MATERNUS-Kliniken-Aktiengesellschaft

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Jahresfinanzbericht 2018

Bericht des Aufsichtsrates

Über die Maternus-Kliniken AG

Der Aufsichtsrat nahm während des Geschäftsjahres 2018 die ihm nach Gesetz und Satzung übertragenen Aufgaben wahr. Die Arbeit des Vorstandes im Geschäftsjahr 2018 wurde sorgfältig und kontinuierlich überwacht und beratend begleitet.

Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat regelmäßig mit schriftlichen und mündlichen Berichten zu wesentlichen Fragen der Unternehmensplanung, der Geschäftsentwicklung des Unternehmens, der Risikolage und des Risikomanagements. Dabei war der Aufsichtsrat in signifikanten Entscheidungen eingebunden.

Im Geschäftsjahr 2018 ist der Aufsichtsrat zu sechs ordentlichen Sitzungen, einer Sitzung vor der Hauptversammlung und einer außerordentlichen Sitzung zusammengekommen.

Auch außerhalb dieser Sitzungen wurde der Vorsitzende des Aufsichtsrates regelmäßig vom Vorstand zur Lage der Gesellschaft und des Konzerns, insbesondere zur Vermögens-, Liquiditäts- und Ertragslage sowie zu allen grundsätzlichen Fragen der Unternehmensplanung der Gesellschaft und über Entwicklungen und Vorhaben, die für die Gesellschaft von besonderer Bedeutung waren, sowohl schriftlich als auch mündlich informiert. Dies schloss eine detaillierte Berichterstattung über die Beteiligungsgesellschaften der Maternus-Gruppe ein.

Der Aufsichtsratsvorsitzende führte mit dem Vorstand ebenso wie mit den anderen Aufsichtsratsmitgliedern in regelmäßiger Folge Informationsgespräche zur aktuellen Entwicklung der Geschäfts- und Finanzlage des Unternehmens. Gleichermaßen wurden dabei weitere relevante Geschäftsvorfälle analysiert und diskutiert und ihm Einblick und Zugang zu den Geschäftsunterlagen gewährt.

Die Aufsichtsratsmitglieder sind fortlaufend angehalten, potentielle Interessenkonflikte mitzuteilen. Im Geschäftsjahr 2018 lagen keine Interessenkonflikte vor.

Schwerpunkte der Aufsichtsratssitzungen

Gegenstand der regelmäßigen Beratungen im Aufsichtsrat waren im Geschäftsjahr 2018 vornehmlich die aktuelle Geschäftsentwicklung des Unternehmens, die Situation in den Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen und Rehabilitationskliniken, außerdem die finanzielle Lage, insbesondere die unterjährige Liquiditätsentwicklung des Unternehmens sowie die Belegungsquote der Rehabilitationskliniken und Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen.

In der ersten Sitzung des Jahres 2018 am 15. Februar erörterte der Aufsichtsrat die geschäftliche Entwicklung der Gesellschaft mit besonderem Augenmerk auf die personellen und strukturellen Voraussetzungen zur Verbesserung der Auslastungssituation in den Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen und Rehabilitationskliniken der Maternus-Kliniken AG.

Eine durch den Vorstand verhandelte Vergleichs- und Nachtragsvereinbarung mit dem Eigentümer der Pflegeimmobilien Essen und Mülheim zu strittigen Pachtforderungen auf Indexierungen wurde ausführlich im Aufsichtsrat erörtert. Daneben stellte der Vorstand die künftige Standortstrategie für die beiden Senioreneinrichtungen vor.

Die Gesellschaft hat für das Geschäftsjahr 2017 erstmalig eine nichtfinanzielle Erklärung abgegeben, welche am 30. April 2018 im Rahmen eines gesonderten nichtfinanziellen Berichtes (sogenannter Nachhaltigkeitsbericht) zu veröffentlichen war. Der Aufsichtsrat hat sich im Vorfeld mit den Inhalten und Schwerpunkten der nichtfinanziellen Erklärung auseinandergesetzt.

Aufgrund der umfangreichen Ausarbeitungen und Handlungsempfehlungen des Vorstandes zur Weiterentwicklung der Maternus-Kliniken AG wurde durch den Aufsichtsrat beschlossen, das Thema in einer gesonderten Aufsichtsratssitzung am 19. März 2018 mit dem Vorstand zu erörtern.

In der Sitzung am 19. März 2018 diskutierte der Aufsichtsrat ausführlich die Empfehlungen des Vorstandes zur geschäftlichen Entwicklung des Unternehmens. Zunächst erfolgte eine Analyse und Bestandsaufnahme zu den beiden Rehabilitationskliniken. Eine detaillierte Betrachtung zur Wirtschaftlichkeit der Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen schloss sich an. Daneben hat der Aufsichtsrat in dieser Sitzung die Unternehmensplanung für das Geschäftsjahr 2018 genehmigt.

Gemeinsam mit dem Vorstand wurde durch den Aufsichtsrat die jährliche Entsprechenserklärung nach § 161 des Aktiengesetzes sowie die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289 f HGB bzw. § 315 d HBG (sogenannter Corporate Governance Bericht) vorbereitet. Ebenfalls hat sich der Aufsichtsrat einen Überblick zu allen beschlussrelevanten Tagesordnungspunkten für die nächste ordentliche Hauptversammlung in 2018 verschafft.

Im Rahmen der Bilanzsitzung am 25. April 2018 wurden der Jahresabschluss der Maternus-Kliniken AG, der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2017, der Lagebericht, der Konzernlagebericht einschließlich des Prüfberichts des Abschlussprüfers den Mitgliedern des Aufsichtsrates vorgelegt und erläutert. Auf Wunsch des Aufsichtsrates nahm an der Sitzung zu diesem Tagesordnungspunkt der Abschlussprüfer, die Roser GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, teil.

Ferner verabschiedete der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 25. April 2018 den Corporate Governance Bericht sowie die jährliche Entsprechenserklärung für die Maternus-Kliniken AG.

Die Veröffentlichung erfolgte fristgerecht am 30. April 2018 auf der Website der Maternus-Kliniken AG. In selbiger Sitzung genehmigte und verabschiedete der Aufsichtsrat auch die Tagesordnung sowie die darin enthaltenen Beschlussvorschläge für die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft im Jahr 2018. Daneben hat sich der Aufsichtsrat erneut mit den Inhalten und Schwerpunkten der nichtfinanziellen Erklärung kritisch auseinandergesetzt und mit dem Vorstand, der für Fragen und Auskünfte zur Verfügung stand, intensiv erörtert. Durch den Vorstand erfolgte ein kurzer Sachstandsbericht zu den geplanten, unterjährigen Pflegesatzverhandlungen zur Verbesserung der Einnahmensituation der Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen. Auch hat der Aufsichtsrat erste Eckpunkte zur Standortstrategie sowie mögliche Szenarien für die Bayerwald-Klink in Cham gemeinsam mit dem Vorstand diskutiert.

Am Vorabend der ordentlichen Hauptversammlung, am 4. Juli 2018, trat der Aufsichtsrat zu einer vorbereitenden Sitzung zusammen. Im Hinblick auf die Umsetzung des Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG) in Nordrhein-Westfalen zum 1. August 2018 beschäftigte sich der Aufsichtsrat intensiv mit den Auswirkungen auf die künftige Auslastungsentwicklung in den betroffenen Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen sowie möglichen Maßnahmen zur Gewinnung von zusätzlichen Fachkräften. Die Sitzung wurde am Folgetag mit einer Erläuterung der aktuellen Finanz- und Liquiditätsentwicklung fortgesetzt.

In einer außerordentlichen Sitzung hat der Aufsichtsrat am 1. August 2018 mit dem seinerzeitigen Vorstand, Frau Ilona Michels, über die vorzeitige Beendigung ihrer Vorstandstätigkeit zum 31. August 2018 eine einvernehmliche Regelung getroffen. Nachdem in der folgenden Sitzung am 18. August 2018 Herr Mario Ruano-Wohlers vom Aufsichtsrat mit sofortiger Wirkung zum neuen Vorstand der Gesellschaft bestellt wurde, hat Frau Michels vereinbarungsgemäß am 18. August 2018 mit sofortiger Wirkung ihr Amt als Vorstand bei der Maternus-Kliniken AG niedergelegt.

In der Sitzung am 25. September 2018 hat der Aufsichtsrat erneut den aktuellen Sachstand zur Umsetzung der Einzelzimmervorgaben gemäß des Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG) in Nordrhein-Westfalen mit Gültigkeit ab dem 1. August 2018 erörtert. Ferner wurden die Mitglieder des Aufsichtsrates über die bevorstehende Unternehmensplanung für das Geschäftsjahr 2019 unterrichtet. Erneutes Thema im Aufsichtsrat war die Bindung und Gewinnung von Fachpersonal in den Senioren- und Pflegeeinrichtungen und den Rehabilitationskliniken. Daneben hat sich der Aufsichtsrat intensiv mit den bilanziellen Auswirkungen der Rechnungslegungsvorschrift IFRS 16 (International Financial Reporting Standard 16), die verpflichtend ab 1. Januar 2019 anzuwenden ist, sowie der fristgerechten Umsetzung im Konzern beschäftigt.

In der letzten Sitzung des Jahres, am 5. Dezember 2018, beschäftigte sich der Aufsichtsrat differenziert mit der geschäftlichen Entwicklung der Gesellschaft. Der Vorstand stellte die inhaltlich notwendigen Maßnahmen zur weiteren strategischen Ausrichtung des operativen Geschäftes vor. Der Aufsichtsrat erörterte die Auslastungsentwicklung für ausgewählte Senioren- und Pflegeeinrichtungen sowie die beiden Rehabilitationskliniken und diskutierte weiterführende Maßnahmen zur Verbesserung der operativen sowie wirtschaftlichen Situation dieser Standorte.

Im Geschäftsjahr 2018 zeichneten sich die Sitzungen des Aufsichtsrates durch eine Präsenz und Teilnahme der Aufsichtsratsmitglieder von im Durchschnitt 82 Prozent aus.

Änderungen im Vorstand und Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 18. August 2018 Herrn Mario Ruano-Wohlers mit sofortiger Wirkung zum neuen Vorstand der Gesellschaft bestellt. Vereinbarungsgemäß hat Frau Ilona Michels am 18. August 2018 ihr Amt als Vorstand mit sofortiger Wirkung niedergelegt und ist aus dem Vorstand ausgeschieden.

Der Aufsichtsrat besteht aus zwölf Mitgliedern und setzt sich gemäß § 96 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 Mitbestimmungsgesetz je zur Hälfte aus Vertretern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer zusammen.

In der Zusammensetzung des Aufsichtsrates gab es folgende Veränderungen:

Auf Antrag der Cura 12. Seniorencentrum GmbH als Mehrheitsaktionärin wurden Frau Wohlers de Meie am 17. Januar 2018 sowie Herr Stephan Leonhard am 26. Juni 2018 durch Beschluss des Amtsgerichtes Charlottenburg, Berlin, zu Aufsichtsratsmitgliedern bis zum Ablauf der nächsten ordentlichen Hauptversammlung bestellt.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrates der Maternus-Kliniken AG dankt allen Aufsichtsratsmitgliedern für die im Geschäftsjahr 2018 geleistete Arbeit und das gezeigte Engagement.

Ausschüsse

Der Aufsichtsrat verfügte im Geschäftsjahr 2018 über zwei Ausschüsse:

Der Präsidiumsausschuss (vier Mitglieder) trat im Geschäftsjahr 2018 ein Mal zusammen.

Der Vermittlungsausschuss (vier Mitglieder) trat im Berichtsjahr 2018 nicht zusammen.

Alle nicht dem Präsidiumsausschuss unterfallenden Themen wurden im Plenum des Aufsichtsrates beraten und entschieden.

Dem Aufsichtsrat wurden vom Vorstand keine Geschäfte vorgelegt, die seiner Zustimmung bedürfen.

Corporate Governance

Der Aufsichtsrat befasste sich mit der Umsetzung der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex. Der Kodex dokumentiert wesentliche gesetzliche Vorschriften zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften und enthält international und national anerkannte Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung.

Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289 f HGB wird in den Corporate Governance Bericht des Unternehmens integriert. Dieser beinhaltet die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG, relevante Angaben zu Unternehmensführungspraktiken, Angaben über die Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat, die Zusammensetzung und Arbeitsweise von dessen Ausschüssen inbegriffen.

Der Corporate Governance Bericht der Maternus-Kliniken AG wird auf der Website www.maternus.de im Bereich Investor Relations unter http://www.maternus.de/investor-relations/ corporate-governance/ veröffentlicht.

Die Maternus-Kliniken AG folgt bis auf einige Ausnahmen diesen Empfehlungen. Die Abweichungen werden in der Entsprechenserklärung angegeben und erläutert.

Jahres- und Konzernabschluss 2018

Der von der Hauptversammlung vom 5. Juli 2018 gewählte Abschlussprüfer, Ernst & Young GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, Niederlassung Berlin, hat den Jahresabschluss einschließlich des Lageberichtes sowie den Konzernabschluss einschließlich des Konzernlageberichtes für das Geschäftsjahr 2018 geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

Der Bericht des Abschlussprüfers hierüber sowie die Abschlussunterlagen wurden allen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig zugesandt. Sie wurden in einer Vorbesprechung am 10. April 2019 intensiv mit dem Abschlussprüfer diskutiert und anlässlich der Bilanzsitzung am 24. April 2019 im Gesamtgremium erörtert. Der Abschlussprüfer berichtete über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung und stand den Gremien für Fragen und ergänzende Auskünfte uneingeschränkt zur Verfügung.

Nach eigener Prüfung des Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses, des Lageberichtes und des Konzernlageberichtes hat der Aufsichtsrat dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer zugestimmt und in seiner Sitzung vom 24. April 2019 den vom Vorstrand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss der Maternus-Kliniken AG für das Geschäftsjahr 2018 festgestellt. Dem Vorschlag des Vorstandes zur Verwendung des Bilanzgewinnes 2018 hat sich der Aufsichtsrat nach eigener Prüfung angeschlossen. Für den gesondert aufgestellten nichtfinanziellen Konzernbericht 2018 hat der Aufsichtsrat seine Prüfungspflicht wahrgenommen.

Der Vorstand hat gemäß § 312 AktG einen Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgestellt (Abhängigkeitsbericht). Der Abschlussprüfer hat diesen Bericht geprüft und mit folgendem Bestätigungsvermerk versehen:

"Nach unserer pflichtgemäßen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass

die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind,

bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Maternus-Kliniken-Aktiengesellschaft, Berlin, nicht unangemessen hoch war."

Der Abhängigkeitsbericht des Vorstandes und der hierüber erstattete Prüfungsbericht des Abschlussprüfers wurden den Mitgliedern des Aufsichtsrates zur Kenntnis gebracht. Der Aufsichtsrat hat diese Unterlagen eingehend in seiner Sitzung am 24. April 2019 mit dem Abschlussprüfer erörtert. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung haben sich keine Einwendungen gegen die Erklärung des Vorstandes am Ende des Berichtes über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen ergeben.

Der Aufsichtsrat spricht dem Vorstand, dem Management und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Konzerns seinen Dank für ihren Einsatz und die Leistungen im Geschäftsjahr 2018 aus. Der Aufsichtsrat wünscht ihnen für die weitere Unternehmensentwicklung im neuen Geschäftsjahr viel Erfolg und dankt allen Aktionärinnen und Aktionären für die Treue zum Unternehmen.

 

Berlin, im April 2019

Der Aufsichtsrat

Bernd Günther, Vorsitzender

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018

A. GRUNDLAGEN DER GESELLSCHAFT

Unternehmenssituation und Rahmenbedingungen

Die Maternus-Kliniken-Aktiengesellschaft, nachfolgend Maternus AG, ist die Holding der Maternus-Gruppe mit Sitz in Berlin. Die Maternus-Gruppe konzentriert sich im Bereich des deutschen Gesundheitsmarktes auf den Betrieb von Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen, Betreutem Wohnen, Rehabilitationskliniken sowie ergänzende Dienstleistungen. Neben den bestehenden Hausnotrufdiensten in Köln, Eifel und Ruhrgebiet wird das Angebot für betagte Menschen in den genannten Regionen auch durch jeweils einen häuslichen Pflegedienst vervollständigt. Damit reagiert unsere Gruppe auf das gestiegene Bedürfnis älterer Menschen nach Sicherheit sowie qualifizierter Unterstützung in den eigenen vier Wänden. Unser Bestreben ist es dabei, Senioren zu unterstützen, die in ihrem sozialen Umfeld bleiben möchten, aber aufgrund des hohen Alters oder bestehender Erkrankungen bereits auf erste Pflege und weitere Hilfestellungen angewiesen sind.

Unternehmensziele

Die Maternus AG verfügt über eine strukturelle Plattform, um mittelfristig zusammen mit der Cura Unternehmensgruppe weiteres Wachstum zu generieren und die hierfür notwendigen Managementkapazitäten vorzuhalten.

In der aktuellen Unternehmenssituation stehen aber zunächst die Optimierung und das organische Wachstum an bestehenden Standorten im Vordergrund. Daneben wird ein weiterer Ausbau der gesamten Leistungsangebote (Kurz- und Tagespflege) sowie von vorgelagerten Versorgungsangeboten erfolgen. Maternus trägt hiermit der aktuellen Politik im Gesundheitswesen sowie der Gesetzgebung in verstärktem Maße Rechnung, die häusliche und ambulante Pflege in Deutschland weiter zu stärken.

