MEDION AGEssenEinzel- und Konzernabschluss zum 31. Dezember 20092 Bericht des AufsichtsratesDer Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr 2009 die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben mit großer Sorgfalt wahrgenommen. Er hat den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten und die Geschäftsführung der Gesellschaft überwacht. In alle Entscheidungen, die für das Unternehmen von grundlegender Bedeutung waren, wurde der Aufsichtsrat unmittelbar und frühzeitig eingebunden. Der Vorstand unterrichtete den Aufsichtsrat in schriftlichen und mündlichen Berichten regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle relevanten Fragen der Unternehmensplanung und strategischen Weiterentwicklung, über den Gang der Geschäfte, die Lage des Konzerns einschließlich der Risikolage sowie über das Risikomanagement. Die Zusammenarbeit mit dem Vorstand war durch einen intensiven und offenen Austausch gekennzeichnet. Abweichungen des Geschäftsverlaufes von den aufgestellten Plänen und Zielen wurden dem Aufsichtsrat im Einzelnen erläutert. Die strategische Ausrichtung des Unternehmens wurde mit dem Aufsichtsrat abgestimmt. Alle für das Unternehmen bedeutenden Geschäftsvorgänge sind anhand der Berichte des Vorstandes im Aufsichtsrat ausführlich erörtert worden. Im Geschäftsjahr 2009 fanden fünf turnusmäßige Aufsichtsratssitzungen statt. An sämtlichen Sitzungen haben alle Mitglieder des Aufsichtsrates teilgenommen. Darüber hinaus gab es auf Seiten der Aufsichtsratsmitglieder mehrere interne Vorgespräche und Nachbereitungen der Sitzungen. Über Projekte und Vorhaben, die für die Gesellschaft von besonderer Bedeutung oder eilbedürftig waren, wurde der Aufsichtsrat auch zwischen den Sitzungen ausführlich informiert. Darüber ist – sofern erforderlich – im schriftlichen Verfahren beschlossen worden. Schwerpunkte der intensiven Beratungen waren neben der regelmäßigen Erörterung der geschäftlichen Entwicklung in der Sitzung am 5. Februar 2009 die Diskussion der vorläufigen Planung für das laufende Geschäftsjahr. Darüber hinaus wurden Möglichkeiten der Geschäftserweiterung diskutiert und die Ziele als Maßstab für die variablen Bestandteile der Vorstandsvergütung festgelegt. Die Sitzung am 11. März 2009 diente in erster Linie der Behandlung des Jahres- und des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2008 sowie der Vorbereitung der Hauptversammlung am 15. Mai 2009. Die Sitzung am 15. Mai 2009 wurde genutzt, um die aktuelle Geschäftslage mit den Planungsansätzen abzugleichen sowie die Auswirkungen des kommenden Gesetzes zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG) zu diskutieren. In der Sitzung des Aufsichtsrats am 10. September 2009 waren neben den Ausführungen des Vorstandes zur Geschäftslage sowie einem Bericht zu Risiken aus Rechtsstreitigkeiten auch die neuen Vorschriften zur Vorstandsvergütung Anlass zu intensiven Beratungen. Auf der Sitzung am 10. Dezember 2009 wurden die vorläufigen Erkenntnisse zu der Entwicklung des laufenden Geschäftsjahres und die Einschätzungen des Vorstandes zum Geschäftsmodell angesichts nach wie vor unsicherer Konjunktur- und Konsumaussichten erörtert. Des Weiteren befasste sich der Aufsichtsrat mit der Struktur der Vorstandsvergütung, über die im folgenden Abschnitt „Corporate Governance“ auf den Seiten 16 und 17 berichtet wird, und hat diese einvernehmlich verabschiedet. Ebenso wurde der Aufsichtsrat umfassend über die Corporate-Governance- und Compliance-Aktivitäten im MEDION-Konzern informiert und er verabschiedete eine Aktualisierung der Erklärung gemäß § 161 AktG. Darüber hinaus wurde das vom Vorstand vorgelegte Konzept zur Optimierung der Unternehmensorganisation und Aufgabenverteilung sowie einer darauf aufbauenden Änderung der Geschäftsordnung vom Aufsichtsrat erörtert und beschlossen. Auch außerhalb der Sitzungen stand insbesondere der Aufsichtsratsvorsitzende in regelmäßigem Kontakt mit dem Vorstand und ließ sich auf der Grundlage von zeitnahen Zwischenzahlen über die aktuelle Entwicklung der Geschäfte und über wesentliche Geschäftsvorfälle informieren. Ferner wurden die zu veröffentlichenden Zwischenberichte (Quartalsberichte zum 1. und 3. Quartal sowie der Halbjahresfinanzbericht) mit dem Aufsichtsrat abgestimmt. Die Themen regelmäßiger Erörterungen im Aufsichtsrat waren die Auswirkungen der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise auf MEDION und die Umsatz-, Ergebnis- und Beschäftigungsentwicklung des Konzerns. Gegenstand der Beratungen im abgelaufenen Geschäftsjahr war auch der Deutsche Corporate Governance Kodex, insbesondere mit den Änderungen vom 18. Juni 2009. Die in der Sitzung des Aufsichtsrates am 10. Dezember 2009 aktualisierte Entsprechenserklärung wurde den Aktionären auf der Website der Gesellschaft dauerhaft zugänglich gemacht. Der Corporate-Governance-Bericht von Vorstand und Aufsichtsrat gemäß Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex kann dem nachfolgenden Kapitel entnommen werden. Der Aufsichtsrat hat sich gemäß Ziffer 5.6 des Deutschen Corporate Governance Kodex verpflichtet, regelmäßig die Effizienz seiner Tätigkeit zu überprüfen. Dies erfolgte fortlaufend und insbesondere in der Sitzung am 10. Dezember 2009 anhand der Auswertung eines jedem Mitglied des Aufsichtsrates vorab zugeleiteten detaillierten Fragebogens. Schwerpunkte dieses Selbstevaluierungsprozesses waren:
Die Ergebnisse waren Grundlage für eine weitere Optimierung der Arbeit des Aufsichtsrates. Der vom Vorstand nach den Regeln des HGB aufgestellte Jahresabschluss (Einzelabschluss) für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2009 und der Lagebericht (gemäß § 315 Abs. 3 HGB zusammengefasster Konzernlagebericht und Lagebericht) der MEDION AG wurden von der Märkische Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Essen, geprüft. Den Prüfungsauftrag hat der Aufsichtsrat entsprechend dem Beschluss der Hauptversammlung vom 15. Mai 2009 vergeben. Der Abschlussprüfer erteilte einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Der Konzernabschluss der MEDION AG wurde gemäß § 315a HGB auf der Grundlage der internationalen Rechnungslegungsstandards IFRS aufgestellt. Der Vorstand ist nach eingehender Beratung zu der Auffassung gelangt, dass die in IFRS 8.34 geforderte Angabe der Gesamtbeträge der Umsatzerlöse mit wichtigen externen Kunden, die sich jeweils auf mindestens 10 % der Umsatzerlöse des MEDION-Konzerns belaufen, nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen. Der Vorstand hat sich daher vor dem Hintergrund von § 131 Abs. 3 Satz 1 AktG und der im Handelsrecht für eine Umsatzaufgliederung bestehenden Schutzklausel des § 286 Abs. 2 HGB entschlossen, eine solche Aufgliederung der Umsatzerlöse im Konzernabschluss nach IFRS zu unterlassen und die insoweit zwangsläufige Einschränkung des Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers wegen dieser fehlenden Angabe der Umsätze mit wichtigen Kunden im Sinne von IFRS 8.34 hinzunehmen. Der Aufsichtsrat hat sich nach sorgfältiger Prüfung der Auffassung des Vorstandes angeschlossen. Die Einschränkung des Bestätigungsvermerks bezieht sich ausdrücklich lediglich auf diese unterlassene Angabe im Anhang gem. IFRS 8.34. Der Abschlussprüfer hat im übrigen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichtes festgestellt und bestätigt, dass der Konzernabschluss und Konzernlagebericht unter Beachtung der übrigen geltenden Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Das Auftragsverhältnis zwischen der MEDION AG und der Prüfungsgesellschaft hat die Anforderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex erfüllt. Der Aufsichtsrat beauftragte den Abschlussprüfer mit der Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses sowie mit der prüferischen Durchsicht des Halbjahresfinanzberichtes. Dem Aufsichtsrat liegt eine Unabhängigkeitserklärung der Märkische Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Essen, vor. Darin wurde bestätigt, dass keinerlei berufliche, finanzielle oder sonstige Beziehungen zur MEDION AG und zu ihren Organen bestehen, die Zweifel an der Unabhängigkeit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft begründen könnten. Darüber hinaus hat der Abschlussprüfer das bei der MEDION AG bestehende Risikofrüherkennungssystem geprüft. Er bescheinigt der MEDION AG, dass der Vorstand die nach § 91 Abs. 2 AktG geforderten Maßnahmen getroffen hat und das Risikofrühwarnsystem geeignet ist, Entwicklungen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden können, frühzeitig zu erkennen. Auch der Aufsichtsrat konnte sich davon überzeugen, dass der Vorstand angemessene Maßnahmen zur Risikofrüherkennung ergriffen und insbesondere ein Überwachungssystem installiert hat. Die Jahresabschlussunterlagen und Prüfungsberichte gingen allen Aufsichtsratsmitgliedern zu. Sie waren in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrates am 10. März 2010 Gegenstand ausführlicher Beratung. Der Abschlussprüfer, der bereits im Vorfeld Fragen des Aufsichtsrates beantwortet hatte, nahm an der Sitzung teil, berichtete über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfungen und stand dem Aufsichtsrat für ergänzende Auskünfte zur Verfügung. Nach seiner eigenen Prüfung des Jahresabschlusses der MEDION AG, des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichtes hat der Aufsichtsrat die Berichte des Abschlussprüfers zustimmend zur Kenntnis genommen. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung sind vom Aufsichtsrat keine Einwendungen zu erheben. Den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der MEDION AG sowie den Konzernabschluss hat der Aufsichtsrat am 10. März 2010 gebilligt. Der Jahresabschluss der MEDION AG ist damit festgestellt. Dem Vorschlag des Vorstandes, den Bilanzgewinn der AG von T€ 25.125 zur Zahlung einer Dividende von € 0,20 je dividendenberechtigter Stückaktie zu verwenden und den verbleibenden Betrag in Höhe von T€ 16.213 in die Gewinnrücklagen einzustellen, stimmt der Aufsichtsrat nach seiner eigenen Prüfung zu. Die vorgeschlagene Gewinnausschüttung ist nach seiner Einschätzung im Hinblick auf den erwirtschafteten Gewinn einerseits und unter Berücksichtigung des nach wie vor unsicheren wirtschaftlichen Umfelds andererseits angemessen. Gemäß § 312 AktG hat der Vorstand der MEDION AG einen Bericht über die Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen für das Geschäftsjahr 2009 erstellt und dem Aufsichtsrat ausgehändigt. Der Abschlussprüfer hat auch diesen Bericht geprüft, das Ergebnis seiner Prüfung schriftlich festgehalten und folgenden Bestätigungsvermerk gemäß § 313 Abs. 3 AktG erteilt: „Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass
Die Überprüfung dieses Berichtes durch den Aufsichtsrat hat zu keinen Beanstandungen geführt. Der Aufsichtsrat schließt sich dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer an. Hiernach und nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung erhebt der Aufsichtsrat gegen die Erklärung des Vorstandes am Schluss des Berichtes über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen keine Einwendungen. Im Berichtszeitraum ergaben sich keine Veränderungen im Aufsichtsrat der MEDION AG. Aus dem Vorstand der MEDION AG ist Herr Dr. Knut Wolf mit Dank für seine geleistete Arbeit zum 30. September 2009 vereinbarungsgemäß ausgeschieden. Seine Aufgaben wurden von den Vorstandsmitgliedern Herrn Gerd Brachmann und Herrn Christian Eigen übernommen. Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der MEDION AG im In- und Ausland sowie der Arbeitnehmervertretung für ihr persönliches Engagement und die in einem schwierigen Umfeld geleistete Arbeit.
Essen, im März 2010 Der Aufsichtsrat Dr. Rudolf Stützle, Vorsitzender Zusammengefasster Konzernlagebericht und Lageberichtder MEDION AGKonzernlagebericht und Lagebericht der MEDION AGWirtschaftliche Rahmenbedingungen5.1.1 Gesamtwirtschaftliche EntwicklungDie wirtschaftliche Entwicklung im Euroraum und in Deutschland war in 2009 von einer im ersten Halbjahr deutlich spürbaren Verunsicherung der Konsumenten aufgrund der Auswirkungen der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise gekennzeichnet. Die deutsche Wirtschaft verzeichnete im Jahresdurchschnitt des vergangenen Jahres als Folge der weltweiten Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise den schärfsten gesamtwirtschaftlichen Produktionseinbruch seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland. Nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes ging das Bruttoinlandsprodukt im Jahresdurchschnitt 2009 preisbereinigt um 5,0 % gegenüber dem Vorjahr zurück. Die gestiegene Sparneigung der privaten Haushalte und die damit verbundene Konsumzurückhaltung dürften ihre Ursache insbesondere in einer weiterhin bestehenden Unsicherheit hinsichtlich der persönlichen Arbeitsplatzperspektiven haben. Dabei stützte ein nahezu stabiles Verbraucherpreisniveau die Kaufkraft der privaten Haushalte in Deutschland. Die konjunkturelle Situation im Euroraum, der zu Beginn des Jahres 2009 einen starken Einbruch erlebt hatte, stabilisierte sich erst in der zweiten Jahreshälfte wieder. In den für MEDION wichtigen europäischen Kernmärkten verlief die konjunkturelle Entwicklung daher insgesamt schwach, und insbesondere auch das Konsumverhalten der privaten Haushalte hat rezessive Tendenzen gezeigt. 5.1.2 Markt für Consumer-ElectronicsDer Markt für Consumer-Electronics in Deutschland ist in 2009 bei einem Gesamtumsatz von € 24,33 Mrd. (Vorjahr: € 24,37 Mrd.) nur leicht zurückgegangen.1 Der Markt für Consumer-Electronics entwickelte sich damit deutlich besser als die Gesamtwirtschaft. Basis für die positive Marktentwicklung ist die Digitalisierung von Produkten, Inhalten und Übertragungswegen, die auch 2009 vorangetrieben wurde. Viele neue und innovative Produkte mit verbesserter Bild- und Tonwiedergabe, gesteigerter Energieeffizienz sowie einer Vielzahl neuer Nutzungs- und Vernetzungsmöglichkeiten bildeten die Grundlagen für die gute Marktentwicklung. Mobile Geräte für portable Navigation, digitale Audio- und Video-Player, digitale Kameras und Notebooks verzeichneten Absatz- und vielfach auch Umsatzsteigerungen, zum Teil im zweistelligen Bereich, oder haben das hohe Absatzniveau behauptet. TV und AudioWie in den Vorjahren gehörten auch 2009 hochauflösende, flache Fernsehgeräte und alle Geräte, die eine mobile Mediennutzung erlauben, zu den besonders nachgefragten Geräten. Dabei haben der Markt für TV-Displays um 5,5 % auf € 6,013 Mrd. sowie der Markt für Home-Audio um 10,4 % auf € 826 Mio. zugelegt. Beim Umsatz mit Fernsehgeräten entfielen 2009 in Deutschland € 5,29 Mrd. (7,5 Mio. Stück) auf LCD-TVs und € 635 Mio. (0,7 Mio. Stück) auf Plasma-TVs. Insgesamt wurden 2009 in Deutschland 8,6 Mio. Fernsehgeräte (+15,7 %) verkauft (inklusive Projektions-TVs, mobile TV-Empfänger und Röhrengeräte). NotebookDer Umsatzzuwachs im Consumer-Electronics-Markt wurde darüber hinaus getragen von der weiterhin deutlich steigenden Nachfrage nach Notebooks. Insgesamt hat der Bereich Informationstechnologie einen um 19,0 % gestiegenen Umsatz von € 6,826 Mrd. erzielt. Wachstumstreiber im Bereich PC/Multimedia waren Notebooks, deren mengenmäßiger Absatz um 42,6 % auf 6,32 Mio. Stück gestiegen ist und die bei einem um 14,8 % auf € 592 pro Stück reduzierten Durchschnittspreis ein Umsatzwachstum von 21,5 % auf € 3,743 Mrd. verzeichneten. Auch hier zeigte sich der gestiegene Wunsch nach Mobilität deutlich, besonders durch den anhaltenden Markterfolg der Netbooks. Des Weiteren stieg der Markt für Desktop-PCs bei einem um 7,1 % angestiegenen Umsatz von € 0,921 Mrd., auch aufgrund des Markteinstiegs von All-In-One-Produkten, bei den Stückzahlen um 13,5 % auf 1,531 Mio. an. NavigationsgeräteErwartungsgemäß waren die Absatzmengen bei Navigationsgeräten mit einem Rückgang von -5,3 % auf 4,098 Mio. Stück auf unverändert hohem Niveau leicht rückläufig. Da sich der Durchschnittspreis weiter um 12,7 % auf € 178 pro Stück reduzierte, verringerte sich auch der Umsatz um 17,3 % auf € 731 Mio. in diesem Marktsegment. MEDION hat besondere Kompetenz und seinen Umsatzschwerpunkt im Bereich PC/Multimedia, der insgesamt 56 % des Umsatzes im Konzern ausmacht. Der Bereich Unterhaltungselektronik/Dienstleistungen trägt mit steigender Tendenz zu mittlerweile 44 % zum Umsatz bei. Der MEDION-Konzern5.2.1 GeschäftsmodellDas seit über 20 Jahren national wie international bewährte MEDION-Geschäftsmodell ist darauf ausgerichtet, dem Konsumenten zusammen mit den Partnern aus dem Handel funktional hochwertige und innovative Trendprodukte der Consumer-Electronics in attraktivem Design auf dem neuesten technologischen Stand in bester Qualität zu einem hervorragenden Preis-Leistungs-Verhältnis anzubieten und damit frühzeitig für breite Käuferschichten verfügbar zu machen. Ergänzend zu dem klassischen Aktionsgeschäft mit Consumer-Electronics-Produkten entwickelt und vermarktet MEDION zunehmend komplementäre Dienstleistungen, insbesondere in den Bereichen Telekommunikation/MEDIONmobile, MEDION-Fotoservice, Software-Downloads und Online-Dienste. Darüber hinaus werden MEDION-Produkte über das Internet und unternehmenseigene Webshops in Deutschland und wichtigen zentraleuropäischen Märkten vermarktet. MEDION übernimmt gegenüber seinen Kunden, den international aufgestellten großen Handelsketten, nicht nur die Rolle des Lieferanten der Produkte, sondern – weit darüber hinausgehend – die Funktion eines Full-Service-Dienstleisters, der für seine Kunden die gesamte Wertschöpfungskette – von der Entwicklung der Produktidee über die Herstellung und Logistik bis zum After-Sales-Service – managt und kontrolliert. Zusammen mit den Kunden werden in der Regel hochvolumige Vertriebsaktionen strukturiert und abgewickelt, die in vielen Fällen gleichzeitig in mehreren Ländern oder teilweise sogar auf mehreren Kontinenten stattfinden. Dabei reduziert MEDION durch seine Full-Service-Kompetenz den Arbeitsaufwand für seine Handelskunden, so dass diese sich voll und ganz auf den Vertrieb der Produkte konzentrieren können. MEDION erbringt nicht alle Schritte der Wertschöpfungskette mit eigenen Kapazitäten, sondern bezieht in einem weltweiten Beschaffungsprozess international leistungsfähige Partner in die Projektstufen mit ein. Nach Entwicklung der Produktidee und des Produktdesigns durch MEDION in Abstimmung mit dem Kunden werden die Komponenten und Produkte bei weltweit tätigen namhaften Herstellern bezogen, womit deren technologisches Know-how und Produktionskompetenz in den Beschaffungsprozess integriert werden. MEDION strukturiert, managt und kontrolliert den Logistikprozess, der durch leistungsfähige Spediteure erbracht wird. Wesentlicher Erfolgsfaktor für MEDION wie für seine Kunden ist der umfassende und leistungsfähige MEDION-After-Sales-Service, der über 365 Tage im Jahr sicherstellt, dass der Endkunde die gewünschte Unterstützung bei der Inbetriebnahme und Bedienung erhält sowie bei Bedarf auch eine schnelle Reparatur oder ein Austausch des Gerätes erfolgt. Durch die Einbeziehung der leistungsfähigsten Partner, insbesondere in den investitionsintensiven Bereichen der Wertschöpfungskette, stellt MEDION sowohl hinsichtlich der anzubietenden Produktpalette als auch hinsichtlich der Kostenstrukturen seine Flexibilität sicher, um den Kunden topaktuelle Produktangebote zu einem äußerst günstigen Preis-Leistungs-Verhältnis anbieten zu können. Die MEDION-Produktpalette umfasst das gesamte Sortiment der modernen Konsumelektronik. Ob es sich um einen PC, ein Notebook, ein LCD- oder Plasma-Fernsehgerät, einen DVD-Recorder, einen MP3-Player, ein Navigationssystem oder einen eigenen Mobilfunktarif handelt: Bei MEDION erhält der Partner im Handel das umfassendste Angebot an moderner Konsumelektronik zum besten Preis-Leistungs-Verhältnis aus einer Hand. Dazu gehören zunehmend komplementäre Dienstleistungen insbesondere in den Bereichen Telekommunikation/MEDIONmobile, Downloads und Online-Dienste wie z. B. den Fotoservice. Daneben gewinnt aufgrund des allgemeinen Trends zum Einkauf über das Internet auch der Direktverkauf an den Konsumenten über die MEDION-Website an Bedeutung. Durch die Konzentration auf die jeweiligen Stärken aller Beteiligten wird das MEDION-Geschäftsmodell für alle zum Gewinn:
Gemeinsam mit diesen Partnern bietet MEDION ein umfangreiches Paket, das die gesamte Wertschöpfungskette von der Entwicklung bis zum After-Sales-Service umfasst. Seit nunmehr über 20 Jahren gelten folgende Grundsätze:
Dabei zeichnet sich MEDION aus durch:
MEDION ist hauptsächlich in Deutschland und Europa aktiv und entwickelt das Geschäftsmodell mit neuen Produkten, dem Ausbau komplementärer Dienstleistungen sowie zielgruppenorientierten Marketingaktivitäten zur Stärkung der Marke kontinuierlich weiter. 5.2.2 UnternehmenssteuerungIm MEDION-Konzern werden die strategischen und operativen Ziele zu Beginn des Geschäftsjahres vom Vorstand festgelegt. Im operativen Bereich verantworten Key-Account-Manager die wesentlichen Kunden und Produktmanager die wesentlichen Produktgruppen, wie z. B. Notebook, PC, LCD-TV, mobile Navigationsgeräte, sowie im Dienstleistungsbereich die relevanten Angebote (MEDIONmobile, MEDION-Fotoservice, Webshop). Einkauf, Design, Qualitätskontrolle, Logistik und Marketing sind als Querschnittsfunktionen unternehmensübergreifend installiert. Administrative Bereiche sind konzernweit zum Zwecke erhöhter Transparenz, besserer Entscheidungsmöglichkeiten und somit zur Steigerung der Flexibilität und Effizienz weitgehend zentralisiert. Die Erreichungen der operativen und strategischen Ziele werden in einem Management-Informationssystem und einer Balanced Scorecard dokumentiert und laufend auf nationaler wie internationaler Ebene diskutiert. Alle Geschäfte im MEDION-Konzern werden einer renditeorientierten Vor- und Nachprüfung unterzogen. Werttreiber der Renditeorientierung im MEDION-Konzern ist die Anforderung, dass jedes abgewickelte Projekt eine EBIT-Marge erwirtschaften muss, die auf oder über der Zielerwartung für das Konzern-EBIT des laufenden Geschäftjahres liegt. 5.2.3 Die Wertschöpfungskette![]() 5.2.4 Die Struktur des MEDION-KonzernsBei den ausländischen Tochtergesellschaften handelt es sich zumeist um Unternehmen, die Vertriebs- und Servicedienstleistungen für die MEDION AG in den jeweiligen Ländern erbringen. Die eigentliche Projektabwicklung und die Logistik werden grundsätzlich zentral von der MEDION-Organisation in Deutschland gesteuert. Im Rahmen der Deutschland-Organisation sind die Call-Center-Aktivitäten in der Allgemeine Multimedia Service GmbH und die Reparatur- und Logistikdienstleistungen für After-Sales- und E-Commerce-Geschäfte in der MEDION Service GmbH gebündelt. TOCHTERGESELLSCHAFTEN DER MEDION AGAllgemeine Multimedia Service GmbH, Essen MEDION Service GmbH, Essen MEDION FRANCE S.A.R.L., Villaines sous Malicorne, Frankreich MEDION ELECTRONICS LIMITED, Swindon, Großbritannien MEDION NORDIC A/S, Glostrup, Dänemark MEDION AUSTRIA GmbH, Wels, Österreich MEDION B.V., Panningen, Niederlande MEDION IBERIA, S.L., Madrid, Spanien MEDION SCHWEIZ ELECTRONICS AG, Wettingen, Schweiz MEDION USA Inc., Delaware, USA MEDION AUSTRALIA PTY LTD., Sydney, Australien MEDION Elektronika d.o.o., Ljubljana, Slowenien MEDION International (Far East) Ltd., Hongkong, China* LIFETEC International Ltd., Hongkong, China* MEDION Asia Pacific Ltd., Hongkong, China* Finanzbericht5.3.1 Geschäftsentwicklung 2009 - Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Entwicklungscroll
Vor dem Hintergrund einer insbesondere im 1. Halbjahr schwierigen wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland und im Euroraum ist das Geschäftsjahr 2009 für MEDION insgesamt zufrieden stellend verlaufen. Nachdem die beiden ersten Quartale 2009 bei Umsatz und Ergebnis deutlich unter Vorjahr lagen, konnten sich Umsätze und Ergebnisse im 2. Halbjahr 2009 stabilisieren. Ursächlich hierfür waren die Geschäftsbelebung in Deutschland und der weitere Ausbau der Aktivitäten im Direktgeschäft. Dabei war auch 2009 der Markt für Consumer-Electronics-Produkte von einem strukturellen Preisverfall, insbesondere bei Notebooks, Desktop-PCs, mobilen Navigationsgeräten und LCD-TVs, geprägt. Das Geschäft im für MEDION wichtigsten 4. Quartal war geprägt von einem Anziehen der Umsätze im so genannten Jahresendgeschäft. Damit konnte die ursprüngliche Prognose bei Umsatz und Ergebnis übertroffen werden. MEDION hat im abgelaufenen Geschäftsjahr bei einem Umsatz von € 1,41 Mrd. ein Ergebnis (EBIT) von € 18,8 Mio. erzielt. Zusammen mit einem positiven Finanzergebnis in Höhe von € 3,0 Mio. wurde damit ein Ergebnis vor Steuern von € 21,8 Mio. und ein Konzernergebnis von € 14,2 Mio. erzielt. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung am 26. Mai 2010 vor, eine Dividende von € 0,20 je gewinnberechtigter Stückaktie auszuschütten. Eine Prognose für das laufende Geschäftsjahr ist aufgrund der unverändert unsicheren volkswirtschaftlichen Situation und der damit zusammenhängenden Konsumaussichten für Deutschland und den Euroraum nach wie vor mit einer hohen Unsicherheit verbunden. Der Vorstand geht davon aus, dass im Jahr 2010 trotz nach wie vor vorhandener rezessiver Tendenzen in wichtigen Euroländern die Nachfrage der Konsumenten nach Consumer-Electronics-Produkten und Mobilfunkdienstleistungen steigen wird. Daher rechnet der Vorstand in 2010 beim Umsatz mit einem Wachstum gegenüber dem Geschäftsjahr 2009 in einer Größenordnung von 5–7 % und beim Ergebnis (EBIT) aufgrund der effizienten Kostenstrukturen mit einer überproportionalen Steigerung in der Größenordnung von 15–20 %. 5.3.2 UmsatzentwicklungDie Ende 2008 eingetretene Verunsicherung des Konsumumfeldes infolge der weltweiten Finanzkrise hat sich erwartungsgemäß im Jahr 2009 fortgesetzt. Im ersten Halbjahr führte die allgemein angespannte Wirtschaftslage zu einer entsprechenden Zurückhaltung der Handelskunden beim Ordervolumen. Durch innovative Produkte mit einem bekannt interessanten Preis-Leistungs-Verhältnis konnte das Interesse der Endkunden wieder motiviert werden. Die Abverkaufserfolge über die Handelspartner sowie die Entwicklung der Umsätze im direkten Endkundengeschäft belegten gegen Ende des 3. Quartals eine leicht positive Veränderung des Konsumentenverhaltens. Im 4. Quartal gab es eine Wiederbelebung des Verbraucherumfeldes. Während die Umsatzerlöse im Neunmonatszeitraum insgesamt noch um -14,2 % unter dem Vorjahreswert lagen, verbesserte sich die Absatzsituation im 4. Quartal auf -8,1 % gegenüber dem Vorjahresquartal (€ 484,3 Mio. gegenüber € 527,0 Mio.). Somit konnte der bis zum Ende des 3. Quartals absehbare Rückgang des Jahresumsatzes von -15 % (rd. € -240 Mio.) gegenüber dem Vorjahr auf -12,2 % (rd. € -196 Mio.) gemildert werden und lag somit über den noch zur Jahresmitte geltenden Erwartungen. UMSÄTZE NACH REGIONENscroll
