Maschinenfabrik Berthold Hermle AktiengesellschaftGosheimJahres- und Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024Zusammengefasster Lagebericht 2024der Maschinenfabrik Berthold Hermle AG und des KonzernsDer vorliegende Bericht ist ein zusammengefasster Lagebericht für die Maschinenfabrik Berthold HERMLE AG und den Konzern. Er entspricht den Vorschriften des Deutschen Rechnungslegungsstandards (DRS) 20. Für den Konzernabschluss 2024 kamen wie im Vorjahr die IFRS Accounting Standards (IFRS) zum Einsatz, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind. Der Jahresabschluss der Einzelgesellschaft Maschinenfabrik Berthold HERMLE AG wurde nach den Rechnungslegungsgrundsätzen des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB) erstellt. Angaben, die sich auf die Einzelgesellschaft beziehen, sind mit dem Zusatz "HERMLE AG" oder "Einzelgesellschaft" versehen. Der gesonderte nichtfinanzielle Bericht gemäß §§ 289b und 315b HGB ist auf der HERMLE-Website www.hermle.de (Menüpunkt: Unternehmen & Karriere / Investor Relations / Nachhaltigkeitsbericht) abrufbar. Er enthält alle wesentlichen Informationen zu unseren Nachhaltigkeitsaktivitäten sowie die gesetzlich geforderten Angaben gemäß der EU-Taxonomie-Verordnung.1) Angabepflichten nach §§ 289a und 315a HGB bestehen nicht, da vom Grundkapital der Maschinenfabrik Berthold HERMLE AG, das sich in 4 Millionen Stamm- und 1 Million stimmrechtslose Vorzugsaktien teilt, an der Börse nur die Vorzugsaktien gehandelt werden.
1)
Bei diesem Satz handelt es sich um eine nichtgeprüfte Angabe. Grundlagen des KonzernsGeschäftsmodell und AbsatzmärkteDie Maschinenfabrik Berthold HERMLE AG ist einer der weltweit führenden Anbieter von hochwertigen Fräsmaschinen und Bearbeitungszentren sowie von kompletten Automationslösungen aus einer Hand. Unsere 5-Achs-Bearbeitungszentren und unser hoher Qualitätsanspruch setzen Maßstäbe in der Branche. Der HERMLE-Kundenkreis umfasst in- und ausländische Unternehmen aus verschiedenen Hightch-Branchen. Dazu zählen unter anderem der Maschinen- und Anlagenbau mit Anwendungen beispielsweise für die Verpackungstechnik, den Bergbau oder das Segment Spezialfahrzeuge, die Luft- und Raumfahrt, die Medizintechnik, die Elektronik- und Chipindustrie, die optische Industrie, die Energietechnik, der Werkzeug- und Formenbau und die Automobilindustrie sowie deren Zulieferindustrien. Unsere Abnehmerbasis wird kontinuierlich verbreitert, sodass die Bedeutung einzelner Absatzbranchen wie beispielsweise der Fahrzeugindustrie schrittweise abnimmt. Zudem vertreiben wir unsere Produkte verstärkt weltweit und erschließen gezielt Wachstumsmärkte, um unsere internationale Position zu verbessern. Wichtigster Einzelmarkt ist weiterhin Deutschland. Unser Angebotsspektrum ist modular aufgebaut und wird - orientiert an den Anforderungen der verschiedenen Marktsegmente - permanent weiterentwickelt. Die Basis bilden zwei Maschinenreihen: hochwertige Einstiegsmaschinen der Performance-Line und extrem dynamische, präzise und leistungsstarke Bearbeitungszentren der High-Performance-Line. Ergänzt werden diese durch eine wachsende Zahl an Automations- und digitalen Komponenten. Mit diesen Bausteinen konzipieren wir verstärkt individuelle Lösungen zur flexiblen Automation und digital vernetzten Produktion für unsere Kunden. Dazu werden unsere Bearbeitungszentren bedarfsgerecht mit unterschiedlichen Funktionsmodulen erweitert, vom Werkzeughandling über digitale Komponenten bis zu Robotersystemen. Mittels standardisierter Schnittstellen werden vermehrt zusätzliche externe Funktionalitäten in die Produktionsanlagen integriert. Darüber hinaus bieten wir Dienstleistungen für die additive Fertigung an. OrganisationsstrukturDer HERMLE-Konzern setzt sich aus der Muttergesellschaft Maschinenfabrik Berthold HERMLE AG sowie mehreren in- und ausländischen Tochtergesellschaften zusammen. Die HERMLE AG verantwortet den Großteil der Entwicklungs- und Produktionsaktivitäten, zentrale Service- und Logistikleistungen sowie kaufmännische, IT- und Verwaltungsfunktionen der Unternehmensgruppe. Weitere Inlandsunternehmen sind die Tochtergesellschaften HPV HERMLE Vertriebs GmbH (HPV), die auf kundenindividuelle Automatisierungslösungen spezialisierte HLS HERMLE Systemtechnik GmbH (HLS) und die Entwicklungsgesellschaft HERMLE Maschinenbau GmbH (HMG) mit dem Schwerpunkt additive Fertigung. Die Unternehmen mit Sitz in Deutschland sind im Segment Inlandsgesellschaften zusammengefasst. Das Segment Auslandsvertrieb bilden unsere Gesellschaften und Betriebsstätten außerhalb Deutschlands. Diese sind im Wesentlichen für Vertriebs- und Serviceaktivitäten in verschiedenen Regionen zuständig. Eigenständige HERMLE-Tochterunternehmen unterhalten wir in China, Frankreich, Italien, Mexiko, den Niederlanden, Rumänien, der Schweiz, Thailand und den USA. Darüber hinaus gibt es HERMLE-Betriebsstätten in Dänemark, Österreich, Polen und Tschechien sowie Repräsentanzen in weiteren Absatzgebieten, beispielsweise in Bulgarien, die organisatorisch der HERMLE AG zuzurechnen sind. Strategie und UnternehmenssteuerungDie Strategie der Maschinenfabrik Berthold HERMLE AG ist auf profitables organisches Wachstum ausgerichtet. Ziel ist es, mit einer starken Eigenkapitalbasis und einem hoch motivierten, langfristig im Unternehmen beschäftigten, kompetenten Mitarbeiterteam am Standort Deutschland Werkzeugmaschinen und Automationslösungen der Spitzenklasse zu produzieren, weltweit einen hervorragenden Service zu bieten und auskömmliche Erträge zu erwirtschaften. Mit unseren hochpräzisen, leistungsstarken Bearbeitungszentren, Automationskomponenten und digitalen Bausteinen, die wir kontinuierlich weiterentwickeln, haben wir uns bei unseren Kunden als Partner für integrierte Automationslösungen etabliert. Diese Position wollen wir weiter festigen. Außerdem streben wir eine branchenbezogen breite Aufstellung an und beabsichtigen, die Internationalisierung unserer Aktivitäten sowie die Digitalisierung unseres Angebots und sämtlicher Prozesse im Unternehmen weiter voranzutreiben. Im Berichtsjahr konnten wir unsere Strategie erfolgreich umsetzen. Auch die Arbeit an einer systematischen Nachhaltigkeitsstrategie haben wir 2024 fortgeführt. Ein Schwerpunkt liegt auf der Verbesserung der Energieeffizienz unserer Produktionslösungen, da der größte Anteil der über den Lebenszyklus anfallenden Emissionen auf die Nutzungsphase der Bearbeitungszentren entfällt. Mit der aktuellen Markteinführung unserer Maschinen und Automationskomponenten der Generation 2, die unseren Kunden erhebliche Effizienzvorteile und damit Energiesparpotenziale bieten, haben wir 2024 wichtige Fortschritte erzielt. Das Thema Nachhaltigkeit hat für uns traditionell einen hohen Stellenwert. Beispielsweise achten wir bei unserer Tätigkeit konsequent auf Ressourcenschonung, beziehen Vorprodukte von Lieferanten aus der Region, halten Transportwege kurz und legen Wert auf attraktive, sichere Arbeitsplätze für unsere Beschäftigten. Strengere gesetzliche Regulierungen haben die Anforderungen an nachhaltige Unternehmensführung in den vergangenen Jahren erheblich erhöht. Um diesen nachzukommen und beispielsweise den CO2 -Ausstoß weiter zu senken, verfolgen wir einen pragmatischen Ansatz und nutzen, wenn möglich, zusätzliche Einsparpotenziale bei Material- und Energieverbrauch sowie beim Transport. Ein anderer wichtiger Aspekt ist der Beitrag, den unsere Maschinen und Anlagen zu nachhaltigen Innovationen bei unseren Kunden leisten können, da sie in vielen Branchen notwendig sind, um technologischen Wandel umzusetzen. Die mit wachsenden Nachhaltigkeitsanforderungen verbundenen Risiken, die für HERMLE derzeit insgesamt gering sind, beobachten wir vorbeugend. Die HERMLE-Unternehmensgruppe wird zentral durch die HERMLE AG gesteuert. Dazu nutzen wir im Wesentlichen die Kennzahlen Auftragseingang, Umsatz und Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT), das dem Betriebsergebnis entspricht. Verantwortlich für die Unternehmensleitung ist der Vorstand der HERMLE AG, der sich aus drei Mitgliedern zusammensetzt. Erklärung zur UnternehmensführungDie Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie relevante Angaben zu den Unternehmensführungspraktiken werden in der Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 289f und 315d HGB beschrieben, die auf unserer Website www.hermle.de (Menüpunkt: Unternehmen & Karriere / Investor Relations / Pflichtveröffentlichungen / Erklärung zur Unternehmensführung) dauerhaft zur Verfügung steht. Darin sind auch die gesetzlich geforderten Angaben zur Frauenquote nach §§ 76 und 111 AktG enthalten. Die Vergütung des Vorstands ist ausführlich im Vergütungsbericht dargestellt, der auf unserer Website unter www.hermle.de (Menüpunkt: Unternehmen & Karriere / Investor Relations / Pflichtveröffentlichungen / Vergütungssystem/Vergütungsbericht) abrufbar ist. WirtschaftsberichtRahmenbedingungen: Weltwirtschaft wächst 2024 um 3,2 %2024 ist die globale Konjunktur nach vorläufigen Berechnungen des Internationalen Währungsfonds (IWF) um 3,2 % gewachsen (Vj. 3,3 %) und damit etwas schwächer als im Durchschnitt der vergangenen zwei Jahrzehnte von 3,7 %. Gestützt wurde die moderate Expansion der Weltwirtschaft im Berichtszeitraum dem deutschen Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung zufolge vor allem vom Dienstleistungsbereich, aber auch die Industrieproduktion konnte zulegen. Dagegen beeinträchtigten Handelsbeschränkungen und geopolitische Risiken entlang der Transportrouten den globalen Warenverkehr. In den Industrienationen wuchs die Wirtschaft 2024 laut IWF wie im Vorjahr um 1,7 %, während die Entwicklungs- und Schwellenländer in Summe ein Plus von 4,2 % (Vj. 4,4 %) verzeichneten. Dabei zeigten sich zwischen den bedeutenden Volkswirtschaften große Unterschiede: Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) der USA stieg, gestützt auf einen starken Konsum, um 2,8 % (Vj. 2,9 %). In China, das von einem anhaltend niedrigen Verbrauchervertrauen und der zögerlichen Stabilisierung des Immobiliensektors geprägt war, nahm das Bruttoinlandsprodukt dank hoher Exporte um 4,8 % (Vj. 5,2 %) zu. Die indische Wirtschaft expandierte um 6,5 % (Vj. 8,2 %) und die ASEAN-Staaten um 4,5 % (Vj. 4,0 %). Die Eurozone vergrößerte ihre Wirtschaftsleistung dagegen nur um 0,8 % (Vj. 0,4 %), wobei teilweise deutlich besseren Steigerungsraten beispielsweise in Frankreich und Spanien die Rezession in Deutschland gegenüberstand. Das inländische BIP verringerte sich im vergangenen Jahr gemäß vorläufigen Berechnungen des Statistischen Bundesamts (Destatis) um 0,2 % (Vj. 0,3 %). Rückgänge verzeichnete insbesondere das Bau-, aber auch das verarbeitende Gewerbe. Der Sachverständigenrat sieht für die schwache Inlandsentwicklung sowohl konjunkturelle als auch strukturelle Gründe: Zum einen dämpfte die große Unsicherheit über die allgemeine wirtschaftliche und politische Entwicklung den privaten Konsum und die Investitionsbereitschaft der Industrie. Zum anderen führten die im Vergleich zu anderen Ländern gestiegenen Produktionskosten bei schwacher Produktivitätsentwicklung zu einer geringeren Wettbewerbsfähigkeit, was die exportorientierte deutsche Wirtschaft besonders belastete. Branchensituation: Maschinenbaukonjunktur verhaltenVor dem Hintergrund anhaltender geopolitischer Krisen und Unsicherheiten entwickelte sich die Nachfrage nach Investitionsgütern 2024 dem VDMA (Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau) zufolge weltweit rückläufig. Zusätzlich wurde der Maschinenbau durch tiefgreifende strukturelle Veränderungen und Überkapazitäten in einigen Abnehmerbranchen belastet. Nach Schätzung der VDMA-Volkswirte nahm der Weltmaschinenumsatz im abgelaufenen Jahr preisbereinigt um 2 % ab. Während es in China und Indien Zuwächse gab, schrumpfte der Maschinenabsatz in den USA und in Europa teilweise deutlich. Die verhaltene globale Branchenkonjunktur führte dazu, dass die deutschen Maschinen- und Anlagenbauer 2024 laut VDMA real 7,5 % weniger als im Vorjahr produzierten. Ihr Auftragseingang verfehlte das 2023er Niveau preisbereinigt um 8 %. Vor allem im Inland verringerten sich die neuen Bestellungen: Hier fiel das Minus mit 13 % zweistellig aus. Aus dem Ausland kamen mit -5 % ebenfalls kaum Impulse. Auch der internationale Werkzeugmaschinenbau verzeichnete 2024 nach Schätzungen des VDW (Verein Deutscher Werkzeugmaschinenfabriken) Einbußen. Die Werkzeugmaschinenproduktion dürfte weltweit um 3,8 % abgenommen haben, wobei es vor allem in Amerika und Europa zu Rückgängen kam, während das Volumen in Asien nur leicht unter Vorjahr lag. Von den drei größten Herstellerländern konnte China die Produktion deutlich steigern, während in Japan und Deutschland erheblich weniger Maschinen gefertigt wurden als im Vorjahr. Die inländische Werkzeugmaschinenproduktion sank nach Schätzung von Oxford Economics, Prognosepartner des VDW, um 4 %. Der Umsatz reduzierte sich 2024 im deutschen Werkzeugmaschinenbau gemäß VDW-Angaben um 7 % und der Auftragseingang nahm insgesamt um 19 % ab, wobei sich die neuen Bestellungen aus dem Inland um 9 % und aus dem Ausland um 24 % verringerten. Insbesondere die großen Unsicherheiten im gesamtwirtschaftlichen Umfeld, Kostendruck sowie die zunehmende Regulierung und Bürokratisierung dürften die Investitionsbereitschaft der Industrie erheblich gebremst haben. In wichtigen Abnehmerbranchen der Werkzeugmaschinenbauer machte sich zudem der Strukturbruch in der Automobilindustrie bemerkbar, durch den sich die Nachfrage nicht nur bei den Fahrzeugherstellern selbst, sondern auch bei Zulieferern beispielsweise aus dem Werkzeug- und Formenbau verringerte. Gegenläufig wirkte sich die zunehmende Nachfrage aus Wachstumsbranchen wie Telekommunikation, Elektronikindustrie und Künstliche Intelligenz aus. Aus technologischer Sicht spielt die Komplettbearbeitung eines Bauteils und damit die Integration verschiedener Technologien in einer Produktionsanlage eine immer größere Rolle. Ferner bleibt das Thema Industrie 4.0, also die Automation und Digitalisierung der Fertigungsprozesse, für die Branche von zentraler Bedeutung. Ein wesentlicher Treiber ist neben der Effizienzsteigerung der starke Fachkräftemangel in Deutschland und anderen Industrienationen, der von den Unternehmen durch zunehmende Automatisierung kompensiert wird und so den Trend in Richtung autonome Fertigung forciert. Immer wichtiger wird neben dem steigenden Automationsgrad auch die einfache und komfortable Bedienung der Produktionssysteme. HERMLE-Geschäftsverlauf im ÜberblickDer Geschäftsverlauf der Maschinenfabrik Berthold HERMLE AG und des Konzerns waren 2024 wie erwartet von der schwachen Branchenentwicklung beeinträchtigt. Im ersten Halbjahr profitierten wir noch vom hohen Auftragsbestand aus 2023 und einer zunächst weniger stark rückläufigen Nachfrage als prognostiziert, während sich die verhaltene Konjunktur im Werkzeugmaschinenbau in der zweiten Jahreshälfte dann deutlich bemerkbar machte. Insgesamt verringerte sich der Auftragseingang des HERMLE-Konzerns im abgelaufenen Geschäftsjahr um 7,8 % auf 456,2 Mio. Euro. Damit entwickelte sich die Nachfrage nach HERMLE-Produktionslösungen besser als im Branchendurchschnitt, was wir unter anderem auf unsere gute Position in den Bereichen Automation und Komplettbearbeitung, die hohe Servicequalität und die zunehmende Internationalisierung unserer Aktivitäten zurückführen. Unsere Strategie hat sich folglich erneut bewährt. Der HERMLE-Konzernumsatz verringerte sich 2024 um 8,3 % auf 487,9 Mio. Euro. Dabei fiel der Rückgang im Inland deutlich höher aus als im Ausland. Vor allem das außereuropäische Geschäft wirkte stabilisierend, während die Situation in Europa und insbesondere in Deutschland durch die Konjunkturschwäche und die Strukturkrise in der Automobilindustrie geprägt war. Mit dem Abschmelzen des Auftragspuffers nahm die Auslastung unserer Kapazitäten im Jahresverlauf sukzessive ab. Daher ging das Ergebnis vor Zinsen und Steuern wie prognostiziert deutlich überproportional zum Umsatz um 26,3 % auf 85,3 Mio. Euro zurück. Dämpfend auf das Ergebnis wirkten vor allem die geringere Auslastung, aber auch wachsende Personalkosten, die aus der vergrößerten Belegschaft, Tariflohnsteigerungen und einem anhaltend hohen Krankenstand resultierten. Wegen des stärkeren Wettbewerbsdrucks haben wir zudem Einkaufspreiserhöhungen nicht in vollem Umfang an die Kunden weitergegeben. Insgesamt entwickelten sich die Maschinenfabrik Berthold HERMLE AG und der Konzern 2024 im Rahmen der Erwartungen. Wir konnten unsere Marktstellung als Technologieführer bei 5-Achs-Bearbeitungszentren behaupten und im Bereich Automations- und Komplettlösungen weiter ausbauen. HERMLE-Auftragseingang nimmt um 8 % auf 456 Mio. Euro abDer HERMLE-Konzern erhielt 2024 neue Bestellungen im Wert von 456,2 Mio. Euro, das waren 7,8 % weniger als im Vorjahr. Dank der robusten Nachfrage im Bereich automatisierte Komplettlösungen war die Entwicklung im ersten Halbjahr noch weniger stark von der schwachen Branchenkonjunktur beeinträchtigt. In der zweiten Jahreshälfte wirkte sich die Investitionszurückhaltung der Industrie aber auch bei HERMLE deutlich aus. Im Inland verringerte sich der Auftragseingang im Gesamtjahr um 9,3 % auf 165,1 Mio. Euro. Auch aus dem Ausland kamen mit 291,1 Mio. Euro 6,9 % weniger neue Bestellungen herein. Der Auftragsbestand nahm im Stichtagsvergleich von 130,5 Mio. Euro auf 98,7 Mio. Euro ab. Grafik: Auftragseingang HERMLE-Konzern
In der Einzelgesellschaft HERMLE AG ging der Auftragseingang in der Berichtsperiode um 8,0 % auf 413,5 Mio. Euro zurück (Vj. 449,4 Mio. Euro). Dazu trugen das Inland 166,5 Mio. Euro (Vj. 183,0 Mio. Euro) und das Ausland 247,0 Mio. Euro (Vj. 266,4 Mio. Euro) bei. Der Auftragsbestand der HERMLE AG lag am 31. Dezember 2024 bei 93,5 Mio. Euro nach 118,6 Mio. Euro am Vorjahresstichtag. Konzernumsatz geht um 8 % auf 488 Mio. Euro zurückAufgrund der im Jahresverlauf konjunkturbedingt nachlassenden Nachfrage verringerte sich der HERMLE-Konzernumsatz in der Berichtsperiode um 8,3 % auf 487,9 Mio. Euro. Während das Neumaschinengeschäft erwartungsgemäß rückläufig war, wirkte sich der Serviceumsatz, der durch den wachsenden Anteil der bei Kunden installierten Automationslösungen anstieg, stabilisierend aus. Im Inland nahm das Geschäftsvolumen um 11,8 % auf 179,4 Mio. Euro ab. Der Auslandsumsatz ging dank unserer verstärkten Internationalisierungsaktivitäten nur um 6,2 % auf 308,5 Mio. Euro zurück. Damit erhöhte sich die Exportquote von 61,8 % auf 63,2 %. Grafik: Umsatz im HERMLE-Konzern
Die Einzelgesellschaft HERMLE AG erzielte 2024 einen Umsatz von 438,6 Mio. Euro gegenüber 485,4 Mio. Euro im Vorjahr, was einer Einbuße von 9,6 % entsprach. 180,8 Mio. Euro entfielen auf das Inland (Vj. 204,2 Mio. Euro) und 257,8 Mio. Euro auf das Ausland (Vj. 281,2 Mio. Euro). Die Exportquote erhöhte sich von 57,9 % auf 58,8 %. Entwicklung in den SegmentenIm Segment Inlandsgesellschaften des HERMLE-Konzerns verminderte sich der Umsatz 2024 um 13,1 % auf 262,1 Mio. Euro. Während die HERMLE AG und die Vertriebsgesellschaft HPV Rückgänge verzeichneten, wuchs das Geschäftsvolumen des Automationsspezialisten HLS in der Berichtsperiode noch deutlich. Die für die Entwicklung und das Dienstleistungsangebot im Bereich generative Fertigung zuständige HMG, die zum Umsatz der HERMLE AG beiträgt, konnte ihr Volumen leicht ausbauen. Der Umsatz des Segments Auslandsvertrieb nahm nur um 2,0 % auf 225,8 Mio. Euro ab. Das zeigt, dass sich unsere intensivierten Auslandsaktivitäten auszahlen. Deutliche Zuwächse erzielte die neue Tochtergesellschaft in Frankreich, aber auch die Unternehmen in China, Mexiko und den USA waren in der Lage, ihr Geschäftsvolumen zu erhöhen. Die Exportgesellschaft HERMLE WWE mit Sitz in der Schweiz konnte ihr Geschäft insbesondere in Indien und den Balkanstaaten ausbauen. Bei unseren Tochtergesellschaften in den Niederlanden und Italien reduzierte sich der Umsatz gegenüber dem jeweils sehr guten Vorjahresniveau. Der Geschäftsverlauf der übrigen ausländischen Gesellschaften sowie in den der HERMLE AG zugeordneten Niederlassungen und Repräsentanzen war stabil bis rückläufig. Generell zeigten sich die außereuropäischen HERMLE-Tochtergesellschaften weniger stark von den bremsenden konjunkturellen Effekten beeinflusst als die Unternehmen in Deutschland und Europa. Betriebsergebnis bei 85 Mio. Euro nach 116 Mio. Euro im VorjahrWegen des Umsatzrückgangs und der dadurch verringerten Kapazitätsauslastung war die Ertragslage des HERMLE-Konzerns 2024 wie erwartet deutlich beeinträchtigt. Die Gesamtleistung nahm um 7,6 % auf 493,5 Mio. Euro ab. Dem verminderten Geschäftsvolumen stand ein Bestandsaufbau um 3,9 Mio. Euro (Vj. 1,0 Mio. Euro) gegenüber, der aus der Verschiebung von Auslieferungen einzelner Maschinen ins Folgejahr und einem etwas erhöhten Umlaufbestand durch die aktuelle Umstellung auf die Generation 2 resultierte. Die aktivierten Eigenleistungen nahmen von 0,7 Mio. Euro auf 1,7 Mio. Euro zu. Sie standen wie in den Vorjahren hauptsächlich im Zusammenhang mit selbsterstellten Maschinen und Prüfanlagen für die Produktion und Qualitätssicherung. Der Materialaufwand entwickelte sich nahezu parallel zur Gesamtleistung und hatte daran einen Anteil von 41,1 % (Vj. 40,7 %). Die teilweise erneut gestiegenen Einkaufspreise vor allem für Zulieferteile, die wir aufgrund des wettbewerbsintensiveren Umfelds nicht vollständig an die Kunden weitergegeben haben, wurden durch positive Effekte aus dem vergrößerten Anteil unseres Auslandsgeschäfts überwiegend kompensiert. Beim Personalaufwand, der gemessen an der Gesamtleistung deutlich von 26,8 % auf 30,4 % zunahm, wirkten sich vor allem der Ausbau der Belegschaft, Tariflohnsteigerungen und ein anhaltend hoher Krankenstand aus. Hinzu kam ein wachsender bürokratischer Aufwand durch vermehrte gesetzliche Vorschriften und Regulatorien, der zu erheblicher nicht-produktiver Mehrarbeit führte. Die Abschreibungen erhöhten sich im HERMLE-Konzern auf 14,5 Mio. Euro (Vj. 11,6 Mio. Euro). Hier machte sich hauptsächlich der in den vergangenen Jahren erfolgte Ausbau des Standorts Zimmern bemerkbar. Der Saldo aus den sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Erträgen belief sich auf -40,9 Mio. Euro (Vj. -46,0 Mio. Euro). Rückläufigen Garantieaufwendungen und Erträgen aus der Auflösung entsprechender Rückstellungen sowie Erträgen aus dem Verkauf von Anlagevermögen stand hier unter anderem ein erhöhter Aufwand für Messe- und Reisekosten sowie Instandhaltung gegenüber, der sich insbesondere aus Umzugs- und Abrisskosten am Standort Gosheim ergab. Das Betriebsergebnis (Ergebnis vor Zinsen und Steuern, EBIT) des HERMLE-Konzerns belief sich im abgelaufenen Geschäftsjahr auf 85,3 Mio. Euro nach dem bisherigen Höchstwert von 115,8 Mio. Euro im Vorjahr. Davon entfielen 75,6 Mio. Euro (Vj. 102,5 Mio. Euro) auf das Segment Inlandsgesellschaften und 10,2 Mio. Euro (Vj. 13,7 Mio. Euro) auf das Segment Auslandsvertrieb. Da sich das Finanzergebnis 2024 wegen des im Jahresdurchschnitt gegenüber 2023 höheren Marktzinsniveaus von 2,5 Mio. Euro auf 3,7 Mio. Euro verbesserte, erzielten wir im HERMLE-Konzern 2024 ein Ergebnis vor Steuern von 89,0 Mio. Euro (Vj. 118,4 Mio. Euro). Daraus errechnet sich eine zwar reduzierte, aber noch immer solide Bruttoumsatzmarge von 18,2 % (Vj. 22,2 %). Der Konzernjahresüberschuss belief sich auf 65,9 Mio. Euro nach 87,6 Mio. Euro im Vorjahr. Daraus ergibt sich ein Ergebnis je Stammaktie von 13,17 Euro (Vj. 17,50 Euro) und je Vorzugsaktie von 13,22 Euro (Vj. 17,55 Euro). Grafik: Betriebsergebnis und Jahresüberschuss im HERMLE-Konzern
