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Berichtigungsvermerk, hinzugefügt am 19.06.2018: Als berufliche Angaben von Frau Sylvia Wohlers de Meie, seit 17. Januar 2018 Mitglied des Aufsichtsrates, werden im Anhang Diplomatin sowie Botschafterin für Guatemala benannt. Die Angaben müssen richtig wie folgt lauten: „Diplomatin an der Botschaft von Guatemala in Italien“. Als Datum des Bestätigungsvermerks wurde der 27. April 2018 genannt. Das Datum müsste richtig wie folgt lauten: „24. April 2018“. |
![]() Maternus-Kliniken AGBerlinKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017Geschäftsbericht 2017der Maternus-Kliniken AGZahlen und DatenKonzernergebnisse im 5-Jahres-Vergleich
Entwicklung im 5-Jahres-VergleichUmsatz je Vollzeitkraft (VK)![]() Entwicklung Umsatz/EBIT im Konzern![]() Auslastungsentwicklung nach Segmenten (in Betten)![]() Personalaufwand je Vollzeitkraft (VK)![]() Vollzeitkräfte (VK)![]() EBITDAR / EBITDAR-Rendite![]() EBT (vor Ergebnisanteil Dritter) / EPS![]() Über die Maternus-Kliniken AGVorstandsbriefSehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, im Juli 2017 hat mich der Aufsichtsrat der Maternus-Kliniken AG zur Vorstandsvorsitzenden Ihres Unternehmens ernannt. Mein Auftrag war dabei von Anfang an klar: Die Zukunftsfähigkeit der Maternus-Kliniken AG zu sichern. Untrennbar damit verbunden ist eine klare Analyse des Gesamtgefüges und des Leistungsvermögens des Unternehmens. Diese haben wir vergangenes Jahr begonnen und seitdem kontinuierlich fortgeführt. Bei der strategischen Ausrichtung des Unternehmens mussten wir in den zurückliegenden zehn Monaten deutlich an Fahrt aufnehmen, um die Herausforderungen, die vor uns liegen, auch in Zukunft erfolgreich zu bewältigen. Dabei ist unser vorrangiges Ziel, die Potentiale für den Ausbau des operativen Geschäfts zu identifizieren und unsere Marktposition zu festigen. Damit dies erreicht werden kann, müssen wir uns stärker als zuvor an den Bedürfnissen unserer Kunden und Mitarbeiter orientieren. Für beide Gruppen möchten wir verlässliche Partner sein. Die wirtschaftliche Grundvoraussetzung hierfür konnten wir 2017 erneut erreichen. Sowohl auf Konzernebene als auch im Segment der Senioren- und Pflegeeinrichtungen schließen wir das Jahr mit einem zufriedenstellenden Ergebnis ab. In Zahlen ausgedrückt heißt das: Der Konzernumsatz ist im Geschäftsjahr 2017 im Vergleich zum Vorjahr um 3,1 Mio. € auf 127,1 Mio. € angestiegen. Alle wichtigen Ertragskennzahlen (vor Steuern) des Konzerns haben sich gegenüber 2016 verbessert. Der Umsatz im Segment der Senioren- und Pflegeeinrichtungen ist um 5 Prozent auf 97,5 Mio. € (Vorjahr: 92,9 Mio. €) im Jahr 2017 angestiegen. Die Auslastung hat sich mit 83 Prozent stabil entwickelt. Auch die Umstellung der Pflegesatzsystematik von Pflegestufen zu Pflegegraden ist uns erfolgreich gelungen. Auf Ebene der Rehabilitationskliniken verzeichnen wir eine Stabilisierung in der Leistungserbringung und konnten die Weichen in Richtung "Mehrbelegung" stellen. Der Umsatz im Klinikbereich ist dabei leicht rückläufig und liegt im Geschäftsjahr 2017 bei 29,7 Mio. € (Vorjahr: 31,1 Mio. €). Die Auslastungsquote lag bei 65,9 Prozent (Vorjahr: 68,3 Prozent). Eine konkrete enge Begleitung beider Rehabilitationskliniken erfolgte von Juli an, um mit den Praktikern vor Ort die richtigen organisatorischen, konzeptionellen, personellen sowie wirtschaftlichen Entscheidungen treffen zu können. Mit einer inhaltlichen Neuausrichtung und neuen Leitungsteams werden sich beide Rehabilitationskliniken im Jahr 2018 zukunftsfähig entwickeln. Eine entscheidende Voraussetzung für eine auch zukünftig wirtschaftlich stabile Ausgangslage wird neben der Belegungssicherung auch die regelmäßige Entwicklung der Pflegesätze in den jeweiligen Leistungsbereichen sein, um unsere Gehaltsstrukturen gerade in Zeiten des Fachkräftemangels wettbewerbsfähig zu gestalten. Hier appellieren wir weiter an die verantwortlichen Kostenträger und den Gesetzgeber, dem qualifizierten Beruf gerade in der Altenpflege unterstützende Rahmenbedingungen zu geben. Bei all unseren Vorhaben im Gesamtunternehmen benötigen wir starke und professionell aufgestellte Führungsteams in unseren Einrichtungen und Kliniken. Unsere Leitungskräfte fordern von uns zu Recht klare Strukturen, eine fachgerechte Begleitung und eine dienstleistungsorientierte Beratung auf allen Ebenen. Dies betrifft vor allem den Umgang mit neuen gesetzlichen Anforderungen, Antworten auf sich verändernde Kundenwünsche sowie Lösungswege für den Umgang mit dem Fachkräftemangel. Wir müssen auf den zunehmenden Veränderungsdruck mit entsprechenden Lösungen reagieren - das erwarten unsere Mitarbeiter und auch Sie. Hierzu gehört auch eine starke und authentische Arbeitgebermarke, an der sich Mitarbeiter verlässlich orientieren können. Beim viel beschworenen Kampf um qualifizierte Fachkräfte zählen attraktive und belastbare Arbeitgeberangebote für die Beschäftigten. Wir müssen uns im Markt entsprechend aufmerksamkeitsstark positionieren und Pflegekräfte für Maternus begeistern. Wir müssen zeigen, warum der Beruf des Altenpflegers ein erstrebenswerter und fachlich anerkannter Beruf ist. 2017 haben wir mit unserer Personalgewinnungskampagne "Wir pflegen. Weil es Freude macht." beide Aspekte aufgegriffen und unsere Bewerberzahlen deutlich erhöhen können. Ein wesentlicher Baustein für die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens ist eine fundierte Personalstrategie. Hierzu gehört in 2018 insbesondere die Gewinnung, Begleitung und Bindung von Auszubildenden, jung examinierten Pflegefachkräften und Wiedereinsteigern. Im Zuge einer neuen Personaloffensive zeigen wir Chancen und Perspektiven in der Altenpflege auf und möchten mit neuen Ausbildungskonzepten und Begleitprogrammen Ausbildungsplatzsuchende dauerhaft von Maternus überzeugen. In unserer Rolle als ausbildendes Unternehmen verstehen wir uns als Partner unserer Auszubildenden. Wir begleiten, unterstützen und fördern. Nur so funktioniert erfolgreiche Nachwuchsgewinnung und -bindung heute. Eine gleiche fundierte Begleitung und Unterstützung entwickeln wir aktuell im Unternehmen auch für junge Berufsanfänger und Wiedereinsteiger. Eine wichtige gesetzliche Veränderung trifft unsere Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen ab dem 1. August 2018. Dann sind unsere Seniorencentren gemäß des Wohnteilhabe-gesetzes (WTG) verpflichtet, eine Einzelzimmerquote von 80 Prozent vorzuhalten. Um dies zu erreichen, werden wir unser Platzangebot in den betroffenen fünf Einrichtungen um rund 110 Betten unterjährig reduzieren müssen. Aufgrund dieser Belegungsanpassung prognostizieren wir für das Geschäftsjahr 2018 eine Minderung der Umsatzerlöse um rund 2 Mio. €. Im vollen Umfang treffen uns die Auswirkungen im Folgejahr 2019. Wir gehen dann von einem Umsatzrückgang von 5 Mio. € in Nordrhein-Westfalen aus. Unser Ziel ist, den beschriebenen Umsatzrückgang durch eine stärkere Differenzierung unseres Leistungsangebotes auszugleichen. Wir setzen auf den Aus- und Aufbau von der stationären Pflege vorgelagerten Versorgungsangeboten wie Häusliche Pflegedienste oder Tagespflegeeinrichtungen. Wir bedienen so gleichzeitig noch gezielter die unterschiedlichen Kundenbedürfnisse und machen zudem Gebrauch von der verbesserten Vergütungssituation im ambulanten Bereich - wir nutzen Zukunftschancen. Allen, die uns auf unserem Weg begleiten, sagen wir Danke. Wir wissen, dass noch viel zu tun ist und Erfolge sich nicht immer kurzfristig einstellen. Seien Sie dennoch gewiss, dass wir uns mit vollem Engagement für Maternus einsetzen. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort in unseren Einrichtungen und Kliniken tun dies - Tag und Nacht in besonderem Maße.
Berlin, im April 2018 Ilona Michels Bericht des AufsichtsratesDer Aufsichtsrat nahm während des Geschäftsjahres 2017 die ihm nach Gesetz und Satzung übertragenen Aufgaben wahr. Die Arbeit des Vorstandes im Geschäftsjahr 2017 wurde sorgfältig und regelmäßig überwacht und beratend begleitet. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat regelmäßig durch schriftliche und mündliche Berichte über wesentliche für das Unternehmen relevante Fragen der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage und des Risikomanagements. Dabei war der Aufsichtsrat in wesentliche Entscheidungen eingebunden. Im Geschäftsjahr 2017 ist der Aufsichtsrat zu vier ordentlichen Sitzungen, einer Sitzung vor der Hauptversammlung und einer konstituierenden Sitzung zusammengekommen. Auch außerhalb dieser Sitzungen wurde der Vorsitzende des Aufsichtsrates regelmäßig vom Vorstand über den Gang der Geschäfte, die Lage der Gesellschaft und des Konzerns, insbesondere die Vermögens-, Liquiditäts- und Ertragslage sowie über alle grundsätzlichen Fragen der Unternehmensplanung der Gesellschaft und über Entwicklungen und Vorhaben, die für die Gesellschaft von besonderer Bedeutung waren, sowohl schriftlich als auch regelmäßig mündlich informiert. Dies schloss eine detaillierte Berichterstattung über die wesentlichen Beteiligungsgesellschaften der Maternus-Gruppe ein. Der Aufsichtsratsvorsitzende führte sowohl mit dem Vorstand als auch mit den anderen Aufsichtsratsmitgliedern regelmäßig Informationsgespräche über die aktuelle Entwicklung der Geschäftslage und zur Finanzierungssituation des Unternehmens sowie daneben zu weiteren wesentlichen Geschäftsvorfällen. Dabei wurde ihm Einblick und Zugang zu den Geschäftsunterlagen gewährt. Interessenkonflikte bei Mitgliedern des Aufsichtsrates sind im abgelaufenen Geschäftsjahr 2017 nicht aufgetreten. Schwerpunkte der AufsichtsratssitzungenGegenstand der regelmäßigen Beratungen im Aufsichtsrat waren die aktuelle Geschäftsentwicklung des Unternehmens, die Situation in den Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen und Rehabilitationskliniken sowie die finanzielle Lage, insbesondere die unterjährige Liquiditätsentwicklung des Unternehmens sowie die Belegungsquote der Rehabilitationskliniken und Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen. In der ersten Sitzung des Jahres 2017 am 21. Februar erörterte der Aufsichtsrat die geschäftliche Entwicklung der Gesellschaft. Als weiterer Schwerpunkt wurde ausführlich die Personalsituation des Unternehmens, speziell die Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Fachkraftquote, diskutiert. Ergänzend hierzu besprach der Aufsichtsrat erforderliche Maßnahmen zur Mitarbeitergewinnung und -bindung. Im Rahmen der Bilanzsitzung am 24. April 2017 wurden der Jahresabschluss der Maternus-Kliniken AG, der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2016, der Lagebericht, der Konzernlagebericht sowie der Prüfbericht des Abschlussprüfers den Mitgliedern des Aufsichtsrates vorgelegt und erörtert. Auf Wunsch des Aufsichtsrates nahmen an der Sitzung zu diesem Tagesordnungspunkt die Abschlussprüfer von Ernst & Young teil. Weiter verabschiedete der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 24. April 2017 den Corporate Governance Bericht sowie die jährliche Entsprechenserklärung der Maternus-Kliniken AG gemäß § 161 AktG unter Berücksichtigung der geänderten Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017. Die Veröffentlichung erfolgte fristgerecht zum 28. April 2017 auf der Webseite der Maternus-Kliniken AG. In selbiger Sitzung genehmigte und verabschiedete der Aufsichtsrat einstimmig die im Vorfeld der Aufsichtsratssitzung an die Aufsichtsratsmitglieder übersandte Tagesordnung sowie der darin enthaltenen Beschlussvorschläge für die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft am 27. Juli 2017 in Bad Oeynhausen. Vor Beginn der ordentlichen Hauptversammlung am 27. Juli 2017 trat der Aufsichtsrat zu einer Sitzung zusammen. In dieser Sitzung wurde Frau Ilona Michels zum Mitglied des Vorstandes der Gesellschaft bestellt und zur Vorsitzenden des Vorstandes ernannt. Auf der anschließenden Hauptversammlung stellte der Aufsichtsrat den Aktionären Frau Michels als neue Vorsitzende des Vorstandes der Maternus-Kliniken AG vor. Im direkten Anschluss an die ordentliche Hauptversammlung hielt der Aufsichtsrat in neuer Aufstellung seine konstituierende Sitzung ab. Auf der Sitzung am 21. September 2017 beschäftigte sich der Aufsichtsrat intensiv mit der geschäftlichen Entwicklung der Gesellschaft. Der Vorstand stellte detailliert die inhaltlich notwendigen Maßnahmen zur weiteren strategischen Ausrichtung des operativen Geschäfts vor. Schwerpunkt der Sitzung waren zudem die vom Vorstand geplanten Maßnahmen zur Mitarbeitergewinnung und -bindung und die daraus u. a. resultierenden verringerten Fremdpersonalkosten. Des Weiteren gab der Vorstand dem Aufsichtsrat einen Überblick zum Thema Forderungsmanagement und erläuterte weiterführende Maßnahmen zur Reduzierung offener Forderungen. Im Rahmen der letzten Sitzung des Geschäftsjahres, am 4. Dezember 2017, informierte der Vorstand den Aufsichtsrat über die geschäftliche Entwicklung der Gesellschaft. Einen besonderen Schwerpunkt legte der Vorstand dabei auf Vorstellung der Prozesse zur Optimierung des Forderungsmanagements und der Gesamtstrategie für das Berichtswesen. Weiterer Themenschwerpunkt waren die Eckdaten der Budgetplanung 2018 mit Fokus u. a. auf die Bereiche Personaleinsatz und -gewinnung. Ebenfalls erörterten Vorstand und Aufsichtsrat die Auswirkungen des ab dem 1. August 2018 gültigen Wohnteilhabegesetzes (WTG) in Nordrhein-Westfalen im Hinblick auf die vorgeschriebene Reduzierung der Belegung in den betreffenden Einrichtungen und die notwendigen Umsetzungsmaßnahmen des Unternehmens. Im Geschäftsjahr 2017 zeichneten sich die Sitzungen des Aufsichtsrates durch eine Präsenz und Teilnahme der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder von durchschnittlich rund 82 Prozent aus. Änderungen im Vorstand und AufsichtsratDie Bestellung von Herrn Michael Thanheiser zum Mitglied des Vorstandes und seine Ernennung zum Vorstandsvorsitzenden wurden mit Wirkung zum 21. Juni 2017 widerrufen. Vor der ordentlichen Hauptversammlung am 27. Juli 2017 fand in Bad Oeynhausen eine Sitzung des Aufsichtsrates statt, auf der Frau Ilona Michels von den zu diesem Zeitpunkt amtierenden Aufsichtsratsmitgliedern mit Wirkung ab 27. Juli 2017 einstimmig zum Mitglied des Vorstandes der Gesellschaft bestellt und zur Vorsitzenden des Vorstandes ernannt wurde. Der Vorstandsanstellungsvertrag von Herrn Thorsten Mohr hat mit Auslaufen der Bestellung zum Vorstand zum 31. Dezember 2017 geendet. Der Aufsichtsrat besteht aus zwölf Mitgliedern und setzt sich gemäß § 96 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 Mitbestimmungsgesetz je zur Hälfte aus Vertretern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer zusammen. In der Zusammensetzung des Aufsichtsrates gab es folgende Veränderungen: Am 24. Mai 2017 verstarb unerwartet unser sehr geschätztes Aufsichtsratsmitglied Herr Dr. Jörg Weidenhammer. Herr Dr. Weidenhammer war seit 2015 Mitglied des Aufsichtsrates und hat sich mit seiner Persönlichkeit und seiner umfassenden Kenntnis der Gesundheitsbranche engagiert in das Aufsichtsratsgremium der Maternus-Kliniken AG eingebracht. Er war uns als Aufsichtsratskollege ein erfahrener und gefragter Gesprächspartner und Ratgeber. Wir werden Herrn Dr. Weidenhammer vermissen und ihm ein ehrendes Andenken bewahren. Mit Ablauf der Hauptversammlung am 27. Juli 2017 sind Herr Andreas Keil, Herr Harald Schmidt, Herr Hamid Al-Nasser, Frau Friederike Kischka-Antoni, Frau Marion Leonhardt und Herr Dr. Michael Mayeres regulär wegen Ende der Amtsperiode aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. Im Rahmen der Hauptversammlung wurden als Vertreter der Anteilseigner erneut Herr Bernd Günther, Herr Karl Ehlerding, Frau Dr. Rüya-Daniela Kocalevent sowie erstmalig Frau Dr. Daniela Rossa-Heise und Herr Helmuth Spincke in den Aufsichtsrat gewählt. Im Rahmen der Arbeitnehmerwahlen zum Aufsichtsrat wurden Herr Jörg Arnold, Frau Christel Birkenkamp, Herr Dietmar Erdmeier, Herr Sven Olschar Herr Chris Recke sowie Frau Agnes Westerheide gewählt. Frau Dr. Rüya-Daniela Kocalevent hat mit Wirkung zum 30. September 2017 ihr Aufsichtsratsmandat aus persönlichen und beruflichen Gründen niedergelegt. Auf Antrag der Cura 12. Seniorencentrum GmbH vom 20. Dezember 2017 als Mehrheitsaktionärin wurde durch Beschluss des Amtsgerichtes Charlottenburg/Berlin am 17. Januar 2018 Frau Sylvia Wohlers de Meie zum Aufsichtsratsmitglied bis zum Ablauf der nächsten ordentlichen Hauptversammlung bestellt. Der Aufsichtsrat dankt den im Geschäftsjahr 2017 ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitgliedern für die von ihnen geleistete Arbeit und ihr Engagement als Aufsichtsratsmitglieder der Maternus-Kliniken AG. AusschüsseDer Aufsichtsrat verfügt derzeit über zwei Ausschüsse:
Alle nicht dem Präsidiumsausschuss unterfallenden Themen wurden im Plenum des Aufsichtsrates beraten und entschieden. Dem Aufsichtsrat wurden vom Vorstand keine Geschäfte vorgelegt, die seiner Zustimmung bedürfen. Corporate GovernanceDer Aufsichtsrat befasste sich mit der Umsetzung der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex. Der Kodex dokumentiert wesentliche gesetzliche Vorschriften zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften und enthält international und national anerkannte Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289 f HGB wird in den Corporate Governance Bericht des Unternehmens integriert. Dieser beinhaltet die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG, relevante Angaben zu Unternehmensführungspraktiken sowie Angaben über die Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie die Zusammensetzung und Arbeitsweise von dessen Ausschüssen. Der Corporate Governance Bericht der Maternus-Kliniken wird auf der Webseite www.maternus.de im Bereich Investor Relations unter http://www.maternus.de/investor-relations/corporate-governance/ veröffentlicht. Die Maternus-Kliniken AG folgt bis auf einige Ausnahmen diesen Empfehlungen. Die Abweichungen werden in der Entsprechenserklärung angegeben und erläutert. Jahres- und Konzernabschluss 2017Der von der Hauptversammlung vom 27. Juli 2017 gewählte Abschlussprüfer, die Roser GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Drehbahn 7, 20354 Hamburg, hat den Jahresabschluss einschließlich des Lageberichts sowie den Konzernabschluss einschließlich des Konzernlageberichts geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Abschlussunterlagen samt des Vorschlags des Vorstandes zur Ergebnisverwendung und die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 sind dem Aufsichtsrat rechtzeitig vor der Bilanzsitzung zur Prüfung vorgelegt worden. Der Aufsichtsrat hat die Jahresabschlussunterlagen in seiner Sitzung vom 25. April 2018 zusammen mit dem Vorstand und in Anwesenheit des Abschlussprüfers beraten und eingehend erörtert. Der Abschlussprüfer berichtete hierbei über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung; seine Erläuterungen zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft und des Konzerns wurden ausführlich diskutiert. Der Aufsichtsrat hat dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer zugestimmt. Nach dem abschließenden Ergebnis der eigenen Prüfung des Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses und der Lageberichte durch den Aufsichtsrat haben sich keine Beanstandungen ergeben und der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss der Maternus-Kliniken ist damit festgestellt. Der Vorstand hat gemäß § 312 AktG einen Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgestellt (Abhängigkeitsbericht). Der Abschlussprüfer hat diesen Bericht geprüft und mit folgendem Bestätigungsvermerk versehen: "Nach unserer pflichtgemäßen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass
Der Abhängigkeitsbericht des Vorstandes und der hierüber erstattete Prüfungsbericht des Abschlussprüfers wurden den Mitgliedern des Aufsichtsrates zur Kenntnis gebracht. Der Aufsichtsrat hat diese Unterlagen eingehend in seiner Sitzung am 25. April 2018 mit dem Abschlussprüfer erörtert. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung haben sich keine Einwendungen gegen die Erklärung des Vorstandes am Schlug des Berichts über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen ergeben. Der Aufsichtsrat spricht dem Vorstand, dem Management und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Konzerns seinen Dank für ihren Einsatz und die Leistungen im Geschäftsjahr 2017 aus. Der Aufsichtsrat wünscht ihnen für die weitere Unternehmensentwicklung im neuen Geschäftsjahr viel Erfolg und dankt allen Aktionärinnen und Aktionären für die Treue zum Unternehmen.
