![]() MediClin Medizinisches Versorgungszentrum GmbHOffenburg§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024Mitteilung nach §§ 264 Abs. 3; 264 b HGBDie alleinige Gesellschafterin der MediClin
Medizinisches Versorgungszentrum GmbH, Offenburg (HRB
471853, Amtsgericht Freiburg), im Folgenden "Gesellschaft"
genannt, die MediClin GmbH & Co. KG, Offenburg (HRA
471526, Amtsgericht Freiburg), diese vertreten durch ihre
Komplementärin MediClin
Geschäftsführungs-GmbH, diese wiederum vertreten
durch ihre Geschäftsführer Holger Kamman und
Sebastian Klute haben in der Gesellschafterversammlung vom
19. November 2024 u.a. beschlossen:
"Der Gesellschaft wird für das Geschäftsjahr
vom 01. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 die
Zustimmung zur Inanspruchnahme der Befreiung nach §
264 Abs. 3 HGB erteilt.
Die Gesellschaft ist nach Maßgabe der Regelungen
des § 264 Abs. 3 HGB von der Pflicht zur Offenlegung
des Jahresabschlusses gem. §§ 325 ff. HGB
für das Geschäftsjahr 2024 befreit. Sollte im
Gesellschaftervertrag eine Verpflichtung zur Aufstellung
eines Anhangs sowie eines Lageberichts vorgesehen sein,
findet er in Bezug auf diese zwei Berichtsbestandteile
keine Anwendung."
Die MediClin GmbH & Co. KG ist aufgrund eines
abgeschlossenen Ergebnisabführungsvertrages zur
Verlustübernahme verpflichtet.
Die Gesellschaft sowie die MediClin GmbH & Co. KG
sind in den Konzernabschluss der MEDICLIN
AKTIENGESELLSCHAFT, Offenburg (HRB 703905, Amtsgericht
Freiburg) einbezogen.
Die Befreiung wird im Anhang des Konzernabschlusses der
MEDICLIN AKTIENGESELLSCHAFT angegeben, der nach § 325
HGB im Bundesanzeiger offen gelegt wird.
Offenburg, im November 2024 Die Geschäftsführung |