Das nach den HGB-Vorschriften ermittelte Betriebsergebnis der Einzelgesellschaft HERMLE AG betrug im Berichtsjahr 73,5 Mio. Euro (Vj. 100,6 Mio. Euro). Der Jahresüberschuss enthielt 10,3 Mio. Euro an Dividenden von Tochtergesellschaften (Vj. 8,3 Mio. Euro) und nahm von 82,9 Mio. Euro auf 66,1 Mio. Euro ab. Finanzmanagement und Finanzlage: Cashflow bei 81 Mio. EuroDie HERMLE AG und der Konzern betreiben ein konservatives Finanzmanagement. Ziel ist es, sowohl das operative Geschäft als auch die Investitionen weitgehend durch selbst generierte Cashflows zu finanzieren und die Liquidität abzusichern. Auf diese Weise können wir schnell, flexibel und relativ unabhängig von den Interessen Dritter sowie den unsicheren Kapitalmärkten auf Marktveränderungen reagieren. Unsere liquiden Mittel werden ausschließlich risikoarm und überwiegend kurzfristig angelegt, sodass wir im Fall eines Konjunkturabschwungs rasch darauf zugreifen können. Finanzierungsmaßnahmen wie beispielsweise Leasing nutzen wir nur in wenigen sinnvollen Ausnahmefällen. Der operative Cashflow vor Veränderung des Working Capital ging 2024 im HERMLE-Konzern aufgrund des niedrigeren Ergebnisses um 18,6 % auf 80,7 Mio. Euro zurück. Zugleich verringerte sich die Mittelbindung im Working Capital deutlich, hauptsächlich durch die geschäftsbedingte Reduzierung der Vorräte sowie der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Insgesamt ergab sich ein Mittelzufluss aus Geschäftstätigkeit von 102,5 Mio. Euro gegenüber 92,1 Mio. Euro im Vorjahr. Der Cashflow für Investitionstätigkeit belief sich auf -31,3 Mio. Euro (Vj. -39,1 Mio. Euro). Die Auszahlungen für Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte erhöhten sich wegen der umfangreichen Maßnahmen zur Standortentwicklung auf 50,8 Mio. Euro (Vj. 32,2 Mio. Euro). Dem standen vor allem Einzahlungen in Höhe von saldiert 18,0 Mio. Euro (Vj. Auszahlung 8,0 Mio. Euro) aus dem Kauf bzw. Verkauf fremder Wertpapiere im Zusammenhang mit fällig gewordenen Termingeldern und deren Neuanlage gegenüber. Im Finanzierungsbereich flossen in Summe 75,6 Mio. Euro ab (Vj. 55,5 Mio. Euro). Der Anstieg gegenüber dem Vorjahr resultierte aus der deutlich erhöhten Dividendenauszahlung an die Aktionäre. Für das Geschäftsjahr 2024 empfiehlt der Vorstand dem Aufsichtsrat, eine verringerte Ausschüttung von 10,00 Euro je Stamm- und 10,05 Euro je Vorzugsaktie vorzuschlagen. Das entspricht zusätzlich zur unveränderten Basisdividende von 0,80 Euro je Stamm- und 0,85 Euro je Vorzugsaktie einem Bonus von 9,20 Euro je Aktie (Vj. 14,20 Euro). Per Saldo betrug der Mittelabfluss im HERMLE-Konzern im abgelaufenen Geschäftsjahr 3,7 Mio. Euro. Dadurch nahm der Liquiditätsbestand von 111,0 Mio. Euro am 1. Januar 2024 auf 107,4 Mio. Euro am 31. Dezember 2024 ab. Das stellt nach wie vor eine solide finanzielle Basis für die geplanten Investitionen und den zu erwartenden weiteren Geschäftsrückgang in der Branche dar. Grafik: Liquiditätsentwicklung 2024 im HERMLE-Konzern
Werte gerundet Die liquiden Mittel der Einzelgesellschaft verringerten sich 2024 im Stichtagsvergleich von 110,7 Mio. Euro auf 79,7 Mio. Euro. HERMLE investiert in ZukunftsprojekteUnsere solide Finanzlage ermöglichte es, die begonnenen Zukunftsprojekte 2024 unabhängig von der aktuellen Konjunktur fortzusetzen. Im Rahmen des über mehrere Jahre angelegten Investitionsprogramms zum Standortausbau wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr vor allem am Standort Zimmern ob Rottweil in neue Gebäude und Anlagen für die Großteilefertigung sowie zusätzliche Montage- und Lagerflächen investiert. Weitere Schwerpunkte bildeten Qualitätssicherung, Test- und Prüfstände, die neue Spindelmontage und -reparatur sowie Abrissarbeiten für das geplante Anwendungszentrum am Standort Gosheim und der Erwerb des früheren Zulieferers Gebr. Grieswald GmbH & Co. KG im Rahmen eines Asset Deals. Hinzu kommen laufende Investitionen in die Cybersicherheit. Insgesamt lagen die Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte 2024 konzernweit bei 51,3 Mio. Euro (Vj. 33,2 Mio. Euro). Grafik: Cashflow und Investitionen* im HERMLE-Konzern
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Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte
In der Einzelgesellschaft HERMLE AG erhöhten sich die Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte von 28,0 Mio. Euro auf 46,8 Mio. Euro. Sie betrafen schwerpunktmäßig ebenfalls die Standorterweiterung und -modernisierung in Gosheim und Zimmern sowie den Erwerb der Vermögenswerte der Gebr. Grieswald. VermögenslageDie HERMLE-Konzernbilanz verkürzte sich zum 31. Dezember 2024 gegenüber dem Vorjahresstichtag um 4,3 % auf 484,6 Mio. Euro. Ausschlaggebend war im Wesentlichen das verringerte Geschäftsvolumen, das auf der Aktivseite zu einem Rückgang der kurzfristigen Vermögenswerte um 14,4 % auf 331,1 Mio. Euro führte. Die Vorräte sanken von 120,8 Mio. Euro auf 107,9 Mio. Euro und die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von 93,2 Mio. Euro auf 64,6 Mio. Euro. Ferner nahmen die liquiden Mittel von 111,0 Mio. Euro auf 107,4 Mio. Euro ab. Die Position Wertpapiere und sonstige Anlagen, die ausschließlich Termingelder mit Fristigkeiten von drei Monaten bis zu einem Jahr beinhaltet, reduzierte sich von 49,0 Mio. Euro auf 34,0 Mio. Euro. Dagegen erhöhten sich die sonstigen kurzfristigen Forderungen wegen ausstehender Steuerrückerstattungen von 12,8 Mio. Euro auf 17,2 Mio. Euro. Durch unsere umfangreichen Standortausbau- und -modernisierungsmaßnahmen in Gosheim und Zimmern sowie den Erwerb der Gebr. Grieswald vergrößerten sich die langfristigen Vermögenswerte um 28,5 % auf 153,5 Mio. Euro. Der Anstieg betraf fast alle Positionen des Sachanlagevermögens, das in Summe um 36,1 % auf 139,8 Mio. Euro zunahm: Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten erhöhten sich von 52,9 Mio. Euro auf 81,7 Mio. Euro, technische Anlagen und Maschinen von 13,8 Mio. Euro auf 19,1 Mio. Euro und andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung von 16,0 Mio. Euro auf 22,0 Mio. Euro. Lediglich die geleisteten Anzahlungen und Anlagen im Bau verringerten sich von 20,0 Mio. Euro auf 16,9 Mio. Euro. Die immateriellen Vermögenswerte veränderten sich nur unwesentlich von 9,0 Mio. Euro auf 8,7 Mio. Euro, die Finanzanlagen nahmen wegen veränderter Fristigkeiten bei Termingeldanlagen und Rückzahlungen zu Fälligkeiten von 3,0 Mio. Euro auf nahezu null ab. Der bedeutendste Posten auf der Passivseite der Bilanz war Ende 2024 weiterhin das Eigenkapitel, das sich durch die Auszahlung der Vorjahresdividende nach der Hauptversammlung 2024 gegenüber dem Vorjahresstichtag um 2,2 % auf 358,9 Mio. Euro verringerte. Aufgrund der ebenfalls reduzierten Bilanzsumme errechnet sich eine verbesserte Eigenkapitalquote von 74,1 % (Vj. 72,5 %). Die langfristigen Verbindlichkeiten blieben mit 4,1 Mio. Euro etwa auf Vorjahreshöhe (Vj. 4,2 Mio. Euro) und von untergeordneter Bedeutung. Bei den kurzfristigen Verbindlichkeiten, die insgesamt um 10,1 % auf 121,6 Mio. Euro abnahmen, machte sich der Umsatzrückgang ebenfalls bemerkbar. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen erhöhten sich wegen offener Schlussrechnungen für das Gebäude in Zimmern von 8,8 Mio. Euro auf 14,3 Mio. Euro. Erheblich reduziert haben sich die erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen. Deshalb sanken die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten von 56,8 Mio. Euro auf 55,4 Mio. Euro, obwohl sich die darin enthaltenen Steuerverbindlichkeiten durch bevorstehende Zahlungen an das Finanzamt deutlich erhöhten. Im Gegenzug nahmen die Steuerrückstellungen von 13,3 Mio. Euro auf 1,0 Mio. Euro ab. Die sonstigen kurzfristigen Rückstellungen lagen mit 50,9 Mio. Euro unter dem Vorjahresniveau von 56,4 Mio. Euro. Sie enthielten geschäftsbedingt weniger Rückstellungen für Garantieverpflichtungen und offene Leistungen. Grafik: Bilanzstruktur des HERMLE-KonzernsAKTIVA
Werte gerundet In der Einzelgesellschaft HERMLE AG verkleinerte sich die Bilanzsumme im Stichtagsvergleich um 4,4 % auf 387,5 Mio. Euro am 31. Dezember 2024. Das Eigenkapital ging um 3,0 % auf 291,9 Mio. Euro zurück, sodass sich die Eigenkapitalquote auf 75,4 % belief (Vj. 74,2 %). Grafik Eigenkapitalquote HERMLE-Konzern
Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage und Vergleich mit der PrognoseDer HERMLE-Geschäftsverlauf blieb 2024 insgesamt im Rahmen der Erwartungen. Der Rückgang von Auftragseingang und Umsatz fiel nicht so hoch aus wie angekündigt, da die Nachfrage vor allem im ersten Halbjahr besser war als prognostiziert. Das führen wir vor allem auf unsere starke Stellung im Markt für Automations- und Komplettlösungen sowie den Ausbau unseres internationalen Geschäfts zurück. Im Gesamtjahr nahm der Auftragseingang im Konzern um 7,8 % auf 456,2 Mio. Euro ab. Anfang 2024 hatten wir einen Rückgang des Bestelleingangs von mindestens 10 % und im ungünstigen Fall von ca. 25 % vorhergesagt. Der Umsatz verringerte sich 2024 im Konzern um 8,3 % auf 487,9 Mio. Euro und in der Einzelgesellschaft um 9,6 % auf 438,6 Mio. Euro. Hier waren wir zu Jahresbeginn davon ausgegangen, dass Konzern und AG selbst im besten Fall vermutlich nicht wieder das hohe Vorjahresniveau erreichen, im ungünstigen Szenario aber auch ein Rückgang von 20 % möglich ist. Das Betriebsergebnis verringerte sich in der Berichtsperiode im Konzern um 26,3 % auf 85,3 Mio. Euro sowie in der AG um 26,9 % auf 73,5 Mio. Euro und entsprach damit weitgehend der ursprünglichen Prognose. Trotz des niedrigeren Ergebnisses stellte sich die Finanz- und Vermögenslage des HERMLE-Konzerns weiterhin sehr solide dar: Der operative Cashflow belief sich 2024 auf 80,7 Mio. Euro (Vj. 99,1 Mio. Euro). Zum Stichtag konnten wir liquide Mittel in Höhe von 107,4 Mio. Euro (Vj. 111,0 Mio. Euro) sowie eine verbesserte Eigenkapitalquote von 74,1 % (Vj. 72,5 %) ausweisen. Insgesamt beurteilt der Vorstand der Maschinenfabrik Berthold HERMLE AG den Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Lage im Jahr 2024 vor dem Hintergrund der schwierigen Branchensituation rückblickend als noch zufriedenstellend. Wegen der starken Nachfrageabschwächung im zweiten Halbjahr sowie den voraussichtlich anhaltenden Belastungen aus dem konjunkturellen Umfeld ist für das Jahr 2025 allerdings erneut eine rückläufige Entwicklung zu erwarten. Weitere LeistungsmerkmaleF&E: Markteinführung der Generation 2Unsere intensiven Forschungs- und Entwicklungs-Aktivitäten (F&E) wurden 2024 auf hohem Niveau fortgeführt. Sie bilden einen wichtigen Erfolgsfaktor für HERMLE und zielen darauf ab, unseren Kunden zusätzlichen Nutzen zu bieten und damit unsere eigene Marktstellung weiter zu festigen. Im Mittelpunkt stehen die kontinuierliche technologische Optimierung unserer Maschinenreihen sowie die Verbreiterung und Vertiefung unserer Automations- und Komplettbearbeitungs-Kompetenz. Im abgelaufenen Geschäftsjahr lag der Schwerpunkt auf dem Projekt Generation 2 (GEN2), mit dem wir unsere Bearbeitungszentren auf die nächste Technologiestufe heben. Dabei werden die gesamte elektrische Architektur neu gestaltet und alle Schnittstellen auf einen zukunftsfähigen Stand der Technik gebracht. Die Grundelemente der Maschinen bleiben unverändert. Ziel ist es, unser Angebot vor dem Hintergrund der extrem kurzen Entwicklungszeiten im Elektronikbereich weiterhin äußerst servicefreundlich, zukunftssicher, offen und flexibel zu halten. Ein anderer wichtiger Faktor ist die deutlich höhere Energieeffizienz der GEN2-Maschinen, die unseren Kunden sowohl mehr Wirtschaftlichkeit als auch Nachhaltigkeit ermöglicht. Die Umstellung erfolgt schrittweise und wird insgesamt etwa zwei Jahre dauern. Die ersten Maschinen der Generation 2 wurden im April 2024 vorgestellt, ebenso neue Automationskomponenten wie das Zusatzmagazin ZM 30. Anlässlich der HERMLE-Hausausstellung im Mai 2025 folgen weitere GEN 2-Maschinenmodelle und Automationskomponenten, beispielsweise das Robotersystem RS2 GEN 2, das in Sachen Flexibilität und Speicherkapazität neue Maßstäbe setzt. Einen anderen Entwicklungsschwerpunkt bildete in der Berichtsperiode unser um eine 20.000er Spindel erweitertes Spindelportfolio. Diese besonders für universelle Anwendungen entwickelte Variante steht inzwischen für nahezu alle Baureihen zur Verfügung. Auf dem Gebiet der MPA-Technologie (Metall-Pulver-Auftragsverfahren), unserem Verfahren zur generativen Fertigung, das Kunden als Dienstleistung angeboten wird, stehen die Temperierung von Bauteilen mittels Kühlkanälen und die Kombination verschiedener Metalle im Fokus. Hier wurden 2024 weitere innovative Lösungen für Unternehmen aus Hightech-Branchen wie der Telekommunikations- oder der Luft- und Raumfahrtindustrie umgesetzt. Neue Produktionsbereiche in Zimmern und Gosheim bezogen2024 konnten wir verschiedene neue Produktionsbereiche an den Standorten Zimmern ob Rottweil und Gosheim beziehen. In den 2023 errichteten Gebäuden in Zimmern nahmen wir nach Abschluss des Innenausbaus im Jahr 2024 eine weitere Fertigung von Automationskomponenten sowie zusätzliche Lagerflächen in Betrieb. Damit war es zugleich möglich, Außenläger wieder in eigene Räumlichkeiten zurück zu verlagern. Im Zuge der Baumaßnahmen entstand außerdem eine neue Energiezentrale, über die inzwischen alle Gebäude zentral und effizient mit Wärme- und Kälteenergie versorgt werden. Daran angeschlossen ist auch eine Photovoltaikanlage, deren zweites Modul ebenfalls 2024 in Betrieb ging. Vorangetrieben wurde ferner die zusätzliche Großteilefertigung in Zimmern: Die Mitte des Jahres begonnene Installation des neuen Großbearbeitungszentrums soll in den kommenden Monaten abgeschlossen werden. Am Firmensitz in Gosheim wurde 2024 in den renovierten Räumlichkeiten der ehemaligen Blechfertigung die Spindelmontage und -reparatur in Betrieb genommen. Zudem haben wir mit den Vorbereitungen für ein neues Anwendungszentrum und eine Mitarbeiterkantine begonnen. Hierzu wurden bis zum Jahresende ältere Gebäude abgerissen und die notwendigen Logistik-Umstellungen vorgenommen. Auch die Anmietung von Ersatz-Lagerflächen in der Nähe des Standorts wurde vorbereitet. Darüber hinaus haben wir in der Berichtsperiode durch die Übernahme der Gebr. Grieswald GmbH & Co. KG in Burladingen unsere Kernkompetenz Spindelmontage verstärkt. Dieser frühere Zulieferer, der im Rahmen eines Asset Deals mit Wirkung zum 1. April 2024 erworben wurde, ist ein Spezialist für hochgenaue Schleifteile, wie sie in unserem strategisch wichtigen Bereich Spindelmontage zum Einsatz kommen. Neben Gebäuden, Maschinen und Geschäftsausstattung haben wir auch rund 20 Beschäftigte übernommen. Der in der Nähe unseres Firmensitzes gelegene Standort Burladingen wurde im weiteren Jahresverlauf auf unseren Bedarf ausgerichtet und steigert den Eigenversorgungsanteil bei Spindelteilen. Beschaffung: Weitere Preissteigerungen bei ZulieferteilenDer Zukauf von Materialien und Komponenten ist trotz unseres hohen Eigenfertigungsanteils von großer Bedeutung für HERMLE. Unser Materialaufwand beträgt mehr als 40 % des Konzernumsatzes. Wir arbeiten mit unseren Lieferanten grundsätzlich langjährig und vertrauensvoll zusammen, um eine zuverlässige Versorgung mit allen wichtigen Teilen sicherzustellen. Im Berichtszeitraum wurden punktuell auch Verträge mit neuen Alternativlieferanten abgeschlossen. Wenn möglich, wählen wir unsere Zulieferer aus der Region und verzichten auf Lieferungen aus Übersee. Als verlässlicher und liquiditätsstarker Partner mit hoher Zahlungsmoral tragen wir zur finanziellen Stabilität in der Zulieferkette bei. Wegen der schwachen Konjunktur hat sich das Insolvenzrisiko in der Lieferkette 2024 wieder erhöht. Zugleich haben sich Zulieferkomponenten teilweise weiter verteuert. Aufgrund des intensiveren Wettbewerbs konnten die Preissteigerungen nicht vollständig an unsere Kunden weitergegeben werden. Service und Vertrieb: Internationalisierung bleibt wichtigDie wachsende Rolle unseres Auslandsgeschäfts erfordert vor allem den Ausbau unserer internationalen Vertriebs- und Serviceaktivitäten. Unser Ziel ist es, neue Märkte und Abnehmer zu erschließen sowie unsere Kunden in bereits bearbeiteten Regionen noch besser zu betreuen, indem wir zum Beispiel Reaktionszeiten verkürzen. Auch unsere Resilienz gegenüber möglichen Produktionsverlagerungen unserer Abnehmer, etwa aufgrund von steigenden Energiekosten oder regulatorischen Auflagen in Europa sowie geopolitischen Konflikten, wollen wir dadurch erhöhen. Wegen des zunehmenden Anteils automatisierter Produktionssysteme an unserem Portfolio wächst die Bedeutung unseres äußerst zuverlässigen Services kontinuierlich. Um dessen im Branchenvergleich anerkannt hohe Qualität und Agilität abzusichern, haben wir unsere in- und ausländischen Servicenetzwerke auch 2024 ausgebaut und verdichtet sowie die entsprechenden Prozesse weiter digitalisiert. Unsere Vertriebsaktivitäten wurden im Berichtszeitraum vor allem im außereuropäischen Ausland verstärkt. Auch die Präsenz auf Messen wurde 2024 weltweit intensiviert. Insgesamt nahmen wir an rund 40 Fachmessen auf allen Kontinenten teil, fast ein Drittel mehr als im Vorjahr. Die meisten Veranstaltungen fanden in Europa, Amerika und Asien statt. Die für uns bedeutendsten Messen waren die HERMLE-Hausausstellung und die Fachmesse AMB, beide im Inland, sowie die IMTS in den USA. Um die Kundenbindung zu intensivieren, organisierten wir auch wieder zahlreiche Anwendertage und Workshops. HERMLE-Team auf 1.603 Personen vergrößertAm 31. Dezember 2024 beschäftigte der HERMLE-Konzern 1.603 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, 92 Personen mehr als am Vorjahresstichtag. Der Zuwachs resultierte teilweise aus der Übernahme der rund 20 Beschäftigten der Gebr. Grieswald GmbH & Co. KG. Außerdem gab es Neueinstellungen vor allem für den Service im In- und Ausland sowie in Bereichen, die mit dem Thema Automation befasst sind. Wie in den Vorjahren wurden außerdem Nachwuchskräfte nach Abschluss ihrer Ausbildungszeit oder ihres dualen Studiums übernommen und die frei gewordenen Plätze neu besetzt. Ende 2024 waren konzernweit 614 Personen in der Produktion tätig (Vj. 531), 114 in der Verwaltung (Vj. 93) und 875 in den Bereichen Kunden- und Lieferantenbetreuung sowie F&E (Vj. 887). Durchschnittlich arbeiteten 2024 im HERMLE-Konzern 1.571 Personen (Vj. 1.472), davon 1.357 (Vj. 1.282) im Segment Inlandsgesellschaften und 214 (Vj. 190) im Auslandsvertrieb. Die HERMLE AG beschäftigte am Ende des abgelaufenen Geschäftsjahres 1.255 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Vj. 1.179). Darin waren 126 Auszubildende und dual Studierende enthalten nach 111 am Vorjahresstichtag. Diese hohe Zahl belegt die große Bedeutung, die die Förderung von Nachwuchskräften für HERMLE hat. Wir beugen damit einerseits dem Fachkräftemangel vor und kommen andererseits unserer unternehmerischen Verantwortung nach. Gesamtleistung je Mitarbeiter bei 307,9 T-EuroDie Gesamtleistung je Mitarbeiter belief sich 2024 im HERMLE-Konzern aufgrund reduzierter Arbeitszeiten und gestiegener Beschäftigtenzahlen auf 307,9 T-Euro gegenüber 353,5 T-Euro im Vorjahr. Wegen der sinkenden Auslastung und der voraussichtlich länger anhaltenden Nachfrageschwäche haben wir bereits im vierten Quartal 2024 vorsorglich produktionsfreie Tage eingelegt und für einzelne Abteilungen Kurzarbeit beantragt. Trotz des Umsatzrückgangs blieben die Anforderungen an unsere Beschäftigten im Berichtsjahr hoch, nicht zuletzt aufgrund der Inbetriebnahme der neuen Produktionsbereiche in Gosheim und Zimmern. Um die große Einsatzbereitschaft der Belegschaft zu würdigen, sollen alle inländischen Beschäftigten im Anschluss an die Dividendenausschüttung wieder eine Erfolgsprämie in Form eines festen Einmalbetrags erhalten, der an die Höhe der Dividende gekoppelt ist. Grafik: Gesamtleistung und Mitarbeiterzahl im HERMLE-Konzern
Diversität im HERMLE-TeamAuch Faktoren wie Toleranz und Diversität der Belegschaft tragen zum Erfolg von HERMLE bei. Vielfalt beispielsweise bezüglich Geschlecht, Nationalität und Alter sind die Grundlage dafür, dass wir auf einen breiten Erfahrungsschatz zurückgreifen und dem Fachkräftemangel in Deutschland vorbeugen können. Vor diesem Hintergrund möchten wir insbesondere den Frauenanteil in gewerblich-technischen Berufen erhöhen. Bei HERMLE haben deutlich mehr als 80 % aller Stellen inklusive der Positionen auf den ersten beiden Managementebenen einen technischen Schwerpunkt, sodass dafür eine Ausbildung in gewerblichen Berufen oder sogenannten MINT-Fächern (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik) notwendig ist. Auf diesen Gebieten sind Frauen nach wie vor stark unterrepräsentiert. Dennoch streben wir bei Neueinstellungen im technischen Bereich eine mindestens proportionale Berücksichtigung von Frauen relativ zur Gesamtzahl der Bewerbungen an. Dafür hat HERMLE speziell auf junge Frauen ausgerichtete Rekrutierungsmaßnahmen wie Girls' Days aufgelegt, bei denen sich interessierte Kandidatinnen über Berufsmöglichkeiten mit technischen Schwerpunkten informieren können. Auch unser Förderprojekt EMMA (Elektronik, Mechatronik, Mechanik und Automation) richtet sich an weibliche Auszubildende und ihre spezifischen Bedürfnisse. 2024 haben wir diese Programme weiter intensiviert. Dennoch konnten wir bei Neueinstellungen nur teilweise vermehrt weibliche Bewerberinnen berücksichtigen, da die Anzahl der Interessentinnen für technische Berufe generell noch nicht groß genug ist. Insgesamt lag die Frauenquote in der HERMLE AG bei knapp 16 % (Vj. 15 %), im gewerblich-technischen Bereich nahm sie von 8 % auf 9 % zu. Die Angaben zum Anteil von Frauen in Führungspositionen sind in der Erklärung zur Unternehmensführung gemäß §§ 289f und 315d HGB enthalten. Unter anderem durch die kontinuierliche Internationalisierung unserer Aktivitäten gibt es bei HERMLE vermehrt Einsatzmöglichkeiten für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anderer Nationalitäten. Vor allem zum Ausbau unserer Stellung in wichtigen ausländischen Absatzregionen, zur Erschließung neuer Märkte und zur Intensivierung von Kundenkontakten stellen wir bei Bedarf gezielt Muttersprachler aus den betreffenden Ländern ein. Bei der Erweiterung der Belegschaft am Firmensitz sind Bewerbungen mit internationalem Hintergrund gleichfalls sehr willkommen. 2024 gab es entsprechende Neuverträge hauptsächlich für Vertrieb und Service in den USA und Frankreich. Menschen mit Behinderung bereichern unsere Belegschaft und finden bei HERMLE attraktive Arbeitsplätze. Die Schwerbehindertenquote lag 2024 in der HERMLE AG ähnlich wie im Vorjahr bei 2,4 %. HERMLE profitiert erheblich von den umfangreichen Erfahrungen älterer Beschäftigter. Deswegen möchten wir unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter langfristig im Unternehmen halten. Bei Interesse bieten wir auch Altersteilzeitmodelle an. 2024 war die Belegschaft der HERMLE AG wie im Vorjahr durchschnittlich 38 Jahre alt und seit zwölf Jahren im Betrieb tätig. Konzernweit konnten im vergangenen Jahr 93 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für ihre langjährige Tätigkeit im Unternehmen (10, 25, 40 oder 50 Jahre) geehrt werden (Vj. 59). Ihr 40-jähriges Betriebsjubiläum feierten in den letzten zehn Jahren 27 HERMLE-Beschäftigte, darunter sechs Frauen. NachtragsberichtNach Abschluss des Geschäftsjahres 2024 bis zur Unterzeichnung dieses Berichts gab es keine Ereignisse mit wesentlichen Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der HERMLE AG und des Konzerns. Risiko- und ChancenberichtRisiko- und ChancenmanagementDie Maschinenfabrik Berthold HERMLE AG ist als weltweit tätiges, mittelständisches Unternehmen mit vielfältigen Chancen und Risiken konfrontiert. Dabei können Chancen oftmals nur unter Inkaufnahme gewisser Risiken genutzt werden. Das Management von Chancen und Risiken ist ein zentraler Bestandteil unserer Unternehmensführung und hat eine wesentliche Bedeutung für unsere langfristig positive Entwicklung. Grundsätzlich gehen wir Risiken möglichst nur dann ein, wenn aus dem damit verbundenen Geschäft ein angemessener Beitrag zum Unternehmenswert zu erwarten ist. Die Grundlage unseres Risiko- und Chancenmanagements ist das konzernweite Planungs- und Controllingsystem. Es stellt frühzeitig Informationen über wichtige externe oder interne Veränderungen bereit, die zu Chancen oder Risiken für HERMLE führen könnten. