MEDION AGEssenJahresabschluss mit Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit nach EntgTranspG als Anlage des Lageberichts zum Geschäftsjahr vom 01.04.2022 bis zum 31.03.20232 Bericht des AufsichtsratsSehr geehrte Aktionärin, sehr geehrter Aktionär, der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr vom 1. April 2022 bis 31. März 2023 die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben mit großer Sorgfalt wahrgenommen. Der Aufsichtsrat hat den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten und die Geschäftsführung der Gesellschaft durch den Vorstand überwacht. In alle Entscheidungen, die für das Unternehmen von grundlegender Bedeutung waren, wurde der Aufsichtsrat unmittelbar und frühzeitig eingebunden. Der Vorstand unterrichtete den Aufsichtsrat in schriftlichen und mündlichen Berichten regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle relevanten Fragen der Unternehmensplanung und strategischen Weiterentwicklung, über den Gang der Geschäfte, die Entwicklung des Vorratsvermögens bezogen auf Umfang und Alterstruktur und die Lage des Konzerns einschließlich der Risikolage und Compliance sowie über das Risikomanagement. Auch die gestiegenen Anforderungen an die Überwachungstätigkeit des Aufsichtsrats durch das FISG (Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz) waren Gegenstand der Kommunikation zwischen Aufsichtsrat und Vorstand. Die Zusammenarbeit mit dem unverändert amtierenden Vorstand war durch einen intensiven und offenen Austausch gekennzeichnet. Die sich im zweiten Geschäftshalbjahr abzeichnenden deutlichen Abweichungen des Geschäftsverlaufes von den aufgestellten Plänen und Zielen wurden dem Aufsichtsrat im Einzelnen erläutert. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden die Ziele nicht erfüllt, da sich Umsatz und Ergebnis deutlich schlechter entwickelten als ursprünglich geplant. Die Ursachen dieser Abweichungen - unter anderem das sehr intensive Wettbewerbsumfeld, aber auch die fehlende Konsumbereitschaft aufgrund geringerer verfügbarer Einkommen - und die sich daraus ableitbaren Folgen für die zukünftige Ausrichtung des Unternehmens und die Notwendigkeit einer umfassenden Restrukturierung mit der Freisetzung von Mitarbeitern und organisatorischen Änderungen wurden von Aufsichtsrat und Vorstand sehr ausführlich diskutiert. Daneben wurde die grundsätzliche strategische Ausrichtung des Unternehmens und die Zusammenarbeit mit Lenovo mit dem Aufsichtsrat abgestimmt. Alle für das Unternehmen bedeutenden Geschäftsvorgänge sind anhand der Berichte des Vorstands im Aufsichtsrat ausführlich erörtert worden. Im Geschäftsjahr vom 1. April 2022 bis 31. März 2023 fanden fünf Aufsichtsratssitzungen statt. Zusätzlich tagte der Prüfungsausschuss am 20. Juni 2022. Aufgrund der Größe des Aufsichtsrats sind alle Mitglieder des Aufsichtsrats auch Mitglieder des Prüfungsausschusses. An allen Sitzungen haben die Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands teilgenommen. Aufgrund der Beschränkungen für Reisen und Zusammenkünfte durch die Corona-Pandemie wurden zwei Aufsichtsratssitzungen mit virtueller Teilnahme durchgeführt. Die Aufsichtsratssitzungen im August 2022 und im März 2023 fanden mit persönlicher Teilnahme aller Teilnehmer statt. Darüber hinaus gab es auf Seiten der Aufsichtsratsmitglieder interne Vorgespräche und Nachbereitungen der Sitzungen. Über Projekte und Vorhaben, die für die Gesellschaft von besonderer Bedeutung oder eilbedürftig waren, wurde der Aufsichtsrat auch zwischen den Sitzungen ausführlich informiert. Zustimmungspflichtige Geschäftsvorfälle außerhalb der Sitzungen des Aufsichtsrats sind im Berichtsjahr nicht angefallen. In der Sitzung am 23. Mai 2022 wurden Fragen der Vorstandsbesetzung diskutiert. In der Sitzung am 23. Juni 2022 wurde unter anderem der Jahres- und Konzernabschluss zum 31. März 2022, die Zielerreichung des Vorstands im Geschäftsjahr 2021/2022 sowie der Vergütungsbericht behandelt und einvernehmlich verabschiedet. Der Aufsichtsrat hat in dieser Sitzung auch die Geschäftslage erörtert und die unveränderte Planung für das Geschäftsjahr 2022/2023 ausführlich diskutiert und genehmigt. Die Sitzung des Aufsichtsrats am 31. August 2022 diente der Vorbereitung der ordentlichen virtuellen Hauptversammlung am 22. November 2022. Zusätzlich hat der Vorstand den Aufsichtsrat über die Entwicklung des operativen Geschäftes und die Ursachen der erkennbaren Abweichung der Ergebnisse von der Planung informiert. Desweiteren wurde in dieser Sitzung die zukünftige Struktur der Internen Revision diskutiert und der Bericht zum Risikomanagement zur Kenntnis genommen. Der Vorstandsvertrag und die Bestellung von Herrn Christian Eigen wurde bis zum 31.03.2026 verlängert. Weiterhin wurde die Tagesordnung der kommenden Hauptversammlung verabschiedet und entschieden, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, auf der virtuellen Hauptversammlung am 22. November 2022 zum Abschluss- und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022/2023 vorzuschlagen. In der Sitzung des Aufsichtsrats am 24. November 2022 wurde die deutliche Abweichung von Umsatz und Ergebnis, von der Planung, deren Ursachen und Folgen sowie im besonderen die Entwicklung der Vorräte diskutiert. Der Vorstandsvertrag und die Bestellung von Herrn Gerd Brachmann wurde bis zum 31.03.2025 verlängert. Der neue Corporate Governance Kodex wurde ebenfalls in dieser Sitzung des Aufsichtsrats diskutiert und die aktualisierte Version der Entsprechenserklärung mit den für MEDION unverändert geltenden Abweichungen verabschiedet. Außerdem wurde über den Verlauf der ordentlichen virtuellen Hauptversammlung, die am 22. November 2022 stattgefunden hatte, und die aktuelle Geschäftslage berichtet. In der letzten Sitzung des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2022/2023, die am 07. März 2023 stattgefunden hat, wurden vor allen die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft, der erkennbare hohe EBIT Verlust, die Notwendigkeiten der Restrukturierung und organisatorische Neuausrichtung sowie die sich daraus ergebenden finanziellen Belastungen für das Geschäftsjahr 2022/2023 ausführlich diskutiert. Der Vorstand hat über die Geschäftslage zum 31. Dezember 2022 (3. Quartal 2022/2023) berichtet und einen Ausblick auf das Ende des Geschäftsjahres 2022/2023 sowie die Planung von Umsatz und Ergebnissen in der Aktiengesellschaft und im Konzern im Geschäftsjahr 2023/2024 gegeben. Daneben wurde die Effizienzprüfung des Aufsichtsrats sowie der Compliance-Bericht und der Bericht über Prüfungshandlungen der Internen Revision thematisiert und zur Kenntnis genommen. Außerdem wurden in dieser Sitzung die Schwerpunkte der Jahres- und Konzernabschlussprüfung 2022/2023 erläutert und verabschiedet. Der Aufsichtsratsvorsitzende würdigte in dieser Sitzung die besonderen Verdienste des früheren langjährigen Mitglied des Aufsichtsrats, Gianfranco Lanci, der im Januar 2023 verstorben war. Auch außerhalb dieser Sitzungen stand insbesondere der Aufsichtsratsvorsitzende in regelmäßigem Kontakt mit dem Vorstand und ließ sich auf der Grundlage von Kennziffern über die aktuelle Entwicklung der Geschäfte und über wesentliche Geschäftsvorfälle informieren. Der vom Vorstand nach den Regeln des HGB aufgestellte handelsrechtliche Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. April 2022 bis 31. März 2023 und der Lagebericht (gemäß § 315 Abs. 3 HGB zusammengefasster Lagebericht) der MEDION AG wurden von der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, geprüft. Den Prüfungsauftrag hat der Aufsichtsrat durch seinen Vorsitzenden entsprechend dem Beschluss der ordentlichen virtuellen Hauptversammlung vom 22. November 2022 an KPMG vergeben. Der Abschlussprüfer erteilte einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Der Konzernabschluss der MEDION AG wurde gemäß § 315e HGB auf der Grundlage der internationalen Rechnungslegungsstandards IFRS aufgestellt. Der Abschlussprüfer hat die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichtes festgestellt und bestätigt, dass der zusammengefasste Lagebericht unter Beachtung der geltenden Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Der Abschlussprüfer erteilte auch hier einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Das Auftragsverhältnis zwischen der MEDION AG und der Prüfungsgesellschaft hat die Anforderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex erfüllt. Der Aufsichtsrat beauftragte den Abschlussprüfer mit der Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses. Darüber hinaus hat der Abschlussprüfer im Rahmen der Jahresabschlussprüfung das bei der MEDION AG bestehende Risikofrüherkennungssystem geprüft. Er hat dem Aufsichtsrat berichtet , dass der Vorstand die nach § 91 Abs. 2 AktG geforderten Maßnahmen getroffen hat und das Risikofrühwarnsystem geeignet ist, Entwicklungen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden können, frühzeitig zu erkennen. Auch der Aufsichtsrat konnte sich davon überzeugen, dass der Vorstand angemessene Maßnahmen zur Risikofrüherkennung ergriffen und insbesondere ein Überwachungssystem installiert hat. Die Jahresabschlussunterlagen und Prüfungsberichte sowie die nichtfinanzielle Erklärung gingen allen Aufsichtsratsmitgliedern zu. In der Sitzung des Prüfungsausschusses am 19. Juni 2023 wurden die Berichte der Gesellschaft und die Prüfungsberichte in Anwesenheit der Abschlussprüfer vertieft diskutiert. In der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 19. Juni 2023 waren diese nochmals Gegenstand ausführlicher Beratung. Der Abschlussprüfer, der bereits im Vorfeld Fragen des Aufsichtsrats beantwortet hatte, nahm auch an dieser Sitzung teil und berichtete über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfungen und stand dem Aufsichtsrat für ergänzende Auskünfte zur Verfügung. Der Aufsichtsrat hat aufgrund der seit vielen Jahren unveränderten Struktur und der Zukunftsfähigkeit des MEDION-Geschäftsmodells sowie der erkennbar transparenten Darstellung von Nachhaltigkeitsaspekten keine Notwendigkeit gesehen, den Inhalt der nichtfinanziellen Erklärung durch den Abschlussprüfer zusätzlich prüfen zu lassen. Nach seiner eigenen Prüfung des Jahresabschlusses der MEDION AG, des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichtes sowie der nichtfinanziellen Erklärung hat der Aufsichtsrat die Berichte des Abschlussprüfers zustimmend zur Kenntnis genommen. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung sind vom Aufsichtsrat keine Einwendungen zu erheben. Den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der MEDION AG zum 31. März 2023 sowie den Konzernabschluss zum 31. März 2023 hat der Aufsichtsrat am 19. Juni 2023 gebilligt. Der Jahresabschluss der MEDION AG zum 31. März 2023 ist damit festgestellt. Wie in den Vorjahren weist die MEDION AG im Jahresabschluss keinen Bilanzgewinn aus. Der im Jahresabschluss 2022/2023 der MEDION AG ausgewiesene Verlust wird aufgrund des mit der Lenovo Germany Holding GmbH abgeschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages von dieser vollständig ausgeglichen. Die außenstehenden Aktionäre der MEDION AG erhalten für die Dauer des Vertrages eine jährliche Ausgleichszahlung von der Lenovo Germany Holding GmbH. Die Ausgleichszahlung beträgt brutto EUR 0,82 je Aktie mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von EUR 1,00 für jedes volle Geschäftsjahr, abzüglich eines Betrags für deutsche Körperschaftsteuer sowie Solidaritätszuschlag nach dem jeweils für diese Steuern für das betreffende Geschäftsjahr geltenden Steuersatz. Es kommen 15 % Körperschaftsteuer zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Körperschaftsteuer zum Abzug. Daraus ergibt sich eine Ausgleichszahlung in Höhe von EUR 0,69 je Aktie für das abgelaufene Geschäftsjahr. Die Ausgleichszahlung ist fällig am dritten Bankarbeitstag nach der Hauptversammlung 2023, die für den 21. November 2023 geplant ist. Im Berichtszeitraum ergaben sich keine Veränderungen im Vorstand der MEDION AG. Interessenkonflikte einzelner Aufsichtsratsmitglieder hat es im Berichtsjahr nicht gegeben. Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der MEDION AG im In- und Ausland sowie der Arbeitnehmervertretung für ihr persönliches Engagement und die in einem besonders herausfordernden konjunkturellen Umfeld und in Anbetracht der weit in das Geschäftsjahr hineinreichenden Belastungen aufgrund der Corona-Pandemie und der Ukraine-Krise geleistete Arbeit.
Essen, am 19. Juni 2023 Der Aufsichtsrat Dr. Rudolf Stützle, Vorsitzender 3 Nichtfinanzieller Bericht § 289b Abs. 3 HGB3.1 EinführungFür das Geschäftsjahr 2022/2023 veröffentlicht die MEDION AG gemäß dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) eine in diesem Geschäftsbericht integrierten nichtfinanziellen Bericht in Übereinstimmung mit den §§ 289c bis 289e in Verbindung mit den §§ 315b und 315c HGB. Dieser nichtfinanzielle Bericht wurde von den Abschlussprüfern der Gesellschaft nicht geprüft. Neben einer kurzen Beschreibung des Geschäftsmodells und den Hinweisen zu nachhaltigkeitsbezogenem Wirtschaften von MEDION fasst dieser Bericht die wesentlichen Sachverhalte zu den fünf Aspekten Umweltbelange, Arbeitnehmerbelange, Bekämpfung von Korruption und Bestechung, Achtung der Menschenrechte sowie Sozialbelange inhaltlich zusammen. Für die Erstellung des nichtfinanziellen Berichts hat die MEDION AG aufgrund der besonderen und im Wettbewerbsumfeld nicht direkt vergleichbaren Unternehmensstruktur kein Rahmenwerk im Sinne von § 289d HGB nutzen können. 3.2 GeschäftsmodellDas MEDION-Geschäftsmodell ist darauf ausgerichtet, dem Konsumenten zusammen mit den Partnern aus dem Handel funktional hochwertige und innovative Trendprodukte der Consumer Electronics in attraktivem Design auf dem neuesten technologischen Stand zu einem hervorragenden PreisLeistungs-Verhältnis anzubieten und damit für breite Käuferschichten verfügbar zu machen. Die Kernkompetenz ist dabei die Entwicklung und der Vertrieb von Computer- und Multimedia-Produkten wie Notebooks und PC-Systemen, Gaming PCs und TV. Zudem bietet MEDION Unterhaltungselektronik und Produkte aus den Segmenten Haushalt & Freizeit sowie komplementäre digitale Dienstleistungen an, insbesondere in den Bereichen Telekommunikation (MEDIONmobile), Fotoservice, SoftwareDownloads, Musik-Plattformen und Online-Dienste und vertreibt ausgewählte Produkte im OnlineHandel und über einen unternehmenseigenen Fabrikverkauf. Das Geschäft mit den digitalen Dienstleistungen ist in den letzten Jahren kontinuierlich gewachsen und stellte im abgelaufenen Geschäftsjahr - und wahrscheinlich auch zukünftig - den mittlerweile wichtigsten Ergebnisanteil im MEDION-Konzern dar. Der Vorstand hat in der Unternehmensstrategie neben den langfristigen wirtschaftlichen Zielen auch ökologische und soziale Ziele angemessen berücksichtigt. Dazu gehören beispielsweise die Fertigungsbedingungen in Asien für MEDION Produkte oder die weitere Reduzierung von Emissionen am Unternehmenstandort in Essen. Die Unternehmensplanung umfasst dabei entsprechende finanzielle und nachhaltigkeitsbezogene Ziele, die objektiv messbar sein sollen und beispielsweise durch externe Audits belegt werden. Das interne Kontrollsystem und das Risikomanagementsystem decken auch nachhaltigkeitsbezogene Ziele ab, die sich unter anderem aus den von Lenovo veröffentlichten weltweiten Zielen beispielsweise bei C0 2 Emissionen ableiten. Neben den im Folgenden dargestellten Aspekten gibt es bei MEDION keine weiteren bedeutsamen nichtfinanziellen Leistungsindikatoren, die im Sinne von § 29c Abs. 3 Nr. 5 HGB für die Geschäftstätigkeit und das Geschäftsmodell von Bedeutung sind. 3.3 EU Taxonomie-AngabenDie MEDION AG ist verpflichtet, die Offenlegungspflichten nach der EU-Taxonomie-Verordnung 2020/852 anzuwenden. Die Definition der EU-Taxonomie-KPIs ergibt sich aus den gesetzlichen Anforderungen in den relevanten Verordnungen und Delegierten Rechtsakten unter den geltenden Erleichterungsvorschriften für Berichte, welche ab dem Kalenderjahr 2022 veröffentlicht werden. Rechtliche Grundlagen und VorgehensweiseDie Taxonomie ist ein Klassifizierungssystem für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten. Eine Wirtschaftsaktivität gilt als taxonomiefähig, wenn sie in der Taxonomie genannt wird und möglicherweise zum Erreichen von mindestens einem der folgenden sechs Umweltziele beitragen kann: 1) Klimaschutz 2) Anpassung an den Klimawandel 3) Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen 4) Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft 5) Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung 6) Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme Damit eine Aktivität als ökologisch nachhaltig, d. h. taxonomiekonform, erachtet und ausgewiesen werden kann, muss sie die folgenden drei Voraussetzungen erfüllen: scrollen
Berichtsrahmen für das Geschäftsjahr 2022/2023In der Delegierten Verordnung [EU] 2021/2178 zu Artikel 8 der Taxonomie sind Inhalt, Methodik und Darstellung der von Finanz- sowie Nicht-Finanzunternehmen offenzulegenden Informationen über den Anteil ökologisch nachhaltiger Wirtschaftsaktivitäten an ihren Geschäfts-, Investitions- oder Kreditvergabeaktivitäten festgelegt. Im Laufe des Jahres 2022 veröffentlichte die Plattform für nachhaltiges Finanzwesen, die als Beratungsgremium der EU-Kommission für die Entwicklung der Taxonomie fungiert, einen detaillierten Entwurfsbericht über die technischen Prüfkriterien in Bezug auf die Umweltziele 3 bis 6. Darüber hinaus wurde im Oktober 2022 von der Plattform für nachhaltiges Finanzwesen eine abschließende Empfehlung zu den ,Mindestschutz'-Kriterien herausgegeben. Bis zum Ende des MEDION Geschäftsjahres am 31. März 2023 war die Taxonomie jedoch noch nicht in ihrer Gesamtheit in Kraft getreten. Folglich waren zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts die Frist für die vollumfängliche Taxonomie-Berichterstattungspflicht, die inhaltlichen Einzelheiten und die genaue Auslegung verschiedener Komponenten innerhalb der Verordnung noch unklar. Im Gegensatz zum Vorjahr wird jedoch verlangt, Informationen über den Grad der Taxonomiekonformität taxonomiefähiger Wirtschaftsaktivitäten vorzulegen und die entsprechenden KPI bezüglich Umsätzen (Umsatzerlösen), Investitionen (,CapEx') und betrieblichen Aufwendungen (,OpEx') offenzulegen. Darüber hinaus erließ die EU im Jahr 2022 Nachträge (Delegierte Verordnung [EU] 2022/1214) zur Delegierten Verordnung, die von den Unternehmen spezifische Angaben zu den Wirtschaftsaktivitäten im Zusammenhang mit dem Nuklear- und dem fossilen Gasenergiesektor verlangen. Für MEDION als Handelsunternehmen ohne eigene Produktionsstätten ergeben sich daraus jedoch keine zusätzlichen Angabepflichten. Für das Berichtsjahr 2022/2023 verlangt die EU-Taxonomie-Verordnung die Offenlegung der Anteile der taxonomiefähigen und nicht taxonomiefähigen Wirtschaftsaktivitäten von MEDION an den Umsatzerlösen sowie den Investitions- und Betriebsausgaben für zwei von sechs Umweltzielen (Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel). Sofern die Geschäftstätigkeiten von MEDION den Wirtschaftstätigkeiten des Anhangs I oder des Anhangs II der delegierten Rechtsakte zugeordnet werden können, gelten sie als taxonomiefähig. Auf der Grundlage einer vollständigen Analyse der wirtschaftlichen Tätigkeiten von Anhang I und Anhang II wurden die potenziell taxonomiefähigen Umsätze/Investitionsausgaben (CapEx)/ Betriebsausgaben (OpEx) bewertet. Die sich daraus ergebenden Beträge wurden dann mit den jeweiligen Gesamtbeträgen von MEDION für das Geschäftsjahr 2022/2023 in Relation gesetzt. Gemäß § 315e Abs. 1 HGB wurde der Konzernabschluss von MEDION zum 31. März 2023 in Übereinstimmung mit den IFRS erstellt. Die für die Berechnung der Umsatz-, CapEx- und OpEx-Kennzahlen verwendeten Beträge basieren demnach auf dem Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2022/2023. Im Rahmen der Anwendung der FAQ zur EU-Taxonomie-Verordnung der Europäischen Kommission wurden die technischen Bewertungskriterien nicht berücksichtigt. Daher werden keine freiwilligen Angaben zu möglichen "eligible to be enabling" oder "eligible to be transitional" Aktivitäten gemacht. UmsatzDer Gesamtumsatz nach IAS 1, Paragraph 82(a) für das Geschäftsjahr 2022/2023 bildet den Nenner der Umsatzkennzahl und kann der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung der MEDION AG entnommen werden. Die in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Umsatzerlöse wurden über alle Konzerngesellschaften hinweg daraufhin analysiert, ob sie aus taxonomiefähigen Wirtschaftsaktivitäten gemäß Anhang I oder II der Delegierten Verordnung (EU) 2020/852 stammen. Anhand einer detaillierten Analyse der in den Umsatzerlösen enthaltenen Posten erfolgt die Zuordnung des jeweiligen Umsatzes zu den taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten. Die Summe der Umsatzerlöse aus taxonomiefähigen Wirtschaftsaktivitäten für das Geschäftsjahr 2022/2023 bildet den Zähler. Ergebnis der Analyse ist, dass für MEDION als Handelsunternehmen keine wesentlichen taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten für die Umsatz-KPIs identifiziert wurden. CapEx (Investitionen)Für die Analyse der CapEx-KPIs bei der MEDION AG wurde der Anlagenspiegel des Konzernanhangs zugrundegelegt. Ergebnis der Analyse ist, dass für MEDION als Handelsunternehmen keine wesentlichen taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten für die CapEx-KPIs identifiziert wurden. OpEx (Betriebsausgaben)Ergebnis der Analyse auf Basis der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung des Geschäftsjahres 2022/2023 ist, dass wesentliche taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten für die OpEx-KPIs (Betriebsausgaben) identifiziert wurden. Die Summe der taxonomiefähigen Positionen "6.5 Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen".und "7.7 Erwerb und Eigentum von Gebäuden" ist in Relation zu setzen zu in diesem Bereich insgesamt anrechenbaren Betriebsausgaben. Bewertung der Taxonomiekonformität taxonomiefähiger AktivitätenIn Anhang I der Delegierten Verordnung sind die Kriterien Wesentlicher Beitrag' und ,DNSH' im Zusammenhang mit den taxonomiefähigen Wirtschaftsaktivitäten festgelegt. Die anwendbaren Kriterien Wesentlicher Beitrag' und ,DNSH', die in Abschnitt 7.7. des Anhangs I der Delegierten Verordnung aufgeführt sind, beziehen sich in erster Linie auf den Primärenergieverbrauch sowie auf die Klimarisiken und entsprechenden Anpassungslösungen im Zusammenhang mit den im Eigentum der MEDION AG stehenden Gebäuden der Hauptverwaltung in Essen-Kray, Deutschland. Das für MEDION hinsichtlich Wesentlicher Beitrag' wichtigste Nachweis-Kriterium ist das Vorhandensein eines Energieausweises der Klasse A. Die MEDION Gebäude wurden jedoch vor über 50Jahren als ehemaliges Kasernengelände der "Gustav-Heinemann-Konzerne" ohne jeden Nachweis über den Energieverbrauch errichtet. Auch nach den seit 2005 erfolgten Modernisierungsmassnahmen ist eine für einen Energieausweis erforderliche detaillierte und den einzelnen Gebäuden zuordnenbare Messung des Energieverbrauchs nicht möglich. Dementsprechend verfügt MEDION über keine belastbare Dokumentation. Daher werden Ausgaben für den Unterhalt der Gebäude am Standort Essen-Kray als nicht taxonomiekonform bewertet. Die taxonomiefähigen Positionen "6.5 Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen" beziehen sich auf den geleasten Fahrzeugbestand von ca. 50 Dienstwagen von MEDION. Da der Durchschnittsverbrauch dieser Dienstwagen insgesamt über 50 Gramm Co2 WLTP liegt, sind diese Betriebsausgaben für das Leasing der Dienstwagen ebenfalls als nicht taxonomiekonform bewertet. OpEx-Anteil aus Waren oder Dienstleistungen, die mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind - Offenlegung das Jahr 2022scrollen
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3.4 Umweltmanagement3.4.1 Darstellung der verfolgten Ziele und KonzepteAls Teil des weltweiten Lenovo-Nachhaltigkeitsprogramms hat sich MEDION in Bezug auf all seine Geschäftsbereiche - von den Betriebsabläufen über das Produktdesign bis hin zum Recycling - dem Umweltschutz verschrieben. In der Umweltrichtlinie von Lenovo und MEDION bekennt sich MEDION gemeinsam mit Lenovo zum Einsatz nachhaltiger Geschäftspraktiken und -prozesse. Die Umweltrichtlinie wurde vom CEO von MEDION unterschrieben und steht auf unserer Website zur Verfügung (https://www.medion.com/de/shop/nachhaltigkeit). 3.4.2 Beschreibung des Due-Diligence-ProzessesZur Sicherstellung der effektiven Umsetzung der Umweltrichtlinie wurde am MEDION-Hauptsitz in Essen ein Umweltmanagementsystem (UMS) implementiert, das seit 2014 nach dem internationalen Standard DIN EN ISO 14001 zertifiziert ist. Im Rahmen des globalen UMS identifizieren und evaluieren wir jährlich die für uns relevanten Umweltaspekte. Die signifikanten Umweltaspekte von MEDION umfassen: scrollen
Unter Berücksichtigung der Umweltrichtlinie, von Kundenanforderungen, Stakeholder-Beiträgen sowie ökologischen und finanziellen Auswirkungen und anderen Managementanforderungen werden für ausgewählte Umweltaspekte jährliche Umweltziele definiert. Einer der wichtigsten Grundpfeiler der Due-Diligence im UMS ist darüber hinaus die Sicherstellung der Einhaltung aller einschlägigen Umweltvorschriften. Hierzu zählen sowohl alle rechtlichen Vorschriften als auch freiwillige Verpflichtungen, zu denen Lenovo und MEDION sich bekannt haben. Wir kooperieren mit unterschiedlichen Stakeholdern, um so Umweltrisiken zu vermeiden, die Einhaltung von Vorschriften sicherzustellen und Kundenanforderungen zu erfüllen. Die Teilnahme an internen und externen Schulungen und Trainings, ein kontinuierliches Monitoring regulatorischer und gesetzlicher Veröffentlichungen, die Nutzung unterschiedlicher Datenbanken sowie Newsletter verschiedener Behörden, Initiativen und Labore unterstützen uns dabei, normative Änderungen und Neuerungen frühzeitig zu erkennen und zu berücksichtigen. Im MEDION Nachhaltigkeitsausschuss werden darüber hinaus einmal monatlich Projekte und Entwicklungen mit Umweltrelevanz besprochen und nachverfolgt. 3.4.3 Ökologische Verantwortung von MEDIONUm unserer ökologischen Verantwortung nachzukommen und die kontinuierliche Verbesserung unserer Umweltleistung voranzutreiben, fokussieren wir uns auf das Management der oben genannten signifikanten Umweltaspekte. Energieverbrauch und die damit verbundenen CO 2-EmissionenGemeinsam mit Lenovo haben wir uns verpflichtet, unseren Energieverbrauch und die damit verbundenen CO 2-Emissionen kontinuierlich zu verringern. Gemäß des konzernweit gültigen Klimaschutzziels sind wir bestrebt, bis zum Ablauf des Geschäftsjahres 2029/2030 unsere Scope 1 1- und Scope 2 2-Emissionen um 50 % im Vergleich zum Basisjahr 2018/2019 zu reduzieren. Die Scope 3-Emissionen 3, welche bei der Nutzung verkaufter Produkte 4entstehen, sollen, wie auch die Emissionen, die beim vorgelagerten Transport und der Verteilung der Waren 5entstehen, in diesem Zeitraum um 25 % reduziert werden. Diese konzernweiten Klimaziele wurden von der Initiative "Science Based Targets" 6validiert und sollen die Einhaltung des rechtsverbindlichen Pariser Klimaschutzabkommens, die Erderwärmung auf unter 1,5°C zu begrenzen, unterstützen. Um unsere Klimaschutzziele zu erreichen, werden jährlich Aktionspläne und Maßnahmen definiert, welche zur Reduktion des Energieverbrauchs und der damit verbundenen CO 2-Emissionen beitragen. Dabei wird folgende Projekthierarchie berücksichtigt: 1. Steigerung der Energieeffizienz2. Nutzung von erneuerbaren Energien3. Kompensation durch Projekte zum Klimaschutz und erneuerbare EnergienDarüber hinaus haben wir gemeinsam mit Lenovo neben dem UMS innerhalb der EU ein Energiemanagementsystem implementiert, welches seit Oktober 2016 nach dem internationalen Standard DIN EN ISO 50001 zertifiziert ist. Die weltweit gültige Norm unterstützt uns dabei, durch spezifische Prozesse und Abläufe Energiesparpotenziale aufzuzeigen, Energiekosten zu verringern und so die Energieleistung und -effizienz kontinuierlich zu verbessern. Mit der Einführung und Zertifizierung des Energiemanagementsystems gemäß DIN EN ISO 50001 gehen wir über die seit 2015 durch das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) verpflichtende Anforderung zur Durchführung eines Energieaudits hinaus. Damit zeigen wir unser Engagement für die kontinuierliche Verbesserung unserer energiebezogenen Leistung. Abfallmanagement, einschließlich der Entsorgung von ElektroaltgerätenUnser erklärtes Ziel ist es, das Abfallaufkommen so gering wie möglich zu halten und durch eine umfangreiche Mülltrennung das Recycling zu erleichtern, um so wertvolle Ressourcen zu schonen. Den Mitarbeitern stehen zahlreiche Sammelstellen für die getrennte Entsorgung von unterschiedlichen Abfallfraktionen zur Verfügung. Alle anfallenden gefährlichen und ungefährlichen Abfälle werden von zertifizierten Entsorgungsfachbetrieben abgeholt und umweltgerecht verwertet oder beseitigt. LogistikEin weiteres Umweltziel bei MEDION betrifft die Reduzierung der Scope 3-Emissionen. Diesbezüglich ergeben sich für MEDION große Einflussmöglichkeiten im Zusammenhang mit der Logistik. Dabei verfolgen wir die fortlaufende Optimierung von Produktverpackungen hinsichtlich Volumen und Gewicht und berücksichtigen Emissionsaspekte auch bei der Auswahl der Transportart. So versuchen wir, einen möglichst hohen Anteil der Produkte per Seefracht von Asien nach Deutschland transportieren zu lassen. Diese Art des Produkttransports verursacht mit Abstand die geringsten CO 2-Emissionen pro transportierten Kilogramm.
5 Pro Tonnenkilometer des transportierten
Produktes.