Wichtigster Markt war auch 2009 weiterhin Deutschland, wo der Umsatz mit einem nur leichten Rückgang von 1,9 % auf € 1.070,5 Mio. auf Vorjahresniveau gehalten werden konnte. Starken Rückgang verzeichnete jedoch der übrige europäische Raum. Während die Beneluxländer, Österreich, die Schweiz und der iberische Markt die Umsätze im Gesamtjahr 2008 noch deutlich steigern konnten, war in 2009 auch hier ein Umsatzrückgang infolge der Finanzkrise zu verkraften. SegmenteDer MEDION-Konzern berichtet gemäß IFRS 8 ab dem Geschäftsjahr 2009 entsprechend der internen Unternehmenssteuerung nach den Segmenten Projektgeschäft und Direktgeschäft. Das Segment Projektgeschäft bündelt alle Geschäfte der modernen Konsumelektronik mit den international aufgestellten großen Handelsketten aus den Produktgruppen PC/Multimedia und Unterhaltungselektronik. Das Direktgeschäft beschreibt das Dienstleistungsgeschäft mit Endkonsumenten sowie den Online-Handel. Als „Überleitung Konzern” werden alle Konsolidierungseffekte und sonstigen Erträge und Aufwendungen ausgewiesen, sofern sie den Segmenten nicht direkt zuordenbar sind. UMSÄTZE NACH SEGMENTENscroll
Der Umsatzanteil des Projektgeschäftes hat sich von 78,8 % in 2008 auf 72,8 % in 2009 ermäßigt. Begründet ist der Umsatzrückgang im Projektgeschäft von € 1.263,9 Mio. auf € 1.025,1 Mio. (€ -238,8 Mio.) zum einen durch das allgemeine konjunkturelle Umfeld im Berichtsjahr, zum anderen gibt es einen ungebrochenen Trend zu kleineren, preisgünstigeren Geräten wie dem Netbook oder dem Ultra-Mini-PC. Trotz des schwierigen konjunkturellen Umfeldes konnte ein Anstieg des Direktgeschäftes um € 43,7 Mio. (+12,9 %) auf € 383,3 Mio. realisiert werden. Dieses unterlegt die erfolgreiche Weiterentwicklung des Geschäftsmodells vom klassischen Projektgeschäft zum Geschäft mit Endkunden im Bereich Dienstleistungen und Online-Services. 5.3.3 ErtragslageRohertragErwartungsgemäß war die Rohmarge in 2009 einem verstärkten wettbewerbsinduzierten Preisdruck ausgesetzt, insbesondere durch kleinere, aber leistungsfähige Produkte. Dennoch hat MEDION seine Ertragskraft mit 11,2 % des Umsatzes fast auf Vorjahresniveau (11,5 %) halten können. Das unterlegt erneut den Erfolg der in den Vorjahren begonnenen konsequenten Strategie zu einer effizienten Produkt- und Kundenportfoliosteuerung im Rahmen einer gezielten Bereinigung um transaktionsintensive Produkte. Zwar ist einerseits im klassischen Hardwaregeschäft die Rohmarge aufgrund marktseitiger Überkapazitäten verstärkt unter Druck geraten, jedoch konnte andererseits die Ertragskraft insgesamt durch neue innovative Produkte, wie zum Beispiel All-In-One PCs oder Navigationsgeräte mit umfangreichen Online-Informationsdiensten, und den Erfolg des digitalen Content- und Dienstleistungsangebots stabilisiert werden. PersonalaufwandDer Personalaufwand lag in 2009 mit € 47,3 Mio. leicht über Vorjahresniveau (€ 46,6 Mio., +1,5 %). Zum Bilanzstichtag waren 1.015 Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente) im MEDION-Konzern beschäftigt (Vorjahr: 1.072). PERSONALAUFWANDscroll
Der Rückgang der Mitarbeiterzahl war im Wesentlichen im Service-Bereich durch das weitere Outsourcing der Dienstleistungen Reparatur und Call-Center zu verzeichnen. Vor diesem Hintergrund sowie der Verstärkung des Vertriebsbereiches erklärt sich der Anstieg des durchschnittlichen Personalaufwandes pro Mitarbeiter um 7,1 % auf € 46.617. Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Entwicklung der durchschnittlichen Mitarbeiterzahl, getrennt nach Mitarbeitergruppen sowie Inland und Ausland. VERÄNDERUNG DURCHSCHNITTLICHE MITARBEITERZAHL (VOLLZEITÄQUIVALENTE)scroll
AbschreibungenDie Abschreibungen haben sich im Berichtszeitraum aufgrund der geringen Investitionstätigkeit um 15 % auf € 4,5 Mio. reduziert (Vorjahr: € 5,3 Mio.). Dabei reduzierten sich die Abschreibungen auf Sachanlagen um € 0,3 Mio. auf € 2,7 Mio. (Vorjahr: € 3,0 Mio.) und die Abschreibungen auf Software und Lizenzen um € 0,3 Mio. auf € 1,8 Mio. (Vorjahr: € 2,1 Mio.). Sonstige betriebliche Aufwendungen/Erträgescroll
Nachdem bereits in 2008 die sonstigen betrieblichen Aufwendungen um € 10,6 Mio. reduziert werden konnten, hat die fortgeführte konsequente Umsetzung von Maßnahmen zur Kosteneffizienz zu einem erneuten Rückgang um € 10,9 Mio. (10,7 %) auf € 91,3 Mio. geführt. Damit konnten die sonstigen betrieblichen Aufwendungen trotz Umsatzrückgang von -12,2 % auf dem Niveau von 6,5 % des Umsatzes gehalten werden. Wesentlich begründet ist diese Reduzierung durch einen Rückgang der Vertriebsaufwendungen um € 9,7 Mio. auf € 72,2 Mio. (Vorjahr: € 81,9 Mio.). Während der Rückgang der sonstigen Vertriebsaufwendungen zu großen Teilen zur Veränderung des Umsatzes korrespondiert, z. B. bei Aufwendungen für Frachten, führten bei den kostenintensiven Serviceleistungen die eingeleiteten Kostensenkungsmaßnahmen zu einem überdurchschnittlich hohen Rückgang um € 4,9 Mio. auf € 17,9 Mio. (Vorjahr: € 22,8 Mio., -21,5 %). Bei gezielten Investitionen in die Stärkung der Markenattraktivität von MEDION sowie in die Entwicklung neuer Designs und Produkte konnten die Marketingaufwendungen leicht um € 1,9 Mio. auf € 31,9 Mio. gemindert werden. Die sonstigen betrieblichen Erträge betreffen im Wesentlichen Schadeneratz, Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen, Provisionserlöse sowie periodenfremde Erträge. 5.3.4 Operatives Ergebnis (EBIT)Operatives Ergebnis (EBIT)EBIT NACH SEGMENTENscroll
Auch die Analyse des operativen Ergebnisses nach Segmenten unterstreicht die Erfolge bei der eingeleiteten strategischen Neuausrichtung. Im Direktgeschäft ist trotz steigender Umsatzerlöse das operative Ergebnis erwartungsgemäß unter Druck geraten. Während im Vorjahr das operative Ergebnis sowohl im Projektgeschäft als auch im Direktgeschäft 2,3 % des entsprechenden Umsatzes betrug, liegt das operative Ergebnis des Projektgeschäftes im Berichtsjahr mit 1,3 % vom Umsatz jedoch unter dem operativen Ergebnis des Direktgeschäftes (1,6 % vom Umsatz). Insgesamt konnte der Margendruck im klassischen Projektgeschäft demnach abgefedert werden. Die schrittweise Ergänzung des Geschäftes um digitale und direkte Vertriebsaktivitäten kann demnach zu einer langfristigen Ertragsabsicherung bei stärker werdender Volatilität des Hardwaregeschäftes werden. 5.3.5 ErtragsteuernErtragsteuernscroll
Wegen der Regelungen zur Mindestbesteuerung in Deutschland fallen trotz der noch bestehenden steuerlichen Verlustvorträge der MEDION AG effektive Steuerbelastungen der AG von € 2,6 Mio. für 2009 an (Vorjahr: € 4,4 Mio.). Aufgrund des Jahresüberschusses 2009 der MEDION AG wurden im Berichtsjahr € 4,0 Mio. der zum 31. Dezember 2008 aktivierten latenten Steuern auf Verlustvorträge (€ 19,3 Mio.) verbraucht. Auf Basis der an die veränderten konjunkturellen Rahmenbedingungen angepassten mittelfristigen Unternehmensprognose geht MEDION davon aus, dass sämtliche noch bestehenden steuerlichen Verlustvorträge in einem als hinreichend sicher definierten Planungshorizont genutzt werden können. 5.3.6 Vermögens- und FinanzlageBILANZSTRUKTURscroll
Die Bilanzsumme des Konzerns erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um € 16,0 Mio. (2,3 %) auf € 716,3 Mio. Die sehr solide Bilanzstruktur von MEDION hat sich im Geschäftsjahr 2009 weiter verbessert. Trotz des um € 4,1 Mio. höheren Abzuges eigener Aktien nach dem Erwerb weiterer eigener Anteile hat sich das Eigenkapital um € 12,4 Mio. auf € 367,8 Mio. erhöht. Die Eigenkapitalquote beträgt somit 51,3 % (Vorjahr: 50,7 %). Vor Erwerb eigener Aktien beträgt die Eigenkapitalquote sogar 57,9 % (Vorjahr: 56,9 %). Auf der Aktivseite sind insbesondere die liquiden Mittel um € 40,1 Mio. auf € 224,3 Mio. angestiegen (Vorjahr: € 184,2 Mio., +21,8 %). Dem Anstieg der Kapitalbindung durch die Erhöhung der Vorräte um rd. € 31 Mio. steht ein Rückgang der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen um rd. € 25 Mio. gegenüber, was teilweise mit der Veränderung der Umsatzstruktur korrespondiert. Unter Berücksichtigung der Erhöhung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen um rd. € 16 Mio. hat sich das Working Capital im Berichtsjahr insgesamt um rd. € 11 Mio. auf rd. € 263 Mio. verringert. Die Verminderung der sonstigen Vermögensgegenstände zum 31. Dezember 2009 ist im Wesentlichen zurückzuführen auf niedrigere Abgrenzungen für geringere, erwartete Kundengutschriften. 5.3.7 KapitalflussrechnungCASHFLOWscroll
Korrespondierend zum Rückgang des operativen Ergebnisses hat sich auch der Brutto-Cashflow um € -15,3 Mio. vermindert. Durch Optimierung des Working Capitals konnte trotz um € 4,9 Mio. erhöhter Auszahlungen für Steuern der Free Cashflow um € 8,4 Mio. auf € 48,2 Mio. gesteigert werden. Der Mittelabfluss aus Finanzierungstätigkeit reduzierte sich um € 92,8 Mio. auf nur noch € -8,1 Mio. Neben den geringeren Auszahlungen für den Erwerb eigener Aktien (€ 4,1 Mio. zu € 17,2 Mio. im Vorjahr) schlägt sich hier mit € 79,5 Mio. die Reduzierung der Transaktionen im Rahmen der ABS-Finanzierung nieder. Insgesamt ergibt sich somit im Berichtsjahr 2009 eine zahlungswirksame Erhöhung des Finanzmittelfonds von € 40,1 Mio. auf einen Jahresendstand an freier Liquidität in Höhe von € 224,3 Mio. Stichtags-LiquiditätDem Finanzmittelfonds von € 224,3 Mio. (Vorjahr: € 184,2 Mio.) standen zum 31. Dezember 2009 wie bereits im Vorjahr nur geringe Netto-Verbindlichkeiten aus den Asset-Backed-Security-Finanzierungen gegenüber (€ 2,0 Mio., Vorjahr: € 2,2 Mio.), so dass die Stichtags-Liquidität annähernd den Zahlungsmitteln bzw. -äquivalenten entspricht. Als „Net-Cash“ ergibt sich folgender Betrag: scroll
Insoweit ist der ausgewiesene Net-Cash-Bestand von € 222,3 Mio. Resultat der hohen Eigenmittelfinanzierung im Konzern und des weiter optimierten Working-Capital-Managements. Der MEDION-Konzern verfügte das ganze Jahr über eine deutlich positive Netto-Cash-Position. Bankkredite mussten im Berichtsjahr nicht aufgenommen werden. Die gute Liquidität im Konzern schlägt sich in dem positiven Finanzergebnis von € 3,0 Mio. nieder. Insgesamt verfügt die MEDION AG mit dem hohen Eigenkapital von € 367,8 Mio., einer bilanziellen Eigenkapitalquote von 51,3 %, der hohen Liquidität von zum Stichtag € 222,3 Mio. und einem flexiblen und kostengünstigen Finanzierungsinstrument in Form von vertraglich vereinbarten Asset-Backed-Security-Finanzierungsmöglichkeiten sowie dem bestehenden abgeschlossenen Projektfinanzierungsrahmen (Syndicated Loan) weiterhin über sehr gute Finanzierungsrahmenbedingungen. Personal5.4.1 EntwicklungDie Anzahl der im MEDION-Konzern im Jahr 2009 durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter hat sich umgerechnet auf Vollzeitäquivalente von 1.072 im Vorjahr um 5,3 % auf 1.015 verringert. Davon entfielen auf die MEDION AG und ihre inländischen Tochtergesellschaften 848 (Vorjahr: 848) und auf die ausländischen Gesellschaften 167 (Vorjahr: 224) Vollzeitäquivalente. Trotz der gesunkenen Personalzahlen ist im Berichtsjahr ein leichter Anstieg der Personalkosten zu verzeichnen. Der Personalaufwand hat sich mit € 47,3 Mio. im Vergleich zum Vorjahr (€ 46,7 Mio.) um € 0,6 Mio. (+1,3 %) erhöht. Diese Entwicklung geht mit einem höheren Grad der Spezialisierung und Professionalisierung einiger Funktionen innerhalb des MEDION-Konzerns im Jahr 2009 einher. Kosteneinsparungen lassen sich planmäßig im Wesentlichen auf einen fluktuationsbedingten Personalabbau zurückführen. Die in diesem Zusammenhang stehenden personellen Veränderungen betrafen alle Unternehmensbereiche. Die in den Vorjahren eingeleiteten Maßnahmen zur Strukturverbesserung und Verschlankung der Prozesse sowie zu einer weiteren Effizienzsteigerung wurden unter Beachtung der veränderten Rahmenbedingungen konsequent fortgesetzt. Darüber hinaus wirkte sich in 2009 bei den Personalkosten die Auslagerung der Läger sowie Reparaturwerkstätten im internationalen After-Sales-Service der MEDION-Auslandsgesellschaften in Frankreich sowie in den Niederlanden aus. Zielsetzung der Unternehmensentscheidung, die bislang von den MEDION-Auslandsgesellschaften in Frankreich und in den Niederlanden in Eigenleistung erbrachten Servicedienstleistungen im Bereich der Lagerhaltung und Reparaturwerkstätten künftig von einem Drittunternehmen durchführen zu lassen, ist auch die Erhöhung der Effizienz im Service. In der MEDION Service GmbH fand bereits in 2007 eine Teilbetriebsschließung der Reparaturwerkstatt statt; in 2008 wurden die Lageraktivitäten auf externe Dienstleister übertragen, so dass durch die Schaffung von einheitlichen Lager- und Reparaturprozessen europaweit erhebliche Synergieeffekte im Bereich des internationalen Service erzielt werden konnten. Die nachfolgende Übersicht zeigt die Veränderung der Mitarbeiterzahlen zum 31. Dezember 2009 gegenüber dem Vorjahresstichtag. VERÄNDERUNGEN MITARBEITERZAHLEN (VOLLZEITÄQUIVALENTE ZUM 31.12.)scroll
5.4.2 StrukturAufgrund des rasanten Unternehmenswachstums in den Jahren bis 2004 und des damit verbundenen schnellen Personalaufbaus weisen die bei MEDION beschäftigten Mitarbeiter ein junges Durchschnittsalter und eine relativ kurze Beschäftigungsdauer auf. Im Berichtsjahr waren bei der MEDION AG und deren inländischen Tochtergesellschaften 40,0 % Frauen (Vorjahr: 39,0 %) und 60,0 % Männer (Vorjahr: 61,0 %) beschäftigt. Das Durchschnittsalter hat sich im Berichtsjahr im Vergleich zum Vorjahr nur geringfügig verändert und lag in 2009 bei 36,6 Jahren (Vorjahr: 35,9). Die nachfolgende Darstellung gibt einen Überblick über die Altersstruktur der Mitarbeiter, getrennt nach Frauen und Männern. ALTERSSTRUKTUR![]() Die Durchschnittsdauer der Beschäftigung bei der MEDION AG und deren inländischen Tochtergesellschaften lag im Jahr 2009 bei ca. 5,9 Jahren (Vorjahr: 5,2 Jahre). BETRIEBSZUGEHÖRIGKEIT![]() Die Krankenstatistik im Bereich der MEDION AG lag im Berichtsjahr bei 2,7 % (Vorjahr: 3,7 %) und damit unter dem Bundesdurchschnitt von 3,3 % (Vorjahr: 3,8 %). 5.4.3 MotivationDie hohe Motivation und die Leistungsbereitschaft unserer Mitarbeiter sind ein wesentlicher Erfolgsfaktor unseres Unternehmens. Aufgrund einer schlanken Organisationsform und schneller Entscheidungswege werden unsere Mitarbeiter in wichtige Entscheidungsprozesse aktiv einbezogen. Die Nähe zu unseren Mitarbeitern ist uns sehr wichtig, um die immer komplexer werdenden Arbeitsabläufe in den unterschiedlichen Bereichen an die veränderten Marktbedingungen und damit verbundenen steigenden Anforderungen anzupassen. Notwendige personelle Maßnahmen im Rahmen von Strukturverbesserungen werden vom Management verantwortungsbewusst und unter größtmöglicher Berücksichtigung der Belange unserer Mitarbeiter umgesetzt. Bei der Besetzung von vakanten Positionen legen wir großen Wert darauf, einerseits die Fähigkeiten und Potentiale von Mitarbeitern, andererseits aber auch deren persönliche Karriereziele zu berücksichtigen. Dies beinhaltet, dass Mitarbeiter auf ihrem Karriereweg persönlich begleitet und zielgerichtet für eine Funktion qualifiziert und entwickelt werden. Damit werden eine zielgerichtete, interne Stellenbesetzung gefördert, Einarbeitungszeiten reduziert und den Mitarbeitern somit interessante Entwicklungsmöglichkeiten aufgezeigt. MEDION investiert in ein positives Arbeitsumfeld. Modern ausgestattete Arbeitsplätze, interessante Jobinhalte sowie das umfangreiche Sportangebot auf der eigenen Sportanlage auf unserem Firmengelände, der ehemaligen Gustav-Heinemann-Kaserne in Essen-Kray, tragen zu einem produktiven Arbeitsklima bei. Mitarbeiter, die vom Arbeitsmarkt rekrutiert werden, haben im Rahmen von Einarbeitungsplänen die Möglichkeit, sich schnell in die Unternehmensstrukturen und -prozesse einzufinden. Praktikanten können „on the Job“ Einblicke in die vielfältigen Aufgaben der gesamten „Supply Chain“ gewinnen. Bei der Zusammenstellung unserer Belegschaft legen wir Wert auf Vielfalt – ungeachtet von Nationalität, Religion, Rasse, Geschlecht oder ethnischer Herkunft. 5.4.4 Wesentliche VereinbarungenMEDION legt großen Wert auf eine offene und freundliche Unternehmenskultur sowie eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Mitarbeitervertretung und den einzelnen Mitarbeitern. Die Zusammenarbeit zwischen der Unternehmensleitung und dem Betriebsrat war auch im abgelaufenen Geschäftsjahr 2009 von einem konstruktiven Miteinander geprägt. Vorstand und Mitarbeitervertretung sind gemeinsam davon überzeugt, dass sozialkompetente Verhaltensweisen das Betriebsklima nachhaltig positiv beeinflussen, die Arbeitsprozesse verbessern, damit die Produktivität und die Qualität der Arbeitsergebnisse steigern und somit vielfältige positive Auswirkungen für das Unternehmen und die Mitarbeiter bringen. Daher wurde in Zusammenarbeit mit der Mitarbeitervertretung ein Personalentwicklungskonzept entwickelt, das den partnerschaftlichen Umgang aller im Unternehmen tätigen Personen unterstützt. Dieses wurde in einer Betriebsvereinbarung festgeschrieben. Die Personalveränderungen wurden unter Beachtung der Sozialverträglichkeit umgesetzt. Die Entscheidungen der Unternehmensleitung wurden vom Betriebsrat in verantwortungsbewusster Art und Weise begleitet. Die Maßnahmen stießen bei den Beschäftigten trotz der damit verbundenen Konsequenzen auf breiter Basis auf Verständnis und Einsicht in die Notwendigkeit. Darüber hinaus gibt es im MEDION-Konzern eine Reihe von wichtigen Betriebsvereinbarungen, die zum einen der langfristigen Mitarbeiterbindung und zum anderen einer den Markterfordernissen angepassten höheren Flexibilisierung innerhalb des Unternehmens dienen. Eine wesentliche Betriebsvereinbarung regelt die Flexibilisierung der Arbeitszeit im Call-Center. Wegen des branchentypisch wechselnden Arbeitsanfalls war es erforderlich, die individuelle Arbeitszeit der Mitarbeiter im Call-Center an die aufgrund des Aktionsgeschäftes stark schwankende Auslastung anzupassen. Zielsetzung war es, eine flexiblere und bedarfsgerechte Organisation der Arbeitszeiten im Call-Center zu erreichen, um sich den durch die höhere Produktkomplexität gestiegenen Kundenanforderungen anzupassen. Diese Maßnahmen sind von strategischer Bedeutung, da die Effizienz des Call-Centers ein wesentlicher Baustein für die Kundenzufriedenheit und damit für den nachhaltigen Erfolg der MEDION-Produkte im Markt ist. Letztendlich dienen diese Maßnahmen dazu, die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Ein Instrument zur langfristigen Mitarbeiterbindung bei der MEDION AG und ihren inländischen Tochtergesellschaften ist die betriebliche Altersversorgung. Das Angebot der Inanspruchnahme einer Direktversicherung und Pensionskasse wird seit Einführung im Jahr 2005 von insgesamt ca. 30 % der bei der MEDION AG beschäftigten Mitarbeiter genutzt. Im Berichtsjahr wurde das Angebot der betrieblichen Altersversorgung um das Versorgungswerk „Metallrente“ erweitert. Die MEDION AG hat im Berichtsjahr das in 2007 aufgesetzte Konzept zur betrieblichen Gesundheitsförderung erfolgreich fortgesetzt. Ein wesentlicher Bestandteil ist die finanzielle Unterstützung aller im Konzern interessierten Mitarbeiter bei der Raucherentwöhnung durch anerkannte medizinische Verfahren. Die Vergütungssysteme werden den sich wandelnden Erfordernissen angepasst. Das im Jahr 2005 in einem Teilbereich des Unternehmens eingeführte einheitliche Gehaltsmodell, in dem Mitarbeiter je nach Grad ihrer Qualifikation in bestimmte Entgeltgruppen eingruppiert werden und durch Qualifizierungsmaßnahmen in den Bereichen Kommunikation sowie Führungskräfteentwicklung systematisch weitergebildet werden, hat sich im Berichtsjahr im Hinblick auf die dadurch angestrebte qualitative Verbesserung des Service als außerordentlich wirksam und erfolgreich erwiesen. Bei den Führungskräften sind flächendeckend Vergütungssysteme eingeführt, die sich aus einem Fixum und einem variablen Anteil auf der Basis von individuellen Zielvereinbarungen zusammensetzen. Die individuellen Zielvereinbarungen werden dabei anhand von unternehmensbezogenen und persönlichen Zielen festgelegt. Im Rahmen der Personalentwicklung wurden im Berichtsjahr Maßnahmen durchgeführt, die der Qualitätssteigerung dienen. An einem zu diesem Zweck durchgeführten Assessment-Center nahmen viele Mitarbeiter teil. Das Instrument Assessment-Center wurde des Weiteren nicht ausschließlich zum Zwecke der Personalentwicklung, sondern auch für die Rekrutierung neuer Mitarbeiter eingesetzt. Darüber hinaus wurden den Mitarbeitern externe Weiterbildungsmaßnahmen und IT-bezogene Schulungen angeboten, die im Bereich SAP R/3 durch ein SAP-Inhouse-Competence-Center und im Bereich von Microsoft Office durch einen externen Trainingsanbieter durchgeführt wurden. Weiterhin haben 75 Mitarbeiter an einem Englisch-Training nach der WSI-Lernmethode teilgenommen. Im Rahmen der im Unternehmen implementierten Compliance-Grundsätze zum Umgang mit nicht öffentlich bekannten Informationen aus dem betrieblichen Umfeld wurden im Berichtsjahr alle Mitarbeiter, die als so genannte Insider gemäß dem Leitfaden der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im so genannten Insiderverzeichnis geführt werden, in einer Schulungsmaßnahme über die neuesten gesetzlichen Bestimmungen informiert. Darüber hinaus wurden solche Mitarbeiter, die in der Ausübung ihrer Funktion Aufgaben des Einkaufes, Produktentwicklung und -managements oder des Vertriebes übernehmen, sonstige Aufträge an Dritte geben oder bestätigen sowie im weiteren Sinne mit Preis- und Vertragsverhandlungen oder deren Umsetzung betraut sind, zur Einhaltung der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen durch den Abschluss von Zusatzvereinbarungen verpflichtet. Damit wurde sichergestellt, dass mitarbeiter- und unternehmensseitig alle erforderlichen Maßnahmen zur Bekämpfung bzw. Vermeidung von Korruption und Vorteilsnahme getroffen sind. MEDION beteiligt sich aktiv an der betrieblichen Ausbildung junger Menschen. Im Jahr 2009 waren insgesamt 52 (Vorjahr: 45) Auszubildende bei der MEDION AG beschäftigt. Dies entspricht einer Ausbildungsquote von 5,8 %. Die Auszubildenden teilen sich auf folgende Ausbildungsgänge auf: 17 kaufmännische, 13 technische sowie 23 im Dialogmarketing. Da MEDION ausschließlich für den eigenen Bedarf ausbildet, können wir in der Regel allen Ausgebildeten ein Arbeitsplatzangebot unterbreiten. Forschung und Entwicklung5.5 Forschung und EntwicklungMEDION arbeitet sehr eng mit den führenden Herstellern von Komponenten und Produkten aus den Bereichen Multimedia und Unterhaltungselektronik sowie Telekommunikation zusammen. Dadurch besteht seit Jahren auch ein ständiger Zugang zu den neuesten Ergebnissen aus Forschungs- und Entwicklungsprojekten. Entsprechend dem MEDION-Geschäftsmodell erfolgt jedoch eine Konzentration darauf, innovative Technologien schnell einem breiten Konsumentenkreis zugänglich zu machen. MEDION verfügt daher über keine eigene Forschungs- und Entwicklungsabteilung im Bereich von so genannten Basistechnologien. Allerdings arbeitet MEDION in zahlreichen Projekten zusammen mit anderen Partnern daran, im Rahmen der Digitalisierung die Integration der PC/Multimedia-Technologie mit den Geräten der klassischen Unterhaltungselektronik voranzubringen. MEDION wird dabei von führenden Technologiepartnern wegen seiner Fähigkeit als schneller Technologieintegrator von neuen Anwendungen für den Massenmarkt geschätzt. In 2009 wurden unter anderem der so genannte All-In-One PC/Entertainment Center mit Full-HD-Touchscreen zur Marktreife gebracht und die Integration von digitalen Multimedia-Anwendungen in Notebooks und Desktop-PCs von MEDION-Ingenieuren gemeinsam mit Partnern internationaler Konzerne weiterentwickelt. Bei mobilen Navigationsgeräten hat MEDION in 2009 neue Software-Applikationen sowie Produkte mit integrierter SIM-Karte gemeinsam mit den Anbietern von Navigationssoftware und dem Telekommunikations-Partner weiterentwickelt und auf den Markt gebracht. Nicht zuletzt belegen die vielen guten Testergebnisse und zahlreichen Testsiege im In- und Ausland, dass MEDION-Produkte technologisch und bei der anwenderorientierten Bedienung führend sind. Corporate Governance / Vergütungsbericht5.6.1 Corporate GovernanceMEDION verpflichtet sich zu den Grundsätzen einer transparenten, verantwortlichen, auf Wertschöpfung ausgerichteten Leitung und Kontrolle des Unternehmens. Vorstand, Aufsichtsrat und leitende Mitarbeiter der MEDION AG identifizieren sich mit diesen Grundsätzen. MEDION erachtet die Verpflichtung zur Corporate Governance als wichtige Maßnahme zur Vertrauenssteigerung gegenüber gegenwärtigen und zukünftigen Aktionären, Fremdkapitalgebern, Mitarbeitern, Geschäftspartnern und der Öffentlichkeit auf nationalen und internationalen Märkten. Die von der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ am 18. Juni 2009 beschlossenen Änderungen des Kodex sind am 5. August 2009 durch das Bundesministerium der Justiz im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht worden und damit verbindlich. Bedeutsam sind u. a. die geänderten Empfehlungen hinsichtlich der Vorstands- und Aufsichtsratsvergütung. Aufgrund der im August 2008 neu gefassten Vorstandsverträge und der bestehenden Vergütungsregelung für den Aufsichtsrat wurden diese Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex bei MEDION nicht umgesetzt. Nach den Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat in ihrer gemeinsamen Sitzung am 10. Dezember 2009 sind diese Punkte in der geänderten Entsprechenserklärung angemerkt. Unverändert zu den Vorjahren gilt die Ausnahme, dass aufgrund der Größe des Aufsichtsrates keine Ausschüsse gebildet werden können. Weiterhin wird jedoch sämtlichen Anregungen des Kodex Rechnung getragen. Vorstand und Aufsichtsrat der MEDION AG haben die geänderte Entsprechenserklärung am 10. Dezember 2009 gemäß § 161 AktG auf der Website der Gesellschaft öffentlich zugänglich gemacht. Der ausführliche Bericht von Vorstand und Aufsichtsrat zur Corporate Governance im MEDION-Konzern findet sich im Geschäftsbericht. Der Vorstand der MEDION AG hat für das abgelaufene Geschäftsjahr seinen Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (§ 312 AktG) an den Aufsichtsrat erstattet und folgende Schlusserklärung abgegeben: „Nach den Umständen, die dem Vorstand zu dem Zeitpunkt, in dem berichtspflichtige Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bekannt waren, hat die Gesellschaft bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten. Berichtspflichtige Maßnahmen wurden im Geschäftsjahr weder getroffen noch unterlassen.“ 5.6.2 VorstandsvergütungenDie Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder besteht aus einer Reihe von Vergütungsbestandteilen. Im Einzelnen handelt es sich um das Fixum, die variable Vergütung sowie Nebenleistungen und Pensionszusagen. Maßgebend für die Festlegung der Gesamtvergütungsstruktur des Vorstandes ist der Aufsichtsrat, der die Angemessenheit der Vergütungen bestimmt. Die Vergütung für die Vorstandsmitglieder setzt sich aus erfolgsunabhängigen und erfolgsbezogenen Komponenten zusammen. Die erfolgsunabhängigen Teile bestehen aus Fixum und Nebenleistungen sowie Pensionszusagen, während die erfolgsbezogenen Komponenten in eine variable Vergütung einfließen. Die feste Grundvergütung wird monatlich als Gehalt ausgezahlt. Die Nebenleistungen umfassen Sachbezüge, die im Wesentlichen aus der Zurverfügungstellung von Dienstwagen sowie von Versicherungen bestehen. Sie stehen allen Vorstandsmitgliedern prinzipiell in gleicher Weise zu; die Höhe variiert je nach der persönlichen Situation. Kredite oder Gehaltsvorschüsse wurden Vorstandsmitgliedern im Berichtsjahr nicht gewährt. Die erfolgsabhängige Tantieme für Gerd Brachmann und Christian Eigen bemisst sich zum einen nach dem Zielerreichungsgrad des am Anfang des Geschäftsjahres schriftlich mit dem Aufsichtsrat vereinbarten Unternehmensziels, das sich am EBIT orientiert. Der Vertrag sieht für bestimmte außerordentliche Belastungen/Erträge Korrekturen des EBIT vor. Darüber hinaus besteht zusätzlich ein Anspruch auf eine aktienbasierte Vergütung nach folgender Maßgabe: Die Anzahl der zuzuteilenden Aktien der MEDION AG wird für die einzelnen Vorstandsmitglieder individuell für die Laufzeit der Verträge definiert und ist abhängig vom Zielerreichungsgrad der ebenfalls im Vorhinein schriftlich vereinbarten persönlichen Ziele. Der Anspruch auf Zuteilung der Aktien wird jährlich einen Monat nach Feststellung des Jahresabschlusses für das abgelaufene Geschäftsjahr fällig. Die Anzahl der Aktien ist auf Basis des Schlusskurses am Tage der Bilanzpressekonferenz zu ermitteln. Es sind zweijährige Sperrfristen sowie weitere Bedingungen für die Zuteilung, den Verkauf bzw. die Übertragung der Aktien bestimmt. Insgesamt betrug die Vergütung der Mitglieder des Vorstandes für die Tätigkeit im Geschäftsjahr 2009 T€ 2.617. Der vergleichbare Vorjahresbetrag liegt bei T€ 1.984. Entsprechend dem Angebot der Vorstandsmitglieder wurde im Berichtsjahr, bezogen auf das feste Gehalt, eine individuelle Reduzierung der vertraglichen Bezüge mit dem Aufsichtsrat vereinbart. Einzelheiten der Vergütungen ergeben sich in individualisierter Form aus der nachfolgenden Tabelle: scroll
