MeVis Medical Solutions AG

Bremen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2018 bis zum 30.09.2019

Jahresabschluss 2018/2019

MeVis Medical Solutions AG

VORWORT DES VORSTANDS

Sehr geehrte Aktionäre, verehrte Kunden und Geschäftspartner, liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

das Geschäftsjahr 2018/2019 war für MeVis ein weiteres sehr erfolgreiches Jahr. Der Umsatz stieg im Vergleich zum Vorjahr leicht an, wobei sich dessen Zusammensetzung nicht signifikant geändert hat. So haben sich Entwicklungsdienstleistungen und das Lizenzgeschäft gegenüber dem Vorjahr gesteigert; gleichzeitig ist das Wartungsgeschäft erwartungsgemäß zurückgegangen. Bei leicht gestiegenen Kosten hat sich das Ergebnis nach Steuern positiv entwickelt.

Zu den Finanzkennzahlen im Detail:

Der Umsatz im abgelaufenen Geschäftsjahr 2018/2019 belief sich auf € 18,1 Mio. (gegenüber € 17,8 Mio. im Geschäftsjahr 2017/2018). Die Umsatzerlöse entfallen zu 29 % (i. Vj. 29 %) auf den Umsatz aus Lizenzerlösen von € 5,3 Mio. (i. Vj. € 5,2 Mio.), zu 38 % (i. Vj. 40 %) auf den Umsatz mit Wartungsverträgen (Software-Service-Verträgen) von € 6,9 Mio. (i. Vj. € 7,1 Mio.) sowie zu 33 % (i. Vj. 31 %) auf den sonstigen Umsatz von € 5,9 Mio. (i. Vj. € 5,5 Mio.). Die Umsatzverbesserung gegenüber dem Vorjahr, unter anderem bei den Lizenzerlösen, ist im Wesentlichen auf den deutlich gestiegenen USD-Durchschnittskurs zurückzuführen, da der wesentliche Teil der Rechnungen in USD fakturiert wird.

Die Ergebnisse sind nach wie vor sehr zufriedenstellend. So konnte in 2018/2019 ein EBIT (Ergebnis vor Zinsen und Steuern) von € 8,0 Mio. erwirtschaftet werden, gegenüber € 7,6 Mio. in 2017/2018. Die EBIT-Marge hat sich mit 44 % gegenüber dem Vorjahreswert von 43 % leicht gesteigert.

Das Zinsergebnis der MeVis in Höhe von € 0,2 Mio. hat sich zum Geschäftsjahresende gegenüber dem Vorjahr nur leicht verändert und enthält im Wesentlichen Zinserträge aus festverzinslichen Darlehen.

Durch die steuerliche Organschaft sind im abgelaufenen Geschäftsjahr, identisch zum Vorjahr, nur geringe Ertragsteuern in Höhe von € 0,1 Mio. angefallen.

Damit ergibt sich für das Geschäftsjahr 2018/2019 ein Ergebnis nach Steuern von € 8,1 Mio. (45 % Marge), gegenüber € 7,6 Mio. (43 % Marge) in 2017/2018. Der Gewinn in Höhe von TEUR 8.071 wird aufgrund des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags an die Varex Imaging Deutschland AG abgeführt.

Für das Geschäftsjahr 2019/2020 wird mit einem deutlichen Umsatzrückgang auf € 15,5 Mio. bis € 16,0 Mio. gerechnet. Neben dem erwarteten Umsatzrückgang mit dem Kunden Hologic werden sinkende Umsatzerlöse im Bereich der Entwicklungsdienstleistungen erwartet, da im Vergleich zu 2018/2019 weniger Entwicklungsdienstleistungen erbracht werden. Für das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) wird ein Rückgang auf € 4,5 Mio. bis € 5,0 Mio. erwartet. Der prognostizierte Umsatzrückgang, ein voraussichtlich ausgeglichenes Ergebnis aus Währungskursdifferenzen sowie voraussichtlich sinkende Beteiligungserträge sind die wesentlichen Treiber für den EBIT Rückgang.

Die mittel- und langfristigen Zukunftsaussichten für MeVis bleiben durch die von Hologic vor Jahren eingeleitete Veränderung der Zusammenarbeit und dem damit verbundenen erwarteten Rückgang der Umsätze mit Aktivitäten für Hologic sehr stark eingetrübt, auch wenn wir erwarten, dass dieser Rückgang durch eine positive Entwicklung der Entwicklungsdienstleistungen und die übrigen Aktivitäten teilweise kompensiert wird.

MeVis' große Herausforderungen bestehen weiter fort: Unsere Abhängigkeit von Hologic ist mit 53 % Anteil am Umsatz gegenüber 62 % im Vorjahr nach wie vor sehr hoch. Wir erwarten, dass die Situation mit Hologic ab dem Geschäftsjahr 2019/2020 nun zu erheblichen negativen Auswirkungen auf Umsatz und Ertrag führen wird. Das Neugeschäft mit unseren Produkten für das Lungenkrebsscreening hat in 2018/2019 langsam an Fahrt gewonnen und die Aussichten für die kommenden Jahre sind vielversprechend. Die Entwicklungsdienstleistungen, die von uns im letzten Geschäftsjahr für Varian Medical Systems und Varex, sowohl für medizinische als auch industrielle Softwareapplikationen sehr erfolgreich durchgeführt wurden, werden auch als Umsatzbestandteil in 2019/2020 eine große Rolle spielen. Wir beobachten im Markt unseres historischen Kerngeschäfts mit medizinischen Softwarelösungen weiterhin einen nachhaltigen Trend zu vollständig in die bestehende IT-Landschaft integrierten Gesamtlösungen, so dass es zunehmend schwieriger wird, mit unserer dedizierten Workflow- und Diagnostiksoftware einen Mehrwert zu bieten, der die klinischen Endkunden von der Notwendigkeit separater Softwareapplikationen überzeugt. Hier wird es immer mehr von Bedeutung sein, dass wir es schaffen, unsere Angebote im Bereich der Cloudbasierten Systeme, Software as a Service (SaaS), Imaging-Module, Dienstleistungen und Künstliche Intelligenz Technologie auszubauen und weiter zu kommerzialisieren.

Wir sind jedoch nach wie vor davon überzeugt, dass MeVis für die Herausforderungen der Zukunft gut gerüstet ist. Die wertvollste Säule unserer nachhaltigen Wettbewerbsfähigkeit stellen dabei weiterhin unsere erfahrenen, hochqualifizierten und motivierten Mitarbeiter dar, welche der Garant für ein weiterhin großes Innovationspotential sind. Darüber hinaus haben wir mit Varex Imaging einen starken Mehrheitsaktionär aus der Medizinbranche an unserer Seite, der uns bei der Bewältigung der anstehenden Herausforderungen in jeglicher Form unterstützt.

Wir möchten uns an dieser Stelle erneut bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihre außerordentlichen Leistungen sowie bei unseren Geschäftspartnern, Kunden und Aktionären für ihr Vertrauen bedanken!

 

Marcus Kirchhoff, Vorstand

BERICHT DES AUFSICHTSRATS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2018/2019

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

im Geschäftsjahr 2018/2019 hat der Aufsichtsrat der MeVis Medical Solutions AG die vertrauensvolle und zielorientierte Zusammenarbeit mit dem Vorstand fortgesetzt. Er hat gemäß den ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben den Vorstand beratend begleitet und überwacht. Der Vorstand unterrichtete den Aufsichtsrat regelmäßig schriftlich und mündlich über die Geschäftslage und -entwicklung, die aktuelle Ertragssituation, mögliche Risiken, die Planung sowie Investitionen und organisatorische Maßnahmen. Der Aufsichtsrat war in alle wichtigen Entscheidungen eingebunden und fasste die nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung erforderlichen Beschlüsse. Unsere Entscheidungen basierten auf den Berichten und Beschlussvorschlägen des Vorstands, die wir eingehend geprüft haben.

PERSONALIEN

Dem Aufsichtsrat der Gesellschaft gehörten während des Berichtszeitraums durchgängig Frau Kimberley Honeysett (Vorsitzende) und die Herren Clarence Verhoef (stellvertretender Vorsitzender) und Matthew Lowell an. Ausschüsse wurden nicht gebildet.

Zum Ende des ersten Halbjahres ist Dr. Robert Hannemann, Finanzvorstand der Gesellschaft seit Okt. 2010, auf eigenen Wunsch aus dem Vorstand ausgeschieden. Herr Marcus Kirchhoff leitet die Gesellschaft seit Anfang April 2019 als Alleinvorstand.

ZUSAMMENFASSUNG DER SITZUNGEN DES AUFSICHTSRATS

Der Aufsichtsrat tagte im Geschäftsjahr 2018/2019 - jeweils unter Teilnahme des Vorstands - in vier ordentlichen Sitzungen. Wesentliche Schwerpunkte im Berichtsjahr waren neben der Ertrags-, Finanz-, und Vermögenslage der Gesellschaft, die allgemeine Marktentwicklung und die Chancen und Risiken, die sich für die Gesellschaft daraus ergeben. Weiterer Fokus lag auf dem Ausbau bestehender bzw. dem Aufbau neuer Kundenbeziehungen und der Erweiterung des Produktportfolios im speziellen im Bereich der New Technologies und künstliche Intelligenz.

Aufsichtsratssitzung am 23. Januar 2019

Gegenstand der ersten Sitzung des Aufsichtsrats war der Bericht des Vorstands über den Geschäftsverlauf des Geschäftsjahres vom 1. Oktober 2017 bis zum 30. September 2018, die aktuelle Geschäftslage und die Hauptversammlung 2019. Hierzu legte der Vorstand den nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellten Jahresabschluss und Lagebericht der MeVis Medical Solutions AG sowie den nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) freiwillig aufgestellten Einzelabschluss und Lagebericht der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2017/2018 vor. An der Sitzung hat neben dem Vorstand der verantwortliche Wirtschaftsprüfer des Abschlussprüfers, der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bremen, teilgenommen und dem Aufsichtsrat ausführlich über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung berichtet. Gemeinsam mit dem Vorstand und dem Abschlussprüfer wurden die Abschlussunterlagen erörtert. Beide Abschlüsse wurden im Anschluss an die Sitzung vom Aufsichtsrat gebilligt und somit festgestellt. Ebenfalls beschlossen wurden der Bericht des Aufsichtsrats und die Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung der MeVis Medical Solutions AG am 21. März 2019 einschließlich der erforderlichen Beschlussvorschläge an die Hauptversammlung.

Aufsichtsratssitzung am 21. März 2019

Die zweite Sitzung des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2018/2019 fand als Präsenzsitzung im Anschluss an die Hauptversammlung statt. Vorstand und Aufsichtsrat zogen ein positives Resümee der am Vormittag durchgeführten ordentlichen Hauptversammlung. Im Anschluss daran berichtete der Vorstand ausführlich über die aktuelle Geschäftslage der Gesellschaft und der Aufsichtsrat überprüfte in dieser Sitzung die Effizienz seiner Tätigkeit.

Aufsichtsratssitzung am 10. Juli 2019

Im Mittelpunkt der dritten Sitzung des Aufsichtsrats, die als Videokonferenz stattfand, standen die Berichterstattung des Vorstands über die Geschäftslage der Gesellschaft, einschließlich der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage für die ersten neun Monate. Des Weiteren wurden die bestehenden Geschäftsbeziehungen erörtert sowie über neue Aktivitäten berichtet, wie z.B. im Bereich des Lungenkrebs-Screenings und zunehmende Bemühungen im Bereich der künstlichen Intelligenz.

Aufsichtsratssitzung am 25. September 2019

In der vierten Sitzung des Aufsichtsrats, die als Videokonferenz stattfand, standen neben der Berichterstattung des Vorstands über die Geschäftslage der Gesellschaft, einschließlich der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und des Risikoberichts, die Erörterung und die Genehmigung des Geschäftsplans für das Geschäftsjahr 2019/2020. Des Weiteren wurden die Sitzungstermine für das Geschäftsjahr 2019/2020 abgestimmt und der Finanzkalender vorgestellt.

CORPORATE GOVERNANCE

Vorstand und Aufsichtsrat unterstützen die Initiative der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex, der die Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung zusammenfasst, und geben gemeinsam eine regelmäßig aktualisierte Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG ab. Eine ausführliche Darstellung der Corporate Governance bei MeVis einschließlich der Angaben zu § 289f HGB, der Ziele des Aufsichtsrats für seine zukünftige Zusammensetzung und der von Aufsichtsrat und Vorstand gemeinsam abgegebenen jüngsten Entsprechenserklärung vom 9. September 2019 ist dem Corporate Governance Bericht im vorliegenden Jahresabschluss zu entnehmen bzw. auf der Internetseite des Unternehmens veröffentlicht. Der Aufsichtsrat hat diese Angaben und Erläuterungen, die aus seiner Sicht vollständig sind, geprüft und macht sie sich zu Eigen. Interessenkonflikte von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat gegenüber offenzulegen gewesen wären, sind im Geschäftsjahr 2018/2019 nicht aufgetreten.

JAHRESABSCHLUSS

Der nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellte Jahresabschluss und Lagebericht der MeVis Medical Solutions AG für das Geschäftsjahr 2018/2019 wurde durch den von der Hauptversammlung gewählten und vom Aufsichtsrat beauftragten Abschlussprüfer PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bremen, geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Jahresabschluss sowie der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018/2019 sind dem Aufsichtsrat vom Vorstand zusammen mit dem entsprechenden Prüfungsbericht rechtzeitig zugeleitet und vom Aufsichtsrats geprüft worden. In der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 15. Januar 2020 wurden der Jahresabschluss sowie der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018/2019 eingehend zwischen Aufsichtsrat und Vorstand erörtert. Der Aufsichtsrat hatte Gelegenheit zur Rücksprache mit dem Abschlussprüfer, der an der Sitzung teilnahm. Der Aufsichtsrat hatte keine Einwände gegen den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss nach HGB zum 30. September 2019 und hat ihn im Nachgang zur Sitzung per Umlaufbeschluss gebilligt. Der Jahresabschluss nach HGB ist damit festgestellt.

Der Aufsichtsrat bedankt sich beim Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihre geleistete Arbeit. Kunden und Aktionären dankt der Aufsichtsrat für das im Geschäftsjahr 2018/2019 erwiesene Vertrauen.

 

Bremen, den 27. Januar 2020

Für den Aufsichtsrat

Kimberley E. Honeysett, Vorsitzende

CORPORATE GOVERNANCE BERICHT (ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG)

Corporate Governance steht für eine verantwortungsbewusste, transparente und auf langfristige Wertschöpfung ausgerichtete Unternehmensführung und -kontrolle. Vorstand und Aufsichtsrat berichten jährlich gemäß den Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) über die Corporate Governance des Unternehmens. Die nachfolgenden Ausführungen sind zugleich als Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f HGB zu verstehen und somit Bestandteil des Lageberichts. Die Grundsätze der Corporate Governance und die Erklärung zur Unternehmensführung werden darüber hinaus auch auf den Internetseiten der Gesellschaft zugänglich gemacht.

ENTSPRECHENSERKLÄRUNG NACH § 161 AKTG

Vorstand und Aufsichtsrat der MeVis Medical Solutions AG haben zum 9. September 2019 die folgende Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 abgegeben und gemäß § 161 AktG erklärt, dass den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" mit folgenden Ausnahmen entsprochen wurde und auch in Zukunft entsprochen wird:

Die Vereinbarung eines Selbstbehalts für den Aufsichtsrat im Rahmen der D&O Versicherung (Ziffer 3.8 DCGK) ist derzeit nicht vorgesehen. Die MeVis Medical Solutions AG ist grundsätzlich nicht der Auffassung, dass das Engagement und die Verantwortung, mit der die Mitglieder des Aufsichtsrates ihre Aufgaben wahrnehmen, durch einen Selbstbehalt beeinflusst werden.

Nach Ziffer 4.2.1 Satz 1 DCGK soll der Vorstand aus mehreren Personen bestehen und einen Vorsitzenden oder Sprecher haben. Der Vorstand der Gesellschaft besteht seit dem 1. April 2019 aus nur einem Mitglied. Aufgrund des Umfangs der Geschäftstätigkeit und der Größe der Gesellschaft bedarf die Gesellschaft aus Sicht des Aufsichtsrates keines Vorstands, der aus mehreren Personen besteht. Dementsprechend gibt es auch keinen Vorsitzenden oder Sprecher.

Gemäß Ziffer 4.2.3 DCGK sollen die monetären Vergütungsteile der Vorstandsvergütung fixe und variable Bestandteile umfassen. Der Aufsichtsrat hat beschlossen, zum Beginn des Geschäftsjahres 2017/2018 die variable Vergütungskomponente abzuschaffen. Dies erfolgte vor dem Hintergrund, dass die Vorstandsmitglieder zugleich Mitglieder des Vorstands der Varex Imaging Deutschland AG sind, die an der Gesellschaft mehrheitlich beteiligt ist und mit der ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag besteht. Dort erhalten die Vorstandsmitglieder eine am Konzernerfolg orientierte variable Vergütung. Aufgrund des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags ist der Erfolg der Gesellschaft aus Sicht des Aufsichtsrats kein Indikator mehr für den Erfolg der unternehmerischen Tätigkeit, so dass dem Aufsichtsrat eine variable Vergütung nicht mehr sinnvoll erschien.

Ein Abfindungs-Cap in Vorstandsverträgen (Ziffer 4.2.3 DCGK) ist derzeit nicht vorgesehen. Die bestehenden Regelungen in den Vorstandsverträgen entsprechen aus Sicht des Aufsichtsrats dem Gebot der Angemessenheit. Die Vereinbarung eines Abfindungs-Cap widerspricht unserem Grundverständnis des auf die Dauer der Bestellperiode abgeschlossenen und im Grundsatz nicht ordentlich kündbaren Vorstandsvertrags.

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft verzichtet derzeit auf die Bildung von fachlich qualifizierten Ausschüssen (Ziffer 5.3.1 DCGK), insbesondere ist bislang weder ein Prüfungsausschuss (Ziffer 5.3.2 DCGK) noch ein Nominierungsausschuss (Ziffer 5.3.3 DCGK) gebildet worden. Der Aufsichtsrat ist der Ansicht, dass die Einrichtung derartiger Ausschüsse aufgrund der spezifischen Gegebenheiten der Gesellschaft, insbesondere der Aufsichtsratsgröße, die eine effiziente Arbeit ermöglicht, weder erforderlich noch zweckmäßig ist.

Nach Ziffer 5.4.2 DCGK soll dem Aufsichtsrat eine nach seiner Einschätzung angemessene Anzahl unabhängiger Mitglieder angehören. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht aus drei Mitgliedern. Seit der letzten Aufsichtsratswahl sind alle Aufsichtsratssitze mit Personen besetzt, die bei Konzernunternehmen der Varex Imaging Corporation beschäftigt sind. Die Varex Imaging Corporation hält über die Varex Imaging Deutschland AG die Aktienmehrheit an der Gesellschaft. Dementsprechend gehören dem Aufsichtsrat in Abweichung von Ziffer 5.4.2 DCGK keine unabhängigen Mitglieder mehr an. Aus diesem Grund kann auch eine Anzahl unabhängiger Mitglieder nicht mehr entsprechend Ziffer 5.4.1 DCGK bei Benennung der Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats berücksichtigt werden. Aus Sicht der Gesellschaft ist die vollständige Besetzung des Aufsichtsrats mit Mitgliedern, die dem Mehrheitsaktionär zuzurechnen sind, angesichts der Einbindung der Gesellschaft in den Varex-Konzern angemessen.

Gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 7. Juni 2016 und der entsprechenden Satzungsänderung erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats für Geschäftsjahre, die nach dem 1. Januar 2016 beginnen, von der Gesellschaft keine Vergütung. Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass dementsprechend entgegen Ziffer 5.4.6 Abs. 1 Satz 2 DCGK der Vorsitz und der stellvertretende Vorsitz im Aufsichtsrat nicht bei der Vergütung berücksichtigt und entgegen Ziffer 5.4.6 Abs. 3 Satz 1 DCGK keine Aufsichtsratsvergütung im Anhang oder im Lagebericht individualisiert ausgewiesen werden kann.

Die MeVis Medical Solutions AG weicht von den Empfehlungen bezüglich der Veröffentlichungsfristen für den Jahresabschluss und etwaige Zwischenberichte (Ziffer 7.1.2 Satz 4 DCGK) ab. Das Unternehmen hält die entsprechenden Vorgaben der Börsenordnung für die Frankfurter Wertpapierbörse für die im regulierten Markt zugelassenen Emittenten für ausreichend, die eine über den Kodex-Empfehlungen liegende Frist vorsehen.

ORGANE DER GESELLSCHAFT

Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung der Gesellschaft bilden nach Gesetz und Satzung die Organe der Gesellschaft. Als Aktiengesellschaft hat die MeVis Medical Solutions AG ein duales Führungssystem, welches durch eine personelle Trennung zwischen dem Vorstand als Leitungs- und dem Aufsichtsrat als Überwachungsorgan gekennzeichnet ist.

DER VORSTAND UND SEINE ARBEITSWEISE

Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung mit der Zielsetzung einer nachhaltigen Wertschöpfung. Er führt dabei das Unternehmen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, der Satzung und der Geschäftsordnung für den Vorstand und arbeitet vertrauensvoll mit den übrigen Organen zusammen. Der Vorstand legt die Unternehmensziele und Strategien fest und bestimmt die daraus abgeleitete Unternehmenspolitik.

Derzeit besteht der Vorstand der MeVis Medical Solutions AG aus einer Person, Herrn Marcus Kirchhoff, mit einer Vertragslaufzeit bis März 2021. Eine Erweiterung des Vorstands ist derzeit weder geplant noch vorgesehen. Aus diesem Grund hat der Aufsichtsrat das Ziel für den Anteil von Frauen im Vorstand bis zum 31. Dezember 2020 auf 0 % festgelegt. Bereits bei der Prüfung potentieller Kandidaten für alle künftigen Ernennungen von Vorstandsmitgliedern wird der Aufsichtsrat natürlich auch qualifizierte Frauen berücksichtigen.

Der Vorstand trägt die Verantwortung für die Geschäftsführung. Wichtige Entscheidungen des Vorstands werden grundsätzlich protokolliert. Mindestens einmal monatlich finden interne Abstimmungen zwischen dem Vorstand und der mittleren Führungsebene statt. Der Aufsichtsrat hat für den Vorstand eine Geschäftsordnung erlassen, die alle Verfahrensregeln und zustimmungsbedürftigen Geschäfte in einem Katalog zusammenfasst.