Durch die Zusammenführung zu konzernübergreifenden Teams in der Unternehmenszentrale sowie in regionalen Bereichen konnten durch die Professionalisierung und Bündelung in der Unternehmensstruktur Synergien erreicht werden, beispielsweise in den Bereichen Administration, Management und Personalpolitik.

Eine dauerhafte Gewinnung und Bindung von Fachkräften mit dem Ziel, den Arbeitsplatz gegenüber Mitbewerbern deutlich attraktiver zu gestalten und hierdurch den Anteil der Fremdarbeit und Fluktuation im Konzern zu reduzieren, stehen dabei im Vordergrund. Eine klare Kommunikation unserer speziellen Pflegeangebote bzw. unserer Alleinstellungsmerkmale gegenüber dem Wettbewerb ist hierbei wichtig.

Der Austausch medizinischer und pflegerischer Konzepte ermöglicht uns in beiden Segmenten eine bedarfsspezifische, qualitativ hochwertige Versorgung alter und betagter Menschen.

Durch den verstärkten Ausbau von Pflegeeinrichtungen zu Komplexstandorten mit Betreutem Wohnen, aber auch ambulanten Pflegediensten und zusätzlichen Leistungen wie Hausnotrufdiensten soll das Leistungsangebot von Maternus weiter verbessert und kontinuierlich ausgebaut werden. Am Pflegestandort Köln ist dies bereits erfolgt und dient als Muster für einen weiteren Ausbau in Nordrhein-Westfalen als auch den neuen Bundesländern.

Die Neu- und Nachverhandlung bestehender Mietverträge dient dem Ziel, unseren Kunden attraktive und damit auch konkurrenzfähige Pflegesätze anbieten zu können. Die Mietkonditionen werden hierbei zunehmend an die Entwicklung der Investitionskostenvergütung mit den Kostenträgern gekoppelt und nicht mehr ausschließlich an die Entwicklung allgemeiner Indexierungen für Verbraucherpreise.

Strategie

Integraler Bestandteil unseres unternehmerischen Handelns ist die Leistungsqualität, sie bildet die Basis für unsere Aktivitäten in der Pflege und Rehabilitation.

Als integrierter Pflegeanbieter verfolgen wir die Strategie der horizontalen und vertikalen Differenzierung. Dabei setzen wir innerhalb unseres Pflegeangebotes Schwerpunkte, wie beispielsweise auf Demenz, Diabetes, Krankenhausnachsorge und Palliativpflege. Mit einem Ausbau der vorgelagerten Versorgungsformen, insbesondere Betreutes Wohnen, ambulante Dienstleistungen sowie Hausnotrufdienste, wurde unser Betreuungsspektrum erweitert und eine systematische Kundenbindung erreicht.

Im Bereich der Rehabilitationskliniken steht die Erweiterung der medizinischen Kompetenz zur Standort- und Auslastungssicherung im Vordergrund. Zielsetzung ist ein verstärkter Kompetenzaufbau, die Sanierung der Infrastruktur und Aktivierung des Zuweisermanagements in der Klinik.

Mitarbeiter

Im Geschäftsjahr 2018 beschäftigte die Maternus AG im Durchschnitt (Köpfe) vier Mitarbeiter (Vorjahr: sechs Mitarbeiter).

B. WIRTSCHAFTSBERICHT

Markt- und Wettbewerbsumfeld

Allgemeine wirtschaftliche Lage - Konjunkturelles Umfeld

In 2018 konnte die deutsche Wirtschaft das neunte Jahr in Folge ihre Leistung steigern, wenn auch mit verringerter Wachstumsdynamik. So nahm das deutsche Bruttoinlandsprodukt (BIP) um 1,5 Prozent zu, nachdem es in den beiden Vorjahren mit jeweils +2,2 Prozent kräftiger zugelegt hatte. Dennoch wurde damit der langfristige Durchschnittswert der letzten 10 Jahre von 1,2 Prozent übertroffen. Erbracht wurde diese Wirtschaftsleistung von insgesamt 44,8 Millionen Erwerbstätigen, was einen neuen Rekordwert seit der Wiedervereinigung darstellt. Gegenüber dem Vorjahr entspricht dies einer Steigerung um 1,3 Prozent, hierfür verantwortlich ist erneut die Ausweitung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung.

Die Jahresteuerungsrate fiel in 2018 mit +1,9 Prozent etwas höher aus als im Vorjahr (+1,8 Prozent). Hierfür waren vorrangig gestiegene Energiepreise (+4,9 Prozent) verantwortlich, insbesondere leichtes Heizöl verteuerte sich kräftig (+21,7 Prozent). Auch die Preise für Nahrungsmittel legten um 2,5 Prozent zu, was alle Gütergruppen betraf. Die höchsten Preissteigerungen entfielen auf Speisefette und -öle (+7,4 Prozent) sowie Molkereiprodukte und Eier (+5,3 Prozent).

Die Deutsche Bundesbank geht für das laufende Jahr 2019 von einer weiteren Zunahme des deutschen BIP um 1,6 Prozent (kalenderbereinigt) aus, auch 2020 soll diese Wachstumsrate bestehen bleiben. Gestützt wird das Wachstum durch die kräftige Binnenkonjunktur. Der private Konsum profitiert von den Lohnsteigerungen in Folge der zunehmenden Engpässe am Arbeitsmarkt für qualifizierte Fachkräfte und der expansiven Geldpolitik. Jedoch betonte die Bundesbank, dass für diesen Ausblick aktuell die Abwärtsrisiken dominieren.

Branchenbetrachtung

Die Maternus-Kliniken AG ist mit den von ihr durch Tochterunternehmen betriebenen Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen sowie Rehabilitationskliniken in einem kontinuierlich wachsenden deutschen Gesundheitsmarkt tätig. Die Entwicklung im für das Unternehmen relevanten Marktumfeld, welches den Gesundheitsmarkt allgemein sowie im Besonderen den Pflege- und Rehabilitationsmarkt umfasst, wird in den folgenden Kapiteln dargestellt.

Gesundheitsmarkt

Der Gesundheitsmarkt hat für Deutschland eine erhebliche ökonomische Relevanz. So wird rund jeder achte Euro Bruttowertschöpfung in der Gesundheitswirtschaft im Jahr 2017 generiert. Zugleich ist in dieser Branche etwa jeder sechste deutsche Arbeitsplatz angesiedelt. Im internationalen Vergleich belegt Deutschland im Hinblick auf die Gesundheitsausgaben eine der vordersten Plätze. So sind die Gesundheitsausgaben im Jahr 2017 in den 36 Mitgliedsländern der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) durchschnittlich um 2,5 Prozent gestiegen (Vorjahr: +3,4 Prozent). Gemessen am nationalen BIP nahm Deutschland mit 11,3 Prozent bei den Gesundheitsausgaben Rang 4 ein. Den ersten Rang belegten unverändert die USA (17,2 Prozent), gefolgt von der Schweiz (12,3 Prozent) und Frankreich (11,5 Prozent). Im Durchschnitt aller Mitgliedsländer wurden 8,9 Prozent des BIP für Gesundheit im Jahr 2017 ausgegeben.

Im Jahr 2016 (zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung lagen noch keine aktuellen Daten für 2017 vor) haben die Gesundheitsausgaben gegenüber dem Vorjahr um 3,8 Prozent auf 356,5 Mrd. € zugelegt. Für das Jahr 2017 prognostiziert das Statistische Bundesamt (Destatis) ein stärkeres Wachstum um 4,9 Prozent auf 374,2 Mrd. €, was auf dem am 1. Januar 2017 in Kraft getretenen Dritten Pflegestärkungsgesetz basiert. Mit diesem Wert hätten die Gesundheitsausgaben in 2017 erstmals die Marke von 1 Mrd. € pro Tag überschritten.

Je Einwohner betrugen die Gesundheitsausgaben in 2016 4.330 €, das sind knapp 4,0 Prozent mehr als in 2015. Gemessen am deutschen BIP machten die Gesundheitsausgaben in 2016 einen Anteil von 11,3 Prozent aus. Mit Blick auf die Ausgabenträger war die gesetzliche Krankenversicherung mit einem Anteil von 58,1 Prozent (Vorjahr: 57,9 Prozent) erneut führend. In Summe erhöhten sich ihre Ausgaben um 4,2 Prozent auf 207,2 Mrd. €.

Im deutschen Gesundheitswesen waren per Ende 2017 rund 5,6 Millionen und damit etwa 93.000 Menschen mehr als im Vorjahr beschäftigt. Erneut war es die Altenpflege, welche mit +5,0 Prozent (+29.000) das größte Personalwachstum verzeichnete, gefolgt von der Berufsgruppe Gesundheits- und Krankenpflege, Rettungsdienst und Geburtshilfe (+1,9 Prozent, bzw. +21.000). Insgesamt arbeiteten im Gesundheitswesen 48 Prozent der Beschäftigten in Vollzeit und 38 Prozent in Teilzeit. Die restlichen 14 Prozent waren geringfügig Beschäftigte.

Unverändert war der Großteil der Beschäftigten (rund drei Viertel) in ambulanten und (teil-)stationären Einrichtungen tätig. Dabei wies der Bereich ambulante Pflege den stärksten Beschäftigungszuwachs (+3,7 Prozent, bzw. +14.000) auf.

In der stationären und teilstationären Pflege betrug dieser +2,6 Prozent (+18.000).

Pflegemarkt

Der deutsche Pflegemarkt ist der am stärksten wachsende Bereich der deutschen Gesundheitswirtschaft. Seit 2005 weitet er sich pro Jahr durchschnittlich um fast 5 Prozent aus. Er wird im Wesentlichen von sieben Faktoren beeinflusst, wozu die demographische Entwicklung und damit die Zunahme pflegebedürftiger Menschen, der Bedarf an professioneller Pflege bei gleichzeitig sich verschärfendem Fachkräftemangel und der hohe Investitionsstau zählen.

Die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs zum 1. Januar 2017 hat im Jahr 2017 im Vergleich zur letzten Erhebung aus dem Jahr 2015 zu einem deutlichen Anstieg der Pflegebedürftigen auf 3,4 Millionen Menschen geführt. Gegenüber 2015 entspricht dies einer Zunahme um 19,4 Prozent. Bis zum Jahr 2030 soll sich die Anzahl der Pflegebedürftigen auf bis zu 4,1 Millionen erhöhen.

Etwas mehr als drei Viertel (76 Prozent) der pflegebedürftigen Menschen wurden im Jahr 2017 zu Hause gepflegt. Dies wurde zum Großteil durch Angehörige übernommen, da 1.765.000 Menschen ausschließlich Pflegegeld erhielten. Gegenüber 2015 nahm deren Anzahl sichtlich um 27,5 Prozent im Jahr 2017 zu. Die Betreuung weiterer rund 830.000 Pflegebedürftiger (gegenüber 2015 +19,9 Prozent) erfolgte zu Hause in Zusammenarbeit mit rund 14.100 ambulanten Pflegediensten, bei denen 390.000 Mitarbeiter im Jahr 2017 angestellt waren.

In den deutschlandweit 14.500 zugelassenen Heimen wurden etwa 818.000 Menschen (gegenüber 2015 +4,5 Prozent) durch 765.000 Pfleger (entsprechend 552.000 Vollzeitäquivalenten) im Jahr 2017 vollstationär versorgt. Hierbei sind die in Heimen versorgten Pflegebedürftigen zur Hälfte 85 Jahre und älter, in Heimpflege ist nur knapp ein Drittel dieser Altersgruppe zuzuordnen.

Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) wurde zum 1. Januar 2017 ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und die Einstufung pflegebedürftiger Menschen in fünf Pflegegrade eingeführt. Diese werden durch Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK; bei gesetzlichen Versicherten) und von MEDICPROOF (bei privat Versicherten) auf der Basis der festgestellten noch vorhandenen Selbstständigkeit der Betroffenen anhand von sechs Kriterien empfohlen. Im Jahr 2017 haben so knapp 821.000 Versicherte erstmals Leistungen erhalten. Insgesamt wurden über 1,6 Millionen Versicherte vom MDK begutachtet, hiervon wurden 1,4 Millionen Versicherten einer der fünf Pflegegrade empfohlen.

Zum Stichtag 31. Dezember 2017 verteilten sich die fünf Pflegegrade wie folgt:

Pflegeeinrichtungen und Träger

Gegenüber 2015 hat sich die Anzahl der Pflegeheime in 2017 insgesamt um 6,5 Prozent auf 14.480 erhöht. Diese verteilte sich zu rund 43 Prozent (6.167) auf private Träger, mehr als die Hälfte (53 Prozent; absolut 7.631) wurde durch gemeinnützige Träger betrieben. Weniger als 1 Prozent der Pflegeheime entfiel auf die öffentlichen Träger. Im Vergleich zur Erhebung aus 2015 zeigten die durch private Träger betriebenen Einrichtungen mit +7,5 Prozent die stärkste Wachstumsrate auf, gefolgt von +6,0 Prozent bei den freigemeinnützigen Trägern. Durch öffentliche Träger betriebene Pflegeheime nahmen nur um 3,5 Prozent zu.

Mit Blick auf das Angebotsspektrum der Einrichtungen dominierte mit etwas mehr als drei Viertel die vollstationäre Dauerpflege. So entfielen in 2017 knapp 92 Prozent der insgesamt 952.367 verfügbaren Plätze auf die vollstationäre Dauerpflege. Diese befanden sich mehrheitlich (580.760) in Einzelzimmern. Damit hat sich der Trend zu mehr Einbettzimmern fortgesetzt, was vor allem mit gesetzlichen Änderungen auf Bundesländerebene (s. nachfolgend unter "Aktuelle Entwicklungen") und den verpflichtenden Einzelzimmerquoten zusammenhängt.

Aktuelle Entwicklungen

Der deutsche Pflegemarkt wächst. Experten schätzen, dass sich sein Marktvolumen von rund 47 Mrd. € per 2017 bis zum Jahr 2030 auf bis zu 85 Mrd. € steigern wird. Entsprechend attraktiv ist der Pflegemarkt für Investoren. Noch nie waren in der Branche so viele Finanzinvestoren wie in 2018 aktiv. So hat die Unternehmensberatung E&Y ermittelt, dass mittlerweile acht der zehn größten Träger in privater Hand sind. Auch die Politik richtet ihren Fokus verstärkt auf den Pflegemarkt, um über verbesserte Arbeitsbedingungen dem Fachkräftemangel zu begegnen, gleichzeitig die Qualität der Pflege zu erhöhen und der wachsenden Nachfrage nach Pflegeplätzen gerecht zu werden. So gab es in den vergangenen Jahren und vor allem jüngst eine Reihe gesetzlicher Änderungen, die auch für die Maternus-Einrichtungen in den einzelnen Bundesländern relevant sind. Nachfolgend sollen diese exemplarisch wieder gegeben werden:

Wohn- und Teilhabegesetz (Nordrhein-Westfalen) - 80 Prozent Einzelzimmerquote seit dem 1. August 2018 - für 2019 geplante Novelle in der Kritik

Am 1. August 2018 ist in Nordrhein-Westfalen (NRW) das Wohn- und Teilhabegesetz in Kraft getreten. Dieses verpflichtet bestehende Alten- und Pflegeheime dazu, 80 Prozent der Zimmer als Einzelzimmer anzubieten. So ordnen die Behörden bei Nichteinhaltung der Einzelzimmerquoten seit dem 1. August 2018 Wiederbelegungssperren an. Etwa 550 Einrichtungen in NRW erfüllten die Bedingungen zum Inkrafttreten nicht. Mehr als 2.000 Pflegeheime hatten die Einhaltung der Einzelzimmerquote jedoch fristgerecht umgesetzt.

Der von NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann Mitte Juni 2018 vorgestellte Gesetzesentwurf zur Verbesserung des Wohn- und Teilhabegesetzes stieß auf sehr viel Kritik. Als Acht-Punkte-Plan soll die Novelle den Pflegealltag erleichtern. So soll über eine Abschaffung der behördlichen Doppelkontrollen künftig die Pflegequalität vor Ort nur noch durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung geprüft werden. Die dem Land NRW unterstellte Heimaufsicht würde dann lediglich strukturelle Kriterien prüfen, damit vor allem die Einhaltung des Personalschlüssels und die Raumvorgaben. Hier befürchtet der Sozialverband, dass der Rückzug der Heimaufsicht die seit Jahren unzureichende Personalausstattung in den Heimen verdecken würde. Ferner sieht die Novelle eine Steigerung der Kurzzeitpflegeplätze vor - Einrichtungen, welche die Einzelzimmerquoten nicht einhielten, sollen überschüssige Doppelzimmer vorübergehend für die Kurzzeitpflege nutzen. In der Kurzzeit- und Tagespflege soll künftig jährlich statt nur alle 3 Jahre geprüft werden. Diese geplanten unangekündigten Visiten würden in der Praxis während des Kontrollganges zu einer extremen Personalverknappung führen, worunter die Betreuung der Heimbewohner leiden würde, kritisiert der Verband der kommunalen Senioren- und Behinderteneinrichtungen.