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In der obigen Tabelle sind ferner Einzelheiten zu den Zuführungen zur Pensionsrückstellung der Vorstandsmitglieder aufgeführt. Die Gesellschaft verpflichtet sich zur Zahlung von Ruhegeld nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen. Das jeweilige Vorstandsmitglied hat aufgrund einer unverfallbaren Anwartschaft Anspruch auf eine lebenslängliche Pension, wenn es nach Vollendung des 60. Lebensjahres oder infolge dauernder Dienstunfähigkeit und wegen Beendigung des Anstellungsverhältnisses bei der Gesellschaft ausscheidet. Das monatliche Ruhegeld beträgt 30 % des im Durchschnitt der letzten drei Jahre des Anstellungsvertrages vor Beginn des Ruhestandes bezogenen festen Monatsgehaltes und erhöht sich für jedes vollendete Dienstjahr, gerechnet ab dem 17. September 1998, als Vorstandsmitglied der Gesellschaft um 20/27 % dieses Monatsgehaltes bis zu einer für die Vorstandsmitglieder individuell festgelegten maximalen Höhe. Im Berichtsjahr wurden die Pensionsrückstellungen für die Vorstandsmitglieder um insgesamt T€ 590 erhöht. Dies resultiert im Wesentlichen aus dem geänderten Diskontierungssatz. Die Erhöhung setzt sich aus den so genannten Dienstzeitaufwendungen (Service-Cost) und den Zinsaufwendungen (Interest-Cost) zusammen. Weitere Leistungen für den Fall der Beendigung der Tätigkeit sind keinem Vorstandsmitglied zugesagt worden. Auch hat kein Mitglied des Vorstandes im abgelaufenen Geschäftsjahr Leistungen oder entsprechende Zusagen von einem Dritten im Hinblick auf seine Tätigkeit als Vorstandsmitglied erhalten. 5.6.3 AufsichtsratsvergütungenAufsichtsratsvergütungen sind in § 11 der Satzung geregelt. Sie orientieren sich an den Aufgaben und der Verantwortung der Aufsichtsratsmitglieder sowie am wirtschaftlichen Erfolg der Gesellschaft. Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten je eine Vergütung, die sich zusammensetzt aus einem festen Bestandteil von T€ 30 und einem variablen Bestandteil in Höhe von 0,07 % des Bilanzgewinns der Gesellschaft, dieser vermindert um einen Betrag von 4 % der auf das Grundkapital geleisteten Einlagen. Der variable Bestandteil wird auf einen Betrag begrenzt, der sich aus einem Bilanzgewinn der Gesellschaft von höchstens € 50 Mio. ergibt. Die Vergütung beträgt für den Vorsitzenden das Doppelte und für seinen Stellvertreter das Eineinhalbfache. Die Vergütung ist zahlbar nach Feststellung des Jahresabschlusses. Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat nicht während eines vollen Geschäftsjahres angehört haben, erhalten die Vergütung entsprechend der Dauer ihrer Aufsichtsratszugehörigkeit. Insgesamt betrug die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrates im Geschäftsjahr 2009 T€ 208. Der vergleichbare Vorjahresbetrag lag bei T€ 226. In individualisierter Form setzt sich die Vergütung für 2009 wie folgt zusammen: scroll
Darüber hinaus haben Aufsichtsratsmitglieder im Berichtsjahr keine weiteren Vergütungen bzw. Vorteile für persönlich erbrachte Leistungen, insbesondere Beratungs- und Vermittlungsleistungen, erhalten. Kredite oder Vorschüsse wurden den Aufsichtsratsmitgliedern im Berichtsjahr nicht gewährt. Risikobericht5.7.1 RisikomanagementDas Risikomanagement ist integraler Bestandteil der MEDION-Geschäftsstrategie. Es dient dazu, in einem strukturierten Prozess die wesentlichen Risikofelder laufend zu beobachten, Geschäftsrisiken frühzeitig zu erkennen und damit die Voraussetzungen zu schaffen, möglichst frühzeitig Maßnahmen zur Begrenzung der Risiken ergreifen zu können. Im Rahmen des Risikomanagementprozesses sind die verantwortlichen Personen in den verschiedenen Geschäftsbereichen verpflichtet, die spezifischen Risikofelder im eigenen Aufgabenbereich zu beobachten, die Risikoausprägungen zu messen und das Eingehen unangemessener Risiken zu vermeiden. Sie berichten die Risikoposition in regelmäßigen Abständen unter Zuhilfenahme der unternehmensinternen Kontrollsysteme an das Controlling und bei Bedarf unmittelbar und ad hoc an die Unternehmensleitung. 5.7.2 RisikomanagementsystemeKernelement des MEDION-Risikomanagementsystems ist ein integratives Management-Informationssystem, welches als dynamisches Informations- und Steuerungsinstrument dient. In diesem verankert ist ein umfassendes Frühwarnsystem für alle Unternehmensbereiche. Durch Verzahnung verschiedener Managementberichte werden operative Kennzahlen, die zur täglichen Kurzfriststeuerung dienen, direkt unter dem Aspekt eines Planerreichungsgrades im Sinne der konzernweiten operativen und finanzwirtschaftlichen Ziele betrachtet. Hiermit zusammenhängend dient eine Balanced Scorecard als Instrument des Risikomanagementsystems, um die Umsetzung definierter Maßnahmen zur Steuerung risikorelevanter Positionen zu messen. Wesentliche weitere Elemente des integrierten MEDION-Risikomanagementsystems sind das interne Kontrollsystem und die interne Revision. Das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem (IKS) dient zur Sicherung des Vermögens, der Verlässlichkeit und Genauigkeit des Rechnungswesens, der betrieblichen Effizienz und der Einhaltung der vorgeschriebenen Geschäftspolitik. Wichtige Prinzipien sind das Prinzip der Funktionstrennung und das Vieraugenprinzip. Konkrete Regelungen werden in Organisationsanweisungen dokumentiert. Die interne Revision führt bei MEDION im Auftrag des Vorstandes auf der Basis konkret vereinbarter Projekte prozessunabhängige Kontrollen in allen Unternehmensbereichen durch. Der Revisionsplan wird zwischen Vorstand und Aufsichtsrat besprochen und abgestimmt. Bei der Feststellung des Prüfungsplans werden die zum Zeitpunkt der Erstellung vorliegenden Risikoeinschätzungen berücksichtigt. Unterjährig erfolgen Plananpassungen soweit dies aufgrund der Aktualität der Themen notwendig ist. Ausgewählte Themen, die eine höhere aufgabenspezifischen Fachkompetenz benötigen, werden an externe Dienstleister übertragen. Die Berichterstattung erfolgt unmittelbar an den Vorstand. 5.7.3 Absatzbezogene RisikopositionDas MEDION-Geschäftsmodell ist auf den Absatz von Consumer-Electronics-Produkten und komplementären Dienstleistungen mit einem günstigen Preis-Leistungs-Verhältnis in großen Stückzahlen für den Konsumentenmarkt ausgerichtet. Der größte Umsatzanteil wird mit Kunden aus dem Discount-Retailer-Segment abgewickelt, ein weiterer Schwerpunkt mit deutlich geringerem Umsatzanteil liegt im Vertrieb über Consumer-Electronics-Fachmärkte. Daneben wird über die Website des MEDIONshops der Direktverkauf von Produkten angeboten. Branchentypisch für den Bereich Consumer-Electronics sind in der unterjährigen Verteilung das 1. und insbesondere das 4. Quartal umsatzstark, wohingegen das 2. und 3. Quartal geringere Umsatzvolumina zeigen. MEDION ist wie jedes Unternehmen, das im Konsumgüterbereich tätig ist, stark von der Kaufkraft und Kaufneigung der Verbraucher abhängig. Während die Kaufkraft von gesamtwirtschaftlichen Parametern wie Wirtschaftswachstum, Inflation, Zinsen und Arbeitslosigkeit beeinflusst wird, hängt die Kaufneigung stark von weichen Faktoren wie etwa der wirtschaftlichen Grundstimmung und dem Verbrauchervertrauen ab. Aufgrund des Absatzschwerpunktes über große Handelsketten ist MEDION wesentlich von der Kaufneigung der Verbraucher und den darauf gerichteten Absatzerwartungen seiner großen Kunden in diesem Marktsegment abhängig. Sofern jedoch die rezessiven Tendenzen anhalten und auf die Wirtschaft mit sinkenden Aufträgen durchschlagen, kann sich auch die Konsumneigung der Verbraucher verschlechtern und im Extremfall zu kurzfristigen Veränderungen im Bestellverhalten der Kunden führen, mit durchaus hohen Auswirkungen auf die Umsatz- und Ergebnisentwicklung von MEDION. Die MEDION-Kunden gehören zu den namhaften Adressen des internationalen Retail-Marktes. Durch den Projektcharakter des Geschäftes werden mit einzelnen Kunden in kurzen Zeiträumen hohe Umsatzvolumina realisiert. Im Rahmen dieses seit langen Jahren erfolgreichen Geschäftsmodells ist die Vertriebstätigkeit auf die wenigen sehr leistungsfähigen Partner im Retail-Markt ausgerichtet. MEDION unterhält daher Geschäftsbeziehungen zu wichtigen Kunden, die für die Geschäftsentwicklung von MEDION wesentlich sind und die bei Wegfall einzelner solcher Kundenbeziehungen zu signifikanten Umsatzveränderungen und entsprechenden nachteiligen Auswirkungen für die weitere Geschäftsentwicklung von MEDION führen können. Andererseits können sich durch den Hinzugewinn einzelner Kunden oder Projekte auch große Umsatzveränderungen zum Positiven ergeben. Dabei ist MEDION aufgrund seiner führenden Wettbewerbsposition und des guten Verhältnisses von Qualität, Attraktivität und Preis der Produkte national wie international ein attraktiver Partner für seine Kunden und verfügt über stabile Kundenbeziehungen. Es ist derzeit nicht ersichtlich, dass wesentliche Kunden ihre Geschäftsverbindung zu MEDION lösen werden. Den im Bereich hochwertiger Produkte der Consumer-Electronics aufgrund der dynamischen technologischen Entwicklung typischerweise innewohnenden Bestandsrisiken der technologischen Veralterung und den damit verbundenen Abwertungsrisiken begegnet MEDION durch eine strikte Anwendung des Build-to-Order-Prinzips. Bei den Vorratsbeständen handelt es sich daher im Wesentlichen um bereits fest disponierte Ware im Projektgeschäft bzw. um Serviceware für Reparatur und Austausch im After-Sales-Service-Prozess. Die für den Direktverkauf bereitgestellte Ware beruht auf einer rollierenden, den täglich ermittelten Abverkäufen angepassten Bedarfsplanung mit kurzen Produktzyklen. Damit werden eine kurze Zeitspanne zwischen Beschaffung und Absatz und eine an den aktuellen Absatzchancen orientierte große Flexibilität im Produktmix erreicht und damit die Bestandsrisiken auf ein Mindestmaß begrenzt. Die Bestandsdisposition und -bewertung wird durch ein prozessunabhängiges Bestandscontrolling überwacht und gesteuert. Bei den MEDION-Handelskunden besteht ein allgemeines Abverkaufsrisiko für die georderten Waren. Durch gezielte Marktforschung, Testaktionen bei Produktneueinführungen und dosierte Mengenplanungen wird dieses Risiko der MEDION-Handelspartner in engen Grenzen gehalten. Aufgrund der in weiten Teilen des Handels in einem zeitlich begrenzten Zeitraum üblichen Geld-zurück-Garantie haben die Konsumenten das Recht, auch funktionell einwandfreie Ware als Retourenware an den Handel zurückzugeben. Diese Retourenwaren werden zumeist an den Hersteller weitergeleitet und von diesem einer alternativen Vermarktung zugeführt. Solche Bestände unterliegen einem besonderen Abverkaufsrisiko. MEDION hat in Zusammenarbeit und im Einvernehmen mit den Handelskunden Verfahren entwickelt und vereinbart, um Missbräuche im Retourenprozess zu verhindern und die Risiken aus der Rückgabe einwandfreier Waren zu begrenzen. Im Hinblick auf die Zweitvermarktung von Retourenwaren hat MEDION durch ein gezieltes Retourenmanagement die Prozesssteuerung und die Abverkaufskanäle über Dritte optimiert und ergänzend dazu durch den MEDION-Outlet-Store und den Abverkauf über den MEDIONshop im Internet eigene Vertriebswege für eine Folgevermarktung geschaffen. Durch dieses Bündel von Maßnahmen konnte die Risikoposition verbessert werden. Forderungen gegenüber KundenMEDION reduziert das Bonitätsrisiko dadurch, dass sich die Vertriebsaktivitäten im Wesentlichen auf international tätige Handelskonzerne mit A-Bonitäten konzentrieren. Kunden, die nicht in diese Kategorie fallen, haben für MEDION nur untergeordnete Bedeutung und werden größtenteils rückversichert bzw. nur gegen Garantien oder auf Vorkasse beliefert. 5.7.4 BetriebProduktideeKern des MEDION-Geschäftsmodells ist die Vermarktung von attraktiven und zunehmend designorientierten Trendprodukten mit einem guten Preis-Leistungs-Verhältnis an breite Käuferschichten. Neue Produkte schaffen neue Absatzchancen, sind jedoch erst nach einer gewissen Zeit in Abhängigkeit des individuellen Produktlebenszyklus ausgereift und preislich für den Massenmarkt tauglich. Ältere Produkte unterliegen bei dem schnellen technologischen Wandel dem Risiko der technischen Veralterung, verlieren damit schnell an Attraktivität und sind einem hohen Preisverfall ausgesetzt. Die Herausforderung liegt darin, die richtige Produktidee zum richtigen Zeitpunkt zu platzieren. MEDION verfügt über ein mehr als 20 Jahre gewachsenes Einkaufsnetzwerk. Über diesen Kanal wird eine Vielzahl von Ideen generiert und an die Kunden herangetragen. Daneben werden ständig die neuesten Erkenntnisse der Marktforschung ausgewertet und durch eigene Präsenz auf wichtigen Messen und im unmittelbaren Kontakt mit innovativen und potenten Herstellern aktiv neue attraktive Produktideen gesucht. Im MEDION-Produktmanagement arbeiten durchweg erfahrene Mitarbeiter, die über langjährige Markt- und Branchenkenntnisse verfügen. Sie haben unmittelbaren Kontakt zu den im Markt generierten Neuheiten und Trends und beurteilen diese Entwicklungen in Kreativteams systematisch auf ihre Tauglichkeit für die Vermarktung im Massenmarkt. Aus diesem systematischen Ansatz heraus hat sich MEDION im Markt sowohl bei den Kunden als auch bei den Lieferanten einen guten Namen als schneller und leistungsfähiger Technologieintegrator für den Massenmarkt gemacht. Nicht zuletzt wurden darüber auch die Ideen zu den erfolgreich eingeführten Dienstleistungen generiert und umgesetzt. BeschaffungMEDION greift bei wesentlichen Teilen der Wertschöpfungskette auf externe Partner zurück. Dies gilt insbesondere für die Herstellung von Produkten und Komponenten, für die Abwicklung logistischer Prozesse und zunehmend auch für Prozesse im After-Sales-Service. Insofern ist MEDION sowohl qualitativ als auch preislich auf eine Vielzahl von Partnern angewiesen. Insbesondere die Beschaffungsmärkte für PC-Komponenten und Logistikdienstleistungen sind hinsichtlich Verfügbarkeiten und Preisen teilweise volatil. Strukturell ist der Markt dabei von einer hohen Preisvolatilität bei wichtigen Bauteilen und Komponenten (z. B. Speicherkomponenten und CPUs) geprägt, der teilweise durch die Entwicklung der Fremdwährungsparitäten gegenüber dem Dollar und dem Britischen Pfund noch verstärkt wird. Da die Preisentwicklungen auf dem Beschaffungsmarkt unmittelbar auch auf die Absatzpreise durchschlagen, führt diese Entwicklung zu tendenziell sinkenden Stückpreisen in vielen wesentlichen MEDION-Produktbereichen und zu einem entsprechenden preisbedingten Druck auf die Umsatzentwicklung. Potentielle Risiken für MEDION bestehen im Fall des Konkurses von Lieferanten, was die Nichtrealisierung des Kundenprojektes zur Folge hätte bzw. bei einem nachgelagerten Konkurs den Ausfall des After-Sales-Service. MEDION begegnet diesem Risiko durch Konzentration auf große, international bekannte Hersteller. Potentielle Risiken könnten sich durch Lieferengpässe bei Hauptlieferanten ergeben und zu Preisrisiken und ggf. Umsatzeinbußen führen. MEDION verfügt jedoch aufgrund des großen, über viele Jahre hinweg gewachsenen Einkaufsnetzwerkes über sehr stabile Lieferantenbeziehungen und wird bedingt durch die hohen Beschaffungsvolumina in der Regel als A-Kunde eingestuft und bei Kapazitätsengpässen bevorzugt beliefert. Weitere potentielle Risiken können durch Qualitätsmängel bei den Produkten erwachsen und insbesondere im Bereich der Service- und After-Sales-Kosten zu höherem Aufwand führen und eine Imageschädigung nach sich ziehen. MEDION bezieht seine Waren von international führenden Herstellern mit hohen Qualitätsstandards, die grundsätzlich das Qualitätsrisiko tragen. Um eine größtmögliche Sicherheit hinsichtlich der Produktqualität zu gewährleisten und Probleme möglichst in einem frühen Stadium des Projektes zu erkennen und ggf. frühzeitig gegensteuern zu können, führt MEDION vor, während und nach der Produktion eigene Qualitätskontrollen zumeist vor Ort beim Lieferanten durch. MEDION bezieht weite Teile seiner Produkte und Komponenten von Lieferanten, deren Betriebsstätten in Asien liegen. Daraus können sich diverse Länderrisiken, beispielsweise durch Veränderungen bei Abgaben, Zöllen und Handelsbeschränkungen sowie durch Naturkatastrophen und politische Instabilitäten, ergeben. Darüber hinaus können sich in manchen Regionen Asiens Risiken aus dem unsicheren rechtlichen Umfeld ergeben, die die Möglichkeit einschränken, Rechte geltend zu machen und durchzusetzen. Diesen Risiken begegnet MEDION durch eine sehr sorgfältige Beschaffungsmarktanalyse und Lieferantenauswahl. Dabei wird eine Diversifizierung der Beschaffungsquellen sichergestellt, um bei geänderten Rahmenbedingungen handlungsfähig zu bleiben. Darüber hinaus wird bei leistungsfähigen und zuverlässigen Lieferanten Wert auf eine dauerhafte und faire Zusammenarbeit gelegt. Neben der professionellen Projektabwicklung im Verkaufs- und Beschaffungsprozess ist ein hocheffizienter und verlässlicher After-Sales-Prozess der wesentliche Erfolgsfaktor für den nachhaltigen Markterfolg. Bei Beeinträchtigung der Servicequalität kann es zu Imagebeeinträchtigungen und negativen Folgen für die Kundenbeziehungen, das Ansehen und die Akzeptanz der Marke MEDION kommen. Um im Bereich der After-Sales-Prozesse ein hohes Qualitätsniveau zu gewährleisten, werden nur erfahrene Dienstleister eingesetzt. Die Auftragsabwicklung wird laufend dokumentiert und die Arbeitsergebnisse und die Effektivität über ein parallel laufendes Qualitätsmanagementsystem überwacht und optimiert. Dadurch ist es über lange Jahre hinweg gelungen, bei den Partnern im Handel und bei den Endkunden ein großes Vertrauen in die Leistungsfähigkeit von MEDION-Produkten und in den MEDION-Service aufzubauen. DatenverarbeitungFür das Funktionieren des Projektgeschäftes und des After-Sales-Service sind effiziente und sichere EDV-Lösungen unerlässlich. Im Falle nicht funktionierender EDV-Prozesse könnte die zeitgerechte Projektabwicklung gefährdet werden und es könnten ggf. weitere wesentliche Beeinträchtigungen des Geschäftsablaufes eintreten. Im Zuge der zunehmenden EDV-Prozessintegration kommt dabei auch der Einbeziehung der Systeme und Schnittstellen zu Lieferanten, Service-Providern und Kunden besondere Bedeutung zu. Die bei MEDION und den in die Wertschöpfungskette einbezogenen Partnern eingesetzten Informationstechnologien werden von eigenen und externen EDV-Profis ständig überprüft und aktualisiert. Die Systeme zur Informationssicherheit werden laufend weiterentwickelt. Darüber hinaus werden Reviews für die EDV-Prozessqualität und -Sicherheit von externen Prüforganisationen durchgeführt. Dadurch wird ein größtmögliches Maß an Sicherheit für die Abwicklung von IT-gestützten Geschäftsprozessen gewährleistet. LogistikDa sich MEDION in wesentlichen Umsatzbereichen auf das Projektgeschäft konzentriert, kommt der Fähigkeit, die Produkte innerhalb eines vertraglich vereinbarten Zeitfensters an die Kunden auszuliefern, besondere Bedeutung zu. Verzögerungen können zu Konventionalstrafen oder infolge der Notwendigkeit von Änderungen des Transportmittels zu erhöhten Kosten führen. MEDION arbeitet mit einer begrenzten Anzahl international tätiger Speditionen zusammen, die für hohe Qualitätsstandards und Liefertreue stehen. Die Logistikprozesse bei diesen Spediteuren sind in die eigene IT-Prozesssteuerung von MEDION integriert. Dadurch wird ein hohes Maß an Prozesssicherheit im Bereich Logistik erreicht. Außerhalb des Projektgeschäftes erfolgt die Distribution von Waren mit national und international erfahrenen Logistikpartnern. Zu diesen Partnern bestehen individuelle Vertragsbeziehungen, in denen unter anderem auch die Standards für die Servicequalität und Sicherheit festgelegt sind. Die Servicequalität und Sicherheit der Logistikprozesse und die Einhaltung der vertraglich festgelegten Standards werden über das Risikomanagementsystem laufend überwacht. 5.7.5 RechtDer Anspruch auf Verwertungsabgaben für Personal Computer, Notebooks und Laptops von Seiten der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) als Vertreter der Urheber von Film- und Musikwerken gegenüber der MEDION wird weiterhin vor dem zuständigen Oberlandesgericht München geltend gemacht. Zwischenzeitlich werden über diese Ansprüche jedoch zwischen der Geräteindustrie – neben der MEDION wurden entsprechende Verwertungsabgaben auch gegenüber anderen Geräteherstellern geltend gemacht – und der ZPÜ intensive außergerichtliche Vergleichsverhandlungen geführt. Die Qualität dieser Verhandlungen lässt die substanzielle Erwartung zu, dass in 2010 eine vergleichsweise Regelung gefunden werden kann. Allgemein ist weiterhin festzustellen, dass von verschiedenen Seiten verstärkt Ansprüche wegen angeblicher Verletzung von gewerblichen Schutzrechten, insbesondere von Patenten, geltend gemacht werden. Dies erfolgt teilweise durch die Schutzrechtsinhaber selbst, teilweise werden die Ansprüche auch kommerziell über Dritte, insbesondere so genannte Patentverwertungsgesellschaften, außergerichtlich geltend gemacht. Dabei hat sich insbesondere die Firma MPEG LA L.L.C, Denver, Colorado, USA, für die Verwertung von Standardpatenten der MPEG-2-Technologie, hervorgetan. So forderten nunmehr verschiedene Patentinhaber, deren Patente außergerichtlich von MPEG LA geltend gemacht werden, für die Nutzung von Standardpatenten der MPEG-2-Technologie vor dem Landgericht Düsseldorf von der MEDION die Zahlung von Lizenzgebühren für die Vergangenheit. Generell gilt, dass behauptete Schutzrechtsverletzungen und Ansprüche oftmals als nicht gerechtfertigt beurteilt werden können. Für bestehende Risiken wurden im Jahresabschluss, soweit kalkulierbar, angemessene Rückstellungen, auch für Schutzrechtsverletzungen, passiviert. Um die Risiken für MEDION daraus weitestmöglich zu begrenzen, vereinbart MEDION im Einkaufsbereich, wenn möglich, mit den Lieferanten, dass diese für eine mögliche Verletzung von Schutzrechten Dritter für die gelieferte bzw. hergestellte Ware allein verantwortlich sind und MEDION von allen diesbezüglichen Ansprüchen freigestellt wird. Sollte sich im Rahmen der Rechtsstreitigkeiten und Vergleichsverhandlungen herausstellen, dass die möglicherweise nachträglich zu zahlenden Urheberrechtsabgaben und Lizenzgebühren von den zurückgestellten Beträgen abweichen, so würden sich daraus entsprechende Auswirkungen auf das Konzernergebnis ergeben. Auf die betragsmäßige Quantifizierung des Risikos wird in Übereinstimmung mit IAS 37.92 verzichtet. Darüber hinaus sind derzeit keine Gerichts- oder Schiedsverfahren gegen MEDION als Beklagte anhängig, die wesentliche Auswirkungen auf das Konzernergebnis von MEDION haben könnten. 5.7.6 FinanzenDie MEDION-typische Ausrichtung auf das Projektgeschäft erfordert für kurze Zeiträume die Verfügbarkeit von erheblichen Finanzmitteln zur Vorfinanzierung großvolumiger Aufträge. Fehlende Finanzierungsmöglichkeiten könnten ansonsten die Unternehmensentwicklung bremsen. Im Rahmen des MEDION-Geschäftsmodells werden viele kapitalintensive Teile des Wertschöpfungsprozesses wie Forschung und Entwicklung, Produktion, Logistik oder Verkauf am Point of Sale von Partnerunternehmen wahrgenommen. Aufgrund der langjährigen Geschäftsbeziehungen und vor dem Hintergrund der soliden Kapital- und Finanzstruktur stehen MEDION in erheblichem Maße Lieferantenlinien zur Verfügung. Vor dem Hintergrund der guten Eigenkapital- und Liquiditätsausstattung beschränkt sich der Finanzkreditbedarf von MEDION ausschließlich auf die kurzfristige Abdeckung von Finanzierungsspitzen bei großvolumigen Projekten im klassischen Saisongeschäft. MEDION stehen mit der Finanzierung über forderungsbasierte Asset-Backed-Security-Programme sowie durch zusätzliche Fremdfinanzierungslinien bei Banken über einen so genannten Syndicated Loan ausreichende, flexible und kostengünstige Finanzierungsinstrumente zur Verfügung. Eine Abhängigkeit von einzelnen Kreditinstituten besteht dabei nicht. Im abgelaufenen Geschäftsjahr brauchte MEDION aufgrund effizienter Managementsysteme die Asset-Backed-Security-Programme nur in geringem Umfang und Fremdfinanzierungslinien nicht in Anspruch zu nehmen. Als international agierendes Unternehmen ist MEDION Risiken durch Wechselkurseinflüsse ausgesetzt. Insbesondere auf der Beschaffungsseite fallen Zahlungsströme in ausländischer Währung an, da die überwiegende Zahl der Lieferanten in Asien beheimatet ist und die Transaktionen daher in US-Dollar und teilweise in Britischen Pfund abgewickelt werden. MEDION sichert sich gegen die Risiken aus Fremdwährungsschwankungen durch den Einsatz derivativer Finanzinstrumente in Form von marktüblichen Devisentermingeschäften und teilweise ergänzenden Swap-Geschäften ab. Finanzinstrumente werden ausschließlich zu Sicherungszwecken eingesetzt. 