MEDION AG

Essen

Konzernabschluss Geschäftsjahr 2019/2020 (1. April 2019 - 31. März 2020)

MEDION Geschaeftsbericht 2019-2020

MEDION AG Konzern in Zahlen

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Wert in Mio.€ 01.04.2019 - 31.03.2020 01.04.2018 - 31.03.2019
Umsatz 825 742
- Inland 529 451
- Ausland 296 291
Umsätze nach Segmenten
- davon Projektgeschäft 380 354
- davon Direktgeschäft 430 369
- davon Sonstige 15 19
EBIT 42 35
Konzernergebnis 29 30
Bilanzsumme 772 745
Eigenkapitalquote 53,0% 53,7%
Eigenkapital 409 400
Mitarbeiter 1.050 1.016
Personalaufwand 62 60

Aktienbezogene Daten

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Grundkapital € 48.418.400
ISIN DE0006605009
Wertpapier-Kenn-Nr.: 660500
Notierungen Xetra, Frankfurt am Main
Streubesitz ca. 2%
Ergebnis je Aktie (in €) 0,64 0,67
Durchschnittliche Aktienanzahl 44.681.430 44.681.430

2 Bericht des Aufsichtsrates

Sehr geehrte Aktionärin, sehr geehrter Aktionär,

Die MEDION AG kann in einem sehr wettbewerbsintensiven Umfeld und bei unverändert schwierigen Bedingungen für die Nachfrage nach Consumer-Electronics-Produkten, insbesondere im Bereich Desktop-PCs und Notebooks, auf ein besseres als erwartetes Jahr 2019/2020 zurückblicken. MEDION hat bei Umsatz und Ergebnis die Erwartungen und die Vorjahreswerte übertroffen. Aufgrund des stärker als erwartet gewachsenen Geschäftsvolumens bei fast unveränderten Strukturkosten konnte daher das operative Ergebnis (EBIT) von € 35,2 Mio. im Vorjahr um € +6,6 Mio. (+18,8 %) auf € 41,8 Mio. verbessert werden. Angesichts des unverändert wettbewerbsintensiven Umfelds sind Vorstand und Aufsichtsrat mit dieser Entwicklung bei MEDION sehr zufrieden.

Seit Juli 2011 ist die internationale Lenovo-Gruppe, weltweit agierender Hersteller von PCs, Servern und Smartphones, Hauptaktionär der MEDION AG. MEDION ist Teil der Lenovo EMEA-Organisation (Europa, Mittlerer Osten und Afrika) und arbeitet in vielen Bereichen mit Lenovo an der Entwicklung neuer innovativer Produkte zusammen.

Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr vom 1. April 2019 bis 31. März 2020 die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben mit großer Sorgfalt wahrgenommen.

Der Aufsichtsrat hat den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten und die Geschäftsführung der Gesellschaft überwacht. In alle Entscheidungen, die für das Unternehmen von grundlegender Bedeutung waren, wurde der Aufsichtsrat unmittelbar und frühzeitig eingebunden.

Der Vorstand unterrichtete den Aufsichtsrat in schriftlichen und mündlichen Berichten regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle relevanten Fragen der Unternehmensplanung und strategischen Weiterentwicklung, über den Gang der Geschäfte, die Lage des Konzerns einschließlich der Risikolage und Compliance sowie über das Risikomanagement. Die Zusammenarbeit mit dem unverändert amtierenden Vorstand war durch einen intensiven und offenen Austausch gekennzeichnet. Abweichungen des Geschäftsverlaufes von den aufgestellten Plänen und Zielen wurden dem Aufsichtsrat im Einzelnen erläutert. Die strategische Ausrichtung des Unternehmens und die Zusammenarbeit mit Lenovo wurden mit dem Aufsichtsrat abgestimmt. Alle für das Unternehmen bedeutenden Geschäftsvorgänge sind anhand der Berichte des Vorstandes im Aufsichtsrat ausführlich erörtert worden.

Im Geschäftsjahr vom 1. April 2019 bis 31. März 2020 fanden vier Aufsichtsratssitzungen statt. An diesen Sitzungen haben die Mitglieder des Aufsichtsrates und des Vorstandes teilgenommen. Zu den Beschlüssen der Sitzung des Aufsichtsrates vom 09. März 2020 hat das in der Sitzung verhinderte Mitglied des Aufsichtsrates, Herr Gianfranco Lanci, anschließend seine Zustimmung erteilt. Darüber hinaus gab es auf Seiten der Aufsichtsratsmitglieder interne Vorgespräche und Nachbereitungen der Sitzungen. Über Projekte und Vorhaben, die für die Gesellschaft von besonderer Bedeutung oder eilbedürftig waren, wurde der Aufsichtsrat auch zwischen den Sitzungen ausführlich informiert. Zustimmungspflichtige Geschäftsvorfälle außerhalb der Sitzungen des Aufsichtsrates sind im Berichtsjahr nicht angefallen.

Die Konditionen der mit dem Vorstand vereinbarten Verlängerung der bestehenden Vorstandsverträge bis zum 31.03.2023 wurden im Umlaufverfahren im August 2019 im Aufsichtsrat abgestimmt.

In der Sitzung am 24. Juni 2019 wurde unter anderem der Jahres- und Konzernabschluss zum 31. März 2019 sowie der Vergütungsbericht behandelt. Der Aufsichtsrat hat in dieser Sitzung auch die Geschäftslage erörtert und die Planung für das Geschäftsjahr 2019/2020 ausführlich diskutiert und verabschiedet.

Die Sitzung des Aufsichtsrates am 09. September 2019 diente der Vorbereitung der ordentlichen Hauptversammlung am 31. Oktober 2019. Zusätzlich hat der Vorstand den Aufsichtsrat über die Entwicklung des operativen Geschäftes und die Produktneuheiten zur Internationalen Funkausstellung (IFA) informiert. Intensiv befasste sich der Aufsichtsrat mit der Entscheidung, der Hauptversammlung neue Abschlußprüfer vorzuschlagen. Der Empfehlung des Aufsichtsrates an die Hauptversammlung war ein nach Art. 16 der EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission) durchgeführtes Auswahlverfahren vorangegangen. Die Ausschreibung der Abschlussprüfung wurde unter Angabe von für die Entscheidung des Aufsichtsrates relevanten Kriterien im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Auswahlgespräche mit den in Betracht kommenden Prüfungsgesellschaften hat der Vorsitzende des Aufsichtsrates durchgeführt. Im Anschluss daran hat der Aufsichtsrat unter Angabe von Gründen die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin und eine weitere Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für das ausgeschriebene Prüfungsmandat ausgewählt und auf seiner Sitzung am 09. September 2019 eine begründete Präferenz für die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin entschieden. Der Aufsichtsrat hat dazu erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte war und ihm insbesondere keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde. Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, wurde auf der Hauptversammlung am 31. Oktober 2019 zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019/2020 bestellt.

Der Corporate Governance Kodex (in der Fassung vom 24. April 2017) wurde in der Sitzung des Aufsichtsrates am 28. November 2019 diskutiert. Die aktualisierte Version der Entsprechenserklärung vom Aufsichtsrat ist ebenfalls an dem Tag verabschiedet worden. Außerdem wurde über den Verlauf der Hauptversammlung 2019, die am 31. Oktober 2019 stattgefunden hatte, und die aktuelle Geschäftslage berichtet.

In der letzten Sitzung des Aufsichtsrates im Geschäftsjahr 2019/2020, die am 9. März 2020 stattgefunden hat, wurden unter anderem die Effizienzprüfung des Aufsichtsrates sowie der Compliance-Bericht thematisiert und zur Kenntnis genommen. Des Weiteren hat der Vorstand über die Geschäftslage zum 31. Dezember 2019 (3. Quartal 2019/2020) berichtet und einen Ausblick auf das Ende des Geschäftsjahres 2019/2020 sowie einen ersten Ausblick auf die Planung von Umsatz, Ergebnissen und Investitionen im Geschäftsjahr 2020/2021 gegeben. Außerdem wurden in dieser Sitzung die Schwerpunkte der Jahres- und Konzernabschlussprüfung 2019/2020 erläutert und verabschiedet.

Auch außerhalb dieser Sitzungen stand insbesondere der Aufsichtsratsvorsitzende in regelmäßigem Kontakt mit dem Vorstand und ließ sich auf der Grundlage von Kennziffern über die aktuelle Entwicklung der Geschäfte und über wesentliche Geschäftsvorfälle informieren.

Der vom Vorstand nach den Regeln des HGB aufgestellte handelsrechtliche Jahresabschluss (Jahresabschluss) für das Geschäftsjahr vom 1. April 2019 bis 31. März 2020 und der Lagebericht (gemäß § 315 Abs. 3 HGB zusammengefasster Konzernlagebericht und Lagebericht) der MEDION AG wurden von der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, geprüft. Den Prüfungsauftrag hat der Aufsichtsrat durch seinen Vorsitzenden entsprechend dem Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 31. Oktober 2019 vergeben. Der Abschlussprüfer erteilte einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.

Der Konzernabschluss der MEDION AG wurde gemäß § 315e HGB auf der Grundlage der internationalen Rechnungslegungsstandards IFRS aufgestellt. Der Abschlussprüfer hat die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichtes festgestellt und bestätigt, dass der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht unter Beachtung der geltenden Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermitteln. Der Abschlussprüfer erteilte auch hier einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.

Das Auftragsverhältnis zwischen der MEDION AG und der Prüfungsgesellschaft hat die Anforderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex erfüllt. Der Aufsichtsrat beauftragte den Abschlussprüfer mit der Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses. Dem Aufsichtsrat liegt eine Unabhängigkeitserklärung der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, vor. Darin wurde bestätigt, dass keinerlei berufliche, finanzielle oder sonstige Beziehungen zur MEDION AG und zu ihren Organen bestehen, die Zweifel an der Unabhängigkeit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft begründen könnten.

Darüber hinaus hat der Abschlussprüfer das bei der MEDION AG bestehende Risikofrüherkennungssystem geprüft. Er bescheinigt der MEDION AG, dass der Vorstand die nach § 91 Abs. 2 AktG geforderten Maßnahmen getroffen hat und das Risikofrühwarnsystem geeignet ist, Entwicklungen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden können, frühzeitig zu erkennen.

Auch der Aufsichtsrat konnte sich davon überzeugen, dass der Vorstand angemessene Maßnahmen zur Risikofrüherkennung ergriffen und insbesondere ein Überwachungssystem installiert hat.

Die Jahresabschlussunterlagen und Prüfungsberichte sowie der Nichtfinanzielle Bericht gingen allen Aufsichtsratsmitgliedern zu. Sie waren in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrates am 23. Juni 2020 Gegenstand ausführlicher Beratung. Der Abschlussprüfer, der bereits im Vorfeld Fragen des Aufsichtsrates beantwortet hatte, nahm an der Sitzung teil und berichtete über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfungen und stand dem Aufsichtsrat für ergänzende Auskünfte zur Verfügung. Der Aufsichtsrat hat auf Grund der seit vielen Jahren unveränderten Struktur und der Zukunftsfähigkeit des MEDION-Geschäftsmodells sowie der erkennbar transparenten Darstellung von Nachhaltigkeitsaspekten keine Notwendigkeit gesehen, den Inhalt des Nichtfinanziellen Berichts durch den Abschlussprüfer zusätzlich prüfen zu lassen.

Nach seiner eigenen Prüfung des Jahresabschlusses der MEDION AG, des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichtes sowie des Nichtfinanziellen Berichts hat der Aufsichtsrat die Berichte des Abschlussprüfers zustimmend zur Kenntnis genommen. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung sind vom Aufsichtsrat keine Einwendungen zu erheben. Den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der MEDION AG zum 31. März 2020 sowie den Konzernabschluss zum 31. März 2020 hat der Aufsichtsrat am 23. Juni 2020 gebilligt. Der Jahresabschluss der MEDION AG zum 31. März 2020 ist damit festgestellt.

Aufgrund des mit der Lenovo Germany Holding GmbH abgeschlossenen Gewinnabführungsvertrages weist die MEDION AG im Jahresabschluss 2019/2020 keinen Bilanzgewinn aus. Die außenstehenden Aktionäre der MEDION AG erhalten für die Dauer des Vertrages eine jährliche Ausgleichszahlung von der Lenovo Germany Holding GmbH. Die Ausgleichszahlung beträgt brutto EUR 0,82 je Aktie mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von EUR 1,00 für jedes volle Geschäftsjahr, abzüglich eines Betrags für deutsche Körperschaftsteuer sowie Solidaritätszuschlag nach dem jeweils für diese Steuern für das betreffende Geschäftsjahr geltenden Steuersatz. Es kommen 15 % Körperschaftsteuer zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Körperschaftsteuer zum Abzug. Daraus ergibt sich eine Ausgleichszahlung in Höhe von EUR 0,69 je Aktie für das abgelaufene Geschäftsjahr. Die Ausgleichszahlung ist fällig am dritten Bankarbeitstag nach der Hauptversammlung 2020, die für den 24. November 2020 geplant ist. Im Berichtszeitraum ergaben sich keine Veränderungen im Vorstand und Aufsichtsrat der MEDION AG.

Interessenkonflikte einzelner Aufsichtsratsmitglieder hat es im Berichtsjahr nicht gegeben.

Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der MEDION AG im In- und Ausland sowie der Arbeitnehmervertretung für ihr persönliches Engagement und die in einem herausfordernden konjunkturellen Umfeld geleistete Arbeit.

 

Essen, am 23. Juni 2020

Der Aufsichtsrat

Dr. Rudolf Stützle, Vorsitzender

3 Nichtfinanzielle Erklärung gem. § 289b HGB

3.1 Einführung

Für das Geschäftsjahr 2019/2020 veröffentlicht die MEDION AG entsprechend dem am 19. April 2017 verabschiedeten CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) eine in den Geschäftsbericht integrierte nichtfinanzielle Erklärung in Übereinstimmung mit den §§ 289c bis 289e in Verbindung mit den §§ 315b und 315c HGB. Diese nichtfinanzielle Erklärung wurde von den Abschlussprüfern der Gesellschaft nicht gesondert geprüft. Neben einer kurzen Beschreibung des Geschäftsmodells fasst diese Erklärung die wesentlichen Sachverhalte zu den fünf Aspekten Umweltbelange, Arbeitnehmerbelange, Bekämpfung von Korruption und Bestechung, Achtung der Menschenrechte sowie Sozialbelange inhaltlich zusammen. Für die Erstellung der nichtfinanziellen Erklärung hat die MEDION AG aufgrund der besonderen und im Wettbewerbsumfeld nicht direkt vergleichbaren Unternehmensstruktur kein Rahmenwerk im Sinne von § 289d HGB nutzen können.

3.2 Geschäftsmodell

Das MEDION-Geschäftsmodell ist darauf ausgerichtet, dem Konsumenten zusammen mit den Partnern aus dem Handel funktional hochwertige und innovative Trendprodukte der Consumer Electronics in attraktivem Design auf dem neuesten technologischen Stand zu einem hervorragenden Preis-Leistungs-Verhältnis anzubieten und damit für breite Käuferschichten verfügbar zu machen. Die Kernkompetenz ist dabei die Entwicklung und der Vertrieb von Computer- und Multimedia-Produkten wie Notebooks, PC-Systemen, Monitoren, Smartphones und Tablets. Zudem bietet MEDION Unterhaltungselektronik und komplementäre Dienstleistungen an, insbesondere in den Bereichen Telekommunikation (MEDIONmobile), Fotoservice, Software-Downloads, Musik-Plattformen und Online-Dienste und vertreibt ausgewählte Produkte im Online-Handel und über einen unternehmenseigenen Fabrikverkauf. Das Geschäft mit den digitalen Dienstleistungen ist in den letzten Jahren kontinuierlich gewachsen und stellte im abgelaufenen Geschäftsjahr - und wahrscheinlich auch zukünftig - den mittlerweile wichtigsten Ergebnisanteil im MEDION Konzern dar. Neben den im Folgenden dargestellten Aspekten gibt es bei MEDION keine weiteren bedeutsamen nichtfinanziellen Leistungsindikatoren, die im Sinne von § 29c Abs. 3 Nr. 5 HGB für die Geschäftstätigkeit und das Geschäftsmodell von Bedeutung sind.

3.3 Umweltmanagement

3.3.1 Darstellung der verfolgten Ziele und Konzepte

Als Teil des weltweiten Lenovo-Nachhaltigkeitsprogramms hat sich MEDION in Bezug auf all seine Geschäftsbereiche - von den Betriebsabläufen über das Produktdesign bis hin zum Recycling - dem Umweltschutz verschrieben. In der Umweltrichtlinie von Lenovo und MEDION bekennt sich MEDION gemeinsam mit Lenovo zum Einsatz nachhaltiger Geschäftspraktiken und -prozesse. Die Umweltrichtlinie wurde vom CEO von MEDION unterschrieben und steht auf unserer Website zur Verfügung (http://www.medion.com/de/unternehmen/verantwortung.php).

3.3.2 Beschreibung des Due-Diligence-Prozesses

Zur Sicherstellung der effektiven Umsetzung der Umweltrichtlinie wurde am MEDION-Hauptsitz in Essen ein Umweltmanagementsystem (UMS) implementiert, das seit 2014 nach dem internationalen Standard DIN EN ISO 14001 zertifiziert ist. Im Rahmen des globalen UMS identifizieren und evaluieren wir jährlich die für uns relevanten Umweltaspekte. Die signifikanten Umweltaspekte von MEDION umfassen:

Energieverbrauch und die damit verbundenen CÜ2-Emissionen

Abfallmanagement, einschließlich der Entsorgung von Elektroaltgeräten

Logistik

Produktmaterialien

Energieverbrauch der Produkte

Produktverpackungen

Unter Berücksichtigung der Umweltrichtlinie, von Kundenanforderungen, Stakeholder-Beiträgen sowie ökologischen und finanziellen Auswirkungen und anderen Managementanforderungen werden für ausgewählte Umweltaspekte jährliche Umweltziele definiert.

Eine der wichtigsten Grundpfeiler der Due Diligence im UMS ist darüber hinaus die Sicherstellung der Einhaltung aller einschlägigen Umweltvorschriften. Hierzu zählen sowohl alle rechtlichen Vorschriften als auch freiwillige Verpflichtungen, zu denen Lenovo und MEDION sich bekannt haben. Wir kooperieren mit unterschiedlichen Stakeholdern, um so Umweltrisiken zu vermeiden, die Einhaltung von Vorschriften sicherzustellen und Kundenanforderungen zu erfüllen. Die Teilnahme an internen und externen Schulungen und Trainings, ein kontinuierliches Monitoring regulatorischer und gesetzlicher Veröffentlichungen, die Nutzung unterschiedlicher Datenbanken sowie Newsletter verschiedener Behörden, Initiativen und Labore unterstützen uns dabei, normative Änderungen und Neuerungen frühzeitig zu erkennen und zu berücksichtigen.

3.3.3 Ökologische Verantwortung von MEDION

Um unserer ökologischen Verantwortung nachzukommen und die kontinuierliche Verbesserung unserer Umweltleistung voranzutreiben, fokussieren wir uns auf das Management der oben genannten signifikanten Umweltaspekte.

Energieverbrauch und die damit verbundenen CO2-Emissionen

Gemeinsam mit Lenovo haben wir uns verpflichtet, unseren Energieverbrauch und die damit verbundenen CO2-Emissionen kontinuierlich zu verringern. Gemäß des konzernweit gültigen Klimaschutzziels waren wir bestrebt, bis zum Ablauf des Geschäftsjahres 2019/2020 unsere Scope 1 1 - und Scope 2 2 -Emissionen um 40 % im Vergleich zum Basisjahr 2009/2010 zu reduzieren. Tatsächlich wurden seit der Implementierung unseres Umweltmanagementsystems im Geschäftsjahr 2013/2014 unsere Scope 1 und Scope 2 von 2.126 t CO2e auf 502 t CO2e und damit um mehr als 76 % reduziert.

Die Definition der neuen konzernweiten Klimaziele über das Jahr 2020 hinaus erfolgte wissenschaftsbasiert. Aktuell werden diese neuen Ziele von der Initiative "Science Based Targets" 3 validiert. Dadurch soll sichergestellt werden, dass unsere Klimaziele, die Einhaltung des rechtsverbindlichen Pariser Klimaschutzabkommens, die Erderwärmung auf unter 1,5°C bzw. 2°C zu begrenzen, unterstützen. Die neuen Klimaziele werden Scope 1, Scope 2 und Scope 3 4 Emissionen umfassen.

Um unsere Klimaschutzziele zu erreichen, werden jährlich Aktionspläne und Maßnahmen definiert, welche zur Reduktion des Energieverbrauchs und der damit verbundenen CO2-Emissionen beitragen. Dabei wird folgende Projekthierarchie berücksichtigt:

1. Steigerung der Energieeffizienz

2. Nutzung von erneuerbaren Energien

3. Kompensation durch Projekte zum Klimaschutz und Erneuerbaren Energien

Darüber hinaus haben wir gemeinsam mit Lenovo neben dem UMS innerhalb der EU ein Energiemanagementsystem implementiert, welches seit Oktober 2016 nach dem internationalen Standard DIN EN ISO 50001 zertifiziert ist. Die weltweit gültige Norm unterstützt uns dabei, durch spezifische Prozesse und Abläufe Energiesparpotenziale aufzuzeigen, Energiekosten zu verringern und so die Energieleistung und -effizienz kontinuierlich zu verbessern. Mit der Einführung und Zertifizierung des Energiemanagementsystems gemäß DIN EN ISO 50001 gehen wir über die seit 2015 durch das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) verpflichtende Anforderung zur Durchführung eines Energieaudits hinaus. Damit zeigen wir unser Engagement für die kontinuierliche Verbesserung unserer energiebezogenen Leistung.

1 Scope-1-Emissionen umfassen Treibhausgasemissionen aus dem direkten Energieverbrauch. Bei MEDION zählt dazu der Erdgas-, Flüssiggas-, Heizöl- und Kraftstoffverbrauch (von Poolfahrzeugen).
2 Scope-2-Emissionen umfassen Treibhausgasemissionen aus indirektem Energieverbrauch. Bei MEDION zählt dazu der Stromverbrauch.
3 Weitere Informationen zu Science Based Targets finden Sie hier: sciencebasedtargets.org

4 Scope 3 Emissionen umfassen weitere indirekte Emissionen, die durch die Unternehmenstätigkeit verursacht werden, aber nicht unter der Kontrolle des Unternehmens stehen, z.B. bei Zulieferern, Dienstleitern oder Mitarbeitern.

Abfallmanagement, einschließlich der Entsorgung von Elektroaltgeräten

Unser erklärtes Ziel ist es, das Abfallaufkommen so gering wie möglich zu halten und durch eine umfangreiche Mülltrennung das Recycling zu erleichtern, um so wertvolle Ressourcen zu schonen. Den Mitarbeitern stehen zahlreiche Sammelstellen für die getrennte Entsorgung von unterschiedlichen Abfallfraktionen zur Verfügung. Alle anfallenden gefährlichen und ungefährlichen Abfälle werden von zertifizierten Entsorgungsfachbetrieben abgeholt und umweltgerecht verwertet oder beseitigt.

Logistik

Ein wichtiges Umweltziel bei MEDION betrifft die Reduzierung der Scope 3-Emissionen. Diesbezüglich ergeben sich für MEDION große Einflussmöglichkeiten im Zusammenhang mit der Logistik. Dabei verfolgen wir die fortlaufende Optimierung von Produktverpackungen hinsichtlich Volumen und Gewicht und berücksichtigen Emissionsaspekte auch bei der Auswahl der Transportart. So versuchen wir, einen möglichst hohen Anteil der Produkte per Seefracht von Asien nach Deutschland transportieren zu lassen. Diese Art des Produkttransports verursacht mit Abstand die geringsten CO2-Emissionen pro transportierten Kilogramm.

3.3.4 Ökologische Produktverantwortung

Durch das unternehmensinterne Qualitätsmanagement und mit Unterstützung externer Prüflabore wird gewährleistet, dass MEDION-Produkte die gesetzlichen und MEDION-spezifischen Anforderungen hinsichtlich der gesundheitlichen und ökologischen Verträglichkeit einhalten. Im Rahmen unserer ökologischen Produktverantwortung spielen dabei der Energieverbrauch, Produktmaterialien, -sicherheit und -kennzeichnung sowie die Entsorgung von Elektroaltgeräten eine wichtige Rolle. Neben Gesetzen und Normen gelten in vielen Bereichen eigene MEDION-Limits, teils mit einem noch höheren Anspruch an den Energieverbrauch, die Schadstofffreiheit und die Produktsicherheit. Unsere Hersteller werden zur Einhaltung der gesetzlichen und freiwilligen Anforderungen verpflichtet.

Durch zahlreiche und umfangreiche Prüfungen in den unterschiedlichen Produktentwicklungsphasen bis zur letztendlichen Markteinführung wird die Produktkonformität sichergestellt und Verbesserungspotentiale identifiziert. Neben internen Kontrollen durch unsere Techniker und Qualitätsinspekteure lassen wir unsere Produkte von unabhängigen und akkreditierten Prüflaboren überprüfen.

3.3.5 Weitere Umweltaspekte

Über die oben genannten signifikanten Umweltaspekte hinaus lassen wir weitere Umweltaspekte nicht außer Acht, um auch hier unserer ökologischen Verantwortung nachzukommen. So gibt es ein Gefahrstoff- und Notfallmanagement für die vergleichsweise geringe Menge von Gefahrstoffen, die an den MEDION-Standorten verwendet werden. Dadurch wird v.a. ein sorgsamer Umgang mit unseren Wasserressourcen sichergestellt.

Im Geschäftsjahr 2019/2020 wurde die Zusammenarbeit mit der internationalen Organisation Forest Stewardship Council® (FSC®) weiter fortgesetzt. Der FSC® ist ein internationales Zertifizierungssystem für Waldwirtschaft, das garantiert, dass Holz- und Papierprodukte aus verantwortungsvoll bewirtschafteten Wäldern stammen. Mithilfe des Siegels wird diese ökologische und sozial verantwortliche Waldbewirtschaftung auf Produkten sichtbar gemacht. Für die interne und externe Bürokommunikation nutzten wir ausschließlich FSC ® -zertifiziertes Papier.

Im Juni 2019 wurden vier Bienenvölker auf dem MEDION Campus angesiedelt. Honigbienen sind für unser Ökosystem unentbehrlich. Sie sind wichtige Bestäuber, auf die rund 80 % der heimischen Pflanzenarten angewiesen sind. Die Betreuung der Bienen übernehmen Mitarbeiter der MEDION AG, die dabei von einem Imker aus der Umgebung unterstützt werden.

3.3.6 Ergebnisse aus den verfolgten Konzepten und Zielen

3.3.6.1 Energieverbrauch

Der Energieverbrauch bei MEDION setzt sich aus Strom- und Heizenergie- sowie Kraftstoffverbrauch zusammen. Durch kleinere und größere Projekte zur Energieeinsparung haben wir den Stromverbrauch in den letzten Jahren kontinuierlich senken können. Dazu zählen u.a. die fortlaufende Modernisierung unserer Serverstruktur, der Austausch von Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen gegen LEDs und der Austausch von Wasserboilern gegen Durchlauferhitzer.

Im Juni 2018 haben wir damit begonnen, die Beleuchtung in unseren Gebäuden von Leuchtstoffröhren auf LED-Panele umzurüsten. Bisher konnte dadurch der Stromverbrauch am Standort um etwa 67.000 kWh pro Jahr reduziert werden.

Zum ersten Mal haben in diesem Jahr drei Auszubildende der MEDION AG am Qualifizierungsprojekt "Energie-Scouts" der IHK Essen teilgenommen. Im Rahmen des Projekts werden Auszubildende zu den Themen Energie- und Ressourceneffizienz sowie Klimaschutz weitergebildet und setzen anschließend ein Energieeffizienzprojekt im Unternehmen um. Das Projekt unserer Auszubildenen umfasst die Erneuerung der MEDION Außenbeleuchtung durch Wireless LED Lampen. Durch die LED Lampen wird eine deutliche Energieersparnis erreicht. Der Stromverbrauch der Außenbeleuchtung verringert sich um mehr als die Hälfte. Die neuen Lampen sind zudem heller und ermöglichen eine bessere Ausleuchtung des MEDION Campus. Die Wireless Dimming Funktion ermöglicht eine smarte Kontrolle der Beleuchtung, so dass einzelne Lampen und Bereiche mit Hilfe einer Software vom Arbeitsplatz aus ein- und abgeschaltet werden können. Abhängig von Tages- und Jahreszeit lässt sich außerdem die Leuchtstärke anpassen bzw. dimmen, wodurch zusätzliche Energieeinsparungen realisiert werden können.

Um unserer Verantwortung für den Klimaschutz nachzukommen und wertvolle Ressourcen zu schonen, stellen wir zudem seit Januar 2016 die CO2-Neutralität unseres Stromverbrauchs sicher. Dazu erwerben wir jährlich 2.400 MWh Strom aus regenerativen Quellen, was den Stromverbrauch unserer Standorte abdeckt. Entsprechend der europäischen Rechtsvorschriften wird durch sogenannte Herkunftsnachweise vom Umweltbundesamt bestätigt, dass die eingekaufte Energiemenge zu 100 % aus erneuerbaren und CO2-freien Energiequellen stammt.

Seit Anfang des Jahres 2020 wird MEDION mit CO2-neutralem Erdgas versorgt. Grundlage für die Neutralstellung sind die von TÜV Rheinland zertifizierten ÖkoPLUS Projekte. ÖkoPLUS setzt zur CO2-Kompensation zu 100 % auf international anerkannte und verifizierte Gutschriften aus Klimaschutzprojekten (Verified Emissions Reductions). Das sind von unabhängigen Gutachtern geprüfte Projekte, die zur Verminderung von CO2-Emissionen beitragen. ÖkoPLUS-Projekte leisten darüber hinaus einen Beitrag zur sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung in Anlehnung an die Ziele für nachhaltige Entwicklung 5 . Die Klimaschutzzertifikate werden in einem international anerkannten Register verwaltet. So wird eine Doppelanrechnung verhindert und die CO2-Einsparungen werden verlässlich und transparent dokumentiert.

Der aus strom- und witterungsbereinigtem Heizenergieverbrauch 6 bestehende Gesamtenergieverbrauch von MEDION am Hauptsitz in Essen betrug im abgelaufenen Geschäftsjahr 5.317 MWh.

Die Scope 1-Emissionen 8 haben sich im letzten Geschäftsjahr aufgrund der Neutralstellung des Erdgasverbrauchs seit Januar 2020 auf 502 t CO2und somit um über 13 % reduziert. Durch die CO2-Neutralität des Stromverbrauchs entfallen die Scope 2-Emissionen 9 .

5 Weitere Informationen zu den 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals - SDGs) können Sie hier finden: https://nachhaltig-entwickeln.dgvn.de/agenda-2030/ziele-fuer-nachhaltige-entwicklung/

6 Am MEDION Campus wird hauptsächlich mit Erdgas geheizt. Daneben gibt es je eine Flüssiggas- und eine Heizöl-Heizung.

8 Zur Berechnung der Scope-1-Emissionen wurden die weltweit anerkannten Tools des Greenhouse Gas Protocols (GHG Protocols) genutzt.
9 Zur Berechnung der Scope-2-Emissionen wurden die marktbasierten Zahlen, die sich auf die Emissionsfaktoren unseres Stromlieferanten beziehen, genutzt.

3.3.6.2 Abfall vermeiden und Recycling fördern

Um unsere Abfälle weiter zu reduzieren, wird die Entwicklung zum papierlosen Büro vorangetrieben. Durch die im vergangenen Geschäftsjahr forcierte Digitalisierung der Rechnungsverarbeitung kann nicht nur die Bearbeitungszeit optimiert werden, sondern durch den geringeren Papierverbrauch werden auch wertvolle Ressourcen geschont.

Alle MEDION Mitarbeiter wurden in diesem Jahr mit einer MEDION-Wasserflasche ausgestattet, die an den vorhandenen Wasserspendern immer wieder aufgefüllt und wiederverwendet werden kann. Die Wasserflaschen sind geschmacksneutral, auslaufsicher, frei von Schadstoffen und sie sollen die Anzahl bisher genutzter Plastikflaschen und daraus entstehende Abfälle reduzieren. Darüber hinaus werden Pflandflaschen auch weiterhin in unseren Küchen gesammelt und der Pfandbetrag an gemeinnützige Organisationen, die von Mitarbeitern vorgeschlagen werden, gespendet.

Die Gesamtmenge der Abfälle am MEDION-Hauptsitz erhöhte sich aufgrund der umfangreichen Entsorgung von Aktenmaterial von 220 t auf 234 t.

3.3.6.3 Logistik: Umweltschonende Prozesse

Im letzten Geschäftsjahr wurden über 96 % unserer transportierten Waren (bezogen auf das Volumen) per Seefracht nach Deutschland importiert.

Um die Umweltauswirkungen der Logistik weiter zu reduzieren, nutzen wir für den nationalen Paketversand klimaneutrale Services unserer Dienstleister. Im Jahr 2019 wurden dadurch Treibhausgasemissionen in Höhe von 341,18 t CO2e ausgeglichen.

3.3.6.4 Energieverbrauch der Produkte

Die Energieeffizienz unserer Produkte ist ein zentrales Anliegen von MEDION. Der rechtliche Rahmen ist hier durch die Öko-Design-Richtlinie gesetzt, welche Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte festlegt. Die strengen Anforderungen der Richtlinie an die Energieeffizienz stellen wir bei unseren Produkten sicher und gehen oftmals sogar noch darüber hinaus.

Neben den Bestrebungen, den Energieverbrauch unserer Produkte möglichst gering zu halten, enthält das MEDION-Portfolio auch einige Produkte, die Kunden beim Energiesparen unterstützen. Hier seien insbesondere die Smart-Home-Produkte genannt, die Nutzern durch intelligente Heizungs- und Lichtsteuerung ermöglichen, wertvolle Ressourcen zu sparen.

3.3.6.5 Produktmaterialien

Für Elektro- und Elektronikgeräte ist die Verwendung von (potentiell) umwelt- oder gesundheitsgefährdenden Materialien auf europäischer Ebene gesetzlich geregelt. Die sogenannte RoHS-Richtlinie 10 zielt darauf ab, bestimmte gefährliche Stoffe, wie z.B. Blei, Quecksilber und Weichmacher, aus Elektro- und Elektronikgeräten zu verbannen. Darüber hinaus schränkt die REACH-Verordnung 11 die Verwendung weiterer bestimmter Stoffe ein und verpflichtet über die etwaige Verwendung dieser Stoffe und zur sicheren Handhabung Auskunft zu erteilen. Alle relevanten Informationen dazu werden von uns bereitgehalten und können auf Anfrage an den Kunden weitergegeben werden. Mit der Einhaltung dieser Stoffbeschränkungen leisten wir dem Vorsorgeprinzip Folge, um potentielle Belastungen und Schäden für Umwelt und Gesundheit zu vermeiden.

3.3.6.6 Produktsicherheit

Grundlage für die Bewertung der Produktsicherheit bei MEDION sind sowohl gesetzliche Regelungen als auch eigene strengere, interne MEDION-Vorgaben. Die Einhaltung der Niederspannungsrichtlinie, EMV-Richtlinie 12 und Funkanlagenrichtlinie sind hier die wichtigsten Regelungsinstrumente, um ein hohes Schutzniveau von elektrischen Geräten bezüglich Gesundheit und Sicherheit zu gewährleisten. MEDION stellt Kunden umfangreiche Informationen zum bestimmungsgemäßen und damit sicheren Gebrauch unserer Produkte zur Verfügung. Diese finden sich insbesondere in den Bedienungsanleitungen und darin enthaltenen Sicherheitshinweisen sowie in Form von Gefahrenkennzeichnungen auf Verpackungen und Geräteteilen.

10 RoHS steht im Englischen für "Restriction of Hazardous Substances", also die "Beschränkung (der Verwendung von) gefährlichen Stoffen".
11 REACH steht im Englischen für "Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals also die "Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien".
12 EMV - Elektromagnetische Verträglichkeit.

3.3.6.7 Kennzeichnung von Produkten und Dienstleistungen

Um unseren Endkunden die Kaufentscheidung zu erleichtern, werden alle relevanten Produktspezifikationen auf den Produktverpackungen angegeben. Daneben können weitere Details online auf unserer Website und in beiliegenden Prospekten nachgesehen werden. So bieten Energielabel, wie das EU-Energie-Label oder der Energy Star, eine Orientierung hinsichtlich der Energieeffizienz des jeweiligen Produktes. Prüfzeichen wie LGA tested Quality und GS-Zeichen zeigen auf, dass Produkte besonders schadstofffrei und sicher sind. Auch bei unseren digitalen Dienstleistungen kommen Nachhaltigkeitssiegel zum Einsatz. So werden in unserem Fotoservice zahlreiche FSC®-zertifizierte Produkte angeboten und so eine sozial und ökologisch verantwortungsvolle Waldbewirtschaftung unterstützt und sichtbar gemacht.

3.3.6.8 Entsorgung von Elektroaltgeräten

Die Rücknahme und Verwertung von Elektroaltgeräten ist in der EU durch die WEEE-Richtlinie (Waste of Electrical and Electronic Equipment) gesetzlich geregelt und durch das ElektroG (Elektro- und Elektronikgerätegesetz) in deutsches Recht umgesetzt. MEDION kommt der seit 2015 in den Gesetzen enthaltenen Pflicht zur Rücknahme von Elektroaltgeräten im stationären und Online-Handel in vollem Umfang nach. Kunden können kleine Elektroaltgeräte 13 jederzeit und ohne den Kauf eines neuen Gerätes an einer von mehr als 3.700 Rückgabestellen abgeben. Falls ein neues, größeres Produkt gekauft wird, organisiert der MEDION Service bei Bedarf die Rücknahme des Altprodukts. Über diese zahlreichen Rücknahmestellen hinaus werden Elektroaltgeräte auch in unserem Fabrikverkauf zurückgenommen. Die fachgerechte Sammlung und Entsorgung der Elektroaltgeräte unterstützt die Schonung knapper werdender Ressourcen.

3.3.6.9 Wesentliche Risiken in Bezug auf Geschäftsbeziehungen bzw. Produkte

Die Bewertung von ökologischen Risiken und Chancen in Bezug auf Geschäftsbeziehungen und Produkte erfolgt im Zusammenhang mit der jährlichen Bewertung der signifikanten Umweltaspekte. Drei Risiken, die gleichzeitig auch als Chancen gesehen werden können, spielen dabei eine besondere Rolle:

1. Regulatorische Risiken betreffen u.a. umfassendere Berichtspflichten, steigende Produktanforderungen (z.B. Energieeffizienz, Lebenszyklusanalysen) und Anforderungen hinsichtlich des unternehmensweiten Energiemanagements.

2. Physische Risiken beziehen sich z.B. auf potentielle Schäden und Betriebsunterbrechungen durch extreme Wetterereignisse bei unseren Zulieferern sowie steigende Versicherungskosten.

3. Reputationsrisiken entstehen durch nicht ausreichend wahrgenommenes Engagement zum Klimaschutz sowohl auf Unternehmens- also auch Produktebene. Der ICT-Sektor steht hier immer stärker im Fokus von Nichtregierungsorganisationen und einer steigenden Nachfrage nach nachhaltigeren Produkten.

Durch das konzernweite Umweltmanagementsystem managen wir diese Risiken im Zusammenhang mit dem Klimawandel und weiteren Umweltaspekten. Dabei ergeben sich aus einem verbesserten Klimaschutz auch Chancen, wie z.B. Kostenersparnisse durch eine Reduktion des Energieverbrauchs und die Vermeidung von Umweltbelastungen durch unsere Produkte.

13 Keine äußere Abmessung größer als 25 cm.

3.3.7 Sonstige Berichtspflichten

Bezugnehmend auf die Punkte, Beträge und Erläuterungen im Jahresabschluss und die wesentlichen Risiken der eigenen Geschäftstätigkeit besteht bei MEDION keine gesonderte Berichtspflicht.

3.4 Arbeitnehmerbelange

Darstellung der verfolgten Ziele und Konzepte

Als verantwortungsvoller Arbeitgeber sind wir uns unserer sozialen Verantwortung bewusst und stellen den Menschen in all seiner Vielfalt in den Vordergrund unserer unternehmerischen Entscheidungen.

Unser Ziel ist es, unseren Mitarbeitern ein gesundes betriebliches Umfeld zu bieten, in dem sie ihre Potenziale entfalten, ihre Ideen einbringen und sich entsprechend ihrer Fähigkeiten und Neigungen weiter entwickeln können. Darüber hinaus wollen wir eine Arbeitskultur schaffen, die die Motivation, Leistungsfähigkeit und Zufriedenheit unserer Mitarbeiter und Führungskräfte fördert.

Die Basis für die Umsetzung dieser übergeordneten Ziele ist eine professionelle HR-Organisation und effiziente betriebliche Prozesse, aus denen wir zentrale Handlungsfelder und konkrete Ziele abgeleitet haben. Als Steuerungsinstrumente dienten uns neben unserer HR-Scorecard unser HR Fact Book. Die darin enthaltenen Key-Performance-Indikatoren geben Aufschluss über die Nachhaltigkeit von Maßnahmen in den Bereichen HR Management und Entwicklung sowie Gesundheitsmanagement und Sicherheit am Arbeitsplatz.

Besonderen Fokus legen wir auf die Ausbildung und Personalentwicklung unserer Mitarbeiter. Weiterhin kommt dem Arbeitsschutz und dem Gesundheitsmanagement sowie dem betrieblichen Vorschlagswesen bei MEDION eine hohe Bedeutung zu.

Der Wettbewerb um hochqualifizierte Führungskräfte und technisches Personal ist in der Consumer-Electronics-Branche nach wie vor sehr groß. Gerade im Projektgeschäft und bei dem zunehmenden Grad der Digitalisierung stellen erfahrene und gut ausgebildete Mitarbeiter eine sehr wichtige Ressource dar. Um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, muss daher auf die Bindung von Know-how-Trägern an das Unternehmen sowie auf die Gewinnung und das erfolgreiche Onboarding von Talenten vom externen Markt durch geeignete Maßnahmen besonderes Gewicht gelegt werden.

Nur gut geschulte und qualifizierte Mitarbeiter können Risiken beherrschen und vermeiden. Daher fördert MEDION gezielt die Aus- und Weiterbildung der eigenen Mitarbeiter.

Im März 2020 waren insgesamt 57 Auszubildende (Vorjahr: 56) im inländischen MEDION-Konzern beschäftigt. Dies entspricht einer Ausbildungsquote von 6,5 % (Vorjahr: 6,4 %). Neben Ausbildungen in klassischen kaufmännischen und technischen Bereichen bildet MEDION auch in den Gebieten Dialogmarketing und Mediengestaltung aus. Zusätzlich hat die MEDION AG 33 jungen Menschen einen dualen Studiengang in den Fachbereichen Wirtschaft/ Wirtschaftsinformatik/ Angewandte Informatik/ Mediendesign/ Marketing & Digitale Medien angeboten. Aufgrund der veränderten Anforderungen an Stellenprofile im Zusammenhang mit der zunehmenden Digitalisierung hat MEDION im Berichtsjahr erstmalig auch den dualen Studiengang Wirtschaftspsychologie angeboten und bildet aktuell zwei junge Menschen darin aus.

Durch die erfolgreiche Zusammenarbeit mit der Westfälischen Hochschule Gelsenkirchen und der Beijing University of Technology konnte auch im abgelaufenen Geschäftsjahr den dualen Studenten im Unternehmen die Möglichkeit zur Teilnahme an der Beijing Summer School angeboten werden.

Da MEDION ausschließlich für den eigenen Bedarf ausbildet, können wir in der Regel allen Ausgebildeten ein Arbeitsplatzangebot unterbreiten.

Darüber hinaus fördern wir die Nachwuchsgewinnung durch sogenannte Berufsfelderkundungstage, in denen sich Schüler in einem eintägigen Praktikum einen Überblick über die verschiedenen Berufsfelder verschaffen können.

Hohe Attraktivität als Arbeitgeber

Insgesamt arbeitet bei MEDION ein motiviertes und hochprofessionelles Team - eine gesunde Mischung aus erfahrenen Mitarbeitern, die das Unternehmen schon lange begleiten, jungen Kolleginnen und Kollegen, die ihre berufliche Karriere bei MEDION beginnen und Kollegen, die aus anderen Unternehmen zu MEDION gekommen sind und mit ihren Erfahrungen zum Unternehmenserfolg beitragen.

Um bei einem Personalwechsel die Einarbeitung neuer Mitarbeiter zu erleichtern und Probleme durch Know-how-Verluste möglichst zu vermeiden, sind im Rahmen des Workflow-Managements alle unternehmensinternen Prozesse so dokumentiert, dass sie personenunabhängig ausgeführt werden können.

Bei der Besetzung von vakanten Positionen legen wir großen Wert darauf, einerseits die Fähigkeiten und Potenziale von Mitarbeitern, andererseits aber auch deren persönliche Karriereziele zu berücksichtigen. Dies beinhaltet, dass Mitarbeiter auf ihrem Karriereweg persönlich begleitet und zielgerichtet für eine Funktion qualifiziert und entwickelt werden. Damit werden eine den Anforderungen entsprechende interne Stellenbesetzung gefördert, Einarbeitungszeiten reduziert und den Mitarbeitern somit interessante Entwicklungsmöglichkeiten aufgezeigt.

Mitarbeiter haben im Rahmen von Einarbeitungsplänen die Möglichkeit, sich schnell in die Unternehmensstrukturen und -prozesse einzufinden. Praktikanten können "on the Job" Einblicke in die vielfältigen Aufgaben der gesamten Supply Chain gewinnen. Im Berichtsjahr wurde der gesamte Onboarding Prozess weiter standardisiert und professionalisiert.

Darüber hinaus werden den Mitarbeitern externe fachbezogene Weiterbildungsmaßnahmen und IT-bezogene Schulungen angeboten, die im Bereich SAP R/3 durch ein SAP-Inhouse-Competence-Center und im Bereich von Microsoft Office durch die MEDION-Trainingsakademie intern durchgeführt werden. Neben der Durchführung von internen Englischkursen bietet unsere MEDION-Akademie auch intern durchgeführte Kurse im Bereich der Teambildung an.

Unsere Mitarbeiter zu motivieren und zu Höchstleistungen anzuspornen, ist die Aufgabe unserer Führungskräfte. Daher legen wir großen Wert auf exzellente Führungskompetenzen im Management. Zu diesem Zweck wurde in Zusammenarbeit mit unserem Mutterkonzern Lenovo ein Trainingskonzept "For those who manage" aufgesetzt. Darüber hinaus findet einmal im Quartal ein sogenannter "Führungskräftestammtisch" statt.

Die Höhe des Entgelts richtet sich in unserem Unternehmen nach den Aufgaben und Leistungen der Beschäftigten sowie nach ihrer Qualifikation und Erfahrung. Weder Geschlecht noch Herkunft, sondern allein Funktion und Verantwortung der Mitarbeiter zählen für uns bei der Festlegung des Entgelts.

Unsere Arbeitsbedingungen werden zunehmend durch flexible Arbeitszeiten, einen damit einhergehenden höheren Grad der Selbstbestimmung, modern ausgestattete Arbeitsplätze sowie eine moderne Führungskultur geprägt.

Das Ergebnis unserer Bemühungen ist eine hohe Mitarbeitermotivation. Diese und die Leistungsbereitschaft unserer Mitarbeiter sind wesentliche Erfolgsfaktoren unseres Unternehmens. Aufgrund einer schlanken Organisationsform und kurzer Entscheidungswege werden unsere Mitarbeiter in wichtige Entscheidungsprozesse aktiv einbezogen. Die Nähe zu unseren Mitarbeitern ist uns sehr wichtig, um die immer komplexer werdenden Arbeitsabläufe in den unterschiedlichen Bereichen an die veränderten Marktbedingungen und die damit verbundenen steigenden Anforderungen anzupassen.

MEDION kann sein Angebot an attraktiven, interessanten Aufgaben und Positionen, u.a. auch durch die Zugehörigkeit zum Lenovo-Konzern, stetig erweitern. Mittlerweile haben viele Mitarbeiter innerhalb des Lenovo-Konzerns neue Aufgaben übernommen. Auch durch die Schaffung neuer Positionen im Digitalgeschäft steigt die Attraktivität der MEDION AG als Arbeitgeber. So sind wir stolz darauf, im abgelaufenen Berichtsjahr wiederholt als Arbeitgeber mit Top Karriere Chancen für IT-Spezialisten und Hochschulabsolventen sowie erstmals als "Deutschlands beste Ausbildungsbetriebe" ausgezeichnet worden zu sein.

Die hohe Bindung unserer Mitarbeiter an unser Unternehmen zeigt sich in der weiterhin steigenden durchschnittlichen Betriebszugehörigkeit. Die Durchschnittsdauer der Beschäftigung bei der MEDION AG und deren Tochtergesellschaften lag im Geschäftsjahr 2019/2020 bei 9,9 Jahren (Vorjahr: 9,4 Jahre).

Partnerschaft mit den Beschäftigten

MEDION legt großen Wert auf eine offene und freundliche Unternehmenskultur und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Mitarbeitervertretung und den einzelnen Mitarbeitern.

In unterschiedlichen Gremien informieren wir die Arbeitnehmervertreter regelmäßig über die wirtschaftliche Lage und über alle wichtigen Veränderungen im MEDION-Konzern. Dabei war die Zusammenarbeit zwischen der Unternehmensleitung und dem Betriebsrat auch im abgelaufenen Geschäftsjahr von einem konstruktiven Miteinander geprägt.

Vorstand und Mitarbeitervertretung sind gemeinsam davon überzeugt, dass sozialkompetente Verhaltensweisen das Betriebsklima nachhaltig positiv beeinflussen, die Arbeitsprozesse verbessern, damit die Produktivität und die Qualität der Arbeitsergebnisse gesteigert wird und somit vielfältige positive Auswirkungen für das Unternehmen und die Mitarbeiter bringen. Aus diesem Grund gibt es im MEDION-Konzern eine Reihe von wichtigen Betriebsvereinbarungen, die zum einen der langfristigen Mitarbeiterbindung und zum anderen einer den Markterfordernissen angepassten höheren Flexibilisierung innerhalb des Unternehmens dienen.

Mit der Betriebsvereinbarung über "Flexible Arbeitszeit bei MEDION" wollen Unternehmensleitung und Betriebsrat weiterhin Rahmenbedingungen und Gestaltungsspielräume schaffen, welche es den Mitarbeitern ermöglichen, ihre Arbeitszeit bedarfs- und ergebnisorientiert einzusetzen und dabei Arbeitszeit und Freizeit gut zu vereinbaren. Die betrieblichen Belange und die persönlichen Belange aller Mitarbeiter sollen unter Wahrung der arbeitsrechtlichen Bestimmungen bestmöglich aufeinander abgestimmt werden.