6 Weitere Informationen zu Science Based Targets
finden Sie hier: sciencebasedtargets.org
3.4.4 Ökologische ProduktverantwortungDurch das unternehmensinterne Qualitätsmanagement und mit Unterstützung externer Prüflabore wird gewährleistet, dass MEDION-Produkte die gesetzlichen und MEDION-spezifischen Anforderungen hinsichtlich der gesundheitlichen und ökologischen Verträglichkeit einhalten. Im Rahmen unserer ökologischen Produktverantwortung spielen dabei der Energieverbrauch, Produktmaterialien, Produktsicherheit und -kennzeichnung sowie die Entsorgung von Elektroaltgeräten eine wichtige Rolle. Neben Gesetzen und Normen gelten in vielen Bereichen eigene MEDION-Limits, teils mit einem noch höheren Anspruch an einen niedrigen Energieverbrauch, die Schadstofffreiheit und die Produktsicherheit. Unsere Hersteller werden zur Einhaltung der gesetzlichen und freiwilligen Anforderungen verpflichtet. Durch zahlreiche und umfangreiche Prüfungen in den unterschiedlichen Produktentwicklungsphasen bis zur letztendlichen Markteinführung wird die Produktkonformität sichergestellt und Verbesserungspotentiale identifiziert. Neben internen Kontrollen durch unsere Techniker und Qualitätsinspekteure lassen wir unsere Produkte von unabhängigen und akkreditierten Prüflaboren überprüfen. 3.4.5 Weitere UmweltaspekteÜber die oben genannten signifikanten Umweltaspekte hinaus lassen wir weitere Umweltaspekte nicht außer Acht, um auch hier unserer ökologischen Verantwortung nachzukommen. So gibt es ein Gefahrstoff- und Notfallmanagement für die vergleichsweise geringe Menge von Gefahrstoffen, die an den MEDION-Standorten verwendet werden. Dadurch wird v.a. ein sorgsamer Umgang mit unseren Wasserressourcen sichergestellt. Im Geschäftsjahr 2022/2023 wurde die Zusammenarbeit mit der internationalen Organisation Forest Stewardship Council ® (FSC ®) weiter fortgesetzt. Der FSC ® ist ein internationales Zertifizierungssystem für Waldwirtschaft, das garantiert, dass Holz- und Papierprodukte aus verantwortungsvoll bewirtschafteten Wäldern stammen. Mithilfe des Siegels wird diese ökologische und sozial verantwortliche Waldbewirtschaftung auf Produkten sichtbar gemacht. Für die interne und externe Bürokommunikation nutzten wir ausschließlich FSC ®-zertifiziertes Papier. Zur Förderung der Biodiversität sind sechs Bienenvölker auf dem MEDION Campus angesiedelt. Die Betreuung der Bienen übernehmen Mitarbeiter, die zu Beginn von einem Imker aus der Umgebung unterstützt wurden. 3.4.6 Ergebnisse aus den verfolgten Konzepten und Zielen3.4.6.1 EnergieverbrauchDer Energieverbrauch bei MEDION setzt sich aus Strom- und Heizenergie- sowie Kraftstoffverbrauch zusammen. Durch gezielte Projekte zur Energieeinsparung haben wir den Stromverbrauch in den letzten Jahren kontinuierlich senken können. Dazu zählen u.a. die fortlaufende Modernisierung unserer Serverstruktur, der Austausch von Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen gegen LEDs und der Austausch von Wasserboilern gegen Durchlauferhitzer. Durch den weiteren Ersatz herkömmlicher Leuchtmittel durch LED-Technik in den Büroräumen und im Fabrikverkauf konnte der Stromverbrauch am Standort Essen um weitere 40,5 MWh pro Jahr reduziert werden. Auf dem MEDION Campus wurde zudem die alte Außenbeleuchtung gegen energieffizierente und smarte LEDs ausgetauscht. Die intelligenten LEDs ermöglichen das drahtlose Ein- und Ausschalten sowie Dimmen einzelner Lampen und Bereiche vom Arbeitsplatz aus nach einem festgelegtem Zeitplan. Durch den Austausch konnten wir den Energieverbrauch der Außenbeleuchtung um rund 90% von 140 MWh auf nur noch 14 MWh pro Jahr reduzieren. Um unserer Verantwortung für den Klimaschutz nachzukommen und wertvolle Ressourcen zu schonen, stellen wir zudem seit Januar 2016 die CO 2-Neutralität unseres Stromverbrauchs sicher. Dazu erwerben wir jährlich 2.286 MWh Strom aus regenerativen Quellen, was den Stromverbrauch unserer Standorte abdeckt. Entsprechend der europäischen Rechtsvorschriften wird durch sogenannte Herkunftsnachweise vom Umweltbundesamt bestätigt, dass die eingekaufte Energiemenge zu 100 % aus erneuerbaren und CO 2-freien Energiequellen stammt. Neben der Förderung erneuerbarer Energien, haben wir dadurch laut Angaben unseres Energiedienstleisters zu einer Einsparung von jährlich ca. 629.454 kg CO 2 gegenüber dem deutschen Strommix beigetragen. Seit Anfang des Jahres 2020 wird MEDION mit CO 2-neutralem Erdgas versorgt. Grundlage für die Neutralstellung sind die von TÜV Rheinland zertifizierten ÖkoPLUS Projekte. ÖkoPLUS setzt zur CO 2-Kompensation zu 100 % auf international anerkannte und verifizierte Gutschriften aus Klimaschutzprojekten (Verified Emissions Reductions). Das sind von unabhängigen Gutachtern geprüfte Projekte, die zur Verminderung von CO 2-Emissionen beitragen. ÖkoPLUS-Projekte leisten darüber hinaus einen Beitrag zur sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung in Anlehnung an die Ziele für nachhaltige Entwicklung 7. Die Klimaschutzzertifikate werden in einem international anerkannten Register verwaltet. So wird eine Doppelanrechnung verhindert und die CO 2-Einsparungen werden verlässlich und transparent dokumentiert. Durch die Klimaneutralstellung des Gasverbrauchs konnte die MEDION AG eine Menge von 752,22t CO 2 einsparen. Abbildung 1: Strom- und Heizenergieverbrauch am MEDION-Hauptsitz in Essen
Der aus strom- und witterungsbereinigtem Heizenergieverbrauch 8 bestehende Gesamtenergieverbrauch von MEDION am Hauptsitz in Essen betrug im abgelaufenen Geschäftsjahr 4.667 MWh. Abbildung 2: CO₂e-Emissionen 9- Scope 1 und Scope 2
Die Scope 1-Emissionen 10 haben sich im letzten Geschäftsjahr von 355 t CO 2 auf 360 t CO 2 leicht erhöht. Durch die CO 2-Neutralität des Stromverbrauchs entfallen die Scope 2-Emissionen 11 . Für eine nachhaltigere Mobilität und um unsere Scope 3-Emissionen zu reduzieren, kommen in unserer Fahrzeugflotte immer mehr Hybrid- und Elektroautos zum Einsatz. Diese können an sechs Ladepunkten auf dem MEDION Campus aufgeladen werden. Gegen einen geringen Beitrag können auch Mitarbeiter ihre privaten Fahrzeuge (Hybrid und Elektro) an einem Ladepunkt der E-Ladesäulen betanken. Das Abfallmanagement ist für MEDION von hoher Umweltrelevanz. Wir versuchen unser jährliches Abfallaufkommen kontinuierlich zu reduzieren und möglichst wenig Abfall auf Deponien zu entsorgen. Im vergangenen Geschäftsjahr entstanden 178 t Abfälle am MEDION-Hauptsitz (Vorjahr: 169 t). Die Recyclingquote ist von 54 % auf 56 % leicht angestiegen. 3.4.6.2 Logistik: Umweltschonende ProzesseIm letzten Geschäftsjahr wurden 97 % unserer transportierten Waren (bezogen auf das Volumen) per Seefracht nach Deutschland importiert. Abbildung 3: Seefrachtanteil aller Waren
Um die Umweltauswirkungen der Logistik weiter zu reduzieren, nutzen wir für den nationalen Brief- und Paketversand klimaneutrale Services unserer Dienstleister. Im Jahr 2022 12 wurden dadurch Treibhausgasemissionen in Höhe von 539,07 t CO 2e ausgeglichen. 3.4.6.3 Energieverbrauch der ProdukteDie Energieeffizienz unserer Produkte ist ein zentrales Anliegen von MEDION. Der rechtliche Rahmen ist hier durch die Öko-Design-Richtlinie gesetzt, welche Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte festlegt. Die strengen Anforderungen der Richtlinie an die Energieeffizienz stellen wir bei unseren Produkten sicher und gehen oftmals sogar noch darüber hinaus. Neben den Bestrebungen, den Energieverbrauch unserer Produkte möglichst gering zu halten, enthält das MEDION-Portfolio auch einige Produkte, die Kunden beim Energiesparen unterstützen. Hier seien insbesondere die Smart-Home-Produkte genannt, die Nutzern durch intelligente Heizungs- und Lichtsteuerung ermöglichen, wertvolle Ressourcen zu sparen. 3.4.6.4 ProduktmaterialienFür Elektro- und Elektronikgeräte ist die Verwendung von (potentiell) umwelt- oder gesundheitsgefährdenden Materialien auf europäischer Ebene gesetzlich geregelt. Die sogenannte RoHS-Richtlinie 13 zielt darauf ab, bestimmte gefährliche Stoffe, wie z.B. Blei, Quecksilber und Weichmacher, aus Elektro- und Elektronikgeräten zu verbannen. Darüber hinaus schränkt die REACH-Verordnung 14 die Verwendung weiterer bestimmter Stoffe ein und verpflichtet über die etwaige Verwendung dieser Stoffe und zur sicheren Handhabung Auskunft zu erteilen. Alle relevanten Informationen dazu werden von uns bereitgehalten und können auf Anfrage an den Kunden weitergegeben werden. Mit der Einhaltung dieser Stoffbeschränkungen leisten wir dem Vorsorgeprinzip Folge, um potentielle Belastungen und Schäden für Umwelt und Gesundheit zu vermeiden. 3.4.6.5 ProduktsicherheitGrundlage für die Bewertung der Produktsicherheit bei MEDION sind sowohl gesetzliche Regelungen als auch eigene strengere, interne MEDION-Vorgaben. Die Einhaltung der Niederspannungsrichtlinie, EMV-Richtlinie 15 und Funkanlagenrichtlinie sind hier die wichtigsten Regelungsinstrumente, um ein hohes Schutzniveau von elektrischen Geräten bezüglich Gesundheit und Sicherheit zu gewährleisten. MEDION stellt Kunden umfangreiche Informationen zum bestimmungsgemäßen und damit sicheren Gebrauch unserer Produkte zur Verfügung. Diese finden sich insbesondere in den Bedienungsanleitungen und darin enthaltenen Sicherheitshinweisen sowie in Form von Gefahrenkennzeichnungen auf Verpackungen und Geräteteilen.
15 EMV - Elektromagnetische
Verträglichkeit.
3.4.6.6 Kennzeichnung von Produkten und DienstleistungenUm unseren Endkunden die Kaufentscheidung zu erleichtern, werden alle relevanten Produktspezifikationen auf den Produktverpackungen angegeben. Daneben können weitere Details online auf unserer Website und in beiliegenden Prospekten nachgesehen werden. So bieten Energielabel, wie das EU-Energie-Label, eine Orientierung hinsichtlich der Energieeffizienz des jeweiligen Produktes. Prüfzeichen wie LGA tested Quality und GS-Zeichen zeigen auf, dass Produkte besonders schadstofffrei und sicher sind. Auch bei unseren digitalen Dienstleistungen kommen Nachhaltigkeitssiegel zum Einsatz. So werden in unserem Fotoservice zahlreiche FSC ®-zertifizierte Produkte angeboten und so eine sozial und ökologisch verantwortungsvolle Waldbewirtschaftung unterstützt und sichtbar gemacht. 3.4.6.7 Entsorgung von ElektroaltgerätenDie Rücknahme und Verwertung von Elektroaltgeräten ist in der EU durch die WEEE-Richtlinie (Waste of Electrical and Electronic Equipment) gesetzlich geregelt und durch das ElektroG (Elektro- und Elektronikgerätegesetz) in deutsches Recht umgesetzt. MEDION kommt in den Gesetzen enthaltenen Pflicht zur Rücknahme von Elektroaltgeräten im stationären und Online-Handel in vollem Umfang nach. Kunden können kleine Elektroaltgeräte 16 jederzeit und ohne den Kauf eines neuen Gerätes an einer von mehr als 3.700 Rückgabestellen abgeben. Falls ein neues, größeres Produkt gekauft wird, organisiert der MEDION Service bei Bedarf die Rücknahme des Altprodukts. Über diese zahlreichen Rücknahmestellen hinaus werden Elektroaltgeräte auch in unserem Fabrikverkauf zurückgenommen. Die fachgerechte Sammlung und Entsorgung der Elektroaltgeräte unterstützt die Schonung knapper werdender Ressourcen. 3.4.6.8 Wesentliche Risiken in Bezug auf Geschäftsbeziehungen bzw. ProdukteDie Bewertung von ökologischen Risiken und Chancen in Bezug auf Geschäftsbeziehungen und Produkte erfolgt im Zusammenhang mit der jährlichen Bewertung der signifikanten Umweltaspekte. Drei Risiken, die gleichzeitig auch als Chancen gesehen werden können, spielen dabei eine besondere Rolle: 1. Regulatorische Risiken betreffen u.a. umfassendere Berichtspflichten, steigende Produktanforderungen (z.B. Energieeffizienz, Lebenszyklusanalysen) und Anforderungen hinsichtlich des unternehmensweiten Energiemanagements. 2. Physische Risiken beziehen sich z.B. auf potentielle Schäden und Betriebsunterbrechungen durch extreme Wetterereignisse oder Pandemien bei unseren Zulieferern sowie steigende Versicherungskosten. 3. Reputationsrisiken entstehen durch nicht ausreichend wahrgenommenes Engagement zum Klimaschutz sowohl auf Unternehmens- also auch Produktebene. Der ICT-Sektor steht hier immer stärker im Fokus von Nichtregierungsorganisationen und einer steigenden Nachfrage nach nachhaltigeren Produkten. Im Rahmen des konzernweiten Umweltmanagementsystems evaluieren und steuern wir diese Risiken im Zusammenhang mit dem Klimawandel und weiteren Umweltaspekten. Dabei ergeben sich aus einem verbesserten Klimaschutz auch Chancen, wie z.B. Kostenersparnisse durch eine Reduktion des Energieverbrauchs und die Vermeidung von Umweltbelastungen durch unsere Produkte.
16 Keine äußere Abmessung
größer als 25 cm.
3.4.7 Sonstige BerichtspflichtenBezugnehmend auf die Punkte, Beträge und Erläuterungen im Jahresabschluss und die wesentlichen Risiken der eigenen Geschäftstätigkeit besteht bei MEDION keine gesonderte Berichtspflicht. 3.5 ArbeitnehmerbelangeDarstellung der verfolgten Ziele und KonzepteAls verantwortungsvoller Arbeitgeber sind wir uns unserer sozialen Verantwortung bewusst und stellen den Menschen in all seiner Vielfalt in den Vordergrund unserer unternehmerischen Entscheidungen. Unser Ziel ist es, unseren Mitarbeitern ein gesundes betriebliches Umfeld zu bieten, in dem sie ihre Potenziale entfalten, ihre Ideen einbringen und sich entsprechend ihrer Fähigkeiten und Neigungen weiter entwickeln können. Darüber hinaus wollen wir eine Arbeitskultur schaffen, die die Motivation, Leistungsfähigkeit und Zufriedenheit unserer Mitarbeiter und Führungskräfte fördert. Die Basis für die Umsetzung dieser übergeordneten Ziele ist eine professionelle HR-Organisation und effiziente betriebliche Prozesse, aus denen wir zentrale Handlungsfelder und konkrete Ziele abgeleitet haben. Als Steuerungsinstrumente dienten uns neben unserer HR-Scorecard unser HR Fact Book. Die darin enthaltenen Key-Performance-Indikatoren geben Aufschluss über die Nachhaltigkeit von Maßnahmen in den Bereichen HR Management und Entwicklung sowie Gesundheitsmanagement und Sicherheit am Arbeitsplatz. Einen weiteren Fokus legen wir auch auf die Ausbildung und Personalentwicklung unserer Mitarbeiter. Weiterhin kommt dem Arbeitsschutz und dem Gesundheitsmanagement sowie dem betrieblichen Vorschlagswesen bei MEDION eine hohe Bedeutung zu. Der Wettbewerb um hochqualifizierte Führungskräfte und technisches Personal ist in der Consumer-Electronics-Branche nach wie vor sehr groß. Gerade im Projektgeschäft und bei dem zunehmenden Grad der Digitalisierung stellen erfahrene und gut ausgebildete Mitarbeiter eine sehr wichtige Ressource dar. Um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, muss daher auf die Bindung von Know-how-Trägern an das Unternehmen sowie auf die Gewinnung und das erfolgreiche Onboarding von Talenten vom externen Markt durch geeignete Maßnahmen besonderes Gewicht gelegt werden. Nur gut geschulte und qualifizierte Mitarbeiter können Risiken erkennen und vermeiden. Daher fördert MEDION gezielt die Aus- und Weiterbildung der eigenen Mitarbeiter. Im März 2022 waren insgesamt 64 Auszubildende (Vorjahr: 60) im inländischen MEDION-Konzern beschäftigt. Dies entspricht einer Ausbildungsquote von 7,4 % (Vorjahr: 6,7 %). Neben IHKAusbildungsgängen in den klassischen kaufmännischen und technischen Bereichen bildet MEDION auch in den Bereichen E-Commerce und Marketingkommunikation aus. Zusätzlich hat die MEDION AG 43 (Vorjahr: 39) jungen Menschen einen dualen Studiengang in den Fachbereichen Wirtschaft, Wirtschaftsinformatik, Angewandte Informatik, Mediendesign sowie Marketing & Digitale Medien angeboten. Seit 2019 bietet MEDION auch das Duale Studium Wirtschaftspsychologie an. Darüber hinaus fördern wir die Nachwuchsgewinnung durch sogenannte Berufsfelderkundungstage, in denen sich Schüler in einem eintägigen Praktikum einen Überblick über die verschiedenen Berufsfelder verschaffen können. MEDION ist im abgelaufenen Geschäftsjahr zum fünften Mal in Folge mit dem Deutschlandtest-Siegel "Deutschlands beste Ausbildungsbetriebe" ausgezeichnet worden. Hohe Attraktivität als ArbeitgeberInsgesamt arbeitet bei MEDION ein motiviertes und hochprofessionelles Team - eine gesunde Mischung aus erfahrenen Mitarbeitern, die das Unternehmen schon lange begleiten, jungen Kolleginnen und Kollegen, die ihre berufliche Karriere bei MEDION beginnen und Mitarbeitern, die aus anderen Unternehmen zu MEDION gekommen sind und mit ihren Erfahrungen zum Unternehmenserfolg beitragen. Um bei einem Personalwechsel die Einarbeitung neuer Mitarbeiter zu erleichtern und Probleme durch Know-how-Verluste möglichst zu vermeiden, sind im Rahmen des Workflow-Managements alle unternehmensinternen Prozesse so dokumentiert, dass sie personenunabhängig ausgeführt werden können. Bei der Besetzung von vakanten Positionen legen wir großen Wert darauf, einerseits die Fähigkeiten und Potenziale von Mitarbeitern, andererseits aber auch deren persönliche Karriereziele zu berücksichtigen. Dies beinhaltet, dass Mitarbeiter auf ihrem Karriereweg persönlich begleitet und zielgerichtet für eine Funktion qualifiziert und entwickelt werden. Damit werden eine den Anforderungen entsprechende interne Stellenbesetzung gefördert, Einarbeitungszeiten reduziert und den Mitarbeitern somit interessante Entwicklungsmöglichkeiten aufgezeigt. Mitarbeiter haben im Rahmen von Einarbeitungsplänen die Möglichkeit, sich schnell in die Unternehmensstrukturen und -prozesse einzufinden. Praktikanten können "on the Job" Einblicke in die vielfältigen Aufgaben der gesamten Supply Chain gewinnen. Im Berichtsjahr wurde der gesamte Onboarding Prozess weiter standardisiert und professionalisiert. Besonders positives Feedback erhalten wir von neuen Kollegen zu den sogenannten "Onboarding Tagen", die einmal pro Quartal durchgeführt werden und die aufgrund der Corona-Kontaktbeschränkungen auch im abgelaufenen Geschäftsjahr sehr erfolgreich wieder in einem digitalen Format stattgefunden haben. Darüber hinaus werden den Mitarbeitern externe fachbezogene Weiterbildungsmaßnahmen und IT-bezogene Schulungen angeboten, die im Bereich SAP R/3 durch ein SAP-Inhouse-Competence-Center und im Bereich von Microsoft Office durch die MEDION-Trainingsakademie intern durchgeführt werden. Neben der Durchführung von intern durchgeführten Kursen im Bereich der Persönlichkeits- und Teambildung bietet unsere MEDION-Akademie auch Trainings zur Vermittlung von Change Management Prozess Know How an. Unsere Mitarbeiter zu motivieren und zu Höchstleistungen anzuspornen, ist die Aufgabe unserer Führungskräfte. Daher legen wir großen Wert auf exzellente Führungskompetenzen im Management. Zu diesem Zweck wurde in Zusammenarbeit mit unserem Mutterkonzern Lenovo ein Trainingskonzept "For those who manage" aufgesetzt. Darüber hinaus findet einmal im Quartal ein sogenannter "Führungskräftestammtisch" statt. Die Höhe des Entgelts richtet sich in unserem Unternehmen nach den Aufgaben und Leistungen der Beschäftigten sowie nach ihrer Qualifikation und Erfahrung. Weder Geschlecht noch Herkunft, sondern allein Funktion und Verantwortung der Mitarbeiter zählen für uns bei der Festlegung des Entgelts. Unsere Arbeitsbedingungen werden zunehmend durch flexible Arbeitszeiten, einen damit einhergehenden höheren Grad der Selbstbestimmung, modern ausgestattete Arbeitsplätze sowie eine moderne Führungskultur geprägt. Das Ergebnis unserer Bemühungen ist eine hohe Mitarbeitermotivation. Diese und die Leistungsbereitschaft unserer Mitarbeiter sind wesentliche Erfolgsfaktoren unseres Unternehmens. Aufgrund einer schlanken Organisationsform und kurzer Entscheidungswege werden unsere Mitarbeiter in wichtige Entscheidungsprozesse aktiv einbezogen. Die Nähe zu unseren Mitarbeitern ist uns sehr wichtig, um die immer komplexer werdenden Arbeitsabläufe in den unterschiedlichen Bereichen an die veränderten Marktbedingungen und die damit verbundenen steigenden Anforderungen anzupassen. MEDION kann sein Angebot an attraktiven, interessanten Aufgaben und Positionen, u.a. auch durch die Zugehörigkeit zum Lenovo-Konzern, stetig erweitern. Mittlerweile haben viele Mitarbeiter innerhalb des Lenovo-Konzerns neue Aufgaben übernommen. Auch durch die Schaffung neuer Positionen im Digitalgeschäft steigt die Attraktivität der MEDION AG als Arbeitgeber. So sind wir stolz darauf, im abgelaufenen Berichtsjahr mit dem Deutschlandtestsiegel "Höchste Fairness im Job" ausgezeichnet worden zu sein. Die hohe Bindung unserer Mitarbeiter an unser Unternehmen zeigt sich in der weiterhin steigenden durchschnittlichen Betriebszugehörigkeit. Die Durchschnittsdauer der Beschäftigung bei der MEDION AG und deren Tochtergesellschaften lag im Geschäftsjahr 2022/2023 bei 11,0 Jahren (Vorjahr: 10,3 Jahre). Die Betriebszugehörigkeit nach Jahren und Geschlecht lässt sich wie folgt darstellen:
Partnerschaft mit den BeschäftigtenMEDION legt großen Wert auf eine offene und freundliche Unternehmenskultur und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Mitarbeitervertretung und den einzelnen Mitarbeitern. In unterschiedlichen Gremien informieren wir die Arbeitnehmervertreter regelmäßig über die wirtschaftliche Lage und über alle wichtigen Veränderungen im MEDION-Konzern. Dabei war die Zusammenarbeit zwischen der Unternehmensleitung und dem Betriebsrat auch im abgelaufenen Geschäftsjahr von einem konstruktiven Miteinander geprägt. Vorstand und Mitarbeitervertretung sind gemeinsam davon überzeugt, dass sozialkompetente Verhaltensweisen das Betriebsklima nachhaltig positiv beeinflussen, die Arbeitsprozesse verbessern, damit die Produktivität und die Qualität der Arbeitsergebnisse gesteigert wird und somit vielfältige positive Auswirkungen für das Unternehmen und die Mitarbeiter bringen. Aus diesem Grund gibt es im MEDION-Konzern eine Reihe von wichtigen Betriebsvereinbarungen, die zum einen der langfristigen Mitarbeiterbindung und zum anderen einer den Markterfordernissen angepassten höheren Flexibilisierung innerhalb des Unternehmens dienen. Mit der Betriebsvereinbarung über "Flexible Arbeitszeit bei MEDION" wollen Unternehmensleitung und Betriebsrat weiterhin Rahmenbedingungen und Gestaltungsspielräume schaffen, welche es den Mitarbeitern ermöglichen, ihre Arbeitszeit bedarfs- und ergebnisorientiert einzusetzen und dabei Arbeitszeit und Freizeit gut zu vereinbaren. Die betrieblichen Belange und die persönlichen Belange aller Mitarbeiter sollen unter Wahrung der arbeitsrechtlichen Bestimmungen bestmöglich aufeinander abgestimmt werden. Diesem Ziel dient auch die Betriebsvereinbarung über "Mobile Arbeit", die im Berichtsjahr abgeschlossen wurde. Im Rahmen der Vereinbarung über das betriebliche Eingliederungsmanagement verfolgen Vorstand und Mitarbeitervertretung gemeinsam das Ziel, arbeitsunfähige Mitarbeiter möglichst bald wieder in die Arbeitsorganisation zu integrieren. Darüber hinaus wollen sie klären, mit welchen Maßnahmen einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt werden kann. Der Arbeitsplatz von Arbeitnehmern, die von Krankheit oder Behinderung betroffen sind, soll möglichst erhalten bleiben. Vor diesem Hintergrund werden betriebliche Organisationsstrukturen, Verfahrensabläufe und Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit einem betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) vereinbart. Jedes Unternehmen lebt von der Innovationskraft und der Kreativität seiner Mitarbeiter. Diesem Grundsatz trägt das Unternehmen durch das betriebliche Vorschlagswesen, das unter dem Begriff "Ideengarten" eingeführt wurde, Rechnung. Hierdurch soll allen Mitarbeitern ein zusätzlicher Anreiz geboten werden, mit eigenen Anregungen das betriebliche Geschehen zum Nutzen des Unternehmens und der Mitarbeiter mitzugestalten. Weiter soll damit die Mitarbeiterzufriedenheit und Motivation erhalten sowie nachhaltig gesteigert werden. Die Vereinbarung über Jubiläumszuwendungen regelt, dass neben Sonderurlaub den langjährig Beschäftigten eine finanzielle Jubiläumszuwendung zuteil wird. Darüber hinaus bieten die MEDION AG und ihre inländischen Tochtergesellschaften allen Beschäftigten die Inanspruchnahme einer betrieblichen Altersversorgung in Form von Direktversicherung und Pensionskasse an. Gerade die in 2019/2020 geschlossene Betriebsvereinbarung über den Einsatz von Office 365 kam uns während der Pandemie sehr zugute. In Zeiten einer zunehmend vernetzten Welt und insbesondere beim mobilen Arbeiten von zu Hause ist es heute wichtiger denn je, Informationen jederzeit und kurzfristig bereit zu stellen. Hierzu ist die durchgängige Office 365 Integration, insbesondere für das MEDION Projektgeschäft, ein ideales Hilfsmittel. Im Berichtsjahr machten es die wirtschaftlich veränderten Rahmenbedingungen notwendig, die Personalkostenstruktur zu analysisieren und diese an die veränderten Rahmenbedingungen anzupassen. Aus diesem Grund haben die Unternehmensleitung und der Betriebsrat umfassende Beratungsgespräche zu einer notwendigen Reorganisation des MEDION Konzerns geführt. Das Ergebnis ist eine Rahmenregelung für die strategische und organisatorische Neuausrichtung des Unternehmens, um die Wettbewerbsfähigkeit von MEDION auch für die Zukunft sicherzustellen. Im ersten Schritt wurden nach Abschluss eines Interessenausgleichs personelle Überkapazitäten aufgrund der rückläufigen Auftragslage abgebaut. Um die wirtschaftlichen Nachteile für die betroffenen Mitarbeiter auszugleichen oder zu mildern, haben die Betriebsparteien einen Sozialplan geschlossen, der bis zum 31.03.2025 in Kraft ist. Corona-PandemieDie Gesunderhaltung und Sicherheit unserer Mitarbeiter und ihrer Familien hat bei uns höchste Priorität. Dafür trägt insbesondere der MEDION Vorstand, die Personalabteilung sowie das eigens gegründete Präventionsteam Sorge. Durch schnelle Abstimmungsprozesse und kurze Wege konnten wir zu jedem Zeitpunkt der Pandemie flexibel und effektiv auf das Infektionsgeschehen reagieren. Wir haben in enger Abstimmung mit Behörden, u. a. mit den wichtigsten Gremien der Stadt Essen, sowie Forschungsinstituten mit dem Fachbereich Immunologie und Infektiologie und anderen Großunternehmen im Ruhrgebiet ein umfassendes Maßnahmenkonzept zur Eindämmung des Infektionsrisikos mit Covid-19 verabschiedet und umgesetzt. Dieses beinhaltet neben einem Abstands- und Hygienekonzept einen bereits im Frühstadium der Pandemie umgesetzten weitreichenden Schutz von Mitarbeitern und deren Angehörigen, die als Risikopatienten eingestuft sind. Neben den allgemein üblichen Hygienemaßnahmen (z. B. Bereitstellung von Masken, Desinfektionsmitteln und Selbsttests) haben wir im abgelaufenen Geschäftsjahr allen Mitarbeitern über unseren betriebsärtzlichen Dienst das Angebot von Corona-Schutzimpfungen (Erst-, Zweit- und Boosterimpfungen) unterbreitet. Dieses Angebot wurde von knapp einem Drittel unserer Belegschaft angenommen. In Bereichen mit Kundenkontakt wie z. B. im MEDION Fabrikverkauf, aber auch in Mehr-Personen-Büros sorgen lichtdurchlässige Kunststoffbarrieren zwischen den Arbeitsplätzen und an den Kundenkontaktpunkten für zusätzlichen Schutz. Alle Maßnahmen werden regelmäßig überprüft und an die gesetzlichen Regelungen sowie die Richtlinien des Robert-Koch-Instituts und die Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation angepasst. Sofern Mitarbeiterbelange von den Maßnahmen berührt werden, wurden diese mit dem Betriebsrat diskutiert und abgestimmt. Wichtig war es uns auch, unsere Mitarbeiter durch einen Corona Newsletter regelmäßig über aktuelle Entwicklungen zu informieren. Im MEDION Intranet wurde dieser Thematik eine eigene Rubrik gewidmet, in der sich die Mitarbeiter selber über die jeweils aktuelle Lage der Pandemie informieren können. Darüber hinaus haben wir unseren Mitarbeitern empfohlen, die Corona-Warn-App der deutschen Bundesregierung zu nutzen. Ein wichtiger Bestandteil unseres Maßnahmenkonzepts war es, der Belegschaft überall, wo die Art der Tätigkeit und die persönliche Situation es zulässt, ab dem ersten Lockdown zu ermöglichen, in aufgeteilten Teams abwechselnd im Büro und mobil von zu Hause zu arbeiten. Des Weiteren haben wir zum Schutz vor Ansteckung Geschäftsreisen und Meetings auf ein absolutes Minimum beschränkt und strenge Richtlinien für die Rückkehr aus Risikogebieten auch bei privat veranlassten Reisen eingeführt. Die Führung von Mitarbeitern auf Distanz ist ein weiterer wichtiger Baustein in unserem Corona Maßnahmenkonzept. Unsere Führungskräfte stehen in regelmäßigem Austausch mit ihren Mitarbeitern, um über die geschäftliche Kommunikation hinaus auch einen Raum für den sozialen Austausch von Teammitgliedern und insbesondere von Alleinstehenden zu schaffen (z. B. "Coffee Break", "Happy Weekend Call"). Auch die MEDION AG und ihre angeschlossenen Gesellschaften waren von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen. So musste aufgrund von Lieferengpässen aus Asien sowie der durch die verschiedenen Lockdowns induzierten Schließungen des MEDION Fabrikverkaufs in einigen Bereichen des Unternehmens Kurzarbeit angemeldet werden. Die damit verbundenen Regelungen wurden in Abstimmung mit dem Betriebsrat in einer "Rahmen-Betriebsvereinbarung Kurzarbeit" festgelegt. Um für die betroffenen Mitarbeiter die notwendig gewordene Kurzarbeit so sozialverträglich wie möglich abzubilden, hat MEDION das durch die Agentur für Arbeit gezahlte Kurzarbeitergeld bis zur Höhe von 99% der Nettoentgeltdifferenz aufgestockt. Nach Aufhebung der behördlichen Corona Auflagen sind die Mitarbeiter ab Juni 2022 auf den MEDION Campus zurückgekehrt und konnten nahtlos von den Vorteilen der zwischenzeitlich getroffenen Regelung zur mobilen Arbeit profitieren. Gesundheitsmanagement und Sicherheit am ArbeitsplatzUnser Ziel ist es, die Gesundheit unserer Mitarbeiter dauerhaft zu erhalten. Angefangen von einer ergonomischen Ausgestaltung der Arbeitsplätze über gesundheitserhaltene Maßnahmen wie unserer jährlichen kostenlosen Grippeschutzimpfung bis hin zu dem bereits zuvor beschriebenen Betrieblichen Eingliederungsmanagement legt MEDION großen Wert auf die Förderung eines gesunden Lebensstils. Die o. a. Maßnahmen tragen dazu bei, dass die Krankenquote bei der MEDION AG weiterhin weit unter dem Bundesdurchschnitt liegt. Die Krankenstatistik ist im Vergleich zum Vorjahr im Berichtsjahr zwar leicht gestiegen und lag bei 4,4 % (Vorjahr: 3,5 %), der Bundesdurchschnitt betrug jedoch 5,6 % . Das in 2021 eingeführte "Jobrad" hat bei unserer Belegschaft großen Zuspruch gefunden und dient der Zielsetzung, die Gesunderhaltung unserer Mitarbeiter einerseits zu fördern und andererseits einen weiteren Beitrag zum Umweltschutz zu leisten. Im Geschäftsjahr 2022/2023 ist die Anzahl der Unfälle im Vergleich zum Vorjahr von drei auf einen gesunken. Wie im Vorjahr handelt es sich erneut um einen Wegeunfall zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und fand außerhalb der Arbeitszeit statt. Es wurde erneut und das dritte Jahr in Folge im abgelaufenen Berichtsjahr kein Arbeitsunfall (Vorjahr: null) verzeichnet. Für den einen Wegeunfall wurden 23 Kalenderausfalltage (mit Lohnfortzahlung; Vorjahr: 66) ermittelt. Der positive Trend der Vorjahre bei den Arbeitsunfällen setzt sich fort. Der Vergleichswert, die Tausend-Mann-Quote (TMQ, Arbeitsunfälle je 1.000 Beschäftigte), liegt damit wiederholt bei "Null", dem besten zu erreichenden Wert. Auch bei der TMQ hält der positive Trend seit 2020 an. Der Vergleichswert zur TMQ aller bei der BG Handel und Warenlogistik versicherten Unternehmen, wie auch MEDION, liegt dem gegenübergestellt mit 24,3 (Vorjahr 22,2 TMQ 2021) deutlich höher. Die Arbeitsschutzorganisation bei MEDION ist damit nachhaltig wirksam. Alle Beteiligten besprechen sich mindestens einmal pro Quartal in den Arbeitsschutzausschuss-Sitzungen (ASA), in der auch Belange des Umweltschutzes einfließen. Wiederholt nahm ein Vertreter der Berufsgenossenschaft als unterstützender Gast teil. Bedingt durch die Corona-Pandemie tagte der ASA jeweils online. Entsprechende Themen bzw. Aufgaben und deren Erledigung finden sich in den jeweiligen Protokollen hierzu. 3.6 SozialbelangeUnser soziales Engagement ist Ausdruck unseres Selbstverständnisses als verantwortungsbewusstes Mitglied der Gesellschaft. Getreu dem Motto unseres Mutterkonzerns Lenovo "We do what we say" verstehen wir uns als verlässlichen Partner, der zu seinem Wort steht, egal ob es um unsere Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten oder andere Wirtschaftspartner geht. Transparenz und Integrität bei unseren Geschäften sind Voraussetzung, um Vorteilsnahme zu verhindern oder fragwürdige Praktiken bei Angestellten oder Dienstleistern zu vermeiden. Für unser gesellschaftliches Engagement gelten dieselben strengen Standards wie für unser Kerngeschäft. Unsere Zielsetzung ist es, soziale Projekte in den Bereichen Talentförderung und Standortentwicklung im Ruhrgebiet zu unterstützen, um unsere Region auch für künftige Generationen attraktiv zu gestalten und insbesondere Jugendlichen aus bildungsfernen Familien oder mit Migrationshintergrund Zugang zu Bildungs- und Beschäftigungsangeboten zu ermöglichen. In Zusammenarbeit mit der Essener Wirtschaftsförderung unterstützen wir langfristige Infrastrukturprojekte und setzen uns dafür ein, den Standort Essen und seine Wirtschaft vor Ort zu stärken. Zu diesem Zweck kooperieren wir unter anderem eng mit verschiedenen lokalen Gremien. Das Thema Talentförderung ist für MEDION ein sehr wichtiges Zukunftsthema. Beim Schülerstipendium-Programm "RuhrTalente" über die Westfälische Hochschule ist die Ausbildungsleiterin der MEDION AG Teil der Jury. In diesem Programm werden Schüler aus bildungsfernen Familien mit sehr guten schulischen Noten und sozialem Engagement gefördert. Seit 2017 stellt MEDION sowohl im Rahmen des Deutschlandstipendiums als auch im Rahmen des RuhrTalente-Stipendiums finanzielle Fördermittel bereit. Weiterhin beteiligen wir uns aktiv an der Ausbildungsförderung zusammen mit der IHK Essen, wo MEDION im Prüfungsausschuss vertreten ist. Die zwischen MEDION und JOBLINGE gemeinnützige AG Ruhr laufende Kooperation zur Unterstützung der Initiative JOBLINGE war auch im abgelaufenen Geschäftsjahr erfolgreich. JOBLINGE ist als gemeinnütziges Angebot der Wirtschaft gegen Jugendarbeitslosigkeit und Nachwuchskräftemangel konzipiert. Das Ziel ist, Jugendlichen ohne Abschluss ("JOBLINGE") durch individuelle Betreuung, Weiterbildung und Qualifizierung die Chance zu geben, sich auf dem Arbeitsmarkt nachhaltig zu positionieren. MEDION beteiligt sich mit einer jährlichen Spende sowie durch die Bereitstellung von Praktikumsplätzen in Form von Qualifizierungs- und Bewerbungspraktika. Unter dem Motto "#MEDION HILFT - kleine Schritte, große Hilfe" haben fast 300 MEDION Mitarbeiter im abgelaufenen Geschäftsjahr an der MEDION Summer Fitness Challenge teilgenommen, die dieses Mal in Kooperation mit step4help stattgefunden hat. Die step4help Allianz setzt sich dafür ein, Kinder nach der Corona Pandemie zu helfen, wieder Bewegung in ihren Alltag zu bringen. Das Ziel von Schirmherrn Felix Neureuther, aus der Ukraine geflüchtete Kinder mit Sport- und Integrationsprogrammen in Deutschland besser zu integrieren, ihre Traumatisierung zu lindern und ihnen ein bisschen Freude zu vermitteln, haben wir sehr gerne unterstützt. Das MEDION Laufteam hat es geschafft, die Marke von 50 Mio. Schritten zu knacken, was die Voraussetzung für eine großzügige Spende an step4help war. In einer weiteren erfolgreichen Kooperation mit "Die Boje" begleiten wir junge Menschen auf dem Weg zur IHK Abschlussprüfung praxisnah. Die Boje führt seit über 30 Jahren unterschiedliche Maßnahmen und Projekte zur persönlichen und beruflichen Bildung von jungen Menschen durch. Des Weiteren unterstützt MEDION mit Sachspenden eine Reihe von Berufsschulen im Ruhrgebiet sowie mit Geldspenden die Deutsche Sporthilfe. Durch unsere Investitionen und Spenden sowie durch das ehrenamtliche Engagement unserer Mitarbeiter unterstützen wir zudem Menschen in Notsituationen wie Armut, Migration, Arbeits- und Obdachlosigkeit. So ist zum Beispiel das Ergebnis einer von einem Mitarbeiter erfolgreich eingebrachten Idee über das betriebliche Vorschlagswesen die unternehmensweite Sammlung von Pfandflaschen und die Unterstützung von sozialen Einrichtungen und Projekten mit dem eingenommenen Pfandgeld als Spende. MEDION unterstützt die DKMS gemeinnützige GmbH im Kampf gegen Blutkrebs. Wir ermutigen unsere Mitarbeiter, freiwillig an der Registrierungsaktion als Stammzellenspender teilzunehmen und übernehmen für jeden Mitarbeiter, der sich freiwilig an der Aktion beteiligt, die Kosten. Über 7,6 Millionen Freiwillige haben sich bislang in den weltweit größten Dateienverbund aufnehmen lassen. Dank dieser fantastischen Hilfe konnte die DKMS bereits mehr als 65.000 Stammzellenspenden ermöglichen und damit die Chance auf neues Leben geben. 3.7 Achtung der MenschenrechteDarstellung der verfolgten Ziele und KonzepteMEDION bekennt sich zu seiner Verantwortung, Menschenrechte zu respektieren. In unseren eigenen Geschäftstätigkeiten ist es unser Ziel, Menschenrechtsverletzungen zu vermeiden. Als Akteur in zahlreichen globalen Wertschöpfungsketten sind wir auf Partner angewiesen und fordern ein, dass diese die Menschenrechte und damit einhergehende Standards ebenfalls respektieren. Dazu bieten wir unseren Partnern Unterstützung in ihrem Bemühen an, ihrer menschenrechtlichen Verantwortung nachzukommen. Seit 2010 ist MEDION Mitglied von amfori (ehemals Foreign Trade Association - FTA) und der amfori Business Social Compliance Initiative (BSCI). Als Teil dieser führenden Unternehmensinitiative, die auf die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Lieferkette hinarbeitet, sind wir bestrebt, unsere Produkte nach sozialen Gesichtspunkten fertigen zu lassen und zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der globalen Lieferkette beizutragen. Auf Basis des amfori BSCI-Verhaltenskodex haben wir unternehmensweit gültige Sozialstandards definiert, mit denen wir die Werte und Grundsätze bei der Herstellung unserer Produkte festlegen. Der amfori BSCI-Verhaltenskodex stützt sich auf internationale Übereinkommen, wie die scrollen
Neben den oben aufgeführten, internationalen Übereinkommen beinhaltet eine Verpflichtung nach dem amfori BSCI-Verhaltenskodex ebenso die Einhaltung der in der Grafik dargestellten Arbeitsprinzipien. amfori BSCI-VerhaltenskodexUnser Unternehmen verpflichtet sich, die im amfori BSCI-Verhaltenskodex nachstehend aufgeführten Arbeitsprinzipien zu beachten. amfori BSCI-GrundsätzeDas Recht der Vereinigungsfreiheit und das Recht auf KollektivverhandlungenUnser Unternehmen achtet das Recht der Arbeitnehmer, Gewerkschaften oder andere Formen von Arbeitnehmervereinigungen zu bilden und Kollektivverhandlungen zu führen. Angemessene VergütungUnser Unternehmen achtet das Recht der Arbeitnehmer auf eine angemessene Vergütung. ArbeitsschutzUnser Unternehmen gewährleistet ein gesundes und sicheres Arbeitsumfeld, indem es Risiken bewertet und alle erforderlichen Maßnahmen ergreift, um diese Risiken zu beseitigen oder zu mindern. Besonderer Schutz für jugendliche ArbeitnehmerUnser Unternehmen gewährt allen Arbeitnehmern, die noch nicht erwachsen sind, besonderen Schutz. Keine ZwangsarbeitUnser Unternehmen ist In keiner Forman Knechtschaft, Menschenhandel oder unfreiwillige r Arbeit beteiligt. Ethisches WirtschaftenUnser Unternehmen duldet keinerlei Korruption. Erpressung, Veruntreuung oder Bestechung. Keine DiskriminierungUnser Unternehmen bietet Chancengleichheit und diskriminiert keine Arbeitnehmer. Zumutbare ArbeitszeitenUnser Unternehmen hält sich an das Gesetz hinsichtlich der Arbeitszeiten. Keine KinderarbeitUnser Unternehmen stellt keine Arbeitnehmer unter dem gesetzlichen Mindestalter ein. Keine prekäre BeschäftigungUnser Unternehmen stellt Arbeitnehmer auf der Grundlage dokumentierter Beschäftigungsverhältnisse in Übereinstimmung mit dem Gesetz ein. UmweltschutzUnser Unternehmen ergreift die erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung von Umweltschäden. amfori BSCI-AnsatzEinhaltung des KodexesUnser Unternehmen ist verpflichtet, die Rechte der Arbeitnehmer entsprechend den gesetzlichen Vorschriften und den Bestimmungen im amfori BSCI-Verhaltenskodex zu schützen. Beteiligung und Schutz der ArbeitnehmerUnser Unternehmen unterrichtet die Arbeitnehmer über ihre Rechte und Pflichten. Lieferkettenmanagement und KaskadeneffektUnser Unternehmen setzt die amfori BSCI-Grundsätze ein, um Einfluss auf andere Geschäftspartner zu nehmen. BeschwerdemechanismusUnser Unternehmen stellt ein System für Beschwerden und Vorschläge von Beschäftigten zur Verfügung. www.amfori.org Im Rahmen unserer Mitgliedschaft bei amfori haben wir ein Programm zur Überwachung der Einhaltung gültiger Sozialstandards etabliert. Dabei legen wir großen Wert auf einen entwicklungsorientierten und kooperativen Ansatz, der auf den drei Säulen Überwachung, Befähigung und Einbindung von Anspruchsgruppen basiert. Die folgende Abbildung stellt den Überwachungsprozess innerhalb der Lieferkette dar.