DER AUFSICHTSRAT UND SEINE ARBEITSWEISE

Der Aufsichtsrat besteht gemäß Satzung aus drei von den Aktionären gewählten Mitgliedern und tagt mindestens zweimal im Halbjahr. Die Vorstandsmitglieder nehmen in der Regel an den Sitzungen des Aufsichtsrats teil und berichten schriftlich und mündlich zu den einzelnen Tagesordnungspunkten und beantworten Fragen der Aufsichtsratsmitglieder. Zu bestimmten Themen tauschen sich die Aufsichtsratsmitglieder auch außerhalb der offiziellen Aufsichtsratssitzungen aus oder beschließen im Umlaufverfahren. Der Aufsichtsrat hat sich selbst eine Geschäftsordnung gegeben und überprüft regelmäßig die Effizienz seiner Tätigkeit. Im Bericht des Aufsichtsrats resümiert dieser jährlich seine Aktivitäten des vergangenen Geschäftsjahres. Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten im Unternehmensinteresse eng zusammen.

ZIELE FÜR DIE ZUSAMMENSETZUNG DES AUFSICHTSRATS

Entsprechend Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex hat der Aufsichtsrat die folgenden Ziele bezüglich seiner Zusammensetzung benannt, welche in regelmäßigen Abständen überprüft werden und welche der Aufsichtsrat bei seinen Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung sowohl bei turnusmäßigen Neuwahlen als auch bei Ersatzwahlen berücksichtigen wird:

Die Mitglieder des Aufsichtsrats sollen insgesamt über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten oder fachlichen Erfahrungen verfügen. Dabei können sich die individuellen Kenntnisse und Fähigkeiten der einzelnen Mitglieder zur Erreichung dieses Ziels untereinander ergänzen.

Aufsichtsratsmitglieder sollen nicht länger amtieren als bis zum Ende der Hauptversammlung, die auf die Vollendung ihres 75. Lebensjahres folgt.

Ein Aufsichtsratsmitglied, das außerdem dem Vorstand einer börsennotierten Gesellschaft angehört, darf insgesamt nicht mehr als fünf Aufsichtsratsmandate in börsennotierten Gesellschaften wahrnehmen, die nicht dem Konzern derjenigen Gesellschaft angehören, in der die Vorstandstätigkeit ausgeübt wird.

Dem Aufsichtsrat dürfen nicht mehr als zwei ehemalige Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft angehören.

Dem Aufsichtsrat soll mindestens ein Mitglied angehören, das im Hinblick auf die internationalen Aktivitäten der Gesellschaft in besonderem Maße qualifiziert ist. Die internationale Erfahrung kann dabei aus Auslandsaufenthalten oder Berufserfahrung in international tätigen Unternehmen herrühren.

Dem Aufsichtsrat soll mindestens ein Mitglied angehören, das über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung verfügt (§ 100 Abs. 5 AktG).

In seiner gegenwärtigen Zusammensetzung sieht der Aufsichtsrat die genannten Ziele als weitgehend erfüllt an. Die Vielfalt im Aufsichtsrat spiegelt sich insbesondere durch die unterschiedlichen beruflichen Werdegänge und Tätigkeitsbereiche sowie die unterschiedlichen Erfahrungshorizonte der einzelnen Mitglieder wider, die sich in ihrer Gesamtheit sehr gut ergänzen.

An dieser Stelle wird darauf hingewiesen, dass der Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern besteht, die bei der Varex Imaging Corporation beschäftigt sind. Die Varex Imaging Corporation hält über die Varex Imaging Deutschland AG die Aktienmehrheit an der Gesellschaft. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Gesellschaft ist im Zuge der Abspaltung ebenfalls auf die Varex Imaging Deutschland AG übergegangen. Dementsprechend gehören dem Aufsichtsrat keine unabhängigen Mitglieder mehr an. Aus Sicht der Gesellschaft ist die vollständige Besetzung des Aufsichtsrats mit Mitgliedern, die dem Mehrheitsaktionär zuzurechnen sind, angesichts der Einbindung der Gesellschaft in den Varex-Konzern angemessen.

Derzeit besteht der Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern mit einem 33%igen Frauenanteil. Die Mitglieder wurden bis zur ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2021 gewählt. Personelle Veränderungen sind derzeit weder geplant noch vorgesehen. Bei der nächsten regelmäßigen Aufsichtsratswahl im Jahr 2021 soll der Aufsichtsrat aus mindestens 30 % Frauen und 30 % Männern bestehen.

UNTERNEHMENSFÜHRUNGSPRAKTIKEN

Die Unternehmensführung der MeVis Medical Solutions AG, als börsennotierte Aktiengesellschaft, wird in erster Linie durch das Aktiengesetz und durch die Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner jeweils aktuellen Fassung bestimmt.

Als Hersteller für Softwareprodukte im Medizinbereich sind für die Gesellschaft u.a. die gesetzlichen Vorgaben des deutschen Medizinproduktegesetzes (MPG), der europäischen Richtlinie über Medizinprodukte (Richtlinie 93/42/EWG), der Canadian Medical Devices Regulation (SOR/98-282), des Australian Therapeutic Goods Act (TGA), der Koreanischen Good Manufacturing Practice (KGMP) und des US-amerikanischen Code of Federal Regulations (21 CFR Part 820 - Quality System Regulation), sowie die Vorgaben der Norm DIN EN ISO 13485 (Medizinprodukte - Qualitätsmanagementsysteme - Anforderungen für regulatorische Zwecke) maßgeblich.

Qualität und Qualitätsmanagement sind dabei wesentliche Bestandteile der Unternehmensführung. Das QM-System ist darauf ausgerichtet, unsere Qualitätsziele sowie die Qualitätsanforderungen und Erwartungen unserer Kunden in Bezug auf Sicherheit und Leistungsfähigkeit, Handhabung, Verfügbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Termintreue sicherzustellen.

Das Qualitätsmanagementsystem der Gesellschaft ist von der Zertifizierungs- und Prüfungsgesellschaft MEDCERT, einer bei der EU benannten Stelle für Medizinprodukte (Kennnummer 0482), für die Bereiche Entwicklung, Herstellung, Endkontrolle und Vertrieb von Software zur Befundung medizinischer Bilddaten und Interventionsunterstützung nach EN ISO 13485:2016 zertifiziert. Darüber hinaus besteht für das Qualitätsmanagementsystem der Gesellschaft eine Zertifizierung der DQS Medizinprodukte GmbH in den oben genannten Bereichen nach EN ISO 13485:2016 gemäß MDSAP Audit Model Edition 2 (für Australien, Canada, USA).

Die Unternehmensführung der MeVis Medical Solutions AG wird außerdem charakterisiert durch eine flache Hierarchie mit nur einer Führungsebene unterhalb des Vorstands, kurze Entscheidungswege und eine teamorientierte Zusammenarbeit.

Bei der Besetzung von Führungspositionen ist für den Vorstand der MeVis Medical Solutions AG die Qualifikation von Bewerbern das maßgebliche Kriterium. Gleichwohl achtet die MeVis Medical Solutions AG bei der Besetzung von Führungsteams auf Diversität und insbesondere auch die angemessene Berücksichtigung von Frauen. Die MeVis Medical Solutions AG begrüßt die Bestrebungen, den Frauenanteil in Führungspositionen zu erhöhen und wird weibliche Mitarbeiter entsprechend ihrer Qualifikationen und Fähigkeiten in allen Ebenen und Verantwortungsbereichen weiter fördern. Der Frauenanteil der Gesamtbeschäftigtenzahl der MeVis Medical Solutions AG beträgt derzeit 33 %. Heute sind dabei 30 % der Führungspositionen der Führungsebene unterhalb des Vorstands mit Frauen besetzt. Demnach haben wir zu diesem Zeitpunkt unser Ziel erreicht, bis Ende 2020 30 % der Führungspositionen mit Frauen zu besetzen.

VERGÜTUNG DER GREMIEN

Die MeVis Medical Solutions AG entspricht den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex, die Vergütung für den Vorstand offen zu legen. Der Vergütungsbericht ist Bestandteil des Lageberichts und bildet zugleich einen Teil des Corporate Governance Berichts.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für Geschäftsjahre, die nach dem 1. Januar 2016 beginnen, von der Gesellschaft keine Vergütung. Demnach wird keine Aufsichtsratsvergütung im Anhang oder im Lagebericht individualisiert ausgewiesen.

Weitere Erläuterungen und Ausführungen zur Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats werden im Vergütungsbericht im Anhang im Einzelnen dargestellt.

TRANSPARENZ

Um eine größtmögliche Transparenz zu gewährleisten informiert die MeVis Medical Solutions AG regelmäßig und unverzüglich den Kapitalmarkt, die Aktionäre und die interessierte Öffentlichkeit über die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft und neue Tatsachen & Ereignisse von Bedeutung.

Die Veröffentlichung des Jahresabschlusses und der Zwischenberichte erfolgt entsprechend den zeitlichen Vorgaben für die im General Standard des regulierten Marktes zugelassenen Emittenten innerhalb einer Frist von vier Monaten für den Jahresabschluss und innerhalb einer Frist von drei Monaten für den Halbjahresbericht.

Insiderinformationen, welche die Gesellschaft betreffen, werden gemäß Art. 17 Abs. 1 der Marktmissbrauchsverordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) unverzüglich veröffentlicht. Über aktuelle Ereignisse und neue Entwicklungen können sich Aktionäre und potenzielle Anleger zeitnah im Internet informieren. Sämtliche Presse- und Ad-hoc Mitteilungen der MeVis Medical Solutions AG werden auf der Unternehmenswebseite publiziert. Bis einschließlich 2019 hat die MeVis Medical Solutions AG an mindestens einer Analystenkonferenz pro Jahr teilgenommen. Die wesentlichen und teilweise wiederkehrenden Ereignisse werden im Finanzkalender auf der Unternehmenswebseite veröffentlicht.

COMPLIANCE

Compliance beschreibt die Einhaltung der gesetzlichen, unternehmensinternen und vertraglichen Regelungen in Unternehmen. Die Gesamtheit der Grundsätze und Maßnahmen zur Einhaltung bestimmter Regeln und damit zur Vermeidung von Regelverstößen wird dabei als Compliance Management System bezeichnet.

Die Einhaltung von Gesetzen, internen Richtlinien und der faire Umgang mit Kollegen, Geschäftspartnern und Wettbewerbern ist für die MeVis Medical Solutions AG eine unverzichtbare Basis für erfolgreiches Wirtschaften. Sie verfügt derzeit über ein der Unternehmensgröße und der Risikolage des Unternehmens angemessenes Compliance Management System. Die Verantwortung dafür obliegt der/dem Compliance-Beauftragten, der direkt an den Vorstand berichtet.

Die intern eingeführte Compliance Richtlinie ist für alle Mitarbeiter bindend, gibt ihnen eine Orientierung für verantwortungsvolles Verhalten im Geschäftsalltag und soll vor falschen Entscheidungen schützen. Die Richtlinie ist im firmeninternen Intranet veröffentlicht, die Mitarbeiter und Führungskräfte werden kontinuierlich über Compliance informiert und sensibilisiert und können sich darüber hinaus jederzeit vom Compliance-Beauftragten beraten lassen.

Zusätzlich wurde die MeVis Medical Solutions AG auch an das im Varex-Konzern bereits vorhandene externe Hinweisgebersystem angebunden. Die Mitarbeiter haben so die Möglichkeit, geschützt Hinweise auf Rechtsverstöße im Unternehmen zu geben.

HAUPTVERSAMMLUNG UND AKTIONÄRE

Die Hauptversammlung der MeVis Medical Solutions AG wird mindestens einmal jährlich einberufen. In den Abstimmungen der Hauptversammlung gewährt jede Aktie eine Stimme. Jeder Aktionär, der sich rechtzeitig anmeldet, ist zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt oder hat die Möglichkeit sein Stimmrecht durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung, die von der MeVis Medical Solutions AG eingesetzten und weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter oder einen sonstigen Bevollmächtigten ausüben zu lassen.

Die Einladung zur Hauptversammlung sowie die für die Beschlussfassung erforderlichen Berichte und Informationen werden den aktienrechtlichen Vorschriften entsprechend veröffentlicht und auf der Unternehmenswebseite zur Verfügung gestellt.

RISIKOMANAGEMENT

Ein verantwortungsbewusster Umgang mit Risiken ist eine wichtige Grundlage einer guten Corporate Governance bei der MeVis Medical Solutions AG. Der Vorstand hat ein angemessenes Risikomanagement und Risikocontrolling im Unternehmen installiert, um die Risiken, die sich aus der Geschäftstätigkeit ergeben, frühzeitig zu erkennen, bewerten, überwachen und steuern zu können. Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig über die aktuelle Entwicklung der wesentlichen Risiken. Das Risikomanagementsystem wird kontinuierlich anhand aktueller Entwicklungen überprüft und gegebenenfalls angepasst. Weitere Erläuterungen und Ausführungen zum Risikomanagement können Sie dem Risikobericht entnehmen.

RECHNUNGSLEGUNG UND ABSCHLUSSPRÜFUNG

Die MeVis Medical Solutions AG stellt ihren gesetzlich vorgeschriebenen Jahresabschluss und Lagebericht nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches auf. Des Weiteren hat die Gesellschaft bis zum Geschäftsjahr 2017/2018 freiwillig einen Einzelabschluss und Lagebericht nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt. Halbjahresfinanzbericht sowie die Zwischenberichte wurden auch für das Geschäftsjahr 2018/2019 nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt. Mit Wechsel der Gesellschaft in den General Standard der Frankfurter Wertpapierbörse wird die Gesellschaft Ihre Finanzberichterstattung nur nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufstellen. Quartalsberichte oder Quartalsmitteilungen werden nicht mehr erstellt und veröffentlicht.

Die Abschlüsse werden vom Vorstand aufgestellt und vom Aufsichtsrat geprüft. Der Aufsichtsrat hat den von der Hauptversammlung bestellten Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018/2019, die Pricewaterhouse-Coopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bremen, mit der Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2018/2019 beauftragt. Dabei wird sichergestellt, dass keine Interessenkonflikte die Arbeit des Abschlussprüfers beeinträchtigen.

Die Jahresabschlussprüfungen für das Geschäftsjahr 2017/2018 wurden ebenfalls durch die Pricewaterhouse-Coopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bremen, unter Beachtung der vom Institut für Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt.

DIRECTORS' DEALINGS

Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der Gesellschaft sowie ihnen nahestehende Personen sind nach Artikel 19 der Marktmissbrauchsverordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) verpflichtet, Eigengeschäfte (Directors' Dealings) mit finanzmarktgehandelten Anteilen und Schuldtiteln der MeVis Medical Solutions AG oder damit verbundenen Finanzinstrumenten (z.B. Derivaten) offenzulegen, sofern der Wert der Geschäfte im Kalenderjahr € 5.000 erreicht oder übersteigt. Die Gesellschaft veröffentlicht diesbezügliche Mitteilungen unverzüglich auf der Homepage. Im Berichtszeitraum hat die Gesellschaft keine Mitteilungen über Directors' Dealings erhalten. Zum Bilanzstichtag halten weder das Mitglied des Vorstandes noch die Mitglieder des Aufsichtsrats Aktien der MeVis Medical Solutions AG.

DIE MEVIS AKTIE

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STAND 30.09.2019
ISIN / WKN / Ticker Symbol DE000A0LBFE4 / A0LBFE / M3V
Branchenzuordnung Software / Medizintechnik
gez. Grundkapital € 1.820.000,00
Anzahl der Aktien 1.820.000
Letzte Kursfeststellung am 30.09.2019 € 29,80
Letzte Kursfeststellung am 28.09.2018 € 34,40
Höchst-/Tiefstkurs in 2018/2019 € 36,40 / € 28,80
Marktkapitalisierung € 54,236 Mio.
General Standard (Regulierter Markt) Frankfurt und Xetra
Freiverkehr Berlin, Düsseldorf, München, Stuttgart
Indizes CDAX, General All-Share, DAXsector All Software

BÖRSENJAHR 2018/2019

Nach dem negativen Aktienmarktjahr 2018 ist es im Verlauf von 2019 zu einer ordentlichen Kurserholung gekommen. Neben der Hoffnung auf eine konjunkturelle Erholung im zweiten Halbjahr, spielte hierfür auch die Geldpolitik und die Hoffnung auf eine Beilegung des Handelsstreits zwischen den USA und China eine wichtige Rolle für die bessere Stimmung am Aktienmarkt. Insbesondere die US-Notenbank hat mit ihrer abrupten geldpolitischen Kehrtwende zu Beginn des Jahres und der Aussage, die Zinsen vorerst nicht weiter erhöhen zu wollen, die Kursentwicklung an den Kapitalmärkten maßgeblich beeinflusst. Im Geschäftsjahr 2018/2019 stieg der deutsche Aktienmarkt gemessen am Leitindex DAX um ca. 1,5 % und schloss Ende September 2019 mit 12428 Punkten, im Vergleich zu 12246 Punkten zum Ende September 2018. Der SDax verlor im Verlauf des Jahres um 7 % und der TecDAX blieb stabil gegenüber dem Vorjahr.

KURSVERLAUF DER MEVIS-AKTIE

Im elektronischen Börsenhandel XETRA lag der Höchstkurs der Aktie im Laufe des Geschäftsjahres 2018/2019, vom 1. Okt. 2018 bis 30. Sept. 2019, bei € 36,40 und der Tiefstkurs bei € 28,80. Die MeVis Medical Solutions AG beendete das Geschäftsjahr mit einem Schlusskurs von € 29,80 (XETRA) im Vergleich zu € 34,40 zum Ende September 2018. Somit ist der Wert der MeVis-Aktie zum Ende des Geschäftsjahres 2018/2019 gegenüber dem Schlusskurs zum Ende des Geschäftsjahres 2017/2018 um 13 % gesunken. Die Marktkapitalisierung betrug unter Berücksichtigung von 1.820.000 im Umlauf befindlichen Aktien ca. € 54,2 Mio. Die Anzahl der registrierten Depots mit 571 Depots zum 30. September 2019 hat sich gegenüber Ende September 2018 (597 Depots) verringert.

Mitte 2019 hatte der Vorstand der MeVis Medical Solutions AG mit entsprechender Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, den Widerruf der Zulassung zum Börsenhandel im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse zu beantragen. Der Wechsel des Börsensegmentes vom Prime Standard in den General Standard dient der Reduzierung des mit der Börsennotierung im Prime Standard verbundenen Zusatzaufwands. Der Widerruf wurde mit Ablauf des 17. September 2019 wirksam. Die Aufnahme des Handels der Aktien im regulierten Markt (General Standard) erfolgte am 18. September 2019.

AKTIONÄRSSTRUKTUR

Zum Bilanzstichtag wurden 73,65 % des gesamten Grundkapitals der MeVis Medical Solutions AG von der Varex Imaging Deutschland AG, einer mittelbaren Tochtergesellschaft der Varex Imaging Corporation, Salt Lake City, Utah, USA, gehalten. Weitere institutionelle Aktionäre sind, gemäß den uns zugegangenen Aktionärsmitteilungen, die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH mit ca. 5,51 % und die Hauck & Aufhäuser Fund Services S.A. mit ca. 3,01 % des gesamten Grundkapitals der MeVis Medical Solutions AG. Somit befinden sich rund 17,83 % der Aktien derzeit im Streubesitz.

Abb.: Aktionärsstruktur zum 30. September 2019

(Die Angaben entsprechen den uns zugegangenen Aktionärsmitteilungen.

Der zwischen der Varex Imaging Deutschland AG und der MMS AG bestehende Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag verpflichtet die Varex Imaging Deutschland AG, für die Dauer dieses Vertrages den außenstehenden Aktionären für jedes volle Geschäftsjahr eine wiederkehrende Geldleistung ("Ausgleichszahlung") zu zahlen. Diese beträgt für jedes volle Geschäftsjahr € 1,13 (brutto) bzw. € 0,95 (netto) je Aktie.

LAGEBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2018/2019

VORBEMERKUNG

Der vorliegende Bericht umfasst den Berichtszeitraum 1. Oktober 2018 bis zum 30. September 2019. Die nachfolgend angegebenen Vorjahresbeträge beziehen sich auf das Geschäftsjahr 2017/2018 vom 1. Oktober 2017 bis zum 30. September 2018.

GRUNDLAGEN DER GESELLSCHAFT

GESCHÄFTSTÄTIGKEIT

Die MMS AG (im Folgenden auch "MeVis" oder "die Gesellschaft") entwickelt innovative Software zur Analyse und Bewertung von Bilddaten und vermarktet diese an Hersteller von Medizinprodukten und Anbietern von medizinischen IT-Plattformen.

Die klinischen Schwerpunkte sind dabei die bildbasierte Früherkennung und Diagnostik epidemiologisch bedeutsamer Erkrankungen, wie z.B. Brust-, Lungen-, Leber- und neurologische Erkrankungen. Die Software-Applikationen unterstützen dabei viele zur Anwendung kommende bildgebende Verfahren. Dazu zählen nicht nur die auf Röntgenstrahlen basierenden Verfahren wie Computertomographie, die digitale Mammographie oder die digitale Tomosynthese, sondern auch die Magnetresonanztomographie (Kernspintomographie), die digitale Sonographie und die simultane Nutzung mehrerer Verfahren (Multimodalität). MeVis liefert für Weltmarkführer in der Medizinbranche Technologien und Softwareapplikationen, welche die Ansprüche dieser Unternehmen an Technologieführerschaft erfüllen und helfen deren Position auszubauen.

Neben dem Verkauf von Softwarelizenzen und zugehörigen Wartungsverträgen bietet MeVis Dienstleistungen im Bereich der Softwareprogrammierung für Medizintechnikunternehmen (Entwicklungsdienstleistungen) an. Diese umfassen die Zurverfügungstellung von Softwareentwicklungsteams, also Softwareentwickler, Produkt- und Projektmanager, Anwendungsspezialisten sowie Testingenieure, zur Auftragsentwicklung von Softwaremodulen für externe Kunden. Ebenso werden Dienstleistungen an klinische Endkunden erbracht. Dazu gehören u.a. dreidimensionale technische Visualisierungen ("MeVis Distant Services"), interaktive Online-Trainings zur Verbesserung der Diagnosefähigkeiten der Kliniker sowie internetbasierte Spezialanwendungen in der Teleradiologie ("MeVis Online Services").