Im Rahmen der Vereinbarung über das Betriebliche Eingliederungsmanagement verfolgen Vorstand und Mitarbeitervertretung gemeinsam das Ziel, arbeitsunfähige Mitarbeiter möglichst bald wieder in die Arbeitsorganisation zu integrieren. Darüber hinaus wollen sie klären, mit welchen Maßnahmen einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt werden kann. Der Arbeitsplatz von Arbeitnehmern, die von Krankheit oder Behinderung betroffen sind, soll möglichst erhalten bleiben. Vor diesem Hintergrund werden betriebliche Organisationsstrukturen, Verfahrensabläufe und Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit einem Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) vereinbart.

Jedes Unternehmen lebt von der Innovationskraft und der Kreativität seiner Mitarbeiter. Diesem Grundsatz trägt das Unternehmen durch das betriebliche Vorschlagswesen, das unter dem Begriff "Ideengarten" eingeführt wurde, Rechnung. Hierdurch soll allen Mitarbeitern ein zusätzlicher Anreiz geboten werden, mit eigenen Anregungen das betriebliche Geschehen zum Nutzen des Unternehmens und der Mitarbeiter mitzugestalten. Weiter soll damit die Mitarbeiterzufriedenheit und Motivation erhalten sowie nachhaltig gesteigert werden.

Neben einer Vereinbarung über Jubiläumszuwendungen in Form von Sonderurlaub bieten die MEDION AG und ihre inländischen Tochtergesellschaften allen Beschäftigten die Inanspruchnahme einer betrieblichen Altersversorgung in Form von Direktversicherung und Pensionskasse an.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde eine Betriebsvereinbarung über den Einsatz von Office 365 geschlossen. Gerade in Zeiten einer zunehmend vernetzten Welt ist es heute wichtiger denn je, Informationen jederzeit und kurzfristig bereit zu stellen. Hierzu ist die durchgängige Office 365 Integration, insbesondere für das MEDION Projektgeschäft, ein ideales Hilfsmittel.

Gesundheitsmanagement und Sicherheit am Arbeitsplatz

Unser Ziel ist es, die Gesundheit unserer Mitarbeiter dauerhaft zu erhalten. Angefangen von einer ergonomischen Ausgestaltung der Arbeitsplätze über gesundheitserhaltene Maßnahmen wie unserer jährlichen kostenlosen Grippeschutzimpfung bis hin zu dem bereits zuvor beschriebenen Betrieblichen Eingliederungsmanagement legt MEDION großen Wert auf die Förderung eines gesunden Lebensstils.

Die o. a. Maßnahmen tragen dazu bei, dass die Krankenquote bei der MEDION AG weiterhin weit unter dem Bundesdurchschnitt liegt. Die Krankenstatistik ist im Vergleich zum Vorjahr im Berichtsjahr leicht gestiegen und lag bei 3,7 % (Vorjahr: 3,2 %), während der Bundesdurchschnitt 4,3 % betrug.

Im Geschäftsjahr 2019/20 ist die Anzahl an Unfällen mit insgesamt drei im Vergleich zum Vorjahr konstant geblieben. Es handelte sich dabei um zwei Arbeitsunfälle und einen Wegeunfall. Damit konnte der positive Trend aus dem Vorjahr, in dem es keinen Arbeitsunfall gab, nicht fortgesetzt werden. Die Anzahl an Ausfallkalendertagen ist hingegen im Vergleich zum Vorjahr mit 39 gleichgeblieben. 19 davon sind auf die beiden Arbeitsunfälle im abgelaufenen Geschäftsjahr zurück zu führen. Der Vergleichswert, die Tausend-Mann-Quote (TMQ, Arbeitsunfälle je 1.000 Beschäftigte), liegt damit bei 2 und ist höher als in den drei Vorjahren, in denen dieser Wert bei Null lag. Der Vergleichswert aller bei der BG Handel und Warenlogistik versicherten Unternehmen liegt dem gegenüber gestellt mit 23,3 (TMQ, 2018) deutlich höher.

3.5 Sozialbelange

Unser soziales Engagement ist Ausdruck unseres Selbstverständnisses als verantwortungsbewusstes Mitglied der Gesellschaft. Getreu dem Motto unseres Mutterkonzerns Lenovo "We do what we say" verstehen wir uns als verlässlichen Partner, der zu seinem Wort steht, egal ob es um unsere Mitarbeiter, unsere Kunden, unsere Lieferanten oder andere Wirtschaftspartner geht.

Transparenz und Integrität stehen bei unseren Geschäften an erster Stelle, um Vorteilsnahme zu verhindern oder fragwürdige Praktiken bei Angestellten oder Dienstleistern zu vermeiden (Verweis auf Corporate Governance oder Compliance Teil im Geschäftsbericht). Für unser gesellschaftliches Engagement gelten dieselben strengen Standards wie für unser Kerngeschäft.

Unsere Zielsetzung ist es in erster Linie, soziale Projekte in den Bereichen Talentförderung und Standortentwicklung im Ruhrgebiet zu unterstützen, um unsere Region auch für künftige Generationen attraktiv zu gestalten und insbesondere Jugendlichen aus bildungsfernen Familien und mit Migrationshintergrund Zugang zu Bildungs- und Beschäftigungsangeboten zu ermöglichen.

In enger und vertrauensvoller Zusammenarbeit mit der Essener Wirtschaftsförderung unterstützen wir langfristige Infrastrukturprojekte und setzen uns dafür ein, den Standort Essen und seine Wirtschaft vor Ort zu stärken. Unter anderem kooperieren wir eng mit verschiedenen lokalen Gremien und konnten gemeinsam ein Projekt zur nachhaltigen Luftverbesserung in Essen-Kray realisieren, das beinhaltete, dass eine Autobahnausfahrt nach Umweltgesichtspunkten angelegt wurde.

Unter dem Motto "Sauber Zauber" findet jährlich in verschiedenen deutschen Städten eine stadtweite Aufräumaktion statt. MEDION hat, wie viele andere Bürgerinnen und Bürger von Kettwig bis Karnap, zu Zange und Müllsack gegriffen, um unsere Stadt ein wenig lebens- und liebenswerter zu machen.

Das Thema Talentförderung ist für MEDION ein sehr wichtiges Zukunftsthema. Beim Schülerstipendium-Programm "RuhrTalente" über die Westfälische Hochschule ist die Ausbildungsleiterin der MEDION AG Teil der Jury. In diesem Programm werden Schüler aus bildungsfernen Familien mit sehr guten schulischen Noten und sozialem Engagement gefördert. Seit 2017 stellt MEDION sowohl im Rahmen des Deutschlandstipendiums als auch im Rahmen des Ruhr Talente Stipendiums finanzielle Fördermittel bereit.

Weiterhin beteiligen wir uns aktiv an der Ausbildungsförderung zusammen mit der IHK Essen, wo MEDION im Prüfungsausschuss vertreten ist.

Die zwischen MEDION und JOBLINGE gemeinnützige AG Ruhr laufende Kooperation zur Unterstützung der Initiative JOBLINGE war auch im abgelaufenen Geschäftsjahr erfolgreich. JOBLINGE ist als gemeinnütziges Angebot der Wirtschaft gegen Jugendarbeitslosigkeit und Nachwuchskräftemangel konzipiert. Das Ziel ist, Jugendlichen ohne Abschluss ("JOBLINGE") durch individuelle Betreuung, Weiterbildung und Qualifizierung die Chance zu geben, sich auf dem Arbeitsmarkt nachhaltig zu positionieren. MEDION beteiligt sich mit einer jährlichen Spende sowie durch die Bereitstellung von Praktikumsplätzen in Form von Qualifizierungs- und Bewerbungspraktika.

Des Weiteren unterstützt MEDION mit Sachspenden eine Reihe von Berufsschulen im Ruhrgebiet sowie mit Geldspenden die Deutsche Sporthilfe.

Durch unsere Investitionen und Spenden sowie durch das ehrenamtliche Engagement unserer Mitarbeiter unterstützen wir zudem Menschen in Notsituationen wie Armut, Migration, Arbeits- und Obdachlosigkeit. So ist zum Beispiel das Ergebnis einer von einem Mitarbeiter erfolgreich eingebrachten Idee über das Betriebliche Vorschlagswesen die unternehmensweite Sammlung von Pfandflaschen und die Unterstützung von sozialen Einrichtungen und Projekten mit dem eingenommenen Pfandgeld als Spende. Außerdem leisten wir Soforthilfe bei Naturkatastrophen. So haben wir im Zuge der verheerenden Buschbrände in Australien im Januar 2020 unter dem Motto "Ein Herz für Australien" eine Spende in Höhe von € 30.000 geleistet, die sich aus privaten Spenden der Mitarbeiterinnen sowie einer Unternehmensspende zusammen gesetzt hat, um den Lebensraum für wildlebende Tiere durch das Pflanzen neuer Bäume wiederherzustellen und die schlimmste Not der australischen Tierwelt zu lindern.

MEDION unterstützt die DKMS gemeinnützige GmbH im Kampf gegen Blutkrebs. Wir ermutigen unsere Mitarbeiter, freiwillig an der Registrierungsaktion als Stammzellenspender teilzunehmen und übernehmen für jeden Mitarbeiter, der sich freiwillig an der Aktion beteiligt, die Kosten. Über 7,6 Millionen Freiwillige haben sich bislang in den weltweit größten Dateienverbund aufnehmen lassen. Dank dieser fantastischen Hilfe konnte die DKMS bereits mehr als 65.000 Stammzellenspenden ermöglichen und damit die Chance auf neues Leben geben.

3.6 Achtung der Menschenrechte

Darstellung der verfolgten Ziele und Konzepte

MEDION bekennt sich zu seiner Verantwortung, Menschenrechte zu respektieren. In unseren eigenen Geschäftstätigkeiten ist es unser Ziel, Menschenrechtsverletzungen zu vermeiden. Als Akteur in zahlreichen globalen Wertschöpfungsketten sind wir auf Partner angewiesen und fordern ein, dass diese die Menschenrechte und damit einhergehende Standards ebenfalls respektieren. Dazu bieten wir unseren Partnern Unterstützung in ihrem Bemühen an, ihrer menschenrechtlichen Verantwortung nachzukommen.

Seit 2010 ist MEDION Mitglied von amfori (ehemals Foreign Trade Association - FTA) und der amfori Business Social Compliance Initiative (BSCI). Als Teil dieser führenden Unternehmensinitiative, die auf die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Lieferkette hinarbeitet, sind wir bestrebt, unsere Produkte nach sozialen Gesichtspunkten fertigen zu lassen und zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der globalen Lieferkette beizutragen. Auf Basis des amfori BSCI-Verhaltenskodex haben wir unternehmensweit gültige Sozialstandards definiert, mit denen wir die Werte und Grundsätze bei der Herstellung unserer Produkte festlegen. Der amfori BSCI-Verhaltenskodex stützt sich auf internationale Übereinkommen, wie die

Allgemeine Erklärung der Menschrechte

Leitlinien Kinderrechte und Unternehmerisches Handeln

UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte

OECD-Leitsätze

UN Global Compact

Übereinkommen und Empfehlungen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)

Neben den oben aufgeführten, internationalen Übereinkommen beinhaltet eine Verpflichtung nach dem amfori BSCI-Verhaltenskodex ebenso die Einhaltung der in der Grafik dargestellten Arbeitsprinzipien.

Im Rahmen unserer Mitgliedschaft bei amfori haben wir ein Programm zur Überwachung der Einhaltung gültiger Sozialstandards etabliert. Dabei legen wir großen Wert auf einen entwicklungsorientierten und kooperativen Ansatz, der auf den drei Säulen Überwachung, Befähigung und Einbindung von Anspruchsgruppen basiert.

Die folgende Abbildung stellt das Überwachungsprogramm innerhalb der Lieferkette dar.

Ein zentraler Bestandteil dieses Programms ist die Durchführung von unabhängigen Audits in Produktionsstätten (Tier 1) in Risikoländern 14 (Überwachung). Dabei kontrollieren externe, akkreditierte Prüfungsunternehmen bei unseren Zulieferunternehmen den Umsetzungsgrad des amfori BSCI-Verhaltenskodex sowie die Einhaltung der vor Ort anwendbaren, nationalen Gesetze. Die Audits werden nach einem einheitlichen Standard durchgeführt, der in dreizehn unterschiedlichen Kapiteln die elf Prinzipien des amfori-BSCI-Verhaltenskodex adressiert. Dazu gehören u.a. Managementpraktiken, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, Aspekte des Umweltschutzes sowie das Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit und Diskriminierung. Während eines Audits finden Begehungen der Produktionsstätten statt, es werden relevante Dokumente überprüft und zufällig ausgewählte Arbeitnehmer, Arbeitnehmervertreter und Vertreter des Managements interviewt. Nach Abschluss des Audits werden in einem Bericht Ergebnisse der einzelnen Leistungsbereiche und festgestellte Abweichungen zusammengefasst.

Sowohl um das Bewusstsein unserer Produzenten für nachhaltige Geschäftspraktiken zu stärken, als auch um fortwährende Verbesserungen hinsichtlich der Arbeitsbedingungen in unseren Zulieferbetrieben zu erreichen, stellen wir unseren Lieferanten unterschiedliche Tools und Informationsdokumente zur Verfügung. Darüber hinaus bieten wir unseren Produzenten die Möglichkeit, an unterschiedlichen Onlinetrainings sowie Workshops, die in den Zulieferländern durchgeführt werden, kostenfrei teilzunehmen (Befähigung). Bleiben Fortschritte bei der Umsetzung von Verbesserungsmaßnahmen längerfristig aus oder zeigt sich eine Produktionsstätte fortdauernd unkooperativ, wird die Geschäftsbeziehung vorübergehend oder - als letztes Mittel - dauerhaft beendet.

Als international ausgerichtetes Unternehmen sind wir durch die Beziehungen mit unseren Anspruchsgruppen und deren Interessen geprägt. Im Rahmen unserer amfori BSCI-Mitgliedschaft verfolgen wir daher einen konstruktiven Dialog mit relevanten Stakeholdern in Europa und in den Zulieferländern, wie z.B. unseren Lieferanten, anderen BSCI-Mitgliedern, unseren Kunden und Nichtregierungsorganisationen (Einbindung von Anspruchsgruppen).

14 Die Definition von Risikoländern entspricht den Festlegungen der BSCI: https://www.amfori.org/sites/default/files/amfori-2020-02-06-country-risk-classification-2020.pdf

Ergebnisse aus den verfolgten Konzepten und Zielen

Im letzten Jahr wurden bei unseren 354 Zulieferern insgesamt 275 Audits durchgeführt. Wenn Abweichungen identifiziert werden, muss der Zulieferer einen Plan mit Korrekturmaßnahmen entwickeln und umsetzen, welche zur Beseitigung der Ursachen beitragen als auch ein erneutes Auftreten der Abweichungen verhindern sollen.

Beschreibung des Due-Diligence-Prozesses

Innerhalb unseres Einflussbereichs fordern wir unsere Lieferanten dazu auf, ihre Geschäftspraktiken am amfori BSCI-Verhaltenskodex auszurichten und die dafür notwendigen Managementsysteme und -prozesse zu implementieren. Zusätzlich erwarten wir, dass unsere Lieferanten die Anforderungen an ihre Vorlieferanten weitergeben, also tiefer in die Lieferkette hineintragen, um einen positiven Kaskadeneffekt zu erreichen.

Werden während eines amfori BSCI-Audits oder der regelmäßigen Fabrikbesuche durch MEDION-Mitarbeiter wesentliche Beanstandungen festgestellt, verpflichten und unterstützen wir unseren Zulieferer, einen Corrective Action Plan (CAP) bzw. Maßnahmenplan zur Erreichung von Verbesserungen zu entwickeln und die geplanten Korrekturen entsprechend umzusetzen. Mithilfe von Nachweisen, wie z.B. Fotos und Dokumenten wird die Umsetzung der Abhilfemaßnahmen überwacht. Der Umsetzungsgrad der geplanten Maßnahmen wird anschließend im Rahmen von Folgeaudits durch unabhängige Dritte überprüft. Dabei verfolgen wir einen kooperativen Ansatz, der zu einer kontinuierlichen Entwicklung führen soll.

Zulieferer, welche neu in unseren Produzentenpool aufgenommen werden, müssen die Einhaltung anwendbarer Sozialstandards nachweisen oder sich bereit erklären, innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens die notwendigen Managementprozesse und Standards zu etablieren. Neben dem amfori BSCI-Standard akzeptieren wir als Nachweis der Einhaltung zudem SA8000 (Social Accountability) und ICTI-Zertifikate (International Council of Toy Industry) sowie ETI-Audits (Ethical Trade Initiative), sofern diese gemäß der SMETA-Richtlinien (Sedex Members Ethical Trade Audit) stattfanden, und Überprüfungen, die gemäß des RBA-Standards (Responsible Business Alliance) durchgeführt wurden. Bei den Auditstandards erwarten wir von unseren Zulieferern, dass erfasste maßgebliche Abweichungen behoben wurden.

Alle amfori BSCI-Auditberichte und -Maßnahmenpläne werden in einer zentralen Datenbank verwaltet. Auf diese Informationen können alle amfori BSCI-Mitgliedsunternehmen zugreifen.

Wesentliche Risiken in Bezug auf das eigene Geschäftsmodell

Die Integration von Prozessen menschenrechtlicher Sorgfalt unterstützt uns, nachteilige Auswirkungen zu mindern, die Zukunftsfähigkeit und gesellschaftliche Akzeptanz unserer Geschäftstätigkeit zu sichern sowie unsere Reputation zu schützen.

Wesentliche Risiken in Bezug auf Geschäftsbeziehungen bzw. Produkte

Darüber hinaus bringt dieser Ansatz Vorteile hinsichtlich der Erfüllung von Kundenanforderungen und bei der Vorbereitung auf oder Umsetzung von regulatorischen Maßnahmen.

3.7 Bekämpfung von Korruption und Bestechung

Darstellung der verfolgten Ziele und Konzepte

Ein Bestandteil des Risikomanagements im Konzern betrifft die Compliance-Maßnahmen. Compliance bei MEDION ist die Gesamtheit aller Maßnahmen, die das regelkonforme Verhalten des Unternehmens, seiner Organmitglieder und Mitarbeiter im Hinblick auf gesetzliche Ge- und Verbote sowie interne Unternehmensrichtlinien begründen.

Compliance soll MEDION präventiv vor Fehlverhalten bewahren, das auf Unwissenheit oder Fahrlässigkeit beruht und zu Imageschäden sowie dem Verfehlen von Unternehmenszielen infolge unsachgemäßen Geschäftsgebarens führen kann. Compliance-Systeme sind Organisationsmaßnahmen, die das rechtmäßige, verantwortungsbewusste und nachhaltige Handeln von MEDION sowie seiner Organe und Mitarbeiter gewährleisten sollen und dabei die Angemessenheit und Wirksamkeit der zur Behebung von Defiziten getroffenen Maßnahmen überwachen und regelmäßig bewerten.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2019/2020 hat ein Mitarbeiter der MEDION AG aus einer Führungsebene unterhalb des Vorstands Vermögensschädigungen zu Lasten von MEDION begangen. Dem Mitarbeiter wurde nach Aufdeckung der Taten sofort fristlos gekündigt und entsprechende Strafanzeigen gestellt.

MEDION hat dafür Vorsorge getroffen, dass das Insiderrecht, die Gesetze zur Korruptionsbekämpfung und die kartellrechtlichen Vorschriften durch die Unternehmen des Konzerns und ihre Mitarbeiter beachtet werden. Dabei gelten folgende Grundsätze:

Strikte Einhaltung von Gesetzen und sonstigen Bestimmungen im In- und Ausland: Bei geschäftlichen Entscheidungen und Handlungen sind die geltenden Gesetze und sonstigen maßgebenden Bestimmungen im In- und Ausland zu beachten. Der Vorstand hat Vorkehrungen getroffen, dass die Mitarbeiter sich fair verhalten und die relevanten Gesetze und Bestimmungen beachten. Dies gilt sowohl im Verhältnis des Unternehmens zur öffentlichen Hand (business-to-government) als auch für alle Arten von Geschäften zwischen Unternehmen.

Vorbildfunktion der Unternehmensleitung: Entschiedenes Vorgehen gegen Korruption beginnt bei der Unternehmensleitung. Vom Vorstand erwarten Mitarbeiter und Öffentlichkeit zu Recht vorbildhaftes Handeln. Das gilt sowohl für die Einhaltung der internen Richtlinien und der Gesetze als auch für das persönliche Engagement zur Korruptionsbekämpfung.

Umgang mit Zulieferern und Abnehmern: Zulieferer sind allein auf wettbewerblicher Basis (von Preis, Qualität und Eignung ihrer Leistung) auszuwählen. Der Versuch eines Lieferanten, Mitarbeiter des Kunden durch Zuwendungen, die über den normalen Rahmen einer Bewirtung oder Aufmerksamkeit hinausgehen, in ihrer Entscheidung zu beeinflussen, wird bei MEDION streng geahndet. Eigene Mitarbeiter, die sich in unlauterer Weise von Lieferanten haben beeinflussen lassen, werden ungeachtet strafrechtlicher Konsequenzen disziplinarisch und arbeitsrechtlich zur Verantwortung gezogen.

Geschenke und sonstige Zuwendungen: Bei Annahme und Gewährung von Geschenken und sonstigen Zuwendungen wird äußerst restriktiv verfahren. Mitarbeiter und deren unmittelbare Familienangehörige dürfen von Personen oder Unternehmen, mit denen geschäftliche Beziehungen bestehen, keinerlei Geldgeschenke annehmen. Geringe Zuwendungen und Gefälligkeiten müssen im Rahmen des Üblichen bleiben. Dies gilt insbesondere auch für Werbegeschenke und Dienstleistungen. Im Zweifelsfall ist die Entscheidung des Vorgesetzten oder der Compliance Abteilung einzuholen. Einladungen durch Lieferanten, die nicht im Zusammenhang mit Geschäftsbesuchen stehen, bedürfen immer der internen Genehmigung. Gleiches gilt für Einladungen an Mitarbeiter von Kunden. Werbegeschenke an Vertreter der Behörden dürfen nur entsprechend den Richtlinien im öffentlichen Dienst erfolgen.

Trennung zwischen geschäftlichen und privaten Aufwendungen: Private und geschäftliche Interessen sind strikt zu trennen. Für Aufwendungen, bei denen sich geschäftlicher und privater Anlass so vermischen, dass eine genaue Trennung schwierig ist, werden die Kosten insbesondere auch für Geschenke oder Bewirtungen privat übernommen.

Beauftragung von Geschäftspartnern für private Zwecke: Um eine Interessenkollision zwischen Unternehmen und Privatbereich auszuschließen, müssen Unternehmensangehörige von der Beauftragung eines Geschäftspartners für private Zwecke Abstand nehmen oder eine ausdrückliche vorherige Zustimmung unter Offenlegung des gesamten Sachverhalts einholen.

Interessenkonflikte durch Nebentätigkeiten und Kapitalbeteiligungen: Vertraglich ist sichergestellt, dass Nebentätigkeiten und Kapitalbeteiligungen von Betriebsangehörigen nicht zum Schaden des Unternehmens ausgenutzt werden. Vertrauliches Insiderwissen wird durch Schulungen und individuelle Vereinbarungen geschützt. Ein betrieblich vorgegebenes Meldeverfahren für Betriebsangehörige stellt die entsprechende Transparenz sicher.

Einschaltung von Dritten: Bei Zahlungen an Dritte aus dem Bereich Berater, Makler, Sponsoren, Vertreter wird darauf geachtet, dass diese nicht Gelder für Zwecke der Bestechung weiterleiten. Dieses wird dadurch gewährleistet werden, dass die Zahlungen lediglich eine angemessene Vergütung für legitime Dienstleistungen darstellen.

Spenden an Parteien und Politiker: Auch bei Spenden an politische Parteien und Vereinigungen sowie an Politiker ist das geltende Recht strikt einzuhalten. Allen Erfordernissen an die Bekanntmachung ist in vollem Umfang zu entsprechen. Über jede derartige Spende ist die Compliance-Abteilung und der MEDION-Vorstand zu unterrichten. Zur Zeit sind Spenden an Parteien und Politiker durch MEDION nicht zulässig.

Beschreibung der Prozesse

Der bei MEDION eingerichtete Compliance-Ausschuss besteht aus dem Mitglied des Vorstandes für Finanzen sowie den Abteilungsleitern für Personal und Corporate Affairs.

MEDION hat seit dem Geschäftsjahr 2008 mit allen Führungskräften bzw. Mitarbeitern aus Bereichen, die eigenständig Aufträge an Dritte vergeben können, Zusatzvereinbarungen zu den bestehenden Arbeitsverträgen geschlossen, die es den Mitarbeitern untersagen, Geldgeschenke oder sonstige geldwerte Vorteile zur persönlichen Verwendung für sich oder für Dritte anzunehmen sowie darüber hinaus so genannte Schmiergeldzahlungen seitens der Handelspartner, Hersteller oder Geschäftspartner anzunehmen oder zu leisten. Alle im Geschäftsjahr 2019/2020 hinzugekommenen, neuen Führungskräfte haben diese Vereinbarung ebenfalls unterschrieben.

Alle betroffenen Mitarbeiter wurden über die neuen Anforderungen an Compliance, die aktuellen Vorschriften und die praktische Umsetzung im MEDION-Konzern sowie über die Grundzüge der Lenovo-Compliance informiert. Dazu gehören auch Hinweise zum Insiderrecht, zu den Gesetzen zur Korruptionsbekämpfung und zu den kartellrechtlichen Vorschriften sowie die Vorstellung so genannter Code-of-Conduct-Anforderungen. Des Weiteren wurde über die Notwendigkeit von Chinese-Wall-Bereichen im MEDION-Konzern, den gesetzeskonformen Umgang mit möglichen unternehmensrelevanten Informationen, die aktuellen Anforderungen an den Datenschutz und die Vorbildfunktion der Führungskräfte für ihre jeweiligen Bereiche gezielt geschult.

Im März 2018 hat MEDION eine Online-E-Learning-Plattform zum Thema Compliance für alle Mitarbeiter geöffnet. Darin werden neben den zentralen Compliance-Bereichen auch die Themen Arbeitssicherheit und Datenschutz vertieft behandelt.

Alle Personen mit Zugang zu Insiderinformationen - Mitarbeiter und Außenstehende - für die der Zugang zu Informationen unerlässlich ist, um ihre Aufgaben bei MEDION wahrnehmen zu können, werden in entsprechenden Insiderverzeichnissen, die in der Personalabteilung geführt werden, dokumentiert. Dabei werden die neuen Vorschriften und Änderungen, die sich aus der am 3. Juli 2016 in Kraft getretenen EU-Richtlinie zur Marktmissbrauchsverordnung (MAR) ergeben, eingehalten und umgesetzt.

Whistleblower Hotline

Medion hat Ende 2017 eine Whistleblower Hotline installiert, um den Anforderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex zu entsprechen. Die Hotline ermöglicht die Meldung jeglicher Art von möglichen Compliance Verstößen im Unternehmen. Auf Wunsch kann jeder Mitarbeiter anonym Informationen zur Verfügung stellen. Die Telefonnummer ist bei einer externen Anwaltskanzlei installiert. Diese Anwaltskanzlei hat keine andere Geschäftsbeziehung zu MEDION und hat in der Vergangenheit auch nicht für MEDION gearbeitet. Die Telefonnummer wurde im MEDION-Intranet veröffentlicht. Der MEDION Betriebsrat wurde mit einbezogen und im Vorfeld umfassend informiert. Im Geschäftsjahr 2019/2020 erfolgte keine Mitteilung an die Whistleblower Hotline.

Fragen zu Compliance Problemen können auch über das Corporate Compliance Team angesprochen werden oder per E-Mail direkt an eine besondere anonymisierte Email-Adresse gerichtet werden.

Bedeutsamste nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

MEDION ermittelt die Anzahl, die Ursachen, die Fehlerquellen, das Fehlverhalten der Mitarbeiter getrennt nach Führungsverantwortlichkeit und die Schwere der stattgefundenen Compliance-Verstöße im Mehr-Jahres-Vergleich und hat besondere Risikofelder definiert (z.B. Einkauf). Daneben werden vierteljährlich die Risikobereiche geprüft, neue Risiken identifiziert und - soweit notwendig -die Mitarbeiter entsprechend sensibilisiert. Bei allen Geschäften mit Sonderkonditionen bei MEDION erfolgt monatlich eine Überprüfung anhand von ausgewählten Stichproben. Für alle wesentlichen Unternehmensbereiche besteht eine Gefährdungsbeurteilung.

Bezug auf Beträge und Erläuterungen im Jahresabschluss

Weitere Ausführungen zur Compliance und den bei MEDION eingesetzten Maßnahmen zur Vermeidung von Korruption und Bestechung finden sich in der Erklärung zur Unternehmensführung in diesem Geschäftsbericht.

 

Essen, 05. Juni 2020

Gerd Brachmann, Vorsitzender des Vorstandes

Christian Eigen, Stellv. Vorsitzender des Vorstandes

4 Diversitätsbericht

4.1 Diversitätskonzept

Darstellung der verfolgten Ziele und Konzepte

Wettbewerbsfähige Belegschaft

Wir bei MEDION legen bei der Zusammenstellung unserer Belegschaft von jeher großen Wert auf Vielfalt - ungeachtet von Geschlecht, Nationalität, Religion oder ethnischer Herkunft. Diese Haltung ist einer der wesentlichen Erfolgsfaktoren unseres Unternehmens. Mit dem MEDION-Geschäftsmodell bilden wir die gesamte Wertschöpfungskette mit vielen verschiedenen Funktionsbereichen ab und arbeiten weit über die Grenzen Deutschlands hinaus. Für ein solch differenziertes Arbeitsumfeld ist eine vielfältige Mitarbeiterstruktur elementar. In der MEDION-Belegschaft sind alleine in Deutschland 25 Nationalitäten (Vorjahr: 24) vertreten, die in einem integrativen Arbeitsumfeld für unsere internationalen Kunden optimale Ergebnisse erzielen. Vielfalt bildet somit auch ein wichtiges Element beim Wettbewerb um Talente und trägt maßgeblich zu unserem Geschäftserfolg bei.

Die gesellschaftspolitische Diskussion über Frauen im Beruf und speziell in Führungspositionen hat MEDION bereits seit Jahren in seiner Personalentwicklung verankert. MEDION arbeitet in dieser Hinsicht eng mit dem Mutterkonzern Lenovo zusammen. Getreu dem Motto "Different is better" misst Lenovo der Förderung von Frauen in Führungspositionen ebenfalls einen hohen Stellenwert bei. Die Direktorin Human Resources von MEDION ist "WILL Beauftragte". "WILL" bedeutet "Women in Lenovo Leadership" und steht für die Förderung von weiblichen Führungspositionen bei MEDION. Es findet ein enger Austausch mit unserem Mutterkonzern statt, der vor allem auf die Nutzung von Synergien und sogenannte Best Practices abzielt. Dazu gehört auch die jährliche Durchführung von konzernweiten Aktionen zum internationalen Frauentag.

Um die Leistungsfähigkeit unserer Mitarbeiter und Führungskräfte besonders hinsichtlich der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben zu stärken, ermutigen wir alle Beschäftigten in Elternzeit, anschließend ihre Arbeit, gerne auch in Teilzeit, wieder aufzunehmen. Damit erhalten wir unserem Unternehmen ihr Wissen und ihre Erfahrung nachhaltig.

Nicht zuletzt die im Jahr 2016 eingeführte Flexible Arbeitszeit bei MEDION ist eine der wichtigsten Maßnahmen, die die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördert. Die Führungskräftetrainings sowie der in 2017 eingerichtete "Führungskräftestammtisch" werden regelmäßig von den weiblichen Führungskräften besucht, die teilweise in Teilzeit bei MEDION tätig sind.

Bei einer Frauenquote von insgesamt 39 % im Berichtsjahr (Vorjahr: 41 %) haben wir mit 20 % im Berichtsjahr (Vorjahr: 23 %) die uns selbst auferlegte Quote von 23 % weiblicher Führungskräfte auf der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands leicht unterschritten. Dies hängt u. a. mit dem Ausscheiden einer weiblichen Führungskraft auf dieser Ebene zusammen. Unser in 2018 erklärtes und veröffentlichtes Ziel von 23 % bleibt auch für das kommende Geschäftsjahr unsere Zielgröße. Auf der zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstands haben wir mit 33 % (Vorjahr: 35 %) unsere Zielgröße von 29 % Frauen in Führungspositionen wie auch im Vorjahr deutlich überschritten.

Bei MEDION herrscht das Verständnis, dass die Förderung von Frauen im Beruf schon in der Ausbildung von jungen Menschen anfangen muss. Im abgelaufenen Geschäftsjahr verzeichnen wir bei unseren Auszubildenden und Dualen Studenten einen Frauenanteil von 32,3% und haben damit unsere selbst auferlegte Zielgröße von 30 % übertroffen. Die Zielgröße von 30 Prozent wollen wir auch in Zukunft erreichen. Darüber hinaus vermittelte MEDION im abgelaufenen Geschäftsjahr am sogenannten "Girls Day" 17 Schülerinnen im Alter von 10 bis 15 Jahren bereits erste Einblicke in unsere technikaffine Welt.

Der Wettbewerb um hochqualifizierte Führungskräfte und technisches Personal ist in der Consumer-Electronics-Branche nach wie vor sehr groß. Gerade im Projektgeschäft und bei dem zunehmenden Grad der Digitalisierung stellen erfahrene, gut ausgebildete Mitarbeiter eine sehr wichtige Ressource dar. Hier sehen wir uns vor die Herausforderung gestellt, dass sich gerade für Positionen in technischen Bereichen nur wenige weibliche Kandidaten bewerben. Bei der Besetzung von Positionen, insbesondere im Führungsbereich, legen wir Wert auf eine adäquate Berücksichtigung weiblicher Bewerber. Aus diesem Grund sieht unser Recruiting-Prozess vor, dass wir mindestens einen weiblichen Bewerber in der finalen Auswahlrunde für die Besetzung von Führungspositionen haben.

Bei der Zusammensetzung unserer Belegschaft spielt auch die Generationenvielfalt eine große Rolle. Bei MEDION finden wir eine gute Mischung aus langjährig erfahrenen Mitarbeitern und sogenannten Young Professionals, die wir, wie eingangs beschrieben, nicht zuletzt selbst aus- und weiterbilden. Somit ist sichergestellt, dass ein Wissenstransfer der seniorigen Mitarbeiter an die juniorigen stattfindet und die seniorigen durch die enge Zusammenarbeit mit jüngeren Kollegen den Anschluss an moderne Arbeitsweisen behalten. Unser Generationenmanagement setzt daher auf Maßnahmen, die den Erhalt der Leistungsfähigkeit und die Gesundheit sowohl der älteren und jüngeren Mitarbeiter und besonders die generationenübergreifende Zusammenarbeit fördern.

 

Essen, 05. Juni 2020

Gerd Brachmann, Vorsitzender des Vorstandes

Christian Eigen, Stellv. Vorsitzender des Vorstandes

5 Zusammengefasster Lagebericht

der MEDION AG

5.1 Grundlagen des Konzerns

5.1.1 Geschäftsmodell und Verbindung zu Lenovo

Die MEDION AG ist eine börsennotierte Aktiengesellschaft. Die Aktie wird seit dem 20. Juni 2012 im regulierten Markt (General Standard) geführt. Mehrheitsaktionär mit rund 87 % zugerechnetem Stimmrechtsanteil ist die Lenovo Germany Holding GmbH, die zu dem börsennotierten Lenovo-Konzern gehört. MEDION ist seit einem freiwilligen Übernahmeangebot im Juli 2011 Teil der internationalen Lenovo-Gruppe. Lenovo ist mit zwei Mitgliedern im Aufsichtsrat der MEDION AG vertreten. Seit dem Börsengang von MEDION in 1999 führen unverändert Gerd Brachmann und Christian Eigen als Vorstandsmitglieder die MEDION AG.

MEDION-Geschäftsmodell

Das MEDION-Geschäftsmodell ist darauf ausgerichtet, dem Konsumenten zusammen mit den Partnern aus dem Handel funktional hochwertige und innovative Trendprodukte der Consumer Electronics in attraktivem Design auf dem neuesten technologischen Stand für breite Käuferschichten verfügbar zu machen. Die Kernkompetenz ist dabei die Entwicklung und der Vertrieb von Computerund Multimedia-Produkten wie Notebooks, PC-Systemen, Monitoren, Smartphones und Tablets. Hierzu zählen auch die MEDION-Smart-Home-Bausteine, mit denen die Kunden Hausautomation selbst nachrüsten können. Unterhaltungselektronik wie LCD-Fernseher, Internetradios und Bluetooth-Lautsprecher sowie Haushalts- und Gesundheits-Produkte sind weitere Felder, in denen MEDION aktiv ist.

MEDION übernimmt gegenüber seinen Kunden, den international aufgestellten großen Handelsketten, nicht nur die Rolle des Lieferanten der Produkte, sondern - weit darüber hinausgehend - die Funktion eines Full-Service-Dienstleisters, der für seine Kunden die gesamte Wertschöpfungskette - von der Entwicklung der Produktidee über die Herstellung, Bewerbung und Logistik bis hin zum After-Sales-Service - konzipiert und kontrolliert. Die Vermarktung beginnt hier demnach bereits vor der Produktion. Zusammen mit den Kunden werden in der Regel hochvolumige Vertriebsaktionen mit Projektcharakter strukturiert und abgewickelt, die in vielen Fällen gleichzeitig in mehreren Ländern stattfinden. Die entsprechenden Waren lässt MEDION in Auftragsfertigung produzieren.

Zusätzlich zu diesen Vertriebsaktivitäten mit Aktions- oder Projektcharakter vertreibt MEDION Produkte im eigenen Online-Handel und in einem unternehmenseigenen Outlet auf dem Firmengelände (MEDION Fabrikverkauf).

Neben dem klassischen Hardware-Geschäft hat MEDION das Dienstleistungsgeschäft mit digitalen Dienstleistungen aufgebaut, welches in den vergangenen Jahren kontinuierlich gewachsen ist und mittlerweile den größeren Ergebnisanteil generiert. Hierzu zählt insbesondere das Angebot von Mobilfunkdienstleistungen. Ergänzend entwickelt und vermarktet MEDION Dienstleistungen in den Bereichen Fotoservice, Electronic-Software-Distribution, Musik-Plattformen und anderen Online-Diensten, die alle hauptsächlich über Handelspartner angeboten werden. Die digitalen Dienstleistungen werden überwiegend als Vermittlungsgeschäft ("Agentenmodell") betrieben.

Lenovo

Lenovo ist ein international agierender Computertechnologie-Konzern. Der in Hong Kong und New York börsennotierte Konzern hat seinen rechtlichen Sitz in Hong Kong und Hauptniederlassungen in Peking (China) und Morrisville, North Carolina (USA). Im Jahr 2011 übernahm Lenovo die Mehrheit der Aktien an MEDION.

Gesellschaftsrechtliche Verbindung von Lenovo und MEDION

Die Lenovo Germany Holding GmbH hält zum 31. März 2020 eine Gesamtzahl von 38.659.580 Aktien (79,85 %) zuzüglich 3.736.970 Aktien (7,72 %) der von der MEDION AG gehaltenen eigenen Aktien, die Lenovo zuzurechnen sind. Somit ist die Lenovo Germany Holding GmbH mehrheitlich an der MEDION AG im Sinne des § 16 AktG beteiligt.

Die Aktionäre der MEDION AG haben auf einer außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 14. Dezember 2011 in Essen dem Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages zwischen der MEDION AG und der Lenovo Germany Holding GmbH mit der erforderlichen Mehrheit zugestimmt. Dieser Vertrag ist im Handeslregister der MEDION AG eingetragen.

Der Unternehmensvertrag bestimmt, dass die Lenovo Germany Holding GmbH verpflichtet ist, auf Verlangen eines außenstehenden Aktionärs der MEDION AG dessen Aktien gegen eine Barabfindung im Sinne des § 305 Abs. 2 Nr. 3 AktG von € 13,00 je Aktie mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von € 1,00 zu erwerben. Denjenigen Aktionären, die dieses Abfindungsangebot nicht annehmen, garantiert die Lenovo Germany Holding GmbH für die Dauer des Unternehmensvertrages eine jährliche Ausgleichszahlung. Der Betrag der Ausgleichszahlung ergibt sich aus einem Bruttogewinnanteil in Höhe von € 0,82 je MEDION-Aktie für jedes volle Geschäftsjahr abzüglich eines Betrages für deutsche Körperschaftsteuer sowie Solidaritätszuschlag nach dem jeweils für diese Steuern für das betreffende Geschäftsjahr geltenden Steuersatz. Damit beträgt die jährliche Ausgleichszahlung, die jeder außenstehende Aktionär nach Abzug der geltenden Körperschaftsteuerbelastung und des darauf entfallenden Solidaritätszuschlags erhält, gegenwärtig, wie zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses, € 0,69 je Aktie.

Daneben haben die MEDION AG und die Lenovo Germany Holding GmbH einen Steuerumlagevertrag abgeschlossen.

In dem 2012 eingeleiteten Spruchstellenverfahren zur Überprüfung der Angemessenheit von Abfindungsangebot und Ausgleichszahlung hat das zuständige Landgericht Dortmund im August 2019 die Anträge der außenstehenden Aktionäre vollumfänglich zurückgewiesen. Zu den von außenstehenden Aktionären eingelegten Rechtsmitteln ist bis zum 5. Juni 2020 keine Entscheidung ergangen.

5.1.2 Wesentliche Märkte und Wettbewerbsposition

Deutschland bleibt wichtigster Markt für MEDION. Der Umsatz stieg von € 450,7 Mio. im Vorjahr um € 78,4 Mio. auf € 529,1 Mio., der Umsatzanteil stieg entsprechend von 60,8 % auf 64,1 %. Die Umsätze im übrigen Europa gingen leicht von € 174,9 Mio. um € -9,5 Mio. auf € 165,4 Mio. zurück.

Außerhalb Europas hat erneut Australien ein deutliches Wachstum realisiert, maßgeblich im Mobilfunkbereich. Die Umsätze stiegen von € 86,6 Mio. um € +18,3 Mio. (+21,1 %) auf € 104,9 Mio. Die Umsatzrückgänge im übrigen Ausland um € -3,7 Mio. auf € 25,7 Mio. (Vorjahr: € 29,4 Mio.) resultieren im Wesentlichen aus den Rückgängen der für den Lenovo-Konzern erbrachten Dienstleistungen.

Insgesamt verursachten die Verkaufs- und Kontaktbeschränkungen in Folge der Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie eine Belebung des Hardware-Geschäftes, insbesondere im Online-Geschäft, in den letzten Wochen des abgelaufenen Geschäftsjahres.

5.1.3 Ziele und Strategien

Strategische Einbindung von MEDION in den Lenovo-Konzern

Aufgrund immer globaler werdender Wettbewerbsstrukturen, schnellerer Produktlebenszyklen und zunehmender Konvergenzen von Consumer-Electronics-Produkten sowie der Vernetzung von stationären Produkten mit webbasierten Cloud-Lösungen ist es für MEDION vorteilhaft, im Rahmen der Integration in den Lenovo-Konzern Unterstützungen beim Ausbau der eigenen Kernkompetenzen, den Zugriff auf weltweite Einkaufsverbindungen von Lenovo und bei der Entwicklung neuer Geschäftsfelder bekommen zu können.

Sowohl bei Lenovo als auch bei MEDION gilt es grundsätzlich, zwischen kurz- und mittelfristigen Ergebnispotentialen sowie langfristigen Geschäftszielen abzuwägen und entsprechende Strategien zu definieren. Für MEDION bedeutet dieses auf der einen Seite, die erfolgreichen Geschäftsbeziehungen zu großen Handelsketten und die bekannte Kosteneffizienz weiter zu stabilisieren und auf deren Nachhaltigkeit zu setzen. Der kontinuierliche Ausbau des so genannten Private Label Business im Ausland während des Berichtsjahres ist ebenfalls Konsequenz dieser strategischen Ausrichtung.

Auf der anderen Seite ist es wichtig, den in den Vorjahren gewonnenen Schwung beim Ausbau digitaler Produkte und Kanäle beizubehalten und den Eintritt in neue Märkte im Fokus zu behalten. Darüber hinaus stehen weitere Entwicklungen im Bereich digitaler Dienstleistungen oder auch Technologien zu Vernetzungen digitaler Produkte und Online-Aktivitäten im Fokus. Dabei nutzt MEDION neueste Technologien und hat auch entsprechende Anti-Fraud Software im Einsatz.

Diese Aktivitäten sind im MEDION-Konzern im Direktgeschäft strategisch gebündelt und sollen ihren Anteil am Gesamtumsatz mittelfristig auf mehr als 65 % erhöhen. Gemäß diesen Strategien werden auch grundsätzlich geeignete Investitionen diskutiert. Investitionen sind dabei beispielsweise für die weitere Automatisierung der nationalen und internationalen After-Sales-Kapazitäten und insbesondere in die IT-Struktur und neue Software-Applikationen am Standort Essen vorgesehen.

Wesentlicher Erfolgsfaktor zur Erreichung der Gesamtstrategie ist das MEDION-Konzept von einem One-Stop-Agency-Approach, der den Handelskunden von der Vermarktungsidee, Produkt- und Dienstleistungsinnovationen, über den Vertrieb bis hin zum After-Sales-Service ein attraktives Wertschöpfungspaket und gute Vermarktungschancen bieten soll. Dieses Geschäftsmodell gilt zwar unverändert für die Hardwareprodukte der klassischen Consumer Electronics, wird aber gleichermaßen für das digitale Produktangebot genutzt. Daher wird das Online-Vermarktungsgeschäft weiter ausgebaut und die digitalen Dienstleistungsangebote werden sowohl beim Umsatz als auch beim Ertrag weiter zunehmen.

5.1.4 Steuerungssystem

5.1.4.1 Unternehmenssteuerung

Der MEDION-Vorstand legt zu Beginn eines Geschäftsjahres die strategischen und operativen Ziele für das klassische MEDION-Geschäft fest. Seit der Mehrheitsübernahme durch Lenovo geschieht dieses in enger Abstimmung mit Verantwortlichen innerhalb der EMEA-Organisation.

Im Rahmen der Unternehmenssteuerung und des Risikomanagements greift MEDION auf ein Kennzahlensystem mit sowohl finanziellen als auch nichtfinanziellen Leistungsindikatoren (Mitarbeiterkennzahlen, Mitarbeiterzufriedenheit, Kennzahlen zum Kundenservice) zurück. Die GuV-Kennzahlen Umsatz und EBIT sind dabei die bedeutsamsten Steuerungsgrößen. Außerdem werden als Leistungsindikatoren neben Kennzahlen wie Rohertrag und Eigenkapitalquote sowohl Planerreichungsgrade als auch prozessorientierte Kennzahlen und das Working Capital ermittelt, die Aussagen über die operative Leistungsfähigkeit ermöglichen.

Im operativen Bereich verantworten Key-Account-Manager die wesentlichen Kunden und Vertriebskanäle. Unabhängig hiervon verantworten Produktmanager die wesentlichen Produktgruppen, wie zum Beispiel Notebook, PC, Tablet-PC, LED-TV, Haushalts-Elektronik oder die entsprechenden Produktkategorien im Bereich der digitalen Services (z.B. MEDIONmobile, MEDION Fotoservice oder Electronic Software Distribution).

Einkauf, Design, Qualitätskontrolle, Logistik und Marketing sind als Querschnittsfunktionen unternehmensübergreifend tätig.

Administrative Bereiche, insbesondere kaufmännische Entscheidungs- und Kontrollfunktionen sowie die EDV-Organisation, sind zum Zweck erhöhter Transparenz, besserer Entscheidungsmöglichkeiten und somit zur Steigerung der Flexibilität und Effizienz im MEDION-Konzern weitestgehend zentralisiert.

Die Erreichungsgrade der operativen und strategischen Ziele werden in einem Management-Informationssystem und einer Balanced Scorecard dokumentiert und laufend auf nationaler wie internationaler Ebene diskutiert.

Alle Geschäfte im MEDION-Konzern werden einer renditeorientierten Vor- und Nachprüfung unterzogen. Zentraler Werttreiber der Renditeorientierung im MEDION-Konzern ist die Anforderung, dass jedes abgewickelte Projekt eine bestimmte Rohertrags- oder EBIT-Marge erwirtschaften soll. Die Zielmargen orientieren sich an den in den zwei vorangegangenen Geschäftsjahren erwirtschafteten Konzernwerten, sind jedoch nicht auf einen einheitlichen Wert festgelegt, da die Geschäftssegmente und Produktkategorien grundsätzlich auch produkt-, saison- oder kundenindividuell geprägt sind. Für die Rohertrags-Zielmarge ist relevant, die für den entsprechenden Kanal erwarteten Struktur- und Servicekosten zu decken. Zusammenhängend mit diesen beiden zentralen Werttreibern ist auch ein gewisser Mindestumsatz für einzelne Aufträge erforderlich, um bei bekannten Kostenrelationen und Aufwendungen die Erreichung von Ziel-Rohertrag und -EBIT zu gewährleisten.

Abweichungen in der Projekt- oder Produktrendite von den Zielmargen werden dokumentiert und durchlaufen einen gesonderten Prüfungsprozess.

Bei der Kalkulation der Zielmargen im Direktgeschäft wird unterschieden zwischen dem Hardwaregeschäft und digitalen Dienstleistungen. Im Hardwaregeschäft wird einerseits betrachtet, welche übliche Marge eines weiteren Zwischenhändlers erzielt werden könnte, andererseits wird aber auch berücksichtigt, dass die Produkte des Direktgeschäftes einem verstärkten Preisverfall und einem erhöhten Retourenrisiko (Fernabsatzgesetz) unterliegen können. Auch hier werden Preisgestaltungen, die nicht geeignet sind, Mindestdeckungen zu erzielen, gesondert untersucht.

Für digitale Dienstleistungen ist es erforderlich, den permanenten Preisverfall bei Tarifen und notwendige, eventuell größere Werbemaßnahmen sowie Aufwendungen für komplexere IT-Systeme und -Sicherheitserfordernisse ausreichend in den Produktkalkulationen zu antizipieren. Aufgrund der Notwendigkeit, digitale Produkte und Vertriebswege mit einem hohen Grad an technischer Standardisierung zu versehen, werden im Vorfeld einer Produkteinführung umfangreiche Planungsrechnungen erstellt und Rahmenverträge erarbeitet. Erst danach wird über Einführungen oder Erweiterungen von Produkten und Vertriebswegen entschieden.