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse werden im Unternehmen regelmäßig und bereichsübergreifend besprochen. Im Zuge dieser offenen Diskussion entwickeln wir geeignete Strategien zum Umgang mit den jeweiligen Chancen und Risiken. Rechnungslegungsbezogenes internes KontrollsystemErgänzend zum Risiko- und Chancenmanagement sowie zur Sicherstellung eines regelungskonformen Jahres- bzw. Konzernabschlusses hat HERMLE ein Internes Kontrollsystem (IKS) installiert. Die wesentlichen Komponenten bilden die generelle Trennung von zentralen Funktionen sowie ein grundsätzliches Vier-Augen-Prinzip in den für die Gesamtrisikosituation des Unternehmens wichtigen Bereichen und Geschäftsabläufen, die durch Zugriffsbeschränkungen in den EDV-Systemen zusätzlich abgesichert werden. Zusätzlich finden in ausgewählten Feldern stichprobenhafte Überprüfungen statt. Die Erstellung des Jahres- und Konzernabschlusses erfolgt zentralisiert im Rechnungswesen der Maschinenfabrik Berthold HERMLE AG mit Sitz in Gosheim und wird durch den Vorstand der Gesellschaft intensiv überwacht. Integriertes Überwachungs-, Kontroll- und Compliance Management System2Die Wirksamkeit des Risikomanagement- und internen Kontrollsystems wird den gesetzlichen Anforderungen entsprechend regelmäßig überprüft. Weitere Kernbausteine unseres Überwachungssystems sind die monatliche Analyse von Auftragseingängen, Umsätzen sowie wichtigen Aufwandspositionen und die Beobachtung der Entwicklung einzelner Kostenarten, um Abweichungen zeitnah festzustellen. Darüber hinaus existieren geeignete Kontrollmechanismen in Produkt- und Auftragskalkulation, Service, Vertrieb, Personal, Lagerhaltung und Fertigung, sodass auffällige Veränderungen in diesen Bereichen frühzeitig erkannt werden. Aufgrund der zunehmenden Regelungsdichte unter anderem durch neue Gesetzesinitiativen der EU haben wir im Berichtsjahr unser Compliance-Management ausgebaut und ein neues Compliance Management System installiert. Weitere Informationen dazu enthält die Erklärung zur Unternehmensführung. Es besteht auch ein umfassendes Hinweisgebersystem für Compliance Verstöße. Aus der Befassung mit dem Internen Kontroll- und Risikomanagement sowie aus der Berichterstattung zum IKS und Compliance Management System sind dem Vorstand keine Umstände bekannt, die gegen die Angemessenheit und Wirksamkeit dieser Systeme sprechen. Darstellung der wesentlichen RisikenNachfolgend stellen wir die für HERMLE wichtigsten Risiken in der Reihenfolge ihrer Bedeutung dar: Markt- und Konjunkturrisiken - Die in unserer Branche typischen Nachfragezyklen können durch sich verschlechternde konjunkturelle Rahmenbedingungen verstärkt werden. Im abgelaufenen Geschäftsjahr haben sich die Risiken aus dem bereits in den Vorjahren äußerst unsicheren gesamtwirtschaftlichen Umfeld nochmals erhöht. Der Ukraine-Krieg und andere Krisen wie die Spannungen zwischen China und den USA oder die Auseinandersetzungen in Nahost stellen weiterhin eine Belastung für die geopolitische Situation dar und bedingen generell wachsende Absatz- und Versorgungsrisiken. Diese werden durch den schwer vorhersehbaren Kurs der neuen US-Regierung, der zu zusätzlichen politischen Krisen und verschärften Handelskonflikten führen könnte, noch vergrößert. In Deutschland wurde die Unsicherheit darüber hinaus durch die strukturellen Veränderungen in der Automobilindustrie sowie den Bruch der Regierungskoalition und die vorgezogenen Neuwahlen verstärkt. Hinzu kommen die hohen Energiepreise sowie die zunehmende Regelungsdichte und Bürokratisierung in Deutschland und Europa -Faktoren, die die Wettbewerbsposition und Reaktionsfähigkeit hier ansässiger, exportorientierter Unternehmen schwächen könnten. Die rückläufige Konjunktur und deutlich erschwerte Finanzierungsbedingungen in einigen Abnehmerindustrien bremsten Neuinvestitionen. Hier dürfte in Zukunft ein wachsender Unterstützungsbedarf durch unser Unternehmen entstehen. Zudem steigt das Risiko von Insolvenzen bei unseren Abnehmern an. Ferner führt die Energie- und Mobilitätswende zu Absatzrisiken. Aufgrund des wachsenden Strombedarfs für Wärmepumpen und Elektromobilität können unsere Kunden für die Inbetriebnahme einer weiteren Werkzeugmaschine vereinzelt nicht mehr ausreichend Anschlusskapazität über ihre Stromversorgungsunternehmen beziehen. Grundsätzlich ist HERMLE in der Lage, Konjunkturschwankungen durch flexible Strukturen und Prozesse innerhalb des Konzepts des atmenden Unternehmens sehr gut auszugleichen. Darüber hinaus tragen unsere hohe Liquidität und Eigenkapitalquote sowie die daraus resultierende weitgehende Unabhängigkeit dazu bei, Nachfrageveränderungen in größerem Ausmaß gut bewältigen zu können. Beschaffungsrisiken - Um Beschaffungsrisiken zu vermeiden, werden Lieferanten bei HERMLE sorgfältig ausgewählt. In der Regel arbeiten wir mit ihnen in fairen, meist langjährigen Partnerschaften zusammen. So stellen wir sicher, dass wir stets in ausreichendem Umfang auf hochwertige Zukaufmaterialien und -komponenten zugreifen können, und vermeiden Beschaffungsengpässe. Dem Risiko von Versorgungsausfällen beugen wir grundsätzlich, soweit sinnvoll, mit einer Second-Source-Strategie, einer rollierenden Bedarfsplanung sowie Sicherheitslägern vor. Wegen der vielfältigen geopolitischen Spannungen besteht die Gefahr von Störungen in der Lieferkette weiter fort, auch wenn sie sich nach dem Ende der Corona-Pandemie etwas verringert hatte. Aus der schwachen Konjunktur sowie erschwerten Finanzierungsbedingungen ergibt sich ein wieder erhöhtes Insolvenzrisiko bei unseren Zulieferern, das wir durch verlässliche und schnelle Zahlungen verringern. Den in manchen Bereichen weiter steigenden Einkaufspreisen begegnen wir grundsätzlich mit moderaten Anpassungen unserer Verkaufspreise, was im aktuell schwierigen wirtschaftlichen Umfeld aber nur teilweise möglich ist. Vor Energieversorgungsrisiken, die aus dem Ausstieg aus den konventionellen Kraftwerken und der Energiewende resultieren und wegen des Ukraine-Kriegs gerade im Bereich der Gasversorgung zugenommen haben, schützen wir uns teilweise durch eigene PV-Anlagen, ein eigenes Blockheizkraftwerk und eine kurzfristige Notstromversorgung. Wettbewerbsrisiken - Mit besonders hochwertigen Maschinen, individuellen Produktionssystemen, einem sehr kompetenten und zuverlässigen Service, hoher Liefertreue sowie der damit einhergehenden engen Kundenbindung begegnet HERMLE dem intensiven Wettbewerbsdruck im Werkzeugmaschinenbau. Durch unsere sinnvoll strukturierte Produktpalette und den modularen Aufbau der Maschinen, Automations- und Digitalisierungskomponenten können wir unseren Abnehmern maßgeschneiderte Lösungen anbieten und zugleich die Kostenstrukturen solide halten. Außerdem hat die Differenzierung unseres Angebots hinsichtlich unterschiedlicher Marktanforderungen positive Auswirkungen auf unsere Wettbewerbsposition. Im Zuge der aktuellen Konjunkturabschwächung und aufgrund der strukturellen Veränderungen in der Automobilindustrie hat sich der Wettbewerb im Werkzeugmaschinenbau 2024 weiter intensiviert. Konzentrationstendenzen auf der Abnehmerseite und entsprechenden Abhängigkeiten wirken wir durch regionale und branchenspezifische Diversifizierung sowie die Erschließung neuer Kunden und Märkte insbesondere im Ausland entgegen. Dem Risiko aus insolvenzbedingten Zahlungsausfällen beugen wir mit einer intensiven Auftragsprüfung und einem umfassenden Forderungsmanagement vor. Mit der zunehmenden Internationalisierung in unserer Branche wächst die Wahrscheinlichkeit von Nachahmern kontinuierlich. Aus diesem Grund haben wir unsere F&E-Aktivitäten am Standort Gosheim gebündelt und Zugänge streng geregelt. Einen gewissen Schutz bieten ferner unsere hohe Eigenfertigungstiefe sowie die generell sehr große Komplexität von HERMLE-Maschinen und -Anlagen. IT-Risiken - Um Risiken in der Informationstechnologie (IT) zu verringern, setzt HERMLE auf modernste Technologien und redundante Systeme in wichtigen Bereichen. In Gosheim gibt es gespiegelte Rechnerräume sowie einen weiteren Raum zur Datenspeicherung in unterschiedlichen Gebäudeteilen. Zusätzlich werden unsere Daten auf einer zum Teil redundanten Infrastruktur abgesichert. Des Weiteren verfügen wir über konsequente Sicherheitsmechanismen, die jährlich von externen Spezialisten überprüft werden. Mit wiederholten Schulungen sensibilisieren wir unsere Beschäftigten für die hohe Priorität des Themas Datensicherheit. IT-Ausfälle können trotz dieser vielfältigen Maßnahmen nicht vollständig ausgeschlossen werden. Die Risiken aus Cyberkriminalität wachsen weltweit, und HERMLE ist wie andere Unternehmen laufend mit Cyberattacken konfrontiert. Um daraus resultierende Risiken wie Hackerangriffe zu minimieren, haben wir unsere IT-Sicherheitssysteme in der Berichtsperiode weiter ausgebaut, beispielsweise durch die stärkere Segmentierung unserer Netzwerke und eine neue Richtfunkverbindung zwischen unseren Standorten Gosheim und Zimmern. Diese verbessert die Datensicherung und stellt die Anbindung an das Internet insbesondere während der umfangreichen Baumaßnahmen am Firmensitz sicher. Ferner besteht eine Cyberversicherung, um im Ernstfall auf ausreichende Unterstützungskapazitäten durch externe Spezialisten zurückgreifen zu können. Innovations- und Produktrisiken - HERMLE pflegt einen regelmäßigen persönlichen Austausch mit Kunden, Systemlieferanten und anderen Marktteilnehmern. Wir nutzen diese Gespräche nicht nur, um unser Angebot konsequent an den Anforderungen der Anwender auszurichten, sondern auch, um Innovationsrisiken zu reduzieren. Darüber hinaus tragen unsere intensiven F&E-Aktivitäten dazu bei, unsere technologische Führungsrolle zu stärken. Um Produkthaftungsrisiken zu minimieren, setzt HERMLE auf umfangreiche Versuchsreihen vor der Markteinführung, technische Risikoanalysen sowie geeignete Vertragsgestaltungen, Versicherungen und proaktive Servicemaßnahmen. Qualitätsrisiken - Die hohe Qualität von Maschinen und Dienstleistungen stellt einen wichtigen Wettbewerbsfaktor für HERMLE dar. Um diese zu gewährleisten, setzen wir ein systematisches Qualitätsmanagement, umfassende Prüfverfahren und Schulungen für unsere Beschäftigten um. Des Weiteren verringern wir Qualitätsrisiken durch den Einsatz ausgereifter Maschinen und Komponenten sowie unsere weitreichende Erfahrung und Kompetenz in der Automation. Zur Sicherung des sehr guten Niveaus in den Bereichen Dienstleistungen und Ersatzteilversorgung auch bei einem zunehmenden Anteil des Automationsgeschäfts vergrößern wir kontinuierlich unsere Servicekapazitäten. Produktionsrisiken - Um Fertigungsausfälle zu vermeiden, betreibt HERMLE sorgfältige, vorbeugende und weitreichende Wartungs- sowie frühzeitige Investitionsmaßnahmen. Unsere Produktionsanlagen befinden sich stets auf dem neuesten Stand der Technik. Zudem stellen effiziente Organisationsstrukturen einen möglichst reibungslosen Ablauf in der Fertigung sicher. Bedienfehler sind dank der hohen fachlichen Kompetenz unserer Beschäftigten unwahrscheinlich. Auch unsere zum Teil redundanten Fertigungsanlagen senken die Gefahr von Produktionsausfällen. Das Risiko einer Unterbrechung der Stromversorgung bleibt wegen der Energiewende und einer bedingt durch den Ukraine-Krieg auch weiterhin nicht auszuschließenden Energieversorgungskrise vor allem in den Wintermonaten erhöht. HERMLE verfügt zwar über Notstromaggregate für Türen, Tore, Beleuchtung und die IT-Infrastruktur, aber über keine eigenen Kraftwerke, um die Versorgung der Produktion bei einem Ausfall insgesamt aufrecht erhalten zu können. Aufgrund der aktuell geringeren Auslastung der Fertigungskapazitäten könnten temporäre Ausfälle leichter als bisher kompensiert werden. Darum haben sich relative Bedeutung und Rangfolge dieses Risikofelds verglichen zum Vorjahr vermindert. Compliance-Risiken - HERMLE unterliegt vielfältigen staatlichen Regulierungen beispielsweise in Bezug auf Klima- und Umweltschutz, Produktsicherheit und Ausfuhrgenehmigungen. Aufgrund der in den letzten Jahren neu hinzugekommenen gesetzlichen Pflichten und der zunehmenden Dynamik der gesetzlichen Regelungen beurteilen wir dieses Thema inzwischen als ein relevantes Risikofeld, das wir darum erstmals in den Risikokatalog aufgenommen haben. Vor allem die zahlreichen und zunehmenden Regelungen im Zusammenhang mit Berichterstattungspflichten zu Nachhaltigkeit, zur Erfüllung von Emissionszielen und zum Schutz von Menschenrechten in den Lieferketten sowie im Bereich Exportkontrolle sind hoch komplex und können bei Nichteinhaltung zu erheblichen Strafen und Reputationsverlusten führen. Um diese Risiken zu vermeiden, beobachten wir die Entwicklung der Gesetzeslage genau und bereiten uns so gut wie möglich auf neue Regelungen vor. 2024 haben wir ein Compliance Management System etabliert, das uns dabei unterstützt. Grundsätzlich halten wir Compliance-Risiken derzeit für noch beherrschbar. Klimarisiken - Die Maßnahmen der EU und der Bundesregierung gegen den Klimawandel bergen die Gefahr von weiteren Kostensteigerungen durch höhere Energie- und CO2 -Preise. Dadurch könnten sich sowohl unsere Produktion als auch Zukaufmaterialien und Transporte verteuern. Als Unternehmen der Werkzeugmaschinenindustrie ist HERMLE von diesen negativen Faktoren derzeit unterdurchschnittlich betroffen, da wir weder einen besonders hohen Energiebedarf, noch ein sehr CO2 -intensives Geschäftsmodell haben. Der erheblich wachsende Strombedarf durch die zunehmende Elektrifizierung von Verkehr, Gebäudetechnik und Industrieproduktion vergrößert jedoch das Risiko von Engpässen in der Stromversorgung, was sich vor allem bei unseren Kunden in Deutschland und Europa künftig negativ auf Investitionsentscheidungen auswirken könnte. Aktuell stufen wir Risiken aus dem Klimawandel als gering ein. Personelle Risiken - Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügen über eine hohe fachliche Kompetenz, da sie ihre Ausbildung überwiegend bei uns im Hause absolviert haben und sich regelmäßig weiterqualifizieren. Mit möglichst vielseitigen und interessanten Aufgaben, langjährigen Arbeitsverhältnissen und eigenverantwortlichen Tätigkeiten sollen die generell große Motivation und Zuverlässigkeit unseres Teams zusätzlich gefördert werden. HERMLE positioniert sich als attraktiver Arbeitgeber, engagiert sich überdurchschnittlich für die Ausbildung und fördert den Anteil von Frauen an der Belegschaft insbesondere in technischen Bereichen, um den durch die demografische Entwicklung in Deutschland zunehmenden Fachkräftemangel abzufedern. Grundsätzlich wachsen die Herausforderungen für HERMLE als Arbeitgeber durch gestiegene Anforderungen der Beschäftigten, beispielsweise hinsichtlich flexibler Arbeitszeiten oder Homeoffice-Regelungen. Insgesamt bewerten wir personelle Risiken aber weiterhin als gering. Finanzrisiken - Die Finanzierung größerer Investitionsprojekte und des laufenden Geschäfts erfolgt bei HERMLE überwiegend aus eigenen Mitteln. Wir bilanzieren konservativ und verfügen über eine hohe Eigenkapitalquote. Finanz- und Liquiditätsrisiken stufen wir deshalb als gering ein. Währungsrisiken steuern wir mit geeigneten Sicherungsgeschäften entgegen, die wie die übrigen Finanzrisiken im Konzernanhang unter Punkt (29) detailliert dargestellt sind. Die hohe Komplexität nationaler und internationaler Steuervorschriften birgt allerdings steuerliche Risiken. Gesamtrisikosituation - Die weiter gestiegenen geopolitischen und wirtschaftlichen Unsicherheiten in unserem Umfeld haben die konjunkturellen Risiken im Berichtszeitraum nochmals erheblich vergrößert. Zugleich verstärken sie das durch den Strukturbruch in der Automobilindustrie und schwierige Finanzierungsbedingungen ohnehin bestehende Insolvenzrisiko bei unseren Kunden und Lieferanten. Leicht gestiegen sind ferner die Risiken im IT- und Compliance-Bereich. Generell hat sich die Prognostizierbarkeit externer Entwicklungen 2024 und im ersten Quartal 2025 nochmals erheblich verringert. Insgesamt sind die derzeit erkennbaren Risiken aus Sicht des Vorstands für HERMLE beherrschbar. Sie stellen nach wie vor weder einzeln noch in Kombination eine Gefahr für den Bestand des Unternehmens dar. Darstellung der ChancenFür HERMLE ergeben sich sowohl aus dem Unternehmensumfeld als auch aus eigenen Stärken vielfältige Chancen für die künftige Entwicklung. Sie sind nachfolgend in diese Kategorien unterteilt dargestellt, überschneiden sich aber auch teilweise. Chancen aus dem UmfeldInnovative Unternehmen wie HERMLE können technologische Veränderungen nutzen, um zu expandieren. Die aktuellen Trends zu Vernetzung und Automatisierung in Produktionsprozessen (Industrie 4.0) sowie zu Komplettbearbeitung und Energieeffizienz bergen für HERMLE großes Potenzial. Als anerkannter und erfahrener Komplettanbieter können wir für unsere Kunden ein breites Spektrum an Fertigungssystemen bis hin zu vollständigen Automationslösungen für große Werkhallen konzipieren und umsetzen, in die sich auch zusätzliche Funktionalitäten integrieren lassen. Dazu nutzen wir unsere qualitativ sehr hochwertigen und extrem zuverlässigen Maschinen, ein umfangreiches Angebot an entsprechenden Automations- und Digitalisierungsbausteinen, das wir kontinuierlich ausbauen, sowie unsere große Erfahrung in den Bereichen Fertigung und Automation. Auf dieser Basis erschließt HERMLE sowohl neue Märkte als auch zusätzliche Bedarfsfelder bei bestehenden Kunden. Mit der Umstellung unserer Maschinen auf die Generation 2 hat sich unsere Ausgangsposition dafür nochmals verbessert. Weitere Chancen bieten gesellschaftliche und politische Strömungen. Beispielsweise vergrößert der demografische Wandel in vielen Industrieländern das Absatzpotenzial unserer Automationslösungen, denn sie ermöglichen es den Anwendern, dem Fachkräftemangel aktiv zu begegnen. Ein anderes Beispiel ist der Klimaschutz, da die Umstellung auf neue Technologien, etwa für alternative Energiegewinnung oder die automobile Wende, häufig den Einsatz von Werkzeugmaschinen erfordert. In regionaler Hinsicht sehen wir insbesondere im Ausland Wachstumsmöglichkeiten. Daher baut HERMLE die Position in bedeutenden Märkten kontinuierlich aus und prüft laufend zusätzliche interessante Absatzregionen. Chancen resultieren ferner aus der zunehmenden Reife verschiedener Auslandsmärkte, in denen HERMLE bereits präsent ist, da der Bedarf für höherwertige Bearbeitungszentren dort in der Regel zunimmt. Auch von einem generell besser als erwarteten Verlauf im gesamtwirtschaftlichen und branchenspezifischen Umfeld kann HERMLE profitieren. Unser unternehmenseigenes Konzept des atmenden Unternehmens schafft flexible Kapazitätsreserven sowie Prozesse und damit eine hohe Liefer- und Reaktionsfähigkeit. So sind wir in der Lage, kurzfristig auf positive Konjunkturentwicklungen zu reagieren. Zusätzlich vergrößert sich das Absatzpotenzial für HERMLE-Produkte während eines gesamtwirtschaftlichen Aufschwungs, da die Nachfrage der Kunden nach besonders leistungsstarken und zuverlässigen Maschinen und Anlagen in Phasen des Aufschwungs wegen der dabei zu erwartenden Geschäftsbelebung zunimmt. Chancen aus den Stärken des UnternehmensIm Kapitel externe Chancen wurde bereits dargelegt, dass sich durch die überdurchschnittlich hohe Qualität und Flexibilität unserer Angebotspalette und betriebsinternen Prozesse Wachstumspotenziale ergeben. Verstärkt wird dieser Wettbewerbsvorteil durch die große Kompetenz und Leistungsbereitschaft unserer Belegschaft. Dank ihres Engagements, ihrer Erfahrung und ihres Know-hows können wir Nachfrage- und Auslastungsschwankungen besser bewältigen und die Kundenbindung durch überzeugenden Service festigen. Damit tragen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wesentlich dazu bei, unsere technologisch führende Marktposition zu festigen. Positive Auswirkungen können sich zudem aus unserer langfristig angelegten Personalpolitik ergeben. Da wir unsere Beschäftigtenzahl während Krisen wie zuletzt in der Corona-Pandemie und auch in der aktuell herausfordernden wirtschaftlichen Situation möglichst stabil halten, verfügen wir in anschließenden Aufschwungphasen über ein intaktes, kompetentes sowie motiviertes Team, mit dem wir schnell auf eine wieder anziehende Nachfrage reagieren können. Die hohe Zuverlässigkeit unserer Bearbeitungszentren, unsere wachsende Automations- und Digitalisierungskompetenz sowie unser durch laufende Innovationen sehr aktuelles und bedarfsorientiertes Produktportfolio vergrößern unsere Chancen, neue Abnehmer und weitere Einsatzmöglichkeiten unserer Maschinen bei bestehenden Kunden zu erschließen. Hierzu trägt auch die aktuell laufende Umstellung unseres Portfolios auf die Generation 2 bei. Darüber hinaus verbessert das in den vergangenen Jahren um hochwertige, standardisierte 3- und 5-Achs-Modelle ausgebaute Maschinenangebot unsere Aussichten, Kunden in neuen Regionen zu gewinnen. Ein weiterer Erfolgsfaktor ist unser guter Ruf als zuverlässiger, liquiditätsstarker sowie qualitäts- und serviceorientierter Partner, der auf Kontinuität setzt und für hohe Liefertreue steht. Diese Reputation steigert unsere Chancen, in bereits bearbeiteten und neuen Marktsegmenten zusätzliche Kunden gewinnen. Unsere solide Liquiditäts- und Eigenkapitalausstattung, die uns finanziell weitgehend unabhängig macht und in die Lage versetzt, schnell auf Nachfrageschwankungen zu reagieren, hat ebenfalls positive Effekte. Damit können wir konjunkturelle Durststrecken länger als andere überstehen, was vor allem unsere Chancen in und nach Krisensituationen vergrößert. PrognoseberichtGlobale Konjunktur wächst moderatDie Weltwirtschaft wird 2025 nach Prognosen des Internationalen Währungsfonds (IWF) etwas stärker als im Vorjahr um 3,3 % expandieren. In den Industrienationen wird eine Steigerung um 1,9 % erwartet, in den Entwicklungs- und Schwellenländern soll die Konjunktur um 4,2 % anziehen. In seinem im Januar 2025 veröffentlichten World Economic Outlook (WEO) Update bewertet der IWF die Entwicklung als stabil, aber nicht sehr stark. Zudem vergrößern sich die Unterschiede zwischen den verschiedenen Ländern weiter. Für die USA rechnet der IWF inzwischen mit einer BIP-Steigerung um 2,7 %, das sind 0,5 Prozentpunkte mehr als im WEO vom Oktober 2024. Leicht verbessert haben sich die Aussichten auch für China, dessen Wirtschaft um 4,6 % wachsen soll (WEO vom Oktober 2024: 4,5 %). In der Eurozone ist dagegen nur noch von einem Plus von 1,0 % auszugehen, 0,2 Prozentpunkte weniger als in der Oktober-Prognose. Das liegt wesentlich an der erneut gesenkten Erwartung für Deutschland, das sein BIP voraussichtlich lediglich um 0,3 % steigern kann (WEO vom Oktober: 0,8 %). Das moderate Wachstum der Weltwirtschaft unterliegt großen Unsicherheiten. Zu den Abwärtsrisiken zählen laut IWF weiterhin die Auswirkungen der Krisen im europäischen Energiesektor sowie im chinesischen Immobilienmarkt. Hinzu kommt eine Verschärfung von Handelskonflikten durch die von der neuen US-Regierung angedrohten und teilweise bereits umgesetzten Zollerhöhungen, die vor allem stark exportorientierte Länder wie Deutschland treffen dürften. Ferner würde ein zunehmender Protektionismus zu steigenden Preisen und damit einer wieder anziehenden Inflation führen. Kurzfristige positive Effekte könnten von möglichen Steuererleichterungen und einer expansiven Finanzpolitik der USA ausgehen, die angesichts der bereits hohen Staatsverschuldung des Landes mittelfristig aber zusätzliche Risiken für die globale Konjunktur bergen. Branchenumfeld: Rückläufige Maschinenproduktion trotz weltweit leicht positiver ImpulseUngeachtet der großen gesamtwirtschaftlichen Unsicherheiten prognostiziert der VDMA für das Jahr 2025 ein leichtes Wachstum des Weltmaschinenumsatzes von real 1 %. Regional ist die Entwicklung voraussichtlich sehr heterogen: Während die Branche in den wichtigen asiatischen Ländern (Indien, China, Südkorea, Japan) und den USA zulegen dürfte, rechnet der Verband in der EU mit einer Umsatzstagnation. In den großen europäischen Maschinenbaunationen Deutschland und Italien ist - trotz einer voraussichtlich anziehenden Investitionsgüternachfrage in der zweiten Jahreshälfte -insgesamt von rückläufigen Umsätzen auszugehen. Vor diesem Hintergrund wird die Produktion im deutschen Maschinenbau 2025 laut VDMA erneut zurückgehen - real um schätzungsweise 2 %. Diese Prognose ist mit ungewöhnlich hohen Unsicherheiten behaftet, denn die künftige wirtschaftliche Entwicklung hängt von vielen Faktoren ab, die aktuell nur schwer abschätzbar sind. Zu den bereits existierenden Belastungen kommen weitere Unwägbarkeiten wie der unklare Kurs der neuen US-Regierung und die komplizierte Regierungsbildung in Deutschland. Der zunehmende Protektionismus in der Welt dürfte den Welthandel beeinträchtigen und den exportorientierten deutschen Maschinen- und Anlagenbau besonders hart treffen. Beim Auftragseingang zeigt sich noch immer keine Trendwende. Im deutschen Werkzeugmaschinenbau meldete der VDW für Dezember 2024 zwar eine leichte Belebung der Nachfrage, im Gesamtjahr war der Bestelleingang aber deutlich rückläufig. Der Branchenverband hofft, dass die Talsohle damit erreicht ist, und rechnet 2025 mit einem leicht verbesserten konjunkturellen Umfeld. Eine spürbare Erholung und echte Trendwende sind aber frühestens im zweiten Halbjahr oder erst 2026 zu erwarten. Angesichts des niedrigen Auftragsbestands zum Jahreswechsel dürfte sich die Produktion im Werkzeugmaschinenbau 2025 erneut reduzieren. Der VDW geht derzeit von einem Minus um ca. 10 % aus. Vor allem der Strukturbruch in der Automobilindustrie, die schwache Konjunktur in Deutschland sowie die geo- und handelspolitischen Unsicherheiten belasten die Branche. Aussichten für die Maschinenfabrik Berthold HERMLE AGDie Maschinenfabrik Berthold HERMLE AG erhofft 2025 ähnlich wie der VDW eine allmähliche Sockelbildung, aber noch keine durchschlagende Verbesserung der Nachfrage. Die in den vorangegangenen Kapiteln beschriebenen, extrem hohen und vielfältigen Unwägbarkeiten machen eine Prognose der künftigen Geschäftsentwicklung äußerst schwierig. Zu den bedeutendsten Risiken zählen aus unserer Sicht verschärfte Handelskonflikte und Zollstreitigkeiten. Hier sind sogar noch ungünstigere Szenarien als bislang von uns angenommen nicht ausgeschlossen. Unter der Voraussetzung, dass sich das wirtschaftliche Umfeld ähnlich entwickelt wie von den Konjunktur- und Branchenspezialisten prognostiziert, gehen wir davon aus, dass der Auftragseingang des HERMLE-Konzerns im laufenden Jahr das Vorjahresniveau erreichen, aber auch rund 20 % darunter liegen könnte. Da auch wir mit einem niedrigen Auftragsbestand in das Jahr 2025 gestartet sind, wird der Umsatz in AG und Konzern voraussichtlich mindestens im oberen einstelligen Prozentbereich, im ungünstigen Fall jedoch bis zu etwa 25% abnehmen. Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern wird in der HERMLE AG und dem Konzern deutlich überproportional zum Umsatz zurückgehen - aus heutiger Sicht um mindestens 40 %, unter widrigen Umständen aber auch bis zu 90 %. Ausschlaggebend ist vor allem die geringere Kapazitätsauslastung. Um auf diese zu reagieren, werden im ersten Halbjahr 2025 verstärkt Gleitzeitkonten abgebaut und weitere Bereiche sowie mehr Beschäftigte in Kurzarbeit gehen. Veränderte gesetzliche Regelungen haben unsere Flexibilität bei den Gleitzeitkonten allerdings verringert. Deshalb werden wir auf mehr Kurzarbeit ausweichen müssen, was zu etwas höherer Kostenremanenz führt. Darüber hinaus rechnen wir durch unsere laufenden Baumaßnahmen mit erhöhten Aufwendungen insbesondere im Logistikbereich, die sich ebenfalls auf das Ergebnis auswirken werden. Abhängig von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung könnte sich auch die Wettbewerbsdynamik weiter verstärken und damit die Ertragssituation spürbar beeinträchtigen. In der obigen Prognosespanne sind die vom neuen US-Präsidenten jüngst angedrohten, extremen Zollerhöhungen von bis zu 25 % gegen europäische Hersteller nicht nur der Automobilindustrie mit Ihren vermutlichen Auswirkungen zwar einkalkuliert, aber nur schwierig zuverlässig zu quantifizieren. Denn in einem solchen Szenario wäre auch die Auslastung vieler Firmen in Europa, deren Nachfrage nach Werkzeugmaschinen und die Preisqualität insgesamt über diese indirekten Effekte stärker beeinträchtigt. Dank unserer starken finanziellen Basis wird sich die Finanz- und Vermögenslage des HERMLE-Konzerns und der Einzelgesellschaft trotz des erwarteten deutlichen Ergebnisrückgangs weiterhin solide darstellen. Unsere liquiden Mittel werden durch erneut hohe Investitionen zwar weiter zurückgehen, aber die Eigenkapitalquote dürfte 2025 hoch bleiben. Die bereits begonnenen Zukunftsprojekte an unseren Standorten Gosheim und Zimmern, die zu hohen Investitionen von mehr als 30 Mio. Euro führen werden, können wir damit wie geplant fortsetzen. Im laufenden Jahr wird der Investitionsschwerpunkt auf den Baumaßnahmen für das neue Anwendungszentrum am Firmensitz liegen. Zum Jahreswechsel 2024/2025 wurde mit den Fundamentarbeiten begonnen und bis Ende des Jahres wird aus heutiger Sicht der Rohbau fertiggestellt sein. In Zimmern soll bis zur Jahresmitte die Installation des neuen Großbearbeitungszentrums abgeschlossen und die zusätzliche Großteilefertigung in Betrieb genommen werden. Am neuen Standort Burladingen sind Investitionen in die Automation und Schleiftechnologie geplant. Mit diesen Zukunftsprojekten sichern wir die künftige Entwicklung unseres Unternehmens ab und bereiten uns auf einen späteren Aufschwung im Werkzeugmaschinenbau vor. Damit wir auf ein Wiederanziehen der Nachfrage schnell reagieren können, wollen wir unsere Belegschaft während der aktuell zähen und konjunkturschwachen Phase intakt halten. Dabei helfen uns die flexiblen Gleitzeitregelungen unseres Konzepts des atmenden Unternehmens und die Inanspruchnahme von Kurzarbeit. Soweit kapazitätsmäßig möglich, sollen durch Fluktuation frei werdende Stellen derzeit aber nicht neu besetzt werden. Unsere F&E-Aktivitäten werden wir ebenfalls mit unvermindertem Engagement fortsetzen, um das Produktportfolio orientiert an den Bedürfnissen unserer Kunden weiterzuentwickeln. Im Vordergrund stehen die Themen Automation, Digitalisierung, Komplettbearbeitung und Energieeffizienz. Dabei untersuchen wir auch die Einsatzmöglichkeiten künstlicher Intelligenz mit dem Ziel, den Kundennutzen unseres Produktportfolios durch neue digitale Bausteine weiter verbessern zu können. Auf der Hausausstellung 2025 werden wir weitere Maschinen und Automationskomponenten der Generation 2 vorstellen. Service und Vertrieb wollen wir auch im laufenden Jahr bedarfsorientiert verstärken. Durch den zunehmenden Automationsanteil unseres Portfolios werden die Anforderungen im Service weiter ansteigen. Die Vertriebsaktivitäten werden wir vor allem im außereuropäischen Ausland ausbauen. Gesamtaussage zur künftigen EntwicklungDie Maschinenfabrik Berthold HERMLE AG geht vor dem Hintergrund der herausfordernden sowie derzeit extrem unsicheren und kaum prognostizierbaren Rahmenbedingungen davon aus, dass sich der Auftragseingang 2025 auf Ebene der HERMLE AG und des Konzerns etwa auf dem Vorjahresniveau oder bis zu etwa 20 % darunter bewegt. Der Umsatz wird in AG und Konzern aus heutiger Sicht mindestens im oberen einstelligen Prozentbereich, im ungünstigen Fall jedoch um rund 25 % abnehmen. Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern geht voraussichtlich um mindestens 40 %, unter widrigen Umständen auch um bis zu 90 % zurück. Wegen der vielfältigen geopolitischen und wirtschaftlichen Unwägbarkeiten unterliegt die Prognose sehr hohen Risiken. Ungeachtet des aktuell schwierigen Umfelds sehen wir mittelfristig nach wie vor gute Chancen für die Maschinenfabrik Berthold HERMLE AG. Weltweit werden Unternehmen verschiedenster Branchen auch in Zukunft hochleistungsfähige Werkzeugmaschinen und Fertigungssysteme benötigen, um auf neue Marktanforderungen zu reagieren, Innovationen umzusetzen, die Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit zu steigern sowie dem Fachkräftemangel zu begegnen. In diesem Umfeld profitieren wir von unserer starken Position im Bereich Automation und Komplettbearbeitung, hoher Produkt- und Servicequalität, zunehmender Internationalisierung sowie unserem kompetenten und hochmotivierten Team. Mit unseren flexiblen, aber trotzdem hochautomatisierten Produktionslösungen, die durch verschiedenste unternehmenseigene Digitalisierungs- und Automationsbausteine individuell konfigurierbar sind und über standardisierte Schnittstellen mit zusätzlichen Funktionalitäten ergänzt werden können, bieten wir unseren Kunden einen entscheidenden Mehrwert.
Gosheim, 28. März 2025 Maschinenfabrik Berthold Hermle AG Der Vorstand Konzernbilanz zum 31. Dezember 2024der Maschinenfabrik Berthold Hermle AG, GosheimAktiva
Konzern-Gesamtergebnisrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024der Maschinenfabrik Berthold Hermle AG, GosheimGewinn- und Verlustrechnung
Gesamtergebnisrechnung
Konzernkapitalflussrechnung der Maschinenfabrik Berthold Hermle AG, Gosheim, für das Geschäftsjahr 2024
Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung im Geschäftsjahr 2024der Maschinenfabrik Berthold Hermle AG, Gosheim
Entwicklung des Konzernanlagevermögens im Geschäftsjahr 2024der Maschinenfabrik Berthold Hermle AG, Gosheim
Entwicklung des Konzernanlagevermögens im Geschäftsjahr 2023der Maschinenfabrik Berthold Hermle AG, Gosheim
Konzernsegmentberichterstattungder Maschinenfabrik Berthold Hermle AG, Gosheim
KONZERNANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2024DER MASCHINENFABRIK BERTHOLD HERMLE AG, GOSHEIM(1) Allgemeine GrundsätzeDie Maschinenfabrik Berthold HERMLE AG, die ihren Sitz in Gosheim, Industriestraße 8-12, Deutschland, hat und in das Handelsregister beim Amtsgericht Stuttgart, HRB 460397, eingetragen ist, ist die oberste Muttergesellschaft des HERMLE-Konzerns. Die Maschinenfabrik Berthold HERMLE AG und ihre Tochtergesellschaften produzieren und vertreiben hochpräzise Fräsmaschinen und Bearbeitungszentren. Der Konzernabschluss der Maschinenfabrik Berthold HERMLE AG wurde nach den IFRS Accounting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, und den nach § 315e HGB zu beachtenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Dabei wurden alle zum Bilanzstichtag verpflichtend anzuwendenden Standards, Auslegungen und Interpretationen berücksichtigt. Die in den Konzernabschluss einbezogenen Abschlüsse der Gesellschaften werden nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen auf den Stichtag 31. Dezember 2024 aufgestellt. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, werden einige Posten der Konzernbilanz und der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst. Diese werden im Konzernanhang gesondert ausgewiesen und erläutert. Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. Konzernwährung ist der Euro. Die Angaben erfolgen entsprechend kaufmännischer Auf- oder Abrundung in Tausend Euro, sofern nichts anderes erwähnt ist. Der Vorstand der Maschinenfabrik Berthold HERMLE AG hat den Konzernabschluss am 28. März 2025 zur Weitergabe an den Aufsichtsrat freigegeben. Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Konzernabschluss zu prüfen und zu erklären, ob er den Konzernabschluss billigt. (2) Neue und geänderte Standards/InterpretationenFür das Geschäftsjahr 2024 wurden die IFRS zugrunde gelegt, die verpflichtend auf Geschäftsjahre anzuwenden sind, die am 1. Januar 2024 beginnen. Es waren im laufenden Geschäftsjahr folgende Standards und Interpretationen erstmalig verpflichtend zu beachten: Amend. IFRS 16: Leasingverbindlichkeiten aus Sale-and-leaseback Transaktionen Amend. IAS 7 und IFRS 7: Kapitalflussrechnung und Finanzinstrumente: Angaben -Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen Amend. IAS 1: Darstellung des Abschlusses - Klassifizierung von Schulden als kurz-bzw. langfristig Aus der Anwendung dieser neuen Standards und Interpretationen haben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss ergeben. Folgende neue Standards und Interpretationen, die von der Europäischen Union bereits übernommen wurden, sind erst ab dem 1. Januar 2025 verpflichtend anzuwenden: Amend. IAS 21: Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse - Mangel an Umtauschbarkeit Darüber hinaus existieren folgende neue oder geänderte Standards und Interpretationen, die vom IASB herausgegeben wurden, aber von der Europäischen Union noch nicht anerkannt sind. Amend. IFRS 9 Finanzinstrumente und IFRS 7 Finanzinstrumente - Angaben: Änderung an der Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten Amend. IFRS 9 Finanzinstrumente und IFRS 7 Finanzinstrumente - Angaben: Verträge, die sich auf naturabhängigen Strom beziehen IFRS 18: Darstellung und Offenlegung von Informationen in Abschlüssen IFRS 19: Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht - Angaben Der neue IFRS 18 wird Auswirkungen auf die Darstellung der finanziellen Informationen im HERMLE-Konzern, insbesondere in der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Themengebiet der definierten Leistungskennzahlen (MPM), haben. Bei den restlichen Standards ist nach aktuellem Kenntnisstand nicht zu erwarten, dass diese wesentliche Auswirkungen auf den Konzernabschluss haben werden. Von der Möglichkeit, bereits verabschiedete Standards vorzeitig anzuwenden, wurde kein Gebrauch gemacht. (3) KonsolidierungskreisIn den Konzernabschluss werden sämtliche Tochterunternehmen der Maschinenfabrik Berthold HERMLE AG einbezogen. Alle Tochterunternehmen sind Gesellschaften, die direkt von der Maschinenfabrik Berthold HERMLE AG gemäß IFRS 10 beherrscht und darum voll konsolidiert werden. Der Konsolidierungskreis ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle:
Der Konsolidierungskreis bleibt gegenüber dem Vorjahr unverändert. (4) KonsolidierungsgrundsätzeDie Kapitalkonsolidierung erfolgt gemäß IFRS 3 ("Business Combinations") nach der Erwerbsmethode. Danach werden die Anschaffungskosten der erworbenen Anteile mit dem Zeitwert der erworbenen Vermögenswerte und Schulden des Tochterunternehmens zum Zeitpunkt des Erwerbs verrechnet. Ein entstehender positiver Unterschiedsbetrag wird als derivativer Geschäfts- oder Firmenwert aktiviert, ein entstehender negativer Unterschiedsbetrag wird sofort erfolgswirksam aufgelöst. Entstehende Firmenwerte werden mindestens jährlich einem Impairment-Test unterzogen. Zwischenergebnisse zwischen den vollkonsolidierten Gesellschaften werden - soweit wesentlich - eliminiert. Aufwendungen und Erträge sowie Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen Konzerngesellschaften werden aufgerechnet. Für die Anteile konzernfremder Gesellschafter an Konzerngesellschaften ist in Höhe ihres Anteils am Eigenkapital ein Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter gebildet worden. Dieser Betrag beinhaltet neben den Anteilen Dritter am Kapital und den Rücklagen auch den anteiligen Bilanzgewinn. (5) WährungsumrechnungDie Umrechnung der in fremder Währung aufgestellten Jahresabschlüsse der konsolidierten Unternehmen erfolgt auf Grundlage des Konzepts der funktionalen Währung nach der modifizierten Stichtagskursmethode. Da alle in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen in finanzieller, wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht selbständig ihr Geschäft betreiben, ist die funktionale Währung grundsätzlich identisch mit der jeweiligen Landeswährung der Gesellschaft. Daher werden im Konzernabschluss die Vermögenswerte und Schulden mit dem Stichtagskurs, Eigenkapitalposten mit historischen Kursen sowie Aufwendungen und Erträge mit dem Jahresdurchschnittskurs umgerechnet. Aus der Umrechnung des Abschlusses resultierende Umrechnungsdifferenzen werden bis zum Abgang des Tochterunternehmens ergebnisneutral im Eigenkapital erfasst. In den Abschlüssen der einzelnen Konzernunternehmen werden monetäre Posten in Fremdwährung grundsätzlich zum Stichtagskurs umgerechnet. Daraus entstehende Währungsgewinne oder -verluste werden unmittelbar ergebniswirksam erfasst. Währungsumrechnungsdifferenzen aus der Umrechnung von Bilanzposten ausländischer Betriebsstätten werden grundsätzlich erfolgswirksam erfasst. Folgende Wechselkurse wurden für die Umrechnung der wesentlichen Fremdwährungsabschlüsse verwandt:
(6) Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeDie Abschlüsse der HERMLE AG sowie der in- und ausländischen Tochterunternehmen werden entsprechend IFRS 10.19 nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen aufgestellt. AKTIVPOSTENImmaterielle Vermögenswerte und SachanlagenImmaterielle Vermögenswerte werden nach IAS 38 zu Anschaffungskosten bewertet, vermindert um die planmäßige lineare Abschreibung über die voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer. Die Anschaffungskosten eines im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbenen immateriellen Vermögenswerts entsprechen dem beizulegenden Zeitwert im Zeitpunkt des Unternehmenszusammenschlusses. Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer - hierzu zählen Geschäfts- oder Firmenwerte - werden aktiviert und mindestens jährlich einem Impairment-Test nach IAS 36 unterzogen. Sofern ein Wertberichtigungsbedarf festgestellt wird, erfolgt eine Abschreibung. Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte, aus denen dem Konzern mit hoher Wahrscheinlichkeit ein zukünftiger Nutzen zufließt und deren Kosten zuverlässig bestimmt werden können, werden mit den Herstellungskosten aktiviert. Die Herstellungskosten erfassen dabei alle dem Herstellprozess direkt zurechenbaren Kosten und angemessene Teile der damit in Verbindung stehenden Gemeinkosten. Finanzierungskosten werden nicht aktiviert. Forschungs- und nicht aktivierungsfähige Entwicklungsaufwendungen werden bei Entstehung grundsätzlich als laufender Aufwand behandelt. Entwicklungskosten für neue oder wesentlich verbesserte Produkte werden aktiviert, soweit die technische Umsetzbarkeit sowie die Vermarktungsfähigkeit und -absicht gesichert sind. Der Nachweis für die genannten Kriterien wird mit der technischen Erprobung der neuen Produkte im Haus und der erfolgreichen Vorstellung bei Versuchskunden erbracht. In der Entwicklungsphase wird die Werthaltigkeit jährlich durch einen Impairment-Test überprüft. Aktivierte Entwicklungen werden beginnend mit der öffentlichen Vorstellung über einen erwarteten Produktlebenszyklus von drei bis vier Jahren linear abgeschrieben. Das Sachanlagevermögen ist auf der Grundlage der Anschaffungs- und Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer, angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen werden entsprechend dem zu erwartenden Verbrauch des zukünftigen Nutzens vorgenommen. Die Eigenleistungen wurden mit den direkt zurechenbaren Kosten zuzüglich anteiliger Gemeinkosten bilanziert. Reparatur- und Instandhaltungskosten sowie Finanzierungsaufwendungen werden als laufender Aufwand erfasst. Den planmäßigen Abschreibungen liegen folgende konzerneinheitliche Nutzungsdauern zugrunde:
Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer - außer dem Geschäfts- oder Firmenwert - liegen nicht vor. LeasingDie Maschinenfabrik Berthold HERMLE AG beurteilt bei Vertragsbeginn, ob ein Vertrag ein Leasingverhältnis begründet oder beinhaltet. Ein Leasingverhältnis liegt vor, wenn der Vertrag dazu berechtigt, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts gegen Zahlung eines Entgelts für einen bestimmten Zeitraum im Sinne von IFRS 16 zu kontrollieren. Der Konzern ist ausschließlich als Leasingnehmer und nicht als Leasinggeber tätig. Zu Nutzungsbeginn werden für alle Leasingverhältnisse Nutzungsrechte an den Leasinggegenständen und Leasingverbindlichkeiten für die eingegangenen Zahlungsverpflichtungen bilanziert. Kurz laufende Leasingvereinbarungen mit einer Laufzeit von nicht mehr als zwölf Monaten (und ohne Kaufoption) sowie Leasingvereinbarungen, bei denen der dem Leasingvertrag zugrunde liegende Vermögenswert von geringem Wert im Sinne von IFRS 16 ist, wurden entsprechend dem Wahlrecht nicht bilanziert. Die diesbezüglichen Leasingzahlungen werden als Aufwand in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Nichtleasing- und Leasingkomponenten werden grundsätzlich getrennt voneinander bilanziert. Nutzungsrechte werden zum Bereitstellungsdatum mit den Anschaffungskosten aktiviert, die sich aus den Kosten der erfassten Leasingverbindlichkeit, den entstandenen anfänglichen direkten Kosten sowie den vom Leasinggeber gewährten Mietanreizen ergeben. In der Folge werden die Nutzungsrechte um lineare Abschreibungen bis zum Ende des Leasingzeitraums vermindert und um jede Neubewertung der Leasingverbindlichkeit berichtigt. Der erstmalige Ansatz der Leasingverbindlichkeit bestimmt sich als Barwert der über die Laufzeit des Leasingverhältnisses zu leistenden Leasingzahlungen. Die Leasingzahlungen umfassen ausschließlich feste Leasingzahlungen. Bei der Berechnung des Barwerts der Leasingverbindlichkeit verwendet der Konzern seinen Grenzfremdkapitalzinssatz zum Bereitstellungsdatum, da der dem Leasingverhältnis zugrundeliegende Zinssatz nicht ohne Weiteres bestimmt werden kann. Die Leasingverbindlichkeit wird in der Folge erhöht, um dem höheren Zinsaufwand Rechnung zu tragen, und um die geleisteten Leasingzahlungen verringert. Zudem wird der Buchwert der Leasingverbindlichkeit bei Änderungen des Leasingverhältnisses, der Laufzeit, der Leasingzahlungen (z. B. infolge der Veränderung des zur Bestimmung dieser Zahlungen verwendeten Index oder Zinssatzes) oder bei Änderung der Beurteilung einer Kaufoption für den zugrundeliegenden Vermögenswert neu bewertet. Impairment-TestDie Werthaltigkeit des Anlagevermögens wird regelmäßig zum Bilanzstichtag geprüft. Eine Überprüfung findet ebenfalls dann statt, wenn Umstände darauf hindeuten, dass der Wert gemindert sein könnte. Außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen, wenn infolge veränderter Umstände eine voraussichtlich dauerhafte Wertminderung gegeben ist. Die Werthaltigkeit wird durch den Vergleich des Buchwerts der jeweiligen Vermögenswerte mit dem erzielbaren Betrag bestimmt. Der erzielbare Betrag entspricht dem höheren Wert aus der Nutzung oder der Veräußerung des betroffenen Vermögenswerts. Sofern dieser unter den Buchwert gesunken ist, wird eine außerplanmäßige Abschreibung vorgenommen. Steigt der Zeitwert für einen zuvor außerplanmäßig abgeschriebenen Vermögenswert, so findet eine Wertaufholung bis zur Höhe der fortgeführten Anschaffungskosten statt. Ausgenommen von der Wertaufholung ist ein Geschäfts- oder Firmenwert. Geschäfts- oder Firmenwerte werden ebenfalls jährlich oder bei Bestehen von Anhaltspunkten einem Impairment-Test unterzogen. Dabei wird der Buchwert der entsprechenden zahlungsmittelgenerierenden Einheit einschließlich der ihr zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwerte mit dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten verglichen. Die Berechnung verwendet Cashflow-Prognosen, denen ein fünfjähriger Planungszeitraum zugrunde liegt. Die EBIT-Marge liegt im Detailplanungszeitraum in einer Bandbreite von -0,2 % bis 6,1 %. Die Umsatzerlöse sind in diesem Zeitraum mit Steigerungsraten in einer Bandbreite von -17,1 % - mit zunächst auf 12,5 % zu- und dann wieder abnehmender Tendenz geplant. Zur Extrapolation der Cashflow-Prognose für Zeiträume außerhalb des Detailplanungszeitraums wird eine Wachstumsrate von 1 % unterstellt, was der erwarteten langfristigen Wachstumsrate in der Maschinenbau-Branche entspricht. Die Berechnungsmethodik entspricht Stufe 3 der Bewertungshierarchie gemäß IFRS 13. AbzinsungssätzeDie Abzinsungssätze stellen die aktuellen Markteinschätzungen hinsichtlich der den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten jeweils zugeordneten Risiken dar. Hierbei werden der Zinseffekt und die spezifischen Risiken der Vermögenswerte berücksichtigt. Der Abzinsungssatz berücksichtigt die Risiken des Konzerns und seiner Segmente und Gesellschaften, die sich für eine vergleichbare Anlage am Kapitalmarkt ergeben würden, und basiert auf den durchschnittlichen gewichteten Kapitalkosten (WACC). Für die Berechnung des beizulegenden Zeitwerts wurde ein Abzinsungssatz von 9,82 % (Vj. 7,97 %) nach Steuern herangezogen. Im Rahmen des jährlichen Impairment-Tests wurde kein außerplanmäßiger Abschreibungsbedarf ermittelt. Sensitivität der getroffenen AnnahmenIm Rahmen des Wertminderungstests wurden Szenario-Analysen mit abweichenden Annahmen erstellt. Weder ein Zinsanstieg von 200 Basispunkten noch eine EBIT-Margen-Verschlechterung von bis zu 2 % hätten dabei einen Abwertungsbedarf auf den Buchwert zur Folge. Sonstige FinanzanlagenDie sonstigen Finanzanlagen beinhalteten grundsätzlich Finanzanlagen in Form von Terminanlagen oder vergleichbare Finanzanlagen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr, die mit den fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt wurden. VorräteRohstoffe und Handelswaren werden grundsätzlich zu durchschnittlichen Anschaffungskosten oder dem niedrigeren Nettoveräußerungswert bewertet. Unfertige und fertige Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten oder dem niedrigeren Nettoveräußerungswert angesetzt. Die Herstellungskosten enthalten neben den direkt zurechenbaren Kosten die angemessenen und notwendigen Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie darauf entfallende aktivierungspflichtige Verwaltungskosten auf Basis einer normalen Auslastung. Auf länger lagernde Bestände und bei verminderter Verwertbarkeit oder zur verlustfreien Bewertung werden ausreichende Abwertungen auf den niedrigeren Nettoveräußerungswert vorgenommen. Bei Entfall der Gründe werden diese wieder aufgeholt. Fremdkapitalzinsen werden nicht berücksichtigt. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige kurzfristige ForderungenDie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen kurzfristigen Forderungen werden mit dem Nennwert oder dem niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Mögliche und erkennbare Ausfallrisiken bei einzelnen Forderungen sind durch angemessene Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Die Ermittlung der Wertberichtigungen zweifelhafter Forderungen beruht auf Ermessensentscheidungen und Beurteilungen einzelner Forderungen, bei denen neben Kreditwürdigkeit und Zahlungsverzug des jeweiligen Kunden auch aktuelle Konjunkturentwicklungen, aktuelle Geschäftsentwicklungen, länderspezifische Gegebenheiten, Erfahrungen der Vergangenheit etc. berücksichtigt wurden. Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Forderungen und Vermögenswerte mit Laufzeiten über einem Jahr werden mit dem Barwert ausgewiesen. FinanzinstrumenteFinanzinstrumente im Sinne von IFRS 9 sind Verträge, die bei einem Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei dem Vertragspartner zu einer finanziellen Schuld oder einem Eigenkapitalinstrument führen. Finanzielle Vermögenswerte beinhalten insbesondere Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Zahlungsmittel, derivative finanzielle Vermögenswerte sowie marktgängige Wertpapiere und ähnliche Geldanlagen und Finanzinvestitionen. Finanzielle Vermögenswerte, mit Ausnahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, und Verbindlichkeiten werden erstmals am Handelstag erfasst, wenn HERMLE Vertragspartei nach den Verträgen über die Finanzinstrumente wird. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden ab dem Zeitpunkt angesetzt, zu dem sie entstanden sind. Finanzielle Vermögenswerte, mit Ausnahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ohne wesentliche Finanzierungskomponente oder finanzielle Verbindlichkeiten, werden beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Bei Posten, die im Folgenden nicht der Kategorie erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet zuzuordnen sind, werden Transaktionskosten, die direkt mit dem Erwerb oder der Ausgabe zurechenbar sind, als Anschaffungsnebenkosten erfasst. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ohne wesentliche Finanzierungskomponente werden beim erstmaligen Ansatz zum Transaktionspreis (grundsätzlich entspricht dieser den Anschaffungskosten) bewertet. Die Folgebewertung richtet sich nach der Klassifizierung der Finanzinstrumente. Die Klassifizierung von finanziellen Vermögenswerten basiert auf dem Geschäftsmodell, in welchem die Instrumente gehalten werden, sowie der Zusammensetzung der vertraglichen Zahlungsströme. Die Festlegung des Geschäftsmodells erfolgt auf Portfolioebene und richtet sich nach der Intention des Managements sowie den Transaktionsmustern der Vergangenheit. Die Prüfung der Zahlungsströme erfolgt auf Basis der einzelnen Instrumente. Finanzielle Vermögenswerte werden nach IFRS 9 in die folgenden drei Kategorien eingestuft: 1. Finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, 2. Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden und 3. Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werdenFinanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, sind nicht-derivative finanzielle Vermögenswerte mit vertraglichen Zahlungen, die ausschließlich aus Zins- und Tilgungszahlungen auf den ausstehenden Nominalbetrag bestehen und mit dem Ziel gehalten werden, die vertraglich vereinbarten Zahlungsströme zu vereinnahmen, wie z. B. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen oder Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (Geschäftsmodell "Halten"). Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente können insbesondere Kassenbestände, Schecks, Sichteinlagen bei Banken sowie Schuldverschreibungen und Einlagenzertifikate mit einer Restlaufzeit zum Anschaffungszeitpunkt von bis zu drei Monaten umfassen, die nur unwesentlichen Wertschwankungsrisiken unterliegen. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente stimmen in diesem und dem vorherigen Geschäftsjahr mit dem Finanzmittelfonds in der Konzern-Kapitalflussrechnung überein. Nach dem erstmaligen Ansatz werden diese finanziellen Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode abzüglich Wertminderungen bewertet. Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam im Konzernergebnis erfasst, wenn die Kredite und Forderungen wertgemindert oder ausgebucht werden. Die Zinseffekte aus der Anwendung der Effektivzinsmethode sowie Effekte aus der Währungsumrechnung werden ebenfalls erfolgswirksam erfasst. Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werdenFinanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, sind nicht-derivative finanzielle Vermögenswerte mit vertraglichen Zahlungen, die ausschließlich aus Zins- und Tilgungszahlungen auf den ausstehenden Nominalbetrag bestehen und die sowohl mit dem Ziel gehalten werden, die vertraglich vereinbarten Zahlungsströme zu vereinnahmen, als auch Verkäufe zu tätigen, beispielsweise um ein definiertes Liquiditätsziel zu erreichen (Geschäftsmodell "Halten und Veräußern"). Diese Kategorie enthält außerdem Eigenkapitalinstrumente, die nicht zu Handelszwecken gehalten werden und für die die Option zur Erfassung von Zeitwertänderungen im sonstigen Ergebnis ausgeübt wird. Nach der erstmaligen Bewertung werden finanzielle Vermögenswerte dieser Kategorie erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet, wobei nicht realisierte Gewinne oder Verluste im sonstigen Ergebnis erfasst werden. Mit dem Abgang von Schuldinstrumenten dieser Kategorie werden die über das sonstige Ergebnis erfassten kumulierten Gewinne und Verluste aus der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam erfasst. Erhaltene Zinsen aus finanziellen Vermögenswerten, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, werden grundsätzlich als Zinserträge unter Anwendung der Effektivzinsmethode erfolgswirksam berücksichtigt. Zeitwertänderungen von Eigenkapitalinstrumenten, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, werden nicht erfolgswirksam erfasst, sondern bei Abgang in die Gewinnrücklage umgebucht. Dividenden werden mit Entstehung des Rechtsanspruchs auf Zahlung erfolgswirksam erfasst. Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werdenErfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte umfassen finanzielle Vermögenswerte, deren Zahlungsströme nicht ausschließlich aus Zins- und Tilgungszahlungen auf den ausstehenden Nominalbetrag bestehen. Daneben sind auch finanzielle Vermögenswerte enthalten, die weder dem Geschäftsmodell "Halten" noch dem Geschäftsmodell "Halten und Veräußern" zugeordnet wurden. Ebenfalls hier enthalten sind Aktien oder verzinsliche Wertpapiere, die mit der Absicht der kurzfristigen Veräußerung erworben wurden. Gewinne oder Verluste aus diesen finanziellen Vermögenswerten werden erfolgswirksam erfasst. Derivative FinanzinstrumenteZur Absicherung bestehender oder geplanter operativer Grundgeschäfte und damit verbundener Risiken setzt HERMLE derivative Finanzinstrumente ein. Derzeit werden im Wesentlichen Devisentermingeschäfte zur Absicherung von Fremdwährungsrisiken eingesetzt. Derivative Finanzinstrumente wie Devisentermingeschäfte werden durch die HERMLE AG bei ihrer erstmaligen Erfassung mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt. Die Zeitwerte sind auch für die Folgebewertung relevant. Derivative Finanzinstrumente mit einem positiven beizulegenden Zeitwert werden unter den sonstigen kurzfristigen Forderungen, solche mit einem negativen Zeitwert unter den sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Im Rahmen des Hedge Accounting werden Wertveränderungen von Fair Value Hedges, die zur Absicherung von Wertschwankungen von Bilanzposten dienen, ebenso wie die Wertschwankungen von bilanzierten Grundgeschäften ergebniswirksam in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Wertveränderungen von Cashflow Hedges werden unter Berücksichtigung latenter Steuern ergebnisneutral direkt gegen das kumulierte übrige Eigenkapital verrechnet. WertminderungenGrundsätzlich ist das Modell der erwarteten Kreditausfälle nach dem Konzept der 12-Monats-Kreditausfälle anzuwenden. Die Bewertung über die Gesamtlaufzeit ist anzuwenden, wenn das Kreditrisiko eines finanziellen Vermögenswerts am Abschlussstichtag seit dem erstmaligen Ansatz signifikant gestiegen ist. Die Bewertung über die Gesamtlaufzeit ist immer bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und für vertragliche Vermögenswerte ohne wesentliche Finanzierungskomponente vorzunehmen. Das Wertminderungsmodell ist auf finanzielle Vermögenswerte anzuwenden, die zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Die Wertminderungen in Form von Einzelwertberichtigungen tragen den erwarteten Ausfallrisiken angemessen Rechnung. Konkrete Ausfälle führen zur Ausbuchung der betreffenden Forderung. Im Rahmen der Ermittlung der Einzelwertberichtigungen werden Forderungen, für die ein potenzieller Abwertungsbedarf besteht, auf Wertminderungen untersucht und gegebenenfalls wertberichtigt. Die Ermittlung beruht auf Einschätzungen und Beurteilungen einzelner Forderungen. Hierbei werden neben Kreditwürdigkeit und Zahlungsverzug des jeweiligen Kunden auch aktuelle und zukünftig mögliche Konjunktur- und Branchenentwicklungen, länderspezifische Risiken und Erfahrungswerte der Vergangenheit berücksichtigt. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente werden bei Banken und Finanzinstituten mit guter bis sehr guter Bonität hinterlegt. Die Wertberichtigungen auf Zahlungsmittel werden auf der Grundlage erwarteter Verluste innerhalb von zwölf Monaten berechnet. Dies spiegeln die kurzen Laufzeiten wider. PASSIVPOSTENRückstellungen und VerbindlichkeitenDie Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle am Bilanzstichtag erkennbaren rechtlichen und faktischen Verpflichtungen und Risiken gegenüber Dritten, die auf vergangenen Geschäftsvorfällen oder vergangenen Ereignissen beruhen, die künftig wahrscheinlich zu einem Abfluss von Ressourcen führen und verlässlich geschätzt werden können. Sie werden in Höhe ihres wahrscheinlichen Erfüllungsbetrags gebildet und nicht mit eventuellen Rückgriffsansprüchen verrechnet. Langfristige Rückstellungen werden, sofern der aus der Diskontierung entstehende Zinseffekt wesentlich ist, mit ihrem auf den Bilanzstichtag abgezinsten Erfüllungsbetrag bilanziert. Finanzielle Verbindlichkeiten sind grundsätzlich mit dem beizulegenden Zeitwert passiviert. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige originär finanzielle Verbindlichkeiten werden mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Latente SteuernAuf alle temporären Differenzen zwischen den Wertansätzen in der IFRS-Bilanz und der Steuerbilanz der Einzelgesellschaften sowie auf ergebniswirksame Konsolidierungsmaßnahmen werden latente Steuern ausgewiesen. Darüber hinaus werden auch aktive latente Steuern für Steuerminderungsansprüche aufgrund steuerlicher Verlustvorträge bilanziert, soweit die zukünftige Realisierbarkeit ausreichend gesichert ist. Die zur Berechnung der latenten Steuern verwendeten Steuersätze sind jeweils die zum Realisationszeitpunkt geltenden bzw. erwarteten Steuersätze. KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNGUmsatzerlöseNach IFRS 15 werden Umsatzerlöse erfasst, sobald der Kunde die Verfügungsgewalt über die Produkte oder erbrachten Dienstleistungen erlangt. Dies ist grundsätzlich dann gegeben, wenn die Erzeugnisse geliefert oder die Dienstleistungen erbracht worden sind und somit der Gefahrenübergang auf den Kunden erfolgt ist. Sofern Ersatzteile im Zusammenhang mit einem Serviceauftrag stehen, erfolgt die Umsatzrealisierung erst mit Abschluss des Serviceauftrags, da erst in diesem Moment die vereinbarte Gegenleistung vollständig erfüllt wird. Zudem sind bei jedem Vertrag die daraus resultierenden Leistungsverpflichtungen zu identifizieren. Ein Vertrag oder die Summe zusammengefasster Verträge kann mehrere Leistungsverpflichtungen umfassen, die jeweils eigenen Regelungen hinsichtlich der Höhe und des Zeitpunkts der Umsatzrealisation unterliegen. Verträge mit Kunden über den Verkauf von Gütern enthalten bei HERMLE lediglich Garantie- und Schulungsleistungen als separate Leistungsverpflichtungen. Grundsätzlich bestehen im Zusammenhang mit den Verkaufsverträgen länderspezifische, gesetzliche Gewährleistungen, die auch nach Anwendung des IFRS 15 wie bisher nach IAS 37 über die Bildung von Rückstellungen berücksichtigt werden. Darüber hinaus bietet HERMLE erweiterte Gewährleistungen an, die als separate Leistungsverpflichtung zu beurteilen sind und denen ein Einzelveräußerungspreis zugeordnet werden kann. Die Realisierung des Umsatzes erfolgt nach IFRS 15 zeitanteilig mit Ablauf der Gewährleistungszeit. HERMLE gewährt normalerweise verlängerte Garantien bis zu 36 Monate und damit über die gesetzlichen Gewährleistungsfristen (im Inland in der Regel 24 Monate, im Ausland in der Regel 12 Monate) hinaus. Auch den Schulungsleistungen wird entsprechender Umsatz in Höhe des Einzelveräußerungspreises zugeordnet, der bei Erbringung der Leistungen realisiert wird. Schulungsleistungen im Zusammenhang mit dem Maschinenverkauf werden in der Regel bis zu zwei Jahre nach Auslieferung der Maschinen erbracht. Bei allen Dienstleistungsverträgen werden die Umsätze gemäß IFRS 15 zeitpunktbezogen mit Erbringung der Dienstleistungen realisiert. Bei Verträgen, bei denen verschiedene Leistungsverpflichtungen enthalten sind, erfolgt die Allokation anhand der Einzelveräußerungspreise, wie die Dienstleistungen auch in separaten Transaktionen angeboten werden. Die Einzelveräußerungspreise entsprechen dabei auch den beizulegenden Zeitwerten der Dienstleistungskomponenten. Die Umsatzerlöse für diese Leistungsverpflichtungen sowie die zugehörigen Kosten werden nach Erbringung der Leistung erfasst. Die Umsatzerlöse werden abzüglich Skonti und Preisnachlässen ausgewiesen. Zuwendungen der öffentlichen HandZuwendungen der öffentlichen Hand werden zu ihrem beizulegenden Zeitwert erfasst, wenn mit hinreichender Sicherheit davon auszugehen ist, dass die Zuwendungen gewährt werden und der Konzern die damit verbundenen Bedingungen erfüllt. Öffentliche Zuwendungen, die für den Konzern angefallene Aufwendungen kompensieren, werden planmäßig in den Zeiträumen, in denen die Aufwendungen erfasst werden, in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Zuwendungen der öffentlichen Hand für Sozialversicherungsbeiträge in Deutschland werden mit dem Personalaufwand verrechnet. Im Berichtsjahr ergaben sich hieraus Erstattungen aus Kurzarbeitergeld, Verdienstausfall sowie aus Ausbildungszuschüssen (Vj. Erstattungen von Corona-Ausfallgeld im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes, Ausbildungszuschüsse) in Höhe von T-Euro 79 (Vj. T-Euro 22). ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERNBILANZ(7) AnlagevermögenDie Entwicklung und Aufteilung des Anlagevermögens ist im Anlagenspiegel dargestellt. Im Geschäftsjahr wurden keine Entwicklungskosten aus der Entwicklung von neuen Werkzeugmaschinenprodukten aktiviert. Die unmittelbar als Aufwand erfassten Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen beliefen sich auf T-Euro 19.220 (Vj. T-Euro 18.157). Der Goodwill resultiert aus der Erstkonsolidierung der HERMLE Systemtechnik GmbH im Geschäftsjahr 2018. Die sonstigen immateriellen Vermögenswerte umfassen technisches Know-how, Patente, Software, Lizenzen und ähnliche Rechte. Bei den Grundstücken und Bauten handelt es sich hauptsächlich um im Eigentum befindliche Vermögensgegenstände und daneben in geringem Umfang um Nutzungsrechte auf gemieteten Flächen, die nach IFRS 16 "Leasingverhältnisse" aktiviert werden. Zu weiteren Angaben bilanzierter Leasingverhältnisse vgl. Abschnitt Leasingverhältnisse. Eine Übersicht über die von der Maschinenfabrik Berthold HERMLE AG gehaltenen Beteiligungen ist unter (3) Konsolidierungskreis dargestellt. LeasingverhältnisseDer Konzern hat im Wesentlichen Leasingverträge für Gebäudemietverträge und Kfz-Leasingverträge. In der folgenden Tabelle sind die Buchwerte der bilanzierten Nutzungsrechte und die Veränderung während der Berichtsperiode dargestellt:
Die folgende Tabelle zeigt die Buchwerte der Leasingverbindlichkeiten und die Veränderung in der Berichtsperiode:
Bei Gebäudemietverträgen können die Laufzeiten bis zu fünf Jahre betragen. Die Laufzeit der Kfz-Leasingverträge beträgt in der Regel drei bis vier Jahre. (8) Sonstige FinanzanlagenDer Posten beinhaltet Termingeldanlagen sowie Genossenschaftsanteile. Wir verweisen auf die Angaben unter (11). (9) VorräteDie Vorräte gliedern sich wie folgt auf:
Der Buchwert der zu Nettoveräußerungspreisen angesetzten Vorräte belief sich auf T-Euro 13.727 (Vj. T-Euro 11.209). Die im Geschäftsjahr ergebniswirksam erfasste Verminderung der Wertberichtigung auf Vorräte betrug T-Euro 692 (Vj. T-Euro 490). Geleistete Anzahlungen werden netto ohne Umsatzsteuer ausgewiesen. (10) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige kurzfristige Forderungen
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr beliefen sich auf T-Euro 3.094 (Vj. T-Euro 4.260). Die übrigen Forderungen und sonstigen Vermögenswerte hatten ausschließlich eine Restlaufzeit unter einem Jahr. Die übrigen sonstigen Vermögenswerte enthalten darüber hinaus als Hauptposten kurzfristige Forderungen gegen Lieferanten aus Rücksendungen sowie kurzfristige Forderungen gegen Mitarbeiter. Nachfolgend ist die Zusammensetzung der nicht wertberichtigten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen klassifiziert nach Überfälligkeit dargestellt:
Hinsichtlich des weder wertgeminderten noch in Zahlungsverzug befindlichen sowie überfälligen Bestands an Forderungen aus Lieferungen und Leistungen deuten zum Abschlussstichtag keine Anzeichen darauf hin, dass die Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen werden. Die nachfolgende Tabelle gibt die Veränderung in den Wertberichtigungen auf den Bestand an Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und an sonstigen kurzfristigen Forderungen wieder:
In der nachfolgenden Tabelle sind die Aufwendungen für die vollständige Ausbuchung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die Erträge aus dem Eingang von ausgebuchten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen dargestellt:
(11) Sonstige Finanzanlagen, Wertpapiere und sonstige AnlagenTerminanlagen mit einer Restlaufzeit von mehr als zwölf Monaten werden in Höhe von T-Euro 0 (Vj. T-Euro 3.000) unter den langfristigen sonstigen Finanzanlagen ausgewiesen. Im Berichtsjahr werden unter diesem Posten Termingeldanlagen mit einer Restlaufzeit von weniger als zwölf Monaten in Höhe von T-Euro 34.000 (Vj. T-Euro 49.000) ausgewiesen. (12) Flüssige MittelDie flüssigen Mittel betreffen im Wesentlichen Guthaben bei Kreditinstituten.
(13) EigenkapitalDas Grundkapital ist gegenüber Vorjahr unverändert und ist eingeteilt in 4.000.000 Stück Stamm- und 1.000.000 Stück stimmrechtslose Vorzugsaktien. Die Vorzugsaktien sind mit einer Mehrdividende von Euro 0,05 ausgestattet. Der rechnerische Nennwert der Aktien beträgt Euro 3,00 je Aktie. Die Kapitalrücklage enthält Einstellungen aus dem Verkauf von in früheren Geschäftsjahren erworbenen eigenen Aktien über die Börse. Im Geschäftsjahr wurden T-Euro 40.000 (Vj. T-Euro 16.000) den Gewinnrücklagen der Maschinenfabrik Berthold HERMLE AG zugeführt. Weitere T-Euro 21 (Vj. T-Euro 74) wurden den Gewinnrücklagen der Tochtergesellschaften zugeführt. Vom Vorstand wurde in der Aufsichtsratssitzung am 19. März 2025 vorgeschlagen, der Hauptversammlung aus dem Bilanzgewinn 2024 der Maschinenfabrik Berthold HERMLE AG von T-Euro 107.053 einen Betrag in Höhe von T-Euro 50.050 durch Zahlung einer Dividende in Höhe von insgesamt Euro 10,00 je Stammaktie und Euro 10,05 je Vorzugsaktie auszuschütten, keine Zuführung zu anderen Gewinnrücklagen vorzunehmen und den verbleibenden Betrag in Höhe von T-Euro 57.003 auf neue Rechnung vorzutragen. Im Geschäftsjahr 2024 wurde für das Geschäftsjahr 2023 eine Dividende in Höhe von insgesamt Euro 15,00 je Stammaktie und Euro 15,05 je Vorzugsaktie ausgeschüttet. Die Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung enthält die Differenzen aus der Umrechnung ausländischer Tochtergesellschaften. Das kumulierte übrige Eigenkapital enthält die Effekte aus der erfolgsneutralen Bewertung von derivativen Finanzinstrumenten. Im Geschäftsjahr wurde ein Betrag von T-Euro 7 (Vj. T-Euro 309) dem Eigenkapital entnommen und als Ertrag (Vj. Ertrag) im Periodenergebnis erfasst. Daneben wurden Aufwendungen (Vj. Erträge) aus der Marktbewertung von derivativen Finanzinstrumenten, die auf Cashflow-Hedges entfallen, in Höhe von T-Euro 259 (Vj. T-Euro 7) erfolgsneutral mit dem Eigenkapital verrechnet. Die Entwicklung des Eigenkapitals und seiner Bestandteile sind in der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt. (14) Anteile anderer GesellschafterDer verbleibende Posten entfällt auf den anderen Gesellschaftern zustehenden Anteil am Eigenkapital der HERMLE WWE AG. (15) Rückstellungen
Die Rückstellungen betreffen im Personalbereich im Wesentlichen Gleitzeitrückstellungen, Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen sowie Prämienzahlungen. Die Vertriebs- und Einkaufsrisiken betreffen Gewährleistung, Kulanz und andere nachlaufende Leistungen, Abnahme- oder Rückkaufverpflichtungen und eine Reihe sonstiger Einkaufs- und Vertriebsrisiken. Im übrigen Bereich sind sonstige offene Leistungen und Verbindlichkeiten ausgewiesen, die dem Grunde und/oder ihrer endgültigen Höhe nach noch nicht feststehen. Die langfristigen Rückstellungen betreffen, wie im Vorjahr, die Personalrückstellungen, insbesondere für Jubiläums- und Altersteilzeitverpflichtungen. Die anderen Veränderungen umfassen Währungs- und Zinseffekte in Höhe von insgesamt T-Euro 270 (Vj. T-Euro 163), die als Aufwand (Vj. Ertrag) erfasst wurden. Die Effekte aus der Aufzinsung und aus Veränderungen des Diskontierungszinssatzes in Höhe von T-Euro 35 (Vj. T-Euro 18) entfielen mit T-Euro 23 (Vj. T-Euro 14) auf Personalrückstellungen und mit T-Euro 12 (Vj. T-Euro 4) auf sonstige Rückstellungen. (16) VerbindlichkeitenDie Verbindlichkeiten betreffen im Einzelnen:
Bei den kurzfristigen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen handelsübliche Eigentumsvorbehalte. Die in den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesenen derivativen Finanzinstrumente sind gemäß IFRS 9 zum Marktwert angesetzt. Sie betreffen die negativen Marktwerte von Devisensicherungsgeschäften im Rahmen der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen gemäß IFRS 9 bzw. IAS 39. Soweit sie als Fair Value Hedges Sicherungszwecken dienen, stehen den negativen Marktwerten gegenläufige Werterhöhungen in den Bilanzposten der zugeordneten Grundgeschäfte gegenüber. Die erhaltenen Anzahlungen werden netto ohne Umsatzsteuer ausgewiesen. ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG(17) UmsatzerlöseDie folgende Tabelle enthält die Verteilung der Umsätze 2024 und 2023 nach Absatzregionen sowie die Überleitung der Umsätze nach Produkt- und Dienstleistungsbereichen auf die berichtspflichtigen Segmente.
