MEDION AGEssenKonzernabschluss mit Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit nach EntgTranspG als Anlage des Lageberichts zum Geschäftsjahr vom 01.04.2023 bis zum 31.03.2024Geschäftsjahr 2023/2024(1. April 2023 - 31. März 2024)MEDION AG Konzern in Zahlenscrollen
Aktienbezogene Datenscrollen
GENDER- UND DIVERSITY-HINWEISAus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Folgenden auf die gleichzeitige Verwendung weiblicher und männlicher Sprachformen verzichtet und das generische Maskulinum verwendet. 1 Vorwort des VorstandsSehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, die im Ausblick des Geschäftsberichtes zum Geschäftsjahr 2022/2023 dargestellten Erwartungen über den Geschäftsverlauf 2023/2024 konnten im Umsatz weder im Direkt- noch im Projektgeschäft erreicht werden, sodass der geplante Gesamtumsatz im Konzern insgesamt verfehlt wurde. Trotz des rückläufigen Umsatzes wurden die EBIT-Prognosen sowohl im Projekt- als auch im Direktgeschäft und somit im Konzern insgesamt erreicht. Der Konzern konnte nach einem negativen EBIT vor Restrukturierungsaufwendungen im Vorjahr von € - 10 Mio. wieder in die Gewinnzone gebracht werden und weist im abgelaufenen Geschäftsjahr 2023/2024 ein positives EBIT von € 15 Mio. und unter Berücksichtigung des positiven Finanzergebnisses von rd. € + 8 Mio. und nach Steueraufwand von rd. € 6 Mio. ein positives Konzernergebnis von € + 17 Mio. (Vorjahr € - 28 Mio.) aus. Aufgrund der hohen Inflation sowie der Ukraine Krise nachhaltig starke Verunsicherung und Konsumzurückhaltung breiter Bevölkerungsschichten haben sich die Branchenumsätze im Bereich Consumer Electronics im abgelaufenen Geschäftsjahr 2023/2024 (Unterhaltungselektronik, privat genutzte Telekommunikation und IT Produkte) in unserem Kernmarkt mit einem Umsatz-Minus von 4,9 % negativ entwickelt. Vor diesen Hintergründen und der sich weiterhin schlecht entwickelnden Konjunktur waren die großen Handelsketten im Hinblick auf das Projektgeschäft im Bereich Consumer Electronics sehr zurückhaltend. In der Folge ist es im Projektgeschäft insbesondere im ersten Halbjahr 2023/2024 zu weiteren deutlichen Umsatzeinbußen um € - 105 Mio. (- 23,1 %) gegenüber dem Vorjahr gekommen. Neben dem allgemeinen Marktrückgang im Bereich der Consumer Electronics ist dies auch teilweise begründet durch eine bewusste Neuausrichtung der Hardware-Kategorien und -Kanäle im Rahmen der Restrukturierung. Im zweiten Halbjahr hat sich die Situation insofern entspannter gezeigt, dass die Umsätze lediglich um € - 24 Mio. (- 5,6 %) unter dem Geschäftsjahr 2022/2023 lagen. Demgegenüber konnten die Umsätze im Direktgeschäft mit einem Umsatzrückgang von - 1 % weitestgehend auf Vorjahresniveau gehalten werden. Wesentliche Faktoren für die insgesamt positive Ergebnisentwicklung gegenüber dem Vorjahr waren u.a., dass durch die Konzentration auf margenstärkere Geschäfte eine Steigerung der Rohertragsmarge erreicht und der umsatzbedingte Rohertragsverlust durch die höhere Marge überkompensiert werden konnte, sodass insgesamt ein um € 0,6 Mio. höherer Rohertrag erzielt wurde. Als weiterer Faktor haben auch die um € 15,5 Mio. reduzierten sonstigen betrieblichen Aufwendungen dazu beigetragen, dass das um Restrukturierungsaufwendungen bereinigte EBIT des Geschäftsjahres 2022/2023 von € -9,9 Mio auf ein EBIT von € 15,5 Mio. in 2023/2024 gesteigert werden konnte. Die Reduzierung der sonstigen betrieblichen Aufwendungen entfallen auf Kosteneinsparungen infolge der Restrukturierungen in der Aufbau- und Ablauforganisation und Einsparungen der Vertriebskosten aufgrund des gegenüber dem Vorjahr reduzierten Hardware Business. Im Geschäftsjahr 2023/2024 fielen keine Restrukturierungsaufwendungen mehr an. Ausgleichszahlung an die AktionäreAls Kompensation für den fehlenden Dividendenanspruch aufgrund des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages erhalten die außenstehenden Aktionäre der MEDION AG eine jährliche Ausgleichszahlung in Höhe von brutto € 0,82 je MEDION-Aktie abzüglich des Betrags für deutsche Körperschaftsteuer sowie Solidaritätszuschlag. Damit beträgt die jährliche Ausgleichszahlung, die jeder außenstehende Aktionär nach Abzug der Körperschaftsteuerbelastung und des darauf entfallenden Solidaritätszuschlags erhält, € 0,69 je Aktie. Es ist vorgesehen, die nächste Hauptversammlung der MEDION AG am 12. November 2024 nach Essen einzuberufen. Die Auszahlung der Ausgleichszahlung würde dann am darauffolgenden nächsten Bankarbeitstag erfolgen. Spruchstellenverfahren und angekündigter aktienrechtlicher Squeeze OutIn dem aktienrechtlichen Spruchverfahren zur Bestimmung des angemessenen Ausgleichs und der angemessenen Abfindung nach §§ 304, 305 AktG aus dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der MEDION AG und der Lenovo Germany Holding GmbH, Essen, hat der Vorstand der MEDION AG gemäß § 14 Nr. 1 SpruchG den Beschluss des Landgerichts Dortmund vom 26.08.2019, 20 O 4/12 [AktE], bestätigt durch Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 20.04.2023, I-26 W 8/20 [AktE], durch den die Beschwerden gegen den Beschluss des Landgerichts Dortmund ohne Zulassung der Rechtsbeschwerde zurückgewiesen wurden, im Bundesanzeiger bekannt gegeben. Danach wurden die auf Erhöhung der Barabfindung und Ausgleichszahlung gerichteten Anträge der Aktionäre zurückgewiesen. Die Frist für die Andienung der Aktien endete am 12. Juli 2023 und damit zwei Monate nach dem Tag, an dem die rechtskräftige Gerichtsentscheidung im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden ist. Die Lenovo Germany Holding GmbH, eine indirekte Tochtergesellschaft der Lenovo Group Limited, hat dem Vorstand der MEDION AG, Essen, am 13. Juni 2024 das förmliche Verlangen gemäß § 327a Abs. 1 AktG übermittelt, dass die Hauptversammlung der MEDION AG die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Lenovo Germany Holding GmbH gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen solle (aktienrechtlicher Squeezeout). Die Lenovo Germany Holding GmbH hat angekündigt, der MEDION AG die Höhe der Barabfindung mit einem weiteren Schreiben mitzuteilen, dem sogenannten konkretisierten Verlangen, sobald diese festgelegt worden ist. Die Lenovo Germany Holding GmbH hat bestätigt, dass sie eine Beteiligung von rund 98,06 % am maßgeblichen Grundkapital der MEDION AG hält und damit Hauptaktionärin i.S.d. § 327a Abs. 1 AktG ist. Das Wirksamwerden des aktienrechtlichen Squeezeout hängt unter anderem von dem zustimmenden Beschluss der Hauptversammlung der MEDION AG und der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister ab. Die MEDION AG wird den Zeitpunkt der Hauptversammlung, die über den Squeezeout beschließt, gesondert bekannt geben. Dank an die MitarbeiterIn diesem herausfordernden Konjunktur- und Wettbewerbsumfeld und der unverändert schwierigen geopolitischen Lage mit ihren Auswirkungen auf das Konsumverhalten der Verbraucher danken wir den Mitarbeitern von MEDION für ihren tatkräftigen Einsatz. Den Kolleginnen und Kollegen von Lenovo danken wir für ihre Unterstützung und unseren Kunden und den Konsumenten für ihre Begeisterung für die Marke und die Produkte von MEDION.
Der Vorstand Gerd Brachmann Christian Eigen 2 Bericht des AufsichtsratsSehr geehrte Aktionärin, sehr geehrter Aktionär, der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis 31. März 2024 die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben mit großer Sorgfalt wahrgenommen. Das Geschäftsmodell von MEDION zeigte im Berichtsjahr eine solide und stabile Entwicklung, trotz vieler Turbulenzen und Unsicherheiten in der Welt, wie z. B. herausfordernden Marktbedingungen mit wiederholten Verwerfungen in der Lieferkette und einem inflationären Umfeld sowie einer anhaltenden Kaufzurückhaltung bei Consumer Electronics Produkten in Deutschland. Insbesondere konnte die im Vorjahr gemeinsam mit dem Aufsichtsrat verabschiedete Restrukturierung wesentlicher Bereiche insbesondere im Projektgeschäft erfolgreich weitergeführt werden und zeigte trotz des verfehlten Umsatzzieles mit dem insgesamt leicht über Plan liegenden Ergebnis die erhoffte Wirkung. Der Aufsichtsrat hat den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten und die Geschäftsführung der Gesellschaft durch den Vorstand überwacht. In alle Entscheidungen, die für das Unternehmen von grundlegender Bedeutung waren, wurde der Aufsichtsrat unmittelbar und frühzeitig eingebunden. Der Vorstand unterrichtete den Aufsichtsrat in schriftlichen und mündlichen Berichten regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle relevanten Fragen der Unternehmensplanung und strategischen Weiterentwicklung, über den Gang der Geschäfte und der Restrukturierung mit der Freisetzung von Mitarbeitern und organisatorischen Änderungen, die Entwicklung des Vorratsvermögens bezogen auf Umfang und Alterstruktur und die Lage des Konzerns einschließlich der Risikolage und Compliance sowie über das Risikomanagement. Auch die gestiegenen Anforderungen an die Überwachungstätigkeit des Aufsichtsrats durch das FISG (Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz) waren Gegenstand der Kommunikation zwischen Aufsichtsrat und Vorstand. Die Zusammenarbeit mit dem unverändert amtierenden Vorstand war durch einen intensiven und offenen Austausch gekennzeichnet. Der Aufsichtsrat diskutierte mit dem Vorstand auch die geänderte Aktionärsstruktur der Gesellschaft, nachdem im Mai 2023 das OLG Düsseldorf in letzter Instanz die Anträge auf eine Erhöhung des ursprünglichen Abfindungsangebots von den Aktionären zurückgewiesen wurden und in der Folge der direkte Anteilsbesitz der Mehrheitsaktionärin Lenovo auf über 90 Prozent angestiegen war. Daneben wurde die grundsätzliche strategische Ausrichtung des Unternehmens und die Zusammenarbeit mit Lenovo mit dem Aufsichtsrat abgestimmt. Alle für das Unternehmen bedeutenden Geschäftsvorgänge sind anhand der Berichte des Vorstands im Aufsichtsrat ausführlich erörtert worden. Im Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis 31. März 2024 fanden vier Aufsichtsratssitzungen statt. Zusätzlich tagte der Prüfungsausschuss am 19. Juni 2023. Aufgrund der Größe des Aufsichtsrats sind alle Mitglieder des Aufsichtsrats auch Mitglieder des Prüfungsausschusses. An allen Sitzungen haben die Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands teilgenommen. Die Aufsichtsratssitzung im März 2024 fand mit persönlicher Teilnahme der Teilnehmer statt, die anderen Aufsichtsratssitzungen wurden teilweise unter virtueller Teilnahme durchgeführt. Immer waren der Vorstand und der Vorsitzende des Aufsichtsrats physich anwesend. Darüber hinaus gab es auf Seiten der Aufsichtsratsmitglieder interne Vorgespräche und Nachbereitungen der Sitzungen. Über Projekte und Vorhaben, die für die Gesellschaft von besonderer Bedeutung oder eilbedürftig waren, wurde der Aufsichtsrat auch zwischen den Sitzungen ausführlich informiert. Zustimmungspflichtige Geschäftsvorfälle außerhalb der Sitzungen des Aufsichtsrats sind im Berichtsjahr nicht angefallen. In der Sitzung am 19. Juni 2023 wurde unter anderem der Jahres- und Konzernabschluss zum 31. März 2023, die Zielerreichung des Vorstands im Geschäftsjahr 2022/2023 sowie der Vergütungsbericht behandelt und einvernehmlich verabschiedet. Der Aufsichtsrat hat in dieser Sitzung auch die Geschäftslage erörtert und die unveränderte Planung für das Geschäftsjahr 2023/2024 ausführlich diskutiert und genehmigt. Die Sitzung des Aufsichtsrats am 13. September 2023 diente der Vorbereitung der ordentlichen virtuellen Hauptversammlung am 21. November 2023. Zusätzlich hat der Vorstand den Aufsichtsrat über die Entwicklung des operativen Geschäftes und die Ursachen der erkennbaren Abweichung der Umsätze von der Planung informiert. Weiterhin wurde die Tagesordnung der kommenden Hauptversammlung verabschiedet und entschieden, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, auf der virtuellen Hauptversammlung am 21. November 2023 zum Abschluss- und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023/2024 vorzuschlagen. In der Sitzung des Aufsichtsrats am 23. November 2023 wurde die deutliche Abweichung vom Umsatz von der Planung, deren Ursachen und Folgen sowie im besonderen die Entwicklung der Vorräte diskutiert. Der Corporate Governance Kodex wurde ebenfalls in dieser Sitzung des Aufsichtsrats diskutiert und die aktualisierte Version der Entsprechenserklärung mit den für MEDION unverändert geltenden Abweichungen verabschiedet. Außerdem wurde über den Verlauf der ordentlichen virtuellen Hauptversammlung, die am 21. November 2023 stattgefunden hatte, und die aktuelle Geschäftslage berichtet. In der letzten Sitzung des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2023/2024, die am 06. März 2024 stattgefunden hat, wurden vor allen die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft, der Stand der Restrukturierung und organisatorischen Neuausrichtung sowie die sich daraus ergebenden finanziellen Auswirkungen für das Geschäftsjahr 2023/2024 ausführlich diskutiert. Der Vorstand hat über die Geschäftslage zum 31. Dezember 2023 (3. Quartal 2023/2024) berichtet und einen Ausblick auf das Ende des Geschäftsjahres 2023/2024 sowie die Planung von Umsatz und Ergebnissen in der Aktiengesellschaft und im Konzern im Geschäftsjahr 2024/2025 gegeben. Daneben wurde die Effizienzprüfung des Aufsichtsrats sowie der Compliance-Bericht und der Bericht über Prüfungshandlungen der Internen Revision thematisiert und zur Kenntnis genommen. Zusätzlich befasste sich der Aufsichtsrat mit dem Bericht des Vorstands zur Nachhaltigkeit und den ESG Zielen der Gesellschaft. Außerdem wurden in dieser Sitzung die Schwerpunkte der Jahres- und Konzernabschlussprüfung 2023/2024 erläutert und verabschiedet. Auch außerhalb dieser Sitzungen stand insbesondere der Aufsichtsratsvorsitzende in regelmäßigem Kontakt mit dem Vorstand und ließ sich auf der Grundlage von Kennziffern über die aktuelle Entwicklung der Geschäfte und über wesentliche Geschäftsvorfälle informieren. Der vom Vorstand nach den Regeln des HGB aufgestellte handelsrechtliche Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis 31. März 2024 und der Lagebericht (gemäß § 315 Abs. 3 HGB zusammengefasster Lagebericht) der MEDION AG wurden von der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, geprüft. Den Prüfungsauftrag hat der Aufsichtsrat durch seinen Vorsitzenden entsprechend dem Beschluss der ordentlichen virtuellen Hauptversammlung vom 21. November 2023 an KPMG vergeben. Der Abschlussprüfer erteilte einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Der Konzernabschluss der MEDION AG wurde gemäß § 315e HGB auf der Grundlage der internationalen Rechnungslegungsstandards IFRS aufgestellt. Der Abschlussprüfer bestätigte, dass seine Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat und hat weiterhin bestätigt, dass der zusammengefasste Lagebericht unter Beachtung der geltenden Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Der Abschlussprüfer erteilte auch hier einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Das Auftragsverhältnis zwischen der MEDION AG und der Prüfungsgesellschaft hat die Anforderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex erfüllt. Darüber hinaus hat der Abschlussprüfer im Rahmen der Jahresabschlussprüfung das bei der MEDION AG bestehende Risikofrüherkennungssystem geprüft. Er hat dem Aufsichtsrat berichtet , dass der Vorstand die nach § 91 Abs. 2 AktG geforderten Maßnahmen getroffen hat und das Risikofrühwarnsystem geeignet ist, Entwicklungen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden können, frühzeitig zu erkennen. Auch der Aufsichtsrat konnte sich davon überzeugen, dass der Vorstand angemessene Maßnahmen zur Risikofrüherkennung ergriffen und insbesondere ein wirksames Risikomanagementsystem installiert hat. Die Jahresabschlussunterlagen und Prüfungsberichte sowie die nichtfinanzielle Erklärung gingen allen Aufsichtsratsmitgliedern zu. In der Sitzung des Prüfungsausschusses am 24. Juni 2024 wurden die Berichte der Gesellschaft und die Prüfungsberichte in Anwesenheit der Abschlussprüfer vertieft diskutiert. In der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 24. Juni 2024 waren diese nochmals Gegenstand ausführlicher Beratung. Der Abschlussprüfer, der bereits im Vorfeld Fragen des Aufsichtsrats beantwortet hatte, nahm auch an dieser Sitzung teil und berichtete über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfungen und stand dem Aufsichtsrat für ergänzende Auskünfte zur Verfügung. Der Aufsichtsrat hat aufgrund der seit vielen Jahren unveränderten Struktur und der Zukunftsfähigkeit des MEDION-Geschäftsmodells sowie der erkennbar transparenten Darstellung von Nachhaltigkeitsaspekten keine Notwendigkeit gesehen, den Inhalt der nichtfinanziellen Erklärung durch den Abschlussprüfer zusätzlich prüfen zu lassen. Nach seiner eigenen Prüfung des Jahresabschlusses der MEDION AG, des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichtes sowie der nichtfinanziellen Erklärung hat der Aufsichtsrat die Berichte des Abschlussprüfers zustimmend zur Kenntnis genommen. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung sind vom Aufsichtsrat keine Einwendungen zu erheben. Den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der MEDION AG zum 31. März 2024 sowie den Konzernabschluss zum 31. März 2024 hat der Aufsichtsrat am 24. Juni 2024 gebilligt. Der Jahresabschluss der MEDION AG zum 31. März 2024 ist damit festgestellt. Wie in den Vorjahren weist die MEDION AG im Jahresabschluss keinen Bilanzgewinn aus. Der im Jahresabschluss 2023/2024 der MEDION AG erzielte Jahresüberschuss wird aufgrund des mit der Lenovo Germany Holding GmbH abgeschlossenen Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrages vollständig an diese abgeführt. Die außenstehenden Aktionäre der MEDION AG erhalten für die Dauer des Vertrages eine jährliche Ausgleichszahlung von der Lenovo Germany Holding GmbH. Die Ausgleichszahlung beträgt brutto EUR 0,82 je Aktie mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von EUR 1,00 für jedes volle Geschäftsjahr, abzüglich eines Betrags für deutsche Körperschaftsteuer sowie Solidaritätszuschlag nach dem jeweils für diese Steuern für das betreffende Geschäftsjahr geltenden Steuersatz. Es kommen 15 % Körperschaftsteuer zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Körperschaftsteuer zum Abzug. Daraus ergibt sich eine Ausgleichszahlung in Höhe von EUR 0,69 je Aktie für das abgelaufene Geschäftsjahr. Die Ausgleichszahlung ist fällig am dritten Bankarbeitstag nach der Hauptversammlung 2024, die für den 12. November 2024 geplant ist. Im Berichtszeitraum ergaben sich keine Veränderungen im Aufsichtsrat und Vorstand der MEDION AG. Unverändert bestehen der Vorstandsvertrag und die Bestellung von Herrn Gerd Brachmann bis zum 31.03.2025 und der Vorstandsvertrag und die Bestellung von Herrn Christian Eigen bis zum 31.03.2026. Interessenkonflikte einzelner Aufsichtsratsmitglieder hat es im Berichtsjahr nicht gegeben. Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der MEDION AG im In-und Ausland sowie der Arbeitnehmervertretung für ihr persönliches Engagement und die in einem unverändert herausfordernden konjunkturellen und geopolitischen Umfeld geleistete Arbeit.
Essen, am 24. Juni 2024 Der Aufsichtsrat Dr. Rudolf Stützle, Vorsitzender 3 Nichtfinanzieller Bericht § 289b Abs. 3 HGB3.1 EinführungFür das Geschäftsjahr 2023/2024 veröffentlicht die MEDION AG gemäß dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) eine in diesem Geschäftsbericht integrierten nichtfinanziellen Bericht in Übereinstimmung mit den §§ 289c bis 289e in Verbindung mit den §§ 315b und 315c HGB. Dieser nichtfinanzielle Bericht wurde von dem Abschlussprüfer der Gesellschaft nicht geprüft. Neben einer kurzen Beschreibung des Geschäftsmodells und den Hinweisen zu nachhaltigkeitsbezogenem Wirtschaften von MEDION fasst dieser Bericht die wesentlichen Sachverhalte zu den fünf Aspekten Umweltbelange, Arbeitnehmerbelange, Bekämpfung von Korruption und Bestechung, Achtung der Menschenrechte sowie Sozialbelange inhaltlich zusammen. Für die Erstellung des nichtfinanziellen Berichts hat die MEDION AG aufgrund der besonderen und im Wettbewerbsumfeld nicht direkt vergleichbaren Unternehmensstruktur kein Rahmenwerk im Sinne von § 289d HGB nutzen können. 3.2 GeschäftsmodellDas MEDION-Geschäftsmodell ist darauf ausgerichtet, dem Konsumenten zusammen mit den Partnern aus dem Handel funktional hochwertige und innovative Trendprodukte der Consumer Electronics in attraktivem Design auf dem neuesten technologischen Stand zu einem hervorragenden Preis-Leistungs-Verhältnis anzubieten und damit für breite Käuferschichten verfügbar zu machen. Die Kernkompetenz ist dabei die Entwicklung und der Vertrieb von Computer- und Multimedia-Produkten wie Notebooks und PC-Systemen, Gaming PCs und TV. Zudem bietet MEDION Unterhaltungselektronik und Produkte aus den Segmenten Haushalt & Freizeit sowie komplementäre digitale Dienstleistungen an, insbesondere in den Bereichen Telekommunikation (MEDIONmobile), Software-Downloads, Musik-Plattformen und Online-Dienste und vertreibt ausgewählte Produkte im Online-Handel und über einen unternehmenseigenen Fabrikverkauf. Das Geschäft mit den digitalen Dienstleistungen ist in den letzten Jahren kontinuierlich gewachsen und stellte im abgelaufenen Geschäftsjahr - und wahrscheinlich auch zukünftig - den wichtigsten Ergebnisanteil im MEDION-Konzern dar. Der Vorstand hat in der Unternehmensstrategie neben den langfristigen wirtschaftlichen Zielen auch ökologische und soziale Ziele angemessen berücksichtigt. Dazu gehören beispielsweise die Fertigungsbedingungen in Asien für MEDION Produkte oder die weitere Reduzierung von Emissionen am Unternehmenstandort in Essen. Die Unternehmensplanung umfasst dabei entsprechende finanzielle und nachhaltigkeitsbezogene Ziele, die objektiv messbar sein sollen und beispielsweise durch externe Audits belegt werden. Das interne Kontrollsystem und das Risikomanagementsystem decken auch nachhaltigkeitsbezogene Ziele ab, die sich unter anderem aus den von Lenovo veröffentlichten weltweiten Zielen beispielsweise bei C0 2 Emissionen ableiten. Es gibt bei MEDION keine weiteren Leistungsindikatoren, die im Sinne von § 298c Abs. 3 Nr. 5 HGB für die Geschäftstätigkeit und das Geschäftsmodell von Bedeutung sind. 3.3 EU Taxonomie-AngabenMit dem 2018 veröffentlichten Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums hat sich die Europäische Kommission das Ziel gesetzt, Kapitalströme in nachhaltige Investitionen umzulenken. In diesem Zusammenhang wurde ein standardisiertes Klassifizierungssystem - die EU-Taxonomie - eingeführt, welches Kriterien zur Bewertung der ökologischen Nachhaltigkeit wirtschaftlicher Aktivitäten definiert. Unternehmen, die der EU-Richtlinie 2014/95 zur nichtfinanziellen Berichterstattung unterliegen, sind auch zur Berichterstattung nach der EU-Taxonomie-Verordnung (Verordnung (EU) 2020/852) verpflichtet. Daher müssen die Unternehmen ihre nichtfinanziellen Angaben um die Art und den Umfang ihrer als ökologisch nachhaltig einstufbaren wirtschaftlichen Aktivitäten erweitern. Die MEDION AG ist verpflichtet, die Offenlegungspflichten nach der EU-Taxonomie-Verordnung 2020/852 anzuwenden. Die Definition der EU-Taxonomie-KPIs ergibt sich aus den gesetzlichen Anforderungen in den relevanten Verordnungen und Delegierten Rechtsakten unter den geltenden Erleichterungsvorschriften für Berichte, welche ab dem Kalenderjahr 2022 veröffentlicht werden. Rechtliche Grundlagen und VorgehensweiseDie Taxonomie ist ein Klassifizierungssystem für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten. Eine Wirtschaftsaktivität gilt als taxonomiefähig, wenn sie in der Taxonomie genannt wird und möglicherweise zum Erreichen von mindestens einem der folgenden sechs Umweltziele beitragen kann: 1) Klimaschutz 2) Anpassung an den Klimawandel 3) Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen 4) Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft 5) Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung 6) Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme Damit eine Aktivität als ökologisch nachhaltig, d. h. taxonomiekonform, erachtet und ausgewiesen werden kann, muss sie die folgenden drei Voraussetzungen erfüllen: scrollen
Berichtsrahmen für das Geschäftsjahr 2023/2024In der Delegierten Verordnung [EU] 2021/2178 zu Artikel 8 der Taxonomie sind Inhalt, Methodik und Darstellung der von Finanz- sowie Nicht-Finanzunternehmen offenzulegenden Informationen über den Anteil ökologisch nachhaltiger Wirtschaftsaktivitäten an ihren Geschäfts-, Investitions- oder Kreditvergabeaktivitäten festgelegt. Im Laufe des Jahres 2022 veröffentlichte die Plattform für nachhaltiges Finanzwesen, die als Beratungsgremium der EU-Kommission für die Entwicklung der Taxonomie fungiert, einen detaillierten Entwurfsbericht über die technischen Prüfkriterien in Bezug auf die Umweltziele 3 bis 6. Darüber hinaus wurde im Oktober 2022 von der Plattform für nachhaltiges Finanzwesen eine abschließende Empfehlung zu den 'Mindestschutz'-Kriterien herausgegeben. Darüber hinaus erließ die EU im Jahr 2022 Nachträge (Delegierte Verordnung [EU] 2022/1214) zur Delegierten Verordnung, die von den Unternehmen spezifische Angaben zu den Wirtschaftsaktivitäten im Zusammenhang mit dem Nuklear- und dem fossilen Gasenergiesektor verlangen. Für MEDION als Handelsunternehmen ohne eigene Produktionsstätten ergeben sich daraus jedoch keine zusätzlichen Angabepflichten. Des Weiteren veröffentlichte die Europäische Kommission 2023 die Delegierte Verordnung (EU) 2023/2485 zur Änderung des delegierten Rechtsakts zur Klimataxonomie durch die Festlegung zusätzlicher technischer Bewertungskriterien sowie die Delegierte Verordnung (EU) 2023/2486 (delegierter Rechtsakt zur Umwelttaxonomie) zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2020/852 durch die Festlegung von Wirtschaftstätigkeiten und damit verbundener technischer Bewertungskriterien für die verbleibenden vier Umweltziele. Gemäß dem Zeitplan für die Anwendung ist MEDION verpflichtet, die Taxonomiefähigkeit der neuen Tätigkeiten für das Geschäftsjahr 2023/2024 zu bewerten. Dies führt dazu, dass neue technische Bewertungskriterien sich auf bereits taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten also auch neue Wirtschaftstätigkeiten auswirken können. Mit dem Inkrafttreten der neuen Delegierte Verordnung (EU) 2023/2485 hat die MEDION AG für das Geschäftsjahr 2023/2024 die bereits auf Taxonomiefähigkeit- und konformität geprüften Wirtschaftstätigkeiten "6.5 Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen" und "7.7 Erwerb und Eigentum von Gebäuden" erneut einer Prüfung unterzogen und festgestellt, dass bei der MEDION AG im Hinblick auf die neuen Umweltziele 3-6 die Wirtschaftstätigkeiten 6.5 und 7.7 nicht taxonomiefähig sind. Die Änderungen, die wir in der aktuellen Berichterstattung angewendet haben, beziehen sich auf das neue Tabellenformat zur Darstellung der KPIs, über die berichtet wird. Verweise auf die Posten des Konzernabschlusses waren bereits in der Berichterstattung des Vorjahres enthalten. Im Rahmen unserer Berichterstattung für das Geschäftsjahr 2023/2024 ist MEDION verpflichtet, die Konformität mit den ersten beiden Umweltzielen sowie - als Erleichterung bei der Berichterstattung für das Geschäftsjahr 2023/2024 - die Taxonomiefähigkeit der verbleibenden vier Umweltziele gemäß dem delegierten Rechtsakt zum Umweltschutz zu bewerten. Daher beschränken sich die Angaben zu den verbleibenden vier Umweltzielen in der diesjährigen Berichterstattung auf die Bewertung der Taxonomiefähigkeit. Wir haben unsere Vorjahresbewertung der Wirtschaftstätigkeiten gemäß ihrer Definition in Anhang I und II des delegierten Rechtsakts zur Klimataxonomie überprüft. Diese Überprüfung ergab keine Änderung unserer bisher identifizierten wesentlichen taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten. Auf der Grundlage einer vollständigen Analyse der wirtschaftlichen Tätigkeiten von Anhang I und Anhang II wurden die potenziell taxonomiefähigen Umsätze/Investitionsausgaben (CapEx)/ Betriebsausgaben (OpEx) bewertet. Die sich daraus ergebenden Beträge wurden dann mit den jeweiligen Gesamtbeträgen von MEDION für das Geschäftsjahr 2023/2024 in Relation gesetzt. Gemäß § 315e Abs. 1 HGB wurde der Konzernabschluss von MEDION zum 31. März 2024 in Übereinstimmung mit den IFRS erstellt. Die für die Berechnung der Umsatz-, CapEx- und OpEx-Kennzahlen verwendeten Beträge basieren demnach auf dem Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2023/2024. Unverändert werden keine freiwilligen Angaben zu möglichen "eligible to be enabling" oder "eligible to be transitional" Aktivitäten gemacht. UmsatzDer Gesamtumsatz nach IAS 1, Paragraph 82(a) für das Geschäftsjahr 2023/2024 bildet den Nenner der Umsatzkennzahl und kann der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung der MEDION AG entnommen werden. Die in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Umsatzerlöse wurden über alle Konzerngesellschaften hinweg daraufhin analysiert, ob sie aus taxonomiefähigen Wirtschaftsaktivitäten gemäß Anhang I oder II der Delegierten Verordnung (EU) 2020/852 stammen. Anhand einer detaillierten Analyse der in den Umsatzerlösen enthaltenen Posten erfolgt die Zuordnung des jeweiligen Umsatzes zu den taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten. Die Summe der Umsatzerlöse aus taxonomiefähigen Wirtschaftsaktivitäten für das Geschäftsjahr 2023/2024 bildet den Zähler. Ergebnis der Analyse ist, dass für MEDION als Handelsunternehmen keine wesentlichen taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten für die Umsatz-KPIs identifiziert wurden. CapEx (Investitionen)Für die Analyse der CapEx-KPIs bei der MEDION AG wurde der Anlagenspiegel des Konzernanhangs zugrundegelegt. Ergebnis der Analyse ist, dass für MEDION als Handelsunternehmen keine wesentlichen taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten für die CapEx-KPIs identifiziert wurden. OpEx (Betriebsausgaben)Ergebnis der Analyse auf Basis der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung des Geschäftsjahres 2023/2024 ist, dass wesentliche taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten für die OpEx-KPIs (Betriebsausgaben) identifiziert wurden. Die Summe der taxonomiefähigen Positionen "6.5 Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen".und "7.7 Erwerb und Eigentum von Gebäuden" ist in Relation zu setzen zu in diesem Bereich insgesamt anrechenbaren Betriebsausgaben. Bewertung der Taxonomiekonformität taxonomiefähiger AktivitätenIn Anhang I der Delegierten Verordnung sind die Kriterien 'Wesentlicher Beitrag' und 'DNSH' im Zusammenhang mit den taxonomiefähigen Wirtschaftsaktivitäten festgelegt. Die anwendbaren Kriterien 'Wesentlicher Beitrag' und 'DNSH', die in Abschnitt 7.7. des Anhangs I der Delegierten Verordnung aufgeführt sind, beziehen sich in erster Linie auf den Primärenergieverbrauch sowie auf die Klimarisiken und entsprechenden Anpassungslösungen im Zusammenhang mit den im Eigentum der MEDION AG stehenden Gebäuden der Hauptverwaltung in Essen-Kray, Deutschland. Das für MEDION hinsichtlich 'Wesentlicher Beitrag' wichtigste Nachweis-Kriterium ist das Vorhandensein eines Energieausweises der Klasse A. Die MEDION Gebäude wurden jedoch vor über 50 Jahren als ehemaliges Kasernengelände der "Gustav-Heinemann-Konzerne" ohne jeden Nachweis über den Energieverbrauch errichtet. Auch nach den seit 2005 erfolgten Modernisierungsmassnahmen ist eine für einen Energieausweis erforderliche detaillierte und den einzelnen Gebäuden zuordnenbare Messung des Energieverbrauchs nicht möglich. Dementsprechend verfügt MEDION über keine belastbare Dokumentation. Daher werden Ausgaben für den Unterhalt der Gebäude am Standort Essen-Kray als nicht taxonomiekonform bewertet. Die taxonomiefähigen Positionen "6.5 Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen" beziehen sich auf den geleasten Fahrzeugbestand von ca. 30 Dienstwagen von MEDION. Da der Durchschnittsverbrauch dieser Dienstwagen insgesamt über 50 Gramm Co2 WLTP liegt, sind diese Betriebsausgaben für das Leasing der Dienstwagen ebenfalls als nicht taxonomiekonform bewertet. Anteil des Umsatzes aus Waren oder Dienstleistungen, die mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind - Offenlegung für das Jahr 2023scrollen
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CapEx-Anteil aus Waren oder Dienstleistungen, die mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind - Offenlegung für das Jahr 2023scrollen
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OpEx-Anteil aus Waren oder Dienstleistungen, die mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind - Offenlegung für das Jahr 2023scrollen
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Meldebogen 1 Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gasscrollen
3.4 Umweltmanagement3.4.1 Darstellung der verfolgten Ziele und KonzepteAls Teil des weltweiten Lenovo-Nachhaltigkeitsprogramms hat sich MEDION in Bezug auf all seine Geschäftsbereiche - von den Betriebsabläufen über das Produktdesign bis hin zum Recycling - dem Umweltschutz verschrieben. In der Umweltrichtlinie von Lenovo und MEDION bekennt sich MEDION gemeinsam mit Lenovo zum Einsatz nachhaltiger Geschäftspraktiken und -prozesse. Die Umweltrichtlinie wurde vom CEO von MEDION unterschrieben und steht auf unserer Website zur Verfügung (https://www.medion.com/de/shop/nachhaltigkeit). 3.4.2 Beschreibung des Due-Diligence-ProzessesZur Sicherstellung der effektiven Umsetzung der Umweltrichtlinie wurde am MEDION-Hauptsitz in Essen ein Umweltmanagementsystem (UMS) implementiert, das seit 2014 nach dem internationalen Standard DIN EN ISO 14001 zertifiziert ist. Im Rahmen des globalen UMS identifizieren und evaluieren wir jährlich die für uns relevanten Umweltaspekte. Die signifikanten Umweltaspekte von MEDION umfassen: scrollen
Unter Berücksichtigung der Umweltrichtlinie, von Kundenanforderungen, Stakeholder-Beiträgen sowie ökologischen und finanziellen Auswirkungen und anderen Managementanforderungen werden für ausgewählte Umweltaspekte jährliche Umweltziele definiert. Einer der wichtigsten Grundpfeiler der Due-Diligence im UMS ist darüber hinaus die Sicherstellung der Einhaltung aller einschlägigen Umweltvorschriften. Hierzu zählen sowohl alle rechtlichen Vorschriften als auch freiwillige Verpflichtungen, zu denen Lenovo und MEDION sich bekannt haben. Wir kooperieren mit unterschiedlichen Stakeholdern, um so Umweltrisiken zu vermeiden, die Einhaltung von Vorschriften sicherzustellen und Kundenanforderungen zu erfüllen. Die Teilnahme an internen und externen Schulungen und Trainings, ein kontinuierliches Monitoring regulatorischer und gesetzlicher Veröffentlichungen, die Nutzung unterschiedlicher Datenbanken sowie Newsletter verschiedener Behörden, Initiativen und Labore unterstützen uns dabei, normative Änderungen und Neuerungen frühzeitig zu erkennen und zu berücksichtigen. Im MEDION Nachhaltigkeitsausschuss werden darüber hinaus einmal monatlich Projekte und Entwicklungen mit Umweltrelevanz besprochen und nachverfolgt. 3.4.3 Ökologische Verantwortung von MEDIONUm unserer ökologischen Verantwortung nachzukommen und die kontinuierliche Verbesserung unserer Umweltleistung voranzutreiben, fokussieren wir uns auf das Management der oben genannten signifikanten Umweltaspekte. Energieverbrauch und die damit verbundenen CO 2 -EmissionenGemeinsam mit Lenovo haben wir uns verpflichtet, unseren Energieverbrauch und die damit verbundenen CO 2 -Emissionen kontinuierlich zu verringern. Die Definition der konzernweiten Klimaziele erfolgte wissenschaftsbasiert und wurden von der Initiative "Science Based Targets" 1 validiert. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Klimaziele die Einhaltung des Pariser Klimaschutzabkommens, die Erderwärmung auf unter 1,5°C zu begrenzen, unterstützen. Die folgende Abbildung fasst die Klimaziele zusammen. Abbildung 1: Klimaziele von Lenovo und MEDION 2 Basisjahr: FY 2018/2019
1 Weitere Informationen zu Science Based Targets
finden Sie hier: sciencebasedtargets.org
Um unsere Klimaschutzziele zu erreichen, werden jährlich Aktionspläne und Maßnahmen definiert, welche zur Reduktion des Energieverbrauchs und der damit verbundenen CO 2 -Emissionen beitragen. Dabei wird folgende Projekthierarchie berücksichtigt: 1. Steigerung der Energieeffizienz 2. Nutzung von erneuerbaren Energien 3. Kompensation durch Projekte zum Klimaschutz und erneuerbare Energien Darüber hinaus haben wir gemeinsam mit Lenovo neben dem UMS innerhalb der EU ein Energiemanagementsystem implementiert, welches seit Oktober 2016 nach dem internationalen Standard DIN EN ISO 50001 zertifiziert ist. Die weltweit gültige Norm unterstützt uns dabei, durch spezifische Prozesse und Abläufe Energiesparpotenziale aufzuzeigen, Energiekosten zu verringern und so die Energieleistung und -effizienz kontinuierlich zu verbessern. Mit der Einführung und Zertifizierung des Energiemanagementsystems gemäß DIN EN ISO 50001 gehen wir über die seit 2015 durch das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) verpflichtende Anforderung zur Durchführung eines Energieaudits hinaus. Damit zeigen wir unser Engagement für die kontinuierliche Verbesserung unserer energiebezogenen Leistung. Abfallmanagement, einschließlich der Entsorgung von ElektroaltgerätenUnser erklärtes Ziel ist es, das Abfallaufkommen so gering wie möglich zu halten und durch eine umfangreiche Mülltrennung das Recycling zu erleichtern, um so wertvolle Ressourcen zu schonen. Den Mitarbeitern stehen zahlreiche Sammelstellen für die getrennte Entsorgung von unterschiedlichen Abfallfraktionen zur Verfügung. Alle anfallenden gefährlichen und ungefährlichen Abfälle werden von zertifizierten Entsorgungsfachbetrieben abgeholt und umweltgerecht verwertet oder beseitigt. LogistikEin weiteres Umweltziel bei MEDION betrifft die Reduzierung der Scope 3-Emissionen. Diesbezüglich ergeben sich für MEDION große Einflussmöglichkeiten im Zusammenhang mit der Logistik. Dabei verfolgen wir die fortlaufende Optimierung von Produktverpackungen hinsichtlich Volumen und Gewicht und berücksichtigen Emissionsaspekte auch bei der Auswahl der Transportart. So versuchen wir, einen möglichst hohen Anteil der Produkte per Seefracht von Asien nach Deutschland transportieren zu lassen. Diese Art des Produkttransports verursacht mit Abstand die geringsten CO 2 -Emissionen pro transportierten Kilogramm. 3.4.4 Ökologische ProduktverantwortungDurch das unternehmensinterne Qualitätsmanagement und mit Unterstützung externer Prüflabore wird gewährleistet, dass MEDION-Produkte die gesetzlichen und MEDION-spezifischen Anforderungen hinsichtlich der gesundheitlichen und ökologischen Verträglichkeit einhalten. Im Rahmen unserer ökologischen Produktverantwortung spielen dabei der Energieverbrauch, Produktmaterialien, Produktsicherheit und -kennzeichnung sowie die Entsorgung von Elektroaltgeräten eine wichtige Rolle. Neben Gesetzen und Normen gelten in vielen Bereichen eigene MEDION-Limits, teils mit einem noch höheren Anspruch an einen niedrigen Energieverbrauch, die Schadstofffreiheit und die Produktsicherheit. Unsere Hersteller werden zur Einhaltung der gesetzlichen und freiwilligen Anforderungen verpflichtet. Durch zahlreiche und umfangreiche Prüfungen in den unterschiedlichen Produktentwicklungsphasen bis zur letztendlichen Markteinführung wird die Produktkonformität sichergestellt und Verbesserungspotentiale identifiziert. Neben internen Kontrollen durch unsere Techniker und Qualitätsinspekteure lassen wir unsere Produkte von unabhängigen und akkreditierten Prüflaboren überprüfen. 3.4.5 Weitere UmweltaspekteÜber die oben genannten signifikanten Umweltaspekte hinaus lassen wir weitere Umweltaspekte nicht außer Acht, um auch hier unserer ökologischen Verantwortung nachzukommen. So gibt es ein Gefahrstoff- und Notfallmanagement für die vergleichsweise geringe Menge von Gefahrstoffen, die an den MEDION-Standorten verwendet werden. Dadurch wird v.a. ein sorgsamer Umgang mit unseren Wasserressourcen sichergestellt. Im Geschäftsjahr 2023/2024 wurde die Zusammenarbeit mit der internationalen Organisation Forest Stewardship Council® (FSC®) weiter fortgesetzt. Der FSC® ist ein internationales Zertifizierungssystem für Waldwirtschaft, das garantiert, dass Holz- und Papierprodukte aus verantwortungsvoll bewirtschafteten Wäldern stammen. Mithilfe des Siegels wird diese ökologische und sozial verantwortliche Waldbewirtschaftung auf Produkten sichtbar gemacht. Für die interne und externe Bürokommunikation nutzten wir ausschließlich FSC ® -zertifiziertes Papier. Darüber hinaus wollen wir mit Hilfe unserer neuen Notebook-Verpackung einen Beitrag zu mehr Nachhaltigkeit leisten. Bei den Farben setzen wir auf eine Lackierung auf Wasserbasis. Dementsprechend sind die Kartonage und das darin enthaltene Luftkissen zu 100% recyclebar. Zur Förderung der Biodiversität sind vier Bienenvölker auf dem MEDION Campus angesiedelt. In unmittelbarer Nähe der Völker wurden Bienenweiden und ein Wassertümpel angelegt, so dass sich die Bienen rundum versorgen können. Die Betreuung der Bienen übernehmen Mitarbeiter, die zu Beginn von einem Imker aus der Umgebung unterstützt wurden. 3.4.6 Ergebnisse aus den verfolgten Konzepten und Zielen3.4.6.1 EnergieverbrauchDer Energieverbrauch bei MEDION setzt sich aus Strom- und Heizenergie- sowie Kraftstoffverbrauch zusammen. Durch gezielte Projekte zur Energieeinsparung haben wir den Stromverbrauch in den letzten Jahren kontinuierlich senken können. Dazu zählen u.a. die fortlaufende Modernisierung unserer Serverstruktur, der Austausch von Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen gegen LEDs und der Austausch von Wasserboilern gegen Durchlauferhitzer. Durch den weiteren Ersatz herkömmlicher Leuchtmittel durch LED-Technik in den Büroräumen und im Fabrikverkauf konnte der Stromverbrauch am Standort Essen um weitere 10 MWh pro Jahr reduziert werden. Um unserer Verantwortung für den Klimaschutz nachzukommen und wertvolle Ressourcen zu schonen, stellen wir zudem seit Januar 2016 die CO 2 -Neutralität unseres Stromverbrauchs sicher. Dazu erwerben wir jährlich Strom aus regenerativen Quellen. Entsprechend der europäischen Rechtsvorschriften wird durch sogenannte Herkunftsnachweise vom Umweltbundesamt bestätigt, dass die eingekaufte Energiemenge zu 100 % aus erneuerbaren und CO 2 -freien Energiequellen stammt. Neben der Förderung erneuerbarer Energien, haben wir dadurch zu einer Einsparung von jährlich ca. 649.215,54 kg CO 2 gegenüber dem deutschen Strommix beigetragen. Seit Anfang des Jahres 2020 wird MEDION mit CO 2 -neutralem Erdgas versorgt. Grundlage für die Neutralstellung sind die von TÜV Rheinland zertifizierten ÖkoPLUS Projekte. ÖkoPLUS setzt zur CO 2 -Kompensation zu 100 % auf international anerkannte und verifizierte Gutschriften aus Klimaschutzprojekten (Verified Emissions Reductions). Das sind von unabhängigen Gutachtern geprüfte Projekte, die zur Verminderung von CO 2 -Emissionen beitragen. ÖkoPLUS-Projekte leisten darüber hinaus einen Beitrag zur sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung in Anlehnung an die Ziele für nachhaltige Entwicklung 3. Die Klimaschutzzertifikate werden in einem international anerkannten Register verwaltet. So wird eine Doppelanrechnung verhindert und die CO 2 -Einsparungen werden verlässlich und transparent dokumentiert. Durch die Klimaneutralstellung des Gasverbrauchs konnte die MEDION AG eine Menge von 828t CO 2 einsparen. Abbildung 1: Strom- und Heizenergieverbrauch am MEDION-Hauptsitz in Essen
Der aus strom- und witterungsbereinigtem Heizenergieverbrauch 4 bestehende Gesamtenergieverbrauch von MEDION am Hauptsitz in Essen betrug im abgelaufenen Geschäftsjahr 4.405 MWh.
