MediClin AGOffenburgZwischenbericht zum 30. Juni 2021Zwischenbericht der MEDICLIN Aktiengesellschaft für die Zeit vom 1. Januar 2021 bis 30. Juni 2021MEDICLIN - Ein Unternehmen der Asklepios-GruppeMEDICLIN: Kennzahlen der Geschäftsentwicklungscrollen
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1 Konzernergebnis der vorangegangenen 12 Monate
/ Eigenkapital
Aus rechnerischen Gründen können in den
Tabellen Rundungsdifferenzen in Höhe von + / - einer
Einheit (€, % etc.) auftreten; die Prozentsätze
sowie die Veränderungen in % sind auf Basis der nicht
gerundeten €-Werte ermittelt.
Konzernzwischenlagebericht der MEDICLIN Aktiengesellschaft für die Zeit vom 1. Januar 2021 bis 30. Juni 2021Wirtschaftsbericht für das 1. Halbjahr 2021Gesamtaussage zur Ertrags-, Finanz- und VermögenslageDie Corona-Pandemie beeinflusst weiterhin die Geschäftsentwicklung des KonzernsDie 3. Welle der Corona-Pandemie in den ersten Monaten
des Geschäftsjahres 2021 und die speziell mit unserer
Branche verbundenen Herausforderungen haben die
Geschäftsentwicklung des Konzerns im 1. Halbjahr 2021
weiterhin beeinflusst. Eine geringere Anzahl an Zuweisungen
aus den Akuthäusern und eine Zurückhaltung,
Rehabilitationsleistungen in Anspruch zu nehmen,
führten auch im 1. Halbjahr 2021 nur zu einem
zögerlichen Anstieg der Belegung.
Operativer Konzernumsatz über Vorjahreswert, aber noch unter Vor-Corona-NiveauIm 1. Halbjahr 2021 erzielte MEDICLIN einen
Konzernumsatz in Höhe von 323,1 Mio. Euro, dies sind
0,4 Mio. Euro oder 0,1 % weniger als im 1. Halbjahr 2020.
Enthalten sind in den Umsatzerlösen
Schutzschirmleistungen in Höhe von 13,0 Mio. Euro
gegenüber 29,4 Mio. Euro im 1. Halbjahr 2020.
Operativ, das heißt ohne Einbeziehung der
Schutzschirmleistungen, erhöhte sich der Konzernumsatz
gegenüber dem Vorjahreshalbjahr um 15,9 Mio. Euro bzw.
5,4 %. Im Vergleich mit dem Vor-Corona-Jahr 2019 liegt der
Umsatz ohne Schutzschirmleistungen immer noch um 25,3 Mio.
Euro oder 7,6 % unter den im 1. Halbjahr 2019 erzielten
Umsatzerlösen. Nicht mehr enthalten im Konzernumsatz
des 1. Halbjahres 2021 sind rund 7,3 Mio. Euro
Umsatzerlöse der MediClin Krankenhaus am Crivitzer See
GmbH, Crivitz, die zum 31. Dezember 2020
veräußert wurde.
Was das Konzernbetriebsergebnis anbelangt, so liegt es
mit - 13,4 Mio. Euro um 4,6 Mio. Euro unter dem Wert des 1.
Halbjahres 2020 in Höhe von - 8,8 Mio. Euro.
Beeinflusst haben das Ergebnis die um 3,1 Mio. Euro oder
5,6 % höheren Materialaufwendungen, hier insbesondere
die Ausgaben für Hygiene- und Schutzmaßnahmen
sowie durch höhere operative Leistungen. Die
Personalaufwendungen stiegen trotz Personalabbau moderat um
3,7 Mio. Euro bzw. 1,7 %.
Auslastung im 2. Quartal 2021 gestiegenIm 2. Quartal 2021 lag die Auslastung bei 74,8 % und
damit über der Auslastung im 1. Quartal 2021 in
Höhe von 68,2 %. Die höhere Belegung führte
zu einem Quartalsumsatz von 166,7 Mio. Euro gegenüber
156,4 Mio. Euro im 1. Quartal 2021. Im 1. Quartal 2021
waren in den Umsatzerlösen 7,6 Mio. Euro
Schutzschirmleistungen enthalten, im 2. Quartal 2021 waren
es 5,4 Mio. Euro. Konstant geblieben ist im
Quartalsvergleich die Materialaufwandsquote, gesunken sind
absolut und prozentual die Personalaufwendungen.
AusblickDie Entwicklung der Auslastung gegen Ende des 2.