Wo in den Anfangsjahren von MeVis die bildbasierte Früherkennung und die Diagnostik von Brustkrebs im Vordergrund stand, nutzt MeVis heute die klinische Expertise, das Know-how aus dem Bereich Brustkrebs, die innovativen Technologien sowie das breite Partnernetzwerk zur sukzessiven Weiterentwicklung der Software-Applikationen zur Anwendung bei anderen onkologischen Erkrankungen. Im Folgenden werden die einzelnen Produktbereiche näher beschrieben:

Produktbereich Brust

Die verschiedenen MeVis-Softwareprodukte zur Brustkrebsbefundung unterstützen die Analyse und Darstellung von Aufnahmen aus dem Mammographiescreening und anderen Aufnahmeverfahren für eine frühzeitige, schnelle und sichere Diagnose. Durch langjährige Erfahrung im Bereich der softwaregestützten Analyse bildgebender Untersuchungen und Kompetenz in Workflow, computergestützter Diagnose und Systemintegration bieten die Applikationen optimale Voraussetzungen, Brustkrebs möglichst frühzeitig erkennen und therapieren zu können. Mit dem Ziel, die Kundenbedürfnisse insbesondere im Bereich der Anzeige- und Lesegeschwindigkeit auch bei vielen Patienten und großen Datenmengen zu erfüllen, bietet MeVis programmierbare Workflow-Funktionen durch Spezialtastaturen, computerunterstützte Diagnose und eine optionale Organisation von Doppelbefundungen in enger Anbindung an Radiologische-Informationssysteme (RIS) und Bildarchivierungs- und Kommunikationssysteme (PACS). Neben der digitalen Mammographie sowohl für das Screening als auch für die Diagnose werden weitere Verfahren wie 3D-Ultraschall, Magnetresonanztomographie (MRT), Computertomographie (CT) und die Tomosynthese optimal unterstützt. Insbesondere die Unterstützung der Tomosynthese als dreidimensionale Weiterentwicklung der digitalen Mammographie hat durch den Markterfolg der entsprechenden Gerätehersteller in den letzten Jahren stark an Bedeutung gewonnen.

Produktbereich Lunge

Softwarelösungen von MeVis im Bereich Lunge erkennen in computertomografischen Aufnahmen vollautomatisch Anomalien - wie z.B. Lungentumore oder pulmonale Embolien. Mehrschicht-Computertomographie (MSCT) ist dabei der Stand der Technik in der dreidimensionalen medizinischen Röntgen-Bildgebung. Dank der besseren Detailauflösung spielt sie heute eine wichtige Rolle in der modernen Lungendiagnostik. Innerhalb von wenigen Sekunden werden kleinste Details der gesamten Lunge dreidimensional abgebildet. Die Auswertung der wachsenden Datenmengen stellt jedoch zunehmend eine Herausforderung dar. MeVis-Software ermöglicht eine zeiteffiziente und sichere radiologische Befundung dieser CT-Aufnahmen im klinischen Alltag. Modernste Bildverarbeitungs- und Mustererkennungsalgorithmen für die computerunterstützte Diagnostik von Erkrankungen im Brustbereich erlauben die detaillierte Segmentierung anatomischer Strukturen der Lunge, die vollautomatische computerunterstützte Detektion von Anomalien (CAD) sowie deren Bewertung und Quantifizierung. Auf künstlicher Intelligenz basierende CAD-Technologie von MeVis bietet Radiologen eine unterstützende, unabhängige und reproduzierbare Bewertung der Bilddaten und kommt weltweit im Rahmen der Früherkennung, klinischen Diagnostik und Therapie von Lungenerkrankungen zum Einsatz.

Basierend auf dieser Technologie und der Expertise aus dem Bereich des Brustkrebsscreenings wurde eine weiterentwickelte Version des Lungenkrebs-Screening-Produktes auf den Markt gebracht. Diese zielt speziell auf die effiziente Befundung der im Rahmen des in den USA eingeführten CT-basiertem Lungenkrebsscreening für starke Raucher anfallenden großen Datenmengen ab. Durch die durchgängige, enge Verknüpfung der Komponenten Workflowunterstützung, Vergleich mit Voraufnahmen, Einbindung von CAD-Ergebnissen, automatische, reproduzierbare Messung von Läsionsparametern und strukturiertem Reporting nach dem Lung-RADS-Standard bietet diese Software erhebliche Vorteile für den befundenden Radiologen - sowohl in Bezug auf den Zeitbedarf für die Befundung, als auch bei der Qualität der Ergebnisse und der Integration mit weiteren klinischen Systemen wie dem Patientenmanagement.

Produktbereich Leber

MeVis erstellt mit seiner Dienstleistung MeVis Distant Services technische Visualisierungen vor allem der Leber, die in der Weiterbildung, für Publikationen sowie für Präsentationen und Forschungszwecke eingesetzt werden. Unternehmen der Medizintechnik und Fachkräfte in der Radiologie und Chirurgie nutzen MeVis Distant Services (MDS), um ihre Fälle umfassend professionell visualisieren zu lassen. Statt statischer 2D-Darstellungen erhalten sie interaktive 3D-Visualisierungen, um diese für Präsentationen und Publikationen in führenden Fachzeitschriften und anderen Medien zu verwenden.

Produktbereich Neuro

MeVis-Software für neurologische Erkrankungen ist in der Lage komplexeste neuroradiologische Daten auszuwerten und bietet so die Basis für eine sichere und schonende Planung von Hirnoperationen. Funktionelle Magnetresonanzbildgebung (fMRI) und Diffusionstensor-Bildgebung (DTI) können Funktionsareale, wie zum Beispiel motorische oder sprachliche Regionen, erfassen und verbindende Faserbahnen sichtbar machen. Durch gleichzeitige Darstellung (Fusion) solcher Daten mit weiteren anatomischen Aufnahmen kann die Relation zu Hirntumoren dargestellt werden, so dass komplexe Zusammenhänge sichtbar werden. Die MeVis-Softwarelösung hilft so dem Neurochirurgen, den optimalen und schonendsten Zugang zum Tumor zu planen, und erlaubt damit eine sichere und zuverlässige Behandlung von Patienten mit neurologischen Erkrankungen. Zusätzlich lässt sich mit Hilfe dynamischer Bildgebung die Durchblutung des Gehirns messen. Die Applikation berechnet verschiedene Kennzahlen (rCBV, rCBF, TTP etc.) und stellt diese in Farbkarten dar, welche die Diagnose primärer Hirndurchblutungsstörungen (Schlaganfall) und die Beurteilung der Bösartigkeit von Tumoren und Verlaufskontrollen unterstützen.

MeVis Online Services

Mit der MeVis Online Academy bietet MeVis interaktive Online-Trainingsmöglichkeiten für schnellere und genauere Diagnosen sowohl für klinische Endkunden direkt, als auch indirekt über Medizintechnikunternehmen an. Webbasierte radiologische Fallsammlungen bieten dabei die Basis. Speziell angepasste Hängeprotokolle und interaktive radiologische Betrachtungs- und Befundungswerkzeuge komplettieren das Angebot zur digitalen Mammographie, Tomosynthese, Computertomographie (CT), Magnetresonanztomographie (MRT) sowie Sonographie. Kliniker erhalten jederzeit und an jedem Ort Zugriff auf eine Vielzahl klinischer Fallsammlungen anerkannter Experten inklusive zugehöriger Lösungen. Damit stehen einzigartige hochqualitative Werkzeuge für die Fortbildung und das kontinuierliche radiologische Training inklusive Lernerfolgskontrolle zur Verfügung. Darüber hinaus entwickelt MeVis Softwarekomponenten zur internetbasierten Kollaboration über radiologische Expertennetzwerke in Kooperation mit der Deutschen Röntgengesellschaft sowie zur multidisziplinären Zusammenarbeit. Radiologische Bilddaten werden mit Kollegen verschiedener Fachdisziplinen sicher online ausgetauscht, bedarfsgerecht vorbereitet und über Mobilgeräte weltweit zugreifbar gemacht. Innovative Spezialanwendungen für Medizintechnikunternehmen im Anwendungsbereich der digitalen Bildakquise sowie Planungsverfahren für die Strahlentherapie und additive Fertigungsverfahren ("3D-Druck") sowie die zugehörige Softwareinfrastruktur zum weltweiten Betrieb von Cloud Anwendungen komplettieren das Produktportfolio.

FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG

Der Markt für Softwareprodukte im Umfeld der digitalen medizinischen Bildgebung ist durch hohe Qualitätsanforderungen und teilweise kurze Innovationszyklen bei steigender technischer Komplexität geprägt. Dabei gewinnen Benutzerfreundlichkeit der Software und die Möglichkeit zur einfachen Integration in das klinische IT-Umfeld zunehmend an Bedeutung. Die von der Gesellschaft entwickelten Produktfamilien erfordern daher eine fortlaufende und vorausschauende Anpassung an neue medizinische und technologische Entwicklungen sowie an den kontinuierlichen Anstieg der zu verarbeitenden Datenmengen.

Die Gesellschaft verfügt über geringe eigene Forschungskapazitäten. Der überwiegende Teil der bei der Gesellschaft beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird im Rahmen der Entwicklung von Software-Applikationen eingesetzt. Daher beauftragt die Gesellschaft das Fraunhofer-Institut für Digitale Medizin MEVIS (im Folgenden auch "Fraunhofer MEVIS" oder "FME") oder andere renommierte Forschungsinstitute, die erforderlichen Forschungsleistungen zu erbringen. Dabei kann es sich um den Erwerb bzw. die Lizenzierung bereits bestehender Forschungsergebnisse oder um einen Auftrag für die Bearbeitung eines neuen Forschungsthemas handeln.

Der Fokus der Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten innerhalb der Gesellschaft lag im Berichtszeitraum auf der Entwicklung von Software-Applikationen zur Erschließung neuer Anwendungsbiete, wie z.B. Lösungen für das CT-basierte Lungenkrebsscreening und MR-basierter Leberdiagnostik. Darüber hinaus wurde ein Schwerpunkt auf die Weiterentwicklung bestehender Softwareprodukte gesetzt, um in aktuell erfolgreichen Geschäftsbereichen wettbewerbsfähig zu bleiben und die Sicherstellung der Wartungsumsätze langfristig zu sichern.

Technologieplattformen

MeVisLab ist MeVis-eigene Forschungs- und Entwicklungsumgebung für die schnelle und effektive Entwicklung von Softwareprototypen und Produkten. Mit diesem einzigartigen Softwareentwicklungswerkzeug lassen sich Methoden und Arbeitsabläufe sehr schnell in klinischen Umgebungen erproben, evaluieren, und zeitnah optimieren ("Rapid Prototyping") und über verschiedene Kanälen distribuieren. Die auf Basis von MeVisLab entwickelten Prototypen können durch Verknüpfung mit Softwaretechnologien für die Produktentwicklung in kurzer Zeit in der Wertschöpfungskette vorangebracht und in marktreife Produkte überführt werden. Dies führt zu einer deutlichen Verkürzung der Entwicklungs- und Produkteinführungszeiten. Diese Entwicklungsmethode wird erfolgreich bei der Entwicklung verschiedener Softwareprodukte eingesetzt, darunter die Weiterentwicklung des Produkts Veolity zur effizienten Befundung von Lungen-CT-Studien, neuer bildbasierter Planungswerkzeuge zur additiven Fertigung/3D Druck, der MeVis Online Academy Trainingsplattform sowie Spezialanwendungen für die internetbasierte multidisziplinäre Kollaboration, Teleradiologie und Strahlentherapieplanung ("MeVis Online Services").

MeVisAP, eine selbst entwickelte Technologieplattform, stellt Basisdienste bereit, wie etwa die Einbindung in das Kliniknetzwerk, Lizenzverwaltung, Verwaltung von Studien und Arbeitslisten, automatisierte Aufbereitung von 2D-, 3D- und 4D-Bilddaten sowie die Erstellung optisch ansprechender Berichte und strukturierter Befunde. Durch die Client-Server-Technologie kann der Anwender von jeder Station aus seine Fälle bearbeiten, den Rat anderer Experten einholen und seine Arbeit jederzeit unterbrechen bzw. fortsetzen. Durch das modulare Konzept kann MeVis zügig Kombinationen verschiedener klinischer Fragestellungen oder Bildgebungsverfahren ganz nach Kundenwunsch zusammenstellen und miteinander verbinden. MeVisAP dient einerseits als vollständige Befundungsplattform, andererseits lassen sich Teilfunktionen aus bestehenden Systemen (RIS, PACS, Systemplattformen) darin integrieren.

WIRTSCHAFTSBERICHT

GESAMTWIRTSCHAFTLICHE UND BRANCHENBEZOGENE RAHMENBEDINGUNGEN

Gesamtwirtschaftliche Lage 1

Nach einem vielversprechenden Beginn 2018 hat sich die konjunkturelle Dynamik der Weltwirtschaft zum Ende des Jahres 2018 und im weiteren Verlauf von 2019 nach und nach abgeschwächt gezeigt. Insbesondere Themen wie der Handelsstreit zwischen den USA und China, die mögliche Einführung von Zöllen und der Brexit, haben die Stimmung der Unternehmen und der Privathaushalte stark belastet. Bislang konzentriert sich die wirtschaftliche Abschwächung auf Länder, für die zum einen die Industrie und zum anderen der Außenhandel eine wichtige Rolle spielen. In den USA lief die Konjunktur etwas besser als im Rest der Welt. Zuletzt gab es jedoch auch positive Signale im Handelskonflikt zwischen den USA und China sowie die Aussicht auf einen geordneten Brexit, was eventuell auf eine bevorstehende konjunkturelle Erholung schließen lässt.

Der Internationale Währungsfonds hat seine Prognose für das Weltwirtschaftswachstum im bisherigen Verlauf von 2019 stetig gesenkt, zuletzt im Oktober 2019, für das Jahr 2019 von 3,2 % auf 3,0 % und für 2020 von 3,5 % auf 3,4 %. Für die USA, den für MeVis wichtigsten Wirtschaftsraum, prognostiziert der IWF Wachstumsraten von 2,4 % in 2019 und 2,1 % in 2020. Etwas schlechter werden die Wachstumsraten für den Euro-Raum und Deutschland eingeschätzt. Im Euro-Raum prognostiziert der IWF Wachstumsraten von 1,2 % für 2019 und 1,4 % für 2020 und in Deutschland sogar nur 0,5 % für 2019 und 1,2 % für 2020.

Branchenentwicklung

Im Gegensatz zu der generellen Konjunkturentwicklung erwartet das Marktforschungsunternehmen Evaluate-MedTech, dass der Weltmarkt für Medizintechnik und In-vitro-Diagnostika (IVD) bis zum Jahr 2024 mit einer durchschnittlichen jährlichen Wachstumsrate von 5,6 % ansteigen und dann einen Wert von 595 Mrd. US-Dollar erreichen wird. Das Beratungsunternehmen Frost & Sullivan bezifferte den Weltmarkt für Medizintechnik 2018 (ohne IVD) auf 422 Mrd. US-Dollar und geht ebenfalls davon aus, dass der Medizintechnik-Markt in 2019 um 5,6 % zulegt und somit auf 446 Mrd. US-Dollar angestiegen sein wird. Von den 446 Mrd. US-Dollar entfallen ca. 7,1 % auf den für MeVis wichtigen Markt der medizinischen Bildgebung (31,7 Mrd. US-Dollar). Nach Regionen aufgeteilt, entfallen die größten Marktanteile auf Nordamerika (39,2 %), auf Europa (27,0 %) und auf Asien (25,9 %). Im Jahr 2018 konnten die deutschen Medizintechnikhersteller einen Gesamtumsatz von ca. 30,3 Mrd. Euro erwirtschaften. 2

Aus der Perspektive der deutschen Exporte ergibt sich folgendes Bild: Wichtigste Zielregion der deutschen Medizintechnikexporte 2018 war die Europäische Union, auf die rund 42,1 % der branchenrelevanten Ausfuhren entfielen. Zusammen mit den Exporten in das restliche Europa (9,6 %) wurde damit mehr als die Hälfte aller Ausfuhren medizintechnischer Güter ins europäische Ausland ausgeführt. Auf die Regionen Nordamerika und Asien entfielen jeweils knapp 19 % der Exporte. Auch bei den Importen dominierten die Länder der Europäischen Union mit einem Anteil von 33 % am deutschen Gesamtimport, gefolgt von Nordamerika (Anteil: 26,7 %) und Asien (Anteil: 19,9 %). 3

Die Branche der Medizintechnik im Allgemeinen ist nach wie vor ein für die MMS AG attraktiver Markt. Eine leichte Verlagerung von den ursprünglich dominierenden Märkten USA und Europa nach Asien ist zu spüren. Maßgebliche Treiber in den kommenden Jahren werden weiterhin die wachsende Bevölkerung, die demografische Entwicklung, der medizinisch-technische Fortschritt vor allem in den Schwellenländern und das steigende Bewusstsein für die Gesundheit sein. Die zunehmende Digitalisierung und Automatisierung wird darüber hinaus ein erheblicher Treiber sein, sowohl für neue Behandlungsmethoden, als auch für neue Geschäftspotentiale.

1 Quelle: International Monetary Fund - World Economic Outlook (WEO) & Updates 2018/2019
2 Quelle: Die deutsche Medizintechnik Industrie SPECTARIS Jahrbuch 2019 / 2020; (auf der Basis von Daten von Frost & Sullivan sowie EvaluateMedTech); Seite 14
3 Quelle: Die deutsche Medizintechnik Industrie SPECTARIS Jahrbuch 2019 / 2020; Seite 13

Die Digitalisierung des gesellschaftlichen Lebens verändert die Anforderungen an eine moderne Gesundheitsversorgung und bietet zugleich Chancen für ein effizienteres Gesundheitssystem. In Zukunft wird es durch die Vernetzung und Verarbeitung von Gesundheitsdaten immer häufiger möglich sein, bessere Diagnoseverfahren und für das Individuum maßgeschneiderte Therapien zu konzipieren. Beispiele sind telemedizinische Anwendungen etwa in der Kardiologie, die eine bessere Versorgung von Menschen in ländlichen Regionen ermöglichen. Daten sind daher eine wichtige Ressource für die zukünftige Gesundheitsforschung und -versorgung. Gerade bei sensiblen Gesundheitsdaten müssen dabei auch grundlegende Aspekte berücksichtigt werden, insbesondere, wer über die Verwendung der erhobenen Daten bestimmen darf. 4 Trotz aller Zweifel bezüglich einer digitalisierten Verwaltung halten jedoch 84 % der Menschen die Forschung in digitale Technologien im medizinischen Bereich mit dem Ziel einer moderneren und besseren Gesundheitsversorgung für Patienten als wichtig. 5

Neben den technologischen Herausforderungen in der Medizintechnik gelten aber auch die immer mehr an Bedeutung zunehmenden regulatorischen Anforderungen als Herausforderung. Die zentralen Ziele der regulatorischen Behörden sind u.a. die Sicherstellung eines hohen Gesundheitsschutzniveaus für Patienten und Anwender, der Nachweis einer hohen Standardeinhaltung in der Qualitätssicherung, sowie eine angemessene Berücksichtigung des Technologiefortschritts. Der Technologiefortschritt lässt sich auch in den so genannten MEGAtrends der Industrie erkennen. Dies betrifft im Besonderen den Ausbau der Digitalisierung, die Patientensicherheit und den Verbraucherschutz. Schon jetzt haben Schlagwörter, wie IoT (Internet of Things), Automatisierung, Cyber-Sicherheit, E-Health und Patientenschutz einen immer größeren Stellenwert im täglichen Umgang. Die Bedürfnisse des Marktes unterliegen dabei immer strengeren und aufwendigeren regulativen Anforderungen. So sind in diesem Zusammenhang sicher Themen wie Software-/Cyber-Sicherheit, Datenhoheit und Software-Validierung zu nennen, ebenso wie Aspekte der Materialzusammensetzung, Materialbeständigkeit, -eignung und Entsorgung. 6

Die Bedeutung der medizinischen Bildgebung als Untersegment der Medizintechnik bleibt nach unserer Einschätzung weiterhin positiv. Hierbei sind Themen wie die multimodale und funktionale Bildgebung, Diagnoseunterstützung, modellgestützte Therapie sowie neue und optimierte Workflows, Computerunterstützung, Automatisierung und Künstliche Intelligenz die wesentlichen Treiber.

Wenn wir auf die Situation bei MeVis und hier speziell die Schwerpunktthemen der Brustkrebsdiagnostik und das Brustscreening 2D und 3D (dreidimensionale digitale Tomosynthese) sowie das Lungenkrebsscreening blicken, dann sehen wir unterschiedliche Entwicklungen. Aus Anwenderperspektive setzte sich im Berichtszeitraum die Nachfrage nach dreidimensionalen digitalen Tomosynthese-Systemen weiterhin fort, wie auch in den letzten Jahren. Die Einführung dieser noch verhältnismäßig neuen Technologie führt zu einer verstärkten Nachfrage nach den entsprechenden Aufnahmegeräten. Laut einer Statistik der FDA 7 (US Food and Drug Administration) aus Oktober 2019 gibt es insgesamt 8.668 zertifizierte Brustscreening-Zentren in den USA mit insgesamt 20.952 Mammographie-Aufnahmegeräten. Von den 8.668 zertifizierten Zentren (Okt. 2018: 8.704) sind bisher 5.607 Zentren (Okt. 2018: 4.708) auch für Tomosynthese-Diagnostik zertifiziert. Diese Zahlen belegen, dass der anhaltende Trend der Umstellung von 2D auf 3D fortdauert und auch die nächsten Jahre noch zunehmen wird. Durch die große Verbreitung der Tomosynthese-Systeme bieten jedoch inzwischen viele Software-Hersteller und Modalitäten-Hersteller ebenfalls Software-Applikationen zur Befundung von Tomosynthesedaten an, die zwar nicht an den Funktionsumfang der von MeVis entwickelten Produkte heranreichen, jedoch von klinischen Endkunden zunehmend wegen ihrer vollständigen Integration in die bereits im klinischen Umfeld vorhandenen IT-Landschaft geschätzt werden. Hologic, als Marktführer in diesem Segment, wird ab 2020 beginnen seine eigene Softwarelösung im Markt zu positionieren, weshalb der Ausblick für den für MeVis relevanten Markt für dedizierte Softwarelösungen eingetrübt wird, was die Vermarktung unserer eigenen Mammographie- und Brustscreening-Lösungen angeht.

Für das Lungenkrebsscreening zeichnete sich bereits seit Mitte 2013 in den USA, die Einführung von entsprechenden Screening Programmen auf der Basis von CT-Aufnahmen ab. In nationalen Studien 8 (Early Lung Cancer Action Project - ELCAP und National Lung Screening Trial - NLST) wurde in den USA nachgewiesen, dass das CT-Lungenscreening der normalen Röntgenaufnahme beim Nachweis von Lungenkrebs in einem frühen Stadium hoch überlegen ist.