Ein zentraler Bestandteil dieses Programms ist die Durchführung von unabhängigen Audits in Produktionsstätten (Tier 1) in Risikoländern 17 (Überwachung). Dabei kontrollieren externe, akkreditierte Prüfungsunternehmen bei unseren Zulieferunternehmen den Umsetzungsgrad des amfori BSCI-Verhaltenskodex sowie die Einhaltung der vor Ort anwendbaren, nationalen Gesetze. Die Audits werden nach einem einheitlichen Standard durchgeführt, der in dreizehn unterschiedlichen Kapiteln die elf Prinzipien des amfori-BSCI-Verhaltenskodex adressiert. Dazu gehören u. a. Managementpraktiken, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, Aspekte des Umweltschutzes sowie das Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit und Diskriminierung. Während eines Audits finden Begehungen der Produktionsstätten statt, es werden relevante Dokumente überprüft und zufällig ausgewählte Arbeitnehmer, Arbeitnehmervertreter und Vertreter des Managements interviewt. Nach Abschluss des Audits werden in einem Bericht Ergebnisse der einzelnen Leistungsbereiche und festgestellte Abweichungen zusammengefasst. Sowohl um das Bewusstsein unserer Produzenten für nachhaltige Geschäftspraktiken zu stärken, als auch um fortwährende Verbesserungen hinsichtlich der Arbeitsbedingungen in unseren Zulieferbetrieben zu erreichen, stellen wir unseren Lieferanten unterschiedliche Tools und Informationsdokumente zur Verfügung. Darüber hinaus bieten wir unseren Produzenten die Möglichkeit, an unterschiedlichen Onlinetrainings sowie Workshops, die in den Zulieferländern durchgeführt werden, kostenfrei teilzunehmen (Befähigung). Bleiben Fortschritte bei der Umsetzung von Verbesserungsmaßnahmen längerfristig aus oder zeigt sich eine Produktionsstätte fortdauernd unkooperativ, wird die Geschäftsbeziehung vorübergehend oder - als letztes Mittel - dauerhaft beendet. Als international ausgerichtetes Unternehmen sind wir durch die Beziehungen mit unseren Anspruchsgruppen und deren Interessen geprägt. Im Rahmen unserer amfori BSCI-Mitgliedschaft verfolgen wir daher einen konstruktiven Dialog mit relevanten Stakeholdern in Europa und in den Zulieferländern, wie z. B. unseren Lieferanten, anderen BSCI-Mitgliedern, unseren Kunden und Nichtregierungsorganisationen (Einbindung von Anspruchsgruppen). Ergebnisse aus den verfolgten Konzepten und ZielenIm letzten Jahr wurden im Rahmen unserer amfori Mitgliedschaft insgesamt 198 Audits bei Zulieferern durchgeführt. Wenn Abweichungen identifiziert werden, muss der Zulieferer einen Plan mit Korrekturmaßnahmen entwickeln und umsetzen, welche zur Beseitigung der Ursachen beitragen als auch ein erneutes Auftreten der Abweichungen verhindern sollen. Beschreibung des Due-Diligence-ProzessesInnerhalb unseres Einflussbereichs fordern wir unsere Lieferanten dazu auf, ihre Geschäftspraktiken am amfori BSCI-Verhaltenskodex auszurichten und die dafür notwendigen Managementsysteme und -prozesse zu implementieren. Zusätzlich erwarten wir, dass unsere Lieferanten die Anforderungen an ihre Vorlieferanten weitergeben, also tiefer in die Lieferkette hineintragen, um einen positiven Kaskadeneffekt zu erreichen. Werden während eines amfori BSCI-Audits wesentliche Beanstandungen festgestellt, verpflichten und unterstützen wir unseren Zulieferer, einen Corrective Action Plan (CAP) bzw. Maßnahmenplan zur Erreichung von Verbesserungen zu entwickeln und die geplanten Korrekturen entsprechend umzusetzen. Mithilfe von Nachweisen, wie z. B. Fotos und Dokumenten wird die Umsetzung der Abhilfemaßnahmen überwacht. Der Umsetzungsgrad der geplanten Maßnahmen wird anschließend im Rahmen von Folgeaudits durch unabhängige Dritte überprüft. Dabei verfolgen wir einen kooperativen Ansatz, der zu einer kontinuierlichen Entwicklung führen soll. Zulieferer, welche neu in unseren Produzentenpool aufgenommen werden, müssen die Einhaltung anwendbarer Sozialstandards nachweisen oder sich bereit erklären, innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens die notwendigen Managementprozesse und Standards zu etablieren. Neben dem amfori BSCI-Standard akzeptieren wir als Nachweis der Einhaltung zudem SA8000- (Social Accountability) und ICTI-Zertifikate (International Council of Toy Industry) sowie ETI-Audits (Ethical Trade Initiative), sofern diese gemäß der SMETA-Richtlinien (Sedex Members Ethical Trade Audit) stattfanden, und Überprüfungen, die gemäß des RBA-Standards (Responsible Business Alliance) durchgeführt wurden. Bei den Auditstandards erwarten wir von unseren Zulieferern, dass erfasste maßgebliche Abweichungen behoben wurden. Alle amfori BSCI-Auditberichte und -Maßnahmenpläne werden in einer zentralen Datenbank verwaltet. Auf diese Informationen können alle amfori BSCI-Mitgliedsunternehmen zugreifen. Wesentliche Risiken in Bezug auf das eigene GeschäftsmodellDie Integration von Prozessen menschenrechtlicher Sorgfalt unterstützt uns, nachteilige Auswirkungen zu mindern, die Zukunftsfähigkeit und gesellschaftliche Akzeptanz unserer Geschäftstätigkeit zu sichern sowie unsere Reputation zu schützen. Darüber hinaus bringt dieser Ansatz Vorteile hinsichtlich der Erfüllung von Kundenanforderungen und bei der Vorbereitung auf oder Umsetzung von regulatorischen Maßnahmen. MEDION unterzieht sich EcoVadis-NachhaltigkeitsbewertungDie MEDION AG hat sich 2022 erstmalig einer umfassenden sowie universellen Nachhaltigkeitsbewertung durch das Unternehmen EcoVadis unterzogen. EcoVadis hat dokumentenbasiert die Nachhaltigkeitsleistung von 21 Kriterien aus den vier Bereichen Arbeits- und Menschenrechte, Nachhaltige Beschaffung, Umwelt und Ethik analysiert und bewertet. Die MEDION AG hat für ihre erste Bewertung die Bronze-Medaille erhalten. Das Ergebnis sagt aus, dass die MEDION AG im Durchschnitt 55 % besser abschneidet als vergleichbare Unternehmen, die von EcoVadis bewertet wurden. Mit Hilfe der Bewertung wurden in den verschiedenen Bereichen Verbesserungspotenziale identifiziert, die es der MEDION AG ermöglichen über die die nächsten Bewertungen ihre Nachhaltigkeitsleistungen zu steigern. Die EcoVadis-Bewertung wird jährlich durchgeführt.
3.8 Bekämpfung von Korruption und BestechungDarstellung der verfolgten Ziele und KonzepteZusätzlich zum Risikomanagement im Konzern gibt es ein Compliance-Management-System (CMS). Compliance bei MEDION ist die Gesamtheit aller Maßnahmen, die das regelkonforme Verhalten des Unternehmens, seiner Organmitglieder und Mitarbeiter im Hinblick auf gesetzliche Ge- und Verbote sowie interne Unternehmensrichtlinien begründen. Compliance soll MEDION präventiv vor Fehlverhalten bewahren, das auf Unwissenheit oder Fahrlässigkeit beruht und zu Imageschäden sowie dem Verfehlen von Unternehmenszielen infolge unsachgemäßen Geschäftsgebarens führen kann. Compliance-Systeme sind Organisationsmaßnahmen, die das rechtmäßige, verantwortungsbewusste und nachhaltige Handeln von MEDION sowie seiner Organe und Mitarbeiter gewährleisten sollen und dabei die Angemessenheit und Wirksamkeit der zur Behebung von Defiziten getroffenen Maßnahmen überwachen und regelmäßig bewerten. MEDION hat dafür Vorsorge getroffen, dass insbesondere das Insiderrecht, die Gesetze zur Korruptionsbekämpfung und die kartellrechtlichen Vorschriften durch die Unternehmen des Konzerns und ihre Mitarbeiter beachtet werden. Dabei gelten folgende Grundsätze: scrollen
Beschreibung der ProzesseDer bei MEDION eingerichtete Compliance-Ausschuss besteht aus dem Mitglied des Vorstands für Finanzen sowie den Abteilungsleitern für Personal und Corporate Affairs. MEDION hat seit dem Geschäftsjahr 2008 mit allen Führungskräften bzw. Mitarbeitern aus Bereichen, die eigenständig Aufträge an Dritte vergeben können, Zusatzvereinbarungen zu den bestehenden Arbeitsverträgen geschlossen, die es den Mitarbeitern untersagen, Geldgeschenke oder sonstige geldwerte Vorteile zur persönlichen Verwendung für sich oder für Dritte anzunehmen sowie darüber hinaus sogenannte Schmiergeldzahlungen seitens der Handelspartner, Hersteller oder Geschäftspartner anzunehmen oder zu leisten. Alle im Geschäftsjahr 2022/2023 hinzugekommenen Führungskräfte haben diese Vereinbarung ebenfalls unterschrieben. Alle betroffenen Mitarbeiter wurden über die neuen Anforderungen an Compliance, die aktuellen Vorschriften und die praktische Umsetzung im MEDION-Konzern insbesondere durch E-Learning Schulungen informiert. Dazu gehören auch Hinweise zum Insiderrecht, zu den Gesetzen zur Korruptionsbekämpfung und zu den kartellrechtlichen Vorschriften sowie die Vorstellung sogenannter Code-of-Conduct-Anforderungen. Des Weiteren wurde über die Notwendigkeit von Chinese-Wall-Bereichen im MEDION-Konzern, den gesetzeskonformen Umgang mit möglichen unternehmensrelevanten Informationen, die aktuellen Anforderungen an den Datenschutz und die Vorbildfunktion der Führungskräfte für ihre jeweiligen Bereiche gezielt geschult. Im März 2018 hat MEDION eine Online-E-Learning-Plattform zum Thema Compliance für alle Mitarbeiter geöffnet. Darin werden neben den zentralen Compliance-Bereichen auch die Themen Arbeitssicherheit und Datenschutz vertieft behandelt. Im Geschäftsjahr 2022/2023 haben über 80 % der Mitarbeiter erfolgreich an den E-Learning Schulungen teilgenommen. Alle Personen mit Zugang zu Insiderinformationen - Mitarbeiter und Außenstehende - für die der Zugang zu Informationen unerlässlich ist, um ihre Aufgaben bei MEDION wahrnehmen zu können, werden in entsprechenden Insiderverzeichnissen, die in der Personalabteilung geführt werden, dokumentiert. Dabei werden die neuen Vorschriften und Änderungen, die sich aus der EU-Richtlinie zur Marktmissbrauchsverordnung (MAR) ergeben, eingehalten und umgesetzt. Im abgelaufenen Geschäftsjahr hat MEDION mit allen direkt an den Vorstand berichtenden Führungskräften einen sogenannten Compliance Check-Up durchgeführt. Anhand eines vorab verteilten Fragenkatalogs wurden im persönlichen Gespräch die abteilungs/bereichsbezogenen Risiken diskutiert und bewertet. Besonderer Wert wurde dabei auf die Dienstleister Budgets, die entsprechende Kontrolle und das Thema Korruption und Bestechung beim Umgang mit Einladungen und Geschenken gelegt. Aus diesen persönlichen Befragungen haben sich keine zusätzlichen Compliance Risiken ergeben. Whistleblower HotlineMedion hat Ende 2017 eine Whistleblower Hotline installiert, um den Anforderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex zu entsprechen. Die Hotline ermöglicht die Meldung jeglicher Art von möglichen Compliance-Verstößen im Unternehmen. Auf Wunsch kann jeder Mitarbeiter anonym Informationen zur Verfügung stellen. Die Telefonnummer ist bei einer externen Anwaltskanzlei installiert. Diese Anwaltskanzlei vertritt MEDION nur bei Compliance-Themen. Die Telefonnummer der Whistleblower Hotline ist im MEDION-Intranet veröffentlicht. Im Geschäftsjahr 2022/2023 erfolgte keine Mitteilung an die Whistleblower Hotline. Fragen zu Compliance-Problemen können auch über das Corporate-Compliance-Team angesprochen werden oder per E-Mail direkt an eine besondere anonymisierte E-Mail-Adresse gerichtet werden. Leistungsindikatoren gemäß § 289c Abs. 3 Nr. 5 HGBMEDION ermittelt die Anzahl, die Ursachen, die Fehlerquellen, das Fehlverhalten der Mitarbeiter getrennt nach Führungsverantwortlichkeit und die Schwere der stattgefundenen Compliance-Verstöße im Mehr-Jahres-Vergleich und hat besondere Risikofelder definiert (z. B. Einkauf). Daneben werden vierteljährlich die Risikobereiche geprüft, neue Risiken identifiziert und - soweit notwendig - die Mitarbeiter entsprechend sensibilisiert. Bei allen Geschäften mit Sonderkonditionen bei MEDION erfolgt monatlich eine Überprüfung anhand von ausgewählten Stichproben. Für alle wesentlichen Unternehmensbereiche besteht eine Gefährdungsbeurteilung. Bezug auf Beträge und Erläuterungen im JahresabschlussWeitere Ausführungen zur Compliance und den bei MEDION eingesetzten Maßnahmen zur Vermeidung von Korruption und Bestechung finden sich in der Erklärung zur Unternehmensführung in diesem Geschäftsbericht.
Essen, 05. Juni 2023 Gerd Brachmann Vorsitzender des Vorstands Christian Eigen Stellv. Vorsitzender des Vorstands 4 Diversitätsbericht4.1 DiversitätskonzeptDarstellung der verfolgten Ziele und KonzepteWettbewerbsfähige BelegschaftWir bei MEDION legen bei der Zusammenstellung unserer Belegschaft von jeher großen Wert auf Vielfalt - ungeachtet von Geschlecht, Nationalität, Religion oder ethnischer Herkunft. Diese Haltung ist einer der wesentlichen Erfolgsfaktoren unseres Unternehmens. Mit dem MEDION-Geschäftsmodell bilden wir die gesamte Wertschöpfungskette mit vielen verschiedenen Funktionsbereichen ab und arbeiten weit über die Grenzen Deutschlands hinaus. Für ein solch differenziertes Arbeitsumfeld ist eine vielfältige Mitarbeiterstruktur elementar. In der MEDION-Belegschaft sind alleine in Deutschland 31 Nationalitäten (Vorjahr: 33) vertreten, die in einem integrativen Arbeitsumfeld für unsere internationalen Kunden optimale Ergebnisse erzielen. Vielfalt bildet somit auch ein wichtiges Element beim Wettbewerb um Talente. Die gesellschaftspolitische Diskussion über Frauen im Beruf und speziell in Führungspositionen hat MEDION bereits seit Jahren in seiner Personalentwicklung verankert. MEDION arbeitet in dieser Hinsicht eng mit dem Mutterkonzern Lenovo zusammen. Getreu dem Motto "Different is better" misst Lenovo der Förderung von Frauen in Führungspositionen ebenfalls einen hohen Stellenwert bei. Die Direktorin Human Resources von MEDION ist "WILL Beauftragte". "WILL" bedeutet "Women in Lenovo Leadership" und steht für die Förderung von weiblichen Führungspositionen bei MEDION. Es findet ein enger Austausch mit unserem Mutterkonzern statt, der vor allem auf die Nutzung von Synergien und sogenannte Best Practices abzielt. Dazu gehört auch die jährliche Durchführung von konzernweiten Aktionen zum internationalen Frauentag. Das Durchschnittsalter hat sich im Berichtsjahr im Vergleich zum Vorjahr nur geringfügig verändert und lag in 2022/2023 bei 42,0 Jahren (Vorjahr: 41,4 Jahre). Die nachfolgende Darstellung gibt einen Überblick über die Altersstruktur der Mitarbeiter, getrennt nach Frauen und Männern:
Um die Leistungsfähigkeit unserer Mitarbeiter und Führungskräfte besonders hinsichtlich der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben zu stärken, ermutigen wir alle Beschäftigten in Elternzeit, anschließend ihre Arbeit, gerne auch in Teilzeit, wieder aufzunehmen. Damit erhalten wir unserem Unternehmen ihr Wissen und ihre Erfahrung nachhaltig. Nicht zuletzt die im Jahr 2016 eingeführte Flexible Arbeitszeit bei MEDION ist eine der wichtigsten Maßnahmen, die die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördert. Die Führungskräftetrainings sowie der in 2017 eingerichtete "Führungskräftestammtisch" werden regelmäßig, sowohl von den weiblichen als auch den männlichen Führungskräften besucht, die teilweise auch in Teilzeit bei MEDION tätig sind. Im Berichtsjahr hat das Unternehmen mit der Einführung mobiler Arbeit einen weiteren wichtigen Schritt unternommen, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter zu fördern. Für Schwerbehinderte und einem Schwerbehinderten gleichgestellte Menschen erhöht sich die Anzahl der Arbeitstage, die für mobile Arbeit in Anspruch genommen werden können, um einen Arbeitstag pro Monat. Die Frauenquote ist mit 40 % im Berichtsjahr (Vorjahr: 40 %) unverändert. Die uns selbst auferlegte Quote weiblicher Führungskräfte auf der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands bleibt aufgrund einer Restrukturierung der direkten Berichtslinie zum Vorstand mit 15 % im Vergleich zum Vorjahr (15 %) unter unserem Ziel von 23 %. Unser in 2018 erklärtes und veröffentlichtes Ziel von 23 % (bestätigt am 15. Juni 2020) bleibt auch für das kommende Geschäftsjahr unsere Zielgröße. Auf der zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstands haben wir mit 33 % (Vorjahr: 34 %) unsere Zielgröße von 30 % Frauen in Führungspositionen wie auch im Vorjahr erreicht. Für MEDION beginnt die Förderung von Frauen im Beruf schon in der Ausbildung von jungen Menschen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr verzeichnen wir bei unseren Auszubildenden und Dualen Studenten einen Frauenanteil von 30 % und haben damit unsere selbst auferlegte Zielgröße von 30 % erreicht. Die Zielgröße von 30 % wollen wir auch in Zukunft erreichen. Der Wettbewerb um hochqualifizierte Führungskräfte und technisches Personal ist in der Consumer-Electronics-Branche nach wie vor sehr groß. Gerade im Projektgeschäft und bei dem zunehmenden Grad der Digitalisierung stellen erfahrene, gut ausgebildete Mitarbeiter eine sehr wichtige Ressource dar. Hier sehen wir uns vor die Herausforderung gestellt, dass sich gerade für Positionen in technischen Bereichen nur wenige weibliche Kandidaten bewerben. Bei der Besetzung von Positionen, insbesondere im Führungsbereich, legen wir Wert auf eine adäquate Berücksichtigung weiblicher Bewerber. Aus diesem Grund sieht unser Recruiting-Prozess vor, dass wir möglichst mindestens eine weibliche Bewerberin in der finalen Auswahlrunde für die Besetzung von Führungspositionen haben. Bei der Zusammensetzung unserer Belegschaft spielt auch die Generationenvielfalt eine große Rolle. Bei MEDION finden wir eine gute Mischung aus langjährig erfahrenen Mitarbeitern und sogenannten Young Professionals, die wir, wie eingangs beschrieben, nicht zuletzt selbst aus- und weiterbilden. Somit ist sichergestellt, dass ein Wissenstransfer der seniorigen Mitarbeiter an die juniorigen stattfindet und die seniorigen durch die enge Zusammenarbeit mit jüngeren Kollegen den Anschluss an moderne Arbeitsweisen behalten. Unser Generationenmanagement setzt daher auf Maßnahmen, die den Erhalt der Leistungsfähigkeit und die Gesundheit der älteren und jüngeren Mitarbeiter und besonders die generationenübergreifende Zusammenarbeit fördern.
