METRO Asia Investment GmbH

Düsseldorf

§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 11.03.2020 bis zum 30.09.2020

METRO AG

Düsseldorf

Bekanntmachung nach §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr von 01.10.2019 bis zum 30.09.2020

Die METRO AG mit dem Sitz in Düsseldorf macht für die METRO Asia Investment GmbH Düsseldorf (nachfolgend als "Gesellschaft" bezeichnet) bekannt:

Sämtliche Gesellschafter der Gesellschaft haben für das abgelaufene Rumpfgeschäftsjahr der Gesellschaft Folgendes beschlossen:

"Die Gesellschaft nimmt für das Rumpfgeschäftsjahr vom 11.03.2020 bis zum 30.09.2020 die Befreiungsvorschriften des § 264 Abs. 3 HGB in Anspruch."

Die oben aufgeführte Gesellschaft wird in den Konzernabschluss zum 30.09.2020 der METRO AG einbezogen, welcher im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Es besteht ein mittelbarer Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der METRO AG. Die Offenlegung erfolgt gemäß § 264 Abs. 3 S.1 Nr. 5 HGB i.V.m. § 325 HGB für das Rumpfgeschäftsjahr von 11.03.2020 bis zum 30.09.2020.

 

Düsseldorf, im Oktober 2020

METRO AG

Der Vorstand