4 Quelle: Digitalisierung in der Medizin - BMBF https://www.bmbf.de/de/digitalisierung-in-der-medizin-2897.html
5 Quelle: https://www.epharmainsider.com/gesundheitswesen-2030-wie-sieht-die-zukunft-der-medizin-aus/
6 Quelle: SPECTARIS Jahrbuch 2018, Seite 37
7 Quelle: US Food and Drug Administration / Scorecard Statistics (https://www.fda.gov/radiation-emitting-products/mqsa-insights/2019-scorecard-statistics)
8 Early Lung Cancer Action Program ELCAP / http://www.ielcap.org/lancet-1999 National Lung Screening Trial (NLST) / https://clinicaltrials.gov/ct2/show/NCT00047385

Die national zuständige Expertenkommission United States Preventive Services Task Force (USPSTF) sprach bereits im Dezember 2013 eine korrespondierende Empfehlung 9 für ein nationales Lungenscreening, unter bestimmten Voraussetzungen, aus. Die Maßnahmen sind nun seit Januar 2016 nach einer Entscheidung der CMS 10 (Centers for Medicare and Medicaid Services) erstattungsfähig und werden auch von den Krankenkassen in den USA erstattet. Die im September 2018 veröffentlichten Ergebnisse der seit 10 Jahren laufenden europäischen NELSON Lungenkrebsstudie 11 haben die Ergebnisse der NLST Studie mehr als bestätigt, die Wahrscheinlichkeit der Einführung von Lungenkrebsscreeningprogrammen in Europa im Zeithorizont der nächsten Jahre ist damit deutlich gestiegen.

Wir gehen deshalb davon aus, dass es zu einer verstärkten Nachfrage nach Softwarelösungen für den Bereich der Früherkennung von Lungenkrebs kommt. MeVis adressiert diesen potentiell wachsenden Bereich bereits mit den Produkten Veolity Lung Screening, Veolity Lung CAD, dem e-Learning Portal MeVis Online Academy und der Lung Academy.

Der weitere Geschäftsverlauf mit Anwendungen des Produktbereiches Lunge hängt entscheidend davon ab, ob, wann und in welchem Ausmaß die veröffentlichten Ergebnisse über die klinische Wirksamkeit dieser Technologie zu einer angemessenen Vergütung der qualitätsgesicherten Verfahren und der Übernahme in die klinische Routine führen. Nicht zuletzt hängt der Erfolg der zum Einsatz kommenden MeVis Technologie von einer flächendeckend hohen Teilnahme- und Versorgungsquote der anspruchsberechtigten Risikogruppen ab, also der Akzeptanz der Vorsorgeuntersuchungen durch den Patienten.

GESCHÄFTSVERLAUF

Das operative Geschäft der Gesellschaft setzt sich zusammen aus der Entwicklung und dem Verkauf von Softwarelizenzen, dem damit verbundenen Wartungsgeschäft und der Softwareprogrammierung für Medizintechnikunternehmen (Entwicklungsdienstleistungen) sowie der Erbringung von Dienstleistungen für technische Visualisierungen (Distant Services) sowie im Rahmen von Online Trainings.

Mit rd. 91 % des Gesamtumsatzes trug das Softwaregeschäft, das u. a. die Produkte für die Medizintechnikunternehmen Hologic, Vital Images und Invivo beinhaltet, auch in dieser Berichtsperiode den Großteil zum Gesamtumsatz der Gesellschaft bei.

ERTRAGSENTWICKLUNG

Im Geschäftsjahr betrugen die Umsatzerlöse der Gesellschaft T€ 18.073 (i. Vj. T€ 17.775). Die Umsatzerlöse entfallen zu 29 % (i. Vj. 29 %) auf die Veräußerung von Lizenzen, zu 38 % (i. Vj. 40 %) auf Wartungsumsätze und zu 33 % (i. Vj. 31 %) auf sonstige Umsätze, worin u.a. die Dienstleistungen für und Weiterbelastungen an verbundene Unternehmen und das Mutterunternehmen enthalten sind. Die Umsatzverbesserung gegenüber dem Vorjahr ist bei den Lizenzerlösen im Wesentlichen auf den im Vergleich zum Vorjahr deutlich gestiegenen USD-Durchschnittskurs zurückzuführen, da der wesentliche Teil der Rechnungen in USD fakturiert wird. Die Umsatzverschlechterung bei den Wartungserlösen ist überwiegend auf die Verminderung der Wartungserlöse mit dem Kunden Hologic aufgrund des Rückgangs von neu abgeschlossenen Wartungsverträgen zurückzuführen. Die Umsatzverbesserung bei den sonstigen Umsätzen gegenüber dem Vorjahr ergibt sich durch einen Umsatzanstieg im Bereich der Entwicklungsdienstleistungen, da vermehrt Dienstleistungen für den Varian Medical Systems Konzern und Varex Imaging Corporation erbracht wurden.

9 U.S. Preventive Services Task Force - Recommendation for Lung Cancer Screening /2013 (http://www.uspreventiveservicestaskforce.org/Page/Document/UpdateSummaryFinal/lung-cancer-screening)
10 Centers for Medicare and Medicaid Services - Decision Memo on Lung Cancer Screening /2015 (https://www.cms.gov/medicare-coverage-database/details/nca-decision-memo.aspx?NCAId=274)
11 International Association for the Study of Lung Cancer (IASLC) - NELSON Study (https://wclc2018.iaslc.org/media /2018%20WCLC%20Press%20Program%20Press%20Release%20De%20Koning%209.25%20FINAL%20.pdf)

Die sonstigen betrieblichen Erträge betrugen im abgelaufenen Geschäftsjahr T€ 2.221 (i. Vj. T€ 1.831). Sie setzen sich im Wesentlichen aus Erträgen aus Kursdifferenzen in Höhe von T€ 2.133 (i. Vj. T€ 1.614) zusammen.

Der Materialaufwand hat sich auf T€ 457 verringert (i. Vj. T€ 580) und besteht im Wesentlichen aus Aufwendungen für bezogene Leistungen des Fraunhofer MEVIS Instituts in Höhe von T€ 97 (i. Vj. T€ 223), aus Fremdleistungen zum Produktbereich Lunge in Höhe von T€ 97 (i. Vj. T€ 135) sowie Materialeinsatz im Produktbereich Mammographie in Höhe von T€ 132 (i. Vj. T€ 94).

Der Personalaufwand der Gesellschaft betrug im abgelaufen Geschäftsjahr T€ 8.085 (i. Vj. T€ 7.885). Im Berichtsjahr wurde die durchschnittliche Anzahl der fest angestellten Mitarbeiter der Gesellschaft um 2 auf 99 verringert, während die Anzahl der studentischen Aushilfen mit 4 (i. Vj. 4) konstant blieb. Ursächlich für den Anstieg der Personalaufwendungen ist trotz der verringerten Anzahl an Mitarbeitern vornehmlich die Erhöhung der Bonusrückstellung sowie die jährliche Gehaltserhöhung von ca. 3 %.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betrugen im Berichtszeitraum T€ 3.947 (i. Vj. T€ 3.814). Sie setzen sich zusammen aus Aufwendungen aus Kursdifferenzen in Höhe von T€ 1.725 (i. Vj. T€ 1.820), Mietaufwendungen in Höhe von T€ 429 (i. Vj. T€ 441), Vertriebsaufwendungen von T€ 273 (i. Vj. T€ 288), Aufwendungen für Rechts-, Beratungs- und Prüfungsleistungen T€ 448 (i. Vj. T€ 251), aus Wartungskosten T€ 124 (i. Vj. T€ 130), Betriebsaufwendungen von T€ 159 (i. Vj. T€ 179) sowie anderen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von T€ 789 (i. Vj. T€ 705).

Im Juni 2019 hat die MeVis BreastCare GmbH & Co. KG (MBC KG) eine Ausschüttung beschlossen, die zu Erträgen aus Beteiligungen von T€ 447 (i. Vj. T€ 564) bei der MMS AG führte.

Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) stieg im Wesentlichen aufgrund im Vergleich zum Vorjahr höheren Umsatzerlösen sowie einem höheren Ergebnis aus Währungskursdifferenzen, denen jedoch gestiegene Personalaufwendungen und gestiegene sonstige betriebliche Aufwendungen gegenüberstehen, um T€ 430 auf T€ 7.997.

Das Zinsergebnis der Gesellschaft beträgt T€ 159 (i. Vj. T€ 141), welches sich insbesondere aufgrund höherer Zinserträge aus dem an die Varex Imaging Deutschland AG gewährten Darlehen verbessert hat. Somit ergibt sich ein Ergebnis vor Steuern (EBT) von T€ 8.156 (i. Vj. T€ 7.708).

Die im Geschäftsjahr angefallenen Ertragsteuern in Höhe von T€ 85 (i. Vj. T€ 86) sind im Vergleich zum Vorjahr nahezu konstant.

Für das abgelaufene Geschäftsjahr ergibt sich unter Berücksichtigung der Ertragsteuerbelastung in Höhe von T€ 85 (i. Vj. T€ 86) sowie dem Aufwand aus der Ergebnisabführung an Varex Imaging Deutschland AG in Höhe von T€ 8.071 (i. Vj. T€ 7.619) ein Jahresüberschuss in Höhe von T€ 0 (i. Vj. T€ 0).

ERGEBNISVERWENDUNG

Der Gewinn in Höhe von T€ 8.071 wird aufgrund des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags an die Varex Imaging Deutschland AG abgeführt.

INVESTITIONEN

Im Berichtszeitraum wurden Investitionen in Sachanlagen in Höhe von T€ 203 (i. Vj. T€ 103) getätigt, die im Wesentlichen die Büro- und Geschäftsausstattung betreffen.

Investitionen in immaterielle Vermögensgegenstände wurden nicht durchgeführt (i. Vj. T€ 105).

VERMÖGENS- UND FINANZLAGE

Die Bilanzsumme hat sich leicht auf T€ 23.920 verringert (i. Vj. T€ 24.007). Bei den Aktiva verringerte sich das Anlagevermögen um T€ 53 und das Umlaufvermögen um T€ 34. Das Eigenkapital blieb konstant. Die Rückstellungen verringerten sich um T€ 481 und die Verbindlichkeiten um T€ 232. Der passive Rechnungsabgrenzungsposten hat sich um T€ 626 erhöht.

Die Eigenkapitalquote hat sich aufgrund der leicht gesunkenen Bilanzsumme und dem konstanten Eigenkapital leicht auf 75 % (i. Vj. 74 %) erhöht, der Verschuldungsgrad ist entsprechend auf 25 % (i. Vj. 26 %) gesunken.

Das Anlagevermögen verringerte sich zum Bilanzstichtag um T€ 53 auf T€ 16.799 (i. Vj. T€ 16.852). Die immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens in Höhe von T€ 18 (i. Vj. T€ 100) reduzierten sich aufgrund der planmäßigen Abschreibungen in Höhe von T€ 82. Die aus der Betriebs- und Geschäftsausstattung bestehenden Sachanlagen in Höhe von T€ 243 (i. Vj. T€ 215) erhöhten sich bei planmäßigen Abschreibungen in Höhe von T€ 175 und Zugängen von insgesamt T€ 203. Das Umlaufvermögen verringerte sich zum Bilanzstichtag um T€ 25 auf T€ 7.026 (i. Vj. T€ 7.051). Während sich insbesondere die Forderungen gegen verbundene Unternehmen aufgrund gestiegener Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen die Varex Imaging Corporation um T€ 1.057 erhöhten, reduzierten sich die flüssigen Mittel um T€ 877 sowie die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen um T€ 218.

Das Eigenkapital der Gesellschaft blieb konstant auf T€ 17.826 (i. Vj. T€ 17.826) und setzt sich neben dem gezeichneten Kapital in Höhe von T€ 1.820 (i. Vj. T€ 1.820) aus der Kapitalrücklage in Höhe von T€ 11.461 (i. Vj. T€ 11.461) sowie den gesetzlichen Gewinnrücklagen in Höhe von T€ 5 (i. Vj. T€ 5) und den anderen Gewinnrücklagen in Höhe von T€ 4.540 (i. Vj. T€ 4.540) zusammen.

Die Rückstellungen haben sich im Vergleich zum Vorjahr um T€ 481 auf T€ 2.487 verringert (i. Vj. T€ 2.968), vornehmlich begründet durch einen Rückgang der Steuerrückstellungen, da Steuerzahlungen auf Basis eingegangener Steuerbescheide für das Rumpfgeschäftsjahr 2016 und das Geschäftsjahr 2016/2017 erfolgten. Die Pensionsrückstellungen sind insbesondere aufgrund des gesunkenen Diskontierungszinssatzes um T€ 136 auf T€ 284 gestiegen. Die sonstigen Rückstellungen haben sich u.a. aufgrund gestiegener Personalrückstellungen auf T€ 1.774 erhöht. Die Verbindlichkeiten haben sich im Wesentlichen aufgrund des Rückgangs der erhaltenen Anzahlungen sowie der sonstigen Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag um T€ 232 auf T€ 1.752 (i. Vj. T€ 1.984) verringert. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bestehen wie im Vorjahr nicht. Der passive Rechnungsabgrenzungsposten ist aufgrund im Vergleich zum Vorjahr erhöhten Kundenvorauszahlungen für in Zukunft zu erbringende Leistungen der Gesellschaft um T€ 626 auf T€ 1.854 gestiegen.

Die liquiden Mittel der Gesellschaft (Kassenbestand, Bankguthaben) haben sich im abgelaufenen Geschäftsjahr von T€ 3.477 auf T€ 2.600 verringert. Der Rückgang resultiert mit T€ -8.119 aus Auszahlungen an den Gesellschafter aufgrund von Gewinnabführungen und unterjährigen Mittelüberlassungen. Demgegenüber konnte im Berichtsjahr ein positiver Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit in Höhe von T€ 6.545 (i. Vj. T€ 5.139) erzielt werden.

Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit hat sich im Geschäftsjahr 2018/2019, unter Berücksichtigung von zahlungswirksamen und nicht zahlungswirksamen Vorgängen, im Einklang mit dem gestiegenen Jahresergebnis vor Gewinnabführung auf T€ 6.545 erhöht. Der negative Cashflow aus Investitionstätigkeit belief sich im Berichtszeitraum auf T€ 5.921 (i. Vj. T€ 21.866) und enthält neben den erhaltenen Dividenden von T€ 447 (i. Vj. T€ 564) und erhaltenen Zinsen von T€ 335 (i. Vj. T€ 153) Auszahlungen für Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte von T€ 203 (i. Vj. T€ 208). Darüber hinaus enthält der Cashflow aus Investitionstätigkeit Auszahlungen für kurzfristige Mittelüberlassungen an die Varex Imaging Deutschland AG, die zum Bilanzstichtag mit der Verbindlichkeit aus Gewinnabführung für das Geschäftsjahr 2018/2019 verrechnet wurde.

Der negative Cashflow aus Finanzierungstätigkeit betrug T€ 1.619 (i. Vj. T€ 9.368) und resultiert aus der restlichen Auszahlung für die Ergebnisabführung des Geschäftsjahres 2017/2018 an den Gesellschafter Varex Imaging Deutschland AG.

Insgesamt hat sich die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sehr zufriedenstellend entwickelt.

STEUERUNGSSYSTEM

Als wesentliche finanzielle Steuerungsgrößen dienen der Gesellschaft der Umsatz und das Ergebnis vor Finanzergebnis und Steuern (EBIT). Regelmäßig erfolgt eine Abweichungsanalyse mit den jeweiligen Plangrößen und Vorjahreswerten unter Einbeziehung einer entsprechenden Bewertung der Risikolage. Diese Analyse zusammen mit externen Markt- und Wettbewerbsinformationen bildet die Basis für eine laufende Überprüfung des Planes und eine kontinuierliche Anpassung des Forecasts.

NICHT-FINANZIELLE LEISTUNGSINDIKATOREN

Der Unternehmenswert von MeVis wird außer von finanziellen auch von nicht-finanziellen Einflussfaktoren bestimmt. Sie betreffen z.B. die Beziehungen des Unternehmens zu seinen Mitarbeitern und Kunden, die Innovationsfähigkeit und das Qualitätsmanagement. Unternehmensziele lassen sich nur erreichen, wenn MeVis als attraktiver und verantwortungsvoller Arbeitgeber kompetente und engagierte Mitarbeiter an sich binden kann und innovative als auch qualitativ hochwertige Produkte und Lösungen entwickelt, die auch künftig den Kundenanforderungen gerecht werden. Eine finanzielle Bewertung der nicht-finanziellen Indikatoren erfolgt bei MeVis nicht.

Mitarbeiter

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der MeVis sind ein wesentlicher Teil des Kapitals. Ihr Know-how und ihr Engagement leisten einen entscheidenden Beitrag zum Unternehmenserfolg. Durch ihr Wissen und ihre Erfahrung wird die Qualität der Produkte gewährleistet und werden Prozesse und Dienstleistungen fortwährend optimiert. Flache Hierarchien, große Gestaltungsfreiheiten und ein hohes Maß an Eigenverantwortung sind Ausdruck der offenen Unternehmenskultur. MeVis legt dabei viel Wert auf ein angenehmes Arbeitsklima und respektvollen Umgang miteinander. Ein Verhaltenskodex, den alle Mitarbeiter zu Beginn ihrer Tätigkeit akzeptieren, regelt den Umgang miteinander, mit Geschäftspartnern und Dienstleistern. Eine finanzielle Anerkennung von individueller Leistung ist MeVis ebenso wichtig wie das Angebot flexibler Arbeitszeitmodelle, eine gezielte Personalentwicklung und Angebote für gesundheitsfördernde Maßnahmen.

Die MeVis Medical Solutions AG beschäftigte am Bilanzstichtag 103 fest angestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (i. Vj. 101) und darüber hinaus 3 studentische Tester auf Aushilfsbasis (i. Vj. 3). Das entspricht insgesamt 95 Vollzeitäquivalenten (i. Vj. 93), davon 93 fest angestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (i. Vj. 91) und 2 (i. Vj. 2) studentischen Tester auf Aushilfsbasis. Der ganz überwiegende Anteil der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhielt im abgelaufenen Geschäftsjahr neben ihrer fixen Vergütung eine Bonuszahlung auf freiwilliger Basis.

Qualitätsmanagement und "Regulatory Affairs"

Qualitativ hochwertige Prozesse einschließlich eines umfassenden Know-how hinsichtlich internationaler Zulassungsprozesse sind eine notwendige Voraussetzung zur Erreichung der strategischen Ziele der MeVis und somit von sehr hohem Wert. Qualität und Qualitätsmanagement sind einerseits eine regulatorische Anforderung und andererseits ein wesentliches Produktmerkmal.

Bei MeVis ist ein umfangreiches Qualitätsmanagementsystem nach EN ISO 13485 installiert. MeVis ist für die Bereiche Entwicklung, Herstellung, Endkontrolle und Vertrieb von Software zur Befundung medizinischer Bilddaten und Interventionsunterstützung nach EN ISO 13485:2016 (inkl. MDSAP Audit Model Edition 2 für Australien, Canada, USA) zertifiziert. Durch diese und weitere Zertifizierungen und Zulassungen ist das Unternehmen befähigt, Produkte zu entwickeln, die die Anforderungen nach Richtlinie 93/42/EWG (Europa), FDA 510(k) (USA), CMDCAS (Kanada), TGA (Australien) und KGMP (Korea) erfüllen, und diese Produkte zur Zulassung zu bringen.

Somit ist sichergestellt, dass die von MeVis gelieferten Software-Komponenten die jeweils geltenden normativen und gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Der Zulassungsprozess für Medizinprodukte der Kunden kann so wesentlich beschleunigt werden, und der Marktzugang wird schneller erreicht.

Innovationsfähigkeit

Innovationen und neue Technologien sind von wesentlicher Bedeutung für die strategische Weiterentwicklung der MeVis. Der Markt für Softwareprodukte im Umfeld der digitalen medizinischen Bildgebung ist durch hohe Qualitätsanforderungen und teilweise kurze Innovationszyklen bei steigender technischer Komplexität geprägt. Die von der Gesellschaft entwickelten Produkte erfordern daher eine fortlaufende und vorausschauende Anpassung an neue medizinische und technologische Entwicklungen sowie an den kontinuierlichen Anstieg der zu verarbeitenden Datenmengen. Neben internen Forschungs- und Entwicklungskapazitäten verfügt MeVis über ein weit verzweigtes Netzwerk von Kliniken und Forschungszentren, welches uns in die Lage versetzt, neue Impulse und Trends im Markt frühzeitig zu erkennen.

Für die rasche Entwicklung auf den Anwendungsfall zugeschnittener Prototypen verwendet MeVis die eigene Forschungs- und Entwicklungsumgebung MeVisLab. Mit dieser lassen sich neu entwickelte Methoden und Arbeitsabläufe in der klinischen Umgebung erproben, evaluieren und optimieren ("Rapid Prototyping"), um Produktentwicklungen in kurzer Zeit in marktreife Produkte zu überführen. Dies führt zu einer deutlichen Verkürzung der Entwicklungs- und Innovationszyklen.

Solide Kundenbeziehungen

MeVis verdankt ihre Marktposition der erfolgreichen langjährigen Zusammenarbeit mit international bedeutenden Medizintechnikunternehmen. Im Rahmen des sogenannten OEM-Vertriebsmodells erfolgt der Vertrieb der Software-Applikationen unter dem jeweiligen Markennamen der Medizintechnikunternehmen, welche in der Regel gleichzeitig die Hersteller der bildgebenden Geräte sind. In den letzten Jahren hat darüber hinaus die Entwicklungsunterstützung von OEMs an Bedeutung gewonnen. Zu den wichtigsten Kunden der Gesellschaft zählen seit vielen Jahren Hologic, Invivo (ein Tochterunternehmen von Philips), Vital Images (ein Tochterunternehmen von Canon/Toshiba) und Varian Medical Systems. Darüber hinaus bestehen intensive Kundenbeziehungen zu Siemens durch das gemeinsame Joint Venture MeVis BreastCare. Ferner hat MeVis in den vergangenen Geschäftsjahren Entwicklungsdienstleistungen für die Varex Imaging Corporation erbracht. Diese guten Kundenbeziehungen sind die Basis für den Erfolg der MeVis.

GESAMTAUSSAGE

Das Geschäftsjahr 2018/2019 war mit Blick auf die Finanzkennzahlen erneut erfolgreich für MeVis, in dem MeVis weiterhin an der sehr guten Marktposition von Hologic für Brustkrebsscreening partizipieren konnte. Durch die nach wie vor solide Kostenstruktur konnten sehr gute Ergebnisse erwirtschaftet werden.

Die mittel- und langfristigen Zukunftsaussichten bleiben durch die von Hologic eingeleitete Veränderung der Zusammenarbeit mit MeVis und dem damit verbundenen erwarteten Rückgang der Umsätze mit und Aktivitäten für Hologic deutlich eingetrübt.

ÜBERNAHMERECHTLICHE ANGABEN (§ 289a HGB)

Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals

Das gezeichnete Kapital der MeVis Medical Solutions AG betrug zum Bilanzstichtag T€ 1.820 und bestand aus 1.820.000 nennwertlosen, stimmberechtigten, auf den Namen lautenden Stückaktien. Jede Namensaktie gewährt eine Stimme. Die Aktionäre nehmen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der Satzung ihre Rechte in der Hauptversammlung wahr und üben dort ihr Stimmrecht aus.

