MATERNUS-Kliniken-Aktiengesellschaft

Berlin

Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Geschäftsbericht 2018

der Maternus-Kliniken AG

Zahlen und Daten

Konzernergebnisse im 5-Jahres-Vergleich

GJ 2014 GJ 2015 GJ 2016 GJ 2017 GJ 2018
Ergebnis
Umsatzerlöse Mio. € 122,0 123,3 124,0 127,1 124,3
davon Segment Pflege gesamt Mio. € 87,0 90,5 92,9 97,5 97,0
davon Segment Rehabilitation gesamt Mio. € 35,0 32,8 31,1 29,7 27,4
Personalaufwand Mio. € 65,6 68,9 70,5 72,9 73,3
EBITDAR Mio. € 52,1 27,7 24,7 24,8 21,6
EBITDAR-Rendite in Prozent vom Umsatz 42,7 22,4 19,9 19,5 17,4
Miete/Leasing Mio. € 14,2 14,3 13,7 13,5 13,2
EBITDA Mio. € 37,9 13,4 10,9 11,2 8,4
EBITDA-Rendite in Prozent vom Umsatz 31,1 10,8 8,8 8,8 6,8
Abschreibungen Mio. € 5,7 5,3 5,1 5,0 5,6
EBIT Mio. € 32,3 8,1 5,8 6,2 2,9
EBIT-Rendite in Prozent vom Umsatz 26,4 6,6 4,7 4,9 2,3
Finanzergebnis Mio. € -4,4 -5,1 -5,7 -5,4 -5,7
EBT (vor Ergebnisanteil Dritter) Mio. € 27,8 3,0 0,1 0,8 -2,8
Ergebnisanteil Dritter Mio. € -0,3 -0,1 0,0 0,0 0,1
EBT (nach Ergebnisanteil Dritter) Mio. € 27,5 2,9 0,1 0,9 -2,7
Jahresüberschuss/-fehlbetrag Mio. € 26,8 2,4 1,1 -1,5 -1,6
EPS € pro Aktie 1,28 0,11 0,05 -0,07 -0,08
Bilanz
Anlagevermögen Mio. € 100,6 97,6 93,6 90,8 114,8
Eigenkapital Mio. € -5,8 -3,4 -2,3 -3,8 -5,4
Bilanzsumme Mio. € 122,5 119,2 111,0 108,5 127,9
Sonstiges
Investitionen Mio. € 0,7 2,3 0,8 2,3 1,1
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit Mio. € 11,3 -2,9 7,9 6,9 3,2
CPS € pro Aktie 0,54 -0,14 0,38 0,33 0,15
Vollzeitkräfte Anzahl im Mittel 1.837 1.890 1.910 1.949 1.926
Anzahl Einrichtungen Anzahl 23 23 23 23 23
Bettenkapazität Anzahl im Mittel 4.070 4.070 4.057 4.057 3.834
Auslastung Pflege in Prozent 82,4 83,2 83,3 83,0 83,3
Auslastung Rehabilitation in Prozent 71,0 66,8 68,3 65,9 76,1
Umsatz je Vollzeitkraft Pflege in Tsd. € 61,9 61,9 62,0 64,1 64,2
Umsatz je Vollzeitkraft Rehabilitation in Tsd. € 83,4 78,3 76,7 70,6 66,6
Veränderung zum Vorjahr
in Prozent
Ergebnis
Umsatzerlöse -2,3
davon Segment Pflege gesamt -0,5
davon Segment Rehabilitation gesamt -7,7
Personalaufwand 0,6
EBITDAR -12,6
EBITDAR-Rendite -10,6
Miete/Leasing -2,4
EBITDA -24,9
EBITDA-Rendite -23,1
Abschreibungen 11,7
EBIT -54,1
EBIT-Rendite in Prozent vom Umsatz -53,0
Finanzergebnis -5,7
EBT (vor Ergebnisanteil Dritter) >-100
Ergebnisanteil Dritter >100
EBT (nach Ergebnisanteil Dritter) >-100
Jahresüberschuss/-fehlbetrag -8,2
EPS -8,2
Bilanz
Anlagevermögen 26,4
Eigenkapital -42,0
Bilanzsumme 17,9
Sonstiges
Investitionen -52,5
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit -53,6
CPS -53,6
Vollzeitkräfte -1,2
Anzahl Einrichtungen -
Bettenkapazität -5,5
Auslastung Pflege 0,3
Auslastung Rehabilitation 15,4
Umsatz je Vollzeitkraft Pflege 0,2
Umsatz je Vollzeitkraft Rehabilitation -5,6

Entwicklung im 5-Jahres-Vergleich

Umsatz je Vollzeitkraft (VK)

Entwicklung Umsatz/EBIT im Konzern

Auslastungsentwicklung nach Segmenten (in Betten)

Personalaufwand je Vollzeitkraft (VK)

Vollzeitkräfte (VK)

EBITDAR / EBITDAR-Rendite

EBT (vor Ergebnisanteil Dritter) / EPS

Über die Maternus-Kliniken AG

Vorstandsbrief

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

im zweiten Halbjahr 2018 konnten wir wichtige strategische Maßnahmen für den Ausbau des operativen Geschäfts und die Festigung unserer Markposition verwirklichen: Zum einen ist es uns gelungen, unsere Rehabilitationskliniken Bad Oeynhausen und Cham zu stabilisieren. Seit Anfang dieses Jahres weist die Belegungskurve in Bad Oeynhausen nun einen langsamen Anstieg auf, daneben konnten die jährlichen Kostenträgerverhandlungen erfolgreich abgeschlossen werden. Aktuell prüfen wir mit Unterstützung externer Berater eine sinnvolle Ergänzung des medizinischen Angebotes und eine Erweiterung der Behandlungsfelder, um künftig ergänzende Zielgruppen von Patienten behandeln zu können. Auch die Bayerwald-Klinik in Cham konnte sich unter der Führung eines neuen Verwaltungsdirektors verbessern. Durch die Hinzunahme der Entitäten Urologie, Gynäkologie und Hämatologie soll eine zusätzliche Verbesserung der Belegung in der Onkologie erreicht werden. Beide Kliniken haben sich im 1. Quartal 2019 absolut im Rahmen unserer Erwartungen entwickelt.

Für Planungssicherheit im Segment Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen sorgen die für die Maternus-Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen (NRW) vereinbarten Ausnahmeregelungen von den Vorgaben des Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG), welches am 1. August 2018 in Kraft getreten ist (verpflichtende Einzelzimmerquote in Höhe von 80 Prozent). Unter Verzicht auf die Gewährung von Pflegewohngeldleistungen konnten wir so für vier von fünf NRW-Einrichtungen Bestandsschutz und eine Fristverlängerung bis zum 31. Juli 2023 erzielen. Gleichzeitig wurden zur Kompensation der Pflegewohngeldleistungen erfolgreich Pflegesatzverhandlungen mit den örtlichen Sozialhilfeträgern abgeschlossen.

In den Konzernzahlen des Berichtsjahres haben sich diese Maßnahmen aufgrund der erst im zweiten Halbjahr eingeleiteten Trendwende im Rehabilitationsbereich nur in Teilen widergespiegelt. Auf Konzernebene erwirtschafteten wir Umsatzerlöse von 124,3 Mio. € (Vorjahr: 127,1 Mio. €). Verantwortlich für den Umsatzrückgang sind die im Segment Rehabilitation stark rückläufigen Fallzahlen in Bad Oeynhausen. Wie bereits zu den 2018er Halbjahreszahlen kommuniziert, liegt dies am Wegfall eines Vertrages im Bereich der Behandlung ausländischer Patienten. Infolgedessen nahmen die Segmentumsätze in der Rehabilitation auf 27,4 Mio. € (Vorjahr: 29,7 Mio. €) ab, während wir im Segment Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen mit 97,0 Mio. € das gute Vorjahresniveau von 97,5 Mio. € erreicht haben. Insgesamt konnten wir die Ergebniskennziffern gegenüber dem Vorjahr nicht verbessern. Nach Steuern verblieb ein Konzernverlust von 1,6 Mio. € (Vorjahr: -1,5 Mio. €), welcher aufgrund der Aktivierung von latenten Ertragsteuern auf Verlustvorträge im Konzern auf dem Niveau des Vorjahres lag.

Weitere Details zu den Konzernzahlen und der Geschäftsentwicklung des Berichtsjahres finden Sie wie gewohnt im Konzernlagebericht. Ich möchte an dieser Stelle lieber den Blick nach vorne und auf aktuelle Themen richten.

Für 2019 planen wir bei Konzernumsatzerlösen von 128 Mio. € ein deutlich verbessertes, aber noch negatives Konzernergebnis vor Steuern (EBT) zu erzielen. Im Segment Rehabilitation stehen die spürbare Verbesserung der Belegung und die notwendige Neuausrichtung im Vordergrund. Hier wollen wir mit den Kostenträgern neue Konzepte zur Behandlung ergänzender Zielgruppen erarbeiten. Diese Maßnahmen sollen den Segmentumsatz um mindestens 2 Mio. € auf 29 Mio. € steigern. Im Segment Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen rechnen wir ebenfalls mit um 2 Prozent auf 99 Mio. € ausgeweiteten Segmenterlösen, wozu die bereits verhandelten Pflegesatzerhöhungen maßgeblich beitragen. Darüber hinaus richten wir im Segment Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen den Fokus auf eine weitere Reduzierung des Einsatzes von Fremdpersonal sowie die Stabilisierung der Auslastung in den Einrichtungen. Eine Verringerung beim Einsatz externer Arbeitskräfte ist sowohl aus wirtschaftlichen als auch aus qualitativen Gesichtspunkten sinnvoll und richtig. Für die Maternus-Kliniken AG sind die Identifikation der Mitarbeiter/-innen mit dem Unternehmen und mit ihren Aufgaben sowie eine langfristige Bindung sehr wichtig. Im Berichtsjahr nahm die durchschnittliche Betriebszugehörigkeit sogar leicht auf 6,5 Jahre zu.

Für die Stärkung der Mitarbeiterbindung führen wir verschiedenste Maßnahmen durch. Dies beginnt bei neuen Mitarbeitern mit der konsequenten Begleitung mithilfe eines Einarbeitungskonzeptes, über das Jungexaminiertenprogramm (JEP) zur Unterstützung junger Fachkräfte nach der Ausbildung (dieses soll bis Mitte 2019 an allen Standorten eingeführt werden), dem viermal jährlich stattfindenden Welcome Day und vor allem dem Einsatz flexibler Arbeitszeitmodelle (konzernweit gibt es aktuell 50 verschiedene Modelle).

Ein wichtiges Vorhaben in 2019 ist die weitere Erhöhung der Anzahl an Auszubildenden an jedem Standort. Im Berichtsjahr konnten wir über einen Ausbau der Recruitingkanäle (stärkere Nutzung von Social-Media), die Kooperation mit lokalen Onlinejobportalen und auch das Instrument "Mitarbeiter werben Mitarbeiter" und "Mitarbeiter werben Azubis" die Bewerberzahlen sowohl für Fachkräfte als auch für Ausbildungsplätze steigern. Die im Geschäftsjahr 2018 aufgesetzte Azubikampagne soll den Ausbildungsberuf zum/r Altenpfleger/in und unser Employer Branding gezielt stärken. Weitere Maßnahmen stellen eine enge Kooperation mit der Agentur für Arbeit und Schulen sowie die Präsentation auf lokalen Jobmessen dar. Als Ergebnis gelang es uns 2018, die Zahl der Auszubildenden um mehr als 20 Prozent auf fast 160 Mitarbeiter zu erhöhen.

Für die Maternus-Einrichtungen im Mülheim und Essen wurden vom Verpächter die Pachtverträge fristgerecht gekündigt, um so eine Verlängerungsoption der Maternus auszuschließen. Für diese Einrichtungen erfolgt spätestens zum 31. Dezember 2019 eine Rückgabe an den Verpächter. Dies wird ab dem Geschäftsjahr 2020 spürbar positive Ergebnisauswirkungen auf Konzernebene zur Folge haben.

Zudem haben wir selbstverständlich die Mitte kommenden Jahres auslaufenden Schuldscheindarlehen und ihre Refinanzierung in Höhe von insgesamt 37 Mio. € im Blick. Wir setzen uns beständig und eingehend mit den Optionen einer passenden Anschlussfinanzierung auseinander, um auch für die kommenden Geschäftsjahre über Finanzierungssicherheit zu verfügen. Darüber hinaus verfolgen wir natürlich auch das Ziel, die Refinanzierungskosten spürbar zu verringern. Hier kommen uns die Entwicklungen an den Kapitalmärkten in den letzten Jahren entgegen.

All diese unterschiedlichen Herausforderungen gehen wir im laufenden Geschäftsjahr fokussiert an. Wir verfolgen das Ziel, das operative Geschäft nachhaltig zu stärken, die Belegung in den Kliniken spürbar zu verbessern und damit die Wettbewerbsfähigkeit der Maternus-Kliniken AG in einem sich stetig wandelnden Marktumfeld zu erhalten. Wir schaffen die Grundlage für einen weiteren Ausbau des medizinischen und pflegerischen Angebotes in unseren Einrichtungen und festigen so unsere Marktpositionierung. Der bisher positive und im Rahmen der Planungen liegende Geschäftsverlauf im 1. Quartal 2019 bestätigt uns in der Richtigkeit der getroffenen Maßnahmen und unserer Unternehmensstrategie.

 

Berlin, im April 2019

Mario Ruano-Wohlers

Bericht des Aufsichtsrates

Der Aufsichtsrat nahm während des Geschäftsjahres 2018 die ihm nach Gesetz und Satzung übertragenen Aufgaben wahr. Die Arbeit des Vorstandes im Geschäftsjahr 2018 wurde sorgfältig und kontinuierlich überwacht und beratend begleitet.

Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat regelmäßig mit schriftlichen und mündlichen Berichten zu wesentlichen Fragen der Unternehmensplanung, der Geschäftsentwicklung des Unternehmens, der Risikolage und des Risikomanagements. Dabei war der Aufsichtsrat in signifikanten Entscheidungen eingebunden.

Im Geschäftsjahr 2018 ist der Aufsichtsrat zu sechs ordentlichen Sitzungen, einer Sitzung vor der Hauptversammlung und einer außerordentlichen Sitzung zusammengekommen.

Auch außerhalb dieser Sitzungen wurde der Vorsitzende des Aufsichtsrates regelmäßig vom Vorstand zur Lage der Gesellschaft und des Konzerns, insbesondere zur Vermögens-, Liquiditäts- und Ertragslage sowie zu allen grundsätzlichen Fragen der Unternehmensplanung der Gesellschaft und über Entwicklungen und Vorhaben, die für die Gesellschaft von besonderer Bedeutung waren, sowohl schriftlich als auch mündlich informiert. Dies schloss eine detaillierte Berichterstattung über die Beteiligungsgesellschaften der Maternus-Gruppe ein.

Der Aufsichtsratsvorsitzende führte mit dem Vorstand ebenso wie mit den anderen Aufsichtsratsmitgliedern in regelmäßiger Folge Informationsgespräche zur aktuellen Entwicklung der Geschäfts- und Finanzlage des Unternehmens. Gleichermaßen wurden dabei weitere relevante Geschäftsvorfälle analysiert und diskutiert und ihm Einblick und Zugang zu den Geschäftsunterlagen gewährt.

Die Aufsichtsratsmitglieder sind fortlaufend angehalten, potentielle Interessenkonflikte mitzuteilen. Im Geschäftsjahr 2018 lagen keine Interessenkonflikte vor.

Schwerpunkte der Aufsichtsratssitzungen

Gegenstand der regelmäßigen Beratungen im Aufsichtsrat waren im Geschäftsjahr 2018 vornehmlich die aktuelle Geschäftsentwicklung des Unternehmens, die Situation in den Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen und Rehabilitationskliniken, außerdem die finanzielle Lage, insbesondere die unterjährige Liquiditätsentwicklung des Unternehmens sowie die Belegungsquote der Rehabilitationskliniken und Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen.

In der ersten Sitzung des Jahres 2018 am 15. Februar erörterte der Aufsichtsrat die geschäftliche Entwicklung der Gesellschaft mit besonderem Augenmerk auf die personellen und strukturellen Voraussetzungen zur Verbesserung der Auslastungssituation in den Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen und Rehabilitationskliniken der Maternus-Kliniken AG.

Eine durch den Vorstand verhandelte Vergleichs- und Nachtragsvereinbarung mit dem Eigentümer der Pflegeimmobilien Essen und Mülheim zu strittigen Pachtforderungen auf Indexierungen wurde ausführlich im Aufsichtsrat erörtert. Daneben stellte der Vorstand die künftige Standortstrategie für die beiden Senioreneinrichtungen vor.

Die Gesellschaft hat für das Geschäftsjahr 2017 erstmalig eine nichtfinanzielle Erklärung abgegeben, welche am 30. April 2018 im Rahmen eines gesonderten nichtfinanziellen Berichtes (sogenannter Nachhaltigkeitsbericht) zu veröffentlichen war. Der Aufsichtsrat hat sich im Vorfeld mit den Inhalten und Schwerpunkten der nichtfinanziellen Erklärung auseinandergesetzt.

Aufgrund der umfangreichen Ausarbeitungen und Handlungsempfehlungen des Vorstandes zur Weiterentwicklung der Maternus-Kliniken AG wurde durch den Aufsichtsrat beschlossen, das Thema in einer gesonderten Aufsichtsratssitzung am 19. März 2018 mit dem Vorstand zu erörtern.

In der Sitzung am 19. März 2018 diskutierte der Aufsichtsrat ausführlich die Empfehlungen des Vorstandes zur geschäftlichen Entwicklung des Unternehmens. Zunächst erfolgte eine Analyse und Bestandsaufnahme zu den beiden Rehabilitationskliniken. Eine detaillierte Betrachtung zur Wirtschaftlichkeit der Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen schloss sich an. Daneben hat der Aufsichtsrat in dieser Sitzung die Unternehmensplanung für das Geschäftsjahr 2018 genehmigt.

Gemeinsam mit dem Vorstand wurde durch den Aufsichtsrat die jährliche Entsprechenserklärung nach § 161 des Aktiengesetzes sowie die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289 f HGB bzw. § 315 d HBG (sogenannter Corporate Governance Bericht) vorbereitet. Ebenfalls hat sich der Aufsichtsrat einen Überblick zu allen beschlussrelevanten Tagesordnungspunkten für die nächste ordentliche Hauptversammlung in 2018 verschafft.

Im Rahmen der Bilanzsitzung am 25. April 2018 wurden der Jahresabschluss der Maternus-Kliniken AG, der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2017, der Lagebericht, der Konzernlagebericht einschließlich des Prüfberichtes des Abschlussprüfers den Mitgliedern des Aufsichtsrates vorgelegt und erläutert. Auf Wunsch des Aufsichtsrates nahm an der Sitzung zu diesem Tagesordnungspunkt der Abschlussprüfer, die Roser GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, teil.

Ferner verabschiedete der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 25. April 2018 den Corporate Governance Bericht sowie die jährliche Entsprechenserklärung für die Maternus-Kliniken AG.

Die Veröffentlichung erfolgte fristgerecht am 30. April 2018 auf der Website der Maternus-Kliniken AG. In selbiger Sitzung genehmigte und verabschiedete der Aufsichtsrat auch die Tagesordnung sowie die darin enthaltenen Beschlussvorschläge für die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft im Jahr 2018. Daneben hat sich der Aufsichtsrat erneut mit den Inhalten und Schwerpunkten der nichtfinanziellen Erklärung kritisch auseinandergesetzt und mit dem Vorstand, der für Fragen und Auskünfte zur Verfügung stand, intensiv erörtert. Durch den Vorstand erfolgte ein kurzer Sachstandsbericht zu den geplanten, unterjährigen Pflegesatzverhandlungen zur Verbesserung der Einnahmensituation der Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen. Auch hat der Aufsichtsrat erste Eckpunkte zur Standortstrategie sowie mögliche Szenarien für die Bayerwald-Klink in Cham gemeinsam mit dem Vorstand diskutiert.

Am Vorabend der ordentlichen Hauptversammlung, am 4. Juli 2018, trat der Aufsichtsrat zu einer vorbereitenden Sitzung zusammen. Im Hinblick auf die Umsetzung des Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG) in Nordrhein-Westfalen zum 1. August 2018 beschäftigte sich der Aufsichtsrat intensiv mit den Auswirkungen auf die künftige Auslastungsentwicklung in den betroffenen Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen sowie möglichen Maßnahmen zur Gewinnung von zusätzlichen Fachkräften. Die Sitzung wurde am Folgetag mit einer Erläuterung der aktuellen Finanz- und Liquiditätsentwicklung fortgesetzt.

In einer außerordentlichen Sitzung hat der Aufsichtsrat am 1. August 2018 mit dem seinerzeitigen Vorstand, Frau Ilona Michels, über die vorzeitige Beendigung ihrer Vorstandstätigkeit zum 31. August 2018 eine einvernehmliche Regelung getroffen. Nachdem in der folgenden Sitzung am 18. August 2018 Herr Mario Ruano-Wohlers vom Aufsichtsrat mit sofortiger Wirkung zum neuen Vorstand der Gesellschaft bestellt wurde, hat Frau Michels vereinbarungsgemäß am 18. August 2018 mit sofortiger Wirkung ihr Amt als Vorstand bei der Maternus-Kliniken AG niedergelegt.

In der Sitzung am 25. September 2018 hat der Aufsichtsrat erneut den aktuellen Sachstand zur Umsetzung der Einzelzimmervorgaben gemäß des Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG) in Nordrhein-Westfalen mit Gültigkeit ab dem 1. August 2018 erörtert. Ferner wurden die Mitglieder des Aufsichtsrates über die bevorstehende Unternehmensplanung für das Geschäftsjahr 2019 unterrichtet. Erneutes Thema im Aufsichtsrat war die Bindung und Gewinnung von Fachpersonal in den Senioren- und Pflegeeinrichtungen und den Rehabilitationskliniken. Daneben hat sich der Aufsichtsrat intensiv mit den bilanziellen Auswirkungen der Rechnungslegungsvorschrift IFRS 16 (International Financial Reporting Standard 16), die verpflichtend ab 1. Januar 2019 anzuwenden ist, sowie der fristgerechten Umsetzung im Konzern beschäftigt.

In der letzten Sitzung des Jahres, am 5. Dezember 2018, beschäftigte sich der Aufsichtsrat differenziert mit der geschäftlichen Entwicklung der Gesellschaft. Der Vorstand stellte die inhaltlich notwendigen Maßnahmen zur weiteren strategischen Ausrichtung des operativen Geschäftes vor. Der Aufsichtsrat erörterte die Auslastungsentwicklung für ausgewählte Senioren- und Pflegeeinrichtungen sowie die beiden Rehabilitationskliniken und diskutierte weiterführende Maßnahmen zur Verbesserung der operativen sowie wirtschaftlichen Situation dieser Standorte.

Im Geschäftsjahr 2018 zeichneten sich die Sitzungen des Aufsichtsrates durch eine Präsenz und Teilnahme der Aufsichtsratsmitglieder von im Durchschnitt 82 Prozent aus.

Änderungen im Vorstand und Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 18. August 2018 Herrn Mario Ruano-Wohlers mit sofortiger Wirkung zum neuen Vorstand der Gesellschaft bestellt. Vereinbarungsgemäß hat Frau Ilona Michels am 18. August 2018 ihr Amt als Vorstand mit sofortiger Wirkung niedergelegt und ist aus dem Vorstand ausgeschieden.

Der Aufsichtsrat besteht aus zwölf Mitgliedern und setzt sich gemäß § 96 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 Mitbestimmungsgesetz je zur Hälfte aus Vertretern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer zusammen.

In der Zusammensetzung des Aufsichtsrates gab es folgende Veränderungen:

Auf Antrag der Cura 12. Seniorencentrum GmbH als Mehrheitsaktionärin wurden Frau Wohlers de Meie am 17. Januar 2018 sowie Herr Stephan Leonhard am 26. Juni 2018 durch Beschluss des Amtsgerichtes Charlottenburg, Berlin, zu Aufsichtsratsmitgliedern bis zum Ablauf der nächsten ordentlichen Hauptversammlung bestellt.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrates der Maternus-Kliniken AG dankt allen Aufsichtsratsmitgliedern für die im Geschäftsjahr 2018 geleistete Arbeit und das gezeigte Engagement.

Ausschüsse

Der Aufsichtsrat verfügte im Geschäftsjahr 2018 über zwei Ausschüsse:

Der Präsidiumsausschuss (vier Mitglieder) trat im Geschäftsjahr 2018 ein Mal zusammen.

Der Vermittlungsausschuss (vier Mitglieder) trat im Berichtsjahr 2018 nicht zusammen.

Alle nicht dem Präsidiumsausschuss unterfallenden Themen wurden im Plenum des Aufsichtsrates beraten und entschieden.

Dem Aufsichtsrat wurden vom Vorstand keine Geschäfte vorgelegt, die seiner Zustimmung bedürfen.

Corporate Governance

Der Aufsichtsrat befasste sich mit der Umsetzung der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex. Der Kodex dokumentiert wesentliche gesetzliche Vorschriften zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften und enthält international und national anerkannte Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung.

Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289 f HGB wird in den Corporate Governance Bericht des Unternehmens integriert. Dieser beinhaltet die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG, relevante Angaben zu Unternehmensführungspraktiken, Angaben über die Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat, die Zusammensetzung und Arbeitsweise von dessen Ausschüssen inbegriffen.

Der Corporate Governance Bericht der Maternus-Kliniken AG wird auf der Website www.maternus.de im Bereich Investor Relations unter http://www.maternus.de/investor-relations/ corporate-governance/ veröffentlicht.

Die Maternus-Kliniken AG folgt bis auf einige Ausnahmen diesen Empfehlungen. Die Abweichungen werden in der Entsprechenserklärung angegeben und erläutert.

Jahres- und Konzernabschluss 2018

Der von der Hauptversammlung vom 5. Juli 2018 gewählte Abschlussprüfer, Ernst & Young GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, Niederlassung Berlin, hat den Jahresabschluss einschließlich des Lageberichtes sowie den Konzernabschluss einschließlich des Konzernlageberichtes für das Geschäftsjahr 2018 geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

Der Bericht des Abschlussprüfers hierüber sowie die Abschlussunterlagen wurden allen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig zugesandt. Sie wurden in einer Vorbesprechung am 10. April 2019 intensiv mit dem Abschlussprüfer diskutiert und anlässlich der Bilanzsitzung am 24. April 2019 im Gesamtgremium erörtert. Der Abschlussprüfer berichtete über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung und stand den Gremien für Fragen und ergänzende Auskünfte uneingeschränkt zur Verfügung.

Nach eigener Prüfung des Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses, des Lageberichtes und des Konzernlageberichtes hat der Aufsichtsrat dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer zugestimmt und in seiner Sitzung vom 24. April 2019 den vom Vorstrand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss der Maternus-Kliniken AG für das Geschäftsjahr 2018 festgestellt. Dem Vorschlag des Vorstandes zur Verwendung des Bilanzgewinnes 2018 hat sich der Aufsichtsrat nach eigener Prüfung angeschlossen. Für den gesondert aufgestellten nichtfinanziellen Konzernbericht 2018 hat der Aufsichtsrat seine Prüfungspflicht wahrgenommen.

Der Vorstand hat gemäß § 312 AktG einen Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgestellt (Abhängigkeitsbericht). Der Abschlussprüfer hat diesen Bericht geprüft und mit folgendem Bestätigungsvermerk versehen:

"Nach unserer pflichtgemäßen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass

die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind,

bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Maternus-Kliniken-Aktiengesellschaft, Berlin, nicht unangemessen hoch war."

Der Abhängigkeitsbericht des Vorstandes und der hierüber erstattete Prüfungsbericht des Abschlussprüfers wurden den Mitgliedern des Aufsichtsrates zur Kenntnis gebracht. Der Aufsichtsrat hat diese Unterlagen eingehend in seiner Sitzung am 24. April 2019 mit dem Abschlussprüfer erörtert. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung haben sich keine Einwendungen gegen die Erklärung des Vorstandes am Ende des Berichtes über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen ergeben.

Der Aufsichtsrat spricht dem Vorstand, dem Management und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Konzerns seinen Dank für ihren Einsatz und die Leistungen im Geschäftsjahr 2018 aus. Der Aufsichtsrat wünscht ihnen für die weitere Unternehmensentwicklung im neuen Geschäftsjahr viel Erfolg und dankt allen Aktionärinnen und Aktionären für die Treue zum Unternehmen.

 

Berlin, im April 2019

Der Aufsichtsrat

Bernd Günther, Vorsitzender

Aktie der Maternus-Kliniken AG

Aktienchart der Maternus-Kliniken AG

Überblick

Das Jahr 2018 verlief für die Investoren an den internationalen Aktienmärkten überwiegend enttäuschend - alle wichtigen Indizes verzeichneten im Berichtsjahr Verluste. Der amerikanische Dow Jones verbuchte auf Jahressicht ein Minus von 5,6 Prozent und wies damit die schlechteste Jahresbilanz seit 2008 auf. Auch der breit aufgestellte S&P 500, der die Aktien von 500 der größten börsennotierten US-amerikanischen Unternehmen umfasst, beendete das Jahr mit einem deutlichen Verlust von 6,2 Prozent. Der US-Handelsstreit mit China, der Brexit und der Ausstieg der Notenbanken aus der expansiven Geldpolitik trübten die Stimmung nachhaltig ein. Dies wirkte sich ebenso belastend auf die europäischen Aktienmärkte aus, ergänzt durch Sorgen über die italienische Haushaltspolitik und die zerschlagenen Hoffnungen auf ein Ende der Negativzinsära im Euroraum. Der europäische Aktienindex Stoxx Europe 50 verlor so im Jahresverlauf 2018 etwas mehr als 13 Prozent an Wert. Insbesondere der europäische Bankensektor gab überproportional nach. Der deutsche Leitindex DAX hat das erste Verlustjahr seit 2011 und zugleich ein kräftiges Minus von 18,1 Prozent auf einen Schlussstand von 10.559,00 Zählern verbucht. Damit bildete der DAX unter den westeuropäischen Indizes das Schlusslicht in 2018. Der US-Handelskonflikt mündete in einer deutlichen Abschwächung der chinesischen Nachfrage und rückläufigen Unternehmensgewinnen, was den exportabhängigen DAX stark belastete. Neben dem Bankensektor trugen deshalb vorrangig die im Index hoch gewichteten Autoaktien zur negativen Jahresperformance bei. Diese litten nicht zuletzt aber unter dem Dieselskandal und drohenden Fahrverboten.

Die im Regulierten Markt (General Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse notierte Maternus-Aktie konnte sich der negativen Marktentwicklung nicht entziehen. Nachdem sie am 2. Januar 2018 mit 2,46 € (XETRA) in das Jahr gestartet und auch im Tagesverlauf auf ihren Jahreshöchstkurs von 2,58 € geklettert war, verlor sie analog zum DAX oder auch dem Vergleichsindex S-DAX bis Mitte Februar 2018 an Wert und ging bis auf 2,06 € zurück. Ausgelöst wurden die Kursverluste an den internationalen Märkten durch die anziehende Inflation in den USA und die Erwartung, dass die Notenbank Fed die Zinsen schneller wieder steigen lassen könnte als gedacht. Ab Ende März 2018 erholte sich die Maternus-Aktie wieder, es gelang ihr in Folge einiger wechselhafter Kursrichtungen auch, die Marke von 2,50 € mehrmals zu übersteigen. Hiernach setzte jedoch ein Abwärtstrend ein, der bis zum Jahresende 2018 anhielt und auch das turbulente Börsenjahr 2018 widerspiegelt. So fiel die Maternus-Aktie kurz vor Jahresende am 27. Dezember 2018 auf ihr Jahrestief von 1,81 €. An Weihnachten hatte der US-Finanzminister Steven Mnuchin mit einer Äußerung zur Liquidität der US-Geschäftspartnerbanken einen erheblichen Kursrutsch an den Finanzmärkten ausgelöst. In den USA büßten der Dow Jones und der S&P 500 alleine am 24. Dezember 2018 rund 2,9 Prozent an Wert ein. Das Jahr 2018 schloss die Maternus-Aktie mit einem Kurs von 1,88 €, was auf Jahressicht einem Kursrückgang von 23,6 Prozent entspricht. Eine ähnlich negative Performance wies auch der Vergleichsindex S-DAX auf. Er startete mit 11.885,53 Zählern in 2018 und ging bis Mitte Februar 2018 auf rund 11.600 Zähler zurück. Bis Mitte des Berichtsjahres hielt noch ein aufwärts gerichteter Trend an, im Rahmen dessen der S-DAX am 13. Juni 2018 seinen Jahreshöchststand von 12.736,54 Punkten erreichte. Hiernach ging der Index mit einer zwischenzeitlichen Kurserholung Ende August 2018 ebenfalls bis zum 27. Dezember 2018 auf sein Jahrestief von 9.318,50 Zählern zurück. Das Berichtsjahr schloss er etwas gefestigter mit 9.509,15 Punkten, was einen Kursverlust von knapp 20 Prozent gegenüber Jahresbeginn 2018 darstellt.

Entsprechend hat sich auch die Marktkapitalisierung der Maternus-Kliniken AG reduziert. Diese ging zum 28. Dezember 2018 bei einer unveränderten Aktienanzahl von 20.970.000 Stück auf 39,4 Mio. € (Kurs 1,88 €) nach 49,0 Mio. € (Kurs 2,34 €) im Vorjahr zurück.

Die Börsenumsätze der Maternus-Aktie zeigten sich gegenüber Vorjahr rückläufig. Das Handelsvolumen auf der Handelsplattform XETRA belief sich in 2018 auf rund 724.000 Stück (Vorjahr: rund 978.500 Stück). Hierbei war das erste Quartal 2018 das mit Abstand umsatzstärkste (rund 335.000 Stück), die Dynamik nahm im Jahresverlauf deutlich ab.

Das Geschäftsjahr 2019 begann die Maternus-Aktie mit einem Kurs von 1,87 €. Fast den gesamten Monat Januar 2019 über verharrte die Maternus-Aktie bei geringen Umsätzen auf diesem Kursniveau. Zum Monatswechsel Januar/Februar stieg sie binnen weniger Tage bis auf einen Wert von 1,99 €. Es folgte ein zunächst bis Mitte März 2019 abwärts gerichteter Trend, im Rahmen dessen die Maternus-Aktie bis auf ihren Tiefstkurs des Betrachtungszeitraumes von 1,62 € zurückging. Hiernach erholte sich die Maternus-Aktie sichtlich und schloss das erste Quartal 2019 mit einem Kurs von 2,06 €. Die Kursentwicklung des S-DAX zeigte dagegen das gesamte erste Quartal 2019 einen aufwärts gerichteten Trend mit jedoch zunehmend schwächerer Wachstumsdynamik auf. Er startete mit 9.510,0 Zählern in das Börsenjahr 2019 und beendete das erste Quartal 2019 mit 10.932,3 Punkten, entsprechend eines Kursanstiegs von 14,9 Prozent. Zum 31. März 2019 betrug die Marktkapitalisierung der Maternus-Aktie 43,2 Mio. € (bei unveränderter Aktienanzahl von 20.970.000 Stück).

Aktionärsstruktur

Bei der Aktionärsstruktur der Maternus-Kliniken AG haben sich auch im Geschäftsjahr 2018 keine Veränderungen ergeben. Der Großaktionär, die Cura Kurkliniken Seniorenwohn- und Pflegeheime GmbH (Cura), Hamburg, hält unmittelbar 2,25 Prozent des Grundkapitals der Maternus-Klinken AG. Mittelbar sind dem Mehrheitsaktionär Cura über die von ihr kontrollierte Cura 12. Seniorencentrum GmbH, Hamburg, 79,45 Prozent der Stimmrechte an der Maternus-Kliniken AG zuzurechnen. Zum 31. Dezember 2018 besteht gemäß § 17 AktG ein Abhängigkeitsverhältnis zur Cura Kurkliniken Seniorenwohn- und Pflegeheim GmbH.

Mehrheitsgesellschafterin der Cura ist Sylvia Wohlers de Meie. Ihr sind 17.132.230 Aktien in voller Höhe zuzurechnen.

Daneben hält Sylvia Wohlers de Meie 30.634 Aktien direkt. Derzeit sind dem Vorstand keine weiteren Unternehmen bzw. Investoren bekannt, die mehr als drei Prozent der Stimmrechte an der Maternus-Kliniken AG halten.

Investor Relations

Die Maternus-Kliniken AG informiert ihre Aktionäre und den Kapitalmarkt stets unverzüglich und transparent über relevante Unternehmensereignisse. So erfolgten auch im Berichtsjahr neben den gesetzlichen Pflichtmitteilungen begleitende Corporate News zu der Veröffentlichung der Abschlüsse zum Geschäfts- und Halbjahr. Damit erfüllt die Maternus-Kliniken AG die hohen Transparenzanforderungen, welche sich aus der Notierung der Aktie im Regulierten Markt (General Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse ergeben. Umfassende Informationen über die Gesellschaft stehen auf der Internetseite www.maternus.de/investor-relations zur Verfügung. Neben den Finanzberichten und Unternehmensmitteilungen findet sich dort auch der aktuelle Finanzkalender für das laufende Geschäftsjahr, der Corporate Governance Bericht sowie der Nichtfinanzielle Konzernbericht für die Maternus-Kliniken AG.

Stammdaten

WKN 604400
ISIN DE0006044001
Börsenkürzel MAK
Handelssegment Regulierter Markt (General Standard)
Art der Aktien Auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von jeweils 2,50 €
2018 2017
Grundkapital 52.425.000 € 52.425.000 €
Aktienanzahl 20.970.000 20.970.000
Aktienkurs zu Beginn des Geschäftsjahres* 2,46 € 1,26 €
Aktienkurs zum Ende des Geschäftsjahres* 1,88 € 2,34 €
Prozentuale Veränderung im Jahr -23,6 +85,7
Marktkapitalisierung zum 31.12. 39.423.600 € 48.985.920 €
Jahreshoch* 2,58 € 2,48 €
Jahrestief* 1,81 € 1,17 €

* Kurse XETRA-Handelssystem der Deutsche Börse AG

Finanzkalender 2019

26. Juni Ordentliche Hauptversammlung 2019
14. August Veröffentlichung Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni 2019

Nichtfinanzieller Konzernbericht für das Geschäftsjahr 2018

Über diesen Bericht

Mit dem vorliegenden Bericht veröffentlichen wir zum zweiten Mal einen gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht (NFB) und erfüllen damit die Anforderungen des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes (CSR-RUG) gemäß §§ 289b-e, 315b und c HGB. Falls nicht anders angegeben, beziehen sich die Angaben auf die AG und den Konzern gleichermaßen. Eine Beschreibung des Geschäftsmodells der Maternus-Kliniken AG findet sich auf Seite 26 dieses Geschäftsberichtes. Der Berichtszeitraum für den NFB ist das Geschäftsjahr 2018. Von der Option, sich bei der Erstellung des NFB an allgemeingültigen Rahmenwerken zur Berichterstattung über Nachhaltigkeitsthemen zu orientieren, haben wir keinen Gebrauch gemacht, da sich unsere Nachhaltigkeitsberichterstattung zurzeit noch im Aufbau befindet. Zu einem späteren Zeitpunkt werden wir die Anwendung erneut evaluieren.

Der NFB wurde vom Aufsichtsrat geprüft und am 24. April 2019 verabschiedet.

Bei Aussagen über Mitarbeiter, Kunden, Patienten, Bewohner oder andere Personengruppen wird in diesem Bericht lediglich die männliche Schreibweise verwendet. Dies geschieht ausschließlich aus Gründen der besseren Lesbarkeit, selbstverständlich beziehen sich diese Aussagen auf Geschlechter jeglicher Art.

Nachhaltigkeit bei Maternus

Durch den Betrieb von Pflegeeinrichtungen, Ambulanten Diensten, Betreutem Wohnen und Rehabilitationskliniken verbindet die Maternus-Kliniken AG unternehmerisches Handeln mit dem Dienst an der Gesellschaft. Das Leitbild der nachhaltigen Entwicklung ist für uns Grundlage unseres Handelns. Wir wollen dazu beitragen, gute ökonomische, soziale und ökologische Rahmenbedingungen für die jetzige und die künftigen Generationen zu schaffen. Als börsennotiertes Unternehmen, welches mehrheitlich in Familienbesitz ist, denken wir von jeher langfristig.

Nachhaltigkeit ist bei Maternus integraler Teil des Geschäftsmodells und unterliegt der Verantwortung des Vorstandes. Zur Steuerung und Kontrolle trifft sich das Leitungsgremium, bestehend aus Vorstand, den Regionaldirektoren und den Geschäftsbereichsleitern, in regelmäßigen Abständen. Im Rahmen dieser Sitzungen besprechen sie alle aktuellen Projektstände, Probleme, Herausforderungen und Neuerungen sowie Mitarbeiter- und Qualitätsthemen der einzelnen Regionen bzw. Standorte. Schwerpunktthemen im Berichtsjahr waren die Maßnahmen zur Gewinnung von Auszubildenden sowie der Einsatz von Fremdpersonal. Neben den Sitzungen des Leitungsgremiums findet ebenfalls ein regelmäßiger Austausch der Führungsgremien im Unternehmen statt. Ziel dieser Treffen ist es, Prozesse zu optimieren, die Auslastung zu sichern und zu steigern, die Mitarbeiterzufriedenheit und das Qualitätsniveau auf einem hohen Standard zu halten und zeitnah auf Veränderungen und potenzielle Risiken zu reagieren.

Neben den finanziellen Leistungsindikatoren steuert die Maternus-Kliniken AG ihre unternehmerischen Ziele auch nach nichtfinanziellen Leistungsindikatoren. Bedeutsame steuerungsrelevante nichtfinanzielle Leistungsindikatoren sind die wöchentliche Auslastungsentwicklung in Verbindung mit der Pflegestufen- bzw. Pflegegradverteilung und die Einhaltung von Personalschlüsseln und Fachkraftquoten nach der Vorgabe durch die Kostenträger. Nähere Informationen dazu finden Sie auf Seite 37 dieses Geschäftsberichtes.

Wesentliche Themen

Im Rahmen der erstmaligen Berichterstattung gemäß CSR-RUG im Berichtsjahr 2017 haben wir eine Wesentlichkeitsanalyse durchgeführt. Sie diente dazu, die Themen zu identifizieren, die sowohl für das Verständnis des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses, der Lage als auch für das Verständnis der Auswirkungen der Geschäftstätigkeit auf die nichtfinanziellen Aspekte wesentlich sind.

Mit Unterstützung einer externen Beratungsagentur haben sich der Vorstand sowie die Geschäftsbereichsleiter systematisch mit der Identifizierung der wesentlichen Themen auseinandergesetzt.

Die Bewertung hat fünf Themen aus den Bereichen Arbeitnehmer- und Sozialbelange als wesentlich für die Maternus-Kliniken AG identifiziert. Im Berichtsjahr haben wir die Themen auf Aktualität hin überprüft und kamen zu dem Ergebnis, dass sie weiterhin Bestand haben:

Lebensqualität der Bewohner

Qualität in den Rehabilitationskliniken/Therapiequalität

Mitarbeiterbindung

Gewinnung von Mitarbeitern

Aus- und Weiterbildung

Diese Themen sind für die Geschäftsentwicklung von besonderer strategischer Bedeutung und zeigen auf, wo die Maternus-Kliniken AG Handlungsschwerpunkte setzt.

Darüber hinaus versuchen wir, umweltbewusst zu agieren. In der Maternus-Klinik für Rehabilitation in Bad Oeynhausen haben wir im November 2017 beispielsweise ein Blockheizkraftwerk in Betrieb genommen und sind seitdem autark in der Stromversorgung. Dazu gehört natürlich ebenfalls ein bewusster Einsatz von energiesparenden Leuchtmitteln in unseren Pflegeeinrichtungen und Rehabilitationskliniken.

Auch achten wir bei Renovierungsarbeiten in unserem Unternehmen auf den Einsatz von zum Beispiel umweltverträglichen Farben.

Risiken im Zusammenhang mit nichtfinanziellen Aspekten

Ein zentraler Faktor unseres wertorientierten, verantwortungsbewussten, unternehmerischen Handelns besteht in der Fähigkeit, Risiken zu erfassen und mit geeigneten Maßnahmen zu minimieren sowie sich bietende Chancen zu ergreifen. Um sowohl positive als auch negative Trends kontinuierlich und frühzeitig zu erkennen sowie die Strategie bzw. das operative Handeln darauf einstellen zu können, verfügt die Maternus-Kliniken AG über ein abgestuftes und integriertes Frühwarnsystem als Bestandteil eines umfassenden Risikomanagementsystems. Die Forderung des Gesetzgebers, Risiken durch effiziente Überwachungssysteme voraussehbar zu machen, stellt für die Maternus-Kliniken AG eine zentrale und wertorientierte Aufgabe dar.

