MEDICLIN AktiengesellschaftOffenburgMitteilung gemäß §§ 264 Abs.3; 264 b HGBEs wird für nachstehende Personengesellschaften, die in den Konzernabschluss der MEDICLIN AKTIENGESELLSCHAFT, Offenburg einbezogen werden, gemäß § 264b HGB von der Möglichkeit der Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung und Offenlegung eines Jahresabschlusses und eines Lageberichts nach den für Kapitalgesellschaften und bestimmten Personenhandelsgesellschaften geltende Vorschriften für das Geschäftsjahr 2023 Gebrauch gemacht. Die Befreiung wird im Anhang des Konzerns angegeben. scrollen
Offenburg, im Dezember 2023 MEDICLIN AKTIENGESELLSCHAFT, Offenburg Der Vorstand |
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