Allianz Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft

Stuttgart

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024

Allianz Lebensversicherungs-AG

Geschäftsbericht 2024

Auf einen Blick

Allianz Lebensversicherungs-AG nach HGB

2024 Veränderungen zum Vorjahr 2023 2022 Mehr dazu auf Seite
Beitragseinnahmen brutto Mio € 23.848 11,8 % 21.323 21.450 6
Beitragseinnahmen im selbst abgeschlossenen Geschäft Mio € 23.607 12,0 % 21.072 21.185 6
Leistungen an Kundinnen und Kunden Mio € 21.987 1,4 % 21.678 19.849 6
Bruttoüberschuss Mio € 4.647 25,3 % 3.708 2.539 8
Abschlusskosten in % der Beitragssumme des Neugeschäfts % 3,5 3,6 3,8 6
Verwaltungskosten in % der gebuchten Bruttobeiträge % 1,2 1,2 1,1 6
Ergebnisabführung Mio € 751 0,4 % 748 892 8
Anteil der Kundinnen und Kunden am Gesamtertrag % 91,2 90,1 86,4 8
Verwaltete Kapitalanlagen Mio € 274.508 1,9 % 269.278 270.605 7
Bewertungsreserven der gesamten Kapitalanlagen % -3,6 -3,5 -6,0 8
in % der gesamten Kapitalanlagen
Laufende Durchschnittsverzinsung % 2,8 2,8 2,9 62
Nettoverzinsung % 2,9 2,6 2,0 8
Eigenkapital Mio € 2.567 2.567 2.991 29
Versicherungstechnische Netto-Rückstellungen Mio € 274.192 2,0 % 268.732 267.612 29
Sicherungsmittel aus freier RfB und Schlussüberschussfonds % 4,6 4,6 4,6 -
in % der Deckungsmittel
Anzahl der Verträge Mio 11,7 0,4 % 11,6 11,6 21

Mitglieder des Vorstandes

Dr. Rudolf Kubat

Vorsitzender des Vorstandes

seit 1. Januar 2025

Katja de la Viña

Vorsitzende des Vorstandes

bis 31. Dezember 2024

Dr. Heinke Conrads

Firmenkunden

Henriette Götze

Betrieb und Personal

Dr. Alf Neumann

Digitalisierung

Dr. Volker Priebe

Privatkunden und Produkte

Dr. Martin Riesner

Finanzen

Dr. Thomas Wiesemann

Vertrieb

LAGEBERICHT

-Die Allianz-Lebensversicherungs-AG ist mit ihrer Finanzstärke, den professionell aufgestellten und weltweit ausgerichteten Kapitalanlagen sowie den sehr geringen Verwaltungskosten ein ausgesprochen verlässlicher Partner für ihre Kundinnen und Kunden. Das zeigt sich -im Jahr 2024- -erneut -an der hohen Nachfrage der Kundinnen und Kunden,- -in einer sehr geringen Stornoquote nach Stückzahlen- -und einem weiteren Anstieg der verwalteten Verträge auf knapp -11,7- Millionen Stücke.

-Das umfangreiche Angebot- an attraktiven Vorsorgekonzepten für jede Lebenssituation hat auch im Jahr 2024 zu einem hohen Neugeschäftsvolumen geführt. -Insbesondere im Geschäft gegen Einmalbeiträge wurde ein deutliches Wachstum verzeichnet-.

-Im Geschäftsjahr 2024 konnten Beitragseinnahmen in Höhe von 23,8 (21,3) Milliarden Euro verzeichnet werden. Die marktführende Stellung in der deutschen Lebensversicherungsbranche hat die Allianz Lebensversicherungs-AG weiter ausgebaut.

Allgemeine Rahmenbedingungen

-Grundlagen der Gesellschaft

Die Allianz Lebensversicherungs-AG ist ein Tochterunternehmen der Allianz Deutschland AG mit Sitz in München im Sinne des § 290 Absatz 2 Handelsgesetzbuch (HGB). Die Allianz Deutschland AG ist wiederum ein Tochterunternehmen der Allianz SE, München. Die Allianz Lebensversicherungs-AG gehört somit zum Allianz Konzern unter Führung der Allianz SE.

Die Allianz SE hält 100,0 Prozent der Anteile an der Allianz Deutschland AG. Die Allianz Deutschland AG hält an der Allianz Lebensversicherungs-AG einen Anteil von 94,9 Prozent der Aktien unmittelbar und einen Anteil von 5,1 Prozent der Aktien mittelbar. Die Allianz SE hält mittelbar somit alle Anteile an der Allianz Lebensversicherungs-AG.

-Gesamtwirtschaftliche Entwicklung

Weltwirtschaft und Deutschland

Im Jahr 2024 erlebte die Weltwirtschaft ein weiteres solides Wachstum von 2,8 Prozent, trotz anhaltender geopolitischer Unsicherheiten. Die US-Wirtschaft zeigte sich erneut widerstandsfähig, gestützt durch einen starken privaten Konsum, und verzeichnete ein Wachstum von 2,8 Prozent. Europa und China sahen sich mit strukturellen Herausforderungen konfrontiert. Das Wirtschaftswachstum betrug in der Eurozone 0,8 Prozent und in China 5,0 Prozent. Die Inflation ging weltweit zurück und näherte sich in den meisten Regionen wieder 2,0 Prozent an, mit Ausnahme Chinas, das weiterhin eine niedrige Inflation von 0,4 Prozent im Jahresdurchschnitt aufwies.

In Deutschland verzeichnete die Wirtschaftsleistung im zweiten Jahr in Folge einen Rückgang. Nach einem Minus von 0,3 Prozent im Jahr 2023 sank das Bruttoinlandsprodukt im Laufe des Jahres 2024 um weitere 0,2 Prozent. Hauptursachen waren die nachlassende Wettbewerbsfähigkeit der Industrie, die zu einem Rückgang der Exporte um 0,8 Prozent führte, und eine Kaufzurückhaltung der privaten Haushalte, bei der die Konsumausgaben lediglich um 0,3 Prozent stiegen. Zudem belasteten wirtschaftliche Unsicherheiten und ein erhöhtes Zinsniveau die Investitionen, die um 2,8 Prozent zurückgingen. Ein Wachstumsimpuls ging im Jahr 2024 von den staatlichen Konsumausgaben aus, die um 2,6 Prozent zulegten.

Zinspolitik und Kapitalmärkte

Mit dem Rückgang der Inflation begannen die Zentralbanken in Europa und den USA, die Zinssätze zu senken. Die Europäische Zentralbank reduzierte den Einlagenzinssatz um 100 Basispunkte auf 3,0 Prozent. Die US-Notenbank senkte ihren Leitzins ebenfalls um 100 Basispunkte auf 4,5 Prozent. Die langfristigen Zinsen reagierten jedoch nicht im gleichen Maße, da Sorgen über die wachsende Staatsverschuldung zunahmen. Die Renditen deutscher Staatsanleihen stiegen im Jahresverlauf um 33 Basispunkte auf 2,4 Prozent, während die Renditen von US-Staatsanleihen um 71 Basispunkte auf 4,6 Prozent anstiegen.

Die Aktienmärkte verzeichneten im Jahr 2024 deutliche Kursgewinne. Unter anderem die Zinssenkungen der Notenbanken und die anhaltende Begeisterung für künstliche Intelligenz trieben die Kurse in die Höhe. US-Aktien (S&P 500) stiegen um 23,3 Prozent, während deutsche Aktien (DAX) trotz einer schrumpfenden Wirtschaft ein Plus von 18,8 Prozent erzielten.

Einkommensentwicklung und Sparverhalten

Die Zahl der Erwerbstätigen in Deutschland erhöhte sich im Jahr 2024 um 0,2 Prozent auf durchschnittlich 46,1 Millionen, obwohl das Beschäftigungswachstum gegen Jahresende stagnierte. Der Zuwachs an Erwerbstätigen war hauptsächlich im öffentlichen Sektor zu verzeichnen, während die Industrie einen Rückgang der Beschäftigung erlebte. Dank hoher Tarifabschlüsse stiegen die Durchschnittslöhne um 5,3 Prozent. Dies führte zu einem Anstieg des verfügbaren Einkommens der privaten Haushalte um 4,5 Prozent, deutlich über der durchschnittlichen Inflationsrate von 2,2 Prozent.

Die Sparquote erreichte mit 11,6 Prozent einen der höchsten Werte der letzten 30 Jahre, mit Ausnahme der COVID-19-Jahre 2020 und 2021. Hohe Sparleistungen und positive Entwicklungen an den Aktienmärkten führten dazu, dass das Geldvermögen der privaten Haushalte Ende September 2024 einen neuen Rekordwert von 9,0 Billionen Euro erreichte und damit um 6,4 Prozent über dem Jahresendwert 2023 lag. Mit den Zinssenkungen der Europäischen Zentralbank änderte sich das Sparverhalten: Zinsprodukte wie Termineinlagen oder Anleihen verloren an Beliebtheit, während Aktien und Investmentfonds wieder verstärkt in den Fokus rückten. Versicherungsprodukte hatten einen Anteil von 12,7 Prozent an den neuen Spargeldern.

-Versicherungswirtschaft

Beitragseinnahmen

Das Geschäft der deutschen Versicherer verlief im Geschäftsjahr 2024 trotz des gedämpften gesamtwirtschaftlichen Ausblicks für die deutsche Wirtschaft durchaus zufriedenstellend. Über alle Sparten hinweg geht der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) für die deutsche Versicherungswirtschaft nach vorläufigen Angaben insgesamt von einem Beitragsplus im Jahr 2024 aus.

In der Lebensversicherung (einschließlich Pensionskassen und Pensionsfonds) haben sich die Beitragseinnahmen im Jahr 2024 stabil entwickelt. Basierend auf vorläufigen Informationen des GDV, erhöhten sich die gebuchten Brutto-Beitragseinnahmen der deutschen Lebensversicherer, nach einem stärkeren Rückgang im Vorjahr, um 2,6 Prozent von 92,1 Milliarden Euro auf 94,4 Milliarden Euro. Diese Effekte beruhen auf einem starken Einmalbeitragsgeschäft, das um 9,9 Prozent auf 28,3 Milliarden Euro stieg. Die laufenden Beiträge verringerten sich leicht um 0,2 Prozent auf 66,1 Milliarden Euro.

Geschäftsverlauf

-Versicherungsgeschäft

Beitragseinnahmen

Die gebuchten Beitragseinnahmen der Allianz Lebensversicherungs-AG im selbst abgeschlossenen Geschäft (s. a. G.) betrugen 23,6 Milliarden Euro und liegen damit 12,0 Prozent über dem Vorjahreswert (21,1 Milliarden Euro). Die Einmalbeiträge lagen bei 13,2 (10,7) Milliarden Euro; die laufenden Beitragseinnahmen blieben konstant bei 10,4 (10,4) Milliarden Euro.

Die Stornoquote nach Stückzahlen erhöhte sich im Jahr 2024 leicht auf 1,6 (1,5) Prozent. Darin erfasst sind Rückkäufe und sonstige vorzeitige Abgänge. Die Stornoquote nach Beiträgen, die neben den Rückkäufen auch die Beitragsfreistellung von Versicherungen ohne Kündigung erfasst, erhöhte sich auf 5,4 (4,7) Prozent. Der Anstieg resultiert maßgeblich aus Beitragsfreistellungen aufgrund von Arbeitgeberwechseln bei Verträgen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung.

Neugeschäft

Die Neubeiträge (s. a. G.) beliefen sich auf 14,2 Milliarden Euro und sind damit um 21,9 Prozent höher ausgefallen als im Geschäftsjahr 2023. Der bereits erwähnte Zuwachs der Einmalbeiträge betrug 23,1 Prozent. Die laufenden Neubeiträge stiegen um 7,7 Prozent von 907 Millionen auf 977 Millionen Euro.

Im Privatkundengeschäft haben sich die Neubeiträge auf 9,1 (8,3) Milliarden Euro erhöht. Hierbei stiegen die Einmalbeiträge auf 8,7 (7,9) Milliarden Euro. Die Neubeiträge aus eingelösten Versicherungen gegen laufenden Beitrag stiegen um 5,1 Prozent auf 263,4 (250,7) Millionen Euro. Die Zuwachsanpassungen erhöhten sich leicht auf 138,7 (137,5) Millionen Euro. Insgesamt machte das Privatkundengeschäft rund 64 (71) Prozent der Neubeiträge der Allianz Lebensversicherungs-AG aus.

Im Firmenkundengeschäft stiegen die Einmalbeiträge um 61 Prozent auf 4,5 (2,8) Milliarden Euro, auch beeinflusst durch einzelne großvolumige Abschlüsse. Die laufenden Neubeiträge stiegen um 10,8 Prozent und betrugen inklusive Zuwachsanpassungen 574,6 (518,3) Millionen Euro. Die Neubeiträge insgesamt beliefen sich somit auf 5,1 (3,3) Milliarden Euro. Die Firmendirektversicherung ist weiterhin der mit Abstand am häufigsten genutzte Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung. Rund 76 Prozent der Neuverträge im Firmengeschäft entfallen auf diesen Durchführungsweg.

Bestand

Die Versicherungssumme des Bestandes stieg gegenüber dem Vorjahr von 435,1 Milliarden Euro um 2,9 Prozent auf 447,7 Milliarden Euro. Die Anzahl der verwalteten Verträge lag mit 11,7 Millionen um 0,4 Prozent über der des Vorjahres. Die betriebenen Versicherungsarten sind auf Seite 23, Bewegung und Struktur des Versicherungsbestandes im Einzelnen ab Seite 21 aufgeführt.

Leistungen an Kundinnen und Kunden

Die Auszahlungen der Allianz Lebensversicherungs-AG an Kundinnen und Kunden für Abläufe, Renten, Todesfälle und Rückkäufe stiegen um 1,4 Prozent auf 22,0 (21,7) Milliarden Euro. Davon entfielen auf Ablaufleistungen 15,2 (15,2) Milliarden Euro, auf Rentenleistungen 2,8 (2,7) Milliarden Euro sowie 4,1 (3,8) Milliarden Euro auf Versicherungsleistungen für Todesfälle und Rückkäufe.

Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb

Die Abschlusskosten betrugen 1.358 (1.276) Millionen Euro. Davon entfielen 901 (845) Millionen Euro auf Abschlussprovisionen und sonstige leistungsabhängige Bezüge der Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler. Bezogen auf die Beitragssumme des Neugeschäftes, sank der Abschlusskostensatz auf 3,5 (3,6) Prozent.

Die Verwaltungskosten stiegen aufgrund von Investitionen im Betrieb und in der IT gegenüber dem Vorjahr auf 276 (259) Millionen Euro an. Im Verhältnis zu den gesamten Beitragseinnahmen ergibt sich daraus ein Verwaltungskostensatz auf dem Niveau des Vorjahres in Höhe von 1,2 (1,2) Prozent.

Geschäftsverlauf bei den Tochtergesellschaften der Allianz Lebensversicherungs-AG

Die Allianz Pensionskasse AG (APK) und die Allianz Pensionsfonds AG (APF) sind 100-prozentige operative Tochtergesellschaften der Allianz Lebensversicherungs-AG.

Im Jahr 2024 betrugen die Neubeiträge der APK 44,1 (48,8) Millionen Euro. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um variable Einmalbeiträge und automatische Erhöhungen aus Bestandsverträgen. Die Beitragseinnahmen lagen im Berichtszeitraum mit 479,8 (513,9) Millionen Euro um 6,6 Prozent unter dem Vorjahresniveau. Die APK weist einen Jahresüberschuss in Höhe von 15,0 (20,0) Millionen Euro aus.

Die Neubeiträge des APF beliefen sich im Jahr 2024 auf 74,3 (87,2) Millionen Euro. Die Beitragseinnahmen betrugen im Berichtszeitraum 121,7 Millionen Euro und liegen damit 3,4 Prozent über dem Vorjahreswert (117,7 Millionen Euro). Die Einmalbeiträge sanken auf 59,5 (68,7) Millionen Euro; die laufenden Beitragseinnahmen erhöhten sich auf 62,2 (48,9) Millionen Euro. Der APF weist für das Jahr 2024 wie auch im Vorjahr einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 0,1 (4,3) Millionen Euro aus.

Niederlassungen

Der Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit der Allianz Lebensversicherungs-AG liegt in Deutschland. Darüber hinaus betreibt die Allianz Lebensversicherungs-AG in geringerem Umfang im Ausland Geschäft über Niederlassungen. Über eine Niederlassung in Triest (Italien) und eine Niederlassung in Madrid (Spanien) wird ein an den jeweiligen lokalen Markt angepasstes Produkt zur privaten Altersvorsorge vertrieben.

Allianz Baufinanzierungsgeschäft

Im Rahmen der Steuerung der Kapitalanlage für die Kundinnen und Kunden ist die Allianz Lebensversicherungs-AG auch als Darlehensgeber in der Baufinanzierung tätig. Mit einem Neugeschäftsvolumen von 1,61 Milliarden Euro und rund 4.300 abgeschlossenen Darlehensverträgen wurde im Geschäftsjahr 2024 das Vorjahresergebnis übertroffen. Die Darlehenssumme stieg um 27,8 Prozent, die Stückzahl um 19,4 Prozent gegenüber dem vergangenen Jahr. Diese positive Entwicklung ist auf ein stabilisiertes Zinsniveau und die bis zur Jahresmitte sinkenden Immobilienpreise zurückzuführen, die zu einem gestärkten Verbrauchervertrauen und damit zu einer allgemein erhöhten Nachfrage auf den Finanzierungsmärkten führte. Ein weiterer Wachstumsfaktor im Geschäftsjahr 2024 betraf die Nutzung staatlicher Fördermaßnahmen, welche die Attraktivität von Baufinanzierungen erhöhten. Im Neugeschäft lag ein Fokus auf der Finanzierung von nachhaltigen Gebäuden, um die Anforderungen der EU-Taxonomie zu erfüllen.

Das Volumen grundschuldbesicherter Darlehen im Bestand der Allianz Lebensversicherungs-AG stieg leicht auf 29,0 Milliarden Euro an. Zum Ende des Geschäftsjahres 2024 wurden rund 128.600 Hypothekendarlehen verwaltet. Zur Stärkung der Marktposition hat die Allianz Baufinanzierung im Laufe des Jahres erfolgreich ihre Vertriebs- und Verwaltungssysteme modernisiert.

-Kapitalanlagen

Der Kapitalanlagenbestand der Allianz Lebensversicherungs-AG erhöhte sich im Berichtsjahr um 1,9 Prozent auf 274,5 (269,3) Milliarden Euro. Die Bruttoneuanlage betrug 42,5 (48,6) Milliarden Euro. Die Marktwerte der Kapitalanlagen erhöhten sich im Jahr 2024 auf 264,6 (259,8) Milliarden Euro.

Sicherheits- und ertragsorientierte Anlagestrategie

Die Allianz Lebensversicherungs-AG setzte auch im Jahr 2024 ihre sicherheits- und ertragsorientierte Anlagestrategie fort. Das Unternehmen verfolgte weiterhin das Ziel, bei angemessenem Risiko eine möglichst attraktive Rendite zu erreichen. Die internationale und regionale Diversifikation der Kapitalanlagen wurde weiter vorangetrieben und es wurde auch weiter in alternative, nicht börsengehandelte Kapitalanlagen investiert. Dabei wurden insbesondere Mittelstandsfinanzierungen mit Nettoinvestitionen in Höhe von 1,5 (2,1) Milliarden Euro sowie die Anlageklasse der erneuerbaren Energien mit Nettoinvestitionen in Höhe von 0,2 (0,1) Milliarden Euro weiter ausgebaut. Insgesamt konnten die alternativen Kapitalanlagen auch in diesem Jahr eine attraktive Rendite erwirtschaften. Im Immobiliensektor war marktseitig ein weiterer Preisrückgang zu beobachten.

Weitere Investitionen erfolgten in festverzinsliche Wertpapiere mit kürzeren bis mittleren Laufzeiten und attraktiven Renditen. Zur Finanzierung dieser Anlageklasse wurden im Gegenzug weniger ertragsstarke festverzinsliche Anlagen verkauft.

Aufgrund der langfristigen Leistungsversprechen gegenüber den Kundinnen und Kunden ist ein großer Teil des Portfolios in festverzinsliche Anlagen investiert. Ende des Jahres 2024 betrug dieser Anteil nach Marktwerten 72 (73) Prozent der Kapitalanlagen. Grund für den leichten Rückgang sind die im Jahresvergleich gestiegenen Zinsen im längeren Laufzeitenbereich, die zu geringeren Marktwerten bei bestehenden Papieren führten. Darüber hinaus erhöhte sich der Aktienanteil durch die positive Aktienperformance im Jahr 2024.

Der Schwerpunkt der festverzinslichen Anlagen liegt weiterhin auf besicherten Anleihen sowie deutschen und europäischen Staatsanleihen und staatsnahen Emittenten. Besicherte Anleihen stellen durch ihre Unterlegung mit werthaltigen Sicherheiten, zum Beispiel Kommunaldarlehen oder erstrangigen Hypothekenkrediten, sehr sichere Anlagen dar. Der Anteil an Wertpapieren insgesamt, die ein Investment Grade Rating besitzen, beträgt 86 (87) Prozent nach Marktwerten. Bei den Staatsanleihen und staatsnahen Emittenten konzentrierte sich die Allianz Lebensversicherungs-AG weiterhin auf die Kernländer der Eurozone. Um langfristig eine attraktive Verzinsung des Kapitalanlagenportfolios zu sichern, hält das Unternehmen an einer breiten Diversifikation des Portfolios fest. Ende des Jahres 2024 lag der Anteil von Unternehmensanleihen am Gesamtportfolio bei 22,2 (19,5) Prozent nach Marktwerten. Der Anteil von Schwellenländeranleihen am Gesamtportfolio betrug 5,6 (5,7) Prozent nach Marktwerten.

Die Aktienquote nach Marktwerten einschließlich Investitionen in erneuerbare Energien und Infrastruktur betrug zum Geschäftsjahresende 2024 unter Berücksichtigung von Absicherungsmaßnahmen 17,8 (16,1) Prozent.

Kapitalanlagenergebnis

Das Nettoergebnis aus den Kapitalanlagen betrug 8,4 (7,1) Milliarden Euro. Hiervon wurden 3,8 (3,9) Milliarden Euro für die garantierte rechnungsmäßige Verzinsung der Kundenguthaben (Deckungsrückstellung einschließlich Zinszusatzreserve und verzinslich angesammelter Überschussguthaben) verwendet. Das Kapitalanlagenergebnis setzte sich wie folgt zusammen:

Mio €

2024 2023 2022
Laufender Ertrag 8.896 8.123 8.516
+ Veräußerungsgewinne 862 708 3.328
+ Zuschreibungen 449 101 48
- Veräußerungsverluste -89 -835 -3.496
- Außerplanmäßige Abschreibungen -505 -444 -2.290
- Laufender Aufwand -1.175 -559 -598
Nettoertrag 8.438 7.094 5.507

Die laufenden Erträge in Höhe von 8.896 (8.123) Millionen Euro lagen 773 Millionen Euro über dem Niveau des Jahres 2023. Diese enthielten im Jahr 2024 Schüttungen aus Spezialfonds in Höhe von 3.779 (3.799) Millionen Euro. Darüber hinaus lagen die laufenden Erträge aus Immobilien und Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen vor allem aufgrund höherer Ergebnisse aus den Private-Equity-Beteiligungen im Geschäftsjahr mit 3.134 (2.450) Millionen Euro über Vorjahresniveau. Geringere laufende Erträge aus Immobiliengesellschaften wurden durch höhere laufende Erträge aus Beteiligungen, die in alternative festverzinsliche Anlagen investieren, ausgeglichen. Des Weiteren lagen die Veräußerungsgewinne in Höhe von 862 (708) Millionen Euro über dem Niveau im Vorjahr. Die Veräußerungsverluste in Höhe von 89 (835) Millionen Euro haben sich im Geschäftsjahr 2024 erheblich reduziert, was auf deutlich geringere Umschichtungen festverzinslicher Anlagen zurückzuführen ist. Die außerplanmäßigen Abschreibungen bewegten sich in Höhe von 505 (444) Millionen Euro nahezu auf Vorjahresniveau. Der laufende Aufwand in Höhe von 1.175 (559) Millionen Euro ist vor allem aufgrund von gebildeten Drohverlustrückstellungen sowie laufenden Aufwänden aus Derivaten angestiegen.

Im Geschäftsjahr 2024 betrug das Nettoergebnis aus den Kapitalanlagen (das sind alle Erträge abzüglich aller Aufwendungen) 8.438 (7.094) Millionen Euro. Hierin ist das Ergebnis aus fondsgebundenen Versicherungen in Höhe von 503 (190) Millionen Euro enthalten.

Die Nettoverzinsung der Kapitalanlagen betrug 2,9 (2,6) Prozent. Sie berechnete sich aus dem Nettoergebnis ohne Berücksichtigung des Ergebnisses aus fondsgebundenen Versicherungen.

Bewertungsreserven der Kapitalanlagen

Das Jahr 2024 verzeichnete ein leicht gestiegenes Zinsniveau sowie positive Aktienmärkte. Dies wirkte sich auf die Bewertungsreserven der Kapitalanlagen aus. Die Bewertungsreserven setzen sich zusammen aus stillen Reserven in Höhe von 17,4 (14,4) Milliarden Euro und stillen Lasten in Höhe von 27,3 (23,8) Milliarden Euro, sie betragen insgesamt minus 9,9 (-9,4) Milliarden Euro. Dies entspricht minus 3,6 (-3,5) Prozent des Buchwertes der gesamten Kapitalanlagen.

Die Bewertungsreserven der Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen in Höhe von 12,0 (8,9) Milliarden Euro erhöhten sich insbesondere aufgrund der positiven Entwicklung der alternativen Kapitalanlagen und den damit einhergehenden ansteigenden Reserven. Die Bewertungsreserven der Aktien und Anteile an Investmentvermögen sanken insgesamt auf minus 20,1 (-16,6) Milliarden Euro aufgrund des Zinsanstiegs. Die Bewertungsreserven bei sonstigen Ausleihungen und Hypotheken betrugen minus 2,4 (-2,7) Milliarden Euro und sind zum Vorjahr nahezu unverändert. Die stillen Lasten bei den festverzinslichen Kapitalanlagen sind temporärer Natur, da sich diese bis zur Endfälligkeit der Papiere abbauen werden. Entsprechend wurden Abschreibungen aufgrund von § 341b und c des Handelsgesetzbuches auf diese Kapitalanlagen nicht vorgenommen.

Die Bewertungsreserven bei Immobilien reduzierten sich aufgrund des Preisrückgangs und Verkäufen um 0,3 Milliarden Euro auf 0,6 (0,9) Milliarden Euro. Weitere Erläuterungen stehen im Anhang auf Seite 48.

-Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Bruttoüberschuss

Der Bruttoüberschuss nach Bedienung der Garantieverzinsung betrug im Berichtsjahr 4,7 (3,7) Milliarden Euro. Hierin sind die Reduktion der Zinszusatzreserve um 0,7 (0,7) Milliarden Euro gemäß § 5 Absätze 3 und 4 der Deckungsrückstellungsverordnung mit der analogen Umsetzung für den Altbestand bereits berücksichtigt.

Rückstellung für Beitragsrückerstattung

Die Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) ist die Reserve für die künftige Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer. Vom Bruttoüberschuss führte das Unternehmen der RfB 3,4 (2,5) Milliarden Euro zu. Gleichzeitig wurden der RfB 2,7 (2,2) Milliarden Euro entnommen und den Kundinnen und Kunden als Überschussbeteiligung für 2024 gutgeschrieben. Zum 31. Dezember 2024 betrug die RfB 14,8 (14,1) Milliarden Euro.

Anteil der Kundinnen und Kunden am Gesamtertrag

Neben der Beteiligung am Bruttoüberschuss im Rahmen der Zuführung zur RfB erhielten die Kundinnen und Kunden auch eine Direktgutschrift in Höhe von 536 (463) Millionen Euro. Zusammen mit der Garantieverzinsung in Höhe von 3,8 (3,9) Milliarden Euro, welche auch die Veränderung zur Zinszusatzreserve umfasst, kamen den Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmern der Allianz Lebensversicherungs-AG dadurch 91,2 (90,1) Prozent der Summe aus Bruttoüberschuss und Garantieverzinsung zugute.

Ergebnisabführung

Aufgrund des bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit der Allianz Deutschland AG wird für das Geschäftsjahr 2024 ein Betrag in Höhe von 751 (748) Millionen Euro an die Allianz Deutschland AG abgeführt.

Überschussbeteiligung

Durch die langfristig orientierte, global diversifizierte Kapitalanlage kann die Allianz Lebensversicherungs-AG die Verzinsung für ihre Kundinnen und Kunden für das Jahr 2025 stabil halten.

Für das Vorsorgekonzept Perspektive bietet die Allianz Lebensversicherungs-AG im Jahr 2025 weiterhin eine Gesamtverzinsung von 3,8 (3,8) Prozent. Diese ergibt sich aus einer laufenden Verzinsung von 2,8 (2,8) Prozent, einem Schlussüberschuss sowie einem Sockelbetrag für die Beteiligung an den Bewertungsreserven von zusammen 1,0 (1,0) Prozent.

Beim Vorsorgekonzept Klassik liegt die Gesamtverzinsung bei 3,5 (3,5) Prozent. Sie setzt sich aus der laufenden Verzinsung von 2,7 (2,7) Prozent, dem Schlussüberschuss und dem Sockelbetrag für die Beteiligung an den Bewertungsreserven von weiteren 0,8 (0,8) Prozent zusammen.

Die kapitalmarktnahen Vorsorgekonzepte KomfortDynamik und InvestFlex setzen auf die Chancen der Kapitalmärkte und nutzen das starke Sicherungsvermögen als stabilisierendes Fundament. Die Allianz Lebensversicherungs-AG bietet für den Teil des Kapitals, der im Sicherungsvermögen angespart wird, ebenfalls eine Gesamtverzinsung von 3,8 (3,8) Prozent.

Die Beteiligung der Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer an den Bewertungsreserven ergibt sich bei Vertragsablauf aus dem auf Seite 67 ff. beschriebenen Berechnungsverfahren, wobei mindestens der deklarierte Sockelbetrag zur Auszahlung kommt. Mit dem Sockelbetrag können unterjährige Kapitalmarktschwankungen aufgefangen werden.

-Vergleich der Geschäftsentwicklung mit der Prognose

Im Geschäftsjahr 2024 sind die gebuchten Bruttobeiträge, entgegen der Erwartung, gegenüber dem Vorjahr deutlich angestiegen. Insbesondere die gebuchten Einmalbeiträge lagen signifikant über der Erwartung.

Die Nettokapitalerträge und der Bruttoüberschuss sind gegenüber dem Vorjahr etwas stärker als erwartet angestiegen.

Die Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb haben sich im Rahmen der Erwartung entwickelt.

Entgegen einer rückläufigen Erwartung sind die ausgezahlten Leistungen an Kundinnen und Kunden gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen unverändert.

Die Allianz Lebensversicherungs-AG hat im Jahr 2024 weiterhin verstärkt den persönlichen Kontakt zu ihren Kundinnen und Kunden sowie Vertriebspartnern gesucht, woraus ein Anstieg der Reisetätigkeit resultierte. Den Emissionen aus Reisetätigkeit, Energieverbrauch und Papierverbrauch wirkt das Unternehmen mit vielfältigen Maßnahmen wie beispielsweise neuen Mobilitätskonzepten und der forcierten Nutzung von erneuerbaren Energien entgegen. Darüber hinaus leistet die Allianz Lebensversicherungs-AG ihren Beitrag, die Treibhausgasemissionen der eigenen Geschäftstätigkeit und des eigenen Anlageportfolios im Einklang mit den Zielen der Allianz Gruppe zu reduzieren.

Wie im Vorjahr konnte die Allianz Lebensversicherungs-AG die Zielquote von 100,0 Prozent Grünstrom an ihren Standorten wie prognostiziert erreichen.

Die für das Jahr 2024 gesetzten Ziele zum Mitarbeiterengagement mit Fokus auf die Unternehmenskultur (IMIX), zu einem ausgewogenen Arbeitsumfeld (WWI+) sowie zur Förderung von lebenslangem Lernen aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat die Gesellschaft erreichen können. Beim Thema Kundenbindung - gemessen durch den digitalen Net Promoter Score - konnte sich die Allianz Lebensversicherungs-AG im Jahr 2024 wie erwartet positiv entwickeln. Die Position des Loyalitätsführers wurde erneut bestätigt.

-Ausgelagerte Funktionen

Für die Allianz Lebensversicherungs-AG sind mehrere Allianz Konzernunternehmen dienstleistend tätig.

Die Aufgaben der Internen Revision und von Compliance sowie Teile der Aufgaben des Rechnungswesens und der Risikokapitalberechnung unter Solvency II sind auf die Allianz SE ausgegliedert.

Der Vertrieb über die Allianz Vertreterinnen und Vertreter sowie über einen Teil der Banken wird von der Allianz Beratungs- und Vertriebs-AG wahrgenommen.

Die Vermögensanlage und -verwaltung ist auf die Allianz Investment Management SE sowie in Teilbereichen unter anderem auf die PIMCO Europe GmbH, die Allianz Capital Partners GmbH, die Allianz Global Investors GmbH und die PIMCO Prime Real Estate GmbH ausgegliedert.

Infrastrukturleistungen und informationstechnische Serviceleistungen erhält die Allianz Lebensversicherungs-AG von der Allianz Technology SE, die wiederum große Teile der von ihr zu erbringenden Leistungen von externen Dienstleistern bezieht. Die Steuerung und Überwachung der IT-Ausgliederung hat die Allianz Lebensversicherungs-AG zu großen Teilen auf die Allianz Kunde und Markt GmbH sowie die Allianz ONE - Business Solutions GmbH übertragen, wobei Letztere zusätzlich die Aufgaben der Informationssicherheit für die Allianz Lebensversicherungs-AG erbringt.

-Finanzlage

Ein effizientes Liquiditätsmanagement gehört zur Zielsetzung des Finanzmanagements der Allianz Lebensversicherungs-AG. Durch die Teilnahme der Allianz Lebensversicherungs-AG am konzernweiten Cash-Pool wird gewährleistet, dass überschüssige Liquidität zu marktüblichen Konditionen angelegt wird und kurzfristiger Liquiditätsbedarf ausgeglichen werden kann. Zudem hat die Allianz Lebensversicherungs-AG durch verschiedene Maßnahmen sichergestellt, dass auch unerwarteter Liquiditätsbedarf durch hoch liquide Kapitalanlagen gedeckt werden kann, ohne dauerhaft dem Geschäftsbetrieb dienende Kapitalanlagen zu veräußern.

-Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf

Auf Basis vorläufiger Angaben des GDV konnte die Allianz Lebensversicherungs-AG den Marktanteil sowohl bei den Neubeiträgen als auch bei den gebuchten Beiträgen ausbauen. Das zeigt, dass die Allianz Lebensversicherungs-AG mit ihrer Finanzstärke und ihrem Produktangebot im Privat- und im Firmengeschäft ein attraktiver und verlässlicher Partner ist. Die stetige Erweiterung der Produktpalette mit innovativen Angeboten bei den Risikoabsicherungen, in der privaten Altersvorsorge und der betrieblichen Altersversorgung ist Teil des Bestrebens der Allianz Lebensversicherungs-AG, die Bedürfnisse der Kundinnen und Kunden allumfassend abzudecken.

Der Geschäftsverlauf im Jahr 2024 ist insgesamt sehr zufriedenstellend.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Zur Unterstützung des Erfolges der strategischen Schwerpunkte hat sich die Allianz Lebensversicherungs-AG zu einer Unternehmenskultur verpflichtet, in der die erzielte Leistung („Was“) und das Miteinander („Wie“) gleichermaßen zählen. Sie basiert auf den vier People Attributes, die das Verhalten in den Unternehmen der Allianz weltweit beschreiben und durch die die Gesellschaft ihre Unternehmensziele erreicht sowie ihre Spitzenposition im Wettbewerb behauptet:

Spitzenleistung für Kundinnen und Kunden und im Marktvergleich

Teamorientierte Führung

Unternehmerisches Denken und Handeln

Vertrauen

Die nachhaltige Implementierung dieser Verhaltensweisen im Unternehmen sowie begeisterte und engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind der Schlüssel zum Erfolg. Exzellent qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewinnt und hält die Allianz Lebensversicherungs-AG durch ein attraktives Arbeitsumfeld und die gezielte Förderung und nachhaltige Investition in das Können und Wissen ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, beispielsweise durch die Lernplattform AllianzU.

Das übergreifende Ziel der Allianz Lebensversicherungs-AG ist es, eine Kultur des lebenslangen Lernens zu etablieren und die Allianz Lebensversicherungs-AG zu einer lernenden Organisation zu entwickeln. Allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern stehen dafür jährlich 43 Stunden ihrer Arbeitszeit für Lern- und Weiterbildungsaktivitäten zur Verfügung, was etwa einer Stunde Lernzeit pro Arbeitswoche entspricht. Das Lernangebot der Allianz Lebensversicherungs-AG umfasst u. a. digitales Lernen, Blended Learning, Präsenzschulungen, virtuelle Klassenzimmer und Talententwicklungsprogramme.

Im Rahmen der globalen Initiative #Lead verfolgt die Allianz Lebensversicherungs-AG das Ziel, eine starke Führungskultur zu etablieren und zukunftsorientierte Führungskompetenzen zu entwickeln.

Darüber hinaus wird die Karriereentwicklung durch ein Karrieremodell gefördert, das gleichwertige Laufbahnen für Managerinnen und Manager, Projektleiterinnen und Projektleiter, Rollen in agilen Set-ups sowie Expertinnen und Experten bietet. Dies erlaubt eine flexible Entwicklung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach individuellen Bedürfnissen und Fähigkeiten. Mobilität und insbesondere internationale Erfahrung werden durch zielgerichtete Maßnahmen wie Rotationen und internationale Stellenausschreibungen auf Basis interner Talentmarktplätze gefördert.

Die Allianz Lebensversicherungs-AG engagiert sich konsequent für die nachhaltige Förderung von Frauen in Führungspositionen. Die von ihr festgelegten Zielgrößen für den Frauenanteil sind am Ende des Lageberichtes im Abschnitt „Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f Absatz 4 i. V. m. Absatz 2 Nr. 4 HGB“ veröffentlicht.

Neben der Chancengleichheit in der Besetzung von Führungsfunktionen haben gleiche Bezahlung und Geschlechtergerechtigkeit einen besonders hohen Stellenwert in der Organisation. Ergänzend zu einer Vielzahl an internen Maßnahmen, wie der Prüfung der Vergütung im internen und externen Quervergleich, nahm die Allianz Lebensversicherungs-AG im Jahr 2023 erneut erfolgreich am EDGE-Zertifizierungsprozess für Geschlechtergerechtigkeit teil und bestätigte erfolgreich die Bewertung aus dem Jahr 2021, die für zwei Jahre gültig ist und somit auch das Berichtsjahr 2024 abdeckt.

Die Allianz Lebensversicherungs-AG steht in ihren Grundwerten für Vielfalt und Inklusion. Als verantwortungsbewusstes Unternehmen ist es der Allianz Lebensversicherungs-AG wichtig, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in all ihren Facetten und mit ihren unterschiedlichen Hintergründen erfolgreich sein können.

Die Allianz Lebensversicherungs-AG hat im Rahmen einer variablen Vergütungskomponente sowie durch das Angebot, Mitarbeiteraktien der Allianz SE zu vergünstigten Konditionen zu erwerben, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch im Jahr 2024 am Unternehmenserfolg beteiligt.

Darüber hinaus bietet die Gesellschaft umfangreiche Vorteile durch zusätzliche Versicherungsleistungen, Familienleistungen oder Zuschüsse zu Gesundheit und Mobilität an.

-Anzahl der Beschäftigten

Im Jahresdurchschnitt 2024 beschäftigte die Allianz Lebensversicherungs-AG 4.519 (4.293) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Zahlen und Fakten

2024 2023 2022
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter1 4.519 4.293 4.161
Im Innendienst 4.332 4.108 3.960
davon Stammpersonal 3.902 3.736 3.647
davon Auszubildende 302 272 172
davon sonstige Mitarbeiter/ -innen in Ausbildung 89 58 53
davon Aushilfen 38 43 88
Im angestellten Außendienst 187 185 201
davon Stammpersonal 187 185 201
Anteil Frauen in % 59 59 59
Anteil Männer in % 41 41 41
Anteil Vollzeitmitarbeiter in % 72 72 72
/-innen im Innendienst
Anteil Teilzeitmitarbeiter in % 28 28 28
/-innen im Innendienst
Anteil Akademiker/-innen in % 29 29 29
Alter (Durchschnitt in Jahren) 42,7 43,0 43,2
Konzernzugehörigkeit (Durchschnitt in Jahren) 17,1 17,9 18,2
Lohn- und Gehaltssumme Mio € 312,7 290,0 274,1
Soziale Abgaben Mio € 52,9 48,2 44,2
Aufwand für Altersversorgung Mio € 24,7 21,2 18,7
Aufwand für Unterstützungszahlungen Mio € 0,2 0,2 0,2

1_Jahresdurchschnitt auf Quartalsbasis; einschließlich ruhender Arbeitsverhältnisse

Die Aufwendungen für Löhne und Gehälter betrugen im Geschäftsjahr 312,7 (290,0) Millionen Euro. Die Summe aus sozialen Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung belief sich auf 77,8 (69,6) Millionen Euro. Darin sind neben der betrieblichen Altersversorgung auch die Beiträge zur gesetzlichen Renten- und Sozialversicherung enthalten.

-Dank an die Vermittlerinnen und Vermittler sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Wir danken den Vermittlerinnen und Vermittlern sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihren großen Einsatz, ihre hohe Leistungsbereitschaft und Kompetenz. Auch den Vertretervereinigungen sowie den Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertretern in den Betriebsratsgremien und dem Sprecherausschuss gilt unser Dank für die gute und konstruktive Zusammenarbeit.

Risikobericht

-Risikostrategie

Das Risikomanagement der Allianz Lebensversicherungs-AG ist auf Wertschöpfung ausgerichtet. Zur Erzielung von Ertrag für die Kundinnen und Kunden sowie den Aktionär ist die Allianz Lebensversicherungs-AG bei kalkuliertem Risiko bereit, Risiken in ihrem Kerngeschäft, der Lebensversicherung, einzugehen und zu akzeptieren.

Vor diesem Hintergrund hat sich der Vorstand der Allianz Lebensversicherungs-AG unter Berücksichtigung der regulatorischen Vorgaben sowie der Vorgaben der Allianz SE auf eine grundsätzlich konservative Risikoneigung verständigt.

-Prinzipien des Risikomanagements

Als Finanzdienstleistungsunternehmen erachtet die Allianz Lebensversicherungs-AG das Risikomanagement als eine ihrer Kernkompetenzen. Es ist daher ein wesentlicher Bestandteil des Geschäftsprozesses der Allianz Lebensversicherungs-AG. Das Risikomanagementsystem deckt mit seinem risikoorientierten Ansatz alle Risikodimensionen ab. Elemente des Risikomanagementsystems sind:

Förderung einer starken Risikomanagementkultur, die von einer angemessenen Risikoorganisation und effektiven Risikoprinzipien (Risk Governance) getragen wird.

Durchführung einer umfassenden Berechnung der Solvabilitätskapitalanforderung, um die Kapitalbasis zu schützen und ein effektives Kapitalmanagement zu unterstützen.

Implementierung und Koordination notwendiger Kontrollen sowie deren Dokumentation für risikorelevante Prozesse und darin enthaltene relevante Risiken.

Einbeziehung von Risikoerwägungen und Kapitalbedarf in den Entscheidungs- und Managementprozess.

Dieser umfassende Ansatz stellt sicher, dass Risiken angemessen identifiziert, analysiert, bewertet und gesteuert werden. In der Risikostrategie werden der Risikoappetit sowie übergreifende Risikotragfähigkeitslimite definiert. Das ganzheitliche Limitsystem der Allianz Lebensversicherungs-AG wird in einer internen Richtlinie dokumentiert. Eine strenge Risikoüberwachung und die entsprechende Berichterstattung ermöglichen es, frühzeitig Limitauslastungen zu erkennen und darauf zu reagieren.

-Risikoorganisation

Die unabhängige Risikomanagementfunktion der Allianz Lebensversicherungs-AG wird von einer organisatorischen Einheit innerhalb der Allianz Lebensversicherungs-AG unter Leitung des Chief Risk Officer im Auftrag des Vorstandes der Allianz Lebensversicherungs-AG wahrgenommen. Die unabhängige Risikomanagementfunktion überwacht nicht nur die Risiken systematisch mit qualitativen und quantitativen Risikoanalysen und -bewertungen, sondern prüft auch Handlungsalternativen und spricht Empfehlungen an die Geschäftseinheiten beziehungsweise den Vorstand aus. Durch die regelmäßige und bedarfsweise (ad hoc) Berichterstattung des Chief Risk Officer an den Vorstand der Allianz Lebensversicherungs-AG ist gewährleistet, dass der Vorstand über die aktuelle Risikosituation der Allianz Lebensversicherungs-AG entsprechend informiert ist.

Zum laufenden Austausch bezüglich der Risikosituation ist ein Risikokomitee installiert, dem mindestens zwei Mitglieder des Vorstandes angehören. Das Risikokomitee unterstützt den Vorstand bei der Risikoidentifikation, -bewertung und -steuerung mit Analysen und Empfehlungen im Rahmen seiner in der Geschäftsordnung festgeschriebenen Aufgaben und Kompetenzen. Dem Risikokomitee gehören neben der Vorstandsvorsitzenden, dem Finanzvorstand und dem für Privatkunden und Produkte zuständigen Vorstandsmitglied unter anderem die Verantwortlichen für das Zeichnen von Versicherungsrisiken, für Kapitalanlagen, für die Versicherungsmathematische Funktion, für Recht und die Risikomanagementfunktion sowie der Verantwortliche Aktuar an. Es wird vom Inhaber der Risikomanagementfunktion geleitet.

Die für die Allianz Lebensversicherungs-AG zuständige Risikomanagementfunktion ist in die Risikosteuerung der Allianz SE eingebunden. Zudem wird sichergestellt, dass die für die Risikomanagementfunktion relevanten Allianz Standards lokal umgesetzt werden.

-Erfüllung der Anforderungen von Solvency II

Die Erfüllung der Anforderungen von Solvency II hat für die Allianz Lebensversicherungs-AG einen hohen Stellenwert. Dies gilt unter anderem für die Solvabilitätskapitalanforderung und die Anforderungen an das Governance-System. Die Allianz Lebensversicherungs-AG erfüllt aufgrund ihrer kommunizierten und gelebten Prozesse des Kapital- und Risikomanagements die aufsichtsrechtlichen Anforderungen.

Die Schlüsselfunktionen Versicherungsmathematische Funktion, Risikomanagement- und Compliance-Funktion sowie Interne Revision stellen einen wesentlichen Bestandteil des Governance Systems dar, welches regelmäßig überprüft wird.

Der Risikomanagementprozess wird vom Vorstand der Allianz Lebensversicherungs-AG als zentrales Element gesehen und im Bericht über die unternehmenseigene Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung (Own Risk and Solvency Assessment) zusammengefasst. Die Ermittlung der Risikotragfähigkeit ist hier ein wesentlicher Bestandteil. Die vorliegenden Erkenntnisse aus der unternehmenseigenen Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung für das Geschäftsjahr 2024 der Allianz Lebensversicherungs-AG stützen die Überzeugung, dass das Risikomanagementsystem der Allianz Lebensversicherungs-AG geeignet ist, Risiken klar zu identifizieren und zu bewerten sowie diese sowohl kurz- als auch langfristig zu steuern.

-Risikoprofil

Das Risikoprofil der Allianz Lebensversicherungs-AG umfasst insbesondere alle wesentlichen Risiken und deckt Risiken ab, die sich sowohl kurz- als auch mittel- und langfristig auswirken können. Als Risiko wird die Möglichkeit der Abweichung von einem explizit formulierten oder sich implizit ergebenden Ziel verstanden.

Die Bewertung von Risiken erfolgt bei der Allianz Lebensversicherungs-AG zum einen auf Basis des von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht genehmigten internen Modells der Allianz Gruppe, welches die wesentlichen Treiber der quantifizierbaren Risiken abbildet und als Grundlage für die Berechnung der regulatorischen Solvabilitätskapitalanforderung dient. Und zum anderen über die jährliche Risikoinventur im Rahmen des Top Risk Assessment. Dies beinhaltet auch die fortlaufende Bewertung der aus aktuellen Ereignissen resultierenden Risiken. Die gesamthafte Beurteilung aller Risiken im Top Risk Assessment ermöglicht die Ableitung von Risikosteuerungsmaßnahmen.

Die Festlegung der Wesentlichkeit erfolgt über eine Verknüpfung der Eintrittshäufigkeit und der Schadenauswirkung aus Schadenhöhe beziehungsweise Reputation. Daraus ergibt sich die Gesamtrisikostufe. Risiken, welche im Rahmen des Top Risk Assessment gemäß der Gesamtrisikostufe als hoch beziehungsweise sehr hoch bewertet sind, werden als wesentliche Risiken bezeichnet.

Durch diese Wesentlichkeitseinstufung erfolgt die Bestimmung des Risikoprofils. Auf dieser Basis entscheidet der Gesamtvorstand, ob die identifizierten Risiken in ihrer gegenwärtigen Form akzeptiert werden oder ob ein anderes Risikoniveau angestrebt werden soll. Bei Bedarf werden zusätzliche Maßnahmen zur Risikominderung definiert und umgesetzt.

Die Berechnung der Solvabilitätskapitalanforderung auf Basis des internen Modells umfasst die Risikokategorien versicherungstechnisches Risiko, Marktrisiko, Kreditrisiko, operationelles Risiko und Geschäftsrisiko. Das Liquiditätsrisiko, das Reputationsrisiko und das strategische Risiko werden ausschließlich qualitativ bewertet.

Das Konzentrationsrisiko, neue potenzielle Risiken (Emerging Risks) sowie Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden nicht als separate Risikokategorien verstanden, sondern als Querschnittsthemen im Rahmen aller Kategorien betrachtet. Nachhaltigkeitsrisiken ergeben sich aus Ereignissen oder Bedingungen im Bereich Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung (ESG), die, wenn sie eintreten, möglicherweise erhebliche negative Auswirkungen auf das Vermögen, die Rentabilität oder das Ansehen der Allianz Lebensversicherungs-AG haben können.

Im Folgenden werden die Risiken nach Risikokategorien beschrieben und bewertet sowie etwaige Risikokonzentrationen dargestellt. Zudem werden Maßnahmen zur Steuerung und Minderung von Risiken beschrieben. Die Reihenfolge ist dabei unabhängig von der Bedeutung der Risiken für die Allianz Lebensversicherungs-AG. Sofern in der jeweiligen Risikokategorie nicht anders ausgewiesen, gab es in Bezug auf das Risikoprofil im Berichtszeitraum keine wesentlichen Änderungen.

Versicherungstechnisches Risiko

Risikodefinition und -bewertung

Das versicherungstechnische Risiko bezeichnet das Risiko, dass bedingt durch Zufall, Irrtum oder Änderung der tatsächliche Aufwand für Schäden und Leistungen vom erwarteten Aufwand abweicht.

Die Quantifizierung des versicherungstechnischen Risikos erfolgt anhand des internen Modells. Das versicherungstechnische Risiko wird zusätzlich qualitativ im Rahmen des Top Risk Assessment bewertet und weiterhin als nicht wesentlich für die Allianz Lebensversicherungs-AG eingestuft.

Die bei der Berechnung der Deckungsrückstellung verwendeten Rechnungsgrundlagen enthalten angemessene und auch in Zukunft ausreichende Sicherheitsspannen.

Risikoumfang

Das versicherungstechnische Risiko resultiert für die Allianz Lebensversicherungs-AG im Wesentlichen aus dem Lebensversicherungsgeschäft in Deutschland und leitet sich schwerpunktmäßig aus der Risikoabsicherung und Altersvorsorge ab. Im Bereich Risikoabsicherung bietet die Allianz Lebensversicherungs-AG eine Absicherung der biometrischen Risiken Erwerbs- und Berufsunfähigkeit, Pflege, Langlebigkeit sowie Tod (zudem schwere Krankheiten, Beeinträchtigung von körperlichen/geistigen Fähigkeiten) an. Aus diesem Grund stellen dabei Langlebigkeitsrisiken, Sterblichkeitsrisiken und Berufsunfähigkeits-/Invaliditätsrisiken die relevanten versicherungstechnischen beziehungsweise biometrischen Risiken für die Allianz Lebensversicherungs-AG dar. Das Kosten- und das Stornorisiko werden unter dem Geschäftsrisiko erfasst.

Risikokonzentration

Im Rahmen des Top Risk Assessment wurde die Risikokonzentration in einem Pandemie-Szenario betrachtet. Auswertungen zeigen, dass die Belastungen aus erhöhter Sterblichkeit durch Gegeneffekte im Rentenportfolio mehr als kompensiert werden, sodass Pandemien aus versicherungstechnischer Sicht kein Kumulrisiko für die Allianz Lebensversicherungs-AG darstellen.

Risikosteuerung und -minderung

Die biometrischen Risiken und insbesondere das Langlebigkeitsrisiko werden regelmäßig geprüft und beurteilt. Dabei werden unter anderem die den Rückstellungen zugrunde liegenden Annahmen betrachtet.

Auf kurzfristig erhöhte Auszahlungen für Todesfallleistungen ist die Allianz Lebensversicherungs-AG aufgrund ihrer Liquiditätssteuerung gut vorbereitet.

Die Allianz Lebensversicherungs-AG betreibt verschiedene aktive als auch passive Rückversicherungen von geringer Materialität. Die passiven Rückversicherungsvereinbarungen umfassen klassische Quoten- und Summenexzedentenverträge zur Rückdeckung von biometrischen Risiken und weiteren Groß- und Spitzenrisiken. Hohe Einzelrisiken werden bei Vertragsabschluss erkannt und obligatorisch rückversichert. Zur Überwachung seiner Wirksamkeit wird das bestehende Rückversicherungsprogramm jährlich im Rahmen einer Stellungnahme von der Versicherungsmathematischen Funktion bewertet. Im Prozess der Festlegung von neuen Rückversicherungsvereinbarungen werden die Auswirkungen der Rückversicherung ermittelt und alle wesentlichen Interessengruppen eingebunden.

Marktrisiko

Risikodefinition und -bewertung

Das Marktrisiko ergibt sich aus Kursschwankungen an den Kapitalmärkten, welche die Bewertung der Kapitalanlagen (insbesondere Aktien, Rentenpapiere und Immobilien) und die Bewertung der Verbindlichkeiten betreffen. Es schließt das Zinsänderungs-, Credit-Spread-, Aktien-, Immobilien-, Zinsvolatilitäts-, Aktienvolatilitäts-, Währungs- und Inflationsrisiko mit ein.

Die Quantifizierung des Marktrisikos erfolgt anhand des internen Modells. Das Marktrisiko wird zusätzlich qualitativ im Rahmen des Top Risk Assessment bewertet und weiterhin als wesentlich für die Allianz Lebensversicherungs-AG eingestuft.

Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht

Die Allianz Lebensversicherungs-AG hat die Vermögensanlage und Vermögensverwaltung auf die Allianz Investment Management SE ausgegliedert. Diese tätigt die Kapitalanlage in Übereinstimmung mit dem Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht (§ 124 VAG). Die Umsetzung des Grundsatzes der unternehmerischen Vorsicht („Prudent Person Principle“) umfasst dabei zwei Dimensionen:

Alle Kapitalanlagen werden so getätigt, dass sie die Qualität, Sicherheit, Liquidität, Rentabilität und Verfügbarkeit des Investmentportfolios als Gesamtheit sicherstellen. Dazu gehört insbesondere die Überprüfung, dass das Investmentportfolio die Beschaffenheit und Laufzeit der eingegangenen Versicherungsverbindlichkeiten angemessen berücksichtigt.

Kapitalanlagen sind nur zulässig, wenn die damit verbundenen Risiken angemessen identifiziert, gemessen, überwacht, gesteuert, kontrolliert, berichtet und in die Solvabilitätsbeurteilung einbezogen werden können. Vor Durchführung einer Kapitalanlage überprüft die Allianz Investment Management SE die Vereinbarkeit mit den Interessen der Versicherungsnehmer und die Auswirkungen des Investments auf Qualität, Sicherheit, Liquidität, Rentabilität und Verfügbarkeit des Gesamtportfolios.

Zudem berücksichtigt die Allianz Lebensversicherungs-AG, wie sich die Anlagestrategie und Anlageentscheidungen langfristig auf Nachhaltigkeitsfaktoren auswirken könnten.

Risikoumfang

Die größten Teile des Marktrisikos der Allianz Lebensversicherungs-AG entfallen auf das Zins- und Zinsvolatilitätsrisiko sowie das Aktien- und Aktienvolatilitätsrisiko (inklusive alternativer Investments). Dies ergibt sich aus der Geschäfts- und der Kapitalanlagestrategie.

Risikokonzentration

Zur Bedeckung der langfristigen Garantien besteht für die Allianz Lebensversicherungs-AG das Risiko, bei der Wiederanlage der Kapitalanlagen eine geringere Rendite zu erwirtschaften (Wiederanlagerisiko). Darüber hinaus besteht ein bilanzielles Risiko darin, dass schnell stark ansteigende Zinsen zu einem Rückgang von Bewertungsreserven beziehungsweise einem Anstieg von Bewertungslasten führen können.

Trotz des gegenüber einzelnen Emittenten wohldiversifizierten Investmentportfolios bleibt die zugrunde liegende Exponierung gegenüber dem risikofreien Zins für alle Emittenten von Zinstiteln im selben Währungsraum bestehen. Ferner ist ein relevanter Anteil der Kapitalanlagen in Substanzwerte investiert, worunter Aktien, alternative Investments und Immobilien fallen. Zum 31. Dezember 2024 beträgt dieser Anteil 27,6 (26,7) Prozent. Da auch hier Diversifikation sichergestellt wird, liegt kein erhebliches Konzentrationsrisiko vor.

Um generell große Risikokonzentrationen zu vermeiden, unterliegen beispielsweise auch Aktienanlagen der Kontrahentenlimitierung, wie sie analog bei Kreditrisiken angewandt wird.

Risikosteuerung und -minderung

Das Marktrisiko wird im Wesentlichen über Limite und Vorgaben für das strategische Zielportfolio der Kapitalanlagen gesteuert. Das strategische Zielportfolio reflektiert die Struktur der Verbindlichkeiten, insbesondere die der versicherungstechnischen Rückstellungen, berücksichtigt Kapitalrestriktionen sowie zukünftiges Geschäft und stellt die Robustheit der Risikotragfähigkeit gegenüber adversen Szenarien sicher. Bei der Herleitung der Anlagestrategie werden gemäß dem Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht die internen Vorgaben an zulässige Anlagen berücksichtigt, welche die Qualität, Sicherheit, Rentabilität, Liquidität und Verfügbarkeit des Portfolios gewährleisten.

Im gesamten Investmentprozess werden Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigt. Hierfür ist seit 2011 die Umsetzung der Prinzipien für verantwortungsvolles Investieren („Principles for Responsible Investment“) der UN im Investmentprozess verankert. Zudem hat sich die Allianz dazu verpflichtet, das Pariser Klimaabkommen in ihren Portfolios zu erfüllen und ist darüber hinaus Mitglied der UN-gestützten Net-Zero Asset Owner Alliance.

Das Kapitalanlagemanagement ist an die Allianz Investment Management SE ausgelagert, um Effektivitäts- und Effizienzvorteile zu nutzen. Durch das dadurch erzielte umfangreiche Know-how sind die Marktrisiken besser beherrschbar. Gleichwohl wird in allen Prozessen, Richtlinien und Entscheidungen die uneingeschränkte Risikoverantwortung der Allianz Lebensversicherungs-AG berücksichtigt.

Neue Finanzmarktprodukte durchlaufen vor Einsatz einen Prozess, der sicherstellt, dass deren Konformität mit geltenden regulatorischen und internen Anforderungen geprüft ist, Risiken identifiziert und bemessen werden, entsprechende Expertise im Unternehmen aufgebaut wird und die Einbindung in alle relevanten Unternehmensprozesse gewährleistet ist.

Um das Wiederanlagerisiko zu adressieren, sind zukünftige Zahlungsströme aus Garantien auf Jahrzehnte hinaus grundsätzlich laufzeitenkongruent bedeckt („Cashflow-Matching“), soweit dies im Rahmen der am Markt verfügbaren Kapitalanlagen sinnvoll und möglich ist. Des Weiteren werden kontinuierlich zur Mitigation des Wiederanlagerisikos und zur Steuerung des benötigten Risikokapitals Rückversicherungslösungen analysiert, welche bei Bedarf umgesetzt werden können.

Das volatile Zinsumfeld stellt im Hinblick auf die langfristigen Verpflichtungen aus dem Versicherungsgeschäft in Verbindung mit entsprechenden vertraglichen Zusagen bezüglich der garantierten Leistungen ein spezielles Risiko dar. Um diesem angemessen zu begegnen, führt die Allianz Lebensversicherungs-AG regelmäßig systematische Analysen bezüglich der langfristigen Erfüllbarkeit der gegebenen Garantien durch und leitet daraus gegebenenfalls Maßnahmen ab.

Es wurde insbesondere zum 31. Dezember 2024 erneut bestätigt, dass selbst unter der Annahme einer Wiederanlagerendite von null Prozent die Erträge aus festverzinslichen Anlagen ausreichen, um die eingegangenen Leistungsversprechen zu erfüllen. Die Analyse basiert auf der Annahme, dass weder eine Überschussbeteiligung deklariert noch eine Gewinnabführung gezahlt werden und regulatorische Vorgaben, zum Beispiel die Mindestzuführung zur Rückstellung für Beitragsrückerstattung oder die Stellung der Zinszusatzreserve, unberücksichtigt bleiben.

Seit dem Geschäftsjahr 2011 ist die Allianz Lebensversicherungs-AG aufgrund der Deckungsrückstellungsverordnung (DeckRV) verpflichtet, eine sogenannte Zinszusatzreserve zu bilden. Diese Zinszusatzreserve ist ein weiteres Instrument, um dem Risiko einer Niedrigzinsphase für die Kapitalanlagen sowie für die Ertragskraft zu begegnen. Die Höhe der Zuführung bemisst sich an einem jährlich auf Basis gesetzlicher Vorgaben berechneten Referenzzins. Für alle Verträge, deren garantierte Verzinsung oberhalb dieses Referenzzinses liegt, ist die Bildung einer Zinszusatzreserve erforderlich. Der Referenzzins für das Geschäftsjahr 2024 beträgt 1,57 (1,57) Prozent. Auf dieser Basis hat sich die Zinszusatzreserve der Allianz Lebensversicherungs-AG im Geschäftsjahr 2024 um einen Betrag von 0,7 (0,7) Milliarden Euro reduziert. Dies entspricht einer Reduktion um 3,7 (3,7) Prozent im Vergleich zum 31. Dezember 2023. Damit beläuft sich die Zinszusatzreserve zum 31. Dezember 2024 auf 17,6 (18,3) Milliarden Euro.

Vor dem Hintergrund aktueller wirtschaftlicher und politischer Entwicklungen ist eine erhöhte Marktvolatilität zu beobachten. Auch im Jahr 2024 hat es Bewertungsabschläge bei Immobilien gegeben, die zu einer Reduktion der vorhandenen Bewertungsreserven geführt haben. Gegenwärtig zeichnet sich eine Stabilisierung des Immobilienportfolios ab. Um auf Veränderungen frühzeitig reagieren zu können, erfolgt ein kontinuierliches Monitoring.

Zur Verringerung von Risiken und zur effizienten Portfoliosteuerung werden Derivate genutzt. Beispielsweise werden Instrumente zur Absicherung des Aktien- und Währungsrisikos eingesetzt. Die Wirksamkeit der Risikominderungstechniken wird durch ein kontinuierliches Monitoring des Investmentportfolios gewährleistet.

Kreditrisiko

Risikodefinition und -bewertung

Das Kreditrisiko ergibt sich aufgrund eines unerwarteten Ausfalles oder einer Bonitätsveränderung eines Geschäftspartners1. Das Kreditrisiko resultiert hauptsächlich aus Kapitalanlagen sowie Transaktionen im Bereich der Derivate und daneben aus dem Ausfall von Forderungen (zum Beispiel an Vermittlerinnen und Vermittler). Das Ausfallrisiko von Forderungen gegenüber Geschäftspartnern, wie die Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer oder Rückversicherer, spielt eine untergeordnete Rolle.

Die Quantifizierung des Kreditrisikos erfolgt anhand des internen Modells. Außerbilanzielle Positionen, wie beispielsweise Wertpapierleihe und Kreditzusagen, werden bei der Berechnung der Solvabilitätskapitalanforderung im Kreditrisiko berücksichtigt. Das Kreditrisiko wird zusätzlich qualitativ im Rahmen des Top Risk Assessment bewertet. Dabei wird beispielsweise als Ausprägung des Konzentrationsrisikos der gleichzeitige Ausfall mehrerer Kontrahenten betrachtet.

Das Kreditrisiko wird weiterhin als wesentlich für die Allianz Lebensversicherungs-AG eingestuft.

1 _Das Credit-Spread-Risiko umfasst hingegen das Risiko, dass der Marktwert von festverzinslichen Wertpapieren bei unveränderter Bonität und unverändertem risikofreiem Zins schwankt.

Risikoumfang

Aufgrund des hohen Anteils von Zinsträgern im Portfolio sind Kreditrisiken ein Treiber des Risikoprofils. Der Umfang ist allerdings durch die hohe durchschnittliche Kreditqualität und Diversifikation begrenzt.

Risikokonzentration

Festverzinsliche Anlagen sind mit Ausfallrisiken verbunden und haben insgesamt einen hohen Anteil am Investmentportfolio. Allerdings sind die Anlagen breit diversifiziert. Ein Konzentrationsrisiko ergibt sich also im Wesentlichen aus Szenarien wie einer Banken- oder Eurokrise, die die Kreditqualität auf dem Markt für festverzinsliche Wertpapiere in der Breite betreffen würde.

Die Summe der zehn größten Positionen (gemessen am Marktwert) des kreditrisikorelevanten Portfolios aus Kapitalanlagen und Rückversicherung beträgt 39,3 Milliarden Euro. Dies entspricht 19,6 Prozent des gesamten Kreditportfolios. Die zwei größten Gegenparteien sind die Allianz SE aufgrund der Beteiligung am gruppenweiten Cash-Pool und Deutschland aufgrund großer Volumina im Bereich Staatsanleihen.

Risikosteuerung und -minderung

Das Kreditrisiko wird über Vorgaben für das strategische Zielportfolio und Limite (insbesondere Kontrahentenlimite) gesteuert. Hierbei wird der Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht stets berücksichtigt. Es werden Limite auf Kontrahentenebene gesetzt. Das Gesamtexposure gegenüber jedem einzelnen Kontrahenten wird hierbei systematisch ermittelt und limitiert. Die Bestimmung von Höchstgrenzen für Kontrahentenrisiken berücksichtigt die Größe und Zusammensetzung des Investmentportfolios sowie die Risikostrategie der Allianz Lebensversicherungs-AG. Kumullimite sorgen zudem für die effektive Begrenzung von zu großen Exponierungen in einzelnen Ländern.

Klar definierte Prozesse gewährleisten, dass Risikokonzentrationen und die Auslastung von Limiten angemessen überwacht und gesteuert werden. Das Risiko des Ausfalles einer Gegenpartei bei Derivatetransaktionen wird durch Vereinbarungen zur Stellung von Sicherheiten gemindert.

Neben dem vorhandenen Limitsystem wird eine konservative Anlagestrategie durch hohe Qualität der Ratingstruktur des Portfolios der Allianz Lebensversicherungs-AG, einen weiterhin hohen Anteil besicherter Wertpapiere und hohe Diversifikation sichergestellt.