5.7.7 PersonalDer Wettbewerb um hochqualifizierte Führungskräfte und technisches Personal ist in der Consumer-Electronics-Branche nach wie vor sehr groß. Gerade im Projektgeschäft stellen erfahrene, gut ausgebildete Mitarbeiter die wichtigste Ressource dar. Daher muss auf die Bindung von Know-how-Trägern an das Unternehmen durch geeignete Maßnahmen besonderes Gewicht gelegt werden. Nur gut geschulte und qualifizierte Mitarbeiter können Risiken beherrschen und vermeiden. Daher fördert MEDION gezielt die Aus- und Weiterbildung der eigenen Mitarbeiter. Um bei einem Personalwechsel die Einarbeitung neuer Mitarbeiter zu erleichtern und Probleme durch Know-how-Verluste möglichst zu vermeiden, sind im Rahmen des Workflow-Managements alle unternehmensinternen Prozesse so dokumentiert, dass sie personenunabhängig ausgeführt werden können. Insgesamt arbeitet bei MEDION ein motiviertes und hochprofessionelles Team – eine gesunde Mischung aus erfahrenen Mitarbeitern, die das Unternehmen schon lange begleiten, jungen Kolleginnen und Kollegen, die ihre berufliche Karriere bei MEDION beginnen, und Kollegen, die aus anderen Unternehmen zu MEDION gekommen sind und mit ihren Erfahrungen zum Unternehmenserfolg beitragen. 5.7.8 GesamtrisikosituationAuch in 2009 konnte MEDION durch Fortsetzung eingeleiteter Maßnahmen zur Steigerung der Kosteneffizienz und Optimierung des Produktportfolios wesentliche Kostenpositionen weiter verbesseren. So konnte trotz der in allen für MEDION relevanten Wirtschaftsbereichen spürbaren Finanzkrise und dem daraus resultierenden Umsatzrückgang die Rohertragsmarge mit 11,2 % nahezu auf Vorjahresniveau (11,5 %) gehalten werden. Trotz ebenfalls nahezu unveränderter Ausgaben für Marketing und Produktwerbung konnten durch die realisierten Kosten-effizienzen die Strukturkosten noch mal um rd. 7 % gesenkt werden, so dass der infolge des Umsatzrückganges erlittene Rückgang des Rohertrages um rd. € 26 Mio. um rd. € 11 Mio. kompensiert werden konnte. Durch weitere Maßnahmen im Bereich des Kunden- und Lieferantenmanagements sowie der Steuerung von Produktions- und Logistikprozessen konnte auch die Struktur des Working Capital optimiert werden. Als Ergebnis zeigt sich hier eine nochmals verbesserte Liquiditätsposition von rd. € 224 Mio. (Vorjahr: € 184 Mio.). Obwohl MEDION aus dem konjunkturell schwierigen Jahr 2009 somit bezüglich finanzwirtschaftlicher Risikopositionen insgesamt weiter gestärkt hervorgeht, bestehen gegenwärtig weiterhin Unsicherheiten bei der Beurteilung der Geschäftsentwicklung in 2010. Während einige Marktforschungsinstitute von einer generellen Erholung ausgehen oder gerade dem Discountbereich, der ein wichtiger Absatzkanal für MEDION ist, in dieser Situation eine überdurchschnittliche Entwicklung zutrauen, sehen die Hersteller und Anbieter von Unterhaltungselektronik diesen Trend noch nicht für alle ihre Produkte. Zwar ist seit dem 4. Quartal 2009 eine positive Grundstimmung im relevanten Verbraucherumfeld sichtbar, die im Zuge der weltweiten Finanzkrise eingeleitete Restrukturierung von Kapazitäten bei Produzenten und Logistikdienstleistern, insbesondere im Kernbeschaffungsmarkt Asien, kann jedoch zu einer verminderten Flexibilität bei der Auftragssteuerung führen und den Wettbewerb somit weiter unter Druck halten. Daher wird MEDION auch in 2010 die bislang sehr erfolgreichen Maßnahmen zur Risikosteuerung und Stabilisierung der Ertragspositionen mit verstärkter Intensität fortsetzen. Nachtragsbericht / Prognosebericht5.8 NachtragsberichtVorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahres 2009 (Nachtragsbericht)Ereignisse nach dem Bilanzstichtag, die auf die Vermögens-Finanz- und Ertragslage wesentliche Auswirkungen haben, bestanden nicht. 5.9.1 PrognoseberichtKonjunktureller RahmenFür das Gesamtjahr 2010 erwartet die Bundesregierung einen durchschnittlichen Zuwachs des Bruttoinlandsproduktes (BIP) von preisbereinigt 1,4 % (Jahreswirtschaftsbericht 2010 der Bundesregierung, S. 58 ff.), dabei wird von einem leichten Rückgang des privaten Konsums ausgegangen, weil sich insbesondere die Sorge um die Arbeitsplätze belastend auswirkt. Außerdem wird angenommen, dass die privaten Haushalte in 2010 für energetische Güter (Strom, Gas, Öl) insgesamt höhere Preise als noch in 2009 bezahlen müssen. Auch erwartet die Bundesregierung per Saldo für das Jahr 2010 eine mögliche Verschlechterung der Arbeitsmarktsituation. Nach dem Auslaufen der Konjunkturprogramme in Deutschland und im Euroraum könnte sich damit auch die Dynamik der Binnennachfrage wieder vermindern. ECKWERTE DER GESAMTWIRTSCHAFTLICHEN SITUATION IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLANDscroll
5.9.2 Marktentwicklung im Bereich der Consumer-ElectronicsGesamtmarktDie Marktforscher von GfK, gfu und ZVEI sehen den Gesamtmarkt Consumer-Electronics in Deutschland für 2010 verhalten optimistisch. Die Prognose für 2010 liegt bei einem leicht steigenden Umsatz in der Größenordnung von über € 23,4 Mrd. Dabei geht die Marktprognose im Auftrag des Branchenverbandes BITKOM davon aus, dass sich der deutsche Markt für Consumer-Electronics-Produkte im laufenden Jahr besser entwickeln wird als der EU-Durchschnitt. Denn die Umsätze auf EU-Ebene werden um ca. 5 % schrumpfen. Geprägt ist diese Prognose von einem weiteren Rückgang der Durchschnittspreise. Nach wie vor ist diese Prognose aufgrund der allgemeinen unsicheren Wirtschaftslage schwierig. Weiterhin ist in 2010 in einigen für MEDION relevanten europäischen Ländern, insbesondere in Spanien, Großbritannien und Frankreich, von einem Rückgang der Konsumausgaben auszugehen. Auch ein Anstieg der Arbeitslosigkeit im Euroraum dürfte sich belastend auf die Neigung der Verbraucher zur Anschaffung langlebiger Wirtschaftsgüter aus dem Bereich der Consumer-Electronics auswirken. ProduktinnovationenDer Markt für Consumer-Electronics-Produkte ist weiterhin geprägt von der Digitalisierung der Inhalte und Übertragungswege sowie der Konvergenz. Konvergenz bedeutet dabei das Verschmelzen der bislang unterschiedlichen Märkte Unterhaltungselektronik, Medien, Informationstechnologie und Telekommunikation. Basis hierfür ist die digitale Technik, die zum einen die Vernetzung unterschiedlicher Produktgruppen ermöglicht und zum anderen die Nutzung digitaler Komponenten in unterschiedlichen Produktbereichen (z. B. Kamerafunktionen in Mobiltelefonen, mobile Navigationsgeräte mit MP3-Abspielfunktionen, Notebooks als HD-Fernseher, Smartphones zum Telefonieren und Surfen im Internet) erlaubt. Neue, insbesondere auch drahtlose Vernetzungslösungen eröffnen zusätzliche Möglichkeiten, hochauflösende Inhalte zu nutzen. Impulse werden weiterhin im Bereich der flachen Fernsehgeräte und der hochauflösenden Technik (HDTV) erwartet. Bei der technischen Entwicklung in hochauflösenden DVD-Formaten ist die Blu-ray-Technik jetzt Branchenstandard und die entsprechenden Endgeräte werden für zusätzliche Dynamik bei der Nachfrage im HDTV-Sektor und bei den hochauflösenden Quellen wie digitalen Kameras, Camcordern und Spielkonsolen führen. Insbesondere werden auch für den Bereich mobiler Technik, von Kameras über portable Videoplayer und Navigation bis hin zu Smartphones und Notebooks/Mini-Notebooks, weiter Zuwächse erwartet. Dabei wird sich der Trend zu technologisch anspruchsvollen und qualitativ hochwertigen Produkten mit direktem Zugang zum Internet weiter fortsetzen. Es werden die durch die digitale Technik eröffneten neuen Produktwelten mit immer kürzeren Produktlebenszyklen auf den Markt gebracht, da der technische Fortschritt leistungsfähigere Produkte und Systeme in immer kürzeren Intervallen hervorbringt. Die Veränderungen in der Unterhaltungselektronik durch das Internet beruhen nicht nur auf einer zunehmenden Digitalisierung der Endgeräte, sondern auch auf den neuen Geschäftsideen und Marketingplattformen (wie z. B. Suchmaschinen) der in den letzten Jahren neu entstandenen Medienunternehmen. Besonders starke Veränderungsimpulse werden neben HDTV und Heimvernetzung auch von der Personalisierung von Content-Services, vom Trend zu mobilen Endgeräten, umweltfreundlicher Technologie sowie von der Reduktion der Bedienkomplexität erwartet. Notebook und Desktop-PCDer Industrieverband BITKOM geht in seiner jüngsten Prognose (30. Januar 2010) davon aus, dass im Jahr 2010 erstmals fast 10 Mio. mobile Computer (Laptops, Netbooks, Tablet-PCs im Business- und Endkundenbereich) in Deutschland verkauft werden könnten. Dies wäre eine Absatzsteigerung von etwa 11 %. Die Umsätze könnten mit einem Zuwachs von 2 % etwa € 4,9 Mrd. erreichen. Zurzeit sind mehr als ein Drittel der neu verkauften mobilen Computer so genannte Netbooks, die den Nutzern jederzeit einen Zugang zum Internet ermöglichen können. Es ist erkennbar, dass es in den nächsten Jahren immer mehr klassische Produkte der Unterhaltungselektronik geben wird, die Zugang zum Internet haben. Dies stellt neue Anforderungen an die Hersteller von Unterhaltungselektronik, leistungsstarke Prozessoren in ihre Geräte zu integrieren. Mit dem Ausbau einer flächendeckenden Infrastruktur für das drahtlose Breitbandinternet wird sich der Trend zu kompakten und leistungsstarken Notebooks noch verstärken. Hochleistungsprozessoren für Desktop-PCs sind gefragt, wenn es um die Darstellung von 1080p bei Videoformaten in 7.1-Surround-Sound geht, bei hochauflösenden 3-D-Grafik-Elementen und vernetzten Online-Spielen, aber auch, um parallele Anwendungen in der Audio- und Videoverarbeitung ermöglichen zu können. Der Markt für PCs und Notebooks ist aufgrund der hohen Ausstattungsdichte der Haushalte von technologischen Innovationen und dem Ersatzbedarf bestimmt. Während Desktop-PCs sowohl bei Stückzahlen als auch beim Umsatz tendenziell zurückgehen, wird bei Notebooks insgesamt – auch aufgrund der hohen Akzeptanz der Mini-Notebooks – hinsichtlich der Stückzahlen nochmals eine weitere Zunahme unterstellt. Wachstumsfelder der Consumer-Electronics sind in dem für MEDION relevanten Marktumfeld:
MobilfunkSchnelle Internet-Verbindungen sind auch im Mobilfunk sehr gefragt. Glaubt man der so genannten Penetrationsrate, besitzt jeder Deutsche mehr als ein Mobiltelefon, real sind es inzwischen etwa 80 % der Bevölkerung. Etwa neun von zehn Kunden nutzen ihr Telefon ausschließlich privat. Diese Endkunden fragen zunehmend nach höheren Bandbreiten und innovativen Diensten, insbesondere aufgrund der sinkenden Preise für Datenübertragung und Flatrates. Inhaltlich stehen dabei das Bedürfnis nach sozialer Vernetzung und der Wunsch nach End-to-End-Cross-Media-Angeboten sowie die ständige Verfügbarkeit des Internets zu Flatrate-Tarifen beim Endkunden im Vordergrund. Nach Marktschätzungen nutzten im November 2009 81,0 % der deutschen Mobilfunkkunden ihre mobilen Endgeräte zum Verschicken oder Empfangen von Textnachrichten – ein Zuwachs von einem Prozentpunkt in den vergangenen drei Monaten. Bedingt durch die Fortschritte in der mobilen Endgeräte-Technologie und in der breiten Verfügbarkeit erschwinglicher Datentarife greifen mittlerweile immer mehr deutsche Mobilfunknutzer über ihre Handys auf das Internet zu: 31 % aller deutschen Mobilfunkkunden haben im November 2009 eine Applikation genutzt, 14,8 % nutzten einen Browser, um ins Internet zu gelangen und 4,9 % besuchten soziale Netzwerke. Diese Entwicklung hin zum mobilen Internet wird sich in 2010 weiter verstärken. Daneben sind Mobilfunkangebote längst nicht mehr an den eigenen Betrieb eines Netzes gekoppelt, sondern stammen zunehmend von virtuellen Mobilfunkbetreibern (MVNO). Wachstum bei den UMTS-Teilnehmerzahlen generieren auch die neuen Generationen der Smartphones und Mini-Notebooks. Diese Mini-Notebooks werden häufig mit integriertem Mobilfunkzugang oder USB-Stick für das drahtlose Internet angeboten. Mit den neuen Geräten und attraktiven Preisen nutzen auch Privatpersonen verstärkt mobile Datendienste. 5.9.3 Unternehmensentwicklung und GeschäftsmodellBei der Vermarktung von Consumer-Electronics-Produkten werden sich die Diversifizierungen der Vertriebswege in den klassischen CE-Fachhandel, SB- und Discountermärkte sowie den E-Commerce über das Internet auch weiterhin fortsetzen. MEDION als eines der ganz wenigen Unternehmen mit einem umfassenden Angebot von Produkten der klassischen Unterhaltungselektronik und der Informationstechnologie kann damit die Herausforderungen des digitalen und vernetzten Weltmarktes mit anwenderfreundlichen Produktangeboten im Projektgeschäft umsetzen. Das MEDION-Geschäftsmodell bleibt darauf ausgerichtet, hochwertige, innovative Trendprodukte mit attraktivem, ausgezeichnetem Design zu günstigen Preisen im Bereich der Consumer-Electronics für breite Käuferschichten verfügbar zu machen. Ergänzend zu dem klassischen europäischen Aktionsgeschäft mit Consumer-Electronics-Produkten entwickelt und vermarktet MEDION zunehmend komplementäre Dienstleistungen, insbesondere in den Bereichen Telekommunikation/MEDIONmobile, Downloads und Online-Dienste. 5.9.4 AusblickWirtschaftliche Entwicklung von MEDION im Jahr 2010MEDION hat durch ein straffes Kostenmanagement und die konsequente Ausrichtung auf Produkte mit einem attraktiven Preis-Leistungs-Verhältnis sowie der erfolgreichen Weiterentwicklung seines Direktgeschäfts im abgelaufenen Geschäftsjahr 2009 seine Profitabilität trotz eines deutlichen Umsatzrückgangs gehalten und die Bilanzstrukturen bei einer Eigenkapitalquote von über 50 % nochmals verbessert. MEDION wird diesen erfolgreichen Weg in 2010 konsequent weiterverfolgen, muss sich jedoch aufgrund der Belastungen durch die Rezession und die gesamtwirtschaftlichen Risiken auf ein nach wie vor schwieriges Umfeld einstellen. In Deutschland und in den europäischen Kernmärkten ist nicht von einem Wachstum der Konsumausgaben der privaten Haushalte auszugehen. Wesentlicher Baustein auf dem Weg der Weiterentwicklung war und ist – auch im Interesse der Kunden und Partner im Markt – die weitere Stärkung der Marke MEDION als Markenzeichen für Produkte und Dienstleistungen von hoher Qualität mit bestem Preis-Leistungs-Verhältnis und einem exzellenten Design. MEDION-Produkte und -Dienstleistungen überzeugen im Inland sowie im Ausland durch beste Testergebnisse und die Marke MEDION hat an Bedeutung und Wertschätzung gewonnen. MEDION verfügt neben Deutschland im gesamten Euroraum einschließlich Skandinavien und England über eine gute Präsenz und in Verbindung mit den Handels- und Kooperationspartnern über gut aufgestellte und professionell arbeitende Vertriebs- und Serviceeinheiten. Dies sind die Voraussetzungen, das Geschäft im Inland wie auch im Ausland weiterzuentwickeln und auszubauen. Mittelfristig verfolgt MEDION dabei das Ziel, in den bereits erschlossenen Märkten in Europa wieder zu wachsen. Die zukünftige Entwicklung von MEDION als einem führenden Anbieter von Produkten und Dienstleistungen im Bereich der Consumer-Electronics für den Massenmarkt hängt neben den effizienten und konsequent auf die Bedürfnisse der Kunden und Verbraucher ausgerichteten Strukturen und Produkten des Unternehmens in hohem Maße davon ab, wie sich der konjunkturelle Rahmen und die Konsumneigung der Verbraucher in Deutschland und in den wichtigsten europäischen Ländern entwickeln. Zu berücksichtigen sind auch die Erwartungen der Handelspartner hinsichtlich der Absatzchancen von Consumer-Electronics-Produkten und damit dem daraus resultierenden Bestellverhalten. Eine Prognose für das laufende Geschäftsjahr 2010 und für das Geschäftsjahr 2011 ist aufgrund der schwer prognostizierbaren volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen unverändert für alle am Marktgeschehen Beteiligten mit einer hohen Unsicherheit verbunden. Länder, in denen sich die Immobilien- und Finanzkrise besonders stark ausgewirkt hat, sind im erheblichen Maße von einem Rückgang der Binnennachfrage bedroht. Auch die umfangreichen Maßnahmenpakete der Länder haben die Lage im Euroraum und in Deutschland nur temporär verbessert. UmsatzDie Ausweitung der Dienstleistungspalette im Direktgeschäft und der erfolgreiche Start in das Jahr 2010 im Projektgeschäft haben zu einem besseren Orderverhalten der wesentlichen MEDION-Kunden für das 1. und 2. Quartal 2010 geführt. Vor diesem Hintergrund geht der Vorstand der MEDION AG davon aus, dass im 1. Halbjahr 2010 ein Umsatzanstieg in der Größenordnung von 5–10 % wahrscheinlich ist. Die Entwicklung im 2. Halbjahr 2010 ist noch nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit prognostizierbar, so dass bei einer allmählichen wirtschaftlichen Erholung im Euroraum und insbesondere in Deutschland insgesamt für das Geschäftsjahr 2010 bei einer angenommenen Stabilisierung der Konsumnachfrage ein Umsatzwachstum in der Größenordnung von 5–7 % bei MEDION angenommen werden kann. RohertragDie Rohertragsmargen werden aufgrund der unverändert hohen Wettbewerbsintensität weiterhin unter Druck stehen. Der MEDION-Vorstand geht jedoch davon aus, dass die gute Marktposition von MEDION gehalten werden kann und damit eine Rohertragsmarge auf einem Niveau von 10,5–11,5 % möglich ist. LiquiditätMEDION wird auch in 2010, trotz erwarteter ergebnisneutraler Mittelabflüsse für zurückgestellte Lizenz- und Urheberrechtsabgaben, voraussichtlich keine – oder nur für sehr kurze Zeit sehr geringe – Fremdmittel zur Finanzierung großvolumiger Projekte benötigen. ErgebnisDer MEDION-Konzern wird trotz des nach wie vor schwierigen Umfelds in 2010 das Ergebnis im Vergleich zu 2009 steigern können. Aufgrund der soliden Vermögens- und Finanzlage, bei einer Eigenkapitalquote von über 50 %, kann das Geschäftsmodell erfolgreich weiterentwickelt werden; dabei sollen insbesondere das Portfolio mit designorientierten technologisch innovativen Produkten sowie das Direktgeschäft mit neuen Angeboten auch im Ausland ausgebaut werden. Daher rechnet der Vorstand beim Ergebnis (EBIT) aufgrund der effizienten Kostenstrukturen mit einer im Vergleich zum Umsatz überproportionalen Steigerung in der Größenordnung von 15–20 %. Bei dieser Prognose geht der Vorstand davon aus, dass sich die zurzeit bekannten konjunkturellen Aussichten nicht wieder verschlechtern. Außerdem gilt ebenfalls zu berücksichtigen, dass branchentypisch für MEDION jeweils das 4. Quartal des Geschäftsjahres das umsatzstärkste ist und bis zum Vorliegen fester Kundenaufträge für das 4. Quartal die Umsatz- und Ergebnisprognose noch mit Unsicherheiten behaftet bleibt. Die weitere Prognose für 2011 ist aufgrund des sich schnell verändernden Consumer-Electronics-Marktumfelds und der Struktur des MEDION-Geschäftsmodells nur schwer einschätzbar. Sollten die konjunkturellen Risiken zurückgehen und die verfügbaren Einkommen der Verbraucher steigen, rechnet der Vorstand mit einer Steigerung der Umsätze und des Ergebnisses. 5.10 Sonstige Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB
5.11 Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289a HGBDie Unternehmensführung von MEDION – als börsennotierte deutsche Aktiengesellschaft – wird in erster Linie durch das Aktiengesetz und daneben durch die Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner jeweils aktuellen Fassung bestimmt. Corporate Governance ist für MEDION ein zentraler Anspruch, der sämtliche Bereiche des Unternehmens umfasst. Die Weiterentwicklung von Corporate Governance und Compliance bei MEDION dient dem Vertrauen, das Aktionäre, Geschäftspartner, die Mitarbeiter und die Öffentlichkeit in eine gute Unternehmensführung setzen. Wir haben daher alle notwendigen organisatorischen Maßnahmen getroffen, um nicht nur den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen, sondern darüber hinaus auch eine verantwortungsvolle, transparente und der nachhaltigen Wertentwicklung verpflichtete Unternehmensführung zu gewährleisten. Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften unterliegt MEDION dem so genannten dualen Führungssystem. Dieses ist durch eine strikte personelle Trennung zwischen dem Vorstand als Leitungsorgan und dem Aufsichtsrat als Überwachungsorgan gekennzeichnet. Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten dabei im Unternehmensinteresse eng zusammen. Der Vorstand leitet das Unternehmen mit dem Ziel nachhaltiger Wertschöpfung in eigener Verantwortung. Dabei gilt der Grundsatz der Gesamtverantwortung, d. h., die Mitglieder des Vorstands tragen gemeinsam die Verantwortung für die gesamte Geschäftsführung. Sie entwickeln die Unternehmensstrategie und sorgen in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat für deren Umsetzung. Die Grundsätze der Zusammenarbeit des Vorstands von MEDION sind in der Geschäftsordnung des Vorstands zusammengefasst. Diese regelt insbesondere die Ressortzuständigkeiten der einzelnen Vorstandsmitglieder, die der Zustimmung des Aufsichtsrats vorbehaltenen Angelegenheiten, die Beschlussfassung sowie die Rechte und Pflichten des Vorsitzenden des Vorstands. Der Vorstand von MEDION besteht aus zwei Mitgliedern. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für den MEDION-Konzern wesentlichen Aspekte der Geschäftsentwicklung, bedeutende Geschäftsvorfälle sowie die aktuelle Ertragssituation einschließlich der Risikolage und des Risikomanagements. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von früher aufgestellten Planungen und Zielen werden ausführlich erläutert und begründet. Außerdem berichtet der Vorstand regelmäßig über das Thema Compliance, also die Maßnahmen zur Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und unternehmensinterner Richtlinien, das gleichfalls im Verantwortungsbereich des Vorstands liegt. Der Aufsichtsrat berät den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens und überwacht seine Tätigkeit. Er bestellt und entlässt die Mitglieder des Vorstands, beschließt das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder und setzt deren jeweilige Gesamtvergütung fest. Er wird in alle Entscheidungen eingebunden, die für MEDION von grundlegender Bedeutung sind. Der Aufsichtsrat von MEDION besteht aus drei Mitgliedern. Die Grundsätze der Zusammenarbeit des Aufsichtsrats von MEDION sind in der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats geregelt. Schließlich enthalten die Satzung von MEDION sowie die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats einen Katalog von Geschäften, für die der Vorstand der Zustimmung des Aufsichtsrats bedarf. Berater- und sonstige Dienstleistungs- und Werkverträge zwischen Aufsichtsratsmitgliedern und der Gesellschaft bestanden im Berichtszeitraum nicht. Interessenkonflikte von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat gegenüber unverzüglich offenzulegen sind, traten nicht auf. Kein Mitglied des Aufsichtsrates von MEDION ist ehemaliges Vorstandsmitglied der Gesellschaft. Die von der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ am 18. Juni 2009 beschlossenen Änderungen des Kodex sind am 5. August 2009 durch das Bundesministerium der Justiz im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht worden und damit verbindlich. Bedeutsam sind u. a. die geänderten Empfehlungen hinsichtlich der Vorstands- und Aufsichtsratsvergütung. Aufgrund der im August 2008 neu gefassten Vorstandsverträge und der bestehenden Vergütungsregelung für den Aufsichtsrat wurden diese Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex bei MEDION nicht umgesetzt. Nach den Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat in ihrer gemeinsamen Sitzung am 10. Dezember 2009 sind diese Punkte in der geänderten Entsprechenserklärung angemerkt. Unverändert zu den Vorjahren gilt die Ausnahme, dass aufgrund der Größe des Aufsichtsrates keine Ausschüsse gebildet werden können. Weiterhin wird jedoch sämtlichen Anregungen des Kodex Rechnung getragen. Vorstand und Aufsichtsrat der MEDION AG haben die geänderte Entsprechenserklärung am 10. Dezember 2009 gemäß § 161 AktG auf der Website der Gesellschaft öffentlich zugänglich gemacht. Frühere, nicht mehr aktuelle Entsprechenserklärungen von MEDION sind auf der Website der Gesellschaft veröffentlicht. Weitere Einzelheiten der Corporate-Governance-Praxis von MEDION können dem aktuellen Corporate-Governance-Bericht entnommen werden, der gleichzeitig Bestandteil dieser Erklärung zur Unternehmensführung ist und im Geschäftsbericht abgedruckt ist.
Essen, 24. Februar 2010 Gerd Brachmann, Vorsitzender des Vorstandes Christian Eigen, Stellv. Vorsitzender des Vorstandes Konzernabschluss der MEDION AG7.2 Konzern-Gewinn- und Verlustrechnungscroll
7.3 Konzern-Gesamtergebnisrechnungscroll
7.4 Konzern-Kapitalflussrechnungscroll
7.5 KonzernbilanzAktiva scroll
7.6 Konzernanlagenspiegelscroll
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7.7 Entwicklung des Konzerneigenkapitalsscroll
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7.8 Segmentberichtscroll
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Konzernanhang der MEDION AGAllgemeine Angaben zum Konzernabschluss8.1.1 AufstellungsgrundsätzeDie MEDION AG als Muttergesellschaft des MEDION-Konzerns ist eine börsennotierte Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und hat ihren Sitz in Essen, Deutschland. Die Anschrift lautet: MEDION AG, Am Zehnthof 77, 45307 Essen. Die Gesellschaft ist im Handelsregister B des Amtsgerichtes Essen (HRB 13274) eingetragen. Die Aktie wird im Börsensegment „Prime Standard“ im Geregelten Markt in Frankfurt geführt. Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung und Vermittlung von Dienstleistungen und der Vertrieb von Produkten aus den Bereichen Multimedia, Hard- und Software, Unterhaltungselektronik und komplementäre Dienstleistungen. Daneben werden auch weitere Non-Food-Artikel aller Art vertrieben. Der Konzernabschluss der MEDION AG und ihrer Tochtergesellschaften wurde in Übereinstimmung mit den vom International Accounting Standards Board (IASB) erlassenen Rechnungslegungsgrundsätzen „International Financial Reporting Standards (IFRS)“ und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB zu beachtenden handelsrechtlichen Vorschriften erstellt. Zur Anwendung kamen alle für das Geschäftsjahr 2009 verpflichtend anzuwendende Standards und Interpretationen des IASB, die von der EU übernommen wurden. In 2009 hat die MEDION AG den neuen IFRS 8 „Operating Segments“ sowie den geänderten IAS 1 „Presentation of Financial Statements“ erstmalig angewendet. Im Folgenden werden diese Standards sowie deren Auswirkungen auf den Konzernabschluss beschrieben. Die sonstigen erstmals in 2009 verpflichtend anzuwendenden Standards haben keine Relevanz für die MEDION AG und werden daher nicht aufgeführt und beschrieben.
Aus der erstmaligen Anwendung haben sich bis auf die geänderte Darstellung von Finanzinformationen im Abschluss keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns ergeben. Die folgenden Standards und Interpretationen, die durch das IASB bzw. IFRIC veröffentlicht wurden, sind für den Konzernabschluss 2009 noch nicht verpflichtend anzuwenden. Auf eine nach IAS grundsätzlich zulässige vorzeitige Anwendung wurde verzichtet.
