MEDION AG

Essen

Jahresabschluss mit Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit nach EntgTranspG als Anlage des Lageberichts zum Geschäftsjahr vom 01.04.2023 bis zum 31.03.2024

Einzelabschluss

Geschäftsjahr 2023/​2024 (1. April 2023 - 31. März 2024)

2 Bericht des Aufsichtsrats

Sehr geehrte Aktionärin, sehr geehrter Aktionär,

der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis 31. März 2024 die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben mit großer Sorgfalt wahrgenommen. Das Geschäftsmodell von MEDION zeigte im Berichtsjahr eine solide und stabile Entwicklung, trotz vieler Turbulenzen und Unsicherheiten in der Welt, wie z. B. herausfordernden Marktbedingungen mit wiederholten Verwerfungen in der Lieferkette und einem inflationären Umfeld sowie einer anhaltenden Kaufzurückhaltung bei Consumer Electronics Produkten in Deutschland. Insbesondere konnte die im Vorjahr gemeinsam mit dem Aufsichtsrat verabschiedete Restrukturierung wesentlicher Bereiche insbesondere im Projektgeschäft erfolgreich weitergeführt werden und zeigte trotz des verfehlten Umsatzzieles mit dem insgesamt leicht über Plan liegenden Ergebnis die erhoffte Wirkung.

Der Aufsichtsrat hat den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten und die Geschäftsführung der Gesellschaft durch den Vorstand überwacht. In alle Entscheidungen, die für das Unternehmen von grundlegender Bedeutung waren, wurde der Aufsichtsrat unmittelbar und frühzeitig eingebunden.

Der Vorstand unterrichtete den Aufsichtsrat in schriftlichen und mündlichen Berichten regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle relevanten Fragen der Unternehmensplanung und strategischen Weiterentwicklung, über den Gang der Geschäfte und der Restrukturierung mit der Freisetzung von Mitarbeitern und organisatorischen Änderungen, die Entwicklung des Vorratsvermögens bezogen auf Umfang und Alterstruktur und die Lage des Konzerns einschließlich der Risikolage und Compliance sowie über das Risikomanagement.

Auch die gestiegenen Anforderungen an die Überwachungstätigkeit des Aufsichtsrats durch das FISG (Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz) waren Gegenstand der Kommunikation zwischen Aufsichtsrat und Vorstand. Die Zusammenarbeit mit dem unverändert amtierenden Vorstand war durch einen intensiven und offenen Austausch gekennzeichnet. Der Aufsichtsrat diskutierte mit dem Vorstand auch die geänderte Aktionärsstruktur der Gesellschaft, nachdem im Mai 2023 das OLG Düsseldorf in letzter Instanz die Anträge auf eine Erhöhung des ursprünglichen Abfindungsangebots von den Aktionären zurückgewiesen wurden und in der Folge der direkte Anteilsbesitz der Mehrheitsaktionärin Lenovo auf über 90 Prozent angestiegen war.

Daneben wurde die grundsätzliche strategische Ausrichtung des Unternehmens und die Zusammenarbeit mit Lenovo mit dem Aufsichtsrat abgestimmt. Alle für das Unternehmen bedeutenden Geschäftsvorgänge sind anhand der Berichte des Vorstands im Aufsichtsrat ausführlich erörtert worden.

Im Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis 31. März 2024 fanden vier Aufsichtsratssitzungen statt. Zusätzlich tagte der Prüfungsausschuss am 19. Juni 2023. Aufgrund der Größe des Aufsichtsrats sind alle Mitglieder des Aufsichtsrats auch Mitglieder des Prüfungsausschusses. An allen Sitzungen haben die Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands teilgenommen. Die Aufsichtsratssitzung im März 2024 fand mit persönlicher Teilnahme der Teilnehmer statt, die anderen Aufsichtsratssitzungen wurden teilweise unter virtueller Teilnahme durchgeführt. Immer waren der Vorstand und der Vorsitzende des Aufsichtsrats physich anwesend. Darüber hinaus gab es auf Seiten der Aufsichtsratsmitglieder interne Vorgespräche und Nachbereitungen der Sitzungen. Über Projekte und Vorhaben, die für die Gesellschaft von besonderer Bedeutung oder eilbedürftig waren, wurde der Aufsichtsrat auch zwischen den Sitzungen ausführlich informiert. Zustimmungspflichtige Geschäftsvorfälle außerhalb der Sitzungen des Aufsichtsrats sind im Berichtsjahr nicht angefallen.

In der Sitzung am 19. Juni 2023 wurde unter anderem der Jahres- und Konzernabschluss zum 31. März 2023, die Zielerreichung des Vorstands im Geschäftsjahr 2022/​2023 sowie der Vergütungsbericht behandelt und einvernehmlich verabschiedet. Der Aufsichtsrat hat in dieser Sitzung auch die Geschäftslage erörtert und die unveränderte Planung für das Geschäftsjahr 2023/​2024 ausführlich diskutiert und genehmigt.

Die Sitzung des Aufsichtsrats am 13. September 2023 diente der Vorbereitung der ordentlichen virtuellen Hauptversammlung am 21. November 2023. Zusätzlich hat der Vorstand den Aufsichtsrat über die Entwicklung des operativen Geschäftes und die Ursachen der erkennbaren Abweichung der Umsätze von der Planung informiert. Weiterhin wurde die Tagesordnung der kommenden Hauptversammlung verabschiedet und entschieden, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, auf der virtuellen Hauptversammlung am 21. November 2023 zum Abschluss- und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023/​2024 vorzuschlagen.

In der Sitzung des Aufsichtsrats am 23. November 2023 wurde die deutliche Abweichung vom Umsatz von der Planung, deren Ursachen und Folgen sowie im besonderen die Entwicklung der Vorräte diskutiert. Der Corporate Governance Kodex wurde ebenfalls in dieser Sitzung des Aufsichtsrats diskutiert und die aktualisierte Version der Entsprechenserklärung mit den für MEDION unverändert geltenden Abweichungen verabschiedet.

Außerdem wurde über den Verlauf der ordentlichen virtuellen Hauptversammlung, die am 21. November 2023 stattgefunden hatte, und die aktuelle Geschäftslage berichtet. In der letzten Sitzung des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2023/​2024, die am 06. März 2024 stattgefunden hat, wurden vor allen die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft, der Stand der Restrukturierung und organisatorischen Neuausrichtung sowie die sich daraus ergebenden finanziellen Auswirkungen für das Geschäftsjahr 2023/​2024 ausführlich diskutiert. Der Vorstand hat über die Geschäftslage zum 31. Dezember 2023 (3. Quartal 2023/​2024) berichtet und einen Ausblick auf das Ende des Geschäftsjahres 2023/​2024 sowie die Planung von Umsatz und Ergebnissen in der Aktiengesellschaft und im Konzern im Geschäftsjahr 2024/​2025 gegeben. Daneben wurde die Effizienzprüfung des Aufsichtsrats sowie der Compliance-Bericht und der Bericht über Prüfungshandlungen der Internen Revision thematisiert und zur Kenntnis genommen. Zusätzlich befasste sich der Aufsichtsrat mit dem Bericht des Vorstands zur Nachhaltigkeit und den ESG Zielen der Gesellschaft. Außerdem wurden in dieser Sitzung die Schwerpunkte der Jahres- und Konzernabschlussprüfung 2023/​2024 erläutert und verabschiedet.

Auch außerhalb dieser Sitzungen stand insbesondere der Aufsichtsratsvorsitzende in regelmäßigem Kontakt mit dem Vorstand und ließ sich auf der Grundlage von Kennziffern über die aktuelle Entwicklung der Geschäfte und über wesentliche Geschäftsvorfälle informieren.

Der vom Vorstand nach den Regeln des HGB aufgestellte handelsrechtliche Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis 31. März 2024 und der Lagebericht (gemäß § 315 Abs. 3 HGB zusammengefasster Lagebericht) der MEDION AG wurden von der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, geprüft. Den Prüfungsauftrag hat der Aufsichtsrat durch seinen Vorsitzenden entsprechend dem Beschluss der ordentlichen virtuellen Hauptversammlung vom 21. November 2023 an KPMG vergeben. Der Abschlussprüfer erteilte einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.

Der Konzernabschluss der MEDION AG wurde gemäß § 315e HGB auf der Grundlage der internationalen Rechnungslegungsstandards IFRS aufgestellt. Der Abschlussprüfer bestätigte, dass seine Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat und hat weiterhin bestätigt, dass der zusammengefasste Lagebericht unter Beachtung der geltenden Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Der Abschlussprüfer erteilte auch hier einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.

Das Auftragsverhältnis zwischen der MEDION AG und der Prüfungsgesellschaft hat die Anforderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex erfüllt.

Darüber hinaus hat der Abschlussprüfer im Rahmen der Jahresabschlussprüfung das bei der MEDION AG bestehende Risikofrüherkennungssystem geprüft. Er hat dem Aufsichtsrat berichtet , dass der Vorstand die nach § 91 Abs. 2 AktG geforderten Maßnahmen getroffen hat und das Risikofrühwarnsystem geeignet ist, Entwicklungen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden können, frühzeitig zu erkennen.

Auch der Aufsichtsrat konnte sich davon überzeugen, dass der Vorstand angemessene Maßnahmen zur Risikofrüherkennung ergriffen und insbesondere ein wirksames Risikomanagementsystem installiert hat.

Die Jahresabschlussunterlagen und Prüfungsberichte sowie die nichtfinanzielle Erklärung gingen allen Aufsichtsratsmitgliedern zu. In der Sitzung des Prüfungsausschusses am 24. Juni 2024 wurden die Berichte der Gesellschaft und die Prüfungsberichte in Anwesenheit der Abschlussprüfer vertieft diskutiert. In der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 24. Juni 2024 waren diese nochmals Gegenstand ausführlicher Beratung. Der Abschlussprüfer, der bereits im Vorfeld Fragen des Aufsichtsrats beantwortet hatte, nahm auch an dieser Sitzung teil und berichtete über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfungen und stand dem Aufsichtsrat für ergänzende Auskünfte zur Verfügung. Der Aufsichtsrat hat aufgrund der seit vielen Jahren unveränderten Struktur und der Zukunftsfähigkeit des MEDION-Geschäftsmodells sowie der erkennbar transparenten Darstellung von Nachhaltigkeitsaspekten keine Notwendigkeit gesehen, den Inhalt der nichtfinanziellen Erklärung durch den Abschlussprüfer zusätzlich prüfen zu lassen.

Nach seiner eigenen Prüfung des Jahresabschlusses der MEDION AG, des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichtes sowie der nichtfinanziellen Erklärung hat der Aufsichtsrat die Berichte des Abschlussprüfers zustimmend zur Kenntnis genommen. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung sind vom Aufsichtsrat keine Einwendungen zu erheben. Den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der MEDION AG zum 31. März 2024 sowie den Konzernabschluss zum 31. März 2024 hat der Aufsichtsrat am 24. Juni 2024 gebilligt. Der Jahresabschluss der MEDION AG zum 31. März 2024 ist damit festgestellt.

Wie in den Vorjahren weist die MEDION AG im Jahresabschluss keinen Bilanzgewinn aus. Der im Jahresabschluss 2023/​2024 der MEDION AG erzielte Jahresüberschuss wird aufgrund des mit der Lenovo Germany Holding GmbH abgeschlossenen Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrages vollständig an diese abgeführt. Die außenstehenden Aktionäre der MEDION AG erhalten für die Dauer des Vertrages eine jährliche Ausgleichszahlung von der Lenovo Germany Holding GmbH. Die Ausgleichszahlung beträgt brutto EUR 0,82 je Aktie mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von EUR 1,00 für jedes volle Geschäftsjahr, abzüglich eines Betrags für deutsche Körperschaftsteuer sowie Solidaritätszuschlag nach dem jeweils für diese Steuern für das betreffende Geschäftsjahr geltenden Steuersatz. Es kommen 15 % Körperschaftsteuer zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Körperschaftsteuer zum Abzug. Daraus ergibt sich eine Ausgleichszahlung in Höhe von EUR 0,69 je Aktie für das abgelaufene Geschäftsjahr. Die Ausgleichszahlung ist fällig am dritten Bankarbeitstag nach der Hauptversammlung 2024, die für den 12. November 2024 geplant ist.

Im Berichtszeitraum ergaben sich keine Veränderungen im Aufsichtsrat und Vorstand der MEDION AG. Unverändert bestehen der Vorstandsvertrag und die Bestellung von Herrn Gerd Brachmann bis zum 31.03.2025 und der Vorstandsvertrag und die Bestellung von Herrn Christian Eigen bis zum 31.03.2026.

Interessenkonflikte einzelner Aufsichtsratsmitglieder hat es im Berichtsjahr nicht gegeben.

Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der MEDION AG im In- und Ausland sowie der Arbeitnehmervertretung für ihr persönliches Engagement und die in einem unverändert herausfordernden konjunkturellen und geopolitischen Umfeld geleistete Arbeit.

 

Essen, am 24. Juni 2024

Der Aufsichtsrat

Dr. Rudolf Stützle, Vorsitzender

3 Nichtfinanzieller Bericht § 289b Abs. 3 HGB

3.1 Einführung

Für das Geschäftsjahr 2023/​2024 veröffentlicht die MEDION AG gemäß dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) eine in diesem Geschäftsbericht integrierten nichtfinanziellen Bericht in Übereinstimmung mit den §§ 289c bis 289e in Verbindung mit den §§ 315b und 315c HGB.

Dieser nichtfinanzielle Bericht wurde von dem Abschlussprüfer der Gesellschaft nicht geprüft.

Neben einer kurzen Beschreibung des Geschäftsmodells und den Hinweisen zu nachhaltigkeitsbezogenem Wirtschaften von MEDION fasst dieser Bericht die wesentlichen Sachverhalte zu den fünf Aspekten Umweltbelange, Arbeitnehmerbelange, Bekämpfung von Korruption und Bestechung, Achtung der Menschenrechte sowie Sozialbelange inhaltlich zusammen. Für die Erstellung des nichtfinanziellen Berichts hat die MEDION AG aufgrund der besonderen und im Wettbewerbsumfeld nicht direkt vergleichbaren Unternehmensstruktur kein Rahmenwerk im Sinne von § 289d HGB nutzen können.

3.2 Geschäftsmodell

Das MEDION-Geschäftsmodell ist darauf ausgerichtet, dem Konsumenten zusammen mit den Partnern aus dem Handel funktional hochwertige und innovative Trendprodukte der Consumer Electronics in attraktivem Design auf dem neuesten technologischen Stand zu einem hervorragenden PreisLeistungs-Verhältnis anzubieten und damit für breite Käuferschichten verfügbar zu machen. Die Kernkompetenz ist dabei die Entwicklung und der Vertrieb von Computer- und Multimedia-Produkten wie Notebooks und PC-Systemen, Gaming PCs und TV. Zudem bietet MEDION Unterhaltungselektronik und Produkte aus den Segmenten Haushalt & Freizeit sowie komplementäre digitale Dienstleistungen an, insbesondere in den Bereichen Telekommunikation (MEDIONmobile), Software-Downloads, MusikPlattformen und Online-Dienste und vertreibt ausgewählte Produkte im Online-Handel und über einen unternehmenseigenen Fabrikverkauf. Das Geschäft mit den digitalen Dienstleistungen ist in den letzten Jahren kontinuierlich gewachsen und stellte im abgelaufenen Geschäftsjahr - und wahrscheinlich auch zukünftig - den wichtigsten Ergebnisanteil im MEDION-Konzern dar.

Der Vorstand hat in der Unternehmensstrategie neben den langfristigen wirtschaftlichen Zielen auch ökologische und soziale Ziele angemessen berücksichtigt. Dazu gehören beispielsweise die Fertigungsbedingungen in Asien für MEDION Produkte oder die weitere Reduzierung von Emissionen am Unternehmenstandort in Essen. Die Unternehmensplanung umfasst dabei entsprechende finanzielle und nachhaltigkeitsbezogene Ziele, die objektiv messbar sein sollen und beispielsweise durch externe Audits belegt werden. Das interne Kontrollsystem und das Risikomanagementsystem decken auch nachhaltigkeitsbezogene Ziele ab, die sich unter anderem aus den von Lenovo veröffentlichten weltweiten Zielen beispielsweise bei C0 2 Emissionen ableiten.

Es gibt bei MEDION keine weiteren Leistungsindikatoren, die im Sinne von § 298c Abs. 3 Nr. 5 HGB für die Geschäftstätigkeit und das Geschäftsmodell von Bedeutung sind.

3.3 EU Taxonomie-Angaben

Mit dem 2018 veröffentlichten Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums hat sich die Europäische Kommission das Ziel gesetzt, Kapitalströme in nachhaltige Investitionen umzulenken. In diesem Zusammenhang wurde ein standardisiertes Klassifizierungssystem - die EU-Taxonomie -eingeführt, welches Kriterien zur Bewertung der ökologischen Nachhaltigkeit wirtschaftlicher Aktivitäten definiert. Unternehmen, die der EU-Richtlinie 2014/​95 zur nichtfinanziellen Berichterstattung unterliegen, sind auch zur Berichterstattung nach der EU-Taxonomie-Verordnung (Verordnung (EU) 2020/​852) verpflichtet. Daher müssen die Unternehmen ihre nichtfinanziellen Angaben um die Art und den Umfang ihrer als ökologisch nachhaltig einstufbaren wirtschaftlichen Aktivitäten erweitern.

Die MEDION AG ist verpflichtet, die Offenlegungspflichten nach der EU-Taxonomie-Verordnung 2020/​852 anzuwenden. Die Definition der EU-Taxonomie-KPIs ergibt sich aus den gesetzlichen Anforderungen in den relevanten Verordnungen und Delegierten Rechtsakten unter den geltenden Erleichterungsvorschriften für Berichte, welche ab dem Kalenderjahr 2022 veröffentlicht werden.

Rechtliche Grundlagen und Vorgehensweise

Die Taxonomie ist ein Klassifizierungssystem für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten. Eine Wirtschaftsaktivität gilt als taxonomiefähig, wenn sie in der Taxonomie genannt wird und möglicherweise zum Erreichen von mindestens einem der folgenden sechs Umweltziele beitragen kann:

1) Klimaschutz

2) Anpassung an den Klimawandel

3) Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen

4) Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft

5) Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung

6) Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme

Damit eine Aktivität als ökologisch nachhaltig, d. h. taxonomiekonform, erachtet und ausgewiesen werden kann, muss sie die folgenden drei Voraussetzungen erfüllen:

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Wesentlicher Beitrag: Die Aktivität leistet einen wesentlichen Beitrag zu einem der Umweltziele, indem sie die für diese Wirtschaftsaktivität festgelegten technischen Prüfkriterien erfüllt.

Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (DNSH - ,Do no significant harm'): Die Aktivität erfüllt weitere Kriterien, mit denen erheblichen Beeinträchtigungen eines oder mehrerer Umweltziele vorgebeugt werden soll.

Mindestschutz: Das Unternehmen, dass die Aktivität ausführt, muss Mindestschutzmaßnahmen in Bezug auf die Menschenrechte, einschließlich Arbeitsrechten, Korruption, Besteuerung und fairem Wettbewerb, ergreifen.

Berichtsrahmen für das Geschäftsjahr 2023/​2024

In der Delegierten Verordnung [EU] 2021/​2178 zu Artikel 8 der Taxonomie sind Inhalt, Methodik und Darstellung der von Finanz- sowie Nicht-Finanzunternehmen offenzulegenden Informationen über den Anteil ökologisch nachhaltiger Wirtschaftsaktivitäten an ihren Geschäfts-, Investitions- oder Kreditvergabeaktivitäten festgelegt.

Im Laufe des Jahres 2022 veröffentlichte die Plattform für nachhaltiges Finanzwesen, die als Beratungsgremium der EU-Kommission für die Entwicklung der Taxonomie fungiert, einen detaillierten Entwurfsbericht über die technischen Prüfkriterien in Bezug auf die Umweltziele 3 bis 6. Darüber hinaus wurde im Oktober 2022 von der Plattform für nachhaltiges Finanzwesen eine abschließende Empfehlung zu den ,Mindestschutz'-Kriterien herausgegeben.

Darüber hinaus erließ die EU im Jahr 2022 Nachträge (Delegierte Verordnung [EU] 2022/​1214) zur Delegierten Verordnung, die von den Unternehmen spezifische Angaben zu den Wirtschaftsaktivitäten im Zusammenhang mit dem Nuklear- und dem fossilen Gasenergiesektor verlangen.

Für MEDION als Handelsunternehmen ohne eigene Produktionsstätten ergeben sich daraus jedoch keine zusätzlichen Angabepflichten.

Des Weiteren veröffentlichte die Europäische Kommission 2023 die Delegierte Verordnung (EU) 2023/​2485 zur Änderung des delegierten Rechtsakts zur Klimataxonomie durch die Festlegung zusätzlicher technischer Bewertungskriterien sowie die Delegierte Verordnung (EU) 2023/​2486 (delegierter Rechtsakt zur Umwelttaxonomie) zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2020/​852 durch die Festlegung von Wirtschaftstätigkeiten und damit verbundener technischer Bewertungskriterien für die verbleibenden vier Umweltziele. Gemäß dem Zeitplan für die Anwendung ist MEDION verpflichtet, die Taxonomiefähigkeit der neuen Tätigkeiten für das Geschäftsjahr 2023/​2024 zu bewerten. Dies führt dazu, dass neue technische Bewertungskriterien sich auf bereits taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten also auch neue Wirtschaftstätigkeiten auswirken können. Mit dem Inkrafttreten der neuen Delegierte Verordnung (EU) 2023/​2485 hat die MEDION AG für das Geschäftsjahr 2023/​2024 die bereits auf Taxonomiefähigkeit- und konformität geprüften Wirtschaftstätigkeiten "6.5 Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen" und "7.7 Erwerb und Eigentum von Gebäuden" erneut einer Prüfung unterzogen und festgestellt, dass bei der MEDION AG im Hinblick auf die neuen Umweltziele 3-6 die Wirtschaftstätigkeiten 6.5 und 7.7 nicht taxonomiefähig sind. Die Änderungen, die wir in der aktuellen Berichterstattung angewendet haben, beziehen sich auf das neue Tabellenformat zur Darstellung der KPIs, über die berichtet wird. Verweise auf die Posten des Konzernabschlusses waren bereits in der Berichterstattung des Vorjahres enthalten.

Im Rahmen unserer Berichterstattung für das Geschäftsjahr 2023/​2024 ist MEDION verpflichtet, die Konformität mit den ersten beiden Umweltzielen sowie - als Erleichterung bei der Berichterstattung für das Geschäftsjahr 2023/​2024 - die Taxonomiefähigkeit der verbleibenden vier Umweltziele gemäß dem delegierten Rechtsakt zum Umweltschutz zu bewerten. Daher beschränken sich die Angaben zu den verbleibenden vier Umweltzielen in der diesjährigen Berichterstattung auf die Bewertung der Taxonomiefähigkeit.

Wir haben unsere Vorjahresbewertung der Wirtschaftstätigkeiten gemäß ihrer Definition in Anhang I und II des delegierten Rechtsakts zur Klimataxonomie überprüft. Diese Überprüfung ergab keine Änderung unserer bisher identifizierten wesentlichen taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten.

Auf der Grundlage einer vollständigen Analyse der wirtschaftlichen Tätigkeiten von Anhang I und Anhang II wurden die potenziell taxonomiefähigen Umsätze/​Investitionsausgaben (CapEx)/​ Betriebsausgaben (OpEx) bewertet. Die sich daraus ergebenden Beträge wurden dann mit den jeweiligen Gesamtbeträgen von MEDION für das Geschäftsjahr 2023/​2024 in Relation gesetzt.

Gemäß § 315e Abs. 1 HGB wurde der Konzernabschluss von MEDION zum 31. März 2024 in Übereinstimmung mit den IFRS erstellt. Die für die Berechnung der Umsatz-, CapEx- und OpEx-Kennzahlen verwendeten Beträge basieren demnach auf dem Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2023/​2024.

Unverändert werden keine freiwilligen Angaben zu möglichen "eligible to be enabling" oder "eligible to be transitional" Aktivitäten gemacht.

Umsatz

Der Gesamtumsatz nach IAS 1, Paragraph 82(a) für das Geschäftsjahr 2023/​2024 bildet den Nenner der Umsatzkennzahl und kann der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung der MEDION AG entnommen werden.

Die in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Umsatzerlöse wurden über alle Konzerngesellschaften hinweg daraufhin analysiert, ob sie aus taxonomiefähigen Wirtschaftsaktivitäten gemäß Anhang I oder II der Delegierten Verordnung (EU) 2020/​852 stammen. Anhand einer detaillierten Analyse der in den Umsatzerlösen enthaltenen Posten erfolgt die Zuordnung des jeweiligen Umsatzes zu den taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten. Die Summe der Umsatzerlöse aus taxonomiefähigen Wirtschaftsaktivitäten für das Geschäftsjahr 2023/​2024 bildet den Zähler.

Ergebnis der Analyse ist, dass für MEDION als Handelsunternehmen keine wesentlichen taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten für die Umsatz-KPIs identifiziert wurden.

CapEx (Investitionen)

Für die Analyse der CapEx-KPIs bei der MEDION AG wurde der Anlagenspiegel des Konzernanhangs zugrundegelegt.

Ergebnis der Analyse ist, dass für MEDION als Handelsunternehmen keine wesentlichen taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten für die CapEx-KPIs identifiziert wurden.

OpEx (Betriebsausgaben)

Ergebnis der Analyse auf Basis der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung des Geschäftsjahres 2023/​2024 ist, dass wesentliche taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten für die OpEx-KPIs (Betriebsausgaben) identifiziert wurden. Die Summe der taxonomiefähigen Positionen "6.5 Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen".und "7.7 Erwerb und Eigentum von Gebäuden" ist in Relation zu setzen zu in diesem Bereich insgesamt anrechenbaren Betriebsausgaben.

Bewertung der Taxonomiekonformität taxonomiefähiger Aktivitäten

In Anhang I der Delegierten Verordnung sind die Kriterien Wesentlicher Beitrag' und ,DNSH' im Zusammenhang mit den taxonomiefähigen Wirtschaftsaktivitäten festgelegt. Die anwendbaren Kriterien Wesentlicher Beitrag' und ,DNSH', die in Abschnitt 7.7. des Anhangs I der Delegierten Verordnung aufgeführt sind, beziehen sich in erster Linie auf den Primärenergieverbrauch sowie auf die Klimarisiken und entsprechenden Anpassungslösungen im Zusammenhang mit den im Eigentum der MEDION AG stehenden Gebäuden der Hauptverwaltung in Essen-Kray, Deutschland.

Das für MEDION hinsichtlich Wesentlicher Beitrag' wichtigste Nachweis-Kriterium ist das Vorhandensein eines Energieausweises der Klasse A. Die MEDION Gebäude wurden jedoch vor über 50 Jahren als ehemaliges Kasernengelände der "Gustav-Heinemann-Konzerne" ohne jeden Nachweis über den Energieverbrauch errichtet. Auch nach den seit 2005 erfolgten Modernisierungsmassnahmen ist eine für einen Energieausweis erforderliche detaillierte und den einzelnen Gebäuden zuordnenbare Messung des Energieverbrauchs nicht möglich. Dementsprechend verfügt MEDION über keine belastbare Dokumentation. Daher werden Ausgaben für den Unterhalt der Gebäude am Standort Essen-Kray als nicht taxonomiekonform bewertet.

Die taxonomiefähigen Positionen "6.5 Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen" beziehen sich auf den geleasten Fahrzeugbestand von ca. 30 Dienstwagen von MEDION. Da der Durchschnittsverbrauch dieser Dienstwagen insgesamt über 50 Gramm Co2 WLTP liegt, sind diese Betriebsausgaben für das Leasing der Dienstwagen ebenfalls als nicht taxonomiekonform bewertet.

Anteil des Umsatzes aus Waren oder Dienstleistungen, die mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind - Offenlegung für das Jahr 2023

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Kriterien für einen wesentlichen Beitrag
Wirtschaftstätigkeiten (1) Code(s) (2) Absoluter Umsatz (3)
in Mio.€
Umsatzanteil (4)
in %
Klimaschutz (5) J,N, EL, N/​EL Anpassung an den Klimawandel (6) J,N, EL, N/​EL Wasser- und Marineressourcen (7) J,N, EL, N/​EL
A Taxonomiefähige Tätigkeiten 1
A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform}
Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) - - - - -
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform)
Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen
Erwerb von und Eigentum an Gebäuden
Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) (A.2)
Gesamt (A.1 + A.2)
B Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten
Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) 748 100%
Gesamt (A+B)
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Kriterien für einen wesentlichen Beitrag
Wirtschaftstätigkeiten (1) Kreislaufwirtschaft (8) J,N, EL, N/​EL Umweltverschmutzung (9) J,N, EL, N/​EL Biologische Vielfalt und Ökosysteme (10) J,N, EL, N/​EL
A Taxonomiefähige Tätigkeiten 1
A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform}
Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) - - -
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform)
Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen
Erwerb von und Eigentum an Gebäuden
Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) (A.2)
Gesamt (A.1 + A.2)
B Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten
Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B)
Gesamt (A+B)
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DNSH-Kriterien ("keine erhebliche Beeinträchtigung")
Wirtschaftstätigkeiten (1) Klimaschutz (11) J/​N Anpassung an den Klimawandel (12) J/​N Wasser- und Marineressourcen (13) J/​N
A Taxonomiefähige Tätigkeiten 1
A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform}
Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) - - -
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform)
Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen
Erwerb von und Eigentum an Gebäuden
Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) (A.2)
Gesamt (A.1 + A.2)
B Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten
Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B)
Gesamt (A+B)
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DNSH-Kriterien ("keine erhebliche Beeinträchtigung")
Wirtschaftstätigkeiten (1) Kreislaufwirtschaft (14) J/​N Umweltverschmutzung (15) J/​N Biologische Vielfalt und Öko systeme (16) J/​N
A Taxonomiefähige Tätigkeiten 1
A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform}
Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) - - -
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform)
Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen
Erwerb von und Eigentum an Gebäuden
Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) (A.2)
Gesamt (A.1 + A.2)
B Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten
Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B)
Gesamt (A+B)
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Wirtschaftstätigkeiten (1) Mindestschutz (17) J/​N Taxonomiekonformer Umsatz Anteil im Jahr (18) 2023
in%
Taxonomiekonformer Umsatz-Anteil im Jahr (19) 2022
in %
A Taxonomiefähige Tätigkeiten 1
A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform}
Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) - - -
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform)
Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen
Erwerb von und Eigentum an Gebäuden
Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) (A.2) -
Gesamt (A.1 + A.2) -
B Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten
Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B)
Gesamt (A+B)
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Wirtschaftstätigkeiten (1) Kategorie "ermöglichende Tätigkeit" (20) E Kategorie "Übergangstätigkeit" (21)
T
A Taxonomiefähige Tätigkeiten 1
A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform}
Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) - -
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform)
Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen
Erwerb von und Eigentum an Gebäuden
Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) (A.2) - -
Gesamt (A.1 + A.2) - -
B Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten
Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B)
Gesamt (A+B)

CapEx-Anteil aus Waren oder Dienstleistungen, die mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind - Offenlegung für das Jahr 2023

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Kriterien für einen wesentlichen Beitrag
Wirtschaftstätigkeiten (1) Code(s) (2) Absolutes CapEx (3)
in Mio. €
CapExanteil (4)
in %
Klimaschutz (5) J,N, EL, Anpassung an den Klimawandel (6) J/​N J,N, EL, Wasser- und Marineressourcen (7) J/​N J,N, EL,
A Taxonomiefähige Tätigkeiten 1
A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) - - - - -
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform)
Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen
Erwerb von und Eigentum an Gebäuden
CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) (A.2)
Gesamt (A.1 + A.2)
B Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten -
CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) 95 100%
Gesamt (A+B) 95
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Kriterien für einen wesentlichen Beitrag
Wirtschaftstätigkeiten (1) Kreislaufwirtschaft (8) J/​N J,N, EL, Umweltverschmutzung (9) J,N, EL, Biologische Vielfalt und Ökosysteme (10) J,N, EL,
A Taxonomiefähige Tätigkeiten 1
A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) - - -
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform)
Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen
Erwerb von und Eigentum an Gebäuden
CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) (A.2)
Gesamt (A.1 + A.2)
B Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten
CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B)
Gesamt (A+B)
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DNSH-Kriterien ("keine erhebliche Beeinträchtigung")
Wirtschaftstätigkeiten (1) Klimaschutz (11) J/​N Anpassung an den Klimawandel (12) J/​N Wasser- und Marineressourcen (13) J/​N
A Taxonomiefähige Tätigkeiten 1
A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) - - -
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform)
Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen
Erwerb von und Eigentum an Gebäuden
CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) (A.2)
Gesamt (A.1 + A.2)
B Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten
CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B)
Gesamt (A+B)
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DNSH-Kriterien ("keine erhebliche Beeinträchtigung")
Wirtschaftstätigkeiten (1) Kreislaufwirtschaft (14) J/​N Umweltverschmutzung (15) J/​N Biologische Vielfalt und Ökosysteme (16) J/​N
A Taxonomiefähige Tätigkeiten 1
A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) - - -
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform)
Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen
Erwerb von und Eigentum an Gebäuden
CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) (A.2)
Gesamt (A.1 + A.2)
B Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten
CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B)
Gesamt (A+B)
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Wirtschaftstätigkeiten (1) Mindestschutz (17) J/​N Taxonomiekonformer CapEx Anteil im Jahr (18) 2023
in %
Taxonomiekonformer CapEx Anteil im Jahr (19) 2022
in%
A Taxonomiefähige Tätigkeiten 1
A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) - - -
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform)
Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen
Erwerb von und Eigentum an Gebäuden
CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) (A.2) -
Gesamt (A.1 + A.2) -
B Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten
CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B)
Gesamt (A+B)
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Wirtschaftstätigkeiten (1) Kategorie "ermöglichende Tätigkeit" (20) E Kategorie "Übergangstätigkeit" (21)
T
A Taxonomiefähige Tätigkeiten 1
A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) - -
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform)
Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen
Erwerb von und Eigentum an Gebäuden
CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) (A.2) - -
Gesamt (A.1 + A.2) - -
B Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten
CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B)
Gesamt (A+B)

OpEx-Anteil aus Waren oder Dienstleistungen, die mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind - Offenlegung für das Jahr 2023

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Kriterien für einen wesentlichen Beitrag
Wirtschaftstätigkeiten (1) Code(s) (2) Absolutes OpEx (3)
in Mio. €
OpExanteil (4)
in %
Klimaschutz (5) J,N, EL, Anpassung an den Klimawandel (6) J,N, EL, Wasser- und Marineressourcen (7) J,N, EL,
A Taxonomiefähige Tätigkeiten 1
A.1 Opex ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform)
OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) - - - - -
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform)
Beförderung mit Motorrädern, Personen kraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen CCM 6,5 302.584 8%
Erwerb von und Eigentum an Gebäuden CCM 7,7 1.280.912 34%
OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) (A.2) 1.583.496 42%
Gesamt (A.1 + A.2) 1.583.496 42%
B Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten 2.183.593 58%
OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) 2.183.593 58%
Gesamt (A+B)
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Kriterien für einen wesentlichen Beitrag
Wirtschaftstätigkeiten (1) Kreislaufwirtschaft (8) J, N, EL, Umweltverschmutzung (9) J, N, EL, Biologische Vielfalt und Öko systeme (10) J, N, EL,
A Taxonomiefähige Tätigkeiten 1
A.1 Opex ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform)
OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) - - -
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform)
Beförderung mit Motorrädern, Personen kraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen
Erwerb von und Eigentum an Gebäuden
OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) (A.2)
Gesamt (A.1 + A.2)
B Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten
OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B)
Gesamt (A+B)
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DNSH-Kriterien ("keine erhebliche Beeinträchtigung")
Wirtschaftstätigkeiten (1) Klimaschutz (11) J/​N Anpassung an den Klimawandel (12) J/​N Wasser- und Marineressourcen (13) J/​N
A Taxonomiefähige Tätigkeiten 1
A.1 Opex ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform)
OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) - - -
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform)
Beförderung mit Motorrädern, Personen kraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen
Erwerb von und Eigentum an Gebäuden
OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) (A.2)
Gesamt (A.1 + A.2)
B Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten
OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B)
Gesamt (A+B)
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DNSH-Kriterien ("keine erhebliche Beeinträchtigung")
Wirtschaftstätigkeiten (1) Kreislaufwirtschaft (14) J/​N Umweltverschmutzung (15) J/​N Biologische Vielfalt und Ökosysteme (16) J/​N
A Taxonomiefähige Tätigkeiten 1
A.1 Opex ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform)
OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) - - -
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform)
Beförderung mit Motorrädern, Personen kraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen
Erwerb von und Eigentum an Gebäuden
OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) (A.2)
Gesamt (A.1 + A.2)
B Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten
OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B)
Gesamt (A+B)
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Wirtschaftstätigkeiten (1) Mindestschutz (17) J/​N Taxonomiekonformer OpEx-Anteil im Jahr (18) 2023
in %
Taxonomiekonformer OpEx-Anteil im Jahr (19) 2022
in%
A Taxonomiefähige Tätigkeiten 1
A.1 Opex ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform)
OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) - - -
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform)
Beförderung mit Motorrädern, Personen kraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen
Erwerb von und Eigentum an Gebäuden
OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) (A.2) -
Gesamt (A.1 + A.2) -
B Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten
OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B)
Gesamt (A+B)
scrollen
Wirtschaftstätigkeiten (1) Kategorie "ermöglichende Tätigkeit" (20) E Kategorie "Übergangstätigkeit" (21)
T
A Taxonomiefähige Tätigkeiten 1
A.1 Opex ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform)
OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) - -
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform)
Beförderung mit Motorrädern, Personen kraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen
Erwerb von und Eigentum an Gebäuden
OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) (A.2) - -
Gesamt (A.1 + A.2) - -
B Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten
OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B)
Gesamt (A+B)

Umsatzanteil/​Gesamtumsatz

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Taxonomiekonform je Ziel Taxonomiefähig je Ziel
CCM 0% 0%
CCA 0% 0%
WTR 0% 0%
CE 0% 0%
PPC 0% 0%
BIO 0% 0%

CapEx- Antei 1/​Gesamt-CapEx

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Taxonomiekonform je Ziel Taxonomiefähig je Ziel
CCM 0% 0%
CCA 0% 0%
WTR 0% 0%
CE 0% 0%
PPC 0% 0%
BIO 0% 0%

OpEx-Anteil/​Gesamt-OpEx

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Taxonomiekonform je Ziel Taxonomiefähig je Ziel
CCM 0% 42%
CCA 0% 0%
WTR 0% 0%
CE 0% 0%
PPC 0% 0%
BIO 0% 0%

Meldebogen 1 Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas

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Zeile Tätigkeiten im Bereich Kernenergie
1. Das Unternehmen ist im Bereich Erforschung, Entwicklung, Demonstration und Einsatz innovativer Stromerzeugungsanlagen, die bei minimalem Abfall aus dem Brennstoffkreislauf Energie aus Nuklearprozessen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. NEIN
2. Das Unternehmen ist im Bau und sicheren Betrieb neuer kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme - auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung - sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung mithilfe der besten verfügbaren Technologien tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. NEIN
3. Das Unternehmen ist im sicheren Betrieb bestehender kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme - auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung - sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. NEIN
Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas
4. Das Unternehmen ist im Bau oder Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. NEIN
5. Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Kraft-Wärme/​Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. NEIN
6. Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Wärmegewinnung, die Wärme/​Kälte aus fossilen gasförmigen Brennstoffen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. NEIN

3.4 Umweltmanagement

3.4.1 Darstellung der verfolgten Ziele und Konzepte

Als Teil des weltweiten Lenovo-Nachhaltigkeitsprogramms hat sich MEDION in Bezug auf all seine Geschäftsbereiche - von den Betriebsabläufen über das Produktdesign bis hin zum Recycling - dem Umweltschutz verschrieben. In der Umweltrichtlinie von Lenovo und MEDION bekennt sich MEDION gemeinsam mit Lenovo zum Einsatz nachhaltiger Geschäftspraktiken und -prozesse. Die Umweltrichtlinie wurde vom CEO von MEDION unterschrieben und steht auf unserer Website zur Verfügung (https:/​/​www.medion.com/​de/​shop/​nachhaltigkeit).

3.4.2 Beschreibung des Due-Diligence-Prozesses

Zur Sicherstellung der effektiven Umsetzung der Umweltrichtlinie wurde am MEDION-Hauptsitz in Essen ein Umweltmanagementsystem (UMS) implementiert, das seit 2014 nach dem internationalen Standard DIN EN ISO 14001 zertifiziert ist. Im Rahmen des globalen UMS identifizieren und evaluieren wir jährlich die für uns relevanten Umweltaspekte. Die signifikanten Umweltaspekte von MEDION umfassen:

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Energieverbrauch und die damit verbundenen CO 2 -Emissionen

Abfallmanagement, einschließlich der Entsorgung von Elektroaltgeräten

Logistik

Produktmaterialien

Energieverbrauch der Produkte

Produktverpackungen

Unter Berücksichtigung der Umweltrichtlinie, von Kundenanforderungen, Stakeholder-Beiträgen sowie ökologischen und finanziellen Auswirkungen und anderen Managementanforderungen werden für ausgewählte Umweltaspekte jährliche Umweltziele definiert.

Einer der wichtigsten Grundpfeiler der Due-Diligence im UMS ist darüber hinaus die Sicherstellung der Einhaltung aller einschlägigen Umweltvorschriften. Hierzu zählen sowohl alle rechtlichen Vorschriften als auch freiwillige Verpflichtungen, zu denen Lenovo und MEDION sich bekannt haben. Wir kooperieren mit unterschiedlichen Stakeholdern, um so Umweltrisiken zu vermeiden, die Einhaltung von Vorschriften sicherzustellen und Kundenanforderungen zu erfüllen. Die Teilnahme an internen und externen Schulungen und Trainings, ein kontinuierliches Monitoring regulatorischer und gesetzlicher Veröffentlichungen, die Nutzung unterschiedlicher Datenbanken sowie Newsletter verschiedener Behörden, Initiativen und Labore unterstützen uns dabei, normative Änderungen und Neuerungen frühzeitig zu erkennen und zu berücksichtigen.

Im MEDION Nachhaltigkeitsausschuss werden darüber hinaus einmal monatlich Projekte und Entwicklungen mit Umweltrelevanz besprochen und nachverfolgt.

