METRO AGDüsseldorf1. Die METRO AG mit dem Sitz in Düsseldorf macht für die
(jede von ihnen nachfolgend als „Gesellschaft“ bezeichnet) bekannt: Sämtliche Gesellschafter der Gesellschaft haben für das abgelaufene Geschäftsjahr der Gesellschaft folgendes beschlossen: „Die Gesellschaft nimmt für das Geschäftsjahr vom 01.10.2024 bis zum 30.09.2025 die Befreiungsvorschriften des § 264 Abs. 3 HGB in Anspruch.“ 2. Die METRO Dienstleistungs-Holding GmbH, Düsseldorf, ist unmittelbar zu 100% an der Gesellschaft beteiligt. Zur Herbeiführung der Befreiungsvoraussetzungen des § 264 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 HGB für das Geschäftsjahr vom 01.10.2024 bis 30.09.2025 der Gesellschaft verpflichtet sich die METRO Dienstleistungs-Holding GmbH hiermit gegenüber der Gesellschaft, für die von der Gesellschaft bis zum 30.09.2025 eingegangenen Verpflichtungen im Geschäftsjahr vom 01.10.2025 bis 30.09.2026 einzustehen.
Düsseldorf, im Oktober 2025 METRO AG Der Vorstand Die Geschäftsführung |
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