METRO Siebte Gesellschaft für Vermögensverwaltung mbH

Düsseldorf

Bekanntmachung nach §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 30.09.2017

1.

Die METRO AG mit dem Sitz in Düsseldorf macht für die

METRO Siebte Gesellschaft für Vermögensverwaltung mbH Düsseldorf

(nachfolgend als „Gesellschaft“ bezeichnet) bekannt:

Sämtliche Gesellschafter der Gesellschaft haben für das abgelaufene Geschäftsjahr der Gesellschaft Folgendes beschlossen:

„Die Gesellschaft nimmt für Geschäftsjahr vom 01.10.2016 bis zum 30.09.2017 die Befreiungsvorschriften des § 264 Abs. 3 HGB in Anspruch.“

2.

Die METRO Dientleistungs-Holding GmbH, Düsseldorf, ist unmittelbar zu 100% an der METRO Siebte Gesellschaft für Vermögensverwaltung mbH, Düsseldorf, beteiligt.

Zur Herbeiführung der Befreiungsvoraussetzungen des § 264 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 HGB für das Geschäftsjahr vom 01.10.2016 bis 30.09.2017 der METRO Siebte Gesellschaft für Vermögensverwaltung mbH verpflichtet sich die METRO Dientleistungs-Holding GmbH hiermit gegenüber der METRO Siebte Gesellschaft für Vermögensverwaltung mbH, für die von der der METRO Siebte Gesellschaft für Vermögensverwaltung mbH bis zum 30.09.2017 eingegangenen Verpflichtungen im Geschäftsjahr vom 01.10.2017 bis 30.09.2018 einzustehen.

 

Die Geschäftsführung

 

Düsseldorf, im November 2017

METRO AG

Der Vorstand