AGM Announcements | 17 April 2014 15:16


MEDICLIN Aktiengesellschaft: Korrektur: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.05.2014 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG


MEDICLIN Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung

17.04.2014 / 15:16


MEDICLIN Aktiengesellschaft

Offenburg

– ISIN DE0006595101 –

– Wertpapier-Kenn-Nr. 659510 –

Berichtigung der Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung


In der am 14. April 2014 im Bundesanzeiger veröffentlichten Einladung zu unserer Hauptversammlung am Mittwoch, den 28. Mai 2014, wurde unter dem Abschnitt ‘Teilnahmeberechtigung’ versehentlich eine nicht mehr gültige Adresse für die Anmeldung und die Übermittlung des Nachweises des Anteilsbesitzes genannt. Der Abschnitt ‘Teilnahmeberechtigung’ lautet richtig wie folgt:


Teilnahmeberechtigung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 16 der Satzung unserer Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse anmelden und einen von ihrem depotführenden Institut erstellten besonderen Nachweis ihres Anteilsbesitzes an diese Adresse übermitteln:

MEDICLIN Aktiengesellschaft
c/o DZ Bank AG
vertreten durch
dwpbank
WASHV
Landsberger Str. 187
80687 München
Telefax: +49 (0)69/50 99-11 10
E-Mail: hv-eintrittskarten@dwpbank.de

Der besondere Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des

7. Mai 2014 (00.00 Uhr, sog. Nachweisstichtag)

beziehen und der Gesellschaft zusammen mit der Anmeldung spätestens bis zum Ablauf des

21. Mai 2014 (24.00 Uhr)

unter der genannten Adresse zugehen. Die Anmeldung und der besondere Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der Textform (§ 126b BGB) und müssen in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein.

Offenburg, im April 2014

MEDICLIN Aktiengesellschaft

– Der Vorstand –