Beschränkungen, die die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen

Dem Vorstand liegen keine Informationen über etwaige Beschränkungen zur Stimmrechtsausübung oder Beschränkungen hinsichtlich der Übertragbarkeit der Aktien vor, die über die gesetzlichen Bestimmungen des Kapitalmarktrechts hinausgehen.

Beteiligungen am Kapital, die mehr als 10 % der Stimmrechte überschreiten

Es bestanden nach Kenntnis der Gesellschaft folgende direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital, die zum Bilanzstichtag 10 % der Stimmrechte überschreiten:

Die Varex Imaging Deutschland AG hält direkt 73,65 % des gesamten Grundkapitals der MMS AG.

Die Varex Imaging Investments BV hält über die Varex Imaging Deutschland AG indirekt 73,65 % des gesamten Grundkapitals der MMS AG.

Die Varex Imaging International Holdings BV hält über die Varex Imaging Investments BV und die Varex Imaging Deutschland AG indirekt 73,65 % des gesamten Grundkapitals der MMS AG.

Die Varex Imaging Corporation hält über die Varex Imaging International Holdings BV, die Varex Imaging Investments BV und die Varex Imaging Deutschland AG indirekt 73,65 % des gesamten Grundkapitals der MMS AG.

Bestimmung über die Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern und Änderung der Satzung

Hinsichtlich der Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands wird auf §§ 84, 85 AktG verwiesen. Darüber hinaus bestimmt § 6 Absätze 1 und 2 der Satzung der MeVis Medical Solutions AG in der Fassung vom 7. Juni 2016, dass der Aufsichtsrat die Vorstandsmitglieder bestellt und deren Zahl bestimmt. Für Änderungen der Satzung gelten §§ 133, 179 ff. AktG. Gemäß § 119 Abs. 1 Nr. 5 AktG beschließt die Hauptversammlung über Satzungsänderungen. Der Aufsichtsrat ist nach § 9 Abs. 5 der Satzung der MeVis Medical Solutions AG in der Fassung vom 7. Juni 2016 befugt, Änderungen der Satzung, insofern sie die Fassung betreffen, zu beschließen.

Befugnis des Vorstands, Aktien auszugeben bzw. zurückzukaufen

Der Vorstand ist gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 9. Juni 2015 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats in der Zeit bis zum 8. Juni 2020 das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu T€ 910 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien ohne Nennwert gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen. Dabei ist den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen; das gesetzliche Bezugsrecht kann auch in der Weise eingeräumt werden, dass die neuen Aktien von einem oder mehreren Kreditinstituten oder diesen nach § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG gleichstehenden Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären der MeVis Medical Solutions AG zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen auszuschließen.

Wesentliche Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebotes stehen

Die MeVis Medical Solutions AG hat die im Folgenden aufgeführten wesentlichen Vereinbarungen abgeschlossen, die Regelungen für den Fall eines Kontrollwechsels etwa infolge eines Übernahmeangebots beinhalten:

Die Siemens Healthcare GmbH, als 49 % Gesellschafterin der MBC KG, ist berechtigt, die Übertragung des Kommanditanteils der MMS AG an der MBC KG sowie ihres Geschäftsanteils an der MeVis BreastCare Verwaltungsgesellschaft mbH zu einem angemessenen Preis auf sich zu verlangen, wenn ein Dritter - mittelbar oder unmittelbar - einen beherrschenden Einfluss im Sinne von § 17 AktG auf die MMS AG erwirbt und im Wettbewerb zur Siemens Healthcare GmbH steht.

Die Gesellschaft Invivo Corporation als Lizenznehmerin der MMS AG hat das Recht, den zwischen ihr und der MMS AG bestehenden Lizenzvertrag im Falle der Veränderung der bestehenden Beherrschungsverhältnisse innerhalb der MMS AG zu kündigen, soweit die dann beherrschende Partei die Verpflichtung des Lizenzvertrages nicht anerkennt.

ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG (§ 289f HGB)

Die aktuelle Erklärung zur Unternehmensführung ist auf der Internetseite der MeVis Medical Solutions AG unter dem folgenden Link https://www.mevis.de/investor-relations/corporate-governance/corporate-governance-be-richt/ zugänglich gemacht worden.

VERGÜTUNGSBERICHT

Die Bezüge des Vorstands enthalten ab dem Geschäftsjahr 2017/2018 lediglich fixe Bestandteile.

Der Aufsichtsrat hat im Einvernehmen mit den Vorständen beschlossen, zu Beginn des Geschäftsjahres 2017/2018 die variable Vergütung für die Vorstände der Gesellschaft abzuschaffen. Dies erfolgte vor dem Hintergrund, dass die Vorstandsmitglieder zugleich Mitglieder des Vorstands der Varex Imaging Deutschland AG sind, die an der Gesellschaft mehrheitlich beteiligt ist und mit der ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag besteht. Dort erhalten die Vorstände ab dem Geschäftsjahr 2017/2018 eine am weltweiten Erfolg des Varex Imaging Konzerns orientierte variable Vergütung. Aufgrund des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags ist der Erfolg der Gesellschaft aus Sicht des Aufsichtsrats kein Indikator mehr für den Erfolg der unternehmerischen Tätigkeit, so dass dem Aufsichtsrat eine variable Vergütung auf Basis des Erfolgs der Gesellschaft nicht mehr sinnvoll erschien.

Der laufende Vorstandsvertrag, der eine Laufzeit von drei Jahren hat, sieht Übergangsgelder von bis zu vier Monatsbezügen im Falle der Nichtverlängerung unter Versäumung einer Frist von vier Monaten zum Vertragsende vor. Im Falle des Widerrufs der Bestellung erhält das Vorstandsmitglied die Festvergütung (Barwert) bis zum Ende der ursprünglichen Vertragsdauer, es sei denn, der Widerruf beruht auf schuldhaftem Verhalten des Vorstandsmitglieds.

Die Gesamtvergütung des Vorstands betrug im Berichtsjahr, wie im Anhang detailliert erläutert, T€ 380 (i. Vj. T€ 447).

CHANCEN- UND RISIKOBERICHT

Nach Einschätzung des Vorstands der MMS AG ist der Markt der bildgebenden Medizintechnik in dem für die Gesellschaft sehr relevanten Segment der digitalen Mammographie zunehmend von einer Marktsättigung geprägt. Der Vorstand bewertet daher das Marktumfeld zukünftig kompetitiver. So entwickeln sich große Anbieter von PACS-Systemen (Picture Archiving and Communication System) zur Archivierung und Darstellung sämtlicher klinischer Patientendaten laufend auch im Hinblick auf die für die Gesellschaft relevanten Marktsegmente weiter, so dass es weiterhin zunehmender Anstrengungen bedarf, den erarbeiteten technologischen Vorsprung zu halten und auszubauen. Die laufenden Aktivitäten der MMS AG basieren folglich auf der Überzeugung, dass die globale Nachfrage insbesondere nach bildgebender Medizintechnik bzw. Diagnoseunterstützung grundsätzlich stabil bleibt, die Wettbewerbssituation sich aber ausgeprägter zeigt und der Preisdruck zunehmen wird. Neben der bildgebenden Diagnostik werden Intervention und Therapieplanung zur Optimierung des gesamten klinischen Workflows eine zunehmende Rolle spielen.

MeVis geht davon aus, dass seine Kunden im Rahmen der computergestützten Bildgebung die herausragende Position ihrer Produkte am Weltmarkt halten bzw. ausbauen können. Hierzu kann MeVis mit ihren Software-Applikationen einen entscheidenden Beitrag leisten. Dementsprechend wird sich MeVis vor dem Hintergrund zunehmenden Wettbewerbs weiterhin verstärkt um das Fortbestehen der starken Beziehungen zu diesen Kunden sowie eine Verbreiterung der Kundenbasis vor allem für die Geschäftsbereiche Entwicklungsdienstleistungen und Sonstige Befundung bemühen. Der für das Segment Digitale Mammographie relevante Markt für dedizierte Software-Applikationen zur Befundung von Mammographie- und Tomosyntheseaufnahmen wird von MeVis mittel- und langfristig rückläufig eingeschätzt, da die oben erwähnten PACS-Systeme zunehmend ihren Funktionsumfang ausbauen und durch nahtlose Integration ein nutzerfreundlicheres Gesamtsystem anbieten, als dies jemals mit dedizierten Einzellösungen möglich wäre. Außerdem nimmt weiterhin der Wettbewerb für MeVis' wichtigsten Kunden Hologic durch andere Modalitätenhersteller vor allem in den USA zu. Nach wie vor spielen aber auch makroökonomische Einflussfaktoren sowie gesundheitspolitische Debatten, wie beispielweise über die Bedeutung von Früherkennungsprogrammen für Lungenkrebs, eine wichtige und maßgebliche Rolle für das Geschäftsumfeld von MeVis. Der Vorstand kann daher nicht ausschließen, dass es aufgrund derartiger externer Faktoren zu einer negativen Beeinträchtigung des Marktumfelds und somit der Umsatz- und Absatzerwartung der Gesellschaft für 2019/2020 und darüber hinaus kommen kann.

Andererseits erhofft sich der Vorstand der MMS AG nach wie vor, dass MeVis bei einer breiten Einführung von z.B. Lungenscreening eine führende Rolle einnehmen kann, auch wenn der bisherige Absatz dieser Produkte weiterhin hinter den Erwartungen zurückblieb.

Die MMS AG hat auch im abgelaufenen Geschäftsjahr ihre Bemühungen fortgesetzt, die internen Risikomanagementprozesse weiter zu optimieren. Regelmäßige Sitzungen der erweiterten Unternehmensleitung stellen dabei nach wie vor ein zentrales Instrument dar, Vermögensrisiken sowie Veränderungen der wirtschaftlichen Entwicklung der Geschäftsbereiche oder sonstige unternehmensgefährdende Risiken frühzeitig zu erkennen.

Die MMS AG hat eine Risikostrategie implementiert, die Maßnahmen und Verfahren sowie Aufgaben und Verantwortlichkeiten im Risikomanagementsystem definiert. Geleitet ist das Risikomanagementsystem der Gesellschaft davon, die Prozesse zur Überwachung, Früherkennung und Bewältigung aller unternehmerischen Risiken entsprechend dem Gesetz zur Transparenz und Kontrolle im Unternehmensbereich zu koordinieren. Hierdurch können gefährdende Entwicklungen, insbesondere risikobehaftete Geschäfte, Unrichtigkeiten der Rechnungslegung und Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften, die sich auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft wesentlich auswirken, frühzeitig erkannt und mögliche negative Auswirkungen minimiert werden.

Das Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts hat den Aufgabenkatalog von Aufsichtsräten und Vorständen kapitalmarktorientierter Unternehmen weiter konkretisiert. Dies betrifft insbesondere die Verantwortung und die Überwachungspflichten in Bezug auf das interne Risikomanagement, einschließlich des internen Kontrollsystems.

Kernelement des Risikomanagements der MMS AG ist ein Überwachungssystem, das sicherstellt, dass bestehende Risiken erfasst, analysiert und bewertet sowie risikobezogene Informationen in systematisch geordneter Weise zeitnah an die zuständigen Entscheidungsträger weitergeleitet werden. Es erfolgt durchgehend eine monetäre Quantifizierung der Risiken. Dabei wird nach dem Schadensausmaß in die vier Kategorien gering (unter € 2,5 Mio.), mittel (€ 2,5 Mio. bis unter € 5,0 Mio.), hoch (€ 5,0 Mio. bis unter € 10,0 Mio.) und kritisch (ab € 10,0 Mio.) unterteilt. Es erfolgt eine Bruttobetrachtung, das heißt bei der Schadensbewertung wird von der potentiellen maximalen Schadenshöhe ausgegangen. Die Bewertung der Eintrittswahrscheinlichkeit findet unter Berücksichtigung der aktuell ergriffenen Maßnahmen zur Schadensbegrenzung statt. Dabei wird nach der Eintrittswahrscheinlichkeit in die vier Kategorien sehr gering (0 % bis 5 %), gering (6 % bis 15 %), mittel (16 % bis 25 %) und hoch (26 % bis 100 %) unterteilt.

Vom Risikomanagementsystem werden Risiko-Szenarien aus der Geschäftstätigkeit und solche aus Rahmenbedingungen erfasst und regelmäßig aktualisiert. Es wurden die drei folgenden wesentlichen Chancen und Risiken mit einem Schadensausmaß von € 2,5 Mio. bis unter € 10,0 Mio. und einer mittleren Schadenserwartung identifiziert:

a) Risiken im Zusammenhang mit der Produktentwicklung

Seit vielen Jahren investiert MeVis intensiv in neue Technologien und Produkte. Trotz umfangreicher Marktstudien besteht das Risiko, dass sich dabei kein wirtschaftlicher Erfolg einstellt, und dadurch Ressourcen für Projekte eingesetzt werden, für die nur geringe zukünftige Erlöse erzielt werden können. Außerdem könnte es zunehmend schwieriger werden, wirtschaftlich attraktiv scheinende Produkte zu identifizieren.

Die Entwicklung neuer Produkte und Basistechnologien ist trotz umfangreicher Marktstudien insbesondere auch in der Zusammenarbeit mit Neukunden grundsätzlich mit einem signifikanten Risiko behaftet ist. Während MeVis verstärkt versucht, auf die Reduzierung des Umsatzrisikos bei der Entwicklung von Produkten zu setzen, z.B. durch die Beteiligung der Großkunden an den Entwicklungskosten, bleibt ein finanzielles Risiko bei den notwendigen Vorentwicklungen von Technologien bestehen.

b) Chancen und Risiken aus der Einführung von Lungenscreening

Für Lungenscreening zeichnet sich seit Mitte 2013, zumindest für die USA, die Einführung von entsprechenden Screeningprogrammen auf der Basis von CT-Aufnahmen ab. Die dort zuständige Expertenkommission (USPSTF) hat im Dezember 2013 eine entsprechende Empfehlung ausgesprochen. Diese wurde im Laufe des Jahres 2014 weiter konkretisiert und am 5. Februar 2015 von der CMS (Centers for Medicare and Medicaid Services) in Form eines Entscheidungsmemorandums veröffentlicht. Im November 2015 wurden die finalen Kriterien zur Kostenerstattung veröffentlicht und der 4. Januar 2016 als Beginn der Kostenerstattung festgelegt. Entsprechend ging und geht MeVis von einem starken Anstieg der zu befundenen Lungen-CT-Aufnahmen seit 2016 aus, in dessen Folge es zu einer verstärkten Nachfrage nach Lösungen kommen sollte, die diese Prozedur vereinfachen, verkürzen und qualitativ verbessern. MeVis adressierte diesen potentiell wachsenden Bereich bereits seit längerem mit dem Produkt Visia Lung CAD und hat aus diesem Grunde in der zweiten Jahreshälfte des Geschäftsjahres 2014 eine dedizierte Lungenscreening-Lösung an den Markt gebracht und über deren Vermarktung mit einem bedeutenden Medizintechnikunternehmen einen Vertrag abgeschlossen. Die Einführung von breit gefächerten Lungenscreeningprogrammen ergäbe für MeVis Chancen auf eine deutliche Umsatzausweitung. Damit verbunden ist das Risiko, dass MeVis sich nicht erfolgreich in diesem Markt etablieren kann und die erheblichen Aufwendungen für eine der erfolgversprechendsten Marktentwicklungen nicht nutzen kann.

c) Chancen und Risiken aus Wechselkursschwankungen

Die MMS AG und ihre Beteiligung bieten ihre Leistungen international und damit auch außerhalb des Euro-Währungsgebietes an, insbesondere auf dem US-amerikanischen Markt. Die Umsätze der MMS AG und ihrer Beteiligung werden in der Währung fakturiert, in dessen Gebiet der jeweilige Kunde seinen Hauptsitz hat. Bisher wird der überwiegende Teil der Leistungen der MMS AG daher in US-Dollar in Rechnung gestellt, während der Großteil der Aufwendungen der Gesellschaft in Euro zu begleichen ist. Daraus ergeben sich insbesondere bei mittel- und langfristigen Kundenverträgen, wie sie üblicherweise abgeschlossen werden, Chancen und Risiken aus Wechselkursschwankungen, die sich positiv oder negativ auf die Ertragslage der Gesellschaft auswirken können. Außerdem nominiert ein erheblicher Teil der sonstigen Vermögensgegenstände und Liquidität in US-Dollar, woraus sich ebenfalls Chancen und Risiken ergeben.

Die MMS AG schloss in der Vergangenheit bei Bedarf zur Steuerung des Wechselkursrisikos, resultierend aus dem Cashflow aus (erwarteten) Geschäftsaktivitäten, die auf Fremdwährungen lauten, unterschiedliche Arten von Devisenverträgen ab, um die hieraus resultierenden Marktrisiken zu begrenzen. Das Transaktionsrisiko wurde in jeder relevanten Fremdwährung berechnet. Die Währungsrisiken der Gesellschaft sind auf ihre weltweite Geschäftstätigkeit und hierbei vor allem auf den Vertrieb der Produkte an US-amerikanische Kunden, der in US-Dollar abgewickelt wird, zurückzuführen. Aufgrund der Zugehörigkeit zum Varex Imaging Konzern und in Übereinstimmung mit deren Unternehmenspolitik werden keine neuen derartigen Sicherungsgeschäfte abgeschlossen.

Weiterhin hat die Gesellschaft insbesondere die folgenden, im Vergleich zu den oben aufgeführten Chancen und Risiken hinsichtlich Schadensausmaß und/oder Schadenserwartung weniger bedeutenden, Chancen und Risiken festgestellt, wobei die Risiken in solche im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit, marktbezogene Risiken und solche im Zusammenhang mit Forschung und Entwicklung unterteilt werden. In den einzelnen Bereichen werden die Risiken in der Reihenfolge ihrer Bedeutung, beginnend mit der höchsten Bedeutung, dargestellt:

CHANCEN UND RISIKEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER GESCHÄFTSTÄTIGKEIT

a) Risiken aus der Abhängigkeit von Großkunden und Chancen aus der Gewinnung von zusätzlichen Großkunden

Die Gesellschaft erwirtschaftet einen wesentlichen Teil ihrer Umsatzerlöse mit wenigen industriellen Großkunden. Diese Großkunden haben damit erhebliche Bedeutung für die geschäftliche Entwicklung der MMS AG. Mit diesen Großkunden sind teilweise befristete Verträge mit einer mehrjährigen Laufzeit geschlossen. Sollte es nicht gelingen, die bestehenden positiven Geschäftsbeziehungen zu diesen wichtigen Kunden zu halten, oder sollten sich diese Großkunden aus anderen Gründen gegen eine Fortsetzung dieser Beziehungen entscheiden bzw. insolvent werden, würde sich dies unmittelbar negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft auswirken. Aus diesem Grund ist die MMS AG bemüht, die Zahl der Geschäftsbeziehungen so zu erweitern, dass das bestehende Risiko zum einen minimiert wird, ohne zum anderen die Qualität oder die Profitabilität einzelner Bereiche zu erodieren.

Sollte es MeVis gelingen, einen oder mehrere zusätzliche Großkunden zu gewinnen und mit ihnen Verträge zum Lizenzverkauf bestehender oder neuer Softwareprodukte zu schließen, ergeben sich daraus Chancen zur Generierung zusätzlicher Umsatzbeiträge. Außerdem würden dadurch aufgrund einer breiteren Verteilung der Umsätze auf mehr Kunden die Risiken aus der Abhängigkeit von einzelnen Medizintechnikunternehmen verringert werden.

b) Risiken aus dem Auslaufen des Vertrags über SecurView™ mit Hologic zum 31. Dezember 2020

Der bestehende Vertrag mit dem Medizintechnikunternehmen Hologic über den Vertrieb des Produktes SecurView™ ist im Dezember 2019 / Januar 2020 um ein Jahr verlängert worden und jetzt bis zum 31. Dezember 2020 befristet. Aufgrund der sehr großen installierten Basis von SecurView™ im Markt wird auch ab dem 1. Januar 2021 von einem Bedarf an Wartungsdienstleistungen und möglicherweise auch Neulizenzen ausgegangen, so dass mit einer Vertragsverlängerung über den 31. Dezember 2020 zu rechnen ist. Eine mögliche Vertragsänderung oder Nichtverlängerung des Vertrags könnte aufgrund der Bedeutung dieses Geschäfts für MeVis zu einer signifikanten Beeinträchtigung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage führen.

c) Chancen und Risiken in Abhängigkeit vom Erfolg der Kunden

Auch bei einem positiven Fortbestehen der Beziehungen zu den Großkunden der MMS AG bzw. deren Solvenz bestehen Chancen und Risiken im Zusammenhang mit dem Erfolg dieser Kunden, denn die Gesellschaft ist aufgrund der bestehenden vertraglichen Regelungen grundsätzlich davon abhängig, dass die Großkunden ihre Produkte erfolgreich vermarkten. Ähnliches gilt prinzipiell auch für die indirekte Vermarktung durch Vertriebspartner. Sollten Kundenprodukte nicht erfolgreich vertrieben werden können oder gelingt es Kunden nicht, die erforderlichen Zulassungen für ihre Produkte zu erhalten, so würde sich dies negativ auf die Nachfrage nach Produkten der MMS AG und ihrer Beteiligung auswirken. Andererseits kann sich ein großer Absatzerfolg der Medizintechnikunternehmen positiv auf MeVis' Lizenzgeschäft auswirken.

d) Produkthaftungsrisiken

Trotz einer stetigen Qualitätssicherung kann nicht ausgeschlossen werden, dass MeVis' Produkte Mängel aufweisen. MeVis wäre in solchen Fällen gegebenenfalls Gewährleistungsansprüchen von Vertragspartnern oder Produkthaftungsansprüchen ausgesetzt. Darüber hinaus könnten Gewährleistungs- und Produkthaftungsstreitigkeiten zu einem Vertrauensverlust im Markt und zu einer Schädigung des Rufes von MeVis führen.

e) Risiken im Zusammenhang mit der Nutzung von Marken

Es ist möglich, dass weitere Kennzeichen wie Marken, Namen oder Firmen Dritter existieren, die den durch die MMS AG oder ihr Beteiligungsunternehmen genutzten oder als Marken angemeldeten Bezeichnungen ähnlich sind und identische oder ähnliche Dienstleistungen und Waren schützen. Insoweit ist nicht auszuschließen, dass bezüglich Marken oder Kennzeichen (wie etwa Namen, Firmenbezeichnungen, etc.) Dritter eine Kollision auftritt, die im Ergebnis dazu führen kann, dass MeVis die betreffende Bezeichnung nicht mehr führen beziehungsweise die betroffene Marke nicht mehr verwenden darf. In einem solchen Fall wäre zudem zu befürchten, dass die MMS AG oder die MBC KG Schadensersatz an die Rechteinhaber zu zahlen hätten.

