MediClin Medizinisches Versorgungszentrum GmbH

Offenburg

§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024

Mitteilung nach §§ 264 Abs. 3; 264 b HGB

Die alleinige Gesellschafterin der MediClin Medizinisches Versorgungszentrum GmbH, Offenburg (HRB 471853, Amtsgericht Freiburg), im Folgenden "Gesellschaft" genannt, die MediClin GmbH & Co. KG, Offenburg (HRA 471526, Amtsgericht Freiburg), diese vertreten durch ihre Komplementärin MediClin Geschäftsführungs-GmbH, diese wiederum vertreten durch ihre Geschäftsführer Holger Kamman und Sebastian Klute haben in der Gesellschafterversammlung vom 19. November 2024 u.a. beschlossen:

"Der Gesellschaft wird für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 die Zustimmung zur Inanspruchnahme der Befreiung nach § 264 Abs. 3 HGB erteilt.

Die Gesellschaft ist nach Maßgabe der Regelungen des § 264 Abs. 3 HGB von der Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses gem. §§ 325 ff. HGB für das Geschäftsjahr 2024 befreit. Sollte im Gesellschaftervertrag eine Verpflichtung zur Aufstellung eines Anhangs sowie eines Lageberichts vorgesehen sein, findet er in Bezug auf diese zwei Berichtsbestandteile keine Anwendung."

Die MediClin GmbH & Co. KG ist aufgrund eines abgeschlossenen Ergebnisabführungsvertrages zur Verlustübernahme verpflichtet.

Die Gesellschaft sowie die MediClin GmbH & Co. KG sind in den Konzernabschluss der MEDICLIN AKTIENGESELLSCHAFT, Offenburg (HRB 703905, Amtsgericht Freiburg) einbezogen.

Die Befreiung wird im Anhang des Konzernabschlusses der MEDICLIN AKTIENGESELLSCHAFT angegeben, der nach § 325 HGB im Bundesanzeiger offen gelegt wird.

 

Offenburg, im November 2024

Die Geschäftsführung