METRO-nom GmbH

Düsseldorf

Bekanntmachung nach §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr von 01.10.2020 bis zum 30.09.2021

Die METRO AG mit dem Sitz in Düsseldorf macht für die

METRO-nom GmbH Düsseldorf

(nachfolgend als „Gesellschaft" bezeichnet) bekannt:

Sämtliche Gesellschafter der Gesellschaft haben für das abgelaufene Rumpfgeschäftsjahr der Gesellschaft Folgendes beschlossen:

„Die Gesellschaft nimmt für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01.10.2020 bis zum 31.12.2020 die Befreiungsvorschriften des § 264 Abs. 3 HGB in Anspruch."

Die oben aufgeführte Gesellschaft wird in den Konzernabschluss zum 30.09.2021 der METRO AG einbezogen, welcher im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Es besteht ein mittelbarer Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der METRO AG. Die Offenlegung erfolgt gemäß § 264 Abs. 3 S.1 Nr. 5 HGB i.V.m. § 325 HGB für das Rumpfgeschäftsjahr von 01.10.2020 bis zum 31.12.2020.

 

Düsseldorf, im März 2021

METRO AG

Der Vorstand