3.4.3 Ökologische Verantwortung von MEDION

Um unserer ökologischen Verantwortung nachzukommen und die kontinuierliche Verbesserung unserer Umweltleistung voranzutreiben, fokussieren wir uns auf das Management der oben genannten signifikanten Umweltaspekte.

Energieverbrauch und die damit verbundenen CO 2 -Emissionen

Gemeinsam mit Lenovo haben wir uns verpflichtet, unseren Energieverbrauch und die damit verbundenen CO 2 -Emissionen kontinuierlich zu verringern. Die Definition der konzernweiten Klimaziele erfolgte wissenschaftsbasiert und wurden von der Initiative "Science Based Targets" 1 validiert. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Klimaziele die Einhaltung des Pariser Klimaschutzabkommens, die Erderwärmung auf unter 1,5°C zu begrenzen, unterstützen. Die folgende Abbildung fasst die Klimaziele zusammen.

Abbildung 1: Klimaziele von Lenovo und MEDION 2

Basisjahr: FY 2018/​2019

Reduzierung der Scope 1 und Scope 2 Emissionen um 50% (Zieljahr: FY 2029/​2030)

Reduzierung der Scope 3 Emissionen im Zusammenhang mit der Nutzung verkaufter Produkte um durchschnittlich 35% pro vergleichbarem Produkt (Zieljahr: FY 2029/​2030)

Reduzierung der Scope 3 Emissionen durch gekaufte Waren und Dienstleistungen um 66,5% pro 1 Million US S Bruno Profit (Zieljahr: FY 2029/​2030)

Reduzierung der Scope 3 Emissionen des (vorgelagerten) Transports und Verteilung um 25% pro Tonnenkilometer transportierten Produkts (Zieljahr: FY 2029/​2030)

Reduzierung aller Treibhausgasemissionen um 90% - absolute Reduzierung der Scope 1, 2 und 3 Emissionen, Neutralstellung der verbleibenden Emissionen durch Carbon Capture, Wiederaufforstung oder andere Maßnahmen (Zieljahr: FY 2049/​2050)

1 Weitere Informationen zu Science Based Targets finden Sie hier: sciencebasedtargets.org

2 Scope 1-Emissionen umfassen Treibhausgasemissionen aus dem direkten Energieverbrauch. Bei MEDION zählt dazu der Erdgas-, Flüssiggas-, Heizöl- und Kraftstoffverbrauch (von Firmenfahrzeugen). Scope 2-Emissionen umfassen Treibhausgasemissionen aus indirektem Energieverbrauch. Bei MEDION zählt dazu der Stromverbrauch. Scope 3-Emissionen umfassen weitere indirekte Emissionen, die durch die Unternehmenstätigkeit verursacht werden, aber nicht unter der Kontrolle des Unternehmens stehen, z. B. bei Zulieferern, Dienstleistern oder Mitarbeitern.

Um unsere Klimaschutzziele zu erreichen, werden jährlich Aktionspläne und Maßnahmen definiert, welche zur Reduktion des Energieverbrauchs und der damit verbundenen CO 2 -Emissionen beitragen. Dabei wird folgende Projekthierarchie berücksichtigt:

1. Steigerung der Energieeffizienz

2. Nutzung von erneuerbaren Energien

3. Kompensation durch Projekte zum Klimaschutz und erneuerbare Energien

Darüber hinaus haben wir gemeinsam mit Lenovo neben dem UMS innerhalb der EU ein Energiemanagementsystem implementiert, welches seit Oktober 2016 nach dem internationalen Standard DIN EN ISO 50001 zertifiziert ist. Die weltweit gültige Norm unterstützt uns dabei, durch spezifische Prozesse und Abläufe Energiesparpotenziale aufzuzeigen, Energiekosten zu verringern und so die Energieleistung und -effizienz kontinuierlich zu verbessern. Mit der Einführung und Zertifizierung des Energiemanagementsystems gemäß DIN EN ISO 50001 gehen wir über die seit 2015 durch das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) verpflichtende Anforderung zur Durchführung eines Energieaudits hinaus. Damit zeigen wir unser Engagement für die kontinuierliche Verbesserung unserer energiebezogenen Leistung.

Abfallmanagement, einschließlich der Entsorgung von Elektroaltgeräten

Unser erklärtes Ziel ist es, das Abfallaufkommen so gering wie möglich zu halten und durch eine umfangreiche Mülltrennung das Recycling zu erleichtern, um so wertvolle Ressourcen zu schonen. Den Mitarbeitern stehen zahlreiche Sammelstellen für die getrennte Entsorgung von unterschiedlichen Abfallfraktionen zur Verfügung. Alle anfallenden gefährlichen und ungefährlichen Abfälle werden von zertifizierten Entsorgungsfachbetrieben abgeholt und umweltgerecht verwertet oder beseitigt.

Logistik

Ein weiteres Umweltziel bei MEDION betrifft die Reduzierung der Scope 3-Emissionen. Diesbezüglich ergeben sich für MEDION große Einflussmöglichkeiten im Zusammenhang mit der Logistik. Dabei verfolgen wir die fortlaufende Optimierung von Produktverpackungen hinsichtlich Volumen und Gewicht und berücksichtigen Emissionsaspekte auch bei der Auswahl der Transportart. So versuchen wir, einen möglichst hohen Anteil der Produkte per Seefracht von Asien nach Deutschland transportieren zu lassen. Diese Art des Produkttransports verursacht mit Abstand die geringsten CO 2 -Emissionen pro transportierten Kilogramm.

3.4.4 Ökologische Produktverantwortung

Durch das unternehmensinterne Qualitätsmanagement und mit Unterstützung externer Prüflabore wird gewährleistet, dass MEDION-Produkte die gesetzlichen und MEDION-spezifischen Anforderungen hinsichtlich der gesundheitlichen und ökologischen Verträglichkeit einhalten. Im Rahmen unserer ökologischen Produktverantwortung spielen dabei der Energieverbrauch, Produktmaterialien, Produktsicherheit und -kennzeichnung sowie die Entsorgung von Elektroaltgeräten eine wichtige Rolle. Neben Gesetzen und Normen gelten in vielen Bereichen eigene MEDION-Limits, teils mit einem noch höheren Anspruch an einen niedrigen Energieverbrauch, die Schadstofffreiheit und die Produktsicherheit. Unsere Hersteller werden zur Einhaltung der gesetzlichen und freiwilligen Anforderungen verpflichtet.

Durch zahlreiche und umfangreiche Prüfungen in den unterschiedlichen Produktentwicklungsphasen bis zur letztendlichen Markteinführung wird die Produktkonformität sichergestellt und Verbesserungspotentiale identifiziert. Neben internen Kontrollen durch unsere Techniker und Qualitätsinspekteure lassen wir unsere Produkte von unabhängigen und akkreditierten Prüflaboren überprüfen.

3.4.5 Weitere Umweltaspekte

Über die oben genannten signifikanten Umweltaspekte hinaus lassen wir weitere Umweltaspekte nicht außer Acht, um auch hier unserer ökologischen Verantwortung nachzukommen. So gibt es ein Gefahrstoff- und Notfallmanagement für die vergleichsweise geringe Menge von Gefahrstoffen, die an den MEDION-Standorten verwendet werden. Dadurch wird v.a. ein sorgsamer Umgang mit unseren Wasserressourcen sichergestellt.

Im Geschäftsjahr 2023/​2024 wurde die Zusammenarbeit mit der internationalen Organisation Forest Stewardship Council ® (FSC ® ) weiter fortgesetzt. Der FSC ® ist ein internationales Zertifizierungssystem für Waldwirtschaft, das garantiert, dass Holz- und Papierprodukte aus verantwortungsvoll bewirtschafteten Wäldern stammen. Mithilfe des Siegels wird diese ökologische und sozial verantwortliche Waldbewirtschaftung auf Produkten sichtbar gemacht. Für die interne und externe Bürokommunikation nutzten wir ausschließlich FSC ® -zertifiziertes Papier.

Darüber hinaus wollen wir mit Hilfe unserer neuen Notebook-Verpackung einen Beitrag zu mehr Nachhaltigkeit leisten. Bei den Farben setzen wir auf eine Lackierung auf Wasserbasis. Dementsprechend sind die Kartonage und das darin enthaltene Luftkissen zu 100% recyclebar.

Zur Förderung der Biodiversität sind vier Bienenvölker auf dem MEDION Campus angesiedelt. In unmittelbarer Nähe der Völker wurden Bienenweiden und ein Wassertümpel angelegt, so dass sich die Bienen rundum versorgen können. Die Betreuung der Bienen übernehmen Mitarbeiter, die zu Beginn von einem Imker aus der Umgebung unterstützt wurden.

3.4.6 Ergebnisse aus den verfolgten Konzepten und Zielen

3.4.6.1 Energieverbrauch

Der Energieverbrauch bei MEDION setzt sich aus Strom- und Heizenergie- sowie Kraftstoffverbrauch zusammen. Durch gezielte Projekte zur Energieeinsparung haben wir den Stromverbrauch in den letzten Jahren kontinuierlich senken können. Dazu zählen u.a. die fortlaufende Modernisierung unserer Serverstruktur, der Austausch von Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen gegen LEDs und der Austausch von Wasserboilern gegen Durchlauferhitzer. Durch den weiteren Ersatz herkömmlicher Leuchtmittel durch LED-Technik in den Büroräumen und im Fabrikverkauf konnte der Stromverbrauch am Standort Essen um weitere 10 MWh pro Jahr reduziert werden.

Um unserer Verantwortung für den Klimaschutz nachzukommen und wertvolle Ressourcen zu schonen, stellen wir zudem seit Januar 2016 die CO 2 -Neutralität unseres Stromverbrauchs sicher. Dazu erwerben wir jährlich Strom aus regenerativen Quellen. Entsprechend der europäischen Rechtsvorschriften wird durch sogenannte Herkunftsnachweise vom Umweltbundesamt bestätigt, dass die eingekaufte Energiemenge zu 100 % aus erneuerbaren und CO 2 -freien Energiequellen stammt. Neben der Förderung erneuerbarer Energien, haben wir dadurch zu einer Einsparung von jährlich ca. 649.215,54 kg CO 2 gegenüber dem deutschen Strommix beigetragen.

Seit Anfang des Jahres 2020 wird MEDION mit CO 2 -neutralem Erdgas versorgt. Grundlage für die Neutralstellung sind die von TÜV Rheinland zertifizierten ÖkoPLUS Projekte. ÖkoPLUS setzt zur CO 2 -Kompensation zu 100 % auf international anerkannte und verifizierte Gutschriften aus Klimaschutzprojekten (Verified Emissions Reductions). Das sind von unabhängigen Gutachtern geprüfte Projekte, die zur Verminderung von CO 2 -Emissionen beitragen. ÖkoPLUS-Projekte leisten darüber hinaus einen Beitrag zur sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung in Anlehnung an die Ziele für nachhaltige Entwicklung 3. Die Klimaschutzzertifikate werden in einem international anerkannten Register verwaltet. So wird eine Doppelanrechnung verhindert und die CO 2 -Einsparungen werden verlässlich und transparent dokumentiert. Durch die Klimaneutralstellung des Gasverbrauchs konnte die MEDION AG eine Menge von 828t CO 2 einsparen.

Abbildung 1: Strom- und Heizenergieverbrauch am MEDION-Hauptsitz in Essen

Der aus strom- und witterungsbereinigtem Heizenergieverbrauch 4 bestehende Gesamtenergieverbrauch von MEDION am Hauptsitz in Essen betrug im abgelaufenen Geschäftsjahr 4.405 MWh.

3 Weitere Informationen zu den 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals - SDGs) können Sie hier finden: https:/​/​nachhaltig-entwickeln.dgvn.de/​agenda-2030/​ziele-fuer-nachhaltige-entwicklung/​

4 Am MEDION Campus wird hauptsächlich mit Erdgas geheizt. Daneben gibt es je eine Flüssiggas- und eine Heizöl-Heizung.

Abbildung 2: CO 2 e-Emissionen 5 - Scope 1 und Scope 2

Die Scope 1-Emissionen 6 haben sich im letzten Geschäftsjahr von 360 t CO 2 auf 308 t CO 2 leicht reduziert. Durch die CO 2 -Neutralität des Stromverbrauchs entfallen die Scope 2-Emissionen 7.

Für eine nachhaltigere Mobilität und um unsere Scope 3-Emissionen zu reduzieren, kommen in unserer Fahrzeugflotte immer mehr Hybrid- und Elektroautos zum Einsatz. Diese können an sechs Ladepunkten auf dem MEDION Campus aufgeladen werden. Gegen einen geringen Beitrag können auch Mitarbeiter ihre privaten Fahrzeuge (Hybrid und Elektro) an einem Ladepunkt der E-Ladesäulen betanken.

Das Abfallmanagement ist für MEDION von hoher Umweltrelevanz. Wir versuchen unser jährliches Abfallaufkommen kontinuierlich zu reduzieren und möglichst wenig Abfall auf Deponien zu entsorgen.

Im vergangenen Geschäftsjahr entstanden 163 t Abfälle am MEDION-Hauptsitz (Vorjahr: 178 t). Die Recyclingquote ist von 56 % auf 59 % leicht angestiegen.

5 CO 2 equivalent (CO 2 e): Maßeinheit zur Vereinheitlichung der Klimawirkung der unterschiedlichen Treibhausgase.

7 Zur Berechnung der Scope 2-Emissionen wurden die marktbasierten Zahlen, die sich auf die Emissionsfaktoren unseres Stromlieferanten beziehen, genutzt.

3.4.6.2 Logistik: Umweltschonende Prozesse

Im letzten Geschäftsjahr wurden 97 % unserer transportierten Waren (bezogen auf das Volumen) per Seefracht nach Deutschland importiert.

Abbildung 3: Seefrachtanteil aller Waren

Um die Umweltauswirkungen der Logistik weiter zu reduzieren, nutzen wir für den nationalen Briefund Paketversand klimaneutrale Services unserer Dienstleister. Im Jahr 2023 8 wurden dadurch Treibhausgasemissionen in Höhe von 573,6 t CO 2 e ausgeglichen.

3.4.6.3 Energieverbrauch der Produkte

Die Energieeffizienz unserer Produkte ist ein zentrales Anliegen von MEDION. Der rechtliche Rahmen ist hier durch die Öko-Design-Richtlinie gesetzt, welche Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte festlegt. Die strengen Anforderungen der Richtlinie an die Energieeffizienz stellen wir bei unseren Produkten sicher und gehen oftmals sogar noch darüber hinaus.

Neben den Bestrebungen, den Energieverbrauch unserer Produkte möglichst gering zu halten, enthält das MEDION-Portfolio auch einige Produkte, die Kunden beim Energiesparen unterstützen.

8 Die mit unserem Brief- und Paketversand verbundenen Emissionen werden von unserem Dienstleister abweichend vom MEDION Geschäftsjahr kalenderjährig für den Zeitraum 01.01.2022-31.12.2022 berechnet.

3.4.6.4 Produktmaterialien

Für Elektro- und Elektronikgeräte ist die Verwendung von (potentiell) umwelt- oder gesundheitsgefährdenden Materialien auf europäischer Ebene gesetzlich geregelt. Die sogenannte RoHS-Richtlinie 9 zielt darauf ab, bestimmte gefährliche Stoffe, wie z.B. Blei, Quecksilber und Weichmacher, aus Elektro- und Elektronikgeräten zu verbannen. Darüber hinaus schränkt die REACH-Verordnung 10 die Verwendung weiterer bestimmter Stoffe ein und verpflichtet über die etwaige Verwendung dieser Stoffe und zur sicheren Handhabung Auskunft zu erteilen. Alle relevanten Informationen dazu werden von uns bereitgehalten und können auf Anfrage an den Kunden weitergegeben werden. Mit der Einhaltung dieser Stoffbeschränkungen leisten wir dem Vorsorgeprinzip Folge, um potentielle Belastungen und Schäden für Umwelt und Gesundheit zu vermeiden.

Im Geschäftsjahr 2023/​2024 sind wir hinsichtlich der verwendeten Produktmaterialien noch einen Schritt weiter gegangen und haben begonnen nachhaltigere Materialien in unseren Notebooks einzusetzen. So besteht die Unterseite einiger Notebooks zu 30% aus recyceltem Kunststoff. Es handelt sich hierbai um PCR-Kunststoff ("Post-Consumer-Recycled"), welcher u.a. aus Wasserflaschen und CDs hergestellt wird. Dieser wird in einem gepüften Prozess zerkleinert und zu Granulat weiterverarbeitet.

3.4.6.5 Produktsicherheit

Grundlage für die Bewertung der Produktsicherheit bei MEDION sind sowohl gesetzliche Regelungen als auch eigene strengere, interne MEDION-Vorgaben. Die Einhaltung der Niederspannungsrichtlinie, EMV-Richtlinie 11 und Funkanlagenrichtlinie sind hier die wichtigsten Regelungsinstrumente, um ein hohes Schutzniveau von elektrischen Geräten bezüglich Gesundheit und Sicherheit zu gewährleisten. MEDION stellt Kunden umfangreiche Informationen zum bestimmungsgemäßen und damit sicheren Gebrauch unserer Produkte zur Verfügung. Diese finden sich insbesondere in den Bedienungsanleitungen und darin enthaltenen Sicherheitshinweisen sowie in Form von Gefahrenkennzeichnungen auf Verpackungen und Geräteteilen.

3.4.6.6 Kennzeichnung von Produkten und Dienstleistungen

Um unseren Endkunden die Kaufentscheidung zu erleichtern, werden alle relevanten Produktspezifikationen auf den Produktverpackungen angegeben. Daneben können weitere Details online auf unserer Website und in beiliegenden Prospekten nachgesehen werden. So bieten Energielabel, wie das EU-Energie-Label, eine Orientierung hinsichtlich der Energieeffizienz des jeweiligen Produktes. Prüfzeichen wie LGA tested Quality und GS-Zeichen zeigen auf, dass Produkte besonders schadstofffrei und sicher sind. Auch bei unseren digitalen Dienstleistungen kommen Nachhaltigkeitssiegel zum Einsatz. So werden in unserem Fotoservice zahlreiche FSC ® -zertifizierte Produkte angeboten und so eine sozial und ökologisch verantwortungsvolle Waldbewirtschaftung unterstützt und sichtbar gemacht.

9 RoHS steht im Englischen für "Restriction of Hazardous Substances", also die "Beschränkung (der Verwendung von) gefährlichen Stoffen".

10 REACH steht im Englischen für "Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals", also die "Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien".

11 EMV - Elektromagnetische Verträglichkeit.

3.4.6.7 Entsorgung von Elektroaltgeräten

Die Rücknahme und Verwertung von Elektroaltgeräten ist in der EU durch die WEEE-Richtlinie (Waste of Electrical and Electronic Equipment) gesetzlich geregelt und durch das ElektroG (Elektro- und Elektronikgerätegesetz) in deutsches Recht umgesetzt. MEDION kommt in den Gesetzen enthaltenen Pflicht zur Rücknahme von Elektroaltgeräten im stationären und Online-Handel in vollem Umfang nach. Kunden können kleine Elektroaltgeräte 12 jederzeit und ohne den Kauf eines neuen Gerätes an einer von mehr als 3.700 Rückgabestellen abgeben. Falls ein neues, größeres Produkt gekauft wird, organisiert der MEDION Service bei Bedarf die Rücknahme des Altprodukts. Über diese zahlreichen Rücknahmestellen hinaus werden Elektroaltgeräte auch in unserem Fabrikverkauf zurückgenommen. Die fachgerechte Sammlung und Entsorgung der Elektroaltgeräte unterstützt die Schonung knapper werdender Ressourcen.

3.4.6.8 Wesentliche Risiken in Bezug auf Geschäftsbeziehungen bzw. Produkte

Die Bewertung von ökologischen Risiken und Chancen in Bezug auf Geschäftsbeziehungen und Produkte erfolgt im Zusammenhang mit der jährlichen Bewertung der signifikanten Umweltaspekte. Drei Risiken, die gleichzeitig auch als Chancen gesehen werden können, spielen dabei eine besondere Rolle:

1. Regulatorische Risiken betreffen u.a. umfassendere Berichtspflichten, steigende Produktanforderungen (z.B. Energieeffizienz, Lebenszyklusanalysen) und Anforderungen hinsichtlich des unternehmensweiten Energiemanagements.

2. Physische Risiken beziehen sich z.B. auf potentielle Schäden und Betriebsunterbrechungen durch extreme Wetterereignisse oder Pandemien bei unseren Zulieferern sowie steigende Versicherungskosten.

3. Reputationsrisiken entstehen durch nicht ausreichend wahrgenommenes Engagement zum Klimaschutz sowohl auf Unternehmens- also auch Produktebene. Der ICT-Sektor steht hier immer stärker im Fokus von Nichtregierungsorganisationen und einer steigenden Nachfrage nach nachhaltigeren Produkten.

Im Rahmen des konzernweiten Umweltmanagementsystems evaluieren und steuern wir diese Risiken im Zusammenhang mit dem Klimawandel und weiteren Umweltaspekten. Dabei ergeben sich aus einem verbesserten Klimaschutz auch Chancen, wie z.B. Kostenersparnisse durch eine Reduktion des Energieverbrauchs und die Vermeidung von Umweltbelastungen durch unsere Produkte.

3.4.7 Sonstige Berichtspflichten

Bezugnehmend auf die Punkte, Beträge und Erläuterungen im Jahresabschluss und die wesentlichen Risiken der eigenen Geschäftstätigkeit besteht bei MEDION keine gesonderte Berichtspflicht.

12 Keine äußere Abmessung größer als 25 cm.

3.5 Arbeitnehmerbelange

Darstellung der verfolgten Ziele und Konzepte

Als verantwortungsvoller Arbeitgeber sind wir uns unserer sozialen Verantwortung bewusst und stellen den Menschen in all seiner Vielfalt in den Vordergrund unserer unternehmerischen Entscheidungen.

Unser Ziel ist es, unseren Mitarbeitern ein gesundes betriebliches Umfeld zu bieten, in dem sie ihre Potenziale entfalten, ihre Ideen einbringen und sich entsprechend ihrer Fähigkeiten und Neigungen weiter entwickeln können. Darüber hinaus wollen wir eine Arbeitskultur schaffen, die die Motivation, Leistungsfähigkeit und Zufriedenheit unserer Mitarbeiter und Führungskräfte fördert.

Die Basis für die Umsetzung dieser übergeordneten Ziele ist eine professionelle HR-Organisation und effiziente betriebliche Prozesse, aus denen wir zentrale Handlungsfelder und konkrete Ziele abgeleitet haben. Als Steuerungsinstrumente dienten uns neben unserer HR-Scorecard unser HR Fact Book. Die darin enthaltenen Key-Performance-Indikatoren geben Aufschluss über die Nachhaltigkeit von Maßnahmen in den Bereichen HR Management und Entwicklung sowie Gesundheitsmanagement und Sicherheit am Arbeitsplatz.

Einen weiteren Fokus legen wir auch auf die Ausbildung und Personalentwicklung unserer Mitarbeiter. Weiterhin kommt dem Arbeitsschutz und dem Gesundheitsmanagement sowie dem betrieblichen Vorschlagswesen bei MEDION eine hohe Bedeutung zu.

Der Wettbewerb um hochqualifizierte Führungskräfte und technisches Personal ist in der Consumer-Electronics-Branche nach wie vor sehr groß. Gerade im Projektgeschäft und bei dem zunehmenden Grad der Digitalisierung stellen erfahrene und gut ausgebildete Mitarbeiter eine sehr wichtige Ressource dar. Um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, muss daher auf die Bindung von Know-how-Trägern an das Unternehmen sowie auf die Gewinnung und das erfolgreiche Onboarding von Talenten vom externen Markt durch geeignete Maßnahmen besonderes Gewicht gelegt werden.

Nur gut geschulte und qualifizierte Mitarbeiter können Risiken erkennen und vermeiden. Daher fördert MEDION gezielt die Aus- und Weiterbildung der eigenen Mitarbeiter.

Im März 2024 waren insgesamt 63 Auszubildende (Vorjahr: 64) im inländischen MEDION-Konzern beschäftigt. Dies entspricht einer Ausbildungsquote von 9,0 % (Vorjahr: 7,4 %). Neben IHK-Ausbildungsgängen in den klassischen kaufmännischen und technischen Bereichen bildet MEDION auch in den Bereichen E-Commerce und Fachkraft für Lagerlogistik aus. Zusätzlich hat die MEDION AG 33 (Vorjahr: 43) Dual Studierenden Studiengänge in den Fachbereichen Wirtschaft, Wirtschaftsinformatik, Informatik, Cyber Security, Mediendesign, Marketing & Digitale Medien sowie Wirtschaftspsychologie angeboten.

Darüber hinaus fördern wir die Nachwuchsgewinnung durch sogenannte Berufsfelderkundungstage, in denen sich Schüler in einem eintägigen Praktikum einen Überblick über die verschiedenen Berufsfelder verschaffen können.

MEDION ist im Vorjahr zum sechsten Mal in Folge mit dem Deutschlandtest-Siegel "Deutschlands beste Ausbildungsbetriebe" ausgezeichnet worden.

Hohe Attraktivität als Arbeitgeber

Insgesamt arbeitet bei MEDION ein motiviertes und hochprofessionelles Team - eine gesunde Mischung aus erfahrenen Mitarbeitern, die das Unternehmen schon lange begleiten, jungen Kolleginnen und Kollegen, die ihre berufliche Karriere bei MEDION beginnen und Mitarbeitern, die aus anderen Unternehmen zu MEDION gekommen sind und mit ihren Erfahrungen zum Unternehmenserfolg beitragen.

Um bei einem Personalwechsel die Einarbeitung neuer Mitarbeiter zu erleichtern und Probleme durch Know-how-Verluste möglichst zu vermeiden, sind im Rahmen des Workflow-Managements alle unternehmensinternen Prozesse so dokumentiert, dass sie personenunabhängig ausgeführt werden können.

Bei der Besetzung von vakanten Positionen legen wir großen Wert darauf, einerseits die Fähigkeiten und Potenziale von Mitarbeitern, andererseits aber auch deren persönliche Karriereziele zu berücksichtigen. Dies beinhaltet, dass Mitarbeiter auf ihrem Karriereweg persönlich begleitet und zielgerichtet für eine Funktion qualifiziert und entwickelt werden. Damit werden eine den Anforderungen entsprechende interne Stellenbesetzung gefördert, Einarbeitungszeiten reduziert und den Mitarbeitern somit interessante Entwicklungsmöglichkeiten aufgezeigt.

Mitarbeiter haben im Rahmen von Einarbeitungsplänen die Möglichkeit, sich schnell in die Unternehmensstrukturen und -prozesse einzufinden. Praktikanten können "on the Job" Einblicke in die vielfältigen Aufgaben der gesamten Supply Chain gewinnen. Der gesamte Onboarding Prozess wurde standardisiert und professionalisiert.

Darüber hinaus werden den Mitarbeitern externe fachbezogene Weiterbildungsmaßnahmen und IT-bezogene Schulungen angeboten, die im Bereich SAP R/​3 durch ein SAP-Inhouse-Competence-Center und im Bereich von Microsoft Office durch die MEDION-Trainingsakademie intern durchgeführt werden. Neben der Durchführung von intern durchgeführten Kursen im Bereich der Persönlichkeits- und Teambildung bietet unsere MEDION-Akademie auch Trainings zur Vermittlung von Change Management Prozess Know How an.

Unsere Mitarbeiter zu motivieren und zu Höchstleistungen anzuspornen, ist die Aufgabe unserer Führungskräfte. Daher legen wir großen Wert auf exzellente Führungskompetenzen im Management.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde eine neue Reihe von Inhouse Trainings für Führungskräfte gestartet. Diese Trainings sind modular angelegt und bauen auf den Manager Trainings "For those who manage" unseres Mutterkonzerns Lenovo auf. Darüber hinaus findet einmal im Quartal ein sogenannter "Führungskräftestammtisch" statt.

Die Höhe des Entgelts richtet sich in unserem Unternehmen nach den Aufgaben und Leistungen der Beschäftigten sowie nach ihrer Qualifikation und Erfahrung. Weder Geschlecht noch Herkunft, sondern allein Funktion und Verantwortung der Mitarbeiter zählen für uns bei der Festlegung des Entgelts.

Unsere Arbeitsbedingungen werden zunehmend durch flexible Arbeitszeiten, einen damit einhergehenden höheren Grad der Selbstbestimmung, modern ausgestattete Arbeitsplätze sowie eine moderne Führungskultur geprägt.

Das Ergebnis unserer Bemühungen ist eine hohe Mitarbeitermotivation. Diese und die Leistungsbereitschaft unserer Mitarbeiter sind wesentliche Erfolgsfaktoren unseres Unternehmens. Aufgrund einer schlanken Organisationsform und kurzer Entscheidungswege werden unsere Mitarbeiter in wichtige Entscheidungsprozesse aktiv einbezogen. Die Nähe zu unseren Mitarbeitern ist uns sehr wichtig, um die immer komplexer werdenden Arbeitsabläufe in den unterschiedlichen Bereichen an die veränderten Marktbedingungen und die damit verbundenen steigenden Anforderungen anzupassen.

MEDION kann sein Angebot an attraktiven, interessanten Aufgaben und Positionen, u.a. auch durch die Zugehörigkeit zum Lenovo-Konzern, stetig erweitern. Mittlerweile haben viele Mitarbeiter innerhalb des Lenovo-Konzerns neue Aufgaben übernommen. Auch durch die Schaffung neuer Positionen im Digitalgeschäft steigt die Attraktivität der MEDION AG als Arbeitgeber. So sind wir stolz darauf, im abgelaufenen Berichtsjahr mit dem Deutschlandtestsiegel "Bester Arbeitgeber 2023" ausgezeichnet worden zu sein.

Die hohe Bindung unserer Mitarbeiter an unser Unternehmen zeigt sich in der weiterhin steigenden durchschnittlichen Betriebszugehörigkeit. Die Durchschnittsdauer der Beschäftigung bei der MEDION AG und deren Tochtergesellschaften lag im Geschäftsjahr 2023/​2024 bei 11,8 Jahren (Vorjahr: 11,0 Jahre).

Die Betriebszugehörigkeit nach Jahren und Geschlecht lässt sich wie folgt darstellen:

Partnerschaft mit den Beschäftigten

MEDION legt großen Wert auf eine offene und freundliche Unternehmenskultur und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Mitarbeitervertretung und den einzelnen Mitarbeitern.

In unterschiedlichen Gremien informieren wir die Arbeitnehmervertreter regelmäßig über die wirtschaftliche Lage und über alle wichtigen Veränderungen im MEDION-Konzern. Dabei war die Zusammenarbeit zwischen der Unternehmensleitung und dem Betriebsrat auch im abgelaufenen Geschäftsjahr von einem konstruktiven Miteinander geprägt.

Vorstand und Mitarbeitervertretung sind gemeinsam davon überzeugt, dass sozialkompetente Verhaltensweisen das Betriebsklima nachhaltig positiv beeinflussen, die Arbeitsprozesse verbessern, damit die Produktivität und die Qualität der Arbeitsergebnisse gesteigert wird und somit vielfältige positive Auswirkungen für das Unternehmen und die Mitarbeiter bringen. Aus diesem Grund gibt es im MEDION-Konzern eine Reihe von wichtigen Betriebsvereinbarungen, die zum einen der langfristigen Mitarbeiterbindung und zum anderen einer den Markterfordernissen angepassten höheren Flexibilisierung innerhalb des Unternehmens dienen.

Mit der Betriebsvereinbarung über "Flexible Arbeitszeit bei MEDION" wollen Unternehmensleitung und Betriebsrat weiterhin Rahmenbedingungen und Gestaltungsspielräume schaffen, welche es den Mitarbeitern ermöglichen, ihre Arbeitszeit bedarfs- und ergebnisorientiert einzusetzen und dabei Arbeitszeit und Freizeit gut zu vereinbaren. Die betrieblichen Belange und die persönlichen Belange aller Mitarbeiter sollen unter Wahrung der arbeitsrechtlichen Bestimmungen bestmöglich aufeinander abgestimmt werden. Diesem Ziel dient auch die Betriebsvereinbarung über "Mobile Arbeit", die im Jahr 2022 abgeschlossen wurde.

Im Rahmen der Vereinbarung über das betriebliche Eingliederungsmanagement verfolgen Vorstand und Mitarbeitervertretung gemeinsam das Ziel, arbeitsunfähige Mitarbeiter möglichst bald wieder in die Arbeitsorganisation zu integrieren. Darüber hinaus wollen sie klären, mit welchen Maßnahmen einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt werden kann. Der Arbeitsplatz von Arbeitnehmern, die von Krankheit oder Behinderung betroffen sind, soll möglichst erhalten bleiben. Vor diesem Hintergrund werden betriebliche Organisationsstrukturen, Verfahrensabläufe und Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit einem betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) vereinbart.

Jedes Unternehmen lebt von der Innovationskraft und der Kreativität seiner Mitarbeiter. Diesem Grundsatz trägt das Unternehmen durch das betriebliche Vorschlagswesen, das unter dem Begriff "Ideengarten" eingeführt wurde, Rechnung. Hierdurch soll allen Mitarbeitern ein zusätzlicher Anreiz geboten werden, mit eigenen Anregungen das betriebliche Geschehen zum Nutzen des Unternehmens und der Mitarbeiter mitzugestalten. Weiter soll damit die Mitarbeiterzufriedenheit und Motivation erhalten sowie nachhaltig gesteigert werden.

Die Vereinbarung über Jubiläumszuwendungen regelt, dass neben Sonderurlaub den langjährig Beschäftigten eine finanzielle Jubiläumszuwendung zuteil wird. Darüber hinaus bieten die MEDION AG und ihre inländischen Tochtergesellschaften allen Beschäftigten die Inanspruchnahme einer betrieblichen Altersversorgung in Form von Direktversicherung und Pensionskasse an.

In Zeiten einer zunehmend vernetzten Welt und insbesondere beim mobilen Arbeiten von zu Hause ist es heute wichtiger denn je, Informationen jederzeit und kurzfristig bereit zu stellen. Hierzu ist die durchgängige Office 365 Integration, insbesondere für das MEDION Projektgeschäft, ein ideales Hilfsmittel, über die wir in 2019/​2020 eine Bertriebsvereinbarung geschlossen haben.

Im Vorjahr machten es die wirtschaftlich veränderten Rahmenbedingungen notwendig, die Personalkostenstruktur zu analysisieren und diese an die veränderten Rahmenbedingungen anzupassen. Aus diesem Grund haben die Unternehmensleitung und der Betriebsrat umfassende Beratungsgespräche zu einer notwendigen Reorganisation des MEDION Konzerns geführt. Das Ergebnis war eine Rahmenregelung für die strategische und organisatorische Neuausrichtung des Unternehmens, um die Wettbewerbsfähigkeit von MEDION auch für die Zukunft sicherzustellen. Um die wirtschaftlichen Nachteile für die betroffenen Mitarbeiter auszugleichen oder zu mildern, haben die Betriebsparteien einen Sozialplan geschlossen, der bis zum 31.03.2025 in Kraft ist.

Nachdem im ersten Schritt im Vorjahr nach Abschluss eines Interessenausgleichs personelle Überkapazitäten aufgrund der rückläufigen Auftragslage abgebaut wurden, fand im Berichtsjahr eine weitere Anpassung in Folge der umgesetzten Reorganisation statt. Im Rahmen des o.a. Sozialplans und nach Abschluss eines weiteren Interessenausgleichs wurden weitere personelle Überkapazitäten abgebaut.

Gesundheitsmanagement und Sicherheit am Arbeitsplatz

Unser Ziel ist es, die Gesundheit unserer Mitarbeiter dauerhaft zu erhalten. Angefangen von einer ergonomischen Ausgestaltung der Arbeitsplätze über gesundheitserhaltene Maßnahmen wie unserer jährlichen kostenlosen Grippeschutzimpfung bis hin zu dem bereits zuvor beschriebenen Betrieblichen Eingliederungsmanagement legt MEDION großen Wert auf die Förderung eines gesunden Lebensstils.

Die o. a. Maßnahmen tragen dazu bei, dass die Krankenquote bei der MEDION AG weiterhin weit unter dem Bundesdurchschnitt liegt. Die Krankenstatistik ist im Vergleich zum Vorjahr im Berichtsjahr gesunken und lag bei 3,9 % (Vorjahr: 4,4 %), der Bundesdurchschnitt betrug jedoch 6,8 % .

Das in 2021 eingeführte "Jobrad" hat bei unserer Belegschaft großen Zuspruch gefunden und dient der Zielsetzung, die Gesunderhaltung unserer Mitarbeiter einerseits zu fördern und andererseits einen weiteren Beitrag zum Umweltschutz zu leisten.

Im Geschäftsjahr 2023/​2024 ist die Anzahl der Unfälle im Vergleich zum Vorjahr von einem auf Null gesunken. Es wurde erneut und das vierte Jahr in Folge kein Arbeitsunfall gemeldet. Im Vorjahr fielen für drei Wegeunfälle 799 Kalenderausfalltage an. Im Berichtsjahr betragen diese Null.

Der positive Trend der Vorjahre bei den Arbeitsunfällen setzt sich fort. Der Vergleichswert, die Tausend-Mann-Quote (TMQ, Arbeitsunfälle je 1.000 Beschäftigte), liegt damit wiederholt bei "Null", dem besten zu erreichenden Wert. Auch bei der TMQ hält der positive Trend seit 2020 an. Der Vergleichswert zur TMQ aller bei der BG Handel und Warenlogistik versicherten Unternehmen, wie auch MEDION, liegt dem gegenübergestellt mit 22,3 (Vorjahr 24,3 TMQ 2021) deutlich höher.

Die Arbeitsschutzorganisation bei MEDION ist damit nachhaltig wirksam. Alle Beteiligten besprechen sich mindestens einmal pro Quartal in den Arbeitsschutzausschuss-Sitzungen (ASA), in der auch Belange des Umweltschutzes einfließen. Wiederholt nahm ein Vertreter der Berufsgenossenschaft als unterstützender Gast teil. Entsprechende Themen bzw. Aufgaben und deren Erledigung finden sich in den jeweiligen Protokollen zu den ASA-Sitzungen.

3.6 Sozialbelange

Unser soziales Engagement ist Ausdruck unseres Selbstverständnisses als verantwortungsbewusstes Mitglied der Gesellschaft. Getreu dem Motto unseres Mutterkonzerns Lenovo "We do what we say" verstehen wir uns als verlässlichen Partner, der zu seinem Wort steht, egal ob es um unsere Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten oder andere Wirtschaftspartner geht.

Transparenz und Integrität bei unseren Geschäften sind Voraussetzung, um Vorteilsnahme zu verhindern oder fragwürdige Praktiken bei Angestellten oder Dienstleistern zu vermeiden. Für unser gesellschaftliches Engagement gelten dieselben strengen Standards wie für unser Kerngeschäft.

Unsere Zielsetzung ist es, soziale Projekte in den Bereichen Talentförderung und Standortentwicklung im Ruhrgebiet zu unterstützen, um unsere Region auch für künftige Generationen attraktiv zu gestalten und insbesondere Jugendlichen aus bildungsfernen Familien oder mit Migrationshintergrund Zugang zu Bildungs- und Beschäftigungsangeboten zu ermöglichen.

In Zusammenarbeit mit der Essener Wirtschaftsförderung unterstützen wir langfristige Infrastrukturprojekte und setzen uns dafür ein, den Standort Essen und seine Wirtschaft vor Ort zu stärken. Zu diesem Zweck kooperieren wir unter anderem eng mit verschiedenen lokalen Gremien.

Das Thema Talentförderung ist für MEDION ein sehr wichtiges Zukunftsthema. Beim Schülerstipendium-Programm "RuhrTalente" über die Westfälische Hochschule ist die Ausbildungsleiterin der MEDION AG Teil der Jury. In diesem Programm werden Schüler aus bildungsfernen Familien mit sehr guten schulischen Noten und sozialem Engagement gefördert. Seit 2017 stellt MEDION sowohl im Rahmen des Deutschlandstipendiums als auch im Rahmen des RuhrTalente-Stipendiums finanzielle Fördermittel bereit.

Weiterhin beteiligen wir uns aktiv an der Ausbildungsförderung zusammen mit der IHK Essen, wo MEDION im Prüfungsausschuss vertreten ist.

Darüber hinaus besteht zwischen MEDION und JOBLINGE gemeinnützige AG Ruhr eine Kooperation zur Unterstützung der Initiative JOBLINGE. JOBLINGE ist als gemeinnütziges Angebot der Wirtschaft gegen Jugendarbeitslosigkeit und Nachwuchskräftemangel konzipiert. Das Ziel ist, Jugendlichen ohne Abschluss ("JOBLINGE") durch individuelle Betreuung, Weiterbildung und Qualifizierung die Chance zu geben, sich auf dem Arbeitsmarkt nachhaltig zu positionieren. MEDION beteiligt sich mit einer jährlichen Spende sowie durch die Bereitstellung von Praktikumsplätzen in Form von Qualifizierungs- und Bewerbungspraktika.

In einer weiteren erfolgreichen Kooperation mit "Die Boje" begleiten wir junge Menschen auf dem Weg zur IHK Abschlussprüfung praxisnah. Die Boje führt seit über 30 Jahren unterschiedliche Maßnahmen und Projekte zur persönlichen und beruflichen Bildung von jungen Menschen durch.

Des Weiteren unterstützt MEDION mit Sachspenden eine Reihe von Berufsschulen im Ruhrgebiet sowie mit Geldspenden die Deutsche Sporthilfe.

Den Erlös einer im abgelaufenen Geschäftsjahr stattgefundenen Weihnachtstombola hat MEDION dem Hospiz Essen Steele gespendet.

Durch unsere Investitionen und Spenden sowie durch das ehrenamtliche Engagement unserer Mitarbeiter unterstützen wir zudem Menschen in Notsituationen wie Armut, Migration, Arbeits- und Obdachlosigkeit. So ist zum Beispiel das Ergebnis einer von einem Mitarbeiter erfolgreich eingebrachten Idee über das betriebliche Vorschlagswesen die unternehmensweite Sammlung von Pfandflaschen und die Unterstützung von sozialen Einrichtungen und Projekten mit dem eingenommenen Pfandgeld als Spende.