Zudem soll eine Pflegekammer eingerichtet werden. So hätten sich im Rahmen einer Umfrage 86 Prozent der befragten Pflegefachkräfte in NRW für die Bildung einer Interessensvertretung ausgesprochen. NRW-Gesundheitsminister Laumann möchte einen entsprechenden Gesetzesentwurf noch vor der Sommerpause 2019 in den Landtag einbringen. Nach dem Vorbild der Ärztekammern soll die neue Pflegekammer u. a. die Qualität der Pflege sichern, Standards für eine gute Berufsausübung festlegen und überwachen sowie Fort- und Weiterbildungsangebote entwickeln. Als finanzielle Unterstützung sicherte Herr Laumann 5 Mio. € zu.

Landesheimgesetz-BauVerordnung (Baden-Württemberg) - 100 Prozent Einzelzimmerquote ab dem 1. September 2019

Im Bundesland Baden-Württemberg (BW) ist ab dem 1. September 2019 im Rahmen der Verordnung des Sozialministeriums zur baulichen Gestaltung von Heimen und zur Verbesserung der Wohnqualität in den Heimen Baden-Württembergs (LHeimBauVO) eine Einzelzimmerquote von 100 Prozent für Bestandsheime und Neubauten verpflichtend. Auf Wunsch der Bewohner sind Wohneinheiten von zwei Personen jedoch zulässig. Mit Ausnahme dieser muss in Neubauten künftig für jedes Einzelzimmer ein eigener Sanitärbereich vorhanden sein, Bestandsheime müssen maximal von zwei Zimmern aus zugängliche Sanitärbereiche vorweisen. Zudem dürfen stationäre Pflegeeinrichtungen an einem Standort nicht mehr als 100 Plätze anbieten, Ausnahmen können jedoch für Neubauten in Ballungsgebieten gemacht werden.

Allerdings ermöglicht BW Übergangsregelungen. Bestandsheime sollen ab September 2019 bei bereits laufenden Baumaßnahmen bzw. konkret geplanten Vorhaben den Abbau von Doppelzimmern gezielt vorantreiben. Spätestens nach einer Übergangsfrist von 10 Jahren müssen noch immer vorhandene Doppelzimmer mindestens eine Wohnfläche von 22 Quadratmetern (ohne Vorflur, Vorraum und Sanitärbereich) aufweisen.

Personal

Im Jahr 2018 ist der Bundesagentur für Arbeit zu Folge zwar die Zahl der Beschäftigten in der Alten- und Krankenpflege im Vergleich zum Vorjahr um 2,8 Prozent auf insgesamt 1.646.924 gestiegen, womit gegenüber 2017 45.000 weitere Stellen besetzt waren. Dem steht aber auch eine drastische Zunahme der unbesetzten Stellen gegenüber. Diese wuchsen um 46,6 Prozent auf rund 40.000. Hiervon entfielen 23.862 (Vorjahr: 16.700) auf die Altenpflege, 15.707 (Vorjahr: 10.277) auf die Krankenpflege.

So dauert es in der Altenpflege im Durchschnitt 144 Tage bis eine offene Stelle besetzt wird, in der Krankenpflege sind es 137 Tage. Dabei sticht in der Altenpflege der hohe Anteil von Helfern hervor. Mit 54,0 Prozent sind nur etwas mehr als die Hälfte der Beschäftigten Fachkräfte. Diese Quote fällt in der Krankenpflege mit 84,2 Prozent deutlich höher aus. Hinzu kommt die Problematik der Teilzeitkräfte - mit 56,0 Prozent überwiegt diese Beschäftigtengruppe in der Altenpflege, wohingegen in der Krankenpflege 44,0 Prozent teilzeitbeschäftigt sind.

Bis zum Jahr 2030 werden voraussichtlich in der stationären Pflege bis zu 307.000 und in der ambulanten Pflege bis zu 172.000 Pflegefachkräfte und Beschäftigte (Vollkräfte) benötigt, um die wachsende Nachfrage nach Pflegeheimplätzen bedienen zu können. Zu diesem Ergebnis kommt die Studie "Pflegeheim Rating Report 2017" von Deloitte, RWI und der hcb GmbH (alle 2 Jahre erscheinender Report).

Gemäß dem aktuellsten DIHK-Gesundheitsreport aus dem Sommer 2018 sehen mittlerweile 65 Prozent (zuvor: 61 Prozent) der Unternehmen der Gesundheitswirtschaft den Fachkräftemangel als Gefahr für ihre Geschäftsfähigkeit. Im Rahmen dieser Umfrage wurden in drei der vier Gesundheitssparten neue Höchstwerte erreicht: In der Sparte Gesundheits- und soziale Dienste sorgen sich 84 Prozent (zuvor: 79 Prozent) der befragten Unternehmen um den Personalmangel, im Handel mit Gesundheitsleistungen sind es 55 Prozent (zuvor: 47 Prozent) und in der pharmazeutischen Industrie 51 Prozent (zuvor: 43 Prozent). Einzig in der Medizintechnik gab es eine Entschärfung auf hohem Niveau (56 Prozent, zuvor: 61 Prozent).

Inkrafttreten des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes zum 1. Januar 2019

Am 1. Januar 2019 ist das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz in Kraft getreten. Das Gesetz soll durch eine bessere Personalausstattung den Alltag der Pflegekräfte und die Arbeitsbedingungen in der Kranken- und Altenpflege verbessern. Zu den wesentlichen Eckpunkten und Änderungen des Gesetzes zählen:

Die Schaffung von 13.000 neuen Pflegestellen in Krankenhäusern und stationären Pflegeinrichtungen, vollfinanziert über Mittel der Gesetzlichen Krankenversicherung. Vollstationäre Altenpflegeeinrichtungen mit bis zu 40 Bewohnern erhalten eine halbe Pflegestelle, Einrichtungen mit 41 bis 80 Bewohnern eine Pflegestelle, Einrichtungen mit 81 bis 120 Bewohnern eineinhalb und Einrichtungen mit mehr als 120 Bewohnern zwei Pflegestellen zusätzlich.

Lineare und strukturelle Tarifsteigerungen für Pflegekräfte werden vollständig von den Kostenträgern finanziert.

Auch die Ausbildungsvergütungen für Auszubildende werden in der Kinderkrankenpflege, der Krankenpflege und in der Krankenpflegehilfe im ersten Ausbildungsjahr ab 2019 vollständig von den Kostenträgern finanziert. Hiermit soll ein Anreiz zur Schaffung zusätzlicher Ausbildungsplätze gegeben werden.

Digitalisierungsprojekte zur Entlastung der Fachkräfte in der Pflege werden durch die Pflegeversicherung über eine 40-prozentige Kofinanzierung unterstützt. Dies umfasst einmalig die Anschaffung entsprechender digitaler oder technischer Ausrüstung durch ambulante oder stationäre Pflegeeinrichtungen von bis zu 12.000 €, insgesamt können Maßnahmen im Umfang von bis zu 30.000 € je Einrichtung finanziert werden.

Zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf sollen 6 Jahre lang zielgerichtet Maßnahmen in der Kranken- und Altenpflege finanziell unterstützt werden, die "besondere Betreuungsbedarfe" etwa jenseits der üblichen Öffnungszeiten von Kitas abdecken oder die auf andere Weise die Familienfreundlichkeit fördern.

Ab dem 1. Oktober 2019 wird in der vollstationären Altenpflege ein neues System der Qualitätsprüfung und -darstellung verpflichtend eingeführt.

Pflegeeinrichtungen werden verpflichtet, Kooperationsverträge mit geeigneten vertrags(zahn)ärztlichen Leistungserbringern zu schließen. Die Krankenversicherungen müssen bei Vorliegen eines Antrags einer Pflegeeinrichtung zur Vermittlung eines Kooperationsvertrages einen entsprechenden Vertrag innerhalb einer Frist von 3 Monaten vermitteln.

Medizinische Rehabilitation für pflegende Angehörige: Auf ärztliche Verordnung und mit Genehmigung der Krankenkasse können pflegende Angehörige gleichzeitig in der Rehabilitationseinrichtung betreut werden.

Darüber hinaus kündigte Gesundheitsminister Jens Spahn weitere Schritte an, um dem Fachkräftemangel in der Pflege zu begegnen. Mitte 2018 wurde die "Konzertierte Aktion Pflege" gestartet, fünf Arbeitsgruppen des Gesundheits-, des Familien- und des Arbeitsministeriums sollen gemeinsam mit Bund und Ländern konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Situation der beruflich Pflegenden entwickeln und deren Umsetzung verbindlich festhalten. Am 28. Januar 2019 stellten Gesundheitsminister Jens Spahn, Familienministerin Franziska Giffey und Arbeitsminister Hubertus Heil die ersten Ergebnisse der Arbeitsgruppe "Ausbildung und Qualifizierung" der Konzertierten Aktion Pflege vor. So soll die Zahl der Auszubildenden in der Pflege in den kommenden 4 Jahren um 10 Prozent erhöht werden, auch die ausbildenden Einrichtungen sollen in gleicher Höhe zunehmen. Ferner sollen für die Nachqualifizierung von Rückkehrern in den Pflegeberuf 5.000 Plätze zur Verfügung gestellt werden. Insgesamt legte die Arbeitsgruppe 100 Maßnahmen fest, um die Pflegeausbildung zu stärken.

Der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Staatssekretär Andreas Westerfellhaus, schlägt in seinem Positionspapier "Mehr PflegeKRAFT" fünf Punkte vor, um die Arbeitsbedingungen fairer zu gestalten, Anreize für Berufsrückkehrer zu schaffen und Teilzeitarbeiter zu einer Aufstockung ihrer Arbeitszeit zu motivieren. Hierzu zählen Prämien für Berufsrückkehrer (5.000 €), Teilzeitarbeitskräfte, welche ihre Arbeitszeit um mindestens 20 Prozent aufstocken (3.000 €), Ausbildungsabsolventen bei Ersteinstellung (3.000 €) sowie für Einrichtungsbetreiber (3.000 €), davon jeweils 1.500 € als Prämie bei Aufstockung/Einstellung und 1.500 € nach einem Jahr Betriebszugehörigkeit, sofern die Pflegefachkraft weiter im Betrieb tätig ist. Ferner sollen alle Pflegefachkräfte im Rahmen eines auf 3 Jahre befristeten Flächenmodells bei einer Reduzierung auf 80 Prozent der bisherigen Arbeitszeit 100 Prozent ihres Lohnes erhalten (80:20-Modell). Hierbei soll für Vollzeitkräfte die Wahl zwischen dem 80:20-Modell oder bei Beibehaltung der Arbeitszeit ein Treuebonus als Gehaltszuschlag bestehen. Auch Teilzeitkräfte können das 80:20-Modell wählen, dürfen in ihrer Freizeit aber keine Nebentätigkeit ausüben. Auch Arbeitgeber mit innovativen Konzepten für attraktive Arbeitsbedingungen sollen mit Zuschlägen belohnt werden.

Die letzten Punkte betreffen zum anderen auch die Attraktivitätssteigerung des Pflegeberufes und die Übertragung verantwortungsvoller Aufgaben, wie heilkundliche Anwendungen sowie die Schaffung von Anreizen für Arbeitgeber zum Ausbilden. So wird eine Senkung des Kostenanteils der Pflegeeinrichtungen an der neuen Pflegeausbildung vorgeschlagen.

Rehabilitationsmarkt

Gemäß den aktuellsten Daten (zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung lagen noch keine Angaben zu den Ausgaben für 2017 vor) erhöhten sich die Ausgaben in den Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen zuletzt im Jahr 2016 gegenüber 2015 um 1,8 Prozent auf 9,5 Mrd. €. Auch im Jahr 2017 hat sich die Anzahl der Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen zum Stichtag 31. Dezember 2017 in Deutschland weiter verringert. Ihre Anzahl ging von 1.149 im Vorjahr auf 1.142 zurück. Auch die Anzahl der aufgestellten Betten reduzierte sich auf rund 164.300 (Vorjahr: rund 165.200).

Nachdem die Fallzahl in 2016 mit 1.984.020 auf den höchsten Stand der vorangegangene 6 Jahre gestiegen war, zeigte sich diese in 2017 mit 1.974.248 ebenfalls rückläufig. Die Anzahl der Pflegetage verringerte sich leicht von 50,2 Millionen auf 50,1 Millionen. Die Bettenauslastung hat sich jedoch von 83,0 auf 83,6 Prozent verbessert.

Mit 53,3 Prozent (Vorjahr: 53,2 Prozent; absolute Abnahme um zwei Einrichtungen) wurde der überwiegende Teil der Rehabilitationseinrichtungen wie im Vorjahr von privaten Trägern unterhalten. Auf den öffentlichen Träger entfielen 19,7 Prozent der Einrichtungen (Vorjahr: 19,4 Prozent; absolut zwei Einheiten mehr). Die stärkste Veränderung ergab sich bei den freigemeinnützigen Trägern - absolut waren es zum Stichtag 31. Dezember 2017 sieben Einrichtungen weniger, entsprechend einem Anteil von 27,0 Prozent (Vorjahr: 27,4 Prozent).

Für das Jahr 2017 weist die Gesundheitsberichterstattung des Bundes 8.801 hauptamtliche Ärzte (Vorjahr: 8.666; Vollkräfte) sowie 82.863 nichtärztliche Personalkräfte (Vorjahr: 82.828; Vollkräfte) in den deutschen Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen aus.

Die durchschnittliche Verweildauer lag in 2017 mit 25,4 Tagen nur minimal über dem Vorjahresniveau von 25,3 Tagen. Mit Blick auf die einzelnen Fachabteilungen ergaben sich die größten Veränderungen zum Vorjahr in der Physikalischen und Rehabilitativen Medizin mit einer Aufenthaltsdauer von 25,7 Tagen (Vorjahr: 25,4 Tage) sowie der Psychiatrie und Psychotherapie mit 73,3 Tagen (Vorjahr: 70,8 Tage).

Die Erhebung "Rentenversicherung in Zeitreihen, Ausgabe 2018" der Deutschen Rentenversicherung zeigt im Zeitraum 1991 bis 2017 langfristig einen Wachstumstrend bei den Fallzahlen der medizinischen und beruflichen Rehabilitation auf. Jedoch entwickelten sich die bei der Deutschen Rentenversicherung eingereichten Anträge auf Rehabilitation zuletzt rückläufig. In den Jahren 2014 bis 2017 gingen die Anträge auf Rehabilitation insgesamt von 2,14 Millionen auf 2,06 Millionen zurück (1991: 1,4 Millionen). Hiervon wurden in 2017 1,4 Millionen Anträge bewilligt, dies stellt den höchsten Wert seit 1991 (1,1 Millionen) dar. Die durchgeführten Leistungen beliefen sich auf 1,0 Millionen und lagen knapp unterhalb des Spitzenwertes aus 2014.

Medizinische und berufliche Rehabilitation:

Anzahl der Anträge, Bewilligungen und abgeschlossenen Leistungen 1991 bis 2017

Anträge Bewilligungen Leistungen
1991 1.427.398 1.052.581 839.789
1995 1.678.591 1.160.699 985.415
2000 1.605.724 1.066.338 835.878
2005 1.635.607 1.099.346 804.064
2010 2.082.108 1.347.348 996.154
2015 2.094.04 1.389.378 1.027.833
2016 2.090.337 1.414.971 1.009.207
2017 2.055.588 1.418.029 1.013.588
Veränderungsrate 2017 (Basis: 1991) 44,0 Prozent 34,7 Prozent 20,7 Prozent

Unverändert wird der Großteil der Fälle bei Erwachsenen (etwas mehr als 80 Prozent) stationär abgewickelt. Allerdings zeigt der Anteil ambulanter Leistungen im Betrachtungszeitraum einen ununterbrochenen Wachstumstrend auf: In den Jahren 2000 bis 2017 haben sich ambulante Leistungen an Erwachsene mehr als versechsfacht.

Ertragslage

Rechnungslegung IFRS / HGB

Die Maternus AG stellt ihren Jahresabschluss nach den Regelungen des HGB auf. Der Konzernabschluss wird seit dem 1. Januar 2005 nach International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt. Die Tochtergesellschaften sind vornehmlich im Bereich der Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen sowie Rehabilitationskliniken tätig.

Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft hängt daher wesentlich von der Entwicklung der Tochtergesellschaften ab, die in Segmente zusammengefasst sind. Sofern aus einzelnen Gesellschaften wesentliche Sachverhalte resultieren, werden diese separat dargestellt.

Maternus AG

Wie auch im Vorjahr hat die Maternus AG Umsatzerlöse in Höhe von 0,2 Mio. € aus Dienstleistungen und Verwaltungskostenumlagen im Geschäftsjahr 2018 erzielt. Aufgrund ihrer Funktion als Holding erzielt die Gesellschaft überwiegend Beteiligungserträge und nur in geringem Umfang Umsatzerlöse.