Es gibt im Konzern der Maternus-Kliniken AG eine klare Unternehmens- und Führungsstruktur. Bereichsübergreifende Funktionen werden dabei in enger Zusammenarbeit mit den Tochtergesellschaften zentral gesteuert und ausgeführt. Das Risikomanagementsystem ist Bestandteil der Planungs- und Kontrollprozesse. Die Bewertung und Steuerung der Risiken basieren auf einem für den Konzern einheitlichen Prozess der Risikoerkennung und werden vom Vorstand überwacht und maßgeblich gesteuert.

Die Maternus-Kliniken AG hat risikosenkende Maßnahmen implementiert. Bei einer Nettobetrachtung der Risiken wurden keine außergewöhnlichen Risiken identifiziert, die sehr wahrscheinlich schwerwiegende negative Auswirkungen auf die im Gesetz genannten Aspekte haben oder haben werden.

Eine ausführliche Darstellung unseres Risikomanagements findet sich auf Seite 38 des Konzernlageberichtes.

Mitarbeiter

Das Fundament für den Erfolg der Maternus-Kliniken AG und die Zufriedenheit unserer Bewohner und Patienten sind unsere mehr als 2.500 Mitarbeiter. Eine vertrauensvolle Beziehung zu den Mitarbeitern zu pflegen - das ist also nicht nur ethischer Anspruch der Maternus-Kliniken AG, sondern auch Voraussetzung für eine erfolgreiche Zukunft des Unternehmens.

Die Kompetenzen der Mitarbeiter sind gerade vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels in Deutschland ein entscheidender Erfolgsfaktor für die Maternus-Kliniken AG. Knapp 1,1 Millionen Menschen arbeiten in Deutschland in der Altenpflege. Das Bundesministerium für Gesundheit geht aktuell von ca. 25.000 bis 30.000 offenen Stellen aus. 2017 dauerte es durchschnittlich 171 Tage, bis eine freie Stelle besetzt werden konnte. Die Maternus-Kliniken AG betrachtet die Themen Mitarbeiterbindung, Gewinnung von Mitarbeitern und Aus- und Weiterbildung als wesentlich für den Umgang mit diesen Herausforderungen.

Mitarbeiterbindung

Unser Ziel ist es, die Mitarbeiter langfristig an Maternus zu binden. Sie sollen sich dem Unternehmen verbunden fühlen und gern ihrer Aufgabenstellung, der kompetenten Versorgung unserer Bewohner und Patienten, mit Freude nachkommen. Wir begegnen allen Mitarbeitern partnerschaftlich, respektieren ihre Interessen und beziehen sie ins Unternehmensgeschehen ein. Den Erfolg dieses Anspruchs an uns selbst messen wir über die durchschnittliche Betriebszugehörigkeit. Im Jahr 2018 konnten wir diese von 6,4 Jahren (2017) auf 6,5 Jahre verbessern.

Durchschnittliche Konzernzugehörigkeit (in Jahren)

2018 2017
Pflege 6,0 5,9
Reha 8,7 8,2
Holding 7,0 6,7
Recatec 6,5 6,6
Gesamt 6,5 6,4

Ob ein Mitarbeiter langfristig im Unternehmen bleibt, entscheidet sich häufig in den ersten Wochen. Von großer Bedeutsamkeit ist deshalb ein systematischer Einarbeitungsprozess - auf diesem liegt unser Augenmerk. Alle neuen Mitarbeiter werden mithilfe eines Einarbeitungskonzepts - indem sie gerade zu Anfang vor allem zuschauen und lernen - an die Tätigkeiten und die spezifischen Ausprägungen der Pflegeprozesse im Unternehmen herangeführt.

Ein Handbuch mit detaillierten Checklisten und Prozessbeschreibungen dient als zusätzliche Hilfestellung und jederzeit verfügbares Nachschlagemedium. Eine besondere Bedeutung gewinnt auch die Einarbeitung unserer Einrichtungs- und Pflegedienstleitungen, die neben dem Prozedere der Einbearbeitung zum Beispiel auch an Schulungen zur Dienstplangestaltung teilnehmen.

Seit Ende 2017 gibt es ein weiteres Instrument, um neue Mitarbeiter - vom Azubi bis zur Fachkraft - gut im Unternehmen einzubinden: den Welcome Day. Er wurde im Rahmen einer Projektgruppe zum Thema Personalbindung entwickelt. Im Vordergrund der Veranstaltung stehen das Kennenlernen untereinander über die eigene Einrichtung hinaus, das Willkommenheißen und damit die Wertschätzung neuer Kollegen. Durch den Welcome Day sollen Abläufe und Zusammenhänge erklärt und die Vorteile durch die Zugehörigkeit zu einem Konzern dargelegt werden.

Um jungen Fachkräften nach der Ausbildung weiterhin zur Seite zu stehen und sie in ihrer Rolle als Fachkraft zu unterstützen, wurde 2017 das Jungexaminiertenprogramm (JEP) in einer Pflegeeinrichtung am Standort Essen mit zwei Teilnehmern pilotiert. Das Programm begleitet die Teilnehmer über 3 Monate und gewährleistet einen guten Start in das Berufsleben und hilft bei der Eingewöhnung auf dem Wohnbereich. Neben einer Präsenzschulung findet eine weitere Betreuung als digitale Unterstützung via Facebook statt. Inhaltlich werden die Themengebiete Leitbild, Behandlungspflege, Entbürokratisierung, Umgang mit Notfällen, Umgang mit dem Qualitätsmanagement-Handbuch, Umsetzung der Expertenstandards als auch kollegiale Beratung als Methode gemeinsamer Problemlösung behandelt. Aufgrund des Erfolgs dieses Pilotprojektes hat sich die Maternus-Kliniken AG dazu entschlossen, das JEP unternehmensweit auszurollen. Im Berichtsjahr wurde das Konzept noch einmal überarbeitet und optimiert. Bis Mitte 2019 soll das Roll-out des JEP an allen Standorten vollendet sein.

Viele Mitarbeiter wünschen sich flexible Arbeitszeiten. Die Maternus-Kliniken AG geht so weit wie möglich auf die individuellen Wünsche ein. Aktuell werden bei uns über 50 verschiedene Arbeitszeitmodelle praktiziert. Sofern es mit dem Dienstplan vereinbar ist, werden neben unterschiedlichen Wochenarbeitszeiten z. B. auch Präferenzen für bestimmte Tage und Schichten berücksichtigt. In den patientenfernen Abteilungen in den Kliniken haben wir im Berichtsjahr eine weitere Flexibilisierung der Arbeitszeiten wie Einführung von Kernarbeitszeiten bei flexiblen Anfangs- und Endzeiten oder lediglich die Vorgabe von Mindestbesetzungen getestet und ein positives Feedback der Mitarbeiter bekommen. Auch der Übergang in den Ruhestand kann unter Anwendung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes gleitend erfolgen. Mitarbeiter, die eine längerfristige Fortbildung machen, können ihre Stunden reduzieren. So werden beispielsweise bei den Psychotherapeutenfortbildungen die Stunden anerkannt und die Mitarbeiter arbeiten nur noch 4 Tage die Woche.

Beschäftigungsgrad (Mitarbeiter 2018)

Ø Kopfzahl Ø Vollzeitkräfte Beschäftigungsgrad
in Prozent
Pflege 1.583 1.171 74,0
Reha 403 338 83,8
Holding 39 37 95,0
Recatec 568 380 66,9
Gesamt 2.593 1.926 74,3

Auch betriebliche Leistungen sind eine wichtige Voraussetzung für die Zufriedenheit unserer Mitarbeiter. Die einzelnen Standorte ermitteln den Bedarf eigenverantwortlich und stellen die entsprechenden Angebote wie Kita- oder Fahrtkostenzuschüsse bereit. Die Vergütungsbestandteile sind individuell und an die örtlichen Bedingungen angepasst. Teilweise sind sie in Haustarifverträgen, Arbeitgeberrichtlinien oder Betriebsvereinbarungen definiert. Bei Notlagen unterstützen wir unsere Mitarbeiter durch die Gewährung von Mitarbeiterdarlehen.

Um die Mitarbeitergesundheit zu erhalten und zu stärken, gibt es bei Maternus ein Konzept zur Betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF). Übergeordnete Aufgaben wie die Implementierung gesetzlicher Vorgaben, das Aussprechen von Empfehlungen und die Unterstützung bei generellen Fragen sind im betrieblichen Gesundheitsmanagement zentral organisiert. Die einzelnen Maßnahmen hingegen werden dezentral angeboten und umgesetzt. Dies hat den Vorteil, dass die einzelnen Pflegeeinrichtungen und Kliniken ihren individuellen Bedarf ermitteln und den Mitarbeitern an den Standorten ein passendes Angebot an BGF-Maßnahmen unterbreiten können. So gibt es beispielsweise an einigen Standorten Zuschüsse zum Fitnessstudio, Massagegutscheine, Rückenschulungen und Physiotherapie. Darüber hinaus finden in einigen Einrichtungen auch Gesundheitstage für die Mitarbeiter statt, wie beispielsweise am Standort Bad Dürkheim oder im Maternus Senioren- und Pflegezentrum Dresdner Hof in Leipzig. Den Mitarbeitern wird an diesem Tag die Möglichkeit gegeben, ihre Herzgesundheit und die Stressanfälligkeit testen zu lassen. Zusätzlich erhalten sie wertvolle Tipps und Anregungen zur Steigerung der Fitness und zur Reduktion von arbeitsbedingten Stressfaktoren.

Seit 2015 führen wir in allen Pflegeeinrichtungen den Pflegedanktag durch. Ergänzt wird dieser durch die seit 2017 durchgeführte "Freudekampagne". Ziel ist es, die Aufmerksamkeit und die Wertschätzung für Pflegende und ihre Arbeit zu erhöhen. In diesem Rahmen haben wir 2018 eine eigene Landingpage "www.wirpflegenfreude.de" erstellt. Hier konnten aus allen Einrichtungen "Freudemomente" eingesandt werden. Diese "Freudemomente" stellen die positiven Momente der Pflege in den Einrichtungen bewusst in den Vordergrund.

Mit den Mitarbeitern der Kliniken, die mehr als 1 Jahr bei Maternus beschäftigt sind, führen wir jährlich ein Mitarbeiterentwicklungsgespräch. Ablauf und Inhalt dieser strukturierten Gespräche sind im Qualitätsmanagement festgelegt. Neben den klassischen Inhalten der Mitarbeiterentwicklungsgespräche wie beispielsweise Zielvereinbarungen und Weiterbildungen legt die Maternus-Kliniken AG großen Wert auf das persönliche Feedback der Beschäftigten. Ziel dieser Gespräche ist es, dass sowohl der Arbeitgeber seine Erwartungen und Einschätzungen formulieren kann als auch, dass der Mitarbeiter seine Wünsche, Zielvorstellungen und seinen Unterstützungsbedarf äußern kann. So kann eine gemeinsame bestmögliche Verwirklichung der Vorstellungen erreicht werden. Die Ergebnisse dienen als Grundlage für die Erstellung von Entwicklungsperspektiven.

Gewinnung von Mitarbeitern

Unser Ziel ist es, unsere Attraktivität als Arbeitgeber weiter zu steigern, um so im Wettbewerb um Fachkräfte und Auszubildende erfolgreich zu bestehen. Mit zahlreichen Maßnahmen und Aktivitäten wollen wir Menschen von unserem Unternehmen überzeugen und sie als Mitarbeiter oder Auszubildende gewinnen.

Eine wichtige Maßnahme im Jahr 2018 war der Ausbau der Recrutingkanäle und eine stärkere zielgruppengerechte Ansprache. Im Berichtsjahr haben wir unser Augenmerk besonders auf eine intensivere Nutzung von Social-Media-Kanälen gelegt. Über unsere Zentrale in Berlin betreuen wir die unternehmensweiten Facebook-Seiten, präsentieren uns als Arbeitgeber auf Bewertungsportalen und sprechen über soziale Medien direkt potenzielle Mitarbeiter an. Aber auch dezentral an den einzelnen Standorten haben wir die Aktivitäten ausgebaut. So haben wir beispielsweise für jede Einrichtung Ebay-Kleinanzeigen-Accounts erstellt, fast die Hälfte der Einrichtungen hat eigene Facebook-Seiten mit einrichtungsinternen Betreuern und Redakteuren.

Zusätzlich haben wir auf den Einrichtungsseiten der Häuser eigene Karriereseiten angelegt, um hier noch stärker die besonderen Angebote für Arbeitnehmer der Häuser darzustellen. Gleichzeitig kooperieren wir verstärkt mit lokalen Onlinejobportalen. Neben den verstärkten Online-Aktivitäten setzen wir nach wie vor auch auf Printmedien wie Aushänge und Handzettel und nutzen das Instrument "Mitarbeiter werben Mitarbeiter" und "Mitarbeiter werben Azubis". Die Maßnahmen sind erfolgreich - wir haben mehr Bewerbungen sowohl für Fachkräfte als auch für Ausbildungsplätze erhalten.

Beim Recruiting spielt die Gewinnung von Auszubildenden eine zentrale Rolle. Vor dem Hintergrund der Generalisierung der Ausbildung ab 2020 haben wir 2018 eine Azubikampagne aufgesetzt. Mit der Kampagne wollen wir den Ausbildungsberuf "Altenpfleger/in" sowie unser Employer Branding stärken. Gleichzeitig haben wir zur Gewinnung neuer Auszubildender eine neue eigene AzubiLandingpage und eine eigene Werbelinie konzipiert. Mit der Agentur für Arbeit und den Schulen vor Ort haben wir eng kooperiert und Vorträge gehalten, an lokalen Jobmessen und am bundesweiten Boys' Day teilgenommen und uns als Praktikumspartner registriert. Mit dem Ergebnis unserer Maßnahmen sind wir sehr zufrieden. Gegenüber dem Vorjahr konnten wir die Zahl der Auszubildenden um mehr als 20 Prozent auf 157 (Vorjahr 127) steigern.

Neben der Gewinnung ist auch die Betreuung der Auszubildenden und Praktikanten extrem wichtig, um hier die Abbruchquote gering zu halten. Deshalb haben wir 2018 begleitend zur Azubikampagne das Programm der "Praxisbegleiter" initiiert und pilotiert. Dabei werden Wohnbereichsleitungen durch einen Trainer zu Praxisbegleitern geschult, um in der Lage zu sein, neue Azubis und Praktikanten zu betreuen und anzuleiten, zusätzlich zum ausgebildeten Praxisanleiter vor Ort.

Um die Attraktivität der Maternus-Klinik für Assistenzärzte zu steigern, versuchen wir möglichst viele Weiterbildungsermächtigungen anzubieten. Das ermöglicht Assistenzärzten, ihre Ausbildung bei Maternus zu absolvieren. Derzeit verfügt die Klinik über sechs verschiedenen Weiterbildungsmöglichkeiten zur Erlangung eines Facharztes oder einer Zusatzbezeichnung; die Weiterbildungszeiten schwanken zwischen 12 und 24 Monate je nach Weiterbildung.

In der Vergangenheit haben wir mit Vermittlern und staatlichen Stellen zusammengearbeitet, um gezielt Fachkräfte aus dem Ausland als Mitarbeiter zu gewinnen. Diese Maßnahmen haben sich in der Praxis nicht bewährt, weil wir die Erfahrung gemacht haben, dass der Integrationsprozess sehr aufwändig ist, der Erfolg solcher Programme stark vom Coach abhängt und dass es sehr schwer ist, die Mitarbeiter nach der Anerkennung zu halten.

Kooperation mit dem St. Johannes Stift

Ausländische Pflegekräfte benötigen eine staatliche Anerkennung, um in Deutschland arbeiten zu dürfen. Um diese Anerkennung zu erlangen, müssen sie eine sogenannte Kenntnisprüfung absolvieren. Für unsere ausländischen Mitarbeiter, die noch keine solche Anerkennung haben, hat die Maternus-Klink eine Kooperation mit dem St. Johannes Stift in Paderborn geschlossen. In der zugehörigen Krankenpflegeschule absolvieren die Teilnehmer einen Vorbereitungskurs für die Kenntnisprüfung im Ausbildungsberuf Gesundheits- und Krankenpflege. Die für diesen Kurs aufkommenden Kosten werden von der Maternus-Klinik als Arbeitgeber übernommen. Der Vorbereitungskurs umfasst ca. 9 Wochen, davon 6 Wochen Theorie und 3 Wochen Praktikum. Das Praktikum kann im eigenen Hause abgeleistet werden. Im Theorieblock lernen die Teilnehmer alle wesentlichen Punkte, um die Kenntnisprüfung zu bestehen. Unsere Mitarbeiter werden für die Theorieblöcke bezahlt und von der Arbeit freigestellt.

Aus- und Weiterbildung

Bei der Maternus-Kliniken AG stellt die Ausbildung von Nachwuchskräften eine der zentralen Säulen des Personalmanagements dar. Denn der Bedarf an Pflegemitarbeitern steigt durch die zunehmende Lebenserwartung der Menschen weiter. Um die Pflege sicherzustellen, muss die Zahl der Pflegekräfte einer Studie vom Institut der deutschen Wirtschaft in Berlin zufolge bis 2035 deutschlandweit um gut 44 Prozent steigen. Deshalb hat gerade die Ausbildung von Pflegefachkräften bei uns einen hohen Stellenwert.

Wir haben uns das Ziel gesetzt, einen optimalen Qualifizierungsgrad unserer Mitarbeiter zu erreichen. Das heißt, die Mitarbeiter sollen speziell für die besonderen Anforderungen ihrer Tätigkeit aus- und weitergebildet werden. Um dieses Ziel zu erreichen, stellen wir für den Pflegebereich jedes Jahr ein Seminarprogramm zusammen. Der Seminarkatalog beinhaltet Schulungen, die exklusiv für die Mitarbeiter der Unternehmensgruppe angeboten und die durch eigene sowie externe Dozenten erbracht werden. Das Seminarprogramm unterteilt sich in Pflegeseminare, Rechtsseminare, Führungsseminare und Bedarfsschulungen und richtet sich damit an Mitarbeiter und Führungskräfte der unterschiedlichen Pflegeeinrichtungen. Auf Grund der wachsenden Zahl ausländischer Fachkräfte wurde 2018 erstmals das Seminar

"Interkulturelle Kommunikation im Beruf" im Angebot mit aufgenommen. Die Seminare dienen neben dem Wissenserwerb dazu, sich mit Kollegen aus der Region auszutauschen und von ihren Erfahrungen zu profitieren. 2018 nahmen 91 (Vorjahr: 114) Mitarbeiter am zentralen Seminarprogramm teil und belegten insgesamt 109 (Vorjahr: 142) Seminare. Dieser Rückgang ist organisatorischer Natur, es handelt sich um reine Standardschwankungen. Die Qualität unseres Fort- und Weiterbildungsprogrammes überprüfen wir regelmäßig durch eine Befragung der Teilnehmer. Das durchschnittliche Ergebnis nach Schulnoten von 1,3 kann sich sehen lassen.

Ferner besteht die Möglichkeit, externe Weiterbildungsmaßnahmen zu besuchen. Hier stellen wir die Mitarbeiter fast ausschließlich unter voller Lohnfortzahlung frei und übernehmen vollständig die Kosten der Maßnahme.

Neben dem zentralen Fort- und Weiterbildungsprogramm bieten die einzelnen Standorte zusätzlich Fachseminare an. Diese fachlichen Weiterbildungen vor Ort werden durch die regionalen Qualitätsmanagementbeauftragten (rQMB) durchgeführt. Primär schulen die rQMB jährlich die seit der Pflegereform verpflichtenden sogenannten Expertenstandards. Die Expertenstandards werden vom Deutschen Netzwerk für Qualitätssicherung in der Pflege (DNQP) in Kooperation mit dem Deutschen Pflegerat und mit finanzieller Förderung des Bundesministeriums für Gesundheit entwickelt und definieren die Qualitätsstandards in der Pflege.

Die sieben nationalen Expertenstandards umfassen beispielsweise die Sturzprophylaxe und das Schmerzmanagement sowie die Förderung und Erhaltung der Mobilität. In den Schulungen werden neue und bewährte Inhalte der einzelnen Expertenstandards verständlich präsentiert und um Tipps für die tägliche Arbeit ergänzt. Zusätzlich zu den Expertenstandards schult der rQMB die Mitarbeiter nach individuellem Bedarf zu einzelnen Themen.

Der optimale Qualifizierungsgrad der Mitarbeiter wird selbstverständlich auch in den Reha-Kliniken angestrebt. Deshalb führen wir abteilungsbezogene, zentrale und externe Schulungen in den Kliniken durch. Im Rahmen einer Jahresplanung werden die zentral geplanten Schulungen zusammengestellt und im Intranet für alle Mitarbeiter veröffentlicht. An den 15 zentral geplanten Schulungen haben im Berichtsjahr 2.554 Mitarbeiter teilgenommen, was einer Teilnahmequote von 68,4 Prozent entspricht. Die abteilungsbezogenen Schulungen werden in den Bereichen Pflege, Therapie und ärztlicher Dienst angeboten. Die externen Schulungen orientieren sich an den für den Klinikbetrieb notwendigen Qualifikationen und an dem Bedarf, der sich aus den Mitarbeitergesprächen ergeben hat.

Das Nachwuchsprogramm für Führungskräfte der Maternus-Kliniken AG besteht seit 2012 und verfolgt das Ziel, Leitungs- und Führungspotentiale im Unternehmen zu entdecken und zu fördern. Die Teilnahme am internen Nachwuchsprogramm ermöglicht den Mitarbeitern der Maternus-Kliniken AG ihre Führungskompetenzen auszubauen und bietet ihnen nach erfolgreicher Absolvierung Aufstiegsmöglichkeiten innerhalb des Unternehmens. Dies führt dazu, dass unter den Absolventen des Nachwuchsprogrammes eine niedrigere Fluktuationsrate herrscht als im Unternehmensdurchschnitt. Seit der Einführung haben insgesamt 39 Mitarbeiter das Programm erfolgreich absolviert. 61,5 Prozent der Absolventen sind immer noch im Unternehmen, insgesamt 53,8 Prozent der Absolventen sind mittlerweile in einer Führungsposition tätig. Dies führt zu einer höheren Betriebszugehörigkeit der Absolventen von 8,5 Jahren im Vergleich zur durchschnittlichen Betriebszugehörigkeit von 6,5 Jahren, was für die Maternus-Kliniken AG ein schöner Erfolg ist.

Unsere 2016 gegründete eigene Weiterbildungsgesellschaft "Bildung in der Pflege GmbH" (BidP) wurde 2017 erfolgreich nach dem Qualitätsstandard ISO 19001 zertifiziert. Zunächst als Pilotprojet in der Region Süd gestartet, werden nun auch in anderen Regionen Weiterbildungen der BidP in unseren Einrichtungen angeboten. Im vergangenen Jahr haben über die BidP 15 Teilnehmer ihre Wohnbereichsleiter-Kurse und vier Teilnehmer die Gerontopsychiatrischen-Fachkräfte-Weiterbildungen erfolgreich abgeschlossen. In den kommenden Jahren wird das Projekt weiter ausgebaut.

Mit dem im Jahr 2017 pilotierten Quereinsteigerprogramm haben wir im Berichtsjahr aus Kapazitätsgründen pausiert. Um das Programm erfolgreich an unseren Standorten zu etablieren, wollen wir es 2019 weiterentwickeln und verändern.

Qualität

Unser Qualitätsanspruch an unsere Pflegeeinrichtungen und Rehabilitationskliniken ist hoch. Deshalb streben wir nach einer kontinuierlichen Verbesserung unserer Prozesse und Dienstleistungen. Das Qualitätsmanagement im Unternehmen schafft die notwendigen Rahmenbedingungen, um heute und morgen optimale Leistungen zu erbringen. Gleichzeitig ist die Gewährleistung, eine qualitativ hochwertige Pflege und Betreuung unserer Bewohner und Patienten, der Leitgedanke unserer täglichen Arbeit.

Lebensqualität der Bewohner und Pflegequalität in unseren Seniorencentren

Für uns steht die Sicherheit und Fürsorge für Bewohner und Kunden an erster Stelle. Das Selbstverständnis und den ethischen Anspruch an die eigene Arbeit haben wir in unserem Pflegeleitbild dokumentiert.

Unser Ziel ist es, die Lebensqualität der Bewohner in den Pflegeeinrichtungen, den Gästen unserer Tagespflege und der Kunden des ambulanten Pflegedienstes kontinuierlich zu verbessern. Dafür haben wir ein Zentrales Qualitätsmanagement im Unternehmen implementiert. Dieses steuert von Berlin aus alle übergeordneten Aufgaben, entwickelt neue - an die Anforderungen des MDK angepasste Qualitätsindikatoren, konzipiert Handbücher und ist für die regionalen Qualitätsbeauftragten (rQMB) und einrichtungsinternen Qualitätsbeauftragten (eQB) Ansprechpartner und Ratgeber. Einmal im Quartal treffen sich alle regionalen Qualitätsbeauftragten des Konzerns, um sich auszutauschen und voneinander zu lernen. Um den Austausch zu stärken und noch aktueller auf Fragestellungen eingehen zu können, führen wir seit Ende 2018 einmal wöchentlich eine Telefonkonferenz durch. Des Weiteren führen die rQMBs in den Regionen pro Quartal regionale Qualitätszirkel für die Pflegedienstleitungen und ggf. den eQBs durch. Hier findet ein reger Austausch zu verschieden Themen statt, welcher die Region, aber auch Themen, die weit über die Region hinausreichen können, betrifft.

Unser Pflegeleitbild

Wir begegnen jedem Bewohner aufgrund seiner Einzigartigkeit mit Respekt und Würde - unabhängig von seiner persönlichen Einstellung, seiner geschlechtlichen Identität, seiner Sexualität sowie seinem Glauben und seiner Herkunft.

Uns ist Pflege als Beitrag für ein selbstbestimmtes zufriedenes Altern wichtig. Wir nehmen die Vorstellungen und Bedürfnisse unserer Bewohner als handlungsleitend für unsere pflegerische Dienstleistung an.

Die Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen ist die Grundlage unseres pflegerischen Handelns. Darüber hinaus orientieren wir uns an den Erkenntnissen aus evidenzbasiertem pflegefachlichem Wissen.

Wir erbringen professionelle Pflege und Betreuung in einer wohnlichen Atmosphäre, individuell an der Biografie unserer Bewohner orientiert und durch Bezugspflege organisiert.

Durch eine respektvolle, effektive und konstruktive Kommunikation, Kooperation und Koordination aller Berufsgruppen erfahren unsere Bewohner eine optimale Unterstützung.

Wir sind bestrebt, den Qualitätsansprüchen unserer internen und externen Kunden gerecht zu werden.

Wir begleiten unsere Bewohner und ihre Angehörigen würde- und respektvoll in jeder Lebensphase bis zum Abschied.

Wir haben Voraussetzungen geschaffen, die Dienstleistungen nach neuesten pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen zu erbringen, kontinuierlich zu überprüfen und zu verbessern.

Wir geben jedem Bewohner, wenn nötig, eine orientierende Struktur und leisten Unterstützung im Alltag, um die bestmögliche Lebensqualität zu gewährleisten.

Den Pflegeprozess sowie die Qualitätsentwicklung verstehen wir als dynamische und sich stets weiterentwickelnde Prozesse.

Unser Handeln stellen wir transparent dar.

Die Lebensqualität der Bewohner wird nicht nur von der medizinischen Versorgung und der Befriedigung von Grundbedürfnissen geprägt. Sie hängt auch ab von Gesundheit und Wohlbefinden, Selbstständigkeit und Sinngebung, Sicherheit, Teilhabe und Beschäftigung, Würde und Respekt, Mitwirkung und Information. Diese Lebensqualität, gebündelt mit einer optimalen Pflegequalität, ist für uns wesentlich und führt zu zufriedenen Bewohnern und Kunden.

Aber wie misst man die Lebensqualität? Wir erheben dafür zahlreiche Indikatoren. Im Bereich der Pflege sind dies z. B. die Anzahl der freiheitseinschränkenden Maßnahmen, der Anteil der Bewohner, welche an Schmerzen gelitten haben oder die Anzahl der Bewohner mit festgestelltem Optimierungsbedarf im Bereich der pflegerischen Versorgung. Diese und weitere Indikatoren werden monatlich erhoben, ausgewertet. und dokumentiert. Diese monatlichen Qualitätsberichte sind für uns ein wichtiges Instrument und werden kontinuierlich weiterentwickelt. Im Jahr 2017 wurde beispielsweise ein Ampelsystem eingeführt, so dass die monatlichen Qualitätsberichte gleichzeitig als Frühwarnsystem fungieren: Veränderungen sind klar ersichtlich und ermöglichen direkte Reaktionen. 2018 haben wir den Schwerpunkt auf die kennzahlengestützte Bewertung der Pflegephänomene gelegt. Die rQMBs haben das Bewusstsein der Pflegekräfte für bestimmte Schwerpunkte gestärkt und gezielte, teils proaktive Maßnahmen in den Einrichtungen eingeleitet. So haben sich FEM (freiheitsentziehende) - Maßnahmen in einigen Regionen so stark reduziert, dass von Null-Maßnahmen ausgegangen werden kann. Ein sach- und fachgerechter Umgang mit "Schmerzpatienten" auf Grundlage der Expertenstandards und des Kennzahlenreports hat ebenfalls zur Senkung der "Schmerzfälle" geführt.

Einmal jährlich werden alle Einrichtungen der vollstationären Pflege und der ambulanten Pflegedienste bezüglich der Ergebnis- und Lebensqualität auditiert. Auch 2018 haben wir dies wieder in allen Einrichtungen vollzogen. Inhaltlich orientiert sich das Audit an den Anforderungen des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherungen (MDK). Die Bewertung ermöglicht ein internes Benchmarking der Einrichtungen. Durch diesen Vergleich der Einrichtungen miteinander und den Abgleich von Entwicklungstendenzen der jeweiligen Standorte können ergebnisorientierte Maßnahmen abgeleitet werden. Das Audit wird zusätzlich vom Qualitätsmanagement genutzt, um die zentrale und regionale Unterstützung durch Mitarbeiter des Qualitätsmanagements zu koordinieren. Standorte, an denen Schwachstellen identifiziert wurden, erhalten eine intensive Betreuung und konkrete Handlungsanweisungen zur Behebung der Schwachstellen und zur Ausschöpfung von Verbesserungspotentialen. Verbesserungsmaßnahmen werden vom regionalen Qualitätsmanagementbeauftragten durchgeführt, nachgehalten und in Form eines Statusberichtes schriftlich festgehalten. Zusätzlich wird die Beseitigung der Schwachstellen vom Regionalleiter überwacht und kontrolliert. Aus dem so identifizierten pflegefachlichen Schulungsbedarf konnten im vergangenen Jahr zusätzliche Schulungsschwerpunkte entwickelt und mit den Mitarbeitern umgesetzt werden, z. B. zum Umgang mit Schmerzpatienten. Diese Schulungen werden jetzt im zentralen Fortbildungskatalog berücksichtigt. Alle Maßnahmen wurden von den Einrichtungen umgesetzt und entsprechende Schulungen durchgeführt. Im Ergebnis führte dies dazu, dass Defizite erfolgreich beseitigt werden konnten. 2018 haben wir bereits mit einer Neukonzipierung und Überarbeitung der Audits begonnen, um für die Umstellung auf die indikatorengestützte Pflegequalitätsbewertung gerüstet zu sein.

So wurde bereits in 2018 die Planung für die Fortbildungstermine für das Jahr 2019 in Gänze geplant. In einem ersten Schritt werden alle Mitarbeiter/innen des ZQM ein Tagesseminar in Form einer Einführung in das Thema absolvieren. Das zweite Seminar dient dann als Vertiefungsseminar. Im Anschluss werden durch die rQMBs die Multiplikatoren in den Einrichtungen ausgebildet. In der Regel wird es sich dabei um die Pflegedienstleitungen handeln. Das alles wird im 1. Quartal 2019 abgeschlossen. Im 2. Quartal 2019 wird die Gelegenheit bestehen, vertiefende Übungen und weitere Fortbildungsmaßnahmen in den Einrichtungen durchzuführen. So wollen wir sicherstellen, dass bereits ein frühzeitiges Bewusstsein in allen Einrichtungen für das neue Begutachtungssystem entwickelt wird. Im 3. Quartal 2019 wird der neue indikatorengestützte Kennzahlenreport abschließend getestet und im 4. Quartal 2019 freigegeben.

Mehr Zeit für die Pflege haben wir durch die Umstellung der Pflegedokumentation auf das sogenannte Strukturmodell gewonnen. Der Dokumentationsaufwand wird reduziert, ohne fachliche Qualitätsstandards zu vernachlässigen.

2018 wurde dieser Schritt in allen Einrichtungen abgeschlossen, Das positive Ergebnis: Die Pflegedokumentation ist jetzt wesentlich genauer und handlungsleitender formuliert und ist zudem aktueller als zuvor.

Qualität in den Rehabilitationskliniken und Therapiequalität

Qualität umfasst für die Maternus-Kliniken AG sowohl die eigentliche Therapiequalität in den Rehabilitationskliniken als auch die Dienstleistungsqualität, die zu Kundenzufriedenheit führt. Dieses Selbstverständnis haben die Rehabilitationskliniken in einer Rehabilitationsleitlinie definiert. Sie ist uns Anspruch und Ansporn zugleich.

Unsere Rehabilitationsleitlinie

Wir sind eine leistungsstarke Nachsorgeklinik und ein Teil eines großen Konzerns im Gesundheitswesen. Als überregionaler interdisziplinärer Leistungserbringer zeichnen wir uns als verlässlicher und etablierter Geschäftspartner zu Entwicklungsthemen des Gesundheitsmarktes und zur Arbeitsmarktpolitik aus.

Wir nehmen unsere Patienten als Kunden und aktive Gesundheitspartner wahr. Wir stimmen gemeinsam mit dem Patienten ein Behandlungsprogramm ab, das auf dem persönlichen Lebenshintergrund und den daraus resultierenden Rehabilitationszielen des Patienten aufgebaut ist. Im Rahmen der Behandlung wird damit ein Gewinn an Selbstständigkeit und Teilhabe angestrebt, der sicherstellt, dass der Patient am beruflichen, gesellschaftlichen und familiären Leben im erwarteten Maße teilhaben kann.

Das Wohl der Patienten ist unser oberstes Ziel. Deshalb gestalten alle Mitarbeiter gemeinsam eine transparente und respektvolle Zusammenarbeit. Unsere Mitarbeiter erhalten persönliche Entwicklungs- und Gestaltungsmöglichkeiten, um eine optimale, patientenorientierte Behandlung sicherzustellen.

Als traditionsreiches großes Zentrum für Rehabilitation mit gelebter interdisziplinärer Zusammenarbeit, stehen wir für innovative und wissenschaftlich basierte Behandlungskonzepte in Verbindung mit einem attraktiven Preis-/Leistungsverhältnis.

Ökonomische Ziele, wie der Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit, sollen mit sozialen und ökologischen Aspekten in Einklang gebracht werden, um über diesen Weg das Unternehmen und die Arbeitsplätze dauerhaft zu erhalten. Durch Einhaltung des gemeinsamen Mitarbeiterkodexes beteiligen sich die Mitarbeiter aktiv am Ziel der langfristigen Kundenbindung.

Dabei haben wir uns das Ziel gesetzt, die Qualität in unseren Rehabilitationskliniken kontinuierlich zu steigern. Ob uns das gelingt, überprüfen wir regelmäßig anhand der Therapiequalitätskennziffern der Deutschen Rentenversicherung (DRV) sowie der externen Beschwerdequote. Die DRV erhebt im Rahmen regelmäßiger Datenerfassungen Strukturdaten der Rehabilitationskliniken, führt Patientenbefragungen zur Behandlungszufriedenheit und zur Bewertung der Ergebnisqualität sowie Einzelfallbegutachtungen zur Analyse der Prozessqualität durch. Die DRV analysiert diese Daten bezüglich der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität und meldet die Ergebnisse in Form von vergleichenden Berichten an die Kliniken zurück. Die Ergebnisse der DRV-Berichte werden in den Leitungssitzungen vorgestellt, Maßnahmen abgeleitet und in das Therapiesystem übernommen. So haben wir beispielsweise im Juli 2018 die Therapie umstrukturiert. Die Vorgaben der DRV Bund für die Reha-Therapie-Standards werden seitdem durch die Therapieplanung kontrolliert, gesteuert und umgesetzt. Die verschiedenen Erkrankungen benötigen unterschiedliche Therapien und Einheiten, welche durch die Therapieplanung strukturiert verplant werden. Darüber hinaus haben wir zwei zusätzliche evidenzbasierte Therapiemodelle zur Behandlung von Rückenschmerzen in unser Therapieangebot integriert. Unsere Rehabilitationskliniken orientieren sich an aktuellen medizinisch-wissenschaftlichen Standards und unterliegen einem strukturierten Qualitäts- und Risikomanagement. 2018 wurden sie nach DIN EN ISO 9001:2015 und nach den Leitsätzen der DEGEMED 5.0 erfolgreich extern rezertifiziert. Neben dem externen Audit werden jährlich wechselnd in den verschiedenen Klinikbereichen interne Audits durchgeführt. Durch die regelmäßige Durchführung stellen wir sicher, dass in einem 3-Jahres-Zyklus alle Bestandteile des Qualitätsmanagementsystems geprüft wurden. Die Durchführung und Inhalte der internen Audits entsprechen den Vorgaben und Anforderungen der externen Audits. Auch die internen Audits werden ausgewertet, evaluiert und Verbesserungsmaßnahmen abgeleitet.

Ob unsere Maßnahmen erfolgreich sind, überprüfen wir regelmäßig anhand von Patientenbefragungen zur Therapiequalität und -zufriedenheit. In Gesprächen mit dem Patienten werden der aktuelle Stand der Therapien und die Zielerfüllung besprochen. Diese kontinuierlichen Rückmeldungen werden in den monatlichen Leitungssitzungen intensiv thematisiert, wodurch wir die therapeutischen Leistungen besser steuern können. Auch im Jahr 2018 wurden die durch die Kostenträger vorgegebenen Zielwerte der Reha-Therapiestandards für die betroffenen Patienten wieder erfüllt.

Die Qualität unserer Rehabilitationskliniken überprüfen wir, wie schon erwähnt, mit der externen Beschwerdequote. Externe Beschwerden sind Beschwerden, die durch die verschiedenen Kostenträger der Maternus-Kliniken AG gemeldet wurden. Der DRV-Bund gibt allen Kliniken eine maximale Beschwerdequote von 1,0 Prozent vor. 2018 konnten wie diese erneut senken - sie lag bei 0,45 Prozent (Vorjahr: 0,62 Prozent).

Ein Grund für diesen Rückgang ist sicherlich unser internes Beschwerdemanagement. Denn durch das interne Beschwerdemanagement gehen wir bereits während des Klinikaufenthalts auf individuelle Fragen, Meinungen und Probleme ein und lösen sie. Somit wird seitens der Patienten auf eine externe Einbeziehung weitestgehend verzichtet. Zur Erhebung werden Patientenfragebögen genutzt. Jeder Patient der Rehabilitationskliniken erhält während seines Aufenthaltes einen Fragebogen. Die Gesamtbewertung nach dem Schulnotensystem konnte 2018 von 2,06 im Vorjahr auf 2,00 gesteigert werden. Die Einzelbewertungen schwanken zwischen 1,57 und 2,40. Zusätzlichen bieten wir den Patienten und Gästen bereits während ihres Aufenthaltes die Möglichkeit, direkt vor Ort ihre Wünsche, Anregungen und Kritikpunkte mitzuteilen, so dass diese unverzüglich umgesetzt bzw. abgestellt werden können und eine gemeinsame Lösung im Sinne des Patienten gefunden wird. Die Kliniken bieten dafür tägliche Sprechstunden und wöchentliche Foren oder Veranstaltungen z.B.: "Der Patient hat das Wort" an. Im Jahr 2018 haben 328 Patienten das Angebot der Patientensprechstunde in Anspruch genommen. Bezogen auf die Belegungstage entspricht dies einer Meldequote von 0,21 Prozent.

Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2018

A. GRUNDLAGEN DES KONZERNS

Unternehmenssituation und Rahmenbedingungen

Die Maternus-Gruppe mit Sitz in Berlin konzentriert sich im Bereich des deutschen Gesundheitsmarktes auf den Betrieb von Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen, Betreutem Wohnen, Rehabilitationskliniken sowie ergänzende Dienstleistungen. Neben den bestehenden Hausnotrufdiensten in Köln, Eifel und Ruhrgebiet wird das Angebot für betagte Menschen in den genannten Regionen auch durch jeweils einen häuslichen Pflegedienst vervollständigt. Damit reagiert unsere Gruppe auf das gestiegene Bedürfnis älterer Menschen nach Sicherheit sowie qualifizierter Unterstützung in den eigenen vier Wänden. Unser Bestreben ist es dabei, Senioren zu unterstützen, die in ihrem sozialen Umfeld bleiben möchten, aber aufgrund des hohen Alters oder bestehender Erkrankungen bereits auf erste Pflege und weitere Hilfestellungen angewiesen sind.

Konzernstruktur

Der Maternus-Konzern verfügt mit 23 Einrichtungen zum Stichtag 31. Dezember 2018 über eine Gesamtkapazität von insgesamt 3.767 Betten.

In 21 Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen stehen nominell 2.977 Betten (Vorjahr: 3.092 Betten) zur Verfügung. Die Reduzierung der Kapazität ist auf die Umsetzung der Einzelzimmervorgaben des Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG) in Nordrhein-Westfalen zum 1. August 2018 zurückzuführen.

Zum Segment Rehabilitation gehören zwei Kliniken mit 790 Betten (Vorjahr: 965 Betten). Zum Beginn des Geschäftsjahres 2018 erfolgte in beiden Rehabilitationskliniken eine Überprüfung der vorhandenen Kapazitäten anhand der aktuellen Raum- und Bettenstruktur.

Die hauswirtschaftlichen und technischen Dienstleistungen in den Bereichen Reinigung, Wäscherei, Catering und Technik werden seit Ende 2008 regional von vier Maternus-ReCaTec-Gesellschaften erbracht. Eine fünfte ReCaTec-Gesellschaft am Standort Bad Oeynhausen erbringt für die Maternus-Klinik für Rehabilitation hauswirtschaftliche Leistungen.

Aktuell hält die Cura Unternehmensgruppe rund 81,7 Prozent der Aktienanteile der Maternus-Kliniken AG, 18,3 Prozent befinden sich im Streubesitz. Mehrheitsgesellschafterin der Cura Kurkliniken Seniorenwohn- und Pflegeheime GmbH, Hamburg, ist Frau Sylvia Wohlers de Meie.

Unternehmensziele

Maternus verfügt über eine strukturelle Plattform, um mittelfristig zusammen mit der Cura Unternehmensgruppe weiteres Wachstum zu generieren und die hierfür notwendigen Managementkapazitäten vorzuhalten.

In der aktuellen Unternehmenssituation stehen aber zunächst die Optimierung und das organische Wachstum an bestehenden Standorten im Vordergrund. Daneben wird ein weiterer Ausbau der gesamten Leistungsangebote (Kurz- und Tagespflege) sowie von vorgelagerten Versorgungsangeboten erfolgen. Maternus trägt hiermit der aktuellen Politik im Gesundheitswesen sowie der Gesetzgebung in verstärktem Maße Rechnung, die häusliche und ambulante Pflege in Deutschland weiter zu stärken.

Eine dauerhafte Gewinnung und Bindung von Fachkräften mit dem Ziel, den Arbeitsplatz gegenüber Mitbewerbern deutlich attraktiver zu gestalten und hierdurch den Anteil der Fremdarbeit und Fluktuation im Konzern zu reduzieren, stehen dabei im Vordergrund. Eine klare Kommunikation unserer speziellen Pflegeangebote bzw. unserer Alleinstellungsmerkmale gegenüber dem Wettbewerb ist hierbei wichtig.

Der Austausch medizinischer und pflegerischer Konzepte ermöglicht uns in beiden Segmenten eine bedarfsspezifische, qualitativ hochwertige Versorgung alter und betagter Menschen.