3 Weitere Informationen zu den 17 Zielen
für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development
Goals - SDGs) können Sie hier finden:
https://nachhaltig-entwickeln.dgvn.de/agenda-2030/ziele-fuer-nachhaltige-entwicklung/
Abbildung 2: CO 2 e-Emissionen 5 - Scope 1 und Scope 2
Die Scope 1-Emissionen 6 haben sich im letzten Geschäftsjahr von 360 t CO 2 auf 308 t CO 2 leicht reduziert. Durch die CO 2 -Neutralität des Stromverbrauchs entfallen die Scope 2-Emissionen 7. Für eine nachhaltigere Mobilität und um unsere Scope 3-Emissionen zu reduzieren, kommen in unserer Fahrzeugflotte immer mehr Hybrid- und Elektroautos zum Einsatz. Diese können an sechs Ladepunkten auf dem MEDION Campus aufgeladen werden. Gegen einen geringen Beitrag können auch Mitarbeiter ihre privaten Fahrzeuge (Hybrid und Elektro) an einem Ladepunkt der E-Ladesäulen betanken. Das Abfallmanagement ist für MEDION von hoher Umweltrelevanz. Wir versuchen unser jährliches Abfallaufkommen kontinuierlich zu reduzieren und möglichst wenig Abfall auf Deponien zu entsorgen. Im vergangenen Geschäftsjahr entstanden 163 t Abfälle am MEDION-Hauptsitz (Vorjahr: 178 t). Die Recyclingquote ist von 56 % auf 59 % leicht angestiegen. 3.4.6.2 Logistik: Umweltschonende ProzesseIm letzten Geschäftsjahr wurden 97 % unserer transportierten Waren (bezogen auf das Volumen) per Seefracht nach Deutschland importiert.
5 CO
2 equivalent (CO
2 e): Maßeinheit zur Vereinheitlichung der
Klimawirkung der unterschiedlichen Treibhausgase.
Abbildung 3: Seefrachtanteil aller Waren
Um die Umweltauswirkungen der Logistik weiter zu reduzieren, nutzen wir für den nationalen Brief-und Paketversand klimaneutrale Services unserer Dienstleister. Im Jahr 2023 8 wurden dadurch Treibhausgasemissionen in Höhe von 573,6 t CO 2 e ausgeglichen. 3.4.6.3 Energieverbrauch der ProdukteDie Energieeffizienz unserer Produkte ist ein zentrales Anliegen von MEDION. Der rechtliche Rahmen ist hier durch die Öko-Design-Richtlinie gesetzt, welche Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte festlegt. Die strengen Anforderungen der Richtlinie an die Energieeffizienz stellen wir bei unseren Produkten sicher und gehen oftmals sogar noch darüber hinaus. Neben den Bestrebungen, den Energieverbrauch unserer Produkte möglichst gering zu halten, enthält das MEDION-Portfolio auch einige Produkte, die Kunden beim Energiesparen unterstützen. 3.4.6.4 ProduktmaterialienFür Elektro- und Elektronikgeräte ist die Verwendung von (potentiell) umwelt- oder gesundheitsgefährdenden Materialien auf europäischer Ebene gesetzlich geregelt. Die sogenannte RoHS-Richtlinie 9 zielt darauf ab, bestimmte gefährliche Stoffe, wie z.B. Blei, Quecksilber und Weichmacher, aus Elektro- und Elektronikgeräten zu verbannen. Darüber hinaus schränkt die REACH-Verordnung 10 die Verwendung weiterer bestimmter Stoffe ein und verpflichtet über die etwaige Verwendung dieser Stoffe und zur sicheren Handhabung Auskunft zu erteilen. Alle relevanten Informationen dazu werden von uns bereitgehalten und können auf Anfrage an den Kunden weitergegeben werden. Mit der Einhaltung dieser Stoffbeschränkungen leisten wir dem Vorsorgeprinzip Folge, um potentielle Belastungen und Schäden für Umwelt und Gesundheit zu vermeiden.
8 Die mit unserem Brief- und Paketversand
verbundenen Emissionen werden von unserem Dienstleister
abweichend vom MEDION Geschäftsjahr
kalenderjährig für den Zeitraum
01.01.2022-31.12.2022 berechnet.
Im Geschäftsjahr 2023/2024 sind wir hinsichtlich der verwendeten Produktmaterialien noch einen Schritt weiter gegangen und haben begonnen nachhaltigere Materialien in unseren Notebooks einzusetzen. So besteht die Unterseite einiger Notebooks zu 30% aus recyceltem Kunststoff. Es handelt sich hierbai um PCR-Kunststoff ("Post-Consumer-Recycled"), welcher u.a. aus Wasserflaschen und CDs hergestellt wird. Dieser wird in einem gepüften Prozess zerkleinert und zu Granulat weiterverarbeitet. 3.4.6.5 ProduktsicherheitGrundlage für die Bewertung der Produktsicherheit bei MEDION sind sowohl gesetzliche Regelungen als auch eigene strengere, interne MEDION-Vorgaben. Die Einhaltung der Niederspannungsrichtlinie, EMV-Richtlinie 11 und Funkanlagenrichtlinie sind hier die wichtigsten Regelungsinstrumente, um ein hohes Schutzniveau von elektrischen Geräten bezüglich Gesundheit und Sicherheit zu gewährleisten. MEDION stellt Kunden umfangreiche Informationen zum bestimmungsgemäßen und damit sicheren Gebrauch unserer Produkte zur Verfügung. Diese finden sich insbesondere in den Bedienungsanleitungen und darin enthaltenen Sicherheitshinweisen sowie in Form von Gefahrenkennzeichnungen auf Verpackungen und Geräteteilen. 3.4.6.6 Kennzeichnung von Produkten und DienstleistungenUm unseren Endkunden die Kaufentscheidung zu erleichtern, werden alle relevanten Produktspezifikationen auf den Produktverpackungen angegeben. Daneben können weitere Details online auf unserer Website und in beiliegenden Prospekten nachgesehen werden. So bieten Energielabel, wie das EU-Energie-Label, eine Orientierung hinsichtlich der Energieeffizienz des jeweiligen Produktes. Prüfzeichen wie LGA tested Quality und GS-Zeichen zeigen auf, dass Produkte besonders schadstofffrei und sicher sind. Auch bei unseren digitalen Dienstleistungen kommen Nachhaltigkeitssiegel zum Einsatz. So werden in unserem Fotoservice zahlreiche FSC ® -zertifizierte Produkte angeboten und so eine sozial und ökologisch verantwortungsvolle Waldbewirtschaftung unterstützt und sichtbar gemacht. 3.4.6.7 Entsorgung von ElektroaltgerätenDie Rücknahme und Verwertung von Elektroaltgeräten ist in der EU durch die WEEE-Richtlinie (Waste of Electrical and Electronic Equipment) gesetzlich geregelt und durch das ElektroG (Elektro- und Elektronikgerätegesetz) in deutsches Recht umgesetzt. MEDION kommt in den Gesetzen enthaltenen Pflicht zur Rücknahme von Elektroaltgeräten im stationären und Online-Handel in vollem Umfang nach. Kunden können kleine Elektroaltgeräte 12 jederzeit und ohne den Kauf eines neuen Gerätes an einer von mehr als 3.700 Rückgabestellen abgeben. Falls ein neues, größeres Produkt gekauft wird, organisiert der MEDION Service bei Bedarf die Rücknahme des Altprodukts. Über diese zahlreichen Rücknahmestellen hinaus werden Elektroaltgeräte auch in unserem Fabrikverkauf zurückgenommen. Die fachgerechte Sammlung und Entsorgung der Elektroaltgeräte unterstützt die Schonung knapper werdender Ressourcen.
10 REACH steht im Englischen für
"Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of
Chemicals", also die "Registrierung, Bewertung, Zulassung
und Beschränkung von Chemikalien".
3.4.6.8 Wesentliche Risiken in Bezug auf Geschäftsbeziehungen bzw. ProdukteDie Bewertung von ökologischen Risiken und Chancen in Bezug auf Geschäftsbeziehungen und Produkte erfolgt im Zusammenhang mit der jährlichen Bewertung der signifikanten Umweltaspekte. Drei Risiken, die gleichzeitig auch als Chancen gesehen werden können, spielen dabei eine besondere Rolle: 1. Regulatorische Risiken betreffen u.a. umfassendere Berichtspflichten, steigende Produktanforderungen (z.B. Energieeffizienz, Lebenszyklusanalysen) und Anforderungen hinsichtlich des unternehmensweiten Energiemanagements. 2. Physische Risiken beziehen sich z.B. auf potentielle Schäden und Betriebsunterbrechungen durch extreme Wetterereignisse oder Pandemien bei unseren Zulieferern sowie steigende Versicherungskosten. 3. Reputationsrisiken entstehen durch nicht ausreichend wahrgenommenes Engagement zum Klimaschutz sowohl auf Unternehmens- also auch Produktebene. Der ICT-Sektor steht hier immer stärker im Fokus von Nichtregierungsorganisationen und einer steigenden Nachfrage nach nachhaltigeren Produkten. Im Rahmen des konzernweiten Umweltmanagementsystems evaluieren und steuern wir diese Risiken im Zusammenhang mit dem Klimawandel und weiteren Umweltaspekten. Dabei ergeben sich aus einem verbesserten Klimaschutz auch Chancen, wie z.B. Kostenersparnisse durch eine Reduktion des Energieverbrauchs und die Vermeidung von Umweltbelastungen durch unsere Produkte. 3.4.7 Sonstige BerichtspflichtenBezugnehmend auf die Punkte, Beträge und Erläuterungen im Jahresabschluss und die wesentlichen Risiken der eigenen Geschäftstätigkeit besteht bei MEDION keine gesonderte Berichtspflicht. 3.5 ArbeitnehmerbelangeDarstellung der verfolgten Ziele und KonzepteAls verantwortungsvoller Arbeitgeber sind wir uns unserer sozialen Verantwortung bewusst und stellen den Menschen in all seiner Vielfalt in den Vordergrund unserer unternehmerischen Entscheidungen. Unser Ziel ist es, unseren Mitarbeitern ein gesundes betriebliches Umfeld zu bieten, in dem sie ihre Potenziale entfalten, ihre Ideen einbringen und sich entsprechend ihrer Fähigkeiten und Neigungen weiter entwickeln können. Darüber hinaus wollen wir eine Arbeitskultur schaffen, die die Motivation, Leistungsfähigkeit und Zufriedenheit unserer Mitarbeiter und Führungskräfte fördert. Die Basis für die Umsetzung dieser übergeordneten Ziele ist eine professionelle HR-Organisation und effiziente betriebliche Prozesse, aus denen wir zentrale Handlungsfelder und konkrete Ziele abgeleitet haben. Als Steuerungsinstrumente dienten uns neben unserer HR-Scorecard unser HR Fact Book. Die darin enthaltenen Key-Performance-Indikatoren geben Aufschluss über die Nachhaltigkeit von Maßnahmen in den Bereichen HR Management und Entwicklung sowie Gesundheitsmanagement und Sicherheit am Arbeitsplatz. Einen weiteren Fokus legen wir auch auf die Ausbildung und Personalentwicklung unserer Mitarbeiter. Weiterhin kommt dem Arbeitsschutz und dem Gesundheitsmanagement sowie dem betrieblichen Vorschlagswesen bei MEDION eine hohe Bedeutung zu. Der Wettbewerb um hochqualifizierte Führungskräfte und technisches Personal ist in der Consumer-Electronics-Branche nach wie vor sehr groß. Gerade im Projektgeschäft und bei dem zunehmenden Grad der Digitalisierung stellen erfahrene und gut ausgebildete Mitarbeiter eine sehr wichtige Ressource dar. Um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, muss daher auf die Bindung von Know-how-Trägern an das Unternehmen sowie auf die Gewinnung und das erfolgreiche Onboarding von Talenten vom externen Markt durch geeignete Maßnahmen besonderes Gewicht gelegt werden. Nur gut geschulte und qualifizierte Mitarbeiter können Risiken erkennen und vermeiden. Daher fördert MEDION gezielt die Aus- und Weiterbildung der eigenen Mitarbeiter. Im März 2024 waren insgesamt 63 Auszubildende (Vorjahr: 64) im inländischen MEDION-Konzern beschäftigt. Dies entspricht einer Ausbildungsquote von 9,0 % (Vorjahr: 7,4 %). Neben IHK-Ausbildungsgängen in den klassischen kaufmännischen und technischen Bereichen bildet MEDION auch in den Bereichen E-Commerce und Fachkraft für Lagerlogistik aus. Zusätzlich hat die MEDION AG 33 (Vorjahr: 43) Dual Studierenden Studiengänge in den Fachbereichen Wirtschaft, Wirtschaftsinformatik, Informatik, Cyber Security, Mediendesign, Marketing & Digitale Medien sowie Wirtschaftspsychologie angeboten. Darüber hinaus fördern wir die Nachwuchsgewinnung durch sogenannte Berufsfelderkundungstage, in denen sich Schüler in einem eintägigen Praktikum einen Überblick über die verschiedenen Berufsfelder verschaffen können. MEDION ist im Vorjahr zum sechsten Mal in Folge mit dem Deutschlandtest-Siegel "Deutschlands beste Ausbildungsbetriebe" ausgezeichnet worden. Hohe Attraktivität als ArbeitgeberInsgesamt arbeitet bei MEDION ein motiviertes und hochprofessionelles Team - eine gesunde Mischung aus erfahrenen Mitarbeitern, die das Unternehmen schon lange begleiten, jungen Kolleginnen und Kollegen, die ihre berufliche Karriere bei MEDION beginnen und Mitarbeitern, die aus anderen Unternehmen zu MEDION gekommen sind und mit ihren Erfahrungen zum Unternehmenserfolg beitragen. Um bei einem Personalwechsel die Einarbeitung neuer Mitarbeiter zu erleichtern und Probleme durch Know-how-Verluste möglichst zu vermeiden, sind im Rahmen des Workflow-Managements alle unternehmensinternen Prozesse so dokumentiert, dass sie personenunabhängig ausgeführt werden können. Bei der Besetzung von vakanten Positionen legen wir großen Wert darauf, einerseits die Fähigkeiten und Potenziale von Mitarbeitern, andererseits aber auch deren persönliche Karriereziele zu berücksichtigen. Dies beinhaltet, dass Mitarbeiter auf ihrem Karriereweg persönlich begleitet und zielgerichtet für eine Funktion qualifiziert und entwickelt werden. Damit werden eine den Anforderungen entsprechende interne Stellenbesetzung gefördert, Einarbeitungszeiten reduziert und den Mitarbeitern somit interessante Entwicklungsmöglichkeiten aufgezeigt. Mitarbeiter haben im Rahmen von Einarbeitungsplänen die Möglichkeit, sich schnell in die Unternehmensstrukturen und -prozesse einzufinden. Praktikanten können "on the Job" Einblicke in die vielfältigen Aufgaben der gesamten Supply Chain gewinnen. Der gesamte Onboarding Prozess wurde standardisiert und professionalisiert. Darüber hinaus werden den Mitarbeitern externe fachbezogene Weiterbildungsmaßnahmen und IT-bezogene Schulungen angeboten, die im Bereich SAP R/3 durch ein SAP-Inhouse-Competence-Center und im Bereich von Microsoft Office durch die MEDION-Trainingsakademie intern durchgeführt werden. Neben der Durchführung von intern durchgeführten Kursen im Bereich der Persönlichkeits- und Teambildung bietet unsere MEDION-Akademie auch Trainings zur Vermittlung von Change Management Prozess Know How an. Unsere Mitarbeiter zu motivieren und zu Höchstleistungen anzuspornen, ist die Aufgabe unserer Führungskräfte. Daher legen wir großen Wert auf exzellente Führungskompetenzen im Management. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde eine neue Reihe von Inhouse Trainings für Führungskräfte gestartet. Diese Trainings sind modular angelegt und bauen auf den Manager Trainings "For those who manage" unseres Mutterkonzerns Lenovo auf. Darüber hinaus findet einmal im Quartal ein sogenannter "Führungskräftestammtisch" statt. Die Höhe des Entgelts richtet sich in unserem Unternehmen nach den Aufgaben und Leistungen der Beschäftigten sowie nach ihrer Qualifikation und Erfahrung. Weder Geschlecht noch Herkunft, sondern allein Funktion und Verantwortung der Mitarbeiter zählen für uns bei der Festlegung des Entgelts. Unsere Arbeitsbedingungen werden zunehmend durch flexible Arbeitszeiten, einen damit einhergehenden höheren Grad der Selbstbestimmung, modern ausgestattete Arbeitsplätze sowie eine moderne Führungskultur geprägt. Das Ergebnis unserer Bemühungen ist eine hohe Mitarbeitermotivation. Diese und die Leistungsbereitschaft unserer Mitarbeiter sind wesentliche Erfolgsfaktoren unseres Unternehmens. Aufgrund einer schlanken Organisationsform und kurzer Entscheidungswege werden unsere Mitarbeiter in wichtige Entscheidungsprozesse aktiv einbezogen. Die Nähe zu unseren Mitarbeitern ist uns sehr wichtig, um die immer komplexer werdenden Arbeitsabläufe in den unterschiedlichen Bereichen an die veränderten Marktbedingungen und die damit verbundenen steigenden Anforderungen anzupassen. MEDION kann sein Angebot an attraktiven, interessanten Aufgaben und Positionen, u.a. auch durch die Zugehörigkeit zum Lenovo-Konzern, stetig erweitern. Mittlerweile haben viele Mitarbeiter innerhalb des Lenovo-Konzerns neue Aufgaben übernommen. Auch durch die Schaffung neuer Positionen im Digitalgeschäft steigt die Attraktivität der MEDION AG als Arbeitgeber. So sind wir stolz darauf, im abgelaufenen Berichtsjahr mit dem Deutschlandtestsiegel "Bester Arbeitgeber 2023" ausgezeichnet worden zu sein. Die hohe Bindung unserer Mitarbeiter an unser Unternehmen zeigt sich in der weiterhin steigenden durchschnittlichen Betriebszugehörigkeit. Die Durchschnittsdauer der Beschäftigung bei der MEDION AG und deren Tochtergesellschaften lag im Geschäftsjahr 2023/2024 bei 11,8 Jahren (Vorjahr: 11,0 Jahre). Die Betriebszugehörigkeit nach Jahren und Geschlecht lässt sich wie folgt darstellen:
Partnerschaft mit den BeschäftigtenMEDION legt großen Wert auf eine offene und freundliche Unternehmenskultur und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Mitarbeitervertretung und den einzelnen Mitarbeitern. In unterschiedlichen Gremien informieren wir die Arbeitnehmervertreter regelmäßig über die wirtschaftliche Lage und über alle wichtigen Veränderungen im MEDION-Konzern. Dabei war die Zusammenarbeit zwischen der Unternehmensleitung und dem Betriebsrat auch im abgelaufenen Geschäftsjahr von einem konstruktiven Miteinander geprägt. Vorstand und Mitarbeitervertretung sind gemeinsam davon überzeugt, dass sozialkompetente Verhaltensweisen das Betriebsklima nachhaltig positiv beeinflussen, die Arbeitsprozesse verbessern, damit die Produktivität und die Qualität der Arbeitsergebnisse gesteigert wird und somit vielfältige positive Auswirkungen für das Unternehmen und die Mitarbeiter bringen. Aus diesem Grund gibt es im MEDION-Konzern eine Reihe von wichtigen Betriebsvereinbarungen, die zum einen der langfristigen Mitarbeiterbindung und zum anderen einer den Markterfordernissen angepassten höheren Flexibilisierung innerhalb des Unternehmens dienen. Mit der Betriebsvereinbarung über "Flexible Arbeitszeit bei MEDION" wollen Unternehmensleitung und Betriebsrat weiterhin Rahmenbedingungen und Gestaltungsspielräume schaffen, welche es den Mitarbeitern ermöglichen, ihre Arbeitszeit bedarfs- und ergebnisorientiert einzusetzen und dabei Arbeitszeit und Freizeit gut zu vereinbaren. Die betrieblichen Belange und die persönlichen Belange aller Mitarbeiter sollen unter Wahrung der arbeitsrechtlichen Bestimmungen bestmöglich aufeinander abgestimmt werden. Diesem Ziel dient auch die Betriebsvereinbarung über "Mobile Arbeit", die im Jahr 2022 abgeschlossen wurde. Im Rahmen der Vereinbarung über das betriebliche Eingliederungsmanagement verfolgen Vorstand und Mitarbeitervertretung gemeinsam das Ziel, arbeitsunfähige Mitarbeiter möglichst bald wieder in die Arbeitsorganisation zu integrieren. Darüber hinaus wollen sie klären, mit welchen Maßnahmen einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt werden kann. Der Arbeitsplatz von Arbeitnehmern, die von Krankheit oder Behinderung betroffen sind, soll möglichst erhalten bleiben. Vor diesem Hintergrund werden betriebliche Organisationsstrukturen, Verfahrensabläufe und Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit einem betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) vereinbart. Jedes Unternehmen lebt von der Innovationskraft und der Kreativität seiner Mitarbeiter. Diesem Grundsatz trägt das Unternehmen durch das betriebliche Vorschlagswesen, das unter dem Begriff "Ideengarten" eingeführt wurde, Rechnung. Hierdurch soll allen Mitarbeitern ein zusätzlicher Anreiz geboten werden, mit eigenen Anregungen das betriebliche Geschehen zum Nutzen des Unternehmens und der Mitarbeiter mitzugestalten. Weiter soll damit die Mitarbeiterzufriedenheit und Motivation erhalten sowie nachhaltig gesteigert werden. Die Vereinbarung über Jubiläumszuwendungen regelt, dass neben Sonderurlaub den langjährig Beschäftigten eine finanzielle Jubiläumszuwendung zuteil wird. Darüber hinaus bieten die MEDION AG und ihre inländischen Tochtergesellschaften allen Beschäftigten die Inanspruchnahme einer betrieblichen Altersversorgung in Form von Direktversicherung und Pensionskasse an. In Zeiten einer zunehmend vernetzten Welt und insbesondere beim mobilen Arbeiten von zu Hause ist es heute wichtiger denn je, Informationen jederzeit und kurzfristig bereit zu stellen. Hierzu ist die durchgängige Office 365 Integration, insbesondere für das MEDION Projektgeschäft, ein ideales Hilfsmittel, über die wir in 2019/2020 eine Bertriebsvereinbarung geschlossen haben. Im Vorjahr machten es die wirtschaftlich veränderten Rahmenbedingungen notwendig, die Personalkostenstruktur zu analysisieren und diese an die veränderten Rahmenbedingungen anzupassen. Aus diesem Grund haben die Unternehmensleitung und der Betriebsrat umfassende Beratungsgespräche zu einer notwendigen Reorganisation des MEDION Konzerns geführt. Das Ergebnis war eine Rahmenregelung für die strategische und organisatorische Neuausrichtung des Unternehmens, um die Wettbewerbsfähigkeit von MEDION auch für die Zukunft sicherzustellen. Um die wirtschaftlichen Nachteile für die betroffenen Mitarbeiter auszugleichen oder zu mildern, haben die Betriebsparteien einen Sozialplan geschlossen, der bis zum 31.03.2025 in Kraft ist. Nachdem im ersten Schritt im Vorjahr nach Abschluss eines Interessenausgleichs personelle Überkapazitäten aufgrund der rückläufigen Auftragslage abgebaut wurden, fand im Berichtsjahr eine weitere Anpassung in Folge der umgesetzten Reorganisation statt. Im Rahmen des o.a. Sozialplans und nach Abschluss eines weiteren Interessenausgleichs wurden weitere personelle Überkapazitäten abgebaut. Gesundheitsmanagement und Sicherheit am ArbeitsplatzUnser Ziel ist es, die Gesundheit unserer Mitarbeiter dauerhaft zu erhalten. Angefangen von einer ergonomischen Ausgestaltung der Arbeitsplätze über gesundheitserhaltene Maßnahmen wie unserer jährlichen kostenlosen Grippeschutzimpfung bis hin zu dem bereits zuvor beschriebenen Betrieblichen Eingliederungsmanagement legt MEDION großen Wert auf die Förderung eines gesunden Lebensstils. Die o. a. Maßnahmen tragen dazu bei, dass die Krankenquote bei der MEDION AG weiterhin weit unter dem Bundesdurchschnitt liegt. Die Krankenstatistik ist im Vergleich zum Vorjahr im Berichtsjahr gesunken und lag bei 3,9 % (Vorjahr: 4,4 %), der Bundesdurchschnitt betrug jedoch 6,8 %. Das in 2021 eingeführte "Jobrad" hat bei unserer Belegschaft großen Zuspruch gefunden und dient der Zielsetzung, die Gesunderhaltung unserer Mitarbeiter einerseits zu fördern und andererseits einen weiteren Beitrag zum Umweltschutz zu leisten. Im Geschäftsjahr 2023/2024 ist die Anzahl der Unfälle im Vergleich zum Vorjahr von einem auf Null gesunken. Es wurde erneut und das vierte Jahr in Folge kein Arbeitsunfall gemeldet. Im Vorjahr fielen für drei Wegeunfälle 799 Kalenderausfalltage an. Im Berichtsjahr betragen diese Null. Der positive Trend der Vorjahre bei den Arbeitsunfällen setzt sich fort. Der Vergleichswert, die Tausend-Mann-Quote (TMQ, Arbeitsunfälle je 1.000 Beschäftigte), liegt damit wiederholt bei "Null", dem besten zu erreichenden Wert. Auch bei der TMQ hält der positive Trend seit 2020 an. Der Vergleichswert zur TMQ aller bei der BG Handel und Warenlogistik versicherten Unternehmen, wie auch MEDION, liegt dem gegenübergestellt mit 22,3 (Vorjahr 24,3 TMQ 2021) deutlich höher. Die Arbeitsschutzorganisation bei MEDION ist damit nachhaltig wirksam. Alle Beteiligten besprechen sich mindestens einmal pro Quartal in den Arbeitsschutzausschuss-Sitzungen (ASA), in der auch Belange des Umweltschutzes einfließen. Wiederholt nahm ein Vertreter der Berufsgenossenschaft als unterstützender Gast teil. Entsprechende Themen bzw. Aufgaben und deren Erledigung finden sich in den jeweiligen Protokollen zu den ASA-Sitzungen. 3.6 SozialbelangeUnser soziales Engagement ist Ausdruck unseres Selbstverständnisses als verantwortungsbewusstes Mitglied der Gesellschaft. Getreu dem Motto unseres Mutterkonzerns Lenovo "We do what we say" verstehen wir uns als verlässlichen Partner, der zu seinem Wort steht, egal ob es um unsere Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten oder andere Wirtschaftspartner geht. Transparenz und Integrität bei unseren Geschäften sind Voraussetzung, um Vorteilsnahme zu verhindern oder fragwürdige Praktiken bei Angestellten oder Dienstleistern zu vermeiden. Für unser gesellschaftliches Engagement gelten dieselben strengen Standards wie für unser Kerngeschäft. Unsere Zielsetzung ist es, soziale Projekte in den Bereichen Talentförderung und Standortentwicklung im Ruhrgebiet zu unterstützen, um unsere Region auch für künftige Generationen attraktiv zu gestalten und insbesondere Jugendlichen aus bildungsfernen Familien oder mit Migrationshintergrund Zugang zu Bildungs- und Beschäftigungsangeboten zu ermöglichen. In Zusammenarbeit mit der Essener Wirtschaftsförderung unterstützen wir langfristige Infrastrukturprojekte und setzen uns dafür ein, den Standort Essen und seine Wirtschaft vor Ort zu stärken. Zu diesem Zweck kooperieren wir unter anderem eng mit verschiedenen lokalen Gremien. Das Thema Talentförderung ist für MEDION ein sehr wichtiges Zukunftsthema. Beim Schülerstipendium-Programm "RuhrTalente" über die Westfälische Hochschule ist die Ausbildungsleiterin der MEDION AG Teil der Jury. In diesem Programm werden Schüler aus bildungsfernen Familien mit sehr guten schulischen Noten und sozialem Engagement gefördert. Seit 2017 stellt MEDION sowohl im Rahmen des Deutschlandstipendiums als auch im Rahmen des RuhrTalente-Stipendiums finanzielle Fördermittel bereit. Weiterhin beteiligen wir uns aktiv an der Ausbildungsförderung zusammen mit der IHK Essen, wo MEDION im Prüfungsausschuss vertreten ist. Darüber hinaus besteht zwischen MEDION und JOBLINGE gemeinnützige AG Ruhr eine Kooperation zur Unterstützung der Initiative JOBLINGE. JOBLINGE ist als gemeinnütziges Angebot der Wirtschaft gegen Jugendarbeitslosigkeit und Nachwuchskräftemangel konzipiert. Das Ziel ist, Jugendlichen ohne Abschluss ("JOBLINGE") durch individuelle Betreuung, Weiterbildung und Qualifizierung die Chance zu geben, sich auf dem Arbeitsmarkt nachhaltig zu positionieren. MEDION beteiligt sich mit einer jährlichen Spende sowie durch die Bereitstellung von Praktikumsplätzen in Form von Qualifizierungs- und Bewerbungspraktika. In einer weiteren erfolgreichen Kooperation mit "Die Boje" begleiten wir junge Menschen auf dem Weg zur IHK Abschlussprüfung praxisnah. Die Boje führt seit über 30 Jahren unterschiedliche Maßnahmen und Projekte zur persönlichen und beruflichen Bildung von jungen Menschen durch. Des Weiteren unterstützt MEDION mit Sachspenden eine Reihe von Berufsschulen im Ruhrgebiet sowie mit Geldspenden die Deutsche Sporthilfe. Den Erlös einer im abgelaufenen Geschäftsjahr stattgefundenen Weihnachtstombola hat MEDION dem Hospiz Essen Steele gespendet. Durch unsere Investitionen und Spenden sowie durch das ehrenamtliche Engagement unserer Mitarbeiter unterstützen wir zudem Menschen in Notsituationen wie Armut, Migration, Arbeits- und Obdachlosigkeit. So ist zum Beispiel das Ergebnis einer von einem Mitarbeiter erfolgreich eingebrachten Idee über das betriebliche Vorschlagswesen die unternehmensweite Sammlung von Pfandflaschen und die Unterstützung von sozialen Einrichtungen und Projekten mit dem eingenommenen Pfandgeld als Spende. MEDION unterstützt die DKMS gemeinnützige GmbH im Kampf gegen Blutkrebs. Wir ermutigen unsere Mitarbeiter, freiwillig an der Registrierungsaktion als Stammzellenspender teilzunehmen und übernehmen für jeden Mitarbeiter, der sich freiwilig an der Aktion beteiligt, die Kosten. Über 7,6 Millionen Freiwillige haben sich bislang in den weltweit größten Dateienverbund aufnehmen lassen. Dank dieser fantastischen Hilfe konnte die DKMS bereits mehr als 65.000 Stammzellenspenden ermöglichen und damit die Chance auf neues Leben geben. 3.7 Achtung der MenschenrechteDarstellung der verfolgten Ziele und KonzepteMEDION bekennt sich zu seiner Verantwortung, Menschenrechte zu respektieren. In unseren eigenen Geschäftstätigkeiten ist es unser Ziel, Menschenrechtsverletzungen zu vermeiden. Als Akteur in zahlreichen globalen Wertschöpfungsketten sind wir auf Partner angewiesen und fordern ein, dass diese die Menschenrechte und damit einhergehende Standards ebenfalls respektieren. Dazu bieten wir unseren Partnern Unterstützung in ihrem Bemühen an, ihrer menschenrechtlichen Verantwortung nachzukommen. Seit 2010 ist MEDION Mitglied von amfori (ehemals Foreign Trade Association - FTA) und der amfori Business Social Compliance Initiative (BSCI). Als Teil dieser führenden Unternehmensinitiative, die auf die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Lieferkette hinarbeitet, sind wir bestrebt, unsere Produkte nach sozialen Gesichtspunkten fertigen zu lassen und zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der globalen Lieferkette beizutragen. Auf Basis des amfori BSCI-Verhaltenskodex haben wir unternehmensweit gültige Sozialstandards definiert, mit denen wir die Werte und Grundsätze bei der Herstellung unserer Produkte festlegen. Der amfori BSCI-Verhaltenskodex stützt sich auf internationale Übereinkommen, wie die scrollen
Neben den oben aufgeführten, internationalen Übereinkommen beinhaltet eine Verpflichtung nach dem amfori BSCI-Verhaltenskodex ebenso die Einhaltung der in der Grafik dargestellten Arbeitsprinzipien.
Im Rahmen unserer Mitgliedschaft bei amfori haben wir ein Programm zur Überwachung der Einhaltung gültiger Sozialstandards etabliert. Dabei legen wir großen Wert auf einen entwicklungsorientierten und kooperativen Ansatz, der auf den drei Säulen Überwachung, Befähigung und Einbindung von Anspruchsgruppen basiert. Die folgende Abbildung stellt den Überwachungsprozess innerhalb der Lieferkette dar.
Ein zentraler Bestandteil dieses Programms ist die Durchführung von unabhängigen Audits in Produktionsstätten (Tier 1) in Risikoländern 13 (Überwachung). Dabei kontrollieren externe, akkreditierte Prüfungsunternehmen bei unseren Zulieferunternehmen den Umsetzungsgrad des amfori BSCI-Verhaltenskodex sowie die Einhaltung der vor Ort anwendbaren, nationalen Gesetze. Die Audits werden nach einem einheitlichen Standard durchgeführt, der in dreizehn unterschiedlichen Kapiteln die elf Prinzipien des amfori-BSCI-Verhaltenskodex adressiert. Dazu gehören u. a. Managementpraktiken, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, Aspekte des Umweltschutzes sowie das Verbot von Kinder-und Zwangsarbeit und Diskriminierung. Während eines Audits finden Begehungen der Produktionsstätten statt, es werden relevante Dokumente überprüft und zufällig ausgewählte Arbeitnehmer, Arbeitnehmervertreter und Vertreter des Managements interviewt. Nach Abschluss des Audits werden in einem Bericht Ergebnisse der einzelnen Leistungsbereiche und festgestellte Abweichungen zusammengefasst. Sowohl um das Bewusstsein unserer Produzenten für nachhaltige Geschäftspraktiken zu stärken, als auch um fortwährende Verbesserungen hinsichtlich der Arbeitsbedingungen in unseren Zulieferbetrieben zu erreichen, stellen wir unseren Lieferanten unterschiedliche Tools und Informationsdokumente zur Verfügung. Darüber hinaus bieten wir unseren Produzenten die Möglichkeit, an unterschiedlichen Onlinetrainings sowie Workshops, die in den Zulieferländern durchgeführt werden, kostenfrei teilzunehmen (Befähigung). Bleiben Fortschritte bei der Umsetzung von Verbesserungsmaßnahmen längerfristig aus oder zeigt sich eine Produktionsstätte fortdauernd unkooperativ, wird die Geschäftsbeziehung vorübergehend oder - als letztes Mittel - dauerhaft beendet. Als international ausgerichtetes Unternehmen sind wir durch die Beziehungen mit unseren Anspruchsgruppen und deren Interessen geprägt. Im Rahmen unserer amfori BSCI-Mitgliedschaft verfolgen wir daher einen konstruktiven Dialog mit relevanten Stakeholdern in Europa und in den Zulieferländern, wie z. B. unseren Lieferanten, anderen BSCI-Mitgliedern, unseren Kunden und Nichtregierungsorganisationen (Einbindung von Anspruchsgruppen). Ergebnisse aus den verfolgten Konzepten und ZielenIm letzten Jahr wurden im Rahmen unserer amfori Mitgliedschaft insgesamt 201 Audits bei Zulieferern durchgeführt. Wenn Abweichungen identifiziert werden, muss der Zulieferer einen Plan mit Korrekturmaßnahmen entwickeln und umsetzen, welche zur Beseitigung der Ursachen beitragen als auch ein erneutes Auftreten der Abweichungen verhindern sollen. Beschreibung des Due-Diligence-ProzessesInnerhalb unseres Einflussbereichs fordern wir unsere Lieferanten dazu auf, ihre Geschäftspraktiken am amfori BSCI-Verhaltenskodex auszurichten und die dafür notwendigen Managementsysteme und -prozesse zu implementieren. Zusätzlich erwarten wir, dass unsere Lieferanten die Anforderungen an ihre Vorlieferanten weitergeben, also tiefer in die Lieferkette hineintragen, um einen positiven Kaskadeneffekt zu erreichen. Werden während eines amfori BSCI-Audits wesentliche Beanstandungen festgestellt, verpflichten und unterstützen wir unseren Zulieferer, einen Corrective Action Plan (CAP) bzw. Maßnahmenplan zur Erreichung von Verbesserungen zu entwickeln und die geplanten Korrekturen entsprechend umzusetzen. Mithilfe von Nachweisen, wie z. B. Fotos und Dokumenten wird die Umsetzung der Abhilfemaßnahmen überwacht. Der Umsetzungsgrad der geplanten Maßnahmen wird anschließend im Rahmen von Folgeaudits durch unabhängige Dritte überprüft. Dabei verfolgen wir einen kooperativen Ansatz, der zu einer kontinuierlichen Entwicklung führen soll. Zulieferer, welche neu in unseren Produzentenpool aufgenommen werden, müssen die Einhaltung anwendbarer Sozialstandards nachweisen oder sich bereit erklären, innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens die notwendigen Managementprozesse und Standards zu etablieren. Neben dem amfori BSCI-Standard akzeptieren wir als Nachweis der Einhaltung zudem SA8000- (Social Accountability) und ICTI-Zertifikate (International Council of Toy Industry) sowie ETI-Audits (Ethical Trade Initiative), sofern diese gemäß der SMETA-Richtlinien (Sedex Members Ethical Trade Audit) stattfanden, und Überprüfungen, die gemäß des RBA-Standards (Responsible Business Alliance) durchgeführt wurden. Bei den Auditstandards erwarten wir von unseren Zulieferern, dass erfasste maßgebliche Abweichungen behoben wurden. Alle amfori BSCI-Auditberichte und -Maßnahmenpläne werden in einer zentralen Datenbank verwaltet. Auf diese Informationen können alle amfori BSCI-Mitgliedsunternehmen zugreifen. Wesentliche Risiken in Bezug auf das eigene GeschäftsmodellDie Integration von Prozessen menschenrechtlicher Sorgfalt unterstützt uns, nachteilige Auswirkungen zu mindern, die Zukunftsfähigkeit und gesellschaftliche Akzeptanz unserer Geschäftstätigkeit zu sichern sowie unsere Reputation zu schützen. Darüber hinaus bringt dieser Ansatz Vorteile hinsichtlich der Erfüllung von Kundenanforderungen und bei der Vorbereitung auf oder Umsetzung von regulatorischen Maßnahmen. MEDION führt EcoVadis-Nachhaltigkeitsbewertung fortDie MEDION AG hat sich auch 2023 der umfassenden sowie universellen Nachhaltigkeitsbewertung durch das Unternehmen EcoVadis unterzogen. Das Ergebnis lag bei der Finalisierung des nichtfinanziellen Berichts noch nicht vor. EcoVadis hat dokumentenbasiert die Nachhaltigkeitsleistung von 21 Kriterien aus den vier Bereichen Arbeits- und Menschenrechte, Nachhaltige Beschaffung, Umwelt und Ethik analysiert und bewertet.
