![]() MediClin à la Carte GmbHOffenburg§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024GesellschafterbeschlussDie MediClin Management GmbH & Co. KG mit Sitz in
Offenburg ist die alleinige Gesellschafterin der folgenden
Gesellschaft:
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Die MEDICLIN Aktiengesellschaft hat für die o.g.
Gesellschaft eine Patronatserklärung abgegeben. Die
MediClin Management GmbH & Co. KG wird durch ihre
Komplementärin, die MediClin Management
Geschäftsführung GmbH vertreten, diese wird
wiederum vertreten durch ihre gemeinsam
vertretungsberechtigten Geschäftsführer Dr.
Joachim Ramming und Tino Fritz. Unter Verzicht auf
sämtliche gesetzliche und gesellschaftsvertragliche
Formen und Fristen halten wir hiermit eine
außerordentliche Gesellschafterversammlung ab und
beschließen was folgt:
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Weitere Beschlüsse wurden nicht gefasst. Damit ist
die Gesellschafterversammlung beendet.
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Mitteilung gemäß § 264 Absatz 3 HGBDie MediClin à la Carte GmbH, Offenburg, wird in
den geprüften Konzernabschluss der MEDICLIN
Aktiengesellschaft, Offenburg einbezogen, welcher im
elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht wird.
Die Befreiung der Gesellschaft nach § 264 Absatz 3
HGB für das Geschäftsjahr 2024 wird hiermit
mitgeteilt. Die Befreiung der Gesellschaft wird im Anhang
des Konzernabschlusses der MEDICLIN Aktiengesellschaft
angegeben.
Die MEDICLIN Aktiengesellschaft hat sich in einer
Patronatserklärung dazu verpflichtet, für den
Zeitraum vom 1. Januar 2025, 0:00 Uhr bis zum 31. Dezember
2025, 24:00 Uhr sicherzustellen, dass ihre
Tochtergesellschaft MediClin à la Carte GmbH,
Offenburg, in der Weise finanziell ausgestattet wird, dass
diese in der Lage ist, ihren bis zum 31. Dezember 2024,
24:00 Uhr eingegangen Verpflichtungen gegenüber ihren
Gläubigern fristgemäß nachzukommen.
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