![]() MediClin Pflege GmbHOffenburg§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024GesellschafterbeschlussDie MediClin GmbH & Co. KG mit Sitz in Offenburg ist
die alleinige Gesellschafterin der folgenden Gesellschaft:
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Die MEDICLIN Aktiengesellschaft hat für die o.g.
Gesellschaft eine Patronatserklärung abgegeben. Die
MediClin GmbH & Co. KG wird durch ihre
Komplementärin, die MediClin
Geschäftsführungs-GmbH vertreten, diese wird
wiederum vertreten durch ihre Geschäftsführer
Holger Kammann und Sebastian Klute. Unter Verzicht auf
sämtliche gesetzliche und gesellschaftsvertragliche
Formen und Fristen halten wir hiermit eine
außerordentliche Gesellschafterversammlung ab und
beschließen was folgt:
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Weitere Beschlüsse wurden nicht gefasst. Damit ist
die Gesellschafterversammlung beendet.
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Mitteilung gemäß § 264 Absatz 3 HGBDie MediClin Pflege GmbH, Offenburg, wird in den
geprüften Konzernabschluss der MEDICLIN
Aktiengesellschaft einbezogen, welcher im elektronischen
Bundesanzeiger veröffentlicht wird.
Die Befreiung der Gesellschaft nach § 264 Absatz 3
HGB für das Geschäftsjahr 2024 wird hiermit
mitgeteilt. Die Befreiung der Gesellschaft wird im Anhang
des Konzernabschlusses der MEDICLIN Aktiengesellschaft
angegeben.
Die MEDICLIN Aktiengesellschaft hat sich in einer
Patronatserklärung dazu verpflichtet, für den
Zeitraum vom 1. Januar 2025, 0:00 Uhr bis zum 31. Dezember
2025, 24:00 Uhr sicherzustellen, dass ihre
Tochtergesellschaft MediClin Pflege GmbH, Offenburg, in der
Weise finanziell ausgestattet wird, dass diese in der Lage
ist, ihren bis zum 31. Dezember 2024, 24:00 Uhr eingegangen
Verpflichtungen gegenüber ihren Gläubigern
fristgemäß nachzukommen.
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