Essen, 05 Juni 2023 Gerd Brachmann, Vorsitzender des Vorstands Christian Eigen, Stellv. Vorsitzender des Vorstands 5 Zusammengefasster Lageberichtder MEDION AG5.1 Grundlagen des Konzerns5.1.1 Verbindung zu Lenovo und GeschäftsmodellGesellschaftsrechtliche Struktur und Verbindung zu LenovoDie MEDION AG ist eine börsennotierte Aktiengesellschaft. Die Aktie wird seit dem 20. Juni 2012 im regulierten Markt (General Standard) geführt. MEDION ist seit einem freiwilligen Übernahmeangebot im Juli 2011 Teil der internationalen Lenovo-Gruppe. Lenovo ist mit zwei Mitgliedern im Aufsichtsrat der MEDION AG vertreten. Als Mehrheitsaktionär hält die Lenovo Germany Holding GmbH zum 31. März 2023 eine Gesamtzahl von 38.771.480 Aktien (80,08 %) zuzüglich 3.736.970 Aktien (7,72 %) der von der MEDION AG gehaltenen eigenen Aktien, die Lenovo zuzurechnen sind. Die Aktionäre der MEDION AG haben auf einer außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 14. Dezember 2011 in Essen dem Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages zwischen der MEDION AG und der Lenovo Germany Holding GmbH mit der erforderlichen Mehrheit zugestimmt. Dieser Vertrag ist im Handelsregister des Amtsgerichts Essen für die MEDION AG eingetragen. Der Unternehmensvertrag bestimmt, dass die Lenovo Germany Holding GmbH verpflichtet ist, auf Verlangen eines außenstehenden Aktionärs der MEDION AG dessen Aktien gegen eine Barabfindung im Sinne des § 305 Abs. 2 Nr. 3 AktG von € 13,00 je Aktie mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von € 1,00 zu erwerben. Denjenigen Aktionären, die dieses Abfindungsangebot nicht annehmen, garantiert die Lenovo Germany Holding GmbH für die Dauer des Unternehmensvertrages eine jährliche Ausgleichszahlung. Der Betrag der Ausgleichszahlung ergibt sich aus einem Bruttogewinnanteil in Höhe von € 0,82 je MEDION-Aktie für jedes volle Geschäftsjahr abzüglich eines Betrages für deutsche Körperschaftsteuer sowie Solidaritätszuschlag nach dem jeweils für diese Steuern für das betreffende Geschäftsjahr geltenden Steuersatz. Damit beträgt die jährliche Ausgleichszahlung, die jeder außenstehende Aktionär nach Abzug der geltenden Körperschaftsteuerbelastung und des darauf entfallenden Solidaritätszuschlags durch Zahlung der Lenovo Germany Holding GmbH erhält, gegenwärtig, wie zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses, € 0,69 je Aktie. Daneben haben die MEDION AG und die Lenovo Germany Holding GmbH einen Steuerumlagevertrag abgeschlossen. SpruchstellenverfahrenIn dem 2012 eingeleiteten Spruchstellenverfahren zur Überprüfung der Angemessenheit von Abfindungsangebot und Ausgleichszahlung hat das zuständige Landgericht Dortmund im August 2019 die Anträge der außenstehenden Aktionäre vollumfänglich zurückgewiesen. In dem aktienrechtlichen Spruchverfahren zur Bestimmung des angemessenen Ausgleichs und der angemessenen Abfindung nach §§ 304, 305 AktG aus dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der MEDION AG und der Lenovo Germany Holding GmbH, Essen, hat der Vorstand der MEDION AG gemäß § 14 Nr. 1 SpruchG den Beschluss des Landgerichts Dortmund vom 26.08.2019, 20 O 4/12 [AktE], bestätigt durch Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 20.04.2023, I-26 W 8/20 [AktE], durch den die Beschwerden gegen den Beschluss des Landgerichts Dortmund ohne Zulassung der Rechtsbeschwerde zurückgewiesen wurden, im Bundesanzeiger bekannt gegeben. Danach wurden die auf Erhöhung der Barabfindung und Ausgleichszahlung gerichteten Anträge zurückgewiesen. Die Frist für die Andienung der Aktien endet zwei Monate nach dem Tag, an dem die rechtskräftige Gerichtsentscheidung im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden ist. Die Bekanntmachung im Bundesanzeiger erfolgte am 12. Mai 2023. MEDION-GeschäftsmodellDas MEDION-Geschäftsmodell ist darauf ausgerichtet, dem Konsumenten zusammen mit den Partnern aus dem Handel funktional hochwertige und innovative Trendprodukte der Consumer Electronics in attraktivem Design auf dem neuesten technologischen Stand für breite Käuferschichten verfügbar zu machen. Die Kernkompetenz ist dabei die Entwicklung und der Vertrieb von Computer- und MultimediaProdukten wie Notebooks, PC-Systemen, Monitoren, Smartphones und Tablets. Hierzu zählen auch die MEDION-Smart-Home-Bausteine, mit denen die Kunden Hausautomation selbst nachrüsten können. Unterhaltungselektronik wie LCD-Fernseher, Internetradios und Bluetooth-Lautsprecher sowie Haushalts- und Gesundheitsprodukte sind weitere Felder, in denen MEDION aktiv ist. MEDION übernimmt gegenüber seinen Kunden, den international aufgestellten großen Handelsketten, nicht nur die Rolle des Lieferanten der Produkte, sondern - weit darüber hinausgehend - die Funktion eines Full-Service-Dienstleisters, der für seine Kunden die gesamte Wertschöpfungskette - von der Entwicklung der Produktidee über die Herstellung, Bewerbung und Logistik bis hin zum After-SalesService - konzipiert und kontrolliert. Die Vermarktung beginnt hier demnach bereits vor der Produktion. Zusammen mit den Kunden werden in der Regel hochvolumige Vertriebsaktionen mit Projektcharakter strukturiert und abgewickelt, die in vielen Fällen gleichzeitig in mehreren Ländern stattfinden. Die entsprechenden Waren lässt MEDION in Auftragsfertigung produzieren. Zusätzlich zu diesen Vertriebsaktivitäten mit Aktions- oder Projektcharakter vertreibt MEDION Produkte im eigenen Online-Handel und in einem unternehmenseigenen Outlet auf dem Firmengelände (MEDION Fabrikverkauf). Neben dem klassischen Hardware-Geschäft hat MEDION das Dienstleistungsgeschäft mit digitalen Dienstleistungen aufgebaut, welches in den vergangenen Jahren kontinuierlich gewachsen ist und mittlerweile den größeren Ergebnisanteil generiert. Hierzu zählt insbesondere das Angebot von Mobilfunkdienstleistungen. Ergänzend entwickelt und vermarktet MEDION Dienstleistungen in den Bereichen Fotoservice, Electronic-Software-Distribution, Musik-Plattformen und anderen OnlineDiensten, die hauptsächlich über Handelspartner angeboten werden. Die digitalen Dienstleistungen werden überwiegend als Vermittlungsgeschäft ("Agentenmodell") betrieben. Das operative Geschäft des MEDION-Konzerns wird überwiegend direkt durch die MEDION AG, Essen, gesteuert und in dieser - auch auf internationalen Märkten - erwirtschaftet. Bei den ausländischen Tochtergesellschaften der MEDION AG handelt es sich zumeist um Unternehmen, die im Projektgeschäft Vertriebs- und Servicedienstleistungen für MEDION in den jeweiligen Ländern erbringen. Über diese Gesellschaften werden so gut wie keine Umsätze mit MEDION-Produkten im Projektgeschäft abgewickelt und daher leisten diese Gesellschaften auch keinen oder nur einen sehrgeringen Beitrag zum Konzernergebnis. Lediglich im Direktgeschäft werden durch die Tochtergesellschaften eigene Umsätze und Ergebnisbeiträge erwirtschaftet, insbesondere in Australien. Die eigentliche Projektabwicklung und die Logistik werden grundsätzlich zentral von der MEDIONOrganisation in Deutschland gesteuert. Im Rahmen der Deutschland-Organisation sind die Call-CenterAktivitäten in der Allgemeine Multimedia Service GmbH und die Reparatur- und Logistikdienstleistungen in der MEDION Service GmbH sowie zentrale IT-Aktivitäten in der MEDION Shared Services GmbH gebündelt. BeteiligungenNach wie vor wird aus Kosten- und Effizienzgründen innerhalb des MEDION-Konzerns der Hauptteil des Umsatzes - auch im Ausland - aus der MEDION AG heraus realisiert. Im Rahmen der Internationalisierung des Direktgeschäftes werden Aktivitäten bei Bedarf auch im Ausland aufgebaut, weil es im direkten Geschäft mit Endverbrauchern vorteilhaft sein kann, lokale Besonderheiten besser zu erkennen und zu steuern. Dies gilt im Rahmen des Direktgeschäftes insbesondere für das Mobilfunkgeschäft in Australien. Beim Ausbau der digitalen Produkt- und Vertriebsbereiche werden zwar aus Gründen lokaler rechtlicher Rahmenbedingungen zunehmend Geschäfte über die internationalen Tochtergesellschaften abgewickelt, die operative Steuerung erfolgt dennoch in der Regel aus der MEDION AG heraus. Der operative Ergebnisbeitrag der Tochtergesellschaften ist außer in Australien sehr gering. TOCHTERGESELLSCHAFTEN DER MEDION AGDer Konsolidierungskreis des MEDION-Konzerns umfasst die folgenden in- und ausländischen Tochtergesellschaften der MEDION AG: Allgemeine Multimedia Service GmbH, Essen MEDION Shared Services GmbH, Essen MEDION Service GmbH, Essen MEDION Asia Pacific Ltd., Hongkong, Volksrepublik China MEDION AUSTRALIA PTY LTD., Sydney, Australien MEDION AUSTRIA GmbH, Wels, Österreich MEDION B.V., Panningen, Niederlande MEDION Elektronika d.o.o., Ljubljana, Slowenien MEDION ELECTRONICS LIMITED, Swindon, Großbritannien MEDION FRANCE S.A.R.L., Le Mans, Frankreich MEDION IBERIA, S.L., Madrid, Spanien MEDION ITALIA, S.R.L., Mailand, Italien MEDION NORDIC A/S, Herlev, Dänemark MEDION SCHWEIZ ELECTRONICS AG, Zürich, Schweiz MEDION USA Inc., Delaware, USA MEDION Supply Chain Management (Shenzhen) Ltd., Shenzhen, Volksrepublik China ProjektgeschäftDas Segment Projektgeschäft bündelt alle Geschäfte der modernen Consumer Electronics mit den international aufgestellten großen Handelsketten aus den Produktgruppen PC/Multimedia und Unterhaltungselektronik, für die Dienstleistungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette durch MEDION erbracht werden. Dabei handelt es sich um Dienstleistungen im Rahmen der sogenannten Primary-Sales-Prozesse (von der Produktidee über Auftragsfertigung, Bewerbung und Distribution) bis zum After-Sales-Support (vom Retourenhandling bis zum Gewährleistungsmanagement inkl. Kundenservice und Reparaturen). Das Angebot solcher umfangreichen Dienstleistungen bedarf naturgemäß einer hinreichenden Auftragssicherheit und Größenordnung. Beim Projektgeschäft handelt es sich daher grundsätzlich um sogenanntes Volumengeschäft für physische Produkte. DirektgeschäftDas Direktgeschäft beschreibt das Geschäft im Bereich der digitalen Dienstleistungen sowie den (MEDION-eigenen) Online-Handel mit Consumer-Electronics-Produkten, wobei grundsätzlich nur einzelne Elemente entlang der Wertschöpfungskette zur Anwendung kommen. Naturgemäß ist das Direktgeschäft nicht durch vorlaufende Auftragseingänge gekennzeichnet, sondern vielmehr durch Kundentreue. Im Hardwarebereich ist es MEDION bislang immer gelungen, durch gezielte Bewerbung einen treuen Kundenstamm aufzubauen und ein dauerhaft hohes Kundenkontakt-Aufkommen zur Generierung eines verlässlichen Basisumsatzes zu realisieren. Der Bereich der digitalen Dienstleistungen ist durch eine sehr hohe Kundenloyalität und somit wiederkehrendes Geschäft gekennzeichnet, das man als verlässliches Grundgeschäft bezeichnen kann. Den hier ausgewiesenen Aktivitäten im Hardware- sowie im digitalen Bereich ist in der Unternehmenssteuerung gemein, dass MEDION hier Vertriebsaktivitäten direkt zum Endkonsumenten steuert. Forschung und EntwicklungEntsprechend dem MEDION-Geschäftsmodell liegt der Fokus darauf, innovative Technologien schnell einem breiten Konsumentenkreis zugänglich zu machen. An diesem Fokus richten sich auch die MEDION Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten aus. MEDION verfügt über keine eigene Forschungs- und Entwicklungsabteilung im Bereich sogenannter Basistechnologien für IT-Produkte (Betriebssysteme, Chipsätze, Grafikkarten usw.). MEDION arbeitet jedoch mit Partnern auf der Lieferantenseite daran, im Rahmen der Digitalisierung die Integration der PC-/Multimedia-Technologie mit den Geräten der klassischen Unterhaltungselektronik voranzubringen und daraus marktreife Produkte zu entwickeln. Dieses Prinzip gilt auch für die verschiedenen Angebote im Bereich der digitalen Dienstleistungen, die gemeinsam mit weltweit agierenden Partnern und dabei teilweise auch nur mit speziell für MEDION designten Lösungen weiterentwickelt werden. 5.1.2 Ziele und StrategienAufgrund immer globaler werdender Wettbewerbsstrukturen, schnellerer Produktlebenszyklen und zunehmender Konvergenzen von Consumer-Electronics-Produkten sowie der Vernetzung von stationären Produkten mit webbasierten Cloud-Lösungen ist es für MEDION vorteilhaft, im Rahmen der Integration in den Lenovo-Konzern Unterstützungen beim Ausbau der eigenen Kernkompetenzen, den Zugriff auf weltweite Einkaufsverbindungen von Lenovo und bei der Entwicklung neuer Geschäftsfelder bekommen zu können. Sowohl bei Lenovo als auch bei MEDION gilt es grundsätzlich, zwischen kurz- und mittelfristigen Ergebnispotentialen sowie langfristigen Geschäftszielen abzuwägen und entsprechende Strategien zu definieren. Für MEDION bedeutet dieses auf der einen Seite, die erfolgreichen Geschäftsbeziehungen zu großen Handelsketten und die bekannte Kosteneffizienz weiter zu stabilisieren und auf deren Nachhaltigkeit zu setzen. Der Ausbau des sogenannten Private Label Business im In- und Ausland ist ebenfalls Konsequenz dieser strategischen Ausrichtung. Auf der anderen Seite ist es wichtig, den in den Vorjahren gewonnenen Schwung beim Ausbau digitaler Produkte und Kanäle beizubehalten und den Eintritt in neue Märkte im Fokus zu behalten. Entscheidend wird dabei sein, dass mit der nach der Restrukturierung deutlich gestrafften Kostenstruktur eine schnelle und ergebnisorientierte Fokussierung auf innovative Produkte und Dienstleistungen sowie passende Vertriebskanäle gelingt. Darüber hinaus stehen weitere Entwicklungen im Bereich digitaler Dienstleistungen oder auch Technologien zu Vernetzungen digitaler Produkte und Online-Aktivitäten im Fokus. Diese Aktivitäten sind im MEDION-Konzern im Direktgeschäft strategisch gebündelt und sollen ihren Anteil am Gesamtumsatz mittelfristig weiter erhöhen. Gemäß diesen Strategien werden auch grundsätzlich geeignete Investitionen nicht ausgeschlossen. Investitionen sind dabei beispielsweise für die weitere Automatisierung der nationalen und internationalen After-SalesKapazitäten und insbesondere in neue Software-Applikationen vorgesehen. Zusätzlich wird die im abgelaufenen Geschäftsjahr beschlossene Resktruktierung der nicht ausreichend profitablen Geschäftsfelder und Produkte fortgesetzt, die zur Neugestaltug der Aufbau- und Ablauforganisation vom Sourcing bis zum Vertrieb führen werden. Ausführungen zu dem Restrukturierungskurs finden sich in Abschnitt 5.3.1.4. Insgesamt sieht sich MEDION bei der Verfolgung der strategischen Ziele im Plan. Auch im Hinblick auf die Restrukturierungsmaßnahmen befindet sich MEDION im Plan. Im Bereich des klassischen MEDION-Geschäftes wurden Geschäftsbeziehungen zu Handelsketten weiter stabilisiert und ausgebaut und der Ausbau digitaler Kanäle durch Internationalisierung wurde weiter vorangetrieben. 5.1.3 UnternehmenssteuerungDer MEDION-Vorstand legt zu Beginn eines Geschäftsjahres die strategischen und operativen Ziele fest. Seit der Mehrheitsübernahme durch Lenovo geschieht dieses in enger Abstimmung mit Verantwortlichen innerhalb der EMEA-Organisation. Im Rahmen der Unternehmenssteuerung und des Risikomanagements greift MEDION auf ein Kennzahlensystem mit sowohl finanziellen als auch nichtfinanziellen Leistungsindikatoren (z.B. Mitarbeiterkennzahlen, Mitarbeiterzufriedenheit, Kennzahlen zum Kundenservice) zurück. Die GuV-Kennzahlen Umsatz und EBIT sind dabei die bedeutsamsten Steuerungsgrößen, die regelmäßig Plan Ist-Vergleichen zugrunde liegen. Außerdem werden als Leistungsindikatoren der Rohertrag, das Working Capital und die Eigenkapitalquote ermittelt. 5.2 Wirtschaftsbericht5.2.1 Rahmenbedingungen5.2.1.1 Gesamtwirtschaftliche EntwicklungWährend die deutsche Wirtschaft in den ersten drei Quartalen des Kalenderjahres 2022 trotz schwieriger weltwirtschaftlicher Rahmenbedingungen noch zulegen konnte (+0,8 %, +0,1 % und +0,5 %), hat die Dynamik zum Jahresende vor allem infolge der inflationsbedingten Kaufkraftverluste spürbar nachgelassen. Im Kalenderjahr 2022 belief sich das reale Wirtschaftswachstum insgesamt auf 1,8 % gegenüber dem Vorjahr. Das Konsumverhalten der privaten Haushalte in Deutschland war insgesamt im Jahr 2022 stark von der hohen Inflation und den dadurch ausgelösten Preissteigerungen sowie den deutlich verteuerten Energiekosten beeinflusst. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, stiegen die Konsumausgaben der privaten Haushalte zwar im Inland in jeweiligen Preisen um 10,7 % im Vergleich zum Vorjahr. Die preisbereinigten Konsumausgaben der privaten Haushalte im Inland lagen dagegen nur um 3,4 % über denen des Vorjahres (Kalenderjahr). Die Differenz zwischen den beiden Ergebnissen spiegelt die hohen Preissteigerungen für private Haushalte wider. Bei der Betrachtung der wirtschaftlichen Entwicklung fällt das für MEDION besonders wichtige 3. Geschäftsquartal (01.10. - 31.12.2022) und damit das Weihnachtsgeschäft besonders negativ auf. Nachdem die privaten Konsumausgaben im Sommer nach der Aufhebung fast aller CoronaBeschränkungen merklich zulegen konnten und das deutsche BIP (Bruttoinlandsprodukt) maßgeblich stützten, haben die drastischen Anstiege der Energie- und Nahrungsmittelpreise infolge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine zu massiven Kaufkraftverlusten der privaten Haushalte geführt, die das reale verfügbare Einkommen zum Jahresende spürbar dämpften. Dies machte sich vor allem bei den Ausgaben für den privaten Konsum - und dann insbesondere bei den für MEDION relevanten preissensitiven Käufergruppen - bemerkbar, die insgesamt im vierten Quartal des Kalenderjahres 2022 preisbereinigt um 1,0 % zurückgingen (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, PM vom 27.03.2023, Wirtschaftliche Entwicklung). Im Gesamtjahr 2022 gingen die Umsätze im Einzelhandel gegenüber dem Vorjahr um 0,6 % zurück. Besonders kräftig fiel das Umsatzminus im Internet- und Versandhandel aus (-7,2 %). Im Vergleich zu der Zeit vor der Corona-Krise (Dezember 2019) sank der Umsatz um 1,9 % (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, PM vom 13.02.2023, Wirtschaftliche Entwicklung). Dabei haben sich die Umsätze im Einzelhandel (ohne Kfz) im Dezember 2022 trotz Weihnachtsgeschäft gegenüber dem Vormonat um 5,3 % verringert. Im Vergleich zum Dezember 2021 meldete der Einzelhandel sogar ein (reales) Umsatzminus von 6,6 %, was zu einem beträchtlichen Teil auch die hohen Preissteigerungen im Einzelhandel, insbesondere für Lebensmittel, widerspiegelt. Der Handel ohne Nahrungsmittel ging um 3,7 % zurück. Der Internet- und Versandhandel verbuchte im Dezember eine Abnahme um 3,8 % (gegenüber Vorjahresmonat -7,2 %). 5.2.1.2 Markt für Consumer Electronics / MobilfunkdienstleistungenMit einem Umsatzrückgang auf 30,7 Mrd. Euro weist der für das MEDION-Geschäft im Hauptmarkt Deutschland relevante Markt für Consumer-Electronics-Produkte in 2022 mit den Produkt-Bereichen Unterhaltungselektronik, privat genutzte Telekommunikation und privat genutzte IT-Produkte ein Minus von 1,5 % im Vergleich zu 2021 auf. Dabei entwickelte sich nur das Segment der privat genutzten Telekommunikationsprodukte mit einem Umsatzzuwachs von 8,5 % auf 14,7 Mrd. Euro positiv. Die privat genutzten IT-Produkte verzeichneten einen Rückgang um 11,1 % auf 7,7 Mrd. Euro. Das Segment Unterhaltungselektronik musste mit einem Umsatz von 8,3 Mrd. Euro ein Minus von 7,2 % verkraften (Quelle: gfu.de/markt-zahlen/hemix-2022/). TV und AudioDas Segment Unterhaltungselektronik musste mit einem Umsatz von knapp 8,3 Mrd. Euro ein Minus von 7,2 % hinnehmen. Bei den Fernsehgeräten steht ein Stückzahlminus von 15,4 % auf knapp 4,9 Mio. einem Umsatzrückgang um 13,9 % auf knapp 3,4 Mrd. Euro gegenüber. Positiv hat sich das Segment der OLED-TVs entwickelt: Die Stückzahl stieg um 11,7 %, der Umsatz um 5 %. 2022 hatten die OLED-TVs somit bereits einen Anteil von 31,5 % am Umsatz mit TV-Geräten. Der Bereich Home Audio verzeichnete insgesamt ein Minus von 4,9 % auf knapp 0,9 Mrd. Euro. Im Segment Audio-/Video-Zubehör stiegen die Umsätze auf 1,7 Mrd. Euro (+ 6,7 %), gewachsen ist hier sowohl der Anteil der Kopfhörer als auch der der Bluetooth-Lautsprecher. Videogame-Konsolen sind in der Stückzahl um 22,0 % auf knapp 1,8 Mio. und beim Umsatz um 17,3 % auf 672 Mio. Euro zurückgegangen (Quelle: gfu.de/hemix-home-electronics-market-index-q1-4-2022). Desktop-PC, Notebook und TabletDie verkaufte Stückzahl von Desktop-PCs verringerte sich in 2022 in Deutschland um -22,8 % auf 0,764 Mio. Stück bei einem ebenfalls gesunkenen Umsatz von € 747 Mio. (-17,7 %). Ebenso verminderte sich die verkaufte Stückzahl von Notebooks auf 3,902 Mio. (-9 %) bei einem gesunkenen Umsatz von € 3,136 Mrd. (- 9,7 %). Die verkaufte Stückzahl bei Tablet-PCs verringerte sich ebenfalls um 17,1 % auf 4,517 Mio. auf einen Umsatz von € 1,953 Mrd. (- 10,6 %). Der Durchschnittspreis der Desktop-PCs erhöhte sich um + 6,6 %, auf € 978, hingegen verminderte er sich bei den Notebooks um - 0,9 %, auf € 804. Bei den Tablet-PCs stieg er wiederum um + 7,8 % auf € 432 an (Quelle: gfu.de/hemix-home-electronics-markt-index-q1-4-2022/). SmartphonesAuch der Durchschnittspreis der Smartphones stieg an, um 12,7 % auf € 626. Beim Umsatz erzielten Smartphones ein Plus von € 13,0 Mrd. (+ 9,3 %) mit knapp 20,8 Mio. Stück (- 3,1 %) (Quelle: gfu.de/markt-zahlen/hemix/-q1-4-2022). MobilfunkdienstleistungenDie Anzahl der Mobilfunkanschlüsse in Deutschland wächst weiter und beläuft sich am Ende des Jahres 2022 auf rund 169 Mio., das sind rund 7,7 Mio. mehr als im Vorjahr. Die Zahlen beziehen sich auf SIM-Karten und beinhalten sowohl Mobilfunkverträge als auch Prepaid-Anschlüsse und SIM-Karten, die für die automatische Kommunikation zwischen Maschinen (M2M) genutzt werden. Das Wachstum in den letzten Jahren ist jedoch hauptsächlich den M2M-Anschlüssen zu verdanken. Während die Zahlen im Konsumentenbereich stagnieren oder sogar rückläufig sind, wächst der SIM-Karten-Bestand im Bereich Machine-to-Machine-Kommunikation und IoT (Internet of Things) beständig weiter (Statista, Anzahl der Mobilfunkanschlüsse in Deutschland, PM vom 13.03.2023). Der Absatz von Smartphones war im vergangenen Jahr insgesamt leicht rückläufig. Die jedoch vorherrschende hohe Marktpenetration von Smartphones in Deutschland sorgt neben der steigenden Verfügbarkeit digitaler Inhalte zu weiter steigenden Datenvolumina im Gesamtmarkt. Der Ausbau von Glasfaser und 5G wird durch die Netzbetreiber weiter vorangetrieben, was den Mobilfunk und darüber nutzbare digitale Anwendungen auch weiterhin noch mehr im Alltag verankern wird. Das aus der Corona-Pandemie veränderte Arbeitsverhalten wie Home-Office und mobiles Arbeiten lassen sowohl die Nachfrage nach Mobilfunkprodukten als auch weitere digitale Dienste weiterhin steigen, wenngleich auch diese Produkte einem geänderten Einkaufsverhalten unterliegen. 5.2.2 ErtragslageGeschäftsentwicklungDer Konzernabschluss ist in Euro aufgestellt. Bei der Erläuterung der Ertragslage werden alle Beträge einschließlich der Vorjahreszahlen, sofern nicht anders vermerkt, in Mio. € angegeben und sind kaufmännisch gerundet. In Einzelfällen können sich daher bei der Addition von Einzelwerten zum Summenwert Differenzen in der Größenordnung von € 1 Mio. (oder 1 %) ergeben. scrollen
Die im Ausblick des Geschäftsberichtes zum abgelaufenen Geschäftsjahr 2021/2022 dargestellten Erwartungen über den Geschäftsverlauf wurden umsatz- und ergebnisseitig deutlich verfehlt. Während das erste Geschäftsquartal umsatzseitig noch leicht über, ergebnisseitig leicht unter den Erwartungen lag, ist das Hardwaregeschäft mit Consumer-Electronics-Produkten seit Sommer 2022 nahezu vollständig weggebrochen. Dabei haben sowohl negative Nachlaufeffekte der Corona-Pandemie als natürlich auch neue Auswirkungen der Ukraine-Krise das Geschäft beeinträchtigt. Die während der Corona-Pandemie aufgetretenen Lieferengpässe bei gleichzeitig hoher Nachfrage haben zu erhöhten Bestellvolumina auf Hersteller- und Händlerseite geführt. Die seit Beginn der Ukraine-Krise aufgetretenen Unsicherheiten bezüglich Energiepreistrends und Inflation im Allgemeinen haben seit dem zweiten Kalenderquartal 2022 zu steigenden Kaufzurückhaltungen und somit schließlich auch zu Überbeständen an Waren geführt. Seit der starken Preisanstiege im Energiebereich im Spätsommer 2022 sowie dem schnellen Anstieg des Zinsniveaus sind dann die Konsumneigungen der privaten Haushalte noch zurückhaltender geworden und die während der Pandemie noch nachgefragten Consumer-Electronics-Produkte sind vollends aus dem Fokus der Privatverbraucher geraten. In der Folge konnten die Überbestände an Waren nur noch mit deutlichen Preisabschlägen veräußert werden. Betroffen von diesen Trends war das komplette Hardwaregeschäft von MEDION, sowohl im Direktgeschäft als aber insbesondere auch im Projektgeschäft. Letzteres ist deshalb besonders betroffen, weil Handelskunden aufgrund der zurückhaltenden Konsumneigungen von großvolumigen Bestellungen Abstand genommen haben. Während im Direktgeschäft umsatzseitig die Hardwarerückgänge durch digitale Dienstleistungen kompensiert werden konnten und dieses Berichtssegment daher die Umsatzerwartungen erfüllen konnte, ist das Projektgeschäft mit -33 % deutlich unter den Erwartungen geblieben. Aufgrund der ausbleibenden Volumengeschäfte hat auch der Konzernumsatz mit einem Rückgang von -16 % die Erwartungen nicht erfüllen können. Dieser Geschäftsrückgang hat sich vollständig auf das erwirtschaftete EBIT ausgewirkt. Während das Direktgeschäft mit einem Rückgang des operativen EBITs vor Restrukturierungsaufwendungen von rd. -22 % noch moderat unter den Erwartungen von -15 % lag, verzeichnet das Projektgeschäft mit einem operativen EBIT vor Restrukturierungsaufwendungen von € -41 Mio. einen unerwartet hohen operativen Verlust, der durch das Direktgeschäft nicht kompensiert werden konnte. Inklusive der Restrukturierungsaufwendungen ergibt sich für das Direktgeschäft ein Rückgang des ausgewiesenen EBITs von -36 % auf € 25 Mio., für das Projektgeschäft sogar ein Rückgang des EBITs von >-100 % auf € -58 Mio. Das Konzern-EBIT vor Restrukturierungsaufwendungen liegt mit € -10 Mio. somit bereits deutlich unter den Erwartungen. Inklusive der Restrukturierungsaufwendungen ergibt sich ein ausgewiesenes negatives Konzern-EBIT in Höhe von € -33 Mio. MEDION hat aufgund der aktuellen wirtschaftlichen Situation im zweiten Geschäftshalbjahr ein Restrukturierungsprogramm konzipiert, für das im Jahresabschluss und Konzernabschluss zum 31. März 2023 Restrukturierungsaufwendungen in Höhe von rd. € 23 Mio. anfielen, von denen rd. € -22 Mio als Rückstellung bilanziert sind. ERTRAGSLAGEscrollen
UMSÄTZE NACH SEGMENTENscrollen
UMSÄTZE NACH REGIONENscrollen
UmsatzerlöseDie zuvor beschriebenen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen haben dazu geführt, dass das Projektgeschäft von € 521,4 Mio. im Vorjahr um € -169,9 Mio. (-32,6 %) auf € 351,5 Mio. zurückgegangen ist. Der Rückgang ist ganz überwiegend zurückzuführen auf weniger höherpreisige und großvolumigere Projekte im PC- und Multimediabereich. Im PC-Bereich konnte zwar das Geschäft mit Educational Devices mit Schulen und Universitäten gegenüber dem Vorjahr und den Erwartungen steigen, insgesamt reichen die hier zu erzielenden Preispunkte jedoch nicht aus, um den Rückgang des regulären PC-Geschäftes, insbesondere im mittleren und oberen Preissegment, zu kompensieren. Die übrigen Rückgänge verteilen sich gleichermaßen auf die Produktkategorien Unterhaltungselektronik und Haushalt. Das Direktgeschäft konnte zwar im Rahmen der Erwartungen leicht von € 499,1 Mio. auf € 514,3 Mio. (+3,0 %) wachsen, jedoch waren auch hier die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Hardwarebereich spürbar. Der eigene Online-Handel ging stärker als erwartet zurück, konnte jedoch durch die digitalen Dienstleistungen kompensiert werden. Der Rückgang bei den sonstigen Umsätzen, die im Berichtszeitraum sowie im Vorjahr ausschließlich Dienstleistungen für den Lenovo-Konzern beinhalten, liegt mit -39,4 % deutlich höher als erwartet (bis zu -10 %). Auch dieses ist auf den rückläufigen PC-Markt und damit einhergehenden geringeren Kundenservice-Dienstleistungen zurückzuführen. Deutschland bleibt mit 57,2 % Umsatzanteil (Vorjahreszeitraum: 60,0 %) wichtigster Markt, auch wenn hier der Umsatz besonders stark von € 622,6 Mio. um € -121,5 Mio. (-19,5 %) auf € 501,1 Mio. zurückgegangen ist. Der Umsatzrückgang ist ausschließlich durch das Hardwaregeschäft begründet. Im übrigen Europa ging der Umsatz noch deutlicher um -32,6 % oder € -67,2 Mio. auf € 138,9 Mio. zurück (Vorjahr: € 206,1 Mio.). Die stärksten Rückgänge gab es in Iberia und Benelux. Der Umsatzanstieg außerhalb Europas konnte überwiegend in Australien erzielt werden. Der Umsatz stieg hier von € 162,4 Mio. im Vorjahreszeitraum um € +25,1 Mio. auf € 187,5 Mio. Der Umsatz im übrigen Ausland stieg leicht von € 47,4 Mio. auf € 49,2 Mio. RohertragAufgrund des insgesamt stark gesunkenen Geschäftsvolumens ging auch der erwirtschaftete Rohertrag deutlich zurück. Neben einem reinen Volumeneffekt haben die Preistendenzen auf der Beschaffungs- und Vertriebsseite zu einem Rückgang der Rohertragsmarge von 23,3 % im Vorjahr auf 21,5 % geführt, was einen relativen Rückgang von rd. 8 % bedeutet. Insgesamt liegt der erwirtschaftete Rohertrag somit mit € 188,3 Mio. um € -53,7 Mio. unter dem Vorjahr von € 242,0 Mio. PersonalaufwandDie im Geschäftsjahr im MEDION-Konzern durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente) liegen mit 1.018 auf Vorjahresniveau (-0,3 %). Aufgrund von im Rahmen der Restrukturierung beschlossenen Personalmaßnahmen hat sich der Personalaufwand von € 68,6 Mio. im Vorjahr um € +21,0 Mio. auf € 89,6 Mio. erhöht. Der um diese Restrukturierungsaufwendungen bereinigte Personalaufwand ging von € 68,6 Mio. auf € 66,3 Mio. (€ -2,3 Mio.) zurück. Dieser leichte Rückgang erklärt sich im Wesentlichen durch höhere Abfindungen und Sachbezüge im Vorjahr. Der durchschnittliche Personalaufwand vor Restrukturierungsaufwendungen sank bei fast unverändertem Personalbestand entsprechend von T€ 67,2 auf T€ 65,1. scrollen
Sonstige betriebliche Aufwendungen/ErträgeDer Saldo aus sonstigen betrieblichen Erträgen und Aufwendungen liegt mit € 128,5 Mio. leicht über Vorjahresniveau (€ 123,7 Mio.). SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN UND ERTRÄGEscrollen
Die Vertriebsaufwendungen stiegen leicht von € 103,1 Mio. auf € 106,0 Mio. Innerhalb der Vertriebsaufwendungen stiegen insbesondere die Marketingaufwendungen von € 20,3 Mio. auf € 27,3 Mio., maßgeblich begründet durch höhere Online-Werbeaktivitäten sowie die Wiederaufnahme von Messe- und Event-Aktivitäten. Der Rückgang der Aufwendungen für Kundenservice von € 16,8 Mio. auf € 11,2 Mio. korrespondiert zum rückläufigen Hardwaregeschäft sowohl bei MEDION als auch bei Lenovo. Die höheren Aufwendungen für Provisionen und Gebühren erklären sich durch ein leichtes Wachstum der digitalen Dienstleistungen. Auch die Frachtkosten verminderten sich im Wege des Geschäftsrückganges, obgleich es Kostensteigerungen gab. Der Anstieg der sonstigen Vertriebsaufwendungen resultiert aus höheren Kosten für Retouren und Verpackungen. Die Verwaltungsaufwendungen sind mit € 23,5 Mio. nahezu unverändert (Vorjahr € 23,1 Mio.) und betreffen nach wie vor hauptsächlich IT (€ 11,5 Mio.; Vorjahr € 10,9 Mio.), Gebühren für Zahlungstransaktionen (€ 2,9 Mio.; Vorjahr € 3,3 Mio.) und Aufwendungen für Recht und Beratung sowie Versicherungen (€ 5,4 Mio., unverändert). Der Anstieg der übrigen Aufwendungen begründet sich durch Vertragsstrafen. Die sonstigen betrieblichen Erträge stiegen leicht von € 7,5 Mio. auf € 9,9 Mio. Begründet ist dieses im Wesentlichen durch höhere Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen, überwiegend im Rahmen von Gewährleistungsverpflichtungen. AbschreibungenDie Abschreibungen sind mit € 3,4 Mio. auf Vorjahresniveau (€ 3,1 Mio.) und entfallen nach wie vor mehrheitlich auf Software. Operatives Ergebnis (EBIT)Der unerwartet hohe und schnelle Rückgang der Projekt-Aufträge des Geschäftsjahres konnte nicht durch kurzfristige Organisationsanpassungen abgefedert werden. Die konzipierten Personalmaßnahmen werden erst in Schritten im Geschäftsjahr 2023/2024 wirksam. Weitere die Aufbau- und Ablauforganisation betreffende Restrukturierungsmaßnahmen in den Bereichen Entwicklung, Beschaffung und Vertrieb sowie Verwaltung bedürfen naturgemäß ebenfalls einer gewissen Vorlaufzeit, bis sie zum Tragen kommen. Der Rückgang des Geschäftes und der hinzukommende Kostendruck schlägt sich im abgelaufenen Geschäftsjahr 2022/2023 daher voll im erwirtschafteten EBIT nieder. EBIT NACH SEGMENTENscrollen
Die Umsätze von Projekt- und Direktgeschäft werden gesondert erfasst, auch der Großteil der Aufwendungen kann den Segmenten eindeutig zugeordnet werden. Indirekte Aufwendungen oder Aufwendungen für Maßnahmen, die segmentübergreifend mehrere Unternehmensbereiche betreffen, werden nach plausiblen Verteilungsschlüsseln zugeordnet (beispielsweise Umsatzschlüssel oder Anzahl von Aktionen). Da das Projektgeschäft ausschließlich aus dem unter Druck geratenen Hardwaregeschäft besteht, sind die fehlenden Kostendeckungen auch hauptsächlich hier sichtbar. Das operative EBIT im Projektgeschäft verschlechterte sich von € +7,1 Mio. im Vorjahr um € -47,8 Mio. auf ein negatives EBIT von € -40,7 Mio. Aber auch das Direktgeschäft ist unter den Erwartungen geblieben, wenn auch nur leicht. Neben einem seit Jahren steigenden Druck auf Margen im Bereich der digitalen Dienstleistungen haben sich in den verschiedenen Online-Vertriebskanälen auch die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Hardwaregeschäftes niedergeschlagen. Das EBIT im Direktgeschäft verminderte sich von € 38,9 Mio. im Vorjahr um € -8,4 Mio. auf € 30,5 Mio. Das EBIT der sonstigen Umsätze ging der Umsatzentwicklung entsprechend von € 0,6 Mio. auf € 0,3 Mio. zurück. Insgesamt verschlechterte sich das im Konzern erwirtschaftete EBIT von € 46,6 Mio. um € -79,8 Mio. auf ein negatives EBIT von € -33,2 Mio. Bereinigt um die Restrukturierungsaufwendungen verschlechterte sich das operative EBIT von € 46,6 Mio. um € 56,5 Mio. auf ein negatives EBIT von € -9,9 Mio. Finanzergebnisscrollen
Das Finanzergebnis verbesserte sich von rd. € -0,7 Mio im Vorjahr auf rd. € +1,0 Mio. aufgrund des allgemein gestiegenen Zinsniveaus und daraus resultierenden Zinserträgen aus Geldanlagen. Ertragsteuernscrollen
Die effektiv zahlungswirksamen Steuern betreffen hauptsächlich die Tochtergesellschaften der MEDION AG. Die Änderung der latenten Steuern (Aufwand: € 5,8 Mio.; Vorjahr: Ertrag € 0,8 Mio.) ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass im Vorjahr aktive temporäre Differenzen entsprechend vermindert wurden. Aufgrund des negativen steuerlichen Ergebnisses im abgelaufenen Geschäftsjahr ist, abweichend zu den Vorjahren, keine Steuerumlage zu leisten (Vorjahr: € 3,4 Mio.). KonzernergebnisAufgrund von im Saldo nahezu unverändertem Finanzergebnis und Ertragsteuern spiegelt sich die Veränderung des EBITs auch im Konzernergebnis wider. Nach € +31,8 Mio. im Vorjahr ergibt sich für 2022/2023 ein negatives Konzernergebnis von € -28,1 Mio. Vermögens- und FinanzlageBilanzstruktur (IFRS)scrollen
