METRO AGDüsseldorfFolgende Gesellschaften machen im Geschäftsjahr vom 01.10.2020 bis zum 30.09.2021 von der Befreiungsvorschrift des § 264b HGB Gebrauch: scrollen
Die Gesellschaften werden in den Konzernabschluss zum 30.09.2021 der METRO AG (Mutterunternehmen) einbezogen, welcher im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht wird.
Düsseldorf, im Oktober 2021 METRO AG Der Vorstand |
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