Derzeit werden keine wesentlichen Auswirkungen aus der Anwendung der genannten Standards und Interpretationen für den konsolidierten Abschluss der MEDION AG erwartet. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Auf die in den Konzernabschluss übernommenen Vermögensgegenstände und Schulden der einbezogenen Unternehmen wurden einheitlich für den Konzern geltende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden auf Grundlage der IFRS angewandt. Auf die Bewertungsunterschiede gegenüber der Steuerbilanz wurden entsprechende latente Steuern berechnet. Der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2009 wurde in Euro aufgestellt. Alle Beträge wurden – soweit nicht anders dargestellt – in T€ angegeben. Für die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung findet das Gesamtkostenverfahren Anwendung. Beim Bilanzausweis wird zwischen lang- und kurzfristigen Vermögenswerten und Schulden unterschieden, die im Anhang teilweise detailliert nach ihrer Fristigkeit ausgewiesen werden. Als kurzfristig werden Vermögenswerte und Schulden angesehen, wenn sie innerhalb eines Jahres fällig sind. AusweisänderungGegenüber dem Vorjahr wurde entsprechend IAS 1.70 auf eine getrennte Darstellung der latenten Steuern in einen kurz- und langfristigen Teil verzichtet und der gesamte Anspruch unter den langfristigen Vermögenswerten ausgewiesen. Darüber hinaus wurde ein neuer Bilanzposten „Ertragsteuererstattungsansprüche“ unter den kurzfristigen Vermögenswerten gemäß IAS 1.68 (m) eingefügt. Hierdurch haben sich die Vorjahreswerte der sonstigen kurz- und langfristigen Vermögenswerte geändert. Der Vorjahresausweis wurde entsprechend angepasst. 8.1.2 KonsolidierungskreisIn den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2009 wurden neben der Muttergesellschaft MEDION AG, Essen, die nachfolgenden Tochterunternehmen im Wege der Vollkonsolidierung nach der Erwerbsmethode einbezogen. scroll
Bei den ausländischen Tochtergesellschaften handelt es sich im Wesentlichen um Unternehmen, die Vertriebs- und Service-Dienstleistungen für die MEDION AG in den jeweiligen Ländern erbringen. Die AMS erbringt Call-Center-Dienstleistungen. Die Geschäftstätigkeit der MSG umfasst Reparatur- sowie Logistikdienstleistungen für den After-Sales-Service und für E-Commerce-Geschäfte. Grundlage für die Einbeziehung der Tochterunternehmen in den Konzernabschluss waren die nach Landesrecht aufgestellten und teilweise geprüften Jahresabschlüsse der Gesellschaften für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2009. Überleitungen nach IFRS wurden von den jeweiligen Tochterunternehmen vorgelegt und von den beauftragten Abschlussprüfern bestätigt. Die übrigen ausländischen Tochtergesellschaften der MEDION AG wurden aufgrund ihrer insgesamt untergeordneten Bedeutung nicht in den Konzernabschluss einbezogen (vgl. unter „8.3.7 Nahe stehende Unternehmen und Personen“). 8.1.3 KonsolidierungsmethodenDie Abschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen werden nach konzerneinheitlichen Ansatz- und Bewertungsmethoden aufgestellt. Die Kapitalkonsolidierung erfolgt gemäß IFRS 3 nach der Erwerbsmethode auf den jeweiligen Anschaffungszeitpunkt der Beteiligung. Soweit zum Zeitpunkt des Erwerbs die Anschaffungskosten der Beteiligungen den Konzernanteil am Eigenkapital der jeweiligen Gesellschaft übersteigen, entstehen zu aktivierende Geschäftswerte (Goodwill). Deren Werthaltigkeit ist gemäß IAS 36 regelmäßig durch Impairment-Tests zu verifizieren. Darüber hinaus wurden eine Schuldenkonsolidierung und eine Aufwands- und Ertragskonsolidierung durchgeführt. Die aus der Aufwands- und Ertragskonsolidierung entstandenen Differenzen wurden ergebniswirksam verrechnet. Zwischengewinneliminierungen waren vor dem Hintergrund des IFRS-Grundsatzes der Materiality nicht erforderlich. 8.1.4 Grundsätze der WährungsumrechnungDie ausländischen Tochtergesellschaften, deren landesrechtlicher Abschluss nicht in Euro aufgestellt wird, sind nach den in IAS 21 vorgesehenen Abgrenzungskriterien als wirtschaftlich selbständige ausländische Teileinheit („Foreign Entity”) anzusehen. Die jeweilige Landeswährung stellt die funktionale Währung für die Geschäfte dieser Tochtergesellschaften dar. Die Abschlüsse von Konzernunternehmen, deren funktionale Währung nicht der Euro ist, werden nach der so genannten modifizierten Stichtagsmethode (IAS 21.39) umgerechnet. Dementsprechend sind sämtliche monetären und nicht monetären Vermögenswerte und Schulden der Bilanz mit dem Bilanzstichtagskurs, das Eigenkapital mit dem historischen Kurs zum Erwerbszeitpunkt bzw. zum Zeitpunkt der Kapitalerhöhung umgerechnet. Die Gewinn- und Verlustrechnungen dieser ausländischen Konzernunternehmen werden aus Vereinfachungsgründen entsprechend IAS 21.40 zu Durchschnittskursen des Geschäftsjahres umgerechnet. Alle sich ergebenden Umrechnungsdifferenzen werden erfolgsneutral in der Konzernbilanz unter der Position „Währungsumrechnungsdifferenzen“ im Eigenkapital ausgewiesen. Die für die Umrechnung verwendeten Kurse ergeben sich aus der folgenden Tabelle: scroll
8.1.5 Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente beinhalten Barmittel, Schecks und Guthaben bei Kreditinstituten mit originären Restlaufzeiten von bis zu drei Monaten sowie finanzielle Vermögenswerte, die jederzeit in Zahlungsmittel umgewandelt werden können und nur geringen Wertschwankungen unterliegen. Die Bewertung erfolgt zu Nominalwerten; im Falle von Fremdwährungsposten zum Fair Value. Der Gesamtbestand der Zahlungsmittel und -äquivalente stimmt mit dem Finanzmittelfonds in der Kapitalflussrechnung überein. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden als finanzielle Vermögenswerte gemäß IAS 39.9 der Kategorie Kredite und Forderungen zugeordnet und zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Die fortgeführten Anschaffungskosten berechnen sich aus dem Netto-Rechnungsbetrag abzüglich Wertberichtigungen. Die Wertberichtigungen werden für wesentliche Forderungen im Rahmen einer Einzelbetrachtung vorgenommen, wenn objektive Hinweise für eine Wertminderung vorliegen. Darüber hinaus werden bestimmte Forderungen, für die keine Einzelwertberichtigungen gebildet wurden, anhand gleichartiger Risikomerkmale zu Gruppen zusammengefasst und auf Basis der Erfahrungen der Vergangenheit auf Portfoliobasis wertberichtigt. Die Wertberichtigungen werden über Wertberichtigungskonten gebucht und unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Sobald eine Forderung uneinbringlich wird, erfolgt deren Ausbuchung und die Entlastung des Wertberichtigungskontos. Im Rahmen von Asset-Backed-Security-Transaktionen (ABS-Transaktionen) werden finanzielle Vermögenswerte an eine Zweckgesellschaft verkauft. Die Risiken werden in Form von Kaufpreisabschlägen berücksichtigt. Die Abschläge betreffen Risiken für Verwässerung, Transaktionskosten und Bonität. Da die Voraussetzungen gemäß IAS 39.17 ff. für einen Eigentumsübergang der Forderungen an die Zweckgesellschaft nicht vorliegen, werden die in die ABS-Transaktion einbezogenen finanziellen Vermögenswerte weiterhin bei der Gesellschaft bilanziert. Sonstige kurzfristige Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Berücksichtigung betriebswirtschaftlich notwendiger Wertberichtigungen, die den erwarteten Ausfallrisiken hinreichend Rechnung tragen, bewertet. Soweit es sich um finanzielle Vermögenswerte (Finanzinstrumente) handelt, werden diese gemäß IAS 39.9 der Kategorie Kredite und Forderungen zugeordnet. Die Vorräte werden im Zugangszeitpunkt zu Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten angesetzt. Fremdkapitalkosten werden nicht aktiviert. Die Ermittlung der Anschaffungskosten erfolgt dabei grundsätzlich nach der gewogenen Durchschnittskostenmethode. Der Bewertung der Vorräte zum Abschlussstichtag liegt der niedrigere Betrag aus gewogenem Durchschnittswert und Nettoveräußerungswert zugrunde. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen und Wertminderungen, bewertet. Die Abschreibungsdauer richtet sich nach der voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer. Im Zugangsjahr werden die Vermögenswerte des Sachanlagevermögens zeitanteilig (pro rata temporis) abgeschrieben. Neubewertungen des Sachanlagevermögens wurden nicht vorgenommen. Die Anschaffungskosten der Sachanlagen umfassen den Kaufpreis sowie alle direkt zurechenbaren Kosten, um den Vermögenswert in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Es kommen folgende Nutzungsdauern zur Anwendung: scroll
Das wirtschaftliche Eigentum an Leasinggegenständen wird demjenigen Vertragspartner in einem Leasingverhältnis zugerechnet, der alle wesentlichen Chancen und Risiken trägt. Trägt der Leasingnehmer die wesentlichen Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum am Leasinggegenstand verbunden sind (Finance Lease), so hat der Leasingnehmer den Leasinggegenstand bilanziell anzusetzen. Der Leasinggegenstand wird im Zugangszeitpunkt mit seinem beizulegenden Wert oder dem niedrigeren Barwert der künftigen Mindestleasingzahlungen bewertet und über die geschätzte Nutzungsdauer oder die kürzere Vertragslaufzeit abgeschrieben. Die Abschreibung wird erfolgswirksam erfasst. Immaterielle Vermögensgegenstände (entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und Software) werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen und Wertminderungen, bewertet. Die Nutzungsdauern liegen zwischen ein und zehn Jahren. Forschungs- und Entwicklungskosten waren nicht zu aktivieren. Der Geschäfts- und Firmenwert wird nicht planmäßig abgeschrieben, sondern auf Basis des voraussichtlich erzielbaren Cashflows aus der Zahlungsmittel generierenden Einheit, der der Goodwill zugeordnet ist, hinsichtlich einer Wertminderung untersucht. Die Werthaltigkeit wird jährlich gemäß IFRS 3 und IAS 36 anhand eines Impairment-Tests geprüft. Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten bilanziert. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie Darlehen und sonstige kurzfristige Schulden werden zu ihren Rückzahlungsbeträgen – Fremdwährungsposten zum Fair Value – ausgewiesen. Sonstige Rückstellungen werden gemäß IAS 37 gebildet, soweit rechtliche oder faktische Verpflichtungen gegenüber Dritten bestehen, die auf zurückliegenden Geschäftsvorfällen oder Ereignissen beruhen und wahrscheinlich zu Vermögensabflüssen führen. Die Höhe der Rückstellungen wird durch bestmögliche Schätzung der zur Erfüllung der Verpflichtungen erforderlichen Ausgaben ermittelt. Damit beruht die Beurteilung der Wahrscheinlichkeit, dass ein anhängiges Verfahren Erfolg hat oder die Quantifizierung der möglichen Höhe der Zahlungsverpflichtung auf der Einschätzung der jeweiligen Situation. Wegen der mit dieser Beurteilung verbundenen Unsicherheit können die tatsächlichen Verluste ggf. von den ursprünglichen Schätzungen und damit von dem Rückstellungsbetrag abweichen. Zudem können sich Schätzungen aufgrund neuer Informationen ändern und sich ggf. erheblich auf die künftige Ertragslage auswirken. Die Pensionsrückstellungen bestehen für Versorgungszusagen an Vorstandsmitglieder. Sie werden nach versicherungsmathematischen Methoden gemäß IAS 19 nach dem Anwartschafts-Barwertverfahren berechnet. Hiernach werden sowohl die zum Abschlussstichtag erworbenen Anwartschaften als auch künftig erwartete Steigerungen von Gehältern und Renten berücksichtigt. Der 10 %-Korridor gemäß IAS 19.92 findet keine Anwendung. Stattdessen werden die im Berichtsjahr auftretenden versicherungsmathematischen Gewinne gemäß IAS 19.95 sofort erfolgswirksam verrechnet. Im Rahmen der Berechnung wird auf die „Richttafeln 2005 G“ von Prof. Dr. Klaus Heubeck zurückgegriffen. Die MEDION AG verwendet derivative Finanzinstrumente, um Marktrisiken aus Wechselkursschwankungen bei den Einkaufsgeschäften, die im Wesentlichen in US-Dollar und teils in Britischen Pfund abgewickelt werden, zu reduzieren. Dazu schließt die Gesellschaft zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses des Einkaufskontraktes Kurssicherungsgeschäfte in Form von Devisentermingeschäften ab. Diese entsprechen bezüglich Laufzeit und Betragshöhe im Wesentlichen den zugrunde liegenden Einkaufsgeschäften. Die von MEDION eingesetzten Devisentermingeschäfte erfüllen die Effektivitätsanforderungen nach IAS 39.88 für die Anwendung der Hedge-Accounting-Grundsätze. Dementsprechend werden die Devisentermingeschäfte gemäß IAS 39 mit dem Marktwert zum Abschlussstichtag in der Bilanz angesetzt. Dabei werden die Marktwerte der Devisentermingeschäfte, die der Absicherung zukünftiger Zahlungsströme dienen (Cashflow-Hedges), erfolgsneutral über eine gesonderte Rücklage im Eigenkapital abgegrenzt. Da die Finanzinstrumente ausschließlich zur Kurssicherung der bei den Einkaufsgeschäften zugrunde gelegten Kalkulationskurse dienen, werden die aus der Währungsumrechnung und der Währungssicherung durch Devisentermingeschäfte entstehenden Erträge und Aufwendungen im Materialaufwand erfasst. Eigene Aktien werden mit ihren Anschaffungskosten bewertet und gemäß IAS 32.33 im Eigenkapital als Abzugsposten ausgewiesen. Die eigenen Aktien stellen nach IAS 32.11 keinen finanziellen Vermögenswert dar. Die Umsatzerlöse werden zum Zeitpunkt des Gefahrenüberganges erfolgswirksam erfasst. Die Umsätze werden abzüglich Retouren, Skonti sowie umsatzabhängiger Boni und anderer Erlösschmälerungen ausgewiesen. Die Ertragsteuern enthalten sowohl die unmittelbar zu entrichtenden Steuern vom Einkommen und vom Ertrag als auch latente Steuern. Latente Steuern werden gemäß der bilanzorientierten Verbindlichkeitsmethode gebildet. Soweit hiernach temporäre Differenzen aus der unterschiedlichen Behandlung bestimmter Bilanzposten zwischen dem IFRS-Konzernabschluss und dem steuerlichen Abschluss vorliegen, führen diese zum Ansatz von aktiven und passiven latenten Steuern. Latente Steuern auf Verlustvorträge werden aktiviert, sofern damit gerechnet werden kann, dass diese in den zukünftigen Perioden voraussichtlich durch ein ausreichend zur Verfügung stehendes steuerliches Einkommen auch genutzt werden können. Für die Bewertung der latenten Steuern werden die Steuersätze zum Realisationszeitpunkt zugrunde gelegt, die auf Basis der aktuellen Rechtslage in den einzelnen Ländern zum Bilanzstichtag gelten. Eine Abzinsung aktiver und passiver latenter Steuern wird entsprechend den Regelungen des IAS 12 nicht vorgenommen. Der Berechnung von tatsächlichen und latenten Steuern liegen Beurteilungen und Schätzungen der Gesellschaft zugrunde. Weichen die tatsächlichen Ereignisse von diesen Schätzungen ab, könnte dies sowohl positive wie auch nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben. 8.1.6 Verwendung von Annahmen und SchätzungenBei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind Annahmen getroffen und Schätzungen verwandt worden, die sich auf den Ausweis und die Höhe der bilanzierten Vermögensgegenstände, Schulden, Erträge, Aufwendungen sowie Eventualverbindlichkeiten ausgewirkt haben. Diese Annahmen und Schätzungen beziehen sich im Wesentlichen auf die konzerneinheitliche Festlegung wirtschaftlicher Nutzungsdauern, die Bewertung von Rückstellungen, die Realisierbarkeit von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die Realisierbarkeit zukünftiger Steuerentlastungen. Die tatsächlichen Werte können in Einzelfällen von den getroffenen Annahmen und Schätzungen abweichen. Änderungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Erkenntnis erfolgswirksam berücksichtigt. 8.1.7 Änderungen von SchätzungenIm Rahmen der Bewertung der Pensionsrückstellungen zum 31. Dezember 2009 hat sich der Diskontierungssatz entsprechend der erwarteten langfristigen Marktzinsentwicklung von 6,0 % im Vorjahr auf 5,25 % verringert. Der sich daraus ergebende Effekt wurde in Höhe von T€ 341 als versicherungsmathematischer Verlust aufwandswirksam verbucht. Erläuterungen zu den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung und der Bilanz8.2.1 Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung(1) Die Umsatzerlöse setzen sich nach Regionen wie folgt zusammen: scroll
(2) Die sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich wie folgt zusammen: scroll
In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind auch nicht liquiditätswirksame Nettogewinne in Höhe von T€ 23 aus der Bewertungskategorie „Trading“ - Wertpapiere nach IAS 39 enthalten. Die Nettogewinne stellen ausschließlich Kursgewinne dar. (3) Bei den Materialaufwendungen handelt es sich um die Aufwendungen für die Beschaffung und Lohnfertigung der im Rahmen der Projekte vertriebenen Güter in den Bereichen PC/Multimedia und Unterhaltungselektronik/Dienstleistungen einschließlich der Anschaffungsnebenkosten und der bezogenen Leistungen. (4) Die Personalaufwendungen setzen sich aus folgenden Posten zusammen: scroll
Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter (umgerechnet auf Vollzeitäquivalente) entwickelte sich wie folgt: scroll
(5) Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Der wesentliche Posten unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind die Vertriebsaufwendungen, die sich wie folgt aufgliedern: scroll
Unter den Verwaltungsaufwendungen werden Aufwendungen für Versicherungen, Rechts- und Beratungskosten, Fremdleistungen, Nebenkosten des Geldverkehrs und sonstige allgemeine Verwaltungskosten zusammengefasst. Die innerhalb der Verwaltungsaufwendungen erfassten Honorare für die Konzernabschluss-/ Abschlussprüfer der Muttergesellschaft und die Abschlussprüfungen der Tochtergesellschaften gliedern sich wie folgt: scroll
Bei den Betriebsaufwendungen handelt es sich um Aufwendungen für Mieten, Reparaturen und Betriebsbedarf. Die übrigen Aufwendungen enthalten vor allem periodenfremde Aufwendungen, Wertberichtigungen auf Forderungen sowie Kursdifferenzen. (6) Das Zinsergebnis stellt sich wie folgt dar: scroll
Im Zusammenhang mit den Bewertungskategorien nach IAS 39 ergibt sich das folgende Nettoergebnis: scroll
Im Berichtszeitraum wurden Zinserträge auf wertberichtigte finanzielle Vermögenswerte in Höhe von T€ 9 (Vorjahr: T€ 9) vereinnahmt. Die Zinserträge und -aufwendungen sowie die Finanzierungskosten sind mit Ausnahme der abgegrenzten Finanzierungskosten in Höhe von T€ 98 (Vorjahr: T€ 196) im Berichtsjahr zahlungswirksam geworden. (7) Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (-/+ Aufwand/Ertrag) setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Die Aufwendungen aus laufenden Ertragsteuern der MEDION AG betreffen mit € 2,6 Mio. die Ertragsteuerbelastung für 2009. Die folgende Tabelle zeigt die Überleitung vom theoretisch erwarteten Steueraufwand zum tatsächlichen Ertragsteueraufwand gemäß IAS 12.79 ff.: scroll
Der einheitlich theoretische Ertragsteuersatz für 2009 von 31,93 % errechnet sich aus der Gewerbesteuerbelastung von 16,10 % der Körperschaftsteuer von 15,0 % und einem Solidaritätszuschlag von 5,5 %. Dieser Steuersatz entspricht dem gesetzlichen Steuersatz der MEDION AG als Mutterunternehmen. Die latenten Steuern (-/+ Aufwand/Ertrag) haben sich wie folgt entwickelt: scroll
Zum Abschlussstichtag verfügt der MEDION-Konzern über inländische körperschaftsteuerliche Verlustvorträge in Höhe von T€ 48.545 (Vorjahr: T€ 61.417) und gewerbesteuerliche Verlustvorträge von T€ 48.252 (Vorjahr: T€ 61.619) sowie ausländische Verlustvorträge von T€ 4.241 (MEDION USA; Vorjahr: T€ 4.141) zur Verrechnung mit zukünftigen Gewinnen. Obwohl für die MEDION USA in Zukunft keine Verluste mehr erwartet werden, wurde auf eine Aktivierung latenter Steuern wegen der untergeordneten Geschäftstätigkeit der Tochter verzichtet. Die inländischen Verlustvorträge entfallen vollständig auf die MEDION AG und sind nach den zurzeit geltenden gesetzlichen Regelungen unbegrenzt vortragsfähig. In 2009 wurde die Planungsrechnung der Gesellschaft aktualisiert und insbesondere an die veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen angepasst. Auf dieser Grundlage rechnet die MEDION AG auch weiterhin mit einer Ertragsentwicklung, die die Ausnutzung des gesamten verbleibenden Verlustvortrages in einem hinreichend sicheren Planungshorizont von fünf Jahren ermöglicht. Die Einschätzung der Werthaltigkeit von aktiven latenten Steuern kann sich durch das Erreichen bzw. Nichterreichen der Planungsziele in der Zukunft ändern. Dementsprechend wird der Ansatz aktiver latenter Steuern auch weiterhin jährlich überprüft werden. Im Berichtsjahr wurden latente Steueransprüche in Höhe von T€ 3.949 aufgrund des positiven Jahresergebnisses 2009 realisiert und als Verbrauch verrechnet. Nach der 2007 verabschiedeten Unternehmenssteuerreform wird seit 2008 ein Ertragsteuersatz von 31,6 % angesetzt. Die latenten Steuern entfallen auf folgende wesentliche Bilanzposten: scroll
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Wegen untergeordneter Bedeutung erfolgt Ausweis
unter Steuerrückstellungen Die latenten Steuern aus erfolgsneutralen Verrechnungen im Eigenkapital (T€ 705; Vorjahr: T€ 3.470) resultieren aus den Cashflow-Hedges im Rahmen des Hedge-Accounting gemäß IAS 39. 8.2.2 Angaben zur BilanzKurzfristige Vermögenswerte(8) Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestehen im Wesentlichen gegenüber international tätigen Handelskonzernen. Die MEDION AG hat zum 31. Dezember 2009 Asset-Backed-Security-Transaktionen (ABS-Transaktionen) in Höhe von T€ 2.200 (Vorjahr: T€ 2.474) durchgeführt. Die Wertberichtigungen haben sich wie folgt entwickelt: scroll
Die Wertberichtigungen betreffen Einzelwertberichtigungen sowie Wertberichtigungen auf Portfoliobasis. Von den nicht wertberichtigten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von T€ 219.068 (Vorjahr: T€ 244.451) waren T€ 198.225 (Vorjahr: T€ 216.941) zum Abschlussstichtag nicht fällig. Die übrigen (fälligen) Forderungen sind innerhalb folgender Zeitbänder per 31. Dezember überfällig: scroll
Hinsichtlich der nicht wertberichtigten, aber überfälligen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen lagen zum Abschlussstichtag keine Anhaltspunkte vor, die darauf hindeuteten, dass die Schuldner ihren Verpflichtungen nicht nachkommen werden. Die Aufwendungen für die vollständige Ausbuchung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beliefen sich auf T€ 241 (Vorjahr: T€ 203). Erträge aus bereits ausgebuchten Forderungen waren von untergeordneter Bedeutung. Die Forderungsverluste sind innerhalb der sonstigen betrieblichen Aufwendungen unter den übrigen Aufwendungen ausgewiesen. (9) Die Vorräte betreffen im Wesentlichen bei fremden Lagerhaltern und Spediteuren gelagerte Handelswaren für größtenteils fest disponierte Projektaufträge, schwimmende Waren sowie Service- und Retourenwaren. Die Vorräte gliedern sich wie folgt auf: scroll
Zum Abschlussstichtag sind in den Vorräten die folgenden Abwertungen enthalten: scroll
Nach Bedarfsbereichen betreffen die Vorräte mit T€ 145.301 (Vorjahr: T€ 125.748) PC/Multimedia und mit T€ 43.584 (Vorjahr: T€ 32.572) Unterhaltungselektronik/Dienstleistungen. (10) Die sonstigen kurz- und langfristigen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Die ausstehenden Lieferantengutschriften betreffen noch erwartete Preisgutschriften für gelieferte Produkte sowie Ansprüche aus der Abwicklung von Defektmaterialien. In den Rechnungsabgrenzungsposten werden im Wesentlichen vorausbezahlte Aufwendungen für Finanzierungsgeschäfte sowie Vorauszahlungen im Zusammenhang mit Sponsoring-Aktivitäten ausgewiesen. Darüber hinaus beinhaltet dieser Posten abgegrenzte Lizenzgebühren, Servicekosten sowie Wartungs- und Mietvorauszahlungen sowie übrige Abgrenzungen. Die Einbehalte aus ABS-Transaktionen beziehen sich auf kalkulatorische Kaufpreisabschläge für Verwässerung, Transaktionskosten sowie einen Abschlag für das Bonitätsrisiko. Die Abrechnung erfolgt jeweils nach Ende einer Transaktion. Der Buchwert der sonstigen finanziellen Vermögenswerte hat sich wie folgt entwickelt: scroll
Die nicht wertberichtigten sonstigen finanziellen Vermögenswerte weisen keine Überfälligkeiten auf. In den Ertragsteuererstattungsansprüchen wird auch das Körperschaftsteuerguthaben gemäß § 37 Abs. 5 KStG ausgewiesen, das in Höhe von T€ 1.784 (Vorjahr: T€ 1.881) eine Restlaufzeit von über einem Jahr hat. Langfristige Vermögenswerte(11) Das Gesamtinvestitionsvolumen im Bereich des Sachanlagevermögens belief sich in 2009 auf T€ 1.685. Die Zugänge betreffen im Wesentlichen die Investitionen in Präsentationsmöbel einschließlich Sicherheitstechnik im Rahmen der Entwicklung eines weiteren Vertriebskonzeptes. (12) Die Zugänge im Bereich der immateriellen Vermögensgegenstände von insgesamt T€ 1.460 betreffen im Wesentlichen mit T€ 681 neue Lizenzen und Updates sowie mit T€ 571 externe Entwicklungs- und Softwarekosten für verschiedene Softwareentwicklungsprojekte u.a. im Bereich Webshop und mobile Navigationssysteme. (13) Als Finanzanlagen werden unverändert zum Vorjahr die nicht konsolidierten Unternehmen ausgewiesen. Die Entwicklung der einzelnen Posten des Konzernanlagevermögens ist dem Anlagenspiegel auf den Seiten 134 bis 135 zu entnehmen. Kurzfristige Schulden(14) Die Steuerrückstellungen setzen sich wie folgt zusammen: scroll
(15) Die sonstigen Rückstellungen entwickelten sich wie folgt: scroll
Die Rückstellungen für ausstehende Rechnungen umfassen im Wesentlichen Risiken aus Lizenzabgaben, Retouren und Bonusvereinbarungen für den Zeitraum bis 2009, die in Folgejahren zu Mittelabflüssen führen. Darüber hinaus sind mögliche Ansprüche für geltend gemachte Lizenzansprüche und für noch zu leistende Urheberrechtsabgaben auf PCs und Notebooks aufgrund anhängiger Verfahren sowie geführter Vergleichsverhandlungen enthalten. Einzelheiten sind im Abschnitt 5.7.5 „Risikobericht Recht“ im zusammengefassten Konzernlagebericht und Lagebericht dargestellt. Auf betragsmäßige Quantifizierungen wird in Übereinstimmung mit IAS 37.92 verzichtet. Die Rückstellungen für Gewährleistungen werden für zu erwartende Nachbesserungsarbeiten und Gutschriften für die im Markt befindlichen garantiebehafteten Artikel gebildet. Die Garantiezeiträume belaufen sich auf 12 bis 36 Monate. Die Rückstellungen werden anhand einer pauschalen Berechnungsmethode in Abhängigkeit zum jeweiligen garantiebehafteten Umsatz eines Jahres ermittelt. Dabei werden Annahmen über die zukünftige Entwicklung der Servicekosten berücksichtigt. Die Berechnungsmethode sowie die Schätzparameter wurden im Berichtsjahr unverändert fortgeführt. Die Rückstellung wird entsprechend den Garantiezeiträumen zu Auszahlungen führen. In den Personalrückstellungen sind ausstehende Belastungen aus Urlaubsverpflichtungen, Tantiemen und Sonderzahlungen an Vorstand und Mitarbeiter sowie Beiträge zur Berufsgenossenschaft enthalten. Die Rückstellungen werden voraussichtlich im folgenden Jahr zu Auszahlungen führen. Die übrigen Rückstellungen umfassen im Wesentlichen Aufwendungen für Abschlusskosten, Rechts- und Beratungskosten und Aufsichtsratsvergütungen, die auch voraussichtlich im folgenden Jahr zu Auszahlungen führen werden. (16) Die sonstigen kurz- und langfristigen Schulden setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Bei den Verbindlichkeiten aus ABS-Transaktionen handelt es sich um kurzfristige Finanzverbindlichkeiten gegenüber der Zweckgesellschaft, die im Rahmen des ABS-Vertrages revolvierend zurückgezahlt werden. (17) In den kurz- und langfristigen Schulden sind nachfolgende finanzielle Verbindlichkeiten enthalten. Die Fälligkeitsstrukturen der zukünftigen (undiskontierten) Zins- und Tilgungszahlungen der originären finanziellen Verbindlichkeiten und der derivativen Finanzinstrumente stellen sich wie folgt dar: scroll
Die Liquiditätssteuerung erfolgt über das Konzern-Treasury, das die jederzeitige Zahlungsfähigkeit sicherstellt. Hierfür stehen Kreditlinien im Rahmen eines so genannten Syndicated Loan sowie Vereinbarungen über Assed-Backed-Security-Transaktionen zur Verfügung. Der Syndicated-Loan-Vertrag wurde im Juni 2008 mit einem sechs Banken umfassenden Konsortium unter Führung der Deutsche Bank AG verlängert. Die Vertragslaufzeit beträgt zwei Jahre und endet im Juni 2010. Im November 2006 wurde ein ABS-Vertrag mit einer Zweckgesellschaft geschlossen. Die Laufzeit des Vertrages beträgt fünf Jahre und endet im Oktober 2011. (18) Im abgelaufenen Geschäftsjahr haben sich die Pensionsrückstellungen wie folgt entwickelt: scroll
Der Berechnung des Barwertes der leistungsorientierten Verpflichtungen (DBO = Defined Benefit Obligation) liegen folgende versicherungsmathematische Annahmen zugrunde: scroll
Zum Abschlussstichtag besteht keine Abweichung zwischen der Pensionsrückstellung und dem Barwert der Pensionsverpflichtungen (DBO). Der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtungen (DBO) hat sich wie folgt entwickelt: scroll
(19) Kategorien der Finanzinstrumente nach IFRS 7 Zum 31. Dezember 2009 werden folgende Buchwerte nach Bewertungskategorien ausgewiesen: scroll
Zusätzliche Angaben zu Finanzinstrumentenscroll