Quartals 2021 zeigt eine wieder steigende Belegung in den
Postakut- und Akut-Kliniken. Ob aber bereits im 3. Quartal
2021 - das 3. Quartal ist in der Regel im Segment Postakut
das umsatz- und ergebnisstärkste Quartal - die sonst
übliche durchschnittliche hohe Belegung erreicht
werden kann, ist derzeit noch nicht absehbar. Zwar ist die
Zahl der an Corona Infizierten seit Ende April 2021
kontinuierlich gesunken und die Zahl der vollständig
geimpften Menschen steigt, trotzdem gilt, dass die Umsatz-
und Ergebnisentwicklung des Gesamtjahres von der weiteren
Entwicklung der Infektionszahlen und der
Schutzschirmleistungen beeinflusst wird. Diese Leistungen
werden für das Jahr 2021 wesentlich geringer
ausfallen. Aktuell geht MEDICLIN davon aus, dass eine
Auslastung auf dem Niveau von vor Corona
möglicherweise erst in der 2. Jahreshälfte 2021
erreichbar sein wird.
Finanz- und VermögenslageIm 1. Halbjahr 2021 wurden 8,6 Mio. Euro (brutto)
investiert (1. HJ 2020: 15,8 Mio. Euro). Die Investitionen
liegen aus Liquiditätsaspekten vorsorglich unterhalb
der Jahresplanung. Zum 30. Juni 2021 betrugen die liquiden
Mittel 95,6 Mio. Euro (31.12.2020: 100,4 Mio. Euro).
Enthalten sind in den liquiden Mitteln zum Stichtag, wie
auch schon zum 31. Dezember 2020, Fördermittel in
Höhe von 17,9 Mio. Euro für den Neubau der Hedon
Klinik in Lingen, 40,7 Mio. Euro für voraussichtliche
Rückforderungen aus dem Corona-Schutzschirm, rund 15,0
Mio. Euro aufgrund des verkürzten Zahlungsziels der
Kostenträger und 7,9 Mio. Euro aus Aussetzung der
Mietzahlungen.
Der Vorstand beurteilt sowohl die Ertragslage als auch
die Finanz- und Vermögenslage des Konzerns trotz des
temporären Ergebnisrückgangs als solide.
Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene RahmenbedingungenIm 2. Quartal 2021 zeichnet sich eine spürbare
Erholung der wirtschaftlichen Aktivität ab, nachdem es
im 1. Quartal 2021 im Zuge der 3. Pandemiewelle zu einem
Rückgang des Bruttoinlandsprodukts um 1,8 % gekommen
war. Angesichts des Impffortschritts und der damit
einhergehenden rückläufigen Infektionszahlen
dürfte sich die Konjunktur laut Pressemitteilung des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie im
weiteren Jahresverlauf weiter erholen. Allerdings ist
ungewiss, inwieweit sich die bereits im europäischen
Ausland ausbreitende 4. Welle der Pandemie und ihre
möglichen Folgen in Deutschland auswirken wird. Vom
Arbeitsmarkt kommen nach wie vor positive Signale. Die
Arbeitslosigkeit ging im Mai saisonbereinigt leicht
zurück und die Erwerbstätigkeit nahm im April
saisonbereinigt erneut zu. Die Kurzarbeit hat sich im
März spürbar verringert und die Anzeigen für
Kurzarbeit deuten auf ein weiteres Absinken hin.
Da für den Gesundheitsmarkt die Binnenkonjunktur,
insbesondere ein stabiler Arbeitsmarkt, maßgeblich
ist, geht MEDICLIN davon aus, dass die Nachfrage nach
medizinischen, therapeutischen und pflegerischen
Dienstleistungen zwar weiterhin auf hohem Niveau vorhanden
ist, unter den gegebenen Umständen aber
zurückhaltend in Anspruch genommen wird.
Nicht beeinflussen kann MEDICLIN die Gesetzgebung und
die Budgetpolitik der Kostenträger. Da die
medizinische Versorgung der Bevölkerung in einer
Pandemie systemrelevant ist, förderte die
Bundesregierung die Bereitstellung von notwendigen
Kapazitäten und unterstützte dies durch einen
finanziellen Ausgleich. Was den Akutsektor betrifft, so
erhielten bis zum 15. Juni 2021 ausgewählte
Akut-Kliniken mit einer bestimmten Versorgungsstruktur
Ausgleichszahlungen für Sonderbelastungen durch das
Corona-Virus (Freihaltepauschale) in Höhe von 560 Euro
pro ausgefallenem Behandlungstag. Für psychiatrische
und psychosomatische Krankenhäuser, deren Leistungen
nach der Bundespflegesatzverordnung vergütet werden
und die nicht ausschließlich teilstationäre
Leistungen erbringen, gilt eine tagesbezogene Pauschale in
Höhe von 280 Euro.
Im Sektor Rehabilitation gilt, dass die Vorsorge- und
Rehabilitationseinrichtungen für jedes Bett, das durch
die Corona-Pandemie nicht wie geplant belegt werden kann,
im Bereich der Rentenversicherung monatliche Zuschüsse
in Höhe von 75,0 % der durchschnittlichen monatlichen
Zahlungen der letzten zwölf Monate erhalten. Vorsorge-
und Reha-Einrichtungen im Bereich der medizinischen
Rehabilitation der Krankenkassen erhalten eine
tagesbezogene Pauschale in Höhe von 60,0 % des mit den
Krankenkassen vereinbarten durchschnittlichen
Vergütungssatzes je Bett. Diese Regelungen gelten in
Abhängigkeit vom Fortbestehen einer epidemischen Lage
von nationaler Tragweite längstens bis zum 31.