Durch den verstärkten Ausbau von Pflegeeinrichtungen zu Komplexstandorten mit Betreutem Wohnen, aber auch ambulanten Pflegediensten und zusätzlichen Leistungen wie Hausnotrufdiensten soll das Leistungsangebot von Maternus weiter verbessert und kontinuierlich ausgebaut werden. Am Pflegestandort Köln ist dies bereits erfolgt und dient als Muster für einen weiteren Ausbau in Nordrhein-Westfalen als auch den neuen Bundesländern.

Die Neu- und Nachverhandlung bestehender Mietverträge dient dem Ziel, unseren Kunden weiterhin attraktive und damit auch konkurrenzfähige Pflegesätze anbieten zu können. Die Mietkonditionen sind hierbei anders als in der Vergangenheit an die Strukturen der Investitionskostenvergütungen mit den Kostenträgern zu koppeln.

Strategie

Integraler Bestandteil unseres unternehmerischen Handelns ist die Leistungsqualität, sie bildet die Basis für unsere Aktivitäten in der Pflege und Rehabilitation.

Als integrierter Pflegeanbieter verfolgen wir die Strategie der horizontalen und vertikalen Differenzierung. Dabei setzen wir innerhalb unseres Pflegeangebotes Schwerpunkte, wie beispielsweise auf Demenz, Diabetes, Krankenhausnachsorge und Palliativpflege. Mit einem Ausbau der vorgelagerten Versorgungsformen, insbesondere Betreutes Wohnen, ambulante Dienstleistungen sowie Hausnotrufdienste, wurde unser Betreuungsspektrum erweitert und eine systematische Kundenbindung erreicht.

Im Bereich der Rehabilitationskliniken steht die Erweiterung der medizinischen Kompetenz zur Standort- und Auslastungssicherung im Vordergrund. Zielsetzung ist ein verstärkter Kompetenzaufbau, die Sanierung der Infrastruktur und Aktivierung des Zuweisermanagements in der Klinik.

Mitarbeiter

Im Geschäftsjahr 2018 beschäftigte der Maternus-Konzern durchschnittlich 1.926 Vollzeitkräfte nach 1.949 Vollzeitkräften im Vorjahr. Dem Segment Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen gehörten 1.511 Vollzeitkräfte (Vorjahr: 1.522 Vollzeitkräfte) und dem Segment Rehabilitation 411 Vollzeitkräfte (Vorjahr: 420 Vollzeitkräfte) an. Im Segment Sonstige/Maternus-Kliniken AG waren im Berichtsjahr 2018 durchschnittlich vier Vollzeitkräfte (Vorjahr: sechs Vollzeitkräfte) beschäftigt.

Entwicklung Mitarbeiteranzahl (Vollzeitkräfte) in den letzten 4 Jahren:

GJ Konzern Segment Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen Segment Rehabilitation Segment Maternus AG
2015 1.890 1.462 419 9
2016 1.910 1.499 405 6
2017 1.949 1.522 420 6
2018 1.926 1.511 411 4

B. WIRTSCHAFTSBERICHT

Markt- und Wettbewerbsumfeld

Allgemeine wirtschaftliche Lage - Konjunkturelles Umfeld

In 2018 konnte die deutsche Wirtschaft das neunte Jahr in Folge ihre Leistung steigern, wenn auch mit verringerter Wachstumsdynamik. So nahm das deutsche Bruttoinlandsprodukt (BIP) um 1,5 Prozent zu, nachdem es in den beiden Vorjahren mit jeweils +2,2 Prozent kräftiger zugelegt hatte. Dennoch wurde damit der langfristige Durchschnittswert der letzten 10 Jahre von 1,2 Prozent übertroffen. Erbracht wurde diese Wirtschaftsleistung von insgesamt 44,8 Millionen Erwerbstätigen, was einen neuen Rekordwert seit der Wiedervereinigung darstellt. Gegenüber dem Vorjahr entspricht dies einer Steigerung um 1,3 Prozent, hierfür verantwortlich ist erneut die Ausweitung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung.

Die Jahresteuerungsrate fiel in 2018 mit +1,9 Prozent etwas höher aus als im Vorjahr (+1,8 Prozent). Hierfür waren vorrangig gestiegene Energiepreise (+4,9 Prozent) verantwortlich, insbesondere leichtes Heizöl verteuerte sich kräftig (+21,7 Prozent). Auch die Preise für Nahrungsmittel legten um 2,5 Prozent zu, was alle Gütergruppen betraf. Die höchsten Preissteigerungen entfielen auf Speisefette und -öle (+7,4 Prozent) sowie Molkereiprodukte und Eier (+5,3 Prozent).

Die Deutsche Bundesbank geht für das laufende Jahr 2019 von einer weiteren Zunahme des deutschen BIP um 1,6 Prozent (kalenderbereinigt) aus, auch 2020 soll diese Wachstumsrate bestehen bleiben. Gestützt wird das Wachstum durch die kräftige Binnenkonjunktur. Der private Konsum profitiert von den Lohnsteigerungen in Folge der zunehmenden Engpässe am Arbeitsmarkt für qualifizierte Fachkräfte und der expansiven Geldpolitik. Jedoch betonte die Bundesbank, dass für diesen Ausblick aktuell die Abwärtsrisiken dominieren.

Branchenbetrachtung

Die Maternus-Kliniken AG ist mit den von ihr durch Tochterunternehmen betriebenen Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen sowie Rehabilitationskliniken in einem kontinuierlich wachsenden deutschen Gesundheitsmarkt tätig. Die Entwicklung im für das Unternehmen relevanten Marktumfeld, welches den Gesundheitsmarkt allgemein sowie im Besonderen den Pflege- und Rehabilitationsmarkt umfasst, wird in den folgenden Kapiteln dargestellt.

Gesundheitsmarkt

Der Gesundheitsmarkt hat für Deutschland eine erhebliche ökonomische Relevanz. So wird rund jeder achte Euro Bruttowertschöpfung in der Gesundheitswirtschaft im Jahr 2017 generiert. Zugleich ist in dieser Branche etwa jeder sechste deutsche Arbeitsplatz angesiedelt. Im internationalen Vergleich belegt Deutschland im Hinblick auf die Gesundheitsausgaben eine der vordersten Plätze. So sind die Gesundheitsausgaben im Jahr 2017 in den 36 Mitgliedsländern der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) durchschnittlich um 2,5 Prozent gestiegen (Vorjahr: +3,4 Prozent). Gemessen am nationalen BIP nahm Deutschland mit 11,3 Prozent bei den Gesundheitsausgaben Rang 4 ein. Den ersten Rang belegten unverändert die USA (17,2 Prozent), gefolgt von der Schweiz (12,3 Prozent) und Frankreich (11,5 Prozent). Im Durchschnitt aller Mitgliedsländer wurden 8,9 Prozent des BIP für Gesundheit im Jahr 2017 ausgegeben.

Im Jahr 2016 (zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung lagen noch keine aktuellen Daten für 2017 vor) haben die Gesundheitsausgaben gegenüber dem Vorjahr um 3,8 Prozent auf 356,5 Mrd. € zugelegt. Für das Jahr 2017 prognostiziert das Statistische Bundesamt (Destatis) ein stärkeres Wachstum um 4,9 Prozent auf 374,2 Mrd. €, was auf dem am 1. Januar 2017 in Kraft getretenen Dritten Pflegestärkungsgesetz basiert. Mit diesem Wert hätten die Gesundheitsausgaben in 2017 erstmals die Marke von 1 Mrd. € pro Tag überschritten.

Je Einwohner betrugen die Gesundheitsausgaben in 2016 4.330 €, das sind knapp 4,0 Prozent mehr als in 2015. Gemessen am deutschen BIP machten die Gesundheitsausgaben in 2016 einen Anteil von 11,3 Prozent aus. Mit Blick auf die Ausgabenträger war die gesetzliche Krankenversicherung mit einem Anteil von 58,1 Prozent (Vorjahr: 57,9 Prozent) erneut führend. In Summe erhöhten sich ihre Ausgaben im Jahr 2016 um 4,2 Prozent auf 207,2 Mrd. €.

Im deutschen Gesundheitswesen waren per Ende 2017 rund 5,6 Millionen und damit etwa 93.000 Menschen mehr als im Vorjahr beschäftigt. Erneut war es die Altenpflege, welche mit +5,0 Prozent (+29.000) das größte Personalwachstum verzeichnete, gefolgt von der Berufsgruppe Gesundheits- und Krankenpflege, Rettungsdienst und Geburtshilfe (+1,9 Prozent, bzw. +21.000). Insgesamt arbeiteten im Gesundheitswesen 48 Prozent der Beschäftigten in Vollzeit und 38 Prozent in Teilzeit. Die restlichen 14 Prozent waren geringfügig Beschäftigte.

Unverändert war der Großteil der Beschäftigten (rund drei Viertel) in ambulanten und (teil-)stationären Einrichtungen tätig. Dabei wies der Bereich ambulante Pflege den stärksten Beschäftigungszuwachs im Jahr 2017 (+3,7 Prozent, bzw. +14.000) auf. In der stationären und teilstationären Pflege betrug dieser +2,6 Prozent (+18.000).

Pflegemarkt

Der deutsche Pflegemarkt ist der am stärksten wachsende Bereich der deutschen Gesundheitswirtschaft. Seit 2005 weitet er sich pro Jahr durchschnittlich um fast 5 Prozent aus. Er wird im Wesentlichen von sieben Faktoren beeinflusst. Zu erwähnen sind hier insbesondere die demographische Entwicklung und damit die Zunahme pflegebedürftiger Menschen, der Bedarf an professioneller Pflege bei gleichzeitig sich verschärfendem Fachkräftemangel und ein hoher Investitionsstau.

Die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs zum 1. Januar 2017 hat im Jahr 2017 im Vergleich zur letzten Erhebung aus dem Jahr 2015 zu einem deutlichen Anstieg der Pflegebedürftigen auf 3,4 Millionen Menschen geführt. Gegenüber 2015 entspricht dies einer Zunahme um 19,4 Prozent. Bis zum Jahr 2030 soll sich die Anzahl der Pflegebedürftigen auf bis zu 4,1 Millionen erhöhen.

Etwas mehr als drei Viertel (76 Prozent) der pflegebedürftigen Menschen wurden im Jahr 2017 zu Hause gepflegt. Dies wurde zum Großteil durch Angehörige übernommen, da 1.765.000 Menschen ausschließlich Pflegegeld erhielten. Gegenüber 2015 nahm deren Anzahl sichtlich um 27,5 Prozent im Jahr 2017 zu. Die Betreuung weiterer rund 830.000 Pflegebedürftiger (gegenüber 2015 +19,9 Prozent) erfolgte zu Hause in Zusammenarbeit mit rund 14.100 ambulanten Pflegediensten, bei denen 390.000 Mitarbeiter im Jahr 2017 angestellt waren.

In den deutschlandweit 14.500 zugelassenen Heimen wurden etwa 818.000 Menschen (gegenüber 2015 +4,5 Prozent) durch 765.000 Pfleger (entsprechend 552.000 Vollzeitäquivalenten) im Jahr 2017 vollstationär versorgt. Hierbei sind die in Heimen versorgten Pflegebedürftigen zur Hälfte 85 Jahre und älter, in häuslicher Pflege ist nur knapp ein Drittel dieser Altersgruppe zuzuordnen.

Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) wurde zum 1. Januar 2017 ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und die Einstufung pflegebedürftiger Menschen in fünf Pflegegrade eingeführt. Diese werden durch Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK; bei gesetzlichen Versicherten) und von MEDICPROOF (bei privat Versicherten) auf der Basis der festgestellten noch vorhandenen Selbstständigkeit der Betroffenen anhand von sechs Kriterien empfohlen. Im Jahr 2017 haben so knapp 821.000 Versicherte erstmals Leistungen erhalten. Insgesamt wurden über 1,6 Millionen Versicherte vom MDK begutachtet, hiervon wurden 1,4 Millionen Versicherten einer der fünf Pflegegrade empfohlen.

Zum Stichtag 31. Dezember 2017 verteilten sich die fünf Pflegegrade wie folgt:

Pflegeeinrichtungen und Träger

Gegenüber 2015 hat sich die Anzahl der Pflegeheime in 2017 insgesamt um 6,5 Prozent auf 14.480 erhöht. Diese verteilten sich zu rund 43 Prozent (6.167) auf private Träger, mehr als die Hälfte (53 Prozent; absolut 7.631) wurde durch gemeinnützige Träger betrieben. Weniger als 1 Prozent der Pflegeheime entfiel auf die öffentlichen Träger. Im Vergleich zur Erhebung aus 2015 zeigten die durch private Träger betriebenen Einrichtungen mit +7,5 Prozent die stärkste Wachstumsrate auf, gefolgt von +6,0 Prozent bei den freigemeinnützigen Trägern. Durch öffentliche Träger betriebene Pflegeheime nahmen nur um 3,5 Prozent zu.

Mit Blick auf das Angebotsspektrum der Einrichtungen dominierte mit etwas mehr als drei Viertel der Plätze die vollstationäre Dauerpflege. So entfielen in 2017 knapp 92 Prozent der insgesamt 952.367 verfügbaren Plätze auf die vollstationäre Dauerpflege. Diese befanden sich mehrheitlich (580.760) in Einzelzimmern. Damit hat sich der Trend zu mehr Einbettzimmern fortgesetzt, was vor allem mit gesetzlichen Änderungen auf Bundesländerebene (s. nachfolgend unter "Aktuelle Entwicklungen") und den verpflichtenden Einzelzimmerquoten zusammenhängt.

Aktuelle Entwicklungen

Der deutsche Pflegemarkt wächst. Experten schätzen, dass sich sein Marktvolumen von rund 47 Mrd. € per 2017 bis zum Jahr 2030 auf bis zu 85 Mrd. € steigern wird. Entsprechend attraktiv ist der Pflegemarkt für Investoren. Noch nie waren in der Branche so viele Finanzinvestoren wie in 2018 aktiv. So hat die Unternehmensberatung E&Y ermittelt, dass mittlerweile acht der zehn größten Träger in privater Hand sind. Auch die Politik richtet ihren Fokus verstärkt auf den Pflegemarkt, um über verbesserte Arbeitsbedingungen dem Fachkräftemangel zu begegnen, gleichzeitig die Qualität der Pflege zu erhöhen und der wachsenden Nachfrage nach Pflegeplätzen gerecht zu werden. So gab es in den vergangenen Jahren und vor allem jüngst eine Reihe gesetzlicher Änderungen, die auch für die Maternus-Einrichtungen in den einzelnen Bundesländern relevant sind. Nachfolgend sollen diese exemplarisch wieder gegeben werden:

Wohn- und Teilhabegesetz (Nordrhein-Westfalen) - 80 Prozent Einzelzimmerquote seit dem 1. August 2018 - für 2019 geplante Novelle in der Kritik

Am 1. August 2018 ist in Nordrhein-Westfalen (NRW) das Wohn- und Teilhabegesetz in Kraft getreten. Dieses verpflichtet bestehende Alten- und Pflegeheime dazu, 80 Prozent der Zimmer als Einzelzimmer anzubieten. So ordnen die Behörden bei Nichteinhaltung der Einzelzimmerquoten seit dem 1. August 2018 Wiederbelegungssperren an. Etwa 550 Einrichtungen in NRW erfüllten die Bedingungen zum Inkrafttreten nicht. Mehr als 2.000 Pflegeheime hatten die Einhaltung der Einzelzimmerquote jedoch fristgerecht umgesetzt.

Der von NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann Mitte Juni 2018 vorgestellte Gesetzesentwurf zur Verbesserung des Wohn- und Teilhabegesetzes stieß auf sehr viel Kritik. Als Acht-Punkte-Plan soll die Novelle den Pflegealltag erleichtern. So soll über eine Abschaffung der behördlichen Doppelkontrollen künftig die Pflegequalität vor Ort nur noch durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung geprüft werden. Die dem Land NRW unterstellte Heimaufsicht würde dann lediglich strukturelle Kriterien prüfen, damit vor allem die Einhaltung des Personalschlüssels und die Raumvorgaben. Hier befürchtet der Sozialverband, dass der Rückzug der Heimaufsicht die seit Jahren unzureichende Personalausstattung in den Heimen verdecken würde. Ferner sieht die Novelle eine Steigerung der Kurzzeitpflegeplätze vor - Einrichtungen, welche die Einzelzimmerquoten nicht einhielten, sollen überschüssige Doppelzimmer vorübergehend für die Kurzzeitpflege nutzen. In der Kurzzeit- und Tagespflege soll künftig jährlich statt nur alle 3 Jahre geprüft werden. Diese geplanten unangekündigten Visiten würden in der Praxis während des Kontrollganges zu einer extremen Personalverknappung führen, worunter die Betreuung der Heimbewohner leiden würde, kritisiert der Verband der kommunalen Senioren- und Behinderteneinrichtungen.

Zudem soll eine Pflegekammer eingerichtet werden. So hätten sich im Rahmen einer Umfrage 86 Prozent der befragten Pflegefachkräfte in NRW für die Bildung einer Interessensvertretung ausgesprochen. NRW-Gesundheitsminister Herr Laumann möchte einen entsprechenden Gesetzesentwurf noch vor der Sommerpause 2019 in den Landtag einbringen. Nach dem Vorbild der Ärztekammern soll die neue Pflegekammer u. a. die Qualität der Pflege sichern, Standards für eine gute Berufsausübung festlegen und überwachen sowie Fort- und Weiterbildungsangebote entwickeln. Als finanzielle Unterstützung sicherte Herr Laumann 5 Mio. € zu.

Landesheimgesetz-BauVerordnung (Baden-Württemberg) - 100 Prozent Einzelzimmerquote ab dem 1. September 2019

Im Bundesland Baden-Württemberg ist ab dem 1. September 2019 im Rahmen der Verordnung des Sozialministeriums zur baulichen Gestaltung von Heimen und zur Verbesserung der Wohnqualität in den Heimen Baden-Württembergs (LHeimBauVO) eine Einzelzimmerquote von 100 Prozent für Bestandsheime und Neubauten verpflichtend. Auf Wunsch der Bewohner sind Wohneinheiten von zwei Personen jedoch zulässig. Mit Ausnahme dieser, muss in Neubauten künftig für jedes Einzelzimmer ein eigener Sanitärbereich vorhanden sein. Bestandsheime müssen maximal von zwei Zimmern aus zugängliche Sanitärbereiche vorweisen. Zudem dürfen stationäre Pflegeeinrichtungen an einem Standort nicht mehr als 100 Plätze anbieten, Ausnahmen können jedoch für Neubauten in Ballungsgebieten gemacht werden.

Allerdings ermöglicht Baden-Württemberg Übergangsregelungen. Bestandsheime sollen ab September 2019 bei bereits laufenden Baumaßnahmen bzw. konkret geplanten Vorhaben den Abbau von Doppelzimmern gezielt vorantreiben. Spätestens nach einer Übergangsfrist von 10 Jahren müssen noch immer vorhandene Doppelzimmer mindestens eine Wohnfläche von 22 Quadratmetern (ohne Vorflur, Vorraum und Sanitärbereich) aufweisen.

Personal

Im Jahr 2018 ist der Bundesagentur für Arbeit nach zwar die Zahl der Beschäftigten in der Alten- und Krankenpflege im Vergleich zum Vorjahr um 2,8 Prozent auf insgesamt 1.646.924 gestiegen, womit gegenüber 2017 45.000 weitere Stellen besetzt waren. Dem steht aber auch eine drastische Zunahme der unbesetzten Stellen gegenüber. Diese wuchsen um 46,6 Prozent auf rund 40.000. Hiervon entfielen 23.862 (Vorjahr: 16.700) auf die Altenpflege, 15.707 (Vorjahr: 10.277) auf die Krankenpflege.

So dauert es in der Altenpflege im Durchschnitt 144 Tage bis eine offene Stelle besetzt wird, in der Krankenpflege sind es 137 Tage. Dabei sticht in der Altenpflege der hohe Anteil von Helfern hervor. Mit 54,0 Prozent sind nur etwas mehr als die Hälfte der Beschäftigten Fachkräfte. Diese Quote fällt in der Krankenpflege mit 84,2 Prozent deutlich höher aus. Hinzu kommt die Problematik der Teilzeitkräfte - mit 56,0 Prozent überwiegt diese Beschäftigtengruppe in der Altenpflege, wohingegen in der Krankenpflege 44,0 Prozent teilzeitbeschäftigt sind.

Bis zum Jahr 2030 werden voraussichtlich in der stationären Pflege bis zu 307.000 und in der ambulanten Pflege bis zu 172.000 Pflegefachkräfte und Beschäftigte (Vollkräfte) benötigt, um die wachsende Nachfrage nach Pflegeheimplätzen bedienen zu können. Zu diesem Ergebnis kommt die Studie "Pflegeheim Rating Report 2017" von Deloitte, RWI und der hcb GmbH (alle 2 Jahre erscheinender Report).

Gemäß dem aktuellsten DIHK-Gesundheitsreport aus dem Sommer 2018 sehen mittlerweile 65 Prozent (zuvor: 61 Prozent) der Unternehmen der Gesundheitswirtschaft den Fachkräftemangel als Gefahr für ihre Geschäftstätigkeit. Im Rahmen dieser Umfrage wurden in drei der vier Gesundheitssparten neue Höchstwerte erreicht: In der Sparte Gesundheits- und soziale Dienste sorgen sich 84 Prozent (zuvor: 79 Prozent) der befragten Unternehmen um den Personalmangel, im Handel mit Gesundheitsleistungen sind es 55 Prozent (zuvor: 47 Prozent) und in der pharmazeutischen Industrie 51 Prozent (zuvor: 43 Prozent). Einzig in der Medizintechnik gab es eine Entschärfung auf hohem Niveau (56 Prozent, zuvor: 61 Prozent).

Inkrafttreten des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes zum 1. Januar 2019

Am 1. Januar 2019 ist das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz in Kraft getreten. Das Gesetz soll durch eine bessere Personalausstattung den Alltag der Pflegekräfte und die Arbeitsbedingungen in der Kranken- und Altenpflege verbessern. Zu den wesentlichen Eckpunkten und Änderungen des Gesetzes zählen:

Die Schaffung von 13.000 neuen Pflegestellen in Krankenhäusern und stationären Pflegeinrichtungen, vollfinanziert über Mittel der Gesetzlichen Krankenversicherung. Vollstationäre Altenpflegeeinrichtungen mit bis zu 40 Bewohnern erhalten eine halbe Pflegestelle, Einrichtungen mit 41 bis 80 Bewohnern eine Pflegestelle, Einrichtungen mit 81 bis 120 Bewohnern eineinhalb und Einrichtungen mit mehr als 120 Bewohnern zwei Pflegestellen zusätzlich.

Lineare und strukturelle Tarifsteigerungen für Pflegekräfte werden vollständig von den Kostenträgern finanziert.

Auch die Ausbildungsvergütungen für Auszubildende werden in der Kinderkrankenpflege, der Krankenpflege und in der Krankenpflegehilfe im ersten Ausbildungsjahr ab 2019 vollständig von den Kostenträgern finanziert. Hiermit soll ein Anreiz zur Schaffung zusätzlicher Ausbildungsplätze gegeben werden.

Digitalisierungsprojekte zur Entlastung der Fachkräfte in der Pflege werden durch die Pflegeversicherung über eine 40-prozentige Kofinanzierung unterstützt. Dies umfasst einmalig die Anschaffung entsprechender digitaler oder technischer Ausrüstung durch ambulante oder stationäre Pflegeeinrichtungen von bis zu 12.000 €, insgesamt können Maßnahmen im Umfang von bis zu 30.000 € je Einrichtung finanziert werden.

Zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf sollen 6 Jahre lang zielgerichtet Maßnahmen in der Kranken- und Altenpflege finanziell unterstützt werden, die "besondere Betreuungsbedarfe" etwa jenseits der üblichen Öffnungszeiten von Kitas abdecken oder die auf andere Weise die Familienfreundlichkeit fördern.• Ab dem 1. Oktober 2019 wird in der vollstationären Altenpflege ein neues System der Qualitätsprüfung und -darstellung verpflichtend eingeführt.

Pflegeeinrichtungen werden verpflichtet, Kooperationsverträge mit geeigneten vertrags(zahn)ärztlichen Leistungserbringern zu schließen. Die Krankenversicherungen müssen bei Vorliegen eines Antrags einer Pflegeeinrichtung zur Vermittlung eines Kooperationsvertrages einen entsprechenden Vertrag innerhalb einer Frist von 3 Monaten vermitteln.

Medizinische Rehabilitation für pflegende Angehörige: Auf ärztliche Verordnung und mit Genehmigung der Krankenkasse können pflegende Angehörige gleichzeitig in der Rehabilitationseinrichtung betreut werden.

Darüber hinaus kündigte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn weitere Schritte an, um dem Fachkräftemangel in der Pflege zu begegnen. Mitte 2018 wurde die "Konzertierte Aktion Pflege" gestartet, fünf Arbeitsgruppen des Gesundheits-, des Familien- und des Arbeitsministeriums sollen gemeinsam mit Bund und Ländern konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Situation der beruflich Pflegenden entwickeln und deren Umsetzung verbindlich festhalten. Am 28. Januar 2019 stellten Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, Bundesfamilienministerin Franziska Giffey und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil die ersten Ergebnisse der Arbeitsgruppe "Ausbildung und Qualifizierung" der Konzertierten Aktion Pflege vor. So soll die Zahl der Auszubildenden in der Pflege in den kommenden 4 Jahren um 10 Prozent erhöht werden, auch die ausbildenden Einrichtungen sollen in gleicher Höhe zunehmen. Ferner sollen für die Nachqualifizierung von Rückkehrern in den Pflegeberuf 5.000 Plätze zur Verfügung gestellt werden. Insgesamt legte die Arbeitsgruppe 100 Maßnahmen fest, um die Pflegeausbildung zu stärken.

Der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Staatssekretär Andreas Westerfellhaus, schlägt in seinem Positionspapier "Mehr PflegeKRAFT" fünf Punkte vor, um die Arbeitsbedingungen fairer zu gestalten, Anreize für Berufsrückkehrer zu schaffen und Teilzeitarbeiter zu einer Aufstockung ihrer Arbeitszeit zu motivieren. Hierzu zählen Prämien für Berufsrückkehrer (5.000 €), Teilzeitarbeitskräfte, welche ihre Arbeitszeit um mindestens 20 Prozent aufstocken (3.000 €), Ausbildungsabsolventen bei Ersteinstellung (3.000 €) sowie für Einrichtungsbetreiber (3.000 €), davon jeweils 1.500 € als Prämie bei Aufstockung/Einstellung und 1.500 € nach einem Jahr Betriebszugehörigkeit, sofern die Pflegefachkraft weiter im Betrieb tätig ist. Ferner sollen alle Pflegefachkräfte im Rahmen eines auf 3 Jahre befristeten Flächenmodells bei einer Reduzierung auf 80 Prozent der bisherigen Arbeitszeit 100 Prozent ihres Lohnes erhalten (80:20-Modell). Hierbei soll für Vollzeitkräfte die Wahl zwischen dem 80:20-Modell oder bei Beibehaltung der Arbeitszeit ein Treuebonus als Gehaltszuschlag bestehen. Auch Teilzeitkräfte können das 80:20-Modell wählen, dürfen in ihrer Freizeit aber keine Nebentätigkeit ausüben. Auch Arbeitgeber mit innovativen Konzepten für attraktive Arbeitsbedingungen sollen mit Zuschlägen belohnt werden.

Die letzten Punkte betreffen zum anderen auch die Attraktivitätssteigerung des Pflegeberufes und die Übertragung verantwortungsvoller Aufgaben, wie heilkundliche Anwendungen sowie die Schaffung von Anreizen für Arbeitgeber zum Ausbilden. So wird eine Senkung des Kostenanteils der Pflegeeinrichtungen an der neuen Pflegeausbildung vorgeschlagen.

Rehabilitationsmarkt

Gemäß den aktuellsten Daten (zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung lagen noch keine Angaben zu den Ausgaben für 2017 vor) erhöhten sich die Ausgaben in den Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen zuletzt im Jahr 2016 gegenüber 2015 um 1,8 Prozent auf 9,5 Mrd. €. Auch im Jahr 2017 hat sich die Anzahl der Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen zum Stichtag 31. Dezember 2017 in Deutschland weiter verringert. Ihre Anzahl ging von 1.149 im Vorjahr auf 1.142 zurück. Auch die Anzahl der aufgestellten Betten reduzierte sich auf rund 164.300 (2016: rund 165.200).

Nachdem die Fallzahl in 2016 mit 1.984.020 auf den höchsten Stand der vorangegangene 6 Jahre gestiegen war, zeigte sich diese in 2017 mit 1.974.248 ebenfalls rückläufig. Die Anzahl der Pflegetage verringerte sich leicht von 50,2 Millionen auf 50,1 Millionen. Die Bettenauslastung hat sich jedoch von 83,0 auf 83,6 Prozent verbessert.

Mit 53,3 Prozent (Vorjahr: 53,2 Prozent; absolute Abnahme um zwei Einrichtungen) wurde der überwiegende Teil der Rehabilitationseinrichtungen wie im Vorjahr von privaten Trägern unterhalten. Auf den öffentlichen Träger entfielen 19,7 Prozent der Einrichtungen (Vorjahr: 19,4 Prozent; absolut zwei Einheiten mehr). Die stärkste Veränderung ergab sich bei den freigemeinnützigen Trägern - absolut waren es zum Stichtag 31. Dezember 2017 sieben Einrichtungen weniger, entsprechend einem Anteil von 27,0 Prozent (Vorjahr: 27,4 Prozent).

Für das Jahr 2017 weist die Gesundheitsberichterstattung des Bundes 8.801 hauptamtliche Ärzte (Vorjahr: 8.666; Vollkräfte) sowie 82.863 nichtärztliche Personalkräfte (Vorjahr: 82.828; Vollkräfte) in den deutschen Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen aus.

Die durchschnittliche Verweildauer lag in 2017 mit 25,4 Tagen nur minimal über dem Vorjahresniveau von 25,3 Tagen. Mit Blick auf die einzelnen Fachabteilungen ergaben sich die größten Veränderungen zum Vorjahr in der Physikalischen und Rehabilitativen Medizin mit einer Aufenthaltsdauer von 25,7 Tagen (Vorjahr: 25,4 Tage) sowie der Psychiatrie und Psychotherapie mit 73,3 Tagen (Vorjahr: 70,8 Tage).

Die Erhebung "Rentenversicherung in Zeitreihen, Ausgabe 2018" der Deutschen Rentenversicherung zeigt im Zeitraum 1991 bis 2017 langfristig einen Wachstumstrend bei den Fallzahlen der medizinischen und beruflichen Rehabilitation auf. Jedoch entwickelten sich die bei der Deutschen Rentenversicherung eingereichten Anträge auf Rehabilitation zuletzt rückläufig. In den Jahren 2014 bis 2017 gingen die Anträge auf Rehabilitation insgesamt von 2,14 Millionen auf 2,06 Millionen zurück (1991: 1,4 Millionen). Hiervon wurden in 2017 1,4 Millionen Anträge bewilligt, dies stellt den höchsten Wert seit 1991 (1,1 Millionen) dar. Die durchgeführten Leistungen beliefen sich auf 1,0 Millionen und lagen knapp unterhalb des Spitzenwertes aus 2014.

Medizinische und berufliche Rehabilitation:

Anzahl der Anträge, Bewilligungen und abgeschlossenen Leistungen 1991 bis 2017

Anträge Bewilligungen Leistungen
1991 1.427.398 1.052.581 839.789
1995 1.678.591 1.160.699 985.415
2000 1.605.724 1.066.338 835.878
2005 1.635.607 1.099.346 804.064
2010 2.082.108 1.347.348 996.154
2015 2.094.048 1.389.378 1.027.833
2016 2.090.337 1.414.971 1.009.207
2017 2.055.588 1.418.029 1.013.588
Veränderungsrate 2017 (Basis: 1991) 44,0 Prozent 34,7 Prozent 20,7 Prozent

Unverändert wird der Großteil der Fälle bei Erwachsenen (etwas mehr als 80 Prozent) stationär abgewickelt. Allerdings zeigt der Anteil ambulanter Leistungen im Betrachtungszeitraum einen ununterbrochenen Wachstumstrend auf: In den Jahren 2000 bis 2017 haben sich ambulante Leistungen an Erwachsene mehr als versechsfacht.

Ertragslage

Rechnungslegung IFRS

Der Konzern hat zum 1. Januar 2005 konzernweit die Berichterstattung auf die Regelungen der International Financial Reporting Standards (IFRS) umgestellt. Sämtliche Konzernabschlüsse und Zwischenberichterstattungen der Gruppe werden seitdem gemäß den aktuell gültigen IFRS-Vorgaben, wie sie in der EU anzuwenden sind, erstellt.

Maternus-Konzern

Der Umsatz hat sich im Geschäftsjahr 2018 um 2,8 Mio. € auf 124,3 Mio. € nach 127,1 Mio. € im Vorjahr reduziert. Dies resultiert hauptsächlich aus einem Rückgang der durchschnittlichen Bettenauslastung des Segments Rehabilitation.

Insgesamt verfügt Maternus in den Segmenten Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen und Rehabilitation über eine durchschnittliche Kapazität von 3.834 Betten (Vorjahr: 4.057 Betten). Die durchschnittliche Auslastung im Konzern ist um rund 70 Betten auf 3.134 Betten bzw. 81,7 Prozent zurückgegangen.

Im Segment Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen wurde in 2018 eine durchschnittliche Belegung von 2.533 Bewohnern (Vorjahr: 2.568 Bewohner) und im Segment Rehabilitation von durchschnittlich 601 Betten (Vorjahr: 636 Betten) inklusive Begleitpersonen erreicht.

Die sonstigen betrieblichen Erträge liegen mit 6,7 Mio. € nahezu auf dem Niveau des Vorjahres.

Der Materialaufwand in Höhe von 21,4 Mio. € (Vorjahr: 21,8 Mio. €) hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 0,4 Mio. € reduziert. Dabei sind die Aufwendungen für Fremdpersonal im Segment Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen um 0,9 Mio. € angestiegen, wogegen sich die Aufwendungen des Segments Rehabilitation für Fremdleistungen um 1,1 Mio. € verringert haben.

Der Personalaufwand hat sich leicht um 0,4 Mio. € auf 73,3 Mio. € nach 72,9 Mio. € im Vergleichszeitraum des Vorjahres erhöht. Die Personalintensität (im Verhältnis zu den Umsatzerlösen) ist im Vergleich zum Vorjahr von 57,3 Prozent auf 59,0 Prozent im Geschäftsjahr 2018 angestiegen.

Die mit den Kostenträgern bzw. den jeweiligen Rentenversicherungsträgern vereinbarten Personalschlüssel wurden eingehalten. Der Krankenstand sowie die Fluktuation in den Einrichtungen haben sich innerhalb einer gewissen Bandbreite im Konzern ebenfalls stabil entwickelt.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich leicht um 0,2 Mio. € auf 27,7 Mio. € (Vorjahr: 27,9 Mio. €) reduziert.

Die Abschreibungen im Konzern haben sich um 0,6 Mio. € auf 5,6 Mio. € (Vorjahr: 5,0 Mio. €) erhöht, was insbesondere auf höhere Abschreibungen auf Finanzierungsleasingverträge aufgrund von Vertragsabschlüssen und einer Vertragsverlängerung zurückzuführen ist.

Das Finanzergebnis hat sich um 0,3 Mio. € auf -5,7 Mio. € (Vorjahr: -5,4 Mio. €) leicht verschlechtert.

Im Geschäftsjahr 2018 hat sich das EBITDA (Ergebnis vor Abschreibungen, Zinsen und Steuern) sehr deutlich um 2,8 Mio. € auf 8,4 Mio. € (Vorjahr: 11,2 Mio. €) reduziert. Dies entspricht einer EBITDA-Marge von 6,8 Prozent (Vorjahr: 8,8 Prozent).

Das EBIT (Ergebnis vor Zinsen und Steuern) hat sich im Vorjahresvergleich mehr als halbiert. Nach einem Gewinn von 6,2 Mio. € im Vorjahr wurde im Geschäftsjahr 2018 lediglich ein EBIT von 2,9 Mio. € im Konzern erwirtschaftet.

Im Geschäftsjahr 2018 hat sich das EBT (Ergebnis vor Steuern) sehr deutlich auf -2,7 Mio. € (Vorjahr: +0,9 Mio. €) verschlechtert.

Trotz Verschlechterung von operativen Kennzahlen im Geschäftsjahr 2018 liegt das EAT (Ergebnis nach Steuern und Ergebnisanteil anderer Gesellschafter) mit einem Verlust von 1,6 Mio. € nahezu auf dem Niveau des Vorjahres (-1,5 Mio. €). Dies resultiert im Wesentlichen aus der Aktivierung von Latenten Ertragsteuern auf Verlustvorträge im Konzern, welche aufgrund der Anpassungen in der Unternehmensplanung durch den Vorstand notwendig wurde.

Segment Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen

Der Segmentumsatz hat sich geringfügig um 0,5 Mio. € auf 97,0 Mio. € nach 97,5 Mio. € im Jahr 2017 reduziert. Zur Stärkung der Erlösseite wurden bis Ende 2018 für nahezu alle Einrichtungen neue Pflegesätze mit den Kostenträgern vereinbart.

Das Segment verfügt über eine durchschnittliche Gesamtkapazität von 3.044 Betten (Vorjahr: 3.092 Betten). Die Absenkung der Kapazität um 48 Betten im Jahresvergleich ist auf die Umsetzung der Einzelzimmervorgaben des Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG-NRW) zum 1. August 2018 zurückzuführen.

Die Auslastung hat sich im Geschäftsjahr 2018 geringfügig um 35 Betten auf durchschnittlich 2.533 Betten bzw. 83,3 Prozent reduziert, nachdem im Vorjahr durchschnittlich 2.568 Betten (83,0 Prozent) belegt werden konnten.

Beim Anteil der Kurzzeitpflegen als auch der Sozialhilfeempfänger am Gesamtbestand der Bewohner hat sich im Geschäftsjahr 2018 in geringem Umfang ein leichter Rückgang im Vergleich zum Vorjahr ergeben. Im Vergleich zum Vorjahr ergibt sich für die Einrichtungen im Durchschnitt eine stabile Pflegegrad-Verteilung.

Im Durchschnitt des Geschäftsjahres 2018 ergab sich folgende Einteilung nach Pflegegraden für das Segment Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen: Insgesamt 23 Prozent der Bewohner im Pflegegrad 1 und 2, im Pflegegrad 3 mit 31 Prozent, im Pflegegrad 4 mit 31 Prozent der Bewohner sowie im Pflegegrad 5 mit schwersten Beeinträchtigungen 15 Prozent der Bewohner.

Im Geschäftsjahr 2018 haben sich die Personalaufwendungen deutlich um 1,2 Mio. € auf 54,6 Mio. € (Vorjahr: 53,4 Mio. €) erhöht. Ursache hierfür waren die Erhöhung des Pflegemindestlohnes zum 1. Januar 2018, individuelle Gehaltserhöhungen sowie neue Arbeitgeberrichtlinien und Betriebsvereinbarungen. Die Personalintensität beträgt 56,2 Prozent nach 54,7 Prozent im Vorjahr.

Die mit den Kostenträgern vereinbarten Personalschlüssel wurden eingehalten. Die Vorgaben in Bezug auf die Fachkraftquoten wurden erfüllt. Im Durchschnitt des Geschäftsjahres 2018 lag die Fachkraftquote leicht über 50 Prozent.

Mit Ausnahme der Pflegeeinrichtungen in Bad Salzuflen, Neuhaus, Leipzig Maximilianstift, Schönheide, Leipzig Angelika-Stift sowie Stadtoldendorf wurde an allen Standorten im Geschäftsjahr 2018 Fremdarbeit eingesetzt, um die Vorgaben zu den Personalschlüsseln durch die Kostenträger einzuhalten. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich der Anteil der Fremdarbeit insbesondere an den Standorten Wendhausen, Baden-Baden und Leipzig Dresdner Hof sehr deutlich erhöht. Unter Berücksichtigung der Fremdarbeit in den Einrichtungen wurden die Personalschlüssel im Durchschnitt zu etwas mehr als 100 Prozent im Geschäftsjahr 2018 erfüllt.

Die sonstigen betrieblichen Erträge haben sich um 0,6 Mio. € auf 4,7 Mio. € (Vorjahr: 4,1 Mio. €) erhöht. Aufgrund einer Vergleichs- und Nachtragsvereinbarung mit dem Eigentümer der Immobilien in Essen und Mülheim konnten Rückstellungen in Höhe von 0,6 Mio. € für strittige Pachtforderungen (Indexierungen Jahre 2009, 2011, 2013) aufgelöst werden.

Die Materialaufwendungen haben sich um 0,8 Mio. € auf 14,5 Mio. € (Vorjahr: 13,7 Mio. €) erhöht. Die Aufwendungen für Fremdpersonal sind von 3,3 Mio. € im Vorjahr auf 4,2 Mio. € im Geschäftsjahr 2018 angestiegen. Betroffen hiervon sind im Wesentlichen die Einrichtungen in Wendhausen, Altenahr, Baden-Baden, Mülheim sowie Leipzig Dresdner Hof, die zur Erfüllung der Personalvorgaben in der Pflege offene Fachkraftstellen mit entsprechendem Fremdpersonal besetzen mussten.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind gegenüber dem Vorjahr mit 21,6 Mio. € (Vorjahr: 21,7 Mio. €) nahezu unverändert.

Die planmäßigen Abschreibungen im Geschäftsjahr 2018 betragen 3,8 Mio. € nach 3,3 Mio. € im Vorjahr. Der Anstieg betrifft Abschreibungen auf Finanzierungsleasing.

Im Segment Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen wurde im Geschäftsjahr 2018 ein EBITDA (Ergebnis vor Abschreibungen, Zinsen und Steuern) in Höhe von 11,1 Mio. € nach 12,9 Mio. € im Vorjahr erzielt. Dies entspricht einer EBITDA-Marge von 11,5 Prozent (Vorjahr: 13,2 Prozent). Das EBIT (Ergebnis vor Abschreibungen, Zinsen und Steuern) ist im Berichtszeitraum um 2,3 Mio. € auf 7,3 Mio. € (Vorjahr: 9,6 Mio. €) zurückgegangen.

Das Segment Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen hat im Geschäftsjahr 2018 ein EBT (Ergebnis vor Steuern, vor Ergebnisanteilen anderer Gesellschafter) von 4,8 Mio. € (Vorjahr: 7,3 Mio. €) erreicht. Das EAT (Ergebnis nach Steuern) ist um 2,6 Mio. € auf ein Ergebnis von 4,6 Mio. € (Vorjahr: 7,2 Mio. €) im Geschäftsjahr 2018 zurückgegangen.

Segment Rehabilitation

Im Geschäftsjahr 2018 ist der Umsatz im Segment Rehabilitation weiterhin rückläufig und hat sich gegenüber dem Vorjahr um 7,7 Prozent bzw. 2,3 Mio. € auf 27,4 Mio. € (Vorjahr: 29,7 Mio. €) reduziert.

Die Minderung der Umsatzerlöse ist im Wesentlichen auf stark rückläufige Fallzahlen in der Maternus-Klinik in Bad Oeynhausen zurückzuführen. Der Klinikumsatz hat sich um 2,8 Mio. € auf 20,2 Mio. € (Vorjahr: 23,0 Mio. €) im Geschäftsjahr 2018 verringert. Im Vorjahreszeitraum konnten noch Erträge aus der Behandlung von ausländischen Patienten in Höhe von 1,5 Mio. € generiert werden.

Die Maternus Recatec Service Dienstleistung GmbH, Berlin, erzielte Erlöse in Höhe von 0,4 Mio. € aus der Cafeteria- und Kioskbewirtschaftung am Standort Bad Oeynhausen.

In der Bayerwald-Klinik in Cham ist der Umsatz im Vorjahresvergleich um 0,4 Mio. € auf 6,7 Mio. € (Vorjahr: 6,3 Mio. €) angestiegen.

Das Segment verfügt über eine belegbare Gesamtkapazität von 790 Betten (Vorjahr: 965 Betten).

Mit Beginn des neuen Geschäftsjahres zum 1. Januar 2018 wurden in den beiden Rehabilitationskliniken anhand der aktuellen Raum- und Bettenstruktur die vorhandenen Kapazitäten einer Überprüfung unterzogen.

Hieraus hat sich ergeben, dass in der Maternus-Klinik Bad Oeynhausen unter Berücksichtigung aller technischen und strukturellen Voraussetzungen heute noch maximal 540 Patienten statt ursprünglich 590 Patienten medizinisch versorgt werden können. Daneben kann die Klinik zusätzlich noch 36 Begleitpersonen aufnehmen.