Berlin, im April 2018 Der Aufsichtsrat Bernd Günther, Vorsitzender Aktie der Maternus-Kliniken AGAktienchart der Maternus-Kliniken AG![]() ÜberblickDie internationalen Aktienmärkte blicken auf ein gutes und äußerst erfolgreiches Jahr 2017 zurück. Allen großen Indizes gelang es in 2017, neue Rekordwerte zu erreichen. Der amerikanische Dow Jones hat nach den vergangenen Wachstumsjahren in 2017 noch einmal an Dynamik gewonnen und verbuchte im Jahresverlauf ein kräftiges Plus von 25,3 Prozent. Die Euphorie in den USA basierte auf einer Kombination aus guten fundamentalen Daten - dem starken Anstieg der US-Wirtschaftsleistung und der Unternehmensgewinne - nebst der Steuerreform der Republikaner. Eine gute Stimmung herrschte auch auf den europäischen Aktienmärkten, getrieben durch die hohe Liquiditätsflut der internationalen Notenbanken und der sehr lockeren Geldpolitik der Europäischen Zentralbank (EZB). Die Sorgen der Investoren hinsichtlich eines Auseinanderfallens der EU legten sich nach dem Sieg Emmanuel Macrons bei den französischen Präsidentschaftswahlen. Für zusätzliches Vertrauen sorgte das überraschend höher als erwartet ausfallende EU-Wirtschaftswachstum. Der Euro Stoxx 50 konnte auf Jahressicht um 6,7 Prozent zulegen. Trotz der Brexit-Risiken für die britische Wirtschaft stieg der britische FTSE100 um 7,6 Prozent, was vor allem daran lag, dass die Unternehmen des Index den Hauptanteil ihrer Erlöse und Gewinne im Ausland erwirtschafteten. Nach seinem neuen Rekordhoch von 13.525 Zählern im November 2017 gewann der deutsche Leitindex DAX mit einem Schlussstand von 12.917,64 Punkten insgesamt 12,5 Prozent. Auch für die im Regulierten Markt (General Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse notierte Maternus-Aktie war 2017 ein sehr erfolgreiches Jahr. Sie startete in 2017 mit 1,26 € (XETRA) und entwickelte sich bis Ende Februar 2017 anfänglich noch schlechter als der Vergleichsindex SDAX. Ab März 2017 setzte eine nachhaltige Trendwende ein, die bis zum Jahresende anhielt. Die Maternus-Aktie erreichte am 22. Mai 2017 erstmals wieder die Marke von 2,00 € und pendelte sich bis Ende August 2017 zunächst zwischen 1,80 € und 1,90 € ein. Ab Ende August 2017 setzte ein erneuter starker Kursanstieg ein. Innerhalb von nur zwei Wochen gewann die Maternus-Aktie um mehr als ein Viertel und kletterte über die Marke von 2,40 €. Ihr Jahreshoch von 2,48 € erreichte sie am 13. September 2017. Diese Marke konnte in der Folge zunächst nicht gehalten werden, die Maternus-Aktie notierte aber stabil oberhalb von 2,00 €. Ende November 2017 verbuchte die Maternus-Aktie wieder Kursgewinne und beendete das Jahr mit einem Schlusskurs von 2,34 €. Auf Jahressicht entspricht dies einem sehr deutlichen Gewinn von 85,7 Prozent. Der Vergleichsindex S-DAX konnte sich in 2017 zwar ebenfalls deutlich positiv entwickeln, wies aber eine nicht so starke Wachstumsdynamik wie die Maternus-Aktie auf. Der S-DAX begann 2017 mit 9.519,73 Zählern und zeigte von Beginn an einen aufwärts gerichteten Trend auf. Am 12. Oktober 2017 erreichte er sein Jahreshoch und gleichzeitig einen neuen Rekordwert von 12.131,80 Punkten. Die 12.000er Marke konnte er in Folge aber nicht mehr halten und beendete das Jahr mit 11.886,85 Zählern, was einen Gewinn von 24,9 Prozent darstellt. Die positive Kursentwicklung der Maternus-Aktie hat sich entsprechend auch in einer sehr deutlich erhöhten Marktkapitalisierung widergespiegelt. Diese stieg zum 29. Dezember 2017 bei einer unveränderten Aktienanzahl von 20.970.000 Stück auf 49,0 Mio. € (Kurs 2,34 €) nach 26,4 Mio. € (Kurs 1,26 €) im Vorjahr. Vor diesem Hintergrund haben auch die Börsenumsätze in der Aktie im Berichtsjahr sichtlich zugelegt. Alleine auf der Handelsplattform XETRA betrug das Handelsvolumen in 2017 rund 978.500 Stück (Vorjahr: rund 346.200 Stück). In das laufende Börsenjahr 2018 startete die Maternus-Aktie am 2. Januar 2018 mit einem Kurs von 2,46 €. Generell folgte sie bis Ende März 2018 der Entwicklung des allgemeinen Marktes. Kurszugewinne und -verluste bildete die Maternus-Aktie analog zum S-DAX ab, konnte dabei aber das starke Kurswachstum des Berichtsjahres nicht aufrechterhalten. Nachdem die Maternus-Aktie Mitte Februar 2018 auf ihr Quartalstief von 2,06 € zurückgegangen war, überschritt sie hiernach mehrfach wieder die Marke von 2,30 € und beendete das erste Quartal 2018 mit dem Kurs zu Jahresbeginn von 2,46 €. Der S-DAX schloss mit 11.927,9 Zählern und verbuchte auf Quartalssicht damit ein nur sehr geringes Plus von weniger als 0,1 Prozent. Die Marktkapitalisierung der Maternus-Aktie belief sich zum 31. März 2018 auf 51,6 Mio. € (bei einer unveränderten Aktienanzahl von 20.970.000 Stück). Aktionärsstruktur![]() An der Aktionärsstruktur der Maternus-Kliniken AG hat sich auch im Geschäftsjahr 2017 nichts verändert. Der Großaktionär, die Cura Kurkliniken Seniorenwohn- und Pflegeheime GmbH (Cura), Hamburg, hält unmittelbar 2,25 Prozent des Grundkapitals der Maternus-Klinken AG. Mittelbar sind dem Mehrheitsaktionär Cura über die von ihr kontrollierte Cura 12. Seniorencentrum GmbH, Hamburg, 79,45 Prozent der Stimmrechte an der Maternus-Kliniken AG zuzurechnen. Zum 31. Dezember 2016 besteht gemäß § 17 AktG ein Abhängigkeitsverhältnis zur Cura Kurkliniken Seniorenwohn- und Pflegeheim GmbH. Mehrheitsgesellschafterin der Cura ist Sylvia Wohlers de Meie. Ihr sind 17.132.230 Aktien in voller Höhe zuzurechnen. Daneben hält Sylvia Wohlers de Meie 30.634 Aktien direkt. Derzeit sind dem Vorstand keine weiteren Unternehmen bzw. Investoren bekannt, die mehr als drei Prozent der Stimmrechte an der Maternus-Kliniken AG halten. Investor RelationsAuch im Berichtsjahr hielt die Maternus-Kliniken AG unverändert an ihrer transparenten und kontinuierlichen Berichterstattung fest. Im Rahmen ihrer Investor Relations Arbeit informiert die Gesellschaft den Kapitalmarkt stets unverzüglich über relevante Unternehmensereignisse. Damit erfüllt die Maternus-Kliniken AG die hohen Transparenzanforderungen, welche sich aus der Notierung der Aktie im Regulierten Markt (General Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse ergeben. Umfassende Informationen über die Gesellschaft stehen auf der Internetseite www.maternus.de/investor-relations zur Verfügung. Neben den Finanzberichten und Unternehmensmitteilungen finden sich dort auch der aktuelle Finanzkalender für das laufende Geschäftsjahr, der Corporate Governance Bericht sowie der nichtfinanzielle Konzernbericht für die Maternus-Kliniken AG. Stammdaten
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Kurse XETRA-Handelssystem der Deutsche Börse
AG Finanzkalender 2018
Dein Weg in die Pflege. Ausbildung bei MaternusKurz vor der Bundestagswahl 2017 kam der Wahlkampf aus Sicht der Pflegebranche noch einmal richtig in Schwung. Alexander Jorde, ein junger Auszubildender in der Gesundheits- und Krankenpflege, kritisierte in der ARD-Wahlarena die Situation der Pflege in Deutschland. Damit rückte das Thema Pflege in den Fokus der öffentlichen Wahrnehmung und sorgt seitdem für Schlagzeilen. Entscheidender Dreh- und Angelpunkt aller Debatten ist der akute und sich in Zukunft weiter verschärfende Fachkräftemangel. Knapp 1,1 Millionen Menschen arbeiten in der Altenpflege in Deutschland. Das Bundesministerium für Gesundheit geht aktuell von ca. 25.000 bis 30.000 nicht besetzten Stellen aus. 2017 dauerte es durchschnittlich 171 Tage, bis eine freie Stelle besetzt werden konnte. Bei einem prognostizierten Bedarf von zusätzlich rund 270.000 Fachkräften im Jahr 2035 nimmt gerade die Ausbildung von Pflegefachkräften einen entscheidenden Stellenwert ein. Die Zahl der Auszubildenden in der Altenpflege hat dank einer breit angelegten Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive von Bund, Ländern und Verbänden in den letzten Jahren stark zugenommen. Im Vergleich zum Schuljahr 2010/2011 ist die Ausbildungsquote im Schuljahr 2015/2016 um 31 Prozent auf rund 68.000 Personen gestiegen. Jede vierte Ausbildung wurde als Umschulung zur Altenpflegefachkraft gefördert. Wir pflegen AzubisAuch bei der Maternus-Kliniken AG stellt die Ausbildung von Nachwuchspflegekräften eine der zentralen Säulen beim Personalmanagement dar. Nichts ist wertvoller als der Nachwuchs aus den eigenen Reihen - dieser Leitsatz gilt im Unternehmen schon lange. Die branchenweit gestiegenen Ausbildungszahlen sind jedoch keinesfalls Beleg dafür, dass die Gewinnung von Auszubildenden für Pflegeheimbetreiber zum Kinderspiel geworden wäre. Vielfach hat sich ein verzerrtes Berufsbild der Pflegefachkraft in den Köpfen festgesetzt, das abschreckend wirkt. "Dabei liegen die Vorteile einer Ausbildung im Pflegebereich auf der Hand - gute und sichere Beschäftigungsmöglichkeiten, ein abwechslungsreiches, anspruchsvolles Tätigkeitsfeld mit zahlreichen Entwicklungsmöglichkeiten", hält Ilona Michels, Vorstandsvorsitzende der Maternus-Kliniken AG dagegen. "Dazu sind Pflegefachkräfte bei der Wahl ihres Arbeitsortes und des Beschäftigungsumfangs nahezu vollkommen frei, Pflegekräfte werden deutschlandweit gesucht." Beruf und Privatleben lassen sich dank dieser flexiblen Arbeitsbedingungen auch in unterschiedlichen Lebensphasen gut in Einklang bringen. Das Ausbildungsgehalt ist im Vergleich zu vielen anderen Ausbildungsberufen hoch. Eine zu Jahresbeginn 2018 durchgeführte Umfrage unter den Auszubildenden des Unternehmens bestätigt die Vorzüge einer Pflegeausbildung: 75 Prozent der Auszubildenden sind der Meinung, dass der Beruf des Altenpflegers ein Beruf mit krisensicherer Zukunft ist. 40 Prozent der Befragten haben sich aufgrund der vielfältigen Einsatzgebiete für die Ausbildung in der Altenpflege entschieden. "Dennoch müssen wir uns als Arbeitgeber beim Werben um den Nachwuchs immer wieder attraktiv präsentieren und Kandidaten umwerben", hält Ilona Michels fest. Dazu zählt für die Vorstandsvorsitzende auch, auf die jeweiligen Lebensumstände und Potentiale der Auszubildenden einzugehen und diese beim Ausbildungsangebot zu berücksichtigen. Unterschiedliche Schulabschlüsse, eventuell bereits vorhandene Berufserfahrungen bei Umschülern oder auch familiäre Verpflichtungen machen individuelle Begleitungskonzepte notwendig. Diese Herangehensweise sorgt für die Bindung der Auszubildenden an das Unternehmen und lässt Maternus zum attraktiven Arbeitgeber der Nachwuchsgeneration werden. 125 Auszubildende beschäftigt das Unternehmen zum Stichtag 31. Dezember 2017. In Zukunft sollen es noch mehr werden. Altenpflege - Deine ZukunftEine Ausbildung in der Pflege bietet für jeden vielfältige Zukunftschancen. Maternus spricht mit dieser Botschaft potentielle Nachwuchskräfte auf unterschiedlichen Kanälen an. Durch das Angebot von Praktika in den Einrichtungen, Kooperationen mit Schulen und Behörden, eine starke Präsenz im Internet sowie in den sozialen Medien wird das Ausbildungsangebot des Unternehmens breit gestreut. Berücksichtigung finden dabei die unterschiedlichen Charaktere, Motivationen sowie Schul- und Werdegänge der möglichen Auszubildenden. "Ein 16-jähriger Schulabgänger wird bei seiner Berufswahl von anderen Motiven geleitet als eine 40-jährige Umschülerin nach der Elternzeit", so Marco Herold, Leiter Strategisches Personalmanagement bei Maternus. "Der Beruf des Altenpflegers kann aber für beide Personen gleich attraktiv sein." Unterstützt wird die Maternus Initiative für mehr Ausbildung durch eine neue Werbelinie, die die verschiedenen Wege in die Pflege aufzeigt und die zahlreichen Chancen und Perspektiven eines erfolgreichen Werdegangs in der Pflege unter dem Slogan "Altenpflege - Deine Zukunft" darstellt. Schlagworte wie "zukunftssicherer Job", oder "vielfältige Perspektiven" untermauern diese Aussage. Authentische Werbebotschafter aus dem Kreis der Mitarbeiterschaft des Unternehmens stellen ihre eigenen Einstiegswege, Laufbahnen und Karrierepfade vor und geben der Kampagne so ein sehr persönliches Gesicht. Gemeinsam das Lernziel erreichen -Selbständigkeit und ReflektionDie Ausbildung zur staatlich anerkannten Altenpflegerin bzw. zum staatlich anerkannten Altenpfleger umfasst den theoretischen Unterricht in einer Altenpflegeschule sowie die praktische Ausbildung in einer stationären Pflegeeinrichtung oder bei einem ambulanten Pflegedienst. Schul- und Praxiseinheiten dauern in der Regel jeweils mehrere Wochen, wobei der Anteil der praktischen Ausbildung in den Betrieben überwiegt. Seit 2018 stärkt Maternus die Durchführung der praktischen Ausbildung in seinen Einrichtungen und hebt sich damit vom Wettbewerb ab. Selbständigkeit bei der Planung und Durchführung der Pflegeprozesse sowie deren Reflexion im Nachgang stehen deutlich akzentuierter als zuvor im Mittelpunkt der Praxiseinheiten. Die Auszubildenden sollen lernen, dass sie die täglich an sie gestellten beruflichen Anforderungen und Herausforderungen sowohl fachlich als auch mit sozialer Kompetenz bewältigen können. Um dies zu erreichen, gliedert sich die praktische Ausbildung bei Maternus zukünftig in sechs Semester, die sich gleichmäßig auf die drei Ausbildungsjahre verteilen. Ein Ausbildungsplan gibt detailliert Auskunft über die Lernziele für jedes Semester. Dabei steht die Begleitung der Auszubildenden beim Erreichen der Lernziele an oberster Stelle. Konkret bedeutet dies, dass zukünftig jeder Auszubildende bei Maternus nicht nur durch den Praxisanleiter des Standortes, sondern zusätzlich durch Praxisbegleiter während seiner Ausbildung unterstützt wird. Mindestens ein Viertel der Arbeitszeit gestalten Auszubildender und Praxisbegleiter zusammen. Der Praxisbegleiter überprüft die durchgeführte Versorgung im gemeinsamen Dienst, beantwortet Fragen und unterstützt. "Meine Erfahrung zeigt, dass sich die Praxiseinheiten der Auszubildenden in der Altenpflege häufig am Dienstplan der Einrichtung orientieren. Wir hingegen stellen strukturierte Lerninhalte in den Vordergrund und richten dann die Dienstplanung danach aus", erklärt Andreas Hermann, Geschäftsbereichsleiter Zentrales Qualitätsmanagement bei Maternus. Berücksichtigt werden bei Maternus auch die theoretischen Unterrichtsziele aus der jeweilig zuständigen Altenpflegeschule. Nicht selten fühlen sich die Auszubildenden nämlich bei der praktischen Arbeit im Seniorencentrum wohler als beim Erlernen des mitunter trockenen, aber notwendigen Schulstoffs. "Hier unterstützen wir gezielt jeden Einzelnen, natürlich besonders während der Prüfungsphasen", so Andreas Hermann. Examiniert und nun?Wie kann ich meiner Verantwortung als Pflegefachkraft gerecht werden? Wie muss ich Pflegeassistenten anlernen? Wie übernehme ich Führungsverantwortung? Nach erfolgreich bestandener Prüfung werden aus Pflegeschülern jungexaminierte Pflegefachkräfte, die ihre neue Rolle als Pflegefachkraft ausfüllen müssen. Das Jungexaminiertenprogramm (JEP) von Maternus unterstützt sie dabei. Durch Feedback-Gespräche, Fördersequenzen, Wissensvermittlung und Gruppenphasen entwickeln Berufsanfänger ihre Stärken weiter und lernen, Verantwortung zu tragen. Sie werden dabei durch Pflegedienstleiter und Praxisbegleiter unterstützt. "Das JEP-Ausbildungsprogramm hat mir von Anfang an den Rücken gestärkt und mir meine Ängste genommen. Gemeinsam haben wir mögliche problematische Situationen durchgespielt und persönliche Bedenken besprochen. Das hat mir sehr geholfen", berichtet Nadine Valenta, Absolventin des Maternus Jungexaminiertenprogramms. Gemeinsam in die Zukunft startenPflege ist ein anspruchsvoller Beruf. Das merken die Auszubildenden bereits früh. Die Belastung durch den Schichtdienst oder die Konfrontation mit Krankheit und Tod überfordern die Auszubildenden häufig. Viele kommen auch mit den Anforderungen im theoretischen Teil der Ausbildung nicht zurecht. Umso wichtiger ist es, die gewonnenen Auszubildenden von Anfang an durch erfahrene und geschulte Mitarbeiter zu begleiten, sie zu unterstützen und zu fördern. Dies gilt gerade auch vor dem Hintergrund der Anfang 2020 startenden generalistischen Pflegeausbildung, durch die die Altenpflege weiter unter Druck gerät und leicht ins Hintertreffen geraten könnte. Ich mache keinen Job, den jeder kann. Ich pflege!Im Portrait: Yunis Lale, Auszubildender im Maternus Pflege- und Therapiecentrum Christophorus in EssenYunis Lale, 23 Jahre aus Bottrop, weiß was er will und lässt sich auch von Rückschlägen und Umwegen nicht abhalten. Ein Kreuzbandriss vor knapp drei Jahren beendet zwar abrupt seine Fußballerkarriere in der Landesliga, er spielt aber trotzdem weiter, jetzt für den PSV Oberhausen II in der Kreisliga. Nach seinem Fachabitur beginnt er zunächst eine Ausbildung als Automobilkaufmann, um eines Tages das Autohaus des Vaters zu übernehmen. Doch sein berufliches Interesse liegt im sozialen Bereich. Yunis Lale fasst sich ein Herz, spricht mit dem Vater und beginnt 2016 eine Ausbildung zum Altenpfleger. Herr Lale, Pflege gilt häufig als eine von Frauen besetzte Domäne. Wie sind Sie auf den Beruf des Altenpflegers aufmerksam geworden?Während meiner Schulzeit habe ich sowohl in einer Kindertagesstätte als auch in einer Grundschule ein Praktikum absolviert. Ich habe gemerkt, dass ich gerne eng mit Menschen zusammenarbeite. Nach der Entscheidung, nicht in die Fußstapfen meines Vaters zu treten, habe ich über ein durch die Bundesagentur für Arbeit vermitteltes Praktikum die Altenpflege und Maternus kennengelernt. Anschließend stand meine Entscheidung fest. Es ist eine wunderbare Aufgabe, für ältere Menschen da zu sein. Meine Arbeit wird wertgeschätzt und ist anspruchsvoll. Wie hat Ihr Familien- und Freundeskreis auf Ihre Berufswahl reagiert?Für meinen Vater war es zunächst natürlich schwer, dass ich meinen eigenen Weg gehen wollte. Aber auch er ist mittlerweile, wie der Rest meiner Familie, sehr stolz auf mich und meine Berufswahl. Vielleicht liegt es an unseren türkischen Wurzeln, dass der Beruf des Altenpflegers bei uns hoch angesehen ist. Meine Freunde waren anfangs vielleicht überrascht, aber keiner hat ablehnend reagiert. Warum auch? Einen Freund habe ich sogar davon überzeugen können, auch eine Ausbildung in der Altenpflege anzufangen. Welche Aufgabenfelder interessieren Sie besonders?Ich komme demnächst ins dritte Ausbildungsjahr. Mein Aufgabenspektrum hat sich mittlerweile sehr erweitert. Besonders interessiert mich die Versorgung chronischer Wunden, also das Wundmanagement. Auch die Versorgung und Beratung unserer Bewohner mit Diabetes macht mir viel Spaß. Ich kann mir gut vorstellen, mich in beiden Bereichen nach meiner Ausbildung weiterzubilden. Hand aufs Herz: Gibt es Bewohner, die Ihnen sehr ans Herz gewachsen sind?Ja, die gibt es natürlich. Einige Bewohner erzählen gerne von sich und ihrer Vergangenheit, da baut sich mit der Zeit natürlich eine engere Beziehung auf. Gerade wenn Angehörigenbesuche selten sind, freuen sich die älteren Menschen über ein offenes Ohr, das ich ihnen gerne schenke. Das Ziel: Noch mehr junge Menschen für die Pflege begeistern.Im Portrait: Nazan Din, Qualitätsmanagementbeauftragte im Maternus Seniorencentrum An den Salinen in Bad DürkheimWenn Nazan Din über ihren Beruf spricht, merkt man der 39-jährigen die Überzeugung, mit der sie sich Mitte der 90er Jahre für das Berufsfeld Pflege entschieden hat, immer noch an. Leidenschaft, Engagement, Freude - Nazan Din, heute Qualitätsmanagementbeauftragte im Maternus Seniorencentrum An den Salinen in Bad Dürkheim, erfüllt die Begriffe mit Leben. Ihr Ziel: noch mehr junge Menschen für die Pflege zu begeistern. Frau Din, warum haben Sie sich für eine Ausbildung in der Pflegebranche entschieden?Als ich zwölf Jahre alt war, kam mein jüngster Bruder zur Welt. Ihn habe ich mitversorgt. Ich hatte sehr viel Spaß dabei und wollte den Umgang mit Menschen in meinem Beruf beibehalten. Ich arbeite sehr gerne im Team, da war die Pflege das richtige Arbeitsumfeld für mich. Dazu kommt die Arbeit mit sehr vielen unterschiedlichen Charakteren aus unterschiedlichen Generationen. Sie haben zunächst eine Ausbildung zur Pflegeassistentin absolviert. Es folgten Aus- und Weiterbildungen zur Pflegefachkraft, Pflegedienstleitung, Heimleitung und zur Praxisanleiterin. Nun sind Sie Qualitätsmanagementbeauftragte bei Maternus. Was treibt Sie an?Um Karriere zu machen und aus großem Interesse heraus, habe ich Aus- und Weiterbildungen gemacht. Ich habe als Pflegeassistentin angefangen und schnell gemerkt, dass ich mehr Verantwortung übernehmen möchte. Deshalb habe ich die Ausbildung zur Pflegefachkraft begonnen. Während der Ausbildung wurde mir der Umgang mit Wunden und Medikamenten näher gebracht und ich durfte nun endlich Katheter legen oder bei der Arztvisite dabei sein - darauf war ich damals ganz besonders stolz. Heute bin ich Qualitätsmanagementbeauftragte in unserer Einrichtung. Ich analysiere die Pflegequalität in unserem Haus, coache die Mitarbeiter, kontrolliere Bewohnerakten und Medikamente und führe Zimmervisiten durch. Was ist das Besondere an Ihrem Beruf?Oftmals möchten junge Menschen lieber Krankenpfleger werden, da die Altenpflege leider häufig nicht hoch angesehen ist. Zu Unrecht! Altenpflege ist ein sehr anspruchsvoller und erfüllender Beruf. Während die Patienten in Krankenhäusern meistens nach kurzer Zeit wieder entlassen werden, bauen wir, manchmal über Jahre hinweg, eine Beziehung zu unseren Bewohnern auf und bekommen fast jedes Mal ein Lächeln zurück - wir sind wie eine zweite Familie. Wodurch zeichnet sich eine Ausbildung bei Maternus aus?Als Pflegefachkraft kann man bei uns viele Erfahrungen sammeln und sich weiterentwickeln. Mitarbeiter können bei uns Zusatzqualifikationen erwerben, z. B. im Bereich Wundmanagement oder Diabetes mellitus, oder sich als Palliativ- oder Hygiene-Pflegefachkraft ausbilden lassen. Fortbildungen zur Wohnbereichs-, Pflegedienst- und dann Einrichtungsleitung sind möglich. Die beruflichen Perspektiven als Pflegefachkraft sind vielfältig. Somit stehen unseren Mitarbeitern, unabhängig vom Schulabschluss, alle Türen offen. Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2017A. WIRTSCHAFTSBERICHTUnternehmenssituation und RahmenbedingungenDie Maternus-Gruppe mit Sitz in Berlin konzentriert sich im Bereich des deutschen Gesundheitsmarktes auf den Betrieb von Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen, Betreutem Wohnen, Rehabilitationskliniken sowie ergänzende Dienstleistungen. Neben den bestehenden Hausnotrufdiensten in Köln, Eifel und Ruhrgebiet wird das Angebot für betagte Menschen in den genannten Regionen auch durch jeweils einen häuslichen Pflegedienst vervollständigt. Damit reagiert unsere Gruppe auf das gestiegene Bedürfnis älterer Menschen nach Sicherheit sowie qualifizierter Unterstützung in den eigenen vier Wänden. Unser Bestreben ist dabei, Senioren zu unterstützen, die in ihrem sozialen Umfeld bleiben möchten, aber aufgrund des hohen Alters oder bestehender Erkrankungen bereits auf erste Pflege und weitere Hilfestellungen angewiesen sind. KonzernstrukturDer Maternus-Konzern verfügt mit 23 Einrichtungen zum Stichtag 31. Dezember 2017 über eine Gesamtkapazität von insgesamt 4.057 Betten. In 21 Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen stehen nominell 3.092 Betten zur Verfügung, zum Segment Rehabilitation gehören zwei Kliniken mit 965 Betten. Die hauswirtschaftlichen und technischen Dienstleistungen in den Bereichen Reinigung, Wäscherei, Catering und Technik werden seit Ende 2008 regional von vier Maternus-ReCaTec-Gesellschaften erbracht. Eine fünfte ReCaTec-Gesellschaft am Standort Bad Oeynhausen erbringt für die Maternus-Klinik für Rehabilitation hauswirtschaftliche Leistungen. Aktuell hält die Cura Unternehmensgruppe rund 81,7 Prozent der Aktienanteile der Maternus-Kliniken AG, 18,3 Prozent befinden sich im Streubesitz. Mehrheitsgesellschafterin der Cura GmbH ist Frau Sylvia Wohlers de Meie. MitarbeiterIm Geschäftsjahr 2017 beschäftigte der Maternus-Konzern durchschnittlich 1.949 Vollzeitkräfte nach 1.910 Vollzeitkräften im Vorjahr. Dem Segment Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen gehörten 1.522 Vollzeitkräfte (Vorjahr: 1.499 Vollzeitkräfte) und dem Segment Rehabilitation 420 Vollzeitkräfte (Vorjahr: 405 Vollzeitkräfte) an. Im Segment Sonstige/Maternus-Kliniken AG waren im Berichtsjahr 2017 durchschnittlich sechs Vollzeitkräfte (Vorjahr: sechs Vollzeitkräfte) beschäftigt. Entwicklung Mitarbeiteranzahl (Vollzeitkräfte) in den letzten 4 Jahren:
Markt- und WettbewerbsumfeldAllgemeine wirtschaftliche Lage -Konjunkturelles UmfeldIm Jahr 2017 gelang der deutschen Wirtschaft mit +2,2 Prozent (Vorjahr: 1,9 Prozent) erneut ein kräftiges Wachstum des Bruttoinlandproduktes (BIP). Hierbei hat sich die Wachstumsdynamik gegenüber den Vorjahren nochmals erhöht. Langfristig betrachtet lag der Anstieg des deutschen BIP fast 1 Prozentpunkt über dem Durchschnittswert der letzten 5 Jahre von +1,3 Prozent. Auch auf dem deutschen Arbeitsmarkt setzte sich die Belebung fort. 44,3 Millionen Menschen waren erwerbstätig, womit der höchste Wert seit der deutschen Wiedervereinigung erreicht wurde. Der Anstieg der Verbraucherpreise fiel im Berichtsjahr mit + 1,8 Prozent (Vorjahr: 0,5 Prozent) deutlich stärker aus als in den letzten 4 Jahren, in denen die Inflationsrate sogar unterhalb der Marke von 1 Prozent gelegen hatte. Insbesondere die Energie- (+3,1 Prozent) und Nahrungsmittelpreise (+3,0 Prozent) verteuerten sich stark. Während der Anstieg im Bereich Energie vorrangig die Heizöl- und Kraftstoffpreise betraf, waren es bei den Nahrungsmitteln sämtliche Gütergruppen. Auch für das laufende Jahr 2018 wird eine starke Expansion der deutschen Wirtschaft prognostiziert. Die Bundesbank erwartet einen Anstieg des deutschen BIP um 2,5 Prozent, gefolgt von +1,7 Prozent in 2019. Wachstumstreiber stellen neben der hohen Nachfrage nach Industriegütern aus dem Ausland vor allem der private Konsum und die Wohnungsbauinvestitionen dar, welche durch die anhaltend günstige Lage auf dem deutschen Arbeitsmarkt forciert werden. BranchenbetrachtungDie Maternus-Kliniken AG ist mit den von ihr durch Tochterunternehmen betriebenen Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen sowie Rehabilitationskliniken in einem kontinuierlich wachsenden deutschen Gesundheitsmarkt tätig. Die Entwicklung im für das Unternehmen relevanten Marktumfeld, welches den Gesundheitsmarkt allgemein sowie im Besonderen den Pflege- und Rehabilitationsmarkt umfasst, wird in den folgenden Kapiteln dargestellt. GesundheitsmarktIn kaum einem anderen Land der Welt investieren die Menschen so hohe Beträge in ihre Gesundheit wie in Deutschland. Im globalen Ranking der Gesundheitsausgaben bezogen auf den Anteil am nationalen BIP, aufgestellt durch die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) im Rahmen ihres "Health at a Glance 2017"-Reports, erreicht Deutschland für das Jahr 2016 mit 11,3 Prozent Rang 3. Nur die USA (17,2 Prozent) und die Schweiz (12,4 Prozent) geben noch höhere Beträge aus. Der OECD-Durchschnitt beträgt 9,0 Prozent vom BIP. Diese Zahlen verdeutlichen die erhebliche ökonomische Relevanz der Gesundheitsbranche für die deutsche Volkswirtschaft. Nach einem Anstieg der Gesundheitsausgaben von 343,5 Mrd. € in 2015 um 3,8 Prozent auf 356,5 Mrd. € in 2016 prognostiziert das Statistische Bundesamt (Destatis) für das Jahr 2017 nochmals eine stärkere Wachstumsrate. So sollen die Gesundheitsausgaben um 4,9 Prozent auf 374,2 Mrd. € zugelegt haben, forciert durch das am 1. Januar 2017 in Kraft getretene Dritte Pflegestärkungsgesetz. Pro Tag wäre damit erstmals die Marke von 1 Mrd. € Gesundheitsausgaben überschritten worden. In 2016 haben sich die Gesundheitsausgaben je Einwohner um knapp 4,0 Prozent auf 4.330 € erhöht. Dies entspricht gemessen am deutschen BIP einem Anteil von 11,3 Prozent, womit die endgültigen Berechnungen von Destatis mit den Daten der OECD übereinstimmen. Den größten Ausgabenträger mit 58,1 Prozent (Vorjahr: 57,9 Prozent) stellte unverändert die gesetzliche Krankenversicherung dar. Ihre Ausgaben nahmen um 4,2 Prozent auf 207,2 Mrd. € zu. Zum Stichtag 31. Dezember 2016 erhöhte sich die Anzahl der Beschäftigten in Gesundheitsberufen deutschlandweit um 2,1 Prozent auf 5,5 Millionen. Hiervon waren fast die Hälfte (49 Prozent) vollzeitbeschäftigt, 37 Prozent arbeiteten in Teilzeit, die restlichen 14 Prozent entfielen auf die geringfügig Beschäftigten. Den größten Personalanstieg verzeichnete mit +27.000 Personen bzw. +4,7 Prozent die Altenpflege, gefolgt vom Bereich Gesundheits- und Krankenpflege, Rettungsdienst und Geburtshilfe (+ 11.000 bzw. + 1,7 Prozent). Insgesamt waren drei Viertel der Beschäftigten in ambulanten und (teil-)stationären Einrichtungen tätig. Entgegen dem Vorjahr fiel der Beschäftigungszuwachs in der ambulanten Pflege mit +21.000 Personen (bzw. +6,1 Prozent) höher aus als in der stationären- und teilstationären Pflege (+18.000 Personen oder +2,7 Prozent). PflegemarktDer deutsche Pflegemarkt wächst seit dem Jahr 2005 um fast 5 Prozent pro Jahr. Dieser positive Trend wird vor allem durch die demographisch bedingte zunehmende Überalterung der Gesellschaft und die weitere Professionalisierung der Pflege (abnehmende private Pflege durch Angehörige und daher steigender Fachkräftebedarf) forciert. Um an diesem Wachstumsmarkt erfolgreich partizipieren zu können, müssen sich die Unternehmen der Pflegebranche insbesondere mit Themen wie der Anpassung der Geschäftsmodelle im Sinne einer Optimierung der verschiedenen Betreuungsbedürfnisse der pflegedürftigen Menschen, Verbesserung der Arbeitgeber-attraktivität, Qualitätsmanagement (kontinuierliche Prüfung und Verbesserung der Servicequalität im Wettbewerb) oder auch der Prozessdigitalisierung auseinandersetzen. Dabei ist auch der Anteil des Pflegemarktes am Gesundheitsmarkt in den letzten Jahren kontinuierlich gewachsen. Im Jahr 2015 erreichte er mit 13,6 Prozent (2013: 12,7 Prozent) den dritten Rang hinter Krankenhäusern und Arztpraxen. Erwartet wird, dass sich sein Marktvolumen von aktuell rund 47 Mrd. € bis zum Jahr 2030 auf über 66. Mrd. € steigern wird. Zum 31. Dezember 2015 wurden in Deutschland 2,9 Millionen pflegebedürftige Menschen registriert. Experten schätzen, dass sich ihre Anzahl bis zum Jahr 2030 auf 4,1 Millionen erhöhen wird. Den Großteil der Pflegebetreuung leisteten dabei Angehörige. Insgesamt wurden 73 Prozent (entsprechend 2,1 Millionen) der Pflegebedürftigen zu Hause versorgt. Diese Pflege wurde anteilig zu rund 66 Prozent von Angehörigen vorgenommen. In etwa 692.000 Fällen geschah dies in Zusammenarbeit mit rund 13.300 ambulanten Pflegediensten, welche 355.600 Mitarbeiter beschäftigten. In den insgesamt 13.600 Pflegeheimen wurden 783.000 Menschen von 730.000 Beschäftigten vollstationär versorgt. Hinsichtlich der Altersstruktur waren die in Pflegeheimen vollstationär betreuten Menschen älter. 