MEDICLIN AktiengesellschaftOffenburgAmtsgericht Freiburg HRB 703905Mitteilung gemäß § 264b HGBEs wird für nachstehende Personengesellschaften, die in den Konzernabschluss der MEDICLIN Aktiengesellschaft, Offenburg einbezogen werden, gemäß § 264b HGB von der Möglichkeit der Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung und Offenlegung eines Jahresabschlusses und eines Lageberichts nach den für Kapitalgesellschaften und bestimmten Personenhandelsgesellschaften geltende Vorschriften für das Geschäftsjahr 2011 Gebrauch gemacht. Die Befreiung wird im Anhang des Konzerns angegeben.
Offenburg, im Juni 2011 MEDICLIN Aktiengesellschaft Der Vorstand |
||||||||||||