3.8 Bekämpfung von Korruption und BestechungDarstellung der verfolgten Ziele und KonzepteZusätzlich zum Risikomanagement im Konzern gibt es ein Compliance-Management-System (CMS). Compliance bei MEDION ist die Gesamtheit aller Maßnahmen, die das regelkonforme Verhalten des Unternehmens, seiner Organmitglieder und Mitarbeiter im Hinblick auf gesetzliche Ge- und Verbote sowie interne Unternehmensrichtlinien begründen. Compliance soll MEDION präventiv vor Fehlverhalten bewahren, das auf Unwissenheit oder Fahrlässigkeit beruht und zu Imageschäden sowie dem Verfehlen von Unternehmenszielen infolge unsachgemäßen Geschäftsgebarens führen kann. Compliance-Systeme sind Organisationsmaßnahmen, die das rechtmäßige, verantwortungsbewusste und nachhaltige Handeln von MEDION sowie seiner Organe und Mitarbeiter gewährleisten sollen und dabei die Angemessenheit und Wirksamkeit der zur Behebung von Defiziten getroffenen Maßnahmen überwachen und regelmäßig bewerten. MEDION hat dafür Vorsorge getroffen, dass insbesondere das Insiderrecht, die Gesetze zur Korruptionsbekämpfung und die kartellrechtlichen Vorschriften durch die Unternehmen des Konzerns und ihre Mitarbeiter beachtet werden. Dabei gelten folgende Grundsätze: scrollen
Beschreibung der ProzesseDer bei MEDION eingerichtete Compliance-Ausschuss besteht aus dem Mitglied des Vorstands für Finanzen sowie den Abteilungsleitern für Personal und Corporate Affairs. MEDION hat seit dem Geschäftsjahr 2008 mit allen Führungskräften bzw. Mitarbeitern aus Bereichen, die eigenständig Aufträge an Dritte vergeben können, Zusatzvereinbarungen zu den bestehenden Arbeitsverträgen geschlossen, die es den Mitarbeitern untersagen, Geldgeschenke oder sonstige geldwerte Vorteile zur persönlichen Verwendung für sich oder für Dritte anzunehmen sowie darüber hinaus sogenannte Schmiergeldzahlungen seitens der Handelspartner, Hersteller oder Geschäftspartner anzunehmen oder zu leisten. Alle im Geschäftsjahr 2023/2024 hinzugekommenen Führungskräfte haben diese Vereinbarung ebenfalls unterschrieben. Alle betroffenen Mitarbeiter wurden über die neuen Anforderungen an Compliance, die aktuellen Vorschriften und die praktische Umsetzung im MEDION-Konzern insbesondere durch E-Learning Schulungen informiert. Dazu gehören auch Hinweise zum Insiderrecht, zu den Gesetzen zur Korruptionsbekämpfung und zu den kartellrechtlichen Vorschriften sowie die Vorstellung sogenannter Code-of-Conduct-Anforderungen. Des Weiteren wurde über die Notwendigkeit von Chinese-Wall-Bereichen im MEDION-Konzern, den gesetzeskonformen Umgang mit möglichen unternehmensrelevanten Informationen, die aktuellen Anforderungen an den Datenschutz und die Vorbildfunktion der Führungskräfte für ihre jeweiligen Bereiche gezielt geschult. Seit März 2018 hat MEDION eine Online-E-Learning-Plattform zum Thema Compliance für alle Mitarbeiter geöffnet. Darin werden neben den zentralen Compliance-Bereichen auch die Themen Arbeitssicherheit und Datenschutz vertieft behandelt. Im Geschäftsjahr 2023/2024 haben über 80 % der Mitarbeiter erfolgreich an den E-Learning Schulungen teilgenommen. Im Geschäftsjahr 2023/2024 wurden die Inhalte der Compliance Schulung aktualisiert und die Führungskräfte auf den Veranstaltungen am 12. Mai 2023 und 30. November 2023 nochmals gesondert unterwiesen. Alle Personen mit Zugang zu Insiderinformationen - Mitarbeiter und Außenstehende - für die der Zugang zu Informationen unerlässlich ist, um ihre Aufgaben bei MEDION wahrnehmen zu können, werden in entsprechenden Insiderverzeichnissen, die in der Personalabteilung geführt werden, dokumentiert. Dabei werden die neuen Vorschriften und Änderungen, die sich aus der EU-Richtlinie zur Marktmissbrauchsverordnung (MAR) ergeben, eingehalten und umgesetzt. Im Geschäftsjahr 2022/2023 hat MEDION mit allen direkt an den Vorstand berichtenden Führungskräften einen sogenannten Compliance Check-Up durchgeführt. Anhand eines vorab verteilten Fragenkatalogs wurden im persönlichen Gespräch die abteilungs/bereichsbezogenen Risiken diskutiert und bewertet. Besonderer Wert wurde dabei auf die Dienstleister Budgets, die entsprechende Kontrolle und das Thema Korruption und Bestechung beim Umgang mit Einladungen und Geschenken gelegt. Aus diesen persönlichen Befragungen haben sich keine zusätzlichen Compliance Risiken ergeben. Whistleblower Hotline und Interne MeldestelleMedion hat Ende 2017 eine Whistleblower Hotline installiert, um den Anforderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex zu entsprechen. Die Hotline ermöglicht die Meldung jeglicher Art von möglichen Compliance-Verstößen im Unternehmen. Auf Wunsch kann jeder Mitarbeiter anonym Informationen zur Verfügung stellen. Die Telefonnummer ist bei einer externen Anwaltskanzlei installiert. Diese Anwaltskanzlei vertritt MEDION nur bei Compliance-Themen. Die Telefonnummer der Whistleblower Hotline ist im MEDION-Intranet veröffentlicht. Im Geschäftsjahr 2023/2024 erfolgte keine Mitteilung an diese Whistleblower Hotline. Fragen zu Compliance-Themen können auch über das Corporate Compliance Team oder per E-Mail an compliance@medion.com gestellt werden. Darüber hinaus haben "sonstige Dritte" keine Verstöße gegen Regeln und/oder Vorschriften bei MEDION gemeldet. Das bestehende Hinweisgebersystem (Whistleblower Hotline) wurde aktualisiert, und die interne Meldestelle wurde entsprechend zusätzlich neu ausgerichtet. Es wurde auch dargelegt, dass "Whistleblower" aus der Belegschaft vor Vergeltungsmaßnahmen des Unternehmens geschützt sind. Die notwendigen Zusatzinformationen wurden im Intranet veröffentlicht. Alle neuen Anforderungen aus dem Hinweisgeberschutzgesetz werden seit Mitte 2023 umgesetzt und sind damit konform. Daher verfügt MEDION über eine externe und eine interne Meldestelle für die Übermittlung von Hinweisen auf mögliche Gesetzes- und Regelverstöße. Meldende können postalisch, per E-Mail (interne.meldestelle@medion.com) oder per Fax mögliche Fälle von Korruption, Betrug, Veruntreuung, Steuerhinterziehung, Verstöße gegen das Vergaberecht, Insiderregeln, Datenschutzrecht oder sonstige Verstöße jeglicher Art melden. Parameter zur BewertungMEDION ermittelt die Anzahl, die Ursachen, die Fehlerquellen, das Fehlverhalten der Mitarbeiter getrennt nach Führungsverantwortlichkeit und die Schwere der stattgefundenen Compliance-Verstöße im Mehr-Jahres-Vergleich und hat besondere Risikofelder definiert (z. B. Einkauf). Daneben werden vierteljährlich die Risikobereiche geprüft, neue Risiken identifiziert und - soweit notwendig - die Mitarbeiter entsprechend sensibilisiert. Bei allen Geschäften mit Sonderkonditionen bei MEDION erfolgt quartalsweise eine Überprüfung anhand von ausgewählten Stichproben. Für alle wesentlichen Unternehmensbereiche besteht eine Gefährdungsbeurteilung. Bezug auf Beträge und Erläuterungen im JahresabschlussWeitere Ausführungen zur Compliance und den bei MEDION eingesetzten Maßnahmen zur Vermeidung von Korruption und Bestechung finden sich in der Erklärung zur Unternehmensführung in diesem Geschäftsbericht.
Essen, 07. Juni 2024 Gerd Brachmann, Vorsitzender des Vorstands Christian Eigen, Stellv. Vorsitzender des Vorstands 4 Diversitätsbericht4.1 DiversitätskonzeptDarstellung der verfolgten Ziele und KonzepteWettbewerbsfähige BelegschaftWir bei MEDION legen bei der Zusammenstellung unserer Belegschaft von jeher großen Wert auf Vielfalt - ungeachtet von Geschlecht, Nationalität, Religion oder ethnischer Herkunft. Diese Haltung ist einer der wesentlichen Erfolgsfaktoren unseres Unternehmens. Mit dem MEDION-Geschäftsmodell bilden wir die gesamte Wertschöpfungskette mit vielen verschiedenen Funktionsbereichen ab und arbeiten weit über die Grenzen Deutschlands hinaus. Für ein solch differenziertes Arbeitsumfeld ist eine vielfältige Mitarbeiterstruktur elementar. In der MEDION-Belegschaft sind alleine in Deutschland 28 Nationalitäten (Vorjahr: 31) vertreten, die in einem integrativen Arbeitsumfeld für unsere internationalen Kunden optimale Ergebnisse erzielen. Vielfalt bildet somit auch ein wichtiges Element beim Wettbewerb um Talente. Die gesellschaftspolitische Diskussion über Frauen im Beruf und speziell in Führungspositionen hat MEDION bereits seit Jahren in seiner Personalentwicklung verankert. MEDION arbeitet in dieser Hinsicht eng mit dem Mutterkonzern Lenovo zusammen. Getreu dem Motto "Different is better" misst Lenovo der Förderung von Frauen in Führungspositionen ebenfalls einen hohen Stellenwert bei. Die Direktorin Human Resources von MEDION ist "WILL Beauftragte". "WILL" bedeutet "Women in Lenovo Leadership" und steht für die Förderung von weiblichen Führungspositionen bei MEDION. Es findet ein enger Austausch mit unserem Mutterkonzern statt, der vor allem auf die Nutzung von Synergien und sogenannte Best Practices abzielt. Dazu gehört auch die jährliche Durchführung von konzernweiten Aktionen zum internationalen Frauentag. Das Durchschnittsalter hat sich im Berichtsjahr im Vergleich zum Vorjahr nur geringfügig verändert und lag in 2023/2024 bei 42,8 Jahren (Vorjahr: 42,0 Jahre). Die nachfolgende Darstellung gibt einen Überblick über die Altersstruktur der Mitarbeiter, getrennt nach Frauen und Männern:
Um die Leistungsfähigkeit unserer Mitarbeiter und Führungskräfte besonders hinsichtlich der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben zu stärken, ermutigen wir alle Beschäftigten in Elternzeit, anschließend ihre Arbeit, gerne auch in Teilzeit, wieder aufzunehmen. Damit erhalten wir unserem Unternehmen ihr Wissen und ihre Erfahrung nachhaltig. Nicht zuletzt die im Jahr 2016 eingeführte Flexible Arbeitszeit bei MEDION ist eine der wichtigsten Maßnahmen, die die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördert. Die Führungskräftetrainings sowie der in 2017 eingerichtete "Führungskräftestammtisch" werden regelmäßig, sowohl von den weiblichen als auch den männlichen Führungskräften besucht, die teilweise auch in Teilzeit bei MEDION tätig sind. Im Vorjahr hat das Unternehmen mit der Einführung mobiler Arbeit einen weiteren wichtigen Schritt unternommen, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter zu fördern. Für Schwerbehinderte und einem Schwerbehinderten gleichgestellte Menschen erhöht sich die Anzahl der Arbeitstage, die für mobile Arbeit in Anspruch genommen werden können, um zwei Arbeitstage pro Monat. Die Frauenquote ist mit 40 % im Berichtsjahr (Vorjahr: 40 %) unverändert. Die uns selbst auferlegte Quote weiblicher Führungskräfte auf der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands wurde im Vergleich zum Vorjahr gesteigert, bleibt aber aufgrund einer Restrukturierung der direkten Berichtslinie zum Vorstand mit 19 % im Vergleich zum Vorjahr (15 %) unter unserem Ziel von 23 %. Unser in 2018 erklärtes und veröffentlichtes Ziel von 23 % (bestätigt am 15. Juni 2020) bleibt auch für das kommende Geschäftsjahr unsere Zielgröße. Auf der zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstands haben wir mit 34 % (Vorjahr: 33 %) unsere Zielgröße von 30 % Frauen in Führungspositionen wie auch im Vorjahr erreicht. Für MEDION beginnt die Förderung von Frauen im Beruf schon in der Ausbildung von jungen Menschen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr verzeichnen wir bei unseren Auszubildenden und Dualen Studenten einen Frauenanteil von 25 %. Damit bleiben wir hinter der uns selbst auferlegten Zielgröße von 30 % zurück. Die Zielgröße von 30 % streben wir in Zukunft wieder an. Der Wettbewerb um hochqualifizierte Führungskräfte und technisches Personal ist in der Consumer-Electronics-Branche nach wie vor sehr groß. Gerade im Projektgeschäft und bei dem zunehmenden Grad der Digitalisierung stellen erfahrene, gut ausgebildete Mitarbeiter eine sehr wichtige Ressource dar. Hier sehen wir uns vor die Herausforderung gestellt, dass sich gerade für Positionen in technischen Bereichen nur wenige weibliche Kandidaten bewerben. Bei der Besetzung von Positionen, insbesondere im Führungsbereich, legen wir Wert auf eine adäquate Berücksichtigung weiblicher Bewerber. Aus diesem Grund sieht unser Recruiting-Prozess vor, dass wir möglichst mindestens eine weibliche Bewerberin in der finalen Auswahlrunde für die Besetzung von Führungspositionen haben. Bei der Zusammensetzung unserer Belegschaft spielt auch die Generationenvielfalt eine große Rolle. Bei MEDION finden wir eine gute Mischung aus langjährig erfahrenen Mitarbeitern und sogenannten Young Professionals, die wir, wie eingangs beschrieben, nicht zuletzt selbst aus- und weiterbilden. Somit ist sichergestellt, dass ein Wissenstransfer der seniorigen Mitarbeiter an die juniorigen stattfindet und die seniorigen durch die enge Zusammenarbeit mit jüngeren Kollegen den Anschluss an moderne Arbeitsweisen behalten. Unser Generationenmanagement setzt daher auf Maßnahmen, die den Erhalt der Leistungsfähigkeit und die Gesundheit der älteren und jüngeren Mitarbeiter und besonders die generationenübergreifende Zusammenarbeit fördern.
Essen, 07 Juni 2024 Gerd Brachmann, Vorsitzender des Vorstands Christian Eigen, Stellv. Vorsitzender des Vorstands 5 Zusammengefasster Lageberichtder MEDION AG5.1 Grundlagen des Konzerns5.1.1 Verbindung zu Lenovo und GeschäftsmodellGesellschaftsrechtliche Struktur und Verbindung zu LenovoDie MEDION AG ist eine börsennotierte Aktiengesellschaft. Die Aktie wird seit dem 20. Juni 2012 im regulierten Markt (General Standard) geführt. MEDION ist seit einem freiwilligen Übernahmeangebot im Juli 2011 Teil der internationalen Lenovo-Gruppe (im Folgenden auch "Lenovo-Konzern" oder "Lenovo"). Lenovo ist mit zwei Mitgliedern im Aufsichtsrat der MEDION AG vertreten. Als Mehrheitsaktionärin hält die Lenovo Germany Holding GmbH (Tochterunternehmen von Lenovo) zum 31. März 2024 unmittelbar eine Gesamtzahl von 43.816.390 Aktien (90,50 %), weitere 3.736.970 Aktien (7,72 %) eigene Aktien der MEDION AG sind dem Lenovo-Konzern zuzurechnen. Die Aktionäre der MEDION AG haben auf einer außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 14. Dezember 2011 in Essen dem Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages zwischen der MEDION AG und der Lenovo Germany Holding GmbH mit der erforderlichen Mehrheit zugestimmt. Dieser Vertrag ist im Handelsregister des Amtsgerichts Essen für die MEDION AG eingetragen. Der Unternehmensvertrag bestimmt, dass die Lenovo Germany Holding GmbH verpflichtet ist, auf Verlangen eines außenstehenden Aktionärs der MEDION AG dessen Aktien gegen eine Barabfindung im Sinne des § 305 Abs. 2 Nr. 3 AktG von € 13,00 je Aktie mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von € 1,00 zu erwerben. Dieses Abfindungsangebot endete am 12. Juli 2023. Denjenigen Aktionären, die dieses Abfindungsangebot nicht annehmen, garantiert die Lenovo Germany Holding GmbH für die Dauer des Unternehmensvertrages eine jährliche Ausgleichszahlung. Der Betrag der Ausgleichszahlung ergibt sich aus einem Bruttogewinnanteil in Höhe von € 0,82 je MEDION-Aktie für jedes volle Geschäftsjahr abzüglich eines Betrages für deutsche Körperschaftsteuer sowie Solidaritätszuschlag nach dem jeweils für diese Steuern für das betreffende Geschäftsjahr geltenden Steuersatz. Damit beträgt die jährliche Ausgleichszahlung, die jeder außenstehende Aktionär nach Abzug der geltenden Körperschaftsteuerbelastung und des darauf entfallenden Solidaritätszuschlags durch Zahlung der Lenovo Germany Holding GmbH erhält, gegenwärtig, wie zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses, € 0,69 je Aktie. Daneben haben die MEDION AG und die Lenovo Germany Holding GmbH einen Steuerumlagevertrag abgeschlossen. Spruchstellenverfahren beendetDas aktienrechtliche Spruchverfahren zur Bestimmung des angemessenen Ausgleichs und der angemessenen Abfindung nach §§ 304, 305 AktG aus dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der MEDION AG und der Lenovo Germany Holding GmbH, Essen, wurde durch rechtskräftige Entscheidung im Mai 2023 beendet. Daher hat der Vorstand der MEDION AG gemäß § 14 Nr. 1 SpruchG den Beschluss des Landgerichts Dortmund vom 26. August 2019, mit dem die Erhöhungsverlangen der Aktionäre zurückgewiesen wurden, bestätigt durch Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 20. April 2023, durch den die Beschwerden gegen den Beschluss des Landgerichts Dortmund ohne Zulassung der Rechtsbeschwerde zurückgewiesen wurden, am 12. Mai 2023 im Bundesanzeiger bekannt gegeben. Die Frist für die Andienung der Aktien endete zwei Monate nach dem Tag, an dem die rechtskräftige Gerichtsentscheidung im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden ist. In der Zeit vom 12. Mai 2023 bis zum 12. Juli 2023 konnten Aktionäre der MEDION AG nochmals das ursprüngliche Abfindungsangebot von der Lenovo Germany Holding GmbH über € 13,00 je Aktie annehmen. Nach Ablauf dieser Frist beläuft sich der dem Lenovo Konzern insgesamt zuzurechnende Anteil am Grundkapital der MEDION AG auf 98,2 %. MEDION-GeschäftsmodellDas MEDION-Geschäftsmodell ist darauf ausgerichtet, dem Konsumenten zusammen mit den Partnern aus dem Handel funktional hochwertige und innovative Trendprodukte der Consumer Electronics in attraktivem Design auf dem neuesten technologischen Stand für breite Käuferschichten verfügbar zu machen. Die Kernkompetenz ist dabei die Entwicklung und der Vertrieb von Computer- und Multimedia-Produkten wie Notebooks, PC-Systemen, Monitoren, Smartphones und Tablets. Hierzu zählen auch die MEDION-Smart-Home-Bausteine, mit denen die Kunden Hausautomation selbst nachrüsten können. Unterhaltungselektronik wie LED-Fernseher, Internetradios und Bluetooth-Lautsprecher sowie Haushalts- und Gesundheitsprodukte sind weitere Felder, in denen MEDION aktiv ist. MEDION übernimmt gegenüber seinen Kunden, international aufgestellten großen Handelsketten, nicht nur die Rolle des Lieferanten der Produkte, sondern - weit darüber hinausgehend - die Funktion eines Full-Service-Dienstleisters, der für seine Kunden die gesamte Wertschöpfungskette - von der Entwicklung der Produktidee über die Herstellung, Bewerbung und Logistik bis hin zum After-SalesService - konzipiert und kontrolliert. Die Vermarktung beginnt hier demnach bereits vor der Produktion. Zusammen mit den Kunden werden in der Regel hochvolumige Vertriebsaktionen mit Projektcharakter strukturiert und abgewickelt, die in vielen Fällen gleichzeitig in mehreren Ländern stattfinden. Die entsprechenden Waren lässt MEDION in Auftragsfertigung produzieren. Zusätzlich zu diesen Vertriebsaktivitäten mit Aktions- oder Projektcharakter vertreibt MEDION Produkte im Online-Handel und in einem unternehmenseigenen Fabrikverkauf auf dem Firmengelände in Essen. Neben dem klassischen Hardware-Geschäft hat MEDION das Geschäft mit digitalen Dienstleistungen aufgebaut, welches in den vergangenen Jahren kontinuierlich gewachsen ist und mittlerweile den größeren Ergebnisanteil generiert. Hierzu zählt insbesondere das Angebot von Mobilfunkdienstleistungen. Ergänzend entwickelt und vermarktet MEDION Dienstleistungen in den Bereichen Fotoservice, Electronic-Software-Distribution und anderen Online-Diensten, die hauptsächlich über Handelspartner angeboten werden. Die digitalen Dienstleistungen werden überwiegend als Vermittlungsgeschäft ("Agentenmodell") betrieben. Das operative Geschäft des MEDION-Konzerns wird überwiegend direkt durch die MEDION AG, Essen, gesteuert und in dieser - auch auf internationalen Märkten - erwirtschaftet. Bei den ausländischen Tochtergesellschaften der MEDION AG handelt es sich zumeist um Unternehmen, die im Projektgeschäft Vertriebs- und Servicedienstleistungen für MEDION in den jeweiligen Ländern erbringen. Über diese Gesellschaften werden so gut wie keine Umsätze mit MEDION-Produkten im Projektgeschäft abgewickelt und daher leisten diese Gesellschaften auch keinen oder nur einen sehr geringen Beitrag zum Konzernergebnis. Im Direktgeschäft werden durch die Tochtergesellschaften eigene Umsätze und Ergebnisbeiträge erwirtschaftet, insbesondere in Australien. Die eigentliche Projektabwicklung und die Logistik werden grundsätzlich zentral von der MEDION-Organisation in Deutschland gesteuert. Im Rahmen der Deutschland-Organisation sind die Call-Center-Aktivitäten in der Allgemeine Multimedia Service GmbH und die Reparatur- und Logistikdienstleistungen in der MEDION Service GmbH sowie zentrale IT-Aktivitäten in der MEDION Shared Services GmbH gebündelt. BeteiligungenNach wie vor wird aus Kosten- und Effizienzgründen innerhalb des MEDION-Konzerns der Hauptteil des Umsatzes - auch im Ausland - aus der MEDION AG heraus realisiert. Im Rahmen der Internationalisierung des Direktgeschäftes werden Aktivitäten bei Bedarf auch im Ausland aufgebaut, weil es im direkten Geschäft mit Endverbrauchern vorteilhaft sein kann, lokale Besonderheiten besser zu erkennen und zu steuern. Dies gilt im Rahmen des Direktgeschäftes insbesondere für das Geschäft mit digitalen Dienstleistungen in Australien. Beim Ausbau der digitalen Produkt- und Vertriebsbereiche werden zwar aus Gründen lokaler rechtlicher Rahmenbedingungen zunehmend Geschäfte über die internationalen Tochtergesellschaften abgewickelt, die operative Steuerung erfolgt dennoch in der Regel aus der MEDION AG heraus. Der operative Ergebnisbeitrag der Tochtergesellschaften ist außer in Australien sehr gering. TOCHTERGESELLSCHAFTEN DER MEDION AGDer Konsolidierungskreis des MEDION-Konzerns umfasst die folgenden in- und ausländischen Tochtergesellschaften der MEDION AG: scrollen
ProjektgeschäftDas Segment Projektgeschäft bündelt alle Geschäfte der modernen Consumer Electronics mit den international aufgestellten großen Handelsketten aus den Produktgruppen PC/Multimedia und Unterhaltungselektronik, für die Dienstleistungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette durch MEDION erbracht werden. Dabei handelt es sich um Dienstleistungen im Rahmen der sogenannten Primary-Sales-Prozesse (von der Produktidee über Auftragsfertigung, Bewerbung und Distribution) bis zum After-Sales-Support (vom Retourenhandling bis zum Gewährleistungsmanagement inkl. Kundenservice und Reparaturen). Das Angebot solcher umfangreichen Dienstleistungen bedarf naturgemäß einer hinreichenden Auftragssicherheit und Größenordnung. Beim Projektgeschäft handelt es sich daher grundsätzlich um sogenanntes Volumengeschäft für physische Produkte. DirektgeschäftDas Direktgeschäft beschreibt das Geschäft im Bereich der digitalen Dienstleistungen sowie den (MEDION-eigenen) Online-Handel mit Consumer-Electronics-Produkten, wobei grundsätzlich nur einzelne Elemente entlang der Wertschöpfungskette zur Anwendung kommen. Bei den digitalen Dienstleistungen handelt es sich um Mobilfunkdienstleistungen (MEDIONmobile), um Fotoservicedienstleistungen und um weitere Onlinedienste wie die digitale Distribution von Downloads und digitalen Gutschein-PINs. Naturgemäß ist das Direktgeschäft nicht durch vorlaufende Auftragseingänge gekennzeichnet. Den in diesem Segment ausgewiesenen Aktivitäten im Hardware-sowie im digitalen Bereich ist in der Unternehmenssteuerung gemein, dass MEDION hier Vertriebsaktivitäten zum Endkonsumenten steuert und in der Regel keine physischen oder digitalen Produkte bei Handelskunden zwischengelagert sind. Forschung und EntwicklungEntsprechend dem MEDION-Geschäftsmodell liegt der Fokus darauf, innovative Technologien schnell einem breiten Konsumentenkreis zugänglich zu machen. An diesem Fokus richten sich auch die MEDION Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten aus. MEDION verfügt über keine eigene Forschungs- und Entwicklungsabteilung im Bereich sogenannter Basistechnologien für IT-Produkte (Betriebssysteme, Chipsätze, Grafikkarten usw.). MEDION arbeitet jedoch mit Partnern auf der Lieferantenseite daran, im Rahmen der Digitalisierung die Integration der PC-/Multimedia-Technologie in die Geräte der klassischen Unterhaltungselektronik voranzubringen und daraus marktreife Produkte zu entwickeln. Darüberhinaus werden zukünftige Angebote von KI-basierter Technologie geprägt sein. Ein erstes Notebook mit integrierter KI Technologie wurde im Mai 2024 präsentiert und ist über den MEDION Webshop erhältlich (15443 LAPTOP MIT INTEGRIERTEM KI-BOOST). Weitere Produkte werden zur Internationalen Funkausstellung (IFA) Anfang September 2024 vorgestellt werden. Dieses Prinzip gilt auch für die verschiedenen Angebote im Bereich der digitalen Dienstleistungen, die gemeinsam mit weltweit agierenden Partnern und dabei teilweise auch nur mit speziell für MEDION designten Lösungen weiterentwickelt werden. 5.1.2 Ziele und StrategienAufgrund immer globaler werdender Wettbewerbsstrukturen, schnellerer Produktlebenszyklen und zunehmender Konvergenzen von Consumer Electronics-Produkten sowie der Vernetzung von stationären Produkten mit webbasierten Cloud-Lösungen ist es für MEDION vorteilhaft, im Rahmen der Einbindung in den Lenovo-Konzern Unterstützungen beim Ausbau der eigenen Kernkompetenzen, den Zugriff auf weltweite Einkaufsverbindungen von Lenovo und bei der Entwicklung neuer Geschäftsfelder bekommen zu können. Sowohl bei Lenovo als auch bei MEDION gilt es grundsätzlich, zwischen kurz- und mittelfristigen Ergebnispotentialen sowie langfristigen Geschäftszielen abzuwägen und entsprechende Strategien zu definieren. Für MEDION bedeutet dies auf der einen Seite, die erfolgreichen Geschäftsbeziehungen zu großen Handelsketten und die bekannte Kosteneffizienz weiter zu stabilisieren und auf deren Nachhaltigkeit zu setzen. Der Ausbau des sogenannten Private Label-Business im In- und Ausland ist ebenfalls Konsequenz dieser strategischen Ausrichtung im Projektgeschäft. Auf der anderen Seite ist es wichtig, den in den Vorjahren gewonnenen Schwung beim Ausbau digitaler Produkte und Kanäle im Direktgeschäft beizubehalten und den Eintritt in neue Märkte im Fokus zu behalten. Entscheidend wird dabei sein, dass mit der im Zuge der Restrukturierung deutlich gestrafften Kostenstruktur eine schnelle und ergebnisorientierte Fokussierung auf innovative Produkte und Dienstleistungen sowie passende Vertriebskanäle gelingt. Darüber hinaus stehen weitere Entwicklungen im Bereich digitaler Dienstleistungen oder auch Technologien zu Vernetzungen digitaler Produkte und Online-Aktivitäten im Fokus. Diese Aktivitäten sind im MEDION-Konzern im Direktgeschäft strategisch gebündelt und sollen ihren Anteil am Gesamtumsatz mittelfristig weiter erhöhen. Gemäß dieser Strategien werden auch grundsätzlich geeignete Investitionen nicht ausgeschlossen. Investitionen sind dabei beispielsweise für die weitere Automatisierung der nationalen und internationalen After-Sales-Kapazitäten und insbesondere in neue Software-Applikationen vorgesehen. Zusätzlich werden die im Geschäftsjahr 2022/2023 begonnenen und auch im abgelaufenen Geschäftsjahr weiterhin umgesetzten Resktruktierungsmaßnahmen der nicht ausreichend profitablen Geschäftsfelder und Produkte fortgesetzt, die zur Neugestaltug der Aufbau- und Ablauforganisation vom Sourcing bis zum Vertrieb führen werden. Ausführungen zu der Restrukturierung finden sich auch in Abschnitt 5.3.1.4. Insgesamt sieht sich MEDION bei der Verfolgung der strategischen Ziele im Plan. Auch im Hinblick auf die Restrukturierungsmaßnahmen befindet sich MEDION im Plan. Im Bereich des klassischen MEDION-Geschäftes werden die Geschäftsbeziehungen zu Handelsketten weiter stabilisiert und ausgebaut und der Ausbau digitaler Kanäle durch Internationalisierung wurde weiter vorangetrieben. 5.1.3 UnternehmenssteuerungDer MEDION-Vorstand legt zu Beginn eines Geschäftsjahres die strategischen und operativen Ziele fest. Seit der Mehrheitsübernahme durch Lenovo geschieht dies in enger Abstimmung mit Verantwortlichen innerhalb der Lenovo EMEA-Organisation. Im Rahmen der Unternehmenssteuerung und des Risikomanagements greift MEDION auf ein Kennzahlensystem mit sowohl finanziellen als auch nichtfinanziellen Leistungsindikatoren (z.B. Mitarbeiterkennzahlen, Mitarbeiterzufriedenheit, Kennzahlen zum Kundenservice) zurück. Die GuV-Kennzahlen Umsatz und EBIT sind dabei die bedeutsamsten Steuerungsgrößen, die regelmäßig Plan-Ist-Vergleichen zugrunde liegen. Außerdem werden als Leistungsindikatoren der Rohertrag, das Working Capital und die Eigenkapitalquote ermittelt. 5.2 Wirtschaftsbericht5.2.1 Rahmenbedingungen5.2.1.1 Gesamtwirtschaftliche EntwicklungDas Jahr 2023 war geprägt von einem anhaltend hohen Preisniveau, das die Konjunktur in allen Wirtschaftsbereichen in Deutschland dämpfte. Darüber hinaus belasteten ungünstige Finanzierungsbedingungen aufgrund steigender Zinsen und eine nachlassende Nachfrage aus dem In-und Ausland die Wirtschaft. Insgesamt ging das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Vergleich zum Vorjahr um 0,1 % in Deutschland zurück. Kalender- und saisonbereinigt betrug der Rückgang der Wirtschaftsleistung 0,3 %. Seit fast vier Jahren befindet sich die deutsche Wirtschaft in einem kontinuierlichen Krisenzustand. Auf die Coronapandemie folgte die geopolitische Krise durch den russichen Angriffskrieg auf die Ukraine, der zu erheblichen Preissteigerungen bei Energie und Lebensmitteln und zu gestörten oder gar unterbrochenen Lieferketten führte. Diese Krisen haben zu erheblichen gesamtwirtschaftlichen Verwerfungen geführt. Vor allem der Rückgang des privaten Konsums lastete im letzten Jahr stark auf der deutschen Wirtschaft. Im Jahresvergleich sind die privaten Konsumausgaben in Deutschland preisbereinigt um 0,8 % gesunken. Der Rückgang dürfte vor allem auf die hohen Verbraucherpreise und die dadurch verursachten Reallohn- und Kaufkraftverluste zurückzuführen sein. Wie bereits im Vorjahr gingen die Umsätze im Versand- und Online-Handel in Deutschland auch im Jahr 2023 deutlich zurück. Die Umsätze sanken gegenüber dem Vorjahr nominal um 0,4 % und preisbereinigt um 3,9 %. Während der Coronapandemie profitierte der Online-Handel von einer Sonderkonjunktur und konnte seine Bedeutung gegenüber dem stationären Einzelhandel ausbauen. Diese Sondersituation der Pandemie ist nun vorbei, viele Verbraucher kehren in die Geschäfte zurück. Auch der stationäre Einzelhandel in Deutschland verzeichnete im abgelaufenen Jahr 2023 einen nominalen Umsatzrückgang von 3,0 % gegenüber 2022. Preisbereinigt stiegen die Umsätze um 3,1 %. Vor allem im 1. Halbjahr 2023 gingen die Umsätze deutlich zurück - im April 2023 sogar um real 8,1 %. Der merkliche Rückgang gegenüber dem Vorjahreszeitraum liegt vor allem an den starken Preissteigerungen ab der zweiten Jahreshälfte 2022 bis zum Jahresbeginn 2023 und den negativen Auswirkungen auf die Kaufkraft und die Konsumstimmung der Verbraucher. In der zweiten Jahreshälfte 2023 ging die Inflation deutlich zurück und die realen monatlichen Umsatzrückgänge fielen im Vergleich zur zweiten Jahreshälfte 2022 geringer aus. Der inländische Einzelhandel mit Geräten der Unterhaltungselektronik schloss das Gesamtjahr 2023 mit einem nominalen Umsatzminus von 0,5 % ab (real + 0,6 %). In den meisten Produktkategorien gingen die Absatzzahlen zurück, die Durchschnittspreise stiegen aber teilweise deutlich an. Dies ist einerseits eine Folge des Kaufverhaltens, andererseits durch Inflation und gestiegene Einzelhandelspreise bedingt (Quelle: KPMG Newsletter_Retail Sales Monitor_1_2024_BF). 5.2.1.2 Markt für Consumer Electronics / MobilfunkdienstleistungenMit einem Umsatz von € 30,3 Mrd. weist der Bereich Consumer Electronics in Deutschland in 2023 mit den Produktbereichen Unterhaltungselektronik, privat genutzte Telekommunikation und privat genutzte IT-Produkte ein Minus von 4,9 % im Vergleich zu 2022 auf. Das Segment Unterhaltungselektronik musste mit einem Umsatz von € 8,2 Mrd. ein Minus von 0,6 % hinnehmen. Das Segment der privat genutzten Telekommunikationsprodukte entwickelte sich 2023 mit einem Umsatzrückgang von 2,2 % auf knapp € 15,5 Mrd. negativ. Stückzahlen und Umsätze bei Smartphones und Core Wearables gingen ebenfalls zurück. Die deutlich höheren Durchschnittspreise federten die Umsatzeinbußen allerdings merklich ab. Die privat genutzten IT-Produkte verzeichneten einen Rückgang von 14,9 % auf knapp € 6,6 Mrd. Die Sparten der PCs sowie PC-Monitore verzeichneten Umsatzrückgänge von 21,8 % und 5,1 % sowie Stückzahlrückgänge von 25,7 % und 2,2 % (Quelle: gfu.de/hemix-q1-4-2023/). Im Bereich der Elektro-Hausgeräte fiel der Umsatz um 3,5 % auf € 17 Mrd. Das Umsatzminus bei Elektro-Großgeräten betrug im Gesamtjahr 2023 7,1 % auf knapp € 9,8 Mrd. Bei den Elektro-Kleingeräten stieg der Umsatz um 1,7 % auf rund € 7,2 Mrd. (Quelle: gfu.de/markt-zahlen/marktzahlen/). TV und AudioBei den Fernsehgeräten stehen ein Stückzahlminus von 10,8 % auf knapp € 4,4 Mio. und ein Umsatzrückgang um 10,9 % auf € 3 Mrd. zu Buche. Der Bereich Home Audio verzeichnete insgesamt ein Minus von 9,5 % auf € 809 Mio. Im Segment Audio-/Video-Zubehör stiegen die Umsätze um 1,2 % auf € 1,7 Mrd. Allerdings ging die verkaufte Stückzahl bei den Kopfhörern um 5,8 % auf 15,3 Mio. zurück. Videogame-Konsolen sind 2023 in der Stückzahl um 41,9 % auf mehr als 2,5 Mio. und beim Umsatz um 58,4 % auf knapp € 1,1 Mrd. gewachsen (Quelle: gfu.de/markt-zahlen/marktzahlen/). Desktop-PC, Notebook und TabletDie verkaufte Stückzahl von Desktop-PCs verringerte sich im Jahr 2023 in Deutschland um -18,5 % auf 0,6 Mio. Stück bei einem ebenfalls gesunkenen Umsatz von € 584 Mio. (-21,8 %). Ebenso verminderte sich die verkaufte Stückzahl von Notebooks auf 2,9 Mio. (-25,7 %) bei einem gesunkenen Umsatz von € 2,5 Mrd. (- 19,8 %). Die verkaufte Stückzahl bei Tablet-PCs verringerte sich ebenfalls um 14,7 % auf 3,9 Mio. und der Umsatz auf € 1,7 Mrd. (- 11,3 %). Der Durchschnittspreis der Desktop-PCs verminderte sich um -4,0 % auf € 938, wohingegen er sich bei den Notebooks um + 8,0 % auf € 868 erhöhte. Bei den Tablet-PCs stieg er um + 4,0 % auf € 450 an (Quelle: gfu.de/markt-zahlen/marktzahlen/). SmartphonesAuch der Durchschnittspreis der Smartphones stieg an, um + 10,4 % auf € 701. Beim Umsatz erzielten Smartphones hingegen insgesamt ein Minus auf einen Wert von € 13,8 Mrd. (- 2,1 %) erreicht mit einem proportional höheren Rückgang auf knapp 19,7 Mio. Stück (- 11,3 %) (Quelle: gfu.de/markt-zahlen/marktzahlen/). MobilfunkdienstleistungenDie Anzahl der Mobilfunkanschlüsse in Deutschland wächst weiter und beläuft sich am Ende des Jahres 2023 auf rund 185 Mio., was einem Zugang von rund 16 Mio. gegenüber dem Vorjahr entspricht. Die Zahlen beziehen sich auf SIM-Karten und beinhalten sowohl Mobilfunkverträge als auch Prepaid-Anschlüsse und SIM-Karten, die für die automatische Kommunikation zwischen Maschinen (M2M) genutzt werden. Das Wachstum in den letzten Jahren ist dabei jedoch hauptsächlich den Machine-to-Machine (M2M) -Anschlüssen zu verdanken. Während die Zahlen im Konsumentenbereich stagnieren oder sogar rückläufig sind, wächst der SIM-Karten-Bestand im Bereich M2M-Kommunikation und IoT (Internet of Things) beständig weiter (Quelle: statista.com/statistik/daten/studie/3907/umfrage/mobilfunkanschluesse-in-deutschland/). Denn dem gegenüber scheint der Markt für SIM-Karten zur persönlichen Nutzung gesättigt, durchschnittlich gibt es 1,24 aktive SIM-Karten pro Einwohner in Deutschland. Nicht gesättigt hingegen ist der Datenverbrauch. Das durchschnittliche mobil übertragene Datenvolumen pro Nutzer ist 2023 weiter auf 6,6 Gigabyte pro Monat gestiegen, insgesamt wurden im vergangenen Jahr 8,3 Milliarden Gigabyte in den Mobilfunknetzen übertragen. Im Jahr 2022 lag das Datenvolumen noch bei 5,38 Gigabyte pro aktiver SIM-Karte und Monat. Beide Faktoren - der schnell wachsende M2M-Markt und der weitere Anstieg des Datenvolumens - führen zu einem hohen Investitionsbedarf in die Infrastruktur, insbesondere in die 5G-Netze, die laut einer Analyse mittlerweile auf über 90 % der Fläche in Deutschland verfügbar sind. Die Netzabdeckung mit 5G-Mobilfunk (bezogen auf Outdoor/Fläche) steigt weiter von 88 % im Jahr 2022 auf 92,3 % 2023 (Informationszentrum Mobilfunk, Pressemitteilung vom 24.01.2024). Der Mobilfunkmarkt in Australien wächst insbesondere im Prepaid-Bereich weiter und wird auch davon getragen, dass inzwischen 85 % der Bevölkerung in 5G Netzen telefonieren können. (Quelle: https://www.acma.gov.au/sites/default/files/2023-12/Trends%20and%20developments%20in%20telecommunications%202022-23_0.pdf) 5.2.2 ErtragslageGeschäftsentwicklungDer Konzernabschluss ist in Euro aufgestellt. Bei der Erläuterung der Ertragslage werden alle Beträge einschließlich der Vorjahreszahlen, sofern nicht anders vermerkt, in € Mio. angegeben und sind kaufmännisch gerundet. In Einzelfällen können sich daher bei der Addition von Einzelwerten zum Summenwert Differenzen in der Größenordnung von € 1 Mio. (oder 1 %) ergeben. Die folgende Tabelle zeigt ausgewählte Kennzahlen zum Geschäftsverlauf des abgelaufenen Geschäftsjahres im Vergleich zu den Erwartungen, die im Rahmen des Ausblicks des Geschäftsberichts zum Geschäftsjahr 2022/2023 getroffen worden sind: scrollen
Die im Ausblick des Geschäftsberichtes zum Geschäftsjahr 2022/2023 dargestellten Erwartungen über den Geschäftsverlauf 2023/2024 konnten im Umsatz weder im Direkt- noch im Projektgeschäft erreicht werden, so dass der geplante Gesamtumsatz im Konzern insgesamt verfehlt wurde. Im Halbjahresbericht 2023/2024 zum 30. September 2023 waren die Erwartungen über den Geschäftsverlauf 2023/2024 dahingehend modifiziert dargestellt, dass ein Umsatzrückgang im Projektgeschäft von bis zu -20 % gegenüber dem Vorjahr (statt -6 %) und eine Umsatzkonstanz bzw. ein leichter Umsatzrückgang im Direktgeschäft (statt Wachstum von 6 %) nicht ausgeschlossen werden konnte. Trotz des rückläufigen Umsatzes wurden die EBIT-Prognosen sowohl im Projekt- als auch im Direktgeschäft und somit im Konzern insgesamt erreicht. Der Konzern konnte nach einem negativen EBIT vor Restrukturierungsaufwendungen im Vorjahr von € - 10 Mio. wieder in die Gewinnzone gebracht werden und weist im abgelaufenen Geschäftsjahr 2023/2024 ein positives EBIT von € 15 Mio. und unter Berücksichtigung des positiven Finanzergebnisses von rd. € + 8 Mio. und nach Steueraufwand von rd. € 6 Mio. ein positives Konzernergebnis von € + 17 Mio. (Vorjahr € - 28 Mio.) aus. Durch die infolge der hohen Inflation sowie der Ukraine Krise nachhaltig starke Verunsicherung und Konsumzurückhaltung breiter Bevölkerungsschichten haben sich die Branchenumsätze im Bereich Consumer Electronics im abgelaufenen Geschäftsjahr 2023/2024 (Unterhaltungselektronik, privat genutzte Telekommunikation und IT Produkte) in unserem Kernmarkt mit einem Umsatz-Minus von 4,9 % negativ entwickelt. Vor diesen Hintergründen und der sich weiterhin schlecht entwickelnden Konjunktur waren die großen Handelsketten im Hinblick auf das Projektgeschäft im Bereich Consumer Electronics sehr zurückhaltend. In der Folge ist es im Projektgeschäft insbesondere im ersten Halbjahr 2023/2024 zu weiteren deutlichen Umsatzeinbußen um € - 105 Mio. (- 23,1 %) gegenüber dem Vorjahr gekommen. Neben dem allgemeinen Marktrückgang im Bereich der Consumer Electronics ist dies auch teilweise begründet durch eine bewusste Neuausrichtung der Hardware-Kategorien und -Kanäle im Rahmen der Restrukturierung. Im zweiten Halbjahr hat sich die Situation insofern entspannter gezeigt, dass die Umsätze lediglich um € - 24 Mio. (- 5,6 %) unter dem Geschäftsjahr 2022/2023 lagen. Demgegenüber konnten die Umsätze im Direktgeschäft mit einem Umsatzrückgang von - 1 % weitestgehend auf Vorjahresniveau gehalten werden. Wesentliche Faktoren für die insgesamt positive Ergebnisentwicklung gegenüber dem Vorjahr waren u.a., dass durch die Konzentration auf margenstärkere Geschäfte eine Steigerung der Rohertragsmarge erreicht und der umsatzbedingte Rohertragsverlust durch die höhere Marge überkompensiert werden konnte, so dass insgesamt ein um € 0,6 Mio. höherer Rohertrag erzielt wurde. Als weiterer Faktor haben auch die um € 15,5 Mio. reduzierten sonstigen betrieblichen Aufwendungen dazu beigetragen, dass das um Restrukturierungsaufwendungen bereinigte EBIT des Geschäftsjahres 2022/2023 von € -9,9 Mio auf ein EBIT von € 15,5 Mio. in 2023/2024 gesteigert werden konnte. Die Reduzierung der sonstigen betrieblichen Aufwendungen entfallen auf Kosteneinsparungen infolge der Restrukturierungen in der Aufbau- und Ablauforganisation und Einsparungen der Vertriebskosten aufgrund des gegenüber dem Vorjahr reduzierten Hardware Business. Im Geschäftsjahr 2023/2024 fielen keine Restrukturierungsaufwendungen mehr an. Des Weiteren sind im Geschäftsjahr 2023/2024 die sonstigen betrieblichen Erträge (2023/2024: € 14,7 Mio; 2022/2023: € 9,9 Mio) im Wesentlichen aufgrund von periodenfremden Erträgen höher als im Vorjahr. ErtragslageERTRAGSLAGEscrollen
UMSÄTZE NACH SEGMENTENscrollen
UMSÄTZE NACH REGIONENscrollen
