MEDION AG

Essen

Veröffentlichung nach § 37q Abs. 2 Satz 1 WpHG

Veröffentlichung nach § 37q Absatz 2 Satz 1 WpHG

Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat festgestellt, dass der Konzernabschluss der MEDION AG, Essen, zum Abschlussstichtag 31.03.2014 fehlerhaft ist:

Entgegen IFRS 8.34 werden im Konzernanhang die Gesamtbeträge der Umsatzerlöse mit externen Kunden, die sich jeweils auf mindestens 10% der Umsatzerlöse belaufen, nicht angegeben, sondern lediglich qualitative Angaben zu wichtigen Kunden gemacht.