Die Vertragssalden stellen sich wie folgt dar:
Die erhaltenen Anzahlungen betreffen von Kunden erhaltene Anzahlungen für Maschinenverkäufe. Die Vertragsverbindlichkeiten enthalten im Wesentlichen bereits berechnete, aber noch nicht erbrachte Garantie- und Schulungsleistungen. Bei der vertraglichen Schuld aus Anzahlungsrechnungen handelt es sich um fällige, noch nicht gezahlte Anzahlungsrechnungen, für die ein unbedingter Anspruch auf die Zahlung besteht. Vertragsvermögenswerte bestehen nicht. Im Geschäftsjahr 2024 wurden Umsatzerlöse in Höhe von T-Euro 1.444 (Vj. T-Euro 1.398) erfasst, die zu Beginn des Geschäftsjahres in den Vertragsverbindlichkeiten enthalten waren. HERMLE erwartet, dass in den Vertragsverbindlichkeiten zum 31. Dezember 2024 enthaltene Beträge in Höhe von T-Euro 2.650 im Jahr 2025, in Höhe von T-Euro 578 im Jahr 2026 zu Umsatz führen. (18) Sonstige betriebliche ErträgeDie sonstigen betrieblichen Erträge betreffen:
In den übrigen sonstigen betrieblichen Erträgen sind als wesentliche Bestandteile Erträge aus Vermietung und Verpachtung, aus Weiterbelastungen von Kosten sowie Entschädigungszahlungen von Versicherungen und anderen Dritten enthalten. (19) MaterialaufwandDie Materialaufwendungen betreffen:
(20) PersonalaufwandDie Personalaufwendungen beinhalten:
Es fielen wie im Vorjahr keine Aufwendungen für Altersversorgung an. Es wurden durchschnittlich beschäftigt:
Die Gesamtbezüge des Vorstands betragen T-Euro 3.500. Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats belaufen sich auf T-Euro 160. (21) AbschreibungenDie Abschreibungen betreffen im Wesentlichen planmäßige Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte des Anlagevermögens und Sachanlagen. Im Geschäftsjahr sind außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von T-Euro 146 (Vj. T-Euro 5) enthalten. (22) Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die übrigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen überwiegend Aufwendungen für Vertrieb, Service und Verwaltung sowie Instandhaltungsaufwendungen für Gebäude, Betriebs- und Geschäftsausstattung. Daneben sind sogenannte Kostensteuern für Kfz- und Grundsteuern sowie ausländische Repräsentanzen enthalten. In den übrigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Aufwendungen in Bezug auf Leasingverhältnisse in Höhe von T-Euro 1.954 (Vj. T-Euro 1.527) enthalten. Davon entfallen T-Euro 1.544 (Vj. T-Euro 1.493) auf kurzfristige Leasingverhältnisse und T-Euro 410 (Vj. T-Euro 34) auf Leasingverhältnisse für Vermögenswerte von geringem Wert, die nicht kurzfristig sind. Für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses der Maschinenfabrik Berthold HERMLE AG sind im Jahr 2024 Honorare des Abschlussprüfers in Höhe von T-Euro 252 (Vj. T-Euro 258) angefallen. Darüber hinaus wurden im laufenden Jahr T-Euro 0 für andere Bestätigungsleistungen, T-Euro 0 für Steuerberatungsleistungen und T-Euro 0 für sonstige Leistungen berechnet. (23) FinanzergebnisDas Finanzergebnis gliedert sich wie folgt:
Die sonstigen Zinsen und ähnliche Erträge betreffen im Wesentlichen Zinserträge aus Festgeldanlagen bei Kreditinstituten. Der Zinsaufwand betrifft neben externen Zinsen im Wesentlichen den internen Aufwand aus der Aufzinsung von kurz- und langfristigen Rückstellungen. (24) Steuern vom Einkommen und ErtragDie Steuern vom Einkommen und Ertrag betreffen:
Die nachfolgende Tabelle leitet vom errechneten bzw. erwarteten zum tatsächlichen Ertragsteueraufwand über und erläutert die wesentlichen Unterschiede in zusammengefasster Form:
Die errechnete Ertragsteuer wurde für Inlandsgesellschaften auf Basis eines Steuersatzes von 26,50 % (Vj. 26,50 %) errechnet, die latenten Steuern wurden auf Basis eines Steuersatzes von 26,50 % (Vj. 26,50 %) gebildet. Der Steuersatz beinhaltet Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag. Die ausgewiesenen aktiven und passiven latenten Steuern betreffen folgende Bilanzposten:
Die aktiven latenten Steuern werden unter dem Posten langfristige Vermögenswerte in der Konzern-Bilanz ausgewiesen, die passiven latenten Steuern innerhalb des Postens langfristige Verbindlichkeiten. Im Zusammenhang mit Anteilen an Tochtergesellschaften bestehen temporäre Differenzen in Höhe von T-Euro 2.816 für die keine latente Steuerschuld angesetzt wurde. Steuerlich vortragsfähige Verlustvorträge in Höhe von T-Euro 6.548 (Vj. T-Euro 5.848) sind aufgrund ungewisser Realisationsmöglichkeiten nicht angesetzt worden. (25) Ergebnis je Aktie
Die Gesellschaft besitzt keine eigenen Aktien oder Vorzugsaktien. Auch im Übrigen kam es zu keinen weiteren Veränderungen in den Eigenkapitalinstrumenten. Die Vorzugsaktien erhalten eine nachzahlbare Mehrdividende von 0,05 Euro je Aktie verglichen mit den Stammaktien. Dieser Mehranteil am Gewinn wird bei der Berechnung des Ergebnisses je Aktie zunächst einheitlich gekürzt und nur beim Ergebnis je Vorzugsaktie wieder hinzuaddiert. (26) Konzern-KapitalflussrechnungDie Entwicklung der Geldströme und deren Auswirkung auf den Fonds der Zahlungsmitteläquivalente sind in der Konzern-Kapitalflussrechnung dargestellt. Dabei wird zwischen Zahlungsströmen aus laufender Geschäftstätigkeit sowie aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit unterschieden. Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit wird nach der indirekten Methode, der Cashflow aus der Investitions- sowie aus der Finanzierungstätigkeit wird dagegen zahlungsbezogen ermittelt. Effekte aus der Währungsumrechnung sowie Änderungen des Konsolidierungskreises werden dabei bereinigt. Die unter (12) erläuterten Zahlungsmittel aus Kassenbeständen und Guthaben bei Kreditinstituten bilden den Finanzmittelfonds. Steuerzahlungen sowie Zinszahlungen werden in voller Höhe als Mittelab- bzw. -zuflüsse aus der Geschäftstätigkeit ausgewiesen. Im Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit sind Cashflows aus Zinsen und sonstigen Finanzaufwendungen von T-Euro +3.564 (Vj. T-Euro +2.082) sowie Cashflows aus Steuern von T-Euro -43.327 (Vj. T-Euro -29.225) enthalten. (27) SegmentberichterstattungHERMLE folgt für die Segmentberichterstattung dem IFRS 8 "Operating Segments", der verpflichtend die Einteilung der Segmente entsprechend dem "Management Approach" fordert. Hiernach werden Informationen zu den operativen Segmenten auf Basis der internen Organisations- und Managementstruktur veröffentlicht. Maßgeblich hierbei ist die interne Finanzberichterstattung an das oberste Führungsgremium der Gesellschaft, das bei HERMLE durch den Vorstand repräsentiert wird. Vor diesem Hintergrund orientiert sich die vorliegende Segmentberichterstattung an der Segmentierung entsprechend den Vertriebsaktivitäten. Die Segmente unterteilen sich einerseits in die homogenen Aktivitäten der ausländischen Vertriebsgesellschaften und Vertriebsniederlassungen, die die Funktion von Vertragshändlern und Vertriebsniederlassungen abdecken, und andererseits die verbleibenden Inlandsgesellschaften, die ihre Ergebnisse jeweils laufend berichten. Die Gesellschaften und Niederlassungen werden nach ihrer Zugehörigkeit in die Segmente eingeordnet. Dem Segment Auslandsvertrieb gehören die Gesellschaften HERMLE USA INC., HERMLE Properties INC., HERMLE Nederland BV, HERMLE Italia S.R.L., HERMLE (Schweiz) AG, HERMLE WWE AG (Schweiz), HERMLE Mexiko S. DE R.L. DE C.V., HERMLE SEA Co, Ltd. (Thailand), HERMLE Machine (Shanghai) Co. Ltd., China, HERMLE France SAS, Les Ulis (Frankreich) und die HERMLE South East Europa SRL, Medias (Rumänien), sowie die Vertriebsniederlassungen der HERMLE AG in Österreich, der Tschechischen Republik, Dänemark und Polen an. Umsätze und Leistungen zwischen den Segmenten werden auf Basis von marktüblichen Konditionen verrechnet. HERMLE misst den Erfolg der Segmente primär anhand des Betriebsergebnisses. Forderungen und Verbindlichkeiten, Rückstellungen, Erträge und Aufwendungen zwischen den Segmenten werden in der Spalte Konsolidierungseffekte eliminiert. Außerdem werden in der Spalte Konsolidierungseffekte auch die Posten ausgewiesen, die den genannten Segmenten nicht zugeordnet werden können. Der Segmentberichterstattung liegen grundsätzlich dieselben Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wie im Konzernabschluss zugrunde. Die Vermögenswerte der Segmente umfassen grundsätzlich alle Vermögenswerte, wobei die segmentübergreifenden Beziehungen in der Spalte Konsolidierungen enthalten sind. Ausgenommen von den Vermögenswerten sind jedoch im Bereich der Finanzanlagen alle Anteile, Beteiligungen und Ausleihungen an Unternehmen, die voll oder anteilig in den Konzernabschluss einbezogen sind. Aufgrund der Kundenstruktur und der Geschäftsaktivitäten von HERMLE ergab sich in den Berichtsjahren keine wesentliche Konzentration auf einzelne Kunden oder Regionen. (28) Eventualverbindlichkeiten und sonstige finanzielle VerpflichtungenAm Bilanzstichtag bestanden folgende Eventualverbindlichkeiten und sonstige finanzielle Verpflichtungen:
(29) FinanzinstrumenteOriginäre FinanzinstrumenteDer folgende Abschnitt enthält weitere wesentliche Erläuterungen zu den bilanzierten Finanzinstrumenten und deren Ergebniswirkung in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung im Sinne von IFRS 7. Aus den nachfolgenden Übersichten ergeben sich die Zusammensetzung der Finanzinstrumente nach Bilanzposten und Bewertungskategorien, der beizulegende Zeitwert sowie die Bewertungsergebnisse nach Bewertungskategorien. Die Wertansätze der Finanzinstrumente nach Bewertungskategorien gemäß IFRS 9 zum 31. Dezember 2024 stellen sich wie folgt dar: Aktiva
Die Wertansätze der Finanzinstrumente nach Bewertungskategorien gemäß IFRS 9 zum 31. Dezember 2023 stellen sich wie folgt dar: Aktiva
Die Nettoergebnisse der Finanzinstrumente nach Bewertungskategorien stellen sich für das Geschäftsjahr 2024 nach IFRS 9 wie folgt dar:
Die Nettoergebnisse der Finanzinstrumente nach Bewertungskategorien stellen sich für das Geschäftsjahr 2023 nach IFRS 9 wie folgt dar:
Die Nettogewinne bzw. -verluste aus Ausleihungen und Forderungen beinhalten im Wesentlichen Veränderungen in den Wertberichtigungen, Währungsumrechnungen, Erträge aus Zahlungseingängen, Wertaufholungen sowie Zinserträge. Die Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte der in den vorstehenden Tabellen dargestellten Finanzinstrumente orientiert sich an einer Fair-Value-Hierarchie, die die Bedeutung der für die Bewertung verwendeten Inputdaten berücksichtigt und sich wie folgt gliedert: Stufe 1: auf aktiven Märkten notierte (unverändert übernommene Preise) für identische Vermögenswerte und Verbindlichkeiten; Stufe 2: für den Vermögenswert oder die Verbindlichkeit entweder direkt (als Preis) oder indirekt (in Ableitung von Preisen) beobachtbare Inputdaten, die keinen notierten Preis nach Stufe 1 darstellen; Stufe 3: herangezogene Inputdaten, die nicht auf beobachtbaren Marktdaten für die Bewertung des Vermögenswerts und der Verbindlichkeit basieren (nicht beobachtbare Inputdaten). Im Geschäftsjahr und im Vorjahr erfolgte die Bestimmung der ausgewiesenen beizulegenden Zeitwerte ausschließlich nach Stufe 2 der Fair-Value-Hierarchie. Derivative Finanzinstrumente und SicherungsstrategienFinanzrisikomanagementDer HERMLE-Konzern verfügte zum 31. Dezember 2024 über eine überdurchschnittliche Eigenkapitalquote in Höhe von 74,1 %. Der Bestand an liquiden Mitteln und Wertpapieren betrug zum Bilanzstichtag T-Euro 141.370. Die liquiden Mittel und Wertpapiere betreffen Schuldner mit allgemein als derzeit gut eingestufter Bonität. Aufgrund dieser Umstände ist der HERMLE-Konzern hinsichtlich der Finanzierung von Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen und der Dividendenausschüttung nicht auf verzinsliches Fremdkapital angewiesen. Der HERMLE-Konzern ist stets darauf bedacht, ausreichend finanzielle Reserven vorzuhalten, um kurzfristig auf etwaige Änderungen der wirtschaftlichen Situation reagieren zu können. Nachfolgend wird auf die Finanzrisiken eingegangen, soweit diese für den HERMLE-Konzern von Bedeutung sind. ZinsänderungsrisikenZinsänderungsrisiken ergeben sich aus der Anlage der liquiden Mittel in Form von variablen und kurzlaufenden festverzinslichen Anlagen. Weitere Zinsrisiken bestehen nicht, da insbesondere kein verzinsliches Fremdkapital und nur geringe Leasingverbindlichkeiten vorhanden sind. Die liquiden Mittel waren zum Jahresende überwiegend mit Restlaufzeiten unter einem Jahr angelegt, ganz überwiegend sogar mit Laufzeiten bis zu drei Monaten und damit praktisch einer variablen Verzinsung gleichgestellt. Eine Erhöhung der Zinssätze um 0,5 % über die Laufzeit eines Jahres hätte für die zum Jahresende gehaltenen liquiden Mittel und Wertpapiere des Umlaufvermögens zur Folge, dass sich das Zinsergebnis des Folgejahres um circa 0,7 Mio. Euro (Vj. 0,8 Mio. Euro) verbessern könnte. Das Risiko aus Zinsverschlechterung besteht in gleichem Umfang, da Banken sinkende Zinssätze ebenso direkt an die Kunden weitergegeben. Dieser Effekt liegt damit spiegelbildlich bei circa -0,7 Mio. Euro (Vj. -0,8 Mio. Euro). AusfallrisikenWesentliche Konzentrationen von Ausfallrisiken bestehen im HERMLE-Konzern nicht, da mit keinem Endkunden mehr als 10 % des Umsatzes des Konzerns erzielt wird. Darüber hinaus werden die Ausfallrisiken durch die fortlaufende Beobachtung des Zahlungsverhaltens unserer Kunden und ein konsequentes Forderungsmanagement weiter reduziert. Allerdings beurteilen wir vor dem Hintergrund eines bereits im Gang befindlichen Konjunkturabschwungs und beeinträchtigten Ertrags- und Finanzlage in einzelnen Abnehmerbranchen unserer Produkte das Kreditrisiko derzeit höher als im Durchschnitt der Vorjahre. Die Anlage der liquiden Mittel erfolgt in Wertpapiere bzw. Schuldner mit allgemein als noch gut eingestufter Bonität, sodass hier aus heutiger Sicht trotz latenter Risiken aus den Kapitalmärkten und für die Banken nicht von kurzfristigen Ausfallrisiken auszugehen ist. Zudem werden weiterhin eher kurze Anlagefristen gewählt. Das für uns indirekte, falls eintretend brisante Ausfallrisiko komplett überschuldeter Staaten kann durch uns hinsichtlich der Eintrittswahrscheinlichkeit nicht beurteilt werden, ist im Laufe der letzten Jahre aber angestiegen und bei einzelnen Staaten insbesondere der Eurozone mittelfristig weiter als "hoch" einzuschätzen. Durch den sogenannten "Stabilitätspakt" und definierte Neuverschuldungsgrenzen wurden risikobegrenzende Gegenmaßnahmen eingeleitet, die jedoch im Zuge der Corona-Pandemie und des weiter andauernden Ukraine Kriegs in praktisch allen Ländern zeitweise außer Kraft gesetzt, durch "Sondervermögen" umgangen oder "flexibel gehandhabt" wurden. Damit steigt die Wahrscheinlichkeit, dass auch die künftige Regeleinhaltung sehr in Frage steht. Das maximale Ausfallrisiko ergibt sich aus dem Buchwert der in der Konzernbilanz angesetzten finanziellen Vermögenswerte. LiquiditätsrisikenDer HERMLE-Konzern verfügt über überdurchschnittlich hohe Bestände an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten. Liquiditätsrisiken sind aufgrund dieses Sachverhalts auf kurze bis mittlere Frist nicht zu erkennen, wobei die Stabilität des deutschen Bankensystems trotz schwacher Ertragskraft und Absenkung des Schutzes aus den freiwilligen Sicherungssystemen der Banken - was Zweifel begründen kann - als noch gegeben unterstellt ist (vgl. Ausführungen zu Ausfallrisiken). WechselkursrisikenWechselkursrisiken bestehen insbesondere dort, wo Forderungen und Verbindlichkeiten in einer anderen Währung als der funktionalen Währung der jeweiligen Gesellschaft existieren bzw. bei planmäßigem Geschäftsverlauf in Form von zukünftigen Zahlungsströmen entstehen werden. Die Sicherung von Wechselkursrisiken bezieht sich auf Zahlungsflüsse; Fremdwährungsrisiken, die nicht zu Zahlungsflüssen führen, werden nicht gesichert. Dies sind zum Beispiel Risiken aus der Umrechnung der Abschlüsse von ausländischen Tochtergesellschaften und Betriebsstätten in die Konzernberichterstattungswährung Euro. Die Wechselkursrisiken des HERMLE-Konzerns beziehen sich im Wesentlichen auf den Bestand an Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in fremder Währung sowie den Zufluss von Zahlungsmitteln in fremder Währung. Zur Absicherung dieser Währungsrisiken werden bei der Maschinenfabrik Berthold HERMLE AG derivative Instrumente eingesetzt. Diese dienen zur Absicherung der zum Bilanzstichtag bestehenden Fremdwährungsforderungen gegenüber Konzerngesellschaften oder Dritten, die in der Regel gesichert werden, darüber hinaus zusätzlich der Absicherung von zum Stichtag bilanziell noch nicht erfassten, aber schwebenden oder antizipierten Cashflows. Absicherungen für nur erwartete Cashflows werden je nach Einschätzung der Kurssituation innerhalb eines Horizonts von bis zu zwölf Monaten abgesichert, darüber hinaus in Ausnahmefällen. Zur Darstellung von Marktrisiken verlangt IFRS 7 Sensitivitätsanalysen darüber, welche Auswirkungen hypothetische Änderungen von relevanten Risikovariablen auf das Jahresergebnis und das Eigenkapital haben. Zum 31. Dezember 2024 und auch zum 31. Dezember 2023 waren in der Maschinenfabrik Berthold HERMLE AG alle wesentlichen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Konzerngesellschaften in fremder Währung durch Devisentermingeschäfte abgesichert, die als Fair Value Hedges klassifiziert wurden. Aus diesen geschlossenen Währungspositionen resultieren jeweils kompensatorische Effekte, sodass sich insoweit keine Veränderungen in Eigenkapital und Jahresergebnis ergeben. Die Bewertung von Cashflow Hedges sowie die Umrechnung von Fremdwährungsabschlüssen sind jedoch sensitiv in Bezug auf die Änderungen von Wechselkursen. Bei einer Wertminderung der wesentlichen Fremdwährungen um 5 % im Jahr 2024 wäre für das Geschäftsjahr 2024 ein Ertrag von 0,2 Mio. Euro (Vj. Verlust 0,1 Mio. Euro) entstanden, bei entsprechender Werterhöhung ein Verlust von 0,2 Mio. Euro (Vj. Ertrag 0,1 Mio. Euro). Bei einer Wertminderung der wesentlichen Fremdwährungen um 5 % im Jahr 2024 wäre eine Erhöhung des Konzerneigenkapitals zum 31. Dezember 2024 um 0,1 Mio. Euro (Vj. Verminderung 0,3 Mio. Euro) entstanden, bei entsprechender Aufwertung der Fremdwährungen eine Verminderung um 0,2 Mio. Euro (Vj. Erhöhung 0,3 Mio. Euro). Die den derivativen Finanzinstrumenten zugrunde liegenden Nominalvolumina sowie deren Marktwerte zum Bilanzstichtag sind in der folgenden Tabelle aufgeführt:
Der Marktwert entspricht den Gewinnen und Verlusten bei einer fiktiven Glattstellung der Derivate zum Bilanzstichtag. Das maximale Ausfallrisiko derivativer Finanzinstrumente entspricht der Summe der positiven Marktwerte. Es betrifft mögliche Vermögensverluste, die aus der Nichterfüllung von Vertragsverpflichtungen einzelner Handelspartner entstehen können. Zur Reduzierung dieses Risikos werden derivative Finanzinstrumente nur mit Banken der erläuterten Bonität abgeschlossen. Die Veränderungen der Marktwerte werden grundsätzlich ergebniswirksam erfasst. Sind zukünftige geplante Cashflows in Fremdwährung Gegenstand einer effektiven Sicherung im Sinne des IFRS 9, werden die Regeln eines Cashflow Hedges angewandt. Die Marktwerte der entsprechenden Sicherungsgeschäfte werden dann zunächst ergebnisneutral mit dem Eigenkapital unter dem Posten "kumuliertes übriges Eigenkapital" verrechnet und erst später bei Realisierung des Grundgeschäfts ergebniswirksam erfasst. (30) SchätzungenSchätzungen fließen in die Bewertung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, der Vorräte sowie die Festsetzung der sonstigen Rückstellungen ein. Diese betreffen im Falle der in der Konzern-Bilanz ausgewiesenen Geschäfts- oder Firmenwerte die Ermittlung der zukünftigen Cashflows sowie die Festlegungen eines angemessenen Abzinsungssatzes, bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Wesentlichen die Ausfallwahrscheinlichkeiten für die einzelnen Schuldner und die Ausfallhöhe, bei den länger lagernden Vorräten oder Vorräten mit geringerer Umschlaghäufigkeit die zukünftige Verwertbarkeit, bei den aktiven latenten Steuern die Realisierbarkeit der steuerlichen Verlustvorträge und im Falle der ausgewiesenen sonstigen Rückstellungen sowohl Eintrittswahrscheinlichkeiten von Ereignissen als auch angenommene Erfüllungsbeträge, die sofern möglich auf der Basis vergangener Erfahrungswerte ermittelt sind. Da die tatsächliche zukünftige Entwicklung dieser Bestimmungsgrößen von den prognostischen Annahmen abweichen kann, können sich in Folgejahren ergebniswirksame Neubewertungen der entsprechenden Posten ergeben. Das Konzernergebnis wurde im Geschäftsjahr 2024 dem Krieg in der Ukraine sowie Lieferkettenstörungen negativ beeinflusst. Die Schätzunsicherheiten sind auch im Folgejahr wegen dieser Unsicherheiten sowie des unklaren Verlaufs und Ausgangs des Ukraine-Konflikts, des Kriegs im Gazastreifen und der Nahostkrisen sowie der Handels- und Zollstreitigkeiten weiterhin hoch. (31) Ereignisse nach dem BilanzstichtagNach Abschluss des Geschäftsjahres 2024 bis zur Unterzeichnung des Konzernabschlusses gab es keine Ereignisse mit wesentlichen Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der HERMLE AG und des Konzerns. (32) Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und PersonenNeben den in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen sowie nicht in den Konzernabschluss einbezogenen Beteiligungen kommen hierfür grundsätzlich Mitglieder des Vorstands oder Aufsichtsrats sowie Aktionäre mit maßgeblichem Einfluss im Sinne von IAS 24 "Related Party Disclosures" in Betracht. Die Beziehungen zu diesem Kreis an nahestehenden Unternehmen und Personen werden zu marktüblichen Konditionen abgewickelt. Nahestehende Unternehmen, die vom HERMLE-Konzern beherrscht werden oder auf die der HERMLE-Konzern einen maßgeblichen Einfluss ausübt, die aber nicht in den Konzernabschluss einbezogen sind, sind nicht vorhanden. Die vom Konzern an sonstige nahestehende Unternehmen erbrachten Lieferungen und Leistungen betrugen T-Euro 119 (Vj. T-Euro 769), die vom Konzern bezogenen Lieferungen und Leistungen von sonstigen nahestehenden Unternehmen betrugen T-Euro 0 (Vj. T-Euro 0). Zum Bilanzstichtag beliefen sich die Forderungen im Konzern gegen sonstige nahestehende Unternehmen auf T-Euro 0 (Vj. T-Euro 1), die Verbindlichkeiten im Konzern gegen sonstige nahestehende Unternehmen auf T-Euro 0 (Vj. T-Euro 1). (33) Erklärungen gemäß § 161 AktGVorstand und Aufsichtsrat der HERMLE AG haben am 4. Dezember 2024 die Entsprechenserklärung zum DCGK gemäß § 161 AktG abgegeben und diese der Allgemeinheit dauerhaft auf der Homepage der HERMLE AG unter www.hermle.de (Menüpunkt: Unternehmen & Karriere / Investor Relations / Pflichtveröffentlichungen / Kodex §161 AktG) zugänglich gemacht. (34) Angaben zu den Organen der GesellschaftDen Vorstand bilden folgende Personen:
Den Aufsichtsrat bilden folgende Personen: Dietmar Hermle, Vorsitzender des Aufsichtsrats Unternehmer, früher Sprecher des Vorstands der Maschinenfabrik Berthold HERMLE AG Lothar Hermle, Stellvertretender Vorsitzender Unternehmer Dr. Sonja Zobl-Leibinger, Stellvertretende Vorsitzende Rechtsanwältin Weitere Mandate in Aufsichtsräten und Kontrollgremien: Vorsitzende des Aufsichtsrats der AdCapital AG, Tuttlingen Prof. Dr. Wolfgang Kuhn Unternehmer Weitere Mandate in Aufsichtsräten und Kontrollgremien: Mitglied des Aufsichtsrats der SALytic Invest AG, Köln Vorsitzender des Aufsichtsrats der E3 Holding SE, Biberach an der Riß Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der WS Holding AG, Ludwigsburg Gerd Grewin* Betriebsratsvorsitzender Industriemeister, Steuerungs- und Regelungstechniker Andreas Borho* Industriekaufmann
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gewählte Arbeitnehmervertreter
Gosheim, 28. März 2025 Maschinenfabrik Berthold HERMLE AG Günther Beck Franz-Xaver Bernhard Benedikt Hermle Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Maschinenfabrik Berthold Hermle AG, Gosheim Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten LageberichtsPrüfungsurteileWir haben den Konzernabschluss der Maschinenfabrik Berthold Hermle AG, Gosheim, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2024, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Konzernanhang, einschließlich wesentlicher Informationen zu den Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den mit dem Lagebericht zusammengefassten Konzernlagebericht (zusammengefasster Lagebericht) der Maschinenfabrik Berthold Hermle AG, Gosheim, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 geprüft. Den gesonderten nichtfinanziellen Bericht nach den §§ 289b und 315b HGB und die Erklärung zur Unternehmensführung nach den §§ 289f und 315d HGB, die jeweils auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht wurden, und auf die im ersten Absatz bzw. im Unterabschnitt "Erklärung zur Unternehmensführung" im Abschnitt "Grundlagen des Konzerns" des zusammengefassten Lageberichts verwiesen wird, den Unterabschnitt "Erklärung zur Unternehmensführung" im Abschnitt "Grundlagen des Konzerns", den Unterabschnitt "Integriertes Überwachungs-, Kontroll- und Compliance-Managementsystem" im Abschnitt "Risiko- und Chancenbericht" sowie die im zusammengefassten Lagebericht ausdrücklich als nicht geprüft gekennzeichneten Bestandteile haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des KonzernabschlussesBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend stellen wir den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar: Realisierung von Umsatzerlösen aus Neumaschinen- und Ersatzteilverkäufena) Das Risiko für den KonzernabschlussDer Konzern der Maschinenfabrik Berthold Hermle AG, Gosheim, erzielt Umsätze aus dem Verkauf von Maschinen und Ersatzteilen sowie aus der Erbringung von Serviceleistungen. Im Geschäftsjahr 2024 wurden Umsatzerlöse aus Neumaschinen- und Ersatzteilverkäufen in Höhe von EUR 456,8 Mio. erzielt. Die Realisierung der Umsatzerlöse erfolgt dabei grundsätzlich zu dem Zeitpunkt, zu dem die Erzeugnisse geliefert worden sind und somit der Eigentums- bzw. Gefahrenübergang auf den Kunden erfolgt ist. Sofern Ersatzteile im Zusammenhang mit einem Serviceauftrag stehen, erfolgt die Umsatzrealisierung erst mit Abschluss des Serviceauftrags, da erst in diesem Moment die vereinbarte Gegenleistung vollständig erfüllt wird. Der Konzern der Maschinenfabrik Berthold Hermle AG bietet darüber hinaus im Zusammenhang mit den Verkaufsverträgen erweiterte Gewährleistungen sowie Schulungen an, die nach IFRS 15 als separate Leistungsverpflichtung bilanziert werden. Bei Verträgen, die verschiedene Leistungsverpflichtungen enthalten, erfolgt die Allokation der Umsätze anhand der Einzelveräußerungspreise. Die Angaben der Gesellschaft zur erfolgten Umsatzrealisation sind insbesondere im Abschnitt "Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung" im Kapitel (6) Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze und im Kapitel (17) Umsatzerlöse des Konzernanhangs sowie im zusammengefassten Lagebericht im Abschnitt "Hermle-Geschäftsverlauf im Überblick" enthalten. Aufgrund der Vielfalt an vertraglichen Bestimmungen unter Anwendung unterschiedlicher allgemeiner Lieferbedingungen (Incoterms), der Komplexität in der Aufteilung des Verkaufspreises auf die einzelnen Leistungsverpflichtungen sowie der Vielzahl an Geschäftsvorfällen im Bereich der Ersatzteilverkäufe wird die Umsatzrealisierung für Neumaschinen- und Ersatzteilverkäufe als komplex betrachtet und daher als bedeutsames Risiko eingestuft. Vor dem Hintergrund der Wesentlichkeit der Umsatzerlöse aus Neumaschinen- und Ersatzteilverkäufen für das Jahresergebnis und damit der Relevanz für das Verständnis der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie der hohen Bedeutung als wichtiger finanzieller Leistungsindikator für die Unternehmenssteuerung und Unternehmensplanung war die Umsatzrealisation von Neumaschinen- und Ersatzteilverkäufen im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung. b) Prüferisches Vorgehen und SchlussfolgerungenWir haben die Übereinstimmung der vom Konzern Maschinenfabrik Berthold Hermle AG angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für die Realisierung von Umsatzerlösen mit dem IFRS Rahmenkonzept und den einschlägigen IFRS Accounting Standards gewürdigt. Auf Grundlage unseres Geschäfts- und Prozessverständnisses haben wir die im Geschäftsjahr 2024 ausgewiesenen Umsatzerlöse anhand von Kennzahlen analysiert sowie Datenanalysen zur Beurteilung der buchungssystematischen Erfassung durchgeführt. Wir haben die Angemessenheit und Wirksamkeit des internen Kontrollsystems gewürdigt, wesentliche implementierte Kontrollen getestet und zudem auf Basis umfangreicher Stichproben der im Geschäftsjahr erzielten Umsatzerlöse aus Neumaschinen und Ersatzteilverkäufen untersucht, ob die Umsätze entsprechend der vertraglichen Vereinbarungen, der vorliegenden Kundenabnahmen bzw. Versanddokumenten sowie anderen damit im Zusammenhang stehender Unterlagen zu einer korrekten Realisation im Geschäftsjahr geführt haben. Wir haben die Konzernumsatzerlöse des Geschäftsjahres 2024 im Hinblick auf die Periodenabgrenzung in Stichproben durch Einzelfallprüfungen zu Umsatztransaktionen kurz vor und nach dem Bilanzstichtag geprüft. Wir haben darüber hinaus in Stichproben Saldenbestätigungen von Kunden eingeholt, um die vom Konzern der Maschinenfabrik Berthold Hermle AG bilanzierten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum Bilanzstichtag zu verifizieren und beurteilt, ob der Konzern der Maschinenfabrik Berthold Hermle AG die separaten Bilanzierungseinheiten ordnungsgemäß identifiziert, den Transaktionspreis für solche Einheiten korrekt ermittelt und eine periodengerechte Umsatzrealisierung sichergestellt hat. Ferner haben wir die Angemessenheit der dazugehörigen Angaben im Konzernanhang beurteilt. Die Vorgehensweise des Konzerns der Maschinenfabrik Berthold Hermle AG zur Realisierung von Umsatzerlösen aus Neumaschinen und Ersatzteilverkäufen ist sachgerecht. Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwände hinsichtlich der Umsatzrealisierung ergeben. Sonstige InformationenDie gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:
Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich. Für die Erklärung nach § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex, die Bestandteil der auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlichten Erklärung zur Unternehmensführung ist, sind die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich. Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Konzernabschlussprüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten zu dem Schluss gelangen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den zusammengefassten LageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS Accounting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche AnforderungenVermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach § 317 Abs. 3a HGBPrüfungsurteilWir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der Datei "Hermle_AG_KA_2024-12-31.zip" enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen. Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Konzernabschluss und zum beigefügten zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab. Grundlage für das PrüfungsurteilWir haben unsere Prüfung der in der oben genannten Datei enthaltenen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (06.2022)) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätsmanagement des IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) angewendet. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die ESEF-UnterlagenDie gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB und für die Auszeichnung des Konzernabschlusses nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 HGB. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-UnterlagenUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVOWir wurden von der Hauptversammlung am 3. Juli 2024 als Abschlussprüfer des Konzernabschlusses gewählt. Wir wurden am 26. November 2024 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2020 als Abschlussprüfer der Maschinenfabrik Berthold Hermle AG, Gosheim, tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Sonstiger Sachverhalt - Verwendung des BestätigungsvermerksUnser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Konzernabschluss und dem geprüften zusammengefassten Lagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Konzernabschluss und zusammengefasste Lagebericht - auch die in das Unternehmensregister einzustellenden Fassungen - sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften zusammengefassten Lageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere ist der ESEF-Vermerk und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar. Verantwortlicher WirtschaftsprüferDie für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüferin ist Frau Katrin Wolfrum.