f) Risiken im Zusammenhang mit der Nutzung von Patenten und Gebrauchsmustern

Die MMS AG und die MBC KG sind Inhaber einer Anzahl deutscher, europäischer und US-amerikanischer Patente und Patentanmeldungen. Für die MBC KG ist außerdem ein deutsches Gebrauchsmuster geschützt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Dritte gewerbliche Schutzrechte der Gesellschaft oder ihrer Beteiligungen verletzen. Es kann ebenso nicht ausgeschlossen werden, dass MeVis ihrerseits Patente oder Gebrauchsmuster Dritter verletzt. Durch die Zugehörigkeit von MeVis zu einem amerikanischen Konzern ist das Risiko gestiegen, dass MeVis in den USA wegen Patentverletzungen verklagt wird und für die Abwehr dieser Klagen - unabhängig von deren Substanz - erhebliche Rechtsberatungskosten anfallen.

g) Risiken in Zusammenhang mit Finanzinstrumenten

Die wesentlichen von der MMS AG verwendeten Finanzinstrumente sind ein Darlehen an die Varex Imaging Deutschland AG sowie die liquiden Mittel. Die liquiden Mittel dienen der Finanzierung der Geschäftstätigkeit und der Investitionen. Außerdem verfügt die Gesellschaft über verschiedene weitere Finanzinstrumente, wie z.B. Forderungen und Verbindlichkeiten, die unmittelbar aus der Geschäftstätigkeit resultieren. Wesentliche Ausfall- und Liquiditätsrisiken werden nicht gesehen. Im Übrigen verweisen wir hinsichtlich der Wechselkursrisiken auf unsere Ausführungen zu den Chancen und Risiken aus Wechselkursschwankungen.

h) Liquiditätsrisiken

Eine Veränderung im Geschäfts- und Marktumfeld der MMS AG und ihrer Beteiligung könnte dazu führen, dass die Gesellschaften nicht in der Lage sind, ihren finanziellen Verpflichtungen aus dem operativen Geschäft nachzukommen. Eine solche Erosion der Liquiditätslage könnte dadurch entstehen, dass eines der genannten Risiken, z.B.im Zusammenhang mit bestehenden Großkunden, eintritt oder sich Zahlungseingänge signifikant verzögern. Die Liquiditätssicherung und das Debitorenmanagement ist deshalb genauso fester Bestandteil der laufenden Liquiditätssteuerung in der MMS AG und ihrer Beteiligung wie eine finanzielle Due Diligence bei Neukunden. Zum Abschlussstichtag hatte die MMS AG € 2,6 Mio. liquide Mittel (i. Vj. € 3,5 Mio.). Die Gesellschaft geht davon aus, dass diese Liquiditätsdecke zur Begleichung der kurz- und mittelfristig fälligen Zahlungsverpflichtungen ausreichend ist. In späteren Folgejahren könnte weiterer Liquiditätsbedarf entstehen, wenn die geplanten Umsatzerlöse nicht erreicht werden sollten und es gleichzeitig nicht gelingt, die Kosten der MMS AG entsprechend zu reduzieren. Kreditlinien bei Kreditinstituten bestehen zum Bilanzstichtag nicht. Die Liquiditätsrisiken werden durch die im Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag festgelegte Verpflichtung von Varex Imaging Deutschland AG, abgesichert durch Patronatserklärungen der amerikanischen Konzernmuttergesellschaft, Varex Imaging Corporation, zu einer möglichen Verlustübernahme sehr erheblich verringert.

MARKTBEZOGENE CHANCEN UND RISIKEN

a) Risiken aus der Notwendigkeit einer ständigen Produktoptimierung

MeVis ist im Wettbewerb darauf angewiesen, die angebotenen Produkte ständig weiterzuentwickeln, um diese an die Entwicklung des Marktes unter Berücksichtigung der jeweiligen regionalen Anforderungen anpassen und entsprechend dem jeweils aktuellen technologischen Stand der Diagnose-, Therapie- und Interventionsmethoden anbieten zu können. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass der technische Fortschritt in diesen Bereichen künftig zu Entwicklungen führt, welche die durch MeVis entwickelte Software überholen können. Sollte es MeVis nicht gelingen, die angebotenen Software-Produkte entsprechend den schnellen und dynamischen technischen Fortschritten in den jeweiligen Anwendungsbereichen weiterzuentwickeln, könnte sich dies negativ auf den Auftragseingang und damit auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der MMS AG auswirken.

b) Risiken aus der Weiterentwicklung von PACS-Systemen

Sollte sich der Funktionsumfang der PACS-Systeme in erheblichem Umfang in Richtung der von MeVis angebotenen Software-Applikationen weiterentwickeln, könnte sich dies negativ auf den Markt für dedizierte Software-Applikationen entwickeln, die auf sogenannten Workstations betrieben werden. Der Markt für dedizierte Software-Applikation ist für MeVis von ganz maßgeblicher Bedeutung.

c) Risiken aus der steigenden Bedeutung von vollintegrierten Software-Applikationen für klinische Endkunden

Wenn klinische Endkunden zukünftig größeren Wert auf eine nahtlose Integration der verwendeten Software-Applikationen in die im Krankenhaus vorhandene IT-Landschaft legen, würde dies zu einer Verschiebung der Märkte von Einzelanbietern dedizierter Applikationen wie MeVis hin zu vollintegrierten PACS-Lösungen führen mit negativen Auswirkungen auf MeVis' Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

RISIKEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG

a) Risiken aus der Verfügbarkeit von qualifizierten Führungskräften und Mitarbeitern

Die interne bzw. externe Verfügbarkeit einer ausreichend großen Anzahl qualifizierter Mitarbeiter, die für die Aufrechterhaltung und den Ausbau des Geschäfts notwendig sind, ist vor dem Hintergrund der aktuellen Situation in dem relevanten Segment des Arbeitsmarktes mit einem Risiko behaftet. Insbesondere einzelne Know-how-Träger, die über die für den Geschäftsbetrieb erforderlichen speziellen Kenntnisse in spezifischen Bereichen wie der Software-Entwicklung für medizinisch-technische Anwendungen verfügen, sind für MeVis von großer Bedeutung. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund der Fall, dass sich derartige hoch qualifizierte und spezialisierte Kräfte auf dem freien Arbeitsmarkt nur eingeschränkt finden lassen. Trotz interner Nachfolgeregelungen, "Knowledge Sharing" und Anreizsystemen könnte je nach Funktion bereits der Ausfall einer dieser Personen nachteilige Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit und die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der MMS AG haben.

Der Vorstand sieht, auch vor dem Hintergrund des bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags und der damit verbundenen Verlustübernahmeverpflichtung der Varex Imaging Deutschland AG sowie der Patronatserklärung der Varex Imaging Corporation, insgesamt nach wie vor keine bestandsgefährdenden Risiken für die MMS AG.

RECHNUNGSLEGUNG UND ABSCHLUSSPRÜFUNG

Die MeVis Medical Solutions AG stellt ihren gesetzlich vorgeschriebenen Jahresabschluss und Lagebericht nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches auf. Des Weiteren hat die Gesellschaft bis zum Geschäftsjahr 2017/2018 freiwillig einen Einzelabschluss und Lagebericht nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt. Halbjahresfinanzbericht sowie die Zwischenberichte wurden auch für das Geschäftsjahr 2018/2019 nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt. Mit Wechsel der Gesellschaft in den General Standard der Frankfurter Wertpapierbörse wird die Gesellschaft Ihre Finanzberichterstattung nur nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufstellen. Quartalsberichte oder Quartalsmitteilungen werden nicht mehr erstellt und veröffentlicht.

Die Abschlüsse werden vom Vorstand aufgestellt und vom Aufsichtsrat geprüft. Der Aufsichtsrat hat den von der Hauptversammlung bestellten Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018/2019, die Pricewaterhouse-Coopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bremen, mit der Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2018/2019 beauftragt. Dabei wird sichergestellt, dass keine Interessenkonflikte die Arbeit des Abschlussprüfers beeinträchtigen.

Die Jahresabschlussprüfungen für das Geschäftsjahr 2017/2018 wurden ebenfalls durch die Pricewaterhouse-Coopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bremen, unter Beachtung der vom Institut für Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt.

RECHNUNGSLEGUNGSBEZOGENES RISIKOMANAGEMENTSYSTEM UND INTERNES KONTROLLSYSTEM

Generell umfassen das Risikomanagementsystem und das interne Kontrollsystem auch die rechnungslegungsbezogenen Prozesse sowie sämtliche Risiken und Kontrollen im Hinblick auf die Rechnungslegung. Dies bezieht sich auf alle Teile des Risikomanagementsystems und internen Kontrollsystems, die den Jahresabschluss der MMS AG wesentlich beeinflussen können.

Ziel des Risikomanagementsystems im Hinblick auf die Rechnungslegungsprozesse ist die Identifizierung und Bewertung von Risiken, die dem Ziel der Regelungskonformität des Abschlusses entgegenstehen können. Erkannte Risiken sind hinsichtlich ihres Einflusses auf den Jahresabschluss und Lagebericht zu bewerten. Die Zielsetzung des internen Kontrollsystems in diesem Zusammenhang ist, durch Implementierung von entsprechenden Kontrollen hinreichende Sicherheit zu gewährleisten, dass trotz der identifizierten Risiken ein regelungskonformer Jahresabschluss und Lagebericht erstellt wird.

Die Gesellschaft verfügt über ein internes Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess, in welchem geeignete Strukturen sowie Prozesse definiert und in der Organisation umgesetzt sind. Eine zeitnahe und korrekte buchhalterische Erfassung aller Transaktionen wird gewährleistet. Gesetzliche Normen und Rechnungslegungsvorschriften werden eingehalten und Änderungen der Gesetze und Rechnungslegungsstandards werden fortlaufend bezüglich Relevanz und Auswirkungen auf den Jahresabschluss analysiert, aufgenommen und umgesetzt. Die involvierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden dazu regelmäßig geschult.

Wesentliche Elemente zur Risikosteuerung und Kontrolle in der Rechnungslegung sind die klare Zuordnung von Verantwortlichkeiten und Kontrollen bei der Abschlusserstellung, transparente Vorgaben zur Bilanzierung und Abschlusserstellung sowie angemessene Zugriffsregelungen in den abschlussrelevanten EDV-Systemen. Das Vier-Augen-Prinzip und die Funktionstrennung sind auch im Rechnungslegungsprozess der MeVis wichtige Kontrollprinzipien. Die identifizierten Risiken und entsprechend ergriffenen Maßnahmen werden in angemessenen Abständen aktualisiert und an das Management berichtet. Die Effektivität von internen Kontrollen im Hinblick auf die Rechnungslegung wird mindestens einmal jährlich vorwiegend im Rahmen des Abschlusserstellungsprozesses beurteilt.

PROGNOSEBERICHT

Das Geschäftsjahr 2018/2019 hat sich besser entwickelt, als dies in der Prognose angenommen wurde: In der Ursprungsprognose wurde von einem deutlichen Umsatzrückgang auf € 17,0 Mio. bis € 17,5 Mio. ausgegangen, wogegen der Umsatz im Geschäftsjahr 2018/2019 auf € 18,1 Mio. angestiegen ist. Die bessere Umsatzentwicklung gegenüber der Ursprungsprognose resultiert im Wesentlichen daraus, dass der erwartete Umsatzrückgang mit Hologic als wesentlichsten Vertragspartner nicht eingetreten ist. Während sich die Umsätze aus dem Wartungsgeschäft schlechter entwickelt haben als angenommen, haben sich die Umsätze aus dem Lizenzgeschäft entgegen der Prognose positiv entwickelt. Ursächlich hierfür war auch der deutlich gestiegene USD-Durchschnittskurs, da der wesentliche Teil der Rechnungen in USD fakturiert wird. Auch haben sich die Erlöse aus Entwicklungsdienstleistungen gegenüber der Prognose verbessert.

Ein ähnliches Bild ergibt sich beim EBIT: Für diese Steuerungsgröße wurde ursprünglich für das Geschäftsjahr 2018/2019 ein Rückgang auf € 6,5 Mio. bis € 7,0 Mio. prognostiziert. Tatsächlich ist das EBIT auf € 8,0 Mio. angestiegen. Gegenüber der Ursprungsprognose hat neben dem Umsatzanstieg ein deutlich verbessertes Ergebnis aus Währungskursdifferenzen, als ursprünglich angenommen, zu dem Anstieg beigetragen.

Für das Geschäftsjahr 2019/2020 wird mit einem deutlichen Umsatzrückgang auf € 15,5 Mio. bis € 16,0 Mio. gerechnet. Neben dem erwarteten Umsatzrückgang mit dem Kunden Hologic werden sinkende Umsatzerlöse im Bereich der Entwicklungsdienstleistungen erwartet, da im Vergleich zu 2018/2019 weniger Entwicklungsdienstleistungen erbracht werden. Für das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) wird ein Rückgang auf € 4,5 Mio. bis € 5,0 Mio. erwartet. Der prognostizierte Umsatzrückgang, ein voraussichtlich ausgeglichenes Ergebnis aus Währungskursdifferenzen sowie voraussichtlich sinkende Beteiligungserträge sind die wesentlichen Treiber für den EBIT Rückgang.

Wie auch in der abgelaufenen Berichtsperiode wird der Vorstand seine Erwartungen im Verlauf des Geschäftsjahres 2019/2020 auf der Basis der aktuellen Geschäftsentwicklung regelmäßig überprüfen.

 

Bremen, den 27. Januar 2020

Marcus Kirchhoff, Vorstand

BILANZ zum 30. September 2019 (Vorjahr: zum 30. September 2018)

MeVis Medical Solutions AG, Bremen

AKTIVA (ANGABEN IN €)

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30.09.2019 30.09.2018
A. Anlagevermögen      
I. Immaterielle Vermögensgegenstände      
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten   18.357,69. 99.550,45
II. Sachanlagen      
Betriebs- und Geschäftsausstattung   243.378,72 215.292,67
III. Finanzanlagen      
1. Anteile an verbundenen Unternehmen   312.042,00 312.042,00
2. Ausleihungen an verbundene Unternahmen   16.225.211,69 16.225.211,69
    16.537.253,69 16.537.253,69
    16.798.990,10 16.852.096,81
B. Umlaufvermögen      
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände      
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2.497.957,40   2.716.097,20
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 1.913.897,04   857.124,60
3. Sonstige Vermögensgegenstände 14.239,23   762,27
    4.426.148,34 3.573.984,07
II. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten   2.600.250,91 3.477.203,02
    7.026.399,25 7.051.187,09
C. Rechnungsabgrenzungsposten   94.381,77 103.629,99
    23.919.771,12 24.006.913,89

PASSIVA (ANGABEN IN €)

     
  30.09.2019 30.09.2018
A. Eigenkapital      
I. Gezeichnetes Kapital      
Gezeichnetes Kapital   1.820.000,00 1.820.000,00
II. Kapitalrücklage   11.461.332,48 11.461.332,48
III. Gewinnrücklagen      
1. Gesetzliche Rücklage 5.000,00   5.000,00
2. Andere Gewinnrücklagen 4.539.688,30   4.539.688,30
    4.544.688,30 4.544.688,30
    17.826.020,78 17.826.020,78
B. Rückstellungen      
1. Pensionsrückstellungen 284.074,04   148.189,04
2. Steuerrückstellungen 428.735,35   1.308.967,60
3. Sonstige Rückstellungen 1.774.407,56   1.510.925,04
    2.487.216,95 2.968.081,68
C. Verbindlichkeiten      
1. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 16.476,74   114.082,09
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 10.566,04   29.291,44
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 1.570.939,48   1.619.212,33
4. Sonstige Verbindlichkeiten 154.466,47   221.752,62
-davon aus Steuern € 105.864,51 (i. Vj. € 176.111,51)-      
-davon im Rahmen der sozialen Sicherheit € 14.229,66 (i. Vj. € 23.813,66)-      
    1.752.448,73 1.984.338,48
D. Rechnungsabgrenzungsposten   1.854.084,66 1.228.472,95
    23.919.771,12 24.006.913,89

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG für die Zeit vom 1. Oktober 2018 bis 30. September 2019 (Vorjahr: 1. Oktober 2017 bis 30. September 2018)

MeVis Medical Solutions AG, Bremen

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ANGABEN IN
2018/2019 2017/2018
1. Umsatzerlöse   18.073.388,20   17.775.140,93
2. Sonstige betriebliche Erträge   2.221.174,74   1.831.060,16
--davon aus Währungsumrechnung € 2.132.916,17 (i. Vj. € 1.614.269,59)-        
3. Materialaufwand        
a) Aufwendungen für bezogene Waren 132.218,43   93.708,00  
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 324.787,34   485.816,52  
    457.005,77   579.524,52
4. Personalaufwand        
a) Löhne und Gehälter 6.836.231,14   6.623.031,08  
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung 1.248.515,45   1.262.071,99  
--davon für Altersversorgung € 138.486,58 (i. Vj. € 117.504,69)--   8.084.746,59   7.885.103,07
5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen   256.028,85   324.255,64
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen   3.946.963,40   3.814.389,63
--davon aus Währungsumrechnung € 1.724.652,43 (i. Vj. € 1.820.430,86)--        
7. Erträge aus Beteiligungen   446.646,86   563.692,06
--davon aus verbundenen Unternehmen € 446.646,86 (i. Vj. € 563.692,06)--        
8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge   169.314,29   158.448,23
--davon aus verbundenen Unternehmen € 169.259,62 (i. Vj. € 153.264,55)--        
9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen   9.840,00   17.218,00
--davon aus Aufzinsungen € 9.840,00 (i. Vj. € 17.218,00)--        
10. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag   85.000,00   86.077,19
11. Ergebnis nach Steuern   8.070.939,48   7.621.773,33
12. Sonstige Steuern   0,00   2.561,00
13. Auf Grund eines Gewinnabführungsvertrags abgeführter Gewinn   8.070.939,48   7.619.212,33
14. Jahresüberschuss   0,00   0,00

KAPITALFLUSSRECHNUNG für die Zeit vom 1. Oktober 2018 bis 30. September 2019 (Vorjahr: 1. Oktober 2017 bis 30. September 2018)

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ANGABEN IN
2018/2019 2017/2018
Jahresergebnis vor Gewinnabführung 8.070.939,48 7.619.212,33
+ Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 256.028,85 324.255,64
+/- Zunahme/Abnahme der Rückstellungen 389.527,52 -827.425,19
+/- Sonstige nicht zahlungswirksame Aufwendungen/Erträge -109.192,64 -1.637.772,94
-/+ Zunahme/Abnahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie andere Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind -1.018.212,13 155.567,88
-/+ Abnahme/Zunahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 441.994,81 119.937,66
-/+ Gewinn/Verlust aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens 0,00 5.413,00
+/- Zinsergebnis -159.474,29 -141.230,23
- Sonstige Beteiligungserträge -446.646,86 -563.692,06
+ Ertragsteueraufwand 85.000,00 86.077,19
- Ertragsteuerzahlungen -965.232,25 -1.367,19
= Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 6.544.732,49 5.138.976,09
- Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen 0,00 -105.172,91
- Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen -202.922,14 -102.880,73
- Auszahlungen für Gewährung von Darlehen 0,00 -16.225.211,69
- Auszahlungen für kurzfristige Mittelüberlassungen -6.500.000,00 -6.000.000,00
+ Erhaltene Zinsen 335.362,15 3.823,60
- Erhaltene Dividenden 446.646,86 563.692,06
= Cashflow aus Investitionstätigkeit -5.920.913,13 -21.865.749,67
- Auszahlung an Gesellschafter (verbleibende Gewinnabführung) -1.619.212,33 -9.368.113,09
= Cashflow aus Finanzierungstätigkeit -1.619.212,33 -9.368.113,09
= Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds -995.392,97 -26.094.886,67
+/- Wechselkursbedingte Änderungen des Finanzmittelfonds 118.440,86 -162.855,40
+ Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 3.477.203,02 29.734.945,09
= Finanzmittelfonds am Ende der Periode 2.600.250,91 3.477.203,02

EIGENKAPITALSPIEGEL für die Zeit vom 1. Oktober 2018 bis 30. September 2019 (Vorjahr: 1. Oktober 2017 bis 30. September 2018)

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Rücklagen
ANGABEN IN
Gezeichnetes Kapital Stammaktien Kapitalrücklage Nach § 272 Abs. 2 Nr. 1 - 3 HGB Gewinnrücklagen gesetzliche Rücklage Gewinnrücklagen andere Gewinnrücklagen Jahresüberschuss Summe
Stand 01.10.2017/ 30.09.2018 1.820.000,00 11.461.332,48 5.000,00 4.539.688,30 0,00 17.826.020,78
Stand 01.10.2018/ 30.09.2019 1.820.000,00 11.461.332,48 5.000,00 4.539.688,30 0,00 17.826.020,78

ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2018/2019

MeVis Medical Solutions AG, Bremen

BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE

Die MeVis Medical Solutions AG hat ihren Sitz in Bremen und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Bremen (HRB 23791 HB).

Der Jahresabschluss ist gemäß den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des HGB sowie unter Beachtung des Aktiengesetzes aufgestellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Der Jahresabschluss wurde unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt.

Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine große Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 Abs. 3 HGB.

Das Geschäftsjahr der MeVis Medical Solutions AG umfasst den Berichtszeitraum 1. Oktober eines jeden Jahres bis zum 30. September des Folgejahres. Der vorliegende Jahresabschluss umfasst den Berichtszeitraum 1. Oktober 2018 bis zum 30. September 2019.

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen bilanziert. Sofern erforderlich, werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Software für kaufmännische und technische Anwendungen wird über eine Nutzungsdauer von drei Jahren abgeschrieben. Den Abschreibungen auf erworbene Nutzungsrechte für zur Vermarktung bestimmte Software liegt eine Nutzungsdauer von fünf Jahren zu Grunde.

Das Sachanlagevermögen ist mit den Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen werden nach der linearen Methode unter Berücksichtigung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer berechnet. Sofern erforderlich, werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen.

Den planmäßigen linearen Abschreibungen liegen die folgenden geschätzten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände zu Grunde:

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Nutzungsdauer in Jahren
EDV-Geräte 3
Betriebsausstattung 3 - 10
Mietereinbauten 5 - 10

Geringwertige Anlagegegenstände und Standard-Software mit Anschaffungskosten zwischen € 250,00 und € 800,00 werden innerhalb des Jahres der Anschaffung abgeschrieben.