51 Prozent der Heimbewohner erreichten bzw. überstiegen das Alter von 85 Jahren. Bei den zu Hause Gepflegten war es nur knapp ein Drittel. Des Weiteren lässt die Pflegestatistik aus dem Jahre 2015 deutlich erkennen, dass Menschen mit höchster Pflegestufe III und/oder erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz mehrheitlich professionell in Pflegeheimen versorgt werden. In den Heimen betrug der Anteil der Bewohner mit Pflegestufe III 20 Prozent gegenüber 8 Prozent bei den zu Hause Gepflegten. Auch die Anzahl der Pflegebedürftigen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz ist in den Pflegeheimen mit 71 Prozent (bei den zu Hause Versorgten 31 Prozent) sichtlich höher. Pflegeeinrichtungen und TrägerBundesweit gab es zum 31. Dezember 2015 rund 13.600 voll- und teilstationäre Pflegeheime. Gegenüber 2013 sind demnach im Bereich der stationären Pflege weitere 600 Einrichtungen entstanden. Von diesen wurden 53 Prozent (7.200) durch freigemeinnützige Träger, 42 Prozent durch private und mit 5 Prozent der geringste Anteil durch öffentliche Träger betrieben. Mit Blick auf das Angebotsspektrum der Einrichtungen dominierte die vollstationäre Dauerpflege. Mehr als 80 Prozent der Einrichtungen boten diese Pflegeleistung an, was sich auch an der Anzahl der Plätze widerspiegelte: Fast 93 Prozent der insgesamt 929.000 Plätze waren für die vollstationäre Dauerpflege eingerichtet, welche sich überwiegend (558.000) in Einzelzimmern befanden. Dieser Trend hat sich in den Jahren 2014 und 2015 weiter verstärkt. Rund 72 Prozent der gegenüber 2013 neu entstandenen Plätze wurden für die vollstationäre Dauerpflege eingerichtet. Aktuelle EntwicklungenLangfristig wird bis zum Jahr 2030 mit einem zusätzlichen Bedarf von voraussichtlich 271.000 stationären Pflegeplätzen in Deutschland gerechnet. Experten schätzen, dass die Schaffung dieser Plätze Neu- und Reinvestitionen in Höhe von 53 bis 85 Mrd. € erforderlich machen wird. Dem steht jedoch verschärfend die gesetzlich greifende Einbettzimmerquote durch die Landesheimbau-Verordnung entgegen, welche für Neu- und Bestandsheime gilt. Nachfolgend soll exemplarisch ein Überblick über die für die Maternus-Einrichtungen relevanten Veränderungen in den einzelnen Bundesländern gegeben werden. Wohn- und Teilhabegesetz (Nordrhein-Westfalen) - 80 Prozent Einzelzimmerquote ab dem 1. August 2018Im Oktober 2014 hatte der Landtag des Bundeslands Nordrhein-Westfalen (NRW) das "Gesetz zur Entwicklung und Stärkung einer demographiefesten, teilhabeorientierten Infrastruktur und zur Weiterentwicklung und Sicherung der Qualität von Wohn- und Betreuungsangeboten für ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen" (GEPA NRW) verabschiedet. Dieses umfasste auch die Überarbeitung des Wohn- und Teilhabegesetzes aus dem Jahr 2008 (WTG NRW). Demnach müssen bestehende Alten- und Pflegeheime ab August 2018 80 Prozent der Zimmer als Einzelzimmer anbieten. Bei neu errichteten Heimen liegt die Einzelzimmerquote bei 100 Prozent (mit Ausnahme des Wunsches von Personen in Partnerschaften auf gemeinsame Nutzung eines Zimmers). Hinsichtlich des Sanitärangebots müssen Einzelbäder bzw. maximal von zwei Zimmern nutzbare Bäder direkt vom Zimmer aus zugänglich sein. Insgesamt dürfen neu errichtete stationäre Pflegeeinrichtungen höchstens nur noch 80 Plätze pro Standort anbieten. Einen Bestandsschutz für vorhandene Heime gibt es nicht. Bei Nichteinhaltung der Einzelzimmerquoten werden ab dem 1. August 2018 Aufnahmestopps verhängt. Dieser gilt so lange, bis überzählige Doppelzimmer in Folge von Auszügen oder Sterbefällen der Bewohner nur noch von einer Person belegt werden. Einrichtungen, welche auf die Inanspruchnahme der kommunalen Förderung durch Pflegewohngeld verzichten, können die Umsetzungsfrist bis zum 31. Juli 2023 verlängern. Landesheimbauverordnung (Baden-Württemberg) - 100 Prozent Einzelzimmerquote ab dem 1. September 2019Für das Bundesland Baden-Württemberg (BW) gilt die in der Landesheimbauverordnung im Jahr 2009 gesetzte Übergangsfrist von 10 Jahren. Die im Jahr 2011 verabschiedete und im Jahr 2015 angepasste Verordnung des Sozialministeriums zur baulichen Gestaltung von Heimen und zur Verbesserung der Wohnqualität in den Heimen Baden-Württembergs (LHeimBauVO) sieht eine verpflichtende Einzelzimmerquote von 100 Prozent ab dem 1. September 2019 für Bestandsheime und Neubauten vor. Wohneinheiten von zwei Personen können auf Wunsch der Bewohner aber zugelassen werden. Bestandsheime müssen maximal von zwei Zimmern aus zugängliche Sanitärbereiche anbieten, bei Neubauten muss jedem Einzelzimmer ein eigener Sanitärbereich zugewiesen werden (sofern es keine Wohneinheiten aus zwei Personen gibt). Stationäre Pflegeeinrichtungen sollen an einem Standort nicht mehr als 100 Plätze anbieten, jedoch können Ausnahmen für Neubauten in Ballungsgebieten gemacht werden. Das Bundesland BW ermöglicht weitere Übergangsregelungen für Bestandsheime ab September 2019 bei bereits laufenden Baumaßnahmen bzw. konkret geplanten Vorhaben. Währenddessen soll der Abbau von Doppelzimmern gezielt vorangetrieben werden. Sind Doppelzimmer in diesem Zeitraum immer noch vorhanden, muss nach spätestens einer Übergangsfrist von 10 Jahren die Wohnfläche mindestens 22 Quadratmeter (ohne Vorflur, Vorraum und Sanitärbereich) aufweisen. Die Studie "Analyse der stationären Pflege in Deutschland" untersuchte den Stand der Umsetzung/Vorbereitung deutscher Pflegeheime auf die gesetzlichen Veränderungen durch die Landesheim-Gesetze. Demnach ist die Einzelzimmerquote deutschlandweit im Vorjahresvergleich per Juli 2017 deutlich um 13 Prozentpunkte auf durchschnittlich 77,7 Prozent gestiegen. Hierbei gab es mit Blick auf die einzelnen Bundesländer aber sichtliche Unterschiede. Die höchsten Einzelzimmerquoten wiesen Einrichtungen in Bremen (83,6 Prozent), NRW (83,0 Prozent), Thüringen (82,7 Prozent), BW (82,0 Prozent) und Hessen (81,6 Prozent) auf. Im Vorjahresvergleich legte die Einzelzimmerquote insbesondere in NRW um 13 Prozentpunkte zu. Pflegeheime in BW waren trotz eines ebenfalls hohen Anstiegs der Einzelzimmer noch weit von der ab 2019 verpflichtenden Quote von 100 Prozent entfernt. PersonalDie Autoren der Studie "Pflegeheim Rating Report 2017" schätzen, dass bis 2030 zur Deckung der steigenden Nachfrage an Pflegeheimplätzen 130.000 bis 307.000 zusätzliche Vollzeitkräfte in der stationären Pflege benötigt werden. Gemessen an den per Ende Dezember 2015 insgesamt 730.000 Beschäftigten in Pflegeheimen wäre demnach eine Personalaufstockung um bis zu 42 Prozent notwendig. Hinzu kommt ein Personalbedarf in der ambulanten Pflege von 83.000 bis 172.000 Angestellten. Der Fachkräftemangel bleibt das größte Risiko aus Sicht der Unternehmen in der Gesundheitswirtschaft. Zuletzt spiegelte dies die Einschätzung von 61 Prozent (Vj. 56 Prozent) der Befragten wider, was einem neuen Höchstwert entspricht. Wie auch im Vorjahr trifft die Sparte Gesundheits- und Sozialdienstleister den Fachkräftemangel am deutlichsten. Nach drei Viertel im Vorjahr sorgen sich nun 80 Prozent der Unternehmen, ausreichend geeignetes Personal zu finden. Um benötigte Fachkräfte gewinnen und halten zu können, müssen geeignete Rahmenbedingungen für den Pflegeberuf geschaffen werden. So forderte die Deutsche Stiftung Patientenschutz Anfang 2018 die Politik auf, einen bundesweit einheitlichen Mindestpersonalschlüssel für Pflegeheime festzusetzen. Es reiche nicht aus, wenn das Modell für einen solchen Schlüssel erst 2020 entwickelt sei. Eine qualitativ hochwertige Pflege ist nur mit ausreichend Pflegekräften pro Bewohner möglich. Eine Lohnanhebung alleine - so gelten seit dem 1. November 2017 gestaffelt erhöhte Bruttostundensätze, welche sich jeweils zu Jahresbeginn bis 2020 regional auf bis zu 11,35 € bzw. 10,85 € (Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen) steigern - kann den Fachkräftemangel nicht lösen. Das Thema Pflege ist auch eines der Kernthemen des Koalitionsvertrages von CDU, CSU und SPD, welcher am 12. März 2018 unterzeichnet wurde. Im Rahmen einer "Konzertierten Aktion Pflege" sollen eine Ausbildungsoffensive, Anreize für eine bessere Rückkehr von Teilzeit- in Vollzeitbeschäftigung, ein Wiedereinstiegsprogramm, eine bessere Gesundheitsvorsorge für die Beschäftigten und die Weiterqualifizierung von Hilfs- und Fachkräften geschaffen werden. Für die Altenpflege sollen flächendeckende Tarifverträge eingeführt werden. Ein Sofortprogramm soll 8.000 Stellen in Pflegeheimen im Zusammenhang mit der medizinischen Behandlungspflege schaffen, vollfinanziert über Mittel der Gesetzlichen Krankenversicherung. Einführung und Auswirkungen des Pflegestärkungsgesetzes II in 2017Seit dem 1. Januar 2017 gelten durch das Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) wichtige Änderungen für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige. So hat die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs (ausgehend von der vorhandenen Selbstständigkeit eines Antragsstellers auf Pflegeleistungen) dazu geführt, dass demenzkranke und weiter eingeschränkt alltagskompetente Versicherte die gleichen Leistungen wie dauerhaft körperlich kranke Pflegebedürftige erhalten können. Die vorherigen drei Pflegestufen wurden durch fünf Pflegegrade ersetzt, welche Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK bei gesetzlich Versicherten) und von MEDICPROOF (bei privat Versicherten) auf der Basis der festgestellten noch vorhandenen Selbstständigkeit der Betroffenen anhand von sechs Kriterien (neues Begutachtungsassessment) empfehlen. Weitere wichtige Änderungen betrafen die Entlastung bei der Zuzahlung durch den Pflegebedürftigen in den hohen Pflegegraden sowie den an den Pflegegrad gekoppelten Personalschlüssel. Auch nicht tariflich gebundene Einrichtungen können in den Pflegesatzverhandlungen mit den Kostenträgern einfacher Löhne bis zur Höhe des Tarifniveaus durchsetzen. In den ersten drei Quartalen 2017 bekamen im Vorjahresvergleich 220.000 Menschen zusätzlich Leistungen. Es wurden mehr pflegebedürftige Menschen anerkannt. Im gesamten Jahr 2016 waren für 1,67 Millionen Menschen Gutachten ausgestellt worden, wovon 20 Prozent als nicht bedürftig eingestuft worden waren. In den ersten 9 Monaten 2017 wurden 1,1 Millionen Versicherte begutachtet, von denen nur noch 13,6 Prozent als nicht bedürftig eingestuft wurden. Dabei ergab sich die folgende Einteilung in die Pflegegrade: Pflegegrad 1 erhielten 17,6 Prozent (2016: 37,9 Prozent). Pflegegrad 2 und 3 bekamen 29,1 Prozent bzw. 21,7 Prozent (2016: zusammen 35,1 Prozent). Mit schweren oder schwersten Beeinträchtigungen in die Pflegegrade 4 und 5 eingestuft wurden 18 Prozent. Auch die Maternus-Kliniken AG konnte die strukturelle Umstellung zum 1. Januar 2017 und die hiermit verbundene Überleitung der Bewohner auf Pflegegrade erfolgreich umsetzen. RehabilitationsmarktZuletzt stiegen die Ausgaben in den Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen im Jahr 2016 gegenüber 2015 um 1,8 Prozent auf 9,5 Mrd. € an. Die Anzahl der Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen hat sich zum Stichtag 31. Dezember 2016 um 3 Einheiten auf 1.149 Einrichtungen reduziert. Gleichzeitig erhöhte sich aber die Anzahl der aufgestellten Betten auf rund 165.200 (Vorjahr: rund 165.000). Nachdem sich die Fallzahl in 2015 konstant entwickelt hatte, stieg diese in 2016 auf 1.984.020 (Vorjahr: 1.979.595) und erreichte damit den höchsten Wert der letzten 6 Jahre. Zuletzt war im Jahr 2010 mit 2.005.491 eine höhere Fallzahl festgestellt worden. Entsprechend nahm auch die Anzahl der Pflegetage von 49,8 Millionen auf 50,2 Millionen zu. Die Auslastungsrate hat sich dabei um 0,2 Prozentpunkte auf 83,0 Prozent verbessert. Etwas mehr als die Hälfte aller Einrichtungen wurde von privaten Trägern unterhalten, wobei sich deren Anteil von 54 Prozent auf 53,2 Prozent reduzierte (entsprechend eines absoluten Rückganges um zwölf Einrichtungen). Die öffentlichen Träger, deren prozentualer Anteil gegenüber dem Vorjahr mit 19,4 Prozent unverändert blieb, unterhielten absolut sechs Einrichtungen weniger. Auch bei den freigemeinnützigen Trägern änderte sich prozentual mit einem Anteil von 27,4 Prozent nichts, die Anzahl der Einrichtungen stieg aber um 15 Einheiten. Diese Entwicklung spiegelte sich auch im Bettenangebot wider: 18,3 Prozent (Vorjahr: 18,6 Prozent) der Betten waren bei öffentlichen und 65,6 Prozent (Vorjahr: 65,9 Prozent) bei privaten Trägern aufgestellt. Der Bettenanteil der freigemeinnützigen Trägerschaft stieg auf 16,0 Prozent (Vorjahr: 15,6 Prozent). Insgesamt legte die Anzahl der Beschäftigten in 2016 um 1,3 Prozent zu. Hierbei wies der Bereich der im ärztlichen Dienst Beschäftigten mit +1,7 Prozent eine höhere Wachstumsrate als der Bereich der Beschäftigten im nichtärztlichen Dienst mit +1,3 Prozent auf. Von den in Summe 122.400 Beschäftigten betrug der Anteil des ärztlichen Dienstes 8,5 Prozent. Unter der Anwendung der Größe "Vollkräfte im Jahresdurchschnitt" (Umrechnung der Teilzeit- und geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse auf die volle tarifliche Arbeitszeit) waren in den Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen in 2016 rund 91.500 Vollkräfte beschäftigt . Dies sind 600 Vollkräfte mehr als im Vorjahr. An der Aufenthaltsdauer hat sich gegenüber dem Vorjahr mit durchschnittlich 25,3 Tagen nichts geändert. Die Verweildauer in speziellen Fachabteilungen zur Suchtbehandlung hat sich auf 86,4 Tage (Vorjahr: 85,4 Tage) erhöht. Deutlicher fiel jedoch der Anstieg der Aufenthaltsdauer in der Fachabteilung Psychiatrie und Psychotherapie mit 70,8 Tagen in 2016 gegenüber 67 Tagen in 2015 aus. Die aktuellste Erhebung durch die Deutsche Rentenversicherung (Veröffentlichung Mitte Februar 2018 mit Statistiken bis 2016) zeigt im langfristigen Vergleich seit 1991 mit zwischenzeitlichen Schwankungen einen sichtbaren Wachstumstrend bei den Fallzahlen der medizinischen und beruflichen Rehabilitation auf. Im Jahr 2016 gingen bei der Deutschen Rentenversicherung mehr als 1,6 Millionen Anträge (1991: rund 1,3 Millionen) auf medizinische Rehabilitation ein, von denen 1,1 Millionen (1191: rund 1,0 Millionen) bewilligt wurden. Die durchgeführten Leistungen stiegen von 0,8 Millionen in 1991 auf 1,0 Millionen in 2016. Der starke Einbruch in den 90-er Jahren ist auf das Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz (WFG, 1.1.1997) zurückzuführen. Allerdings basiert ein Teil der Zunahme bei den Anträgen auch auf dem neuen Verfahren in der Bearbeitung eingehender Reha-Anträge seit Einführung des Sozialgesetzbuches (SGB) IX in 2001 aufgrund teils mehrfacher Erfassungen bei den Reha-Trägern. Nach der bislang höchsten Antragszahl bei der medizinischen Rehabilitation im Jahr 2014 (rund 1,7 Millionen) ging die Antragszahl damit in den Jahren 2015 und 2016 zurück, wohingegen die Bewilligungen seit 2009 eine relativ konstante Entwicklung aufgezeigt haben. Medizinische und berufliche Rehabilitation:Anzahl der Anträge, Bewilligungen und abgeschlossenen Leistungen 1991 bis 2016
Hierbei wird der Großteil der Fälle bei Erwachsenen weiterhin stationär abgewickelt. Allerdings ging der Anteil stationärer Leistungen in den Jahren 2000 bis 2016 um 11 Prozent zurück, wohingegen sich der Anteil ambulanter Leistungen im gleichen Zeitraum knapp versechsfacht hat. UnternehmenszieleMaternus verfügt über eine strukturelle Plattform, um mittelfristig zusammen mit der Cura Unternehmensgruppe weiteres Wachstum zu generieren und die hierfür notwendigen Managementkapazitäten vorzuhalten. In der aktuellen Unternehmenssituation stehen aber zunächst die Optimierung und das organische Wachstum an bestehenden Standorten im Vordergrund. Daneben wird ein weiterer Ausbau der gesamten Leistungsangebote (Kurz- und Tagespflege) sowie von vorgelagerten Versorgungsangeboten erfolgen. Maternus trägt hiermit der aktuellen Politik im Gesundheitswesen sowie der Gesetzgebung in verstärktem Maße Rechnung, die häusliche und ambulante Pflege in Deutschland weiter zu stärken. Durch die Zusammenführung zu konzernübergreifenden Teams in der Unternehmenszentrale sowie in regionalen Bereichen konnten durch die Professionalisierung und Bündelung in der Unternehmensstruktur Synergien erreicht werden, beispielsweise in den Bereichen Administration, Management und Personalpolitik. Eine dauerhafte Gewinnung und Bindung von Fachkräften mit dem Ziel, den Arbeitsplatz gegenüber Mitbewerbern deutlich attraktiver zu gestalten und hierdurch den Anteil der Fremdarbeit und Fluktuation im Konzern zu reduzieren, stehen dabei im Vordergrund. Eine klare Kommunikation unserer speziellen Pflegeangebote bzw. unserer Alleinstellungsmerkmale gegenüber dem Wettbewerb ist hierbei wichtig. Der Austausch medizinischer und pflegerischer Konzepte ermöglicht uns in beiden Segmenten eine bedarfsspezifische, qualitativ hochwertige Versorgung alter und betagter Menschen. Insbesondere an unseren Pflegestandorten Löhne und Köln ist dies in Kooperation mit der Maternus-Rehabilitationsklinik in Bad Oeynhausen bereits gelungen. Durch den verstärkten Ausbau von Pflegeeinrichtungen zu Komplexstandorten mit Betreutem Wohnen, aber auch ambulanten Pflegediensten und zusätzlichen Leistungen wie Hausnotrufdienste soll das Leistungsangebot von Maternus weiter verbessert und kontinuierlich ausgebaut werden. Am Pflegestandort Köln ist dies bereits erfolgt und dient als Muster für einen weiteren Ausbau in Nordrhein-Westfalen als auch den neuen Bundesländern. Die Neu- und Nachverhandlung bestehender Mietverträge dient dem Ziel, unseren Kunden attraktive und damit auch konkurrenzfähige Pflegesätze anbieten zu können. Die Mietkonditionen werden hierbei zunehmend an die Entwicklung der Investitionskostenvergütungen mit den Kostenträgern gekoppelt und nicht mehr ausschließlich an die Entwicklung allgemeiner Indexierungen für Verbraucherpreise. StrategieIntegraler Bestandteil unseres unternehmerischen Handelns ist die Leistungsqualität, sie bildet die Basis für unsere Aktivitäten in der Pflege und Rehabilitation. Als integrierter Pflegeanbieter verfolgen wir die Strategie der horizontalen und vertikalen Differenzierung. Dabei setzen wir innerhalb unseres Pflegeangebots Schwerpunkte, wie beispielsweise auf Demenz, Diabetes, Krankenhausnachsorge und Palliativpflege. Mit einem Ausbau der vorgelagerten Versorgungsformen, insbesondere Betreutes Wohnen, ambulante Dienstleistungen sowie Hausnotrufdienste, wurde unser Betreuungsspektrum erweitert und eine systematische Kundenbindung erreicht. Im Bereich der Rehabilitationskliniken stehen die Erweiterung der medizinischen Kompetenz zur Standort- und Auslastungssicherung sowie die Restrukturierung der Bayerwald-Klinik im Vordergrund. Zielsetzung ist ein verstärkter Kompetenzaufbau, die Sanierung der Infrastruktur und Aktivierung des Zuweisermanagements in der Klinik. B. ERLÄUTERUNG DES GESCHÄFTSERGEBNISSES UND ANALYSE DER VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGEErtragslageRechnungslegung IFRSDer Maternus-Konzern hat zum 1. Januar 2005 konzernweit die Berichterstattung auf die Regelungen der International Financial Reporting Standards (IFRS) umgestellt. Sämtliche Konzernabschlüsse und Zwischenberichterstattungen der Gruppe werden seitdem gemäß den aktuell gültigen IFRS-Vorgaben, wie sie in der EU anzuwenden sind, erstellt. Maternus-KonzernDer Umsatz im Geschäftsjahr 2017 ist um 3,1 Mio. € bzw. 2,5 Prozent auf 127,1 Mio. € nach 124,0 Mio. € im Vorjahr angestiegen. Insgesamt verfügt Maternus in den Segmenten Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen und Rehabilitation über eine durchschnittliche Kapazität von 4.057 Betten (Vorjahr: 4.057 Betten). Die durchschnittliche Kapazitätsauslastung hat sich im Geschäftsjahr 2017 leicht um 0,8 Prozentpunkte auf 79,0 Prozent (2016: 79,8 Prozent) im Konzern reduziert. Die sonstigen betrieblichen Erträge haben sich leicht um 0,5 Mio. € auf 6,6 Mio. € (Vorjahr: 6,1 Mio. €) verbessert. Der Materialaufwand in Höhe von 21,8 Mio. € (Vorjahr: 21,0 Mio. €) hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 0,8 Mio. € erhöht. Insbesondere sind die Aufwendungen für Fremdpersonal um rund 0,5 Mio. € auf 3,6 Mio. € angestiegen. Betroffen hiervon sind im Wesentlichen einzelne Pflegeeinrichtungen, die zur Erfüllung der Personalvorgaben entsprechendes Fremdpersonal im Geschäftsjahr 2017 einsetzen mussten. Der Personalaufwand hat sich um 2,4 Mio. € auf 72,9 Mio. € nach 70,5 Mio. € im Vergleichszeitraum des Vorjahres erhöht. Die Personalintensität (im Verhältnis zu den Umsatzerlösen) ist im Vergleich zum Vorjahr von 56,8 Prozent auf 57,3 Prozent im Geschäftsjahr 2017 angestiegen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen liegen mit 27,9 Mio. € (Vorjahr: 27,7 Mio. €) auf dem Niveau des Vorjahres. Die Abschreibungen im Konzern haben sich geringfügig auf 5,0 Mio. € (Vorjahr: 5,1 Mio. €) verringert. Das Finanzergebnis hat sich um 0,3 Mio. € auf -5,4 Mio. € (Vorjahr: -5,7 Mio. €) leicht verbessert. Im Geschäftsjahr 2017 ist das EBITDA (Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen) im Maternus-Konzern um 0,3 Mio. € auf 11,2 Mio. € (Vorjahr: 10,9 Mio. €) angestiegen. Die EBITDA-Marge beträgt analog zum Vorjahr erneut 8,8 Prozent. Das EBIT (Ergebnis vor Zinsen) hat sich um 0,4 Mio. € auf 6,2 Mio. € (Vorjahr: 5,8 Mio. €) im Geschäftsjahr 2017 verbessert. Im Geschäftsjahr 2017 wurde ein deutlich verbessertes EBT (Konzernergebnis vor Steuern; vor Ergebnisanteilen anderer Gesellschafter) von 0,8 Mio. € (Vorjahr: 0,1 Mio. €) im Konzern erreicht. Das EAT (Ergebnis nach Steuern) im Konzern hat sich im Geschäftsjahr 2017 sehr deutlich auf einen Verlust in Höhe von 1,5 Mio. € (Vorjahresgewinn: 1,1 Mio. €) verringert. Die Ergebnisveränderung resultiert im Wesentlichen aus einer Erhöhung der latenten Ertragssteuern im Konzern, welche aufgrund der Anpassungen in der Unternehmensplanung durch den Vorstand notwendig wurde. GesamtaussageDer Geschäftsverlauf im Berichtsjahr 2017 ist aus Sicht des Vorstandes sowohl für den Konzern als auch das Segment Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen als zufriedenstellend einzustufen. Die Entwicklung im Segment Rehabilitation bleibt deutlich hinter den Erwartungen des Vorstandes zurück. Der Umsatz im Konzern liegt mit 127 Mio. € über Vorjahr und leicht oberhalb der angepassten Prognose für das Geschäftsjahr 2017. Alle wichtigen Ertragskennzahlen (vor Steuern) wie das EBITDA, EBIT sowie das EBT haben sich, wie im zuvor dargestellten Abschnitt im Detail dargestellt, gegenüber dem Vorjahr im Konzern verbessert. Neben der Neuordnung der Unternehmensfinanzierung in 2015 ist es in den vergangenen 3 Jahren gelungen, die wirtschaftliche Entwicklung im Konzern zu stabilisieren. Prognose 2017Gemäß Prognosebericht für das Geschäftsjahr 2017, veröffentlicht im Rahmen des Jahresabschlusses 2016 am 28. April 2017, ging der Vorstand der Maternus-Kliniken AG von einer Verbesserung der Umsätze im Segment Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen um rund 3 Mio. € auf mindestens 96,0 Mio. € aus. Im Segment Rehabilitation sollte ursprünglich ein Umsatzvolumen von mindestens 32,0 Mio. € erreicht werden. Aufgrund der weiterhin geringen Belegung in der hochpreisigen intensivmedizinischen Rehabilitation sowie sehr stark rückläufiger Fallzahlen von ausländischen Patienten am Standort Bad Oeynhausen hat der Vorstand die Umsatzprognose für das Segment Rehabilitation mit Veröffentlichung des Konzern-Finanzberichtes zum 30. Juni 2017 am 14. August 2017 auf einen Segmentumsatz von höchstens 30,0 Mio. € angepasst. Auf dieser Grundlage erwartete der Vorstand für das Geschäftsjahr 2017, mindestens ein Konzernergebnis (EBIT) vor Zinsen und Steuern von 5,0 Mio. € zu erwirtschaften. Der Vorstand hat die Ergebnisprognose im Rahmen der Veröffentlichungen des Konzern-Finanzberichtes zum 30. Juni 2017 unterjährig erneut bestätigt. Gemäß vorliegendem Abschluss wurde im Konzern ein Umsatz von 127,1 Mio. € leicht oberhalb der Gesamtprognose für das Geschäftsjahr 2017 erreicht. Das Segment Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen liegt mit einem Umsatz von 97,5 Mio. € leicht oberhalb der ursprünglichen Umsatzprognose für das Geschäftsjahr. Im Segment Rehabilitation hat der Umsatz in Höhe von 29,7 Mio. € die angepasste Prognose für das Geschäftsjahr 2017 erreicht. Im Geschäftsjahr 2017 hat der Konzern ein EBIT in Höhe von 6,2 Mio. € - deutlich oberhalb der Prognose für 2017 - erwirtschaftet. Die wirtschaftliche Entwicklung im Segment der Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen hat deutlich die Erwartungen des Vorstandes im Geschäftsjahr 2017 übertroffen. Der Vorstand ist ursprünglich von keiner wesentlichen Ergebnisverbesserung im Segment mit Einführung des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes zum 1 Januar 2017 ausgegangen. Seniorenwohn- und PflegeeinrichtungenDer Segmentumsatz ist im Jahr 2017 um 5,0 Prozent bzw. 4,6 Mio. € auf 97,5 Mio. € nach 92,9 Mio. € im Vorjahr angestiegen. Das Segment verfügt über eine durchschnittliche Gesamtkapazität von 3.092 Betten (Vorjahr: 3.092 Betten). Die Auslastung hat sich im Geschäftsjahr 2017 mit 83,0 Prozent nach 83,3 Prozent im Vorjahr stabil entwickelt. Mit Einführung des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes zum 1. Januar 2017 wurde die Bewohnerstruktur in allen Pflegeeinrichtungen auf fünf Pflegegrade übergeleitet. Im Durchschnitt des Geschäftsjahres 2017 ergab sich folgende Einteilung nach Pflegegraden für das Segment Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen: Insgesamt 24 Prozent der Bewohner im Pflegegrad 1 und 2, im Pflegegrad 3 und Pflegegrad 4 mit 30 Prozent bzw. 31 Prozent der Bewohner sowie im Pflegegrad 5 mit schwersten Beeinträchtigungen 15 Prozent der Bewohner. Mit Einführung des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes zum 1. Januar 2017 haben sich die Pflegesätze erhöht, was zu einem deutlichen Umsatzanstieg im Segment Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen führte. Allerdings sind in diesem Zusammenhang auch die vertraglichen Anforderungen an die Personalausstattung in den Pflegeeinrichtungen gestiegen. So haben sich im Geschäftsjahr 2017 die Personalaufwendungen deutlich um 2,1 Mio. € auf 53,4 Mio. € (Vorjahr: 51,3 Mio. €) erhöht. Die Personalintensität beträgt 53,4 Prozent nach 55,2 Prozent im Vorjahr. Die sonstigen betrieblichen Erträge haben sich um 0,4 Mio. € auf 4,1 Mio. € (Vorjahr: 3,7 Mio. €) erhöht. Die Materialaufwendungen und sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich um 2,5 Mio. € auf insgesamt 35,4 Mio. € (Vorjahr: 32,9 Mio. €) erhöht. Die Aufwendungen für Fremdpersonal und Personalbeschaffung sind um