MEDION unterstützt die DKMS gemeinnützige GmbH im Kampf gegen Blutkrebs. Wir ermutigen unsere Mitarbeiter, freiwillig an der Registrierungsaktion als Stammzellenspender teilzunehmen und übernehmen für jeden Mitarbeiter, der sich freiwilig an der Aktion beteiligt, die Kosten. Über 7,6 Millionen Freiwillige haben sich bislang in den weltweit größten Dateienverbund aufnehmen lassen. Dank dieser fantastischen Hilfe konnte die DKMS bereits mehr als 65.000 Stammzellenspenden ermöglichen und damit die Chance auf neues Leben geben.

3.7 Achtung der Menschenrechte

Darstellung der verfolgten Ziele und Konzepte

MEDION bekennt sich zu seiner Verantwortung, Menschenrechte zu respektieren. In unseren eigenen Geschäftstätigkeiten ist es unser Ziel, Menschenrechtsverletzungen zu vermeiden. Als Akteur in zahlreichen globalen Wertschöpfungsketten sind wir auf Partner angewiesen und fordern ein, dass diese die Menschenrechte und damit einhergehende Standards ebenfalls respektieren. Dazu bieten wir unseren Partnern Unterstützung in ihrem Bemühen an, ihrer menschenrechtlichen Verantwortung nachzukommen.

Seit 2010 ist MEDION Mitglied von amfori (ehemals Foreign Trade Association - FTA) und der amfori Business Social Compliance Initiative (BSCI). Als Teil dieser führenden Unternehmensinitiative, die auf die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Lieferkette hinarbeitet, sind wir bestrebt, unsere Produkte nach sozialen Gesichtspunkten fertigen zu lassen und zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der globalen Lieferkette beizutragen. Auf Basis des amfori BSCI-Verhaltenskodex haben wir unternehmensweit gültige Sozialstandards definiert, mit denen wir die Werte und Grundsätze bei der Herstellung unserer Produkte festlegen. Der amfori BSCI-Verhaltenskodex stützt sich auf internationale Übereinkommen, wie die

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Allgemeine Erklärung der Menschrechte

Leitlinien Kinderrechte und Unternehmerisches Handeln

UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte

OECD-Leitsätze

UN Global Compact

Übereinkommen und Empfehlungen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)

Neben den oben aufgeführten, internationalen Übereinkommen beinhaltet eine Verpflichtung nach dem amfori BSCI-Verhaltenskodex ebenso die Einhaltung der in der Grafik dargestellten Arbeitsprinzipien.

Im Rahmen unserer Mitgliedschaft bei amfori haben wir ein Programm zur Überwachung der Einhaltung gültiger Sozialstandards etabliert. Dabei legen wir großen Wert auf einen entwicklungsorientierten und kooperativen Ansatz, der auf den drei Säulen Überwachung, Befähigung und Einbindung von Anspruchsgruppen basiert.

Die folgende Abbildung stellt den Überwachungsprozess innerhalb der Lieferkette dar.

Ein zentraler Bestandteil dieses Programms ist die Durchführung von unabhängigen Audits in Produktionsstätten (Tier 1) in Risikoländern 13 (Überwachung). Dabei kontrollieren externe, akkreditierte Prüfungsunternehmen bei unseren Zulieferunternehmen den Umsetzungsgrad des amfori BSCI-Verhaltenskodex sowie die Einhaltung der vor Ort anwendbaren, nationalen Gesetze. Die Audits werden nach einem einheitlichen Standard durchgeführt, der in dreizehn unterschiedlichen Kapiteln die elf Prinzipien des amfori-BSCI-Verhaltenskodex adressiert. Dazu gehören u. a. Managementpraktiken, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, Aspekte des Umweltschutzes sowie das Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit und Diskriminierung. Während eines Audits finden Begehungen der Produktionsstätten statt, es werden relevante Dokumente überprüft und zufällig ausgewählte Arbeitnehmer, Arbeitnehmervertreter und Vertreter des Managements interviewt. Nach Abschluss des Audits werden in einem Bericht Ergebnisse der einzelnen Leistungsbereiche und festgestellte Abweichungen zusammengefasst.

Sowohl um das Bewusstsein unserer Produzenten für nachhaltige Geschäftspraktiken zu stärken, als auch um fortwährende Verbesserungen hinsichtlich der Arbeitsbedingungen in unseren Zulieferbetrieben zu erreichen, stellen wir unseren Lieferanten unterschiedliche Tools und Informationsdokumente zur Verfügung. Darüber hinaus bieten wir unseren Produzenten die Möglichkeit, an unterschiedlichen Onlinetrainings sowie Workshops, die in den Zulieferländern durchgeführt werden, kostenfrei teilzunehmen (Befähigung). Bleiben Fortschritte bei der Umsetzung von Verbesserungsmaßnahmen längerfristig aus oder zeigt sich eine Produktionsstätte fortdauernd unkooperativ, wird die Geschäftsbeziehung vorübergehend oder - als letztes Mittel - dauerhaft beendet.

13 Die Definition von Risikoländern entspricht den Festlegungen der BSCI: https:/​/​www.amfori.org/​sites/​default/​files/​amfori-2020-11-12-Country-Risk-Classification-2021_​0.pdf

Als international ausgerichtetes Unternehmen sind wir durch die Beziehungen mit unseren Anspruchsgruppen und deren Interessen geprägt. Im Rahmen unserer amfori BSCI-Mitgliedschaft verfolgen wir daher einen konstruktiven Dialog mit relevanten Stakeholdern in Europa und in den Zulieferländern, wie z. B. unseren Lieferanten, anderen BSCI-Mitgliedern, unseren Kunden und Nichtregierungsorganisationen (Einbindung von Anspruchsgruppen).

Ergebnisse aus den verfolgten Konzepten und Zielen

Im letzten Jahr wurden im Rahmen unserer amfori Mitgliedschaft insgesamt 201 Audits bei Zulieferern durchgeführt. Wenn Abweichungen identifiziert werden, muss der Zulieferer einen Plan mit Korrekturmaßnahmen entwickeln und umsetzen, welche zur Beseitigung der Ursachen beitragen als auch ein erneutes Auftreten der Abweichungen verhindern sollen.

Beschreibung des Due-Diligence-Prozesses

Innerhalb unseres Einflussbereichs fordern wir unsere Lieferanten dazu auf, ihre Geschäftspraktiken am amfori BSCI-Verhaltenskodex auszurichten und die dafür notwendigen Managementsysteme und -prozesse zu implementieren. Zusätzlich erwarten wir, dass unsere Lieferanten die Anforderungen an ihre Vorlieferanten weitergeben, also tiefer in die Lieferkette hineintragen, um einen positiven Kaskadeneffekt zu erreichen.

Werden während eines amfori BSCI-Audits wesentliche Beanstandungen festgestellt, verpflichten und unterstützen wir unseren Zulieferer, einen Corrective Action Plan (CAP) bzw. Maßnahmenplan zur Erreichung von Verbesserungen zu entwickeln und die geplanten Korrekturen entsprechend umzusetzen. Mithilfe von Nachweisen, wie z. B. Fotos und Dokumenten wird die Umsetzung der Abhilfemaßnahmen überwacht. Der Umsetzungsgrad der geplanten Maßnahmen wird anschließend im Rahmen von Folgeaudits durch unabhängige Dritte überprüft. Dabei verfolgen wir einen kooperativen Ansatz, der zu einer kontinuierlichen Entwicklung führen soll.

Zulieferer, welche neu in unseren Produzentenpool aufgenommen werden, müssen die Einhaltung anwendbarer Sozialstandards nachweisen oder sich bereit erklären, innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens die notwendigen Managementprozesse und Standards zu etablieren. Neben dem amfori BSCI-Standard akzeptieren wir als Nachweis der Einhaltung zudem SA8000- (Social Accountability) und ICTI-Zertifikate (International Council of Toy Industry) sowie ETI-Audits (Ethical Trade Initiative), sofern diese gemäß der SMETA-Richtlinien (Sedex Members Ethical Trade Audit) stattfanden, und Überprüfungen, die gemäß des RBA-Standards (Responsible Business Alliance) durchgeführt wurden. Bei den Auditstandards erwarten wir von unseren Zulieferern, dass erfasste maßgebliche Abweichungen behoben wurden.

Alle amfori BSCI-Auditberichte und -Maßnahmenpläne werden in einer zentralen Datenbank verwaltet. Auf diese Informationen können alle amfori BSCI-Mitgliedsunternehmen zugreifen.

Wesentliche Risiken in Bezug auf das eigene Geschäftsmodell

Die Integration von Prozessen menschenrechtlicher Sorgfalt unterstützt uns, nachteilige Auswirkungen zu mindern, die Zukunftsfähigkeit und gesellschaftliche Akzeptanz unserer Geschäftstätigkeit zu sichern sowie unsere Reputation zu schützen.

Darüber hinaus bringt dieser Ansatz Vorteile hinsichtlich der Erfüllung von Kundenanforderungen und bei der Vorbereitung auf oder Umsetzung von regulatorischen Maßnahmen.

MEDION führt EcoVadis-Nachhaltigkeitsbewertung fort

Die MEDION AG hat sich auch 2023 der umfassenden sowie universellen Nachhaltigkeitsbewertung durch das Unternehmen EcoVadis unterzogen. Das Ergebnis lag bei der Finalisierung des nichtfinanziellen Berichts noch nicht vor. EcoVadis hat dokumentenbasiert die Nachhaltigkeitsleistung von 21 Kriterien aus den vier Bereichen Arbeits- und Menschenrechte, Nachhaltige Beschaffung, Umwelt und Ethik analysiert und bewertet.

3.8 Bekämpfung von Korruption und Bestechung

Darstellung der verfolgten Ziele und Konzepte

Zusätzlich zum Risikomanagement im Konzern gibt es ein Compliance-Management-System (CMS). Compliance bei MEDION ist die Gesamtheit aller Maßnahmen, die das regelkonforme Verhalten des Unternehmens, seiner Organmitglieder und Mitarbeiter im Hinblick auf gesetzliche Ge- und Verbote sowie interne Unternehmensrichtlinien begründen.

Compliance soll MEDION präventiv vor Fehlverhalten bewahren, das auf Unwissenheit oder Fahrlässigkeit beruht und zu Imageschäden sowie dem Verfehlen von Unternehmenszielen infolge unsachgemäßen Geschäftsgebarens führen kann. Compliance-Systeme sind Organisationsmaßnahmen, die das rechtmäßige, verantwortungsbewusste und nachhaltige Handeln von MEDION sowie seiner Organe und Mitarbeiter gewährleisten sollen und dabei die Angemessenheit und Wirksamkeit der zur Behebung von Defiziten getroffenen Maßnahmen überwachen und regelmäßig bewerten.

MEDION hat dafür Vorsorge getroffen, dass insbesondere das Insiderrecht, die Gesetze zur Korruptionsbekämpfung und die kartellrechtlichen Vorschriften durch die Unternehmen des Konzerns und ihre Mitarbeiter beachtet werden. Dabei gelten folgende Grundsätze:

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Strikte Einhaltung von Gesetzen und sonstigen Bestimmungen im In- und Ausland: Bei geschäftlichen Entscheidungen und Handlungen sind die geltenden Gesetze und sonstigen maßgebenden Bestimmungen im In- und Ausland zu beachten. Der Vorstand hat Vorkehrungen getroffen, dass die Mitarbeiter sich fair verhalten und die relevanten Gesetze und Bestimmungen beachten. Dies gilt sowohl im Verhältnis des Unternehmens zur öffentlichen Hand (business-to-government) als auch für alle Arten von Geschäften zwischen Unternehmen.

Vorbildfunktion der Unternehmensleitung: Entschiedenes Vorgehen gegen Korruption beginnt bei der Unternehmensleitung. Vom Vorstand erwarten Mitarbeiter und Öffentlichkeit zu Recht vorbildhaftes Handeln. Das gilt sowohl für die Einhaltung der internen Richtlinien und der Gesetze als auch für das persönliche Engagement zur Korruptionsbekämpfung.

Umgang mit Zulieferern und Abnehmern: Zulieferer sind allein auf wettbewerblicher Basis (von Preis, Qualität und Eignung ihrer Leistung) auszuwählen. Der Versuch eines Lieferanten, Mitarbeiter des Kunden durch Zuwendungen, die über den normalen Rahmen einer Bewirtung oder Aufmerksamkeit hinausgehen, in ihrer Entscheidung zu beeinflussen, wird bei MEDION streng geahndet. Eigene Mitarbeiter, die sich in unlauterer Weise von Lieferanten haben beeinflussen lassen, werden ungeachtet strafrechtlicher Konsequenzen disziplinarisch und arbeitsrechtlich zur Verantwortung gezogen.

Geschenke und sonstige Zuwendungen: Bei Annahme und Gewährung von Geschenken und sonstigen Zuwendungen wird äußerst restriktiv verfahren. Mitarbeiter und deren unmittelbare Familienangehörige dürfen von Personen oder Unternehmen, mit denen geschäftliche Beziehungen bestehen, keinerlei Geldgeschenke annehmen. Geringe Zuwendungen und Gefälligkeiten müssen im Rahmen des Üblichen bleiben. Dies gilt insbesondere auch für Werbegeschenke und Dienstleistungen. Im Zweifelsfall ist die Entscheidung des Vorgesetzten oder der Compliance Abteilung einzuholen. Einladungen durch Lieferanten, die nicht im Zusammenhang mit Geschäftsbesuchen stehen, bedürfen immer der internen Genehmigung. Gleiches gilt für Einladungen an Mitarbeiter von Kunden. Werbegeschenke an Vertreter der Behörden dürfen nur entsprechend den Richtlinien im öffentlichen Dienst erfolgen.

Trennung zwischen geschäftlichen und privaten Aufwendungen: Private und geschäftliche Interessen sind strikt zu trennen. Für Aufwendungen, bei denen sich geschäftlicher und privater Anlass so vermischen, dass eine genaue Trennung schwierig ist, werden die Kosten insbesondere auch für Geschenke oder Bewirtungen privat übernommen.

Beauftragung von Geschäftspartnern für private Zwecke: Um eine Interessenkollision zwischen Unternehmen und Privatbereich auszuschließen, müssen Unternehmensangehörige von der Beauftragung eines Geschäftspartners für private Zwecke Abstand nehmen oder eine ausdrückliche vorherige Zustimmung unter Offenlegung des gesamten Sachverhalts einholen.

lnteressenkonflikte durch Nebentätigkeiten und Kapitalbeteiligungen: Vertraglich ist sichergestellt, dass Nebentätigkeiten und Kapitalbeteiligungen von Betriebsangehörigen nicht zum Schaden des Unternehmens ausgenutzt werden. Vertrauliches Insiderwissen wird durch Schulungen und individuelle Vereinbarungen geschützt. Ein betrieblich vorgegebenes Meldeverfahren für Betriebsangehörige stellt die entsprechende Transparenz sicher.

Einschaltung von Dritten: Bei Zahlungen an Dritte aus dem Bereich Berater, Makler, Sponsoren, Vertreter wird darauf geachtet, dass diese nicht Gelder für Zwecke der Bestechung weiterleiten. Dieses wird dadurch gewährleistet werden, dass die Zahlungen lediglich eine angemessene Vergütung für legitime Dienstleistungen darstellen.

Spenden an Parteien und Politiker: Auch bei Spenden an politische Parteien und Vereinigungen sowie an Politiker ist das geltende Recht strikt einzuhalten. Allen Erfordernissen an die Bekanntmachung ist in vollem Umfang zu entsprechen. Über jede derartige Spende ist die Compliance-Abteilung und der MEDION-Vorstand zu unterrichten. Zur Zeit sind Spenden an Parteien und Politiker durch MEDION nicht zulässig.

Beschreibung der Prozesse

Der bei MEDION eingerichtete Compliance-Ausschuss besteht aus dem Mitglied des Vorstands für Finanzen sowie den Abteilungsleitern für Personal und Corporate Affairs.

MEDION hat seit dem Geschäftsjahr 2008 mit allen Führungskräften bzw. Mitarbeitern aus Bereichen, die eigenständig Aufträge an Dritte vergeben können, Zusatzvereinbarungen zu den bestehenden Arbeitsverträgen geschlossen, die es den Mitarbeitern untersagen, Geldgeschenke oder sonstige geldwerte Vorteile zur persönlichen Verwendung für sich oder für Dritte anzunehmen sowie darüber hinaus sogenannte Schmiergeldzahlungen seitens der Handelspartner, Hersteller oder Geschäftspartner anzunehmen oder zu leisten. Alle im Geschäftsjahr 2023/​2024 hinzugekommenen Führungskräfte haben diese Vereinbarung ebenfalls unterschrieben.

Alle betroffenen Mitarbeiter wurden über die neuen Anforderungen an Compliance, die aktuellen Vorschriften und die praktische Umsetzung im MEDION-Konzern insbesondere durch E-Learning Schulungen informiert. Dazu gehören auch Hinweise zum Insiderrecht, zu den Gesetzen zur Korruptionsbekämpfung und zu den kartellrechtlichen Vorschriften sowie die Vorstellung sogenannter Code-of-Conduct-Anforderungen. Des Weiteren wurde über die Notwendigkeit von Chinese-Wall-Bereichen im MEDION-Konzern, den gesetzeskonformen Umgang mit möglichen unternehmensrelevanten Informationen, die aktuellen Anforderungen an den Datenschutz und die Vorbildfunktion der Führungskräfte für ihre jeweiligen Bereiche gezielt geschult.

Seit März 2018 hat MEDION eine Online-E-Learning-Plattform zum Thema Compliance für alle Mitarbeiter geöffnet. Darin werden neben den zentralen Compliance-Bereichen auch die Themen Arbeitssicherheit und Datenschutz vertieft behandelt. Im Geschäftsjahr 2023/​2024 haben über 80 % der Mitarbeiter erfolgreich an den E-Learning Schulungen teilgenommen. Im Geschäftsjahr 2023/​2024 wurden die Inhalte der Compliance Schulung aktualisiert und die Führungskräfte auf den Veranstaltungen am 12. Mai 2023 und 30. November 2023 nochmals gesondert unterwiesen.

Alle Personen mit Zugang zu Insiderinformationen - Mitarbeiter und Außenstehende - für die der Zugang zu Informationen unerlässlich ist, um ihre Aufgaben bei MEDION wahrnehmen zu können, werden in entsprechenden Insiderverzeichnissen, die in der Personalabteilung geführt werden, dokumentiert. Dabei werden die neuen Vorschriften und Änderungen, die sich aus der EU-Richtlinie zur Marktmissbrauchsverordnung (MAR) ergeben, eingehalten und umgesetzt.

Im Geschäftsjahr 2022/​2023 hat MEDION mit allen direkt an den Vorstand berichtenden Führungskräften einen sogenannten Compliance Check-Up durchgeführt. Anhand eines vorab verteilten Fragenkatalogs wurden im persönlichen Gespräch die abteilungs/​bereichsbezogenen Risiken diskutiert und bewertet. Besonderer Wert wurde dabei auf die Dienstleister Budgets, die entsprechende Kontrolle und das Thema Korruption und Bestechung beim Umgang mit Einladungen und Geschenken gelegt. Aus diesen persönlichen Befragungen haben sich keine zusätzlichen Compliance Risiken ergeben.

Whistleblower Hotline und Interne Meldestelle

Medion hat Ende 2017 eine Whistleblower Hotline installiert, um den Anforderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex zu entsprechen. Die Hotline ermöglicht die Meldung jeglicher Art von möglichen Compliance-Verstößen im Unternehmen. Auf Wunsch kann jeder Mitarbeiter anonym Informationen zur Verfügung stellen. Die Telefonnummer ist bei einer externen Anwaltskanzlei installiert. Diese Anwaltskanzlei vertritt MEDION nur bei Compliance-Themen. Die Telefonnummer der Whistleblower Hotline ist im MEDION-Intranet veröffentlicht. Im Geschäftsjahr 2023/​2024 erfolgte keine Mitteilung an diese Whistleblower Hotline.

Fragen zu Compliance-Themen können auch über das Corporate Compliance Team oder per E-Mail an compliance@medion.com gestellt werden. Darüber hinaus haben "sonstige Dritte" keine Verstöße gegen Regeln und/​oder Vorschriften bei MEDION gemeldet.

Das bestehende Hinweisgebersystem (Whistleblower Hotline) wurde aktualisiert, und die interne Meldestelle wurde entsprechend zusätzlich neu ausgerichtet. Es wurde auch dargelegt, dass "Whistleblower" aus der Belegschaft vor Vergeltungsmaßnahmen des Unternehmens geschützt sind. Die notwendigen Zusatzinformationen wurden im Intranet veröffentlicht. Alle neuen Anforderungen aus dem Hinweisgeberschutzgesetz werden seit Mitte 2023 umgesetzt und sind damit konform.

Daher verfügt MEDION über eine externe und eine interne Meldestelle für die Übermittlung von Hinweisen auf mögliche Gesetzes- und Regelverstöße.

Meldende können postalisch, per E-Mail (interne.meldestelle@medion.com) oder per Fax mögliche Fälle von Korruption, Betrug, Veruntreuung, Steuerhinterziehung, Verstöße gegen das Vergaberecht, Insiderregeln, Datenschutzrecht oder sonstige Verstöße jeglicher Art melden.

Parameter zur Bewertung

MEDION ermittelt die Anzahl, die Ursachen, die Fehlerquellen, das Fehlverhalten der Mitarbeiter getrennt nach Führungsverantwortlichkeit und die Schwere der stattgefundenen Compliance-Verstöße im Mehr-Jahres-Vergleich und hat besondere Risikofelder definiert (z. B. Einkauf). Daneben werden vierteljährlich die Risikobereiche geprüft, neue Risiken identifiziert und - soweit notwendig - die Mitarbeiter entsprechend sensibilisiert. Bei allen Geschäften mit Sonderkonditionen bei MEDION erfolgt quartalsweise eine Überprüfung anhand von ausgewählten Stichproben. Für alle wesentlichen Unternehmensbereiche besteht eine Gefährdungsbeurteilung.

Bezug auf Beträge und Erläuterungen im Jahresabschluss

Weitere Ausführungen zur Compliance und den bei MEDION eingesetzten Maßnahmen zur Vermeidung von Korruption und Bestechung finden sich in der Erklärung zur Unternehmensführung in diesem Geschäftsbericht.

 

Essen, 07. Juni 2024

Gerd Brachmann, Vorsitzender des Vorstands

Christian Eigen, Stellv. Vorsitzender des Vorstands

4 Diversitätsbericht

4.1 Diversitätskonzept

Darstellung der verfolgten Ziele und Konzepte

Wettbewerbsfähige Belegschaft

Wir bei MEDION legen bei der Zusammenstellung unserer Belegschaft von jeher großen Wert auf Vielfalt - ungeachtet von Geschlecht, Nationalität, Religion oder ethnischer Herkunft. Diese Haltung ist einer der wesentlichen Erfolgsfaktoren unseres Unternehmens. Mit dem MEDION-Geschäftsmodell bilden wir die gesamte Wertschöpfungskette mit vielen verschiedenen Funktionsbereichen ab und arbeiten weit über die Grenzen Deutschlands hinaus. Für ein solch differenziertes Arbeitsumfeld ist eine vielfältige Mitarbeiterstruktur elementar. In der MEDION-Belegschaft sind alleine in Deutschland 28 Nationalitäten (Vorjahr: 31) vertreten, die in einem integrativen Arbeitsumfeld für unsere internationalen Kunden optimale Ergebnisse erzielen. Vielfalt bildet somit auch ein wichtiges Element beim Wettbewerb um Talente.

Die gesellschaftspolitische Diskussion über Frauen im Beruf und speziell in Führungspositionen hat MEDION bereits seit Jahren in seiner Personalentwicklung verankert. MEDION arbeitet in dieser Hinsicht eng mit dem Mutterkonzern Lenovo zusammen. Getreu dem Motto "Different is better" misst Lenovo der Förderung von Frauen in Führungspositionen ebenfalls einen hohen Stellenwert bei. Die Direktorin Human Resources von MEDION ist "WILL Beauftragte". "WILL" bedeutet "Women in Lenovo Leadership" und steht für die Förderung von weiblichen Führungspositionen bei MEDION. Es findet ein enger Austausch mit unserem Mutterkonzern statt, der vor allem auf die Nutzung von Synergien und sogenannte Best Practices abzielt. Dazu gehört auch die jährliche Durchführung von konzernweiten Aktionen zum internationalen Frauentag.

Das Durchschnittsalter hat sich im Berichtsjahr im Vergleich zum Vorjahr nur geringfügig verändert und lag in 2023/​2024 bei 42,8 Jahren (Vorjahr: 42,0 Jahre). Die nachfolgende Darstellung gibt einen Überblick über die Altersstruktur der Mitarbeiter, getrennt nach Frauen und Männern:

Um die Leistungsfähigkeit unserer Mitarbeiter und Führungskräfte besonders hinsichtlich der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben zu stärken, ermutigen wir alle Beschäftigten in Elternzeit, anschließend ihre Arbeit, gerne auch in Teilzeit, wieder aufzunehmen. Damit erhalten wir unserem Unternehmen ihr Wissen und ihre Erfahrung nachhaltig.

Nicht zuletzt die im Jahr 2016 eingeführte Flexible Arbeitszeit bei MEDION ist eine der wichtigsten Maßnahmen, die die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördert. Die Führungskräftetrainings sowie der in 2017 eingerichtete "Führungskräftestammtisch" werden regelmäßig, sowohl von den weiblichen als auch den männlichen Führungskräften besucht, die teilweise auch in Teilzeit bei MEDION tätig sind.

Im Vorjahr hat das Unternehmen mit der Einführung mobiler Arbeit einen weiteren wichtigen Schritt unternommen, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter zu fördern. Für Schwerbehinderte und einem Schwerbehinderten gleichgestellte Menschen erhöht sich die Anzahl der Arbeitstage, die für mobile Arbeit in Anspruch genommen werden können, um zwei Arbeitstage pro Monat.

Die Frauenquote ist mit 40 % im Berichtsjahr (Vorjahr: 40 %) unverändert. Die uns selbst auferlegte Quote weiblicher Führungskräfte auf der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands wurde im Vergleich zum Vorjahr gesteigert, bleibt aber aufgrund einer Restrukturierung der direkten Berichtslinie zum Vorstand mit 19 % im Vergleich zum Vorjahr (15 %) unter unserem Ziel von 23 %. Unser in 2018 erklärtes und veröffentlichtes Ziel von 23 % (bestätigt am 15. Juni 2020) bleibt auch für das kommende Geschäftsjahr unsere Zielgröße. Auf der zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstands haben wir mit 34 % (Vorjahr: 33 %) unsere Zielgröße von 30 % Frauen in Führungspositionen wie auch im Vorjahr erreicht.

Für MEDION beginnt die Förderung von Frauen im Beruf schon in der Ausbildung von jungen Menschen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr verzeichnen wir bei unseren Auszubildenden und Dualen Studenten einen Frauenanteil von 25 %. Damit bleiben wir hinter der uns selbst auferlegten Zielgröße von 30 % zurück. Die Zielgröße von 30 % streben wir in Zukunft wieder an.

Der Wettbewerb um hochqualifizierte Führungskräfte und technisches Personal ist in der Consumer-Electronics-Branche nach wie vor sehr groß. Gerade im Projektgeschäft und bei dem zunehmenden Grad der Digitalisierung stellen erfahrene, gut ausgebildete Mitarbeiter eine sehr wichtige Ressource dar. Hier sehen wir uns vor die Herausforderung gestellt, dass sich gerade für Positionen in technischen Bereichen nur wenige weibliche Kandidaten bewerben.

Bei der Besetzung von Positionen, insbesondere im Führungsbereich, legen wir Wert auf eine adäquate Berücksichtigung weiblicher Bewerber. Aus diesem Grund sieht unser Recruiting-Prozess vor, dass wir möglichst mindestens eine weibliche Bewerberin in der finalen Auswahlrunde für die Besetzung von Führungspositionen haben.

Bei der Zusammensetzung unserer Belegschaft spielt auch die Generationenvielfalt eine große Rolle. Bei MEDION finden wir eine gute Mischung aus langjährig erfahrenen Mitarbeitern und sogenannten Young Professionals, die wir, wie eingangs beschrieben, nicht zuletzt selbst aus- und weiterbilden. Somit ist sichergestellt, dass ein Wissenstransfer der seniorigen Mitarbeiter an die juniorigen stattfindet und die seniorigen durch die enge Zusammenarbeit mit jüngeren Kollegen den Anschluss an moderne Arbeitsweisen behalten. Unser Generationenmanagement setzt daher auf Maßnahmen, die den Erhalt der Leistungsfähigkeit und die Gesundheit der älteren und jüngeren Mitarbeiter und besonders die generationenübergreifende Zusammenarbeit fördern.

 

Essen, 07 Juni 2024

Gerd Brachmann, Vorsitzender des Vorstands

Christian Eigen, Stellv. Vorsitzender des Vorstands

5 Zusammengefasster Lagebericht

der MEDION AG

5.1 Grundlagen des Konzerns

5.1.1 Verbindung zu Lenovo und Geschäftsmodell

Gesellschaftsrechtliche Struktur und Verbindung zu Lenovo

Die MEDION AG ist eine börsennotierte Aktiengesellschaft. Die Aktie wird seit dem 20. Juni 2012 im regulierten Markt (General Standard) geführt. MEDION ist seit einem freiwilligen Übernahmeangebot im Juli 2011 Teil der internationalen Lenovo-Gruppe (im Folgenden auch "Lenovo-Konzern" oder "Lenovo"). Lenovo ist mit zwei Mitgliedern im Aufsichtsrat der MEDION AG vertreten. Als Mehrheitsaktionärin hält die Lenovo Germany Holding GmbH (Tochterunternehmen von Lenovo) zum 31. März 2024 unmittelbar eine Gesamtzahl von 43.816.390 Aktien (90,50 %), weitere 3.736.970 Aktien (7,72 %) eigene Aktien der MEDION AG sind dem Lenovo-Konzern zuzurechnen.

Die Aktionäre der MEDION AG haben auf einer außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 14. Dezember 2011 in Essen dem Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages zwischen der MEDION AG und der Lenovo Germany Holding GmbH mit der erforderlichen Mehrheit zugestimmt. Dieser Vertrag ist im Handelsregister des Amtsgerichts Essen für die MEDION AG eingetragen.

Der Unternehmensvertrag bestimmt, dass die Lenovo Germany Holding GmbH verpflichtet ist, auf Verlangen eines außenstehenden Aktionärs der MEDION AG dessen Aktien gegen eine Barabfindung im Sinne des § 305 Abs. 2 Nr. 3 AktG von € 13,00 je Aktie mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von € 1,00 zu erwerben. Dieses Abfindungsangebot endete am 12. Juli 2023. Denjenigen Aktionären, die dieses Abfindungsangebot nicht annehmen, garantiert die Lenovo Germany Holding GmbH für die Dauer des Unternehmensvertrages eine jährliche Ausgleichszahlung. Der Betrag der Ausgleichszahlung ergibt sich aus einem Bruttogewinnanteil in Höhe von € 0,82 je MEDION-Aktie für jedes volle Geschäftsjahr abzüglich eines Betrages für deutsche Körperschaftsteuer sowie Solidaritätszuschlag nach dem jeweils für diese Steuern für das betreffende Geschäftsjahr geltenden Steuersatz. Damit beträgt die jährliche Ausgleichszahlung, die jeder außenstehende Aktionär nach Abzug der geltenden Körperschaftsteuerbelastung und des darauf entfallenden Solidaritätszuschlags durch Zahlung der Lenovo Germany Holding GmbH erhält, gegenwärtig, wie zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses, € 0,69 je Aktie.

Daneben haben die MEDION AG und die Lenovo Germany Holding GmbH einen Steuerumlagevertrag abgeschlossen.

Spruchstellenverfahren beendet

Das aktienrechtliche Spruchverfahren zur Bestimmung des angemessenen Ausgleichs und der angemessenen Abfindung nach §§ 304, 305 AktG aus dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der MEDION AG und der Lenovo Germany Holding GmbH, Essen, wurde durch rechtskräftige Entscheidung im Mai 2023 beendet. Daher hat der Vorstand der MEDION AG gemäß § 14 Nr. 1 SpruchG den Beschluss des Landgerichts Dortmund vom 26. August 2019, mit dem die Erhöhungsverlangen der Aktionäre zurückgewiesen wurden, bestätigt durch Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 20. April 2023, durch den die Beschwerden gegen den Beschluss des Landgerichts Dortmund ohne Zulassung der Rechtsbeschwerde zurückgewiesen wurden, am 12. Mai 2023 im Bundesanzeiger bekannt gegeben. Die Frist für die Andienung der Aktien endete zwei Monate nach dem Tag, an dem die rechtskräftige Gerichtsentscheidung im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden ist.

In der Zeit vom 12. Mai 2023 bis zum 12. Juli 2023 konnten Aktionäre der MEDION AG nochmals das ursprüngliche Abfindungsangebot von der Lenovo Germany Holding GmbH über € 13,00 je Aktie annehmen. Nach Ablauf dieser Frist beläuft sich der dem Lenovo Konzern insgesamt zuzurechnende Anteil am Grundkapital der MEDION AG auf 98,2 %.

MEDION-Geschäftsmodell

Das MEDION-Geschäftsmodell ist darauf ausgerichtet, dem Konsumenten zusammen mit den Partnern aus dem Handel funktional hochwertige und innovative Trendprodukte der Consumer Electronics in attraktivem Design auf dem neuesten technologischen Stand für breite Käuferschichten verfügbar zu machen. Die Kernkompetenz ist dabei die Entwicklung und der Vertrieb von Computer- und Multimedia-Produkten wie Notebooks, PC-Systemen, Monitoren, Smartphones und Tablets. Hierzu zählen auch die MEDION-Smart-Home-Bausteine, mit denen die Kunden Hausautomation selbst nachrüsten können. Unterhaltungselektronik wie LED-Fernseher, Internetradios und Bluetooth-Lautsprecher sowie Haushalts- und Gesundheitsprodukte sind weitere Felder, in denen MEDION aktiv ist.

MEDION übernimmt gegenüber seinen Kunden, international aufgestellten großen Handelsketten, nicht nur die Rolle des Lieferanten der Produkte, sondern - weit darüber hinausgehend - die Funktion eines Full-Service-Dienstleisters, der für seine Kunden die gesamte Wertschöpfungskette - von der Entwicklung der Produktidee über die Herstellung, Bewerbung und Logistik bis hin zum After-Sales-Service - konzipiert und kontrolliert. Die Vermarktung beginnt hier demnach bereits vor der Produktion. Zusammen mit den Kunden werden in der Regel hochvolumige Vertriebsaktionen mit Projektcharakter strukturiert und abgewickelt, die in vielen Fällen gleichzeitig in mehreren Ländern stattfinden. Die entsprechenden Waren lässt MEDION in Auftragsfertigung produzieren.

Zusätzlich zu diesen Vertriebsaktivitäten mit Aktions- oder Projektcharakter vertreibt MEDION Produkte im Online-Handel und in einem unternehmenseigenen Fabrikverkauf auf dem Firmengelände in Essen.

Neben dem klassischen Hardware-Geschäft hat MEDION das Geschäft mit digitalen Dienstleistungen aufgebaut, welches in den vergangenen Jahren kontinuierlich gewachsen ist und mittlerweile den größeren Ergebnisanteil generiert. Hierzu zählt insbesondere das Angebot von Mobilfunkdienstleistungen. Ergänzend entwickelt und vermarktet MEDION Dienstleistungen in den Bereichen Fotoservice, Electronic-Software-Distribution und anderen Online-Diensten, die hauptsächlich über Handelspartner angeboten werden. Die digitalen Dienstleistungen werden überwiegend als Vermittlungsgeschäft ("Agentenmodell") betrieben.

Das operative Geschäft des MEDION-Konzerns wird überwiegend direkt durch die MEDION AG, Essen, gesteuert und in dieser - auch auf internationalen Märkten - erwirtschaftet. Bei den ausländischen Tochtergesellschaften der MEDION AG handelt es sich zumeist um Unternehmen, die im Projektgeschäft Vertriebs- und Servicedienstleistungen für MEDION in den jeweiligen Ländern erbringen. Über diese Gesellschaften werden so gut wie keine Umsätze mit MEDION-Produkten im Projektgeschäft abgewickelt und daher leisten diese Gesellschaften auch keinen oder nur einen sehr geringen Beitrag zum Konzernergebnis. Im Direktgeschäft werden durch die Tochtergesellschaften eigene Umsätze und Ergebnisbeiträge erwirtschaftet, insbesondere in Australien.

Die eigentliche Projektabwicklung und die Logistik werden grundsätzlich zentral von der MEDION-Organisation in Deutschland gesteuert. Im Rahmen der Deutschland-Organisation sind die Call-Center-Aktivitäten in der Allgemeine Multimedia Service GmbH und die Reparatur- und Logistikdienstleistungen in der MEDION Service GmbH sowie zentrale IT-Aktivitäten in der MEDION Shared Services GmbH gebündelt.

Beteiligungen

Nach wie vor wird aus Kosten- und Effizienzgründen innerhalb des MEDION-Konzerns der Hauptteil des Umsatzes - auch im Ausland - aus der MEDION AG heraus realisiert. Im Rahmen der Internationalisierung des Direktgeschäftes werden Aktivitäten bei Bedarf auch im Ausland aufgebaut, weil es im direkten Geschäft mit Endverbrauchern vorteilhaft sein kann, lokale Besonderheiten besser zu erkennen und zu steuern. Dies gilt im Rahmen des Direktgeschäftes insbesondere für das Geschäft mit digitalen Dienstleistungen in Australien.

Beim Ausbau der digitalen Produkt- und Vertriebsbereiche werden zwar aus Gründen lokaler rechtlicher Rahmenbedingungen zunehmend Geschäfte über die internationalen Tochtergesellschaften abgewickelt, die operative Steuerung erfolgt dennoch in der Regel aus der MEDION AG heraus. Der operative Ergebnisbeitrag der Tochtergesellschaften ist außer in Australien sehr gering.

TOCHTERGESELLSCHAFTEN DER MEDION AG

Der Konsolidierungskreis des MEDION-Konzerns umfasst die folgenden in- und ausländischen Tochtergesellschaften der MEDION AG:

Allgemeine Multimedia Service GmbH, Essen

MEDION Shared Services GmbH, Essen

MEDION Service GmbH, Essen

MEDION Asia Pacific Ltd., Hongkong, Volksrepublik China

MEDION AUSTRALIA PTY LTD., Sydney, Australien

MEDION AUSTRIA GmbH, Wels, Österreich

MEDION B.V., Panningen, Niederlande

MEDION Elektronika d.o.o., Ljubljana, Slowenien

MEDION ELECTRONICS LIMITED, Swindon, Großbritannien

MEDION FRANCE S.A.R.L., Le Mans, Frankreich

MEDION IBERIA, S.L., Madrid, Spanien

MEDION ITALIA, S.R.L., Mailand, Italien

MEDION NORDIC A/​S, Herlev, Dänemark

MEDION SCHWEIZ ELECTRONICS AG, Zürich, Schweiz

MEDION USA Inc., Delaware, USA

MEDION Supply Chain Management (Shenzhen) Ltd., Shenzhen, Volksrepublik China

Projektgeschäft

Das Segment Projektgeschäft bündelt alle Geschäfte der modernen Consumer Electronics mit den international aufgestellten großen Handelsketten aus den Produktgruppen PC/​Multimedia und Unterhaltungselektronik, für die Dienstleistungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette durch MEDION erbracht werden. Dabei handelt es sich um Dienstleistungen im Rahmen der sogenannten Primary-Sales-Prozesse (von der Produktidee über Auftragsfertigung, Bewerbung und Distribution) bis zum After-Sales-Support (vom Retourenhandling bis zum Gewährleistungsmanagement inkl. Kundenservice und Reparaturen). Das Angebot solcher umfangreichen Dienstleistungen bedarf naturgemäß einer hinreichenden Auftragssicherheit und Größenordnung. Beim Projektgeschäft handelt es sich daher grundsätzlich um sogenanntes Volumengeschäft für physische Produkte.

Direktgeschäft

Das Direktgeschäft beschreibt das Geschäft im Bereich der digitalen Dienstleistungen sowie den (MEDION-eigenen) Online-Handel mit Consumer-Electronics-Produkten, wobei grundsätzlich nur einzelne Elemente entlang der Wertschöpfungskette zur Anwendung kommen. Bei den digitalen Dienstleistungen handelt es sich um Mobilfunkdienstleistungen (MEDIONmobile), um Fotoservicedienstleistungen und um weitere Onlinedienste wie die digitale Distribution von Downloads und digitalen Gutschein-PINs. Naturgemäß ist das Direktgeschäft nicht durch vorlaufende Auftragseingänge gekennzeichnet. Den in diesem Segment ausgewiesenen Aktivitäten im Hardware-sowie im digitalen Bereich ist in der Unternehmenssteuerung gemein, dass MEDION hier Vertriebsaktivitäten zum Endkonsumenten steuert und in der Regel keine physischen oder digitalen Produkte bei Handelskunden zwischengelagert sind.

Forschung und Entwicklung

Entsprechend dem MEDION-Geschäftsmodell liegt der Fokus darauf, innovative Technologien schnell einem breiten Konsumentenkreis zugänglich zu machen.

An diesem Fokus richten sich auch die MEDION Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten aus. MEDION verfügt über keine eigene Forschungs- und Entwicklungsabteilung im Bereich sogenannter Basistechnologien für IT-Produkte (Betriebssysteme, Chipsätze, Grafikkarten usw.). MEDION arbeitet jedoch mit Partnern auf der Lieferantenseite daran, im Rahmen der Digitalisierung die Integration der PC-/​Multimedia-Technologie in die Geräte der klassischen Unterhaltungselektronik voranzubringen und daraus marktreife Produkte zu entwickeln. Darüberhinaus werden zukünftige Angebote von KI-basierter Technologie geprägt sein. Ein erstes Notebook mit integrierter KI Technologie wurde im Mai 2024 präsentiert und ist über den MEDION Webshop erhältlich (15443 LAPTOP MIT INTEGRIERTEM KI-BOOST). Weitere Produkte werden zur Internationalen Funkausstellung (IFA) Anfang September 2024 vorgestellt werden.

Dieses Prinzip gilt auch für die verschiedenen Angebote im Bereich der digitalen Dienstleistungen, die gemeinsam mit weltweit agierenden Partnern und dabei teilweise auch nur mit speziell für MEDION designten Lösungen weiterentwickelt werden.