5.1.4.2 Die Struktur des MEDION-Konzerns

Der Umsatz des operativen Geschäftes von MEDION wird zu 90 % (Vorjahr: 91 %) in der deutschen Aktiengesellschaft mit Sitz in Essen erwirtschaftet. Der Umsatzanteil der auf dem deutschen Markt erwirtschafteten Erlöse stieg von 60,8 % auf 64,1 %. Bei den ausländischen Tochtergesellschaften der MEDION AG handelt es sich zumeist um Unternehmen, die im Projektgeschäft Vertriebs- und Servicedienstleistungen für MEDION in den jeweiligen Ländern erbringen. Über diese Gesellschaften werden so gut wie keine Umsätze mit MEDION-Produkten im Projektgeschäft abgewickelt und daher leisten diese Gesellschaften auch keinen oder nur einen sehr geringen Beitrag zum Konzernergebnis. Lediglich im Direktgeschäft werden durch die Tochtergesellschaften eigene Umsätze und Ergebnisbeiträge erwirtschaftet, insbesondere in Australien.

Die eigentliche Projektabwicklung und die Logistik werden grundsätzlich zentral von der MEDION-Organisation in Deutschland gesteuert. Im Rahmen der Deutschland-Organisation sind die Call-Center-Aktivitäten in der Allgemeine Multimedia Service GmbH und die Reparatur- und Logistikdienstleistungen in der MEDION Service GmbH sowie zentrale IT-Aktivitäten in der MEDION Shared Services GmbH gebündelt.

TOCHTERGESELLSCHAFTEN DER MEDION AG

Aktiv in die Geschäftsabläufe des MEDION-Konzerns eingebundene Tochtergesellschaften der MEDION AG sind:

Allgemeine Multimedia Service GmbH, Essen

MEDION Shared Services GmbH, Essen (vormals MEDION Mobile GmbH, Essen)

MEDION Service GmbH, Essen

MEDION Asia Pacific Ltd., Hongkong, Volksrepublik China

MEDION AUSTRALIA PTY LTD., Sydney, Australien

MEDION AUSTRIA GmbH, Wels, Österreich

MEDION B.V., Panningen, Niederlande

MEDION Elektronika d.o.o., Ljubljana, Slowenien

MEDION ELECTRONICS LIMITED, Swindon, Großbritannien

MEDION FRANCE S.A.R.L., Le Mans, Frankreich

MEDION IBERIA, S.L., Madrid, Spanien

MEDION ITALIA, S.R.L., Mailand, Italien

MEDION NORDIC A/S, Herlev, Dänemark

MEDION SCHWEIZ ELECTRONICS AG, Zürich, Schweiz

MEDION USA Inc., Delaware, USA

Durch den Abschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages unterstellt die MEDION AG seit Januar 2012 die Leitung ihrer Gesellschaft der Lenovo Germany Holding GmbH und verpflichtet sich, ab dem 1. April 2012 ihren ganzen Gewinn an die Lenovo Germany Holding GmbH abzuführen.

5.1.5 Forschung und Entwicklung

Entsprechend dem MEDION-Geschäftsmodell erfolgt eine Konzentration darauf, innovative Technologien schnell einem breiten Konsumentenkreis zugänglich zu machen. MEDION verfügt daher über keine eigene Forschungs- und Entwicklungsabteilung im Bereich so genannter Basistechnologien. Die jeweiligen Projektentwicklungskosten werden nicht gesondert ausgewiesen, sondern in die Kalkulation des einzelnen Produkts beziehungsweise Projektes mit einbezogen.

Allerdings arbeitet MEDION daran, im Rahmen der Digitalisierung die Integration der PC-/Multimedia-Technologie mit den Geräten der klassischen Unterhaltungselektronik voranzubringen. Dies gilt auch für die neuen Angebote digitaler Dienstleistungen, die mit weltweit agierenden Partnern entwickelt wurden.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr hat MEDION darüber hinaus weitere Produkte in den Bereichen Smart-Home Sicherheit, Energie und Komfort sowie Haushaltsprodukte in den Markt eingeführt.

Unter dem Markennamen Erazer ist MEDION im Bereich hochleistungsfähiger Gamer PCs und Gamer Notebooks aktiv. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden Plattformstrategien für Desktop-PCs und Notebooks sowie der Optimierung von Prozessor-Leistungsmerkmalen bei unterschiedlichen Betriebssystemen und der Verlängerung von Batterielaufzeiten durch eine Verbesserung der Energieeffizienz im Bereich der Bildschirmdarstellung weiter entwickelt. Darüber hinaus wird an bedienerfreundlichen IoT (Internet of Things)-Lösungen für Konsumenten gearbeitet.

5.2 Wirtschaftsbericht

5.2.1 Rahmenbedingungen

5.2.1.1 Gesamtwirtschaftliche Entwicklung

Die deutsche Wirtschaft ist im Jahr 2019 das zehnte Jahr in Folge gewachsen. Die konjunkturelle Dynamik hat sich allerdings verlangsamt. Das Bruttoinlandsprodukt nahm im Jahr 2019 preisbereinigt um 0,6 % zu. Die privaten Konsumausgaben blieben eine verlässliche Stütze der Binnenkonjunktur. Hierzu trug der hohe Beschäftigungsstand sowie die merkliche Erhöhung der verfügbaren Einkommen bei. Das Geschäftsklima im Einzelhandel hat sich in 2019 gegenüber dem Vorjahr positiv verändert und bleibt damit spürbar oberhalb des langjährigen Durchschnitts. Das Preisklima ist weiterhin relativ ruhig. Im Schnitt lag die Inflationsrate im Jahr bei 1,4 % (Quelle: BMWi Pressemitteilung vom 15.01.2020).

Die wirtschaftliche Entwicklung im Euroraum und der Weltwirtschaft war in 2019 ebenfalls positiv, jedoch nicht so stark wie in Deutschland und aufgrund der zunehmenden Bedeutung globaler Handelshemmnisse deutlich verhaltener.

Die deutsche Wirtschaftsleistung ist im März und April 2020 eingebrochen. Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie haben eine Rezession ausgelöst. Der Einbruch ab Mitte März im Zuge des harten Shutdown war so stark, dass das Bruttoinlandsprodukt bereits im Durchschnitt des ersten Quartals um 2,2 % gegenüber dem Vorquartal abnahm. Mit der Reduzierung der sozialen Kontakte und dem Einbruch der binnenwirtschaftlichen und der ausländischen Nachfrage sowie der Unterbrechung der Lieferketten wurden die privaten Konsumausgaben, aber auch die Ausfuhren und die Investitionen in Ausrüstungen erheblich eingeschränkt. (Quelle; BMWi Pressemitteilung vom 15.05.2020).

5.2.1.2 Entwicklung rechtlicher Rahmenbedingungen

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die MEDION-Geschäftstätigkeit in Deutschland und Europa und den weiteren Märkten, auf denen MEDION seine Produkte und Dienstleistungen anbietet, blieben im Geschäftsjahr 2019/2020 im Vergleich zu den vorangegangenen Jahren im Wesentlichen unverändert.

Damit hatten unverändert die rechtlichen Rahmenbedingungen keinen maßgeblichen Einfluss auf die Geschäftsentwicklung und es fanden auch keine wesentlichen Ereignisse statt, die einen solchen Einfluss auf den Geschäftsverlauf hatten.

5.2.1.3 Markt für Consumer Electronics / Mobilfunkdienstleistungen

Ebenso wie die gesamtwirtschaftliche Entwicklung waren auch die für MEDION relevanten Marktsegmente insgesamt von einer positiven Entwicklung geprägt.

Die Umsatzentwicklung im deutschen Markt für Home Electronics-Produkte - dargestellt im HEMIX, Home Electronics Market Index - war im Gesamtjahr 2019 mit 0,6 % leicht positiv. So wurde 2019 ein Umsatzvolumen von € 42,6 Mrd. erreicht. Der Umsatzzuwachs ist auf die positive Entwicklung der Produktsegmente privat genutzte IT-Produkte sowie Elektrogroß- und Kleingeräte zurückzuführen, während die klassische Unterhaltungselektronik und die privat genutzten Telekommunikationsprodukte insgesamt rückläufig waren. Im Bereich der klassischen Unterhaltungselektronik steht für 2019 ein Umsatzminus von 5,6 % auf € 8,8 Mrd. zu Buche (Quelle: gfu.de/markt-zahlen/hemix/).

Unveränderte Basis für die Marktentwicklung ist die immer mehr zunehmende Digitalisierung von Produkten, Inhalten und Übertragungswegen, die sich auch bei Fernsehern und mobilen Endgeräten weiter fortsetzt.

TV und Audio

Den größten Umsatzanteil der klassischen Unterhaltungselektronik stellt mit € 3,7 Mrd. der TV-Bereich. Der Umsatz gegenüber dem Vorjahr weist einen Rückgang um 9 % auf. Der Trend zu größeren Bilddiagonalen und gut ausgestatteten Geräten hat sich 2019 dennoch weiter fortgesetzt. Geräte mit Bildschirmen von 45 Zoll (94 cm) und größer stellen mit € 2,7 Mrd. (73 %) den größten Umsatzanteil dar. 88 % des Umsatzes entfielen 2019 auf UHD-TV-Geräte mit einer Auflösung von 8 Mio. Bildpunkten. Mit 4,4 Mio. wurde die Stückzahl dabei um 20 % gesteigert. TV-Geräte mit OLED-Technologie konnten 2019 einen Umsatz von € 571 Mio. erzielen, ein Zuwachs um 11 %. Der Absatz stieg um 26 % auf 306.000 Stück (Quelle: gfu.de/markt-zahlen/hemix/).

Seine positive Entwicklung der Vorjahre setzte auch 2019 der Bereich Soundbars mit einem Umsatzzuwachs von 12,8 % fort. Mit einem Absatzplus von 13,2 % wurde bei der Stückzahl erstmals die Millionengrenze (1,06 Mio. Stück) überschritten. Erneut erfolgreich war mit einer Umsatzsteigerung um 35,5 % auf € 1,38 Mrd. auch das Segment Audio-/Video-Zubehör. Dabei erreichten die Kopfhörer insgesamt eine Stückzahl von 14,6 Mio. (+15 %) und einen Umsatz von € 932 Mio. (+61,2 %). Maßgeblich dafür sind die neuen "wireless" Modelle mit drahtloser Bluetooth-Signalübertragung. Empfänger für Digitalradio (DAB+) verzeichneten in 2019 einen Stückzahlzuwachs um 6,6 % auf 1,5 Mio. Geräte. Der Umsatz stieg dabei auf € 219 Mio. (+ 0,4 %) (Quelle: gfu.de/markt-zahlen/hemix/).

Desktop-PC, Notebook und Tablet

Alle drei PC-Sparten verzeichneten in 2019 ein Umsatzplus. Die Tablet-PCs konnten um 12,2 % auf € 1,4 Mrd. zulegen, bei einem Stückzahlrückgang um 0,3 % auf knapp 4,1 Mio. Stück. Knapp 4 Mio. Notebooks (-0,4 %) wurden 2019 verkauft. Dies bedeutet € 2,8 Mrd. Umsatz, eine Steigerung um 2,5 %. Desktop-PCs erreichten einen Absatz von 1 Mio. Stück (+8,8 %) bei einem Umsatz von € 824 Mio. (+9,2 %) (Quelle: gfu.de/markt-zahlen/hemix/).

Smartphones

Smartphones generierten zwar den nach wie vor größten Umsatz im Segment Consumer Electronics, mussten aber 2019 einen Rückgang hinnehmen. Der Umsatz fiel um 3,5 % auf € 10,9 Mrd. die verkaufte Stückzahl lag bei 22,1 Mio. Stück (-4,2 %). Der Durchschnittspreis der Smartphones stieg 2019 dennoch weiter auf € 492 (+0,7 %). Wearables konnten 2019 ihr Wachstum fortsetzen. Mit einem Plus von 36,5 % bei der Stückzahl auf 5,6 Mio. wurde ein Umsatz von € 940 Mio. (+38,1 %) erreicht (Quelle: gfu.de/markt-zahlen 2019/hemix/).

Vertriebskanäle

Die Umsätze im deutschen E-Commerce für das abgelaufene Jahr 2019 sind über alle Warengruppen inclusive der CE-Produkte stark angestiegen. Mit € 72,6 Mrd. ist der Bruttoumsatz mit online bestellten Waren um 11,6 % im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Damit bleibt der Online-Handel der Wachstumstreiber des deutschen Handels.

Den stärksten Zuwachs verzeichneten die Multichannel-Händler mit einem Plus von 13,3 % auf € 25,7 Mrd. Dabei blieb das Wachstum der Online-Shops der stationären Händler mit 8,2 % deutlich hinter dem Marktniveau zurück.

Betrachtet man die Merkmale der verschiedenen Versendergruppen, so hat sich im Vergleich zum Vorjahr wenig geändert. Online-Marktplätze machten 47,0 % der E-Commerce-Umsätze aus. 35,0 % der Umsätze fielen auf Multichannel-Händler und 15,0 % auf Internet-Pure-Player.

Mit einem Umsatzanstieg um 10,7 % gelingt es den reinen Online-Händlern, die € 10 Mrd. Umsatzmarke deutlich zu überschreiten (alle vorgenannten Zahlen aus der KPMG Studie: Entwicklung Einzelhandel 1/2020).

Mobilfunkdienstleistungen

Zum Jahresende gab es ca. 140,8 Mio. aktive SIM-Karten der Netzbetreiber. Das sind 3,8 Mio. (+2,8 %) mehr als im Vorjahr und im Durchschnitt 1,7 SIM-Karten pro Einwohner. Der Zugang zu 4G und 5G Netzen besteht bei 57,5 Mio. SIM-Karten, nur 2G und 3G Netze können 83,3 Mio. der SIM-Karten erreicht werden. Das Datenübertragungsvolumen wuchs im Mobilfunkbereich in Deutschland um rd. 62 %. Das bedeutet Ende 2019 ein Plus in Höhe von 1,6 Mrd. GB auf 4,2 Mrd. GB. Das durchschnittliche Datenvolumen pro SIM-Karte betrug 2019 mit 2,5 GB pro Monat ca. 58,6 % mehr als in 2018 (Quelle: dialog-consult.com/pdf/Dialog_Consult_Newsletter_201902).

5.2.2 Geschäftsverlauf

5.2.2.1 Geschäftsentwicklung 2019/2020

Das abgelaufene Geschäftsjahr 2019/2020 verlief umsatz- wie ergebnisseitig besser als erwartet.

Im Geschäftsbericht zum Geschäftsjahr 2018/2019 wurde im Ausblick auf das Geschäftsjahr 2019/2020 erwartet, dass sich das Projektgeschäft nach den Rückgängen in den Vorjahren stabilisiert, sich im Direktgeschäft ein weiteres Wachstum zeigt und somit insgesamt ein Umsatzwachstum von +5 % bis +10% erreicht wird. Für die Rohertragsmarge wurde ein stabiler Wert von 25 % oder leicht darüber für möglich gehalten, das EBIT sollte mit rd. € 35 Mio. unverändert bleiben.

Im Projektgeschäft wurde insgesamt für das Geschäftsjahr 2019/2020 ein unveränderter Umsatz von € 354 Mio. erwartet. Dabei wurde im Bereich Personal Computer ein gleichbleibendes Absatzvolumen erwartet, ein leichter Rückgang von bis zu -5 % nicht ausgeschlossen. Durch Änderungen im Produktmix wurde hingegen mit einem möglichen Umsatzwachstum in diesem Bereich von +5 % bis zu +10 % geplant. Aufgrund der zunehmenden Sättigung in den übrigen Bereichen der Consumer Electronics und der erst begonnenen Neuausrichtung der Produktkategorien im Bereich Haushaltselektronik wurde insgesamt ein gleichbleibender Umsatz im Projektgeschäftes erwartet.

Entgegen den Erwartungen konnte die Absatzmenge im PC-Bereich im abgelaufenen Geschäftsjahr um rd. 7 % gesteigert werden. Besonders positiv entwickelte sich hier der Educational-Bereich. Das Umsatzvolumen stieg entsprechend. Ebenfalls besser als erwartet entwickelte sich das Geschäft mit den übrigen Produkten aus den Bereichen der Consumer Electronics und Haushaltselektronik. Während hier lediglich mit einer Stabilisierung geplant wurde, konnten die Umsätze in diesen beiden Bereichen insgesamt um rd. +18 % gesteigert werden. Insbesondere der Haushaltsbereich konnte stärker ausgebaut werden als erwartet und verzeichnete ein Wachstum von mehr als 40 %. Insgesamt wuchs der Umsatz im Projektgeschäft somit um +7 % auf € 380 Mio. im Geschäftsjahr 2019/2020.

Für das Direktgeschäft wurde ausgehend von einem Umsatz von € 369 Mio. eine Erhöhung von + 15 % bis zu +20 % erwartet. Im Bereich des Direktgeschäftes verlief die Unternehmensentwicklung mit 16,5 % damit entsprechend den Erwartungen und erreichte eine Höhe € 430 Mio. Das Geschäft mit digitalen Dienstleistungen konnte um rd. +19 % gesteigert werden und liegt somit über den Erwartungen (bis zu +15 % oder leicht darüber). Das klassische E-Commerce-Geschäft mit Elektronikprodukten hat mit einem Wachstum von +13 % ebenfalls die Erwartungen (bis zu +15 %) erfüllt.

Die sonstigen Umsätze (im abgelaufenen Geschäftsjahr sowie im Vorjahr ausschließlich Dienstleistungen für Lenovo betreffend) verminderten sich erwartungsgemäß um -20 % von € 19 Mio. auf € 15 Mio.

Der Gesamtumsatz im Konzern entwickelte sich damit von € 742 Mio. im Geschäftsjahr 2018/2019 auf € 825 Mio. im Geschäftsjahr 2019/2020, dies entspricht einer Erhöhung von 11 %. Damit wurde die Erwartung von +5 % bis zu +10 % übertroffen.

In der nachfolgenden Tabelle sind die Erwartungswerte und realisierte Werte gegenüber gestellt:

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Mio.€ Mio.€ %
Leistungsindikator GJ 2018/2019 Erwartung GJ 2019/2020 +/-
Gesamtumsatz Konzern 742 Von +5 % bis zu +10 % 825 11
Umsatz Projektgeschäft 354 unverändert 380 7
Umsatz Direktgeschäft 369 Von +15 % bis zu +20 % 430 17
Sonstige Umsätze 19 Bis zu -20 % 15 -20
Rohertrag (Rohertragsquote) 198 25% oder leicht darüber 212 7
(27%) (26%)
EBIT 35 unverändert 42 19

Ergebnisseitig (EBIT) verlief das Geschäftsjahr 2019/2020 in allen vier Quartalen besser als erwartet. Im ersten Geschäftshalbjahr lag das erwirtschaftete EBIT +17 % über den Erwartungen, im zweiten Geschäftshalbjahr +19 %. Insgesamt liegt das EBIT im Geschäftsjahr 2019/2020 bei € 42 Mio. und damit um 19 % über dem Vorjahres EBIT von € 35 Mio. Grund sind insbesondere höhere Erträge bei digitalen Dienstleistungen im Ausland, aber auch das Projektgeschäft konnte das Geschäftsjahr besser als erwartet abschließen, wenn auch auf niedrigem Niveau. Erwartet wurde ursprünglich ein unverändertes EBIT.

5.2.2.2 Beteiligungen

Nach wie vor wird aus Kosten- und Effizienzgründen innerhalb des MEDION-Konzerns der Hauptteil des Umsatzes - auch im Ausland - aus der MEDION AG heraus realisiert. Im Rahmen der Internationalisierung des Direktgeschäftes werden Aktivitäten bei Bedarf auch im Ausland aufgebaut, weil es im direkten Geschäft mit Endverbrauchern vorteilhaft sein kann, lokale Besonderheiten besser zu erkennen und zu steuern. Dies gilt im Rahmen des Direktgeschäftes insbesondere für das Mobilfunkgeschäft in Australien.

Beim Ausbau der digitalen Produkt- und Vertriebsbereiche werden zwar aus Gründen lokaler rechtlicher Rahmenbedingungen zunehmend Geschäfte über die internationalen Tochtergesellschaften abgewickelt, die operative Steuerung erfolgt dennoch in der Regel aus der MEDION AG heraus. Der operative Ergebnisbeitrag der Tochtergesellschaften ist außer in Australien sehr gering.

5.2.2.3 Aktie und Dividende/Spruchstellenverfahren

Die MEDION-Aktie wird seit 2012 im regulierten Markt (General Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt. MEDION zahlt seit dem Geschäftsjahr 2012/2013 auf Grund des Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrages keine Dividende mehr. Die jährliche Ausgleichszahlung wird von der Lenovo Germany Holding GmbH geleistet, die als unmittelbare Lenovo Tochtergesellschaft die Mehrheit der MEDION Aktien hält.

In dem 2012 eingeleiteten Spruchstellenverfahren zur Überprüfung der Angemessenheit von Abfindungsangebot und Ausgleichszahlung hat das zuständige Landgericht Dortmund im August 2019 die Anträge der außenstehenden Aktionäre vollumfänglich zurückgewiesen. Zu den von außenstehenden Aktionären eingelegten Rechtsmitteln ist bis zum 5. Juni 2020 keine Entscheidung ergangen.

5.2.3 Lage des Konzerns

5.2.3.1 Ertragslage

ERTRAGSLAGE

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Mio. € % Mio. € % Mio. € %
01.04.2019- 31.03.2020 01.04.2018 - 31.03.2019 GJ 2019/2020 zu GJ 2018/2019
Umsatz 825,1 100,0 741,6 100,0 83,5 11,3
Materialeinsatz -612,8 -74,3 -544,0 -73,4 -68,8 -12,6
Rohertrag 212,3 25,7 197,6 26,6 14,7 7,4
Personalaufwand -62,0 -7,5 -59,9 -8,1 -2,1 -3,5
Sonstige Aufwendungen und Erträge -104,8 -12,7 -98,9 -13,3 -5,9 -6,0
Abschreibungen -3,7 -0,4 -3,6 -0,5 -0,1 -2,8
EBIT 41,8 5,1 35,2 4,8 6,6 18,8
Finanzergebnis -0,2 0,0 1,0 0,1 -1,2 < -100,0
EBT 41,6 5,1 36,2 4,9 5,4 14,9
Steuern -13,0 -1,6 -6,5 -0,9 -6,5 -100,0
Konzernergebnis 28,6 3,5 29,7 4,0 -1,1 -3,7

UMSÄTZE NACH REGIONEN

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Mio. € % Mio. € % Mio. € %
01.04.2019 - 31.03.2020 01.04.2018 - 31.03.2019 GJ 2019/2020 zu GJ 2018/2019
Deutschland 529,1 64,1 450,7 60,8 78,4 17,4
Übriges Europa 165,4 20,1 174,9 23,6 -9,5 -5,4
Australien 104,9 12,7 86,6 11,6 18,3 21,1
Übriges Ausland 25,7 3,1 29,4 4,0 -3,7 -12,6
Umsatz 825,1 100,0 741,6 100,0 83,5 11,3

Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse liegen mit im abgelaufenen Geschäftsjahr mit € 825 Mio. um 11,3% über dem Vorjahreswert von € 741,6 Mio. Bezüglich weiterer Erläuterungen verweisen wir auf Abschnitt 5.2.2.1.

Rohertrag

Zwar liegt der erwirtschaftete Rohertrag mit € 212,3 Mio. um € +14,7 Mio. über dem Vorjahreswert von € 197,6 Mio., mit diesem Anstieg um +7,4 % blieb die Erhöhung jedoch hinter dem Umsatzwachstum (+11,3 %) zurück. Hintergrund sind das stärkere Wachstum des Projektgeschäftes, in dem geringere Margen als im Direktgeschäft erzielt werden, sowie der durch Markttransparenz begründete Preisdruck im Online-Handel und bei digitalen Dienstleistungen. Insgesamt verminderte sich die Rohertragsquote leicht von 26,6 % im Vorjahr auf 25,7 % und liegt somit weiter auf dem angestrebten Niveau von rd. 25 %.

Personalaufwand

Im Geschäftsjahr 2019/2020 waren durchschnittlich 1.004 Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente) im MEDION-Konzern beschäftigt. Die Beschäftigtenzahl ist damit im Vergleich zum Vorjahr (1.016 Mitarbeiter) leicht um -1,1 % gesunken. Dass dennoch der Personalaufwand von € 59,9 Mio. auf € 62,0 Mio. angestiegen ist, hängt mit dem schrittweisen Umbau des Geschäftes und dem hieraus resultierenden veränderten Qualifikationsbedarf von Mitarbeitern zusammen.

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GJ 2019/2020 GJ 2018/2019
Personalaufwand, gesamt in T€ 62.027 59.862
Durchschnittliche Mitarbeiterzahl 1.004 1.016
Personalaufwand pro Mitarbeiter in € 61.780 58.919

Sonstige betriebliche Aufwendungen/Erträge

Der Saldo aus sonstigen betrieblichen Erträgen und Aufwendungen liegt mit € 104,8 Mio. um +6,0 % über dem Vorjahresniveau (€ 98,9 Mio.). Wie in den Vorjahren sind die Vertriebsaufwendungen die wesentliche Ursache der Veränderungen.

SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN UND ERTRÄGE

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Mio. € Mio. € Mio. € %
01.04.2019 - 31.03.2020 01.04.2018 - 31.03.2019 GJ 2019/2020 zu GJ 2018/2019
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Vertriebsaufwendungen -82,8 -73,3 -9,5 13,0
davon Marketing -17,5 -16,3 -1,2 7,4
davon Kundenservice -16,3 -18,9 2,6 -13,8
davon Provisionen & Gebühren -27,4 -18,0 -9,4 52,2
davon Sonstiges -21,6 -20,1 -1,5 7,5
Verwaltungsaufwendungen -20,9 -22,6 1,7 -7,5
Betriebsaufwendungen -3,7 -3,4 -0,3 8,8
Übrige -2,5 -5,1 2,6 -51,0
-109,9 -104,4 -5,5 5,3
Sonstige betriebliche Erträge 5,1 5,5 -0,4 -7,3
Saldo -104,8 -98,9 -5,9 6,0

Die Vertriebsaufwendungen liegen mit € 82,8 Mio. um +13,0 % über Vorjahresniveau (€ 73,3 Mio.). Während jedoch die Aufwendungen für Kundenservice, wesentlich begründet durch die Reduzierung der Dienstleistungen für den Lenovo-Konzern, von € 18,9 Mio. um € -2,6 Mio. auf € 16,3 Mio. zurückgingen, gab es einen deutlichen Anstieg von € 18,0 Mio. um € +9,4 Mio. (+52,2 %) auf € 27,4 Mio. bei Provisionen und Gebühren im Rahmen des Ausbaus digitaler Vertriebsdienstleistungen. Die Marketingaufwendungen stiegen leicht von € 16,3 Mio. um € +1,2 Mo. auf € 17,5 Mio. Hierzu sei angemerkt, dass MEDION seit dem Geschäftsjahr 2019/2020 erhaltene zweckgebundene Werbekostenzuschüsse mit den korrespondierenden Marketingaufwendungen verrechnet. Zum Zwecke der besseren Vergleichbarkeit wurde der Vorjahresausweis angepasst. Die sonstigen Vertriebsaufwendungen stiegen leicht von € 20,1 Mio. auf € 21,6 Mio., hauptsächlich begründet durch höhere Entsorgungskosten und Aufwendungen für Zeitarbeit.

Der Rückgang der Verwaltungsaufwendungen von € 22,6 Mio. um € -1,7 Mio. auf € 20,9 Mio. erklärt sich durch geringere Aufwendungen für IT sowie Rechts- und Beratungskosten. Während die Betriebsaufwendungen, hauptsächlich Aufwendungen für Gebäude und betriebliche Einrichtungen betreffend, mit € 3,7 Mio. nahezu unverändert blieben (Vorjahr: € 3,4 Mio.), verringerten sich die übrigen Aufwendungen deutlich von € 5,1 Mio. im Vorjahr auf € 2,5 Mio. Hintergrund sind einmalige Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Aufbau neuer digitaler Vertriebskanäle und -produkte im Vorjahreszeitraum.

Insgesamt erhöhten sich somit die sonstigen betrieblichen Aufwendungen von € 104,4 Mio. um € +5,5 Mio. (+5,3 %) auf € 109,9 Mio.

Die sonstigen betrieblichen Erträge blieben mit € 5,1 Mio. nahezu unverändert (Vorjahr: € 5,5 Mio.). Geringeren periodenfremden Erträgen stehen höhere Erträge aus Schadenersatzleistungen gegenüber.

Abschreibungen

Die Abschreibungen blieben mit € 3,7 Mio. auf Vorjahresniveau (€ 3,6 Mio.) und entfallen nach wie vor mehrheitlich auf Software.

Operatives Ergebnis (EBIT)

Aufgrund des stärker als erwartet gewachsenen Geschäftsvolumens konnte auch das operative Ergebnis (EBIT) von € 35,2 Mio. im Vorjahr um € +6,6 Mio. (+18,8 %) auf € 41,8 Mio. verbessert werden und liegt somit gleicherweise über den Erwartungen. Insbesondere im stärkeren Winterhalbjahr konnten größere Skaleneffekte und höhere Nettomargen als erwartet realisiert werden. In den letzten Wochen des Geschäftsjahres gab es auch einen leicht positiven Impuls als Folge der Corona-Pandemie, insbesondere im Online-Handel.

Finanzergebnis

Die Veränderung des Finanzergebnisses von einem Zinsertrag in Höhe von € 1,0 Mio. im Vorjahr um € -1,2 Mio. auf einen Zinsaufwand in Höhe von € -0,2 Mio. im abgelaufenen Geschäftsjahr ist nahezu ausschließlich auf Veränderungen bei den Währungseffekten zurückzuführen. Einem entsprechenden Zinsertrag im Vorjahr in Höhe von € 0,7 Mio. steht im abgelaufenen Geschäftsjahr ein Zinsaufwand von € -0,4 Mio. gegenüber (Effekt € -1,1 Mio.). Weitere Effekte betreffen geringere Zinserträge aus Geldanlagen sowie höhere Gebühren.

Ertragsteuern

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GJ 2019/2020
Mio.€
GJ 2018/2019
Mio.€
Effektiv zahlungswirksame Steuern 5,9 5,6
Steuerumlage vom Organträger 4,5 3,0
Zahlungsunwirksame Steuern gem. IAS 12 2,0 -
Latente Ertragsteuern 0,6 - 2,1
Ertragsteueraufwand 13,0 6,5

Die effektiv zahlungswirksamen Steuern betreffen hauptsächlich die Tochtergesellschaften der MEDION AG.

Die Veränderungen der latenten Steuern von einem Ertrag in Höhe von € 2,1 Mio. im Vorjahr zu einem Aufwand in Höhe von € -0,6 Mio. resultiert im Wesentlichen daraus, dass im Geschäftsjahr 2018/19 ein latenter Steuerertrag für Vorjahre von € 3,2 Mio. berücksichtigt wurde.

Bedingt durch einen Steuerumlagevertrag mit der Lenovo Germany Holding GmbH als Mehrheitsaktionärin der MEDION AG werden bei MEDION € 4,5 Mio. als Umlagen vom Organträger ausgewiesen (Vorjahr: € 3,0 Mio.). Im Hinblick auf die zahlungsunwirksamen Steuern gemäß IAS 12 wird auf den Abschnitt 8.1.5 im Anhang verwiesen.

Vor dem Hintergrund des seit dem 1. April 2012 wirksamen Gewinnabführungsvertrages der MEDION AG mit der Lenovo Germany Holding GmbH sind die steuerlichen Verlustvorträge der MEDION AG für die Dauer des Gewinnabführungsvertrages nicht nutzbar.

Konzernergebnis

Trotz des im Vorjahresvergleich höheren Steueraufwandes ergibt sich durch das höhere operative Ergebnis ein mit € 28,6 Mio. nur leicht unter dem Vorjahr (€ 29,7 Mio.) liegendes Konzernergebnis.

5.2.3.2 Segmente

Der MEDION-Konzern berichtet gemäß IFRS 8 entsprechend der internen Unternehmenssteuerung nach den Segmenten Projektgeschäft, Direktgeschäft und Sonstige.

Projektgeschäft

Das Segment Projektgeschäft bündelt alle Geschäfte der modernen Consumer Electronics mit den international aufgestellten großen Handelsketten aus den Produktgruppen PC/Multimedia und Unterhaltungselektronik, für die Dienstleistungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette durch MEDION erbracht werden. Dabei handelt es sich um Dienstleistungen im Rahmen der sogenannten Primary-Sales-Prozesse (von der Produktidee über Auftragsfertigung, Bewerbung und Distribution) bis zum After-Sales-Support (vom Retourenhandling bis zum Gewährleistungsmanagement inkl. Kundenservice und Reparaturen). Das Angebot solcher umfangreichen Dienstleistungen bedarf naturgemäß einer hinreichenden Auftragssicherheit und Größenordnung. Beim Projektgeschäft handelt es sich daher grundsätzlich um sogenanntes Volumengeschäft für physische Produkte.

Direktgeschäft

Das Direktgeschäft beschreibt das Geschäft im Bereich der digitalen Dienstleistungen sowie den (MEDION-eigenen) Online-Handel mit Consumer-Electronics-Produkten, wobei grundsätzlich nur einzelne Elemente entlang der Wertschöpfungskette zur Anwendung kommen. Naturgemäß ist das Direktgeschäft nicht durch vorlaufende Auftragseingänge gekennzeichnet, sondern vielmehr durch Kundentreue. Im Hardwarebereich ist es MEDION bislang immer gelungen, durch gezielte Bewerbung einen treuen Kundenstamm aufzubauen und ein dauerhaft hohes Kundenkontakt-Aufkommen zur Generierung eines verlässlichen Basisumsatzes zu realisieren. Der Bereich der digitalen Dienstleistungen ist durch eine sehr hohe Kundenloyalität und somit wiederkehrendes Geschäft gekennzeichnet, das man als verlässliches Grundgeschäft bezeichnen kann. Den hier ausgewiesenen Aktivitäten im Hardware- sowie im digitalen Bereich ist in der Unternehmenssteuerung gemein, dass MEDION hier Vertriebsaktivitäten direkt zum Endkonsumenten steuert und in der Regel keine Waren bei Handelskunden zwischengelagert sind.

Sonstige

Unter den Sonstigen Umsätzen weist MEDION Geschäftstätigkeiten aus, die keinem der beiden anderen Segmente zuzuordnen sind. Im abgelaufenen Geschäftsjahr sowie im Vorjahr betreffen die hier ausgewiesenen Umsätze ausschließlich für den Lenovo-Konzern erbrachte Dienstleistungen.

UMSÄTZE NACH SEGMENTEN

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Mio. € % Mio. € % Mio. € %
01.04.2019- 31.03.2020 01.04.2018 - 31.03.2019 GJ 2019/2020 zu GJ 2018/2019
Direktgeschäft 430,3 52,2 369,1 49,8 61,2 16,6
Projektgeschäft 379,9 46,0 353,7 47,7 26,2 7,4
Sonstige 14,9 1,8 18,8 2,5 -3,9 -20,7
Umsatz 825,1 100,0 741,6 100,0 83,5 11,3

EBIT NACH SEGMENTEN

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Mio. € % Mio. € % Mio. € %
01.04.2019- 31.03.2020 01.04.2018 - 31.03.2019 GJ 2019/2020 zu GJ 2018/2019
Direktgeschäft 38,3 91,6 32,7 92,9 5,6 17,1
Projektgeschäft 3,1 7,4 2,0 5,7 1,1 55,0
Sonstige 0,4 1,0 0,5 1,4 -0,1 -20,0
EBIT 41,8 100,0 35,2 100,0 6,6 18,8

Da die Steuerung von Projekt- und Direktgeschäft unterschiedlich ist und die Umsätze entsprechend getrennt aufgezeichnet werden, können auch Großteile der Aufwendungen eindeutig zugeordnet werden. Indirekte Aufwendungen oder Aufwendungen für Maßnahmen, die alle Unternehmensbereiche betreffen, werden nach plausiblen Verteilungsschlüsseln zugeordnet. Das können beispielsweise Umsatzschlüssel oder Anzahl von Aktionen sein.

Das operative Ergebnis im Direktgeschäft konnte mit einem Anstieg von € 32,7 Mio. um € +5,6 Mio. (+17,1 %) auf € 38,3 Mio. umsatzproportional gesteigert werden. In diesem Anstieg sind auch einmalige Erträge aus digitalen Dienstleistungen im Ausland in Höhe von € 2,8 Mio. enthalten.

Entgegen dem Trend der letzten Jahre entwickelte sich das Projektgeschäft im abgelaufenen Geschäftsjahr leicht positiv und konnte ein gegenüber den Erwartungen (Vorjahresniveau € 2,0 Mio. oder darunter) um € +1,1 Mio. auf € 3,1 Mio. gestiegenes EBIT erwirtschaften. Auch wenn das durch das Geschäftsmodell mit Aktionsgeschäften traditionell stärkere Winterhalbjahr sehr positiv verlaufen ist, bleibt insbesondere das Multimediageschäft unter hohem Druck. Aufgrund der nach wie vor niedrigeren Roherträge können nachlaufende Aufwendungen nicht mehr grundsätzlich gedeckt werden. Insbesondere im Multimedia-Bereich bedürfen die klassischen Projektgeschäftsstrukturen gewisser Skalenvorteile, die sich mit Umsatzerlösen auch in der Größenordnung des abgelaufenen Geschäftsjahres nicht durchgängig realisieren lassen. Das insgesamt leicht positive EBIT im Projektgeschäft ist im abgelaufenen Geschäftsjahr wie bereits im Vorjahr auf das größere Absatzvolumen im Weihnachtsquartal zurückzuführen. Im Halbjahresbericht zum 30. September 2019 wurde noch ein negatives EBIT im Projektgeschäft in Höhe von € -0,6 Mio. ausgewiesen (Vorjahr: € -0,7 Mio.).

Bei den Sonstigen Umsätzen reduzierte sich das erwirtschaftete EBIT auf € 0,4 Mio. (Vorjahr: € 0,5 Mio.) entsprechend dem Rückgang der Konzerndienstleistungen.

5.2.3.3 Vermögens- und Finanzlage

Bilanzstruktur (IFRS)

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Mio.€ % Mio.€ % Mio.€ %
31.03.2020 31.03.2019 GJ 2019/2020 zu GJ 2018/2019
Sachanlagen 25,3 3,3 22,2 2,9 3,1 14,0
Immaterielle Vermögenswerte 4,1 0,5 4,5 0,6 -0,4 -8,9
Sonstige langfristige Vermögenswerte 0,6 0,1 0,7 0,1 -0,1 -14,3
Aktive latente Steuern 14,6 1,9 15,4 2,1 -0,8 -5,2
Langfristige Vermögenswerte 44,6 5,8 42,8 5,7 1,8 4,2
Vorräte 162,4 21,0 131,1 17,6 31,3 23,9
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 188,5 24,4 175,6 23,6 12,9 7,3
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 211,8 27,4 232,9 31,3 -21,1 -9,1
davon: Bereitstellung aus liquiden Mitteln 190,0 24,6 220,0 29,5 -30,0 -13,6
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte 43,8 5,7 47,2 6,4 -3,4 -7,2
Zahlungsmittel / -äquivalente 121,3 15,7 115,0 15,4 6,3 5,5
Kurzfristige Vermögenswerte 727,8 94,2 701,8 94,3 26,0 3,7
Summe Aktiva 772,4 100,0 744,6 100,0 27,8 3,7
Eigenkapital 455,7 59,0 446,5 59,9 9,2 2,1
abzgl. erworbener eigener Aktien -46,4 -6,0 -46,4 -6,2 0,0 0,0
Bilanzielles Eigenkapital (IFRS) 409,3 53,0 400,1 53,7 9,2 2,3
Langfristige Rückstellungen und Verbindlichkeiten 11,8 1,5 12,4 1,7 -0,6 -4,8
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 149,8 19,4 120,5 16,2 29,3 24,3
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 20,7 2,7 21,2 2,8 -0,5 -2,4
davon: Verbindlichkeiten aus Gewinnabführung 18,2 2,4 17,0 2,3 1,2 7,1
Steuerverbindlichkeiten 1,1 0,1 0,6 0,1 0,5 83,3
Sonstige Rückstellungen 88,9 11,5 101,3 13,6 -12,4 -12,2
Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten 90,8 11,8 88,5 11,9 2,3 2,6
Kurzfristige Rückstellungen und Verbindlichkeiten 351,3 45,5 332,1 44,6 19,2 5,8
Summe Passiva 772,4 100,0 744,6 100,0 27,8 3,7

Die Bilanzsumme des MEDION-Konzerns hat sich zum 31. März 2020 im Vergleich zum Vorjahresstichtag um € +27,8 Mio. (+3,7 %) auf € 772,4 Mio. (31. März 2019: € 744,6 Mio.) erhöht.

Auf der Aktivseite erhöhte sich das Vorratsvermögen um € +31,3 Mio. auf € 162,4 Mio. (Vorjahr: € 131,1 Mio.) als Folge des Wachstums des Projektgeschäftes, insbesondere des höheren Auftragseinganges für das erste Geschäftsquartal 2020/2021 und des Online-Handels mit Elektronik-Produkten. Entsprechend erhöhten sich auch leicht die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von € 175,6 Mio. im Vorjahr auf € 188,5 Mio. zum Bilanzstichtag.

Der Rückgang der Forderungen gegen verbundene Unternehmen um € -21,1 Mio. auf € 211,8 Mio. (Vorjahr: € 232,9 Mio.) resultiert hauptsächlich aus der geringeren Bereitstellung liquider Mittel (€ 190,0 Mio.; Vorjahr: € 220,0 Mio.).

Der leichte Rückgang der sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte um € -3,4 Mio. auf € 43,8 Mio. (Vorjahr: € 47,2 Mio.) erklärt sich maßgeblich durch geringere ausstehende Lieferantengutschriften und Werbekostenzuschüsse.

Die in der Bilanz dargestellten Zahlungsmittel und -äquivalente erhöhten sich um € +6,3 Mio. auf € 121,3 Mio. (Vorjahr: € 115,0 Mio.). Inklusive der im Lenovo-Konzern angelegten Mittel ergibt sich ein Rückgang der Gesamtliquidität zum Bilanzstichtag von € 335,0 Mio. um € -23,7 Mio. (-7,1 %) auf € 311,3 Mio., was mit steigenden Mittelbindung im Vorratsvermögen korrespondiert.

Die Erhöhung der Passivseite ist zurückzuführen auf einen Anstieg der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von € 120,5 Mio. im Vorjahr um € 29,3 Mio. auf € 149,8 Mio. aufgrund des Umsatzwachstums, insbesondere im letzten Geschäftsquartal. Insgesamt erhöhte sich entsprechend die Mittelbindung durch das Working Capital (Vorratsvermögen sowie Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen) zum 31. März 2020 um € +14,9 Mio. Mio. auf € 201,1 Mio. (Vorjahr: € 186,2 Mio.).

Der Rückgang der sonstigen Rückstellungen von € 101,3 Mio. im Vorjahr um € -12,4 Mio. auf € 88,9 Mio. ist hauptsächlich begründet durch Inanspruchnahmen (€ -14,6 Mio.) sowie Auflösungen (€ 11,0 Mio.) von Rückstellungen für Lizenzen und Schutzrechte.

Die übrigen kurzfristigen Verbindlichkeiten entfallen wie in den Vorjahren hauptsächlich auf Verbindlichkeiten aus dem ABS-Programm (€ 75,7 Mio.; Vorjahr: € 71,8 Mio.).

In den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von € 20,7 Mio. zum 31. März 2020 (Vorjahr: € 21,2 Mio.) sind neben Verbindlichkeiten aus Gewinnabführung (€ 18,2 Mio.; Vorjahr: € 17,0 Mio.) auch Verbindlichkeiten aus dem Bezug von Servicematerialien enthalten.

Das Eigenkapital liegt mit € 409,3 Mio. um +2,3 % über Vorjahresniveau (€ 400,1 Mio.), aufgrund der gestiegenen Bilanzsumme verminderte sich die Eigenkapitalquote leicht von 53,7 % im Vorjahr auf 53,0 % zum 31. März 2020 und liegt damit nach wie vor stabil über 50 %.

Zu den von der MEDION AG gehaltenen eigenen Aktien wird gemäß § 315 Abs. 2 S. 2 HGB und § 289 Abs. 2 S. 2 HGB auf die im Anhang der MEDION AG im Abschnitt 3.1 "Angaben zur Bilanz" und "Eigenkapital" gemachten Angaben gem. § 160 Abs. 1 Nr. 2 AktG verwiesen.

Kapitalflussrechnung

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Mio.€ Mio.€ Mio.€ %
CASHFLOW 01.04.2019 -31.03.2020 01.04.2018 -31.03.2019 GJ 2019/2020 zu GJ 2018/2019
Betriebsergebnis (EBIT) 41,8 35,2 6,7 19,0
Planmäßige Abschreibungen sowie andere zahlungsunwirksame Aufwendungen und Erträge 3,6 5,1 -1,6 -31,4
Brutto Cashflow 45,4 40,3 5,1 12,7
Veränderungen im Netto-Umlaufvermögen -28,4 46,2 -74,6 < -100,0
Veränderungen der übrigen Rückstellungen -12,4 -13,3 0,9 6,8
Auszahlungen für Steuern -5,3 -5,0 -0,3 -6,0
Mittelabfluss aus laufender Geschäftstätigkeit (im Vorjahr Mittelzufluss) -0,7 68,2 -68,9 < -100,0
Mittelzufluss aus Investitionstätigkeit (im Vorjahr Mittelabfluss) 24,5 -20,0 44,5 > 100,0
Free Cashflow 23,8 48,2 -24,4 -50,6
Auszahlung Ergebnisabführung Vorjahre -17,0 -16,3 -0,7 -4,3
Netto-Zahlungen Finanzverbindlichkeiten 2,9 -8,1 11,0 > 100,0
Mittelabfluss aus Finanzierungstätigkeit -14,1 -24,4 10,3 42,2
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds 9,7 23,8 -14,1 -59,2
Wechselkursbedingte Änderung des Finanzmittelfonds -3,4 0,5 -3,9 < -100,0
Finanzmittelfonds am Anfang des Geschäftsjahres 115,0 90,7 24,3 26,8
Finanzmittelfonds am Ende des Geschäftsjahres 121,3 115,0 6,3 5,5

Der Mittelabfluss aus laufender Geschäftstätigkeit liegt mit € -0,7 Mio. zwar deutlich unter dem Vorjahreswert von € +68,2 Mio. (Mittelzufluss), erklärt sich aber durch den Anstieg des Hardwaregeschäftes und damit zusammenhängenden Mittelbindungen.

Der Mittelzufluss aus Investitionstätigkeit entspricht im abgelaufenen Geschäftsjahr sowie im Vorjahr (Mittelabfluss) den Veränderungen der Bereitstellung liquider Mittel im Lenovo-Konzern.

Der im Vergleich zum Vorjahr um € 10,3 Mio. niedrigere Mittelabfluss aus Finanzierungstätigkeit (€ -14,1 Mio.) entspricht überwiegend dem zum 31. März 2020 bilanzierten geringeren Volumen aus der Nutzung eines ABS-Programmes.

Insgesamt ergibt sich somit eine leichte Erhöhung des Finanzmittelfonds von € 115,0 Mio. im Vorjahr um € +6,3 Mio. auf € 121,3 Mio.

Aufgrund der vereinbarten Finanzierungsrahmenbedingungen im Wege der Integration in den Lenovo-Konzern erfolgen die Anlagen liquider Mittel nicht mehr durch MEDION selbst, sondern durch den Lenovo-Konzern. Die sonst durch MEDION angelegte Liquidität wird dem Lenovo-Konzern zur Verfügung gestellt und zu marktüblichen Bedingungen sowie unter Berücksichtigung rechtlicher Rahmenbedingungen verzinst. Diese Beträge werden unter den Forderungen gegen verbundene Unternehmen ausgewiesen und reduzieren daher den in der MEDION-Bilanz ausgewiesenen Liquiditätssaldo. Darüber hinaus nimmt MEDION seit November 2015 wieder an einem ABS-Programm teil, um innerhalb des Lenovo-Konzerns temporär eine höhere Liquidität zur Verfügung stellen zu können. Unter Berücksichtigung der im Lenovo-Konzern zur Verfügung gestellten Liquidität hat sich die dem MEDION-Konzern insgesamt zur Verfügung stehende Liquidität von € 335,0 Mio. im Vorjahr um € -23,7 Mio. auf € 311,3 Mio. vermindert. Abzüglich der im Vergleich zum Vorjahr leicht höheren ABS-Verbindlichkeiten ergibt sich eine Minderung der Netto-Liquidität um € -27,6 Mio. von € 263,2 Mio. im Vorjahr auf € 235,6 Mio. zum 31. März 2020.

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31.03.2020
Mio.€
31.03.2019
Mio.€
In Bilanz ausgewiesene Liquidität 121,3 115,0
Zuzüglich im Konzern angelegter Mittel 190,0 220,0
Gesamt-Liquidität 311,3 335,0
Abzüglich Netto-ABS-Verbindlichkeiten -75,7 -71,8
Netto-Liquidität 235,6 263,2

Die Finanzierung des MEDION-Konzerns einschließlich des erforderlichen Working Capitals für das laufende Geschäft war im abgelaufenen Geschäftsjahr stets sichergestellt. Der MEDION-Konzern verfügt nach wie vor über eine deutlich positive Netto-Liquidität. Ebenso verfügt MEDION mit dem hohen Eigenkapital von € 409,3 Mio., einer bilanziellen Eigenkapitalquote von 53,0 % und einer Liquidität inklusive der Geldanlagen im Konzern (€ 190,0 Mio.) von € 311,3 Mio. über sehr gute Finanzierungsrahmenbedingungen.

5.2.3.4 Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage des Konzerns

Im abgelaufenen Geschäftsjahr entwickelte sich das operative Ergebnis (EBIT) aufgrund des stärker als erwartet gewachsenen Geschäftsvolumens positiv und liegt mit € 41,8 Mio. über den Erwartungen. Dabei konnte das operative Ergebnis sowohl im Direktgeschäft umsatzproportional um +17,1% auf € 38,3 Mio. als auch im Projektgeschäft gegen den Trend der letzten Jahre leicht um € +1,1 Mio. auf € 3,1 Mio. gesteigert werden.

Ebenso verfügt MEDION mit dem hohen Eigenkapital von € 409,3 Mio., einer bilanziellen Eigenkapitalquote von 53,0 % und einer Liquidität inklusive der Geldanlagen im Konzern (€ 190,0 Mio.) von € 311,3 Mio. über sehr gute Finanzierungsrahmenbedingungen.