rund 1,3 Mio. € auf 3,8 Mio. € im Geschäftsjahr 2017 angestiegen. Betroffen hiervon sind im Wesentlichen die Einrichtungen in Altenahr, Mülheim sowie Hannover, die zur Erfüllung der Personalvorgaben in der Pflege offene Fachkraftstellen mit entsprechendem Fremdpersonal besetzen mussten. Die Instandhaltungsaufwendungen haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 0,5 Mio. € insbesondere an den Standorten Köln, Wendhausen sowie Baden-Baden auf insgesamt 2,0 Mio. € erhöht. Daneben sind die Aufwendungen für EDV- und Organisationsaufwand um rund 0,3 Mio. € im Vergleich zum Vorjahr angestiegen. Die planmäßigen Abschreibungen betragen wie im Vorjahr 3,3 Mio. €. Das Segment Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen hat im Geschäftsjahr 2017 das EBITDA um 0,5 Mio. € auf 12,9 Mio. € (Vorjahr: 12,4 Mio. €) verbessern können. Dies entspricht einer EBITDA-Marge von 13,2 Prozent (Vorjahr: 13,3 Prozent). Verbessert hat sich im Geschäftsjahr 2017 ebenfalls das EBIT auf 9,6 Mio. € nach im Vorjahr 9,1 Mio. €. Das Segment Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen hat im Geschäftsjahr 2017 ein EBT von 7,3 Mio. € (Vorjahr: 6,7 Mio. €) im Konzern erreicht. Das EAT ist um 0,6 Mio. € auf 7,2 Mio. € (Vorjahr: 6,6 Mio. €) im Geschäftsjahr 2017 gestiegen. RehabilitationIm Geschäftsjahr 2017 ist der Umsatz im Segment Rehabilitation weiterhin rückläufig und hat sich um 4,6 Prozent bzw. 1,4 Mio. € auf 29,7 Mio. € (Vorjahr: 31,1 Mio. €) gegenüber dem Vorjahr reduziert. Die Minderung der Umsatzerlöse ist im Wesentlichen auf stark rückläufige Fallzahlen von ausländischen Patienten in der Maternus-Klinik in Bad Oeynhausen zurückzuführen. Ihr Umsatz hat sich um 1,3 Mio. € auf 23,0 Mio. € (Vorjahr: 24,3 Mio. €) im Geschäftsjahr verringert. In der Bayerwald-Klinik in Cham liegt der Umsatz mit 6,3 Mio. € stabil auf Niveau des Vorjahres. Die Maternus Recatec Service Dienstleistung GmbH, Berlin, erzielte daneben Erlöse in Höhe von 0,4 Mio. € aus der Cafeteria- und Kioskbewirtschaftung (Vorjahr: 0,5 Mio. €) am Standort Bad Oeynhausen. Das Segment verfügt über eine Gesamtkapazität von 965 Betten (Vorjahr: 965 Betten) und erreichte eine Auslastungsquote inklusive Begleitpersonen von 65,9 Prozent nach 68,3 Prozent im Vorjahr. Die Belegung der Maternus-Klinik Bad Oeynhausen hat sich mit einer durchschnittlichen Belegung von 441 Patienten (Vorjahr: 454 Patienten) um 2 Prozentpunkte auf 75 Prozent im Geschäftsjahr 2017 reduziert. Die Bayerwald-Klinik in Cham liegt mit einer durchschnittlichen Belegung von 144 Patienten (Vorjahr: 145 Patienten) bzw. 58 Prozent auf Niveau des Vorjahres. Die Anzahl der behandelten Fälle hat sich mit insgesamt 9.019 behandelten Fällen (Vorjahr: 9.026) stabil entwickelt. Die Verweildauer der Patienten beträgt im Jahresdurchschnitt 23,7 Tage nach im Vorjahr 24,2 Tagen. Die sonstigen betrieblichen Erträge betragen wie im Vorjahr 1,7 Mio. €. Der Personalaufwand ist um 0,3 Mio. € auf 18,9 Mio. € (Vorjahr: 18,6 Mio. €) angestiegen. Die Personalintensität im Segment Rehabilitation hat sich aufgrund gestiegener Personalkosten und gleichzeitig geringerem Umsatz auf 63,6 Prozent (Vorjahr: 59,7 Prozent) im Geschäftsjahr 2017 erhöht. Die Sachkosten für Material- und sonstigen betrieblichen Aufwand haben sich im Segment um 1,4 Mio. € auf insgesamt 12,3 Mio. € nach 13,7 Mio. € im Berichtszeitraum des Vorjahres reduziert. Grund hierfür ist im Wesentlichen ein deutlicher Rückgang der Aufwendungen für Fremdpersonal sowie für Honorare von nicht angestellten Ärzten um 0,6 Mio. € auf lediglich 0,3 Mio. € im Geschäftsjahr 2017. Daneben haben sich die Aufwendungen für Beratungskosten sowie für Instandhaltungsaufwendungen um insgesamt 0,4 Mio. € im Geschäftsjahr 2017 reduziert. Die planmäßigen Abschreibungen betragen 1,3 Mio. € (Vorjahr: 1,0 Mio. €). Im Geschäftsjahr 2017 ist das EBITDA im Segment Rehabilitation um 0,3 Mio. € auf 0,2 Mio. € (Vorjahr: 0,5 Mio. €) zurückgegangen. Wie auch in den Vorjahren beinhaltet diese Kennzahl Erträge aus der Übernahme der anteiligen Miete der Bayerwald KG in Höhe von 0,8 Mio. € durch die Maternus AG. Die EBITDA-Marge im Geschäftsjahr 2017 beträgt 0,5 Prozent nach 1,5 Prozent im Vorjahr. Ebenfalls hat sich das EBIT im Geschäftsjahr 2017 verschlechtert. Nach einem Verlust in Höhe von 0,5 Mio. € im Vorjahr ist im Geschäftsjahr 2017 der Verlust auf 1,1 Mio. € angestiegen. Ebenfalls hat sich im Geschäftsjahr 2017 das EBT deutlich reduziert. Der Verlust ist um 0,6 Mio. € auf 2,0 Mio. € (Vorjahr: Verlust 1,4 Mio. €) gestiegen. Erstmalig ist am Standort der Maternus-Klinik in Bad Oeynhausen im Geschäftsjahr 2017 ein Verlust in Höhe von 0,4 Mio. € erwirtschaftet worden, nachdem im Vorjahr noch ein Ergebnisbeitrag in Höhe von 0,3 Mio. € entstanden war. Der Verlust in der Bayerwald-Klinik beläuft sich auf 1,6 Mio. € (Vorjahr: Verlust 1,7 Mio. €) im Geschäftsjahr 2017. Das EAT hat sich im Geschäftsjahr 2017 ebenfalls verschlechtert. Es ist ein Verlust in Höhe von 2,0 Mio. € (Vorjahr: Verlust 1,5 Mio. €) entstanden. VermögenslageIm Konzern hat sich das Anlagevermögen aufgrund planmäßiger Abschreibungen, denen deutlich geringere Investitionen gegenüberstehen, um 2,8 Mio. € auf 90,8 Mio. € nach 93,6 Mio. € im Vorjahr reduziert. Im Geschäftsjahr 2017 sind Investitionen in Höhe von 2,3 Mio. € (Vorjahr: 0,8 Mio. €) getätigt worden. Hiervon entfallen 1,1 Mio. € auf das Segment Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen (Vorjahr: 0,6 Mio. €) sowie 1,2 Mio. € auf das Segment Rehabilitation (Vorjahr: 0,2 Mio. €). Die im Geschäftsjahr 2017 getätigten Investitionen betreffen ganz überwiegend ein im Rahmen eines Finanzierungsleasings erworbenes Blockheizkraftwerk in Bad Oeynhausen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung. Die Anlagenintensität liegt bei 83,7 Prozent nach 84,3 Prozent im Vorjahr. Die kurzfristigen Vermögenswerte haben sich zum Bilanzstichtag auf 17,7 Mio. € nach 17,1 Mio. € im Konzern erhöht. Zum Bilanzstichtag haben die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Konzern um 1,0 Mio. € auf 6,1 Mio. € abgenommen, allerdings sind die kurzfristigen Forderungen gegen verbundene Unternehmen deutlich um 1,2 Mio. € auf 3,5 Mio. € angestiegen. Die Zahlungsmittel im Konzern betragen zum Bilanzstichtag unverändert 6,8 Mio. €. Grundsätze und Ziele des FinanzmanagementsGrundsätzeIm Maternus-Konzern erfolgt das Finanzmanagement grundsätzlich zentral durch die Maternus-Kliniken AG, die dabei die Rolle als "interne Bank" des Konzerns wahrnimmt. Das Finanzmanagement schließt alle Konzernunternehmen ein, an denen die Maternus direkt oder indirekt eine Beteiligung von mehr als 50 Prozent hält. Das Finanzmanagement erfolgt nach Richtlinien, die sich auf sämtliche zahlungsstromorientierte Aspekte der Geschäftstätigkeit des Konzerns erstrecken. ZieleDie Ziele des Finanzmanagements des Konzerns umfassen die ausreichende Liquiditätsversorgung der Maternus-Kliniken AG und ihrer Tochtergesellschaften sowie die Begrenzung von finanzwirtschaftlichen Risiken aus den Schwankungen von Zinsen. Das finanzwirtschaftliche Handeln verfolgt die Zielsetzung einer mittelfristigen Verbesserung des derzeitigen Bankenratings. LiquiditätssicherungDie Liquiditätssicherung des Konzerns besteht aus zwei Komponenten:
FinanzlageZum Bilanzstichtag haben sich die langfristigen Schulden im Konzern im Vergleich zum 31. Dezember 2016 um 0,6 Mio. € auf 79,8 Mio. € reduziert. Ebenfalls sind die kurzfristigen Schulden im Konzern im Vergleich zum 31. Dezember 2016 um 0,4 Mio. € auf 32,5 Mio. € zum Bilanzstichtag zurückgegangen. Die kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten sind um 2,3 Mio. € auf 13,4 Mio. € durch Erhöhung der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen im Vergleich zum 31. Dezember 2016 gestiegen. Die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten haben sich um 1,8 Mio. € auf 6,2 Mio. € zum Bilanzstichtag reduziert. Ende 2016 hat die Maternus-Klinik Bad Oeynhausen eine Anzahlung in Höhe von 1,5 Mio. € für die Behandlung von ausländischen Patienten von der libyschen Botschaft erhalten. Im Geschäftsjahr 2017 wurden die Anzahlungen vollständig durch die Behandlung von ca. 40 Patienten vereinnahmt. Die kurzfristigen Rückstellungen haben sich um 0,4 Mio. € auf 4,4 Mio. € im Vergleich zum 31. Dezember 2016 erhöht. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind geringfügig um 0,2 Mio. € auf 6,4 Mio. € (Vorjahr: 6,2 Mio. €) im Berichtszeitraum angestiegen. Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen umfassen im Wesentlichen Miet- und Leasingvereinbarungen für Grundstücke und Gebäude, technische Anlagen, Bürogeräte, Einrichtungsgegenstände, EDV-Ausstattung und PKW. Im Konzern bestanden per 31. Dezember 2017 Verpflichtungen aus Financial Leasing mit einer Restlaufzeit von 12 Monaten in Höhe von nominal 1,1 Mio. €, mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bis 5 Jahre von nominal 3,8 Mio. € sowie mit einer Restlaufzeit von über 5 Jahren von nominal 6,5 Mio. €. Die Leasingzahlungen aus Operating-Leasing-Verträgen resultieren insbesondere aus langfristigen Mietverträgen. Die unkündbare Mietdauer beträgt im Durchschnitt der Restlaufzeit 7 Jahre. Per Stichtag 31. Dezember 2017 werden für die nächsten 12 Monate Zahlungen in Höhe von 11,3 Mio. €, für das 2. bis 5. Jahr Zahlungen von 28,6 Mio. € sowie nach 5 Jahren Zahlungen von 21,8 Mio. € erwartet. LiquiditätsanalyseLiquiditätsreserveIm abgelaufenen Geschäftsjahr war die Zahlungsfähigkeit des Konzerns durch Zahlungsmittelzuflüsse aus dem laufenden Geschäft, Bestände an flüssigen Mitteln sowie bilaterale Kreditvereinbarungen mit Banken der Cura-Gruppe gesichert. Im Geschäftsjahr 2017 wurden die Kurzfristigen Ausleihungen von der Maternus-Kliniken AG an die Cura GmbH um 1,6 Mio. € erhöht. Für administrative Tätigkeiten wurden von der Cura GmbH 0,7 Mio. € der Maternus-Kliniken AG in Rechnung gestellt. Zum 31. Dezember 2017 weist die Maternus-Kliniken AG gegenüber der Cura GmbH Kurzfristige Forderungen in Höhe von 2,6 Mio. € aus. Gleichzeitig haben sich die Kurzfristigen Verbindlichkeiten der Maternus-Kliniken AG gegenüber der Cura 12. Seniorencentrum, Berlin, um 1,1 Mio. € sowie der Bayerwald KG, Cham, gegenüber der Cura GmbH um 2,2 Mio. € erhöht. Kapitalflussrechnung
Nettozufluss aus GeschäftstätigkeitWie im Vorjahr hat sich insbesondere die Erhöhung der Passivposten, die nicht der Investitions- und Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind, positiv auf den Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit ausgewirkt. Die Erhöhung betrifft insbesondere die Kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sowie die Langfristigen Leasingverbindlichkeiten. Nettoabfluss aus FinanzierungstätigkeitDer Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit ist aufgrund der planmäßig geleisteten Zins- und Tilgungszahlungen deutlich negativ. Es erfolgte nur eine geringfügige Kreditaufnahme. Entwicklung des Finanzmittelbestands
Die detaillierte Kapitalflussrechnung und weitere Erläuterungen hierzu enthält der Konzernabschluss. Berichterstattung zur nichtfinanziellen Erklärung gemäß § 315 c HGBZur Erfüllung der Anforderungen des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz gemäß §§289b-e, 315b und c HGB veröffentlicht die Maternus-Kliniken AG erstmalig einen gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht. Dieser Bericht wird zeitgleich mit dem Konzernlagebericht 2017 nach § 325 HGB im Bundesanzeiger offengelegt und ist ebenfalls auf unserer Homepage unter www.maternus.de im Bereich Investor Relations ab dem 30. April 2018 zugänglich. Berichterstattung zu § 315a HGBGezeichnetes Kapital, Stimmrechtsbeschränkungen und Aktien mit SonderrechtenZum 31. Dezember 2017 betrug das Grundkapital 52.425 Tsd. €, eingeteilt in 20.970.000 auf den Inhaber lautende Aktien ohne Nennwert (Stückaktien) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 2,50 € je Aktie. Beschränkungen, die die Stimmrechte oder Übertragung von Aktien betreffen, auch wenn sie sich aus Vereinbarungen zwischen Aktionären ergeben können, sind dem Vorstand nicht bekannt. Darüber hinaus gewähren die Aktien keine Sonderrechte, die Kontrollbefugnisse verleihen. Beteiligungen am Kapital, die 10 von Hundert der Stimmrechte überschreitenGemäß der Stimmrechtsmitteilung vom 17. Dezember 2007 hält die Cura Kurkliniken Seniorenwohn- und Pflegeheime GmbH, Hamburg (Cura GmbH), unmittelbar 2,25 Prozent sowie über die von ihr kontrollierte Cura 12. Seniorencentrum GmbH, Hamburg (Cura 12.), mittelbar 79,45 Prozent des Grundkapitals und der Stimmrechte an der Maternus-Kliniken AG. Gemäß § 17 AktG besteht damit zum 31. Dezember 2017 ein Abhängigkeitsverhältnis zur Cura GmbH. Mehrheitsgesellschafterin der Cura GmbH ist Frau Sylvia Wohlers de Meie. Ihr sind 17.132.230 Aktien in voller Höhe zuzurechnen, daneben hält Frau Sylvia Wohlers de Meie 30.634 Aktien direkt. Ernennung und Abberufung der Mitglieder des VorstandesGrundsätzlich besteht der Vorstand der Maternus-Kliniken AG aus mindestens zwei Mitgliedern, die gemäß § 84 AktG vom Aufsichtsrat für einen Zeitraum von jeweils drei Jahren bestellt werden. Die wiederholte Bestellung ist ebenso wie die Verlängerung der Amtszeit zulässig. Letztere darf jedoch den Maximalzeitraum von fünf Jahren im Einzelfall nicht übersteigen. Die Verlängerung der Amtszeit bedarf eines Aufsichtsratsbeschlusses, der frühestens ein Jahr vor Ablauf der bisherigen Amtszeit gefasst werden kann. In dringenden Fällen kann das Amtsgericht auf Antrag von jedem, der ein schutzwürdiges Interesse hat (z. B. die übrigen Vorstandsmitglieder), ein fehlendes, aber erforderliches Vorstandsmitglied bestellen (§ 85 AktG). Dieses Amt erlischt, sobald der Mangel behoben ist, z. B. sobald der Aufsichtsrat ein fehlendes Vorstandsmitglied bestellt hat. Nur aus wichtigem Grund ist die Abberufung eines Vorstandsmitglieds zulässig (§ 84 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 3 AktG). Zu den wichtigen Gründen zählen u. a. grobe Pflichtverletzung. Unfähigkeit zur ordnungsmäßigen Geschäftsführung oder Vertrauensentzug durch die Hauptversammlung, es sei denn, das Vertrauen wurde aus offenbar unsachlichen Gründen entzogen. Der Aufsichtsrat kann gemäß § 5 der Satzung der Maternus-Kliniken AG einen Vorsitzenden des Vorstandes ernennen, wenn der Vorstand aus mehreren Personen besteht. Änderung der SatzungDie Änderung der Satzung durch die Beschlussfassung der Hauptversammlung richtet sich nach den §§ 133, 179 AktG. Gemäß § 8 der Satzung der Maternus-Kliniken AG ist dem Aufsichtsrat die Befugnis eingeräumt, Änderungen und Ergänzungen der Satzung zu beschließen, die nur die Fassung betreffen. Befugnisse des Vorstandes zur Ausgabe von AktienDie Befugnisse des Vorstandes zur Ausgabe von Aktien sind in § 4 Abs. (5) der Satzung der Maternus-Kliniken AG geregelt: "Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 20. Juli 2021 um insgesamt bis zu 26.212.500 € durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von neuen nennbetragslosen auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bareinlagen und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2016/I). Hierbei steht den Aktionären grundsätzlich das gesetzliche Bezugsrecht zu. Das Bezugsrecht kann den Aktionären auch mittelbar gewährt werden gemäß § 186 Abs. 5 AktG. Der Vorstand ist ermächtigt, jeweils mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Der Ausschluss des Bezugsrechts ist jedoch nur in folgenden Fällen zulässig:
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die sonstigen Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, nach jeweiliger Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2016/I oder nach Ablauf der Frist für die Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2016/I die Fassung der Satzung jeweils entsprechend anzupassen." Wesentliche Vereinbarungen der Maternus-Kliniken AG für den Fall eines Kontrollwechsels infolge einer Übernahme (Change of Control) und Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft mit den Mitgliedern des Vorstandes oder Arbeitnehmern für den Fall eines Übernahmeangebots bestehen nicht. AbhängigkeitsberichtÜber die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen ist gemäß § 312 AktG ein Bericht erstellt worden, der mit folgender Erklärung endet: "Unsere Gesellschaft hat bei den im Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen für den Berichtszeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017 aufgeführten Rechtsgeschäften nach den Umständen, die uns im Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte mit den verbundenen Unternehmen vorgenommen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten. Andere Maßnahmen wurden weder getroffen noch unterlassen." Erklärung zur Unternehmensführung nach § 315 d HGBDie Erklärung zur Unternehmensführung nach § 315 d HGB wurde in den Corporate Governance Bericht des Unternehmens integriert. Dieser beinhaltet die Entsprechenserklärung gemäß § 161 des Aktiengesetzes, relevante Angaben zu Unternehmensführungspraktiken sowie Angaben über die Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie die Zusammensetzung und Arbeitsweise von dessen Ausschüssen. Der Corporate Governance Bericht der Maternus-Kliniken AG ist auf unserer Homepage www.maternus.de im Bereich Investor Relations unter http://www.maternus.de/investor-relations/corporate-governance/ zu finden. Die letzte Entsprechenserklärung durch Vorstand und Aufsichtsrat erfolgte im April 2017. Die aktuelle Entsprechenserklärung finden Sie ebenfalls im Corporate Governance Bericht auf unserer Homepage www.maternus.de im Bereich Investor Relations unter http://www.maternus.de/investor-relations/corporate-governance/ veröffentlicht. C. NACHTRAGSBERICHTMit Datum vom 27./28. Februar 2018 bzw. 2. März 2018 wurde eine Vergleichs- und Nachtragsvereinbarung zum Pachtvertrag vom 24. November 1999 mit dem Eigentümer der Immobilien der Bonifatius GmbH sowie dem Sankt Christophorus geschlossen. Gegenstand der Vergleichsvereinbarung ist der anteilige Verzicht des Eigentümers auf strittige Pachtforderungen in Höhe von 567 T€, resultierend aus Pachtanpassungen in den Jahren 2009, 2011 und 2013 aufgrund von Indexierung. Der Konzernabschluss für die Maternus AG beinhaltet per 31. Dezember 2017 vorsorglich Rückstellungen für mögliche Pachtanpassungsforderungen in Höhe von 1.322 T€. Am 26. März 2018 haben die Maternus AG, die ZVG Bayerwald, die Cura GmbH und die Bayerwald KG die 5. Änderung des 1. Nachtrages zum Mietvertrag vom 4. Mai 1998 in der Fassung der Korrektur des Mietvertrags vom 2. Februar 1999 über die Bayerwald KG unterzeichnet. Dabei wurden die für die auflösende Bedingung geregelten Fristen nochmals um 6 Monate verlängert. Somit stehen die Erlasse auf Mietforderungen, die Änderungen des Mietvertrages sowie der Fortbestand der Patronatserklärung unter der auflösenden Bedingung, dass bis zum 30. September 2018 ein Geschäftsanteilskaufvertrag über mindestens 90 Prozent der Geschäftsanteile an der ZVG Bayerwald abgeschlossen ist und die Abtretung der Geschäftsanteile bis zum 31. Dezember 2018 wirksam wird. Darüber hinaus sind nach Abschluss des Geschäftsjahres 2017 keine wesentlichen Ereignisse eingetreten, die das im vorliegenden Konzernabschluss vermittelte Bild von der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage beeinflussen und somit wesentliche Auswirkungen auf den Geschäftsverlauf des Konzerns haben werden. D. RISIKO- UND PROGNOSEBERICHTGemessen an der aktuellen gesamtwirtschaftlichen Entwicklung stellt die Gesundheitswirtschaft eine stabile Branche dar. RisikomanagementsystemEin zentraler Faktor unseres wertorientierten, verantwortungsbewussten, unternehmerischen Handelns besteht in der Fähigkeit, Risiken zu erfassen und mit geeigneten Maßnahmen zu minimieren sowie sich bietende Chancen zu ergreifen. Um sowohl positive als auch negative Trends kontinuierlich und frühzeitig erkennen sowie die Strategie bzw. das operative Handeln darauf einstellen zu können, verfügt der Maternus-Konzern über ein abgestuftes und integriertes Frühwarnsystem als Bestandteil eines umfassenden Risikomanagementsystems. Die Forderung des Gesetzgebers, Risiken durch effiziente Überwachungssysteme voraussehbar zu machen, stellt für uns eine zentrale und wertorientierte Aufgabe dar. Es gibt im Maternus-Konzern eine klare Unternehmens- und Führungsstruktur Bereichsübergreifende Funktionen werden dabei in enger Zusammenarbeit mit den Tochtergesellschaften zentral gesteuert und ausgeführt. Das Kontroll- und Risikomanagementsystem ist Bestandteil der Planungs-, Rechnungslegungs- und Kontrollprozesse, welches basierend auf einem für den Konzern einheitlichen Prozess der Risikoerkennung, -bewertung und -steuerung vom Vorstand überwacht und gesteuert wird. Zur Sicherstellung der rechtzeitigen Kenntnis von den Fortbestand der Gesellschaft gefährdenden Risiken und Entwicklungen wurden in kurzen Abständen Vorstands- und Regionaldirektorensitzungen sowie Leitungssitzungen in der Hauptverwaltung durchgeführt und diesbezügliche Themen analysiert. Seit Ende 2011 wurde im Zusammenhang mit der SAP-Implementierung das gesamte Risikofrüherkennungssystem grundlegend überarbeitet und umfassend dokumentiert, nachdem die bisherige Dokumentation nur ausgewählte Teilbereiche umfasste. Im Geschäftsjahr 2017 erfolgte erneut eine grundlegende Überprüfung sowie Überarbeitung des gesamten Risikofrüherkennungssystems. Erarbeitete Risk-Maps wurden anhand der Verfahrensbeschreibungen erarbeitet und in Risikoübersichten erfasst. Eine weitere Verbesserung der IT-Systeme sowie eine Optimierung und Weiterentwicklung der SAP-Software erfolgt im Tagesgeschäft laufend. Das Risikomanagement dient der kontinuierlichen und strukturierten Erkennung, Bewertung und Eskalation von Risiken sowie der Steuerung der Reaktionen auf diese Risiken. Es ist integrativer Bestandteil der operativen und strategischen Planungsprozesse und setzt sich in den laufenden Controllingprozessen fort. Die bestehenden betrieblichen Berichtssysteme ermöglichen es dem Vorstand, die Risiken für den Konzern zu steuern. Das Berichtswesen erfolgt in wöchentlichen, monatlichen und jährlichen Intervallen, wobei die Abstufung über die Relevanz für das sofortige operative Handeln bis zur mittelfristig strategischen Aktion erfolgt. Hierdurch wird der Vorstand in die Lage versetzt, frühzeitig Maßnahmen zur Gestaltung zu ergreifen. Die Maternus-Kliniken AG setzt im Rahmen des internen Kontroll- und Risikomanagements konzernweit etablierte Controlling-Instrumente ein. Dabei werden neben finanziellen auch nicht-finanzielle Leistungsindikatoren zur Steuerung und Kontrolle des Portfolios herangezogen. Im Bereich der finanziellen Leistungsindikatoren werden vor allem über Soll-Ist-Analysen und Benchmarking-Ansätze Abweichungen zur Zielerreichung der Geschäftstätigkeit ermittelt. Wesentliche Leistungsindikatoren je Standort sind der durchschnittliche Umsatz pro Bett, die betriebswirtschaftliche Personalintensität (Personalaufwand + Fremdpersonal / Umsatz), eine regelmäßige Messung der Effizienz (EBITDAR-Marge > 30 Prozent) sowie der Rentabilität (EBT-Marge > 15 Prozent). Hierzu werden monatliche Ranglisten im Konzern erstellt. Im Bereich der nicht-finanziellen Leistungsindikatoren setzt die Maternus-Kliniken AG als wesentliche Steuerungsgrößen die (wöchentliche) Auslastungsentwicklung in Verbindung mit der Einhaltung von Personalschlüsseln sowie der Einhaltung der Fachkraftquoten nach den Vorgaben durch die Kostenträger ein. Im Geschäftsjahr 2017 liegt die Auslastung im Konzern mit durchschnittlich 79,0 Prozent (Vorjahr: 79,8 Prozent) auf dem Niveau des Vorjahres. Im Segment Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen wurde in 2017 eine durchschnittliche Belegung von 2.568 Bewohnern (Vorjahr: 2.576 Bewohner) und im Segment Rehabilitation von durchschnittlich 585 Patienten (Vorjahr: 599 Patienten) erreicht. Die mit den Kostenträgern bzw. den jeweiligen Rentenversicherungsträgern vereinbarten Personalschlüssel wurden eingehalten. Die Vorgaben in Bezug auf die Fachkraftquoten wurden erfüllt. Im Durchschnitt des Geschäftsjahres 2017 lag die Fachkraftquote bei rund 51 Prozent. Mit Ausnahme der Pflegeeinrichtungen in Bad Salzuflen, Neuhaus, Leipzig Maximilianstift, Schönheide sowie Stadtoldendorf wurde an allen Standorten im Geschäftsjahr 2017 Fremdarbeit eingesetzt, um die Vorgaben zu den Personalschlüsseln durch die Kostenträger einzuhalten. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich der Anteil der Fremdarbeit insbesondere an den Standorten Altenahr und Mülheim sehr deutlich erhöht. Unter Berücksichtigung der Fremd- und Mehrarbeit in den Einrichtungen wurden die Personalschlüssel im Durchschnitt zu etwas mehr als 100 Prozent im Geschäftsjahr 2017 erfüllt. Daneben sind als weitere steuerungsrelevante nichtfinanzielle Leistungsindikatoren die Pflegegradverteilung der Bewohner, der Anteil von Kurzzeitpflegen, der Anteil von Sozialhilfeempfängern sowie die Entwicklung der Neuaufnahmen im Verhältnis zu den Bewohnerauszügen zur Steuerung des Portfolios wichtig. Auch die Entwicklung des Krankenstandes sowie die Fluktuation in den Einrichtungen sind weitere nicht-finanzielle Steuerungsgrößen, die im Konzern ebenfalls als Leistungsindikatoren relevant sind. Der Anteil der Kurzzeitpflegen als auch der Sozialhilfeempfänger am Gesamtbestand der Bewohner hat sich im Geschäftsjahr 2017 stabil im Vergleich zum Vorjahr entwickelt. In Bezug auf die Pflegegradverteilung der Bewohner ist ein direkter Vergleich mit Einführung des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes zum 1. Januar 2017 nicht möglich. Der Krankenstand sowie die Fluktuation in den Einrichtungen haben sich innerhalb einer gewissen Bandbreite im Konzern ebenfalls stabil entwickelt. Die finanziellen Leistungsindikatoren werden in Verbindung mit den quantitativen und qualitativen nicht-finanziellen Leistungsindikatoren laufend geprüft. Im Rahmen des integrierten Projektmanagement- und Controllingprozesses werden diese Indikatoren überwacht. Dem Vorstand der Maternus-Kliniken AG wird hierzu regelmäßig und, sofern notwendig, auch außerplanmäßig durch ausführliche Analysen Bericht erstattet. Wesentliche Merkmale des internen KontrollsystemsDer Maternus-Konzern verfügt über ein internes Kontroll- und Risikomanagementsystem, welches Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen zur Sicherung der Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der internen und externen Rechnungslegung beinhaltet. Aus Sicht des Vorstandes ist jederzeit sichergestellt, dass alle wesentlichen Risiken erfasst werden. Wesentliche Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems sind dabei:
Im Rahmen einer fest strukturierten Berichtsorganisation für alle in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften liegt die Gesamtverantwortung für das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem hinsichtlich des Rechnungslegungsprozesses beim Vorstand. Ziel des im Maternus-Konzern eingerichteten rechnungslegungsbezogenen Überwachungssystems ist die Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung. Es ist darauf hinzuweisen, dass auch ein angemessenes und funktionsfähig eingerichtetes Risikomanagement- und internes Kontrollsystem keine absolute Sicherheit zur Identifikation und Steuerung von Risiken gewähren kann. Insbesondere persönliche Ermessensentscheidungen, fehlerhafte Kontrollen, kriminelle Handlungen oder sonstige Umstände, die die Wirksamkeit und Verlässlichkeit dieser Systeme einschränken, können naturgemäß nicht ausgeschlossen werden. Daher kann nicht mit absoluter Sicherheit gewährleistet werden, dass Sachverhalte in der Konzernrechnungslegung richtig, vollständig und zeitnah erfasst werden. LiquiditätssicherungDer Konzern entwickelt im Rahmen der jährlichen Konzernplanung einen Finanzplan. Daneben wird jeweils monatlich eine rollierende Liquiditätsplanung mit einem Planungszeitraum von einem Jahr erstellt. In die Liquiditätsplanung sind alle Finanzierungskreise des Konzerns einbezogen. Risiken des UnternehmensBranchenrisikenDie Entwicklung der wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen führte zu einem stärkeren Wettbewerb und in der Folge schon heute zu einer weiteren Marktkonsolidierung. Stetig steigende Anforderungen an die Leistungsqualität prägen die Gesetzgebung und die Erwartungshaltung von Bewohnern und Patienten. Hierfür haben wir ein stringentes Qualitätsmanagementsystem aufgebaut, welches die externen Begutachtungen durch interne Audits ergänzt, wodurch ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess in den Abläufen gesichert wird. Eine wesentliche Herausforderung für die Unternehmen stellt die Sicherung der Fachkräfte dar. In manchen Regionen ist ein Mangel an ausgebildeten Pflegekräften festzustellen und es fällt den Betreibern zunehmend schwerer, aus anderen Regionen die Lücken zu schließen. Hier sind alle gefordert, Lösungen zu entwickeln, die in der ersten Priorität eine Bindung der Mitarbeiter bewirken und somit einer Sicherung der Belegung dienen. Eine Unterschreitung der gesetzlich vorgeschriebenen Fachkraftquoten kann sonst zu einer entsprechenden Absenkung der Belegung führen. Wir haben bei Maternus entsprechende Maßnahmen zur Personalentwicklung und -bindung etabliert und werden diese gezielt weiterentwickeln. Infolgedessen werden Anstrengungen unternommen, eigene Fachkräfte auszubilden, z. B. über eine erhöhte Anzahl an Ausbildungsstellen sowie ein zwölfmonatiges Nachwuchsprogramm für angehende Führungskräfte im Konzern. Ferner ist es, insbesondere in Ballungszentren, derzeit zeitlich begrenzt notwendig, über Leih- und Zeitarbeitskräfte die vorhandenen Personalvakanzen abzudecken. In Kombination mit unseren weiteren Maßnahmen zur Personalentwicklung und -steuerung sind wir somit strukturell und wirtschaftlich gut vorbereitet. Regionalbezogen gehört hierzu auch die laufende Überprüfung und Anpassung der Mitarbeiterleistungen in Bezug auf eine marktgerechte Vergütung. Der Bundesrat hat im Juni 2017 einer Reform der Pflegeberufe zugestimmt. Mit dem Pflegeberufegesetz wird eine neue generalistische Pflegeausbildung mit dem Berufsabschluss Pflegefachfrau oder Pflegefachmann eingeführt. Die Reform ermöglicht, nach der Ausbildung in allen Versorgungsbereichen zu arbeiten, in der Krankenpflege, Kinderkrankenpflege oder Altenpflege. In den ersten beiden Ausbildungsjahren werden den Auszubildenden gemeinsame Lerninhalte vermittelt. Wer sich zu Beginn der Ausbildung für die Alten- oder Kinderkrankenpflege entschieden hat, kann sich nach diesen zwei Jahren nochmal neu entscheiden. Die Auszubildenden können ab dem dritten Ausbildungsjahr die generalistische Ausbildung fortsetzen oder zwischen Kinderkranken-oder Altenpflege wählen. Die gesetzlichen Neuerungen zur Ausbildung wurden allerdings durch die Experten und in der Pflegebranche sehr kritisch und kontrovers aufgenommen. Es besteht die grundsätzliche Befürchtung, dass sich Auszubildende künftig nur noch für eine generalistische Ausbildung entscheiden und im Anschluss an die Ausbildung aufgrund besserer Rahmenbedingungen eine Anstellung im Bereich der Krankenhäuser suchen. Zum 1. August 2018 tritt die Umsetzung des Wohnteilhabe-gesetzes (WTG) in Nordrhein-Westfalen in Kraft. Auf dieser Basis schreibt das Landespflegegesetz Nordrhein-Westfalen seit 2014 für alle Pflegeeinrichtungen die grundsätzliche Anforderung fest, zukünftig eine feste Vorgabe in Bezug auf die Vorhaltung von Einzelzimmern sowie von Bewohnerbädern zu erfüllen. Mit einer Umsetzungsfrist bis zum 1. August 2018 haben alle Pflegeeinrichtungen in Nordrhein-Westfalen einen verbindlichen Anteil von Einzelzimmern in Höhe von 80 Prozent vorzuhalten. Zudem fordert die ergänzende Heimverordnung, dass pro Bewohnerzimmer auch Bäder zur Verfügung stehen müssen. Die gesetzlichen Vorgaben sind bereits seit mehreren Jahren bekannt. Aufgrund anderslautender politischer Aussagen ging der Vorstand in der Vergangenheit davon aus, dass mit einem Wechsel der Landesregierung in Nordrhein-Westfalen auch weitere rechtliche Rahmen- und Ausnahmebedingungen für bereits bestehende Pflegeeinrichtungen geschaffen werden und bestehende Umsetzungsfristen im Einzelfall verlängert werden können. Aus wirtschaftlichen Gründen wurde für eine Einrichtung in Baden-Württemberg bereits ein entsprechender Antrag auf Ausnahmegenehmigung gestellt. Für eine weitere Einrichtung in Nordrhein-Westfalen wurden die Behörden in Kenntnis gesetzt, dass ein entsprechender Antrag auf Fristverlängerung bis spätestens zum 31. Juli 2018 gestellt wird. In dieser Einrichtung wird in den Jahren 2018 und 2019 auf die Inanspruchnahme der kommunalen Förderung durch Pflegewohngeld verzichtet, um die baulichen Anpassungen an die Ausstattung mit Bewohnerbädern im laufenden Betrieb der Einrichtung umzusetzen. Um den Auflagen und Vorgaben aus dem Wohnteilhabegesetz nachkommen zu können, wird es strukturell ab dem 1. August 2018 zu einem organischen Abschmelzen der Belegung bzw. des Bewohnerbestandes in den betroffenen Einrichtungen Essen, Mülheim, Bad Salzuflen, Köln und Löhne kommen. Die Versorgungsverträge in diesen Einrichtungen müssen um rund ein Drittel auf eine belegbare Kapazität von maximal 618 Plätzen ab dem 1. August 2018 in der Vollstationären Pflege angepasst werden. In Folge dessen wird sich die heutige Belegung in diesen fünf Einrichtungen um insgesamt rund 110 Bewohner auf in den Folgemonaten durchschnittlich 590 Bewohner reduzieren. Das organische Abschmelzen des Bewohnerbestandes wird sich voraussichtlich erst vollständig bis Anfang 2019 auswirken. Operative RisikenDurch die demografische Entwicklung steigt die Anzahl von pflege- und rehabilitationsbedürftigen Menschen und die damit im Zusammenhang stehende Multimorbidität nimmt zu. Steigende Betreuungsintensität einerseits und eine verstärkte Nachfrage nach ambulanten Lösungen andererseits sind die Folge. Ein zunehmender Bedarf an Pflege und Rehabilitation bringt jedoch einen wachsenden Wettbewerb bzw. in Ballungszentren heute auch bereits ein Überangebot am Markt mit sich. Als innovativer Anbieter mit hoher Leistungsqualität werden wir uns an die geänderten Wünsche unserer Bewohner und Patienten, insbesondere nach Spezialisierung und neuen Indikationen, anpassen. ZinsänderungsrisikenMögliche Entwicklungen an den Zinsmärkten können sich derzeit nicht auf das operative Ergebnis auswirken, da keine der laufenden Fremdfinanzierungen variabel verzinst ist. Zinsänderungsrisiken können daher nicht zu höheren Fremdkapitalkosten führen. Wir werden trotzdem die Marktentwicklung stetig beobachten und die sich möglicherweise ergebenden Zinsänderungsrisiken durch geeignete Zinssicherungsinstrumente frühzeitig absichern, wenn dies notwendig erscheint. BonitätsrisikenIm Konzern weist Maternus einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von 3,8 Mio. € aus. Die Möglichkeit der Kreditaufnahme zu angemessenen Konditionen ist stark vom Mitwirken der Cura GmbH abhängig. Eine Verringerung des Engagements des Mutterunternehmens könnte sich erheblich auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns auswirken. Weitere RisikenDie Baumaßnahmen und Renovierungen in den für den Betrieb genutzten Immobilien erfolgt hinsichtlich der Eigenanteile aus dem Cashflow und durch hypothekarisch abgesicherte Fremdmittel. Steuerlichen Risiken wurde im Rahmen der Aufstellung des Konzernabschlusses aus Sicht des Vorstandes hinreichend durch entsprechende Risikovorsorge Rechnung getragen. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass die Finanzbehörden in Einzelfällen zu einer abweichenden Einschätzung kommen können. Einschätzung der GesamtrisikosituationIm Rahmen der Einschätzung der Gesamtrisikosituation sind uns keine weiteren bestandsgefährdenden Risiken bekannt. Risiken, die von uns unmittelbar beeinflussbar sind, im Wesentlichen operativer Art, werden uns im Rahmen von regelmäßigen Meldungen und im Rahmen der jährlichen Risikoinventur aufgezeigt. Organisatorisch haben wir insofern Voraussetzungen geschaffen, die uns frühzeitig über mögliche Risikolagen informieren, damit entsprechende Gegenmaßnahmen eingeleitet werden können. Interne Qualitätsaudits des zentralen Qualitätsmanagements unterstützen uns insbesondere bei der Früherkennung von Defiziten in der Pflege und stellen damit ein hohes Qualitätsniveau sicher. Insgesamt sind für die zukünftige Entwicklung keine Risiken erkennbar, die zu einer dauerhaften und wesentlichen negativen Beeinträchtigung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage führen könnten. Chancen der künftigen EntwicklungDas stetige Wachstum der Anzahl der Pflegebedürftigen, bedingt durch die demografische Entwicklung, eröffnet dem Maternus-Konzern mittelfristig gute Perspektiven. Dabei gewinnt eine abgestufte Versorgung mit ambulanten und stationären Angeboten zunehmend an Bedeutung. Diesem Trend folgen wir durch die Differenzierung unseres Leistungsangebots und ergänzen unser Angebot durch Betreutes Wohnen, ambulante Dienste sowie weitere Serviceleistungen, wie beispielsweise Hausnotrufdienste. Bedingt durch kürzere Verweildauern von Patienten in der akutmedizinischen Versorgung eröffnen sich neue Behandlungsfelder für die Rehabilitationskliniken. Dies führt einerseits zu medizinisch höherwertigen, aber auch kostenintensiveren Leistungen, die andererseits erhöhte Ertragspotentiale bieten. Die Zunahme von Anschlussheilbehandlungen, die Einführung der geriatrischen Rehabilitation als Pflichtleistung sowie die Möglichkeit, den Pflegesektor innerhalb der integrierten Versorgung in Vertragsbeziehungen aufnehmen zu können, vergrößern die Erlösmöglichkeiten beider operativer Segmente des Konzerns zusätzlich. Die sich aus diesen marktseitigen Entwicklungen ergebenden Chancen werden durch Synergie- und Skaleneffekte ergänzt, die der Maternus-Konzern durch den Verbund in der Cura Unternehmensgruppe erzielen kann. Hierzu zählen die Bündelung der Einkaufsvolumina, die Professionalisierung der Dienstleistungen, die gemeinsame Nutzung der administrativen Bereiche und die einheitliche Entwicklung und Umsetzung von Qualitäts- und Leistungskonzepten. PrognoseberichtAufgrund der demografischen Entwicklung ist der Pflegemarkt weitestgehend unabhängig von den allgemeinen konjunkturellen Rahmenbedingungen. Die alternde Gesellschaft in Deutschland sorgt in den stationären und ambulanten Versorgungsbereichen für eine langfristig steigende Nachfrage nach Pflegeleistungen. Zum 1. August 2018 tritt die Umsetzung des Wohnteilhabe-gesetzes (WTG) in Nordrhein-Westfalen in Kraft. Mit einer Umsetzungsfrist bis zum 1. August 2018 haben alle Pflegeeinrichtungen in Nordrhein-Westfalen einen verbindlichen Anteil von Einzelzimmern in Höhe von 80 Prozent vorzuhalten sowie feste Vorgaben in Bezug auf die Vorhaltung von Bewohnerbädern zu erfüllen. Im Segment der Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen wird sich hierdurch die Kapazität um rund 10 Prozent bzw. 300 Betten auf eine Kapazität laut Versorgungsvertrag von künftig 2.790 Betten reduzieren. Betroffen hiervon sind die Einrichtungen in Essen, Mülheim, Bad Salzuflen, Köln und Löhne. Um den Auflagen und Vorgaben aus dem Wohnteilhabegesetz nachkommen zu können, wird es strukturell ab dem 1. August 2018 zu einem organischen Abschmelzen der Belegung bzw. des Bewohnerbestandes in den Folgemonaten um insgesamt rund 110 Betten in den betroffenen Einrichtungen kommen. Wir gehen derzeit davon aus, dass ein vollumfängliches Abschmelzen erst Anfang 2019 erfolgt. Hierdurch wird sich die durchschnittliche Belegung im Geschäftsjahr 2018 zunächst nur leicht reduzieren. Es ist geplant, mindestens eine Belegung vom im Durchschnitt 2.500 Bewohnern (Vorjahr: 2.568 Bewohner) im Segment Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen zu erreichen. Daneben werden die mit den Kostenträgern vereinbarten Personalschlüssel in 2018 weiterhin mit 100 Prozent eingehalten. Die Vorgaben in Bezug auf die Fachkraftquote liegen im Geschäftsjahr 2018 bei durchschnittlich 51 Prozent. In Folge der Belegungsanpassungen gehen wir für das Geschäftsjahr 2018 im Segment Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen von einer Reduzierung der Umsatzerlöse um rund 2 Mio. € auf 95 Mio. € (Vorjahr: 97,5 Mio. €) aus. Durch die gesetzliche Anpassung des Bewohnerbestandes wird sich der Umsatzrückgang im ersten vollen Geschäftsjahr 2019 auf insgesamt 5 Mio. € in den fünf Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen erhöhen. Zur Kompensation der Auswirkungen auf die Umsatzerlöse erfolgt sukzessive ein weiterer Ausbau der Leistungsangebote (Kurzzeit- und Tagespflege) sowie von vorgelagerten Versorgungsangeboten (Ambulante Dienstleistungen) an den betroffenen Standorten im Segment der Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen. Im Segment Rehabilitation geht der Vorstand im Geschäftsjahr 2018 von einem Jahr der Stabilisierung aus. Insbesondere müssen neue Konzepte mit den Kostenträgern vereinbart werden, um ergänzende Zielgruppen von Patienten behandeln zu können. Ebenso müssen die Pflegesatzverhandlungen mit allen Kostenträgern neu aufgenommen werden. Diese inhaltlichen sowie strategischen Maßnahmen werden das Jahr 2018 begleiten und zu einer verbesserten Auslastung als auch Einnahmenseite führen. Im Geschäftsjahr 2018 wird die Leitung der Maternus-Klinik Bad Oeynhausen mit einem neuen Klinikleiter sowie einem neuen Chefarzt in der Orthopädie und in der Neurologie besetzt. Daneben werden gezielt Pflegesatzverhandlungen aufgenommen. Fachlich werden in Abstimmung mit der Rentenversicherung sowie den Krankenkassen interdisziplinäre medizinische Konzepte für ältere Versicherte entwickelt. Über einen Antrag der Klinik Bad Oeynhausen zur Aufnahme einer Neurologischen Frührehabilitation in den Krankenhausplan Nordrhein-Westfalen wird wahrscheinlich im Frühjahr 2018 entschieden. Die Bayerwald-Klinik in Cham wird bereits seit Herbst 2017 durch einen erfahrenen Verwaltungsdirektor neu geleitet und aufgestellt. Für die Onkologie konnte nach langer Suche ein erfahrener Facharzt auf diesem Gebiet gewonnen werden. Auch hier werden gezielt Pflegesatzverhandlungen mit den Kostenträgern eingeleitet. Es wurde ein kontinuierlicher Akquiseprozess eingeführt und das Management zur Aufnahme von Patienten verbessert. Als Voraussetzung für zusätzliche Belegung durch die Kostenträger sollen bis Mitte des Geschäftsjahres 2018 weitere indikationsbezogene Fachkonzepte im Bereich der Onkologie genehmigt werden. Unsere Zielsetzung im Segment Rehabilitation für das Geschäftsjahr 2018 besteht darin, die Belegung in den Rehabilitationskliniken mit mindestens 590 Patienten im Jahresdurchschnitt zu stabilisieren und einen Umsatz in Höhe des Vorjahres von mindestens 30 Mio. € zu erreichen. Aufgrund der Auswirkungen des Wohnteilhabegesetzes (WTG) in Nordrhein-Westfalen sowie der Stabilisierung und Neuausrichtung in den beiden Rehabilitationskliniken geht der Vorstand nicht davon aus, dass das Ertragsniveau der vergangenen beiden Jahren im Konzern gehalten werden kann. Bei einem prognostizierten Gesamtumsatz von 125 Mio. € erwartet der Vorstand, im Geschäftsjahr 2018 lediglich ein Konzernergebnis (EBIT) vor Zinsen und Steuern von 3,5 Mio. € bis 4,5 Mio. € zu erwirtschaften. Naturgemäß können Abweichungen zwischen den von uns erwarteten und den tatsächlichen Ergebnissen eintreten. Wir erwarten jedoch aufgrund bereits vorgenommener Risikoabschläge, dass sich diese Abweichungen in Grenzen halten. Angaben zur VorstandsvergütungDie Vergütung des Vorstandes setzt sich aus einem festen sowie einem mit der Erreichung festgelegter Ziele verbundenen variablen Bestandteil zusammen. Weitere Vergütungen mit einer langfristigen Anreizwirkung sind nicht vereinbart. Die erfolgsabhängige Vergütung des Vorstandes basieren auf den Kennzahlen Belegungsquote, Fluktuation sowie Free Cashflow. Die Zielerreichung wird durch den Aufsichtsrat festgestellt. Darüber hinaus gehende Vergütungen sind nicht vereinbart. Die Maternus-Kliniken AG veröffentlicht die individualisierten Bezüge der Vorstandsmitglieder, aufgeteilt nach fester Grundvergütung und erfolgsabhängiger Vergütung im Anhang des Konzernabschlusses.
Berlin, den 29. März 2018 Maternus-Kliniken-Aktiengesellschaft Der Vorstand Ilona Michels Versicherung der gesetzlichen VertreterNach bestem Wissen versichere ich, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss der Maternus-Kliniken AG für das Geschäftsjahr 2017 ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns im verbleibenden Geschäftsjahr beschrieben sind.
Berlin, den 29. März 2018 Maternus-Kliniken-Aktiengesellschaft Der Vorstand Ilona Michels KonzernabschlussKonzern-BilanzAKTIVA
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
Konzern-Gesamtergebnisrechnung
Das unverwässerte Ergebnis je Aktie nach IAS 33 ergibt sich aus dem den Aktionären der Maternus AG zuzurechnenden Anteil am Konzern-Periodenergebnis, dividiert durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl der Aktien. Es besteht ein genehmigtes Kapital (vgl. Abschnitt 10), welches das unverwässerte Ergebnis je Aktie zukünftig verwässern könnte. (IAS 33.70 c). Im Geschäftsjahr 2017 entspricht das unverwässerte dem verwässerten Ergebnis.
Konzern-Kapitalflussrechnung
Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung
KonzernanhangAllgemeine Angaben zum KonzernDie Geschäftstätigkeit des Maternus-Konzerns (nachfolgend "Konzern" oder "Maternus") umfasst den Betrieb von Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen, Rehabilitationskliniken sowie Dienstleistungsgesellschaften im sozialen Bereich des deutschen Gesundheitsmarktes. Die Anschrift des eingetragenen Sitzes des Konzerns lautet Französische Straße 53-55, 10117 Berlin. Die Maternus-Kliniken-Aktiengesellschaft, Berlin, Bundesrepublik Deutschland (nachfolgend "Maternus AG") als Konzernmuttergesellschaft hat ihren Sitz ebenfalls in Berlin und ist beim Amtsgericht Charlottenburg im Handelsregister unter der Nummer 116784 B seit dem 16. Dezember 2008 eingetragen. Zum 31. Dezember 2017 hält die Cura GmbH unmittelbar 2,25 Prozent sowie über die von ihr kontrollierte Cura 12 mittelbar 79,45 Prozent des Grundkapitals und der Stimmrechte an der Maternus AG. Gemäß § 17 AktG besteht damit ein Abhängigkeitsverhältnis zur Cura GmbH. Mehrheitsgesellschafterin der Cura GmbH ist Frau Sylvia Wohlers de Meie. Der Maternus-Konzern wird in den Konzernabschluss der Cura GmbH einbezogen. Der vorliegende Konzernabschluss wird am 25. April 2018 dem Aufsichtsrat zur Genehmigung vorgelegt. Der vorliegende Abschluss wird unter der Prämisse der Unternehmensfortführung aufgestellt. SegmentberichterstattungDie Segmentberichterstattung stellt sich wie folgt dar: Grundlagen und Methoden Konzern-Segmentberichterstattung
Grundlagen und MethodenDer vorliegende Maternus-Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 1. Januar bis 31. Dezember 2017 einschließlich der Vorjahresangaben wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards sowie unter Beachtung des § 315e HGB erstellt. Hierbei kommen alle bis zum 31. Dezember 2017 verpflichtend anzuwendenden Standards und Interpretationen des International Accounting Standards Board (IASB) bzw. seiner Gremien zur Anwendung, sofern eine Übernahme im europäischen Recht erfolgt ist. Im Geschäftsjahr 2017 waren folgende Veränderungen der Standards im Konzernabschluss der Gesellschaft erstmals anzuwenden:
Die nachfolgenden, vom IASB veröffentlichten Rechnungslegungsverlautbarungen sind noch nicht verpflichtend anzuwenden und von Maternus bislang auch noch nicht angewendet bzw. umgesetzt worden:
Die Maternus AG erwartet neben zusätzlichen Angaben und Erläuterungen in den Notes und neben kleinen formalen Darstellungsänderungen aus der Anwendung der neuen Rechnungslegungsverlautbarungen keine bzw. keine wesentlichen Auswirkungen auf den Maternus-Konzernabschluss. Die Bewertung aller Vermögenswerte und Schulden erfolgt nach den Grundsätzen der Unternehmensfortführung. Die Gliederung der gesonderten Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung entspricht dem Gesamtkostenverfahren. Zur Verbesserung der Klarheit und Übersichtlichkeit der Darstellung werden Posten der gesonderten Konzernbilanz und der gesonderten Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und im Folgenden erläutert. Die einzelnen Posten der Konzernbilanz und der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung sowie die tabellarischen Darstellungen zu Postenaufgliederungen im Anhang werden in Tausend Euro (T€) angegeben. Bei geringfügigen Abweichungen oder scheinbaren Additionsfehlern handelt es sich um Rundungsdifferenzen. KonsolidierungskreisIn den Konzernabschluss werden alle wesentlichen Tochterunternehmen einbezogen, bei denen die Maternus AG als oberstes und beherrschendes Mutterunternehmen direkt oder indirekt die Beherrschung i. S. d. IFRS 10 ausübt. Einschließlich der Maternus AG werden 42 Gesellschaften (Vorjahr: 43 Gesellschaften) in den Konzernabschluss einbezogen. Es erfolgte zum 10. Juli 2017 eine Entkonsolidierung der Caretalents GmbH, Berlin, (vormals Maternus Personalservice GmbH, Berlin) aufgrund der Veräußerung der Gesellschaftsanteile. Drei Unternehmen, die keinen eigenen Geschäftsbetrieb haben und lediglich als Komplementärgesellschaften fungieren, werden wegen untergeordneter Bedeutung nicht konsolidiert. Die Gesellschaftsanteile werden in der Konzernbilanz unter Langfristige Vermögenswerte in den Finanziellen Vermögenswerten ausgewiesen. Die Aufstellung des Anteilsbesitzes sowie die nach den Rechnungslegungsvorschriften des HGB ermittelten Jahresergebnisse der Tochtergesellschaften stellen sich wie folgt dar:
KonsolidierungsgrundsätzeDie Jahresabschlüsse der in den Maternus-Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen werden unter Anwendung der IFRS nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen erstellt. Der Stichtag der Jahresabschlüsse der einbezogenen Unternehmen entspricht in allen Fällen dem Stichtag des Konzernabschlusses (31. Dezember). Die Bilanzierung von erworbenen Tochterunternehmen erfolgt unter Anwendung des IFRS 3 nach der Erwerbsmethode. Die Anschaffungskosten des Erwerbs entsprechen dem beizulegenden Zeitwert der hingegebenen Vermögenswerte, der ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente und der entstandenen bzw. übernommenen Schulden zum Transaktionszeitpunkt mit dem beizulegenden Zeitwert der übernommenen Vermögenswerte und Schulden zum Erwerbszeitpunkt. Immaterielle Vermögenswerte sind gesondert vom Geschäfts- oder Firmenwert zu bilanzieren, wenn sie vom Unternehmen trennbar sind oder sich aus einem vertraglichen oder anderen Recht ergeben. Verbleibende aktive Unterschiedsbeträge werden als Geschäfts- oder Firmenwerte aktiviert. Der Geschäfts- oder Firmenwert wird nicht planmäßig abgeschrieben, sondern einem jährlichen sowie bei Indikatoren, die auf eine Wertminderung hindeuten, Werthaltigkeitstest (Impairment-Test) gemäß IAS 36 unterzogen. Sofern der erzielbare Betrag den Buchwert unterschreitet, führt dies zu einer erfolgswirksamen Abschreibung. Ergibt sich zum Erwerbszeitpunkt ein passivischer Unterschiedsbetrag, so wird dieser sofort ergebniswirksam vereinnahmt. Bei dem Impairment-Test des Geschäfts- und Firmenwerts auf Ebene der Cash Generating Unit erfolgt eine Sensitivitätsanalyse in Bezug auf die künftigen Cashflows, die Kapitalkosten und die Wachstumsrate. Konzerninterne Umsätze, Aufwendungen und Erträge sowie alle Forderungen, Verbindlichkeiten und Rückstellungen zwischen den einbezogenen Unternehmen wurden gegeneinander aufgerechnet. Sofern im Anlagevermögen und in den Vorräten Vermögenswerte aus konzerninternen Lieferungen enthalten sind, wurden entsprechende Zwischengewinne eliminiert. Erläuterungen zur SegmentberichterstattungIn der Segmentberichterstattung werden Geschäftsbereiche abgegrenzt nach operativen, der Art der Dienstleistung abgegrenzten Teileinheiten des Konzerns, die regelmäßig von der Unternehmensleitung überwacht werden, um die wirtschaftliche Lage des Konzerns zu beurteilen. Die Segmente stellen die gem. IFRS 8 ("Geschäftssegmente") berichtspflichtigen Segmente dar. In der Segmentberichterstattung werden Geschäftsbereiche ausgewiesen, die wie folgt strukturiert sind:
Das Segment Rehabilitation umfasst ausschließlich Anschlussheilbehandlungen sowie Rehabilitationsmaßnahmen in den Indikationsbereichen Orthopädie, Verhaltensmedizinische Orthopädie, Kardiologie, Innere Medizin, Stoffwechselerkrankungen und Neurologie. Das Segment Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen befasst sich insbesondere mit der vollstationären Pflege, der Kurzzeitpflege und dem Betreuten Wohnen. In der Maternus AG werden primär intersegmentäre Dienstleistungen erbracht. In der Spalte Überleitungen werden die Beträge aufgeführt, die segmentübergreifende Transaktionen darstellen und im Rahmen der durchgeführten Konsolidierungsmaßnahmen eliminiert wurden. Die Segmentberichterstattung erfolgt in Übereinstimmung mit den für die interne Steuerung verwandten Bilanzansatz- und Bewertungsmethoden. Konsolidierungen innerhalb der Segmente wurden vorgenommen. Als Segmentabschreibungen werden die Abschreibungen auf das immaterielle Vermögen, das Sachanlagevermögen und auf Finanzanlagen ausgewiesen. Die Ermittlung der Segmentdaten erfolgt durch die Zusammenfassung der Einzelabschlüsse der zum jeweiligen Segment gehörigen Unternehmen unter Berücksichtigung von Konsolidierungen innerhalb des jeweiligen Segments. Für die interne Steuerung werden die Segmentdaten monatlich ermittelt. WährungsumrechnungDer Konzernabschluss wird in Euro aufgestellt. Da alle Konzernunternehmen nur national tätig sind, entfallen Währungsumrechnungen. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzenImmaterielle VermögenswerteEntgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte werden zum Anschaffungszeitpunkt mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt. Immaterielle Vermögenswerte, die gemäß IAS 38 eine bestimmbare Nutzungsdauer haben, werden über den Zeitraum ihrer Nutzung linear abgeschrieben. Die Nutzungsdauern bewegen sich dabei zwischen 3 und 5 Jahren. Sofern es Anzeichen für eine Wertminderung gibt, werden die planmäßig abnutzbaren immateriellen Vermögenswerte einem Impairment-Test unterzogen und gegebenenfalls auf den erzielbaren Betrag i. S. d. IAS 36 abgewertet. Firmenwerte und immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer werden gemäß IFRS 3 bzw. IAS 38 nicht planmäßig abgeschrieben. Stattdessen werden sie gemäß IAS 36 einem jährlichen, als auch bei Vorliegen eines entsprechenden Anhaltspunktes einem Impairment-Test unterzogen und gegebenenfalls auf ihren erzielbaren Betrag abgewertet ("Impairment-only-approach"). Firmenwerte, die vor dem Stichtag der IFRS-Eröffnungsbilanz 1. Januar 2004 entstanden sind und nach den handelsrechtlichen Konzernrechnungslegungsvorschriften mit den Rücklagen verrechnet wurden, bleiben unter Anwendung der Vereinfachungsregel nach IFRS 1 auch im IFRS-Konzernabschluss verrechnet. SachanlagenDas Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen werden entsprechend dem Nutzungsverlauf nach der linearen Methode vorgenommen. Hierbei kommen folgende Nutzungsdauern zur Anwendung:
Die ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Sachanlagen umfassen den Kaufpreis einschließlich Anschaffungsnebenkosten dafür, den Vermögenswert in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen und an den Standort seiner beabsichtigten Verwendung zu bringen. Aufwendungen, die nachträglich entstehen, nachdem der Gegenstand des Sachanlagevermögens eingesetzt wurde, wie Wartungs- und Instandhaltungskosten und Überholungskosten, werden gewöhnlich in der Periode erfolgswirksam ausgewiesen, in der die Kosten entstanden sind. In Situationen, in denen sich eindeutig gezeigt hat, dass Aufwendungen zu einem zusätzlichen künftigen wirtschaftlichen Nutzen führen, der erwartungsgemäß aus der Verwendung eines Gegenstands des Sachanlagevermögens über seinen ursprünglich bemessenen Leistungsgrad hinaus resultiert, werden diese Aufwendungen als zusätzliche Anschaffungskosten der Sachanlagen aktiviert. Wesentliche Erneuerungen oder Verbesserungen an Immobilien werden gemäß IAS 16 mittels des Komponentenansatzes aktiviert. Sofern es Anzeichen für eine Wertminderung gibt, werden die entsprechenden Vermögenswerte einem Impairment-Test unterzogen und gegebenenfalls auf den niedrigeren erzielbaren Betrag i. S. d. IAS 36 abgewertet. Wenn der Grund für eine früher vorgenommene außerplanmäßige Abschreibung entfallen ist, erfolgt eine Zuschreibung auf den beizulegenden Zeitwert, maximal auf die um die planmäßigen Abschreibungen fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten. LeasingEin Leasingverhältnis wird als Finanzierungsleasing eingestuft, wenn im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Chancen und Risiken auf den Leasingnehmer übertragen werden. Die Klassifizierung von Leasingverhältnissen ist daher von dem wirtschaftlichen Gehalt der Vereinbarung und nicht von einer bestimmten formalen Vertragsform abhängig. Anlagevermögen, das gemietet bzw. geleast wurde und dessen wirtschaftliches Eigentum bei der jeweiligen Konzerngesellschaft liegt ("Finance Lease"), wird mit dem Barwert der Leasingraten bzw. einem niedrigeren Zeitwert gemäß IAS 17 aktiviert und entsprechend seiner Nutzungsdauer bzw. über die kürzere Vertragslaufzeit abgeschrieben. Die entsprechenden Zahlungsverpflichtungen aus den Leasingraten werden als Verbindlichkeiten passiviert. Verbleibt das wirtschaftliche Eigentum beim Leasinggeber ("Operating Lease"), werden die Leasingraten im Geschäftsjahr als Aufwand erfasst. Ein Leasingverhältnis wird als Operating-Leasingverhältnis klassifiziert, wenn im Wesentlichen nicht alle Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum verbunden sind, auf den Leasingnehmer übergehen. Zahlungen aus Untermietverhältnissen lagen in der Berichtsperiode nicht vor. Im Rahmen von Finanzierungsleasing gehaltene Vermögenswerte werden als Vermögenswerte des Konzerns mit ihren beizulegenden Zeitwerten oder mit dem Barwert der Mindestleasingzahlungen, falls dieser niedriger ist, angesetzt. Die entsprechende Verbindlichkeit gegenüber dem Leasinggeber wird in der Bilanz je nach Fristigkeit als Leasingverbindlichkeit unter den Langfristigen Finanzverbindlichkeiten oder dem Kurzfristigen Teil von Langfristigen Finanzverbindlichkeiten ausgewiesen. Die Leasingzahlungen werden so auf Zinsaufwendungen und Verminderung der Leasingverpflichtung aufgeteilt, dass eine konstante Verzinsung der verbleibenden Verbindlichkeit erzielt wird. Finanzielle VermögenswerteDie finanziellen Vermögenswerte umfassen grundsätzlich Ausleihungen und Forderungen aus Liefer- und Leistungsbeziehungen sowie Anteile an verbundenen Unternehmen, die aufgrund von untergeordneter Bedeutung nicht in den Konsolidierungskreis einbezogen werden. Bei Anzeichen für eine dauerhafte Wertminderung wird ein Impairment-Test vorgenommen und daraus resultierende Abschreibungen werden erfolgswirksam erfasst. Wenn der Grund für eine früher vorgenommene außerplanmäßige Abschreibung entfallen ist, erfolgt eine Zuschreibung auf den beizulegenden Zeitwert. Soweit der beizulegende Zeitwert (im Hinblick auf Eigenkapitalinstrumente) nicht verlässlich geschätzt werden kann, erfolgt die Bewertung zu Anschaffungskosten, gegebenenfalls vermindert um Wertberichtigungen. Aus diesem Grund werden die Anteile an verbundenen, nicht konsolidierten Unternehmen sowie die übrigen Beteiligungen in den Anhangserläuterungen separat ausgewiesen. Darlehen und Forderungen sind nicht derivative finanzielle Vermögenswerte mit fixen bzw. bestimmbaren Zahlungen, die nicht an einem aktiven Markt notiert sind. Sie entstehen, wenn der Konzern Geld, Güter oder Dienstleistungen direkt einem Schuldner bereitstellt, ohne Absicht diese Forderung zu handeln. Sie zählen zu den Kurzfristigen Vermögenswerten, soweit deren Fälligkeit nicht 12 Monate nach dem Bilanzstichtag übersteigt. Soweit die Fälligkeit 12 Monate übersteigt, werden diese als Langfristige Vermögenswerte ausgewiesen. Alle Käufe und Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten werden zum Handelstag angesetzt, dem Tag, an dem sich der Konzern zum Kauf bzw. Verkauf des Vermögenswertes verpflichtet. Sie werden ausgebucht, wenn die Rechte auf Zahlungen aus dem Investment erloschen sind oder übertragen werden und der Konzern im Wesentlichen alle Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum verbunden sind, übertragen hat. Ein Finanzinstrument stellt einen Vertrag dar, der gleichzeitig bei dem einen Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei dem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit führt (IAS 32). Das derivative Finanzinstrument wird beim erstmaligen Ansatz mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt, welcher anhand von marktüblichen Bewertungsmethoden ermittelt wird. Eingebettete Derivate mit Optionscharakter sind auf der Grundlage von vertraglichen Bedingungen vom Basisvertrag zu trennen und anhand der Bewertungskategorien nach IAS 39 anzusetzen und zu bewerten. Laufende und Latente SteuernDer Steueraufwand der Periode setzt sich aus laufenden und Latenten Steuern zusammen. Steuern werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, es sei denn, sie beziehen sich auf Posten, die unmittelbar im Eigenkapital oder im sonstigen Ergebnis erfasst wurden. In diesem Fall werden die Steuern ebenfalls im Eigenkapital oder im sonstigen Ergebnis erfasst. Der laufende Steueraufwand wird unter Anwendung der am Bilanzstichtag geltenden Steuervorschriften der Länder, in denen die Gesellschaft und ihre Tochtergesellschaften tätig sind und zu versteuerndes Einkommen erwirtschaften, berechnet. Das Management überprüft regelmäßig Steuerdeklarationen, vor allem in Bezug auf auslegungsfähige Sachverhalte, und bildet, wenn angemessen, Rückstellungen basierend auf den Beträgen, die an die Finanzverwaltung erwartungsgemäß abzuführen sind. Aktive und passive Latente Steuern werden entsprechend IAS 12 nach der bilanzorientierten Verbindlichkeitsmethode für sämtliche temporäre Differenzen zwischen den steuerlichen und IFRS-Wertansätzen sowie auf ergebniswirksame Konsolidierungsmaßnahmen gebildet. Wenn jedoch im Rahmen einer Transaktion, die keinen Unternehmenszusammenschluss darstellt, eine Latente Steuer aus dem erstmaligen Ansatz eines Vermögenswerts oder einer Verbindlichkeit entsteht, die zum Zeitpunkt der Transaktion weder einen Effekt auf den bilanziellen noch auf den steuerlichen Gewinn oder Verlust hat, unterbleibt die Steuerabgrenzung sowohl zum Zeitpunkt des Erstansatzes als auch danach. Latente Steuerforderungen werden nur in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass ein zu versteuernder Gewinn verfügbar sein wird, gegen den die temporäre Differenz verwendet werden kann. Die aktiven Latenten Steuern umfassen auch Steuerminderungsansprüche, die sich aus der erwarteten Nutzung bestehender Verlustvorträge in Folgejahren ergeben und deren Realisierung mit hinreichender Sicherheit gewährleistet ist. Die Latenten Steuern werden auf Basis der Steuersätze ermittelt, die nach derzeitiger Rechtslage zum Realisationszeitpunkt gelten bzw. erwartet werden. Der Steuersatz wird unter Berücksichtigung des Körperschaftssteuersatzes und des Solidaritätszuschlages ermittelt. Da im Wesentlichen alle Leistungen des Konzerns gewerbesteuerbefreit sind, wird diese Steuer bei der Berechnung der Steuerlatenz nicht mit herangezogen. Latente Steuerverbindlichkeiten, die durch temporäre Differenzen im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen entstehen, werden angesetzt, es sei denn, dass der Zeitpunkt der Umkehrung der temporären Differenzen vom Konzern bestimmt werden kann und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Differenzen in absehbarer Zeit aufgrund dieses Einflusses nicht umkehren werden. Latente Steuerforderungen und -verbindlichkeiten werden saldiert, wenn ein einklagbarer entsprechender Rechtsanspruch auf Aufrechnung besteht und wenn die Latenten Steuerforderungen und -verbindlichkeiten sich auf Ertragsteuern beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden für entweder dasselbe Steuersubjekt oder unterschiedliche Steuersubjekte, die beabsichtigen, den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen. VorratsvermögenDie Vorräte des Konzerns umfassen im Wesentlichen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe. Die Vorräte werden gemäß IAS 2 nach einer Wertberichtigung für veraltete Positionen mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert bewertet. Forderungen und Sonstige VermögenswerteForderungen und sonstige Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Erkennbaren Risiken wird durch entsprechende Wertberichtigungen Rechnung getragen. Sofern die Gründe für in früheren Perioden vorgenommene Wertberichtigungen nicht mehr vorliegen, erfolgen entsprechende Zuschreibungen. PensionsrückstellungenDie versicherungsmathematische Bewertung der Pensionsrückstellungen für die betriebliche Altersversorgung erfolgt nach der in IAS 19 (Employee Benefits) vorgeschriebenen Methode der laufenden Einmalprämien (Projected Unit Credit Method). Im Rahmen dieses Anwartschaftsbarwertverfahrens werden sowohl die am Bilanzstichtag bekannten Renten und erworbenen Anwartschaften als auch die künftig zu erwartenden Steigerungen der Gehälter und Renten berücksichtigt. Sich am Jahresende ergebende Unterschiedsbeträge (sogenannte Neubewertungen) zwischen den so planmäßig ermittelten Pensionsverpflichtungen und dem tatsächlichen Anwartschaftsbarwert werden dabei direkt im Jahr des Entstehens über das OCI im Eigenkapital erfasst. Der in den Pensionsaufwendungen enthaltene Zinsanteil der Rückstellungszuführung wird als Zinsaufwand innerhalb des Finanzergebnisses gezeigt. Sonstige RückstellungenGemäß IAS 37 werden Rückstellungen gebildet, wenn eine rechtliche oder faktische Außenverpflichtung besteht, die tatsächliche Inanspruchnahme wahrscheinlich ist ("more likely than not") und eine zuverlässige Schätzung des Mittelabflusses möglich ist. Die Bewertung der Rückstellungen erfolgt mit dem wahrscheinlichen Wert der Inanspruchnahme. Langfristige Rückstellungen werden - sofern der Effekt wesentlich ist - abgezinst. Den anderen Anteilseignern zuzurechnende NettovermögenswerteEs handelt sich hierbei um Minderheitsanteile an Personengesellschaften und deren Beteiligungen, die gemäß IAS 32 als Fremdkapital auszuweisen sind. Gemäß IAS 32.18b handelt es sich hierbei um Fremdkapital, da die Anteilseigner über das Recht verfügen, ihre Anteile an der Gesellschaft gegen flüssige Mittel in Höhe ihres jeweiligen Anteils am Eigenkapital einzulösen ("kündbare Instrumente"). Die Bewertung erfolgt in Höhe des Ausgleichsanspruchs zu fortgeführten Anschaffungskosten. VerbindlichkeitenBei ihrer erstmaligen Erfassung werden originäre finanzielle Verbindlichkeiten zum beizulegenden Zeitwert abzüglich direkt zurechenbarer Transaktionskosten bewertet. Sie werden bei erstmaliger Erfassung zu fortgeführten Anschaffungskosten klassifiziert, da die Maternus-Gruppe von der Option der Bilanzierung der originären Verbindlichkeiten zum beizulegenden Zeitwert (Fair Value-Option) keinen Gebrauch macht. Bei der Folgebewertung der originären finanziellen Verbindlichkeiten werden die fortgeführten Anschaffungskosten unter Nutzung der Effektivzinsmethode angesetzt, soweit Transaktionskosten im wesentlichen Umfang vorhanden sind. Die Verbindlichkeiten werden als Kurzfristige Schulden klassifiziert, wenn die Zahlungsverpflichtung innerhalb von einem Jahr fällig ist. Andernfalls werden sie als Langfristige Schulden bilanziert. Andere Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag, Rentenverpflichtungen mit dem Barwert angesetzt. Die Finanzschulden aus Finanzierungs-Leasingverhältnissen sind mit dem Barwert der zukünftigen Leasingraten passiviert, die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zu fortgeführten Anschaffungskosten. Zuwendungen der öffentlichen HandZuwendungen, die für die Anschaffung oder Herstellung von Vermögenswerten gewährt wurden, werden aktivisch von den Buchwerten dieser Vermögenswerte gekürzt. Erfolgsbezogene Zuwendungen werden unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen. ErtragsrealisierungErträge gelten als realisiert, wenn die geschuldeten Lieferungen und Leistungen erbracht wurden. In der Regel werden die Erlöse im Segment Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen entsprechend der vorliegenden Verträge monatlich realisiert. Im Segment Kliniken werden die Erlöse überwiegend nach den allgemeinen Grundsätzen tagesgleich realisiert, Ausnahme bilden die Erlöse, für die Fallpauschalen vereinbart sind. FremdkapitalkostenFremdkapitalkosten werden im Konzern in der Periode erfolgswirksam erfasst, in der sie anfallen. Verwendung von SchätzungenDie Erstellung von Abschlüssen in Übereinstimmung mit IFRS erfordert bei einigen Positionen, dass für die Bewertung in der Konzernbilanz, für die Angabe von Eventualverbindlichkeiten sowie für den Ausweis von Erträgen und Aufwendungen Annahmen getroffen oder Schätzungen vorgenommen werden. Obwohl diese Schätzungen entsprechend der gegenwärtigen Kenntnisse erfolgen, können die tatsächlichen Ergebnisse davon abweichen. Verändert sich die ursprüngliche Schätzungsgrundlage, wird die Bilanzierung in der Regel erfolgswirksam geändert. Sämtliche Schätzungen und Beurteilungen werden fortlaufend neu bewertet und basieren auf historischen Erfahrungen und weiteren Faktoren, einschließlich Erwartungen hinsichtlich zukünftiger Ereignisse. Die Werthaltigkeit von Geschäfts- oder Firmenwerten wurde zum Bilanzstichtag überprüft. Einzelheiten zu der Durchführung von Impairment-Tests sind in dem Abschnitt "(2) Immaterielle Vermögenswerte" des Kapitels "Erläuterungen zur Bilanz" dargestellt. Zur Überprüfung der Wertansätze des Sachanlagevermögens wird jährlich eingeschätzt, ob ein Anhaltspunkt für eine mögliche Wertminderung gegeben ist. Diese Anhaltspunkte betreffen zahlreiche Bereiche, wie z. B. das marktbezogene Umfeld, aber auch den physischen Zustand. Liegt ein solcher Anhaltspunkt vor, muss das Management den erzielbaren Betrag anhand von erwarteten Zahlungsströmen und angemessenen Zinssätzen schätzen. Darüber hinaus beziehen sich wesentliche Annahmen und Schätzungen auf die Festlegung wirtschaftlicher Nutzungsdauern sowie erzielbarer Restwerte von Gegenständen des Sachanlagevermögens, die mindestens einmal jährlich überprüft werden. Einzelheiten zu Nutzungsdauern und Restwerten von Gegenständen des Sachanlagevermögens sind im Abschnitt Sachanlagevermögen des Kapitels Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze dargestellt. Im Rahmen der Bilanzierung von Rückstellungen müssen Annahmen hinsichtlich der Eintrittswahrscheinlichkeit, Fälligkeit und Höhe des Risikos getroffen werden. Für die Ermittlung der Verpflichtung aus Pensionszusagen werden versicherungsmathematische Berechnungen herangezogen. Diese sind maßgeblich abhängig von den zugrunde gelegten Lebenserwartungen und der Auswahl des Abzinsungssatzes, der jedes Jahr neu ermittelt wird. Detailinformationen sind bei den Erläuterungen zu den bilanzierten Pensionsrückstellungen beschrieben. Bei der Bemessung der Steuerrückstellungen werden Risiken aus erwarteten Steuerprüfungen berücksichtigt. Die Nutzung steuerlicher Verlustvorträge wird anhand der bestehenden Verlustvorträge zum Bilanzstichtag, die noch nicht veranlagt sind, der aktuellen Unternehmensplanungen und des Überhangs passiver Latenter Steuern aus temporären Differenzen geschätzt. Abweichungen von diesen Schätzungen können Auswirkungen auf die tatsächlichen und die Latenten Steuern haben. Die abgeschlossenen Verträge werden in Finanzierungsleasing- und Operating-Lease-Verträge eingeordnet. Finanzierungsleasing liegt vor, wenn im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum verbundenen sind, auf den Leasingnehmer übertragen werden. Bei Operating-Lease-Vereinbarungen verbleiben die wesentlichen Chancen und Risiken beim Leasinggeber. Die Einordnung erfolgt über den Vergleich der Barwerte der zukünftigen Leasingzahlungen mit dem beizulegenden Zeitwert der Vermögenswerte. Ermessensspielräume ergeben sich dabei hinsichtlich von Zinssätzen und Nutzungsdauern, die bei der Ermittlung von Immobilienzeitwerten und Barwerten angesetzt werden, die bei einer anderen Einschätzung zu einer abweichenden Klassifizierung führen könnten. EventualverbindlichkeitenEventualschulden werden nicht bilanziert. Eine Eventualschuld liegt vor, wenn die Möglichkeit des Bestehens einer gegenwärtigen, rechtlichen oder faktischen Verpflichtung und die Möglichkeit des Abflusses von Ressourcen nur möglich, aber nicht wahrscheinlich sind. Dabei gilt ein Ereignis als wahrscheinlich, wenn mehr für als gegen den Eintritt des Ereignisses spricht. Eventualschulden werden jedoch im Anhang angegeben, sofern die Möglichkeit eines Abflusses von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen nicht unwahrscheinlich ist. Eventualforderungen werden ebenfalls nicht bilanziert. Sie sind jedoch im Anhang anzugeben, wenn der Zufluss wirtschaftlichen Nutzens wahrscheinlich ist. Änderungen von Bilanzierungs- oder BewertungsmethodenÄnderungen einer Bilanzierungs- oder Bewertungsmethode aufgrund eines neuen Standards oder einer neuen Interpretation des IASB werden, falls die neue Regelung keine spezielle Übergangsregelung enthält, retrospektiv angewendet. Die retrospektive Anwendung fordert die Anpassung der Eröffnungsbilanzwerte jeder betroffenen Eigenkapitalkomponente der frühesten dargestellten Vorperiode sowie der sonstigen angegebenen Vergleichswerte für jede dargestellte Vorperiode so, als wäre die neue Bilanzierungs- bzw. Bewertungsmethode schon immer angewendet worden. Erläuterungen zur Bilanz(1) Langfristige Vermögenswerte
(Vorjahreswerte in Klammern) (2) Immaterielle Vermögenswerte
Die immateriellen Vermögenswerte enthalten gewerbliche Schutzrechte und Firmenwerte. Außer den Firmenwerten bestehen keine immateriellen Vermögenswerte mit einer unbestimmbaren Nutzungsdauer. Es liegen in Höhe von 13,2 Mio. € (Vorjahr: 13,2 Mio. €) immaterielle Vermögenswerte mit zeitlich unbestimmter Nutzungsdauer vor. Es handelt sich hierbei um die Firmenwerte im Segment Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen, die ausschließlich aus Unterschiedsbeträgen aus der Kapitalkonsolidierung aus dem Erwerb der Altenheim-Gruppe und einer Senioreneinrichtung entstanden sind. Zur Prüfung der Werthaltigkeit gem. IAS 36 wurden die zukünftigen Cashflows mit einem risikoangepassten Zinssatz von 4,25 Prozent für den Detailplanungszeitraum und 3,25 Prozent in der ewigen Rente (Wachstumsabschlag 1 Prozent) diskontiert (Stufe 3). Zur Ermittlung des WACC wurde ein Verhältnis von Eigenkapital zu Fremdkapital in Höhe von 17,7 zu 82,3, die aktuell geltende langfristige Rendite und ein Beta-Faktor für vergleichbare, unverschuldete Unternehmen von 0,50 angesetzt; der verschuldete Betafaktor wurde unter Berücksichtigung des Steuersatzes und des Verschuldungsgrads angepasst und beträgt 2,13. Die Berechnung des Nutzungswerts basiert auf den prognostizierten Cashflows, die sich aus der Planung 2018 bis 2021 ergeben. Danach wurde die ewige Rente angesetzt. Grundlage für die Einschätzung des Managements sind Planungen, die eine stabile Entwicklung des Segments Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen voraussagen. Der Goodwill-Impairment-Test ergab einen Nutzungswert in Höhe von 134,5 Mio. € und damit eine deutliche Überdeckung des bilanzierten Wertes. Somit sind keine Abschreibungen auf die aktivierten Firmenwerte vorzunehmen. Für den Nutzungswert errechnen sich folgende Sensitivitäten:
(3) SachanlagenDie Entwicklung der einzelnen Kategorien der Sachanlagen ist im Anlagenspiegel des Konzerns dargestellt. Vom Buchwert der Sachanlagen entfallen 3,9 Mio. € (Vorjahr: 4,0 Mio. €) auf im Wege des Finanzierungsleasings gemietete Vermögenswerte. Hierbei handelt es sich um Bauten (2,0 Mio. €, Vorjahr: 3,4 Mio. €) sowie um technische Anlagen (1,1 Mio. €) und Betriebs- und Geschäftsausstattung (0,8 Mio. €, Vorjahr: 0,6 Mio. €). Im bilanzierten Sachanlagevermögen sind keine Zuwendungen der öffentlichen Hand sowie andere Formen von Beihilfen der öffentlichen Hand, von denen das Unternehmen unmittelbar begünstigt wurde, enthalten. Bezüglich der Belastungen sowie eines Bestellobligos verweisen wir auf die Angaben zu den Haftungsverhältnissen und sonstigen finanziellen Verpflichtungen in Abschnitt 35. (4) Finanzielle Vermögenswerte (langfristig)
Die Anteile an verbundenen Unternehmen betreffen Tochterunternehmen, die aufgrund ihrer untergeordneten Bedeutung nicht in den Konzernabschluss einbezogen wurden. Im Vorjahr erfolgte in Höhe von 0,3 Mio. € eine Zuschreibung auf die Anteile an der Maternus-Klinik-Verwaltungs GmbH, Bad Oeynhausen, da die Ursachen für die außerplanmäßigen Abschreibungen weggefallen waren. Als derivatives Finanzinstrument wird das in den Schuldscheindarlehensverträgen vereinbarte Kündigungsoptionsrecht ausgewiesen. Die Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme der Option wird aufgrund der finanziellen Situation als sehr gering eingestuft. Kurzfristige Vermögenswerte(5) Vorratsvermögen
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe beinhalten in Höhe von 189 T€ Lebensmittel und in Höhe von 205 T€ Vorräte des medizinischen und pflegerischen Bedarfs sowie Brennstoffe. (6) Kurzfristige finanzielle Vermögenswerte
Von den ausgewiesenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen waren zum Bilanzstichtag 5,7 Mio. € (Vorjahr: 6,9 Mio. €) fällig. Auf Forderungen in Höhe von 1,4 Mio. € (Vorjahr: 1,7 Mio. €) wurden Wertberichtigungen in Höhe von 0,6 Mio. € (Vorjahr: 1,0 Mio. €) vorgenommen. (7) Steuerforderungen
Die Steuerforderungen betreffen insbesondere Körperschaftsteuererstattungsansprüche von Tochtergesellschaften. (8) Sonstige Vermögenswerte
Die sonstigen Vermögenswerte betreffen u. a. Rückvergütungsansprüche gegenüber Lieferanten (164 T€), debitorische Kreditoren (41 T€), Forderungen gegen Personal (125 T€) und die aktive Rechnungsabgrenzung (37 T€). (9) Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
Die Entwicklung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, die im Finanzmittelfonds gem. IAS 7 enthalten sind, ist in der Kapitalflussrechnung dargestellt. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Bargeld, Sichteinlagen und Giroguthaben. In der Bilanz werden ausgenutzte Kontokorrentkredite als "Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten" unter den Kurzfristigen Finanzschulden gezeigt. In den ausgewiesenen Guthaben bei Kreditinstituten sind in Höhe von 1.010 T€ (Vorjahr: 944 T€) Taschengelder der Bewohner enthalten. Diese Bankguthaben unterliegen Verfügungsbeschränkungen. In den sonstigen Verbindlichkeiten ist ein entsprechender Betrag enthalten. Eigenkapital(10) Gezeichnetes KapitalDas Grundkapital der Maternus AG beträgt derzeit 52.425.000 €. Es ist eingeteilt in 20.970.000 auf den Inhaber lautende Aktien ohne Nennwert (Stückaktien) mit einem derzeitigen anteiligen Betrag am Grundkapital von 2,50 € je Aktie. Sämtliche Aktien der Gesellschaft lauten auf den Inhaber und sind voll eingezahlt. Die Aktien sind mit voller Gewinnanteilsberechtigung ausgestattet. Im Falle der Auflösung der Gesellschaft wird das nach Erfüllung der Verbindlichkeiten verbleibende Vermögen der Gesellschaft nach Anteilen am Grundkapital auf ihre Aktien verteilt. Die Gesellschaft hält derzeit keine eigenen Aktien. Die Abweichung zwischen dem bilanzierten gezeichneten Kapital und dem im Handelsregister eingetragenen gezeichneten Kapital beruht auf der Absetzung von Kosten der Kapitalerhöhung. Dies wurde im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2006 entsprechend dargestellt. Genehmigtes KapitalDer Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 21. Juli 2016 ermächtigt, bis zum 20. Juli 2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital durch ein- oder mehrmalige Ausgabe neuer nennbetragsloser, auf den Inhaber lautende Stückaktien gegen Sacheinlagen und/oder Bareinlagen um bis zu insgesamt 26.212.500 € zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2016/I) und den Inhalt der Aktienrechte und die sonstigen Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Dabei ist der Vorstand ermächtigt, über einen Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrates zu entscheiden. Der Ausschluss des Bezugsrechts ist jedoch nur in folgenden Fällen zulässig:
BörsenzulassungAlle insgesamt 20.970.000 Aktien der Gesellschaft sind zum Handel im Regulierten Markt (General Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse, an der Börse Düsseldorf sowie an der Börse Berlin-Bremen zugelassen. Darüber hinaus werden sämtliche Aktien der Gesellschaft an den Börsen Stuttgart, Hamburg, Hannover und München sowie im elektronischen Handelssystem XETRA gehandelt. StimmrechteJede Aktie gewährt in der Hauptversammlung der Gesellschaft eine Stimme. Beschränkungen des Stimmrechts bestehen nicht. Form, Verbriefung und HandelSämtliche Aktien der Gesellschaft werden als auf den Inhaber lautende Aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) ausgegeben. Form und Inhalt der Aktienurkunden bestimmt der Vorstand im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat. Die Gesellschaft kann einzelne Aktien in Aktienurkunden zusammenfassen, die eine Mehrzahl von Aktien verbriefen (Globalurkunden, Globalaktien). Ein Anspruch der Aktionäre auf Einzelverbriefung von Aktien ist gemäß § 4 Abs. 3 Satz 2 der Satzung der Gesellschaft ausgeschlossen. Zahl- und Hinterlegungsstelle ist die Commerzbank Bank AG, Jürgen Ponto-Platz 1, 60329 Frankfurt am Main. Die Aktien sind zum amtlichen Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse unter den folgenden Daten notiert: International Securities Identification Number (ISIN): DE0006044001, Wertpapierkennnummer (WKN): 604400, Börsenkürzel: MAK. 11) Rücklagen
Die Kapitalrücklage enthält die Aufgelder aus der Ausgabe von Aktien. Die Gewinnrücklagen beinhalten u. a. den Anpassungsbetrag aus der Neubewertung leistungsorientierter Versorgungspläne. (12) Bilanzverlust
Der Bilanzverlust setzt sich zusammen aus dem Jahresergebnis (-1.456 T€, Vorjahr: 1.104 T€), dem Verlustvortrag (63.388 T€, Vorjahr: 64.153 T€) sowie der Einstellung in die Gewinnrücklagen (0 T€, Vorjahr: 338 T€). Langfristige Schulden(13) Den anderen Anteilseignern zuzurechnende NettovermögenswerteDie den anderen Anteilseignern zuzurechnenden Nettovermögenswerte betreffen folgende Minderheitenanteile: Medico I Maternus KG Medico M&S Recatec Service Der zum 31. Dezember 2017 ausgewiesene Posten betrifft insbesondere die Maternus KG (2,1 Mio. €) und die Medico I (0,9 Mio. €). Die Medico I ist die Besitzgesellschaft und die Maternus KG die Betriebsgesellschaft der Reha-Klinik in Bad Oeynhausen. (14) Finanzverbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betreffen in Höhe von 8,4 Mio. € Darlehensverbindlichkeiten der Medico I gegenüber der Bank für Sozialwirtschaft AG, Hannover, sowie in Höhe von 11,0 Mio. € Darlehen aus der Schuldscheinfinanzierung durch drei Kreditinstitute. Die Verbindlichkeiten gegenüber anderen Kreditgebern resultieren in voller Höhe aus der Schuldscheinfinanzierung und bestehen gegenüber neun Gläubigern. Die Leasingverbindlichkeiten stellen die Passivierung im Rahmen des IAS 17.36 aus Finance Lease dar. Von den übrigen Verbindlichkeiten entfallen 21,7 Mio. € (Vorjahr 21,7 Mio. €) auf Cura 12, die diese in Höhe von 17,3 Mio. € von der WCM im Rahmen des Erwerbs übernommen hat. Mit Wirkung zum 30. Juni 2015 erfolgte eine Umfinanzierung durch Aufnahme von zwei festverzinslichen Schuldscheindarlehen von insgesamt 41,1 Mio. € (Senior-Darlehen 24,2 Mio. € und Junior-Darlehen 16,9 Mio. €). Das Junior-Darlehen ist ab dem Auszahlungstag bis zum Fälligkeitstag mit jährlich 9 Prozent, das Senior-Darlehen mit jährlich 3 Prozent zu verzinsen. Die Laufzeit beträgt jeweils 5 Jahre. Für die Schuldscheindarlehen sind folgende Financial Covenants vereinbart, die quartalsbezogen zu testen sind:
Die Financial Covenants wurden sowohl zum Bilanzstichtag als auch unterjährig eingehalten. Im Falle der Verletzung einer vertraglichen Verpflichtung sind die Darlehensgeber zur Kündigung der Schuldscheindarlehen berechtigt. Die Darlehensverbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und anderen Kreditgebern sind in voller Höhe durch Grundschulden auf den Immobilien der Ymos I, Ymos II und Medico I besichert. Darüber hinaus sind die Geschäftsanteile an elf Tochterunternehmen sowie die Bankkonten der Maternus Finanzierungs GmbH zugunsten der Gläubiger der Schuldscheinfinanzierung verpfändet. (15) Rückstellungen für PensionenDie Rückstellungen für Pensionen resultieren allein aus Verpflichtungen gegenüber bereits ausgeschiedenen Mitarbeitern. Insofern können keine neuen Ansprüche hinzuverdient werden. Die laufenden Leistungen unterliegen jedoch nach § 16 BetrAVG einer dreijährigen Anpassungsprüfung. Die Verpflichtungshöhe wird im Wesentlichen durch die Annahmen zum Rechnungszins und dem Rententrend beeinflusst Änderungen dieser Annahmen führen zu den folgenden Effekten auf die Verpflichtungshöhe. Sie wurden bei sonst unveränderter Bewertungsmethode und Konstanz der anderen Annahmen bestimmt. Effekt auf die Verpflichtungshöhe
Da die zugesagten Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenrenten lebenslänglich gezahlt werden, stellt die Inflation (Rentenanpassung) ein besonderes Risiko dar, das sich unmittelbar im Cashflow widerspiegelt. Änderungen im Rechnungszins wirken sich hingegen auf das Eigenkapital aus. Ein Maß für die durchschnittliche Restlaufzeit der Pensionsverpflichtungen bildet die Duration. Diese beträgt zum Stichtag ca. 7 Jahre. Die Pensionsverpflichtungen haben sich im Jahresverlauf wie folgt entwickelt:
Die Pensionsverpflichtungen zum Stichtag teilen sich wie folgt auf die einzelnen Bestände auf.