UmsatzerlöseIm Direktgeschäft konnte der Umsatz mit € 508,7 Mio. nahezu auf Vorjahresniveau gehalten werden. Die Erwartungen an ein moderates weiteres Wachstum von + 6 % (nach + 3 % im Vorjahr) konnten jedoch nicht erreicht werden. Im Direktgeschäft blieb auch der Umsatz mit Hardware hinter den Erwartungen und hinter dem Vorjahr zurück. Demgegenüber konnte der Umsatz im Bereich der digitalen Dienstleistungen gegenüber dem Vorjahr um gut 2 % gesteigert und die Umsatzerwartungen weitgehend erfüllt werden. Die zuvor beschriebenen schlechten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und die daraus folgende Zurückhaltung unserer wesentlichen Kunden im Projektgeschäft mit Consumer Electronics haben dazu geführt, dass die Umsätze in diesem Bereich um € 119,4 Mio. (-34,0%) auf € 232,1 Mio. zurückgegangen sind. Der Rückgang ist in voller Höhe zurückzuführen auf weniger höherpreisige und großvolumige Projekte im PC- und Multimediabereich. Im PC-Bereich konnte zwar das Geschäft mit Educational Devices mit Schulen und Universitäten gegenüber dem Vorjahr nochmals über den Erwartungen gesteigert werden, dies kann jedoch den Rückgang des regulären PC-Geschäftes, insbesondere im mittleren und oberen Preissegment, nicht kompensieren. Der Rückgang bei den sonstigen Umsätzen, die im Berichtszeitraum sowie im Vorjahr ausschließlich Dienstleistungen für den Lenovo-Konzern beinhalten, liegt mit € 7,7 Mio. um € 3,2 Mio. unter dem Vorjahr. Die weiter gesunkenen Umsätze sind auf den rückläufigen PC-Markt und damit einhergehende geringere Kundenservice-Dienstleistungen zurückzuführen. Deutschland bleibt mit 54,9 % Umsatzanteil (Vorjahreszeitraum: 57,2 %) wichtigster Markt, auch wenn hier der Umsatz deutlich um € - 90,0 Mio. (- 18 %) auf € 411,1 Mio. gesunken ist. Der Umsatzrückgang ist vollumfänglich durch die negative Entwicklung des Hardwaregeschäfts zu erklären. Im übrigen Europa ging der Umsatz mit - 14,8 % etwas weniger stark um € - 20,6 Mio. auf € 118,3 Mio. zurück. Erfreulich ist der weitere Umsatzanstieg in Australien. Dort konnte der Umsatz im Vergleich zum Vorjahr um € 13,3 Mio. (+ 7,1 %) auf € 200,8 Mio. gesteigert werden. Demgegenüber sanken die Umsätze im übrigen Ausland auch durch bewussten Verzicht auf margenschwache Geschäfte überproportional stark um € - 31,1 Mio. RohertragDie umsatzbedingte Minderung des Rohertrages konnte durch eine Verbesserung der prozentualen Rohertragsmarge kompensiert werden. Dazu beigetragen haben die Konzentration auf margenträchtigere Geschäfte und eine verbesserte Kostenentwicklung auf der Beschaffungsseite bei den Vorlieferanten, insbesondere der Logistik. Die Rohertragsmarge ist dadurch insgesamt um + 3,7 Prozentpunkte auf 25,2 % und der Rohertrag absolut um € + 0,6 Mio. auf € 188,9 Mio. angestiegen. PersonalaufwandIm Wesentlichen aufgrund der Restrukturierung hat sich die Anzahl der im Geschäftsjahr im MEDION-Konzern durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente) um 121 (- 11,9 %) auf 897 reduziert. Der Personalaufwand (im Vorjahr bereinigt um die Restrukturierungsaufwendungen) ist dabei um € 6,9 Mio. (- 10,4 %) auf € 59,4 Mio. gesunken. Der durchschnittliche um die Restrukturierungsaufwendungen im Vorjahr bereinigte Personalaufwand pro Mitarbeiter hat sich um 1,7 % auf T€ 66,2 erhöht; die Steigerung liegt damit deutlich unter der Steigerung des Nominallohnindexes in Deutschland von rd. 6,0 % in 2023 (Quelle: statistisches Bundesamt). scrollen
Sonstige betriebliche Aufwendungen/ErträgeDer Saldo aus sonstigen betrieblichen Erträgen und Aufwendungen liegt mit € -111,5 Mio. um € 17,0 Mio. entsprechend 13,2 % besser als im Vorjahr (€ 128,5 Mio.). scrollen
Die Vertriebsaufwendungen sind korrespondierend zum Umsatzrückgang um € 8,7 Mio. (8,2 %) auf € 97,3 Mio. gesunken. Die Einsparungen betrafen alle darin erfassten Kostenarten mit Ausnahme der Provisionen und Gebühren, die um € 2,4 Mio. (5,6 %) gestiegen sind. Die höheren Aufwendungen für Provisionen und Gebühren betreffen den Bereich der digitalen Dienstleistungen. Die Verwaltungsaufwendungen sind mit € 22,7 Mio. gegenüber dem Vorjahr (Vorjahr € 23,5 Mio.) leicht um € 0,8 Mio. reduziert und betreffen nach wie vor hauptsächlich IT (€ 10,9 Mio.; Vorjahr € 11,5 Mio.), Gebühren für Zahlungstransaktionen (€ 2,8 Mio.; Vorjahr € 2,9 Mio.) und Aufwendungen für Recht und Beratung sowie Versicherungen (€ 5,4 Mio., unverändert). Die sonstigen betrieblichen Erträge sind von € 9,9 Mio. im Vorjahr um € 4,8 Mio. auf € 14,7 Mio. gestiegen. Der Anstieg im Vergleich zum Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus höheren in den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesenen Auflösungen von Rückstellungen in Höhe von € 11,0 Mio. (Vorjahr € 5,3 Mio.). AbschreibungenDie Abschreibungen haben sich um € 0,9 Mio. auf € 2,5 Mio. vermindert. Sie entfallen mit € 1,2 Mio. auf Software und mit € 1,3 Mio. auf Sachanlagen. EBITDurch die Steigerung der Roherträge, höhere sonstige betriebliche Erträge und die Kostensenkung als Ergebnis der Restrukturierung konnte das EBIT (vor Restrukturierungsaufwendungen im Geschäftsjahr 2022/2023) um € 25,4 Mio. von € - 9,9 Mio. im Vorjahr auf € + 15,5 Mio. verbessert werden. EBIT NACH SEGMENTENscrollen
Im Direktgeschäft konnte das EBIT vor Restrukturierungsmaßnahmen um € 1,5 Mio. auf € 32,0 Mio. gesteigert und damit die Ergebnisplanung insgesamt voll erreicht werden. Dabei ist die Ergebnisentwicklung im Hardwarebereich etwas besser als der Plan gewesen. Die Ergebnissteigerung im Bereich Digitale Dienstleistungen ist mit + 2 % gegenüber dem Vorjahr etwas moderater ausgefallen als geplant. Da das Projektgeschäft ausschließlich aus dem unter Druck stehenden Hardwaregeschäft besteht, sind die Restrukturierungsmaßnahmen im Wesentlichen in diesem Bereich forciert worden. Durch den verbesserten Rohertrag, die Verbesserung der Kostenstrukturen und Effekten aus der Auflösung von Rückstellungen konnte das EBIT vor Restrukturierungsaufwendungen um € 25,4 Mio. und damit um rd. € 4 Mio. über den Erwartungen verbessert werden, jedoch konnte die Gewinnschwelle im Projektgeschäft mit einem Ergebnis von € - 16,6 Mio. erwartungsgemäß noch nicht wieder erreicht werden. Das EBIT der sonstigen Umsätze ging bei einem um € 3,4 Mio. geringeren Umsatz um € -1,4 Mio. zurück. Insgesamt verbesserte sich das im Konzern erwirtschaftete EBIT (vor Restrukturierungsaufwendungen) von € - 9,9 Mio. um € 25,6 Mio. auf € 15,5 Mio.; unter Berücksichtigung der Restrukturierungsaufwendungen des Vorjahres von € - 23,3 Mio. verbesserte sich das EBIT des Konzerns um € 48,9 Mio. Finanzergebnisscrollen
Das Finanzergebnis verbesserte sich um rd. € + 6,8 Mio. auf rd. € + 7,8 Mio. sowohl aufgrund der Erhöhung der im Lenovo-Konzern angelegten Liquidität als auch des gestiegenen Zinsniveaus. Den Finanzaufwendungen aus der Factoring Finanzierung in Höhe von € 1,3 Mio. stehen unsaldiert in gleicher Höhe Finanzerträge aus der Weiterbelastung im Lenovo-Konzern gegenüber. Ertragsteuernscrollen
Die effektiv zahlungswirksamen Steuern betreffen hauptsächlich die Tochtergesellschaften der MEDION AG. Aufgrund des negativen steuerlichen Ergebnisses der MEDION AG im abgelaufenen Geschäftsjahr ist wie bereits im Vorjahr keine Steuerumlage zu leisten. Der zahlungsunwirksame Stand-Alone Steuerertrag nach IAS 12, der als Unterschiedsbetrag zwischen Stand-Alone-Approach und Steuerumlage gegen die Kapitalrücklage gebucht wird (vgl. Anhang 8.1.5), hat sich reduziert, da sich auch die Verlustsituation der MEDION AG im Vorjahresvergleich verringert hat. Die Veränderung der latenten Steuern (Ertrag: € 0,2 Mio.; Vorjahr: Aufwand € 5,8 Mio.) ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass im Vorjahr aktivierte latente Steuern auf der Ebene der MEDION AG zu mindern waren. KonzernergebnisDurch die bisher umgesetzten Restrukturierungsmaßnahmen, die Verbesserung der Rohertragsmarge, höheren sonstigen betrieblichen Erträgen sowie die Verminderung umsatzabhängiger Vertriebskosten konnten die Ergebnisziele erreicht und der MEDION-Konzern wieder in die Gewinnzone gebracht werden. Der Konzern hatte im Vorjahr nach einem Aufwand für die Bildung von Restrukturierungsrückstellungen von € 23,3 Mio. ein negatives Konzernergebnis von € - 28,1 Mio. ausgewiesen, demgegenüber konnte das Konzernergebnis im Geschäftsjahr 2023/2024 um € 45,2 Mio. auf einen Konzerngewinn von € + 17,1 Mio. gesteigert werden. Vermögens- und FinanzlageBilanzstruktur (IFRS)scrollen
Die Bilanzsumme des MEDION-Konzerns hat sich zum 31. März 2024 im Vergleich zum Vorjahresstichtag um € 0,2 Mio. auf € 641,4 Mio. geringfügig erhöht (Vorjahr: € 641,2 Mio.). Auf der Aktivseite liegen das Anlagevermögen und die übrigen langfristigen Vermögenswerte mit € 26,8 Mio. um € - 1,3 Mio. knapp unter Vorjahr. Dem steht eine ebenfalls geringfügige Erhöhung der kurzfristigen Vermögenswerte um € 1,5 Mio. auf € 614,6 Mio. gegenüber. Innerhalb der kurzfristigen Vermögenswerte haben sich die Vorräte um € - 35,7 Mio. und die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen um € - 13,0 Mio. korrespondierend zur Umsatzentwicklung vermindert. Die durch die entsprechend geringere Kapitalbindung frei gewordenen Finanzmittel wurden zusammen mit der Verminderung der liquiden Mittel um € - 69,8 Mio. im Rahmen des zentralen Liquiditätsmanagements des Lenovo-Konzerns angelegt. Dadurch haben sich die Forderungen gegen den Lenovo-Konzern um € 117,7 Mio. auf € 203,7 Mio. zum Bilanzstichtag erhöht. Die sonstigen kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte in Höhe von € 43,1 Mio. (Vorjahr: € 40,9 Mio.) beinhalten wie im Vorjahr hauptsächlich ausstehende Lieferantengutschriften. Die in der Bilanz ausgewiesenen Zahlungsmittel und -äquivalente verminderten sich um € - 68,8 Mio. auf € 123,1 Mio. (Vorjahr: € 191,9 Mio.). Inklusive der im Lenovo-Konzern angelegten, jederzeit kurzfristig rückrufbaren liquiden Mittel ergibt sich ein Anstieg der Gesamt-Liquidität zum Bilanzstichtag von € 237,4 Mio. um € + 81,4 Mio. auf € 318,8 Mio. Auf der Passivseite hat sich das Eigenkapital im Wesentlichen in Höhe des Konzern-Bilanzgewinns unter Berücksichtigung der Rücklagenveränderung aufgrund des Stand-Alone-Approachs nach IAS 12 um € 3,0 Mio. auf € 411,5 Mio. erhöht. Die Eigenkapitalquote beläuft sich damit auf 64,2% nach 63,7% im Vorjahr. Zu den von der MEDION AG gehaltenen eigenen Aktien wird gemäß § 315 Abs. 2 S. 2 HGB und § 289 Abs. 2 S. 2 HGB auf die im Anhang der MEDION AG im Abschnitt 4.3.1 "Angaben zur Bilanz" und "Eigenkapital" gemachten Angaben gem. § 160 Abs. 1 Nr. 2 AktG verwiesen. Die langfristigen Rückstellungen und Verbindlichkeiten liegen mit € 18,7 Mio. um € 1,8 Mio. unter Vorjahr; sie beinhalten im Wesentlichen Pensionsrückstellungen in Höhe von € 12,8 Mio. Im Bereich der kurzfristigen Verbindlichkeiten und Rückstellungen haben sich die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen stichtagsbedingt um € + 8,9 Mio. auf € 102,7 Mio. (Vorjahr: € 93,8 Mio.) erhöht. Insgesamt verminderte sich demnach die Mittelbindung durch das Working Capital (Vorratsvermögen sowie Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen) zum 31. März 2024 um € - 57,6 Mio. auf € 131,2 Mio. (Vorjahr: € 188,8 Mio.). Die sonstigen Rückstellungen liegen mit € 65,7 Mio. um € - 19,2 Mio. unter dem Vorjahreswert von € 84,9 Mio. Im Bilanzwert zum 31. März 2024 ist noch eine Rückstellung für Restrukturierungsaufwendungen in Höhe von € 13,1 Mio. (Vorjahr: € 22,5 Mio) enthalten. Weitere wesentliche Rückstellungen betreffen nach wie vor Gewährleistungen (€ 11,7 Mio.; Vorjahr € 16,3 Mio.) sowie Lizenzen und Schutzrechte (€ 17,4 Mio.; Vorjahr: € 23,9 Mio.). Für Verpflichtungen aus Gewährleistungen sind zusätzlich € 4,8 Mio. (Vorjahr: € 7,9 Mio.) in den langfristigen Rückstellungen und Verbindlichkeiten ausgewiesen. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von € 12,4 Mio. zum 31. März 2024 (Vorjahr: € 0,4 Mio.) betreffen im Wesentlichen die Verbindlichkeit aus der Gewinnabführung der MEDION AG (€ 8,2 Mio.; Vorjahr: Forderung aus Verlustübernahme in Höhe von € 36,0 Mio.) sowie Verbindlichkeiten aus dem Bezug von Servicematerialien. Kapitalflussrechnung und Liquiditätslagescrollen
Durch Hinzurechnung der Abschreibungen zum EBIT ergibt sich ein positver Brutto-Cashflow von € 19,4 Mio., der insbesondere durch die Ergebnisverbesserung im EBIT um € 52,6 Mio. besser ausfällt als im Vorjahr. Durch die geringere Mittelbindung im Netto-Umlaufvermögen von € 51,6 Mio. abzüglich der Minderung von Rückstellungen (€ - 19,2 Mio.) und der gezahlten Steuern (€ - 11,8 Mio.) hat sich ein Mittelzufluss aus betrieblicher Tätigkeit von € 40,0 Mio. ergeben. Der Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit entspricht im abgelaufenen Geschäftsjahr sowie im Vorjahr im Wesentlichen dem Ab- und Rückfluss aus der Bereitstellung liquider Mittel im Lenovo-Konzern. Der Mittelzufluss aus Finanzierungstätigkeit von € 35,2 Mio. betrifft mit € 36,0 Mio. Zuflüsse aus der Verlustübernahme des Vorjahres durch Lenovo, denen sonstige Auszahlungen für Finanzverbindlichkeiten von € - 0,8 Mio. gegenüberstehen. Insgesamt ergibt sich somit eine zahlungswirksame Verminderung des Finanzmittelfonds um € - 68,4 Mio., hinzu kommt eine wechselkursbedingte Veränderung der liquiden Mittel von € - 0,4 Mio., so dass sich der Finanzmittelfonds von € 191,9 Mio. im Vorjahr auf € 123,1 Mio. verminderte. Aufgrund der vereinbarten Finanzierungsrahmenbedingungen im Wege der Einbindung in den Lenovo-Konzern erfolgen die Anlagen liquider Mittel nicht mehr durch MEDION selbst, sondern durch den Lenovo-Konzern. Die sonst durch MEDION angelegte Liquidität wird dem Lenovo-Konzern zur Verfügung gestellt und zu marktüblichen Bedingungen sowie unter Berücksichtigung rechtlicher Rahmenbedingungen und jederzeitiger Rückzahlbarkeit verzinst. Diese Mittel sind kurzfristig (im Sinne von IAS 1.66 c). Diese Beträge werden unter den Forderungen gegen verbundene Unternehmen ausgewiesen und reduzieren daher den in der MEDION-Bilanz ausgewiesenen Liquiditätssaldo. Unter Berücksichtigung der Verbindlichkeiten aus einem Factoring-Programm ergibt sich eine Erhöhung der Netto-Liquidität um € + 81,4 Mio. von € 229,9 Mio. im Vorjahr auf € 310,4 Mio. zum 31. März 2024. scrollen
Die Finanzierung des MEDION-Konzerns einschließlich des erforderlichen Working Capitals für das laufende Geschäft war im abgelaufenen Geschäftsjahr stets sichergestellt. Der MEDION-Konzern verfügt nach wie vor über eine deutlich positive Netto-Liquidität. Ebenso verfügt dieser mit dem hohen bilanziellen Eigenkapital von € 411,5 Mio., einer bilanziellen Eigenkapitalquote von 65,2 % und einer Gesamt-Liquidität von € 318,8 Mio. (inklusive der Geldanlagen in Höhe von € 195,7 Mio.) über weiterhin sehr gute Finanzierungsrahmenbedingungen. 5.2.2.1 Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage des KonzernsIm abgelaufenen Geschäftsjahr wurde trotz weiterer Umsatzrückgänge im Projektgeschäft durch die bisher umgesetzten Restrukturierungsmaßnahmen und die Verbesserung der Rohertragsmarge sowie gegenüber dem Vorjahr erhöhter Auflösungen von Rückstellungen aufgrund im Laufe des Geschäftsjahres weggefallener Rückstellungsgründe im MEDION-Konzern der turn around im operativen Ergebnis geschafft und ein positives EBIT von € 15,5 Mio. erreicht und die Ergebniserwartungen dadurch leicht übertroffen. Trotz des verfehlten Umsatzziels verlief die Geschäftsentwicklung aufgrund der EBIT-Entwicklung zufriedenstellend. Das Bilanzbild des MEDION-Konzerns ist durch ein hohes Eigenkapital von € 411,5 Mio. und eine Netto-Liquidität von € 310,4 Mio. geprägt. Damit verfügt der Konzern über eine hohe Finanzkraft für die künftige Weiterentwicklung des Geschäftes und kann - sobald sich Chancen auf den Absatzmärkten bieten - diese offensiv angehen. MEDION AG (ergänzende Erläuterungen auf Basis HGB)Der Lagebericht der MEDION AG und der Konzernlagebericht über das Geschäftsjahr 2023/2024 (zusammengefasster Lagebericht) sind nach § 315 Abs. 5 HGB in Verbindung mit § 298 Abs. 2 HGB zusammengefasst. Der Jahresabschluss der MEDION AG nach HGB und der zusammengefasste Lagebericht werden zeitgleich im Bundesanzeiger veröffentlicht. Da das MEDION-Geschäft weitestgehend über die MEDION AG abgewickelt und aus Gründen der Kosteneffizienz entsprechend zentral gesteuert wird, entspricht die Ertrags- sowie die Vermögens- und Finanzlage im Wesentlichen den Informationen über die wirtschaftliche Lage des MEDION-Konzerns. Ergänzende Erläuterungen zu wesentlichen Kennzahlen stellen sich wie folgt dar: Ertragslage MEDION AG nach HGBscrollen
Der Umsatz der MEDION AG ist aufgrund der Bestellzurückhaltung der großen Handelsketten bei der Auflage von Projektgeschäften im Bereich der Consumer Electronics um € 127,3 Mio. (- 18,1 %) gesunken. Da im Medion-Konzern der maßgebliche Anteil im Projektgeschäft durch die MEDION AG abgewickelt wird, entspricht dieser Umsatzrückgang weitgehend dem des Konzerns. Durch die Konzentration auf margenstärkere Geschäfte und die sich im Verlauf des abgelaufenen Geschäftsjahres wieder normalisierenden Preisniveaus an den Beschaffungsmärkten und in der Logistik konnte der Materialeinsatz überproportinal reduziert und ein um € 13,2 Mio. höherer Rohertrag erreicht werden. Die durch die MEDION AG erwirtschaftete Rohertragsmarge liegt mit 27,7 % um 6,9 % über dem Vorjahreswert von 20,8% und damit nochmals über dem Niveau der Konzernrohertragsmarge (25,2 %). Der Personalaufwand der MEDION AG hat sich im Zuge der Restrukturierung im Vorjahresvergleich um € - 2,7 Mio. von € 34,7 Mio. auf € 32,0 Mio. reduziert. Die durchschnittliche Mitarbeiterzahl (Vollzeitäquivalente) der MEDION AG hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 51 auf 373 (Vorjahr 424) vermindert. Sonstige betriebliche Aufwendungen/Erträge der MEDION AG nach HGBDie sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich um € 24,8 Mio. (13,4 %) reduziert. Im Unterschied zum Konzernabschluss nach IFRS werden die Restrukturierungskosten im sonstigen betrieblichen Aufwand und nicht im Personalaufwand erfasst. Die Restrukturierungskosten haben im Vorjahr den sonstigen betrieblichen Aufwand mit € - 23,3 Mio. belastet. Ohne Restrukturierungskosten hat sich der sonstige betriebliche Aufwand um € - 1,5 Mio. reduziert. Unter Berücksichtigung der sonstigen betrieblichen Erträge, die um € 9,7 Mio. gestiegen sind, hat sich der Saldo der sonstigen betrieblichen Aufwendungen /Erträge um € 34,5 Mio. (19,5 %) verbessert und damit neben der Rohertragsverbesserung deutlich zur Verbesserung des Ergebnisses der MEDION AG im EBIT beigetragen. scrollen
Aufgrund der unterschiedlichen Behandlung von zweckgebundenen Werbekostenzuschüssen im Hinblick auf den Ausweis in der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB und IFRS liegen die Aufwendungen für Marketing in Höhe von € 56,9 Mio. (Vorjahr: € 45,7 Mio.) um € 33,7 Mio. (Vorjahr: € 45,7 Mio.) über dem Wert im Konzern (€ 23,2 Mio.; Vorjahr: € 27,3 Mio.). Dieser Anstieg erklärt sich hauptsächlich durch höhere Aufwendungen für Print Werbung und Online-Marketing. Der Herausfall von serviceintensiven Produktmengen aus der Gewährleistungszeit und der Rückgang des Projektgeschäftes hat zu einer Reduzierung servicerelevanter Mengen im abgelaufenen Geschäftsjahr und somit zu einem Rückgang der Aufwendungen für Kundenservice um € 4,0 Mio. (- 17,5 %) geführt. Insgesamt liegen die Aufwendungen für Kundenservice um € 11,1 Mio. (Vorjahr: € 11,7 Mio.) über dem Konzernwert. Hintergrund ist, dass in der MEDION AG die durch Tochtergesellschaften weiterbelasteten Personalaufwendungen für den Kundenservice im sonstigen betrieblichen Aufwand erfasst werden. Auch die Verwaltungsaufwendungen wurden im Rahmen der Restrukturierung um € 2,6 Mio. (7,7 %) gesenkt. Sie beinhalten im Wesentlichen Aufwendungen für IT (€ 9,6 Mio.; Vorjahr: € 10,2 Mio.) sowie konzerninterne Verwaltungsumlagen (€ 13,4 Mio.; Vorjahr: € 15,1 Mio.). Die im Vorjahr ausgewiesenen Restrukturierungsaufwendungen in Höhe von € 23,3 Mio. betrafen ausschließlich Personalmaßnahmen. Die sonstigen betrieblichen Erträge stiegen von € 7,5 Mio. im Vorjahr um € 9,7 Mio. auf € 17,2 Mio. Dieser Anstieg ist im Wesentlichen auf im Vorjahresvergleich erhöhte Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen zurückzuführen. Das EBIT der MEDION AG konnte durch den um € 13,2 Mio. verbesserten Rohertrag und die im Zuge der Restrukturierung erreichten Kosteneinsparungen in den betrieblichen Aufwendungen (ohne Restrukturierungsaufwendungen) von zusammen € 14,7 Mio. um insgesamt € 27,9 Mio. verbessert werden, ist aber noch mit € 16,7 Mio. negativ. Unter Berücksichtigung der Restrukturierungsaufwendungen hat sich das EBIT gegenüber dem Vorjahr um € 51,2 Mio. verbessert. Das gegenüber dem Vorjahr (€ 32,8 Mio.) mit € 25,1 Mio. verminderte Finanzergebnis erklärt sich im Wesentlichen durch geringere Gewinnausschüttungen der Tochtergesellschaften von € 20,7 Mio. (Vorjahr: € 32,7 Mio.). Demgegenüber ist das Zinsergebnis aufgrund der höheren angelegten freien Liquidität sowie aufgrund des gestiegenen Zinsniveaus mit € 4,4 Mio. um € 4,3 Mio. höher ausgefallen als im Vorjahr. Aufgrund des negativen steuerlichen Ergebnisses im abgelaufenen Geschäftsjahr war wie im Vorjahr keine Steuerumlage zu leisten. Das Ergebnis der MEDION AG vor Gewinnabführung/Verlustübernahme durch Lenovo konnte nach dem Verlust im Vorjahr von € - 36,0 Mio. um € 44,1 Mio. gesteigert werden. Damit schließt die MEDION AG das Geschäftsjahr 2023/2024 mit einem positiven handelsrechtlichen Ergebnis von € 8,1 Mio. vor Ergebnisabführung ab. Bilanzstruktur der MEDION AG nach HGBscrollen
Die Bilanzsumme der MEDION AG zum 31. März 2024 hat sich im Vorjahresvergleich von € 578,3 Mio. um € - 18,6 Mio. auf € 559,7 Mio. verringert. Die gegenüber der Konzernbilanz (€ 641,4 Mio.; Vorjahr: € 641,2 Mio.) um € - 81,7 Mio. (Vorjahr: € - 62,9 Mio.) geringere Bilanzsumme erklärt sich maßgeblich durch niedrigere liquide Mittel auf der Aktivseite und geringere Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie Eigenkapital auf der Passivseite. Da das Working Capital-intensive Projektgeschäft ausschließlich in der MEDION AG erfasst wird, haben sich die korrespondierend zum geringeren Geschäftsvolumen im Projektgeschäft verminderten Vorratsbestände und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auch in der Bilanz der MEDION AG abgebildet. Das Vorratsvermögen der MEDION AG hat sich hier von € 146,3 Mio. um € - 35,6 Mio. auf € 110,7 Mio. vermindert. Unter Berücksichtigung der mit € 110,5 Mio. geringeren Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Vorjahr: € 129,2 Mio.) und der von € 65,2 Mio. um € - 3,0 Mio. auf € 62,2 Mio. verminderten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ergibt sich eine um € - 51,3 Mio. verminderte kurzfristige Mittelbindung im Working Capital (€ 159,0 Mio.; Vorjahr: € 210,3 Mio.). Die geringere Kapitalbindung im Working Capital sowie das positive Jahresergebnis zeigen sich ebenso wie im Konzernabschluss in einer deutlich verbesserten verfügbaren Liquidität. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen liegen mit € 211,0 Mio. um € 137,9 Mio. über dem Vorjahr (Vorjahr: € 73,1 Mio). Hierin sind die um € 150,5 Mio. höheren Geldanlagen im Konzern (€ 180,5 Mio.) enthalten. Zudem waren im Vorjahresabschluss zum 31. März 2023 Forderungen aus Verlustübernahme in Höhe von € 36,0 Mio. aktiviert. In den Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind auch um € 3,6 Mio. erhöhte Forderungen aus Warenverkauf und Dienstleistungen gegen Lenovo ausgewiesen (€ 6,0 Mio.; Vorjahr: € 2,4 Mio.). In den langfristigen Rückstellungen sind unverändert die Pensionsverpflichtungen ausgewiesen. Die Verminderung der sonstigen Rückstellungen beruht im Wesentlichen auf geringeren Gewährleistungs- und Lizenzrisiken zum Bilanzstichtag sowie auf der Inanspruchnahme von Restrukturierungsrückstellungen. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind im Wesentlichen aufgrund der Verbindlichkeit aus Gewinabführung um € 7,8 Mio. auf € 22,6 Mio. angestiegen. Die MEDION AG weist aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages ein unverändertes Eigenkapital von € 366,1 Mio. aus. Aufgrund der niedrigeren Bilanzsumme hat sich die Eigenkapitalquote zum 31. März 2024 von 63,3 % im Vorjahr auf 65,4% erhöht und liegt nach wie vor stabil über 50 %. 5.3 Prognose-, Chancen- und Risikobericht5.3.1 Prognosebericht5.3.1.1 Konjunktureller RahmenTrotz allmählicher Stabilisierung der Kaufkraft und anhaltendem Beschäftigungsaufbau bleibt die Entwicklung im Einzelhandel in Deutschland im ersten Quartal 2024 schwach. Stimmungsbasierte Frühindikatoren deuten eine konjunkturelle Trendwende an: Die Geschäftserwartungen in den Unternehmen haben sich laut ifo Geschäftsklima im März 2024 spürbar aufgehellt und auch die aktuelle Geschäftslage verbesserte sich. Bei der Stimmung der privaten Haushalte in Deutschland, gemessen am GfK-Konsumklima und dem HDE-Konsumbarometer, deutet sich zuletzt ebenfalls eine Stabilisierung an. Vor dem Hintergrund der insgesamt leicht verbesserten Indikatorenlage gehen die Wirtschaftsforschungsinstitute in ihrer jüngsten Gemeinschaftsdiagnose für das erste Quartal 2024 von einer wirtschaftlichen Stagnation aus, bevor es im weiteren Jahresverlauf im Zuge rückläufiger Inflationsraten, steigender Löhne und Einkommen, einer anhaltend stabilen Arbeitsmarktentwicklung und zunehmenden Impulsen von der Außenwirtschaft zu einer spürbaren konjunkturellen Belebung kommt. Dennoch bestehen für die erwartete Erholung weiterhin Unsicherheiten, insbesondere mit Blick auf die geopolitischen Entwicklungen. Die preisbereinigten Umsätze im Einzelhandel (ohne Kfz) sind im Februar 2024 gegenüber dem Vormonat deutlich um 1,7 % gesunken, nachdem sie bereits in den vorangegangen drei Monaten rückläufig waren. Gegenüber dem Vorjahr meldete der Einzelhandel im Februar ein reales Umsatzminus von 2,6 %. Der Umsatz im Internet- und Versandhandel verringerte sich im Februar um 4,2 % (- 6,0 % gegenüber dem Vorjahr). Bei der Stimmung der privaten Haushalte in Deutschland, gemessen am GfK-Konsumklimaindex und dem HDE-Konsumbarometer, deutet sich zuletzt eine Bodenbildung an. Das HDE-Konsumbarometer stieg im April zum dritten Mal in Folge und auch laut GfK nimmt das Konsumklima im April erneut leicht zu, wobei insbesondere eine sinkende Sparneigung sowie verbesserte Erwartungen der Einkommensentwicklung sich positiv bemerkbar machten. Insgesamt bewegen sich die Frühindikatoren leicht aufwärts, dies jedoch auf niedrigem Niveau. Im Zuge steigender Löhne und rückläufiger Inflationsraten dürfte sich im Frühjahr jedoch eine schrittweise Erholung des privaten Konsums einstellen (zitiert aus Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Pressemitteilung vom 12.04.2024 - Wirtschaftliche Entwicklung). 5.3.1.2 Marktentwicklung im Bereich der Consumer ElectronicsDer Markt für Consumer Electronics umfasst elektronische und digitale Geräte für den Privatgebrauch zu Unterhaltungs- (Fernseher, Radio, Smart Speaker, etc.) und Kommunikationszwecken (Telefone, Smartphones etc.) sowie zur Ausführung von Heimbüro-Tätigkeiten (Drucker, Kopierer etc.). Der Umsatz im besonders für MEDION relevanten Markt Consumer Electronics in Deutschland beträgt 2024 nach Schätzung etwa € 25,7 Mrd. Laut Prognose wird im Jahr 2028 ein Marktvolumen von € 26,8 Mrd. erreicht; dies entspricht einem jährlichen Umsatzwachstum von 1,11 % (CAGR 20242028). Das größte Marktsegment ist das Segment Telefonie mit einem wertmäßigen Marktvolumen von rund € 8,8 Mrd. in 2024. Umgerechnet auf die Bevölkerungszahl werden in diesem Markt im Jahr 2024 etwa € 308,5 pro Kopf umgesetzt. Im Jahr 2024 werden voraussichtlich 27,9 % des Gesamtumsatzes im Markt Consumer Electronics online erwirtschaftet (Quelle: https://de.statista.com/outlook/cmo/ consumer-electronics/deutschland). Aufgrund teilweise immer noch gestörter Lieferketten sowie weiteren Logistikproblemen und damit verbundenen Versorgungsengpässen bei Komponenten und manchen Rohmaterialien sowie der aktuellen Krisensituation und der gestiegenen Preise mit Auswirkungen auf das frei verfügbare Einkommen der Verbraucher ist eine weitergehende seriöse Prognose der Marktentwicklung für das Jahr 2024 und danach derzeit nicht möglich. Mobilfunk und digitale DienstleistungenDer weiterhin stabile Absatz von Smartphones sorgt für einen anhaltenden Trend der mobilen Internetnutzung mit hohen Datenübertragungsraten im Postpaid und Prepaid Bereich. Im Mobilfunk wird unverändert in den Ausbau der Übertragungstechnik und die Glasfasernetze sowie den neuen 5G-Standard investiert. Die Nutzung von Deutschlands 5G-Handynetzen wird nach Einschätzung eines Internet-Branchenverbandes in 2024 deutlich steigen. Da die 5G-Antennen inzwischen die allermeisten Haushalte erreichen und somit eine gute Flächenabdeckung gegeben ist, sehen Verbraucher einen größeren Nutzen für sich und buchen immer häufiger Tarife in dem 5G Übertragungsstandard (Telekommunikationsverband VATM, Pressemitteilung vom 29.02.2024). Dazu geht die gfu davon aus, dass Smartphone-Anwendungen mit innovativer KI den Nutzer einen echten Mehrwert oder Komfort bieten und könnten diese dazu veranlassen, ihr Smartphone früher als im üblichen drei- oder vierjährigen Austauschzyklus auszutauschen und somit auch im Jahr 2024/2025 und darüber hinaus für nachhaltige Umsatzsteigerungen sorgen (gfu, Pressemitteilung vom 19.03.2024). Die Wettbewerbssituation der vielen Online-Angebote und das nach der Corona-Pandemie veränderte Einkaufsverhalten im stationären Handel werden auch die nächsten Jahre bestimmen. Digitale Dienstleistungen werden weiterhin stark differenziert und nur bei ausreichend innovativen Produktangeboten in höherem Maße nachgefragt werden. 5.3.1.3 Entwicklung von MEDION im Geschäftsjahr 2024/2025Wirtschaftliche Entwicklung von MEDIONDie zukünftige Entwicklung von MEDION im Geschäftsjahr 2024/2025 als Anbieter von Produkten und Dienstleistungen im Bereich der Consumer Electronics für den Massenmarkt hängt neben den effizienten und konsequent auf die Bedürfnisse der Kunden und Verbraucher ausgerichteten Strukturen und neuen innovativen Produkten des Unternehmens in hohem Maße davon ab, wie sich der konjunkturelle Rahmen, die Währungsrelationen und die Konsumneigung der Verbraucher beim Wettbewerb der Einkaufsstätten in Deutschland und in den wichtigsten europäischen Ländern auch unter Berücksichtigung der Auswirkungen der Verknappung von Komponenten, Lieferketten und Logistikproblemen vor dem Hintergrund der Krisen im Nahen Osten sowie in der Ukraine entwickeln. Unverändert besteht der Trend einer hohen Wettbewerbsintensität und zur Verlagerung des Einkaufverhaltens auf Marktplätze im Internet. Zu berücksichtigen sind damit auch in besonderem Maße die Erwartungen der Handelspartner hinsichtlich der Absatzchancen von Consumer-Electronics-Produkten mit dem daraus resultierenden Bestellverhalten. Darüber hinaus wird die weitere Entwicklung im Telekommunikationsmarkt zu berücksichtigen sein. Der rasche technologische Wandel im Telekommunikationssektor erfordert hohe Investitionen, um Netzinfrastrukturen der nächsten Generation auszubauen. Die Netzbetreiber bringen den Ausbau von 5G-Netzen zügig voran, was für die Netzbetreiber hohe Investitionsausgaben bedeutet. Dies kann für MEDION relevante Effekte für die Preisgestaltung der verfügbaren Angebote der Diensteanbieter im Jahr 2024 und 2025 mit sich bringen. Weiterhin entscheidend ist, preisgünstige Angebote für die mobile Nutzung auch hoher Datenvolumina im Markt zu platzieren. Ebenso wie bei der Frage, wie sich der Wettbewerb entwickelt, ist schwierig einzuschätzen, welche kurz- und mittelfristigen Auswirkungen die aktuelle geopolitische Lage, die Inflation sowie die Entwicklung der verfügbaren Einkommen auf das Konsumverhalten der Verbraucher haben wird. Entscheidend bleibt für MEDION, ob die Käufergruppen mit besonderer Preissensitivität die Angebote innovativer Consumer Electronics-Produkte und digitaler Dienstleistungen auch annehmen oder - wie bis Ende Mai 2024 spürbar - hier weiterhin zurückhaltend bleiben. Desweiteren müssen die Ergebnisse der weiteren Umsetzung der Restrukturierung implementiert und ihre erfolgreiche Akzeptanz bei Mitarbeitern, Kunden und Lieferanten abgewartet werden. 5.3.1.4 Umsatz und Ergebnis (EBIT) im MEDION-Konzern und in der MEDION AG im Geschäftsjahr 2024/2025Nachdem im abgelaufenen Geschäftsjahr 2023/2024 die Restrukturierungsmaßnahmen eingeleitet und umgesetzt wurden und bereits Ergebnisverbesserungen erreicht werden konnten, haben für MEDION die weitere konsequente Umsetzung des Restrukturierungsprogrammes ebenso wie die volle Konzentration auf das Nutzen aller Marktchancen auch für das Geschäftsjahr 2024/2025 oberste Priorität. Es hat sich gezeigt, dass die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im privaten Konsumumfeld die Handels- und Händlerstrukturen, insbesondere im Hinblick auf Erwerb und Nutzung von Consumer-Electronics-Produkten, nachhaltig verändern und dass sich diese Prozesse weiter fortsetzen. Ziel und Aufgabe ist es, den MEDION-Konzern an die sich abzeichnenden Veränderungen der Handels- und Vertriebsstrukturen anzupassen. Die Anpassungsmaßnahmen betreffen die Aufbau- und Ablauforganisation und die Geschäftsprozesse aller Unternehmensbereiche und dabei insbesondere die Bereiche: scrollen
Da diese Maßnahmen struktureller Natur sind, bedarf die nachhaltige Umsetzung Zeit, so dass sich die weiteren Effekte daraus teilweise erst mit einem zeitlichen Nachlauf einstellen. Der MEDION-Konzern hat die Planung darauf ausgerichtet, dass die durch die weitere Konzentration auf margenstärkere Projekte erwarteten Steigerungen des Rohertrages und die durch die Restrukturierungsmaßnahmen erzielten Kosteneinsparungen dazu genutzt werden zusätzliche Budgets für die Anpassung der Geschäftsprozesse und für verstärkte Marketing- und Kommunikationsmaßnahmen einzusetzen, um damit die Voraussetzungen für die nachhaltige Verbesserung des Geschäftsmodells zu optimieren. Dabei hängt die künftige Umsatz- und Ergebnisentwicklung von MEDION stark von der Entwicklung der sozialen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, insbesondere der Entwicklung der für den Konsum verfügbaren Einkommen von breiten Käuferschichten mit niedrigeren Einkommen ab. Hinzu kommen die Einflüsse aus der unverändert stagnierenden Konjunktur in unserem Kernmarkt Deutschland und den intensiver werdenden öffentlichen Diskussionen über Umweltverträglichkeiten von Produkten sowie die besonderen Unsicherheitsfaktoren Ukraine-Krieg und Krise im Nahen Osten. Je länger die gegenwärtig angespannte Situation anhält und insbesondere die frei verfügbaren Einkommen nicht ansteigen, desto stärker gehen wir von einer unveränderten Zurückhaltung der Privatverbraucher beim Kauf von Consumer Electronics und in der Folge unserer Handelskunden für die Initiierung von großvolumigen Projektgeschäften in diesem Marktsegment aus. An der grundsätzlichen Vorgehensweise der Geschäftsplanung, z.B. der Zugrundelegung jährlicher Kundengespräche, hat sich indes nichts geändert. Da MEDION konzernweit einen großen Teil seines Hardwaregeschäftes als Projektgeschäft betreibt, welches längere Vorlaufzeiten aufgrund der kundenindividuellen Produktentwicklungen hat, ist teilweise der für das kommende Geschäftsjahr 2024/2025 geplante Umsatz im Projektgeschäft mit Kundenplanungen hinterlegt. Zusätzlich bietet bei den digitalen Dienstleistungen im Direktgeschäft die seit Jahren hohe Grundstabilität (wiederkehrendes Geschäft) eine gewisse, mindestens kurzfristige Prognosesicherheit. Dennoch gilt grundsätzlich, dass die Entwicklung, insbesondere im zweiten Geschäftshalbjahr, geschäftsmodellspezifisch mit geringerer Zuverlässigkeit prognostizierbar ist. UmsatzMEDION plant für den Konzern für das Geschäftsjahr 2024/2025 ein Umsatzwachstum zwischen 3,3 und 5,3 % auf einen Umsatz von € 773 bis € 788 Mio. nach € 748 Mio. im abgelaufenen Geschäftsjahr. Im Berichtssegment Projektgeschäft plant MEDION ein Umsatzwachstum von 7 % auf € 248 Mio, hält aber auch ein konstantes Umsatzniveau in Höhe des Vorjahres (2023/2024: € 232 Mio) für möglich. Das geplante Umsatzwachstum ist im PC Geschäft im Wesentlichen preisgetrieben. Im Berichtssegment Direktgeschäft wird ein Umsatzwachstum um 5,1 % von € 509 Mio. auf € 535 Mio. erwartet. Die erwartete Erhöhung resutliert im Wesentlichen aus der angenommen Entwicklung bei den digitalen Dienstleistungen. Für die sonstigen Umsätze wird ein Rückgang von rd. € 9 Mio. auf € 6 Mio. erwartet. Für die MEDION AG wird von einem konstanten Umsatzanteil am Konzernumsatz von rd. 75 % ausgegangen. EBITFür das Geschäftsjahr 2024/2025 wird mit einem Konzern-EBIT auf dem Niveau des abgelaufenen Geschäftsjahres von € 15 Mio. geplant. Der geplante Umsatz führt zu einem besseren Rohertrag und damit zu einem höheren EBIT. Zu einem höheren EBIT tragen auch die Kosteneinsparungen aus der Restrukturierung bei. Diesen positiven Effekten stehen jedoch höhere Budgets für die Bereiche Marketing, Kommunikation sowie IT gegenüber. Da die negativen Ergebnisbeiträge ausschließlich das Hardwaregeschäft betreffen, welches überwiegend im Projektgeschäft realisiert wird, wird im Projektgeschäft auch im Geschäftsjahr 2024/2025 trotz Einsparungen beim Personalaufwand mit einem negativen EBIT in Höhe von rd. € - 18 Mio. (2023/2024: € - 17 Mio.) gerechnet. Für das Direktgeschäft wird von einem EBIT in Höhe von rd. € 33 Mio. (2023/2024: € 32 Mio.) ausgegangen. Der Vorstand plant für den Jahresabschluss der MEDION AG ein negatives EBIT in Höhe von rd. € - 17 Mio. (2023/2024: € -17 Mio.). An dieser Stelle verweisen wir auch auf den Risikobericht im nachfolgenden Kapitel 5.3.2 und den Chancenbericht unter 5.3.4. 5.3.2 Risikobericht5.3.2.1 Risikomanagement-OrganisationGrundprinzipien der Risikomanagement-OrganisationDas Risikomanagement, das interne Kontrollsystem und das Compliance Management System sind integraler Bestandteil der MEDION-Geschäftsstrategie. Sie dienen dazu in einem strukturierten Prozess die wesentlichen Risikofelder im Konzern laufend zu beobachten, Geschäftsrisiken frühzeitig zu erkennen und damit die Voraussetzungen zu schaffen möglichst frühzeitig Maßnahmen zur Begrenzung der Risiken ergreifen zu können. Das gesamte interne Kontrollsystem und das Risikomangementsystem sind in eigenen Abteilungen organisiert und berichten an die Unternehmensleitung unabhängig und eigenständig gemäß vorab verabschiedeter Kriterien und Zeitpläne. Das Compliance Management System wird durch Zentralfunktionen von HR und Corporate Affairs gesteuert und verantwortet. Das Compliance Management System bündelt alle Strukturen, Prozesse und Maßnahmen, die dazu dienen, Regelkonformität sicherzustellen und soll damit die Voraussetzungen dafür schaffen, dass die MEDION-Organisation nicht gegen rechtsverbindliche externe Regeln und interne Vorgaben verstößt. Gesamtaussage zur Wirksamkeit des Risikomanagement- und internen Kontrollsystems 1 4Die Ausgestaltung des beschriebenen Risikomanagement- und internen Kontrollsystems orientiert sich an den gesetzlichen Rahmenbedingungen und internationalen Standards - wie z.B. dem Aktiengesetz, dem Deutschen Corporate Governance Kodex oder dem vom Institut der Wirtschaftsprüfer herausgegebenen Prüfungsstandard IDW PS 340. Auf Grundlage der dem Vorstand der MEDION AG zur Verfügung gestellten Informationen sind ihm keine Umstände bekannt, die gegen die Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagementsystems bzw. des internen Kontrollsystems sprechen. Kernelemente des MEDION-Risikomanagementsystems sind:scrollen
Im Rahmen des Risikomanagementprozesses sind die verantwortlichen Personen in den verschiedenen Geschäftsbereichen verpflichtet, den eigenen Aufgabenbereich zu überwachen, die Risikoausprägungen zu beurteilen und das Eingehen unangemessener Risiken zu vermeiden. Sie berichten Risikosachverhalte oder auch Chancen in regelmäßigen Abständen unter Zuhilfenahme der unternehmensinternen Kontroll- bzw. Berichtssysteme an das Risikomanagement und Controlling sowie bei Bedarf unmittelbar und ad hoc an die Unternehmensleitung. Unterstützt werden der Berichtsprozess und entsprechende Dokumentationen auch durch eine Software. Diese Risikoeinschätzungen können qualitativer und quantitativer Natur sein und werden entsprechend ihrer Charakteristik in Risikocluster zusammengeführt sowie bewertet. Die Einordnung von dokumentierten Risiken und Chancen (inkl. Maßnahmen) erfolgt in einer Risikomatrix gemäß einer Eintrittswahrscheinlichkeit und einer potentiellen Schadenshöhe. Dabei unterscheidet MEDION folgende Eintrittswahrscheinlichkeiten: scrollen
Bei der Quantifizierung von Risiken und Chancen hat MEDION - unter Berücksichtigung der Tatsache, dass in der Geschäftsplanung grundsätzlich wesentliche Trends bereits berücksichtigt sind und das dritte Geschäfts- bzw. das vierte Kalenderquartal aufgrund des Weihnachtsgeschäftes nach wie vor das wichtigste Geschäftsquartal ist - relativ niedrige Abweichungen vom historischen durchschnittlichen Konzern-EBIT auf Quartalsbasis zwecks einer Einstufung definiert. MEDION hat zum Zwecke des Risikomanagements die Risiko-Einstufung wie folgt beibehalten: scrollen
