Fox Energy AGTelgteJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010Bilanz
AnhangAllgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren angewandt.
Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit wurden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder Anhang anzubringen sind, insgesamt im Anhang aufgeführt.
Im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 wurden erstmals die durch das Bilanzrechts-modernisierungsgesetz (BilMoG) geänderten Rechnungslegungsvorschriften angewendet. Die bisherige Form der Darstellung oder die bisher angewandten Bewertungsmethoden haben sich dadurch nicht geändert.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bewertung ist nach den allgemeinen Bestimmungen der §§ 252 bis 256 HGB vorgenommen worden. Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet:
Das Anlagevermögen und Umlaufvermögen wurde grundsätzlich gemäß § 253 HGB zu Anschaffungs- und Herstellungskosten bewertet.
Die Abschreibungen werden linear vorgenommen. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen über die geschätzte Nutzungsdauer.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis € 410,00 wurden grundsätzlich voll abgeschrieben.
Die Vorräte werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. mit den niedrigeren beizulegenden Werten am Abschlussstichtag angesetzt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum Nennwert angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken werden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle bis zum Abschlussstichtag entstandenen und bis zur Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und Verpflichtungen. Die Dotierung erfolgte mit dem vorsichtig geschätzten Erfüllungsbetrag.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB).
Angaben zur Bilanz Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten haben in Höhe von 59.428,51 € eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr und in Höhe von 0,00 € eine Restlaufzeit von über fünf Jahren. Neben den in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten sind keine Haftungsverhältnisse zu vermerken.
Sonstige Angaben Vorstand
Zum alleinigen Vorstandsmitglied im Geschäftsjahr bestellt war
Herr Antonio Martins, Minden
Seit Mai 2011 ist Herr Martins nicht mehr Vorstand. Vorstandsmitglieder sind seitdem
Frau Dagmar Hitschfeld, Senden Herr Heinrich Bremer, Warendorf
Telgte, den 30. August 2011
Der Vorstand
Der vorliegende Jahresabschluss wurde am 12.09.2011 festgestellt.
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