Die Allianz Lebensversicherungs-AG hält 72,4 Prozent ihrer Kapitalanlagen in Nominalwerten. Davon haben rund 86,1 Prozent ein Investment-Grade-Rating. Unter „Investment Grade“ fallen Forderungstitel und Emittenten, deren Bonität von führenden Ratingagenturen hoch eingestuft ist. Rund 44,2 Prozent haben sogar ein AAA- oder AA-Rating. Damit wird die Qualität der Anlagen von unabhängigen Experten sehr positiv bewertet. Insgesamt 13,9 Prozent haben ein Non-Investment-Grade-Rating oder sind nicht geratet.

Für neue Finanzmarktprodukte wird zudem im Rahmen des „New Financial Instrument“-Prozesses geprüft, ob auch Kreditrisiken im gruppenweiten Risikomodell angemessen reflektiert werden.

Liquiditätsrisiko

Risikodefinition und -bewertung

Das Liquiditätsrisiko besteht darin, dass die Allianz Lebensversicherungs-AG nicht über die notwendigen Barmittel verfügt beziehungsweise nur durch die Realisierung von Bewertungslasten in der Lage sein könnte, Anlagen und andere Vermögenswerte in Barmittel umzuwandeln, um ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen.

Anhand des internen Modells erfolgt keine Quantifizierung des Liquiditätsrisikos. Das Liquiditätsrisiko wird qualitativ im Rahmen des Top Risk Assessment bewertet und weiterhin als wesentlich für die Allianz Lebensversicherungs-AG eingestuft. Zusätzlich wird es über eine Szenario-Analyse im Rahmen der Liquiditätsrisikobeurteilung quantitativ erfasst.

Risikoumfang

Ein Liquiditätsrisiko kann für die Allianz Lebensversicherungs-AG aus erwarteten und unerwarteten Zahlungsverpflichtungen entstehen. Es resultiert in erster Linie aus Zahlungsverpflichtungen aufgrund fälliger Versicherungsleistungen sowie weiterer Zahlungsverpflichtungen gegenüber Vertragspartnern. Ausbleibende Mittelrückflüsse aus Investitionen können gleichermaßen zu Liquiditätsengpässen führen.

Ein deutlich erhöhter Liquiditätsbedarf, etwa aufgrund eines unerwarteten Massenstornos, welches dem Vielfachen der gegenwärtigen Stornoquoten entspricht, kann gedeckt werden ohne auf die nach §341b Absatz 2 zweiter Halbsatz HGB dem Anlagevermögen gewidmeten Bestände zurückzugreifen.

Risikokonzentration

Die Allianz Lebensversicherungs-AG hat überwiegend in liquide marktgängige Kapitalanlagen verschiedener Anlageklassen investiert, um sicherzustellen, dass auch potenzielle Fälle mit größerem Auszahlungsbedarf auskömmlich abgedeckt werden können, ohne auf die nach §341b Absatz 2 zweiter Halbsatz HGB dem Anlagevermögen gewidmeten Bestände zurückzugreifen. Es wurde im Liquiditätsrisiko keine Risikokonzentration identifiziert.

Risikosteuerung und -minderung

Die Liquiditätsplanung der Allianz Lebensversicherungs-AG erfolgt in Abstimmung mit der strategischen und taktischen Kapitalanlageplanung sowie dem geplanten Liquiditätsbedarf.

Jede Investmententscheidung wird nach dem Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht vorgenommen, welcher fordert, dass die Liquidität auf Gesamtportfolioebene stets gewährleistet ist. Auch im Rahmen der Beurteilung des strategischen Zielportfolios wird die Liquidität explizit betrachtet. Das Liquiditätsrisiko wird zudem mittels entsprechender Liquiditätslimite überwacht und gesteuert.

Teil des vollumfänglichen Liquiditätsrisikomanagementprozesses ist ein Liquiditätsrisikobericht, der vierteljährlich erstellt wird. Hauptmerkmale sind unter anderem die Betrachtung von Mittelzuflüssen und -abflüssen unter adversen Szenarien und über verschiedene Zeithorizonte hinweg sowie eine Bewertung verfügbarer Gegenmaßnahmen einschließlich des Verkaufes liquider Aktiva. Dabei werden Schwellenwerte für Warnstufen und Limitverstöße definiert, welche sicherstellen, dass eine signifikante Verschlechterung der Liquiditätssituation im Stressszenario transparent adressiert sowie potenzielle Gegenmaßnahmen diskutiert werden können.

Erhöhter Liquiditätsbedarf kann sowohl über laufende Kapitalrückflüsse als auch über den Verkauf von hoch liquiden Kapitalanlagen gedeckt werden. Zusätzlich wird die Erfüllung der kurzfristigen Zahlungsverpflichtungen über den konzernweiten Cash-Pool sichergestellt. Die möglichen Maßnahmen zur Bereitstellung von zusätzlicher Liquidität sind in einem Liquiditäts-Playbook definiert.

Aufgrund der Höhe der Prämieneinnahmen und des zusätzlich großen Bestands an hoch liquiden Anlagen ist die Allianz Lebensversicherungs-AG in der Lage, ihren Leistungsverpflichtungen jederzeit vollumfänglich nachzukommen.

Operationelles Risiko

Risikodefinition und -bewertung

Das operationelle Risiko bezeichnet das Risiko von Verlusten aufgrund von unzulänglichen oder fehlgeschlagenen internen Prozessen oder aus mitarbeiter- und systembedingten oder aber externen Vorfällen.

Das operationelle Risiko umfasst auch das Rechtsrisiko, steuerliche Risiken, das Compliance-Risiko sowie Risiken der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT), jedoch nicht das strategische Risiko oder das Reputationsrisiko. Das IKT-Risiko umfasst dabei das Verlustrisiko aufgrund einer Verletzung der Vertraulichkeit, Verlust der Integrität von Systemen und Daten, einer unzureichenden oder fehlenden Verfügbarkeit von Systemen und Daten, einer mangelnden Fähigkeit, die Informationstechnologie (IT) in einem angemessenen Zeit- und Kostenrahmen zu ändern oder wenn sich die Umgebungs- oder Geschäftsanforderungen ändern.

Das operationelle Risiko wird im internen Modell quantifiziert, liefert aber durch die vergleichsweise niedrigen finanziellen Schadenauswirkungen einen geringen Beitrag zur Solvabilitätskapitalanforderung. Es wird daher vornehmlich qualitativ bewertet. Aus qualitativer Sicht kommt dem operationellen Risiko eine vergleichsweise hohe Bedeutung zu und es wird für die Allianz Lebensversicherungs-AG weiterhin als wesentlich eingestuft. Aufgrund möglicher Einflüsse auf bestehende Prozesse, Schnittstellen und Strukturen wurde bei der Bewertung beispielsweise die gesamthafte Betrachtung von Großprojekten mit einbezogen.

Die Allianz möchte sich weiter auf den Kundennutzen fokussieren. Das führt auch zu einem Umbruch in der IKT-Systemlandschaft der Allianz in Deutschland. Insbesondere aus der Umstellung auf neue Prozesse und IKT-Systeme ergeben sich Vorteile für die Kundinnen und Kunden und für das Unternehmen. Die mit der Umstellung verbundenen Risiken - wie etwa der vorübergehende Ausfall eines Systems - werden sorgfältig bewertet und bestmöglich minimiert. Zudem werden über einen proaktiven Ansatz potenzielle Bedrohungen frühzeitig erkannt und minimiert. Die Verfahren ermöglichen der Allianz Lebensversicherungs-AG zudem, schnellstmöglich im Falle eines (Cyber-)Angriffs zum Normalzustand zurückzukehren.

Risikoumfang

Das operationelle Risiko ist eine notwendige Konsequenz aus der Geschäftstätigkeit und kann typischerweise nicht vollständig vermieden werden. Folglich wird das operationelle Risiko insoweit akzeptiert, als es für den Geschäftsbetrieb unter Kosten-Nutzen-Aspekten unvermeidbar ist. Unter dieser Voraussetzung wird so weit wie möglich eine Minimierung des operationellen Risikos angestrebt und der Risikoappetit für IKT-Risiken berücksichtigt.

Risikokonzentration

Da für sehr viele Prozesse IT-Unterstützung notwendig ist, sind das Vermeiden von IT-Ausfällen sowie die Einhaltung der Sicherheitsziele Verfügbarkeit, Authentizität, Integrität und Vertraulichkeit für Daten und IKT-Systeme von zentraler Bedeutung. Zudem sind innerhalb des Allianz Konzernes viele Tätigkeiten ausgelagert. Bei den Auslagerungen werden materielle Risiken identifiziert und Schlüsselkontrollen aufgesetzt, die im Rahmen des operationellen Risikomanagements nachgehalten werden.

Die Wiederherstellungsfähigkeit kritischer Geschäftsprozesse und IKT-Systeme, die kritische oder wichtige Funktionen unterstützen, wird über das Betriebskontinuitäts- und Notfallmanagement sichergestellt, um die Risikokonzentration in einem Katastrophenszenario zu verringern. Die Etablierung einer antizipativen, robusten und regenerationsfähigen Systemumgebung steht hierbei im Fokus.

Risikosteuerung und -minderung

Im Rahmen des Managements operationeller Risiken werden für Geschäftsprozesse, die mit materiellen Risiken behaftet sind, geeignete Kontrollen und Maßnahmen zur Risikomitigation aufgesetzt. Die Einrichtung und Durchführung adäquater Kontrollen zur Mitigation der identifizierten operationellen Risiken obliegt den risikoverantwortlichen Bereichen. Die Kontrollen sind Bestandteil des internen Kontrollsystems.

Um das Risiko wesentlicher Fehler in der Finanzberichterstattung zu vermindern, hat die Allianz Lebensversicherungs-AG im Rahmen des internen Kontrollsystems (IKS) umfassende Kontrollen implementiert. Dieses Kontrollsystem umfasst sämtliche Komponenten der Finanzberichterstattung. Die Funktionsfähigkeit des IKS für die Finanzberichterstattung wurde für den Berichtszeitraum geprüft und als gegeben angesehen.

Die Angemessenheit und Wirksamkeit von Kontrollen für wesentliche ausgelagerte Prozesse werden durch einen Wirtschaftsprüfer gemäß internationalem Prüfungsstandard (International Standard on Assurance Engagements - ISAE 3402) überprüft. Zusätzlich werden einzelne operationelle Risiken durch das eigene Versicherungsmanagement begrenzt, zum Beispiel Gebäude-, Vertrauensschaden- sowie Cyberversicherungsschutz. Das Management des operationellen Risikos wird durch die Meldung operationeller Verluste (inklusive IKT bezogene Vorfälle) und in diesem Rahmen aufgesetzte Maßnahmen unterstützt.

Weitere Risiken

Strategisches Risiko

Das strategische Risiko ergibt sich aus strategischen Geschäftsentscheidungen und deren zugrunde liegenden Annahmen. Hierzu zählt auch das Risiko, dass Geschäftsentscheidungen nicht oder nicht ausreichend an ein geändertes Wirtschaftsumfeld oder Kundenverhalten angepasst werden.

Anhand des internen Modells erfolgt keine Quantifizierung des strategischen Risikos. Dieses wird ausschließlich qualitativ im Rahmen des Top Risk Assessment bewertet und wird weiterhin grundsätzlich als wesentlich für die Allianz Lebensversicherungs-AG eingestuft.

Geschäftsrisiko

Das Geschäftsrisiko ergibt sich aufgrund einer unerwarteten Änderung des Geschäftsvolumens, der Kostenentwicklung oder der Margen des zukünftigen Geschäftes. Dabei umfasst das Geschäftsrisiko auch das Stornorisiko.

Die Quantifizierung des Geschäftsrisikos erfolgt anhand des internen Modells. Die für das Geschäftsrisiko spezifische Solvabilitätskapitalanforderung ist von relativ geringer Bedeutung. Das Geschäftsrisiko wird zusätzlich qualitativ im Rahmen des Top Risk Assessment bewertet und weiterhin als nicht wesentlich für die Allianz Lebensversicherungs-AG eingestuft.

Das Kostenrisiko ergibt sich aus Veränderungen der bei der Verwaltung von Versicherungs- und Rückversicherungsverträgen angefallenen Kosten. Darunter fallen auch die Kosten aus der dauerhaften Veränderung der zugrunde gelegten Inflationsannahmen. Das Kostenrisiko wird unter anderem durch ein umfassendes Projektmanagement mitigiert.

Verändertes Kundenverhalten kann ein Risiko darstellen, da hierdurch sowohl die zukünftigen Prämienzahlungen als auch die Höhe und der Zeitpunkt der Leistungszahlungen betroffen sind. So kann je nach Vertrag sowohl eine erhöhte als auch eine geringere Nutzung der Kapitalwahloption ein Risiko darstellen. Außerdem sind verändertes Stornoverhalten sowie vermehrte Beitragsfreistellungen Risiken. Sowohl bei der Nutzung der Kapitalwahloption als auch beim Storno ist ein Anstieg das relevante Risiko für die Allianz Lebensversicherungs-AG. Das Kapitalwahl- und Stornoverhalten sowie die Annahmen zu Kapitalwahl und Storno in Solvency II-Berechnungen werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf aktualisiert.

Neben dem Stornoverhalten wird auch die Entwicklung des Neugeschäftes regelmäßig beobachtet und bewertet.

Reputationsrisiko

Das Reputationsrisiko ergibt sich aus einer möglichen Beschädigung des Ansehens des Unternehmens infolge einer negativen Wahrnehmung in der Öffentlichkeit. Dabei geht es um die Unternehmenswahrnehmung sowohl in der breiten Öffentlichkeit als auch bei (potenziellen) Kundinnen und Kunden, anderen Geschäftspartnern, Nichtregierungsorganisationen, Belegschaft, Aktionären oder Behörden.

Im internen Modell erfolgt keine Quantifizierung des Reputationsrisikos. Dieses wird ausschließlich qualitativ erfasst und ist als eigene Bewertungsdimension bei der Wesentlichkeitseinschätzung aller Risiken enthalten. Ein entsprechender Steuerungs- und Kontrollprozess zur Identifikation, Bewertung und Mitigation des Reputationsrisikos ist installiert. Zur Identifikation von Reputationsrisiken arbeiten sämtliche betroffene Funktionen auf Konzern- und lokaler Ebene eng zusammen.

Hier sind insbesondere die Risiken in den Bereichen Recht und Compliance, Datenschutz, IKT sowie die Bearbeitung im Betrieb von hoher Bedeutung.

-Risikosituation

Die aktuellen aufsichtsrechtlichen Anforderungen (Solvency II) werden erfüllt. Die aktuelle Risikosituation liegt innerhalb der Risikotragfähigkeit des Unternehmens.

Prognose- und Chancenbericht

-Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

Allianz Research prognostiziert für das Jahr 2025 ein gegenüber dem Jahr 2024 konstantes Wachstum der Weltwirtschaft von 2,8 Prozent. Die US-amerikanische Wirtschaft wird voraussichtlich mit einer Rate von 2,3 Prozent weiterhin robust expandieren. Dabei könnte die Politik von US-Präsident Donald Trump potenziell sowohl positive als auch negative Auswirkungen auf dieses Wachstum haben. Europa und China werden voraussichtlich weiterhin mit strukturellen Herausforderungen konfrontiert sein, zusätzlich zu möglichen Handelskonflikten mit den USA. Die Eurozone könnte um 1,2 Prozent und China um 4,6 Prozent wachsen. Deutschland wird voraussichtlich mit einem Wachstum von 0,4 Prozent in die Wachstumszone zurückkehren, hinkt jedoch im Vergleich zu anderen großen Volkswirtschaften hinterher. Eine rasche Lösung der strukturellen Probleme und eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit sind nicht zu erwarten.

Der Abwärtstrend der Inflation wird sich voraussichtlich fortsetzen, wobei die Inflationsrate in Europa unter das Ziel von 2,0 Prozent fallen könnte. Dies wird der Europäischen Zentralbank die Möglichkeit geben, ihre Zinssenkungen im Jahr 2025 in ähnlicher Größenordnung wie im Vorjahr fortzusetzen. Im Gegensatz dazu wird die US-Notenbank voraussichtlich vorsichtiger vorgehen und die Zinssätze weniger stark senken. Die sich vergrößernde Zinsdifferenz zwischen Europa und den USA wird wahrscheinlich zu einer Schwächung des Euro gegenüber dem US-Dollar führen. Aufgrund der anhaltend hohen Staatsverschuldung werden die langfristigen Renditen im Jahresverlauf voraussichtlich nur geringfügig sinken, begleitet von hoher Volatilität.

-Rechtliche Rahmenbedingungen

Solvency II-Review 2020

Nach der Einigung im Trilog zwischen der Europäischen Kommission, dem Europäischen Parlament und dem Europäischen Rat wurde die Solvency II (Level 1)-Richtlinie vom Europäischen Parlament im Oktober 2024 und vom Europäischen Rat im November 2024 formal angenommen. Am 8. Januar 2025 erfolgte die Veröffentlichung im EU-Amtsblatt, woraus sich ein Anwendungsbeginn ab dem 30. Januar 2027 ergibt. Die veröffentlichten Änderungen der (Level 1)-Richtlinie entsprechen den Erwartungen und wirken sich auf vielfältige Themen aus - von den Kapitalanforderungen über das Reporting bis zur Proportionalität. Weitere Änderungen können sich noch aus der Überarbeitung der Delegierten Verordnung (Level 2) ergeben.

Die Allianz Lebensversicherungs-AG sieht sich aufgrund ihrer Kapitalstärke und ihres wirksamen Risikomanagementsystems im Hinblick auf die Änderungen gut aufgestellt.

Nachhaltigkeitsregulierung

Mit dem Ziel, die wirtschaftliche Tätigkeit mehr an Nachhaltigkeit auszurichten und am Finanzmarkt Kapitalströme in nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten zu lenken, wurde bereits eine Vielzahl europäischer Rechtsakte erlassen, z. B. die EU-Offenlegungsverordnung, die Technischen Regulierungsstandards zur Offenlegungsverordnung, die EU-Taxonomieverordnung, die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen und die Änderungen der Delegierten Verordnung zum Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten.

Die Allianz Lebensversicherungs-AG legt entsprechend insbesondere Informationen über die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken und die Berücksichtigung von nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren sowohl auf Unternehmens- als auch auf Produktebene offen. Des Weiteren wurden Nachhaltigkeitspräferenzen des Kunden im Rahmen der Beratung zu Versicherungsanlageprodukten integriert. Auf die weiteren Anforderungen und Entwicklungen sieht sich die Allianz Lebensversicherungs-AG gut vorbereitet.

Weitere rechtliche Entwicklungen

Im Rahmen der Kapitalmarktunion plant die Europäische Kommission eine Kleinanlegerstrategie (Retail Investment Strategy) mit dem sektorenübergreifenden Ziel, die Investitionen von Kleinanlegern an den Kapitalmärkten mittels transparenter und effizienter Investmentprodukte zu fördern. In diesem Zusammenhang ist auch die Initiative der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen (EIOPA) zu „Value for Money“ zu sehen, die über die europäischen Märkte hinweg bei Versicherungsanlageprodukten deren Kundenwert in den Blick nimmt. Beide Initiativen werden von der Allianz Lebensversicherungs-AG intensiv und konstruktiv sowohl direkt als auch zusammen mit der Allianz Gruppe und über die Gremienarbeit des GDV begleitet. Auf diese Weise erfolgt auch die Beteiligung an Initiativen im Rahmen des „Beating Cancer Plan“ der Europäischen Kommission, die einen fairen Zugang zu biometrischen Absicherungen gewährleisten sollen.

Das Bundesfinanzministerium hat beschlossen, den Höchstrechnungszins für Neuabschlüsse in der Lebensversicherung zum 1. Januar 2025 von 0,25 Prozent auf 1,0 Prozent anzuheben. Die Allianz Lebensversicherungs-AG hat auf dieser Basis ihr Produktangebot gezielt weiterentwickelt.

Ebenso begleitet die Allianz Lebensversicherungs-AG die Diskussionen in Deutschland zur Weiterentwicklung der privaten Altersvorsorge und betrieblichen Altersversorgung in der Überzeugung, dass Angebote der Lebensversicherer mit der einzigartigen Möglichkeit zur Absicherung von Langlebigkeit auch in Zukunft einen wesentlichen Beitrag zur Alterssicherung der Menschen in Deutschland leisten können.

-Prognose für die deutsche Versicherungswirtschaft

Der GDV schätzt die Entwicklung der Beitragseinnahmen in der deutschen Versicherungswirtschaft für das Jahr 2025 positiv ein. Über alle Sparten hinweg wird mit einem Beitragswachstum von etwa fünf Prozent gerechnet.

In der Lebensversicherung dürfte sich insbesondere weiter die Veränderung des Zinsumfelds zugunsten längerfristiger Anlageformen positiv bemerkbar machen, wodurch sich die Wettbewerbsposition der Lebensversicherer weiter verbessern wird. Ein Risiko stellt weiterhin die andauernde gesamtwirtschaftliche Unsicherheit dar.

Der Gesamtverband prognostiziert ein Beitragswachstum in der Lebensversicherung (einschließlich Pensionskassen und Pensionsfonds) von etwas über einem Prozent für das Geschäftsjahr 2025.

-Geschäftsentwicklung

Beitragseinnahmen

Für das Jahr 2025 rechnen wir im Vergleich zum sehr guten Jahr 2024 mit einer gewissen Normalisierung der Beitragseinnahmen. Nachdem das Jahr 2024 auch durch einzelne großvolumige Abschlüsse geprägt war, erwarten wir für das Jahr 2025 einen Rückgang der Einmalbeitragseinnahmen, welche deutlich über dem Niveau des Geschäftsjahres 2023 liegen werden. Bei den laufenden Beitragseinnahmen gehen wir von einer gleichbleibenden Entwicklung aus.

Leistungen

Für das Jahr 2025 werden ausgezahlte Leistungen an Kundinnen und Kunden auf dem Niveau des Jahres 2024 erwartet.

Produkte

Die Produkte der Allianz Lebensversicherungs-AG werden mit Blick auf den Kundenbedarf und Kapitalmarktentwicklungen kontinuierlich weiterentwickelt. Dies gilt sowohl für die Produkte zur Absicherung biometrischer Risiken als auch für die Produkte im Bereich der Altersvorsorge. Das breit diversifizierte Allianz Sicherungsvermögen als stabile Basis für unsere Angebote versetzt uns in die Lage, Kundenbedürfnisse im jeweiligen Kapitalmarktumfeld passend bedienen zu können.

Wir werden auch der gesellschaftlichen Bedeutung von Nachhaltigkeitsaspekten weiter Rechnung tragen. Zudem stärken Tools und Services die Interaktion mit unseren Kunden. Daher treiben wir den Ausbau von digital verfügbaren Produktinformationen, Abschlussmöglichkeiten und Services kontinuierlich weiter voran.

Kapitalmarkt und Kapitalanlage

Die Allianz Lebensversicherungs-AG wird die sicherheits- und ertragsorientierte Kapitalanlagestrategie fortführen und setzt dabei auf die breite Erfahrung der Allianz Gruppe bei der Kapitalanlage im In- und Ausland. Alternative Kapitalanlagen bleiben eine wichtige Säule im Sicherungsvermögen der Allianz Lebensversicherungs-AG. Künftig richtet sich der Fokus in diesem Bereich verstärkt auf Infrastrukturinvestments und erneuerbare Energien, bei denen vor allem durch die Transformation hin zu einer klimaneutralen Wirtschaft ein hoher Investitionsbedarf besteht, sowie auf die Mittelstandsfinanzierung (Middle Market Lending). Substanzwerte, allen voran Aktien, bieten trotz möglicher Volatilität langfristig attraktives Ertragspotenzial und bleiben ein wichtiger Bestandteil der Kapitalanlagestrategie.

Für das Jahr 2025 gehen wir aufgrund unseres breit diversifizierten Kapitalanlagenportfolios erneut von sehr attraktiven Renditen bei angemessenem Risiko aus. Wir steuern für das Jahr 2025 Nettokapitalerträge auf dem Niveau des Geschäftsjahres 2023 an. Damit einhergehend verfolgen wir das Ziel die Bewertungsreserven zu verbessern.

Unternehmenskosten

Die Allianz Lebensversicherungs-AG hat mit ihren verbundenen Unternehmen in der Allianz Gruppe sehr effiziente Strukturen und Arbeitsteilungen geschaffen, was dazu führt, dass die Versicherungsverträge der Kundinnen und Kunden sehr kostengünstig verwaltet werden können. Ein weiteres Wachstum der Allianz Lebensversicherungs-AG bietet die Chance, die anteiligen Kosten für die Kundinnen und Kunden weiterhin gering zu halten. Die Allianz Lebensversicherungs-AG will diese Chance konsequent nutzen. Wir gehen davon aus, dass die Kosten im Jahr 2025, bedingt durch ein weiterhin hohes geplantes Neugeschäft sowie Investitionen im Betrieb und der IT, deutlich über dem Niveau des Vorjahres liegen werden.

Bruttoüberschuss

Für das Jahr 2025 wird in Folge des bereits beschriebenen angesteuerten Rückgangs der Nettokapitalerträge ein Bruttoüberschuss deutlich unter dem Niveau des Jahres 2024 erwartet.

Nichtfinanzielle Ziele

Ziel der Allianz Lebensversicherungs-AG, als Teil der Allianz Gruppe, ist es, ihre Stakeholder beim Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft als Partner zu unterstützen. Dabei will das Unternehmen spürbare Auswirkungen auf die Gesellschaft, die Wirtschaft und die Umwelt erzielen. Die Allianz Lebensversicherungs-AG hat sich daher klare Ziele im Bereich der Nachhaltigkeit gesetzt.

Die Allianz Lebensversicherungs-AG nimmt die Aspekte der Nachhaltigkeit ernst und strebt danach, ihren eigenen ökologischen Fußabdruck im Einklang mit den Zielen der Allianz Gruppe zu verringern. Dazu leistet die Gesellschaft ihren Beitrag, die Treibhausgasemissionen pro Mitarbeiterin und Mitarbeiter zu senken. Darüber hinaus engagiert sie sich im Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien. Ebenso strebt die Gesellschaft an, die Treibhausgasemissionen des eigenen Anlagenportfolios zu reduzieren.

Neben den genannten Umweltzielen setzt sich die Allianz Lebensversicherungs-AG auch Ziele im Bereich der Kundenloyalität und für das Engagement ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Für die Erfassung der Kundenloyalität nutzt das Unternehmen den digitalen Net Promoter Score (dNPS). Die Gesellschaft strebt an, ihre Position des Loyalitätsführers im Markt zu halten.

Den Fortschritt zu einer Unternehmenskultur, in der Miteinander und erzielte Leistung gleichermaßen zählen, ermittelt die Gesellschaft über den Inclusive Meritocracy Index (IMIX), der durch die jährliche Allianz Engagement Survey (AES) erhoben wird. Ziel ist es, den IMIX auf dem bisher konstant hohen Niveau (80,0 Prozent plus) zu halten. Darüber hinaus setzt sich die Gesellschaft für ein ausgewogenes Verhältnis von Arbeit, beruflichem Umfeld und Wohlbefinden der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein, welches über den Work Well Index (WWi+) ermittelt wird. Die Förderung von lebenslangem Lernen für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist ein weiterer Baustein, den sich die Gesellschaft zur Weiterentwicklung der Unternehmenskultur zum Ziel gesetzt hat.

Vorbehalt bei Zukunftsaussagen

Soweit wir in diesem Geschäftsbericht Prognosen oder Erwartungen äußern oder die Zukunft betreffende Aussagen machen, können diese Aussagen mit bekannten und unbekannten Risiken und Ungewissheiten verbunden sein. Die tatsächlichen Ergebnisse und Entwicklungen können daher wesentlich von den geäußerten Erwartungen und Annahmen abweichen. Neben weiteren hier nicht aufgeführten Gründen können sich Abweichungen aus Veränderungen der allgemeinen wirtschaftlichen Lage und der Wettbewerbssituation, vor allem in Allianz Kerngeschäftsfeldern und -märkten, aus Akquisitionen sowie der anschließenden Integration von Unternehmen und aus Restrukturierungsmaßnahmen ergeben. Abweichungen können außerdem aus dem Ausmaß oder der Häufigkeit von Versicherungsfällen, der Entwicklung von Schadenkosten, Stornoraten, Sterblichkeits- und Krankheitsraten beziehungsweise -tendenzen und, insbesondere im Kapitalanlagebereich, aus dem Ausfall von Kreditnehmerinnen und Kreditnehmern und sonstigen Schuldnerinnen und Schuldnern resultieren. Auch die Entwicklungen der Finanzmärkte (zum Beispiel Marktschwankungen oder Kreditausfälle) und der Wechselkurse sowie nationale und internationale Gesetzesänderungen, insbesondere hinsichtlich steuerlicher Regelungen, können entsprechenden Einfluss haben. Terroranschläge und deren Folgen können die Wahrscheinlichkeit und das Ausmaß von Abweichungen erhöhen. Die Gesellschaft übernimmt keine Verpflichtung, Zukunftsaussagen zu aktualisieren.

Bewegung und Struktur des Versicherungsbestandes 2024

Gesamtes selbst abgeschlossenes Versicherungsgeschäft
(Haupt- und Zusatzversicherungen)
(nur Hauptversicherungen) (nur Hauptversicherungen)
A. Bewegung des Bestandes an selbst abgeschlossenen Lebensversicherungen Anzahl der Versicherungen Lfd. Beitrag für ein Jahr
Tsd €
Einmalbeitrag
Tsd €
Versicherungssumme1
Tsd €
I. Bestand am Ende des Vorjahres 11.621.707 10.484.024 435.085.842
Währungsschwankungen - 46
Bestand am Anfang des Geschäftsjahres 11.621.707 10.484.025 435.085.888
II. Zugang während des Geschäftsjahres
1 Neuzugang
a Eingelöste Versicherungsscheine 620.354 712.185 8.031.654 31.833.733
b Erhöhungen der Versicherungssummen (ohne Position 2) - 264.406 5.142.373 9.392.388
2 Erhöhungen der Versicherungssummen durch Überschussanteile - - - 1.351.004
3 Übriger Zugang 105.128 123.037 - 3.603.860
4 Gesamter Zugang 725.482 1.099.628 13.174.026 46.180.985
III. Abgang während des Geschäftsjahres
1 Tod, Berufsunfähigkeit etc. -55.160 -21.702 -1.679.931
2 Ablauf der Versicherung/Beitragszahlung -330.889 -311.016 -14.099.978
3 Rückkauf und Umwandlung in beitragsfreie Versicherungen -170.944 -549.061 -11.923.837
4 Sonstiger vorzeitiger Abgang -17.918 -15.169 -2.600.715
5 Übriger Abgang -103.766 -129.290 -3.248.582
6 Gesamter Abgang -678.677 -1.026.238 -33.553.043
IV. Bestand am Ende des Geschäftsjahres 11.668.512 10.557.415 447.713.829
B. Struktur des Bestandes an selbst abgeschlossenen Lebensversicherungen (ohne Zusatzversicherungen) Anzahl der Versicherungen Versicherungssumme1 Tsd €
1 Bestand am Anfang des Geschäftsjahres 11.621.707 435.085.888
(davon beitragsfrei) (4.180.206) (103.584.029)
2 Bestand am Ende des Geschäftsjahres 11.668.512 447.713.829
(davon beitragsfrei)5 (4.312.835) (106.113.226)
Einzelversicherungen
Kapitalversicherungen (einschl. Risikoversicherungen
Vermögensbildungsversicherungen) ohne Risikoversicherungen und sonstige Lebensversicherungen
A. Bewegung des Bestandes an selbst abgeschlossenen Lebensversicherungen Anzahl der Versicherungen Lfd. Beitrag für ein Jahr
Tsd €
Anzahl der Versicherungen Lfd. Beitrag für ein Jahr
Tsd €
I. Bestand am Ende des Vorjahres 1.391.755 1.130.681 203.929 77.805
Währungsschwankungen - -
Bestand am Anfang des Geschäftsjahres 1.391.755 1.130.681 203.929 77.805
II. Zugang während des Geschäftsjahres
1 Neuzugang
a Eingelöste Versicherungsscheine 31.520 15.520 10.030 6.843
b Erhöhungen der Versicherungssummen (ohne Position 2) - 21.013 - 336
2 Erhöhungen der Versicherungssummen durch Überschussanteile - - - -
3 Übriger Zugang 3.380 2.290 130 75
4 Gesamter Zugang 34.900 38.822 10.160 7.254
III. Abgang während des Geschäftsjahres
1 Tod, Berufsunfähigkeit etc. -13.866 -5.719 -392 -165
2 Ablauf der Versicherung/Beitragszahlung -90.077 -94.832 -6.754 -2.358
3 Rückkauf und Umwandlung in beitragsfreie Versicherungen -17.696 -20.990 -176 -1.548
4 Sonstiger vorzeitiger Abgang -18 -47 -1.646 -830
5 Übriger Abgang -311 -1.703 -4 -56
6 Gesamter Abgang -121.968 -123.292 -8.972 -4.957
IV. Bestand am Ende des Geschäftsjahres 1.304.687 1.046.210 205.117 80.102
B. Struktur des Bestandes an selbst abgeschlossenen Lebensversicherungen (ohne Zusatzversicherungen) Anzahl der Versicherungen Versicherungssumme1 Tsd € Anzahl der Versicherungen Versicherungssumme1 Tsd €
1 Bestand am Anfang des Geschäftsjahres 1.391.755 44.042.780 203.929 20.528.550
(davon beitragsfrei) (378.702) (9.344.493) (32.859) (324.544)
2 Bestand am Ende des Geschäftsjahres 1.304.687 40.707.376 205.117 21.723.737
(davon beitragsfrei)5 (353.381) (8.873.268) (33.927) (356.524)
Einzelversicherungen
Sonstige Lebensversicherungen3
Rentenversicherungen (einschl. Berufsunfähigkeits- und Pflegerentenversicherungen)
A. Bewegung des Bestandes an selbst abgeschlossenen Lebensversicherungen Anzahl der Versicherungen Lfd. Beitrag für ein Jahr
Tsd €
Anzahl der Versicherungen Lfd. Beitrag für ein Jahr
Tsd €
I. Bestand am Ende des Vorjahres 5.138.089 4.213.465 1.396.612 1.384.624
Währungsschwankungen - -
Bestand am Anfang des Geschäftsjahres 5.138.089 4.213.465 1.396.612 1.384.624
II. Zugang während des Geschäftsjahres
1 Neuzugang
a Eingelöste Versicherungsscheine 144.458 96.218 153.541 219.131
b Erhöhungen der Versicherungssummen (ohne Position 2) - 88.810 - 36.048
2 Erhöhungen der Versicherungssummen durch Überschussanteile - - - -
3 Übriger Zugang 65.911 62.819 30.598 45.736
4 Gesamter Zugang 210.369 247.847 184.139 300.915
III. Abgang während des Geschäftsjahres
1 Tod, Berufsunfähigkeit etc. -24.431 -9.523 -2.430 -1.694
2 Ablauf der Versicherung/Beitragszahlung -121.461 -134.111 -42.250 -10.493
3 Rückkauf und Umwandlung in beitragsfreie Versicherungen -79.039 -210.469 -37.037 -133.491
4 Sonstiger vorzeitiger Abgang -10.325 -10.158 -297 -220
5 Übriger Abgang -4.248 -10.352 -2.842 -5.984
6 Gesamter Abgang -239.504 -374.613 -84.856 -151.882
IV. Bestand am Ende des Geschäftsjahres 5.108.954 4.086.699 1.495.895 1.533.656
B. Struktur des Bestandes an selbst abgeschlossenen Lebensversicherungen (ohne Zusatzversicherungen) Anzahl der 12-fache Anzahl der Versicherungs-
Versiche- Jahresrente Versiche- summe1
rungen Tsd € rungen Tsd €
1 Bestand am Anfang des Geschäftsjahres 5.138.089 192.242.277 1.396.612 54.826.935
(davon beitragsfrei) (2.104.900) (43.034.075) (521.169) (16.567.965)
2 Bestand am Ende des Geschäftsjahres 5.108.954 197.258.693 1.495.895 58.999.223
(davon beitragsfrei)5 (2.177.125) (43.828.130) (572.664) (16.602.567)
Kollektivversicherungen4
A. Bewegung des Bestandes an selbst abgeschlossenen Lebensversicherungen Anzahl der Versicherungen Lfd. Beitrag für ein Jahr
Tsd €
I. Bestand am Ende des Vorjahres 3.491.322 3.677.450
Währungsschwankungen -
Bestand am Anfang des Geschäftsjahres 3.491.322 3.677.450
II. Zugang während des Geschäftsjahres
1 Neuzugang
a Eingelöste Versicherungsscheine 280.805 374.473
b Erhöhungen der Versicherungssummen (ohne Position 2) - 118.200
2 Erhöhungen der Versicherungssummen durch Überschussanteile - -
3 Übriger Zugang 5.109 12.118
4 Gesamter Zugang 285.914 504.790
III. Abgang während des Geschäftsjahres
1 Tod, Berufsunfähigkeit etc. -14.041 -4.601
2 Ablauf der Versicherung/Beitragszahlung -70.347 -69.222
3 Rückkauf und Umwandlung in beitragsfreie Versicherungen -36.996 -182.563
4 Sonstiger vorzeitiger Abgang -5.632 -3.912
5 Übriger Abgang -96.361 -111.196
6 Gesamter Abgang -223.377 -371.493
IV. Bestand am Ende des Geschäftsjahres 3.553.859 3.810.747
B. Struktur des Bestandes an selbst abgeschlossenen Lebensversicherungen (ohne Zusatzversicherungen) Anzahl der Versicherungen Versicherungssumme1 Tsd €
1 Bestand am Anfang des Geschäftsjahres 3.491.322 123.445.346
(davon beitragsfrei) (1.142.576) (34.312.952)
2 Bestand am Ende des Geschäftsjahres 3.553.859 129.024.800
(davon beitragsfrei)5 (1.175.738) (36.452.738)
Zusatzversicherungen insgesamt Unfall-Zusatzversicherungen Berufsunfähigkeits- oder Invaliditäts-Zusatzversicherungen
C. Struktur des Bestandes an selbst abgeschlossenen Zusatzversicherungen
1 Bestand am Anfang des Geschäftsjahres
Anzahl der Versicherungsverträge2 5.298.114 350.424 2.495.509
Versicherungssumme in Tsd €6 243.442.961 11.422.700 172.339.434
2 Bestand am Ende des Geschäftsjahres
Anzahl der Versicherungsverträge2 5.408.324 313.695 2.464.255
Versicherungssumme in Tsd €6 239.993.221 10.474.232 168.817.916
Risiko- und Zeitrenten-Zusatzversicherungen Sonstige Zusatzversicherungen
C. Struktur des Bestandes an selbst abgeschlossenen Zusatzversicherungen
1 Bestand am Anfang des Geschäftsjahres
Anzahl der Versicherungsverträge2 2.015.731 436.450
Versicherungssumme in Tsd €6 26.340.630 33.340.198
2 Bestand am Ende des Geschäftsjahres
Anzahl der Versicherungsverträge2 2.191.024 439.350
Versicherungssumme in Tsd €6 26.095.353 34.605.720
Anzahl der Versicherungen Versicherungssumme1
Tsd €
D. Bestand an in Rückdeckung übernommenen Lebensversicherungen
1 Bestand am Anfang des Geschäftsjahres 1.376.328 51.415.431
2 Bestand am Ende des Geschäftsjahres 1.342.841 53.291.484
E. Beitragssumme des Neuzugangs in Tsd € 38.604.390

1_Rentenversicherungen (einschl. Berufsunfähigkeits- und Pflegerentenversicherungen) sind mit der 12-fachen Jahresrente, fondsgebundene Versicherungen mit der Beitragssumme kapitalisiert.

2_bei Kollektivversicherungen: Anzahl der Versicherungsverhältnisse

3_Im Bestand der sonstigen Lebensversicherungen sind am Ende des Geschäftsjahres 1.399.449 fondsgebundene Versicherungen mit einer Versicherungssumme von 53.232.328 Tsd € sowie 96.446 Kapitalisierungsverträge mit einer Versicherungssumme von 5.766.896 Tsd € enthalten.

4_Im Bestand der Kollektivversicherungen sind am Ende des Geschäftsjahres 497.671 fondsgebundene Versicherungen mit einer Versicherungssumme von 22.716.929 Tsd € sowie 3.086 Kapitalisierungsverträge mit einer Versicherungssumme von 15.401.831 Tsd € enthalten.

5_Davon entfallen 1.833.635 auf echte Beitragsfreistellungen. Bei den übrigen Verträgen handelt es sich um Einmalbeitragsversicherungen, laufende Renten oder Versicherungen, deren Beitragszahlungsdauer bereits abgelaufen ist.

6_Bei Zusatzversicherungen, bei denen die Leistung in Form einer Rente zu erbringen ist, ist als Versicherungssumme die 12-fache Jahresrente angegeben.

Betriebene Versicherungsarten

-Hauptversicherungen

(als Einzel- und als Kollektivversicherungen)

Lebensversicherungen mit Kapitalzahlung

(auch mit automatischem Zuwachs von Leistung und Beitrag)

Kapitallebensversicherungen

Risikolebensversicherungen2

Restschuldversicherungen3,4 (mit und ohne Überschussbeteiligung)

Termfixversicherungen (Ausbildungsversicherungen, Aussteuerversicherungen)

Fondsgebundene Lebensversicherungen

Lebensversicherungen im Rahmen der Vermögensbildungsgesetze

Bauspar-Risikolebensversicherungen2 , 4

2 _auch beim in Rückdeckung übernommenen Geschäft
3 _nur beim in Rückdeckung übernommenen Geschäft
4 _nur als Kollektivversicherung

Rentenversicherungen-2

(auch mit automatischem Zuwachs von Leistung und Beitrag)

Rentenversicherungen mit und ohne Kapitalwahlrecht

Rentenversicherungen im Rahmen des Altersvermögensgesetzes

Fondsgebundene Rentenversicherungen (auch im Rahmen des Altersvermögensgesetzes)

Selbstständige Berufsunfähigkeits- und Pflegeversicherungen

-
Zusatzversicherungen

Unfall-Zusatzversicherungen2

Berufs- und Erwerbsunfähigkeitszusatzversicherungen2

Pflegerenten-Zusatzversicherungen

Todesfallrisiko-Zusatzversicherungen2

Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherungen2

Arbeitsunfähigkeits-Zusatzversicherungen3 , 4

-Kapitalisierungsgeschäfte

-Verwaltung von Versorgungseinrichtungen

Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f Absatz 4 i. V. m. Absatz 2 Nr. 4 HGB

-Zielgrößen für den Umsetzungszeitraum bis 31. Dezember 2024 und Angaben zur Erreichung dieser Zielgrößen:

In Umsetzung des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst hat die Allianz Lebensversicherungs-AG Zielgrößen für den Frauenanteil festgelegt. Als Frist für die Erreichung aller Zielgrößen wurde einheitlich der 31. Dezember 2024 festgesetzt. Die folgende Übersicht zeigt die festgelegten Ziele und die Ist-Quote im Dezember 2024 auf:

Zielfestlegung zum 31.12.2024 Ist-Quote am 31.12.2024 Erläuterung
Aufsichtsrat 33,3% 41,7% Die Zielgröße wurde übertroffen.
Vorstand 33,3% 42,9% Die Zielgröße wurde übertroffen.
Erste Führungsebene unterhalb des Vorstandes 33,3% 28,0% Die Zielgröße wurde nicht erreicht. Es findet weiterhin eine systematische Nachfolgeplanung und gezielte Personalentwicklung statt.
Zweite Führungsebene unterhalb des Vorstandes 40,0% 40,5% Die Zielgröße wurde leicht übertroffen.

-Zielgrößen für den Umsetzungszeitraum bis 31. Dezember 202-7-:

Da die Frist für die Umsetzung der Zielfestlegungen am 31. Dezember 2024 abgelaufen ist, hat die Allianz Lebensversicherungs-AG mit Wirkung ab dem 1. Januar 2025 neue Zielgrößen für den Frauenanteil festgelegt (siehe nachstehende Tabelle). Als Frist für die Erreichung dieser Zielgrößen wurde der 31. Dezember 2027 festgesetzt.

Zielfestlegung zum 31.12.2027
Aufsichtsrat 33,3%
Vorstand 42,9%
Erste Führungsebene unterhalb des Vorstandes 32,0%
Zweite Führungsebene unterhalb des Vorstandes 41,0%

Der Gesellschaft geht es bei den Zielgrößen für den Frauenanteil nicht allein um die Erfüllung gesetzlicher Vorgaben. Ein Unternehmen kann langfristig nur erfolgreich sein, wenn Frauen gleichberechtigt gefördert und leistungsbezogen in Führungspositionen eingesetzt werden. Daher haben wir uns schon frühzeitig zur Förderung der Vielfalt im Unternehmen verpflichtet, entsprechende Rahmenbedingungen geschaffen, Personalprozesse danach ausgerichtet und verschiedene Maßnahmen ergriffen. Diese werden kontinuierlich auf die Wirksamkeit hin überprüft und auf neue Bedarfe hin angepasst. Alle eingeführten Maßnahmen sind in den internen Talentmanagementprozessen hinterlegt, sodass von der Potenzialerkennung bis zur Stellenbesetzung systematisch weibliche Potenziale gefördert werden und ein ganzheitliches Vorgehen gewährleistet ist. Die Maßnahmen reichen von Angeboten zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie über Sponsorship- und Mentoring-Programme bis hin zum Etablieren einer Führungskultur, in der Chancengleichheit, gegenseitiges Vertrauen sowie die Zusammenarbeit in vielfältigen Teams im Vordergrund stehen. Weitere Maßnahmen zielen auf einen ausreichend großen Nachwuchspool ab, aus dem Führungspositionen mit geeigneten - weiblichen und männlichen - Potenzialen besetzt werden können. Dazu gehören Förderprogramme, Informationsformate und ein stärkerer Fokus auf Kandidatinnen und Kandidaten mit diversen Hintergründen bei der Stellenbesetzung.

Nichtfinanzielle Erklärung gemäß § 341a Absatz 1a HGB

Die Gesellschaft ist nach §§ 341a Absatz 1a Satz 3, 289b Absatz 2 Satz 1 HGB von der Pflicht zur Erstellung einer nichtfinanziellen Erklärung befreit, da sie in den Konzernlagebericht ihres Mutterunternehmens (§ 290 Absatz 1, 2 HGB), der Allianz SE, einbezogen ist und dieser Konzernlagebericht eine nichtfinanzielle Konzernerklärung enthält. Der Konzernlagebericht ist unter www.allianz.com sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache veröffentlicht.

 

Stuttgart, 17. Februar 2025

Allianz Lebensversicherungs-AG

Der Vorstand

Dr. Rudolf Kubat

Dr. Heinke Conrads

Henriette Götze

Dr. Alf Neumann

Dr. Volker Priebe

Dr. Martin Riesner

Dr. Thomas Wiesemann

JAHRESABSCHLUSS

-Bilanz- zum 31. Dezember 2024

Tsd €

AKTIVA

Anhangangaben 31.12.2024 31.12.2023
A. Immaterielle Vermögensgegenstände 1
I. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 139.764 186.027
139.764 186.027
B. Kapitalanlagen 1,6
I. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 2 1.283.912 1.311.819
II. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen
1 Anteile an verbundenen Unternehmen 3 68.115.849 64.073.911
2 Ausleihungen an verbundene Unternehmen 4 6.061.713 6.175.465
3 Beteiligungen 3 769.146 884.660
4 Ausleihungen an Unternehmen, mit denen 1.327.466 1.212.689
ein Beteiligungsverhältnis besteht
76.274.173 72.346.726
III. Sonstige Kapitalanlagen
1 Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 137.682.995 136.096.250
2 Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 10.643.840 8.414.700
3 Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen 27.748.159 28.708.714
4 Sonstige Ausleihungen
a Namensschuldverschreibungen 12.172.785 13.201.545
b Schuldscheinforderungen und Darlehen 3.858.904 4.321.750
c Darlehen und Vorauszahlungen auf Versicherungsscheine 352.488 378.535
16.384.177 17.901.830
5 Andere Kapitalanlagen 5 339.366 312.820
192.798.537 191.434.313
IV. Depotforderungen aus dem in Rückdeckung übernommenen Versicherungsgeschäft 4.151.350 4.185.041
274.507.971 269.277.899
C. Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Lebensversicherungspolicen 7 17.303.455 14.118.049
D. Forderungen
I. Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft an:
1 Versicherungsnehmer
a Fällige Ansprüche 473.487 369.970
b Noch nicht fällige Ansprüche 7.399 6.819
480.886 376.789
2 Versicherungsvermittler 496.430 480.991
davon an verbundene Unternehmen: 273.040 (286.615) Tsd €
977.316 857.780
II. Abrechnungsforderungen aus dem Rückversicherungsgeschäft 5.374 3.655
davon an verbundene Unternehmen: 2.471 (2.811) Tsd € III. Sonstige Forderungen 5.389.097 4.573.016
davon an verbundene Unternehmen: 4.918.249 (4.182.592) Tsd € davon an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 1.110 (564) Tsd €
6.371.787 5.434.452

Tsd €

Anhangangaben 31.12.2024 31.12.2023
E. Sonstige Vermögensgegenstände
I. Sachanlagen und Vorräte 291 381
II. Laufende Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks und Kassenbestand 658.497 586.909
III. Andere Vermögensgegenstände 23.699 20.938
682.487 608.229
F. Rechnungsabgrenzungsposten
I. Abgegrenzte Zinsen und Mieten 425.313 417.232
II. Sonstige Rechnungsabgrenzungsposten 511 1.232
425.824 418.464
G. Aktive latente Steuern 989.566 641.481
H. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung 8 415 421
Summe Aktiva 300.421.268 290.685.023

-Bilanz zum 31. Dezember 2024

Tsd €

Anhangangaben 31.12.2024 31.12.2023
PASSIVA
A. Eigenkapital 9
I. Eingefordertes Kapital
Gezeichnetes Kapital 273.000 273.000
II. Kapitalrücklage 48.573 48.573
III. Gewinnrücklagen
Andere Gewinnrücklagen 2.245.771 2.245.771
IV. Bilanzgewinn - -
2.567.344 2.567.344
B. Sonderposten mit Rücklageanteil 10 63.672 63.672
C. Versicherungstechnische Rückstellungen
I. Beitragsüberträge
1 Bruttobetrag 547.305 595.436
2 davon ab: Anteil für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft -11.705 -13.562
535.600 581.874
II. Deckungsrückstellung
1 Bruttobetrag 11 257.777.319 253.053.998
2 davon ab: Anteil für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft -517.318 -588.226
257.260.001 252.465.772
III. Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle
1 Bruttobetrag 1.656.177 1.536.841
2 davon ab: Anteil für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft -25.407 -21.219
1.630.770 1.515.621
IV. Rückstellung für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung 12 14.764.358 14.133.932
- Bruttobetrag
V. Sonstige versicherungstechnische Rückstellungen - Bruttobetrag 1.263 34.562
274.191.992 268.731.761
D. Versicherungstechnische Rückstellungen im Bereich der Lebensversicherung, soweit das Anlagerisiko von den Versicherungsnehmern getragen wird
I. Deckungsrückstellung
1 Bruttobetrag 17.302.994 14.117.726
E. Andere Rückstellungen
I. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 13 11.994 13.176
II. Steuerrückstellungen 204.831 168.251
III. Sonstige Rückstellungen 14 620.280 398.628
837.104 580.054
F. Depotverbindlichkeiten aus dem in Rückdeckung gegebenen Versicherungsgeschäft 546.204 617.118

Tsd €

Anhangangaben 31.12.2024 31.12.2023
G. Andere Verbindlichkeiten
I. Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft gegenüber 15
1 Versicherungsnehmern 1.682.324 1.597.291
2 Versicherungsvermittlern 21.291 21.048
davon gegenüber verbundenen Unternehmen: 6.671 (5.996) Tsd €
1.703.615 1.618.339
II. Abrechnungsverbindlichkeiten aus dem Rückversicherungsgeschäft 7.487 4.934
davon gegenüber verbundenen Unternehmen: 3.112 (1.704) Tsd €
III. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 16 1.190 520
IV. Sonstige Verbindlichkeiten 17 3.198.271 2.382.497
davon aus Steuern: 65.666 (39.185) Tsd €
davon gegenüber verbundenen Unternehmen: 1.617.350 (967.808) Tsd €
4.910.563 4.006.290
H. Rechnungsabgrenzungsposten 1.396 1.059
Summe Passiva 300.421.268 290.685.023

Ich bestätige hiermit entsprechend § 128 Absatz 5 VAG, dass die im Vermögensverzeichnis aufgeführten Vermögensanlagen den gesetzlichen und aufsichtsbehördlichen Anforderungen gemäß angelegt und vorschriftsmäßig sichergestellt sind.

 

Stuttgart, 14. Februar 2025

Karlheinz Poll

stv. Treuhänder

Es wird bestätigt, dass die in der Bilanz unter den Posten C.II und D.I der Passiva eingestellte Deckungsrückstellung unter Beachtung des § 341f HGB sowie unter Beachtung der aufgrund des § 88 Absatz 3 VAG erlassenen Rechtsverordnung berechnet worden ist; für den Altbestand im Sinne des § 336 VAG und des Artikels 16 § 2 Satz 2 des Dritten Durchführungsgesetzes/EWG zum VAG ist die Deckungsrückstellung nach dem zuletzt am 17. Dezember 2024 genehmigten Geschäftsplan berechnet worden.

 

Stuttgart, 13. Februar 2025

Dr. Michael Kräber

Der Verantwortliche Aktuar

-Gewinn- und Verlustrechnung- für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024

Tsd €

Anhangangaben 2024 2023
I. Versicherungstechnische Rechnung
1 Verdiente Beiträge für eigene Rechnung
a Gebuchte Bruttobeiträge 18 23.847.908 21.322.852
b Abgegebene Rückversicherungsbeiträge 21 -65.813 -62.911
23.782.095 21.259.941
c Veränderung der Bruttobeitragsüberträge 48.131 42.541
d Veränderung des Anteils der Rückversicherer an den Bruttobeitragsüberträgen 21 -1.857 -987
46.274 41.554
23.828.369 21.301.495
2 Beiträge aus der Brutto-Rückstellung für Beitragsrückerstattung 1.610.283 1.134.574
3 Erträge aus Kapitalanlagen 19
a Erträge aus Beteiligungen 408.858 761.621
davon: aus verbundenen Unternehmen: 354.181 (723.352) Tsd €
b Erträge aus anderen Kapitalanlagen
davon: aus verbundenen Unternehmen: 283.166 (269.636) Tsd €
aa Erträge aus Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 93.605 102.930
bb Erträge aus anderen Kapitalanlagen 5.977.577 5.870.235
6.071.182 5.973.165
c Erträge aus Zuschreibungen 449.124 100.634
d Gewinne aus dem Abgang von Kapitalanlagen 861.975 707.665
e Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- und Teilgewinnabführungsverträgen 2.416.362 1.388.556
10.207.501 8.931.641
4 Nicht realisierte Gewinne aus Kapitalanlagen 1.421.093 959.017
5 Sonstige versicherungstechnische Erträge für eigene Rechnung 8.833 10.139
6 Aufwendungen für Versicherungsfälle für eigene Rechnung
a Zahlungen für Versicherungsfälle
aa Bruttobetrag -20.976.083 -20.717.376
bb Anteil der Rückversicherer 21 120.836 96.091
-20.855.248 -20.621.285
b Veränderung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle
aa Bruttobetrag -119.488 -31.487
bb Anteil der Rückversicherer 21 4.188 1.709
-115.300 -29.778
-20.970.548 -20.651.063
7 Veränderung der übrigen versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen
a Deckungsrückstellung
aa Bruttobetrag -8.036.265 -4.595.341
bb Anteil der Rückversicherer 21 -70.908 -43.509
-8.107.173 -4.638.850
b Sonstige versicherungstechnische Netto-Rückstellung 33.300 -4.200
-8.073.873 -4.643.050
8 Aufwendungen für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung für eigene Rechnung -3.359.792 -2.496.494
9 Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb auf eigene Rechnung
a Abschlussaufwendungen -1.358.369 -1.276.080
b Verwaltungsaufwendungen -275.772 -259.345
-1.634.141 -1.535.425
c davon ab: Erhaltene Provisionen und Gewinnbeteiligungen aus dem in Rückdeckung gegebenen Versicherungsgeschäft 21 4.676 1.558
-1.629.464 -1.533.868

Tsd €

Anhangangaben 2024 2023
10 Aufwendungen für Kapitalanlagen 19
a Aufwendungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen, -970.293 -435.876
Zinsaufwendungen und sonstige Aufwendungen für die Kapitalanlagen
b Abschreibungen auf Kapitalanlagen 20 -523.361 -463.204
c Verluste aus dem Abgang von Kapitalanlagen -89.309 -835.216
d Aufwendungen aus Verlustübernahme -186.314 -103.798
-1.769.277 -1.838.094
11 Nicht realisierte Verluste aus Kapitalanlagen -22.423 -12.888
12 Sonstige versicherungstechnische Aufwendungen für eigene Rechnung -246.726 -228.375
13 Versicherungstechnisches Ergebnis für eigene Rechnung 1.003.975 933.035
II. Nichtversicherungstechnische Rechnung
1 Sonstige Erträge 272.132 256.310
2 Sonstige Aufwendungen -244.315 -227.163
27.817 29.148
3 Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 1.031.792 962.182
4 Außerordentliche Erträge
5 Außerordentliche Aufwendungen 22 -24.874 -34.490
6 Außerordentliches Ergebnis -24.874 -34.490
7 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 23 -251.454 -173.543
davon: aus Umlagen an den Organträger: -568.815 (0) Tsd €
8 Sonstige Steuern -4.464 -6.149
-255.918 -179.692
9 Aufgrund eines Gewinnabführungsvertrages abgeführte Gewinne -751.000 -748.000
10 Jahresüberschuss -
11 Bilanzgewinn -

ANHANG

-Angaben gemäß -
§ 264 Absatz 1a HGB

Allianz Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft

Reinsburgstraße 19, 70178 Stuttgart

Amtsgericht Stuttgart

HRB 20231

-Maßgebliche Rechtsvorschriften

Die Allianz Lebensversicherungs-AG erstellt den Jahresabschluss und den Lagebericht nach Maßgabe der Bestimmungen des Handelsgesetzbuches (HGB), des Aktiengesetzes (AktG), des Gesetzes über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (VAG) und der Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen (RechVersV).

-Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ermittlungsmethoden

Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen

Die Immateriellen Vermögensgegenstände sind mit den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige, lineare Abschreibungen entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer von einem bis zu zehn Jahren, angesetzt.

Geleistete Anzahlungen auf Immaterielle Vermögensgegenstände werden zu ihrem Nennwert bilanziert.

Sachanlagen werden mit den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige, lineare Abschreibungen entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer, angesetzt.

Geringwertige Wirtschaftsgüter im Wert bis 250 Euro netto werden sofort abgeschrieben. Für bewegliche Wirtschaftsgüter, die der selbstständigen Nutzung fähig sind, im Wert ab 250 Euro netto bis 1.000 Euro netto wird ein steuerlicher Sammelposten gemäß § 6 Absatz 2a EStG gebildet, der im Jahr der Bildung und den folgenden vier Jahren pauschal mit jeweils einem Fünftel gewinnmindernd aufgelöst wird.

Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken

Sie werden mit den Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten angesetzt und über die gewöhnliche wirtschaftliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Bei voraussichtlich dauerhaften Wertminderungen werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen, sofern am Bilanzstichtag die fortgeführten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten über dem langfristig beizulegenden Marktwert liegen.

Anteile an verbundenen Unternehmen

Sie werden nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet und zu fortgeführten Anschaffungskosten oder dem niedrigeren auf Dauer beizulegenden Wert angesetzt.

Abschreibungen werden vorgenommen, sofern am Bilanzstichtag die fortgeführten Anschaffungskosten über dem Marktwert und dem langfristig beizulegenden Wert liegen.

Ausleihungen an verbundene Unternehmen

Unter diesem Posten werden Inhaberschuldverschreibungen, Darlehen und Genussscheine geführt.

Sie werden nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet und zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt.

Abschreibungen werden vorgenommen, sofern am Bilanzstichtag die fortgeführten Anschaffungskosten über dem Marktwert und dem langfristig beizulegenden Wert liegen.

Beteiligungen

Sie werden nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet und zu fortgeführten Anschaffungskosten oder dem niedrigeren auf Dauer beizulegenden Wert angesetzt.

Abschreibungen werden vorgenommen, sofern am Bilanzstichtag die fortgeführten Anschaffungskosten über dem Marktwert und dem langfristig beizulegenden Wert liegen.

Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

Unter diesem Posten werden Darlehen geführt.

Sie werden nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet und zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Abschreibungen werden vorgenommen, sofern am Bilanzstichtag die fortgeführten Anschaffungskosten über dem Marktwert und dem langfristig beizulegenden Wert liegen.

Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen, Inhaberschuldverschreibungen, andere festverzinsliche und nicht festverzinsliche Wertpapiere

Die nach den Grundsätzen des Umlaufvermögens geführten Wertpapiere werden nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet und mit den durchschnittlichen Anschaffungskosten oder mit dem niedrigeren Marktwert angesetzt.

Die nach den Vorschriften des Anlagevermögens bilanzierten Kapitalanlagen sind dazu bestimmt, dauerhaft dem Geschäftsbetrieb zu dienen. Eine Zuordnung der Zweckbestimmung erfolgt bei Zugang der Kapitalanlage. Die Widmung wird jeweils bei Änderung der Anlagestrategie beziehungsweise bei geplanten Verkäufen geprüft.

Diese Wertpapiere werden nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet und mit den durchschnittlichen Anschaffungskosten oder einem niedrigeren langfristig beizulegenden Wert angesetzt. Bei dauerhaften Wertminderungen werden Abschreibungen erfolgswirksam durchgeführt. Bei voraussichtlich vorübergehenden Wertminderungen besteht ein Abschreibungswahlrecht.

Im Geschäftsjahr wird das Wahlrecht dahingehend in Anspruch genommen, dass die voraussichtlich vorübergehenden Wertminderungen aus wirtschaftlichen Gründen nicht vorgenommen werden. Hieraus ergeben sich stille Lasten.

Weitere Informationen finden sich im Anhang in der Tabelle „Wertpapiere, die der dauernden Vermögensanlage gewidmet wurden“ (Aktiva B.III. 1+2).

Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen

Sie werden nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet und zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt.

Abschreibungen werden vorgenommen, sofern am Bilanzstichtag die fortgeführten Anschaffungskosten über dem Marktwert und dem langfristig beizulegenden Wert liegen.

Namensschuldverschreibungen, Schuldscheinforderungen und Darlehen

Sie werden nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet und zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt.

Die Differenz zwischen Anschaffungskosten und Rückzahlungsbetrag wird mithilfe der Effektivzinsmethode über die Restlaufzeit erfasst und verteilt.

Abschreibungen werden vorgenommen, sofern am Bilanzstichtag die fortgeführten Anschaffungskosten über dem Marktwert und dem langfristig beizulegenden Wert liegen.

Darlehen und Vorauszahlungen auf Versicherungsscheine

Sie werden mit den Anschaffungskosten angesetzt.

Andere Kapitalanlagen

Die als Genussschein aktivierten Beiträge zum gesetzlichen Sicherungsfonds für die Lebensversicherer werden nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet und zu durchschnittlichen Anschaffungskosten angesetzt.

Abschreibungen werden vorgenommen, sofern am Bilanzstichtag die durchschnittlichen Anschaffungskosten über dem Marktwert liegen. Mögliche Überschüsse des Sicherungsfonds werden im Folgejahr vereinnahmt.

Depotforderungen aus dem in Rückdeckung übernommenen Versicherungsgeschäft

Depotforderungen aus dem in Rückdeckung übernommenen Versicherungsgeschäft bestehen gegen Vorversicherer in Höhe der von diesen entsprechend den vertraglichen Regelungen einbehaltenen Sicherheiten. Sie werden mit dem Nennwert bilanziert.

Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Lebensversicherungspolicen (Fondsgebundene Versicherungen)

Sie werden gemäß § 341d HGB mit dem Zeitwert angesetzt.

Derivative Finanzinstrumente und strukturierte Produkte

Ein Vorkauf auf eine Immobilienbeteiligung, eine Verkaufsoption auf eine Immobilienbeteiligung, ein Total Return Swap im Rahmen eines Versicherungsprodukts und vier Total Return Swaps als Absicherung gegen Marktwertschwankungen der Investitionen in alternativen Anlagen werden einzeln bewertet. Die Wertobergrenzen bilden die Anschaffungskosten. Im Falle negativer Marktwerte werden Drohverlustrückstellungen gebildet.

Es befinden sich zudem strukturierte Produkte in der Anlageform von Namensschuldverschreibungen, Genussscheinen, Inhaberschuldverschreibungen und Darlehen im Bestand, die einheitlich bilanziert werden. Sie werden entsprechend dem Bilanzposten, in dem sie geführt werden, bewertet und angesetzt.

Finanzinstrumente in Bewertungseinheiten

Im Geschäftsjahr wurden erstmalig Bewertungseinheiten zwischen Teilen des Equity Swaps der PrivateFinancePolice und den alternativen Anlagen gebildet. Der Ausweis der Grund- und der Sicherungsgeschäfte erfolgte unter Anteile an verbundenen Unternehmen. Für die gebildeten Bewertungseinheiten kam ein Micro-Hedge zum Einsatz. Die Bewertungseinheiten wurden zum Jahresende planungsgemäß aufgelöst.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Hier werden Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände mit Ausnahme der Sachanlagen und Vorräte betrachtet.

Sie werden grundsätzlich mit den Nominalbeträgen angesetzt. Auf die Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft, auf Zinsforderungen zu Hypotheken- und Grundschuldforderungen, bei denen das Zwangsvollstreckungsverfahren eingeleitet worden ist, und auf einen geringen Teil der sonstigen Forderungen werden Wertberichtigungen vorgenommen, um das Bonitätsrisiko zu berücksichtigen.

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Die abgegrenzten Zinsen und Mieten sind grundsätzlich mit den Nominalbeträgen angesetzt.

Aktive latente Steuern

Seit dem Geschäftsjahr 2022 wird der über den Saldierungsbereich hinausgehende Überhang aktiver Steuerlatenzen bilanziert (Ausübung Wahlrecht des § 274 Absatz 1 Satz 2 HGB).

Die wesentlichen Abweichungen zwischen den handels- und steuerrechtlichen Wertansätzen ergeben sich bei den verbundenen Unternehmen und Beteiligungen, bei den Spezialfondsinvestments, die unter Aktien, Anteile an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere ausgewiesen werden, bei den Inhaberschuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren, bei den sonstigen Kapitalanlagen sowie bei den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen und der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle, die jeweils zu aktiven latenten Steuern führen.

Im Zusammenhang mit der Veräußerung von Grundstücken wurde steuerlich von der Möglichkeit der Übertragung des Veräußerungsgewinns Gebrauch gemacht, was zu einer passiven latenten Steuer führt, die mit den aktiven latenten Steuern saldiert wird. Ebenso führt die steuerliche Sofort-Abschreibung von Softwareaufwendungen zu einer passiven latenten Steuer, die mit den aktiven latenten Steuern saldiert wird.

Die Bewertung der inländischen Steuerlatenzen erfolgt mit einem Steuersatz in Höhe von 31,0 Prozent.

Vermögen zur Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen

Das Vermögen wird gemäß § 253 Absatz 1 HGB mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt und in Verbindung mit § 246 Absatz 2 HGB mit den Schulden verrechnet. Sofern die Schulden den beizulegenden Zeitwert übersteigen, wird der übersteigende Betrag unter dem Posten Rückstellungen ausgewiesen. Übersteigt der beizulegende Zeitwert den Betrag der Schulden, so wird der übersteigende Betrag unter dem Posten Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung ausgewiesen. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethode des aktiven Unterschiedsbetrags entspricht derjenigen, die im Abschnitt Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen und sonstige Rückstellungen beschrieben ist.

Beitragsüberträge (Bruttobetrag)

Für das selbst abgeschlossene Geschäft werden Beitragsüberträge für jede Versicherung einzeln berechnet, wobei grundsätzlich der Beginn des Versicherungsjahres und die Zahlungsweise berücksichtigt werden. Für das in Rückdeckung übernommene Geschäft richten sich die Beitragsüberträge - und alle anderen Rückstellungen - nach den Abrechnungen der Vorversicherer.