Risiken, welche geeignet sind eine höhere Zielabweichung als 90 % (oder eine Schadenhöhe von mehr als € 7,6 Mio. in operativ eingeschwungenen Jahren) zu begründen, werden als Sonderrisiko eingestuft. Die identifizierten Risiken sind weder einzeln noch in ihrer Gesamtheit für einen Zeitraum von einem Jahr ab dem Abschlusstichtag 31. März 2024 bestandsgefährdend in Form einer möglichen Illiquidität oder Überschuldung. Rechnungslegungsbezogenes Internes KontrollsystemDas IKS umfasst überwachende und präventive Kontrollen und Analysen aller in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften. Die Richtlinien zur Erfassung von Geschäftsvorfällen und Erstellung von Abschlüssen sind zentral vorgegeben und überwacht. Dabei geht es sowohl um inhaltliche als auch zeitliche Vorgaben. Dies geschieht durch eigenes Personal, welches regelmäßig an Fortbildungsmaßnahmen teilnimmt sowie (vornehmlich im Ausland) durch die Hinzuziehung externer Fachkräfte. Hierdurch soll die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben sowie internationaler Rechnungslegungsvorschriften gewährleistet werden. In Ergänzung zum rein kennzahlenbezogenen operativen Berichtswesen werden für Verantwortungsbereiche an der Unternehmensgrenze Finanzberichte nach rechnungslegungsspezifischen Kriterien erstellt (u.a. monatliche vollständige GuV's), um Auffälligkeiten und Tendenzen festzustellen und etwaige Abweichungen von konzernweiten Bilanzierungsrichtlinien zu identifzieren. Unabhängig von der Wesentlichkeit eines Geschäftsbereiches oder einer Gesellschaft erfolgen Berichtserstellungen grundsätzlich in SAP-basierten Systemen. SAP ist die konzernweit ausschließlich genutzte Rechnungslegungssoftware für die Erstellung von Einzelabschlüssen. Eine Zusammenführung lokaler Abschlüsse und Daten erfolgt vollständig durch ein zentrales Konsolidierungssystem mit einheitlichen Kontenplänen, die an der Bilanzierung nach IFRS ausgerichtet sind. Durch die konzernweit einheitlichen Softwaresysteme und Richtlinien wird die notwendige Transparenz und damit das notwendige Verständnis für die Aufdeckung möglicher rechnungslegungsrelevanter Risiken geschaffen. 5.3.2.2 EinzelrisikenInsgesamt sieht sich MEDION aufgrund der verschiedenen Elemente der Risikomanagementorganisation und der definierten Risikocluster gut aufgestellt kritische Tendenzen frühzeitig zu erkennen und durch die Einleitung geeigneter Maßnahmen Risiken zu vermindern. Das Risikomonitoring konzentriert sich auf die tatsächliche Risikolage nach Berücksichtigung der Maßnahmen der Risikoreduzierung bzw. -vermeidung. Durch die frühzeitige Identifikation von Risiken und Maßnahmen ist es möglich, deren Effekte in den Geschäftsplanungen zu berücksichtigen. Dennoch gibt es Sachverhalte, die aufgrund ihrer zeitlichen oder inhaltlichen Unsicherheit oder fehlender Konkretheit nicht oder nicht in Gänze nachvollziehbar in Planungsrechnungen zum Zwecke der Unternehmenssteuerung berücksichtigt werden können. Die folgenden Einzelrisiken sind hinsichtlich Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensausmaß sowohl für die MEDION AG als auch für den Konzern von größerer Bedeutung. Verlust von Endkundendaten und KompromittierungDas Risiko "Endkundendaten - Verlust und Kompromittierung" beschreibt das Risiko, dass Daten von Endkunden etwa durch Cyber-Angriffe oder fahrlässiges Handeln der MEDION offengelegt werden. Dadurch würde als Konsequenz ein hoher Reputationsschaden entstehen. Dieses Risiko kennzeichnet sich als ein Image-Risiko, folglich entsteht gleichermaßen eine Gefährdung der Vertragsbeziehungen zu Großkunden. Durch Verschlüsselung der Kundendaten, das implementierte Berechtigungsmanagement, die Maßnahmen im Bereich Cybersecurity sowie weitere Optimierungen der existierenden Lösch- und Anonymisierungskonzepte soll der potentielle zu erwartende Schaden minimiert werden. Dieses Risiko "Verlust von Endkundendaten und Kompromittierung" wird mit einer moderaten Eintrittswahrscheinlichkeit und einem materiellen Schadensausmaß eingeschätzt. Ertragsrisiko aus der Absage geplanter Aktionen im Bereich ProjektgeschäftAufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Situation könnten geplante Aktionen im Projektgeschäft abgesagt werden. Gegenüber dem zugrunde gelegten Plan könnte der Umsatz dadurch im Projektgeschäft um bis zu 10 % geringer ausfallen. Als Maßnahme gegen dieses Risiko sind regelmäßige Planungsrunden mit den Kunden vereinbart, um Projektgrößen anzupassen oder alternative Produkte anzubieten. Dadurch soll das Ertragsrisiko teilweise kompensiert werden. Das Risiko wird mit einer moderaten Eintrittswahrscheinlichkeit und einem geringen Schadensausmaß eingestuft. Cyber-Risiken (Verschlüsselung und Erpressung)Durch Cyber-Attacken oder Infrastrukturprobleme (z.B. bei Netzbetreibern) drohen insbesondere Betriebsunterbrechungen oder Schäden durch Verschlüsselung und Erpressung. Zur Vermeidung bzw. Abwehr solcher Attacken hat MEDION einen umfangreichen Katalog technisch-organisatorischer Maßnahmen (TOMs) im Rahmen eines Business Continuity Managements entwickelt. Ferner werden jährliche IT-Security Assessments bei wesentlichen Lieferanten und Providern der MEDION durchgeführt. Aufgrund dieser ergriffenen Maßnahmen und der Tatsache, dass MEDION in den abgelaufenen Geschäftsjahren erfolgreich jegliche Cyber-Attacken abwehren konnte, schätzen wir die Eintrittswahrscheinlichkeit von Cyber-Risiken als gering und mit einem geringen Schadensausmaß ein. VertragsrisikenBei langlaufenden Verträgen mit Kunden und Lieferanten sind bei Neuverhandlungen Verschlechterungen der Konditionen möglich. MEDION bemüht sich, diese Risiken zu mitigieren. MEDION geht hier von einer geringen Eintrittswahrscheinlichkeit und einem geringen Schadensausmaß aus. 5.3.3 Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von FinanzinstrumentenMEDION unterscheidet für den Einsatz etwaiger Sicherungsinstrumente folgende Risikofelder: scrollen
Die bedeutsamsten für das MEDION-Geschäftsmodell sind dabei Kredit- und Währungsrisiken. Kreditrisiken werden bei MEDION durch verschiedene Maßnahmen gesteuert. Die Kreditwürdigkeit der Geschäftspartner wird regelmäßig analysiert und führt zu einer Einstufung in drei Risikocluster (A, B und C sowie gesondert Lenovo). Grundsätzlich werden Geschäftsbeziehungen durch Kreditversicherungen abgesichert. Darüber hinaus werden auch Garantien und Zahlung per Vorkasse als risikomindernde Maßnahmen genutzt. Der größte Anteil der Debitoren hat in der aktuellen Einschätzung eine sehr gute Kreditwürdigkeit. Ein wesentliches Nettorisiko im Sinne eines Zahlungsausfalles besteht aufgrund der Sicherungsmaßnahmen im Vorfeld eines Geschäftes in der Regel nicht. Zu weiteren Details verweisen wir auf die Darstellung der Finanzrisiken im Konzernanhang unter Ziffer 8.3.5. Als international agierendes Unternehmen ist MEDION permanent Währungsrisiken ausgesetzt. Insbesondere auf der Beschaffungsseite fallen Zahlungsströme in ausländischer Währung an, da die überwiegende Zahl der Lieferanten in Asien beheimatet ist und die Transaktionen daher in US-Dollar abgewickelt werden. MEDION sichert sich gegen die Risiken aus Fremdwährungsschwankungen durch den Einsatz derivativer Finanzinstrumente in Form von marktüblichen Devisentermingeschäften und teilweise ergänzenden Swap-Geschäften ab. Dieses geschieht nach Konzernrichtlinien innerhalb des Lenovo-Konzerns. Finanzinstrumente werden ausschließlich zu Sicherungszwecken eingesetzt. Der Einsatz von Währungssicherungsinstrumenten ist im Wesentlichen gekoppelt an die Auftragsstruktur des Projektgeschäftes, d.h. die Sicherungsinstrumente sind mit ihren Kosten und Effekten Bestandteil des Angebotes, welches zu einer Auftragsbestätigung werden kann. Aufgrund dieser Verzahnung von Geschäfts- und Sicherungselementen ist das Risiko von Liquiditätsrisiken minimiert. Zu weiteren Details verweisen wir auf die Darstellung der Finanzrisiken im Konzernanhang unter Ziffer 8.3.5. Die übrigen Risikofelder Liquiditäts-, Zins- und sonstige Preisrisiken haben für MEDION eher untergeordnete Bedeutung. Aufgrund umfangreicher Sicherungsmaßnahmen und dem Built-to-Order-Prinzip sind Liquiditätsrisiken begrenzt. Mangels langfristiger Anlagen und Sicherungsgeschäfte haben Zinsrisiken de facto keine Auswirkung. Auch hier verweisen wir zu weiteren Details auf die Darstellung der Finanzrisiken im Konzernanhang unter Ziffer 8.3.5. 5.3.4 ChancenberichtNeben den allgemeinen Entwicklungen beobachtet MEDION auch spezifische Markttendenzen, die dem Geschäftsmodell entgegenkommen und Chancen nicht nur zum Wachstum, sondern insbesondere auch zur Differenzierung gegenüber dem Wettbewerb und somit zur Ertragsstabilisierung bieten. Diese Entwicklungen zeigen neben den Möglichkeiten, die bereits in der Prognose berücksichtigt sind, weitere operative, aber nicht mit ausreichender Sicherheit quantifizierbare, Chancen. Es handelt sich um allgemeine, mittel- oder langfristig erwartete Markttrends, die MEDION beobachtet und schrittweise in seinen Geschäftsüberlegungen berücksichtigt. Chancen aus dem RestrukturierungsprogrammZum Zeitpunkt der Prognose sind nicht alle Effekte aus der in Umsetzung befindlichen Restrukturierungsmodule mit hinreichender Sicherheit quantifizierbar. Die über alle Fachbereiche initiierten Maßnahmen hängen insbesondere in Bezug auf das geplante Produktportfolio, den Einkauf sowie die Optimierung der Vertriebskanäle auch von Geschäftspartnern sowie vom Erfolg der flankierenden Marketingmaßnahmen ab. MEDION geht davon aus, dass in diesem Zusammenhang auch weitere Personalkosteneinsparungenmöglich werden können, wodurch sich das prognostizierte Konzernergebnis sowie das prognostizierte Ergebnis der MEDION AG weiter verbessern kann. White Label/Private Label und Educational DevicesProdukte aus dem Consumer Electronics Umfeld vereinen immer mehr verschiedene Funktionen in einem Gerät. Der Wettbewerb um Marktanteile wird somit immer intensiver und die Produktlebenszyklen immer kürzer. Aus diesem Grund werden neue Produktideen wiederum immer schneller umgesetzt. Die mit dieser Entwicklung verbundene immer bessere Leistungsfähigkeit von Consumer Electronics Produkten bietet zwischen den Produkten selbst jedoch auch immer weniger Differenzierungsmerkmale, die zur Kundengewinnung entscheidend sein können. Zusätzlich wird der Preiswettbewerb durch intelligente Suchmaschinen immer intensiver und Preise gleichen sich mittlerweile mehrmals täglich an. Neben den Differenzierungsmerkmalen Preis und Design wird daher für den Verbraucher auch immer mehr das Vertrauen in den Anbieter entscheidend. Das Vertrauen in den Produzenten ist dabei nicht ganz genau abzugrenzen von dem Vertrauen in den Händler. Dieses Vertrauen wird durch umfangreiche Kundenservices, die dem Verbraucher ein Gefühl von bekanntem, sicherem Einkaufen geben, immer mehr gefördert. Hier bieten sich im Bereich von White-Label-Produktserien, wie sie im Lebensmittelbereich bereits alltäglich sind, neue Potentiale. MEDION hat seit vielen Jahren neben dem Vertrieb von Produkten unter dem eigenen Markennamen auch Erfahrungen als Lieferant von White-Label-Elektronik und ist für diesen Markttrend entsprechend aufgestellt. Entsprechend den schwierigen Marktentwicklungen im Multimedia-Segment hat sich auch die Strategie von MEDION die Produktkategorien in den Bereichen Consumer Electronics und Consumer Technology zu stärken und auszubauen bewährt. Insbesondere der Zugang zu großen internationalen Handelsketten bietet hier attraktive Möglichkeiten. Eine Weiterentwicklung bzw. Modifizierung des Private Label-Modells ist der Bereich Educational Devices. Hier werden bewährte Technologien und Produkte, unter vergleichbaren Anforderungen an Zuverlässigkeit und Preis-Leistungs-Verhältnis, speziell an Bedürfnisse im Bildungssektor angepasst und entsprechend konzipierte Geräte vertrieben. MEDION konnte - trotz der Umsatz- und Ergebnisverfehlung - auch im abgelaufenen Geschäftsjahr neue Kundenbeziehungen festigen und ausbauen. So entfiel u.a. erneut ein Großteil des PC-Absatzes auf Educational Devices. Auch zukünftig gehen wir davon aus, dass sich der PC-Umsatz im Bereich Educational Devices auf dem bestehenden Niveau stetig optimiert wird. Digitale DienstleistungenNicht zuletzt wegen des weltweiten Erfolges von Smartphones und Tablet-PCs bleibt das Geschäft mit digitalen Medien und Inhalten bedeutend für den Consumer Electronics-Markt. MEDION vermittelt seit mehreren Jahren erfolgreich Telekommunikationsdienstleistungen und hat dadurch in den Beschaffungs- und Vertriebskanälen vielversprechende Möglichkeiten die gewonnenen Kunden durch zusätzliche digitale Dienstleistungen zu binden. Beispiele sind die seit Jahren angebotenen Produkte wie Musik-Streaming oder die digitale Distribution digitaler Gutschein-Codes für Gaming, Telefonie oder Online-Shopping bei verschiedenen Anbietern, welche im In- und Ausland mit stabilen Wachstumsraten vertrieben werden. Im Bereich des klassischen Online-Handels verfolgt MEDION unverändert seine Aktivitäten dahingehend, dass eigene Webshops nur noch für Regionen betrieben werden, die in den für MEDION adressierbaren Markt- und Produktsegmenten ausreichende Volumengrößen ermöglichen. Daneben werden verstärkt Investitionen in sogenannte Marktplatz-Portale sowie den Ausbau der Anbindung des MEDION-Online-Shops an bereits bestehende Kunden-Webshops getätigt. Zusätzlich werden im Sinne einer White-Label-Strategie betriebene Vertriebsplattformen, die an andere Kunden-Websites angebunden sind, aber durch MEDION betrieben werden, ausgebaut. Die langjährige technische und logistische Erfahrung bietet MEDION nachhaltige Geschäftsmöglichkeiten auch über die DACH-Region hinaus. Nicht zuletzt die durch die Corona-Pandemie veränderten Rahmenbedingungen haben die Flexibiltät von MEDION und die daraus erwachsenen Chancen sowohl in eigenen digitalen Kanälen als auch durch die Anbindung an bestehende Webshops verstärkt. 5.4 Ergänzende Berichterstattungselemente5.4.1 Sonstige Angaben gemäß §§ 289a und 315a HGB1. Das € 48.418.400,00 betragende Grundkapital der MEDION AG ist in die entsprechende Anzahl auf den Inhaber lautende Stückaktien (48.418.400) eingeteilt. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Es bestehen keine Vorzugsrechte oder andere besondere Rechte. 2. Beschränkungen hinsichtlich der Stimmrechte oder der Übertragbarkeit der Aktien bestehen nach der Satzung der Gesellschaft nicht und sind darüber hinaus auch nicht bekannt. 3. Am Kapital der MEDION AG ist der international tätige und börsennotierte Lenovo-Konzern, Hong Kong, seit 2011 mehrheitlich beteiligt. Die Lenovo Germany Holding GmbH, Am Zehnthof 77 in 45307 Essen, eine Tochtergesellschaft der börsennotierten Lenovo, Hong Kong, hält als Mehrheitsaktionärin der MEDION AG zum 31. März 2024 eine Gesamtzahl von 43.816.390 Aktien (90,50 %). Dazu kommen 3.736.970 Stück (7,72 %) der von der MEDION AG gehaltenen eigenen Aktien, die Lenovo zuzurechnen sind. Im abgelaufenen Geschäftsjahr ist der MEDION AG folgende Stimmrechtsmitteilung zugegangen: Am 06. Juni 2023 eine Meldung von HANSAINVEST Hanseatische Investment GmbH über eine Stimmrechtsmitteilung von 2,69 %. Durch die MEDION AG veröffentlichte Stimmrechtsmitteilungen sind auf der Website unter MEDION AG - Stimmrechtsmitteilungen gemäß WpHG abrufbar. 4. Sonderrechte, die Kontrollbefugnisse verleihen, sind Aktionären nicht eingeräumt. 5. Es gibt keine vom Gesetz abweichenden Regelungen zur Stimmrechtskontrolle, wenn Arbeitnehmer am Kapital der Gesellschaft beteiligt sind. 6. Die Satzung der MEDION AG legt in § 6 Ziff. 1 und 2 fest, dass der Vorstand der Gesellschaft aus mindestens zwei Personen zu bestehen hat und die Bestellung der ordentlichen Vorstandsmitglieder sowie eventueller stellvertretender Vorstandsmitglieder, der Abschluss der Anstellungsverträge sowie der Widerruf der Bestellung und die Ernennung eines Vorstandsvorsitzenden durch den Aufsichtsrat erfolgen. Darüber hinaus enthält die Satzung keine Regelungen zur Bestellung und zum Widerruf der Bestellung von Mitgliedern des Vorstandes sowie zum Abschluss und zur Beendigung von Anstellungsverträgen, so dass die Vorschriften der §§ 84, 85 AktG maßgeblich sind. Einschlägig für Satzungsänderungen der MEDION AG sind die Bestimmungen des § 10 Ziff. 3 und des § 16 Ziff. 3 und 4 der Satzung in Verbindung mit den §§ 179 ff. AktG. 7. Es gibt keine Befugnisse des Vorstands, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen. 8. Bei der MEDION AG gibt es keine Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebotes stehen. 9. Entschädigungsvereinbarungen für den Fall eines Übernahmeangebotes sind mit den Mitgliedern des Vorstands oder den Arbeitnehmern ebenfalls nicht getroffen worden. 5.4.2 Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f und § 315d HGB (ungeprüft *)Die nachfolgende Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f und § 315d HGB gibt die aktuelle Entsprechenserklärung des Vorstandes und des Aufsichtsrates der MEDION AG gemäß § 161 AktG wieder und enthält eine Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie der Zusammensetzung und besonderen Qualifikationen des Aufsichtsrats. Ferner enthält die Erklärung zur Unternehmensführung Angaben zu wesentlichen Unternehmensführungspraktiken und Erläuterungen zum Diversitätskonzept von MEDION. Darüber hinausgehende Informationen zur Corporate Governance im Unternehmen sind in dieser Erklärung enthalten. Alle in dieser Erklärung zur Unternehmensführung gemäß §§ 289f, 315d HGB enthaltenen Angaben geben den Stand vom 07. Juni 2024 wieder. GrundsätzeDie Unternehmensführung von MEDION - als börsennotierte deutsche Aktiengesellschaft - wird in erster Linie durch das Aktiengesetz und daneben durch die Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner jeweils aktuellen Fassung bestimmt. Corporate Governance - das Handeln nach den Prinzipien verantwortungsvoller Unternehmensführung orientiert an nachhaltiger Wertschöpfung - ist für MEDION ein umfassender Anspruch, der alle Bereiche des Unternehmens einbezieht. Transparente Berichtserstattung und Unternehmenskommunikation, eine an den Interessen aller relevanten Akteure ausgerichtete Unternehmensführung, die vertrauensvolle Zusammenarbeit sowohl von Vorstand und Aufsichtsrat als auch der Mitarbeiter untereinander sowie die Einhaltung geltenden Rechts sind wesentliche Eckpfeiler der Unternehmenskultur. MEDION hat daher alle notwendigen organisatorischen Maßnahmen getroffen, um nicht nur den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen, sondern darüber hinaus auch eine verantwortungsvolle, transparente und der nachhaltigen Wertentwicklung verpflichtete Unternehmensführung zu gewährleisten. Ein wesentliches Element der Corporate Governance deutscher Aktiengesellschaften ist die Trennung von Unternehmensführung und Unternehmenskontrolle. Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften unterliegt MEDION dem sogenannten dualen Führungssystem. Dieses ist durch eine strikte personelle Trennung zwischen dem Vorstand als Leitungsorgan und dem Aufsichtsrat als Überwachungsorgan gekennzeichnet. Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten dabei im Unternehmensinteresse eng zusammen. Der Vorstand leitet das Unternehmen mit dem Ziel nachhaltiger Wertschöpfung in eigener Verantwortung. Dabei gilt der Grundsatz der Gesamtverantwortung, das heißt, die Mitglieder des Vorstands tragen gemeinsam die Verantwortung für die gesamte Geschäftsführung. Die MEDION AG mit Sitz in Essen hat einen zweiköpfigen Vorstand und einen dreiköpfigen Aufsichtsrat. VorstandBei der Zusammensetzung des Vorstands soll sichergestellt werden, dass seine Mitglieder jederzeit über die für die ordnungsgemäße Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten sowie die notwendige Erfahrung verfügen. Dementsprechend ist bei der Auswahl der Vorstandsmitglieder zu berücksichtigen, dass diese gemeinsam über eine ausreichende Expertise und Vielfalt im Sinne unserer oben genannten Ziele verfügen. Ferner soll der Aufsichtsrat gemeinsam mit dem Vorstand für eine langfristige Nachfolgeplanung sorgen. Dazu gehören zum einen zeitlich versetzte Laufzeiten der Vorstandsverträge und zum anderen, dass sich der Aufsichtsrat frühzeitig mit geeigneten Kandidaten für den Vorstand beschäftigt. Im Geschäftsjahr 2023/2024 hat der Aufsichtsrat dies mit dem Vorstand und unter Einbezug der Lenovo Personalabteilung diskutiert. Der Vorstand der MEDION AG besteht seit dem 1. Oktober 2009 aus zwei Personen. Der Vorstand führt den MEDION-Konzern in eigener Verantwortung. Die Mitglieder des Vorstands sind an das Unternehmensinteresse gebunden und der Steigerung des nachhaltigen Unternehmenswertes verpflichtet. Der Vorstandsvorsitzende koordiniert die Arbeit des Vorstands. Zu den wesentlichen Führungsaufgaben des Vorstands zählen die Festlegung der Unternehmensziele und der strategischen Ausrichtung des Konzerns, dessen Steuerung und Überwachung sowie die Unternehmensplanung. Darüber hinaus sichert der Vorstand die Verfügbarkeit von Investitionsmitteln, entscheidet über deren Vergabe innerhalb des Konzerns und ist verantwortlich für die Gewinnung und Förderung hoch qualifizierter Führungskräfte. Die Grundsätze der Zusammenarbeit des Vorstands von MEDION sind in der Geschäftsordnung des Vorstands zusammengefasst. Diese regelt insbesondere die Ressortzuständigkeiten der einzelnen Vorstandsmitglieder, die der Zustimmung des Aufsichtsrats vorbehaltenen Angelegenheiten, die Beschlussfassung sowie die Rechte und Pflichten des Vorsitzenden des Vorstands. Die Altersgrenze für die Mitglieder des Vorstands beträgt 67 Jahre. Den spezifischen Anforderungen des Geschäftsmodells der MEDION AG trägt die seit der Unternehmensgründung bzw. dem Börsengang und insbesondere auch nach der Mehrheitsübernahme durch Lenovo in weiten Teilen unverändert gebliebene Vorstands- und Führungsstruktur des Unternehmens Rechnung. Beide Vorstandsmitglieder verantworten operative Bereiche, in denen die wesentlichen Geschäftsprozesse bei Einkauf, Logistik, Vertrieb, Finanzplanung und Controlling sowie die direkte Führung von wesentlichen Unternehmensfunktionen wie Informationstechnik, Personal und Strategie enthalten sind. Die sogenannte erste Führungsebene im Unternehmen ist dem Vorstand über Zielvorgaben und Berichtspflichten direkt verantwortlich. Der Vorstandsvorsitzende, Gerd Brachmann, verantwortet die Bereiche Vertrieb, Internationaler Einkauf, Marketing, E-Commerce, digitale Dienstleistungen und Forschung und Entwicklung, Umweltmanagement, Real Estate, Produktmanagement und Qualitätsmanagement und ist bis zum 31.03.2025 bestellt. Der stellvertretende Vorstandsvorsitzende, Christian Eigen, verantwortet die Bereiche Finanzen, IT, Logistik, After-Sales-Service, Operations & Analytics, Portfolio Management, Internationaler Vertrieb, Strategische Allianzen, Personal, Recht und Investor Relations und ist bis zum 31.03.2026 bestellt. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für den MEDION-Konzern wesentlichen Aspekte der Geschäftsentwicklung, bedeutende Geschäftsvorfälle sowie die aktuelle Ertragssituation einschließlich der Risikolage und des Risikomanagements. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von früher aufgestellten Planungen und Zielen werden ausführlich erläutert und begründet. Außerdem berichtet der Vorstand regelmäßig über das Thema Compliance, also die Maßnahmen zur Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und unternehmensinterner Richtlinien, das gleichfalls im Verantwortungsbereich des Vorstands liegt. Zusammenarbeit von Vorstand und AufsichtsratVorstand und Aufsichtsrat arbeiten zum Wohle des Unternehmens eng zusammen; ihr gemeinsames Ziel ist die nachhaltige Steigerung des Unternehmenswertes. Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle relevanten Fragen der Unternehmensplanung und der strategischen Weiterentwicklung, über den Geschäftsverlauf und die Lage des Konzerns einschließlich der Risikolage. Für bedeutende Geschäftsvorgänge hat der Aufsichtsrat den Vorbehalt seiner Zustimmung festgelegt. MEDION hat eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (sogenannte D&O-Versicherung) mit einem angemessenen Selbstbehalt für den Aufsichtsrat und die Vorstandsmitglieder der MEDION AG abgeschlossen. Berater- und sonstige Dienstleistungs- und Werkverträge zwischen Aufsichtsratsmitgliedern und der Gesellschaft bestanden im Berichtszeitraum nicht. Interessenkonflikte von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat gegenüber unverzüglich offenzulegen sind, traten nicht auf. Seit dem Jahr 2012 ist ein mit der Mehrheitsaktionärin Lenovo abgeschlossener Unternehmensvertrag wirksam, der seit dem 1. Januar 2012 eine Beherrschung und seit dem 1. April 2012 eine Gewinnabführung bzw. Verlustausgleichsverpflichtung vorsieht. Die Mehrheitsaktionärin ist dadurch berechtigt, dem Vorstand der MEDION AG hinsichtlich der Leitung der Gesellschaft allgemeine oder auf Einzelfälle bezogene Weisungen zu erteilen. Der Vorstand hat sich eine Geschäftsordnung gegeben, die vom Aufsichtsrat gebilligt worden ist. In dem Geschäftsverteilungsplan sind die individuellen Aufgaben- und Verantwortungsbereiche des Vorstands festgelegt. Außerdem gibt es Regelungen zur Altersgrenze und strenge Wettbewerbsverbote für die Zeit nach dem Ausscheiden aus dem Vorstand. Bei Erstbestellung ist die maximal mögliche Bestelldauer von fünf Jahren nicht die Regel. Der Aufsichtsrat berät über die Struktur des Vergütungssystems für den Vorstand und überprüft diese regelmäßig. Die Vergütung der Vorstandsmitglieder wird vom Aufsichtsrat unter Einbeziehung etwaiger Konzernbezüge in angemessener Höhe auf der Grundlage einer individuellen Leistungsbeurteilung festgelegt. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats informiert die Aktionäre auf der Hauptversammlung über die Grundzüge des Vergütungssystems und anschließend über deren Veränderung. Die Bekanntgabe der Gesamtvergütung des Vorstands erfolgt im Konzernanhang. Diese wird separat individualisiert nach den Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex dargestellt nach Fixum, erfolgsbezogenen Komponenten und Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung sowie unterteilt nach Zuwendungen und Zuflüssen. Der Vergütungsbericht gemäß § 162 AktG mit den individualisierten Bezügen des Vorstands und Aufsichtsrats wird auf der Homepage der Gesellschaft veröffentlicht. Der AufsichtsratDer auf der virtuellen Hauptversammlung am 24. November 2020, in Person von Dr. Rudolf Stützle und Wai Ming Wong, wiedergewählte Aufsichtsrat der MEDION AG besteht aus drei Personen. Er berät und überwacht den Vorstand bei der Leitung des MEDION-Konzerns. In Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für den MEDION-Konzern wird er eingebunden. Der Aufsichtsratsvorsitzende koordiniert die Arbeit im Aufsichtsrat, leitet dessen Sitzungen und nimmt die Belange des Aufsichtsrats nach außen wahr. Auf der Hauptversammlung am 23. November 2021 wurde Herr Francois Bornibus, Präsident EMEA und Senior Vice President, Lenovo Group Ltd., mit dem Sitz in Hong Kong, wohnhaft in Rosenheim, Deutschland, als drittes Mitglied in den Aufsichtsrat gewählt. Der Aufsichtsrat bestellt und entlässt die Mitglieder des Vorstands und sorgt dabei gemeinsam mit dem Vorstand für eine langfristige Nachfolgeplanung. Wesentliche Elemente der Nachfolgeplanung sind die Ausrichtung an den speziellen Erfordernissen des Geschäftsmodells von MEDION und die Gewährleistung einer kontinuierlichen Vorstandsarbeit. Daher sollen freiwerdende Vorstandspositionen zunächst grundsätzlich von einer geeigneten Kandidatin oder einem Kandidaten aus dem Unternehmen besetzt werden und es sollen die beiden Vorstandsmandate nicht gleichzeitig, sondern mit mindestens 24 Monaten Zeitversatz neu besetzt werden. Darüber hinaus muss eine durch die bisherige Tätigkeit belegbare besondere Kompetenz zur Mitarbeit in internationalen Konzernstrukturen bestehen und nach Möglichkeit auch Führungserfahrung in einer börsennotierten Aktiengesellschaft gegeben sein. Der Aufsichtsrat hat sich eine Geschäftsordnung gegeben. Für die Mitglieder des Aufsichtsrats besteht eine Altersgrenze von 80 Jahren. Aufgrund der unterschiedlichen beruflichen Werdegänge ist gewährleistet, dass die Mitglieder des Aufsichtsrats über die erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen. Der Aufsichtsrat berät den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens und überwacht seine Tätigkeit. Er bestellt und entlässt die Mitglieder des Vorstands, beschließt das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder und setzt deren jeweilige Gesamtvergütung fest. Er wird in alle Entscheidungen eingebunden, die für MEDION von grundlegender Bedeutung sind. Der Aufsichtsrat von MEDION besteht aus drei Mitgliedern. In seiner Sitzung vom 11. März 2022 hat sich der Aufsichtsrat auch als Prüfungsausschuss konstituiert, um den Anforderungen des Corporate Governace Kodex und dem Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) insoweit zu entsprechen. Alle Mitglieder des Aufsichtsrats haben an allen Sitzungen im Geschäftsjahr 2023/2024 teilgenommen. Qualifikationsmatrix für den Aufsichtsratscrollen
* inkl. Nachhaltigkeitsberichterstattung und
deren Prüfung
Schließlich enthalten die Satzung der MEDION AG sowie die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats einen Katalog von Geschäften, für die der Vorstand der Zustimmung des Aufsichtsrats bedarf. Berater- und sonstige Dienstleistungs- und Werkverträge zwischen Aufsichtsratsmitgliedern und der Gesellschaft bestanden im Berichtszeitraum nicht. Kein Mitglied des Aufsichtsrats von MEDION ist ehemaliges Vorstandsmitglied der Gesellschaft. Die Bekanntgabe der Gesamtvergütung des Aufsichtsrats erfolgt im Konzernanhang. Der Vergütungsbericht gemäß § 162 AktG mit den individualisierten Bezügen des Aufsichtsrats wird auf der Homepage der Gesellschaft veröffentlicht. Interessenkonflikte, insbesondere solche, die aufgrund einer Beratungs- oder Organfunktion bei Kunden, Lieferanten, Kreditgebern oder sonstigen Geschäftspartnern entstehen können, sind von jedem Aufsichtsratsmitglied dem Aufsichtsrat gegenüber offenzulegen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr sind keinerlei Interessenkonflikte aufgetreten. Sollten wesentliche und nicht nur vorübergehende Interessenkonflikte in der Person eines Aufsichtsratsmitgliedes auftreten, führen diese zu einer Beendigung des Mandates. Der Aufsichtsrat hat im März 2024 die in Ziffer D.13 des DCGK empfohlene Selbstbeurteilung der Arbeit des Aufsichtsrats durchgeführt. Die Bewertung erfolgte im Wesentlichen auf Grundlage von ausführlichen Fragebögen zur Arbeit des Aufsichtsrats. Die Ergebnisse der Bewertung wurden am 06. März 2024 abschließend im Aufsichtsratsplenum besprochen und verabschiedet. Der Aufsichtsrat ist weiterhin der Auffassung, dass Aufsichtsrat und Vorstand einen hohen Standard erreicht haben und insbesondere an der ausreichenden fachlichen Qualifikation, der persönlichen Zuverlässigkeit und der zeitlichen Verfügbarkeit der Mitglieder von Vorstand sowie Aufsichtsrat keine Bedenken bestehen. Diversitätskonzept von Vorstand und AufsichtsratGemäß § 76 Abs. 4 und § 111 Abs. 5 AktG haben Aufsichtsrat und Vorstand erstmals im Kalenderjahr 2015 Zielgrößen für den Frauenanteil in Führungspositionen und Fristen zur Erreichung dieser Zielgrößen beschlossen. Für die MEDION AG gilt danach die Verpflichtung als börsennotiertes Unternehmen, Zielgrößen zum Frauenanteil und Fristen zu deren Erreichung in Aufsichtsrat, Vorstand und den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands festzulegen. Die MEDION AG hat veröffentlicht, dass auch weiterhin aufgrund der besonderen Struktur der Gesellschaft im Vorstand und Aufsichtsrat keine Frauen vertreten sein werden und der Frauenanteil auf der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands 23 % und auf der zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstands 30 % betragen soll. Im Geschäftsjahr 2023/2024 wurden diese Zielgrößen mit nachfolgender Abweichung erreicht. Aufgrund einer Restrukturierung ist der Frauenanteil auf der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands im abgelaufenen Geschäftsjahr auf 19 % gestiegen. Es wird jedoch angestrebt, den Frauenanteil wieder auf die Zielgröße zu erhöhen. Daher gelten diese Zielgrößen unverändert weiter. Die Zusammensetzung des Vorstands ist seit dem Börsengang unverändert und danach ausgerichtet, dass das besondere Geschäftsmodell im Interesse aller Stakeholder der Gesellschaft erfolgreich umgesetzt wird. Bisher bestand keine Veranlassung, diese Zusammensetzung nach anderen Kriterien auszurichten. Damit gab es im Geschäftsjahr 2023/2024 und voraussichtlich auch im Geschäftsjahr 2024/2025 keine Möglichkeit, einen Frauenanteil im Vorstand zu berücksichtigen. MEDION nimmt aktiv an dem weltweiten Diversity Programm von Lenovo teil. Der Aufsichtsrat soll nach dem Diversitätskonzept so besetzt sein, dass seine Mitglieder insgesamt über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen. Insbesondere sollen die Aufsichtsratsmitglieder für die Wahrnehmung des Mandates ausreichend Zeit haben. Die Besetzung des Aufsichtsrats soll eine qualifizierte Kontrolle und Beratung des Vorstands durch den Aufsichtsrat sicherstellen. Dabei soll insbesondere auch auf die Integrität, Persönlichkeit, Leistungsbereitschaft, internationale Erfahrung und Professionalität der zur Wahl vorgeschlagenen Personen geachtet werden. Ziel ist es, dass im Aufsichtsrat insgesamt sämtliche Kenntnisse und Erfahrungen vorhanden sind, die angesichts der unternehmerischen Aktivitäten und zukünftigen Ausrichtung von MEDION als wesentlich erachtet werden. Im Aufsichtsrat sind im Geschäftsjahr 2023/2024 weiterhin keine Frauen vertreten, da der nur mit drei Personen besetzte Aufsichtsrat seit langem nahezu unverändert besteht, um in dem herausfordernden Marktumfeld eine kontinuierliche und effektive Arbeit zu gewährleisten. Bei MEDION besteht der Aufsichtsrat mit Herrn Dr. Rudolf Stützle seit dem Börsengang 1999 aus einem ausgewiesenen Kenner des internationalen Handels und der Finanzmärkte, der über 30 Jahre Leitungsfunktionen in einer internationalen Bank wahrgenommen hat, als unabhängiges Mitglied in der Person des Vorsitzenden des Aufsichtsrats. Von der Mehrheitsaktionärin Lenovo sind seit Dezember 2011 zwei Mitglieder des Lenovo Executive Committee im Aufsichtsrat vertreten. Dabei vertritt seit 2011 der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats, Herr Wai Ming Wong, den Finanzbereich und die internationale Expansionsstrategie von Lenovo. Herr Francois Bornibus ist Präsident EMEA und Senior Vice President, Lenovo Group Ltd., mit dem Sitz in Hong Kong, und wohnhaft in Rosenheim, Deutschland. Herr Francois Bornibus vertritt insbesondere die EMEA Consumer Electronics Strategie, den PC-Bereich und die EMEA Nachhaltigkeitsthemen. Die MEDION AG ist Teil der EMEA Organisation von Lenovo. Aktiengeschäfte von Vorstand und AufsichtsratMitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sind nach der seit dem 3. Juli 2016 geltenden europäischen Marktmissbrauchsverordnung (MAR) gesetzlich verpflichtet, den Erwerb oder die Veräußerung von Wertpapieren der MEDION AG offenzulegen, soweit der Wert der von dem Mitglied und ihm nahestehenden Personen innerhalb eines Kalenderjahres getätigten Geschäfte die Summe von € 5.000 erreicht oder übersteigt. Der Aufsichtsrat der MEDION AG hielt zum 31. März 2024 unverändert zum Vorjahresstichtag keine Aktien. Zum Stichtag 31. März 2024 hielt der Vorstand unverändert zum Vorjahresstichtag keine Aktien. Veröffentlichungspflichtige Geschäfte werden auf der Website des Unternehmens unter www.medion.com im Bereich Investor Relations veröffentlicht. Corporate GovernanceDer Deutsche Corporate Governance Kodex besteht aus drei verschiedenen Elementen. Zum einen beschreibt er gesetzliche Vorschriften zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften (Unternehmensführung), die im Wesentlichen im Aktiengesetz geregelt sind. Als weitere Elemente enthält er international und national anerkannte Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung in Form von Empfehlungen und Anregungen. Die Empfehlungen werden im Text des Kodex mit "soll" und die Anregungen mit "sollte" gekennzeichnet. Der Kodex besitzt über die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG eine gesetzliche Grundlage. Danach sind im Gegensatz zu gesetzlichen Vorschriften die Empfehlungen und Anregungen zwar nicht verbindlich, allerdings sind Abweichungen zu den Empfehlungen zu begründen und mit der jährlich abzugebenden Entsprechenserklärung zu veröffentlichen - "Comply or Explain". Neben der Formulierung der aktuellen Best Practice der Unternehmensführung hat der Kodex zum Ziel das deutsche Corporate Governance System transparent und nachvollziehbar zu machen. Er will das Vertrauen der internationalen und nationalen Anleger, der Kunden, der Mitarbeiter und der Öffentlichkeit in die Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften fördern. Der Deutsche Corporate Governance Kodex beinhaltet international und national anerkannte Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung in Form von Empfehlungen und Anregungen. Ziel ist, die in Deutschland geltenden Regeln für die Unternehmensleitung und -Überwachung transparenter und besser nachvollziehbar zu gestalten. Die aktuelle Erklärung wurde am 23. November 2023 im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist dauerhaft auf der MEDION AG Homepage zugänglich (Quelle: https://www.medion.com/investor/die_ag/corporate_governance.php). Frühere, nicht mehr aktuelle Entsprechenserklärungen von MEDION sind auf der Website der Gesellschaft veröffentlicht. Mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 27. Juni 2022 bildet der neue Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28. April 2022 von nun an die Grundlage für die zukünftig zu fassenden Entsprechenserklärungen. Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der MEDION AG zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktGDie MEDION AG hat seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung vom 24. November 2022 sämtlichen Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der am 27. Juni 2022 durch Bekanntmachung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers in Kraft getretenen Fassung des Deutschen Corporate Governance Kodex (nachfolgend DCGK 2022 genannt), die für die MEDION AG anwendbar sind, mit den nachfolgend genannten und erläuterten Ausnahmen zu den Ziffern C.7 / C.10 / D.2 / D.4 / G.10 und G.11 entsprochen und wird diesen auch weiterhin entsprechen: Ziffer C.7: Die Empfehlungen zur Unabhängigkeit der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat passen nicht für die MEDION AG, die eine über einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit einer Mehrheitsaktionärin verbundene Gesellschaft ist. In dem aus drei Mitgliedern bestehenden Aufsichtsrat nehmen zwei Anteilseignervertreter Organfunktionen in der Konzernobergesellschaft der kontrollierenden Aktionärin wahr. Ziffern C.10 / D.2 / D.4: Die MEDION AG hat einen Prüfungsausschuss (Audit Committee) gebildet, wobei der Aufsichtsratsvorsitzende aufgrund seiner Funktion als unabhängiges Mitglied des Aufsichtsrats auch die Funktion des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses wahrnimmt. Weitere Ausschüsse der in den Ziffern C.10 / D.2 und D.4 des DCGK 2022 genannten Art bildet MEDION aufgrund der derzeitigen Größe der Gesellschaft und des Aufsichtsrats nicht. Der Aufsichtsrat ist der Auffassung, dass die Effizienz der Beratungs- und Überwachungstätigkeit eines nur aus drei Mitgliedern bestehenden Aufsichtsrats durch zusätzliche Ausschüsse nicht sinnvoll gesteigert werden kann. Ziffer G.10: Da die MEDION AG aufgrund eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages mit der beherrschenden Aktionärin ein verbundenes Unternehmen ist, wäre eine jährliche Gewährung der variablen Vergütung auch auf Basis von MEDION-Aktien kein sinnvoller und transparenter Berechnungsparameter. Das gleiche Argument gilt auch für die Gewährung langfristiger variabler Vergütungskomponenten, die den Vorstandsmitgliedern früher als in einem Zeitraum von vier Jahren zugänglich sind. Ziffer G.11: Die Verträge mit den Vorstandsmitgliedern sehen keine zusätzlichen Klauseln zur Einbehaltung oder Rückforderung der variablen Vergütung in begründeten Fällen vor. In Anbetracht des bestehenden Beherrschungsvertrages greift die Gesellschaft bei Vorliegen relevanter Pflichtverletzungen auf die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen und die Bestimmungen der Dienstverträge der Vorstandsmitglieder zurück.
