Lenovo Computer AG (vormals: MEDION AG)EssenJahres- und Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2024 bis zum 31.03.2025Bericht des AufsichtsratsDer Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr vom 1. April 2024 bis 31. März 2025 die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben mit großer Sorgfalt wahrgenommen. Das Geschäftsmodell von MEDION zeigte im Berichtsjahr eine solide und stabile Entwicklung, trotz vieler Turbulenzen und Unsicherheiten in der Welt, wie z. B. herausfordernden Marktbedingungen mit wiederholten Verwerfungen in der Lieferkette und einem inflationären Umfeld sowie einer anhaltenden Kaufzurückhaltung bei Consumer Electronics Produkten in Deutschland. Der Aufsichtsrat hat den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten und die Geschäftsführung der Gesellschaft durch den Vorstand überwacht. In alle Entscheidungen, die für das Unternehmen von grundlegender Bedeutung waren, wurde der Aufsichtsrat unmittelbar und frühzeitig eingebunden. Der Vorstand unterrichtete den Aufsichtsrat in schriftlichen und mündlichen Berichten regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle relevanten Fragen der Unternehmensplanung und strategischen Weiterentwicklung, über den Gang der Geschäfte. Die Zusammenarbeit mit dem unverändert amtierenden Vorstand war durch einen intensiven und offenen Austausch gekennzeichnet. Alle für das Unternehmen bedeutenden Geschäftsvorgänge sind anhand der Berichte des Vorstands im Aufsichtsrat ausführlich erörtert worden. Im Geschäftsjahr vom 1. April 2024 bis 31. März 2025 fanden vier Aufsichtsratssitzungen statt. An allen Sitzungen haben die Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands teilgenommen. Über Projekte und Vorhaben, die für die Gesellschaft von besonderer Bedeutung oder eilbedürftig waren, wurde der Aufsichtsrat auch zwischen den Sitzungen ausführlich informiert. Auch außerhalb dieser Sitzungen stand insbesondere der Aufsichtsratsvorsitzende in regelmäßigem Kontakt mit dem Vorstand und ließ sich auf der Grundlage von Kennziffern über die aktuelle Entwicklung der Geschäfte und über wesentliche Geschäftsvorfälle informieren. Der vom Vorstand nach den Regeln des HGB aufgestellte handelsrechtliche Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. April 2024 bis 31. März 2025 und der Lagebericht (gemäß § 315 Abs. 3 HGB zusammengefasster Lagebericht) der MEDION AG wurden von der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, geprüft. Der Abschlussprüfer erteilte einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Der Konzernabschluss der MEDION AG wurde gemäß § 315e HGB auf der Grundlage der internationalen Rechnungslegungsstandards IFRS aufgestellt. Der Abschlussprüfer bestätigte, dass seine Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat und hat weiterhin bestätigt, dass der zusammengefasste Lagebericht unter Beachtung der geltenden Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens -, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Der Abschlussprüfer erteilte auch hier einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Darüber hinaus hat der Abschlussprüfer im Rahmen der Jahresabschlussprüfung das bei der MEDION AG bestehende Risikofrüherkennungssystem geprüft. Er hat dem Aufsichtsrat berichtet , dass der Vorstand die nach § 91 Abs. 2 AktG geforderten Maßnahmen getroffen hat und das Risikofrühwarnsystem geeignet ist, Entwicklungen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden können, frühzeitig zu erkennen. Auch der Aufsichtsrat konnte sich davon überzeugen, dass der Vorstand angemessene Maßnahmen zur Risikofrüherkennung ergriffen und insbesondere ein wirksames Risikomanagementsystem installiert hat. Die Jahresabschlussunterlagen und Prüfungsberichte gingen allen Aufsichtsratsmitgliedern zu. Nach seiner eigenen Prüfung des Jahresabschlusses der MEDION AG, des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichtes hat der Aufsichtsrat die Berichte des Abschlussprüfers zustimmend zur Kenntnis genommen. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung sind vom Aufsichtsrat keine Einwendungen zu erheben. Den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der MEDION AG zum 31. März 2025 sowie den Konzernabschluss zum 31. März 2025 hat der Aufsichtsrat am 18. Juni 2025 gebilligt. Der Jahresabschluss der MEDION AG zum 31. März 2025 ist damit festgestellt. Wie in den Vorjahren weist die MEDION AG im Jahresabschluss keinen Bilanzgewinn aus. Der im Jahresabschluss 2024/2025 der MEDION AG erzielte Jahresüberschuss wird aufgrund des mit der Lenovo Germany Holding GmbH abgeschlossenen Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrages vollständig an diese abgeführt. Im Berichtszeitraum ergaben sich keine Veränderungen im Aufsichtsrat und Vorstand der MEDION AG. Interessenkonflikte einzelner Aufsichtsratsmitglieder hat es im Berichtsjahr nicht gegeben.
Essen, am 18. Juni 2025 Der Aufsichtsrat gez. Dr. Rudolf Stützle, Vorsitzender |