Die Bilanzsumme des MEDION-Konzerns hat sich zum 31. März 2023 im Vergleich zum Vorjahresstichtag um € -148,3 Mio. (-18,8 %) auf € 641,2 Mio. vermindert (31. März 2022: € 789,5 Mio.). Begründet ist diese Verminderung der Bilanzsumme maßgeblich durch den Abbau des Vorratsvermögens, nachdem in den beiden Vorjahren hohe Auftragsvolumina sowie globale Lieferkettenprobleme zu längeren Zwischenlagerzeiten führten. MEDION konnte sowohl den hohen Bestand an Komponenten zu Fertigprodukten verbauen als auch letztere in den Markt abverkaufen. Das Vorratsvermögens reduzierte sich entsprechend um € -122,4 Mio. auf € 147,3 Mio. (Vorjahr € 269,7 Mio.). Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen verminderten sich durch das rückläufige Geschäftsvolumen von € 220,9 Mio. um € -85,6 Mio. auf € 135,3 Mio. Auf der Passivseite gingen die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen um € -71,4 Mio. auf € 93,8 Mio. zurück(Vorjahr € 165,2 Mio.). Insgesamt verminderte sich demnach die Mittelbindung durch das Working Capital (Vorratsvermögen sowie Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen) zum 31. März 2023 um € -136,6 Mio. auf € 188,8 Mio. (Vorjahr: € 325,4 Mio.). Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen stiegen um € +16,3 Mio. auf € 86,0 Mio. (Vorjahr: € 69,7 Mio.). Während sich die Forderungen aus Verkäufen und Dienstleistungen um € -35,2 Mio. reduzierten, erhöhten sich die Forderungen aus der Bereitstellung liquider Mittel (€ 45,5 Mio.; Vorjahr: € 30,0 Mio.). Weiterhin führt die Forderung aus Verlustübernahme in Höhe von € 36,0 Mio .(Vorjahr: Verbindlichkeit aus Gewinnabführung in Höhe von € 36,5 Mio.) zum Anstieg der Forderungen gegen verbundene Unternehmen. Die sonstigen kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte in Höhe von € 40,9 Mio. (Vorjahr: € 41,1 Mio.) beinhalten hauptsächlich Lieferantengutschriften (€ 34,8 Mio.; Vorjahr € 36,1 Mio.). Die in der Bilanz ausgewiesenen Zahlungsmittel und -äquivalente erhöhten sich um € +51,2 Mio. auf € 191,9 Mio. (Vorjahr: € 140,7 Mio.). Inklusive der im Lenovo-Konzern angelegten, jederzeit kurzfristig rückrufbaren liquiden Mittel ergibt sich ein Anstieg der Gesamt-Liquidität zum Bilanzstichtag von € 170,7 Mio. um € +66,7 Mio. auf € 237,4 Mio. Zu den von der MEDION AG gehaltenen eigenen Aktien wird gemäß § 315 Abs. 2 S. 2 HGB und § 289 Abs. 2 S. 2 HGB auf die im Anhang der MEDION AG im Abschnitt 4.3.1 "Angaben zur Bilanz" und "Eigenkapital" gemachten Angaben gem. § 160 Abs. 1 Nr. 2 AktG verwiesen. Das bilanzielle Eigenkapital liegt wegen des Ergebnisabführungsvertrags mit der Lenovo Germany Holding GmbH mit € 408,5 Mio. nur leicht unter Vorjahresniveau (€ 424,1 Mio.), aufgrund der verminderten Bilanzsumme erhöhte sich die Eigenkapitalquote von 53,7 % im Vorjahr auf 63,7 % zum 31. März 2023 und liegt damit nach wie vor stabil über 50 %. Die sonstigen Rückstellungen liegen mit € 84,9 Mio. um € +13,4 Mio. über dem Vorjahreswert von € 71,5 Mio. Im Bilanzwert zum 31. März 2023 ist eine Rückstellung für Restrukturierungsaufwendungen in Höhe von € 22,5 Mio. enthalten. Weitere wesentliche Rückstellungen betreffen nach wie vor Gewährleistungen (€ 16,3 Mio.; Vorjahr € 19,3 Mio.) sowie Lizenzen und Schutzrechte (€ 23,9 Mio.; Vorjahr € 24,1 Mio.). Für Verpflichtungen aus Gewährleistungen sind zusätzlich € 7,9 Mio. (Vorjahr € 11,9 Mio.) in den langfristigen Rückstellungen und Verbindlichkeiten ausgewiesen. Die Verminderung der sonstigen kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten um € -20,5 Mio. von € 36,3 Mio. auf € 15,8 Mio. resultiert im Wesentlichen aus einem geringeren Saldo des FactoringProgrammes (€ 8,4 Mio.; Vorjahr € 30,6 Mio.). Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von € 0,4 Mio. zum 31. März 2023 (Vorjahr: € 45,4 Mio.) betreffen Verbindlichkeiten aus dem Bezug von Servicematerialien. Der Rückgang im Vergleich zum Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus der nicht vorhandenen Verbindlichkeit aus Gewinnabführung. Kapitalflussrechnung und Liquiditätslagescrollen
Im Wesentlichen durch den Abbau des Vorratsvermögens und des Saldos aus Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen veränderte sich der im Vorjahr ausgewiesene Mittelabfluss aus betrieblicher Tätigkeit in Höhe von € -41,3 Mio. in einen Mittelzufluss von € +128,9 Mio. Die Mittelab- und zuflüsse aus Investitionstätigkeit entsprechen im abgelaufenen Geschäftsjahr sowie im Vorjahr einem Ab- und Rückfluss aus der Bereitstellung liquider Mittel im Lenovo-Konzern. Der im Vergleich zum Vorjahr leicht um € 6,8 Mio. niedrigere Mittelabfluss aus Finanzierungstätigkeit (€ -57,8 Mio.; Vorjahr € -64,6 Mio.) resultiert aus dem zum 31. März 2023 bilanzierten geringeren Verkauf von Forderungen im Rahmen eines Factoring-Programmes, denen eine leicht höhere Auszahlung für Gewinnabführung gegenüber steht. Insgesamt ergibt sich somit eine Erhöhung des Finanzmittelfonds um € +51,2 Mio. von € 140,7 Mio. im Vorjahr auf € 191,9 Mio. Aufgrund der vereinbarten Finanzierungsrahmenbedingungen im Wege der Integration in den Lenovo-Konzern erfolgen die Anlagen liquider Mittel nicht mehr durch MEDION selbst, sondern durch den Lenovo-Konzern. Die sonst durch MEDION angelegte Liquidität wird dem Lenovo-Konzern zur Verfügung gestellt und zu marktüblichen Bedingungen sowie unter Berücksichtigung rechtlicher Rahmenbedingungen verzinst. Diese Mittel sind kurzfristig (im Sinne von IAS 1.66 c) und können jederzeit zurückgeführt werden. Diese Beträge werden unter den Forderungen gegen verbundene Unternehmen ausgewiesen und reduzieren daher den in der MEDION-Bilanz ausgewiesenen Liquiditätssaldo. Abzüglich der im Vergleich zum Vorjahr niedrigeren Verbindlichkeiten aus einem Factoring-Programm ergibt sich eine Erhöhung der Netto-Liquidität um € +88,9 Mio. von € 140,1 Mio. im Vorjahr auf € 229,0 Mio. zum 31. März 2023. scrollen
Die Finanzierung des MEDION-Konzerns einschließlich des erforderlichen Working Capitals für das laufende Geschäft war im abgelaufenen Geschäftsjahr stets sichergestellt. Der MEDION-Konzern verfügt nach wie vor über eine deutlich positive Netto-Liquidität. Ebenso verfügt MEDION mit dem hohen bilanziellen Eigenkapital von € 408,5 Mio., einer bilanziellen Eigenkapitalquote von 63,7 % und einer Liquidität inklusive der Geldanlagen im Konzern (€ 45,5 Mio.) von € 237,4 Mio. über weiterhin sehr gute Finanzierungsrahmenbedingungen im Prognosezeitraum. 5.2.2.1 Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage des KonzernsIm abgelaufenen Geschäftsjahr entwickelte sich das operative Ergebnis (EBIT) aufgrund starker Veränderungen im Konsumverhalten der privaten Haushalte und daraus resultierenden Überbeständen im Handel deutlich schlechter als erwartet. Inklusive der Aufwendungen für anstehende Restrukturierungsmaßnahmen liegt das EBIT mit einem Verlust in Höhe von € -33,2 Mio. um € - 70,7 Mio. unter den Erwartungen. Ohne Berücksichtigung der Restrukturierungsaufwendungen liegt das operative Ergebnis im Konzern bei € -9,9 Mio. Hierbei konnte das mit € -40,7 Mio. negative EBIT des Projektgeschäftes nicht durch das Direktgeschäft (€ +30,5 Mio.) kompensiert werden. MEDION AG (ergänzende Erläuterungen auf Basis HGB)Der Lagebericht der MEDION AG und der Konzernlagebericht über das Geschäftsjahr 2022/2023 (zusammengefasster Lagebericht) sind nach § 315 Abs. 5 HGB in Verbindung mit § 298 Abs. 2 HGB zusammengefasst. Der Jahresabschluss der MEDION AG nach HGB und der zusammengefasste Lagebericht werden zeitgleich im Bundesanzeiger veröffentlicht. Da das MEDION-Geschäft weitestgehend über die MEDION AG abgewickelt und aus Gründen der Kosteneffizienz entsprechend zentral gesteuert wird, entspricht die Ertrags- sowie die Vermögens- und Finanzlage im Wesentlichen den Informationen über die wirtschaftliche Lage des MEDION-Konzerns. Ergänzende Erläuterungen zu wesentlichen Kennzahlen stellen sich wie folgt dar: Ertragslage MEDION AG nach HGBscrollen
Die durch die MEDION AG erwirtschaftete Rohertragsmarge liegt mit 20,8 % leicht unter dem Niveau der Konzernrohertragsmarge (21,5 %) und genau wie der Konzernwert unter dem Vorjahresniveau (23,1 %; 23,3 % im Konzern). Hintergrund des geringeren Rohertrages ist entsprechend derselbe wie im Konzern, der starke Preisdruck im ohnehin durch niedrigere Rohmargen geprägten Projektgeschäft, das ausschließlich in der MEDION AG erfasst wird. Der Personalaufwand der MEDION AG ist insgesamt im Vorjahresvergleich um € -2,4 Mio. von € 37,1 Mio. auf € 34,7 Mio. gesunken. Leicht höheren Gehaltsaufwendungen und Prämien stehen geringere Aufwendungen aus Sachbezügen und Abfindungen gegenüber. Die durchschnittliche Mitarbeiterzahl (Vollzeitäquivalente) der MEDION AG liegt mit 424 auf Vorjahresniveau (Vorjahr 426). Sonstige betriebliche Aufwendungen/Erträge der MEDION AG nach HGBscrollen
Da im MEDION-Konzern der maßgebliche Anteil des Geschäftes durch die MEDION AG realisiert wird und sich die Organisationsstrukturen entsprechend hauptsächlich in der AG befinden, lässt sich auch die Entwicklung der sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Erträge teilweise mit der des Konzerns vergleichen. Anders als in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung werden jedoch die die Personalmaßnahmen betreffenden Restrukturierungsaufwendungen nicht im Personalaufwand, sondern gesondert in den Sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. Insgesamt ist der Saldo der sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Erträge mit € -177,0 Mio. um € -29,6 höher als der Vorjahressaldo in Höhe von € 147,4 Mio. Ohne Restrukturierungsaufwendungen ist der Saldo um € -6,3 Mio. höher als im Vorjahr. Aufgrund der unterschiedlichen Behandlung von zweckgebundenen Werbekostenzuschüssen im Hinblick auf den Ausweis in der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB und IFRS liegen die Aufwendungen für Marketing in Höhe von € 45,7 Mio. (Vorjahr: € 40,0 Mio.) um € 18,4 Mio. (Vorjahr: € 19,7 Mio.) über dem Wert im Konzern (€ 27,3 Mio.; Vorjahr: € 20,3 Mio.). Dieser Anstieg erklärt sich hauptsächlich durch höhere Aufwendungen für Online-Marketing. Der Herausfall von serviceintensiven Produktmengen aus der Gewährleistungszeit und der starke Rückgang des Projektgeschäftes hat zu einer deutlichen Reduzierung servicerelevanter Mengen im abgelaufenen Geschäftsjahr und somit zu einem deutlichen Rückgang der Aufwendungen für Kundenservice geführt. Insgesamt liegen die Aufwendungen für Kundenservice um € 11,7 Mio. (Vorjahr € 13,4 Mio.) über dem Konzernwert. Hintergrund ist, dass in der MEDION AG die durch Tochtergesellschaften weiterbelasteten Personalaufwendungen für den Kundenservice als sonstiger betrieblicher Aufwand erfasst werden. Die Verwaltungsaufwendungen beinhalten im Wesentlichen Aufwendungen für IT (€ 10,2 Mio.; Vorjahr € 9,7 Mio.) sowie konzerninterne Verwaltungsumlagen (€ 15,1 Mio.; Vorjahr: € 14,5 Mio.). Die hier ausgewiesenen Restrukturierungsaufwendnungen in Höhe von € 23,3 Mio. betreffen ausschließlich Personalmaßnahmen. Die sonstigen betrieblichen Erträge gingen von € 10,9 Mio. im Vorjahr um € -3,4 Mio. auf € 7,5 Mio. zurück. Dieser Rückgang ist wesentlich auf geringere Erträge aus Sachbezügen und der Auflösung von Rückstellungen zurückzuführen. Das gegenüber dem Vorjahr (€ 22,4 Mio.) mit € 32,8 Mio. deutlich höhere Finanzergebnis erklärt sich im Wesentlichen durch höhere Gewinnausschüttungen der Tochtergesellschaften. Aufgrund des negativen steuerlichen Ergebnisses im abgelaufenen Geschäftsjahr ist, abweichend zu den Vorjahren, keine Steuerumlage zu leisten (Vorjahr: € 3,4 Mio.). Bei der MEDION AG sank das im Geschäftsjahr erwirtschaftete Ergebnis vor Verlustübernahme (im Vorjahr Gewinnabführung) von € 36,5 Mio. um € -72,5 Mio. (-198,6%) auf € -36,0 Mio. Bilanzstruktur der MEDION AG nach HGBscrollen
Die Bilanzsumme der MEDION AG zum 31. März 2023 hat sich im Vorjahresvergleich von € 692,5 Mio. um € -114,2 Mio. auf € 578,3 Mio. verringert. Die gegenüber der Konzernbilanz (€ 641,2 Mio.; Vorjahr € 789,5 Mio.) um € -62,9 Mio. (Vorjahr: € 97,0 Mio.) geringere Bilanzsumme erklärt sich maßgeblich durch niedrigere liquide Mittel auf der Aktivseite und geringere Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie Eigenkapital auf der Passivseite. Da das Working Capital-intensive Projektgeschäft ausschließlich in der MEDION AG erfasst wird, haben sich die Abverkäufe der hohen Lagerbestände auch in der Bilanz der MEDION AG abgebildet. Das Vorratsvermögen hat sich hier von € 268,7 Mio. um € -122,4 Mio. auf € 146,3 Mio. vermindert. Unter Berücksichtigung der im Rahmen des zurückgegangenen Geschäftsvolumens mit € 129,2 Mio. deutlich geringeren Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Vorjahr € 213,5 Mio.) und der von € 124,8 Mio. um € -59,6 Mio. auf € 65,2 Mio. verminderten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ergibt sich eine um € -147,1 Mio. verminderte kurzfristige Mittelbindung im Working Capital (€ 210,3 Mio.; Vorjahr € 357,4 Mio.), die sich auch im höheren Bestand liquider Mittel zeigt (€ 150,5 Mio. ggü. € 58,8 Mio. im Vorjahr). Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind mit € 73,1 Mio. zwar unverändert (Vorjahr: € 72,1 Mio.), jedoch sind zum 31. März 2023 Forderungen aus Verlustübernahme in Höhe von € 36,0 Mio. enthalten (Vorjahr: Verbindlichkeiten aus Gewinnabführung in Höhe von € 36,5 Mio.). Rückläufig sind die Forderungen aus Warenverkauf und Dienstleistungen gegen Lenovo (€ 2,4 Mio.; Vorjahr € 19,7 Mio.). Der Rückgang der übrigen kurzfristigen Verbindlichkeiten von € 46,5 Mio. um € -25,5 Mio. auf € 21,0 Mio. resultiert hauptsächlich aus geringeren Verbindlichkeiten im Rahmen des ABS-Programmes. Aufgrund der niedrigeren Bilanzsumme hat sich die Eigenkapitalquote zum 31. März 2023 von 52,9 % im Vorjahr auf 63,3 % erhöht und liegt nach wie vor stabil über 50 %. 5.3 Prognose-, Chancen- und Risikobericht5.3.1 Prognosebericht5.3.1.1 Konjunktureller RahmenDer Ausblick auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland hat sich gegenüber der Konjunkturprognose des Sachverständigenrates vom November 2022 geringfügig verbessert. Der Sachverständigenrat erwartet im Jahr 2023 ein Wachstum des Bruttoinlandsprodukts (BIP) von 0,2 % und im Jahr 2024 in Höhe von 1,3 %. Die kurzfristigen Abwärtsrisiken für das Wachstum haben sich reduziert. Vor allem ist die Unsicherheit über die Energieversorgungslage vorerst gesunken, was zu einem Rückgang der Großhandelspreise für Energie geführt hat. Obwohl sich die Energieversorgungslage vorerst entspannt hat, ist die Energiekrise noch nicht überwunden. Im Winter 2022/23 konnte eine Gasmangellage abgewendet werden, die eine staatlich angeordnete Rationierung erforderlich gemacht hätte. Die Kerninflation stieg in den vergangenen Monaten stärker als erwartet und kompensierte teilweise die geringere Energiepreisinflation. Die nach wie vor bestehende hohe Inflation belastet sowohl die privaten Haushalte als auch die Unternehmen durch Kostensteigerungen insbesondere aufgrund hoher Lohnabschlüsse. Das daraus resultierende schwache Wachstum trifft auch den privaten Konsum und dabei im besonderen Maße die sehr preissensitiven Käufergruppen. Für Deutschland erwartet der Sachverständigenrat einen Anstieg der Verbraucherpreise (VPI) in den Jahren 2023 und 2024 um 6,6 % und 3,0 %. Die globalen Konjunkturaussichten haben sich leicht aufgehellt. So mildern sinkende Großhandelspreise für Energie und die Abkehr Chinas von der Null-Covid-Politik den für das Jahr 2023 zunächst erwarteten Rückgang des Wirtschaftswachstums in Deutschland und im Euro-Raum. Die hohe Inflation dämpft das Wachstum aber bis weit ins Jahr 2024 hinein. Das Wirtschaftswachstum im Euro-Raum (kalenderbereinigt) dürfte in 2023 nur rund 0,9 % und 2024 1,5 % betragen. Für die globale Wirtschaftsleistung erwartet der Sachverständigenrat einen Anstieg von 2,2 % in diesem Jahr und 2,7 % im kommenden Jahr. Für den Euro-Raum dürfte die Inflationsrate (HVPI) mit 5,9 % und 2,9 % weiterhin deutlich über dem Inflationsziel der EZB von 2 % liegen. Im weltweiten Durchschnitt erwartet der Sachverständigenrat einen Anstieg der Verbraucherpreise um 5,3 % im Jahr 2023 und um 3,5 % im Jahr 2024. Die Konjunkturprognose unterliegt weiterhin verschiedenen Abwärtsrisiken. Zwar wurde eine Gasmangellage in Europa im Winter 2022/23 vermieden, die Versorgungslage im Winter 2023/24 ist aber noch unsicher. Sollte die Inflation langsamer zurückgehen als erwartet, könnte dies eine ausgeprägtere geldpolitische Straffung erfordern. Dies würde die private Nachfrage stärker dämpfen. Zugleich haben die zuletzt gestiegenen Finanzmarktrisiken die Inflationsbekämpfung durch die Zentralbanken erschwert. Sollte die geldpolitische Reaktion aufgrund dieser Abwägungen zu gering ausfallen, könnte die Inflation länger als erwartet hoch bleiben oder sogar nochmal anziehen. Eine Zunahme der geopolitischen Spannungen zwischen den USA und China könnte den globalen Warenhandel und die internationalen Lieferketten erheblich belasten (Quelle:https://www.sachverstaendigenrat-wirtschaft.de/Konjunkturprognosen/2023/KJ2023_Gesamtausgabe.pdf). 5.3.1.2 Marktentwicklung im Bereich der Consumer ElectronicsDer Markt für Consumer Electronics umfasst elektronische und digitale Geräte für den Privatgebrauch zu Unterhaltungs- (Fernseher, Radio, Smart Speaker, etc.) und Kommunikationszwecken (Telefone, Smartphones etc.) sowie zur Ausführung von Heimbüro-Tätigkeiten (Drucker, Kopierer etc.). Der Umsatz im besonders für MEDION relevanten Markt Consumer Electronics in Deutschland beträgt 2023 nach Schätzung etwa 26,90 Mrd. Euro. Laut Prognose wird im Jahr 2028 ein Marktvolumen von 27,37 Mrd. Euro erreicht; dies entspricht einem jährlichen Umsatzwachstum von 0,35 % (CAGR 20232028). Das größte Marktsegment ist das Segment Telefonie mit einem wertmäßigen Marktvolumen von rund 9,48 Mrd. Euro in 2023. Umgerechnet auf die Bevölkerungszahl werden in diesem Markt im Jahr 2023 etwa 321,07 Euro pro Kopf umgesetzt. Im Jahr 2023 werden voraussichtlich 58 % des Gesamtumsatzes im Markt Consumer Electronics online erwirtschaftet. (Quelle: https://de.statista.com/outlook/cmo/ consumer-electronics/deutschland). Aufgrund teilweise immer noch gestörter Lieferketten sowie weiteren Logistikproblemen und damit verbundenen Versorgungsengpässen bei Komponenten und manchen Rohmaterialien sowie der aktuellen Krisensituation und der unverändert hohen Inflation mit Auswirkungen auf das frei verfügbare Einkommen der Verbraucher ist eine weitergehende seriöse Prognose der Marktentwicklung für das Jahr 2023 und danach derzeit nicht möglich. Mobilfunk und digitale DienstleistungenDer weiterhin stabile Absatz von Smartphones sorgt für einen anhaltenden Trend der mobilen Internetnutzung mit hohen Datenübertragungsraten im Postpaid und Prepaid Bereich. Im Mobilfunk wird unverändert in den Ausbau der Übertragungstechnik und die Glasfasernetze sowie den neuen 5G-Standard investiert. Die Wettbewerbssituation der vielen Online-Angebote und das nach der Corona-Pandemie veränderte Einkaufsverhalten im stationären Handel werden auch die nächsten Jahre bestimmen. Digitale Dienstleistungen werden weiterhin stark differenziert und nur bei ausreichend innovativen Produktangeboten in höherem Maße nachgefragt werden. 5.3.1.3 Entwicklung von MEDION im Geschäftsjahr 2023/2024Wirtschaftliche Entwicklung von MEDIONDie zukünftige Entwicklung von MEDION im Geschäftsjahr 2023/2024 als Anbieter von Produkten und Dienstleistungen im Bereich der Consumer Electronics für den Massenmarkt hängt neben den effizienten und konsequent auf die Bedürfnisse der Kunden und Verbraucher ausgerichteten Strukturen und neuen innovativen Produkten des Unternehmens in hohem Maße davon ab, wie sich der konjunkturelle Rahmen, die Währungsrelationen und die Konsumneigung der Verbraucher beim Wettbewerb der Einkaufsstätten in Deutschland und in den wichtigsten europäischen Ländern auch unter Berücksichtigung der Auswirkungen der Verknappung von Komponenten, Lieferketten und Logistikproblemen und der Ukraine Krise entwickeln. Unverändert besteht der Trend der hohen Wettbewerbsintensität und der Verlagerung des Einkaufsverhaltens in das Internet. Zu berücksichtigen sind damit auch in besonderem Maße die Erwartungen der Handelspartner hinsichtlich der Absatzchancen von Consumer-Electronics-Produkten mit dem daraus resultierenden Bestellverhalten. Darüber hinaus wird die weitere Entwicklung im Telekommunikationsmarkt zu berücksichtigen sein. Der rasche technologische Wandel im Telekommunikationssektor erfordert hohe Investitionen, um Netzinfrastrukturen der nächsten Generation auszubauen. Der Ausbau von 5G-Netzen geht zügig voran und hat von den Netzbetreibern hohe Investitionen erfordert. Dies kann sich jedoch auch auf die für MEDION relevante Preisgestaltung der verfügbaren Angebote der Diensteanbieter im Jahr 2023 und 2024 auswirken. Ebenso wie beim Wettbewerb ist nicht konkret einzuschätzen, welche kurz- und mittelfristigen Auswirkungen die aktuelle geopolitische Lage und die weiterhin hohe Inflation auf das Konsumverhalten der Verbraucher haben wird. Entscheidend bleibt für MEDION, ob die Käufergruppen mit besonderer Preissensivität die Angebote innovativer Consumer Electronics-Produkte auch annehmen oder - wie im zweiten Halbjahr 2022/2023 spürbar - hier weiterhin zurückhaltend bleiben. Desweiteren müssen die Erfolge der im abgelaufenen Geschäftsjahr begonnenen Restrukturierung abgewartet werden. 5.3.1.4 Umsatz und Ergebnis (EBIT) im MEDION-Konzern und in der MEDION AG im Geschäftsjahr 2023/2024Da das abgelaufene Geschäftsjahr 2022/2023 aufgrund von Nachlaufeffekten der Corona-Pandemie und direkten Auswirkungen des Ukraine-Krieges (Inflation und Konsumzurückhaltung sowie insbesondere Energiekrise) mit einem hohen operativen Verlust abgeschlossen werden musste, hat für MEDION die Umsetzung des im abgelaufenen Geschäftsjahr eingeleiteten Restrukturierungsprogrammes, für das zum 31. März 2023 entsprechende Beträge zurückgestellt wurden, oberste Priorität für das Geschäftsjahr 2023/2024 und auch 2024/2025. MEDION geht davon aus, dass die gegenwärtigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im privaten Konsumumfeld die Handels- und Händlerstrukturen, insbesondere im Hinblick auf Erwerb und Nutzung von Consumer-Electronics-Produkten, nachhaltig verändern werden. Ziel ist es somit, den MEDION-Konzern an erwartete Veränderungen der Handels- und Vertriebsstrukturen anzupassen. Die Restrukturierungsmaßnahmen betreffen demzufolge die Aufbau- und Ablauforganisation aller Unternehmensbereiche: scrollen
Da diese Maßnahmen struktureller Natur sind, bedarf die nachhaltige Umsetzung überwiegend eines längeren Zeitraums. Für das Geschäftsjahr 2023/2024 ist die Zielsetzung, mögliche Kostensenkungspotentiale in den Bereichen Organisation, Produktentwicklung und Sourcing weiterhin konsequent und schnellstmöglich umzusetzen, um dadurch die Voraussetzungen nachhaltiger strategischer Veränderungen in übrigen Bereichen zu schaffen. Ziel ist es, die meisten Restrukturierungsmaßnahmen bis zum Ende des Geschäftsjahres 2023/2024 umgesetzt zu haben, um in den nachfolgenden Zeiträumen wieder zu gewohnter Ertragsstärke und -stabilität zurückzufinden. Dieses bedeutet, dass MEDION für das Geschäftsjahr 2023/2024 zwar wieder von einem positiven EBIT ausgeht, dieses jedoch noch deutlich unter den Vorjahren liegt. Wie bereits in der letztjährigen Prognose zum abgelaufenen Geschäftsjahr erläutert, haben intensiver werdende öffentliche Diskussionen über Umweltverträglichkeiten von Produkten oder Energieressourcen die Ausgabenentscheidungen der Konsumenten stark beeinflusst. Als besonderer Unsicherheitsfaktor bleibt der im Februar 2022 begonnene Krieg in der Ukraine, dessen mögliche Auswirkungen auf den Alltag und das Wirtschaftsleben nicht nur in Deutschland und Europa überhaupt nach wie vor in ihrer Dauer oder Intensität nicht vorhersehbar sind. Je länger die vor dem Hintergrund der Ukraine-Krise gegenwärtig angespannte Situation anhält, insbesondere die durch die hohen Energiepreise frei verfügbaren Einkommen weiter vermindert sind, desto stärker gehen wir von einem nachhaltigen Wechsel der Ausgaben- und Investitionsprioritäten der Privatverbraucher und Handelskunden aus. An der Vorgehensweise der Geschäftsplanung, z.B. die Zugrundelegung jährlicher Kundengespräche, hat sich indes nichts geändert. Da MEDION konzernweit einen großen Teil seines Hardwaregeschäftes als Projektgeschäft betreibt, welches längere Vorlaufzeiten aufgrund der kundenindividuellen Produktentwicklungen hat, ist bereits ein bestimmter Anteil des für das kommende Geschäftsjahr 2023/2024 geplanten Geschäftes im Projektgeschäft mit Kundenplanungen hinterlegt. Zusätzlich bietet bei den digitalen Dienstleistungen im Direktgeschäft die seit Jahren hohe Grundstabilität (wiederkehrendes Geschäft) eine gewisse, mindestens kurzfristige Prognosesicherheit. Dennoch gilt grundsätzlich, dass die Entwicklung, insbesondere im zweiten Geschäftshalbjahr, geschäftsmodellspezifisch mit geringerer Zuverlässigkeit prognostizierbar ist. Im Zusammenhang mit den Restrukturierungsmaßnahmen zu Produktentwicklung und Vertrieb wird von einem Verbleib auf dem Umsatzniveau des abgelaufenen Geschäftsjahres 2022/2023 ausgegangen, welches in etwa dem Niveau der Geschäftsjahre vor der Corona-Pandemie entspricht. MEDION plant für das kommende Geschäftsjahr einen Umsatz in Höhe von € 884 Mio. (+1 % ggü. € 877 Mio. in 2022/2023). Im Berichtssegment Projektgeschäft plant MEDION einen Umsatzrückgang von rd. -6 % auf € 330 Mio. Für das PC-Geschäft wird zwar ein weiterer Rückgang der Stückzahlen von -7 % angenommen, da dieser jedoch hauptsächlich den niedrigpreisigen Educational-Bereich betrifft, wird insgesamt von einem unveränderten Umsatz im PC-Bereich ausgegangen. Der geplante Umsatzrückgang entfällt somit auf die weiteren Produktbereiche Unterhaltungselektronik und Haushalt. Im Berichtssegment Direktgeschäft stehen die digitalen Dienstleistungen insgesamt, nicht nur der Bereich Mobilfunk, erneut unter hohem Wettbewerbsdruck. Aufgrund des stabilen Wachstums in den letzten Jahren wird nur ein leichtes weiteres Wachstum von rd. 4 % geplant. Für das Onlinegeschäft mit Hardwareprodukten wird ein höheres Wachstum von +13 % erwartet, sodass sich für das Direktgeschäft insgesamt ein geplantes Umsatzwachstum von € 514 Mio. auf € 546 Mio. (rd. +6 %) ergibt. Für die sonstigen Umsätze wird ein Rückgang von rd. € 11 Mio. auf € 8 Mio. erwartet. In Abhängigkeit lokaler regulatorischer Rahmenbedingungen im internationalen Umfeld können die Anteile der durch die jeweilige MEDION-Tochtergesellschaft realisierten Umsatzerlöse im Rahmen des internationalen Ausbaus der digitalen Dienstleistungen weiter steigen. Da der Umsatzrückgang im abgelaufenen Geschäftsjahr vorrangig im durch die MEDION AG abgewickelten Projektgeschäft ausgewiesen wurde und für das kommende Geschäftsjahr 2023/2024 mit einem weiteren leichten Umsatzrückgang im Projektgeschäft gerechnet wird, ist für den Umsatzanteil der MEDION AG am Konzernumsatz ein Rückgang von rd. 80 % auf rd. 75 % geplant. Ein Grund für die operativen Verluste im abgelaufenen Geschäftsjahr war unter anderem, dass die für das Hardwaregeschäft notwendigen Strukturen nicht kurzfristig an das weggebrochene Geschäftsvolumen angepasst werden konnten und keine Skaleneffekte wie in den Vorjahren erzielbar waren. Da die nachhaltigen Restrukturierungsmaßnahmen größtenteils nur schrittweise umgesetzt werden können, insbesondere Personalmaßnahmen, und daher frühestens im zweiten Geschäftshalbjahr wirken, wird für das Geschäftsjahr 2023/2024 lediglich mit einer Verbesserung des EBITs auf € +11 Mio. gerechnet. Da die negativen Ergebnisbeiträge ausschließlich das Hardwaregeschäft betreffen, welches überwiegend im Projektgeschäft realisiert wird, wird im Projektgeschäft auch in 2023/2024 mit einem negativen EBIT in Höhe von rd. € -20 gerechnet. Für das Direktgeschäft wird von einem unveränderten EBIT in Höhe von rd. € 31 Mio. ausgegangen. Im geplanten Konzern-EBIT in Höhe von € 11 Mio. ist die MEDION AG mit einem negativen EBIT in Höhe von rd. € -20 Mio. eingeplant. An dieser Stelle verweisen wir auch auf den Risikobericht im nachfolgenden Kapitel 5.3.2 und den Chancenbericht unter 5.3.4. 5.3.2 Risikobericht5.3.2.1 Risikomanagement-OrganisationGrundprinzipien der Risikomanagement-OrganisationDas Risikomanagement, das interne Kontrollsystem und das Compliance Management System sind integrale Bestandteil der MEDION-Geschäftsstrategie. Sie dienen dazu, in einem strukturierten Prozess die wesentlichen Risikofelder im Konzern laufend zu beobachten, Geschäftsrisiken frühzeitig zu erkennen und damit die Voraussetzungen zu schaffen, möglichst frühzeitig Maßnahmen zur Begrenzung der Risiken ergreifen zu können. Das gesamte interne Kontrollsystem und das Risikomangementsystem sind in eigenen Abteilungen organisiert und berichten an die Unternehmensleitung unabhängig und eigenständig gemäß vorab verabschiedeter Kriterien und Zeitpläne. Das Compliance Management System wird durch Zentralfunktionen von HR und Corporate Affairs gesteuert und verantwortet. Das Compliance Management System bündelt alle Strukturen, Prozesse und Maßnahmen, die dazu dienen, Regelkonformität sicherzustellen und soll damit die Voraussetzungen dafür schaffen, dass die MEDION Organisation nicht gegen rechtsverbindliche externe Regeln und interne Vorgaben verstößt. Gesamtaussage zur Wirksamkeit des Risikomanagement- und internen KontrollsystemsDie Ausgestaltung des beschriebenen Risikomanagement- und internen Kontrollsystems orientiert sich an den gesetzlichen Rahmenbedingungen und internationalen Standards - wie z.B. dem Aktiengesetz, dem Deutschen Corporate Governance Kodex oder dem vom Institut der Wirtschaftsprüfer herausgegebenen Prüfungsstandard IDW PS 340 n.F. Auf Grundlage der dem Vorstand der MEDION AG zur Verfügung gestellten Informationen sind ihm keine Umstände bekannt, die gegen die Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagementsystems bzw. des internen Kontrollsystems sprechen. 1) Kernelemente des MEDION-Risikomanagementsystems sind: scrollen
Diese Risikoeinschätzungen können qualitativer und quantitatver Natur sein, werden entsprechend ihrer Charakteristik in Risikocluster zusammengeführt und bewertet. Die Einordnung von dokumentierten Risiken und Chancen (inkl. Maßnahmen) erfolgt in einer Risikomatrix gemäß einer Eintrittswahrscheinlichkeit und einer potentiellen Schadenhöhe. Dabei unterscheidet MEDION folgende Eintrittswahrscheinlichkeiten: scrollen
Bei der Quantifizierung von Risiken und Chancen hat MEDION - unter Berücksichtigung der Tatsache, dass in der Geschäftsplanung wesentliche Trends bereits berücksichtigt sind und das dritte Geschäfts- bzw. das vierte Kalenderquartal aufgrund des Weihnachtsgeschäftes nach wie vor das wichtigste Geschäftsquartal ist - relativ niedrige Abweichungen vom Ergebnisziel (Konzern-EBIT) zwecks einer Einstufung definiert. Da das abgelaufene Geschäftsjahr durch externe, nicht beeinflussbare Faktoren geprägt war und auch für das Geschäftsjahr 2023/2024 aufgrund der schrittweisen Umsetzungsphase von Restrukturierungsmaßnahmen noch nicht als operativ eingeschwungen anzusehen ist, insbesondere die Quartalsergebnisse nicht vergleichbar sind, hat MEDION zum Zwecke des Risikomanagements die Risikocluster nicht entsprechend der erwarteten Ergebnissituation modifiziert. Die Risiko-Einstufung ist wie folgt: scrollen
Risiken, welche geeignet sind, eine höhere Zielabweichung als 90 % (oder eine Schadenhöhe von mehr als € 7,6 Mio. in operativ eingeschwungenen Jahren) zu begründen, werden als Sonderrisiko eingestuft. Die identifizierten Risiken sind weder einzeln noch in ihrer Gesamtheit für einen Zeitraum von einem Jahr ab dem Abschlusstichtag 31. März 2023 bestandsgefährdend in Form einer möglichen Illiquidität oder Überschuldung. Rechnungslegungsbezogenes Internes Kontroll-SystemDas IKS umfasst überwachende und präventive Kontrollen und Analysen aller in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften. Die Richtlinien zur Erfassung von Geschäftsvorfällen und Erstellung von Abschlüssen sind zentral vorgegeben und überwacht. Dabei geht es sowohl um inhaltliche auch als zeitliche Vorgaben. Dieses geschieht durch eigenes Personal, welches regelmäßig an Fortbildungsmaßnahmen teilnimmt, sowie (vornehmlich im Ausland) durch die Hinzuziehung externer Fachkräfte. Hierdurch sollen die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben sowie internationaler Rechnungslegungsvorschriften gewährleistet werden. In Ergänzung zum rein kennzahlenbezogenen operativen Berichtswesen werden für Verantwortungsbereiche an der Unternehmensgrenze Finanz-Berichte nach rechnungslegungsspezifischen Kriterien erstellt (u.a. monatliche vollständige GuV's), um Auffälligkeiten und Tendenzen festzustellen und etwaige Abweichungen von konzernweiten Bilanzierungs-Richtlinien zu identifzieren. Unabhängig von der Wesentlichkeit eines Geschäftsbereiches oder einer Gesellschaft erfolgen Berichtserstellungen grundsätzlich in SAP-basierten Systemen. SAP ist die konzernweit ausschließlich genutzte Rechnungslegungssoftware für die Erstellung von Einzelabschlüssen. Eine Zusammenführung lokaler Abschlüsse und Daten erfolgt vollständig durch ein zentrales Konsolidierungssystem mit einheitlichen Kontenplänen, die an der Bilanzierung nach IFRS ausgerichtet sind. Durch die konzernweit einheitlichen Softwaresysteme und Richtlinien wird die notwendige Transparenz und damit das notwendige Verständnis geschaffen für die Aufdeckung möglicher rechnungslegunsgrelevanter Risiken. 5.3.2.2 EinzelrisikenInsgesamt sieht sich MEDION aufgrund der verschiedenen Elemente der Risikomanagement-Organisation und der definierten Risikocluster gut aufgestellt, kritische Tendenzen frühzeitig zu erkennen und durch die Einleitung geeigneter Maßnahmen Risiken zu vermindern. Das Risikomonitoring konzentriert sich auf die tatsächliche Risikolage nach Berücksichtigung der Maßnahmen der Risikoreduzierung bzw. -vermeidung. Durch die frühzeitige Identifikation von Risiken und Maßnahmen ist es möglich, deren Effekte in den Geschäftsplanungen zu berücksichtigen. Dennoch gibt es natürlich Sachverhalte, die aufgrund ihrer zeitlichen oder inhaltlichen Unsicherheit oder fehlenden Konkretheit nicht oder nicht in Gänze nachvollziehbar in Planungsrechnungen zum Zwecke der Unternehmenssteuerung berücksichtigt werden können. Solche Einzelrisiken sowohl für die MEDION AG als auch für den Konzern werden nachfolgend erläutert. Risiken durch Nachwirkungen der Corona-Pandemie und Auswirkungen der Ukraine-KriseIm Risikobericht des Geschäftsberichtes 2021/2022 hat MEDION bereits erläutert, dass die durch die Corona-Pandemie begründeten positiven Kaufimpulse nicht dauerhaft bestehen würden. Die eingeschränkten Warenverfügbarkeiten in den Jahren 2021 und 2022 haben zu höheren Bestellvolumina und somit letztendlich zu deutlich höheren Warenbeständen geführt, deren Abverkauf im abgelaufenen Geschäftsjahr aufgrund der Inflation und Energiekrise erschwert wurden. Die Ukraine-Krise ist in seinen Gesamt-Auswirkungen weiterhin nicht einzuschätzen. Aufgrund der durch die Ukraine-Krise ausgelösten Effekte auf wirtschaftliche Rahmenbedingungen (Inflation, Energiepreise) sind diese höheren Warenbestände zu risikoreichen Überbeständen geworden, weil sich das Konsumverhalten der Endverbraucher stark verändert hat. Im Ergebnis kam es zu deutlichen Auftragsrückgängen. Entsprechende Risiken auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sind sowohl im Jahresabschluss als auch in der Geschäftsplanung von MEDION berücksichtigt. Die sich daraus ergebenden finanziellen Folgen auf Umsatz und EBIT, wenn die in der Planung berücksichtigen Annahmen unzutreffend oder unzureichend sind, können sich wie folgt zeigen: scrollen
Kundenorder im Projektgeschäft sind in der Planungsrechnung bereits mit einem deutlich geringeren Volumen als in den Jahren der Corona-Pandemie oder davor berücksichtigt. Dennoch können aufgrund der unsicheren wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Bezug auf Verbraucherverhalten weitere Auftragsrückgänge nicht ausgeschlossen werden. Dieses Risiko halten wir zwar in puncto Eintrittswahrscheinlichkeit für moderat, aufgrund des Charakters des Projektgeschäftes und der möglichen Maßnahmen gehen wir jedoch nur von einer geringen Schadenhöhe aus. In Bezug auf weiter rückläufige Rohmargen und Verkaufspreisreduzierungen hat MEDION bereits entsprechende Effekte in der Geschäftsplanung für das Jahr 2023/2024 berücksichtigt. Dennoch können weitere Auftragsanpassungen nicht ausgeschlossen werden. Bei diesem Risiko gehen wir von einem moderaten Eintrittsrisiko aus, das sich durchaus in einem bedeutsamen Schadensausmaß widerspiegeln kann. Grundsätzlich begegnet MEDION Frachtkostenrisiken durch frühzeitige Abstimmungen mit Handelskunden mit Bezug auf Liefer- und Vermarktungszeitpunkte und die Auswahl von bestmöglichen Transportwegen und -arten sowie durch seinen hohen Grad an Flexibiltät bei der Auswahl von Produzenten und Liefer- und Leistungsbeziehungen. Daher sind Frachtkostenerhöhungen grundsätzlich in der Planung berücksichtigt. Dennoch bestehen gegenwärtig nicht planbare Risiken in Form von Leerfrachten, wenn verbindlich reservierte Transportzeiten aufgrund von von kurzfristigen Projektabsagen oder -kürzungen nicht in Anspruch genommen werden. Bei diesem Risiko gehen wir von einem sehr wahrscheinlichen Eintrittsrisiko aus, jedoch - aufgrund möglicher Maßnahmen - mit sehr geringem Schadensausmaß. Cyber-RisikenDurch Cyber-Attacken oder Infrastrukturprobleme (z.B. bei Netzbetreibern) drohen insbesondere Betriebsunterbrechungen oder Schäden durch Datendiebstahl. Zur Vermeidung bzw. Abwehr solcher Attacken hat MEDION einen umfangreichen Katalog technisch organisatorischer Maßnahmen (TOMs) im Rahmen eines Business Continuity Managements entwickelt. Daher schätzen wir Cyber-Risiken zwar als sehr wahrscheinlich, aber mit einem sehr geringen Schadensausmaß ein. 5.3.3 Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von FinanzinstrumentenMEDION unterscheidet für den Einsatz etwaiger Sicherungsinstrumente folgende Risikofelder: scrollen