Stuttgart, 25. April 2025 RSM Ebner Stolz GmbH & Co. KG Dr. Volker Hecht, Wirtschaftsprüfer Katrin Wolfrum, Wirtschaftsprüferin Versicherung der gesetzlichen Vertreter (Bilanzeid)Nach bestem Wissen versichern wir, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt und im gemeinsamen Lagebericht von Maschinenfabrik Berthold Hermle AG und Konzern der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung beschrieben sind.
Gosheim, 28. März 2025 Maschinenfabrik Berthold Hermle AG Günther Beck Franz-Xaver Bernhard Benedikt Hermle Bilanz zum 31. Dezember 2024der Maschinenfabrik Berthold Hermle AG, GosheimAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024der Maschinenfabrik Berthold Hermle AG, Gosheim
Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2024der Maschinenfabrik Berthold Hermle AG, Gosheim
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2024DER MASCHINENFABRIK BERTHOLD HERMLE AG, GOSHEIM(1) ALLGEMEINE GRUNDSÄTZEDer Jahresabschluss der Maschinenfabrik Berthold Hermle AG (kurz: Hermle AG) wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften und den besonderen Rechnungslegungsvorschriften des Aktiengesetzes aufgestellt. Die Maschinenfabrik Berthold Hermle AG hat ihren Sitz in Gosheim und ist beim Amtsgericht Stuttgart unter der HRB 460397 im Handelsregister eingetragen. Die Angaben im Anhang erfolgen, sofern nicht anders vermerkt, in Tausend Euro. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden unverändert zum Vorjahr beibehalten. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. Der Erwerb der Gebr. Grieswald GmbH & Co. KG, Burladingen, im Rahmen eines Asset Deals hatte keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. (2) BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZEAKTIVPOSTENAnlagevermögenErworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten bewertet, vermindert um die planmäßige Abschreibung. Das Sachanlagevermögen ist auf der Grundlage der Anschaffungs- und Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern liegen hierbei zwischen drei und 50 Jahren. Die Eigenleistungen werden mit den direkt zurechenbaren Kosten zuzüglich anteiliger Gemeinkosten bilanziert. Die geleisteten Anzahlungen sind ohne Umsatzsteuer ausgewiesen. Für Zugänge ab dem Geschäftsjahr 2008 liegt für die planmäßigen Abschreibungen die lineare Methode zugrunde. In früheren Geschäftsjahren wurde degressiv abgeschrieben, sofern dies zu höheren Beträgen führte. Es wurden dabei die steuerlich zulässigen Höchstsätze angesetzt. Von der Möglichkeit des Übergangs von der degressiven Methode auf die lineare Methode wird Gebrauch gemacht, sofern dies zu einer höheren Abschreibung führt. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Anschaffungsjahr voll abgeschrieben. Als geringwertige Wirtschaftsgüter zählen Gegenstände mit Anschaffungskosten von unter 800 Euro. Bei den immateriellen Vermögensgegenständen und beim Sachanlagevermögen werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen, soweit eine voraussichtlich dauernde Wertminderung vorliegt. Stellt sich in späteren Geschäftsjahren heraus, dass die Gründe hierfür nicht mehr bestehen, so wird der Betrag dieser Abschreibungen im Umfang der Werterhöhung unter Berücksichtigung der Abschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, zugeschrieben. Zugänge werden im Jahr des Zugangs zeitanteilig abgeschrieben. Die Finanzanlagen werden grundsätzlich zu Anschaffungskosten bzw. zum Nennwert oder gegebenenfalls mit dem niedrigeren beizulegenden Zeitwert bilanziert. Außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen, soweit eine dauernde Wertminderung vorliegt. Stellt sich in späteren Geschäftsjahren heraus, dass die Gründe hierfür nicht mehr bestehen, so wird der Betrag dieser Abschreibungen im Umfang der Werterhöhung zugeschrieben. UmlaufvermögenDie Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt zu Anschaffungskosten einschließlich Anschaffungsnebenkosten oder zu niedrigeren beizulegenden Zeitwerten. Grundlage für die Bewertung der unfertigen und fertigen Erzeugnisse zu Herstellungskosten sind Erzeugniskalkulationen, die neben den direkt zurechenbaren Kosten die angemessenen und notwendigen Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie darauf entfallende steuerlich aktivierungspflichtige Verwaltungskosten beinhalten. Auf länger lagernde Bestände werden ausreichende Abwertungen vorgenommen. Fremdkapitalzinsen werden nicht berücksichtigt. Die geleisteten Anzahlungen sind ohne Umsatzsteuer ausgewiesen. Die erhaltenen Anzahlungen von Kunden werden auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen und nicht aktivisch abgesetzt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nennbetrag oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Mögliche Ausfallrisiken bei den Forderungen sind durch angemessene Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko wird durch eine Pauschalwertberichtigung in steuerlich zulässiger Höhe auf inländische und ausländische Forderungen ausreichend Rechnung getragen. PASSIVPOSTENRückstellungenSteuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken für ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Die Rückstellung für Verpflichtungen aus Altersteilzeit wird nach Maßgabe des Blockmodells gebildet. Bei der Bewertung der Altersteilzeitverpflichtung wurden die Heubeck-Richttafeln 2018 G verwendet, sofern biometrische Einflussfaktoren zu berücksichtigen waren, ein Rechnungszins zwischen 1,5 % und 1,48 % sowie ein Gehaltstrend von 2,50 %. Die Rückstellung für Altersteilzeit wurde für zum Bilanzstichtag bereits abgeschlossene Altersteilzeitvereinbarungen gebildet. Sie enthalten Aufstockungs- und Abfindungsbeträge sowie bis zum Bilanzstichtag aufgelaufene Erfüllungsverpflichtungen. VerbindlichkeitenDie Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag passiviert. Die erhaltenen Anzahlungen sind ohne Umsatzsteuer ausgewiesen. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTENDie aktiven und passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind mit dem abgegrenzten Erfüllungsbetrag angesetzt. (3) WÄHRUNGSUMRECHNUNGAuf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr werden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet. Aktiva und Passiva der Niederlassung in Prag/Tschechische Republik, der Niederlassung Hermle Nordic, Odense/Dänemark, sowie der Niederlassung in Warschau/Polen werden ebenfalls zum Devisenkassamittelkurs in den Abschluss der Hermle AG einbezogen. Die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung werden zu Durchschnittskursen umgerechnet. Insofern sind im vorliegenden Jahresabschluss unrealisierte Gewinne und Verluste aus der Währungsumrechnung enthalten. Bei Wechselkursänderungen bis zum Bilanzstichtag erfolgt die Bewertung grundsätzlich zum Wechselkurs des Bilanzstichtags unter Beachtung des Niederstwertprinzips auf der Aktiv- und des Höchstwertprinzips auf der Passivseite. Erläuterungen zur Bilanz(4) ANLAGEVERMÖGENDie gesondert dargestellte Entwicklung und Aufteilung des Anlagevermögens ist integraler Bestandteil des Anhangs. Die Hermle AG hält am Bilanzstichtag an folgenden Gesellschaften eine Beteiligung im Sinne von § 271 Abs. 1 HGB: Anteile an verbundenen Unternehmen
Im Geschäftsjahr wurden keine neuen Tochtergesellschaften gegründet. Im Vorjahr kamen die Hermle Hermle France SAS mit Sitz in Les Ulis, Frankreich, sowie die Hermle South East Europe SRL mit Sitz in Medias, Rumänien, als neue Tochtergesellschaften zum Konzernverbund hinzu. Daneben wurde am 22.10.2024 eine Stammkapitaleinlage von 2 T€ bzw. 2 % des Stammkapitals an der Beteiligungsgesellschaft der Heuberg Unternehmen eGbR, Gosheim, einbezahlt. Der Zweck dieser Beteiligungsgesellschaft ist der Erwerb einer 49 % Beteiligung an der Heuberg Energie GmbH, Gosheim. (5) FORDERUNGEN UND SONSTIGE VERMÖGENSGEGENSTÄNDEDie Forderungen gegen verbundene Unternehmen enthalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von T-Euro 22.044 (Vj. T-Euro 22.209). Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten Rückerstattungsansprüche auf Steuern in Höhe von T-Euro 7.953 (Vj. T-Euro 1.323), zu erhaltende Zinsen aus Festgeldanlagen, kurzfristige Darlehen und Forderungen aus Rücksendungen. Der Betrag der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr beträgt T-Euro 2.549 (Vj. T-Euro 3.006). Die übrigen Forderungen haben wie im Vorjahr ausschließlich Restlaufzeiten von unter einem Jahr. Die sonstigen Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr betragen T-Euro 12 (Vj. T-Euro 12). (6) FLÜSSIGE MITTELDie flüssigen Mittel betreffen im Wesentlichen Guthaben bei Kreditinstituten.
(7) LATENTE STEUERNIn 2024 ergab sich insgesamt ein Überhang aktiver latenter Steuern. Dieser wurde in Ausübung des Wahlrechts nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht aktiviert. (8) GRUNDKAPITALDas Grundkapital ist eingeteilt in 4.000.000 Stück Stamm- und 1.000.000 Stück Vorzugsaktien. Das Grundkapital stellt sich wie folgt dar:
Mitteilung gemäß § 33 Abs. 1 Satz 1 WpHGa) Mitteilungen vom 19.11.2021 Herr Lukas Hermle trat am 14.11.2021 dem Poolvertrag von Dietmar Hermle und der Hildegard und Katharina Hermle Stiftung bei (siehe nachfolgende Mitteilung b)). Er überschritt zusammen mit den übrigen Poolteilnehmern die Schwelle von 30 %. b) Mitteilung vom 23.03.2017 Dietmar Hermle, Katharina Hermle und die Hildegard und Katharina Hermle Stiftung teilen gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit, dass ihr Anteil an Aktien am 15.12.2010 die Schwelle von 30 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 34,775 % beträgt. Herr Felix Hermle und Herr Moritz Hermle traten am 18.11.2013 bzw.am 15.12.2015 dem Poolvertrag bei und überschritten zusammen mit den übrigen Poolteilnehmern die Schwelle von 30%. c) Mitteilung vom 20.05.2016 ADF-Beteiligungs GmbH, Deutschland, teilt gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit, dass ihr Anteil an Aktien am 28.04.2016 die Schwelle von 5 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 6,858 % beträgt. d) Mitteilung vom 20.05.2016 Herr Lothar Hermle teilt gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit, dass sein Anteil an Aktien am 28.04.2016 die Schwelle von 5 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 7,92 % beträgt. e) Mitteilung vom 10.05.2010 VVH Holding GmbH, Deutschland, und Herr Gerhard Hermle teilen gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit, dass ihr Anteil an Aktien am 10.05.2010 die Schwelle von 5 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 7,92 % beträgt. f) Mitteilung vom 20.04.2002 Günther Leibinger teilt gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit, dass sein Anteil an Aktien am 20.04.2002 die Schwelle von 30 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 32,5 % beträgt. (9) KAPITALRÜCKLAGEDie Kapitalrücklage stammt aus der Veräußerung der eigenen Anteile in früheren Geschäftsjahren. (10) GEWINNRÜCKLAGENDie Gewinnrücklagen entwickelten sich wie folgt:
Im Geschäftsjahr wurden T-Euro 40.000 den Gewinnrücklagen zugeführt (Vj. T-Euro 16.000). (11) BILANZGEWINNDer Bilanzgewinn entwickelte sich wie folgt:
Der Vorstand schlägt vor, eine Dividende von insgesamt Euro 10,00 je Stammaktie und Euro 10,05 je Vorzugsaktie auszuschütten. Dies entspricht einem Betrag von T-Euro 50.050. Es wird vorgeschlagen, keine Zuführung zu anderen Gewinnrücklagen vorzunehmen und den verbleibenden Betrag in Höhe von T-Euro 57.003 auf neue Rechnung vorzutragen. (12) RÜCKSTELLUNGENDie Rückstellungen teilen sich wie folgt auf:
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für noch zu erbringende Leistungen, für Personalkosten sowie für Gewährleistung und Kulanz. (13) VERBINDLICHKEITENAlle Verbindlichkeiten haben - wie im Vorjahr - eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten für Wareneingang ohne Rechnungen in Höhe von T-EURO 421 (Vj. T-EURO 546) werden wie im Vorjahr unter den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen. Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen die handelsüblichen Eigentumsvorbehalte. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen mit T-Euro 5.512 (Vj. T-Euro 6.294) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Die sonstigen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung(14) UMSATZERLÖSEDie Umsatzerlöse gliedern sich regional wie folgt:
Die Umsatzerlöse gliedern sich nach Tätigkeitsbereichen wie folgt:
(15) SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGEUnter den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von T-Euro 1.440 aus der Auflösung von Rückstellungen, Erträge in Höhe von T-Euro 2.032 aus der Auflösung von Einzel- und Pauschalwertberichtigungen sowie in Höhe von T-Euro 1.305 aus der Veräußerung von Anlagevermögen ausgewiesen. In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe von T-Euro 4.293 (Vj. T-Euro 4.170) enthalten. In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind unrealisierte Kursverluste in Höhe von T-Euro 36 (Vj. Aufwand T-Euro 341) saldiert. (16) PERSONALAUFWENDUNGENEs fielen wie im Vorjahr keine Aufwendungen für Altersversorgung an. Es wurden durchschnittlich beschäftigt:
Die Gesamtbezüge des Vorstands betragen T-Euro 3.500. (17) ABSCHREIBUNGENIm Geschäftsjahr sind außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von T-Euro 146 (Vj. T-Euro 5) auf Sachanlagen enthalten. (18) SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGENUnter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von T-Euro 91 aus Forderungsverlusten enthalten. Zusätzlich sind Forderungsverluste aus beteiligten Unternehmen i. H. v. T-Euro 596 enthalten. Diese stehen im Zusammenhang mit einem Forderungsverzicht gegen Besserungsschein gegenüber der Hermle SEA Co. Ltd. (Thailand). Für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses der Maschinenfabrik Berthold Hermle AG sind im Jahr 2024 Honorare des Abschlussprüfers in Höhe von T-Euro 252 angefallen. Darüber hinaus wurden im laufenden Jahr T-Euro 0 für andere Bestätigungsleistungen, T-Euro 0 für Steuerberatungsleistungen und T-Euro 0 für sonstige Leistungen berechnet. (19) FINANZ- UND BETEILIGUNGSERGEBNISDie Erträge aus Beteiligungen betreffen mit T-EURO 10.291 (Vj. T-EURO 8.262) verbundene Unternehmen. Sie resultieren im Wesentlichen aus Dividendenausschüttungen der Hermle Nederland B.V., Horst / Niederlande, in Höhe von T-Euro 1.500 (Vj. T-Euro 1.000), der Hermle Italia s.r.l. in Höhe von T-Euro 1.250 (Vj. T-Euro 1.250), der Hermle Systemtechnik GmbH in Höhe von T-Euro 750 (Vj. T-Euro 1.250), der Hermle (Schweiz) AG in Höhe von T-Euro 1.791 (Vj. T-Euro 762) und der HPV Hermle Vertriebs GmbH in Höhe von T-Euro 5.000 (Vj. T-Euro 4.000). Die Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens enthalten Erträge von verbundenen Unternehmen in Höhe von T-Euro 59 (Vj. T-Euro 72). In den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen sind Beträge aus der Aufzinsung von Rückstellungen in Höhe von T-Euro 35 (Vj. T-Euro 18) enthalten. (20) SONSTIGE ANGABENAm Bilanzstichtag bestanden folgende Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen:
Mit Erklärung vom 10. Januar 2025 verpflichtet sich die Maschinenfabrik Berthold Hermle AG, Gosheim / Deutschland, gesamtschuldnerisch für die Schulden aus den Rechtsgeschäften beginnend ab dem Geschäftsjahr 2024 der Hermle Nederland B.V., Horst/ Niederlande, einzustehen. Zum 31. Dezember 2024 waren durch die Maschinenfabrik Berthold Hermle AG Devisentermingeschäfte im Volumen von 36,9 Mio. € (Vj. 47,6 Mio. Euro) abgeschlossen. Der Marktwert dieser Geschäfte am Stichtag entspricht insgesamt einer Verbindlichkeit von T-Euro 1.133 (Vj. Vermögenswert i. H. v. T-Euro 656 und rechtliche Verpflichtung i. H. v. T-Euro 390). Diese Geschäfte dienen einerseits zur Absicherung der zum Bilanzstichtag bestehenden Forderungen und Bankguthaben in Fremdwährung, darüber hinaus zusätzlich der Absicherung von zum Stichtag bilanziell noch nicht erfassten, aber erwarteten Cashflows. Neben Tochterunternehmen kommen als nahestehende Unternehmen und Personen zusätzlich grundsätzlich Mitglieder des Vorstands oder Aufsichtsrats und Aktionäre mit maßgeblichem Einfluss in Betracht. Die Transaktionen werden zu marktüblichen Bedingungen abgewickelt. (21) NACHTRAGSBERICHTNach Abschluss des Geschäftsjahres 2024 bis zur Unterzeichnung dieses Berichts sind keine Ereignisse mit wesentlichen Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der Hermle AG und des Konzerns eingetreten. (22) ERKLÄRUNGEN GEMÄß § 161 UND 162 AKTGVorstand und Aufsichtsrat der Hermle AG haben am 4. Dezember 2024 die Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Government Kodex gemäß § 161 AktG abgegeben sowie den Vergütungsbericht gemäß § 162 AktG erstellt und diese der Allgemeinheit dauerhaft auf der Homepage der Hermle AG unter www.hermle.de (Menüpunkt: Unternehmen & Karriere / Investor Relations / Pflichtveröffentlichungen / Kodex §161 AktG sowie unter Investor Relations / Pflichtveröffentlichungen / Vergütungssystem/Vergütungsbericht) zugänglich gemacht. (23) ANGABEN ZU DEN ORGANEN DER GESELLSCHAFTDen Vorstand bilden folgende Personen:
Den Aufsichtsrat bilden folgende Personen:
*)
gewählte Arbeitnehmervertreter
Gosheim, 28. März 2025 Maschinenfabrik Berthold Hermle AG Günther Beck Franz-Xaver Bernhard Benedikt Hermle Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Maschinenfabrik Berthold Hermle AG, Gosheim Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten LageberichtsPrüfungsurteileWir haben den Jahresabschluss der Maschinenfabrik Berthold Hermle AG, Gosheim, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den mit dem Konzernlagebericht zusammengefassten Lagebericht (zusammengefasster Lagebericht) der Maschinenfabrik Berthold Hermle AG, Gosheim, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 geprüft. Den gesonderten nichtfinanziellen Bericht nach den §§ 289b und 315b HGB und die Erklärung zur Unternehmensführung nach den §§ 289f und 315d HGB, die jeweils auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht wurden, und auf die im ersten Absatz bzw. im Unterabschnitt "Erklärung zur Unternehmensführung" im Abschnitt "Grundlagen des Konzerns" des zusammengefassten Lageberichts verwiesen wird, den Unterabschnitt "Erklärung zur Unternehmensführung" im Abschnitt "Grundlagen des Konzerns", den Unterabschnitt "Integriertes Überwachungs-, Kontroll- und Compliance-Managementsystem" im Abschnitt "Risiko- und Chancenbericht" sowie die im zusammengefassten Lagebericht ausdrücklich als nicht geprüft gekennzeichneten Bestandteile haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des JahresabschlussesBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend stellen wir den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar: Realisierung von Umsatzerlösen aus Neumaschinen- und Ersatzteilverkäufena) Das Risiko für den Abschluss Die Maschinenfabrik Berthold Hermle AG, Gosheim, erzielt Umsätze aus dem Verkauf von Maschinen und Ersatzeilen sowie aus der Erbringung von Serviceleistungen. Im Geschäftsjahr 2024 wurden Umsatzerlöse aus Neumaschinen- und Ersatzteilverkäufen in Höhe von EUR 416,7 Mio. (i. V. EUR 465,7 Mio.) erzielt. Umsatzerlöse werden realisiert, wenn die Maschinenfabrik Berthold Hermle AG durch Übertragung der Kontrolle über Güter und Dienstleistungen ihre Leistungsverpflichtung erfüllt hat und der Gefahrenübergang auf den Kunden erfolgt ist. Sofern Ersatzteile im Zusammenhang mit einem Serviceauftrag stehen, erfolgt die Umsatzrealisierung erst mit Abschluss des Serviceauftrags, da erst in diesem Moment die vereinbarte Gegenleistung vollständig erfüllt wird. Aufgrund der Vielfalt an vertraglichen Bestimmungen unter Anwendung unterschiedlicher allgemeiner Lieferbedingungen (Incoterms) sowie der Vielzahl an Geschäftsvorfällen im Bereich der Ersatzteilverkäufe wird die Umsatzrealisierung als komplex erachtet und daher als bedeutsames Risiko eingestuft. Vor dem Hintergrund der Wesentlichkeit der Umsatzerlöse aus Neumaschinen- und Ersatzteilverkäufen für das Jahresergebnis und damit der Relevanz für das Verständnis der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie der hohen Bedeutung als wichtiger finanzieller Leistungsindikator für die Unternehmenssteuerung und Unternehmensplanung war die Umsatzrealisation von Neumaschinen- und Ersatzteilverkäufen im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung. Die Angaben der Gesellschaft zu den Umsatzerlösen sind im Abschnitt (14) des Anhangs enthalten. b) Prüferisches Vorgehen und Schlussfolgerungen Wir haben die Übereinstimmung der von der Maschinenfabrik Berthold Hermle AG angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für die Realisierung von Umsatzerlösen mit den einschlägigen gesetzlichen Regelungen gewürdigt. Auf Grundlage unseres Geschäfts- und Prozessverständnisses haben wir die im Geschäftsjahr 2024 ausgewiesenen Umsatzerlöse anhand von Kennzahlen analysiert sowie Datenanalysen zur Beurteilung der buchungssystematischen Erfassung durchgeführt. Wir haben die Angemessenheit und Wirksamkeit des internen Kontrollsystems gewürdigt, wesentliche implementierte Kontrollen getestet und zudem auf Basis umfangreicher Stichproben der im Geschäftsjahr erzielten Umsatzerlöse aus Neumaschinen und Ersatzteilverkäufen untersucht, ob die Umsätze entsprechend der vertraglichen Vereinbarungen, der vorliegenden Kundenabnahmen bzw. Versanddokumenten sowie anderen damit im Zusammenhang stehender Unterlagen zu einer korrekten Realisation im Geschäftsjahr geführt haben. Wir haben die Umsatzerlöse des Geschäftsjahres 2024 im Hinblick auf die Periodenabgrenzung in Stichproben durch Einzelfallprüfungen zu Umsatztransaktionen kurz vor und nach dem Bilanzstichtag geprüft. Wir haben darüber hinaus in Stichproben Saldenbestätigungen von Kunden eingeholt, um die von der Maschinenfabrik Berthold Hermle AG bilanzierten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum Bilanzstichtag zu verifizieren. Die Vorgehensweise der Maschinenfabrik Berthold Hermle AG zur Realisierung von Umsatzerlösen aus Neumaschinen und Ersatzteilverkäufen ist sachgerecht. Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwände hinsichtlich der Umsatzrealisierung ergeben. Sonstige InformationenDie gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:
Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich. Für die Erklärung nach § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex, die Bestandteil der auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlichten Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 289f und 315d HGB ist, sind die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten zu dem Schluss gelangen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den zusammengefassten LageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen und Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche AnforderungenVermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach § 317 Abs. 3a HGBWir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der Datei "Hermle_AG_JA_2024-12-31.zip" enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen. Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Jahresabschluss und zum beigefügten zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab. Grundlage für das PrüfungsurteilWir haben unsere Prüfung der in der oben genannten Datei enthaltenen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (06.2022)) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätsmanagement des IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) angewendet. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die ESEF-UnterlagenDie gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-UnterlagenUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVOWir wurden von der Hauptversammlung am 3. Juli 2024 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 26. November 2024 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2020 als Abschlussprüfer der Maschinenfabrik Berthold Hermle AG, Gosheim, tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Sonstiger Sachverhalt - Verwendung des BestätigungsvermerksUnser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Jahresabschluss und dem geprüften zusammengefasstem Lagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Jahresabschluss und zusammengefasste Lagebericht - auch die in das Unternehmensregister einzustellenden Fassungen - sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften zusammengefassten Lageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere ist der ESEF-Vermerk und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar. Verantwortlicher WirtschaftsprüferDie für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüferin ist Frau Katrin Wolfrum.
