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MEDICLIN Aktiengesellschaft
Offenburg
– ISIN DE0006595101 –
– Wertpapier-Kenn-Nr. 659510 –
Berichtigung der Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
In der am 14. April 2014 im Bundesanzeiger veröffentlichten Einladung zu unserer Hauptversammlung am Mittwoch, den 28. Mai
2014, wurde unter dem Abschnitt ‘Teilnahmeberechtigung’ versehentlich eine nicht mehr gültige Adresse für die Anmeldung und
die Übermittlung des Nachweises des Anteilsbesitzes genannt. Der Abschnitt ‘Teilnahmeberechtigung’ lautet richtig wie folgt:
Teilnahmeberechtigung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 16 der Satzung unserer Gesellschaft nur
diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse anmelden und einen
von ihrem depotführenden Institut erstellten besonderen Nachweis ihres Anteilsbesitzes an diese Adresse übermitteln:
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MEDICLIN Aktiengesellschaft
c/o DZ Bank AG
vertreten durch
dwpbank
WASHV
Landsberger Str. 187
80687 München
Telefax: +49 (0)69/50 99-11 10
E-Mail: hv-eintrittskarten@dwpbank.de
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Der besondere Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des
7. Mai 2014 (00.00 Uhr, sog. Nachweisstichtag)
beziehen und der Gesellschaft zusammen mit der Anmeldung spätestens bis zum Ablauf des
21. Mai 2014 (24.00 Uhr)
unter der genannten Adresse zugehen. Die Anmeldung und der besondere Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der Textform (§
126b BGB) und müssen in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein.
Offenburg, im April 2014
MEDICLIN Aktiengesellschaft
– Der Vorstand –
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