5.2.3.5 MEDION AG (ergänzende Erläuterungen auf Basis HGB)

Der Lagebericht der MEDION AG und der Konzernlagebericht über das Geschäftsjahr 2019/2020 sind nach § 315 Abs. 5 HGB in Verbindung mit § 298 Abs. 2 HGB zusammengefasst. Der Jahresabschluss der MEDION AG nach HGB und der zusammengefasste Lagebericht werden zeitgleich im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Da das MEDION-Geschäft weitestgehend über die MEDION AG abgewickelt und aus Gründen der Kosteneffizienz entsprechend zentral gesteuert wird, entspricht die Ertrags- sowie die Vermögensund Finanzlage im Wesentlichen den Informationen über die wirtschaftliche Lage des MEDION-Konzerns. Ergänzende Erläuterungen zu wesentlichen Kennzahlen stellen sich wie folgt dar:

Ertragslage MEDION AG nach HGB

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Mio. € % Mio. € % Mio. € %
01.04.2019- 31.03.2020 01.04.2018 - 31.03.2019 GJ 2019/2020 zu GJ 2018/2019
Umsatz 742,0 100,0 671,5 100,0 70,5 10,5
Materialeinsatz -544,9 -73,4 -477,3 -71,1 -67,6 -14,2
Rohertrag 197,1 26,6 194,2 28,9 2,9 1,5
Personalaufwand -31,7 -4,3 -32,5 -4,8 0,8 2,5
Sonstige Aufwendungen und Erträge -138,2 -18,6 -134,1 -20,0 -4,1 -3,1
Abschreibungen -3,3 -0,5 -3,3 -0,5 0,0 0,0
EBIT 23,9 3,2 24,3 3,6 -0,4 -1,6
Finanzergebnis -0,3 0,0 -0,4 0,0 0,1 25,0
EBT 23,6 3,2 23,9 3,6 -0,3 -1,3
Steuern -5,4 -0,7 -6,9 -1,0 1,5 21,7
Ergebnis MEDION AG vor Gewinnabführung 18,2 2,5 17,0 2,5 1,2 7,1

Der im abgelaufenen Geschäftsjahr durch die MEDION AG erwirtschaftete Umsatz in Höhe von € 742,0 Mio. liegt um € +70,5 Mio. über dem Vorjahr (€ 671,5 Mio.) und mit einem Wachstum von + 10,5 % nur leicht unter dem Konzernwachstum von +11,3 %.

Die durch die MEDION AG erwirtschaftete Rohertragsmarge liegt mit 26,6 % leicht unter dem Vorjahresniveau (28,9 %) und leicht über dem Konzernwert von 25,7 % (Vorjahr: 26,6 %). Hintergrund dieses höheren Rohertrages ist u.a. , dass die MEDION AG seit dem abgelaufenen Geschäftsjahr zweckgebundene Werbekostenzuschüsse im Zusammenhang mit der Tätigkeit als Vermittler bzw. Agent erstmalig im Jahresabschluss als Umsatz ausweist, während diese im Konzernabschluss mit den korrespondierenden sonstigen betrieblichen Aufwendungen verrechnet werden. Zur besseren Vergleichbarkeit ist der Vorjahresausweis angepasst.

Der Personalaufwand der MEDION AG blieb im abgelaufenen Geschäftsjahr mit € 31,7 Mio. um -2,5 % (€ -0,8 Mio.) unter Vorjahresniveau (€ 32,5 Mio.). Die Veränderung der durchschnittlichen Mitarbeiterzahl (Vollzeitäquivalente) der MEDION AG verminderte sich um -8 % auf 412 (Vorjahr 446), was hauptsächlich mit einem weiteren Übergang von Mitarbeitern in die im Vorjahr gegründete MEDION Shared Services GmbH zusammen hängt.

Sonstige betriebliche Aufwendungen/Erträge der MEDION AG nach HGB

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Mio. € Mio. € Mio. € %
GJ 2019/2020 GJ 2018/2019 GJ 2019/2020 zu GJ 2018/2019
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Vertriebsaufwendungen -118,0 -109,3 -8,7 -8,0
davon Marketing -37,9 -34,7 -3,2 -9,2
davon Kundenservice -30,6 -34,8 4,2 12,1
davon Provisionen & Gebühren -21,4 -15,2 -6,2 -40,8
davon Sonstiges -28,1 -24,6 -3,5 -14,2
Verwaltungsaufwendungen -29,0 -28,0 -1,0 -3,6
Betriebsaufwendungen -2,3 -2,1 -0,2 -9,5
Übrige -2,1 -1,3 -0,8 -61,5
-151,4 -140,7 -10,7 -7,6
Sonstige betriebliche Erträge 13,2 6,6 6,6 100,0
Saldo -138,2 -134,1 -4,1 -3,1

Da im MEDION-Konzern der maßgebliche Anteil des Geschäftes durch die MEDION AG realisiert wird und sich die Organisationsstrukturen entsprechend hauptsächlich in der AG befinden, lässt sich auch die Entwicklung der sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Erträge in etwa mit der des Konzerns vergleichen. Insgesamt liegt der Saldo der sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Erträge mit € 138,2 Mio. um € 4,1 Mio. (3,1 %) über dem Vorjahr, jedoch gab es - dem Konzern entsprechend -strukturelle Veränderungen insbesondere innerhalb der Vertriebsaufwendungen.

Aufgrund des im Vergleich zum Konzern abweichenden Ausweises von zweckgebundenen Werbekostenzuschüssen liegen die Aufwendungen für Marketing um € 20,4 Mio. über dem Wert im Konzern (€ 17,5 Mio.; Vorjahr: € 16,3 Mio.). Der Anstieg von € 3,2 Mio. resultiert maßgeblich aus verstärkten Werbeaktivitäten im Ausland und für digitale Dienstleistungen. Der Rückgang der Aufwendungen für Kundenservice von € 34,8 Mio. um € -4,2 Mio. auf € 30,6 Mio. erklärt sich wesentlich durch die Reduzierung der Dienstleistungen für den Lenovo-Konzern. Die insgesamt in der MEDION AG höheren Aufwendungen für Kundenservice als im MEDION-Konzern resultieren aus der Weiterbelastung der Tochtergesellschaften für diese Dienstleistungen an die MEDION AG. Einen deutlichen Anstieg gab es bei Provisionen für Vertriebsdienstleistungen im Rahmen des Ausbaus des Direktgeschäftes von € 15,2 Mio. um € +6,2 Mio. (+40,8 %) auf € 21,4 Mio. Die sonstigen Vertriebsaufwendungen erhöhten sich von € 24,6 Mio. um +14,2 % auf € 28,1 Mio. und beinhalten in beiden Geschäftsjahren im Wesentlichen Aufwendungen für Frachten, Retourenhandling und Callcenter-Aktivitäten.

Die sonstigen betrieblichen Erträge der MEDION AG haben sich mit € 13,2 Mio. gegenüber dem Vorjahr (€ 6,6 Mio.) verdoppelt. Diese Erhöhung ist hauptsächlich zurückzuführen auf höhere Auflösungen von Rückstellungen für mehrjährige Lizenz- und Abgabenbescheide.

Durch die insgesamt höheren Aufwendungen wurde der Anstieg des erwirtschafteten Rohertrages aufgezehrt und das erwirtschaftete EBIT liegt mit € 23,9 Mio. leicht unter dem Vorjahreswert von € 24,3 Mio.

Das Finanzergebnis blieb mit € -0,3 Mio. ebenso auf Vorjahresniveau (€ -0,4 Mio.) wie das Ergebnis vor Steuern mit € 23,6 Mio. (Vorjahr: € 23,9 Mio.)

Aufgrund des Steuerumlagevertrages zwischen der Lenovo Germany Holding und der MEDION AG sind im Steueraufwand der MEDION AG (€ 5,4 Mio.; Vorjahr: € 6,9 Mio.) Umlagen vom Organträger für das laufende Geschäftsjahr in Höhe von € 4,5 Mio. (Vorjahr: € 3,0 Mio.) enthalten.

Der im Geschäftsjahr 2019/2020 erwirtschaftete Jahresüberschuss der MEDION AG vor Gewinnabführung liegt mit € 18,2 Mio. leicht über dem Vorjahresniveau von € 17,0 Mio.

Bilanzstruktur der MEDION AG nach HGB

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Mio.€ % Mio.€ % Mio.€ %
31.03.2020 31.03.2019 GJ 2019/2020 zu GJ 2018/2019
Anlagevermögen 37,3 5,3 33,9 5,0 3,4 10,0
Langfristige Vermögensgegenstände 37,3 5,3 33,9 5,0 3,4 10,0
Vorräte 159,9 22,5 130,7 19,1 29,2 22,3
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 179,8 25,3 170,9 25,0 8,9 5,2
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 219,6 31,0 237,5 34,8 -17,9 -7,5
Flüssige Mittel 74,6 10,5 68,4 10,0 6,2 9,1
Übrige Vermögensgegenstände 38,5 5,4 41,7 6,1 -3,2 -7,7
Kurzfristige Vermögensgegenstände 672,4 94,7 649,2 95,0 23,2 3,6
Summe Aktiva 709,7 100,0 683,1 100,0 26,6 3,9
Eigenkapital 366,1 51,6 366,1 53,6 0,0 0,0
Langfristige Rückstellungen 9,6 1,3 8,8 1,3 0,8 9,1
Sonstige Rückstellungen 91,9 13,0 102,3 15,0 -10,4 -10,2
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 129,1 18,2 97,8 14,3 31,3 32,0
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 26,9 3,8 26,6 3,9 0,3 1,1
Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten 86,1 12,1 81,5 11,9 4,6 5,6
Kurzfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen 334,0 47,1 308,2 45,1 25,8 8,4
Summe Passiva 709,7 100,0 683,1 100,0 26,6 3,9

Analog zur Konzernbilanz hat sich die Bilanzsumme der MEDION AG zum 31. März 2020 im Vergleich zum 31. März 2019 leicht erhöht und beträgt nun € 709,7 Mio. (Vorjahr: € 683,1 Mio.).

Entsprechend der Konzernbilanz haben sich auf der Aktivseite die Vorräte von € 130,7 Mio. um € +29,2 Mio. (Konzern: € +31,3 Mio.) auf € 159,9 Mio., die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von € 170,9 Mio. um € +8,9 Mio. (Konzern: € +12,9 Mio.) auf € 179,8 Mio. erhöht.

Die in der Bilanz dargestellten flüssigen Mittel erhöhten sich um € +6,2 Mio. auf € 74,6 Mio. (Vorjahr: € 68,4 Mio.).

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen der Konzernbilanz entsprechend hauptsächlich die Geschäftsbeziehungen zum Lenovo-Konzern. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen ebenfalls der Konzernbilanz entsprechend überwiegend die Verpflichtung zur Gewinnabführung (€ 18,2 Mio.; Vorjahr: € 17,0 Mio.).

Der Anstieg der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von € 97,8 Mio. im Vorjahr um € +31,3 Mio. auf € 129,1 Mio. ist entsprechend der Konzernbilanz auf das Wachstum sowohl im Projektgeschäft als auch im Direktgeschäft zurückzuführen.

Das Eigenkapital bleibt mit € 366,1 Mio. unverändert, aufgrund der höheren Bilanzsumme liegt die Eigenkapitalquote zum 31. März 2020 mit 51,6 % unter der Vorjahresquote von 53,6 %, aber nach wie vor stabil über 50 %.

5.3 Prognose-, Chancen- und Risikobericht

5.3.1 Prognosebericht

5.3.1.1 Konjunktureller Rahmen

Die Corona-Pandemie stürzt die Weltwirtschaft und mit ihr die deutsche Volkswirtschaft in eine Rezession. Die Bundesregierung rechnet für das Jahr 2020 mit einem Rückgang des Bruttoinlandsprodukts um 6,3 % (preisbereinigt). Für das Jahr 2021 wird dann jedoch im Zuge des Aufholprozesses ein Zuwachs in Höhe von 5,2 % erwartet. Diese Prognose der Bundesregierung berücksichtigt, dass an den weitreichenden Maßnahmen zur Beschränkung der sozialen Kontakte im öffentlichen Raum zum Schutz von Gesundheit und Leben ab Mitte März und den gesamten Monat April festgehalten wurde. Danach wird von einer schrittweisen und maßvollen Lockerung der Verhaltensmaßnahmen ausgegangen. Der stärkste Einbruch der Wirtschaftsleistung erfolgt demnach im Verlauf des zweiten Quartals diesen Jahres. Danach setzt die Belebung der wirtschaftlichen Aktivitäten ein. (Stand der Prognose 29042020 Quelle: BMWi, Pressemitteilung 29042020)

Aufgrund der Corona-Pandemie kann darüber hinaus keine verlässliche Prognose für die konjunkturelle Entwicklung in Deutschland abgegeben werden. Denn wie lange die Beschränkungen des öffentlichen Lebens andauern werden und wie lange anschließend eine Normalisierung dauern wird, lässt sich derzeit nur sehr schwer abschätzen. Die Bundesregierung rechnet hierzulande mit der schwersten Rezession der Nachkriegszeit. (Quelle: spiegel.de/wirtschaft/soziales/konjunktur-prognose)

5.3.1.2 Marktentwicklung im Bereich der Consumer Electronics

Gesamtmarkt

Die durch die Corona-Pandemie hervorgerufenen wirtschaftlichen Veränderungen sorgen für Verunsicherungen bei den Konsumenten und führen in der Folge der geschlossenen Geschäfte auch zu zeitlichen Verschiebungen bei den Kaufabsichten mit Auswirkungen auf die künftige Marktentwicklung - wenn auch in unterschiedlicher Ausprägung in den Marktsegmenten der Consumer Electronics und Home Appliances Branche.

So gab es deutlich mehr vorgezogene oder nicht geplante Käufe von IT-Produkten wie beispielsweise Notebooks, Tablet-PCs und PC-Monitore. Dies geht nach unserer Einschätzung auf die Schließung der Schulen und dem damit verbundenen Homeschooling sowie den höheren Anteil an Homeoffice-Nutzung zurück. Auch das Kaufverhalten für Produkte mit erhöhtem Freizeitnutzen hat sich verändert: So sind die vorgezogenen Käufe von E-Readern um 40 % höher als die verschobenen Käufe, bei Spielkonsolen sind es 14 %.

Der Markt für Consumer-Electronics-Produkte ist weiterhin geprägt von der Digitalisierung der Inhalte und Übertragungswege sowie der Konvergenz. Konvergenz bedeutet dabei das Verschmelzen der bislang unterschiedlichen Märkte Unterhaltungselektronik, Medien, Informationstechnologie und Telekommunikation. Basis hierfür ist die digitale Technik, die zum einen die Vernetzung unterschiedlicher Produktgruppen ermöglicht und zum anderen die Nutzung digitaler Komponenten in unterschiedlichen Produktbereichen erlaubt. Neue, insbesondere auch drahtlose Vernetzungslösungen, eröffnen zusätzliche Möglichkeiten, hochauflösende Inhalte zu nutzen.

Mobilfunk und digitale Dienstleistungen

Der weiterhin stabile Absatz von Smartphones sorgt für einen anhaltenden Zuwachs der mobilen Internetnutzung mit hohen Datenübertragungsraten. Im Mobilfunk wird daher unverändert in den Ausbau der Übertragungstechnik LTE und die Glasfasernetze sowie den neuen 5G-Standard investiert.

Im Bereich des Fotoservice wird ein noch differenzierteres Angebot neben Bildern und Fotobüchern beispielsweise bei großflächigen Leinwänden erwartet. Die Wettbewerbssituation der vielen Online-Anbieter und ein unverändert stabiler stationärer Handel werden Preiserhöhungen nicht ermöglichen, so dass der Margendruck auch in den Jahren 2020 und 2021 erhalten bleibt.

5.3.1.3 Entwicklung von MEDION in den Jahren 2020 und 2021

Wirtschaftliche Entwicklung von MEDION in den Jahren 2020 und 2021

Die zukünftige Entwicklung von MEDION in 2020 und 2021 als Anbieter von Produkten und Dienstleistungen im Bereich der Consumer Electronics für den Massenmarkt hängt neben den effizienten und konsequent auf die Bedürfnisse der Kunden und Verbraucher ausgerichteten Strukturen und neuen innovativen Produkten des Unternehmens in hohem Maße davon ab, wie sich der konjunkturelle Rahmen, die Währungsrelationen und die Konsumneigung der Verbraucher beim Wettbewerb der Einkaufsstätten in Deutschland und in den wichtigsten europäischen Ländern entwickeln. Unverändert besteht der Trend der hohen Wettbewerbsintensität und der Verlagerung des Einkaufsverhaltens in das Internet. Zu berücksichtigen sind damit auch in besonderem Maße die Erwartungen der Handelspartner hinsichtlich der Absatzchancen von Consumer-Electronics-Produkten mit dem daraus resultierenden Bestellverhalten.

Darüber hinaus wird die weitere Entwicklung im Telekommunikationsmarkt zu berücksichtigen sein. Der rasche technologische Wandel im Telekommunikationssektor erfordert hohe Investitionen, um Netzinfrastrukturen der nächsten Generation auszubauen. Der Ausbau von sogenannten 5G-Netzen steht bevor und wird von den Netzbetreibern hohe Investitionen erfordern. Dies kann sich auch auf die für MEDION relevante Preisgestaltung der verfügbaren Angebote der Diensteanbieter auswirken.

Nicht einzuschätzen sind mittel- oder sogar langfristige Auswirkungen der Corona-Pandemie. Entgegen dem Trend der Vorjahre mit einem kontinuierlichen Wachstum digitaler Dienstleistungen und einer gleichermaßen kontinuierlichen Konsolidierung des Hardwaregeschäftes hat sich gegen Ende des abgelaufenen Geschäftsjahres 2019/2020 das Hardwaregeschäft sowohl im Projekt- als auch im Direktgeschäft deutlich stabilisiert, während die digitalen Dienstleistungen im Mobilfunkbereich erstmalig eine spürbare Konsumzurückhaltung seitens der Kunden zeigten.

5.3.1.4 Umsatz und Ergebnis (EBIT) im MEDION-Konzern und in der MEDION AG im Geschäftsjahr 2020/2021

Da MEDION einen großen Teil seines Hardwaregeschäftes als Projektgeschäft betreibt, welches längere Vorlaufzeiten aufgrund der kundenindividuellen Produktentwicklungen hat, abwickelt, und die digitale Dienstleistungen im Direktgeschäft seit Jahren eine hohe Grundstabilität (wiederkehrendes Geschäft) haben, ist bereits ein hoher Anteil des für das kommende Geschäftsjahr 2020/2021 geplanten Geschäftes mit Kundenauftträgen hinterlegt. Dennoch gilt grundsätzlich, dass die Entwicklung insbesondere im zweiten Geschäftshalbjahr 2020/2021 branchentypisch noch nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit prognostizierbar ist.

Nach wie vor ist zu berücksichtigen, dass das konjunkturell unsichere Umfeld, der Trend rückläufiger Durchschnittspreise und das Fehlen bedeutender Produktinnovationen weiterhin Druck auf Margen ausübt. Bei nachhaltiger, ungünstiger Euro-US-Dollar-Parität kann ein weiterer negativer Effekt entstehen, wenn Kunden erwarten, dass aufgrund ausbleibender Innovationen günstigere Einkaufspreise direkt an den Markt weitergegeben werden. Die sich ergebenden Chancen aus Trends zu neuen modernen Produkten und der durch die Exportmöglichkeiten makroökonomisch nach wie vor positive Ausblick müssen daher nicht kurzfristig im durch Sättigung und Preisdruck geprägten Multimedia- und Consumer-Electronics-Markt zu steigenden Umsätzen und Ergebnissen führen.

Aufgrund ausbleibender Innovationen ist es nur bedingt möglich, höhere Preise an den Kunden weiterzugeben. Bei der gegenwärtig langsam, aber stetig teurer werdenden Euro-US-Dollar-Parität muss mit weiterem Preis- und Margendruck gerechnet werden. Darüber hinaus haben viele klassische Handelskunden von MEDION nach wie vor nur geringe Online-Verkaufs-Aktivitäten und daher keinen breiten Zugang zu neueren Vertriebswegen, zumindest für Consumer Electronics. Im Rahmen des Ausbaus alternativer Private-Label-Produktserien konnte MEDION im abgelaufenen Geschäftsjahr die zuvor begonnenen Kundenbeziehungen im Bereich sogenannter Educational Devices weiter festigen.

Es ist schwierig abzuschätzen, inwieweit die im letzten Geschäftsquartal eingeleiteten gesellschaftlichen und politischen Maßnahmen aufgrund der Corona-Pandemie bezüglich Verkaufs- und Kontaktbeschränkungen mittel- und langfristig wirken. Zwar konnte eine temporäre Unterstützung des PC-Marktes durch den kurzfristigen Trend zu Home-Offices verzeichnet werden, ein lediglicher Vorholeffekt zum Kauf von Elektronik-Produkten aufgrund dieser Verknappung oder aufgrund des kurzfristig erhöhten Bedarfs zu Geräten für das Home-Office kann jedoch nicht ausgeschlossen werden.

Insgesamt rechnet MEDION trotz dieser schwierigen und ungewissen Rahmenbedingungen im Multimedia-Bereich bei Personal Computern damit, dass sich die in diesem Bereich gezeigte Stabilisierung durch neue Vertriebsmodelle (Educational) und geänderten Produktmix (Gaming) weiter fortsetzt und Absatzvolumen sowie Umsatz um bis zu +10 % steigen können. Gegenläufig ist die Einschätzung für die übrigen Bereiche der Consumer Electronics und der Produktkategorien im Bereich Haushaltselektronik. Die positive Entwicklung im abgelaufenen Geschäftsjahr wird als nicht nachhaltig eingeschätzt, sodass hier insgesamt ein Rückgang des Umsatzes von bis zu -20 % nicht ausgeschlossen werden kann. Insgesamt rechnet MEDION im Projektgeschäft daher mit einem leichten Umsatzrückgang von bis zu -5 %. Aufgrund der Unsicherheit über die mittelfristigen Auswirkungen des durch die Corona-Pandemie veränderten Kaufverhaltens ist jedoch auch ein Umsatzrückgang von bis zu -10 % nicht ausgeschlossen.

Im Berichtssegment Direktgeschäft steht der Bereich Mobilfunk erneut unter hohem Wettbewerbsdruck. Nachdem in den beiden Vorjahren die zum 1. Juli 2017 neu geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen im Zuge der Einführung des Anti-Terror-Gesetzes Auswirkungen zeigten, haben die aktuellen Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen der Maßnahmen im Rahmen der Corona-Pandemie zu Rückgängen in der Nutzung des Mobilfunkes geführt. Leicht positive Auswirkungen haben die Maßnahmen gegenwärtig für die digitalen Dienstleistungen im Bereich der Electronic Software Distribution. Insgesamt wird daher für die digitalen Dienstleistungen zwar weiterhin ein leichtes Umsatzwachstum von bis zu +5 % für möglich gehalten, aufgrund der Ungewissheit der Folgen der Corona-Pandemie jedoch auch ein lediglich gleichbleibender Umsatz nicht ausgeschlossen. Nach den Rückgängen der Umsätze im klassischen E-Commerce in den Vorjahren wird das im abgelaufenen Geschäftsjahr erreichte Umsatzniveau auch für das kommende Geschäftsjahr 2020/2021 erwartet. Insgesamt wird für das Direktgeschäft ein Umsatzwachstum von bis zu +5 % angestrebt.

Für die sonstigen Umsätze wird keine Veränderung erwartet.

Da für beide Geschäftssegmente - Projektgeschäft und Direktgeschäft - die Geschäftserwartungen für das kommende Geschäftsjahr 2020/2021 stark von den noch nicht abschätzbaren nachhaltigen Effekten der Corona-Pandemie beeinflusst werden können, hält MEDION zwar insgesamt ein stabiles Umsatzniveau für möglich, ein Rückgang infolge der direkten Auswirkungen oder Nachwirkungen der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie von -5 % bis zu -10 % wird jedoch nicht ausgeschlossen.

In Abhängigkeit lokaler regulatorischer Rahmenbedingungen im internationalen Umfeld können die Anteile der durch die jeweilige MEDION-Tochtergesellschaft realisierten Umsatzerlöse im Rahmen des internationalen Ausbaus der digitalen Dienstleistungen weiter steigen. Für die durch die MEDION AG realisierten Umsätze wird insgesamt ein gleichbleibender Umsatz erwartet. Daher kann der Anteil der MEDION AG am Konzernumsatz in den folgenden Geschäftsjahren unter dem Anteil des Geschäftsjahres 2019/2020 (90 %) in einem Korridor von 85 % bis 90 % liegen.

Da MEDION durch sein Kostenmanagement bereits den Anteil der variablen Kosten gesenkt hat und nur noch in geringem Umfang hier Einsparungen vornehmen kann, wird der zunehmende Preisverfall auf der Verkaufsseite im Projektgeschäft nach wie vor einen Ergebnisdruck begründen. Der erwartete Umsatzrückgang kann zu weiteren Rückgängen von Skaleneffekten führen, für das Projektgeschäft wird daher ein Rückgang des EBIT von bis zu -20 % oder leicht darüber, und damit ein Rückgang auf das Niveau des Geschäftsjahres 2018/2019, für möglich gehalten. Im Direktgeschäft werden zwar steigende Skalenvorteile erwartet, aber auch hier wird steigender Preisdruck, insbesondere im Telekommunikationsgeschäft sowie durch steigende Produkttransparenz und Anbieterzahlen, eine zur geplanten Geschäftsentwicklung korrespondierende Erhöhung der Rentabilität erschweren. Für neue digitale Dienstleistungen und Vertriebskanäle wird wie in den vorangegangenen Jahren auch für das Geschäftsjahr 2020/2021 erwartet, mögliche erwirtschaftete Überschüsse direkt in den weiteren Auf- und Ausbau reinvestieren zu müssen. Die positiven Ergebnisbeiträge des insbesondere besser als erwartet verlaufenden zweiten Geschäftshalbjahres 2019/2020 können derzeit nicht als nachhaltig angesehen werden. Insgesamt wird daher mit einem EBIT im Direktgeschäft, welches um rd. -10 % unter dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2019/2020 liegt, gerechnet.

Aufgrund dieser Rahmenbedingungen und der Tatsache, dass der Ergebnisanteil des Direktgeschäftes überproportional zum Umsatzbeitrag liegt, wird für das Geschäftsjahr 2020/2021 insgesamt ein EBIT für den MEDION-Konzern erwartet, welches um rd. -10 % unter dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2019/2020 liegt. Ein weiterer Rückgang durch einen Preisdruck als Folge der Corona-Pandemie kann auch für den Gesamtkonzern zu einem Rückgang von bis zu -20 % führen.

Nachdem sich der EBIT-Anteil der MEDION AG im abgelaufenen Geschäftsjahr von rd. 70 % im Vorjahr auf rd. 55 % vermindert hat, wird für das kommende Geschäftsjahr 2020/2021 ein EBIT-Anteil der MEDION AG am Konzern-EBIT von rd. 65 % erwartet.

5.3.2 Risikobericht

5.3.2.1 Risikomanagement-Organisation

Das Risikomanagement ist integraler Bestandteil der MEDION-Geschäftsstrategie. Es dient dazu, in einem strukturierten Prozess die wesentlichen Risikofelder im Konzern laufend zu beobachten, Geschäftsrisiken frühzeitig zu erkennen und damit die Voraussetzungen zu schaffen, möglichst frühzeitig Maßnahmen zur Begrenzung der Risiken ergreifen zu können.

Kernelemente des MEDION-Risikomanagementsystems sind:

Ein integratives Management-Informationssystem, welches durch Verzahnung verschiedener Managementberichte operative Kennzahlen zur täglichen Kurzfriststeuerung (auch unter dem Aspekt eines Planerreichungsgrades) bereitstellt.

Eine Balanced Scorecard zur Darstellung von Trends spezifischer Steuerungskennzahlen.

Das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem, welches mit implementierten Kontrollen der Sicherung des Vermögens, der Verlässlichkeit und Genauigkeit des Rechnungswesens, der Einhaltung der maßgeblichen rechtlichen Vorschriften, der betrieblichen Effizienz und der Einhaltung der vorgeschriebenen Geschäftspolitik dient.

Arbeiten einer Internen Revision; hier entscheidet entweder der Aufsichtsrat über einen durch den Vorstand vorgelegten Revisionsplan mit Themen zu prozessunabhängigen Kontrollen in allen Unternehmensbereichen, Themen werden durch die Lenovo-Konzernrevision angekündigt oder MEDION entscheidet proaktiv über freiwillige Audits (beispielsweise im Rechnungswesen oder in der IT). Die hier ausgewählten Themen werden vorzugsweise durch auf diese Themen spezialisierte externe Dienstleister bearbeitet.

Im Rahmen des Risikomanagementprozesses sind die verantwortlichen Personen in den verschiedenen Geschäftsbereichen verpflichtet, den eigenen Aufgabenbereich zu überwachen, die Risikoausprägungen zu beurteilen und das Eingehen unangemessener Risiken zu vermeiden. Sie berichten Risikosachverhalte oder auch Chancen in regelmäßigen Abständen unter Zuhilfenahme der unternehmensinternen Kontroll- bzw. Berichtssysteme an das Risikomanagenment und Controlling sowie bei Bedarf unmittelbar und ad hoc an die Unternehmensleitung. Unterstützt wird der Berichtsprozess und entsprechende Dokumentationen auch durch eine Software.

Diese Einschätzungen können qualitativer und i Natur sein, werden entsprechend ihrer Charakteristik in Risikocluster zusammengeführt und bedarfsweise bewertet. Die Einordnung von dokumentierten Risiken und Chancen (inkl. Maßnahmen) erfolgt in einer Risikomatrix gemäß einer Eintrittswahrscheinlichkeit und einer potentiellen Schadenhöhe. Dabei unterscheidet MEDION folgende Eintrittswahrscheinlichkeiten:

Sehr gering und gering (bis 10 % bzw. 33 %),

Moderat (bis 67 %) und

Wahrscheinlich oder sehr wahrscheinlich (über 67 % bzw. über 90 %).

Bei der Quantifizierung von Risiken und Chancen hat MEDION - unter Berücksichtigung der Tatsache, dass in der Geschäftsplanung wesentliche Trends bereits berücksichtigt sind und das dritte Geschäfts- bzw. das vierte Kalenderquartal aufgrund des Weihnachtsgeschäftes nach wie vor das wichtigste Geschäftsquartal ist - relativ niedrige Abweichungen vom Ergebnisziel (Konzern-EBIT) zwecks einer Einstufung definiert. Diese Risiko-Einstufung ist wie folgt:

Geringe oder moderate Abweichung vom Ergebnisziel (bis 2 % bzw. bis 5 % oder bis € 1,5 Mio. Schadenhöhe)

Bedeutsame Zielabweichung (bis 10 % oder € 3,0 Mio. Schadenhöhe)

Hohe Zielabweichung (bis 15 % oder € 4,5 Mio. Schadenhöhe)

Risiken, welche geeignet sind, eine höhere Zielabweichung als 15 % oder eine Schadenhöhe von mehr als € 4,5 Mio. begründen, werden als Sonderrisiko eingestuft. Solche oder gar bestandsgefährdende Risiken bestehen nicht.

5.3.2.2 Einzelrisiken

Insgesamt sieht sich MEDION aufgrund der verschiedenen Elemente der Risikomanagement-Organistaion und der definierten (niedrigen) Risikocluster gut aufgestellt, kritische Tendenzen rechtzeitig zu erkennen und durch die Einleitung geeigneter Maßnahmen Risiken zu vermindern. Das Risikomonitoring konzentriert sich auf die tatsächliche Risikolage nach Berücksichtigung der Maßnahmen der Risikoreduzierung bzw. -vermeidung. Vor diesem Hintergrund sind für MEDION folgende Risiken bezüglich Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadenhöhe relevant:

Corona Pandemie

Auch wenn die Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen im Rahmen der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie im März 2020 zu vorsichtig positiven Impulsen beim Absatz von Hardwareprodukten im Großhandel und im eigenen Online-Handel, nicht nur bei PC-Produkten, geführt hat, geht MEDION nicht von dauerhaft positiven Impulsen aus. Es wird eher damit gerechnet, dass es zu nachhaltigen Änderungen im Konsumverhalten kommen kann, welche sich in längeren Zyklen zur Wieder- oder Ersatzbeschaffung niederschlagen. Auch einige Wirtschaftsforschungsinstitute rechnen mit einer Rezession.

Nachteilig haben sich bereits die Verknappungen von Logistikkapazitäten ausgewirkt. Die Preise für Logistikdienstleistungen aus den Beschaffungsmärkten (vorrangig Asien) nach Europa haben sich seit März mehr als verdoppelt. In diesem Zusammenhang sind weitere Konzentrationen bei weltweit tätigen Logistikdienstleistern mit der Folge weiterer Preiserhöhungen nicht auszuschliessen. MEDION begegnet diesem Risiko, in dem durch frühzeitige Abstimmungen mit Handelskunden mit Bezug auf Liefer- und Vermarktungszeitpunkte die Auswahl von bestmöglichen Transportwegen und -arten reserviert wird.

Weiterhin können weltweite Rezessionstrends zu einer Verknappung von Produktionskapazitäten führen. Hier kann MEDION zwar nicht proaktiv im Sinne von Maßnahmen gegensteuern, aber die Tatsache, dass das Hardwaregeschäft mit Elektronikprodukten von MEDION im Rahmen von einzigartigen Projekten durchgeführt wird und es daher keine langfristigen Liefer- oder Abnahmeverpflichtungen gibt, kann eine wichtige Flexibiltät bei der Auswahl von Produzenten und Liefer- und Leistungsbeziehungen bedeuten und die Ergebnisrisiken somit zumindest mildern.

Bei diesem Risiko gehen wir von einem sehr wahrscheinlichen Eintritt und einer potentiell bedeutsamen Zielabweichung aus. Mögliche Auswirkungen der Corona-Pandemie im Geschäftsjahr 2020/2021 sind im Prognosebericht unter Abschnitt 5.3 erläutert.

Veränderungen im Mobilfunkmarkt

Die von MEDION angebotenen Mobilfunkdienstleistungen stehen seit vielen Jahren unter besonders hohem Margendruck. Nach wie vor hat die in 2018 eingeführte Verpflichtung zur direkten Kundenidentifikation am Verkaufspunkt (Anti-Terror-Gesetz) Auswirkungen auf Möglichkeiten und Kosten bei der Gewinnung von Neukunden. Der nachhaltige Erfolg der von MEDION entwickelten Prepaidprodukte hat weitere Netzbetreiber dazu motiviert, den Discount-Kanal für den Vertrieb ihrer Mobilfunkdienstleistungen zu nutzen.

Darüber hinaus werden Mobilfunktarife und Technologien immer leistungsfähiger, sodass sich Mobilfunk und Festnetz zunehmend in ihrer Nutzung durch Endkunden angleichen. Festnetzbetreiber bieten daher zunehmend Mobilfunk-Produkte als Add-On inklusive oder mit geringem Aufpreis an.

MEDION begegnet diesem Trend dadurch, dass laufend Gespräche zu Marketingmaßnahmen und Produktentwicklungen mit Netzbetreibern und Handelspartnern geführt werden. Durch diese Flexibilität wurden bislang jährlich neue Produkte oder Tarife eingeführt und der Druck bei Neukundengewinnung und Rentabilität abgefedert. Bei diesem Risiko gehen wir von einem sehr wahrscheinlichen Eintritt und einer potentiell bedeutsamen Zielabweichung aus.

Leistungsbeziehungen im Umfeld des Kundenservice

Die Flexibilität, die MEDION bei Produktion und Vertrieb von Elektronikprodukten aufgrund des Projektcharakters der Geschäfte hat, kann dazu führen, dass zwar Bestellungen den jeweiligen Geschäftsbedingungen konform abgewickelt werden, aufgrund von Einzelbestellungen ohne Rahmenverträge mit Produzenten im Falle von Regressansprüchen durch Qualitätsmängel jedoch langjährige Auseinandersetzungen folgen können. Hinzu kommt, dass der Einmalcharakter eines Projektes dazu führen kann, mangels Folgeprojekten für die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Gewährleistungszeit keine ausreichenden geeigneiten Servicematerialien zur Verfügung zu haben.

MEDION begegnet diesem Risiko dadurch, dass Hersteller und Produkte monatlich auf Schadenquoten und -Gründe hin analysiert werden, Regressansprüche unmittelbar geltend gemacht und auf Basis der Erfahrungswerte dieser Analysen Schadenverläufe früh prognostiziert werden, sodass Materialien für den Servicebedarf ausreichend und rechtzeitig geordert und Vereinbarungen mit Lieferanten getroffen werden können. Bei diesem Risiko gehen wir von einem wahrscheinlichen Eintritt und einer potentiell hohen Zielabweichung aus.

5.3.2.3 Finanzinstrumente

Kreditrisiken werden bei MEDION durch verschiedene Maßnahmen gesteuert. Die Kreditwürdigkeit der Geschäftspartner wird, derzeit insbesondere im Hinblick auf die Corona-Krise, regelmäßig analysiert und führt zu einer Einstufung in drei Risikocluster (A, B und C sowie gesondert: Lenovo). Wenn die Kreditwürdigkeit als nicht sehr gut eingestuft wird, dann werden Kreditversicherungen und Forderungsverkäufe eingesetzt, um das Kreditrisiko zu mindern. Darüber hinaus werden auch Garantien und Zahlung per Vorkasse als risikomindernde Maßnahmen genutzt. Der größte Anteil der Debitoren hat in der aktuellen Einschätzung eine sehr gute Kreditwürdigkeit.

Als international agierendes Unternehmen ist MEDION Risiken durch Wechselkurseinflüsse ausgesetzt. Insbesondere auf der Beschaffungsseite fallen Zahlungsströme in ausländischer Währung an, da die überwiegende Zahl der Lieferanten in Asien beheimatet ist und die Transaktionen daher in US-Dollar abgewickelt werden. MEDION sichert sich gegen die Risiken aus Fremdwährungsschwankungen durch den Einsatz derivativer Finanzinstrumente in Form von marktüblichen Devisentermingeschäften und teilweise ergänzenden Swap-Geschäften ab. Dieses geschieht nach Konzern-Richtlinien innerhalb des Lenovo-Konzerns. Finanzinstrumente werden ausschließlich zu Sicherungszwecken eingesetzt. Der Einsatz von Währungssicherungsinstrumenten ist im Wesentlichen gekoppelt an die Auftragsstruktur des Projektgeschäftes.

Auf die Darstellung der Finanzrisiken im Konzernanhang Ziffer 8.3.5 wird verwiesen.

5.3.3 Chancenbericht

Neben den allgemeinen Entwicklungen beobachtet MEDION auch spezifische Markttendenzen, die dem Geschäftsmodell entgegenkommen und Chancen nicht nur zum Wachstum, sondern insbesondere auch zur Differenzierung gegenüber dem Wettbewerb und somit zur Ertragsstabilisierung bieten. Diese Entwicklungen zeigen zu den Möglichkeiten, die bereits in der Prognose berücksichtigt sind, weitere operative, aber nicht mit ausreichender Sicherheit quantifizierbare Chancen.

White Label/Private Label und Educational Devices

Produkte aus dem Consumer-Electronics-Umfeld vereinen immer mehr verschiedene Funktionen in einem Gerät. Der Wettbewerb um Marktanteile wird somit immer intensiver und die Produktlebenszyklen immer kürzer. Aus diesem Grund werden neue Produktideen wiederum immer schneller zu Commodities. Die mit dieser Entwicklung verbundene immer bessere Leistungsfähigkeit von Consumer-Electronics-Produkten bietet zwischen den Produkten selbst jedoch auch immer weniger Differenzierungsmerkmale, die zur Kundengewinnung entscheidend sein können.

Zusätzlich wird der Preiswettbewerb durch intelligente Suchmaschinen immer intensiver und Preise gleichen sich mittlerweile mehrmals täglich an. Neben den Differenzierungsmerkmalen Preis und Design wird daher für den Verbraucher auch immer mehr das Vertrauen in den Anbieter entscheidend. Das Vertrauen in den Produzenten ist dabei nicht ganz genau abzugrenzen von dem Vertrauen in den Händler.

Dieses Vertrauen wird durch umfangreiche Kundenservices, die dem Verbraucher ein Gefühl von bekanntem, sicherem Einkauf geben, immer mehr gefördert. Hier bieten sich im Bereich von White-Label-Produktserien, wie sie im Lebensmittelbereich bereits alltäglich sind, neue Potentiale.

MEDION hat seit vielen Jahren neben dem Vertrieb von Produkten unter dem eigenen Markennamen auch Erfahrungen als Lieferant von White-Label-Elektronik und ist für diesen Markttrend entsprechend aufgestellt. Entsprechend den schwierigen Marktentwicklungen im Multimedia-Segment hat sich auch die Strategie von MEDION, die Produktkategorien in den Bereichen Consumer-Electronics und Haushaltselektronik zu stärken und auszubauen, bewährt. Insbesondere der Zugang zu großen internationalen Handelsketten bietet hier attraktive Möglichkeiten.

Eine Weiterentwicklung bzw. Modifizierung des Private Label-Modelles ist der Bereich Educational Devices. Hier werden bewährte Technologien und Produkte, unter vergleichbaren Anforderungen an Zuverlässigkeit und Preis-Leistungsverhältnis, speziell an Bedürfnisse im Bildungssektor angepasst und entsprechend konzipierte Geräte vertrieben. MEDION konnte hier im abgelaufenen Geschäftsjahr neuere Kundenbeziehungen festigen und ausbauen.

Digitale Dienstleistungen

Nicht zuletzt wegen des weltweiten Erfolges von Smartphones und Tablet-PCs wird das Geschäft mit digitalen Medien und Inhalten bedeutender für den Consumer-Electronics-Markt. MEDION vermittelt seit mehreren Jahren erfolgreich Telekommunikationsdienstleistungen, betreibt einen Online-Fotoservice und hat mit dem Vertrieb von eigenen Tablet-PCs und Smartphones Zugang zu wichtigen Technologien und Trends für den Ausbau digitaler Dienstleistungen.

Weiterhin hat MEDION aufgrund seiner jahrelangen Kontakte in den Beschaffungs- und Vertriebskanälen vielversprechende Möglichkeiten, die gewonnenen Kunden durch zusätzliche digitale Dienstleistungen zu binden. Beispiele sind die seit 2015 angebotenen Produkte wie Musik-Streaming, E-Books oder auch Gaming, die nicht nur in Deutschland erhältlich sind, oder die in 2016 begonnene digitale Distribution digitaler Gutschein-Codes für Gaming, Telefonie oder Online-Shopping bei verschiedenen Anbietern, welche ebenfalls bereits im In- und Ausland mit überdurchschnittlichen Wachstumsraten vertrieben werden.

Im Bereich des klassischen Online-Handels hat MEDION seine Aktivitäten dahingehend geändert, dass eigene Webshops nur noch für Regionen betrieben werden, die in den für MEDION adressierbaren Markt- und Produktsegmenten ausreichende Volumengrößen ermöglichen. Daneben werden verstärkt Investitionen in sogenannte Marktplatz-Portale sowie den Ausbau der Anbindung des MEDION-Online-Shops an bereits bestehende Kunden-Webshops getätigt oder in, im Sinne einer White-Label-Strategie betriebenen Vertriebsplattformen, die an andere Kunden-Websites angebunden sind, aber durch MEDION betrieben werden. Die langjährige technische und logistische Erfahrung bietet MEDION nachhaltige Geschäftsmöglichkeiten.

Internationaler Kundenservice

Der im Rahmen der zuvor beschriebenen Produkt- und Marktentwicklungen begründete Preisdruck wirkt sich auch auf die Erbringung von Kundendienstleistungen im Rahmen gesetzlicher Gewährleistungen oder auch von Zusatzdiensten aus. Entsprechend hat MEDION schon früh seine Servicestrukturen angepasst. MEDION ist hier auch in der Lage, für Drittanbieter Service-Dienstleistungen für Produkte zu erbringen, die selbst nicht durch MEDION vertrieben werden.

5.4 Ergänzende Berichterstattungselemente und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

5.4.1 Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

Personal

Die Anzahl der im MEDION-Konzern zum Bilanzstichtag 31. März 2020 beschäftigten Mitarbeiter hat sich, umgerechnet auf Vollzeitäquivalente, im Vergleich zum Vorjahr nicht verändert und liegt bei 1.011.

Der Personalaufwand liegt im Berichtsjahr mit € 62,0 Mio. um 3,5 % über dem Vorjahresniveau (€ 59,9 Mio.). Der Anstieg resultiert u.a. aus dem schrittweisen Umbau des Geschäftes und dem hieraus resultierenden verändertem Qualifikationsbedarf von Mitarbeitern.

Die nachfolgende Übersicht zeigt die Veränderung der Mitarbeiterzahlen zum 31. März 2020 gegenüber dem Vorjahresstichtag.

VERÄNDERUNG MITARBEITERKENNZAHLEN (VOLLZEITÄQUIVALENTE)

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Anzahl 31.03.2020 Anzahl 31.03.2019 +/-
Anzahl
+/-
%
Inland
Sales 347 344 3 0,9
Service 345 348 -3 -0,9
Administration 152 148 4 2,7
844 840 4 0,5
Ausland
Sales 90 88 2 2,3
Service 56 63 -7 -11,1
Administration 21 20 1 5,0
167 171 -4 -2,3
Gesamt
Sales 437 432 5 1,2
Service 401 411 -10 -2,4
Administration 173 168 5 3,0
1.011 1.011 0 0,0

Mitarbeiterzufriedenheit

Im Bereich interner Prozesse ist die Mitarbeiterzufriedenheit relevant. Entsprechend wird ein Fluktuationswert von 0,5 % oder darunter angestrebt, bis zu 1 % gilt jedoch noch als akzeptabel. Im abgelaufenen Geschäftsjahr liegt die Fluktuationsrate mit 0,7 % leicht unter dem Vorjahreswert von 0,9 %, aber immer noch im mittleren Zielkorridor (0,5 % bis 1,0 %). Damit konnte der Trend der beiden Vorjahre, in denen die Fluktuationsrate leicht gestiegen war, erfreulicherweise umgekehrt werden.

Kundenservice

Im Rahmen des Kundenservice haben Kennzahlen verschiedener Service-Level eine hohe Relevanz, weil diese sowohl Rückschlüsse auf die Qualität der Serviceprozesse zulassen als auch Indikatoren für Kundenzufriedenheit sein können. Für Servicelevelkennzahlen definiert MEDION eine Quote ab 90 % als sehr gut. Im Bereich der Reparaturdurchlaufzeiten konnten die Werte des Vorjahres (89,8 %) verbessert werden und liegen nun 93,7 % wieder im Zielbereich bei über 90 %. Zurückzuführen war die temporäre Minderung in den Vorjahren auf Sonderthemen im Bereich der Kundendienstleistungen für Lenovo im Zusammenhang mit der dortigen Neuorganisation von Verantwortlichkeiten und Prozessen. Damit korrespondiert die Reduzierung der Reparaturdurchlaufzeiten von 8,0 Tagen in 2016/2017 über 8,7 Tage in 2017/2018 und 6,8 Tage im Vorjahr auf nunmehr nur noch 5,6 Tage, womit diese wieder deutlich im Zielkorridor von weniger als sieben Tagen liegen.

Nach den Sondereffekten im Vorjahr (Kapazitätsausfälle bei einem Dienstleister durch die Grippewelle) konnte die Erreichbarkeit des Callcenters von 87,7 % nun wieder auf 92,4 % erhöht werden und liegt somit wieder über dem Zielwert von 90 %. Lediglich im dritten Geschäftsquartal kommt es grundsätzlich zu Kapazitätsspitzen (Weihnachtsgeschäft) und somit zu temporären Erreichbarkeiten von unter 90 %.

5.4.2 Vergütungsbericht

5.4.2.1 Vorstandsvergütungen

Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 23. Februar 2016 und unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des in 2011 erfolgten Erwerbs von MEDION durch Lenovo sind die Vorstandsmitglieder Gerd Brachmann und Christian Eigen mit Wirkung vom 1. Januar 2017 bis zum 31. März 2020 zu Mitgliedern des Vorstandes der Gesellschaft bestellt worden. Die Vorstandsverträge wurden vom 01. April 2020 bis zum 31. März 2023 mit modifizierten Konditionen verlängert.

Gemäß den in diesem Zusammenhang mit den Vorstandsmitgliedern geschlossenen Anstellungsverträgen besteht die Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder aus einer Reihe von Vergütungsbestandteilen.

Maßgebend für die Festlegung der Gesamtvergütungsstruktur des Vorstandes ist der Aufsichtsrat, der die Angemessenheit der Vergütungen bestimmt.

Die Vergütung für die Vorstandsmitglieder setzt sich aus erfolgsunabhängigen und erfolgsbezogenen Komponenten zusammen. Die erfolgsunabhängigen Teile bestehen aus Fixum, Nebenleistungen sowie Pensionszusagen, während die erfolgsbezogenen kurz- und langfristigen Komponenten in eine variable Vergütung einfließen.

Die feste Grundvergütung wird monatlich als Gehalt ausgezahlt. Die Nebenleistungen umfassen im Wesentlichen Versicherungen sowie das Überlassen von Dienstwagen, die als Vergütungsbestandteil vom einzelnen Vorstandsmitglied zu versteuern sind. Sie stehen allen Vorstandsmitgliedern prinzipiell in gleicher Weise zu, die Höhe variiert je nach der persönlichen Situation. Kredite oder Gehaltsvorschüsse wurden Vorstandsmitgliedern im Berichtsjahr nicht gewährt.

Die erfolgsabhängige Tantieme für Gerd Brachmann und Christian Eigen besteht aus einem kurzfristigen jährlichen Leistungsbonus und einem langfristigen Leistungsbonus und wird in Bezug auf die Leistung des jeweiligen Vorstandsmitgliedes und die Leistung der Gesellschaft gemäß der Methode des Lenovo-Leistungsbonusplans berechnet.

Der kurzfristige jährliche Leistungsbonus hat ein Jahresziel und wird jährlich bezogen auf einen Geschäftsjahreszyklus gemäß der Methode des Lenovo-Leistungsbonusplans berechnet und ausgezahlt. Diese Methode enthält zwei variable Komponenten, nämlich Ziele und individueller Leistungsmodifikator, die vom Aufsichtsrat festgelegt werden. Der Aufsichtsrat legt die Ziele zu Beginn eines jeden Geschäftsjahres und den individuellen Leistungsmodifikator am Ende eines jeden Geschäftsjahres fest. Der tatsächlich gezahlte Bonus kann in Abhängigkeit von den variablen Komponenten erhöht oder gesenkt werden, wobei die maximale Erhöhung bei 300 % des Zielbetrages gedeckelt ist.