Die sonstigen betrieblichen Erträge haben sich um 1,0 Mio. € auf 2,5 Mio. € (Vorjahr: 1,5 Mio. €) im Geschäftsjahr 2018 erhöht. Die Erhöhung ist auf in Vorjahren gebuchten Wertberichtigungen auf Forderungen gegen die Bayerwald-Klinik GmbH & Co. KG, Cham-Windischbergerdorf (Bayerwald-Klinik KG), zurückzuführen, die im Berichtsjahr in Höhe von 1,0 Mio. € im Zusammenhang mit den geplanten Ergebnisverbesserungen der Tochtergesellschaft aufgrund einer Mietpreissenkung ab 1. Januar 2019 aufgelöst werden konnte. In diesem Zusammenhang konnte auch die bilanzierte Drohverlustrückstellung aus der erteilten Patronatserklärung in Höhe von 0,5 Mio. € in 2018 aufgelöst werden.

Im Geschäftsjahr 2018 beträgt der Materialaufwand 0,1 Mio. € wie im Vorjahr.

Der Personalaufwand hat sich nach 0,7 Mio. € im Vorjahr auf 0,5 Mio. € im Geschäftsjahr 2018 reduziert. Dies resultiert aus der geringeren Mitarbeiterzahl und gesunkenen Vorstandsvergütungen im Zusammenhang mit dem Ausscheiden eines Vorstandmitgliedes zu Beginn des Jahres 2018.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind sehr deutlich um 2,6 Mio. € auf 5,5 Mio. € (Vorjahr: 8,1 Mio. €) im Geschäftsjahr 2018 gesunken. Im Vorjahr beinhalteten die sonstigen betrieblichen Aufwendungen eine Rückstellungszuführung in Höhe von 5,2 Mio. € für die Risiken aus der drohenden Inanspruchnahme einer von der Gesellschaft abgegebenen Patronatserklärung für bis einschließlich 2017 aufgelaufene Mietverbindlichkeiten der Bayerwald-Klinik KG. Im Geschäftsjahr 2018 wurde aufgrund einer Neubewertung der Risiken eine Erhöhung dieser Rückstellung um 2,6 Mio. € vorgenommen.

Die Erträge aus Beteiligungen haben sich um 2,1 Mio. € auf 3,7 Mio. € (Vorjahr: 5,8 Mio. €) im Vorjahresvergleich reduziert.

Die Abschreibungen im Geschäftsjahr 2018 haben sich auf 0,1 Mio. € (Vorjahr: 0,3 Mio. €) reduziert, da im Berichtsjahr deutlich geringere Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens vorgenommen wurden.

Die im Geschäftsjahr 2018 vorgenommene Abschreibung auf Finanzanlagen in Höhe von 1,0 Mio. € betrifft die im Berichtsjahr geleistete Kapitaleinlage in die Bayerwald-Klinik KG.

Die Zinserträge belaufen sich auf 0,6 Mio. € (Vorjahr: 0,6 Mio. €) im Geschäftsjahr 2018. Die Zinsaufwendungen liegen mit 2,7 Mio. € (Vorjahr: 2,7 Mio. €) auf dem Niveau des Vorjahres.

Das Ergebnis nach Steuern der Maternus AG hat sich im Geschäftsjahr 2018 um 1,6 Mio. € auf -2,5 Mio. € (Vorjahr: -4,1 Mio. €) verbessert.

Die Maternus AG weist einen Jahresfehlbetrag in Höhe von -2,5 Mio. € (Vorjahr: -4,1 Mio. €) aus.

Gemäß Prognosebericht für das Geschäftsjahr 2018, veröffentlicht im Rahmen des Jahresabschlusses 2017 am 30. April 2018, ging der Vorstand der Maternus AG von einer sehr deutlichen Verschlechterung der Beteiligungserträge sowie im operativen Geschäft von einem geringen Jahresfehlbetrag im Geschäftsjahr 2018 aus. Die Beteiligungserträge im Geschäftsjahr 2018 haben sich um 2,1 Mio. € auf 3,7 Mio. € reduziert. Bereinigt um Einmal- und Sonderfaktoren der Bayerwald-Klinik KG, betreffend Auflösung Wertberichtigungen auf Forderungen, Zuführung Rückstellung Patronatserklärung Mietverbindlichkeiten, Abschreibung auf Finanzanlagen, hat die Maternus AG einen geringen Jahresüberschuss im Geschäftsjahr 2018 erzielt. Die Prognose 2018 wurde in ihren Eckwerten erreicht.

Vermögenslage

Das Anlagevermögen der Maternus AG liegt im Geschäftsjahr 2018 mit 89,7 Mio. € auf dem Niveau des Vorjahres.

Das Umlaufvermögen hat sich insbesondere aufgrund des Anstiegs der Forderungen gegen verbundene Unternehmen um 3,3 Mio. € sowie der Reduzierung der liquiden Mittel um 3,6 Mio. € auf insgesamt 39,9 Mio. € (Vorjahr: 40,1 Mio. €) im Vergleich zum Vorjahr leicht verringert.

Finanzlage

Die Eigenkapitalquote liegt im Geschäftsjahr 2018 bei 44,6 Prozent (Vorjahr: 46,4 Prozent). Die Reduzierung der Eigenkapitalquote ergibt sich aufgrund eines Jahresfehlbetrages in Höhe von 2,5 Mio. €.

Die Rückstellungen sind um 0,7 Mio. € auf 9,9 Mio. € (Vorjahr: 9,2 Mio. €) gestiegen und betreffen im Wesentlichen unverändert die Rückstellung für die von der Gesellschaft abgegebene Patronatserklärung für aufgelaufene Mietverbindlichkeiten der Bayerwald-Klinik KG.

Die Verbindlichkeiten der Gesellschaft betreffen in Höhe von 61,7 Mio. € Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen (Vorjahr: 59,9 Mio. €).

Im Geschäftsjahr 2018 tätigte die Maternus AG wie im Vorjahr keine relevanten Investitionen in immaterielle Vermögensgegenstände sowie in Sachanlagen.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr war die Zahlungsfähigkeit der Maternus AG jederzeit gesichert und die Gesellschaft war jederzeit in der Lage, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen.

Der Cashflow entwickelte sich wie folgt:

in T€ 2018 2017
Nettoab-/zufluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit -2.600 1.736
Nettoabfluss aus Investitionstätigkeit -1.019 -11
Nettoabfluss aus Finanzierungstätigkeit -18 3
Veränderung des Finanzmittelbestandes -3.637 1.728

Entwicklung des Finanzmittelbestandes

in T€ 2018 2017
Bestand am Anfang der Periode 5.344 3.616
Zahlungswirksame Veränderungen -3.637 +1.728
Bestand am Ende der Periode 1.706 +5.344

Gesamtaussage

Bei Eliminierung der Einmal- und Sonderfaktoren die Bayerwald-Klinik KG betreffend, ist der operative Geschäftsverlauf im Berichtsjahr 2018 aus Sicht des Vorstandes als wirtschaftlich stabil einzustufen.

C. Internes Kontrollsystem, Finanzmanagement und Risikomanagement

Unternehmenssteuerung

Die Maternus-Kliniken AG setzt im Rahmen des internen Kontroll- und Risikomanagements konzernweit etablierte Controlling-Instrumente ein. Dabei werden neben finanziellen auch nichtfinanzielle Leistungsindikatoren zur Steuerung und Kontrolle des Portfolios herangezogen.

Im Bereich der finanziellen Leistungsindikatoren werden vor allem über Soll-Ist-Analysen und Benchmarking-Ansätze Abweichungen zur Zielerreichung der Geschäftstätigkeit ermittelt. Wesentliche Leistungsindikatoren je Standort sind der durchschnittliche Umsatz pro Bett, die betriebswirtschaftliche Personalintensität (Personalaufwand + Fremdpersonal / Umsatz), eine regelmäßige Messung der Effizienz (EBITDAR-Marge > 30 Prozent) sowie der Rentabilität (EBT-Marge > 15 Prozent). Hierzu werden monatliche Ranglisten im Konzern erstellt.

Im Bereich der nichtfinanziellen Leistungsindikatoren setzt die Maternus-Kliniken AG als wesentliche Steuerungsgrößen die (wöchentliche) Auslastungsentwicklung in Verbindung mit der Einhaltung von Personalschlüsseln sowie der Einhaltung der Fachkraftquoten nach den Vorgaben durch die Kostenträger ein.

Daneben sind als weitere steuerungsrelevante nichtfinanzielle Leistungsindikatoren die Pflegegradverteilung der Bewohner, der Anteil von Kurzzeitpflegen sowie der Anteil von Sozialhilfeempfängern zur Steuerung des Portfolios wichtig. Auch die Entwicklung des Krankenstandes sowie die Fluktuation in den Einrichtungen sind weitere nichtfinanzielle Steuerungsgrößen, die im Konzern ebenfalls als Leistungsindikatoren relevant sind.

Die finanziellen Leistungsindikatoren werden in Verbindung mit den quantitativen und qualitativen nichtfinanziellen Leistungsindikatoren laufend geprüft.

Im Rahmen des integrierten Projektmanagement- und Controllingprozesses werden diese Indikatoren überwacht. Dem Vorstand der Maternus-Kliniken AG wird hierzu regelmäßig und, sofern notwendig, auch außerplanmäßig durch ausführliche Analysen Bericht erstattet.

Wesentliche Merkmale des internen Kontrollsystems

Der Maternus-Konzern verfügt über ein internes Kontroll- und Risikomanagementsystem, welches Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen zur Sicherung der Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der internen und externen Rechnungslegung beinhaltet. Aus Sicht des Vorstandes ist jederzeit sichergestellt, dass alle wesentlichen Risiken erfasst werden.

Wesentliche Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems sind dabei:

Erfassung und Bewertung der für den Rechnungslegungsprozess im Konzern relevanten Risikofelder

Kontrollen zur Überwachung des Prozesses der Rechnungslegung auf Konzernebene sowie auf Ebene der einzelnen in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften (Vollständigkeits- und Richtigkeitskontrollen)

Organisatorische Sicherungsmaßnahmen im Finanz- und Rechnungswesen und den operativen Zentralbereichen, welche an der Generierung der Basisdaten für die Konzernrechnungslegung beteiligt sind, dazu zählen beispielsweise eine klare Funktionstrennung, Zugriffsbeschränkungen und Dienstanweisungen

Sicherheitsmaßnahmen im Rahmen des EDV-Systems zur Verarbeitung der dem Konzernrechnungslegungsprozess zugrunde liegenden Sachverhalte, inklusive programmierte Plausibilitätsprüfungen

Einhaltung des Vier-Augen-Prinzips bei allen wichtigen Entscheidungen mit Auswirkungen auf die Rechnungslegung des Konzerns

Im Rahmen einer fest strukturierten Berichtsorganisation für alle in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften liegt die Gesamtverantwortung für das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem hinsichtlich des Rechnungslegungsprozesses beim Vorstand. Ziel des im Maternus-Konzern eingerichteten rechnungslegungsbezogenen Überwachungssystems ist die Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung.

Es ist darauf hinzuweisen, dass auch ein angemessenes und funktionsfähig eingerichtetes Risikomanagement- und internes Kontrollsystem keine absolute Sicherheit zur Identifikation und Steuerung von Risiken gewähren kann. Insbesondere persönliche Ermessensentscheidungen, fehlerhafte Kontrollen, kriminelle Handlungen oder sonstige Umstände, die die Wirksamkeit und Verlässlichkeit dieser Systeme einschränken, können naturgemäß nicht ausgeschlossen werden. Daher kann nicht mit absoluter Sicherheit gewährleistet werden, dass Sachverhalte in der Konzernrechnungslegung richtig, vollständig und zeitnah erfasst werden.

Risikomanagementsystem

Ein zentraler Faktor unseres wertorientierten, verantwortungsbewussten, unternehmerischen Handelns besteht in der Fähigkeit, Risiken zu erfassen und mit geeigneten Maßnahmen zu minimieren sowie sich bietende Chancen zu ergreifen. Um sowohl positive als auch negative Trends kontinuierlich und frühzeitig erkennen sowie die Strategie bzw. das operative Handeln darauf einstellen zu können, verfügt der Maternus-Konzern über ein abgestuftes und integriertes Frühwarnsystem als Bestandteil eines umfassenden Risikomanagementsystems. Die Forderung des Gesetzgebers, Risiken durch effiziente Überwachungssysteme voraussehbar zu machen, stellt für uns eine zentrale und wertorientierte Aufgabe dar.

Es gibt im Maternus-Konzern eine klare Unternehmens- und Führungsstruktur. Bereichsübergreifende Funktionen werden dabei in enger Zusammenarbeit mit den Tochtergesellschaften zentral gesteuert und ausgeführt. Das Kontroll- und Risikomanagementsystem ist Bestandteil der Planungs-, Rechnungslegungs- und Kontrollprozesse, welches basierend auf einem für den Konzern einheitlichen Prozess der Risikoerkennung, -bewertung und -steuerung vom Vorstand überwacht und gesteuert wird.

Zur Sicherstellung der rechtzeitigen Kenntnis von den Fortbestand der Gesellschaft gefährdenden Risiken und Entwicklungen wurden in kurzen Abständen Vorstands- und Regionaldirektorensitzungen sowie Leitungssitzungen in der Hauptverwaltung durchgeführt und diesbezügliche Themen analysiert. Im Geschäftsjahr 2017 erfolgte eine grundlegende Überprüfung sowie Überarbeitung des gesamten Risikofrüherkennungssystems. Erarbeitete Risk-Maps wurden anhand der Verfahrensbeschreibungen erarbeitet und in Risikoübersichten erfasst.

Eine weitere Verbesserung der IT-Systeme sowie eine Optimierung und Weiterentwicklung der SAP-Software erfolgt im Tagesgeschäft laufend.

Das Risikomanagement dient der kontinuierlichen und strukturierten Erkennung, Bewertung und Eskalation von Risiken sowie der Steuerung der Reaktionen auf diese Risiken. Es ist integrativer Bestandteil der operativen und strategischen Planungsprozesse und setzt sich in den laufenden Controllingprozessen fort.

Die bestehenden betrieblichen Berichtssysteme ermöglichen es dem Vorstand, die Risiken für den Konzern zu steuern. Das Berichtswesen erfolgt in wöchentlichen, monatlichen und jährlichen Intervallen, wobei die Abstufung über die Relevanz für das sofortige operative Handeln bis zur mittelfristig strategischen Aktion erfolgt. Hierdurch wird der Vorstand in die Lage versetzt, frühzeitig Maßnahmen zur Gestaltung zu ergreifen.

Grundsätze und Ziele des Finanzmanagements

Grundsätze

Im Maternus-Konzern erfolgt das Finanzmanagement grundsätzlich zentral durch die Maternus AG, die dabei die Rolle als "interne Bank" des Konzerns wahrnimmt. Das Finanzmanagement schließt alle Konzernunternehmen ein, an denen die Maternus AG direkt oder indirekt eine Beteiligung von mehr als 50 Prozent hält. Das Finanzmanagement erfolgt nach Richtlinien, die sich auf sämtliche zahlungsstromorientierte Aspekte der Geschäftstätigkeit des Konzerns erstrecken.

Ziele

Die Ziele des Finanzmanagements der Maternus AG umfassen die ausreichende Liquiditätsversorgung der Maternus AG und ihrer Tochtergesellschaften sowie die Begrenzung von finanzwirtschaftlichen Risiken aus den Schwankungen von Zinsen. Das finanzwirtschaftliche Handeln verfolgt die Zielsetzung einer mittelfristigen Verbesserung des derzeitigen Bankenratings.

Liquiditätssicherung

Die Liquiditätssicherung der Maternus AG besteht aus zwei Komponenten:

Im Zuge des konzerninternen Finanzausgleichs werden die Liquiditätsüberschüsse einzelner Konzerngesellschaften zur Finanzierung des Geldbedarfs anderer Gesellschaften eingesetzt.

Durch bilaterale Bankkreditlinien sowie den Bestand an flüssigen Mitteln sichert sich die Maternus-Gruppe eine ausreichende Liquiditätsreserve. Grundlage für die Dispositionen mit den Banken ist ein monatliches, rollierendes Liquiditätsplanungssystem.

Der Konzern entwickelt im Rahmen der jährlichen Konzernplanung einen Finanzplan. Daneben wird jeweils monatlich eine rollierende Liquiditätsplanung mit einem Planungszeitraum von einem Jahr erstellt. In die Liquiditätsplanung sind alle Finanzierungskreise des Konzerns einbezogen.

D. Risiko-, Chancen- und Prognosebericht

Gemessen an der aktuellen gesamtwirtschaftlichen Entwicklung stellt die Gesundheitswirtschaft eine stabile Branche dar.

Risiken des Unternehmens

Die Risikoberichterstattung im Maternus-Konzern erfolgt im Quartalsrhythmus. Im Rahmen einer Risikoidentifikation erfolgt eine Zuordnung der Risiken auf Regionen bzw. Einrichtungen. Neben einer Zuordnung auf Risikokategorien werden die Auswirkungen bei Risikoeintritt jeweils qualitativ und mit entsprechender Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet. Im Maternus-Konzern erfolgt hierbei nur eine qualitative Einstufung, nicht aber eine konkrete Quantifizierung der potentiellen Schadenshöhe für die vorhandenen Einzelrisiken.

Branchenrisiken

Die Entwicklung der wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen führte zu einem stärkeren Wettbewerb und in der Folge schon heute zu einer weiteren Marktkonsolidierung. Stetig steigende Anforderungen an die Leistungsqualität prägen die Gesetzgebung und die Erwartungshaltung von Bewohnern und Patienten. Hierfür haben wir ein stringentes Qualitätsmanagementsystem aufgebaut, welches die externen Begutachtungen durch interne Audits ergänzt, wodurch ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess in den Abläufen gesichert wird.