Die Bewertung der Pensionsverpflichtungen wurde auf Grundlage der Richttafeln 2005G von Heubeck durchgeführt. Es wurden die folgenden Annahmen getroffen:
Im Geschäftsjahr 2018 werden Rentenzahlungen in Höhe von 216 T€ erwartet. (16) Sonstige Rückstellungen (langfristig)Die Rückstellungen wurden für unvermeidbare Kosten zur Erfüllung des Pachtvertrages der Bayerwald KG gebildet. Die Inanspruchnahme erfolgt entsprechend der für die Bayerwald KG geplanten Cashflows in 2019. Kurzfristige Schulden(17) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
In dem Posten sind Verpflichtungen aus ausstehenden Rechnungen in Höhe von 3.405 T€ (Vorjahr: 2.916 T€) enthalten. (18) Finanzverbindlichkeiten
Zahlungsmittel, Zahlungsmitteläquivalente und Kontokorrentkredite zum Zwecke der Kapitalflussrechnung umfassen:
(19) Kurzfristiger Teil von Langfristigen Finanzverbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betreffen in Höhe von 1,0 Mio. € Darlehensverbindlichkeiten der MEDICO I gegenüber der Bank für Sozialwirtschaft AG, Hannover, und in Höhe von 0,2 Mio. die Schuldscheinfinanzierung durch drei Kreditinstitute. Die Kurzfristigen Leasingverbindlichkeiten betreffen den Teil der Leasingverbindlichkeiten, der innerhalb eines Jahres fällig ist. Unter den übrigen Verbindlichkeiten wird die in 2018 zu leistende Tilgung für das von anderen Kreditgebern gewährte Schuldscheindarlehen ausgewiesen. (20) Sonstige Verbindlichkeiten
Die übrigen Verbindlichkeiten des Berichtsjahres enthalten u. a. personalbezogene Verpflichtungen für Urlaub, Überstunden. Berufsgenossenschaft sowie die Schwerbehindertenausgleichsabgabe in Höhe von 2.149 T€ (Vorjahr: 2.082 T€), Verbindlichkeiten aus sonstigen Steuern sowie kreditorische Debitoren. Die nicht finanziellen Verbindlichkeiten entfallen auf die Rechnungsabgrenzung (1.147 T€, Vorjahr: 1.209 T€). (21) Sonstige Rückstellungen (kurzfristig)
Die Personalrückstellungen enthalten vornehmlich Prämien- und Tantiemeansprüche der Mitarbeiter. Die Steuerrückstellungen umfassen insbesondere Risiken aus Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer. Die sonstigen Rückstellungen betreffen in Höhe von 1,5 Mio. € unvermeidbare Kosten zur Erfüllung des Pachtvertrages der Bayerwald KG, die höher als der erwartete wirtschaftliche Nutzen aus dem Vertrag sind. Die gebildeten Rückstellungen werden im Jahr 2018 in Anspruch genommen oder aufgelöst. Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung(22) Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse werden ausschließlich im Inland erzielt. Der Segmentberichterstattung ist die Aufteilung der Umsatzerlöse zu entnehmen. (23) Sonstige betriebliche Erträge
Unter den übrigen Erträgen werden insbesondere Erträge aus Minderungen von Schuldposten wegen tatsächlich nicht eingetretener Risiken und Rückerstattungen von Lieferanten ausgewiesen. Die Erstattung für Personalleistungen betrifft maßgeblich Erstattungen für Ausbildungsvergütungen und Eingliederungsbeihilfen. (24) Materialaufwand
Die Aufwendungen für bezogene Leistungen umfassen unter anderem Aufwendungen für den Einsatz von Zeitarbeitskräften und weitere Fremdpersonalkosten. (25) Personalaufwand
Im Berichtsjahr waren im Konzern im Durchschnitt 1.949 Mitarbeiter (Vollzeitkräfte) beschäftigt (Vorjahr: 1.910). In der Segmentberichterstattung wird die Anzahl der Mitarbeiter auf Segmente verteilt dargestellt. Im Berichtsjahr sind Abfindungszahlungen für ausgeschiedene Mitarbeiter in Höhe von 0,1 Mio. € (im Vorjahr: 0,1 Mio. €) erfasst. (26) Sonstige betriebliche Aufwendungen
Für die ROSER GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, sind in den Jahresabschlusskosten Honorare für die Abschlussprüfungen in Höhe von 122 T€ (Vorjahr: 127 T€ für Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin) enthalten. Bestätigungsleistungen, Steuerberatungsleistungen und sonstige Leistungen wurden von beiden Wirtschaftsprüfungsgesellschaften nicht erbracht. (27) Abschreibungen
(28) Finanzergebnis
Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen betreffen mit 3,0 Mio. € (Vorjahr: 3,1 Mio. €) Darlehensverbindlichkeiten bei Kreditinstituten und anderen Kreditgebern und mit 0,8 Mio. € (Vorjahr: 0,9 Mio. €) Zinsen für Leasingverbindlichkeiten. Auf Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen entfallen 1,7 Mio. € (Vorjahr: 1,7 Mio. €). (29) Ergebnisanteil anderer GesellschafterDie Ergebnisanteile anderer Gesellschafter betreffen Minderheitsanteile an Personengesellschaften und deren Beteiligungen. Da diese Anteile entsprechend IAS 32 wegen der Kündbarkeit als Fremdkapital ausgewiesen werden, werden Zahlungen auf diese Anteile als Aufwand ausgewiesen (vgl. auch Tz. 13). Soweit den Minderheiten Verluste zuzuweisen sind, wird ein entsprechender Ertrag gezeigt. (30) Ertragsteuern
Die Ertragsteuern der laufenden Periode enthalten Steuererstattungen für Vorjahre in Höhe von 68 T€ (Vorjahr 14 T€). (31) Latente SteuernLatente Steuern resultieren aus den unterschiedlichen Wertansätzen zwischen den IFRS- und Steuerbilanzen der Konzernunternehmen sowie aus Konsolidierungsmaßnahmen. Die Ergebniswirkung aus Latenten Steuern ergibt sich wie folgt:
Die Latenten Steuern berücksichtigen lediglich Körperschaftsteuern und Solidaritätszuschlag, da die Geschäftstätigkeit im Wesentlichen nicht der Gewerbesteuer unterliegt. Der Steuersatz beträgt seit dem 1. Januar 2008 15,825 Prozent. Im Maternus-Konzern bestehen unter Berücksichtigung des Ergebnisses des laufenden Geschäftsjahres zum 31. Dezember 2017 körperschaftsteuerliche Verlustvorträge in Höhe von 70,2 Mio. € (31. Dezember 2016: 73,7 Mio. €). Die Aktivierung von Latenten Steuern auf Verlustvorträge erfolgt nur dann, wenn ein zukünftiger Ausgleich wahrscheinlich ist. Auf Verlustvorträge in Höhe von 41,9 Mio. € (Vorjahr: 34,6 Mio. €) wurden deshalb keine aktiven Latenten Steuern gebildet. Der überwiegende Teil der steuerlichen Verlustvorträge ist zeitlich unbegrenzt nutzbar. Der gesamte aktivierte Latente Steueranspruch auf Grund von Verlustvorträgen ist werthaltig, da im Wesentlichen ausreichend zu versteuernde temporäre Differenzen vorliegen, die in zukünftigen Umkehrzeitpunkten zu positivem Einkommen führen. Die folgende Tabelle stellt eine Überleitung des theoretischen Steueraufwands, basierend auf den regulären Steuersätzen bei den einzelnen Gesellschaften, zum tatsächlichen Steueraufwand laut Gewinn- und Verlustrechnung dar. Die Steuer auf den Vorsteuergewinn des Konzerns weicht vom theoretischen Betrag, der sich bei Anwendung des gewichteten durchschnittlichen Konzernsteuersatzes auf das Ergebnis vor Steuern ergibt, wie folgt ab:
Der theoretische Steueraufwand stellt den Steueraufwand, der sich auf Grund der nationalen Steuersätze ergibt, dar. Entsprechend dem Saldierungsgebot werden die aktiven und passiven Latenten Steuern miteinander saldiert ausgewiesen. Die Latenten Steuern lassen sich folgenden Bilanzposten zuordnen:
Die Veränderung des Saldos der Latenten Steuern stellt sich wie folgt dar:
Die Latenten Steuerforderungen und Latenten Steuerverbindlichkeiten sind ganz überwiegend langfristiger Natur, d. h. die Realisation erfolgt frühestens nach Ablauf von 12 Monaten. Von den aktiven Latenten Steuern aufgrund von temporären Differenzen haben 299 T€ (Vorjahr: 375 T€) eine Restlaufzeit bis ein Jahr. Aktive Latente Steuern auf Verlustvorträge werden entsprechend der Planungsrechnung im Folgejahr in Höhe von 237 T€ (Vorjahr: 550 T€) verbraucht. Von den passiven Latenten Steuern sind 137 T€ (Vorjahr: 56 T€) kurzfristiger Natur. (32) Zusätzliche Informationen über FinanzinstrumenteDie folgenden Tabellen zeigen die Buchwerte und beizulegenden Zeitwerte von Finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten für die einzelnen Klassen und Bewertungskategorien:
Die beizulegenden Zeitwerte entsprechen den Preisen, die unabhängige Marktteilnehmer unter marktüblichen Bedingungen zum Bewertungsstichtag bei Verkauf eines Vermögenswerts vereinnahmen bzw. bei Übertragung einer Verbindlichkeit bezahlen würden. Bei der Berechnung des beizulegenden Zeitwertes der Langfristigen Darlehensverbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen wurde eine Restlaufzeit von 10 Jahren und Endfälligkeit unterstellt. Die beizulegenden Zeitwerte der Langfristigen Bankverbindlichkeiten und der Schuldscheindarlehen wurden jeweils auf Basis der vereinbarten Laufzeit und Tilgungsmodalitäten ermittelt. In Anlehnung an den Durchschnittszinssatz der Schuldscheindarlehen wurde ein Refinanzierungssatz von 5,68 Prozent gewählt. Für wesentliche Teile der finanziellen Vermögenswerte, Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie Zahlungsmittel- und Zahlungsmitteläquivalente entsprechen die Buchwerte aufgrund der kurzen Restlaufzeit den beizulegenden Zeitwerten. Der beizulegende Zeitwert ist definiert als der Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswertes eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt würde. Bei der Berechnung des beizulegenden Zeitwertes der Langfristigen Darlehensverbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen wurde eine Restlaufzeit von 10 Jahren und Endfälligkeit unterstellt. Die beizulegenden Zeitwerte der Langfristigen Bankverbindlichkeiten und der Schuldscheindarlehen wurden jeweils auf Basis der vereinbarten Laufzeit und Tilgungsmodalitäten ermittelt. In Anlehnung an den Durchschnittszinssatz der Schuldscheindarlehen wurde ein Refinanzierungssatz von 5,68 Prozent gewählt. Für wesentliche Teile der finanziellen Vermögenswerte, Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie Zahlungsmittel- und Zahlungsmitteläquivalente entsprechen die Buchwerte aufgrund der kurzen Restlaufzeit den beizulegenden Zeitwerten. Der beizulegende Zeitwert ist definiert als der Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswertes eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt würde. Die Bestimmung und der Ausweis der beizulegenden Zeitwerte der Finanzinstrumente orientieren sich an einer Fair-Value-Hierarchie, die die Bedeutung der für die Bewertung verwendeten Inputdaten berücksichtigt und sich wie folgt gliedert: Stufe 1: Nicht angepasste quotierte Preise auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, wobei der Bilanzierende am Bewertungsstichtag Zugang zu diesen aktiven Märkten haben muss. Stufe 2: Direkt oder indirekt beobachtbare Inputfaktoren, die nicht Level 1 zuzuordnen sind. Die beizulegenden Zeitwerte der Finanzinstrumente der Stufe 2 werden auf Basis der am Bilanzstichtag bestehenden Konditionen, z. B. Zinssätze oder Devisenkurse, und mit Hilfe anerkannter Modelle, z. B. Discounted Cashflow-Modellen oder Optionspreismodellen, berechnet. Stufe 3: Herangezogene Inputdaten, die nicht auf beobachtbaren Marktdaten für die Bewertung des Vermögenswertes und der Verbindlichkeit basieren (nicht beobachtbare Inputdaten). Die Bilanzpositionen entsprechen der Stufe 2 der Fair-Value-Hierarchie (Bewertung aufgrund beobachtbarer Inputfaktoren/ Marktdaten). Nettogewinne und Verluste je BewertungskategorieGemäß IFRS 7.20 (a) sind die Nettogewinne und -verluste von Finanzinstrumenten für jede Bewertungskategorie des IAS 39 offenzulegen. Nicht enthalten sind Ergebniseffekte aus Finance Leases oder Derivaten in Sicherungsbeziehungen, da diese vom Anwendungsbereich des IAS 39 ausgenommen sind bzw. nach Sondervorschriften bilanziert werden und deshalb keiner der in IAS 39 genannten Bewertungskategorien zugordnet werden. Die Nettoergebnisse aus Finanzinstrumenten, gegliedert nach den einzelnen Bewertungskategorien des IAS 39, stellen sich wie folgt dar:
Angaben zu Risiken der FinanzinstrumenteZinsrisikenDas Zinsrisiko des Konzerns umfasst Cashflow- und Fair-Value-Risiken. Die Verbindlichkeiten mit variabler Verzinsung setzen den Konzern zinsbedingten Cashflow-Risiken aus. Aus den festverzinslichen Verbindlichkeiten resultiert ein zinsbedingtes Risiko aus Änderungen des beizulegenden Zeitwertes. Zum 31. Dezember 2017 variieren die festen Zinssätze zwischen 3,0 und 16,2 Prozent (31. Dezember 2016: 3,0 bis 16,2 Prozent). Sämtliche Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind festverzinslich. Die Kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen werden als variabel verzinslich eingestuft. IFRS 7 verlangt zur Darstellung von Marktrisiken bezugnehmend auf die Höhe von Auswirkungen auf das Jahresergebnis und auf die Kapitalstruktur eine Durchführung von Sensitivitätsanalysen. Für alle variabel verzinslichen Verbindlichkeiten errechnen sich folgende Sensitivitäten:
Zinseffekte durch die Schuldscheindarlehen werden aufgrund der Festverzinslichkeit nicht erwartet. MarktrisikoEin Währungsrisiko besteht aufgrund der nationalen Ausrichtung der Gesellschaft nicht. Sämtliche Geschäftsvorfälle werden in Euro abgewickelt. Die Gesellschaft überwacht alle relevanten Preisentwicklungen. Signifikante Effekte aus Preisschwankungen, welche Einfluss auf das Fortbestehen des Konzerns haben, bestehen nicht. AusfallrisikenAls Kredit- bzw. Ausfallrisiko gilt das Risiko, dass die Geschäftspartner ihren vertraglichen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen können und dies für die Maternus-Gruppe zu einem Verlust führen wird. Zur größtmöglichen Vermeidung sowie zur Steuerung der Ausfallrisiken wird eine Überprüfung der Bonität vorgenommen. Ausfallrisiken existieren für alle relevanten Klassen von Finanzinstrumenten, insbesondere für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Die Maternus-Gruppe sieht sich keinem wesentlichen Bonitätsrisiko gegenüber einer einzelnen Vertragspartei ausgesetzt. Die Konzentration des Bonitätsrisikos ist aufgrund des breiten und heterogenen Kundenstamms begrenzt. Die Bonität der Vertragspartner wird laufend überwacht. Bei deutlicher Verschlechterung der Bonität des Vertragspartners ist Maternus bestrebt, bestehende Positionen schnellstmöglich abzubauen. Wie die nachfolgenden Tabellen zeigen, stellen die Buchwerte der bilanzierten finanziellen Vermögenswerte, abzüglich jeglicher Wertberichtigungen, das höchstmögliche Ausfallrisiko dar.
Auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden Wertberichtigungen gebildet, sobald die Einbringung risikobehaftet erscheint. Wesentliche Rechtsfälle werden individuell nach Eintrittswahrscheinlichkeit (beruhend auf Erfahrungswerten der letzten Jahre in Zusammenarbeit mit der Rechtsabteilung) beurteilt. Forderungen, die nicht einzelwertberichtig sind, werden aufgrund von Erfahrungswerten systematisch nach Fälligkeiten strukturiert und bei Überfälligkeit systematisch nach Alter pauschalwertberichtigt, sodass sich zu den Stichtagen keine überfälligen, aber nicht wertgeminderten Forderungen ergeben. LiquiditätsrisikenDas Liquiditätsrisiko beschreibt die Gefahr, dass ein Unternehmen seine finanziellen Verpflichtungen nicht in ausreichendem Maß erfüllen kann. Liquiditätsrisiken bestehen in möglichen finanziellen Engpässen und dadurch verursachten erhöhten Refinanzierungskosten. Die folgenden Tabellen zeigen für die Finanziellen Verbindlichkeiten die nicht diskontierten vertraglich fixierten Zahlungsverpflichtungen (Zins- und Tilgung) für die folgenden Jahre unter der Prämisse, dass die Verträge wie vereinbart erfüllt werden:
Bei den Finanzschulden gegenüber verbundenen Unternehmen wird unterstellt, dass der langfristige Teil zum 1. Januar 2023 getilgt wird. Maternus begegnet dem Risiko, seinen laufenden finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen zu können, mit einem effektiven Cash-Management sowie der ständigen Beobachtung der Finanzmärkte, um sich bietende Finanzierungsmöglichkeiten bestmöglich nutzen zu können. Die Einhaltung der Financial Covenants ist ein wesentlicher Bestandteil der Schuldscheindarlehensverträge. Die Nichteinhaltung oder der Bruch dieser Covenants hätte eine bestandsgefährdende Auswirkung auf den Konzern zur Folge. Diesem Risiko wird durch folgende Maßnahmen entgegengewirkt:
Erläuterungen zur KapitalflussrechnungDer in der Kapitalflussrechnung gem. IAS 7 betrachtete Finanzmittelfonds beinhaltet die flüssigen Mittel und die frei verfügbaren Guthaben bei Kreditinstituten mit einer Restlaufzeit von nicht mehr als drei Monaten abzüglich der Kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Die wesentlichen Auswirkungen in der Kapitalflussrechnung werden im Folgenden erläutert. (33) Cashflow aus der laufenden GeschäftstätigkeitDer Rückgang des Cashflows aus laufender Geschäftstätigkeit um 1,0 Mio. € gegenüber dem Vorjahr auf 6,9 Mio. € ist insbesondere auf die folgenden Faktoren zurückzuführen: Während sich im Vorjahr die Minderung der Aktivposten, die nicht der Investitions- und Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind, positiv auf den Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit ausgewirkt hat, führt die Erhöhung dieses Aktivpostens im Berichtsjahr zu einer negativen Wirkung. Die Erhöhung betrifft insbesondere die Kurzfristigen Forderungen gegen verbundene Unternehmen sowie Anlagenzugänge aufgrund von Finanzierungsleasing. Der weitere Aufbau der Kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen hat die Liquidität dagegen entlastet. (34) Cashflow aus der FinanzierungstätigkeitDer Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit ist aufgrund der planmäßig geleisteten Zins- und Tilgungszahlungen deutlich negativ. Es erfolgte nur eine geringfügige Kreditaufnahme. Sonstige Angaben(35) Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle VerpflichtungenDie Darlehensverbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und anderen Kreditgebern sind in voller Höhe durch Grundschulden auf den Immobilien der Ymos I, Ymos II und Medico I besichert. Darüber hinaus sind die Geschäftsanteile an elf Tochterunternehmen sowie die Bankkonten der Maternus Finanzierungs GmbH, Berlin, zugunsten der Gläubiger der Schuldscheinfinanzierung verpfändet. Der unter den Ziffern 39 und 40 beschriebene Erlass von Mietforderungen durch die ZVG Bayerwald-Klinik Liegenschaftsgesellschaft mbH, Hamburg, in Höhe von 3,0 Mio. € für den Zeitraum 1. Januar 2012 bis 31. Dezember 2017 steht unter der auflösenden Bedingung, dass bis zum 30. September 2018 ein Geschäftsanteilskaufvertrag über mindestens 90 Prozent der Geschäftsanteile an der ZVG Bayerwald-Klinik Liegenschaftsgesellschaft mbH, Hamburg, abgeschlossen ist und die Abtretung der Geschäftsanteile bis zum 31. Dezember 2018 wirksam wird. Der Vorstand geht davon aus, dass ein entsprechender Vertrag bis zum Fristablauf geschlossen wird und damit die Maternus AG für die erlassenen Mietverbindlichkeiten nicht haftet. LeasingvereinbarungenMiet- und Leasingverträge ergeben sich bei Maternus für Grundstücke und Gebäude, für Bürogeräte, Einrichtungsgegenstände, technische Anlagen, EDV-Ausstattung und PKW. Insbesondere die Mietverträge haben Laufzeiten, bei Ausübung von Verlängerungsoptionen, von bis zu 30 Jahren und beinhalten Kaufoptionen sowie Preisanpassungsklauseln (Operating Lease). Durch die abgeschlossenen Leasingverträge wurden keine Beschränkungen hinsichtlich Dividenden, zusätzlichen Schulden und weiteren Leasingverträgen auferlegt. FinanzierungsleasingDie Leasingverpflichtungen des Konzerns für Financial Leasing werden aus den nachfolgenden Tabellen ersichtlich:
Finanzierungsleasingverhältnisse mit bedingten Zahlungen lagen im Geschäftsjahr und im Vorjahr nicht vor. Operating-LeasingDie folgende Tabelle zeigt die Zahlungsverpflichtungen aus Operating-Lease-Verträgen:
Die Leasingzahlungen aus Operating-Lease-Verträgen betreffen maßgeblich die Verpflichtungen aus langfristigen Mietverträgen. Die unkündbare Restmietdauer beträgt im Durchschnitt 8 Jahre. Hinsichtlich der Angaben zu Branchen-, Zinsänderungs-, Bonitäts- und operativen Risiken verweisen wir auf die Ausführungen im Konzernlagebericht. (36) KapitalmanagementDie Ziele des Konzerns im Hinblick auf das Kapitalmanagement liegen in der Sicherstellung der Unternehmensfortführung, um den Anteilseignern weiterhin Erträge und den anderen Interessenten die ihnen zustehenden Leistungen bereitzustellen. Ein weiteres Ziel ist die Aufrechterhaltung einer optimalen Kapitalstruktur, um die Kapitalkosten zu reduzieren. Branchenüblich überwacht der Konzern sein Kapital auf Basis des Verschuldungsgrads, berechnet aus dem Verhältnis von Nettofremdkapital zu Gesamtkapital. Das Nettofremdkapital ergibt sich aus den Lang- und Kurzfristigen Schulden abzüglich der den anderen Anteilseignern zuzurechnenden Vermögenswerte, der Rückstellungen, der passiven Latenten Steuern sowie der frei verfügbaren Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente. Der Verschuldungsgrad ermittelt sich wie folgt:
(37) Genehmigung des KonzernabschlussesDer Konzernabschluss wird am 25. April 2018 dem Aufsichtsrat zur Genehmigung vorgelegt. (38) Mitglieder des Aufsichtsrates und Mitglieder des VorstandesDem Aufsichtsrat der Maternus AG gehören je sechs Personen der Anteilseigner und der Arbeitnehmer an. Wir verweisen hierzu auf das Kapitel "Aufsichtsrat und Vorstand". Angaben nach § 314 Abs. 1 Nr. 6 HGBDie Bezüge des Vorstandes betragen in der Gesamtsumme 180 T€ für das Berichtsjahr (Vorjahr: 180 T€). Sie entfallen in voller Höhe auf die feste Vergütung von Herrn Thorsten Mohr. Eine erfolgsabhängige Vergütung hat Herr Mohr im Berichtsjahr nicht erhalten. Weitere Leistungen oder Vergütungen sind nicht vereinbart oder gezahlt worden. Der Aufsichtsrat erhielt im Geschäftsjahr 2017 für die Wahrnehmung seiner Aufgaben in der Muttergesellschaft und in den Tochtergesellschaften Vergütungen in Höhe von 63 T€ (im Vorjahr: 63 T€). Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten gemäß der Satzung eine feste Vergütung, die 5.000 € für jedes Mitglied, 7.500 € für den stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden und 10.000 € für den Vorsitzenden des Aufsichtsrates ausmacht. Die Vergütung für die Aufsichtsratsmitglieder enthält keinen variablen Bestandteil. Angaben zu Geschäften gemäß § 15a WpHGVon Vorstand und Aufsichtsrat sind im Geschäftsjahr 2017 keine Erwerbe oder Veräußerungen von Aktien der Gesellschaft gemäß § 15a WpHG, sogenannte Directors Dealings, durch sie oder durch ihnen nahestehende Personen mitgeteilt worden. Vergütung des Aufsichtsrates
Im Geschäftsjahr wurden keine Vorschüsse, Kredite, Bürgschaften oder Gewährleistungen an Mitglieder des Vorstandes oder Aufsichtsrates gewährt. BeratungsleistungenVon den Mitgliedern des Aufsichtsrates wurden im Geschäftsjahr 2017 keine entgeltlichen Beratungsleistungen erbracht. BeteiligungenAufgrund der Stimmrechtsmitteilung vom 17. Dezember 2007 hält die Cura GmbH unmittelbar 2,25 Prozent sowie über die von ihr kontrollierte Cura 12 mittelbar 79,45 Prozent des Grundkapitals und der Stimmrechte an der Maternus AG. Gemäß § 17 AktG besteht damit zum 31. Dezember 2017 ein Abhängigkeitsverhältnis zur Cura GmbH. Mehrheitsgesellschafterin der Cura GmbH ist Frau Sylvia Wohlers de Meie. Ihr sind 17.132.230 Aktien in voller Höhe zuzurechnen, daneben hält Frau Sylvia Wohlers de Meie 30.634 Aktien direkt. KonzernzugehörigkeitSämtliche in den Konzernabschluss der Maternus AG einbezogenen Gesellschaften werden auch in den Konzernabschluss der Cura GmbH, Hamburg, einbezogen. Dieser Konzernabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger offengelegt. Der Konzernabschluss der Cura GmbH stellt zugleich den größten und kleinsten Kreis von Unternehmen eines der Maternus AG übergeordneten Konzernabschlusses dar. Deutscher Corporate Governance KodexIm April 2017 haben die Vorstände ihre Entsprechenserklärungen nach § 161 AktG abgegeben und den Aktionären wie folgt dauerhaft zugänglich gemacht:
Gemäß Punkt 7.1.5 des Deutschen Corporate Governance Kodex sollen im Konzernabschluss Beziehungen zu Aktionären erläutert werden, die als nahestehende Personen im Sinne der Rechnungslegungsvorschriften zu qualifizieren sind. Im Berichtsjahr 2017 werden die Sachverhalte im Sinne dieser Regelung in den Geschäftsvorfällen mit nahestehenden Unternehmen und Personen dargestellt. (39) Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen und Personen gemäß IAS 24Geschäftsvorfälle zwischen dem Unternehmen und seinen Tochterunternehmen, die nahestehende Personen sind, wurden im Zuge der Konsolidierung eliminiert und werden in dieser Anhangsangabe nicht erläutert. Geschäftsvorfälle zwischen dem Unternehmen und seinen Tochtergesellschaften werden im Einzelabschluss des Mutterunternehmens offen gelegt. Cura 12Die Verbindlichkeiten gegenüber WCM sind mit dem Erwerb der Mehrheitsanteile durch die Cura 12 an diese als nahestehendes Unternehmen übergegangen. Zum 31. Dezember 2017 valutiert das Darlehen unverändert mit 17,3 Mio. €. Daneben bestehen weitere Darlehensverbindlichkeiten in Höhe von 4,4 Mio. €. Der Zinsaufwand betrug in 2017 1,1 Mio. € (Vorjahr: 1,1 Mio. €). Cura GmbHZum 31. Dezember 2017 weist die Maternus AG gegenüber der Cura GmbH Forderungen aus dem Cash-Management in Höhe von 2.564 T€ (Vorjahr: 951 T€) aus. Die Verzinsung erfolgte im Berichtsjahr mit 1,12 Prozent. Der Zinsertrag betrug im Berichtsjahr 32 T€ (Vorjahr: 4 T€). Cura DLZum 31. Dezember 2017 weist die Maternus gegenüber der Cura DL Forderungen in Höhe von 172 T€ (Vorjahr: 188 T€) sowie Verbindlichkeiten in Höhe von 268 T€ (Vorjahr: 253 T€) aus. Im Berichtsjahr wurden der Cura DL 10 T€ in Rechnung gestellt und in Höhe von 41 T€ wurde die Maternus durch die Cura DL belastet. Die Verzinsung der Verrechnungskonten erfolgte im Berichtsjahr mit 1,12 Prozent. ZVG BayerwaldAm 7. April 2016 haben die Maternus-Kliniken-Aktiengesellschaft, Berlin, die ZVG Bayerwald-Klinik Liegenschaftsgesellschaft mbH, Hamburg, die Cura Kurkliniken Seniorenwohn- und Pflegeheime GmbH, Hamburg, und die Bayerwald-Klinik GmbH & Co. KG, Cham-Windischbergerdorf, den 1. Nachtrag zum Mietvertrag vom 4. Mai 1998 in der Fassung der Korrektur des Mietvertrags vom 2. Februar 1999 über die Bayerwald-Klinik unterzeichnet. Mit wirtschaftlicher Rückwirkung zum 31. Dezember 2015 hat die ZVG Bayerwald-Klinik Liegenschaftsgesellschaft mbH, Hamburg, für den Zeitraum 1. Januar 2012 bis 31. Dezember 2015 Mietforderungen gegenüber der Mieterin in Höhe von insgesamt 2.000.000,00 € erlassen. Für den Zeitraum 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2018 reduziert sich die an die ZVG Bayerwald-Liegenschaftsgesellschaft mbH, Hamburg, zu entrichtende Miete um insgesamt 1.500.000,00 €. Die Laufzeit des Mietvertrages wurde bis zum 31. Dezember 2028 verlängert. Ab dem 1. Januar 2019 beträgt die jährliche Miete 600.000,00 € zuzüglich eines Mietzuschlages in Abhängigkeit von der Höhe der von der Bayerwald-Klinik GmbH & Co. KG, Cham-Windischbergerdorf, erzielten Umsatzerlöse. Weiterhin wurde vereinbart, dass eine Kündigung der Patronatserklärung der Maternus-Kliniken-Aktiengesellschaft vom 5. Oktober 1998 vor Ablauf des 31. Dezember 2028 ausgeschlossen ist. Die Erlasse auf Mietforderungen, die Änderungen des Mietvertrages sowie der Fortbestand der Patronatserklärung stehen unter der auflösenden Bedingung, dass bis zum 31. März 2018 ein Geschäftsanteilskaufvertrag über mindestens 90 Prozent der Geschäftsanteile an der ZVG Bayerwald-Klinik Liegenschaftsgesellschaft mbH abgeschlossen ist und die Abtretung der Geschäftsanteile bis zum 30. September 2018 wirksam wird. Zum Jahresende betragen die Verbindlichkeiten aus dem abgeschlossenen Pachtvertrag 3 T€ (Vorjahr: 722 T€) gegenüber der ZVG Bayerwald. Die jährliche Pacht der Bayerwald-Klinik beträgt 1,6 Mio. €, wovon 0,3 Mio. € der ZVG Bayerwald zustehen. (40) Ereignisse nach dem BilanzstichtagMit Datum vom 27./28. Februar 2018 bzw. 2. März 2018 wurde eine Vergleichs- und Nachtragsvereinbarung zum Pachtvertrag vom 24. November 1999 mit dem Eigentümer der Immobilien der Bonifatius GmbH sowie dem Sankt Christophorus geschlossen. Gegenstand der Vergleichsvereinbarung ist der anteilige Verzicht des Eigentümers auf strittige Pachtforderungen in Höhe von 567 T€, resultierend aus Pachtanpassungen in den Jahren 2009, 2011 und 2013 aufgrund von Indexierung. Der Konzernabschluss für die Maternus AG beinhaltet per 31. Dezember 2017 vorsorglich Rückstellungen für mögliche Pachtanpassungsforderungen in Höhe von 1.322 T€. Am 26. März 2018 haben die Maternus AG, die ZVG Bayerwald, die Cura GmbH und die Bayerwald KG die 5. Änderung des 1. Nachtrages zum Mietvertrag vom 4. Mai 1998 in der Fassung der Korrektur des Mietvertrags vom 2. Februar 1999 über die Bayerwald KG unterzeichnet. Dabei wurden die für die auflösende Bedingung geregelten Fristen nochmals um 6 Monate verlängert. Somit stehen die Erlasse auf Mietforderungen, die Änderungen des Mietvertrages sowie der Fortbestand der Patronatserklärung unter der auflösenden Bedingung, dass bis zum 30. September 2018 ein Geschäftsanteilskaufvertrag über mindestens 90 Prozent der Geschäftsanteile an der ZVG Bayerwald abgeschlossen ist und die Abtretung der Geschäftsanteile bis zum 31. Dezember 2018 wirksam wird. Darüber hinaus sind nach Abschluss des Geschäftsjahres 2017 keine wesentlichen Ereignisse eingetreten, die das im vorliegenden Konzernabschluss vermittelte Bild von der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage beeinflussen und somit wesentliche Auswirkungen auf den Geschäftsverlauf des Konzerns haben werden.