5.1.2 Ziele und Strategien

Aufgrund immer globaler werdender Wettbewerbsstrukturen, schnellerer Produktlebenszyklen und zunehmender Konvergenzen von Consumer Electronics-Produkten sowie der Vernetzung von stationären Produkten mit webbasierten Cloud-Lösungen ist es für MEDION vorteilhaft, im Rahmen der Einbindung in den Lenovo-Konzern Unterstützungen beim Ausbau der eigenen Kernkompetenzen, den Zugriff auf weltweite Einkaufsverbindungen von Lenovo und bei der Entwicklung neuer Geschäftsfelder bekommen zu können.

Sowohl bei Lenovo als auch bei MEDION gilt es grundsätzlich, zwischen kurz- und mittelfristigen Ergebnispotentialen sowie langfristigen Geschäftszielen abzuwägen und entsprechende Strategien zu definieren. Für MEDION bedeutet dies auf der einen Seite, die erfolgreichen Geschäftsbeziehungen zu großen Handelsketten und die bekannte Kosteneffizienz weiter zu stabilisieren und auf deren Nachhaltigkeit zu setzen. Der Ausbau des sogenannten Private Label-Business im In- und Ausland ist ebenfalls Konsequenz dieser strategischen Ausrichtung im Projektgeschäft.

Auf der anderen Seite ist es wichtig, den in den Vorjahren gewonnenen Schwung beim Ausbau digitaler Produkte und Kanäle im Direktgeschäft beizubehalten und den Eintritt in neue Märkte im Fokus zu behalten. Entscheidend wird dabei sein, dass mit der im Zuge der Restrukturierung deutlich gestrafften Kostenstruktur eine schnelle und ergebnisorientierte Fokussierung auf innovative Produkte und Dienstleistungen sowie passende Vertriebskanäle gelingt. Darüber hinaus stehen weitere Entwicklungen im Bereich digitaler Dienstleistungen oder auch Technologien zu Vernetzungen digitaler Produkte und Online-Aktivitäten im Fokus. Diese Aktivitäten sind im MEDION-Konzern im Direktgeschäft strategisch gebündelt und sollen ihren Anteil am Gesamtumsatz mittelfristig weiter erhöhen. Gemäß dieser Strategien werden auch grundsätzlich geeignete Investitionen nicht ausgeschlossen. Investitionen sind dabei beispielsweise für die weitere Automatisierung der nationalen und internationalen After-Sales-Kapazitäten und insbesondere in neue Software-Applikationen vorgesehen.

Zusätzlich werden die im Geschäftsjahr 2022/​2023 begonnenen und auch im abgelaufenen Geschäftsjahr weiterhin umgesetzten Resktruktierungsmaßnahmen der nicht ausreichend profitablen Geschäftsfelder und Produkte fortgesetzt, die zur Neugestaltug der Aufbau- und Ablauforganisation vom Sourcing bis zum Vertrieb führen werden. Ausführungen zu der Restrukturierung finden sich auch in Abschnitt 5.3.1.4.

Insgesamt sieht sich MEDION bei der Verfolgung der strategischen Ziele im Plan. Auch im Hinblick auf die Restrukturierungsmaßnahmen befindet sich MEDION im Plan. Im Bereich des klassischen MEDION-Geschäftes werden die Geschäftsbeziehungen zu Handelsketten weiter stabilisiert und ausgebaut und der Ausbau digitaler Kanäle durch Internationalisierung wurde weiter vorangetrieben.

5.1.3 Unternehmenssteuerung

Der MEDION-Vorstand legt zu Beginn eines Geschäftsjahres die strategischen und operativen Ziele fest. Seit der Mehrheitsübernahme durch Lenovo geschieht dies in enger Abstimmung mit Verantwortlichen innerhalb der Lenovo EMEA-Organisation.

Im Rahmen der Unternehmenssteuerung und des Risikomanagements greift MEDION auf ein Kennzahlensystem mit sowohl finanziellen als auch nichtfinanziellen Leistungsindikatoren (z.B. Mitarbeiterkennzahlen, Mitarbeiterzufriedenheit, Kennzahlen zum Kundenservice) zurück. Die GuV-Kennzahlen Umsatz und EBIT sind dabei die bedeutsamsten Steuerungsgrößen, die regelmäßig Plan-Ist-Vergleichen zugrunde liegen. Außerdem werden als Leistungsindikatoren der Rohertrag, das Working Capital und die Eigenkapitalquote ermittelt.

5.2 Wirtschaftsbericht

5.2.1 Rahmenbedingungen

5.2.1.1 Gesamtwirtschaftliche Entwicklung

Das Jahr 2023 war geprägt von einem anhaltend hohen Preisniveau, das die Konjunktur in allen Wirtschaftsbereichen in Deutschland dämpfte. Darüber hinaus belasteten ungünstige Finanzierungsbedingungen aufgrund steigender Zinsen und eine nachlassende Nachfrage aus dem In- und Ausland die Wirtschaft. Insgesamt ging das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Vergleich zum Vorjahr um 0,1 % in Deutschland zurück. Kalender- und saisonbereinigt betrug der Rückgang der Wirtschaftsleistung 0,3 %.

Seit fast vier Jahren befindet sich die deutsche Wirtschaft in einem kontinuierlichen Krisenzustand. Auf die Coronapandemie folgte die geopolitische Krise durch den russichen Angriffskrieg auf die Ukraine, der zu erheblichen Preissteigerungen bei Energie und Lebensmitteln und zu gestörten oder gar unterbrochenen Lieferketten führte. Diese Krisen haben zu erheblichen gesamtwirtschaftlichen Verwerfungen geführt.

Vor allem der Rückgang des privaten Konsums lastete im letzten Jahr stark auf der deutschen Wirtschaft. Im Jahresvergleich sind die privaten Konsumausgaben in Deutschland preisbereinigt um 0,8 % gesunken. Der Rückgang dürfte vor allem auf die hohen Verbraucherpreise und die dadurch verursachten Reallohn- und Kaufkraftverluste zurückzuführen sein.

Wie bereits im Vorjahr gingen die Umsätze im Versand- und Online-Handel in Deutschland auch im Jahr 2023 deutlich zurück. Die Umsätze sanken gegenüber dem Vorjahr nominal um 0,4 % und preisbereinigt um 3,9 %. Während der Coronapandemie profitierte der Online-Handel von einer Sonderkonjunktur und konnte seine Bedeutung gegenüber dem stationären Einzelhandel ausbauen. Diese Sondersituation der Pandemie ist nun vorbei, viele Verbraucher kehren in die Geschäfte zurück.

Auch der stationäre Einzelhandel in Deutschland verzeichnete im abgelaufenen Jahr 2023 einen nominalen Umsatzrückgang von 3,0 % gegenüber 2022. Preisbereinigt stiegen die Umsätze um 3,1 %. Vor allem im 1. Halbjahr 2023 gingen die Umsätze deutlich zurück - im April 2023 sogar um real 8,1 %. Der merkliche Rückgang gegenüber dem Vorjahreszeitraum liegt vor allem an den starken Preissteigerungen ab der zweiten Jahreshälfte 2022 bis zum Jahresbeginn 2023 und den negativen Auswirkungen auf die Kaufkraft und die Konsumstimmung der Verbraucher. In der zweiten Jahreshälfte 2023 ging die Inflation deutlich zurück und die realen monatlichen Umsatzrückgänge fielen im Vergleich zur zweiten Jahreshälfte 2022 geringer aus.

Der inländische Einzelhandel mit Geräten der Unterhaltungselektronik schloss das Gesamtjahr 2023 mit einem nominalen Umsatzminus von 0,5 % ab (real + 0,6 %). In den meisten Produktkategorien gingen die Absatzzahlen zurück, die Durchschnittspreise stiegen aber teilweise deutlich an. Dies ist einerseits eine Folge des Kaufverhaltens, andererseits durch Inflation und gestiegene Einzelhandelspreise bedingt (Quelle: KPMG Newsletter_​Retail Sales Monitor_​1_​2024_​BF).

5.2.1.2 Markt für Consumer Electronics /​ Mobilfunkdienstleistungen

Mit einem Umsatz von € 30,3 Mrd. weist der Bereich Consumer Electronics in Deutschland in 2023 mit den Produktbereichen Unterhaltungselektronik, privat genutzte Telekommunikation und privat genutzte IT-Produkte ein Minus von 4,9 % im Vergleich zu 2022 auf. Das Segment Unterhaltungselektronik musste mit einem Umsatz von € 8,2 Mrd. ein Minus von 0,6 % hinnehmen. Das Segment der privat genutzten Telekommunikationsprodukte entwickelte sich 2023 mit einem Umsatzrückgang von 2,2 % auf knapp € 15,5 Mrd. negativ. Stückzahlen und Umsätze bei Smartphones und Core Wearables gingen ebenfalls zurück. Die deutlich höheren Durchschnittspreise federten die Umsatzeinbußen allerdings merklich ab. Die privat genutzten IT-Produkte verzeichneten einen Rückgang von 14,9 % auf knapp € 6,6 Mrd. Die Sparten der PCs sowie PC-Monitore verzeichneten Umsatzrückgänge von 21,8 % und 5,1 % sowie Stückzahlrückgänge von 25,7 % und 2,2 % (Quelle: gfu.de/​hemix-q1-4-2023/​).

Im Bereich der Elektro-Hausgeräte fiel der Umsatz um 3,5 % auf € 17 Mrd. Das Umsatzminus bei Elektro-Großgeräten betrug im Gesamtjahr 2023 7,1 % auf knapp € 9,8 Mrd. Bei den Elektro-Kleingeräten stieg der Umsatz um 1,7 % auf rund € 7,2 Mrd. (Quelle: gfu.de/​markt-zahlen/​marktzahlen/​).

TV und Audio

Bei den Fernsehgeräten stehen ein Stückzahlminus von 10,8 % auf knapp € 4,4 Mio. und ein Umsatzrückgang um 10,9 % auf € 3 Mrd. zu Buche. Der Bereich Home Audio verzeichnete insgesamt ein Minus von 9,5 % auf € 809 Mio. Im Segment Audio-/​Video-Zubehör stiegen die Umsätze um 1,2 % auf € 1,7 Mrd. Allerdings ging die verkaufte Stückzahl bei den Kopfhörern um 5,8 % auf 15,3 Mio. zurück. Videogame-Konsolen sind 2023 in der Stückzahl um 41,9 % auf mehr als 2,5 Mio. und beim Umsatz um 58,4 % auf knapp € 1,1 Mrd. gewachsen (Quelle: gfu.de/​markt-zahlen/​marktzahlen/​).

Desktop-PC, Notebook und Tablet

Die verkaufte Stückzahl von Desktop-PCs verringerte sich im Jahr 2023 in Deutschland um -18,5 % auf 0,6 Mio. Stück bei einem ebenfalls gesunkenen Umsatz von € 584 Mio. (-21,8 %). Ebenso verminderte sich die verkaufte Stückzahl von Notebooks auf 2,9 Mio. (-25,7 %) bei einem gesunkenen Umsatz von € 2,5 Mrd. (- 19,8 %). Die verkaufte Stückzahl bei Tablet-PCs verringerte sich ebenfalls um 14,7 % auf 3,9 Mio. und der Umsatz auf € 1,7 Mrd. (- 11,3 %). Der Durchschnittspreis der Desktop-PCs verminderte sich um -4,0 % auf € 938, wohingegen er sich bei den Notebooks um + 8,0 % auf € 868 erhöhte. Bei den Tablet-PCs stieg er um + 4,0 % auf € 450 an (Quelle: gfu.de/​markt-zahlen/​marktzahlen/​).

Smartphones

Auch der Durchschnittspreis der Smartphones stieg an, um + 10,4 % auf € 701. Beim Umsatz erzielten Smartphones hingegen insgesamt ein Minus auf einen Wert von € 13,8 Mrd. (- 2,1 %) erreicht mit einem proportional höheren Rückgang auf knapp 19,7 Mio. Stück (- 11,3 %) (Quelle: gfu.de/​markt-zahlen/​marktzahlen/​).

Mobilfunkdienstleistungen

Die Anzahl der Mobilfunkanschlüsse in Deutschland wächst weiter und beläuft sich am Ende des Jahres 2023 auf rund 185 Mio., was einem Zugang von rund 16 Mio. gegenüber dem Vorjahr entspricht. Die Zahlen beziehen sich auf SIM-Karten und beinhalten sowohl Mobilfunkverträge als auch Prepaid-Anschlüsse und SIM-Karten, die für die automatische Kommunikation zwischen Maschinen (M2M) genutzt werden.

Das Wachstum in den letzten Jahren ist dabei jedoch hauptsächlich den Machine-to-Machine (M2M) -Anschlüssen zu verdanken. Während die Zahlen im Konsumentenbereich stagnieren oder sogar rückläufig sind, wächst der SIM-Karten-Bestand im Bereich M2M-Kommunikation und IoT (Internet of Things) beständig weiter (Quelle: statista.com/​statistik/​daten/​studie/​3907/​umfrage/​mobilfunkanschluesse-in-deutschland/​).

Denn dem gegenüber scheint der Markt für SIM-Karten zur persönlichen Nutzung gesättigt, durchschnittlich gibt es 1,24 aktive SIM-Karten pro Einwohner in Deutschland. Nicht gesättigt hingegen ist der Datenverbrauch. Das durchschnittliche mobil übertragene Datenvolumen pro Nutzer ist 2023 weiter auf 6,6 Gigabyte pro Monat gestiegen, insgesamt wurden im vergangenen Jahr 8,3 Milliarden Gigabyte in den Mobilfunknetzen übertragen. Im Jahr 2022 lag das Datenvolumen noch bei 5,38 Gigabyte pro aktiver SIM-Karte und Monat. Beide Faktoren - der schnell wachsende M2M-Markt und der weitere Anstieg des Datenvolumens - führen zu einem hohen Investitionsbedarf in die Infrastruktur, insbesondere in die 5G-Netze, die laut einer Analyse mittlerweile auf über 90 % der Fläche in Deutschland verfügbar sind. Die Netzabdeckung mit 5G-Mobilfunk (bezogen auf Outdoor/​Fläche) steigt weiter von 88 % im Jahr 2022 auf 92,3 % 2023 (Informationszentrum Mobilfunk, Pressemitteilung vom 24.01.2024).

Der Mobilfunkmarkt in Australien wächst insbesondere im Prepaid-Bereich weiter und wird auch davon getragen, dass inzwischen 85 % der Bevölkerung in 5G Netzen telefonieren können.

(Quelle: https:/​/​www.acma.gov.au/​sites/​default/​files/​2023-12/​Trends%20and%20developments%20in%20telecommunications%202022-23_​0.pdf)

5.2.2 Ertragslage

Geschäftsentwicklung

Der Konzernabschluss ist in Euro aufgestellt. Bei der Erläuterung der Ertragslage werden alle Beträge einschließlich der Vorjahreszahlen, sofern nicht anders vermerkt, in € Mio. angegeben und sind kaufmännisch gerundet. In Einzelfällen können sich daher bei der Addition von Einzelwerten zum Summenwert Differenzen in der Größenordnung von € 1 Mio. (oder 1 %) ergeben. Die folgende Tabelle zeigt ausgewählte Kennzahlen zum Geschäftsverlauf des abgelaufenen Geschäftsjahres im Vergleich zu den Erwartungen, die im Rahmen des Ausblicks des Geschäftsberichts zum Geschäftsjahr 2022/​2023 getroffen worden sind:

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Mio.€ Mio.€ %
Leistungsindikator GJ 2022/​2023 Erwartung GJ 2023/​2024 +/​-
Gesamtumsatz Konzern 877 Leichte Steigerung auf € 884 Mio. (+1 %) 748 -15 %
Umsatz Direktgeschäft 514 Bis zu +6 % 508 -1 %
Umsatz Projektgeschäft 352 Bis zu -6 % 232 -34 %
Sonstige Umsätze 11 Bis zu -28 % 8 -27 %
EBIT Konzern -33 Verbesserung auf rd. € 11 Mio. oder bis zu +133 % 15 145 %
EBIT Projektgeschäft -58 Bis zu € -20 Mio. (+66 %) -17 71 %
EBIT Direktgeschäft 25 Bis zu € 31 Mio. (+24 %) 32 28 %
Umsatz MEDION AG 705 Verschlechterung auf € 663 Mio. (-6,0 %) 588 -18%
EBIT MEDION AG -68 rd. € - 20 Mio. -17 75,4

Die im Ausblick des Geschäftsberichtes zum Geschäftsjahr 2022/​2023 dargestellten Erwartungen über den Geschäftsverlauf 2023/​2024 konnten im Umsatz weder im Direkt- noch im Projektgeschäft erreicht werden, so dass der geplante Gesamtumsatz im Konzern insgesamt verfehlt wurde. Im Halbjahresbericht 2023/​2024 zum 30. September 2023 waren die Erwartungen über den Geschäftsverlauf 2023/​2024 dahingehend modifiziert dargestellt, dass ein Umsatzrückgang im Projektgeschäft von bis zu -20 % gegenüber dem Vorjahr (statt -6 %) und eine Umsatzkonstanz bzw. ein leichter Umsatzrückgang im Direktgeschäft (statt Wachstum von 6 %) nicht ausgeschlossen werden konnte.

Trotz des rückläufigen Umsatzes wurden die EBIT-Prognosen sowohl im Projekt- als auch im Direktgeschäft und somit im Konzern insgesamt erreicht. Der Konzern konnte nach einem negativen EBIT vor Restrukturierungsaufwendungen im Vorjahr von € - 10 Mio. wieder in die Gewinnzone gebracht werden und weist im abgelaufenen Geschäftsjahr 2023/​2024 ein positives EBIT von € 15 Mio. und unter Berücksichtigung des positiven Finanzergebnisses von rd. € + 8 Mio. und nach Steueraufwand von rd. € 6 Mio. ein positives Konzernergebnis von € + 17 Mio. (Vorjahr € - 28 Mio.) aus.

Durch die infolge der hohen Inflation sowie der Ukraine Krise nachhaltig starke Verunsicherung und Konsumzurückhaltung breiter Bevölkerungsschichten haben sich die Branchenumsätze im Bereich Consumer Electronics im abgelaufenen Geschäftsjahr 2023/​2024 (Unterhaltungselektronik, privat genutzte Telekommunikation und IT Produkte) in unserem Kernmarkt mit einem Umsatz-Minus von 4,9 % negativ entwickelt. Vor diesen Hintergründen und der sich weiterhin schlecht entwickelnden Konjunktur waren die großen Handelsketten im Hinblick auf das Projektgeschäft im Bereich Consumer Electronics sehr zurückhaltend. In der Folge ist es im Projektgeschäft insbesondere im ersten Halbjahr 2023/​2024 zu weiteren deutlichen Umsatzeinbußen um € - 105 Mio. (- 23,1 %) gegenüber dem Vorjahr gekommen. Neben dem allgemeinen Marktrückgang im Bereich der Consumer Electronics ist dies auch teilweise begründet durch eine bewusste Neuausrichtung der Hardware-Kategorien und -Kanäle im Rahmen der Restrukturierung. Im zweiten Halbjahr hat sich die Situation insofern entspannter gezeigt, dass die Umsätze lediglich um € - 24 Mio. (- 5,6 %) unter dem Geschäftsjahr 2022/​2023 lagen.

Demgegenüber konnten die Umsätze im Direktgeschäft mit einem Umsatzrückgang von - 1 % weitestgehend auf Vorjahresniveau gehalten werden.

Wesentliche Faktoren für die insgesamt positive Ergebnisentwicklung gegenüber dem Vorjahr waren u.a., dass durch die Konzentration auf margenstärkere Geschäfte eine Steigerung der Rohertragsmarge erreicht und der umsatzbedingte Rohertragsverlust durch die höhere Marge überkompensiert werden konnte, so dass insgesamt ein um € 0,6 Mio. höherer Rohertrag erzielt wurde.

Als weiterer Faktor haben auch die um € 15,5 Mio. reduzierten sonstigen betrieblichen Aufwendungen dazu beigetragen, dass das um Restrukturierungsaufwendungen bereinigte EBIT des Geschäftsjahres 2022/​2023 von € -9,9 Mio auf ein EBIT von € 15,5 Mio. in 2023/​2024 gesteigert werden konnte. Die Reduzierung der sonstigen betrieblichen Aufwendungen entfallen auf Kosteneinsparungen infolge der Restrukturierungen in der Aufbau- und Ablauforganisation und Einsparungen der Vertriebskosten aufgrund des gegenüber dem Vorjahr reduzierten Hardware Business. Im Geschäftsjahr 2023/​2024 fielen keine Restrukturierungsaufwendungen mehr an.

Des Weiteren sind im Geschäftsjahr 2023/​2024 die sonstigen betrieblichen Erträge (2023/​2024: € 14,7 Mio; 2022/​2023: € 9,9 Mio) im Wesentlichen aufgrund von periodenfremden Erträgen höher als im Vorjahr.

ERTRAGSLAGE

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Mio. € % Mio. € % Mio. € %
01.04.2023 - 31.03.2024 01.04.2022 - 31.03.2023 GJ 2023/​2024 zu GJ 2022/​2023
Umsatz 748,3 100,0 876,7 100,0 -128,4 -14,6
Materialeinsatz -559,4 -74,8 -688,4 -78,5 129,0 18,7
Rohertrag 188,9 25,2 188,3 21,5 0,6 0,3
Personalaufwand -59,4 -7,9 -89,6 -10,2 30,2 33,7
davon Restrukturierungsaufwendungen 0,0 0,0 -23,3 -2,7 23,3 100,0
Personalaufwand vor Restrukturierungsaufwendungen -59,4 -7,9 -66,3 -7,6 6,9 10,4
Sonstige Aufwendungen und Erträge -111,5 -15,0 -128,5 -14,7 17,0 13,2
Abschreibungen -2,5 -0,3 -3,4 -0,4 0,9 26,5
EBIT 15,5 2,1 -33,2 -3,8 48,7 >100,0
EBIT vor Restrukturierungsaufwendungen 15,5 2,1 -9,9 -1,1 25,4 >100,0
Finanzergebnis 7,8 1,0 1,0 0,1 6,8 >100,0
EBT 23,3 3,1 -32,2 -3,7 55,5 >100,0
Steuern -6,2 -0,8 4,1 0,5 -10,3 < -100,0
Konzernergebnis 17,1 2,3 -28,1 -3,2 45,2 >100,0

UMSÄTZE NACH SEGMENTEN

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Mio. € % Mio. € % Mio. € %
01.04.2023 - 31.03.2024 01.04.2022 - 31.03.2023 GJ 2023/​2024 zu GJ 2022/​2023
Direktgeschäft 508,7 68,0 514,3 58,7 -5,6 -1,1
Projektgeschäft 231,9 31,0 351,5 40,1 -119,6 -34,0
Sonstige 7,7 1,0 10,9 1,2 -3,2 -29,4
Umsatz 748,3 100,0 876,7 100,0 -128,4 -14,6

UMSÄTZE NACH REGIONEN

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Mio. € % Mio. € % Mio. € %
01.04.2023 - 31.03.2024 01.04.2022 - 31.03.2023 GJ 2023/​2024 zu GJ 2022/​2023
Deutschland 411,1 54,9 501,1 57,2 -90,0 -18,0
Australien 200,8 26,8 187,5 21,4 13,3 7,1
Übriges Europa 118,3 15,9 138,9 15,8 -20,6 -14,8
Übriges Ausland 18,1 2,4 49,2 5,6 -31,1 -63,2
Umsatz 748,3 100,0 876,7 100,0 -128,4 -14,6

Umsatzerlöse

Im Direktgeschäft konnte der Umsatz mit € 508,7 Mio. nahezu auf Vorjahresniveau gehalten werden. Die Erwartungen an ein moderates weiteres Wachstum von + 6 % (nach + 3 % im Vorjahr) konnten jedoch nicht erreicht werden. Im Direktgeschäft blieb auch der Umsatz mit Hardware hinter den Erwartungen und hinter dem Vorjahr zurück. Demgegenüber konnte der Umsatz im Bereich der digitalen Dienstleistungen gegenüber dem Vorjahr um gut 2 % gesteigert und die Umsatzerwartungen weitgehend erfüllt werden.

Die zuvor beschriebenen schlechten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und die daraus folgende Zurückhaltung unserer wesentlichen Kunden im Projektgeschäft mit Consumer Electronics haben dazu geführt, dass die Umsätze in diesem Bereich um € 119,4 Mio. (-34,0%) auf € 232,1 Mio. zurückgegangen sind. Der Rückgang ist in voller Höhe zurückzuführen auf weniger höherpreisige und großvolumige Projekte im PC- und Multimediabereich. Im PC-Bereich konnte zwar das Geschäft mit Educational Devices mit Schulen und Universitäten gegenüber dem Vorjahr nochmals über den Erwartungen gesteigert werden, dies kann jedoch den Rückgang des regulären PC-Geschäftes, insbesondere im mittleren und oberen Preissegment, nicht kompensieren.

Der Rückgang bei den sonstigen Umsätzen, die im Berichtszeitraum sowie im Vorjahr ausschließlich Dienstleistungen für den Lenovo-Konzern beinhalten, liegt mit € 7,7 Mio. um € 3,2 Mio. unter dem Vorjahr. Die weiter gesunkenen Umsätze sind auf den rückläufigen PC-Markt und damit einhergehende geringere Kundenservice-Dienstleistungen zurückzuführen.

Deutschland bleibt mit 54,9 % Umsatzanteil (Vorjahreszeitraum: 57,2 %) wichtigster Markt, auch wenn hier der Umsatz deutlich um € - 90,0 Mio. (- 18 %) auf € 411,1 Mio. gesunken ist. Der Umsatzrückgang ist vollumfänglich durch die negative Entwicklung des Hardwaregeschäfts zu erklären. Im übrigen Europa ging der Umsatz mit - 14,8 % etwas weniger stark um € - 20,6 Mio. auf € 118,3 Mio. zurück.

Erfreulich ist der weitere Umsatzanstieg in Australien. Dort konnte der Umsatz im Vergleich zum Vorjahr um € 13,3 Mio. (+ 7,1 %) auf € 200,8 Mio. gesteigert werden. Demgegenüber sanken die Umsätze im übrigen Ausland auch durch bewussten Verzicht auf margenschwache Geschäfte überproportional stark um € - 31,1 Mio.

Rohertrag

Die umsatzbedingte Minderung des Rohertrages konnte durch eine Verbesserung der prozentualen Rohertragsmarge kompensiert werden. Dazu beigetragen haben die Konzentration auf margenträchtigere Geschäfte und eine verbesserte Kostenentwicklung auf der Beschaffungsseite bei den Vorlieferanten, insbesondere der Logistik. Die Rohertragsmarge ist dadurch insgesamt um + 3,7 Prozentpunkte auf 25,2 % und der Rohertrag absolut um € + 0,6 Mio. auf € 188,9 Mio. angestiegen.

Personalaufwand

Im Wesentlichen aufgrund der Restrukturierung hat sich die Anzahl der im Geschäftsjahr im MEDION-Konzern durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente) um 121 (- 11,9 %) auf 897 reduziert. Der Personalaufwand (im Vorjahr bereinigt um die Restrukturierungsaufwendungen) ist dabei um € 6,9 Mio. (- 10,4 %) auf € 59,4 Mio. gesunken. Der durchschnittliche um die Restrukturierungsaufwendungen im Vorjahr bereinigte Personalaufwand pro Mitarbeiter hat sich um 1,7 % auf T€ 66,2 erhöht; die Steigerung liegt damit deutlich unter der Steigerung des Nominallohnindexes in Deutschland von rd. 6,0 % in 2023 (Quelle: statistisches Bundesamt).

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GJ 2023/​2024 GJ 2022/​2023
Personalaufwand, gesamt in T€ 59.402 89.592
davon Restrukturierungsaufwendungen 0 23.288
bereinigter Personalaufwand, gesamt in T€ 59.402 66.304
Durchschnittliche Mitarbeiterzahl 897 1.018
Personalaufwand pro Mitarbeiter in € 66.223 88.008
bereinigter Personalaufwand pro Mitarbeiter in € 66.223 65.132

Sonstige betriebliche Aufwendungen/​Erträge

Der Saldo aus sonstigen betrieblichen Erträgen und Aufwendungen liegt mit € - 111,5 Mio. um € 17,0 Mio. entsprechend 13,2 % besser als im Vorjahr (€ 128,5 Mio.).

SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN UND ERTRÄGE

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Mio. € Mio. € Mio. € %
01.04.2023 -31.03.2024 01.04.2022 - 31.03.2023 GJ 2023/​2024 zu GJ 2022/​2023
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Vertriebsaufwendungen -97,3 -106,0 8,7 8,2
davon Marketing -23,2 -27,3 4,1 15,0
davon Kundenservice -7,8 -11,2 3,4 30,4
davon Provisionen & Gebühren -45,6 -43,2 -2,4 -5,6
davon Frachtkosten -8,6 -10,1 1,5 14,9
davon Sonstiges -12,1 -14,2 2,1 14,8
Verwaltungsaufwendungen -22,7 -23,5 0,8 3,4
Betriebsaufwendungen -3,6 -3,8 0,2 5,3
Übrige -2,6 -5,1 2,5 49,0
-126,2 -138,4 12,2 8,8
Sonstige betriebliche Erträge 14,7 9,9 4,8 48,5
Saldo -111,5 -128,5 17,0 13,2

Die Vertriebsaufwendungen sind korrespondierend zum Umsatzrückgang um € 8,7 Mio. (8,2 %) auf € 97,3 Mio. gesunken. Die Einsparungen betrafen alle darin erfassten Kostenarten mit Ausnahme der Provisionen und Gebühren, die um € 2,4 Mio. (5,6 %) gestiegen sind. Die höheren Aufwendungen für Provisionen und Gebühren betreffen den Bereich der digitalen Dienstleistungen.

Die Verwaltungsaufwendungen sind mit € 22,7 Mio. gegenüber dem Vorjahr (Vorjahr € 23,5 Mio.) leicht um € 0,8 Mio. reduziert und betreffen nach wie vor hauptsächlich IT (€ 10,9 Mio.; Vorjahr € 11,5 Mio.), Gebühren für Zahlungstransaktionen (€ 2,8 Mio.; Vorjahr € 2,9 Mio.) und Aufwendungen für Recht und Beratung sowie Versicherungen (€ 5,4 Mio., unverändert).

Die sonstigen betrieblichen Erträge sind von € 9,9 Mio. im Vorjahr um € 4,8 Mio. auf € 14,7 Mio. gestiegen. Der Anstieg im Vergleich zum Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus höheren in den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesenen Auflösungen von Rückstellungen in Höhe von € 11,0 Mio. (Vorjahr € 5,3 Mio.).

Abschreibungen

Die Abschreibungen haben sich um € 0,9 Mio. auf € 2,5 Mio. vermindert. Sie entfallen mit € 1,2 Mio. auf Software und mit € 1,3 Mio. auf Sachanlagen.

EBIT

Durch die Steigerung der Roherträge, höhere sonstige betriebliche Erträge und die Kostensenkung als Ergebnis der Restrukturierung konnte das EBIT (vor Restrukturierungsaufwendungen im Geschäftsjahr 2022/​2023) um € 25,4 Mio. von € - 9,9 Mio. im Vorjahr auf € + 15,5 Mio. verbessert werden.

EBIT NACH SEGMENTEN

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Mio. € % Mio. € % Mio. € %
01.04.2023 - 31.03.2024 01.04.2022 - 31.03.2023 GJ 2023/​2024 zu GJ 2022/​2023
Direktgeschäft 32,0 206,5 24,9 -75,0 7,1 28,5
Projektgeschäft -16,8 -108,4 -58,4 175,8 41,6 71,2
Sonstige 0,3 1,9 0,3 -0,8 0,0 0,0
EBIT 15,5 100,0 -33,2 100,0 48,7 > 100,0
Operatives EBIT vor Restrukturierungsaufwendungen 15,5 -9,9 25,4 > 100,0
- davon Direktgeschäft 32,0 30,5 1,5 4,9
- davon Projektgeschäft -16,8 -40,7 23,9 58,7

Im Direktgeschäft konnte das EBIT vor Restrukturierungsmaßnahmen um € 1,5 Mio. auf € 32,0 Mio. gesteigert und damit die Ergebnisplanung insgesamt voll erreicht werden. Dabei ist die Ergebnisentwicklung im Hardwarebereich etwas besser als der Plan gewesen. Die Ergebnissteigerung im Bereich Digitale Dienstleistungen ist mit + 2 % gegenüber dem Vorjahr etwas moderater ausgefallen als geplant.

Da das Projektgeschäft ausschließlich aus dem unter Druck stehenden Hardwaregeschäft besteht, sind die Restrukturierungsmaßnahmen im Wesentlichen in diesem Bereich forciert worden. Durch den verbesserten Rohertrag, die Verbesserung der Kostenstrukturen und Effekten aus der Auflösung von Rückstellungen konnte das EBIT vor Restrukturierungsaufwendungen um € 25,4 Mio. und damit um rd. € 4 Mio. über den Erwartungen verbessert werden, jedoch konnte die Gewinnschwelle im Projektgeschäft mit einem Ergebnis von € - 16,6 Mio. erwartungsgemäß noch nicht wieder erreicht werden.

Das EBIT der sonstigen Umsätze ging bei einem um € 3,4 Mio. geringeren Umsatz um € - 1,4 Mio. zurück.

Insgesamt verbesserte sich das im Konzern erwirtschaftete EBIT (vor Restrukturierungsaufwendungen) von € - 9,9 Mio. um € 25,6 Mio. auf € 15,5 Mio.; unter Berücksichtigung der Restrukturierungsaufwendungen des Vorjahres von € - 23,3 Mio. verbesserte sich das EBIT des Konzerns um € 48,9 Mio.

Finanzergebnis

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Mio.€ Mio.€
GJ 2023/​2024 GJ 2022/​2023
Erträge aus Geldanlage 7,6 1,7
Finanzerträge 1,3 0,0
Sonstige Erträge 0,7 0,1
Gesamt Zinserträge 9,6 1,8
Zinsaufwand 0,0 -0,1
Finanzaufwendungen -1,3 0,0
Gebühren -0,1 -0,1
Sonstige Aufwendungen -0,4 -0,6
Gesamt Zinsaufwendungen -1,8 -0,8
Finanzergebnis 7,8 1,0

Das Finanzergebnis verbesserte sich um rd. € + 6,8 Mio. auf rd. € + 7,8 Mio. sowohl aufgrund der Erhöhung der im Lenovo-Konzern angelegten Liquidität als auch des gestiegenen Zinsniveaus. Den Finanzaufwendungen aus der Factoring Finanzierung in Höhe von € 1,3 Mio. stehen unsaldiert in gleicher Höhe Finanzerträge aus der Weiterbelastung im Lenovo-Konzern gegenüber.

Ertragsteuern

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Mio.€ Mio.€
GJ 2023/​2024 GJ 2022/​2023
Effektiv zahlungswirksame Steuern 11,2 10,9
Steuerumlage vom Organträger - -
Zahlungsunwirksame Stand-Alone Steuern gem. IAS 12 -4,8 -20,8
Latente Ertragsteuern -0,2 5,8
Ertragsteueraufwand/​-ertrag 6,2 -4,1

Die effektiv zahlungswirksamen Steuern betreffen hauptsächlich die Tochtergesellschaften der MEDION AG.

Aufgrund des negativen steuerlichen Ergebnisses der MEDION AG im abgelaufenen Geschäftsjahr ist wie bereits im Vorjahr keine Steuerumlage zu leisten.

Der zahlungsunwirksame Stand-Alone Steuerertrag nach IAS 12, der als Unterschiedsbetrag zwischen Stand-Alone-Approach und Steuerumlage gegen die Kapitalrücklage gebucht wird (vgl. Anhang 8.1.5), hat sich reduziert, da sich auch die Verlustsituation der MEDION AG im Vorjahresvergleich verringert hat.

Die Veränderung der latenten Steuern (Ertrag: € 0,2 Mio.; Vorjahr: Aufwand € 5,8 Mio.) ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass im Vorjahr aktivierte latente Steuern auf der Ebene der MEDION AG zu mindern waren.

Konzernergebnis

Durch die bisher umgesetzten Restrukturierungsmaßnahmen, die Verbesserung der Rohertragsmarge, höheren sonstigen betrieblichen Erträgen sowie die Verminderung umsatzabhängiger Vertriebskosten konnten die Ergebnisziele erreicht und der MEDION-Konzern wieder in die Gewinnzone gebracht werden. Der Konzern hatte im Vorjahr nach einem Aufwand für die Bildung von Restrukturierungsrückstellungen von € 23,3 Mio. ein negatives Konzernergebnis von € - 28,1 Mio. ausgewiesen, demgegenüber konnte das Konzernergebnis im Geschäftsjahr 2023/​2024 um € 45,2 Mio. auf einen Konzerngewinn von € + 17,1 Mio. gesteigert werden.

Vermögens- und Finanzlage

Bilanzstruktur (IFRS)

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Mio.€ % Mio.€ % Mio.€ %
31.03.2024 31.03.2023 GJ 2023/​2024 zu GJ 2022/​2023
Sachanlagen 24,6 3,8 25,6 3,9 -1,0 -3,9
Immaterielle Vermögenswerte 1,4 0,2 1,6 0,2 -0,2 -12,5
Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte 0,4 0,1 0,4 0,1 0,0 0,0
Sonstige langfristige andere Vermögenswerte 0,1 0,0 0,1 0,0 0,0 0,0
Aktive latente Steuern 0,3 0,0 0,4 0,1 -0,1 -25,0
Langfristige Vermögenswerte 26,8 4,2 28,1 4,4 -1,3 -4,6
Vorräte 111,6 17,4 147,3 23,0 -35,7 -24,2
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 122,3 19,1 135,3 21,1 -13,0 -9,6
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 203,7 31,8 86,0 13,4 117,7 > 100,0
davon: Forderung aus Verlustübernahme 0,0 0,0 36,0 5,6 -36,0 -100,0
davon: Bereitstellung aus liquiden Mitteln 195,7 30,5 45,5 7,1 150,2 > 100,0
Ertragsteuererstattungsansprüche 0,9 0,1 0,3 0,0 0,6 > 100,0
Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte 43,1 6,7 40,9 6,5 2,2 5,4
Sonstige kurzfristige andere Vermögenswerte 9,9 1,5 11,4 1,8 -1,5 -13,2
Zahlungsmittel /​ -äquivalente 123,1 19,2 191,9 29,9 -68,8 -35,9
Kurzfristige Vermögenswerte 614,6 95,8 613,1 95,6 1,5 0,2
Summe Aktiva 641,4 100,0 641,2 100,0 0,2 0,0
Eigenkapital 457,9 71,4 454,9 70,9 3,0 0,7
abzgl. erworbener eigener Aktien -46,4 -7,2 -46,4 -7,2 0,0 0,0
Bilanzielles Eigenkapital (IFRS) 411,5 64,2 408,5 63,7 3,0 0,7
Langfristige Rückstellungen und Verbindlichkeiten 18,7 2,9 20,5 3,2 -1,8 -8,8
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 102,7 16,0 93,8 14,6 8,9 9,5
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 12,4 1,9 0,4 0,1 12,0 > 100,0
davon: Verbindlichkeiten aus Gewinnabführung 8,2 1,3 0,0 0,0 8,2 -
Steuerverbindlichkeiten 1,3 0,2 1,2 0,2 0,1 8,3
Sonstige Rückstellungen 65,7 10,2 84,9 13,2 -19,2 -22,6
Sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten 15,2 2,4 15,8 2,5 -0,6 -3,8
Sonstige kurzfristige andere Verbindlichkeiten 13,9 2,2 16,1 2,4 -2,2 -13,7
Kurzfristige Rückstellungen und Verbindlichkeiten 211,2 32,9 212,2 33,0 -1,0 -0,5
Summe Passiva 641,4 100,0 641,2 100,0 0,2 0,0

Die Bilanzsumme des MEDION-Konzerns hat sich zum 31. März 2024 im Vergleich zum Vorjahresstichtag um € 0,2 Mio. auf € 641,4 Mio. geringfügig erhöht (Vorjahr: € 641,2 Mio.).

Auf der Aktivseite liegen das Anlagevermögen und die übrigen langfristigen Vermögenswerte mit € 26,8 Mio. um € - 1,3 Mio. knapp unter Vorjahr. Dem steht eine ebenfalls geringfügige Erhöhung der kurzfristigen Vermögenswerte um € 1,5 Mio. auf € 614,6 Mio. gegenüber.

Innerhalb der kurzfristigen Vermögenswerte haben sich die Vorräte um € - 35,7 Mio. und die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen um € - 13,0 Mio. korrespondierend zur Umsatzentwicklung vermindert. Die durch die entsprechend geringere Kapitalbindung frei gewordenen Finanzmittel wurden zusammen mit der Verminderung der liquiden Mittel um € - 69,8 Mio. im Rahmen des zentralen Liquiditätsmanagements des Lenovo-Konzerns angelegt. Dadurch haben sich die Forderungen gegen den Lenovo-Konzern um € 117,7 Mio. auf € 203,7 Mio. zum Bilanzstichtag erhöht.

Die sonstigen kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte in Höhe von € 43,1 Mio. (Vorjahr: € 40,9 Mio.) beinhalten wie im Vorjahr hauptsächlich ausstehende Lieferantengutschriften.

Die in der Bilanz ausgewiesenen Zahlungsmittel und -äquivalente verminderten sich um € - 68,8 Mio. auf € 123,1 Mio. (Vorjahr: € 191,9 Mio.). Inklusive der im Lenovo-Konzern angelegten, jederzeit kurzfristig rückrufbaren liquiden Mittel ergibt sich ein Anstieg der Gesamt-Liquidität zum Bilanzstichtag von € 237,4 Mio. um € + 81,4 Mio. auf € 318,8 Mio.

Auf der Passivseite hat sich das Eigenkapital im Wesentlichen in Höhe des Konzern-Bilanzgewinns unter Berücksichtigung der Rücklagenveränderung aufgrund des Stand-Alone-Approachs nach IAS 12 um € 3,0 Mio. auf € 411,5 Mio. erhöht. Die Eigenkapitalquote beläuft sich damit auf 64,2% nach 63,7% im Vorjahr. Zu den von der MEDION AG gehaltenen eigenen Aktien wird gemäß § 315 Abs. 2 S. 2 HGB und § 289 Abs. 2 S. 2 HGB auf die im Anhang der MEDION AG im Abschnitt 4.3.1 "Angaben zur Bilanz" und "Eigenkapital" gemachten Angaben gem. § 160 Abs. 1 Nr. 2 AktG verwiesen.

