METRO AGDüsseldorfBekanntmachung nach §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.10.2024 bis zum 30.09.2025.
Die METRO AG mit dem Sitz in Düsseldorf macht für die
(jede von ihnen nachfolgend als „Gesellschaft“ bezeichnet) bekannt: Sämtliche Gesellschafter der Gesellschaft haben jeweils für das abgelaufene Geschäftsjahr der Gesellschaft Folgendes beschlossen: „Die Gesellschaft nimmt für das Geschäftsjahr vom 01.10.2024 bis zum 30.09.2025 die Befreiungsvorschriften des § 264 Abs. 3 HGB in Anspruch.“ Die oben aufgeführten Gesellschaften sind in den Konzernabschluss zum 30.09.2025 der METRO AG einbezogen, welcher elektronisch im Unternehmensregister veröffentlicht wird. Es bestehen mittelbare oder unmittelbare Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge mit der METRO AG, die eine mittelbare oder unmittelbare Verlustübernahme der Gesellschaften gemäß bzw. analog § 302 AktG beinhalten. Die Offenlegung erfolgt gemäß § 264 Abs. 3 S. 1 Nr. 5 HGB i.V.m. § 325 HGB für das Geschäftsjahr 01.10.2024 bis zum 30.09.2025.
Düsseldorf, im September 2025 METRO AG Der Vorstand |
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