Stuttgart, 25. April 2025 RSM Ebner Stolz GmbH & Co. KG Dr. Volker Hecht, Wirtschaftsprüfer Katrin Wolfrum, Wirtschaftsprüferin Versicherung der gesetzlichen Vertreter (Bilanzeid)Nach bestem Wissen versichern wir, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Maschinenfabrik Berthold Hermle AG vermittelt und im gemeinsamen Lagebericht von Maschinenfabrik Berthold Hermle AG und Konzern der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung beschrieben sind.
Gosheim, 28. März 2025 Maschinenfabrik Berthold Hermle AG Günther Beck Franz-Xaver Bernhard Benedikt Hermle Bericht des AufsichtsratsSehr geehrte Damen und Herren, verehrte Aktionärinnen und Aktionäre, die Maschinenfabrik Berthold HERMLE AG hat sich im abgelaufenen Geschäftsjahr in schwierigem Umfeld gut behauptet. Die schwache Konjunktur insbesondere in Deutschland und Europa und die entsprechend zunehmende Investitionszurückhaltung in der Industrie führten zwar erwartungsgemäß zu deutlichen Umsatz- und Ergebnisrückgängen. Der Auftragseingang nahm aber nicht so stark ab wie im Branchendurchschnitt. Das zeigt, dass sich die Strategie unseres Vorstands mit den Schwerpunkten auf Automatisierung, Komplettbearbeitung und Internationalisierung bewährt. Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihren großen Einsatz und die sehr guten Leistungen. Zusammenarbeit von Vorstand und AufsichtsratIm Geschäftsjahr 2024 erfüllte der Aufsichtsrat sämtliche ihm laut Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben in vollem Umfang und mit großer Sorgfalt. Wir standen dem Vorstand bei der Leitung des Unternehmens beratend zur Seite und haben die Geschäftsführung aufmerksam überwacht. Vorstand und Aufsichtsrat arbeiteten immer vertrauensvoll, offen und lösungsorientiert zusammen. Mit regelmäßigen schriftlichen und mündlichen Berichten stellte uns der Vorstand umfassende Informationen zu allen für unser Unternehmen bedeutsamen Themen zu Verfügung. Außerdem gab es einen kontinuierlichen Austausch zwischen dem Vorstand und dem Aufsichtsratsvorsitzenden, bei dem vor allem aktuelle Belange besprochen wurden. Auf diese Weise waren wir stets im Bilde über die Lage des Unternehmens inklusive der Risiko- und finanziellen Situation, den Geschäftsverlauf, die Unternehmensplanung einschließlich der Finanz-, Investitions- und Personalplanung sowie die Strategie und die Geschäftspolitik. In alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung war der Aufsichtsrat unmittelbar und frühzeitig eingebunden und hat diese mit dem Vorstand ausführlich diskutiert. Zustimmungspflichtige Geschäfte haben wir vor ihrer Billigung intensiv geprüft und erörtert. Aufsichtsratssitzungen und AusschüsseIn den Aufsichtsratssitzungen wurden sämtliche für das Unternehmen wichtige Themen umfassend behandelt. 2024 fanden wie im Vorjahr fünf ordentliche Sitzungen statt, und zwar am 20. März, 26. April, 3. Juli (zwei Sitzungen) und 4. Dezember. Die Termine wurden jeweils in Präsenz abgehalten, der Aufsichtsrat war stets vollzählig anwesend und damit beschlussfähig. Auch der Vorstand nahm an allen Sitzungen vollzählig sowie in Präsenz teil und stand für die Beantwortung von Fragen und Erläuterungen zur Verfügung. Wie in den Vorjahren bildete der Aufsichtsrat einen Präsidialausschuss. Dieser trat am 4. Dezember 2024 einmal zusammen, um die langfristige Nachfolgeregelung im Vorstand vorzubereiten. Außerdem wurde entsprechend den gesetzlichen Anforderungen ein Prüfungsausschuss gebildet. Je ein Mitglied dieses Ausschusses verfügt als Financial Expert nach §§ 107 Absatz 4 i.V.m. 100 Abs. 5 AktG über Sachkunde auf dem Gebiet Abschlussprüfung (Dietmar Hermle) sowie auf dem Gebiet Rechnungslegung (Dr. Wolfgang Kuhn). Der Prüfungsausschuss tagte 2024 zwei Mal und beschäftigte sich vorwiegend mit Angelegenheiten der Jahresabschlussprüfung. Am 20. März beschloss er, dem Aufsichtsratsplenum zu empfehlen, die Ebner Stolz GmbH & Co. KG als Einzel- und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 sowie als Prüfer für den Nachhaltigkeitsbericht vorzuschlagen, und erklärte, dass diese Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist. In der Sitzung vom 26. April 2024 nahm der Prüfungsausschuss den Bericht des Wirtschaftsprüfers über die Prüfung des Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts 2023 zur Kenntnis und entschied nach eingehender Prüfung der Abschlüsse, dem Aufsichtsrat deren Billigung zu empfehlen. Schwerpunkte der Aufsichtsratsarbeit im Jahr 2024In allen Aufsichtsratssitzungen des Jahres 2024 beschäftigte sich der Aufsichtsrat mit der Marktentwicklung, dem Verlauf des Neumaschinen- und Servicegeschäfts sowie der Ergebnis- und Personalsituation. Außerdem informierten wir uns regelmäßig über den aktuellen Stand der Planungs- und Bauarbeiten für die Erweiterung unserer Standorte. In Zimmern ob Rottweil wurden im Berichtsjahr neue Montage- und Lagerkapazitäten in Betrieb genommen sowie mit der Installation eines neuen Großbearbeitungszentrums begonnen. Am Firmensitz in Gosheim wurde der Bau eines neuen Anwendungszentrums sowie einer Mitarbeiterkantine vorbereitet. Weitere wiederkehrende Themen in den Sitzungen waren die Bemühungen zur Liquidation der russischen Tochterunternehmen, die ihre Geschäftstätigkeit mit Beginn des Ukrainekriegs beendet haben, sowie wesentliche Sozial- und Umweltbelange. Auf der Tagesordnung der Aufsichtsratssitzung vom 20. März 2024 stand außerdem die Präsentation der vorläufigen Zahlen aus den Jahresabschlüssen 2023 von Konzern und AG sowie der Gewinnverwendungsvorschlag. Die Empfehlung des Vorstands, für 2023 eine Dividende von 15,00 Euro je Stamm- und 15,05 Euro je Vorzugsaktie vorzuschlagen sowie 40 Mio. Euro in die Gewinnrücklagen einzustellen, haben wir intensiv besprochen und einstimmig befürwortet. Ferner informierte sich der Aufsichtsrat über die Übernahme der Gebr. Grieswald GmbH & Co. KG per 1. April 2024 zur Verstärkung in der Kernkompetenz Spindeltechnologie. Auch stellte uns der Vorstand laufende Entwicklungsprojekte der HERMLE AG, der auf Automationslösungen spezialisierten Tochtergesellschaft HLS sowie der HMG vor, die für das unternehmenseigene generative Fertigungsverfahren verantwortlich ist. Darüber hinaus besprach der Aufsichtsrat die Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung 2024, beschloss die Erklärung zur Unternehmensführung gemäß §§ 289f und 315d, nahm die Entwürfe des Vergütungs- und des Nachhaltigkeitsberichts zur Kenntnis und entschied, die Festvergütung des Vorstands sowie die Aufsichtsratsvergütung anzuheben. Schließlich stimmten wir der Beteiligung der HERMLE AG an der Initiative des Wirtschaftsverbands Heuberg GmbH zur Gründung der "Heuberg Energie GmbH" zu. Im Mittelpunkt unserer Sitzung am 26. April 2024 standen die Jahresabschlüsse der Maschinenfabrik Berthold HERMLE AG und des Konzerns. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ebner Stolz GmbH & Co. KG berichtete umfänglich über diese und stand uns für Fragen zur Verfügung. Zusätzlich informierte uns Ebner Stolz über den aktuellen Stand der neuen Regelungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Nach intensiver Erörterung der Jahresabschlussunterlagen stellte der Aufsichtsrat den Jahresabschluss der HERMLE AG fest und billigte den Konzernabschluss sowie den zusammengefassten Lagebericht. Ein weiterer Schwerpunkt der Sitzung war die Vorbereitung der Hauptversammlung 2024, deren Tagesordnung final verabschiedet wurde. Hierzu beschloss der Aufsichtsrat den Dividendenvorschlag sowie den Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 und entschied gemäß der Empfehlung des Prüfungsausschusses, der Hauptversammlung die Ebner Stolz GmbH & Co. KG als Prüfer für die Jahresabschlüsse von AG und Konzern sowie für die Nachhaltigkeitsberichterstattung 2024 vorzuschlagen. Zudem informierte uns der Vorstand über die Gestaltung des Geschäftsberichts 2023, die Aufnahme von Klimarisiken in die Risikoberichterstattung, den neuen Code of Conduct für externe Geschäftspartner und HERMLE-Beschäftigte sowie die Suche nach geeigneten Mietobjekten als Lagerflächen während der Umbauphase in Gosheim. Des Weiteren verabschiedeten wir einen ergänzenden Beschluss zur Anpassung der Vorstandsvergütung und unseren Terminplan für 2025. Am 3. Juli 2024 tagte der Aufsichtsrat vor und nach der Hauptversammlung. Bei der ersten Sitzung besprachen wir neben dem Ablauf der bevorstehenden Veranstaltung die allgemeine Markt- und Absatzentwicklung im bisherigen Jahresverlauf, die vom Vorstand in einem Kurzbericht vorgestellt wurde. Im Anschluss an die Aktionärsversammlung beschäftigten wir uns ausführlich mit der Standortentwicklung in Gosheim und dem dort geplanten neuen Anwendungszentrum. Wir informierten uns über den Beginn der erforderlichen Abbrucharbeiten und stimmten der Anmietung von Lagerflächen zur Überbrückung der Bauphase grundsätzlich zu. Ein weiterer Schwerpunkt unserer Diskussion war der Ausbau des Compliance Managements bei HERMLE, der aufgrund der zunehmenden Regelungsdichte in Deutschland und Europa erfolgte. Der Vorstand erläuterte uns die Grundstruktur des neuen Compliance Management Systems (CMS) und präsentierte das entsprechende CMS-Handbuch. In der Aufsichtsratssitzung am 4. Dezember 2024 befassten wir uns intensiv mit dem Budget für das Geschäftsjahr 2025, das aufgrund der großen konjunkturellen und geopolitischen Unsicherheiten mit hohen Risiken behaftet ist. Der Vorstand stellte uns die Prognosen für das Geschäftsjahr 2025, die Neumaschinen-Absatzplanung sowie die Budgets für die Einzelgesellschaft und den Konzern vor, berichtete über die Investitionsplanung sowie mögliche Einflussfaktoren auf die Ergebnisentwicklung und präsentierte uns eine Sensitivitätsrechnung. Wir erörterten die Prognosen und die herausfordernden Rahmenbedingungen ausführlich und genehmigten anschließend die Budget- und Investitionsplanung. Außerdem berichtete der Vorstand über die vorsorgliche Anmeldung von Kurzarbeit in einzelnen Bereichen sowie die aktuellen Kurzarbeitsregelungen. Darüber hinaus stimmte der Aufsichtsrat den Vorschlägen des Präsidialausschusses zur langfristigen Nachfolgeregelung im Vorstand zu. Wir beschlossen, Kai Bacher, der mit Wirkung zum 1. Januar 2026 zum Mitglied des Vorstands für die Ressorts Vertrieb, Forschung & Entwicklung, Produktmanagement sowie Zoll & Außenwirtschaft bestellt werden soll, ab 1. Januar 2025 Generalvollmacht für den Bereich Vertrieb zu erteilen. Kai Bacher ist seit 2003 bei HERMLE tätig und arbeitet seit mehreren Jahren eng mit Franz-Xaver Bernhard zusammen, dessen Nachfolge er antreten soll. Franz-Xaver Bernhard gehört dem Vorstand seit 2001 an und wird mit Auslaufen seines Vertrags am 31. Dezember 2025 aus Altersgründen aus dem Gremium ausscheiden. Durch die frühzeitige Nachfolgeplanung stellen wir einen reibungslosen Übergang und Kontinuität im Vorstand sicher. Des Weiteren informierte sich der Aufsichtsrat über aktuelle Produkterweiterungen und Neuentwicklungen. Schließlich fassten wir die fälligen Beschlüsse über die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG sowie zur Frauenquote, die jeweils unverändert bleiben, und entschieden, dass die Hauptversammlung 2025 erneut als Präsenzveranstaltung stattfindet. Jahresabschlussprüfung 2024Die Hauptversammlung bestellte die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ebner Stolz GmbH & Co. KG am 3. Juli 2024 zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024. Die Prüfer erklärten, dass sie neben diesem Auftrag im Berichtsjahr keine wesentlichen Leistungen für die Maschinenfabrik Berthold HERMLE AG erbracht haben und keine Umstände vorlagen, die ihre Unabhängigkeit beeinträchtigen oder Zweifel daran begründen könnten. Der Jahresabschluss der Maschinenfabrik Berthold HERMLE AG, der Konzernabschluss sowie der zusammengefasste Lagebericht der AG und des Konzerns für das Jahr 2024 wurden von Ebner Stolz geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Prüfer bestätigten, dass die Abschlüsse ein tatsächliches Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage geben und der Lagebericht die Situation der HERMLE AG und des Konzerns sowie die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Der Jahresabschluss der Einzelgesellschaft wurde nach den Vorschriften des HGB erstellt; für den Konzernabschluss kamen die International Financial Reporting Standards, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, und die ergänzenden Vorschriften nach § 315e Abs. 1 HGB zum Einsatz. Der Aufsichtsrat erhielt die Abschlussunterlagen und die Prüfberichte vom Vorstand mit ausreichendem Vorlauf. Wir haben die Unterlagen geprüft und in der Bilanzsitzung am 29. April 2025 umfassend erörtert. An dieser Sitzung nahmen auch die Abschlussprüfer teil. Sie informierten uns über die wesentlichen Ergebnisse, Schwerpunkte und besonders wichtigen Sachverhalte ihrer Prüfung und standen für Fragen zur Verfügung. Der Aufsichtsrat stimmte dem Ergebnis des Wirtschaftsprüfers zu und sah keinen Anlass für Einwände. Wir haben die Jahresabschlüsse und den Lagebericht gebilligt. Der Jahresabschluss der Maschinenfabrik Berthold HERMLE AG ist damit festgestellt. Vorstand und Aufsichtsrat werden der Hauptversammlung vorschlagen, für das Geschäftsjahr 2024 eine Dividende von 0,80 Euro je Stamm- und 0,85 Euro je Vorzugsaktie zuzüglich eines Bonus von 10,20 Euro auszuschütten. Der Abschlussprüfer hat auch den Vergütungsbericht gemäß § 162 AktG begutachtet und keine Einwendungen erhoben. Wir haben diesen Bericht ebenfalls geprüft, uns ein Bild über dessen Ordnungs- und Zweckmäßigkeit verschafft und ihm zugestimmt. Außerdem hat der Aufsichtsrat die nichtfinanzielle Erklärung gemäß §§ 289b und 315b HGB beurteilt und sich davon überzeugt, dass sie den gesetzlichen Anforderungen genügt. Eine Prüfung dieser Erklärung durch den Abschlussprüfer war aufgrund der Verschiebung der entsprechenden gesetzlichen Regelungen nicht erforderlich. Wegen der extrem unsicheren geopolitischen und konjunkturellen Rahmenbedingungen wird das aktuelle Geschäftsjahr für HERMLE voraussichtlich nochmals anspruchsvoller als das bereits sehr herausfordernde Vorjahr. 2025 ist erneut mit einem Umsatz- und Ergebnisrückgang zu rechnen. Die sehr solide finanzielle Situation und hohe Flexibilität durch das Konzept des atmenden Unternehmens versetzen HERMLE aber in die Lage, auch längere nachfrageschwache Phasen vergleichsweise gut zu überstehen. Zugleich ist es möglich, die begonnenen Zukunftsprojekte an den Produktionsstandorten unabhängig von den Entwicklungen im Umfeld umzusetzen. Damit ist unser Unternehmen auf einen künftigen Aufschwung gut vorbereitet. Der Aufsichtsrat wünscht dem Vorstand und dem gesamten HERMLE-Team viel Erfolg für die anstehenden Aufgaben.
Gosheim, im April 2025 Dietmar Hermle, Vorsitzender des Aufsichtsrats Entsprechenserklärung nach § 161 AktG der Maschinenfabrik Berthold Hermle AG zu den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance KodexVorstand und Aufsichtsrat erklären, dass den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28.04.2022, der am 17.05.2022 in Kraft getreten ist (DCGK 2022), mit Ausnahme verschiedener Einzelpunkte nicht entsprochen wird. Zur Begründung weisen wir darauf hin, dass sich die Maschinenfabrik Berthold Hermle AG an den von ihr bisher schon praktizierten Grundsätzen einer offenen Informationspolitik orientiert, die im Rahmen der Geschäftsordnung des Vorstands und des Aufsichtsrats umgesetzt wurde. Den gesetzlichen Anforderungen wird dabei vollumfänglich entsprochen. Die Umsetzung von darüberhinausgehenden Empfehlungen des DCGK 2022 halten Vorstand und Aufsichtsrat aus verschiedenen Gründen für nicht angezeigt. Wie nachstehend ausgeführt, weicht daher die Maschinenfabrik Berthold Hermle AG weitgehend von den Empfehlungen des DCGK 2022 ab, wobei für die folgenden Äußerungen davon auszugehen ist, dass von allen Empfehlungen des DCGK 2022 abgewichen wird, die nicht nachstehend als positiv beachtet bezeichnet sind. Den Empfehlungen unter B. zur Besetzung des Vorstands wird weitgehend nicht entsprochen. Angesichts der erfolgreichen jahrzehntelangen Praxis bei der Bestellung von Vorständen und der Kontinuität im Vorstand soll an den bisherigen Rahmenbedingungen zur Besetzung der Vorstände im Wesentlichen festgehalten werden und sollen - jedoch unter Beachtung sämtlicher gesetzlicher Rahmenbedingungen und Anforderungen - bewusst keine weitergehenden Einschränkungen vorgegeben werden. Den Empfehlungen unter C. zur Zusammensetzung, unter D. zur Arbeitsweise, unter E. zu Interessenkonflikten und unter F. zur Transparenz und externen Berichterstattung des Aufsichtsrats wird weitgehend nicht entsprochen, da zu den dort behandelten Themen die geltenden gesetzlichen Regelungen zusammen mit der Geschäftsordnung von Vorstand und Aufsichtsrat als vollkommen ausreichend beurteilt werden. Hinzu kommt, dass die Kodex-Empfehlungen unter C. bis F. unserer Meinung nach größtenteils auf internationale Dax-Großkonzerne zugeschnitten sind, nicht jedoch auf ein mittelständisches Unternehmen mit einer begrenzten Zahl von Stammaktionären, die - auch aufgrund eines satzungsmäßigen Entsendungsrechts - zum Teil persönlich in den Aufsichtsratsgremien vertreten sind. Schließlich wird auch den Empfehlungen zur Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat unter G. des DCGK 2022 im Wesentlichen nicht entsprochen. Der Gesetzgeber hat neben den Grundsätzen für die Bezüge der Vorstandsmitglieder gem. § 87 AktG für börsennotierte Unternehmen in § 87 a AktG die Verpflichtung normiert, ein Vergütungssystem zu errichten, das gemäß § 120 a Abs. 1 AktG der Hauptversammlung vorzulegen ist, wobei die genannten umfangreichen Einzelanforderungen des Vergütungssystems mit einigen wenigen Ausnahmen nur dann in das Vergütungssystem zu implementieren sind, wenn sie tatsächlich Gegenstand vertraglicher Vereinbarungen mit Vorständen sind. Korrespondierend besteht gemäß § 162 AktG die Pflicht zur Erstellung eines Vergütungsberichts, aus dem sich insbesondere die Beachtung des Vergütungssystems ergeben soll. Dieser ist gemäß § 120 a Abs. 4 AktG für das jeweils vorangegangene Geschäftsjahr von der Hauptversammlung zu billigen. Die Maschinenfabrik Berthold Hermle AG hat allen diesen gesetzlichen Anforderungen innerhalb des vom Gesetzgeber vorgegebenen Zeitrahmens bislang vollumfänglich Rechnung getragen und wird dies auch zukünftig tun. Die Maschinenfabrik Berthold Hermle AG hält diese Vorgaben des Gesetzgebers aber auch für absolut ausreichend, um eine angemessene Vergütung für Vorstand und Aufsichtsrat und auch eine Transparenz hierüber zu gewährleisten. Die insbesondere in den Empfehlungen unter G. des DCGK 2022 vorgesehenen Einzelkomplexitäten halten wir ausdrücklich für ein Unternehmen unserer Größenordnung für nicht geeignet, eine faire und transparente sowie für das Unternehmen förderliche Vergütung der Vorstände zu gewährleisten. Hinzu kommt, dass es in der Vergangenheit bei der Maschinenfabrik Berthold Hermle AG zwar variable, am Ergebnis des Unternehmens orientierte Vergütungen, aber keinerlei aktienbasierte Vergütungen für die Vorstände gab und solche aktienbasierten Vergütungen aus heutiger Sicht auch zukünftig nicht geplant sind. Insgesamt hat sich die Maschinenfabrik Berthold Hermle AG wegen der in Relation geringeren Marktkapitalisierung der Gesellschaft, der Aktionärsstruktur, der bisher sehr schlanken und damit effizienten Unternehmensorganisation und den mit einer vollen Umsetzung verbundenen zusätzlichen Kosten für eine nur sehr begrenzte Umsetzung der Empfehlungen des DCGK entschieden. Die Maschinenfabrik Berthold Hermle AG entspricht allerdings verschiedenen über gesetzliche Anforderungen hinausgehenden Einzelregelungen des DCGK 2022, die im Folgenden aufgeführt werden: A.2 Empfehlung zur Achtung auf Diversität durch den Vorstand bei der Besetzung von Führungsfunktionen im Unternehmen A.4 Empfehlung zu einem Compliance-Management-System mit Offenlegung der Grundzüge A.5 Empfehlung zur Angabe und Stellungnahme im Lagebericht über die wesentlichen Merkmale des internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems und zur Angemessenheit und Wirksamkeit dieser Systeme. A.7 Anregung zur zeitlichen Straffung der ordentlichen Hauptversammlung auf maximal vier bis sechs Stunden B.1 Empfehlung zur Achtung auf Diversität durch den Aufsichtsrat bei der Zusammensetzung des Vorstands B.4 Empfehlung zur Wiederbestellung des Vorstands vor Ablauf eines Jahres vor dem Ende der Bestelldauer nur bei Vorliegen besonderer Umstände C.4 Empfehlung zu Mehrfachmandaten von Aufsichtsratsmitgliedern C.11. Empfehlung zu Aufsichtsratsmandaten für ehemalige Vorstände C.12. Empfehlung zur Stellung von Aufsichtsratsmitgliedern gegenüber Wettbewerbern D.5 Empfehlung zur Beratung des Aufsichtsratsvorsitzenden mit dem Vorstand zu Fragen der Strategie, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, des Risikomanagements und der Compliance des Unternehmens D.7 Empfehlung zu Angaben zu den Aufsichtsratssitzungen im Bericht des Aufsichtsrats D.8 Empfehlung zur Vereinbarung einer unverzüglichen Unterrichtung des Aufsichtsrates durch den Abschlussprüfer im Falle wesentlicher Feststellungen und Vorkommnisse D.9 Empfehlung zur Vereinbarung einer Information des Aufsichtsrates durch den Abschlussprüfer im Falle der Feststellung von unrichtigen Erklärungen zum Kodex E.3. Empfehlung zu Nebentätigkeiten von Vorstandsmitgliedern F.3: Empfehlung zur Veröffentlichung von Quartalsberichten bzw. unterjährigen Informationen über wesentliche Veränderungen der Geschäftsaussichten sowie der Risikosituation F.5. Empfehlung zur Veröffentlichung der Entsprechenserklärung auf der Internetseite über fünf Jahre G.12-G.14 Empfehlungen zu Leistungen bei Vertragsbeendigung von Vorständen G.15 Empfehlung zur Anrechnung der Vergütung für konzerninterne Aufsichtsratsmandate bei der Vorstandsvergütung G.16 Empfehlung zur Entscheidung des Aufsichtsrats über die Anrechnung von Vergütungen für konzernfremde Aufsichtsratsmandate bei der Vorstandsvergütung G.18 Empfehlung zur Festvergütung von Aufsichtsratsmitgliedern
Gosheim, 4. Dezember 2024 Maschinenfabrik Berthold HERMLE AG Der Vorstand Der Aufsichtsrat |
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