Deckungsrückstellung (Bruttobetrag)

Für das selbst abgeschlossene Geschäft erfolgt die Ermittlung der Deckungsrückstellung, mit Ausnahme der fondsgebundenen Versicherungen (auf die weiter unten eingegangen wird), einzelvertraglich nach der prospektiven Methode. Bei AVmG-Produkten, einigen Versicherungen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung und den ab 2008 neu abgeschlossenen Versicherungen werden die Abschlusskosten je nach Tarif auf bis zu fünf Versicherungsjahre oder mehr verteilt, bei den übrigen Versicherungen werden einmalige Abschlusskosten nach dem Zillmerverfahren berücksichtigt. Künftige Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb fließen in die Berechnung der Deckungsrückstellung implizit ein. Bei beitragsfreien Versicherungen und Versicherungen mit abgekürzter Beitragszahlungsdauer wird eine Verwaltungskostenrückstellung für beitragsfreie Zeiten gebildet. Liegt die ermittelte Deckungsrückstellung eines Versicherungsvertrages unter dem jeweils vertraglich oder gesetzlich garantierten Rückkaufswert, so wird sie in dessen Höhe angesetzt.

Für die wesentlichen Versicherungsbestände werden folgende Sterbetafeln und Rechnungszinsen für die Berechnung der Deckungsrückstellung angesetzt:

Versicherungsbestand Rechnungszins Sterbetafel
Kapitalversicherungen
bis 1967 3,00 %1 Sterbetafel 1924/26
bis 1987 3,00 %1 Sterbetafel 1960/62
bis 1994 3,50 %1 Sterbetafel 1986
für Männer bzw. Frauen
bis 2000 4,00 %1 Sterbetafel 1994 T der DAV
für Männer bzw. Frauen
nach Gruppensondertarifen von 1996 bis 2000 4,00 %1 Unternehmenseigene
Sterbetafel Allianz ST 1995 T
für Männer bzw. Frauen
bis 2003 3,25 %1 Sterbetafel 1994 T der DAV
für Männer bzw. Frauen
nach Gruppensondertarifen bis 2003 3,25 %1 Unternehmenseigene
Sterbetafel Allianz ST 1995 T
für Männer bzw. Frauen
bis 2006 2,75 %1 Unternehmenseigene
Sterbetafel Allianz 2003 T
für Männer bzw. Frauen
bis 2008 2,25 %1 Unternehmenseigene
Sterbetafel Allianz 2003 T
für Männer bzw. Frauen
bis 2011 2,25 %1 Unternehmenseigene
Sterbetafel Allianz 2008 T
für Männer bzw. Frauen
bis 2014 1,75 %1 Unternehmenseigene
geschlechtsunabhängige
Sterbetafel AZ 2012 T U4
bis 2016 1,25 % Unternehmenseigene
geschlechtsunabhängige
Sterbetafel AZ 2012 T U4
bis 2021 0,90 % Unternehmenseigene
geschlechtsunabhängige
Sterbetafel AZ 2012 T U4
bis 2024 0,25 % Unternehmenseigene
geschlechtsunabhängige
Sterbetafel AZ 2012 T U4
Versicherungsbestand Rechnungszins Sterbetafel
Rentenversicherungen
bis 1994 in der Aufschubfrist 3,50 %1 Sterbetafel 2004 R-B20 der DAV für Männer bzw. Frauen2
bis 1994 mit laufender Rentenzahlung 4,00 %1 Sterbetafel 2004 R-B20 der DAV für Männer bzw. Frauen2
bis 2000 4,00 %1 Sterbetafel 2004 R-B20 der DAV für Männer bzw. Frauen2
bis 2003 3,25 %1 Sterbetafel 2004 R-B20 der DAV für Männer bzw. Frauen2
bis 2004 2,75 %1 Sterbetafel 2004 R-B20 der DAV für Männer bzw. Frauen2
bis 2006 2,75 %1 Sterbetafel 2004 R der DAV für Männer bzw. Frauen
im Rahmen des AVmG3 2006 2,75 %1 Unternehmenseigene geschlechtsunabhängige Sterbetafel Allianz Unisex 2005 R
bis 2011 2,25 %1 Unternehmenseigene Sterbetafel Allianz 2006 R für Männer und Frauen
Im Rahmen des AVmG bis 2011 2,25 %1 Unternehmenseigene Sterbetafel Allianz 2006 R für Männer und Frauen
bis 2014 1,75 %1 Unternehmenseigene geschlechtsunabhängige Sterbetafel AZ 2012 R U4
bis 2016 1,25 % Unternehmenseigene geschlechtsunabhängige Sterbetafel AZ 2012 R U4
bis 2021 0,90 % Unternehmenseigene geschlechtsunabhängige Sterbetafel AZ 2012 R U4
bis 2024 0,25 % Unternehmenseigene geschlechtsunabhängige Sterbetafel AZ 2012 R U4

1_Für Kapital- und Rentenversicherungen, deren Rechnungszins über dem gemäß § 5 Abs. 3 Deckungsrückstellungsverordnung (DeckRV) für den Bilanzstichtag zum 31.12.2024 bestimmten Referenzzins in Höhe von 1,57 % liegt, wurde gemäß § 5 Abs. 4 DeckRV die Deckungsrückstellung durch eine einzelvertraglich ermittelte zusätzliche Rückstellung (Zinszusatzreserve) erhöht. Die Ermittlungsvorschriften für den Neubestand gemäß DeckRV wurden unverändert auch für den Altbestand übernommen. Die Ermittlung erfolgte unter Ansatz vorsichtiger Storno- und Kapitalwahlwahrscheinlichkeiten, die zuletzt im Jahr 2021 angepasst wurden. Bei der Berechnung der Zinszusatzreserve werden seit dem Geschäftsjahr 2017 gemäß einer entsprechenden Veröffentlichung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) explizite Kosten mit realitätsnäheren vorsichtigen Kostenannahmen angesetzt. Bei Policen mit Todesfallrisiko wurden die biometrischen Rechnungsgrundlagen letztmals im Jahr 2017 aktualisiert.

2_Zur Sterblichkeit bei Rentenversicherungen hat die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) im Jahr 2024 ihre Einschätzung zur Sterblichkeitsentwicklung aktualisiert. Daher passen wir im Jahr 2024 die Deckungsrückstellung der bis 2004 abgeschlossenen Rentenversicherungen an. Die Deckungsrückstellung berechnen wir auf Basis der Sterbetafel 2004 R-B20 der DAV. Die Ermittlung des Anpassungsbedarfes berücksichtigt bei allen betroffenen Versicherungen die Anforderungen für die Neubewertung der Deckungsrückstellung gemäß der Veröffentlichung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (VerBaFin 01/2005).

3_Bis 2005 galten hierfür keine gesonderten Rechnungsgrundlagen.

4_Um den gesetzlichen Anforderungen an eine geschlechtsunabhängige Kalkulation gerecht zu werden, wurden im Jahr 2012 große Teile des für den Neuzugang offenen Tarifwerks auf das unternehmenseigene Tafelsystem AZ 2012 umgestellt. Die einschlägigen DAV-Ausarbeitungen wurden insbesondere bei der Ableitung der darin enthaltenen Unisex-Ausscheideordnungen berücksichtigt.

Für Risikolebensversicherungen werden seit 2006 besondere unternehmenseigene Sterbetafeln verwendet; davor wurden Rechnungsgrundlagen der Kapitalversicherungen benutzt.

Zur Kalkulation der im Jahr 2011 eingeführten KörperSchutzPolice werden unternehmenseigene Tafeln verwendet. Sie wurden unter Berücksichtigung der speziellen Risiken, die in diesem Produkt versichert werden, nach anerkannten Methoden der DAV abgeleitet.

Die Berufsunfähigkeitswahrscheinlichkeiten wurden für Verträge mit Beginn vor 2008 im Wesentlichen gemäß Rundschreiben R 5/65 der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (ehemals Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen), Verbandstafel 1990 für Männer beziehungsweise Frauen sowie Tafel 1997 der DAV für Männer beziehungsweise Frauen, angesetzt. Bei Verträgen mit Beginn ab 2008 werden hierfür unternehmenseigene Tafeln verwendet.

Die Pflegefallwahrscheinlichkeiten wurden für Verträge mit Beginn vor 2008 im Wesentlichen gemäß Verbandstafel 1991 für Männer und Frauen angesetzt. Zum 31. Dezember 2008 wurde eine Neubewertung der bestehenden Pflegebestände entsprechend der Empfehlung der DAV vom 4. Dezember 2008 vorgenommen. Für das Neugeschäft ab 2008 werden unternehmenseigene Tafeln verwendet, die konsistent zu den Rechnungsgrundlagen 2008 der DAV für die Pflegerenten-(Zusatz-)Versicherung sind.

Ausscheideordnungen (z. B. Sterblichkeiten) hängen für einzelne Versicherungsarten von Raucherstatus oder Berufsgruppe ab.

Auf die jeweiligen Rechnungszinsen entfallen die folgenden Anteile an der Deckungsrückstellung des selbst abgeschlossenen Geschäftes:

Rechnungszins Anteil an der Deckungsrückstellung
<= 0,90 % 35,7 %
> 0,90 % und <= 1,25 % 3,4 %
> 1,25 % und <= 1,75 % 7,5 %
2,25 % 12,9 %
2,75 % 8,9 %
3,00 % 0,6 %
3,25 % 9,2 %
3,50 % 4,9 %
4,00 % 9,9 %

Auf die Zinszusatzreserve entfällt ein Anteil von 7,0 Prozent.

Die Deckungsrückstellung der Bonusversicherungssummen und der Bonusrenten sowie die in der Deckungsrückstellung enthaltene Verwaltungskostenrückstellung für beitragsfreie Jahre werden nach denselben Grundlagen berechnet wie die Deckungsrückstellung der zugehörigen Versicherung.

Einzelversicherungen des Altbestandes im Sinne des § 336 VAG und des Artikels 16 § 2 Satz 2 des Dritten Durchführungsgesetzes/EWG zum VAG werden im Wesentlichen mit 3,5 Prozent der Versicherungssumme beziehungsweise der zehnfachen Jahresrente gezillmert; beim Neubestand bis 1997 lautet der entsprechende Satz 3,3 Prozent. Bei Einzelversicherungen von 1998 bis 2007 beträgt der Zillmersatz 4,0 Prozent der Beitragssumme. Gruppenversicherungen nach Sondertarifen werden im Altbestand im Wesentlichen mit 2,0 Prozent der Versicherungssumme beziehungsweise der zehnfachen Jahresrente gezillmert, im Neubestand bis 2000 mit 2,7 Prozent, von 2000 bis 2007 mit 2,3 Prozent der Beitragssumme. Fondsgebundene Versicherungen und Versicherungen im Rahmen des AVmG sowie die ab 2008 neu abgeschlossenen Versicherungen werden nicht gezillmert.

Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle

Die Bruttorückstellung für das selbst abgeschlossene Geschäft wird für die nachstehenden Teilrückstellungen gesondert ermittelt.

Die Rückstellung für die bis zur Bestandsfeststellung (31. Dezember) bekannt gewordenen Todesfälle, die nicht mehr ausgezahlt werden konnten, wird für jeden Versicherungsvertrag einzeln ermittelt; die Leistung wird in der Höhe angesetzt, in der sie voraussichtlich zu erbringen ist. Die Rückstellung für die bis zur Bestandsfeststellung bekannt gewordenen Versicherungsfälle in der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung wird mit einem Gruppenbewertungsverfahren ermittelt.

Die sogenannte Spätschadenrückstellung betrifft die Versicherungsfälle, die bis zum 31. Dezember eingetreten, aber zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekannt waren. Zur Ermittlung der Spätschadenrückstellung werden auf betrieblichen Erfahrungen aufgebaute Verfahren angewendet.

Die Rückstellung für die Abläufe und die bis zur Bestandsfeststellung verarbeiteten Rückkäufe, bei denen die Fälligkeit vor dem 31. Dezember liegt, die aber bis dahin nicht mehr ausgezahlt werden konnten, wird für jeden Versicherungsvertrag einzeln ermittelt. Als Wert wird der Betrag angesetzt, den die Versicherungsnehmerin bzw. der Versicherungsnehmer aus der Deckungsrückstellung erhält.

Die Rückstellung für Regulierungsaufwendungen wird nach dem Erlass des Bundesministeriums der Finanzen vom 2. Februar 1973 gebildet.

Fonds für Schlussüberschussanteile innerhalb der Rückstellung für Beitragsrückerstattung

Für die Lebensversicherungen mit Kapitalzahlung und für die Rentenversicherungen wird der Fonds für Schlussüberschussanteile einzelvertraglich nach Maßgabe der geltenden Deklaration gemäß § 28 Absatz 7 RechVersV berechnet. Abgesehen von Tarifen, deren Schlussüberschussbeteiligung Besonderheiten aufweist, beträgt der Diskontierungszinssatz unter Berücksichtigung von Storno und Tod einheitlich 0,75 Prozent. Für den deklarierten Sockelbetrag für die Beteiligung an den Bewertungsreserven wird in gleicher Weise eine Rückstellung innerhalb des Fonds für Schlussüberschussanteile gebildet.

Für die Berufsunfähigkeits-(Zusatz-)Versicherungen sowie die Pflegerenten-Zusatzversicherungen des Alt- und Neubestandes wird ein der Entstehung der Überschüsse angemessenes Verfahren verwendet, bei welchem dem Fonds für Schlussüberschussanteile jährlich gleichbleibende Beträge zugeführt werden.

Sonstige versicherungstechnische Rückstellungen

Die Berechnung aller Sonstigen versicherungstechnischen Rückstellungen erfolgt grundsätzlich nach anerkannten versicherungsmathematischen Methoden.

Versicherungstechnische Rückstellungen im Bereich der Lebensversicherung, soweit das Anlagerisiko von den Versicherungsnehmern getragen wird

Bei Versicherungen gemäß § 125 Absatz 5 VAG wird die Deckungsrückstellung nach der retrospektiven Methode aus dem Rücknahmepreis für eine Anteileinheit und der Gesamtzahl der Anteileinheiten, jeweils zum Berechnungsstichtag, ermittelt. Die Anteileinheiten werden am Bilanzstichtag zum Zeitwert bewertet. Werden bei fondsgebundenen Versicherungen Garantien abgegeben, wird - soweit erforderlich - eine zusätzliche prospektive Deckungsrückstellung gebildet.

Anteile der Rückversicherer an den versicherungstechnischen Rückstellungen

Für das in Rückdeckung gegebene Geschäft entsprechen die Anteile der Rückversicherer an den Rückstellungen für das selbst abgeschlossene und für das in Rückdeckung übernommene Geschäft den Rückversicherungsverträgen.

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen und sonstige Rückstellungen

Die Pensionsrückstellungen sind nach versicherungsmathematischen Grundsätzen berechnet. Der aus der Erstanwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes im Jahr 2010 resultierende Umstellungsaufwand wurde bereits in der Vergangenheit voll als außerordentlicher Aufwand erfasst.

Die Rückstellungen für Jubiläumsgaben, Altersteilzeit und Vorruhestand werden ebenfalls nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt und in voller Höhe passiviert.

Laut § 253 HGB ist der Erfüllungsbetrag für Altersversorgungsverpflichtungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und für sonstige Personalverpflichtungen aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren abzuzinsen. Sofern die Bewertung der Altersversorgungsverpflichtungen mit dem siebenjährigen Durchschnittszins zu einer höheren Verpflichtung führt als die Bewertung mit dem zehnjährigen Durchschnittszins, unterliegt der Unterschiedsbetrag nach § 253 Absatz 6 Satz 2 HGB einer Ausschüttungssperre. Diese Ausschüttungssperre führt nicht zu einer Abführungssperre, wenn ein Ergebnisabführungsvertrag vorliegt. Bei der Ermittlung des Diskontierungszinssatzes nimmt die Gesellschaft die Vereinfachungsregelung gemäß § 253 Absatz 2 Satz 2 HGB (Restlaufzeit von 15 Jahren) in Anspruch, wobei wie im Vorjahr ein zum Bilanzstichtag prognostizierter Zinssatz zugrunde gelegt wurde.

Der Effekt aus einer Änderung des Diskontierungszinssatzes wird im sonstigen Ergebnis ausgewiesen.

Weitere Erläuterungen zur Bilanzierung der Pensionen und ähnlicher Verpflichtungen finden sich im Anhang unter „Angaben zu den Passiva“ und unter „Haftungsverhältnisse“.

Depotverbindlichkeiten aus dem in Rückdeckung gegebenen Versicherungsgeschäft

Sie entsprechen dem bar deponierten Anteil der Rückversicherer an den versicherungstechnischen Rückstellungen.

Andere Verbindlichkeiten

Die Anderen Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Währungsumrechnung

Grundsätzlich werden alle Geschäftsvorgänge in der Originalwährung erfasst und zum jeweiligen Tageskurs (Devisenkassamittelkurs) in Euro umgerechnet.

Am Bilanzstichtag werden die auf fremde Währung lautenden Forderungen und Verbindlichkeiten mit dem Devisenkassamittelkurs umgerechnet und nach den handelsrechtlichen Regeln zur Währungsumrechnung bewertet. Bei Restlaufzeiten von einem Jahr oder weniger werden die Gewinne und Verluste aus der Umrechnung gemäß § 256a HGB erfolgswirksam erfasst.

Rückstellungen in fremder Währung werden zum Bilanzstichtag ermittelt sowie neu bewertet und zum Devisenkassamittelkurs umgerechnet.

Die Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten des Grundvermögens sowie die Anschaffungskosten der Darlehen und Grundschuldforderungen werden mit dem Devisenkassamittelkurs zum Anschaffungszeitpunkt ermittelt. Wertschwankungen aufgrund von Währungskursänderungen werden zum Bilanzstichtag erfolgswirksam berücksichtigt (strenges Niederstwertprinzip unter Beachtung des Anschaffungskosten- und Realisationsprinzips).

Für die Bewertung der auf fremde Währungen lautenden Kapitalanlagen wird der Zeitwert in Originalwährung zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag in Euro umgerechnet.

Im Falle verbundener Unternehmen und Beteiligungen wird beim Vergleich der Anschaffungskosten in Euro mit dem Zeitwert in Euro das gemilderte Niederstwertprinzip unter Berücksichtigung des Anschaffungskosten- und Realisationsprinzips angewandt.

Für die übrigen Kapitalanlagen kommt das strenge Niederstwertprinzip unter Berücksichtigung des Anschaffungskosten- und Realisationsprinzips zur Anwendung mit Ausnahme von Kapitalanlagen mit Restlaufzeiten von einem Jahr oder weniger.

Für alle Kapitalanlagen gilt: Währungsgewinne und -verluste werden gesondert festgestellt, allerdings nicht separat im Währungsumrechnungsergebnis erfasst.

Der Nettoeffekt aus Wechselkursveränderungen und Wertschwankungen in Originalwährung wird in den Zu- und Abschreibungen und den realisierten Gewinnen und Verlusten dieser Anlagekategorien erfasst und im Kapitalanlagenergebnis ausgewiesen.

Bei Kapitalanlagen, die zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt werden, werden Wechselkursveränderungen in den Zu- und Abschreibungen und den realisierten Gewinnen und Verlusten dieser Anlagekategorien erfasst und im Kapitalanlagenergebnis ausgewiesen, sofern keine bonitätsbedingte Abschreibung vorliegt.

Wertaufholungsgebot, Zuschreibungen

Auf Vermögensgegenstände, die in früheren Jahren auf einen niedrigeren Marktwert abgeschrieben wurden, muss zugeschrieben werden, wenn diesen Vermögensgegenständen am Bilanzstichtag wieder ein höherer Wert beigelegt wird.

Die Zuschreibungen erfolgen bis zur Höhe der fortgeschriebenen Anschaffungswerte, auf einen niedrigeren langfristig beizulegenden Wert oder auf einen niedrigeren Marktwert.

Angaben zu den Aktiva

-1 _ Entwicklung der Aktivposten A, B.I bis B.III im Geschäftsjahr -2024

Tsd. €

Bilanzwerte Stand 31.12.2023
A. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 186.027
Summe A 186.027
B. Kapitalanlagen
B.I Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 1.311.819
B.II. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 64.073.911
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 6.175.465
3. Beteiligungen 884.660
4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 1.212.689
5. Summe B.II 72.346.726
B.III. Sonstige Kapitalanlagen
1. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 136.096.250
2. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere1 8.414.700
3. Hypotheken, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen2 28.708.714
4. Sonstige Ausleihungen
a Namensschuldverschreibungen 13.201.545
b Schuldscheinforderungen und Darlehen2 4.321.750
c Darlehen und Vorauszahlungen auf Versicherungsscheine 378.535
5. Andere Kapitalanlagen 312.820
6. Summe B.III 191.434.313
Summe B 265.092.858
Insgesamt 265.278.884

1_Im Endbestand zum 31.12.2024 sind verliehene Wertpapiere enthalten.

2_Umbuchungen von Grundschuldforderungen, die bisher eine Beleihungsgrenze über 115 Prozent hatten und bei Schuldscheinforderungen ausgewiesen wurden (39 Tsd €)

Bilanzwerte
Zugänge Umbuchungen Abgänge
A. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 71 - -
Summe A 71 - -
B. Kapitalanlagen
B.I Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 146.713 - 154.274
B.II. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 6.539.475 - 2.815.484
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 47.431 - 164.541
3. Beteiligungen 990 - 33.052
4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 140.064 - 25.725
5. Summe B.II 6.727.960 - 3.038.803
B.III. Sonstige Kapitalanlagen
1. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 6.924.205 - 5.022.064
2. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere1 26.682.821 - 24.459.566
3. Hypotheken, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen2 1.812.917 39 2.783.738
4. Sonstige Ausleihungen
a Namensschuldverschreibungen 56.130 - 1.085.721
b Schuldscheinforderungen und Darlehen2 13.502 -39 476.659
c Darlehen und Vorauszahlungen auf Versicherungsscheine 67.695 - 93.742
5. Andere Kapitalanlagen 20.624 - -
6. Summe B.III 35.577.893 - 33.921.490
Summe B 42.452.567 - 37.114.567
Insgesamt 42.452.638 37.114.567

1_Im Endbestand zum 31.12.2024 sind verliehene Wertpapiere enthalten.

2_Umbuchungen von Grundschuldforderungen, die bisher eine Beleihungsgrenze über 115 Prozent hatten und bei Schuldscheinforderungen ausgewiesen wurden (39 Tsd €)

Bilanzwerte
Zuschreibungen Abschreibungen Nettoveränderungen Stand 31.12.2024
A. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten - 46.334 -46.263 139.764
Summe A - 46.334 -46.263 139.764
B. Kapitalanlagen
B.I Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken - 20.347 -27.908 1.283.912
B.II. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 390.863 72.916 4.041.938 68.115.849
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 6.536 3.179 -113.753 6.061.713
3. Beteiligungen - 83.452 -115.514 769.146
4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 437 - 114.777 1.327.466
5. Summe B.II 397.836 159.547 3.927.447 76.274.173
B.III. Sonstige Kapitalanlagen
1. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 12.579 327.975 1.586.745 137.682.995
2. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere1 6.229 344 2.229.140 10.643.840
3. Hypotheken, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen2 25.375 15.148 -960.555 27.748.159
4. Sonstige Ausleihungen
a Namensschuldverschreibungen 831 - -1.028.760 12.172.785
b Schuldscheinforderungen und Darlehen2 351 - -462.846 3.858.904
c Darlehen und Vorauszahlungen auf Versicherungsscheine - - -26.047 352.488
5. Andere Kapitalanlagen 5.922 - 26.546 339.366
6. Summe B.III 51.288 343.467 1.364.224 192.798.537
Summe B 449.124 523.361 5.263.763 270.356.622
Insgesamt 449.124 569.695 5.217.500 270.496.386

1_Im Endbestand zum 31.12.2024 sind verliehene Wertpapiere enthalten.

2_Umbuchungen von Grundschuldforderungen, die bisher eine Beleihungsgrenze über 115 Prozent hatten und bei Schuldscheinforderungen ausgewiesen wurden (39 Tsd €)

-Derivative Finanzinstrumente, strukturierte Produkte und Asset -Backed- Securities

Der Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten, strukturierten Produkten und Asset Backed Securities (ABS) erfolgt ausschließlich im Rahmen der Gesamtanlagestrategie unter Berücksichtigung der Vorschriften des § 15 Absatz 1 VAG und in Übereinstimmung mit den von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht aufgestellten Grundsätzen.

Zur Risikobegrenzung werden ergänzend weitere unternehmensspezifische Vorgaben wie zum Beispiel Geschäftspartnerlimite und im Rahmen des internen Risikocontrollings ermittelte Stop-Loss-Marken auf ihre Einhaltung geprüft.

Es wurden fünf Total Return Swaps abgeschlossen, im Rahmen eines Versicherungsprodukts und als Absicherung gegen Marktwertschwankungen von Investitionen in alternativen Anlagen.

Es befinden sich im Bestand ein Terminkauf, der als Erwerbsvorbereitung für eine Immobilienbeteiligung abgeschlossen wurde, und eine Verkaufsoption, die als Absicherung einer Verkaufstransaktion abgeschlossen wurde.

Equity Swaps werden im Rahmen der aktienbasierten Vergütungspläne gehalten.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die direkt gehaltenen Derivatepositionen zum Bilanzstichtag.

-Finanzinstrumente- in Bewertungseinheiten

Die Wirksamkeit der Bewertungseinheiten wurde prospektiv und retrospektiv durch die Quarterly-Dietz-Methode nachgewiesen. Die Bilanzierung der Bewertungseinheiten erfolgte nach der Durchbuchungsmethode. Dadurch wurden die GuV-Effekte des Equity Swaps, die aus der Reserveentwicklung der zugrunde liegenden alternativen Anlagen resultieren, durch entsprechende Zu- und Abschreibungen auf die alternativen Anlagen ausgeglichen.

-Nominalwerte und Zeitwerte der offenen Derivatepositionen

Gliederung nach Derivatearten

Tsd €

Nominalwerte Underlying1 Zeitwerte Derivate
31.12.2024 31.12.2023 31.12.2024 31.12.2023
Aktien-/Beteiligungs-/Indexgeschäfte
Equity Swaps 12.002 11.104 6.991 4.347
Terminkauf 551.790 407.405 -164.745 -
Verkaufsoption 11.290 11.290 - -
Zinsgeschäfte
Total Return Swap 5.570.000 6.049.400 - -
Insgesamt 6.145.082 6.479.199 -157.754 4.347

1_Unter Nominalwerte Underlying sind die Nominalwerte der abgesicherten Kapitalanlagen aufgeführt.

Zur Ermittlung der Zeitwerte werden, sofern keine Börsennotierungen vorliegen, an Finanzmärkten etablierte Preisbildungsverfahren wie Barwertmethode und Optionspreismodelle eingesetzt. Diese berücksichtigen neben aktuellen Zinskurven und Volatilitäten auch Markt- und Bonitätsrisiken. Der Zeitwert entspricht dem für die volle Ablösung aller zukünftigen Ansprüche und Verpflichtungen aus dem Finanzgeschäft erforderlichen Kapital.

Die Zeitwerte des Terminkaufs und der Verkaufsoption werden auf der Grundlage von Bewertungen unabhängiger Datenlieferanten angesetzt.

-2 _ Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken (Aktiva B.I)

Der Bilanzwert der direkt gehaltenen Immobilien beträgt 1.283.912 (1.311.819) Tausend Euro. Von diesem Bestand werden im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit Grundstücke und Bauten mit einem Bilanzwert in Höhe von 3.174 (3.065) Tausend Euro eigengenutzt. Die gesamten Abschreibungen betragen 20.347 (47.081) Tausend Euro. Davon entfallen 18.403 (19.510) Tausend Euro auf planmäßige und 1.944 (27.571) Tausend Euro auf außerplanmäßige Abschreibungen. Zusätzlich werden Immobilien über Objektgesellschaften und Fonds in Höhe von 26.560.549 (26.517.065) Tausend Euro gehalten. Der Ausweis erfolgt in den Posten Anteile an verbundenen Unternehmen (Aktiva B.II.1), Beteiligungen (Aktiva B.II.3) und Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere (Aktiva B.III.1).

-3 _ Aufstellung des Anteilsbesitzes- gemäß § 285 Nr. 11 HGB in Verbindung mit § 286 Absatz 3 Nr. 1 HGB (Aktiva B.II.1 und B.II.3)

Wesentliche verbundene Unternehmen und Beteiligungen

Tsd € (Anteile in %)

Anteil1
in %
Eigenkapital Jahresergebnis
mit Sitz im Inland
ALIDA Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg 4 61,8 362.192 31.323
Allianz Hirschgarten GmbH & Co. KG, Stuttgart 4 88,0 234.560 7.064
Allianz Leben Direkt Infrastruktur GmbH, München 2, 3 100,0 380.062 -
Allianz Leben Infrastrukturfonds GmbH, München 2, 3, 7 100,0 4.212.884 -
Allianz Leben Private Equity Fonds 2001 GmbH, München 2, 3, 8 100,0 12.494.801 -
Allianz Leben Private Equity Fonds Plus GmbH, München 2, 3, 9 100,0 1.879 -
Allianz NM 28 GmbH & Co. KG, Stuttgart 4 67,4 169.087 -42.870
Allianz Pension Direkt Infrastruktur GmbH, München 2, 3 100,0 8.757 -
Allianz Pension Partners GmbH, München 2, 3 100,0 609 109
Allianz Pensionskasse Aktiengesellschaft, Stuttgart 3 100,0 390.192 15.000
Allianz Private Equity GmbH, München 2, 3, 10 100,0 8.958 -
Allianz Taunusanlage GbR, Stuttgart 4 59,8 165.298 2.570
APK Infrastrukturfonds GmbH, München 2, 3, 11 100,0 81.852 -
APK-Argos 65 Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, München 2, 3 100,0 45.525 -
APK-Argos 75 Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, München 2, 4 100,0 95.180 -
APK-Argos 85 Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, München 2, 3 100,0 234.024 -
APK-Argos 95 Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, München 2, 4 100,0 267.625 3
ARE Funds AZL GmbH, München 2, 4 100,0 7.944.927 -
AZ ATLAS GmbH & Co. KG, Stuttgart 4 94,9 108.671 5.929
AZ ATLAS Immo GmbH, Stuttgart 2, 4 100,0 139.002 -
AZ Northside GmbH & Co. KG, Stuttgart 4 84,6 8.548 -35
AZL-Argos 43 Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, München 2, 3 100,0 247.025 -
AZL-Argos 53 Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, München 2, 3 100,0 339.725 -
AZL-Argos 63 Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, München 2, 3 100,0 411.262 -
AZL-Argos 73 Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, München 2, 3 100,0 3.441.663 -
AZL-Argos 83 Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, München 2, 3 100,0 11.412.536 -
AZL-Argos 89 Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, München 2, 3 100,0 157.771 -
AZL-Argos 93 Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, München 2, 4 100,0 50.025 -
AZL-Private Finance GmbH, Stuttgart 2, 4 100,0 2.322.212 -
BrahmsQ Objekt GmbH & Co. KG, Stuttgart 4 69,8 74.670 3.911
EASTSIDE Joint Venture GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main 4 44,9 608.421 -48.906
He Dreiht Investor HoldCo GmbH & Co. KG, Ulm 4 27,9 334.525 -5.010
Projekt Hirschgarten MK8 GmbH & Co. KG, Stuttgart 4 94,9 165.215 7.853
Protektor Lebensversicherungs-AG, Berlin 4 10,0 7.950 1
REC Frankfurt Objekt GmbH & Co. KG, Hamburg 4 70,1 267.277 5.443
Seagull Portfolio GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main 4 56,3 446.140 -107.065
Spherion Objekt GmbH & Co. KG, Stuttgart 4 65,0 119.233 -740
UGG TopCo GmbH & Co. KG, Ismaning 4 35,2 97.234 -118.941
VGP Park München GmbH, Vaterstetten-Baldham 4 44,4 64.531 4.479
mit Sitz im Ausland
1 Liverpool Street LP, Whiteley 4 70,0 26.134 -46.157
101 Moorgate LP, Whiteley 4 70,0 52.013 -18.719
114 Venture LP, Wilmington, DE 4 34,0 87.402 -24.975
1515 Broadway Realty LP, Wilmington, DE 4 37,7 888.610 12.123
1800 M Street Venture LP, Wilmington, DE 4 40,0 3.522 -112.482
30 HY WM REIT Owner LP, Wilmington, DE 4 44,1 240.849 -355
490 Fulton JV LP, Wilmington, DE 4 82,0 -2 -
490 Fulton REIT LP, Wilmington, DE 4 100,0 -236 -14
490 Lower Unit LP, Wilmington, DE 4 100,0 94.501 5.637
53 State JV L.P., Wilmington, DE 4 44,6 337.926 -542
55-15 Grand Avenue Investor JV L.P., Wilmington, DE 4 41,0 181.672 -63.000
A&A Centri Commerciali S.r.l., Bolzano 4 50,0 151.188 1.938
AA Ronsin Investment Holding Limited, Hong Kong 4 62,0 507.098 -5.133
ACRE Acacia Investment Trust I, Sydney 4 45,0 119.749 3.510
Aero-Fonte S.r.l., Misterbianco 4 100,0 18.049 3.214
Allee-Center Kft., Budapest 4 35,0 106.165 13.202
Allianz 1 Liverpool Street Holding S.à r.l., Luxembourg 4 100,0 63.796 -89
Allianz 101 Moorgate Holding S.à r.l., Luxembourg 4 100,0 63.797 -90
Allianz Asia Pacific Secured Lending Fund, Senningerberg 4 50,6 212.430 35.658
Allianz Chicago Private Reit LP, Wilmington, DE 4 80,8 113.888 -50.687
Allianz Finance IX Luxembourg S.A., Luxembourg 4 90,0 4.712.601 -163.469
Allianz Finance VII Luxembourg S.A., Luxembourg 4 70,0 3.325.932 13.298
Allianz France Real Estate Invest SPPICAV, Paris 4 100,0 857.497 58.206
Allianz Global Infrastructure and Energy Transition Debt Fund SCSp SICAV-RAIF, Senningerberg 4 100,0 52.302 -698
Allianz Global Private Debt Opportunities Fund SCSp SICAV-RAIF, Senningerberg 4 17,0 92.891 6.197
Allianz Hold Co Real Estate S.à r.l., Luxembourg 4 25,0 298.586 694
Allianz HY Investor LP, Wilmington, DE 4 84,2 294.679 -1.616
Allianz Infrastructure Holding I Pte. Ltd., Singapore 4 100,0 1.368.206 65.742
Allianz Infrastructure Luxembourg Holdco I S.A., Luxembourg 4 84,9 2.611.301 87.927
Allianz Infrastructure Luxembourg Holdco II S.A., Luxembourg 4 33,1 545.227 18.348
Allianz Infrastructure Luxembourg Holdco III S.A., Luxembourg 4 89,9 1.642.435 -21
Allianz Infrastructure Luxembourg Holdco IV S.A., Luxembourg 4 33,7 355.140 2.549
Allianz Infrastructure Luxembourg I S.à r.l., Luxembourg 4 72,4 3.591.085 25.335
Allianz Infrastructure Luxembourg II S.à r.l., Luxembourg 4 82,2 1.969.377 -7.431
Allianz Investments HoldCo S.à r.l., Luxembourg 5 100,0 - -
Allianz Investments III Luxembourg S.A., Luxembourg 4 75,6 1.227.273 48.678
Allianz Leben Real Estate Holding I S.à r.l., Luxembourg 4 100,0 885.379 2.032
Allianz Leben Real Estate Holding II S.à r.l., Luxembourg 4 100,0 6.730.804 104.834
Allianz PCREL US Debt S.A., Luxembourg 4 76,7 1.468.849 110.384
Allianz Presse Infra S.C.S., Luxembourg 4 100,0 385.500 10.208
Allianz Presse US REIT LP, Wilmington, DE 4 100,0 57.986 -10.058
Allianz Private Debt Secondary Fund I SCSp SICAV-RAIF, Senningerberg 4 51,8 145.198 11.198
Allianz Real Estate Investment S.A., Luxembourg 4 100,0 387.997 -7.796
Allianz Renewable Energy Partners I LP, London 3 85,0 99.792 23.960
Allianz Renewable Energy Partners II Limited, London 3 100,0 9.473 917
Allianz Renewable Energy Partners IV Limited, London 3 99,3 312.447 3.412
Allianz Renewable Energy Partners Luxembourg Holdco II S.à r.l., Luxembourg 3 100,0 77.969 3.459
Allianz Renewable Energy Partners Luxembourg Holdco IV S.A., Luxembourg 3 91,2 460.581 19.893
Allianz Renewable Energy Partners Luxembourg Holdco VI S.A., Luxembourg 3 87,8 864.039 62
Allianz Renewable Energy Partners Luxembourg II S.A., Luxembourg 4 85,0 134.147 4.089
Allianz Renewable Energy Partners Luxembourg IV S.A., Luxembourg 4 55,3 976.738 36.006
Allianz Renewable Energy Partners Luxembourg VI S.A., Luxembourg 4 62,1 1.337.442 -27.954
Allianz Renewable Energy Partners VI Limited, London 3 100,0 252.302 2.184
Allianz Sakura Multifamily 1 Pte. Ltd., Singapore 4 100,0 261.830 -335
Allianz Sakura Multifamily 2 Pte. Ltd., Singapore 4 100,0 193.999 -907
Allianz Sakura Multifamily Lux SCSp, Luxemburg 4 90,9 348.892 -51.894
Allianz Société Financière S.à r.l., Luxembourg 4 75,0 1.191.127 -1.642
Allianz U.S. Investment LP, Wilmington, DE 4 100,0 3.927.540 -799.536
Allianz U.S. Private REIT LP, Wilmington, DE 4 100,0 3.430.281 -598.588
AMLI-Allianz Investment LP, Wilmington, DE 4 56,3 79.755 5.471
APK Investments Holding S.á r.l., Luxembourg 5 100,0 - -
APK US Investment LP, Wilmington, DE 4 100,0 110.315 -24.522
AREAP Core I LP, Singapore 4 50,0 593.046 28.902
AREAP JMF 1 LP, Singapore 4 23,7 178.162 15.035
Areim Fastigheter 4 E AB, Stockholm 5 19,7 - -
Ares Capital Europe IV (E) Unlevered SCSp, Luxembourg 4, 6 7,1 1.485.598 89.702
Ares Capital Europe V (E) Unlevered S.C.S., Luxembourg 4, 6 8,5 4.047.949 373.732
Ares Capital Europe VI (E) Unlevered SCSp, Luxembourg 4, 6 5,3 255.711 23.278
Ares Credit Investment Partnership II (A) L.P., George Town 4 85,0 223.987 30.677
Ares European Credit Investments V (X) L.P., Wilmington, DE 4, 6 76,5 176.864 14.526
Ares European Real Estate Fund V SCSp, Luxembourg 5 9,8 - -
Ares Infrastructure Debt Fund V (USD Hedged) L.P., George Town 4, 6 3,9 1.527.874 45.519
Ares Senior Credit Master Fund (U) III LP, George Town 4 9,8 101.208 103.387
Ares Senior Direct Lending Parallel Fund (U) II L.P., George Town 4 33,2 1.124.872 108.866
Argos US Forest Invest L.P., Wilmington, DE 3 85,0 230.738 -719
Argos US Forest Invest REIT L.P., Wilmington, DE 3 100,0 248.134 12.709
ATC Europe C.V., Boston, MA 5 7,3 - -
Audax Direct Lending Solutions Fund II-D L.P., George Town 4 29,1 245.126 18.427
Austin West Campus Student Housing LP, Wilmington, DE 4 39,0 363.531 16.033
Autostrade per l’Italia S.p.A., Rome 4 6,9 2.210.320 873.102
AZ Euro Investments S.A., Luxembourg 4 58,6 2.641.642 36.318
AZ Jupiter 10 B.V., Amsterdam 4 100,0 432.030 19.838
AZ Jupiter 9 B.V., Amsterdam 4 100,0 113.258 -4.827
AZ REIT - University Circle LP, Wilmington, DE 4 84,7 382.209 -84.823
AZ/JH Co-Investment Venture (DC) LP, Wilmington, DE 4 64,6 183.037 -62.236
AZ/JH Co-Investment Venture (IL) LP, Wilmington, DE 4 80,0 141.446 -63.108
AZ-CR Seed Investor LP, Wilmington, DE 4 90,0 88.473 -4.926
Bain Capital Credit Managed Account (A) L.P., George Town 4 67,1 142.863 24.155
Bain Capital Distressed and Special Situations 2019 (B Master) L.P., George Town 4, 6 12,2 1.708.804 208.819
Bain Capital GSS 2022 (B) SCSp, Senningerberg 4 36,9 526.163 109.922
Barcelona Sea Offices S.A., Barcelona 4 65,1 14.622 -1.950
Barings European Private Loan Fund 4, Luxembourg 5 8,5 - -
Barings European Private Loan Fund II, Luxembourg 4 22,3 31.353 182
Barings Global Credit Fund (LUX) SCSp SICAV-SIF - Barings European Private Loan Fund III, Luxembourg 4 19,1 64.928 1.036
Bazalgette Equity Ltd., London 4 34,3 588.195 17.592
BCal Houston JV L.P., Wilmington, DE 4 39,2 117.329 2.544
BCP-AZ Investment L.P., Wilmington, DE 4 80,0 45.210 -62
Beacon Capital Strategic Partners VII LP, Wilmington, DE 4 10,4 83.791 -165.261
BioPharma Credit Investment V (Offshore-A) LP, George Town 4 18,3 1.118.473 110.865
BL West End Offices Limited, London 4 75,0 339.786 -67.083
Blackstone Capital Opportunities Fund IV EEA Feeder SCSp, Luxembourg 4, 6 20,5 560.330 87.681
Blackstone COF IV Co-Investment Feeder Fund EEA SCSp, Luxembourg 4, 6 46,2 355.300 49.841
Blackstone Credit Hibiscus Feeder Fund LP, George Town 4 35,9 180.063 10.701
Blackstone European Senior Debt Fund III Feeder SCSp, Luxembourg 4, 6 7,3 41.712 -1.033
Blackstone Green Private Credit Fund III (LUX) Feeder SCSp, Luxembourg 4, 6 4,3 34.319 639
Blackstone Real Estate Debt Strategies IV (Feeder Fund) (LUX) SCSp, Luxembourg 4, 6 16,2 1.576.614 172.217
Blackstone Tactical Opportunities Fund IV - Lux SCSp, Luxembourg 4, 6 7,5 475.699 -22.301
BN Infrastruktur GmbH, St. Pölten 4 74,9 97.093 -87
BREP Europe V (Alberta) L.P., Alberta, CA 5 1,4 - -
Brookfield Infrastructure Debt Fund III-A LP, Toronto, ON 4, 6 3,7 2.196.843 116.113
Brookfield Real Estate Finance Fund VI LP, Wilmington, DE 4, 6 10,9 1.078.166 71.221
Calobra Investments Sp. z o.o., Warsaw 4 100,0 118.169 -10.265
Capital Four Private Debt III Fund SA SICAV-RAIF - Senior Direct Lending Co-Investment, Luxembourg 5 43,6 - -
Capital Four Private Debt III Fund SA SICAV-RAIF - Senior Direct Lending Fund, Luxembourg 5 38,8 - -
Capital Four Private Debt SA SICAV-RAIF - Private Debt V - Senior (Compartment C), Luxembourg 5 15,2 - -
Capital Four Private Debt SA SICAV-RAIF - Private Debt V Co-Investment (Compartment D), Luxembourg 5 38,0 - -
Caroline Berlin S.C.S., Luxembourg 4 62,5 166.569 3.369
Central Shopping Center a.s., Bratislava 4 100,0 40.965 7.743
CEPE de Langres Sud S.à r.l., Versailles 4 100,0 33.326 6.318
CEPE de Mont Gimont S.à r.l., Versailles 4 100,0 32.744 7.735
Ceres Holding I S.à r.l., Luxembourg 4 35,1 226.972 187
CESL-A Coinvest Fund SCSp, Luxembourg 4 87,2 98.313 10.218
Chapter Master Limited Partnership, London 4 45,5 1.351.450 122.933
Cheyne Real Estate Credit Holdings VII (Compartment), Luxembourg 4 26,1 1.210.990 50.995
CHP-AZ Seeded Industrial L.P., Wilmington, DE 4 49,0 163.983 -9.345
Clarion Gables Multifamily Trust L.P., Wilmington, DE 4 8,7 1.102.071 -22.749
Columbia REIT - 221 Main Street LP, Wilmington, DE 4 87,7 313.023 -10.739
Columbia REIT - 333 Market Street LP, Wilmington, DE 4 37,5 534.331 10.694
Comvest Credit Partners Select Co-Invest Fund V L.P., Wilmington, DE 4 87,2 111.317 11.930
Comvest Credit Partners V (Luxembourg) Intermediate Fund SCSp, Luxembourg 4, 6 45,3 354.108 30.182
Comvest Credit Partners VI (Luxembourg) Intermediate Fund SCSp SICAV RAIF, Luxembourg 4 41,5 368.793 27.551
Core Senior Lending Fund (A-A) L.P., Toronto, ON 4, 6 34,1 331.409 31.538
Core Senior Lending Fund II SCSp, Luxembourg 4, 6 23,1 1.115.659 122.523
Core Senior Lending Fund L.P., Toronto, ON 4, 6 26,2 1.113.226 117.797
Cova Beijing Zpark Investment Pte. Ltd., Singapore 4 98,0 11.287 -771
Crescent European Specialty Loan Fund II SCSp, Munsbach 4 38,2 718.788 66.103
CRG Partners IV - Parallel Fund "C" (Cayman) L.P., George Town 4 78,5 299.552 46.826
CRG Partners V Cayman Parallel Fund "C" LP, George Town 4 13,9 69.405 2.422
Crow Holdings Reality Partners IX-A L.P., Wilmington, DE 4 21,7 292.352 -5.260
Czech Gas Networks S.á r.l., Luxembourg 4 18,5 9.965.000 -4.178.000
Daiwater Investment Limited, Hatfield 4 36,6 312.400 -28.765
Delgaz Grid S.A., Târgu Mures 4 28,8 793.839 -49.348
Door S.L.P, Saint Helier 5 21,5 - -
EIG Energy Fund XVII (Scotland) LP, Edinburgh 4 72,7 628.314 87.026
EIG Fund XVIII-A (Scotland) L.P., Edinburgh 4 22,7 140.334 12.789
Elton Investments S.à r.l., Luxembourg 4 27,0 383.484 -5.730
EMZ 10-A S.L.P., Paris 4 76,0 166.856 -1.983
EMZ 9-C S.L.P., Paris 4 77,7 836.089 -7.688
Enertrag-Dunowo Sp. z o.o., Szczecin 4 100,0 291.009 42.667
ESR India Logistics Fund Pte. Ltd., Singapore 4 31,5 202.838 6.825
EW Special Opportunities Fund III (EUR) LP, Singapore 3 40,2 207.218 21.981
Falcon Private Credit Opportunities VI (Luxembourg) SCSp, Luxembourg 4 31,2 736.046 57.313
Floene Energias S.A., Lisbon 5 45,5 - -
Foshan Geluo Storage Services Co. Ltd., Foshan 4 100,0 33.381 413
Four Oaks Place LP, Wilmington, DE 4 41,7 485.777 15.571
Franklin S.C.S., Luxembourg 4 84,5 83.345 4.320
Galore Expert Limited, Hong Kong 4 100,0 39.920 1.179
GBTC I LP, Singapore 4 50,0 283.056 7.492
GBTC II LP, Singapore 4 45,0 156.236 39.783
Global Azawaki S.L., Madrid 4 100,0 573.916 -31.411
Global Carena S.L., Madrid 4 80,0 150.516 -22.278
Global Manzana S.L., Madrid 4 100,0 147.021 -20.585
Global Renewable Power Infrastructure Fund IV (C) SCSp, Luxembourg 5 40,3 - -
Gramercy Capital Solutions Fund II L.P., Wilmington, DE 4 42,3 570.749 52.705
Gramercy Capital Solutions Fund III L.P., Wilmington, DE 4 31,0 80.473 1.927
GSO European Senior Debt Fund II EEA Feeder SCSp, Luxembourg 4 22,8 2.234.010 150.632
Händelö Logistics Holding AB, Stockholm 4 50,0 78.967 2.242
Hayfin DLF IV Co-Invest EUR Feeder SCSp, Luxembourg 4 19,3 64.544 2.747
Hayfin DLF IV EUR Feeder SCSp, Luxembourg 4, 6 8,5 527.793 12.126
Heimstaden Eagle AB, Malmö 4 46,3 1.487.982 51.587
HKZ Investor Holding B.V., Arnhem 4 51,0 680.856 -21.531
HPS A SIP V Co-Investment Fund SCSp, Luxembourg 4, 6 59,7 92.281 11.191
HPS Core Senior Lending Co-Invest L.P., George Town 4, 6 83,6 162.892 18.313
HPS Offshore Mezzanine Partners 2019 Co-Invest L.P., George Town 4, 6 79,5 123.628 18.839
HPS Offshore Mezzanine Partners 2019 L.P., George Town 4, 6 8,7 4.181.762 484.192
HPS Offshore Strategic Investment Partners V Europe, SCSp, Luxembourg 4, 6 4,0 657.684 107.922
HPS Specialty Loan Fund V L.P., George Town 4, 6 29,9 1.914.827 183.146
Hudson One Ferry JV L.P., Wilmington, DE 4 45,0 108.090 -8.765
ICG Asia Pacific Fund IV Feeder SCSp, Luxembourg 4, 6 23,3 2.394.237 92.854
ICON Immobilien GmbH & Co. KG, Wien 4 100,0 256.903 12.576
ISAF III (EUR) LP, Singapore 3 15,8 103.293 21.227
Italian Shopping Centre Investment S.r.l., Milan 4 50,0 21.159 17.237
Järvsö Sörby Vindkraft AB, Danderyd 4 100,0 92.229 7.729
KAIGO Hi-Tech Development (Beijing) Co. Ltd., Beijing 4 100,0 16.835 95
KaiLong Greater China Real Estate Fund II S.C.Sp., Luxembourg 4 65,8 228.987 -18.092
KLGCREF II Holdco Pte. Ltd., Singapore 4 65,8 -107 -9
Kohlenberg & Ruppert Premium Properties S.à r.l., Luxembourg 4 60,7 101.061 5.268
Kuolavaara-Keulakkopään Tuulipuisto Oy, Oulu 4 100,0 35.683 568
LaSalle Real Estate Debt Strategies IV SCSp, Luxembourg 4, 6 21,4 424.680 -11.340
LBA IV-PPI Venture LLC, Wilmington, DE 4 36,0 156.542 -209.602
Lennar Multifamily Venture II DC LP, Wilmington, DE 4 10,8 1.176.617 -202.138
Lincoln Infrastructure USA Inc., Wilmington, DE 3 100,0 343.951 -8.130
Living Residential SOCIMI S.A., Madrid 4 96,0 325.281 -22.230
LPC Logistics Venture One LP, Wilmington, DE 4 27,0 1.036.788 -195.538
Macquarie Green Energy and Climate Opportunities Fund SCSp, Luxembourg 5 5,6 - -
Maevaara Vind AB, Stockholm 4 100,0 51.072 7.633
Monroe Capital Private Credit Intermediate IV (Unleveraged) SCSp, Luxembourg 4 43,3 1.107.613 96.255
Ninety One Africa Credit Opportunities Fund 2 SCSp, Luxembourg 3 35,6 200.259 -2.365
Northstar Mezzanine Partners VII L.P., Wilmington, DE 4, 6 28,1 311.256 35.589
NRP Nordic Logistics Fund AS, Oslo 4 49,5 457.699 3.463
Oaktree European Capital Solutions Fund II SCSp, Luxembourg 4 25,5 178.361 8.258
Oaktree European Capital Solutions Fund III SCSp, Luxembourg 4 19,3 354.116 9.251
Oaktree Life Sciences Lending Fund SCSp, Luxembourg 4 31,7 151.541 2.942
Oaktree Mezzanine Fund V (Parallel) SCSp, Luxembourg 4 35,3 271.100 23.555
Oaktree Opportunities Fund Xb, L.P., George Town 4, 6 0,1 7.944.870 420.608
Oaktree Opportunities Fund XI (Parallel 2) SCSp, Luxembourg 4, 6 4,5 1.798.711 94.212
Oaktree Real Estate Debt Fund III L.P., George Town 4, 6 34,1 1.500.608 18.213
Oaktree Real Estate Debt Fund IV L.P., George Town 5 17,6 - -
Oaktree Real Estate Opportunities Fund VIII L.P., George Town 4, 6 22,4 2.659.770 100.536
Oaktree Real Estate Opportunities VII L.P., New York, NY 4 11,6 1.297.367 -165
Ocean Properties LLP, Singapore 4 20,0 1.676.696 63.535
Offshore Mezzanine Partners III L.P., George Town 4, 6 6,0 2.921.912 397.975
öGIG GmbH, St. Pölten 4 80,0 164.045 -24.525
Ophir-Rochor Commercial Pte. Ltd., Singapore 4 60,0 565.321 12.244
Orion MF TMK, Tokyo 4 49,9 288.787 -5.682
PAG Loan Fund IV L.P., George Town 4, 6 16,8 701.474 -47.680
PAG Loan Fund V L.P., George Town 4, 6 12,6 1.306.151 102.924
Parc Eolien de Derval SAS, Versailles 4 100,0 52.177 517
PCCP Credit X (PF) LP, Wilmington, DE 4, 6 28,9 1.011.297 57.196
Piaf Bidco B.V., Amsterdam 4 23,9 1.447.683 -76.319
PIMCO BRAVO Fund IV Lux Feeder SCSp, Luxemburg 4, 6 11,2 408.272 -19.103
PIMCO Corporate Opportunities Fund III Lux Feeder SCSp, Luxembourg 4, 6 26,3 967.829 78.447
Podium Fund HY REIT Owner LP, Wilmington, DE 4 44,3 631.131 -440
Porterbrook Holdings I Limited, Derby 4 30,0 1.117.397 32.730
Quadgas Holdings Topco Limited, Saint Helier 4 13,0 3.912.065 395.540
Queenspoint S.L., Madrid 3 50,0 12.863 6.986
Real Faubourg Haussmann SAS, Paris 4 100,0 1.246.909 -91.917
Redoma 2 S.A., Luxembourg 4 85,0 104.510 5
RMPA Holdings Limited, Colchester 4 56,0 25.397 20.847
SAS Allianz Forum Seine, Paris 4 100,0 227.075 9.016
SAS Allianz Platine, Paris 4 100,0 223.272 15.961
SAS Allianz Rivoli, Paris 4 100,0 99.380 2.158
SAS Allianz Serbie, Paris 4 100,0 224.230 -7.908
SAS Alta Gramont, Paris 4 49,0 219.638 390
SAS Angel Shopping Centre, Paris 4 54,0 259.472 -8
Sättravallen Wind Power AB, Strömstad 4 100,0 43.321 842
SCI Allianz Citylights, Paris 4 100,0 426.237 -71.322
SCI Allianz Messine, Paris 4 100,0 222.331 9.923
SCI Bercy Village, Paris 4 49,0 36.582 9.577
SCI Docks V3, Paris 4 50,0 27.718 -44.756
SCI Pont D'Ain Septembre Logistics, Paris 4 80,1 70.198 1.177
SCI Réau Papin Logistics, Paris 4 80,1 77.939 1.189
SES Shopping Center AT 1 GmbH, Salzburg 4 50,0 112.776 5.927
Sierra European Retail Real Estate Assets Holdings B.V., Amsterdam 4 25,0 820.982 72.950
Spanish Gas Distribution Investments S.à r.l., Senningerberg 4 40,0 1.219.779 19.811
SPREF II Pte. Ltd., Singapore 3 35,7 346.030 -892
Stam Fem Gångaren 11 AB, Stockholm 4 100,0 75.745 2.607
Stonecutter JV Limited, London 4 50,0 184.501 -44.052
Strategic Value Capital Solutions Feeder Fund L.P., George Town 4, 6 16,0 1.289.057 201.592
Strategic Value Special Situations Feeder Fund V L.P., George Town 4, 6 7,0 1.963.807 387.752
Terminal Venture LP, Wilmington, DE 4 29,5 547.372 -298.065
Triton Lux SCS, Luxembourg 4 100,0 160.320 11.380
UK Logistics PropCo I S.à r.l., Luxembourg 4 100,0 58.460 -182
UK Logistics S.C.Sp., Luxembourg 4 100,0 170.569 254
VGP European Logistics 2 S.à r.l., Senningerberg 4 50,0 319.366 -7.567
VGP European Logistics S.à r.l., Senningerberg 4 40,2 558.118 10.711
Vordere Zollamtsstraße 13 GmbH, Wien 4 99,8 64.357 2.701
Waterford Blue Lagoon LP, Wilmington, DE 4 29,9 323.573 -3.241
West Street Real Estate Credit Partners IV Offshore Unlevered SLP, Luxembourg 5 39,4 - -
Windpower Ujscie Sp. z o.o., Poznan 4 100,0 64.389 -86

1_Berechnung berücksichtigt die von abhängigen Unternehmen gehaltenen Anteile vollständig, auch wenn der Anteil an diesem abhängigen Unternehmen unter 100 % liegt.

2_Ergebnisabführungsvertrag

3_Jahresabschluss 2024 vorläufig

4_Jahresabschluss 2023

5_Es liegen keine Abschlüsse vor, weil z. B. neues Investment im Jahr 2024

6_Konsolidierter oder kombinierter, von zwei oder mehreren Gesellschaften zusammengefasster Abschluss

7_Allianz Leben Infrastrukturfonds GmbH investiert in Private Equity Fonds. Für die Gesellschaft wird § 286 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 HGB in Anspruch genommen. Zum Bilanzstichtag hält die Gesellschaft 63 Fondsbeteiligungen mit einem Buchwert von insgesamt 4.283.925.194,90 EUR und bestehenden Resteinzahlungsverpflichtungen von insgesamt 1.912.940.815,01 EUR.

8_Allianz Leben Private Equity Fonds 2001 GmbH investiert in Private Equity Fonds. Für die Gesellschaft wird § 286 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 HGB in Anspruch genommen. Zum Bilanzstichtag hält die Gesellschaft 598 Fondsbeteiligungen mit einem Buchwert von insgesamt 13.354.405.704,15 EUR und bestehenden Resteinzahlungsverpflichtungen von insgesamt 6.621.788.746,83 EUR.

9_Allianz Leben Private Equity Fonds Plus GmbH investiert in Private Equity Fonds. Für die Gesellschaft wird § 286 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 HGB in Anspruch genommen. Zum Bilanzstichtag hält die Gesellschaft eine Fondsbeteiligungen mit einem Buchwert von insgesamt 2.296.074,36 EUR und bestehenden Resteinzahlungsverpflichtungen von insgesamt 12.773.860,57 EUR.

10_Allianz Private Equity GmbH investiert in Private Equity Fonds. Für die Gesellschaft wird § 286 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 HGB in Anspruch genommen. Zum Bilanzstichtag hält die Gesellschaft 13 Fondsbeteiligungen mit einem Buchwert von insgesamt 7.822.220,07 EUR und bestehenden Resteinzahlungsverpflichtungen von insgesamt 9.931.523,73 EUR.

11_APK Infrastrukturfonds GmbH investiert in Private Equity Fonds. Für die Gesellschaft wird § 286 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 HGB in Anspruch genommen. Zum Bilanzstichtag hält die Gesellschaft 18 Fondsbeteiligungen mit einem Buchwert von insgesamt 79.112.405,80 EUR und bestehenden Resteinzahlungsverpflichtungen von insgesamt 49.700.985,38 EUR.

-4 _ Ausleihungen an verbundene Unternehmen (Aktiva B.II.2)

In dieser Position werden 6 (6) Genussscheine in Höhe von 3.780.267 (3.755.893) Tausend Euro geführt, die nach Luxemburger Recht verbrieft sind. Die Genussscheine enthalten eine erfolgsabhängige Gewinnbeteiligung, bezogen auf das zugrunde liegende Investment. Es besteht keine Nachschusspflicht.

-
-5 _ Andere Kapitalanlagen (Aktiva B.III.5)

Die Anderen Kapitalanlagen enthalten die als Genussschein aktivierten Beiträge zum Sicherungsfonds für die Lebensversicherer gemäß §§ 221 ff. VAG in Höhe von 339.366 (312.820) Tausend Euro.

-6 _ Zeitwerte der Kapitalanlagen (Aktiva B)

Gliederung nach Bilanzposten

Mio €

Zeitwerte 31.12.2024 Bilanzwerte 31.12.2024 Bewertungsreserven (Saldo) 31.12.2024
B.I Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 1.911 1.284 627
B.II Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen
1 Anteile an verbundenen Unternehmen 80.233 68.116 12.117
2 Ausleihungen an verbundene Unternehmen 5.718 6.062 -344
3 Beteiligungen 1.079 769 310
4 Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 1.239 1.327 -89
B.III Sonstige Kapitalanlagen
1 Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 117.622 137.683 -20.061
Aktien 67 71 -3
Anteile oder Aktien an Investmentvermögen 117.555 137.612 -20.057
2 Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 10.607 10.644 -36
3 Hypotheken, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen 25.691 27.748 -2.057
4 Sonstige Ausleihungen
a Namensschuldverschreibungen 11.986 12.173 -187
b Schuldscheinforderungen und Darlehen 3.658 3.859 -201
c Darlehen und Vorauszahlungen auf 352 352 -
Versicherungsscheine
5 Andere Kapitalanlagen 347 339 8
Summe der in die Überschussbeteiligung einzubeziehenden Kapitalanlagen1 260.444 270.357 -9.913
B.IV Depotforderungen aus dem in Rückdeckung übernommenen Versicherungsgeschäft 4.151 4.151 -
Kapitalanlagen insgesamt 264.595 274.508 -9.913

1_Die Beteiligung der Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer an den Bewertungsreserven wird ausgehend von den Buch- und Zeitwerten der Kapitalanlagen nach einem verursachungsorientierten Verfahren vorgenommen und erfolgt für jede selbstständige Abteilung des Sicherungsvermögens nach den Vorgaben des § 139 Abs. 3 VAG in Verbindung mit § 153 Abs. 3 VVG. Sofern in einer selbstständigen Abteilung des Sicherungsvermögens positive Bewertungsreserven an einem maßgeblichen Stichtag vorhanden sind, erhalten die anspruchsberechtigten Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer eine Beteiligung an diesen.

Die Buchwerte beliefen sich für den Gesamtbestand zum letzten für die Beteiligung an den Bewertungsreserven maßgeblichen Stichtag im Geschäftsjahr auf 192.297 (189.555) Mio. €, die Zeitwerte auf 187.238 (182.327) Mio. €. Die verteilungsfähigen Bewertungsreserven belaufen sich zu diesem Stichtag insgesamt auf 269 (123) Mio. €. Weitere Ausführungen dazu finden sich auf Seite 67 unter „Beteiligung an den Bewertungsreserven“.

Zeitwerte 31.12.2023 Bilanzwerte 31.12.2023 Bewertungsreserven (Saldo) 31.12.2023
B.I Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten 2.197 1.312 885
einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken
B.II Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen
1 Anteile an verbundenen Unternehmen 73.180 64.074 9.106
2 Ausleihungen an verbundene Unternehmen 5.778 6.175 -397
3 Beteiligungen 1.145 885 261
4 Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 1.105 1.213 -108
B.III Sonstige Kapitalanlagen
1 Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 119.466 136.096 -16.630
Aktien 62 69 -7
Anteile oder Aktien an Investmentvermögen 119.404 136.028 -16.624
2 Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 8.539 8.415 124
3 Hypotheken, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen 26.331 28.709 -2.378
4 Sonstige Ausleihungen
a Namensschuldverschreibungen 13.120 13.202 -81
b Schuldscheinforderungen und Darlehen 4.094 4.322 -227
c Darlehen und Vorauszahlungen auf Versicherungsscheine 379 379 -
5 Andere Kapitalanlagen 313 313 -
Summe der in die Überschussbeteiligung einzubeziehenden Kapitalanlagen1 255.647 265.093 -9.446
B.IV Depotforderungen aus dem in Rückdeckung übernommenen Versicherungsgeschäft 4.185 4.185 -
Kapitalanlagen insgesamt 259.832 269.278 -9.446

1_Die Beteiligung der Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer an den Bewertungsreserven wird ausgehend von den Buch- und Zeitwerten der Kapitalanlagen nach einem verursachungsorientierten Verfahren vorgenommen und erfolgt für jede selbstständige Abteilung des Sicherungsvermögens nach den Vorgaben des § 139 Abs. 3 VAG in Verbindung mit § 153 Abs. 3 VVG. Sofern in einer selbstständigen Abteilung des Sicherungsvermögens positive Bewertungsreserven an einem maßgeblichen Stichtag vorhanden sind, erhalten die anspruchsberechtigten Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer eine Beteiligung an diesen.

Die Buchwerte beliefen sich für den Gesamtbestand zum letzten für die Beteiligung an den Bewertungsreserven maßgeblichen Stichtag im Geschäftsjahr auf 192.297 (189.555) Mio. €, die Zeitwerte auf 187.238 (182.327) Mio. €. Die verteilungsfähigen Bewertungsreserven belaufen sich zu diesem Stichtag insgesamt auf 269 (123) Mio. €. Weitere Ausführungen dazu finden sich auf Seite 67 unter „Beteiligung an den Bewertungsreserven“.

Die Bewertungsreserven von saldiert minus 9.913 (-9.446) Millionen Euro setzen sich zusammen aus stillen Reserven von 17.400 (14.389) Millionen Euro und stillen Lasten von 27.312 (23.834) Millionen Euro.

Bei der Ermittlung der Zeitwerte wurden folgende Methoden angewandt:

Die Zeitwertermittlung des Grundvermögens erfolgte zum 30. September des Geschäftsjahres nach der Discounted-Cashflow-Methode. Bei laufenden Baumaßnahmen wurden die bisherigen Anschaffungskosten angesetzt.

Die Zeitwerte für Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen wurden je nach Gesellschaftszweck und Größe unterschiedlich ermittelt. Versicherungsunternehmen und ähnliche wurden nach dem Ertragswertverfahren oder mit dem anteiligen Eigenkapital bewertet. Bei Gesellschaften, deren Geschäftszweck im Wesentlichen auf die Verwaltung von Kapitalanlagen beschränkt ist (Vermögensholdings), wurde das Look-Through-Prinzip zur Ermittlung des Zeitwertes herangezogen. Hierbei kamen für die Vermögenswerte, die zur Ermittlung des Nettovermögens verwendet wurden, unterschiedliche Bewertungsverfahren zur Anwendung wie das Net-Asset-Value-Verfahren, Börsenwerte und das Discounted-Cashflow-Verfahren. Einzelne Anteile an verbundenen Unternehmen wurden im ersten Jahr des Investments mit den Anschaffungskosten angesetzt. Unwesentliche Gesellschaften wurden mit dem Buchwert angesetzt.

Für die Zeitwertermittlung der Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren wurde - sofern vorhanden - der Börsenjahresschlusskurs herangezogen. Für Immobilien-Spezialfonds wurde das Net-Asset-Value-Verfahren angewendet. Für alle anderen Spezialfonds wurde der von der Kapitalverwaltungsgesellschaft mitgeteilte Wert angesetzt.

Die Zeitwerte der börsennotierten Wertpapiere mit fester Laufzeit (Inhaberschuldverschreibungen, Genussscheine und andere festverzinsliche Wertpapiere) wurden mit den Börsenjahresschlusskursen ermittelt.

Bei nicht börsennotierten Kapitalanlagen mit fester Laufzeit (Darlehen, Hypotheken, andere festverzinsliche Kapitalanlagen) wurde der Zeitwert auf der Grundlage von Bewertungen unabhängiger Datenlieferanten angesetzt oder nach der Discounted-Cashflow-Methode ermittelt. Dabei wurde der Effektivzins ähnlicher Schuldtitel oder eine währungsspezifische Swap-Kurve unter Berücksichtigung eines individuellen Spreads pro Darlehen verwendet. Eine Inhaberschuldverschreibung wurde mit dem Buchwert angesetzt.

