hospitality.data GmbHDüsseldorfBekanntmachung nach §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr von 01.10.2018 bis zum 30.09.2019Die METRO AG mit dem Sitz in Düsseldorf macht für die scroll
(nachfolgend als „Gesellschaft“ bezeichnet) bekannt: Sämtliche Gesellschafter der Gesellschaft haben für das abgelaufene Rumpfgeschäftsjahr der Gesellschaft Folgendes beschlossen: „Die Gesellschaft nimmt für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01.10.2018 bis zum 30.09.2019 die Befreiungsvorschriften des § 264 Abs. 3 HGB in Anspruch.“ Die oben aufgeführte Gesellschaft wird in den Konzernabschluss zum 30.09.2019 der METRO AG einbezogen, welcher im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Es besteht ein mittelbarer Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der METRO AG. Die Offenlegung erfolgt gemäß § 264 Abs. 3 S.1 Nr. 5 HGB i.V.m. § 325 HGB für das Rumpfgeschäftsjahr von 10.10.2018 bis zum 30.09.2019.
Düsseldorf, im November 2019 METRO AG Der Vorstand |
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