METRO AGDüsseldorfErgänzende Bekanntmachung nach §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr von 01.10.2023 bis zum 30.09.2024Die METRO AG mit dem Sitz in Düsseldorf macht für die scrollen
(jede von ihnen nachfolgend als "Gesellschaft" bezeichnet) bekannt: Sämtliche Gesellschafter der Gesellschaft haben jeweils für das abgelaufene Geschäftsjahr der Gesellschaft Folgendes beschlossen: "Die Gesellschaft nimmt für das Geschäftsjahr vom 01.10.2023 bis zum 30.09.2024 die Befreiungsvorschriften des § 264 Abs. 3 HGB in Anspruch." Die oben aufgeführten Gesellschaften sind in den Konzernabschluss zum 30.09.2024 der METRO AG einbezogen, welcher im Unternehmensregister veröffentlicht ist. Es bestehen mittelbare oder unmittelbare Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge mit der METRO AG, die eine mittelbare oder unmittelbare Verlustübernahme der Gesellschaften gemäß bzw. analog § 302 AktG beinhalten. Die Offenlegung erfolgt gemäß § 264 Abs. 3 S. 1 Nr. 5 HGB i.V.m. § 325 HGB für das Geschäftsjahr 01.10.223 bis zum 30.09.2024.
Düsseldorf, im Mai 2025 METRO AG Der Vorstand |
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