Eine wesentliche Herausforderung für die Unternehmen stellt die Sicherung der Fachkräfte dar. In manchen Regionen ist ein Mangel an ausgebildeten Pflegekräften festzustellen und es fällt den Betreibern zunehmend schwerer, aus anderen Regionen die Lücken zu schließen. Hier sind alle gefordert, Lösungen zu entwickeln, die in der ersten Priorität eine Bindung der Mitarbeiter bewirken und somit einer Sicherung der Belegung dienen. Eine Unterschreitung der gesetzlich vorgeschriebenen Fachkraftquoten kann sonst zu einer entsprechenden Absenkung der Belegung führen.

Wir haben bei Maternus entsprechende Maßnahmen zur Personalentwicklung und -bindung etabliert und werden diese gezielt weiterentwickeln. Infolge dessen werden Anstrengungen unternommen, eigene Fachkräfte auszubilden, z. B. über eine erhöhte Anzahl an Ausbildungsstellen sowie ein zwölfmonatiges Nachwuchsprogramm für angehende Führungskräfte im Konzern. Ferner kann es aber begrenzt notwendig sein, die vorhandenen Personalvakanzen über Leih- und Zeitarbeitskräfte abzudecken. Unsere Zielsetzung ist, den Einsatz von Fremdarbeit in den nächsten Jahren weiter zurückzufahren.

In Kombination mit unseren weiteren Maßnahmen zur Personalentwicklung und -steuerung sind wir für die Zukunft strukturell gut aufgestellt. Regionalbezogen gehört hierzu auch die laufende Überprüfung und Anpassung der Mitarbeiterleistungen in Bezug auf eine marktgerechte Vergütung. Es ist gewährleistet, dass attraktive Vergütungsstrukturen zur Bindung und Gewinnung von Mitarbeitern auch refinanziert sind. Hierzu erfolgen für die einzelnen Standorte in regelmäßigen Abständen neue Pflegesatzverhandlungen mit den Kostenträgern.

Aufgrund der gültigen Vorgaben in den jeweiligen Landespflegegesetzen musste der Vorstand im vergangenen Jahr davon ausgehen, dass Pflegeeinrichtungen in Nordrhein-Westfalen ab 1. August 2018 einen verbindlichen Anteil von Einzelzimmern von 80 Prozent vorzuhalten haben. Ferner sollten zur Sicherstellung der Privatsphäre der Bewohner Sanitärräume in Form von Einzel- oder Tandembädern in ausreichender Zahl vorhanden sein. Für Pflegeeinrichtungen in Baden-Württemberg gilt ab 1. September 2019 sogar ein verbindlicher Anteil von Einzelzimmern von 100 Prozent.

Im Laufe des vergangenen Jahres konnten durch den Vorstand entsprechende Ausnahmegenehmigungen zum Bestandsschutz der Maternus-Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen mit den Behörden vereinbart werden. Gleiches gilt auch für eine Verlängerung der baulichen Übergangsfristen bis zum 31. Juli 2023.

Bonitätsrisiken

Im Konzern weist Maternus einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von 5,4 Mio. € aus. Die Möglichkeit der Kreditaufnahme zu angemessenen Konditionen ist stark vom Mitwirken der Cura GmbH abhängig. Eine Verringerung des Engagements des Mutterunternehmens könnte sich erheblich auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns auswirken.

Zum 30. Juni 2020 ist die Rückzahlung der Schuldscheindarlehen mit einem ausstehenden Nennbetrag in Höhe von 37 Mio. € fällig. Zielsetzung des Vorstandes ist es - gemeinsam mit der Cura GmbH - eine vorzeitige Umschuldung vorzunehmen, da die Zinslast sehr hoch ist und die komplizierte Struktur des Schuldscheindarlehens mit erheblichen Berichtspflichten verbunden ist. Der Vorstand führt derzeit mit mehreren Banken Gespräche und geht von einer erfolgreichen Umsetzung aus.

Operative Risiken

Durch die demographische Entwicklung steigt die Anzahl von pflege- und rehabilitationsbedürftigen Menschen und die damit im Zusammenhang stehende Multimorbidität nimmt zu. Steigende Betreuungsintensität einerseits und eine verstärkte Nachfrage nach ambulanten Lösungen andererseits sind die Folge. Ein zunehmender Bedarf an Pflege und Rehabilitation bringt jedoch einen wachsenden Wettbewerb bzw. in Ballungszentren heute auch bereits ein Überangebot am Markt mit sich. Als innovativer Anbieter mit hoher Leistungsqualität werden wir uns an die geänderten Wünsche unserer Bewohner und Patienten, insbesondere nach Spezialisierung und neuen Indikationen, anpassen.

Zinsänderungsrisiken

Mögliche Entwicklungen an den Zinsmärkten können sich derzeit nicht auf das operative Ergebnis auswirken, da keine der laufenden Fremdfinanzierungen variabel verzinst ist. Zinsänderungsrisiken können daher nicht zu höheren Fremdkapitalkosten führen. Wir werden trotzdem die Marktentwicklung stetig beobachten und das sich möglicherweise ergebende Zinsänderungsrisiko durch geeignete Zinssicherungsinstrumente frühzeitig absichern, wenn dies notwendig erscheint.

Weitere Risiken

Die Baumaßnahmen und Renovierungen in den für den Betrieb genutzten Immobilien erfolgt hinsichtlich der Eigenanteile aus dem Cashflow und durch hypothekarisch abgesicherte Fremdmittel.

Steuerlichen Risiken wurde im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses aus Sicht des Vorstandes hinreichend durch entsprechende Risikovorsorge Rechnung getragen. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass die Finanzbehörden in Einzelfällen zu einer abweichenden Einschätzung kommen können.

Einschätzung der Gesamtrisikosituation

Im Rahmen der Einschätzung der Gesamtrisikosituation sind uns keine bestandsgefährdenden Risiken bekannt. Risiken, die von uns unmittelbar beeinflussbar sind, im Wesentlichen operativer Art, werden uns im Rahmen von regelmäßigen Meldungen und im Rahmen der jährlichen Risikoinventur aufgezeigt. Organisatorisch haben wir insofern Voraussetzungen geschaffen, die uns frühzeitig über mögliche Risikolagen informieren, damit entsprechende Gegenmaßnahmen eingeleitet werden können. Interne Qualitätsaudits des zentralen Qualitätsmanagements unterstützen uns insbesondere bei der Früherkennung von Defiziten in der Pflege und stellen damit ein hohes Qualitätsniveau sicher. Insgesamt sind für die zukünftige Entwicklung keine Risiken erkennbar, die zu einer dauerhaften und wesentlichen negativen Beeinträchtigung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage führen könnten.

Chancen der künftigen Entwicklung

Das stetige Wachstum der Anzahl der Pflegebedürftigen, bedingt durch die demographische Entwicklung, eröffnet dem Maternus-Konzern mittelfristig gute Perspektiven. Dabei gewinnt eine abgestufte Versorgung mit ambulanten und stationären Angeboten zunehmend an Bedeutung. Diesem Trend folgen wir durch die Differenzierung unseres Leistungsangebotes und ergänzen unser Angebot durch Betreutes Wohnen, ambulante Dienste sowie weitere Serviceleistungen, wie beispielsweise Hausnotrufdienste.

Bedingt durch kürzere Verweildauern von Patienten in der akutmedizinischen Versorgung eröffnen sich neue Behandlungsfelder für die Rehabilitationskliniken. Dies führt einerseits zu medizinisch höherwertigen, aber auch kostenintensiveren Leistungen, die andererseits erhöhte Ertragspotentiale bieten. Die Zunahme von Anschlussheilbehandlungen, die Einführung der geriatrischen Rehabilitation als Pflichtleistung sowie die Möglichkeit, den Pflegesektor innerhalb der integrierten Versorgung in Vertragsbeziehungen aufnehmen zu können, vergrößern die Erlösmöglichkeiten beider operativer Segmente des Konzerns zusätzlich.

Die sich aus diesen marktseitigen Entwicklungen ergebenden Chancen werden durch Synergie- und Skaleneffekte ergänzt, die der Maternus-Konzern durch den Verbund in der Cura Unternehmensgruppe erzielen kann. Hierzu zählen die Bündelung der Einkaufsvolumina, die Professionalisierung der Dienstleistungen, die gemeinsame Nutzung der administrativen Bereiche und die einheitliche Entwicklung und Umsetzung von Qualitäts- und Leistungskonzepten.

Prognosebericht

Aufgrund der demographischen Entwicklung ist der Pflegemarkt weitestgehend unabhängig von den allgemeinen konjunkturellen Rahmenbedingungen. Die alternde Gesellschaft in Deutschland sorgt in den stationären und ambulanten Versorgungsbereichen für eine langfristig steigende Nachfrage nach Pflegeleistungen.

Unsere Konzern-Zielsetzung im Segment Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen ist es, den Einsatz von Fremdpersonal zur Erfüllung der Personalvorgaben im Geschäftsjahr 2019 weiter zu reduzieren und die Auslastung in den Einrichtungen zu stabilisieren. Hierdurch wird sich zwangsläufig auch die betriebswirtschaftliche Personalintensität einzelner Pflegeeinrichtungen verbessern.

Die mit den Kostenträgern vereinbarten Personalschlüssel sowie die Vorgaben in Bezug auf die Fachkraftquoten werden im Geschäftsjahr 2019 ebenfalls eingehalten. Der Vorstand erwartet nicht, dass sich der Krankenstand der Mitarbeiter sowie die Fluktuation in den Einrichtungen im Geschäftsjahr 2019 spürbar verändern werden.

Bereits verhandelte Pflegesatzerhöhungen werden im Geschäftsjahr 2019 zu einer Umsatzerhöhung und Verbesserung des durchschnittlichen Umsatzes je Bett beitragen. Der Vorstand geht für das Geschäftsjahr 2019 daher von einer spürbaren Verbesserung der Umsatzerlöse um 2 Prozent auf 99 Mio. € (Vorjahr: 97 Mio. €) bei einer stabilen Auslastung (mindestens 2.500 Bewohnern) in den Pflegeeinrichtungen aus. Hierbei erwartet der Vorstand nicht, dass sich die Pflegegradverteilung der Bewohner, der Anteil von Kurzzeitpflegen sowie der Anteil von Sozialhilfeempfängern im Geschäftsjahr 2019 materiell verändern werden.

Im Segment Rehabilitation - insbesondere in der Maternus-Klinik Bad Oeynhausen - sollen neue Konzepte mit den Kostenträgern vereinbart werden, um ergänzende Zielgruppen von Patienten behandeln zu können. Daneben wird die Position eines zweiten Geschäftsführers in der Maternus-Klinik Bad Oeynhausen vor Ort zu besetzen sein. In der Bayerwald-Klinik soll durch die Hinzunahme der Entitäten Urologie, Gynäkologie und Hämatologie eine zusätzliche Verbesserung der Belegung in der Onkologie erreicht werden. Für die Behandlung von onkologischen Patienten im Bereich der Urologie und Gynäkologie wurden bereits Ende 2018 entsprechende Anträge gestellt. Mit einer Genehmigung seitens der Rentenversicherung ist im 2. Quartal 2019 zu rechnen. Diese inhaltlichen sowie strategischen Maßnahmen werden in Jahr 2019 zu einer verbesserten Auslastung (Anstieg Patienten: +5 Prozent) als auch Ertragssituation im Segment Rehabilitation führen.

Unsere Zielsetzung für das Geschäftsjahr 2019 im Segment Rehabilitation ist es, die Belegung in den beiden Kliniken spürbar zu verbessern. Der Segmentumsatz soll hierdurch um mindestens 2 Mio. € auf 29 Mio. € (2018: 27 Mio. €) ansteigen.

Aufgrund der Stabilisierung im Konzern-Segment der Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen sowie der notwendigen Neuausrichtung im Segment der Rehabilitation geht der Vorstand davon aus, dass sich das Beteiligungsergebnis der Maternus-Kliniken AG im Geschäftsjahr 2019 nicht verbessern wird. Der Vorstand geht derzeit von einem Beteiligungsergebnis in Höhe von höchstens 3 Mio. € aus. Aus dem operativen Geschäft erwartet der Vorstand im Geschäftsjahr 2019 daher einen leicht geringen Jahresfehlbetrag für die Maternus-Kliniken AG.

Naturgemäß können Abweichungen zwischen den von uns erwarteten und den tatsächlichen Ergebnissen eintreten. Wir erwarten jedoch aufgrund bereits vorgenommener Risikoabschläge, dass sich diese Abweichungen in Grenzen halten.

E. Sonstige Berichterstattung

Berichterstattung zu § 289a HGB

Gezeichnetes Kapital, Stimmrechtsbeschränkungen und Aktien mit Sonderrechten

Zum 31. Dezember 2018 betrug das Grundkapital 52.425 Tsd. €, eingeteilt in 20.970.000 auf den Inhaber lautende Aktien ohne Nennwert (Stückaktien) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 2,50 € je Aktie.

Beschränkungen, die die Stimmrechte oder Übertragung von Aktien betreffen, auch wenn sie sich aus Vereinbarungen zwischen Aktionären ergeben können, sind dem Vorstand nicht bekannt. Darüber hinaus gewähren die Aktien keine Sonderrechte, die Kontrollbefugnisse verleihen.

Beteiligungen am Kapital, die 10 von Hundert der Stimmrechte überschreiten

Gemäß der Stimmrechtsmitteilung vom 17. Dezember 2007 hält die Cura Kurkliniken Seniorenwohn- und Pflegeheime GmbH, Hamburg (Cura GmbH), unmittelbar 2,25 Prozent sowie über die von ihr kontrollierte Cura 12. Seniorencentrum GmbH, Hamburg (Cura 12.), mittelbar 79,45 Prozent des Grundkapitals und der Stimmrechte an der Maternus AG. Gemäß § 17 AktG besteht damit zum 31. Dezember 2018 ein Abhängigkeitsverhältnis zur Cura GmbH.

Mehrheitsgesellschafterin der Cura GmbH ist Frau Sylvia Wohlers de Meie. Ihr sind 17.132.230 Aktien in voller Höhe zuzurechnen, daneben hält Frau Sylvia Wohlers de Meie 30.634 Aktien direkt.

Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes

Grundsätzlich besteht der Vorstand der Maternus-Kliniken AG aus mindestens zwei Mitgliedern, die gemäß § 84 AktG vom Aufsichtsrat für einen Zeitraum von jeweils 3 Jahren bestellt werden. Die wiederholte Bestellung ist ebenso wie die Verlängerung der Amtszeit zulässig. Letztere darf jedoch den Maximalzeitraum von 5 Jahren im Einzelfall nicht übersteigen. Die Verlängerung der Amtszeit bedarf eines Aufsichtsratsbeschlusses, der frühestens 1 Jahr vor Ablauf der bisherigen Amtszeit gefasst werden kann. In dringenden Fällen kann das Amtsgericht auf Antrag von jedem, der ein schutzwürdiges Interesse hat (z. B. die übrigen Vorstandsmitglieder), ein fehlendes, aber erforderliches Vorstandsmitglied bestellen (§ 85 AktG). Dieses Amt erlischt, sobald der Mangel behoben ist, z. B. sobald der Aufsichtsrat ein fehlendes Vorstandsmitglied bestellt hat.

Nur aus wichtigem Grund ist die Abberufung eines Vorstandsmitglieds zulässig (§ 84 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 3 AktG). Zu den wichtigen Gründen zählen u. a. grobe Pflichtverletzung, Unfähigkeit zur ordnungsmäßigen Geschäftsführung oder Vertrauensentzug durch die Hauptversammlung, es sei denn, das Vertrauen wurde aus offenbar unsachlichen Gründen entzogen. Der Aufsichtsrat kann gemäß § 5 der Satzung der Maternus-Kliniken AG einen Vorsitzenden des Vorstandes ernennen, wenn der Vorstand aus mehreren Personen besteht.

Änderung der Satzung

Die Änderung der Satzung durch die Beschlussfassung der Hauptversammlung richtet sich nach den §§ 133, 179 AktG. Gemäß § 8 der Satzung der Maternus AG ist dem Aufsichtsrat die Befugnis eingeräumt, Änderungen und Ergänzungen der Satzung zu beschließen, die nur die Fassung betreffen.

Befugnisse des Vorstandes zur Ausgabe von Aktien

Die Befugnisse des Vorstandes zur Ausgabe von Aktien sind in § 4 Abs. (5) der Satzung der Maternus AG geregelt:

"Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 20. Juli 2021 um insgesamt bis zu 26.212.500,00 Euro durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von neuen nennbetragslosen auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bareinlagen und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2016/I). Hierbei steht den Aktionären grundsätzlich das gesetzliche Bezugsrecht zu. Das Bezugsrecht kann den Aktionären auch mittelbar gewährt werden gemäß § 186 Abs. 5 AktG.

