METRO AGDüsseldorfFolgende Gesellschaften machen im Geschäftsjahr vom 01.10.2017 bis zum 30.09.2018 von der Befreiungsvorschrift des § 264b HGB Gebrauch: scroll
Die Gesellschaften werden in den Konzernabschluss zum 30.09.2018 der METRO AG (Mutterunternehmen) einbezogen, welcher im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht wird.
Düsseldorf, im November 2018 METRO AG Der Vorstand |
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