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(20) Eigenkapital Das gezeichnete Kapital beträgt zum Abschlussstichtag unverändert € 48.418.400,00. Es ist in 48.418.400 nennwertlose Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am gezeichneten Kapital von je € 1,00 eingeteilt. Die Aktien sind voll eingezahlt. Zum Abschlussstichtag befanden sich 44.560.003 Aktien (31. Dezember 2008: 45.249.296) im Umlauf. In der Hauptversammlung vom 22. Mai 2001 wurde beschlossen, das bedingte Kapital I von € 1.200.000,00 auf € 2.400.000,00 zu einem Nennwert je Aktie von € 1,00 zu erhöhen. Von diesem Aktienvolumen wurden insgesamt 1.318.900 Stück für vorfristig lieferbar erklärt. Das bedingte Kapital I dient ausschließlich der Gewährung von Umtauschrechten für Wandelschuldverschreibungen im Rahmen des Mitarbeiterbeteiligungsprogramms. Aufgrund der Ausübung von Wandlungsrechten aus der in 1999 begebenen Wandelanleihe im August 2001 sowie aus der in 2001 begebenen Wandelanleihe im November 2003 verminderte sich das bedingte Kapital I in Summe um € 418.400,00 auf € 1.981.600,00. Da die Wandlungszeiträume der ausgegebenen Wandelanleihen abgelaufen sind, kann das bedingte Kapital nicht mehr ausgenutzt werden. Daher folgte der Aufsichtsrat am 3. Dezember 2008 dem Beschluss des Vorstandes, die Lieferbarkeit der noch verbliebenen 900.500 Aktien zurückzunehmen. Das Grundkapital beträgt nach Ausübung aller Wandlungsrechte von ausgegebenen Wandelanleihen € 48.418.400,00. In der Hauptversammlung am 15. Mai 2009 wurde im Hinblick darauf, dass die Wandelschuldverschreibungen vollständig zurückgezahlt wurden und keine Wandlungsrechte mehr ausgeübt werden können, beschlossen, das bedingte Kapital gemäß § 3 Abs. 5 der Satzung aufzuheben. Der gegenwärtige Inhalt des § 3 Abs. 5 der Satzung wurde in Anpassung hieran gestrichen. Der bisherige Abs. 6 wurde zu Abs. 5. In der Hauptversammlung vom 12. Mai 2006 wurde beschlossen, den Vorstand zu ermächtigen, mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 10. Mai 2011 das Grundkapital der Gesellschaft einmal oder mehrmals um bis zu insgesamt € 24.000.000,00 im Rahmen eines genehmigten Kapitals zu erhöhen. Die gesetzliche Rücklage wurde nicht dotiert, da die Kapitalrücklage in Höhe von T€ 141.665 bereits der Bestimmung des § 150 Abs. 2 AktG genügt. Satzungsmäßige Rücklagen sind nicht vorgesehen. In der Hauptversammlung vom 14. Mai 2008 wurden der Vorstand und der Aufsichtsrat ermächtigt, bis zum 12. November 2009 eigene Aktien bis zu zehn vom Hundert des derzeitigen Grundkapitals zu erwerben. Der Erwerb darf nach Wahl des Vorstandes, erstens über die Börse oder zweitens, mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebotes bzw. mittels einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines solchen Angebots erfolgen. Erfolgt der Erwerb der Aktien über die Börse, darf der von der Gesellschaft gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den am Handelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Börsenkurs der Aktien der Gesellschaft im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem ) an der Frankfurter Wertpapierbörse um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten. Erfolgt der Erwerb über ein an alle Aktionäre gerichtetes öffentliches Kaufangebot bzw. eine öffentliche Aufforderung zur Abgabe eines solchen Angebots, dürfen der gebotene Kaufpreis oder die Grenzwerte der Kaufpreisspanne je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den durchschnittlichen Börsenkurs der Aktien der Gesellschaft in der Xetra-Schlussauktion (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten fünf Börsentage vor dem Tag der öffentlichen Ankündigung des Angebots bzw. der öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebots um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten. Ergeben sich nach der Veröffentlichung eines öffentlichen Angebots bzw. der öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebots erhebliche Abweichungen des maßgeblichen Kurses, so kann das Angebot bzw. die Aufforderung zur Abgabe eines solchen Angebots angepasst werden. In diesem Fall wird auf den durchschnittlichen Börsenkurs der Aktien der Gesellschaft in der Xetra-Schlussauktion (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten fünf Börsentage vor der öffentlichen Ankündigung einer etwaigen Anpassung abgestellt. Sollte das öffentliche Angebot überzeichnet sein bzw. im Fall einer Aufforderung zur Abgabe eines solchen Angebots von mehreren gleichwertigen Angeboten nicht sämtliche angenommen werden, kann die Annahme nach Quoten erfolgen. Eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen bis zu 100 Stück angedienter Aktien je Aktionär kann vorgesehen werden. Ein etwaiges weitergehendes Andienungsrecht der Aktionäre ist insoweit ausgeschlossen. Das öffentliche Angebot bzw. die Aufforderung zur Abgabe eines solchen Angebots kann weitere Bedingungen vorsehen. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die aufgrund der Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre in anderer Weise als über die Börse oder durch Angebot an alle Aktionäre wieder zu veräußern, und zwar wenn der bar zu zahlende Veräußerungspreis den Börsenpreis der Aktien nicht wesentlich unterschreitet. Nicht wesentlich in diesem Sinne ist eine Unterschreitung, wenn der Veräußerungspreis bis zu 5 % unter dem durchschnittlichen Börsenkurs der Aktien der Gesellschaft in der Xetra-Schlussauktion (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten fünf Börsentage vor der Veräußerung der Aktien liegt. Der Vorstand wird weiterhin ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die aufgrund der Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre auch als Gegenleistung an Dritte im Rahmen des Erwerbs von oder des Zusammenschlusses mit Unternehmen oder des Erwerbs von Beteiligungen an Unternehmen zu übertragen. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates Aktien, die aufgrund dieser Ermächtigung erworben werden, ganz oder in Teilen einzuziehen, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Der Vorstand kann bestimmen, dass das Grundkapital durch die Einziehung nicht herabgesetzt wird, sondern sich der Anteil der übrigen Aktien am Grundkapital gemäß § 8 Abs. 3 AktG erhöht. Der Vorstand ist in diesem Fall ermächtigt, die Angabe der Zahl der Aktien in der Satzung anzupassen. Mit der Ermächtigung soll die Gesellschaft auch in Zukunft über die Möglichkeit verfügen können, eigene Aktien zur Verfügung zu haben, um diese als Gegenleistung beim Erwerb von Unternehmen oder Beteiligungen anbieten zu können, da diese Form der Gegenleistung zunehmend durch die Globalisierung der Wirtschaft im internationalen Wettbewerb erforderlich ist. Die Gesellschaft wird mit der vorgeschlagenen Ermächtigung in die Lage versetzt, von dem Instrument des Erwerbs eigener Aktien Gebrauch zu machen, um die mit dem Erwerb von eigenen Aktien verbundenen Vorteile im Interesse der MEDION AG und ihrer Aktionäre zu realisieren. Diese Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss bei Sachleistungen zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen oder von Beteiligungen an Unternehmen dient somit dem Interesse der MEDION AG, in geeigneten Einzelfällen Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen gegen Überlassung von Aktien der Gesellschaft erwerben zu können. Sich bietende Wachstumschancen durch Akquisitionen werden zunehmend, insbesondere bei großen Transaktionsvolumina, nicht in bar, sondern durch die Ausgabe eigener Aktien finanziert. Die Verwaltung wird damit in die Lage versetzt, die sich aufgrund der jeweiligen Situation bietenden Möglichkeiten kostengünstig, schnell und flexibel zu nutzen. Die Aktionäre sind dadurch auch insoweit nicht benachteiligt, als die Gesellschaft auch unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre das in der Satzung enthaltene genehmigte Kapital ausnutzen könnte. Dieser Beschluss wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 15. Mai 2009 insoweit aufgehoben, als er bis zum Tag der Hauptversammlung noch nicht zurückgekaufte Aktien betraf. Bis zum 15. Mai 2009 waren 8 % des Grundkapitals, das sind 3.873.472 eigene Aktien durch die Gesellschaft zurückgekauft worden. Der Rückkauf des am 4. Juli 2007 beschlossenen ersten Rückkaufprogramms war mit 2.420.920 Stückaktien, das sind 5 % des derzeitigen Grundkapitals der Gesellschaft, am 21. Februar 2008 abgeschlossen. Auf Basis der Ermächtigungen hat der Vorstand der MEDION AG mit Zustimmung des Aufsichtsrates im Vorjahr zwei weitere Aktienrückkaufprogramme gestartet. Der Vorstand hat in 2008 mit Zustimmung des Aufsichtsrates beschlossen, ab dem 23. September 2008 bis zu 484.184 Stückaktien, das ist 1 % des Grundkapitals der Gesellschaft, an der Börse zurückzukaufen. Der Rückkauf war am 13. November 2008 abgeschlossen. Der Vorstand hat daraufhin mit Zustimmung des Aufsichtsrates beschlossen, ab dem 4. Dezember 2008 bis zu 968.368 Stückaktien, das sind 2 % des Grundkapitals der Gesellschaft, an der Börse zurückzukaufen. 264.000 Stück waren bereits zum Ende des Vorjahres im Bestand. Im Jahr 2009 wurden bis zum 12. März 2009 die weiteren 704.368 Stückaktien an der Börse erworben. Der Vorstand hat damit bis zum Abschlussstichtag mit 8 % des Aktienkapitals von der entsprechenden Ermächtigung durch die Hauptversammlung vom 11. Mai 2007 bzw. 14. Mai 2008 Gebrauch gemacht. Bis zum 31. Dezember 2009 hat die Gesellschaft insgesamt 3.873.472 Aktien zurückgekauft. Unter Berücksichtigung der im Rahmen der Vergütung der Vorstände übertragenen Aktien (15.075 Stück, T€ 90) sind zum 31. Dezember 2009 3.858.397 Stückaktien, das sind 7,97 % des derzeitigen Grundkapitals der Gesellschaft, im Bestand. In der Hauptversammlung am 15. Mai 2009 wurde beschlossen, dass der Vorstand ermächtigt wird, bis zum 12. November 2010 eigene Aktien bis zu 10 % des derzeitigen Grundkapitals von € 48.418.400,00 oder – falls dieser Betrag geringer ist – des zum Zeitpunkt der jeweiligen Ausübung der vorliegenden Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu jedem zulässigen Zweck im Rahmen der gesetzlichen Beschränkungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zu erwerben. Auf die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach dem § 71 AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des Grundkapitals entfallen. Der Erwerb darf nach Wahl des Vorstandes, erstens über die Börse oder zweitens, mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebotes bzw. mittels einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines solchen Angebotes erfolgen oder drittens durch die Ausgabe von Andienungsrechten an die Aktionäre. Erfolgt der Erwerb der Aktien über die Börse, darf der von der Gesellschaft gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten), den Durchschnitt der Börsenkurse an den dem Tag der Eingehung der Verpflichtung zum Erwerb vorangehenden drei Börsenhandelstage durch die Schlussauktion ermittelten Börsenkurse der Aktien der Gesellschaft im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten. Erfolgt der Erwerb über ein an alle Aktionäre gerichtetes öffentliches Kaufangebot bzw. eine öffentliche Aufforderung zur Abgabe eines solchen Angebotes, dürfen der gebotene Kaufpreis oder die Grenzwerte der Kaufpreisspanne je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den durchschnittlichen Börsenkurs der Aktien der Gesellschaft in der Xetra-Schlussauktion (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten fünf Börsentage vor dem Tag der öffentlichen Ankündigung des Angebotes bzw. der öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebotes um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten. Ergeben sich nach der Veröffentlichung eines öffentlichen Angebotes bzw. der öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebotes erhebliche Abweichungen des maßgeblichen Kurses, so kann das Angebot bzw. die Aufforderung zur Abgabe eines solchen Angebotes angepasst werden. In diesem Fall wird auf den durchschnittlichen Börsenkurs der Aktien der Gesellschaft in der Xetra-Schlussauktion (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten fünf Börsentage vor der öffentlichen Ankündigung einer etwaigen Anpassung abgestellt. Sollte das öffentliche Angebot überzeichnet sein bzw. im Fall einer Aufforderung zur Abgabe eines solchen Angebotes von mehreren gleichwertigen Angeboten nicht sämtliche angenommen werden, kann die Annahme nach Quoten erfolgen. Eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen bis zu 100 Stück angedienter Aktien je Aktionär kann vorgesehen werden. Ein etwaiges weitergehendes Andienungsrecht der Aktionäre ist insoweit ausgeschlossen. Das öffentliche Angebot bzw. die Aufforderung zur Abgabe eines solchen Angebotes kann weitere Bedingungen vorsehen. Werden den Aktionären zum Zwecke des Erwerbs Andienungsrechte zur Verfügung gestellt, so werden diese den Aktionären im Verhältnis zu ihrem Aktienbesitz entsprechend der Relation des Volumens der von der Gesellschaft zurückzukaufenden Aktien zum Grundkapital zugeteilt. Bruchteile von Andienungsrechten müssen nicht zugeteilt werden; für diesen Fall werden etwaige Teilandienungsrechte ausgeschlossen. Der Preis und die Grenzwerte der angebotenen Kaufpreisspanne (jeweils ohne Erwerbsnebenkosten), zu dem bei Ausübung von Andienungsrechten Aktien veräußert werden können, werden nach Maßgabe der Regelungen über die Aufforderung zur Abgabe von Kaufangeboten bestimmt und ggf. angepasst. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die aufgrund dieser oder früherer Ermächtigungen erworbenen eigenen Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre in anderer Weise als über die Börse oder durch Angebot an alle Aktionäre wieder zu veräußern, und zwar wenn der bar zu zahlende Veräußerungspreis den Börsenpreis der Aktien nicht wesentlich unterschreitet. Nicht wesentlich in diesem Sinne ist eine Unterschreitung, wenn der Veräußerungspreis bis zu 5 % unter dem durchschnittlichen Börsenkurs der Aktien der Gesellschaft in der Xetra-Schlussauktion (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten fünf Börsentage vor der Veräußerung der Aktien liegt. Der Vorstand wird weiterhin ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die aufgrund der Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre auch als Gegenleistung an Dritte im Rahmen des Erwerbs von oder des Zusammenschlusses mit Unternehmen oder des Erwerbs von Beteiligungen an Unternehmen zu übertragen. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates Aktien, die aufgrund dieser Ermächtigung erworben werden, ganz oder in Teilen einzuziehen, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Der Vorstand kann auch bestimmen, dass das Grundkapital durch die Einziehung nicht herabgesetzt wird, sondern sich der Anteil der übrigen Aktien am Grundkapital gemäß § 8 Abs. 3 AktG erhöht. Der Vorstand ist in diesem Fall ermächtigt, die Angabe der Zahl der Aktien in der Satzung anzupassen. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, von der Gesellschaft erworbene Aktien, soweit diese nicht für einen bestimmten anderen Zweck verwendet werden müssen, unter Wahrung des Gebots der Angemessenheit der Vergütung (§ 87 Abs. 1 AktG) unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre wie folgt zu verwenden: Sie können Mitgliedern des Vorstandes der Gesellschaft als Vergütung in Form einer Aktientantieme übertragen werden mit der Maßgabe, dass die weitere Übertragung dieser Aktien durch das jeweilige Mitglied des Vorstandes binnen einer Frist von mindestens zwei Jahren ab Übertragung (Sperrfrist) ebenso wenig zulässig ist wie die Eingehung von Sicherungsgeschäften, durch die das wirtschaftliche Risiko aus dem Kursverlauf für den Zeitraum der Sperrfrist teilweise oder vollständig auf Dritte übertragen wird. Bei der Übertragung ist für die Aktien jeweils der aktuelle Börsenkurs (auf der Grundlage einer vom Aufsichtsrat zu bestimmenden zeitnahen Durchschnittsbetrachtung) zugrunde zu legen. Sie können Mitgliedern des Vorstandes der Gesellschaft auch als Vergütung in Form einer Aktientantieme zugesagt werden. Für diesen Fall gelten die vorstehenden Regelungen entsprechend. Dabei tritt der Zeitpunkt der Zusage an die Stelle des Zeitpunkts der Übertragung der Aktien. Die Ermächtigungen zum Erwerb eigener Aktien, zu ihrer Veräußerung oder anderweitigen Verwendung bzw. zu ihrem Einzug können unabhängig voneinander, einmal oder mehrmals, ganz oder auch in Teilen ausgeübt werden. Die durch den Hauptversammlungsbeschluss vom 14. Mai 2008 erteilte Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien wird mit Wirksamwerden dieses Beschlusses aufgehoben und durch diesen ersetzt. Dies gilt nicht für die im vorgenannten Hauptversammlungsbeschluss vom 14. Mai 2008 erteilten Ermächtigungen zur Verwendung bereits erworbener eigener Aktien. In Ergänzung der unter Tagesordnungspunkt 5 zur Beschlussfassung vorgeschlagenen Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG darf der Erwerb von Aktien der Gesellschaft außer auf den dort beschriebenen Wegen auch unter Einsatz von Eigenkapitalderivaten durchgeführt werden. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates Optionen zu erwerben, die der Gesellschaft das Recht vermitteln, bei Ausübung der Optionen MEDION-Aktien zu erwerben (Call-Optionen). Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates Optionen zu veräußern, die die Gesellschaft bei Ausübung der Optionen durch deren Inhaber zum Erwerb von MEDION-Aktien verpflichten (Put-Optionen). Ferner kann der Erwerb unter Einsatz einer Kombination aus Call- und Put-Optionen erfolgen sowie unter Einsatz anderer Eigenkapitalderivate wie nachstehend bestimmt. Alle Aktienerwerbe unter Einsatz von Call-Optionen, Put-Optionen, einer Kombination aus Call- und Put-Optionen oder von anderen Eigenkapitalderivaten sind dabei auf Aktien im Umfang von höchstens 5 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung bestehenden Grundkapitals oder – falls dieser Betrag geringer ist – des zum Zeitpunkt der jeweiligen Ausübung der vorliegenden Ermächtigung bestehenden Grundkapitals beschränkt. Die Optionen müssen mit einem Finanzinstitut zu marktnahen Konditionen abgeschlossen werden. Sie sind so auszugestalten, dass sichergestellt ist, dass die Optionen nur mit Aktien beliefert werden, die unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes der Aktionäre erworben wurden; dem genügt der Erwerb der Aktien über die Börse zu dem im Zeitpunkt des börslichen Erwerbs aktuellen Börsenkurs. Die Laufzeit der Optionen muss so gewählt werden, dass der Erwerb der Aktien in Ausübung der Optionen nicht nach dem 12. November 2010 erfolgt. Der Gegenwert für eine MEDION-Aktie bei Ausübung einer Call-Option darf den Durchschnitt der Börsenkurse der Aktie der Gesellschaft in der Schlussauktion im Xetra-Handelssystem (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den dem Tag der Ausübung der Call-Option vorangehenden drei Börsenhandelstagen um bis zu 10 % über- und um bis zu 10 % unterschreiten (jeweils ohne Erwerbsnebenkosten); dabei bleibt der Restwert der Call-Option unberücksichtigt. Der Gegenwert für eine MEDION-Aktie bei Ausübung einer Put-Option darf den Durchschnitt der Börsenkurse der Aktie der Gesellschaft in der Schlussauktion im Xetra-Handelssystem (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den dem Tag der Ausgabe der Put-Option vorangehenden drei Börsenhandelstagen um bis zu 10 % über- und bis zu 10 % unterschreiten (ohne Erwerbsnebenkosten). Ferner kann mit einem Finanzinstitut vereinbart werden, dass dieses der Gesellschaft innerhalb eines vorab definierten Zeitraums eine zuvor festgelegte Aktienstückzahl oder einen zuvor festgelegten Euro-Gegenwert an Aktien der Gesellschaft liefert. Dabei hat der Preis, zu dem die Gesellschaft eigene Aktien erwirbt, einen Abschlag zum arithmetischen Mittel der volumengewichteten Durchschnittskurse der MEDION-Aktie im Xetra-Handel, berechnet über eine vorab festgelegte Anzahl von Börsenhandelstagen, aufzuweisen. Ferner muss sich das Finanzinstitut verpflichten, die zu liefernden Aktien an der Börse zu Preisen zu kaufen, die innerhalb der Bandbreite liegen, die bei einem unmittelbaren Erwerb über die Börse durch die Gesellschaft selbst gelten würde. Werden eigene Aktien unter Einsatz von Eigenkapitalderivaten unter Beachtung der vorstehenden Regelungen erworben, ist ein etwaiges Recht der Aktionäre, solche Optionsgeschäfte oder andere Eigenkapitalderivate mit der Gesellschaft abzuschließen, sowie ein etwaiges Andienungsrecht der Aktionäre ausgeschlossen. Für die Verwendung eigener Aktien, die unter Einsatz von Eigenkapitalderivaten erworben werden, gelten die Regelungen des Beschlussvorschlags zu Tagesordnungspunkt 5 unter b. dargestellten Bedingungen entsprechend. Das Bezugsrecht der Aktionäre auf eigene Aktien wird insoweit ausgeschlossen, wie diese Aktien gemäß den Ermächtigungen des Beschlussvorschlags zu Tagesordnungspunkt 5 verwendet werden. Der Aktienrückkauf wird von einer deutschen Großbank durchgeführt. Es ist vereinbart, dass die Bank die Entscheidungen über den Zeitpunkt des über die Börse erfolgenden Aktien-Erwerbs unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft trifft. Über die Entwicklung des Aktienrückkaufprogramms informiert die Gesellschaft regelmäßig auf ihrer Internet-Seite. Erwirtschaftetes EigenkapitalDie anderen Gewinnrücklagen/Bilanzgewinn beinhalten thesaurierte Ergebnisse der Vorjahre sowie die Effekte aus der Erstanwendung von IFRS 2 in 2005 in Höhe von unverändert T€ -3.341. Im Geschäftsjahr wurde aus dem Eigenkapital eine Ausschüttung in Höhe von T€ 6.682, basierend auf einer Dividende von € 0,15 je gewinnberechtigter Aktie am Tag der Hauptversammlung am 15. Mai 2009, geleistet. Daneben haben T€ 1.016 Währungsumrechnungsdifferenzen das Eigenkapital verringert (Vorjahr: T€ 1.035). Sie resultieren im Wesentlichen aus den Tochtergesellschaften in den USA und Großbritannien. Für die Entwicklung des Konzerneigenkapitals verweisen wir auf die Seite 136 dieses Berichtes. Ergänzende Angaben8.3.1 Angaben zur KapitalflussrechnungDie Kapitalflussrechnung zeigt gemäß IAS 7, wie sich Zahlungsmittel und -äquivalente im Konzern im Laufe des Berichtsjahres durch Mittelzu- und -abflüsse verändert haben. Die Kapitalflussrechnung unterscheidet zwischen Mittelveränderungen aus laufender Geschäftstätigkeit, Investitions- und Finanzierungstätigkeit. Der Mittelzufluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit ist nach der indirekten Methode ermittelt. Der in der Kapitalflussrechnung betrachtete Finanzmittelfonds umfasst die in der Bilanz ausgewiesenen Zahlungsmittel bzw. -äquivalente in Form von Schecks, Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten sowie jederzeit liquidierbare Geldmarktfonds-Anteile. 8.3.2 SegmentberichterstattungIFRS 8 hat IAS 14 „Segmentberichterstattung” mit Wirkung zum 1. Januar 2009 ersetzt. Nach IFRS 8 ist über die wirtschaftliche Lage der Segmente nach dem so genannten Management-Approach zu berichten. Berichtspflichtig sind demnach nur noch diejenigen operativen Segmente, die Komponenten eines Unternehmens darstellen, für die getrennte Finanzinformationen verfügbar sind und die regelmäßig aufgrund der internen Berichterstattung durch die Hauptentscheidungsträger überprüft werden. Der MEDION Konzern berichtet daher ab dem Geschäftsjahr 2009 gemäß der internen Unternehmenssteuerung nach den Segmenten Projektgeschäft und Direktgeschäft. Das Segment Projektgeschäft bündelt alle Geschäfte der modernen Konsumelektronik mit den international aufgestellten großen Handelsketten aus den Produktgruppen PC/Multimedia und Unterhaltungselektronik. Das Direktgeschäft beschreibt das Dienstleistungsgeschäft mit Endkonsumenten sowie den Online-Handel. Als „Überleitung Konzern” werden alle Konsolidierungseffekte und sonstige Erträge und Aufwendungen ausgewiesen, sofern sie den Segmenten nicht direkt zuordenbar sind. Die Segmentberichterstattung erfolgt nach folgenden Grundsätzen:
Die Entwicklung der einzelnen Posten des Segmentberichtes ist der Darstellung auf Seite 137 zu entnehmen. Die Erlöse mit externen Kunden nach Regionen sind in den Erläuterungen zu den Umsatzerlösen dargestellt. Gemäß IFRS 8.34 hat MEDION Informationen über den Grad ihrer Abhängigkeit von ihren wichtigen Kunden vorzulegen. MEDION unterhält Geschäftsbeziehungen zu wichtigen Kunden, die für die Geschäftsentwicklung von MEDION wesentlich sind und die bei Wegfall einzelner solcher Kundenbeziehungen zu signifikanten Umsatzveränderungen und entsprechenden nachteiligen Auswirkungen für die weitere Geschäftsentwicklung von MEDION führen können. Derzeit ist nicht ersichtlich, dass wichtige Kunden ihre Geschäftsverbindung zu MEDION lösen werden. Da eine quantitative Aufgliederung der Umsätze für wichtige Kunden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, hat sich der Vorstand im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat dazu entschlossen, eine solche Aufgliederung der Umsatzerlöse zu unterlassen und die in der Folge insoweit zwangsläufige Einschränkung des Bestätigungsvermerks hinsichtlich der Angabe der Umsätze mit wichtigen Kunden im Sinne von IFRS 8.34 hinzunehmen. 8.3.3 Ergebnis je AktieDas Ergebnis je Aktie ergibt sich aus der Division des den Aktionären der MEDION AG zurechenbaren Konzernergebnisses durch die Anzahl der durchschnittlich im Umlauf befindlichen Aktien. Zurückgekaufte Aktien während einer Periode werden zeitanteilig für den Zeitraum, in dem sie sich im Umlauf befinden, berücksichtigt. Der gewichtete Aktiendurchschnitt verringerte sich infolge der Aktienrückkaufprogramme und beträgt für das Geschäftsjahr 2009 44.495.714 Stück. In der dargestellten Berichtsperiode gab es keine Verwässerungseffekte, die sich aus potentiellen Stammaktien ergeben. scroll
8.3.4 Sonstige finanzielle VerpflichtungenDie sonstigen finanziellen Verpflichtungen beinhalten Mietverträge für Geschäfts- bzw. Lagerräume und Operating-Leasingverhältnisse. Letztere beinhalten PKW, Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie Wartungsverträge. Die künftigen Zahlungsströme stellen sich wie folgt dar: scroll
8.3.5 Risikomanagement und Finanzderivate1. KreditrisikenUnter Kreditrisiko wird nach IFRS 7 das Risiko verstanden, dass eine Partei eines Finanzinstruments der anderen Partei einen finanziellen Verlust verursacht, indem sie einer Verpflichtung nicht nachkommt. Bei der MEDION AG können Kreditrisiken insbesondere in Form von Ausfallrisiken entstehen. Wesentliche Ausfallrisiken können bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entstehen, wenn Kunden nicht in der Lage sind, ihre Verpflichtungen fristgerecht zu begleichen. Das maximale Ausfallrisiko wird durch den Buchwert der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von T€ 219.068 (Vorjahr: T€ 244.451) wiedergegeben. Die Reduktion des Risikos erfolgt bei der MEDION AG grundsätzlich durch die Konzentration auf Kunden mit A-Bonität. Kunden, die nicht in diese Kategorien fallen, sind von untergeordneter Bedeutung und werden in der Regel kreditversichert. Für Kundenforderungen, die im Rahmen von ABS-Transaktionen veräußert werden, besteht ein maximales Ausfallrisiko von 3 %. Die Fälligkeiten und Überfälligkeiten werden kontinuierlich überwacht und monatlich an den Vorstand gemeldet. Die Risikominderung erfolgt über Einzelwertberichtigungen und Wertberichtigungen auf Portfoliobasis. 2. LiquiditätsrisikenDas Liquiditätsrisiko beschreibt die Gefahr, Verpflichtungen aus finanziellen Schulden nicht erfüllen zu können. Die Erläuterung des Liquiditätsmanagements sowie eine Analyse der Fälligkeiten der finanziellen Verbindlichkeiten sind unter Punkt (17) erfolgt. 3. Marktrisiken | WährungsrisikenWährungsrisiken im Sinne von IFRS 7 entstehen durch Finanzinstrumente, welche in einer von der funktionalen Währung abweichenden Währung denominiert und monetärer Art sind. Die folgende Auflistung zeigt die wesentlichen Fremdwährungsposten zum Abschlussstichtag: scroll
Die zum Abschlussstichtag zur Absicherung von Währungsrisiken abgeschlossenen Devisentermingeschäfte haben ein Nominalvolumen von rd. USD 265,0 Mio. Aus der Kursentwicklung resultierten zum Abschlussstichtag sowohl negative als auch positive Marktwerte. In Höhe von T€ -588 wurden die negativen Marktwerte in den sonstigen Verbindlichkeiten und mit T€ 3.582 wurden die positiven Marktwerte in den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesen. Da die Devisentermingeschäfte der Absicherung der USD-Zahlungsströme im ersten Quartal 2010 dienen und somit als Cashflow-Hedge designiert wurden, erfolgte die Gegenbuchung der gesamten Marktwertänderungen von T€ 2.230 erfolgsneutral im Eigenkapital als Bewertungsrücklage. Auf die Bewertungsrücklage wurden aktive latente Steuern von T€ 705 gebildet. Der erfolgsneutralen Bewertungsrücklage stehen entsprechende, zum Abschlussstichtag noch nicht bilanzwirksam gewordene Währungsgewinne/-verluste aus den zugehörigen schwebenden Einkaufskontrakten gegenüber. scroll