Berlin, den 29. März 2018 Maternus-Kliniken-Aktiengesellschaft Ilona Michels Aufsichtsrat und VorstandAufsichtsratBernd Günther, HamburgVorsitzender des Aufsichtsrates der Maternus-Kliniken AG Kaufmann, Vorstand Hamburger Getreide-Lagerhaus Aktiengesellschaft, Hamburg Aufsichtsratsmandate:
Sven Olschar, Leipzig*Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates der Maternus-Kliniken AG Examinierter Altenpfleger Jörg Arnold, Bad Dürkheim* (seit 27. Juli 2017)Verwaltungsmitarbeiter Christel Birkenkamp, Mülheim* (seit 27. Juli 2017)Leiterin Rezeption Karl Ehlerding, HamburgDiplom-Kaufmann, Geschäftsführer der Kommanditgesellschaft Erste "Hohe Brücke 1" Verwaltungs GmbH & Co., Hamburg Aufsichtsratsmandate:
Vergleichbare Mandate:
Dietmar Erdmeier, Berlin*Diplom-Politologe, Gewerkschaftssekretär Chris Recke, Berlin* (seit 27. Juli 2017)Geschäftsbereichsleiter Informationstechnologie Dr. Daniela Rossa-Heise, Dassendorf (seit 27. Juli 2017)Rechtsanwältin Helmuth Spincke, Schenefeld (seit 27. Juli 2017)Vorstandsvorsitzender der Otto M. Schröder Bank AG, Hamburg Agnes Westerheide, Bochum* (seit 27. Juli 2017)Gewerkschaftssekretärin ver.di Andreas Keil, Ahrensburg (bis 27. Juli 2017)Diplom-Kaufmann, Geschäftsführer der Paustian airtex GmbH, Sörup Vergleichbare Mandate:
Friederike Kischka-Antoni, Köln* (bis 27. Juli 2017)Hausdame Dr. Rüya-Daniela Kocalevent (bis 30. September 2017)Dipl. Psychologin/Psychotherapeutin/Dozentin Marion Leonhardt, Berlin* (bis 27. Juli 2017)Gewerkschaftssekretärin ver.di Dr. rer. medic. Michael Mayeres, Essen* (bis 27. Juli 2017)Regionaldirektor Hamid Al-Nasser, Bochum* (bis 27. Juli 2017)Examinierter Altenpfleger Harald Schmidt, Schwalbach (bis 27. Juli 2017)Wirtschaftsprüfer/Steuerberater Aufsichtsratsmandate:
Dr. Jörg Weidenhammer, Dresden (bis 24. Mai 2017)Geschäftsführer der TCC Trans Clinic Consultants GmbH, Dresden Geschäftsführer der IGSF Institut für Gesundheits-System-Forschung GmbH, Dresden Sylvia Wohlers de Meie, Rom (seit 17. Januar 2018)Diplomatin, Botschafterin für Guatemala VorstandIlona Michels, Diplom-Gesundheitsökonomin, Berlin (seit 27. Juli 2017) Thorsten Mohr, Diplom-Bankbetriebswirt, Schierensee (bis 31. Dezember 2017) Michael Thanheiser, Diplom-Ökonom, Neustadt am Rübenberge (bis 19. Juni 2017)
Berlin, den 29. März 2018 Maternus-Kliniken-Aktiengesellschaft Der Vorstand Ilona Michels Nach dem Ergebnis unserer Prüfung erteilen wir dem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2017 sowie dem Konzernlagebericht 2017 der MATERNUS-Kliniken-Aktiengesellschaft, Berlin, den folgenden Bestätigungsvermerk des KonzernabschlussprüfersPrüfungsurteileWir haben den Konzernabschluss der Maternus-Kliniken-Aktiengesellschaft, Berlin, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2017, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Maternus-Kliniken-Aktiengesellschaft, Berlin, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden: "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Die Prüfung des Konzernabschlusses haben wir unter ergänzender Beachtung der International Standards on Auditing (ISA) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften, Grundsätzen und Standards ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des KonzernabschlussesBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen sowie den verwendeten Annahmen verweisen wir auf den Konzernanhang. Immaterielle Vermögensgegenstände - FirmenwerteDie im Konzernabschluss der Maternus-Kliniken-Aktiengesellschaft, Berlin, zum 31. Dezember 2017 mit T€ 13.339 ausgewiesenen Immateriellen Vermögensgegenstände betreffen etwa 12 Prozent der Bilanzsumme und haben somit wesentliche Bedeutung für die Vermögenslage des Konzerns. Ein Werthaltigkeitstest bestehender Firmenwerte hängt wesentlich von den Einschätzungen der künftigen Geschäftsentwicklung durch den gesetzlichen Vertreter sowie den zur Diskontierung der künftigen Zahlungsmittelrückflüsse verwendeten Zinssätzen und weiteren Schätzgrößen ab. Neben der sich ergebenden Komplexität der Berechnungen sind getroffene Annahmen generell mit Unsicherheiten behaftet. Daher besteht ein Risiko für den Abschluss, dass eine eventuell gebotene Wertminderung nicht erkannt wird. Ferner besteht das Risiko, dass die für die Überprüfung der Werthaltigkeit der Firmenwerte erforderlichen Anhangangaben nicht sachgerecht bzw. unvollständig sind. Im Rahmen der Prüfung der Werthaltigkeit der bilanzierten Firmenwerte haben wir uns von der Angemessenheit wesentlicher wertbestimmender Annahmen sowie eingeflossener Parameter überzeugt. Die von der Gesellschaft eingerichteten Kontrollmechanismen wurden ebenso auf Angemessenheit beurteilt. Die eingerichteten Kontrollen dienen der Sicherstellung, dass die zugrunde gelegten Annahmen und Parameter, einschließlich des Budgets auf Basis der Entwicklungen der jeweiligen relevanten Märkte, regelmäßig durch die gesetzlichen Vertreter aktualisiert und durch den Aufsichtsrat genehmigt werden. Wir haben die zugrunde liegenden Planungsrechnungen mit dem vom Aufsichtsrat genehmigten Budget für die Jahre 2018 bis 2020 sowie der Mittelfristplanung für die folgenden Jahre abgestimmt. Ferner haben wir uns von der bisherigen Prognosequalität der Gesellschaft durch die Analyse der Abweichungen von Planungen früherer Geschäftsjahre und den tatsächlich realisierten Ergebnissen überzeugt. Wesentliche Annahmen und Parameter, die dem Diskontierungssatz (WACC) und den Wachstumsraten zugrunde liegen, wurden mit Hilfe eines Bewertungsspezialisten unter Rückgriff auf entsprechende Marktdaten beurteilt und die zugrunde liegenden Bewertungsmethoden nachvollzogen, da sich auch kleine Veränderungen der verwendeten Annahmen und Parameter wesentlich auf das Bewertungsergebnis auswirken können. Schließlich haben wir beurteilt, ob die Anhangangaben zur Werthaltigkeit der Firmenwerte sachgerecht und vollständig sind. SachanlagenDas Sachanlagevermögen des Konzerns macht mit T€ 77.058 (71 Prozent der Bilanzsumme) den wesentlichen Anteil am Vermögen des Konzerns aus. Dabei handelt es sich überwiegend um die dem Konzern gehörenden Grundstücke und Gebäude (T€ 71.961). Daher besteht ein Risiko für den Abschluss, dass eine eventuell gebotene Wertminderung nicht erkannt wird. Ferner besteht das Risiko, dass die für die Überprüfung der Werthaltigkeit der Grundstücke und Gebäude erforderlichen Anhangangaben nicht sachgerecht bzw. unvollständig sind. Wir haben uns von der Werthaltigkeit der bilanzierten Vermögensgegenstände im Rahmen eines vom Unternehmen initiierten Validierungsverfahrens durch einen Sachverständigen überzeugen können. Wir kamen zum Urteil, dass die Arbeit des Sachverständigen für unsere Zwecke angemessen ist. Zunächst mussten wir beurteilen, ob der Sachverständige über die Kompetenz, die Fähigkeiten sowie die Objektivität verfügt, die für unsere Zwecke notwendig sind. Hierbei haben wir den Sachverständigen zu möglichen Interessen und Beziehungen befragt, die eine Gefährdung der Objektivität des Sachverständigen hervorrufen können. Ferner wurde eine schriftliche Erklärung über zu dem Unternehmen bestehende Interessen oder Beziehungen, die dem Sachverständigen bekannt sind, eingeholt. Darüber hinaus haben wir das vom Sachverständigen erstellte Gutachten hinsichtlich der getroffenen Annahmen und Methoden (einschließlich Berechnungsmodellen) überprüft, ob diese mit den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen in Einklang stehen. Risiken aus RechtsfällenVerschiedene Konzernunternehmen der Maternus-Kliniken-Aktiengesellschaft sind in gerichtliche Verfahren mit Behörden und anderen Beteiligten involviert. Hieraus ergeben sich rechtliche Risiken, insbesondere in den Bereichen Mieterhaftung, Sozialrecht sowie Arbeitsrecht. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir den von der Gesellschaft eingerichteten Prozess zur Erfassung und Einschätzung des Verfahrensausgangs beurteilt. Weiterhin wurde die bilanzielle Abbildung der Rechtstreitigkeiten nachvollzogen. Darüber hinaus haben wir regelmäßig Gespräche mit der konzerneigenen juristischen Abteilung und den Organen der Gesellschaft geführt, um uns die aktuellen Entwicklungen und Gründe, die zu den entsprechenden Einschätzungen geführt haben, erläutern zu lassen. Die Entwicklung der wesentlichen Rechtsstreitigkeiten einschließlich der Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich eines möglichen Verfahrensausgangs wurde uns in schriftlicher Form durch die Rechtsabteilung zur Verfügung gestellt. Weiterhin wurden zum Bilanzstichtag durch uns externe Rechtsanwaltsbestätigungen eingeholt, die wir mit den von den gesetzlichen Vertretern getroffenen Risikoeinschätzungen abgeglichen haben. Sonstige InformationenDie gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die von uns vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks erlangten
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrates für den Konzernabschluss und den KonzernlageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten -falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht, den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des KonzernlageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie unter ergänzender Beachtung der ISA durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche AnforderungenWir wurden von der Hauptversammlung am 27. Juli 2017 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 29. September 2017 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind seit dem Geschäftsjahr 2017 als Konzernabschlussprüfer der Maternus-Kliniken-Aktiengesellschaft, Berlin, tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Wir haben keine Leistungen, die nicht im Konzernabschluss oder im Konzernlagebericht angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für die Konzernunternehmen erbracht. Verantwortlicher WirtschaftsprüferDer für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Carsten Faust.
Hamburg, 27. April 2018 Roser GmbH Bischoff, Wirtschaftsprüferin Faust, Wirtschaftsprüfer ÜbersichtMaternus-EinrichtungenBaden-WürttembergMaternus SeniorencentrumChristinen-StiftHahnhofstraße 71 76530 Baden-Baden Telefon: 0 72 21 / 3 63 - 0 Telefax: 0 72 21 / 3 63 - 1 21 E-Mail: info.baden-baden@maternus.de Anzahl PlätzePflege: 93 Schwerpunkte:Demenz, Diabetes BayernBayerwald-KlinikKlinikstraße 22 93413 Cham-Windischbergerdorf Telefon: 0 99 71 / 4 82 - 0 Telefax: 0 99 71 / 4 82 - 6 79 E-Mail: info@bayerwaldklinik.de Web: www.bayerwaldklinik.de Anzahl PlätzeReha: 299 Schwerpunkte:Onkologie, Kardiologie, Gastroenterologie HessenMaternus SeniorencentrumKapellenstiftKapellenstraße 42 65193 Wiesbaden Telefon: 06 11 / 5 32 - 0 Telefax: 06 11 / 5 32 - 1 02 E-Mail: info.wiesbaden@maternus.de Anzahl PlätzePflege: 107 Schwerpunkte:Mobile Reha NiedersachsenMaternus SeniorencentrumAm SteuerndiebGehägestraße 24e 30655 Hannover Telefon: 05 11 / 6 26 64 - 0 Telefax: 05 11 / 6 26 64 - 5 00 E-Mail: info.hannover@maternus.de Anzahl PlätzePflege: 110 Schwerpunkte:Demenz Maternus SeniorencentrumUnter der HomburgSteinkuhle 3 37627 Stadtoldendorf Telefon: 0 55 32 / 9 31 - 0 Telefax: 0 55 32 / 9 31 - 1 00 E-Mail: info.stadtoldendorf@maternus.de Anzahl PlätzePflege: 137 (davon 18 KZP) Schwerpunkte:Demenz, Palliative Care, Diabetes, Naturheilkunde Maternus Pflege- und TherapiecentrumWendhausenHauptstraße 18 38165 Lehre-Wendhausen Telefon: 0 53 09 / 7 09 - 0 Telefax: 0 53 09 / 7 09 - 400 E-Mail: info.wendhausen@maternus.de Anzahl PlätzePflege: 215 Schwerpunkte:Neurologische Schwerstpflege/ -betreuung mit Dauerbeatmung, Multiple Sklerose, Demenz, Junge Pflege Nordrhein-WestfalenMaternus Seniorencentrum Salze-StiftGröchteweg 112 32105 Bad Salzuflen Telefon: 0 52 22 / 3 67 - 0 Telefax: 0 52 22 / 3 67 - 110 E-Mail: info.bad-salzuflen@maternus.de Anzahl PlätzePflege: 180 Schwerpunkte:Demenz, psychiatrisch Erkrankte inkl. Suchterkrankte Maternus Pflege- und TherapiecentrumChristophorusVolkeningstraße 15 45139 Essen Telefon: 02 01 / 24 27 - 1 Telefax: 02 01 / 24 27 - 3 35 E-Mail: info.essen@maternus.de Anzahl PlätzePflege: 262 Schwerpunkte:Demenz, Suchterkrankte, Hausnotrufdienst, Ambulanter Dienst Maternus SeniorencentrumKöln-RodenkirchenHauptstraße 128 50996 Köln Telefon: 02 21 / 35 98 - 0 Telefax: 02 21 / 35 98 - 1 50 E-Mail: info.koeln-rodenkirchen@maternus.de Anzahl PlätzePflege: 100 Betr. Wohnen: 158 Schwerpunkte:Demenz, Diabetes, Ambulanter Dienst, Hausnotrufdienst, Betreutes Wohnen Maternus Seniorencentrum LöhneKoblenzer Straße 3-5 32584 Löhne Telefon: 0 57 31 / 72 97 - 0 Telefax: 0 57 31 / 72 97 - 97 E-Mail: info.loehne@maternus.de Anzahl PlätzePflege: 94 Betr. Wohnen: 12 Schwerpunkte:Demenz, Diabetes, Palliative Care, mobile Rehabilitation, Betreutes Wohnen Maternus Seniorencentrum BonifatiusHingbergstraße 61-69 45468 Mülheim an der Ruhr Telefon: 02 08 / 30 07 - 1 Telefax: 02 08 / 30 07 - 2 00 E-Mail: info.muelheim@maternus.de Anzahl PlätzePflege: 283 Schwerpunkt:Demenz Maternus-Klinik für RehabilitationAm Brinkkamp 16 32545 Bad Oeynhausen Telefon: 0 57 31 / 85 - 0 Telefax: 0 57 31 / 85 - 83 03 E-Mail: info@maternus-klinik.de Web: www.maternus-klinik.de Anzahl PlätzeReha: 665 Schwerpunkte:Orthopädie, Neurologie inklusive Beatmungs-Entwöhnungsverfahren, Innere Medizin, insbesondere Kardiologie, Reha bei kognitiv veränderten Menschen Rheinland-PfalzSeniorencentrum Maternus-StiftSchulstraße 7 53505 Altenahr-Altenburg Telefon: 0 26 43 / 90 46 - 0 Telefax: 0 26 43 / 90 46 - 1 01 E-Mail: info.altenahr@maternus.de Anzahl PlätzePflege: 122 Schwerpunkte:Demenz, Diabetes, Palliative Care, Servicewohnen Maternus SeniorencentrumKatharinenstiftKölner Straße 13a 54576 Hillesheim Telefon: 0 65 93 / 9 82 - 0 Telefax: 0 65 93 / 8 07 - 51 E-Mail: info.hillesheim@maternus.de Anzahl PlätzePflege: 120 Schwerpunkte:Demenz, Diabetes, Aktivierung bei neurologischen Erkrankungen Maternus Betreutes WohnenSt.-Josefs-HausKölner Straße 17 54576 Hillesheim Telefon: 0 65 93 / 9 82 - 0 Telefax: 0 65 93 / 8 07 - 51 E-Mail: info.hillesheim@maternus.de Anzahl PlätzeBetr. Wohnen: 30 Maternus HausgemeinschaftSt. ChristophorusAuf dem Daasberg 2 54570 Pelm Telefon: 0 65 91 / 8 17 - 0 Telefax: 0 65 91 / 8 17 - 1 01 E-Mail: info.pelm@maternus.de Anzahl PlätzePflege: 50 Schwerpunkt:Demenz Maternus SeniorencentrumAm AubergEichenweg 31 54568 Gerolstein Telefon: 0 65 91 / 94 32 - 0 Telefax: 0 65 91 / 94 32 - 1 01 E-Mail: info.gerolstein@maternus.de Anzahl PlätzePflege: 118 Schwerpunkte:Demenz, Diabetes Maternus SeniorencentrumAn den SalinenWellsring 45 67098 Bad Dürkheim Telefon: 0 63 22 / 7 95 - 0 Telefax: 0 63 22 / 7 95 - 1 00 E-Mail: info.bad-duerkheim@maternus.de Anzahl PlätzePflege: 205 SachsenMaternus SeniorencentrumDresdner HofNeumarkt 27 04109 Leipzig Telefon: 03 41 / 22 74 - 1 00 Telefax: 03 41 / 22 74 - 4 00 E-Mail: info.leipzig-mitte@maternus.de Anzahl PlätzePflege: 214 Schwerpunkte:Demenz, Schwerstpflege, Diabetes Maternus SeniorencentrumAngelika-StiftBornaische Straße 82 04277 Leipzig Telefon: 03 41 / 39 49 - 0 Telefax: 03 41 / 39 49 - 5 09 E-Mail: info.leipzig-connewitz@maternus.de Anzahl PlätzePflege: 179 Schwerpunkte:Demenz, Diabetes Maternus Pflege- und TherapiecentrumMaximilianstiftBrandvorwerkstraße 24 04275 Leipzig Telefon: 03 41 / 30 38 56 - 0 Telefax: 03 41 / 30 38 56 - 29 E-Mail: info.leibzig-sued@maternus.de Anzahl PlätzePflege: 60 Schwerpunkt:Suchterkrankte Maternus SeniorencentrumBarbara-Uttmann-StiftAm Fuchsstein 25 08304 Schönheide Telefon: 03 77 55 / 62 - 0 Telefax: 03 77 55 / 62 - 1 11 E-Mail: info.schoenheide@maternus.de Anzahl PlätzePflege: 120 Betr. Wohnen: 4 Schwerpunkte:Demenz, Palliative Care, Betreutes Wohnen ThüringenMaternus SeniorencentrumAngelikastiftSchöne Aussicht 55 98724 Neuhaus Telefon: 0 36 79 / 7 76 - 0 Telefax: 0 36 79 / 7 76 - 1 04 E-Mail: info.neuhaus@maternus.de Anzahl PlätzePflege: 119 Schwerpunkte:Demenz, Palliative Care Standorte der Maternus-Kliniken AG![]() Abkürzungsverzeichnis
ImpressumHerausgeberMaternus-Kliniken AG Französische Straße 53-55 10117 Berlin Deutschland Telefon: +49 30 65 79 80-0 Telefax: +49 30 65 79 80-500 E-Mail: info@maternus.de www.maternus.de Investor RelationsUBJ. GmbH Haus der Wirtschaft Kapstadtring 10 22297 Hamburg Deutschland Telefon: +49 40 6378-5410 Telefax: +49 40 6378-5423 E-Mail: ir@ubj.de www.ubj.de Konzept, Redaktion, Layout & Satzwww.betriebsart.de Als digitale Version stehen der vorliegende Geschäftsbericht der Maternus-Kliniken AG sowie die Zwischenberichte jeweils im Internet unter www.maternus.de zur Verfügung. Zukunftsgerichtete Aussagen und PrognosenDieser Bericht enthält zukunftsgerichtete Aussagen. Diese Aussagen basieren auf den gegenwärtigen Erfahrungen, Vermutungen und Prognosen des Vorstandes sowie den ihm derzeit verfügbaren Informationen. Die zukunftsgerichteten Aussagen sind nicht als Garantien der darin genannten zukünftigen Entwicklungen und Ergebnisse zu verstehen. Die zukünftigen Entwicklungen und Ergebnisse sind vielmehr von einer Vielzahl von Faktoren abhängig. Sie beinhalten verschiedene Risiken und Unwägbarkeiten und beruhen auf Annahmen, die sich möglicherweise als nicht zutreffend erweisen. Zu diesen Risikofaktoren gehören insbesondere die im Risikobericht auf den Seiten 32 bis 37 genannten Faktoren. Wir übernehmen keine Verpflichtung, die in diesem Bericht gemachten zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren. Maternus-Kliniken AG Französische Straße 53-55 10117 Berlin |
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