In der Bayerwald-Klinik in Cham können aktuell 186 Patienten medizinisch versorgt werden. Die vorgenannte Kapazität kann durch Renovierung von zurzeit nicht genutzten Zimmern erhöht werden. Dies ist in den kommenden Jahren geplant.

Im Segment Rehabilitation ist die Auslastungsquote (inklusive Begleitpersonen) aufgrund der Kapazitätsanpassung zum 1. Januar 2018 rechnerisch auf 76,1 Prozent nach 65,9 Prozent im Vorjahr angestiegen.

Die Belegung der Maternus-Klinik Bad Oeynhausen ist im Geschäftsjahr 2018 um 30 Patienten auf eine durchschnittliche Belegung von 411 Patienten (Vorjahr: 441 Patienten) bzw. auf 76 Prozent zurückgegangen. In der Bayerwald-Klinik in Cham hat sich die durchschnittliche Belegung auf 149 Patienten (Vorjahr: 144 Patienten) bzw. 80 Prozent im Geschäftsjahr 2018 verbessert.

Die Anzahl der behandelten Fälle hat sich mit insgesamt 8.837 behandelten Fällen (Vorjahr: 9.019) stabil entwickelt.

Die Verweildauer der Patienten beträgt im Jahresdurchschnitt 22,8 Tage nach im Vorjahr 23,7 Tagen.

Die sonstigen betrieblichen Erträge haben sich auf 1,2 Mio. € (Vorjahr: 1,7 Mio. €) reduziert.

Der Personalaufwand hat sich um 0,5 Mio. € auf 18,4 Mio. € (Vorjahr: 18,9 Mio. €) im Berichtszeitraum reduziert. Die Personalintensität im Segment Rehabilitation ist aufgrund geringerer Umsatzerlöse im Geschäftsjahr 2018 auf 67,0 Prozent (Vorjahr: 63,6 Prozent) angestiegen.

Die Materialaufwendungen haben sich um 1,1 Mio. € auf 6,7 Mio. € nach 7,8 Mio. € im Berichtszeitraum des Vorjahres reduziert. Der Materialaufwand des Vorjahres wurde in erheblichem Umfang durch Fremdleistungen Dritter, die im Zusammenhang mit der Behandlung sowie Versorgung der ausländischen Patienten in der Klinik in Bad Oeynhausen angefallen sind, belastet.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen liegen im Geschäftsjahr 2018 mit 4,5 Mio. € auf dem Niveau des Vorjahres.

Die planmäßigen Abschreibungen betragen 1,3 Mio. € (Vorjahr: 1,3 Mio. €) im Geschäftsjahr 2018.

Im Segment Rehabilitation hat sich das EBITDA (Ergebnis vor Abschreibungen, Zinsen und Steuern) sehr deutlich verschlechtert. Nachdem im Vorjahr noch ein positives Ergebnis von 0,2 Mio. € im Berichtszeitraum zu verzeichnen war, ist im Geschäftsjahr 2018 im Segment Rehabilitation erstmalig ein Verlust von 1,0 Mio. € entstanden.

Gleiches gilt auch für das EBIT und das EBT vor Ergebnisanteilen anderer Gesellschafter im Segment Rehabilitation. Der Verlust ist deutlich um 1,2 Mio. € auf 2,3 Mio. € bzw. 3,1 Mio. € im Berichtszeitraum angestiegen.

Der Verlust in der Bayerwald-Klinik konnte im Geschäftsjahr 2018 erstmalig sehr deutlich um 0,5 Mio. € auf 1,1 Mio. € (Vorjahr: Verlust 1,6 Mio. €) reduziert werden.

Am Standort der Maternus-Klinik in Bad Oeynhausen hat sich der Verlust im Geschäftsjahr 2018 um 1,6 Mio. € auf 2,0 Mio. € (Vorjahr: Verlust 0,4 Mio. €) erhöht.

Das EAT (Ergebnis nach Steuern) hat sich im Geschäftsjahr 2018 ebenfalls verschlechtert. Es ist ein Verlust in Höhe von 3,0 Mio. € (Vorjahr: Verlust 2,0 Mio. €) entstanden.

Nachschau zur Prognose 2018

Gemäß Prognosebericht für das Geschäftsjahr 2018, veröffentlicht im Rahmen des Jahresabschlusses 2017 am 30. April 2018, ging der Vorstand der Maternus-Kliniken AG in Folge der Auflagen und Vorgaben des Wohn- und Teilhabegesetzes in Nordrhein-Westfalen zum 1. August 2018 von einer Reduzierung der Umsatzerlöse im Segment Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen um rund 2 Mio. € auf rund 95 Mio. € aus. Im Segment Rehabilitation sollte ein Umsatzvolumen von mindestens 30 Mio. € erreicht werden.

Im Laufe des vergangenen Jahres konnten jedoch mit den Behörden entsprechende Ausnahmegenehmigungen zu den Einzelzimmervorgaben (80 Prozent) für die Pflegeeinrichtungen in Nordrhein-Westfalen vereinbart werden. Unter Verzicht auf die Gewährung von Pflegewohngeld wurden die Einrichtungen unter Bestandsschutz gestellt und die Übergangsfristen für weitere 5 Jahre bis zum 31. Juli 2023 verlängert.

Aus diesem Grund hat der Vorstand die Umsatzprognose für das Segment Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen mit Veröffentlichung des Konzern-Finanzberichtes zum 30. Juni 2018 am 14. August 2018 angehoben und ging nunmehr von einer Stabilisierung auf Vorjahresniveau in einer Bandbreite von 96 bis 97 Mio. € aus. Aufgrund der geringen Belegung sowie stark rückläufiger Fallzahlen am Standort Bad Oeynhausen hat der Vorstand die Umsatzprognose für das Segment Rehabilitation mit gleicher Veröffentlichung am 14. August 2018 auf einen Segmentumsatz von 28,0 Mio. € angepasst.

Auf dieser Grundlage erwartete der Vorstand für das Geschäftsjahr 2018 einen Konzernumsatz von 125 Mio. € sowie ein Konzernergebnis (EBIT) vor Zinsen und Steuern von mindestens 3,5 Mio. €.

Gemäß vorliegendem Abschluss wurde im Konzern ein Umsatz von 124,3 Mio. € leicht unterhalb der Gesamtprognose für das Geschäftsjahr 2018 erreicht. Das Segment Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen liegt mit einem Umsatz von 97,0 Mio. € im oberen Bereich der angepassten Umsatzprognose für das Geschäftsjahr 2018. Im Segment Rehabilitation hat der Umsatz in Höhe von 27,4 Mio. € die angepasste Prognose für das Geschäftsjahr 2018 nicht erreicht.

Im Segment Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen war geplant, mindestens eine Belegung von im Durchschnitt 2.500 Bewohner zu erreichen. Aufgrund der Tatsache, dass vier von fünf Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen zum 1. August 2018 unter Bestandsschutz gestellt und von den Einzelzimmervorgaben (80 Prozent) für weitere 5 Jahre befreit wurden, ist die tatsächliche Auslastung mit 2.533 Bewohnern im Geschäftsjahr 2018 höher ausgefallen als ursprünglich geplant.

Für die Einrichtungen in Bad Salzuflen, Löhne, Essen und Köln liegen Ausnahmegenehmigungen durch die Behörden vor. Unter Verzicht auf Pflegewohngeldleistungen wurden die Einrichtungen unter Bestandsschutz gestellt. Der Bestandsschutz erlaubt es Maternus, die Einrichtung für weitere 5 Jahre in der bisherigen Zimmerstruktur weiter zu betreiben. Zur Kompensation der Pflegewohngeldleistungen wurden erfolgreich Verhandlungen mit den örtlichen Sozialhilfeträgern abgeschlossen.

Die Einrichtung in Mülheim hat die Kapazität von ursprünglich 283 Betten auf 168 Betten zum 1. August 2018 reduziert, um die Anforderungen an die Einzelzimmerquote von 80 Prozent zu erfüllen. Der Versorgungsvertrag sowie die Investitionskostenvereinbarung für die Einrichtung müssen noch angepasst bzw. mit den Behörden neu verhandelt werden.

Für die Einrichtung Baden-Baden wurde aus wirtschaftlichen Gründen bereits Bestandsschutz bei den Behörden in Baden-Württemberg beantragt. Der Vorstand geht davon aus, dass diesem Antrag stattgegeben wird und die Einrichtung auch nach dem 1. September 2019 in unveränderter Kapazität weiterbetrieben werden kann.

Die Belegung im Segment Rehabilitation sollte im Geschäftsjahr 2018 mit 590 Patienten im Jahresdurchschnitt stabilisiert werden. Dieses Ziel wurde aufgrund der rückläufigen Belegungsentwicklung der Maternus-Klinik in Bad Oeynhausen nicht erreicht. Die Auslastung im Segment Rehabilitation erreichte durchschnittlich nur 560 Patienten und liegt um 5 Prozent unter dem Ziel für das Geschäftsjahr 2018.

Die mit den Kostenträgern vereinbarten Personalschlüssel wurden zu 100 Prozent eingehalten. Gleiches gilt auch für die Vorgaben in Bezug auf die Fachkraftquote von im Durchschnitt 51 Prozent.

Im Geschäftsjahr 2018 hat der Konzern ein Ergebnis vor Zinsen (EBIT) in Höhe von 2,9 Mio. € (Vorjahr: 6,2 Mio. €) erwirtschaftet. Die Prognose für das Geschäftsjahr 2018 von 3,5 Mio. € wurde nicht erreicht. Aufgrund der Auswirkungen des Wohnteilhabegesetzes (WTG) in Nordrhein-Westfalen sowie der Stabilisierung und Neuausrichtung in den beiden Rehabilitationskliniken ging der Vorstand ursprünglich nicht davon aus, dass das Ertragsniveau der Vorjahre im Konzern gehalten werden kann.

Vermögenslage

Im Konzern hat sich das Anlagevermögen auf 114,8 Mio. € zum Bilanzstichtag nach 90,8 Mio. € im Vorjahr erhöht. Die deutliche Erhöhung ist mit 28,5 Mio. € auf die Aktivierung von zwei langfristigen Mietverträgen für die Standorte Wendhausen und Maximilianstift in Leipzig als Finanzierungsleasing zurückzuführen. Weiterhin wurden im Berichtsjahr 1,1 Mio. € in Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie Anlagen im Bau investiert. Die Anlagenintensität liegt bei 89,8 Prozent nach 83,7 Prozent im Vorjahr.

Die kurzfristigen Vermögenswerte im Konzern haben sich zum Bilanzstichtag auf 13,1 Mio. € nach 17,7 Mio. € im Konzern deutlich reduziert. Zum Bilanzstichtag haben die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie gegen verbundene Unternehmen jeweils um 0,5 Mio. € auf 5,4 Mio. € bzw. 2,9 Mio. € abgenommen. Die Zahlungsmittel im Konzern haben ebenfalls deutlich um 3,9 Mio. € auf 1,9 Mio. € zum Bilanzstichtag abgenommen.

Finanzlage

Zum Bilanzstichtag haben sich die langfristigen Schulden im Konzern im Vergleich zum 31. Dezember 2017 um 22,9 Mio. € auf 102,7 Mio. € erhöht.

Die langfristigen Verbindlichkeiten gegenüber anderen Kreditgebern sind um 25,7 Mio. € auf 57,4 Mio. € zum Bilanzstichtag angestiegen. Der Anstieg resultiert aus den langfristigen Mietverträgen für die Standorte Wendhausen und Maximilianstift in Leipzig, die als Finanzierungsleasing eingestuft wurden.

Die Verbindlichkeiten aus langfristigen Darlehen von Kreditinstituten haben sich durch planmäßige Tilgungszahlungen um 1,2 Mio. € reduziert. Auch die passiven latenten Steuern sind im Vergleich zum Vorjahr um 1,3 Mio. € auf 0,5 Mio. € zurückgegangen.

Die kurzfristigen Schulden haben im Vergleich zum 31. Dezember 2017 um 1,9 Mio. € auf 30,6 Mio. € zum Bilanzstichtag abgenommen.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen konnten im Vergleich zum 31. Dezember 2017 um 1,8 Mio. € auf 4,6 Mio. € (Vorjahr: 6,4 Mio. €) zum Bilanzstichtag abgebaut werden.

Die kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten sind um 1,7 Mio. € auf 15,1 Mio. € durch Erhöhung der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen im Vergleich zum 31. Dezember 2017 angestiegen.

Die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten haben sich um 0,3 Mio. € auf 4,9 Mio. € zum Bilanzstichtag reduziert.

Die kurzfristigen Rückstellungen haben um 2,1 Mio. € auf 2,3 Mio. € im Vergleich zum 31. Dezember 2017 abgenommen. Grund hierfür sind um 0,5 Mio. € geringere Steuerrückstellungen sowie eine Reduzierung der Drohverlustrückstellung für das Mietausfallrisiko der Bayerwald-Klinik um 1,3 Mio. €.

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen umfassen im Wesentlichen Miet- und Leasingvereinbarungen für Grundstücke und Gebäude, technische Anlagen, Bürogeräte, Einrichtungsgegenstände, EDV-Ausstattung und PKW.

Im Konzern bestanden per 31. Dezember 2018 Verpflichtungen aus Financial Leasing mit einer Restlaufzeit von bis zu 12 Monaten in Höhe von nominal 3,2 Mio. €, mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bis 5 Jahre von nominal 12,2 Mio. € sowie mit einer Restlaufzeit von über 5 Jahren von nominal 47,8 Mio. €.

Die Leasingzahlungen aus Operating-Leasing-Verträgen resultieren insbesondere aus langfristigen Mietverträgen. Die unkündbare Mietdauer beträgt im Durchschnitt der Restlaufzeit 9 Jahre. Per Stichtag 31. Dezember 2018 werden für die nächsten 12 Monate Zahlungen in Höhe von 11,9 Mio. €, für das 2. bis 5. Jahr Zahlungen von 26,6 Mio. € sowie nach 5 Jahren Zahlungen von 21,1 Mio. € erwartet.

Liquiditätsanalyse

Im abgelaufenen Geschäftsjahr war die Zahlungsfähigkeit des Konzerns durch Zahlungsmittelzuflüsse aus dem laufenden Geschäft, Bestände an flüssigen Mitteln sowie bilaterale Kreditvereinbarungen mit Banken der Cura-Gruppe gesichert.

Im Geschäftsjahr 2018 haben sich die kurzfristigen Ausleihungen der Maternus-Kliniken AG an die Cura GmbH um 0,6 Mio. € auf 2,0 Mio. € verringert. Für administrative Tätigkeiten wurden von der Cura GmbH 0,7 Mio. € der Maternus-Kliniken AG in Rechnung gestellt. Gleichzeitig haben sich die kurzfristigen Verbindlichkeiten der Bayerwald KG, Cham, gegenüber der Cura GmbH um 0,5 Mio. € erhöht.

Kapitalflussrechnung

in T€ 2018 2017
Nettozufluss aus Geschäftstätigkeit +6.234 +9.529
Nettoabfluss aus Investitionstätigkeit -939 -918
Nettoabfluss aus Finanzierungstätigkeit -9.172 -8.728
Veränderung des Finanzmittelbestandes -3.878 -117

Nettozufluss aus Geschäftstätigkeit

Der Rückgang des Cashflows aus laufender Geschäftstätigkeit um 3,3 Mio. € gegenüber dem Vorjahr ist insbesondere auf das um 3,6 Mio. € geringere Konzernjahresergebnis vor Steuern zurückzuführen. Wie im Vorjahr konnte der Anstieg der Aktiva durch eine Erhöhung der Verbindlichkeiten überkompensiert werden.

Nettoabfluss aus Finanzierungstätigkeit

Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit ist aufgrund der planmäßig geleisteten Zins- und Tilgungszahlungen deutlich negativ.

Entwicklung des Finanzmittelbestandes

in T€ 2018 2017
Bestand am Anfang der Periode +5.771 +5.888
Zahlungswirksame Veränderungen -3.878 -117
Bestand am Ende der Periode +1.893 +5.771

Die detaillierte Kapitalflussrechnung und weitere Erläuterungen hierzu enthält der Konzernabschluss.

Gesamtaussage

Der Geschäftsverlauf im Berichtsjahr 2018 ist aus Sicht des Vorstandes als nicht zufriedenstellend einzustufen. Die Entwicklung im Segment Rehabilitation bleibt deutlich hinter den Erwartungen des Vorstandes zurück. Derzeit erfolgt mit externer Unterstützung und Expertise eine Analyse der Rehabilitationsklinik in Bad Oeynhausen. Hierbei wird unter anderem eine sinnvolle Ergänzung des medizinischen Angebotes sowie eine Erweiterung der Behandlungsfelder geprüft, um künftig ergänzende Zielgruppen von Patienten behandeln zu können.

Der Umsatz im Konzern ist zwar um 2,2 Prozent auf 124,3 Mio. € zurückgegangen, liegt aber im Rahmen der angepassten Prognose für das Geschäftsjahr 2018. Alle wichtigen Ertragskennzahlen (vor Steuern) wie das EBITDA, EBIT sowie das EBT haben sich wie im zuvor dargestellten Abschnitt gegenüber dem Vorjahr im Konzern verschlechtert.

C. INTERNES KONTROLLSYSTEM, FINANZMANAGEMENT UND RISIKOMANAGEMENT

Unternehmenssteuerung

Die Maternus-Kliniken AG setzt im Rahmen des internen Kontroll- und Risikomanagements konzernweit etablierte Controlling-Instrumente ein. Dabei werden neben finanziellen auch nichtfinanzielle Leistungsindikatoren zur Steuerung und Kontrolle des Portfolios herangezogen.

Im Bereich der finanziellen Leistungsindikatoren werden vor allem über Soll-Ist-Analysen und Benchmarking-Ansätze Abweichungen zur Zielerreichung der Geschäftstätigkeit ermittelt. Wesentliche Leistungsindikatoren für die einzelnen betrieblichen Standorte sind der durchschnittliche Umsatz pro Bett, die betriebswirtschaftliche Personalintensität (Personalaufwand + Fremdpersonal / Umsatz), eine regelmäßige Messung der Effizienz (EBITDAR-Marge > 30 Prozent) sowie der Rentabilität (EBT-Marge > 15 Prozent). Hierzu werden monatliche Ranglisten im Konzern erstellt.

Im Bereich der nichtfinanziellen Leistungsindikatoren setzt die Maternus-Kliniken AG als wesentliche Steuerungsgrößen die (wöchentliche) Auslastungsentwicklung in Verbindung mit der Einhaltung von Personalschlüsseln sowie der Einhaltung der Fachkraftquoten nach den Vorgaben durch die Kostenträger ein.

Daneben sind als weitere steuerungsrelevante nichtfinanzielle Leistungsindikatoren die Pflegegradverteilung der Bewohner, der Anteil von Kurzzeitpflegen sowie der Anteil von Sozialhilfeempfängern zur Steuerung des Portfolios wichtig. Auch die Entwicklung des Krankenstandes sowie die Fluktuation in den Einrichtungen sind weitere nichtfinanzielle Steuerungsgrößen, die im Konzern ebenfalls als Leistungsindikatoren relevant sind.

Die finanziellen Leistungsindikatoren werden in Verbindung mit den quantitativen und qualitativen nichtfinanziellen Leistungsindikatoren laufend geprüft.

Im Rahmen des integrierten Projektmanagement- und Controllingprozesses werden diese Indikatoren überwacht. Dem Vorstand der Maternus-Kliniken AG wird hierzu regelmäßig und, sofern notwendig, auch außerplanmäßig durch ausführliche Analysen Bericht erstattet.

Wesentliche Merkmale des internen Kontrollsystems

Der Maternus-Konzern verfügt über ein internes Kontroll- und Risikomanagementsystem, welches Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen zur Sicherung der Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der internen und externen Rechnungslegung beinhaltet. Aus Sicht des Vorstandes ist jederzeit sichergestellt, dass alle wesentlichen Risiken erfasst werden.

Wesentliche Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems sind dabei:

Erfassung und Bewertung der für den Rechnungslegungsprozess im Konzern relevanten Risikofelder

Kontrollen zur Überwachung des Prozesses der Rechnungslegung auf Konzernebene sowie auf Ebene der einzelnen in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften (Vollständigkeits- und Richtigkeitskontrollen)

Organisatorische Sicherungsmaßnahmen im Finanz- und Rechnungswesen und den operativen Zentralbereichen, welche an der Generierung der Basisdaten für die Konzernrechnungslegung beteiligt sind, dazu zählen beispielsweise eine klare Funktionstrennung, Zugriffsbeschränkungen und Dienstanweisungen

Sicherheitsmaßnahmen im Rahmen des EDV-Systems zur Verarbeitung der dem Konzernrechnungslegungsprozess zugrunde liegenden Sachverhalte, inklusive programmierte Plausibilitätsprüfungen

Einhaltung des Vier-Augen-Prinzips bei allen wichtigen Entscheidungen mit Auswirkungen auf die Rechnungslegung des Konzerns

Im Rahmen einer fest strukturierten Berichtsorganisation für alle in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften liegt die Gesamtverantwortung für das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem hinsichtlich des Rechnungslegungsprozesses beim Vorstand. Ziel des im Maternus-Konzern eingerichteten rechnungslegungsbezogenen Überwachungssystems ist die Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung.

Es ist darauf hinzuweisen, dass auch ein angemessenes und funktionsfähig eingerichtetes Risikomanagement- und internes Kontrollsystem keine absolute Sicherheit zur Identifikation und Steuerung von Risiken gewähren kann. Insbesondere persönliche Ermessensentscheidungen, fehlerhafte Kontrollen, kriminelle Handlungen oder sonstige Umstände, die die Wirksamkeit und Verlässlichkeit dieser Systeme einschränken, können naturgemäß nicht ausgeschlossen werden. Daher kann nicht mit absoluter Sicherheit gewährleistet werden, dass Sachverhalte in der Konzernrechnungslegung richtig, vollständig und zeitnah erfasst werden.

Risikomanagementsystem

Ein zentraler Faktor unseres wertorientierten, verantwortungsbewussten, unternehmerischen Handelns besteht in der Fähigkeit, Risiken zu erfassen und mit geeigneten Maßnahmen zu minimieren sowie sich bietende Chancen zu ergreifen. Um sowohl positive als auch negative Trends kontinuierlich und frühzeitig erkennen sowie die Strategie bzw. das operative Handeln darauf einstellen zu können, verfügt der Maternus-Konzern über ein abgestuftes und integriertes Frühwarnsystem als Bestandteil eines umfassenden Risikomanagementsystems. Die Forderung des Gesetzgebers, Risiken durch effiziente Überwachungsysteme voraussehbar zu machen, stellt für uns eine zentrale und wertorientierte Aufgabe dar.

Es gibt im Maternus-Konzern eine klare Unternehmens- und Führungsstruktur. Bereichsübergreifende Funktionen werden dabei in enger Zusammenarbeit mit den Tochtergesellschaften zentral gesteuert und ausgeführt. Das Kontroll- und Risikomanagementsystem ist Bestandteil der Planungs-, Rechnungslegungs- und Kontrollprozesse, welches basierend auf einem für den Konzern einheitlichen Prozess der Risikoerkennung, -bewertung und -steuerung vom Vorstand überwacht und gesteuert wird.

Zur Sicherstellung der rechtzeitigen Kenntnis von den Fortbestand der Gesellschaft gefährdenden Risiken und Entwicklungen wurden in kurzen Abständen Vorstands- und Regionaldirektorensitzungen sowie Leitungssitzungen in der Hauptverwaltung durchgeführt und diesbezügliche Themen analysiert. Im Geschäftsjahr 2017 erfolgte eine grundlegende Überprüfung sowie Überarbeitung des gesamten Risikofrüherkennungssystems. Risk-Maps wurden anhand der Verfahrensbeschreibungen erarbeitet und in Risikoübersichten erfasst.

Eine weitere Verbesserung der IT-Systeme sowie eine Optimierung und Weiterentwicklung der SAP-Software erfolgt im Tagesgeschäft laufend.

Das Risikomanagement dient der kontinuierlichen und strukturierten Erkennung, Bewertung und Eskalation von Risiken sowie der Steuerung der Reaktionen auf diese Risiken. Es ist integrativer Bestandteil der operativen und strategischen Planungsprozesse und setzt sich in den laufenden Controllingprozessen fort.

Die bestehenden betrieblichen Berichtssysteme ermöglichen es dem Vorstand, die Risiken für den Konzern zu steuern. Das Berichtswesen erfolgt in wöchentlichen, monatlichen und jährlichen Intervallen, wobei die Abstufung über die Relevanz für das sofortige operative Handeln bis zur mittelfristig strategischen Aktion erfolgt. Hierdurch wird der Vorstand in die Lage versetzt, frühzeitig Maßnahmen zur Gestaltung zu ergreifen.

Grundsätze und Ziele des Finanzmanagements

Grundsätze

Im Maternus-Konzern erfolgt das Finanzmanagement grundsätzlich zentral durch die Maternus-Kliniken AG, die dabei die Rolle als "interne Bank" des Konzerns wahrnimmt. Das Finanzmanagement schließt alle Konzernunternehmen ein, an denen die Maternus direkt oder indirekt eine Beteiligung von mehr als 50 Prozent hält. Das Finanzmanagement erfolgt nach Richtlinien, die sich auf sämtliche zahlungsstromorientierte Aspekte der Geschäftstätigkeit des Konzerns erstrecken.

Ziele

Die Ziele des Finanzmanagements des Konzerns umfassen die ausreichende Liquiditätsversorgung der Maternus-Kliniken AG und ihrer Tochtergesellschaften sowie die Begrenzung von finanzwirtschaftlichen Risiken aus den Schwankungen von Zinsen. Das finanzwirtschaftliche Handeln verfolgt die Zielsetzung einer mittelfristigen Verbesserung des derzeitigen Bankenratings.

Liquiditätssicherung

Die Liquiditätssicherung des Konzerns besteht aus zwei Komponenten:

Im Zuge des konzerninternen Finanzausgleichs werden die Liquiditätsüberschüsse einzelner Konzerngesellschaften zur Finanzierung des Geldbedarfs anderer Gesellschaften eingesetzt.

Durch bilaterale Bankkreditlinien sowie den Bestand an flüssigen Mitteln sichert sich die Maternus-Gruppe eine ausreichende Liquiditätsreserve. Grundlage für die Dispositionen mit den Banken ist ein monatliches, rollierendes Liquiditätsplanungssystem.

Der Konzern entwickelt im Rahmen der jährlichen Konzernplanung einen Finanzplan. Daneben wird jeweils monatlich eine rollierende Liquiditätsplanung mit einem Planungszeitraum von einem Jahr erstellt. In die Liquiditätsplanung sind alle Finanzierungskreise des Konzerns einbezogen.

D. RISIKO-, CHANCEN- UND PROGNOSEBERICHT

Gemessen an der aktuellen gesamtwirtschaftlichen Entwicklung stellt die Gesundheitswirtschaft eine stabile Branche dar.

Risiken des Unternehmens

Die Risikoberichterstattung im Maternus-Konzern erfolgt im Quartalsrhythmus. Im Rahmen einer Risikoidentifikation erfolgt eine Zuordnung der Risiken auf Regionen bzw. Einrichtungen. Neben einer Zuordnung auf Risikokategorien werden die Auswirkungen bei Risikoeintritt jeweils qualitativ und mit entsprechender Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet. Im Maternus-Konzern erfolgt hierbei nur eine qualitative Einstufung, nicht aber eine konkrete Quantifizierung der potentiellen Schadenshöhe für die vorhandenen Einzelrisiken.

Branchenrisiken

Die Entwicklung der wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen führte zu einem stärkeren Wettbewerb und in der Folge schon heute zu einer weiteren Marktkonsolidierung. Stetig steigende Anforderungen an die Leistungsqualität prägen die Gesetzgebung und die Erwartungshaltung von Bewohnern und Patienten. Hierfür haben wir ein stringentes Qualitätsmanagementsystem aufgebaut, welches die externen Begutachtungen durch interne Audits ergänzt, wodurch ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess in den Abläufen gesichert wird.

Eine wesentliche Herausforderung für die Unternehmen stellt die Sicherung der Fachkräfte dar. In manchen Regionen ist ein Mangel an ausgebildeten Pflegefachkräften festzustellen und es fällt den Betreibern zunehmend schwerer, aus anderen Regionen die Lücken zu schließen. Hier sind alle gefordert, Lösungen zu entwickeln, die in der ersten Priorität eine Bindung der Mitarbeiter bewirken und somit einer Sicherung der Belegung dienen. Eine Unterschreitung der gesetzlich vorgeschriebenen Fachkraftquoten kann sonst zu einem behördlichen Wiederbelegungsverbot und hiermit zu einer entsprechenden Absenkung der Belegung führen.

Wir haben bei Maternus entsprechende Maßnahmen zur Personalentwicklung und -bindung etabliert und werden diese gezielt weiterentwickeln. Infolge dessen werden Anstrengungen unternommen, eigene Fachkräfte auszubilden, z. B. über eine erhöhte Anzahl an Ausbildungsstellen sowie ein zwölfmonatiges Nachwuchsprogramm für angehende Führungskräfte im Konzern. Ferner kann es aber begrenzt notwendig sein, die vorhandenen Personalvakanzen über Leih- und Zeitarbeitskräfte abzudecken. Unsere Zielsetzung ist, den Einsatz von Fremdarbeit in den nächsten Jahren weiter zurückzufahren.

In Kombination mit unseren weiteren Maßnahmen zur Personalentwicklung und -steuerung sind wir für die Zukunft strukturell gut aufgestellt. Regionalbezogen gehört hierzu auch die laufende Überprüfung und Anpassung der Mitarbeiterleistungen in Bezug auf eine marktgerechte Vergütung. Es ist gewährleistet, dass attraktive Vergütungsstrukturen zur Bindung und Gewinnung von Mitarbeitern auch refinanziert sind. Hierzu erfolgen für die einzelnen Standorte in regelmäßigen Abständen neue Pflegesatzverhandlungen mit den Kostenträger.

Aufgrund der gültigen Vorgaben in den jeweiligen Landespflegegesetzen musste der Vorstand im vergangenen Jahr davon ausgehen, dass Pflegeeinrichtungen in Nordrhein-Westfalen ab 1. August 2018 einen verbindlichen Anteil von Einzelzimmern von 80 Prozent vorzuhalten haben. Ferner sollten zur Sicherstellung der Privatsphäre der Bewohner Sanitärräume in Form von Einzel- oder Tandembädern in ausreichender Zahl vorhanden sein. Für Pflegeeinrichtungen in Baden-Württemberg gilt ab 1. September 2019 sogar ein verbindlicher Anteil von Einzelzimmern von 100 Prozent.

Im Laufe des vergangenen Jahres konnten durch den Vorstand entsprechende Ausnahmegenehmigungen zum Bestandsschutz der Maternus-Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen mit den Behörden vereinbart werden. Gleiches gilt auch für eine Verlängerung der baulichen Übergangsfristen bis zum 31. Juli 2023.

Bonitätsrisiken

Im Konzern weist Maternus einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von 5,4 Mio. € aus. Die Möglichkeit der Kreditaufnahme zu angemessenen Konditionen ist stark vom Mitwirken der Cura GmbH abhängig. Eine Verringerung des Engagements des Mutterunternehmens könnte sich erheblich auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns auswirken.

Zum 30. Juni 2020 ist die Rückzahlung der Schuldscheindarlehen mit einem ausstehenden Nennbetrag in Höhe von 37,0 Mio. € fällig. Zielsetzung des Vorstandes ist es - gemeinsam mit der Cura GmbH - eine vorzeitige Umschuldung vorzunehmen, da die Zinslast sehr hoch ist und die komplizierte Struktur des Schuldscheindarlehens mit erheblichen Berichtspflichten verbunden ist. Der Vorstand führt derzeit mit mehreren Banken Gespräche und geht von einer erfolgreichen Umsetzung aus.

Operative Risiken

Durch die demographische Entwicklung steigt die Anzahl von pflege- und rehabilitationsbedürftigen Menschen und die damit im Zusammenhang stehende Multimorbidität nimmt zu. Steigende Betreuungsintensität einerseits und eine verstärkte Nachfrage nach ambulanten Lösungen andererseits sind die Folge. Ein zunehmender Bedarf an Pflege und Rehabilitation bringt jedoch einen wachsenden Wettbewerb bzw. in Ballungszentren heute auch bereits ein Überangebot am Markt mit sich. Als innovativer Anbieter mit hoher Leistungsqualität werden wir uns an die geänderten Wünsche unserer Bewohner und Patienten, insbesondere nach Spezialisierung und neuen Indikationen, anpassen.

Zinsänderungsrisiken

Mögliche Entwicklungen an den Zinsmärkten können sich derzeit nicht auf das operative Ergebnis auswirken, da keine der laufenden Fremdfinanzierungen variabel verzinst ist. Zinsänderungsrisiken können daher nicht zu höheren Fremdkapitalkosten führen. Wir werden trotzdem die Marktentwicklung stetig beobachten und das sich möglicherweise ergebende Zinsänderungsrisiko durch geeignete Zinssicherungsinstrumente frühzeitig absichern, wenn dies notwendig erscheint.

Weitere Risiken

Die Baumaßnahmen und Renovierungen in den für den Betrieb genutzten Immobilien erfolgt hinsichtlich der Eigenanteile aus dem Cashflow und durch hypothekarisch abgesicherte Fremdmittel.

Steuerlichen Risiken wurde im Rahmen der Aufstellung des Konzernabschlusses aus Sicht des Vorstandes hinreichend durch entsprechende Risikovorsorge Rechnung getragen. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass die Finanzbehörden in Einzelfällen zu einer abweichenden Einschätzung kommen können.

Einschätzung der Gesamtrisikosituation

Im Rahmen der Einschätzung der Gesamtrisikosituation sind uns keine bestandsgefährdenden Risiken bekannt.

Risiken, die von uns unmittelbar beeinflussbar sind, im Wesentlichen operativer Art, werden uns im Rahmen von regelmäßigen Meldungen und im Rahmen der jährlichen Risikoinventur aufgezeigt. Organisatorisch haben wir insofern Voraussetzungen geschaffen, die uns frühzeitig über mögliche Risikolagen informieren, damit entsprechende Gegenmaßnahmen eingeleitet werden können. Interne Qualitätsaudits des zentralen Qualitätsmanagements unterstützen uns insbesondere bei der Früherkennung von Defiziten in der Pflege und stellen damit ein hohes Qualitätsniveau sicher. Insgesamt sind für die zukünftige Entwicklung keine Risiken erkennbar, die zu einer dauerhaften und wesentlichen negativen Beeinträchtigung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage führen könnten.

Chancen der künftigen Entwicklung

Das stetige Wachstum der Anzahl der Pflegebedürftigen, bedingt durch die demographische Entwicklung, eröffnet dem Maternus-Konzern mittelfristig gute Perspektiven. Dabei gewinnt eine abgestufte Versorgung mit ambulanten und stationären Angeboten zunehmend an Bedeutung. Diesem Trend folgen wir durch die Differenzierung unseres Leistungsangebotes und ergänzen unser Angebot durch Betreutes Wohnen, ambulante Dienste sowie weitere Serviceleistungen, wie beispielsweise Hausnotrufdienste.

Bedingt durch kürzere Verweildauern von Patienten in der akutmedizinischen Versorgung eröffnen sich neue Behandlungsfelder für die Rehabilitationskliniken. Dies führt einerseits zu medizinisch höherwertigen, aber auch kostenintensiveren Leistungen, die andererseits erhöhte Ertragspotentiale bieten. Die Zunahme von Anschlussheilbehandlungen, die Einführung der geriatrischen Rehabilitation als Pflichtleistung sowie die Möglichkeit, den Pflegesektor innerhalb der integrierten Versorgung in Vertragsbeziehungen aufnehmen zu können, vergrößern die Erlösmöglichkeiten beider operativer Segmente des Konzerns zusätzlich.

Die sich aus diesen marktseitigen Entwicklungen ergebenden Chancen werden durch Synergie- und Skaleneffekte ergänzt, die der Maternus-Konzern durch den Verbund in der Cura Unternehmensgruppe erzielen kann. Hierzu zählen die Bündelung der Einkaufsvolumina, die Professionalisierung der Dienstleistungen, die gemeinsame Nutzung der administrativen Bereiche und die einheitliche Entwicklung und Umsetzung von Qualitäts- und Leistungskonzepten.

Prognosebericht

Aufgrund der demographischen Entwicklung ist der Pflegemarkt weitestgehend unabhängig von den allgemeinen konjunkturellen Rahmenbedingungen. Die alternde Gesellschaft in Deutschland sorgt in den stationären und ambulanten Versorgungsbereichen für eine langfristig steigende Nachfrage nach Pflegeleistungen.

Unsere Zielsetzung im Segment Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen ist es, den Einsatz von Fremdpersonal zur Erfüllung der Personalvorgaben im Geschäftsjahr 2019 weiter zu reduzieren und die Auslastung in den Einrichtungen zu stabilisieren. Hierdurch soll sich zwangsläufig auch die betriebswirtschaftliche Personalintensität einzelner Pflegeeinrichtungen verbessern.

Die mit den Kostenträgern vereinbarten Personalschlüssel sowie die Vorgaben in Bezug auf die Fachkraftquoten werden im Geschäftsjahr 2019 ebenfalls eingehalten. Der Vorstand erwartet nicht, dass sich der Krankenstand der Mitarbeiter sowie die Fluktuation in den Einrichtungen im Geschäftsjahr 2019 spürbar verändern werden.

Bereits verhandelte Pflegesatzerhöhungen werden im Geschäftsjahr 2019 zu einer Umsatzerhöhung und Verbesserung des durchschnittlichen Umsatzes je Bett beitragen. Der Vorstand geht für das Geschäftsjahr 2019 daher von einer spürbaren Verbesserung der Umsatzerlöse um 2 Prozent auf mindestens 99 Mio. € (Vorjahr: 97 Mio. €) bei einer stabilen Auslastung (mindestens 2.500 Bewohnern) in den Pflegeeinrichtungen aus. Hierbei erwartet der Vorstand nicht, dass sich die Pflegegradverteilung der Bewohner, der Anteil von Kurzzeitpflegen sowie der Anteil von Sozialhilfeempfängern im Geschäftsjahr 2019 materiell verändern werden.

Im Segment Rehabilitation - insbesondere in der Maternus-Klinik Bad Oeynhausen - sollen neue Konzepte mit den Kostenträgern vereinbart werden, um ergänzende Zielgruppen von Patienten behandeln zu können. Daneben wird die Position eines zweiten Geschäftsführers in der Maternus-Klinik Bad Oeynhausen vor Ort zu besetzen sein. In der Bayerwald-Klinik soll durch die Hinzunahme der Entitäten Urologie, Gynäkologie und Hämatologie eine zusätzliche Verbesserung der Belegung in der Onkologie erreicht werden. Für die Behandlung von onkologischen Patienten im Bereich der Urologie und Gynäkologie wurden bereits Ende 2018 entsprechende Anträge gestellt. Mit einer Genehmigung seitens der Rentenversicherung ist im 2. Quartal 2019 zu rechnen. Diese inhaltlichen sowie strategischen Maßnahmen werden im Jahr 2019 zu einer verbesserten Auslastung (Anstieg Patienten: +5 Prozent) als auch Ertragssituation im Segment Rehabilitation führen.

Unsere Zielsetzung für das Geschäftsjahr 2019 im Segment Rehabilitation ist es, die Belegung in den beiden Kliniken spürbar zu verbessern. Der Segmentumsatz soll hierdurch um mindestens 2 Mio. € auf 29 Mio. € (Vorjahr: 27 Mio. €) ansteigen.

Aufgrund der Stabilisierung im Segment der Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen sowie der notwendigen Neuausrichtung im Segment der Rehabilitation geht der Vorstand nicht davon aus, dass im Geschäftsjahr 2019 bereits wieder ein ausgeglichenes Ergebnis (EBT) vor Steuern im Konzern erreicht werden kann. Bei einem prognostizierten Konzernumsatz von 128 Mio. € erwartet der Vorstand für das Geschäftsjahr 2019 allerdings, dass sich der Verlust (EBT) vor Steuern im Konzern spürbar verringern wird.

Naturgemäß können Abweichungen zwischen den von uns erwarteten und den tatsächlichen Ergebnissen eintreten. Wir erwarten jedoch aufgrund bereits vorgenommener Risikoabschläge, dass sich diese Abweichungen in Grenzen halten.

E. SONSTIGE BERICHTERSTATTUNG

Berichterstattung zu § 315a HGB

Gezeichnetes Kapital, Stimmrechtsbeschränkungen und Aktien mit Sonderrechten

Zum 31. Dezember 2018 betrug das Grundkapital 52.425 Tsd. €, eingeteilt in 20.970.000 auf den Inhaber lautende Aktien ohne Nennwert (Stückaktien) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 2,50 € je Aktie. Beschränkungen, die die Stimmrechte oder Übertragung von Aktien betreffen, auch wenn sie sich aus Vereinbarungen zwischen Aktionären ergeben können, sind dem Vorstand nicht bekannt. Darüber hinaus gewähren die Aktien keine Sonderrechte, die Kontrollbefugnisse verleihen.

Beteiligungen am Kapital, die 10 von Hundert der Stimmrechte überschreiten

Gemäß der Stimmrechtsmitteilung vom 17. Dezember 2007 hält die Cura Kurkliniken Seniorenwohn- und Pflegeheime GmbH, Hamburg (Cura GmbH), unmittelbar 2,25 Prozent sowie über die von ihr kontrollierte Cura 12. Seniorencentrum GmbH, Hamburg (Cura 12.), mittelbar 79,45 Prozent des Grundkapitals und der Stimmrechte an der Maternus-Kliniken AG. Gemäß § 17 AktG besteht damit zum 31. Dezember 2018 ein Abhängigkeitsverhältnis zur Cura GmbH.

Mehrheitsgesellschafterin der Cura GmbH ist Frau Sylvia Wohlers de Meie. Ihr sind 17.132.230 Aktien in voller Höhe zuzurechnen, daneben hält Frau Sylvia Wohlers de Meie 30.634 Aktien direkt.

Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes

Grundsätzlich besteht der Vorstand der Maternus-Kliniken AG aus mindestens zwei Mitgliedern, die gemäß § 84 AktG vom Aufsichtsrat für einen Zeitraum von jeweils 3 Jahren bestellt werden. Die wiederholte Bestellung ist ebenso wie die Verlängerung der Amtszeit zulässig. Letztere darf jedoch den Maximalzeitraum von 5 Jahren im Einzelfall nicht übersteigen. Die Verlängerung der Amtszeit bedarf eines Aufsichtsratsbeschlusses, der frühestens 1 Jahr vor Ablauf der bisherigen Amtszeit gefasst werden kann.

Nur aus wichtigem Grund ist die Abberufung eines Vorstandsmitglieds zulässig (§ 84 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 3 AktG). Zu den wichtigen Gründen zählen u. a. grobe Pflichtverletzung, Unfähigkeit zur ordnungsmäßigen Geschäftsführung oder Vertrauensentzug durch die Hauptversammlung, es sei denn, das Vertrauen wurde aus offenbar unsachlichen Gründen entzogen. Der Aufsichtsrat kann gemäß § 5 der Satzung der Maternus-Kliniken AG einen Vorsitzenden des Vorstandes ernennen, wenn der Vorstand aus mehreren Personen besteht.

Änderung der Satzung

Die Änderung der Satzung durch die Beschlussfassung der Hauptversammlung richtet sich nach den §§ 133, 179 AktG. Gemäß § 8 der Satzung der Maternus-Kliniken AG ist dem Aufsichtsrat die Befugnis eingeräumt, Änderungen und Ergänzungen der Satzung zu beschließen, die nur die Fassung betreffen.

Befugnisse des Vorstandes zur Ausgabe von Aktien

Die Befugnisse des Vorstandes zur Ausgabe von Aktien sind in § 4 Abs. (5) der Satzung der Maternus-Kliniken AG geregelt:

"Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 20. Juli 2021 um insgesamt bis zu 26.212.500 Euro durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von neuen nennbetragslosen auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bareinlagen und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2016/I). Hierbei steht den Aktionären grundsätzlich das gesetzliche Bezugsrecht zu. Das Bezugsrecht kann den Aktionären auch mittelbar gewährt werden gemäß § 186 Abs. 5 AktG.