Dezember 2021. Anfang Juni 2021 wurde vom Bundestag das
Bestehen einer epidemischen Notlage erneut festgestellt.
Sie gilt bis zum 11. September 2021.
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass sich die
gesamtwirtschaftlichen und branchenbezogenen
Rahmenbedingungen gegenüber den Ausführungen im
Geschäftsbericht 2020 nicht geändert haben. Somit
ist es derzeit unwahrscheinlich, dass sich andere oder
zusätzliche Auswirkungen ergeben, die den
Geschäftsverlauf der MEDICLIN positiv oder negativ
beeinflussen würden.
Ertrags-, Finanz- und VermögenslageErtragslageDer Konzernumsatz lag im 1. Halbjahr 2021 um 0,4 Mio.
Euro oder 0,1 % unter dem Vergleichswert des Vorjahres.
UMSATZ- UND ERGEBNISENTWICKLUNG DES KONZERNSscrollen
Im Vergleich zum Vorjahreshalbjahr stieg der
Materialaufwand insgesamt um 3,1 Mio. Euro (+ 5,6 %) auf
58,8 Mio. Euro. Insbesondere erhöhte sich der Aufwand
für medizinisches Verbrauchsmaterial (Hygienematerial,
Schutzausrüstungen etc.), allerdings auch durch die
gegenüber der Vergleichsperiode höheren
operativen Leistungen. Der Personalaufwand stieg moderat um
3,7 Mio. Euro (+ 1,7 %) trotz einer geringeren Zahl an
Vollzeitkräften (- 369 Vollzeitkräfte
einschließlich 141 Vollzeitkräfte der im Jahr
2020 noch zugehörenden Klinik in Crivitz). Die
Veränderungen gegenüber dem Vorjahreswert bei den
Abschreibungen liegen im Plan. Die sonstigen betrieblichen
Aufwendungen liegen auf Vorjahresniveau. Höhere
IT-Aufwendungen und Aufwendungen für personelle
Schutzmaßnahmen zur Infektionsvermeidung in den
Kliniken wurden durch einen Rückgang der
Instandhaltungsaufwendungen teilweise kompensiert.
Das Finanzergebnis in Höhe von - 5,1 Mio. Euro lag
um 0,4 Mio. Euro unter dem Wert des Vorjahres. Von den
Zinsaufwendungen in Höhe von 5,2 Mio. Euro entfallen
4,1 Mio. Euro auf Zinsen für Verbindlichkeiten aus
Leasingverhältnissen, die sich aus der Anwendung von
IFRS 16 "Leasingverhältnisse" ergeben.
Das den Aktionären der MEDICLIN Aktiengesellschaft
zuzurechnende Konzernergebnis liegt bei - 15,6 Mio. Euro
(1. HJ 2020: - 11,0 Mio. Euro). Das Ergebnis je Aktie
beträgt - 0,33 Euro (1. HJ 2020: - 0,23 Euro).
Die ausführliche Umsatz- und Ergebnisentwicklung
der Segmente wird in der Berichterstattung der Segmente
dargestellt.
Finanz- und VermögenslageDer gegenüber dem 30. Juni 2020 niedrigere Cashflow
aus laufender Geschäftstätigkeit resultiert im
Wesentlichen aus einem Einmaleffekt im Vorjahr: Durch die
Verkürzung der Zahlungsfrist der Kostenträger auf
fünf Tage verringerten sich bei den sonstigen
kurzfristigen Vermögenswerten die Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen um rund 22,0 Mio. Euro und
erhöhten somit einmalig die Liquidität.
Darüber hinaus stiegen aufgrund der deutlich besseren
Belegung gegenüber dem Vorjahr die unfertigen
Leistungen um 6,2 Mio. Euro stärker als im
Vergleichszeitraum. Die weiterhin bestehenden
Sparmaßnahmen sind in dem deutlich niedrigeren
Cashflow aus Investitionstätigkeit sichtbar.
Insgesamt verringerten sich die liquiden Mittel von
100,4 Mio. Euro zum 31. Dezember 2020 auf 95,6 Mio. Euro
zum 30. Juni 2021. Zukünftige
Liquiditätsbelastungen ergeben sich aus der
voraussichtlich zu leistenden Rückzahlung erhaltener
Schutzschirmleistungen in Höhe von 40,7 Mio. Euro und
in Höhe von 7,9 Mio. Euro für gestundete
Mietzahlungen. Die Rücknahme des verkürzten
Zahlungsziels der Kostenträger wird ebenfalls die
Liquidität belasten. Erhaltene Fördermittel in
Höhe von 17,9 Mio. für den Neubau der Hedon
Klinik in Lingen sind in den liquiden Mitteln enthalten.
LIQUIDITÄTscrollen
Die Bilanzsumme ging gegenüber dem 31. Dezember
2020 leicht zurück, und zwar um 9,2 Mio. Euro.