Essen, den 23. November 2023 MEDION AG Für den Aufsichtsrat: Dr. Rudolf Stützle Für den Vorstand: Gerd Brachmann Börsennotierung, Hauptversammlung und Internet-InformationenDie Aktie der MEDION AG ist börsennotiert. Durch Beschluss der Frankfurter Wertpapierbörse vom 19. März 2012 wurde die Zulassung der MEDION-Aktie zum Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) widerrufen. Der Widerruf wurde mit Ablauf des 19. Juni 2012 wirksam. Die Aufnahme des Handels der Aktien im regulierten Markt (General Standard) erfolgte ab dem 20. Juni 2012. Die Aktionäre der MEDION AG nehmen ihre Rechte in der Hauptversammlung der Gesellschaft wahr, in der der Vorsitzende des Aufsichtsrats den Vorsitz führt. In der jährlichen Hauptversammlung haben die Aktionäre die Möglichkeit, ihr Stimmrecht selbst auszuüben oder durch einen Bevollmächtigten ihrer Wahl oder einen weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben zu lassen. Auch während der kommenden Hauptversammlung - geplant am 12. November 2024 - in Essen werden die Aktionäre diese Möglichkeit haben. Sämtliche Dokumente und Informationen zur Hauptversammlung sind auf der MEDION-Webseite verfügbar. Direkt im Anschluss an die Hauptversammlung werden die Präsenz und die Abstimmungsergebnisse im Internet veröffentlicht. Bei der MEDION AG ist das Anmelde- und Legitimationsverfahren zur Hauptversammlung auf den international üblichen sogenannten Record Date umgestellt und dadurch vereinfacht worden. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zur Stellung von Anträgen sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig vor der Hauptversammlung anmelden. Durch die Satzungsänderungen der Hauptversammlung am 22. November 2022 wird die virtuelle Hauptversammlung bis zum 22. November 2027 ermöglicht. Die Aktionäre haben in der jährlichen Hauptversammlung die Möglichkeit, ihre Rechte wahrzunehmen und dort ihr Stimmrecht auszuüben. Das Stimmrecht kann von den Aktionären entweder selbst oder durch einen von ihnen gewählten Bevollmächtigten oder einen weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausgeübt werden. Die Hauptversammlung beschließt u. a. über die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat sowie die Wahl des Abschlussprüfers. Auch Satzungsänderungen und kapitalverändernde Maßnahmen werden von der Hauptversammlung beschlossen. Eine Beschlussfassung über die Gewinnverwendung findet während der Wirksamkeit des Gewinnabführungsvertrages mit der Lenovo Germany Holding GmbH nicht statt. Der Vorstand ist ermächtigt vorzusehen, dass die Aktionäre an der Hauptversammlung auch ohne Anwesenheit an deren Ort und ohne einen Bevollmächtigten teilnehmen und sämtliche oder einzelne ihrer Rechte ganz oder teilweise im Wege elektronischer Kommunikation ausüben können. Macht der Vorstand von dieser Ermächtigung Gebrauch, sind die näheren Einzelheiten in der Einberufungsbekanntmachung mitzuteilen. Der Vorstand ist ermächtigt vorzusehen, dass Hauptversammlungen ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten stattfinden, sofern das Aktiengesetz oder ein anderes Gesetz dies ermöglicht und nach näherer Ausgestaltung des entsprechenden Gesetzes. Macht der Vorstand von dieser Ermächtigung Gebrauch, sind die näheren Einzelheiten in der Einberufungsbekanntmachung mitzuteilen. TransparenzÜber wesentliche Termine werden die Aktionäre regelmäßig durch einen Finanzkalender unterrichtet, der im Geschäftsbericht sowie auf der Website der Gesellschaft veröffentlicht ist. Die Unternehmenskommunikation und die Investor-Relations-Aktivitäten der Gesellschaft folgen dem Ziel, allen Zielgruppen die gleichen Informationen zum gleichen Zeitpunkt zur Verfügung zu stellen. Zur Gewährung größtmöglicher Transparenz werden Aktionäre, alle Teilnehmer am Kapitalmarkt, Finanzanalysten, Aktionärsvereinigungen sowie die Medien zeitnah und regelmäßig über den Geschäftsverlauf informiert. Zu diesem Zweck wird insbesondere das Internet genutzt. Hier werden unter anderem Geschäfts- und Zwischenberichte sowie Ad-hoc- und sonstige Meldungen in deutscher Sprache bereitgestellt. Die Termine der regelmäßigen Finanzberichterstattung sind im Finanzkalender zusammengefasst. Da die MEDION AG nicht zu Quartalsmitteilungen verpflichtet ist, informiert sie unterjährig neben dem Halbjahresfinanzbericht in geeigneter Form über die Geschäftsentwicklung, insbesondere über wesentliche Veränderungen der Geschäftsaussichten sowie der Risikosituation. Unverzüglich nach Kenntnisnahme, dass jemand durch Erwerb, Veräußerung oder auf sonstige Weise 3, 5, 10, 15, 20, 25, 30, 50 oder 75 % der Stimmrechte an der MEDION AG erreicht, über- oder unterschreitet, veröffentlicht der Vorstand eine entsprechende Meldung. Der MEDION AG ist außerhalb des Mehrheitsbesitzes von Lenovo im abgelaufenen Geschäftsjahr folgende Stimmrechtsmitteilung zugegangen: Am 06. Juni 2023 eine Meldung über den Stimmrechtsbesitz von HANSAINVEST Hanseatische Investment GmbH (2,69 %). Durch die MEDION AG veröffentlichte Stimmrechtsmitteilungen sind auf der Website unter MEDION AG -Stimmrechtsmitteilungen gemäß WpHG abrufbar. Weiterhin hielt die Lenovo Germany Holding GmbH direkt 90,5 % des Grundkapitals der MEDION AG zum Bilanzstichtag 31. März 2024. Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und PersonenInformationen zu Geschäften mit nahestehenden Dritten sind im Konzernanhang unter dem Kapitel 8.3.7 "Nahestehenden Unternehmen und Personen" enthalten. Werte und ComplianceDer MEDION-Vorstand verpflichtet sich zur Einhaltung der geltenden Gesetze, Regeln und Vorschriften. Das Risikomanagementsystem, das interne Kontrollsystem sowie das Compliance-System sind Bestandteile der MEDION Corporate Governance. Compliance ist bei MEDION fest verankert - nicht nur durch interne Prozesse. Das Compliance-System soll unseren Mitarbeitern helfen, risikobasierte Entscheidungen zu treffen. Zu einer guten Corporate Governance gehört auch der verantwortungsbewusste Umgang des Unternehmens mit Risiken. Das Risikomanagement des MEDION-Konzerns wird durch die beiden Instrumente Controlling und Frühwarnsystem geführt. Das interne Kontrollsystem dient der Sicherung des Vermögens, der Verlässlichkeit und Genauigkeit des Rechnungswesens, der betrieblichen Effizienz und der Einhaltung der vorgeschriebenen Geschäftspolitik. Wichtige Elemente sind das Prinzip der Funktionstrennung und das Vier-Augen-Prinzip. Konkrete Regelungen werden in Organisationsanweisungen dokumentiert. Das systematische Risikomanagement im Rahmen des wertorientierten Konzernmanagements bei MEDION soll dazu beitragen, dass Risiken frühzeitig erkannt und die Risikopositionen optimiert werden. Ein ausführlicher Risikobericht ist im zusammengefassten Lagebericht in diesem Geschäftsbericht veröffentlicht. Ein Bestandteil des Risikomanagements im Konzern betrifft die Compliance-Maßnahmen. Compliance bei MEDION ist die Gesamtheit aller Maßnahmen, die das regelkonforme Verhalten des Unternehmens, seiner Organmitglieder und Mitarbeiter im Hinblick auf gesetzliche Ge- und Verbote sowie interne Unternehmensrichtlinien begründen. Compliance soll MEDION präventiv vor Fehlverhalten bewahren, das auf Unwissenheit oder Fahrlässigkeit beruht und zu Imageschäden sowie dem Verfehlen von Unternehmenszielen infolge unsachgemäßen Geschäftsgebarens führen kann. Compliance-Systeme sind Organisationsmaßnahmen, die das rechtmäßige, verantwortungsbewusste und nachhaltige Handeln von MEDION sowie seiner Organe und Mitarbeiter gewährleisten sollen und dabei die Angemessenheit und Wirksamkeit der zur Behebung von Defiziten getroffenen Maßnahmen überwachen und regelmäßig bewerten. MEDION hat dafür Vorsorge getroffen, dass das Insiderrecht, die Gesetze zur Korruptionsbekämpfung und die kartellrechtlichen Vorschriften durch die Unternehmen des Konzerns und ihre Mitarbeiter beachtet werden. Der bei MEDION eingerichtete Compliance-Ausschuss besteht aus dem Mitglied des Vorstands für Finanzen sowie den Abteilungsleitern Personal und Corporate Affairs. MEDION hat seit dem Geschäftsjahr 2008 mit allen Führungskräften bzw. Mitarbeitern aus Bereichen, die eigenständig Aufträge an Dritte vergeben können, Zusatzvereinbarungen zu den bestehenden Arbeitsverträgen geschlossen, die es den Mitarbeitern untersagen, Geldgeschenke oder sonstige geldwerte Vorteile zur persönlichen Verwendung für sich oder für Dritte anzunehmen sowie darüber hinaus sogenannte Schmiergeldzahlungen seitens der Handelspartner, Hersteller oder Geschäftspartner anzunehmen oder zu leisten. Alle im Geschäftsjahr 2023/2024 hinzugekommenen neuen Führungskräfte haben diese Vereinbarung ebenfalls unterschrieben. Compliance Aufklärung und Whistleblower HotlineAlle betroffenen Mitarbeiter wurden über die neuen Anforderungen an Compliance, die aktuellen Vorschriften und die praktische Umsetzung im MEDION-Konzern informiert. Dazu gehören auch Hinweise zum Insiderrecht, zu den Gesetzen zur Korruptionsbekämpfung und zu den kartellrechtlichen Vorschriften sowie die Vorstellung sogenannter Code-of-Conduct-Anforderungen. Des Weiteren wurde über die Notwendigkeit von Chinese-Wall-Bereichen im MEDION-Konzern, den gesetzeskonformen Umgang mit möglichen unternehmensrelevanten Informationen, die aktuellen Anforderungen an den Datenschutz und die Vorbildfunktion der Führungskräfte für ihre jeweiligen Bereiche gezielt geschult. Seit März 2018 hat MEDION eine Online-E-Learning-Plattform zum Thema Compliance für alle Mitarbeiter geöffnet. Darin werden neben den zentralen Compliance-Bereichen auch die Themen Arbeitssicherheit und Datenschutz vertieft behandelt. Die Teilnahme an einer jährlichen Compliance Unterweisung mit Abschlusstest ist für die Mitarbeiter verpflichtend. Im Geschäftsjahr 2023/2024 wurden die Inhalte der Compliance Schulung aktualisiert und die Führungskräfte auf den Veranstaltungen am 12. Mai 2023 und 30. November 2023 nochmals gesondert unterwiesen. Alle Personen mit Zugang zu Insiderinformationen - Mitarbeiter und Außenstehende - für die der Zugang zu Informationen unerlässlich ist um ihre Aufgaben bei MEDION wahrnehmen zu können, werden in entsprechenden Insiderverzeichnissen, die in der Personalabteilung geführt werden, dokumentiert. Dabei werden die Vorschriften und Änderungen, die sich aus der EU-Richtlinie zur Marktmissbrauchsverordnung (MAR) ergeben, eingehalten und umgesetzt. MEDION dokumentiert im Bedarfsfall die Ursachen, die Fehlerquellen und das Fehlverhalten der Mitarbeiter getrennt nach Führungsverantwortlichkeit. Darüber hinaus wird die Schwere der stattgefundenen Compliance-Verstöße dokumentiert - auch im Mehr-Jahres-Vergleich - und hat besondere Risikofelder definiert (z. B. Einkauf). Daneben werden vierteljährlich die Risikobereiche geprüft, neue Risiken identifiziert und - soweit notwendig - die Mitarbeiter entsprechend sensibilisiert. Bei allen Geschäften mit Sonderkonditionen bei MEDION erfolgt monatlich eine Überprüfung anhand von ausgewählten Stichproben. Für alle wesentlichen Unternehmensbereiche besteht eine Gefährdungsbeurteilung. Medion hat seit Ende 2017 eine Whistleblower Hotline installiert, um den Anforderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex zu entsprechen. Die Hotline ermöglicht die Meldung jeglicher Art von möglichen Compliance Verstößen im Unternehmen. Auf Wunsch kann jeder Mitarbeiter anonym Informationen zur Verfügung stellen. Die Telefonnummer ist bei einer externen Anwaltskanzlei installiert. Die Telefonnummer wurde im MEDION-Intranet veröffentlicht. Der MEDION Betriebsrat wurde mit einbezogen und im Vorfeld umfassend informiert. Im Geschäftsjahr 2023/2024 erfolgte keine Mitteilung an die externe Whistleblower Hotline. Fragen zu Compliance Problemen können auch über das Corporate Compliance Team angesprochen werden oder direkt an eine besondere anonymisierte Email-Adresse gerichtet werden. Im Juni 2023 wurde zusätzlich eine Interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz eingerichtet. Im Geschäftsjahr 2022/2023 hat MEDION mit allen direkt an den Vorstand berichtenden Führungskräften einen sogenannten Compliance Check-Up durchgeführt. Anhand eines vorab verteilten Fragenkatalogs wurden im persönlichen Gespräch die abteilungs-/ bereichsbezogenen Risiken diskutiert und bewertet. Besonderer Wert wurde dabei auf die Dienstleister-Budgets, die entsprechende Kontrolle und das Thema Korruption und Bestechung beim Umgang mit Einladungen und Geschenken gelegt. Mit neu hinzugekommenen Führungskräften und mit den Geschäftsführern der Tochtergesellschaften im Ausland wurden entsprechende Check-Up Termine im Geschäftsjahr 2023/2024 absolviert. Rechnungslegung und AbschlussprüfungDie Rechnungslegung des MEDION-Konzerns erfolgt nach den Grundsätzen der IFRS (International Financial Reporting Standards), wie sie in der EU anzuwenden sind und den ergänzend nach § 315 e Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften. Der gesetzlich vorgeschriebene Jahresabschluss der MEDION AG wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) erstellt. Der Abschlussprüfer wird durch die Hauptversammlung gewählt. Nach der Wahl des Abschlussprüfers erteilt der Aufsichtsrat und der personenidentische Prüfungsausschuss das Mandat, genehmigt in eigener Verantwortung Bedingungen und Umfang der Abschlussprüfung sowie sämtliche Prüfungshonorare und überwacht die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers. Die KPMG Wirtschaftungsprüfungsgesellschaft, Berlin, wurde als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023/2024 gewählt. Die KPMG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, wurde erstmals als Abschlussprüfer für das Jahr 2019/2020 gewählt. Die abgerechneten Honorare sind im Konzernanhang unter dem Kapitel 8.2.1 Ziffer 5 dargestellt. Im Rahmen der Erteilung des Prüfungsauftrages vereinbart der Aufsichtsrat mit dem Abschlussprüfer, dass der Vorsitzende des Aufsichtsrats über Ausschluss- oder Befangenheitsgründe, die während der Prüfung auftreten, unverzüglich informiert wird, soweit diese nicht unverzüglich beseitigt werden. Des Weiteren soll der Abschlussprüfer über alle für die Aufgaben des Aufsichtsrats wesentlichen Feststellungen und Vorkommnisse, die sich bei der Durchführung der Abschlussprüfung ergeben, unverzüglich berichten. Außerdem hat der Abschlussprüfer den Aufsichtsrat zu informieren bzw. im Prüfungsbericht zu vermerken, wenn er im Zuge der Abschlussprüfung Tatsachen feststellt, die mit der von Vorstand und Aufsichtsrat nach § 161 AktG abgegebenen Entsprechenserklärung nicht vereinbar sind.
Essen, 07. Juni 2024 Gerd Brachmann, Vorsitzender des Vorstands Christian Eigen, Stellv. Vorsitzender des Vorstands 6 Entgelttransparenzberichtscrollen
Im Kalenderjahr 2022 waren in der MEDION AG insgesamt 453 Mitarbeiter (Vorjahr: 445) beschäftigt, davon im Durchschnitt 43,5 % Frauen (Vorjahr: 43,8 %). Ein Anteil von 27,9 % (Vorjahr: 24,1 %) der weiblichen Mitarbeiter war in Teilzeit tätig. Der Anteil an männlichen Mitarbeitern in Teilzeit betrug 5,5 % (Vorjahr: 4,8 %). MEDION hat die gesellschaftspolitische Diskussion über Frauen im Beruf und speziell in Führungspositionen bereits im Jahr 2015 aufgegriffen und in der HR Strategie verankert. Es wurden Ziele abgeleitet, die eine Gleichstellung von Frauen und Männern fördern. Auf der Basis von regelmäßig durchgeführten Analysen wurde insbesondere die Rekrutierungsstrategie angepasst. So legen wir bei der Besetzung von Positionen, insbesondere im Führungsbereich, großen Wert auf eine adäquate Berücksichtigung weiblicher Bewerber. Aus diesem Grund sieht unser Recruiting Prozess vor, dass wir mindestens einen weiblichen Bewerber in der finalen Auswahlrunde für die Besetzung von Führungspositionen haben. Für MEDION beginnt die Förderung von Frauen im Beruf schon in der Ausbildung von jungen Menschen. Im Berichtsjahr verzeichnen wir bei unseren Auszubildenden und Dualen Studenten einen Frauenanteil von 33,0 % (Vorjahr: 34,0 %). Damit haben wir unser selbst gestecktes Ziel, wieder mindestens einen Wert von 30 % zu erreichen, übertroffen. Wir ermutigen alle Beschäftigten in Elternzeit, anschließend ihre Arbeit, gerne auch in Teilzeit, wieder aufzunehmen, um die Leistungsfähigkeit unserer Mitarbeiter und Führungskräfte besonders hinsichtlich der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben zu stärken. Damit erhalten wir unserem Unternehmen ihr Wissen und ihre Erfahrung nachhaltig. In 2016 wurde bei MEDION unternehmensweit die flexible Arbeitszeit eingeführt, um insbesondere die Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben zu verbessern. Bei der zuvor erwähnten Frauenquote von rund 43,5 % lag der Anteil an weiblichen Führungskräften auf der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands bei 19 %. Damit haben wir unsere selbst auferlegten Zielgröße von 23 % nicht erreicht. Auf der zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstands haben wir mit 42 % (Vorjahr: 41 %) unsere Zielgröße von 29 % Frauen in Führungspositionen deutlich übertroffen. MEDION arbeitet in dieser Hinsicht eng mit unserem Mutterkonzern Lenovo zusammen. Getreu dem Motto "Different is better" misst Lenovo der Förderung von Frauen in Führungspositionen ebenfalls einen hohen Stellenwert bei. Die Direktorin Human Resources von MEDION ist "WILL Beauftragte". "WILL" steht für "Women in Lenovo Leadership" und steht für die Förderung von weiblichen Führungspositionen bei MEDION. Es findet ein enger Austausch mit unserem Mutterkonzern statt, der vor allem auf die Nutzung von Synergien und sog. Best Practices abzielt. Dazu gehört auch die jährliche Durchführung von konzernweiten Aktionen zum internationalen Frauentag. Die Höhe des Entgelts richtet sich in unserem Unternehmen nach den Aufgaben und Leistungen der Beschäftigten sowie nach ihrer Qualifikation und Erfahrung. Weder Geschlecht noch Herkunft, sondern allein Funktion und Verantwortung der Mitarbeiter zählen für uns bei der Festlegung des Entgelts. Eine gerechte Entlohnung unabhängig vom Geschlecht ist aus unserer Sicht ein wichtiger Faktor für die Zufriedenheit der Mitarbeiter. Eine hohe Mitarbeitermotivation wiederum trägt maßgeblich zum Erfolg des Unternehmens bei. 7 Konzernabschluss der MEDION AG7.1 Konzern-Gewinn- und Verlustrechnungscrollen
7.2 Konzern-Gesamtergebnisrechnungscrollen
7.3 Konzern-Kapitalflussrechnungscrollen
7.4 KonzernbilanzAktivascrollen
7.5 Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnungscrollen
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8 Konzernanhangder MEDION AG8.1 Allgemeine Angaben zum Konzernabschluss8.1.1 AufstellungsgrundsätzeDie MEDION AG als Muttergesellschaft des MEDION-Konzerns ist eine börsennotierte Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und hat ihren Sitz in Essen, Deutschland. Die Anschrift lautet: MEDION AG, Am Zehnthof 77, 45307 Essen. Die Gesellschaft ist im Handelsregister B des Amtsgerichtes Essen (HRB 13274) eingetragen. Die Aktie wird im regulierten Markt (General Standard) geführt. Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung und Vermittlung von Dienstleistungen und der Vertrieb von Produkten aus den Bereichen Multimedia, Hard- und Software, Unterhaltungs- und Konsumelektronik, Telekommunikations- und Satellitentechnik sowie weiteren Non-Food-Artikeln aller Art und der Handel mit Telekommunikationsdienstleistungen sowie der Handel mit digitalen Inhalten. Das MEDION-Geschäftsmodell ist darauf ausgerichtet, dem Konsumenten zusammen mit den Partnern aus dem Handel funktional hochwertige und innovative Trendprodukte der Consumer-Electronics in attraktivem Design auf dem neuesten technologischen Stand für breite Käuferschichten verfügbar zu machen. Die Kernkompetenz ist dabei die Entwicklung und der Vertrieb von Computer- und Multimedia-Produkten wie Notebooks, PC-Systemen, Monitoren, Smartphones und Tablets. Hierzu zählen unter anderem auch die MEDION-Smart-Home-Bausteine, mit denen die Kunden Hausautomation selbst nachrüsten können. Unterhaltungselektronik wie zum Beispiel LED-Fernseher, Internetradios und Bluetooth-Lautsprecher sowie Haushalts- und Gesundheitsprodukte sind weitere Felder, in denen MEDION aktiv ist. Neben dem klassischen Hardware-Geschäft hat MEDION das Dienstleistungsgeschäft mit digitalen Dienstleistungen aufgebaut. Hierzu zählt insbesondere das Angebot von Mobilfunkdienstleistungen. Ergänzend entwickelt und vermarktet MEDION Dienstleistungen in den Bereichen Electronic-Software-Distribution, Musik-Plattformen und anderen Online-Diensten, die hauptsächlich über Handelspartner angeboten werden. Die digitalen Dienstleistungen werden überwiegend als Vermittlungsgeschäft ("Agentenmodell") betrieben. Das MEDION-Geschäft wird in den beiden Segmenten Projekt- und Direktgeschäft gesteuert. Wir verweisen diesbezüglich auf den Abschnitt 8.3.2 dieses Anhangs. Der Konzernabschluss der MEDION AG wurde in Übereinstimmung mit den vom International Accounting Standards Board (IASB) erlassenen Rechnungslegungsgrundsätzen "International Financial Reporting Standards (IFRS)" und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB zu beachtenden handelsrechtlichen Vorschriften erstellt. Zur Anwendung kamen alle für das Geschäftsjahr 2023/2024 verpflichtend anzuwendenden Standards und Interpretationen des IASB, die von der EU übernommen wurden. Das Geschäftsjahr beginnt jeweils am 1. April eines Kalenderjahres und endet am 31. März des darauf folgenden Kalenderjahres. Auf die in den Konzernabschluss übernommenen Vermögenswerte und Schulden der einbezogenen Unternehmen wurden einheitlich für den Konzern geltende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden auf Grundlage der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, angewandt. Der Konzernabschluss zum 31. März 2024 wurde in Euro aufgestellt. Alle Beträge wurden - soweit nicht anders dargestellt - in T€ angegeben. Alle Beträge sind kaufmännisch gerundet. Aus Rundungen können in Höhe von +/- einer Einheit (T€; %) Differenzen auftreten. Für die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung findet das Gesamtkostenverfahren Anwendung. Beim Bilanzausweis wird zwischen lang- und kurzfristigen Vermögenswerten und Schulden unterschieden, die im Anhang teilweise detailliert ausgewiesen werden. Als kurzfristig werden Vermögenswerte und Schulden angesehen, wenn die Realisierung des jeweiligen Vermögenswertes bzw. die Erfüllung der Schuld innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag erwartet wird. Anwendung und Auswirkungen neuer bzw. überarbeiteter RechnungslegungsvorschriftenErstmalig im Geschäftsjahr angewandte neue bzw. überarbeitete RechnungslegungsvorschriftenIm Abschluss für das Geschäftsjahr 2023/2024 waren erstmals folgende überarbeitete Rechnungslegungsvorschriften anzuwenden: scrollen
Aus der erstmaligen Anwendung der oben genannten neuen Standards, Standardänderungen und Interpretationen haben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf die Abbildung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des MEDION-Konzerns ergeben. Entsprechend wird auf eine detaillierte Darstellung verzichtet. Veröffentlichte, aber im Geschäftsjahr 2023/2024 noch nicht angewandte neue bzw. überarbeitete RechnungslegungsvorschriftenDie nachfolgend aufgeführten neuen Standards, Standardänderungen sowie Interpretationen wurden vom IASB herausgegeben, waren jedoch im Geschäftsjahr 2023/2024, sofern bereits in europäisches Recht übernommen, noch nicht verpflichtend anzuwenden. Ein eventuelles Wahlrecht zur freiwilligen vorzeitigen Anwendung wird für diese Rechnungslegungsvorschriften nicht in Anspruch genommen. scrollen
Aus der erstmaligen Anwendung der oben genannten neuen Standards, Standardänderungen und Interpretationen werden keine wesentlichen Auswirkungen auf die Abbildung der Vermögens-, Finanz-und Ertragslage des MEDION-Konzerns erwartet. Entsprechend wird auf eine detaillierte Darstellung verzichtet. 8.1.2 KonsolidierungskreisIn den Konzernabschluss zum 31. März 2024 wurden neben der Muttergesellschaft MEDION AG, Essen, die nachfolgenden Tochterunternehmen im Wege der Vollkonsolidierung nach der Erwerbsmethode einbezogen. Tochterunternehmen sind vom Konzern beherrschte Unternehmen. Der Konzern beherrscht ein Unternehmen, wenn er schwankenden Renditen aus seinem Engagement bei dem Unternehmen ausgesetzt ist bzw. Anrechte auf diese besitzt und die Fähigkeit hat, diese Renditen mittels seiner Verfügungsgewalt über das Unternehmen zu beeinflussen. Die Abschlüsse von Tochterunternehmen sind im Konzernabschluss ab dem Zeitpunkt enthalten, an dem die Beherrschung beginnt und bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Beherrschung endet. Verliert der Konzern die Beherrschung über ein Tochterunternehmen, bucht er die Vermögenswerte und Schulden des Tochterunternehmens und alle zugehörigen Bestandteile am Eigenkapital aus. Jeder entstehende Gewinn oder Verlust wird erfolgswirksam erfasst. Jeder zurückbehaltene Anteil an dem ehemaligen Tochterunternehmen wird zum beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt des Verlustes der Beherrschung bewertet. scrollen
Grundlage für die Einbeziehung der Tochterunternehmen in den Konzernabschluss waren die nach Landesrecht aufgestellten und an IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, angepassten Jahresabschlüsse der Gesellschaften für das Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2024. Zwei ausländische sowie eine inländische Tochtergesellschaft der MEDION AG (vgl. unter "8.3.7 Nahestehende Unternehmen und Personen") wurden aufgrund ihrer insgesamt untergeordneten Bedeutung nicht in den Konzernabschluss einbezogen. 8.1.3 KonsolidierungsmethodenDie Abschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen werden nach konzerneinheitlichen Ansatz- und Bewertungsmethoden aufgestellt. Die Kapitalkonsolidierung erfolgt gemäß IFRS 3 nach der Erwerbsmethode auf den jeweiligen Anschaffungszeitpunkt der Beteiligung. Soweit zum Zeitpunkt des Erwerbs die Anschaffungskosten der Beteiligungen den Konzernanteil am beizulegenden Zeitwert der identifizierten Vermögenswerte und Schulden der jeweiligen Gesellschaft übersteigen, entstehen zu aktivierende Geschäftswerte (Goodwill). Deren Werthaltigkeit ist gemäß IAS 36 mindestens einmal jährlich durch Impairment-Tests zu verifizieren. Aus der Kapitalkonsolidierung entstehen im Konzernabschluss der MEDION AG keine Geschäftswerte. Darüber hinaus wurden eine Schuldenkonsolidierung und eine Aufwands- und Ertragskonsolidierung durchgeführt. Die aus der Aufwands- und Ertragskonsolidierung entstandenen Differenzen wurden ergebniswirksam verrechnet. Zwischengewinneliminierungen waren nicht erforderlich. 8.1.4 Grundsätze der WährungsumrechnungFremdwährungstransaktionen in den Gesellschaften werden mit den Wechselkursen zum Transaktionszeitpunkt in die funktionale Währung (Euro) umgerechnet. Gewinne und Verluste, die aus der Erfüllung solcher Transaktionen sowie aus der Umrechnung zum Stichtagskurs von in Fremdwährung geführten monetären Vermögenswerten und Schulden resultieren, werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. Aufwendungen oder im Materialaufwand erfasst. Soweit sie auf Finanzposten entfallen, werden sie im Finanzergebnis erfasst. Die ausländischen Tochtergesellschaften, deren landesrechtlicher Abschluss nicht in Euro aufgestellt wird, sind nach den in IAS 21 vorgesehenen Abgrenzungskriterien als wirtschaftlich selbstständige ausländische Teileinheit ("Foreign Entity") anzusehen. Die in den Konzernabschluss einbezogenen ausländischen Unternehmen betreiben ihre Geschäfte in finanzieller, wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht grundsätzlich selbständig, so dass ihre jeweilige Landeswährung die funktionale Währung darstellt. Die Abschlüsse von Konzernunternehmen, deren funktionale Währung nicht der Euro ist, werden nach der sogenannten modifizierten Stichtagskursmethode (IAS 21.39) umgerechnet. Dementsprechend sind sämtliche monetären und nicht monetären Vermögenswerte und Schulden der Bilanz mit dem Bilanzstichtagskurs, das Eigenkapital mit dem historischen Kurs zum Erwerbszeitpunkt beziehungsweise zum Zeitpunkt der Kapitalerhöhung umgerechnet. Die Gewinn- und Verlustrechnungen dieser ausländischen Konzernunternehmen werden aus Vereinfachungsgründen entsprechend IAS 21.40 zu Durchschnittskursen des Geschäftsjahres umgerechnet. Alle sich ergebenden Umrechnungsdifferenzen werden erfolgsneutral in der Konzernbilanz unter der Position "Währungsumrechnungsdifferenzen" im sonstigen Ergebnis ausgewiesen. Die für die Umrechnung verwendeten Kurse ergeben sich aus der folgenden Tabelle: scrollen
8.1.5 Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen und Wertminderungen, bewertet. Die Abschreibungsdauer richtet sich nach der voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer. Im Zugangsjahr werden die Vermögenswerte des Sachanlagevermögens zeitanteilig (pro rata temporis) abgeschrieben. Neubewertungen des Sachanlagevermögens wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht vorgenommen. Die Anschaffungskosten der Sachanlagen umfassen den Kaufpreis sowie alle direkt zurechenbaren Kosten und Anschaffungskostenminderungen, um den Vermögenswert in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Es kommen folgende Nutzungsdauern zur Anwendung: Nutzungsdauerscrollen
Immaterielle Vermögenswerte (entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und andere Rechte sowie Software) werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen und Wertminderungen, bewertet. Die Nutzungsdauer liegt zwischen einem Jahr und zehn Jahren. Die Klassifizierung von finanziellen Vermögenswerten (Schuldinstrumente) richtet sich gemäß IFRS 9 (Finanzinstrumente) nach dem Geschäftsmodell zur Steuerung und den Eigenschaften der Zahlungsströme der finanziellen Vermögenswerte. Zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierte finanzielle Vermögenswerte von MEDION werden nach dem Geschäftsmodell "Halten" gesteuert und die zugrundeliegenden Zahlungsströme führen ausschließlich zu Tilgungs- und Zinszahlungen, so dass die Bilanzierung dieser finanziellen Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten erfolgt. Die Buchwerte der nicht-finanziellen Vermögenswerte des Konzerns - mit Ausnahme von Vorräten und latenten Steueransprüchen - werden an jedem Abschlussstichtag überprüft, um festzustellen, ob ein Anhaltspunkt für eine Wertminderung vorliegt. Ist dies der Fall, wird der erzielbare Betrag des Vermögenswertes geschätzt. Ein Wertminderungsaufwand wird erfasst, wenn der Buchwert eines Vermögenswertes seinen erzielbaren Betrag übersteigt. Wertminderungsaufwendungen werden im Gewinn oder Verlust erfasst. Bei nicht finanziellen Vermögenswerten, mit Ausnahme von Goodwill, wird ein Wertminderungsaufwand nur insofern aufgeholt, als der Buchwert des Vermögenswertes den Buchwert nicht übersteigt, der abzüglich der Abschreibungen oder Amortisationen bestimmt worden wäre, wenn kein Wertminderungsaufwand erfasst worden wäre. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Forderungen gegen verbundene Unternehmen als finanzielle Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Die fortgeführten Anschaffungskosten berechnen sich aus dem Rechnungsbetrag abzüglich Wertberichtigungen. Das "Expected credit loss model" des IFRS 9 sieht grundsätzlich eine dreistufige Erfassung von Wertminderungen vor. Auf der 1. Stufe sind Wertminderungen im Umfang der innerhalb der nächsten zwölf Monate nach Abschlussstichtag erwarteten Zahlungsausfälle des Finanzinstrumentes zu erfassen. Auf der 2. Stufe sind die über die Vertragslaufzeit insgesamt erwarteten Zahlungsausfälle eines Portfolios gleichartiger Instrumente zu berücksichtigen, sofern es sich um Forderungen aus Lieferungen und Leistungen oder Vertragsvermögenswerte handelt oder wenn das Ausfallrisiko seit Zugang signifikant gestiegen ist und ein gewisses Ausfallrisiko übersteigt. Auf der 3. und letzten Stufe sind Wertminderungen aufgrund von zusätzlichen objektiven Hinweisen auf eine beeinträchtigte Bonität hinsichtlich des einzelnen Finanzinstruments zu erfassen. MEDION wendet zur Ermittlung der erwarteten Kreditverluste für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen das sogenannte vereinfachte Modell an und berechnet diese über die Gesamtrestlaufzeit der Forderungen. Erwartete Kreditausfälle werden kollektiv für Kundengruppen nach abnehmender Bonität in die drei Bonitätstypen A, B, C und Lenovo als Einzelbetrachtung ermittelt. Für Forderungen gegen verbundene Unternehmen, die nicht unter das vereinfachte Modell fallen, wird das allgemeine Modell angewendet und ein erwarteter Kreditausfall innerhalb der kommenden 12 Monate ermittelt. Aus Sicht der MEDION weisen diese Forderungen ein geringes Ausfallrisiko auf, da das Kreditrisikorating der verbundenen Unternehmen der weltweiten Definition von "Investment Grade" entspricht. Bei der Festlegung, ob das Ausfallrisiko seit der erstmaligen Erfassung signifikant angestiegen ist, berücksichtigt MEDION angemessene und belastbare Informationen, die relevant und ohne unangemessenen Zeit- und Kostenaufwand verfügbar sind. MEDION nimmt an, dass das Ausfallrisiko signifikant angestiegen ist, wenn sich das Kreditrisiko um zwei Ratingstufen verschlechtert hat. Die erwarteten Ausfallquoten werden dabei anhand von Ratinginformationen, unter Berücksichtigung zukunftsgerichteter makroökonomischer Indikatoren, abgeleitet. MEDION schätzt zu jedem Abschlusstichtag ein, ob die finanziellen Vermögenswerte in der Bonität beeinträchtigt sind. Ein finanzieller Vermögenswert ist in der Bonität beeinträchtigt, wenn ein Ereignis oder mehrere Ereignisse mit nachteiligen Auswirkungen auf die erwarteten zukünftigen Zahlungsströme des finanziellen Vermögenswertes auftreten. Indikatoren dafür, dass ein finanzieller Vermögenswert in der Bonität beeinträchtigt ist, können bspw. signifikante finanzielle Schwierigkeiten des Schuldners oder ein Vertragsbruch sein. Die Wertberichtigungen werden über Wertberichtigungskonten gebucht und unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Sobald eine Forderung uneinbringlich wird, erfolgt ihre Ausbuchung und die Entlastung des Wertberichtigungskontos. Im Rahmen des Verkaufs von Forderungen aus Factoring Finanzierung werden finanzielle Vermögenswerte verkauft. Die Risiken werden in Form von Kaufpreisabschlägen berücksichtigt. Die Abschläge betreffen Risiken für Verwässerung, Transaktionskosten und Bonität. Da entsprechend IFRS 9 3.2.6 (b) die wesentlichen Chancen und Risiken zurückbehalten werden, werden die in den Verkauf von Forderungen aus Factoring Finanzierung einbezogenen finanziellen Vermögenswerte weiterhin bei der Gesellschaft bilanziert. Die Vorräte werden im Zugangszeitpunkt zu Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten und abzüglich Anschaffungskostenminderungen angesetzt. Die Ermittlung der Anschaffungskosten erfolgt dabei grundsätzlich nach der gewogenen Durchschnittskostenmethode. Der Bewertung der Vorräte zum Abschlussstichtag liegt der niedrigere Betrag aus gewogenem Durchschnittswert und Nettoveräußerungswert zugrunde. Sonstige Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Berücksichtigung betriebswirtschaftlich notwendiger Wertberichtigungen, die den erwarteten Ausfallrisiken hinreichend Rechnung tragen, bewertet. Soweit es sich um sonstige finanzielle Vermögenswerte (Finanzinstrumente) handelt, werden diese gemäß IFRS 9 der Kategorie zu fortgeführten Anschaffungskosten zugeordnet. Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente beinhalten Barmittel und Guthaben bei Kreditinstituten mit originären Restlaufzeiten von bis zu drei Monaten. Die Bewertung erfolgt zu Nominalwerten, im Falle von Fremdwährungsposten mit den zum Stichtag umgerechneten fortgeführten Anschaffungskosten. Wenn im Eigenkapital ausgewiesenes Kapital zurückgekauft wird, wird der gezahlte Betrag einschließlich der direkt zurechenbaren Kosten vom Eigenkapital abgezogen. Die erworbenen Anteile werden als eigene Aktien klassifiziert und separat im Eigenkapital ausgewiesen. Werden eigene Anteile später veräußert oder erneut ausgegeben, wird der Erlös als Erhöhung des Eigenkapitals erfasst. Ein etwaiger Differenzbetrag ist innerhalb der Kapitalrücklagen zu berücksichtigen. Die Pensionsrückstellungen bestehen für Versorgungszusagen an Vorstandsmitglieder. Die Gesellschaft verpflichtet sich zur Zahlung von Ruhegeld nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen. Das jeweilige Vorstandsmitglied hat aufgrund einer unverfallbaren Anwartschaft Anspruch auf eine lebenslängliche Pension, wenn es nach Vollendung des 60. Lebensjahres oder infolge dauernder Dienstunfähigkeit oder wegen Beendigung des Anstellungsverhältnisses bei der Gesellschaft ausscheidet. Pensionsrückstellungen werden nach versicherungsmathematischen Methoden gemäß IAS 19 nach dem Anwartschafts-Barwertverfahren berechnet. Hiernach werden sowohl die zum Abschlussstichtag erworbenen Anwartschaften als auch künftig erwartete Steigerungen von Gehältern und Renten berücksichtigt. Die im Berichtsjahr auftretenden versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste werden gemäß IAS 19.120C erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis verrechnet. Im Rahmen der Berechnung wird wie im Vorjahr auf die "Richttafeln 2018 G" von der Heubeck-Richttafeln-GmbH zurückgegriffen. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und übrige Verbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten - Fremdwährungsposten werden mit dem Stichtagskurs umgerechnet - ausgewiesen. Sonstige Rückstellungen werden gemäß IAS 37 gebildet, soweit rechtliche oder faktische Verpflichtungen gegenüber Dritten bestehen, die auf zurückliegenden Geschäftsvorfällen oder Ereignissen beruhen und wahrscheinlich zu Vermögensabflüssen führen. Abgegrenzte Schulden aus an Mitarbeitern geschuldeten Beträgen (etwa Abgrenzungen von Urlaubsgeldern oder Überstunden) werden in den sonstigen Rückstellungen ausgewiesen. Die Höhe der Rückstellungen wird durch bestmögliche Schätzung der zur Erfüllung der Verpflichtungen erforderlichen Ausgaben ermittelt. Damit beruht die Beurteilung der Wahrscheinlichkeit, dass ein anhängiges Verfahren Erfolg hat oder die Quantifizierung der möglichen Höhe der Zahlungsverpflichtung auf der Einschätzung der jeweiligen Situation. Wegen der mit dieser Beurteilung verbundenen Unsicherheit können die tatsächlichen Verluste gegebenenfalls von den ursprünglichen Schätzungen und damit von dem Rückstellungsbetrag abweichen. Zudem können sich Schätzungen aufgrund neuer Informationen ändern und sich gegebenenfalls erheblich auf die künftige Ertragslage auswirken. Die Rückstellungen für Gewährleistungen werden für zu erwartende Nachbesserungsarbeiten und Gutschriften für die im Markt befindlichen garantiebehafteten Artikel gebildet. Die Garantiezeiträume belaufen sich auf 12 bis 36 Monate. Bei der Berechnung werden Annahmen über die zukünftige Entwicklung der Servicekosten berücksichtigt. Die Rückstellungen werden in den Garantiezeiträumen zu Auszahlungen führen. Die Rückstellung für Gewährleistungen wird auf Basis von Stückkosten pro Servicefall, der in den Verkehr gebrachten Mengen und der statistisch erfassten Gewährleistungsverläufe verschiedener Produktgruppen individuell ermittelt. Eine Rückstellung für Restrukturierungsmaßnahmen wird erfasst, sobald der Konzern einen detaillierten und formalen Restrukturiengsplan genehmigt hat und die Restrukturierungsmaßnahmen entweder begonnen haben oder öffentlich angekündigt wurden. Künftige betriebliche Verluste werden nicht berücksichtigt. Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, sind in eine der drei folgenden Hierarchiestufen einzuordnen: scrollen