Die langfristigen Rückstellungen und Verbindlichkeiten liegen mit € 18,7 Mio. um € 1,8 Mio. unter Vorjahr; sie beinhalten im Wesentlichen Pensionsrückstellungen in Höhe von € 12,8 Mio.

Im Bereich der kurzfristigen Verbindlichkeiten und Rückstellungen haben sich die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen stichtagsbedingt um € + 8,9 Mio. auf € 102,7 Mio. (Vorjahr: € 93,8 Mio.) erhöht. Insgesamt verminderte sich demnach die Mittelbindung durch das Working Capital (Vorratsvermögen sowie Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen) zum 31. März 2024 um € - 57,6 Mio. auf € 131,2 Mio. (Vorjahr: € 188,8 Mio.).

Die sonstigen Rückstellungen liegen mit € 65,7 Mio. um € - 19,2 Mio. unter dem Vorjahreswert von € 84,9 Mio. Im Bilanzwert zum 31. März 2024 ist noch eine Rückstellung für Restrukturierungsaufwendungen in Höhe von € 13,1 Mio. (Vorjahr: € 22,5 Mio) enthalten. Weitere wesentliche Rückstellungen betreffen nach wie vor Gewährleistungen (€ 11,7 Mio.; Vorjahr € 16,3 Mio.) sowie Lizenzen und Schutzrechte (€ 17,4 Mio.; Vorjahr: € 23,9 Mio.). Für Verpflichtungen aus Gewährleistungen sind zusätzlich € 4,8 Mio. (Vorjahr: € 7,9 Mio.) in den langfristigen Rückstellungen und Verbindlichkeiten ausgewiesen.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von € 12,4 Mio. zum 31. März 2024 (Vorjahr: € 0,4 Mio.) betreffen im Wesentlichen die Verbindlichkeit aus der Gewinnabführung der MEDION AG (€ 8,2 Mio.; Vorjahr: Forderung aus Verlustübernahme in Höhe von € 36,0 Mio.) sowie Verbindlichkeiten aus dem Bezug von Servicematerialien.

Kapitalflussrechnung und Liquiditätslage

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Mio.€ Mio.€ Mio.€ %
CASHFLOW 01.04.2023 -31.03.2024 01.04.2022 - 31.03.2023 GJ 2023/​2024 zu GJ 2022/​2023
Betriebsergebnis (EBIT) 15,5 -33,2 48,7 > 100,0
Planmäßige Abschreibungen sowie andere zahlungsunwirksame Aufwendungen und Erträge 3,9 0,0 3,9 < -100,0
Brutto Cashflow 19,4 -33,2 52,6 > 100,0
Veränderungen im Netto-Umlaufvermögen 51,6 160,3 -108,7 -67,8
Veränderungen der übrigen Rückstellungen -19,2 13,4 -32,6 < -100,0
Auszahlungen für Steuern -11,8 -11,6 -0,2 -1,7
Mittelzufluss aus betrieblicher Tätigkeit 40,0 128,9 -88,9 -69,0
Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit -143,6 -17,2 -126,4 < -100,0
Ein-/​Auszahlung Ergebnisabführung Vorjahre 36,0 -36,5 72,5 > 100,0
Netto-Zahlungen Finanzverbindlichkeiten -0,8 -21,3 20,5 96,2
Mittelzu-/​abfluss aus Finanzierungstätigkeit 35,2 -57,8 93,0 > 100,0
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds -68,4 53,9 -122,3 < -100,0
Wechselkursbedingte Änderung des Finanzmittelfonds -0,4 -2,7 2,3 85,2
Finanzmittelfonds am Anfang des Geschäftsjahres 191,9 140,7 51,2 36,4
Finanzmittelfonds am Ende des Geschäftsjahres 123,1 191,9 -68,8 -35,9

Durch Hinzurechnung der Abschreibungen zum EBIT ergibt sich ein positver Brutto-Cashflow von € 19,4 Mio., der insbesondere durch die Ergebnisverbesserung im EBIT um € 52,6 Mio. besser ausfällt als im Vorjahr. Durch die geringere Mittelbindung im Netto-Umlaufvermögen von € 51,6 Mio. abzüglich der Minderung von Rückstellungen (€ - 19,2 Mio.) und der gezahlten Steuern (€ - 11,8 Mio.) hat sich ein Mittelzufluss aus betrieblicher Tätigkeit von € 40,0 Mio. ergeben.

Der Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit entspricht im abgelaufenen Geschäftsjahr sowie im Vorjahr im Wesentlichen dem Ab- und Rückfluss aus der Bereitstellung liquider Mittel im Lenovo-Konzern.

Der Mittelzufluss aus Finanzierungstätigkeit von € 35,2 Mio. betrifft mit € 36,0 Mio. Zuflüsse aus der Verlustübernahme des Vorjahres durch Lenovo, denen sonstige Auszahlungen für Finanzverbindlichkeiten von € - 0,8 Mio. gegenüberstehen.

Insgesamt ergibt sich somit eine zahlungswirksame Verminderung des Finanzmittelfonds um € - 68,4 Mio., hinzu kommt eine wechselkursbedingte Veränderung der liquiden Mittel von € - 0,4 Mio., so dass sich der Finanzmittelfonds von € 191,9 Mio. im Vorjahr auf € 123,1 Mio. verminderte.

Aufgrund der vereinbarten Finanzierungsrahmenbedingungen im Wege der Einbindung in den Lenovo-Konzern erfolgen die Anlagen liquider Mittel nicht mehr durch MEDION selbst, sondern durch den Lenovo-Konzern. Die sonst durch MEDION angelegte Liquidität wird dem Lenovo-Konzern zur Verfügung gestellt und zu marktüblichen Bedingungen sowie unter Berücksichtigung rechtlicher Rahmenbedingungen und jederzeitiger Rückzahlbarkeit verzinst. Diese Mittel sind kurzfristig (im Sinne von IAS 1.66 c). Diese Beträge werden unter den Forderungen gegen verbundene Unternehmen ausgewiesen und reduzieren daher den in der MEDION-Bilanz ausgewiesenen Liquiditätssaldo. Unter Berücksichtigung der Verbindlichkeiten aus einem Factoring-Programm ergibt sich eine Erhöhung der Netto-Liquidität um € + 81,4 Mio. von € 229,9 Mio. im Vorjahr auf € 310,4 Mio. zum 31. März 2024.

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Mio.€ Mio.€
31.03.2024 31.03.2023
In Bilanz ausgewiesene Liquidität 123,1 191,9
Zuzüglich im Konzern angelegter Mittel 195,7 45,5
Gesamt-Liquidität 318,8 237,4
Abzüglich Verkauf von Forderungen aus Factoring Finanzierung -8,4 -8,4
Netto-Liquidität 310,4 229,0

Die Finanzierung des MEDION-Konzerns einschließlich des erforderlichen Working Capitals für das laufende Geschäft war im abgelaufenen Geschäftsjahr stets sichergestellt. Der MEDION-Konzern verfügt nach wie vor über eine deutlich positive Netto-Liquidität. Ebenso verfügt dieser mit dem hohen bilanziellen Eigenkapital von € 411,5 Mio., einer bilanziellen Eigenkapitalquote von 65,2 % und einer Gesamt-Liquidität von € 318,8 Mio. (inklusive der Geldanlagen in Höhe von € 195,7 Mio.) über weiterhin sehr gute Finanzierungsrahmenbedingungen.

5.2.2.1 Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage des Konzerns

Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde trotz weiterer Umsatzrückgänge im Projektgeschäft durch die bisher umgesetzten Restrukturierungsmaßnahmen und die Verbesserung der Rohertragsmarge sowie gegenüber dem Vorjahr erhöhter Auflösungen von Rückstellungen aufgrund im Laufe des Geschäftsjahres weggefallener Rückstellungsgründe im MEDION-Konzern der turn around im operativen Ergebnis geschafft und ein positives EBIT von € 15,5 Mio. erreicht und die Ergebniserwartungen dadurch leicht übertroffen. Trotz des verfehlten Umsatzziels verlief die Geschäftsentwicklung aufgrund der EBIT-Entwicklung zufriedenstellend. Das Bilanzbild des MEDION-Konzerns ist durch ein hohes Eigenkapital von € 411,5 Mio. und eine Netto-Liquidität von € 310,4 Mio. geprägt. Damit verfügt der Konzern über eine hohe Finanzkraft für die künftige Weiterentwicklung des Geschäftes und kann - sobald sich Chancen auf den Absatzmärkten bieten - diese offensiv angehen.

MEDION AG (ergänzende Erläuterungen auf Basis HGB)

Der Lagebericht der MEDION AG und der Konzernlagebericht über das Geschäftsjahr 2023/​2024 (zusammengefasster Lagebericht) sind nach § 315 Abs. 5 HGB in Verbindung mit § 298 Abs. 2 HGB zusammengefasst. Der Jahresabschluss der MEDION AG nach HGB und der zusammengefasste Lagebericht werden zeitgleich im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Da das MEDION-Geschäft weitestgehend über die MEDION AG abgewickelt und aus Gründen der Kosteneffizienz entsprechend zentral gesteuert wird, entspricht die Ertrags- sowie die Vermögens- und Finanzlage im Wesentlichen den Informationen über die wirtschaftliche Lage des MEDION-Konzerns. Ergänzende Erläuterungen zu wesentlichen Kennzahlen stellen sich wie folgt dar:

Ertragslage MEDION AG nach HGB

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Mio. € % Mio. € % Mio. € %
01.04.2023 - 21.03.2024 01.04.2022-31.03.2023 GJ 2023/​2024 zu GJ 2022/​2023
Umsatz 577,9 100,0 705,2 100,0 -127,3 -18,1
Materialeinsatz -418,0 -72,3 -558,5 -79,2 140,5 25,2
Rohertrag 159,9 27,7 146,7 20,8 13,2 9,0
Personalaufwand -32,0 -5,5 -34,7 -5,0 2,7 7,8
Sonstige Aufwendungen und Erträge -142,5 -24,7 -177,0 -25,1 34,5 19,5
Abschreibungen -2,1 -0,4 -2,9 -0,4 0,8 27,6
EBIT -16,7 -2,9 -67,9 -9,6 51,2 75,4
Finanzergebnis 25,1 4,3 32,8 4,7 -7,7 -23,5
EBT 8,4 1,5 -35,1 -5,0 43,5 >100,0
Steuern -0,3 -0,1 -0,9 -0,1 0,6 66,7
Ergebnis MEDION AG vor Gewinnabführung/​Verlustübernahme 8,1 1,4 -36,0 -5,1 44,1 >100,0

Der Umsatz der MEDION AG ist aufgrund der Bestellzurückhaltung der großen Handelsketten bei der Auflage von Projektgeschäften im Bereich der Consumer Electronics um € 127,3 Mio. (- 18,1 %) gesunken. Da im Medion-Konzern der maßgebliche Anteil im Projektgeschäft durch die MEDION AG abgewickelt wird, entspricht dieser Umsatzrückgang weitgehend dem des Konzerns.

Durch die Konzentration auf margenstärkere Geschäfte und die sich im Verlauf des abgelaufenen Geschäftsjahres wieder normalisierenden Preisniveaus an den Beschaffungsmärkten und in der Logistik konnte der Materialeinsatz überproportinal reduziert und ein um € 13,2 Mio. höherer Rohertrag erreicht werden. Die durch die MEDION AG erwirtschaftete Rohertragsmarge liegt mit 27,7 % um 6,9 % über dem Vorjahreswert von 20,8% und damit nochmals über dem Niveau der Konzernrohertragsmarge (25,2 %).

Der Personalaufwand der MEDION AG hat sich im Zuge der Restrukturierung im Vorjahresvergleich um € - 2,7 Mio. von € 34,7 Mio. auf € 32,0 Mio. reduziert. Die durchschnittliche Mitarbeiterzahl (Vollzeitäquivalente) der MEDION AG hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 51 auf 373 (Vorjahr 424) vermindert.

Sonstige betriebliche Aufwendungen/​Erträge der MEDION AG nach HGB

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich um € 24,8 Mio. (13,4 %) reduziert. Im Unterschied zum Konzernabschluss nach IFRS werden die Restrukturierungskosten im sonstigen betrieblichen Aufwand und nicht im Personalaufwand erfasst. Die Restrukturierungskosten haben im Vorjahr den sonstigen betrieblichen Aufwand mit € - 23,3 Mio. belastet. Ohne Restrukturierungskosten hat sich der sonstige betriebliche Aufwand um € - 1,5 Mio. reduziert.

Unter Berücksichtigung der sonstigen betrieblichen Erträge, die um € 9,7 Mio. gestiegen sind, hat sich der Saldo der sonstigen betrieblichen Aufwendungen /​Erträge um € 34,5 Mio. (19,5 %) verbessert und damit neben der Rohertragsverbesserung deutlich zur Verbesserung des Ergebnisses der MEDION AG im EBIT beigetragen.

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Mio. € Mio. € Mio. € %
GJ 2023/​2024 GJ 2022/​2023 GJ 2023/​2024 zu GJ 2022/​2023
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Vertriebsaufwendungen -125,3 -121,0 -4,3 -3,6
davon Marketing -56,9 -45,7 -11,2 -24,5
davon Kundenservice -18,9 -22,9 4,0 17,5
davon Provisionen & Gebühren -22,4 -21,5 -0,9 -4,2
davon Sonstiges -27,1 -30,9 3,8 12,3
Restrukturierungsaufwendungen 0,0 -23,3 23,3 100,0
Verwaltungsaufwendungen -31,2 -33,8 2,6 7,7
Betriebsaufwendungen -2,0 -2,1 0,1 4,8
Übrige -1,2 -4,3 3,1 >100,0
-159,7 -184,5 24,8 13,4
Sonstige betriebliche Erträge 17,2 7,5 9,7 129,3
Saldo -142,5 -177,0 34,5 19,5

Aufgrund der unterschiedlichen Behandlung von zweckgebundenen Werbekostenzuschüssen im Hinblick auf den Ausweis in der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB und IFRS liegen die Aufwendungen für Marketing in Höhe von € 56,9 Mio. (Vorjahr: € 45,7 Mio.) um € 33,7 Mio. (Vorjahr: € 45,7 Mio.) über dem Wert im Konzern (€ 23,2 Mio.; Vorjahr: € 27,3 Mio.). Dieser Anstieg erklärt sich hauptsächlich durch höhere Aufwendungen für Print Werbung und Online-Marketing.

Der Herausfall von serviceintensiven Produktmengen aus der Gewährleistungszeit und der Rückgang des Projektgeschäftes hat zu einer Reduzierung servicerelevanter Mengen im abgelaufenen Geschäftsjahr und somit zu einem Rückgang der Aufwendungen für Kundenservice um € 4,0 Mio. (- 17,5 %) geführt. Insgesamt liegen die Aufwendungen für Kundenservice um € 11,1 Mio. (Vorjahr: € 11,7 Mio.) über dem Konzernwert. Hintergrund ist, dass in der MEDION AG die durch Tochtergesellschaften weiterbelasteten Personalaufwendungen für den Kundenservice im sonstigen betrieblichen Aufwand erfasst werden.

Auch die Verwaltungsaufwendungen wurden im Rahmen der Restrukturierung um € 2,6 Mio. (7,7 %) gesenkt. Sie beinhalten im Wesentlichen Aufwendungen für IT (€ 9,6 Mio.; Vorjahr: € 10,2 Mio.) sowie konzerninterne Verwaltungsumlagen (€ 13,4 Mio.; Vorjahr: € 15,1 Mio.).

Die im Vorjahr ausgewiesenen Restrukturierungsaufwendungen in Höhe von € 23,3 Mio. betrafen ausschließlich Personalmaßnahmen.

Die sonstigen betrieblichen Erträge stiegen von € 7,5 Mio. im Vorjahr um € 9,7 Mio. auf € 17,2 Mio. Dieser Anstieg ist im Wesentlichen auf im Vorjahresvergleich erhöhte Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen zurückzuführen.

Das EBIT der MEDION AG konnte durch den um € 13,2 Mio. verbesserten Rohertrag und die im Zuge der Restrukturierung erreichten Kosteneinsparungen in den betrieblichen Aufwendungen (ohne Restrukturierungsaufwendungen) von zusammen € 14,7 Mio. um insgesamt € 27,9 Mio. verbessert werden, ist aber noch mit € 16,7 Mio. negativ. Unter Berücksichtigung der Restrukturierungsaufwendungen hat sich das EBIT gegenüber dem Vorjahr um € 51,2 Mio. verbessert.

Das gegenüber dem Vorjahr (€ 32,8 Mio.) mit € 25,1 Mio. verminderte Finanzergebnis erklärt sich im Wesentlichen durch geringere Gewinnausschüttungen der Tochtergesellschaften von € 20,7 Mio. (Vorjahr: € 32,7 Mio.). Demgegenüber ist das Zinsergebnis aufgrund der höheren angelegten freien Liquidität sowie aufgrund des gestiegenen Zinsniveaus mit € 4,4 Mio. um € 4,3 Mio. höher ausgefallen als im Vorjahr.

Aufgrund des negativen steuerlichen Ergebnisses im abgelaufenen Geschäftsjahr war wie im Vorjahr keine Steuerumlage zu leisten.

Das Ergebnis der MEDION AG vor Gewinnabführung/​Verlustübernahme durch Lenovo konnte nach dem Verlust im Vorjahr von € - 36,0 Mio. um € 44,1 Mio. gesteigert werden. Damit schließt die MEDION AG das Geschäftsjahr 2023/​2024 mit einem positiven handelsrechtlichen Ergebnis von € 8,1 Mio. vor Ergebnisabführung ab.

Bilanzstruktur der MEDION AG nach HGB

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Mio.€ % Mio.€ % Mio.€ %
31.03.2024 31.03.2023 GJ 2023/​2024 zu GJ 2022/​2023
Anlagevermögen 33,4 6,0 34,4 5,9 -1,0 -2,9
Langfristige Vermögensgegenstände 33,4 6,0 34,4 5,9 -1,0 -2,9
Vorräte 110,7 19,8 146,3 25,3 -35,6 -24,3
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 110,5 19,7 129,2 22,3 -18,7 -14,5
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 211,0 37,7 73,1 12,6 137,9 > 100,0
Flüssige Mittel 47,3 8,5 150,5 26,0 -103,2 -68,6
Übrige Vermögensgegenstände 46,8 8,4 44,8 7,8 2,0 4,5
Kurzfristige Vermögensgegenstände 526,3 94,0 543,9 94,0 -17,6 -3,2
Summe Aktiva 559,7 100,0 578,3 100,0 -18,6 -3,2
Eigenkapital 366,1 65,4 366,1 63,3 0,0 0,0
Langfristige Rückstellungen 17,5 3,1 15,8 2,7 1,7 10,8
Sonstige Rückstellungen 74,3 13,3 95,4 16,5 -21,1 -22,1
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 62,2 11,1 65,2 11,3 -3,0 -4,6
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 22,6 4,0 14,8 2,6 7,8 52,7
Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten 17,0 3,0 21,0 3,6 -4,0 -19,0
Kurzfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen 176,1 31,5 196,4 34,0 -20,3 -10,3
Summe Passiva 559,7 100,0 578,3 100,0 -18,6 -3,2

Die Bilanzsumme der MEDION AG zum 31. März 2024 hat sich im Vorjahresvergleich von € 578,3 Mio. um € - 18,6 Mio. auf € 559,7 Mio. verringert. Die gegenüber der Konzernbilanz (€ 641,4 Mio.; Vorjahr: € 641,2 Mio.) um € - 81,7 Mio. (Vorjahr: € - 62,9 Mio.) geringere Bilanzsumme erklärt sich maßgeblich durch niedrigere liquide Mittel auf der Aktivseite und geringere Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie Eigenkapital auf der Passivseite.

Da das Working Capital-intensive Projektgeschäft ausschließlich in der MEDION AG erfasst wird, haben sich die korrespondierend zum geringeren Geschäftsvolumen im Projektgeschäft verminderten Vorratsbestände und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auch in der Bilanz der MEDION AG abgebildet. Das Vorratsvermögen der MEDION AG hat sich hier von € 146,3 Mio. um € - 35,6 Mio. auf € 110,7 Mio. vermindert. Unter Berücksichtigung der mit € 110,5 Mio. geringeren Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Vorjahr: € 129,2 Mio.) und der von € 65,2 Mio. um € - 3,0 Mio. auf € 62,2 Mio. verminderten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ergibt sich eine um € - 51,3 Mio. verminderte kurzfristige Mittelbindung im Working Capital (€ 159,0 Mio.; Vorjahr: € 210,3 Mio.).

Die geringere Kapitalbindung im Working Capital sowie das positive Jahresergebnis zeigen sich ebenso wie im Konzernabschluss in einer deutlich verbesserten verfügbaren Liquidität. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen liegen mit € 211,0 Mio. um € 137,9 Mio. über dem Vorjahr (Vorjahr: € 73,1 Mio). Hierin sind die um € 150,5 Mio. höheren Geldanlagen im Konzern (€ 180,5 Mio.) enthalten. Zudem waren im Vorjahresabschluss zum 31. März 2023 Forderungen aus Verlustübernahme in Höhe von € 36,0 Mio. aktiviert. In den Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind auch um € 3,6 Mio. erhöhte Forderungen aus Warenverkauf und Dienstleistungen gegen Lenovo ausgewiesen (€ 6,0 Mio.; Vorjahr: € 2,4 Mio.).

In den langfristigen Rückstellungen sind unverändert die Pensionsverpflichtungen ausgewiesen. Die Verminderung der sonstigen Rückstellungen beruht im Wesentlichen auf geringeren Gewährleistungs- und Lizenzrisiken zum Bilanzstichtag sowie auf der Inanspruchnahme von Restrukturierungsrückstellungen.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind im Wesentlichen aufgrund der Verbindlichkeit aus Gewinabführung um € 7,8 Mio. auf € 22,6 Mio. angestiegen.

Die MEDION AG weist aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages ein unverändertes Eigenkapital von € 366,1 Mio. aus. Aufgrund der niedrigeren Bilanzsumme hat sich die Eigenkapitalquote zum 31. März 2024 von 63,3 % im Vorjahr auf 65,4% erhöht und liegt nach wie vor stabil über 50 %.

5.3 Prognose-, Chancen- und Risikobericht

5.3.1 Prognosebericht

5.3.1.1 Konjunktureller Rahmen

Trotz allmählicher Stabilisierung der Kaufkraft und anhaltendem Beschäftigungsaufbau bleibt die Entwicklung im Einzelhandel in Deutschland im ersten Quartal 2024 schwach. Stimmungsbasierte Frühindikatoren deuten eine konjunkturelle Trendwende an: Die Geschäftserwartungen in den Unternehmen haben sich laut ifo Geschäftsklima im März 2024 spürbar aufgehellt und auch die aktuelle Geschäftslage verbesserte sich. Bei der Stimmung der privaten Haushalte in Deutschland, gemessen am GfK-Konsumklima und dem HDE-Konsumbarometer, deutet sich zuletzt ebenfalls eine Stabilisierung an. Vor dem Hintergrund der insgesamt leicht verbesserten Indikatorenlage gehen die Wirtschaftsforschungsinstitute in ihrer jüngsten Gemeinschaftsdiagnose für das erste Quartal 2024 von einer wirtschaftlichen Stagnation aus, bevor es im weiteren Jahresverlauf im Zuge rückläufiger Inflationsraten, steigender Löhne und Einkommen, einer anhaltend stabilen Arbeitsmarktentwicklung und zunehmenden Impulsen von der Außenwirtschaft zu einer spürbaren konjunkturellen Belebung kommt. Dennoch bestehen für die erwartete Erholung weiterhin Unsicherheiten, insbesondere mit Blick auf die geopolitischen Entwicklungen.

Die preisbereinigten Umsätze im Einzelhandel (ohne Kfz) sind im Februar 2024 gegenüber dem Vormonat deutlich um 1,7 % gesunken, nachdem sie bereits in den vorangegangen drei Monaten rückläufig waren. Gegenüber dem Vorjahr meldete der Einzelhandel im Februar ein reales Umsatzminus von 2,6 %. Der Umsatz im Internet- und Versandhandel verringerte sich im Februar um 4,2 % (- 6,0 % gegenüber dem Vorjahr). Bei der Stimmung der privaten Haushalte in Deutschland, gemessen am GfK-Konsumklimaindex und dem HDE-Konsumbarometer, deutet sich zuletzt eine Bodenbildung an. Das HDE-Konsumbarometer stieg im April zum dritten Mal in Folge und auch laut GfK nimmt das Konsumklima im April erneut leicht zu, wobei insbesondere eine sinkende Sparneigung sowie verbesserte Erwartungen der Einkommensentwicklung sich positiv bemerkbar machten. Insgesamt bewegen sich die Frühindikatoren leicht aufwärts, dies jedoch auf niedrigem Niveau. Im Zuge steigender Löhne und rückläufiger Inflationsraten dürfte sich im Frühjahr jedoch eine schrittweise Erholung des privaten Konsums einstellen (zitiert aus Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Pressemitteilung vom 12.04.2024 - Wirtschaftliche Entwicklung).

5.3.1.2 Marktentwicklung im Bereich der Consumer Electronics

Der Markt für Consumer Electronics umfasst elektronische und digitale Geräte für den Privatgebrauch zu Unterhaltungs- (Fernseher, Radio, Smart Speaker, etc.) und Kommunikationszwecken (Telefone, Smartphones etc.) sowie zur Ausführung von Heimbüro-Tätigkeiten (Drucker, Kopierer etc.).

Der Umsatz im besonders für MEDION relevanten Markt Consumer Electronics in Deutschland beträgt 2024 nach Schätzung etwa € 25,7 Mrd. Laut Prognose wird im Jahr 2028 ein Marktvolumen von € 26,8 Mrd. erreicht; dies entspricht einem jährlichen Umsatzwachstum von 1,11 % (CAGR 2024-2028).

Das größte Marktsegment ist das Segment Telefonie mit einem wertmäßigen Marktvolumen von rund € 8,8 Mrd. in 2024. Umgerechnet auf die Bevölkerungszahl werden in diesem Markt im Jahr 2024 etwa € 308,5 pro Kopf umgesetzt. Im Jahr 2024 werden voraussichtlich 27,9 % des Gesamtumsatzes im Markt Consumer Electronics online erwirtschaftet (Quelle: https:/​/​de.statista.com/​outlook/​cmo/​ consumer-electronics/​deutschland).

Aufgrund teilweise immer noch gestörter Lieferketten sowie weiteren Logistikproblemen und damit verbundenen Versorgungsengpässen bei Komponenten und manchen Rohmaterialien sowie der aktuellen Krisensituation und der gestiegenen Preise mit Auswirkungen auf das frei verfügbare Einkommen der Verbraucher ist eine weitergehende seriöse Prognose der Marktentwicklung für das Jahr 2024 und danach derzeit nicht möglich.

Mobilfunk und digitale Dienstleistungen

Der weiterhin stabile Absatz von Smartphones sorgt für einen anhaltenden Trend der mobilen Internetnutzung mit hohen Datenübertragungsraten im Postpaid und Prepaid Bereich. Im Mobilfunk wird unverändert in den Ausbau der Übertragungstechnik und die Glasfasernetze sowie den neuen 5G-Standard investiert. Die Nutzung von Deutschlands 5G-Handynetzen wird nach Einschätzung eines Internet-Branchenverbandes in 2024 deutlich steigen. Da die 5G-Antennen inzwischen die allermeisten Haushalte erreichen und somit eine gute Flächenabdeckung gegeben ist, sehen Verbraucher einen größeren Nutzen für sich und buchen immer häufiger Tarife in dem 5G Übertragungsstandard (Telekommunikationsverband VATM, Pressemitteilung vom 29.02.2024). Dazu geht die gfu davon aus, dass Smartphone-Anwendungen mit innovativer KI den Nutzer einen echten Mehrwert oder Komfort bieten und könnten diese dazu veranlassen, ihr Smartphone früher als im üblichen drei- oder vierjährigen Austauschzyklus auszutauschen und somit auch im Jahr 2024/​2025 und darüber hinaus für nachhaltige Umsatzsteigerungen sorgen (gfu, Pressemitteilung vom 19.03.2024).

Die Wettbewerbssituation der vielen Online-Angebote und das nach der Corona-Pandemie veränderte Einkaufsverhalten im stationären Handel werden auch die nächsten Jahre bestimmen. Digitale Dienstleistungen werden weiterhin stark differenziert und nur bei ausreichend innovativen Produktangeboten in höherem Maße nachgefragt werden.

5.3.1.3 Entwicklung von MEDION im Geschäftsjahr 2024/​2025

Wirtschaftliche Entwicklung von MEDION

Die zukünftige Entwicklung von MEDION im Geschäftsjahr 2024/​2025 als Anbieter von Produkten und Dienstleistungen im Bereich der Consumer Electronics für den Massenmarkt hängt neben den effizienten und konsequent auf die Bedürfnisse der Kunden und Verbraucher ausgerichteten Strukturen und neuen innovativen Produkten des Unternehmens in hohem Maße davon ab, wie sich der konjunkturelle Rahmen, die Währungsrelationen und die Konsumneigung der Verbraucher beim Wettbewerb der Einkaufsstätten in Deutschland und in den wichtigsten europäischen Ländern auch unter Berücksichtigung der Auswirkungen der Verknappung von Komponenten, Lieferketten und Logistikproblemen vor dem Hintergrund der Krisen im Nahen Osten sowie in der Ukraine entwickeln.

Unverändert besteht der Trend einer hohen Wettbewerbsintensität und zur Verlagerung des Einkaufverhaltens auf Marktplätze im Internet. Zu berücksichtigen sind damit auch in besonderem Maße die Erwartungen der Handelspartner hinsichtlich der Absatzchancen von Consumer-Electronics-Produkten mit dem daraus resultierenden Bestellverhalten.

Darüber hinaus wird die weitere Entwicklung im Telekommunikationsmarkt zu berücksichtigen sein. Der rasche technologische Wandel im Telekommunikationssektor erfordert hohe Investitionen, um Netzinfrastrukturen der nächsten Generation auszubauen. Die Netzbetreiber bringen den Ausbau von 5G-Netzen zügig voran, was für die Netzbetreiber hohe Investitionsausgaben bedeutet. Dies kann für MEDION relevante Effekte für die Preisgestaltung der verfügbaren Angebote der Diensteanbieter im Jahr 2024 und 2025 mit sich bringen. Weiterhin entscheidend ist, preisgünstige Angebote für die mobile Nutzung auch hoher Datenvolumina im Markt zu platzieren.

Ebenso wie bei der Frage, wie sich der Wettbewerb entwickelt, ist schwierig einzuschätzen, welche kurz- und mittelfristigen Auswirkungen die aktuelle geopolitische Lage, die Inflation sowie die Entwicklung der verfügbaren Einkommen auf das Konsumverhalten der Verbraucher haben wird. Entscheidend bleibt für MEDION, ob die Käufergruppen mit besonderer Preissensitivität die Angebote innovativer Consumer Electronics-Produkte und digitaler Dienstleistungen auch annehmen oder - wie bis Ende Mai 2024 spürbar - hier weiterhin zurückhaltend bleiben.

Desweiteren müssen die Ergebnisse der weiteren Umsetzung der Restrukturierung implementiert und ihre erfolgreiche Akzeptanz bei Mitarbeitern, Kunden und Lieferanten abgewartet werden.

5.3.1.4 Umsatz und Ergebnis (EBIT) im MEDION-Konzern und in der MEDION AG im Geschäftsjahr 2024/​2025

Nachdem im abgelaufenen Geschäftsjahr 2023/​2024 die Restrukturierungsmaßnahmen eingeleitet und umgesetzt wurden und bereits Ergebnisverbesserungen erreicht werden konnten, haben für MEDION die weitere konsequente Umsetzung des Restrukturierungsprogrammes ebenso wie die volle Konzentration auf das Nutzen aller Marktchancen auch für das Geschäftsjahr 2024/​2025 oberste Priorität.

Es hat sich gezeigt, dass die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im privaten Konsumumfeld die Handels- und Händlerstrukturen, insbesondere im Hinblick auf Erwerb und Nutzung von Consumer-Electronics-Produkten, nachhaltig verändern und dass sich diese Prozesse weiter fortsetzen. Ziel und Aufgabe ist es, den MEDION-Konzern an die sich abzeichnenden Veränderungen der Handels- und Vertriebsstrukturen anzupassen. Die Anpassungsmaßnahmen betreffen die Aufbau- und Ablauforganisation und die Geschäftsprozesse aller Unternehmensbereiche und dabei insbesondere die Bereiche:

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Produktentwicklung und Sourcing: Änderungen der Produktstrategien und Stärkung strategischer Lieferanten

Produktmanagement und Qualitätsmanagement: weltweite Vereinheitlichung und Serienentwicklungen

Organisation im Allgemeinen: Anpassung der Aufbauorganisation an veränderte strategische Ablauforganisation

Vertrieb und Kundenservice: Neuausrichtung und Selektion von Vertriebskanälen und Anpassung des Kundenservice an veränderte Produktstrategien

Da diese Maßnahmen struktureller Natur sind, bedarf die nachhaltige Umsetzung Zeit, so dass sich die weiteren Effekte daraus teilweise erst mit einem zeitlichen Nachlauf einstellen. Der MEDION-Konzern hat die Planung darauf ausgerichtet, dass die durch die weitere Konzentration auf margenstärkere Projekte erwarteten Steigerungen des Rohertrages und die durch die Restrukturierungsmaßnahmen erzielten Kosteneinsparungen dazu genutzt werden zusätzliche Budgets für die Anpassung der Geschäftsprozesse und für verstärkte Marketing- und Kommunikationsmaßnahmen einzusetzen, um damit die Voraussetzungen für die nachhaltige Verbesserung des Geschäftsmodells zu optimieren.

Dabei hängt die künftige Umsatz- und Ergebnisentwicklung von MEDION stark von der Entwicklung der sozialen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, insbesondere der Entwicklung der für den Konsum verfügbaren Einkommen von breiten Käuferschichten mit niedrigeren Einkommen ab. Hinzu kommen die Einflüsse aus der unverändert stagnierenden Konjunktur in unserem Kernmarkt Deutschland und den intensiver werdenden öffentlichen Diskussionen über Umweltverträglichkeiten von Produkten sowie die besonderen Unsicherheitsfaktoren Ukraine-Krieg und Krise im Nahen Osten. Je länger die gegenwärtig angespannte Situation anhält und insbesondere die frei verfügbaren Einkommen nicht ansteigen, desto stärker gehen wir von einer unveränderten Zurückhaltung der Privatverbraucher beim Kauf von Consumer Electronics und in der Folge unserer Handelskunden für die Initiierung von großvolumigen Projektgeschäften in diesem Marktsegment aus.

An der grundsätzlichen Vorgehensweise der Geschäftsplanung, z.B. der Zugrundelegung jährlicher Kundengespräche, hat sich indes nichts geändert. Da MEDION konzernweit einen großen Teil seines Hardwaregeschäftes als Projektgeschäft betreibt, welches längere Vorlaufzeiten aufgrund der kundenindividuellen Produktentwicklungen hat, ist teilweise der für das kommende Geschäftsjahr 2024/​2025 geplante Umsatz im Projektgeschäft mit Kundenplanungen hinterlegt. Zusätzlich bietet bei den digitalen Dienstleistungen im Direktgeschäft die seit Jahren hohe Grundstabilität (wiederkehrendes Geschäft) eine gewisse, mindestens kurzfristige Prognosesicherheit. Dennoch gilt grundsätzlich, dass die Entwicklung, insbesondere im zweiten Geschäftshalbjahr, geschäftsmodellspezifisch mit geringerer Zuverlässigkeit prognostizierbar ist.

Umsatz

MEDION plant für den Konzern für das Geschäftsjahr 2024/​2025 ein Umsatzwachstum zwischen 3,3 und 5,3 % auf einen Umsatz von € 773 bis € 788 Mio. nach € 748 Mio. im abgelaufenen Geschäftsjahr.

Im Berichtssegment Projektgeschäft plant MEDION ein Umsatzwachstum von 7 % auf € 248 Mio, hält aber auch ein konstantes Umsatzniveau in Höhe des Vorjahres (2023/​2024: € 232 Mio) für möglich. Das geplante Umsatzwachstum ist im PC Geschäft im Wesentlichen preisgetrieben.

Im Berichtssegment Direktgeschäft wird ein Umsatzwachstum um 5,1 % von € 509 Mio. auf € 535 Mio. erwartet. Die erwartete Erhöhung resutliert im Wesentlichen aus der angenommen Entwicklung bei den digitalen Dienstleistungen.

Für die sonstigen Umsätze wird ein Rückgang von rd. € 9 Mio. auf € 6 Mio. erwartet.

Für die MEDION AG wird von einem konstanten Umsatzanteil am Konzernumsatz von rd. 75 % ausgegangen.

EBIT

Für das Geschäftsjahr 2024/​2025 wird mit einem Konzern-EBIT auf dem Niveau des abgelaufenen Geschäftsjahres von € 15 Mio. geplant. Der geplante Umsatz führt zu einem besseren Rohertrag und damit zu einem höheren EBIT. Zu einem höheren EBIT tragen auch die Kosteneinsparungen aus der Restrukturierung bei. Diesen positiven Effekten stehen jedoch höhere Budgets für die Bereiche Marketing, Kommunikation sowie IT gegenüber.

Da die negativen Ergebnisbeiträge ausschließlich das Hardwaregeschäft betreffen, welches überwiegend im Projektgeschäft realisiert wird, wird im Projektgeschäft auch im Geschäftsjahr 2024/​2025 trotz Einsparungen beim Personalaufwand mit einem negativen EBIT in Höhe von rd. € - 18 Mio. (2023/​2024: € - 17 Mio.) gerechnet. Für das Direktgeschäft wird von einem EBIT in Höhe von rd. € 33 Mio. (2023/​2024: € 32 Mio.) ausgegangen.

Der Vorstand plant für den Jahresabschluss der MEDION AG ein negatives EBIT in Höhe von rd. € - 17 Mio. (2023/​2024: € -17 Mio.).

An dieser Stelle verweisen wir auch auf den Risikobericht im nachfolgenden Kapitel 5.3.2 und den Chancenbericht unter 5.3.4.

5.3.2 Risikobericht

5.3.2.1 Risikomanagement-Organisation

Grundprinzipien der Risikomanagement-Organisation

Das Risikomanagement, das interne Kontrollsystem und das Compliance Management System sind integraler Bestandteil der MEDION-Geschäftsstrategie. Sie dienen dazu in einem strukturierten Prozess die wesentlichen Risikofelder im Konzern laufend zu beobachten, Geschäftsrisiken frühzeitig zu erkennen und damit die Voraussetzungen zu schaffen möglichst frühzeitig Maßnahmen zur Begrenzung der Risiken ergreifen zu können. Das gesamte interne Kontrollsystem und das Risikomangementsystem sind in eigenen Abteilungen organisiert und berichten an die Unternehmensleitung unabhängig und eigenständig gemäß vorab verabschiedeter Kriterien und Zeitpläne. Das Compliance Management System wird durch Zentralfunktionen von HR und Corporate Affairs gesteuert und verantwortet. Das Compliance Management System bündelt alle Strukturen, Prozesse und Maßnahmen, die dazu dienen, Regelkonformität sicherzustellen und soll damit die Voraussetzungen dafür schaffen, dass die MEDION-Organisation nicht gegen rechtsverbindliche externe Regeln und interne Vorgaben verstößt.

Gesamtaussage zur Wirksamkeit des Risikomanagement- und internen Kontrollsystems 1

Die Ausgestaltung des beschriebenen Risikomanagement- und internen Kontrollsystems orientiert sich an den gesetzlichen Rahmenbedingungen und internationalen Standards - wie z.B. dem Aktiengesetz, dem Deutschen Corporate Governance Kodex oder dem vom Institut der Wirtschaftsprüfer herausgegebenen Prüfungsstandard IDW PS 340. Auf Grundlage der dem Vorstand der MEDION AG zur Verfügung gestellten Informationen sind ihm keine Umstände bekannt, die gegen die Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagementsystems bzw. des internen Kontrollsystems sprechen.

1 Die Angaben in diesem Absatz (Gesamtaussage zur Wirksamkeit des Risikomanagement- und internen Kontrollsystems) wurden gemäß der Anforderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex 2022 gemacht. Sie sind als "lageberichtsfremd" einzustufen, da sie über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen und sind somit kein Bestandteil der inhaltlichen Prüfung durch den Abschlussprüfer.

Kernelemente des MEDION-Risikomanagementsystems sind:

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Ein integratives Management-Informationssystem, welches durch Verzahnung verschiedener Managementberichte operative Kennzahlen zur täglichen Kurzfriststeuerung bereitstellt.

Eine Balanced Scorecard zur Darstellung von Trends spezifischer Steuerungskennzahlen.

Arbeiten einer Internen Revision; hier entscheidet der Aufsichtsrat über einen durch den Vorstand vorgelegten und freigegebenen risikoorientierten Prüfungsplan mit Themen zu prozessunabhängigen Kontrollen in allen Unternehmensbereichen. Themen werden durch die Lenovo-Konzernrevision angekündigt oder MEDION entscheidet proaktiv über freiwillige Audits (beispielsweise im Rechnungswesen oder in der IT). Die hier ausgewählten Themen werden vorzugsweise durch die MEDION-eigene Abteilung Business Controls und Advisory oder auf diese Themen spezialisierte externe Dienstleister bearbeitet.

Im Rahmen des Risikomanagementprozesses sind die verantwortlichen Personen in den verschiedenen Geschäftsbereichen verpflichtet, den eigenen Aufgabenbereich zu überwachen, die Risikoausprägungen zu beurteilen und das Eingehen unangemessener Risiken zu vermeiden. Sie berichten Risikosachverhalte oder auch Chancen in regelmäßigen Abständen unter Zuhilfenahme der unternehmensinternen Kontroll- bzw. Berichtssysteme an das Risikomanagement und Controlling sowie bei Bedarf unmittelbar und ad hoc an die Unternehmensleitung. Unterstützt werden der Berichtsprozess und entsprechende Dokumentationen auch durch eine Software.

Diese Risikoeinschätzungen können qualitativer und quantitativer Natur sein und werden entsprechend ihrer Charakteristik in Risikocluster zusammengeführt sowie bewertet. Die Einordnung von dokumentierten Risiken und Chancen (inkl. Maßnahmen) erfolgt in einer Risikomatrix gemäß einer Eintrittswahrscheinlichkeit und einer potentiellen Schadenshöhe. Dabei unterscheidet MEDION folgende Eintrittswahrscheinlichkeiten:

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Sehr gering und gering (bis 10 % bzw. 33 %),

Moderat und eher wahrscheinlich (bis 50% bzw. 67 %) sowie

Wahrscheinlich oder sehr wahrscheinlich (über 67 % bzw. über 90 %).