Der Vorstand ist ermächtigt, jeweils mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Der Ausschluss des Bezugsrechts ist jedoch nur in folgenden Fällen zulässig:

zum Ausgleich von Spitzenbeträgen;

bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zum Zwecke des (auch mittelbaren) Erwerbs von Unternehmen oder Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen oder von sonstigen Vermögensgegenständen;

soweit dies erforderlich ist, um den Inhabern von im Zeitpunkt der Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2016/I umlaufenden Wandel- und/oder Optionsrechten bzw. einer Wandlungspflicht aus von der Maternus-Kliniken AG oder ihren Konzerngesellschaften bereits begebenen oder künftig zu begebenden Wandel- und/ oder Optionsschuldverschreibungen ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung der Wandel- und/oder Optionsrechte bzw. nach Erfüllung einer Wandlungspflicht als Aktionäre zustehen würde;

wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10 Prozent des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals oder, sofern dieser Betrag niedriger ist, 10 Prozent des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages nicht wesentlich unterschreitet (§ 203 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG). Auf diese Begrenzung sind Aktien anzurechnen, die während der

Laufzeit dieser Ermächtigung bis zum Zeitpunkt ihrer Ausnutzung aufgrund anderer Ermächtigungen in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Bezugsrechtsausschluss veräußert oder ausgegeben wurden bzw. auszugeben sind.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die sonstigen Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, nach jeweiliger Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2016/I oder nach Ablauf der Frist für die Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2016/I die Fassung der Satzung jeweils entsprechend anzupassen."

Wesentliche Vereinbarungen der Maternus AG für den Fall eines Kontrollwechsels infolge einer Übernahme (Change of Control) und Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft mit den Mitgliedern des Vorstandes oder Arbeitnehmern für den Fall eines Übernahmeangebotes bestehen nicht.

Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB

Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB wurde in den Corporate Governance Bericht des Unternehmens integriert.

Dieser beinhaltet die Entsprechenserklärung gemäß § 161 des Aktiengesetzes, relevante Angaben zu Unternehmensführungspraktiken sowie Angaben über die Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie die Zusammensetzung und Arbeitsweise von dessen Ausschüssen.

Der Corporate Governance Bericht der Maternus-Kliniken AG ist auf unserer Homepage www.maternus.de im Bereich Investor Relations unter http://www.maternus.de/investor-relations/ corporate-governance/ zu finden.

Die letzte Entsprechenserklärung durch Vorstand und Aufsichtsrat erfolgte im April 2018. Die aktuelle Entsprechenserklärung finden Sie ebenfalls im Corporate Governance Bericht auf unserer Homepage www.maternus.de im Bereich Investor Relations unter http://www.maternus.de/ investor-relations/ corporate-governance/.

Abhängigkeitsbericht

Über die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen ist gemäß § 312 AktG ein Bericht erstellt worden, der mit folgender Erklärung endet:

"Unsere Gesellschaft hat bei den im Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen für den Berichtszeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018 aufgeführten Rechtsgeschäften nach den Umständen, die uns im Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte mit den verbundenen Unternehmen vorgenommen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten. Andere Maßnahmen wurden weder getroffen noch unterlassen."

Angaben zur Vorstandsvergütung

Im Geschäftsjahr 2018 hatten die Vorstände jeweils einen Geschäftsführervertrag bei der obersten Muttergesellschaft Cura GmbH und wurden über diese vergütet. Die Gesamtsumme der im Konzernabschluss der Maternus-Kliniken AG erfassten Vergütung des Vorstandes beträgt 11 T€ und entfällt vollständig auf einen Vorstand. Eine erfolgsabhängige Vergütung wurde nicht gezahlt.

Die Vergütung des Vorstandes setzt sich grundsätzlich aus einem festen sowie einem mit der Erreichung festgelegter Ziele verbundenen variablen Bestandteil zusammen. Weitere Vergütungen mit einer langfristigen Anreizwirkung waren nicht vereinbart. Die erfolgsabhängige Vergütung des Vorstandes basiert grundsätzlich auf den Kennzahlen Belegungsquote, Fluktuation sowie Free Cashflow. Die Zielerreichung wird durch den Aufsichtsrat festgestellt. Darüber hinausgehende Vergütungen waren nicht vereinbart.

Die Maternus AG veröffentlicht die individualisierten Bezüge der Vorstandsmitglieder, aufgeteilt nach fester Grundvergütung und erfolgsabhängiger Vergütung im Anhang des Konzernabschlusses.

 

Berlin, den 24. April 2019

Maternus-Kliniken-Aktiengesellschaft

Der Vorstand

Mario Ruano-Wohlers

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Nach bestem Wissen versichere ich, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss der Maternus AG für das Geschäftsjahr 2018 ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Maternus AG vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Maternus AG so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Maternus AG im verbleibenden Geschäftsjahr beschrieben sind.

 

Berlin, den 24. April 2019

Maternus-Kliniken-Aktiengesellschaft

Der Vorstand

Mario Ruano-Wohlers

Abschluss und Anhang

Bilanz

AKTIVA

(alle Angaben in €) 31.12.2018 31.12.2017
Anlagevermögen    
Immaterielle Vermögenswerte    
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 57.305,00 86.254,00
Geleistete Anzahlungen 13.416,52 0,00
  70.721,52 86.254,00
Sachanlagen    
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 60.917,00 122.057,00
Finanzanlagen    
Anteile an verbundenen Unternehmen 89.528.628,50 89.528.628,50
  89.660.267,02 89.736.939,50
Umlaufvermögen    
Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände    
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 38.021.781,52 34.684.799,57
Sonstige Vermögensgegenstände 149.099,49 32.455,09
  38.170.881,01 34.717.254,66
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 1.706.153,84 5.343.530,05
  39.877.034,85 40.060.784,71
Rechnungsabgrenzungsposten 26.548,37 4.543,06
  129.563.850,24 129.802.267,27

PASSIVA

   
(alle Angaben in €) 31.12.2018 31.12.2017
Eigenkapital    
Gezeichnetes Kapital 52.425.000,00 52.425.000,00
Kapitalrücklage 3.766.410,80 3.766.410,80
Gewinnrücklagen    
Gesetzliche Rücklage 1.052.829,74 1.052.829,74
Bilanzgewinn 477.760,57 2.963.152,62
  57.722.001,11 60.207.393,16
Rückstellungen    
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 1.396.892,00 1.489.544,00
Steuerrückstellungen 63.508,89 489.514,40
Sonstige Rückstellungen 8.475.095,36 7.219.725,84
  9.935.496,25 9.198.784,24
Verbindlichkeiten    
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 183.247,96 70.595,49
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 61.692.024,28 59.934.948,52
Sonstige Verbindlichkeiten 31.080,64 24.293,87
  61.906.352,88 60.029.837,88
Passive Latente Steuern 0,00 366.251,99
  129.563.850,24 129.802.267,27

Gewinn- und Verlustrechnung

(alle Angaben in €) 2018 2017
Umsatzerlöse 195.218,91 228.795,63
Sonstige betriebliche Erträge 2.477.246,93 1.521.806,15
Materialaufwand    
Aufwendungen für bezogene Leistungen 36.798,75 70.379,51
Personalaufwand    
Löhne und Gehälter 394.013,40 590.009,64
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 121.436,22 106.680,86
Abschreibungen    
Abschreibungen auf Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 95.966,16 114.025,72
Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten 10.321,39 167.902,56
Sonstige betriebliche Aufwendungen 5.495.329,98 8.049.867,03
Erträge aus Beteiligungen 3.711.581,06 5.844.815,36
davon aus verbundenen Unternehmen 3.711.581,06 5.844.815,36
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 596.904,43 641.405,00
davon aus verbundenen Unternehmen 562.565,23 574.387,97
Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens 1.000.000,00 0,00
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 2.668.173,10 2.673.093,57
davon an verbundene Unternehmen 2.615.468,10 2.608.695,51
davon aus der Abzinsung von Rückstellungen 50.882,00 60.326,00
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -355.695,62 564.080,10
Ergebnis nach Steuern -2.485.392,05 -4.099.216,85
Sonstige Steuern 0,00 6.333,33
Jahresfehlbetrag -2.485.392,05 -4.105.550,18
Gewinn-/Verlustvortrag aus dem Vorjahr 2.963.152,62 7.068.702,80
Bilanzgewinn 477.760,57 2.963.152,62

Anhang

Allgemeine Erläuterungen

Die Gesellschaft firmiert unter Maternus-Kliniken-Aktiengesellschaft und hat ihren Sitz in Berlin. Sie ist beim Amtsgericht Charlottenburg unter HRB 116784 im Handelsregister eingetragen.

Der Anhang des Jahresabschlusses der Maternus-Kliniken-Aktiengesellschaft (nachfolgend: Maternus AG) wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des HGB und des AktG aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.

Der Jahresabschluss wurde unter Annahme der Unternehmensfortführung (going concern) aufgestellt.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze entsprechen dem HGB und sind unverändert beibehalten worden.

Anlagevermögen

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten aktiviert und über den Zeitraum der Nutzung planmäßig linear abgeschrieben.

Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige und bei voraussichtlich dauernder Wertminderung um außerplanmäßige Abschreibungen angesetzt. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer wird in Anlehnung an die für steuerliche Zwecke geltenden Abschreibungstabellen ermittelt. Die Sachanlagen werden nach der linearen Methode abgeschrieben.

Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis 250,00 € werden im Zugangsjahr als Aufwand erfasst. Für geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten von mehr als 250,01 € und bis 1.000,00 € wird ein Sammelposten gebildet, der im Jahr der Anschaffung und in den folgenden 4 Jahren mit jeweils einem Fünftel abgeschrieben wird. Am Ende des Zeitraumes wird fiktiv ein Abgang dieser Vermögenswerte unterstellt.

Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten angesetzt. Bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung am Bilanzstichtag erfolgt eine Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert. Sofern die Gründe für die außerplanmäßige Abschreibung nicht mehr bestehen, erfolgt eine Zuschreibung bis maximal zu den Anschaffungskosten.

Umlaufvermögen

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sowie flüssige Mittel werden mit den Anschaffungskosten (entspricht dem Nennwert) bzw. mit den am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Werten angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Sobald die Gründe für den niedrigeren Wertansatz nicht mehr bestehen, wird maximal bis zum Nennwert bzw. den Anschaffungskosten zugeschrieben.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nominalwert angesetzt.

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben ausgewiesen, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen.

Rückstellungen

Die Rückstellungen werden in Höhe des Erfüllungsbetrags (d. h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle zum Bilanzstichtag drohenden Verluste und ungewissen Verbindlichkeiten abzudecken. Sonstige Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst. Die Pensionsrückstellungen werden nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren berechnet. Bei der Bestimmung des durchschnittlichen Marktzinssatzes wird gem. § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB pauschal eine Restlaufzeit von 15 Jahren zugrunde gelegt.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Latente Steuern

Soweit zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen Differenzen bestehen, die sich in späteren Jahren voraussichtlich abbauen, werden die sich daraus ergebenden Steuerbe- und -entlastungen unter Berücksichtigung voraussichtlich in den nächsten 5 Jahren nutzbarer steuerlicher Verlustvorträge als Latente Steuern angesetzt.

Die Latenten Steuern berücksichtigen lediglich Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag, da die Geschäftstätigkeit der Maternus AG und der Tochtergesellschaften im Wesentlichen keiner Gewerbesteuer unterliegt. Der Steuersatz beträgt daher derzeit 15,825 Prozent.

Latente Steuern werden verrechnet angesetzt und nicht abgezinst. Von dem Wahlrecht, einen Überhang an aktiven Latenten Steuern nicht anzusetzen, wird Gebrauch gemacht.

Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen

Das Anlagevermögen hat sich wie folgt entwickelt:

Anschaffungs- und Herstellungskosten Abschreibungen
(alle Angaben in €) 01.01.2018 Zugänge Abgänge 31.12.2018 01.01.2018 Zugänge
Immaterielle Vermögensgegenstände            
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 2.731.145,36 0,00 0,00 2.731.145,36 2.644.891,36 28.949,00
Geleistete Anzahlungen 0,00 13.416,52 0,00 13.416,52 0,00 0,00
  2.731.145,36 13.416,52 0,00 2.744.561,88 2.644.891,36 28.949,00
Sachanlagevermögen            
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 805.766,67 5.877,16 1.150,17 810.493,66 683.709,67 67.017,16
Finanzanlagen            
Anteile an verbundenen Unternehmen 120.578.531,84 1.000.000,00 0,00 121.578.531,84 31.049.903,34 1.000.000,00
Ausleihungen an verbundene Unternehmen 15.490.599,98 0,00 0,00 15.490.599,98 15.490.599,98 0,00
  136.069.131,82 1.000.000,00 0,00 137.069.131,82 46.540.503,32 1.000.000,00
  139.606.043,85 1.019.293,68 1.150,17 140.624.187,36 49.869.104,35 1.095.966,16
Abschreibungen Buchwerte
(alle Angaben in €) Abgänge 31.12.2018 31.12.2018 31.12.2017
Immaterielle Vermögensgegenstände        
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 0,00 2.673.840,36 57.305,00 86.254,00
Geleistete Anzahlungen 0,00 0,00 13.416,52 0,00
  0,00 2.673.840,36 70.721,52 86.254,00
Sachanlagevermögen        
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.150,17 749.576,66 60.917,00 122.057,00
Finanzanlagen        
Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 32.049.903,34 89.528.628,50 89.528.628,50
Ausleihungen an verbundene Unternehmen 0,00 15.490.599,98 0,00 0,00
  0,00 47.540.503,32 89.528.628,50 89.528.628,50
  1.150,17 50.963.920,34 89.660.267,02 89.736.939,50

Im Berichtsjahr wurde eine außerplanmäßige Abschreibung aufgrund voraussichtlich dauerhafter Wertminderung in Höhe von 1,0 Mio. € für die Bayerwald-Klinik GmbH & Co. KG, Cham-Windischbergerdorf, erfasst.

Der Anteilsbesitz wird auf den Seiten 35 bis 36 dargestellt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen Forderungen aus der gemeinsamen Finanzkontenverwaltung (36,0 Mio. €) sowie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (2,0 Mio. €).

Sonstige Vermögensgegenstände betreffen im Wesentlichen Steuerforderungen.

Die in Vorjahren gebuchten Wertberichtigungen auf Forderungen gegen die Bayerwald-Klinik GmbH & Co. KG, Cham-Windischbergerdorf, in Höhe von insgesamt 1,2 Mio. € wurden im Berichtsjahr in Höhe von 1,0 Mio. € aufgelöst.

Rechnungsabgrenzungsposten

Der ausgewiesene Posten enthält kein Disagio.

Eigenkapital

Gezeichnetes Kapital

Das Grundkapital der Maternus AG beträgt derzeit 52.425.000 €. Es ist eingeteilt in 20.970.000 auf den Inhaber lautende Aktien ohne Nennwert (Stückaktien) mit einem derzeitigen anteiligen Betrag am Grundkapital von 2,50 € je Aktie. Sämtliche Aktien der Gesellschaft lauten auf den Inhaber und sind voll eingezahlt. Die Aktien sind mit voller Gewinnanteilberechtigung ausgestattet. Im Falle der Auflösung der Gesellschaft wird das nach Erfüllung der Verbindlichkeiten verbleibende Vermögen der Gesellschaft nach Anteilen am Grundkapital auf ihre Aktien verteilt.

Die Gesellschaft hält derzeit keine eigenen Aktien.

Genehmigtes Kapital

Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 21. Juli 2016 ermächtigt, bis zum 20. Juli 2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital durch ein- oder mehrmalige Ausgabe neuer nennbetragsloser, auf den Inhaber lautende Stückaktien gegen Sacheinlagen und/ oder Bareinlagen um bis zu insgesamt 26.212.500 € zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2016/I) und den Inhalt der Aktienrechte und die sonstigen Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Dabei ist der Vorstand ermächtigt, über einen Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrates zu entscheiden.

Der Ausschluss des Bezugsrechts ist jedoch nur in folgenden Fällen zulässig:

zum Ausgleich von Spitzenbeträgen,

bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zum Zwecke des (auch mittelbaren) Erwerbs von Unternehmen oder Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen oder von sonstigen Vermögensgegenständen,

soweit dies erforderlich ist, um den Inhabern von im Zeitpunkt der Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2016/I umlaufenden Wandel- und/oder Optionsrechten bzw. einer Wandlungspflicht aus von der Maternus-Kliniken AG oder ihren Konzerngesellschaften bereits begebenen oder künftig zu begebenden Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung der Wandel- und/oder Optionsrechte bzw. nach Erfüllung einer Wandlungspflicht als Aktionäre zustehen würde,

wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10 Prozent des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals oder, sofern dieser Betrag niedriger ist, 10 Prozent des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages nicht wesentlich unterschreitet (§ 203 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG). Auf diese Begrenzung sind Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zum Zeitpunkt ihrer Ausnutzung aufgrund anderer Ermächtigungen in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Bezugsrechtsausschluss veräußert oder ausgegeben wurden bzw. auszugeben sind.

Börsenzulassung

Alle insgesamt 20.970.000 Aktien der Gesellschaft sind zum Handel im regulierten Markt (General Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse, an der Börse Düsseldorf sowie an der Börse Berlin-Bremen zugelassen. Darüber hinaus werden sämtliche Aktien der Gesellschaft an den Börsen Stuttgart, München, Hannover und Hamburg sowie im elektronischen Handelssystem XETRA gehandelt.

Stimmrechte

Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung der Gesellschaft eine Stimme. Beschränkungen des Stimmrechts bestehen nicht.