Bei Ausleihungen an verbundene Unternehmen (Darlehen) und Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht (Darlehen), wurde der Zeitwert mit der Discounted-Cashflow-Methode ermittelt. Dabei wurde der Effektivzins ähnlicher Schuldtitel oder eine währungsspezifische Swap-Kurve unter Berücksichtigung eines individuellen Spreads pro Darlehen verwendet. Bei Genussscheinen an verbundene Unternehmen wurde der Zeitwert aus den Net-Asset-Values der zugrunde liegenden Beteiligungen ermittelt und angesetzt.

Für die als Genussschein aktivierten Beiträge zum gesetzlichen Sicherungsfonds für die Lebensversicherer wurde der von der Gesellschaft mitgeteilte Wert angesetzt.

Wertpapiere, die der dauernden Vermögensanlage gewidmet wurden

Mio €

Zeitwerte 31.12.2024 Bilanzwerte 31.12.2024 Bewertungsreserven 31.12.2024 Zeitwerte 31.12.2023
Aktien 65 68 -3 59
Anteile oder Aktien an Investmentvermögen 111.284 132.091 -20.807 114.250
Inhaberschuldverschreibungen 6.508 6.573 -65 2.251
Insgesamt 117.857 138.732 -20.875 116.559
Bilanzwerte 31.12.2023 Bewertungsreserven 31.12.2023
Aktien 65 -7
Anteile oder Aktien an Investmentvermögen 131.559 -17.309
Inhaberschuldverschreibungen 2.150 100
Insgesamt 133.775 -17.216

-Angaben gemäß § 285 Nr. 18 HGB zu Kapitalanlagen, die über ihrem beizulegenden Zeitwert ausgewiesen werden

Aktien und Anteile oder Aktien an Investmentvermögen in Höhe von 128.078 (127.271) Millionen Euro, die nach § 341b Absatz 2 HGB wie Anlagevermögen behandelt werden, wurden über ihrem beizulegenden Zeitwert in Höhe von 105.948 (108.845) Millionen Euro ausgewiesen. Es wurden Abschreibungen in Höhe von 22.130 (18.426) Millionen Euro vermieden.

Hierbei wurden für Aktien und Anteile oder Aktien an Investmentvermögen unter Berücksichtigung von Aufgreifkriterien anhand des Ertragswertverfahrens auf Basis der Konsensus Earnings per Share (EPS)-Schätzung ein nachhaltiger Marktwert ermittelt, der als Basis für Abschreibungen angesetzt wurde. Bei Rententiteln in Anteilen an Investmentvermögen wurde untersucht, ob aufgrund einer zinsinduzierten bzw. vorübergehenden Wertminderung die Nennwerte der Rententitel grundsätzlich realisierbar sind. Hierbei wurde zudem das Ausfallrisiko im Rahmen einer Bonitätsprüfung analysiert. Auf eine außerplanmäßige Abschreibung gemäß § 253 Absatz 3 Satz 6 HGB wurde jeweils wegen nicht dauerhaften Charakters der Wertminderung verzichtet.

Inhaberschuldverschreibungen in Höhe von 2.906 (97) Millionen Euro, die nach § 341b Absatz 2 HGB wie Anlagevermögen behandelt werden, wurden über ihrem beizulegenden Zeitwert in Höhe von 2.764 (97) Millionen Euro ausgewiesen. Es wurden Abschreibungen in Höhe von 138 (1) Million Euro vermieden.

Bei Inhaberschuldverschreibungen wurde untersucht, ob aufgrund einer zinsinduzierten bzw. vorübergehenden Wertminderung die Nennwerte der Rententitel grundsätzlich realisierbar sind. Hierbei wurde zudem das Ausfallrisiko im Rahmen einer Bonitätsprüfung analysiert. Auf eine außerplanmäßige Abschreibung gemäß § 253 Absatz 3 Satz 6 HGB wurde jeweils wegen nicht dauerhaften Charakters der Wertminderung verzichtet.

Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen in Höhe von 4.091 (567) Millionen Euro wurden über ihrem beizulegenden Zeitwert in Höhe von 3.103 (490) Millionen Euro ausgewiesen.

Bei den Anteilen an verbundenen Unternehmen handelt es sich um voraussichtlich vorübergehende Wertminderungen. Der überwiegende Teil dieser Wertminderungen ist zinsinduziert, er resultiert aus dem Wertrückgang der Kapitalanlagen der betroffenen Gesellschaft und wird bis zum Ende der Laufzeit dieser Kapitalanlagen voraussichtlich wieder aufgeholt. Auf eine außerplanmäßige Abschreibung gemäß § 253 Absatz 3 Satz 6 HGB wurde jeweils wegen nicht dauerhaften Charakters der Wertminderung verzichtet.

Ausleihungen an verbundene Unternehmen und Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, in Höhe von 5.905 (4.922) Millionen Euro wurden über ihrem beizulegenden Zeitwert in Höhe von 5.255 (4.325) Millionen Euro ausgewiesen.

Hypotheken- und Grundschuldforderungen in Höhe von 24.247 (26.207) Millionen Euro wurden über ihrem beizulegenden Zeitwert in Höhe von 22.017 (23.720) Millionen Euro ausgewiesen.

Sonstige Ausleihungen in Höhe von 7.965 (8.585) Millionen Euro wurden über ihrem beizulegenden Zeitwert in Höhe von 6.951 (7.504) Millionen Euro ausgewiesen.

Bei den Ausleihungen, Hypotheken und Grundschuldforderungen handelt es sich hauptsächlich um zinsinduzierte Wertminderungen, die bis zum Ende der Laufzeit wieder aufgeholt werden. Es handelt sich hierbei aufgrund unserer Erwartung bezüglich der Marktentwicklung um eine voraussichtlich vorübergehende Wertminderung. Auf eine außerplanmäßige Abschreibung gemäß § 253 Absatz 3 Satz 6 HGB wurde jeweils wegen nicht dauerhaften Charakters der Wertminderung verzichtet.

Angaben gemäß § 285 Nr. 26 HGB zu Anteilen oder Aktien an Investmentvermögen

Mio €

Name des Fonds Zeitwerte 31.12.2024 Bilanzwerte 31.12.2024 Bewertungsreserven 31.12.2024 Ausschüttungen im Geschäftsjahr
Aktienfonds
Allianz EEE Fonds2 2.159 1.472 687 70
Allianz Global Diversified Dividend2 12 10 2 -
Allianz Global Infrastructure ELTIF 50 50 0 -
Allianz India Equity A 1 1 0 0
Allianz India Equity W 37 37 0 -
Allianz LAD Fonds2 555 388 168 17
Allianz PV-WS Fonds2 718 561 156 11
Allianz SOA Fonds2 585 431 154 15
Allianz Social Conviction Equity2 27 23 4 -
Allianz US Large Cap Value2 27 23 4 -
Allianz VGL Fonds2 12.508 12.817 -309 2
Allvest Active Invest SICAV-SIF2 95 69 26 -
Allvest Passive Invest SICAV-SIF2 251 175 75 -
Summe 17.025 16.056 969 115
Rentenfonds
Allianz ALD Fonds1,2 90.554 112.160 -21.606 3.510
Allianz L-PD Fonds2 984 876 108 108
Allianz PV-RD Fonds1,2 2.740 2.952 -212 46
Allianz Target Maturity Euro Bond V 10 10 - 0
PIMCO GIS Climate Bond Institutional ACC USD2 0 0 - -
PIMCO GIS Emerging Markets Opportunities2 73 66 8 0
UBS(Lux)Fund Solutions - Bonds-Convert Global 218 165 53 3
Summe 94.579 116.228 -21.649 3.668
Gemischte Fonds
Allianz Global Allocation Opportunities 27 26 0 -
Summe 27 26 0 -
Immobilienfonds
Allianz Australian Real Estate Trust3 328 219 110 19
Allianz Debt Investment Fund 1.617 1.608 9 60
Allianz Jewel Fund ICAV AZL 160 160 - 1
Allianz Real Estate Trust II 192 113 79 0
Allianz Real Estate Trust III 351 287 64 17
Euro Core III2 81 81 - 3
Global Real Estate Fund2 94 94 - 10
SilkRoad Asia Value Parallel Fund SCS3 70 63 6 2
Städte und Wohnen2 89 67 22 3
UII Shopping Nr. 12 50 50 - 1
ULLIS Investments SA3 21 21 -0 0
Wohnen Deutschland II2 70 46 24 2
Summe 3.123 2.809 315 117
Alternative Fonds
Cordiant Global Credit Opportunities S.C.S.3 505 436 69 29
Cordiant VII Infrastructure & Real Assets Debt3 23 17 6 1
Summe 528 454 75 30
Insgesamt 115.282 135.573 -20.290 3.929

1_Fonds enthält ABS-Papiere in geringem Umfang.

2_Fondsanteile können börsentäglich zurückgegeben werden.

3_Fondsanteile mit Beschränkungen bei der Rückgabe

Bei Anteilen oder Aktien an Investmentvermögen mit einem Bilanzwert in Höhe 135.375 (134.200) Millionen Euro hält die Gesellschaft mehr als 10 Prozent der Anteile.

-7 _ Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Lebensversicherungspolicen (Aktiva C)

Stück und €

Stück 31.12.2024 Bilanzwerte 31.12.2024 Stück 31.12.2023 Bilanzwerte 31.12.2023
Fondsanteile
abrdn SICAV I - Emerging Markets Equity Fund A Acc USD 10.694 707.965 12.441 758.653
Allianz Adiverba A EUR 65 16.116 65 12.267
Allianz Advanced Fixed Income Euro A EUR 84.374 7.700.770 76.164 6.873.834
Allianz Advanced Fixed Income Euro AT EUR 5.630 548.206 5.320 504.409
Allianz Advanced Fixed Income Global A EUR 317 31.078 533 51.185
Allianz Advanced Fixed Income Global Aggregate A EUR 47 4.309 23.689 2.163.284
Allianz Advanced Fixed Income Short Duration A EUR 98.536 8.820.916 142.905 12.597.080
Allianz Advanced Fixed Income Short Duration IT EUR 1.882 1.962.872 599 603.818
Allianz All China Equity A EUR 472 54.515 595 59.378
Allianz Asian Small Cap Equity A EUR 104.273 10.439.774 54.221 4.352.290
Allianz Best Styles Euroland Equity AT EUR 475.910 7.115.045 546.172 7.518.608
Allianz Best Styles Europe Equity IT EUR 358 365.129 - -
Allianz Best Styles Europe Equity SRI A EUR 624.081 85.698.822 525.392 67.512.925
Allianz Best Styles Global Equity A EUR 0 17 0 13
Allianz Best Styles Global Equity SRI A EUR 161.093 28.431.220 124.655 17.664.914
Allianz Better World Defensive C EUR 368.974 37.048.634 371.323 34.321.396
Allianz Better World Defensive IT2 EUR 2.921 3.099.549 2.563 2.448.566
Allianz Better World Dynamic C EUR 781.042 84.953.982 735.536 68.456.315
Allianz Better World Dynamic IT2 EUR 43.156 49.173.870 38.917 37.000.007
Allianz Better World Moderate C EUR 1.527.749 156.976.206 1.440.246 131.494.464
Allianz Better World Moderate IT2 EUR 22.141 24.190.576 19.664 18.633.080
Allianz Biotechnologie A EUR 1.418 290.774 23.739 4.984.094
Allianz China A Opportunities A EUR 2 134 2 101
Allianz China Equity A EUR 0 6 0 5
Allianz China Equity A USD 179.630 8.991.696 169.033 7.187.570
Allianz Convertible Bond A EUR 90.412 11.902.680 82.382 10.346.358
Allianz Cyber Security A EUR Inc 1 114 1 75
Allianz Dynamic Allocation Plus Equity A EUR 333.068 49.653.714 237.738 28.870.874
Allianz Dynamic Asian High Yield Bond A H2-EUR 2 87 2 59
Allianz Dynamic Commodities A EUR 5 329 0 10
Allianz Dynamic Multi Asset Strategy SRI 15 A EUR 93.157 10.622.689 126.109 13.753.413
Allianz Dynamic Multi Asset Strategy SRI 15 IT2 EUR 6.890 7.662.149 4.694 4.887.304
Allianz Dynamic Multi Asset Strategy SRI 30 A EUR 50.001 5.131.642 - -
Allianz Dynamic Multi Asset Strategy SRI 30 IT2 EUR 469 491.423 - -
Allianz Dynamic Multi Asset Strategy SRI 50 A EUR 114.108 19.121.085 146.109 22.278.633
Allianz Dynamic Multi Asset Strategy SRI 50 IT2 EUR 19.458 27.316.024 13.801 17.204.053
Allianz Dynamic Multi Asset Strategy SRI 75 A EUR 383.629 76.503.284 329.144 56.830.065
Allianz Dynamic Multi Asset Strategy SRI 75 IT2 EUR 49.155 82.928.684 29.866 42.634.852
Allianz Emerging Europe Equity A EUR Distribution - - 17.316 723.630
Allianz Emerging Markets Equity A EUR 134.586 20.575.546 8 972
Allianz Emerging Markets Equity Opportunities A EUR 13.831 1.694.527 15.164 1.579.295
Allianz Emerging Markets Equity SRI A EUR 7.718 817.305 131.007 12.332.994
Allianz Emerging Markets Select Bond A (H2-EUR) 319.368 22.122.587 244.104 17.831.800
Allianz Emerging Markets Sovereign Bond A H2-EUR 109.285 6.590.948 101.328 6.382.674
Allianz Euro Bond A EUR 384.618 4.029.878 447.638 4.728.798
Allianz Euro Bond AQ EUR 680.140 61.654.689 707.427 64.510.274
Allianz Euro Cash P EUR 121.208 113.503.675 96.512 88.475.876
Allianz Euro Credit SRI A EUR 0 2 0 2
Allianz Euro Credit SRI Plus P EUR Inc 4.661 4.354.626 4.712 4.255.418
Allianz Euro High Yield Bond A EUR 1.895 213.333 71.979 7.779.447
Allianz Euro Inflationlinked Bond A EUR 69 6.556 34.873 3.385.480
Allianz Euro Rentenfonds A EUR 781.305 39.924.674 726.980 37.548.538
Allianz Euro Rentenfonds P EUR 5.320 5.400.166 4.062 4.166.592
Allianz Europazins EUR 2.854 142.194 4.622 229.217
Allianz Europe Equity Growth Select A EUR 151.649 31.658.255 222.896 47.554.772
Allianz Europe Equity SRI A EUR 11.709 1.938.935 11.913 1.848.195
Allianz Europe Investment Grade Bond Strategy A EUR 3.605 347.506 3.575 339.733
Allianz Europe Mid Cap Equity A EUR 144.142 13.795.861 - -
Allianz Europe Small Cap Equity A EUR 50.985 10.715.592 75.784 17.445.378
Allianz Europe Small Cap Equity AT EUR 51.290 14.319.002 52.909 16.141.589
Allianz European Equity Dividend A EUR 53.035 7.498.566 10.416 1.388.129
Allianz European Equity Dividend A20 EUR 64.993 6.720.878 63.835 6.222.024
Allianz European Equity Dividend AT EUR 33.572 11.338.303 35.578 11.117.161
Allianz European Equity Dividend IT EUR 542 2.104.316 513 1.826.846
Allianz European Equity Dividend IT20 EUR 644 833.412 589 698.715
Allianz FinanzPlan 2025 C EUR 535.007 68.876.753 522.992 64.657.488
Allianz FinanzPlan 2030 C EUR 681.507 102.614.525 656.050 91.591.071
Allianz FinanzPlan 2035 C EUR 708.353 124.677.185 680.909 107.229.567
Allianz FinanzPlan 2040 C EUR 808.486 151.130.317 773.793 126.097.231
Allianz FinanzPlan 2045 C EUR 856.479 168.794.923 818.759 137.354.932
Allianz FinanzPlan 2050 C EUR 982.489 197.215.102 948.149 161.071.495
Allianz Flexi Rentenfonds A EUR 647.377 58.859.537 653.399 59.073.837
Allianz Flexi Rentenfonds IT2 EUR 2.052 2.337.510 1.935 2.145.961
Allianz Fonds Japan A EUR 65.657 5.289.959 67.765 4.874.997
Allianz Fonds Schweiz A EUR 11.765 7.476.591 10.099 6.225.905
Allianz Food Security A EUR 4.778 421.108 4.865 407.309
Allianz Global Artificial Intelligence A EUR 27.185 7.900.857 18.278 4.347.297
Allianz Global Artificial Intelligence IT EUR 2.745 8.986.241 1.033 2.705.211
Allianz Global Dividend A EUR 0 0 0 8
Allianz Global Emerging Markets Equity Dividend A EUR 4.610 639.772 5.679 670.377
Allianz Global Equity Dividend A EUR 7.852 1.251.868 8.750 1.271.745
Allianz Global Equity Insights A EUR 4.906 959.361 6.365 1.103.160
Allianz Global Equity Unconstrained A EUR 177 91.847 175 88.899
Allianz Global Multi Asset Credit A H2 EUR 0 26 0 26
Allianz Global Sustainability A EUR 1.794.398 83.667.753 1.710.705 73.820.681
Allianz Green Bond A EUR 56.468 4.544.538 120.384 9.687.279
Allianz Green Bond AT EUR 1.997 180.556 1.145 101.844
Allianz Green Bond IT EUR 898 840.068 664 608.457
Allianz Income and Growth Bearer Shares A H2 7.310 813.868 7.254 780.754
Allianz India Equity A (EUR) 77.412 8.523.868 - -
Allianz Informationstechnologie A EUR 13.740 9.210.457 14.782 7.276.596
Allianz Interglobal A EUR 17.943 9.034.246 17.801 8.759.641
Allianz Interglobal IT EUR 9.331 14.565.262 5.696 8.473.611
Allianz Internationaler Rentenfonds A EUR 143.263 6.168.885 122.602 5.221.601
Allianz Japan Equity A EUR 144.434 16.527.579 113.286 11.573.259
Allianz Japan Smaller Companies Equity A EUR 226 25.755 183 19.383
Allianz Little Dragons A2 EUR 605 200.650 598 177.112
Allianz Mobil-Fonds A EUR 92.178 4.475.223 98.762 4.748.473
Allianz Multi Asset Risk Control -A- EUR 441 51.280 410 44.681
Allianz Nebenwerte Deutschland A EUR 51.515 13.428.021 57.967 16.405.886
Allianz Nebenwerte Deutschland A20 EUR 170.816 14.389.573 176.189 16.066.710
Allianz Nebenwerte Deutschland I EUR 4.831 8.304.610 4.716 8.726.839
Allianz Nebenwerte Deutschland I20 EUR 5.359 4.693.860 4.693 4.412.334
Allianz Oriental Income A EUR 41.823 7.327.015 31.387 5.224.087
Allianz Oriental Income AT EUR 4.852 1.863.353 3.439 1.236.127
Allianz Oriental Income IT EUR 3.255 3.524.980 1.498 1.505.359
Allianz Positive Change A (EUR) 2.569 297.775 2.654 259.052
Allianz Positive Change IT (EUR) 1.823 2.206.775 2.004 1.998.793
Allianz Rentenfonds A EUR 1.522.999 114.103.108 1.345.028 101.657.217
Allianz Rentenfonds IT2 EUR 1.848 1.735.281 1.343 1.247.921
Allianz Rohstofffonds A EUR 672.950 51.857.561 576.283 47.503.034
Allianz SDG Global Equity A EUR 78.021 10.040.560 74.025 7.883.675
Allianz Selective Global High Yield A H2 EUR 0 8 0 8
Allianz Smart Energy A EUR 161 13.339 81.024 7.057.182
Allianz Strategic Bond A H2 EUR - - 0 17
Allianz Strategiefonds Balance A EUR 3.700.841 404.501.915 3.756.721 360.194.447
Allianz Strategiefonds Balance IT2 EUR 9.827 15.801.293 8.365 11.534.333
Allianz Strategiefonds Stabilität A EUR 1.409.933 84.680.600 1.394.438 79.887.354
Allianz Strategiefonds Stabilität IT2 EUR 2.523 2.795.517 2.415 2.497.197
Allianz Strategiefonds Wachstum A EUR 5.223.560 778.728.342 5.273.319 650.463.931
Allianz Strategiefonds Wachstum IT2 EUR 28.377 57.726.526 24.970 41.076.336
Allianz Strategiefonds Wachstum Plus A EUR 7.573.049 1.487.877.011 7.671.867 1.201.414.387
Allianz Strategiefonds Wachstum Plus IT2 EUR 21.351 53.875.269 18.274 35.883.286
Allianz Strategy 50 CT EUR 9.704 2.306.848 9.723 2.115.220
Allianz Strategy 75 CT EUR 622 195.618 619 172.401
Allianz Thematica A EUR 65.964 14.167.193 152.122 30.603.992
Allianz Thematica IT EUR 27.113 47.522.120 20.817 33.420.974
Allianz Thesaurus AT EUR 12.387 14.670.012 12.572 13.673.656
Allianz Total Return Asian Equity A 1.638 217.415 2.394 295.368
Allianz Treasury Short Term Plus Euro A EUR 663 62.091 702 64.619
Allianz US Equity Fund A EUR 12.227 5.772.771 10.699 3.811.881
Allianz US Equity Fund A H EUR 5.214 802.290 4.006 501.334
Allianz US Investment Grade Credit Fund A H2 EUR 134.349 13.057.366 - -
Allianz US Large Cap Growth A EUR 1.586 344.368 2.139 328.221
Allianz US Large Cap Value A (EUR) 158.882 17.122.730 - -
Allianz US Short Duration High Income Bond A (H2-EUR) 273.486 23.002.896 147.963 12.282.420
Allianz Vermögensbildung Deutschland A EUR 120.214 27.598.691 126.084 26.884.888
Allianz Vermögensbildung Deutschland A20 EUR 275.744 32.904.553 274.951 30.362.860
Allianz Vermögensbildung Europa A EUR 47.384 2.393.815 52.113 2.655.162
Allianz Volatility Strategy Fund A EUR Dis 60.459 6.373.569 0 7
Allianz Wachstum Euroland A EUR 129.945 17.542.598 146.229 20.254.164
Allianz Wachstum Euroland A20 EUR 153.729 17.920.239 160.244 19.166.719
Allianz Wachstum Euroland IT2 EUR 1.402 2.112.723 2.069 3.170.032
Allianz Wachstum Euroland IT20 EUR 2.272 2.887.867 2.070 2.674.392
Allianz Wachstum Europa A EUR 94.132 15.696.568 93.043 15.832.223
Allianz Wachstum Europa A20 EUR 38.507 5.550.433 38.633 5.681.302
Allvest Active Invest SICAV-SIF 210.868 29.132.777 126.362 15.009.833
Allvest Passive Invest SICAV-SIF 347.022 49.649.697 168.417 20.462.164
Amundi Bavarian Equity Fund P C/D 1.802 226.664 1.501 166.997
Amundi CPR Climate Action A 2.297 348.894 1.632 200.141
Amundi Ethik Fonds A 568.197 3.494.409 508.662 3.011.278
Amundi Ethik Plus A ND 3.335 236.818 2.702 174.858
Amundi Ethik Plus H DA 33.404 2.094.435 24.261 1.398.625
Amundi European Sector Rotation Fund I C/D 1.609 2.405.966 846 1.312.499
Amundi European Sector Rotation Fund P C/D 823 114.304 398 57.727
Amundi Funds - European Equity Value I2 EUR C 41 115.019 38 99.123
Amundi Funds - Global Ecology ESG A EUR (C) 14.348 6.705.079 14.521 5.585.875
Amundi Funds - Global Ecology ESG I2 EUR (C) 4.768 13.255.987 4.001 9.047.925
Amundi Index Solutions - Amundi DAX UCITS ETF EUR Distributing 279.606 42.332.398 262.175 34.549.470
Amundi Index Solutions - Amundi MSCI Emerging ESG Leaders UCITS ETF DR EUR 11.959 638.966 6.288 298.321
Amundi Index Solutions - Amundi MSCI Europe Climate Paris Aligned Pab UCITS ETF DR (C) - - 51.843 3.748.750
Amundi MSCI Europe II UCITS ETF Acc EUR 4.365 805.596 4.107 697.629
Amundi MSCI World Climate Net Zero Ambition PAB UCITS ETF Acc 275.419 22.251.624 214.752 13.687.240
Amundi MSCI World ESG Climate Net Zero Ambition CTB UCITS ETF Acc USD 2.579 1.340.695 1.923 799.144
Amundi MSCI World UCITS ETF DR USD Inc EUR 14.820.396 198.044.950 13.857.364 149.456.061
Amundi Multi Manager Best Select H ND 6.342 367.764 6.254 341.354
Amundi Stoxx Europe 600 UCITS ETF C EUR 41.990 9.984.145 27.463 5.980.129
BlackRock Global Funds - European Value Fund I2 EUR 8.793 220.446 - -
BlackRock Global Funds - Global Allocation Fund A2 EUR 109.008 8.331.507 106.758 7.027.885
BlackRock Global Funds - Global Allocation Fund I2 EUR 131.738 11.544.216 101.084 7.557.030
BlackRock Global Funds - Systematic Sustainable Global SmallCap Fund A2 194.255 29.317.447 199.716 26.345.484
BlackRock Global Funds - US Basic Value Fund A2 151.419 18.873.616 154.109 16.743.945
BlackRock Global Funds - World Gold Fund A2 432.627 16.177.020 436.604 13.473.789
BlackRock Global Funds - World Mining Fund A2 1.133.880 61.703.652 1.167.687 66.859.349
BlackRock Strategic Funds - Managed Index Portfolios Growth A2 EUR 52.281 8.928.108 43.701 6.398.722
BlackRock Strategic Funds - Managed Index Portfolios Growth D2 EUR 21.145 4.091.681 18.389 3.031.712
BlackRock Strategic Funds - Managed Index Portfolios Moderate A2 EUR 10.871 1.507.653 9.928 1.238.206
BlackRock Strategic Funds - Managed Index Portfolios Moderate D2 EUR 20.769 3.180.393 20.429 2.795.690
BNP Paribas Funds - Global Environment Classic Capitalisation 3.130 1.009.008 3.272 958.338
BNP Paribas Funds - Global Environment I Capitalisation 8.976 3.459.169 7.272 2.516.694
BNP Paribas Funds Disruptive Technology Classic Distribution 677 1.361.385 737 1.176.994
BNP Paribas Funds Euro Equity Classic Capitalisation 31 22.029 27 18.895
BNP Paribas Funds Euro Equity I Capitalisation 15 13.474 0 143
Carmignac Investissement A EUR Acc 24.211 52.858.303 23.775 41.445.824
Carmignac Patrimoine A EUR Acc 145.232 102.227.048 146.807 96.522.625
Carmignac Portfolio Emerging Patrimoine A EUR Acc 8.131 1.125.095 9.253 1.257.810
CB Geldmarkt Deutschland I A EUR 71.489 3.388.850 79.880 3.707.043
Concentra A EUR 4.713 680.701 7.788 1.046.648
CPR Invest - Defensive Class A - Acc 6 5.866 6 5.259
CPR Invest - Dynamic Class A - Acc 38 61.248 32 44.414
CPR Invest - Global Disruptive Opportunities Class A EUR Acc 456 998.794 342 580.076
CPR Invest - Reactive Class A - Acc 15 18.690 15 17.547
CT (Lux) - American Class 1U (USD Accumulation Shares) 1.556.358 29.767.253 1.577.131 23.622.339
CT (Lux) - American Class 9U (USD Accumulation Shares) 198.807 4.002.337 189.328 2.960.103
CT (Lux) - Asia Equities 1U (USD Accumulation) 4.875.350 15.059.207 4.980.810 13.108.865
CT (Lux) - European High Yield Bond 1E (EUR Accumulation Shares) 653.000 7.509.700 673.192 7.264.821
CT (Lux) - Global Select 1U (USD Accumulation) 14.559.661 74.162.175 14.838.097 60.109.974
CT (Lux) - Global Select 9U (USD Accumulation) 107.276 2.040.872 107.296 1.609.965
CT (Lux) - Pan European ESG Equities - 1E - EUR 1.421.957 22.017.868 1.479.443 20.960.010
DEGI Europa Fonds 2.930 1.055 3.699 1.664
DEGI International 37.532 38.658 46.421 51.992
Dimensional Global Core Equity Fund EUR Accumulation 116.025 5.733.966 87.409 3.541.811
Dimensional World Equity Fund EUR Accumulation 88.007 3.360.983 70.145 2.244.628
DJE - Dividende & Substanz P (EUR) 27.107 15.983.117 26.237 13.051.982
DJE - Dividende & Substanz XP (EUR) 30.317 10.932.497 25.224 7.742.710
DWS Deutschland FC 30.189 8.778.271 28.142 7.516.969
DWS Deutschland GLC 48.151 13.039.301 49.649 12.377.998
DWS Deutschland GTFC 39.518 4.746.948 35.721 3.926.757
DWS Deutschland LC 47.765 13.189.433 52.760 13.463.730
DWS ESG Akkumula LC 6.734 14.600.391 5.947 10.736.624
DWS ESG Akkumula TFC 9.805 22.117.714 8.384 15.644.148
DWS Invest Euro-Gov Bonds LC 19.869 3.524.585 18.966 3.313.760
DWS Invest Top Asia LD 126.735 36.876.155 128.847 33.720.548
DWS Top Dividende LD 706.729 97.464.936 698.541 91.040.819
DWS Top Dividende TFC 348.223 63.585.542 318.428 52.760.326
DWS Vermögensbildungsfonds I LD 98.658 31.237.930 82.347 21.872.896
Ethna-AKTIV A 89.744 13.464.359 86.745 12.280.526
Fidelity Funds - America Fund A-DIST 171.514 2.709.775 201.553 2.760.603
Fidelity Funds - America Fund Y-DIST-USD 29.751 628.063 33.149 603.478
Fidelity Funds - Emerging Markets Fund A-DIST-USD 41.860 1.154.546 40.427 1.006.777
Fidelity Funds - Emerging Markets Fund Y-DIST-USD 886.875 11.151.249 778.483 8.837.343
Fidelity Funds - European Growth Fund A-DIST-EUR 11.853.070 236.587.287 11.958.678 209.276.864
Fidelity Funds - Global Dividend Fund A-QINCOME(G)-EUR 67.961 1.677.965 35.829 769.245
Fidelity Funds - Sustainable Eurozone Equity Fund A-Acc-EUR 1.331.820 32.416.500 1.374.408 32.628.448
First Eagle Amundi International Fund Class IU-C Shares 351 947.380 321 734.104
Flossbach von Storch - Dividend IT 16.388 2.245.334 1.701 199.564
Flossbach von Storch - Dividend R 8.998 1.940.504 4.778 907.233
Flossbach von Storch - Foundation Growth - IT 5.313 687.642 2.818 320.750
Flossbach von Storch - Foundation Growth - RT 2.836 356.312 1.014 112.814
Flossbach von Storch - Multi Asset - Balanced I 42.545 8.135.074 35.799 6.269.882
Flossbach von Storch - Multi Asset - Balanced R 19.179 3.336.826 19.313 3.101.321
Flossbach von Storch - Multi Asset - Growth I 121.877 28.131.663 106.908 22.017.594
Flossbach von Storch - Multi Asset - Growth R 12.884 2.711.980 13.358 2.528.192
Flossbach von Storch - Multiple Opportunities II R 391.284 66.209.180 321.404 50.566.436
Flossbach von Storch SICAV - Multiple Opportunities R 405.789 127.198.688 403.881 117.020.352
Fondak A EUR 23.818 4.822.377 26.653 5.308.212
Fondak A20 EUR 28.728 3.104.975 28.447 3.013.685
Fondak I EUR 45 3.488.077 40 3.010.030
Fondak I20 EUR 2.029 2.240.337 1.836 1.973.856
Franklin FTSE India UCITS ETF EUR 37.163 1.554.894 6.217 222.374
Franklin Innovation Fund A(acc) USD 36.668 723.795 22.997 327.257
Franklin Innovation Fund I(acc) USD 15.862 328.569 4.131 61.139
Franklin Mutual European Fund A(acc)EUR 31.904 1.035.619 34.086 1.009.959
Franklin S&P 500 Paris Aligned Climate UCITS ETF EUR 131.401 6.242.865 92.456 3.287.718
Franklin STOXX Europe 600 Paris Aligned Climate UCITS ETF 55.587 2.061.174 37.138 1.288.317
Goldman Sachs Global CORE Equity Portfolio E Acc EURClose 94.577 3.512.574 79.592 2.306.564
Goldman Sachs Global CORE Equity Portfolio I Acc EUR Close 79.704 3.503.787 63.867 2.162.546
Goldman Sachs Global Small Cap CORE Equity Portfolio E Acc EUR Close 16.206 545.497 6.246 177.563
Goldman Sachs Global Small Cap CORE Equity Portfolio I Acc EUR Close 21.715 293.807 5.787 65.336
HSBC Global Investment Funds - Global Equity Climate Change AC 36.500 450.373 38.528 445.323
HSBC Global Investment Funds - Global Equity Climate Change XC 67.557 588.665 53.880 435.126
HSBC MSCI Europe Climate Paris Aligned UCITS ETF EUR 245.270 5.574.354 - -
Industria A EUR 1.753 250.387 1.786 254.968
Invesco EQQQ NASDAQ-100 UCITS ETF Acc EUR 34.390 11.989.160 11.496 2.959.165
Invesco Funds - Invesco Euro Short Term Bond Fund A Accumulation EUR 41.635 472.748 54.284 596.698
Invesco Funds - Invesco Sustainable Pan European Structured Equity Fund A Acc EUR 34.893 874.415 39.613 890.098
Invesco Funds - Invesco Sustainable Pan European Structured Equity Fund C Acc EUR 60.977 1.722.596 61.351 1.546.054
iShares € Corp Bond ESG UCITS ETF EUR (Dist) EUR 585.398 2.783.393 252.770 1.190.422
iShares Core € Govt Bond UCITS ETF EUR (Dist) 17.180 1.930.737 3.901 439.661
iShares Core MSCI EM IMI UCITS ETF USD (Acc) EUR 1.424.389 46.928.335 1.027.665 29.588.876
iShares Core MSCI Europe UCITS ETF EUR (Dist) EUR 662.422 20.939.053 405.663 12.115.358
iShares Core MSCI World UCITS ETF USD (Acc) EUR 3.786.140 395.969.426 2.229.180 183.674.818
iShares Core S&P 500 UCITS ETF USD (Acc) 245.472 149.056.381 192.615 87.532.312
iShares Core S&P 500 UCITS ETF USD Dis 6.735 383.658 5.217 225.154
iShares MSCI ACWI UCITS ETF USD (Acc) EUR 56.474 4.870.794 12 843
iShares S&P 500 Consumer Discretionary Sector UCITS ETF USD (Acc) EUR 133.941 2.050.833 7.703 84.511
iShares S&P 500 Financials Sector UCITS ETF USD (Acc) EUR 106.030 1.442.750 6.766 66.269
iShares S&P 500 Health Care Sector UCITS ETF USD (Acc) EUR 151.089 1.586.038 7.702 74.182
iShares S&P 500 Information Technology Sector UCITS ETF USD (Acc) EUR 121.715 4.029.340 7.171 160.668
iShares STOXX Europe 600 Automobiles & Parts UCITS ETF (DE) EUR acc 35.192 193.236 1.354 8.061
iShares STOXX Europe 600 Chemicals UCITS ETF (DE) 7.924 924.692 500 64.127
iShares STOXX Europe 600 Financial Services UCITS ETF (DE) 12.431 1.014.262 888 62.909
iShares STOXX Europe 600 Food & Beverage UCITS ETF (DE) 12.262 770.687 721 51.783
iShares STOXX Europe 600 Health Care UCITS ETF (DE) 9.696 1.049.076 652 68.830
iShares STOXX Europe 600 Insurance UCITS ETF (DE) 25.617 1.041.570 1.555 53.543
iShares STOXX Europe 600 Personal & Household Goods UCITS ETF (DE) 9.617 961.042 609 59.983
iShares STOXX Global Select Dividend 100 UCITS ETF (DE) 346.599 10.332.109 246.722 6.848.996
iShares VII PLC - iShares Core MSCI Pac ex-Jpn ETF USD Acc EUR 61.547 10.837.721 47.295 7.414.597
Janus Henderson Pan European Fund G2 EUR 886 7.752 - -
JPMorgan Funds - Emerging Markets Equity Fund A (acc) - EUR 759.305 17.221.044 739.709 15.533.895
JPMorgan Funds - Europe Dynamic Small Cap Fund A (perf) (acc) - EUR 50.477 2.710.120 36.464 1.799.868
JPMorgan Investment Funds - Global Macro Opportunities Fund A (acc) - EUR 7.214 1.403.372 8.457 1.545.372
JSS Sustainable Bond - Euro Broad P EUR dist 13.952 1.538.786 13.870 1.519.907
JSS Sustainable Equity - Global Thematic P EUR dist 18.505 6.005.820 19.617 5.452.619
Kapital Plus A EUR 172.812 11.485.108 185.371 12.468.030
Kapital Plus I EUR 6.561 7.717.926 5.740 6.797.976
KomfortDynamik Sondervermögen 20.254.925 2.904.353.743 16.956.160 2.156.484.364
LBBW Gesund Leben I 333 38.032 270 27.249
LBBW Global Warming I 28.809 5.554.319 18.131 2.688.438
LBBW Global Warming R 33.573 3.545.985 26.210 2.161.766
LBBW Mobilität der Zukunft I 5 861 1 230
LBBW Nachhaltigkeit Aktien I 12.120 2.095.613 10.336 1.676.850
LBBW Nachhaltigkeit Aktien R 5.359 696.780 7.580 934.597
M&G (Lux) Japan Smaller Companies Fund EUR CI Acc 1.347 22.723 - -
M&G (Lux) Optimal Income Fund EUR A Acc 190.664 1.975.526 217.351 2.261.729
M&G Global Themes Fund EUR A Acc 209.358 11.830.468 211.672 11.007.742
Magellan C 651.657 13.078.764 640.298 12.287.320
Mercer Multi Asset High Gr A22 H 0.3620 EUR 121 14.012 - -
MetallRente Fonds Portfolio Class A EUR Inc 218.381 28.282.498 221.866 24.644.819
MetallRente Fonds Portfolio Class I EUR Acc 65.089 96.692.071 53.003 67.166.154
MFS Meridian Funds - European Core Equity Fund A1 EUR 143.038 7.616.780 132.495 6.677.759
Morgan Stanley Investment Funds - Europe Opportunity Fund A 569.080 28.146.714 599.321 25.249.401
Morgan Stanley Investment Funds - Global Brands Fund A (USD) EUR 5.451 1.172.828 6.657 1.242.439
Morgan Stanley Investment Funds - Sustainable Emerging Markets Equity Fund A EUR 490.756 22.009.387 509.095 20.149.025
Nomura Funds Ireland plc - Asia ex Japan High Conviction Fund Class A EUR Acc 1.199 106.244 1.088 83.837
Nomura Funds Ireland plc - Asia ex Japan High Conviction Fund Class I EUR Acc 3.200 291.758 2.328 183.238
Nordea 1 - Emerging Stars Equity Fund BI EUR 1.474 217.895 1.132 146.889
Nordea 1 - Emerging Stars Equity Fund BP EUR 6.577 870.072 5.487 642.954
Nordea 1 - European Stars Equity Fund BI EUR 1.128 191.640 711 113.974
Nordea 1 - European Stars Equity Fund BP EUR 189.592 30.313.252 189.938 28.914.318
Nordea 1 - Global Climate and Environment Fund BI EUR 186.205 7.200.004 157.358 5.348.934
Nordea 1 - Global Climate and Environment Fund BP EUR 1.115.009 37.705.358 1.008.438 30.241.032
ÖkoWorld ÖkoVision Classic C 137 31.580 129 26.296
ÖkoWorld ÖkoVision® Classic T 94.409 12.985.973 89.255 10.805.190
onemarkets Allianz Conservative MA Fund E EUR Acc 8 807 - -
onemarkets Allianz Global Equity Future Champions Fund E Acc 651 74.958 - -
onemarkets Amundi Climate Focus Equity Fund E EUR Acc 2.929 457.990 371 46.861
onemarkets Amundi Flexible Income Fund E EUR Acc 2.622 295.326 5 500
onemarkets BlackRock Global Equity Dynamic Opportunities Fund E EUR Acc 3.639 556.327 849 101.940
onemarkets Fidelity World Equity Income Fund E EUR Acc 7.777 1.103.480 337 39.509
onemarkets J.P. Morgan Emerging Countries Fund E EUR Acc 338 40.476 25 2.646
onemarkets PIMCO Global Balanced Allocation Fund E EUR Acc 2.077 239.500 674 71.852
onemarkets VP Flexible Allocation Fund E EUR Acc 442 47.269 - -
onemarkets VP Global Flexible Bond Fund E EUR Inc 695 72.624 - -
Pictet-Biotech P USD 19.210 16.392.579 19.874 16.102.871
Pictet-Emerging Markets P USD 16.572 9.541.707 16.841 8.585.638
Pictet-Global Emerging Debt P USD 2.106 825.363 2.140 735.355
Pictet-Global Megatrend Selection P EUR 90.098 34.956.341 82.449 28.026.996
PIMCO GIS Balanced Income and Growth Fund E Class EUR (Hedged) Accumulation 26.578 478.934 27.694 446.974
PIMCO GIS Climate Bond Fund E Class EUR (Hedged) Accumulation 3.241 29.011 838 7.391
PIMCO GIS Climate Bond Fund Institutional USD Accumulation 18.130 174.730 3.824 33.166
PIMCO GIS Dynamic Bond Fund E Class EUR (Hedged) Accumulation 44.456 506.352 24.553 269.097
PIMCO GIS Emerging Local Bond 928 15.340 931 14.645
PIMCO GIS Emerging Markets Bond ESG Fund E Class EUR (Hedged) Accumulation 2.504 24.061 921 8.373
PIMCO GIS Emerging Markets Bond ESG Fund Institutional USD Accumulation 12.231 200.321 10.327 146.125
PIMCO GIS Emerging Markets Bond Fund E Class EUR (Hedged) Accumulation 56.782 1.978.276 21.201 699.214
PIMCO GIS Euro Bond Fund E Class EUR Accumulation 20.885 421.669 15.680 310.782
PIMCO GIS Euro Bond Fund Institutional EUR Accumulation 72.866 1.742.953 42.625 992.312
PIMCO GIS Global Bond ESG Fund E Class USD Income 31.959 307.403 35.058 315.467
PIMCO GIS Global Bond ESG Fund Institutional USD Accumulation 89.746 1.023.561 39.254 404.386
PIMCO GIS Global Bond Fund E Class USD Accumulation 29.118 844.707 21.592 569.194
PIMCO GIS Global Bond Fund Institutional USD Accumulation 51.516 1.772.597 38.461 1.191.462
PIMCO GIS Income Fund E Class USD Accumulation 57.285 898.965 53.907 758.346
PIMCO GIS Income Fund Institutional USD Accumulation 103.120 1.802.491 44.901 697.512
PRIME VALUES Income (R) EUR A 9.624 1.263.413 9.417 1.212.870
Private Banking Vermögensportfolio Nachhaltig 50 AK 4 924 64.431 798 52.899
Private Banking Vermögensportfolio Nachhaltig 70 AK 4 45.950 3.421.401 42.429 2.964.500
Raiffeisen-Nachhaltigkeit-Mix I VTA 11.091 1.338.359 10.085 1.095.372
Raiffeisen-Nachhaltigkeit-Mix R A 7.535 783.218 7.394 706.011
Robeco Asia-Pacific Equities D € 5.337 1.222.074 5.528 1.070.529
Robeco Asia-Pacific Equities I € 16.227 2.834.744 15.153 2.221.114
Robeco BP Global Premium Equities D EUR 2.761 1.260.490 2.987 1.199.094
Robeco BP Global Premium Equities I EUR 4.913 1.388.875 4.637 1.145.348
Robeco QI Emerging Markets Active Equities D € 6.529 1.773.486 5.698 1.293.874
Santander Select Defensive A 107 12.968 175 20.026
Santander Select Dynamic A 11.837 2.077.618 11.187 1.721.306
Santander Select Moderate A 1.208 169.319 1.168 150.189
Sauren Global Balanced A 267.019 6.117.401 248.861 5.248.477
Sauren Global Growth A 94.516 5.194.573 88.396 4.189.954
Schroder International Selection Fund Asian Equity Yield A Accumulation USD 120.038 4.605.413 114.324 3.779.159
Schroder International Selection Fund Emerging Markets A Accumulation EUR 189.042 3.097.600 99.153 1.425.390
Schroder International Selection Fund Emerging Markets C Accumulation EUR 9.016 178.664 5.602 96.605
Schroder International Selection Fund EURO Corporate Bond A Accumulation EUR 319.788 7.606.967 292.865 6.573.408
Schroder International Selection Fund Global Equity A Accumulation USD 110.516 5.240.311 141.903 5.337.780
Swisscanto (LU) Portfolio Fund - Swisscanto (LU) Portfolio Fund Sustainable Balanced (EUR) AT 6.760 1.185.280 6.937 1.093.165
Swisscanto (LU) Portfolio Fund - Swisscanto (LU) Portfolio Fund Sustainable Balanced (EUR) DA 26.853 3.639.955 20.321 2.483.582
T. Rowe Price Funds SICAV - Global Natural Resources Equity Fund A USD 154.062 1.505.659 162.150 1.453.208
Templeton Asian Growth Fund A(Ydis)USD 1.234.742 40.518.145 1.270.723 35.108.377
Templeton Eastern Europe Fund A (acc) EUR SP 532.349 90.499 - -
Templeton Eastern Europe Fund A(acc)EUR 538.363 8.026.994 575.053 7.544.690
Templeton Global Bond Fund A(Mdis)EUR 1.538.974 14.835.709 1.492.627 16.209.926
Templeton Global Bond Fund I(acc)EUR 48.764 965.045 50.951 1.067.419
Templeton Growth (Euro) Fund A(acc)EUR 24.968.032 568.522.097 25.729.021 528.731.385
terrAssisi Aktien I AMI I (a) 28.978 5.872.059 14.822 2.578.078
terrAssisi Aktien I AMI P (a) 117.915 6.573.735 67.762 3.268.844
UBS (Lux) Bond SICAV - Asian High Yield USD 0 12 0 11
UBS(Lux)Fund Solutions - MSCI Emerging Markets Socially Responsible UCITS ETF(USD)A-acc 412.831 6.884.368 301.559 4.284.864
UBS(Lux)Fund Solutions - MSCI EMU Socially Responsible UCITS ETF(EUR)A-dis 62.070 7.505.481 48.704 5.334.101
UBS(Lux)Fund Solutions - MSCI Europe Socially Responsible UCITS ETF(EUR)A-acc 100.336 1.584.313 52.424 746.205
UBS(Lux)Fund Solutions - MSCI Pacific Socially Responsible UCITS ETF(USD)A-dis 33.973 2.474.240 20.382 1.387.012
UBS(Lux)Fund Solutions - MSCI USA Socially Responsible UCITS ETF(USD)A-dis 37.970 8.583.021 31.930 5.779.408
UBS(Lux)Fund Solutions - MSCI World Socially Responsible UCITS ETF(USD)A-acc 2.197.541 70.101.556 1.645.611 42.646.017
UniDividendenAss -net- A 3.051 191.200 2.856 175.678
UniEM Global A 2.381 210.517 1.800 143.348
UniEuroRenta 1.762 105.322 1.228 72.084
UniFavorit: Aktien 3.388 936.286 3.077 662.847
UniGlobal 6.429 2.882.939 3.113 1.134.894
UniRak 12.462 2.009.446 11.211 1.592.735
UniStrategie: Ausgewogen 432.089 34.165.260 437.300 30.742.195
UniStrategie: Dynamisch 403.972 30.253.437 403.951 25.469.088
UniStrategie: Offensiv 810.719 67.354.539 816.030 54.796.402
VermögensManagement Balance A EUR 271.714 40.477.233 315.502 43.151.143
VermögensManagement Chance A EUR 112.775 21.712.589 113.098 18.640.825
VermögensManagement Rendite Stars A EUR 2.146 242.251 2.305 242.856
VermögensManagement Stabilität A EUR 160 7.608 157 7.258
VermögensManagement Stars of Multi Asset A EUR 1.746 199.689 1.715 187.399
VermögensManagement Substanz A EUR 40.378 5.017.003 44.559 5.297.639
VermögensManagement Wachstum A EUR 200.366 33.623.421 201.504 30.015.993
VermögensManagement Wachstumsländer Balance A EUR 5.945 782.525 6.821 826.443
Xtrackers DAX UCITS ETF 1C 65.766 12.319.352 49.533 7.850.970
Xtrackers Euro Stoxx 50 UCITS ETF 1C 434.505 35.963.952 385.090 28.700.771
Xtrackers Euro Stoxx Quality Dividend UCITS ETF 1D 90.176 1.961.784 60.666 1.262.457
Xtrackers II ESG Global Aggregate Bond UCITS ETF 1D 51.905 1.883.465 51.362 1.861.161
Summe 12.549.973.172 10.004.302.036
Indexzertifikate
UniCredit Bank AG HVB Garant Anleihe 2018 200.000 193.506 210 201.369
(10.30)
UniCredit Bank AG HVB Garant Anleihe 2018 1.139.996 1.103.938 1.316 1.258.155
(04.30)
UniCredit Bank AG HVB Garant Anleihe 2018 922.997 887.859 993 947.696
(07.30)
Summe 2.185.302 2.407.221
Generationenpolice mit individueller Kapitalanlage 56.063.899 51.347.532
Allianz PrivateFinancePolice (inkl. PrivateFinance Konzept) 4.692.414.233 4.059.992.496
Allianz PrivateMarketProdukte 2.818.114 -
Insgesamt 17.303.454.721 14.118.049.285

-8 _ Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung (Aktiva G)

Die Entgeltverpflichtungen aus Altersteilzeitverträgen sind durch saldierungspflichtiges Deckungsvermögen gesichert. Bei der Saldierung ergibt sich ein aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung in Höhe von 415 (421) Tausend Euro.

Angaben zu den Passiva

-9 _ Eigenkapital (Passiva A)

Gezeichnetes Kapital (Passiva A.I)

Das Gezeichnete Kapital der Allianz Lebensversicherungs-AG beträgt 273.000 Tausend Euro. Es ist eingeteilt in 10.500.000 auf den Namen lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Wert von 26 Euro je Aktie. Die Aktien können nur mit Zustimmung der Gesellschaft übertragen werden.

Die Allianz Deutschland AG, München, hat uns mitgeteilt, dass sich die Beteiligungsverhältnisse an der Allianz Lebensversicherungs-AG wie folgt darstellen:

Allianz Deutschland AG: 94,9 Prozent

Allianz AZL Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG: 5,1 Prozent

Ferner hat uns die Allianz Deutschland AG gemäß § 20 Absatz 3 AktG mitgeteilt, dass ihr damit unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien (Kapital- und Stimmenmehrheit) an der Allianz Lebensversicherungs-AG gehört.

Schließlich hat uns die Allianz Deutschland AG auch darüber informiert, dass ihre Beteiligung gemäß § 16 Absatz 4 AktG der Allianz SE, die 100 Prozent der Anteile der Allianz Deutschland AG hält, zugerechnet wird, sodass der Allianz SE mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an der Allianz Lebensversicherungs-AG im Sinne des § 20 Absatz 4 AktG in Verbindung mit §§ 20 Absatz 1, 16 Absatz 4 AktG beziehungsweise § 21 Absatz 2 AktG in Verbindung mit § 16 Absatz 1 und 4 AktG gehört.

Gewinnrücklagen (Passiva A.III)

Aus der Zeitwertbewertung des Deckungsvermögens zu Personalrückstellungen sind im Geschäftsjahr unrealisierte Gewinne in Höhe von 4.357 (1.470) Tausend Euro entstanden. Dieser Betrag ist gemäß § 268 Absatz 8 HGB abführungs- und ausschüttungsgesperrt.

Der ausschüttungsgesperrte Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Absatz 6 Satz 2 HGB beläuft sich auf 0 (485) Tausend Euro.

Aus der Aktivierung von latenten Steuern nach Minderung um die passiven latenten Steuern ergibt sich gemäß § 285 Absatz 28 HGB im Geschäftsjahr ein Betrag in Höhe von 989.566 (641.481) Tausend Euro. Dieser Betrag ist gemäß § 268 Absatz 8 HGB abführungs- und ausschüttungsgesperrt.

-10 _ Sonderposten mit Rücklageanteil (Passiva B)

Es besteht ein Sonderposten aus auf Personengesellschaften übertragener Rücklage gemäß § 6b EStG in Höhe von 63.672 (63.672) Tausend Euro.

-
-11 _ Deckungsrückstellung - Bruttobetrag (Passiva C.II.1)

Die Deckungsrückstellung enthält eine gemäß § 5 Absatz 4 Deckungsrückstellungsverordnung gebildete Rückstellung (Zinszusatzreserve) von 17.623.578 (18.309.111) Tausend Euro.

-12 _ Rückstellung für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung - Bruttobetrag (Passiva C.IV)

Tsd €

2024 2023
Stand zu Beginn des Geschäftsjahres 14.133.932 13.817.393
- Verringerung Konsortialanteil 3.031 -
- Entnahme im Geschäftsjahr 2.726.335 2.179.956
+ Zuweisung aus dem Überschuss des Geschäftsjahres 3.359.792 2.496.494
Stand am Ende des Geschäftsjahres 14.764.358 14.133.932

Die Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) ist erfolgsabhängig und für die Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer bestimmt.

Bei der Entnahme im Geschäftsjahr handelt es sich um eine vertragliche Beitragsrückerstattung, soweit diese nicht direkt gutgeschrieben wird. Sie umfasst die Überschussanteile, die an Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer ausgezahlt, mit den Beiträgen verrechnet, zur Erhöhung von Versicherungssummen verwendet oder den Überschussguthaben gutgeschrieben werden.

Aufteilung der Rückstellung für Beitragsrückerstattung

Tsd €

31.12.2024 31.12.2023
Festgelegte, aber noch nicht zugeteilte Teile der Rückstellung für Beitragsrückerstattung 2.927.449 2.655.119
laufende Überschussanteile 2.143.866 1.921.197
Schlussüberschussanteile 521.440 464.314
Mindestbeteiligung an Bewertungsreserven 260.396 269.547
zusätzliche Beteiligung an Bewertungsreserven 1.747 60
Schlussüberschussanteilfonds 4.790.667 4.199.762
Rückstellungen für Schlussüberschüsse 3.454.582 2.831.944
Rückstellungen für Gewinnrenten 299.192 272.639
Rückstellungen für Mindestbeteiligung an Bewertungsreserven 1.036.893 1.095.180
Verfügbarer Teil der Rückstellung für Beitragsrückerstattung 7.046.242 7.279.051
Gesamte Rückstellung für Beitragsrückerstattung am Ende des Geschäftsjahres 14.764.358 14.133.932

Die Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer ist auf den Seiten 67 ff. erläutert. Die Überschussanteilsätze für die derzeit offenen Tarife sind auf den Seiten 69 ff. angegeben.

-13 _ Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen (Passiva E.I)

Die Gesellschaft hat Pensionszusagen erteilt, für die Pensionsrückstellungen gebildet werden. Ein Teil der Pensionszusagen ist im Rahmen eines „Contractual Trust Arrangements“ (Methusalem Trust e.V.) abgesichert. Dieses Treuhandvermögen stellt saldierungspflichtiges Deckungsvermögen dar, wobei als beizulegender Zeitwert der Aktivwert beziehungsweise der Marktwert zugrunde gelegt wird.

Der Erfüllungsbetrag wird auf Basis der Projected-Unit-Credit-Methode (dies bezeichnet ein Anwartschaftsbarwertverfahren, bezogen auf den erdienten Teil) ermittelt beziehungsweise als Barwert der erworbenen Anwartschaft ausgewiesen. Sofern es sich um wertpapiergebundene Pensionszusagen handelt, wird der Zeitwert der verrechneten Vermögensgegenstände angesetzt.

%

31.12.2024 31.12.2023
Diskontierungszinssatz (Zehnjähriger Durchschnittszins) 1,90 1,83
Diskontierungszinssatz (Siebenjähriger Durchschnittszins) 1,97 1,76
Rententrend)* 2,00 2,00
Gehaltstrend inklusive durchschnittlicher Karrieretrend 3,25 3,25

)* Im Vorjahr wurde wegen der hohen Inflation ein erhöhter Rententrend für den Zeitraum 2022 bis 2024 von 5,5 Prozent pro Jahr verwendet. Dieser Inflationsstau ist in der Rentenanpassung zum 1. Januar 2025 nunmehr berücksichtigt.

Abweichend hiervon wird bei einem Teil der Pensionszusagen die garantierte Rentendynamik von 1,0 Prozent pro Jahr zugrunde gelegt.

Als biometrische Rechnungsgrundlagen werden die Heubeck-Richttafeln RT2018G verwendet, die bezüglich der Sterblichkeit, Invalidisierung und Fluktuation an die unternehmensspezifischen Verhältnisse angepasst wurden.

Als Pensionierungsalter wird die vertragliche oder gesetzlich frühestmöglich vorgesehene Altersgrenze angesetzt.

Tsd €

31.12.2024 31.12.2023
Anschaffungskosten der verrechneten Vermögensgegenstände 138.723 127.476
Beizulegender Zeitwert der verrechneten Vermögensgegenstände 142.173 128.315
Erfüllungsbetrag der verrechneten Schulden 154.167 141.491
Pensionsrückstellung 11.994 13.176

Der mit dem siebenjährigen Durchschnittszins zum 31. Dezember 2024 ermittelte Erfüllungsbetrag der verrechneten Schulden beträgt 153.720 (141.976) Tausend Euro. Somit ist ein Betrag von 0 (485) Tausend Euro gemäß § 253 Absatz 6 Satz 2 HGB ausschüttungsgesperrt.

Die Gesellschaft bildet Pensionsrückstellungen in Höhe von 11.994 (13.176) Tausend Euro, die sich nach der Saldierung der Verpflichtungen aus Pensionszusagen mit dem beizulegenden Zeitwert der verrechneten Vermögensgegenstände ergeben.

-14 _ Sonstige Rückstellungen-
(Passiva E.III)

Die Sonstigen Rückstellungen belaufen sich insgesamt auf 620208 (398.628) Tausend Euro und untergliedern sich wie folgt:

Tsd €

31.12.2024 31.12.2023
Rückstellung für Verpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen 56.387 49.043
Rückstellung für Personal 69.773 64.647
Rückstellung für Vertrieb 17.694 17.151
Rückstellung für sonstige Verpflichtungen 476.426 267.786

Die Gesellschaft hat Verpflichtungen aus Jubiläumsgaben, einem Wertkontenmodell und Altersteilzeit- beziehungsweise Vorruhestandsverträgen, die unter den Sonstigen Rückstellungen ausgewiesen werden.

Das im Methusalem Trust e. V. für das Altersteilzeit-Sicherungsguthaben und das Wertkontenmodell reservierte Vermögen stellt saldierungspflichtiges Deckungsvermögen dar, wobei als beizulegender Zeitwert der Aktivwert beziehungsweise der Marktwert zugrunde gelegt wird.

Die Bewertung dieser Verpflichtungen erfolgt im Wesentlichen analog zu den Pensionszusagen und auf Basis der gleichen Rechnungsannahmen (mit Ausnahme des Diskontierungszinssatzes).

Tsd €

31.12.2024 31.12.2023
Anschaffungskosten der verrechneten Vermögensgegenstände 21.936 19.307
Beizulegender Zeitwert der verrechneten Vermögensgegenstände 22.624 19.504
Erfüllungsbetrag der verrechneten Schulden 22.209 19.083

Für die Entgeltverpflichtungen aus Altersteilzeitverträgen, bei denen der beizulegende Zeitwert der verrechneten Vermögensgegenstände die Verpflichtungen übersteigt, weist die Gesellschaft den saldierten Wert in Höhe von 415 (421) Tausend Euro unter der Position Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung aus.

-15 _ Verbindlichkeiten aus dem selbst -
abgeschlossenen Versicherungsgeschäft (Passiva G.I)

Den weitaus größten Teil dieses Postens stellen mit 706.425 (788.923) Tausend Euro die Überschussguthaben der Verträge dar, bei denen die laufenden Überschussanteile verzinslich angesammelt werden.

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren betragen 230.860 (271.544) Tausend Euro.

-16 _ Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (Passiva G.III)

Bei dem unter dieser Bilanzposition ausgewiesenen Betrag handelt es sich ausschließlich um sehr kurzzeitige negative Banksalden auf einzelnen unserer Bankkonten.

-1-7- _ -Sonstige -Verbindlichkeiten- -(Passiva G.I-V-)

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren betragen 556 (466) Tausend Euro.

Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

-1-8- _ Gebuchte Beiträge (GuV I.1.a)

Selbst abgeschlossenes Versicherungsgeschäft

Tsd €

2024 2023
Laufende Beiträge 10.433.353 10.372.803
Einmalbeiträge 13.174.026 10.698.929
Insgesamt 23.607.379 21.071.732
Einzelversicherungen
Kapitalversicherungen 1.265.029 1.327.380
Risikoversicherungen 79.583 76.886
Renten- und Pensionsversicherungen 9.419.134 6.256.073
Sonstige Versicherungen1 4.938.156 7.668.289
Kollektivversicherungen2 7.905.477 5.743.104
Insgesamt 23.607.379 21.071.732

1_Davon entfallen 2.814.537 (3.696.869) Tsd € auf fondsgebundene Versicherungen und 2.123.619 (3.971.420) Tsd € auf Kapitalisierungsverträge.

2_Davon entfallen 823.556 (669.950) Tsd € auf fondsgebundene Versicherungen und 2.653.592 (781.428) Tsd € auf Kapitalisierungsverträge.

-1-9- _ Erträge aus Kapitalanlagen (GuV I.3) und Aufwendungen für Kapitalanlagen (GuV I.10)

Das Nettoergebnis aus Kapitalanlagen, alle Erträge abzüglich aller Aufwendungen, beträgt 8.438.224 (7.093.547) Tausend Euro. Hierin ist das Ergebnis aus fondsgebundenen Versicherungen in Höhe von 503.310 (190.234) Tausend Euro enthalten. Die Nettoverzinsung beträgt 2,9 (2,6) Prozent. Sie berechnet sich aus dem Nettoergebnis ohne Berücksichtigung des Ergebnisses aus fondsgebundenen Versicherungen.

Das Ergebnis aus Kapitalanlagen im Sinne der laufenden Durchschnittsverzinsung - dies sind die laufenden Erträge abzüglich der laufenden Aufwendungen ohne Berücksichtigung des Ergebnisses aus fondsgebundenen Versicherungen - beträgt 7.626.655 (7.491.782) Tausend Euro. Die laufende Durchschnittsverzinsung beträgt 2,8 (2,8) Prozent.

Die laufenden Aufwendungen der Position GuV I.10.a in Höhe von 970.293 (435.876) Tausend Euro teilen sich auf in Verwaltungsaufwendungen für die Kapitalanlage in Höhe von 379.989 (332.865) Tausend Euro und 590.304 (103.011) Tausend Euro Zinsforderungen und sonstige Aufwendungen.

-Provisionen und sonstige Bezüge der Versicherungsvertreterinnen und -
-vertreter, Personalaufwendungen

Tsd €

2024 2023
1 Provisionen jeglicher Art der Versicherungsvertreter im Sinne des § 92 HGB für das selbst abgeschlossene Versicherungsgeschäft1 991.740 920.981
2 Sonstige Bezüge der Versicherungsvertreter im Sinne des § 92 HGB 151.797 146.113
3 Löhne und Gehälter 312.662 289.998
4 Soziale Abgaben und Aufwendungen für Unterstützung 53.112 48.386
5 Aufwendungen für Altersversorgung 24.717 21.210
Aufwendungen insgesamt 1.534.028 1.426.688

1_Darin enthalten ist die anteilige Gesellschaftsprovision an die Allianz Beratungs- und Vertriebs-AG in Höhe von 512.010 (473.647) Tsd €

-20- _ Abschreibungen auf Kapitalanlagen (GuV I.10.b)

Die Abschreibungen auf Kapitalanlagen betragen 523.361 (463.204) Tausend Euro. Darin enthalten sind planmäßige Abschreibungen auf Grundvermögen in Höhe von 18.403 (19.510) Tausend Euro, außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von 426.481 (243.182) Tausend Euro auf Kapitalanlagen, die nach den Vorschriften des Anlagevermögens nach § 253 Absatz 3 HGB bewertet werden, sowie außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von 78.476 (200.513) Tausend Euro auf Kapitalanlagen, die nach den Vorschriften des Umlaufvermögens nach § 253 Absatz 4 HGB bewertet werden.

Von den außerplanmäßigen Abschreibungen entfallen auf Grundvermögen 1.944 (27.571) Tausend Euro, auf Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen 156.368 (197.951) Tausend Euro, auf Ausleihungen an verbundene Unternehmen und an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, 3.179 (9.907) Tausend Euro, auf Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 327.975 (195.586) Tausend Euro, auf Inhaberschuldverschreibungen 344 (6.431) Tausend Euro, auf Hypotheken- und Grundschuldforderungen 15.148 (4.826) Tausend Euro. Im Vorjahr fielen außerplanmäßige Abschreibungen auf Sonstige Ausleihungen in Höhe von 1.422 Tausend Euro an.

Abschreibungen auf Ausleihungen an verbundene Unternehmen in Höhe von 3.179 (9.469) Tausend Euro sind währungsbedingt. Im Vorjahr entfielen weitere 6.050 Tausend Euro währungsbedingte Abschreibungen auf Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, Sonstige Ausleihungen und Hypotheken-, Grund- und Rentenschuldforderungen.

-
-2-1- _ Rückversicherungssaldo

Der Saldo aus den verdienten Beiträgen der Rückversicherer und den Anteilen der Rückversicherer an den Bruttoaufwendungen für Versicherungsfälle, an den Bruttoaufwendungen für den Versicherungsbetrieb und an der Veränderung der Brutto-Deckungsrückstellung beträgt minus 8.878 (-8.049) Tausend Euro.

-Verrechnete Erträge und Aufwendungen im Sinne des § 285 Nr. 25 HGB

Aus der Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden nach § 246 Absatz 2 HGB ergibt sich eine Saldierung folgender Erträge und Aufwendungen:

Tsd €

Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Sonstige Verpflichtungen
Ertrag aus dem beizulegenden Zeitwert der verrechneten Vermögensgegenstände 6.719 1.024
Rechnerische Verzinsung des Erfüllungsbetrages der verrechneten Schulden -5.863 -862
Effekt aus der Änderung des Diskontierungszinssatzes für den Erfüllungsbetrag der verrechneten Schulden 440 17
Nettobetrag der verrechneten Erträge und Aufwendungen 1.297 179

-Zinsen aus Ab- und Aufzinsung

Das Jahresergebnis der Allianz Lebensversicherungs-AG wird durch die Abzinsung in Höhe von 1.550 (946) Tausend Euro und durch die Aufzinsung in Höhe von 194 (287) Tausend Euro aus langfristigen Rückstellungen beeinflusst.

-Effekte aus der Währungsumrechnung

Die Währungsgewinne betragen 6.875 (13.166) Tausend Euro, die Währungsverluste belaufen sich auf insgesamt 4.222 (13.175) Tausend Euro.

-2-2- _ Außerordentliche Aufwendungen (GuV II.5)

Die Außerordentlichen Aufwendungen beinhalten Aufwendungen für Restrukturierungsmaßnahmen in Höhe von 24.874 (34.490) Tausend Euro.

-2-3- _ Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (GuV II.7)

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag in Höhe von 251.454 (173.543) Tausend Euro betreffen überwiegend Steuern für das laufende Jahr sowie Steuern für Vorjahre.

Sonstige Angaben

-Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse bestehen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung. Grundlage der betrieblichen Altersversorgung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der deutschen Allianz Gesellschaften, die bis zum 31. Dezember 2014 eingetreten sind, ist in der Regel die Mitgliedschaft in der Allianz Versorgungskasse VVaG (AVK), die als rechtlich selbstständige und regulierte Pensionskasse der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unterliegt. Die Leistungen der AVK werden nach dem Einmalbeitragssystem über Zuwendungen der Trägergesellschaften an die Kasse durch Gehaltsumwandlung und Arbeitgeberbeiträge finanziert. Zu den Trägergesellschaften gehört neben der Allianz SE, der Allianz Versicherungs-AG und der Allianz Private Krankenversicherungs-AG unter anderem auch die Allianz Lebensversicherungs-AG.