Die bedeutsamsten für das MEDION-Geschäftsmodell sind dabei Kredit- und Währungsrisiken. Kreditrisiken werden bei MEDION durch verschiedene Maßnahmen gesteuert. Die Kreditwürdigkeit der Geschäftspartner wird regelmäßig analysiert und führt zu einer Einstufung in drei Risikocluster (A, B und C sowie gesondert Lenovo). Grundsätzlich werden Geschäftsbeziehungen durch Kreditversicherungen abgesichert. Darüber hinaus werden auch Garantien und Zahlung per Vorkasse als risikomindernde Maßnahmen genutzt. Der größte Anteil der Debitoren hat in der aktuellen Einschätzung eine sehr gute Kreditwürdigkeit. Ein wesentliches Nettorisiko im Sinne eines Zahlungsausfalles besteht aufgrund der Sicherungsmaßnahmen im Vorfeld eines Geschäftes in der Regel nicht. Zu weiteren Details verweisen wir auf die Darstellung der Finanzrisiken im Konzernanhang unter Ziffer 8.3.5. Als international agierendes Unternehmen ist MEDION permanent Währungsrisiken ausgesetzt. Insbesondere auf der Beschaffungsseite fallen Zahlungsströme in ausländischer Währung an, da die überwiegende Zahl der Lieferanten in Asien beheimatet ist und die Transaktionen daher in US-Dollar abgewickelt werden. MEDION sichert sich gegen die Risiken aus Fremdwährungsschwankungen durch den Einsatz derivativer Finanzinstrumente in Form von marktüblichen Devisentermingeschäften und teilweise ergänzenden Swap-Geschäften ab. Dieses geschieht nach Konzern-Richtlinien innerhalb des Lenovo-Konzerns. Finanzinstrumente werden ausschließlich zu Sicherungszwecken eingesetzt. Der Einsatz von Währungssicherungsinstrumenten ist im Wesentlichen gekoppelt an die Auftragsstruktur des Projektgeschäftes, d.h. die Sicherungsinstrumente sind mit ihren Kosten und Effekten Bestandteil des Angebotes, welches zu einer Auftragsbestätigung werden kann. Aufgrund dieser Verzahnung von Geschäfts- und Sicherungselementen ist das Risiko von Liquiditätsrisiken minimiert. Zu weiteren Details verweisen wir auf die Darstellung der Finanzrisiken im Konzernanhang unter Ziffer 8.3.5. Die übrigen Risikofelder Liquiditäts-, Zins- und sonstige Preisrisiken haben für MEDION eher untergeordnete Bedeutung. Aufgrund umfangreicher Sicherungsmaßnahmen und dem Built-to-Order-Prinzip sind Liquiditätsrisiken begrenzt, mangels langfristiger Anlagen und Sicherungsgeschäfte haben Zinsrisiken de facto keine Auswirkung. Auch hier verweisen wir zu weiteren Details auf die Darstellung der Finanzrisiken im Konzernanhang unter Ziffer 8.3.5. 5.3.4 ChancenberichtNeben den allgemeinen Entwicklungen beobachtet MEDION auch spezifische Markttendenzen, die dem Geschäftsmodell entgegenkommen und Chancen nicht nur zum Wachstum, sondern insbesondere auch zur Differenzierung gegenüber dem Wettbewerb und somit zur Ertragsstabilisierung bieten. Diese Entwicklungen zeigen zu den Möglichkeiten, die bereits in der Prognose berücksichtigt sind, weitere operative, aber nicht mit ausreichender Sicherheit quantifizierbare Chancen. Es handelt sich um allgemeine, mittel- oder langfristig erwartete Markttrends, die MEDION beobachtet und schrittweise in seinen Geschäftsüberlegungen berücksichtigt. Chancen aus dem RestrukturierungsprogrammZum Zeitpunkt der Prognose sind nicht alle Maßnahmen der im Prognosebericht erwähnten Restrukturierungsmodule mit hinreichender Sicherheit quantifizierbar. Gerade in Bezug auf Produktentwicklung, Einkauf und Vertriebskanäle hängen Maßnahmen auch von Geschäftspartnern ab. MEDION geht davon aus, dass Kostensenkungseffekte in einer Bandbreite von € 7 Mio. bis € 10 Mio. realisiert werden können und sich das prognostizierte Konzernergebnis sowie das prognostizierte Ergebnis der MEDION AG entsprechend verbessern können. Die in diesem Korridor angenommen Effekte entfallen zu etwa gleichen Teilen auf Personaleinsparungen und andere Sachkosten-Potentiale. White Label/Private Label und Educational DevicesProdukte aus dem Consumer-Electronics-Umfeld vereinen immer mehr verschiedene Funktionen in einem Gerät. Der Wettbewerb um Marktanteile wird somit immer intensiver und die Produktlebenszyklen immer kürzer. Aus diesem Grund werden neue Produktideen wiederum immer schneller zu Commodities. Die mit dieser Entwicklung verbundene immer bessere Leistungsfähigkeit von Consumer-Electronics-Produkten bietet zwischen den Produkten selbst jedoch auch immer weniger Differenzierungsmerkmale, die zur Kundengewinnung entscheidend sein können. Zusätzlich wird der Preiswettbewerb durch intelligente Suchmaschinen immer intensiver und Preise gleichen sich mittlerweile mehrmals täglich an. Neben den Differenzierungsmerkmalen Preis und Design wird daher für den Verbraucher auch immer mehr das Vertrauen in den Anbieter entscheidend. Das Vertrauen in den Produzenten ist dabei nicht ganz genau abzugrenzen von dem Vertrauen in den Händler. Dieses Vertrauen wird durch umfangreiche Kundenservices, die dem Verbraucher ein Gefühl von bekanntem, sicherem Einkauf geben, immer mehr gefördert. Hier bieten sich im Bereich von White-Label-Produktserien, wie sie im Lebensmittelbereich bereits alltäglich sind, neue Potentiale. MEDION hat seit vielen Jahren neben dem Vertrieb von Produkten unter dem eigenen Markennamen auch Erfahrungen als Lieferant von White-Label-Elektronik und ist für diesen Markttrend entsprechend aufgestellt. Entsprechend den schwierigen Marktentwicklungen im Multimedia-Segment hat sich auch die Strategie von MEDION, die Produktkategorien in den Bereichen Consumer-Electronics und Haushaltselektronik zu stärken und auszubauen, bewährt. Insbesondere der Zugang zu großen internationalen Handelsketten bietet hier attraktive Möglichkeiten. Eine Weiterentwicklung bzw. Modifizierung des Private Label-Modells ist der Bereich Educational Devices. Hier werden bewährte Technologien und Produkte, unter vergleichbaren Anforderungen an Zuverlässigkeit und Preis-Leistungs-Verhältnis, speziell an Bedürfnisse im Bildungssektor angepasst und entsprechend konzipierte Geräte vertrieben. MEDION konnte - trotz der Umsatz- und Ergebnisverfehlung - auch im abgelaufenen Geschäftsjahr neue Kundenbeziehungen festigen und ausbauen. So entfiel u.a. erneut ein Großteil des PC-Absatzes auf Educational Devices. Auch zukünftig gehen wir davon aus, dass sich dieser Bereich unserer Geschäftsaktivitäten dynamisch fortentwickeln wird. Digitale DienstleistungenNicht zuletzt wegen des weltweiten Erfolges von Smartphones und Tablet-PCs wird das Geschäft mit digitalen Medien und Inhalten bedeutender für den Consumer-Electronics-Markt. MEDION vermittelt seit mehreren Jahren erfolgreich Telekommunikationsdienstleistungen und hat dadurch in den Beschaffungs- und Vertriebskanälen vielversprechende Möglichkeiten, die gewonnenen Kunden durch zusätzliche digitale Dienstleistungen zu binden. Beispiele sind die seit Jahren angebotenen Produkte wie Musik-Streaming oder die digitale Distribution digitaler Gutschein-Codes für Gaming, Telefonie oder Online-Shopping bei verschiedenen Anbietern, welche im In- und Ausland mit nahezu stetigen Wachstumsraten vertrieben werden. Im Bereich des klassischen Online-Handels hat MEDION seine Aktivitäten dahingehend geändert, dass eigene Webshops nur noch für Regionen betrieben werden, die in den für MEDION adressierbaren Markt- und Produktsegmenten ausreichende Volumengrößen ermöglichen. Daneben werden verstärkt Investitionen in sogenannte Marktplatz-Portale sowie den Ausbau der Anbindung des MEDION-Online-Shops an bereits bestehende Kunden-Webshops getätigt oder in, im Sinne einer White-Label-Strategie betriebenen Vertriebsplattformen, die an andere Kunden-Websites angebunden sind, aber durch MEDION betrieben werden. Die langjährige technische und logistische Erfahrung bietet MEDION nachhaltige Geschäftsmöglichkeiten. Nicht zuletzt die Rahmenbedingungen durch die CoronaPandemie haben die Flexibiltät von MEDION und die daraus erwachsenen Chancen in sowohl eigenen digitalen Kanälen als auch White-Label-Geschäftsbeziehungen untermauert. 5.4 Ergänzende Berichterstattungselemente5.4.1 Sonstige Angaben gemäß §§ 289a und 315a HGB1. Das € 48.418.400,00 betragende Grundkapital der MEDION AG ist in die entsprechende Anzahl auf den Inhaber lautende Stückaktien (48.418.400) eingeteilt. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Es bestehen keine Vorzugsrechte oder andere besondere Rechte. 2. Beschränkungen hinsichtlich der Stimmrechte oder der Übertragbarkeit der Aktien bestehen nach der Satzung der Gesellschaft nicht und sind darüber hinaus auch nicht bekannt. 3. Am Kapital der MEDION AG ist der international tätige und börsennotierte Lenovo-Konzern, Hong Kong, seit 2011 mehrheitlich beteiligt. Die Lenovo Germany Holding GmbH, Am Zehnthof 77 in 45307 Essen, eine Tochtergesellschaft der börsennotierten Lenovo, Hong Kong, hält als Mehrheitsaktionärin der MEDION AG zum 31. März 2023 eine Gesamtzahl von 38.771.480 Aktien (80,08 %). Dazu kommen 3.736.970 Stück (7,72 %) der von der MEDION AG gehaltenen eigenen Aktien, die Lenovo zuzurechnen sind. Der MEDION AG sind außerhalb des Mehrheitsbesitzes von Lenovo in den Vorjahren folgende Stimmrechtsmitteilungen zugegangen: Am 09. Dezember 2021 eine Meldung über den Stimmrechtsbesitz von HANSAINVEST Hanseatische Investment GmbH (3,0004 %), am 14. Dezembeer 2021 eine Meldung von Herrn Paul E. Singer (2,99 %) und am 14. Dezember 2021 eine von der Meldung durch Herrn Paul E. Singer mitumfasste Meldung von Elliot International Limited (2,99 %) Stimmrechtsanteil an der MEDION AG. Im abgelaufenen Geschäftsjahr ist der MEDION AG keine Stimmrechtsmitteilung zugegangen. Durch die MEDION AG veröffentlichte Stimmrechtsmitteilungen sind auf der Website unter MEDION AG - Stimmrechtsmitteilungen gemäß WpHG abrufbar. 4. Sonderrechte, die Kontrollbefugnisse verleihen, sind Aktionären nicht eingeräumt. 5. Es gibt keine vom Gesetz abweichenden Regelungen zur Stimmrechtskontrolle, wenn Arbeitnehmer am Kapital der Gesellschaft beteiligt sind. 6. Die Satzung der MEDION AG legt in § 6 Ziff. 1 und 2 fest, dass der Vorstand der Gesellschaft aus mindestens zwei Personen zu bestehen hat und die Bestellung der ordentlichen Vorstandsmitglieder sowie eventueller stellvertretender Vorstandsmitglieder, der Abschluss der Anstellungsverträge sowie der Widerruf der Bestellung und die Ernennung eines Vorstandsvorsitzenden durch den Aufsichtsrat erfolgen. Darüber hinaus enthält die Satzung keine Regelungen zur Bestellung und zum Widerruf der Bestellung von Mitgliedern des Vorstandes sowie zum Abschluss und zur Beendigung von Anstellungsverträgen, so dass die Vorschriften der §§ 84, 85 AktG maßgeblich sind. Einschlägig für Satzungsänderungen der MEDION AG sind die Bestimmungen des § 10 Ziff. 3 und des § 16 Ziff. 3 und 4 der Satzung in Verbindung mit den §§ 179 ff. AktG. 7. Es gibt keine Befugnisse des Vorstands, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen. 8. Bei der MEDION AG gibt es keine Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebotes stehen. 9. Entschädigungsvereinbarungen für den Fall eines Übernahmeangebotes sind mit den Mitgliedern des Vorstands oder den Arbeitnehmern ebenfalls nicht getroffen worden. 5.4.2 Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f und § 315d HGB (ungeprüft *)Die nachfolgende Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f und § 315d HGB gibt die aktuelle Entsprechenserklärung des Vorstandes und des Aufsichtsrates der MEDION AG gemäß § 161 AktG wieder und enthält eine Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie der Zusammensetzung und besonderen Qualifikationen des Aufsichtsrats. Ferner enthält die Erklärung zur Unternehmensführung Angaben zu wesentlichen Unternehmensführungspraktiken und Erläuterungen zum Diversitätskonzept von MEDION. Darüber hinausgehende Informationen zur Corporate Governance im Unternehmen sind in dieser Erklärung enthalten. Alle in dieser Erklärung zur Unternehmensführung gemäß §§ 289f, 315d HGB enthaltenen Angaben geben den Stand vom 05. Juni 2023 wieder. GrundsätzeDie Unternehmensführung von MEDION - als börsennotierte deutsche Aktiengesellschaft - wird in erster Linie durch das Aktiengesetz und daneben durch die Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner jeweils aktuellen Fassung bestimmt. Corporate Governance - das Handeln nach den Prinzipien verantwortungsvoller an nachhaltiger Wertschöpfung orientierter Unternehmensführung - ist für MEDION ein umfassender Anspruch, der alle Bereiche des Unternehmens einbezieht. Transparente Berichtserstattung und Unternehmenskommunikation, eine an den Interessen aller relevanten Akteure ausgerichtete Unternehmensführung, die vertrauensvolle Zusammenarbeit sowohl von Vorstand und Aufsichtsrat als auch der Mitarbeiter untereinander sowie die Einhaltung geltenden Rechts sind wesentliche Eckpfeiler der Unternehmenskultur. MEDION hat daher alle notwendigen organisatorischen Maßnahmen getroffen, um nicht nur den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen, sondern darüber hinaus auch eine verantwortungsvolle, transparente und der nachhaltigen Wertentwicklung verpflichtete Unternehmensführung zu gewährleisten. Ein wesentliches Element der Corporate Governance deutscher Aktiengesellschaften ist die Trennung von Unternehmensführung und Unternehmenskontrolle. Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften unterliegt MEDION dem sogenannten dualen Führungssystem. Dieses ist durch eine strikte personelle Trennung zwischen dem Vorstand als Leitungsorgan und dem Aufsichtsrat als Überwachungsorgan gekennzeichnet. Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten dabei im Unternehmensinteresse eng zusammen. Der Vorstand leitet das Unternehmen mit dem Ziel nachhaltiger Wertschöpfung in eigener Verantwortung. Dabei gilt der Grundsatz der Gesamtverantwortung, das heißt, die Mitglieder des Vorstands tragen gemeinsam die Verantwortung für die gesamte Geschäftsführung. Die MEDION AG mit Sitz in Essen hat einen zweiköpfigen Vorstand und einen dreiköpfigen Aufsichtsrat. VorstandBei der Zusammensetzung des Vorstands soll sichergestellt werden, dass seine Mitglieder jederzeit über die für die ordnungsgemäße Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten sowie die notwendige Erfahrung verfügen. Dementsprechend ist bei der Auswahl der Vorstandsmitglieder zu berücksichtigen, dass diese gemeinsam über eine ausreichende Expertise und Vielfalt im Sinne unserer oben genannten Ziele verfügen. Ferner soll der Aufsichtsrat gemeinsam mit dem Vorstand für eine langfristige Nachfolgeplanung sorgen. Der Vorstand der MEDION AG besteht seit dem 1. Oktober 2009 aus zwei Personen. Der Vorstand führt den MEDION-Konzern in eigener Verantwortung. Die Mitglieder des Vorstands sind an das Unternehmensinteresse gebunden und der Steigerung des nachhaltigen Unternehmenswertes verpflichtet. Der Vorstandsvorsitzende koordiniert die Arbeit des Vorstands. Zu den wesentlichen Führungsaufgaben des Vorstands zählen die Festlegung der Unternehmensziele und der strategischen Ausrichtung des Konzerns, dessen Steuerung und Überwachung sowie die Unternehmensplanung. Darüber hinaus sichert der Vorstand die Verfügbarkeit von Investitionsmitteln, entscheidet über deren Vergabe innerhalb des Konzerns und ist verantwortlich für die Gewinnung und Förderung hoch qualifizierter Führungskräfte. Die Grundsätze der Zusammenarbeit des Vorstands von MEDION sind in der Geschäftsordnung des Vorstands zusammengefasst. Diese regelt insbesondere die Ressortzuständigkeiten der einzelnen Vorstandsmitglieder, die der Zustimmung des Aufsichtsrats vorbehaltenen Angelegenheiten, die Beschlussfassung sowie die Rechte und Pflichten des Vorsitzenden des Vorstands. Die Altersgrenze für die Mitglieder des Vorstands beträgt 67 Jahre. Den spezifischen Anforderungen des Geschäftsmodells der MEDION AG trägt die seit der Unternehmensgründung bzw. dem Börsengang und insbesondere auch nach der Mehrheitsübernahme durch Lenovo in weiten Teilen unverändert gebliebene Vorstands- und Führungsstruktur des Unternehmens Rechnung. Beide Vorstandsmitglieder verantworten operative Bereiche, in denen die wesentlichen Geschäftsprozesse bei Einkauf, Logistik, Vertrieb, Finanzplanung und Controlling sowie die direkte Führung von wesentlichen Unternehmensfunktionen wie Informationstechnik, Personal und Strategie enthalten sind. Die sogenannte erste Führungsebene im Unternehmen ist dem Vorstand über Zielvorgaben und Berichtspflichten direkt verantwortlich. Der Vorstandsvorsitzende, Gerd Brachmann, verantwortet die Bereiche Vertrieb, Einkauf, Marketing, E-Commerce, digitale Dienstleistungen und Forschung und Entwicklung und ist bis zum 31.03.2025 bestellt. Der stellvertretende Vorstandsvorsitzende, Christian Eigen, verantwortet die Bereiche Finanzen, IT, Logistik, After-SalesService, Operations Analytics, Devices & Portfolio, Personal und Recht und ist bis zum 31.03.2026 bestellt. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für den MEDION-Konzern wesentlichen Aspekte der Geschäftsentwicklung, bedeutende Geschäftsvorfälle sowie die aktuelle Ertragssituation einschließlich der Risikolage und des Risikomanagements. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von früher aufgestellten Planungen und Zielen werden ausführlich erläutert und begründet. Außerdem berichtet der Vorstand regelmäßig über das Thema Compliance, also die Maßnahmen zur Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und unternehmensinterner Richtlinien, das gleichfalls im Verantwortungsbereich des Vorstandes liegt. Zusammenarbeit von Vorstand und AufsichtsratVorstand und Aufsichtsrat arbeiten zum Wohle des Unternehmens eng zusammen; ihr gemeinsames Ziel ist die nachhaltige Steigerung des Unternehmenswertes. Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle relevanten Fragen der Unternehmensplanung und der strategischen Weiterentwicklung, über den Geschäftsverlauf und die Lage des Konzerns einschließlich der Risikolage. Für bedeutende Geschäftsvorgänge hat der Aufsichtsrat den Vorbehalt seiner Zustimmung festgelegt. MEDION hat eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (sogenannte D&O-Versicherung) mit einem angemessenen Selbstbehalt für den Aufsichtsrat und die Vorstandsmitglieder der MEDION AG abgeschlossen. Berater- und sonstige Dienstleistungs- und Werkverträge zwischen Aufsichtsratsmitgliedern und der Gesellschaft bestanden im Berichtszeitraum nicht. Interessenkonflikte von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat gegenüber unverzüglich offenzulegen sind, traten nicht auf. Seit dem Jahr 2012 ist ein mit dem Mehrheitsaktionär Lenovo abgeschlossener Unternehmensvertrag wirksam, der seit dem 1. Januar 2012 eine Beherrschung und seit dem 1. April 2012 eine Gewinnabführung bzw. Verlustausgleichsverpflichtung vorsieht. Der Mehrheitsaktionär ist dadurch berechtigt, dem Vorstand der MEDION AG hinsichtlich der Leitung der Gesellschaft allgemeine oder auf Einzelfälle bezogene Weisungen zu erteilen. Der Vorstand hat sich eine Geschäftsordnung gegeben, die vom Aufsichtsrat gebilligt worden ist. In dem Geschäftsverteilungsplan sind die individuellen Aufgaben- und Verantwortungsbereiche des Vorstands festgelegt. Außerdem gibt es Regelungen zur Altersgrenze und strenge Wettbewerbsverbote für die Zeit nach dem Ausscheiden aus dem Vorstand. Bei Erstbestellung ist die maximal mögliche Bestelldauer von fünf Jahren nicht die Regel. Der Aufsichtsrat berät über die Struktur des Vergütungssystems für den Vorstand und überprüft diese regelmäßig. Die Vergütung der Vorstandsmitglieder wird vom Aufsichtsrat unter Einbeziehung etwaiger Konzernbezüge in angemessener Höhe auf der Grundlage einer individuellen Leistungsbeurteilung festgelegt. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats informiert die Aktionäre auf der Hauptversammlung über die Grundzüge des Vergütungssystems und anschließend über deren Veränderung. Die Bekanntgabe der Gesamtvergütung des Vorstands erfolgt im Konzernanhang. Diese wird separat individualisiert nach den Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex dargestellt nach Fixum, erfolgsbezogenen Komponenten und Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung sowie unterteilt nach Zuwendungen und Zuflüssen. Der Vergütungsbericht gemäß § 162 AktG mit den individualisierten Bezügen des Vorstands und Aufsichtsrats wird auf der Homepage der Gesellschaft veröffentlicht. Der AufsichtsratDer auf der virtuellen Hauptversammlung am 24. November 2020, in Person von Dr. Rudolf Stützle und Wai Ming Wong, wiedergewählte Aufsichtsrat der MEDION AG besteht aus drei Personen. Er berät und überwacht den Vorstand bei der Leitung des MEDION-Konzerns. In Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für den MEDION-Konzern wird er eingebunden. Der Aufsichtsratsvorsitzende koordiniert die Arbeit im Aufsichtsrat, leitet dessen Sitzungen und nimmt die Belange des Aufsichtsrats nach außen wahr. Auf der Hauptversammlung am 23. November 2021 wurde Herr Francois Bornibus, Präsident EMEA und Senior Vice President, Lenovo Group Ltd., mit dem Sitz in Hong Kong, wohnhaft in Rosenheim, Deutschland, als drittes Mitglied in den Aufsichtsrat gewählt.Der Aufsichtsrat bestellt und entlässt die Mitglieder des Vorstandes und sorgt dabei gemeinsam mit dem Vorstand für eine langfristige Nachfolgeplanung. Wesentliche Elemente der Nachfolgeplanung sind die Ausrichtung an den speziellen Erfordernissen des Geschäftsmodells von MEDION und die Gewährleistung einer kontinuierlichen Vorstandsarbeit. Daher sollen freiwerdende Vorstandspositionen zunächst grundsätzlich von einer geeigneten Kandidatin oder einem Kandidaten aus dem Unternehmen besetzt werden und es sollen die beiden Vorstandsmandate nicht gleichzeitig sondern mit mindestens 24 Monaten Zeitversatz neu besetzt werden. Darüber hinaus muss eine durch die bisherige Tätigkeit belegbare besondere Kompetenz zur Mitarbeit in internationalen Konzernstrukturen bestehen und nach Möglichkeit auch Führungserfahrung in einer börsennotierten Aktiengesellschaft gegeben sein. Der Aufsichtsrat hat sich eine Geschäftsordnung gegeben. Für die Mitglieder des Aufsichtsrats besteht eine Altersgrenze von 80 Jahren. Aufgrund der unterschiedlichen beruflichen Werdegänge ist gewährleistet, dass die Mitglieder des Aufsichtsrats über die erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen. Der Aufsichtsrat berät den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens und überwacht seine Tätigkeit. Er bestellt und entlässt die Mitglieder des Vorstands, beschließt das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder und setzt deren jeweilige Gesamtvergütung fest. Er wird in alle Entscheidungen eingebunden, die für MEDION von grundlegender Bedeutung sind. Der Aufsichtsrat von MEDION besteht aus drei Mitgliedern. In seiner Sitzung vom 11. März 2022 hat sich der Aufsichtsrat auch als Prüfungsausschuss konstituiert, um den Anforderungen des Corporate Governace Kodex und dem Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetzt (FISG) insoweit zu entsprechen. Qualifikationsmatrix für den AufsichtsratQualifikationsmatrix für den Aufsichtsrat der MEDION AGscrollen
* inkl. Nachhaltigkeitsberichterstattung und
deren Prüfung
Schließlich enthalten die Satzung der MEDION AG sowie die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats einen Katalog von Geschäften, für die der Vorstand der Zustimmung des Aufsichtsrats bedarf. Berater- und sonstige Dienstleistungs- und Werkverträge zwischen Aufsichtsratsmitgliedern und der Gesellschaft bestanden im Berichtszeitraum nicht. Kein Mitglied des Aufsichtsrats von MEDION ist ehemaliges Vorstandsmitglied der Gesellschaft. Die Bekanntgabe der Gesamtvergütung des Aufsichtsrats erfolgt im Konzernanhang. Der Vergütungsbericht gemäß § 162 AktG mit den individualisierten Bezügen des Aufsichtsrats wird auf der Homepage der Gesellschaft veröffentlicht. Interessenkonflikte, insbesondere solche, die aufgrund einer Beratungs- oder Organfunktion bei Kunden, Lieferanten, Kreditgebern oder sonstigen Geschäftspartnern entstehen können, sind von jedem Aufsichtsratsmitglied dem Aufsichtsrat gegenüber offenzulegen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr sind keinerlei Interessenkonflikte aufgetreten. Sollten wesentliche und nicht nur vorübergehende Interessenkonflikte in der Person eines Aufsichtsratsmitgliedes auftreten, führen diese zu einer Beendigung des Mandates. Der Aufsichtsrat hat im März 2023 die in Ziffer D.13 des DCGK empfohlene Selbstbeurteilung der Arbeit des Aufsichtsrats durchgeführt. Die Bewertung erfolgte im Wesentlichen auf Grundlage von ausführlichen Fragebögen zur Arbeit des Aufsichtsrates. Die Ergebnisse der Bewertung wurden am 07. März 2023 abschließend im Aufsichtsratsplenum besprochen und verabschiedet. Der Aufsichtsrat ist weiterhin der Auffassung, dass Aufsichtsrat und Vorstand einen hohen Standard erreicht haben und insbesondere an der ausreichenden fachlichen Qualifikation, der persönlichen Zuverlässigkeit und der zeitlichen Verfügbarkeit der Mitglieder von Vorstand sowie Aufsichtsrat keine Bedenken bestehen. Diversitätskonzept von Vorstand und AufsichtsratGemäß § 76 Abs. 4 und § 111 Abs. 5 AktG haben Aufsichtsrat und Vorstand erstmals im Kalenderjahr 2015 Zielgrößen für den Frauenanteil in Führungspositionen und Fristen zur Erreichung dieser Zielgrößen beschlossen. Für die MEDION AG gilt danach die Verpflichtung als börsennotiertes Unternehmen, Zielgrößen zum Frauenanteil und Fristen zu deren Erreichung in Aufsichtsrat, Vorstand und den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands festzulegen. Die MEDION AG hat am 15. Juni 2020 veröffentlicht, dass bis zum 30. Juni 2023 aufgrund der besonderen Struktur der Gesellschaft im Vorstand und Aufsichtsrat keine Frauen vertreten sein werden und der Frauenanteil auf der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstandes 23 % und auf der zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstandes 30 % betragen soll. Im Geschäftsjahr 2022/2023 wurden diese Zielgrößen mit nachfolgender Abweichung erreicht. Aufgrund einer Restrukturierung ist der Frauenanteil auf der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstandes im abgelaufenen Geschäftsjahr auf 15 % gesunken. Es wird jedoch angestrebt, den Frauenanteil wieder auf die Zielgröße zu erhöhen. Daher gelten diese Zielgrößen unverändert weiter. Die Zusammensetzung des Vorstands ist seit dem Börsengang unverändert und danach ausgerichtet, dass das besondere Geschäftsmodell im Interesse aller Stakeholder der Gesellschaft erfolgreich umgesetzt wird. Bisher bestand keine Veranlassung, diese Zusammensetzung nach anderen Kriterien auszurichten. Damit gab es im Geschäftsjahr 2022/2023 und voraussichtlich auch im Geschäftsjahr 2023/2024 keine Möglichkeit, einen Frauenanteil im Vorstand zu berücksichtigen. MEDION nimmt aktiv an dem weltweiten Diversity Programm von Lenovo teil. Der Aufsichtsrat soll nach dem Diversitätskonzept so besetzt sein, dass seine Mitglieder insgesamt über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen. Insbesondere sollen die Aufsichtsratsmitglieder für die Wahrnehmung des Mandates ausreichend Zeit haben. Die Besetzung des Aufsichtsrats soll eine qualifizierte Kontrolle und Beratung des Vorstands durch den Aufsichtsrat sicherstellen. Dabei soll insbesondere auch auf die Integrität, Persönlichkeit, Leistungsbereitschaft, internationale Erfahrung und Professionalität der zur Wahl vorgeschlagenen Personen geachtet werden. Ziel ist es, dass im Aufsichtsrat insgesamt sämtliche Kenntnisse und Erfahrungen vorhanden sind, die angesichts der unternehmerischen Aktivitäten und zukünftigen Ausrichtung von MEDION als wesentlich erachtet werden. Im Aufsichtsrat sind im Geschäftsjahr 2022/2023 weiterhin keine Frauen vertreten, da der nur mit drei Personen besetzte Aufsichtsrat seit langem nahezu unverändert besteht, um in dem herausfordernden Marktumfeld eine kontinuierliche und effektive Arbeit zu gewährleisten. Bei MEDION besteht der Aufsichtsrat mit Herrn Dr. Rudolf Stützle seit dem Börsengang 1999 aus einem ausgewiesenen Kenner des internationalen Handels und der Finanzmärkte, der über 30 Jahre Leitungsfunktionen in einer internationalen Bank wahrgenommen hat, als unabhängiges Mitglied in der Person des Vorsitzenden des Aufsichtsrates. Vom Mehrheitsaktionär Lenovo sind seit Dezember 2011 zwei Mitglieder des Lenovo Executive Committee im Aufsichtsrat vertreten. Dabei vertritt seit 2011 der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrates, Herr Wai Ming Wong, den Finanzbereich und die internationale Expansionsstrategie von Lenovo. Herr Francois Bornibus ist Präsident EMEA und Senior Vice President, Lenovo Group Ltd., mit dem Sitz in Hong Kong, und wohnhaft in Rosenheim, Deutschland. Herr Francois Bornibus vertritt insbesondere die EMEA Consumer Electronics Strategie, den PC-Bereich und die EMEA Nachhaltigkeitsthemen. Die MEDION AG ist Teil der EMEA Organisation von Lenovo. Aktiengeschäfte von Vorstand und AufsichtsratMitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sind nach der seit dem 3. Juli 2016 geltenden europäischen Marktmissbrauchsverordnung (MAR) gesetzlich verpflichtet, den Erwerb oder die Veräußerung von Wertpapieren der MEDION AG offenzulegen, soweit der Wert der von dem Mitglied und ihm nahestehenden Personen innerhalb eines Kalenderjahres getätigten Geschäfte die Summe von € 5.000 erreicht oder übersteigt. Der Aufsichtsrat der MEDION AG hielt zum 31. März 2023 unverändert zum Vorjahresstichtag keine Aktien. Zum Stichtag 31. März 2023 hielt der Vorstand unverändert zum Vorjahresstichtag keine Aktien. Veröffentlichungspflichtige Geschäfte werden auf der Website des Unternehmens unter www.medion.com im Bereich Investor Relations veröffentlicht. Corporate GovernanceDer Deutsche Corporate Governance Kodex besteht aus drei verschiedenen Elementen. Zum einen beschreibt er gesetzliche Vorschriften zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften (Unternehmensführung), die im Wesentlichen im Aktiengesetz geregelt sind. Als weitere Elemente enthält er international und national anerkannte Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung, in Form von Empfehlungen und Anregungen. Die Empfehlungen werden im Text des Kodex mit "soll" und die Anregungen mit "sollte" gekennzeichnet. Der Kodex besitzt über die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG eine gesetzliche Grundlage. Danach sind im Gegensatz zu gesetzlichen Vorschriften die Empfehlungen und Anregungen zwar nicht verbindlich, allerdings sind Abweichungen zu den Empfehlungen zu begründen und mit der jährlich abzugebenden Entsprechenserklärung zu veröffentlichen - "Comply or Explain". Neben der Formulierung der aktuellen Best Practice der Unternehmensführung hat der Kodex zum Ziel, das deutsche Corporate Governance System transparent und nachvollziehbar zu machen. Er will das Vertrauen der internationalen und nationalen Anleger, der Kunden, der Mitarbeiter und der Öffentlichkeit in die Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften fördern. Der Deutsche Corporate Governance Kodex beinhaltet international und national anerkannte Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung in Form von Empfehlungen und Anregungen. Ziel ist, die in Deutschland geltenden Regeln für die Unternehmensleitung und -Überwachung transparenter und besser nachvollziehbar zu gestalten. Die aktuelle Erklärung wurde am 24. November 2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist dauerhaft auf der MEDION AG Homepage zugänglich. https://www.medion.com/investor/die_ag/corporate_governance.php Frühere, nicht mehr aktuelle Entsprechenserklärungen von MEDION sind auf der Website der Gesellschaft veröffentlicht. Mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 27. Juni 2022 bildet der neue Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28. April 2022 von nun an die Grundlage für die zukünftig zu fassenden Entsprechenserklärungen. Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der MEDION AG zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG 1. Die MEDION AG hat seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung vom 24. November 2021 sämtlichen Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der am 20. März 2020 durch Bekanntmachung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers in Kraft getretenen Fassung des Deutschen Corporate Governance Kodex (nachfolgend DCGK 2020 genannt), die für die MEDION AG gelten, mit den nachfolgend genannten und erläuterten Ausnahmen zu den Ziffern C.7 / C.10 / D.2/ D.4 / D.5 / G.10 und G.11 entsprochen: Ziffer C.7: Die Empfehlungen zur Unabhängigkeit der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat passen nicht für die MEDION AG, die eine über einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit einem Mehrheitsaktionär verbundene Gesellschaft ist. In dem aus drei Mitgliedern bestehenden Aufsichtsrat nehmen zwei Anteilseignervertreter Organfunktionen in der Konzernobergesellschaft des kontrollierenden Aktionärs war. Ziffern C.10 / D.2 / D.4 / D.5: Die MEDION AG hat einen Prüfungsausschuss (Audit Committee) gebildet, wobei der Aufsichtsratsvorsitzende aufgrund seiner Funktion als unabhängiges Mitglied des Aufsichtsrats auch die Funktion des Vorsitzenden des Audit Committee wahrnimmt. Weitere Ausschüsse der in den Ziffern C.10 / D.2 und D.5 des DCGK 2020 genannten Art bildet MEDION aufgrund der derzeitigen Größe der Gesellschaft und des Aufsichtsrates nicht. Der Aufsichtsrat ist der Auffassung, dass die Effizienz der Beratungs- und Überwachungstätigkeit eines nur aus drei Mitgliedern bestehenden Aufsichtsrats durch zusätzliche Ausschüsse nicht sinnvoll gesteigert werden kann. Ziffer G.10: Es werden lediglich die den Vorstandsmitgliedern von der Konzernobergesellschaft des kontrollierenden Aktionärs gewährten langfristig variablen Vergütungsbeträge aktienbasiert gewährt. Auch die kurzfristig variablen Vergütungsbeträge jährlich aktienbasiert zu gewähren, würde in Anbetracht der Tatsache, dass die MEDION AG eine über einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit dem kontrollierenden Aktionär verbundene Gesellschaft ist, keine angemessenen oder nachvollziehbaren Berechnungsparameter liefern. Ziffer G.11: Es ist nur bei der den Vorstandsmitgliedern von der Konzernobergesellschaft des kontrollierenden Aktionärs gewährten langfristig variablen aktienbasierten Vergütung die Möglichkeit vertraglich vorgesehen, in begründeten Fällen die langfristig variable aktienbasierte Vergütung einzubehalten oder zurückzufordern. Die Gesellschaft hält es für ausreichend und angemessen, ausschließlich bei der langfristig variablen aktienbasierten Vergütung in dieser Weise auf besondere Umstände reagieren zu können. Im Übrigen kann bei relevanten Pflichtverstößen auf die allgemeinen gesetzlichen Regeln und die Bestimmungen der Vorstandsverträge zurückgegriffen werden. 2. Darüber hinaus hat die MEDION AG sämtlichen Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der am 27. Juni 2022 durch Bekanntmachung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers in Kraft getretenen Fassung des Deutschen Corporate Governance Kodex (nachfolgend DCGK 2022 genannt), die auf die MEDION AG anwendbar sind, mit den nachfolgend genannten und erläuterten Ausnahmen zu den Ziffern C.7 / C.10 / D.2 / D.4 / G.10 und G.11 entsprochen und wird diesen auch weiterhin entsprechen: Ziffer C.7: Die Empfehlungen zur Unabhängigkeit der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat passen nicht für die MEDION AG, die eine über einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit einem Mehrheitsaktionär verbundene Gesellschaft ist. In dem aus drei Mitgliedern bestehenden Aufsichtsrat nehmen zwei Anteilseignervertreter Organfunktionen in der Konzernobergesellschaft des kontrollierenden Aktionärs war. Abschnitt C.10 / D.2 und D.4 : Die MEDION AG hat einen Prüfungsausschuss (Audit Committee) gebildet, wobei der Aufsichtsratsvorsitzende aufgrund seiner Funktion als unabhängiges Mitglied des Aufsichtsrats auch die Funktion des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses wahrnimmt. Weitere Ausschüsse der in den Ziffern C.10 / D.2 und D.4 des DCGK 2022 genannten Art bildet MEDION aufgrund der derzeitigen Größe der Gesellschaft und des Aufsichtsrats nicht. Der Aufsichtsrat ist der Auffassung, dass die Effizienz der Beratungs- und Überwachungstätigkeit eines nur aus drei Mitgliedern bestehenden Aufsichtsrats durch zusätzliche Ausschüsse nicht sinnvoll gesteigert werden kann. Ziffer G.10: Da die MEDION AG aufgrund eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages mit dem beherrschenden Aktionär ein verbundenes Unternehmen ist, wäre eine jährliche Gewährung der variablen Vergütung auch auf Basis von MEDION-Aktien kein sinnvoller und transparenter Berechnungsparameter. Das gleiche Argument gilt auch für die Gewährung langfristiger variabler Vergütungskomponenten, die den Vorstandsmitgliedern früher als in einem Zeitraum von vier Jahren zugänglich sind. Abschnitt G.11: Die Verträge mit den Vorstandsmitgliedern sehen keine zusätzlichen Klauseln zur Einbehaltung oder Rückforderung der variablen Vergütung in begründeten Fällen vor. In Anbetracht des bestehenden Beherrschungsvertrags greift die Gesellschaft bei Vorliegen relevanter Pflichtverletzungen auf die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen und die Bestimmungen der Dienstverträge der Vorstandsmitglieder zurück.