Der Rückgang bei den langfristigen
Vermögenswerten in Höhe von 29,2 Mio. Euro
resultiert im Wesentlichen aus dem Rückgang der
Nutzungsrechte in Höhe von 27,0 Mio Euro. Die
kurzfristigen Vermögenswerte erhöhten sich um
20,0 Mio. Euro, vor allem wegen eines auslastungsbedingten
Anstiegs der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in
Höhe von 10,2 Mio. Euro und stichtagsbedingt um 8,3
Mio. Euro höheren Forderungen nach dem
Krankenhausfinanzierungsrecht. Die langfristigen Schulden
reduzierten sich um 30,5 Mio. Euro, überwiegend
bedingt durch den Rückgang der Verbindlichkeiten aus
Nutzungsrechten um 23,0 Mio. Euro. Bei den kurzfristigen
Schulden stiegen die übrigen Verbindlichkeiten um 25,7
Mio. Euro, im Wesentlichen stichtagsbedingt durch
höhere Rückstellungen für Urlaub und
Gleitzeit (+ 8,7 Mio. Euro) sowie höhere
Rückzahlungsverpflichtungen aus Schutzschirmleistungen
für das 1. Halbjahr 2021 (+ 17,1 Mio. Euro).
BILANZSTRUKTURscrollen
Berichterstattung der SegmenteIm Segment Postakut erhöhte sich der Umsatz um 4,2
Mio. Euro oder 2,3 %. Im Segmentumsatz enthalten sind
Schutzschirmleistungen in Höhe von 7,6 Mio. Euro
gegenüber 16,1 Mio. Euro im 1. Halbjahr 2020. Ohne
Berücksichtigung der Schutzschirmleistungen ist der
Umsatz um 12,7 Mio. Euro oder 7,4 % gestiegen.
Gegenüber dem 1. Halbjahr 2019 liegt der Umsatz ohne
Schutzschirmleistungen noch um 22,7 Mio. Euro oder 11,0 %
unter dem aktuellen Wert.
Das Segment Akut weist einen Rückgang im
Segmentumsatz von 5,1 Mio. Euro oder 4,0 % aus. Ohne
Schutzschirmleistungen stieg der Umsatz im
Halbjahresvergleich um 3,6 Mio. Euro oder 3,1 %. Verglichen
mit dem 1. Halbjahr 2019 liegt der Segmentumsatz nur noch
um 1,1 Mio. Euro oder 0,9 % unter dem Vor-Corona-Jahr.
Im Segment Sonstige Aktivitäten lag der Umsatz des
Geschäftsfelds Pflege in Höhe von 8,2 Mio. Euro
um 0,4 Mio. Euro über dem Vorjahreswert. Enthalten
sind hier 0,7 Mio. Euro Schutzschirmleistungen.
UMSATZERLÖSEscrollen
MATERIALAUFWANDscrollen
PERSONALAUFWANDscrollen
SEGMENTERGEBNISscrollen
ERGEBNISSE UND VERMÖGENSLAGE DER SEGMENTE IM 1. HALBJAHR 2021scrollen
ERGEBNISSE UND VERMÖGENSLAGE DER SEGMENTE IM 1. HALBJAHR 2020scrollen
Entwicklung der KostenträgerstrukturNach IFRS (IFRS 8.34 "Informationen über wichtige
Kunden") hat ein Unternehmen Informationen über den
Grad seiner Abhängigkeit von seinen wichtigsten Kunden
vorzulegen. Die gesetzliche Rentenversicherung und die
gesetzliche Krankenversicherung sind die zwei
größten Leistungsträger für die
medizinische Rehabilitation. Im Akutbereich sind die
Leistungsträger überwiegend die gesetzlichen
Krankenkassen.
Die Überwachung und Steuerung der Umsätze mit
den Kostenträgern erfolgt monatlich. Danach fragten im
1. Halbjahr 2021 im Segment Postakut die
Rentenversicherungsträger 48,4 % (1. HJ 2020: 46,0 %)
und die gesetzlichen Krankenversicherungen 44,0 % (1. HJ
2020: 45,6 %) der Leistungen nach. Im Bereich Akut
entfielen 91,7 % (1. HJ 2020: 91,8 %) der nachgefragten
Leistungen auf die gesetzlichen Krankenkassen.
InvestitionenZum 1. Januar 2021 wurde in Dessau ein neues
Medizinisches Versorgungszentrum (Facharztzentrum)
gegründet, dessen Firmenwert mit 0,6 Mio. Euro
bilanziert wurde. Das MEDICLIN MVZ Dessau bietet neben den
Leistungen der am Standort übernommenen
kardiologischen Praxis auch Leistungen der Allgemeinmedizin
an. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau betreffen mit
rund 2,3 Mio. Euro zwei Pflegeheime. Für
Instandhaltungsmaßnahmen wurden im 1. Halbjahr 2021
rund 4,3 Mio. Euro aufgewendet, im Vorjahreszeitraum waren
es 4,8 Mio. Euro.