Die MEDION AG verwendet derivative Finanzinstrumente, um Marktrisiken aus Wechselkursschwankungen bei den Einkaufsgeschäften, die im Wesentlichen in US-Dollar abgewickelt werden, zu reduzieren. Dazu schließt die Gesellschaft zum Zeitpunkt des Abschlusses des Einkaufskontraktes Kurssicherungsgeschäfte in Form von Devisentermingeschäften ab. Diese entsprechen bezüglich Laufzeit und Betragshöhe im Wesentlichen den zugrundeliegenden Einkaufsgeschäften und erfüllen das Critical Terms Match Kriterium. Die von MEDION eingesetzten Devisentermingeschäfte erfüllen die Voraussetzungen nach IFRS 9 für die Anwendung von Cashflow Hedge Accounting. Die Regelungen zum Hedge Accounting, die u.a. ein Wahlrecht zur Designation von Komponenten vorsehen, werden durch MEDION prospektiv auf alle Sicherungsbeziehungen zu 100% effektiv angewendet. Im Rahmen der Abbildung der neuen Sicherungsbeziehungen wird ausschließlich die Kassaveränderung mit einer Sicherungsquote von 1 zu 1 designiert und bis zur Lieferung des Grundgeschäfts erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis ausgewiesen. Die Terminkomponente und der Währungsbasis-Spread sind von der Sicherungsbeziehung ausgeschlossen und werden direkt erfolgswirksam im Zinsergebnis erfasst. Da die Finanzinstrumente ausschließlich zur Kurssicherung der bei den Einkaufsgeschäften zugrunde gelegten Kalkulationskurse dienen, werden die aus der Währungsumrechnung und der Währungssicherung durch Devisentermingeschäfte entstehenden Erträge und Aufwendungen in den Anschaffungskosten der Vorräte erfasst. Die Devisentermingeschäfte werden mit dem beizulegenden Zeitwert zum Abschlussstichtag in der Bilanz angesetzt (Stufe 2). Weiterhin werden Devisenswaps mit einer kurzen Laufzeit eingesetzt, um Abweichungen zwischen den geplanten und tatsächlichen Fremdwährungszahlungsströmen Rechnung zu tragen. Die Derivate mit einem positiven oder negativen Marktwert werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert in der Bilanz angesetzt (Stufe 2). Die beizulegenden Zeitwerte der derivativen Finanzinstrumente werden mit marktüblichen Bewertungsmethoden (Discounted-Cash-Flow-Methode) unter Berücksichtigung der am Bewertungsstichtag vorliegenden Marktdaten (Marktwerte) vom Konzerntreasury ermittelt. Devisenkontrakte werden einzeln auf Basis des Austauschbetrages mit den aktuellen Marktterminkursen am Abschlussstichtag im Vergleich zu den vereinbarten Termin- und Kontraktkursen bewertet. Die Marktterminkurse richten sich nach den Kassakursen unter Berücksichtigung von Terminauf-und -abschlägen. Die beizulegenden Zeitwerte der zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierten Finanzinstrumente werden anhand abgezinster Zahlungsströme ermittelt. Das Bewertungsmodell berücksichtigt den Barwert der erwarteten Zahlungen, diskontiert mit einem risikoadjustierten Abzinsungssatz und ist somit der Stufe 2 zuzuordnen. Ansatz und Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten erfolgen zum jeweiligen Erfüllungszeitpunkt, Derivate werden zum Handelszeitpunkt angesetzt. Die Umsatzerlöse aus dem Verkauf von physischen Produkten sowie Erlöse für digitale Dienstleistungen oder Produkte werden erfasst, wenn die Verfügungsgewalt über ein Gut oder eine Dienstleistung an einen Kunden übertragen wird. Art und Zeitpunkt des Übergangs der Verfügungsgewalt und der Erfüllung der Leistungsverpflichtung seitens MEDION sind abhängig vom gewählten Vertriebskanal. Hierzu dient folgende Tabelle als Überblick. Sämtliche Umsatzerlöse werden zeitpunktbezogen realisiert. scrollen
Die Steuern vom Einkommen und Ertrag und daraus resultierende Forderungen oder Erstattungsansprüche sowie Verpflichtungen enthalten grundsätzlich sowohl die unmittelbar zu entrichtenden Steuern vom Einkommen und vom Ertrag, Steuerumlagen aufgrund des Steuerumlagevertrages der MEDION AG mit der Organträgerin Lenovo Germany Holding GmbH als auch latente Steuern. Auf Grundlage des bestehenden Ergebnisabführungsvertrags vom 01. April 2012 und des Steuerumlagevertrags vom 31. März 2013 (beide mit der Lenovo Germany Holding GmbH) bilanziert die MEDION bei einem positiven steuerlichen Ergebnis die jeweiligen Steuerumlagen; der Ausweis erfolgt in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag als Umlage vom Organträger. Aufgrund des negativen steuerlichen Ergebnisses der MEDION AG im abgelaufenen Geschäftsjahr ist wie im Vorjahr keine Steuerumlage zu leisten. Darüber hinaus trägt die MEDION AG die Steuer für die Ausgleichszahlungen an Minderheitsgesellschafter. Der Steueraufwand hieraus beträgt für das aktuelle Geschäftsjahr T€ 111 (Vorjahr T€ 775) und ist - wie die Steuererstattung für Vorjahre in Höhe von T€ 32 (Vorjahr T€ 15) - ebenfalls unter den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag der MEDION ausgewiesen. Weitere Steuern fallen für die MEDION AG aufgrund des Organschaftsverhältnisses nicht an. Dies führt dazu, dass der abgebildete Steueraufwand in keinem sinnvollen Verhältnis zum IFRS Ergebnis steht. Um die Steuerbelastung wirtschaftlich zutreffend abzubilden, werden die tatsächlichen und latenten Steuern so ermittelt und bilanziert, wie sie anfallen würden, wenn die MEDION AG nicht Organgesellschaft der Lenovo Germany Holding GmbH wäre (sogenannter "Stand Alone Approach"). Bis zum Geschäftsjahr 2021/2022 wurde der Unterschiedsbetrag zwischen der Steuer gemäß Stand Alone Approach und dem Umlagebetrag als tatsächlicher Steueraufwand erfasst und in gleicher Höhe gegen die Kapitalrücklage gebucht. Im abgelaufenen Geschäftsjahr ergibt sich wie im Vorjahr aufgrund der steuerlichen Verlustsituation der MEDION AG ein Steuerertrag, der als Entnahme aus der Kapitalrücklage gebucht wurde. In den Steuerforderungen werden als wahrscheinlich einzustufende Ansprüche gegen die Finanzverwaltung berücksichtigt. Steuerverbindlichkeiten werden in Höhe des erwarteten Zahlungsmittelabflusses erfasst. Latente Steuern werden gemäß der bilanzorientierten Verbindlichkeitsmethode gebildet. Soweit hiernach temporäre Differenzen aus der unterschiedlichen Behandlung bestimmter Bilanzposten zwischen dem IFRS Konzernabschluss und dem steuerlichen Abschluss vorliegen, führen diese zum Ansatz von aktiven und/oder passiven latenten Steuern. Aktive latente Steuern werden aktiviert, sofern damit gerechnet werden kann, dass diese in den zukünftigen Perioden voraussichtlich durch ein ausreichend zur Verfügung stehendes steuerliches Einkommen auch genutzt werden können. Für die Bewertung der latenten Steuern werden die Steuersätze zum Realisationszeitpunkt zugrunde gelegt, die auf Basis der aktuellen Rechtslage in den einzelnen Ländern zum Bilanzstichtag gelten. Steuerliche Verlustvorträge (vororganschaftliche Verluste) der MEDION AG sind aufgrund des bestehenden Gewinnabführungsvertrages nicht nutzbar. Eine Abzinsung aktiver und passiver latenter Steuern wird entsprechend den Regelungen des IAS 12 nicht vorgenommen. Der Berechnung von tatsächlichen und latenten Steuern liegen Beurteilungen und Schätzungen der Gesellschaften/ des Konzerns zugrunde. Weichen die tatsächlichen Ereignisse von diesen Schätzungen ab, könnte dies sowohl positive als auch nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des MEDION-Konzerns haben. Tatsächliche Steuern sind die erwartete Steuerschuld oder Steuerforderung auf das für das Geschäftsjahr zu versteuernde Einkommen oder den steuerlichen Verlust, und zwar auf Grundlage von Steuersätzen, die am Abschlussstichtag gelten oder in Kürze gelten werden, sowie die Anpassungen der Steuerschuld für frühere Jahre. Der Betrag der erwarteten Steuerschuld oder Steuerforderung spiegelt den Betrag wider, der unter Berücksichtigung steuerlicher Unsicherheiten, sofern vorhanden, die beste Schätzung darstellt. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass IFRIC 23 Klarstellungen beinhaltet, wie die in IAS 12 festgelegten Ansatz- und Bewertungsvorschriften anzuwenden sind, wenn Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung besteht und umfasst tatsächliche und latente Steueransprüche oder Steuerschulden. Gemäß IFRIC 23 können unsichere Behandlungen gesondert oder zusammen mit einer oder mehreren anderen unsicheren steuerlichen Behandlungen zusammengefasst zu berücksichtigen sein. Hierbei ist diejenige Methode zu wählen, die sich besser für die Vorhersage der Auflösung der Unsicherheit eignet. Bei der Beurteilung ist davon auszugehen, dass eine Steuerbehörde sämtliche Beträge prüfen wird, zu deren Prüfung sie befugt ist und dass sie für deren Prüfung über sämtliche einschlägigen Informationen verfügt. Wenn es als unwahrscheinlich angesehen wird, dass die Steuerbehörde eine unsichere steuerliche Behandlung akzeptiert, so ist zur Berücksichtigung der Auswirkung der Unsicherheit in Abhängigkeit davon, welche Methode sich besser für die Vorhersage der Auflösung der Unsicherheit eignet, entweder der wahrscheinlichste Betrag oder der Erwartungswert auf jede unsichere steuerliche Behandlung anzuwenden. Die Konzernunternehmen sind weltweit in einer Vielzahl von Ländern ertragsteuerpflichtig. Bei der Beurteilung der weltweiten Ertragsteueransprüche und -schulden kann insbesondere die Interpretation von steuerlichen Vorschriften mit Unsicherheiten behaftet sein. Eine unterschiedliche Sichtweise der jeweiligen Finanzbehörden bezüglich der richtigen Interpretation von steuerlichen Normen kann nicht ausgeschlossen werden. Änderungen der Annahmen über die richtige Interpretation von steuerlichen Normen wie zum Beispiel aufgrund geänderter Rechtssprechungen fließen in die Bilanzierung der ungewissen Ertragsteueransprüche und -schulden im entsprechenden Wirtschaftsjahr ein. Der Konzern wendete die Änderungen an IAS 12 zur Reform des internationalen Steuersystems (Mustervorschriften für Pillar 2) nach der Veröffentlichung am 23. Mai 2023 an. Die Änderungen enthalten eine vorübergehende, verpflichtende und sofort anzuwendende Ausnahme von der Bilanzierung latenter Steuern, die sich aus der Einführung der globalen Mindestbesteuerung ergeben; zudem schreiben sie gezielte Anhangangaben über die Betroffenheit durch die Mindestbesteuerung vor (siehe Anhangangabe 8.2.1.7). Der Konzern ist zu der Einschätzung gekommen, dass die globale Mindeststeuer, die nach den nationalen Rechtsvorschriften für Pillar 2 zu zahlen ist, eine Ertragsteuer im Anwendungsbereich von IAS 12 ist. Der Konzern hat die vorübergehende, verpflichtende Ausnahmeregelung hinsichtlich der Bilanzierung latenter Steuern, die sich aus der Einführung der globalen Mindestbesteuerung ergeben, angewendet und erfasst diese als tatsächlichen Steueraufwand/-ertrag zum jeweiligen Entstehungszeitpunkt, sofern sie anfällt. 8.1.6 Verwendung von Annahmen, Schätzungen und ErmessensentscheidungenBei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind Ermessensentscheidungen getroffen und Schätzungen verwendet worden, die sich auf den Ausweis und die Höhe der bilanzierten Vermögenswerte, Schulden, Erträge und Aufwendungen ausgewirkt haben. Diese Annahmen und Schätzungen mit bedeutenden Auswirkungen auf den vorliegenden Konzernabschluss beziehen sich im Wesentlichen auf scrollen
Die nachfolgende Ermessensentscheidung mit bedeutender Auswirkung auf den vorliegenden Konzernabschluss bezieht sich im Wesentlichen auf scrollen
Die tatsächlichen Werte können in Einzelfällen von den getroffenen Annahmen und Schätzungen abweichen. Änderungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Erkenntnis erfolgswirksam berücksichtigt. 8.1.7 KapitalmanagementZiele der Kapitalmanagementstrategie von MEDION sind die Sicherung des Geschäftsbetriebes, die Steigerung des Unternehmenswertes und die Schaffung einer soliden Kapitalbasis zur Finanzierung des zukünftigen Wachstums. Dazu arbeitet MEDION auch mit dem Bereich Kapitalmanagement bei Lenovo zusammen. Die Liquiditätssteuerung erfolgt über das Konzerntreasury, das für die Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit zuständig ist. Die überschüssige Liquidität der MEDION AG ist im Rahmen eines kurzfristigen Intercompany Loan Agreements bei der Konzernmutter Lenovo verzinslich angelegt. Mit der Unicredit, der Commerzbank und der Deutschen Bank sind zusätzlich bilaterale Kreditlinien ausgehandelt, die im Tagesgeschäft zur Stellung von Akkreditiven und Avalen für Lieferanten genutzt werden. Weiterhin bestehen Verträge über den Verkauf von Forderungen aus Factoring Finanzierung. Die Factoringvereinbarungen enthalten Auflagen. Verstöße gegen diese Auflagen können dazu führen, dass das Programm beendet wird, wenn keine entsprechende Änderung der Vereinbarungen (Waiver) geschlossen wird. Entsprechend der Vereinbarungen werden die Auflagen systematisch durch die Treasury-Abteilung des Konzerns beobachtet. Die seit Jahren bestehende Bilanzstruktur mit einer über 50 % liegenden Eigenkapitalquote, keinen langfristigen Bankverbindlichkeiten und der Möglichkeit eines zeitlich begrenzten Fremdkapitaleinsatzes (Aval-Linien) für das Projektgeschäft soll dabei erhalten bleiben. Das Kapitalmanagement umfasst im Wesentlichen das Working Capital und die Bilanzpositionen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sowie sonstige Verbindlichkeiten. Der Saldo Working Capital ergibt sich aus den Bilanzpositionen: Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zuzüglich Vorräte abzüglich Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Im Segment Direktgeschäft wird aufgrund der Struktur des Geschäftes unverändert zu den Vorjahren kein Fremdkapital eingesetzt. MEDION hat mit Ausnahme vom Verkauf von Forderungen aus Factoring Finanzierung keine Anleihen oder sonstige Fremdkapitalinstrumente begeben und plant dies auch weiterhin nicht . 8.1.8 Übertragung von Forderungen an FactoringdienstleisterEs bestehen Vereinbarungen über den Verkauf von Forderungen aus Factoring Finanzierung über monatlich revolvierende Verkäufe für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Da die wesentlichen Risiken (Kreditrisiken und Spätzahlungsrisiken) und Chancen bei der MEDION AG verblieben sind, führte dies nicht zum bilanziellen Abgang der verkauften Forderungen. Zum Bilanzstichtag sind wie im Vorjahr Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von T€ 21.250 (Vorjahr: T€ 21.250) verkauft worden. MEDION hat im Rahmen eines Kreditgeschäftes vom Erwerber T€ 8.431 (Vorjahr: T€ 8.431) vereinnahmt, die unter den sonstigen kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten gezeigt werden. In Höhe von T€ 12.819 (Vorjahr: T€ 12.819) besteht hinsichtlich des Erwerbes noch ein Rückbehalt, der abhängig vom Zahlungseingang beim Erwerber an MEDION ausgezahlt wird. Die Einbehalte aus dem Verkauf von Forderungen aus Factoring Finanzierung beziehen sich auf kalkulatorische Kaufpreisabschläge für Verwässerung, Transaktionskosten sowie einen Abschlag für Bonitätsrisiken. Die Abrechnung erfolgt jeweils nach Ende einer Transaktion. 8.2 Erläuterung zu den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung und der Bilanz8.2.1 Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung(1) Die Umsatzerlöse setzen sich nach Regionen wie folgt zusammen: scrollen
Die Umsatzerlöse nach ihren Erlösquellen und Segmenten stellen sich wie folgt dar: scrollen
Die Umsatzerlöse betreffen ausschließlich Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden gemäß IFRS 15. (2) Die sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich wie folgt zusammen: scrollen
Die periodenfremden Erträge enthalten im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen, sowie Erträge aus der Auflösung einer Einzelwertberichtigung, infolge der Ausbuchung verjährter Verpflichtungen hinsichtlich nicht gezogener Gutschriften. (3) Bei den Materialaufwendungen handelt es sich um die Aufwendungen für die Beschaffung oder Auftragsfertigung in den Bereichen PC/Multimedia, Unterhaltungselektronik und Dienstleistungen einschließlich der Anschaffungsnebenkosten und der bezogenen Leistungen. (4) Die Personalaufwendungen setzen sich aus folgenden Posten zusammen: scrollen
Der Personalaufwand sank von T€ 89.592 auf T€ 59.402 aufgrund der Verminderung der vollzeitbeschäftigten Mitarbeitenden sowie den im Vorjahr im Aufwand enthaltenen Restrukturierungsaufwendungen für geplante Personalmaßnahmen (T€ 23.288). Im Geschäftsjahr 2023/2024 betrug die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter nach Köpfen im Konzern 942 (Vorjahr: 1.065). Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter stellt sich wie folgt dar: scrollen
(5) Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen: scrollen
Der wesentliche Posten unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind die Vertriebsaufwendungen, die sich wie folgt aufgliedern: scrollen
Die Verwaltungsaufwendungen lassen sich wie folgt aufgliedern: scrollen
Die innerhalb der Verwaltungsaufwendungen erfassten Honorare für den Abschlussprüfer gem. §314 (1) Nr. 9 HGB gliedern sich wie folgt: scrollen
Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist für das Geschäftsjahr 2023/2024 als Abschlussprüfer der MEDION AG bestellt worden. Das Gesamthonorar des Abschlussprüfers der MEDION AG für das Geschäftsjahr 2023/2024 entfällt mit T€ 417 (Vorjahr: T€ 392), davon T€ 49 für das Vorjahr, auf die Abschlussprüfungsleistungen im Sinne von § 285 Nr. 17a HGB und mit T€ 12 (Vorjahr: T€ 37) auf sonstige Leistungen gemäß § 285 Nr. 17d HGB. Das Honorar für Abschlussprüfungsarbeiten der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bezieht sich auf die Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses der MEDION AG einschließlich gesetzlicher Auftragserweiterungen. Sonstige Leistungen betreffen den qualitätssichernden Review der ESEF-Unterlagen (für das VJ) sowie die Beratung zur Methodik für die Ermittlung von Kennzahlen nach der EU-Taxonomie. Die Nichtprüfungsleistungen wurden durch den Aufsichtsrat der MEDION AG vor Erbringung der Leistung genehmigt. Es wurden ausschließlich Leistungen erbracht, die mit der Tätigkeit als Abschlussprüfer des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses der MEDION AG vereinbar sind. Die Betriebsaufwendungen lassen sich wie folgt aufgliedern: scrollen
Die übrigen Aufwendungen beinhalten folgende Sachverhalte: scrollen
(6) Das Finanzergebnis stellt sich wie folgt dar: scrollen
Das Finanzergebnis verbesserte sich von T€ 995 im Vorjahr auf T€ 7.802 sowohl aufgrund der Erhöhung der im Lenovo-Konzern angelegten Liquidität als auch aufgrund des gestiegenen Zinsniveaus und daraus resultierenden Zinserträgen aus Geldanlagen. Das Nettofinanzergebnis gem. IFRS 7 umfasst im Wesentlichen Zinsen, Dividenden und Ergebnisse aus der Bewertung von Finanzinstrumenten zum beizulegenden Zeitwert. (7) Die Steuern vom Einkommen und Ertrag (-/+ Aufwand/Ertrag) setzen sich wie folgt zusammen: scrollen
Die folgende Tabelle zeigt die Überleitung vom theoretisch erwarteten Steueraufwand zum Ertragsteueraufwand gemäß IAS 12.79 ff.: scrollen
Der Konzernsteuersatz von 32,625 % errechnet sich aus der Gewerbesteuerbelastung von 16,80 %, der Körperschaftsteuer von 15,0 % und einem Solidaritätszuschlag von 5,5 %. Die latenten Steuern (-/+ Aufwand/Ertrag) haben sich wie folgt entwickelt: scrollen
Zum Abschlussstichtag verfügt der MEDION-Konzern über vororganschaftliche inländische körperschaftsteuerliche Verlustvorträge in Höhe von T€ 2.848 (Vorjahr: T€ 2.848) und gewerbesteuerliche Verlustvorträge von T€ 2.125 (Vorjahr: T€ 2.125) sowie ausländische Verlustvorträge in der MEDION USA von T€ 6.123 (Vorjahr: T€ 6.047) zur Verrechnung mit zukünftigen Gewinnen. Die ausländischen Verluste sind zeitlich für den Zeitraum von 20 Jahren begrenzt verrechenbar. Davon sind T€ 5.141 bis zum 31. März 2026 (Vorjahr: T€ 5.101 bis zum 31. März 2026) sowie weitere T€ 954 bis zum 31. März 2041 (Vorjahr: T€ 806 bis zum 31. März 2039) zeitlich begrenzt verrechenbar. Latente Steuern auf die vororganschaftlichen Verlustvorträge der MEDION AG wurden nicht gebildet, da diese während der Laufzeit des Gewinnabführungsvertrages nicht nutzbar sind. Für MEDION USA werden ebenfalls keine latenten Steuern gebildet, da kein ausreichend positives steuerliches Ergebnis erwartet wird. Latente Steuern auf die im abgelaufenen Geschäftsjahr entstandenen steuerlichen Verluste der MEDION AG waren nicht zu bilden, da diese aufgrund des Organschaftsverhältnisses zu Lenovo keine nutzbaren Verlustvorträge der MEDION AG darstellen. Für steuerpflichtige Differenzen zwischen dem Nettovermögen von Tochterunternehmen und dem korrespondierenden steuerlichen Beteiligungsbuchwert von Tochterunternehmen in Höhe von T€ 2.117 (Vorjahr: T€ 1.908) wurden keine latenten Steuerverbindlichkeiten angesetzt, da die MEDION AG in der Lage ist, den zeitlichen Verlauf der Auflösung der temporären Differenzen zu steuern und mit einer Umkehr der temporären Differenzen in naher Zukunft nicht zu rechnen ist. Auf temporäre Differenzen in Höhe von T€ 15.858 (Vorjahr T€ 19.350) wurden keine latenten Steuern gebildet, da davon auszugehen ist, dass künftig kein ausreichendes zu versteuerndes Einkommen zur Verfügung stehen wird. Diese temporären Differenzen sind ohne den Ansatz von latenten Steuern als unverfallbar anzusehen. Die latenten Steuern entfallen auf folgende wesentliche Bilanzposten: scrollen
Die Veränderungen der latenten Steuern sind wie folgt erfasst: scrollen
Grundsätzlich wäre von der MEDION AG als Konzernmutter ein Mindeststeuerbericht abzugeben. Aufgrund der Zugehörigkeit zum Lenovo Konzern ist dieser Bericht jedoch auf Ebene der obersten Konzernmutter abzugeben, so dass die Konzerngesellschaften von der Abgabe eines Mindeststeuerberichtes befreit sind. Der Konzern ist in diversen Ländern tätig, die ein neues Gesetz zur Einführung der globalen Mindestbesteuerung erlassen haben. Im Konzern wurde überprüft, inwieweit durch die Einführung der Mindestbesteuerung eine Mehrsteuer entstanden wäre. Die Gewinne der Konzerngesellschaften werden vollumfänglich mit einem gesetzlichen Steuersatz von mindestens 15 % versteuert. Die Überprüfung ergab ferner, dass es auch bei der Reduzierung des effektiven Steuersatzes durch Sondereffekte zu keinen nennenswerten Mehrsteuern kommen würde. Da jedoch zum 31. März 2024 in keinem der Länder, in denen der Konzern tätig ist, ein neues Gesetz zur Einführung der globalen Mindestbesteuerung bereits galt, ergeben sich keine Auswirkungen auf den tatsächlichen Steueraufwand des Geschäftsjahres 2023/2024. 8.2.2 Angaben zur BilanzLangfristige Vermögenswerte(8) Das Gesamtinvestitionsvolumen im Bereich des Sachanlagevermögens belief sich in 2023/2024 auf T€ 355 (Vorjahr: T€ 451). Die Investitionen erfolgten in Gebäude sowie in Büro-und Geschäftsausstattung. (9) Die Zugänge im Bereich der immateriellen Vermögenswerte von insgesamt T€ 1.035 (Vorjahr: T€ 1.143) betreffen Software. Die Entwicklung der einzelnen Posten des Konzernanlagevermögens ist dem Konzernanlagenspiegel in Abschnitt 8.2.3 Ziffer 23 zu entnehmen. Kurzfristige Vermögenswerte(10) Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen setzen sich wie folgt zusammen: scrollen
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestehen im Wesentlichen gegen international tätige Handelskonzerne. Die Entwicklung der Wertberichtigungen für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen setzt sich wie folgt zusammen: scrollen
(11) Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestehen im Wesentlichen gegen die Lenovo PC Hong Kong Ltd., Hong Kong, aus der kurzfristigen Bereitstellung von liquiden Mitteln (T€ 195.665; Vorjahr: T€ 45.544), Forderungen gegen die Lenovo Germany Holding GmbH, Essen, aus Steuerumlagen sowie Dienstleistungen für den Lenovo-Konzern. scrollen
Die Entwicklung der Wertberichtigungen für Forderungen gegen verbundene Unternehmen setzt sich wie folgt zusammen: scrollen
(12) Die sonstigen kurz- und langfristigen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. scrollen
Die ausstehenden Lieferantengutschriften betreffen zweckgebundene Werbekostenzuschüsse, die als Kostenerstattung mit den Marketingaufwendungen verrechnet werden, vertraglich vereinbarte, periodengerecht abgegrenzte noch zu erwartetende Preisgutschriften für gelieferte Produkte, sowie Ansprüche aus der Abwicklung von Defektmaterialien. In den Rechnungsabgrenzungsposten werden im Wesentlichen diverse Umsatzabgrenzungen im Zusammenhang mit dem Direktgeschäft in Australien, Versicherungsaufwendungen sowie Software- und Supportkosten ausgewiesen. Die Vertragsvermögenswerte belaufen sich zum 31.03.2024 auf T€ 5.578 (Vorjahr: T€ 5.597) und sind im Rechnungsabgrenzungsposten enthalten. Je nach Art des Vertragsvermögenswertes sind die Vorjahreswerte im abgelaufenen Geschäftsjahr entweder im Materialaufwand oder unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst worden. Die nicht wertberichtigten sonstigen finanziellen Vermögenswerte weisen keine Überfälligkeiten auf. Die Risikovorsorge der finanziellen Vermögenswerte betrifft Einzelwertberichtigungen sowie Wertberichtigungen auf Portfoliobasis (erwartete Kreditverluste). scrollen
Es werden Wertberichtigungen für die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die Forderungen gegen verbundene Unternehmen vorgenommen. Einzelwertberichtigungen i.H.v. T€ 722 entfallen im Wesentlichen auf B-Kunden. Kreditversicherte Forderungen werden keiner Risikovorsorge unterworfen. Die Aufwendungen und Erträge aus den Veränderungen für erwartete Kreditverluste werden in den übrigen Aufwendungen innerhalb der sonstigen betrieblichen Aufwendungen sowie sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen. Forderungen mit einer Überfälligkeit von mehr als 90 Tagen (T€ 3.271) resultieren im Wesentlichen aus Forderungen gegen Dienstleister, vorrangig im Bereich des Kundenservice, mit denen aufgrund einer Vielzahl von kleinteiligen Warenbewegungen vierteljährliche oder jährliche Abrechnungen unabhängig von der konkreten Fälligkeit erfolgen. Darüber hinaus sind Forderungen aus Jahresvereinbarungen mit Lieferanten enthalten, die ebenfalls nur viertel-, halb- oder sogar jährliche Abrechnungszyklen haben. Die Aufwendungen für die vollständige Ausbuchung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beliefen sich auf T€ 162 (Vorjahr: T€ 101). Erträge aus bereits ausgebuchten Forderungen waren von untergeordneter Bedeutung. Forderungsverluste sind innerhalb der sonstigen betrieblichen Aufwendungen unter den übrigen Aufwendungen ausgewiesen. (13) Die Vorräte gliedern sich wie folgt auf: scrollen
Zum 31. März 2024 sind Wertminderungen auf die Vorräte in Höhe von T€ 16.401 (Vorjahr: T€ 17.098) enthalten. Die Veränderung der Wertminderung in Höhe von T€ - 697 (Vorjahr: T€ - 4.254) wurde im Geschäftsjahr im Materialaufwand berücksichtigt. Es bestehen die branchenüblichen Eigentumsvorbehalte. (14) Eigenkapital Das Grundkapital beträgt zum Abschlussstichtag unverändert € 48.418.400,00. Es ist in 48.418.400 nennwertlose Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am gezeichneten Kapital von je € 1,00 eingeteilt. Die Aktien sind voll eingezahlt. Zum Abschlussstichtag befanden sich 44.681.430 Aktien (31. März 2023: 44.681.430 Aktien) im Umlauf. Die durch die Hauptversammlungen vom 11. Mai 2007 und vom 14. Mai 2008 erteilte und zuletzt durch die Hauptversammlung vom 15. Mai 2009 bis zum 12. November 2010 befristete Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gem. § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG bis zu 10% des Grundkapitals ist teilweise wie folgt ausgenutzt: scrollen
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Das erste Rückkaufprogramm wurde vom 5. Juli 2007 bis zum 21. Februar 2008 ausgeübt. Im Rahmen des zweiten Rückkaufprogramms wurden Anteile in der Zeit vom 23. September bis zum 13. November 2008 erworben. Das dritte Rückkaufprogramm wurde in der Zeit vom 4. Dezember 2008 bis zum 12. März 2009 durchgeführt. Im Rahmen aktienbasierter Vergütung wurden insgesamt 136.502 Aktien in früheren Geschäftsjahren (zuletzt im Geschäftsjahr 2011) verwendet. Infolgedessen beträgt der Bestand eigener Aktien per 31. März 2024 unverändert zum Vorjahresstichtag 3.736.970 Aktien (7,72 % vom Grundkapital). Direkt im Eigenkapital erfasste Erträge und Aufwendungen und RücklagenDie Kapitalrücklage in Höhe von T€ 145.293 (Vorjahr: T€ 150.060) beinhaltet vor allem das Agio aus Kapitalerhöhungen seit Gründung der MEDION AG. Darüber hinaus wird hier der latente Steuereffekt aus der wirtschaftlichen Betrachtungsweise für das steuerliche Organschaftsverhältnis mit der Gesellschafterin erfasst. Wir verweisen auf die Ausführungen zu den latenten Steuern in Abschnitt 8.2.1 Ziffer 7. Die Gewinnrücklagen beinhalten thesaurierte Ergebnisse der Vorjahre sowie die Effekte aus der Erstanwendung von IFRS Standards in Vorjahren in Höhe von unverändert T€ - 3.341, sowie die aus der Neubewertung von leistungsorientierten Pensionsplänen erfassten Beträge. Für das Geschäftsjahr 2023/2024 ist eine Gewinnabführung in Höhe von T€ 8.153 an die Lenovo Germany Holding GmbH aufgrund des bestehenden Gewinnabführungsvertrages eigenkapitalmindernd berücksichtigt worden. Daneben haben T€ 814 Währungsumrechnungsdifferenzen das Eigenkapital vermindert (Vorjahr: T€ 4.428). Sie resultieren aus den Tochtergesellschaften, insbesondere Australien wegen Kursänderungen beim Australischen Dollar. Die Bewertung der Cashflow-Hedges führte zu einer Erhöhung des Eigenkapitals um T€ 238 (Vorjahr: Minderung um T€ 357), aufgrund geringer abgesicherter Einkaufsvolumen in Fremdwährung im Geschäftsjahr 2023/2024. Für die Entwicklung des Konzerneigenkapitals verweisen wir auf das Kapitel 7.5 dieses Berichtes. Die Lenovo Germany Holding GmbH hält zum 31. März 2024 eine Gesamtzahl von 43.816.390 Aktien (90,50 %) zuzüglich 3.736.970 Aktien (7,72 %) der von der MEDION AG gehaltenen eigenen Aktien, die Lenovo zuzurechnen sind. Somit ist die Lenovo Germany Holding GmbH mehrheitlich an der MEDION AG im Sinne des § 16 AktG beteiligt. Langfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen(15) Im abgelaufenen Geschäftsjahr haben sich die Pensionsrückstellungen wie folgt entwickelt: scrollen
Auf Basis von Einzelzusagen gegenüber den aktiven Vorständen, verpflichtet sich MEDION zur Zahlung von Ruhegeld und Hinterbliebenenversorgung nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen. Das jeweilige Vorstandsmitglied hat aufgrund einer unverfallbaren Anwartschaft Anspruch auf eine lebenslängliche Pension, wenn es nach Vollendung des 60. Lebensjahres oder infolge dauernder Dienstunfähigkeit und wegen Beendigung des Anstellungsverhältnisses bei MEDION ausscheidet. Das monatliche Ruhegeld beträgt 50% des im Monat vor Beginn des Ruhestandes bezogenen festen Monatsgehaltes (bezogen auf das feste Jahresgehalt). Die versicherungsmathematischen Verluste aus Neubewertungen des Geschäftsjahres 2023/2024 ergeben sich aus den Auswirkungen aus der Veränderung des Diskontierungszinssatzes (3,85 % p.a.) gegenüber dem Vorjahr (4,15% p.a.) in Höhe von T€ 534 (Vorjahr: Gewinne in Höhe von T€ 3.283). Der Diskontierungszinssatz basiert auf dem vom Gutachterbüro Mercer Deutschland GmbH entwickelten Ersatzzinssatzverfahren. Er entspricht dem zum 31. März 2024 veröffentlichten Rechnungszins von Mercer unter Berücksichtigung der Struktur der Pensionsberechtigten bei der MEDION AG. Der Berechnung des Barwerts der leistungsorientierten Verpflichtungen (DBO = Defined Benefit Obligation) liegen folgende versicherungsmathematische Annahmen zugrunde: scrollen
Bei einer um ein Jahr höheren Lebenserwartung ergäbe sich bei sonst gleichbleibenden Parametern eine um T€ 321 (Vorjahr: T€ 268) höhere Rückstellung. Bei einer um ein Jahr niedrigeren Lebenserwartung ergäbe sich bei sonst gleichbleibenden Parametern eine um T€ 207 (Vorjahr: T€ 175) niedrigere Rückstellung. Bei einem um 0,5 Prozentpunkte höheren Diskontierungssatz ergäbe sich bei ansonsten unveränderten Parametern eine um T€ 871 (Vorjahr: T€ 749) niedrigere Rückstellung. Bei einem um 0,5 Prozentpunkte niedrigeren Diskontierungssatz ergäbe sich bei ansonsten unveränderten Parametern eine um T€ 971 (Vorjahr: T€ 834) höhere Rückstellung. Bei einem um 0,5 Prozentpunkte niedrigeren Rententrend ergäbe sich bei ansonsten unveränderten Parametern eine um T€ 775 (Vorjahr: T€ 651) niedrigere Rückstellung. Bei einem um 0,5 Prozentpunkte höheren Rententrend ergäbe sich bei ansonsten unveränderten Paramentern eine um T€ 852 (Vorjahr: T€ 714) höhere Rückstellung. Zur Bestimmung der Sensitivitätsangaben wurden die Verpflichtungswerte mit demselben Verfahren berechnet, das auch zur Berechnung der Verpflichtung am Bilanzstichtag herangezogen wurde. Wenn mehrere Annahmen gleichzeitig geändert werden, muss der Gesamtbetrag nicht zwingend der Summe der Einzeleffekte aufgrund der Änderung dieser Annahmen entsprechen. Die Rückstellung berücksichtigt die Ansprüche von zwei aktiven Versorgungsberechtigten, so dass derzeit keine Rentenzahlungen erwartet werden. Die Duration der Verpflichtung beträgt 15,2 Jahre (Vorjahr: 15,3 Jahre). Zum Abschlussstichtag besteht keine Abweichung zwischen der Pensionsrückstellung und dem Barwert der Pensionsverpflichtungen (DBO). Der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtungen (DBO) hat sich wie folgt entwickelt: scrollen
Zusätzliche Belastungen können sich ergeben durch eine höhere Lebenserwartung sowie eine höhere Inflationsrate. Darüber hinaus ergeben sich keine planspezifischen Risiken. Die Zusagen unterliegen dem deutschen Betriebsrentengesetz. Eine Anpassungsprüfung hat grundsätzlich alle 3 Jahre zu erfolgen. Die Beiträge zur Rentenversicherung belaufen sich für das abgelaufene Geschäftsjahr auf T€ 3.172 (Vorjahr: T€ 3.503). Kurzfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen(16) Von den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von T€ 102.745 (Vorjahr: T€ 93.837) waren T€ 85.717 (Vorjahr: T€ 91.308) zum Abschlussstichtag nicht fällig. (17) Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen im Wesentlichen aus der Gewinnabführung in Höhe von € 8.153 Mio gegenüber der Lenovo Germany Holding GmbH sowie dem Bezug von Servicematerialien. (18) Die Steuerverbindlichkeiten entfallen ausschließlich auf die Tochtergesellschaften der MEDION AG (insbesondere MEDION Australien). (19) Die sonstigen Rückstellungen sind kurzfristiger Natur, soweit nicht anders dargestellt und entwickelten sich wie folgt: scrollen
