METRO AGDüsseldorf§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.10.2020 bis zum 30.09.2021Bekanntmachung nach §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr von 01.10.2020 bis zum 30.09.2021 Die METRO AG mit dem Sitz in Düsseldorf macht für die scrollen
(jede von ihnen nachfolgend als "Gesellschaft" bezeichnet) bekannt: Sämtliche Gesellschafter der Gesellschaft haben jeweils für das abgelaufene Geschäftsjahr der Gesellschaft Folgendes beschlossen: "Die Gesellschaft nimmt für das Geschäftsjahr vom 01.10.2020 bis zum 30.09.2021 die Befreiungsvorschriften des § 264 Abs. 3 HGB in Anspruch." Die oben aufgeführten Gesellschaften werden in den Konzernabschluss zum 30.09.2021 der METRO AG einbezogen, welcher im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Es bestehen mittelbare oder unmittelbare Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge mit der METRO AG. Die Offenlegung erfolgt gemäß § 264 Abs. 3 S.1 Nr. 5 HGB i.V.m. § 325 HGB für das Geschäftsjahr von 01.10.2020 bis zum 30.09.2021.
Düsseldorf, im Oktober 2021 METRO AG Der Vorstand |
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