BRUTTOZUGÄNGE ZUM ANLAGEVERMÖGEN (OHNE NUTZUNGSRECHTE)scrollen
MitarbeiterDie durchschnittliche Anzahl Mitarbeiter im 1. Halbjahr
2021, gerechnet in Vollzeitkräften, hat sich im
Halbjahresvergleich reduziert. Insgesamt arbeiteten bei
MEDICLIN im 1. Halbjahr 2021 durchschnittlich 10.169
Mitarbeiter (1. Halbjahr 2020: 10.467).
Konzernweit waren durchschnittlich 360 Auszubildende im
1. Halbjahr 2021 beschäftigt (1. HJ 2020: 345
Auszubildende).
ANZAHL DER MITARBEITER IM KONZERN UND IN DEN SEGMENTEN IM HALBJAHRESDURCHSCHNITTscrollen
KENNZAHLEN JE VOLLZEITKRAFT IM KONZERNscrollen
Bericht zu wesentlichen Geschäften mit nahestehenden PersonenDie Geschäftsbeziehungen mit nahestehenden
Unternehmen und Personen werden zu marktüblichen
Konditionen abgewickelt und stellen sich wie folgt dar:
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1 Mitarbeiterunterstützungskasse der
vereinigten Klinikbetriebe (MAUK)
Die Rückstellungen für Vergütungen
für das Management sind bis auf 0,8 Mio. Euro
(31.12.2020: 0,1 Mio. Euro) innerhalb eines Jahres
fällig.
OIK-ImmobilienfondsMEDICLIN hat Mitte 2016 beim Landgericht Offenburg Klage
eingereicht, mit der sie die Rückzahlung des Teils
über der Marktüblichkeit liegender Mietzahlungen
verlangt. Das Unternehmen geht davon aus, dass die für
den Zeitraum 2005 bis 2015 gezahlten Mieten über der
jeweiligen marktüblichen Miete gelegen haben.
Die Klage richtet sich gegen aktuelle und ehemalige
Aktionäre der Gesellschaft, die Anteilseigner des
Immobilienfonds sind, an den zwischen 1999 und 2001 diese
Immobilien veräußert und zurückgemietet
wurden. Eine erste mündliche Verhandlung fand am 16.
November 2018 vor dem Landgericht Offenburg statt.
Die MEDICLIN hat bei der Abwägung der Chancen und
Risiken der Klage berücksichtigt, dass Gegenstand
dieses Rechtsstreits - insbesondere bei der Bewertung der
Marktüblichkeit der jeweiligen Mieten - ein komplexer
Sachverhalt und schwierige, teilweise
höchstrichterlich noch nicht beantwortete Rechtsfragen
sein werden.
Aufgrund dieses Sachverhalts sind nach Auffassung des
Vorstands keine bilanziellen Konsequenzen erforderlich.
Prognose-, Risiko- und ChancenberichtPrognoseberichtGegenüber den im Geschäftsbericht 2020 im
Prognosebericht veröffentlichten Angaben haben sich
keine Änderungen ergeben. Zusammenfassend kann gesagt
werden, dass sich die gesamtwirtschaftlichen und
branchenbezogenen Rahmenbedingungen für MEDICLIN
gegenüber den Ausführungen im
Geschäftsbericht 2020 nicht geändert haben. Somit
ist es derzeit unwahrscheinlich, dass sich andere oder
zusätzliche Auswirkungen ergeben, die den
Geschäftsverlauf der MEDICLIN positiv oder negativ
beeinflussen würden.
Risiko- und ChancenberichtIm 1. Halbjahr 2021 haben sich keine zusätzlichen
Chancen und Risiken aus dem Auftreten der Corona-Pandemie
ergeben, die zu Änderungen im Chancen- und
Risikomanagement geführt haben. Die bisherigen Angaben
im Geschäftsbericht 2020 gelten somit weiterhin. Es
ergeben sich aus heutiger Sicht für die
zukünftige Entwicklung der MEDICLIN keine
bestandsgefährdenden Risiken für das
Geschäftsjahr 2021.
Zukunftsgerichtete AussagenDieser Bericht enthält in die Zukunft gerichtete
Aussagen, die auf aktuellen Einschätzungen des
Managements beruhen. Wörter wie "antizipieren",
"annehmen", "glauben", "einschätzen", "erwarten",
"beabsichtigen", "können / könnten", "planen",
"projizieren", "sollten" und ähnliche Begriffe
kennzeichnen solche vorausschauenden Aussagen. Solche
Aussagen sind gewissen Risiken und Unsicherheiten
unterworfen, die auf den gegenwärtigen Annahmen und
Prognosen der Unternehmensleitung der MEDICLIN AG beruhen.
Sollten einer dieser Unsicherheitsfaktoren oder andere
Unwägbarkeiten eintreten oder sollten sich die den
Aussagen zugrunde liegenden Annahmen als unrichtig
erweisen, könnten die tatsächlichen Ergebnisse
wesentlich von den in diesen Aussagen genannten oder
implizit zum Ausdruck gebrachten Ergebnissen abweichen. Es
ist von der MEDICLIN AG weder beabsichtigt noch
übernimmt die MEDICLIN AG eine gesonderte
Verpflichtung, solche zukunftsgerichteten Aussagen laufend
zu aktualisieren und fortzuschreiben, um sie an Ereignisse
oder Entwicklungen nach dem Erscheinen dieses
Zwischenberichts anzupassen.