Der langfristige Leistungsbonus verwendet ein Jahresziel und wird während der Laufzeit des Anstellungsvertrages zweimal berechnet. Der erste langfristige Bonuszeitraum erstreckt sich über 27 Monate (27 Monate vom 1. Januar 2017 bis zum 31. März 2019) und wurde nach der Beschlussfassung darüber im Aufsichtsrat im Juni 2019 ausgezahlt. Der zweite langfristige Bonuszeitraum erstreckt sich über 12 Monate (12 Monate vom 1. April 2019 bis zum 31. März 2020). Die tatsächliche Bonuszahlung wird ebenfalls unter Verwendung der Methode des Lenovo-Leistungsbonusplans berechnet. Diese Methode enthält zwei vom Aufsichtsrat festgelegte variable Komponenten, nämlich Ziele und individueller Leistungsmodifikator. Der Aufsichtsrat legt die Ziele zu Beginn eines jeden Zeitraums und den individuellen Leistungsmodifikator am Ende eines jeden Zeitraums fest. Der tatsächlich gezahlte Bonus kann in Abhängigkeit von den variablen Komponenten erhöht oder gesenkt werden, wobei die maximale Erhöhung bei 300 % des Zielbetrages gedeckelt ist. Bei der Ermittlung der Vorstandsvergütung nach HGB werden die jährlichen Vorauszahlungen aus dem langfristigen Bonus nicht einbezogen.

Überdies erhält Christian Eigen eine zusätzliche variable Vergütung für die Übernahme von Sonderaufgaben im Lenovo-Konzern, die sich ebenfalls aus einem kurzfristigen Bonus und einem langfristigen jährlichen Bonus zusammensetzt.

Die Vorstandsmitglieder haben Anspruch auf jährliche Zuteilungen von Kapitalbeteiligungen im Rahmen des so genannten Lenovo Long Term Incentive Program (LTI). Aufgrund der Übernahme zusätzlicher Funktionen in den internationalen Gremien der Lenovo-Gruppe werden die Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung für den MEDION-Vorstand in Form von Aktien und Optionsrechten auf Aktien der börsennotierten Lenovo-Gruppe direkt von dieser geleistet.

Da MEDION auf die Errechnung der Zuteilung der Lenovo-Kapitalbeteiligungen keinen Einfluss hat und die entsprechenden Parameter allein von Lenovo aufgrund der Tätigkeit des MEDION-Vorstandes für Lenovo und des dementsprechenden Erfolgs ermittelt werden, wurde im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat seit dem Berichtsjahr 2014/2015 kein entsprechender Aufwand mehr gebucht. Lenovo hat auch für die zurückliegenden Geschäftsjahre die entsprechenden Kapitalbeteiligungen direkt an den MEDION-Vorstand geleistet und erklärt, dies auch zukünftig tun zu wollen.

Gerd Brachmann | Vorstandsvorsitzender

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Zuwendungen für bzw. im GJ 2019/2020 Werte
in €
2018/2019 2019/2020 2019/2020 (min) 2019/2020 (max)
Festvergütung 592.800 616.512 616.512 616.512
Nebenleistungen 29.108 46.417 46.417 46.417
Summe Fixvergütungen 621.908 662.929 662.929 662.929
einjährige variable Vergütung 168.000 168.000 - 504.000
zusätzliche einjährige variable Vergütung - - - -
mehrjährige variable Vergütung 192.000 192.000 - 576.000
zusätzliche mehrjährige variable Vergütung - - - -
Summe variable Vergütungen 360.000 360.000 - 1.080.000
Zwischensumme 981.908 1.022.929 662.929 1.742.929
Versorgungsaufwand * 308.398 -203.672 -203.672 -203.672
Gesamtvergütung 1.290.306 819.257 459.257 1.539.257

* Dienstzeitaufwand gemäß IAS 19

Christian Eigen | stellvertretender Vorstandsvorsitzender

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Zuwendungen für bzw. im GJ 2019/2020 Werte
in €
2018/2019 2019/2020 2019/2020 (min) 2019/2020 (max)
Festvergütung 494.000 513.760 513.760 513.760
Nebenleistungen 47.435 47.552 47.552 47.552
Summe Fixvergütungen 541.435 561.312 561.312 561.312
einjährige variable Vergütung 138.000 138.000 - 414.000
zusätzliche einjährige variable Vergütung 20.000 20.000 - 60.000
mehrjährige variable Vergütung 162.000 162.000 - 486.000
zusätzliche mehrjährige variable Vergütung 5.000 5.000 - 15.000
Summe variable Vergütungen 325.000 325.000 - 975.000
Zwischensumme 866.435 886.312 561.312 1.536.312
Versorgungsaufwand * 150.716 172.532 172.532 172.532
Gesamtvergütung 1.017.151 1.058.844 733.844 1.708.844

* Dienstzeitaufwand gemäß IAS 19

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Gerd Brachmann | Vorstandsvorsitzender Christian Eigen | stellvertretender Vorstandsvorsitzender
Zuflüsse für bzw. im GJ 2019/2020 Werte
in €
2018/2019 2019/2020 2018/2019 2019/2020
Festvergütung 592.800 616.512 494.000 513.760
Nebenleistungen 32.934 46.417 47.435 47.552
Summe Fixvergütungen 625.734 662.929 541.435 561.312
einjährige variable Vergütung 294.000 294.000 241.500 241.500
zusätzliche einjährige Vergütung - - 35.000 35.000
mehrjährige variable Vergütung
Langfristiger Leistungsbonus für den Bonuszeitraum 01.04.2019-31.03.2020 - 336.000 283.500
zusätzlicher Langfristiger Leistungsbonus für den Bonuszeitraum 01.04.2019-31.03.2020 - - - 8.750
Langfristiger Leistungsbonus für den Bonuszeitraum 01.01.2017-31.03.2019 386.400 153.600 326.025 129.600
zusätzlicher Langfristiger Leistungsbonus für den Bonuszeitraum 01.01.2017-31.03.2019 - - 9.500 4.000
Summe (erfolgsbezogene Vergütung) 680.400 783.600 612.025 702.350
Gesamtbezüge (i.S.v. §314 Abs. 1 Nr. 6a HGB) 1.306.134 1.446.529 1.153.460 1.263.662
Versorgungsaufwand * 308.398 -203.672 150.716 172.532
Gesamtvergütung (DCGK II) 1.614.532 1.242.857 1.304.176 1.436.194

* Dienstzeitaufwand gemäß IAS 19

Die individuellen Pensionsrückstellungen betragen nach IFRS für Herrn Brachmann T€ 6.769 (Vorjahr: T€ 6.985) und Herrn Eigen T€ 4.179 (Vorjahr: T€ 4.051) sowie nach HGB für Herrn Brachmann T€ 6.072 (Vorjahr: T€ 5.724) und Herrn Eigen T€ 3.577 (Vorjahr: T€ 3.031). Die Veränderung der Pensionsrückstellungen beläuft sich im Geschäftsjahr nach IFRS für Herrn Brachmann auf T€ -216 und für Herrn Eigen auf T€ 128 sowie nach HGB für Herrn Brachmann auf T€ 348 und für Herrn Eigen auf T€ 546.

Die Gesellschaft verpflichtet sich zur Zahlung von Ruhegeld und Hinterbliebenenversorgung nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen. Das jeweilige Vorstandsmitglied hat aufgrund einer unverfallbaren Anwartschaft Anspruch auf eine lebenslängliche Pension, wenn es nach Vollendung des 60. Lebensjahres oder infolge dauernder Dienstunfähigkeit und wegen Beendigung des Anstellungsverhältnisses bei der Gesellschaft ausscheidet.

Das monatliche Ruhegeld beträgt 30 % des im Durchschnitt der letzten drei Jahre des Anstellungsvertrages vor Beginn des Ruhestandes bezogenen festen Monatsgehaltes und erhöht sich für jedes vollendete Dienstjahr, gerechnet ab dem 17. September 1998, als Vorstandsmitglied der Gesellschaft um 20/27 % dieses Monatsgehaltes bis zu einer für die Vorstandsmitglieder individuell festgelegten maximalen Höhe.

Weitere Leistungen für den Fall der Beendigung der Tätigkeit sind keinem Vorstandsmitglied zugesagt worden. Auch hat kein Mitglied des Vorstandes im abgelaufenen Geschäftsjahr Leistungen oder entsprechende Zusagen von einem Dritten im Hinblick auf seine Tätigkeit als Vorstandsmitglied erhalten.

5.4.2.2 Aufsichtsratsvergütungen

Aufsichtsratsvergütungen sind in § 11 der Satzung geregelt. Sie orientieren sich an den Aufgaben und der Verantwortung der Aufsichtsratsmitglieder.

Durch Beschlussfassung der außerordentlichen Hauptversammlung vom 14. Dezember 2011 wurde die Vergütung des Aufsichtsrates auf T€ 120 für den Vorsitzenden des Aufsichtsrates und auf T€ 50 für die weiteren Mitglieder des Aufsichtsrates festgesetzt. Die Vergütung ist zahlbar nach Feststellung des Jahresabschlusses. Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat nicht während eines vollen Geschäftsjahres angehört haben, erhalten die Vergütung entsprechend der Dauer ihrer Aufsichtsratszugehörigkeit.

Insgesamt betrug die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrates im Geschäftsjahr 2019/2020 T€ 120 (Vorjahr: T€ 120). Davon entfallen auf Herrn Dr. Stützle T€ 120, wobei die anderen Aufsichtsratsmitglieder aufgrund einer Vereinbarung zwischen MEDION und Lenovo auf ihre Vergütung verzichtet haben.

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GJ 2019/2020 Werte
in €
Dr. Rudolf Stützle Vorsitzender Wai Ming Wong Stellv. Vorsitzender Gianfranco Lanci Mitglied Gesamt
Vergütung 120.000,00 0,00 0,00 0,00
Gesamtsumme 120.000,00 0,00 0,00 0,00
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GJ 2018/2019 Werte
in €
Dr. Rudolf Stützle Vorsitzender Wai Ming Wong Stellv. Vorsitzender Gianfranco Lanci Mitglied Gesamt
Vergütung 120.000,00 0,00 0,00 120.000,00
Gesamtsumme 120.000,00 0,00 0,00 120.000,00

Darüber hinaus haben Aufsichtsratsmitglieder im Berichtsjahr keine weiteren Vergütungen bzw. Vorteile für persönlich erbrachte Leistungen, insbesondere Beratungs- und Vermittlungsleistungen, erhalten. Da die Mitglieder des Aufsichtsrates Waiming Wong und Gianfranco Lanci auf ihre satzungsmäßigen Bezüge verzichtet haben, hat die Gesellschaft die Prämien für eine D&O-Versicherung übernommen. Kredite oder Vorschüsse wurden den Aufsichtsratsmitgliedern im Berichtsjahr nicht gewährt.

5.4.3 Sonstige Angaben gemäß §§ 289a und 315a HGB

1. Das € 48.418.400,00 betragende Grundkapital der MEDION AG ist in die entsprechende Anzahl auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Es bestehen keine Vorzugsrechte oder andere besondere Rechte.

2. Beschränkungen hinsichtlich der Stimmrechte oder der Übertragbarkeit der Aktien bestehen nach der Satzung der Gesellschaft nicht und sind darüber hinaus auch nicht bekannt.

3. Am Kapital der MEDION AG ist Lenovo seit 2011 mehrheitlich beteiligt. Die Lenovo Germany Holding GmbH, Am Zehnthof 77 in 45307 Essen, eine Tochtergesellschaft der börsennotierten Lenovo, Hong Kong, hält als Mehrheitsaktionärin der MEDION AG zum 31. März 2020 eine Gesamtzahl von 38.659.580 Aktien (79,85 %) zuzüglich 3.736.970 Stück (7,72 %) der von der MEDION AG gehaltenen eigenen Aktien, die Lenovo zuzurechnen sind. Der MEDION AG sind im Geschäftsjahr 2019/2020 folgende Stimmrechtsmitteilungen zugegangen: Am 25. Juli 2019 Meldungen über den Stimmrechtsbesitz von Herrn Paul E. Singer / Elliott International Limited (5,11 %), am 25. Juli 2019 von Herrn Paul E. Singer (4,996 %), am 26. Juli 2019 von Elliott International Limited eine Korrekturmitteilung (4,90 %) am 26. November 2019 von Herrn Paul E. Singer (4,22 %) und anschließend von Herrn Paul E. Singer am 06.01.2020 eine Meldung über 4,14 % Stimmrechtsanteil an der MEDION AG.

4. Sonderrechte, die Kontrollbefugnisse verleihen, sind Aktionären nicht eingeräumt.

5. Es gibt keine vom Gesetz abweichenden Regelungen zur Stimmrechtskontrolle, wenn Arbeitnehmer am Kapital der Gesellschaft beteiligt sind.

6. Die Satzung der MEDION AG legt in § 6 Ziff. 1 und 2 fest, dass der Vorstand der Gesellschaft aus mindestens zwei Personen zu bestehen hat und die Bestellung der ordentlichen Vorstandsmitglieder sowie eventueller stellvertretender Vorstandsmitglieder, der Abschluss der Anstellungsverträge sowie der Widerruf der Bestellung und die Ernennung eines Vorstandsvorsitzenden durch den Aufsichtsrat erfolgen. Darüber hinaus enthält die Satzung keine Regelungen zur Bestellung und zum Widerruf der Bestellung von Mitgliedern des Vorstandes sowie zum Abschluss und zur Beendigung von Anstellungsverträgen, so dass die Vorschriften der §§ 84, 85 AktG maßgeblich sind. Einschlägig für Satzungsänderungen der MEDION AG sind die Bestimmungen des § 10 Ziff. 7 und des § 15 Ziff. 4 und 5 der Satzung in Verbindung mit den §§ 179 ff. AktG.

7. Es gibt keine Befugnisse des Vorstandes, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen.

8. Bei der MEDION AG gibt es keine Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebotes stehen.

9. Entschädigungsvereinbarungen für den Fall eines Übernahmeangebotes sind mit den Mitgliedern des Vorstandes oder den Arbeitnehmern ebenfalls nicht getroffen worden.

5.4.4 Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f und § 315d HGB (ungeprüft *)

Die nachfolgende Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f und § 315d HGB gibt die aktuelle Entsprechenserklärung des Vorstandes und des Aufsichtsrates der MEDION AG gemäß § 161 AktG wieder und enthält eine Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie der Zusammensetzung und besonderen Qualifikationen des Aufsichtsrates. Ferner enthält die Erklärung zur Unternehmensführung Angaben zu wesentlichen Unternehmensführungspraktiken und Erläuterungen zum Diversitätskonzept von MEDION. Darüber hinausgehende Informationen zur Corporate Governance im Unternehmen sind in dieser Erklärung enthalten.

Grundsätze

Die Unternehmensführung von MEDION - als börsennotierte deutsche Aktiengesellschaft - wird in erster Linie durch das Aktiengesetz und daneben durch die Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner jeweils aktuellen Fassung bestimmt. Corporate Governance - das Handeln nach den Prinzipien verantwortungsvoller an nachhaltiger Wertschöpfung orientierter Unternehmensführung - ist für MEDION ein umfassender Anspruch, der alle Bereiche des Unternehmens einbezieht. Transparente Berichtserstattung und Unternehmenskommunikation, eine an den Interessen aller relevanten Akteure ausgerichtete Unternehmensführung, die vertrauensvolle Zusammenarbeit sowohl von Vorstand und Aufsichtsrat als auch der Mitarbeiter untereinander sowie die Einhaltung geltenden Rechts sind wesentliche Eckpfeiler der Unternehmenskultur. MEDION hat daher alle notwendigen organisatorischen Maßnahmen getroffen, um nicht nur den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen, sondern darüber hinaus auch eine verantwortungsvolle, transparente und der nachhaltigen Wertentwicklung verpflichtete Unternehmensführung zu gewährleisten.

Ein wesentliches Element der Corporate Governance deutscher Aktiengesellschaften ist die Trennung von Unternehmensführung und Unternehmenskontrolle. Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften unterliegt MEDION dem sogenannten dualen Führungssystem. Dieses ist durch eine strikte personelle Trennung zwischen dem Vorstand als Leitungsorgan und dem Aufsichtsrat als Überwachungsorgan gekennzeichnet. Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten dabei im Unternehmensinteresse eng zusammen. Der Vorstand leitet das Unternehmen mit dem Ziel nachhaltiger Wertschöpfung in eigener Verantwortung. Dabei gilt der Grundsatz der Gesamtverantwortung, das heißt, die Mitglieder des Vorstandes tragen gemeinsam die Verantwortung für die gesamte Geschäftsführung. Die MEDION AG mit Sitz in Essen hat einen zweiköpfigen Vorstand und einen dreiköpfigen Aufsichtsrat.

Vorstand

Der Vorstand der MEDION AG besteht seit dem 1. Oktober 2009 aus zwei Personen. Der Vorstand führt den MEDION-Konzern in eigener Verantwortung. Die Mitglieder des Vorstandes sind an das Unternehmensinteresse gebunden und der Steigerung des nachhaltigen Unternehmenswertes verpflichtet. Der Vorstandsvorsitzende koordiniert die Arbeit des Vorstandes. Zu den wesentlichen Führungsaufgaben des Vorstandes zählen die Festlegung der Unternehmensziele und der strategischen Ausrichtung des Konzerns, dessen Steuerung und Überwachung sowie die Unternehmensplanung. Darüber hinaus sichert der Vorstand die Verfügbarkeit von Investitionsmitteln, entscheidet über deren Vergabe innerhalb des Konzerns und ist verantwortlich für die Gewinnung und Förderung hoch qualifizierter Führungskräfte. Die Grundsätze der Zusammenarbeit des Vorstandes von MEDION sind in der Geschäftsordnung des Vorstandes zusammengefasst. Diese regelt insbesondere die Ressortzuständigkeiten der einzelnen Vorstandsmitglieder, die der Zustimmung des Aufsichtsrates vorbehaltenen Angelegenheiten, die Beschlussfassung sowie die Rechte und Pflichten des Vorsitzenden des Vorstandes. Die Altersgrenze für die Mitglieder des Vorstandes beträgt 65 Jahre.

Den spezifischen Anforderungen des Geschäftsmodells der MEDION AG trägt die seit der Unternehmensgründung bzw. dem Börsengang und insbesondere auch nach der Mehrheitsübernahme durch Lenovo in weiten Teilen unverändert gebliebene Vorstands- und Führungsstruktur des Unternehmens Rechnung. Beide Vorstandsmitglieder verantworten operative Bereiche, in denen die wesentlichen Geschäftsprozesse bei Einkauf, Logistik, Vertrieb, Finanzplanung und Controlling sowie die direkte Führung von wesentlichen Unternehmensfunktionen wie Informationstechnik, Personal und Strategie enthalten sind. Die sogenannte erste Führungsebene im Unternehmen ist dem Vorstand über Zielvorgaben und Berichtspflichten direkt verantwortlich.

Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für den MEDION-Konzern wesentlichen Aspekte der Geschäftsentwicklung, bedeutende Geschäftsvorfälle sowie die aktuelle Ertragssituation einschließlich der Risikolage und des Risikomanagements. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von früher aufgestellten Planungen und Zielen werden ausführlich erläutert und begründet. Außerdem berichtet der Vorstand regelmäßig über das Thema Compliance, also die Maßnahmen zur Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und unternehmensinterner Richtlinien, das gleichfalls im Verantwortungsbereich des Vorstandes liegt.

Funktionsfähige Kontrollsysteme sind wesentlicher Bestandteil der Geschäftsprozesse bei MEDION. Dazu gehört ein konzernweites Risikomanagementsystem, das Funktionen, Prozesse, potentielle Ergebnisbelastungen und unternehmensspezifische Risiken erfasst.

* Die mit dem Wort "ungeprüft" gekennzeichneten Abschnitte wurden vom Abschlussprüfer inhaltlich nicht geprüft.

Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat

Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten zum Wohle des Unternehmens eng zusammen; ihr gemeinsames Ziel ist die nachhaltige Steigerung des Unternehmenswertes. Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle relevanten Fragen der Unternehmensplanung und der strategischen Weiterentwicklung, über den Geschäftsverlauf und die Lage des Konzerns einschließlich der Risikolage. Für bedeutende Geschäftsvorgänge hat der Aufsichtsrat den Vorbehalt seiner Zustimmung festgelegt. Dabei ist zukünftig auch festgelegt, dass der Aufsichtsrat mindestens einmal jährlich ohne den Vorstand tagt.

MEDION hat eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (sogenannte D&O-Versicherung) mit einem angemessenen Selbstbehalt für den Aufsichtsrat und die Vorstandsmitglieder der MEDION AG abgeschlossen. Berater- und sonstige Dienstleistungs- und Werkverträge zwischen Aufsichtsratsmitgliedern und der Gesellschaft bestanden im Berichtszeitraum nicht. Interessenkonflikte von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat gegenüber unverzüglich offenzulegen sind, traten nicht auf. Kein Mitglied des Aufsichtsrates der MEDION AG ist ehemaliges Vorstandsmitglied der Gesellschaft.

Seit dem Jahr 2012 ist ein mit dem Mehrheitsaktionär Lenovo abgeschlossener Unternehmensvertrag wirksam, der seit dem 1. Januar 2012 eine Beherrschung und seit dem 1. April 2012 eine Gewinnabführung bzw. Verlustausgleichsverpflichtung vorsieht. Der Mehrheitsaktionär ist dadurch berechtigt, dem Vorstand der MEDION AG hinsichtlich der Leitung der Gesellschaft allgemeine oder auf Einzelfälle bezogene Weisungen zu erteilen. Der Vorstand hat sich eine Geschäftsordnung gegeben, die vom Aufsichtsrat gebilligt worden ist. In dem Geschäftsverteilungsplan sind die individuellen Aufgaben- und Verantwortungsbereiche des Vorstandes festgelegt. Außerdem gibt es Regelungen zur Altersgrenze und strenge Wettbewerbsverbote für die Zeit nach dem Ausscheiden aus dem Vorstand. Bei Erstbestellung ist die maximal mögliche Bestelldauer von fünf Jahren nicht die Regel. Der Aufsichtsrat berät über die Struktur des Vergütungssystems für den Vorstand und überprüft diese regelmäßig. Die Vergütung der Vorstandsmitglieder wird vom Aufsichtsrat unter Einbeziehung etwaiger Konzernbezüge in angemessener Höhe auf der Grundlage einer individuellen Leistungsbeurteilung festgelegt.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrates informiert die Aktionäre auf der Hauptversammlung über die Grundzüge des Vergütungssystems und anschließend über deren Veränderung. Die Bekanntgabe der Gesamtvergütung des Vorstandes erfolgt im Konzernanhang. Diese wird separat individualisiert nach den Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex dargestellt nach Fixum, erfolgsbezogenen Komponenten und Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung sowie unterteilt nach Zuwendungen und Zuflüssen. Der Vergütungsbericht mit den individualisierten Bezügen des Vorstandes ist auf den folgenden Seiten 81 - 85 im Lagebericht und zusammengefassten Konzernlagebericht abgedruckt.

Der Aufsichtsrat

Der auf der Hauptversammlung am 1. Oktober 2015 wiedergewählte Aufsichtsrat der MEDION AG besteht aus drei Personen. Er berät und überwacht den Vorstand bei der Leitung des MEDION-Konzerns. In Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für den MEDION-Konzern wird er eingebunden. Der Aufsichtsratsvorsitzende koordiniert die Arbeit im Aufsichtsrat, leitet dessen Sitzungen und nimmt die Belange des Aufsichtsrates nach außen wahr.

Der Aufsichtsrat bestellt und entlässt die Mitglieder des Vorstandes und sorgt dabei gemeinsam mit dem Vorstand für eine langfristige Nachfolgeplanung. Wesentliche Elemente der Nachfolgeplanung sind die Ausrichtung an den speziellen Erfordernissen des Geschäftsmodells von MEDION und die Gewährleistung einer kontinuierlichen Vorstandsarbeit. Daher sollen freiwerdende Vorstandspositionen zunächst grundsätzlich von einer geeigneten Kandidatin odern einem Kandidaten aus dem Unternehmen besetzt werden und es sollen die beiden Vorstandsmandate nicht gleichzeitig sondern mit mindestens 24 Monaten Zeitversatz neu besetzt werden. Darüber hinaus muss eine durch die bisherige Tätigkeit belegbare besondere Kompetenz zur Mitarbeit in internationalen Konzernstrukturen bestehen und nach Möglichkeit auch Führungserfahrung in einer börsennotierten Aktiengesellschaft gegeben sein.

Der Aufsichtsrat hat sich eine Geschäftsordnung gegeben. Aufgrund der unterschiedlichen beruflichen Werdegänge ist gewährleistet, dass die Mitglieder des Aufsichtsrates über die erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen. Der Aufsichtsrat berät den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens und überwacht seine Tätigkeit. Er bestellt und entlässt die Mitglieder des Vorstandes, beschließt das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder und setzt deren jeweilige Gesamtvergütung fest. Er wird in alle Entscheidungen eingebunden, die für MEDION von grundlegender Bedeutung sind. Der Aufsichtsrat von MEDION besteht aus drei Mitgliedern.

Schließlich enthalten die Satzung der MEDION AG sowie die Geschäftsordnung des Aufsichtsrates einen Katalog von Geschäften, für die der Vorstand der Zustimmung des Aufsichtsrates bedarf. Berater- und sonstige Dienstleistungs- und Werkverträge zwischen Aufsichtsratsmitgliedern und der Gesellschaft bestanden im Berichtszeitraum nicht. Kein Mitglied des Aufsichtsrates von MEDION ist ehemaliges Vorstandsmitglied der Gesellschaft. Die Bekanntgabe der Gesamtvergütung des Aufsichtsrates erfolgt im Konzernanhang. Der Vergütungsbericht mit den individualisierten Bezügen des Aufsichtsrates ist auf der folgenden Seiten 85 - 86 abgedruckt.

Interessenkonflikte, insbesondere solche, die aufgrund einer Beratungs- oder Organfunktion bei Kunden, Lieferanten, Kreditgebern oder sonstigen Geschäftspartnern entstehen können, sind von jedem Aufsichtsratsmitglied dem Aufsichtsrat gegenüber offenzulegen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr sind keinerlei Interessenkonflikte aufgetreten. Sollten wesentliche und nicht nur vorübergehende Interessenkonflikte in der Person eines Aufsichtsratsmitgliedes auftreten, führen diese zu einer Beendigung des Mandates. Der Aufsichtsrat hat bei der turnusgemäßen Effizienzprüfung festgestellt, dass der Aufsichtsrat effizient organisiert ist und dass das Zusammenwirken von Vorstand und Aufsichtsrat sehr gut funktioniert.

Diversitätskonzept von Vorstand und Aufsichtsrat

Gemäß § 76 Abs. 4 und § 111 Abs. 5 AktG haben Aufsichtsrat und Vorstand erstmals im Kalenderjahr 2015 Zielgrößen für den Frauenanteil in Führungspositionen und Fristen zur Erreichung dieser Zielgrößen beschlossen. Für die MEDION AG gilt danach die Verpflichtung als börsennotiertes Unternehmen, Zielgrößen zum Frauenanteil und Fristen zu deren Erreichung in Aufsichtsrat, Vorstand und den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands festzulegen. Die festzulegende Frist bis zur Erreichung dieser ersten Zielmarke lief bis zum 30. Juni 2017. Die MEDION AG hat veröffentlicht, dass zum 30. Juni 2020 aufgrund der besonderen Struktur der Gesellschaft im Vorstand und Aufsichtsrat keine Frauen vertreten sein werden und der Frauenanteil auf der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstandes 23 % und auf der zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstandes 29 % betragen soll. Im Geschäftsjahr 2019/2020 wurden diese Zielgrößen erreicht. Seitdem gelten diese Zielgrößen unverändert weiter.

Die Zusammensetzung des Vorstandes ist seit dem Börsengang unverändert und danach ausgerichtet, dass das besondere Geschäftsmodell im Interesse aller Stakeholder der Gesellschaft erfolgreich umgesetzt wird. Bisher bestand keine Veranlassung, diese Zusammensetzung nach anderen Kriterien auszurichten. Damit gab es im Geschäftsjahr 2019/2020 und voraussichtlich auch im Geschäftsjahr 2020/2021 keine Möglichkeit, einen Frauenanteil im Vorstand zu berücksichtigen. MEDION nimmt aktiv an dem weltweiten Diversity Programm von Lenovo teil.

Der Aufsichtsrat soll nach dem Diversitätskonzept so besetzt sein, dass seine Mitglieder insgesamt über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen. Insbesondere sollen die Aufsichtsratsmitglieder für die Wahrnehmung des Mandates ausreichend Zeit haben. Die Besetzung des Aufsichtsrates soll eine qualifizierte Kontrolle und Beratung des Vorstandes durch den Aufsichtsrat sicherstellen. Dabei soll insbesondere auch auf die Integrität, Persönlichkeit, Leistungsbereitschaft, internationale Erfahrung und Professionalität der zur Wahl vorgeschlagenen Personen geachtet werden. Ziel ist es, dass im Aufsichtsrat insgesamt sämtliche Kenntnisse und Erfahrungen vorhanden sind, die Angesichts der unternehmerischen Aktivitäten und zukünftigen Ausrichtung von MEDION als wesentlich erachtet werden. Im Aufsichtsrat sind im Geschäftsjahr 2019/2020 weiterhin keine Frauen vertreten, da der nur mit drei Personen besetzte Aufsichtsrat seit 2011 unverändert besteht, um in dem herausfordernden Marktumfeld eine kontinuierliche und effektive Arbeit zu gewährleisten.

Bei MEDION besteht der Aufsichtsrat mit Herrn Dr. Rudolf Stützle seit dem Börsengang 1999 aus einem ausgewiesenen Kenner des internationalen Handels und der Finanzmärkte, der über 30 Jahre Leitungsfunktionen in einer internationalen Bank wahrgenommen hat, als unabhängiges Mitglied in der Person des Vorsitzenden des Aufsichtsrates. Vom Mehrheitsaktionär Lenovo sind seit Dezember 2011 zwei Mitglieder des Lenovo Executive Committee im Aufsichtsrat vertreten. Dabei vertritt seit 2011 der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrates, Herr Wai Ming Wong, den Finanzbereich und die internationale Expansionsstrategie von Lenovo. Des Weiteren ist Herr Gianfranco Lanci seit dem 19. Dezember 2013 Mitglied des Aufsichtsrates. Herr Gianfranco Lanci ist im Lenovo Executive Committee als Corporate President und Chief Operating Officer unter anderem für die größte Produktsparte PC (Personal Computer) und für wesentliche Auslandsmärkte zuständig. Alle Mitglieder des Aufsichtsrates wurden in der Hauptversammlung am 1. Oktober 2015 für die in § 8 Abs. 2 der Satzung bestimmte Amtszeit wiedergewählt.

Aktiengeschäfte von Vorstand und Aufsichtsrat

Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates sind nach der seit dem 3. Juli 2016 geltenden europäischen Marktmissbrauchsverordnung (MAR) gesetzlich verpflichtet, den Erwerb oder die Veräußerung von Wertpapieren der MEDION AG offenzulegen, soweit der Wert der von dem Mitglied und ihm nahestehenden Personen innerhalb eines Kalenderjahres getätigten Geschäfte die Summe von € 5.000 erreicht oder übersteigt. Der Aufsichtsrat der MEDION AG hielt zum 31. März 2020 unverändert zum Vorjahresstichtag keine Aktien. Zum Stichtag 31. März 2020 hielt der Vorstand unverändert zum Vorjahresstichtag keine Aktien. Veröffentlichungspflichtige Geschäfte werden auf der Website des Unternehmens unter www.medion.com im Bereich Investor Relations veröffentlicht.

Corporate Governance

Der Deutsche Corporate Governance Kodex besteht aus drei verschiedenen Elementen. Zum einen beschreibt er gesetzliche Vorschriften zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften (Unternehmensführung), die im Wesentlichen im Aktiengesetz geregelt sind. Als weitere Elemente enthält er international und nationale anerkannter Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung, in Form von Empfehlungen und Anregungen. Die Empfehlungen werden im Text des Kodex mit "soll" und die Anregungen mit "sollte" gekennzeichnet.

Der Kodex besitzt über die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG eine gesetzliche Grundlage. Danach sind im Gegensatz zu gesetzlichen Vorschriften die Empfehlungen und Anregungen zwar nicht verbindlich, allerdings sind Abweichungen zu den Empfehlungen zu begründen und mit der jährlich abzugebenden Entsprechenserklärung zu veröffentlichen - "Comply or Explain". Neben der Formulierung der aktuellen Best Practice der Unternehmensführung hat der Kodex zum Ziel, das deutsche Corporate Governance System transparent und nachvollziehbar zu machen. Er will das Vertrauen der internationalen und nationalen Anleger, der Kunden, der Mitarbeiter und der Öffentlichkeit in die Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften fördern.

Der Deutsche Corporate Governance Kodex beinhaltet international und national anerkannte Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung in Form von Empfehlungen und Anregungen. Ziel ist, die in Deutschland geltenden Regeln für die Unternehmensleitung und -überwachung transparenter und besser nachvollziehbar zu gestalten. Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex hat am 7. Februar 2017 die für die aktuelle Erklärung von MEDION relevante letzte Aktualisierung des Kodex beschlossen, die am 24. April 2017 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde.

Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der MEDION AG zu den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" gemäß § 161 AktG

Die MEDION AG hat den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 7. Februar 2017, veröffentlicht im Bundesanzeiger am 24. April 2017, seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung zum 23. November 2018 unverändert mit nachstehend erwähnten Abweichungen zu den Kodex-Ziffern 5.3.1, 5.3.2, 5.3.3 und 5.4.1 entsprochen und wird weiterhin entsprechen.

Kodex-Ziffern 5.3.1/5.3.2/5.3.3

Der aus drei Mitgliedern bestehende Aufsichtsrat der MEDION AG bildet aufgrund der Größe des Aufsichtsrats keine Ausschüsse.

Kodex-Ziffer 5.4.1

Der Aufsichtsrat hat keine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat festgelegt. Die Eignung zur Ausübung der Aufsichtsratstätigkeit hängt nach unserer Überzeugung insbesondere von den spezifischen Bedürfnissen der Gesellschaft und den individuellen Fähigkeiten der Mitglieder des Aufsichtsrats ab.

Die Festlegung einer Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat halten wir nicht für sinnvoll, da der MEDION AG auch die besonderen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen ihrer Aufsichtsratsmitglieder zur Verfügung stehen sollen.

 

Essen, 28. November 2019

MEDION AG

Für den Aufsichtsrat

Dr. Rudolf Stützle

Für den Vorstand

Gerd Brachmann

Umsetzung der Anregungen

Neben den Empfehlungen enthält der Kodex eine Reihe von Anregungen für eine gute und verantwortungsbewusste Corporate Governance und Unternehmensführung, deren Einhaltung nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht offengelegt werden muss. MEDION erfüllt sämtliche Anregungen bis auf Kodex-Ziffer 2.2.1, nach der die Hauptversammlung über die Billigung des Systems der Vergütung der Vorstandsmitglieder beschließen kann. Aufgrund der besonderen Eigentümerstruktur bei MEDION wurde eine entsprechende Beschlussfassung bisher nicht vorgesehen. Außerdem erfolgt keine Übertragung der Hauptversammlung im Internet (Kodex-Ziffer 2.3.3). Des Weiteren besteht für Dritte nicht die Möglichkeit, geschützt Hinweise auf Rechtsverstöße bei MEDION zu geben (Kodex-Ziffer 4.1.3).

Frühere, nicht mehr aktuelle Entsprechenserklärungen von MEDION sind auf der Website der Gesellschaft veröffentlicht. Mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 20. März 2020 bildet der neue Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019 von nun an die Grundlage für die zukünftig zu fassenden Entsprechenserklärungen.

Börsennotierung, Hauptversammlung und Internet-Informationen

Die Aktie der MEDION AG ist börsennotiert. Durch Beschluss der Frankfurter Wertpapierbörse vom 19. März 2012 wurde die Zulassung der MEDION-Aktie zum Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) widerrufen. Der Widerruf wurde mit Ablauf des 19. Juni 2012 wirksam. Die Aufnahme des Handels der Aktien im regulierten Markt (General Standard) erfolgte ab dem 20. Juni 2012. Die Aktionäre der MEDION AG nehmen ihre Rechte in der Hauptversammlung der Gesellschaft wahr, in der der Vorsitzende des Aufsichtsrates den Vorsitz führt. In der jährlichen Hauptversammlung haben die Aktionäre die Möglichkeit, ihr Stimmrecht selbst auszuüben oder durch einen Bevollmächtigten ihrer Wahl oder einen weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben zu lassen. Weisungen zur Stimmrechtsausübung an diesen Stimmrechtsvertreter konnten im Geschäftsjahr 2019/2020 vor und während der Hauptversammlung am 31. Oktober 2019 bis zum Ende der Generaldebatte erteilt werden. Auch während der kommenden Hauptversammlung am 24. November 2020 in Essen werden die Aktionäre diese Möglichkeit haben. Sämtliche Dokumente und Informationen zur Hauptversammlung sind auf der MEDION-Webseite verfügbar. Direkt im Anschluss an die Hauptversammlung werden die Präsenz und die Abstimmungsergebnisse im Internet veröffentlicht. Bei der MEDION AG ist das Anmelde- und Legitimationsverfahren zur Hauptversammlung auf den international üblichen sogenannten Record Date umgestellt und dadurch vereinfacht worden.

Bei MEDION gilt der 21. Tag vor der Hauptversammlung als maßgeblicher Stichtag für die Legitimation und Anmeldung der Aktionäre. Somit erhöht MEDION insbesondere für ihre ausländischen Aktionäre den Anreiz, an der Hauptversammlung teilzunehmen und von ihrem Stimmrecht Gebrauch zu machen. Bei der Einladung zur Hauptversammlung werden die Anforderungen hinsichtlich der Angaben zur Vollmachtserteilung und zum stimmberechtigten Aktienbesitz sowie zum Teilnahmerecht umgesetzt. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zur Stellung von Anträgen sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig vor der Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung muss der Gesellschaft oder einer in der Einladung zur Hauptversammlung bezeichneten Stelle mindestens sechs Tage vor der Versammlung zugehen. Der Tag der Versammlung und der Tag des Zugangs sind nicht mitzurechnen.

Die Aktionäre haben in der jährlichen Hauptversammlung die Möglichkeit, ihre Rechte wahrzunehmen und dort ihr Stimmrecht auszuüben. Das Stimmrecht kann von den Aktionären entweder selbst oder durch einen von ihnen gewählten Bevollmächtigten oder einen weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausgeübt werden. Die Hauptversammlung beschließt u.a. über die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat sowie die Wahl des Abschlussprüfers. Auch Satzungsänderungen und kapitalverändernde Maßnahmen werden von der Hauptversammlung beschlossen. Eine Beschlussfassung über die Gewinnverwendung findet während der Wirksamkeit des Gewinnabführungsvertrages mit der Lenovo Germany Holding GmbH nicht statt.

Kommunikation

Über wesentliche Termine werden die Aktionäre regelmäßig durch einen Finanzkalender unterrichtet, der im Geschäftsbericht sowie auf der Website der Gesellschaft veröffentlicht ist. Die Unternehmenskommunikation und die Investor-Relations-Aktivitäten der Gesellschaft folgen dem Ziel, allen Zielgruppen die gleichen Informationen zum gleichen Zeitpunkt zur Verfügung zu stellen. Zur Gewährung größtmöglicher Transparenz werden Aktionäre, alle Teilnehmer am Kapitalmarkt, Finanzanalysten, Aktionärsvereinigungen sowie die Medien zeitnah und regelmäßig über den Geschäftsverlauf informiert. Zu diesem Zweck wird insbesondere das Internet genutzt. Hier werden unter anderem Geschäfts- und Zwischenberichte sowie Ad-hoc- und sonstige Meldungen in deutscher Sprache bereitgestellt. Die Termine der regelmäßigen Finanzberichterstattung sind im Finanzkalender zusammengefasst. Da die MEDION AG nicht zu Quartalsmitteilungen verpflichtet ist, informiert sie unterjährig neben dem Halbjahresfinanzbericht in geeigneter Form über die Geschäftsentwicklung, insbesondere über wesentliche Veränderungen der Geschäftsaussichten sowie der Risikosituation.

Unverzüglich nach Kenntnisnahme, dass jemand durch Erwerb, Veräußerung oder auf sonstige Weise 3, 5, 10, 15, 20, 25, 30, 50 oder 75 % der Stimmrechte an der MEDION AG erreicht, über- oder unterschreitet, veröffentlicht der Vorstand eine entsprechende Meldung. Der MEDION AG sind im Geschäftsjahr 2019/2020 folgende Stimmrechtsmitteilungen zugegangen: Am 25. Juli 2019 Meldungen über den Stimmrechtsbesitz von Herrn Paul E. Singer / Elliott International Limited (5,11%), am 25. Juli 2019 von Herrn Paul E. Singer (4,996%), am 26. Juli 2019 von Elliott International Limited eine Korrekturmitteilung (4,90 %) am 26. November 2019 von Herrn Paul E. Singer (4,22 %) und anschließend von Herrn Paul E. Singer am 06.01.2020 eine Meldung über 4,14 % Stimmrechtsanteil an der MEDION AG.

Im Berichtsjahr sind der MEDION AG darüber hinaus keine weiteren Stimmrechtsmitteilungen zugegangen. Weiterhin hielt Lenovo unverändert rd. 80 % des Grundkapitals der MEDION AG zum Bilanzstichtag 31. März 2020.

Compliance

Der MEDION-Vorstand verpflichtet sich zur Einhaltung der geltenden Gesetze, Regeln und Vorschriften. Das Risikomanagementsystem, das interne Kontrollsystem sowie das Compliance-System sind Bestandteile der MEDION Corporate Governance.

Compliance ist bei MEDION fest verankert - nicht nur durch interne Prozesse. Das Compliance-System soll unseren Mitarbeitern helfen, risikobasierte Entscheidungen zu treffen. Zu einer guten Corporate Governance gehört auch der verantwortungsbewusste Umgang des Unternehmens mit Risiken. Das Risikomanagement des MEDION-Konzerns wird durch die beiden Instrumente Controlling und Frühwarnsystem geführt. Das interne Kontrollsystem dient der Sicherung des Vermögens, der Verlässlichkeit und Genauigkeit des Rechnungswesens, der betrieblichen Effizienz und der Einhaltung der vorgeschriebenen Geschäftspolitik. Wichtige Elemente sind das Prinzip der Funktionstrennung und das Vier-Augen-Prinzip. Konkrete Regelungen werden in Organisationsanweisungen dokumentiert. Das systematische Risikomanagement im Rahmen des wertorientierten Konzernmanagements bei MEDION soll dazu beitragen, dass Risiken frühzeitig erkannt und die Risikopositionen optimiert werden. Ein ausführlicher Risikobericht ist im Konzernlagebericht in diesem Geschäftsbericht veröffentlicht.

Ein Bestandteil des Risikomanagements im Konzern betrifft die Compliance-Maßnahmen. Compliance bei MEDION ist die Gesamtheit aller Maßnahmen, die das regelkonforme Verhalten des Unternehmens, seiner Organmitglieder und Mitarbeiter im Hinblick auf gesetzliche Ge- und Verbote sowie interne Unternehmensrichtlinien begründen.

Compliance soll MEDION präventiv vor Fehlverhalten bewahren, das auf Unwissenheit oder Fahrlässigkeit beruht und zu Imageschäden sowie dem Verfehlen von Unternehmenszielen infolge unsachgemäßen Geschäftsgebarens führen kann. Compliance-Systeme sind Organisationsmaßnahmen, die das rechtmäßige, verantwortungsbewusste und nachhaltige Handeln von MEDION sowie seiner Organe und Mitarbeiter gewährleisten sollen und dabei die Angemessenheit und Wirksamkeit der zur Behebung von Defiziten getroffenen Maßnahmen überwachen und regelmäßig bewerten. MEDION hat dafür Vorsorge getroffen, dass das Insiderrecht, die Gesetze zur Korruptionsbekämpfung und die kartellrechtlichen Vorschriften durch die Unternehmen des Konzerns und ihre Mitarbeiter beachtet werden. Der bei MEDION eingerichtete Compliance-Ausschuss besteht aus dem Mitglied des Vorstandes für Finanzen sowie den Abteilungsleitern Personal und Corporate Affairs.

MEDION hat seit dem Geschäftsjahr 2008 mit allen Führungskräften bzw. Mitarbeitern aus Bereichen, die eigenständig Aufträge an Dritte vergeben können, Zusatzvereinbarungen zu den bestehenden Arbeitsverträgen geschlossen, die es den Mitarbeitern untersagen, Geldgeschenke oder sonstige geldwerte Vorteile zur persönlichen Verwendung für sich oder für Dritte anzunehmen sowie darüber hinaus sogenannte Schmiergeldzahlungen seitens der Handelspartner, Hersteller oder Geschäftspartner anzunehmen oder zu leisten. Alle im Geschäftsjahr 2019/2020 hinzugekommenen neuen Führungskräfte haben diese Vereinbarung ebenfalls unterschrieben.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2019/2020 hat ein Mitarbeiter der MEDION AG aus einer Führungsebene unterhalb des Vorstands Vermögensschädigungen zu Lasten von MEDION begangen. Dem Mitarbeiter wurde nach Aufdeckung der Taten sofort fristlos gekündigt und entsprechende Strafanzeigen gestellt.

Compliance-Aufklärung und Whistleblower Hotline

Alle betroffenen Mitarbeiter wurden über die neuen Anforderungen an Compliance, die aktuellen Vorschriften und die praktische Umsetzung im MEDION-Konzern sowie über die Grundzüge der Lenovo-Compliance informiert. Dazu gehören auch Hinweise zum Insiderrecht, zu den Gesetzen zur Korruptionsbekämpfung und zu den kartellrechtlichen Vorschriften sowie die Vorstellung sogenannter Code-of-Conduct-Anforderungen. Des Weiteren wurde über die Notwendigkeit von Chinese-Wall-Bereichen im MEDION-Konzern, den gesetzeskonformen Umgang mit möglichen unternehmensrelevanten Informationen, die aktuellen Anforderungen an den Datenschutz und die Vorbildfunktion der Führungskräfte für ihre jeweiligen Bereiche gezielt geschult.

Seit März 2018 hat MEDION eine Online-E-Learning-Plattform zum Thema Compliance für alle Mitarbeiter geöffnet. Darin werden neben den zentralen Compliance-Bereichen auch die Themen Arbeitssicherheit und Datenschutz vertieft behandelt. Alle Personen mit Zugang zu Insiderinformationen - Mitarbeiter und Außenstehende - für die der Zugang zu Informationen unerlässlich ist um ihre Aufgaben bei MEDION wahrnehmen zu können, werden in entsprechenden Insiderverzeichnissen, die in der Personalabteilung geführt werden, dokumentiert. Dabei werden die Vorschriften und Änderungen, die sich aus der EU-Richtlinie zur Marktmissbrauchsverordnung (MAR) ergeben, eingehalten und umgesetzt.

MEDION dokumentiert im Bedarfsfall die Ursachen, die Fehlerquellen und das Fehlverhalten der Mitarbeiter getrennt nach Führungsverantwortlichkeit. Darüber hinaus die Schwere der stattgefundenen Compliance-Verstöße -auch im Mehr-Jahres-Vergleich- und hat besondere Risikofelder definiert (z.B. Einkauf). Daneben werden vierteljährlich die Risikobereiche geprüft, neue Risiken identifiziert und - soweit notwendig - die Mitarbeiter entsprechend sensibilisiert. Bei allen Geschäften mit Sonderkonditionen bei MEDION erfolgt monatlich eine Überprüfung anhand von ausgewählten Stichproben. Für alle wesentlichen Unternehmensbereiche besteht eine Gefährdungsbeurteilung.

Medion hat seit Ende 2017 eine Whistleblower Hotline installiert, um den Anforderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex zu entsprechen. Die Hotline ermöglicht die Meldung jeglicher Art von möglichen Compliance Verstößen im Unternehmen. Auf Wunsch kann jeder Mitarbeiter anonym Informationen zur Verfügung stellen. Die Telefonnummer ist bei einer externen Anwaltskanzlei installiert. Die Telefonnummer wurde im MEDION-Intranet veröffentlicht. Der MEDION Betriebsrat wurde mit einbezogen und im Vorfeld umfassend informiert. Im Geschäftsjahr 2019/2020 erfolgte keine Mitteilung an die Whistleblower Hotline. Fragen zu Compliance Problemen können auch über das Corporate Compliance Team angesprochen werden oder direkt an eine besondere anonymisierte Email-Adresse gerichtet werden.

Rechnungslegung und Abschlussprüfung

Die Rechnungslegung des MEDION-Konzerns erfolgt nach den Grundsätzen der IFRS (International Financial Reporting Standards), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften. Der gesetzlich vorgeschriebene Jahresabschluss der MEDION AG wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) erstellt.

Der Abschlussprüfer wird durch die Hauptversammlung gewählt und erhält vom Aufsichtsrat den Prüfungsauftrag. Um die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers zu gewährleisten, holt der Aufsichtsrat von ihm eine Erklärung über eventuell bestehende Ausschluss- und Befangenheitsgründe ein.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2019/2020 hat MEDION ein Verfahren zur Ausschreibung des Mandats der Abschlussprüfung für AG und Konzern durchgeführt. Die Kriterien für das Auswahlverfahren wurden vom Aufsichtsrat verabschiedet und anschließend im Bundesanzeiger veröffentlicht. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens hat der Aufsichtsrat eine begründete Empfehlung für neue Abschlussprüfer abgegeben. Anlässlich der ordentlichen Hauptversammlung am 31. Oktober 2019 wurde auf Vorschlag des Aufsichtsrates die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum Abschlussprüfer des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses der MEDION AG für das Geschäftsjahr 2019/2020 bestellt.

Im Rahmen der Erteilung des Prüfungsauftrages vereinbart der Aufsichtsrat mit dem Abschlussprüfer, dass der Vorsitzende des Aufsichtsrates über Ausschluss- oder Befangenheitsgründe, die während der Prüfung auftreten, unverzüglich informiert wird, soweit diese nicht unverzüglich beseitigt werden. Des Weiteren soll der Abschlussprüfer über alle für die Aufgaben des Aufsichtsrates wesentlichen Feststellungen und Vorkommnisse, die sich bei der Durchführung der Abschlussprüfung ergeben, unverzüglich berichten. Außerdem hat der Abschlussprüfer den Aufsichtsrat zu informieren bzw. im Prüfungsbericht zu vermerken, wenn er im Zuge der Abschlussprüfung Tatsachen feststellt, die mit der von Vorstand und Aufsichtsrat nach § 161 AktG abgegebenen Entsprechenserklärung nicht vereinbar sind.

