METRO AG

Düsseldorf

Bekanntmachung nach §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr von 01.10.2021 bis zum 30.09.2022

Die METRO AG mit dem Sitz in Düsseldorf macht für die

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D. u. E. GÜNTHER GMBH Bergkirchen
Hermann Großküchentechnik Hotel- und Gastronomiebedarf GmbH Bergkirchen

(jede von ihnen nachfolgend als "Gesellschaft" bezeichnet) bekannt:

Sämtliche Gesellschafter der Gesellschaft haben jeweils für das abgelaufene Geschäftsjahr der Gesellschaft Folgendes beschlossen:

"Die Gesellschaft nimmt für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01.08.2022 bis zum 30.09.2022 die Befreiungsvorschriften des § 264 Abs. 3 HGB in Anspruch."

Die oben aufgeführten Gesellschaften werden in den Konzernabschluss zum 30.09.2022 der METRO AG einbezogen, welcher im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Es bestehen mittelbare Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge mit der METRO AG. Die Offenlegung erfolgt gemäß § 264 Abs. 3 S.1 Nr. 5 HGB i.V.m. § 325 HGB für das Geschäftsjahr von 01.10.2021 bis zum 30.09.2022.

 

Düsseldorf, im November 2022

METRO AG

Der Vorstand