Konzernzwischenabschluss der MEDICLIN Aktiengesellschaft für die Zeit vom 1. Januar 2021 bis 30. Juni 2021Konzernzwischenbilanz zum 30. Juni 2021AKTIVAscrollen
PASSIVAscrollen
Konzernzwischengewinn- und -verlustrechnungscrollen
Konzernzwischengesamtergebnisrechnungscrollen
Konzernkapitalflussrechnungscrollen
Die liquiden Mittel am Ende der Periode entsprechen dem
Bilanzposten Zahlungsmittel und
Zahlungsmitteläquivalente und enthalten
ausschließlich Kassenbestände und kurzfristige
Guthaben bei Kreditinstituten.
Eigenkapitalveränderungsrechnungscrollen
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scrollen
AnhangAllgemeine AngabenDer Bericht des ungeprüften
Konzernzwischenabschlusses der MEDICLIN Aktiengesellschaft
für das 1. Halbjahr des Geschäftsjahres 2021
entspricht dem International Accounting Standard 34. Im
Zwischenbericht werden grundsätzlich dieselben
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wie bei der
Erstellung des Konzernabschlusses für das
Geschäftsjahr 2020 angewendet, er ist deshalb im
Zusammenhang mit dem von der Gesellschaft
veröffentlichten Geschäftsbericht für das
Jahr 2020 und dem Zwischenbericht zum 1. Quartal 2021 zu
lesen.
Der Zinssatz, der zur Diskontierung der
Pensionsverpflichtungen nach IAS 19 angewendet wird,
beträgt zum 30. Juni 2021 0,9 % (31. März 2021:
0,9 %; 31. Dezember 2020: 0,4 %).
Wechsel im VorstandSeit 1. April 2021 ist Herr Dr. York Dhein
Vorstandsmitglied der MEDICLIN Aktiengesellschaft. Herr
Dhein ist als COO zuständig für den Bereich
Rehabilitation. Der Vorstandsvorsitzende Herr Volker
Hippler hat sein Mandat als Vorstandsvorsitzender und
Vorstand der MEDICLIN AG im gegenseitigen Einvernehmen mit
dem Aufsichtsrat zum 30. Juni 2021 niederlegt. Als sein
Nachfolger wurde Herr Dr. Joachim Ramming vom Aufsichtsrat
der MEDICLIN Aktiengesellschaft bestellt, der sein Amt zum
1. August 2021 antreten wird. Interimsweise verantwortet
der Finanzvorstand Herr Tino Fritz die Ressorts von Herrn
Volker Hippler.
Aussetzung von MietzahlungenMEDICLIN hat auf Grundlage des "Gesetzes zur Abmilderung
der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und
Strafverfahrungsrecht" vom 27. März 2020 von der
Aussetzung von Mietzahlungen für die Monate Mai und
Juni 2020 Gebrauch gemacht und bilanziert diesen
Sachverhalt nach der am 28. Mai 2020 durch das IASB
herausgegebenen Änderung zu IFRS 16
"Leasingverhältnisse - Mietzugeständnisse
aufgrund der Coronavirus- Pandemie". Diese sieht eine
Erleichterung bei der Bilanzierung von
Zugeständnissen, wie Stundung der Mietraten oder
Mietpreisnachlässe, die im direkten Zusammenhang mit
dem Ausbruch der Coronavirus-Pandemie gewährt werden,
vor. Am 31. März 2021 hat das IASB den
Anwendungszeitraum dieser Regelung vom 30. Juni 2021 auf
den 30. Juni 2022 verlängert. Die ausgesetzten Mieten
für die zwei Monate belaufen sich auf 7,9 Mio. Euro
und betreffen die Mieten für 21 Klinikimmobilien. Der
Verzugszinssatz nach § 288 Abs. 2 BGB beträgt
8,12 % p. a. An Verzugszinsen fielen im 1. Halbjahr 2021
320 Tsd. Euro an (von Mai bis Dezember 2020: 400 Tsd.
Euro). MEDICLIN geht derzeit nicht davon aus, dass die
Nutzungsrechte nachhaltig beeinträchtigt bzw.
wertgemindert sind.
Von der EU-Kommission im 1. Halbjahr 2021 veröffentlichte und in EU-Recht umgesetzte Änderungen an StandardsDie Europäische Union hat im Amtsblatt vom 14.
Januar 2021 die Verordnung (EG) Nr. 2021 / 25 vom 13.