Die Allianz Lebensversicherungs-AG ist verpflichtet, anteilige Verwaltungskosten der AVK zu tragen und entsprechend den Rechtsgrundlagen gegebenenfalls Zuschüsse zu leisten. Außerdem leisten die Trägergesellschaften für bis zum 31. Dezember 2014 eingetretene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Zuwendungen an den Allianz Pensionsverein e. V. (APV).

Weil die Anpassungsverpflichtung nach § 16 Absatz 2 BetrAVG im Alttarif des APV nicht rückgedeckt ist, ist zum 31. Dezember 2024 das Deckungsvermögen des APV geringer als die Versorgungsverpflichtungen. Der Fehlbetrag zum 31. Dezember 2024 beträgt 121.744 (125.635) Tausend Euro.

Die Allianz Lebensversicherungs-AG macht von dem Wahlrecht nach Artikel 28 Absatz 1 Satz 2 (EGHGB) Gebrauch, hierfür keine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden, da die gesetzlich vorgeschriebene Anpassung der Renten an den Verbraucherpreisindex durch zusätzliche Beiträge an den APV finanziert wird. Sowohl die AVK als auch der APV wurden für Neueintritte ab dem 1. Januar 2015 geschlossen.

Für Neueintritte ab 1. Januar 2015 wurde die betriebliche Altersversorgung einheitlich neu geregelt. Die Gesellschaft leistet für diese einen monatlichen Beitrag in eine Direktversicherung bei der Allianz Lebensversicherungs-AG, welcher im Rahmen der Entgeltumwandlung finanziert wird. Außerdem wird monatlich ein Arbeitgeberbeitrag im Rahmen einer Direktzusage gewährt.

Die Allianz SE haftet durch Schuldbeitritt gesamtschuldnerisch für einen Teil der Pensionszusagen der Allianz Lebensversicherungs-AG. Diese erstattet die Kosten; die Allianz SE hat die Erfüllung übernommen. Daher werden diese Pensionsverpflichtungen bei der Allianz SE und nicht bei der Allianz Lebensversicherungs-AG bilanziert.

Mit Wirkung zum 1. Januar 2017 erstatten die Gesellschaften für ihre Angestellten lediglich noch die Dienstzeitaufwände. Für die Risiken aus Zins, Inflation und Biometrie erfolgt keine Erstattung mehr. Die gesamtschuldnerische Haftung der Allianz Lebensversicherungs-AG aus diesen Pensionszusagen sowie die diesen Haftungsverbindlichkeiten gegenüberstehenden Rückgriffsforderungen an die Allianz SE betragen:

Tsd €

31.12.2024 31.12.2023
Erfüllungsbetrag der verrechneten Schulden 179.255 191.991
Nicht ausgewiesener Rückstellungsbetrag gemäß Artikel 67 Absatz 2 EGHGB - -
Gesamtschuldnerische Haftung bzw. Rückgriffsforderungen gegen die Allianz SE 179.255 191.991

-Sonstige -finanzielle- -Verpflichtungen

Die Allianz Lebensversicherungs-AG ist gemäß §§ 221 ff. VAG Mitglied des Sicherungsfonds für die Lebensversicherer. Der Sicherungsfonds erhebt auf Grundlage der Sicherungsfonds-Finanzierungs-Verordnung (Leben) jährliche Beiträge. Diese betragen über die Summe aller dem Sicherungsfonds angeschlossenen Unternehmen maximal 0,2 Promille der Summe der versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen, bis ein Sicherungsvermögen in Höhe von 1 Promille der Summe der versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen aufgebaut ist. Darüber hinaus kann der Sicherungsfonds im Sanierungsfall Sonderbeiträge bis zur Höhe von höchstens weiteren 1 Promille der gleichen Bemessungsgrundlage erheben.

Für die Allianz Lebensversicherungs-AG belaufen sich die zukünftigen Verpflichtungen aus den jährlichen Beiträgen auf 8 (31) Millionen Euro, die Verpflichtungen für die Sonderbeiträge auf 354 (342) Millionen Euro.

Zusätzlich hat sich die Allianz Lebensversicherungs-AG verpflichtet, dem Sicherungsfonds oder alternativ der Protektor Lebensversicherungs-AG finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen, sofern die Mittel des Sicherungsfonds bei einem Sanierungsfall nicht ausreichen. Die Verpflichtung beträgt 1 Prozent der Summe der versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen unter Anrechnung der zu diesem Zeitpunkt bereits an den Sicherungsfonds geleisteten Beiträge. Unter Einschluss der oben genannten Einzahlungsverpflichtungen aus den Beitragszahlungen an den Sicherungsfonds beträgt die Gesamtverpflichtung zum Bilanzstichtag 3.193 (3.111) Millionen Euro.

Als Gründungsmitglied der Versorgungsausgleichskasse hat sich die Allianz Lebensversicherungs-AG verpflichtet, gemäß ihrem Anteil zusätzliche Gründungsstockmittel zur Verfügung zu stellen, wenn dies zur Erfüllung der Solvabilitätsvorschriften des Vereins erforderlich ist. Zuletzt ist dies 2012 mit 547 Tausend Euro geschehen.

Gesetzliche Pflichten zur Übernahme etwaiger Verluste ergeben sich aufgrund von Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen. Die Unternehmen, mit denen ein solcher Vertrag besteht, sind aus der Aufstellung des Anteilsbesitzes auf den Seiten 42 ff. ersichtlich.

Auf zugesagte, aber noch nicht ausgezahlte Darlehens- und Grundschuldforderungen entfallen 1.718 (1.850) Millionen Euro und auf Verpflichtungen aus Kaufverträgen entfallen 2.159 (4.409) Millionen Euro. Auf verbundene Unternehmen entfallen 593 (570) Millionen Euro der noch nicht ausgezahlten Darlehensforderungen und 901 (2.767) Millionen Euro der Verpflichtungen aus Kaufverträgen.

Aus langfristigen Mietverträgen bestehen gegenüber Unternehmen Zahlungsverpflichtungen in Höhe von 72 (90) Millionen Euro.

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen belaufen sich insgesamt auf 7.142 (9.461) Millionen Euro, davon 1.494 (3.337) Millionen Euro gegenüber verbundenen Unternehmen.

-Bezüge des Vorstandes und des Aufsichtsrates

Die Gesamtbezüge des Vorstandes (einschließlich im Geschäftsjahr gewährter aktienbasierter Vergütungen) betrugen im Berichtsjahr 6.742 (6.250) Tausend Euro, die der früheren Mitglieder des Vorstandes und ihrer Hinterbliebenen 1.371 (1.357) Tausend Euro. Dabei wurden 10.984 (11.552) Restricted Stock Units an die Vorstände ausgegeben. Der beizulegende Zeitwert zum Zeitpunkt der Gewährung betrug 2.204 (2.017) Tausend Euro.

Die Pensionsverpflichtungen für ehemalige Vorstandsmitglieder beziehungsweise deren Hinterbliebenen stellen sich wie folgt dar:

Tsd €

31.12.2024 31.12.2023
Beizulegender Zeitwert der verrechneten Vermögensgegenstände 17.565 17.760
Erfüllungsbetrag der verrechneten Schulden 24.207 25.240
Pensionsrückstellung 6.642 7.480

Zahlen in der Tabelle enthalten auch zentral bei der Allianz SE bilanzierte Anteile.

Bei Rückdeckungsversicherungen wird als beizulegender Zeitwert der verrechneten Vermögensgegenstände der Aktivwert zugrunde gelegt.

Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrates einschließlich der im Geschäftsjahr ausgeschiedenen Mitglieder betrugen 455 (454) Tausend Euro.

Für Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates bestanden keine Kredite.

Neben den Gesamtbezügen des Vorstandes und des Aufsichtsrates, die der Allianz Lebensversicherungs-AG zuzurechnen sind, können weitere Bezüge von anderen Konzerngesellschaften der Allianz Gruppe gewährt werden.

Die Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates sind auf den Seiten 2 beziehungsweise 91 genannt. Diese Seiten sind Bestandteil des Anhangs.

-Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt

Die Zahlen in der folgenden Tabelle beziehen sich auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohne Vorstandsmitglieder, Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Elternzeit, im Bundesfreiwilligendienst, in der passiven Altersteilzeit oder im Vorruhestand sowie Handelsvertreterinnen und Handelsvertreter.

2024 2023
Innendienst-Vollzeitmitarbeiter/-innen 2.682 2.549
Innendienst-Teilzeitmitarbeiter/-innen 1.159 1.092
Außendienstmitarbeiter/-innen 180 180
Insgesamt1 4.021 3.821

1_Quartalsdurchschnitt

Weitere Details zu den Beschäftigten sind im Lagebericht auf Seite 10 angegeben.

-Umsetzung der globalen Mindestbesteuerung

Als vollkonsolidiertes verbundenes Unternehmen des Allianz Konzerns fällt die Allianz Lebensversicherungs-AG in den Anwendungsbereich der OECD Pillar Two Model Rules. Nach diesen Regeln muss pro Steuerhoheitsgebiet eine Ergänzungssteuer auf die Differenz zwischen dem Global Anti-Base Erosion (GloBE) effektivem Steuersatz und dem Mindeststeuersatz von 15,0 Prozent gezahlt werden. Die lokale Pillar Two-Gesetzgebung (Mindeststeuergesetz) trat in Deutschland, dem Hoheitsgebiet, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat, am 1. Januar 2024 in Kraft. Da davon auszugehen ist, dass der effektive GloBE-Steuersatz aller Allianz Gesellschaften in Deutschland über dem Mindestsatz von 15,0 Prozent liegen wird, wird für die Allianz Lebensversicherungs-AG keine zusätzliche Ergänzungssteuer erwartet. Alle Übergangserleichterungen, die durch die OECD Pillar Two-Regelungen vorgesehen sind, werden so weit wie möglich genutzt, um den administrativen Aufwand für die Einhaltung der Vorschriften und die Berichterstattung gering zu halten.

-Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahrs eingetreten sind

Im Rahmen eines laufenden Gerichtsverfahrens ist am 30. Januar 2025 in der Berufungsinstanz ein nicht rechtskräftiges Urteil gegen die Allianz Lebensversicherungs-AG ergangen. In dem Verfahren werden seitens der klagenden Verbraucherzentrale Baden-Württemberg von der Allianz Lebensversicherungs-AG in der Vergangenheit bei bestimmten Versicherungsverträgen verwendete Regelungen in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) zur Anpassung des Rentenfaktors unter Treuhändervorbehalt infrage gestellt. Die Allianz Lebensversicherungs-AG hält die betroffenen Regelungen in den AVB für rechtskonform und ist zuversichtlich, im weiteren Verlauf das Verfahren durch letztinstanzliches Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zu ihren Gunsten zu beenden. Der Aufwand im Falle eines rechtskräftigen Unterliegens hängt letzten Endes von der genauen Urteilsbegründung des BGH ab, er würde voraussichtlich aber keine nennenswerten Auswirkungen auf die Finanz-, Vermögens- und Ertragslage der Allianz Lebensversicherungs-AG haben.

-Leistungen des Abschlussprüfers

Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat den Jahresabschluss und die Solvabilitätsübersicht der Allianz Lebensversicherungs-AG geprüft sowie die Jahresabschlüsse verschiedener Tochterunternehmen. Für die übergeordnete Konzernprüfung bzw. Gruppen-Solvabilitätsübersicht erfolgten Reviews und prüferische Durchsichten von Quartals- und Halbjahresabschlüssen sowie die Prüfung von Konzernpackages. Ferner wurden gesetzliche oder vertragliche Prüfungen vorgenommen, wie die Prüfung der Meldungen gemäß SichLVFinV an den Sicherungsfonds für die Lebensversicherer sowie Bestätigungsleistungen für Einzelsachverhalte.

-Honorar des Abschlussprüfers

Die Angaben zum Gesamthonorar des Abschlussprüfers gemäß § 285 Nr. 17 HGB für Leistungen an die Allianz Lebensversicherungs-AG sind im Konzernabschluss der Allianz SE, München, enthalten.

-
-Konzernzugehörigkeit

Die Allianz Lebensversicherungs-AG gehört zum Allianz Konzern unter Führung der Allianz SE, München. Die Allianz Lebensversicherungs-AG wird in den Konzernabschluss und -lagebericht der Allianz SE einbezogen, die den Konzernabschluss für den größten sowie für den kleinsten Kreis der Unternehmen aufstellt. Konzernabschluss und -lagebericht der Allianz SE werden im März in ihrem Geschäftsbericht veröffentlicht und sodann an die das Unternehmensregister führende Stelle zur Einstellung im Unternehmensregister übermittelt. Konzernabschluss und -lagebericht der Allianz SE können im Unternehmensregister eingesehen oder bei unserer Gesellschaft angefordert werden. Außerdem werden sie auf der Internetseite der Allianz SE verfügbar gemacht. Konzernabschluss und -lagebericht der Allianz SE haben für unsere Gesellschaft befreiende Wirkung, sodass die Allianz Lebensversicherungs-AG keinen eigenen Konzernabschluss und -lagebericht erstellt.

 

Stuttgart, 17. Februar 2025

Allianz Lebensversicherungs-AG

Der Vorstand

Dr. Rudolf Kubat

Dr. Heinke Conrads

Henriette Götze

Dr. Alf Neumann

Dr. Volker Priebe

Dr. Martin Riesner

Dr. Thomas Wiesemann

Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer

-Erläuterungen zur Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer

Die Entstehung und Verwendung der Überschüsse wird erläutert am Beispiel der am häufigsten im Neuzugang enthaltenen Versicherungsform, der Zukunftsrente.

Entstehung der Überschüsse

Um zu jedem Zeitpunkt der Versicherungsdauer den vereinbarten Versicherungsschutz gewährleisten zu können, bildet die Allianz Lebensversicherungs-AG Deckungsrückstellungen. Den Deckungsrückstellungen, die auf der Passivseite ausgewiesen werden, stehen auf der Aktivseite entsprechend hohe Kapitalanlagen gegenüber.

Aus den Beiträgen, den Kapitalanlagen und den Erträgen aus den Kapitalanlagen werden die zugesagten Versicherungsleistungen erbracht sowie die Kosten für Abschluss und Verwaltung der Verträge gedeckt. Je höher die Kapitalerträge sind, je günstiger sich das Risiko entwickelt (zum Beispiel durch eine veränderte Zahl der Todesfälle) und je kostengünstiger die Allianz Lebensversicherungs-AG arbeitet, desto höher sind die Überschüsse.

Diese Überschüsse kommen weitgehend den Kundinnen und Kunden in Form der Überschussbeteiligung zugute. Die Angemessenheit der Überschussbeteiligung wird von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht aufgrund gesetzlicher Vorgaben überwacht.

Verwendung der Überschüsse

Teilweise können die Überschüsse bei der Allianz Lebensversicherungs-AG den Kundinnen und Kunden unmittelbar als Direktgutschrift gutgeschrieben werden. Derzeit wird von dieser Möglichkeit jedoch bei den meisten Tarifen kein Gebrauch gemacht.

Soweit man den in einem Geschäftsjahr erzielten und für die Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer bestimmten Überschuss nicht für die Direktgutschrift benötigt, wird er der Rückstellung für Beitragsrückerstattung zugewiesen. Diese Rückstellung enthält die Überschussanteile, die im folgenden Geschäftsjahr über die Direktgutschrift hinaus den Kundinnen und Kunden gutgeschrieben werden, die Beträge zur Finanzierung der Schlussüberschussanteile und Sockelbeträge für die Beteiligung an Bewertungsreserven sowie einen noch verfügbaren Teil, der in der Zukunft für die Überschussbeteiligung verwendet werden kann.

Die im folgenden Geschäftsjahr fälligen laufenden Überschussanteile setzen sich in der Regel aus verschiedenen Komponenten zusammen. Ein Teil wird in Prozent der maßgebenden Größe für den Risikoüberschuss festgesetzt (Grundüberschussanteil), ein anderer in Prozent der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss (Zinsüberschussanteil). Hinzukommen können ein Zusatzüberschussanteil aus verändertem Garantieniveau sowie ein Zusatzüberschussanteil aus der Beteiligung an Kostenüberschüssen, deren Bezugsgröße die maßgebende Größe für den Zinsüberschuss ist.

In den meisten Fällen werden die laufenden Überschussanteile als Einmalbeiträge für zusätzliche beitragsfreie Leistungen verwendet. Die erforderlichen Mittel für die zusätzlichen Leistungen werden in der Deckungsrückstellung (in der Bilanz unter Passiva C.II.1) reserviert.

Bei Vertragsende oder ab Beginn der Rentenzahlung kann ein Schlussüberschussanteil hinzukommen, der von den maßgebenden Größen für den Zinsüberschuss sowie bei Vertragsende zudem vom Grund und vom Zeitpunkt desselben abhängt.

Beteiligung an Bewertungsreserven

Bewertungsreserven entstehen, wenn der Marktwert der Kapitalanlagen über dem Wert liegt, mit dem die Kapitalanlagen in der Bilanz ausgewiesen sind. Die Bewertungsreserven sorgen für Sicherheit und ermöglichen es, kurzfristige Schwankungen auf den Kapitalmärkten auszugleichen.

Neben der Beteiligung am Überschuss werden die Versicherungsverträge bei Vertragsende oder zu Beginn der Rentenzahlung an den Bewertungsreserven gemäß § 153 Versicherungsvertragsgesetz beteiligt. Die Beteiligung an den Bewertungsreserven erfolgt nach einem verursachungsorientierten Verfahren. Dabei werden gemäß den aufsichtsrechtlichen Regelungen zur Überschussbeteiligung die Bewertungsreserven auf festverzinsliche Wertpapiere einbezogen, soweit sie den sogenannten Sicherungsbedarf überschreiten.

Die einem einzelnen Vertrag rechnerisch zuzuordnenden Bewertungsreserven werden als Anteil an den Bewertungsreserven aller anspruchsberechtigten Verträge bestimmt. Dieser Anteil ist abhängig von der Summe der sich für abgelaufene Versicherungsjahre zum Berechnungsstichtag ergebenden Deckungskapitalien im Verhältnis zur Summe der sich für die entsprechenden Versicherungsjahre ergebenden Deckungskapitalien aller anspruchsberechtigten Verträge.

Bei Vertragsende oder zu Beginn der Rentenzahlung teilen wir gemäß § 153 Versicherungsvertragsgesetz den Verträgen den für diesen Zeitpunkt ermittelten Betrag zur Hälfte zu. Endet der Vertrag, wird die Beteiligung an den Bewertungsreserven in einem Betrag ausgezahlt. Wird eine Rente zur Altersvorsorge gezahlt, finanzieren wir mit der Beteiligung an den Bewertungsreserven zum Rentenbeginn eine Erhöhung der Garantierente.

Die Höhe der Bewertungsreserven, die nach den aufsichtsrechtlichen Vorschriften für die Beteiligung der Verträge zu berücksichtigen sind, wird viermal pro Monat ermittelt - jeweils zum ersten, sechsten, elften und sechstletzten Bankarbeitstag des Monats. Welcher der vier Stichtage herangezogen wird, hängt vom Geschäftsvorfall ab, zu dem die Beteiligung an Bewertungsreserven erfolgt. Für Versicherungsverträge, bei denen im Jahr 2025 eine Beteiligung an den Bewertungsreserven erfolgt, wird bei Ablauf der Aufschubdauer beziehungsweise der Versicherungsdauer als Stichtag der elfte Bankarbeitstag des Vormonats herangezogen. Ist als Ablauftermin der Erste eines Monats vereinbart, wird die Höhe der Bewertungsreserven des Stichtags herangezogen, welcher für Abläufe zum Ende des Vormonats maßgebend ist.

Bei anderen Geschäftsvorfällen, wie zum Beispiel Kündigung oder Tod, können andere Stichtage für die Höhe der Bewertungsreserven maßgebend sein. Eine detaillierte Beschreibung der Stichtagsregelung ist in der Anhangangabe der Überschussanteilsätze enthalten. Diese finden Sie auf der nebenstehend genannten Webseite der Allianz. Für die Zusendung richten Sie Ihre Anforderung bitte an die nebenstehend genannte Adresse.

Die Beteiligung steht unter dem Vorbehalt, dass die geltenden aufsichtsrechtlichen Vorschriften zur Sicherstellung der dauernden Erfüllbarkeit der Verpflichtungen aus den Versicherungen eingehalten werden (§ 153 Absatz 3 Satz 3 Versicherungsvertragsgesetz).

Die Höhe der Bewertungsreserven, an denen die Verträge beteiligt werden, ist vom Kapitalmarkt abhängig und unterliegt Schwankungen. Zum Ausgleich dieser Schwankungen kann von der Allianz Lebensversicherungs-AG zu Beginn der Rente zur Altersvorsorge beziehungsweise bei Ausübung des Kapitalwahlrechts ein Sockelbetrag für die Beteiligung an den Bewertungsreserven gegeben werden. Die Höhe dieses Sockelbetrags ist von der Ertragslage der Allianz Lebensversicherungs-AG abhängig und wird jeweils für ein Kalenderjahr festgelegt.

Übersteigt bei Zuteilung der Beteiligung an den Bewertungsreserven ein für diesen Zeitpunkt festgelegter Sockelbetrag den sich nach § 153 Versicherungsvertragsgesetz ergebenden Wert, wird der Sockelbetrag zugeteilt; anderenfalls bleibt es bei der Zuteilung des gesetzlich vorgesehenen Werts.

Laufende Renten werden an den Bewertungsreserven gemäß § 153 Absatz 1 und 2 Versicherungsvertragsgesetz über eine angemessen erhöhte Beteiligung an den Überschüssen beteiligt.

Überschussgruppen, Abrechnungs- und Überschussverbände

Um eine verursachungsorientierte Beteiligung am Überschuss zu gewährleisten, werden die Versicherungsverträge nach bestimmten Gesichtspunkten geordnet.

Die Tarife, die nach 1994 eingeführt wurden, werden in Überschussgruppen eingeteilt. Innerhalb der Überschussgruppen werden Haupt- und Zusatzversicherungen beziehungsweise Grund- und Zusatzbausteine verschiedenen Untergruppen zugeordnet. Die Zuordnung erfolgt in Abhängigkeit von Risikoart (z. B. Erlebensfallrisiko, Todesfallrisiko), Geschäftsbereich (Einzel- oder Sondertarif) und Zugangstermin (Tarifgeneration).

Die bis einschließlich 1994 eingeführten Tarife werden nach Art des versicherten Risikos und zum Teil auch nach dem Zugangstermin (Tarifgeneration) in Abrechnungsverbände eingeteilt, die wiederum in verschiedene Überschussverbände und -unterverbände untergliedert sein können.

Überschussanteilsätze

Die Überschussanteilsätze, die auf den nächsten Seiten zusammengestellt sind, gelten für die Überschussanteile, die im Geschäftsjahr 2025 fällig werden. Dabei beinhaltet „Geschäftsjahr 2025“ im Folgenden neben den fälligen Überschussanteilen im Kalenderjahr 2025 auch die Überschussanteile, die bei der Berechnung des Gesamtkapitals für die Abläufe und Rentenübergänge zum 1. Januar 2026 maßgebend sind.

Die Aufstellung enthält die derzeit offenen Tarife. Die vollständige Anhangangabe der Überschussanteilsätze finden Sie unter: https://www.allianz.de/unternehmen/zahlen-daten-fakten/geschaeftsberichte

Für die Zusendung richten Sie Ihre Anforderung bitte an:

Allianz Lebensversicherungs-AG

Unternehmenskommunikation

Reinsburgstraße 19

70178 Stuttgart

E-Mail: lebensversicherung@allianz.de

Die Anhangangabe der Überschussanteilsätze ist Teil des Anhangs zum Jahresabschluss. Der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers und die Unterschriften des Vorstands beziehen sich auf den Jahresabschluss mit den vollständigen Anhangangaben und den Überschussanteilsätzen für die geschlossenen Tarife.

-Überschussanteilsätze für die Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer

Die Aufstellung der Überschussanteilsätze ist untergliedert nach Angaben zu den Grundbausteinen, zu den Zusatzbausteinen, zum Zusatzüberschussanteil, zum Schlussüberschussanteil, zum Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven und zur fondsabhängigen Überschussbeteiligung. Die Angaben zu den Grundbausteinen sind nach Überschussgruppen geordnet.

Überschussanteilsätze für den Neuzugang ab 2025

1 Überschussbeteiligung der Grundbausteine
1.1 Überschussgruppe EZ Zukunftsvorsorge mit Kapital- oder Rentenzahlung nach Einzeltarifen
Überschussgruppen GZ und GZ2 Zukunftsvorsorge mit Kapital- oder Rentenzahlung nach Sondertarifen
1.2 Überschussgruppe EFV Fondsgebundene Zukunftsvorsorge mit Kapital- oder Rentenzahlung nach Einzeltarifen
Überschussgruppen GFV und GF2 Fondsgebundene Zukunftsvorsorge mit Kapital- oder Rentenzahlung nach Sondertarifen
1.3 Überschussgruppe EI Indexgebundene Zukunftsvorsorge mit Kapital- oder Rentenzahlung nach Einzeltarifen
Überschussgruppen GI und GI2 Indexgebundene Zukunftsvorsorge mit Kapital- oder Rentenzahlung nach Sondertarifen
1.4 Überschussgruppe ET Todesfall-Risikoversicherungen mit Kapitalzahlung nach Einzeltarifen
Überschussgruppe GT Todesfall-Risikoversicherungen mit Kapitalzahlung nach Sondertarifen
1.5 Überschussgruppe EBU Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherungen mit Rentenzahlung nach Einzeltarifen
Überschussgruppen GBU und BUG Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherungen mit Rentenzahlung nach Sondertarifen
1.6 Überschussgruppe EPR Selbstständige Berufsunfähigkeits- und Pflegeversicherungen mit Rentenzahlung nach Einzeltarifen
Überschussgruppe GPR Selbstständige Berufsunfähigkeits- und Pflegeversicherungen mit Rentenzahlung nach Sondertarifen
1.7 Überschussgruppe GC Kapitalisierungsprodukte
2 Überschussbeteiligung der Zusatzbausteine Die Zusatzbausteine werden zusammen mit dem Grundbaustein abgerechnet.
3 Zusatzüberschussanteil
4 Schlussüberschussanteil
5 Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven
6 Fondsabhängige Überschussbeteiligung

Im Folgenden werden die für das Geschäftsjahr 2025 festgesetzten Überschussanteilsätze dargestellt. Die aufgeführten Sätze sind als Überschussanteilsätze vor Abzug von Kosten zu verstehen.

Schlussüberschussanteilsätze sowie Sockelbeträge für die Beteiligung an Bewertungsreserven werden jeweils für die Leistungsfälle eines Kalenderjahres deklariert. Im Rahmen der Deklarationen für die Folgejahre können die Schlussüberschussanteilsätze und Sockelbeträge auch für die vergangenen Versicherungsjahre jeweils neu festgelegt werden, gegebenenfalls sogar entfallen, sofern es die wirtschaftliche Situation erfordert. Dies kann beispielsweise bei starken Schwankungen am Kapitalmarkt der Fall sein.

Überschussanteilsätze für den Neuzugang ab 2025

Für bestimmte Verträge, zum Beispiel bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag oder einmalbeitragsnahen Versicherungen sowie Versicherungen in der zusätzlichen Aufschubdauer, können von der entsprechenden Untergruppe abweichende, eigene Überschussanteilsätze festgelegt werden. Sie werden den Kundinnen und Kunden zusammen mit dem dafür relevanten Zeitraum mitgeteilt.

Laufender Überschussanteil
in % p. a. der maßgebenden Größe für den Risikoüberschuss (Grundüberschussanteil)1 in % p. a. der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss (Zinsüberschussanteil)
1 Überschussbeteiligung der Grundbausteine
1.1 Überschussgruppen EZ, GZ und GZ2
Vor Beginn der Rentenzahlung
Untergruppen HVEPI0125, HVEP0125, HVSPEP0125 - 2,45
Untergruppe HVEPAVMG0125 - 2,45
Untergruppe HVT0125
R-, StR-Tarife
Zukunftsrente/Zukunftskapital 5 1,70/1,80
Tarif (St)VR1 2 1,80
Untergruppen HVE0125, HVZKR0125 - 1,70
Untergruppe HVKP0125
Tarif (St)RK3(P) 5 1,80
Tarif (St)L1 5 1,70
Tarif (St)L11 10 1,70
Untergruppe HVAS0125 5 1,70

Der laufende Überschussanteil enthält neben den in der Tabelle genannten Überschussanteilen zusätzlich einen Zusatzüberschussanteil. Siehe die Angaben zum Zusatzüberschussanteil unter Punkt 3 auf den folgenden Seiten.

Zusätzlich zum laufenden Überschussanteil werden Schlussüberschussanteile und ein Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven gegeben. Siehe die Angaben zum Schlussüberschussanteil und zum Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven in der folgenden Tabelle.

1_Der Satz für den Grundüberschussanteil wird, außer bei den Tarifen (St)L11 und (St)LAS1, ab dem Alter von 65 Jahren linear abgestuft bis auf null im Alter von 85 Jahren.

Normaler Schlussüberschussanteil und Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven
in % p. a. der maßgebenden Größe für den normalen Schlussüberschussanteil in % p. a. der maßgebenden Größe für den Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven
beitragspflichtig1 beitragsfrei beitragspflichtig1 beitragsfrei
Überschussgruppen EZ, GZ und GZ2
Vor Beginn der Rentenzahlung
Untergruppen HVEPI0125, HVEP0125, HVSPEP0125, HVEPAVMG0125 1,002 0,702 0 0
Untergruppe HVT0125
R-, StR-Tarife
Zukunftsrente/Zukunftskapital 0,80 / 0,90 0,50 / 0,60 0 0
Tarif (St)VR1 0,90 0,60 0 0
Untergruppe HVE0125 0,803 0,503 04 04
Untergruppe HVZKR0125 0,80 - 0 -
Untergruppe HVKP0125
Tarif (St)RK3(P) 0,90 0,60 0 0
Tarif (St)L1, Tarif (St)L11 0,80 0,50 0 0
Untergruppe HVAS0125 0,80 0,50 0 0

Die Schlussüberschussanteile und der Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven werden mit einem Zinssatz von 3,5 % p. a. aufgezinst. Weitere Angaben zum Schlussüberschuss (z. B. Schlussüberschussanteil bei Kündigung) siehe Punkt 4 und zum Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven siehe Punkt 5 auf den folgenden Seiten.

1_Gilt auch für Versicherung gegen Einmalbeitrag und Versicherungen mit variabler Beitragszahlung.

2_Darin enthalten sind 0,2 % p. a. Schlussüberschussbeteiligung aus verändertem Garantieniveau.

3_Für Versicherungen der Untergruppe HVE0125 wird der angegebene Satz bei Überschussverwendungsart Erlebensfallbonus um 0,1 %-Punkte erhöht. Bei Beendigung der Versicherung durch Tod entfällt der Schlussüberschuss.

4_Für Versicherungen der Untergruppe HVE0125 entfällt bei Überschussverwendungsart Erlebensfallbonus und Beendigung der Versicherung durch Tod der Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven.

Überschussverwendung Laufender Überschussanteil
Überschussgruppen EZ, GZ und GZ2
Während des Rentenbezugs
Untergruppen HVEI0125, HVR0125, HVE0125, HVAVMG0125 Überschussrente, kombinierte Überschussrente zusätzliche beitragsfreie Rente vertragsindividuell1
jährliche Erhöhung 1,00 % p. a. der Gesamtrente
Zusatzrente, Auszahlung 2,10 % p. a.der maßgebenden Größe2

1_Grundlagen für die Berechnung der zusätzlichen beitragsfreien Rente sind die Sterbetafel AZ 2012 RÜ U, eine Verzinsung von 3,10 %2 p. a. und der in der Tabelle angegebene Satz für die jährliche Erhöhung der Gesamtrente. Bei der Überschussrente erfolgt die erste Erhöhung zu Beginn des zweiten Jahres, bei der kombinierten Überschussrente zu Beginn des sechsten Jahres im Rentenbezug. Setzt eine Hinterbliebenenrente erst nach Beginn der Altersrentenzahlung ein, so wird die erreichte Anwartschaft übernommen.

2_Der angegebene Satz enthält eine Beteiligung an Bewertungsreserven in Höhe von 0 % p. a. der maßgebenden Größe für den laufenden Überschussanteil.

Laufender Überschussanteil
monatlicher Überschussanteil in % p. a. der monatlichen Risikoprämie in % p. a. der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss (Zinsüberschussanteil)
1.2 Überschussgruppen EFV, GFV und GF2
Untergruppen HV5M0125, HV4M0125, FGK0125, FGKSP0125, FGKAVMG0125, GKKD0125, GKKDSP0125, GKKDAVMG0125 - 1,70
Untergruppe FHV0125
Tarif (St)LF11 9 -

Der laufende Überschussanteil enthält neben den in der Tabelle genannten Überschussanteilen für die Untergruppen FHV0125, FHVAVMG0125, FHVSP0125 und FJA0125 zusätzlich fondsabhängige Überschussanteile sowie für die Untergruppen HV5M0125, HV4M0125, FGK0125, FGKAVMG0125, FGKSP0125, HVKDSP0125, GKKDSP0125, GKKD0125, GKKDAVMG0125, HVKD0125, HVKDAVMG0125 und HVKDFJK0125 zusätzlich einen Zusatzüberschussanteil. Siehe die Angaben zum Zusatzüberschussanteil und zur fondsabhängigen Überschussbeteiligung unter Punkt 3 und 6 auf den folgenden Seiten.

Zusätzlich zum laufenden Überschussanteil werden bei den Untergruppen HV5M0125, HV4M0125, FGKAVMG0125, FGK0125, FGKSP0125, GKKDSP0125, GKKDAVMG0125 und GKKD0125 Schlussüberschussanteile und ein Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven gegeben. Siehe die Angaben zum Schlussüberschussanteil und zum Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven in der folgenden Tabelle.

Schlussüberschussanteil und Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven
in % p. a. der maßgebenden Größe für den normalen Schlussüberschussanteil in % p. a. der maßgebenden Größe für den Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven
beitragspflichtig1 beitragsfrei beitragspflichtig1 beitragsfrei
Überschussgruppen EFV, GFV und GF2
Untergruppen HV5M0125, HV4M0125, FGKAVMG0125, FGK0125, FGKSP0125, GKKD0125, GKKDAVMG0125, GKKDSP0125 1,002 0,702 0 0

Die Schlussüberschussanteile und der Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven werden mit einem Zinssatz von 3,5 % p. a. aufgezinst. Weitere Angaben zum Schlussüberschuss (z. B. Schlussüberschussanteil bei Kündigung) siehe Punkt 4 und zum Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven siehe Punkt 5 auf den folgenden Seiten.

1_Gilt auch für Versicherung gegen Einmalbeitrag und Versicherungen mit variabler Beitragszahlung.

2_Darin enthalten sind 0,2 % p. a. Schlussüberschussbeteiligung aus verändertem Garantieniveau.

Laufender Überschussanteil Jährlicher Sockelbetrag Überschussverwendung
für die Beteiligung an Bewertungsreserven
in % p. a. der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss (Zinsüberschussanteil) in % p. a. der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss (Zinsüberschussanteil)
1.3 Überschussgruppen EI, GI und GI2
Untergruppe FGKIR0125
Versicherungen mit laufender Beitragszahlung
Fälligkeit im Jahr 2026: 3,05 0 Indexpartizipation oder sichere Verzinsung
Versicherungen geg. Einmalbeitrag
Tarif (BV)RII(T)U1:
Fälligkeit im Jahr 2026: 2,95 0 Indexpartizipation oder sichere Verzinsung
Tarif St(BV)RII(T)U1:
Fälligkeit im Jahr 2026 3,05 0 Indexpartizipation oder sichere Verzinsung

Für die Überschussverwendung Indexpartizipation oder sichere Verzinsung gelten die genannten Sätze für den laufenden Überschussanteil und den jährlichen Sockelbetrag, die im Geschäftsjahr 2026 fällig werden. Bei unterjährigen Leistungsanlässen kann ein unterjähriger Schlussüberschussanteil zugeteilt werden, siehe die Angaben zur unterjährigen Beteiligung am Schlussüberschuss unter Punkt 4 auf den folgenden Seiten. Übersteigt bei Zuteilung der Beteiligung an Bewertungsreserven der sich nach § 153 Versicherungsvertragsgesetz ergebende Wert die Summe der verzinsten jährlichen Sockelbeträge, wird der Differenzbetrag zugeteilt. Die jährlichen Sockelbeträge werden zum Indexstichtag 2026 mit 3,10 % p. a. aufgezinst.

Die Angaben zum Sockelbetrag unter Punkt 5 auf den folgenden Seiten gelten nicht für die Untergruppe FGKIR0125.

In der Untergruppe FGKIR0125 gelten für die entrichteten Beiträge zur Altersvorsorge unabhängig von der gewählten Überschussverwendung folgende laufende Überschussanteilsätze:

Versicherungen mit laufender Beitragszahlung

- Fälligkeit im Jahr 2025: 3,05 % p. a. Zinsüberschussanteil

Versicherungen gegen Einmalbeitrag

Tarif (BV)RII(T)U1:

- Fälligkeit im Jahr 2025: 2,95 % p. a. Zinsüberschussanteil

Tarif St(BV)RII(T)U1:

- Fälligkeit im Jahr 2025: 3,05 % p. a. Zinsüberschussanteil

Ein jährlicher Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven wird nicht gegeben.

Laufender Überschussanteil
in % p. a. Bezugsgröße Überschussverwendung
1.4 Überschussgruppen ET und GT
Untergruppen HVL0125
Tarife (St)L0, (St)LC0U, (St)LC0UP 381 maßgebender Beitrag Verrechnung2
661 maßgebende Versicherungssumme einjähriger Bonus
Tarif (St)LD0U 331 maßgebender Beitrag Verrechnung2
Bonusprozentsatz 11 maßgebender Beitrag Verrechnung2
Tarife (St)BSF0, (St)BS0A 5 maßgebender Beitrag Verrechnung
5,3 maßgebende Versicherungssumme einjähriger Bonus

1_Die angegebenen Überschussanteilsätze gelten für Versicherungssummen (gegebenenfalls einschließlich einjährigen Bonus) bis 20 Mio. €.

2_Bei beitragsfreien Versicherungen beträgt der Überschussanteil 0 % p. a.

Laufender Überschussanteil
in % p. a. Bezugsgröße Überschussverwendung
1.5 Überschussgruppen EBU, GBU und BUG
Untergruppen HVDU0125, HV0125, HVBUG0125
Vor Eintritt der Berufsunfähigkeit
Tarife (St)(T/O)BUFO5 , (St)ODUFO165 23 maßgebender Beitrag Fondsanlage
30 maßgebende Rente einjährige Überschussrente
Tarife (St)(T/O)BU6 , (St)(T/O)BUt, StL0(T/O)BUt, (St)(T/O)BU126 , (St)ODU166 231 maßgebender Beitrag Verrechnung
302 maßgebende Rente einjährige Überschussrente
231 maßgebender Beitrag Ansammlungsbonus
Nach Eintritt der Berufsunfähigkeit 1,953,4 maßgebende Größe Zusatzrente

1_Für Versicherungen der Untergruppe HV0125 der Überschussgruppe BUG sowie der Untergruppe HVBUG0125 der Überschussgruppen EBU und GBU gilt abweichend ein Satz in Höhe von 31 % p. a.

2_Für Versicherungen der Untergruppe HV0125 der Überschussgruppe BUG sowie der Untergruppe HVBUG0125 der Überschussgruppen EBU und GBU gilt abweichend ein Satz in Höhe von 45 % p. a.

3_Der angegebene Satz enthält eine Beteiligung an Bewertungsreserven in Höhe von 0 % p. a. der maßgebenden Größe für den laufenden Überschussanteil.

4_Während einer ggf. vereinbarten Karenzzeit wird keine Überschussbeteiligung fällig.

5_Der laufende Überschussanteil enthält neben den in der Tabelle genannten Überschussanteilen bei Tarifen (St)(T/O)BUFO, (St)ODUFO16 zusätzlich fondsabhängige Überschussanteile. Siehe die Angaben zur fondsabhängigen Überschussbeteiligung unter Punkt 6 auf den folgenden Seiten.

6_Der laufende Überschussanteil enthält bei Ansammlungsbonus zu den Tarifen (St)(T/O)BU, (St)(T/O)BU12, (St)ODU16 zusätzlich Zusatzüberschussanteile. Siehe die Angaben zum Zusatzüberschussanteil unter Punkt 3 auf den folgenden Seiten.

Laufender Überschussanteil
in % p. a. der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss (Zinsüberschussanteil)
Untergruppen HVDU0125, HV0125, HVBUG0125
Tarife (St)(T/O)BU, (St)(T/O)BU12, (St)ODU16
Ansammlungsbonus 2,45

Zusätzlich zum laufenden Überschussanteil werden bei Tarifen (St)(T/O)BU, (St)(T/O)BU12, (St)ODU16 für Ansammlungsbonus Schlussüberschussanteile und ein Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven gegeben. Siehe die Angaben zum Schlussüberschussanteil und zum Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven in der folgenden Tabelle.

Schlussüberschussanteil und Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven
in % p. a. der maßgebenden Größe für den normalen Schlussüberschussanteil in % p. a. der maßgebenden Größe für den Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven
beitragspflichtig1 beitragsfrei beitragspflichtig1 beitragsfrei
Überschussgruppen EBU, GBU und BUG
Vor Beginn der Rentenzahlung
bei Ansammlungsbonus der Untergruppen HVDU0125, HV0125, HVBUG0125 1,002 1,00,2 0 0

Die Schlussüberschussanteile und der Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven werden mit einem Zinssatz von 3,5 % p. a. aufgezinst. Weitere Angaben zum Schlussüberschuss (z. B. Schlussüberschussanteil bei Kündigung) siehe Punkt 4 und zum Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven siehe Punkt 5 auf den folgenden Seiten.

1_Gilt auch für Versicherung gegen Einmalbeitrag und Versicherungen mit variabler Beitragszahlung

2_Darin enthalten sind 0,2 % p. a. Schlussüberschussbeteiligung aus verändertem Garantieniveau.

Laufender Überschussanteil
in % p. a. Bezugsgröße Überschussverwendung
Untergruppe HVKSP0125
Vor Eintritt der Beeinträchtigung von körperlichen oder geistigen Fähigkeiten
Beitragspflichtige Versicherungen
entweder 23 maßgebender Beitrag Verrechnung
oder 23 maßgebender Beitrag Ansammlungsbonus
oder 301 maßgebende Rente einjährige Überschussrente
30 maßgebendes Kapital einjähriges Überschusskapital
Beitragsfreie Versicherungen 30 maßgebende Rente einjährige Überschussrente
Nach Eintritt der Beeinträchtigung von körperlichen oder geistigen Fähigkeiten 1,952 maßgebende Größe Zusatzrente

1_Für den Teil zur Beitragsbefreiung gilt: Der Überschussanteilsatz beträgt 0,30 % p. a.

2_Der angegebene Satz enthält eine Beteiligung an Bewertungsreserven in Höhe von 0 % p. a. der maßgebenden Größe für den laufenden Überschussanteil.

Laufender Überschussanteil
in % p. a. der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss (Zinsüberschussanteil)
Untergruppe HVKSP0125
Ansammlungsbonus 2,45

Der laufende Überschussanteil enthält neben den in der Tabelle genannten Überschussanteilen für Ansammlungsbonus zusätzlich Zusatzüberschussanteile. Siehe die Angaben zum Zusatzüberschussanteil unter Punkt 3 auf den folgenden Seiten.

Zusätzlich zum laufenden Überschussanteil werden für Ansammlungsbonus Schlussüberschussanteile und ein Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven gegeben. Siehe die Angaben zum Schlussüberschussanteil und zum Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven in der folgenden Tabelle.

Schlussüberschussanteil und Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven
in % p. a. der maßgebenden Größe für den normalen Schlussüberschussanteil in % p. a. der maßgebenden Größe für den Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven
beitragspflichtig1 beitragsfrei beitragspflichtig1 beitragsfrei
Vor Eintritt der Beeinträchtigung von körperlichen oder geistigen Fähigkeiten
bei Ansammlungsbonus der Untergruppe HVKSP0125 1,002 1,00,2 0 0

Die Schlussüberschussanteile und der Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven werden mit einem Zinssatz von 3,5 % p. a. aufgezinst. Weitere Angaben zum Schlussüberschuss (z. B. Schlussüberschussanteil bei Kündigung) siehe Punkt 4 und zum Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven siehe Punkt 5 auf den folgenden Seiten.

1_Gilt auch für Versicherung gegen Einmalbeitrag und Versicherungen mit variabler Beitragszahlung.

2_Darin enthalten sind 0,2 % p. a. Schlussüberschussbeteiligung aus verändertem Garantieniveau.

Laufender Überschussanteil
in % p. a. Bezugsgröße Überschussverwendung
1.6 Überschussgruppen EPR und GPR
Untergruppe HV0125
Vor Beginn der Rentenzahlung 40 maßgebende Rente einjährige Überschussrente
Nach Beginn der Rentenzahlung 1,951 maßgebende Größe Zusatzrente

1_Der angegebene Satz enthält eine Beteiligung an Bewertungsreserven in Höhe von 0 % p. a. der maßgebenden Größe für den laufenden Überschussanteil.

Laufender Überschussanteil
in % p. a. der monatlichen Risikoprämie in % p. a. der maßgebenden Größe für den weiteren monatlichen Überschussanteil in % p. a. der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss (Zinsüberschussanteil)
Überschussgruppen EPR und GPR
Vor Eintritt der Pflegebedürftigkeit
Untergruppe PREB0125 50 1,70 1,70

Zusätzlich zum laufenden Überschussanteil werden Schlussüberschussanteile gegeben. Siehe die Angaben zum Schlussüberschussanteil in der folgenden Tabelle.

Schlussüberschussanteil
in % p. a. der maßgebenden Größe für den normalen Schlussüberschussanteil
Einmalbeitrag
Überschussgruppen EPR und GPR
Vor Eintritt der Pflegebedürftigkeit
Untergruppe PREB0125 0,40

Die Schlussüberschussanteile werden mit einem Zinssatz von 3,5 % p. a. aufgezinst. Weitere Angaben zum Schlussüberschuss (z. B. Schlussüberschussanteil bei Kündigung) siehe Punkt 4 auf den folgenden Seiten.

Laufender Überschussanteil
in % p. a. der maßgebenden Größe für den weiteren monatlichen Überschussanteil in % p. a. der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss (Zinsüberschussanteil) Überschussverwendung
Überschussgruppen EPR und GPR
Nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit
Untergruppe PREB0125 1,951 Zusatzrente
1,70 - -

Zusätzlich zum laufenden Überschussanteil werden Schlussüberschussanteile gegeben. Siehe die Angaben zum Schlussüberschussanteil in der folgenden Tabelle.

1_Der angegebene Satz enthält eine Beteiligung an Bewertungsreserven in Höhe von 0 % p. a. der maßgebenden Größe für den laufenden Überschussanteil.

Schlussüberschussanteil
in % p. a. der maßgebenden Größe für den normalen Schlussüberschussanteil
laufende Pflegerente
Überschussgruppen EPR und GPR
Nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit
Untergruppe PREB01251 - / 0,40

Die Schlussüberschussanteile werden mit einem Zinssatz von 3,5 % p. a. aufgezinst. Weitere Angaben zum Schlussüberschuss (z. B. Schlussüberschussanteil bei Kündigung) siehe Punkt 4 auf den folgenden Seiten.

1_Der Wert vor dem Schrägstrich gilt für die Pflegerente. Der Wert nach dem Schrägstrich gilt für die Todesfallleistung.

Laufender Überschussanteil
in % p. a. der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss (Zinsüberschussanteil)1 Überschussverwendung
1.7 Überschussgruppe GC
Untergruppe HV0125 2,10 Bonus
Untergruppe HV5RB0125 2,60 Bonus
Untergruppe HV6RB0125 2,85 Bonus
Untergruppe HV28RB0125 3,35 Bonus
Untergruppe HV29RB0125 3,60 Bonus
Untergruppe HV30RB0125 3,10 Bonus

1_Der angegebene Satz enthält eine Beteiligung an Bewertungsreserven in Höhe von 0 % p. a. der maßgebenden Größe für den laufenden Überschussanteil.

Laufender Überschussanteil
monatlicher Überschussanteil in % p. a. des maßgebenden Beitrags1 monatlicher Überschussanteil in % p. a. der maßgebenden Größe2
2 Überschussbeteiligung der Zusatzbausteine
2.1 Kapital bei Tod, Hinterbliebenenrente
Untergruppen FHV0125, FJA0125, HVKD0125, HVKDFJK0125 9 20

1_Der Überschussanteil wird nur gegeben, solange Beiträge gezahlt werden.

2_Maßgebende Größe ist die monatliche Risikoprämie. Dieser Überschussanteil wird nur für beitragsfreie Versicherungen gegeben.

Laufender Überschussanteil
in % p. a. der maßgebenden Größe für den Risikoüberschuss (Grundüberschussanteil)1 in % p. a. der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss (Zinsüberschussanteil)
Kapital bei Tod, Hinterbliebenenrente
In der Anwartschaft vor Beginn der Altersrentenzahlung
Untergruppe HRZNG0125 - 1,70
Untergruppen T0125, HRZ0125
zu R-, StR-Tarifen 5 1,70
zum Tarif (St)VR1 2 1,70

Zusätzlich zum laufenden Überschussanteil werden Schlussüberschussanteile sowie ein Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven gegeben. Siehe die Angaben zum Schlussüberschussanteil und zum Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven der folgenden Tabelle.

1_Der Satz für den Grundüberschussanteil wird ab dem Alter von 65 Jahren linear abgestuft bis auf null im Alter von 85 Jahren.

Schlussüberschussanteil und Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven
in % p. a. der maßgebenden Größe für den normalen Schlussüberschussanteil in % p. a. der maßgebenden Größe für den Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven
beitragspflichtig / Einmalbeitrag / variabler Beitrag1 beitragsfrei beitragspflichtig / Einmalbeitrag / variabler Beitrag1 beitragsfrei
Kapital bei Tod, Hinterbliebenenrente
In der Anwartschaft vor Beginn der Altersrentenzahlung
Untergruppe HRZNG0125 0,80 / 0,80 / 0,80 0,50 0 / 0 / 0 0
Untergruppen HRZ0125, T0125 0,80 / 0,80 / 0,80 0,50 - / 0 / 0 0

Die Schlussüberschussanteile und der Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven werden mit einem Zinssatz von 3,5 % p. a. aufgezinst. Weitere Angaben zum Schlussüberschuss (z. B. Schlussüberschussanteil bei Kündigung) siehe Punkt 4 und zum Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven siehe Punkt 5 auf den folgenden Seiten.

1_Für Versicherungen gegen Einmalbeitrag gilt der nach dem ersten Schrägstrich genannte Wert. Für Versicherungen mit variabler Beitragszahlung gilt der nach dem zweiten Schrägstrich genannte Wert.

Laufender Überschussanteil
in % p. a. des maßgebenden Beitrags1
Kapital bei Tod
Untergruppe TP0125 9

1_Nach einer Beitragsfreistellung werden keine Überschüsse gegeben.

Überschussverwendung Laufender Überschussanteil
Hinterbliebenenrente
Untergruppen HRZ0125, HRZNG0125
In der Anwartschaft während der Altersrentenzahlung Überschussrente, kombinierte Überschussrente zusätzliche beitragsfreie Rente vertragsindividuell1
jährliche Erhöhung 1,00 % p. a. der Gesamtrente
Zusatzrente, Auszahlung 2,10 % p. a.2 der maßgebenden Größe

1_Grundlagen für die Berechnung der zusätzlichen beitragsfreien Anwartschaft auf Hinterbliebenenrente bei Altersrentenbeginn sind die Sterbetafel AZ 2012 RÜ U, eine Verzinsung von 3,10 %2 , das vertragsindividuelle Verhältnis zwischen Alters- und Hinterbliebenenrente und der in der Tabelle angegebene Satz für die jährliche Erhöhung der gesamten Anwartschaft auf Alters- und Hinterbliebenenrente. Bei der Überschussrente erfolgt die erste Erhöhung zu Beginn des zweiten Jahres, bei der kombinierten Überschussrente zu Beginn des sechsten Jahres ab Altersrentenbeginn.

2_Der angegebene Satz enthält eine Beteiligung an Bewertungsreserven in Höhe von 0 % p. a. der maßgebenden Größe für den laufenden Überschussanteil.

Laufender Überschussanteil
in % p. a. Bezugsgröße Überschussverwendung
2.2 Berufsunfähigkeitsvorsorge, Pflegerente
Vor Eintritt der Berufsunfähigkeit
Beitragspflichtige Versicherungen
Untergruppen DUZ0125, BUZ0125, BUZAVMG01251 , BUZRI0125, EBU0125, EBUG0125 232 maßgebender Beitrag Verrechnung, Verwendung beim Grundbaustein
303,4 maßgebende Rente einjährige Überschussrente
232 maßgebender Beitrag Ansammlungsbonus
Beitragsfreie Versicherungen5
Untergruppen DUZ0125, BUZ0125, BUZAVMG01251 1,55 maßgebende Größe Bonus
Untergruppen BUZRI0125, EBU0125, EBUG0125 304 maßgebende Rente einjährige Überschussrente
Nach Eintritt der Berufsunfähigkeit
Untergruppen DUZ0125, BUZ0125, BUZAVMG0125, BUZRI0125, EBU0125, EBUG0125 1,956,7 maßgebende Größe der baren BU-Rente Bonus, Zusatzrente

1_Für Versicherungen der Untergruppe BUZAVMG0125 kann als Überschussverwendungsart nur Verrechnung gewählt werden.

2_Für Versicherungen der Untergruppe EBU0125 der Überschussgruppe BUG sowie der Untergruppe EBUG0125 der Überschussgruppen EBU und GBU gilt abweichend ein Satz in Höhe von 31 % p. a.

3_Für den Teil zur Beitragsbefreiung gilt: In der Untergruppe BUZRI0125 wird ein Bonus in Höhe von 1,60 % p. a. der aktuellen garantierten Todesfallleistung des Grundbausteins gegeben. In der Untergruppe BUZ0125 finanzieren wir eine Erhöhung des Grundbausteins.

4_Für Versicherungen der Untergruppe EBU0125 der Überschussgruppe BUG sowie der Untergruppe EBUG0125 der Überschussgruppen EBU und GBU gilt abweichend ein Satz in Höhe von 45 %.

5_Hierzu zählen auch Versicherungen mit variabler Beitragszahlung.

6_Während einer ggf. vereinbarten Karenzzeit wird keine Überschussbeteiligung fällig.

7_Der angegebene Satz enthält eine Beteiligung an Bewertungsreserven in Höhe von 0 % p. a. der maßgebenden Größe für den laufenden Überschussanteil.

Laufender Überschussanteil
in % p. a. der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss (Zinsüberschussanteil)
Untergruppen EBU0125, EBUG0125
Ansammlungsbonus 2,45

Der laufende Überschussanteil enthält neben den in der Tabelle genannten Überschussanteilen bei Versicherungen der Untergruppen EBU0125 und EBUG0125 für Ansammlungsbonus zusätzlich Zusatzüberschussanteile. Siehe die Angaben zum Zusatzüberschussanteil unter Punkt 3 auf den folgenden Seiten.

Zusätzlich zum laufenden Überschussanteil werden bei Versicherungen der Untergruppen EBU0125 und EBUG0125 für Ansammlungsbonus Schlussüberschussanteile und ein Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven gegeben. Siehe die Angaben zum Schlussüberschussanteil und zum Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven in der folgenden Tabelle und unter Punkt 4 und 5 auf den folgenden Seiten.

Schlussüberschussanteil und Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven
in % p. a. der maßgebenden Größe für den normalen Schlussüberschussanteil in % p. a. der maßgebenden Größe für den Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven
beitragspflichtig1 beitragsfrei beitragspflichtig1 beitragsfrei
Berufsunfähigkeitsvorsorge
Vor Eintritt der Berufsunfähigkeit
bei Ansammlungsbonus der Untergruppen EBU0125, EBUG0125 1,00 1,00 0 0

Die Schlussüberschussanteile und der Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven werden zum mit einem Zinssatz von 3,5 % p. a. aufgezinst. Weitere Angaben zum Schlussüberschuss (z. B. Schlussüberschussanteil bei Kündigung) siehe Punkt 4 und zum Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven siehe Punkt 5 auf den folgenden Seiten.

1_Gilt auch für Versicherung gegen Einmalbeitrag und Versicherungen mit variabler Beitragszahlung.

Laufender Überschussanteil
in % p. a. Bezugsgröße Überschussverwendung
Pflegerente
Untergruppe HV0125
Tarif SPK zu PR
Vor Eintritt der Pflegebedürftigkeit 20 maßgebendes Kapital einjähriger Bonus
Nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit 201 maßgebendes Kapital einjähriger Bonus
Untergruppen PR0125, PRBUG0125
In der Anwartschaft vor Beginn der Rentenzahlung der zugrunde liegenden Versicherung
Beitragspflichtige Versicherungen 26 maßgebender Beitrag Verrechnung, Verwendung
beim Grundbaustein
40 maßgebende Rente einjährige Überschussrente
Beitragsfreie Versicherungen 1,55 maßgebende Größe Bonus
40 maßgebende Rente einjährige Überschussrente
In der Anwartschaft während der Rentenzahlung der zugrunde liegenden Versicherung 1,952,3 maßgebende Größe Bonus,
Zusatzrente
40 maßgebende Rente einjährige Überschussrente
Nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit 1,952,3 maßgebende Größe Bonus,
Zusatzrente
Untergruppe KIZ0125
Vor Eintritt der Pflegebedürftigkeit
Tarife OBBKP und OBJ 16 maßgebender Beitrag Verrechnung
Nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit 1,953 maßgebende Größe Bonus,
der baren Pflegerente Zusatzrente

Zusätzlich zum laufenden Überschussanteil werden in der Untergruppe KIZ0125 Schlussüberschussanteile in Prozent der maßgebenden Beiträge gegeben. Siehe die Angaben zum Schlussüberschussanteil unter Punkt 4 auf den folgenden Seiten.

1_Der angegebene Überschussanteilsatz wird bis zum Eintritt von Pflegegrad 3 gegeben.

2_Während einer ggf. vereinbarten Karenzzeit wird keine Überschussbeteiligung fällig.

3_Der angegebene Satz enthält eine Beteiligung an Bewertungsreserven in Höhe von 0 % p. a. der maßgebenden Größe für den laufenden Überschussanteil.

3 Zusatzüberschussanteil

3.1 Überschussgruppen EZ, GZ, GZ2 und Ansammlungsbonus

Der Zusatzüberschussanteil ergibt sich als Summe des Zusatzüberschussanteils aus verändertem Garantieniveau und des Zusatzüberschussanteils aus Beteiligung an Kostenüberschüssen.

Der Zusatzüberschussanteil aus verändertem Garantieniveau beträgt:

- bei Versicherungen der Untergruppen HVEPI0125, HVEP0125, HVSPEP0125 und HVEPAVMG0125 und Ansammlungsbonus bei Untergruppen HVDU0125, EBU0125, EBUG0125, HV0125, HVBUG0125 und HVKSP0125:

0,10 % p. a. der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss

- sonst:

0 % p. a. der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss.

Der Zusatzüberschussanteil aus Beteiligung an Kostenüberschüssen beträgt:

- 0 % p. a. der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss

3.2 Überschussgruppen EFV, GFV und GF2

Der Zusatzüberschussanteil auf das Sicherungskapital der Untergruppen HV5M0125, HV4M0125, GKKDAVMG0125, GKKDSP0125 und GKKD0125 ergibt sich als Summe des Zusatzüberschussanteils aus verändertem Garantieniveau und des Zusatzüberschussanteils aus Beteiligung an Kostenüberschüssen.

Der Zusatzüberschussanteil auf das Sondervermögen von KomfortDynamik und Fourmore der Untergruppen HV4M0125, HVKDSP0125, HVKDAVMG0125, HVKDFJK0125 und HVKD0125 ergibt sich aus dem Zusatzüberschussanteil aus Beteiligung an Kostenüberschüssen.

Der Zusatzüberschussanteil auf die gewählte Anlagestrategie von Allvest der Untergruppe HV5M0125 ergibt sich aus dem Zusatzüberschussanteil aus Beteiligung an Kostenüberschüssen.

Der Zusatzüberschussanteil der Untergruppen FGK0125, FGKAVMG0125 und FGKSP0125 ergibt sich aus dem Zusatzüberschussanteil aus verändertem Garantieniveau.

Der Zusatzüberschussanteil aus verändertem Garantieniveau beträgt:

0,10 % p. a. der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss

Der Zusatzüberschussanteil aus Beteiligung an Kostenüberschüssen beträgt:

0 % p. a.

4 Schlussüberschussanteil

Der Schlussüberschussanteil wird jeweils für die Leistungsfälle eines Geschäftsjahrs deklariert. Im Rahmen der Deklarationen für die Folgejahre können die Schlussüberschussanteilsätze auch für die vergangenen Versicherungsjahre jeweils neu festgelegt werden.

Der gesamte Schlussüberschussanteil der Versicherung ergibt sich bei Fälligkeit als Summe des normalen Schlussüberschussanteils, des Schlussüberschussanteils bei Bausteinen zur Berufsunfähigkeits- und Pflegevorsorge und des zusätzlichen Schlussüberschussanteils.

Der gesamte Schlussüberschussanteil beträgt dabei mindestens null.

Normaler Schlussüberschussanteil

Bei den Überschussgruppen EZ, GZ und GZ2 sowie den Untergruppen T0125, HRZ0125, HRZNG0125, FGKAVMG0125, HV5M0125, HV4M0125, FGK0125, FGKSP0125, GKKDSP0125, GKKDAVMG0125, GKKD0125, PREB0125 und bei Ansammlungsbonus der Untergruppen HVDU0125, EBU0125, EBUG0125, HV0125, HVBUG0125 und HVKSP0125 wird ein normaler Schlussüberschussanteil in Prozent der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss einschließlich Bonus (bei der Untergruppe PREB0122 zusätzlich in Prozent pro Jahr der maßgebenden Größe für den weiteren monatlichen Überschussanteil) gegeben, siehe auch vorherige Abschnitte Punkte 1 und 2.

Schlussüberschussanteil bei Bausteinen zur Berufsunfähigkeits- und Pflegevorsorge

Für beitragspflichtige Versicherungen und Versicherungen gegen Einmalbeitrag der Tarife KP und KB der Untergruppe KIZ0125 vor Eintritt der Pflegebedürftigkeit wird ein Schlussüberschussanteil in Prozent des maßgebenden Bruttojahresbeitrags gegeben. Der Schlussüberschussanteilsatz beträgt 9 % p. a., siehe auch vorherige Abschnitte Punkte 1 und 2.

Die Schlussüberschussanteile werden mit einem Zinssatz von 3,5 % p. a. aufgezinst.

Zusätzlicher Schlussüberschussanteil

Bausteine mit einem Zinsüberschussanteil erhalten einen zusätzlichen Schlussüberschussanteil in Höhe eines laufenden Überschussanteils für das letzte Jahr der Aufschubdauer. Dies gilt nicht für Versicherungen der Untergruppen HV5M0125, HVEPI0125, HVEP0125, HVSPEP0125, HVEPAVMG0125, FGKAVMG0125, FGK0125, FGKSP0125, HV4M0125, GKKDSP0125, GKKD0125, GKKDAVMG0125 und PREB0125 sowie der Überschussgruppen EI, GI und GI2. Dies gilt auch nicht bei Ansammlungsbonus der Untergruppen HVDU0125, HV0125, EBU0125, EBUG0125, HVBUG0125 und HVKSP0125. Das gilt auch nicht, wenn zur Untergruppe HVE0125 mit Erlebensfallbonus der Leistungsfall Tod eintritt.

Unterjährige Beteiligung am Schlussüberschuss

Bei Überschussgruppen EI, GI und GI2 kann bei unterjährigen (das bedeutet vor dem Beginn des nächsten Indexjahrs) Leistungsanlässen ein unterjähriger Schlussüberschussanteil zugeteilt werden.

Für den Teil des Policenwerts, für den die Indexpartizipation gewählt wurde, wird dabei der anteilige Zeitwert der Indexpartizipation des laufenden Indexjahrs berücksichtigt, der aus dem festgelegten jährlichen Überschussanteil nach Abzug von Verwaltungskosten resultiert.

Für den Teil des Policenwerts, für den die Indexpartizipation ausgeschlossen wurde, wird dabei der festgelegte anteilige jährliche Überschussanteil nach Abzug von Verwaltungskosten berücksichtigt.

Schlussüberschussanteil bei Kündigung

Wenn der zum Kündigungstermin zuletzt veröffentlichte Monatswert der Umlaufrendite 10-jähriger Bundeswertpapiere über dem Durchschnittswert für die abgelaufene Vertragsdauer, maximal der letzten zehn Jahre, liegt, wird der gesamte Schlussüberschussanteil bei Kündigung wie folgt reduziert:

Der Kürzungsbetrag ergibt sich aus dem Deckungskapital der Alters- und Hinterbliebenenvorsorge zum Kündigungstermin einschließlich des gesamten Schlussüberschussanteils multipliziert mit einem Faktor.

Der Faktor beträgt das 0,05-Fache der Differenz aus aktueller Umlaufrendite und dem oben beschriebenen Durchschnittswert multipliziert mit der Anzahl der Monate der restlichen Aufschubdauer bzw. Ansparphase, jedoch maximal 120 Monate.

Es wird mindestens ein Schlussüberschussanteil in Höhe des zusätzlichen Schlussüberschussanteils gegeben.

Bei Versicherungen mit lebenslanger Versicherungsdauer gilt als restliche Aufschubdauer die Dauer bis zum rechnungsmäßigen Alter von 85 Jahren.

Davon abweichend gilt:

Die unterjährige Beteiligung am Schlussüberschuss bei Überschussgruppen EI, GI und GI2 ist davon nicht betroffen.

In den Untergruppen FGKAVMG0125, FGK0125, FGKSP0125, HV5M0125, HV4M0125, GKKDSP0125, GKKD0125 und GKKDAVMG0125 wird der oben beschriebene Faktor auf das Sicherungskapital des Garantiekapitals bei Erleben bzw. der garantierten Mindestrente zum Kündigungstermin einschließlich Schlussüberschussanteil bezogen.

In den Überschussgruppen EPR und GPR wird der oben beschriebene Faktor auf den Schlussüberschussanteil zum Kündigungstermin bezogen.

5 Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven

Der Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven wird jeweils für die Leistungsfälle eines Geschäftsjahrs deklariert. Im Rahmen der Deklarationen für die Folgejahre kann der Sockelbetrag auch für die vergangenen Versicherungsjahre jeweils neu festgelegt werden.

Bei den Überschussgruppen EZ, GZ und GZ2 sowie den Untergruppen T0125, HRZ0125, HRZNG0125, FGKAVMG0125, FGK0125, FGKSP0125, HV5M0125, HV4M0125, GKKDSP0125, GKKD0125, GKKDAVMG0125 und Ansammlungsbonus der Untergruppen HVDU0125, EBU0125, EBUG0125, HV0125, HVBUG0125 und HVKSP0125 wird ein Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven in Prozent der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss einschließlich Bonus gegeben. In den Untergruppen T0125 und HRZ0125 wird der Sockelbetrag nur für beitragsfreie Versicherungen, Versicherungen gegen Einmalbeitrag und Versicherungen mit variabler Beitragszahlung gegeben, siehe auch vorherige Abschnitte Punkte 1 und 2.