 

Essen, 05. Juni 2020

Gerd Brachmann, Vorsitzender des Vorstandes

Christian Eigen, Stellv. Vorsitzender des Vorstandes

6 Entgelttransparenzbericht

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Durchschnittswerte für 2018 Anzahl der Beschäftigten davon VZ Kräfte davon TZ Kräfte
Männlich 271 216 10
Weiblich 215 169 46
total 486 385 56

Im Kalenderjahr 2018 waren in der MEDION AG insgesamt 486 Mitarbeiter (Vorjahr: 553) beschäftigt, davon im Durchschnitt 44,2 % Frauen (Vorjahr: 39,2 %). Ein Anteil von 21,4 % (Vorjahr: 21,2 %) der weiblichen Mitarbeiter war in Teilzeit tätig. Der Anteil an männlichen Mitarbeitern in Teilzeit betrug 3,7 % (Vorjahr: 4,2 %).

MEDION hat die gesellschaftspolitische Diskussion über Frauen im Beruf und speziell in Führungspositionen bereits im Jahr 2015 aufgegriffen und in der HR Strategie verankert. Es wurden Ziele abgeleitet, die eine Gleichstellung von Frauen und Männern fördern.

Auf der Basis von regelmäßig durchgeführten Analysen wurde insbesondere die Rekrutierungsstrategie angepasst. So legen wir bei der Besetzung von Positionen, insbesondere im Führungsbereich, großen Wert auf eine adäquate Berücksichtigung weiblicher Bewerber. Aus diesem Grund sieht unser Recruiting Prozess vor, dass wir mindestens einen weiblichen Bewerber in der finalen Auswahlrunde für die Besetzung von Führungspositionen haben.

Bei MEDION herrscht das Verständnis, dass die Förderung von Frauen im Beruf schon in der Ausbildung von jungen Menschen anfangen muss. Im Berichtsjahr verzeichnen wir bei unseren Auszubildenden und Dualen Studenten einen Frauenanteil von 36,0 % (Vorjahr: 26,5 %). Damit haben wir unser selbst gestecktes Ziel, diesen Anteil auf 30 % steigern, übertroffen.

Wir ermutigen alle Beschäftigten in Elternzeit, anschließend ihre Arbeit, gerne auch in Teilzeit, wieder aufzunehmen, um die Leistungsfähigkeit unserer Mitarbeiter und Führungskräfte besonders hinsichtlich der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben zu stärken. Damit erhalten wir unserem Unternehmen ihr Wissen und ihre Erfahrung nachhaltig.

In 2016 wurde bei MEDION unternehmensweit die flexible Arbeitszeit eingeführt, um insbesondere die Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben zu verbessern.

Bei der zuvor erwähnten Frauenquote von rund 44 % lag der Anteil an weiblichen Führungskräften auf der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands unverändert bei 21 %. Damit sind wir etwas hinter unserer selbst auferlegten Zielgröße von 23 % zurück geblieben. Dies hängt in erster Linie damit zusammen, dass sich während des Berichtszeitraums auf dieser Ebene tätige weibliche Führungskräfte in Elternzeit befanden. Auf der zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstands haben wir mit 43 % (Vorjahr: 34 %) unsere Zielgröße von 29 % Frauen in Führungspositionen übertroffen.

MEDION arbeitet in dieser Hinsicht eng mit unserem Mutterkonzern Lenovo zusammen. Getreu dem Motto "Different is better" misst Lenovo der Förderung von Frauen in Führungspositionen ebenfalls einen hohen Stellenwert bei. Die Direktorin Human Resources von MEDION ist "WILL Beauftragte". "WILL" steht für "Women in Lenovo Leadership" und steht für die Förderung von weiblichen Führungspositionen bei MEDION. Es findet ein enger Austausch mit unserem Mutterkonzern statt, der vor allem auf die Nutzung von Synergien und sog. Best Practices abzielt. Dazu gehört auch die jährliche Durchführung von konzernweiten Aktionen zum internationalen Frauentag.

Die Höhe des Entgelts richtet sich in unserem Unternehmen nach den Aufgaben und Leistungen der Beschäftigten sowie nach ihrer Qualifikation und Erfahrung. Weder Geschlecht noch Herkunft, sondern allein Funktion und Verantwortung der Mitarbeiter zählen für uns bei der Festlegung des Entgelts. Eine gerechte Entlohnung unabhängig vom Geschlecht ist aus unserer Sicht ein wichtiger Faktor für die Zufriedenheit der Mitarbeiter. Eine hohe Mitarbeitermotivation wiederum trägt maßgeblich zum Erfolg des Unternehmens bei.

7 Konzernabschluss der MEDION AG

7.1 Ausgewählte Kennzahlen

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01.04.2019 -31.03.2020 01.04.2018 - 31.03.2019
Umsatz 825 742
- Inland 529 451
- Ausland 296 291
Umsätze nach Segmenten
- davon Projektgeschäft 380 354
- davon Direktgeschäft 430 369
- davon Sonstige 15 19
EBIT 42 35
Konzernergebnis 29 30
Bilanzsumme 772 745
Eigenkapitalquote 53,0% 53,7%
Mitarbeiter (in Vollzeitäquivalenten) 1.050 1.016
Personalaufwand 62 60

Aktienbezogene Daten

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Grundkapital € 48.418.400 € 48.418.400
Ergebnis je Aktie € 0,64 € 0,67

7.2 Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

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Anmerkung im Anhang 01.04.2019 - 31.03.2020 01.04.2018 - 31.03.2019
1. Umsatzerlöse (1) 825.100 741.570
2. Sonstige betriebliche Erträge (2) 5.131 5.510
3. Materialaufwand (3) -612.839 -543.935 1
4. Personalaufwand (4) -62.027 -59.862
5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen -3.677 -3.574
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen (5) -109.831 -104.461 1
7. Betriebsergebnis (EBIT) 41.857 35.248
8. Finanzierungserträge (6) 864 1.675
9. Finanzierungsaufwendungen (6) -1.102 -700
10. Ergebnis vor Steuern (EBT) 41.619 36.223
11. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (7) -13.026 -6.457
12. Konzernergebnis 28.593 29.766
Ergebnis je Aktie in € (unverwässert) 0,64 0,67
Durchschnittlich im Umlauf befindliche Aktien (unverwässert) 44.681.430 44.681.430
Ergebnis je Aktie in € (verwässert) 0,64 0,67
Durchschnittlich im Umlauf befindliche Aktien (verwässert) 44.681.430 44.681.430

1) Ausweis angepasst

7.3 Konzern-Gesamtergebnisrechnung

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Werte
in T€
Anmerkung im Anhang 01.04.2019 -31.03.2020 01.04.2018 -31.03.2019
1. Konzernergebnis 28.593 29.766
2. Posten, die nicht in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden
Neubewertung von leistungsorientierten Versorgungsplänen (16) 261 -1.059
+/-Latente Steuern aus der Pensionsbewertung -77 342
3. Posten, die anschließend möglicherweise in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden
+/-Währungsumrechnungsdifferenzen -3.376 510
+/-Überschuss / Fehlbetrag aus Cashflow-Hedges 30 953
+/-Latente Steuern aus Cashflow-Hedges -10 -308
4. = sonstiges Ergebnis, nach Steuern (Summe aus 2. und 3.) -3.172 438
5. Gesamtergebnis, nach Steuern 25.421 30.204

7.4 Konzern-Kapitalflussrechnung

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Anmerkung im Anhang 01.04.2019 -31.03.2020 01.04.2018 -31.03.2019
1. Betriebsergebnis (EBIT) (26) 41.857 35.248
2. +/- Abschreibungen / Zuschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen (24 , 26) 3.677 3.574
3. +/- Zunahme / Abnahme der Pensionsrückstellungen -88 1.519
Brutto Cashflow (26) 45.446 40.341
4. -/+ Abnahme / Zunahme der übrigen Rückstellungen -12.438 -13.260
5. -/+ Gewinn / Verlust aus dem Abgang von Vermögenswerten -7 -44
6. -/+ Zunahme / Abnahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind -53.950 16.196
7. -/+ Abnahme / Zunahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 25.557 29.920
8. +/- Ein- / Auszahlungen für Ertragsteuern (Saldo) -5.268 -4.989
9. = Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit (Summe aus 1 bis 8) -660 68.165
10. + Einzahlungen aus Abgängen von Vermögenswerten 29 49
11. - Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen sowie Finanzanlagen -6.391 -1.273
12. + Einzahlung aus der Darlehensvergabe an Lenovo 35.003 35.999
13. - Auszahlung aus der Darlehensvergabe an Lenovo -5.000 -56.000
14. + Einzahlungen aus Zinsen 829 1.197
15. = Cashflow aus der Investitionstätigkeit (Summe aus 10 bis 14) 24.470 -20.028
16. +/- Saldo aus ABS-Transaktionen (25) 3.892 -7.551
17. - Auszahlung für Gewinnabführung Vorjahre (25) -17.030 -16.262
18. - Auszahlungen für Zinsen (25) -987 -532
19. = Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit (Summe aus 16 bis 18) (25) -14.125 -24.345
20. Zahlungswirksame Änderungen des Finanzmittelfonds (Summe aus 9, 15, 19) 9.685 23.792
21. +/- Wechselkursbedingte Änderungen des Finanzmittelfonds -3.355 483
22. + Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 115.008 90.733
23. = Finanzmittelfonds am Ende der Periode (Summe aus 20 bis 22) (23) 121.338 115.008

7.5 Konzernbilanz

Aktiva

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Werte
in T€
Anmerkung im Anhang 31.03.2020 31.03.2019
Langfristige Vermögenswerte
Sachanlagen (8) 25.282 22.264
Immaterielle Vermögenswerte (9) 4.132 4.480
Beteiligungen (10) 28 28
Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte (13) 587 676
Aktive latente Steuern (7) 14.556 15.365
Langfristige Vermögenswerte, gesamt 44.585 42.813
Kurzfristige Vermögenswerte
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (11) 188.485 175.658
Forderungen gegen verbundene Unternehmen (12) 211.751 232.870
davon: Bereitstellung aus liquiden Mitteln 190.032 220.035
Vorräte (14) 162.435 131.101
Ertragsteuererstattungsansprüche 145 319
Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte (13) 43.628 46.857
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 121.338 115.008
Kurzfristige Vermögenswerte, gesamt 727.782 701.813
Aktiva, gesamt 772.367 744.626

Passiva

Werte
in T€
Anmerkung im Anhang 31.03.2020 31.03.2019
Eigenkapital (15)
Gezeichnetes Kapital 48.418 48.418
- davon auf Stammaktien entfallend: T€ 48.418
Kapitalrücklage 167.316 142.068
Eigene Aktien -46.358 -46.358
Gewinnrücklagen 244.168 256.811
Sonstige Bestandteile des Eigenkapitals -4.217 -861
Eigenkapital, gesamt 409.327 400.078
Langfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen
Sonstige langfristige finanzielle Verbindlichkeiten (21, 22) 503 905
Passive latente Steuern (7) 366 463
Pensionsrückstellungen (16) 10.948 11.036
Langfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen, gesamt 11.817 12.404
Kurzfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (17) 149.834 120.436
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen (18) 20.667 21.228
davon: Verbindlichkeiten aus Gewinnabführung 18.201 17.030
Steuerverbindlichkeiten (19) 1.126 638
Sonstige Rückstellungen (20) 88.892 101.331
Sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten (21, 22) 90.704 88.511
Kurzfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen, gesamt 351.223 332.144
Passiva, gesamt 772.367 744.626

7.6 Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung

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Aktien im Umlauf (Anzahl) Gezeichnetes-Kapital Kapitalrücklage Eigene Aktien Andere Gewinnrücklagen/ Bilanzgewinn Marktbewertung von Finanzinstrumenten
Stand 1. April 2018 vor Anpassung IFRS 9 44.681.430 48.418 142.068 -46.358 246.918 -158
Anpassung aufgrund von IFRS 9 0 0 0 0 -2.126 0
Stand 1. April 2018 nach Anpassung IFRS 9 44.681.430 48.418 142.068 -46.358 244.792 -158
Sonstiges Ergebnis nach Steuern 0 0 0 0 -717 645
Konzernergebnis 0 0 0 0 29.766 0
Gesamtergebnis 0 0 0 0 29.049 645
Aufgrund Gewinnabführungsvertrag abgeführter Gewinn 0 0 0 0 -17.030 0
Stand 31. März 2019 44.681.430 48.418 142.068 -46.358 256.811 487
Stand 1. April 2019 44.681.430 48.418 142.068 -46.358 256.811 487
Sonstiges Ergebnis nach Steuern 0 0 0 0 184 20
Konzernergebnis 0 0 0 0 28.593 0
Gesamtergebnis 0 0 0 0 28.777 20
Transaktion mit Eigentümer: Steuerlicher Vorteil aufgrund der Organschaft mit der Lenovo Germany Holding GmbH 0 0 25.248 0 -23.219 0
Aufgrund Gewinnabführungsvertrag abgeführter Gewinn 0 0 0 0 -18.201 0
Stand 31. März 2020 44.681.430 48.418 167.316 -46.358 244.168 507
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Währungsumrechnugsdifferenzen Gesamt
Stand 1. April 2018 vor Anpassung IFRS 9 -1.858 389.030
Anpassung aufgrund von IFRS 9 0 -2.126
Stand 1. April 2018 nach Anpassung IFRS 9 -1.858 386.904
Sonstiges Ergebnis nach Steuern 510 438
Konzernergebnis 0 29.766
Gesamtergebnis 510 30.204
Aufgrund Gewinnabführungsvertrag abgeführter Gewinn 0 -17.030
Stand 31. März 2019 -1.348 400.078
Stand 1. April 2019 -1.348 400.078
Sonstiges Ergebnis nach Steuern -3.376 -3.172
Konzernergebnis 0 28.593
Gesamtergebnis -3.376 25.421
Transaktion mit Eigentümer: Steuerlicher Vorteil aufgrund der Organschaft mit der Lenovo Germany Holding GmbH 0 2.029
Aufgrund Gewinnabführungsvertrag abgeführter Gewinn 0 -18.201
Stand 31. März 2020 -4.724 409.327

8 Konzernanhang

der MEDION AG

8.1 Allgemeine Angaben zum Konzernabschluss

8.1.1 Aufstellungsgrundsätze

Die MEDION AG als Muttergesellschaft des MEDION-Konzerns ist eine kapitalmarktorientierte Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und hat ihren Sitz in Essen, Deutschland. Die Anschrift lautet: MEDION AG, Am Zehnthof 77, 45307 Essen. Die Gesellschaft ist im Handelsregister B des Amtsgerichtes Essen (HRB 13274) eingetragen. Die Aktie wird im regulierten Markt (General Standard) geführt.

Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung und Vermittlung von Dienstleistungen und der Vertrieb von Produkten aus den Bereichen Multimedia, Hard- und Software, Unterhaltungs- und Konsumelektronik, Telekommunikations- und Satellitentechnik sowie weiteren Non-Food-Artikeln aller Art und der Handel mit Telekommunikationsdienstleistungen sowie der Handel mit digitalen Inhalten.

Das MEDION-Geschäftsmodell ist darauf ausgerichtet, Konsumenten zusammen mit den Partnern aus dem Handel Trendprodukte der Consumer Electronics für breite Käuferschichten verfügbar zu machen. Die Kernkompetenz ist dabei die Entwicklung und der Vertrieb von Computer- und Multimedia-Produkten. Zusammen mit den Kunden von MEDION und den Partnern aus dem Handel werden in der Regel hochvolumige Vertriebsaktionen mit Projektcharakter strukturiert und abgewickelt. Die entsprechenden Waren lässt MEDION in Auftragsfertigung produzieren. Zusätzlich zu diesen Vertriebsaktivitäten mit Aktions- und Projektcharakter vertreibt MEDION Produkte im eigenen Online-Handel und in einem unternehmenseigenen Outlet.

Neben dem klassischen Hardware-Geschäft hat MEDION das Dienstleistungsgeschäft mit digitalen Dienstleistungen aufgebaut. Hierzu zählt insbesondere das Angebot von Mobilfunkdienstleistungen. Außerdem vermarktet MEDION weitere digitale Dienstleistungen wie Fotoservice und Electronic-Software-Distribution, die alle hauptsächlich über Handelspartner angeboten werden. Die digitalen Dienstleistungen werden im Wesentlichen als Vermittlungsgeschäft ("Agentenmodell") betrieben.

Das MEDION Geschäft wird in den beiden Segmenten Projekt- und Direktgeschäft gesteuert. Wir verweisen diesbezüglich auf den Abschnitt 8.3.2 dieses Anhangs.

Der Konzernabschluss der MEDION AG wurde in Übereinstimmung mit den vom International Accounting Standards Board (IASB) erlassenen Rechnungslegungsgrundsätzen "International Financial Reporting Standards (IFRS)" und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB zu beachtenden handelsrechtlichen Vorschriften erstellt. Zur Anwendung kamen alle für das Geschäftsjahr 2019/2020 verpflichtend anzuwendenden Standards und Interpretationen des IASB, die von der EU übernommen wurden.

Das Geschäftsjahr beginnt jeweils am 1. April eines Kalenderjahres und endet am 31. März des darauf folgenden Kalenderjahres.

Auf die in den Konzernabschluss übernommenen Vermögenswerte und Schulden der einbezogenen Unternehmen wurden einheitlich für den Konzern geltende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden auf Grundlage der IFRS angewandt. Auf die Bewertungsunterschiede gegenüber der Steuerbilanz wurden entsprechende latente Steuern berechnet.

Der Konzernabschluss zum 31. März 2020 wurde in Euro aufgestellt. Alle Beträge wurden - soweit nicht anders dargestellt - in T€ angegeben. Für die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung findet das Gesamtkostenverfahren Anwendung. Beim Bilanzausweis wird zwischen lang- und kurzfristigen Vermögenswerten und Schulden unterschieden, die im Anhang teilweise detailliert nach ihrer Fristigkeit ausgewiesen werden. Als kurzfristig werden Vermögenswerte und Schulden angesehen, wenn die Realisierung des jeweiligen Vermögenswertes bzw. die Erfüllung der Schuld innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag erwartet wird.

Anwendung und Auswirkungen neuer bzw. überarbeiteter Rechnungslegungsvorschriften

Erstmalig im Geschäftsjahr angewandte neue bzw. überarbeitete Rechnungslegungsvorschriften

Im Abschluss für das Geschäftsjahr 2019/2020 wurden erstmals folgende neue oder überarbeitete Rechnungslegungsvorschriften angewandt:

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Nummer und Name des Standards oder der Standardänderung Datum der Übernahme in europäisches Recht
IFRS 16 Leases / Leasingverhältnisse 07.11.2017
IFRS 9 Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung (Änderungen an IFRS 9) 22.03.2018
IFRIC 23 Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung 23.10.2018
IAS 28 Änderungen: Langfristige Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures 08.02.2019
IAS 19 Änderungen: Planänderung, -kürzung oder -abgeltung 13.03.2019
Diverse Jährliche Verbesserung an den IFRS-Zyklus 2015 - 2017 14.03.2019

• IFRS 16: Leasingverhältnisse

IFRS 16 führt ein einheitliches Rechnungslegungsmodell ein, wonach Leasingverhältnisse in der Bilanz des Leasingnehmers zu erfassen sind. Ein Leasingnehmer erfasst ein Nutzungsrecht (right-of-use asset), das sein Recht auf Nutzung des zugrunde liegenden Vermögenswertes darstellt, sowie eine Schuld aus dem Leasingverhältnis, die seine Verpflichtung zu Leasingzahlungen darstellt. Es gibt Ausnahmeregelungen für kurzfristige Leasingverhältnisse und Leasingverhältnisse hinsichtlich geringwertiger Wirtschaftsgüter. Die Rechnungslegung beim Leasinggeber ist vergleichbar mit dem derzeitigen Standard- d.h., dass Leasinggeber Leasingverhältnisse weiterhin als Finanzierungs- oder Operating-Leasingverhältnisse einstufen.

IFRS 16 ersetzt die bestehenden Leitlinien zu Leasingverhältnissen, darunter IAS 17 Leasingverhältnisse, IFRIC 4 Feststellungen, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält, SIC-15 Operating-Leasingverhältnisse - Anreize und SIC-27 Beurteilung des wirtschaftlichen Gehalts von Transaktionen in der rechtlichen Form von Leasingverhältnissen.

Die Auswirkungen des neuen Standards haben aufgrund des geringen Umfangs an Leasing-Transaktionen keinen wesentlichen Einfluss auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des MEDION-Konzerns, daher wird der Standard nicht angewendet. Ferner wird gemäß IAS 1.31 auf die Angaben nach IFRS 16 verzichtet.

• IFRS 9 - Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung

Die Anpassungen betreffen eine begrenzte Anpassung der für die Klassifikation von finanziellen Vermögenswerten relevanten Beurteilungskriterien. Finanzielle Vermögenswerte mit einer negativen Vorfälligkeitsentschädigung ("prepayment feature with negative compensation") dürfen unter bestimmten Voraussetzungen zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis anstatt erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden.

Es ergeben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den MEDION-Konzern.

• IFRIC 23: Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung

IFRIC 23 stellt die Anwendung von Ansatz und Bewertungsvorschriften des IAS 12, wenn Unsicherheit bzgl. der ertragsteuerlichen Behandlung besteht, klar. Für den Ansatz und die Bewertung sind Schätzungen und Annahmen zu treffen, z.B. ob eine Einschätzung gesondert oder zusammen mit anderen Unsicherheiten vorgenommen wird, ein wahrscheinlicher oder erwarteter Wert für die Unsicherheit herangezogen wird und ob Änderungen im Vergleich zur Vorperiode eingetreten sind. Das Entdeckungsrisiko ist für die Bilanzierung unsicherer Bilanzpositionen unbeachtlich. Die Bilanzierung erfolgt unter der Annahme, dass die Steuerbehörden den fraglichen Sachverhalt untersuchen und ihnen alle relevanten Informationen vorliegen.

Es ergeben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den MEDION-Konzern.

• IAS 28: Änderungen: Langfristige Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures

Die Änderungen enthalten eine Klarstellung, dass IFRS 9 auf langfristige Anteile an assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen anzuwenden ist, deren Bilanzierung nicht nach der Equity-Methode erfolgt.

Es ergeben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den MEDION-Konzern.

• Änderungen des IAS 19: Planänderung, -kürzung oder -abgeltung

Am 13. März 2019 wurden die Änderungen an IAS 19 übernommen. Es wird zwingend verlangt, dass bei einer Änderung, Kürzung oder Abgeltung eines leistungsorientierten Versorgungsplans der laufende Dienstzeitaufwand und die Nettozinsen für das restliche Geschäftsjahr unter Verwendung der aktuellen versicherungsmathematischen Annahmen neu zu ermitteln sind, die zur erforderlichen Neubewertung der Nettoschuld (Vermögenswert) verwendet wurden.

Ferner wurden Ergänzungen zur Klarstellung aufgenommen, wie sich eine Planänderung, -kürzung oder -abgeltung auf die Anforderungen an die Vermögenswertobergrenze auswirken.

Die Änderungen hatten keine Auswirkungen auf die Abbildung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des MEDION-Konzerns.

• Diverse: Jährliche Verbesserung an den IFRS-Zyklus 2015 - 2017

Durch die Annual Improvements to IFRSs (2015-2017) wurden vier IFRSs geändert.

In IFRS 3 wird klargestellt, dass ein Unternehmen bei Erlangung der Beherrschung über einen Geschäftsbetrieb, an dem es zuvor im Rahmen einer gemeinsamen Tätigkeit (joint operation) beteiligt war, die Grundsätze für sukzessive Unternehmenszusammenschlüsse anzuwenden hat. Der bislang vom Erwerber gehaltene Anteil ist neu zu bewerten.

In IFRS 11 wird festgelegt, dass eine Partei bei Erlangung einer gemeinschaftlichen Führung (joint control) an einem Geschäftsbetrieb, an dem er zuvor im Rahmen einer gemeinschaftlichen Tätigkeit (joint operation) beteiligt war, den bisher gehaltenen Anteil nicht neu bewertet.

IAS 12 wird dahingehend geändert, dass alle ertragssteuerlichen Konsequenzen von Dividendenzahlungen in gleicher Weise zu berücksichtigen sind, wie die Erträge, auf denen die Dividenden beruhen.

Zuletzt wird im IAS 23 festgelegt, dass bei der Bestimmung des Finanzierungskostensatzes, wenn ein Unternehmen allgemein Mittel für die Beschaffung von qualifizierenden Vermögenswerten aufgenommen hat, Kosten für Fremdkapital, das speziell im Zusammenhang mit der Beschaffung von qualifizierenden Vermögenswerten aufgenommen wurde, bis zu deren Fertigstellung nicht zu berücksichtigen sind.

Die Einführungen oder Änderungen der übrigen Standards hatten keine Relevanz auf die Abbildung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des MEDION-Konzerns, so dass auf eine detaillierte Beschreibung verzichtet wird.

Veröffentlichte, aber im Geschäftsjahr 2019/2020 noch nicht angewandte neue bzw. überarbeitete Rechnungslegungsvorschriften

Die nachfolgend aufgeführten neuen Standards und Interpretationen sowie Änderungen an bestehenden Standards wurden vom IASB herausgegeben, waren jedoch im Geschäftsjahr 2019/2020, sofern bereits in europäisches Recht übernommen, noch nicht verpflichtend anzuwenden. Ein eventuelles Wahlrecht zur freiwilligen vorzeitigen Anwendung wird für diese Rechnungslegungsvorschriften nicht in Anspruch genommen.

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Anwendung verpflichtend/ voraussichtlich im Geschäftsjahr Name des Standards, der Standardänderungen oder der Interpretation Datum der Übernahme in europäisches Recht
2020 / 2021 oder später IFRS 17 Versicherungsverträge - 1
IAS 1 Änderungen der Klassifizierung von Schulden: kurzfristig vs. Langfristig - 1
2020 / 2021 Diverse Überarbeitetes Rahmenkonzept 29.03.2018
IAS 1, IAS 8 Definition von wesentlich (Änderungen an IAS 1 und IAS 8) 29.11.2019
IFRS 9, IAS 39,IFRS 7 Änderungen: Reform des Referenzzinssatzes 15.01.2020
IFRS 3 Definition eines Geschäftsbetriebes (Änderung) 21.04.2020

1 Da die Standards, die Änderungen oder die Interpretation noch nicht in europäisches Recht übernommen wurden, besteht kein verbindlicher Anwendungstermin innerhalb der Europäischen Union. Gegenüber dem für die Zuordnung zu Geschäftsjahren zugrunde gelegten Erstanwendungstermin, wie er vom IASB vorgesehen ist, können sich daher noch Änderungen ergeben.

Die diversen Änderungen im Rahmen der Verbesserung der IFRS enthalten in der Regel nur kleinere Klarstellungen oder redaktionelle Anpassungen, so dass aus der erstmaligen Anwendung dieser Änderungen keine wesentlichen Auswirkungen auf die Abbildung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des MEDION-Konzerns erwartet werden.

Aus der erstmaligen Anwendung der nachfolgenden neuen Standards oder Standardänderungen werden keine Auswirkungen auf die Abbildung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des MEDION-Konzerns erwartet:

IFRS 17: Versicherungsverträge

IAS 1: Änderung der Klassifizierung von Schulden

Entsprechend wird auf eine detaillierte Darstellung dieser neuen Standards und Standardänderungen verzichtet.

Aus der erstmaligen Anwendung der übrigen Standards und Interpretationen sowie der Änderungen an Standards werden die nachfolgend dargestellten Auswirkungen erwartet:

• Überarbeitetes Rahmenkonzept

Am 29. März 2018 wurde ein überarbeitetes Rahmenkonzept übernommen. Die Überarbeitung des Rahmenkonzeptes erstreckte sich insbesondere auf ein neues Kapitel zur Bewertung von Vermögenswerten und Schulden, Leitlinien für die Abbildung der Ertragslage, überarbeitete Definitionen für Vermögenswert und Schuld sowie Klarstellungen zur Bedeutung der Rechenschaftsfunktion und dem Vorsichtsprinzip im Kontext der Zwecksetzung der IFRS-Rechnungslegung.

Zusammen mit dem überarbeiteten Rahmenkonzept hat der IASB auch Änderungen der Verweise auf das Rahmenkonzept in IFRS-Standards herausgegeben. Nicht alle Änderungen gelten jedoch der Aktualisierung dieser Verlautbarungen; einige Verlautbarungen wurden lediglich aktualisiert, um anzugeben, auf welche Version des Rahmenkonzepts sie verweisen.

Die Änderungen werden voraussichtlich keine Auswirkungen auf die Abbildung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des MEDION-Konzerns haben.

• IAS 1, IAS 8: Definition von wesentlich (Änderungen an IAS 1 und IAS 8)

Der IASB hat "Definition von wesentlich" herausgegeben, um die Definition des Begriffes "wesentlich" zu schärfen und die verschiedenen Definitionen im Rahmenkonzept und in den Standards selbst zu vereinheitlichen.

Informationen sind wesentlich, wenn vernünftigerweise zu erwarten ist, dass ihre Auslassung, fehlerhafte Darstellung oder Verschleierung die Entscheidungen der primären Adressaten beeinflussen können. Neu ist hier der Aspekt der Verschleierung, der bisher weniger im Fokus stand.

Die Änderungen werden keine Auswirkungen auf die Abbildung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des MEDION-Konzerns haben.

• IFRS 9, IAS 39, IFRS 7: Reform des Referenzzinssatzes

Die vom IASB vorgeschlagenen Änderungen beziehen sich auf die Modifizierung von finanziellen Vermögenswerten, finanziellen Verbindlichkeiten und Leasingverbindlichkeiten, spezifische Vorschriften in Bezug auf die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen und Angabevorschriften unter Anwendung von IFRS 7, um die Vorschläge des Boards zur Klassifizierung und Bewertung sowie zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen zu begleiten.

Änderungen auf die Abbildung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des MEDION-Konzerns sind nicht erkennbar.

• IFRS 3: Definition des Geschäftsbetriebes (Änderungen an IFRS 3)

Durch die Änderung wird klargestellt, dass ein Geschäftsbetrieb eine integrierte Gruppe von Tätigkeiten und Vermögenswerten umfasst, die mit dem Ziel geführt werden kann, Güter oder Dienstleistungen für Kunden zu erzeugen, Kapitalerträge (wie Dividenden oder Zinsen) zu erwirtschaften oder sonstige Erträge aus gewöhnlicher Tätigkeit zu erwirtschaften. Ein Geschäftsbetrieb besteht aus Ressourceneinsätzen (Input) und darauf anzuwendende Verfahren, die zur Leistungserzeugung (Output) beitragen können. Die neuen Vorschriften enthalten darüber hinaus auch einen optionalen "Konzentrationstest", der eine vereinfachte Beurteilung, ob ein Geschäftsbetrieb vorliegt, ermöglicht.

Die Änderungen werden voraussichtlich keine Auswirkungen auf die Abbildung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des MEDION-Konzerns haben.

8.1.2 Konsolidierungskreis

In den Konzernabschluss zum 31. März 2020 wurden neben der Muttergesellschaft MEDION AG, Essen, die nachfolgenden Tochterunternehmen im Wege der Vollkonsolidierung nach der Erwerbsmethode einbezogen:

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Name und Sitz Stammkapital zum 31.03.2020 Stammkapital zum 31.03.2019 Beteiligung Erwerbszeitpunkt Erste Einbeziehung in den Konzernabschluss
1. Allgemeine Multimedia Service GmbH, Essen ("AMS") EUR 25.000 EUR 25.000 100,0 % Gründung 2002 ab 1. Dezember 2002
2. MEDION Service GmbH, Essen ("MSG") EUR 25.000 EUR 25.000 100,0 % Gründung 2004 ab 1. September 2004
3. MEDION Shared Services GmbH, Essen ("MSSG"), ehemals MEDION Mobile GmbH EUR 1.500.000 EUR 1.500.000 100,0 % Erwerb 2014 ab 1. Januar 2018
4. MEDION Asia Pacific Ltd., Hongkong ("MEDION AP") HKD 10.000.000 HKD 10.000.000 100,0 % Gründung 2005 ab 1. April 2016
5. MEDION AUSTRALIA PTY LTD., Sydney, Australien ("MEDION Australia") AUD 10.000 AUD 10.000 100,0 % Gründung 2003 ab 1. November 2003
6. MEDION AUSTRIA GmbH, Wels, Österreich ("MEDION AT") EUR 50.000 EUR 50.000 100,0 % Gründung 2002 ab 1. Dezember 2002
7. MEDION B.V., Panningen, Niederlande ("MEDION NL") EUR 650.000 EUR 650.000 100,0 % Gründung 2001 ab 1. Juli 2001
8. MEDION Elektronika d.o.o., Ljubljana, Slowenien ("MEDION Slowenien") EUR 8.763 EUR 8.763 100,0 % Gründung 2006 ab 1. Juli 2007
9. MEDION ELECTRONICS LIMITED, Swindon, Großbritannien ("MEDION UK") GBP 400.000 GBP 400.000 100,0 % Gründung 1998 ab 1. Juli 2000
10. MEDION FRANCE S.A.R.L., Le Mans, Frankreich ("MEDION France") EUR 180.000 EUR 150.000 100,0 % Gründung 1998 ab 1. Juli 1999
11. MEDION IBERIA, S.L., Madrid, Spanien ("MEDION Iberia") EUR 5.000 EUR 5.000 100,0 % Gründung 2001 ab 1. Juli 2001
12. MEDION ITALIA S.R.L., Mailand, Italien, ("MEDION ITALIA") EUR 50.000 EUR 50.000 100,0 % Gründung 2018 ab 1. Januar 2019
13. MEDION NORDIC A/S, Herlev, Dänemark ("MEDION Nordic") DKK 500.000 DKK 500.000 100,0 % Erwerb 2002 ab 1. Juli 2002
14. MEDION SCHWEIZ ELECTRONICS AG, Zürich, Schweiz ("MEDION Schweiz") CHF 600.000 CHF 600.000 100,0 % Gründung 2004 ab 1. Februar 2004
15. MEDION USA Inc., Delaware, USA, ("MEDION USA") USD 10.100.000 USD 10.100.000 100,0 % Gründung 2001 ab 1. April 2001
16. MEDION Supply Chain Management (Shenzhen) Ltd. Shenzhen, P.R.C, ("MEDION SZ") RMB 1.000.000 RMB 1.000.000 100,0 % Gründung 2016 ab 1. April 2016

Mit Ausnahme von MEDION FRANCE S.A.R.L gab es keine Änderung des Stammkapitals im Vergleich zum Vorjahr. Hier wurde das Stammkapital von EUR 150.000 auf EUR 180.000 erhöht.

Grundlage für die Einbeziehung der Tochterunternehmen in den Konzernabschluss waren die nach Landesrecht aufgestellten und an IFRS sowie Konzernbilanzierungsregeln angepassten Jahresabschlüsse der Gesellschaften für das Geschäftsjahr vom 1. April 2019 bis zum 31. März 2020.

Zwei ausländische Tochtergesellschaften der MEDION AG sowie ein inländisches Tochterunternehmen (vgl. unter "8.3.7 Nahestehende Unternehmen und Personen") wurden aufgrund ihrer insgesamt untergeordneten Bedeutung nicht in den Konzernabschluss einbezogen.

8.1.3 Konsolidierungsmethoden

Die Abschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen werden nach konzerneinheitlichen Ansatz- und Bewertungsmethoden aufgestellt.

Die Kapitalkonsolidierung erfolgt gemäß IFRS 3 nach der Erwerbsmethode auf den jeweiligen Anschaffungszeitpunkt der Beteiligung. Soweit zum Zeitpunkt des Erwerbs die Anschaffungskosten der Beteiligungen den Konzernanteil am beizulegenden Zeitwert der Vermögenswerte und Schulden der jeweiligen Gesellschaft übersteigen, entstehen zu aktivierende Geschäftswerte (Goodwill). Deren Werthaltigkeit ist gemäß IAS 36 mindestens einmal jährlich durch Impairment-Tests zu verifizieren.

Darüber hinaus wurden eine Schuldenkonsolidierung und eine Aufwands- und Ertragskonsolidierung durchgeführt. Die aus der Aufwands- und Ertragskonsolidierung entstandenen Differenzen wurden ergebniswirksam verrechnet.

Zwischengewinneliminierungen waren nicht erforderlich.

8.1.4 Grundsätze der Währungsumrechnung

Fremdwährungstransaktionen in den Gesellschaften werden mit den Wechselkursen zum Transaktionszeitpunkt in die funktionale Währung umgerechnet. Gewinne und Verluste, die aus der Erfüllung solcher Transaktionen sowie aus der Umrechnung zum Stichtagskurs von in Fremdwährung geführten monetären Vermögenswerten und Schulden resultieren, werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. Aufwendungen oder im Materialaufwand erfasst. Soweit sie auf Finanzposten entfallen, werden sie im Finanzergebnis erfasst.

Die ausländischen Tochtergesellschaften, deren landesrechtlicher Abschluss nicht in Euro aufgestellt wird, sind nach den in IAS 21 vorgesehenen Abgrenzungskriterien als wirtschaftlich selbstständige ausländische Teileinheit ("Foreign Entity") anzusehen. Die in den Konzernabschluss einbezogenen ausländischen Unternehmen betreiben ihre Geschäfte in finanzieller, wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht grundsätzlich selbständig, so dass ihre jeweilige Landeswährung die funktionale Währung darstellt.

Die Abschlüsse von Konzernunternehmen, deren funktionale Währung nicht der Euro ist, werden nach der sogenannten modifizierten Stichtagskursmethode (IAS 21.39) umgerechnet. Dementsprechend sind sämtliche monetären und nicht monetären Vermögenswerte und Schulden der Bilanz mit dem Bilanzstichtagskurs, das Eigenkapital mit dem historischen Kurs zum Erwerbszeitpunkt beziehungsweise zum Zeitpunkt der Kapitalerhöhung umgerechnet. Die Gewinn- und Verlustrechnungen dieser ausländischen Konzernunternehmen werden aus Vereinfachungsgründen entsprechend IAS 21.40 zu Durchschnittskursen des Geschäftsjahres umgerechnet. Alle sich ergebenden Umrechnungsdifferenzen werden erfolgsneutral in der Konzernbilanz unter der Position "Währungsumrechnungsdifferenzen" im sonstigen Ergebnis ausgewiesen.

Die für die Umrechnung verwendeten Kurse ergeben sich aus der folgenden Tabelle:

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31.03.2020 31.03.2019 2019/2020 2018/2019
1 € = Bilanz Mittelkurs GuV Durchschnittskurs
Australien AUD 1,7982 1,5835 1,6316 1,5876
Dänemark DKK 7,4685 7,4653 7,4680 7,4573
Schweden SEK 11,0888 10,4003 10,6480 10,3697
Großbritannien GBP 0,8858 0,8570 0,8747 0,8820
Schweiz CHF 1,0572 1,1184 1,0963 1,1468
USA USD 1,0949 1,1231 1,1113 1,1581
Hong Kong HKD 8,4880 8,8159 8,6864 9,0823
China CNY 7,7833 7,5496 7,7495 7,7736

8.1.5 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen und Wertminderungen, bewertet. Die Abschreibungsdauer richtet sich nach der voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer. Im Zugangsjahr werden die Vermögenswerte des Sachanlagevermögens zeitanteilig (pro rata temporis) abgeschrieben. Neubewertungen des Sachanlagevermögens wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht vorgenommen.

Die Anschaffungskosten der Sachanlagen umfassen den Kaufpreis sowie alle direkt zurechenbaren Kosten, um den Vermögenswert in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Es kommen folgende Nutzungsdauern zur Anwendung:

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Nutzungsdauer
Gebäude und Außenanlagen 10 - 46 Jahre
Mietereinbauten 3 - 20 Jahre
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 - 23 Jahre

Immaterielle Vermögenswerte (entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und andere Rechte sowie Software) werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen und Wertminderungen, bewertet. Die Nutzungsdauer liegt zwischen einem Jahr und zehn Jahren.

Die Beteiligungen werden zu Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten bilanziert. In der Folgebewertung werden die Finanzanlagen auf ihre Werthaltigkeit geprüft und gegebenenfalls wertberichtigt.

Die Vorräte werden im Zugangszeitpunkt zu Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten angesetzt. Die Ermittlung der Anschaffungskosten erfolgt dabei grundsätzlich nach der gewogenen Durchschnittskostenmethode. Der Bewertung der Vorräte zum Abschlussstichtag liegt der niedrigere Betrag aus gewogenem Durchschnittswert und Nettoveräußerungswert zugrunde.

MEDION wendet den Standard IFRS 9 "Finanzinstrumente" seit der Erstanwendung zum 1. April 2018 an. Durch IFRS 9 haben sich insbesondere die Klassifizierungs- und Bewertungsvorschriften zu finanziellen Vermögenswerten geändert. Die Klassifizierung von finanziellen Vermögenswerten richtet sich nach dem Geschäftsmodell zur Steuerung und den Eigenschaften der Zahlungsströme der finanziellen Vermögenswerte. Sämtliche finanzielle Vermögenswerte von MEDION werden nach dem Geschäftsmodell "Halten" gesteuert und die zugrundeliegenden Zahlungsströme führen ausschließlich zu Tilgungs- und Zinszahlungen, so dass die Bilanzierung dieser finanziellen Vermögenswerte unverändert zu fortgeführten Anschaffungskosten erfolgt.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Forderungen gegen verbundene Unternehmen werden als finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Die fortgeführten Anschaffungskosten berechnen sich aus dem Rechnungsbetrag abzüglich Wertberichtigungen.

Das "Expected credit loss model" des IFRS 9 sieht grundsätzlich eine dreistufige Erfassung von Wertminderungen vor. Auf der 1. Stufe sind Wertminderungen im Umfang der innerhalb der nächsten zwölf Monate nach Abschlussstichtag erwarteten Zahlungsausfälle des Finanzinstrumentes zu erfassen. Auf der 2. Stufe sind die über die Vertragslaufzeit insgesamt erwarteten Zahlungsausfälle eines Portfolios gleichartiger Instrumente zu berücksichtigen, sofern es sich um Forderungen aus Lieferungen und Leistungen oder bestimmte Leasing-Forderungen handelt oder wenn das Ausfallrisiko seit Zugang signifikant gestiegen ist und ein gewisses Ausfallrisiko übersteigt. Auf der 3. und letzten Stufe sind Wertminderungen aufgrund von zusätzlichen objektiven Hinweisen auf eine beeinträchtigte Bonität hinsichtlich des einzelnen Finanzinstruments zu erfassen.

MEDION wendet zur Ermittlung der erwarteten Kreditverluste für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen das sogenannte vereinfachte Modell an und berechnet diese über die Gesamtrestlaufzeit der Forderungen. Erwartete Kreditausfälle werden kollektiv für Risikocluster nach Bonitätseinschätzung der Kunden (Typ A, B, C und Lenovo als Einzelbetrachtung) ermittelt.

Für Forderungen gegen verbundene Unternehmen, die nicht unter das vereinfachte Modell fallen, wird das allgemeine Modell angewendet und ein erwarteter Kreditausfall innerhalb der kommenden 12 Monate ermittelt. Aus Sicht der MEDION weisen diese Forderungen ein geringes Ausfallrisiko auf, da das Kreditrisikorating der verbundenen Unternehmen der weltweiten Definition von "Investment Grade" entspricht. Bei der Festlegung, ob das Ausfallrisiko seit der erstmaligen Erfassung signifikant angestiegen ist, berücksichtigt MEDION angemessene und belastbare Informationen, die relevant und ohne unangemessenen Zeit- und Kostenaufwand verfügbar sind. MEDION nimmt an, dass das Ausfallrisiko signifikant angestiegen ist, wenn sich das Kreditrisiko um zwei Ratingstufen verschlechtert hat.

Die erwarteten Ausfallquoten werden dabei anhand von Ratinginformationen, unter Berücksichtigung zukunftsgerichteter makroökonomischer Indikatoren, abgeleitet. MEDION schätzt zu jedem Abschlusstichtag ein, ob die finanziellen Vermögenswerte in der Bonität beeinträchtigt sind. Ein finanzieller Vermögenswert ist in der Bonität beeinträchtigt, wenn ein Ereignis oder mehrere Ereignisse mit nachteiligen Auswirkungen auf die erwarteten zukünftigen Zahlungsströme des finanziellen Vermögenswertes auftreten. Indikatoren dafür, dass ein finanzieller Vermögenswert in der Bonität beeinträchtigt ist, können bspw. signifikante finanzielle Schwierigkeiten des Schuldners oder ein Vertragsbruch sein. Die Wertberichtigungen werden über Wertberichtigungskonten gebucht und unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Sobald eine Forderung uneinbringlich wird, erfolgt ihre Ausbuchung und die Entlastung des Wertberichtigungskontos.

Im Rahmen von Asset-Backed-Security-Transaktionen (ABS-Transaktionen) werden finanzielle Vermögenswerte verkauft. Die Risiken werden in Form von Kaufpreisabschlägen berücksichtigt. Die Abschläge betreffen Risiken für Verwässerung, Transaktionskosten und Bonität. Da die Voraussetzungen gemäß IFRS 9 3.2.6 (b) für einen Abgang der Forderungen nicht vorliegen, werden die in die ABS-Transaktionen einbezogenen finanziellen Vermögenswerte weiterhin bei der Gesellschaft bilanziert.

Sonstige Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Berücksichtigung betriebswirtschaftlich notwendiger Wertberichtigungen, die den erwarteten Ausfallrisiken hinreichend Rechnung tragen, bewertet. Soweit es sich um finanzielle Vermögenswerte (Finanzinstrumente) handelt, werden diese gemäß IFRS 9 der Kategorie zu fortgeführten Anschaffungskosten zugeordnet.

Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente beinhalten Barmittel, Schecks und Guthaben bei Kreditinstituten mit originären Restlaufzeiten von bis zu drei Monaten. Die Bewertung erfolgt zu Nominalwerten, im Falle von Fremdwährungsposten mit den zum Stichtag umgerechneten fortgeführten Anschaffungskosten.

Die Pensionsrückstellungen bestehen für Versorgungszusagen an Vorstandsmitglieder. Die Gesellschaft verpflichtet sich zur Zahlung von Ruhegeld nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen. Das jeweilige Vorstandsmitglied hat aufgrund einer unverfallbaren Anwartschaft Anspruch auf eine lebenslängliche Pension, wenn es nach Vollendung des 60. Lebensjahres oder infolge dauernder Dienstunfähigkeit und wegen Beendigung des Anstellungsverhältnisses bei der Gesellschaft ausscheidet.

Das monatliche Ruhegeld beträgt 30 % des im Durchschnitt der letzten drei Jahre des Anstellungsvertrages vor Beginn des Ruhestandes bezogenen festen Monatsgehaltes und erhöht sich für jedes vollendete Dienstjahr, gerechnet ab dem 17. September 1998, als Vorstandsmitglied der Gesellschaft um 20/27 % dieses Monatsgehaltes bis zu einer für die Vorstandsmitglieder individuell festgelegten maximalen Höhe.

Pensionsrückstellungen werden nach versicherungsmathematischen Methoden gemäß IAS 19 nach dem Anwartschafts-Barwertverfahren berechnet. Hiernach werden sowohl die zum Abschlussstichtag erworbenen Anwartschaften als auch künftig erwartete Steigerungen von Gehältern und Renten berücksichtigt. Die im Berichtsjahr auftretenden versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste werden gemäß IAS 19.120C erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis verrechnet. Im Rahmen der Berechnung wird auf die "Richttafeln 2018 G" (Vorjahr: Richttafeln 2005 G) von Prof. Dr. Klaus Heubeck zurückgegriffen.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und übrige Verbindlichkeiten werden zu ihren Erfüllungsbeträgen - Fremdwährungsposten werden mit dem Stichtagskurs umgerechnet -ausgewiesen.

Sonstige Rückstellungen werden gemäß IAS 37 gebildet, soweit rechtliche oder faktische Verpflichtungen gegenüber Dritten bestehen, die auf zurückliegenden Geschäftsvorfällen oder Ereignissen beruhen und wahrscheinlich zu Vermögensabflüssen führen. Die Höhe der Rückstellungen wird durch bestmögliche Schätzung der zur Erfüllung der Verpflichtungen erforderlichen Ausgaben ermittelt. Damit beruht die Beurteilung der Wahrscheinlichkeit, dass ein anhängiges Verfahren Erfolg hat oder die Quantifizierung der möglichen Höhe der Zahlungsverpflichtung auf der Einschätzung der jeweiligen Situation. Wegen der mit dieser Beurteilung verbundenen Unsicherheit können die tatsächlichen Verluste gegebenenfalls von den ursprünglichen Schätzungen und damit von dem Rückstellungsbetrag abweichen. Zudem können sich Schätzungen aufgrund neuer Informationen ändern und sich gegebenenfalls erheblich auf die künftige Ertragslage auswirken.

Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten (Finanzinstrumente), die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, sind in eine der drei folgenden Hierarchiestufen einzuordnen:

Auf aktiven Märkten notierte (unverändert übernommene) Preise für identische Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten (Stufe 1),

für den Vermögenswert oder die Verbindlichkeit entweder direkt (als Preise) oder indirekt (von Preisen abgeleitete) beobachtbare Inputdaten, die keine notierten Preise nach Stufe 1 darstellen (Stufe 2),

für den Vermögenswert oder die Verbindlichkeit herangezogene Inputdaten, die nicht auf beobachtbaren Marktdaten basieren (nicht beobachtbare Inputdaten) (Stufe 3).

Die MEDION AG verwendet derivative Finanzinstrumente, um Marktrisiken aus Wechselkursschwankungen bei den Einkaufsgeschäften, die im Wesentlichen in US-Dollar abgewickelt werden, zu reduzieren. Dazu schließt die Gesellschaft zum Zeitpunkt des Abschlusses des Einkaufskontraktes Kurssicherungsgeschäfte in Form von Devisentermingeschäften ab. Diese entsprechen bezüglich Laufzeit und Betragshöhe im Wesentlichen den zugrundeliegenden Einkaufsgeschäften und erfüllen das Critical Terms March Kriterium. Die von MEDION eingesetzten Devisentermingeschäfte erfüllen die Voraussetzungen nach IFRS 9 für die Anwendung von Cashflow Hedge Accounting. Die Neu-Regelungen zum Hedge Accounting, die u.a. ein Wahlrecht zur Designation von Komponenten vorsehen, werden durch MEDION prospektiv auf alle neu im Geschäftsjahr 2018/2019 abgeschlossenen Sicherungsbeziehungen zu 100% effektiv angewendet. Im Rahmen der Abbildung der neuen Sicherungsbeziehungen wird ausschließlich die Kassaveränderung mit einer Sicherungsquote von 1 zu 1 designiert und bis zur Lieferung des Grundgeschäfts erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis ausgewiesen. Die Terminkomponente und der Währungsbasis-Spread sind von der Sicherungsbeziehung ausgeschlossen und werden direkt erfolgswirksam im Zinsergebnis erfasst. Da die Finanzinstrumente ausschließlich zur Kurssicherung der bei den Einkaufsgeschäften zugrunde gelegten Kalkulationskurse dienen, werden die aus der Währungsumrechnung und der Währungssicherung durch Devisentermingeschäfte entstehenden Erträge und Aufwendungen in den Anschaffungskosten der Vorräte erfasst. Die Devisentermingeschäfte werden mit dem beizulegenden Zeitwert zum Abschlussstichtag in der Bilanz angesetzt (Stufe 2).