Januar 2021 die vom International Accounting Standards
Board (IASB) am 27. August 2020 veröffentlichte Phase
2 der "Reform des LIBOR und anderer Referenzzinssätze"
(IBOR-Reform) in europäisches Recht umgesetzt. Dabei
handelt es sich um Änderungen an IFRS 9
"Finanzinstrumente", IAS 39 "Finanzinstrumente: Ansatz und
Bewertung", IFRS 7 "Finanzinstrumente: Angaben", IFRS 4
"Versicherungsverträge" und IFRS 16
"Leasingverhältnisse". Ziel dieser Änderungen ist
es, die Auswirkungen abzumildern, die eine Ablösung
eines bestehenden Referenzzinssatzes durch einen
alternativen Zinssatz auf die Finanzberichterstattung im
Zeitpunkt der Ablösung hat. Insbesondere räumen
die Änderungen eine praktische Erleichterung in Bezug
auf Änderungen ein, die durch die IBOR-Reform
erforderlich sind. Daneben sollen bilanzielle
Sicherungsbeziehungen (Hedge Accounting) trotz einer
Ablösung des Referenzzinssatzes unter einer
angepassten Dokumentation fortbestehen können.
Die Änderungen sind verpflichtend für
Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1.
Januar 2021 beginnen; eine freiwillige vorzeitige Anwendung
ist zulässig. Für MEDICLIN haben diese
Vereinfachungsregelungen keine Relevanz, da den
wesentlichen Darlehen (Konsortialdarlehen) als
Referenzzinssatz der EURIBOR zugrunde gelegt ist, welcher
bereits reformiert ist und den Anforderungen der
Referenzwerte-Verordnung entspricht, und die Entwicklung
der Leasingraten für die Klinikimmobilien an den
Verbraucherpreisindex und nicht an einen Referenzzinssatz
gekoppelt ist.
Die Europäische Union hat im Amtsblatt vom 2. Juli
2021 die Verordnung (EG) Nr. 2021 / 1080 vom 28. Juni 2021
die "Jährlichen Verbesserungen an den IFRS-Standards
Zyklus 2018-2020" mit Änderungen an IAS 41
"Landwirtschaft", IFRS 1 "Erstmalige Anwendung der
International Financial Reporting Standards" und IFRS 9
"Finanzinstrumente" veröffentlicht. Im selben
Amtsblatt wurden Änderungen an IAS 16 "Sachanlagen",
IAS 37 "Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und
Eventualforderungen" und IFRS 3
"Unternehmenszusammenschlüsse" veröffentlicht. Zu
den Inhalten der Änderungen verweisen wir auf den
Geschäftsbericht 2020 Abschnitt: "Noch nicht
verpflichtend anzuwendende, vom IASB bereits
veröffentlichte geänderte Standards und
Rechtsvorschriften". Die Änderungen werden
voraussichtlich keinen Einfluss auf den Konzernabschluss
der MEDICLIN haben. Alle Änderungen sind ab dem 1.
Januar 2022 anzuwenden.
Vom IASB im 1. Halbjahr 2021 veröffentlichte geänderte Standards und InterpretationenAm 12. Februar 2021 veröffentlichte der IASB
Änderungen an IAS 1 "Darstellung des Abschlusses" und
IFRS Practice Statement 2 "Vornahme von
Wesentlichkeitseinschätzungen" sowie an IAS 8
"Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von
rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehler".
Die Änderungen an IAS 1 stellen klar, dass
Unternehmen alle wesentlichen ("material")
Rechnungslegungsmethoden anzugeben haben. Zuvor sprach der
Standard von maßgeblichen ("significant")
Rechnungslegungsmethoden. Laut dem geänderten IAS
1.117 sind Informationen zu Rechnungslegungsmethoden
wesentlich, wenn durch ihre Betrachtung zusammen mit
anderen im Abschluss eines Unternehmens enthaltenen
Informationen vernünftigerweise erwartet werden kann,
dass sie die Entscheidungen beeinflussen, die die
primären Abschlussadressaten auf der Grundlage dieser
Abschlüsse treffen. Die Änderung stellt
außerdem klar, dass Informationen zu
Rechnungslegungsmethoden immer dann wesentlich sind, wenn
die Abschlussadressaten ohne diese Informationen nicht in
der Lage wären, andere wesentliche Informationen des
Abschlusses zu verstehen. Hierzu werden in IAS 1.117B
Beispiele von Informationen angegeben, die in der Regel als
wesentlich für den Abschluss eines Unternehmens
anzusehen sind. Unwesentliche Informationen zu den
Rechnungslegungsmethoden sollen nicht angegeben werden.
Werden sie jedoch angegeben, dürfen hierdurch die
wesentlichen Informationen zu Rechnungslegungsmethoden
nicht verschleiert werden. Ergänzend zur Änderung
des IAS 1 wurde das IFRS Practice Statement 2 entsprechend
geändert, um den Unternehmen Leitlinien für die
praktische Anwendung des Konzepts der Wesentlichkeit auf
die Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden
bereitzustellen.