Bei der Quantifizierung von Risiken und Chancen hat MEDION - unter Berücksichtigung der Tatsache, dass in der Geschäftsplanung grundsätzlich wesentliche Trends bereits berücksichtigt sind und das dritte Geschäfts- bzw. das vierte Kalenderquartal aufgrund des Weihnachtsgeschäftes nach wie vor das wichtigste Geschäftsquartal ist - relativ niedrige Abweichungen vom historischen durchschnittlichen Konzern-EBIT auf Quartalsbasis zwecks einer Einstufung definiert. MEDION hat zum Zwecke des Risikomanagements die Risiko-Einstufung wie folgt beibehalten:

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Sehr geringe (bis € 0,8 Mio.) oder geringe (bis € 2,8 Mio.) Abweichung vom Ergebnisziel (d.h. bis 33 % Zielabweichung in operativ eingeschwungenen Jahren)

Bedeutsame (bis € 4,2 Mio.) oder materielle (bis € 5,7 Mio.) Zielabweichung (d.h. zwischen 33 % und 67 % Zielabweichung in operativ eingeschwungenen Jahren)

Gravierende Zielabweichung (größer € 5,7 Mio., d. h. mehr als 67 % Zielabweichung in operativ eingeschwungenen Jahren)

Risiken, welche geeignet sind eine höhere Zielabweichung als 90 % (oder eine Schadenhöhe von mehr als € 7,6 Mio. in operativ eingeschwungenen Jahren) zu begründen, werden als Sonderrisiko eingestuft. Die identifizierten Risiken sind weder einzeln noch in ihrer Gesamtheit für einen Zeitraum von einem Jahr ab dem Abschlusstichtag 31. März 2024 bestandsgefährdend in Form einer möglichen Illiquidität oder Überschuldung.

Rechnungslegungsbezogenes Internes Kontrollsystem

Das IKS umfasst überwachende und präventive Kontrollen und Analysen aller in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften. Die Richtlinien zur Erfassung von Geschäftsvorfällen und Erstellung von Abschlüssen sind zentral vorgegeben und überwacht. Dabei geht es sowohl um inhaltliche als auch zeitliche Vorgaben. Dies geschieht durch eigenes Personal, welches regelmäßig an Fortbildungsmaßnahmen teilnimmt sowie (vornehmlich im Ausland) durch die Hinzuziehung externer Fachkräfte. Hierdurch soll die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben sowie internationaler Rechnungslegungsvorschriften gewährleistet werden.

In Ergänzung zum rein kennzahlenbezogenen operativen Berichtswesen werden für Verantwortungsbereiche an der Unternehmensgrenze Finanzberichte nach rechnungslegungsspezifischen Kriterien erstellt (u.a. monatliche vollständige GuV's), um Auffälligkeiten und Tendenzen festzustellen und etwaige Abweichungen von konzernweiten Bilanzierungsrichtlinien zu identifzieren. Unabhängig von der Wesentlichkeit eines Geschäftsbereiches oder einer Gesellschaft erfolgen Berichtserstellungen grundsätzlich in SAP-basierten Systemen.

SAP ist die konzernweit ausschließlich genutzte Rechnungslegungssoftware für die Erstellung von Einzelabschlüssen. Eine Zusammenführung lokaler Abschlüsse und Daten erfolgt vollständig durch ein zentrales Konsolidierungssystem mit einheitlichen Kontenplänen, die an der Bilanzierung nach IFRS ausgerichtet sind.

Durch die konzernweit einheitlichen Softwaresysteme und Richtlinien wird die notwendige Transparenz und damit das notwendige Verständnis für die Aufdeckung möglicher rechnungslegungsrelevanter Risiken geschaffen.

5.3.2.2 Einzelrisiken

Insgesamt sieht sich MEDION aufgrund der verschiedenen Elemente der Risikomanagementorganisation und der definierten Risikocluster gut aufgestellt kritische Tendenzen frühzeitig zu erkennen und durch die Einleitung geeigneter Maßnahmen Risiken zu vermindern. Das Risikomonitoring konzentriert sich auf die tatsächliche Risikolage nach Berücksichtigung der Maßnahmen der Risikoreduzierung bzw. -vermeidung.

Durch die frühzeitige Identifikation von Risiken und Maßnahmen ist es möglich, deren Effekte in den Geschäftsplanungen zu berücksichtigen. Dennoch gibt es Sachverhalte, die aufgrund ihrer zeitlichen oder inhaltlichen Unsicherheit oder fehlender Konkretheit nicht oder nicht in Gänze nachvollziehbar in Planungsrechnungen zum Zwecke der Unternehmenssteuerung berücksichtigt werden können. Die folgenden Einzelrisiken sind hinsichtlich Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensausmaß sowohl für die MEDION AG als auch für den Konzern von größerer Bedeutung.

Verlust von Endkundendaten und Kompromittierung

Das Risiko "Endkundendaten - Verlust und Kompromittierung" beschreibt das Risiko, dass Daten von Endkunden etwa durch Cyber-Angriffe oder fahrlässiges Handeln der MEDION offengelegt werden. Dadurch würde als Konsequenz ein hoher Reputationsschaden entstehen. Dieses Risiko kennzeichnet sich als ein Image-Risiko, folglich entsteht gleichermaßen eine Gefährdung der Vertragsbeziehungen zu Großkunden.

Durch Verschlüsselung der Kundendaten, das implementierte Berechtigungsmanagement, die Maßnahmen im Bereich Cybersecurity sowie weitere Optimierungen der existierenden Lösch- und Anonymisierungskonzepte soll der potentielle zu erwartende Schaden minimiert werden. Dieses Risiko "Verlust von Endkundendaten und Kompromittierung" wird mit einer moderaten Eintrittswahrscheinlichkeit und einem materiellen Schadensausmaß eingeschätzt.

Ertragsrisiko aus der Absage geplanter Aktionen im Bereich Projektgeschäft

Aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Situation könnten geplante Aktionen im Projektgeschäft abgesagt werden. Gegenüber dem zugrunde gelegten Plan könnte der Umsatz dadurch im Projektgeschäft um bis zu 10 % geringer ausfallen.

Als Maßnahme gegen dieses Risiko sind regelmäßige Planungsrunden mit den Kunden vereinbart, um Projektgrößen anzupassen oder alternative Produkte anzubieten. Dadurch soll das Ertragsrisiko teilweise kompensiert werden. Das Risiko wird mit einer moderaten Eintrittswahrscheinlichkeit und einem geringen Schadensausmaß eingestuft.

Cyber-Risiken (Verschlüsselung und Erpressung)

Durch Cyber-Attacken oder Infrastrukturprobleme (z.B. bei Netzbetreibern) drohen insbesondere Betriebsunterbrechungen oder Schäden durch Verschlüsselung und Erpressung. Zur Vermeidung bzw. Abwehr solcher Attacken hat MEDION einen umfangreichen Katalog technisch-organisatorischer Maßnahmen (TOMs) im Rahmen eines Business Continuity Managements entwickelt. Ferner werden jährliche IT-Security Assessments bei wesentlichen Lieferanten und Providern der MEDION durchgeführt. Aufgrund dieser ergriffenen Maßnahmen und der Tatsache, dass MEDION in den abgelaufenen Geschäftsjahren erfolgreich jegliche Cyber-Attacken abwehren konnte, schätzen wir die Eintrittswahrscheinlichkeit von Cyber-Risiken als gering und mit einem geringen Schadensausmaß ein.

Vertragsrisiken

Bei langlaufenden Verträgen mit Kunden und Lieferanten sind bei Neuverhandlungen Verschlechterungen der Konditionen möglich. MEDION bemüht sich, diese Risiken zu mitigieren. MEDION geht hier von einer geringen Eintrittswahrscheinlichkeit und einem geringen Schadensausmaß aus.

5.3.3 Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten

MEDION unterscheidet für den Einsatz etwaiger Sicherungsinstrumente folgende Risikofelder:

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Kreditrisiken

Liquiditätsrisiken

Währungsrisiken

Zinsrisiken

Sonstige Preisrisiken

Die bedeutsamsten für das MEDION-Geschäftsmodell sind dabei Kredit- und Währungsrisiken.

Kreditrisiken werden bei MEDION durch verschiedene Maßnahmen gesteuert. Die Kreditwürdigkeit der Geschäftspartner wird regelmäßig analysiert und führt zu einer Einstufung in drei Risikocluster (A, B und C sowie gesondert Lenovo). Grundsätzlich werden Geschäftsbeziehungen durch Kreditversicherungen abgesichert. Darüber hinaus werden auch Garantien und Zahlung per Vorkasse als risikomindernde Maßnahmen genutzt. Der größte Anteil der Debitoren hat in der aktuellen Einschätzung eine sehr gute Kreditwürdigkeit. Ein wesentliches Nettorisiko im Sinne eines Zahlungsausfalles besteht aufgrund der Sicherungsmaßnahmen im Vorfeld eines Geschäftes in der Regel nicht. Zu weiteren Details verweisen wir auf die Darstellung der Finanzrisiken im Konzernanhang unter Ziffer 8.3.5.

Als international agierendes Unternehmen ist MEDION permanent Währungsrisiken ausgesetzt. Insbesondere auf der Beschaffungsseite fallen Zahlungsströme in ausländischer Währung an, da die überwiegende Zahl der Lieferanten in Asien beheimatet ist und die Transaktionen daher in US-Dollar abgewickelt werden. MEDION sichert sich gegen die Risiken aus Fremdwährungsschwankungen durch den Einsatz derivativer Finanzinstrumente in Form von marktüblichen Devisentermingeschäften und teilweise ergänzenden Swap-Geschäften ab. Dieses geschieht nach Konzernrichtlinien innerhalb des Lenovo-Konzerns. Finanzinstrumente werden ausschließlich zu Sicherungszwecken eingesetzt. Der Einsatz von Währungssicherungsinstrumenten ist im Wesentlichen gekoppelt an die Auftragsstruktur des Projektgeschäftes, d.h. die Sicherungsinstrumente sind mit ihren Kosten und Effekten Bestandteil des Angebotes, welches zu einer Auftragsbestätigung werden kann. Aufgrund dieser Verzahnung von Geschäfts- und Sicherungselementen ist das Risiko von Liquiditätsrisiken minimiert. Zu weiteren Details verweisen wir auf die Darstellung der Finanzrisiken im Konzernanhang unter Ziffer 8.3.5.

Die übrigen Risikofelder Liquiditäts-, Zins- und sonstige Preisrisiken haben für MEDION eher untergeordnete Bedeutung. Aufgrund umfangreicher Sicherungsmaßnahmen und dem Built-to-Order-Prinzip sind Liquiditätsrisiken begrenzt. Mangels langfristiger Anlagen und Sicherungsgeschäfte haben Zinsrisiken de facto keine Auswirkung. Auch hier verweisen wir zu weiteren Details auf die Darstellung der Finanzrisiken im Konzernanhang unter Ziffer 8.3.5.

5.3.4 Chancenbericht

Neben den allgemeinen Entwicklungen beobachtet MEDION auch spezifische Markttendenzen, die dem Geschäftsmodell entgegenkommen und Chancen nicht nur zum Wachstum, sondern insbesondere auch zur Differenzierung gegenüber dem Wettbewerb und somit zur Ertragsstabilisierung bieten. Diese Entwicklungen zeigen neben den Möglichkeiten, die bereits in der Prognose berücksichtigt sind, weitere operative, aber nicht mit ausreichender Sicherheit quantifizierbare, Chancen. Es handelt sich um allgemeine, mittel- oder langfristig erwartete Markttrends, die MEDION beobachtet und schrittweise in seinen Geschäftsüberlegungen berücksichtigt.

Chancen aus dem Restrukturierungsprogramm

Zum Zeitpunkt der Prognose sind nicht alle Effekte aus der in Umsetzung befindlichen Restrukturierungsmodule mit hinreichender Sicherheit quantifizierbar. Die über alle Fachbereiche initiierten Maßnahmen hängen insbesondere in Bezug auf das geplante Produktportfolio, den Einkauf sowie die Optimierung der Vertriebskanäle auch von Geschäftspartnern sowie vom Erfolg der flankierenden Marketingmaßnahmen ab.

MEDION geht davon aus, dass in diesem Zusammenhang auch weitere Personalkosteneinsparungenmöglich werden können, wodurch sich das prognostizierte Konzernergebnis sowie das prognostizierte Ergebnis der MEDION AG weiter verbessern kann.

White Label/​Private Label und Educational Devices

Produkte aus dem Consumer Electronics Umfeld vereinen immer mehr verschiedene Funktionen in einem Gerät. Der Wettbewerb um Marktanteile wird somit immer intensiver und die Produktlebenszyklen immer kürzer. Aus diesem Grund werden neue Produktideen wiederum immer schneller umgesetzt. Die mit dieser Entwicklung verbundene immer bessere Leistungsfähigkeit von Consumer Electronics Produkten bietet zwischen den Produkten selbst jedoch auch immer weniger Differenzierungsmerkmale, die zur Kundengewinnung entscheidend sein können.

Zusätzlich wird der Preiswettbewerb durch intelligente Suchmaschinen immer intensiver und Preise gleichen sich mittlerweile mehrmals täglich an. Neben den Differenzierungsmerkmalen Preis und Design wird daher für den Verbraucher auch immer mehr das Vertrauen in den Anbieter entscheidend. Das Vertrauen in den Produzenten ist dabei nicht ganz genau abzugrenzen von dem Vertrauen in den Händler.

Dieses Vertrauen wird durch umfangreiche Kundenservices, die dem Verbraucher ein Gefühl von bekanntem, sicherem Einkaufen geben, immer mehr gefördert. Hier bieten sich im Bereich von White-Label-Produktserien, wie sie im Lebensmittelbereich bereits alltäglich sind, neue Potentiale.

MEDION hat seit vielen Jahren neben dem Vertrieb von Produkten unter dem eigenen Markennamen auch Erfahrungen als Lieferant von White-Label-Elektronik und ist für diesen Markttrend entsprechend aufgestellt. Entsprechend den schwierigen Marktentwicklungen im Multimedia-Segment hat sich auch die Strategie von MEDION die Produktkategorien in den Bereichen Consumer Electronics und Consumer Technology zu stärken und auszubauen bewährt. Insbesondere der Zugang zu großen internationalen Handelsketten bietet hier attraktive Möglichkeiten.

Eine Weiterentwicklung bzw. Modifizierung des Private Label-Modells ist der Bereich Educational Devices. Hier werden bewährte Technologien und Produkte, unter vergleichbaren Anforderungen an Zuverlässigkeit und Preis-Leistungs-Verhältnis, speziell an Bedürfnisse im Bildungssektor angepasst und entsprechend konzipierte Geräte vertrieben. MEDION konnte - trotz der Umsatz- und Ergebnisverfehlung - auch im abgelaufenen Geschäftsjahr neue Kundenbeziehungen festigen und ausbauen. So entfiel u.a. erneut ein Großteil des PC-Absatzes auf Educational Devices. Auch zukünftig gehen wir davon aus, dass sich der PC-Umsatz im Bereich Educational Devices auf dem bestehenden Niveau stetig optimiert wird.

Digitale Dienstleistungen

Nicht zuletzt wegen des weltweiten Erfolges von Smartphones und Tablet-PCs bleibt das Geschäft mit digitalen Medien und Inhalten bedeutend für den Consumer Electronics-Markt. MEDION vermittelt seit mehreren Jahren erfolgreich Telekommunikationsdienstleistungen und hat dadurch in den Beschaffungs- und Vertriebskanälen vielversprechende Möglichkeiten die gewonnenen Kunden durch zusätzliche digitale Dienstleistungen zu binden. Beispiele sind die seit Jahren angebotenen Produkte wie Musik-Streaming oder die digitale Distribution digitaler Gutschein-Codes für Gaming, Telefonie oder Online-Shopping bei verschiedenen Anbietern, welche im In- und Ausland mit stabilen Wachstumsraten vertrieben werden.

Im Bereich des klassischen Online-Handels verfolgt MEDION unverändert seine Aktivitäten dahingehend, dass eigene Webshops nur noch für Regionen betrieben werden, die in den für MEDION adressierbaren Markt- und Produktsegmenten ausreichende Volumengrößen ermöglichen. Daneben werden verstärkt Investitionen in sogenannte Marktplatz-Portale sowie den Ausbau der Anbindung des MEDION-Online-Shops an bereits bestehende Kunden-Webshops getätigt. Zusätzlich werden im Sinne einer White-Label-Strategie betriebene Vertriebsplattformen, die an andere Kunden-Websites angebunden sind, aber durch MEDION betrieben werden, ausgebaut. Die langjährige technische und logistische Erfahrung bietet MEDION nachhaltige Geschäftsmöglichkeiten auch über die DACH-Region hinaus. Nicht zuletzt die durch die Corona-Pandemie veränderten Rahmenbedingungen haben die Flexibiltät von MEDION und die daraus erwachsenen Chancen sowohl in eigenen digitalen Kanälen als auch durch die Anbindung an bestehende Webshops verstärkt.

5.4 Ergänzende Berichterstattungselemente

5.4.1 Sonstige Angaben gemäß §§ 289a und 315a HGB

1. Das € 48.418.400,00 betragende Grundkapital der MEDION AG ist in die entsprechende Anzahl auf den Inhaber lautende Stückaktien (48.418.400) eingeteilt. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Es bestehen keine Vorzugsrechte oder andere besondere Rechte.

2. Beschränkungen hinsichtlich der Stimmrechte oder der Übertragbarkeit der Aktien bestehen nach der Satzung der Gesellschaft nicht und sind darüber hinaus auch nicht bekannt.

3. Am Kapital der MEDION AG ist der international tätige und börsennotierte Lenovo-Konzern, Hong Kong, seit 2011 mehrheitlich beteiligt. Die Lenovo Germany Holding GmbH, Am Zehnthof 77 in 45307 Essen, eine Tochtergesellschaft der börsennotierten Lenovo, Hong Kong, hält als Mehrheitsaktionärin der MEDION AG zum 31. März 2024 eine Gesamtzahl von 43.816.390 Aktien (90,50 %). Dazu kommen 3.736.970 Stück (7,72 %) der von der MEDION AG gehaltenen eigenen Aktien, die Lenovo zuzurechnen sind. Im abgelaufenen Geschäftsjahr ist der MEDION AG folgende Stimmrechtsmitteilung zugegangen: Am 06. Juni 2023 eine Meldung von HANSAINVEST Hanseatische Investment GmbH über eine Stimmrechtsmitteilung von 2,69 %. Durch die MEDION AG veröffentlichte Stimmrechtsmitteilungen sind auf der Website unter MEDION AG - Stimmrechtsmitteilungen gemäß WpHG abrufbar.

4. Sonderrechte, die Kontrollbefugnisse verleihen, sind Aktionären nicht eingeräumt.

5. Es gibt keine vom Gesetz abweichenden Regelungen zur Stimmrechtskontrolle, wenn Arbeitnehmer am Kapital der Gesellschaft beteiligt sind.

6. Die Satzung der MEDION AG legt in § 6 Ziff. 1 und 2 fest, dass der Vorstand der Gesellschaft aus mindestens zwei Personen zu bestehen hat und die Bestellung der ordentlichen Vorstandsmitglieder sowie eventueller stellvertretender Vorstandsmitglieder, der Abschluss der Anstellungsverträge sowie der Widerruf der Bestellung und die Ernennung eines Vorstandsvorsitzenden durch den Aufsichtsrat erfolgen. Darüber hinaus enthält die Satzung keine Regelungen zur Bestellung und zum Widerruf der Bestellung von Mitgliedern des Vorstandes sowie zum Abschluss und zur Beendigung von Anstellungsverträgen, so dass die Vorschriften der §§ 84, 85 AktG maßgeblich sind. Einschlägig für Satzungsänderungen der MEDION AG sind die Bestimmungen des § 10 Ziff. 3 und des § 16 Ziff. 3 und 4 der Satzung in Verbindung mit den §§ 179 ff. AktG.

7. Es gibt keine Befugnisse des Vorstands, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen.

8. Bei der MEDION AG gibt es keine Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebotes stehen.

9. Entschädigungsvereinbarungen für den Fall eines Übernahmeangebotes sind mit den Mitgliedern des Vorstands oder den Arbeitnehmern ebenfalls nicht getroffen worden.

5.4.2 Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f und § 315d HGB (ungeprüftȇ * ;)

Die nachfolgende Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f und § 315d HGB gibt die aktuelle Entsprechenserklärung des Vorstandes und des Aufsichtsrates der MEDION AG gemäß § 161 AktG wieder und enthält eine Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie der Zusammensetzung und besonderen Qualifikationen des Aufsichtsrats. Ferner enthält die Erklärung zur Unternehmensführung Angaben zu wesentlichen Unternehmensführungspraktiken und Erläuterungen zum Diversitätskonzept von MEDION. Darüber hinausgehende Informationen zur Corporate Governance im Unternehmen sind in dieser Erklärung enthalten. Alle in dieser Erklärung zur Unternehmensführung gemäß §§ 289f, 315d HGB enthaltenen Angaben geben den Stand vom 07. Juni 2024 wieder.

Grundsätze

Die Unternehmensführung von MEDION - als börsennotierte deutsche Aktiengesellschaft - wird in erster Linie durch das Aktiengesetz und daneben durch die Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner jeweils aktuellen Fassung bestimmt. Corporate Governance - das Handeln nach den Prinzipien verantwortungsvoller Unternehmensführung orientiert an nachhaltiger Wertschöpfung - ist für MEDION ein umfassender Anspruch, der alle Bereiche des Unternehmens einbezieht. Transparente Berichtserstattung und Unternehmenskommunikation, eine an den Interessen aller relevanten Akteure ausgerichtete Unternehmensführung, die vertrauensvolle Zusammenarbeit sowohl von Vorstand und Aufsichtsrat als auch der Mitarbeiter untereinander sowie die Einhaltung geltenden Rechts sind wesentliche Eckpfeiler der Unternehmenskultur. MEDION hat daher alle notwendigen organisatorischen Maßnahmen getroffen, um nicht nur den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen, sondern darüber hinaus auch eine verantwortungsvolle, transparente und der nachhaltigen Wertentwicklung verpflichtete Unternehmensführung zu gewährleisten.

Ein wesentliches Element der Corporate Governance deutscher Aktiengesellschaften ist die Trennung von Unternehmensführung und Unternehmenskontrolle. Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften unterliegt MEDION dem sogenannten dualen Führungssystem. Dieses ist durch eine strikte personelle Trennung zwischen dem Vorstand als Leitungsorgan und dem Aufsichtsrat als Überwachungsorgan gekennzeichnet. Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten dabei im Unternehmensinteresse eng zusammen. Der Vorstand leitet das Unternehmen mit dem Ziel nachhaltiger Wertschöpfung in eigener Verantwortung. Dabei gilt der Grundsatz der Gesamtverantwortung, das heißt, die Mitglieder des Vorstands tragen gemeinsam die Verantwortung für die gesamte Geschäftsführung. Die MEDION AG mit Sitz in Essen hat einen zweiköpfigen Vorstand und einen dreiköpfigen Aufsichtsrat.

Vorstand

Bei der Zusammensetzung des Vorstands soll sichergestellt werden, dass seine Mitglieder jederzeit über die für die ordnungsgemäße Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten sowie die notwendige Erfahrung verfügen. Dementsprechend ist bei der Auswahl der Vorstandsmitglieder zu berücksichtigen, dass diese gemeinsam über eine ausreichende Expertise und Vielfalt im Sinne unserer oben genannten Ziele verfügen. Ferner soll der Aufsichtsrat gemeinsam mit dem Vorstand für eine langfristige Nachfolgeplanung sorgen. Dazu gehören zum einen zeitlich versetzte Laufzeiten der Vorstandsverträge und zum anderen, dass sich der Aufsichtsrat frühzeitig mit geeigneten Kandidaten für den Vorstand beschäftigt. Im Geschäftsjahr 2023/​2024 hat der Aufsichtsrat dies mit dem Vorstand und unter Einbezug der Lenovo Personalabteilung diskutiert. Der Vorstand der MEDION AG besteht seit dem 1. Oktober 2009 aus zwei Personen. Der Vorstand führt den MEDION-Konzern in eigener Verantwortung. Die Mitglieder des Vorstands sind an das Unternehmensinteresse gebunden und der Steigerung des nachhaltigen Unternehmenswertes verpflichtet. Der Vorstandsvorsitzende koordiniert die Arbeit des Vorstands. Zu den wesentlichen Führungsaufgaben des Vorstands zählen die Festlegung der Unternehmensziele und der strategischen Ausrichtung des Konzerns, dessen Steuerung und Überwachung sowie die Unternehmensplanung. Darüber hinaus sichert der Vorstand die Verfügbarkeit von Investitionsmitteln, entscheidet über deren Vergabe innerhalb des Konzerns und ist verantwortlich für die Gewinnung und Förderung hoch qualifizierter Führungskräfte. Die Grundsätze der Zusammenarbeit des Vorstands von MEDION sind in der Geschäftsordnung des Vorstands zusammengefasst. Diese regelt insbesondere die Ressortzuständigkeiten der einzelnen Vorstandsmitglieder, die der Zustimmung des Aufsichtsrats vorbehaltenen Angelegenheiten, die Beschlussfassung sowie die Rechte und Pflichten des Vorsitzenden des Vorstands. Die Altersgrenze für die Mitglieder des Vorstands beträgt 67 Jahre.

* Die mit dem Wort "ungeprüft" gekennzeichneten Abschnitte wurden vom Abschlussprüfer inhaltlich nicht geprüft.

Den spezifischen Anforderungen des Geschäftsmodells der MEDION AG trägt die seit der Unternehmensgründung bzw. dem Börsengang und insbesondere auch nach der Mehrheitsübernahme durch Lenovo in weiten Teilen unverändert gebliebene Vorstands- und Führungsstruktur des Unternehmens Rechnung. Beide Vorstandsmitglieder verantworten operative Bereiche, in denen die wesentlichen Geschäftsprozesse bei Einkauf, Logistik, Vertrieb, Finanzplanung und Controlling sowie die direkte Führung von wesentlichen Unternehmensfunktionen wie Informationstechnik, Personal und Strategie enthalten sind. Die sogenannte erste Führungsebene im Unternehmen ist dem Vorstand über Zielvorgaben und Berichtspflichten direkt verantwortlich. Der Vorstandsvorsitzende, Gerd Brachmann, verantwortet die Bereiche Vertrieb, Internationaler Einkauf, Marketing, E-Commerce, digitale Dienstleistungen und Forschung und Entwicklung, Umweltmanagement, Real Estate, Produktmanagement und Qualitätsmanagement und ist bis zum 31.03.2025 bestellt. Der stellvertretende Vorstandsvorsitzende, Christian Eigen, verantwortet die Bereiche Finanzen, IT, Logistik, After-Sales-Service, Operations & Analytics, Portfolio Management, Internationaler Vertrieb, Strategische Allianzen, Personal, Recht und Investor Relations und ist bis zum 31.03.2026 bestellt.

Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für den MEDION-Konzern wesentlichen Aspekte der Geschäftsentwicklung, bedeutende Geschäftsvorfälle sowie die aktuelle Ertragssituation einschließlich der Risikolage und des Risikomanagements. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von früher aufgestellten Planungen und Zielen werden ausführlich erläutert und begründet. Außerdem berichtet der Vorstand regelmäßig über das Thema Compliance, also die Maßnahmen zur Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und unternehmensinterner Richtlinien, das gleichfalls im Verantwortungsbereich des Vorstands liegt.

Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat

Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten zum Wohle des Unternehmens eng zusammen; ihr gemeinsames Ziel ist die nachhaltige Steigerung des Unternehmenswertes. Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle relevanten Fragen der Unternehmensplanung und der strategischen Weiterentwicklung, über den Geschäftsverlauf und die Lage des Konzerns einschließlich der Risikolage. Für bedeutende Geschäftsvorgänge hat der Aufsichtsrat den Vorbehalt seiner Zustimmung festgelegt.

MEDION hat eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (sogenannte D&O-Versicherung) mit einem angemessenen Selbstbehalt für den Aufsichtsrat und die Vorstandsmitglieder der MEDION AG abgeschlossen. Berater- und sonstige Dienstleistungs- und Werkverträge zwischen Aufsichtsratsmitgliedern und der Gesellschaft bestanden im Berichtszeitraum nicht. Interessenkonflikte von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat gegenüber unverzüglich offenzulegen sind, traten nicht auf.

Seit dem Jahr 2012 ist ein mit der Mehrheitsaktionärin Lenovo abgeschlossener Unternehmensvertrag wirksam, der seit dem 1. Januar 2012 eine Beherrschung und seit dem 1. April 2012 eine Gewinnabführung bzw. Verlustausgleichsverpflichtung vorsieht. Die Mehrheitsaktionärin ist dadurch berechtigt, dem Vorstand der MEDION AG hinsichtlich der Leitung der Gesellschaft allgemeine oder auf Einzelfälle bezogene Weisungen zu erteilen. Der Vorstand hat sich eine Geschäftsordnung gegeben, die vom Aufsichtsrat gebilligt worden ist. In dem Geschäftsverteilungsplan sind die individuellen Aufgaben- und Verantwortungsbereiche des Vorstands festgelegt. Außerdem gibt es Regelungen zur Altersgrenze und strenge Wettbewerbsverbote für die Zeit nach dem Ausscheiden aus dem Vorstand. Bei Erstbestellung ist die maximal mögliche Bestelldauer von fünf Jahren nicht die Regel. Der Aufsichtsrat berät über die Struktur des Vergütungssystems für den Vorstand und überprüft diese regelmäßig. Die Vergütung der Vorstandsmitglieder wird vom Aufsichtsrat unter Einbeziehung etwaiger Konzernbezüge in angemessener Höhe auf der Grundlage einer individuellen Leistungsbeurteilung festgelegt.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats informiert die Aktionäre auf der Hauptversammlung über die Grundzüge des Vergütungssystems und anschließend über deren Veränderung. Die Bekanntgabe der Gesamtvergütung des Vorstands erfolgt im Konzernanhang. Diese wird separat individualisiert nach den Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex dargestellt nach Fixum, erfolgsbezogenen Komponenten und Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung sowie unterteilt nach Zuwendungen und Zuflüssen. Der Vergütungsbericht gemäß § 162 AktG mit den individualisierten Bezügen des Vorstands und Aufsichtsrats wird auf der Homepage der Gesellschaft veröffentlicht.

Der Aufsichtsrat

Der auf der virtuellen Hauptversammlung am 24. November 2020, in Person von Dr. Rudolf Stützle und Wai Ming Wong, wiedergewählte Aufsichtsrat der MEDION AG besteht aus drei Personen. Er berät und überwacht den Vorstand bei der Leitung des MEDION-Konzerns. In Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für den MEDION-Konzern wird er eingebunden. Der Aufsichtsratsvorsitzende koordiniert die Arbeit im Aufsichtsrat, leitet dessen Sitzungen und nimmt die Belange des Aufsichtsrats nach außen wahr.

Auf der Hauptversammlung am 23. November 2021 wurde Herr Francois Bornibus, Präsident EMEA und Senior Vice President, Lenovo Group Ltd., mit dem Sitz in Hong Kong, wohnhaft in Rosenheim, Deutschland, als drittes Mitglied in den Aufsichtsrat gewählt. Der Aufsichtsrat bestellt und entlässt die Mitglieder des Vorstands und sorgt dabei gemeinsam mit dem Vorstand für eine langfristige Nachfolgeplanung. Wesentliche Elemente der Nachfolgeplanung sind die Ausrichtung an den speziellen Erfordernissen des Geschäftsmodells von MEDION und die Gewährleistung einer kontinuierlichen Vorstandsarbeit. Daher sollen freiwerdende Vorstandspositionen zunächst grundsätzlich von einer geeigneten Kandidatin oder einem Kandidaten aus dem Unternehmen besetzt werden und es sollen die beiden Vorstandsmandate nicht gleichzeitig, sondern mit mindestens 24 Monaten Zeitversatz neu besetzt werden. Darüber hinaus muss eine durch die bisherige Tätigkeit belegbare besondere Kompetenz zur Mitarbeit in internationalen Konzernstrukturen bestehen und nach Möglichkeit auch Führungserfahrung in einer börsennotierten Aktiengesellschaft gegeben sein.

Der Aufsichtsrat hat sich eine Geschäftsordnung gegeben. Für die Mitglieder des Aufsichtsrats besteht eine Altersgrenze von 80 Jahren. Aufgrund der unterschiedlichen beruflichen Werdegänge ist gewährleistet, dass die Mitglieder des Aufsichtsrats über die erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen. Der Aufsichtsrat berät den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens und überwacht seine Tätigkeit. Er bestellt und entlässt die Mitglieder des Vorstands, beschließt das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder und setzt deren jeweilige Gesamtvergütung fest. Er wird in alle Entscheidungen eingebunden, die für MEDION von grundlegender Bedeutung sind. Der Aufsichtsrat von MEDION besteht aus drei Mitgliedern. In seiner Sitzung vom 11. März 2022 hat sich der Aufsichtsrat auch als Prüfungsausschuss konstituiert, um den Anforderungen des Corporate Governace Kodex und dem Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) insoweit zu entsprechen. Alle Mitglieder des Aufsichtsrats haben an allen Sitzungen im Geschäftsjahr 2023/​2024 teilgenommen.

Qualifikationsmatrix für den Aufsichtsrat der MEDION AG

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Dr. Rudolf Stützle Wai Ming Wong Francois Bornibus
Mitglied des Aufsichtsrats Vorsitzender stellvertretender Vorsitzender
Bestellt bis HV 2025 HV 2025 HV 2025
Kenntnis, Fähigkeit oder fachliche Erfahrung Führen oder Überwachen von mittelgroßen oder großen Unternehmen oder komplexen Organisationen X X X
Kenntnis des Consumer Electronics-Marktes und von digitalen Angeboten X X X
Finanzen, Bilanzierung und Rechnungswesen X X X
Rechnungslegung * X X X
Abschlussprüfung * X X X
Risikomanagement und Compliance X X X
Nachhaltigkeit /​ ESG X X X
Transformation innovativer Geschäftsmodelle X X X
Unabhängigkeit X

* inkl. Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Prüfung

Schließlich enthalten die Satzung der MEDION AG sowie die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats einen Katalog von Geschäften, für die der Vorstand der Zustimmung des Aufsichtsrats bedarf. Berater- und sonstige Dienstleistungs- und Werkverträge zwischen Aufsichtsratsmitgliedern und der Gesellschaft bestanden im Berichtszeitraum nicht. Kein Mitglied des Aufsichtsrats von MEDION ist ehemaliges Vorstandsmitglied der Gesellschaft. Die Bekanntgabe der Gesamtvergütung des Aufsichtsrats erfolgt im Konzernanhang. Der Vergütungsbericht gemäß § 162 AktG mit den individualisierten Bezügen des Aufsichtsrats wird auf der Homepage der Gesellschaft veröffentlicht.

Interessenkonflikte, insbesondere solche, die aufgrund einer Beratungs- oder Organfunktion bei Kunden, Lieferanten, Kreditgebern oder sonstigen Geschäftspartnern entstehen können, sind von jedem Aufsichtsratsmitglied dem Aufsichtsrat gegenüber offenzulegen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr sind keinerlei Interessenkonflikte aufgetreten. Sollten wesentliche und nicht nur vorübergehende Interessenkonflikte in der Person eines Aufsichtsratsmitgliedes auftreten, führen diese zu einer Beendigung des Mandates. Der Aufsichtsrat hat im März 2024 die in Ziffer D.13 des DCGK empfohlene Selbstbeurteilung der Arbeit des Aufsichtsrats durchgeführt. Die Bewertung erfolgte im Wesentlichen auf Grundlage von ausführlichen Fragebögen zur Arbeit des Aufsichtsrats. Die Ergebnisse der Bewertung wurden am 06. März 2024 abschließend im Aufsichtsratsplenum besprochen und verabschiedet. Der Aufsichtsrat ist weiterhin der Auffassung, dass Aufsichtsrat und Vorstand einen hohen Standard erreicht haben und insbesondere an der ausreichenden fachlichen Qualifikation, der persönlichen Zuverlässigkeit und der zeitlichen Verfügbarkeit der Mitglieder von Vorstand sowie Aufsichtsrat keine Bedenken bestehen.

Diversitätskonzept von Vorstand und Aufsichtsrat

Gemäß § 76 Abs. 4 und § 111 Abs. 5 AktG haben Aufsichtsrat und Vorstand erstmals im Kalenderjahr 2015 Zielgrößen für den Frauenanteil in Führungspositionen und Fristen zur Erreichung dieser Zielgrößen beschlossen. Für die MEDION AG gilt danach die Verpflichtung als börsennotiertes Unternehmen, Zielgrößen zum Frauenanteil und Fristen zu deren Erreichung in Aufsichtsrat, Vorstand und den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands festzulegen. Die MEDION AG hat veröffentlicht, dass auch weiterhin aufgrund der besonderen Struktur der Gesellschaft im Vorstand und Aufsichtsrat keine Frauen vertreten sein werden und der Frauenanteil auf der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands 23 % und auf der zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstands 30 % betragen soll. Im Geschäftsjahr 2023/​2024 wurden diese Zielgrößen mit nachfolgender Abweichung erreicht. Aufgrund einer Restrukturierung ist der Frauenanteil auf der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands im abgelaufenen Geschäftsjahr auf 19 % gestiegen. Es wird jedoch angestrebt, den Frauenanteil wieder auf die Zielgröße zu erhöhen. Daher gelten diese Zielgrößen unverändert weiter.

Die Zusammensetzung des Vorstands ist seit dem Börsengang unverändert und danach ausgerichtet, dass das besondere Geschäftsmodell im Interesse aller Stakeholder der Gesellschaft erfolgreich umgesetzt wird. Bisher bestand keine Veranlassung, diese Zusammensetzung nach anderen Kriterien auszurichten. Damit gab es im Geschäftsjahr 2023/​2024 und voraussichtlich auch im Geschäftsjahr 2024/​2025 keine Möglichkeit, einen Frauenanteil im Vorstand zu berücksichtigen. MEDION nimmt aktiv an dem weltweiten Diversity Programm von Lenovo teil.

Der Aufsichtsrat soll nach dem Diversitätskonzept so besetzt sein, dass seine Mitglieder insgesamt über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen. Insbesondere sollen die Aufsichtsratsmitglieder für die Wahrnehmung des Mandates ausreichend Zeit haben. Die Besetzung des Aufsichtsrats soll eine qualifizierte Kontrolle und Beratung des Vorstands durch den Aufsichtsrat sicherstellen. Dabei soll insbesondere auch auf die Integrität, Persönlichkeit, Leistungsbereitschaft, internationale Erfahrung und Professionalität der zur Wahl vorgeschlagenen Personen geachtet werden. Ziel ist es, dass im Aufsichtsrat insgesamt sämtliche Kenntnisse und Erfahrungen vorhanden sind, die angesichts der unternehmerischen Aktivitäten und zukünftigen Ausrichtung von MEDION als wesentlich erachtet werden. Im Aufsichtsrat sind im Geschäftsjahr 2023/​2024 weiterhin keine Frauen vertreten, da der nur mit drei Personen besetzte Aufsichtsrat seit langem nahezu unverändert besteht, um in dem herausfordernden Marktumfeld eine kontinuierliche und effektive Arbeit zu gewährleisten.

Bei MEDION besteht der Aufsichtsrat mit Herrn Dr. Rudolf Stützle seit dem Börsengang 1999 aus einem ausgewiesenen Kenner des internationalen Handels und der Finanzmärkte, der über 30 Jahre Leitungsfunktionen in einer internationalen Bank wahrgenommen hat, als unabhängiges Mitglied in der Person des Vorsitzenden des Aufsichtsrats. Von der Mehrheitsaktionärin Lenovo sind seit Dezember 2011 zwei Mitglieder des Lenovo Executive Committee im Aufsichtsrat vertreten. Dabei vertritt seit 2011 der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats, Herr Wai Ming Wong, den Finanzbereich und die internationale Expansionsstrategie von Lenovo.

Herr Francois Bornibus ist Präsident EMEA und Senior Vice President, Lenovo Group Ltd., mit dem Sitz in Hong Kong, und wohnhaft in Rosenheim, Deutschland. Herr Francois Bornibus vertritt insbesondere die EMEA Consumer Electronics Strategie, den PC-Bereich und die EMEA Nachhaltigkeitsthemen. Die MEDION AG ist Teil der EMEA Organisation von Lenovo.

Aktiengeschäfte von Vorstand und Aufsichtsrat

Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sind nach der seit dem 3. Juli 2016 geltenden europäischen Marktmissbrauchsverordnung (MAR) gesetzlich verpflichtet, den Erwerb oder die Veräußerung von Wertpapieren der MEDION AG offenzulegen, soweit der Wert der von dem Mitglied und ihm nahestehenden Personen innerhalb eines Kalenderjahres getätigten Geschäfte die Summe von € 5.000 erreicht oder übersteigt. Der Aufsichtsrat der MEDION AG hielt zum 31. März 2024 unverändert zum Vorjahresstichtag keine Aktien. Zum Stichtag 31. März 2024 hielt der Vorstand unverändert zum Vorjahresstichtag keine Aktien. Veröffentlichungspflichtige Geschäfte werden auf der Website des Unternehmens unter www.medion.com im Bereich Investor Relations veröffentlicht.

Corporate Governance

Der Deutsche Corporate Governance Kodex besteht aus drei verschiedenen Elementen. Zum einen beschreibt er gesetzliche Vorschriften zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften (Unternehmensführung), die im Wesentlichen im Aktiengesetz geregelt sind. Als weitere Elemente enthält er international und national anerkannte Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung in Form von Empfehlungen und Anregungen. Die Empfehlungen werden im Text des Kodex mit "soll" und die Anregungen mit "sollte" gekennzeichnet.

Der Kodex besitzt über die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG eine gesetzliche Grundlage. Danach sind im Gegensatz zu gesetzlichen Vorschriften die Empfehlungen und Anregungen zwar nicht verbindlich, allerdings sind Abweichungen zu den Empfehlungen zu begründen und mit der jährlich abzugebenden Entsprechenserklärung zu veröffentlichen - "Comply or Explain". Neben der Formulierung der aktuellen Best Practice der Unternehmensführung hat der Kodex zum Ziel das deutsche Corporate Governance System transparent und nachvollziehbar zu machen. Er will das Vertrauen der internationalen und nationalen Anleger, der Kunden, der Mitarbeiter und der Öffentlichkeit in die Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften fördern.