Der Marktwert wird aus dem Devisenmittelkurs vom Abschlussstichtag abgeleitet. Daneben schließt die Gesellschaft auch Stop-Loss-Orders zur Wechselkurssicherung ab. Dabei werden Kreditinstitute beauftragt, entsprechende US-Dollar-Volumina für MEDION anzukaufen, wenn der Kurs des Euro gegenüber dem US-Dollar unter den Kalkulationskurs bei Vertragsabschluss des Einkaufskontraktes zu sinken droht. Aufgrund der Devisentermingeschäfte ergeben sich grundsätzlich bei Währungskursänderungen keine Auswirkungen auf das Ergebnis. Währungskursänderungen haben daher lediglich Auswirkungen auf die Bewertungsrücklage im Eigenkapital. Wenn der US-Dollar gegenüber dem Euro zum 31. Dezember 2009 um 10 % abgewertet (aufgewertet) gewesen wäre, hätte die Bewertungsrücklage einen um T€ 5.027 erhöhten (um T€ 6.139 verminderten) Wert. Es werden aus der Verwendung von derivativen Finanzinstrumenten keine nachteiligen Einflüsse auf die Finanzlage des Konzerns erwartet. Die Gesellschaft setzt keine Finanzinstrumente zu Handels- oder Spekulationszwecken ein. 3. Marktrisiken | ZinsrisikenMit Zinsrisiko wird das Risiko beschrieben, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Cashflows eines Finanzinstrumentes aufgrund von Änderungen des Marktzinssatzes schwanken. Marktzinsänderungen von originären Finanzinstrumenten mit fester Verzinsung wirken sich nur dann auf das Ergebnis aus, wenn diese zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Soweit vorhandene liquide Mittel als kurzfristige Festgeldanlagen mit fix verhandelten Zinssätzen gehalten werden, unterliegen diese damit keinem Zinsrisiko. Darüber hinaus sind Geldanlagen auch zu Vereinbarungen angelegt, die variable Zinskomponenten enthalten. Zinsänderungsrisiken, insbesondere Zinsminderungsrisiken, sind hierbei jedoch von untergeordneter Bedeutung. 3. Marktrisiken | Sonstige PreisrisikenAls sonstige Preisrisiken im Sinne von IFRS 7 kommen insbesondere Risiken aus Marktpreisänderungen von Aktien sowie handelbaren Rohstoffen in Frage. Zum 31. Dezember 2009 hat die MEDION AG keine wesentlichen Bestände an Aktien. Eigene Anteile sind keine Finanzinstrumente in diesem Sinn, da IAS 32.11 ausdrücklich auf Eigenkapitalinstrumente anderer Unternehmen abstellt. 8.3.6 Ereignisse nach dem AbschlussstichtagBis zum 24. Februar 2010 (Freigabe des Abschlusses zur Veröffentlichung durch den Vorstand) ergaben sich keine nennenswerten Ereignisse. 8.3.7 Nahe stehende Unternehmen und Personenscroll
Die Geschäftsbeziehungen zwischen der MEDION AG und den Tochtergesellschaften, die als nahe stehende Unternehmen anzusehen sind, sind durch Konsolidierung eliminiert und werden daher nicht weiter erläutert. Im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit bestehen auch Liefer- und Leistungsbeziehungen zu nicht zum Anteilsbesitz des MEDION-Konzerns gehörenden nahe stehenden Unternehmen. Es bestehen vertragliche Vereinbarungen. Das Entgelt wird zu Marktpreisen abgerechnet. Im Berichtsjahr sind folgende Geschäftsbeziehungen gemäß IAS 24 darzustellen: scroll
8.3.8 VorstandIm Berichtszeitraum gehörten folgende Herren dem Vorstand an: Kaufmann Gerd Brachmann, Essen (Vorsitzender des Vorstandes), Diplom-Ökonom Christian Eigen, Essen (stellv. Vorsitzender des Vorstandes), Adinotec AG, Griesheim – Mitglied des Aufsichtsrates, Dr. Knut Wolf, Mülheim an der Ruhr (bis zum 30. September 2009). Die Gesamtbezüge der Vorstandsmitglieder, die im Berichtsjahr erfolgswirksam erfasst wurden, beliefen sich im Berichtsjahr ohne die Veränderung der Pensionsrückstellungen (T€ 590; Vorjahr: T€ -524) auf insgesamt T€ 2.617 (Vorjahr: T€ 1.984). Die Angaben über die Grundzüge des Vergütungssystems sowie die Darstellung der individualisierten Angaben der Vorstandsbezüge gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 6a Satz 5–8 HGB sind im Vergütungsbericht im zusammengefassten Konzernlagebericht und Lagebericht dargestellt, auf den verwiesen wird. Der Vorstand hielt zum 31. Dezember 2009 26.599.093 Aktien. Die Anzahl verteilte sich dabei wie folgt: Gerd Brachmann 26.573.393 Stück, Christian Eigen 25.700 Stück. Zum 31. Dezember 2008 betrug die Zahl der Aktien 26.584.018. Davon befanden sich 26.565.018 im Besitz von Gerd Brachmann und 19.000 Stück wurden von Christian Eigen gehalten. Dr. Knut Wolf hielt in 2008 und bis zum 30. September 2009 keine Aktien der Gesellschaft. Herr Gerd Brachmann, Essen, ist mehrheitlich an der MEDION AG im Sinne des § 16 AktG beteiligt. 8.3.9 AufsichtsratIm Berichtsjahr waren folgende Herren Mitglieder des Aufsichtsrates der Gesellschaft: Dr. Rudolf Stützle, Essen (Vorsitzender), Rechtsanwalt (Ehem. Managing Director der Deutsche Bank AG, Global Banking, Frankfurt am Main) Carl Spaeter GmbH, Duisburg – stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrates Dr. Hans-Georg Vater, Essen (stellv. Vorsitzender), Kaufmann (Ehem. Mitglied des Vorstandes der HOCHTIEF AG, Essen)
Helmut Julius, Bottrop-Kirchhellen, Kaufmann (Ehem. Mitglied des Vorstandes der Ferrostaal AG, Essen) Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten für ihre Tätigkeit im Berichtszeitraum eine fixe Vergütung in Höhe von T€ 135 (Vorjahr: T€ 135). Hinzu kommt ein variabler Anteil in Höhe von T€ 73 (Vorjahr: T€ 91). Weder im Berichtsjahr noch im Vorjahr wurden Aufwandsentschädigungen gezahlt. Der Aufsichtsrat hielt zum 31. Dezember 2009 unverändert zum Vorjahr 3.160 Aktien. Die Anzahl verteilte sich dabei wie folgt: Dr. Rudolf Stützle 160 Stück, Dr. Hans-Georg Vater 1.000 Stück, Helmut Julius 2.000 Stück. Die Angaben über die Grundzüge des Vergütungssystems sowie die Darstellung der individualisierten Angaben der Aufsichtsratsbezüge gemäß § 314 Absatz 1 Nr. 6a Satz 5–8 HGB sind im Vergütungsbericht – der Bestandteil des Lageberichtes und zusammengefassten Konzernlageberichtes ist – dargestellt, auf den verwiesen wird. 8.3.10 Corporate Governance – Angabe gemäß § 161 AktGDer Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) stellt die wesentlichen Empfehlungen zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften dar und enthält Standards verantwortungsvoller Unternehmensführung in der Fassung vom 18. Juni 2009. Am 10. Dezember 2009 haben Vorstand und Aufsichtsrat die aktualisierte Entsprechenserklärung nach § 161 AktG abgegeben und den Aktionären auf der Website der Gesellschaft dauerhaft zugänglich gemacht. 8.3.11 Vorschlag für die Verwendung des BilanzgewinnsVorschlag für die Verwendung des BilanzgewinnsVorstand und Aufsichtsrat der MEDION AG schlagen für das Geschäftsjahr 2009 folgende Verwendung des Bilanzgewinns der MEDION AG gemäß dem Einzelabschluss vor: scroll
Essen, 24. Februar 2010 MEDION AG Gerd Brachmann, Vorsitzender des Vorstandes Christian Eigen, Stellv. Vorsitzender des Vorstandes Erklärung nach §§ 297 Abs. 2 Satz 4 sowie 315 Abs. 1 Satz 6 HGB„Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im zusammengefassten Konzernlagebericht und Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.“
Essen, 24. Februar 2010 MEDION AG Gerd Brachmann, Vorsitzender des Vorstandes Christian Eigen, Stellv. Vorsitzender des Vorstandes 9 Bestätigungsvermerk des AbschlussprüfersWir haben den von der MEDION AG, Essen, aufgestellten Konzernabschluss – bestehend aus Gewinn- und Verlustrechnung, Gesamtergebnisrechnung, Bilanz, Eigenkapitalveränderungsrechnung, Kapitalflussrechnung und Anhang – sowie den zusammengefassten Konzernlagebericht und Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2009 geprüft. Die Aufstellung von Konzernabschluss und zusammengefasstem Konzernlagebericht und Lagebericht nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315 a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Konzernabschluss und den zusammengefassten Konzernlagebericht und Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Konzernabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und durch den zusammengefassten Konzernlagebericht und Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben im Konzernabschluss und zusammengefassten Konzernlagebericht und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Konzernlageberichts und Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat mit Ausnahme der folgenden Einschränkung zu keinen Einwendungen geführt: Die MEDION AG hat im Anhang lediglich qualitative Angaben zu wichtigen Kunden gegeben, jedoch mit Hinweis auf die nach Auffassung von Vorstand und Aufsichtsrat für das Unternehmen zu erwartenden erheblichen Nachteile entgegen IFRS 8.34 die Gesamtbeträge der Umsatzerlöse mit externen Kunden, die sich jeweils auf mindestens 10 % der Umsatzerlöse des Unternehmens belaufen, nicht angegeben. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Konzernabschluss mit der genannten Einschränkung den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315 a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Der zusammengefasste Konzernlagebericht und Lagebericht steht in Einklang mit dem Konzernabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Essen, 24. Februar 2010 MÄRKISCHE REVISION GMBH Hans-Henning Schäfer, Wirtschaftsprüfer ppa. Peter Bonk, Wirtschaftsprüfer Einzelabschluss der MEDION AG10.1 Gewinn- und Verlustrechnungscroll
10.2 BilanzAktiva scroll
Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2009MEDION AG, EssenI. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS1. AufstellungsgrundsätzeDie MEDION AG ist eine börsennotierte Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und hat ihren Sitz in Essen, Deutschland. Die Anschrift lautet: MEDION AG, Am Zehnthof 77, 45307 Essen. Die Gesellschaft ist im Handelsregister B des Amtsgerichtes Essen (HRB 13274) eingetragen. Die Aktie wird im Börsensegment „Prime Standard“ im Geregelten Markt in Frankfurt geführt. Der Jahresabschluss der MEDION AG wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften sowie des Aktiengesetzes unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung aufgestellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2009 wurde in Euro aufgestellt. Alle Beträge wurden - soweit nicht anders dargestellt - in T€ angegeben. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. In der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung werden die Vorjahreszahlen als Vergleichswert, die dem geprüften Jahresabschluss 2008 entsprechen, angegeben. 2. Grundsätze der WährungsbewertungForderungen und Verbindlichkeiten in ausländischer Währung sind mit dem Umrechnungskurs zum Abschlussstichtag bewertet. Forderungen und Verbindlichkeiten in US-Dollar sind mit dem Terminkurs der Devisentermingeschäfte bewertet, der für die Wechselkurssicherung der entsprechenden Einkaufsgeschäfte abgeschlossen wurde. Devisenbestände auf Fremdwährungskonten bei Kreditinstituten wurden mit dem Terminkurs aus Devisentermingeschäften für US-Dollar oder mit dem aktuellen Kurs zum Abschlussstichtag (Mittelkurs) bewertet. Zum Abschlussstichtag ergaben sich folgende Umrechungskurse: scroll
II. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODENImmaterielle Vermögensgegenstände (entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und Software) werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen bewertet. Die Nutzungsdauern liegen zwischen ein bis zehn Jahren. Die Aktivierung des Sachanlagevermögens erfolgt zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige, nutzungsbedingte Abschreibungen. Die Abschreibungen werden nach der linearen Methode entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer mit steuerlich zulässigen Sätzen vorgenommen. Im Zugangsjahr werden die Vermögenswerte des Sachanlagevermögens zeitanteilig (pro rata temporis) abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Netto-Einzelwert von EUR 150,00, sind im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben bzw. als Aufwand erfasst worden; ihr sofortiger Abgang wurde unterstellt. Für Anlagegüter mit einem Netto-Einzelwert von mehr als EUR 150,00 bis EUR 1.000,00, die nach dem 31. Dezember 2007 angeschafft worden sind, wurde der jährlich steuerlich zu bildende Sammelposten aus Vereinfachungsgründen in die Handelsbilanz übernommen. Von den jährlichen Sammelposten, deren Höhe insgesamt von untergeordneter Bedeutung ist, werden entsprechend den steuerlichen Vorschriften pauschalierend jeweils 20 Prozent p.a. im Jahr, für dessen Zugänge er gebildet wurde, und den vier darauf folgenden Jahren abgeschrieben. Es kommen folgende Nutzungsdauern zur Anwendung: scroll
Die Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen werden zu Anschaffungskosten zuzüglich der Anschaffungsnebenkosten bilanziert. Eine detaillierte Aufstellung der verbundenen Unternehmen ist unter „IV. 4. Angaben um Anteilsbesitz“ dargestellt. Die Vorräte werden zu Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten bilanziert. Die Ermittlung der Anschaffungskosten erfolgt nach der gewogenen Durchschnittsmethode. Darüber hinaus werden für retournierte Waren Bewertungsabschläge vorgenommen. Der Bewertung der Vorräte zum Abschlussstichtag liegt der niedrigere Betrag aus gewogenem Durchschnittswert und Nettoveräußerungswert zugrunde. Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände, sonstige Wertpapiere des Umlaufvermögens und liquide Mittel werden zu Nennwerten bzw. Barwerten bilanziert. Die Bewertung der Forderungen erfolgt unter Berücksichtigung betriebswirtschaftlich notwendiger Wertberichtigungen in Form von Einzel- und Pauschalwertberichtigungen, die den erwarteten Ausfallrisiken hinreichend Rechnung tragen. Im Rahmen von Asset-Backed-Security-(ABS)-Transaktionen werden Forderungen an eine Zweckgesellschaft verkauft. Risiken werden in Form von Kaufpreisabschlägen berücksichtigt. Die mit der Zweckgesellschaft vertraglich fixierten Abschläge beinhalten Risiken für Verwässerung, Transaktionskosten und Bonität. Da die Voraussetzungen für einen Eigentumsübergang der Forderungen an die Zweckgesellschaft nicht vorliegen, werden die in die ABS-Transaktionen einbezogenen Forderungen weiterhin bei der Gesellschaft bilanziert. Eigene Aktien werden mit den Anschaffungskosten nach § 255 Abs. 1 HGB ausgewiesen oder mit ihrem niedrigeren beizulegenden Wert zum Bilanzstichtag bewertet. Anschaffungsnebenkosten (Provisionen) sind nach § 272 Abs. 1 HGB als Aufwand des Geschäftsjahres zu berücksichtigen. Latente Steuern sind auf die Unterschiede zwischen Handels- und Steuerbilanz in einem gesonderten Abgrenzungsposten erfasst. Korrespondierend zum aktivischen Ausweis der „Eigenen Aktien“ wird eine Rücklage für eigene Aktien im Eigenkapital ausgewiesen. Ihr kommt grundsätzlich eine Ausschüttungssperrfunktion zu. Die Rückstellungen für Pensionen bestehen für Versorgungszusagen an Vorstandsmitglieder. Das Deckungskapital wird nach versicherungsmathematischen Grundsätzen berechnet. Der Berechnung sind die „Richttafeln 2005 G“ von Prof. Dr. Klaus Heubeck zugrunde gelegt. Es wurde, wie im Vorjahr, ein Diskontierungszinssatz von 6 % verwendet. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Rückstellungen werden in der Höhe bemessen, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig sind. Die Verbindlichkeiten sind zu ihren Rückzahlungsbeträgen ausgewiesen. Die Umsatzerlöse werden zum Zeitpunkt des Gefahrenüberganges erfolgswirksam erfasst. Die Umsätze werden abzüglich Retouren, Skonti sowie umsatzabhängiger Boni und anderer Erlösschmälerungen ausgewiesen. Die Ertragsteuern enthalten sowohl die unmittelbar zu entrichtenden Steuern vom Einkommen und vom Ertrag als auch latente Steuern, die auf temporäre Differenzen zwischen den Wertansätzen in der Handelsbilanz und denen der Steuerbilanz gebildet werden. III. ERLÄUTERUNGEN ZU DEN POSTEN DER BILANZ UND DER GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG1. Angaben zur BilanzDie Zugänge im Bereich der immateriellen Vermögensgegenstände von insgesamt T€ 1.459 betreffen mit T€ 877 diverse EDV-Software sowie Softwarelizenzen in Höhe von T€ 437. Die Anzahlungen beziehen sich mit einem Gesamtbetrag von T€ 145 auf externe Softwareentwicklungen im Bereich SAP. Das Gesamtinvestitionsvolumen im Bereich des Sachanlagevermögens beträgt T€ 1.599. Die Zugänge betreffen im Wesentlichen Investitionen in Präsentationsmöbel einschließlich Sicherheitstechnik im Rahmen der Entwicklung eines weiteren Vertriebskonzeptes. Die Abgänge (T€ 970) betreffen die Rückgabe eines HP Servers und die Veräußerung von diversen PKW. Das Finanzanlagevermögen hat sich im Berichtsjahr nicht verändert. Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist darüber hinaus dem Anlagenspiegel auf der Seite 6 zu entnehmen. Entwicklung des Anlagevermögens in der Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2009 (Anlagenspiegel)MEDION AG, Essenscroll
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Die Vorräte betreffen bei fremden Lagerhaltern und Spediteuren gelagerte Handelswaren für größtenteils fest disponierte Projektaufträge, schwimmende Waren sowie Service-, Retouren- und Remarketingbestände. Die Vorräte gliedern sich auf die umsatzbezogenen Bedarfsbereiche wie folgt auf: scroll
Zum Abschlussstichtag sind in den Vorräten die folgenden Abwertungen enthalten: scroll
Nach Bedarfsbereichen betreffen die Vorräte mit T€ 145.288 (Vorjahr: T€ 125.733) PC/Multimedia und mit T€ 43.580 Unterhaltungselektronik/Dienstleistungen (Vorjahr: T€ 32.565). In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von T€ 218.190 sind ABS-Transaktionen in Höhe von T€ 1.969 (Vorjahr: T€ 2.214) enthalten. In den Forderungen werden erkennbare Ausfallrisiken und das allgemeine Kreditrisiko in Höhe von T€ 2.381 (Vorjahr: T€ 3.717) durch Wertberichtigungen im Rahmen von Einzel- und Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt. Dem Ausfallrisiko wird proaktiv mit einem engagierten Forderungsmanagement entgegen gewirkt. Sämtliche Forderungen haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die sonstigen Vermögensgegenstände setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten Darlehensforderungen gegenüber Mitarbeitern (T€ 826) und Dritten (T€ 817), von denen T€ 249 eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr aufweisen. Innerhalb der Erstattungsansprüche Ertragsteuern betreffen T€ 1.785 den langfristigen abgezinsten Betrag des nach § 37 Abs. 5 KStG aktivierten Körperschaftsteuerguthabens. Als Wertpapiere werden zum Abschlussstichtag ausgewiesen: scroll
Aufgrund der Ermächtigungen durch die Hauptversammlungen sowie mit Zustimmung des Aufsichtsrates hat der Vorstand auf Basis von insgesamt drei Rückkaufsprogrammen auch im Geschäftsjahr 2009 eigene Aktien erworben (vgl. weitere Ausführungen unter „Eigenkapital“). Der Vorstand der MEDION AG hatte mit Zustimmung des Aufsichtsrats im Zuge des dritten Rückkaufprogramms beschlossen, ab dem 4. Dezember 2008 bis zu 968.368 Stückaktien, das sind zwei Prozent des derzeitigen Grundkapitals der Gesellschaft, an der Börse zurückzukaufen. 264.000 Stück waren bereits zum Ende des Vorjahres im Bestand. Im Jahr 2009 wurden bis zum 12. März 2009 die weiteren 704.368 Stückaktien an der Börse (T€ 4.213) erworben. Der Aktienrückkauf wird von einer deutschen Großbank durchgeführt. Es ist vereinbart, dass die Bank die Entscheidungen über den Zeitpunkt des über die Börse erfolgenden Aktien-Erwerbs unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft trifft. Über die Entwicklung des Aktienrückkaufprogramms informiert die Gesellschaft regelmäßig auf ihrer Internet-Seite. Unter Berücksichtigung der im Rahmen der Vergütung der Vorstände übertragenen Aktien (15.075 Stück, T€ 90, vgl. Vergütungsbericht) sind zum 31. Dezember 2009 3.858.397 Stückaktien, das ist 7,97% des derzeitigen Grundkapitals der Gesellschaft, im Bestand. Zum Bilanzstichtag wurde der Bestand eigener Aktien zum beizulegenden Wert bilanziert; der daraus entstandene Ertrag von T€ 3.874 wurde ergebniswirksam erfasst. Darüber hinaus wurden 2009 in Höhe von T€ 20.034 festverzinsliche Unternehmensanleihen erworben. In den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden vorausbezahlte Aufwendungen für Folgejahre ausgewiesen. Der Posten beinhaltet abgegrenzte Sponsoring-, Service-, Wartungs- und Werbekosten in Höhe von T€ 1.134 sowie abgegrenzte Finanzierungskosten aus dem mittelfristigen Kreditvertrag (Syndicated Loan) und den Verträgen über ABS-Transaktionen in Höhe von T€ 138. Die bilanzierten latenten Steuern, sowohl aktivisch als auch passivisch, resultieren aus folgendem Bilanzposten: scroll
EigenkapitalDas gezeichnete Kapital beträgt zum Abschlussstichtag unverändert € 48.418.400,00. Es ist in 48.418.400 nennwertlose Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am gezeichneten Kapital von je € 1,00 eingeteilt. Die Aktien sind voll eingezahlt. In der Hauptversammlung vom 22. Mai 2001 wurde beschlossen, das bedingte Kapital I von € 1.200.000,00 auf € 2.400.000,00 zu einem Nennwert je Aktie von € 1,00, zu erhöhen. Von diesem Aktienvolumen wurden insgesamt 1.318.900 Stück für vorfristig lieferbar erklärt. Das bedingte Kapital I dient ausschließlich der Gewährung von Umtauschrechten für Wandelschuldverschreibungen im Rahmen des Mitarbeiterbeteiligungsprogramms. Aufgrund der Ausübung von Wandlungsrechten aus der in 1999 begebenen Wandelanleihe im August 2001 sowie aus der in 2001 begebenen Wandelanleihe im November 2003 verminderte sich das bedingte Kapital I in Summe um € 418.400,00 auf € 1.981.600,00. Da die Wandlungszeiträume der ausgegebenen Wandelanleihen abgelaufen sind, kann das bedingte Kapital nicht mehr ausgenutzt werden. Daher folgte der Aufsichtsrat am 3. Dezember 2008 dem Beschluss des Vorstandes, die Lieferbarkeit der noch verbliebenen 900.500 Aktien zurückzunehmen. Das Grundkapital beträgt nach Ausübung aller Wandlungsrechte von ausgegebenen Wandelanleihen € 48.418.400,00. In der Hauptversammlung am 15. Mai 2009 wurde im Hinblick darauf, dass die Wandelschuldverschreibungen vollständig zurückgezahlt wurden und keine Wandlungsrechte mehr ausgeübt werden können, beschlossen, das bedingte Kapital gemäß § 3 Abs. 5 der Satzung aufzuheben. Der gegenwärtige Inhalt des § 3 Abs. 5 der Satzung wurde in Anpassung hieran gestrichen. In der Hauptversammlung vom 12. Mai 2006 wurde beschlossen, den Vorstand zu ermächtigen, mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 10. Mai 2011 das Grundkapital der Gesellschaft einmal oder mehrmals um bis zu insgesamt € 24.000.000,00 im Rahmen eines genehmigten Kapitals zu erhöhen. Die gesetzliche Rücklage wurde nicht dotiert, da die Kapitalrücklage in Höhe von T€ 141.665 bereits der Bestimmung des § 150 Abs. 2 AktG genügt. Satzungsmäßige Rücklagen sind nicht vorgesehen. In der Hauptversammlung vom 14. Mai 2008 wurden der Vorstand und der Aufsichtsrat ermächtigt, bis zum 12. November 2009 eigene Aktien bis zu zehn vom Hundert des derzeitigen Grundkapitals zu erwerben. Der Erwerb darf nach Wahl des Vorstandes, erstens über die Börse oder zweitens, mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebotes bzw. mittels einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines solchen Angebotes erfolgen. Erfolgt der Erwerb der Aktien über die Börse, darf der von der Gesellschaft gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den am Handelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Börsenkurs der Aktien der Gesellschaft im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten. Erfolgt der Erwerb über ein an alle Aktionäre gerichtetes öffentliches Kaufangebot bzw. eine öffentliche Aufforderung zur Abgabe eines solchen Angebotes, dürfen der gebotene Kaufpreis oder die Grenzwerte der Kaufpreisspanne je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den durchschnittlichen Börsenkurs der Aktien der Gesellschaft in der Xetra-Schlussauktion (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten fünf Börsentage vor dem Tag der öffentlichen Ankündigung des Angebotes bzw. der öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebotes um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten. Ergeben sich nach der Veröffentlichung eines öffentlichen Angebotes bzw. der öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebotes erhebliche Abweichungen des maßgeblichen Kurses, so kann das Angebot bzw. die Aufforderung zur Abgabe eines solchen Angebotes angepasst werden. In diesem Fall wird auf den durchschnittlichen Börsenkurs der Aktien der Gesellschaft in der Xetra-Schlussauktion (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten fünf Börsentage vor der öffentlichen Ankündigung einer etwaigen Anpassung abgestellt. Sollte das öffentliche Angebot überzeichnet sein bzw. im Fall einer Aufforderung zur Abgabe eines solchen Angebotes von mehreren gleichwertigen Angeboten nicht sämtliche angenommen werden, kann die Annahme nach Quoten erfolgen. Eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen bis zu 100 Stück angedienter Aktien je Aktionär kann vorgesehen werden. Ein etwaiges weitergehendes Andienungsrecht der Aktionäre ist insoweit ausgeschlossen. Das öffentliche Angebot bzw. die Aufforderung zur Abgabe eines solchen Angebotes kann weitere Bedingungen vorsehen. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die aufgrund der Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre in anderer Weise als über die Börse oder durch Angebot an alle Aktionäre wieder zu veräußern, und zwar wenn der bar zu zahlende Veräußerungspreis den Börsenpreis der Aktien nicht wesentlich unterschreitet. Nicht wesentlich in diesem Sinne ist eine Unterschreitung, wenn der Veräußerungspreis bis zu 5 % unter dem durchschnittlichen Börsenkurs der Aktien der Gesellschaft in der Xetra-Schlussauktion (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten fünf Börsentage vor der Veräußerung der Aktien liegt. Der Vorstand wird weiterhin ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die aufgrund der Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre auch als Gegenleistung an Dritte im Rahmen des Erwerbs von oder des Zusammenschlusses mit Unternehmen oder des Erwerbs von Beteiligungen an Unternehmen zu übertragen. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates Aktien, die aufgrund dieser Ermächtigung erworben werden, ganz oder in Teilen einzuziehen, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Der Vorstand kann bestimmen, dass das Grundkapital durch die Einziehung nicht herabgesetzt wird, sondern sich der Anteil der übrigen Aktien am Grundkapital gemäß § 8 Abs. 3 AktG erhöht. Der Vorstand ist in diesem Fall ermächtigt, die Angabe der Zahl der Aktien in der Satzung anzupassen. Mit der Ermächtigung soll die Gesellschaft auch in Zukunft über die Möglichkeit verfügen können, eigene Aktien zur Verfügung zu haben, um diese als Gegenleistung beim Erwerb von Unternehmen oder Beteiligungen anbieten zu können, da diese Form der Gegenleistung zunehmend durch die Globalisierung der Wirtschaft im internationalen Wettbewerb erforderlich ist. Die Gesellschaft wird mit der vorgeschlagenen Ermächtigung in die Lage versetzt, von dem Instrument des Erwerbs eigener Aktien Gebrauch zu machen, um die mit dem Erwerb von eigenen Aktien verbundenen Vorteile im Interesse der MEDION AG und ihrer Aktionäre zu realisieren. Diese Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss bei Sachleistungen zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen oder von Beteiligungen an Unternehmen dient somit dem Interesse der MEDION AG, in geeigneten Einzelfällen Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen gegen Überlassung von Aktien der Gesellschaft erwerben zu können. Sich bietende Wachstumschancen durch Akquisitionen werden zunehmend, insbesondere bei großen Transaktionsvolumina, nicht in bar, sondern durch die Ausgabe eigener Aktien finanziert. Die Verwaltung wird damit in die Lage versetzt, die sich aufgrund der jeweiligen Situation bietenden Möglichkeiten kostengünstig, schnell und flexibel zu nutzen. Die Aktionäre sind dadurch auch insoweit nicht benachteiligt, als die Gesellschaft auch unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre das in der Satzung enthaltene genehmigte Kapital ausnutzen könnte. Dieser Beschluss wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 15. Mai 2009 insoweit aufgehoben, als er bis zum Tag der Hauptversammlung noch nicht zurückgekaufte Aktien betraf. Bis zum 15. Mai 2009 waren 8 % des Grundkapitals, das sind 3.873.472 eigene Aktien durch die Gesellschaft zurückgekauft worden. Der Rückkauf des am 4. Juli 2007 beschlossenen ersten Rückkaufprogramms war mit 2.420.920 Stückaktien, das sind 5 % des derzeitigen Grundkapitals der Gesellschaft, am 21. Februar 2008 abgeschlossen. Auf Basis der Ermächtigungen hat der Vorstand der MEDION AG mit Zustimmung des Aufsichtsrates im Vorjahr zwei weitere Aktienrückkaufprogramme gestartet. Der Vorstand hat in 2008 mit Zustimmung des Aufsichtsrates beschlossen, ab dem 23. September 2008 bis zu 484.184 Stückaktien, das ist 1 % des Grundkapitals der Gesellschaft, an der Börse zurückzukaufen. Der Rückkauf war am 13. November 2008 abgeschlossen. Der Vorstand hat daraufhin mit Zustimmung des Aufsichtsrates beschlossen, ab dem 4. Dezember 2008 bis zu 968.368 Stückaktien, das sind 2 % des Grundkapitals der Gesellschaft, an der Börse zurückzukaufen. 