6 Fondsabhängige Überschussbeteiligung

Für Versicherungen der Untergruppen FHV0125, FHVAVMG0125, FHVSP0125 und FJA0125 sowie für Versicherungen der Tarife (St)(T/O) BUFO und (St)ODUFO16 der Untergruppe HV0125 bzw. HVDU0125 wird eine fondsabhängige Überschussbeteiligung in Prozent des jeweiligen Fondswerts gegeben:

Fondsname ISIN Laufender Überschussanteil in % p. a. des jeweiligen Fondswerts
Allianz Advanced Fixed Income Euro A EUR LU0706717351 0,30
Allianz Advanced Fixed Income Euro AT EUR LU1205638155 0,30
Allianz Advanced Fixed Income Global Aggregate A EUR LU1260871014 0,51
Allianz Advanced Fixed Income Short Duration A EUR LU0856992614 0,12
Allianz Advanced Fixed Income Short Duration IT EUR LU1093406343 0,05
Allianz Asian Small Cap Equity A EUR LU2420271673 1,05
Allianz Best Styles Europe Equity IT EUR LU1019963955 0,10
Allianz Best Styles Europe Equity SRI A EUR LU2025542882 0,60
Allianz Best Styles Global Equity SRI A EUR LU2034157706 0,60
Allianz Best Styles Global Equity SRI IT EUR LU2034156724 0,10
Allianz Better World Defensive IT2 EUR LU2364420989 0,00
Allianz Better World Dynamic IT2 EUR LU2364422092 0,00
Allianz Better World Moderate IT2 EUR LU2364421524 0,00
Allianz Biotechnologie A EUR DE0008481862 1,05
Allianz China Equity A USD LU0348825331 1,05
Allianz Convertible Bond A EUR LU0706716205 0,66
Allianz Dynamic Allocation Plus Equity A EUR LU2243729576 0,90
Allianz Dynamic Multi Asset Strategy SRI 15 IT2 EUR LU2202893389 0,00
Allianz Dynamic Multi Asset Strategy SRI 30 A EUR LU2799046136 0,69
Allianz Dynamic Multi Asset Strategy SRI 30 IT2 EUR LU2799046482 0,00
Allianz Dynamic Multi Asset Strategy SRI 50 A EUR LU1019989323 0,84
Allianz Dynamic Multi Asset Strategy SRI 50 IT2 EUR LU2202893462 0,00
Allianz Dynamic Multi Asset Strategy SRI 75 A EUR LU1089088311 0,84
Allianz Dynamic Multi Asset Strategy SRI 75 IT2 EUR LU2202893546 0,00
Allianz Emerging Markets Equity SRI A EUR LU2571887368 0,84
Allianz Emerging Markets EquityA EUR LU1136106207 0,84
Allianz Emerging Markets Select Bond A (H2-EUR) LU2041105730 0,71
Allianz Euro Bond A EUR LU0165915215 0,45
Allianz Euro Cash P EUR LU0585535577 0,04
Allianz Euro High Yield Bond A EUR LU0482909818 0,66
Allianz Euro Inflationlinked Bond A EUR LU0988442017 0,36
Allianz Euro Rentenfonds A EUR DE0008475047 0,33
Allianz Euro Rentenfonds P EUR DE0009797480 0,07
Allianz Europe Equity Growth Select A EUR LU0908554255 0,90
Allianz Europe Mid Cap Equity A EUR LU2868113023 1,05
Allianz Europe Small Cap Equity A EUR LU0293315023 1,05
Allianz European Equity Dividend A EUR LU0414045582 0,90
Allianz Flexi Rentenfonds IT2 EUR DE000A2AMPQ3 0,03
Allianz Fonds Schweiz A EUR DE0008476011 0,90
Allianz GEM Equity High Dividend AT EUR LU0293313325 1,05
Allianz Global Artificial Intelligence A EUR LU1548497186 1,05
Allianz Global Artificial Intelligence IT EUR LU1548496709 0,08
Allianz Global Sustainability A EUR LU0158827195 0,90
Allianz Green Bond A EUR LU1297616010 0,54
Allianz Green Bond IT EUR LU1297616366 0,00
Allianz India Equity A (EUR) LU2868113379 1,05
Allianz Informationstechnologie A EUR DE0008475120 0,90
Allianz Interglobal A EUR DE0008475070 1,05
Allianz Interglobal IT EUR DE000A2DU1Z9 0,08
Allianz Internationaler Rentenfonds A EUR DE0008475054 0,51
Allianz Japan Equity A EUR LU2636795390 0,90
Allianz Oriental Income A EUR LU1752425543 0,90
Allianz Oriental Income IT EUR LU2325213093 0,05
Allianz Positive Change IT (EUR) LU2211815654 0,07
Allianz Rentenfonds A EUR DE0008471400 0,33
Allianz Rentenfonds IT2 EUR DE000A2AMPP5 0,00
Allianz Rohstofffonds A EUR DE0008475096 0,90
Allianz SDG Global Equity A EUR LU2591118620 0,78
Allianz Smart Energy A EUR LU2048585439 0,96
Allianz Strategiefonds Balance IT2 EUR DE000A14N9Y9 0,00
Allianz Strategiefonds Stabilität IT2 EUR DE000A2AMPK6 0,00
Allianz Strategiefonds Wachstum IT2 EUR DE000A2AMPL4 0,00
Allianz Strategiefonds Wachstum Plus IT2 EUR DE000A2AMPM2 0,00
Allianz Thematica A EUR LU1479563717 0,96
Allianz Thematica IT EUR LU2009011938 0,14
Allianz US Investment Grade Credit Fund A H2 EUR LU2593588929 0,43
Allianz US Large Cap Value A (EUR) LU2881764000 0,90
Allianz US Short Duration High Income Bond A (H2-EUR) LU1282651808 0,66
Allianz Vermögensbildung Deutschland A EUR DE0008475062 0,90
Allianz Volatility Strategy Fund A EUR Dis LU0417273140 0,60
Allianz Wachstum Euroland IT2 EUR DE000A2AMPN0 0,05
Allianz Wachstum Euroland IT20 EUR DE000A2ATB99 0,05
Allianz Wachstum Europa A EUR DE0008481821 0,90
Amundi Bavarian Equity Fund P C/D FR0013494879 0,50
Amundi CPR Climate Action A AT0000A28YT6 0,75
Amundi Ethik Fonds A AT0000857164 0,45
Amundi Ethik Plus H DA DE000A2P8UC2 0,15
Amundi European Sector Rotation Fund I C/D FR0013356086 0,00
Amundi Funds - Global Ecology ESG I2 EUR (C) LU1883320050 0,00
Amundi Index Solutions - Amundi MSCI Emerging ESG Leaders UCITS ETF DR EUR LU2109787551 0,00
Amundi MSCI World Climate Net Zero Ambition PAB UCITS ETF Acc IE000CL68Z69 0,00
Amundi Stoxx Europe 600 UCITS ETF C EUR LU0908500753 0,00
BlackRock Global Funds - European Value Fund I2 EUR LU0949170939 0,00
BlackRock Global Funds - Global Allocation Fund I2 EUR LU1653088838 0,10
BlackRock Global Funds - World Gold Fund A2 LU0055631609 1,23
BlackRock Strategic Funds - Managed Index Portfolios Growth D2 EUR LU1304596841 0,00
BlackRock Strategic Funds - Managed Index Portfolios Moderate D2 EUR LU1304596684 0,00
BNP Paribas Funds - Global Environment I Capitalisation LU0347711623 0,00
BNP Paribas Funds Disruptive Technology Classic Distribution LU0823421846 0,90
BNP Paribas Funds Euro Equity I Capitalisation LU0823401814 0,00
CPR Invest - Global Disruptive Opportunities Class A EUR Acc LU1530899142 1,00
CT (Lux) - American Class 9U (USD Accumulation Shares) LU1868837300 0,00
Dimensional European Small Companies Fund EUR Accumulation IE0032769055 0,00
Dimensional Global Core Equity Fund EUR Accumulation IE00B2PC0260 0,00
Dimensional World Equity Fund EUR Accumulation IE00B4MJ5D07 0,00
DJE - Dividende & Substanz XP (EUR) LU0229080733 0,00
DWS Deutschland FC DE000DWS2F23 0,00
DWS Deutschland GTFC DE000DWS2S36 0,00
DWS ESG Akkumula TFC DE000DWS2L90 0,00
DWS Invest Euro-Gov Bonds LC LU0145652052 0,30
DWS Top Dividende TFC DE000DWS18Q3 0,00
DWS Vermögensbildungsfonds I LD DE0008476524 0,63
Ethna-AKTIV A LU0136412771 0,60
Fidelity Funds - Emerging Markets Fund Y-DIST-USD LU0936576593 0,00
Fidelity Funds - European Growth Fund A-DIST-EUR LU0048578792 0,90
Fidelity Funds - Global Dividend Fund A-QINCOME(G)-EUR LU0731782404 0,90
Flossbach von Storch - Dividend IT LU2312730000 0,06
Flossbach von Storch - Dividend R LU0831568729 0,81
Flossbach von Storch - Foundation Growth - IT LU2243567901 0,06
Flossbach von Storch - Multi Asset - Balanced I LU0323578061 0,06
Flossbach von Storch - Multi Asset - Growth I LU0323578228 0,06
Flossbach von Storch - Multiple Opportunities II R LU0952573482 0,81
Fondak I EUR DE000A0MJRM3 0,00
Fondak I20 EUR DE000A2ATB32 0,04
Franklin FTSE India UCITS ETF EUR IE00BHZRQZ17 0,00
Franklin Innovation Fund I(acc) USD LU2063272608 0,10
Franklin S&P 500 Paris Aligned Climate UCITS ETF EUR IE00BMDPBZ72 0,00
Franklin STOXX Europe 600 Paris Aligned Climate UCITS ETF IE00BMDPBY65 0,00
Goldman Sachs Global CORE Equity Portfolio I Acc EUR Close LU0280841296 0,00
Goldman Sachs Global Small Cap CORE Equity Portfolio I Acc EUR Close LU2601469393 0,00
HSBC Global Investment Funds - Global Equity Climate Change XC LU0404497793 0,00
HSBC MSCI Europe Climate Paris Aligned UCITS ETF EUR IE00BP2C0316 0,00
Invesco EQQQ NASDAQ-100 UCITS ETF Acc EUR IE00BFZXGZ54 0,00
Invesco Funds - Invesco Euro Short Term Bond Fund A Accumulation EUR LU0607519195 0,38
Invesco Funds - Invesco Sustainable Pan European Structured Equity Fund C Acc EUR LU0119753134 0,32
iShares € Corp Bond ESG UCITS ETF EUR (Dist) EUR IE00BYZTVT56 0,00
iShares Core € Govt Bond UCITS ETF EUR (Dist) IE00B4WXJJ64 0,00
iShares Core MSCI EM IMI UCITS ETF USD (Acc) EUR IE00BKM4GZ66 0,00
iShares Core MSCI Europe UCITS ETF EUR (Dist) EUR IE00B1YZSC51 0,00
iShares Core MSCI World UCITS ETF USD (Acc) EUR IE00B4L5Y983 0,00
iShares Core S&P 500 UCITS ETF USD (Acc) IE00B5BMR087 0,00
iShares MSCI ACWI UCITS ETF USD (Acc) EUR IE00B6R52259 0,00
iShares S&P 500 Consumer Discretionary Sector UCITS ETF USD (Acc) EUR IE00B4MCHD36 0,00
iShares S&P 500 Financials Sector UCITS ETF USD (Acc) EUR IE00B4JNQZ49 0,00
iShares S&P 500 Health Care Sector UCITS ETF USD (Acc) EUR IE00B43HR379 0,00
iShares S&P 500 Information Technology Sector UCITS ETF USD (Acc) EUR IE00B3WJKG14 0,00
iShares STOXX Europe 600 Automobiles & Parts UCITS ETF (DE) EUR acc DE000A2QP4A8 0,00
iShares STOXX Europe 600 Chemicals UCITS ETF (DE) DE000A0H08E0 0,00
iShares STOXX Europe 600 Financial Services UCITS ETF (DE) DE000A0H08G5 0,00
iShares STOXX Europe 600 Food & Beverage UCITS ETF (DE) DE000A0H08H3 0,00
iShares STOXX Europe 600 Health Care UCITS ETF (DE) DE000A0Q4R36 0,00
iShares STOXX Europe 600 Insurance UCITS ETF (DE) DE000A0H08K7 0,00
iShares STOXX Europe 600 Personal & Household Goods UCITS ETF (DE) DE000A0H08N1 0,00
iShares STOXX Global Select Dividend 100 UCITS ETF (DE) DE000A0F5UH1 0,00
iShares VII PLC - iShares Core MSCI Pac ex-Jpn ETF USD Acc EUR IE00B52MJY50 0,00
Janus Henderson Pan European Fund G2 EUR LU1136954127 0,00
JPMorgan Funds - Emerging Markets Equity Fund A (acc) - EUR LU0217576759 0,95
JPMorgan Funds - Europe Dynamic Small Cap Fund A (perf) (acc) - EUR LU0210072939 0,95
JPMorgan Investment Funds - Global Macro Opportunities Fund A (acc) - EUR LU0095938881 0,79
Kapital Plus I EUR DE0009797613 0,03
LBBW Gesund Leben I DE000A2QDRQ4 0,00
LBBW Global Warming I DE000A2N67X0 0,14
LBBW Mobilität der Zukunft I DE000A2PR6L9 0,00
LBBW Nachhaltigkeit Aktien I DE000A0JM0Q6 0,20
M&G (Lux) Japan Smaller Companies Fund EUR CI Acc LU1797817860 0,20
Mercer Multi Asset High Gr A22 H 0.3620 EUR IE0003VVVLE9 0,00
MetallRente Fonds Portfolio Class I EUR Acc LU1190435906 0,00
MFS Meridian Funds - European Core Equity Fund A1 EUR LU0125946151 0,96
Morgan Stanley Investment Funds - Global Brands Fund A (USD) EUR LU0119620416 0,96
Nomura Funds Ireland plc - Asia ex Japan High Conviction Fund Class I EUR Acc IE00BBT37Y93 0,25
Nomura Funds Ireland plc - Japan Strategic Value Fund Class I EUR IE00B3YQ1K12 0,35
Nordea 1 - Emerging Stars Equity Fund BI EUR LU0602539271 0,00
Nordea 1 - Emerging Stars Equity Fund BP EUR LU0602539867 0,90
Nordea 1 - European Stars Equity Fund BI EUR LU1706108732 0,00
Nordea 1 - European Stars Equity Fund BP EUR LU1706106447 1,05
Nordea 1 - Global Climate and Environment Fund BI EUR LU0348927095 0,00
Nordea 1 - Global Climate and Environment Fund BP EUR LU0348926287 0,90
ÖkoWorld ÖkoVision® Classic T LU1727504356 0,00
onemarkets Allianz Conservative MA Fund E EUR Acc LU2595020632 0,00
onemarkets Allianz Global Equity Future Champions Fund E Acc LU2595017414 0,00
onemarkets Amundi Climate Focus Equity Fund E EUR Acc LU2503842465 0,00
onemarkets Amundi Flexible Income Fund E EUR Acc LU2503842622 0,00
onemarkets BlackRock Global Equity Dynamic Opportunities Fund E EUR Acc LU2503835923 0,00
onemarkets Fidelity World Equity Income Fund E EUR Acc LU2503835253 0,00
onemarkets J.P. Morgan Emerging Countries Fund E EUR Acc LU2503833639 0,00
onemarkets PIMCO Global Balanced Allocation Fund E EUR Acc LU2503837200 0,00
onemarkets VP Flexible Allocation Fund E EUR Acc LU2595009239 0,00
onemarkets VP Global Flexible Bond Fund E EUR Inc LU2595009585 0,00
Pictet-Global Emerging Debt P USD LU0128467544 0,66
Pictet-Global Megatrend Selection P EUR LU0386882277 0,96
PIMCO GIS Climate Bond Fund Institutional USD Accumulation IE00BLCH5F52 0,05
PIMCO GIS Emerging Markets Bond ESG Fund Institutional USD Accumulation IE00B61N1B75 0,05
PIMCO GIS Emerging Markets Bond Fund E Class EUR (Hedged) Accumulation IE00B11XYW43 0,91
PIMCO GIS Euro Bond Fund Institutional EUR Accumulation IE0004931386 0,05
PIMCO GIS Global Bond ESG Fund Institutional USD Accumulation IE00BYXVTY44 0,05
PIMCO GIS Global Bond Fund Institutional USD Accumulation IE0002461055 0,05
PIMCO GIS Income Fund Institutional USD Accumulation IE00B87KCF77 0,05
Private Banking Vermögensportfolio Nachhaltig 50 AK 4 DE000A0M03X1 0,00
Private Banking Vermögensportfolio Nachhaltig 70 AK 4 DE000A0M0317 0,00
Raiffeisen-Nachhaltigkeit-Mix I VTA AT0000A1VG68 0,00
Sauren Global Balanced A LU0106280836 0,40
Sauren Global Growth A LU0095335757 0,40
Schroder International Selection Fund Asian Equity Yield A Accumulation USD LU0188438112 0,93
Schroder International Selection Fund Emerging Markets A Accumulation EUR LU0248176959 0,93
Schroder International Selection Fund Emerging Markets C Accumulation EUR LU0248177411 0,00
Schroder International Selection Fund EURO Corporate Bond A Accumulation EUR LU0113257694 0,49
Schroder International Selection Fund Global Equity A Accumulation USD LU0215105999 0,78
Swisscanto (LU) Portfolio Fund - Swisscanto (LU) Portfolio Fund Sustainable Balanced (EUR) DA LU1813277669 0,00
Templeton Emerging Markets Smaller Companies Fund I(acc)EUR LU0300743605 0,30
terrAssisi Aktien I AMI I (a) DE000A2DVTE6 0,00
UBS(Lux)Fund Solutions - MSCI Emerging Markets Socially Responsible UCITS ETF(USD)A-acc LU1048313974 0,00
UBS(Lux)Fund Solutions - MSCI EMU Socially Responsible UCITS ETF(EUR)A-dis LU0629460675 0,00
UBS(Lux)Fund Solutions - MSCI Europe Socially Responsible UCITS ETF(EUR)A-acc LU2206597804 0,00
UBS(Lux)Fund Solutions - MSCI Pacific Socially Responsible UCITS ETF(USD)A-dis LU0629460832 0,00
UBS(Lux)Fund Solutions - MSCI USA Socially Responsible UCITS ETF(USD)A-dis LU0629460089 0,00
UBS(Lux)Fund Solutions - MSCI World Socially Responsible UCITS ETF(USD)A-acc LU0950674332 0,00
UniDividendenAss -net- A LU0186860663 1,03
UniEM Global A LU0115904467 0,64
UniEuroRenta DE0008491069 0,31
UniFavorit: Aktien DE0008477076 0,52
UniGlobal DE0008491051 0,52
UniRak DE0008491044 0,52
UniStrategie: Ausgewogen DE0005314116 0,52
UniStrategie: Dynamisch DE0005314124 0,64
UniStrategie: Offensiv DE0005314447 0,64
VermögensManagement Balance A EUR LU0321021155 1,38
VermögensManagement Chance A EUR LU0321021585 1,70
VermögensManagement Substanz A EUR LU0321021072 0,95
VermögensManagement Wachstum A EUR LU0321021312 1,48
Xtrackers DAX UCITS ETF 1C LU0274211480 0,00
Xtrackers Euro Stoxx 50 UCITS ETF 1C LU0380865021 0,00
Xtrackers Euro Stoxx Quality Dividend UCITS ETF 1D LU0292095535 0,00
Xtrackers II ESG Global Aggregate Bond UCITS ETF 1D LU0942970103 0,00

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Allianz Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft,

Stuttgart

-Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Allianz Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft, Stuttgart - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Allianz Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote) haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2024 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden „EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Aus unserer Sicht waren folgende Sachverhalte am bedeutsamsten in unserer Prüfung:

Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen

Bewertung der Deckungsrückstellung

Anwendung des § 341b Abs. 2 Satz 1 HGB

Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir jeweils wie folgt strukturiert:

Sachverhalt und Problemstellung

Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse

Verweis auf weitergehende Informationen

Nachfolgend stellen wir die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:

-1 _ Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen

1 Im Jahresabschluss der Gesellschaft werden unter dem Bilanzposten „Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen“ Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen in Höhe von 68 885 Millionen Euro (22,9 Prozent der Bilanzsumme) ausgewiesen. Die handelsrechtliche Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen richtet sich nach den Anschaffungskosten und dem niedrigeren beizulegenden Wert. Bei Anteilen an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen, deren Bewertung nicht auf Basis von Börsenpreisen oder sonstigen Marktpreisen erfolgt, wird das Ertragswertverfahren für alle wesentlichen Lebensversicherungsunternehmen bzw. Unternehmen, die die betriebliche Altersvorsorge betreiben, verwendet. Bei Gesellschaften, deren Geschäftszweck im Wesentlichen auf die Verwaltung von Kapitalanlagen beschränkt ist (Vermögensholdings), erfolgt die Zeitwertermittlung auf Basis der Zeitwerte der jeweils zugrundeliegenden Investitionsobjekte, welche nach unterschiedlichen Bewertungsverfahren ermittelt werden (z.B. Net Asset Value, Discounted-Cashflow Verfahren). In diesem Zusammenhang sind von den gesetzlichen Vertretern Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen insbesondere über die zukünftige Geschäftsentwicklung und die Entwicklung makroökonomischer Einflussfaktoren zu treffen. Die Diskontierung im Rahmen des Ertragswertverfahrens erfolgt mittels der individuell ermittelten Kapitalkosten der jeweiligen Unternehmensbeteiligung. Geringfügige Änderungen dieser Annahmen sowie der verwendeten Methoden können eine wesentliche Auswirkung auf die Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen haben. Auf Basis der ermittelten Werte sowie weiterer Dokumentationen ergab sich für das Geschäftsjahr insgesamt ein Aufwertungsbedarf von 390,9 Millionen Euro und Abwertungsbedarf von 156,4 Millionen Euro. Aufgrund der betragsmäßig wesentlichen Bedeutung der Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen für die Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft sowie der erheblichen Ermessensspielräume der gesetzlichen Vertreter und den damit verbundenen Schätzunsicherheiten war die Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

2 Im Rahmen unserer Prüfung haben wir in Anbetracht der Bedeutung der Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen die von der Gesellschaft verwendeten Bewertungsverfahren und die von den gesetzlichen Vertretern getroffenen Annahmen beurteilt. Bei der Beurteilung haben wir unter anderem unser Branchenwissen, unsere Bewertungsexpertise für Kapitalanlagen und unsere Branchenerfahrung zugrunde gelegt. Zudem haben wir den Bewertungsprozess der Gesellschaft inklusive der Ausgestaltung und der Wirksamkeit der eingerichteten Kontrollen gewürdigt. Hierauf aufbauend haben wir für ausgewählte Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen Einzelfallprüfungshandlungen in Bezug auf die Bewertung vorgenommen. Unsere Auswahl erfolgte risikoorientiert hinsichtlich der Größe und Bedeutung für den Abschluss der Gesellschaft sowie im Falle konkreter Anhaltspunkte für eine dauerhafte Wertminderung. Unsere Einzelfallprüfungshandlungen umfassten dabei unter anderem die Beurteilung der gewählten Bewertungsmethodik, deren konsistente Anwendung sowie die rechnerische Richtigkeit des angewandten Verfahrens. Zudem haben wir die der Berechnung zugrundeliegenden Annahmen (Planungsrechnung, Ableitung des Diskontsatzes sowie Annahmen zur ewigen Rente) auf Ihre Angemessenheit überprüft. Auf Basis unserer Prüfungshandlungen konnten wir uns davon überzeugen, dass die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen zur Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen begründet und hinreichend dokumentiert sind.

3 Die Angaben der Gesellschaft zur Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen sind auf Seite 34 des Anhangs enthalten.

-2 _ Bewertung der Deckungsrückstellung

1 Im Jahresabschluss der Gesellschaft werden unter dem Bilanzposten „Versicherungstechnische Rückstellungen“ Deckungsrückstellungen in Höhe von 257 260,0 Millionen Euro (85,6 Prozent der Bilanzsumme) ausgewiesen. Versicherungsunternehmen haben Deckungsrückstellungen insoweit zu bilden, wie dies nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um die dauernde Erfüllbarkeit der Verpflichtungen aus den Versicherungsverträgen sicherzustellen. Dabei sind neben den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften auch eine Vielzahl an aufsichtsrechtlichen Vorschriften über die Berechnung der Rückstellungen zu berücksichtigen. Die Festlegung von Annahmen zur Bewertung der Deckungsrückstellungen verlangt von den gesetzlichen Vertretern der Gesellschaft neben der Berücksichtigung der handels- und aufsichtsrechtlichen Anforderungen eine Einschätzung zukünftiger Ereignisse und die Anwendung geeigneter Bewertungsmethoden. Geringfügige Änderungen dieser Annahmen sowie der verwendeten Methoden können eine wesentliche Auswirkung auf die Bewertung der Deckungsrückstellungen haben. Der Versicherungsbestand der Gesellschaft umfasst vor allem langfristige Verpflichtungen aus Renten-, Invaliditäts-, Erlebens- und Todesfallleistungen. Ausgelöst durch die anhaltende Niedrigzinsphase am Kapitalmarkt, veranlasste der Gesetzgeber am 1. März 2011 im Rahmen einer Änderung der Deckungsrückstellungsverordnung (DeckRV) die Einführung einer Zinszusatzreserve (ZZR) für den Neubestand bzw. eine Zinsverstärkung entsprechend der genehmigten Geschäftspläne für die Versicherungsverträge des regulierten Altbestandes. Der Ausweis der Zinszusatzreserven erfolgt als Teil der Deckungsrückstellungen. Aufgrund der betragsmäßig wesentlichen Bedeutung dieser Rückstellungen für die Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft, der Komplexität der anzuwendenden Vorschriften und der zugrundeliegenden Methoden sowie der Ermessensspielräume der gesetzlichen Vertreter und den damit verbundenen Schätzunsicherheiten war die Bewertung der Deckungsrückstellungen im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

2 Im Rahmen unserer Prüfung haben wir in Anbetracht der Bedeutung der Deckungsrückstellungen einschließlich der Zinszusatzreserve für das Gesamtgeschäft der Gesellschaft gemeinsam mit unseren internen Bewertungsspezialisten die von der Gesellschaft verwendeten und von den gesetzlichen Vertretern getroffenen Annahmen beurteilt. Dabei haben wir unter anderem unser Branchenwissen und unsere Branchenerfahrung zugrunde gelegt sowie anerkannte Methoden berücksichtigt. Zudem haben wir die Ausgestaltung und die Wirksamkeit der eingerichteten Kontrollen der Gesellschaft zur Ermittlung und Erfassung der Deckungsrückstellungen gewürdigt. Hierauf aufbauend haben wir weitere analytische Prüfungshandlungen und Einzelfallprüfungshandlungen in Bezug auf die Bewertung der Deckungsrückstellungen vorgenommen. Wir haben hierbei unter anderem auch die der Berechnung des Erfüllungsbetrags zugrundeliegenden Daten mit den Basisdokumenten abgestimmt. Damit einhergehend haben wir die berechneten Ergebnisse der Gesellschaft zur Höhe der Rückstellungen anhand der anzuwendenden gesetzlichen Vorschriften nachvollzogen und die konsistente Anwendung der Bewertungsmethoden und die Periodenabgrenzungen überprüft. Bezüglich der Ermittlung der Zinszusatzreserve haben wir die Bestimmung und Verwendung des Referenzzinses überprüft. Auf Basis unserer Prüfungshandlungen konnten wir uns davon überzeugen, dass die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen zur Bewertung der Deckungsrückstellungen begründet und hinreichend dokumentiert sind.

3 Die Angaben der Gesellschaft zu den Deckungsrückstellungen inklusive der Zinszusatzreserve sind auf den Seiten 36 und 37 des Anhangs enthalten.

-3 _ Anwendung des § 341b Abs. 2 Satz- -1 HGB

1 Nach § 341b Abs. 2 Satz 1 HGB können Versicherungsunternehmen bestimmte Kapitalanlagen, die dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen, in das Anlagevermögen umwidmen und in der Folge nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften bewerten. Die Gesellschaft hat von der Regelung des § 341b Abs. 2 Satz 1 HGB Gebrauch gemacht und Kapitalanlagen in Höhe von 138 732,5 Millionen Euro wie Anlagevermögen bewertet. In diesem Fall werden außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert nur bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen (gemildertes Niederstwertprinzip) und nur vorübergehende Wertminderungen als stille Lasten in Höhe von 22 267,7 Millionen Euro in Folgejahre vorgetragen. Eine Bestimmung als dauernd dem Geschäftsbetrieb dienend setzt eine Dauerhalteabsicht und -fähigkeit für diese Kapitalanlagen voraus.

Aufgrund des Umfangs der in Folge des gemilderten Niederstwertprinzips vorgetragenen stillen Lasten sowie den Ermessensspielräumen der gesetzlichen Vertreter bei der vorgenommenen Einschätzung hinsichtlich der Dauerhalteabsicht und -fähigkeit war die Anwendung des § 341b Abs. 2 Satz 1 HGB im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

2 Im Rahmen unserer Prüfung haben wir in Anbetracht der Bedeutung der von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Umwidmung einschließlich der Einschätzungen hinsichtlich Dauerhalteabsicht und -fähigkeit für die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft gemeinsam mit unseren internen Spezialisten für Kapitalanlagen, die von den gesetzlichen Vertretern getroffenen Annahmen beurteilt. In dem Zusammenhang haben wir auch die Einschätzung der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich der Auswirkungen der Zinsentwicklung auf die Bewertung der Kapitalanlagen gewürdigt. Hinsichtlich der Beurteilung vorhandener stiller Lasten haben wir gewürdigt, inwiefern die Voraussetzungen zur Dauerhalteabsicht und -fähigkeit vorlagen und vorhandene Wertminderungen voraussichtlich nicht von Dauer sind. Dazu haben wir unter anderem die Liquiditätsplanung der Gesellschaft, insbesondere hinsichtlich Fälligkeitsstruktur, Wiederanlage sowie Annahmen bezüglich Stornos, Kapitalwahlrechtswahrscheinlichkeiten und Neugeschäft gewürdigt. Darüber hinaus haben wir die Besonderheiten des betriebenen Rückversicherungsgeschäfts beurteilt. Auf Basis unserer Prüfungshandlungen konnten wir uns davon überzeugen, dass die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen zu den nach § 341b Abs. 2 Satz 1 HGB als Anlagevermögen gewidmeten Kapitalanlagen begründet und hinreichend dokumentiert sind.

3 Die Angaben der Gesellschaft zur Anwendung des § 341b Abs. 2 Satz 1 HGB sind auf Seite 49 des Anhangs enthalten.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote) als nicht inhaltlich geprüften Bestandteil des Lageberichts.

Die sonstigen Informationen umfassen zudem alle übrigen Teile des Geschäftsberichts - ohne weitergehende Querverweise auf externe Informationen -, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses, des geprüften Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zu den inhaltlich geprüften Lageberichtsangaben oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass eine aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, ist höher als das Risiko, dass eine aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

erlangen wir ein Verständnis von den für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollen und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen der Gesellschaft bzw. dieser Vorkehrungen und Maßnahmen abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

-Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 14. März 2024 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 1. Oktober 2024 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2018 als Abschlussprüfer der Allianz Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft, Stuttgart, tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

-Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Mathias Röcker.

 

Stuttgart, den 3. März 2025

PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Mathias Röcker, Wirtschaftsprüfer

Birthe Scheef, Wirtschaftsprüferin

Bericht des Aufsichtsrates

-Sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens entsprechend den uns nach Gesetz und Satzung zugewiesenen Aufgaben beraten und die Geschäftsführung laufend überwacht.

Gegenstände der Beratung im Aufsichtsratsplenum

Im Geschäftsjahr 2024 hielten wir zwei ordentliche und drei außerordentliche Aufsichtsratssitzungen ab.

In den beiden ordentlichen Sitzungen im März und im Dezember sowie durch regelmäßige unterjährige Berichte ließen wir uns schriftlich und mündlich vom Vorstand über die Geschäftsentwicklung und die wirtschaftliche Lage, die beabsichtigte Geschäftspolitik und grundsätzliche Fragen der Unternehmensplanung der Gesellschaft unterrichten. Dabei wurden uns auch die Gründe für Abweichungen der tatsächlichen Entwicklung von früher berichteten Zielen dargelegt und von uns nachvollzogen.

Auch in diesem Jahr hat sich der Aufsichtsrat intensiv mit der Strategie des Unternehmens und der Positionierung der Allianz Lebensversicherungs-AG im Wettbewerb befasst. Unter anderem berichteten hierzu die für die Fachressorts zuständigen Vorstandsmitglieder in den ordentlichen Sitzungen jeweils über die aktuelle Situation, die geplanten Maßnahmen und die laufenden Initiativen und Projekte in ihren Bereichen. Einen besonderen Schwerpunkt bildeten die Wachstumsstrategie, die Kapitalanlage in einem dynamischen Kapitalmarktumfeld, die Veränderungen bei den regulatorischen Rahmenbedingungen und die Rechtsfälle von grundsätzlicher Bedeutung. Ferner begleitete das Gremium intensiv die Weiterentwicklung des Geschäftsmodells durch systematische Anpassungen des Produktportfolios, die unternommenen Vertriebsinitiativen, die Maßnahmen zur weiteren Steigerung der Kunden- und Mitarbeiterzufriedenheit sowie die fortschreitende digitale Transformation. Schließlich überprüften wir die fachliche Eignung und Zuverlässigkeit der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, legten im Rahmen der Dezembersitzung neue Zielwerte für den Frauenanteil in Vorstand und Aufsichtsrat fest und verabschiedeten den aufsichtsrechtlich geforderten Entwicklungsplan.

In den außerordentlichen Sitzungen befassten wir uns insbesondere mit Vorstandsangelegenheiten, einer Anpassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit der Allianz Deutschland AG sowie dem Abschluss von Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen mit zwei Vermögensverwaltungsgesellschaften der Allianz Lebensversicherungs-AG.

Zusätzlich zu den insgesamt fünf Sitzungen wurden im Geschäftsjahr 2024 auf Grundlage des vom Aufsichtsrat 2023 beschlossenen Entwicklungsplans zwei Fortbildungs-Workshops im Juni und Oktober durchgeführt. Themen der Workshops waren „Internes Modell“ und „Künstliche Intelligenz“.

Gegenstände der Beratung in den Ausschüssen

Der Personalausschuss hielt im Geschäftsjahr 2024 zwei ordentliche sowie eine außerordentliche Sitzung ab. Eine weitere Beschlussfassung erfolgte im schriftlichen Verfahren. Gegenstand waren jeweils in erster Linie Vorstandsangelegenheiten.

Der Prüfungs- und Risikoausschuss tagte im Geschäftsjahr 2024 zweimal. In beiden Sitzungen behandelte der Ausschuss die Risikosituation und -strategie und ließ sich zu den Schlüsselfunktionen Compliance und Revision berichten. Ein Schwerpunkt in der Sitzung im März 2024 lag auf der Vorprüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2024 und der Verabschiedung einer entsprechenden Beschlussempfehlung an das Aufsichtsratsplenum. Zudem befasste sich der Prüfungs- und Risikoausschuss mit der Solvabilitätsübersicht für das Geschäftsjahr 2024 sowie mit der Qualität der Abschlussprüfung. Darüber hinaus bereitete er den Vorschlag des Aufsichtsratsplenums an die Hauptversammlung zur Wahl des Abschlussprüfers vor. In der Sitzung im Dezember 2024 berichtete der Abschlussprüfer über die ersten Ergebnisse der Vorprüfung des Jahresabschlusses 2024; zudem erhielt der Ausschuss einen Bericht der Versicherungsmathematischen Funktion. Ferner befasste sich der Ausschuss mit der Einleitung des Verfahrens für die Rotation des Abschlussprüfers.

Jahresabschlussprüfung

In der Bilanzsitzung am 25. März 2025 hat uns der Verantwortliche Aktuar die wesentlichen Ergebnisse seines Erläuterungsberichts zur versicherungsmathematischen Bestätigung dargestellt. Auf Grundlage seiner Untersuchungsergebnisse hat er eine uneingeschränkte versicherungsmathematische Bestätigung gemäß § 141 Absatz 5 Nr. 2 VAG abgegeben. Den Erläuterungsbericht des Verantwortlichen Aktuars und seine Ausführungen in der Bilanzsitzung haben wir zustimmend zur Kenntnis genommen.

Die zum Abschlussprüfer bestellte PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC), Frankfurt am Main, hat den Jahresabschluss der Allianz Lebensversicherungs-AG zum 31. Dezember 2024 sowie den Lagebericht geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

Der Jahresabschluss, der Lagebericht und der Prüfungsbericht von PwC für das Geschäftsjahr 2024 wurden allen Mitgliedern des Aufsichtsrats rechtzeitig zugeleitet. Die Unterlagen wurden in der Sitzung des Prüfungs- und Risikoausschusses sowie in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 25. März 2025 jeweils in Gegenwart des Abschlussprüfers ausführlich behandelt. Der Abschlussprüfer legte die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung dar und stand für Fragen und ergänzende Auskünfte zur Verfügung. Aufgrund unserer eigenen Prüfung der von Vorstand und Abschlussprüfer vorgelegten Unterlagen erheben wir keine Einwendungen und schließen uns dem Ergebnis der Abschlussprüfung durch PwC an. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt. Er ist damit festgestellt.

Personelle Veränderungen im Vorstand

Zum 31. Dezember 2024 ist Frau Katja de la Viña, die bis dahin den Vorstandsvorsitz innehatte, auf eigenen Wunsch hin aus dem Vorstand ausgeschieden, um eine Managementfunktion bei Group Strategy, Marketing and Distribution der Allianz SE zu übernehmen. Zu ihrem Nachfolger hat der Aufsichtsrat Herrn Dr. Rudolf Kubat bestellt. Frau de la Viña haben wir für ihre Verdienste unseren herzlichen Dank ausgesprochen.

Personelle Veränderungen im Aufsichtsrat

Frau Martina Grundler, Gewerkschaftssekretärin der Bundesfachgruppe Versicherungen bei der ver.di Bundesverwaltung, legte mit Wirkung zum 29. Februar 2024 ihr Aufsichtsratsmandat nieder. Als ihr Ersatzmitglied rückte Frau Julia Böhnke, Bundesfachgruppenleiterin Sozialversicherung bei der ver.di Bundesverwaltung, mit Wirkung ab dem 1. März 2024 in den Aufsichtsrat nach. Für ihre engagierte Mitarbeit haben wir uns bei Frau Grundler bedankt.

Der Aufsichtsrat dankt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den Arbeitnehmervertretungen für die im Berichtsjahr geleistete Arbeit.

 

Stuttgart, 25. März 2025

Für den Aufsichtsrat:

Dr. Klaus-Peter Röhler, Vorsitzender

Mitglieder des Aufsichtsrates

Dr. Klaus-Peter Röhler

Vorsitzender des Aufsichtsrates

Mitglied des Vorstandes der Allianz SE,

Ressort Insurance German Speaking Countries, Central Europe, Global P&C,

Vorsitzender des Vorstandes der Allianz Deutschland AG

Lothar Klingel *

stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates,

Angestellter der Allianz Lebensversicherungs-AG, freigestellter Betriebsrat,

Vorsitzender des Betriebsrates Hauptverwaltung Stuttgart,

Mitglied des Vorstandes der Dr.-Rudolf-Schloeßmann-Stiftung

Julia Böhnke *

Bundesfachgruppenleiterin Sozialversicherung ver.di Bundesverwaltung

seit 1. März 2024

Dr. Bettina Corves-Wunderer

Mitglied in verschiedenen Verwaltungsrats- und Aufsichtsgremien,

ehem. Chief Financial Officer der Allianz S.p.A., Mailand

Dr. Markus Faulhaber

Mitglied in verschiedenen Aufsichtsratsgremien,

ehem. Vorstandsvorsitzender der Allianz Lebensversicherungs-AG

und ehem. Mitglied des Vorstands der Allianz Deutschland AG

Denis Fischer *

Leiter Marktmanagement der Allianz Lebensversicherungs-AG

Robert Fischer

Mitglied in verschiedenen Aufsichtsratsgremien,

Projektleiter bei Group Human Resources der Allianz SE (bis 31. Oktober 2024)

Martina Grundler *

Gewerkschaftssekretärin Bundesfachgruppe Versicherungen

ver.di Bundesverwaltung

bis 29. Februar 2024

Ünver Hornung *

Angestellter der Allianz Beratungs- und Vertriebs- AG, freigestellter Betriebsrat,

Betriebsratsvorsitzender der Allianz Beratungs- und Vertriebs-AG, Hauptverwaltung

Dr. Helga Jung

Mitglied des Aufsichtsrates der Deutsche Telekom AG sowie verschiedener

Allianz Gesellschaften,

ehem. Mitglied des Vorstandes der Allianz SE, Ressort Human Resources, Legal, Compliance, Mergers & Acquisitions

Dorena Schragow *

Angestellte der Allianz Lebensversicherungs-AG, freigestellte Betriebsrätin,

stellvertretende Vorsitzende des Betriebsrates des Gemeinschaftsbetriebes am Allianz Campus Berlin

Anja Steinkamp *

Angestellte der Allianz Lebensversicherungs-AG, freigestellte Betriebsrätin,

Betriebsratsvorsitzende am Standort Hannover,

Gesamtbetriebsratsvorsitzende der Allianz Lebensversicherungs-AG

sowie Mitglied des Konzernbetriebsrates

und des Europäischen Betriebsrates der Allianz SE

*Arbeitnehmervertreter/Arbeitnehmervertreterin

Dr. Andreas Wimmer

Mitglied des Vorstandes der Allianz SE,

Ressort Asset Management, US Life Insurance

Der Jahresabschluss wurde durch Beschluss des Aufsichtsrates am 25. März 2025 festgestellt.

Allianz Lebensversicherungs-AG

Reinsburgstraße 19

70178 Stuttgart

Telefon + 49 89 3800-0

www.allianz.de

Anhangangabe der Überschussanteilsätze

Erläuterungen

-Erläuterungen zur Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer

Die Entstehung und Verwendung der Überschüsse wird erläutert am Beispiel der am häufigsten im Neuzugang enthaltenen Versicherungsform, der Zukunftsrente.

Entstehung der Überschüsse

Um zu jedem Zeitpunkt der Versicherungsdauer den vereinbarten Versicherungsschutz zu gewährleisten, bildet die Allianz Lebensversicherungs-AG Deckungsrückstellungen. Den Deckungsrückstellungen, die auf der Passivseite ausgewiesen werden, stehen auf der Aktivseite entsprechend hohe Kapitalanlagen gegenüber.

Aus den Beiträgen, den Kapitalanlagen und den Erträgen aus den Kapitalanlagen werden die zugesagten Versicherungsleistungen erbracht sowie die Kosten für Abschluss und Verwaltung der Verträge gedeckt. Je höher die Kapitalerträge sind, je günstiger sich das Risiko entwickelt (zum Beispiel durch eine veränderte Zahl der Todesfälle) und je kostengünstiger die Allianz Lebensversicherungs-AG arbeitet, desto höher sind die Überschüsse.

Diese Überschüsse kommen weitgehend den Kundinnen und Kunden in Form der Überschussbeteiligung zugute. Die Angemessenheit der Überschussbeteiligung wird von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht aufgrund gesetzlicher Vorgaben überwacht.

Verwendung der Überschüsse

Teilweise können die Überschüsse bei der Allianz Lebensversicherungs-AG den Kundinnen und Kunden unmittelbar als Direktgutschrift gutgeschrieben werden. Derzeit wird von dieser Möglichkeit jedoch bei den meisten Tarifen kein Gebrauch gemacht.

Soweit man den in einem Geschäftsjahr erzielten und für die Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer bestimmten Überschuss nicht für die Direktgutschrift benötigt, wird er der Rückstellung für Beitragsrückerstattung zugewiesen. Diese Rückstellung enthält die Überschussanteile, die im folgenden Geschäftsjahr über die Direktgutschrift hinaus den Kundinnen und Kunden gutgeschrieben werden, die Beträge zur Finanzierung der Schlussüberschussanteile und Sockelbeträge für die Beteiligung an Bewertungsreserven sowie einen noch verfügbaren Teil, der in der Zukunft für die Überschussbeteiligung verwendet werden kann.

Die im folgenden Geschäftsjahr fälligen laufenden Überschussanteile setzen sich in der Regel aus verschiedenen Komponenten zusammen. Ein Teil wird in Prozent der maßgebenden Größe für den Risikoüberschuss festgesetzt (Grundüberschussanteil), ein anderer in Prozent der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss (Zinsüberschussanteil). Hinzukommen können ein Zusatzüberschussanteil aus verändertem Garantieniveau sowie ein Zusatzüberschussanteil aus der Beteiligung an Kostenüberschüssen, deren Bezugsgröße die maßgebende Größe für den Zinsüberschuss ist.

In den meisten Fällen werden die laufenden Überschussanteile als Einmalbeiträge für zusätzliche beitragsfreie Leistungen verwendet. Die erforderlichen Mittel für die zusätzlichen Leistungen werden in der Deckungsrückstellung (in der Bilanz unter Passiva C.II.1) reserviert.

Bei einigen Versicherungen werden die laufenden Überschussanteile dem Überschussguthaben der Versicherung verzinslich gutgeschrieben. Diese Überschussguthaben sind in der Bilanz unter den Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft gegenüber Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmern (Passiva G.I.1) miterfasst.

Bei Vertragsende oder ab Beginn der Rentenzahlung kann ein Schlussüberschussanteil hinzukommen, der von den maßgebenden Größen für die laufende Überschussbeteiligung sowie bei Vertragsende zudem vom Grund und vom Zeitpunkt desselben abhängt.

Beteiligung an Bewertungsreserven

Bewertungsreserven entstehen, wenn der Marktwert der Kapitalanlagen über dem Wert liegt, mit dem die Kapitalanlagen in der Bilanz ausgewiesen sind. Die Bewertungsreserven sorgen für Sicherheit und ermöglichen es, kurzfristige Schwankungen auf den Kapitalmärkten auszugleichen.

Neben der Beteiligung am Überschuss werden die Versicherungsverträge bei Vertragsende oder zu Beginn der Rentenzahlung an den Bewertungsreserven gemäß § 153 Versicherungsvertragsgesetz beteiligt. Die Beteiligung an den Bewertungsreserven erfolgt nach einem verursachungsorientierten Verfahren. Dabei werden gemäß den aufsichtsrechtlichen Regelungen zur Überschussbeteiligung die Bewertungsreserven auf festverzinsliche Wertpapiere einbezogen, soweit sie den sogenannten Sicherungsbedarf überschreiten.

Die einem einzelnen Vertrag rechnerisch zuzuordnenden Bewertungsreserven werden als Anteil an den Bewertungsreserven aller anspruchsberechtigten Verträge bestimmt. Dieser Anteil ist abhängig von der Summe der sich für abgelaufene Versicherungsjahre zum Berechnungsstichtag ergebenden Deckungskapitalien im Verhältnis zur Summe der sich für die entsprechenden Versicherungsjahre ergebenden Deckungskapitalien aller anspruchsberechtigten Verträge.

Bei Vertragsende oder zu Beginn der Rentenzahlung teilen wir gemäß § 153 Versicherungsvertragsgesetz den Verträgen den für diesen Zeitpunkt ermittelten Betrag zur Hälfte zu. Endet der Vertrag, wird die Beteiligung an den Bewertungsreserven in einem Betrag ausgezahlt. Wird eine Rente zur Altersvorsorge gezahlt, finanzieren wir mit der Beteiligung an den Bewertungsreserven zum Rentenbeginn eine Erhöhung der Garantierente.

Die Beteiligung steht unter dem Vorbehalt, dass die geltenden aufsichtsrechtlichen Vorschriften zur Sicherstellung der dauernden Erfüllbarkeit der Verpflichtungen aus den Versicherungen eingehalten werden (§ 153 Absatz 3 Satz 3 Versicherungsvertragsgesetz).

Die Höhe der Bewertungsreserven, an denen die Verträge beteiligt werden, ist vom Kapitalmarkt abhängig und unterliegt Schwankungen. Zum Ausgleich dieser Schwankungen kann von der Allianz Lebensversicherungs-AG zu Beginn der Rente zur Altersvorsorge beziehungsweise bei Ausübung des Kapitalwahlrechts ein Sockelbetrag für die Beteiligung an den Bewertungsreserven gegeben werden. Die Höhe dieses Sockelbetrags ist von der Ertragslage der Allianz Lebensversicherungs-AG abhängig und wird jeweils für ein Kalenderjahr festgelegt.

Übersteigt bei Zuteilung der Beteiligung an den Bewertungsreserven ein für diesen Zeitpunkt festgelegter Sockelbetrag den sich nach § 153 Versicherungsvertragsgesetz ergebenden Wert, wird der Sockelbetrag zugeteilt; anderenfalls bleibt es bei der Zuteilung des gesetzlich vorgesehenen Werts.

Laufende Renten werden an den Bewertungsreserven gemäß § 153 Absatz 1 und 2 Versicherungsvertragsgesetz über eine angemessen erhöhte Beteiligung an den Überschüssen beteiligt.

Maßgebende Stichtage für die Beteiligung an Bewertungsreserven

Die Höhe der Bewertungsreserven, die nach den aufsichtsrechtlichen Vorschriften für die Beteiligung der Verträge zu berücksichtigen sind, wird viermal pro Monat ermittelt - jeweils zum ersten, sechsten, elften und sechstletzten Bankarbeitstag des Monats. Welcher der vier Stichtage herangezogen wird, hängt vom Geschäftsvorfall ab, zu dem die Beteiligung an Bewertungsreserven erfolgt. Für Versicherungsverträge, bei denen im Jahr 2025 eine Beteiligung an den Bewertungsreserven erfolgt, gelten folgende Stichtage für die Ermittlung der Höhe der Bewertungsreserven:

Bei

regulärem Rentenübergang und Ausübung des Kapitalwahlrechts bei Rentenversicherungen

beziehungsweise

Ablauf von Kapital-Lebensversicherungen

beziehungsweise

Ausübung des Kapitalwahlrechts während der Abrufphase bei Ausscheiden aus dem Unternehmen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung gilt:

Es wird der elfte Bankarbeitstag des Vormonats vor Ende der Aufschubdauer beziehungsweise der Versicherungsdauer herangezogen. (Beispiel: Endet die Aufschubdauer am 30. September 2025, ist die Höhe der Bewertungsreserven am 15. August 2025 maßgebend.) Ist als Ablauftermin der Erste eines Monats vereinbart, wird die Höhe der Bewertungsreserven des Stichtags herangezogen, welcher für Abläufe zum Ende des Vormonats maßgebend ist. (Beispiel: Ist als Ablauftermin der 1. Oktober 2025 vereinbart, ist die Höhe der Bewertungsreserven am 15. August 2025 maßgebend.)

Bei

Tod vor Rentenbeginn bei Rentenversicherungen

beziehungsweise

Tod vor dem Ablauftermin bei Kapital-Lebensversicherungen gilt:

Bei den Anlässen Tod/Unfalltod wird die Höhe der Bewertungsreserven für die Berechnung herangezogen, die letztmals bis zum dritten Bankarbeitstag vor dem Todestag ermittelt wurde. (Beispiel: Geht die Todesfallmeldung mit Todestag 25. August 2025 bei uns ein, ist die Höhe der Bewertungsreserven, die letztmals bis zum 20. August 2025 ermittelt wurde, maßgebend. Dies bedeutet, dass der elfte Bankarbeitstag im Monat August, also der 15. August 2025 relevant ist.)

Bei Kündigung (in der Regel nur zum Monatsende möglich) wird der sechstletzte Bankarbeitstag des Monats der Vertragsbeendigung herangezogen. (Beispiel: Geht eine Kündigung zum 31. August 2025 ein, ist die Höhe der Bewertungsreserven am 22. August 2025, dem sechstletzten Bankarbeitstag im August 2025, maßgebend.)

Für das Vorziehen der Kapitalleistung gelten die Stichtagsregelungen wie bei einer Kündigung.

Für das Vorziehen der Rentenleistung ist der erste Bankarbeitstag des letzten Monats der verkürzten Aufschubdauer maßgebend.

Überschussgruppen, Abrechnungs- und Überschussverbände

Um eine verursachungsorientierte Beteiligung am Überschuss zu gewährleisten, werden die Versicherungsverträge nach bestimmten Gesichtspunkten geordnet.

Die Tarife, die nach 1994 eingeführt wurden, werden in Überschussgruppen eingeteilt. Innerhalb der Überschussgruppen werden Haupt- und Zusatzversicherungen beziehungsweise Grund- und Zusatzbausteine verschiedenen Untergruppen zugeordnet. Die Zuordnung erfolgt in Abhängigkeit von Risikoart (z. B. Erlebensfallrisiko, Todesfallrisiko), Geschäftsbereich (Einzel- oder Sondertarif) und Zugangstermin (Tarifgeneration).

Die bis einschließlich 1994 eingeführten Tarife werden nach Art des versicherten Risikos und zum Teil auch nach dem Zugangstermin (Tarifgeneration) in Abrechnungsverbände eingeteilt, die wiederum in verschiedene Überschussverbände und -unterverbände untergliedert sein können.

Überschussanteilsätze

Die Überschussanteilsätze, die auf den nächsten Seiten zusammengestellt sind, gelten für die Überschussanteile, die im Geschäftsjahr 2025 fällig werden. Dabei beinhaltet „Geschäftsjahr 2025“ im Folgenden neben den fälligen Überschussanteilen im Kalenderjahr 2025 auch die Überschussanteile, die bei der Berechnung des Gesamtkapitals für die Abläufe und Rentenübergänge zum 1. Januar 2026 maßgebend sind.

Überschussanteilsätze (Übersicht)

-Überschussanteilsätze für die Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer

Die Aufstellung der Überschussanteilsätze ist in einen Abschnitt für die ab Januar 2020 eingeführten Tarife, in einen Abschnitt für die ab Juli 2000 und vor Januar 2020 eingeführten Tarife, in einen Abschnitt für die nach 1994 und vor Juli 2000 eingeführten Tarife (einschließlich der ab Februar 1999 eingeführten Tarife der ehemaligen Vereinten Leben), in einen Abschnitt für die bis einschließlich 1994 eingeführten Tarife, in einen Abschnitt für die nach 1994 und vor Februar 1999 eingeführten Tarife der ehemaligen Vereinten Leben und in einen Abschnitt für die bis einschließlich 1994 eingeführten Tarife der ehemaligen Vereinten Leben unterteilt.

Die Abschnitte sind untergliedert nach Angaben zu den Hauptversicherungen beziehungsweise Grundbausteinen, zu den Zusatzversicherungen beziehungsweise Zusatzbausteinen, zum Ansammlungszinssatz, zum Zusatzüberschussanteil, zum Schlussüberschussanteil, zum Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven und zur fondsabhängigen Überschussbeteiligung. Die Angaben zu den Hauptversicherungen beziehungsweise Grundbausteinen wiederum sind nach Überschussgruppen beziehungsweise nach Abrechnungs- und Überschussverbänden geordnet.

Übersicht

I. Überschussanteilsätze für die ab Januar 2020 eingeführten Tarife

1 Überschussbeteiligung der Grundbausteine
1.1 Überschussgruppe EZ Zukunftsvorsorge mit Kapital- oder Rentenzahlung nach Einzeltarifen
Überschussgruppen GZ und GZ2 Zukunftsvorsorge mit Kapital- oder Rentenzahlung nach Sondertarifen
1.2 Überschussgruppe EFV Fondsgebundene Zukunftsvorsorge mit Kapital- oder Rentenzahlung nach Einzeltarifen
Überschussgruppen GFV und GF2 Fondsgebundene Zukunftsvorsorge mit Kapital- oder Rentenzahlung nach Sondertarifen
1.3 Überschussgruppe EI Indexgebundene Zukunftsvorsorge mit Kapital- oder Rentenzahlung nach Einzeltarifen
Überschussgruppen GI und GI2 Indexgebundene Zukunftsvorsorge mit Kapital- oder Rentenzahlung nach Sondertarifen
1.4 Überschussgruppe ET Todesfall-Risikoversicherungen mit Kapitalzahlung nach Einzeltarifen
Überschussgruppe GT Todesfall-Risikoversicherungen mit Kapitalzahlung nach Sondertarifen
1.5 Überschussgruppe EBU Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherungen mit Rentenzahlung nach Einzeltarifen
Überschussgruppen GBU und BUG Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherungen mit Rentenzahlung nach Sondertarifen
1.6 Überschussgruppe EPR Selbstständige Berufsunfähigkeits- und Pflegeversicherungen mit Rentenzahlung nach Einzeltarifen
Überschussgruppe GPR Selbstständige Berufsunfähigkeits- und Pflegeversicherungen mit Rentenzahlung nach Sondertarifen
1.7 Überschussgruppe GC Kapitalisierungsprodukte
2 Überschussbeteiligung der Zusatzbausteine Die Zusatzbausteine werden zusammen mit dem Grundbaustein abgerechnet.
3 Zusatzüberschussanteil
4 Schlussüberschussanteil
5 Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven
6 Fondsabhängige Überschussbeteiligung

II. Überschussanteilsätze für die ab Juli 2000 und vor Januar 2020 eingeführten Tarife

1 Überschussbeteiligung der Grundbausteine
1.1 Überschussgruppe EZ Zukunftsvorsorge mit Kapital- oder Rentenzahlung nach Einzeltarifen
Überschussgruppen GZ, GZ2 und GZ3 Zukunftsvorsorge mit Kapital- oder Rentenzahlung nach Sondertarifen
1.2 Überschussgruppe EFV Fondsgebundene Zukunftsvorsorge mit Kapital- oder Rentenzahlung nach Einzeltarifen
Überschussgruppen GFV und GF2 Fondsgebundene Zukunftsvorsorge mit Kapital- oder Rentenzahlung nach Sondertarifen
1.3 Überschussgruppe EI Indexgebundene Zukunftsvorsorge mit Kapital- oder Rentenzahlung nach Einzeltarifen
Überschussgruppen GI und GI2 Indexgebundene Zukunftsvorsorge mit Kapital- oder Rentenzahlung nach Sondertarifen
1.4 Überschussgruppe ET Todesfall-Risikoversicherungen mit Kapitalzahlung nach Einzeltarifen
Überschussgruppe GT Todesfall-Risikoversicherungen mit Kapitalzahlung nach Sondertarifen
1.5 Überschussgruppe EBU Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherungen mit Rentenzahlung nach Einzeltarifen
Überschussgruppen GBU und BUG Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherungen mit Rentenzahlung nach Sondertarifen
1.6 Überschussgruppe EPR Selbstständige Berufsunfähigkeits- und Pflegeversicherungen mit Rentenzahlung nach Einzeltarifen
Überschussgruppe GPR Selbstständige Berufsunfähigkeits- und Pflegeversicherungen mit Rentenzahlung nach Sondertarifen
1.7 Überschussgruppe GC Kapitalisierungsprodukte
2 Überschussbeteiligung der Zusatzbausteine Die Zusatzbausteine werden zusammen mit dem Grundbaustein abgerechnet.
3 Zusatzüberschussanteil
4 Schlussüberschussanteil
5 Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven
6 Fondsabhängige Überschussbeteiligung

III. Überschussanteilsätze für die nach 1994 und vor Juli 2000 eingeführten Tarife (einschließlich der ab Februar 1999 eingeführten Tarife der ehemaligen Vereinten Leben)

1 Überschussbeteiligung der Hauptversicherungen
1.1 Überschussgruppe EK Lebensversicherungen mit Kapitalzahlung nach Einzeltarifen
Überschussgruppe GK Lebensversicherungen mit Kapitalzahlung nach Sondertarifen
1.2 Überschussgruppe ER Rentenversicherungen nach Einzeltarifen
Überschussgruppe GR Rentenversicherungen nach Sondertarifen
1.3 Überschussgruppe ET Todesfall-Risikoversicherungen mit Kapitalzahlung nach Einzeltarifen
Überschussgruppe GT Todesfall-Risikoversicherungen mit Kapitalzahlung nach Sondertarifen
1.4 Überschussgruppe EBU Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherungen mit Rentenzahlung nach Einzeltarifen
Überschussgruppe GBU Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherungen mit Rentenzahlung nach Sondertarifen
1.5 Überschussgruppe BGRV Allianz-Anteil an den Bauspar-Risikoversicherungen im Vertrag mit der Wüstenrot Bausparkasse AG
2 Überschussbeteiligung der Zusatzversicherungen Die Zusatzversicherungen werden zusammen mit der Hauptversicherung abgerechnet.
3 Ansammlungszinssatz
4 Zusatzüberschussanteil
5 Schlussüberschussanteil
6 Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven

IV. Überschussanteilsätze für die bis einschließlich 1994 eingeführten Tarife

1 Überschussbeteiligung der Hauptversicherungen
1.1 Abrechnungsverband Großleben Lebensversicherungen mit Kapitalzahlung nach Einzeltarifen
1.1.1 Überschussverband LN ab 1987 abgeschlossene Lebensversicherungen mit Kapitalzahlung
1.1.2 Überschussverband LA vor dem 1. Juli 1990 bei der Deutschen Lebensversicherungs-AG abgeschlossene Lebensversicherungen mit Kapitalzahlung ohne Erweiterung des Versicherungsschutzes nach dem 30. Juni 1990
1.1.3 Überschussverband L von 1967 bis 1986 abgeschlossene Lebensversicherungen mit Kapitalzahlung
1.1.4 Überschussverband Z bis 1967 abgeschlossene Lebensversicherungen mit Kapitalzahlung
1.1.5 Überschussverband VLN ab 1987 abgeschlossene Lebensversicherungen mit Kapitalzahlung im Rahmen der Vermögensbildungsgesetze
1.1.6 Überschussverband VLA bis 1986 abgeschlossene Lebensversicherungen mit Kapitalzahlung im Rahmen der Vermögensbildungsgesetze
1.1.7 Überschussverband ASS bis 1967 abgeschlossene kleine Lebensversicherungen mit Kapitalzahlung
1.1.8 Überschussverband St Lebensversicherungen mit Kapitalzahlung nach Sondertarifen, außerdem bis 1976 in Berlin abgeschlossene Sterbegeldversicherungen nach Tarif ISo
1.1.9 Überschussverband T Todesfall-Risikoversicherungen mit Kapitalzahlung (früher im Abrechnungsverband T)
1.1.10 Überschussverband TSt Todesfall-Risikoversicherungen mit Kapitalzahlung nach Sondertarifen (früher im Abrechnungsverband T)
1.1.11 Überschussverband BGRV Allianz-Anteil an den Bauspar-Risikoversicherungen im Vertrag mit der Wüstenrot Bausparkasse AG
1.2 Abrechnungsverband R Renten-, Pensions-, Pflegerentenversicherungen sowie selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherungen mit Rentenzahlung
2 Überschussbeteiligung der Zusatzversicherungen Die Zusatzversicherungen werden zusammen mit der Hauptversicherung abgerechnet.
3 Ansammlungszinssatz
4 Zusatzüberschussanteil
5 Schlussüberschussanteil
6 Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven
7 Besitzstandswahrung der von der ehemaligen Staatlichen Versicherung der DDR übernommenen Kapitallebensversicherungen

V. Überschussanteilsätze für die nach 1994 und vor Februar 1999 eingeführten Tarife der ehemaligen Vereinten Leben

1 Überschussbeteiligung der Hauptversicherungen
1.1 Kapitalbildende Einzel- und Kollektivversicherungen ohne eigene Vertragsabrechnung mit überwiegendem Todesfallcharakter
1.2 Kapitalbildende Einzel- und Kollektivversicherungen ohne eigene Vertragsabrechnung mit überwiegendem Erlebensfallcharakter (einschließlich Witwenrenten-Zusatzversicherungen)
1.3 Einzel- und Kollektiv-Risikoversicherungen ohne eigene Vertragsabrechnung
2 Überschussbeteiligung der Zusatzversicherungen Die Zusatzversicherungen werden zusammen mit der Hauptversicherung abgerechnet.
3 Ansammlungszinssatz
4 Schlussüberschussanteil
5 Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven

VI. Überschussanteilsätze für die bis einschließlich 1994 eingeführten Tarife der ehemaligen Vereinten Leben

1 Überschussbeteiligung der Hauptversicherungen
1.1 Kapitalbildende Einzel- und Kollektivversicherungen ohne eigene Vertragsabrechnung mit überwiegendem Todesfallcharakter
1.2 Kapitalbildende Einzel- und Kollektivversicherungen ohne eigene Vertragsabrechnung mit überwiegendem Erlebensfallcharakter (einschließlich Witwenrenten-Zusatzversicherungen)
1.3 Risikoversicherungen
1.4 Berufsunfähigkeits-Versicherungen
1.5 Pflegerentenversicherungen
2 Überschussbeteiligung der Zusatzversicherungen Die Zusatzversicherungen werden zusammen mit der Hauptversicherung abgerechnet.
3 Ansammlungszinssatz
4 Schlussüberschussanteil
5 Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven

Im Folgenden werden die für das Geschäftsjahr 2025 festgesetzten Überschussanteilsätze dargestellt. Die aufgeführten Sätze sind als Überschussanteilsätze vor Abzug von Kosten zu verstehen.

Schlussüberschussanteilsätze sowie Sockelbeträge für die Beteiligung an Bewertungsreserven werden jeweils für die Leistungsfälle eines Kalenderjahrs deklariert. Im Rahmen der Deklarationen der Folgejahre können die Schlussüberschussanteilsätze und Sockelbeträge auch für die vergangenen Versicherungsjahre jeweils neu festgelegt werden, gegebenenfalls sogar entfallen, sofern es die wirtschaftliche Situation erfordert. Dies kann beispielsweise bei starken Schwankungen am Kapitalmarkt der Fall sein.

Für bestimmte Verträge, zum Beispiel bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag, können von der entsprechenden Untergruppe abweichende, eigene Überschussanteilsätze festgelegt werden. Sie werden den Kundinnen und Kunden zusammen mit dem dafür relevanten Zeitraum mitgeteilt. Für Versicherungen, bei denen wir der Versicherungsnehmerin bzw. dem Versicherungsnehmer von der entsprechenden Untergruppe abweichende, eigene Überschussanteilsätze mitgeteilt haben, gelten diese auch für das Geschäftsjahr 2025, sofern sich die Versicherungen im dafür relevanten Zeitraum befinden und der Versicherungsnehmerin bzw. dem Versicherungsnehmer keine Änderungen mitgeteilt wurden.

Überschussanteilsätze - I

I. Überschussanteilsätze für die ab Januar 2020 eingeführten Tarife

Laufender Überschussanteil
in % p. a. der maßgebenden Größe für den Risikoüberschuss (Grundüberschussanteil)1 in % p. a. der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss (Zinsüberschussanteil)
1 Überschussbeteiligung der Grundbausteine
1.1 Überschussgruppen EZ, GZ und GZ2
Vor Beginn der Rentenzahlung
Untergruppen HVEPI0125, HVEP0125, HVEPAVMG0125, HVSPEP0125 - 2,45
Untergruppen HVEP01225, HVEPI0122, HVEPI0121, HVEP0121, HVEPAVMG0121, HVSPEP0122, HVSPEP0121 - 2,45
Untergruppe HVEPAVMG0122 - 2,65
Untergruppen HVEPI0120, HVEP01202, HVEPAVMG01202, HVSPEP01202
Zukunftsrente geg. Einmalbeitrag - 2,70 abzüglich Rechnungszins3
Zukunftsrente mit laufender oder variabler Beitragszahlung - 2,70 abzüglich Rechnungszins4

Der laufende Überschussanteil enthält neben den in der Tabelle genannten Überschussanteilen zusätzlich einen Zusatzüberschussanteil. Siehe die Angaben zum Zusatzüberschussanteil unter Punkt 3 auf den folgenden Seiten innerhalb des Kapitels I. Zusätzlich zum laufenden Überschussanteil werden Schlussüberschussanteile und ein Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven gegeben. Siehe die Angaben zum Schlussüberschussanteil und zum Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven in der folgenden Tabelle.

1_Der Satz für den Grundüberschussanteil wird, außer bei den Tarifen (St)L11 und (St)LAS1, ab dem Alter von 65 Jahren linear abgestuft bis auf null im Alter von 85 Jahren.

2_Bei Versicherungen, bei denen vom vereinbarten Vertragsablauf abgewichen wurde (z. B. Beitragsfreistellung) und bei denen die Finanzierung des Garantiekapitals noch nicht abgeschlossen ist, wird der Satz auf 0 % gesetzt.