Die Änderungen an IAS 8 stellen klar, wie zwischen
Änderungen von Rechnungslegungsmethoden und
rechnungslegungsbezogenen Schätzungen zu unterscheiden
ist. Die Unterscheidung ist wichtig, da Änderungen von
rechnungslegungsbezogenen Schätzungen prospektiv auf
künftige Geschäftsvorfälle und Ereignisse
anzuwenden sind, während
Rechnungslegungsmethodenänderungen retrospektiv auf
vergangene Geschäftsvorfälle und Ereignisse sowie
auf die laufende Periode anzuwenden sind. Die
Änderungen sind erstmals verpflichtend in
Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2023
beginnen, anzuwenden. Eine frühere Anwendung ist -
vorbehaltlich des noch zu erfolgenden Endorsements -
zulässig.
Das IASB hat am 7. Mai 2021 Änderungen an IAS 12
"Ertragsteuern - Ansatz latente Steuern auf
Vermögenswerte und Schulden, die aus einer einzigen
Transaktion entstehen" veröffentlicht. Das IASB
reagiert damit auf bestehende Unsicherheiten bei der
Bilanzierung von latenten Steuern beim Erstansatz von
Leasingverhältnissen nach IFRS 16 sowie in den
Anschaffungskosten von Sachanlagen nach IAS 16 erfassten
Stilllegungsverpflichtungen. Werden Vermögenswerte und
Schulden erstmalig erfasst, galt bislang unter bestimmten
Voraussetzungen die sog. "initial recognition exemption"
nach IAS 12.15, wobei in diesen Fällen latente Steuern
ausnahmsweise nicht anzusetzen waren. Es bestand allerdings
Unsicherheit darüber, ob diese Ausnahmeregelung auch
für Leasingverhältnisse und für Entsorgungs-
bzw. Wiederherstellungsverpflichtungen gilt. Die
Änderungen führen dazu, dass latente Steuern z.
B. auf beim Leasingnehmer bilanzierte
Leasingverhältnisse und auf Entsorgungs- bzw.
Wiederherstellungsverpflichtungen anzusetzen sind. Für
MEDICLIN wird diese Änderung keine Auswirkung haben,
da MEDICLIN bei der Bilanzierung der Leasinggeschäfte
nach IFRS 16 die anfallenden latenten Steuern bereits
berücksichtigt. Die Änderungen sind für
Berichtsperioden ab dem 1. Januar 2023 anzuwenden. Eine
vorzeitige Anwendung der Änderungen ist zulässig.
Eine frühere Anwendung ist - vorbehaltlich des noch zu
erfolgenden Endorsements - zulässig.
Am 31. März 2021 hat das IASB eine Änderung an
IFRS 16 "Leasingverhältnisse - Auf die
Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzessionen nach dem 30.
Juni 2021" veröffentlicht. Die Änderung betrifft
die Verlängerung der praktischen Erleichterung, die
Leasingnehmern zur bilanziellen Abbildung von
Zugeständnissen im Rahmen der Coronavirus-Pandemie im
Mai 2020 eingeräumt wurde. Diese praktische
Erleichterung galt bisher nur für Zahlungen, die
entsprechend der ursprünglichen vertraglichen
Vereinbarung am oder vor dem 30. Juni 2021 fällig
gewesen wären. Der IASB weitet diesen Zeitraum nunmehr
auf Zahlungen mit einer ursprünglichen Fälligkeit
bis zum 30. Juni 2022 aus. Die Änderung tritt für
Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. April
2021 beginnen.
Beschlüsse der virtuellen Jahreshauptversammlung vom 26. Mai 2021:scrollen
NachtragsberichtNach dem 30. Juni 2021 sind keine Vorgänge von
besonderer Bedeutung eingetreten, von denen sich MEDICLIN
einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage des Konzerns erwartet.
Versicherung der gesetzlichen VertreterWir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß
den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen für
die Zwischenberichterstattung der Konzernzwischenabschluss
ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage des Konzerns vermittelt und im
Konzernzwischenlagebericht der Geschäftsverlauf
einschließlich des Geschäftsergebnisses und die
Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken
der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns im
verbleibenden Geschäftsjahr beschrieben sind.
MEDICLIN Aktiengesellschaft
Offenburg, 30. Juli 2021
Der Vorstand
Quartalsentwicklung im Konzernscrollen
1 Angepasste Nettofinanzverschuldung
Kennzahlen der MEDICLIN-AktieISIN: DE 000659 5101; WKN: 659 510; TICKER: MEDscrollen
Finanzkalender26. Februar 2021Pressemitteilung zu den vorläufigen Zahlen des
Geschäftsjahres 2020
26. März 2021Bilanzpresse- und Analystenkonferenz Geschäftsjahr
2020
3. Mai 2021Veröffentlichung des Zwischenberichts 1. Januar
2021 bis 31. März 2021
26. Mai 2021Hauptversammlung
30. Juli 2021Veröffentlichung des Zwischenberichts 1. Januar
2021 bis 30. Juni 2021
2. November 2021Veröffentlichung des Zwischenberichts 1. Januar
2021 bis 30. September 2021
ImpressumMEDICLIN AktiengesellschaftOkenstraße 27
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Dieser Zwischenbericht erscheint in Deutsch
(Originalversion) und Englisch (nicht bindende
Übersetzung).
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