264.000 Stück waren bereits zum Ende des Vorjahres im Bestand. Im Jahr 2009 wurden bis zum 12. März 2009 die weiteren 704.368 Stückaktien an der Börse erworben. Der Vorstand hat damit bis zum Abschlussstichtag mit 8 % des Aktienkapitals von der entsprechenden Ermächtigung durch die Hauptversammlung vom 11. Mai 2007 bzw. 14. Mai 2008 Gebrauch gemacht. Bis zum 31. Dezember 2009 hat die Gesellschaft insgesamt 3.873.472 Aktien zurückgekauft. Unter Berücksichtigung der im Rahmen der Vergütung der Vorstände übertragenen Aktien (15.075 Stück, T€ 90) sind zum 31. Dezember 2009 3.858.397 Stückaktien, das sind 7,97 % des derzeitigen Grundkapitals der Gesellschaft, im Bestand. In der Hauptversammlung am 15. Mai 2009 wurde beschlossen, dass der Vorstand ermächtigt wird, bis zum 12. November 2010 eigene Aktien bis zu 10 % des derzeitigen Grundkapitals von Euro 48.418.400,00 oder - falls dieser Betrag geringer ist - des zum Zeitpunkt der jeweiligen Ausübung der vorliegenden Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu jedem zulässigen Zweck im Rahmen der gesetzlichen Beschränkungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zu erwerben. Auf die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach dem § 71 AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des Grundkapitals entfallen. Der Erwerb darf nach Wahl des Vorstands, erstens über die Börse oder zweitens, mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots bzw. mittels einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines solchen Angebots erfolgen oder drittens durch die Ausgabe von Andienungsrechten an die Aktionäre. Erfolgt der Erwerb der Aktien über die Börse, darf der von der Gesellschaft gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten), den Durchschnitt der Börsenkurse an den dem Tag der Eingehung der Verpflichtung zum Erwerb vorangehenden drei Börsenhandelstage durch die Schlussauktion ermittelten Börsenkurse der Aktien der Gesellschaft im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten. Erfolgt der Erwerb über ein an alle Aktionäre gerichtetes öffentliches Kaufangebot bzw. eine öffentliche Aufforderung zur Abgabe eines solchen Angebots, dürfen der gebotene Kaufpreis oder die Grenzwerte der Kaufpreisspanne je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den durchschnittlichen Börsenkurs der Aktien der Gesellschaft in der Xetra-Schlussauktion (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten fünf Börsentage vor dem Tag der öffentlichen Ankündigung des Angebots bzw. der öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebots um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten. Ergeben sich nach der Veröffentlichung eines öffentlichen Angebots bzw. der öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebots erhebliche Abweichungen des maßgeblichen Kurses, so kann das Angebot bzw. die Aufforderung zur Abgabe eines solchen Angebots angepasst werden. In diesem Fall wird auf den durchschnittlichen Börsenkurs der Aktien der Gesellschaft in der Xetra-Schlussauktion (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten fünf Börsentage vor der öffentlichen Ankündigung einer etwaigen Anpassung abgestellt. Sollte das öffentliche Angebot überzeichnet sein bzw. im Fall einer Aufforderung zur Abgabe eines solchen Angebots von mehreren gleichwertigen Angeboten nicht sämtliche angenommen werden, kann die Annahme nach Quoten erfolgen. Eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen bis zu 100 Stück angedienter Aktien je Aktionär kann vorgesehen werden. Ein etwaiges weitergehendes Andienungsrecht der Aktionäre ist insoweit ausgeschlossen. Das öffentliche Angebot bzw. die Aufforderung zur Abgabe eines solchen Angebots kann weitere Bedingungen vorsehen. Werden den Aktionären zum Zwecke des Erwerbs Andienungsrechte zur Verfügung gestellt, so werden diese den Aktionären im Verhältnis zu ihrem Aktienbesitz entsprechend der Relation des Volumens der von der Gesellschaft zurückzukaufenden Aktien zum Grundkapital zugeteilt. Bruchteile von Andienungsrechten müssen nicht zugeteilt werden; für diesen Fall werden etwaige Teilandienungsrechte ausgeschlossen. Der Preis und die Grenzwerte der angebotenen Kaufpreisspanne (jeweils ohne Erwerbsnebenkosten), zu dem bei Ausübung von Andienungsrechten Aktien veräußert werden können, werden nach Maßgabe der Regelungen über die Aufforderung zur Abgabe von Kaufangeboten bestimmt und ggf. angepasst. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die aufgrund dieser oder früherer Ermächtigungen erworbenen eigenen Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre in anderer Weise als über die Börse oder durch Angebot an alle Aktionäre wieder zu veräußern, und zwar wenn der bar zu zahlende Veräußerungspreis den Börsenpreis der Aktien nicht wesentlich unterschreitet. Nicht wesentlich in diesem Sinne ist eine Unterschreitung, wenn der Veräußerungspreis bis zu 5 % unter dem durchschnittlichen Börsenkurs der Aktien der Gesellschaft in der Xetra-Schlussauktion (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten fünf Börsentage vor der Veräußerung der Aktien liegt. Der Vorstand wird weiterhin ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die aufgrund der Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre auch als Gegenleistung an Dritte im Rahmen des Erwerbs von oder des Zusammenschlusses mit Unternehmen oder des Erwerbs von Beteiligungen an Unternehmen zu übertragen. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Aktien, die aufgrund dieser Ermächtigung erworben werden, ganz oder in Teilen einzuziehen, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Der Vorstand kann auch bestimmen, dass das Grundkapital durch die Einziehung nicht herabgesetzt wird, sondern sich der Anteil der übrigen Aktien am Grundkapital gemäß § 8 Abs. 3 AktG erhöht. Der Vorstand ist in diesem Fall ermächtigt, die Angabe der Zahl der Aktien in der Satzung anzupassen. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, von der Gesellschaft erworbene Aktien, soweit diese nicht für einen bestimmten anderen Zweck verwendet werden müssen, unter Wahrung des Gebots der Angemessenheit der Vergütung (§ 87 Abs. 1 AktG) unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre wie folgt zu verwenden: Sie können Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft als Vergütung in Form einer Aktientantieme übertragen werden mit der Maßgabe, dass die weitere Übertragung dieser Aktien durch das jeweilige Mitglied des Vorstands binnen einer Frist von mindestens zwei Jahren ab Übertragung (Sperrfrist) ebenso wenig zulässig ist wie die Eingehung von Sicherungsgeschäften, durch die das wirtschaftliche Risiko aus dem Kursverlauf für den Zeitraum der Sperrfrist teilweise oder vollständig auf Dritte übertragen wird. Bei der Übertragung ist für die Aktien jeweils der aktuelle Börsenkurs (auf der Grundlage einer vom Aufsichtsrat zu bestimmenden zeitnahen Durchschnittsbetrachtung) zugrunde zu legen. Sie können Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft auch als Vergütung in Form einer Aktientantieme zugesagt werden. Für diesen Fall gelten die vorstehenden Regelungen entsprechend. Dabei tritt der Zeitpunkt der Zusage an die Stelle des Zeitpunkts der Übertragung der Aktien. Die Ermächtigungen zum Erwerb eigener Aktien, zu ihrer Veräußerung oder anderweitigen Verwendung bzw. zu ihrem Einzug können unabhängig voneinander, einmal oder mehrmals, ganz oder auch in Teilen ausgeübt werden. Die durch den Hauptversammlungsbeschluss vom 14. Mai 2008 erteilte Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien wird mit Wirksamwerden dieses Beschlusses aufgehoben und durch diesen ersetzt. Dies gilt nicht für die im vorgenannten Hauptversammlungsbeschluss vom 14. Mai 2008 erteilten Ermächtigungen zur Verwendung bereits erworbener eigener Aktien. In Ergänzung der unter Tagesordnungspunkt 5 zur Beschlussfassung vorgeschlagenen Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG darf der Erwerb von Aktien der Gesellschaft außer auf den dort beschriebenen Wegen auch unter Einsatz von Eigenkapitalderivaten durchgeführt werden. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Optionen zu erwerben, die der Gesellschaft das Recht vermitteln, bei Ausübung der Optionen Medion-Aktien zu erwerben (Call-Optionen). Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Optionen zu veräußern, die die Gesellschaft bei Ausübung der Optionen durch deren Inhaber zum Erwerb von Medion-Aktien verpflichten (Put-Optionen). Ferner kann der Erwerb unter Einsatz einer Kombination aus Call- und Put-Optionen erfolgen sowie unter Einsatz anderer Eigenkapitalderivate wie nachstehend bestimmt. Alle Aktienerwerbe unter Einsatz von Call-Optionen, Put-Optionen, einer Kombination aus Call- und Put-Optionen oder von anderen Eigenkapitalderivaten sind dabei auf Aktien im Umfang von höchstens 5 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung bestehenden Grundkapitals oder – falls dieser Betrag geringer ist – des zum Zeitpunkt der jeweiligen Ausübung der vorliegenden Ermächtigung bestehenden Grundkapitals beschränkt. Die Optionen müssen mit einem Finanzinstitut zu marktnahen Konditionen abgeschlossen werden. Sie sind so auszugestalten, dass sichergestellt ist, dass die Optionen nur mit Aktien beliefert werden, die unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes der Aktionäre erworben wurden; dem genügt der Erwerb der Aktien über die Börse zu dem im Zeitpunkt des börslichen Erwerbs aktuellen Börsenkurs. Die Laufzeit der Optionen muss so gewählt werden, dass der Erwerb der Aktien in Ausübung der Optionen nicht nach dem 12. November 2010 erfolgt. Der Gegenwert für eine Medion-Aktie bei Ausübung einer Call-Option darf den Durchschnitt der Börsenkurse der Aktie der Gesellschaft in der Schlussauktion im Xetra-Handelssystem (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den dem Tag der Ausübung der Call-Option vorangehenden drei Börsenhandelstagen um bis zu 10 % über- und um bis zu 10 % unterschreiten (jeweils ohne Erwerbsnebenkosten); dabei bleibt der Restwert der Call-Option unberücksichtigt. Der Gegenwert für eine Medion-Aktie bei Ausübung einer Put-Option darf den Durchschnitt der Börsenkurse der Aktie der Gesellschaft in der Schlussauktion im Xetra-Handelssystem (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den dem Tag der Ausgabe der Put-Option vorangehenden drei Börsenhandelstagen um bis zu 10 % über- und bis zu 10 % unterschreiten (ohne Erwerbsnebenkosten). Ferner kann mit einem Finanzinstitut vereinbart werden, dass dieses der Gesellschaft innerhalb eines vorab definierten Zeitraums eine zuvor festgelegte Aktienstückzahl oder einen zuvor festgelegten Euro-Gegenwert an Aktien der Gesellschaft liefert. Dabei hat der Preis, zu dem die Gesellschaft eigene Aktien erwirbt, einen Abschlag zum arithmetischen Mittel der volumengewichteten Durchschnittskurse der Medion-Aktie im Xetra-Handel, berechnet über eine vorab festgelegte Anzahl von Börsenhandelstagen, aufzuweisen. Ferner muss sich das Finanzinstitut verpflichten, die zu liefernden Aktien an der Börse zu Preisen zu kaufen, die innerhalb der Bandbreite liegen, die bei einem unmittelbaren Erwerb über die Börse durch die Gesellschaft selbst gelten würde. Werden eigene Aktien unter Einsatz von Eigenkapitalderivaten unter Beachtung der vorstehenden Regelungen erworben, ist ein etwaiges Recht der Aktionäre, solche Optionsgeschäfte oder andere Eigenkapitalderivate mit der Gesellschaft abzuschließen, sowie ein etwaiges Andienungsrecht der Aktionäre ausgeschlossen. Für die Verwendung eigener Aktien, die unter Einsatz von Eigenkapitalderivaten erworben werden, gelten die Regelungen des Beschlussvorschlags zu Tagesordnungspunkt 5 unter b. dargestellten Bedingungen entsprechend. Das Bezugsrecht der Aktionäre auf eigene Aktien wird insoweit ausgeschlossen, wie diese Aktien gemäß den Ermächtigungen des Beschlussvorschlags zu Tagesordnungspunkt 5 verwendet werden. Der Aktienrückkauf wird von einer deutschen Großbank durchgeführt. Es ist vereinbart, dass die Bank die Entscheidungen über den Zeitpunkt des über die Börse erfolgenden Aktien-Erwerbs unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft trifft. Über die Entwicklung des Aktienrückkaufprogramms informiert die Gesellschaft regelmäßig auf ihrer Internet-Seite. Die Entwicklung des Eigenkapitals ergibt sich aus der folgenden Übersicht: scroll
Die gesetzliche Rücklage blieb unverändert, da die Kapitalrücklage in Höhe von T€ 138.324 bereits der Bestimmung des § 150 Abs. 2 AktG genügt. Satzungsmäßige Rücklagen sind nicht vorgesehen. Die Rücklage für eigene Anteile wurde aufgrund von Aktienkäufen um T€ 4.213, Aktienabgängen in Höhe von T€ -90 und in Höhe der Zuschreibung auf den beizulegenden Wert der eigenen Aktien zu Lasten der anderen Gewinnrücklagen um T€ 3.874 erhöht. Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 15. Mai 2009 wurde der Jahresüberschuss 2008 wie folgt verwendet:
Den Rückstellungen für Pensionen wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr T€ 218 zugeführt. Verbräuche und/oder Auflösungen erfolgten nicht. Zum Abschlussstichtag wird ein Betrag in Höhe von T€ 1.980 ausgewiesen. Die Steuerrückstellungen setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Die sonstigen Rückstellungen stellen sich wie folgt dar: scroll
Die Rückstellungen für ausstehende Eingangsrechnungen betreffen Verpflichtungen der Gesellschaft, die im Geschäftsjahr sowie in Vorjahren entstanden und in Folgejahren zu leisten sind. Sie enthalten auch Rückstellungen für geltend gemachte Lizenzansprüche und noch zu leistende Urheberrechtsabgaben für verkaufte abgabepflichtige Artikel. Darüber hinaus werden noch fehlende Leistungsabrechnungen sowie noch zu erteilende Boni- und Retourengutschriften ausgewiesen. Die Rückstellungen für Gewährleistungen werden für zu erwartende Nachbesserungsarbeiten und Gutschriften für die im Markt befindlichen garantiebehafteten Artikel gebildet. Die Garantiezeiträume belaufen sich auf 12 bis 36 Monate. Die Rückstellung wird anhand einer pauschalen Berechnungsmethode in Abhängigkeit zum jeweiligen garantiebehafteten Umsatz eines Jahres ermittelt. Dabei werden Annahmen über die zukünftige Entwicklung der Servicekosten berücksichtigt. Die Berechnungsmethode sowie die Schätzparameter wurden im Berichtsjahr unverändert übernommen. Die Personalrückstellungen umfassen ausstehende Belastungen aus Urlaubsverpflichtungen, Mehrarbeitsvergütungen und noch zu zahlende Gratifikationen an Mitarbeiter und Vorstand sowie Beiträge zur Berufsgenossenschaft. Die übrigen Rückstellungen umfassen im Wesentlichen Abschluss- und Aufbewahrungskosten, Rechts- und Beratungskosten sowie Aufsichtsratsvergütungen. Die Zusammensetzung, Fristigkeit und Besicherung der Verbindlichkeiten ergibt sich aus nachfolgender Tabelle: scroll
1)
Es bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte
aus Liefergeschäften. Bei den ABS-Verbindlichkeiten gegenüber der Zweckgesellschaft handelt es sich um kurzfristige Finanzverbindlichkeiten, die im Rahmen des ABS-Vertrages revolvierend zurückgezahlt werden. 2. Angaben zur Gewinn- und VerlustrechnungDie Gewinn- und Verlustrechnung wird bei der MEDION AG nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Umsatzerlöse sind auf den folgenden Märkten erzielt worden: scroll
In Bezug auf die Bedarfsbereiche verteilt sich der Umsatz wie folgt: scroll
Die sonstigen betrieblichen Erträge betreffen im Wesentlichen Erträge aus der Zuschreibung auf eigene Aktien (T€ 3.874) sowie Erträge aus Schadenersatz bzw. Versicherungserstattungen, aus Provisionen, Auflösungen von Rückstellungen und Kursdifferenzen. Daneben sind periodenfremde Erträge in Höhe von T€ 281 (Vorjahr: T€ 410) sowie Erträge aus Dienstleistungen an verbundene Unternehmen in Höhe von T€ 815 (Vorjahr: T€ 1.317) angefallen. Bei den Materialaufwendungen handelt es sich um Aufwendungen für die Beschaffung und Lohnfertigung der im Rahmen der Projekte vertriebenen Güter in den Bereichen PC/Multimedia und Unterhaltungselektronik/Dienstleistungen einschließlich der entsprechenden Anschaffungsnebenkosten. Die Personalaufwendungen setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Die Personalaufwendungen betreffen in Höhe von T€ 218 Aufwendungen für Altersversorgung (Vorjahr: T€ 311). Die Abschreibungen setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Die Zusammensetzung der sonstigen betrieblichen Aufwendungen ist nachfolgend dargestellt: scroll
In den Vertriebsaufwendungen sind im Wesentlichen Aufwendungen für Werbung/Marketing sowie für Kundenservice, Ausgangsfrachten, Verpackungen, Entsorgungsabgaben und sonstige Vertriebsnebenkosten enthalten. Darüber hinaus sind auch die Aufwendungen aus Weiterbelastungen für Servicekosten der Tochtergesellschaften ausgewiesen. Die innerhalb der Verwaltungsaufwendungen erfassten Honorare für den Abschlussprüfer des Jahresabschlusses gliedern sich wie folgt: scroll
Bei den Betriebsaufwendungen handelt es sich um Aufwendungen für Mieten, Energien, Reparaturen und sonstigen Betriebsbedarf. Die übrigen Aufwendungen enthalten Zuführungen zur Rückstellung für ausstehende Eingangsrechnungen, Verluste aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens sowie Aufwendungen für Wertberichtigungen auf Forderungen, Kursdifferenzen sowie periodenfremde Aufwendungen in Höhe von T€ 171 (Vorjahr: T€ 312). Das Finanzergebnis setzt sich wie folgt zusammen: scroll
Im Zinsergebnis sind T€ 1 Zinserträge sowie T€ 23 Zinsaufwendungen von bzw. an verbundene Unternehmen enthalten. Die Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens betreffen in Höhe von T€ 112 die außerplanmäßige Abschreibung auf den unter den Wertpapieren des Umlaufvermögens ausgewiesenen Geldmarktfonds auf den niedrigeren beizulegenden Wert. Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag setzen sich wie folgt zusammen: scroll
IV. ERGÄNZENDE ANGABEN1. Sonstige finanzielle VerpflichtungenDie sonstigen finanziellen Verpflichtungen beinhalten Mietverträge für Geschäfts- und Lagerräume und Leasingverhältnisse. Letztere beinhalten PKW, Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie Wartungsverträge. Die künftigen Zahlungsströme stellen sich wie folgt dar: scroll
Sonstige finanzielle Verpflichtungen mit einer Laufzeit von mehr als 5 Jahren liegen wie im Vorjahr nicht vor. 2. Berichterstattung zu FinanzinstrumentenDie originären Finanzinstrumente umfassen auf der Aktivseite im Wesentlichen die Finanzanlagen, die Forderungen, die sonstigen Wertpapiere und die flüssigen Mittel. Die finanziellen Vermögenswerte sind mit den fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Auf der Passivseite enthalten die originären Finanzinstrumente im Wesentlichen die zum Rückzahlungsbetrag bewerteten Verbindlichkeiten. Der Bestand an originären Finanzinstrumenten wird in der Bilanz ausgewiesen, die Höhe der finanziellen Vermögenswerte gibt das maximale Ausfallrisiko an. Soweit bei den finanziellen Vermögenswerten Ausfallrisiken erkennbar sind, werden diese Risiken durch Wertberichtigungen erfasst. Die Gesellschaft verwendet Devisentermingeschäfte, um Marktrisiken aus Wechselkursschwankungen bei den Einkaufsgeschäften, die im Wesentlichen in US- abgewickelt werden, zu reduzieren. Die Kurssicherungsgeschäfte werden zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses des Einkaufskontraktes fixiert. Diese entsprechen bezüglich Laufzeit und Betragshöhe im Wesentlichen den zugrunde liegenden Einkaufsgeschäften. Daneben schließt die Gesellschaft auch Stop-Loss-Orders zur Wechselkurssicherung ab. Dabei werden Kreditinstitute beauftragt, entsprechende US-Dollar-Volumina für MEDION anzukaufen, wenn der Kurs des Euro gegenüber dem US-Dollar unter den Kalkulationskurs bei Vertragsabschluss des Einkaufskontraktes zu sinken droht. Zum Abschlussstichtag bestanden folgende Derivatgeschäfte: scroll
Die Bewertung der Derivate erfolgte für jedes Geschäft zu einem von der Bank mitgeteilten Bewertungskurs für dieses Geschäft. Der Mittelwert des Kurses aus diesen Geschäften betrug USD/€ 1,4361. Eine Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften ist nicht zu bilden, da die durch die Derivatgeschäfte abgesicherten US-Dollar-Kurse im Rahmen der Projektkalkulation berücksichtigt werden und dabei kein Verlust zu erwarten ist. Die Gesellschaft setzt keine Finanzinstrumente zu Handels- oder Spekulationszwecken ein. 3. BelegschaftIm Durchschnitt waren bei der MEDION AG im Berichtsjahr 489 Mitarbeiter beschäftigt (Vorjahr: 451 Mitarbeiter). In Vollzeitäquivalenten ausgedrückt entspricht das 470 Mitarbeitern (Vorjahr: 437). 4. Angaben zum Anteilsbesitzscroll
Die MEDION AG ist Mutterunternehmen im Sinne von § 290 HGB und zur Konzernrechnungslegung verpflichtet. Sie stellt gem. § 315 a Abs. 1 HGB einen Konzernabschluss nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) auf. 5. Geschäfte mit nahe stehenden Unternehmen und PersonenIm Rahmen der Geschäftstätigkeit bestehen auch Liefer- und Leistungsbeziehungen zu nicht zum 100-prozentigen Anteilsbesitz des MEDION-Konzerns gehörenden nahe stehenden Unternehmen. Es bestehen vertragliche Vereinbarungen. Das Entgelt wird zu Marktpreisen abgerechnet. Gemäß § 285 Nr. 21 HGB sind folgende Geschäftsbeziehungen darzustellen: scroll
6. VorstandIm Berichtszeitraum gehörten folgende Herren dem Vorstand an:
Die Gesamtbezüge der Vorstandsmitglieder, die im Berichtsjahr erfolgswirksam erfasst wurden, beliefen sich im Berichtsjahr ohne die Veränderung der Pensionsrückstellungen (T€ 218; Vorjahr: T€ 311) auf insgesamt T€ 2.617 (Vorjahr: T€ 1.984). Die Angaben über die Grundzüge des Vergütungssystems sowie die Darstellung der individualisierten Angaben der Vorstandsbezüge gemäß § 285 S. 1 Nr. 9 a Satz 5 – 9 HGB sind im Vergütungsbericht im zusammengefassten Konzernlagebericht und Lagebericht dargestellt, auf den verwiesen wird. Der Vorstand hielt zum 31. Dezember 2009 26.599.093 Aktien. Die Anzahl verteilte sich dabei wie folgt: Gerd Brachmann 26.573.393 Stück, Christian Eigen 25.700 Stück. Zum 31. Dezember 2008 betrug die Zahl der Aktien 26.584.018. Davon befanden sich 26.565.018 im Besitz von Gerd Brachmann, 19.000 Stück wurden von Christian Eigen und 0 Stück von Dr. Knut Wolf gehalten. 7. AufsichtsratIm Berichtsjahr waren folgende Herren Mitglieder des Aufsichtsrates der Gesellschaft:
Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten für ihre Tätigkeit im Berichtszeitraum eine fixe Vergütung in Höhe von T€ 135 (Vorjahr: T€ 135). Hinzu kommt ein variabler Anteil in Höhe von T€ 73 (Vorjahr: T€ 91). Weder im Berichtsjahr noch im Vorjahr wurden Aufwandsentschädigungen gezahlt. Der Aufsichtsrat hielt zum 31. Dezember 2009 unverändert zum Vorjahr 3.160 Aktien. Die Anzahl verteilte sich dabei wie folgt: Dr. Rudolf Stützle 160 Stück, Dr. Hans-Georg Vater 1.000 Stück, Helmut Julius 2.000 Stück. Die Angaben über die Grundzüge des Vergütungssystems sowie die Darstellung der individualisierten Angaben der Aufsichtsratsbezüge analog § 285 S. 1 Nr. 9 a Satz 5 - 9 HGB sind im Vergütungsbericht, der Bestandteil des Lageberichtes und zusammengefassten Konzernlageberichtes ist, dargestellt, auf den verwiesen wird. 8. Angaben nach § 160 Absatz 1 Nr. 8 AktGNachfolgende Aktionäre haben uns gemäß § 22 WpHG folgende Mitteilungen gemäß § 21 Absatz 1 WpHG übersandt: Bekanntmachung gemäß § 26 WpHG einer Mitteilung gemäß § 41 Abs. 4a WpHG Mit Schreiben vom 13. März 2007 teilt uns Pictet Overseas Trust Corporation Limited, Nassau, Bahamas, wie folgt mit: “Notification of voting rights ("Stimmrechtsmitteilung") according to section 41 para. 4a of the German Securities Trading Act (Wertpapierhandelsgesetz - "WpHG") We, Pictet Overseas Trust Corporation Limited as Trustee of the Orbis Holdings Trust notify according to section 41 para. 4a sentence 1 of the WpHG that our proportion of voting rights in your company, Medion AG, Am Zehnthof 77, 45307 Essen, Germany, amounted to 15.48% (7492873 voting rights) as at 20 January 2007. Thereof 15.48% (7492873 voting rights) were allocated to us according to section 22 para. 1 sentence 1 no. 1 and 6 nd sentence 2 WpHG. The voting rights allocated to us are held by the following companies, each of which holds 3 or more percent of voting riaghts in Medion AG:
Des Weiteren teilt uns Orbis World Limited, Hamilton, Bermuda, mit Schreiben vom 13. März 2007 wie folgt mit: “Notification of voting rights ("Stimmrechtsmitteilung") according to section 41 para. 4a of the German Securities Trading Act (Wertpapierhandelsgesetz - "WpHG") We, Orbis World Limited notify according to section 41 para. 4a sentence 1 of the WpHG that our proportion of voting rights in your company, Medion AG, Am Zehnthof 77, 45307 Essen, Germany, amounted to 15.48% (7492873 voting rights) as at 20 January 2007. Thereof 15.48% (7492873 voting rights) were allocated to us according to section 22 para. 1 sentence 1 no. 1 and 6 and sentence 2 WpHG. The voting rights allocated to us are held by the following companies, each of which holds 3 or more percent of voting rights in Medion AG:
Des Weiteren teilt uns Orbis Holdings Limited, Hamilton, Bermuda, mit Schreiben vom 13. März 2007 wie folgt mit: “Notification of voting rights ("Stimmrechtsmitteilung") according to section 41 para. 4a of the German Securities Trading Act (Wertpapierhandelsgesetz - "WpHG") We, Orbis Holdings Limited notify according to section 41 para. 4a sentence 1 of the WpHG that our proportion of voting rights in your company, Medion AG, Am Zehnthof 77, 45307 Essen, Germany, amounted to 15.48% (7492873 voting rights) as at 20 January 2007. Thereof 15.48% (7492873 voting rights) were allocated to us according to section 22 para. 1 sentence 1 no. 1 and 6 and sentence 2 WpHG. The voting rights allocated to us are held by the following companies, each of which holds 3 or more percent of voting rights in Medion AG:
Des Weiteren teilt uns Orbis Investment Management Limited, Hamilton, Bermuda, mit Schreiben vom 13. März 2007 wie folgt mit: “Notification of voting rights ("Stimmrechtsmitteilung") according to section 41 para. 4a of the German Securities Trading Act (Wertpapierhandelsgesetz - "WpHG") We, Orbis Investment Management Limited notify according to section 41 para. 4a sentence 1 of the WpHG that our proportion of voting rights in your company, Medion AG, Am Zehnthof 77, 45307 Essen, Germany, amounted to 15.27% (7393341 voting rights) as at 20 January 2007. Thereof 15.27% (7393341 voting rights) were allocated to us according to section 22 para. 1 sentence 1 no. 6 WpHG. The voting rights allocated to us are held by the following companies, each of which holds 3 or more percent of voting rights in Medion AG:
9. Corporate Governance – Erklärung nach § 161 AktGDer Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) stellt die wesentlichen Empfehlungen zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften dar und enthält Standards verantwortungsvoller Unternehmensführung in der Fassung vom 18. Juni 2009. Am 10. Dezember 2009 haben Vorstand und Aufsichtsrat die aktualisierte Entsprechenserklärung nach § 161 AktG abgegeben und den Aktionären auf der Website der Gesellschaft dauerhaft zugänglich gemacht. 10. Vorschlag für die Verwendung des BilanzgewinnsVorstand und Aufsichtsrat der MEDION AG schlagen für das Geschäftsjahr 2009 folgende Verwendung des Bilanzgewinns vor: Zahlung einer Dividende von € 0,20 je gewinnberechtigter Aktie (Vorjahr: € 0,15). scroll
Essen, 24. Februar 2010 Gerd Brachmann, Vorsitzender des Vorstandes Christian Eigen, Stellv. Vorsitzender des Vorstandes Erklärung nach § 264 Abs. 2 Satz 3 sowie § 289 Abs. 1 Satz 5 HGB„Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im zusammengefassten Konzernlagebericht und Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.“
Essen, 24. Februar 2010 Gerd Brachmann, Vorsitzender des Vorstandes Christian Eigen, Stellv. Vorsitzender des Vorstandes BESTÄTIGUNGSVERMERK DES ABSCHLUSSPRÜFERSWir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den zusammengefassten Konzernlagebericht und Lagebericht der MEDION AG, Essen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2009 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und zusammengefasstem Konzernlagebericht und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den zusammengefassten Konzernlagebericht und Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den zusammengefassten Konzernlagebericht und Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und zusammengefassten Konzernlagebericht und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Konzernlageberichtes und Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der zusammengefasste Konzernlagebericht und Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Essen, 24. Februar 2010 MÄRKISCHE REVISION GMBH Hans-Henning Schäfer, Wirtschaftsprüfer ppa. Peter Bonk, Wirtschaftsprüfer |
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