Form, Verbriefung und Handel

Sämtliche Aktien der Gesellschaft werden als auf den Inhaber lautende Aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) ausgegeben. Form und Inhalt der Aktienurkunden bestimmt der Vorstand im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat. Die Gesellschaft kann einzelne Aktien in Aktienurkunden zusammenfassen, die eine Mehrzahl von Aktien verbriefen (Globalurkunden, Globalaktien). Ein Anspruch der Aktionäre auf Einzelverbriefung von Aktien ist gemäß § 4 Abs. 3 Satz 2 der Satzung der Gesellschaft ausgeschlossen. Zahl- und Hinterlegungsstelle ist die Commerzbank AG, Jürgen Ponto-Platz 1, 60329 Frankfurt am Main. Die Aktien sind zum amtlichen Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse unter den folgenden Daten notiert: International Securities Identification Number (ISIN): DE0006044001, Wertpapierkennnummer (WKN): 604400, Börsenkürzel: MAK.

Bilanzgewinn

Der Bilanzgewinn enthält einen Gewinnvortrag in Höhe von 2.963 T€ (Vorjahr: 7.069 T€).

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Bei der Ermittlung des Erfüllungsbetrages der Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen wurde von folgenden Annahmen ausgegangen:

Rechnungszins: 3,21 Prozent (Vorjahr: 3,68 Prozent)
Zinssatz für Unterschiedsbetrag: 2,32 Prozent (Vorjahr: 2,80 Prozent)
Gehaltstrend: 0,00 Prozent (Vorjahr: 0,00 Prozent)
Rentendynamik: 2,00 Prozent (Vorjahr: 2,00 Prozent)
zugrunde gelegte Sterbetafeln: Richttafeln 2018G von Prof. Dr. Klaus Heubeck (i. Vj. Richttafeln 2005G von Prof. Dr. Klaus Heubeck)

Der Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 HGB beträgt 77 T€ (Vorjahr: 73 T€) und unterliegt einer Ausschüttungssperre.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen Risiken aus der Inanspruchnahme aus einer Patronatserklärung und Freistellungen der Bayerwald-Klinik GmbH & Co. KG, Cham-Windischbergerdorf, in Höhe von insgesamt 8,1 Mio. € (Vorjahr: 6,8 Mio. €), Rückstellungen für Jahresabschlusskosten in Höhe von 167 T€ (Vorjahr: 246 T€), Rückstellungen für Personalkosten in Höhe von 46 T€ (Vorjahr: 26 T€) sowie Rückstellungen für ausstehende Rechnungen in Höhe von 56 T€ (Vorjahr: 41 T€).

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen haben in Höhe von 36,6 Mio. € (Vorjahr: 36,7 Mio. €) eine Laufzeit von mehr als einem Jahr und nicht mehr als 5 Jahren. Alle anderen Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren aus der gemeinsamen Finanzkontenverwaltung (25,0 Mio. €, Vorjahr: 23,0 Mio. €) sowie aus Darlehensgewährung (36,7 Mio. €, Vorjahr: 36,9 Mio. €).

Von den Verbindlichkeiten aus Darlehensgewährung resultieren 21,7 Mio. € (Vorjahr: 21,7 Mio. €) gegenüber Gesellschaftern.

Von den sonstigen Verbindlichkeiten entfallen 11 T€ (Vorjahr: 15 T€) auf Steuern und 2 T€ (Vorjahr: 1 T€) auf soziale Sicherheit.

Passive Latente Steuern

Die aktiven und passiven Latenten Steuern werden für den Bilanzausweis verrechnet. Zum 31. Dezember 2018 besteht ein aktiver Überhang der Latenten Steuern, welcher aufgrund des Wahlrechtes nicht aktiviert wurde (Vorjahr: passiver Überhang und Ausweis unter den passiven Latenten Steuern 366 T€). Die Latenten Steuern lassen sich folgenden Bilanzpositionen zuordnen:

31.12.2018 31.12.2017
Aktive Latente Steuern
T€
Passive Latente Steuern
T€
Aktive Latente Steuern
T€
Passive Latente Steuern
T€
Grundstücke und Gebäude 582 4.409 603 4.497
Aktive Latente Steuern auf Verlustvorträge 3.621 0 2.402 0
Rückstellungen für Pensionen 44 0 45 0
Sonstige Rückstellungen 1.286 0 1.081 0
Summe 5.533 4.409 4.131 4.497

Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die folgende Übersicht stellt die Patronatserklärungen bzw. Schuldbeitritte der Maternus AG dar, die insbesondere auf Miet- und Pachtverhältnisse entfallen. Angegeben sind jeweils Jahresmieten:

31.12.2018
T€
31.12.2017
T€
D1-Real Estate AB 712 712
E-Real Estate AB 687 687
SWH Buchholz GmbH & Co. KG 742 717
Seniorenwohnstift Dresdner Hof Leipzig KG TREUCON GmbH & Co. 1.381 1.381
Neroberg Projektentwicklungs GmbH 968 968
Straw Milfoil Property GmbH 1.160 1.160
Projektgesellschaft Seniorenzentrum Löhne GbR 721 707
Medico Management & Service GmbH & Co. Senioren-Pflegeheim KG (bis 31.12.2018) 1.859 1.859
Gemeinschaft der Eigentümer des Alten- und Pflegeheimes Bad Dürkheim 738 725
Summe Patronatserklärungen bzw. Schuldbeitritte aus Miet- und Pachtverhältnissen 8.968 8.916

Bezogen auf die gesamte unkündbare Restlaufzeit der genannten Verträge ergeben sich Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten in Höhe von insgesamt 49,8 Mio. €, sämtlich zugunsten verbundener Unternehmen.

Daneben wurde für Darlehensverbindlichkeiten der Medico I, die zum 31. Dezember 2018 in Höhe von 8,4 Mio. € bestehen, gegenüber der Bank für Sozialwirtschaft eine Kreditsicherungserklärung abgegeben, mit der sich die Maternus AG verpflichtet hat, im Falle des Verzugs des Schuldners die fälligen Zins- und Tilgungsbeträge zu entrichten.

Darüber hinaus bestehen folgende, nicht direkt quantifizierbare Patronatserklärungen:

In der Patronatserklärung vom 5. Oktober 1998 hat sich die Maternus AG gegenüber der Vermieterin der Klinikimmobilie in Cham verpflichtet dafür einzustehen, dass die Bayerwald-Klinik GmbH & Co. KG ihre mietvertraglichen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Vermieterin jeweils fristgerecht und vollumfänglich erfüllt. Für die mögliche Inanspruchname für zukünftige Zeiträume sowie bereits bestehende Mietverbindlichkeiten wurde eine entsprechende Drohverlustrückstellung gebildet.

Die Maternus AG verpflichtet sich gegenüber der Maternus Altenheim Verwaltungs GmbH & Co. KG, Berlin, in der Patronatserklärung vom 31. Dezember 2001 dafür Sorge zu tragen, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, die Maternus Senioren- und Pflegezentrum Dresdner Hof GmbH, Berlin, finanziell so auszustatten, dass sie jederzeit in der Lage ist, ihren Verpflichtungen der Altenheim KG gegenüber nachzukommen.

Die Maternus AG verpflichtet sich mit der Patronatserklärung vom 31. Dezember 2004 dafür Sorge zu tragen, die Altenpflegeheim An den Salinen GmbH, Berlin, finanziell so auszustatten, dass sie jederzeit in der Lage ist, ihren Verpflichtungen gegenüber allen Gläubigern nachzukommen. Die quantifizierbaren eventuellen Haftungsansprüche aus dem Mietvertrag sind bereits in der oben aufgeführten Tabelle enthalten (Eigentümergemeinschaft des Alten- und Pflegeheimes Bad Dürkheim).

Die Maternus AG verpflichtet sich mit der Patronatserklärung vom 31. Dezember 2004 dafür Sorge zu tragen, die Seniorenresidenz Unter der Homburg GmbH, Berlin, finanziell so auszustatten, dass sie jederzeit in der Lage ist, ihren Verpflichtungen gegenüber allen Gläubigern nachzukommen. Die quantifizierbaren eventuellen Haftungsansprüche aus dem Mietvertrag sind bereits in der oben aufgeführten Tabelle enthalten (vormals: SWH Buchholz GmbH & Co. KG).

Die Gesellschaft geht davon aus, aus den genannten Haftungsverhältnissen, mit Ausnahme der Inanspruchnahme aus der bereits bestehenden Mietverbindlichkeit der Bayerwald-Klinik GmbH & Co. KG, nicht in Anspruch genommen zu werden, da die Enkelgesellschaften aufgrund bestehender Planungen nach Einschätzung des Vorstandes selbst in der Lage sein werden, ihren Verpflichtungen nachzukommen.

Aus Miet-/Leasingverträgen ergeben sich sonstige finanzielle Verpflichtungen in folgender Höhe:

im Folgejahr
T€
im 2. bis 5. Jahr
T€
nach 5 Jahren
T€
31.12.2018 49 17 0
31.12.2017 113 65 0

Im Geschäftsjahr 2018 bestanden vier Leasingverträge für Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie Software. Die Leasinggeschäfte dienen der mittelfristigen Verbesserung der Liquiditätssituation und der Verbesserung der Eigenkapitalquote. Weitere Vorteile bestehen in der kurzen Vertragsbindung, da die Ausstattungsgegenstände bei eintretendem technischem Fortschritt ausgetauscht werden können. Ein Risiko besteht in den prinzipiell höheren Refinanzierungskosten.

Anteilsbesitz

Beteiligungsanteil
in Prozent
Eigenkapital
in T€
Ergebnis 2018
in T€
Ergebnis 2017
in T€
1. Bayerwald-Klinik GmbH & Co. KG, Cham-Windischbergerdorf 100 -8.658 -1.142 -1.574
2. Bayerwald-Klinik Geschäftsführungs GmbH, Cham4) 100 86 17 -1
3. Maternus-Klinik für Rehabilitation GmbH & Co. KG, Bad Oeynhausen1) 93 1.282 -2.629 -1.242
4. Maternus-Klinik-Verwaltungs GmbH, Bad Oeynhausen 100 372 12 17
5. Medico-Klinik-Immobilien GmbH & Co. Klinik-Immobilien-Beteiligungs-KG, Bad Oeynhausen 91 12.227 824 796
6. Maternus-Management & Service GmbH, Berlin4) 100 -5 0 -7
7. Medico-Management & Service GmbH, Berlin2) 100 79 -17 -24
8. Maternus Recatec Service Dienstleistungs-GmbH, Berlin2) 100 0 0 0
9. Maternus Altenheim Verwaltungs GmbH & Co. KG, Berlin 100 14.986 0 0
10. Maternus Altenheim Beteiligungs GmbH, Berlin 100 93 0 1
11. Altenpflegeheim Angelikastift GmbH, Berlin3) 100 712 63 57
12. Altenpflegeheim An den Salinen GmbH, Berlin3) 100 184 21 48
13. Altenpflegeheim Kapellenstift GmbH, Berlin3) 100 15 0 0
14. Alten- und Pflegeheim Katharinenstift GmbH, Berlin3) 100 217 46 45
15. Altenpflegeheim Sankt Christophorus GmbH, Berlin3) 100 93 0 0
16. Alten- und Pflegeheim Angelikastift GmbH, Berlin3) 100 598 66 61
17. Alten- und Pflegeheim Barbara-Uttmann-Stift GmbH, Berlin3) 100 373 29 48
18. Alten- und Pflegeheim Christinen-Stift GmbH, Berlin3) 100 386 0 0
19. Pflegezentrum Maximilianstift GmbH, Berlin3) 100 314 12 27
20. Maternus Senioren- und Pflegezentrum GmbH, Berlin3) 100 254 9 29
21. Rocy-Verwaltungs GmbH, Berlin 100 134 7 8
22. Maternus Senioren- und Pflegezentrum Dresdner Hof GmbH, Berlin3) 100 427 2 26
23. Maternus Seniorenwohnanlage Köln-Rodenkirchen GmbH, Berlin3) 100 431 0 0
24. Rodenkirchen City-Center Grundstücks- und Handelsgesellschaft mbH & Co. Immobilien KG, Berlin 100 17.446 0 0
25. Seniorenresidenz Unter der Homburg GmbH, Berlin3) 100 -5 0 0
26. Senioren- und Pflegezentrum Bonifatius GmbH, Berlin3) 100 -778 -849 0
27. Senioren- und Pflegezentrum Christophorus GmbH, Berlin3) 100 323 47 31
28. Pflege- und Therapiezentrum Wendhausen GmbH, Berlin3) 100 -977 -977 0
29. Wohn- und Pflegeheim Salze-Stift GmbH, Berlin3) 100 520 32 49
30. Maternus-Stift GmbH, Berlin3) 100 25 0 0
31. Maternus-Stift Am Auberg GmbH, Berlin3) 100 466 47 28
32. Maternus Senioren- und Pflegezentrum Am Steuerndieb GmbH, Berlin3) 100 178 152 0
33. Maternus Hausnotrufdienst GmbH, Berlin3) 100 16 0 0
34. Maternus Häuslicher Pflegedienst Eifel GmbH, Berlin3) 100 -505 -99 -117
35. Maternus Häuslicher Pflegedienst Ruhrgebiet GmbH, Berlin3) 100 154 34 26
36. Maternus Recatec Mitte Dienstleistungs GmbH, Berlin3) 100 25 0 0
37. Maternus Recatec West Dienstleistungs GmbH, Berlin3) 100 461 94 123
38. Maternus Recatec Süd Dienstleistungs GmbH, Berlin3) 100 25 0 0
39. Maternus Recatec Ost Dienstleistungs GmbH, Berlin3) 100 25 0 0
40. Ymos Immobilien GmbH & Co. KG, Berlin3) 100 194 0 0
41. Ymos Rodenkirchen Immobilien GmbH & Co. KG, Berlin5) 100 136 0 0
42. Ymos Verwaltungs GmbH, Obertshausen 100 88 -64 11
43. Maternus Finanzierungs GmbH, Berlin 100 25 0 20
44. BidP - Bildung in der Pflege GmbH, Berlin3) 100 20 -17 -20

1) Einschließlich 0,75 Prozent indirekter Anteile über die Medico-Klinik-Immobilien GmbH & Co. Klinik-Immobilien-Beteiligungs-KG, Bad Oeynhausen (treuhändisch gehalten für die Maternus-Klinik-Verwaltungs GmbH).
2) Indirekte Beteiligung über Maternus-Klinik für Rehabilitation GmbH & Co. KG, Bad Oeynhausen.
3) Indirekte Beteiligung über Maternus Altenheim Verwaltungs GmbH & Co. KG, Berlin.
4) Indirekte Beteiligung über Bayerwald-Klinik GmbH & Co. KG, Cham-Windischbergerdorf.
5) Indirekte Beteiligung über Rodenkirchen City-Center Grundstücks- und Handelsgesellschaft mbH & Co. Immobilien KG, Berlin.

Es bestehen keine Beteiligungen an großen Kapitalgesellschaften, die 5 Prozent der Stimmrechte überschreiten.

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse resultieren in voller Höhe aus erbrachten Dienstleistungen.

Sonstige betriebliche Erträge

Der Posten enthält 995 T€ Auflösung von Wertberichtigungen auf Verbundforderungen. Die Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen betragen 546 T€ (Vorjahr: 719 T€).

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Im Berichtsjahr wurden insgesamt 2.610 T€ (Vorjahr: 5.200 T€) den Rückstellungen aufgrund der Neubeurteilung der Risiken aus der Inanspruchnahme aus einer von der Gesellschaft abgegebenen Patronatserklärung zugeführt. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen des Berichtsjahres enthalten 3 T€ periodenfremde Aufwendungen (Vorjahr: 47 T€).

Abschreibungen auf Finanzanlagen

Die im Berichtsjahr vorgenommene Abschreibung auf Finanzanlagen betrifft in voller Höhe die Anteile an der Bayerwald-Klinik GmbH & Co. KG, Cham-Windischbergerdorf.

Zinsen und ähnliche Aufwendungen

In den Zinsaufwendungen sind Aufwendungen aus der Aufzinsung langfristiger Rückstellungen von 51 T€ (Vorjahr: 60 T€) enthalten.

Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen an verbundene Unternehmen betreffen in Höhe von 1.895 T€ (Vorjahr: 1.906 T€) Darlehensverbindlichkeiten und in Höhe von 477 T€ (Vorjahr: 496 T€) Avalprovisionen.

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Der Posten betrifft im Wesentlichen in Höhe von 52 T€ (Vorjahr: 198 T€) Aufwendungen aus Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag, 76 T€ Auflösung aus Rückstellungen sowie in Höhe von -366 T€ Erträge aus Latenten Steuern (Vorjahr: Aufwendungen 366 T€).

Verlust- bzw. Gewinnverwendung

Der Vorstand schlägt vor, den ausgewiesenen Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen.

Sonstige Angaben

Honorare des Abschlussprüfers

Auf die Angaben zu den Honoraren des Abschlussprüfers der Gesellschaft wurde verzichtet, da diese Angaben im Konzernabschluss der Maternus AG enthalten sind.

