METRO AGDüsseldorfDie METRO AG mit dem Sitz in Düsseldorf macht für die scroll
(jede von ihnen nachfolgend als „Gesellschaft“ bezeichnet) bekannt: Die Gesellschaft nimmt für das Geschäftsjahr vom 01.10.2016 bis zum 30.09.2017 die Befreiungsvorschriften des § 264 Abs. 3 HGB in Anspruch. Sämtliche Gesellschafter der Gesellschaft haben jeweils für das abgelaufene Geschäftsjahr der Gesellschaft Folgendes beschlossen:
Die oben aufgeführten Gesellschaften wurden in den Konzernabschluss zum 30.09.2017 der METRO AG einbezogen, welcher im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Aufgrund eines Beherrschungs- und/oder Ergebnisabführungsvertrages der Gesellschaft mit der METRO AG oder einer lückenlosen Kette von im Handelsregister eingetragenen Beherrschungs- und/oder Ergebnisabführungsverträgen zwischen der Gesellschaft und der METRO AG besteht eine mittelbare oder unmittelbare Verlustübernahmeverpflichtung der METRO AG gem. § 302 AktG zu Gunsten der Gesellschaft. Die Offenlegung erfolgt gemäß § 264 Abs. 3 S.1 Nr. 5 HGB i.V.m. § 325 HGB für das Geschäftsjahr vom 01.10.2016 bis zum 30.09.2017.
Düsseldorf, im April 2018 METRO AG Der Vorstand |
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