Anteile an verbundenen Unternehmen werden mit den Anschaffungskosten bewertet. Soweit eine dauernde Wertminderung vorliegt, werden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Dieser wird nach dem Discounted-Cashflow-Verfahren auf der Grundlage der jeweiligen Unternehmensplanung ermittelt. Die geplanten Einnahmenüberschüsse werden mit einem aus der Rendite einer risikoadäquaten Alternativanlage abgeleiteten Kapitalisierungszinssatz abgeleitet. Soweit die Gründe für eine Abschreibung nicht mehr bestehen, wird dies über eine Zuschreibung berücksichtigt.

Ausleihungen sind grundsätzlich zum Nominalwert bilanziert.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit den Nennwerten abzüglich angemessener Einzelwertberichtigungen bilanziert.

Die liquiden Mittel werden zum Nennwert angesetzt.

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen.

Das Eigenkapital ist zum Nennwert angesetzt.

Pensionsrückstellungen werden mit dem Anwartschaftsbarwert oder mit dem höheren beizulegenden Zeitwert der Rückdeckungsversicherungen, die kongruent zur Absicherung der Ansprüche der Pensionsberechtigten abgeschlossen sind, angesetzt. Entsprechend § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB werden die Buchwerte der Rückdeckungsversicherungen und Pensionsrückstellungen miteinander verrechnet.

Die Steuerrückstellungen und Sonstige Rückstellungen werden mit dem Betrag angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, die zugrundeliegenden Verpflichtungen zu erfüllen. Sie beinhalten alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit einem fristadäquaten durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst.

Die Verbindlichkeiten entsprechen den vereinbarten Zahlungsverpflichtungen und sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Als passive Rechnungsabgrenzungsposten sind Einzahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Ertrag für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen.

Die Fremdwährungsumrechnung erfolgt unter Beachtung des Realisations- und Imparitätsprinzips für Posten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Bei Posten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr erfolgt die Umrechnung zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag.

ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

Anlagevermögen

Eine von den gesamten Anschaffungskosten ausgehende Darstellung der Entwicklung der Posten des Anlagevermögens (Anlagenspiegel) ist in der Anlage zum Anhang dargestellt.

Anteile an verbundenen Unternehmen

Die MeVis Medical Solutions AG (im Folgenden auch "MMS AG" oder "Gesellschaft") ist an folgenden Gesellschaften beteiligt:

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ANGABEN
in T€
Anteil am Kapital Höhe des Eigenkapitals Jahresergebnis
1. MeVis BreastCare Verwaltungsgesellschaft mbH, Bremen, Deutschland 51,0 % 31 0
2. MeVis BreastCare GmbH & Co. KG, Bremen, Deutschland 51,0 % 3.033 261

Die in der Tabelle gemachten Angaben beziehen sich jeweils auf den 30. September 2019.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Sämtliche Forderungen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betragen zum Bilanzstichtag auf T€ 2.498 (i. Vj. T€ 2.716) und betreffen im Wesentlichen Forderungen an die Kunden Hologic, Vital Images und Invivo.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen in Höhe von T€ 234 (i. Vj. T€ 134) den Liefer- und Leistungsverkehr mit der MBC KG sowie in Höhe von T€ 1.680 (i. Vj. T€ 570) den Liefer- und Leistungsverkehr mit der Varex Imaging Deutschland AG und der Varex Imaging Corporation. Im Vorjahr waren noch in Höhe von T€ 153 kurzfristige Zinsforderungen gegen die Varex Imaging Deutschland AG aus einem gewährten Darlehen in den Forderungen gegen verbundene Unternehmen enthalten.

Die sonstigen Vermögensgegenstände belaufen sich zum Bilanzstichtag auf T€ 14 (i. Vj. T€ 1). Diese betreffen Kautionen in Höhe von T€ 1 (i. Vj. T€ 1) und Forderungen für ein Förderprojekt in Höhe von T€ 13.

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält im Wesentlichen eine Auszahlung für in Zukunft abrufbare Softwarelizenzen sowie eine Auszahlung für Miet- und Nebenkosten für den Monat Oktober 2019.

Steuern

Aufgrund der seit dem 1. Oktober 2017 bestehenden ertragsteuerlichen Organschaft zwischen der Varex Imaging Deutschland AG und der MMS AG fallen bei der MMS AG grundsätzlich keine Steuern mehr an. Die im aktuellen Berichtsjahr entstandenen Steuern vom Einkommen und vom Ertrag in Höhe von T€ 86 resultieren aus der Besteuerung der von der Varex Imaging Deutschland AG an die außenstehenden Aktionäre geleisteten Ausgleichszahlung bei der MMS AG gemäß § 16 KStG.

Latente Steuern entstehen aus temporären Bewertungsunterschieden zwischen Handels- und Steuerbilanz, die bei ihrem Ausgleich in späteren Jahren zu Be- oder Entlastungen führen. Aktive latente Steuern entstehen auch aus berücksichtigungsfähigen steuerlichen Verlustvorträgen. Aufgrund der ertragsteuerlichen Organschaft sind nach der handelsrechtlich erforderlichen formalen Betrachtungsweise die latenten Steuern nur bei der Organträgerin, der Varex Imaging Deutschland AG, zu berücksichtigen.

Eigenkapital

a) Grundkapital

Das Grundkapital der MMS AG beträgt T€ 1.820 (2017/2018: T€ 1.820). Es setzt sich aus 1.820.000 (2017/2018: 1.820.000) nennwertlosen Stück-Namensaktien zusammen, welche vollständig eingezahlt sind. Der rechnerische Wert jeder Stückaktie beträgt € 1.

b) Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage beläuft sich auf T€ 11.461 (i. Vj. T€ 11.461) und entsprach ursprünglich den im Rahmen des Börsengangs der Gesellschaft zugeflossenen, über die Erhöhung des Grundkapitals hinausgehenden Emissionserlösen. Zum 31. Dezember 2013 wurde ein Teilbetrag der Kapitalrücklage von T€ 18.326 gemäß § 150 Abs. 4 AktG zum Ausgleich des Jahresfehlbetrags 2013 und des Verlustvortrags aus dem Vorjahr verwendet. Zum 21. April 2015 wurden die eigenen Aktien der Gesellschaft im Rahmen des freiwilligen Übernahmeangebots der VMS Deutschland Holdings GmbH zu einem Preis von € 17,50 je Aktie angedient.

c) Gewinnrücklagen

Gemäß § 150 AktG wurde in 2006 eine gesetzliche Rücklage in Höhe von T€ 5 gebildet. Da die Summe der gesetzlichen Rücklage und der Kapitalrücklage 10 % des Grundkapitals übersteigt, sind keine weiteren Zuführungen vorzunehmen.

d) Genehmigtes Kapital

Der Vorstand ist gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 9. Juni 2015 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats in der Zeit bis zum 8. Juni 2020 das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu T€ 910 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien ohne Nennwert gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen. Dabei ist den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen; das gesetzliche Bezugsrecht kann auch in der Weise eingeräumt werden, dass die neuen Aktien von einem oder mehreren Kreditinstituten oder diesen nach § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG gleichstehenden Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären der MeVis Medical Solutions AG zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen auszuschließen.

e) Mitteilungen gemäß WpHG

Aufgrund der der MMS AG vorliegenden Mitteilungen nach §§ 21 ff. WpHG ergaben sich bis zum Bilanzstichtag des Jahresabschlusses folgende meldepflichtige Beteiligungen bzw. Stimmrechtsanteile an der MMS AG:

1) Am 30. März 2015 hat uns die Oppenheim Asset Management Services S.à.r.l., Luxemburg, Luxemburg, (seit Ende 2017: Hauck & Aufhäuser Fund Services S.A., Munsbach, Luxemburg) gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der MeVis Medical Solutions AG, Bremen, Deutschland, am 24. März 2015 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,012 % (das entspricht 54.820 Stimmrechten) betragen hat.

2) Am 5. Januar 2017 hat uns die Varex Imaging Deutschland AG, Willich, Deutschland, gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sie am 31. Dezember 2016 von der VMS Deutschland Holdings GmbH eine weisungsungebundene und unbefristete Vollmacht zur Ausübung der Stimmrechte an der MeVis Medical Solutions AG, Bremen, Deutschland, erhalten hat. An diesem Tag wurden ihr gem. § 22 Abs. 1 WpHG 73,65 % zugerechnet (das entspricht 1.340.498 Stimmrechten).

Die Varex Imaging Investments BV, Dinxperlo, Niederlande, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 5. Januar 2017 mitgeteilt, dass ihre Tochtergesellschaft, die Varex Imaging Deutschland AG, Willich, Deutschland, am 31. Dezember 2016 von der VMS Deutschland Holdings GmbH eine weisungsungebundene und unbefristete Vollmacht zur Ausübung der Stimmrechte an der MeVis Medical Solutions AG, Bremen, Deutschland, erhalten hat. An diesem Tag wurden ihr gem. § 22 Abs. 1 WpHG 73,65 % zugerechnet (das entspricht 1.340.498 Stimmrechten).

Die Varex Imaging International Holdings BV, Dinxperlo, Niederlande, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 5. Januar 2017 mitgeteilt, dass ihre Enkelgesellschaft, die Varex Imaging Deutschland AG, Willich, Deutschland, am 31. Dezember 2016 von der VMS Deutschland Holdings GmbH eine weisungsungebundene und unbefristete Vollmacht zur Ausübung der Stimmrechte an der MeVis Medical Solutions AG, Bremen, Deutschland, erhalten hat. An diesem Tag wurden ihr gem. § 22 Abs. 1 WpHG 73,65 % zugerechnet (das entspricht 1.340.498 Stimmrechten).

Die Varex Imaging Corporation, Wilmington, Delaware, USA, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 5. Januar 2017 mitgeteilt, dass ihre Urenkelgesellschaft, die Varex Imaging Deutschland AG, Willich, Deutschland, am 31. Dezember 2016 von der VMS Deutschland Holdings GmbH eine weisungsungebundene und unbefristete Vollmacht zur Ausübung der Stimmrechte an der MeVis Medical Solutions AG, Bremen, Deutschland, erhalten hat. An diesem Tag wurden ihr gem. § 22 Abs. 1 WpHG 73,65 % zugerechnet (das entspricht 1.340.498 Stimmrechten).

Vollständige Kette der Tochterunternehmen beginnend mit dem obersten beherrschenden Unternehmen: Varex Imaging Corporation, Varex Imaging International Holdings BV, Varex Imaging Investments BV, Varex Imaging Deutschland AG.

3) Die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH, Hamburg, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 7. Juni 2017 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der MeVis Medical Solutions AG, Bremen, Deutschland am 6. Juni 2017 die Schwelle von 5 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 5,51 % (das entspricht 100.277 Stimmrechten) betragen hat.

Rückstellungen

a) Pensionsverpflichtungen

Der Erfüllungsbetrag der Pensionsrückstellungen (T€ 688; i. Vj. T€ 528) wird zunächst nach Maßgabe der Leistungsverpflichtungen aus Pensionszusagen unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten auf Grundlage der Richttafeln 2018 G von Heubeck nach dem versicherungsmathematischen Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Methode) ermittelt. Die vertraglich vereinbarte Verzinsung von 4 % wird bei der Ermittlung des Barwerts der erdienten Anwartschaft berücksichtigt. Für die Abzinsung wird der jeweilige von der Deutschen Bundesbank für eine Restlaufzeit von 15 Jahren veröffentlichte Zinssatz verwendet. Die Pensionsrückstellungen wurden gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB n.F. zum Bilanzstichtag mit einem durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten zehn Jahre abgezinst (2,82 %; i. Vj. 3,34 %). Der durchschnittliche Marktzinssatz der letzten sieben Jahre beträgt 2,05 % (i. Vj. 2,44 %). Der Unterschiedsbetrag gem. § 253 Abs. 6 Satz 1 HGB beträgt T€ 146 (i. Vj. T€ 135). Der Unterschiedsbetrag ist die Differenz aus den Pensionsrückstellungen bewertet mit dem 10-jährigen Durchschnittszins zum Bilanzstichtag und den Pensionsrückstellungen bewertet mit dem 7-jährigen Durchschnittszins zum Bilanzstichtag. In der Höhe des Unterschiedsbetrags besteht grundsätzlich eine Ausschüttungssperre. Der Unterschiedsbetrag ist in der Ergebnisabführung an die Varex Imaging Deutschland AG enthalten und hat folglich keiner Abführungssperre unterlegen.

Aufgrund der Regelungen des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wurden die Pensionsrückstellungen mit dem beizulegenden Zeitwert der Rückdeckungsversicherung (T€ 404; i. Vj. T€ 380) verrechnet. Der beizulegende Zeitwert der Rückdeckungsversicherung entspricht dem vom Versicherer nachgewiesenen Deckungskapital. Dieser Wert entspricht zudem den unter Beachtung des Niederstwertprinzips fortgeführten Anschaffungskosten.

b) Steuerrückstellungen

Die Steuerrückstellungen belaufen sich auf T€ T€ 429 (i. Vj. T€ 1.309). Grundlage der Steuerrückstellungen sind die Steuererklärungen bzw. Steuerberechnungen der MMS AG der Jahre 2017 bis 2019.

c) Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen belaufen sich auf T€ 1.774 (i. Vj. T€ 1.511). Von diesen entfallen im Wesentlichen T€ 540 (i. Vj. T€ 490) auf Bonus- und Tantiemerückstellungen, T€ 350 (i. Vj. T€ 350) auf Rückstellungen für das 13. Gehalt, T€ 239 (i. Vj. T€ 201) auf Urlaubs- und Überstundenrückstellungen, T€ 277 (i. Vj. T€ 239) auf ausstehende Rechnungen sowie T€ 155 (i. Vj. T€ 163) auf Garantierückstellungen.

Verbindlichkeiten

Im Berichtszeitraum verringerten sich die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen um T€ 18 und belaufen sich zum Stichtag auf T€ 11. Wie im Vorjahr bestanden keine Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen, die die laufende Verrechnung betrafen. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen von T€ 1.571 (i. Vj. T€ 1.619) betreffen die Gewinnabführung aufgrund des bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit der Varex Imaging Deutschland AG in Höhe von T€ 8.071, die mit Ansprüchen aus unterjährigen Mittelüberlassungen an die Varex Imaging Deutschland AG von T€ 6.500 verrechnet wurden.

Sämtliche Verbindlichkeiten haben am 30. September 2019 wie im Vorjahr eine Laufzeit von bis zu einem Jahr.

Passive Rechnungsabgrenzungsposten

In diesem Posten sind bereits bezahlte, aber nicht realisierte Erlöskomponenten aus Mehrkomponentenverträgen abgegrenzt. Darüber hinaus werden vereinnahmte Zahlungen aus Wartungsverträgen abgegrenzt, soweit die entsprechende Wartungsleistung noch nicht erbracht wurde.

ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse wurden entsprechend der Neudefinition des § 277 Abs. 1 HBG in der Fassung des BilRUG erfasst und gliedern sich nach Erlösarten wie folgt:

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ANGABEN
IN T€
2018/2019 2017/2018
Erlöse aus Wartung 6.856 7.066
Erlöse aus dem Verkauf von Lizenzen 5.320 5.162
Übrige 5.897 5.547
  18.073 17.775

Die Gesellschaft erzielte im Geschäftsjahr 2018/2019 ihre Umsatzerlöse zum überwiegenden Teil in den USA (T€ 14.289; i. Vj. T€ 14.901) mit ihren Kunden Hologic, Varian, Varex, Vital Images und Invivo. Dies betrifft sowohl die Erlöse aus dem Verkauf der Lizenzen als auch die Erlöse aus Wartung und übrige Leistungen. Dementsprechend wurden Umsatzerlöse in Europa in Höhe von T€ 3.784 (i. Vj. T€ 2.874) erwirtschaftet.

Die übrigen Umsatzerlöse enthalten Erlöse aus der Weiterberechnung von Personalaufwendungen, Miete und Nebenkosten in Höhe von T€ 1.147 (i. Vj. T€ 1.017).

Die Umsatzerlöse sind teilweise mit Schätzungen behaftet, soweit eine finale Abrechnung der tatsächlich erbrachten Leistungen lediglich jährlich und nicht zum Bilanzstichtag erfolgt.

Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge belaufen sich im Geschäftsjahr auf T€ 2.221 (i. Vj. T€ 1.831). Im Wesentlichen entfallen hiervon auf Kursdifferenzen T€ 2.133 (i. Vj. T€ 1.614). Die Kursdifferenzen sind darauf zurückzuführen, dass der überwiegende Anteil der Leistungen in US-Dollar abgerechnet wird und auch Liquidität in US-Dollar gehalten wird. Aufgrund der Zugehörigkeit zum Varex Imaging Konzern und dessen Unternehmenspolitik folgend, werden keine Kurssicherungsgeschäfte abgeschlossen.

Personalaufwand

Der Personalaufwand beläuft sich in 2018/2019 auf T€ 8.085 (i. Vj. T€ 7.885). Die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten belief sich im Berichtsjahr auf 102 Mitarbeiter (i. Vj. 105 Mitarbeiter). Davon entfallen 4 (i. Vj. 4) auf Aushilfen. In den durchschnittlichen Zahlen ist der Vorstand nicht enthalten. Es gab keine gewerblichen und einen leitenden Angestellten im aktuellen Geschäftsjahr (i. Vj.: gewerbliche: 0, leitende: 0).

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen belaufen sich in 2018/2019 auf T€ 3.947 (i. Vj. T€ 3.814). Diese entfallen im Wesentlichen auf Aufwendungen aus Kursdifferenzen von T€ 1.725 (i. Vj. T€ 1.820), auf Mietaufwendungen T€ 429 (i. Vj. T€ 441), auf Vertriebsaufwendungen von T€ 273 (i. Vj. T€ 288), auf Rechts-, Beratungs- und Prüfungskosten von T€ 448 (i. Vj. T€ 251), auf Wartungskosten von T€ 124 (i. Vj. T€ 130) und auf Betriebsaufwendungen (Energie, Reinigung, Instandhaltungen etc.) von T€ 159 (i. Vj. T€ 179). Hinsichtlich der Aufwendungen aus Kursdifferenzen verweisen wir auf die Erläuterungen zu den Sonstigen betrieblichen Erträgen.

Erträge aus Beteiligungen

Der Ausweis betrifft mit T€ 447 in voller Höhe die im Gesellschafterversammlungsprotokoll vom Juni 2019 beschlossene und auf die MMS AG anteilig entfallene Ausschüttung der MBC KG.

Zinserträge

Die Zinserträge der Gesellschaft belaufen sich in 2018/2019 insgesamt auf T€ 169 (i. Vj. T€ 158). Diese betreffen im Berichtsjahr Zinserträge aus festverzinslichen Darlehen an Gesellschafter in Höhe von T€ 169 (i. Vj. T€ 153). Im Vorjahr waren noch Zinserträge aus Fest- und Tagesgeldkonten in Höhe von T€ 5 enthalten.

Zinsaufwand

Der Zinsaufwand beläuft sich in 2018/2019 auf T€ 10 (i. Vj. T€ 17) und entfällt vollständig auf den Nettoaufwand aus der Aufzinsung von Pensionsrückstellungen nach Verrechnung mit Erträgen aus dem Deckungsvermögen in Höhe von T€ 8 (i. Vj. T€ 5).

ERLÄUTERUNGEN ZUR KAPITALFLUSSRECHNUNG

Der Finanzmittelfonds ist mit dem Posten "Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten" identisch.

SONSTIGE ANGABEN

Sonstige finanzielle Verpflichtungen und Haftungsverhältnisse

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen der Gesellschaft belaufen sich zum 30. September 2019 auf T€ 1.970 (i. Vj. T€ 2.550). Hiervon entfallen auf Mietverträge T€ 1.842 (i. Vj. T€ 2.368) sowie auf Leasingverträge T€ 128 (i. Vj. T€ 182).

Bei den Mietverträgen handelt es sich ausschließlich um Mietverträge mit begrenzten Laufzeiten für Büroflächen. Die Leasingverträge betreffen Kraftfahrzeuge sowie Kopierstationen.

Im Geschäftsjahr 2018/2019 bestehende Leasingverhältnisse der MMS AG sind durchweg Operating-Leasingverhältnisse von PKW sowie Kopierstationen. Das wirtschaftliche Eigentum und damit das Verwertungsrisiko bei den gemieteten Vermögensgegenständen liegt beim jeweiligen Leasinggeber.

Die MMS AG hat sich in § 3 des Gesellschaftsvertrags der MBC KG verpflichtet, dem verbundenen Unternehmen bei einem die Einlagen übersteigenden Kapitalbedarf umgehend ein Darlehen bis zur Höhe von T€ 820 zu banküblichen Konditionen zu gewähren. In Anbetracht der wirtschaftlichen Lage der MBC KG gehen wir jedoch nicht davon aus, dass die MBC KG zur Aufrechterhaltung ihrer Liquidität kurzfristig auf zusätzliche Darlehen angewiesen sein wird.

Beziehungen zu nahestehenden Personen

Die Gesellschaft führt mit nahestehenden Personen Transaktionen durch, die im Folgenden erläutert werden. Diese sind Teil der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit und werden wie unter fremden Dritten gehandhabt.

Zu den nahestehenden Personen und Unternehmen gehören die gemeinschaftlich geführten Unternehmen MBC KG und MBC GmbH, die Varex Imaging Deutschland AG und über diese die verbundenen Unternehmen des Varex-Konzerns sowie der Vorstand und der Aufsichtsrat und deren nahen Angehörige.

Folgende Forderungen, Schulden, Aufwendungen und Erträge der Gesellschaft betreffen nahestehende Personen und Unternehmen:

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ANGABEN

IN TAUSEND €
2018/2019
Mutterunternehmen  
Forderungen (aus Darlehensgewährung) 16.296
Forderungen (aus Dienstleistungen) 71
Verbindlichkeiten (aus Gewinnabführungsvertrag) 1.571
Erträge (i. W. Dienstleistungen und Zinserträge) 833
Aufwendungen (aus Gewinnabführungsvertrag) 8.071
Übrige Verbundene Unternehmen  
Forderungen (aus Dienstleistungen) 1.843
Erträge (i. W. Dienstleistungen und Zinserträge) 2.847
Aufwendungen (aus Dienstleistungen) 38

Angaben zur Vergütung der Organmitglieder sind in den nachfolgenden Abschnitten enthalten.