Der Deutsche Corporate Governance Kodex beinhaltet international und national anerkannte Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung in Form von Empfehlungen und Anregungen. Ziel ist, die in Deutschland geltenden Regeln für die Unternehmensleitung und -Überwachung transparenter und besser nachvollziehbar zu gestalten. Die aktuelle Erklärung wurde am 23. November 2023 im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist dauerhaft auf der MEDION AG Homepage zugänglich (Quelle: https:/​/​www.medion.com/​investor/​die_​ag/​corporate_​governance.php).

Frühere, nicht mehr aktuelle Entsprechenserklärungen von MEDION sind auf der Website der Gesellschaft veröffentlicht. Mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 27. Juni 2022 bildet der neue Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28. April 2022 von nun an die Grundlage für die zukünftig zu fassenden Entsprechenserklärungen.

Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der MEDION AG zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG

Die MEDION AG hat seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung vom 24. November 2022 sämtlichen Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der am 27. Juni 2022 durch Bekanntmachung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers in Kraft getretenen Fassung des Deutschen Corporate Governance Kodex (nachfolgend DCGK 2022 genannt), die für die MEDION AG anwendbar sind, mit den nachfolgend genannten und erläuterten Ausnahmen zu den Ziffern C.7 /​ C.10 /​ D.2 /​ D.4 /​ G.10 und G.11 entsprochen und wird diesen auch weiterhin entsprechen:

Ziffer C.7: Die Empfehlungen zur Unabhängigkeit der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat passen nicht für die MEDION AG, die eine über einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit einer Mehrheitsaktionärin verbundene Gesellschaft ist. In dem aus drei Mitgliedern bestehenden Aufsichtsrat nehmen zwei Anteilseignervertreter Organfunktionen in der Konzernobergesellschaft der kontrollierenden Aktionärin wahr.

Ziffern C.10 /​ D.2 /​ D.4: Die MEDION AG hat einen Prüfungsausschuss (Audit Committee) gebildet, wobei der Aufsichtsratsvorsitzende aufgrund seiner Funktion als unabhängiges Mitglied des Aufsichtsrats auch die Funktion des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses wahrnimmt. Weitere Ausschüsse der in den Ziffern C.10 /​ D.2 und D.4 des DCGK 2022 genannten Art bildet MEDION aufgrund der derzeitigen Größe der Gesellschaft und des Aufsichtsrats nicht. Der Aufsichtsrat ist der Auffassung, dass die Effizienz der Beratungs- und Überwachungstätigkeit eines nur aus drei Mitgliedern bestehenden Aufsichtsrats durch zusätzliche Ausschüsse nicht sinnvoll gesteigert werden kann.

Ziffer G.10: Da die MEDION AG aufgrund eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages mit der beherrschenden Aktionärin ein verbundenes Unternehmen ist, wäre eine jährliche Gewährung der variablen Vergütung auch auf Basis von MEDION-Aktien kein sinnvoller und transparenter Berechnungsparameter. Das gleiche Argument gilt auch für die Gewährung langfristiger variabler Vergütungskomponenten, die den Vorstandsmitgliedern früher als in einem Zeitraum von vier Jahren zugänglich sind.

Ziffer G.11: Die Verträge mit den Vorstandsmitgliedern sehen keine zusätzlichen Klauseln zur Einbehaltung oder Rückforderung der variablen Vergütung in begründeten Fällen vor. In Anbetracht des bestehenden Beherrschungsvertrages greift die Gesellschaft bei Vorliegen relevanter Pflichtverletzungen auf die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen und die Bestimmungen der Dienstverträge der Vorstandsmitglieder zurück.

 

Essen, den 23. November 2023

MEDION AG

Für den Aufsichtsrat: Dr. Rudolf Stützle

Für den Vorstand: Gerd Brachmann

Börsennotierung, Hauptversammlung und Internet-Informationen

Die Aktie der MEDION AG ist börsennotiert. Durch Beschluss der Frankfurter Wertpapierbörse vom 19. März 2012 wurde die Zulassung der MEDION-Aktie zum Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) widerrufen. Der Widerruf wurde mit Ablauf des 19. Juni 2012 wirksam. Die Aufnahme des Handels der Aktien im regulierten Markt (General Standard) erfolgte ab dem 20. Juni 2012. Die Aktionäre der MEDION AG nehmen ihre Rechte in der Hauptversammlung der Gesellschaft wahr, in der der Vorsitzende des Aufsichtsrats den Vorsitz führt. In der jährlichen Hauptversammlung haben die Aktionäre die Möglichkeit, ihr Stimmrecht selbst auszuüben oder durch einen Bevollmächtigten ihrer Wahl oder einen weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben zu lassen. Auch während der kommenden Hauptversammlung - geplant am 12. November 2024 - in Essen werden die Aktionäre diese Möglichkeit haben. Sämtliche Dokumente und Informationen zur Hauptversammlung sind auf der MEDION-Webseite verfügbar. Direkt im Anschluss an die Hauptversammlung werden die Präsenz und die Abstimmungsergebnisse im Internet veröffentlicht. Bei der MEDION AG ist das Anmelde- und Legitimationsverfahren zur Hauptversammlung auf den international üblichen sogenannten Record Date umgestellt und dadurch vereinfacht worden.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zur Stellung von Anträgen sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig vor der Hauptversammlung anmelden.

Durch die Satzungsänderungen der Hauptversammlung am 22. November 2022 wird die virtuelle Hauptversammlung bis zum 22. November 2027 ermöglicht.

Die Aktionäre haben in der jährlichen Hauptversammlung die Möglichkeit, ihre Rechte wahrzunehmen und dort ihr Stimmrecht auszuüben. Das Stimmrecht kann von den Aktionären entweder selbst oder durch einen von ihnen gewählten Bevollmächtigten oder einen weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausgeübt werden. Die Hauptversammlung beschließt u. a. über die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat sowie die Wahl des Abschlussprüfers. Auch Satzungsänderungen und kapitalverändernde Maßnahmen werden von der Hauptversammlung beschlossen. Eine Beschlussfassung über die Gewinnverwendung findet während der Wirksamkeit des Gewinnabführungsvertrages mit der Lenovo Germany Holding GmbH nicht statt.

Der Vorstand ist ermächtigt vorzusehen, dass die Aktionäre an der Hauptversammlung auch ohne Anwesenheit an deren Ort und ohne einen Bevollmächtigten teilnehmen und sämtliche oder einzelne ihrer Rechte ganz oder teilweise im Wege elektronischer Kommunikation ausüben können. Macht der Vorstand von dieser Ermächtigung Gebrauch, sind die näheren Einzelheiten in der Einberufungsbekanntmachung mitzuteilen. Der Vorstand ist ermächtigt vorzusehen, dass Hauptversammlungen ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten stattfinden, sofern das Aktiengesetz oder ein anderes Gesetz dies ermöglicht und nach näherer Ausgestaltung des entsprechenden Gesetzes. Macht der Vorstand von dieser Ermächtigung Gebrauch, sind die näheren Einzelheiten in der Einberufungsbekanntmachung mitzuteilen.

Transparenz

Über wesentliche Termine werden die Aktionäre regelmäßig durch einen Finanzkalender unterrichtet, der im Geschäftsbericht sowie auf der Website der Gesellschaft veröffentlicht ist. Die Unternehmenskommunikation und die Investor-Relations-Aktivitäten der Gesellschaft folgen dem Ziel, allen Zielgruppen die gleichen Informationen zum gleichen Zeitpunkt zur Verfügung zu stellen. Zur Gewährung größtmöglicher Transparenz werden Aktionäre, alle Teilnehmer am Kapitalmarkt, Finanzanalysten, Aktionärsvereinigungen sowie die Medien zeitnah und regelmäßig über den Geschäftsverlauf informiert. Zu diesem Zweck wird insbesondere das Internet genutzt. Hier werden unter anderem Geschäfts- und Zwischenberichte sowie Ad-hoc- und sonstige Meldungen in deutscher Sprache bereitgestellt. Die Termine der regelmäßigen Finanzberichterstattung sind im Finanzkalender zusammengefasst. Da die MEDION AG nicht zu Quartalsmitteilungen verpflichtet ist, informiert sie unterjährig neben dem Halbjahresfinanzbericht in geeigneter Form über die Geschäftsentwicklung, insbesondere über wesentliche Veränderungen der Geschäftsaussichten sowie der Risikosituation.

Unverzüglich nach Kenntnisnahme, dass jemand durch Erwerb, Veräußerung oder auf sonstige Weise 3, 5, 10, 15, 20, 25, 30, 50 oder 75 % der Stimmrechte an der MEDION AG erreicht, über- oder unterschreitet, veröffentlicht der Vorstand eine entsprechende Meldung.

Der MEDION AG ist außerhalb des Mehrheitsbesitzes von Lenovo im abgelaufenen Geschäftsjahr folgende Stimmrechtsmitteilung zugegangen: Am 06. Juni 2023 eine Meldung über den Stimmrechtsbesitz von HANSAINVEST Hanseatische Investment GmbH (2,69 %). Durch die MEDION AG veröffentlichte Stimmrechtsmitteilungen sind auf der Website unter MEDION AG -Stimmrechtsmitteilungen gemäß WpHG abrufbar. Weiterhin hielt die Lenovo Germany Holding GmbH direkt 90,5 % des Grundkapitals der MEDION AG zum Bilanzstichtag 31. März 2024.

Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen

Informationen zu Geschäften mit nahestehenden Dritten sind im Konzernanhang unter dem Kapitel 8.3.7 "Nahestehenden Unternehmen und Personen" enthalten.

Werte und Compliance

Der MEDION-Vorstand verpflichtet sich zur Einhaltung der geltenden Gesetze, Regeln und Vorschriften. Das Risikomanagementsystem, das interne Kontrollsystem sowie das Compliance-System sind Bestandteile der MEDION Corporate Governance.

Compliance ist bei MEDION fest verankert - nicht nur durch interne Prozesse. Das Compliance-System soll unseren Mitarbeitern helfen, risikobasierte Entscheidungen zu treffen. Zu einer guten Corporate Governance gehört auch der verantwortungsbewusste Umgang des Unternehmens mit Risiken. Das Risikomanagement des MEDION-Konzerns wird durch die beiden Instrumente Controlling und Frühwarnsystem geführt. Das interne Kontrollsystem dient der Sicherung des Vermögens, der Verlässlichkeit und Genauigkeit des Rechnungswesens, der betrieblichen Effizienz und der Einhaltung der vorgeschriebenen Geschäftspolitik. Wichtige Elemente sind das Prinzip der Funktionstrennung und das Vier-Augen-Prinzip. Konkrete Regelungen werden in Organisationsanweisungen dokumentiert. Das systematische Risikomanagement im Rahmen des wertorientierten Konzernmanagements bei MEDION soll dazu beitragen, dass Risiken frühzeitig erkannt und die Risikopositionen optimiert werden. Ein ausführlicher Risikobericht ist im zusammengefassten Lagebericht in diesem Geschäftsbericht veröffentlicht.

Ein Bestandteil des Risikomanagements im Konzern betrifft die Compliance-Maßnahmen. Compliance bei MEDION ist die Gesamtheit aller Maßnahmen, die das regelkonforme Verhalten des Unternehmens, seiner Organmitglieder und Mitarbeiter im Hinblick auf gesetzliche Ge- und Verbote sowie interne Unternehmensrichtlinien begründen.

Compliance soll MEDION präventiv vor Fehlverhalten bewahren, das auf Unwissenheit oder Fahrlässigkeit beruht und zu Imageschäden sowie dem Verfehlen von Unternehmenszielen infolge unsachgemäßen Geschäftsgebarens führen kann. Compliance-Systeme sind Organisationsmaßnahmen, die das rechtmäßige, verantwortungsbewusste und nachhaltige Handeln von MEDION sowie seiner Organe und Mitarbeiter gewährleisten sollen und dabei die Angemessenheit und Wirksamkeit der zur Behebung von Defiziten getroffenen Maßnahmen überwachen und regelmäßig bewerten. MEDION hat dafür Vorsorge getroffen, dass das Insiderrecht, die Gesetze zur Korruptionsbekämpfung und die kartellrechtlichen Vorschriften durch die Unternehmen des Konzerns und ihre Mitarbeiter beachtet werden. Der bei MEDION eingerichtete Compliance-Ausschuss besteht aus dem Mitglied des Vorstands für Finanzen sowie den Abteilungsleitern Personal und Corporate Affairs.

MEDION hat seit dem Geschäftsjahr 2008 mit allen Führungskräften bzw. Mitarbeitern aus Bereichen, die eigenständig Aufträge an Dritte vergeben können, Zusatzvereinbarungen zu den bestehenden Arbeitsverträgen geschlossen, die es den Mitarbeitern untersagen, Geldgeschenke oder sonstige geldwerte Vorteile zur persönlichen Verwendung für sich oder für Dritte anzunehmen sowie darüber hinaus sogenannte Schmiergeldzahlungen seitens der Handelspartner, Hersteller oder Geschäftspartner anzunehmen oder zu leisten. Alle im Geschäftsjahr 2023/​2024 hinzugekommenen neuen Führungskräfte haben diese Vereinbarung ebenfalls unterschrieben.

Compliance Aufklärung und Whistleblower Hotline

Alle betroffenen Mitarbeiter wurden über die neuen Anforderungen an Compliance, die aktuellen Vorschriften und die praktische Umsetzung im MEDION-Konzern informiert. Dazu gehören auch Hinweise zum Insiderrecht, zu den Gesetzen zur Korruptionsbekämpfung und zu den kartellrechtlichen Vorschriften sowie die Vorstellung sogenannter Code-of-Conduct-Anforderungen. Des Weiteren wurde über die Notwendigkeit von Chinese-Wall-Bereichen im MEDION-Konzern, den gesetzeskonformen Umgang mit möglichen unternehmensrelevanten Informationen, die aktuellen Anforderungen an den Datenschutz und die Vorbildfunktion der Führungskräfte für ihre jeweiligen Bereiche gezielt geschult.

Seit März 2018 hat MEDION eine Online-E-Learning-Plattform zum Thema Compliance für alle Mitarbeiter geöffnet. Darin werden neben den zentralen Compliance-Bereichen auch die Themen Arbeitssicherheit und Datenschutz vertieft behandelt. Die Teilnahme an einer jährlichen Compliance Unterweisung mit Abschlusstest ist für die Mitarbeiter verpflichtend. Im Geschäftsjahr 2023/​2024 wurden die Inhalte der Compliance Schulung aktualisiert und die Führungskräfte auf den Veranstaltungen am 12. Mai 2023 und 30. November 2023 nochmals gesondert unterwiesen.

Alle Personen mit Zugang zu Insiderinformationen - Mitarbeiter und Außenstehende - für die der Zugang zu Informationen unerlässlich ist um ihre Aufgaben bei MEDION wahrnehmen zu können, werden in entsprechenden Insiderverzeichnissen, die in der Personalabteilung geführt werden, dokumentiert. Dabei werden die Vorschriften und Änderungen, die sich aus der EU-Richtlinie zur Marktmissbrauchsverordnung (MAR) ergeben, eingehalten und umgesetzt.

MEDION dokumentiert im Bedarfsfall die Ursachen, die Fehlerquellen und das Fehlverhalten der Mitarbeiter getrennt nach Führungsverantwortlichkeit. Darüber hinaus wird die Schwere der stattgefundenen Compliance-Verstöße dokumentiert - auch im Mehr-Jahres-Vergleich - und hat besondere Risikofelder definiert (z. B. Einkauf). Daneben werden vierteljährlich die Risikobereiche geprüft, neue Risiken identifiziert und - soweit notwendig - die Mitarbeiter entsprechend sensibilisiert. Bei allen Geschäften mit Sonderkonditionen bei MEDION erfolgt monatlich eine Überprüfung anhand von ausgewählten Stichproben. Für alle wesentlichen Unternehmensbereiche besteht eine Gefährdungsbeurteilung.

Medion hat seit Ende 2017 eine Whistleblower Hotline installiert, um den Anforderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex zu entsprechen. Die Hotline ermöglicht die Meldung jeglicher Art von möglichen Compliance Verstößen im Unternehmen. Auf Wunsch kann jeder Mitarbeiter anonym Informationen zur Verfügung stellen. Die Telefonnummer ist bei einer externen Anwaltskanzlei installiert. Die Telefonnummer wurde im MEDION-Intranet veröffentlicht. Der MEDION Betriebsrat wurde mit einbezogen und im Vorfeld umfassend informiert. Im Geschäftsjahr 2023/​2024 erfolgte keine Mitteilung an die externe Whistleblower Hotline. Fragen zu Compliance Problemen können auch über das Corporate Compliance Team angesprochen werden oder direkt an eine besondere anonymisierte Email-Adresse gerichtet werden. Im Juni 2023 wurde zusätzlich eine Interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz eingerichtet.

Im Geschäftsjahr 2022/​2023 hat MEDION mit allen direkt an den Vorstand berichtenden Führungskräften einen sogenannten Compliance Check-Up durchgeführt. Anhand eines vorab verteilten Fragenkatalogs wurden im persönlichen Gespräch die abteilungs-/​ bereichsbezogenen Risiken diskutiert und bewertet. Besonderer Wert wurde dabei auf die Dienstleister-Budgets, die entsprechende Kontrolle und das Thema Korruption und Bestechung beim Umgang mit Einladungen und Geschenken gelegt. Mit neu hinzugekommenen Führungskräften und mit den Geschäftsführern der Tochtergesellschaften im Ausland wurden entsprechende Check-Up Termine im Geschäftsjahr 2023/​2024 absolviert.

Rechnungslegung und Abschlussprüfung

Die Rechnungslegung des MEDION-Konzerns erfolgt nach den Grundsätzen der IFRS (International Financial Reporting Standards), wie sie in der EU anzuwenden sind und den ergänzend nach § 315 e Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften. Der gesetzlich vorgeschriebene Jahresabschluss der MEDION AG wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) erstellt.

Der Abschlussprüfer wird durch die Hauptversammlung gewählt. Nach der Wahl des Abschlussprüfers erteilt der Aufsichtsrat und der personenidentische Prüfungsausschuss das Mandat, genehmigt in eigener Verantwortung Bedingungen und Umfang der Abschlussprüfung sowie sämtliche Prüfungshonorare und überwacht die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers. Die KPMG Wirtschaftungsprüfungsgesellschaft, Berlin, wurde als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023/​2024 gewählt. Die KPMG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, wurde erstmals als Abschlussprüfer für das Jahr 2019/​2020 gewählt. Die abgerechneten Honorare sind im Konzernanhang unter dem Kapitel 8.2.1 Ziffer 5 dargestellt.

Im Rahmen der Erteilung des Prüfungsauftrages vereinbart der Aufsichtsrat mit dem Abschlussprüfer, dass der Vorsitzende des Aufsichtsrats über Ausschluss- oder Befangenheitsgründe, die während der Prüfung auftreten, unverzüglich informiert wird, soweit diese nicht unverzüglich beseitigt werden. Des Weiteren soll der Abschlussprüfer über alle für die Aufgaben des Aufsichtsrats wesentlichen Feststellungen und Vorkommnisse, die sich bei der Durchführung der Abschlussprüfung ergeben, unverzüglich berichten. Außerdem hat der Abschlussprüfer den Aufsichtsrat zu informieren bzw. im Prüfungsbericht zu vermerken, wenn er im Zuge der Abschlussprüfung Tatsachen feststellt, die mit der von Vorstand und Aufsichtsrat nach § 161 AktG abgegebenen Entsprechenserklärung nicht vereinbar sind.

 

Essen, 07. Juni 2024

Gerd Brachmann, Vorsitzender des Vorstands

Christian Eigen, Stellv. Vorsitzender des Vorstands

6 Entgelttransparenzbericht

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Durchschnittswerte für 2022 Anzahl der Beschäftigten davon VZ Kräfte davon TZ Kräfte
Männlich 256 241 14
Weiblich 197 143 55
total 453 384 69

Im Kalenderjahr 2022 waren in der MEDION AG insgesamt 453 Mitarbeiter (Vorjahr: 445) beschäftigt, davon im Durchschnitt 43,5 % Frauen (Vorjahr: 43,8 %). Ein Anteil von 27,9 % (Vorjahr: 24,1 %) der weiblichen Mitarbeiter war in Teilzeit tätig. Der Anteil an männlichen Mitarbeitern in Teilzeit betrug 5,5 % (Vorjahr: 4,8 %).

MEDION hat die gesellschaftspolitische Diskussion über Frauen im Beruf und speziell in Führungspositionen bereits im Jahr 2015 aufgegriffen und in der HR Strategie verankert. Es wurden Ziele abgeleitet, die eine Gleichstellung von Frauen und Männern fördern.

Auf der Basis von regelmäßig durchgeführten Analysen wurde insbesondere die Rekrutierungsstrategie angepasst. So legen wir bei der Besetzung von Positionen, insbesondere im Führungsbereich, großen Wert auf eine adäquate Berücksichtigung weiblicher Bewerber. Aus diesem Grund sieht unser Recruiting Prozess vor, dass wir mindestens einen weiblichen Bewerber in der finalen Auswahlrunde für die Besetzung von Führungspositionen haben.

Für MEDION beginnt die Förderung von Frauen im Beruf schon in der Ausbildung von jungen Menschen. Im Berichtsjahr verzeichnen wir bei unseren Auszubildenden und Dualen Studenten einen Frauenanteil von 33,0 % (Vorjahr: 34,0 %). Damit haben wir unser selbst gestecktes Ziel, wieder mindestens einen Wert von 30 % zu erreichen, übertroffen.

Wir ermutigen alle Beschäftigten in Elternzeit, anschließend ihre Arbeit, gerne auch in Teilzeit, wieder aufzunehmen, um die Leistungsfähigkeit unserer Mitarbeiter und Führungskräfte besonders hinsichtlich der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben zu stärken. Damit erhalten wir unserem Unternehmen ihr Wissen und ihre Erfahrung nachhaltig.

In 2016 wurde bei MEDION unternehmensweit die flexible Arbeitszeit eingeführt, um insbesondere die Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben zu verbessern.

Bei der zuvor erwähnten Frauenquote von rund 43,5 % lag der Anteil an weiblichen Führungskräften auf der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands bei 19 %. Damit haben wir unsere selbst auferlegten Zielgröße von 23 % nicht erreicht. Auf der zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstands haben wir mit 42 % (Vorjahr: 41 %) unsere Zielgröße von 29 % Frauen in Führungspositionen deutlich übertroffen.

MEDION arbeitet in dieser Hinsicht eng mit unserem Mutterkonzern Lenovo zusammen. Getreu dem Motto "Different is better" misst Lenovo der Förderung von Frauen in Führungspositionen ebenfalls einen hohen Stellenwert bei. Die Direktorin Human Resources von MEDION ist "WILL Beauftragte".

"WILL" steht für "Women in Lenovo Leadership" und steht für die Förderung von weiblichen Führungspositionen bei MEDION. Es findet ein enger Austausch mit unserem Mutterkonzern statt, der vor allem auf die Nutzung von Synergien und sog. Best Practices abzielt. Dazu gehört auch die jährliche Durchführung von konzernweiten Aktionen zum internationalen Frauentag.

Die Höhe des Entgelts richtet sich in unserem Unternehmen nach den Aufgaben und Leistungen der Beschäftigten sowie nach ihrer Qualifikation und Erfahrung. Weder Geschlecht noch Herkunft, sondern allein Funktion und Verantwortung der Mitarbeiter zählen für uns bei der Festlegung des Entgelts. Eine gerechte Entlohnung unabhängig vom Geschlecht ist aus unserer Sicht ein wichtiger Faktor für die Zufriedenheit der Mitarbeiter. Eine hohe Mitarbeitermotivation wiederum trägt maßgeblich zum Erfolg des Unternehmens bei.

Bilanz für das Geschäftsjahr 01. April 2023 - 31. März 2024

Werte in T€

Aktiva

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GJ 31.03.2024 GJ 31.03.2023
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte sowie Lizenzen an solchen Rechten 863 1.066
2. Geleistete Anzahlungen 0 37
863 1.103
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten 23.082 23.992
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.092 1.020
3. Geleistete Anzahlungen 80 105
24.254 25.117
III. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 8.249 8.249
33.366 34.469
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Vorräte
1. Waren 108.878 145.682
2. Geleistete Anzahlungen 1.772 594
110.650 146.276
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 110.516 129.216
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 211.037 73.048
3. Sonstige Vermögensgegenstände 45.052 42.241
366.605 244.505
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 47.283 150.454
524.538 541.235
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 1.710 2.588
559.614 578.292

Passiva

GJ 31.03.2024 GJ 31.03.2023
A. EIGENKAPITAL
I. Gezeichnetes Kapital
1. Grundkapital 48.418 48.418
2. Eigene Anteile -3.737 -3.737
44.681 44.681
II. Kapitalrücklage 138.726 138.726
III. Gewinnrücklagen
Andere Gewinnrücklagen 182.679 182.679
IV. Bilanzgewinn 0 0
366.086 366.086
B. RÜCKSTELLUNGEN
1. Rückstellungen für Pensionen 17.477 15.844
2. Steuerrückstellungen 60 60
3. Sonstige Rückstellungen 74.205 95.397
91.742 111.301
C. VERBINDLICHKEITEN
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 62.235 65.155
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenden Unternehmen 22.556 14.804
3. Sonstige Verbindlichkeiten 15.609 19.104
100.400 99.063
D. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 1.386 1.842
559.614 578.292

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis 31. März 2024

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Werte
in T€
GJ 2023/​2024 GJ 2022/​2023
1. Umsatzerlöse 577.919 705.321
2. Sonstige betriebliche Erträge 17.157 7.535
3. Materialaufwand
a.) Aufwendungen für bezogene Waren 415.387 554.522
b.) Aufwendungen für bezogene Leistungen 2.627 3.991
418.014 558.513
4. Personalaufwand
a.) Löhne und Gehälter 26.505 29.711
b.) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung 5.521 5.031
32.026 34.742
5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 2.075 2.898
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen 159.652 184.581
7. Erträge aus Beteiligungen 20.663 32.712
8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 6.053 611
9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 1.610 504
10. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 98 759
11. Ergebnis nach Steuern 8.317 -35.818
12. Sonstige Steuern 164 148
13. Aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrages abgeführter Gewinn /​ übernommener Verlust 8.153 -35.966
14. Jahresüberschuss 0 0
15. Bilanzgewinn 0 0

Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis 31. März 2024

1.1 Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

1.1.1 Aufstellungsgrundsätze

Die MEDION AG ist eine kapitalmarktorientierte Aktiengesellschaft nach deutschem Recht mit Sitz in Essen, Deutschland. Die Anschrift lautet: MEDION AG, Am Zehnthof 77, 45307 Essen. Die Gesellschaft ist im Handelsregister B des Amtsgerichtes Essen (HRB 13274) eingetragen. Die Aktie wird seit dem 20. Juni 2012 im regulierten Markt (General Standard) geführt.

Der Jahresabschluss der MEDION AG wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften sowie des Aktiengesetzes aufgestellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Der Jahresabschluss zum 31. März 2024 wurde in Euro aufgestellt. Alle Beträge werden - soweit nicht anders dargestellt - in T€ angegeben. Alle Beträge sind kaufmännisch gerundet. Aus Rundungen können in Höhe von +/​- einer Einheit (T€; %) Differenzen auftreten.

Das Geschäftsjahr beginnt jeweils am 1. April eines Kalenderjahres und endet am 31. März des unmittelbar darauf folgenden Kalenderjahres.

Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit wurden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung anzubringen sind, im Anhang aufgeführt.

Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgte unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Bilanzierungsgrundsätze.

1.1.2 Grundsätze der Währungsumrechnung

Kurzfristige Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten in ausländischer Währung sind mit dem Umrechnungskurs zum Abschlussstichtag (Devisenkassamittelkurs) bewertet. Langfristige Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten in ausländischer Währung bestehen nicht. Bestimmte Forderungen und Verbindlichkeiten in US-Dollar sind mit dem Terminkurs der Devisentermingeschäfte bewertet, der für die Wechselkurssicherung der entsprechenden Einkaufsgeschäfte abgeschlossen wurde.

1.2 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten zuzüglich der Anschaffungsnebenkosten abzüglich Anschaffungspreisminderungen vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen bewertet. Die Nutzungsdauern liegen zwischen 1 und 10 Jahren.

Die Aktivierung des Sachanlagevermögens erfolgt zu Anschaffungskosten zuzüglich der Anschaffungsnebenkosten abzüglich Anschaffungspreisminderungen vermindert um planmäßige, nutzungsbedingte sowie etwaige außerplanmäßige Abschreibungen. Die Abschreibungen werden nach der linearen Methode entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer vorgenommen. Im Zugangsjahr werden die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens zeitanteilig (pro rata temporis) abgeschrieben.

Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Netto-Einzelwert von € 800,00 sind im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben und als Aufwand erfasst worden.

Beim Sachanlagevermögen kommen folgende Nutzungsdauern zur Anwendung:

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Gebäude und Außenanlagen 10 - 46 Jahre
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 - 23 Jahre

Soweit der Buchwert der immateriellen Vermögensgegenstände und des Sachanlagevermögens über dem niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag liegt, werden bei voraussichtlich dauernder Wertminderung außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Bei Wegfall des Grundes erfolgt eine entsprechende Zuschreibung auf die fortgeführten Anschaffungskosten.

Die Anteile an verbundenen Unternehmen werden zu Anschaffungskosten zuzüglich der Anschaffungsnebenkosten bilanziert. Niedrigere beizulegende Werte werden angesetzt, wenn voraussichtlich dauernde Wertminderungen vorliegen. Eine detaillierte Aufstellung der verbundenen Unternehmen ist unter "Ergänzende Angaben, Punkt 4.4.5 Angaben zum Anteilsbesitz" dargestellt. Wertaufholungen erfolgen, wenn der Grund für eine voraussichtlich dauernde Wertminderung entfällt.

Die Vorräte werden zu Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten und abzüglich Anschaffungskostenminderungen bilanziert. Die Ermittlung der Anschaffungskosten erfolgt nach der gewogenen Durchschnittskostenmethode. Die Bewertung der Vorräte zum Abschlussstichtag erfolgt zum niedrigeren Betrag aus gewogenem Durchschnittswert und niedrigerem beizulegenden Wert unter Berücksichtigung von Abschreibungen. Der niedrigere beizulegende Wert erfordert teilweise zukunftsorientierte Schätzungen bezüglich der Beträge, die beim Verkauf der Vorräte voraussichtlich realisiert werden können. Dies betrifft insbesondere Vorräte, die für die Bereiche PC/​Multimedia, Haushaltselektronik sowie Unterhaltungselektronik beschafft wurden.

Anzahlungen werden angesetzt, wenn sie geleistet werden und bei Zugang des jeweiligen Warenbestands in die Anschaffungskosten einbezogen.

Die Bewertung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, der Forderungen gegen verbundene Unternehmen und der sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt zu Nennwerten unter Berücksichtigung betriebswirtschaftlich notwendiger Abschreibungen in Form von Einzel- und Pauschalwertberichtigungen, die den erwarteten Ausfallrisiken hinreichend Rechnung tragen.

Die MEDION AG praktiziert wie auch in Vorjahren monatlich revolvierende Verkäufe von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Da die wesentlichen Risiken (Kreditrisiken und Spätzahlungsrisiken) und Chancen der verkauften Forderungen bei der MEDION AG verblieben sind, führte dies nicht zum bilanziellen Abgang der verkauften Forderungen, so dass es sich um ein Kreditgeschäft handelt.

Zum Bilanzstichtag wurden im Rahmen dieses Kreditgeschäftes Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von T€ 21.250 (Vorjahr: T€ 21.250) verkauft. Die MEDION AG hat vom Erwerber der verkauften Forderungen aus Lieferungen und Leistungen T€ 8.431 (Vorjahr: T€ 8.431) vereinnahmt, die unter den sonstigen Verbindlichkeiten gezeigt werden. In Höhe von T€ 12.819 (Vorjahr: T€ 12.819) besteht seitens des Erwerbes noch ein Rückbehalt, der abhängig vom Zahlungseingang beim Erwerber an die MEDION AG ausgezahlt wird. Der Rückbehalt bezieht sich auf kalkulatorische Kaufpreisabschläge für Verwässerung und Transaktionskosten sowie einen Abschlag für das Bonitätsrisiko. Die Abrechnung erfolgt jeweils nach Ende einer Transaktion.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten werden zu Nennwerten bilanziert.

Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Aktivseite Ausgaben für künftige Zeiträume und auf der Passivseite Einnahmen für künftige Zeiträume abgegrenzt, die Aufwendungen bzw. Erträge nach dem Abschlussstichtag darstellen.

Die Posten des Eigenkapitals sind zu Nennwerten angesetzt. Die Nennwerte für erworbene eigene Anteile werden gemäß § 272 Abs. 1a HGB von dem Posten "Gezeichnetes Kapital" abgesetzt. Die Kaufpreisanteile, die die Nennwerte der erworbenen eigenen Anteile übersteigen, sind gemäß § 272 Abs. 1a HGB mit den anderen Gewinnrücklagen verrechnet.

Die Kapitalrücklage besteht aus Agiobeträgen, die aus Gründungsvorgängen und Kapitalerhöhungen stammen.

Die Rückstellungen für Pensionen bestehen für Versorgungszusagen an Vorstandsmitglieder. Die Pensionsrückstellungen werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen berechnet. Die Berechnung erfolgt unter Zugrundelegung der "Richttafeln 2018 G" der Heubeck-Richttafeln-GmbH. Zukünftig erwartete Rentensteigerungen werden bei der Ermittlung der Verpflichtung berücksichtigt. Dabei wird von jährlichen Anpassungen von 2,0 % (Vorjahr: 2,0 %) ausgegangen. Für die Abzinsung wurde pauschal eine durchschnittliche Restlaufzeit von 15 Jahren unterstellt und dafür der von der Deutschen Bundesbank auf den Bilanzstichtag ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre von 1,83 % (Vorjahr: 1,79 %) angesetzt. Die Effekte aus Änderungen des Abzinsungssatzes oder Zinseffekte einer geänderten Schätzung der Restlaufzeit werden im Finanzergebnis gezeigt.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkannten Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrages, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen bei den sonstigen Rückstellungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Sonstige Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit kleiner ein Jahr werden nicht abgezinst.

Die Verbindlichkeiten sind zu ihren Erfüllungsbeträgen ausgewiesen. Die Bilanzierung der Bewertungseinheiten erfolgt nach der so genannten Einfrierungsmethode.

Die MEDION AG hat im Hinblick auf den Ausweis der Umsatzerlöse zu bestimmen, ob sie bei der Erbringung von digitalen Dienstleistungen als Vermittler handelt und damit als Umsatzerlös das aus dem Gesamtgeschäft erhaltene Entgelt für die erbrachte Leistung als Provision ausweist. Die Darstellung der Umsatzerlöse richtet sich letztlich danach, ob die Gesellschaft die Chancen und Risiken aus dem Gesamtgeschäft trägt oder als Vermittler agiert.

1.3 Erläuterungen zu den Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung

1.3.1 Angaben zur Bilanz

Die Zugänge bei den immateriellen Vermögensgegenständen in Höhe von T€ 646 betreffen im Wesentlichen EDV-Software. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden außerplanmäßige Abschreibungen auf Software in Höhe von T€ 24 vorgenommen.

Die Liegenschaften der Grundstücke und Bauten befinden am Hauptsitz der MEDION AG in Essen.

Die Zugänge bei den anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung in Höhe von T€ 324 betreffen im Wesentlichen Investitionen in Büroeinrichtung und -ausstattung sowie IT-Equipment.

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist dem Anlagenspiegel zu entnehmen.

Wir verweisen für weitere Angaben zum Anteilsbesitz auf 4.4.5 im weiteren Verlauf dieses Anhangs.

Anlagenspiegel

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Stand 01.04.2023 Zugänge Abgänge Umbuchung Stand 31.03.2024
Werte
in T€
Anschaffungskosten
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte sowie Lizenzen an solchen Rechten 39.496 646 0 37 40.179
2. Geleistete Anzahlungen 37 0 0 -37 0
39.533 646 0 0 40.179
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten 35.969 0 0 0 35.969
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 13.822 324 -6.981 27 7.192
3. Geleistete Anzahlungen 105 2 0 -27 80
49.896 326 -6.981 0 43.241
III. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 16.900 0 0 0 16.900
106.329 972 -6.981 0 100.320
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Stand 01.04.2023 Zugänge Abgänge Stand 31.03.2024 Stand 31.03.2024 Stand 31.03.2023
Werte
in T€
Abschreibungen Buchwerte
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte sowie Lizenzen an solchen Rechten 38.430 886 0 39.316 863 1.066
2. Geleistete Anzahlungen 0 0 0 0 0 37
38.430 886 0 39.316 863 1.103
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten 11.977 910 0 12.887 23.082 23.992
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 12.802 279 -6.981 6.100 1.092 1.020
3. Geleistete Anzahlungen 0 0 0 0 80 105
24.779 1.189 -6.981 18.987 24.254 25.117
III. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 8.651 0 0 8.651 8.249 8.249
71.860 2.075 -6.981 66.954 33.366 34.469

Die Vorräte gliedern sich auf die umsatzbezogenen Bedarfsbereiche wie folgt auf:

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Werte
in T€
31.03.2024 31.03.2023
PC/​Multimedia 65.200 102.947
Digitale Produkte 16.807 12.732
Haushaltselektronik 14.884 19.004
Unterhaltungselektronik 13.759 11.593
110.650 146.276

Zum 31.03.2024 sind Abschreibungen auf die Vorräte in Höhe von T€ 16.401 (Vorjahr: T€ 17.098) enthalten. Die Veränderung der Abschreibungen in Höhe von T€ -697 (Vorjahr: T€ -4.254) wurde im Materialaufwand berücksichtigt. Bei den Vorräten bestehen die branchenüblichen Eigentumsvorbehalte.

In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden erkennbare Ausfallrisiken und das allgemeine Kreditrisiko in Höhe von T€ 649 (Vorjahr: T€ 2.216) im Rahmen von Einzel- und Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen im Wesentlichen Forderungen aus kurzfristiger Kapitalüberlassung (T€ 180.545; Vorjahr: T€ 30.083) sowie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (T€ 28.293; Vorjahr: T€ 3.944). Im Vorjahr war eine Forderung gegen die Lenovo Germany Holding GmbH, Essen, aus der Verlustübernahme in Höhe von T€ 35.966 enthalten. Im Geschäftsjahr 2023/​2024 wurde vor Ergebnisabführung ein positives Ergebnis erzielt; dementsprechend ergibt sich zum 31.03.2024 eine Verbindlichkeit aus Ergebnisabführung gegenüber der Lenovo Germany Holding GmbH, Essen.

Sämtliche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und gegen verbundene Unternehmen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Die sonstigen Vermögensgegenstände setzen sich wie folgt zusammen:

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Werte
in T€
31.03.2024 31.03.2023
Ausstehende Lieferantengutschriften 41.228 36.365
Debitorische Kreditoren 675 2.918
Steuerforderungen
Erstattungsansprüche Ertragsteuern 664 18
Ausländische Umsatzsteuer 1.977 2.327
Übrige 508 613
45.052 42.241

Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten Darlehensforderungen, von denen T€ 233 (Vorjahr: T€ 250) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr aufweisen. Alle übrigen Posten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

In den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben für Folgejahre ausgewiesen. Der Posten beinhaltet im Wesentlichen abgegrenzte Software- u. Supportkosten.

Das Grundkapital beträgt zum Abschlussstichtag unverändert T€ 48.418. Es ist in 48.418.400 nennwertlose Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am gezeichneten Kapital von je € 1,00 eingeteilt. Die Aktien sind voll eingezahlt. Zum Abschlussstichtag befanden sich 44.681.430 Aktien (31. März 2023: 44.681.430 Aktien) im Umlauf. Der rechnerische Wert der eigenen Anteile in Höhe von T€ 3.737 wurde vom gezeichneten Kapital abgesetzt.

Die durch die Hauptversammlungen vom 11. Mai 2007 und vom 14. Mai 2008 erteilten und zuletzt durch die Hauptversammlung vom 15. Mai 2009 bis zum 12. November 2010 befristete Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gem. § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG bis zu 10 % des Grundkapitals wurde teilweise wie folgt ausgenutzt:

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Rückkaufprogramm Anzahl der Aktien/​Betrag des Grundkapitals
(€)
Anschaffungskosten
(€)
Anteil des Grundkapitals
I 1.670.551 25.788.127 3,45%
I 750.369 12.094.224 1,55%
I 2.420.920 37.882.351 5,00%
II 484.184 3.645.833 1,00%
III 264.000 1.496.018 0,55%
III 704.368 4.213.491 1,45%
III 968.368 5.709.509 2,00%
3.873.472 47.237.693 8,00%
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Rückkaufprogramm Zeitpunkt des Erwerbs Gründe des Erwerbs: Hauptversammlungsbeschluss vom
I 2007 11. Mai 2007
I 2008 11. Mai 2007
I
II 2008 14. Mai 2008
III 2008 14. Mai 2008
III 2009 14. Mai 2008
III

Das erste Rückkaufprogramm wurde vom 5. Juli 2007 bis 21. Februar 2008 ausgeübt. Im Rahmen des zweiten Rückkaufprogramms wurden Anteile in der Zeit vom 23. September bis 13. November 2008 erworben. Das dritte Rückkaufprogramm wurde in der Zeit vom 4. Dezember 2008 bis 12. März 2009 durchgeführt.

Im Rahmen aktienbasierter Vergütungen wurden insgesamt 136.502 Aktien in früheren Geschäftsjahren (zuletzt im Geschäftsjahr 2011) verwendet. Infolgedessen beträgt der Bestand eigener Aktien per 31. März 2024 unverändert zum Vorjahresstichtag 3.736.970 Aktien (7,72 % vom Grundkapital).

Die gesetzliche Rücklage wurde nicht dotiert, da die Kapitalrücklage in Höhe von T€ 138.726 bereits der Bestimmung des § 150 Abs. 2 AktG genügt. Satzungsmäßige Rücklagen sind nicht vorgesehen.

Die Rückstellungen für Pensionen wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr um T€ 1.634 (Vorjahr: T€ 937) ergebniswirksam erhöht. Aus der Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag in Höhe von T€ 87 (Vorjahr: T€ 812). Dieser Unterschiedsbetrag ist für die Ausschüttung gesperrt, unterliegt aber nicht der Abführungssperre.