Der Vorstand ist ermächtigt, jeweils mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Der Ausschluss des Bezugsrechts ist jedoch nur in folgenden Fällen zulässig:

zum Ausgleich von Spitzenbeträgen;

bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zum Zwecke des (auch mittelbaren) Erwerbs von Unternehmen oder Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen oder von sonstigen Vermögensgegenständen;

soweit dies erforderlich ist, um den Inhabern von im Zeitpunkt der Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2016/I umlaufenden Wandel- und/oder Optionsrechten bzw. einer Wandlungspflicht aus von der Maternus-Kliniken AG oder ihren Konzerngesellschaften bereits begebenen oder künftig zu begebenden Wandel- und/ oder Optionsschuldverschreibungen ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung der Wandel- und/oder Optionsrechte bzw. nach Erfüllung einer Wandlungspflicht als Aktionäre zustehen würde;

wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10 Prozent des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals oder, sofern dieser Betrag niedriger ist, 10 Prozent des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages nicht wesentlich unterschreitet (§ 203 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG). Auf diese Begrenzung sind Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zum Zeitpunkt ihrer Ausnutzung aufgrund anderer Ermächtigungen in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Bezugsrechtsausschluss veräußert oder ausgegeben wurden bzw. auszugeben sind.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die sonstigen Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, nach jeweiliger Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2016/I oder nach Ablauf der Frist für die Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2016/I die Fassung der Satzung jeweils entsprechend anzupassen."

Wesentliche Vereinbarungen der Maternus-Kliniken AG für den Fall eines Kontrollwechsels infolge einer Übernahme (Change of Control) und Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft mit den Mitgliedern des Vorstandes oder Arbeitnehmern für den Fall eines Übernahmeangebotes bestehen nicht.

Berichterstattung zur nichtfinanziellen Erklärung gemäß § 315c HGB

Zur Erfüllung der Anforderungen des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes gemäß §§ 289b-e, 315b und c HGB veröffentlicht die Maternus-Kliniken AG einen gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht. Dieser Bericht wird zeitgleich mit dem Konzernlagebericht 2018 nach § 325 HGB im Bundesanzeiger offengelegt und ist ebenfalls auf unserer Homepage unter www.maternus.de im Bereich Investor Relations ab 30. April 2019 zugänglich.

Erklärung zur Unternehmensführung nach § 315d HGB

Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 315d HGB wurde in den Corporate Governance Bericht des Unternehmens integriert.

Dieser beinhaltet die Entsprechenserklärung gemäß § 161 des Aktiengesetzes, relevante Angaben zu Unternehmensführungspraktiken sowie Angaben über die Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie die Zusammensetzung und Arbeitsweise von dessen Ausschüssen.

Der Corporate Governance Bericht der Maternus-Kliniken AG ist auf unserer Homepage www.maternus.de im Bereich Investor-Relations unter http://www.maternus.de/investor-relations/ corporate-governance/ zu finden.

Die letzte Entsprechenserklärung durch Vorstand und Aufsichtsrat erfolgte im April 2018. Die aktuelle Entsprechenserklärung finden Sie ebenfalls im Corporate Governance Bericht auf unserer Homepage www.maternus.de im Bereich Investor Relations unter http://www.maternus.de/investor-relations/corporate-governance/veröffentlicht.

Abhängigkeitsbericht

Über die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen ist gemäß § 312 AktG ein Bericht erstellt worden, der mit folgender Erklärung endet:

"Unsere Gesellschaft hat bei den im Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen für den Berichtszeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018 aufgeführten Rechtsgeschäften nach den Umständen, die uns im Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte mit den verbundenen Unternehmen vorgenommen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten. Andere Maßnahmen wurden weder getroffen noch unterlassen."

Angaben zur Vorstandsvergütung

Im Geschäftsjahr 2018 hatten die Vorstände jeweils einen Geschäftsführervertrag bei der obersten Muttergesellschaft Cura GmbH und wurden über diese vergütet. Die Gesamtsumme der im Konzernabschluss der Maternus-Kliniken AG erfassten Vergütung des Vorstandes beträgt 11 T€ und entfällt vollständig auf einen Vorstand. Eine erfolgsabhängige Vergütung wurde nicht gezahlt.

Die Vergütung des Vorstandes setzt sich grundsätzlich aus einem festen sowie einem mit der Erreichung festgelegter Ziele verbundenen variablen Bestandteil zusammen. Weitere Vergütungen mit einer langfristigen Anreizwirkung waren nicht vereinbart. Die erfolgsabhängige Vergütung des Vorstandes basiert grundsätzlich auf den Kennzahlen Belegungsquote, Fluktuation sowie Free Cashflow. Die Zielerreichung wird durch den Aufsichtsrat festgestellt. Darüber hinausgehende Vergütungen waren nicht vereinbart.

Die Maternus-Kliniken AG veröffentlicht die individualisierten Bezüge der Vorstandsmitglieder, aufgeteilt nach fester Grundvergütung und erfolgsabhängiger Vergütung im Anhang des Konzernabschlusses.

 

Berlin, den 24. April 2019

Maternus-Kliniken-Aktiengesellschaft

Der Vorstand

Mario Ruano-Wohlers

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Nach bestem Wissen versichern wir, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss der Maternus-Kliniken AG für das Geschäftsjahr 2018 ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns im verbleibenden Geschäftsjahr beschrieben sind.

 

Berlin, 24. April 2019

Maternus-Kliniken Aktiengesellschaft

Der Vorstand

Mario Ruano-Wohlers

Konzernabschluss

Konzern-Bilanz

AKTIVA

Anhang 31.12.2018
T€
31.12.2017
T€
Langfristige Vermögenswerte 1
Immaterielle Vermögenswerte 2 13.310 13.339
Sachanlagen 3 101.103 77.058
Finanzielle Vermögenswerte 4 422 423
114.835 90.819
Kurzfristige Vermögenswerte
Vorratsvermögen 5 507 437
Vertragsvermögenswerte 6 143 249
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 7 5.439 5.883
Finanzielle Vermögenswerte 7 2.941 3.474
Steuerforderungen 8 168 28
Sonstige Vermögenswerte 9 1.979 1.821
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 10 1.893 5.771
13.070 17.664
Bilanzsumme 127.905 108.484

PASSIVA

Anhang 31.12.2018
T€
31.12.2017
T€
Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital 11 51.939 51.939
Kapitalrücklagen 12 3.766 3.766
Gewinnrücklagen 13 -61.130 -59.524
-5.425 -3.819
Langfristige Schulden
Den anderen Anteilseignern zuzurechnende Nettovermögenswerte 14 2.876 2.972
Finanzverbindlichkeiten 15 97.728 73.221
Passive Latente Steuern 34 455 1.756
Rückstellungen für Pensionen 16 1.530 1.689
Sonstige Rückstellungen 17 83 134
102.672 79.772
Kurzfristige Schulden
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 18 4.634 6.369
Finanzverbindlichkeiten 19 15.060 13.390
Kurzfristiger Teil von Langfristigen Finanzverbindlichkeiten 20 2.748 2.184
Vertragsverbindlichkeiten 21 1.013 1.208
Sonstige Verbindlichkeiten 22 4.882 5.003
Sonstige Rückstellungen 23 2.238 3.817
Steuerrückstellungen 24 83 560
30.658 32.531
Bilanzsumme 127.905 108.484

Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

Anhang 01.01.-31.12.2018
T€
01.01.-31.12.2017
T€
Umsatzerlöse 25 124.278 127.143
Sonstige betriebliche Erträge 26 6.657 6.625
Gesamtleistung 130.935 133.768
Materialaufwand 27 21.425 21.769
Personalaufwand 28 73.342 72.891
Sonstige betriebliche Aufwendungen 29 27.709 27.864
Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) 8.459 11.245
Planmäßige Abschreibungen 30 5.598 5.010
Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) 2.861 6.235
Zinserträge 31 76 135
Zinsaufwendungen 31 5.757 5.510
Ergebnisanteil anderer Gesellschafter 32 96 7
Ergebnis vor Steuern (EBT) -2.724 866
Ertragsteuern 33, 34 -1.150 2.322
Ergebnis nach Steuern -1.575 -1.456
Konzern-Jahresfehlbetrag -1.575 -1.456
Anteil der Aktionäre der Maternus AG -1.575 -1.456
Ergebnis je Aktie in € (unverwässert/verwässert) 36 -0,08 -0,07
Anzahl der Aktien (Stück) 20.970.000 20.970.000

Konzern-Gesamtergebnisrechnung

Anhang 01.01.-31.12.2018
T€
01.01.-31.12.2017
T€
Konzern-Jahresfehlbetrag -1.575 -1.456
Posten, die nicht in den Gewinn/Verlust umgegliedert werden: Neubewertung von leistungsorientierten Plänen 16 -31 -16
Gesamtergebnis -1.606 -1.472

Konzern-Kapitalflussrechnung

Anhang 2018
T€
2017
T€ (angepasst)
Konzernjahresergebnis vor Steuern -2.724 866
Abschreibungen/Zuschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 5.598 5.010
Zunahme/Abnahme der Langfristigen Rückstellungen -211 -1.619
Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen/Erträge -4.478 -3.999
Cashflow -1.815 258
Zunahme/Abnahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind -26.334 -1.686
Gewinn/Verlust aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens 22 5
Zunahme/Abnahme der Kurzfristigen Rückstellungen -1.019 1.644
Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 35.789 9.358
Gezahlte Steuern 33 -428 -123
Erhaltene Steuern 33 20 73
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit 37 6.234 9.529
Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen -923 -979
Auszahlungen für Investitionen in das Immaterielle Anlagevermögen -24 -18
Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens 8 54
Einzahlungen und Auszahlungen aus dem Erwerb und dem Verkauf von konsolidierten Unternehmen und sonstigen Geschäftseinheiten 0 25
Cashflow aus der Investitionstätigkeit -939 -918
Einzahlungen aus der Begebung von Anleihen und der Aufnahme von (Finanz-) Krediten 0 7
Auszahlungen aus der Tilgung von Anleihen und (Finanz-) Krediten -1.818 -1.780
Auszahlung aus Finanzierungsleasing -2.088 -1.890
Gezahlte Zinsen -5.278 -5.141
Erhaltene Zinsen 11 76
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 38 -9.172 -8.728
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds -3.878 -117
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 10 5.771 5.888
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 10 1.893 5.771
davon verfügbarer Finanzmittelfonds 1.893 5.771
Zusammensetzung des Finanzmittelfonds am Ende des Geschäftsjahres 10
Zahlungsmittel 1.893 5.771
Finanzmittelfonds 1.893 5.771

Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung

Gezeichnetes Kapital
T€
Kapitalrücklage
T€
Gewinnrücklagen (angepasst)
T€
Konzern-Eigenkapital
T€
31.12.2016/01.01.2017 51.939 3.766 -58.053 -2.348
Konzernjahresfehlbetrag nach Ergebnisanteil anderer Gesellschafter 0 0 -1.456 -1.456
Neubewertung leistungsorientierter Versorgungspläne 0 0 -16 -16
31.12.2017/01.01.2018 51.939 3.766 -59.524 -3.819
Konzernjahresfehlbetrag nach Ergebnisanteil anderer Gesellschafter 0 0 -1.575 -1.575
Neubewertung leistungsorientierter Versorgungspläne 0 0 -31 -31
31.12.2018 51.939 3.766 61.130 -5.425

Konzernanhang

Allgemeine Angaben zum Konzern

Die Geschäftstätigkeit des Maternus-Konzerns (nachfolgend "Konzern" oder "Maternus") umfasst den Betrieb von Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen, Rehabilitationskliniken sowie Dienstleistungsgesellschaften im sozialen Bereich des deutschen Gesundheitsmarktes. Die Anschrift des eingetragenen Sitzes des Konzerns lautet Französische Straße 53-55, 10117 Berlin. Die Maternus-Kliniken-Aktiengesellschaft, Berlin, Bundesrepublik Deutschland (nachfolgend "Maternus AG") als Konzernmuttergesellschaft hat ihren Sitz ebenfalls in Berlin und ist beim Amtsgericht Charlottenburg im Handelsregister unter der Nummer 116784 B seit dem 16. Dezember 2008 eingetragen.

Zum 31. Dezember 2018 hält die Cura GmbH unmittelbar 2,25 Prozent sowie über die von ihr kontrollierte Cura 12 mittelbar 79,45 Prozent des Grundkapitals und der Stimmrechte an der Maternus AG. Gemäß § 17 AktG besteht damit ein Abhängigkeitsverhältnis zur Cura GmbH. Mehrheitsgesellschafterin der Cura GmbH ist Frau Sylvia Wohlers de Meie. Der Maternus-Konzern wird in den Konzernabschluss der Cura GmbH einbezogen.

Der vorliegende Konzernabschluss wird am 24. April 2019 dem Aufsichtsrat zur Genehmigung vorgelegt.

Der vorliegende Abschluss wird unter der Prämisse der Unternehmensfortführung aufgestellt.

Segmentberichterstattung

Die Segmentberichterstattung stellt sich wie folgt dar:

Konzern-Segmentberichterstattung 01.01.2018 bis 31.12.2018 Rehabilitation
in T€
Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen
in T€
Maternus AG
in T€
Segmentübergreifende Konsolidierungsbuchungen
in T€
Gesamt
in T€
Umsatzerlöse von Fremden 27.238 97.039 0 0 124.277
Vorjahr 29.585 97.559 0 0 127.143
Umsatzerlöse mit anderen Segmenten 135 1 158 -293 1
Vorjahr 73 0 158 -231 0
Umsatzerlöse, gesamt 27.373 97.040 158 -293 124.278
Vorjahr 29.657 97.559 158 -231 127.143
Personalaufwand 18.353 54.546 443 0 73.342
Vorjahr 18.876 53.363 652 0 72.891
Materialaufwand 6.733 14.489 201 2 21.425
Vorjahr 7.858 13.716 141 55 21.769
EBITDA -982 11.128 2.025 -3.712 8.459
Vorjahr 154 12.856 4.080 -5.845 11.245
Segmentergebnis (EBIT) -2.323 7.310 1.929 -4.054 2.861
Vorjahr -1.126 9.582 3.966 -6.187 6.235
Segmentvermögen 30.244 122.252 110.952 -135.543 127.905
Vorjahr 32.504 95.492 119.247 -138.760 108.484
Segmentschulden -26.749 -125.822 -54.430 73.670 -133.330
Vorjahr -26.970 -100.045 -63.518 78.229 -112.303
Investitionen in Sachanlagen und Immat. Vermögenswerte 194 29.431 19 0 29.644
Vorjahr 1.197 1.115 4 0 2.316
Abschreibungen 1.341 3.818 96 343 5.598
Vorjahr 1.280 3.274 114 343 5.010
Sonstige Zinsen u. ähnl. Erträge 37 1.005 597 -1.564 76
Vorjahr 45 993 641 -1.544 135
Zinsen u. ähnl. Aufwendungen 856 3.534 2.931 -1.564 5.757
Vorjahr 884 3.231 2.939 -1.544 5.510
Jahresergebnis (EAT) -3.039 4.641 824 -4.000 -1.575
Vorjahr -1.959 7.202 -534 -6.165 -1.456
Operativer Cashflow 921 10.473 -55 -5.105 6.234
Vorjahr 440 11.977 4.263 -7.151 9.529
Ertragsteuern -7 87 -1.229 0 -1.150
Vorjahr - 119 2.203 0 2.322
Anzahl Vollzeitkräfte (0) 411 1.511 4 n.a. 1.926
Vorjahr 420 1.522 6 n.a. 1.949
Auslastung (0) 76,1 % 83,3 % n.a. n.a. 81,7 %
Vorjahr 65,9 % 83,0 % n.a. n.a. 79,0%

Grundlagen und Methoden

Der vorliegende Maternus-Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 1. Januar bis Dezember 2018 einschließlich der Vorjahresangaben wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards sowie unter Beachtung des § 315e HGB erstellt. Hierbei kommen alle bis zum 31. Dezember 2018 verpflichtend anzuwendenden Standards und Interpretationen des International Accounting Standards Board (IASB) bzw. seiner Gremien zur Anwendung, sofern eine Übernahme im europäischen Recht erfolgt ist.

Im Geschäftsjahr 2018 waren folgende Veränderungen der Rechnungslegungsvorschriften im Konzernabschluss der Gesellschaft erstmals anzuwenden:

IFRS 9 - Finanzinstrumente

Am 24. Juli 2014 verabschiedete das IASB die finale Fassung des Standards IFRS 9 "Finanzinstrumente". IFRS 9 ist erstmalig ab dem 1. Januar 2018 anzuwenden und ersetzt im Wesentlichen die bisher geltenden Regelungen des IAS 39 "Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung".

Die Erstanwendung erfolgt bei Maternus modifiziert retrospektiv, so dass die Vorjahreswerte nicht angepasst werden. Die Neuregelungen des IFRS 9 haben bei Maternus im Wesentlichen Auswirkungen aufgrund der Klassifizierung von finanziellen Vermögenswerten sowie der Anwendung des neuen Wertminderungsmodells (expected credit loss model).

Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten

Mit IFRS 9 wird ein einheitliches Modell eingeführt, dem drei Bewertungskategorien zur Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten zugrunde liegen: Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten, erfolgswirksame Bewertung zum beizulegenden Zeitwert und erfolgsneutrale Bewertung zum beizulegenden Zeitwert. Die Zuordnung von Finanzinstrumenten in diese Kategorien erfolgt auf Basis des Geschäftsmodells, welches dem Finanzinstrument zugrunde liegt und der Ausgestaltung der vertraglichen Zahlungsströme. Dadurch kann es zu Veränderungen im Ausweis und in der Bewertung kommen. Bei den finanziellen Verbindlichkeiten werden die bestehenden Vorschriften des IAS 39 weitgehend fortgeführt.

Bei den Derivaten und bei den finanziellen Verbindlichkeiten ergeben sich keine wesentlichen Änderungen durch IFRS 9. Hedge Accounting findet innerhalb der Maternus-Gruppe keine Anwendung. Im Erstanwendungszeitpunkt ergab sich aufgrund der geänderten Klassifizierungsvorschriften insgesamt kein Umstellungseffekt mit Auswirkung auf die Gewinnrücklagen.

Die folgende Tabelle stellt eine Überleitung der Finanzinstrumente von den Bewertungskategorien nach IAS 39 zu denen nach IFRS 9 inklusive deren Buchwert dar:

in T€ Bewertungskategorie nach IAS 39 Buchwerte 31.12.2017 Beizulegender Zeitwert Bewertungskategorie nach IFRS 9 Buchwerte 01.01.2018 Beizulegender Zeitwert
Aktiva
Anteile an verbundenen Unternehmen Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte 383 383 FVOCI 383 383
Derivates Finanzinstrument Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden 40 40 FVTPL 40 40
Finanzielle Vermögenswerte Kredite und Forderungen 3.474 3.474 Amortised Cost 3.474 3.474
Vertragsvermögenswerte Kredite und Forderungen 249 249 Amortised Cost 249 249
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Kredite und Forderungen 5.883 5.883 Amortised Cost 5.883 5.883
Frei verfügbare Zahlungsmitteläquivalente Kredite und Forderungen 5.771 5.771 Amortised Cost 5.771 5.771
Sonstige Vermögenswerte Kredite und Forderungen 1.821 1.821 Amortised Cost 1.821 1.821
in T€ Bewertungskategorie nach IAS 39 Buchwerte 31.12.2017 Beizulegender Zeitwert Bewertungskategorie nach IFRS 9 Buchwerte 01.01.2018 Beizulegender Zeitwert
Passiva
Den anderen Anteilseignern zuzurechnende Nettovermögenswerte sonstige Verbindlichkeiten 2.972 2.972 FLAC 2.972 2.972
Finanzverbindlichkeiten sonstige Verbindlichkeiten 83.134 81.048 FLAC 83.134 81.048
Leasingverbindlichkeiten n.a. 6.008 9.409 n.a. 6.008 9.409
Vertragsverbindlichkeiten sonstige Verbindlichkeiten 1.208 1.208 FLAC 1.208 1.208
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sonstige Verbindlichkeiten 6.369 6.369 FLAC 6.369 6.369
Sonstige Verbindlichkeiten sonstige Verbindlichkeiten 5.003 5.003 FLAC 5.003 5.003

Wertminderungsmodell

Des Weiteren wird mit IFRS 9 ein neues Wertminderungsmodell eingeführt, welches das auf eingetretenen Kreditverlusten basierende Wertminderungsmodell nach IAS 39 (incurred credit loss) ersetzt. Das Wertminderungsmodell nach IFRS 9 basiert hingegen auf erwarteten Kreditverlusten (expected credit loss). Dieses ist auf Vermögenswerte anzuwenden, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, auf Vertragsvermögenswerte und auf Schuldinstrumente, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Auf Eigenkapitalinstrumente findet das Wertminderungsmodell keine Anwendung.

Bei Maternus ergibt sich durch die Anwendung des Wertminderungsmodells nach IFRS 9 kein Umstellungseffekt. Das neue Wertminderungsmodell ist ebenfalls auf Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente anzuwenden. Bei Maternus liegt für diese allerdings eine tägliche Fälligkeit vor, wodurch nur ein unwesentlicher Wertminderungsbedarf entsteht.

IFRS 15 - Erlöse aus Verträgen mit Kunden

IFRS 15, der im Mai 2014 veröffentlicht und im April 2016 präzisiert wurde, ist verpflichtend für das Geschäftsjahr anzuwenden, das am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnt. Maternus wendet den Standard erstmalig ab dem 1. Januar 2018 an.

IFRS 15 führt ein 5-Stufen-Modell zur Umsatzrealisierung ein, das auf alle Umsätze aus Verträgen mit Kunden anzuwenden ist. Die Erlöse werden in Höhe der Gegenleistung erfasst, mit der Maternus im Gegenzug für die Erbringung von Dienstleistungen von einem Kunden rechnen kann.

Maternus wendet für die Umstellung auf IFRS 15 den modifiziert retrospektiven Ansatz an. Etwaige Umstellungseffekte werden zu Beginn der Vergleichsperiode grundsätzlich in den Gewinnrücklagen erfasst. Die Werte der Vorperiode wurden im Einklang mit der gewählten Übergangsmethode nicht angepasst.

Die Umsatzerlöse von Maternus resultieren vollständig aus Dienstleistungen, welche bisher zeitraumbezogen über die Dauer der Erbringung der Dienstleistung erfasst wurden. Mit Anwendung von IFRS 15 ergeben sich keine Änderungen bei der Umsatzrealisierung. So werden die Umsatzerlöse nach IFRS 15 weiterhin zeitraumbezogen erfasst, da dem Kunden der Nutzen aus unserer Leistung zufließt, während diese erbracht wird. Variable Gegenleistungen wie z. B. Boni oder Rabatte bestehen nicht. Daneben liegen auch keine Erstattungs- oder Rücknahmeverpflichtungen gegenüber Kunden vor. Dementsprechend bestehen keine Umstellungseffekte aus IFRS 15 mit Auswirkungen auf die Gewinnrücklagen.

IFRS 15 führt zu Ausweisänderungen in der Konzernbilanz. Erhaltene Anzahlungen auf Verträge mit Kunden im Anwendungsbereich des IFRS 15 werden nunmehr den Vertragsverbindlichkeiten zugeordnet. Bisher wurden diese Anzahlungen unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Daneben werden Vertragssalden aufgrund des Anspruches von Maternus auf Gegenleistung im Austausch für erbrachte Dienstleistungen, für die jedoch noch kein unbedingter Zahlungsanspruch vorliegt, nach IFRS 15 unter den Vertragsvermögenswerten ausgewiesen. Bislang erfolgte der Ausweis unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.

In der nachfolgenden Tabelle werden die Auswirkungen von IFRS 15 auf die Posten der Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2018 dargestellt. Die Tabelle zeigt nur die Posten, die von der Umstellung auf IFRS 15 betroffen sind.

Effekt aus der Anwendung von IFRS 15 zum 1. Januar 2018

in T€ Bilanz zum 31.12.2017 Anpassung nach IFRS 15 Bilanz zum 01.01.2018
Aktiva
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 6.133 -249 5.884
Vertragsvermögenswerte 0 249 249
Bilanzsumme 108.484 0 108.484
Passiva
Sonstige Verbindlichkeiten 6.212 -1.208 5.004
Vertragsverbindlichkeiten 0 1.208 1.208
Bilanzsumme 108.484 0 108.484

Nachfolgend werden die Auswirkungen des IFRS 15 auf die Konzernbilanz zum 31. Dezember 2018 dargestellt. Auswirkungen auf die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnungen bestehen nicht.

Effekt aus der Anwendung von IFRS 15 zum 31. Dezember 2018

in T€ Bilanz zum 31.12.2018 (vor IFRS 15) Anpassung nach IFRS 15 Bilanz zum 31.12.2018 (gemäß IFRS 15)
Aktiva
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 5.582 -143 5.439
Vertragsvermögenswerte 0 143 143
Bilanzsumme 127.905 0 127.905
Passiva
Sonstige Verbindlichkeiten 5.895 -1.013 4.882
Vertragsverbindlichkeiten 0 1.013 1.013
Bilanzsumme 127.905 0 127.905

Weitere Rechnungslegungsverlautbarungen

Im Juni 2016 hat der IASB Änderungen an IFRS 2 veröffentlicht. Die Klassifizierung und Bewertung von Geschäftsvorfällen mit anteilsbasierter Vergütung wurden klargestellt. Der Standard ist erstmals für das Geschäftsjahr anzuwenden, das am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnt. Auswirkungen auf die Maternus-Gruppe haben sich nicht ergeben.

Im Dezember 2016 hat der IASB die IFRIC 22 veröffentlicht, die die Bilanzierung von Geschäftsvorfällen klarstellen soll, die den Erhalt oder die Zahlung von Gegenleistungen in fremder Währung beinhalten. Eine Übernahme in das europäische Recht ist am 3. April 2018 erfolgt. Der Zeitpunkt der erstmaligen verpflichtenden Anwendung ist für den 1. Januar 2018 vorgesehen. Da die Maternus-Gruppe derzeit keine Geschäfte in Fremdwährungen abwickelt, haben sich keine Auswirkungen ergeben.

Eine Übernahme des im Dezember 2016 veröffentlichten IAS 40 in das europäische Recht ist am 15. März 2018 erfolgt. Die erstmalige verpflichtende Anwendung ist zum 1. Januar 2018 vorgesehen. Der Standard betrifft die Klassifizierung von als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien und hatte keine Auswirkungen auf die Maternus-Gruppe.

Die Annual Improvements 2014 - 2016, die Verbesserungen an IFRS 1, IFRS 12 und IAS 28 vorsehen, sind im Dezember 2016 veröffentlicht worden und erstmalig ab dem 1. Januar 2018 verpflichtend anzuwenden. Wesentliche Auswirkungen auf die Maternus-Gruppe ergaben sich nicht.

Die nachfolgenden, vom IASB veröffentlichten Rechnungslegungsverlautbarungen sind noch nicht verpflichtend anzuwenden und von Maternus bislang auch noch nicht angewendet bzw. umgesetzt worden:

IFRS 16 - Leasingverhältnisse

Der neue durch den IASB im Januar 2016 veröffentlichte IFRS 16 "Leasingverhältnisse" ist erstmalig auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung von IFRS 16 ist zulässig. Maternus wendet den Standard erstmalig ab dem 1. Januar 2019 an.

IFRS 16 ersetzt IAS 17 und die dazugehörigen Interpretationen. Für Leasingnehmer wird die bisherige Klassifizierung von Leasingverträgen in Operating und Finance Leases abgeschafft und durch ein einheitliches Bilanzierungsmodell ersetzt. Durch IFRS 16 werden Leasingnehmer künftig das Nutzungsrecht am Leasinggegenstand aktivieren und eine Verbindlichkeit aufgrund der Leasingzahlungen zeigen. Für die Bilanzierung beim Leasinggeber wurden die Regelungen des IAS 17 grundsätzlich übernommen und die Klassifizierung der Leasingverhältnisse in Operating- und Finanzierungsleasing beibehalten.

Für die Umstellung auf IFRS 16 wendet Maternus den modifizierten retrospektiven Ansatz an und zeigt dementsprechend die kumulierten Umstellungseffekte grundsätzlich in den Gewinnrücklagen. Im Einklang mit der gewählten Übergangsmethode wird die Vorjahresperiode nicht angepasst.

Maternus hat die Auswirkungen durch die Anwendung des IFRS 16 im Rahmen eines Implementierungsprojektes untersucht. Der Konzern wird die Erleichterungsvorschriften für kurzfristige Leasingverhältnisse mit einer Laufzeit von nicht mehr als einem Jahr sowie für Leasinggegenstände mit einem geringen Wert in Anspruch nehmen. Es ist geplant, weitere Erleichterungsvorschriften in Anspruch zu nehmen.

Durch die Anwendung des IFRS 16 wird sich die Bilanzsumme der MATERNUS zum 1. Januar 2019 erwartungsgemäß um 47 Mio. € durch den Ansatz der Nutzungsrechte sowie der entsprechenden Leasingverbindlichkeiten erhöhen. Der größte Umstellungseffekt wird aufgrund des Ansatzes von zuvor als Operating-Leasing eingestuften Leasingverhältnissen von angemieteten Immobilien in Höhe von 45 Mio. € erwartet. Daneben beziehen sich die Umstellungseffekte auf Leasingverhältnisse von Ausstattung, Kraftfahrzeugen sowie Technischen Anlagen, die zuvor als Operating-Leasingverhältnisse eingestuft wurden. Im Erstanwendungsjahr 2019 werden der Zinsaufwand voraussichtlich um 1,6 Mio. € und die Abschreibungen um 6,4 Mio. € ansteigen. Das EBITDA wird im Vergleich zur bisherigen Leasingbilanzierung aufgrund des Wegfalls der operativen Leasingaufwendungen um voraussichtlich 7,3 Mio. € in 2019 ansteigen. Für das EBIT erwarten wir einen positiven Effekt von rund 0,8 Mio. € in 2019. In der Kapitalflussrechnung wird der Tilgungsanteil der Leasingzahlungen mit Anwendung von IFRS 16 innerhalb des Cashflows aus Finanzierungstätigkeit ausgewiesen. Vor diesem Hintergrund wird sich der Cashflow aus der laufenden Tätigkeit erhöhen und der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit reduziert sich korrespondierend hierzu.

Weitere Rechnungslegungsverlautbarungen

Im Juni 2017 hat der IASB Änderungen der IFRIC 23 zur Klarstellung der Bilanzierung von Unsicherheit in Bezug auf Ertragsteuern veröffentlicht. Eine Übernahme in das europäische Recht erfolgte am 23. Oktober 2018. Die erstmalige verpflichtende Anwendung soll zum 1. Januar 2019 erfolgen. Bis auf die Ausweisänderung, dass die Steuerrückstellungen nicht mehr unter den sonstigen Rückstellungen ausgewiesen werden dürfen, werden für die Maternus-Gruppe keine weiteren wesentlichen Auswirkungen erwartet.

Durch die im Oktober 2017 veröffentlichten Änderungen des IAS 28 wurde klargestellt, dass bei langfristigen Anteilen an assoziierten Unternehmen IFRS 9 Finanzinstrumente einschließlich dessen Wertminderungsvorschriften vorrangig anzuwenden ist. Eine Übernahme in das europäische Recht erfolgte am 11. Februar 2019. Die erstmalige verpflichtende Anwendung ist für den 1. Januar 2019 vorgesehen. Mit wesentlichen Auswirkungen auf die Maternus-Gruppe ist nicht zu rechnen.

Ebenfalls im Oktober 2017 wurden die Änderungen zu IFRS 9 betreffend finanzielle Vermögenswerte mit symmetrischen Kündigungsrechten sowie finanzielle Verbindlichkeiten veröffentlicht. Eine Übernahme in das europäische Recht erfolgte am 26. März 2018. Vorgesehen ist die erstmalige verpflichtende Anwendung zum 1. Januar 2019. Mit wesentlichen Auswirkungen auf die Maternus-Gruppe ist nicht zu rechnen.

Die Annual Improvements 2015 - 2017, die im Dezember 2017 veröffentlicht wurden, sehen Verbesserungen an IFRS 3, IFRS 11, IAS 12 und IAS 23 vor. Eine Übernahme in das europäische Recht erfolgte am 15. März 2019. Als Zeitpunkt der erstmaligen verpflichtenden Anwendung ist derzeit vom 1. Januar 2019 auszugehen. Mit wesentlichen Auswirkungen auf die Maternus-Gruppe ist nicht zu rechnen.

Durch die im Februar 2018 veröffentlichten Änderungen des IAS 19 wurde die Bewertung von leistungsorientierten Versorgungsplänen aufgrund von Planänderungen, -kürzungen und -abgeltungen des IAS 19 neu geregelt. Die erstmalige verpflichtende Anwendung ist für den 1. Januar 2019 vorgesehen. Mit wesentlichen Auswirkungen auf die MaternusGruppe ist nicht zu rechnen.

Durch die im Oktober 2018 veröffentlichten Änderungen des IFRS 3 wurde die Definition eines Geschäftsbetriebes geändert. Die erstmalige verpflichtende Anwendung ist für den 1. Januar 2020 vorgesehen. Mit wesentlichen Auswirkungen auf die Maternus-Gruppe ist nicht zu rechnen.

IFRS 17, veröffentlicht im Mai 2017, regelt die Bilanzierung von Versicherungsverträgen und ersetzt den bisherigen Übergangsstandard IFRS 4. Eine Übernahme in das europäische Recht erfolgte noch nicht. Vorgesehen ist die erstmalige verpflichtende Anwendung zum 1. Januar 2021. Mit wesentlichen Auswirkungen auf die Maternus-Gruppe ist nicht zu rechnen.

Die Maternus AG erwartet neben zusätzlichen Angaben und Erläuterungen in den Notes und neben kleinen formalen Darstellungsänderungen aus der Anwendung der neuen Rechnungslegungsverlautbarungen - mit Ausnahme der dargestellten Effekte aus IFRS 16 - keine bzw. keine wesentlichen Auswirkungen auf den Maternus-Konzernabschluss.

Die Bewertung aller Vermögenswerte und Schulden erfolgt nach den Grundsätzen der Unternehmensfortführung. Die Gliederung der gesonderten Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung entspricht dem Gesamtkostenverfahren. Zur Verbesserung der Klarheit und Übersichtlichkeit der Darstellung werden Posten der gesonderten Konzernbilanz und der gesonderten Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und im Folgenden erläutert.

Die einzelnen Posten der Konzernbilanz und der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung sowie die tabellarischen Darstellungen zu Postenaufgliederungen im Anhang werden in Tausend Euro (T€) angegeben. Bei geringfügigen Abweichungen oder scheinbaren Additionsfehlern handelt es sich um Rundungsdifferenzen.

Konsolidierungskreis

In den Konzernabschluss werden alle wesentlichen Tochterunternehmen einbezogen, bei denen die Maternus AG als oberstes und beherrschendes Mutterunternehmen direkt oder indirekt die Beherrschung i. S. d. IFRS 10 ausübt.

Einschließlich der Maternus AG werden 42 Gesellschaften (Vorjahr: 42 Gesellschaften) in den Konzernabschluss einbezogen.

Drei Unternehmen, die keinen eigenen Geschäftsbetrieb haben und lediglich als Komplementärgesellschaften fungieren, werden wegen untergeordneter Bedeutung nicht konsolidiert. Die Gesellschaftsanteile werden in der Konzernbilanz unter Langfristige Vermögenswerte in den Finanziellen Vermögenswerten ausgewiesen.

Die Aufstellung des Anteilsbesitzes sowie die nach den Rechnungslegungsvorschriften des HGB ermittelten Jahresergebnisse der Tochtergesellschaften stellen sich wie folgt dar:

Beteiligungsanteil
in Prozent
Eigenkapital
in T€
Ergebnis 2018
in T€
Ergebnis 2017
in T€
1. Maternus-Kliniken-Aktiengesellschaft, Berlin
Segment Rehabilitation
2. Bayerwald-Klinik GmbH & Co. KG, Cham-Windischbergerdorf 100 -8.658 -1.142 -1.574
3. Maternus-Klinik für Rehabilitation GmbH & Co. KG, Bad Oeynhausen 93 1.282 -2.629 -1.242
4. Medico-Klinik-Immobilien GmbH & Co. Klinik-Immobilien-Beteiligungs-KG, Bad Oeynhausen 91 12.227 824 796
5. Maternus-Management & Service GmbH, Berlin 100 -5 0 -7
6. Medico-Management & Service GmbH, Berlin 100 79 -17 -24
7. Maternus Recatec Service Dienstleistungs-GmbH, Berlin 100 0 0 0
Segment Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen
8. Maternus Altenheim Verwaltungs GmbH & Co. KG, Berlin1) 100 14.986 0 0
9. Altenpflegeheim Angelikastift GmbH, Berlin1) 100 712 63 57
10. Altenpflegeheim An den Salinen GmbH, Berlin1) 100 184 21 48
11. Altenpflegeheim Kapellenstift GmbH, Berlin1) 100 15 0 0
12. Alten- und Pflegeheim Katharinenstift GmbH, Berlin1) 100 217 46 45
13. Altenpflegeheim Sankt Christophorus GmbH, Berlin1) 100 93 0 0
14. Alten- und Pflegeheim Angelikastift GmbH, Berlin1) 100 598 66 61
15. Alten- und Pflegeheim Barbara-Uttmann-Stift GmbH, Berlin1) 100 373 29 48
16. Alten- und Pflegeheim Christinen-Stift GmbH, Berlin1) 100 386 0 0
17. Pflegezentrum Maximilianstift GmbH, Berlin1) 100 314 12 27
18. Maternus Senioren- und Pflegezentrum GmbH, Berlin1) 100 254 9 29
19. Rocy-Verwaltungs GmbH, Berlin1) 100 134 7 8
20. Maternus Senioren- und Pflegezentrum Dresdner Hof GmbH, Berlin1) 100 427 2 26
21. Maternus Seniorenwohnanlage Köln-Rodenkirchen GmbH, Berlin1) 100 431 0 0
22. Rodenkirchen City-Center Grundstücks- und Handelsgesellschaft mbH & Co. Immobilien KG, Berlin1) 100 17.446 0 0
23. Seniorenresidenz Unter der Homburg GmbH, Berlin1) 100 -5 0 0
24. Senioren- und Pflegezentrum Bonifatius GmbH, Berlin 100 -778 -849 0
25. Senioren- und Pflegezentrum Christophorus GmbH, Berlin 100 323 47 31
26. Pflege- und Therapiezentrum Wendhausen GmbH, Berlin 100 -977 -977 0
27. Wohn- und Pflegeheim Salze-Stift GmbH, Berlin1) 100 520 32 49
28. Maternus-Stift GmbH, Berlin1) 100 25 0 0
29. Maternus-Stift Am Auberg GmbH, Berlin1) 100 466 47 28
30. Maternus Senioren- und Pflegezentrum Am Steuerndieb GmbH, Berlin1) 100 178 152 0
31. Maternus Hausnotrufdienst GmbH, Berlin1) 100 16 0 0
32. Maternus Häuslicher Pflegedienst Eifel GmbH, Berlin 100 -505 -99 -117
33. Maternus Häuslicher Pflegedienst Ruhrgebiet GmbH, Berlin 100 154 34 26
34. Maternus Recatec Mitte Dienstleistungs GmbH, Berlin1) 100 25 0 0
35. Maternus Recatec West Dienstleistungs GmbH, Berlin1) 100 461 94 123
36. Maternus Recatec Süd Dienstleistungs GmbH, Berlin1) 100 25 0 0
37. Maternus Recatec Ost Dienstleistungs GmbH, Berlin1) 100 25 0 0
38. Ymos Immobilien GmbH & Co. KG, Berlin1) 100 194 0 0
39. Ymos Rodenkirchen Immobilien GmbH & Co. KG, Berlin1) 100 136 0 0
40. Ymos Verwaltungs GmbH, Obertshausen 100 88 -64 11
41. Maternus Finanzierungs GmbH, Berlin1) 100 25 0 20
42. BidP - Bildung in der Pflege GmbH, Berlin (vormals: Cura 26. Seniorencentrum GmbH) 100 20 -17 -20
Nicht in den Konzernabschluss einbezogene Anteile an verbundenen Unternehmen
43. Bayerwald-Klinik Geschäftsführungs GmbH, Cham 100 86 17 -1
44. Maternus-Klinik-Verwaltungs GmbH, Bad Oeynhausen 100 372 12 17
45. Maternus Altenheim Beteiligungs GmbH, Berlin 100 93 0 1

1) Die Gesellschaft macht von der Befreiung der §§ 264 Abs. 3, 264 b HGB (Inanspruchnahme von Erleichterungen bei der Aufstellung, Prüfung und Offenlegung von Jahresabschlüssen) Gebrauch.

Konsolidierungsgrundsätze

Die Jahresabschlüsse der in den Maternus-Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen werden unter Anwendung der IFRS nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen erstellt.

Der Stichtag der Jahresabschlüsse der einbezogenen Unternehmen entspricht in allen Fällen dem Stichtag des Konzernabschlusses (31. Dezember).

Die Bilanzierung von erworbenen Tochterunternehmen erfolgt unter Anwendung des IFRS 3 nach der Erwerbsmethode.

Die Anschaffungskosten des Erwerbs entsprechen dem beizulegenden Zeitwert der hingegebenen Vermögenswerte, der ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente und der entstandenen bzw. übernommenen Schulden zum Transaktionszeitpunkt. Immaterielle Vermögenswerte sind gesondert vom Geschäfts- oder Firmenwert zu bilanzieren, wenn sie vom Unternehmen trennbar sind oder sich aus einem vertraglichen oder anderen Recht ergeben. Verbleibende aktive Unterschiedsbeträge werden als Geschäfts- oder Firmenwerte aktiviert. Der Geschäfts- oder Firmenwert wird nicht planmäßig abgeschrieben, sondern einem jährlichen sowie bei Indikatoren, die auf eine Wertminderung hindeuten, Werthaltigkeitstest (Impairment-Test) gemäß IAS 36 unterzogen. Sofern der erzielbare Betrag den Buchwert unterschreitet, führt dies zu einer erfolgswirksamen Abschreibung. Ergibt sich zum Erwerbszeitpunkt ein passivischer Unterschiedsbetrag, so wird dieser sofort ergebniswirksam vereinnahmt.

Bei dem Impairment-Test des Geschäfts- oder Firmenwerts auf Ebene der Cash Generating Unit erfolgt eine Sensitivitätsanalyse in Bezug auf die künftigen Cashflows, die Kapitalkosten und die Wachstumsrate.

Konzerninterne Umsätze, Aufwendungen und Erträge sowie alle Forderungen, Verbindlichkeiten und Rückstellungen zwischen den einbezogenen Unternehmen wurden gegeneinander aufgerechnet. Sofern im Anlagevermögen und in den Vorräten Vermögenswerte aus konzerninternen Lieferungen enthalten sind, wurden entsprechende Zwischengewinne eliminiert.

Erläuterungen zur Segmentberichterstattung

In der Segmentberichterstattung werden Geschäftsbereiche abgegrenzt nach operativen, der Art der Dienstleistung abgegrenzten Teileinheiten des Konzerns, die regelmäßig von der Unternehmensleitung überwacht werden, um die wirtschaftliche Lage des Konzerns zu beurteilen. Die Segmente stellen die gemäß IFRS 8 ("Geschäftssegmente") berichtspflichtigen Segmente dar.

In der Segmentberichterstattung werden Geschäftsbereiche ausgewiesen, die wie folgt strukturiert sind:

Segment Rehabilitation

Segment Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen

Maternus AG

Das Segment Rehabilitation umfasst ausschließlich Anschlussheilbehandlungen sowie Rehabilitationsmaßnahmen in den Indikationsbereichen Orthopädie, Verhaltensmedizinische Orthopädie, Kardiologie, Innere Medizin, Stoffwechselerkrankungen und Neurologie. Das Segment Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen befasst sich insbesondere mit der vollstationären Pflege, der Kurzzeitpflege und dem Betreuten Wohnen. In der Maternus AG werden primär intersegmentäre Dienstleistungen erbracht.

In der Spalte Überleitungen werden die Beträge aufgeführt, die segmentübergreifende Transaktionen darstellen und im Rahmen der durchgeführten Konsolidierungsmaßnahmen eliminiert wurden.

Die Segmentberichterstattung erfolgt in Übereinstimmung mit den für die interne Steuerung verwandten Bilanzansatz- und Bewertungsmethoden. Konsolidierungen innerhalb der Segmente wurden vorgenommen. Als Segmentabschreibungen werden die Abschreibungen auf das immaterielle Vermögen, das Sachanlagevermögen und auf Finanzanlagen ausgewiesen.

Die Ermittlung der Segmentdaten erfolgt durch die Zusammenfassung der Einzelabschlüsse der zum jeweiligen Segment gehörigen Unternehmen unter Berücksichtigung von Konsolidierungen innerhalb des jeweiligen Segments. Für die interne Steuerung werden die Segmentdaten monatlich ermittelt.

