS 36 einem jährlichen Werthaltigkeitstest unterliegen. Vor dem Hintergrund der ungewissen Fortführung der Geschäftsbeziehungen in Bezug auf das Projekt CIGSfab, was sich auch auf Folgeaufträge mit diesem Kunden auswirken könnte, und da im Zuge der Neuausrichtung des Segments erst neue Kundenbeziehungen aufzubauen sind, ergaben sich in der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Solar Wertminderungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte in Höhe von 19,8 Mio. EUR sowie auf Markenrechte in Höhe von 1,8 Mio. EUR.

Das Ergebnis des Werthaltigkeitstests ist insbesondere von der Einschätzung der künftigen Zahlungsmittelzuflüsse durch die gesetzlichen Vertreter sowie dem verwendeten Diskontierungszinssatz abhängig. Der Werthaltigkeitstest ist daher in besonderem Maße mit Ermessensentscheidungen und Unsicherheiten behaftet, weshalb wir diesen als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt bestimmt haben.

Prüferisches Vorgehen

Wir haben das angewandte Verfahren zur Durchführung des Werthaltigkeitstests mit den gesetzlichen Vertretern der Gesellschaft diskutiert und auf Übereinstimmung mit den Vorgaben des IAS 36 beurteilt. Die in der detaillierten Planungsrechnung der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheit verwendeten Planungsannahmen, insbesondere im Segment Solar, haben wir in Stichproben mit der vom Vorstand erstellten und vom Aufsichtsrat gebilligten Unternehmensplanung der Gesellschaft abgestimmt. Darüber hinaus haben wir die für die Fortschreibung der Planung verwendeten Wachstumsraten für Erträge und Aufwendungen durch Abgleich mit internen Daten nachvollzogen, insbesondere in Bezug auf die erwarteten künftigen Aufträge. Zudem haben wir die Planungsrechnungen im Hinblick auf die Planungstreue der Vergangenheit analysiert und unterstützende Nachweise für einzelne Annahmen der Planungsrechnung eingeholt.

Die Ableitung des Abzinsungssatzes und dessen einzelner Bestandteile haben wir unter Hinzuziehung unserer internen Bewertungsexperten gewürdigt, indem wir insbesondere die Peer Group hinterfragt, die Marktdaten mit externen Nachweisen abgeglichen und die Ermittlung nachvollzogen haben. Die rechnerische Richtigkeit des Bewertungsmodells haben wir stichprobenweise überprüft.

Die von der Gesellschaft erstellten Sensitivitätsrechnungen haben wir im Hinblick auf die Berücksichtigung der wesentlichen Annahmen gewürdigt, um ein mögliches Wertminderungsrisiko bei einer Änderung einer der wesentlichen Annahmen der Bewertung einschätzen zu können.

Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich unter der Berücksichtigung der vorgenommenen Wertminderungen in der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Solar keine Einwendungen hinsichtlich der Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte ergeben.

Verweis auf zugehörige Angaben

Weiterführende Angaben der Gesellschaft zur Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte sowie zu den in diesem Zusammenhang stehenden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen und Ermessensentscheidungen sind im Konzernanhang in den Kapiteln "Grundlagen der Rechnungslegung" sowie "Erläuterungen zur Bilanz", Ziffer 14 "Immaterielle Vermögenswerte", enthalten.

Sonstige Informationen

Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich. Für die Erklärung nach § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex, die Bestandteil der Erklärung zur Unternehmensführung ist, sind die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die oben genannte Konzern-Erklärung zur Unternehmensführung. Des Weiteren umfassen die sonstigen Informationen für den Geschäftsbericht vorgesehene Bestandteile, von denen wir eine Fassung bis zur Erteilung dieses Bestätigungsvermerks erlangt haben: die in Abschnitt "An unsere Aktionäre" des Geschäftsberichts gemachten Angaben, der nichtfinanzielle Konzernbericht sowie die Versicherung der gesetzlichen Vertreter.

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

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wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, Konzernlagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammen hang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht, den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können;

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben;

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammen hängenden Angaben;

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann;

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt;

holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile;

beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns;

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts nach § 317 Abs. 3a HGB

Prüfungsurteil

Wir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der Datei "Manz _​ AG _​ KA+KLB _​ ESEF-2021-12-31 (SHA-256-Prüfsumme: dc6d5ec74de3cd89c8ea40581d5044d47cc6627611af0e4ba1a5468d60eba 680)" enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen.

Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Konzernabschluss und zum beigefügten Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten Datei enthaltenen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (10.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Konzernabschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die ESEF-Unterlagen

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB und für die Auszeichnung des Konzernabschlusses nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 HGB.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.

Verantwortung des Konzernabschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen;

gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben;

beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d. h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/​815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt;

beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften Konzernlageberichts ermöglichen;

beurteilen wir, ob die Auszeichnung der ESEF-Unterlagen mit Inline XBRL-Technologie (iXBRL) nach Maßgabe der Artikel 4 und 6 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/​815 in der am Abschlussstichtag geltenden Fassung eine angemessene und vollständige maschinenlesbare XBRL-Kopie der XHTML-Wiedergabe ermöglicht.

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-AprVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 7. Juli 2021 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 10. November 2021 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2018 als Konzernabschlussprüfer der Manz AG tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtstrat nach Artikel 11 EU-AprVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Sonstiger Sachverhalt - Verwendung des Bestätigungsvermerks

Unser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Konzernabschluss und dem geprüften Konzernlagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Konzernabschluss und Konzernlagebericht - auch die im Bundesanzeiger bekanntzumachenden Fassungen - sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften Konzernlageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere ist der ESEF-Vermerk und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Steffen Maurer.

 

Stuttgart, 30. März 2022

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Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Maurer, Wirtschaftsprüfer

Ilg, Wirtschaftsprüfer

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72768 Reutlingen

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Im Sinne der besseren Lesbarkeit verzichten wir durchgängig auf geschlechtsdifferenzierende Formulierungen (z. B. "Investorinnen und Investoren" oder "Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter"). Die entsprechenden Begriffe gelten im Sinne der Gleichberechtigung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.

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