Die sonstigen Rückstellungen stellen sich wie folgt dar:

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Werte
in T€
31.03.2024 31.03.2023
Lizenzen und Schutzrechte 17.429 23.880
Gewährleistungen 16.501 24.233
Ausstehende Eingangsrechnungen 12.098 15.176
Retouren 10.888 7.877
Restrukturierungen 8.919 14.602
Personal 5.617 6.581
Boni 1.908 2.236
Übrige Rückstellungen 845 812
74.205 95.397

Die Rückstellungen für Lizenzen und Schutzrechte umfassen laufende Verpflichtungen für geltend gemachte Lizenzansprüche und Urheberrechtsabgaben. Die Rückstellungen wurden auf Basis erwarteter Stück- und Lizenzkosten gebildet. Der Zeitpunkt der Mittelabflüsse ist abhängig vom Abschluss der Verhandlungen. Im Geschäftsjahr 2023/​2024 wurden Rückstellungen für Lizenzen und Schutzrechte in Höhe von T€ 6.900 (Vorjahr: T€ 602) aufgelöst. Diese Auflösungen stehen im Zusammenhang mit geringeren als erwarteten Kosten sowie mit Verjährungen für weiter zurückliegende Zeiträume.

Die Rückstellungen für Gewährleistungen werden für zu erwartende Nachbesserungsarbeiten und Gutschriften für die im Markt befindlichen garantiebehafteten Artikel gebildet. Die Garantiezeiträume belaufen sich auf 12 bis 36 Monate. Dabei werden Annahmen über die zukünftige Entwicklung des Anfalls und der Höhe der Servicekosten auf der Grundlage vergangenheitsorientierter Erfahrungswerte berücksichtigt. Die Auflösung der Rückstellungen in Höhe von T€ 3.105 (Vorjahr: T€ 3.241) basiert auf geringeren als erwarteten Kosten.

Die Rückstellungen für ausstehende Eingangsrechnungen betreffen im Wesentlichen sonstige Eingangsrechnungen, Transportversicherungen, Entsorgungskosten, Zoll und Frachten. Auflösungen der Rückstellungen für ausstehende Eingangsrechnungen in Höhe von T€ 3.624 (Vorjahr: T€ 960) betreffen abgeschlossene Prozesse und außergerichtliche Einigungen.

Rückstellungen für Retouren betreffen akzeptierte Reklamationen sowie erwartete Retouren.

Die Rückstellungen für Restrukturierungsmaßnahmen beinhalten die im Geschäftsjahr 2024/​2025 erwarteten Kosten für die Freistellungen und Abfindungen von Mitarbeitern auf der Basis des im Geschäftsjahr 2022/​2023 vereinbarten Sozialplans . Die Veränderung dieser Rückstellungen ist auf den Verbrauch durch Inanspruchnahmen im Geschäftsjahr 2023/​2024 zurückzuführen.

Die Personalrückstellungen umfassen ausstehende Gratifikationen an Mitarbeiter und Vorstand, Urlaubsverpflichtungen, Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer, Jubiläen, Beiträge zur Berufsgenossenschaft sowie Mehrarbeitsvergütungen.

Rückstellungen für Boni betreffen Bonusvereinbarungen mit Kunden.

Die übrigen Rückstellungen umfassen im Wesentlichen Abschluss- und Aufbewahrungskosten, Kosten für die Hauptversammlung sowie Rechts- und Beratungskosten.

Die Zusammensetzung, Fristigkeit und Besicherung der Verbindlichkeiten ergibt sich aus nachfolgender Tabelle:

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Stand 31.03.2024 bis 1 Jahr Stand 31.03.2023 2
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 62.235 62.235 1 65.155
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 22.556 22.556 14.804
Sonstige Verbindlichkeiten 15.609 15.609 19.104
davon aus Factoring (8.431) (8.431) 3 (8.431)
davon aus Steuern (1.706) (1.706) (2.738)
100.400 100.400 99.063

1 Es bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte aus Liefergeschäften.

2 Die Vorjahresbeträge haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

3 Factoring betrifft den monatlichen revolvierenden Verkauf von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Die Verbindlichkeiten sind durch Forderungen aus Lieferungen und Leistungen besichert.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten mit T€ 8.153 Verbindlichkeiten aus der Ergebnisabführung an die Lenovo Germany Holding GmbH, Essen, sowie Verbindlichkeiten gegenüber Tochterunternehmen aus Lieferungen und Leistungen mit T€ 14.403 (Vorjahr: T€ 6.484). Im Vorjahr enthielten die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen T€ 8.320 Verbindlichkeiten aus Kostenübernahmen für Restrukturierungen von Tochtergesellschaften.

In den passiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Einzahlungen ausgewiesen, die Erträge nach dem Stichtag darstellen. Der Posten beinhaltet im Wesentlichen abgegrenzte Lizenzerträge.

1.3.2 Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Umsatzerlöse sind auf den folgenden Märkten erzielt worden:

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Werte
in Mio. €
2023/​2024 2022/​2023
Deutschland 445 521
Europa 112 131
Asien/​Australien 19 51
USA 2 2
Ausland 133 184
578 705

Die Umsatzerlöse sind in folgenden Geschäftssegmenten erzielt worden:

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Werte
in Mio. €
2023/​2024 2022/​2023
Projektgeschäft 235 353
Direktgeschäft 335 341
Sonstiges 8 11
578 705

Die Umsatzerlöse aus dem Direktgeschäft beinhalten mit T€ 33.832 (Vorjahr: T€ 19.573) von Lieferanten erhaltene zweckgebundene Werbekostenzuschüsse.

Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten periodenfremde Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von T€ 13.841 (Vorjahr: T€ 5.113) und sonstige periodenfremde Erträge in Höhe von T€ 2.280 (Vorjahr: T€ 1.126).

Die Auflösungen von Rückstellungen betreffen im Wesentlichen mit T€ 6.900 (Vorjahr: T€ 602) die Rückstellungen für Lizenzen und Schutzrechte, mit T€ 3.359 (Vorjahr: T€ 960) Rückstellungen für ausstehende Rechnungen und in Höhe von T€ 3.105 (Vorjahr: T€ 3.241) die Rückstellungen für Gewährleistungen.

Die sonstigen periodenfremden Erträge enthalten im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung einer Einzelwertberichtigung für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, aus der Ausbuchung verjährter Verpflichtungen hinsichtlich nicht gezogener Gutschriften, aus der Erstattung von Urheberrechtsabgaben für das Jahr 2021 sowie verjährten Verpflichtungen aus Warenlieferungen.

Aus der Währungsumrechnung ergeben sich sonstige betriebliche Erträge in Höhe von T€ 59 (Vorjahr: T€ 67).

Der Materialaufwand beinhaltet Aufwendungen für die Beschaffung und Lohnfertigung der im Rahmen der Projekte vertriebenen Güter und Dienstleistungen einschließlich der entsprechenden Anschaffungsnebenkosten.

Der Personalaufwand betrifft in Höhe von T€ 1.436 (Vorjahr: T€ 605) Aufwendungen für Altersversorgung.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:

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Werte
in T€
2023/​2024 2022/​2023
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Vertriebsaufwendungen 125.313 120.999
Verwaltungsaufwendungen 31.169 33.827
Betriebsaufwendungen 1.995 2.169
Vertragsstrafen 227 3.621
Restrukturierungsaufwendungen 0 23.288
Übrige 948 677
159.652 184.581

In den Vertriebsaufwendungen sind im Wesentlichen Aufwendungen für Marketing sowie für Provisionen und Gebühren, Kundenservice, Ausgangsfrachten, Verpackungen, Retouren, Messen und Events, Entsorgungsabgaben und sonstige Vertriebsnebenkosten enthalten. Darüber hinaus sind auch die Aufwendungen aus Weiterbelastungen von Servicekosten der Tochtergesellschaften ausgewiesen.

Die Verwaltungsaufwendungen beinhalten im Wesentlichen Aufwendungen aus der Weiterbelastung von Verwaltungskosten der Tochtergesellschaften, Aufwendungen für IT, Versicherungen und Beiträge, Rechts- und Beratungskosten, Verwaltungsnebenkosten sowie Nebenkosten des Geldverkehrs.

Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist für das Geschäftsjahr 2023/​2024 als Abschlussprüfer der MEDION AG bestellt worden. Das Gesamthonorar des Abschlussprüfers der MEDION AG für das Geschäftsjahr 2023/​2024 entfällt mit T€ 417 (Vorjahr: T€ 392), davon T€ 49 für das Vorjahr, auf die Abschlussprüfungsleistungen im Sinne von § 285 Nr. 17a HGB und mit T€ 12 (Vorjahr: T€ 37) auf sonstige Leistungen gemäß § 285 Nr. 17d HGB. Das Honorar für Abschlussprüfungsarbeiten der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bezieht sich auf die Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses der MEDION AG einschließlich gesetzlicher Auftragserweiterungen. Sonstige Leistungen betreffen den qualitätssichernden Review der ESEF-Unterlagen (für das VJ) sowie Beratungsleistungen zur EU-Taxonomie. Die Nichtprüfungsleistungen wurden durch den Aufsichtsrat der MEDION AG vor Erbringung der Leistung genehmigt. Es wurden ausschließlich Leistungen erbracht, die mit der Tätigkeit als Abschlussprüfer des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses der MEDION AG vereinbar sind.

Bei den Betriebsaufwendungen handelt es sich um Aufwendungen für Energie, Reinigung, die Pflege der Außenanlagen, Mieten und sonstigen Betriebsbedarf.

Vertragsstrafen betreffen den Bereich Projektgeschäft.

In den übrigen Aufwendungen sind im Wesentlichen Zuführungen für abgegrenzte Eingangsrechnungen in Höhe von T€ 388 (Vorjahr: T€ -233), Forderungsverluste in Höhe von T€ 132 (Vorjahr: T€ 41), periodenfremde Aufwendungen in Höhe von T€ 110 (Vorjahr: T€ 129) sowie Kosten für die Hauptversammlung in Höhe von T€ 100 (Vorjahr: T€ 102) enthalten.

Die periodenfremden Aufwendungen enthalten im Wesentlichen die Ausbuchung einer Forderung.

Das Finanzergebnis setzt sich wie folgt zusammen:

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Werte
in T€
2023/​2024 2022/​2023
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 6.053 611
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -1.610 -504
Zinsergebnis 4.443 107
Erträge aus Beteiligungen (aus verbundenen Unternehmen) 20.663 32.712
25.106 32.819

Im Zinsergebnis sind Zinserträge aus verbundenen Unternehmen in Höhe von T€ 5.355 (Vorjahr: T€ 512) enthalten.

Von den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen in Höhe von T€ 1.610 (Vorjahr: T€ 504) entfallen auf die Aufzinsung der Pensionsrückstellungen T€ 314 (Vorjahr: T€ 279) und auf Effekte aus der Veränderung des versicherungsmathematischen Zinssatzes bei der Pensionsbewertung T€ -117 (Vorjahr: T€ 54).

Die Erträge aus Beteiligungen beinhalten im Wesentlichen eine Gewinnausschüttung von MEDION AUSTRALIA PTY LTD., Sydney, Australien, in Höhe von T€ 19.884 (Vorjahr T€ 28.551).

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag setzen sich wie folgt zusammen:

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2023/​2024 2022/​2023
Körperschaftsteuer/​Solidaritätszuschlag laufendes Jahr 111 775
Körperschaftsteuer/​Solidaritätszuschlag für Vorjahre -13 -16
98 759

Auf der Grundlage des seit dem 1. April 2012 gültigen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages wird das Jahresergebnis für das zum 31. März 2024 endende Geschäftsjahr 2023/​24 in voller Höhe (T€ 8.153) an die Lenovo Germany Holding GmbH, Essen, abgeführt. Die Lenovo Germany Holding GmbH, Essen, erhebt von der MEDION AG eine Ertragsteuerumlage auf Grundlage des Steuerumlagevertrages vom 31. März 2013 für laufende Steuern. Durch das negative steuerliche Ergebnis im Berichtszeitraum entfällt diese Umlage jedoch für das zum 31. März 2024 endende Geschäftsjahr. Die MEDION AG bilanziert, aufgrund ihrer Eigenschaft als Organgesellschaft, keine latenten Steuern im handelsrechtlichen Jahresabschluss. Die ausgewiesene Körperschaftsteuer und der Solidaritätszuschlag für das laufende Jahr in Höhe von T€ 111 betreffen Steuern auf Ausgleichszahlungen an Minderheitsgesellschafter.

Die MEDION AG ist in Deutschland ansässig, die Gesetzgebung in Deutschland zur Globalen Mindestbesteuerung wurde mit Wirkung für ab nach dem 30. Dezember 2023 beginnenden Wirtschaftsjahre umgesetzt. Die MEDION AG ist dabei, die notwendigen internen Maßnahmen zu ergreifen, um die neue Gesetzgebung vollständig zu erfüllen. Derzeit prüft die MEDION AG, ob die ausländischen Tochterunternehmen ggf. zukünftig der Mindestbesteuerung unterliegen könnten. Die entsprechende Steuerpflicht sowie die Pflicht zur Abgabe eines Mindeststeuerberichts trifft den sog. Gruppenträger i.S.d. MinStG, mithin die Lenovo Germany Holding GmbH. Auswirkungen auf den tatsächlichen Steueraufwand des Geschäftsjahres 2023/​2024 der MEDION AG ergeben sich demnach nicht.

1.3.3 Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahres 2023/​2024 (1. April 2023 - 31. März 2024):

Bis zum 07. Juni 2024 (Freigabe des Abschlusses durch den Vorstand zur Veröffentlichung und Weitergabe an den Aufsichtsrat) sind keine berichtspflichtigen Ereignisse, die auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Auswirkungen haben, eingetreten.

1.4 Ergänzende Angaben

1.4.1 Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen beinhalten Mietverträge für Geschäfts- und Lagerräume, PKW, Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie Wartungsverträge. Die künftigen Zahlungsströme in Höhe von ingesamt T€ 424 (Vorjahr: T€ 511) stellen sich wie folgt dar:

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31.03.2024 31.03.2023 31.03.2024 31.03.2023 31.03.2024 31.03.2023
Werte
in T€
≤ 1 Jahr 1 Jahr < x ≤ 5 Jahre Gesamt
Geschäfts- und Lagerräume 31 65 0 0 31 65
Übrige sonstige finanzielle Verpflichtungen 171 223 222 223 393 446
202 288 222 223 424 511

1.4.2 Berichterstattung zu Finanzinstrumenten

Die Gesellschaft sichert das Risiko aus Fremdwährungsgeschäften teilweise durch den Einsatz von Devisentermingeschäften ab. Soweit die Voraussetzungen erfüllt sind, werden diese mit den entsprechenden Grundgeschäften zu Portfolio-Bewertungseinheiten zusammengefasst. In die Bewertungseinheit sind zum Abschlussstichtag die in der nachgelagerten Tabelle dargestellten Positionen einbezogen. Bei den angegebenen schwebenden Geschäften handelt es sich um Wareneinkaufsverträge in Fremdwährung, bei denen die Warenlieferung in der Zukunft liegt.

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Forderungen Verbindlichkeiten Schwebende Geschäfte Gesamt
TUSD 0 10.494 47.006 57.500

Die gegenläufigen Wertänderungen der Grund- und Sicherungsgeschäfte gleichen sich aus, da sie demselben Risiko ausgesetzt sind. Es besteht Währungsidentität, da den (zukünftigen) Forderungen und Verbindlichkeiten in USD zum Fälligkeitszeitpunkt entsprechend ausgleichende Devisentermingeschäfte gegenüberstehen. Die Wertänderungen gleichen sich im Zeitraum bis Mai 2024 weitestgehend aus. Sobald absehbar wird, dass es zu zeitlichen Verschiebungen beim Zahlungsausgleich der Kundenforderungen oder der Abwicklung der Auftragseingänge kommt, werden die Laufzeiten der entsprechenden Devisenterminkontrakte angepasst.

Das Nominalvolumen der zur Absicherung von Fremdwährungstransaktionen abgeschlossenen Devisenterminkontrakte beläuft sich zum 31. März 2024 auf T€ 53.315 bei beizulegenden Zeitwerten von T€ 566 (davon positive Marktwerte in Höhe von T€ 596 sowie negative Marktwerte in Höhe von T€ -30).

Die Wirksamkeit (Effektivität) der Bewertungseinheit wird auf Grundlage eines angemessenen Risikomanagementsystems beurteilt. Die Wirksamkeit wird prospektiv festgestellt. Verlustspitzen werden imparitätisch im Aufwand erfasst.

Die beizulegenden Zeitwerte der derivativen Finanzinstrumente werden mit marktüblichen Bewertungsmethoden (Discounted-Cash-Flow-Methode) unter Berücksichtigung der am Bewertungsstichtag vorliegenden Marktdaten (Marktwerte) vom Konzerntreasury ermittelt. Devisenkontrakte werden einzeln auf Basis des Austauschbetrages mit den aktuellen Marktterminkursen am Abschlussstichtag im Vergleich zu den vereinbarten Termin- bzw. Kontraktkursen bewertet.

Sofern die Voraussetzungen für die Bildung von Bewertungseinheiten nicht erfüllt sind, werden derivative Finanzinstrumente imparitätisch bewertet.

Zum Bilanzstichtag bestanden darüber hinaus folgende Geschäfte, die nicht Bestandteil einer Bewertungseinheit waren:

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Nominalwert
TUSD
beizulegender Zeitwert
T€
Nominalwert
TUSD
beizulegender Zeitwert
T€
31.03.2024 31.03.2023
SWAP-Geschäfte
SWAPS in TUSD 2.200 2 14.800 27
DTG in TUSD 18.200 -20 11.000 1.141

Die Gesellschaft setzt keine Finanzinstrumente zu Handels- oder Spekulationszwecken ein.

1.4.3 Haftungsverhältnisse aus Gewährleistungsverträgen

Für Forderungen eines Tochterunternehmens der MEDION AG gegen ein verbundenes Unternehmen der Lenovo Group hat die Gesellschaft zum Bilanzstichtag eine Werthaltigkeitsgarantie für Forderungsausfälle abgegeben. Die enstprechende Forderung beträgt zum Bilanzstichtag TEUR 15.120. Es bestehen aktuell keine Anhaltspunkte dafür, dass die MEDION AG aus dieser Werthaltigkeitsgarantie in Anspruch genommen wird, da der Schuldner der Forderung aus Sicht des Vorstands der MEDION AG über eine ausreichende Bonität verfügt.

1.4.4 Belegschaft

Im Durchschnitt des Geschäftsjahres 2023/​2024 waren 396 Mitarbeiter beschäftigt (VJ: 450 Mitarbeiter). Die durchschnittliche Mitarbeiterzahl stellt sich wie folgt dar:

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Mitarbeiter nach Gruppen 2023/​2024 2022/​2023
Service 21 21
Vertrieb 278 324
Verwaltung 97 105
396 450

1.4.5 Angaben zum Anteilsbesitz

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Name und Sitz Eigenkapital zum 31.03.2024
in T€
Prozentsatz der Beteiligung Jahresergebnis
in T€
1. Allgemeine Multimedia Service GmbH, Essen 291 100,0% 253
2. MEDION Service GmbH, Essen 189 100,0% 149
3. MEDION Shared Services GmbH, Essen 1.767 100,0% 246
4. MLAP GmbH, Stuttgart 361 100,0% 10
5. MEDION Asia Pacific Ltd., Hongkong, China 1.349 100,0% 79
6. MEDION AUSTRALIA PTY LTD., Sydney, Australien 37.511 100,0% 24.500
7. MEDION AUSTRIA GmbH, Wels, Österreich 1.762 100,0% 71
8. MEDION B.V., Panningen, Niederlande 1.557 100,0% 78
9. MEDION Elektronika d.o.o., Ljubljana, Slowenien 167 100,0% -12
10. MEDION ELECTRONICS LIMITED, Swindon, United Kingdom 675 100,0% 93
11. MEDION FRANCE S.A.R.L., Le Mans, Frankreich 1.331 100,0% 78
12. MEDION IBERIA, S.L., Madrid, Spanien 104 100,0% 28
13. MEDION Italia S.R.L., Mailand, Italien 139 100,0% 12
14. MEDION NORDIC A/​S, Herlev, Dänemark 127 100,0% 21
15. MEDION SCHWEIZ ELECTRONICS AG, Zürich, Schweiz 1.899 100,0% 87
16. MEDION USA Inc., Delaware, USA 1.023 100,0% -22
17. MEDION Supply Chain Management (Shenzhen) Ltd., Shenzhen China 184 100,0% 68
18. MEDION International (Far East) Ltd., Hongkong, China 0 100,0% nicht operativ, ruhend
19. LIFETEC International Ltd., Hongkong, China 0 100,0% nicht operativ, ruhend

* Anteilsbesitz Eigenkapital und Jahresergebnis nach IFRS

Die MEDION AG ist Mutterunternehmen im Sinne von § 290 HGB und zur Konzernrechnungslegung verpflichtet. Sie stellt gem. § 315 e Abs. 1 HGB einen Konzernabschluss nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) auf.

1.4.6 Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen

Neben den genannten Gesellschaften aus der Anteilsbesitzliste sowie Mitgliedern des Vorstandes und Aufsichtsrates ("Management in Schlüsselpositionen") gelten darüber hinaus auch sämtliche Gesellschaften der Lenovo-Gruppe als nahe stehende Unternehmen. Mutterunternehmen der MEDION AG ist die Lenovo Germany Holding GmbH mit Sitz in Essen. Oberstes beherrschendes Unternehmen ist die Lenovo Group Limited mit Sitz in Hongkong.

Im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit bestehen auch Liefer- und Leistungsbeziehungen zu Lenovo-Gesellschaften. Es bestehen vertragliche Vereinbarungen.

Nachfolgend werden alle Geschäfte mit der Lenovo-Gruppe sowie dem Vorstand und Aufsichtsrat der MEDION AG dargestellt:

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Wert (netto) 2023/​2024 Forderung/​ Verbindlichkeit (brutto) 31.03.2024
UNTERNEHMEN DES LENOVO-KONZERNS
Lenovo PC Hong Kong Ltd.
Verkäufe von Waren 6.657 3.998
Kauf von Waren -11.136 -3.085
Geleistete Dienstleistungen 2.747 2.838
Bezogene Dienstleistungen -1.355 -366
Rabatte und Nachlässe aus Warenkäufen 5.951 2.083
Forderungen aus Schadensfällen 313 82
Intercompany Darlehen 150.462 180.545
Derivate Nominalwert in TUSD 75.700
Lenovo Deutschland GmbH
Verkäufe von Waren 178 53
Kauf von Waren -367 -6
Geleistete Dienstleistungen 609 220
Vermietung 194 58
Lenovo Germany Holding GmbH
Forderung Steuern -1.578 1.026
Ergebnisabführungsvertrag -8.153 -8.153
LC Future Center Limited
Kauf von Waren -1.664 -1.561
Lenovo Argentinia SRL
Verkäufe von Waren 0 2
Lenovo (Australia & New Zealand) Pty Ltd
Kauf von Waren -1.208 0
Lenovo Bulgaria EOOD
Verkäufe von Waren 1 0
Lenovo France SAS
Verkäufe von Waren 5 0
Lenovo Global Technology RO SRL
Verkäufe von Waren 4 4
Lenovo Manufacturing Hungary Kft
Verkäufe von Waren 1 1
Lenovo Romania
Verkäufe von Waren 5 0
Lenovo Services B.V.
Verkäufe von Waren 76 55
Lenovo Technology B.V. - Budapest
Verkäufe von Waren 2 2
Lenovo Technology B.V. - Norway Branch
Kauf von Waren -13 0
Lenovo Technology UK Ltd.
Verkäufe von Waren 16 0
Lenovo (United States) Inc.
Sonstige Forderungen 64 50
Motorola Mobility LLC
Sonstige Forderungen 68 0
Vorstand
Gerd Brachmann
Verkäufe von Waren 13 0
Christian Eigen
Verkäufe von Waren 4 0

Die Beziehungen zu Vorstand und Aufsichtsrat betreffen die Vergütung und auch den Verkauf von MEDION-Produkten.

Wir verweisen für weitere Angaben zu den Gesamtbezügen des Vorstandes auf 4.4.8 im weiteren Verlauf dieses Anhangs.

Alle Liefer- und Leistungsbeziehungen werden zu Marktpreisen abgewickelt.

1.4.7 Angaben zum Konzernabschluss

Die MEDION AG stellt einen Konzernabschluss nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB zu beachtenden handelsrechtlichen Vorschriften auf, der im Einklang mit den EU-Richtlinien steht.

Die Lenovo Germany Holding GmbH, Essen, hält zum 31. März 2024 eine Gesamtzahl von 43.816.390 Aktien (90,50 %) zuzüglich 3.736.970 Stück (7,72 %) der von der MEDION AG gehaltenen eigenen Aktien, die der Lenovo Germany Holding GmbH gemäß §§ 21, 22 Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) zuzurechnen sind. Somit ist die Lenovo Germany Holding GmbH, Essen, mehrheitlich an der MEDION AG im Sinne des § 16 AktG beteiligt.

1.4.8 Vorstand

Im Berichtszeitraum gehörten folgende Herren dem Vorstand an:

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Kaufmann Gerd Brachmann, Essen (Vorsitzender des Vorstands, zuständig für Vertrieb, Internationaler Einkauf, Marketing, E-Commerce, digitale Dienstleistungen, Forschung und Entwicklung, Umweltmanagement, Real Estate, Produktmanagement und Qualitätsmanagement)

Diplom-Ökonom Christian Eigen, Essen (stellv. Vorsitzender des Vorstands, zuständig für Finanzen, IT, Logistik, After-Sales-Service, Operations & Analytics, Portfolio Management, Internationaler Vertrieb, Strategische Allianzen, Personal, Recht und Investor Relations)

Die Gesamtbezüge der Vorstandsmitglieder, beliefen sich im Geschäftsjahr 2023/​2024 ohne die Veränderung der Pensionsrückstellungen (T€ 1.634; Vorjahr: T€ 937) auf insgesamt T€ 2.311 (Vorjahr: T€ 2.496). Der Barwert der Pensionsrückstellungen für die Vorstände beträgt T€ 17.477 (Vorjahr: T€ 15.844). Der Vergütungsbericht gemäß § 162 AktG mit den individualisierten Bezügen des Vorstandes wird auf der Homepage der Gesellschaft veröffentlicht.

Der Vorstand hielt zum 31. März 2024 keine Aktien der MEDION AG.

1.4.9 Aufsichtsrat

Im Berichtsjahr waren folgende Herren Mitglieder des Aufsichtsrates der Gesellschaft:

Dr. Rudolf Stützle, Essen (Vorsitzender)

(Ehemaliger Managing Director der Deutsche Bank AG, Global Banking, Frankfurt am Main)

Herr Dr. Stützle nimmt keine Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten inländischer Gesellschaften wahr. Bei folgenden in- und ausländischen Wirtschaftsunternehmen übt Herr Dr. Stützle vergleichbare Mandate aus:

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Carl Spaeter GmbH, Duisburg (Vorsitzender des Aufsichtsrates)

Wai Ming Wong (stellv. Vorsitzender), Executive Vice President und Chief Financial Officer, Lenovo Group Ltd., mit dem Sitz in Hong Kong, wohnhaft in Discovery Bay, Lantau, Hong Kong, Volksrepublik China.

Herr Wong ist nicht in den gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten inländischer Gesellschaften vertreten oder übt vergleichbare Mandate bei in- und ausländischen Wirtschaftsunternehmen aus.

Francois Bornibus (Mitglied), Präsident EMEA und Senior Vice President, Lenovo Group Ltd., mit dem Sitz in Hong Kong, wohnhaft in Rosenheim, Deutschland.

Herr Bornibus ist nicht in den gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten inländischer Gesellschaften vertreten oder übt vergleichbare Mandate bei in- und ausländischen Wirtschaftsunternehmen aus.

Herr Dr. Rudolf Stützle erhält für seine Tätigkeit im Geschäftsjahr 2023/​2024 eine Vergütung in Höhe von T€ 160 (Vorjahr: T€ 160). Dieser Betrag wurde nur an den Vorsitzenden des Aufsichtsrats geleistet, da die anderen Aufsichtsratsmitgleider nach der Satzung keinen Anspruch auf eine Vergütung haben. Zusätzlich wurde an den Vorsitzenden des Aufsichtsrats eine Pauschale gemäß § 12 Abs. 1 der Satzung für seine Reise- und Bürokosten in Höhe von T€ 10 (Vorjahr: T€ 10) gezahlt.

Die Gesamtvergütung des Aufsichtsrats beläuft sich somit im Geschäftsjahr 2023/​2024 auf T€ 160 (Vorjahr: T€ 160). Für das Berichtsjahr sind Aufwandsentschädigungen in Höhe von T€ 10 (Vorjahreszeitraum: T€ 10) vereinbart. Die Mitglieder des Aufsichtsrats Wai Ming Wong und Francois Bornibus erhalten satzungsgemäß keine Bezüge, jedoch hat die Medion AG die Prämien für eine D&O-Versicherung übernommen.

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GJ 2023/​2024 Werte
in €
Dr. Rudolf Stützle Vorsitzender Wai Ming Wong Stellv. Vorsitzender Francois Bornibus Mitglied Gesamt
Vergütung 160.000,00 0,00 0,00 160.000,00
Pauschale Reise- und Bürokosten 10.000,00 0,00 0,00 10.000,00
Gesamtsumme 170.000,00 0,00 0,00 170.000,00
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GJ 2022/​2023 Werte
in €
Dr. Rudolf Stützle Vorsitzender Wai Ming Wong Stellv. Vorsitzender Francois Bornibus Mitglied Gesamt
Vergütung 160.000,00 0,00 0,00 160.000,00
Pauschale Reise- und Bürokosten 10.000,00 0,00 0,00 10.000,00
Gesamtsumme 170.000,00 0,00 0,00 170.000,00

Die Aufsichtsratsmitglieder hielten zum 31. März 2024 unverändert keine Aktien.

Der Vergütungsbericht gemäß § 162 AktG mit den individualisierten Bezügen des Aufsichtsrats wird auf der Homepage der Gesellschaft veröffentlicht.

1.4.10 Angaben nach § 160 Absatz 1 Nr. 8 AktG

Die Lenovo Germany Holding GmbH, Essen, eine Tochtergesellschaft der börsennotierten Lenovo Group Ltd., Hongkong, Volksrepublik China, hält als Mehrheitsaktionärin der MEDION AG zum 31. März 2024 eine Gesamtzahl von 43.816.390 Aktien (90,50 %). Weiterhin sind 3.736.970 Stück (7,72 %) der von der MEDION AG gehaltenen eigenen Aktien hinzuzurechnen.

Zum Bilanzstichtag 31. März 2024 bestehen Beteiligungen an der Gesellschaft, die nach §§ 33 ff des WpHG mitgeteilt worden sind.

Am Kapital der MEDION AG ist der international tätige und börsennotierte Lenovo-Konzern, Hong Kong, seit 2011 mehrheitlich beteiligt. Die Lenovo Germany Holding GmbH, Am Zehnthof 77 in 45307 Essen, eine Tochtergesellschaft der börsennotierten Lenovo, Hong Kong, hält als Mehrheitsaktionärin der MEDION AG zum 31. März 2024 eine Gesamtzahl von 43.816.390 Aktien (90,50 %). Dazu kommen 3.736.970 Stück (7,72 %) der von der MEDION AG gehaltenen eigenen Aktien, die Lenovo zuzurechnen sind.

Der MEDION AG ist außerhalb des Mehrheitsbesitzes von Lenovo im abgelaufenen Geschäftsjahr folgende Stimmrechtsmitteilung zugegangen: Am 06. Juni 2023 eine Meldung über den Stimmrechtsbesitz von HANSAINVEST Hanseatische Investment GmbH (2,69 %). Durch die MEDION AG veröffentlichte Stimmrechtsmitteilungen sind auf der Website unter MEDION AG -Stimmrechtsmitteilungen gemäß WpHG abrufbar. Weiterhin hielt die Lenovo Germany Holding GmbH direkt 90,5 % des Grundkapitals der MEDION AG zum Bilanzstichtag 31. März 2024.

Stimmrechtsmitteilung

1. Angaben zum Emittenten

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Name: MEDION AG
Straße, Hausnr.: Am Zehnthof 77
PLZ: 45307
Ort: Essen Deutschland
Legal Entity Identifier (LEI): 529900533KQNW5XT1N41

2. Grund der Mitteilung

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X Erwerb bzw. Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten
- Erwerb bzw. Veräußerung von Instrumenten
- Änderung der Gesamtzahl der Stimmrechte
- Sonstiger Grund:

3. Angaben zum Mitteilungspflichtigen

Juristische Person: HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH

Registrierter Sitz, Staat: Hamburg, Deutschland

4. Name der Aktionäre

mit 3% oder mehr Stimmrechten, wenn abweichend von 3.

-

5. Datum der Schwellenberührung:

02.06.2023

6. Gesamtstimmrechtsanteile

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Anteil Stimmrechte (Summe 7.a.) Anteil Instrumente (Summe 7.b.1.+ 7.b.2.) Summe Anteile (Summe 7.a. + 7.b.) Gesamtzahl der Stimmrechte nach § 41 WpHG
neu 2,69 % 0.00 % 2,69 % 48418400
letzte Mitteilung 3,000406870115 % 0,00 % 3,000406870115 % /​

7. Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen

a. Stimmrechte (§§ 33, 34 WpHG)

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ISIN absolut in %
direkt (§ 33 WpHG) zugerechnet (§ 34 WpHG) direkt (§ 33 WpHG) zugerechnet (§ 34 WpHG)
DE0006605009 0 13036698 0,00 % 2,69 %
Summe 1303698 2,69 %

b.1 Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG

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Art des Instruments Fälligkeit /​ Verfall Ausübungszeitraum /​ Laufzeit Stimmrechte absolut Stimmrechte
in %
0 0,00%
Summe 0 0,00%

b.2 Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG

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Art des Instruments Fälligkeit /​ Verfall Ausübungszeitraum /​ Laufzeit Barausgleich oder physiche Abwicklung Stimmrechte absolut Stimmrechte
in %
0 0,00%
Summe 0 0,00%

8. Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen

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X Mitteilungspflichtiger (3.) wird weder beherrscht noch beherrscht Mitteilungspflichtiger andere Unternehmen, die Stimmrechte des Emittenten (1.) halten oder denen Stimmrechte des Emittenten zugerechnet werden.
Vollständige Kette der Tochterunternehmen, beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen:
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Unternehmen Stimmrechte in %, wenn 3% oder höher Instrumente in %, wenn 5% oder höher Summe in %, wenn 5% oder höher

9. Bei Vollmacht gemäß § 34 Abs. 3 WpHG

(nur möglich bei einer Zurechnung nach § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG)

Datum der Hauptversammlung:

Gesamtstimmrechtsanteile (6.) nach der Hauptversammlung:

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Anteil Stimmrechte
%
Anteil Instrumente
%
Summe Anteile
%

10. Sonstige Informationen:

-

Datum

06.06.2023

1.4.11 Corporate Governance - Angabe gemäß § 161 AktG

Der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) stellt die wesentlichen Empfehlungen zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften dar und enthält Standards verantwortungsvoller Unternehmensführung.

Mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 27. Juni 2022 bildet der Kodex in der Fassung vom 28. April 2022 die Grundlage für die zu fassenden Entsprechenserklärungen.

Am 23. November 2023 haben Vorstand und Aufsichtsrat die aktualisierte Entsprechenserklärung nach § 161 AktG abgegeben und am 23. November 2023 den Aktionären auf der Website der Gesellschaft dauerhaft zugänglich gemacht.

Auch frühere Erklärungen zur Corporate Governance der MEDION AG sind auf der Homepage zugänglich.

https:/​/​www.medion.com/​investor/​die_​ag/​corporate_​governance.php

 

Essen, 7. Juni 2024

Gerd Brachmann, Vorsitzender des Vorstandes

Christian Eigen, Stellv. Vorsitzender des Vorstandes

Erklärung nach § 264 Abs. 2 Satz 3 sowie § 289 Abs. 1 Satz 5 HGB

"Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im zusammengefassten Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind."

 

Essen, 07. Juni 2024

Gerd Brachmann, Vorsitzender des Vorstands

Christian Eigen, Stellv. Vorsitzender des Vorstands

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die MEDION AG, Essen

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der MEDION AG, Essen, - bestehend aus der Bilanz zum 31. März 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns (im Folgenden "zusammengefasster Lagebericht") der MEDION AG für das Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2024 geprüft.

Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Der zusammengefasste Lagebericht enthält als ungeprüft gekennzeichnete, nicht vom Gesetz vorgesehene Querverweise. Diese Querverweise sowie die Informationen, auf die sich die Querverweise beziehen, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

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entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. März 2024 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2024 und

vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum zusammengefassten Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts. Der zusammengefasste Lagebericht enthält als ungeprüft gekennzeichnete, nicht vom Gesetz vorgesehene Querverweise. Unser Prüfungsurteil erstreckt sich nicht auf diese Querverweise sowie die Informationen, auf die sich die Querverweise beziehen.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/​2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2024 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Die Werthaltigkeit der Vorräte

Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verweisen wir auf die Anhangangaben in Abschnitt 4.2. Darüber hinaus verweisen wir auf die Anhangangabe Nr. 4.3.1 zu den Abschreibungen auf die Vorräte.

DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSS

In der Bilanz zum 31. März 2024 sind Vorräte in Höhe von EUR 110,7 Mio ausgewiesen; darin sind Abschreibungen in Höhe von EUR 16,4 Mio enthalten. Die Bestände betreffen mit EUR 93,8 Mio die Bereiche PC/​Multimedia, Haushaltselektronik sowie Unterhaltungselektronik.

Die Vorräte werden im Zugangszeitpunkt zu Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten und abzüglich Anschaffungskostenminderungen bewertet. Die Ermittlung der Anschaffungskosten erfolgt dabei nach der gewogenen Durchschnittskostenmethode. Der Bewertung der Vorräte zum Abschlussstichtag liegt der niedrigere Betrag aus gewogenem Durchschnittswert und niedrigerem beizulegendem Wert zugrunde. Die Ermittlung des niedrigeren beizulegenden Wertes ist ermessensbehaftet. Der niedrigere beizulegende Wert erfordert teilweise zukunftsorientierte Schätzungen bezüglich der Beträge, die beim Verkauf der Vorräte voraussichtlich realisiert werden können. Dies betrifft insbesondere Vorräte, die für die Bereiche PC/​Multimedia, Haushaltselektronik sowie Unterhaltungselektronik beschafft wurden. Für die Werthaltigkeit der Vorräte ist auch das Alter der Vorräte bedeutsam.

Es besteht das bedeutsame Risiko, dass die Vorräte aufgrund von gegebenenfalls nicht erkanntem Abschreibungsbedarf überbewertet sind.

UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNG

Wir haben auf Basis unseres erlangten Prozessverständnisses die Einrichtung, Ausgestaltung und Funktionsfähigkeit identifizierter interner Kontrollen insbesondere bezüglich der Ermittlung des niedrigeren beizulegenden Wertes beurteilt.

Den niedrigeren beizulegenden Wert haben wir anhand der nach dem Abschlussstichtag erwarteten Absatzpreise beurteilt und dabei gewürdigt, ob diese die Anschaffungskosten der Vorräte für die Bereiche PC/​Multimedia, Haushaltselektronik sowie Unterhaltungselektronik unter Berücksichtigung von noch anfallenden Aufwendungen abdecken.

Darüber hinaus haben wir die sich aus der Altersstrukturanalyse ergebenden Abschreibungen im Hinblick auf ihre Angemessenheit gewürdigt.

Die rechnerische Richtigkeit der Berechnungen zur Ermittlung des niedrigeren beizulegenden Wertes und zur Ermittlung des Abschreibungsbedarfs haben wir für risikoorientiert ausgewählte Gegenstände des Vorratsvermögens nachvollzogen.

UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGEN

Die der Ermittlung des niedrigeren beizulegenden Wertes zugrunde gelegten Annahmen sowie das ausgeübte Ermessen des Vorstands sind angemessen.

Sonstige Informationen

Der Vorstand bzw. der Aufsichtsrat ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts:

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die zusammengefasste Erklärung zur Unternehmensführung der Gesellschaft und des Konzerns, die in Abschnitt 1.4.2 des zusammengefassten Lageberichts enthalten ist, und

die im zusammengefassten Lagebericht enthaltenen lageberichtsfremden und als ungeprüft gekennzeichneten Angaben.

Die sonstigen Informationen umfassen zudem den gesonderten zusammengefassten nichtfinanziellen Bericht der Gesellschaft und des Konzerns, der zusammen mit dem zusammengefassten Lagebericht offengelegt wird.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

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wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zu den inhaltlich geprüften Angaben im zusammengefassten Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den zusammengefassten Lagebericht

Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

führen wir Prüfungshandlungen zu den vom Vorstand dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben vom Vorstand zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach § 317 Abs. 3a HGB

Wir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der bereitgestellten Datei "5299000J2N45DDNE4Y28-2024-03-31-de-EA.zip" (SHA256-Hashwert: 263bc0a6e6e512091644d4c8292098dd18ea1ff8158e5f17 e8a529569cd5bd29) enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.

Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten bereitgestellten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Jahresabschluss und zum beigefügten zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2024 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.

Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten bereitgestellten Datei enthaltenen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (06.2022)) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist nachstehend weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat den IDW Qualitätsmanagementstandard: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) angewendet.

Der Vorstand der Gesellschaft ist verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB.

Ferner ist der Vorstand der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die er als notwendig erachtet, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.

gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben.

beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d. h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende bereitgestellte Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/​815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt.

beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften zusammengefassten Lageberichts ermöglichen.

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 21. November 2023 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 21. November 2023 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2019/​2020 als Abschlussprüfer der MEDION AG tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Sonstiger Sachverhalt - Verwendung des Bestätigungsvermerks

Unser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Jahresabschluss und dem geprüften zusammengefassten Lagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Jahresabschluss und zusammengefasste Lagebericht - auch die in das Unternehmensregister einzustellenden Fassungen - sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften zusammengefassten Lageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere ist der ESEF-Vermerk und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüferin ist Daniela Engel.

 

Düsseldorf, den 7. Juni 2024

KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Lurweg, Wirtschaftsprüfer

Engel, Wirtschaftsprüferin