Informationen zu den Organen der Gesellschaft

Übersicht über die Besetzung des hauptberuflich für die Gesellschaft tätigen Vorstands und des Aufsichtsrats der MMS AG:

VORSTAND

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Marcus Kirchhoff Vorsitzender Dassendorf ab 1.3.2012 ■ Mitglied der Gesellschafterdelegation der MeVis BreastCare GmbH & Co. KG ■ Vorstand der Varex Imaging Deutschland AG (seit 20. Jan. 2017)
Dr. Robert Hannemann Bremen ab 1.10.2010 bis 31.3.2019 ■ Geschäftsführer der MeVis BreastCare GmbH & Co. KG (seit 15. Okt. 2013 bis 31. Mär. 2019) ■ Vorstand der Varex Imaging Deutschland AG (seit 27. Okt. 2016 bis 31. Mär. 2019) ■ Mitglied des Verwaltungsrats der Varex Imaging International AG, Schweiz (seit 25. Nov. 2016 bis 31. Mär. 2019)

AUFSICHTSRAT

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Kimberley E. Honeysett Vorsitzende Sandy, Utah, USA ab 8.3.2017 ■ Senior Vice President, General Counsel und Corporate Secretary bei der Varex Imaging Corporation ■ Mitglied des Aufsichtsrats der Varex Imaging Deutschland AG (20. Okt. 2016 bis 31. Mai 2018 und seit 11. Okt. 2019) ■ Mitglied des Verwaltungsrats der Varex Imaging International AG, Schweiz (seit 25. Nov. 2016)
Clarence R. Verhoef Stellvertretender Vorsitzender Sandy, Utah, USA ab 8.3.2017 ■ Senior Vice President und Chief Financial Officer bei der Varex Imaging Corporation ■ Mitglied des Aufsichtsrats der Varex Imaging Deutschland AG (20. Okt. 2016 bis 31. Mai 2018 und seit 11. Okt. 2019) ■ Mitglied des Verwaltungsrats der Varex Imaging International AG, Schweiz (seit 25. Nov. 2016)
Matthew C. Lowell Los Altos, Kalifornien, USA ab 8.3.2017 ■ Vice President, Finance - Treasury & Business Development bei der Varex Imaging Corporation ■ Mitglied des Aufsichtsrats der Varex Imaging Deutschland AG (20. Jan. 2017 bis 31. Mai 2018 und seit 11. Okt. 2019)

Vergütung des Vorstands

Der Aufsichtsrat hat im Einvernehmen mit den Vorständen beschlossen, zu Beginn des Geschäftsjahres 2017/2018 die variable Vergütung für die Vorstände der Gesellschaft abzuschaffen. Dies erfolgte vor dem Hintergrund, dass die Vorstandsmitglieder zugleich Mitglieder des Vorstands der Varex Imaging Deutschland AG sind, die an der Gesellschaft mehrheitlich beteiligt ist und zu der ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag besteht. Dort erhalten die Vorstände ab dem Geschäftsjahr 2017/2018 eine am Konzernerfolg der Varex Imaging Corporation orientierte variable Vergütung. Aufgrund des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags ist der Erfolg der Gesellschaft aus Sicht des Aufsichtsrats kein Indikator mehr für den Erfolg der unternehmerischen Tätigkeit, so dass dem Aufsichtsrat eine variable Vergütung auf Basis des Erfolgs der Gesellschaft nicht mehr sinnvoll erschien. Ebenfalls aus diesem Grund wurden die als Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung gewährten Tantiemen mit aktienkursabhängigem Hebel nach der im Jahr 2018 stattfindenden Hauptversammlung ausgezahlt.

Im Geschäftsjahr 2018/2019 bezogen die Vorstände folgende Vergütungen:

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ANGABEN IN
Feste Vergütung Gehalt Erfolgsbezogene Vergütung Tantieme Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung Tantieme mit aktienkursabhängigem Hebel Geldwerte Vorteile aus Sachbezügen Aktienoptionen Gesamt
Marcus Kirchhoff 269.700,00 0,00 0,00 8.902,39 0,00 278.602,39
Dr. Robert Hannemann 101.800,02 0,00 0,00 0,00 0,00 101.800,02
Gesamt 371.500,02 0,00 0,00 8.902,39 0,00 380.402,41

Darüber hinaus haben Herr Kirchhoff und Herr Dr. Hannemann von der Varex Imaging Deutschland AG Aktien der Varex Imaging Corporation im Wert von € 27.673,92 bzw. € 42.637,30 erhalten. Zusätzlich wurden bei der Varex Imaging Deutschland AG für das Geschäftsjahr 2018/2019 Rückstellungen für erfolgsabhängige Vergütungen in Höhe € 97.200,00 für Herrn Kirchhoff und € 34.800,00 für Herrn Dr. Hannemann gebildet.

Im Geschäftsjahr 2017/2018 bezogen die Vorstände folgende Vergütungen:

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ANGABEN IN
Feste Vergütung Gehalt Erfolgsbezogene Vergütung Tantieme Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung Tantieme mit aktienkursabhängigem Hebel Geldwerte Vorteile aus Sachbezügen Aktienoptionen Gesamt
Marcus Kirchhoff 240.100,02 0,00 0,00 8.733,70 0,00 248.833,72
Dr. Robert Hannemann 196.800,03 0,00 0,00 1.132,87 0,00 197.932,90
Gesamt 436.900,05 0,00 0,00 9.866,57 0,00 446.766,62

Darüber hinaus haben Herr Kirchhoff und Herr Dr. Hannemann von der Varex Imaging Deutschland AG Aktien der Varex Imaging Corporation im Wert von € 16.482,63 bzw. € 23.697,91 erhalten. Herr Kirchhoff hat außerdem Aktienoptionen der Varex Imaging Corporation im Wert von € 37.499,86 ausgeübt. Zusätzlich wurden bei der Varex Imaging Deutschland AG für das Geschäftsjahr 2017/2018 Rückstellungen für erfolgsabhängige Vergütungen in Höhe € 72.600,00 für Herrn Kirchhoff und € 52.500,00 für Herrn Dr. Hannemann gebildet.

Nach den Kriterien des Deutschen Corporate Governance Kodex ("DCGK") ergibt sich die folgende Darstellung der Vorstandsbezüge:

Gewährte Zuwendungen

In den Jahren 2017/2018 und 2018/2019 wurden den Vorständen folgende Zuwendungen gewährt:

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ANGABEN

IN TAUSEND €
Marcus Kirchhoff Vorstandsvorsitzender Dr. Robert Hannemann Vorstand
Gewährte Zuwendungen 2018/ 2019 2018/ 2019 (Min) 2018/ 2019 (Max) 2017/ 2018 2018/ 2019 2018/ 2019 (Min)
Festvergütung 270 270 270 240 102 102
Nebenleistungen 9 9 9 9 0 0
Summe 279 279 279 249 102 102
Einjährige variable Vergütung 0 0 0 0 0 0
Mehrjährige variable Vergütung            
Tantieme mit aktienkursabhängigem Hebel 0 0 0 0 0 0
Aktienoptionen 0 0 0 0 0 0
Summe variable Vergütung 0 0 0 0 0 0
Versorgungsaufwand 0 0 0 0 0 0
Gesamtvergütung 279 279 279 249 102 102
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ANGABEN

IN TAUSEND €
Dr. Robert Hannemann Vorstand
Gewährte Zuwendungen 2018/ 2019 (Max) 2017/ 2018
Festvergütung 102 197
Nebenleistungen 0 1
Summe 102 198
Einjährige variable Vergütung 0 0
Mehrjährige variable Vergütung    
Tantieme mit aktienkursabhängigem Hebel 0 0
Aktienoptionen 0 0
Summe variable Vergütung 0 0
Versorgungsaufwand 0 0
Gesamtvergütung 102 198

Zuflüsse

In den Jahren 2017/2018 und 2018/2019 sind folgende Leistungen den Vorständen zugeflossen:

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ANGABEN

IN TAUSEND €
Marcus Kirchhoff Vorstandsvorsitzender Dr. Robert Hannemann Vorstand
Zufluss 2018/2019 2017/2018 2018/2019 2017/2018
Festvergütung 270 240 102 197
Nebenleistungen 9 9 0 1
Summe 279 249 102 198
Einjährige variable Vergütung 0 110 0 87
Mehrjährige variable Vergütung        
Tantieme mit aktienkursabhängigem Hebel 0 445 0 360
Aktienoptionen 0 0 0 0
Summe variable Vergütung 0 555 0 447
Versorgungsaufwand 0 0 0 0
Gesamtvergütung 279 804 102 645

Darüber hinaus haben Herr Kirchhoff und Herr Dr. Hannemann von der Varex Imaging Deutschland AG im abgelaufenen Geschäftsjahr Aktien der Varex Imaging Corporation im Wert von im Wert von € 27.673,92 bzw. € 42.637,30 erhalten.

Zu Beginn des Geschäftsjahres 2017/2018 hat der Aufsichtsrat beschlossen, die variable Vergütung für die Vorstände der Gesellschaft abzuschaffen. Aus diesem Grund wurden die in den vorhergehenden 4 Jahren als Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung gewährten Tantiemen mit aktienkursabhängigem Hebel nach der im Jahr 2018 stattfindenden Hauptversammlung in der angegebenen Höhe im Geschäftsjahr 2017/2018 ausgezahlt.

Im Geschäftsjahr 2017/2018 haben Herr Kirchhoff und Herr Dr. Hannemann von der Varex Imaging Deutschland AG Aktien der Varex Imaging Corporation im Wert von € 16.482,63 bzw. € 23.697,91 erhalten. Herr Kirchhoff hat außerdem Aktienoptionen der Varex Imaging Corporation im Wert von € 37.499,86 ausgeübt.

Vergütungen des Aufsichtsrats

Gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 7. Juni 2016 und der entsprechenden Satzungsänderung erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats, deren Mandate nach dem 1. Januar 2016 beginnen, von der Gesellschaft keine Vergütung. Dementsprechend wird entgegen Ziffer 5.4.6 Abs. 1 Satz 2 DCGK dann der Vorsitz und der stellvertretende Vorsitz im Aufsichtsrat nicht bei der Vergütung berücksichtigt und entgegen Ziffer 5.4.6 Abs. 3 Satz 1 DCGK keine Aufsichtsratsvergütung im Anhang oder im Lagebericht individualisiert ausgewiesen.

Im Rahmen der Tätigkeit als Mitglieder des Aufsichtsrats erhielten die Mitglieder für 2018/2019 folgende Vergütung:

a. Kimberley E. Honeysett

Als Vorsitzende des Aufsichtsrats der MMS AG seit dem 8. März 2017 erhielt Frau Honeysett keine Vergütung. Aufwandserstattungen sind nicht geltend gemacht worden.

b. Clarence R. Verhoef

Als stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der MMS AG seit dem 8. März 2017 erhielt Herr Verhoef keine Vergütung. Aufwandserstattungen sind nicht geltend gemacht worden.

c. Matthew C. Lowell

Als Mitglied des Aufsichtsrats der MMS AG seit dem 8. März 2017 erhielt Herr Lowell keine Vergütung. Aufwandserstattungen sind nicht geltend gemacht worden.

Zugunsten der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats wurde auf Kosten der Gesellschaft eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung abgeschlossen.

Honorare des Abschlussprüfers

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Angaben
in T€
01.10.2018- 30.09.2019 01.10.2017- 30.09.2018
Abschlussprüfungen (davon periodenfremd T€ 57, i. Vj. T€ 35) 203 120
Sonstige Bestätigungsleistungen 0 0
Steuerberatung 0 0
Sonstige Leistungen 0 0
Summe 203 120

Deutscher Corporate Governance Kodex

Vorstand und Aufsichtsrat der MeVis Medical Solutions AG unterstützen die Initiative der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex und haben eine gemeinsame Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG abgegeben, dass den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 7. Februar 2017 grundsätzlich entsprochen wurde und wird, sowie welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden. Die aktuelle Entsprechenserklärung datiert auf den 9. September 2019 und steht den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft als PDF zur Verfügung.

Ergebnisverwendung/Ausgleichszahlungen

Der Gewinn i.H.v. T€ 8.071 wird aufgrund des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags an die Varex Imaging Deutschland AG abgeführt.

Die VMS Deutschland Holdings GmbH hatte sich im Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag verpflichtet, ab 2015 und für die Dauer dieses Vertrages den außenstehenden Aktionären für jedes volle Geschäftsjahr eine wiederkehrende Geldleistung ("Ausgleichszahlung") zu zahlen. Diese beträgt für jedes volle Geschäftsjahr EUR 1,13 (brutto) je Aktie. Die Verpflichtung ist im Wege der Ausgliederung auf die Varex Imaging Deutschland AG übertragen worden.

Konzernzugehörigkeit

Die MMS AG gehört über die Varex Imaging Deutschland AG, Willich, zum Varex Imaging Konzern unter Führung der Varex Imaging Corporation, Salt Lake City, USA. Diese stellt den Konzernabschluss für den größten und kleinsten Kreis von Unternehmen auf und die MMS AG wird in diesen einbezogen. Der Konzernabschluss wird bei der U.S. Securities and Exchange Commission (SEC) eingereicht und ist am Sitz des Konzernmutterunternehmens erhältlich.

Da die MMS AG ausschließlich Tochterunternehmen hat, die gemäß § 296 HGB nicht in einen Konzernabschluss einbezogen werden brauchen, ist sie nach § 290 Abs. 5 HGB von der Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses befreit.

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Es haben sich nach dem Bilanzstichtag keine Geschäftsvorfälle von besonderer Bedeutung für die Gesellschaft ergeben.

 

Bremen, den 27. Januar 2020

Marcus Kirchhoff, Alleinvorstand

ENTWICKLUNG DES ANLAGEVERMÖGENS (Anlagenspiegel) für die Zeit vom 1. Oktober 2018 bis 30. September 2019

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Anschaffungskosten Kumulierte Abschreibungen
ANGABEN IN
1.10.2018 Zugänge Abgänge 30.09.2019 1.10.2018 Zugänge
I. Immaterielle Vermögensgegenstände            
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 1.329.859,48 0,00 0,00 1.329.859,48 1.230.309,03 81.192,76
II. Sachanlagen            
Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.430.024,78 202.922,14 7.827,47 1.625.119,45 1.214.732,11 174.836,09
III. Finanzanlagen            
Anteile an verbundenen Unternehmen 312.042,00 0,00 0,00 312.042,00 0,00 0,00
Ausleihungen an verbundene Unternehmen 16.225.211,69 0,00 0,00 16.225.211,69 0,00 0,00
  16.537.253,69 0,00 0,00 16.537.253,69 0,00 0,00
  19.297.137,95 202.922,14 7.827,47 19.492.232,62 2.445.041,14 256.028,85
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Kumulierte Abschreibungen Buchwerte
ANGABEN IN
Abgänge 30.09.2019 30.09.2019 30.09.2018
I. Immaterielle Vermögensgegenstände        
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 0,00 1.311.501,79 18.357,69 99.550,45
II. Sachanlagen        
Betriebs- und Geschäftsausstattung 7.827,47 1.381.740,73 243.378,72 215.292,67
III. Finanzanlagen        
Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 312.042,00 312.042,00
Ausleihungen an verbundene Unternehmen 0,00 0,00 16.225.211,69 16.225.211,69
  0,00 0,00 16.537.253,69 16.537.253,69
  7.827,47 2.693.242,52 16.798.990,10 16.852.096,81

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die MeVis Medical Solutions AG, Bremen

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der MeVis Medical Solutions AG, Bremen, - bestehend aus der Bilanz zum 30. September 2019, der Gewinn- und Verlustrechnung, der Kapitalflussrechnung und dem Eigenkapitalspiegel für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2018 bis zum 30. September 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der MeVis Medical Solutions AG für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2018 bis zum 30. September 2019 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 30. September 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2018 bis zum 30. September 2019 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2018 bis zum 30. September 2019 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Aus unserer Sicht war folgender Sachverhalt am bedeutsamsten in unserer Prüfung:

1 Umsatzrealisierung

Unsere Darstellung dieses besonders wichtigen Prüfungssachverhalts haben wir wie folgt strukturiert:

1 Sachverhalt und Problemstellung

2 Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse

3 Verweis auf weitergehende Informationen

Nachfolgend stellen wir den besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar:

1 Umsatzrealisierung

1 Die im Jahresabschluss der Gesellschaft ausgewiesenen Umsatzerlöse in Höhe von T€ 18.073 betreffen im Wesentlichen Erlöse aus dem Verkauf von Lizenzen, Erlöse aus Wartung und übrige Erlöse. Dabei entfallen auf Hologic als wesentlichen Kunden Umsatzerlöse in Höhe von T€ 9.624, wovon wiederum T€ 5.797 auf Erlöse aus Wartungsverträgen und T€ 3.815 auf Erlöse aus dem Verkauf von Lizenzen entfallen.

Die Wartungsverträge werden üblicherweise im Rahmen des Verkaufs von Neulizenzen, aber auch nachträglich als Verlängerung des ursprünglichen Wartungszeitraums geschlossen. Die Laufzeit der Verträge beträgt in der Regel 12 Monate, so dass von der Gesellschaft eine erfolgsneutrale Abgrenzung der monatlich, für die Vertragslaufzeit im Voraus vereinnahmten Beträge erfolgt, die wiederum entsprechend der Vertragslaufzeit erfolgswirksam aufgelöst werden. Für im Rahmen der Verlängerung des ursprünglichen Wartungszeitraums geschlossene Verträge erhält die Gesellschaft von Hologic monatliche Abschlagszahlungen.

Die Lizenzerlöse resultieren vornehmlich aus dem Verkauf von Neulizenzen. Darüber hinaus vereinnahmt die Gesellschaft allerdings noch Umsätze aus Lizenzupgrades bei bereits verkauften Lizenzen. Für diese Upgrades erhält die Gesellschaft von Hologic ebenfalls monatliche Abschlagszahlungen.

Auf der Basis einer von Hologic aufgestellten und mit der Gesellschaft abgestimmten Planung hinsichtlich der voraussichtlichen Anzahl von neu geschlossenen Verlängerungen von Wartungsverträgen und Lizenzupgrades zahlt Hologic monatlich Abschlagszahlungen über einen Zeitraum von 12 Monaten. Die finale Abrechnung erfolgt jährlich, jeweils für die Periode vom 1. Mai bis 30. April des Folgejahres.

Infolgedessen liegen für die auf die Monate Mai bis September 2019 entfallenden Umsatzerlöse in Höhe von insgesamt T€ 644 keine finalen Abrechnungen vor. Diese Umsatzerlöse basieren in einem hohen Maß auf den Einschätzungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreter und sind daher mit erheblichen Unsicherheiten behaftet. Vor diesem Hintergrund war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

2 Unter Berücksichtigung der Kenntnis, dass aufgrund der vorzunehmenden Einschätzungen und Annahmen ein erhöhtes Risiko falscher Angaben in der Rechnungslegung besteht, haben wir die von der Gesellschaft eingerichteten Prozesse und Kontrollen zur Erfassung von Umsatzerlösen beurteilt. Um die Angemessenheit der zum Bilanzstichtag ausgewiesenen Umsatzerlöse zu beurteilen, haben wir auch die getroffenen Einschätzungen und Annahmen auf Konsistenz und Stetigkeit hin überprüft. Im Rahmen von Befragungen der gesetzlichen Vertreter konnten keine Anzeichen festgestellt werden, dass die Einschätzungen und Annahmen ungeeignet sind, um die tatsächliche Erlösentwicklung korrekt darzustellen. Ferner haben wir die finalen Abrechnungen der vergangenen drei Abrechnungsperioden, die jeweils für den Zeitraum vom 1. Mai bis 30. April des Folgejahres vorgenommen wurden, kritisch gewürdigt und uns von der Verlässlichkeit der den Abschlagszahlungen zugrundeliegenden Planungen überzeugt. Die im Rahmen der finalen Abrechnungen festgestellten Abweichungen zwischen tatsächlichen Erlösen und Abschlagszahlungen bewegten sich dabei in einem angemessenen Rahmen. In Summe konnten wir durch die dargestellten und andere Prüfungshandlungen nachvollziehen, dass die Umsatzerlöse zutreffend abgebildet wurden.

3 Die Angaben der Gesellschaft zur Umsatzrealisierung sind im Abschnitt "Erläuterungen zur Gewinn und Verlustrechnung" des Anhangs enthalten.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB.

Die sonstigen Informationen umfassen zudem die übrigen Teile des Geschäftsberichts - ohne weitergehende Querverweise auf externe Informationen -, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses, des geprüften Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 21. März 2019 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 11. September 2019 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2016/2017 als Abschlussprüfer der MeVis Medical Solutions AG, Bremen, tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Thomas Dräger.

 

Bremen, den 28. Januar 2020

PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Thomas Dräger, Wirtschaftsprüfer

ppa. Konstantin Kessler, Wirtschaftsprüfer

VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER (BILANZEID)

"Ich versichere nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind."

 

Bremen, den 27. Januar 2020

MeVis Medical Solutions AG

Marcus Kirchhoff, Alleinvorstand

DISCLAIMER

ZUKUNFTSBEZOGENE AUSSAGEN

Dieser Bericht enthält zukunftsbezogene Aussagen, die auf aktuellen Einschätzungen des Managements über künftige Entwicklungen beruhen. Solche Aussagen unterliegen Risiken und Unsicherheiten, die außerhalb der Möglichkeiten der MeVis Medical Solutions AG bezüglich einer Kontrolle oder präzisen Einschätzung liegen, wie beispielsweise das zukünftige Marktumfeld und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, das Verhalten der übrigen Marktteilnehmer, die erfolgreiche Integration von Neuerwerben sowie Maßnahmen staatlicher Stellen. Sollte einer dieser oder andere Unsicherheitsfaktoren und Unwägbarkeiten eintreten oder sollten sich die Annahmen, auf denen diese Aussagen basieren, als unrichtig erweisen, könnten die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den in diesen Aussagen explizit genannten oder implizit enthaltenen Ergebnissen abweichen. Es ist von der MeVis Medical Solutions AG weder beabsichtigt, noch übernimmt die MeVis Medical Solutions AG eine gesonderte Verpflichtung, zukunftsbezogene Aussagen zu aktualisieren, um sie an Ereignisse oder Entwicklungen nach dem Datum dieses Berichtes anzupassen.

ABWEICHUNGEN AUS TECHNISCHEN GRÜNDEN

Aus technischen Gründen (z.B. Umwandlung von elektronischen Formaten) kann es zu Abweichungen zwischen den in diesem Finanzbericht enthaltenen und den zum Bundesanzeiger eingereichten Rechnungslegungsunterlagen kommen. In diesem Fall gilt die zum Bundesanzeiger eingereichte Fassung als die verbindliche Fassung.

Der Finanzbericht steht zum Download im Internet bereit unter:

http://www.mevis.de/ir finanzberichte.html

FINANZKALENDER 2019/2020

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Datum Veranstaltung
29. Januar 2020 Veröffentlichung Geschäftsbericht 2018/2019
19. März 2020 Ordentliche Hauptversammlung, Bremen
27. Mai 2020 Veröffentlichung Halbjahresfinanzbericht 2019/2020

MeVis Medical Solutions AG

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28359 Bremen

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Fax +49 421 22495 999

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