Corporate Governance Kodex

Im April 2018 haben die Vorstände ihre Entsprechenserklärungen nach § 161 AktG abgegeben und den Aktionären wie folgt dauerhaft zugänglich gemacht:

Gesellschaft Entsprechenserklärung des DCGK in der Fassung vom dauerhaft zugänglich
Maternus AG Februar 2017 www.maternus.de

Aktionäre

Aufgrund der Stimmrechtsmitteilung vom 17. Dezember 2007 hält die Cura GmbH unmittelbar 2,25 Prozent sowie über die von ihr kontrollierte CURA 12. Seniorencentrum GmbH, Hamburg, mittelbar 79,45 Prozent des Grundkapitals und der Stimmrechte an der Maternus AG. Gemäß § 17 AktG besteht damit zum 31. Dezember 2018 ein Abhängigkeitsverhältnis zur Cura GmbH.

Mitarbeiter

Die Maternus AG beschäftigte im Geschäftsjahr 2018 im Durchschnitt vier Angestellte (Vorjahr: sechs), welche alle im Bereich Management/Verwaltung tätig sind.

Mitglieder des Aufsichtsrates

Dem Aufsichtsrat der Maternus AG gehören je sechs Personen der Anteilseigner und der Arbeitnehmer an. Wir verweisen hierzu auf das Kapitel "Aufsichtsrat und Vorstand".

Angaben nach § 285 Nr. 9 HGB

Die Bezüge des Vorstandes betragen in der Gesamtsumme 11 T€ für das Berichtsjahr (Vorjahr: 180 T€). Sie entfallen in voller Höhe für einen Teilzeitraum auf die feste Vergütung von Frau Ilona Michels. Eine erfolgsabhängige Vergütung wurde für diesen Zeitraum nicht gezahlt.

Weitere Leistungen oder Vergütungen sind nicht vereinbart oder gezahlt worden.

Der Aufsichtsrat erhielt im Geschäftsjahr 2018 für die Wahrnehmung seiner Aufgaben in der Muttergesellschaft und in den Tochtergesellschaften Vergütungen in Höhe von 65 T€ (im Vorjahr: 63 T€).

Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten gemäß der Satzung eine feste Vergütung, die 5.000 € für jedes Mitglied, 7.500 € für den stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden und 10.000 € für den Vorsitzenden des Aufsichtsrates ausmacht.

Die Vergütung für die Aufsichtsratsmitglieder enthält keinen variablen Bestandteil.

Angaben zu Geschäften gemäß Art. 19 MMVO (EU, Nr. 596/2014)

Von Vorstand und Aufsichtsrat sind im Geschäftsjahr 2018 keine Erwerbe oder Veräußerungen von Aktien der Gesellschaft gemäß Art. 19 MMVO (EU, Nr. 596/2014), sogenannte Eigengeschäfte von Führungskräften, durch sie oder durch ihnen nahestehende Personen mitgeteilt worden.

Vergütung des Aufsichtsrates

2018
T€
Bernd Günther 10,0
Sven Olschar 7,5
Karl Ehlerding 5,0
Dietmar Erdmeier 5,0
Sylvia Wohlers de Meie 4,8
Stephan Leonhard 2,6
Helmuth Spincke 5,0
Dr. Daniela Rossa-Heise 5,0
Christel Birkenkamp 5,0
Agnes Westerheide 5,0
Chris Recke 5,0
Jörg Arnold 5,0

Im Geschäftsjahr wurden keine Vorschüsse, Kredite, Bürgschaften oder Gewährleistungen an Mitglieder des Vorstandes oder Aufsichtsrates gewährt.

Beratungsleistungen

Von den Mitgliedern des Aufsichtsrates wurden im Geschäftsjahr 2018 keine entgeltlichen Beratungsleistungen erbracht.

Konzernzugehörigkeit

Der Jahresabschluss der Maternus AG wird in den Konzernabschluss der Maternus AG, Berlin, einbezogen (kleinster Kreis), der im elektronischen Bundesanzeiger offengelegt wird. Der Konzernabschluss wird seinerseits in den Konzernabschluss der Cura Kurkliniken Seniorenwohn- und Pflegeheim GmbH, Hamburg, einbezogen (größter Kreis), der im elektronischen Bundesanzeiger offengelegt wird.

Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen

Im Berichtsjahr gibt es keine nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommenen und nach § 285 Nr. 21 HGB berichtspflichtigen Geschäfte.

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Nach Abschluss des Geschäftsjahres 2018 sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten, die das im vorliegenden Jahresabschluss vermittelte Bild von der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage beeinflussen und somit wesentliche Auswirkungen auf den Geschäftsverlauf der Gesellschaft haben werden.

Aufsichtsrat

Bernd Günther, Hamburg

Vorsitzender des Aufsichtsrates der Maternus-Kliniken AG

Kaufmann, Vorstand Hamburger Getreide-Lagerhaus Aktiengesellschaft, Hamburg

Aufsichtsratsmandate:

Ehrenvorsitzender des Aufsichtsrates der H & R AG, Salzbergen

Vorsitzender des Aufsichtsrates der Maschinenfabrik HEID AG, Stockerau, Österreich

Vorsitzender des Aufsichtsrates der New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG, Lüneburg

Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates der CPU Softwarehouse AG, Augsburg (seit 2. Juli 2018)

Sven Olschar, Leipzig*

Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates der Maternus-Kliniken AG

Examinierter Altenpfleger

Karl Ehlerding, Hamburg

Diplom-Kaufmann, Geschäftsführer der Kommanditgesellschaft Erste "Hohe Brücke 1" Verwaltungs GmbH & Co., Hamburg

Aufsichtsratsmandate:

Mitglied des Aufsichtsrates der KHS GmbH, Dortmund (bis 31. März 2019)

Mitglied des Aufsichtsrates der WCM Beteiligungs- und Grundbesitz AG, Frankfurt am Main (bis 6. Juni 2018)

Mitglied des Aufsichtsrates der Salzgitter AG, Salzgitter (bis 24. Mai 2018)

Mitglied des Aufsichtsrates der Elbstein AG, Hamburg

Mitglied des Aufsichtsrates der Godewind Immobilien AG, Hamburg

Vergleichbare Mandate:

Beirat der Deutsche Bank AG - Nord, Hamburg

Dietmar Erdmeier, Berlin*

Diplom-Politologe, Gewerkschaftssekretär ver.di

Christel Birkenkamp, Mülheim*

Leiterin Rezeption

Chris Recke, Berlin*

Geschäftsbereichsleiter Informationstechnologie

Jörg Arnold, Bad Dürkheim*

Verwaltungsmitarbeiter

Agnes Westerheide, Bochum*

Gewerkschaftssekretärin ver.di

Dr. Daniela Rossa-Heise, Dassendorf

Rechtsanwältin

Helmuth Spincke, Schenefeld

Vorstandsvorsitzender der Otto M. Schröder Bank AG, Hamburg

Sylvia Wohlers de Meie, Rom (seit 17. Januar 2018)

Diplomatin an der Botschaft von Guatemala in Italien

Stephan Leonhard, Eschborn (seit 26. Juni 2018)

Steuerberater, Diplom-Kaufmann

* Arbeitnehmervertreter

Vorstand

Mario Ruano-Wohlers, Jurist, Immobilienökonom (seit 18. August 2018)

Ilona Michels, Diplom-Gesundheitsökonomin (bis 18. August 2018)

 

Berlin, den 24. April 2019

Maternus-Kliniken-Aktiengesellschaft

Der Vorstand

Mario Ruano-Wohlers

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Maternus-Kliniken-Aktiengesellschaft, Berlin, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Maternus-Kliniken-Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 geprüft. Die im Lagebericht im Kapitel E. enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung sowie die Erklärung zum Corporate Governance Kodex haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2018 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Erklärungen zur Unternehmensführung und zum Corporate Governance Kodex.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtiger Prüfungssachverhalt in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Nachfolgend beschreiben wir den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt:

Folgebewertung der Finanzanlagen

Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt

Im Jahresabschluss der Maternus-Kliniken-Aktiengesellschaft werden unter dem Bilanzposten "Finanzanlagen" Anteile an verbundenen Unternehmen ausgewiesen, die einen wesentlichen Anteil der Bilanzsumme ausmachen und das bilanzielle Eigenkapital des Konzerns übersteigen. Die Maternus-Kliniken-Aktiengesellschaft bilanziert die Anteile an verbundenen Unternehmen mit den Anschaffungskosten bzw. niedrigeren beizulegenden Zeitwerten. Liegen voraussichtlich dauerhafte Wertminderungen vor, nehmen die gesetzlichen Vertreter der Maternus-Kliniken-Aktiengesellschaft außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Zeitwert vor. Bei Wegfall der Gründe für in Vorjahren vorgenommene außerplanmäßige Abschreibungen werden entsprechende Zuschreibungen durchgeführt.

Die Finanzanlagen werden jährlich zum 31. Dezember von den gesetzlichen Vertretern einem Werthaltigkeitstest unterzogen, um einen möglichen Abschreibungsbedarf nach § 253 Absatz 3 HGB bzw. Zuschreibungsbedarf nach § 253 Absatz 5 HGB zu ermitteln. Der Wertminderungstest basiert auf komplexen Mehrperiodenmodellen, in denen ermessensbehaftete Annahmen des Vorstands Berücksichtigung finden. Das Ergebnis dieser Bewertungen ist in hohem Maße von den Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter über die künftigen Zahlungsmittelzuflüsse sowie von den jeweils verwendeten Diskontierungszinssätzen abhängig.

Vor dem Hintergrund der Wesentlichkeit der Finanzanlagen im Verhältnis sowohl zur Bilanzsumme als auch zum Eigenkapital, der der Bewertung zugrunde liegenden Komplexität sowie der im Rahmen der Bewertung vorhandenen Ermessensspielräume war die Bewertung der Finanzanlagen im Rahmen unserer Prüfung ein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt.

Prüferisches Vorgehen

Im Rahmen unserer Prüfungshandlungen, in die wir interne Bewertungsspezialisten eingebunden haben, haben wir das methodische Vorgehen zur Durchführung der Wertminderungstests im Hinblick auf die Einhaltung der Anforderungen der Bewertungsvorschriften des § 253 Absatz 3 HGB in Verbindung mit § 255 Absatz 5 HGB und berufsständischer Verlautbarungen gewürdigt. Dabei haben wir den von den gesetzlichen Vertretern der Maternus-Kliniken-Aktiengesellschaft implementierten Prozess sowie die Bilanzierungs- und Bewertungsvorgaben zur Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte von Finanzanlagen auf mögliche Fehlerrisiken analysiert und uns ein Verständnis über die Prozessschritte verschafft. Wir haben die Unternehmensplanungen durch einen Vergleich mit den in der Vergangenheit tatsächlich erzielten Ergebnissen und den aktuellen Entwicklungen der Geschäftszahlen analysiert. Die wesentlichen Annahmen der Unternehmensplanungen zum Wachstum und Geschäftsverlauf haben wir nachvollzogen, indem wir diese mit den gesetzlichen Vertretern ausführlich diskutiert haben. Soweit wir deutliche Unterschiede festgestellt haben, haben wir uns die Gründe von den gesetzlichen Vertretern erläutern lassen und bei Bedarf Nachweise hierzu eingeholt.

Die von den gesetzlichen Vertretern verwendeten sonstigen wesentlichen Bewertungsannahmen, wie beispielsweise den Diskontierungszinssatz und die Wachstumsrate, haben wir mit Unterstützung von internen Bewertungsspezialisten auf Basis einer Analyse von Marktindikatoren untersucht. Da bereits kleine Veränderungen des Diskontierungszinssatzes wesentliche Auswirkungen auf die Höhe des beizulegenden Zeitwertes haben können, haben wir die bei der Bestimmung des verwendeten Diskontierungszinssatzes herangezogenen Parameter sowie die Ableitung des Diskontierungszinssatzes anhand eigener Marktinformationen analysiert und das Berechnungsschema methodisch und rechnerisch nachvollzogen. Ferner haben wir Sensitivitätsanalysen durchgeführt, um ein mögliches Wertminderungsrisiko bei einer für möglich gehaltenen Änderung einer der wesentlichen Annahmen der Bewertung einschätzen zu können. Wir haben die methodische und rechnerische Richtigkeit der Bewertungsmodelle unter Beachtung der handelsrechtlichen Anforderungen nachvollzogen.

Bilanziell erfasste Zu- bzw. Abschreibungen von Finanzanlagen haben wir zu den Ergebnissen des Werthaltigkeitstests abgestimmt.

Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich hinsichtlich der Bewertung der Finanzanlagen keine Einwendungen ergeben.

Verweis auf zugehörige Angaben

Angaben bezüglich der für Finanzanlagen angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen sind im Anhang im Abschnitt "Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze" enthalten. Für die mit den Finanzanlagen in Zusammenhang stehenden Angaben verweisen wir auf den Abschnitt "Erläuterungen zur Bilanz, Anlagevermögen" des Anhangs.

Sonstige Informationen

Für den Bericht des Aufsichtsrats ist der Aufsichtsrat, für die übrigen sonstigen Informationen sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen für den Geschäftsbericht vorgesehene Bestandteile:

der Abschnitt "Zahlen und Daten"

der Abschnitt "Entwicklung im 5-Jahres-Vergleich"

der Abschnitt "Vorstandsbrief"

der Abschnitt "Bericht des Aufsichtsrates"

der Abschnitt "Aktie der Maternus-Kliniken AG"

der Abschnitt "Nichtfinanzieller Konzernbericht"

der Abschnitt "Übersicht Maternus-Einrichtungen"

der Abschnitt "Standorte der Maternus-Kliniken AG"

Des Weiteren die folgenden Kapitel des Lageberichts

E. Abschnitt "Berichterstattung zur nichtfinanziellen Erklärung gemäß § 289b HGB"

E. Abschnitt "Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB sowie der Erklärung zum Corporate Governance Kodex"

E. Abschnitt "die Versicherung der gesetzlichen Vertreter (§ 264 Abs. 2 Satz 3 bzw. § 297 Abs. 2 Satz 4 HGB)"

Darüber hinaus umfassen die sonstigen Informationen:

Corporate-Governance-Bericht nach Nr. 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex

gesonderter nichtfinanzieller Konzernbericht (Berichterstattung zur nichtfinanziellen Erklärung gemäß § 289b bzw. § 315c HGB).

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrates für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens , Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können;

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben;

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben;

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann;

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt;

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens;

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 5. Juli 2018 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 5. Dezember 2018 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ab dem Geschäftsjahr 2018 als Abschlussprüfer der Maternus-Kliniken-Aktiengesellschaft tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Peter Lennartz.

 

Berlin, 24. April 2019

Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Lennartz, Wirtschaftsprüfer

Weinberg, Wirtschaftsprüfer

Abkürzungsverzeichnis

Bayerwald KG Bayerwald-Klinik GmbH & Co. KG, Cham-Windischbergerdorf
Cura 12 Cura 12. Seniorencentrum GmbH, Hamburg
Cura 22 Cura 22. Seniorencentrum GmbH, Berlin
Cura GmbH Cura Kurkliniken Seniorenwohn- und Pflegeheime GmbH, Hamburg
Cura DL Cura Seniorenwohn- und Pflegeheime Dienstleistungs GmbH, Berlin
Katharinenstift Alten- und Pflegeheim Katharinenstift GmbH, Berlin
Maternus AG Maternus-Kliniken-Aktiengesellschaft, Berlin
Maternus KG Maternus-Klinik für Rehabilitation GmbH & Co. KG, Bad Oeynhausen
Medico I Medico-Klinik-Immobilien GmbH & Co. Klinik-Immobilien-Beteiligungs-Kommanditgesellschaft, Bad Oeynhausen
Medico M&S Medico-Management & Service GmbH, Berlin
Recatec Service Maternus Recatec Service Dienstleistungs-GmbH, Berlin
WCM WCM Beteiligungs- und Grundbesitz Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main
Ymos I YMOS Immobilien GmbH & Co. KG, Berlin
Ymos II YMOS Rodenkirchen Immobilien GmbH & Co. KG, Berlin
ZVG Bayerwald ZVG Bayerwald-Klinik Liegenschaftsgesellschaft mbH, Hamburg

Impressum

Herausgeber

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Konzept, Redaktion, Layout & Satz

www.betriebsart.de

Als digitale Version stehen der vorliegende Geschäftsbericht der Maternus-Kliniken AG sowie die Zwischenberichte jeweils im Internet unter www.maternus.de zur Verfügung.

Zukunftsgerichtete Aussagen und Prognosen

Dieser Bericht enthält zukunftsgerichtete Aussagen. Diese Aussagen basieren auf den gegenwärtigen Erfahrungen, Vermutungen und Prognosen des Vorstandes sowie den ihm derzeit verfügbaren Informationen. Die zukunftsgerichteten Aussagen sind nicht als Garantien der darin genannten zukünftigen Entwicklungen und Ergebnisse zu verstehen. Die zukünftigen Entwicklungen und Ergebnisse sind vielmehr von einer Vielzahl von Faktoren abhängig. Sie beinhalten verschiedene Risiken und Unwägbarkeiten und beruhen auf Annahmen, die sich möglicherweise als nicht zutreffend erweisen. Zu diesen Risikofaktoren gehören insbesondere die im Risikobericht auf den Seiten 17 bis 19 genannten Faktoren. Wir übernehmen keine Verpflichtung, die in diesem Bericht gemachten zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren.

Maternus-Kliniken AG

Französische Straße 53-55

10117 Berlin