Essen, 24. November 2022 MEDION AG Für den Aufsichtsrat: Dr. Rudolf Stützle Für den Vorstand: Gerd Brachmann Börsennotierung, Hauptversammlung und Internet-InformationenDie Aktie der MEDION AG ist börsennotiert. Durch Beschluss der Frankfurter Wertpapierbörse vom 19. März 2012 wurde die Zulassung der MEDION-Aktie zum Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) widerrufen. Der Widerruf wurde mit Ablauf des 19. Juni 2012 wirksam. Die Aufnahme des Handels der Aktien im regulierten Markt (General Standard) erfolgte ab dem 20. Juni 2012. Die Aktionäre der MEDION AG nehmen ihre Rechte in der Hauptversammlung der Gesellschaft wahr, in der der Vorsitzende des Aufsichtsrates den Vorsitz führt. In der jährlichen Hauptversammlung haben die Aktionäre die Möglichkeit, ihr Stimmrecht selbst auszuüben oder durch einen Bevollmächtigten ihrer Wahl oder einen weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben zu lassen. Auch während der kommenden Hauptversammlung - geplant am 21. November 2023 - in Essen werden die Aktionäre diese Möglichkeit haben. Sämtliche Dokumente und Informationen zur Hauptversammlung sind auf der MEDION-Webseite verfügbar. Direkt im Anschluss an die Hauptversammlung werden die Präsenz und die Abstimmungsergebnisse im Internet veröffentlicht. Bei der MEDION AG ist das Anmelde- und Legitimationsverfahren zur Hauptversammlung auf den international üblichen sogenannten Record Date umgestellt und dadurch vereinfacht worden. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zur Stellung von Anträgen sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig vor der Hauptversammlung anmelden. Durch die Satzungsänderungen der Hauptversammlung am 22. November 2022 wird die virtuelle Hauptversammlung bis zum 22. November 2027 ermöglicht. Die Aktionäre haben in der jährlichen Hauptversammlung die Möglichkeit, ihre Rechte wahrzunehmen und dort ihr Stimmrecht auszuüben. Das Stimmrecht kann von den Aktionären entweder selbst oder durch einen von ihnen gewählten Bevollmächtigten oder einen weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausgeübt werden. Die Hauptversammlung beschließt u.a. über die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat sowie die Wahl des Abschlussprüfers. Auch Satzungsänderungen und kapitalverändernde Maßnahmen werden von der Hauptversammlung beschlossen. Eine Beschlussfassung über die Gewinnverwendung findet während der Wirksamkeit des Gewinnabführungsvertrages mit der Lenovo Germany Holding GmbH nicht statt. Der Vorstand ist ermächtigt vorzusehen, dass die Aktionäre an der Hauptversammlung auch ohne Anwesenheit an deren Ort und ohne einen Bevollmächtigten teilnehmen und sämtliche oder einzelne ihrer Rechte ganz oder teilweise im Wege elektronischer Kommunikation ausüben können. Macht der Vorstand von dieser Ermächtigung Gebrauch, sind die näheren Einzelheiten in der Einberufungsbekanntmachung mitzuteilen. Der Vorstand ist ermächtigt vorzusehen, dass Hauptversammlungen ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten stattfinden, sofern das Aktiengesetz oder ein anderes Gesetz dies ermöglicht und nach näherer Ausgestaltung des entsprechenden Gesetzes. Macht der Vorstand von dieser Ermächtigung Gebrauch, sind die näheren Einzelheiten in der Einberufungsbekanntmachung mitzuteilen. TransparenzÜber wesentliche Termine werden die Aktionäre regelmäßig durch einen Finanzkalender unterrichtet, der im Geschäftsbericht sowie auf der Website der Gesellschaft veröffentlicht ist. Die Unternehmenskommunikation und die Investor-Relations-Aktivitäten der Gesellschaft folgen dem Ziel, allen Zielgruppen die gleichen Informationen zum gleichen Zeitpunkt zur Verfügung zu stellen. Zur Gewährung größtmöglicher Transparenz werden Aktionäre, alle Teilnehmer am Kapitalmarkt, Finanzanalysten, Aktionärsvereinigungen sowie die Medien zeitnah und regelmäßig über den Geschäftsverlauf informiert. Zu diesem Zweck wird insbesondere das Internet genutzt. Hier werden unter anderem Geschäfts- und Zwischenberichte sowie Ad-hoc- und sonstige Meldungen in deutscher Sprache bereitgestellt. Die Termine der regelmäßigen Finanzberichterstattung sind im Finanzkalender zusammengefasst. Da die MEDION AG nicht zu Quartalsmitteilungen verpflichtet ist, informiert sie unterjährig neben dem Halbjahresfinanzbericht in geeigneter Form über die Geschäftsentwicklung, insbesondere über wesentliche Veränderungen der Geschäftsaussichten sowie der Risikosituation. Unverzüglich nach Kenntnisnahme, dass jemand durch Erwerb, Veräußerung oder auf sonstige Weise 3, 5, 10, 15, 20, 25, 30, 50 oder 75 % der Stimmrechte an der MEDION AG erreicht, über- oder unterschreitet, veröffentlicht der Vorstand eine entsprechende Meldung. Der MEDION AG sind außerhalb des Mehrheitsbesitzes von Lenovo in den Vorjahren folgende Stimmrechtsmitteilungen zugegangen: Am 09. Dezember 2021 eine Meldung über den Stimmrechtsbesitz von HANSAINVEST Hanseatische Investment GmbH (3,0004 %), am 14. Dezember 2021 eine Meldung von Herrn Paul E. Singer (2,99 %) und am 14. Dezemeber 2021 eine von der Meldung durch Herrn Paul E. Singer mitumfasste Meldung von Elliot International Limited (2,99 %) Stimmrechtsanteil an der MEDION AG. Im abgelaufenen Geschäftsjahr ist der MEDION AG keine Stimmrechtsmitteilung zugegangen. Durch die MEDION AG veröffentlichte Stimmrechtsmitteilungen sind auf der Website unter MEDION AG - Stimmrechtsmitteilungen gemäß WpHG abrufbar. Weiterhin hielt Lenovo unverändert rd. 80 % des Grundkapitals der MEDION AG zum Bilanzstichtag 31. März 2023. Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und PersonenInformationen zu Geschäften mit nahestehenden Dritten sind im Konzernanhang unter dem Kapitel 8.3.7 "Nahestehenden Unternehmen und Personen" enthalten. Werte und ComplianceDer MEDION-Vorstand verpflichtet sich zur Einhaltung der geltenden Gesetze, Regeln und Vorschriften. Das Risikomanagementsystem, das interne Kontrollsystem sowie das Compliance-System sind Bestandteile der MEDION Corporate Governance. Compliance ist bei MEDION fest verankert - nicht nur durch interne Prozesse. Das Compliance-System soll unseren Mitarbeitern helfen, risikobasierte Entscheidungen zu treffen. Zu einer guten Corporate Governance gehört auch der verantwortungsbewusste Umgang des Unternehmens mit Risiken. Das Risikomanagement des MEDION-Konzerns wird durch die beiden Instrumente Controlling und Frühwarnsystem geführt. Das interne Kontrollsystem dient der Sicherung des Vermögens, der Verlässlichkeit und Genauigkeit des Rechnungswesens, der betrieblichen Effizienz und der Einhaltung der vorgeschriebenen Geschäftspolitik. Wichtige Elemente sind das Prinzip der Funktionstrennung und das Vier-Augen-Prinzip. Konkrete Regelungen werden in Organisationsanweisungen dokumentiert. Das systematische Risikomanagement im Rahmen des wertorientierten Konzernmanagements bei MEDION soll dazu beitragen, dass Risiken frühzeitig erkannt und die Risikopositionen optimiert werden. Ein ausführlicher Risikobericht ist im zusammengefassten Lagebericht in diesem Geschäftsbericht veröffentlicht. Ein Bestandteil des Risikomanagements im Konzern betrifft die Compliance-Maßnahmen. Compliance bei MEDION ist die Gesamtheit aller Maßnahmen, die das regelkonforme Verhalten des Unternehmens, seiner Organmitglieder und Mitarbeiter im Hinblick auf gesetzliche Ge- und Verbote sowie interne Unternehmensrichtlinien begründen. Compliance soll MEDION präventiv vor Fehlverhalten bewahren, das auf Unwissenheit oder Fahrlässigkeit beruht und zu Imageschäden sowie dem Verfehlen von Unternehmenszielen infolge unsachgemäßen Geschäftsgebarens führen kann. Compliance-Systeme sind Organisationsmaßnahmen, die das rechtmäßige, verantwortungsbewusste und nachhaltige Handeln von MEDION sowie seiner Organe und Mitarbeiter gewährleisten sollen und dabei die Angemessenheit und Wirksamkeit der zur Behebung von Defiziten getroffenen Maßnahmen überwachen und regelmäßig bewerten. MEDION hat dafür Vorsorge getroffen, dass das Insiderrecht, die Gesetze zur Korruptionsbekämpfung und die kartellrechtlichen Vorschriften durch die Unternehmen des Konzerns und ihre Mitarbeiter beachtet werden. Der bei MEDION eingerichtete Compliance-Ausschuss besteht aus dem Mitglied des Vorstands für Finanzen sowie den Abteilungsleitern Personal und Corporate Affairs. MEDION hat seit dem Geschäftsjahr 2008 mit allen Führungskräften bzw. Mitarbeitern aus Bereichen, die eigenständig Aufträge an Dritte vergeben können, Zusatzvereinbarungen zu den bestehenden Arbeitsverträgen geschlossen, die es den Mitarbeitern untersagen, Geldgeschenke oder sonstige geldwerte Vorteile zur persönlichen Verwendung für sich oder für Dritte anzunehmen sowie darüber hinaus sogenannte Schmiergeldzahlungen seitens der Handelspartner, Hersteller oder Geschäftspartner anzunehmen oder zu leisten. Alle im Geschäftsjahr 2022/2023 hinzugekommenen neuen Führungskräfte haben diese Vereinbarung ebenfalls unterschrieben. Compliance-Aufklärung und Whistleblower HotlineAlle betroffenen Mitarbeiter wurden über die neuen Anforderungen an Compliance, die aktuellen Vorschriften und die praktische Umsetzung im MEDION-Konzern informiert. Dazu gehören auch Hinweise zum Insiderrecht, zu den Gesetzen zur Korruptionsbekämpfung und zu den kartellrechtlichen Vorschriften sowie die Vorstellung sogenannter Code-of-Conduct-Anforderungen. Des Weiteren wurde über die Notwendigkeit von Chinese-Wall-Bereichen im MEDION-Konzern, den gesetzeskonformen Umgang mit möglichen unternehmensrelevanten Informationen, die aktuellen Anforderungen an den Datenschutz und die Vorbildfunktion der Führungskräfte für ihre jeweiligen Bereiche gezielt geschult. Seit März 2018 hat MEDION eine Online-E-Learning-Plattform zum Thema Compliance für alle Mitarbeiter geöffnet. Darin werden neben den zentralen Compliance-Bereichen auch die Themen Arbeitssicherheit und Datenschutz vertieft behandelt. Die Teilnahme an einer jährlichen Compliance Unterweisung mit Abschlusstest ist für die Mitarbeiter verpflichtend. Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2022/2023 wurden die Inhalte der Compliance Schulung aktualisiert und die Führungskräfte auf einer Veranstaltung im Oktober 2022 nochmals gesondert unterwiesen. Ab November 2022 erfolgten mit den Führungskräften sogenannte "Compliance Executive Trainings". Alle Personen mit Zugang zu Insiderinformationen - Mitarbeiter und Außenstehende - für die der Zugang zu Informationen unerlässlich ist um ihre Aufgaben bei MEDION wahrnehmen zu können, werden in entsprechenden Insiderverzeichnissen, die in der Personalabteilung geführt werden, dokumentiert. Dabei werden die Vorschriften und Änderungen, die sich aus der EU-Richtlinie zur Marktmissbrauchsverordnung (MAR) ergeben, eingehalten und umgesetzt. MEDION dokumentiert im Bedarfsfall die Ursachen, die Fehlerquellen und das Fehlverhalten der Mitarbeiter getrennt nach Führungsverantwortlichkeit. Darüber hinaus wird die Schwere der stattgefundenen Compliance-Verstöße dokumentiert - auch im Mehr-Jahres-Vergleich - und hat besondere Risikofelder definiert (z. B. Einkauf). Daneben werden vierteljährlich die Risikobereiche geprüft, neue Risiken identifiziert und - soweit notwendig - die Mitarbeiter entsprechend sensibilisiert. Bei allen Geschäften mit Sonderkonditionen bei MEDION erfolgt monatlich eine Überprüfung anhand von ausgewählten Stichproben. Für alle wesentlichen Unternehmensbereiche besteht eine Gefährdungsbeurteilung. Medion hat seit Ende 2017 eine Whistleblower Hotline installiert, um den Anforderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex zu entsprechen. Die Hotline ermöglicht die Meldung jeglicher Art von möglichen Compliance Verstößen im Unternehmen. Auf Wunsch kann jeder Mitarbeiter anonym Informationen zur Verfügung stellen. Die Telefonnummer ist bei einer externen Anwaltskanzlei installiert. Die Telefonnummer wurde im MEDION-Intranet veröffentlicht. Der MEDION Betriebsrat wurde mit einbezogen und im Vorfeld umfassend imformiert. Im Geschäftsjahr 2022/2023 erfolgte keine Mitteilung an die Whistleblower Hotline. Fragen zu Compliance Problemen können auch über das Corporate Compliance Team angesprochen werden oder direkt an eine besondere anonymisierte Email-Adresse gerichtet werden. Im abgelaufenen Geschäftsjahr hat MEDION mit allen direkt an den Vorstand berichtenden Führungskräften einen sogenannten Compliance Check-Up durchgeführt. Anhand eines vorab verteilten Fragenkatalogs wurden im persönlichen Gespräch die abteilungs-/ bereichsbezogenen Risiken diskutiert und bewertet. Besonderer Wert wurde dabei auf die Dienstleister-Budgets, die entsprechende Kontrolle und das Thema Korruption und Bestechung beim Umgang mit Einladungen und Geschenken gelegt. Aus diesen persönlichen Befragungen haben sich keine zusätzlichen Compliance Risiken ergeben. Rechnungslegung und AbschlussprüfungDie Rechnungslegung des MEDION-Konzerns erfolgt nach den Grundsätzen der IFRS (International Financial Reporting Standards), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315 e Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften. Der gesetzlich vorgeschriebene Jahresabschluss der MEDION AG wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) erstellt. Der Abschlussprüfer wird durch die Hauptversammlung gewählt. Nach der Wahl des Abschlussprüfers erteilt der Aufsichtsrat und zukünftig der Prüfungsausschuss das Mandat, genehmigt in eigener Verantwortung Bedingungen und Umfang der Abschlussprüfung sowie sämtliche Prüfungshonorare und überwacht die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers. Die KPMG Wirtschaftungsprüfungsgesellschaft, Berlin, wurde als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022/2023 gewählt. Die KPMG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, wurde erstmals als Abschlussprüfer für das Jahr 2019/2020 gewählt Die abgerechneten Honorare sind im Konzernanhang unter dem Kapitel 8.2.1 Ziffer 5 dargestellt. Im Rahmen der Erteilung des Prüfungsauftrages vereinbart der Aufsichtsrat mit dem Abschlussprüfer, dass der Vorsitzende des Aufsichtsrates über Ausschluss- oder Befangenheitsgründe, die während der Prüfung auftreten, unverzüglich informiert wird, soweit diese nicht unverzüglich beseitigt werden. Des Weiteren soll der Abschlussprüfer über alle für die Aufgaben des Aufsichtsrats wesentlichen Feststellungen und Vorkommnisse, die sich bei der Durchführung der Abschlussprüfung ergeben, unverzüglich berichten. Außerdem hat der Abschlussprüfer den Aufsichtsrat zu informieren bzw. im Prüfungsbericht zu vermerken, wenn er im Zuge der Abschlussprüfung Tatsachen feststellt, die mit der von Vorstand und Aufsichtsrat nach § 161 AktG abgegebenen Entsprechenserklärung nicht vereinbar sind.
Essen, 05. Juni 2023 Gerd Brachmann Vorsitzender des Vorstandes Christian Eigen Stellv. Vorsitzender des Vorstandes 6 Entgelttransparenzberichtscrollen
Im Kalenderjahr 2021 waren in der MEDION AG insgesamt 445 Mitarbeiter (Vorjahr: 442) beschäftigt, davon im Durchschnitt 43,8 % Frauen (Vorjahr: 46,2 %). Ein Anteil von 24,1 % (Vorjahr: 23,8 %) der weiblichen Mitarbeiter war in Teilzeit tätig. Der Anteil an männlichen Mitarbeitern in Teilzeit betrug 4,8 % (Vorjahr: 4,2 %). MEDION hat die gesellschaftspolitische Diskussion über Frauen im Beruf und speziell in Führungspositionen bereits im Jahr 2015 aufgegriffen und in der HR Strategie verankert. Es wurden Ziele abgeleitet, die eine Gleichstellung von Frauen und Männern fördern. Auf der Basis von regelmäßig durchgeführten Analysen wurde insbesondere die Rekrutierungsstrategie angepasst. So legen wir bei der Besetzung von Positionen, insbesondere im Führungsbereich, großen Wert auf eine adäquate Berücksichtigung weiblicher Bewerber. Aus diesem Grund sieht unser Recruiting Prozess vor, dass wir mindestens einen weiblichen Bewerber in der finalen Auswahlrunde für die Besetzung von Führungspositionen haben. Für MEDION beginnt die Förderung von Frauen im Beruf schon in der Ausbildung von jungen Menschen. Im Berichtsjahr verzeichnen wir bei unseren Auszubildenden und Dualen Studenten einen Frauenanteil von 34,0 % (Vorjahr: 34,0 %). Damit haben wir unser selbst gestecktes Ziel, wieder mindestens einen Wert von 30 % zu erreichen, übertroffen. Wir ermutigen alle Beschäftigten in Elternzeit, anschließend ihre Arbeit, gerne auch in Teilzeit, wieder aufzunehmen, um die Leistungsfähigkeit unserer Mitarbeiter und Führungskräfte besonders hinsichtlich der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben zu stärken. Damit erhalten wir unserem Unternehmen ihr Wissen und ihre Erfahrung nachhaltig. In 2016 wurde bei MEDION unternehmensweit die flexible Arbeitszeit eingeführt, um insbesondere die Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben zu verbessern. Bei der zuvor erwähnten Frauenquote von rund 43,8 % lag der Anteil an weiblichen Führungskräften auf der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands bei 19 %. Damit haben wir unsere selbst auferlegten Zielgröße von 23 % nicht erreicht. Auf der zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstands haben wir mit 41 % (Vorjahr: 43 %) unsere Zielgröße von 29 % Frauen in Führungspositionen deutlich übertroffen. MEDION arbeitet in dieser Hinsicht eng mit unserem Mutterkonzern Lenovo zusammen. Getreu dem Motto "Different is better" misst Lenovo der Förderung von Frauen in Führungspositionen ebenfalls einen hohen Stellenwert bei. Die Direktorin Human Resources von MEDION ist "WILL Beauftragte". "WILL" steht für "Women in Lenovo Leadership" und steht für die Förderung von weiblichen Führungspositionen bei MEDION. Es findet ein enger Austausch mit unserem Mutterkonzern statt, der vor allem auf die Nutzung von Synergien und sog. Best Practices abzielt. Dazu gehört auch die jährliche Durchführung von konzernweiten Aktionen zum internationalen Frauentag. Die Höhe des Entgelts richtet sich in unserem Unternehmen nach den Aufgaben und Leistungen der Beschäftigten sowie nach ihrer Qualifikation und Erfahrung. Weder Geschlecht noch Herkunft, sondern allein Funktion und Verantwortung der Mitarbeiter zählen für uns bei der Festlegung des Entgelts. Eine gerechte Entlohnung unabhängig vom Geschlecht ist aus unserer Sicht ein wichtiger Faktor für die Zufriedenheit der Mitarbeiter. Eine hohe Mitarbeitermotivation wiederum trägt maßgeblich zum Erfolg des Unternehmens bei. BilanzAktiva scrollen
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. April 2022 bis 31. März 2023scrollen
1 Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. April 2022 bis 31. März 20231.1 Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss1.1.1 AufstellungsgrundsätzeDie MEDION AG ist eine kapitalmarktorientierte Aktiengesellschaft nach deutschem Recht mit Sitz in Essen, Deutschland. Die Anschrift lautet: MEDION AG, Am Zehnthof 77, 45307 Essen. Die Gesellschaft ist im Handelsregister B des Amtsgerichtes Essen (HRB 13274) eingetragen. Die Aktie wird seit dem 20. Juni 2012 im regulierten Markt (General Standard) geführt. Der Jahresabschluss der MEDION AG wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften sowie des Aktiengesetzes aufgestellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Der Jahresabschluss zum 31. März 2023 wurde in Euro aufgestellt. Alle Beträge werden - soweit nicht anders dargestellt - in T€ angegeben. Alle Beträge sind kaufmännisch gerundet. Aus Rundungen können in Höhe von +/- einer Einheit (T€; %) Differenzen auftreten. Das Geschäftsjahr beginnt jeweils am 1. April eines Kalenderjahres und endet am 31. März des unmittelbar darauf folgenden Kalenderjahres. Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit wurden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung anzubringen sind, im Anhang aufgeführt. Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgte unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Bilanzierungsgrundsätze. 1.1.2 Grundsätze der WährungsumrechnungKurzfristige Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten in ausländischer Währung sind mit dem Umrechnungskurs zum Abschlussstichtag (Devisenkassamittelkurs) bewertet. Langfristige Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten in ausländischer Währung bestehen nicht. Bestimmte Forderungen und Verbindlichkeiten in US-Dollar sind mit dem Terminkurs der Devisentermingeschäfte bewertet, der für die Wechselkurssicherung der entsprechenden Einkaufsgeschäfte abgeschlossen wurde. 1.2 Bilanzierungs- und BewertungsmethodenImmaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten zuzüglich der Anschaffungsnebenkosten abzüglich Anschaffungspreisminderungen vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen bewertet. Die Nutzungsdauern liegen zwischen 1 und 5 Jahren. Die Aktivierung des Sachanlagevermögens erfolgt zu Anschaffungskosten zuzüglich der Anschaffungsnebenkosten abzüglich Anschaffungspreisminderungen vermindert um planmäßige, nutzungsbedingte sowie etwaige außerplanmäßige Abschreibungen. Die Abschreibungen werden nach der linearen Methode entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer vorgenommen. Im Zugangsjahr werden die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens zeitanteilig (pro rata temporis) abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Netto-Einzelwert von € 1.000,00 sind im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben und als Aufwand erfasst worden. Beim Sachanlagevermögen kommen folgende Nutzungsdauern zur Anwendung: scrollen
Soweit der Buchwert der immateriellen Vermögensgegenstände und des Sachanlagevermögens über dem niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag liegt, werden bei voraussichtlich dauernder Wertminderung außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Bei Wegfall des Grundes erfolgt eine entsprechende Zuschreibung auf die fortgeführten Anschaffungskosten. Die Anteile an verbundenen Unternehmen werden zu Anschaffungskosten zuzüglich der Anschaffungsnebenkosten bilanziert. Niedrigere beizulegende Werte werden angesetzt, wenn voraussichtlich dauernde Wertminderungen vorliegen. Eine detaillierte Aufstellung der verbundenen Unternehmen ist unter "Ergänzende Angaben, Punkt 4.4.4 Angaben zum Anteilsbesitz" dargestellt. Wertaufholungen erfolgen, wenn der Grund für eine voraussichtlich dauernde Wertminderung entfällt. Die Vorräte werden zu Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten und abzüglich Anschaffungskostenminderungen bilanziert. Die Ermittlung der Anschaffungskosten erfolgt nach der gewogenen Durchschnittskostenmethode. Die Bewertung der Vorräte zum Abschlussstichtag erfolgt zum niedrigeren Betrag aus gewogenem Durchschnittswert und niedrigerem beizulegenden Wert unter Berücksichtigung von Abschreibungen. Anzahlungen werden angesetzt, wenn sie geleistet werden und bei Zugang des jeweiligen Warenbestands in die Anschaffungskosten einbezogen. Die Bewertung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, der Forderungen gegen verbundene Unternehmen und der sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt zu Nennwerten unter Berücksichtigung betriebswirtschaftlich notwendiger Abschreibungen in Form von Einzel- und Pauschalwertberichtigungen, die den erwarteten Ausfallrisiken hinreichend Rechnung tragen. Die MEDION AG praktiziert wie auch in Vorjahren monatlich revolvierende Verkäufe von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Da die wesentlichen Risiken (Kreditrisiken und Spätzahlungsrisiken) und Chancen der verkauften Forderungen bei der MEDION AG verblieben sind, führte dies nicht zum bilanziellen Abgang der verkauften Forderungen, so dass es sich um ein Kreditgeschäft handelt. Zum Bilanzstichtag wurden im Rahmen dieses Kreditgeschäftes Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von T€ 21.250 (Vorjahr: T€ 43.750) verkauft. Die MEDION AG hat vom Erwerber der verkauften Forderungen aus Lieferungen und Leistungen T€ 8.431 (Vorjahr: T€ 30.594) vereinnahmt, die unter den sonstigen Verbindlichkeiten gezeigt werden. In Höhe von T€ 12.819 (Vorjahr: T€ 13.156) besteht seitens des Erwerbes noch ein Rückbehalt, der abhängig vom Zahlungseingang beim Erwerber an die MEDION AG ausgezahlt wird. Der Rückbehalt bezieht sich auf kalkulatorische Kaufpreisabschläge für Verwässerung, Transaktionskosten sowie einen Abschlag für das Bonitätsrisiko. Die Abrechnung erfolgt jeweils nach Ende einer Transaktion. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten werden zu Nennwerten bilanziert. Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Aktivseite Ausgaben für künftige Zeiträume und auf der Passivseite Einnahmen für künftige Zeiträume abgegrenzt, die Aufwendungen bzw. Erträge nach dem Abschlussstichtag darstellen. Die Posten des Eigenkapitals sind zu Nennwerten angesetzt. Die Nennwerte für erworbene eigene Anteile werden gemäß § 272 Abs. 1a HGB von dem Posten "Gezeichnetes Kapital" abgesetzt. Die Kaufpreisanteile, die die Nennwerte der erworbenen eigenen Anteile übersteigen, sind gemäß § 272 Abs. 1a HGB mit den anderen Gewinnrücklagen verrechnet. Die Kapitalrücklage besteht aus Agiobeträgen, die aus Gründungsvorgängen und Kapitalerhöhungen stammen. Die Rückstellungen für Pensionen bestehen für Versorgungszusagen an Vorstandsmitglieder. Die Pensionsrückstellungen werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen berechnet. Die Berechnung erfolgt unter Zugrundelegung der "Richttafeln 2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method). Zukünftig erwartete Rentensteigerungen werden bei der Ermittlung der Verpflichtung berücksichtigt. Dabei wird von jährlichen Anpassungen von 2,0 % (Vorjahr: 2,0 %) ausgegangen. Für die Abzinsung wurde pauschal eine durchschnittliche Restlaufzeit von 15 Jahren unterstellt und dafür der von der Deutschen Bundesbank auf den Bilanzstichtag ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre von 1,79 % (Vorjahr: 1,81 %) angesetzt. Die Effekte aus Änderungen des Abzinsungssatzes oder Zinseffekte einer geänderten Schätzung der Restlaufzeit werden im Finanzergebnis gezeigt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkannten Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrages, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen bei den sonstigen Rückstellungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Sonstige Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit kleiner ein Jahr werden nicht abgezinst. Die Verbindlichkeiten sind zu ihren Erfüllungsbeträgen ausgewiesen. Die Bilanzierung der Bewertungseinheiten erfolgt nach der so genannten Einfrierungsmethode. Die MEDION AG hat im Hinblick auf den Ausweis der Umsatzerlöse zu bestimmen, ob sie bei der Erbringung von digitalen Dienstleistungen als Vermittler handelt und damit als Umsatzerlös das aus dem Gesamtgeschäft erhaltene Entgelt für die erbrachte Leistung als Provision ausweist. Die Darstellung der Umsatzerlöse richtet sich letztlich danach, ob die Gesellschaft die Chancen und Risiken aus dem Gesamtgeschäft trägt oder als Vermittler agiert. 1.3 Erläuterungen zu den Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung1.3.1 Angaben zur BilanzDie Zugänge bei den immateriellen Vermögensgegenständen in Höhe von T€ 719 betreffen im Wesentlichen EDV-Software. Die Liegenschaften der Grundstücke und Bauten befinden am Hauptsitz der MEDION AG in Essen. Das Gesamtinvestitionsvolumen bei den Anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung in Höhe von T€ 348 betrifft im Wesentlichen Investitionen in Büroeinrichtung und -ausstattung sowie IT-Equipment. Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist dem Anlagenspiegel zu entnehmen. Wir verweisen für weitere Angaben zum Anteilsbesitz auf 4.4.4 im weiteren Verlauf dieses Anhangs. Anlagenspiegelscrollen
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Die Vorräte gliedern sich auf die umsatzbezogenen Bedarfsbereiche wie folgt auf: scrollen
Zum 31.03.2023 sind Abschreibungen auf die Vorräte in Höhe von T€ 17.098 (Vorjahr: T€ 21.352) enthalten. Die Veränderung der Abschreibungen in Höhe von T€ -4.254 (Vorjahr: T€ 1.358) wurde im Materialaufwand berücksichtigt. Es bestehen die branchenüblichen Eigentumsvorbehalte. In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden erkennbare Ausfallrisiken und das allgemeine Kreditrisiko in Höhe von T€ 2.216 (Vorjahr: T€ 2.038) durch Abschreibungen im Rahmen von Einzel- und Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen im Wesentlichen Forderungen aus kurzfristiger Kapitalüberlassung (T€ 30.083; Vorjahr: T€ 30.005), Forderungen gegen die Lenovo Germany Holding GmbH, Essen, aus der Verlustübernahme (T€ 35.966; Vorjahr: T€ 0) und aus Steuerumlagen (T€ 2.604; Vorjahr: T€ 15.284) sowie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (T€ 3.944; Vorjahr: T€ 21.985). Sämtliche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und gegen verbundene Unternehmen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die sonstigen Vermögensgegenstände setzen sich wie folgt zusammen: scrollen
Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten Darlehensforderungen, von denen T€ 250 (Vorjahr: T€ 260) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr aufweisen. Alle übrigen Posten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. In den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben für Folgejahre ausgewiesen. Der Posten beinhaltet im Wesentlichen abgegrenzten Versicherungsaufwand und Software- u. Supportkosten. Das Grundkapital beträgt zum Abschlussstichtag unverändert T€ 48.418. Es ist in 48.418.400 nennwertlose Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am gezeichneten Kapital von je € 1,00 eingeteilt. Die Aktien sind voll eingezahlt. Zum Abschlussstichtag befanden sich 44.681.430 Aktien (31. März 2022: 44.681.430 Aktien) im Umlauf. Der rechnerische Wert der eigenen Anteile in Höhe von T€ 3.737 wurde vom gezeichneten Kapital abgesetzt. Die durch die Hauptversammlungen vom 11. Mai 2007 und vom 14. Mai 2008 erteilten und zuletzt durch die Hauptversammlung vom 15. Mai 2009 bis zum 12. November 2010 befristete Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gem. § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG bis zu 10 % des Grundkapitals wurde teilweise wie folgt ausgenutzt: scrollen
Das erste Rückkaufprogramm wurde vom 5. Juli 2007 bis 21. Februar 2008 ausgeübt. Im Rahmen des zweiten Rückkaufprogramms wurden Anteile in der Zeit vom 23. September bis 13. November 2008 erworben. Das dritte Rückkaufprogramm wurde in der Zeit vom 4. Dezember 2008 bis 12. März 2009 durchgeführt. Im Rahmen aktienbasierter Vergütungen wurden insgesamt 136.502 Aktien in früheren Geschäftsjahren (zuletzt im Geschäftsjahr 2011) verwendet. Infolgedessen beträgt der Bestand eigener Aktien per 31. März 2023 unverändert zum Vorjahresstichtag 3.736.970 Aktien (7,72 % vom Grundkapital). Die gesetzliche Rücklage wurde nicht dotiert, da die Kapitalrücklage in Höhe von T€ 138.726 bereits der Bestimmung des § 150 Abs. 2 AktG genügt. Satzungsmäßige Rücklagen sind nicht vorgesehen. Die Rückstellungen für Pensionen wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr um T€ 937 (Vorjahr: T€ 1.840) ergebniswirksam erhöht. Aus der Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag in Höhe von T€ 812 (Vorjahr: T€ 1.279). Dieser Unterschiedsbetrag ist für die Ausschüttung gesperrt, unterliegt aber nicht der Abführungssperre. Die sonstigen Rückstellungen stellen sich wie folgt dar: scrollen
Die Rückstellungen für Gewährleistungen werden für zu erwartende Nachbesserungsarbeiten und Gutschriften für die im Markt befindlichen garantiebehafteten Artikel gebildet. Die Garantiezeiträume belaufen sich auf 12 bis 36 Monate. Dabei werden Annahmen über die zukünftige Entwicklung des Anfalls und der Höhe der Servicekosten auf der Grundlage vergangenheitsorientierter Erfahrungswerte berücksichtigt. Die Auflösung der Rückstellungen in Höhe von T€ 3.241 entspricht dem Rückgang der im Markt befindlichen garantiebehafteten Artikel. Rückstellungen für Lizenzen und Schutzrechte umfassen laufende Verpflichtungen für geltend gemachte Lizenzansprüche und Urheberrechtsabgaben. Die Rückstellungen wurden auf Basis erwarteter Stück- und Lizenzkosten gebildet. Der Zeitpunkt der Mittelabflüsse ist abhängig vom Abschluss der Verhandlungen. Die Auflösungen der Rückstellungen für Lizenzen und Schutzrechte in Höhe von T€ 602 stehen überwiegend im Zusammenhang mit einer Verjährung bezüglich Lizenzen für weiter zurückliegende Zeiträume. Die Rückstellungen für ausstehende Eingangsrechnungen betreffen im Wesentlichen sonstige Eingangsrechnungen, Entsorgungskosten, Frachten und Zoll. Die Rückstellungen für Restrukturierungsmaßnahmen - die im Geschäftsjahr 2022/23 beschlossen und kommuniziert wurden - beinhalten die erwarteten Kosten für die Freistellungen und Abfindungen von Mitarbeitern. Rückstellungen für Retouren betreffen im Wesentlichen Retouren aufgrund von akzeptierten Reklamationen. Die Personalrückstellungen umfassen ausstehende Gratifikationen an Mitarbeiter und Vorstand, Urlaubsverpflichtungen, laufende Verfahren vor Arbeitsgerichten, Jubiläen, Beiträge zur Berufsgenossenschaft sowie Mehrarbeitsvergütungen. Rückstellungen für Boni betreffen Bonusvereinbarungen mit Kunden. Die übrigen Rückstellungen umfassen im Wesentlichen Abschluss- und Aufbewahrungskosten, Kosten für die Hauptversammlung sowie Rechts- und Beratungskosten. Die Zusammensetzung, Fristigkeit und Besicherung der Verbindlichkeiten ergibt sich aus nachfolgender Tabelle: scrollen
1 Es bestehen die üblichen
Eigentumsvorbehalte aus Liefergeschäften.