Weiterhin werden Devisenswaps mit einer kurzen Laufzeit eingesetzt, um Abweichungen zwischen den geplanten und tatsächlichen Fremdwährungszahlungsströmen Rechnung zu tragen. Die Derivate mit einem negativen Marktwert werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert in der Bilanz angesetzt (Stufe 2).

Die beizulegenden Zeitwerte der derivativen Finanzinstrumente werden mit marktüblichen Bewertungsmethoden (Discounted-Cash-Flow-Methode) unter Berücksichtigung der am Bewertungsstichtag vorliegenden Marktdaten (Marktwerte) vom Konzerntreasury ermittelt. Devisenkontrakte werden einzeln auf Basis des Austauschbetrages mit den aktuellen Marktterminkursen am Abschlussstichtag im Vergleich zu den vereinbarten Termin- und Kontraktkursen bewertet. Die Marktterminkurse richten sich nach den Kassakursen unter Berücksichtigung von Terminauf- und -abschlägen.

Ansatz und Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten erfolgen zum Erfüllungszeitpunkt, Derivate werden zum Handelszeitpunkt angesetzt.

Eigene Aktien werden mit ihren Anschaffungskosten bewertet und gemäß IAS 32.33 im Eigenkapital als Abzugsposten ausgewiesen. Die eigenen Aktien stellen nach IAS 32.11 keinen finanziellen Vermögenswert dar.

Die Umsatzerlöse aus dem Verkauf von physischen Produkten sowie Erlöse für digitale Dienstleistungen oder Produkte werden erfasst, wenn die Verfügungsgewalt über ein Gut oder eine Dienstleistung an einen Kunden übertragen wird. Die Umsätze aus dem Verkauf von physischen Produkten werden abzüglich Retouren, Skonti sowie umsatzabhängiger Boni und anderer Erlösschmälerungen ausgewiesen.

Art und Zeitpunkt des Übergangs der Verfügungsgewalt und der Erfüllung der Leistungsverpflichtung seitens MEDION sind abhängig vom gewählten Vertriebskanal. Hierzu dient folgende Tabelle als Überblick. Sämtliche Umsatzerlöse werden zeitpunktbezogen realisiert.

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Zeitpunkt des Übergangs der Verfügungsgewalt und der Erfüllung der Leistungsverpflichtung sowie Zahlungsbedingungen Methode der Erlösrealisierung
Großhandel (Projektgeschäft)
Der Übergang der Verfügungsgewalt bestimmt sich nach den jeweils mit dem Kunden vereinbarten Incoterms, die variieren können. Die überwiegend vereinbarten Bedingungen sind DDP. Die Umsätze aus dem Verkauf von physischen Produkten werden abzüglich angemeldeter Retouren, Skonti sowie umsatzabhängiger Boni und anderer Erlösschmälerungen ausgewiesen.
Die Zahlungsbedingungen unterscheiden sich in den einzelnen Kundenbeziehungen und Produktkategorien und variieren zwischen 30 und 60 Tagen. Verpflichtungen aus der Erstattung des Kaufpreises aus angemeldeten Retouren werden in den Rückstellungen erfasst. Über die gesetzlichen Rückgaberechte hinaus bestehen keine Rückgaberechte. Verpflichtungen aus Garantien betreffen im Wesentlichen die gesetzlichen Gewährleistungsverpflichtungen.
Einzel-/ Onlinehandel (Direktgeschäft)
Der Übergang der Verfügungsgewalt bei Leistungsverpflichtung gegenüber einem privaten Verbraucher erfolgt, auch wenn diese im Rahmen einer Dienstleistung seitens MEDION für einen Handelspartner (White Label-Shops) geschieht, bei Übergabe der Ware. Die Umsätze aus dem Verkauf von physischen Produkten werden abzüglich Erlösschmälerungen ausgewiesen. Über die gesetzlichen Rückgaberechte hinaus bestehen keine Rückgaberechte.
Die Rechnungen sind bei einem privaten Verbraucher bei Bestellung fällig. Entsprechende Zahlungsmethoden werden angeboten. Verpflichtungen aus Garantien betreffen im Wesentlichen die gesetzlichen Gewährleistungsverpflichtungen.
Beim als B2B-Geschäft betriebenen Onlinehandel werden Zahlungsbedingungen wie im Projektgeschäft individuell vereinbart. Die Fälligkeiten variieren zwischen 15 Tagen (bei Produkten mit hohen Transaktionsvolumina) und 60 Tagen.
Digitale Dienstleistungen (Direktgeschäft)
Digitale Dienstleistungen werden überwiegend über Handelspartner vermittelt. Der Zeitpunkt des Übergangs der Verfügungsgewalt ist im Zeitpunkt der Abrufung der Dienstleistung durch einen Kunden des Handelspartners. Die Zahlungsbedingungen betragen in der Regel 30 Tage, bei Geschäftspartnern mit gegenseitigen Lieferverpflichtungen sind 90 Tage möglich. Die Umsätze aus dem Verkauf von physischen Produkten werden abzüglich Erlösschmälerungen ausgewiesen. Über die gesetzlichen Rückgaberechte hinaus bestehen keine Rückgaberechte. Bei der Erbringung der digitalen Dienstleistungen bestimmt MEDION, ob der Konzern als Prinzipal oder als Agent handelt. Die Darstellung der Umsatzerlöse richtet sich danach, ob der Konzern vor der Weiterübertragung Verfügungsgewalt über eine spezifische Dienstleistung erlangt. MEDION bestimmt auf Basis der folgenden Analyseschritte, ob der Konzern als Prinzipal oder als Agent handelt: - Identifikation der spezifizierten Dienstleistungen - Prüfung, ob die Beurteilung auf Basis des allgemeinen Prinzips der Verfügungsgewalt eindeutig ist - Andernfalls sind die erweiterten Prinzipal- / Agent Indikatoren heranzuziehen - Schlussfolgerung auf Basis des Gesamtbilds der Umstände. Im Falle der Prinzipalstellung wird der erzielte Erlös als Umsatz erfasst, während im Falle der Agentenstellung im Wesentlichen das erzielte Nettoentgelt als Umsatz ausgewiesen wird.

Die Ertragsteuern und daraus resultierende Forderungen oder Erstattungsansprüche sowie Verpflichtungen enthalten sowohl die unmittelbar zu entrichtenden Steuern vom Einkommen und vom Ertrag, Steuerumlagen aufgrund des Steuerumlagevertrages der MEDION AG mit der Organträgerin Lenovo Germany Holding GmbH als auch latente Steuern.

Auf Grundlage des bestehenden Ergebnisabführungsvertrags vom 01. April 2012 und des Steuerumlagevertrags vom 31. März 2013 (beide mit der Lenovo Germany Holding GmbH) bilanziert die MEDION die jeweiligen Steuerumlagen; der Ausweis erfolgt in der Gewinn- und Verlustrechnung unter Ertragsteuern als Umlage vom Organträger. Darüber hinaus trägt die MEDION AG die Steuer für die Ausgleichszahlungen an Minderheitsgesellschafter. Der jährliche Steueraufwand beträgt TEUR 775 und ist ebenfalls unter den Ertragsteuern der MEDION ausgewiesen. Weitere Steuern fallen für die MEDION auf Grund des Organschaftsverhältnisses nicht an. Dies führt dazu, dass der abgebildete Steueraufwand in keinem sinnvollen Verhältnis zum IFRS Ergebnis steht. Um die Steuerbelastung wirtschaftlich zutreffend abzubilden, werden die tatsächlichen und latenten Steuern so ermittelt und bilanziert, wie sie anfallen würden, wenn die MEDION AG nicht Organgesellschaft der Lenovo Germany Holding GmbH wäre (sogenannter "Stand Alone Approach"). Der Unterschiedsbetrag zwischen der tatsächlichen Steuer gemäß Stand Alone Approach und dem Umlagebetrag wird dabei als tatsächlicher Steueraufwand erfasst und in gleicher Höhe gegen die Kapitalrücklage gebucht. Der auf die Vorjahre entfallende Effekt von T€ 23.219 wurde im Geschäftsjahr 2019/20 von den Gewinnrücklagen in die Kapitalrücklagen umgegliedert.

In den Steuerforderungen werden als sicher einzustufende Ansprüche gegen die Finanzverwaltung berücksichtigt. Steuerverbindlichkeiten werden in Höhe des erwarteten Zahlungsmittelabflusses erfasst. Latente Steuern werden gemäß der bilanzorientierten Verbindlichkeitsmethode gebildet. Soweit hiernach temporäre Differenzen aus der unterschiedlichen Behandlung bestimmter Bilanzposten zwischen dem IFRS Konzernabschluss und dem steuerlichen Abschluss vorliegen, führen diese zum Ansatz von aktiven und/oder passiven latenten Steuern. Aktive latente Steuern (auch auf Verlustvorträge) werden aktiviert, sofern damit gerechnet werden kann, dass diese in den zukünftigen Perioden voraussichtlich durch ein ausreichend zur Verfügung stehendes steuerliches Einkommen auch genutzt werden können. Für die Bewertung der latenten Steuern werden die Steuersätze zum Realisationszeitpunkt zugrunde gelegt, die auf Basis der aktuellen Rechtslage in den einzelnen Ländern zum Bilanzstichtag gelten. Steuerliche Verlustvorträge (vororganschaftliche Verluste) der MEDION AG sind aufgrund des bestehenden Gewinnabführungsvertrages nicht nutzbar. Eine Abzinsung aktiver und passiver latenter Steuern wird entsprechend den Regelungen des IAS 12 nicht vorgenommen. Der Berechnung von tatsächlichen und latenten Steuern liegen Beurteilungen und Schätzungen der Gesellschaften/ des Konzerns zugrunde. Weichen die tatsächlichen Ereignisse von diesen Schätzungen ab, könnte dies sowohl positive als auch nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des MEDION-Konzerns haben.

8.1.6 Verwendung von Annahmen, Schätzungen und Ermessensentscheidungen

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind Ermessensentscheidungen getroffen und Schätzungen verwendet worden, die sich auf den Ausweis und die Höhe der bilanzierten Vermögenswerte, Schulden, Erträge und Aufwendungen ausgewirkt haben.

Diese Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzungen mit bedeutenden Auswirkungen auf den vorliegenden Konzernabschluss beziehen sich im Wesentlichen auf

Die Bewertung von Vorräten im Hinblick auf einen unter den Anschaffungskosten liegenden Nettoveräußerungswert

Die Bewertung der Forderungen gegen verbundene Unternehmen und der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Hinblick auf die Risikovorsorge für erwartete Kreditausfälle

Die Bewertung von Rückstellungen für Gewährleistungen im Hinblick auf die Anzahl der Gewährleistungsfälle und die Kosten für die Erfüllung der Gewährleistungsansprüche

Die Bewertung von Rückstellungen für Lizenzen und Schutzrechte, für die Verletzung von Patenten und Schutzrechten. Die Bewertung dieser Rückstellungen erfolgt auf Basis des Verhandlungsstandes und im Falle von noch nicht geführten Verhandlungen auf Basis einer vom Vorstand vorgenommenen Risikoeinschätzung. Die Beurteilung, ob eine Agenten- oder Prinzipalstellung bei den digitalen Dienstleistungen vorliegt.

Die tatsächlichen Werte können in Einzelfällen von den getroffenen Annahmen und Schätzungen abweichen. Änderungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Erkenntnis erfolgswirksam berücksichtigt.

8.1.7 Kapitalmanagement

Ziele der Kapitalmanagementstrategie von MEDION sind die Sicherung des Geschäftsbetriebes, die Steigerung des Unternehmenswertes und die Schaffung einer soliden Kapitalbasis zur Finanzierung des zukünftigen Wachstums.

Dazu arbeitet MEDION auch mit dem Bereich Kapitalmanagement bei Lenovo zusammen.

Die seit Jahren bestehende Bilanzstruktur mit einer um 50 % liegenden Eigenkapitalquote, keinen langfristigen Bankverbindlichkeiten und der Möglichkeit eines zeitlich begrenzten Fremdkapitaleinsatzes (Aval-Linien) für das Projektgeschäft soll dabei erhalten bleiben.

Das Kapitalmanagement umfasst im Wesentlichen das Working Capital und die Bilanzpositionen Verbindlichkeiten gegenüber verbundene Unternehmen (Bereitstellung liquider Mittel) sowie die sonstige Verbindlichkeiten. Der Saldo Working Capital ergibt sich aus den Bilanzpositionen: Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zuzüglich Vorräte abzüglich Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.

Im Segment Direktgeschäft wird aufgrund der Struktur des Geschäftes unverändert zu den Vorjahren kein Fremdkapital eingesetzt. MEDION hat mit Ausnahme von ABS-Transaktionen keine Anleihen oder sonstige Fremdkapitalinstrumente begeben und plant auch nicht, solche zu begeben. Die überschüssigen Barmittel werden unter Beachtung einer strengen Risikoallokation im Lenovo-Konzern befristet angelegt.

8.1.8 ABS-Transaktionen

Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden ABS-Vereinbarungen über monatlich revolvierende Verkäufe für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen abgeschlossen. Da die wesentlichen Risiken (Kreditrisiken und Spätzahlungsrisiken) und Chancen bei der MEDION AG verblieben sind, führte dies nicht zum bilanziellen Abgang der verkauften Forderungen. Zum Bilanzstichtag sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von T€ 94.676 (Vorjahr: T€ 89.811) verkauft worden. MEDION hat im Rahmen eines Kreditgeschäftes vom Erwerber T€ 75.741 (Vorjahr: T€ 71.849) vereinnahmt, die unter den sonstigen kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten gezeigt werden. In Höhe von T€ 18.935 (Vorjahr: T€ 17.962) besteht hinsichtlich des Erwerbes noch ein Rückbehalt, der abhängig vom Zahlungseingang beim Erwerber an MEDION ausgezahlt wird. Die Einbehalte aus ABS-Transaktionen beziehen sich auf kalkulatorische Kaufpreisabschläge für Verwässerung, Transaktionskosten sowie einen Abschlag für Bonitätsrisiken. Die Abrechnung erfolgt jeweils nach Ende einer Transaktion.

8.2 Erläuterung zu den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung und der Bilanz

8.2.1 Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

(1) Die Umsatzerlöse setzen sich nach Regionen wie folgt zusammen:

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2019/2020 2018/2019
Deutschland 529.145 450.711
Europa 165.350 174.853
davon Österreich 30.875 32.477
davon Niederlande 29.156 29.956
davon Belgien 23.476 28.023
Übriges Ausland 130.605 116.006
davon Australien 104.899 86.639
825.100 741.570

Die Umsatzerlöse nach ihren Erlösquellen und Segmenten stellen sich wie folgt dar:

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2019/2020 2018/2019
Umsätze aus dem Verkauf von Gütern 506.316 485.514
davon im Projektgeschäft 379.869 353.741
davon im Direktgeschäft 126.447 131.773
Erlöse aus Dienstleistungen 318.784 256.056
davon im Direktgeschäft 303.823 237.291
davon Sonstige Umsätze 14.961 18.765
825.100 741.570

Die Zuordnung der Umsatzerlöse zu Segmenten ist aus den Erläuterungen zur Segmentberichterstattung unter 8.3.2 ersichtlich. Die Umsatzerlöse betreffen ausschließlich Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden gemäß IFRS 15.

(2) Die sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich wie folgt zusammen:

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2019/2020 2018/2019
Erträge aus Schadenersatz/Versicherungserstattungen 2.218 1.119
Erträge aus Sachbezügen 1.529 863
Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen (IFRS 9) 433 -
Erträge aus Kursdifferenzen 295 202
Periodenfremde Erträge 46 977
Übrige 610 2.349
5.131 5.510

(3) Bei den Materialaufwendungen handelt es sich um die Aufwendungen für die Beschaffung oder Auftragsfertigung in den Bereichen PC/Multimedia, Unterhaltungselektronik und Dienstleistungen einschließlich der Anschaffungsnebenkosten und der bezogenen Leistungen.

(4) Die Personalaufwendungen setzen sich aus folgenden Posten zusammen:

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2019/2020 2018/2019
Löhne und Gehälter 52.947 51.053
Soziale Abgaben 8.907 8.350
Aufwendungen für Altersversorgung 173 459
62.027 59.862

Im Geschäftsjahr 2019/2020 betrug die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter 1.050,0 (Vorjahr: 1.060,2).

Bezogen auf Vollzeitäquivalente entwickelte sich die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter wie folgt:

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Mitarbeiter nach Gruppen 2019/2020 2018/2019
Vertrieb 431 423
Service 402 423
Verwaltung 171 170
1.004 1.016

(5) Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:

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2019/2020 2018/2019
Vertriebsaufwendungen 82.743 73.283 1
Verwaltungsaufwendungen 20.914 22.645
Betriebsaufwendungen 3.696 3.422
Übrige Aufwendungen 2.478 5.111
109.831 104.461 1

1 Ausweis angepasst

Der wesentliche Posten unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind die Vertriebsaufwendungen, die sich wie folgt aufgliedern:

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Werte
in T€
2019/2020 2018/2019
Vertriebsprovisionen 22.115 12.844
Werbe-/Messekosten, Marketing 17.471 16.330 1
Aufwendungen für Kundenservice 16.282 18.881
Frachtkosten 10.334 8.778
ID Verifikation Mobile 5.277 5.205
Call Center Kosten 2.828 2.914
Retouren 2.095 2.117
Verpackungsmaterial 1.727 1.558
Übrige 4.614 4.656
82.743 73.283 1

1 Ausweis angepasst

Der Anstieg der Vertriebsaufwendungen lässt sich im Wesentlichen durch die gestiegenen Vertriebsprovisionen erklären, welche im Rahmen des Ausbaus digitaler Vertriebsdienstleistungen anfallen. Die Marketingaufwendungen sind leicht angestiegen. Hierzu sei angemerkt, dass MEDION seit dem Geschäftsjahr 2019/2020 erhaltene zweckgebundene Werbekostenzuschüsse mit den korrespondierenden Marketingaufwendungen verrechnet. Zum Zwecke der besseren Vergleichbarkeit wurde der Vorjahresausweis angepasst. Der Rückgang der Aufwendungen für Kundenservice begründet sich im Wesentlichen aus der Reduzierung der Dienstleistungen für den Lenovo-Konzern.

Die Verwaltungsaufwendungen lassen sich wie folgt aufgliedern:

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Werte
in T€
2019/2020 2018/2019
Aufwendungen für IT 10.691 11.638
Rechts- und Beratungskosten 2.837 3.793
Externe Dienstleistungen 2.182 2.239
Nebenkosten des Geldverkehrs 2.094 2.015
Versicherungen und Beiträge 1.793 1.714
Kommunikation 549 577
Übrige 768 669
20.914 22.645

Die innerhalb der Verwaltungsaufwendungen erfassten Honorare für den Abschlussprüfer gliedern sich wie folgt:

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Werte
in T€
2019/2020
Abschlussprüfungsleistungen 245
Andere Bestätigungsleistungen 10
Sonstige Leistungen 42
297

Für das Geschäftsjahr 2019/2020 ist erstmalig die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum Abschlussprüfer für die MEDION AG bestellt worden. Es wurden ausschließlich Leistungen erbracht, die mit der Tätigkeit als Abschlussprüfer des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses der MEDION AG vereinbar sind. Das Honorar für Abschlussprüfungsleistungen der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bezieht sich auf die Prüfung des Konzernabschlusses und des Jahresabschlusses der MEDION AG einschließlich gesetzlicher Auftragserweiterungen. Darüber hinaus ist hier das Honorar für die Pflichtprüfung des handelsrechtlichen Jahresabschlusses eines deutschen Tochterunternehmens enthalten. In den anderen Bestätigungsleistungen wird das Honorar für die freiwillige Jahresabschlussprüfung eines deutschen Tochterunternehmens ausgewiesen. Sonstige Leistungen betreffen IT-Cyber-Security Services.

Die Betriebsaufwendungen lassen sich wie folgt aufgliedern:

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Werte
in T€
2019/2020 2018/2019
Mieten und Leasing 1.403 1.385
Mietnebenkosten 850 736
Reparaturen 759 706
Übrige Betriebsaufwendungen 684 595
3.696 3.422

Die übrigen Aufwendungen beinhalten folgende Sachverhalte:

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Werte
in T€
2019/2020 2018/2019
Periodenfremde Aufwendungen 605 381
Wertberichtigungen auf Forderungen 311 1.487
Auflösung/Zuführung zu Rückstellungen 180 -508
Kursdifferenzen 161 152
Vertragsstrafen 70 192
sonstige Steuern 191 3.153
Übrige 960 254
2.478 5.111

(6) Das Finanzergebnis stellt sich wie folgt dar:

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Werte
in T€
2019/2020 2018/2019
Finanzierungserträge 864 1.675
Finanzierungsaufwendungen -1.102 -700
-238 975

Ab dem Geschäftsjahr 2018/2019 werden im Finanzergebnis erstmalig Zinserträge/-aufwendungen aus dem IFRS 9 (Fair Value Bewertung) dargestellt. Für das aktuelle Geschäftsjahr 2019/2020 werden hier Zinsaufwendungen in Höhe von T€ 378 (Vorjahr: Zinsertrag T€ 732) ausgewiesen.

Die Zinserträge sind mit Ausnahme von abgegrenzten Zinserträgen in Höhe von T€ 51 (Vorjahr: T€ 66) im Berichtsjahr zahlungswirksam geworden.

Die Zinsaufwendungen sowie die Finanzierungskosten sind mit Ausnahme der abgegrenzten Zinsaufwendungen in Höhe von T€ 19 (Vorjahr: T€ 17), des Zinseffektes aus der Bewertung der Pensionsrückstellung in Höhe von von T€ 204 (Vorjahr: T€ 192) sowie des o.g. Zinseffektes aus der Fair Value-Bewertung in Höhe von T€ 378 (Vorjahr: Zinsertrag T€ 732) im Berichtsjahr zahlungswirksam geworden.

Der Gesamtzinsertrag und -aufwand für nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente entspricht im Wesentlichen dem genannten Zinsertrag und Zinsaufwand.

Im Zusammenhang mit den Bewertungskategorien nach IFRS 9 ergibt sich das folgende Nettofinanzergebnis:

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Werte
in T€
2019/2020 2018/2019
Finanzielle Vermögenswerte 864 1.381
davon zu fortgeführten Anschaffungskosten 864 649
davon zum beizulegenden Zeitwert - Sicherungsinstrumente - 732
Finanzielle Verbindlichkeiten -628 -4
davon zu fortgeführten Anschaffungskosten -250 -4
davon zum beizulegenden Zeitwert - Sicherungsinstrumente -378 -
236 1.377

Das Nettofinanzergebnis gem. IFRS 7 umfasst im Wesentlichen Zinsen, Dividenden und Ergebnisse aus der Bewertung von Finanzinstrumenten zum beizulegenden Zeitwert.

(7) Die Ertragsteuern (-/+ Aufwand/Ertrag) setzen sich wie folgt zusammen:

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2019/2020 2018/2019
MEDION AG
Körperschaftsteuer/Solidaritätszuschlag/Gewerbesteuer -5.239 -3.751
davon: Umlage vom Organträger lfd. Jahr -4.464 -2.976
Mehrsteuer gem. IAS 12 (Stand alone) -2.030 -
Körperschaftsteuer/Solidaritätszuschlag Vorjahre 1 -1
Gewerbesteuer Vorjahre - -1
-7.268 -3.753
MEDION Australia -4.481 -4.101
AMS -173 -191
MSSG -119 -75
MSG -101 -97
MEDION France -76 -46
MEDION AP -48 -15
MEDION UK -36 -41
MEDION AT -31 -49
MEDION Schweiz -22 -43
MEDION NL -10 -77
MEDION Nordic -8 -15
Übrige -49 -33
Latente Steuern -604 2.079
-13.026 -6.457

Die folgende Tabelle zeigt die Überleitung vom theoretisch erwarteten Steueraufwand zum Ertragsteueraufwand gemäß IAS 12.79 ff.:

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Werte
in T€
2019/2020 2018/2019
Konzernergebnis vor Ertragsteuern 41.619 36.223
Konzern-Steuersatz in % 32,625 32,280
Erwartete Steuer -13.578 -11.693
Steuern auf nicht abzugsfähige Betriebsausgaben -28 -56
Steuererträge/-aufwendungen für Vorjahre -1 -8
Effekte aus Gewinnabführungsvertrag - 1.795
Steuern auf Beteiligungsergebnisse -12 -10
Latenter Steueraufwand/-ertrag Vorjahre - 3.266
Differenzen aus unterschiedlichen Steuersätzen 691 249
Effekte aus gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen -98 -
Tatsächlicher Ertragsteueraufwand -13.026 -6.457
Tatsächlicher Ertragsteuersatz in % 31,299 17,825

Der Konzernsteuersatz von 32,625 % (Vorjahr: 32,28 %) errechnet sich aus der Gewerbesteuerbelastung von 16,80 % (Vorjahr: 16,45 %), der Körperschaftsteuer von 15,0 % und einem Solidaritätszuschlag von 5,5 %.

Die latenten Steuern (-/+ Aufwand/Ertrag) haben sich wie folgt entwickelt:

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Werte
in T€
2019/2020 2018/2019
Latenter Steuerertrag (+) /-aufwand (-) -604 2.079
davon aus:
Temporären Differenzen -604 2.079
-604 2.079

Zum Abschlussstichtag verfügt der MEDION-Konzern über inländische körperschaftsteuerliche Verlustvorträge in Höhe von T€ 2.848 (Vorjahr: T€ 2.848) und gewerbesteuerliche Verlustvorträge von T€ 2.125 (Vorjahr: T€ 2.125) sowie ausländische Verlustvorträge in der MEDION USA von T€ 6.000 (Vorjahr: T€ 5.932) zur Verrechnung mit zukünftigen Gewinnen. Die Verluste sind zeitlich unbegrenzt verrechenbar.

Latente Steuern auf die Verlustvorträge der MEDION AG wurden nicht gebildet, da diese während der Laufzeit des Gewinnabführungsvertrages nicht nutzbar sind. Für MEDION USA werden ebenfalls keine latenten Steuern gebildet, da kein ausreichend positives steuerliches Ergebnis erwartet wird.

Für steuerpflichtige Differenzen zwischen dem Nettovermögen von Tochterunternehmen und dem korrespondierenden steuerlichen Beteiligungsbuchwert von Tochterunternehmen in Höhe von T€ 1.686 (Vorjahr: T€ 790) wurden keine latenten Steuerverbindlichkeiten angesetzt, da die MEDION AG in der Lage ist, den zeitlichen Verlauf der Auflösung der temporären Differenzen zu steuern und mit einer Umkehr der temporären Differenzen in naher Zukunft nicht zu rechnen ist.

Die latenten Steuern entfallen auf folgende wesentliche Bilanzposten:

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aktivisch passivisch aktivisch passivisch
Werte-i 31.03.2020 31.03.2019
Cashflow-Hedges - 351 - 455
davon aus erfolgsneutraler Verrechnung im Eigenkapital - (246) - (232)
Pensionsrückstellungen 1.938 - 2.054 -
davon aus erfolgsneutraler Verrechnung im Eigenkapital (1.300) - (1.377) -
Übrige Rückstellungen 8.992 - 10.169 -
Vorräte und Forderungen 3.091 - 2.533 -
davon aus erfolgsneutraler Verrechnung im Eigenkapital (1.014) - (1.014) -
Anlagevermögen 535 15 609 8
14.556 366 15.365 463

8.2.2 Angaben zur Bilanz

Langfristige Vermögenswerte

(8) Das Gesamtinvestitionsvolumen im Bereich des Sachanlagevermögens belief sich in 2019/2020 auf T€ 4.221 (Vorjahr: T€ 436), wobei ein Großteil in Gebäude, Bauten, Hardware und Büroausstattung investiert wurde.

(9) Die Zugänge im Bereich der immateriellen Vermögenswerte von insgesamt T€ 2.170 (Vorjahr: T€ 837) betreffen externe Entwicklungs- und Softwarekosten für verschiedene Softwareentwicklungsprojekte insbesondere für das Direktgeschäft.

(10) Als Beteiligungen werden die nicht konsolidierten Unternehmen ausgewiesen.

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Konzernanlagevermögens ist dem Konzernanlagenspiegel auf den Seiten 150 - 151 zu entnehmen.

Kurzfristige Vermögenswerte

(11) Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen setzen sich wie folgt zusammen:

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Werte
in T€
31.03.2020 31.03.2019
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 189.563 176.912
Wertberichtigungen/Risikovorsorge -1.078 -1.254
188.485 175.658

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestehen im Wesentlichen gegen international tätige Handelskonzerne.

(12) Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestehen im Wesentlichen gegen die Lenovo PC Hong Kong Ltd., Hong Kong, aus der Bereitstellung von liquiden Mitteln sowie aus erweiterten Dienstleistungen im Rahmen des Kundenservice.

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Werte
in T€
31.03.2020 31.03.2019
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 215.043 236.497
Risikovorsorge -3.292 -3.627
211.751 232.870

(13) Die sonstigen kurz- und langfristigen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:

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gesamt davon kurzfristig gesamt davon kurzfristig
Werte
in T€
31.03.2020 31.03.2019
Ausstehende Lieferantengutschriften 34.495 34.495 38.135 38.135
Rechnungsabgrenzungsposten 5.514 5.450 4.888 4.829
Sonstige Steuerforderungen 2.693 2.693 2.078 2.078
Derivate mit Sicherungsbeziehung 1.390 1.390 1.098 1.098
Derivate ohne Sicherungsbeziehung - - 1.024 1.024
Ausgereichte Darlehen 1.167 673 1.340 753
Übrige Vermögenswerte und Wertberichtigungen -1.044 -1.073 -1.030 -1.060
44.215 43.628 47.533 46.857

Die ausstehenden Lieferantengutschriften betreffen vertraglich vereinbarte, periodengerecht abgegrenzte noch erwartete Preisgutschriften für gelieferte Produkte, zweckgebundene Werbekostenzuschüsse, die als Kostenerstattung mit den Marketingaufwendungen verrechnet werden, sowie Ansprüche aus der Abwicklung von Defektmaterialien. In den Rechnungsabgrenzungsposten werden im Wesentlichen abgegrenzte Grundbesitzabgaben, Versicherungsaufwendungen, Servicekosten, Provisionen, Wartungs- und Mietvorauszahlungen sowie diverse Umsatzabgrenzungen im Zusammenhang mit Mobile Australien ausgewiesen.

Der Buchwert der finanziellen Vermögenswerte hat sich wie folgt entwickelt:

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Werte
in T€
31.03.2020 31.03.2019
Finanzielle Vermögenswerte 45.663 48.871
Wertberichtigungen -1.448 -1.338
44.215 47.533

Die nicht wertberichtigten sonstigen finanziellen Vermögenswerte weisen keine Überfälligkeiten auf.

Die Entwicklung der Risikovorsorge der finanziellen Vermögenswerte setzt sich wie folgt zusammen:

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Werte
in T€
Einzelwertberichtigungen Erwarteter 12-Monats-Kreditverlust Erwarteter Kreditverlust über gesamte Restlaufzeit Gesamt
Stand 1. April 2019 2.462 3.520 237 6.219
Zuführungen 319 - 2.322 2.641
Inanspruchnahmen - - - -
Auflösungen -404 -480 -2.157 -3.041
Endbestand 31. März 2020 2.377 3.040 402 5.819

Die Wertberichtigungen betreffen Einzelwertberichtigungen sowie Wertberichtigungen auf Portfoliobasis.

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Buchwert vor Wertminderung Wertminderung am 31.03.2020 erwartete Ausfallrate über 12 Monate
in %
Erwarteter Kreditverlust über gesamte Restlaufzeit
in %
A-Kunden 156.866 141 - 0,230
B-Kunden 25.757 9 - 0,150
C-Kunden 6.940 0 - 0,004
Summe Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 189.563 150
Lenovo 25.011 252 - 1,550
Lenovo Darlehen 190.032 3.040 1,600 -
Summe Forderungen gegen verbundene Unternehmen 215.043 3.292
Summe Gesamt 404.606 3.442

Es wird eine Risikovorsorge für die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie den Forderungen gegen verbundene Unternehmen vorgenommen. Einzelwertberichtigungen M-Lv. T€ 2.377 entfallen im Wesentlichen auf C-Kunden. Kreditversicherte Forderungen und Forderungen, die im Rahmen von ABS-Transaktionen veräußert werden, werden keiner Risikovorsorge unterworfen. Die Aufwendungen und Erträge aus den Veränderungen für diese erwarteten Kreditverluste werden in den übrigen Aufwendungen sowie sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen.

Hinsichtlich der nicht wertberichtigten und der noch nicht fälligen und überfälligen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen lagen zum Abschlussstichtag keine Anhaltspunkte vor, die darauf hindeuteten, dass die Schuldner ihren Verpflichtungen nicht nachkommen werden. Forderungen mit einer Überfälligkeit von mehr als 90 Tagen resultieren im Wesentlichen aus abweichenden Liefer- und Verrechnungsprozessen mit Dienstleistern, vorrangig im Bereich des Kundenservice, mit denen aufgrund einer Vielzahl von kleinteiligen Warenbewegungen vierteljährliche oder jährliche Abrechnungen erfolgen. Darüber hinaus sind Forderungen aus Jahresvereinbarungen mit Lieferanten enthalten, die ebenfalls nur viertel-, halb- oder sogar jährliche Abrechnungszyklen haben.

Die Aufwendungen für die vollständige Ausbuchung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beliefen sich auf T€ 225 (Vorjahr: T€ 228). Erträge aus bereits ausgebuchten Forderungen waren von untergeordneter Bedeutung.

Forderungsverluste sind innerhalb der sonstigen betrieblichen Aufwendungen unter den übrigen Aufwendungen ausgewiesen.

(14) Die Vorräte betreffen im Wesentlichen Waren und digitale Guthaben für das Projekt- und Direktgeschäft, schwimmende Waren sowie Service- und Retourenwaren.

Die Vorräte gliedern sich wie folgt auf:

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31.03.2020 31.03.2019
Produktivbestände (reservierte Waren) 128.933 92.815
Direktgeschäft (frei verfügbare Waren) 22.060 23.649
Servicewaren 7.510 9.341
Retouren-/Remarketingbestände 3.932 5.296
162.435 131.101

Die Vorräte betreffen mit T€ 70.389 (Vorjahr: T€ 73.206) PC/Multimedia, mit T€ 30.530 (Vorjahr: T€ 40.772) Unterhaltungselektronik/Servicewaren und mit T€ 61.516 (Vorjahr: T€ 17.123) digitale Produkte wie PINs und Voucher.

In den Geschäftsjahren wurden die folgenden Abwertungen auf Vorräte erfasst:

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GJ 2019/20 GJ 2018/19
Auf Retouren-, Service- und Remarketingwaren 12.419 14.270
Auf Bestände aus dem Projekt- und Direktgeschäft 5.755 5.034
18.174 19.304

(15) Eigenkapital

Das Grundkapital beträgt zum Abschlussstichtag unverändert € 48.418.400,00. Es ist in 48.418.400 nennwertlose Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am gezeichneten Kapital von je € 1,00 eingeteilt. Die Aktien sind voll eingezahlt. Zum Abschlussstichtag befanden sich 44.681.430 Aktien (31. März 2019: 44.681.430 Aktien) im Umlauf.

Die durch die Hauptversammlungen vom 11. Mai 2007 und vom 14. Mai 2008 erteilte und zuletzt durch die Hauptversammlung vom 15. Mai 2009 bis zum 12. November 2010 befristete Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gem. § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG bis zu 10% des Grundkapitals ist teilweise wie folgt ausgenutzt:

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Rückkaufprogramm Anzahl der Aktien/Betrag des Grundkapitals
(€)
Anschaffungskosten
(€)
Anteil des Grundkapitals Zeitpunkt des Erwerbs Gründe des Erwerbs: Hauptversammlungsbeschluss vom
I 1.670.551 25.788.127 3,45% 2007 11. Mai 2007
I 750.369 12.094.224 1,55% 2008 11. Mai 2007
I 2.420.920 37.882.351 5,00%
II 484.184 3.645.833 1,00% 2008 14. Mai 2008
III 264.000 1.496.018 0,55% 2008 14. Mai 2008
III 704.368 4.213.491 1,45% 2009 14. Mai 2008
III 968.368 5.709.509 2,00%
3.873.472 47.237.693 8,00%

Das erste Rückkaufprogramm wurde vom 5. Juli 2007 bis zum 21. Februar 2008 ausgeübt. Im Rahmen des zweiten Rückkaufprogramms wurden Anteile in der Zeit vom 23. September bis zum 13. November 2008 erworben. Das dritte Rückkaufprogramm wurde in der Zeit vom 4. Dezember 2008 bis zum 12. März 2009 durchgeführt.

Im Rahmen aktienbasierter Vergütung wurden insgesamt 136.502 Aktien in früheren Geschäftsjahren (zuletzt im Geschäftsjahr 2011) verwendet. Infolgedessen beträgt der Bestand eigener Aktien per 31. März 2020 unverändert zum Vorjahresstichtag 3.736.970 Aktien (7,72 % vom Grundkapital).

Direkt im Eigenkapital erfasste Erträge und Aufwendungen und Rücklagen

Die Kapitalrücklage in Höhe von T€ 167.316 beinhaltet vor allem das Agio aus Kapitalerhöhungen seit Gründung der MEDION AG. Darüber hinaus wird hier der latente Steuereffekt aus der wirtschaftlichen Betrachtungsweise für das steuerliche Organschaftsverhältnis mit der Gesellschafterin erfasst. Wir verweisen auf die Ausführungen zu den latenten Steuern in Abschnitt 8.2.1(7).

Die Gewinnrücklagen beinhalten thesaurierte Ergebnisse der Vorjahre sowie die Effekte aus der Erstanwendung von IFRS 2 in 2005 in Höhe von unverändert T€ -3.341, sowie die aus der Neubewertung von leistungsorientierten Pensionsplänen erfassten Beträge.

Im Geschäftsjahr 2019/2020 erfolgte keine Ausschüttung aus dem Eigenkapital. Es erfolgte eine Ergebnisabführung in Höhe von € 18,2 Mio. an die Lenovo Germany Holding GmbH aufgrund des bestehenden Gewinnabführungsvertrages.

Daneben haben T€ 3.376 Währungsumrechnungsdifferenzen das Eigenkapital verringert (Vorjahr: Erhöhung um T€ 510). Sie resultieren im Wesentlichen aus den Tochtergesellschaften in den USA, der Schweiz, Großbritannien und Australien.

Die Marktwertbewertung von Finanzinstrumenten (Cashflow-Hedge) führte zu einer Erhöhung des Eigenkapitals um T€ 20 (Vorjahr: T€ 645).

Für die Entwicklung des Konzerneigenkapitals verweisen wir auf die Seite 108 dieses Berichtes.

Die Lenovo Germany Holding GmbH hält zum 31. März 2020 eine Gesamtzahl von 38.659.580 Aktien (79,85 %) zuzüglich 3.736.970 Aktien (7,72 %) der von der MEDION AG gehaltenen eigenen Aktien, die Lenovo zuzurechnen sind. Somit ist die Lenovo Germany Holding GmbH mehrheitlich an der MEDION AG im Sinne des § 16 AktG beteiligt.

Langfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen

(16) Im abgelaufenen Geschäftsjahr haben sich die Pensionsrückstellungen wie folgt entwickelt:

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Werte
in T€
31.03.2020 31.03.2019
Stand 1. April 11.036 9.325
Finanzierungsaufwand 204 192
laufender Dienstzeitaufwand 173 459
Auflösung der Rückstellung -204 -
Verrechnete Verluste (+)/Gewinne (-) aus Neubewertungen -261 1.060
Stand 31. März 10.948 11.036

Die versicherungsmathematischen Gewinne aus Neubewertungen des Geschäftsjahres 2019/2020 ergeben sich aus den Auswirkungen aus der Veränderung des Rechnungszinssatzes (1,90 % p.a.) gegenüber dem Vorjahr (1,77 % p.a.) in Höhe von T€ 261.

Der Rechnungszinssatz basiert auf dem vom Gutachterbüro Mercer entwickelten Ersatzzinssatzverfahren. Er entspricht dem zum 31. März 2020 veröffentlichten Rechnungszins von Mercer unter Berücksichtigung der Struktur der Pensionsberechtigten bei der MEDION AG.

Der Berechnung des Barwerts der leistungsorientierten Verpflichtungen (DBO = Defined Benefit Obligation) liegen folgende versicherungsmathematische Annahmen zugrunde:

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Werte
in %
31.03.2020 31.03.2019
Diskontierungssatz 1,90 1,77
Gehaltstrend 1) 1)
Rententrend 2,00 2,00

1) Der Gehaltstrend ist ab 2008 nicht mehr relevant, da die absolute Obergrenze der Anwartschaft erreicht ist

Bei einer um 1 Jahr höheren Lebenserwartung ergäbe sich bei sonst gleichbleibenden Parametern eine um T€ 274 (Vorjahr: T€ 283) höhere Rückstellung. Bei einer um 1 Jahr niedrigeren Lebenserwartung ergäbe sich bei sonst gleichbleibenden Parametern eine um T€ 171 (Vorjahr: T€ 182) niedrigere Rückstellung.

Bei einem um 0,5 Prozentpunkte höheren Diskontierungssatz ergäbe sich bei ansonsten unveränderten Parametern eine um T€ 927 (Vorjahr: T€ 968) niedrigere Rückstellung. Bei einem um 0,5 Prozentpunkte niedrigeren Diskontierungssatz ergäbe sich bei ansonsten unveränderten Parametern eine um T€ 1.053 (Vorjahr: T€ 1.104) höhere Rückstellung.

Bei einem um 0,5 Prozentpunkte niedrigeren Rententrend ergäbe sich bei ansonsten unveränderten Parametern eine um T€ 831 (Vorjahr: T€ 828) niedrigere Rückstellung. Bei einem um 0,5 Prozentpunkte höheren Rententrend ergäbe sich bei ansonsten unveränderten Paramentern eine um T€ 927 (Vorjahr: T€ 924) höhere Rückstellung.

Zur Bestimmung der Sensitivitätsangaben wurden die Verpflichtungswerte mit demselben Verfahren berechnet, das auch zur Berechnung der Verpflichtung am Bilanzstichtag herangezogen wurde. Wenn mehrere Annahmen gleichzeitig geändert werden, muss der Gesamtbetrag nicht zwingend der Summe der Einzeleffekte aufgrund der Änderung dieser Annahmen entsprechen.

Die Rückstellung berücksichtigt die Ansprüche von zwei aktiven Versorgungsberechtigten, sodass derzeit keine Rentenzahlungen erwartet werden. Die Duration der Verpflichtung beträgt 20,0 Jahre (Vorjahr: 19,3 Jahre).

Zum Abschlussstichtag besteht keine Abweichung zwischen der Pensionsrückstellung und dem Barwert der Pensionsverpflichtungen (DBO).

Der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtungen (DBO) hat sich wie folgt entwickelt:

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Werte
in T€
31.03.2020 31.03.2019 31.03.2018 31.03.2017 31.03.2016
Verpflichtungsbarwert 10.948 11.036 9.325 9.060 8.048

Zusätzliche Belastungen können sich ergeben durch eine höhere Lebenserwartung sowie eine höhere Inflationsrate. Darüber hinaus ergeben sich keine planspezifischen Risiken.

Die Zusagen unterliegen dem deutschen Betriebsrentengesetz. Eine Anpassungsprüfung hat grundsätzlich alle 3 Jahre zu erfolgen.

Die Beiträge zur Rentenversicherung belaufen sich für das abgelaufene Geschäftsjahr auf T€ 3.191 (Vorjahr: T€ 3.150).

Kurzfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen

(17) Von den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von T€ 149.834 (Vorjahr: T€ 120.436) waren T€ 144.591 (Vorjahr: T€ 102.182) zum Abschlussstichtag nicht fällig. Die übrigen (fälligen) Verbindlichkeiten sind innerhalb folgender Zeitbänder per 31. März überfällig:

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Werte
in T€
31.03.2020 31.03.2019
Kleiner als 30 Tage 3.743 16.610
Zwischen 30 und 60 Tage 545 93
Zwischen 61 und 90 Tage 231 5
Zwischen 91 und 180 Tage 137 128
Größer als 180 Tage 587 1.418
Summe der fälligen Verbindlichkeiten 5.243 18.254

(18) Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen im Wesentlichen aus der Verpflichtung zur Gewinnabführung (€ 18,2 Mio.; Vorjahr: € 17,0 Mio.) gegenüber der Lenovo Germany Holding GmbH sowie aus dem Bezug von Servicematerialien.

(19) Die Steuerverbindlichkeiten entfallen ausschließlich auf die Tochtergesellschaften und setzen sich wie folgt zusammen:

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Werte
in T€
31.03.2020 31.03.2019
MEDION Australia 825 237
MSSG 185 85
MEDION Nordic 28 21
MEDION Schweiz 23 45
MEDION UK 18 23
MEDION AT 17 83
MSG 15 10
MEDION NL 9 77
MEDION Iberia 6 12
MEDION France -10 44
Übrige 10 1
1.126 638

(20) Die sonstigen Rückstellungen entwickelten sich wie folgt:

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Werte
in T€
01.04.2019 Inanspruchnahme Auflösung Zuführung Währungskursdifferenzen 31.03.2020
Ausstehende Rechnungen 7.946 5.576 547 7.862 -142 9.543
davon: Verbindlichkeiten ggü. Kunden 4.820 3.605 - 5.193 - 6.408
davon: Verbindlichkeiten ggü. Lieferanten/ Dienstleistern 3.126 1.971 547 2.669 -142 3.135
Lizenzen und Schutzrechte 52.561 7.140 10.957 3.462 - 37.926
Gewährleistungen 31.822 12.366 - 12.564 - 32.020
Personal 7.872 6.786 257 7.463 -18 8.274
Übrige Rückstellungen 1.130 674 44 722 -5 1.129
101.331 32.542 11.805 32.073 -165 88.892

Die Rückstellungen für ausstehende Rechnungen werden unterteilt in Verbindlichkeiten gegenüber Kunden sowie Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten/Dienstleistern. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden betreffen im Wesentlichen Retouren aufgrund von akzeptierten Reklamationen und Bonusvereinbarungen für den Zeitraum bis März 2020, die in Folgejahren zu Mittelabflüssen führen.

Rückstellungen für Lizenzen und Schutzrechte umfassen laufende Verpflichtungen für geltend gemachte Lizenzansprüche und für noch zu leistende Urheberrechtsabgaben sowie Risiken möglicher Ansprüche aufgrund geführter Vergleichsverhandlungen. Die Rückstellungen wurden auf Basis erwarteter Stück- und Lizenzkosten gebildet. Der Zeitpunkt der Mittelabflüsse ist abhängig vom Abschluss der Verhandlungen, deren Abschluss länger als 12 Monate dauern.

Die Auflösung der Rückstellungen für Schutzrechte und Lizenzen stehen überwiegend im Zusammenhang mit der abschließenden Festlegung der Urheberrechtsabgaben für weiter zurückliegende Zeiträume bis einschließlich 2018.

Die Rückstellungen für Gewährleistungen werden für zu erwartende Nachbesserungsarbeiten und Gutschriften für die im Markt befindlichen garantiebehafteten Artikel gebildet. Die Garantiezeiträume belaufen sich auf 12 bis 36 Monate. Bei der Berechnung werden Annahmen über die zukünftige Entwicklung der Servicekosten berücksichtigt. Die Rückstellungen werden in den Garantiezeiträumen zu Auszahlungen führen. Die Gewährleistungsrückstellung wird auf Basis von Stückkosten pro Servicefall, der in den Verkehr gebrachten Mengen und der statistisch erfassten Gewährleistungsverläufen verschiedener Produktgruppen individuell ermittelt.

In den Personalrückstellungen sind ausstehende Belastungen aus Urlaubsverpflichtungen, Tantiemen und Sonderzahlungen an Vorstand und Mitarbeiter sowie Beiträge zur Berufsgenossenschaft enthalten. Die Rückstellungen werden voraussichtlich im folgenden Jahr zu Auszahlungen führen.

Die übrigen Rückstellungen umfassen im Wesentlichen Aufwendungen für Abschlusskosten, Rechts- und Beratungskosten und Aufsichtsratsvergütungen, die auch voraussichtlich im folgenden Jahr zu Auszahlungen führen werden.

Auflösungen von Rückstellungen, die im Zusammenhang mit operativen Geschäftsvorgängen der Warenbeschaffung und des Vertriebes von Produkten stehen, werden in den entsprechenden Posten der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen, über die sie gebildet wurden.

(21) Die sonstigen kurz- und langfristigen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:

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Werte
in T€
gesamt davon kurzfristig gesamt davon kurzfristig
31.03.2020 31.03.2019
ABS-Verbindlichkeiten 75.741 75.741 71.849 71.849
sonstige Steuerverbindlichkeiten 4.917 4.917 3.081 3.081
Passiver Rechnungsabgrenzungsposten 4.188 3.685 7.990 7.085
kreditorische Debitoren 3.330 3.330 4.250 4.250
Übrige 3.031 3.031 2.246 2.246
91.207 90.704 89.416 88.511

Bei den Verbindlichkeiten aus ABS-Transaktionen handelt es sich um kurzfristige Finanzverbindlichkeiten, die im Rahmen des ABS-Vertrages revolvierend zurückgezahlt werden.

Die sonstigen Steuerverbindlichkeiten beinhalten im Wesentlichen Verbindlichkeiten für Umsatz-, Lohn- und Kirchensteuer.

(22) In den kurz- und langfristigen Verbindlichkeiten sind nachfolgende finanzielle Verbindlichkeiten enthalten. Die Fälligkeitsstrukturen der zukünftigen (undiskontierten) Zins- und Tilgungszahlungen der originären finanziellen Verbindlichkeiten und der derivativen Finanzinstrumente stellen sich wie folgt dar:

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Tilgung Tilgung
Werte
in T€
Cashflows 2020 Cashflows 2019
Verbindlichkeiten aus ABS-Transaktionen 75.741 75.741 71.849 71.849
Derivative finanzielle Verbindlichkeiten 55 55 0 0
Übrige finanzielle Verbindlichkeiten 185.912 185.912 159.231 159.231
261.708 261.708 231.080 231.080

Die finanziellen Verbindlichkeiten sind ausschließlich kurzfristiger Natur, sodass die Tilgung der entsprechenden Beträge innerhalb eines Jahres zu erfolgen hat.

