MediClin à la Carte GmbH

Offenburg

§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024

Gesellschafterbeschluss

Die MediClin Management GmbH & Co. KG mit Sitz in Offenburg ist die alleinige Gesellschafterin der folgenden Gesellschaft:

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MediClin à la Carte GmbH mit Sitz in Offenburg

Die MEDICLIN Aktiengesellschaft hat für die o.g. Gesellschaft eine Patronatserklärung abgegeben. Die MediClin Management GmbH & Co. KG wird durch ihre Komplementärin, die MediClin Management Geschäftsführung GmbH vertreten, diese wird wiederum vertreten durch ihre gemeinsam vertretungsberechtigten Geschäftsführer Dr. Joachim Ramming und Tino Fritz. Unter Verzicht auf sämtliche gesetzliche und gesellschaftsvertragliche Formen und Fristen halten wir hiermit eine außerordentliche Gesellschafterversammlung ab und beschließen was folgt:

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Der Gesellschaft wird für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 die Zustimmung zur Inanspruchnahme der Befreiung nach § 264 Abs. 3 HGB erteilt. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe der Regelungen des § 264 Abs. 3 HGB von der Pflicht zur Erstellung eines Anhangs und Lageberichts sowie der Offenlegung des Jahresabschlusses gern. §§ 325 ff. HGB für das Geschäftsjahr 2024 befreit, sofern es keinen anderen Rechnungslegungsvorschriften entgegensteht.

Sollte im Gesellschaftsvertrag eine Verpflichtung zur Aufstellung eines Anhangs sowie eines Lageberichts vorgesehen sein, findet er in Bezug auf diese zwei Berichtsbestandteile keine Anwendung.

Weitere Beschlüsse wurden nicht gefasst. Damit ist die Gesellschafterversammlung beendet.


Offenburg, 19. 11. 2024

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Dr. Joachim Ramming Tino Fritz
Vorsitzender des Vorstands Vorstandsmitglied

Mitteilung gemäß § 264 Absatz 3 HGB

Die MediClin à la Carte GmbH, Offenburg, wird in den geprüften Konzernabschluss der MEDICLIN Aktiengesellschaft, Offenburg einbezogen, welcher im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht wird.

Die Befreiung der Gesellschaft nach § 264 Absatz 3 HGB für das Geschäftsjahr 2024 wird hiermit mitgeteilt. Die Befreiung der Gesellschaft wird im Anhang des Konzernabschlusses der MEDICLIN Aktiengesellschaft angegeben.

Die MEDICLIN Aktiengesellschaft hat sich in einer Patronatserklärung dazu verpflichtet, für den Zeitraum vom 1. Januar 2025, 0:00 Uhr bis zum 31. Dezember 2025, 24:00 Uhr sicherzustellen, dass ihre Tochtergesellschaft MediClin à la Carte GmbH, Offenburg, in der Weise finanziell ausgestattet wird, dass diese in der Lage ist, ihren bis zum 31. Dezember 2024, 24:00 Uhr eingegangen Verpflichtungen gegenüber ihren Gläubigern fristgemäß nachzukommen.


Offenburg, den 19.11. 2024

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Dr. Joachim Ramming Tino Fritz
Vorsitzender des Vorstands Vorstandsmitglied