Währungsumrechnung

Der Konzernabschluss wird in Euro aufgestellt. Da alle Konzernunternehmen nur national tätig sind, entfallen Währungsumrechnungen.

Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen

Immaterielle Vermögenswerte

Entgeltlich erworbene Immaterielle Vermögenswerte werden zum Anschaffungszeitpunkt mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt.

Immaterielle Vermögenswerte, die gemäß IAS 38 eine bestimmbare Nutzungsdauer haben, werden über den Zeitraum ihrer Nutzung linear abgeschrieben. Die Nutzungsdauern bewegen sich dabei zwischen 3 und 5 Jahren. Sofern es Anzeichen für eine Wertminderung gibt, werden die planmäßig abnutzbaren immateriellen Vermögenswerte einem Impairment-Test unterzogen und gegebenenfalls auf den erzielbaren Betrag i. S. d. IAS 36 abgewertet.

Firmenwerte und Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer werden gemäß IFRS 3 bzw. IAS 38 nicht planmäßig abgeschrieben. Stattdessen werden sie gemäß IAS 36 einem jährlichen, als auch bei Vorliegen eines entsprechenden Anhaltspunktes einem Impairment-Test unterzogen und gegebenenfalls auf ihren erzielbaren Betrag abgewertet ("Impairment-only-approach").

Firmenwerte, die vor dem Stichtag der IFRS-Eröffnungsbilanz 1. Januar 2004 entstanden sind und nach den handelsrechtlichen Konzernrechnungslegungsvorschriften mit den Rücklagen verrechnet wurden, bleiben unter Anwendung der Vereinfachungsregel nach IFRS 1 auch im IFRS-Konzernabschluss verrechnet.

Sachanlagen

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen werden entsprechend dem Nutzungsverlauf nach der linearen Methode vorgenommen.

Hierbei kommen folgende Nutzungsdauern zur Anwendung:

in Jahren
Gebäude 40 bis 44
Mietereinbauten 3 bis 25
Technische Anlagen und Maschinen 5 bis 15
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattungen 3 bis 20

Die ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Sachanlagen umfassen den Kaufpreis einschließlich Anschaffungsnebenkosten dafür, den Vermögenswert in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen und an den Standort seiner beabsichtigten Verwendung zu bringen. Aufwendungen, die nachträglich entstehen, nachdem der Gegenstand des Sachanlagevermögens eingesetzt wurde, wie Wartungs- und Instandhaltungskosten und Überholungskosten, werden gewöhnlich in der Periode erfolgswirksam ausgewiesen, in der die Kosten entstanden sind. In Situationen, in denen sich eindeutig gezeigt hat, dass Aufwendungen zu einem zusätzlichen künftigen wirtschaftlichen Nutzen führen, der erwartungsgemäß aus der Verwendung eines Gegenstands des Sachanlagevermögens über seinen ursprünglich bemessenen Leistungsgrad hinaus resultiert, werden diese Aufwendungen als zusätzliche Anschaffungskosten der Sachanlagen aktiviert. Wesentliche Erneuerungen oder Verbesserungen an Immobilien werden gemäß IAS 16 mittels des Komponentenansatzes aktiviert.

Sofern es Anzeichen für eine Wertminderung gibt, werden die entsprechenden Vermögenswerte einem Impairment-Test unterzogen und gegebenenfalls auf den niedrigeren erzielbaren Betrag i. S. d. IAS 36 abgewertet. Wenn der Grund für eine früher vorgenommene außerplanmäßige Abschreibung entfallen ist, erfolgt eine Zuschreibung auf den beizulegenden Zeitwert, maximal auf die um die planmäßigen Abschreibungen fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten.

Leasing

Ein Leasingverhältnis wird als Finanzierungsleasing eingestuft, wenn im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Chancen und Risiken auf den Leasingnehmer übertragen werden. Die Klassifizierung von Leasingverhältnissen ist daher von dem wirtschaftlichen Gehalt der Vereinbarung und nicht von einer bestimmten formalen Vertragsform abhängig. Eine Neueinschätzung der Klassifizierung eines Leasingverhältnisses erfolgt nur bei einer Vertragsänderung. Im Falle einer Vertragsverlängerung wird hingegen keine Neueinschätzung vorgenommen.

Anlagevermögen, das gemietet bzw. geleast wurde und dessen wirtschaftliches Eigentum bei der jeweiligen Konzerngesellschaft liegt ("Finance Lease"), wird mit dem Barwert der Leasingraten bzw. einem niedrigeren Zeitwert gemäß IAS 17 aktiviert und entsprechend seiner Nutzungsdauer bzw. über die kürzere Vertragslaufzeit abgeschrieben.

Die entsprechenden Zahlungsverpflichtungen aus den Leasingraten werden als Verbindlichkeiten passiviert. Verbleibt das wirtschaftliche Eigentum beim Leasinggeber ("Operating Lease"), werden die Leasingraten im Geschäftsjahr als Aufwand erfasst. Ein Leasingverhältnis wird als Operating-Leasingverhältnis klassifiziert, wenn im Wesentlichen nicht alle Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum verbunden sind, auf den Leasingnehmer übergehen. Zahlungen aus Untermietverhältnissen lagen in der Berichtsperiode nicht vor.

Im Rahmen von Finanzierungsleasing gehaltene Vermögenswerte werden bei erstmaliger Bilanzierung als Vermögenswerte des Konzerns mit ihren beizulegenden Zeitwerten oder mit dem Barwert der Mindestleasingzahlungen, falls dieser niedriger ist, angesetzt. Die entsprechende Verbindlichkeit gegenüber dem Leasinggeber wird in der Bilanz je nach Fristigkeit als Leasingverbindlichkeit unter den Langfristigen Finanzverbindlichkeiten oder dem Kurzfristigen Teil von Langfristigen Finanzverbindlichkeiten ausgewiesen. Die Leasingzahlungen werden so auf Zinsaufwendungen und Verminderung der Leasingverpflichtung aufgeteilt, dass eine konstante Verzinsung der verbleibenden Verbindlichkeit erzielt wird.

Finanzielle Vermögenswerte

Finanzielle Vermögenswerte ab dem 1. Januar 2018:

Bezüglich der Erläuterungen zur Umstellung auf IFRS 9 wird auf das Kapitel "Grundlagen und Methoden" verwiesen.

Die Bilanzierung originärer Finanzinstrumente erfolgt bei einem marktüblichen Verkauf bzw. Kauf zum Erfüllungszeitpunkt, mithin bei Lieferung eines Vermögenswerts. Die originären Finanzinstrumente werden bei der erstmaligen Erfassung zum beizulegenden Zeitwert angesetzt. Direkt dem Erwerb zuordenbare Transaktionskosten werden einbezogen, wenn das Finanzinstrument nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet wird. Die Folgebewertung erfolgt entsprechend der jeweiligen Kategorisierung der Finanzinstrumente.

Nach IFRS 9 ist jeder finanzielle Vermögenswert zum Zugangszeitpunkt einer der drei Bewertungskategorien zuzuordnen: Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten, erfolgsneutrale Bewertung zum beizulegenden Zeitwert und erfolgswirksame Bewertung zum beizulegenden Zeitwert.

Finanzielle Vermögenswerte, erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet

Diese Kategorie enthält ein Finanzderivat, welches ein vereinbartes Kündigungsoptionsrecht aus Schuldscheindarlehensverträgen darstellt.

Finanzielle Vermögenswerte, erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet

Bei Maternus liegen keine finanziellen Vermögenswerte vor, die als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert klassifiziert werden.

Bei Abgang des finanziellen Vermögenswertes erfolgt keine ergebniswirksame Umgliederung des kumulierten sonstigen Ergebnisses.

Finanzielle Vermögenswerte, zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet

Finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, werden in den Folgeperioden unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet und hinsichtlich möglicherweise vorliegenden Wertminderungen überprüft. Wenn ein finanzieller Vermögenswert ausgebucht, modifiziert oder wertgemindert wird, werden daraus resultierende Verluste und Gewinne erfolgswirksam erfasst.

Diese Kategorie umfasst im Wesentlichen Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Zahlungsmittel und -äquivalente und sonstige Vermögenswerte. Hinsichtlich der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und der Vertragsvermögenswerte findet der vereinfachte Wertminderungsansatz Anwendung, wonach eine Risikovorsorge in Höhe der Gesamtlaufzeit berücksichtigt wird. Für die übrigen finanziellen Vermögenswerte dieser Kategorie wird der allgemeine Wertminderungsansatz angewandt. Dabei werden in regelmäßigen Abständen die Forderungen auf ihre Ausfallwahrscheinlichkeit untersucht. Ein Forderungsausfall wird dann angenommen, wenn unter rechtlichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten das Beitreiben der Forderung nicht mehr möglich ist. Solange noch mit Zahlungseingängen auf einzelne Forderungen gerechnet wird, werden Wertberichtigungen auf Basis von Erfahrungswerten gebildet. Finanzielle Vermögenswerte oder ein Teil einer Gruppe ähnlicher finanzieller Vermögenswerte werden dann ausgebucht (d. h. aus der Konzernbilanz entfernt), wenn dieser als uneinbringlich eingestuft wird.

Finanzielle Vermögenswerte vor dem 1. Januar 2018:

Die finanziellen Vermögenswerte umfassen grundsätzlich Ausleihungen und Forderungen aus Liefer- und Leistungsbeziehungen sowie Anteile an verbundenen Unternehmen, die aufgrund von untergeordneter Bedeutung nicht in den Konsolidierungskreis einbezogen werden. Bei Anzeichen für eine dauerhafte Wertminderung wird ein Impairment-Test vorgenommen und daraus resultierende Abschreibungen werden erfolgswirksam erfasst. Wenn der Grund für eine früher vorgenommene außerplan. mäßige Abschreibung entfallen ist, erfolgt eine Zuschreibung auf den beizulegenden Zeitwert. Soweit der beizulegende Zeitwert (im Hinblick auf Eigenkapitalinstrumente) nicht verlässlich geschätzt werden kann, erfolgt die Bewertung zu Anschaffungskosten, gegebenenfalls vermindert um Wertberichtigungen. Aus diesem Grund werden die Anteile an verbundenen, nicht konsolidierten Unternehmen sowie die übrigen Beteiligungen in den Anhangserläuterungen separat ausgewiesen.

Darlehen und Forderungen sind nicht derivative finanzielle Vermögenswerte mit fixen bzw. bestimmbaren Zahlungen, die nicht an einem aktiven Markt notiert sind. Sie entstehen, wenn der Konzern Geld, Güter oder Dienstleistungen direkt einem Schuldner bereitstellt, ohne Absicht diese Forderung zu handeln. Sie zählen zu den Kurzfristigen Vermögenswerten, soweit deren Fälligkeit nicht 12 Monate nach dem Bilanzstichtag übersteigt. Soweit die Fälligkeit 12 Monate übersteigt, werden diese als Langfristige Vermögenswerte ausgewiesen.

Ein Finanzinstrument stellt einen Vertrag dar, der gleichzeitig bei dem einen Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei dem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit führt (IAS 32). Das derivative Finanzinstrument wird beim erstmaligen Ansatz mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt, welcher anhand von marktüblichen Bewertungsmethoden ermittelt wird. Eingebettete Derivate mit Optionscharakter sind auf der Grundlage von vertraglichen Bedingungen vom Basisvertrag zu trennen und anhand der Bewertungskategorien nach IAS 39 anzusetzen und zu bewerten.

Alle Käufe und Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten werden zum Handelstag angesetzt, dem Tag, an dem sich der Konzern zum Kauf bzw. Verkauf des Vermögenswertes verpflichtet. Sie werden ausgebucht, wenn die Rechte auf Zahlungen aus dem Investment erloschen sind oder übertragen werden und der Konzern im Wesentlichen alle Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum verbunden sind, übertragen hat.

Finanzielle Verbindlichkeiten

Finanzielle Verbindlichkeiten ab dem 1. Januar 2018:

Finanzielle Verbindlichkeiten werden nach IFRS 9 unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Derivative Finanzinstrumente sind davon ausgenommen. Maternus hält keine Derivate, die finanzielle Verbindlichkeiten darstellen. Finanzielle Verbindlichkeiten werden ausgebucht, wenn die ihr zugrunde liegende Verpflichtung erfüllt, aufgehoben oder tatsächlich erloschen ist.

Finanzielle Verbindlichkeiten vor dem 1. Januar 2018:

Nach IAS 39 waren finanzielle Verbindlichkeiten entweder der Kategorie "Finanzielle Verbindlichkeiten, erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" oder der Kategorie "Sonstige Verbindlichkeiten" zuzuordnen.

Bei Maternus bestehen nur finanzielle Verbindlichkeiten, die der Kategorie "Sonstige Verbindlichkeiten" zuzuordnen waren. Diese waren zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu bewerten.

Bilanzielle Sicherungsbeziehungen

Maternus hält keine Finanzinstrumente im Rahmen von Sicherungsbeziehungen, womit die Vorschriften zu Sicherungsbeziehungen nach IFRS 9 keine Anwendung finden.

Laufende und Latente Steuern

Der Steueraufwand der Periode setzt sich aus laufenden und Latenten Steuern zusammen. Steuern werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, es sei denn, sie beziehen sich auf Posten, die unmittelbar im Eigenkapital oder im sonstigen Ergebnis erfasst wurden. In diesem Fall werden die Steuern ebenfalls im Eigenkapital oder im sonstigen Ergebnis erfasst.

Der laufende Steueraufwand wird unter Anwendung der am Bilanzstichtag geltenden Steuervorschriften der Länder, in denen die Gesellschaft und ihre Tochtergesellschaften tätig sind und zu versteuerndes Einkommen erwirtschaften, berechnet. Das Management überprüft regelmäßig Steuerdeklarationen, vor allem in Bezug auf auslegungsfähige Sachverhalte, und bildet, wenn angemessen, Rückstellungen basierend auf den Beträgen, die an die Finanzverwaltung erwartungsgemäß abzuführen sind.

Aktive und passive Latente Steuern werden entsprechend IAS 12 nach der bilanzorientierten Verbindlichkeitsmethode für sämtliche temporäre Differenzen zwischen den steuerlichen und IFRS-Wertansätzen sowie auf ergebniswirksame Konsolidierungsmaßnahmen gebildet. Wenn jedoch im Rahmen einer Transaktion, die keinen Unternehmenszusammenschluss darstellt, eine Latente Steuer aus dem erstmaligen Ansatz eines Vermögenswertes oder einer Verbindlichkeit entsteht, die zum Zeitpunkt der Transaktion weder einen Effekt auf den bilanziellen noch auf den steuerlichen Gewinn oder Verlust hat, unterbleibt die Steuerabgrenzung sowohl zum Zeitpunkt des Erstansatzes als auch danach.

Latente Steuerforderungen werden nur in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass ein zu versteuernder Gewinn verfügbar sein wird, gegen den die temporäre Differenz verwendet werden kann.

Die aktiven Latenten Steuern umfassen auch Steuerminderungsansprüche, die sich aus der erwarteten Nutzung bestehender Verlustvorträge in Folgejahren ergeben und deren Realisierung mit hinreichender Sicherheit gewährleistet ist. Die Latenten Steuern werden auf Basis der Steuersätze ermittelt, die nach derzeitiger Rechtslage zum Realisationszeitpunkt gelten bzw. erwartet werden. Der Steuersatz wird unter Berücksichtigung des Körperschaftsteuersatzes und des Solidaritätszuschlages ermittelt. Da im Wesentlichen alle Leistungen des Konzerns gewerbesteuerbefreit sind, wird diese Steuer bei der Berechnung der Steuerlatenz nicht mit herangezogen.

Latente Steuerverbindlichkeiten, die durch temporäre Differenzen im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen entstehen, werden angesetzt, es sei denn, dass der Zeitpunkt der Umkehrung der temporären Differenzen vom Konzern bestimmt werden kann und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Differenzen in absehbarer Zeit aufgrund dieses Einflusses nicht umkehren werden.

Latente Steuerforderungen und -verbindlichkeiten werden saldiert, wenn ein einklagbarer entsprechender Rechtsanspruch auf Aufrechnung besteht und wenn die Latenten Steuerforderungen und -verbindlichkeiten sich auf Ertragsteuern beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden für entweder dasselbe Steuersubjekt oder unterschiedliche Steuersubjekte, die beabsichtigen, den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen.

Vorratsvermögen

Die Vorräte des Konzerns umfassen im Wesentlichen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe. Die Vorräte werden gemäß IAS 2 nach einer Wertberichtigung für veraltete Positionen mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert bewertet.

Vertragsvermögenswerte

Die Vertragsvermögenswerte bestehen aufgrund der zeitraumbezogenen Umsatzrealisierung der Dienstleistungen, für welche noch kein unbedingter Zahlungsanspruch besteht. Eine Umgliederung der Vertragsvermögenswerte in die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erfolgt, sobald ein unbedingter Anspruch auf den Erhalt der Gegenleistung vorliegt. Dieser Zeitpunkt stimmt in der Regel mit dem Fakturierungszeitpunkt an den Kunden überein.

Forderungen und Sonstige Vermögenswerte

Forderungen und sonstige Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Erkennbaren Risiken wird durch entsprechende Wertberichtigungen Rechnung getragen. Sofern die Gründe für in früheren Perioden vorgenommene Wertberichtigungen nicht mehr vorliegen, erfolgen entsprechende Zuschreibungen.

Pensionsrückstellungen

Die versicherungsmathematische Bewertung der Pensionsrückstellungen für die betriebliche Altersversorgung erfolgt nach der in IAS 19 (Employee Benefits) vorgeschriebenen Methode der laufenden Einmalprämien (Projected Unit Credit Method). Im Rahmen dieses Anwartschaftsbarwertverfahrens werden sowohl die am Bilanzstichtag bekannten Renten und erworbenen Anwartschaften als auch die künftig zu erwartenden Steigerungen der Gehälter und Renten berücksichtigt. Sich am Jahresende ergebende Unterschiedsbeträge (sogenannte Neubewertungen) zwischen den so planmäßig ermittelten Pensionsverpflichtungen und dem tatsächlichen Anwartschaftsbarwert werden dabei direkt im Jahr des Entstehens über das OCI im Eigenkapital erfasst. Der in den Pensionsaufwendungen enthaltene Zinsanteil der Rückstellungszuführung wird als Zinsaufwand innerhalb des Finanzergebnisses gezeigt.

Sonstige Rückstellungen

Gemäß IAS 37 werden Rückstellungen gebildet, wenn eine rechtliche oder faktische Außenverpflichtung besteht, die tatsächliche Inanspruchnahme wahrscheinlich ist ("more likely than not") und eine zuverlässige Schätzung des Mittelabflusses möglich ist.

Die Bewertung der Rückstellungen erfolgt mit dem wahrscheinlichen Wert der Inanspruchnahme. Langfristige Rückstellungen werden - sofern der Effekt wesentlich ist - abgezinst.

Den anderen Anteilseignern zuzurechnende Nettovermögenswerte

Es handelt sich hierbei um Minderheitsanteile an Personengesellschaften und deren Beteiligungen, die gemäß IAS 32 als Fremdkapital auszuweisen sind. Gemäß IAS 32.18b handelt es sich hierbei um Fremdkapital, da die Anteilseigner über das Recht verfügen, ihre Anteile an der Gesellschaft gegen flüssige Mittel in Höhe ihres jeweiligen Anteils am Eigenkapital einzulösen ("kündbare Instrumente"). Die Bewertung erfolgt zu jedem Bilanzstichtag in Höhe des Ausgleichsanspruchs, wobei die Änderung der Verbindlichkeit zu den einzelnen Bewertungszeitpunkten ergebniswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst wird.

Verbindlichkeiten

Bei ihrer erstmaligen Erfassung werden originäre finanzielle Verbindlichkeiten zum beizulegenden Zeitwert abzüglich direkt zurechenbarer Transaktionskosten bewertet. Sie werden bei erstmaliger Erfassung zu fortgeführten Anschaffungskosten klassifiziert, da die Maternus-Gruppe von der Option der Bilanzierung der originären Verbindlichkeiten zum beizulegenden Zeitwert (Fair Value-Option) keinen Gebrauch macht. Bei der Folgebewertung der originären finanziellen Verbindlichkeiten werden die fortgeführten Anschaffungskosten unter Nutzung der Effektivzinsmethode angesetzt, soweit Transaktionskosten im wesentlichen Umfang vorhanden sind.

Die Verbindlichkeiten werden als Kurzfristige Schulden klassifiziert, wenn die Zahlungsverpflichtung innerhalb von einem Jahr fällig ist. Andernfalls werden sie als Langfristige Schulden bilanziert.

Andere Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag, Rentenverpflichtungen mit dem Barwert angesetzt. Die Finanzschulden aus Finanzierungs-Leasingverhältnissen sind mit dem Barwert der zukünftigen Leasingraten passiviert, die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zu fortgeführten Anschaffungskosten.

Vertragsverbindlichkeiten

Die Vertragsverbindlichkeiten resultieren ausschließlich aus erhaltenen Kundenzahlungen im Zusammenhang mit unseren Dienstleistungen. Deren Umsatzrealisierung erfolgt zeitraumbezogen mit Erbringung der Dienstleistung.

Zuwendungen der öffentlichen Hand

Zuwendungen, die für die Anschaffung oder Herstellung von Vermögenswerten gewährt wurden, werden aktivisch von den Buchwerten dieser Vermögenswerte gekürzt. Erfolgsbezogene Zuwendungen werden unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen.

Ertragsrealisierung

Umsatzrealisierung ab dem 1. Januar 2018:

Für die Umsatzrealisierung wurde im Geschäftsjahr 2018 erstmals IFRS 15 angewandt. Die Umstellungseffekte aufgrund der Erstanwendung werden im Kapitel "Grundlagen und Methoden" dargestellt.

Die Umsatzerlöse werden mit der Erfüllung der jeweiligen Leistungsverpflichtung erfasst, d. h. bei Erbringung der zugesagten Dienstleistungen für den Kunden. Die Übertragung der Verfügungsgewalt erfolgt zeitraumbezogen, da dem Kunden der Nutzen aus der Dienstleistung zufließt, während diese erbracht wird. Die Umsatzrealisierung erfolgt entsprechend dem vereinbarten Preis für die jeweiligen Dienstleistungen. Der Transaktionspreis stellt die Gegenleistung dar, die Maternus im Austausch für die Erbringung der zugesagten Dienstleistungen voraussichtlich erhält. Variable Gegenleistungen bestehen bei Maternus nicht. Der Zeitabstand zwischen der Übertragung der Verfügungsgewalt der Dienstleistungen und der Zahlung durch den Kunden beträgt bei Maternus nicht mehr als 1 Jahr, so dass die Erleichterungsvorschrift des IFRS 15.63 angewandt wird und die Gegenleistung nicht um eine Finanzierungskomponente adjustiert wird.

Umsatzrealisierung vor dem 1. Januar 2018:

Umsatzerlöse aus unseren Dienstleistungen werden mit der Erbringung der Dienstleistung umsatzwirksam erfasst. Die Umsatzrealisierung erfolgt in der Höhe des beizulegenden Zeitwerts der erhaltenen oder der beanspruchten Gegenleistung.

Fremdkapitalkosten

Fremdkapitalkosten werden im Konzern in der Periode erfolgswirksam erfasst, in der sie anfallen.

Verwendung von Schätzungen

Die Erstellung von Abschlüssen in Übereinstimmung mit IFRS erfordert bei einigen Positionen, dass für die Bewertung in der Konzernbilanz, für die Angabe von Eventualverbindlichkeiten sowie für den Ausweis von Erträgen und Aufwendungen Annahmen getroffen oder Schätzungen vorgenommen werden. Obwohl diese Schätzungen entsprechend der gegenwärtigen Kenntnisse erfolgen, können die tatsächlichen Ergebnisse davon abweichen. Verändert sich die ursprüngliche Schätzungsgrundlage, wird die Bilanzierung in der Regel erfolgswirksam geändert.

Sämtliche Schätzungen und Beurteilungen werden fortlaufend neu bewertet und basieren auf historischen Erfahrungen und weiteren Faktoren, einschließlich Erwartungen hinsichtlich zukünftiger Ereignisse.

Die Werthaltigkeit von Geschäfts- oder Firmenwerten wurde zum Bilanzstichtag überprüft. Einzelheiten zu der Durchführung von Impairment-Tests sind in dem Abschnitt "(2) Immaterielle Vermögenswerte" des Kapitels "Erläuterungen zur Bilanz" dargestellt.

Zur Überprüfung der Wertansätze des Sachanlagevermögens wird jährlich eingeschätzt, ob ein Anhaltspunkt für eine mögliche Wertminderung gegeben ist. Diese Anhaltspunkte betreffen zahlreiche Bereiche, wie z. B. das marktbezogene Umfeld, aber auch den physischen Zustand. Liegt ein solcher Anhaltspunkt vor, muss das Management den erzielbaren Betrag anhand von erwarteten Zahlungsströmen und angemessenen Zinssätzen schätzen. Darüber hinaus beziehen sich wesentliche Annahmen und Schätzungen auf die Festlegung wirtschaftlicher Nutzungsdauern sowie erzielbarer Restwerte von Gegenständen des Sachanlagevermögens, die mindestens einmal jährlich überprüft werden. Einzelheiten zu Nutzungsdauern und Restwerten von Gegenständen des Sachanlagevermögens sind im Abschnitt Sachanlagevermögen des Kapitels Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze dargestellt.

Bei der Bewertung von finanziellen Vermögenswerten wird das Ausfallrisiko sowohl einzelfallbezogen bei konkreten Anhaltspunkten für einen möglichen Ausfall als auch auf Basis von Erfahrungswerten in Abhängigkeit von der Fälligkeit der Forderung geschätzt.

Die Bewertung der den anderen Anteilseignern zuzurechnenden Nettovermögenswerte (Auseinandersetzungsansprüche) basiert auf Unternehmenswertberechnungen für die betreffenden Gesellschaften, die ermessenbehaftete Parameter berücksichtigen. Diesen Berechnungen liegen grundsätzlich die Annahmen zugrunde, die auch bei den durchgeführten Impairmenttests herangezogen werden. Für die Bewertungen wurde bei einem in der ewigen Rente gegenüber dem Detailplanungszeitraum leicht gesunkenem EBIT eine Wachstumsrate von 1 Prozent sowie ein WACC von 6,7 Prozent bzw. 7,7 Prozent unterstellt.

Im Rahmen der Bilanzierung von Rückstellungen müssen Annahmen hinsichtlich der Eintrittswahrscheinlichkeit, Fälligkeit und Höhe des Risikos getroffen werden. Für die Ermittlung der Verpflichtung aus Pensionszusagen werden versicherungsmathematische Berechnungen herangezogen. Diese sind maßgeblich abhängig von den zugrunde gelegten Lebenserwartungen und der Auswahl des Abzinsungssatzes, der jedes Jahr neu ermittelt wird. Detailinformationen sind bei den Erläuterungen zu den bilanzierten Pensionsrückstellungen beschrieben. Bei der Bemessung der Steuerrückstellungen werden Risiken aus erwarteten Steuerprüfungen berücksichtigt.

Die Nutzung steuerlicher Verlustvorträge wird anhand der bestehenden Verlustvorträge zum Bilanzstichtag, die noch nicht veranlagt sind, der aktuellen Unternehmensplanungen und des Überhangs passiver Latenter Steuern aus temporären Differenzen geschätzt. Abweichungen von diesen Schätzungen können Auswirkungen auf die tatsächlichen und die Latenten Steuern haben.

Die abgeschlossenen Verträge werden in Finanzierungsleasing- und Operating-Lease-Verträge eingeordnet. Finanzierungsleasing liegt vor, wenn im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum verbundenen sind, auf den Leasingnehmer übertragen werden. Bei Operating-Lease-Vereinbarungen verbleiben die wesentlichen Chancen und Risiken beim Leasinggeber. Die Einordnung erfolgt über den Vergleich der Barwerte der zukünftigen Leasingzahlungen mit dem beizulegenden Zeitwert der Vermögenswerte. Ermessensspielräume ergeben sich dabei hinsichtlich von Zinssätzen und Nutzungsdauern, die bei der Ermittlung von Immobilienzeitwerten und Barwerten angesetzt werden, die bei einer anderen Einschätzung zu einer abweichenden Klassifizierung führen könnten.

Eventualverbindlichkeiten

Eventualschulden werden nicht bilanziert. Eine Eventualschuld liegt vor, wenn die Möglichkeit des Bestehens einer gegenwärtigen, rechtlichen oder faktischen Verpflichtung und die Möglichkeit des Abflusses von Ressourcen nur möglich, aber nicht wahrscheinlich sind. Dabei gilt ein Ereignis als wahrscheinlich, wenn mehr für als gegen den Eintritt des Ereignisses spricht. Eventualschulden werden jedoch im Anhang angegeben, sofern die Möglichkeit eines Abflusses von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen nicht unwahrscheinlich ist.

Eventualforderungen werden ebenfalls nicht bilanziert. Sie sind jedoch im Anhang anzugeben, wenn der Zufluss wirtschaftlichen Nutzens wahrscheinlich ist.

Änderungen von Bilanzierungs- oder Bewertungsmethoden

Änderungen einer Bilanzierungs- oder Bewertungsmethode aufgrund eines neuen Standards oder einer neuen Interpretation des IASB werden, falls die neue Regelung keine spezielle Übergangsregelung enthält, retrospektiv angewendet. Die retrospektive Anwendung fordert die Anpassung der Eröffnungsbilanzwerte jeder betroffenen Eigenkapitalkomponente der frühesten dargestellten Vorperiode sowie der sonstigen angegebenen Vergleichswerte für jede dargestellte Vorperiode so, als wäre die neue Bilanzierungs- bzw. Bewertungsmethode schon immer angewendet worden.

Im laufenden Geschäftsjahr wurden die verfügungsbeschränkten Verwahrgelder von der Bilanzposition Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in die sonstigen Vermögensgegenstände umgegliedert. Der Vorjahresausweis wurde angepasst. Die Änderung dient der besseren Verständlichkeit.

Im laufenden Geschäftsjahr wurde der Ausweis im Eigenkapital aus Gründen der Übersichtlichkeit und Klarheit dahingehend überarbeitet, dass neben dem gezeichneten Kapital als auch der Kapitalrücklage die restlichen Posten unter den Gewinnrücklagen zusammengefasst werden.

Zur Verbesserung der Klarheit wurden innerhalb der Konzern-Kapitalflussrechnung im Gegensatz zum Vorjahr die Tilgungsleistungen aus Finanzierungsleasing dem Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit zugeordnet. Der Vorjahresausweis wurde entsprechend angepasst.

Erläuterungen zur Bilanz

(1) Langfristige Vermögenswerte

Anschaffungs-/Herstellungskosten Abschreibungen
01.01.2018
T€
Zugänge
T€
Abgänge
T€
Umgliederung
T€
31.12.2018
T€
01.01.2018
T€
Immaterielle Vermögenswerte
Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 3.474 11 -2 0 3.483 3.347
(3.458) (18) (-2) (0) (3.474) (3.243)
Geschäfts- oder Firmenwert 18.582 0 0 0 18.582 5.370
(18.582) (0) (0) (0) (18.582) (5.370)
Geleistete Anzahlungen Immat. Vermögenswerte 0 13 0 0 13 0
(0) (0) (0) (0) (3) (0)
22.056 24 -2 0 22.078 8.717
(22.040) (18) (-2) (0) (22.056) (8.613)
Sachanlagen
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 177.014 28.569 -1 155 205.738 105.053
(176.879) (144) (-8) (0) (177.014) (101.100)
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 20.683 747 -880 0 20.549 15.997
(19.641) (1.852) (-811) (0) (20.683) (15.864)
Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau und Bauvorbereitungskosten 411 304 0 -155 560 0
(166) (303) (-58) (0) (411) (0)
198.108 29.620 -881 0 226.847 121.050
(196.686) (2.299) (-877) (0) (198.108) (116.964)
Finanzielle Vermögenswerte
Anteile an verbundenen Unternehmen 383 0 0 0 383 0
(383) (0) (0) (0) (383) (383)
383 0 0 0 383 0
(383) (0) (0) (0) 383 (0)
Anlagevermögen gesamt 220.547 29.645 -883 0 249.308 129.767
(219.109) (2.316) (-878) (0) (220.547) (125.577)
Abschreibungen Buchwerte
Zugänge
T€
Abgänge
T€
Zuschreibungen
T€
31.12.2018
T€
31.12.2018
T€
31.12.2017
T€
Immaterielle Vermögenswerte
Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 53 -2 0 3.398 85 127
(106) (-2) (0) (3.347) (127) (215)
Geschäfts- oder Firmenwert 0 0 0 5.370 13.212 13.212
(0) (0) (0) (5.370) (13.212) (13.212)
Geleistete Anzahlungen Immat. Vermögenswerte 0 0 0 0 13 0
(0) (0) (0) (0) (0) (0)
53 -2 0 8.767 13.310 13.339
(106) (-2) (0) (8.717) (13.339) (13.427)
Sachanlagen
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 4.494 -1 0 109.546 96.192 71.961
(3.961) (-8) (0) (105.053) (71.961) (75.779)
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.051 -850 0 16.199 4.350 4.685
(943) (-810) (0) (15.997) (4.685) (3.777)
Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau und Bauvorbereitungskosten 0 0 0 0 560 411
(0) (0) (0) (0) (411) (166)
5.545 -851 0 125.745 101.103 77.058
(4.904) (-818) (0) (121.050) (77.058) (79.722)
Finanzielle Vermögenswerte
Anteile an verbundenen Unternehmen 0 0 0 0 383 383
(0) (0) (0) (0) (383) (383)
0 0 0 0 383 383
(0) (0) (0) (0) (383) (383)
Anlagevermögen gesamt 5.598 -853 0 134.512 114.796 90.780
(5.010) (-820) (0) (129.767) (90.780) (93.532)

(Vorjahreswerte in Klammern)

Unter den finanziellen Vermögenswerten wird neben den ausgewiesenen Anteilen an verbundenen Unternehmen ein Finanzderivat in Höhe von 38 T€ (Vorjahr: 40 T€), welches jährlich neu bewertet wird, ausgewiesen.

(2) Immaterielle Vermögenswerte

31.12.2018
T€
31.12.2017
T€
Immaterielle Vermögenswerte 13.310 13.339

Die Immateriellen Vermögenswerte enthalten gewerbliche Schutzrechte und Geschäfts- oder Firmenwerte. Außer den Geschäfts- oder Firmenwerten bestehen keine Immateriellen Vermögenswerte mit einer unbestimmbaren Nutzungsdauer.

Die Geschäfts- oder Firmenwerte wurden dem Segment Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen zugeordnet und resultieren aus dem Erwerb der Altenheim-Gruppe und einer Senioreneinrichtung. Der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen wurde auf Basis des Nutzungswertes ermittelt. Der Nutzungswert wurde anhand der Discounted-Cashflow-Methode bestimmt.

Die Berechnung des Nutzungswertes basiert auf den prognostizierten Cashflows, die sich aus der Planung 2019 bis 2022 ergeben. In der Detailplanungsphase wird von einem organischen Umsatzwachstum (wesentlich aufgrund Belegungssteigerung sowie Pflegesatzentwicklung) von rund 3 Prozent pro Jahr sowie einer deutlichen Ergebnisverbesserung infolge der Reduzierung des Aufwandes für Fremdpersonal durch wettbewerbsfähige Vergütungsstrukturen ausgegangen. Danach wurde die ewige Rente mit einer Wachstumsrate in Höhe von 1,0 Prozent (Vorjahr: 1,0 Prozent) angesetzt. Grundlage für die Einschätzung des Managements und Planungen des Managements ist, dass sich das Segment Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen stabil entwickelt. In die Planung sind die Erfahrungen des Managements sowie externe Marktdaten eingeflossen. Daneben sind in die Planung externe wie auch interne Informationsquellen eingeflossen.

Der verwendete Diskontierungszinssatz (WACC) vor Steuern beträgt 5,44 Prozent (Vorjahr: 4,84 Prozent). Zur Ermittlung des WACC wurde ein Verhältnis von Eigenkapital zu Fremdkapital in Höhe von 43,9 zu 56,1 (Vorjahr: 82,3 zu 17,3), die aktuell geltende Langfristige Rendite und ein Beta-Faktor für vergleichbare, unverschuldete Unternehmen von 0,51 (Vorjahr: 0,50) angesetzt; der verschuldete Betafaktor wurde unter Berücksichtigung des Steuersatzes und des Verschuldungsgrades angepasst und beträgt 1,06 (Vorjahr: 2,13).

Im Rahmen des Goodwill-Impairment-Tests wurde für den Diskontierungszinssatz, die Wachstumsrate und die geplanten Cashflows eine Sensitivitätsanalyse durchgeführt. Eine für möglich erachtete Änderung dieser einzelnen Parameter würde nicht zu einer Wertminderung führen.

(3) Sachanlagen

Die Entwicklung der einzelnen Kategorien der Sachanlagen ist im Anlagenspiegel des Konzerns dargestellt.

Vom Buchwert der Sachanlagen entfallen 30,3 Mio. € (Vorjahr: 3,9 Mio. €) auf im Wege des Finanzierungsleasings gemietete Vermögenswerte. Hierbei handelt es sich um Bauten (28,4 Mio. €, Vorjahr: 2,0 Mio. €) sowie um technische Anlagen (1,0 Mio. €, Vorjahr: 1,1 Mio. €) und Betriebs- und Geschäftsausstattung (0,9 Mio. €, Vorjahr: 0,8 Mio. €). Der Zugang bei den Bauten ist auf den Neuabschluss des Mietvertrages für den Standort Wendhausen zurückzuführen. Der Mietvertrag wurde als Finanzierungsleasing klassifiziert.

Im bilanzierten Sachanlagevermögen sind keine Zuwendungen der öffentlichen Hand sowie andere Formen von Beihilfen der öffentlichen Hand, von denen das Unternehmen unmittelbar begünstigt wurde, enthalten.

Bezüglich der Belastungen sowie eines Bestellobligos verweisen wir auf die Angaben zu den Haftungsverhältnissen und sonstigen finanziellen Verpflichtungen in Abschnitt 39.

(4) Finanzielle Vermögenswerte (langfristig)

31.12.2018
T€
31.12.2017
T€
Anteile an verbundenen Unternehmen 383 383
Derivatives Finanzinstrument 38 40
Summe 422 423

Die Anteile an verbundenen Unternehmen betreffen Tochterunternehmen, die aufgrund ihrer untergeordneten Bedeutung nicht in den Konzernabschluss einbezogen wurden. Sie wurden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert.

Als derivatives Finanzinstrument wird das in den Schuldscheindarlehensverträgen vereinbarte Kündigungsoptionsrecht ausgewiesen. Die Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme der Option wird aufgrund der finanziellen Situation als sehr gering eingestuft.

Kurzfristige Vermögenswerte

(5) Vorratsvermögen

31.12.2018
T€
31.12.2017
T€
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 507 437

Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe beinhalten in Höhe von 202 T€ Lebensmittel und in Höhe von 305 T€ Vorräte des medizinischen und pflegerischen Bedarfs sowie Brennstoffe.

(6) Vertragsvermögenswerte

Die Vertragsvermögenswerte betreffen den Anspruch auf Gegenleistung im Austausch für erbrachte Dienstleistungen, für die noch kein unbedingter Zahlungsanspruch vorliegt, insbesondere betrifft dies die Ansprüche aus Fallpauschalen. Im Vorjahr erfolgte der Ausweis noch unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.

(7) Kurzfristige finanzielle Vermögenswerte

31.12.2018
T€
31.12.2017
T€
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 5.439 5.883
Finanzielle Vermögenswerte 2.941 3.474
Summe 8.379 9.358

Die finanziellen Vermögenswerte resultieren ausschließlich aus dem Leistungsverkehr. Von den ausgewiesenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen waren zum Bilanzstichtag 3,5 Mio. € (Vorjahr: 4,2 Mio. €) fällig. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen der Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen sind innerhalb des Abrechnungsmonats fällig. Allein die Forderungen aus ambulanten Pflegeleistungen sind nach Abrechnung im Folgemonat fällig. Die Forderungen der Rehabilitationskliniken sind innerhalb von 14 Tagen nach Abrechnung fällig. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind nicht verzinslich. Auf Forderungen in Höhe von 1,2 Mio. € (Vorjahr: 1,4 Mio. €) wurden Wertberichtigungen in Höhe von 0,6 Mio. € (Vorjahr: 0,6 Mio. €) vorgenommen. Dabei wurde der expected credit loss der nächsten 12 Monate berücksichtigt. Die Laufzeiten und Wertberichtigungen der Forderungen setzen sich wie folgt zusammen:

Nicht Fällig Fällig bis 3 Monate 3 bis 6 Monate Älter 6 Monate
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Brutto 2.502 1.355 493 1.688
Wertberichtigungen 37 20 15 531

(8) Steuerforderungen

31.12.2018
T€
31.12.2017
T€
Steuerforderungen 168 28

Die Steuerforderungen betreffen insbesondere Körperschaftsteuererstattungsansprüche der Muttergesellschaft.

(9) Sonstige Vermögenswerte

31.12.2018
T€
31.12.2017
T€
Sonstige Vermögenswerte 1.979 1.821
Finanzielle Vermögenswerte 1.918 1.783
davon Verwahrgelder 1.113 1.010
Nichtfinanzielle Vermögenswerte 61 37

Die sonstigen Vermögenswerte betreffen u. a. Rückvergütungsansprüche gegenüber Lieferanten (294 T€), debitorische Kreditoren (35 T€), Forderungen gegen Personal (84 T€) und die aktive Rechnungsabgrenzung (61 T€).

Die Verwahrgelder betreffen Taschengelder der Bewohner. Diese Bankguthaben unterliegen Verfügungsbeschränkungen. In den sonstigen Verbindlichkeiten ist ein entsprechender Betrag enthalten. Die Taschengelder werden von Maternus für die Bewohner treuhänderisch verwaltet. Eine Auszahlung an die Bewohner erfolgt nach Bedarf.

(10) Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

31.12.2018
T€
31.12.2017
T€
Kassenbestand, Schecks und Ähnliches 90 103
Guthaben bei Kreditinstituten 1.804 5.668
Summe 1.893 5.771

Die Entwicklung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, die im Finanzmittelfonds gemäß IAS 7 enthalten sind, ist in der Kapitalflussrechnung dargestellt.

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Bargeld, Sichteinlagen und Giroguthaben. In der Bilanz werden ausgenutzte Kontokorrentkredite als "Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten" unter den Kurzfristigen Finanzschulden gezeigt.

Eigenkapital

(11) Gezeichnetes Kapital

Das Grundkapital der Maternus AG beträgt derzeit 52.425.000 €. Es ist eingeteilt in 20.970.000 auf den Inhaber lautende Aktien ohne Nennwert (Stückaktien) mit einem derzeitigen anteiligen Betrag am Grundkapital von 2,50 € je Aktie. Sämtliche Aktien der Gesellschaft lauten auf den Inhaber und sind voll eingezahlt. Die Aktien sind mit voller Gewinnanteilsberechtigung ausgestattet. Im Falle der Auflösung der Gesellschaft wird das nach Erfüllung der Verbindlichkeiten verbleibende Vermögen der Gesellschaft nach Anteilen am Grundkapital auf ihre Aktien verteilt.

Die Gesellschaft hält derzeit keine eigenen Aktien.

Die Abweichung zwischen dem bilanzierten gezeichneten Kapital und dem im Handelsregister eingetragenen gezeichneten Kapital beruht auf der Absetzung von Kosten der Kapitalerhöhung. Dies wurde im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2006 entsprechend dargestellt.

Genehmigtes Kapital

Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 21. Juli 2016 ermächtigt, bis zum 20. Juli 2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital durch ein- oder mehrmalige Ausgabe neuer nennbetragsloser, auf den Inhaber lautende Stückaktien gegen Sacheinlagen und/ oder Bareinlagen um bis zu insgesamt 26.212.500 € zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2016/I) und den Inhalt der Aktienrechte und die sonstigen Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Dabei ist der Vorstand ermächtigt, über einen Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrates zu entscheiden.