3_Für den Baustein Altersvorsorge ohne Berücksichtigung der Beteiligung am Überschuss wird der für die Berechnung des Rückkaufswerts relevante Rechnungszins abgezogen. Für den Teil des Deckungskapitals des Bausteins Altersvorsorge, der sich aus den laufenden Überschussanteilen ergibt (Bonus), wird beim Tarif St(BV)RSKU2 gegen Einmalbeitrag und bei Tarifen für den internen Versorgungsausgleich ein Rechnungszins in Höhe von 0,05 % und beim Tarif (BV)RSKU2 gegen Einmalbeitrag 0,15 % abgezogen.

Bei der Untergruppe HVEPI0120 beträgt der relevante Rechnungszins für den Baustein Altersvorsorge inklusive Beteiligung am Überschuss 0,60 %.

4_Für den Baustein Altersvorsorge ohne Berücksichtigung der Beteiligung am Überschuss wird der für die Berechnung des Rückkaufswerts relevante Rechnungszins abgezogen. Für den Teil des Deckungskapitals des Bausteins Altersvorsorge, der sich aus den laufenden Überschussanteilen ergibt (Bonus), wird ein Rechnungszins in Höhe von 0,05 % abgezogen.

5_Bei Versicherungen in der betrieblichen Altersvorsorge als Beitragszusage mit Mindestleistung gilt abweichend ein Satz in Höhe von 2,65 %.

Normaler Schlussüberschussanteil und Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven
in % p. a. der maßgebenden Größe für den in % p. a. der maßgebenden Größe für den Sockelbetrag für
normalen Schlussüberschussanteil die Beteiligung an Bewertungsreserven
beitragspflichtig1 beitragsfrei beitragspflichtig1 beitragsfrei
Überschussgruppen EZ, GZ und GZ2
Vor Beginn der Rentenzahlung
Untergruppen HVEPI0125, HVEP0125, HVSPEP0125, HVEPAVMG0125 1,002 0,702 0 0
Untergruppen HVEP0122, HVEPI0122, HVEPAVMG0122, HVSPEP0122 1,002 0,702 0 0
Untergruppen HVEP0121, HVEPI0121, HVEPAVMG0121, HVSPEP0121, HVEP0120, HVEPI0120, HVEPAVMG0120, HVSPEP0120 1,002 0,702 0 0

Die Überschussanteilsätze für den normalen Schlussüberschuss und den Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven gelten für ein Kalenderjahr. Ebenso gelten die nachfolgend genannten Zinssätze für die Verzinsung des normalen Schlussüberschusses und des Sockelbetrags für die Beteiligung an Bewertungsreserven für ein Kalenderjahr.

Für die Leistungsfälle 2025 (inklusive Abläufe und Rentenübergänge zum 1.1.2026) wird folgendes festgelegt: Die in der Tabelle aufgeführten Überschussanteilsätze gelten für das Kalenderjahr 2025.

Die Schlussüberschussanteile und der Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven werden im Jahr 2025 mit einem Zinssatz von 3,5 % p. a. aufgezinst. Für die davor liegenden Jahre werden die für die jeweiligen Kalenderjahre deklarierten Zinssätze erneut unverändert festgelegt. Weitere Angaben zum Schlussüberschuss (z. B. Schlussüberschussanteil bei Kündigung) siehe Punkt 4 und zum Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven siehe Punkt 5 auf den folgenden Seiten.

1_Gilt auch für Versicherung gegen Einmalbeitrag und Versicherungen mit variabler Beitragszahlung.

2_Darin enthalten sind 0,2 % Schlussüberschussbeteiligung aus verändertem Garantieniveau.

Laufender Überschussanteil
in % p. a. der maßgebenden Größe für den Risikoüberschuss (Grundüberschussanteil)1 in % p. a. der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss (Zinsüberschussanteil)
Untergruppe HVT0125
R-, StR-Tarife
Zukunftsrente/Zukunftskapital 5 1,70 / 1,80
Tarif (St)VR1 2 1,80
Untergruppe HVT0122
R-, StR-Tarife
Zukunftsrente/Zukunftskapital 5 2,45 / 2,55
Tarif (St)VR1 2 2,55
Untergruppen HVT0120, HVT7S01202
R-, StR-Tarife
Zukunftsrente/Zukunftskapital 5 1,80 / 1,90
Tarif (St)VR1 2 1,90
Untergruppen HVE0125, HVZKR0125 - 1,70
Untergruppen HVE0122, HVZKR0122 - 2,45
Untergruppen HVE0120, HVE7S01202, HVZKR0120 - 1,80
Untergruppe HVKP0125
Tarif (St)RK3(P) 5 1,80
Tarif (St)L1 5 1,70
Tarif (St)L11 10 1,70
Untergruppe HVKP0122
Tarif (St)RK3(P) 5 2,55
Tarif (St)L1 5 2,45
Tarif (St)L11 10 2,45
Untergruppe HVKP0120
Tarif (St)RK3(P) 5 1,90
Tarif (St)L1 5 1,80
Tarif (St)L11 10 1,80
Untergruppe HVAS0125 5 1,70
Untergruppe HVAS0122 5 2,45
Untergruppe HVAS0120 5 1,80

Der laufende Überschussanteil enthält neben den in der Tabelle genannten Überschussanteilen zusätzlich einen Zusatzüberschussanteil. Siehe die Angaben zum Zusatzüberschussanteil unter Punkt 3 auf den folgenden Seiten innerhalb des Kapitels I. Zusätzlich zum laufenden Überschussanteil werden Schlussüberschussanteile und ein Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven gegeben. Siehe die Angaben zum Schlussüberschussanteil und zum Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven in der folgenden Tabelle.

1_Der Satz für den Grundüberschussanteil wird, außer bei den Tarifen (St)L11 und (St)LAS1, ab dem Alter von 65 Jahren linear abgestuft bis auf null im Alter von 85 Jahren.

2_Für Versicherungen, bei denen die Finanzierung der Beitragsreduktion noch nicht abgeschlossen ist, wird der Satz für den Zinsüberschussanteil auf 0 % gesetzt.

Normaler Schlussüberschussanteil und Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven
in % p. a. der maßgebenden Größe für den normalen Schlussüberschussanteil in % p. a. der maßgebenden Größe für den Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven
beitragspflichtig1 beitragsfrei beitragspflichtig1 beitragsfrei
Untergruppe HVT0125
R-, StR-Tarife
Zukunftsrente/Zukunftskapital 0,80 / 0,90 0,50 / 0,60 0 0
Tarif (St)VR1 0,90 0,60 0 0
Untergruppe HVT0122
R-, StR-Tarife
Zukunftsrente/Zukunftskapital 0,80 / 0,90 0,50 / 0,60 0 0
Tarif (St)VR1 0,90 0,60 0 0
Untergruppe HVT0120, HVT7S0120
R-, StR-Tarife
Zukunftsrente/Zukunftskapital 0,80 / 0,90 0,50 / 0,60 0 0
Tarif (St)VR1 0,90 0,60 0 0
Untergruppe HVE0125 0,802 0,502 03 03
Untergruppe HVE0122 0,802 0,502 03 03
Untergruppe HVE0120, HVE7S0120 0,802 0,502 03 03
Untergruppe HVZKR0125 0,80 - 0 -
Untergruppe HVZKR0122 0,80 - 0 -
Untergruppe HVZKR0120 0,80 - 0 -
Untergruppe HVKP0125
Tarif (St)RK3(P) 0,90 0,60 0 0
Tarif (St)L1, Tarif (St)L11 0,80 0,50 0 0
Untergruppe HVKP0122
Tarif (St)RK3(P) 0,90 0,60 0 0
Tarif (St)L1, Tarif (St)L11 0,80 0,50 0 0
Untergruppe HVKP0120
Tarif (St)RK3(P) 0,90 0,60 0 0
Tarif (St)L1, Tarif (St)L11 0,80 0,50 0 0
Untergruppe HVAS0125 0,80 0,50 0 0
Untergruppe HVAS0122 0,80 0,50 0 0
Untergruppe HVAS0120 0,80 0,50 0 0

Die Überschussanteilsätze für den normalen Schlussüberschuss und den Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven gelten für das Versicherungsjahr. Ebenso gelten die nachfolgend genannten Zinssätze für die Verzinsung des normalen Schlussüberschusses und des Sockelbetrags für die Beteiligung an Bewertungsreserven für das Versicherungsjahr.

Für die Leistungsfälle 2025 (inklusive Abläufe und Rentenübergänge zum 1.1.2026) wird folgendes festgelegt: Die in der Tabelle aufgeführten Überschussanteilsätze gelten für das in 2025 endende Versicherungsjahr.

Die Schlussüberschussanteile und der Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven werden zum Versicherungsstichtag 2025 mit einem Zinssatz von 3,5 % p. a. aufgezinst. Für die davor liegenden Versicherungsjahre werden die für die Leistungsfälle des Vorjahrs deklarierten Zinssätze unverändert festgesetzt. Weitere Angaben zum Schlussüberschuss (z. B. Schlussüberschussanteil bei Kündigung) siehe Punkt 4 und zum Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven siehe Punkt 5 auf den folgenden Seiten.

1_Gilt auch für Versicherung gegen Einmalbeitrag und Versicherungen mit variabler Beitragszahlung.

2_Für Versicherungen der Untergruppen HVE0125, HVE0122, HVE0120 und HVE7S0120 wird der angegebene Satz bei Überschussverwendungsart Erlebensfallbonus um 0,1 %-Punkte erhöht, bei Beendigung der Versicherung durch Tod entfällt der Schlussüberschuss.

3_Für Versicherungen der Untergruppen HVE0125, HVE0122, HVE0120 und HVE7S0120 entfällt bei Überschussverwendungsart Erlebensfallbonus und Beendigung der Versicherung durch Tod der Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven.

Überschussverwendung Laufender Überschussanteil
Überschussgruppen EZ, GZ und GZ2
Während des Rentenbezugs
Untergruppen HVEI0125, HVR0125, HVE0125, HVAVMG0125, HVEI0122, HVR0122, HVE0122, HVAVMG0122, HVEI0120, HVR0120, HVE0120, HVAVMG0120, HVE7SR01202 Überschussrente, kombinierte Überschussrente zusätzliche beitragsfreie Rente vertragsindividuell1
jährliche Erhöhung Rentenbeginn bis 2020 1,10 % der Gesamtrente
2021 bis 2022 1,35 % der Gesamtrente
2023 1,20 % der Gesamtrente
ab 2024 1 % der Gesamtrente

1_Grundlagen für die Berechnung der zusätzlichen beitragsfreien Rente sind die Sterbetafel AZ 2012 RÜ U, eine Verzinsung von 3,10 %3 und der in der Tabelle angegebene Satz für die jährliche Erhöhung der Gesamtrente. Bei der Überschussrente erfolgt die erste Erhöhung zu Beginn des zweiten Jahrs, bei der kombinierten Überschussrente zu Beginn des sechsten Jahrs im Rentenbezug. Setzt eine Hinterbliebenenrente erst nach Beginn der Altersrentenzahlung ein, so wird die erreichte Anwartschaft übernommen.

2_Für Versicherungen, bei denen die Finanzierung der Beitragsreduktion noch nicht abgeschlossen ist, wird der Satz auf 0 %3 gesetzt.

3_Der angegebene Satz enthält eine Beteiligung an Bewertungsreserven in Höhe von 0 % der maßgebenden Größe für den laufenden Überschussanteil.

Überschussverwendung Laufender Überschussanteil
Überschussgruppen EZ, GZ und GZ2
Während des Rentenbezugs
Untergruppen HVEI01253 , HVR0125, HVE01253 , HVAVMG01253 Zusatzrente, Auszahlung 2,10 % p. a.2 der maßgebenden Größe
Untergruppen HVEI01223 , HVE01223 , HVAVMG01223 Zusatzrente, Auszahlung 2,85 % p. a.2 der maßgebenden Größe
Untergruppen HVR0122, HVEI01203 , HVR0120, HVE01203 , HVAVMG01203 , HVE7SR01201 Zusatzrente, Auszahlung 2,20 % p. a.2 der maßgebenden Größe

1_Für Versicherungen, bei denen die Finanzierung der Beitragsreduktion noch nicht abgeschlossen ist, wird der Satz auf 0 %2 gesetzt.

2_Der angegebene Satz enthält eine Beteiligung an Bewertungsreserven in Höhe von 0 % der maßgebenden Größe für den laufenden Überschussanteil.

3_Für Versicherungen mit Rentenberechnung bei Rentenbeginn, bei denen die Finanzierung der garantierten Rente unter Berücksichtigung der zum Rentenbeginn maßgebenden Rechnungsgrundlagen noch nicht abgeschlossen ist, wird der Satz für den Zinsüberschussanteil auf 0 %2 gesetzt.

Laufender Überschussanteil
monatlicher Überschussanteil in % der monatlichen Risikoprämie in % p. a. der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss (Zinsüberschussanteil)
1.2 Überschussgruppen EFV, GFV und GF2
Vor Beginn der Rentenzahlung
Untergruppen HV5M0125, HV4M0125, FGK0125, FGKSP0125, FGKAVMG0125, GKKD0125, GKKDSP0125, GKKDAVMG0125 - 1,70
Untergruppen HV5M0122, HV4M0122, FGK0722, FGK0122, FGKSP0123, GKKD0122, GKKDSP0123 - 2,45
Untergruppen HV5M0120, HV4M0120, FGKAVMG0120, FGK0120, GKKD0120, GKKDAVMG0120 - 1,80

Der laufende Überschussanteil enthält neben den in der Tabelle genannten Überschussanteilen für die Untergruppen HV5M0125, HV5M0122, HV5M0120, HV4M0125, HV4M0122, HV4M0120, FGKAVMG0125, FGKAVMG0120, FGK0125, FGK0722, FGK0122, FGK0120, FGKSP0125, FGKSP0123, GKKDSP0125, GKKDSP0123, GKKD0125, GKKD0122, GKKD0120, HVKDSP0125, HVKDSP0123, HVKD0125, HVKD0122, HVKD0120, HVKDFJK0125, HVKDFJK0123, HVKDAVMG0125, HVKDAVMG0120, GKKDAVMG0125 und GKKDAVMG0120 zusätzlich einen Zusatzüberschussanteil. Siehe die Angaben zum Zusatzüberschussanteil und zur fondsabhängigen Überschussbeteiligung unter Punkt 3 und 6 auf den folgenden Seiten innerhalb des Kapitels I.

Zusätzlich zum laufenden Überschussanteil werden bei den Untergruppen HV5M0125, HV5M0122, HV5M0120, HV4M0125, HV4M0122, HV4M0120, FGKAVMG0125, FGKAVMG0120, FGK0125, FGK0722, FGK0122, FGK0120, FGKSP0125, FGKSP0123, GKKDSP0125, GKKDSP0123, GKKD0125, GKKD0122, GKKD0120, GKKDAVMG0125 und GKKDAVMG0120 Schlussüberschussanteile und ein Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven gegeben. Siehe die Angaben zum Schlussüberschussanteil und zum Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven in der folgenden Tabelle.

Normaler Schlussüberschussanteil und Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven
in % p. a. der maßgebenden Größe für den normalen Schlussüberschussanteil in % p. a. der maßgebenden Größe für den Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven
beitragspflichtig1,2 Beitragsfrei2 beitragspflichtig1 beitragsfrei
Überschussgruppen EFV, GFV und GF2
Vor Beginn der Rentenzahlung
Untergruppen HV5M0125, HV4M0125, FGKAVMG0125, FGK0125, FGKSP0125, GKKD0125, GKKDAVMG0125, GKKDSP0125 1,00 0,70 0 0
Untergruppen HV5M0122, HV4M0122, FGK0722, FGK0122, FGKSP0123, GKKD0122, GKKDSP0123 1,00 0,70 0 0
Untergruppen HV5M0120, HV4M0120, FGKAVMG0120, FGK0120, GKKD0120, GKKDAVMG0120 1,00 0,70 0 0

Die Überschussanteilsätze für den normalen Schlussüberschuss und den Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven gelten für ein Kalenderjahr. Ebenso gelten die nachfolgend genannten Zinssätze für die Verzinsung des normalen Schlussüberschusses und des Sockelbetrags für die Beteiligung an Bewertungsreserven für ein Kalenderjahr.

Für die Leistungsfälle 2025 (inklusive Abläufe und Rentenübergänge zum 1.1.2026) wird folgendes festgelegt: Die in der Tabelle aufgeführten Überschussanteilsätze gelten für das Kalenderjahr 2025.

Die Schlussüberschussanteile und der Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven werden im Jahr 2025 mit einem Zinssatz von 3,5 % p. a. aufgezinst. Für die davor liegenden Jahre werden die für die jeweiligen Kalenderjahre deklarierten Zinssätze erneut unverändert festgelegt. Weitere Angaben zum Schlussüberschuss (z. B. Schlussüberschussanteil bei Kündigung) siehe Punkt 4 und zum Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven siehe Punkt 5 auf den folgenden Seiten.

1_Gilt auch für Versicherung gegen Einmalbeitrag und Versicherungen mit variabler Beitragszahlung.

2_Darin enthalten sind 0,2 % Schlussüberschussbeteiligung aus verändertem Garantieniveau.

Laufender Überschussanteil
monatlicher Überschussanteil in % der monatlichen Risikoprämie in % p. a. der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss (Zinsüberschussanteil)
Überschussgruppen EFV, GFV und GF2
Vor Beginn der Rentenzahlung
Untergruppe FHV0125
Tarif (St)LF11 9 -
Untergruppen FHV0122, FHV0120
Tarif (St)LF11 9 -

Der laufende Überschussanteil enthält neben den in der Tabelle genannten Überschussanteilen für die Untergruppen FHV0125, FHV0722, FHV0122, FHV0120, FHVAVMG0125, FHVAVMG0120, FHVSP0125, FHVSP0722, FHVSP0122, FHVSP0120, FJA0125, FJA0722, FJA0122 und FJA0120 zusätzlich fondsabhängige Überschussanteile, sowie für die Untergruppen HV5M0125, HV5M0122, HV5M0120, HV4M0125, HV4M0122, HV4M0120, FGKAVMG0125, FGKAVMG0120, FGK0125, FGK0722, FGK0122, FGK0120, FGKSP0125, FGKSP0123, GKKDSP0125, GKKDSP0123, GKKD0125, GKKD0122, GKKD0120, HVKDSP0125, HVKDSP0123, HVKD0125, HVKD0122, HVKD0120, HVKDFJK0125, HVKDFJK0123, HVKDAVMG0125, HVKDAVMG0120, GKKDAVMG0125 und GKKDAVMG0120 zusätzlich einen Zusatzüberschussanteil. Siehe die Angaben zum Zusatzüberschussanteil und zur fondsabhängigen Überschussbeteiligung unter Punkt 3 und 6 auf den folgenden Seiten innerhalb des Kapitels I.

Laufender Überschussanteil Jährlicher Sockelbetrag Überschussverwendung
für die Beteiligung an Bewertungsreserven
in % p. a. der maßgebenden Größe für den Risikoüberschuss in % p. a. der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss (Zinsüberschussanteil) in % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss
1.3 Überschussgruppen EI, GI und GI2
Untergruppe FGKIR0125
Fälligkeit im Jahr 2026: - 3,05 0 Indexpartizipation oder
sichere Verzinsung
Tarife (BV)RII(T)U1, (BV)RIIU2, (BV)RIU2:
Fälligkeit im Jahr 2026: - 2,95 0 Indexpartizipation oder
sichere Verzinsung
Tarife St(BV)RII(T)U1, St(BV)RIIU2, St(BV)RIU2 und Tarife für den internen Versorgungsausgleich:
Fälligkeit im Jahr 2026: - 3,05 0 Indexpartizipation oder
sichere Verzinsung
Untergruppen FGKIR0122, FGKIR0120, FGIRAVMG0120
Fälligkeit im Jahr 2025: - 3,05 0 Indexpartizipation oder
sichere Verzinsung
Fälligkeit im Jahr 2026: - 3,05 0 Indexpartizipation oder
sichere Verzinsung
Tarife (BV)RII(T)U1, (BV)RIIU2, (BV)RIU2:
Fälligkeit im Jahr 2025: - 2,95 0 Indexpartizipation oder
sichere Verzinsung
Fälligkeit im Jahr 2026: - 2,95 0 Indexpartizipation oder
sichere Verzinsung
Tarife St(BV)RII(T)U1, St(BV)RIIU2, St(BV)RIU2 und Tarife für den internen Versorgungsausgleich:
Fälligkeit im Jahr 2025: - 3,05 0 Indexpartizipation oder
sichere Verzinsung
Fälligkeit im Jahr 2026: - 3,05 0 Indexpartizipation oder
sichere Verzinsung
Laufender Überschussanteil Jährlicher Sockelbetrag Überschussverwendung
für die Beteiligung an Bewertungsreserven
in % p. a. der maßgebenden Größe für den Risikoüberschuss in % p. a. der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss (Zinsüberschussanteil) in % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss
Überschussgruppen EI, GI und GI2
Untergruppe FVPIR0120
Fälligkeit im Jahr 2025: 0,16 2,65 0 Indexpartizipation oder
sichere Verzinsung
Fälligkeit im Jahr 2026: 0,16 2,65 0 Indexpartizipation oder
sichere Verzinsung
Tarif LII(T)U11
Fälligkeit im Jahr 2025: 0,16 2,55 0 Indexpartizipation oder
sichere Verzinsung
Fälligkeit im Jahr 2026: 0,16 2,55 0 Indexpartizipation oder
sichere Verzinsung
Tarif StLII(T)U11
Fälligkeit im Jahr 2025: 0,16 2,65 0 Indexpartizipation oder
sichere Verzinsung
Fälligkeit im Jahr 2026: 0,16 2,65 0 Indexpartizipation oder
sichere Verzinsung

Für die Überschussverwendung Indexpartizipation oder sichere Verzinsung gelten die genannten Sätze für den laufenden Überschussanteil und den jährlichen Sockelbetrag, die im Geschäftsjahr 2026 fällig werden. Bei unterjährigen Leistungsanlässen kann ein unterjähriger Schlussüberschussanteil zugeteilt werden, siehe die Angaben zur unterjährigen Beteiligung am Schlussüberschuss unter Punkt 4 auf den folgenden Seiten innerhalb des Kapitels I. Übersteigt bei Zuteilung der Beteiligung an Bewertungsreserven der sich nach § 153 Versicherungsvertragsgesetz ergebende Wert die Summe der verzinsten jährlichen Sockelbeträge, wird der Differenzbetrag zugeteilt. Die jährlichen Sockelbeträge werden zum Indexstichtag 2025 mit 3,10 % bzw. zum Indexstichtag 2026 mit 3,10 % aufgezinst.

Die Angaben zum Sockelbetrag unter Punkt 5 auf den folgenden Seiten innerhalb des Kapitels I gelten nicht für die Untergruppen FGKIR0125, FGKIR0122, FGKIR0120, FGIRAVMG0120 und FVPIR0120.

In den Untergruppen FGKIR0125, FGKIR0122, FGKIR0120 und FGIRAVMG0120 gelten für die entrichteten Beiträge zur Altersvorsorge unabhängig von der gewählten Überschussverwendung folgende laufende Überschussanteilsätze p. a.:

Versicherungen mit laufender Beitragszahlung

- Fälligkeit im Jahr 2025: 3,05 % Zinsüberschussanteil

Versicherungen gegen Einmalbeitrag

Tarife (BV)RII(T)U1, (BV)RIIU2, (BV)RIU2:

- Fälligkeit im Jahr 2025: 2,95 % Zinsüberschussanteil

Tarife St(BV)RII(T)U1, St(BV)RIIU2, St(BV)RIU2 und Tarife für den internen Versorgungsausgleich:

- Fälligkeit im Jahr 2025: 3,05 % Zinsüberschussanteil

Ein jährlicher Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven wird nicht gegeben.

In der Untergruppe FVPIR0120 gelten für die entrichteten Beiträge unabhängig von der gewählten Überschussverwendung folgende laufende Überschussanteilsätze p. a.:

Versicherungen mit laufender Beitragszahlung

- Fälligkeit im Jahr 2025: 2,65 % Zinsüberschussanteil, 0,16 % Risikoüberschussanteil

Versicherungen gegen Einmalbeitrag

Tarif LII(T)U11:

- Fälligkeit im Jahr 2025: 2,55 % Zinsüberschussanteil, 0,16 % Risikoüberschussanteil

Tarif StLII(T)U11:

- Fälligkeit im Jahr 2025: 2,65 % Zinsüberschussanteil, 0,16 % Risikoüberschussanteil

Ein jährlicher Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven wird nicht gegeben.

Laufender Überschussanteil
in % p. a. Bezugsgröße Überschussverwendung
1.4 Überschussgruppen ET und GT
Untergruppen HVL0125
Tarife (St)L0, (St)LC0U, (St)LC0UP 381 maßgebender Beitrag Verrechnung2
661 maßgebende Versicherungssumme einjähriger Bonus
Tarif (St)LD0U 331 maßgebender Beitrag Verrechnung2
Bonusprozentsatz 11 maßgebender Beitrag Verrechnung2
Tarife (St)BSF0, (St)BS0A 5 maßgebender Beitrag Verrechnung
5,3 maßgebende Versicherungssumme einjähriger Bonus
Untergruppen HVL0122, HVST0122
Tarife (St)L0, (St)LC0U, (St)LC0UP 401 maßgebender Beitrag Verrechnung2
751 maßgebende Versicherungssumme einjähriger Bonus
Tarif (St)LD0U 351 maßgebender Beitrag Verrechnung2
Bonusprozentsatz 11 maßgebender Beitrag Verrechnung2
Tarife (St)BSF0, (St)BS0A 5 maßgebender Beitrag Verrechnung
5,3 maßgebende Versicherungssumme einjähriger Bonus
Untergruppen HVL0120, HVST0120
Tarife (St)L0, (St)LC0U, (St)LC0UP 331 maßgebender Beitrag Verrechnung2
571 maßgebende Versicherungssumme einjähriger Bonus
Tarif (St)LD0U 331 maßgebender Beitrag Verrechnung2
Bonusprozentsatz 11 maßgebender Beitrag Verrechnung2
Tarife (St)BSF0, (St)BS0A 5 maßgebender Beitrag Verrechnung
5,3 maßgebende Versicherungssumme einjähriger Bonus

1_Die angegebenen Überschussanteilsätze gelten für Versicherungssummen (gegebenenfalls einschließlich einjährigen Bonus) bis 20 Mio. €.

2_Bei beitragsfreien Versicherungen beträgt der Überschussanteil 0 %.

Laufender Überschussanteil
in % p. a. Bezugsgröße Überschussverwendung
1.5 Überschussgruppen EBU, GBU und BUG
Untergruppen HVDU0125, HV0125, HVBUG0125
Vor Eintritt der Berufsunfähigkeit
Tarife (St)ODUFO165 , (St)(T/O)BUFO5 23 maßgebender Beitrag Fondsanlage
30 maßgebende Rente einjährige Überschussrente
Tarife (St)ODU166 , (St)(T/O)BU6 , (St)(T/O)BUt, StL0(T/O)BUt, (St)(T/O)BU126 231 maßgebender Beitrag Verrechnung
302 maßgebende Rente einjährige Überschussrente
231 maßgebender Beitrag Ansammlungsbonus
Untergruppen HVDU0122, HV0122, HVBUG0122
Vor Eintritt der Berufsunfähigkeit
Tarife (St)ODUFO165, (St)(T/O)BUFO5 23 maßgebender Beitrag Fondsanlage
30 maßgebende Rente einjährige Überschussrente
Tarife (St)ODU166, (St)(T/O)BU6, (St)(T/O)BUt, StL0(T/O)BUt, (St)(T/O)BU126 231 maßgebender Beitrag Verrechnung
302 maßgebende Rente einjährige Überschussrente
231 maßgebender Beitrag Ansammlungsbonus
Untergruppen HVDU0121, HV0120, HVBUG0120
Vor Eintritt der Berufsunfähigkeit
Tarife (St)ODUFO165, (St)(T/O)BUFO5 19 maßgebender Beitrag Fondsanlage
23,5 maßgebende Rente einjährige Überschussrente
Tarife (St)ODU166, (St)(T/O)BU6, (St)(T/O)BUt, StL0(T/O)BUt, (St)(T/O)BU126 193 maßgebender Beitrag Verrechnung
23,54 maßgebende Rente einjährige Überschussrente
193 maßgebender Beitrag Ansammlungsbonus

1_Für Versicherungen der Untergruppen HV0125 und HV0122 der Überschussgruppe BUG sowie der Untergruppen HVBUG0125 und HVBUG0122 der Überschussgruppen EBU und GBU gilt abweichend ein Satz in Höhe von 31 %.

2_Für Versicherungen der Untergruppen HV0125 und HV0122 der Überschussgruppe BUG sowie der Untergruppen HVBUG0125 und HVBUG0122 der Überschussgruppen EBU und GBU gilt abweichend ein Satz in Höhe von 45 %.

3_Für Versicherungen der Untergruppe HV0120 der Überschussgruppe BUG sowie der Untergruppe HVBUG0120 der Überschussgruppen EBU und GBU gilt abweichend ein Satz in Höhe von 28 %.

4_Für Versicherungen der Untergruppe HV0120 der Überschussgruppe BUG sowie der Untergruppe HVBUG0120 der Überschussgruppen EBU und GBU gilt abweichend ein Satz in Höhe von 39 %.

5_Der laufende Überschussanteil enthält neben den in der Tabelle genannten Überschussanteilen bei den Tarifen (St)ODUFO16, (St)(T/O)BUFO zusätzlich fondsabhängige Überschussanteile. Siehe die Angaben zur fondsabhängigen Überschussbeteiligung unter Punkt 6 auf den folgenden Seiten innerhalb des Kapitels I.

6_Der laufende Überschussanteil enthält bei Ansammlungsbonus zu den Tarifen (St)(T/O)BU, (St)(T/O)BU12, (St)ODU16 zusätzlich Zusatzüberschussanteile. Siehe die Angaben zum Zusatzüberschussanteil unter Punkt 3 auf den folgenden Seiten innerhalb des Kapitels I.

Laufender Überschussanteil
in % p. a. Bezugsgröße Überschussverwendung
Untergruppen HVDU0125, HV0125, HVBUG0125
Nach Eintritt der Berufsunfähigkeit 1,951,2 maßgebende Größe Zusatzrente
Untergruppen HVDU0122, HV0122, HVBUG0122
Nach Eintritt der Berufsunfähigkeit 2,701,2 maßgebende Größe Zusatzrente
Untergruppen HVDU0121, HV0120, HVBUG0120
Nach Eintritt der Berufsunfähigkeit 2,051,2 maßgebende Größe Zusatzrente

1_Der angegebene Satz enthält eine Beteiligung an Bewertungsreserven in Höhe von 0 % der maßgebenden Größe für den laufenden Überschussanteil.

2_Während einer ggf. vereinbarten Karenzzeit wird keine Überschussbeteiligung fällig.

Laufender Überschussanteil
in % p. a. der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss (Zinsüberschussanteil)
Untergruppen HVDU0125, HV0125, HVBUG0125
Tarife (St)ODU16, (St)(T/O)BU, (St)(T/O)BU12
Ansammlungsbonus 2,45
Untergruppen HVDU0122, HV0122, HVBUG0122, HVDU0121, HV0120, HVBUG0120
Tarife (St)ODU16, (St)(T/O)BU, (St)(T/O)BU12
Ansammlungsbonus
Versicherungsbeginn bis Dezember 2020 2,65
Versicherungsbeginn ab Januar 2021 2,45

Zusätzlich zum laufenden Überschussanteil werden bei Ansammlungsbonus Schlussüberschussanteile und ein Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven gegeben. Siehe die Angaben zum Schlussüberschussanteil und zum Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven in der folgenden Tabelle.

Schlussüberschussanteil und Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven
in % p. a. der maßgebenden Größe für den normalen Schlussüberschussanteil in % p. a. der maßgebenden Größe für den Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven)
beitragspflichtig1,2 beitragsfrei2 beitragspflichtig1 beitragsfrei
Berufsunfähigkeitsvorsorge
Vor Eintritt der Berufsunfähigkeit
bei Ansammlungsbonus der Untergruppen HVDU0125, HV0125, HVBUG0125 1,00 1,00 0 0
bei Ansammlungsbonus der Untergruppen HVDU0122, HV0122, HVBUG0122 1,00 1,00 0 0
bei Ansammlungsbonus der Untergruppen HVDU0121, HV0120, HVBUG0120 1,00 1,00 0 0

Die Überschussanteilsätze für den normalen Schlussüberschuss und den Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven gelten für ein Kalenderjahr. Ebenso gelten die nachfolgend genannten Zinssätze für die Verzinsung des normalen Schlussüberschusses und des Sockelbetrags für die Beteiligung an Bewertungsreserven für ein Kalenderjahr.

Für die Leistungsfälle 2025 (inklusive Abläufe und Rentenübergänge zum 1.1.2026) wird folgendes festgelegt: Die in der Tabelle aufgeführten Überschussanteilsätze gelten für das Kalenderjahr 2025.

Die Schlussüberschussanteile und der Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven werden im Jahr 2025 mit einem Zinssatz von 3,5 % p. a. aufgezinst. Für die davor liegenden Jahre werden die für die jeweiligen Kalenderjahre deklarierten Zinssätze erneut unverändert festgelegt. Weitere Angaben zum Schlussüberschuss (z. B. Schlussüberschussanteil bei Kündigung) siehe Punkt 4 und zum Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven siehe Punkt 5 auf den folgenden Seiten.

1_Gilt auch für Versicherung gegen Einmalbeitrag und Versicherungen mit variabler Beitragszahlung.

2_Darin enthalten sind 0,2 % Schlussüberschussbeteiligung aus verändertem Garantieniveau.

Laufender Überschussanteil
in % p. a. Bezugsgröße Überschussverwendung
Untergruppe HVKSP0125
Vor Eintritt der Beeinträchtigung von körperlichen oder geistigen Fähigkeiten
Beitragspflichtige Versicherungen
entweder 23 maßgebender Beitrag Verrechnung
oder 23 maßgebender Beitrag Ansammlungsbonus
oder 301 maßgebende Rente einjährige Überschussrente
30 maßgebendes Kapital einjähriges Überschusskapital
Beitragsfreie Versicherungen 30 maßgebende Rente einjährige Überschussrente
Untergruppe HVKSP0122
Vor Eintritt der Beeinträchtigung von körperlichen oder geistigen Fähigkeiten
Beitragspflichtige Versicherungen
entweder 23 maßgebender Beitrag Verrechnung
oder 23 maßgebender Beitrag Ansammlungsbonus
oder 301 maßgebende Rente einjährige Überschussrente
30 maßgebendes Kapital einjähriges Überschusskapital
Beitragsfreie Versicherungen 30 maßgebende Rente einjährige Überschussrente
Untergruppe HVKSP0120
Vor Eintritt der Beeinträchtigung von körperlichen oder geistigen Fähigkeiten
Beitragspflichtige Versicherungen
entweder 15 maßgebender Beitrag Verrechnung
oder 15 maßgebender Beitrag Ansammlungsbonus
oder 182 maßgebende Rente einjährige Überschussrente
18 maßgebendes Kapital einjähriges Überschusskapital
Beitragsfreie Versicherungen 18 maßgebende Rente einjährige Überschussrente

1_Für den Teil zur Beitragsbefreiung gilt: Der Überschussanteilsatz beträgt 0,30 %.

2_Für den Teil zur Beitragsbefreiung gilt: Der Überschussanteilsatz beträgt 0,18 %.

Laufender Überschussanteil
In % p. a. Bezugsgröße Überschussverwendung
Untergruppe HVKSP0125
Nach Eintritt der Beeinträchtigung von körperlichen oder geistigen Fähigkeiten 1,951 maßgebende Größe Zusatzrente
Untergruppe HVKSP0122
Nach Eintritt der Beeinträchtigung von körperlichen oder geistigen Fähigkeiten 2,701 maßgebende Größe Zusatzrente
Untergruppe HVKSP0120
Nach Eintritt der Beeinträchtigung von körperlichen oder geistigen Fähigkeiten 2,051 maßgebende Größe Zusatzrente

1_Der angegebene Satz enthält eine Beteiligung an Bewertungsreserven in Höhe von 0 % der maßgebenden Größe für den laufenden Überschussanteil.

Laufender Überschussanteil
in % p. a. der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss (Zinsüberschussanteil)
Untergruppen HVKSP0125
Ansammlungsbonus 2,45
Untergruppen HVKSP0122, HVKSP0120
Ansammlungsbonus
Versicherungsbeginn bis Dezember 2020 2,65
Versicherungsbeginn ab Januar 2021 2,45

Der laufende Überschussanteil enthält neben den in der Tabelle genannten Überschussanteilen für Ansammlungsbonus zusätzlich Zusatzüberschussanteile. Siehe die Angaben zum Zusatzüberschussanteil unter Punkt 3 auf den folgenden Seiten.

Zusätzlich zum laufenden Überschussanteil werden für Ansammlungsbonus Schlussüberschussanteile und ein Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven gegeben. Siehe die Angaben zum Schlussüberschussanteil und zum Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven in der folgenden Tabelle.

Schlussüberschussanteil und Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven
in % p. a. der maßgebenden Größe für den normalen Schlussüberschussanteil in % p. a. der maßgebenden Größe für den Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven
beitragspflichtig1 beitragsfrei beitragspflichtig1 beitragsfrei
Überschussgruppen EFV, GFV und GF2
Vor Eintritt der Beeinträchtigung von körperlichen oder geistigen Fähigkeiten
bei Ansammlungsbonus der Untergruppe HVKSP0125 1,002 1,00,2 0 0
bei Ansammlungsbonus der Untergruppe HVKSP0122 1,002 1,00,2 0 0
bei Ansammlungsbonus der Untergruppe HVKSP0120 1,002 1,00,2 0 0

Die Überschussanteilsätze für den normalen Schlussüberschuss und den Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven gelten für ein Kalenderjahr. Ebenso gelten die nachfolgend genannten Zinssätze für die Verzinsung des normalen Schlussüberschusses und des Sockelbetrags für die Beteiligung an Bewertungsreserven für ein Kalenderjahr.

Für die Leistungsfälle 2025 (inklusive Abläufe und Rentenübergänge zum 1.1.2026) wird folgendes festgelegt: Die in der Tabelle aufgeführten Überschussanteilsätze gelten für das Kalenderjahr 2025.

Die Schlussüberschussanteile und der Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven werden im Jahr 2025 mit einem Zinssatz von 3,5 % p. a. aufgezinst. Für die davor liegenden Jahre werden die für die jeweiligen Kalenderjahre deklarierten Zinssätze erneut unverändert festgelegt. Weitere Angaben zum Schlussüberschuss (z. B. Schlussüberschussanteil bei Kündigung) siehe Punkt 4 und zum Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven siehe Punkt 5 auf den folgenden Seiten.

1_Gilt auch für Versicherung gegen Einmalbeitrag und Versicherungen mit variabler Beitragszahlung.

2_Darin enthalten sind 0,2 % Schlussüberschussbeteiligung aus verändertem Garantieniveau.

Laufender Überschussanteil
in % p. a. Bezugsgröße Überschussverwendung
1.6 Überschussgruppen EPR und GPR
Untergruppe HV0125
Vor Beginn der Rentenzahlung 40 maßgebende Rente einjährige Überschussrente
Nach Beginn der Rentenzahlung 1,951 maßgebende Größe Zusatzrente
Untergruppe HV0122
Vor Beginn der Rentenzahlung 60 maßgebende Rente einjährige Überschussrente
Nach Beginn der Rentenzahlung 2,701 maßgebende Größe Zusatzrente
Untergruppe HV0120
Vor Beginn der Rentenzahlung 50 maßgebende Rente einjährige Überschussrente
Nach Beginn der Rentenzahlung 2,051 maßgebende Größe Zusatzrente

1_Der angegebene Satz enthält eine Beteiligung an Bewertungsreserven in Höhe von 0 % der maßgebenden Größe für den laufenden Überschussanteil.

Laufender Überschussanteil
in % der monatlichen Risikoprämie in % p. a. der maßgebenden Größe für den weiteren monatlichen Überschussanteil in % p. a. der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss (Zinsüberschussanteil)
Überschussgruppen EPR und GPR
Vor Eintritt der Pflegebedürftigkeit
Untergruppe PREB0125 50 1,70 1,70
Untergruppe PREB0122 50 2,45 2,45
Untergruppe PREB0120 50 1,80 1,80

Zusätzlich zum laufenden Überschussanteil werden Schlussüberschussanteile gegeben. Siehe die Angaben zum Schlussüberschussanteil in der folgenden Tabelle.

Schlussüberschussanteil
in % p. a. der maßgebenden Größe für den normalen Schlussüberschussanteil
Einmalbeitrag
Überschussgruppen EPR und GPR
Vor Eintritt der Pflegebedürftigkeit
Untergruppe PREB0125 0,40
Untergruppe PREB0122 0,40
Untergruppe PREB0120 0,40

Die Überschussanteilsätze für den normalen Schlussüberschuss gelten für das Versicherungsjahr. Ebenso gelten die nachfolgend genannten Zinssätze für die Verzinsung des normalen Schlussüberschusses für das Versicherungsjahr.

Für die Leistungsfälle 2025 (inklusive Abläufe und Rentenübergänge zum 1.1.2026) wird folgendes festgelegt: Die in der Tabelle aufgeführten Überschussanteilsätze gelten für das in 2025 endende Versicherungsjahr.

Die Schlussüberschussanteile und der Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven werden zum Versicherungsstichtag 2025 mit einem Zinssatz von 3,5 % p. a. aufgezinst. Für die davor liegenden Versicherungsjahre werden die für die Leistungsfälle des Vorjahrs deklarierten Zinssätze unverändert festgesetzt. Weitere Angaben zum Schlussüberschuss (z. B. Schlussüberschussanteil bei Kündigung) siehe Punkt 4 auf den folgenden Seiten.

Laufender Überschussanteil
in % p. a. der maßgebenden Größe für den weiteren monatlichen Überschussanteil in % p. a. der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss (Zinsüberschussanteil) Überschussverwendung
Überschussgruppen EPR und GPR
Nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit
Untergruppe PREB0125 1,951 Zusatzrente
1,70 - -
Untergruppe PREB0122 2,701 Zusatzrente
2,45 - -
Untergruppe PREB0120 2,051 Zusatzrente
1,80 - -

Zusätzlich zum laufenden Überschussanteil werden Schlussüberschussanteile gegeben. Siehe die Angaben zum Schlussüberschussanteil in der folgenden Tabelle.

1_Der angegebene Satz enthält eine Beteiligung an Bewertungsreserven in Höhe von 0 % der maßgebenden Größe für den laufenden Überschussanteil.

Schlussüberschussanteil
in % p. a. der maßgebenden Größe für den normalen Schlussüberschussanteil
laufende Pflegerente
Überschussgruppen EPR und GPR
Nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit
Untergruppe PREB01251 - / 0,40
Untergruppe PREB01221 - / 0,40
Untergruppe PREB01201 - / 0,40

Die Überschussanteilsätze für den normalen Schlussüberschuss gelten für das Versicherungsjahr. Ebenso gelten die nachfolgend genannten Zinssätze für die Verzinsung des normalen Schlussüberschusses für das Versicherungsjahr.

Für die Leistungsfälle 2025 (inklusive Abläufe und Rentenübergänge zum 1.1.2026) wird folgendes festgelegt: Die in der Tabelle aufgeführten Überschussanteilsätze gelten für das in 2025 endende Versicherungsjahr.

Die Schlussüberschussanteile und der Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven werden zum Versicherungsstichtag 2025 mit einem Zinssatz von 3,5 % p. a. aufgezinst. Für die davor liegenden Versicherungsjahre werden die für die Leistungsfälle des Vorjahrs deklarierten Zinssätze unverändert festgesetzt. Weitere Angaben zum Schlussüberschuss (z. B. Schlussüberschussanteil bei Kündigung) siehe Punkt 4 auf den folgenden Seiten.

1_Der Wert vor dem Schrägstrich gilt für die Pflegerente. Der Wert nach dem Schrägstrich gilt für die Todesfallleistung.

Laufender Überschussanteil
in % p. a. der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss (Zinsüberschussanteil)1 Überschussverwendung
1.7 Überschussgruppe GC
Untergruppe HV0125 2,10 Bonus
Untergruppe HV0122 2,85 Bonus
Untergruppe HV0120 2,20 Bonus
Untergruppen HV5RB0125, HV5RB0120 2,60 Bonus
Untergruppen HV6RB0125, HV6RB0120 2,85 Bonus
Untergruppen HV28RB0125, HV28RB0122, HV28RB0120 3,35 Bonus
Untergruppen HV29RB0125, HV29RB0122, HV29RB0120 3,60 Bonus
Untergruppen HV30RB0125, HV30RB0122, HV30RB0120 3,10 Bonus

1_Der angegebene Satz enthält eine Beteiligung an Bewertungsreserven in Höhe von 0 % der maßgebenden Größe für den laufenden Überschussanteil.

Laufender Überschussanteil
monatlicher Überschussanteil in % des maßgebenden Beitrags1 monatlicher Überschussanteil in % der maßgebenden Größe
2
2 Überschussbeteiligung der Zusatzbausteine
2.1 Kapital bei Tod, Hinterbliebenenrente
Untergruppen FHV0125, FJA0125, HVKD0125, HVKDFJK0125, HVKDFJK0123, FHV0722, FHV0122, FJA0722, FJA0122, HVKD0122, FHV0120, FJA0120, HVKD0120 9 20

1_Der Überschussanteil wird nur gegeben, solange Beiträge gezahlt werden.

2_Maßgebende Größe ist die monatliche Risikoprämie. Dieser Überschussanteil wird nur für beitragsfreie Versicherungen gegeben.

Laufender Überschussanteil
in % p. a. der maßgebenden Größe für den Risikoüberschuss (Grundüberschussanteil)
1
in % p. a. der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss (Zinsüberschussanteil)
Kapital bei Tod, Hinterbliebenenrente
In der Anwartschaft vor Beginn der Altersrentenzahlung2
Untergruppe HRZNG0125 - 1,70
Untergruppen T0125, HRZ0125
zu R-, StR-Tarifen 5 1,70
zum Tarif (St)VR1 2 1,70
Untergruppe HRZNG0122 - 2,45
Untergruppen T0122, HRZ0122
zu R-, StR-Tarifen 5 2,45
zum Tarif (St)VR1 2 2,45
Untergruppe HRZNG0120 - 1,80
Untergruppen T0120, HRZ0120
zu R-, StR-Tarifen 5 1,80
zum Tarif (St)VR1 2 1,80

1_Der Satz für den Grundüberschussanteil wird ab dem Alter von 65 Jahren linear abgestuft bis auf null im Alter von 85 Jahren.

2_Während des Hinterbliebenenrentenbezugs werden die Versicherungen in der Untergruppe HVE0125 bzw. HVE0122 oder HVE0120 der Überschussgruppe EZ bzw. GZ oder GZ2 geführt.

Schlussüberschussanteil und Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven
in % p. a. der maßgebenden Größe für den normalen Schlussüberschussanteil in % p. a. der maßgebenden Größe für den Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven)
beitragspflichtig / Einmalbeitrag / variabler Beitrag beitragsfrei beitragspflichtig / Einmalbeitrag / variabler Beitrag beitragsfrei
Kapital bei Tod, Hinterbliebenenrente
In der Anwartschaft vor Beginn der Altersrentenzahlung
Untergruppe HRZNG0125 0,80 / 0,80 / 0,80 0,50 0 / 0 / 0 0
Untergruppen HRZ0125, T0125 0,80 / 0,80 / 0,80 0,50 - / 0 / 0 0
Untergruppe HRZNG0122 0,80 / 0,80 / 0,80 0,50 0 / 0 / 0 0
Untergruppen HRZ0122, T0122 0,80 / 0,80 / 0,80 0,50 - / 0 / 0 0
Untergruppe HRZNG0120 0,80 / 0,80 / 0,80 0,50 0 / 0 / 0 0
Untergruppen HRZ0120, T0120 0,80 / 0,80 / 0,80 0,50 - / 0 / 0 0

Die Überschussanteilsätze für den normalen Schlussüberschuss und den Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven gelten für das Versicherungsjahr. Ebenso gelten die nachfolgend genannten Zinssätze für die Verzinsung des normalen Schlussüberschusses und des Sockelbetrags für die Beteiligung an Bewertungsreserven für das Versicherungsjahr.

Für die Leistungsfälle 2025 (inklusive Abläufe und Rentenübergänge zum 1.1.2026) wird folgendes festgelegt: Die in der Tabelle aufgeführten Überschussanteilsätze gelten für das in 2025 endende Versicherungsjahr.

Die Schlussüberschussanteile und der Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven werden zum Versicherungsstichtag 2025 mit einem Zinssatz von 3,5 % p. a. aufgezinst. Für die davor liegenden Versicherungsjahre werden die für die Leistungsfälle des Vorjahrs deklarierten Zinssätze unverändert festgesetzt. Weitere Angaben zum Schlussüberschuss (z. B. Schlussüberschussanteil bei Kündigung) siehe Punkt 4 und zum Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven siehe Punkt 5 auf den folgenden Seiten

Laufender Überschussanteil
in % p. a. des maßgebenden Beitrags1
Kapital bei Tod
Untergruppen TP0125, TP0122, TP0120 9

1_Nach einer Beitragsfreistellung werden keine Überschüsse gegeben.

Überschussverwendung Laufender Überschussanteil
Hinterbliebenenrente
Untergruppen HRZ01251 , HRZNG01251 , HRZ01221 , HRZNG01221 , HRZ01201 , HRZ7SR0120 2,3, HRZNG01201
In der Anwartschaft während der Altersrentenzahlung Überschussrente, kombinierte Überschussrente zusätzliche beitragsfreie Rente Vertragsindividuell4
jährliche Erhöhung Rentenbeginn bis 2020 1,10 % der Gesamtrente
2021 bis 2022 1,35 % der Gesamtrente
2023 1,20 % der Gesamtrente
ab 2024 1 % der Gesamtrente

1_Während des Hinterbliebenenrentenbezugs werden die Versicherungen in der Untergruppe HVE0125 bzw. HVE0122 oder HVE0120 der Überschussgruppe EZ bzw. GZ oder GZ2 geführt.

2_Für Versicherungen, bei denen die Finanzierung der Beitragsreduktion noch nicht abgeschlossen ist, wird der Satz auf 0 %5 p. a. gesetzt.

3_Während des Hinterbliebenenrentenbezugs werden die Versicherungen in der Untergruppe HVE7SR0120 der Überschussgruppe EZ bzw. GZ oder GZ2 geführt.

4_Grundlagen für die Berechnung der zusätzlichen beitragsfreien Anwartschaft auf Hinterbliebenenrente bei Altersrentenbeginn sind die Sterbetafel AZ 2012 RÜ U, eine Verzinsung von 3,10 %5 p. a., das vertragsindividuelle Verhältnis zwischen Alters- und Hinterbliebenenrente und der in der Tabelle angegebene Satz für die jährliche Erhöhung der gesamten Anwartschaft auf Alters- und Hinterbliebenenrente. Bei der Überschussrente erfolgt die erste Erhöhung zu Beginn des zweiten Jahrs, bei der kombinierten Überschussrente zu Beginn des sechsten Jahrs ab Altersrentenbeginn.

5_Der angegebene Satz enthält eine Beteiligung an Bewertungsreserven in Höhe von 0 % p. a. der maßgebenden Größe für den laufenden Überschussanteil.

Überschussverwendung Laufender Überschussanteil
Hinterbliebenenrente
In der Anwartschaft während der Altersrentenzahlung
Untergruppen HRZ01251 , HRZNG01251 Zusatzrente, Auszahlung 2,10 % p. a.4 der maßgebenden Größe
Untergruppen HRZ01221, HRZNG01221 Zusatzrente, Auszahlung 2,85 % p. a.4 der maßgebenden Größe
Untergruppen HRZ01201, HRZ7SR01202,3, HRZNG01201 Zusatzrente, Auszahlung 2,20 % p. a.4 der maßgebenden Größe

1_Während des Hinterbliebenenrentenbezugs werden die Versicherungen in der Untergruppe HVE0125 bzw. HVE0122 oder HVE0120 der Überschussgruppe EZ bzw. GZ oder GZ2 geführt.

2_Für Versicherungen, bei denen die Finanzierung der Beitragsreduktion noch nicht abgeschlossen ist, wird der Satz auf 0 %4 p. a. gesetzt.

3_Während des Hinterbliebenenrentenbezugs werden die Versicherungen in der Untergruppe HVE7SR0120 der Überschussgruppe EZ bzw. GZ oder GZ2 geführt.

4_Der angegebene Satz enthält eine Beteiligung an Bewertungsreserven in Höhe von 0 % p. a. der maßgebenden Größe für den laufenden Überschussanteil.

Laufender Überschussanteil
in % p. a. Bezugsgröße Überschussverwendung
2.2 Berufsunfähigkeitsvorsorge, Pflegerente
Vor Eintritt der Berufsunfähigkeit
Beitragspflichtige Versicherungen
Untergruppen DUZ0125, BUZ0125, BUZAVMG01251 , BUZRI0125, EBU0125, EBUG0125, DUZ0122, BUZ0122, BUZAVMG01221 , BUZRI0122, EBU0122, EBUG0122 232 maßgebender Beitrag Verrechnung
Verwendung beim Grundbaustein
303,4 maßgebende Rente einjährige Überschussrente
232 maßgebender Beitrag Ansammlungsbonus
Untergruppen DUZ0121, BUZ0120, BUZAVMG01201, BUZRI0120, EBU0120, EBUG0120 195 maßgebender Beitrag Verrechnung
Verwendung beim Grundbaustein
23,56,7 maßgebende Rente einjährige Überschussrente
195 maßgebender Beitrag Ansammlungsbonus
Beitragsfreie Versicherungen8
Untergruppen DUZ0125, BUZ0125, BUZAVMG0125 1,55 maßgebende Größe Bonus
Untergruppen BUZRI0125, EBU0125, EBUG0125 304 maßgebende Rente einjährige Überschussrente
Untergruppen DUZ0122, BUZ0122, BUZAVMG0122 2,30 maßgebende Größe Bonus
Untergruppen BUZRI0122, EBU0122, EBUG0122 304 maßgebende Rente einjährige Überschussrente
Untergruppen DUZ0121, BUZ0120 1,65 maßgebende Größe Bonus
Untergruppen BUZRI0120, EBU0120, EBUG0120 23,57 maßgebende Rente einjährige Überschussrente
Nach Eintritt der Berufsunfähigkeit
Untergruppen DUZ0125, BUZ0125, BUZAVMG0125, BUZRI0125, EBU0125, EBUG0125 1,959,10 maßgebende Größe der baren BU-Rente Bonus, Zusatzrente
Untergruppen DUZ0122, BUZ0122, BUZAVMG0122, BUZRI0122, EBU0122, EBUG0122 2,709,10 maßgebende Größe der baren BU-Rente Bonus, Zusatzrente
Untergruppen DUZ0121, BUZ0120, BUZAVMG0120, BUZRI0120, EBU0120, EBUG0120 2,059,10 maßgebende Größe der baren BU-Rente Bonus, Zusatzrente

1_Für Versicherungen der Untergruppen BUZAVMG0125, BUZAVMG0122, BUZAVMG0120 kann als Überschussverwendungsart nur Verrechnung gewählt werden.

2_Für Versicherungen der Untergruppen EBU0125, EBU0122 der Überschussgruppe BUG sowie den Untergruppen EBUG0125, EBUG0122 der Überschussgruppen EBU und GBU gilt abweichend ein Satz in Höhe von 31 %.

3_Für den Teil zur Beitragsbefreiung gilt: In den Untergruppen BUZRI0125, BUZRI0122 wird ein Bonus in Höhe von 1,60 % der aktuellen garantierten Todesfallleistung des Grundbausteins gegeben. In der Untergruppe BUZ0125 bzw. BUZ0122 finanzieren wir eine Erhöhung des Grundbausteins.

4_Für Versicherungen der Untergruppen EBU0125, EBU0122 der Überschussgruppe BUG sowie den Untergruppen EBUG0125, EBUG0122 der Überschussgruppen EBU und GBU gilt abweichend ein Satz in Höhe von 45 %

5_Für Versicherungen der Untergruppe EBU0120 der Überschussgruppe BUG sowie der Untergruppe EBUG0120 der Überschussgruppen EBU und GBU gilt abweichend ein Satz in Höhe von 28 %.

6_Für den Teil zur Beitragsbefreiung gilt: In der Untergruppe BUZRI0120 wird ein Bonus in Höhe von 1,25 % der aktuellen garantierten Todesfallleistung des Grundbausteins gegeben. In der Untergruppe BUZ0120 finanzieren wir eine Erhöhung des Grundbausteins.

7_Für Versicherungen der Untergruppe EBU0120 der Überschussgruppe BUG sowie der Untergruppe EBUG0120 der Überschussgruppen EBU und GBU gilt abweichend ein Satz in Höhe von 39 %

8_Hierzu zählen auch Versicherungen mit variabler Beitragszahlung.

9_Während einer ggf. vereinbarten Karenzzeit wird keine Überschussbeteiligung fällig.

10_Der angegebene Satz enthält eine Beteiligung an Bewertungsreserven in Höhe von 0 % der maßgebenden Größe für den laufenden Überschussanteil.

Laufender Überschussanteil
in % p. a. der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss (Zinsüberschussanteil)
Untergruppen EBU0125, EBUG0125
Ansammlungsbonus 2,45
Untergruppen EBU0122, EBUG0122, EBU0120, EBUG0120
Ansammlungsbonus
Versicherungsbeginn bis Dezember 2020 2,65
Versicherungsbeginn ab Januar 2021 2,45

Der laufende Überschussanteil enthält neben den in der Tabelle genannten Überschussanteilen für Ansammlungsbonus bei Versicherungen der Untergruppen EBU0125, EBUG0125, EBU0122, EBUG0122, EBU0120 und EBUG0120 zusätzlich Zusatzüberschussanteile. Siehe die Angaben zum Zusatzüberschussanteil unter Punkt 3 auf den folgenden Seiten innerhalb des Kapitels I.

Zusätzlich zum laufenden Überschussanteil werden für Ansammlungsbonus bei Versicherungen der Untergruppen EBU0125, EBUG0125, EBU0122, EBUG0122, EBU0120 und EBUG0120 Schlussüberschussanteile und ein Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven gegeben. Siehe die Angaben zum Schlussüberschussanteil und zum Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven in der folgenden Tabelle.

Schlussüberschussanteil und Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven
in % p. a. der maßgebenden Größe für den normalen Schlussüberschussanteil in % p. a. der maßgebenden Größe für den Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven
beitragspflichtig1,2 beitragsfrei2 beitragspflichtig1 beitragsfrei
Berufsunfähigkeitsvorsorge
Vor Eintritt der Berufsunfähigkeit
bei Ansammlungsbonus der Untergruppen EBU0125, EBUG0125 1,00 1,00 0 0
bei Ansammlungsbonus der Untergruppen EBU0122, EBUG0122 1,00 1,00 0 0
bei Ansammlungsbonus der Untergruppen EBU0120, EBUG0120 1,00 1,00 0 0

Die Überschussanteilsätze für den normalen Schlussüberschuss und den Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven gelten für ein Kalenderjahr. Ebenso gelten die nachfolgend genannten Zinssätze für die Verzinsung des normalen Schlussüberschusses und des Sockelbetrags für die Beteiligung an Bewertungsreserven für ein Kalenderjahr.

Für die Leistungsfälle 2025 (inklusive Abläufe und Rentenübergänge zum 1.1.2026) wird folgendes festgelegt: Die in der Tabelle aufgeführten Überschussanteilsätze gelten für das Kalenderjahr 2025.

Die Schlussüberschussanteile und der Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven werden im Jahr 2025 mit einem Zinssatz von 3,5 % p. a. aufgezinst. Für die davor liegenden Jahre werden die für die jeweiligen Kalenderjahre deklarierten Zinssätze erneut unverändert festgelegt. Weitere Angaben zum Schlussüberschuss (z. B. Schlussüberschussanteil bei Kündigung) siehe Punkt 4 und zum Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven siehe Punkt 5 auf den folgenden Seiten.

1_Gilt auch für Versicherung gegen Einmalbeitrag und Versicherungen mit variabler Beitragszahlung.

2_Darin enthalten sind 0,2 % Schlussüberschussbeteiligung aus verändertem Garantieniveau.

Laufender Überschussanteil
in % p. a. Bezugsgröße Überschussverwendung
Pflegerente
Untergruppe HV0125
Tarif SPK zu PR
Vor Eintritt der Pflegebedürftigkeit 20 maßgebendes Kapital einjähriger Bonus
Nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit 201 maßgebendes Kapital einjähriger Bonus
Untergruppe HV0122
Tarif SPK zu PR
Vor Eintritt der Pflegebedürftigkeit 30 maßgebendes Kapital einjähriger Bonus
Nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit 301 maßgebendes Kapital einjähriger Bonus
Untergruppe HV0120
Tarif SPK zu PR
Vor Eintritt der Pflegebedürftigkeit 25 maßgebendes Kapital einjähriger Bonus
Nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit 251 maßgebendes Kapital einjähriger Bonus
Untergruppen PR0125, PRBUG0125
In der Anwartschaft vor Beginn der Rentenzahlung der zugrunde liegenden Versicherung
Beitragspflichtige Versicherungen 26 maßgebender Beitrag Verrechnung, Verwendung
beim Grundbaustein
40 maßgebende Rente einjährige Überschussrente
Beitragsfreie Versicherungen 1,55 maßgebende Größe Bonus
40 maßgebende Rente einjährige Überschussrente
In der Anwartschaft während der Rentenzahlung der zugrunde liegenden Versicherung 1,952,3 maßgebende Größe Bonus,
Zusatzrente
55 maßgebende Rente einjährige Überschussrente
Nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit 1,952,3 maßgebende Größe Bonus,
Zusatzrente
Untergruppen PR0122, PRBUG0122
in der Anwartschaft vor Beginn der Rentenzahlung der zugrunde liegenden Versicherung
Beitragspflichtige Versicherungen 36 maßgebender Beitrag Verrechnung
Verwendung beim Grundbaustein
55 maßgebende Rente einjährige Überschussrente
Beitragsfreie Versicherungen 2,30 maßgebende Größe Bonus
55 maßgebende Rente einjährige Überschussrente
in der Anwartschaft während der Rentenzahlung der zugrunde liegenden Versicherung 2,702,3 maßgebende Größe Bonus
Zusatzrente
55 maßgebende Rente einjährige Überschussrente
Nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit 2,702,3 maßgebende Größe Bonus
Zusatzrente
Untergruppen PR0120, PRBUG0120
in der Anwartschaft vor Beginn der Rentenzahlung der zugrunde liegenden Versicherung
Beitragspflichtige Versicherungen 26 maßgebender Beitrag Verrechnung
Verwendung beim Grundbaustein
40 maßgebende Rente einjährige Überschussrente
Beitragsfreie Versicherungen 1,65 maßgebende Größe Bonus
40 maßgebende Rente einjährige Überschussrente
in der Anwartschaft während der Rentenzahlung der zugrunde liegenden Versicherung 2,052,3 maßgebende Größe Bonus
Zusatzrente
40 maßgebende Rente einjährige Überschussrente
Nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit 2,052,3 maßgebende Größe Bonus
Zusatzrente
Untergruppe KIZ0125
Vor Eintritt der Pflegebedürftigkeit
Tarife OBBKP und OBJ 16 maßgebender Beitrag Verrechnung
Nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit 1,953 maßgebende Größe Bonus,
der baren Pflegerente Zusatzrente
Untergruppe KIZ0122
Vor Eintritt der Pflegebedürftigkeit
Tarife OBBKP und OBJ 16 maßgebender Beitrag Verrechnung
Nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit 2,703 maßgebende Größe der baren Bonus, Zusatzrente
Pflegerente
Laufender Überschussanteil
in % p. a. Bezugsgröße Überschussverwendung
Untergruppe KIZ0120
Vor Eintritt der Pflegebedürftigkeit
Tarife OBBKP und OBJ 16 maßgebender Beitrag Verrechnung
Nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit 2,053 maßgebende Größe der Bonus, Zusatzrente
baren Pflegerente

Zusätzlich zum laufenden Überschussanteil werden in den Untergruppen KIZ0125, KIZ0122, KIZ0120 Schlussüberschussanteile in Prozent der maßgebenden Beiträge gegeben. Siehe die Angaben zum Schlussüberschussanteil unter Punkt 4 auf den folgenden Seiten innerhalb des Kapitels I.

1_Der angegebene Überschussanteilsatz wird bis zum Eintritt von Pflegegrad 3 gegeben.

2_Während einer ggf. vereinbarten Karenzzeit wird keine Überschussbeteiligung fällig.

3_Der angegebene Satz enthält eine Beteiligung an Bewertungsreserven in Höhe von 0 % der maßgebenden Größe für den laufenden Überschussanteil.

3 Zusatzüberschussanteil

3.1 Überschussgruppen EZ, GZ, GZ2 und Ansammlungsbonus

Der Zusatzüberschussanteil ergibt sich als Summe des Zusatzüberschussanteils aus verändertem Garantieniveau und des Zusatzüberschussanteils aus Beteiligung an Kostenüberschüssen.

Der Zusatzüberschussanteil aus verändertem Garantieniveau beträgt:

- bei Versicherungen der Untergruppen HVEPI0125, HVEPI0122, HVEPI0121, HVEPI0120, HVEP0125, HVEP0122, HVEP0121, HVEP0120, HVSPEP0125, HVSPEP0122, HVSPEP0121, HVSPEP0120, HVEPAVMG0122, HVEPAVMG0125, HVEPAVMG0121 und HVEPAVMG0120 und Ansammlungsbonus bei Untergruppen HVDU0125, HVDU0122, HVDU0121, EBU0125, EBU0122, EBU0120, EBUG0125, EBUG0122, EBUG0120, HV0125, HV0122, HV0120, HVBUG0125, HVBUG0122, HVBUG0120, HVKSP0125, HVKSP0122 und HVKSP0120:

0,1 % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss

- sonst:

0 %

Der Zusatzüberschussanteil aus Beteiligung an Kostenüberschüssen beträgt:

- 0 % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss

3.2 Überschussgruppen EFV, GFV und GF2

Der Zusatzüberschussanteil auf das Sicherungskapital der Untergruppen HV5M0125, HV5M0122, HV5M0120, HV4M0125, HV4M0122, HV4M0120, GKKDSP0125, GKKDSP0123, GKKD0125, GKKD0122, GKKD0120, GKKDAVMG0125 und GKKDAVMG0120 ergibt sich als Summe des Zusatzüberschussanteils aus verändertem Garantieniveau und des Zusatzüberschussanteils aus Beteiligung an Kostenüberschüssen.

Der Zusatzüberschussanteil auf das Sondervermögen von KomfortDynamik und Fourmore der Untergruppen HV4M0125, HV4M0122, HV4M0120, HVKDSP0125, HVKDSP0123, HVKDFJK0125, HVKDFJK0123, HVKD0125, HVKD0122, HVKD0120, HVKDAVMG0125 und HVKDAVMG0120 ergibt sich aus dem Zusatzüberschussanteil aus Beteiligung an Kostenüberschüssen.

Der Zusatzüberschussanteil auf die gewählte Anlagestrategie von Allvest der Untergruppen HV5M0125, HV5M0122, HV5M0120 ergibt sich aus dem Zusatzüberschussanteil aus Beteiligung an Kostenüberschüssen.

Der Zusatzüberschussanteil der Untergruppen FGK0125, FGK0722, FGK0122, FGK0120, FGKSP0125, FGKSP0123, FGKAVMG0125 und FGKAVMG0120 ergibt sich aus dem Zusatzüberschussanteil aus verändertem Garantieniveau.

Der Zusatzüberschussanteil aus verändertem Garantieniveau beträgt:

0,1 % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss

Der Zusatzüberschussanteil aus Beteiligung an Kostenüberschüssen beträgt:

0 % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss

4 Schlussüberschussanteil

Der Schlussüberschussanteil wird jeweils für die Leistungsfälle eines Geschäftsjahrs deklariert. Im Rahmen der Deklarationen für die Folgejahre können die Schlussüberschussanteilsätze auch für die vergangenen Versicherungsjahre jeweils neu festgelegt werden.