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Die Rückstellungen für Gewährleistungen werden für zu erwartende Nachbesserungsarbeiten und Gutschriften für die im Markt befindlichen garantiebehafteten Artikel gebildet. Die Garantiezeiträume belaufen sich auf 12 bis 36 Monate. Bei der Berechnung werden Annahmen über die zukünftige Entwicklung der Servicekosten berücksichtigt. Die Rückstellungen werden in den Garantiezeiträumen zu Auszahlungen führen. Die Gewährleistungsrückstellung wird auf Basis von Stückkosten pro Servicefall, der in den Verkehr gebrachten Mengen und der statistisch erfassten Gewährleistungsverläufe verschiedener Produktgruppen individuell ermittelt. MEDION erwartet, dass im folgenden Geschäftsjahr T€ 11.700 (Vorjahr: T€ 16.289) in Anspruch genommen werden. Rückstellungen für Lizenzen und Schutzrechte umfassen laufende Verpflichtungen für geltend gemachte Lizenzansprüche und Urheberrechtsabgaben. Die Rückstellungen wurden auf Basis erwarteter Stück- und Lizenzkosten gebildet. Der Zeitpunkt der Mittelabflüsse ist abhängig vom Abschluss der Verhandlungen. Die Auflösung der Rückstellungen für Schutzrechte und Lizenzen in Höhe von T€ 6.900 stehen im Zusammenhang mit Verjährungen sowie einer getroffenen Einigung und sind in den sonstigen betrieblichen Erträgen enthalten. In den Personalrückstellungen sind ausstehende Belastungen aus Urlaubsverpflichtungen, Tantiemen, Jubiläen, Mehrarbeitsvergütungen und Sonderzahlungen an Vorstand und Mitarbeiter sowie Beiträge zur Berufsgenossenschaft enthalten. Die Rückstellungen werden im Wesentlichen im folgenden Jahr zu Auszahlungen führen. Die Rückstellungen für Restrukturierungsmaßnahmen - die im vorherigen Geschäftsjahr 2022/2023 beschlossen und kommuniziert wurden - beinhalten die erwarteten Kosten für die Freistellungen und Abfindungen von Mitarbeitern. Die Rückstellungen für Boni betreffen akzeptierte Bonusvereinbarungen für den Zeitraum bis März 2024, die in Folgejahren zu Mittelabflüssen führen. Die Rückstellungen für Reklamationen betreffen im Wesentlichen Retouren aufgrund von akzeptierten Reklamationen für den Zeitraum bis März 2024, die in Folgejahren zu Mittelabflüssen führen. Die übrigen Rückstellungen umfassen im Wesentlichen Aufwendungen für Abschlusskosten, Rechtsund Beratungskosten und Aufsichtsratsvergütungen, die auch voraussichtlich im folgenden Jahr zu Auszahlungen führen werden. Auflösungen von Rückstellungen, die im Zusammenhang mit operativen Geschäftsvorgängen der Warenbeschaffung und des Vertriebes von Produkten stehen, werden in den entsprechenden Posten der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen, über die sie gebildet wurden. (20) Die sonstigen kurz- und langfristigen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen: scrollen
Bei den Verbindlichkeiten aus dem Verkauf von Forderungen aus Factoring Finanzierung handelt es sich um kurzfristige Finanzverbindlichkeiten, die im Rahmen des Factoring-Vertrages revolvierend zurückgezahlt werden. Dieser Vertrag beinhaltet ein vereinbartes Threshold in Höhe von ca. T€ 8.431 als Mindestvolumen, das jährlich an Forderungen veräußert werden muss. Aufgrund der Tatsache, dass sich MEDION gezielt immer möglichst nah an dieser Grenze bewegt, gibt es dort in der Regel keine Veränderungen im Jahresvergleich. Die sonstigen Steuerverbindlichkeiten beinhalten im Wesentlichen Verbindlichkeiten für Umsatz-, Lohn-und Kirchensteuer. Die Vertragsverbindlichkeiten beinhalten Umsatzabgrenzungen im Rahmen des Mobilfunkgeschäftes in Australien. Vertragsverbindlichkeiten zum 31.03.2023 sind im Geschäftsjahr 2023/2024 in Höhe von T€ 5.706 als Umsatzerlöse erfasst worden. (21) In den kurz- und langfristigen Verbindlichkeiten sind nachfolgende finanzielle Verbindlichkeiten enthalten. Die Fälligkeitsstrukturen der zukünftigen (undiskontierten) Zins- und Tilgungszahlungen der originären finanziellen Verbindlichkeiten und der derivativen Finanzinstrumente stellen sich wie folgt dar: scrollen
Die finanziellen Verbindlichkeiten sind ausschließlich kurzfristiger Natur und nicht zinstragend. Die Tilgung der entsprechenden Beträge wird innerhalb eines Jahres erfolgen. (22) Kategorien nach IFRS 9 und Überleitung auf Bilanzposten scrollen
Die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten im Anwendungsbereich von IFRS 7 stimmen mit ihren beizulegenden Werten überein. Die Finanzinstrumente in Höhe von insgesamt T€ 622.916 (Vermögenswerte und Verbindlichkeiten) beinhalten langfristige Beträge in Höhe von T€ 420 und sind somit fast ausschließlich kurzfristig. scrollen
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Die Voraussetzungen für eine Saldierung von Finanzinstrumenten nach IAS 32.42 (a) und (b) sind im Konzernabschluss nicht gegeben. Weiterhin bestanden keine durchsetzbaren Netting-Rahmenvereinbarungen. 8.2.3 Konzernanlagenspiegel(23) scrollen
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8.3 Ergänzende Angaben8.3.1 Angaben zur KapitalflussrechnungDie Kapitalflussrechnung gemäß IAS 7 zeigt, wie sich Zahlungsmittel und -äquivalente im Konzern im Laufe des Berichtsjahres durch Mittelzu-/Mittelabflüsse verändert haben. Die Kapitalflussrechnung unterscheidet zwischen Mittelveränderungen aus betrieblicher Tätigkeit, Investitions- und Finanzierungstätigkeit. Der Mittelzufluss aus der betrieblichen Tätigkeit ist nach der indirekten Methode ermittelt. Der in der Kapitalflussrechnung betrachtete Finanzmittelfonds umfasst die in der Bilanz ausgewiesenen Zahlungsmittel beziehungsweise -äquivalente in Form von Kassenbestand sowie Guthaben bei Kreditinstituten. T€ 600 dienen als Sicherheitsleistungen für die Zollkasse und sind somit verfügungsbeschränkt. Die Zinserträge sind mit Ausnahme von abgegrenzten Zinserträgen in Höhe von T€ 567 (Vorjahr: T€ 92) im Berichtsjahr zahlungswirksam geworden. Die Zinsaufwendungen sowie die Finanzierungskosten sind mit Ausnahme der abgegrenzten Zinsaufwendungen in Höhe von T€ 7 (Vorjahr: T€ 10), des Zinseffektes aus der Bewertung der Pensionsrückstellung in Höhe von von T€ 474 (Vorjahr: T€ 436) sowie des Zinseffektes aus der Fair Value-Bewertung in Höhe von T€ 71 (Vorjahr: T€ 160) im Berichtsjahr zahlungswirksam geworden. (24) Die Überleitung der Finanzverbindlichkeiten auf die Cashflows aus Finanzierungstätigkeit gem. IAS 7.44A stellt sich wie folgt dar: scrollen
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8.3.2 SegmentberichterstattungNach IFRS 8 ist über die wirtschaftliche Lage der Segmente nach dem sogenannten Management-Approach zu berichten. Der MEDION-Konzern berichtet gemäß IFRS 8 entsprechend der internen Unternehmenssteuerung nach den Segmenten Projektgeschäft und Direktgeschäft. Das Segment Projektgeschäft bündelt alle Geschäfte der modernen Consumer Electronics mit den international aufgestellten großen Handelsketten aus den Produktgruppen PC/Multimedia und Unterhaltungselektronik, für die Dienstleistungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette durch MEDION erbracht werden. Dabei handelt es sich um Geschäftsaktivitäten im Rahmen der sogenannten Primary-Sales-Prozesse (von der Produktidee über Auftragsfertigung, Bewerbung und Distribution) bis zum After-Sales-Support (vom Retourenhandling bis zum Gewährleistungsmanagement inkl. Kundenservice und Reparaturen). Beim Projektgeschäft handelt es sich grundsätzlich um sogenanntes Volumengeschäft für physische Produkte, die an international groß aufgestellte Handelsketten verkauft werden. Das Direktgeschäft beschreibt das Geschäft im Bereich der digitalen Dienstleistungen sowie den (MEDION-eigenen) Online-Handel mit Consumer-Electronics-Produkten, wobei grundsätzlich nur einzelne Elemente entlang der Wertschöpfungskette zur Anwendung kommen. Bei den digitalen Dienstleistungen handelt es sich um Mobilfunkdienstleistungen (MEDIONmobile), um Fotoservicedienstleistungen und um weitere Onlinedienste wie die digitale Distribution von Downloads und digitalen Gutschein-PINs. Naturgemäß ist das Direktgeschäft nicht durch vorlaufende Auftragseingänge gekennzeichnet. Den in diesem Segment ausgewiesenen Aktivitäten im Hardware- sowie im digitalen Bereich ist in der Unternehmenssteuerung gemein, dass MEDION hier Vertriebsaktivitäten zum Endkonsumenten steuert und in der Regel keine physischen oder digitalen Produkte bei Handelskunden zwischengelagert sind. Neben den steuerungsrelevanten Segmenten weist MEDION unter den Sonstigen Umsätzen Konzerndienstleistungen für den Lenovo-Konzern aus. Die Segmentberichterstattung erfolgt nach folgenden Grundsätzen: scrollen
Die Erlöse mit externen Kunden nach Regionen sind in den Erläuterungen zu den Umsatzerlösen dargestellt. (25) scrollen
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Das Segmentvermögen betrifft mit T€ 25.949 langfristige Vermögenswerte i.S.d. IFRS 8.33 (b) die in Deutschland gelegen sind und T€ 935, die im Ausland gelegen sind. Gemäß IFRS 8.34 hat MEDION Informationen über den Grad seiner Abhängigkeit von seinen wichtigen Kunden vorzulegen. Im Geschäftsjahr 2023/2024 wurden mit einem Kunden Umsätze im Segment Direktgeschäft realisiert, die mehr als 10 % des Konzernumsatzes ausmachen (T€ 150.215; Vorjahr: T€ 155.996). Die Überleitung der Segmentschulden betrifft im Wesentlichen Vertragsverbindlichkeiten in Höhe von T€ 9.453 (Vorjahr: T€ 9.811), die kreditorischen Debitoren in Höhe von T€ 5.890 (Vorjahr: T€ 6.164) sowie Steuerverbindlichkeiten in Höhe von T€ 2.681 (Vorjahr: T€ 4.422). 8.3.3 Ergebnis je AktieDas Ergebnis je Aktie ergibt sich aus der Division des den Aktionären der MEDION AG zurechenbaren Konzernergebnisses durch die Anzahl der durchschnittlich im Umlauf befindlichen Aktien. Zurückgekaufte Aktien während einer Periode werden zeitanteilig für den Zeitraum, in dem sie sich im Umlauf befinden, berücksichtigt. Für das Geschäftsjahr 2023/2024 beträgt die durchschnittliche Anzahl an Aktien 44.681.430. In der dargestellten Berichtsperiode gab es keine Verwässerungseffekte, die sich aus potenziellen Stammaktien ergeben. scrollen
8.3.4 Sonstige finanzielle VerpflichtungenDie sonstigen finanziellen Verpflichtungen beinhalten Mietverträge für Geschäfts- und Lagerräume und sonstige Leasingverhältnisse. Letztere beinhalten PKW`s, Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie Wartungsverträge. Die künftigen Zahlungsströme stellen sich wie folgt dar: scrollen
8.3.5 Risikomanagement und Finanzderivate1. KreditrisikenUnter Kreditrisiko wird nach IFRS 7 das Risiko verstanden, dass eine Partei eines Finanzinstruments der anderen Partei einen finanziellen Verlust verursacht, indem sie einer Verpflichtung nicht nachkommt. Im MEDION-Konzern können Kreditrisiken insbesondere in Form von Ausfallrisiken entstehen. Ausfallrisiken können bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entstehen, wenn Kunden nicht in der Lage sind, ihre Verpflichtungen fristgerecht zu begleichen. Das maximale Ausfallrisiko wird durch den Wert der nicht kreditversicherten Netto-Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von T€ 69.320 (Vorjahr: T€ 70.187) wiedergegeben. Die Reduktion des Risikos erfolgt grundsätzlich durch die Konzentration auf Kunden mit A-Bonität. Kunden, die nicht in diese Kategorien fallen, sind von untergeordneter Bedeutung und werden in der Regel kreditversichert. Für Kundenforderungen, die im Rahmen vom Verkauf von Forderungen aus Factoring Finanzierung veräußert werden, besteht ein maximales Ausfallrisiko von 3 %. Die Fälligkeiten und Überfälligkeiten werden kontinuierlich überwacht und monatlich an den Vorstand gemeldet. Die Risikominderung erfolgt über Einzelwertberichtigungen und Wertberichtigungen auf Portfoliobasis. MEDION erachtet das Ausfallrisiko von Zahlungsmitteläquivalenten, Forderungen gegen verbundene Unternehmen und den Derivaten mit positivem Marktwert als sehr gering, da die zugrunde liegenden Geschäfte entweder mit dem am Kapitalmarkt als finanzkräftig eingestuften Mutterkonzern Lenovo oder mit Kreditinstituten hoher Bonität abgeschlossen wurden. Das maximale Ausfallrisiko bei den Zahlungsmitteln (T€ 123.085; Vorjahr: T€ 191.918) und den Forderungen gegen verbundene Unternehmen wird durch den Buchwert (T€ 203.650; Vorjahr: T€ 86.007), bei den Derivaten mit positivem Marktwert wiedergegeben (T€ 840; Vorjahr: T€ 1.176). Im Geschäftsjahr wurden für diese Posten Wertminderungsaufwendungen in Höhe von T€ 1.332 erfasst. 2. LiquiditätsrisikenDas Liquiditätsrisiko beschreibt die Gefahr, Verpflichtungen aus finanziellen Schulden nicht erfüllen zu können. Eine Analyse der Fälligkeiten der finanziellen Verbindlichkeiten ist unter Abschnitt 8.2.2 Ziffer 21 erfolgt. 3. Marktrisiken/WährungsrisikenWährungsrisiken im Sinne von IFRS 7 entstehen durch Finanzinstrumente, welche in einer von der funktionalen Währung abweichenden Währung denominiert werden und monetärer Art sind. Die folgende Auflistung zeigt die wesentlichen Fremdwährungsposten zum Abschlussstichtag: scrollen
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Die zum Abschlussstichtag zur Absicherung von Währungsrisiken abgeschlossenen Devisentermingeschäfte haben ein Nominalvolumen von USD 75,7 Mio. (Vorjahr: USD 68,0 Mio.). Aus der Kursentwicklung resultierten zum Abschlussstichtag negative Marktwerte in Höhe von T€ 292 (Vorjahr: T€ 664), die in den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen wurden, sowie positive Marktwerte in Höhe von T€ 840 (Vorjahr: T€ 1.176), die in den sonstigen Vermögenswerten ausgewiesen wurden. Zum 31. März 2024 haben die in das Hedge Accounting einbezogenen Derivate einen Buchwert von T€ 566 (Vorjahr: T€ -657), davon wurden T€ 344 (Vorjahr: T€ -9) als effektiver Teil in die Bewertungsrücklage im Eigenkapital und T€ 98 (Vorjahr: T€ 27) als nicht designierter Anteil im Zinsergebnis ausgewiesen. Auf den Teil der Bewertungsrücklage entfallen passive latente Steuern von T€ -112 (Vorjahr: T€ 3). Der erfolgsneutralen Bewertungsrücklage aus den Devisentermingeschäften stehen die Wechselkursanpassungen aus den gesicherten USD-Fremdwährungsverbindlichkeiten der Einkaufsverträge sowie entsprechende, zum Abschlussstichtag noch nicht bilanzwirksam gewordene Währungsgewinne/-verluste aus den zugehörigen schwebenden Einkaufskontrakten gegenüber. Für den gesicherten und nicht gesicherten Teil der Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten wurden insgesamt T€ 81 (Vorjahr: T€ 678) ergebniswirksam erfasst. scrollen
Das Nominalvolumen der im Cashflow Hedge Accounting designierten USD-Devisentermingeschäfte beträgt zum Stichtag TUSD 57.500 (Vorjahr: TUSD 42.200) und der durchschnittliche EUR/USD Sicherungskurs beträgt 1,0942 (Vorjahr: 1,0734). Die Devisentermingeschäfte werden innerhalb eines Jahres fällig. Der Marktwert wird aus dem Devisenmittelkurs des Abschlussstichtages abgeleitet. Die MEDION AG legt grundsätzlich nur in Euro an bzw. nimmt grundsätzlich nur Gelder in Euro auf. Aus diesem Grund nutzt die MEDION AG Devisenswaps, um Überhänge in Fremdwährungen bis zum nächsten Zeitpunkt, an dem diese Währungen benötigt werden, in Euro zu konvertieren und somit eine Geldanlage oder -aufnahme in diesen Währungen zu vermeiden. scrollen
Für die systematische Darstellung der Marktpreisrisiken, denen der Konzern am Bilanzstichtag ausgesetzt ist, ist eine Sensitivitätsanalyse zu erstellen. Die Sensitivitätsanalyse dient der Ermittlung der Auswirkungen von hypothetischen Änderungen relevanter Risikovariablen auf das Ergebnis und Eigenkapital. Zur Bestimmung der Auswirkungen dieser Risikovariablen auf die Finanzinstrumente sind zum Bilanzstichtag die Effekte hypothetischer Änderungen der Risikovariablen auf den Marktwert und die Zahlungsströme zu ermitteln. MEDION ist vor allem Währungsrisiken ausgesetzt. Wenn die Fremdwährung gegenüber dem Euro zum 31. März 2024 um 10% abgewertet (aufgewertet) gewesen wäre, hätte die Eigenkapitalrücklage für Cashflow-Hedges die folgenden verminderten (-) oder erhöhten (+) Werte gehabt: scrollen
Aus der Fremdwährungsumrechnung von Forderungen, Verbindlichkeiten und Zahlungsmitteln in Fremdwährung ergeben sich Risiken auf das Währungsergebnis in der Gewinn- und Verlustrechnung. Wenn die Fremdwährung gegenüber dem Euro zum 31. März 2024 um 10% abgewertet (aufgewertet) gewesen wäre, hätte das Währungsergebnis die folgenden verminderten (-) oder erhöhten (+) Werte gehabt: scrollen
Aus der Verwendung von derivativen Finanzinstrumenten werden keine nachteiligen Einflüsse auf die Finanzlage des Konzerns erwartet. Die Gesellschaft setzt keine Finanzinstrumente zu Handels- oder Spekulationszwecken ein. 4. Marktrisiken / ZinsrisikenMit Zinsrisiko wird das Risiko beschrieben, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Cashflows eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen des Marktzinssatzes schwanken. Marktzinsänderungen von originären Finanzinstrumenten mit fester Verzinsung wirken sich nur dann auf das Ergebnis aus, wenn diese zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Soweit vorhandene liquide Mittel als kurzfristige Festgeldanlagen mit fix verhandelten Zinssätzen gehalten werden, unterliegen diese damit keinem Zinsrisiko. Darüber hinaus sind Geldanlagen auch zu Vereinbarungen angelegt, die variable Zinskomponenten enthalten. Zinsänderungsrisiken, insbesondere Zinsminderungsrisiken, sind hierbei jedoch von untergeordneter Bedeutung. Da die Laufzeit eines Projektes maximal 6 Monate beträgt, ist aufgrund dieser kurzen Laufzeit das etwaige Zinsänderungsrisiko nur von marginaler Auswirkung auf das Projektergebnis, weshalb keine Zinssicherung für die Finanzierung des Projektes durchgeführt wird. 5. Marktrisiken / Sonstige PreisrisikenAls sonstige Preisrisiken im Sinne von IFRS 7 kommen insbesondere Risiken aus Marktpreisänderungen von Aktien sowie handelbaren Rohstoffen infrage. Zum 31. März 2024 hat MEDION keine Bestände an Aktien. Eigene Anteile sind keine Finanzinstrumente in diesem Sinne, da IAS 32.11 ausdrücklich auf Eigenkapitalinstrumente anderer Unternehmen abstellt. 8.3.6 Ereignisse nach dem AbschlussstichtagBis zum 07. Juni 2024 (Freigabe des Abschlusses durch den Vorstand zur Veröffentlichung und Weitergabe an den Aufsichtsrat) sind keine berichtspflichtigen Ereignisse, die auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentliche Auswirkungen haben, eingetreten. 8.3.7 Nahestehende Unternehmen und PersonenAnteilsbesitzscrollen
Transaktionen und Salden zwischen konsolidierten Einheiten werden eliminiert, mit nicht konsolidierten Beteiligungsunternehmen (MLAP GmbH, MEDION International (Far East) Ltd. sowie LIFETEC International Ltd.) bestehen keine wesentlichen Salden und Transaktionen. Weitere nahestehende UnternehmenNeben den genannten Gesellschaften sowie Mitgliedern des Vorstands und Aufsichtsrats ("Management in Schlüsselpositionen") und deren Familienmitgliedern gelten darüber hinaus auch sämtliche Gesellschaften des Lenovo-Konzerns als nahestehende Unternehmen. Mutterunternehmen der MEDION AG ist die Lenovo Germany Holding GmbH mit Sitz in Essen. Oberstes beherrschendes Unternehmen ist die Lenovo Group Limited mit Sitz in Hongkong. Der Konzernabschluss der Lenovo Group Limited ist am Sitz der Gesellschaft bzw. über www.lenovo.com erhältlich. Aufgrund des abgeschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages zwischen der MEDION AG und der Lenovo Germany Holding GmbH haben sich die Parteien verpflichtet, während der Vertragsdauer ihren ganzen, nach Maßgabe der handelsrechtlichen Vorschriften ermittelten Gewinn an die Lenovo Germany Holding GmbH abzuführen. Verluste hingegen werden von der Lenovo Germany Holding GmbH übernommen. Damit ist auch das Recht der Aktionäre der MEDION AG entfallen, über die Verwendung eines Ergebnisses zu entscheiden. Als Kompensation für den Verlust des Dividendenanspruchs ist in dem Unternehmensvertrag festgelegt, dass die Lenovo Germany Holding GmbH zur Zahlung eines jährlichen Ausgleichsbetrages an die außenstehenden Aktionäre der MEDION AG verpflichtet ist. Diese Ausgleichszahlung ergibt sich aus einem Bruttogewinnanteil in Höhe von € 0,82 je MEDION-Aktie für jedes volle Geschäftsjahr, abzüglich eines Betrages für deutsche Körperschaftsteuer sowie Solidaritätszuschlag nach dem jeweils für diese Steuern für das betreffende Geschäftsjahr geltenden Steuersatz. Der Steuerabzug ist nur bei Gewinnen der MEDION AG vorzunehmen, die der deutschen Körperschaftsteuer unterliegen. Damit entspricht die Ausgleichszahlung bei der zurzeit gültigen Körperschaftsteuerbelastung einem Betrag von € 0,69 je MEDION-Aktie. Im Berichtsjahr bestanden folgende Geschäftsbeziehungen gemäß IAS 24 zu Unternehmen des Lenovo-Konzerns. Es bestehen vertragliche Vereinbarungen. scrollen
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Keiner der Salden ist gesichert. Im Geschäftsjahr wurde eine Zuführung von der Wertminderung des Expected Credit Loss für die Forderungen gegen den Lenovo-Konzern in Höhe von T€ 182 (Vorjahr: Auflösung der Wertminderung T€ 98) erfasst. Im Wesentlichen bezieht sich der Aufwand aus dem Intercompany Darlehen gegenüber der Lenovo PC Hong Kong Ltd. in Höhe von T€ 1.018 (Vorjahr: Aufwand T€ 93). Garantien wurden weder gewährt noch erhalten. Im laufenden Jahr und im Vorjahr wurde kein Aufwand für uneinbringliche oder zweifelhafte Forderungen im Hinblick auf die Beträge erfasst, die von nahestehenden Unternehmen und Personen geschuldet werden. Alle Liefer- und Leistungsbeziehungen werden zu Marktpreisen abgewickelt. Management in Schlüsselpositionenscrollen
Die Beziehungen zu Vorstand und Aufsichtsrat betreffen die Vergütung, wie auch den Kauf von MEDION-Produkten durch den Vorstand und sind in den folgenden Abschnitten dargestellt. Alle Liefer- und Leistungsbeziehungen werden zu Marktpreisen abgewickelt. Im Berichtsjahr betrugen die für kurzfristig fällige Leistungen erfassten Aufwendungen an Vorstand und Aufsichtsrat T€ 1.789 bzw. T€ 170 (Vorjahr: T€ 1.687 bzw. T€ 170) sowie T€ 522 (Vorjahr: T€ 587) für andere langfristige Leistungen. Für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses wurde ein Dienstzeitaufwand im Geschäftsjahr in Höhe von T€ - 376 (Vorjahr: T€ - 390) für Herrn Brachmann und T€ 1.223 (Vorjahr: T€ 289) für Herrn Eigen erfasst. 8.3.8 VorstandIm Berichtszeitraum gehörten folgende Herren dem Vorstand an: Kaufmann Gerd Brachmann, Essen (Vorsitzender des Vorstands, zuständig für Vertrieb, Internationaler Einkauf, Marketing, E-Commerce, digitale Dienstleistungen, Forschung und Entwicklung, Umweltmanagement, Real Estate, Produktmanagement und Qualitätsmanagement) Diplom-Ökonom Christian Eigen, Essen (stellv. Vorsitzender des Vorstands, zuständig für Finanzen, IT, Logistik, After-Sales-Service, Operations & Analytics, Portfolio Management, Internationaler Vertrieb, Strategische Allianzen, Personal, Recht und Investor Relations) Die Gesamtbezüge der Vorstandsmitglieder, beliefen sich im Geschäftsjahr 2023/2024 auf insgesamt T€ 2.311 (Vorjahr: T€ 2.496). Die Aufwendungen aus der Zuführung zu den Pensionsrückstellungen sind hierbei nicht berücksichtigt. Der Barwert der Pensionsrückstellungen für die Vorstände beträgt T€ 12.791 (Vorjahr: T€ 10.935). Der Vergütungsbericht gemäß § 162 AktG mit den individualisierten Bezügen des Vorstands wird auf der Homepage der Gesellschaft veröffentlicht. Der Vorstand hielt zum 31. März 2024 keine Aktien der MEDION AG. AufsichtsratIm Berichtsjahr waren folgende Herren Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft: Dr. Rudolf Stützle, Essen (Vorsitzender) (Ehem. Managing Director der Deutsche Bank AG, Global Banking, Frankfurt am Main) Herr Dr. Stützle nimmt keine Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten inländischer Gesellschaften wahr. Bei folgenden in- und ausländischen Wirtschaftsunternehmen übt Herr Dr. Stützle vergleichbare Mandate aus: Carl Spaeter GmbH, Duisburg (Vorsitzender des Aufsichtsrats) Wai Ming Wong (stellv. Vorsitzender), Executive Vice President und Chief Financial Officer, Lenovo Group Ltd., mit dem Sitz in Hong Kong, wohnhaft in Discovery Bay, Lantau, Hongkong, Volksrepublik China Herr Wong ist nicht in den gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten inländischer Gesellschaften vertreten oder übt vergleichbare Mandate bei in- und ausländischen Wirtschaftsunternehmen aus. Francois Bornibus (Mitglied), Präsident EMEA und Senior Vice President, Lenovo Group Ltd., mit dem Sitz in Hong Kong, wohnhaft in Rosenheim, Deutschland Herr Bornibus ist nicht in den gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten inländischer Gesellschaften vertreten oder übt vergleichbare Mandate bei in- und ausländischen Wirtschaftsunternehmen aus. Herr Dr. Rudolf Stützle erhält für seine Tätigkeit im Geschäftsjahr 2023/2024 eine Vergütung in Höhe von T€ 160 (Vorjahr: T€ 160). Dieser Betrag wurde nur an den Vorsitzenden des Aufsichtsrats geleistet, da die anderen Aufsichtsratsmitglieder nach der Satzung keinen Anspruch auf eine Vergütung haben. Zusätzlich wurde an den Vorsitzenden des Aufsichtsrats eine Pauschale gemäß § 12 Abs. 1 der Satzung für seine Reise- und Bürokosten in Höhe von T € 10 (Vorjahr: T € 10) gezahlt. Die Gesamtvergütung des Aufsichtsrats beläuft sich somit im Geschäftsjahr 2023/2024 auf T€ 160 (Vorjahr: T€ 160). Für das Berichtsjahr sind Aufwandsentschädigungen T€ 10 (Vorjahreszeitraum: T€ 10) vereinbart. Die Mitglieder des Aufsichtsrats Wai Ming Wong und Francois Bornibus erhalten satzungsgemäß keine Vergütung, jedoch hat die Gesellschaft die Prämien für eine D&O-Versicherung übernommen. scrollen
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Die Aufsichtsratsmitglieder hielten zum 31. März 2024 unverändert keine Aktien. Der Vergütungsbericht gemäß § 162 AktG mit den individualisierten Bezügen des Aufsichtsrats wird auf der Homepage der Gesellschaft veröffentlicht. 8.3.9 Corporate Governance - Angabe gemäß § 161 AktGDer Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) stellt die wesentlichen Empfehlungen zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften dar und enthält Standards verantwortungsvoller Unternehmensführung. Mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 27. Juni 2022 bildet der Kodex in der Fassung vom 28. April 2022 die Grundlage für die zu fassenden Entsprechenserklärungen. Am 23. November 2023 haben Vorstand und Aufsichtsrat die aktualisierte Entsprechenserklärung nach § 161 AktG abgegeben und am 23. November 2023 den Aktionären auf der Website der Gesellschaft dauerhaft zugänglich gemacht. Auch frühere Erklärungen zur Corporate Governance der MEDION AG sind auf der Homepage zugänglich. https://www.medion.com/investor/die_ag/corporate_governance.php 8.3.10 Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses des MutterunternehmensAufgrund des mit der Lenovo Germany Holding GmbH abgeschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages steht bei der MEDION AG kein verteilungsfähiger Bilanzgewinn zur Verfügung. Die außenstehenden Aktionäre der MEDION AG erhalten am dritten Bankarbeitstag nach dem Tag der Hauptversammlung 2024, die über das Geschäftsjahr 2024/2025 beschließt, die vertraglich festgesetzte Ausgleichszahlung von der Lenovo Germany Holding GmbH. Die Hauptversammlung der MEDION AG findet voraussichtlich am 12. November 2024 statt.
Essen, 07. Juni 2024 Gerd Brachmann, Vorsitzender des Vorstands Christian Eigen, Stellv. Vorsitzender des Vorstands 9 Versicherung der gesetzlichen Vertreter"Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht zusammengefasst ist, der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind."
Essen, 07. Juni 2024 Gerd Brachmann, Vorsitzender des Vorstands Christian Eigen, Stellv. Vorsitzender des Vorstands Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die MEDION AG, EssenVermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten LageberichtsPrüfungsurteileWir haben den Konzernabschluss der MEDION AG, Essen, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern), - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. März 2024, der Konzern-Gewinn-und Verlustrechnung, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2024 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns (im Folgenden "zusammengefasster Lagebericht") der MEDION AG für das Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2024 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Der zusammengefasste Lagebericht enthält als ungeprüft gekennzeichnete, nicht vom Gesetz vorgesehene Querverweise. Diese Querverweise sowie die Informationen, auf die sich die Querverweise beziehen, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse scrollen
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des KonzernabschlussesBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2024 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Die Werthaltigkeit der VorräteZu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verweisen wir auf den Konzernanhang im Abschnitt 8.1.5. Darüber hinaus verweisen wir auf die Angabe Nr. 13 im Abschnitt 8.2.2 des Konzernanhangs zu den Wertminderungen auf die Vorräte. DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSSIn der Konzernbilanz zum 31. März 2024 sind Vorräte in Höhe von EUR 111,6 Mio ausgewiesen; darin sind Wertminderungen in Höhe von EUR 16,4 Mio enthalten. Die Bestände betreffen mit EUR 93,8 Mio die Bereiche PC/Multimedia, Haushaltselektronik sowie Unterhaltungselektronik. Die Vorräte werden im Zugangszeitpunkt zu Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten und abzüglich Anschaffungskostenminderungen bewertet. Die Ermittlung der Anschaffungskosten erfolgt dabei grundsätzlich nach der gewogenen Durchschnittskostenmethode. Der Bewertung der Vorräte zum Abschlussstichtag liegt der niedrigere Betrag aus gewogenem Durchschnittswert und Nettoveräußerungswert zugrunde. Die Ermittlung der Nettoveräußerungswerte ist ermessensbehaftet. Der Nettoveräußerungswert erfordert teilweise zukunftsorientierte Schätzungen bezüglich der Beträge, die beim Verkauf der Vorräte voraussichtlich realisiert werden können. Dies betrifft insbesondere Vorräte, die für die Bereiche PC/Multimedia, Haushaltselektronik sowie Unterhaltungselektronik beschafft wurden. Für die Werthaltigkeit der Vorräte ist auch das Alter der Vorräte bedeutsam. Es besteht das bedeutsame Risiko, dass die Vorräte aufgrund gegebenenfalls nicht erkanntem Wertminderungsbedarf überbewertet sind. UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNGWir haben auf Basis unseres erlangten Prozessverständnisses die Einrichtung, Ausgestaltung und Funktionsfähigkeit identifizierter interner Kontrollen insbesondere bezüglich der Ermittlung der erwarteten Nettoveräußerungswerte beurteilt. Die für die Ermittlung des Nettoveräußerungswerts angesetzten Veräußerungspreise haben wir anhand der nach dem Abschlussstichtag erwarteten Absatzpreise beurteilt und dabei gewürdigt, ob diese die Anschaffungskosten der Vorräte für die Bereiche PC/Multimedia, Haushaltselektronik sowie Unterhaltungselektronik unter Berücksichtigung von noch anfallenden Vertriebskosten abdecken. Darüber hinaus haben wir die sich aus der Altersstrukturanalyse ergebenden Wertminderungen im Hinblick auf ihre Angemessenheit gewürdigt. Die rechnerische Richtigkeit der Berechnungen zur Ermittlung des Nettoveräußerungswerts und zur Ermittlung des Wertminderungsbedarfs haben wir für risikoorientiert ausgewählte Gegenstände des Vorratsvermögens nachvollzogen. UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGENDie der Ermittlung des Nettoveräußerungswerts zugrunde gelegten Annahmen sowie das ausgeübte Ermessen des Vorstands sind angemessen. Sonstige InformationenDer Vorstand bzw. der Aufsichtsrat ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts: scrollen
Die sonstigen Informationen umfassen zudem: scrollen
Die sonstigen Informationen umfassen nicht den Konzernabschluss, die inhaltlich geprüften Angaben im zusammengefassten Lagebericht sowie unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk. Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen scrollen
Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den zusammengefassten LageberichtDer Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus scrollen
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche AnforderungenVermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach § 317 Abs. 3a HGBWir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der bereitgestellten Datei "5299000J2N45DDNE4Y28-2024-03-31-de-KA.zip" (SHA256-Hashwert: 70c36861d0d2e5ab87e3b67a8e915bf0f8f475b4c48c14ed186 c1fc3906c5903) enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen. Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten bereitgestellten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Konzernabschluss und zum beigefügten zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2024 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab. Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten bereitgestellten Datei enthaltenen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (06.2022)) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist nachstehend weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat den IDW Qualitätsmanagementstandard: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) angewendet. Der Vorstand der Gesellschaft ist verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB und für die Auszeichnung des Konzernabschlusses nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 HGB. Ferner ist der Vorstand der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die er als notwendig erachtet, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses. Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus scrollen
Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVOWir wurden von der Hauptversammlung am 21. November 2023 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 21. November 2023 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2019/2020 als Konzernabschlussprüfer der MEDION AG tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Sonstiger Sachverhalt - Verwendung des BestätigungsvermerksUnser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Konzernabschluss und dem geprüften zusammengefassten Lagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Konzernabschluss und zusammengefasste Lagebericht - auch die in das Unternehmensregister einzustellenden Fassungen - sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften zusammengefassten Lageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere ist der ESEF-Vermerk und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar. Verantwortlicher WirtschaftsprüferDie für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüferin ist Daniela Engel.
Düsseldorf, den 7. Juni 2024 KPMG
AG
Lurweg, Wirtschaftsprüfer Engel, Wirtschaftsprüferin 11 Jahresabschluss der MEDION AG (Auszug)11.1 Gewinn- und Verlustrechnungscrollen
11.2 BilanzAktiva scrollen
12 Finanzkalenderscrollen
13 ImpressumDie in diesem Dokument wiedergegebenen Bezeichnungen können Marken sein, deren Benutzung durch Dritte für deren Zwecke die Rechte der Inhaber verletzen kann. MEDION AG Investor Relations Am Zehnthof 77 45307 Essen Tel +49(0)201-83 83 6501 Fax +49(0)201-83 83 6510 E-Mail Investor-Relations@medion.com Internet www.medion.de / www.medion.com Fotonachweis: Das Copyright der Abbildungen liegt bei MEDION AG © 2024 MEDION AG Essen Im Geschäftsjahr 2022/2023 hat MEDION mit allen direkt an den Vorstand berichtenden Führungskräften einen sogenannten Compliance Check-Up durchgeführt. Anhand eines vorab verteilten Fragenkatalogs wurden im persönlichen Gespräch die abteilungs-/ bereichsbezogenen Risiken diskutiert und bewertet. Besonderer Wert wurde dabei auf die Dienstleister-Budgets, die entsprechende Kontrolle und das Thema Korruption und Bestechung beim Umgang mit Einladungen und Geschenken gelegt. Mit neu hinzugekommenen Führungskräften und mit den Geschäftsführern der Tochtergesellschaften im Ausland wurden entsprechende Check-Up Termine im Geschäftsjahr 2023/2024 absolviert. Rechnungslegung und AbschlussprüfungDie Rechnungslegung des MEDION-Konzerns erfolgt nach den Grundsätzen der IFRS (International Financial Reporting Standards), wie sie in der EU anzuwenden sind und den ergänzend nach § 315 e Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften. Der gesetzlich vorgeschriebene Jahresabschluss der MEDION AG wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) erstellt. Der Abschlussprüfer wird durch die Hauptversammlung gewählt. Nach der Wahl des Abschlussprüfers erteilt der Aufsichtsrat und der personenidentische Prüfungsausschuss das Mandat, genehmigt in eigener Verantwortung Bedingungen und Umfang der Abschlussprüfung sowie sämtliche Prüfungshonorare und überwacht die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers. Die KPMG Wirtschaftungsprüfungsgesellschaft, Berlin, wurde als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023/2024 gewählt. Die KPMG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, wurde erstmals als Abschlussprüfer für das Jahr 2019/2020 gewählt. Die abgerechneten Honorare sind im Konzernanhang unter dem Kapitel 8.2.1 Ziffer 5 dargestellt. Im Rahmen der Erteilung des Prüfungsauftrages vereinbart der Aufsichtsrat mit dem Abschlussprüfer, dass der Vorsitzende des Aufsichtsrats über Ausschluss- oder Befangenheitsgründe, die während der Prüfung auftreten, unverzüglich informiert wird, soweit diese nicht unverzüglich beseitigt werden. Des Weiteren soll der Abschlussprüfer über alle für die Aufgaben des Aufsichtsrats wesentlichen Feststellungen und Vorkommnisse, die sich bei der Durchführung der Abschlussprüfung ergeben, unverzüglich berichten. Außerdem hat der Abschlussprüfer den Aufsichtsrat zu informieren bzw. im Prüfungsbericht zu vermerken, wenn er im Zuge der Abschlussprüfung Tatsachen feststellt, die mit der von Vorstand und Aufsichtsrat nach § 161 AktG abgegebenen Entsprechenserklärung nicht vereinbar sind.
Essen, 07. Juni 2024 Gerd Brachmann, Vorsitzender des Vorstands Christian Eigen, Stellv. Vorsitzender des Vorstands |
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