Der Ausschluss des Bezugsrechts ist jedoch nur in folgenden Fällen zulässig:

zum Ausgleich von Spitzenbeträgen,

bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zum Zwecke des (auch mittelbaren) Erwerbs von Unternehmen oder Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen oder von sonstigen Vermögensgegenständen,

soweit dies erforderlich ist, um den Inhabern von im Zeitpunkt der Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2016/I umlaufenden Wandel- und/oder Optionsrechten bzw. einer Wandlungspflicht aus von der Maternus AG oder ihren Konzerngesellschaften bereits begebenen oder künftig zu begebenden Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung der Wandel- und/oder Optionsrechte bzw. nach Erfüllung einer Wandlungspflicht als Aktionäre zustehen würde,

wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10 Prozent des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals oder, sofern dieser Betrag niedriger ist, 10 Prozent des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages nicht wesentlich unterschreitet (§ 203 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG). Auf diese Begrenzung sind Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zum Zeitpunkt ihrer Ausnutzung aufgrund anderer Ermächtigungen in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Bezugsrechtsausschluss veräußert oder ausgegeben wurden bzw. auszugeben sind.

Börsenzulassung

Alle insgesamt 20.970.000 Aktien der Gesellschaft sind zum Handel im Regulierten Markt (General Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse, an der Börse Düsseldorf sowie an der Börse Berlin-Bremen zugelassen. Darüber hinaus werden sämtliche Aktien der Gesellschaft an den Börsen Stuttgart, Hamburg, Hannover und München sowie im elektronischen Handelssystem XETRA gehandelt.

Stimmrechte

Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung der Gesellschaft eine Stimme. Beschränkungen des Stimmrechts bestehen nicht.

Form, Verbriefung und Handel

Sämtliche Aktien der Gesellschaft werden als auf den Inhaber lautende Aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) ausgegeben. Form und Inhalt der Aktienurkunden bestimmt der Vorstand im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat. Die Gesellschaft kann einzelne Aktien in Aktienurkunden zusammenfassen, die eine Mehrzahl von Aktien verbriefen (Globalurkunden, Globalaktien). Ein Anspruch der Aktionäre auf Einzelverbriefung von Aktien ist gemäß § 4 Abs. 3 Satz 2 der Satzung der Gesellschaft ausgeschlossen. Zahl- und Hinterlegungsstelle ist die Commerzbank Bank AG, Jürgen Ponto-Platz 1, 60329 Frankfurt am Main. Die Aktien sind zum amtlichen Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse unter den folgenden Daten notiert: International Securities Identification Number (ISIN): DE0006044001, Wertpapierkennnummer (WKN): 604400, Börsenkürzel: MAK.

(12) Kapitalrücklage

31.12.2018
T€
31.12.2017
T€
Kapitalrücklage 3.766 3.766
Summe 3.766 3.766

Die Kapitalrücklage enthält die Aufgelder aus der Ausgabe von Aktien.

(13) Gewinnrücklagen

31.12.2018
T€
31.12.2017 (angepasst)
T€
Gewinnrücklagen - 61.130 - 59.524
Summe - 61.130 - 59.524

Die Gewinnrücklagen beinhalten den Konzernverlust des Geschäftsjahres sowie die in Vorperioden erzielten Konzernergebnisse, einschließlich der in die Gewinnrücklagen eingestellten Beträge aus der erstmaligen Anwendung der IFRS. Zudem beinhaltet der Posten die Anpassungsbeträge aus Neubewertungen leistungsorientierter Versorgungspläne.

Langfristige Schulden

(14) Den anderen Anteilseignern zuzurechnende Nettovermögenswerte

Die den anderen Anteilseignern zuzurechnenden Nettovermögenswerte betreffen folgende Minderheitenanteile:

Medico I

Maternus KG

Medico M&S

Recatec Service

Der zum 31. Dezember 2018 ausgewiesene Posten betrifft insbesondere die Maternus KG (0,4 Mio. €) und die Medico I (2,5 Mio. €). Die Medico I ist die Besitzgesellschaft und die Maternus KG die Betriebsgesellschaft der Reha-Klinik in Bad Oeynhausen.

(15) Finanzverbindlichkeiten

31.12.2018
T€
31.12.2017
T€
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (langfristig) 18.225 19.433
Leasingverbindlichkeiten mit einer Laufzeit länger als 1 Jahr 31.333 5.238
Verbindlichkeiten gegenüber anderen Kreditgebern 26.115 26.492
Übrige Verbindlichkeiten 22.055 22.058
Summe 97.728 73.221

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betreffen in Höhe von 7,3 Mio. € Darlehensverbindlichkeiten der Medico I gegenüber der Bank für Sozialwirtschaft AG, Hannover, sowie in Höhe von 11,0 Mio. € Darlehen aus der Schuldscheinfinanzierung durch drei Kreditinstitute.

Die Verbindlichkeiten gegenüber anderen Kreditgebern resultieren in voller Höhe aus der Schuldscheinfinanzierung und bestehen gegenüber neun Gläubigern.

Die Leasingverbindlichkeiten stellen die Passivierung im Rahmen des IAS 17.36 aus Finance Lease dar. Im abgelaufenen Geschäftsjahr hat der Neuabschluss eines Immobilienmietvertrages, dessen Grundlaufzeit abgelaufen war, zu einer Erhöhung der Leasingverbindlichkeiten geführt.

Von den übrigen Verbindlichkeiten entfallen 21,7 Mio. € (Vorjahr: 21,7 Mio. €) auf Cura 12, die diese in Höhe von 17,3 Mio. € von der WCM im Rahmen des Erwerbs der Maternus-Gruppe übernommen hat.

Mit Wirkung zum 30. Juni 2015 erfolgte eine Umfinanzierung durch Aufnahme von zwei festverzinslichen Schuldscheindarlehen von insgesamt 41,1 Mio. € (Senior-Darlehen 24,2 Mio. € und Junior-Darlehen 16,9 Mio. €). Das Junior-Darlehen ist ab dem Auszahlungstag bis zum Fälligkeitstag mit jährlich 9 Prozent, das Senior-Darlehen mit jährlich 3 Prozent zu verzinsen. Die Laufzeit beträgt jeweils 5 Jahre. Die Altfinanzierungen wurden damit getilgt und ausgebucht.

Für die Schuldscheindarlehen sind folgende Financial Covenants vereinbart, die quartalsbezogen zu testen sind:

Senior-Darlehen Junior-Darlehen
LTV nicht mehr als 40 Prozent nicht mehr als 65 Prozent
Schuldendienstdeckungsgrad 4,15-fach 1,63-fach
Verschuldungsgrad Konzerngesellschaften 4,25-fach 4,25-fach
Verschuldungsgrad Gruppengesellschaften 7,00-fach 7,00-fach

Die Financial Covenants wurden sowohl zum Bilanzstichtag als auch unterjährig eingehalten. Im Falle der Verletzung einer vertraglichen Verpflichtung sind die Darlehensgeber zur Kündigung der Schuldscheindarlehen berechtigt. Die Darlehensverbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und anderen Kreditgebern sind in voller Höhe durch Grundschulden auf den Immobilien der Ymos I, Ymos II und Medico I besichert. Darüber hinaus sind die Geschäftsanteile an elf Tochterunternehmen sowie die Bankkonten der Maternus Finanzierungs GmbH zugunsten der Gläubiger der Schuldscheinfinanzierung verpfändet.

(16) Rückstellungen für Pensionen

Die Rückstellungen für Pensionen resultieren allein aus Verpflichtungen gegenüber bereits ausgeschiedenen Mitarbeitern. Insofern können keine neuen Ansprüche hinzuverdient werden. Die laufenden Leistungen unterliegen jedoch nach § 16 BetrAVG einer dreijährigen Anpassungsprüfung.

Die Verpflichtungshöhe wird im Wesentlichen durch die Annahmen zum Rechnungszins und dem Rententrend beeinflusst. Änderungen dieser Annahmen führen zu den folgenden Effekten auf die Verpflichtungshöhe. Sie wurden bei sonst unveränderter Bewertungsmethode und Konstanz der anderen Annahmen bestimmt.

Effekt auf die Verpflichtungshöhe

Rechnungszins 2018
T€
2017
T€
Erhöhung um 0,5 Prozentpunkte -44 -51
Verminderung um 0,5 Prozentpunkte 46 55

Da die zugesagten Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenrenten lebenslänglich gezahlt werden, stellt die Inflation (Rentenanpassung) ein besonderes Risiko dar, das sich unmittelbar im Cashflow widerspiegelt. Änderungen im Rechnungszins wirken sich hingegen auf das Eigenkapital aus. Ein Maß für die durchschnittliche Restlaufzeit der Pensionsverpflichtungen bildet die Duration. Diese beträgt zum Stichtag ca. 6 Jahre.

Die Pensionsverpflichtungen haben sich im Jahresverlauf wie folgt entwickelt:

31.12.2018
T€
31.12.2017
T€
Pensionsverpflichtungen zum 1. Januar 1.689 1.886
Laufender Dienstzeitaufwand 0 0
Zinsaufwand 25 26
Tatsächliche Rentenzahlungen -216 -239
Effekte aus der Neubewertung 31 16
davon erfahrungsbedingte Anpassungen 40 21
davon Anpassungen aus der Änderung finanzieller Annahmen -5 -5
davon Anpassungen aus der Änderung demographischer Annahmen -4 0
Pensionsverpflichtungen zum 31. Dezember 1.530 1.689

Die Pensionsverpflichtungen zum Stichtag teilen sich wie folgt auf die einzelnen Bestände auf:

31.12.2018
T€
31.12.2017
T€
Unverfallbar Ausgeschiedene 18 44
Leistungsempfänger 1.512 1.645
Gesamt 1.530 1.689

Die Bewertung der Pensionsverpflichtungen wurde auf Grundlage der Richttafeln 2018G von Heubeck durchgeführt. Es wurden die folgenden Annahmen getroffen:

31.12.2018 31.12.2017
Diskontierungssatz 1,60 Prozent 1,55 Prozent
Gehaltstrend entfällt entfällt
Rententrend 2,00 Prozent 2,00 Prozent
Fluktuation 0 Prozent 0 Prozent

Im Geschäftsjahr 2019 werden Rentenzahlungen in Höhe von 213 T€ erwartet.

(17) Sonstige Rückstellungen (langfristig)

Die Rückstellungen wurden für unvermeidbare Kosten zur Erfüllung des Pachtvertrages der Bayerwald KG gebildet. Die Inanspruchnahme erfolgt entsprechend der für die Bayerwald KG geplanten Cashflows in 2020.

01.01.2018 Inanspruchnahme Zuführung Umbuchung 31.12.2018
Sonstige Langfristige Rückstellungen 134 0 0 -51 83

Kurzfristige Schulden

(18) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

31.12.2018
T€
31.12.2017
T€
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 4.634 6.369

In dem Posten sind Verpflichtungen aus ausstehenden Rechnungen in Höhe von 1.555 T€ (Vorjahr: 3.405 T€) enthalten.

(19) Finanzverbindlichkeiten

31.12.2018
T€
31.12.2017
T€
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 15.060 13.390

(20) Kurzfristiger Teil von Langfristigen Finanzverbindlichkeiten

31.12.208
T€
31.12.2017
T€
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 1.293 1.237
Leasingverbindlichkeiten mit einer Laufzeit von bis zu 1 Jahr 875 367
Übrige Verbindlichkeiten 580 580
Summe 2.748 2.184

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betreffen in Höhe von 1,0 Mio. € Darlehensverbindlichkeiten der Medico I gegenüber der Bank für Sozialwirtschaft AG, Hannover, und in Höhe von 0,2 Mio. € die Schuldscheinfinanzierung durch drei Kreditinstitute.

Die Kurzfristigen Leasingverbindlichkeiten betreffen den Teil der Leasingverbindlichkeiten, der innerhalb eines Jahres fällig ist.

Unter den übrigen Verbindlichkeiten wird die in 2019 zu leistende Tilgung für das von anderen Kreditgebern gewährte Schuldscheindarlehen ausgewiesen.

(21) Vertragsverbindlichkeiten

Die Vertragsverbindlichkeiten betreffen Erhaltene Anzahlungen (15 T€; Vorjahr: 61 T€) sowie die Rechnungsabgrenzung für bereits vereinnahmte Zahlungen (998 T€; Vorjahr: 1.147 T€). Die passiven Rechnungsabgrenzungen haben i.d.R. eine Laufzeit von bis zu einem Monat. Im Vorjahr erfolgte der Ausweis unter den Sonstigen Verbindlichkeiten.

(22) Sonstige Verbindlichkeiten

31.12.2018
T€
31.12.2017
T€
Sonstige Verbindlichkeiten 4.882 5.003
Davon Personalverpflichtungen 1.899 1.891
Davon Verwahrgelder 1.113 1.010
Davon kreditorische Debitoren 934 1.145

Die Personalverpflichtungen des Berichtsjahres enthalten u. a. Urlaub, Überstunden, Berufsgenossenschaft sowie die Schwerbehindertenausgleichsabgabe. Die nichtfinanziellen Verbindlichkeiten entfielen im Vorjahr auf die Rechnungsabgrenzung bis zu einem Monat (1.147 T€). Die erhaltenen Anzahlungen betrafen im Vorjahr ausschließlich die Maternus Klinik.

(23) Sonstige Rückstellungen (kurzfristig)

01.01.2018 (angepasst)
T€
Inanspruchnahme
T€
Zuführung
T€
Auflösung
T€
Umbuchung
T€
Konzern 31.12.2018
T€
Personalrückstellungen 1.170 947 1.041 223 0 1.041
Rückstellung für Abschluss- und Beratungskosten 543 396 289 51 0 385
Sonstige 2.104 940 314 717 51 812
Summe 3.817 2.283 1.644 991 51 2.238

Die Personalrückstellungen enthalten vornehmlich Prämien- und Tantiemenansprüche der Mitarbeiter.

Die sonstigen Rückstellungen betreffen in Höhe von 0,2 Mio. € unvermeidbare Kosten zur Erfüllung des Pachtvertrages der Bayerwald KG, die höher als der erwartete wirtschaftliche Nutzen aus dem Vertrag sind. Die gebildeten Rückstellungen werden entsprechend der Cashflows der Bayerwald KG im Jahr 2019 in Anspruch genommen.

(24) Steuerrückstellungen

01.01.2018 (angepasst)
T€
Inanspruchnahme
T€
Zuführung
T€
Auflösung
T€
31.12.2018
T€
Steuerrückstellungen 560 419 19 77 83

Die Steuerrückstellungen umfassen die laufende Körperschafts- und Gewerbesteuer einer Tochtergesellschaft.

Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

(25) Umsatzerlöse

2018
T€
2017
T€
Umsatzerlöse 124.278 127.143

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Aufgliederung der Erlöse, die der Konzern aus Verträgen mit Kunden erzielt hat. Alle Umsatzerlöse stammen aus der Erbringung von Dienstleistungen und werden zeitraumbezogen realisiert.

Segment Senioren- und Pflegeeinrichtungen 2018
T€
2017
T€
Umsatzerlöse 97.040 97.559
Vollstationäre Pflege 89.867 91.028
Betreutes Wohnen 3.971 3.881
Ambulante Pflege 2.944 2.385
Hausnotrufdienst 258 266
Segment Rehabilitation 2018
T€
2017
T€
Umsatzerlöse 27.373 29.657
Orthopädie 8.928 9.240
Neurologie 7.782 9.944
Kardiologie 7.004 7.250
Gastroenterologie (CHA) 827 728
Onkologie 1.316 1.089
Sonstige 1.515 1.405

In der nachfolgenden Tabelle sind die Salden der Forderungen, Vertragsvermögenswerte und Vertragsverbindlichkeiten aus Verträgen mit Kunden dargestellt:

Vertragssalden aus Verträgen mit Kunden 31.12.2018
T€
01.01.2018
T€
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 5.439 5.883
Vertragsvermögenswerte 143 249
Vertragsverbindlichkeiten 1.013 1.208

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betreffen unbedingte Zahlungsansprüche für bereits abgeschlossene und abgerechnete Leistungen. Die Vertragsvermögenswerte umfassen Ansprüche des Konzerns für bereits im Rahmen von vereinbarten Fallpauschalen erbrachte Leistungen, die jedoch noch nicht abgerechnet sind, da die Patienten der Rehabilitationsklinik zum Bilanzstichtag noch nicht entlassen waren. Die Bewertung erfolgt sowohl zeit- als auch leistungsabhängig.

Bei den Vertragsverbindlichkeiten handelt es sich im Wesentlichen um Vorauszahlungen von Bewohnern der Pflegeeinrichtungen für den Leistungszeitraum Januar 2019.

In der Berichtsperiode 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018 wurden Erlöse in Höhe von 1.147 T€ erfasst, die zu Beginn des Geschäftsjahres im Saldo der Vertragsverbindlichkeiten enthalten waren. Umsatzerlöse, die aus in vorherigen Geschäftsjahren erfüllten Leistungsverpflichtungen resultieren, bestehen im Geschäftsjahr 2018 nicht. Der Vertragssaldo der Vertragsvermögenswerte reduzierte sich zum 31. Dezember 2018, da im Vergleich zum 1. Januar 2018 weniger Patienten mit einer Behandlungsdauer über den Bilanzstichtag hinaus in unseren Rehakliniken waren. Bei den Vertragsverbindlichkeiten ergaben sich keine signifikanten Änderungen des Saldos.

Hinsichtlich der Gesamthöhe des Transaktionspreises für nicht erfüllte Leistungsverpflichtungen wird die Erleichterungsvorschrift des IFRS 15.121 (a) angewandt.

Die Leistungsverpflichtungen des Konzerns sind nachfolgend zusammenfassend beschrieben:

Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen

Das Leistungsspektrum der Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen des Konzerns umfasst:

Vollstationäre Pflege

Betreutes Wohnen

Ambulante Pflege

Hausnotrufdienst

Vollstationäre Pflege

Die Vollstationäre Pflege beinhaltet Leistungen für Pflege sowie für Unterkunft und Verpflegung. Sowohl der Umfang als auch die Vergütung für die von den Einrichtungen zu erbringenden vollstationären Leistungen sind im Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) sowie in den mit den jeweiligen Landesverbänden der Pflegekassen abgeschlossenen Rahmenverträgen nach § 75 SGB XI grundlegend geregelt. Den gesetzlichen Rahmen für die Vergütung der stationären Pflegeleistungen bilden die §§ 84 ff. des SGB XI. Die formalen Voraussetzungen der Antragsstellung und Pflegesatzverhandlung variieren je Bundesland, abgestimmt zwischen Kostenträgern und Leistungserbringern. Mit jedem Bewohner wird ein Heimvertrag abgeschlossen, in dem insbesondere auch die Höhe des zu entrichtenden Heimentgeltes und die Fälligkeit geregelt sind. Es erfolgt eine taggenaue Abrechnung des Heimentgeltes. Mit Ablauf des Tages gilt die Leistung als erbracht. Das von dem Bewohner zu entrichtende Heimentgelt ist am 3. Werktag des laufenden Monats fällig. Die Leistungen der Pflegekassen sind am 15. des laufenden Monats fällig.

Betreutes Wohnen

Das Betreute Wohnen soll so viel Selbständigkeit wie möglich und so viel Sicherheit wie nötig bieten. Die Leistungen bestehen zum einen aus der Komponente Wohnen, zum anderen aus ergänzenden Dienstleistungen wie z. B. häusliche Pflegeleistungen, Hilfe im Haushalt oder soziale Betreuung. Mögliche Wohnformen sind Wohn- und Hausgemeinschaften, Wohngruppen und Wohnanlagen mit integriertem Servicebüro. Die Leistungen werden in Individualvereinbarungen zwischen dem Bewohner und Anbieter festgelegt. Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage.

Ambulante Pflege

Die Ambulante Pflege ist die professionelle pflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung von pflegebedürftigen Menschen in ihrer häuslichen Umgebung, die durch mobile Pflegedienste erbracht wird. Den gesetzlichen Rahmen für die Vergütung der ambulanten Pflegeleistungen bilden § 89 SGB XI und § 90 SGB XI. Die formalen Voraussetzungen der Antragsstellung und Pflegesatzverhandlung variieren je Bundesland, abgestimmt zwischen Kostenträgern und Leistungserbringern. Die Leistungen der Ambulanten Pflege werden nach Ablauf des Monats auf Basis eines Leistungsnachweises gegenüber den Krankenkassen und den Kunden abgerechnet. Zum Zeitpunkt der Abrechnung sind die Leistungen vom Konzern vollständig erbracht. Das Entgelt für die erbrachten Leistungen ist innerhalb von 14 Tagen nach Abrechnung zu entrichten.

Hausnotrufdienst

Der Hausnotrufdienst ist ein technikbasiertes Rufhilfe-System. So bestehen unsere Leistungen in dem Anschluss und der Einrichtung inklusive Funktionstest, einer 24-Stunden-Rufbereitschaft, wechselseitigem Sprechkontakt und der Information an Angehörige im Notfall. Die Vertragsbeziehung kommt durch eine Individualvereinbarung zwischen dem Nutzer und dem Anbieter zustande. Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage.

Rehabilitation

Das Leistungsspektrum der Rehabilitationskliniken umfasst:

Orthopädie

Neurologie

Kardiologie

Gastroenterologie (CHA)

Onkologie

Die Reha-Kliniken sind anerkannte Versorgungseinrichtungen gemäß §§ 111 ff. SGB V und werden von allen Sozialversicherungsträgern, schwerpunktmäßig von den gesetzlichen Krankenkassen und der Deutschen Rentenversicherung, belegt. Ziel und Aufgabe der medizinischen Rehabilitation ist die Erhaltung als auch die bestmögliche Wiederherstellung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit des Patienten als Voraussetzung für eine optimale Wiedereingliederung in Beruf, Familie und Gesellschaft. Die Patienten, die eine Anschlussheilbehandlung durchführen, im Speziellen eine Behandlung unmittelbar nach einem Krankenhausaufenthalt, werden entweder durch ihre Krankenkasse oder den Sozialdienst des einweisenden Krankenhauses angemeldet. Patienten, die über ihren Hausarzt eine Rehabilitation beantragt haben, werden aufgrund des Wunsch- und Wahlrechtes durch den Kostenträger in der Klinik angemeldet. Die Aufnahme geschieht nur mit einer Kostenübernahme durch einen Sozialversicherungsträger, der Deutschen Rentenversicherung oder einer privaten Individualvereinbarung. In der pflegerischen sowie der ärztlichen Aufnahme werden die verschiedenen Reha-Ziele formuliert sowie der Therapieplan erstellt.

Nach der erfolgreichen Maßnahme wird mit dem Kostenträger innerhalb von wenigen Werktagen die Behandlung abgerechnet. Zu diesem Zeitpunkt haben die Kliniken alle Leistungen vollständig erbracht. Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der zuvor mit den Kostenträgern vereinbarten Tagessätze und Fallpauschalen. Bei einem Tagessatz wird jeder bewilligte Tag separat vergütet. Bei einer vereinbarten Fallpauschale ist ein Korridor mit einem festgelegten Betrag verhandelt worden. Bei Patienten, die länger behandelt werden, gibt es Zwischenabrechnungen. Das Zahlungsziel der Kostenträger liegt bei 4 Wochen.

(26) Sonstige betriebliche Erträge

2018
T€
2017
T€
Erstattung für Personalleistungen 2.290 2.083
Erträge aus der Minderung von Schuldposten 2.837 2.310
Rückvergütungen von Lieferanten 799 737
Übrige 731 1.495
Summe 6.657 6.625

Die Erstattungen für Personalleistungen betreffen insbesondere Ausbildungsvergütungen, Eingliederungsbeihilfen und Erstattungen von Krankenkassen.

Die Erträge aus der Minderung von Schuldposten betreffen in Höhe von 1,0 Mio. € Rückstellungen und in Höhe von 1,8 Mio. € Verbindlichkeiten. Eine Minderung der Schuldposten ist auf den Wegfall bzw. eine Neubewertung von Risiken sowie Verjährung zurückzuführen.

(27) Materialaufwand

2018
T€
2017
T€
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und bezogene Waren 12.540 12.892
Aufwendungen für bezogene Leistungen 8.885 8.877
Summe 21.425 21.769

Die Aufwendungen für bezogene Leistungen umfassen unter anderem Aufwendungen für den Einsatz von Zeitarbeitskräften und weitere Fremdpersonalkosten.

(28) Personalaufwand

2018
T€
2017
T€
Löhne und Gehälter 61.344 60.978
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung 11.998 11.912
davon für Altersversorgung 131 114
Summe 73.342 72.891

Im Berichtsjahr waren im Konzern im Durchschnitt 1.926 Mitarbeiter (Vollzeitkräfte) beschäftigt (Vorjahr: 1.949). In der Segmentberichterstattung wird die Anzahl der Mitarbeiter auf Segmente verteilt dargestellt. Im Berichtsjahr sind Abfindungszahlungen für ausgeschiedene Mitarbeiter in Höhe von 0,2 Mio. € (im Vorjahr: 0,1 Mio. €) erfasst.

In den sozialen Abgaben sind auch die für die Arbeitnehmer gezahlten Beiträge an staatliche Rentenversicherungsträger in Höhe von 5,4 Mio. € (Vorjahr: 5,3 Mio. €) enthalten.

(29) Sonstige betriebliche Aufwendungen

2018
T€
2017
T€
Mieten, Leasing 13.193 13.516
Verwaltungskosten wie Telefon, Porto und Werbekosten 1.993 2.895
Instandhaltung und Wartung 3.817 3.184
Abgaben, Gebühren und Versicherungen 2.746 2.485
Beratungs- und Jahresabschlusskosten 1.279 1.375
Übrige Aufwendungen 4.681 4.409
Summe 27.709 27.864

Für die Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, sind in den Jahresabschlusskosten Honorare für die Abschlussprüfungen in Höhe von 135 T€ (Vorjahr: 122 T€ für ROSER GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg) enthalten. Bestätigungsleistungen, Steuerberatungsleistungen und sonstige Leistungen wurden von beiden Wirtschaftsprüfungsgesellschaften nicht erbracht.

(30) Abschreibungen

2018
T€
2017
T€
auf Immaterielle Vermögensgegenstände 53 106
auf Sachanlagen 5.545 4.904
Summe 5.598 5.010

(31) Finanzergebnis

2018
T€
2017
T€
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 76 135
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -5.757 -5.510
Summe -5.682 -5.375

Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen betreffen mit 2,9 Mio. € (Vorjahr: 3,0 Mio. €) Darlehensverbindlichkeiten bei Kreditinstituten und anderen Kreditgebern und mit 1,1 Mio. € (Vorjahr: 0,7 Mio. €) Zinsen für Leasingverbindlichkeiten. Auf Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen entfallen 1,7 Mio. € (Vorjahr: 1,7 Mio. €).

(32) Ergebnisanteil anderer Gesellschafter

Die Ergebnisanteile anderer Gesellschafter betreffen Minderheitsanteile an Personengesellschaften und deren Beteiligungen. Da diese Anteile entsprechend IAS 32 wegen der Kündbarkeit als Fremdkapital ausgewiesen werden, werden Zahlungen auf diese Anteile als Aufwand ausgewiesen (vgl. auch Tz 13). Soweit den Minderheiten Verluste zuzuweisen sind, wird ein entsprechender Ertrag gezeigt.

(33) Ertragsteuern

2018
T€
2017
T€
Laufende Periode 151 302
Latente Steuern -1.300 2.020
Summe -1.150 2.322

Die Ertragsteuern der laufenden Periode enthalten Steuerzahlungen für Vorjahre in Höhe von 46 T€ (Vorjahr: Erstattung 68 T€).

(34) Latente Steuern

Latente Steuern resultieren aus den unterschiedlichen Wertansätzen zwischen den IFRS- und Steuerbilanzen der Konzernunternehmen sowie aus Konsolidierungsmaßnahmen und steuerlichen Verlustvorträgen.

Die Ergebniswirkung aus Latenten Steuern ergibt sich wie folgt:

2018
T€
2017
T€
Veränderung der aktiven Latenten Steuern 1.766 -2.076
Veränderung der passiven Latenten Steuern 466 -56
Latente Steuern laut Gewinn- und Verlustrechnung 1.300 -2.020

Die Latenten Steuern berücksichtigen lediglich Körperschaftsteuern und Solidaritätszuschlag, da die Geschäftstätigkeit im Wesentlichen nicht der Gewerbesteuer unterliegt. Der Steuersatz beträgt seit dem 1. Januar 2008 15,825 Prozent. Im Maternus-Konzern bestehen unter Berücksichtigung des Ergebnisses des laufenden Geschäftsjahres zum 31. Dezember 2018 körperschaftsteuerliche Verlustvorträge in Höhe von 68,5 Mio. € (31. Dezember 2017: 70,0 Mio. €). Die Aktivierung von Latenten Steuern auf Verlustvorträge erfolgt nur dann, wenn ein zukünftiger Ausgleich wahrscheinlich ist. Auf Verlustvorträge in Höhe von 30,6 Mio. € (Vorjahr: 41,9 Mio. €) wurden deshalb keine aktiven Latenten Steuern gebildet. Die steuerlichen Verlustvorträge sind zeitlich unbegrenzt nutzbar.

Der gesamte aktivierte Latente Steueranspruch aufgrund von Verlustvorträgen ist werthaltig, da ausreichend zu versteuernde temporäre Differenzen vorliegen, die in zukünftigen Umkehrzeitpunkten zu positivem Einkommen führen und darüber hinaus aufgrund der Planungen.

Die folgende Tabelle stellt eine Überleitung des theoretischen Steueraufwands, basierend auf den regulären Steuersätzen bei den einzelnen Gesellschaften, zum tatsächlichen Steueraufwand laut Gewinn- und Verlustrechnung dar.

Die Steuer auf den Vorsteuergewinn des Konzerns weicht vom theoretischen Betrag, der sich bei Anwendung des gewichteten durchschnittlichen Konzernsteuersatzes auf das Ergebnis vor Steuern ergibt, wie folgt ab:

2018
T€
2017
T€
Konzernergebnis vor Steuern -2.724 866
Theoretische Steuerquote 15,825 Prozent 15,825 Prozent
Theoretischer Steueraufwand -431 137
Effekt durch Latente Steuern auf Verlustvorträge -778 2.148
Sonstige Effekte 59 -37
Steueraufwand gemäß Gewinn- und Verlustrechnung -1.150 2.322
Steuerquote 42,20 Prozent 268,03 Prozent

Der theoretische Steueraufwand stellt den Steueraufwand, der sich aufgrund der nationalen Steuersätze ergibt, dar.

Entsprechend dem Saldierungsgebot werden die aktiven und passiven Latenten Steuern miteinander saldiert ausgewiesen.

Die Latenten Steuern lassen sich folgenden Bilanzposten zuordnen:

31.12.2018 31.12.2017
Aktive Latente Steuern
T€
Passive Latente Steuern
T€
Aktive Latente Steuern
T€
Passive Latente Steuern
T€
Immaterielle Vermögenswerte 0 1.952 0 1.908
Sachanlagen 184 9.834 207 5.701
Aktive Latente Steuern auf Verlustvorträge 5.991 0 4.486 0
Rückstellungen für Pensionen 65 0 77 0
Sonstige Rückstellungen 49 0 259 0
Finanzverbindlichkeiten 5.042 0 825 0
Summe 11.331 11.786 5.853 7.609

Die Veränderung des Saldos der Latenten Steuern stellt sich wie folgt dar:

2018
T€
2017
T€
Saldo Latente Steuern zu Beginn des Jahres -1.756 264
Entstehung/Umkehrung temporärer Differenzen -205 -319
Verfall (-)/Nutzung (+) von steuerlichen Verlustvorträgen 1.505 -1.701
-456 -1.756

Die Latenten Steuerforderungen und Latenten Steuerverbindlichkeiten sind ganz überwiegend langfristiger Natur, d. h. die Realisation erfolgt frühestens nach Ablauf von 12 Monaten. Von den aktiven Latenten Steuern aufgrund von temporären Differenzen haben 171 T€ (Vorjahr: 299 T€) eine Restlaufzeit bis 1 Jahr. Aktive Latente Steuern auf Verlustvorträge werden entsprechend der Planungsrechnung im Folgejahr in Höhe von 343 T€ (Vorjahr: 237 T€) verbraucht. Von den passiven Latenten Steuern sind 277 T€ (Vorjahr: 137 T€) kurzfristiger Natur.

(35) Zusätzliche Informationen über Finanzinstrumente

Die folgenden Tabellen zeigen die Buchwerte und beizulegenden Zeitwerte von Finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten für die einzelnen Klassen und Bewertungskategorien:

in T€ Bewertungskategorie nach IFRS 9 Buchwerte 31.12.2018 Beizulegender Zeitwert
Aktiva
Derivates Finanzinstrument FVTPL 38 38
Finanzielle Vermögenswerte Amortised Cost 2.941 2.941
Vertragsvermögenswerte Amortised Cost 143 143
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Amortised Cost 5.439 5.439
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Amortised Cost 1.893 1.893
Sonstige Vermögenswerte Amortised Cost 1.979 1.979
Passiva
Den anderen Anteilseignern zuzurechnende Nettovermögenswerte FLAC 2.876 2.876
Finanzverbindlichkeiten FLAC 83.290 81.525
Leasingverbindlichkeiten n.a. 32.208 32.024
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen FLAC 4.634 4.634
Sonstige Verbindlichkeiten FLAC 4.882 4.882

Darstellung des Buchwertes aggregiert nach Bewertungskategorien

Kategorie 31.12.2018
in T€
Finanzielle Vermögenswerte, die zu den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden (Amortised Cost) 12.395
Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (FVTPL) 38
Finanzielle Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden (FLAC) 95.682

Im Vorjahr stellen sich die Kategorien wie folgt dar:

in T€ Bewertungskategorie nach IAS 39 Buchwerte 31.12.2017 Beizulegender Zeitwert
Aktiva
Anteile an verbundenen Unternehmen Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte 383 383
Derivates Finanzinstrument Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden 40 40
Finanzielle Vermögenswerte Kredite und Forderungen 3.474 3.474
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Kredite und Forderungen 6.133 6.133
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Kredite und Forderungen 5.771 5.771
Sonstige Vermögenswerte Kredite und Forderungen 1.821 1.821
Passiva
Den anderen Anteilseignern zuzurechnende Nettovermögenswerte sonstige Verbindlichkeiten 2.972 2.972
Finanzverbindlichkeiten sonstige Verbindlichkeiten 83.134 81.048
Leasingverbindlichkeiten n.a. 6.008 9.409
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sonstige Verbindlichkeiten 6.369 6.369
Sonstige Verbindlichkeiten sonstige Verbindlichkeiten 5.003 5.003

Darstellung aggregiert nach Bewertungskategorien

Kategorie 31.12.2017
in T€
Kredite und Forderungen 17.161
Zur Veräußerung verfügbar 383
Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden 40
Sonstige Verbindlichkeiten 97.478

Bemessung des beizulegenden Zeitwerts

Die beizulegenden Zeitwerte entsprechen den Preisen, die unabhängige Marktteilnehmer unter marktüblichen Bedingungen zum Bewertungsstichtag bei Verkauf eines Vermögenswerts vereinnahmen bzw. bei Übertragung einer Verbindlichkeit bezahlen würden.

Die Bestimmung und der Ausweis der beizulegenden Zeitwerte der Finanzinstrumente orientieren sich an einer Fair-Value-Hierarchie, die die Bedeutung der für die Bewertung verwendeten Inputdaten berücksichtigt und sich wie folgt gliedert:

Stufe 1: Nicht angepasste quotierte Preise auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, wobei der Bilanzierende am Bewertungsstichtag Zugang zu diesen aktiven Märkten haben muss.

Stufe 2: Direkt oder indirekt beobachtbare Inputfaktoren, die nicht Stufe 1 zuzuordnen sind. Die beizulegenden Zeitwerte der Finanzinstrumente der Stufe 2 werden auf Basis der am Bilanzstichtag bestehenden Konditionen, z. B. Zinssätze oder Devisenkurse, und mit Hilfe anerkannter Modelle, z. B. Discounted Cashflow-Modellen oder Optionspreismodellen, berechnet.

Stufe 3: Herangezogene Inputdaten, die nicht auf beobachtbaren Marktdaten für die Bewertung des Vermögenswertes und der Verbindlichkeit basieren (nicht beobachtbare Inputdaten).

Die Derivate entsprechen der Stufe 3 der Fair-Value-Hierarchie (Bewertung aufgrund beobachtbarer Inputfaktoren/Marktdaten).

Im Geschäftsjahr 2018 ergaben sich keine Umgruppierungen zwischen den Stufen der Fair-Value-Hierarchie.

Bei der Berechnung des beizulegenden Zeitwertes der Langfristigen Darlehensverbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen wurde eine Restlaufzeit von 10 Jahren und Endfälligkeit unterstellt. Die beizulegenden Zeitwerte der Langfristigen Bankverbindlichkeiten und der Schuldscheindarlehen wurden jeweils auf Basis der vereinbarten Laufzeit und Tilgungsmodalitäten ermittelt. In Anlehnung an den Durchschnittszinssatz der Schuldscheindarlehen wurde ein Refinanzierungssatz von 5,68 Prozent gewählt. Die Bewertung entspricht der Stufe 2 der Fair-Value-Hierarchie.

Für wesentliche Teile der finanziellen Vermögenswerte, Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie Zahlungsmittel- und Zahlungsmitteläquivalente entsprechen die Buchwerte aufgrund der kurzen Restlaufzeit den beizulegenden Zeitwerten.

Nettogewinne und -verluste je Bewertungskategorie

Gemäß IFRS 7.20 (a) sind die Nettogewinne und -verluste von Finanzinstrumenten für jede Bewertungskategorie offenzulegen. Nicht enthalten sind Ergebniseffekte aus Finance Leases oder Derivaten in Sicherungsbeziehungen.

Die Nettogewinne/-verluste aus Finanzinstrumenten stellen sich wie folgt dar:

Aus der Folgebewertung Nettoergebnis
in T€ Buchwert Beizulegender Zeitwert Wertberichtigung 2018 2017
Finanzielle Vermögenswerte, die zu den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden (Amortised Cost) 12.395 12.395 -603 -603 -638
Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (FVTPL) 38 38 -1 -1 -45
Finanzielle Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden (FLAC) 96.695 94.930 0 0 0
Summe 109.128 107.363 -601 -601 -645

Wertminderungsmodell

Mit IFRS 9 wird ein neues dreistufiges Wertminderungsmodell eingeführt, welches das auf eingetretenen Kreditverlusten basierende Wertminderungsmodell nach IAS 39 (incurred credit loss) ersetzt. Das Wertminderungsmodell nach IFRS 9 basiert hingegen auf erwarteten Kreditverlusten (expected credit loss). Dieses ist auf Vermögenswerte anzuwenden, die entweder zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden.

Risiken im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten

Maternus unterliegt aufgrund der bestehenden Finanzinstrumente bestimmten Risiken. Diese unterteilt Maternus in Marktrisiken, Liquiditätsrisiken und Ausfallrisiken.

Die von Maternus implementierten Richtlinien zur Steuerung von Risiken haben das Ziel, Risiken konzernweit zu identifizieren und zu analysieren sowie der Bestimmung von Risikogrenzwerten und der Einhaltung dieser. Die der Steuerung von Risiken zugrunde liegenden Systeme werden regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst, um auf eventuelle Risiken angemessen reagieren zu können.

Der "Chancen- und Risikobericht" im Lagebericht enthält weitere Information zu finanziellen Risiken und deren Steuerung. Im Folgenden sind die Risiken aufgrund bestehender Finanzinstrumente dargestellt.

Marktrisiken

Das Risiko von Schwankungen des beizulegenden Zeitwertes eines Finanzinstruments aufgrund von Veränderungen in Marktpreisen stellt für Maternus ein Marktrisiko dar. Grundsätzlich setzt sich das Marktrisiko aus drei Unterkategorien zusammen: Zinsveränderungsrisiken, Währungsumrechnungsrisiken und Marktpreisrisiken.

Zinsveränderungsrisiken bestehen bei Maternus nicht, da keine der laufenden Fremdfinanzierungen einer variablen Verzinsung unterliegt. Somit kann eine eventuelle Änderung nicht zu höheren Fremdkapitalkosten führen.

Währungsumrechnungsrisiken bestehen bei Maternus nicht, da sämtliche Geschäftsvorfälle in Euro abgewickelt werden.

Maternus unterliegt Marktpreisrisiken, wobei die Gesellschaft alle relevanten Preisentwicklungen überwacht. Allerdings bestehen keine signifikanten Effekte aus Preisschwankungen, welche Einfluss auf das Fortbestehen des Konzerns haben.

Ausfallrisiken

Als Kredit- bzw. Ausfallrisiko gilt das Risiko, dass die Geschäftspartner ihren vertraglichen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen können und dies für die Maternus-Gruppe zu einem Verlust führen wird. Zur größtmöglichen Vermeidung sowie zur Steuerung der Ausfallrisiken wird eine Überprüfung der Bonität vorgenommen.

Ausfallrisiken existieren für alle relevanten Klassen von Finanzinstrumenten, insbesondere für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Die Maternus-Gruppe sieht sich keinem wesentlichen Bonitätsrisiko gegenüber einer einzelnen Vertragspartei ausgesetzt. Die Konzentration des Bonitätsrisikos ist aufgrund des breiten und heterogenen Kundenstammes begrenzt.

Die Bonität der Vertragspartner wird laufend überwacht. Bei deutlicher Verschlechterung der Bonität des Vertragspartners ist Maternus bestrebt, bestehende Positionen schnellstmöglich abzubauen.

Wie die nachfolgenden Tabellen zeigen, stellen die Buchwerte der bilanzierten finanziellen Vermögenswerte, abzüglich jeglicher Wertberichtigungen, das höchstmögliche Ausfallrisiko dar.

31.12.2018
in T€
Anhang Buchwert vor Wertminderung Wertminderung Restbuchwert
Langfristige Finanzielle Vermögenswerte 4 422 0 422
Kurzfristige Finanzielle Vermögenswerte
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 7 6.042 603 5.439
Vertragsvermögenswerte 6 143 0 143
Finanzielle Vermögenswerte 7 2.941 0 2.941
Sonstige Vermögenswerte 9 1.979 0 1.979
Summe 11.527 603 10.924
31.12.2017
in T€
Anhang Buchwert vor Wertminderung Wertminderung Restbuchwert
Langfristige Finanzielle Vermögenswerte 4 423 0 423
Kurzfristige Finanzielle Vermögenswerte
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 7 6.522 638 5.884
Vertragsvermögenswerte 6 249 0 249
Finanzielle Vermögenswerte 7 3.474 0 3.474
Sonstige Vermögenswerte 9 1.821 0 1.821
Summe 12.489 638 11.851

Auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden Wertberichtigungen gebildet, sobald die Einbringung risikobehaftet erscheint.

Wesentliche Rechtsfälle werden individuell nach Eintrittswahrscheinlichkeit (beruhend auf Erfahrungswerten der letzten Jahre in Zusammenarbeit mit der Rechtsabteilung) beurteilt. Forderungen, die nicht einzelwertberichtig sind, werden aufgrund von Erfahrungswerten systematisch nach Fälligkeiten strukturiert und bei Überfälligkeit systematisch nach Alter bzw. nach Portfolios wertberichtigt, so dass sich zu den Stichtagen keine überfälligen, aber nicht wertgeminderten Forderungen ergeben.

Liquiditätsrisiken

Das Liquiditätsrisiko beschreibt die Gefahr, dass Maternus seine finanziellen Verpflichtungen nicht in ausreichendem Maß bei Fälligkeit erfüllen kann. Liquiditätsrisiken bestehen in möglichen finanziellen Engpässen und dadurch verursachten erhöhten Refinanzierungskosten.

Die folgenden Tabellen zeigen für die Finanziellen Verbindlichkeiten die nicht diskontierten vertraglich fixierten Zahlungsverpflichtungen (Zins- und Tilgung) für die folgenden Jahre unter der Prämisse, dass die Verträge wie vereinbart erfüllt werden:

Finanzschulden 31.12.2018
in T€
2019 2020 2021 - 2023 ab 2024
Den anderen Anteilseignern zuzurechnende Nettovermögenswerte 0 0 0 2.876
Gegenüber Kreditinstituten 2.338 12.788 4.424 2.702
davon Zinsen 1.045 675 742 150
Gegenüber anderen Kreditgebern 2.043 27.127 0 0
davon Zinsen 1.463 721 0
Finanzierungsleasing vgl. Anhang 35
Gegenüber verbundenen Unternehmen 16.145 1.085 3.255 21.807
davon Zinsen 1.085 1.085 3.255
Sonstige Finanzschulden 4.882 0 0 0
Aus Lieferungen und Leistungen 4.634 0 0 0

Bei den Finanzschulden gegenüber verbundenen Unternehmen wird unterstellt, dass der langfristige Teil zum 1. Januar 2024 getilgt wird.

Maternus begegnet dem Risiko, seinen laufenden finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen zu können, mit einem effektiven Cash-Management der gesamten Maternus- als auch Gesellschafter-Gruppe sowie der ständigen Beobachtung der Finanzmärkte, um sich bietende Finanzierungsmöglichkeiten bestmöglich nutzen zu können.