2 Die Vorjahresbeträge haben eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen beinhalten mit T€ 8.320 (Vorjahr: T€ 0) die Kostenübernahme für Restrukturierungen von Tochtergesellschaften sowie mit T€ 6.484 (Vorjahr: T€ 15.315) Verbindlichkeiten aus Lieferungen. Zum 31. März 2022 beinhalteten die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen des weiteren mit T€ 36.544 Verbindlichkeiten aus der Ergebnisabführung an die Lenovo Germany Holding GmbH, Essen. In den passiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Einzahlungen für Folgejahre ausgewiesen. Der Posten beinhaltet im Wesentlichen abgegrenzte Lizenzerträge. 1.3.2 Angaben zur Gewinn- und VerlustrechnungDie Umsatzerlöse sind auf den folgenden Märkten erzielt worden: scrollen
Die Umsatzerlöse sind in folgenden Geschäftssegmenten erzielt worden: scrollen
Die Umsatzerlöse aus dem Direktgeschäft beinhalten mit T€ 19.573 (Vorjahr: T€ 20.585) von Lieferanten erhaltene zweckgebundene Werbekostenzuschüsse. Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten periodenfremde Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von T€ 5.113 (Vorjahr: T€ 5.374) und sonstige periodenfremde Erträge in Höhe von T€ 1.126 (Vorjahr: T€ 2.117). Die Auflösungen von Rückstellungen betreffen im Wesentlichen mit T€ 3.241 (Vorjahr: T€ 988) die Rückstellungen für Gewährleistungen und mit T€ 602 (Vorjahr: T€ 3.351) die Rückstellungen für Lizenzen und Schutzrechte. Die sonstigen periodenfremden Erträge enthalten im Wesentlichen Erträge aus der Ausbuchung verjährter Verpflichtungen hinsichtlich nicht gezogener Gutschriften, aus Umsatzsteuererstattungen Ausland, aus abgeschlossenen Rechtsstreitigkeiten sowie aus der Erstattung von Urheberrechtsabgaben für das Jahr 2020. Aus der Währungsumrechnung ergeben sich sonstige betriebliche Erträge in Höhe von T€ 67 (Vorjahr: T€ 25). Der Materialaufwand beinhaltet Aufwendungen für die Beschaffung und Lohnfertigung der im Rahmen der Projekte vertriebenen Güter und Dienstleistungen einschließlich der entsprechenden Anschaffungsnebenkosten. Der Personalaufwand betrifft in Höhe von T€ 605 (Vorjahr: T€ 599) Aufwendungen für Altersversorgung. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen: scrollen
In den Vertriebsaufwendungen sind im Wesentlichen Aufwendungen für Marketing sowie für Kundenservice, Provisionen und Gebühren, Ausgangsfrachten, Verpackungen, Retouren, Messen und Events, Entsorgungsabgaben und sonstige Vertriebsnebenkosten enthalten. Darüber hinaus sind auch die Aufwendungen aus Weiterbelastungen von Servicekosten der Tochtergesellschaften ausgewiesen. Die Verwaltungsaufwendungen beinhalten im Wesentlichen Aufwendungen aus der Weiterbelastung von Verwaltungskosten der Tochtergesellschaften, Aufwendungen für IT, Rechts- und Beratungskosten, Versicherungen und Beiträge, Verwaltungsnebenkosten sowie Nebenkosten des Geldverkehrs. Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist für das Geschäftsjahr 2022/2023 als Abschlussprüfer der MEDION AG bestellt worden. Das Gesamthonorar des Abschlussprüfers der MEDION AG für das Geschäftsjahr 2022/2023 entfällt mit T€ 392 (Vorjahr: T€ 321), davon T€ 75 für das Vorjahr, auf die Abschlussprüfungsleistungen im Sinne von § 285 Nr. 17a HGB und mit T€ 37 (Vorjahr: T€ 37) auf sonstige Leistungen gemäß § 285 Nr. 17d HGB. Das Honorar für Abschlussprüfungsarbeiten der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bezieht sich auf die Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses der MEDION AG einschließlich gesetzlicher Auftragserweiterungen. Sonstige Leistungen betreffen die prüferische Begleitung der Implementierung des Berichtsformats "ESEF". Die Nichtprüfungsleistungen wurden durch den Aufsichtsrat der MEDION AG vor Erbringung der Leistung genehmigt. Es wurden ausschliesslich Leistungen erbracht, die mit der Tätigkeit als Abschlussprüfer des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses der MEDION AG vereinbar sind. Die Restrukturierungsaufwendungen betreffen Kosten für Freistellungen und Abfindungen von Mitarbeitern und beinhalten in Höhe von T€ 8.320 Kostenübernahmen von Tochtergesellschaften. Vertragsstrafen betreffen im Wesentlichen den Bereich Digitale Dienstleistungen sowie den Bereich Logistik. Bei den Betriebsaufwendungen handelt es sich um Aufwendungen für Energie, die Pflege der Außenanlagen, Reinigung, Mieten und sonstigen Betriebsbedarf. In den übrigen Aufwendungen sind Aufwendungen aus Fremdwährungsumrechnung in Höhe von T€ 133 (Vorjahr: T€ 200) sowie periodenfremde Aufwendungen in Höhe von T€ 129 (Vorjahr: T€ 25) enthalten. Die periodenfremden Aufwendungen enthalten im Wesentlichen die Ausbuchung von Anzahlungen im Sachanlagevermögen sowie von Kostenweiterbelastungen. Das Finanzergebnis setzt sich wie folgt zusammen: scrollen
Im Zinsergebnis sind Zinserträge aus verbundenen Unternehmen in Höhe von T€ 512 (Vorjahr: T€ 128) enthalten. Von den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen in Höhe von T€ 504 (Vorjahr: T€ 1.774) entfallen auf die Aufzinsung der Pensionsrückstellungen T€ 279 (Vorjahr: T€ 265) und auf Effekte aus der Veränderung des versicherungsmathematischen Zinssatzes bei der Pensionsbewertung T€ 54 (Vorjahr: T€ 976). Die Erträge aus Beteiligungen beinhalten im Wesentlichen eine Gewinnausschüttung von MEDION AUSTRALIA PTY LTD., Sydney, Australien, in Höhe von T€ 28.551 (Vorjahr T€ 21.999). Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag setzen sich wie folgt zusammen: scrollen
Auf der Grundlage des seit dem 1. April 2012 gültigen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages wird der Jahresfehlbetrag für das zum 31. März 2023 endende Geschäftsjahr 2022/23 in voller Höhe (T€ 35.966) von der Lenovo Germany Holding GmbH, Essen, übernommen. Die Lenovo Germany Holding GmbH, Essen, erhebt von der MEDION AG eine Ertragsteuerumlage auf Grundlage des Steuerumlagevertrages vom 31. März 2013 für laufende Steuern. Durch den Jahresfehlbetrag im Berichtszeitraum entfällt diese Umlage jedoch zum 31. März 2023. Die MEDION AG bilanziert, aufgrund ihrer Eigenschaft als Organgesellschaft, keine latenten Steuern im handelsrechtlichen Jahresabschluss. Die ausgewiesene Körperschaftsteuer und der Solidaritätszuschlag für das laufende Jahr in Höhe von T€ 775 betreffen Steuern auf Ausgleichszahlungen an Minderheitsgesellschafter. 1.3.3 Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahres 2022/2023 (1. April 2022 - 31. März 2023):Am 03. Mai 2023 um 13:50 Uhr hat die MEDION AG folgende Ad-Hoc Mitteilung veröffentlicht: MEDION AG: OLG Düsseldorf weist bei der MEDION AG Anträge auf höhere Abfindung und Ausgleichszahlung abBei der MEDION AG besteht seit 2012 ein Unternehmensvertrag mit der Mehrheitsaktionärin Lenovo. Den außenstehenden Aktionären werden dabei € 13,00 als Abfindung und € 0,82 (brutto) als jährlich zu zahlender Ausgleich angeboten. Das OLG Düsseldorf hat in zweiter Instanz die Anträge der außenstehenden Aktionäre auf höhere Abfindung und höheren Ausgleich vollumfänglich abgewiesen. Das OLG Düsseldorf hat eine Rechtsbeschwerde gegen die Entscheidung nicht zugelassen. Die Frist für die Andienung der Aktien endet zwei Monate nach dem Tag, an dem die rechtskräftige Gerichtsentscheidung im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden ist. Die Bekanntmachung im Bundesanzeiger erfolgte am 12. Mai 2023. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag, die auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der MEDION AG wesentliche Auswirkungen haben, sind bis zum 5. Juni 2023 nicht eingetreten. 1.4 Ergänzende Angaben1.4.1 Sonstige finanzielle VerpflichtungenDie sonstigen finanziellen Verpflichtungen beinhalten Mietverträge für Geschäfts- und Lagerräume, PKW, Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie Wartungsverträge. Die künftigen Zahlungsströme in Höhe von ingesamt T€ 511 stellen sich wie folgt dar: scrollen
1.4.2 Berichterstattung zu FinanzinstrumentenDie Gesellschaft sichert das Risiko aus Fremdwährungsgeschäften teilweise durch den Einsatz von Devisentermingeschäften ab. Soweit die Voraussetzungen erfüllt sind, werden diese mit den entsprechenden Grundgeschäften zu Portfolio-Bewertungseinheiten zusammengefasst. In die Bewertungseinheit sind zum Abschlussstichtag die in der nachgelagerten Tabelle dargestellten Positionen einbezogen. Bei den angegebenen schwebenden Geschäften handelt es sich um Wareneinkaufsverträge in Fremdwährung, bei denen die Warenlieferung in der Zukunft liegt. scrollen
Die gegenläufigen Wertänderungen der Grund- und Sicherungsgeschäfte gleichen sich aus, da sie demselben Risiko ausgesetzt sind. Es besteht Währungsidentität, da den (zukünftigen) Forderungen und Verbindlichkeiten in USD zum Fälligkeitszeitpunkt entsprechend ausgleichende Devisentermingeschäfte gegenüberstehen. Die Wertänderungen gleichen sich (voraussichtlich) im Zeitraum bis Mai 2023 weitestgehend aus. Sobald absehbar wird, dass es zu zeitlichen Verschiebungen beim Zahlungsausgleich der Kundenforderungen oder der Abwicklung der Auftragseingänge kommt, werden die Laufzeiten der entsprechenden Devisenterminkontrakte angepasst. Das Nominalvolumen der zur Absicherung von Fremdwährungstransaktionen abgeschlossenen Devisenterminkontrakte beläuft sich zum 31. März 2023 auf T€ 38.819 bei beizulegenden Zeitwerten von - T€ 657 (davon positive Marktwerte in Höhe von T€ 7 sowie negative Marktwerte in Höhe von T€ 664). Die Wirksamkeit (Effektivität) der Bewertungseinheit wird auf Grundlage eines angemessenen Risikomanagementsystems beurteilt. Die Wirksamkeit wird prospektiv festgestellt. Verlustspitzen werden imparitätisch im Aufwand erfasst. Die beizulegenden Zeitwerte der derivativen Finanzinstrumente werden mit marktüblichen Bewertungsmethoden (Discounted-Cash-Flow-Methode) unter Berücksichtigung der am Bewertungsstichtag vorliegenden Marktdaten (Marktwerte) vom Konzerntreasury ermittelt. Devisenkontrakte werden einzeln auf Basis des Austauschbetrages mit den aktuellen Marktterminkursen am Abschlussstichtag im Vergleich zu den vereinbarten Termin- bzw. Kontraktkursen bewertet. Sofern die Voraussetzungen für die Bildung von Bewertungseinheiten nicht erfüllt sind, werden derivative Finanzinstrumente imparitätisch bewertet. Zum Bilanzstichtag bestanden darüber hinaus folgende Geschäfte, die nicht Bestandteil einer Bewertungseinheit waren: scrollen
Die Gesellschaft setzt keine Finanzinstrumente zu Handels- oder Spekulationszwecken ein. 1.4.3 BelegschaftIm Durchschnitt des Geschäftsjahres 2022/2023 waren 450 Mitarbeiter beschäftigt (VJ: 449 Mitarbeiter). Die durchschnittliche Mitarbeiterzahl stellt sich wie folgt dar: scrollen
1.4.4 Angaben zum Anteilsbesitzscrollen
* Anteilsbesitz Eigenkapital und Jahresergebnis
nach IFRS
Die MEDION AG ist Mutterunternehmen im Sinne von § 290 HGB und zur Konzernrechnungslegung verpflichtet. Sie stellt gem. § 315 e Abs. 1 HGB einen Konzernabschluss nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) auf. 1.4.5 Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und PersonenNeben den genannten Gesellschaften aus der Anteilsbesitzliste sowie Mitgliedern des Vorstandes und Aufsichtsrates ("Management in Schlüsselpositionen") gelten darüber hinaus auch sämtliche Gesellschaften der Lenovo-Gruppe als nahe stehende Unternehmen. Mutterunternehmen der MEDION AG ist die Lenovo Germany Holding GmbH mit Sitz in Essen. Oberstes beherrschendes Unternehmen ist die Lenovo Group Limited mit Sitz in Hongkong. Im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit bestehen auch Liefer- und Leistungsbeziehungen zu Lenovo-Gesellschaften. Es bestehen vertragliche Vereinbarungen. Gemäß § 285 Nr. 21 HGB sind folgende Geschäftsbeziehungen darzustellen: scrollen
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Die Beziehungen zu Vorstand und Aufsichtsrat betreffen die Vergütung, wie auch den Kauf von MEDION-Produkten durch den Vorstand. Wir verweisen für weitere Angaben zu den Gesamtbezügen des Vorstandes auf 4.4.7 im weiteren Verlauf dieses Anhangs. Alle Liefer- und Leistungsbeziehungen werden zu Marktpreisen abgewickelt. 1.4.6 Angaben zum KonzernabschlussDie MEDION AG stellt einen Konzernabschluss nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB zu beachtenden handelsrechtlichen Vorschriften auf, der im Einklang mit den EU-Richtlinien steht. Die Lenovo Germany Holding GmbH, Essen, hält zum 31. März 2023 eine Gesamtzahl von 38.771.480 Aktien (80,08 %) zuzüglich 3.736.970 Stück (7,72 %) der von der MEDION AG gehaltenen eigenen Aktien, die Lenovo gemäß §§ 21, 22 Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) zuzurechnen sind. Somit ist die Lenovo Germany Holding GmbH, Essen, mehrheitlich an der MEDION AG im Sinne des § 16 AktG beteiligt. 1.4.7 VorstandIm Berichtszeitraum gehörten folgende Herren dem Vorstand an: scrollen
Die Gesamtbezüge der Vorstandsmitglieder beliefen sich im Geschäftsjahr 2022/2023 ohne die Veränderung der Pensionsrückstellungen (T€ 937, Vorjahr: T€ 1.840) auf insgesamt T€ 2.496 (Vorjahr: T€ 3.139). Der Barwert der Pensionsrückstellungen für die Vorstände beträgt T€ 15.844 (Vorjahr: T€ 14.907). Der Vergütungsbericht gemäß § 162 AktG mit den individualisierten Bezügen des Vorstandes wird auf der Homepage der Gesellschaft veröffentlicht. Der Vorstand hielt zum 31. März 2023 keine Aktien der MEDION AG. 1.4.8 AufsichtsratIm Berichtsjahr waren folgende Herren Mitglieder des Aufsichtsrates der Gesellschaft: Dr. Rudolf Stützle, Essen (Vorsitzender) (Ehemaliger Managing Director der Deutsche Bank AG, Global Banking, Frankfurt am Main) Herr Dr. Stützle nimmt keine Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten inländischer Gesellschaften wahr. Bei folgenden in- und ausländischen Wirtschaftsunternehmen übt Herr Dr. Stützle vergleichbare Mandate aus: scrollen
Wai Ming Wong (stellv. Vorsitzender), Executive Vice President und Chief Financial Officer, Lenovo Group Ltd., mit dem Sitz in Hong Kong, wohnhaft in Discovery Bay, Lantau, Hong Kong, Volksrepublik China. Herr Wong ist nicht in den gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten inländischer Gesellschaften vertreten oder übt vergleichbare Mandate bei in- und ausländischen Wirtschaftsunternehmen aus. Francois Bornibus (Mitglied), Präsident EMEA und Senior Vice President, Lenovo Group Ltd., mit dem Sitz in Hong Kong, wohnhaft in Rosenheim, Deutschland. Herr Bornibus ist nicht in den gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten inländischer Gesellschaften vertreten oder übt vergleichbare Mandate bei in- und ausländischen Wirtschaftsunternehmen aus. Herr Dr. Rudolf Stützle erhält für seine Tätigkeit im Geschäftsjahr 2022/2023 eine Vergütung in Höhe von T€ 160 (Vorjahr: T€ 160). Dieser Betrag wurde nur an den Vorsitzenden des Aufsichtsrates geleistet, da die anderen Aufsichtsratsmitgleider nach der Satzung keinen Anspruch auf eine Vergütung haben. Zusätzlich wurde an den Vorsitzenden des Aufsichtsrates eine Pauschale gemäß § 11 Abs. 1 der Satzung für seine Reise- und Bürokosten in Höhe von T€ 10 (Vorjahr: T€ 10) gezahlt. Die Gesamtvergütung des Aufsichtsrates beläuft sich somit im Geschäftsjahr 2022/2023 auf T€ 160 (Vorjahr: T€ 160). Für das Berichtsjahr sind Aufwandsentschädigungen in Höhe von T€ 10 (Vorjahreszeitraum: T€ 10) vereinbart. Die Mitglieder des Aufsichtsrates Wai Ming Wong und Francois Bornibus erhalten satzungsgemäß keine Bezüge, jedoch hat die Gesellschaft die Prämien für eine D&O-Versicherung übernommen. scrollen
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Die Aufsichtsratsmitglieder hielten zum 31. März 2023 unverändert keine Aktien. Der Vergütungsbericht gemäß § 162 AktG mit den individualisierten Bezügen des Aufsichtsrates wird auf der Homepage der Gesellschaft veröffentlicht. 1.4.9 Angaben nach § 160 Absatz 1 Nr. 8 AktGDie Lenovo Germany Holding GmbH, Essen, eine Tochtergesellschaft der börsennotierten Lenovo Group Ltd., Hongkong, Volksrepublik China, hält als Mehrheitsaktionärin der MEDION AG zum 31. März 2023 eine Gesamtzahl von 38.771.480 Aktien (80,08 %). Weiterhin sind 3.736.970 Stück (7,72 %) der von der MEDION AG gehaltenen eigenen Aktien hinzuzurechnen. Zum Bilanzstichtag 31. März 2023 bestehen Beteiligungen an der Gesellschaft, die nach §§ 33 ff des WpHG mitgeteilt worden sind. Der MEDION AG sind im abgelaufenen Geschäftsjahr keine neuen Mitteilungen zugegangen. Am Kapital der MEDION AG ist der international tätige und börsennotierte Lenovo-Konzern, Hong Kong, seit 2011 mehrheitlich beteiligt. Die Lenovo Germany Holding GmbH, Am Zehnthof 77 in 45307 Essen, eine Tochtergesellschaft der börsennotierten Lenovo, Hong Kong, hält als Mehrheitsaktionärin der MEDION AG zum 31. März 2023 eine Gesamtzahl von 38.771.480 Aktien (80,08 %). Dazu kommen 3.736.970 Stück (7,72 %) der von der MEDION AG gehaltenen eigenen Aktien, die Lenovo zuzurechnen sind. Der MEDION AG sind außerhalb des Mehrheitsbesitzes von Lenovo in den Vorjahren folgende Stimmrechtsmitteilungen zugegangen: Am 09. Dezember 2021 eine Meldung über den Stimmrechtsbesitz von HANSAINVEST Hanseatische Investment GmbH (3,0004 %), am 14. Dezember 2021 eine Meldung von Herrn Paul E. Singer (2,99 %) und am 14. Dezember 2021 eine von der Meldung durch Herrn Paul E. Singer mitumfasste Meldung von Elliot International Limited (2,99 %) Stimmrechtsanteil an der MEDION AG. Im abgelaufenen Geschäftsjahr ist der MEDION AG keine Stimmrechtsmitteilung zugegangen. Durch die MEDION AG veröffentlichte Stimmrechtsmitteilungen sind auf der Website unter MEDION AG - Stimmrechtsmitteilungen gemäß WpHG abrufbar. 1.4.10 Corporate Governance - Angabe gemäß § 161 AktGDer Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) stellt die wesentlichen Empfehlungen zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften dar und enthält Standards verantwortungsvoller Unternehmensführung. Mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 27. Juni 2022 bildet der Kodex in der Fassung vom 28. April 2022 die Grundlage für die zu fassenden Entsprechenserklärungen. Am 24. November 2022 haben Vorstand und Aufsichtsrat die aktualisierte Entsprechenserklärung nach § 161 AktG abgegeben und am 24. November 2022 den Aktionären auf der Website der Gesellschaft dauerhaft zugänglich gemacht. Auch frühere Erklärungen zur Corporate Governance der MEDION AG sind auf der Homepage zugänglich. https://www.medion.com/investor/die_ag/corporate_governance.php
Essen, 5. Juni 2023 Gerd Brachmann, Vorsitzender des Vorstandes Christian Eigen, Stellv. Vorsitzender des Vorstandes Erklärung nach § 264 Abs. 2 Satz 3 sowie § 289 Abs. 1 Satz 5 HGB"Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im zusammengefassten Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind."
Essen, 05. Juni 2023 Gerd Brachmann, Vorsitzender des Vorstandes Christian Eigen, Stellv. Vorsitzender des Vorstandes Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die MEDION AG, Essen Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten LageberichtsPrüfungsurteileWir haben den Jahresabschluss der MEDION AG, Essen, - bestehend aus der Bilanz zum 31. März 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. April 2022 bis zum 31. März 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns (im Folgenden "zusammengefasster Lagebericht") der MEDION AG für das Geschäftsjahr vom 1. April 2022 bis zum 31. März 2023 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Der zusammengefasste Lagebericht enthält als ungeprüft gekennzeichnete, nicht vom Gesetz vorgesehene Querverweise. Diese Querverweise sowie die Informationen, auf die sich die Querverweise beziehen, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse scrollen
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des JahresabschlussesBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. April 2022 bis zum 31. März 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Der Bestand und die Werthaltigkeit der VorräteZu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verweisen wir auf die Anhangangaben in Abschnitt 3.2. Darüber hinaus verweisen wir auf die Anhangangabe Nr. 3.3.1 zu den Abschreibungen auf die Vorräte. DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSSIn der Bilanz zum 31. März 2023 sind Vorräte in Höhe von EUR 146,3 Mio ausgewiesen; darin sind Abschreibungen in Höhe von EUR 17,1 Mio enthalten. Die Bestände betreffen mit EUR 133,5 Mio die Bereiche PC/Multimedia, Haushaltselektronik sowie Unterhaltungselektronik. Die Vorräte werden im Zugangszeitpunkt zu Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten und abzüglich Anschaffungskostenminderungen bewertet. Die Ermittlung der Anschaffungskosten erfolgt dabei nach der gewogenen Durchschnittskostenmethode. Der Bewertung der Vorräte zum Abschlussstichtag liegt der niedrigere Betrag aus gewogenem Durchschnittswert und niedrigerem beizulegendem Wert zugrunde. Die Ermittlung des niedrigeren beizulegenden Wertes ist ermessensbehaftet. Der niedrigere beizulegende Wert erfordert teilweise zukunftsorientierte Schätzungen bezüglich der Beträge, die beim Verkauf der Vorräte voraussichtlich realisiert werden können. Dies betrifft insbesondere Vorräte, die für die Bereiche PC/Multimedia, Haushaltselektronik sowie Unterhaltungselektronik beschafft wurden. Es besteht grundsätzlich ein erhöhtes Bestandsrisiko. Zusätzlich besteht das bedeutsame Risiko, dass die Vorräte aufgrund von gegebenenfalls nicht erkanntem Abschreibungsbedarf überbewertet sind. UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNGWir haben auf Basis unseres erlangten Prozessverständnisses die Einrichtung, Ausgestaltung und Funktionsfähigkeit identifizierter interner Kontrollen insbesondere bezüglich des Bestands der Vorräte sowie der Ermittlung des niedrigeren beizulegenden Wertes beurteilt. Wir haben uns insbesondere anhand von bewusst ausgewählten Lagerhalterbestätigungen von dem Vorhandensein der Bestände überzeugt. Die bestätigten Mengen haben wir mit den Mengen des Bestandssystems für unsere Auswahl abgestimmt. Zudem haben wir Abweichungen zwischen den bestätigten Mengen und den Mengen laut Bestandssystem analysiert und uns von der sachgerechten Klärung überzeugt. Den niedrigeren beizulegenden Wert haben wir anhand der nach dem Abschlussstichtag vereinbarten bzw. erwarteten Absatzpreise beurteilt und dabei gewürdigt, ob diese die Anschaffungskosten der Vorräte für die Bereiche PC/Multimedia, Haushaltselektronik sowie Unterhaltungselektronik unter Berücksichtigung von noch anfallenden Aufwendungen abdecken. Darüber hinaus haben wir die sich aus der Altersstrukturanalyse ergebenden Abschreibungen im Hinblick auf ihre Angemessenheit gewürdigt. Die rechnerische Richtigkeit der Berechnungen zur Ermittlung des niedrigeren beizulegenden Wertes und zur Ermittlung des Abschreibungsbedarfs haben wir für risikoorientiert ausgewählte Gegenstände des Vorratsvermögens nachvollzogen. UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGENDas Vorgehen zur Erfassung der Bestände ist sachgerecht. Die der Ermittlung des niedrigeren beizulegenden Wertes zugrunde gelegten Annahmen sowie das ausgeübte Ermessen des Vorstands sind angemessen. Der Ansatz und die Bewertung der RestrukturierungsrückstellungenZu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf den Anhang Ziffer 3.2. Angaben zu den Restrukturierungsmaßnahmen und den Restrukturierungsrückstellungen finden sich unter den Anhangangaben Ziffer 3.3.1 und 3.3.2. DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSSZum 31. März 2023 wurden im Jahresabschluss der MEDION AG Restrukturierungsrückstellungen in Höhe von EUR 14,6 Mio und Restrukturierungsaufwendungen in Höhe von EUR 23,3 Mio erfasst. Für Restrukturierungsmaßnahmen sind bei Vorliegen der allgemeinen sowie konkretisierenden Ansatzvoraussetzungen der einschlägigen Vorschriften entsprechende Rückstellungen zu bilden. Die Beurteilung der konkretisierenden Ansatzvoraussetzungen ist im konkreten Fall komplex. Die Bewertung der betragsmäßig bedeutsamen Restrukturierungsrückstellungen ist abhängig von den Einschätzungen und Annahmen des Vorstands der Gesellschaft insbesondere hinsichtlich des Umfangs der abzufindenden Mitarbeiter und der daraus resultierenden Aufwendungen für die Abfindungen und die Freistellung der Mitarbeiter. Die erhöhten Risiken für den Jahresabschluss bestehen darin, dass die Voraussetzungen für den Ansatz der Restrukturierungsrückstellungen nicht vorliegen bzw. diese unzutreffend bewertet sind. UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNGZunächst haben wir im Rahmen unserer Prüfung beurteilt, ob die Ansatzkriterien zum 31. März 2023 erfüllt waren. Diesbezüglich haben wir insbesondere beurteilt, ob der Betriebsrat vor dem Bilanzstichtag über die geplanten Betriebsänderungen unterrichtet wurde und mit der Umsetzung der Restrukturierungsmaßnahmen begonnen wurde. Anschließend haben wir uns vom Vorstand die der Bewertung der Restrukturierungsrückstellungen zugrunde gelegten Annahmen, insbesondere die durchschnittlich erwarteten Aufwendungen pro Mitarbeiter sowie die Fluktuationsrate aufgrund von Eigenkündigungen der Mitarbeiter, erläutern lassen. Wir haben die Konsistenz der Annahmen anhand des detaillierten, formalen Restrukturierungsplans beurteilt. UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGENDie Beurteilung der Ansatzkriterien ist sachgerecht. Die der Bewertung zugrunde liegenden Annahmen des Vorstands sind angemessen. Sonstige InformationenDer Vorstand bzw. der Aufsichtsrat ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts: scrollen
Die sonstigen Informationen umfassen zudem: scrollen
Die sonstigen Informationen umfassen nicht den Jahresabschluss, die inhaltlich geprüften Angaben im zusammengefassten Lagebericht sowie unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen scrollen
Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den zusammengefassten LageberichtDer Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus scrollen
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche AnforderungenVermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach § 317 Abs. 3a HGBWir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der bereitgestellten Datei "medionag_ESEF_JA_31.3.2023.xhtml" (SHA256-Hashwert: 5c3ca801ceefe1dbdd8e5344750fcfe74f30e70d9d4230e2e1056ef48a2784ac) enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen. Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten bereitgestellten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Jahresabschluss und zum beigefügten zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. April 2022 bis zum 31. März 2023 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab. Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten bereitgestellten Datei enthaltenen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (06.2022)) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist nachstehend weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet. Der Vorstand der Gesellschaft ist verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB. Ferner ist der Vorstand der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die er als notwendig erachtet, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses. Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus scrollen
Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVOWir wurden von der Hauptversammlung am 22. November 2022 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 22. November 2022 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2020 als Abschlussprüfer der MEDION AG tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Sonstiger Sachverhalt - Verwendung des BestätigungsvermerksUnser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Jahresabschluss und dem geprüften zusammengefassten Lagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Jahresabschluss und zusammengefasste Lagebericht - auch die in das Unternehmensregister einzustellenden Fassungen - sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften zusammengefassten Lageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere ist der ESEF-Vermerk und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar. Verantwortlicher WirtschaftsprüferDer für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Daniela Engel.
Düsseldorf, den 5. Juni 2023 KPMG
AG
Lurweg, Wirtschaftsprüfer Engel, Wirtschaftsprüferin |
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