Die Liquiditätssteuerung erfolgt über das Konzerntreasury, das die jederzeitige Zahlungsfähigkeit sicherstellt. Die überschüssige Liquidität der MEDION AG ist im Rahmen eines Intercompany Loan Agreements bei der Konzernmutter Lenovo verzinslich angelegt und kann dort jederzeit abgerufen werden. Mit der Deutschen Bank und der Commerzbank sind zusätzlich bilaterale Kreditlinien ausgehandelt, die im Tagesgeschäft zur Stellung von Akkreditiven und Avalen für Lieferanten genutzt werden. Weiterhin wurden mit der Commerzbank Verträge über Asset-Backed-Security-Transaktionen geschlossen.

(23) Kategorien nach IFRS 9 und Überleitung auf Bilanzposten

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Buchwert Fortgeführte Anschaffungskosten/ Nominalwert Hedge Accounting Fair Value erfolgswirksam Fair Value Buchwert
Kategorien (Classes) und Überleitung auf Bilanzposten Werte
in T€
31.03.2020 Wertansatz nach IFRS 9 31.03.2020 31.03.2019
Aktiva
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 121.338 121.338 - - - 115.008
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 188.485 188.485 - - - 175.658!
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 211.751 211.751 - - - 232.870
Sonstige kurz- und langfristige Vermögenswerte
Kredite und Forderungen 34.495 34.495 - - - 38.445
Derivative finanzielle Vermögenswerte mit Sicherungsbeziehung 1.390 - 1.390 1.390 2.780 1.098
Derivative finanzielle Vermögenswerte ohne Sicherungsbeziehung - - - - 1.024
557.459 556.097 1.390 1.390 2.780 564.103
Passiva
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 149.834 149.834 - - - 120.436
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 20.667 20.667 - - - 21.228
Derivative finanzielle Verbindlichkeiten mit Sicherungsbeziehung 55 - 55 55 110 -
Derivative finanzielle Verbindlichkeiten ohne Sicherungsbeziehung - - - - - -
Verbindlichkeiten aus ABS-Transaktionen 75.741 75.741 - - - 71.849
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 15.466 15.466 - - - 17.567
261.763 261.708 55 55 110 231.080
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Fortgeführte Anschaffungskosten/ Nominalwert Hedge Accounting Fair Value erfolgswirksam Fair value
Kategorien (Classes) und Überleitung auf Bilanzposten Werte
in T€
Wertansatz nach IFRS 9 31.03.2019
Aktiva
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 115.008 - - -
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 175.658 - - -
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 232.870 - - -
Sonstige kurz- und langfristige Vermögenswerte
Kredite und Forderungen 38.445 - - -
Derivative finanzielle Vermögenswerte mit Sicherungsbeziehung - - 1.098 1.098
Derivative finanzielle Vermögenswerte ohne Sicherungsbeziehung - - 1.024 1.024
561.981 - 2.122 2.122
Passiva
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 120.436 - - -
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 21.228 - - -
Derivative finanzielle Verbindlichkeiten mit Sicherungsbeziehung - - - -
Derivative finanzielle Verbindlichkeiten ohne Sicherungsbeziehung - - - -
Verbindlichkeiten aus ABS-Transaktionen 71.849 - - -
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 17.567 - - -
231.080 - - -

Die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten im Anwendungsbereich von IFRS 7 stimmen grundsätzlich mit ihren beizulegenden Werten überein. Die Finanzinstrumente in Höhe von insgesamt T€ 819.250 (Vermögenswerte und Verbindlichkeiten) beinhalten langfristige Beträge in Höhe von T€ 503 und sind somit fast ausschließlich kurzfristig.

Die Voraussetzungen für eine Saldierung von Finanzinstrumenten nach IAS 32 Absatz 42 sind im Konzernabschluss nicht gegeben. Weiterhin bestanden keine durchsetzbaren Netting-Rahmenvereinbarungen.

8.2.3 Konzernanlagenspiegel

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(24) Stand 01.04.2019 Veränderung des Konsolidierungskreises Zugänge Abgänge Umbuchung Differenz aus Währungsumrechnung
Anschaffungskosten
Grundstücke und Bauten 29.404 - 8 - -
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 15.995 - 404 83 - -25
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 58 - 3.809 7 - -
Sachanlagen 45.457 - 4.221 90 - -25
Lizenzen 7.845 - 35 - - -
EDV-Software 34.730 - 1.954 191 111 -64
Geleistete Anzahlungen auf immaterielle Vermögenswerte 139 - 181 15 -111 -
Immaterielle Vermögenswerte 42.714 - 2.170 206 - -64
Geschäfts- oder Firmenwert 516 - - - - -
Beteiligungen 28 - - - - -
Finanzanlagen 28 - - - - -
88.715 - 6.391 296 - -89
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(24) Stand 31.03.2020 Stand 01.04.2019 Veränderung des Konsolidierungskreises Zugänge Abgänge Umbuchung
Anschaffungskosten Abschreibungen
Grundstücke und Bauten 29.412 8.801 - 685 - -
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 16.291 14.392 - 512 83 -
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 3.860 - - - - -
Sachanlagen 49.563 23.193 - 1.197 83 -
Lizenzen 7.880 7.817 - 15 - -
EDV-Software 36.540 30.417 - 2.465 191 -
Geleistete Anzahlungen auf immaterielle Vermögenswerte 194 - - - - -
Immaterielle Vermögenswerte 44.614 38.234 - 2.480 191 -
Geschäfts- oder Firmenwert 516 516 - - - -
Beteiligungen 28 - - - - -
Finanzanlagen 28 - - - - -
94.721 61.943 - 3.677 274 -
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(24) Differenz aus Währungsumrechnung Stand 31.03.2020 Stand 31.03.2020 Stand 31.03.2019
Abschreibungen Buchwerte
Grundstücke und Bauten - 9.486 19.926 20.603
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung -26 14.795 1.496 1.603
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau - - 3.860 58
Sachanlagen -26 24.281 25.282 22.264
Lizenzen 1 7.833 47 28
EDV-Software -42 32.649 3.891 4.313
Geleistete Anzahlungen auf immaterielle Vermögenswerte - - 194 139
Immaterielle Vermögenswerte -41 40.482 4.132 4.480
Geschäfts- oder Firmenwert - 516 - -
Beteiligungen - - 28 28
Finanzanlagen - - 28 28
-67 65.279 29.442 26.772
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Stand 01.04.2018 Veränderung des Konsolidierungskreises Zugänge Abgänge Umbuchung Differenz aus Währungsumrechnung
Anschaffungskosten
Grundstücke und Bauten 29.330 - 74 - - -
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 15.773 - 355 184 - 51
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 51 - 7 - - -
Sachanlagen 45.154 - 436 184 - 51
Lizenzen 7.809 - 36 - - -
EDV-Software 34.079 - 756 113 - 8
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 94 - 45 - - -
Immaterielle Vermögenswerte 41.982 - 837 113 - 8
Geschäfts- oder Firmenwert 516 - - - - -
Beteiligungen 28 - - - - -
Finanzanlagen 28 - - - - -
87.680 - 1.273 297 - 59
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Stand 31.03.2019 Stand 01.04.2018 Veränderung des Konsolidierungskreises Zugänge Abgänge Umbuchung
Anschaffungskosten Abschreibungen
Grundstücke und Bauten 29.404 8.115 - 686 - -
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 15.995 13.877 - 666 178 -
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 58 - - - - -
Sachanlagen 45.457 21.992 - 1.352 178 -
Lizenzen 7.845 7.785 - 32 - -
EDV-Software 34.730 28.335 - 2.190 113 -
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 139 - - - - -
Immaterielle Vermögenswerte 42.714 36.120 - 2.222 113 -
Geschäfts- oder Firmenwert 516 516 - - - -
Beteiligungen 28 - - - - -
Finanzanlagen 28 - - - - -
88.715 58.628 - 3.574 291 -
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Differenz aus Währungsumrechnung Stand 31.03.2019 Stand 31.03.2019 Stand 31.03.2018
Abschreibungen Buchwerte
Grundstücke und Bauten - 8.801 20.603 21.215
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 27 14.392 1.603 1.896
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau - - 58 51
Sachanlagen 27 23.193 22.264 23.162
Lizenzen - 7.817 28 24
EDV-Software 5 30.417 4.313 5.744
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau - - 139 94
Immaterielle Vermögenswerte 5 38.234 4.480 5.862
Geschäfts- oder Firmenwert - 516 - -
Beteiligungen - - 28 28
Finanzanlagen - - 28 28
32 61.943 26.772 29.052

8.3 Ergänzende Angaben

8.3.1 Angaben zur Kapitalflussrechnung

Die Kapitalflussrechnung gemäß IAS 7 zeigt, wie sich Zahlungsmittel und -äquivalente im Konzern im Laufe des Berichtsjahres durch Mittelzuflüsse/Mittelabflüsse verändert haben. Die Kapitalflussrechnung unterscheidet zwischen Mittelveränderungen aus laufender Geschäftstätigkeit, Investitions- und Finanzierungstätigkeit. Der Mittelzufluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit ist nach der indirekten Methode ermittelt.

Der in der Kapitalflussrechnung betrachtete Finanzmittelfond umfasst die in der Bilanz ausgewiesenen Zahlungsmittel beziehungsweise -äquivalente in Form von Schecks, Kassenbestand sowie Guthaben bei Kreditinstituten.

(25) Der Finanzverbindlichkeitenspiegel gem. IFRS 7.44 a stellt sich wie folgt dar:

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GJ 2019/2020 Werte
in T€
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen Verbindlichkeiten aus Factoring / sonstige Verbindlichkeiten Finanzverbindlichkeiten Gesamt
Stand 01.04.2019 17.030 71.849 17.567 106.446
Veränderung des Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit
ABS-Transaktionen - 3.892 - 3.892
Ergebnisabführung GJ 2018/19 -17.030 - - -17.030
Gezahlte Zinsen - - -987 -987
Gesamtveränderung des Cash-flow aus der Finanzierungstätigkeit -17.030 3.892 -987 -14.125
Sonstige Änderungen -
Ergebnisabführung GJ 2019/20 18.201 - - 18.201
Sonstige übrige Änderungen der Finanzverbindlichkeiten - - -1.114 -1.114
Gesamtveränderung der sonstigen Änderungen 18.201 - -1.114 17.087
Stand 31.03.2020 18.201 75.741 15.466 109.408

8.3.2 Segmentberichterstattung

Nach IFRS 8 ist über die wirtschaftliche Lage der Segmente nach dem sogenannten Management-Approach zu berichten. Berichtspflichtig sind diejenigen operativen Segmente, die Komponenten eines Unternehmens darstellen, für die getrennte Finanzinformationen verfügbar sind und die regelmäßig aufgrund der internen Berichterstattung durch die Hauptentscheidungsträger überprüft werden.

Der MEDION-Konzern berichtet gemäß IFRS 8 entsprechend der internen Unternehmenssteuerung nach den Segmenten Projektgeschäft und Direktgeschäft. Das Segment Projektgeschäft bündelt alle Geschäfte der modernen Consumer Electronics mit den international aufgestellten großen Handelsketten aus den Produktgruppen PC/Multimedia und Unterhaltungselektronik, für die Dienstleistungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette durch MEDION erbracht werden. Dabei handelt es sich um Geschäftsaktivitäten im Rahmen der sogenannten Primary-Sales-Prozesse (von der Produktidee über Auftragsfertigung, Bewerbung und Distribution) bis zum After-Sales-Support (vom Retourenhandling bis zum Gewährleistungsmanagement inkl. Kundenservice und Reparaturen). Beim Projektgeschäft handelt es sich grundsätzlich um sogenanntes Volumengeschäft für physische Produkte, die an international groß aufgestellte Handelsketten verkauft werden.

Das Direktgeschäft beschreibt das Geschäft im Bereich der digitalen Dienstleistungen sowie den (MEDION-eigenen) Online-Handel mit Consumer-Electronics-Produkten, wobei grundsätzlich nur einzelne Elemente entlang der Wertschöpfungskette zur Anwendung kommen. Bei den digitalen Dienstleistungen handelt es sich um Mobilfunkdienstleistungen (MEDIONmobile), um Fotoservicedienstleistungen und um weitere Online-Dienste wie die digitale Distribution von Downloads und digitalen Gutschein-PINs. Naturgemäß ist das Direktgeschäft nicht durch vorlaufende Auftragseingänge gekennzeichnet, sondern vielmehr durch Kundentreue. Den in diesem Segment ausgewiesenen Aktivitäten im Hardware- sowie im digitalen Bereich ist in der Unternehmenssteuerung gemein, dass MEDION hier direkte Vertriebsaktivitäten direkt zum Endkonsumenten steuert und in der Regel keine Waren bei Handelskunden zwischengelagert sind.

Neben den steuerungsrelevanten Segmenten weist MEDION unter den Sonstigen Umsätzen Geschäftstätigkeiten aus, die keinem der beiden anderen Segmenten zuzuordnen sind. Im abgelaufenen Geschäftsjahr sowie im Vorjahr betreffen die hier ausgewiesenen Umsätze jedoch ausschließlich die in Vorjahren als eigenständiges Segment ausgewiesenen Konzerndienstleistungen für den Lenovo-Konzern.

Die Segmentberichterstattung erfolgt nach folgenden Grundsätzen:

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die der Gewinnung der Segmentinformationen zugrunde gelegt wurden, entsprechen grundsätzlich den Bilanzierungsregeln des Konzernabschlusses.

Konzerninterne Transaktionen zwischen den Segmenten lagen im Berichtsjahr nicht vor.

Für die interne Steuerung des MEDION-Konzerns ist der Vorstand verantwortlich. Das entscheidende Maß für die Ertragskraft der einzelnen Segmente des MEDION-Konzerns sowie für die Erfolgsbeurteilung und die Ressourcenallokation ist das EBIT.

Die Umsätze werden den Segmenten zugewiesen, in denen die Umsatzerlöse realisiert werden.

Der Segment-Cashflow ermittelt sich auf Basis der jeweiligen Segmentbetriebsergebnisse zuzüglich der Segmentabschreibungen sowie der zahlungsunwirksamen Aufwendungen.

Das Segmentvermögen umfasst die Aktiva, die zur Erwirtschaftung des Betriebsergebnisses des jeweiligen Segments eingesetzt werden. Die Segmentschulden ergeben sich aus dem jeweiligen zugehörigen Fremdkapital. Konzerninterne Vermögens- und Schuldposten werden in der Spalte "Überleitung Konzern" eliminiert.

Unter Investitionen werden die Zugänge des laufenden Geschäftsjahres in Sachanlagen, immaterielle Vermögenswerte und Beteiligungen ausgewiesen.

Die Erlöse mit externen Kunden nach Regionen sind in den Erläuterungen zu den Umsatzerlösen dargestellt.

(26)

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Projektgeschäft Direktgeschäft Sonstige
Werte
in T€
01.04.2019- 31.03.2020 01.04.2018- 31.03.2019 01.04.2019- 31.03.2020 01.04.2018- 31.03.2019 01.04.2019- 31.03.2020 01.04.2018- 31.03.2019
Gesamtumsätze 379.869 353.740 430.270 369.065 14.961 18.765
EBIT 3.151 1.983 38.276 32.724 430 541
Abschreibungen auf Anlagevermögen 598 558 3.079 3.016 0 0
Finanzergebnis -19 74 -217 888 -2 13
Steuern -981 -363 -11.912 -5.995 -133 -99
Sonstige zahlungswirksame Aufwendungen und Erträge -27 479 -61 1.040 0 0
Brutto Cashflow 3.722 3.020 41.294 36.780 430 541
Segmentvermögen 284.215 290.367 462.114 433.039 25.423 20.517
Segmentschulden 220.217 221.115 126.320 105.444 977 424
Investitionen 1.579 189 4.812 1.084 0 0
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Überleitung Konzern Konzern
Werte
in T€
01.04.2019- 31.03.2020 01.04.2018- 31.03.2019 01.04.2019- 31.03.2020 01.04.2018- 31.03.2019
Gesamtumsätze 0 0 825.100 741.570
EBIT 0 0 41.857 35.248
Abschreibungen auf Anlagevermögen 0 0 3.677 3.574
Finanzergebnis 0 0 -238 975
Steuern 0 0 -13.026 -6.457
Sonstige zahlungswirksame Aufwendungen und Erträge 0 0 -88 1.519
Brutto Cashflow 0 0 45.446 40.341
Segmentvermögen 615 704 772.367 744.627
Segmentschulden 15.526 17.565 363.040 344.548
Investitionen 0 0 6.391 1.273

Das Segmentvermögen betrifft mit T€ 43.784 langfristige Vermögenswerte i.S.d. IFRS 8.33 (b) die in Deutschland gelegen sind und T€ 801, die im Ausland gelegen sind.

Gemäß IFRS 8.34 hat MEDION Informationen über den Grad seiner Abhängigkeit von seinen wichtigen Kunden vorzulegen.

MEDION unterhält im Projektgeschäft und Direktgeschäft Geschäftsbeziehungen zu Kunden, die für die Geschäftsentwicklung von MEDION wesentlich sind und die bei Wegfall einzelner solcher Kundenbeziehungen zu Auswirkungen für die weitere Geschäftsentwicklung von MEDION führen können. Derzeit ist nicht ersichtlich, dass wichtige Kunden ihre Geschäftsverbindung zu MEDION lösen werden.

Im Geschäftsjahr 2019/2020 wurden mit einem Kunden Umsätze im Segment Direktgeschäft realisiert, die mehr als zehn Prozent des Konzernumsatzes ausmachen (T€ 147.325; Vorjahr: T€ 136.515). Im Vorjahr wurden noch mit einem weiteren Kunden in beiden Segmenten (Projektgeschäft und Direktgeschäft) Umsätze erzielt, die insgesamt mehr als zehn Prozent des Konzernumsatzes ausmachten (Vorjahreswert T€ 74.364).

Die Überleitung der Segmentschulden betrifft im Wesentlichen Steuerverbindlichkeiten in Höhe von T€ 4.917 (Vorjahr: T€ 3.081), passive Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von T€ 4.188 (Vorjahr: T€ 7.990) sowie die kreditorischen Debitoren in Höhe von T€ 3.330 (Vorjahr: T€ 4.250).

8.3.3 Ergebnis je Aktie

Das Ergebnis je Aktie ergibt sich aus der Division des den Aktionären der MEDION AG zurechenbaren Konzernergebnisses durch die Anzahl der durchschnittlich im Umlauf befindlichen Aktien. Zurückgekaufte Aktien während einer Periode werden zeitanteilig für den Zeitraum, in dem sie sich im Umlauf befinden, berücksichtigt.

Für das Geschäftsjahr 2019/2020 beträgt die durchschnittliche Anzahl an Aktien 44.681.430.

In der dargestellten Berichtsperiode gab es keine Verwässerungseffekte, die sich aus potenziellen Stammaktien ergeben.

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2019/2020 2018/2019
Gewichteter Durchschnitt der ausgegebenen Aktien 44.681.430 44.681.430
Konzernergebnis (T€) 28.593 29.766
Ergebnis je Aktie (unverwässert, in €) 0,64 0,67
Ergebnis je Aktie (verwässert, in €) 0,64 0,67

8.3.4 Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen beinhalten Mietverträge für Geschäfts- und Lagerräume und sonstige Leasingverhältnisse. Letztere beinhalten PKW, Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie Wartungsverträge.

Die künftigen Zahlungsströme stellen sich wie folgt dar:

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31.03.2020 31.03.2019 31.03.2020 31.03.2019 31.03.2020 31.03.2019
Werte
in T€
≤ 1 Jahr 1 Jahr < x ≤ 5 Jahre >5 Jahre
Geschäfts- und Lagerräume 856 892 891 559 - -
Sonstige Leasingverhältnisse 407 440 380 371 - -
1.263 1.332 1.271 930 - -

8.3.5 Risikomanagement und Finanzderivate

1. Kreditrisiken

Unter Kreditrisiko wird nach IFRS 7 das Risiko verstanden, dass eine Partei eines Finanzinstruments der anderen Partei einen finanziellen Verlust verursacht, indem sie einer Verpflichtung nicht nachkommt.

Im MEDION-Konzern können Kreditrisiken insbesondere in Form von Ausfallrisiken entstehen. Wesentliche Ausfallrisiken können bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entstehen, wenn Kunden nicht in der Lage sind, ihre Verpflichtungen fristgerecht zu begleichen. Das maximale Ausfallrisiko wird durch den Wert der nicht kreditversicherten Netto-Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von T€ 83.064 (Vorjahr: T€ 68.700) wiedergegeben. Die Reduktion des Risikos erfolgt grundsätzlich durch die Konzentration auf Kunden mit A-Bonität. Kunden, die nicht in diese Kategorien fallen, sind von untergeordneter Bedeutung und werden in der Regel kreditversichert. Für Kundenforderungen, die im Rahmen von ABS-Transaktionen veräußert werden, besteht ein maximales Ausfallrisiko von 3 %. Die Fälligkeiten und Überfälligkeiten werden kontinuierlich überwacht und monatlich an den Vorstand gemeldet. Die Risikominderung erfolgt über Einzelwertberichtigungen und Wertberichtigungen auf Portfoliobasis.

MEDION erachtet das Ausfallrisiko von Zahlungsmitteläquivalenten, Forderungen gegen verbundene Unternehmen und den Derivaten mit positivem Marktwert als sehr gering, da die zugrunde liegenden Geschäfte entweder mit dem Mutterkonzern Lenovo oder mit bonitätsmäßig einwandfreien Banken abgeschlossen wurden. Das maximale Ausfallrisiko bei den Zahlungsmitteln (T€ 121.338; Vorjahr: T€ 115.008) und den Forderungen gegen verbundene Unternehmen wird durch den Buchwert (T€ 211.751; Vorjahr: T€ 232.870), bei den Derivaten mit positivem Marktwert wiedergegeben (T€ 1.390; Vorjahr: T€ 2.122).

2. Liquiditätsrisiken

Das Liquiditätsrisiko beschreibt die Gefahr, Verpflichtungen aus finanziellen Schulden nicht erfüllen zu können. Eine Analyse der Fälligkeiten der finanziellen Verbindlichkeiten ist unter Punkt (22) erfolgt.

3. Marktrisiken/Währungsrisiken

Währungsrisiken im Sinne von IFRS 7 entstehen durch Finanzinstrumente, welche in einer von der funktionalen Währung abweichenden Währung denominiert werden und monetärer Art sind. Die folgende Auflistung zeigt die wesentlichen Fremdwährungsposten zum Abschlussstichtag:

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31.03.2020 31.03.2019 31.03.2020 31.03.2019 31.03.2020 31.03.2019
Werte
in T€
USD GBP HKD
Zahlungsmittel 1.753 1.182 1.888 3.064 1.459 1.155
Forderungen 24.559 23.204 1.660 3.323 114 117
Verbindlichkeiten -23.776 -35.696 -606 -705 -247 -232
Saldo 2.536 -11.310 2.942 5.682 1.326 1.040
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31.03.2020 31.03.2019
Werte
in T€
AUD
Zahlungsmittel 38.872 39.323
Forderungen 2.000 1.617
Verbindlichkeiten -14.945 -23.190
Saldo 25.927 17.750

Die zum Abschlussstichtag zur Absicherung von Währungsrisiken abgeschlossenen Devisentermingeschäfte haben ein Nominalvolumen von USD 84,0 Mio. (Vorjahr: USD 86,0 Mio.). Aus der Kursentwicklung resultierten zum Abschlussstichtag negative Marktwerte in Höhe von T€ 55 (Vorjahr: T€ 0), die in den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen wurden, sowie positive Marktwerte in Höhe von T€ 1.390 (Vorjahr: T€ 2.116), die in den sonstigen Vermögenswerten ausgewiesen wurden.

Für die Devisentermingeschäfte, die der Absicherung der einkaufsseitigen USD-Zahlungsströme im ersten Halbjahr des Geschäftsjahres 2020/2021 dienen und im Rahmen von Cashflow-Hedge Accounting abgebildet werden, wird die designierte Kassaveränderung bis zum Eintritt des Grundgeschäfts erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis im Eigenkapital erfasst. Die nicht designierte Terminkomponente und der nicht designierte Währungsbasis-Spread werden erfolgswirksam im Zinsergebnis erfasst. Da nur die Kassaveränderung aus Grund- und Sicherungsgeschäft ab dem Designationszeitpunkt einbezogen wird und sich die Wertveränderungen aus Grund- und Sicherungsgeschäft bis zum Bilanzstichtag immer vollständig ausgleichen (Critical Terms Match), besteht eine 100%ige Effektivität.

Zum 31. März 2020 haben die in das Hedge Accounting einbezogenen Derivate einen Buchwert von T€ 970 (Vorjahr: T€ 1.098), davon wurden T€ 753 (Vorjahr: T€ 719) als effektiver Teil in die Bewertungsrücklage im Eigenkapital und T€ 217 (Vorjahr: T€ 379) als nicht designierter Anteil im Zinsergebnis ausgewiesen.

Auf den Teil der Bewertungsrücklage entfallen passive latente Steuern von T€ 246 (Vorjahr: T€ 232). Der erfolgsneutralen Bewertungsrücklage aus den Devisentermingeschäften stehen die Wechselkursanpassungen aus den gesicherten USD-Fremdwährungsverbindlichkeiten der Einkaufsverträge sowie entsprechende, zum Abschlussstichtag noch nicht bilanzwirksam gewordene Währungsgewinne/-verluste aus den zugehörigen schwebenden Einkaufskontrakten gegenüber. Für den gesicherten und nicht gesicherten Teil der Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten wurden insgesamt T€ -503 (Vorjahr: T€ 576) ergebniswirksam erfasst.

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Nominalwert
TUSD
Marktwert
T€
Nominalwert
TUSD
Marktwert
T€
31.03.2020 31.03.2019
Währungsbezogene Geschäfte Devisentermingeschäfte in USD 57.000 970 49.000 1.098
Davon erfolgsneutral im Eigenkapital verrechnet (brutto) - 753 - 719
Umrechnungseffekt aus Grundgeschäften erfolgsneutral im Eigenkapital verrechnet (brutto) - - - -
Zu-/ abzüglich latenter Steuern - -246 - -232
Cashflow-Hedges - 507 - 487
Durchschnittlicher Sicherungskurs 1,1203 1,1621

Das Nominalvolumen der im Cashflow Hedge Accounting designierten USD-Devisentermingeschäfte beträgt zum Stichtag TUSD 57 (Vorjahr: TUSD 49) und der durchschnittliche EUR/USD Sicherungskurs beträgt 1,1203 (Vorjahr: 1,1621). Die Devisentermingeschäfte werden innerhalb eines Jahres fällig. Der Marktwert wird aus dem Devisenmittelkurs des Abschlussstichtages abgeleitet.

Die MEDION AG legt grundsätzlich nur in Euro an bzw. nimmt grundsätzlich nur Gelder in Euro auf. Aus diesem Grund nutzt die MEDION AG Devisenswaps, um Überhänge in Fremdwährungen bis zum nächsten Zeitpunkt, an dem diese Währungen benötigt werden, in Euro zu konvertieren und somit eine Geldanlage oder -aufnahme in diesen Währungen zu vermeiden.

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Nominalwert in Fremdwährung Marktwert
T€
Nominalwert in Fremdwährung Marktwert
T€
31.03.2020 31.03.2019
SWAP-Geschäfte
SWAPS in TUSD 420 0 8.270 6
SWAPS in TAUD 0 0 - -
SWAPS in TGBP 0 0 0 0

Für die systematische Darstellung der Marktpreisrisiken, denen der Konzern am Bilanzstichtag ausgesetzt ist, ist eine Sensitivitätsanalyse zu erstellen. Die Sensitivitätsanalyse dient der Ermittlung der Auswirkungen von hypothetischen Änderungen relevanter Risikovariablen auf das Ergebnis und Eigenkapital. Zur Bestimmung der Auswirkungen dieser Risikovariablen auf die Finanzinstrumente sind zum Bilanzstichtag die Effekte hypothetischer Änderungen der Risikovariablen auf den Marktwert und die Zahlungsströme zu ermitteln.

MEDION ist vor allem Währungsrisiken ausgesetzt. Bei den Währungsrisiken wird eine Schwankung um 10% gegenüber dem Euro angenommen.

Wenn die Fremdwährung gegenüber dem Euro zum 31. März 2020 um 10% abgewertet (aufgewertet) gewesen wäre, hätte die Bewertungsrücklage die folgenden verminderten (-) oder erhöhten (+) Werte gehabt:

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31.03.2020 31.03.2019 31.03.2020 31.03.2019 31.03.2020 31.03.2019
Werte
in T€
USD GBP AUD
Abwertung um 10% -3.189 -2.686 - - - -
Aufwertung um 10% 3.508 2.955 - - - -

Wenn die Fremdwährung gegenüber dem Euro zum 31. März 2020 um 10% abgewertet (aufgewertet) gewesen wäre, hätte das Ergebnis die folgenden verminderten (-) oder erhöhten (+) Werte gehabt:

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31.03.2020 31.03.2019 31.03.2020 31.03.2019 31.03.2020 31.03.2019
Werte
in T€
USD GBP AUD
Abwertung um 10% -112 1.883 -267 -584 -2.357 -1.649
Aufwertung um 10% 123 -2.499 294 501 2.593 1.741

Aus der Verwendung von derivativen Finanzinstrumenten werden keine nachteiligen Einflüsse auf die Finanzlage des Konzerns erwartet. Die Gesellschaft setzt keine Finanzinstrumente zu Handels- oder Spekulationszwecken ein.

4. Marktrisiken / Zinsrisiken

Mit Zinsrisiko wird das Risiko beschrieben, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Cashflows eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen des Marktzinssatzes schwanken.

Marktzinsänderungen von originären Finanzinstrumenten mit fester Verzinsung wirken sich nur dann auf das Ergebnis aus, wenn diese zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Soweit vorhandene liquide Mittel als kurzfristige Festgeldanlagen mit fix verhandelten Zinssätzen gehalten werden, unterliegen diese damit keinem Zinsrisiko.

Darüber hinaus sind Geldanlagen auch zu Vereinbarungen angelegt, die variable Zinskomponenten enthalten. Zinsänderungsrisiken, insbesondere Zinsminderungsrisiken, sind hierbei jedoch von untergeordneter Bedeutung.

Da die Laufzeit eines Projektes maximal 6 Monate beträgt, ist aufgrund dieser kurzen Laufzeit das etwaige Zinsänderungsrisiko nur von marginaler Auswirkung auf das Projektergebnis, weshalb keine Zinssicherung für die Finanzierung des Projektes durchgeführt wird.

5. Marktrisiken / Sonstige Preisrisiken

Als sonstige Preisrisiken im Sinne von IFRS 7 kommen insbesondere Risiken aus Marktpreisänderungen von Aktien sowie handelbaren Rohstoffen infrage.

Zum 31. März 2020 hat MEDION keine Bestände an Aktien. Eigene Anteile sind keine Finanzinstrumente in diesem Sinne, da IAS 32.11 ausdrücklich auf Eigenkapitalinstrumente anderer Unternehmen abstellt.

8.3.6 Ereignisse nach dem Abschlussstichtag

Bis zum 05. Juni 2020 (Freigabe des Abschlusses durch den Vorstand an den Aufsichtsrat) ergaben sich keine nennenswerten Ereignisse.

8.3.7 Nahestehende Unternehmen und Personen

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Name und Sitz Stammkapital zum 31.03.2020 Prozentsatz der Beteiligung Jahresergebnis
in T€
Ergebnis Vorjahr
in T€
1. Allgemeine Multimedia Service GmbH, Essen EUR 25.000 100,0% 326 391
2. MEDION Service GmbH, Essen EUR 25.000 100,0% 202 202
3. MEDION Shared Services GmbH (ehemals MEDION Mobile GmbH), Essen EUR 1.500.000 100,0% 232 148
4. MEDION Asia Pacific Ltd., Hongkong, China HKD 10.000.000 100,0% 150 152
5. MEDION AUSTRALIA PTY LTD., Sydney, Australien AUD 10.000 100,0% 11.388 8.589
6. MEDION AUSTRIA GmbH, Wels, Österreich EUR 50.000 100,0% -34 149
7. MEDION B.V., Panningen, Niederlande EUR 650.000 100,0% 29 271
8. MEDION Elektronika d.o.o., Ljubljana, Slowenien EUR 8.763 100,0% 63 68
9. MEDION ELECTRONICS LIMITED, Swindon, United Kingdom GBP 400.000 100,0% 155 171
10. MEDION FRANCE S.A.R.L., Le Mans, Frankreich EUR 180.000 100,0% 77 103
11. MEDION IBERIA, S.L., Madrid, Spanien EUR 5.000 100,0% 21 22
12. MEDION ITALIA, S.R.L., Mailand, Italien EUR 50.000 100,0% -73 4
13. MEDION NORDIC A/S, Herlev, Dänemark DKK 500.000 100,0% 48 52
14. MEDION SCHWEIZ ELECTRONICS AG, Zürich, Schweiz CHF 600.000 100,0% 48 156
15. MEDION USA Inc., Delaware, USA USD 10.100.000 100,0% 59 -57
16. MLAP GmbH, Stuttgart EUR 25.000 100,0% 37 36
17. MEDION Supply Chain Management (Shenzhen) Ltd., Shenzhen, China RMB 1.000.000 100,0% 34 26
18. MEDION International (Far East) Ltd., Hongkong, China HKD 10.000 100,0% nicht operativ, ruhend nicht operativ, ruhend
19. LIFETEC International Ltd., Hongkong, China HKD 10.000 100,0% nicht operativ, ruhend nicht operativ, ruhend

Neben den genannten Gesellschaften sowie Mitgliedern des Vorstandes und Aufsichtsrates gelten darüber hinaus auch sämtliche Gesellschaften der Lenovo-Gruppe als nahestehende Unternehmen. Mutterunternehmen der MEDION AG ist die Lenovo Germany Holding GmbH mit Sitz in Essen. Oberstes beherrschendes Unternehmen ist die Lenovo Group Limited mit Sitz in Hongkong. Der Konzernabschluss der Lenovo Group Limited ist am Sitz der Gesellschaft bzw. über www.lenovo.com erhältlich. Die Geschäftsbeziehungen zwischen der MEDION AG und den Tochtergesellschaften, die als nahestehende Unternehmen anzusehen sind, sind durch Konsolidierung eliminiert und werden daher nicht weiter erläutert. Im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit bestehen auch Liefer- und Leistungsbeziehungen zu nicht zum Anteilsbesitz des MEDION-Konzerns gehörenden nahestehenden Unternehmen. Es bestehen vertragliche Vereinbarungen.

Aufgrund des abgeschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages zwischen der MEDION AG und der Lenovo Germany Holding GmbH hat sich die MEDION AG verpflichtet, während der Vertragsdauer ihren ganzen, nach Maßgabe der handelsrechtlichen Vorschriften ermittelten Gewinn an die Lenovo Germany Holding GmbH abzuführen. Damit ist auch das Recht der Aktionäre der MEDION AG entfallen, über die Verwendung eines Ergebnisses zu entscheiden. Als Kompensation für den Verlust des Dividendenanspruchs ist in dem Unternehmensvertrag festgelegt, dass Lenovo zur Zahlung eines jährlichen Ausgleichsbetrages an die außenstehenden Aktionäre der MEDION AG verpflichtet ist. Diese Ausgleichszahlung ergibt sich aus einem Bruttogewinnanteil in Höhe von € 0,82 je MEDION-Aktie für jedes volle Geschäftsjahr, abzüglich eines Betrages für deutsche Körperschaftsteuer sowie Solidaritätszuschlag nach dem jeweils für diese Steuern für das betreffende Geschäftsjahr geltenden Steuersatz. Der Steuerabzug ist nur bei Gewinnen der MEDION AG vorzunehmen, die der deutschen Körperschaftsteuer unterliegen. Damit entspricht die Ausgleichszahlung bei der zurzeit gültigen Körperschaftsteuerbelastung einem Betrag von € 0,69 je MEDION-Aktie.

Im Berichtsjahr bestanden folgende Geschäftsbeziehungen gemäß IAS 24 zum Mutterunternehmen (Unternehmen des Lenovo-Konzerns).

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Werte
in T€
Werte der Geschäftsvorfälle 2019/2020 Salden austehend zum 31.03.2020 (+)/(-) 31.03.2020
UNTERNEHMEN DES LENOVO-KONZERNS
Lenovo PC Hong Kong Ltd.
Verkäufe von MEDION AG 13.915 8.286
Warenlieferung an MEDION AG -14.794 -1.451
geleistete Dienstleistungen 2.691 5.436
bezogene Dienstleistungen -1.586 -639
Rabatte und Nachlässe 3.285 1.129
Forderungen aus Schadensfällen 722 219
Cashpool-Darlehen -30.003 190.032
Derivate Nominalwert in TUSD 84.000
Lenovo (Deutschland) GmbH
Verkäufe von MEDION AG 169 253
Warenlieferung an MEDION AG -5.316 -248
Vermietung 73 103
Sonstige 12 20
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Werte
in T€
Werte der Geschäftsvorfälle 2019/2020 Forderung/ Verbindlichkeit (-) (brutto) 31.03.2020
Lenovo Germany Holding GmbH
Forderung Steuern 673 8.992
Forderung verauslagte Kosten 0 1
Ergebnisabführungsvertrag -18.201 -18.201
LC Future Center Ltd.
Sonstige Verbindlichkeiten -5 0
Lenovo Global Technology RO S.r.l.
Verkäufe von Waren 4 3
Lenovo Spain & Portugal
Verkäufe von Waren 8 8
Lenovo Services B.V.
Verkäufe von Waren 141 78
Lenovo (Slovakia) s.r.o.
Verkäufe von Waren 4 0
Lenovo Global Technology Germany GmbH
Verkäufe von Waren 0 11
Motorola Mobility LLC
Sonstige Forderungen 74 32

Keiner der Salden ist gesichert. Im Geschäftsjahr wurde ein Ertrag gemäß IFRS 9 für die Forderungen gegen dem Lenovo-Konzern in Höhe von 335 T€ (Vorjahr: -119 T€) erfasst. Im Wesentlichen bezieht sich der Ertrag aus der Forderung Cashpool gegenüber der Lenovo PC Hong Kong Ltd. in Höhe von 480 T€ (Vorjahr: -320 T€).

Garantien wurden weder gewährt noch erhalten.

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Werte
in T€
Werte der Geschäftsvorfälle 2019/2020 Forderung/ Verbindlichkeit (-) (brutto) 31.03.2020
Vorstand
Gerd Brachmann
Verkäufe von MEDION AG 7 -1
Christian Eigen
Verkäufe von MEDION AG 6 1

Die Beziehungen zu Vorstand und Aufsichtsrat betreffen die Vergütung, wie auch den Kauf von MEDION-Produkten durch den Vorstand und sind in den folgenden Abschnitten dargestellt.

Alle Liefer- und Leistungsbeziehungen werden zu Marktpreisen abgewickelt.

Im Berichtsjahr betrugen die für kurzfristig fällige Leistungen erfassten Aufwendungen an Vorstand und Aufsichtsrat T € 2.705 bzw. T € 120 (Vorjahr: T € 2.455 bzw. T € 120) sowie T € 0 (Vorjahr: T € 71) für andere langfristige Leistungen. Für die Vorstandsversorgung wurde ein Dienstzeitaufwand im Geschäftsjahr in Höhe von T € -204 für Herrn Brachmann und T € 173 für Herrn Eigen erfasst.

8.3.8 Vorstand

Im Berichtszeitraum gehörten folgende Herren dem Vorstand an:

Kaufmann Gerd Brachmann, Essen (Vorsitzender des Vorstandes, zuständig für Vertrieb, Einkauf, Marketing, Forschung und Entwicklung)

Diplom-Ökonom Christian Eigen, Essen (stellv. Vorsitzender des Vorstandes, zuständig für Finanzen, IT, Logistik, After-Sales-Service, Personal und Recht)

Mitglied des Aufsichtsrates der FUNKE Mediengruppe GmbH & Co. KGaA und Mitglied des Gesellschafterausschusses der FUNKE Management GmbH, beide Essen, seit dem 01.07.2017

Die Gesamtbezüge der Vorstandsmitglieder, beliefen sich im Geschäftsjahr 2019/2020 ohne die Veränderung der Pensionsrückstellungen (T€ -88; Vorjahr: T€ 1.711) auf insgesamt T€ 2.710,2 (Vorjahr: T€ 2.455,8). Die Angaben über die Grundzüge des Vergütungssystems sowie die Darstellung der individualisierten Angaben der Vorstandsbezüge gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 6a S. 5-8 HGB sind im Vergütungsbericht im zusammengefassten Lagebericht dargestellt, auf den verwiesen wird.

Der Vorstand hielt zum 31. März 2020 keine Aktien der Gesellschaft.

8.3.9 Aufsichtsrat

Im Berichtsjahr waren folgende Herren Mitglieder des Aufsichtsrates der Gesellschaft:

Dr. Rudolf Stützle, Essen (Vorsitzender)

(Ehem. Managing Director der Deutsche Bank AG, Global Banking, Frankfurt am Main)

Herr Dr. Stützle nimmt keine Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten inländischer Gesellschaften wahr. Bei folgenden in- und ausländischen Wirtschaftsunternehmen übt Herr Dr. Stützle vergleichbare Mandate aus:

Carl Spaeter GmbH, Duisburg (Vorsitzender des Aufsichtsrates)

Wai Ming Wong (stellv. Vorsitzender), Executive Vice President und Chief Financial Officer, Lenovo Group Ltd., mit dem Sitz in Hong Kong, wohnhaft in Discovery Bay, Lantau, Hongkong, Volksrepublik China

Herr Wong ist nicht in den gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten inländischer Gesellschaften vertreten. Herr Wong übt jedoch bei folgenden in- und ausländischen Wirtschaftsunternehmen vergleichbare Mandate aus:

China Unicom (Hong Kong) Limited, Hongkong, Volksrepublik China

Gianfranco Lanci (Mitglied), Corporate President und Chief Operating Officer, Lenovo Group Ltd., mit dem Sitz in Hong Kong, wohnhaft in Lugano, Schweiz

Herr Lanci ist nicht in den gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten inländischer Gesellschaften vertreten oder übt vergleichbare Mandate bei in- und ausländischen Wirtschaftsunternehmen aus.

Herr Dr. Rudolf Stützle erhält für seine Tätigkeit im Geschäftsjahr 2019/2020 eine Vergütung in Höhe von T€ 120 (Vorjahr: T€ 120). Herr Wai Ming Wong erhält für seine Tätigkeit im Geschäftsjahr 2019/2020 aufgrund einer Vereinbarung zwischen MEDION und Lenovo keine Vergütung (Vorjahr: T€ 0). Herr Gianfranco Lanci erhält für seine Tätigkeit aufgrund einer Vereinbarung zwischen MEDION und Lenovo keine Vergütung (Vorjahr: T€ 0).

Die Gesamtvergütung des Aufsichtsrates beläuft sich somit im Geschäftsjahr 2019/2020 auf T€ 120 (Vorjahr: T€ 120). Da die Mitglieder des Aufsichtsrates Waiming Wong und Gianfranco Lanci auf ihre satzungsmäßigen Bezüge verzichtet haben, hat die Gesellschaft die Prämien für eine D&O-Versicherung übernommen. Darüber hinaus wurden weder im Berichtsjahr noch im Vorjahr Aufwandsentschädigungen gezahlt.

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GJ 2018/2019 Werte
in €
Dr. Rudolf Stützle Vorsitzender Wai Ming Wong Stellv. Vorsitzender Gianfranco Lanci Mitglied Gesamt
Vergütung 120.000,00 0,00 0,00 120.000,00
Gesamtsumme 120.000,00 0,00 0,00 120.000,00
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GJ 2019/2020 Werte
in €
Dr. Rudolf Stützle Vorsitzender Wai Ming Wong Stellv. Vorsitzender Gianfranco Lanci Mitglied Gesamt
Vergütung 120.000,00 0,00 0,00 120.000,00
Gesamtsumme 120.000,00 0,00 0,00 120.000,00

Die Aufsichtsratsmitglieder hielten zum 31. März 2020 unverändert keine Aktien.

Die Angaben über die Grundzüge des Vergütungssystems sowie die Darstellung der individualisierten Angaben der Aufsichtsratsbezüge gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 6a Satz 5-8 HGB sind im Vergütungsbericht, der Bestandteil des zusammengefassten Konzernlageberichtes und Lageberichtes ist, dargestellt, auf den verwiesen wird.

8.3.10 Corporate Governance - Angabe gemäß § 161 AktG

Der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) stellt die wesentlichen Empfehlungen zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften dar und enthält Standards verantwortungsvoller Unternehmensführung in der Fassung vom 7. Februar 2017.

Mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 20. März 2020 bildet der neue Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019 von nun an die Grundlage für die zukünftig zu fassenden Entsprechenserklärungen.

Am 28. November 2019 haben Vorstand und Aufsichtsrat die aktualisierte Entsprechenserklärung nach § 161 AktG abgegeben und am 28. November 2019 den Aktionären auf der Website der Gesellschaft dauerhaft zugänglich gemacht.

8.3.11 Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses des Mutterunternehmens

Aufgrund des mit der Lenovo Germany Holding GmbH abgeschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages steht bei der MEDION AG kein verteilungsfähiger Bilanzgewinn zur Verfügung. Die außenstehenden Aktionäre der MEDION AG erhalten am dritten Bankarbeitstag nach dem Tag der Hauptversammlung 2020, die über das Geschäftsjahr 2019/2020 beschließt, die vertraglich festgesetzte Ausgleichszahlung von der Lenovo Germany Holding GmbH. Die Hauptversammlung der MEDION AG findet voraussichtlich am 24. November 2020 statt.

 

Essen, 05. Juni 2020

Gerd Brachmann, Vorsitzender des Vorstandes

Christian Eigen, Stellv. Vorsitzender des Vorstandes

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

"Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht zusammengefasst ist, der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind."

 

Essen, 05. Juni 2020

Gerd Brachmann, Vorsitzender des Vorstandes

Christian Eigen, Stellv. Vorsitzender des Vorstandes

9 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die MEDION AG, Essen

Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der MEDION AG, Essen, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. März 2020, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. April 2019 bis zum 31. März 2020 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns (im Folgenden "zusammengefasster Lagebericht") der MEDION AG für das Geschäftsjahr vom 1. April 2019 bis zum 31. März 2020 geprüft.

Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. März 2020 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. April 2019 bis zum 31. März 2020 und

vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum zusammengefassten Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. April 2019 bis zum 31. März 2020 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Der Ausweis der Umsatzerlöse im Segment Direktgeschäft

Zu den angewandten Bilanzierungsgrundlagen verweisen wir auf den Konzernanhang Ziffer 8.1.5

DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSS

Die Umsatzerlöse des Konzerns im Segment Direktgeschäft belaufen sich im Geschäftsjahr 2019/2020 auf EUR 430 Mio. Dies entspricht 52,1 % der gesamten Umsatzerlöse. Die Umsatzerlöse im Segment Direktgeschäft werden aus der Erbringung von digitalen Dienstleistungen sowie dem Vertrieb ausgewählter Produkte über den Online-Handel und im MEDION Fabrikverkauf erzielt.

Der Konzern hat bei der Erbringung der digitalen Dienstleistungen gemäß IFRS 15 zu bestimmen, ob er als Prinzipal oder als Agent handelt. Die Darstellung der Umsatzerlöse richtet sich danach, ob der Konzern vor der Weiterübertragung Verfügungsgewalt über eine spezifische Dienstleistung erlangt.

Der Konzern bestimmt auf Basis der folgenden Analyseschritte, ob er als Prinzipal oder als Agent handelt:

Identifikation der spezifizierten Dienstleistungen

Prüfung, ob die Beurteilung auf Basis des allgemeinen Prinzips der Verfügungsgewalt eindeutig ist

Andernfalls sind die erweiterten Prinzipal-/Agent-Indikatoren heranzuziehen

Schlussfolgerung auf Basis des Gesamtbilds der Umstände

Aufgrund der Ermessensspielräume bei der Beurteilung, ob ein Unternehmen als Prinzipal oder Agent handelt, besteht das Risiko für den Abschluss, dass die Umsatzerlöse des Geschäftsjahres zu hoch ausgewiesen werden.

UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNG

Zur Prüfung der Darstellung der Umsatzerlöse haben wir die Ausgestaltung, Einrichtung und Wirksamkeit der internen Kontrollen in Bezug auf die Ermessensentscheidung, ob der Konzern im Bereich der digitalen Dienstleistungen im Segment Direktgeschäft als Prinzipal oder als Agent handelt, beurteilt. Wir haben hierfür die Anforderungen eines konzernweiten Leitfadens, der als Entscheidungshilfe für die Bilanzierung als Prinzipal oder als Agent dient, gewürdigt. Anhand von risikoorientiert ausgewählten digitalen Dienstleistungen haben wir die sachgerechte Umsetzung des Fragebogens beurteilt. In diesem Zusammenhang haben wir auch Befragungen von Mitarbeitern des Finanzbereichs durchgeführt. Auf der Basis risikoorientiert ausgewählter Elemente von Abrechnungen haben wir die sachgerechte Umsetzung der Darstellung der Umsatzerlöse beurteilt.

UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGEN

Der Ausweis der Umsatzerlöse im Segment Direktgeschäft aus der Erbringung von digitalen Dienstleistungen ist sachgerecht und steht im Einklang mit den anzuwendenden Vorschriften, ob ein Unternehmen als Prinzipal oder als Agent handelt.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f und § 315d HGB, die in Abschnitt 5.4.4 des zusammengefassten Lageberichts enthalten ist.

Die sonstigen Informationen umfassen zudem:

den gesonderten zusammengefassten nichtfinanziellen Bericht der Gesellschaft und des Konzerns , der zusammen mit dem zusammengefassten Lagebericht offengelegt wird, und

die übrigen Teile des Geschäftsberichts.

Die sonstigen Informationen umfassen nicht den Konzernabschluss, die inhaltlich geprüften Angaben im zusammengefassten Lagebericht sowie unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk.

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zu den inhaltlich geprüften Angaben im zusammengefassten Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen -beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.

holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.

beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 31. Oktober 2019 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 20. November 2019 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2019/2020 als Konzernabschlussprüfer der MEDION AG, Essen, tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Gereon Lurweg.

 

Düsseldorf, den 8. Juni 2020

KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Lurweg, Wirtschaftsprüfer

Ismar, Wirtschaftsprüfer

Finanzkalender

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29. Juni 2020 Veröffentlichung Geschäftsbericht 2019/2020
13. November 2020 Halbjahresfinanzbericht zum 30. September 2020 (1. April 2020 - 30. September 2020)
24. November 2020 Hauptversammlung Essen
29. Juni 2021 Veröffentlichung Geschäftsbericht 2020/2021

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