Die Einhaltung der Financial Covenants ist ein wesentlicher Bestandteil der Schuldscheindarlehensverträge. Die Nichteinhaltung oder der Bruch dieser Covenants hätte eine bestandsgefährdende Auswirkung auf den Konzern zur Folge. Diesem Risiko wird durch folgende Maßnahmen entgegengewirkt:

Regelmäßig werden die auch vertraglich vereinbarten Investitionen in die als Sicherheit zur Verfügung stehenden Gebäude zur Absicherung des Verkehrs- und Beleihungswertes durchgeführt.

Weiterhin wurde im Budgetierungsprozess der vereinbarte EBITDAR-Korridor als Vorgabe an die operativen Gesellschaften herausgegeben. Die Vorgaben wurden einem Stresstest unterzogen, die Plan-/Ist-Auswertung wird monatlich an das Management kommuniziert, um eventuell notwendige zusätzliche Maßnahmen kurzfristig zu initiieren.

(36) Ergebnis je Aktie

Das unverwässerte Ergebnis je Aktie nach IAS 33 ergibt sich aus dem den Aktionären der Maternus AG zuzurechnenden Anteil am Konzern-Periodenergebnis, dividiert durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl der Aktien. Es besteht ein genehmigtes Kapital (vgl. Abschnitt 10), welches das unverwässerte Ergebnis je Aktie zukünftig verwässern könnte (IAS 33.70 c).

Im Geschäftsjahr 2018 entspricht das unverwässerte dem verwässerten Ergebnis.

2018 2017
Den Aktionären der Maternus AG zuzurechnender Anteil am Ergebnis (in T€) -1.575 -1.456
Anzahl der Aktien (Stück) 20.970.000 20.970.000
Unverwässertes Ergebnis je Aktie (in €) -0,08 -0,07
Gesamtergebnis lt. Gesamtergebnisrechnung (in T€) -1.606 -1.472
Gesamtergebnis je Aktie (in €) -0,08 -0,07

Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung

Der in der Kapitalflussrechnung gemäß IAS 7 betrachtete Finanzmittelfonds beinhaltet die flüssigen Mittel und die frei verfügbaren Guthaben bei Kreditinstituten mit einer Restlaufzeit von nicht mehr als 3 Monaten abzüglich der Kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten.

Die wesentlichen Auswirkungen in der Kapitalflussrechnung werden im Folgenden erläutert.

(37) Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit

Der Rückgang des Cashflows aus laufender Geschäftstätigkeit um 3,3 Mio. € gegenüber dem Vorjahr ist insbesondere auf das um 3,6 Mio. € geringere Konzernjahresergebnis vor Steuern zurückzuführen. Während der Rückgang der kurzfristigen Rückstellungen zu einer Verminderung des Cashflows aus der laufenden Geschäftstätigkeit geführt hat, hat der Aufbau der kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen die Liquidität entlastet.

(38) Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit

Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit ist aufgrund der planmäßig geleisteten Zins- und Tilgungszahlungen deutlich negativ. Es erfolgte keine Kreditaufnahme.

Zahlungsmittel, Zahlungsmitteläquivalente und Kontokorrentkredite zum Zwecke der Kapitalflussrechnung umfassen ausschließlich frei verfügbare Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente.

in T€ 2018
Finanzverbindlichkeiten (Langfristiger als auch Kurzfristiger Teil von Langfristigen Finanzverbindlichkeiten)
Stand 01.01. 75.405
Mittelabflüsse aus Tilgungen -1.818
Mittelabflüsse aus der Tilgung von Finanzierungsleasing -2.088
Neuabschluss Finanzierungsleasing 27.357
Sonstige nicht zahlungswirksame Änderungen 1.621
Stand 31.12. 100.477

Sonstige Angaben

(39) Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die Darlehensverbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und anderen Kreditgebern sind in voller Höhe durch Grundschulden auf den Immobilien der Ymos I, Ymos II und Medico I besichert. Darüber hinaus sind die Geschäftsanteile an elf Tochterunternehmen sowie die Bankkonten der Maternus Finanzierungs GmbH, Berlin, zugunsten der Gläubiger der Schuldscheinfinanzierung verpfändet.

Leasingvereinbarungen

Miet- und Leasingverträge ergeben sich bei Maternus für Grundstücke und Gebäude, für Bürogeräte, Einrichtungsgegenstände, technische Anlagen, EDV-Ausstattung und PKW. Insbesondere die Mietverträge haben Laufzeiten, bei Ausübung von Verlängerungsoptionen, von bis zu 30 Jahren und beinhalten Kaufoptionen sowie Preisanpassungsklauseln (Operating Lease). Durch die abgeschlossenen Leasingverträge wurden keine Beschränkungen hinsichtlich Dividenden, zusätzlichen Schulden und weiteren Leasingverträgen auferlegt.

Finanzierungsleasing

Die Leasingverpflichtungen des Konzerns für Financial Leasing werden aus den nachfolgenden Tabellen ersichtlich:

2018 2017
Nominalwert
T€
Zinsanteil
T€
Barwert
T€
Nominalwert
T€
Zinsanteil
T€
Barwert
T€
Restlaufzeit bis 1 Jahr 3.224 2.350 875 1.077 711 366
Restlaufzeit 2 bis 5 Jahre 12.196 8.684 3.511 3.843 2.482 1.361
Restlaufzeit über 5 Jahre 47.846 23.161 24.684 6.534 2.657 3.877

Finanzierungsleasingverhältnisse mit bedingten Zahlungen lagen im Geschäftsjahr und im Vorjahr nicht vor. Der Anstieg ist auf den Neuabschluss des Mietvertrages für die Immobilie in Wendhausen zurückzuführen.

Der wesentliche Teil des Finanzierungsleasings entfällt auf Immobilienmieten. Hierbei bestehen diverse Preisanpassungsklauseln und Verlängerungsklauseln. Diese wurden bei der Erstbewertung bestmöglich berücksichtigt und bei Änderungen, die wesentliche Auswirkungen haben, neu berücksichtigt. Kaufoptionen und weitere Eventualzahlungen bestehen bei Gebäudemietverträgen nicht.

Operating-Leasing

Die folgende Tabelle zeigt die Zahlungsverpflichtungen aus Operating-Lease-Verträgen:

im Folgejahr
T€
im 2. bis 5. Jahr
T€
nach 5 Jahren
T€
31.12.2018 11.937 26.614 21.065
31.12.2017 11.348 28.637 21.810

Die Leasingzahlungen aus Operating-Lease-Verträgen betreffen maßgeblich die Verpflichtungen aus langfristigen Mietverträgen. Die unkündbare Restmietdauer beträgt im Durchschnitt 9 Jahre.

Hinsichtlich der Angaben zu Branchen-, Zinsänderungs-, Bonitäts- und operativen Risiken verweisen wir auf die Ausführungen im Konzernlagebericht.

(40) Kapitalmanagement

Die Ziele des Konzerns im Hinblick auf das Kapitalmanagement liegen in der Sicherstellung der Unternehmensfortführung, um den Anteilseignern weiterhin Erträge und den anderen Interessenten die ihnen zustehenden Leistungen bereitzustellen. Ein weiteres Ziel ist die Aufrechterhaltung einer optimalen Kapitalstruktur, um die Kapitalkosten zu reduzieren.

Branchenüblich überwacht der Konzern sein Kapital auf Basis des Verschuldungsgrads, berechnet aus dem Verhältnis von Nettofremdkapital zu Gesamtkapital. Das Nettofremdkapital ergibt sich aus den Lang- und Kurzfristigen Schulden abzüglich der den anderen Anteilseignern zuzurechnenden Vermögenswerte, der Rückstellungen, der passiven Latenten Steuern sowie der frei verfügbaren Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente.

Der Verschuldungsgrad ermittelt sich wie folgt:

31.12.2018
T€
31.12.2017
T€
Finanzschulden gesamt 102.615 101.376
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 1.893 5.771
Nettofremdkapital 100.722 95.604
Eigenkapital gesamt -5.425 -3.819
Gesamtkapital 95.297 91.785
Verschuldungsgrad in Prozent 105,7 104,2

(41) Genehmigung des Konzernabschlusses

Der Konzernabschluss wird am 24. April 2019 dem Aufsichtsrat zur Genehmigung vorgelegt.

(42) Mitglieder des Aufsichtsrates

Dem Aufsichtsrat der Maternus AG gehören je sechs Personen der Anteilseigner und der Arbeitnehmer an. Wir verweisen hierzu auf das Kapitel "Aufsichtsrat und Vorstand".

Angaben nach § 314 Abs. 1 Nr. 6 HGB

Die Bezüge des Vorstandes betragen in der Gesamtsumme 11 T€ für das Berichtsjahr (Vorjahr: 180 T€). Sie entfallen in voller Höhe für einen Teilzeitraum auf die feste Vergütung von Frau Ilona Michels. Eine erfolgsabhängige Vergütung wurde nicht gezahlt. Der aktuelle Vorstand erhält die Vergütung über verbundene Unternehmen.

Weitere Leistungen oder Vergütungen sind nicht vereinbart oder gezahlt worden.

Der Aufsichtsrat erhielt im Geschäftsjahr 2018 für die Wahrnehmung seiner Aufgaben in der Muttergesellschaft und in den Tochtergesellschaften Vergütungen in Höhe von 65 T€ (im Vorjahr: 63 T€).

Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten gemäß der Satzung eine feste Vergütung, die 5.000 € für jedes Mitglied, 7.500 € für den stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden und 10.000 € für den Vorsitzenden des Aufsichtsrates ausmacht. Die Vergütung für die Aufsichtsratsmitglieder enthält keinen variablen Bestandteil.

Angaben zu Geschäften gemäß Art. 19 MMVO (EU Nr. 596/2014)

Von Vorstand und Aufsichtsrat sind im Geschäftsjahr 2018 keine Erwerbe oder Veräußerungen von Aktien der Gesellschaft gemäß Art. 19 MMVO (EU Nr. 596/2014), sogenannte Eigengeschäfte von Führungskräften, durch sie oder durch ihnen nahestehende Personen mitgeteilt worden.

Vergütung des Aufsichtsrates

2018
T€
Bernd Günther 10,0
Sven Olschar 7,5
Karl Ehlerding 5,0
Dietmar Erdmeier 5,0
Sylvia Wohlers de Meie 4,8
Stephan Leonhard 2,6
Helmuth Spincke 5,0
Dr. Daniela Rossa-Heise 5,0
Christel Birkenkamp 5,0
Agnes Westerheide 5,0
Chris Recke 5,0
Jörg Arnold 5,0

Im Geschäftsjahr wurden keine Vorschüsse, Kredite, Bürgschaften oder Gewährleistungen an Mitglieder des Vorstandes oder Aufsichtsrates gewährt.

Beratungsleistungen

Von den Mitgliedern des Aufsichtsrates wurden im Geschäftsjahr 2018 keine entgeltlichen Beratungsleistungen erbracht.

Beteiligungen

Aufgrund der Stimmrechtsmitteilung vom 17. Dezember 2007 hält die Cura GmbH unmittelbar 2,25 Prozent sowie über die von ihr kontrollierte Cura 12 mittelbar 79,45 Prozent des Grundkapitals und der Stimmrechte an der Maternus AG. Gemäß § 17 AktG besteht damit zum 31. Dezember 2018 ein Abhängigkeitsverhältnis zur Cura GmbH.

Mehrheitsgesellschafterin der Cura GmbH ist Frau Sylvia Wohlers de Meie. Ihr sind 17.132.230 Aktien in voller Höhe zuzurechnen, daneben hält Frau Sylvia Wohlers de Meie 30.634 Aktien direkt.

Konzernzugehörigkeit

Sämtliche in den Konzernabschluss der Maternus AG einbezogenen Gesellschaften werden auch in den Konzernabschluss der Cura GmbH, Hamburg, einbezogen. Dieser Konzernabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger offengelegt. Der Konzernabschluss der Cura GmbH stellt zugleich den größten und kleinsten Kreis von Unternehmen eines der Maternus AG übergeordneten Konzernabschlusses dar.

Deutscher Corporate Governance Kodex

Im April 2018 haben die Vorstände ihre Entsprechenserklärungen nach § 161 AktG abgegeben und den Aktionären wie folgt dauerhaft zugänglich gemacht:

Gesellschaft Entsprechenserklärung des DCGK in der Fassung vom dauerhaft zugänglich
Maternus AG Februar 2017 www.maternus.de

Gemäß Punkt 7.1.5 des Deutschen Corporate Governance Kodex sollen im Konzernabschluss Beziehungen zu Aktionären erläutert werden, die als nahestehende Personen im Sinne der Rechnungslegungsvorschriften zu qualifizieren sind. Im Berichtsjahr 2018 werden die Sachverhalte im Sinne dieser Regelung in den Geschäftsvorfällen mit nahestehenden Unternehmen und Personen dargestellt.

(43) Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen und Personen gemäß IAS 24

Geschäftsvorfälle zwischen dem Unternehmen und seinen Tochterunternehmen, die nahestehende Personen sind, wurden im Zuge der Konsolidierung eliminiert und werden in dieser Anhangsangabe nicht erläutert. Geschäftsvorfälle zwischen dem Unternehmen und seinen Tochtergesellschaften werden im Einzelabschluss des Mutterunternehmens offen gelegt.

Nahstehende Personen

Die nahestehenden Personen der Maternus-Gruppe umfassen die Mitglieder des Vorstandes und Aufsichtsrates der Maternus-Kliniken Aktiengesellschaft sowie deren nahen Familienangehörige.

Für die Vergütung der aktiven Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates verweisen wir auf den vorherigen Abschnitt. Es gibt keine kurzfristig fälligen Leistungen.

Nahestehende Unternehmen

Cura 12

Zum 31. Dezember 2018 valutiert das Darlehen unverändert mit 17,3 Mio. €. Daneben bestehen weitere Darlehensverbindlichkeiten in Höhe von 4,4 Mio. €. Der Zinsaufwand betrug in 2018 1,1 Mio. € (Vorjahr: 1,1 Mio. €).

Cura GmbH

Zum 31. Dezember 2018 weist die Maternus AG gegenüber der Cura GmbH Forderungen aus dem Cash-Management in Höhe von 2.047 T€ (Vorjahr: 2.564 T€) aus. Die Verzinsung erfolgte im Berichtsjahr mit 1,12 Prozent. Der Zinsertrag betrug im Berichtsjahr 22 T€ (Vorjahr: 32 T€).

Cura DL

Zum 31. Dezember 2018 weist die Maternus-Gruppe gegenüber der Cura DL, einer Schwestergesellschaft der Maternus, Forderungen in Höhe von 144 T€ (Vorjahr: 172 T€) sowie Verbindlichkeiten in Höhe von 293 T€ (Vorjahr: 268 T€) aus. Im Berichtsjahr wurden der Cura DL 4 T€ in Rechnung gestellt und in Höhe von 57 T€ wurde die Maternus-Gruppe durch die Cura DL belastet. Die Verzinsung der Verrechnungskonten erfolgte im Berichtsjahr mit 1,12 Prozent.

Cura 22

Die Cura 22. Seniorencentrum GmbH hatte als Anteilseignerin der Vermieterin des Pflege- und Therapiezentrum Wendhausen GmbH Einfluss auf die einjährige Mietverlängerung für das Pflege- und Therapiezentrum Wendhausen GmbH im Geschäftsjahr 2018. Im Berichtsjahr wurden aus dem Mietvertrag 1.841 T€ an Miete in Rechnung gestellt.

Zusätzlich hat die Cura 22 mit Kaufvertrag aus 2017 das Grundstück und Gebäude der Einrichtung Pflegezentrum Maximilianstift GmbH und anschließendem Mietvertrag an die Pflegezentrum Maximilianstift GmbH, Leipzig, für 25 Jahre vermietet. Im Berichtsjahr wurden aus dem Mietvertrag 261 T€ an Miete in Rechnung gestellt.

ZVG Bayerwald

Am 7. April 2016 haben die Maternus-Kliniken-Aktiengesellschaft, Berlin, die ZVG Bayerwald-Klinik Liegenschaftsgesellschaft mbH, Hamburg, die Cura Kurkliniken Seniorenwohn- und Pflegeheime GmbH, Hamburg, und die Bayerwald-Klinik GmbH & Co. KG, Cham-Windischbergerdorf, den 1. Nachtrag zum Mietvertrag vom 4. Mai 1998 in der Fassung der Korrektur des Mietvertrages vom 2. Februar 1999 über die Bayerwald-Klinik unterzeichnet.

Mit wirtschaftlicher Rückwirkung zum 31. Dezember 2015 hat die ZVG Bayerwald-Klinik Liegenschaftsgesellschaft mbH, Hamburg, für den Zeitraum 1. Januar 2012 bis 31. Dezember 2015 Mietforderungen gegenüber der Mieterin in Höhe von insgesamt 2.000.000,00 € erlassen. Für den Zeitraum 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2018 reduziert sich die an die ZVG Bayerwald-Klinik Liegenschaftsgesellschaft mbH, Hamburg, zu entrichtende Miete um insgesamt 1.500.000,00 €. Die Laufzeit des Mietvertrages wurde bis zum 31. Dezember 2028 verlängert. Die Erlasse auf Mietforderungen und die Änderungen des Mietvertrages standen unter der auflösenden Bedingung, dass bis zum 21. Dezember 2018 ein Geschäftsanteilskaufvertrag über mindestens 90 Prozent der Geschäftsanteile an der ZVG Bayerwald-Klinik Liegenschaftsgesellschaft mbH abgeschlossen ist und die Abtretung der Geschäftsanteile bis zum 31. Dezember 2018 wirksam wird. Die Geschäftsanteile wurden mit Geschäftsanteilskaufvertrag vom 21. Dezember 2018 gekauft und die auflösende Bedingung erfüllt.

Zum Jahresende betragen die Verbindlichkeiten aus dem abgeschlossenen Pachtvertrag 3 T€ (Vorjahr: 3 T€) gegenüber der ZVG Bayerwald. Die Pacht der Bayerwald-Klinik betrug in 2018 insgesamt 1,6 Mio. €, wovon 0,3 Mio. € der ZVG Bayerwald zustanden.

Nicht konsolidierte Tochterunternehmen

Zwei nicht konsolidierte Tochterunternehmen erhielten für ihre Komplementärstellung eine Haftungsvergütung in Höhe von 22 T€ (Vorjahr: 19 T€). Zum 31. Dezember 2018 bestanden gegenüber diesen Tochterunternehmen Verbindlichkeiten in Höhe von 618 T€ (Vorjahr: 610 T€).

(44) Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Nach Abschluss des Geschäftsjahres 2018 sind keine wesentlichen Ereignisse eingetreten, die das im vorliegenden Konzernabschluss vermittelte Bild von der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage beeinflussen und somit wesentliche Auswirkungen auf den Geschäftsverlauf des Konzerns haben werden.

Aufsichtsrat und Vorstand

Aufsichtsrat

Bernd Günther, Hamburg

Vorsitzender des Aufsichtsrates der Maternus-Kliniken AG

Kaufmann, Vorstand Hamburger Getreide-Lagerhaus Aktiengesellschaft, Hamburg

Aufsichtsratsmandate:

Ehrenvorsitzender des Aufsichtsrates der H & R AG, Salzbergen

Vorsitzender des Aufsichtsrates der Maschinenfabrik HEID AG, Stockerau, Österreich

Vorsitzender des Aufsichtsrates der New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG, Lüneburg

Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates der CPU Softwarehouse AG, Augsburg (seit 2. Juli 2018)

Sven Olschar, Leipzig*

Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates der Maternus-Kliniken AG

Examinierter Altenpfleger

Karl Ehlerding, Hamburg

Diplom-Kaufmann, Geschäftsführer der Kommanditgesellschaft Erste "Hohe Brücke 1" Verwaltungs GmbH & Co., Hamburg

Aufsichtsratsmandate:

Mitglied des Aufsichtsrates der KHS GmbH, Dortmund (bis 31. März 2019)

Mitglied des Aufsichtsrates der WCM Beteiligungs- und Grundbesitz AG, Frankfurt am Main (bis 6. Juni 2018)

Mitglied des Aufsichtsrates der Salzgitter AG, Salzgitter (bis 24. Mai 2018)

Mitglied des Aufsichtsrates der Elbstein AG, Hamburg

Mitglied des Aufsichtsrates der Godewind Immobilien AG, Hamburg

Vergleichbare Mandate:

Beirat der Deutsche Bank AG - Nord, Hamburg

Dietmar Erdmeier, Berlin*

Diplom-Politologe, Gewerkschaftssekretär ver.di

Christel Birkenkamp, Mülheim*

Leiterin Rezeption

Chris Recke, Berlin*

Geschäftsbereichsleiter Informationstechnologie

Jörg Arnold, Bad Dürkheim*

Verwaltungsmitarbeiter

Agnes Westerheide, Bochum*

Gewerkschaftssekretärin ver.di

Dr. Daniela Rossa-Heise, Dassendorf

Rechtsanwältin

Helmuth Spincke, Schenefeld

Vorstandsvorsitzender der Otto M. Schröder Bank AG, Hamburg

Sylvia Wohlers de Meie, Rom (seit 17. Januar 2018)

Diplomatin an der Botschaft von Guatemala in Italien

Stephan Leonhard, Eschborn (seit 26. Juni 2018)

Steuerberater, Diplom-Kaufmann

* Arbeitnehmervertreter

Vorstand

Mario Ruano-Wohlers, Jurist, Immobilienökonom (seit 18. August 2018)

Ilona Michels, Diplom-Gesundheitsökonomin (bis 18. August 2018)

 

Berlin, den 24. April 2019

Maternus-Kliniken-Aktiengesellschaft

Der Vorstand

Mario Ruano-Wohlers

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Konzernabschlussprüfers

Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichtes

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der Maternus-Kliniken-Aktiengesellschaft, Berlin, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2018, der Konzerngewinn- und Verlustrechnung, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzernkapitalflussrechnung und der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Maternus-Kliniken-Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 geprüft. Die im Lagebericht im Kapitel E. enthaltene Berichterstattung zur nichtfinanziellen Erklärung, die Erklärung zur Unternehmensführung sowie die Erklärung zum Corporate Governance Kodex haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2018 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 und

vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Berichterstattung zur nichtfinanziellen Erklärung, die Erklärungen zur Unternehmensführung sowie zum Corporate Governance Kodex.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO")] unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Nachfolgend beschreiben wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte:

1. Wertminderungstest für Geschäfts- oder Firmenwerte

Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt

Zum 31. Dezember 2018 wird im Konzernabschluss der Maternus-Kliniken-Aktiengesellschaft ein Geschäfts- oder Firmenwert bilanziert, der sich auf die zahlungsmittelgenerierende Einheit (ZGE) Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen bezieht. Die zur Beurteilung der Werthaltigkeit ermittelten erzielbaren Werte basieren auf dem Nutzwert der ZGE auf Grundlage der erwarteten künftigen Kapitalflüsse, welche aus den erwarteten künftigen operativen Ergebnissen des Budgets für das Geschäftsjahr 2019, dem Detailplanungszeitraum bis zum Geschäftsjahr 2022 sowie der erwarteten ewigen Rente abgeleitet wurden.

Der mindestens einmal jährlich durchzuführende Werthaltigkeitstest ist ein komplexer Prozess, der auf ermessensbehafteten Annahmen insbesondere hinsichtlich der zukünftigen Entwicklung der Ertrags- und Finanzlage des Konzerns und der ZGE basiert. Das Ergebnis dieser Bewertungen ist in hohem Maße von den Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter über die künftigen Zahlungsmittelzuflüsse sowie von den jeweils verwendeten Diskontierungszinssätzen abhängig.

Aufgrund der der Unternehmensplanung zugrunde liegenden Komplexität, mit der ein erhöhtes Risiko der fehlerhaften Bilanzierung einhergeht, sowie der im Rahmen der Bewertung vorhandenen Ermessensspielräume erachten wir den Wertminderungstest für Geschäfts- oder Firmenwerte im Rahmen unserer Prüfung als einen besonders wichtigen Prüfungssachverhalte.

Prüferisches Vorgehen

Im Rahmen unserer Prüfungshandlungen haben wir das von den gesetzlichen Vertretern angewandte Bewertungsverfahren unter Einbeziehung von internen Bewertungsspezialisten nachvollzogen. Dabei haben wir das methodische Vorgehen zur Durchführung des Wertminderungstests mit den Anforderungen nach IAS 36 "Wertminderung von Vermögenswerten" verglichen. Wir haben die getroffenen Annahmen über die zukünftige Entwicklung der ZGE sowie die Abgrenzung der ZGE auf Basis der Unternehmensplanung durch einen Abgleich mit der historischen und aktuellen Entwicklung der Geschäftszahlen nachvollzogen. Insbesondere haben wir hinsichtlich der Werthaltigkeit des auf die ZGE Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen entfallenden Geschäfts- oder Firmenwerts die Erwartungen der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich der zukünftigen Entwicklung und Profitabilität des Geschäftes sowie die dafür zugrunde liegenden Annahmen analysiert. Da bereits relativ kleine Veränderungen der verwendeten Diskontierungszinssätze teilweise wesentliche Auswirkungen auf die Höhe des ermittelten Unternehmenswerts bzw. des erzielbaren Betrags ("recoverable amount") haben können, haben wir die bei der Bestimmung der verwendeten Diskontierungszinssätze herangezogenen Parameter mit extern verfügbaren Marktdaten abgeglichen und analysiert sowie die Berechnung methodisch und arithmetisch nachvollzogen.

Ferner haben wir Sensitivitätsanalysen durchgeführt, um ein mögliches Wertminderungsrisiko bei einer für möglich gehaltenen Änderung einer der wesentlichen Annahmen der Bewertung einschätzen zu können.

Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen hinsichtlich des Wertminderungstest der Geschäfts- oder Firmenwerte ergeben.

Verweis auf zugehörige Angaben

Zugehörige Angaben der Gesellschaft sind im Konzernanhang im Abschnitt "Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen" sowie unter den Randziffern (1) und (2) enthalten.

2. Ansatz und Werthaltigkeit der im Sachanlagevermögen ausgewiesenen Grundstücke und Gebäude

Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt

Im Konzernabschluss der Maternus-Kliniken-Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2018 werden Sachanlagen ausgewiesen, die einen wesentlichen Anteil der Bilanzsumme darstellen. Die Sachanlagen beinhalten überwiegend erworbene bzw. nach IAS 17 im Rahmen von Finance Lease aktivierte Grundstücke und Gebäude.

Die Bilanzierung des Erwerbs von Grundstücken und Gebäuden nach IAS 16 sowie die Unterscheidung und Einordnung von Mietverträgen über Grundstücke und Gebäude in Finance Lease oder Operate Lease nach IAS 17 "Leasingverhältnisse" sowie die Werthaltigkeit der aktivierten Grundstücke und Gebäude weisen eine hohe Bedeutung für die Vermögens- und Ertragslage des Maternus-Konzerns auf. Einerseits sind bei einem Operate Lease die monatlichen Mietzahlungen als Aufwendungen im sonstigen betrieblichen Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen. Eine Bilanzierung als Finance Lease nach IAS 17 führt andererseits zu einer Aktivierung im Sachanlagevermögen und zur Passivierung des Barwerts der Leasingverbindlichkeit. Im Zeitablauf ihrer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer - die teilweise bis zu mehrere Jahrzehnte umfasst - ergeben sich Aufwendungen in Form von planmäßigen Abschreibungen und Zinsaufwendungen aus der Leasingverbindlichkeit. Ferner besteht das Risiko, dass eine eventuell gebotene Wertminderung für die Immobilien nicht erkannt und bilanziert wird.

Aufgrund der damit verbundenen Auswirkungen auf die Vermögens- und Ertragslage des Maternus-Konzerns haben wir den Ansatz von Grundstücken und Gebäuden und die Einordnung als Finance Lease nach IAS 17 sowie deren Werthaltigkeit als einen der bedeutsamsten Sachverhalte für unsere Prüfung identifiziert.

Prüferisches Vorgehen

Im Rahmen unserer Prüfungshandlungen haben wir den Prozess der Beurteilung der Einordnung der Mietverträge über Grundstücke und Gebäude nach IAS 17 in Finance Lease und Operate Lease mit den gesetzlichen Vertretern besprochen und die Wirksamkeit der implementierten internen Kontrollen bei den Konzerngesellschaften und der Hauptverwaltung des Konzerns in Stichproben getestet.

Weiterhin haben wir aussagebezogene Prüfungshandlungen im Rahmen von Stichproben der bestehenden und in den Jahren 2017 und 2018 neu abgeschlossenen Mietverträge anhand der Verträge sowie des Klassifizierungsprozesses der Gesellschaft zur Beurteilung der Einordnung in Finance Lease oder Operate Lease nach den Kriterien des IAS 17 vorgenommen. Ferner haben wir untersucht, ob die Nutzungsdauern allgemeine und branchenspezifische Erwartungen widerspiegeln sowie den Vorgaben nach IAS 16 und IAS 17 entsprechen.

Den Prozess zur Beurteilung der Werthaltigkeit der bilanzierten Grundstücke und Gebäude durch die gesetzlichen Vertreter haben wir im Rahmen des vom Konzern festgelegten Validierungsverfahrens durch einen externen Sachverständigen nachvollzogen. Wir haben beurteilt, ob der Sachverständige über die Kompetenz, die Fähigkeiten sowie die Objektivität für das Validierungsverfahren verfügt. Wir haben das von dem Sachverständigen erstellte Gutachten hinsichtlich der getroffenen Annahmen und Methoden, einschließlich der Berechnungsmodelle, nachvollzogen und die Annahmen mit den gesetzlichen Vertretern diskutiert und beurteilt, ob die Annahmen und Methoden mit den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen in Einklang stehen.

Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen hinsichtlich der Aktivierung bzw. Einordnung in Finance oder Operate Lease sowie der Bewertung der Grundstücke und Gebäude ergeben.

Verweis auf zugehörige Angaben

Zugehörige Angaben der Gesellschaft sind im Konzernanhang im Abschnitt "Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen" sowie unter der Randziffer (3) enthalten.

Sonstige Informationen

Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich.

Die sonstigen Informationen umfassen für den Geschäftsbericht vorgesehene Bestandteile, mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses und Konzernlageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks:

der Abschnitt "Zahlen und Daten"

der Abschnitt "Entwicklung im 5-Jahres-Vergleich"

der Abschnitt "Vorstandsbrief"

der Abschnitt "Bericht des Aufsichtsrates"

der Abschnitt "Aktie der Maternus-Kliniken AG"

der Abschnitt "Nichtfinanzieller Konzernbericht"

der Abschnitt "Übersicht Maternus-Einrichtungen"

der Abschnitt "Standorte der Maternus-Kliniken AG"

Des Weiteren die folgenden Kapitel des Konzernlageberichts

E. Berichterstattung zur nichtfinanziellen Erklärung gemäß § 315c HGB

E. Erklärung zur Unternehmensführung nach § 315d HGB sowie der Erklärung zum Corporate Governance Kodex

E. Corporate-Governance-Bericht nach Nr. 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex

die Versicherung der gesetzlichen Vertreter (§ 297 Abs. 2 Satz 4 HGB bzw. § 315 Abs. 1 Satz 5 HGB)

Darüber hinaus umfassen die sonstigen Informationen:

gesonderter nichtfinanzieller Konzernbericht (Berichterstattung zur nichtfinanziellen Erklärung gemäß § 315c HGB).

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, Konzernlagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangt Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können;

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben;

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben;

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann;

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt;

holen wir ausreichende, geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile;

beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns;

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab.

Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 5. Juli 2018 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 5. Dezember 2018 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ab dem Geschäftsjahr 2014 mit Unterbrechung im Jahr 2017 als Konzernabschlussprüfer der Maternus-Kliniken-Aktiengesellschaft tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Peter Lennartz.

 

Berlin, 24. April 2019

Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Lennartz, Wirtschaftsprüfer

Weinberg, Wirtschaftsprüfer

Übersicht

Maternus-Einrichtungen

Baden-Württemberg

Maternus Seniorencentrum Christinen-Stift

Hahnhofstraße 71 76530 Baden-Baden

Telefon: 0 72 21 / 3 63 - 0

Telefax: 0 72 21 / 3 63 - 1 21

E-Mail: info.baden-baden@ maternus.de

Anzahl Plätze

Pflege: 93

Schwerpunkte:

Demenz, Diabetes

Bayern

Bayerwald-Klinik

Klinikstraße 22

93413 Cham-Windischbergerdorf

Telefon: 0 99 71 / 4 82 - 0

Telefax: 0 99 71 / 4 82 - 6 79

E-Mail: info@bayerwaldklinik.de

Web: www.bayerwaldklinik.de

Anzahl Plätze*

Reha: 214 (ab 01.01.2018)

Schwerpunkte:

Onkologie, Kardiologie, Gastroenterologie

Hessen

Maternus Seniorencentrum Kapellenstift

Kapellenstraße 42

65193 Wiesbaden

Telefon: 06 11 / 5 32 - 0

Telefax: 06 11 / 5 32 - 1 02

E-Mail: info.wiesbaden@maternus.de

Anzahl Plätze

Pflege: 107

Schwerpunkte:

Mobile Reha

Niedersachsen

Maternus Seniorencentrum Am Steuerndieb

Gehägestraße 24e

30655 Hannover

Telefon: 05 11 / 6 26 64 - 0

Telefax: 05 11 / 6 26 64 - 5 00

E-Mail: info.hannover@maternus.de

Anzahl Plätze

Pflege: 110

Schwerpunkte:

Demenz

Maternus Seniorencentrum Unter der Homburg

Steinkuhle 3

37627 Stadtoldendorf

Telefon: 0 55 32 / 9 31 - 0

Telefax: 0 55 32 / 9 31 - 1 00

E-Mail: info.stadtoldendorf@maternus.de

Anzahl Plätze

Pflege: 137 (davon 18 KZP)

Schwerpunkte:

Demenz, Palliative Care, Diabetes, Naturheilkunde

Maternus Pflege- und Therapiecentrum Wendhausen

Hauptstraße 18

38165 Lehre-Wendhausen

Telefon: 0 53 09 / 7 09 - 0

Telefax: 0 53 09 / 7 09 - 400

E-Mail: info.wendhausen@maternus.de

Anzahl Plätze

Pflege: 215

Schwerpunkte:

Neurologische Schwerstpflege/ -betreuung mit Dauerbeatmung, Multiple Sklerose, Demenz, Junge Pflege

Nordrhein-Westfalen

Maternus Seniorencentrum Salze-Stift

Gröchteweg 112

32105 Bad Salzuflen

Telefon: 0 52 22 / 3 67 - 0

Telefax: 0 52 22 / 3 67 - 110

E-Mail: info.bad-salzuflen@maternus.de

Anzahl Plätze

Pflege: 180

Schwerpunkte:

Demenz, psychiatrisch Erkrankte inkl. Suchterkrankte

Maternus Pflege- und Therapiecentrum Christophorus

Volkeningstraße 15

45139 Essen

Telefon: 02 01 / 24 27 - 1

Telefax: 02 01 / 24 27 - 3 35

E-Mail: info.essen@maternus.de

Anzahl Plätze

Pflege: 262

Schwerpunkte:

Demenz, Suchterkrankte, Hausnotrufdienst, Ambulanter Dienst

Maternus Seniorencentrum

Köln-Rodenkirchen

Hauptstraße 128

50996 Köln

Telefon: 02 21 / 35 98 - 0

Telefax: 02 21 / 35 98 - 1 50

E-Mail: info.koeln-rodenkirchen@maternus.de

Anzahl Plätze

Pflege: 100

Betr. Wohnen: 158

Schwerpunkte:

Demenz, Diabetes, Ambulanter Dienst, Hausnotrufdienst, Betreutes Wohnen

Maternus Seniorencentrum Löhne

Koblenzer Straße 3-5

32584 Löhne

Telefon: 0 57 31 / 72 97 - 0

Telefax: 0 57 31 / 72 97 - 97

E-Mail: info.loehne@maternus.de

Anzahl Plätze

Pflege: 94

Betr. Wohnen: 12

Schwerpunkte:

Demenz, Diabetes, Palliative Care, mobile Rehabilitation, Betreutes Wohnen

Maternus Seniorencentrum Bonifatius

Hingbergstraße 61-69

45468 Mülheim an der Ruhr

Telefon: 02 08 / 30 07 - 1

Telefax: 02 08 / 30 07 - 2 00

E-Mail: info.muelheim@maternus.de

Anzahl Plätze

Pflege: 283 (bis 31.07.2018)

168 (ab 01.08.2018)

Schwerpunkt:

Demenz

Maternus-Klinik für Rehabilitation

Am Brinkkamp 16

32545 Bad Oeynhausen

Telefon: 0 57 31 / 85 - 0

Telefax: 0 57 31 / 85 - 83 03

E-Mail: info@maternus-klinik.de

Web: www.maternus-klinik.de

Anzahl Plätze*

Reha: 576 (ab 01.01.2018)

Schwerpunkte:

Orthopädie, Neurologie inklusive Beatmungs-Entwöhnungsverfahren, Innere Medizin, insbesondere Kardiologie, Reha bei kognitiv veränderten Menschen

* Inklusive Plätze für Begleitpersonen und Gäste.

Rheinland-Pfalz

Seniorencentrum Maternus-Stift

Schulstraße 7

53505 Altenahr-Altenburg

Telefon: 0 26 43 / 90 46 - 0

Telefax: 0 26 43 / 90 46 - 1 01

E-Mail: info.altenahr@maternus.de

Anzahl Plätze

Pflege: 122

Schwerpunkte:

Demenz, Diabetes, Palliative Care, Servicewohnen

Maternus Seniorencentrum

Katharinenstift

Kölner Straße 13a

54576 Hillesheim

Telefon: 0 65 93 / 9 82 - 0

Telefax: 0 65 93 / 8 07 - 51

E-Mail: info.hillesheim@maternus.de

Anzahl Plätze

Pflege: 120

Schwerpunkte:

Demenz, Diabetes, Aktivierung bei neurologischen Erkrankungen

Maternus Betreutes Wohnen

St.-Josefs-Haus

Kölner Straße 17

54576 Hillesheim

Telefon: 0 65 93 / 9 82 - 0

Telefax: 0 65 93 / 8 07 - 51

E-Mail: info.hillesheim@maternus.de

Anzahl Plätze

Betr. Wohnen: 30

Maternus Hausgemeinschaft

St. Christophorus

Auf dem Daasberg 2

54570 Pelm

Telefon: 0 65 91 / 8 17 - 0

Telefax: 0 65 91 / 8 17 - 1 01

E-Mail: info.pelm@maternus.de

Anzahl Plätze

Pflege: 50

Schwerpunkt:

Demenz

Maternus Seniorencentrum

Am Auberg

Eichenweg 31

54568 Gerolstein

Telefon: 0 65 91 / 94 32 - 0

Telefax: 0 65 91 / 94 32 - 1 01

E-Mail: info.gerolstein@maternus.de

Anzahl Plätze

Pflege: 118

Schwerpunkte:

Demenz, Diabetes

Maternus Seniorencentrum

An den Salinen

Wellsring 45

67098 Bad Dürkheim

Telefon: 0 63 22 / 7 95 - 0

Telefax: 0 63 22 / 7 95 - 1 00

E-Mail: info.bad-duerkheim@maternus.de

Anzahl Plätze

Pflege: 205

Sachsen

Maternus Seniorencentrum

Dresdner Hof

Neumarkt 27

04109 Leipzig

Telefon: 03 41 / 22 74 - 1 00

Telefax: 03 41 / 22 74 - 4 00

E-Mail: info.leipzig-mitte@maternus.de

Anzahl Plätze

Pflege: 214 (bis 31.12.2018)

204 (ab 01.01.2019)

Schwerpunkte:

Demenz, Schwerstpflege, Diabetes

Maternus Seniorencentrum

Angelika-Stift

Bornaische Straße 82

04277 Leipzig

Telefon: 03 41 / 39 49 - 0

Telefax: 03 41 / 39 49 - 5 09

E-Mail: info.leipzig-connewitz@maternus.de

Anzahl Plätze

Pflege: 179

Schwerpunkte:

Demenz, Diabetes

Maternus Pflege- und Therapiecentrum Maximilianstift

Brandvorwerkstraße 24

04275 Leipzig

Telefon: 03 41 / 30 38 56 - 0

Telefax: 03 41 / 30 38 56 - 29

E-Mail: info.leibzig-sued@maternus.de

Anzahl Plätze

Pflege: 60

Schwerpunkt:

Suchterkrankte

Maternus Seniorencentrum

Barbara-Uttmann-Stift

Am Fuchsstein 25

08304 Schönheide

Telefon: 03 77 55 / 62 - 0

Telefax: 03 77 55 / 62 - 1 11

E-Mail: info.schoenheide@maternus.de

Anzahl Plätze

Pflege: 120

Betr. Wohnen: 4

Schwerpunkte:

Demenz, Palliative Care, Betreutes Wohnen

Thüringen

Maternus Seniorencentrum

Angelikastift

Schöne Aussicht 55

98724 Neuhaus

Telefon: 0 36 79 / 7 76 - 0

Telefax: 0 36 79 / 7 76 - 1 04

E-Mail: info.neuhaus@ maternus.de

Anzahl Plätze

Pflege: 119

Schwerpunkte:

Demenz, Palliative Care

Standorte der Maternus-Kliniken AG

Abkürzungsverzeichnis

Bayerwald KG Bayerwald-Klinik GmbH & Co. KG, Cham-Windischbergerdorf
Cura 12 Cura 12. Seniorencentrum GmbH, Hamburg
Cura 22 Cura 22. Seniorencentrum GmbH, Berlin
Cura GmbH Cura Kurkliniken Seniorenwohn- und Pflegeheime GmbH, Hamburg
Cura DL Cura Seniorenwohn- und Pflegeheime Dienstleistungs GmbH, Berlin
Katharinenstift Alten- und Pflegeheim Katharinenstift GmbH, Berlin
Maternus AG Maternus-Kliniken-Aktiengesellschaft, Berlin
Maternus KG Maternus-Klinik für Rehabilitation GmbH & Co. KG, Bad Oeynhausen
Medico I Medico-Klinik-Immobilien GmbH & Co. Klinik-Immobilien-Beteiligungs-Kommanditgesellschaft, Bad Oeynhausen
Medico M&S Medico-Management & Service GmbH, Berlin
Recatec Service Maternus Recatec Service Dienstleistungs-GmbH, Berlin
WCM WCM Beteiligungs- und Grundbesitz Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main
Ymos I YMOS Immobilien GmbH & Co. KG, Berlin
Ymos II YMOS Rodenkirchen Immobilien GmbH & Co. KG, Berlin
ZVG Bayerwald ZVG Bayerwald-Klinik Liegenschaftsgesellschaft mbH, Hamburg

Impressum

Herausgeber

Maternus-Kliniken AG

Französische Straße 53-55

10117 Berlin

Deutschland

Telefon: +49 30 65 79 80-0

Telefax: +49 30 65 79 80-500

E-Mail: info@maternus.de

www.maternus.de

Investor Relations

UBJ. GmbH

Haus der Wirtschaft

Kapstadtring 10

22297 Hamburg

Deutschland

Telefon: +49 40 6378-5410

Telefax: +49 40 6378-5423

E-Mail: ir@ubj.de

www.ubj.de

Konzept, Redaktion, Layout & Satz

www.betriebsart.de

Als digitale Version stehen der vorliegende Geschäftsbericht der Maternus-Kliniken AG sowie die Zwischenberichte jeweils im Internet unter www.maternus.de zur Verfügung.

Zukunftsgerichtete Aussagen und Prognosen

Dieser Bericht enthält zukunftsgerichtete Aussagen. Diese Aussagen basieren auf den gegenwärtigen Erfahrungen, Vermutungen und Prognosen des Vorstandes sowie den ihm derzeit verfügbaren Informationen. Die zukunftsgerichteten Aussagen sind nicht als Garantien der darin genannten zukünftigen Entwicklungen und Ergebnisse zu verstehen. Die zukünftigen Entwicklungen und Ergebnisse sind vielmehr von einer Vielzahl von Faktoren abhängig. Sie beinhalten verschiedene Risiken und Unwägbarkeiten und beruhen auf Annahmen, die sich möglicherweise als nicht zutreffend erweisen. Zu diesen Risikofaktoren gehören insbesondere die im Risikobericht auf den Seiten 39 bis 41 genannten Faktoren. Wir übernehmen keine Verpflichtung, die in diesem Bericht gemachten zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren.

Maternus-Kliniken AG

Französische Straße 53-55

10117 Berlin