Der gesamte Schlussüberschussanteil der Versicherung ergibt sich bei Fälligkeit als Summe des normalen Schlussüberschussanteils, des Schlussüberschussanteils bei Bausteinen zur Berufsunfähigkeits- und Pflegevorsorge und des zusätzlichen Schlussüberschussanteils abzüglich

- bei Versicherungen der Untergruppen HVE7S0120 und HVT7S0120 zur abschließenden Finanzierung der Beitragsreduktion notwendigen Mittel

- bei Versicherungen der Untergruppen HVEPAVMG0125, HVEPAVMG0122, HVEPAVMG0121, HVEPAVMG0120, HVEP0125, HVEP0122, HVEP0121, HVEP0120, HVSPEP0125, HVSPEP0122, HVSPEP0121 und HVSPEP0120, bei denen vom vereinbarten Vertragsablauf abgewichen wurde (z. B. Beitragsfreistellung), der benötigten Mittel zur Finanzierung der garantierten Mindest[versicherungs]leistung bzw. des Garantiekapitals, sofern diese noch nicht abgeschlossen ist.

Der gesamte Schlussüberschussanteil beträgt dabei mindestens null.

Normaler Schlussüberschussanteil

Bei den Überschussgruppen EZ, GZ und GZ2 sowie den Untergruppen T0125, T0122, T0120, HRZ0125, HRZ0122, HRZ0120, HRZNG0125, HRZNG0122, HRZNG0120, FGKAVMG0125, FGKAVMG0120, HV5M0125, HV5M0122, HV5M0120, HV4M0125, HV4M0122, HV4M0120, FGK0125, FGK0722, FGK0122, FGK0120, FGKSP0125, FGKSP0123, GKKDSP0125, GKKDSP0123, GKKDAVMG0125, GKKDAVMG0120, GKKD0125, GKKD0122, GKKD0120, PREB0125, PREB0122, PREB0120 und bei Ansammlungsbonus der Untergruppen HVDU0125, HVDU0122, HVDU0121, EBU0125, EBU0122, EBU0120, EBUG0125, EBUG0122, EBUG0120, HV0125, HV0122, HV0120, HVBUG0125, HVBUG0122, HVBUG0120, HVKSP0125, HVKSP0122 und HVKSP0120 wird ein normaler Schlussüberschussanteil in Prozent der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss einschließlich Bonus (bei der Untergruppen PREB0125, PREB0122, PREB0120 zusätzlich in Prozent p. a. der maßgebenden Größe für den weiteren monatlichen Überschussanteil) gegeben.

Die Höhe des normalen Schlussüberschussanteils und dessen Verzinsung wird in den vorherigen Punkten 1 und 2 aufgeführt.

Schlussüberschussanteil bei Bausteinen zur Berufsunfähigkeits- und Pflegevorsorge

Für beitragspflichtige Versicherungen und Versicherungen gegen Einmalbeitrag der Tarife KP und KB der Untergruppen KIZ0125, KIZ0122, KIZ0120 vor Eintritt der Pflegebedürftigkeit wird ein Schlussüberschussanteil in Prozent des maßgebenden Bruttojahresbeitrags gegeben. Der Schlussüberschussanteilsatz beträgt für Leistungsfälle 2025 9 %.

Die Schlussüberschussanteile werden zum Versicherungsstichtag 2025 mit dem Zinssatz 3,50 % aufgezinst. Für die davor liegenden Versicherungsstichtage werden die für die Leistungsfälle des Vorjahrs deklarierten Zinssätze erneut unverändert festgelegt.

Zusätzlicher Schlussüberschussanteil

Bausteine mit einem Zinsüberschussanteil erhalten einen zusätzlichen Schlussüberschussanteil in Höhe eines laufenden Überschussanteils für das letzte Jahr der Aufschubdauer. Dies gilt nicht für Versicherungen der Untergruppen HV5M0125, HV5M0122, HV5M0120, HVEPI0125, HVEPI0122, HVEPI0121, HVEPI0120, HVEP0125, HVEP0122, HVEP0121, HVEP0120, HVSPEP0125, HVSPEP0122, HVSPEP0121, HVSPEP0120, HVEPAVMG0125, HVEPAVMG0122, HVEPAVMG0121, HVEPAVMG0120, FGKAVMG0125, FGKAVMG0120, FGK0125, FGK0722, FGK0122, FGK0120, FGKSP0125, FGKSP0123, HV4M0125, HV4M0122, HV4M0120, GKKDSP0125, GKKDSP0123, GKKD0125, GKKD0122, GKKD0120, GKKDAVMG0125, GKKDAVMG0120, PREB0125, PREB0122 und PREB0120 sowie der Überschussgruppen EI, GI und GI2. Dies gilt auch nicht bei Ansammlungsbonus der Untergruppen HVDU0125, HVDU0122, HVDU0121, EBU0125, EBU0122, EBU0120, EBUG0125, EBUG0122, EBUG0120, HV0125, HV0122, HV0120, HVBUG0125, HVBUG0122, HVBUG0120, HVKSP0125, HVKSP0122 und HVKSP0120.

Unterjährige Beteiligung am Schlussüberschuss

Bei Überschussgruppen EI, GI und GI2 kann bei unterjährigen (das bedeutet vor dem Beginn des nächsten Indexjahrs) Leistungsanlässen ein unterjähriger Schlussüberschussanteil zugeteilt werden.

Für den Teil des Policenwerts, für den die Indexpartizipation gewählt wurde, wird dabei der anteilige Zeitwert der Indexpartizipation des laufenden Indexjahrs berücksichtigt, der aus dem festgelegten jährlichen Überschussanteil nach Abzug von Verwaltungskosten resultiert.

Für den Teil des Policenwerts, für den die Indexpartizipation ausgeschlossen wurde, wird dabei der festgelegte anteilige jährliche Überschussanteil nach Abzug von Verwaltungskosten berücksichtigt.

Schlussüberschussanteil bei Kündigung

Wenn der zum Kündigungstermin zuletzt veröffentlichte Monatswert der Umlaufrendite 10-jähriger Bundeswertpapiere über dem Durchschnittswert für die abgelaufene Vertragsdauer, maximal der letzten 10 Jahre, liegt, wird der gesamte Schlussüberschussanteil bei Kündigung wie folgt reduziert:

Der Kürzungsbetrag ergibt sich aus dem Deckungskapital der Alters- und Hinterbliebenenvorsorge zum Kündigungstermin einschließlich des gesamten Schlussüberschussanteils, multipliziert mit einem Faktor.

Der Faktor beträgt das 0,05-Fache der Differenz aus aktueller Umlaufrendite und dem oben beschriebenen Durchschnittswert, multipliziert mit der Anzahl der Monate der restlichen Aufschubdauer bzw. Ansparphase, jedoch maximal 120 Monate.

Es wird mindestens ein Schlussüberschussanteil in Höhe des zusätzlichen Schlussüberschussanteils gegeben.

Bei Versicherungen mit lebenslanger Versicherungsdauer gilt als restliche Aufschubdauer die Dauer bis zum rechnungsmäßigen Alter von 85 Jahren.

Davon abweichend gilt:

Die unterjährige Beteiligung am Schlussüberschuss bei Überschussgruppen EI, GI und GI2 ist davon nicht betroffen.

In den Untergruppen FGKAVMG0125, FGKAVMG0120, FGK0125, FGK0722, FGK0122, FGK0120, FGKSP0125, FGKSP0123, HV5M0125, HV5M0122, HV5M0120, HV4M0125, HV4M0122, HV4M0120, GKKDSP0125, GKKDSP0123, GKKD0125, GKKD0122, GKKD0120, GKKDAVMG0125 und GKKDAVMG0120 wird der oben beschriebene Faktor auf das Sicherungskapital des Garantiekapitals bei Erleben bzw. der garantierten Mindestrente zum Kündigungstermin einschließlich Schlussüberschussanteil bezogen.

In den Überschussgruppen EPR und GPR wird der oben beschriebene Faktor auf den Schlussüberschussanteil zum Kündigungstermin bezogen.

5 Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven

Der Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven wird jeweils für die Leistungsfälle eines Geschäftsjahrs deklariert. Im Rahmen der Deklarationen für die Folgejahre kann der Sockelbetrag auch für die vergangenen Versicherungsjahre jeweils neu festgelegt werden.

Bei den Überschussgruppen EZ, GZ und GZ2 sowie den Untergruppen T0125, T0122, T0120, HRZ0125, HRZ0122, HRZ0120, HRZNG0125, HRZNG0122, HRZNG0120, FGKAVMG0125, FGKAVMG0120, FGK0125, FGK0123, FGK0122, FGK0120, FGKSP0125, FGKSP0123, HV5M0125, HV5M0122, HV5M0120, HV4M0125, HV4M0122, HV4M0120, GKKDSP0125, GKKDSP0123, GKKD0125, GKKD0122, GKKD0120, GKKDAVMG0125, GKKDAVMG0120 und Ansammlungsbonus der Untergruppen HVDU0125, HVDU0122, HVDU0121, EBU0125, EBU0122, EBU0120, EBUG0125, EBUG0122, EBUG0120, HV0125, HV0122, HV0120, HVBUG0125, HVBUG0122, HVBUG0120, HVKSP0125, HVKSP0122 und HVKSP0120 wird ein Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven in Prozent der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss einschließlich Bonus gegeben. In den Untergruppen T0125, T0122, T0120, HRZ0125, HRZ0122 und HRZ0120 wird der Sockelbetrag nur für beitragsfreie Versicherungen, Versicherungen gegen Einmalbeitrag und Versicherungen mit variabler Beitragszahlung gegeben.

Die Höhe des Sockelbetrags für die Beteiligung an Bewertungsreserven und dessen Verzinsung wird in den vorherigen Punkten 1 und 2 aufgeführt.

6 Fondsabhängige Überschussbeteiligung

Für Versicherungen der Untergruppen FHV0125, FHV0722, FHV0122, FHV0120, FHVAVMG0125, FHVAVMG0120, FHVSP0125, FHVSP0722, FHVSP0122, FHVSP0120, FJA0125, FJA0722, FJA0122 und FJA0120 sowie für Versicherungen der Tarife (St)ODUFO16 und (St)(T/O)BUFO der Untergruppen HVDU0125, HVDU0122, HVDU0121 bzw. HV0125, HV0122, HV0120 wird eine fondsabhängige Überschussbeteiligung in Prozent des jeweiligen Fondswerts gegeben:

Fondsname ISIN Laufender Überschussanteil in % p. a. des jeweiligen Fondswerts
abrdn SICAV I - Emerging Markets Equity Fund A Acc USD LU0132412106 1,05
Allianz Advanced Fixed Income Euro A EUR LU0706717351 0,30
Allianz Advanced Fixed Income Euro AT EUR LU1205638155 0,30
Allianz Advanced Fixed Income Short Duration A EUR LU0856992614 0,12
Allianz Advanced Fixed Income Short Duration IT EUR LU1093406343 0,05
Allianz Asian Small Cap Equity A EUR LU2420271673 1,05
Allianz Best Styles Europe Equity AT EUR LU1019963369 0,60
Allianz Best Styles Europe Equity IT EUR LU1019963955 0,10
Allianz Best Styles Europe Equity SRI A EUR LU2025542882 0,60
Allianz Best Styles Global Equity SRI A EUR LU2034157706 0,60
Allianz Best Styles Global Equity SRI IT EUR LU2034156724 0,10
Allianz Better World Defensive C EUR LU2364420807 0,74
Allianz Better World Defensive IT2 EUR LU2364420989 0,00
Allianz Better World Dynamic C EUR LU2364421953 1,06
Allianz Better World Dynamic IT2 EUR LU2364422092 0,00
Allianz Better World Moderate C EUR LU2364421441 0,92
Allianz Better World Moderate IT2 EUR LU2364421524 0,00
Allianz China Equity A USD LU0348825331 1,05
Allianz Convertible Bond A EUR LU0706716205 0,66
Allianz Dynamic Allocation Plus Equity A EUR LU2243729576 0,90
Allianz Dynamic Multi Asset Strategy SRI 15 A EUR LU1089088071 0,54
Allianz Dynamic Multi Asset Strategy SRI 15 IT2 EUR LU2202893389 0,00
Allianz Dynamic Multi Asset Strategy SRI 30 A EUR LU2799046136 0,69
Allianz Dynamic Multi Asset Strategy SRI 30 IT2 EUR LU2799046482 0,00
Allianz Dynamic Multi Asset Strategy SRI 50 A EUR LU1019989323 0,84
Allianz Dynamic Multi Asset Strategy SRI 50 IT2 EUR LU2202893462 0,00
Allianz Dynamic Multi Asset Strategy SRI 75 A EUR LU1089088311 0,84
Allianz Dynamic Multi Asset Strategy SRI 75 IT2 EUR LU2202893546 0,00
Allianz Emerging Markets Equity SRI A EUR LU2571887368 0,84
Allianz Emerging Markets EquityA EUR LU1136106207 0,84
Allianz Emerging Markets Select Bond A (H2-EUR) LU2041105730 0,71
Allianz Emerging Markets Sovereign Bond A H2-EUR LU1958620012 0,75
Allianz Euro Bond A EUR LU0165915215 0,45
Allianz Euro Bond AQ EUR LU1250164214 0,90
Allianz Euro Cash P EUR LU0585535577 0,04
Allianz Euro Rentenfonds A EUR DE0008475047 0,33
Allianz Euro Rentenfonds P EUR DE0009797480 0,07
Allianz Europe Equity Growth Select A EUR LU0908554255 0,90
Allianz Europe Equity SRI A EUR LU0542502157 0,90
Allianz Europe Mid Cap Equity A EUR LU2868113023 1,05
Allianz Europe Small Cap Equity A EUR LU0293315023 1,05
Allianz Europe Small Cap Equity AT EUR LU0293315296 1,05
Allianz European Equity Dividend A EUR LU0414045582 0,90
Allianz European Equity Dividend A20 EUR LU1664206874 0,90
Allianz European Equity Dividend AT EUR LU0414045822 0,90
Allianz European Equity Dividend IT EUR LU0414047281 0,05
Allianz European Equity Dividend IT20 EUR LU1664206957 0,05
Allianz FinanzPlan 2025 C EUR LU0261743339 0,75
Allianz FinanzPlan 2030 C EUR LU0261743842 0,75
Allianz FinanzPlan 2035 C EUR LU0261744147 1,08
Allianz FinanzPlan 2040 C EUR LU0261744907 1,08
Allianz FinanzPlan 2045 C EUR LU0261745383 1,08
Allianz FinanzPlan 2050 C EUR LU0261745896 1,08
Allianz Flexi Rentenfonds A EUR DE0008471921 0,54
Allianz Flexi Rentenfonds IT2 EUR DE000A2AMPQ3 0,03
Allianz Fonds Schweiz A EUR DE0008476011 0,90
Allianz GEM Equity High Dividend AT EUR LU0293313325 1,05
Allianz Global Artificial Intelligence A EUR LU1548497186 1,05
Allianz Global Artificial Intelligence IT EUR LU1548496709 0,08
Allianz Global Emerging Markets Equity Dividend A EUR LU1254138628 1,05
Allianz Global Sustainability A EUR LU0158827195 0,90
Allianz Green Bond A EUR LU1297616010 0,54
Allianz Green Bond AT EUR LU1542252181 0,54
Allianz Green Bond IT EUR LU1297616366 0,00
Allianz India Equity A (EUR) LU2868113379 1,05
Allianz Informationstechnologie A EUR DE0008475120 0,90
Allianz Interglobal A EUR DE0008475070 1,05
Allianz Interglobal IT EUR DE000A2DU1Z9 0,08
Allianz Internationaler Rentenfonds A EUR DE0008475054 0,51
Allianz Japan Equity A EUR LU2636795390 0,90
Allianz Mobil-Fonds A EUR DE0008471913 0,04
Allianz Multi Asset Risk Control -A- EUR LU0268212239 0,78
Allianz Nebenwerte Deutschland A EUR DE0008481763 0,90
Allianz Nebenwerte Deutschland A20 EUR DE000A2ATB57 0,90
Allianz Nebenwerte Deutschland I EUR DE0009797530 0,05
Allianz Nebenwerte Deutschland I20 EUR DE000A2ATB65 0,05
Allianz Oriental Income A EUR LU1752425543 0,90
Allianz Oriental Income AT EUR LU0348784041 0,90
Allianz Oriental Income IT EUR LU2325213093 0,05
Allianz Positive Change A (EUR) LU2211815142 0,96
Allianz Positive Change IT (EUR) LU2211815654 0,07
Allianz Rentenfonds A EUR DE0008471400 0,33
Allianz Rentenfonds IT2 EUR DE000A2AMPP5 0,00
Allianz Rohstofffonds A EUR DE0008475096 0,90
Allianz SDG Global Equity A EUR LU2591118620 0,78
Allianz Strategiefonds Balance A EUR DE0009797258 0,80
Allianz Strategiefonds Balance IT2 EUR DE000A14N9Y9 0,00
Allianz Strategiefonds Stabilität A EUR DE0009797282 0,68
Allianz Strategiefonds Stabilität IT2 EUR DE000A2AMPK6 0,00
Allianz Strategiefonds Wachstum A EUR DE0009797266 0,91
Allianz Strategiefonds Wachstum IT2 EUR DE000A2AMPL4 0,00
Allianz Strategiefonds Wachstum Plus A EUR DE0009797274 1,02
Allianz Strategiefonds Wachstum Plus IT2 EUR DE000A2AMPM2 0,00
Allianz Strategy 50 CT EUR LU0352312184 0,80
Allianz Strategy 75 CT EUR LU0352312853 0,91
Allianz Thematica A EUR LU1479563717 0,96
Allianz Thematica IT EUR LU2009011938 0,14
Allianz Thesaurus AT EUR DE0008475013 0,90
Allianz US Equity Fund A EUR LU0256843979 0,90
Allianz US Equity Fund A H EUR LU1992126729 0,90
Allianz US Investment Grade Credit Fund A H2 EUR LU2593588929 0,43
Allianz US Large Cap Value A (EUR) LU2881764000 0,90
Allianz US Short Duration High Income Bond A (H2-EUR) LU1282651808 0,66
Allianz Vermögensbildung Deutschland A EUR DE0008475062 0,90
Allianz Vermögensbildung Deutschland A20 EUR DE000A2ATB73 0,90
Allianz Vermögensbildung Europa A EUR DE0008481813 0,81
Allianz Volatility Strategy Fund A EUR Dis LU0417273140 0,60
Allianz Wachstum Euroland A EUR DE0009789842 0,90
Allianz Wachstum Euroland A20 EUR DE000A2ATB81 0,90
Allianz Wachstum Euroland IT2 EUR DE000A2AMPN0 0,05
Allianz Wachstum Euroland IT20 EUR DE000A2ATB99 0,05
Allianz Wachstum Europa A EUR DE0008481821 0,90
Allianz Wachstum Europa A20 EUR DE000A2ATCA0 0,90
Amundi Bavarian Equity Fund P C/D FR0013494879 0,50
Amundi CPR Climate Action A AT0000A28YT6 0,75
Amundi Ethik Fonds A AT0000857164 0,45
Amundi Ethik Plus A ND DE0009792002 0,69
Amundi Ethik Plus H DA DE000A2P8UC2 0,15
Amundi European Sector Rotation Fund I C/D FR0013356086 0,00
Amundi European Sector Rotation Fund P C/D FR0013356094 0,65
Amundi Funds - European Equity Value I2 EUR C LU1883315480 0,19
Amundi Funds - Global Ecology ESG A EUR (C) LU1883318740 0,90
Amundi Funds - Global Ecology ESG I2 EUR (C) LU1883320050 0,00
Amundi Index Solutions - Amundi DAX UCITS ETF EUR Distributing LU2611732046 0,00
Amundi Index Solutions - Amundi MSCI Emerging ESG Leaders UCITS ETF DR EUR LU2109787551 0,00
Amundi MSCI Europe II UCITS ETF Acc EUR FR0010261198 0,00
Amundi MSCI World Climate Net Zero Ambition PAB UCITS ETF Acc IE000CL68Z69 0,00
Amundi MSCI World ESG Climate Net Zero Ambition CTB UCITS ETF Acc USD IE0001GSQ2O9 0,00
Amundi MSCI World UCITS ETF DR USD Inc EUR IE000CNSFAR2 0,02
Amundi Multi Manager Best Select H ND DE000A2DW327 0,00
Amundi Stoxx Europe 600 UCITS ETF C EUR LU0908500753 0,00
BlackRock Global Funds - European Value Fund A2 EUR LU0072462186 0,94
BlackRock Global Funds - European Value Fund I2 EUR LU0949170939 0,00
BlackRock Global Funds - Global Allocation Fund A2 EUR LU0171283459 1,05
BlackRock Global Funds - Global Allocation Fund I2 EUR LU1653088838 0,10
BlackRock Global Funds - Systematic Sustainable Global SmallCap Fund A2 LU0054578231 1,05
BlackRock Global Funds - US Basic Value Fund A2 LU0072461881 1,05
BlackRock Global Funds - World Gold Fund A2 LU0055631609 1,23
BlackRock Global Funds - World Mining Fund A2 LU0075056555 1,23
BlackRock Strategic Funds - Managed Index Portfolios Growth A2 EUR LU1241524880 0,60
BlackRock Strategic Funds - Managed Index Portfolios Growth D2 EUR LU1304596841 0,00
BlackRock Strategic Funds - Managed Index Portfolios Moderate A2 EUR LU1241524708 0,60
BlackRock Strategic Funds - Managed Index Portfolios Moderate D2 EUR LU1304596684 0,00
BNP Paribas Funds - Global Environment Classic Capitalisation LU0347711466 1,05
BNP Paribas Funds - Global Environment I Capitalisation LU0347711623 0,00
BNP Paribas Funds Disruptive Technology Classic Distribution LU0823421846 0,90
BNP Paribas Funds Euro Equity Classic Capitalisation LU0823401574 0,90
BNP Paribas Funds Euro Equity I Capitalisation LU0823401814 0,00
Carmignac Investissement A EUR Acc FR0010148981 0,75
Carmignac Patrimoine A EUR Acc FR0010135103 0,75
Carmignac Portfolio Emerging Patrimoine A EUR Acc LU0592698954 0,75
CPR Invest - Defensive Class A - Acc LU1203018533 0,76
CPR Invest - Dynamic Class A - Acc LU1203020190 0,92
CPR Invest - Global Disruptive Opportunities Class A EUR Acc LU1530899142 1,00
CPR Invest - Reactive Class A - Acc LU1103787690 0,89
CT (Lux) - American Class 1U (USD Accumulation Shares) LU1868836591 1,05
CT (Lux) - American Class 9U (USD Accumulation Shares) LU1868837300 0,00
CT (Lux) - Asia Equities 1U (USD Accumulation) LU1864951790 1,05
CT (Lux) - European High Yield Bond 1E (EUR Accumulation Shares) LU1829334579 0,84
CT (Lux) - Global Select 1U (USD Accumulation) LU1864957219 1,05
CT (Lux) - Global Select 9U (USD Accumulation) LU1864957995 0,00
CT (Lux) - Pan European ESG Equities - 1E - EUR LU1832003567 0,91
Dimensional European Small Companies Fund EUR Accumulation IE0032769055 0,00
Dimensional Global Core Equity Fund EUR Accumulation IE00B2PC0260 0,00
Dimensional World Equity Fund EUR Accumulation IE00B4MJ5D07 0,00
DJE - Dividende & Substanz P (EUR) LU0159550150 0,85
DJE - Dividende & Substanz XP (EUR) LU0229080733 0,00
DWS Deutschland FC DE000DWS2F23 0,00
DWS Deutschland GLC DE000DWS2S28 0,60
DWS Deutschland GTFC DE000DWS2S36 0,00
DWS Deutschland LC DE0008490962 0,60
DWS ESG Akkumula TFC DE000DWS2L90 0,00
DWS Invest Euro-Gov Bonds LC LU0145652052 0,30
DWS Invest Top Asia LD LU0145648456 0,75
DWS Top Dividende LD DE0009848119 0,63
DWS Top Dividende TFC DE000DWS18Q3 0,00
DWS Vermögensbildungsfonds I LD DE0008476524 0,63
Ethna-AKTIV A LU0136412771 0,60
Fidelity Funds - America Fund A-DIST LU0048573561 0,90
Fidelity Funds - America Fund Y-DIST-USD LU1064925735 0,00
Fidelity Funds - Emerging Markets Fund Y-DIST-USD LU0936576593 0,00
Fidelity Funds - European Growth Fund A-DIST-EUR LU0048578792 0,90
Fidelity Funds - Global Dividend Fund A-QINCOME(G)-EUR LU0731782404 0,90
First Eagle Amundi International Fund Class IU-C Shares LU0433182176 0,00
Flossbach von Storch - Dividend IT LU2312730000 0,06
Flossbach von Storch - Dividend R LU0831568729 0,81
Flossbach von Storch - Foundation Growth - IT LU2243567901 0,06
Flossbach von Storch - Foundation Growth - RT LU2243567653 0,81
Flossbach von Storch - Multi Asset - Balanced I LU0323578061 0,06
Flossbach von Storch - Multi Asset - Balanced R LU0323578145 0,81
Flossbach von Storch - Multi Asset - Growth I LU0323578228 0,06
Flossbach von Storch - Multi Asset - Growth R LU0323578491 0,81
Flossbach von Storch - Multiple Opportunities II R LU0952573482 0,81
Flossbach von Storch SICAV - Multiple Opportunities R LU0323578657 0,81
Fondak - A20 EUR DE000A2ATB40 0,84
Fondak A EUR DE0008471012 0,84
Fondak I EUR DE000A0MJRM3 0,00
Fondak I20 EUR DE000A2ATB32 0,04
Franklin FTSE India UCITS ETF EUR IE00BHZRQZ17 0,00
Franklin Innovation Fund A(acc) USD LU2063271972 1,05
Franklin Innovation Fund I(acc) USD LU2063272608 0,10
Franklin Mutual European Fund A(acc)EUR LU0140363002 1,05
Franklin S&P 500 Paris Aligned Climate UCITS ETF EUR IE00BMDPBZ72 0,00
Franklin STOXX Europe 600 Paris Aligned Climate UCITS ETF IE00BMDPBY65 0,00
Goldman Sachs Global CORE Equity Portfolio E Acc EURClose LU0257370246 1,25
Goldman Sachs Global CORE Equity Portfolio I Acc EUR Close LU0280841296 0,00
Goldman Sachs Global Small Cap CORE Equity Portfolio E Acc EUR Close LU0245181838 1,25
Goldman Sachs Global Small Cap CORE Equity Portfolio I Acc EUR Close LU2601469393 0,00
HSBC Global Investment Funds - Global Equity Climate Change AC LU0323239441 0,81
HSBC Global Investment Funds - Global Equity Climate Change XC LU0404497793 0,00
HSBC MSCI Europe Climate Paris Aligned UCITS ETF EUR IE00BP2C0316 0,00
Invesco EQQQ NASDAQ-100 UCITS ETF Acc EUR IE00BFZXGZ54 0,00
Invesco Funds - Invesco Euro Short Term Bond Fund A Accumulation EUR LU0607519195 0,38
Invesco Funds - Invesco Sustainable Pan European Structured Equity Fund A Acc EUR LU0119750205 0,81
Invesco Funds - Invesco Sustainable Pan European Structured Equity Fund C Acc EUR LU0119753134 0,32
iShares € Corp Bond ESG UCITS ETF EUR (Dist) EUR IE00BYZTVT56 0,00
iShares Core € Govt Bond UCITS ETF EUR (Dist) IE00B4WXJJ64 0,00
iShares Core MSCI EM IMI UCITS ETF USD (Acc) EUR IE00BKM4GZ66 0,00
iShares Core MSCI Europe UCITS ETF EUR (Dist) EUR IE00B1YZSC51 0,00
iShares Core MSCI World UCITS ETF USD (Acc) EUR IE00B4L5Y983 0,00
iShares Core S&P 500 UCITS ETF USD (Acc) IE00B5BMR087 0,00
iShares MSCI ACWI UCITS ETF USD (Acc) EUR IE00B6R52259 0,00
iShares S&P 500 Consumer Discretionary Sector UCITS ETF USD (Acc) EUR IE00B4MCHD36 0,00
iShares S&P 500 Financials Sector UCITS ETF USD (Acc) EUR IE00B4JNQZ49 0,00
iShares S&P 500 Health Care Sector UCITS ETF USD (Acc) EUR IE00B43HR379 0,00
iShares S&P 500 Information Technology Sector UCITS ETF USD (Acc) EUR IE00B3WJKG14 0,00
iShares STOXX Europe 600 Automobiles & Parts UCITS ETF (DE) EUR acc DE000A2QP4A8 0,00
iShares STOXX Europe 600 Chemicals UCITS ETF (DE) DE000A0H08E0 0,00
iShares STOXX Europe 600 Financial Services UCITS ETF (DE) DE000A0H08G5 0,00
iShares STOXX Europe 600 Food & Beverage UCITS ETF (DE) DE000A0H08H3 0,00
iShares STOXX Europe 600 Health Care UCITS ETF (DE) DE000A0Q4R36 0,00
iShares STOXX Europe 600 Insurance UCITS ETF (DE) DE000A0H08K7 0,00
iShares STOXX Europe 600 Personal & Household Goods UCITS ETF (DE) DE000A0H08N1 0,00
iShares STOXX Global Select Dividend 100 UCITS ETF (DE) DE000A0F5UH1 0,00
iShares VII PLC - iShares Core MSCI Pac ex-Jpn ETF USD Acc EUR IE00B52MJY50 0,00
Janus Henderson Pan European Fund A2 EUR LU0201075453 0,90
Janus Henderson Pan European Fund G2 EUR LU1136954127 0,00
JPMorgan Funds - Emerging Markets Equity Fund A (acc) - EUR LU0217576759 0,95
JPMorgan Funds - Europe Dynamic Small Cap Fund A (perf) (acc) - EUR LU0210072939 0,95
JPMorgan Investment Funds - Global Macro Opportunities Fund A (acc) - EUR LU0095938881 0,79
JSS Sustainable Bond - Euro Broad P EUR dist LU0158938935 0,42
JSS Sustainable Equity - Global Thematic P EUR dist LU0229773345 1,05
Kapital Plus A EUR DE0008476250 0,54
Kapital Plus I EUR DE0009797613 0,03
LBBW Gesund Leben I DE000A2QDRQ4 0,00
LBBW Global Warming I DE000A2N67X0 0,14
LBBW Global Warming R DE000A0KEYM4 0,90
LBBW Mobilität der Zukunft I DE000A2PR6L9 0,00
LBBW Nachhaltigkeit Aktien I DE000A0JM0Q6 0,20
LBBW Nachhaltigkeit Aktien R DE000A0NAUP7 0,84
M&G (Lux) Japan Smaller Companies Fund EUR A Acc LU1670715975 0,95
M&G (Lux) Japan Smaller Companies Fund EUR CI Acc LU1797817860 0,20
M&G (Lux) Optimal Income Fund EUR A Acc LU1670724373 0,79
M&G Global Themes Fund EUR A Acc GB0030932676 1,05
Magellan C FR0000292278 0,75
Mercer Multi Asset High Gr A22 H 0.3620 EUR IE0003VVVLE9 0,00
MetallRente Fonds Portfolio Class A EUR Inc LU0147989353 0,45
MetallRente Fonds Portfolio Class I EUR Acc LU1190435906 0,00
MFS Meridian Funds - European Core Equity Fund A1 EUR LU0125946151 0,96
Morgan Stanley Investment Funds - Europe Opportunity Fund A LU1387591305 0,98
Morgan Stanley Investment Funds - Global Brands Fund A (USD) EUR LU0119620416 0,96
Nomura Funds Ireland plc - Asia ex Japan High Conviction Fund Class A EUR Acc IE00BBT37V62 1,00
Nomura Funds Ireland plc - Asia ex Japan High Conviction Fund Class I EUR Acc IE00BBT37Y93 0,25
Nomura Funds Ireland plc - Japan Strategic Value Fund Class A EUR IE00B3XFBR64 0,90
Nomura Funds Ireland plc - Japan Strategic Value Fund Class I EUR IE00B3YQ1K12 0,35
Nordea 1 - Emerging Stars Equity Fund BI EUR LU0602539271 0,00
Nordea 1 - Emerging Stars Equity Fund BP EUR LU0602539867 0,90
Nordea 1 - European Stars Equity Fund BI EUR LU1706108732 0,00
Nordea 1 - European Stars Equity Fund BP EUR LU1706106447 1,05
Nordea 1 - Global Climate and Environment Fund BI EUR LU0348927095 0,00
Nordea 1 - Global Climate and Environment Fund BP EUR LU0348926287 0,90
ÖkoWorld ÖkoVision Classic C LU0061928585 0,35
ÖkoWorld ÖkoVision® Classic T LU1727504356 0,00
onemarkets Allianz Conservative MA Fund E EUR Acc LU2595020632 0,00
onemarkets Allianz Global Equity Future Champions Fund E Acc LU2595017414 0,00
onemarkets Amundi Climate Focus Equity Fund E EUR Acc LU2503842465 0,00
onemarkets Amundi Flexible Income Fund E EUR Acc LU2503842622 0,00
onemarkets BlackRock Global Equity Dynamic Opportunities Fund E EUR Acc LU2503835923 0,00
onemarkets Fidelity World Equity Income Fund E EUR Acc LU2503835253 0,00
onemarkets J.P. Morgan Emerging Countries Fund E EUR Acc LU2503833639 0,00
onemarkets PIMCO Global Balanced Allocation Fund E EUR Acc LU2503837200 0,00
onemarkets VP Flexible Allocation Fund E EUR Acc LU2595009239 0,00
onemarkets VP Global Flexible Bond Fund E EUR Inc LU2595009585 0,00
Pictet-Biotech P USD LU0090689299 1,04
Pictet-Global Emerging Debt P USD LU0128467544 0,66
Pictet-Global Megatrend Selection P EUR LU0386882277 0,96
PIMCO GIS Balanced Income and Growth Fund E Class EUR (Hedged) Accumulation IE00B4YYY703 1,16
PIMCO GIS Climate Bond Fund E Class EUR (Hedged) Accumulation IE00BLH0ZN77 0,77
PIMCO GIS Climate Bond Fund Institutional USD Accumulation IE00BLCH5F52 0,05
PIMCO GIS Dynamic Bond Fund E Class EUR (Hedged) Accumulation IE00B5B5L056 0,97
PIMCO GIS Emerging Markets Bond ESG Fund E Class EUR (Hedged) Accumulation IE00BDTM8810 0,93
PIMCO GIS Emerging Markets Bond ESG Fund Institutional USD Accumulation IE00B61N1B75 0,05
PIMCO GIS Emerging Markets Bond Fund E Class EUR (Hedged) Accumulation IE00B11XYW43 0,91
PIMCO GIS Euro Bond Fund E Class EUR Accumulation IE00B11XYY66 0,73
PIMCO GIS Euro Bond Fund Institutional EUR Accumulation IE0004931386 0,05
PIMCO GIS Global Bond ESG Fund E Class USD Income IE00BYXVW230 0,77
PIMCO GIS Global Bond ESG Fund Institutional USD Accumulation IE00BYXVTY44 0,05
PIMCO GIS Global Bond Fund E Class USD Accumulation IE00B11XZ210 0,75
PIMCO GIS Global Bond Fund Institutional USD Accumulation IE0002461055 0,05
PIMCO GIS Income Fund E Class USD Accumulation IE00B7KFL990 0,78
PIMCO GIS Income Fund Institutional USD Accumulation IE00B87KCF77 0,05
PRIME VALUES Income (R) EUR A AT0000973029 0,68
Private Banking Vermögensportfolio Nachhaltig 50 AK 4 DE000A0M03X1 0,00
Private Banking Vermögensportfolio Nachhaltig 70 AK 4 DE000A0M0317 0,00
Raiffeisen-Nachhaltigkeit-Mix I VTA AT0000A1VG68 0,00
Raiffeisen-Nachhaltigkeit-Mix R A AT0000859517 0,63
Robeco Asia-Pacific Equities D € LU0084617165 0,90
Robeco Asia-Pacific Equities I € LU1493701376 0,10
Robeco BP Global Premium Equities D EUR LU0203975437 0,75
Robeco BP Global Premium Equities I EUR LU0233138477 0,18
Robeco QI Emerging Markets Active Equities D € LU0329355670 0,75
Santander Select Defensive A LU0781563332 0,69
Santander Select Dynamic A LU0781564579 0,96
Santander Select Moderate A LU0781563928 0,83
Sauren Global Balanced A LU0106280836 0,40
Sauren Global Growth A LU0095335757 0,40
Schroder International Selection Fund Asian Equity Yield A Accumulation USD LU0188438112 0,93
Schroder International Selection Fund Emerging Markets A Accumulation EUR LU0248176959 0,93
Schroder International Selection Fund Emerging Markets C Accumulation EUR LU0248177411 0,00
Schroder International Selection Fund EURO Corporate Bond A Accumulation EUR LU0113257694 0,49
Schroder International Selection Fund Global Equity A Accumulation USD LU0215105999 0,78
Swisscanto (LU) Portfolio Fund - Swisscanto (LU) Portfolio Fund Sustainable Balanced (EUR) AT LU0208341536 0,66
Swisscanto (LU) Portfolio Fund - Swisscanto (LU) Portfolio Fund Sustainable Balanced (EUR) DA LU1813277669 0,00
T. Rowe Price Funds SICAV - Global Natural Resources Equity Fund A USD LU0272423673 0,96
Templeton Asian Growth Fund A(Ydis)USD LU0029875118 1,30
Templeton Eastern Europe Fund A (acc) EUR SP LU2525718768 0,00
Templeton Eastern Europe Fund A(acc)EUR LU0078277505 1,47
Templeton Emerging Markets Smaller Companies Fund A(acc)EUR LU0300743431 1,37
Templeton Emerging Markets Smaller Companies Fund I(acc)EUR LU0300743605 0,30
Templeton Global Bond Fund A(Mdis)EUR LU0152981543 0,74
Templeton Global Bond Fund I(acc)EUR LU0195953079 0,06
Templeton Growth (Euro) Fund A(acc)EUR LU0114760746 1,05
terrAssisi Aktien I AMI I (a) DE000A2DVTE6 0,00
terrAssisi Aktien I AMI P (a) DE0009847343 0,60
UBS(Lux)Fund Solutions - MSCI Emerging Markets Socially Responsible UCITS ETF(USD)A-acc LU1048313974 0,00
UBS(Lux)Fund Solutions - MSCI EMU Socially Responsible UCITS ETF(EUR)A-dis LU0629460675 0,00
UBS(Lux)Fund Solutions - MSCI Europe Socially Responsible UCITS ETF(EUR)A-acc LU2206597804 0,00
UBS(Lux)Fund Solutions - MSCI Pacific Socially Responsible UCITS ETF(USD)A-dis LU0629460832 0,00
UBS(Lux)Fund Solutions - MSCI USA Socially Responsible UCITS ETF(USD)A-dis LU0629460089 0,00
UBS(Lux)Fund Solutions - MSCI World Socially Responsible UCITS ETF(USD)A-acc LU0950674332 0,00
UniDividendenAss -net- A LU0186860663 1,03
UniEM Global A LU0115904467 0,64
UniEuroRenta DE0008491069 0,31
UniFavorit: Aktien DE0008477076 0,52
UniGlobal DE0008491051 0,52
UniRak DE0008491044 0,52
UniStrategie: Ausgewogen DE0005314116 0,52
UniStrategie: Dynamisch DE0005314124 0,64
UniStrategie: Offensiv DE0005314447 0,64
VermögensManagement Balance A EUR LU0321021155 1,38
VermögensManagement Chance A EUR LU0321021585 1,70
VermögensManagement Substanz A EUR LU0321021072 0,95
VermögensManagement Wachstum A EUR LU0321021312 1,48
Xtrackers DAX UCITS ETF 1C LU0274211480 0,00
Xtrackers Euro Stoxx 50 UCITS ETF 1C LU0380865021 0,00
Xtrackers Euro Stoxx Quality Dividend UCITS ETF 1D LU0292095535 0,00
Xtrackers II ESG Global Aggregate Bond UCITS ETF 1D LU0942970103 0,00

Überschussanteilsätze - II

II. Überschussanteilsätze für die ab Juli 2000 und vor Januar 2020 eingeführten Tarife

Jährlicher Überschussanteil
in % der maßgebenden Größe für den Risikoüberschuss (Grundüberschussanteil)1 in % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss (Zinsüberschussanteil)
Versicherte Person männlich Versicherte Person weiblich (Partner)
1 Überschussbeteiligung der Grundbausteine
1.1 Überschussgruppen EZ, GZ und GZ2
Vor Beginn der Rentenzahlung
Untergruppen HVT0117, HVT7S01172
R-,StR-Tarife
Zukunftsrente / Zukunftskapital 5 5 1,80 / 1,90
Tarif (St)VR1 2 2 1,90
Untergruppen HVT0115, HVT7S01152
R-,StR-Tarife
Zukunftsrente / Zukunftskapital 5 5 1,45 / 1,55
Tarif (St)VR1 2 2 1,55
Untergruppen HVT0114, HVT0713, HVT0113, HVT0412, HVT0112
R-,StR-Tarife
Zukunftsrente / Zukunftskapital 5 5 0,95 / 1,05
Tarif (St)VR1 2 2 1,05
Untergruppen HVT0111, HVT0109
R-,StR-Tarife
Zukunftsrente / Zukunftskapital 5 5 0,45 / 0,55
Tarif (St)VR1 2 2 0,55
Untergruppen HVT0108, HVT0107
R-,StR-Tarife
Zukunftsrente / Zukunftskapital 12 10 0,45 / 0,55
Tarif (St)VR1
Untergruppe HVT0108 4 3 0,55
Untergruppe HVT0107 4 3 0,30
Untergruppen HVT0105, HVT0104
R-,StR-Tarife
Zukunftsrente / Zukunftskapital 0 0 0 / 0,05
Tarif (St)VR1 0 0 0
Untergruppe HVT0700
R-Tarife
Zukunftsrente / Zukunftskapital 0 0 0 / 0
StR-Tarife
Zukunftsrente / Zukunftskapital 0 0 0 / 0
Tarif VR1 0 0 0

Zusätzlich werden jährliche Zusatzüberschussanteile sowie Schlussüberschussanteile und ein Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven gegeben. Siehe die Angaben zum Zusatzüberschussanteil, zum Schlussüberschussanteil und zum Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven unter Punkt 3 auf den folgenden Seiten innerhalb des Kapitels II und in der folgenden Tabelle.

1_Der Satz für den Grundüberschussanteil wird ab dem Alter von 65 Jahren linear abgestuft bis auf null im Alter von 85 Jahren.

2_Für Versicherungen, bei denen die Finanzierung der Beitragsreduktion noch nicht abgeschlossen ist, wird der Satz für den Zinsüberschussanteil auf 0 % gesetzt.

Normaler Schlussüberschussanteil und Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven
in % p. a. der maßgebenden Größe für den normalen Schlussüberschussanteil in % p. a. der maßgebenden Größe für den Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven
beitragspflichtig1 beitragsfrei beitragspflichtig1 beitragsfrei
Überschussgruppen EZ, GZ und GZ2
Vor Beginn der Rentenzahlung
Untergruppen HVT0117, HVT7S0117
R-, StR-Tarife
Zukunftsrente / Zukunftskapital 0,80 / 0,90 0,50 / 0,60 0 0
Tarif (St)VR1 0,90 0,60 0 0
Untergruppen HVT0115, HVT7S0115
R-, StR-Tarife
Zukunftsrente / Zukunftskapital 0,80 / 0,90 0,50 / 0,60 0 0
Tarif (St)VR1 0,90 0,60 0 0
Untergruppen HVT0114, HVT0713, HVT0113, HVT0412, HVT0112
R-, StR-Tarife
Zukunftsrente / Zukunftskapital 0,80 / 0,90 0,50 / 0,60 0 0
Tarif (St)VR1 0,90 0,60 0 0
Untergruppen HVT0111, HVT0109
R-, StR-Tarife
Zukunftsrente / Zukunftskapital 0,80 / 0,90 0,50 / 0,60 0 0
Tarif (St)VR1 0,90 0,60 0 0
Untergruppe HVT0108
R-, StR-Tarife
Zukunftsrente / Zukunftskapital 0,80 / 0,90 0,50 / 0,60 0 0
Tarif (St)VR1 0,90 0,60 0 0
Untergruppe HVT0107
R-, StR-Tarife
Zukunftsrente / Zukunftskapital 0,80 / 0,90 0,50 / 0,60 0 0
Tarif (St)VR1 0,90 0,60 0 0
Untergruppen HVT0105, HVT0104
R-, StR-Tarife
Zukunftsrente / Zukunftskapital 0,75 / 0,90 0,45 / 0,60 0 0
Tarif (St)VR1 0,70 0,40 0 0
Untergruppe HVT0700
R-, StR-Tarife
Zukunftsrente / Zukunftskapital 0,25 / 0,45 0 / 0,15 0 0
Tarif (St)VR1 0,20 0 0 0

Die Schlussüberschussanteile und der Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven werden zum Versicherungsstichtag 2025 mit einem Zinssatz von 3,5 % p. a. aufgezinst. Für die davor liegenden Versicherungsstichtage werden die für die Leistungsfälle des Vorjahrs deklarierten Zinssätze erneut unverändert festgelegt. Weitere Angaben zum Schlussüberschuss (z. B. Schlussüberschussanteil bei Kündigung) siehe Punkt 4 und zum Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven siehe Punkt 5 auf den folgenden Seiten.

1_Versicherungen mit variabler Beitragszahlung gelten als beitragspflichtig. Ebenso gelten Versicherungen gegen Einmalbeitrag mit Versicherungsbeginn ab Januar 2008 als beitragspflichtig, sonst als beitragsfrei.

Jährlicher Überschussanteil
in % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss (Zinsüberschussanteil)
Überschussgruppen EZ, GZ und GZ2
Vor Beginn der Rentenzahlung
Untergruppe HVE0117 1,80
Untergruppe HVE0115 1,45
Untergruppen HVE0114, HVE0713, HVE0113, HVE0412, HVE0112 0,95
Untergruppen HVE0111, HVE0109, HVE0108, HVE0107 0,45
Untergruppen HVE0105, HVE0104 0
Untergruppen HVE0700, HVE0195, HVE0185 0
Untergruppe HVE7S01171 1,80
Untergruppe HVE7S01151 1,45
Untergruppen HVE7S01141, HVE7S07131, HVE7S01131, HVE7S04121, HVE7S01121 0,95
Untergruppen HVE7S01111 , HVE7S01091 , HVE7S01081 , HVE7S07071 0,45
Untergruppe HVAVMG01172 1,80
Untergruppe HVAVMG01152 1,45
Untergruppen HVAVMG01142, HVAVMG07132, HVAVMG01132, HVAVMG04122, HVAVMG01122 0,95
Untergruppen HVAVMG01112, HVAVMG01092, HVAVMG01082, HVAVMG01072 0,45
Untergruppen HVAVMG01062, HVAVMG01052 0
Untergruppe HVAVMG0104 0
Untergruppen HVAVMG0401, HVAVMGN0401 0
Untergruppe HVZKR0117 1,80
Untergruppe HVZKR0115 1,45
Untergruppen HVZKR0114, HVZKR0713, HVZKR0113, HVZKR0112 0,95
Untergruppen HVZKR0111, HVZKR0109, HVZKR0108 0,45
Untergruppe HVZKR0107 0,20
Untergruppe HVZKR0106 0

Zusätzlich werden jährliche Zusatzüberschussanteile sowie Schlussüberschussanteile und ein Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven gegeben. Siehe die Angaben zum Zusatzüberschussanteil, zum Schlussüberschussanteil und zum Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven unter Punkt 3 auf den folgenden Seiten innerhalb des Kapitels II und in der folgenden Tabelle.

1_Für Versicherungen, bei denen die Finanzierung der Beitragsreduktion noch nicht abgeschlossen ist, wird der Satz auf 0 % gesetzt.

2_Bei Versicherungen, bei denen vom vereinbarten Vertragsablauf abgewichen wurde (z. B. Beitragsfreistellung) und bei denen die Finanzierung der garantierten Mindest[versicherungs]leistung noch nicht abgeschlossen ist, wird der Satz auf 0 % gesetzt.

Normaler Schlussüberschussanteil und Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven
in % p. a. der maßgebenden Größe für den normalen Schlussüberschussanteil in % p. a. der maßgebenden Größe für den Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven
beitragspflichtig1 beitragsfrei beitragspflichtig1 beitragsfrei
Überschussgruppen EZ, GZ und GZ2
Vor Beginn der Rentenzahlung
Untergruppe HVE01172 0,80 / 0,90 0,50 / 0,60 0 0
Untergruppe HVE01152 0,80 / 0,90 0,50 / 0,60 0 0
Untergruppen HVE01142 , HVE07132 , HVE01132 , HVE04122 , HVE01122 0,80 / 0,90 0,50 / 0,60 0 0
Untergruppen HVE01112 , HVE01092 , HVE01082 0,80 / 0,90 0,50 / 0,60 0 0
Untergruppe HVE01072 0,80 / 0,90 0,50 / 0,60 0 0
Untergruppen HVE01052 , HVE01042 0,75 / 0,85 0,45 / 0,55 0 0
Untergruppe HVE07002 0,25 / 0,35 0 / 0,05 0 0
Untergruppe HVE01952 0 / 0 0 / 0 0 0
Untergruppe HVE01852 0 / 0,10 0 / 0 0 0
Untergruppe HVE7S01172 0,80 / 0,90 0,50 / 0,60 0 0
Untergruppe HVE7S01152 0,80 / 0,90 0,50 / 0,60 0 0
Untergruppen HVE7S01142 , HVE7S07132 , HVE7S01132 , HVE7S04122 , HVE7S01122 0,80 / 0,90 0,50 / 0,60 0 0
Untergruppen HVE7S01112 , HVE7S01092 , HVE7S01082 0,80 / 0,90 0,50 / 0,60 0 0
Untergruppe HVE7S07072 0,80 / 0,90 0,50 / 0,60 0 0
Untergruppe HVAVMG0117 0,80 0,50 0 0
Untergruppe HVAVMG0115 0,80 0,50 0 0
Untergruppen HVAVMG0114, HVAVMG0713, HVAVMG0113, HVAVMG0412, HVAVMG0112 0,80 0,50 0 0
Untergruppen HVAVMG0111, HVAVMG0109, HVAVMG0108 0,80 0,50 0 0
Untergruppe HVAVMG0107 0,80 0,50 0 0
Untergruppen HVAVMG0106, HVAVMG0105 0,75 0,45 0 0
Untergruppe HVAVMG0104 0,50 0,20 0 0
Untergruppe HVAVMG0401 0 0 0 0
Untergruppe HVAVMGN0401 0,25 0 0 0
Untergruppe HVZKR0117 0,80 - 0 -
Untergruppe HVZKR0115 0,80 - 0 -
Untergruppen HVZKR0114, HVZKR0713, HVZKR0113, HVZKR0112 0,80 - 0 -
Untergruppen HVZKR0111, HVZKR0109, HVZKR0108 0,80 - 0 -
Untergruppen HVZKR0111, HVZKR0109, HVZKR0108 0,80 - 0 -
Untergruppe HVZKR0107 0,80 - 0 -
Untergruppe HVZKR0106 0,75 - 0 -

Die Schlussüberschussanteile und der Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven werden zum Versicherungsstichtag 2025 mit einem Zinssatz von 3,5 % p. a. aufgezinst. Für die davor liegenden Versicherungsstichtage werden die für die Leistungsfälle des Vorjahrs deklarierten Zinssätze erneut unverändert festgelegt. Weitere Angaben zum Schlussüberschuss (z. B. Schlussüberschussanteil bei Kündigung) siehe Punkt 4 und zum Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven siehe Punkt 5 auf den folgenden Seiten.

1_Versicherungen mit variabler Beitragszahlung gelten als beitragspflichtig. Ebenso gelten Versicherungen gegen Einmalbeitrag mit Versicherungsbeginn ab Januar 2008 als beitragspflichtig, sonst als beitragsfrei.

2_Der Wert vor dem Schrägstrich gilt für Versicherungen mit allen Überschussverwendungsarten außer Erlebensfallbonus. Der Wert nach dem Schrägstrich gilt für Versicherungen mit Überschussverwendungsart Erlebensfallbonus. Bei Überschussverwendungsart Erlebensfallbonus entfallen bei Beendigung der Versicherung durch Tod der Schlussüberschuss und der Sockelbetrag für die Beteiligung an den Bewertungsreserven.

Jährlicher Überschussanteil
in % der maßgebenden Größe für den Risikoüberschuss (Grundüberschussanteil)1 in % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss (Zinsüberschussanteil)
Versicherte Person männlich Versicherte Person weiblich (Partner)
Überschussgruppen EZ, GZ und GZ2
Vor Beginn der Rentenzahlung
Untergruppe HVSPEP01172 - - 2,70 abzüglich Rechnungszins4
Untergruppe HVSPEP01162 - - 2,70 abzüglich Rechnungszins5
Untergruppe HVSPE0117 - - 1,80
Untergruppe HVSPE0115 - - 1,45
Untergruppen HVSPE0114, HVSPE0713, HVSPE0113, HVSPE0412, HVSPE0112 - - 0,95
Untergruppen HVSPE0111, HVSPE0110, HVSPE0109, HVSPE0108 - - 0,45
Untergruppe HVSPE0107 - - 0,20
Untergruppen HVSPE0105, HVSPE0104 - - 0
Untergruppe HVSPE0700 - - 0
Untergruppe HVSPT0115
Zukunftsrente / Zukunftskapital 2 2 1,45 / 1,55
Untergruppen HVSPT0114, HVSPT0713, HVSPT0113, HVSPT0412, HVSPT0112
Zukunftsrente / Zukunftskapital 2 2 0,95 / 1,05
Untergruppen HVSPT0111, HVSPT0109
Zukunftsrente / Zukunftskapital 2 2 0,45 / 0,55
Untergruppe HVSPT0108
Zukunftsrente / Zukunftskapital 4 3 0,45 / 0,55
Untergruppe HVSPT0107
Zukunftsrente / Zukunftskapital 4 3 0,20 / 0,30
Untergruppen HVSPT0105, HVSPT0104
Zukunftsrente / Zukunftskapital 0 0 0 / 0
Untergruppe HVSPT0700
R-Tarife 0 0 0
StR-Tarife 0 0 0
Untergruppen HVEPI1118, HVEP01172, HVEPAVMG01172
Zukunftsrente gegen Einmalbeitrag ab 07/18 - - 2,70 abzüglich Rechnungszins3
Zukunftsrente gegen Einmalbeitrag bis 06/18 und Zukunftsrente mit laufender oder variabler Beitragszahlung - - 2,70 abzüglich Rechnungszins4
Untergruppen HVEP01152, HVEP01142, HVEP07132, HVEPAVMG01152, HVEPAVMG01142, HVEPAVMG07132
Zukunftsrente - - 2,70 abzüglich Rechnungszins5

Zusätzlich werden jährliche Zusatzüberschussanteile sowie Schlussüberschussanteile und ein Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven gegeben. Siehe die Angaben zum Zusatzüberschussanteil, zum Schlussüberschussanteil und zum Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven unter Punkt 3 auf den folgenden Seiten innerhalb des Kapitels II und in der folgenden Tabelle.

1_Der Satz für den Grundüberschussanteil wird ab dem Alter von 65 Jahren linear abgestuft bis auf null im Alter von 85 Jahren.

2_Bei Versicherungen, bei denen vom vereinbarten Vertragsablauf abgewichen wurde (z. B. Beitragsfreistellung) und bei denen die Finanzierung des Garantiekapitals noch nicht abgeschlossen ist, wird der Satz auf 0 % gesetzt.

3_Für den Baustein Altersvorsorge ohne Berücksichtigung der Beteiligung am Überschuss wird der für die Berechnung des Rückkaufswerts relevante Rechnungszins abgezogen. Für den Teil des Deckungskapitals des Bausteins Altersvorsorge, der sich aus den jährlichen Überschussanteilen ergibt (Bonus), wird beim Tarif St(BV)RSKU2 gegen Einmalbeitrag und bei Tarifen für den internen Versorgungsausgleich ein Rechnungszins in Höhe von 0,05 % und beim Tarif (BV)RSKU2 gegen Einmalbeitrag 0,15 % abgezogen.

Bei der Untergruppe HVEPI1118 beträgt der relevante Rechnungszins für den Baustein Altersvorsorge inklusive Beteiligung am Überschuss 0,60 %.

4_Für den Baustein Altersvorsorge ohne Berücksichtigung der Beteiligung am Überschuss wird der für die Berechnung des Rückkaufswerts relevante Rechnungszins abgezogen. Für den Teil des Deckungskapitals des Bausteins Altersvorsorge, der sich aus den jährlichen Überschussanteilen ergibt (Bonus), wird ein Rechnungszins in Höhe von 0,05 % abgezogen.

5_Für den Baustein Altersvorsorge ohne Berücksichtigung der Beteiligung am Überschuss wird der für die Berechnung des Rückkaufswerts relevante Rechnungszins abgezogen. Für den Teil des Deckungskapitals des Bausteins Altersvorsorge, der sich aus den jährlichen Überschussanteilen ergibt (Bonus), wird ein Rechnungszins in Höhe von 0,1 % abgezogen.

Normaler Schlussüberschussanteil und Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven
in % p. a. der maßgebenden Größe für den normalen Schlussüberschussanteil in % p. a. der maßgebenden Größe für den Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven
beitragspflichtig1 beitragsfrei beitragspflichtig1 beitragsfrei
Überschussgruppen EZ, GZ und GZ2
Vor Beginn der Rentenzahlung
Untergruppe HVSPEP0117 1,002 0,702 0 0
Untergruppe HVSPEP0116 1,002 0,702 0 0
Untergruppe HVSPE01173 0,80 / 0,90 0,50 / 0,60 0 0
Untergruppe HVSPE01153 0,80 / 0,90 0,50 / 0,60 0 0
Untergruppen HVSPE01143 , HVSPE07133 , HVSPE01133 , HVSPE04123 , HVSPE01123 0,80 / 0,90 0,50 / 0,60 0 0
Untergruppen HVSPE01113 , HVSPE01103 , HVSPE01093 , HVSPE01083 0,80 / 0,90 0,50 / 0,60 0 0
Untergruppe HVSPE01073 0,80 / 0,90 0,50 / 0,60 0 0
Untergruppen HVSPE01053 , HVSPE01043 0,50 / 0,60 0,20/ 0,30 0 0
Untergruppe HVSPE07003 0 / 0,10 0 / 0 0 0
Untergruppe HVSPT0115
Zukunftsrente / Zukunftskapital 0,80 / 0,90 0,50 / 0,60 0 0
Untergruppen HVSPT0114, HVSPT0713, HVSPT0113, HVSPT0412, HVSPT0112
Zukunftsrente / Zukunftskapital 0,80 / 0,90 0,50 / 0,60 0 0
Untergruppen HVSPT0111, HVSPT0109
Zukunftsrente / Zukunftskapital 0,80 / 0,90 0,50 / 0,60 0 0
Untergruppe HVSPT0108
Zukunftsrente / Zukunftskapital 0,80 / 0,90 0,50 / 0,60 0 0
Untergruppe HVSPT0107
Zukunftsrente / Zukunftskapital 0,80 / 0,90 0,50 / 0,60 0 0
Untergruppen HVSPT0105, HVSPT0104
Zukunftsrente / Zukunftskapital 0,50 / 0,70 0,20 / 0,40 0 0
Untergruppe HVSPT0700
Zukunftsrente / Zukunftskapital 0 / 0,20 0 / 0 0 0
Untergruppen HVEPI1118, HVEP0117, HVEPAVMG0117 0
Zukunftsrente gegen Einmalbeitrag ab 07/18 1,002 0,702 0 0
Zukunftsrente gegen Einmalbeitrag bis 06/18 und Zukunftsrente mit laufender oder variabler Beitragszahlung 1,002 0,702 0 0
Untergruppen HVEP0115, HVEP0114, HVEP0713, HVEPAVMG0115, HVEPAVMG0114, HVEPAVMG0713 0
Zukunftsrente 1,002 0,702 0 0

Die Schlussüberschussanteile und der Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven werden zum Versicherungsstichtag 2025 mit einem Zinssatz von 3,5 % p. a. aufgezinst. Für die davor liegenden Versicherungsstichtage werden die für die Leistungsfälle des Vorjahrs deklarierten Zinssätze erneut unverändert festgelegt. Weitere Angaben zum Schlussüberschuss (z. B. Schlussüberschussanteil bei Kündigung) siehe Punkt 4 und zum Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven siehe Punkt 5 auf den folgenden Seiten.

1_Versicherungen mit variabler Beitragszahlung gelten als beitragspflichtig. Ebenso gelten Versicherungen gegen Einmalbeitrag mit Versicherungsbeginn ab Januar 2008 als beitragspflichtig, sonst als beitragsfrei.

2_Darin enthalten sind 0,2 % Schlussüberschussbeteiligung aus verändertem Garantieniveau.

3_Der Wert vor dem Schrägstrich gilt für Versicherungen mit allen Überschussverwendungsarten außer Erlebensfallbonus. Der Wert nach dem Schrägstrich gilt für Versicherungen mit Überschussverwendungsart Erlebensfallbonus. Bei Überschussverwendungsart Erlebensfallbonus entfällt bei Beendigung der Versicherung durch Tod der Schlussüberschuss und der Sockelbetrag für die Beteiligung an den Bewertungsreserven.

Jährlicher Überschussanteil
in % der maßgebenden Größe für den Risikoüberschuss (Grundüberschussanteil)1 in % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss (Zinsüberschussanteil)
Versicherte Person männlich Versicherte Person weiblich (Partner)
Überschussgruppen EZ, GZ und GZ2
Vor Beginn der Rentenzahlung
Untergruppe HVKP0117
Tarif (St)RK3(P) 5 5 1,90
Tarif (St)L1 5 5 1,80
Tarif (St)L11 10 10 1,80
Untergruppe HVKP0115
Tarif (St)RK3(P) 5 5 1,55
Tarif (St)L1 5 5 1,45
Tarif (St)L11 10 10 1,45
Untergruppen HVKP0114, HVKP0713, HVKP0113, HVKP0412, HVKP0112
Tarif (St)RK3(P) 5 5 1,05
Tarif (St)L1 5 5 0,95
Tarif (St)L11 10 10 0,95
Untergruppen HVKP0111, HVKP0109
Tarif (St)RK3(P) 5 5 0,55
Tarif (St)L1 5 5 0,45
Tarif (St)L11 10 10 0,45
Untergruppen HVKP0108, HVKP0107, HOZITR01082, HOZITR08072
Tarife (St)L8, (St)RK3(P) 12 10 0,55
Tarif (St)L1 12 10 0,45
Tarif (St)L11 17 17 0,45
Untergruppen HVKP0105, HVKP0104
Tarife L4, L6, L6Q, (St)L8, (St)RK3(P) 0 0 0,05
Tarife (St)L1, Stf1 0 0 0
Tarif (St)L11 0 0 0
Tarif VL6 0 0 0
Untergruppe HVKP0700
Tarife L4, L6, L6Q, L8, RK3(P) 0 0 0
Tarif L1 0 0 0
Tarif Stf1 0 0 0
Tarif VL6 0 0 0

Zusätzlich werden jährliche Zusatzüberschussanteile sowie Schlussüberschussanteile und ein Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven gegeben. Siehe die Angaben zum Zusatzüberschussanteil, zum Schlussüberschussanteil und zum Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven unter Punkt 3 auf den folgenden Seiten innerhalb des Kapitels II und in der folgenden Tabelle.

1_Der Satz für den Grundüberschussanteil wird, außer beim Tarif (St)L11, ab dem Alter von 65 Jahren linear abgestuft bis auf null im Alter von 85 Jahren.

2_Darüber hinaus erhalten Versicherungen der Untergruppen HOZITR0108 und HOZITR0807

- der Tarife (St)R2EB, (St)BVR2EB und (St)BVR1EB jährliche Überschussanteile wie Versicherungen der Untergruppe HVE0108,

- der Tarife (St)LAS1EB und (St)LASK1EB jährliche Überschussanteile wie Versicherungen der Untergruppe HVAS0108,

- des Tarifs (St)R1EB jährliche Überschussanteile wie Versicherungen der Untergruppe HVT0108, wenn ein Baustein Kapital bei Tod mitversichert ist, ansonsten wie Versicherungen der Untergruppe HVE0108.

Normaler Schlussüberschussanteil und Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven
in % p. a. der maßgebenden Größe für den normalen Schlussüberschussanteil in % p. a. der maßgebenden Größe für den Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven
beitragspflichtig1 beitragsfrei beitragspflichtig1 beitragsfrei
Überschussgruppen EZ, GZ und GZ2
Vor Beginn der Rentenzahlung
Untergruppe HVKP0117
Tarif (St)RK3(P) 0,90 0,60 0 0
Tarif (St)L1 0,80 0,50 0 0
Tarif (St)L11 0,80 0,50 0 0
Untergruppe HVKP0115
Tarif (St)RK3(P) 0,90 0,60 0 0
Tarif (St)L1 0,80 0,50 0 0
Tarif (St)L11 0,80 0,50 0 0
Untergruppen HVKP0114, HVKP0713, HVKP0113, HVKP0412, HVKP0112
Tarif (St)RK3(P) 0,90 0,60 0 0
Tarif (St)L1 0,80 0,50 0 0
Tarif (St)L11 0,80 0,50 0 0
Untergruppen HVKP0111, HVKP0109
Tarif (St)RK3(P) 0,90 0,60 0 0
Tarif (St)L1 0,80 0,50 0 0
Tarif (St)L11 0,80 0,50 0 0
Untergruppen HVKP0108, HOZITR01082
Tarif (St)RK3(P) 0,90 0,60 0 0
Tarif (St)L1 0,80 0,50 0 0
Tarif (St)L11 0,80 0,50 0 0
Untergruppen HVKP0107, HOZITR08071,2
Tarife (St)L8, (St)RK3(P) 0,90 0,60 0 0
Tarif (St)L1 0,80 0,50 0 0
Tarif (St)L11 0,80 0,50 0 0
Untergruppe HVKP0105
Tarife (St)L8, (St)RK3(P) 0,90 0,60 0 0
Tarife (St)L1, Stf1 0,75 0,45 0 0
Tarif (St)L11 0,75 0,45 0 0
Untergruppe HVKP0104
Tarife L4, L6, L6Q, (St)L8, (St)RK3(P) 0,90 0,60 0 0
Tarife (St)L1, Stf1 0,75 0,45 0 0
Tarif VL6 0,70 0,40 0 0
Untergruppe HVKP0700
Tarife L4, L6, L6Q, L8, RK3(P) 0,45 0,15 0 0
Tarif L1 0,25 0 0 0
Tarif Stf1 0,25 0 0 0
Tarif VL6 0,20 0 0 0

Die Schlussüberschussanteile und der Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven werden zum Versicherungsstichtag 2025 mit einem Zinssatz von 3,5 % p. a. aufgezinst. Für die davor liegenden Versicherungsstichtage werden die für die Leistungsfälle des Vorjahrs deklarierten Zinssätze erneut unverändert festgelegt. Weitere Angaben zum Schlussüberschuss (z. B. Schlussüberschussanteil bei Kündigung) siehe Punkt 4 und zum Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven siehe Punkt 5 auf den folgenden Seiten.

1_Versicherungen mit variabler Beitragszahlung gelten als beitragspflichtig. Ebenso gelten Versicherungen gegen Einmalbeitrag mit Versicherungsbeginn ab Januar 2008 als beitragspflichtig, sonst als beitragsfrei. Versicherungen mit Untergruppe HOZITR0807 gelten auch mit Versicherungsbeginn vor Januar 2008 als beitragspflichtig.

2_Darüber hinaus erhalten Versicherungen der Untergruppen HOZITR0108 und HOZITR0807

- der Tarife (St)R2EB, (St)BVR2EB und (St)BVR1EB Schlussüberschussanteil und Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven wie Versicherungen der Untergruppe HVE0108,

- der Tarife (St)LAS1EB und (St)LASK1EB Schlussüberschussanteil und Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven wie Versicherungen der Untergruppe HVAS0108,

- des Tarifs (St)R1EB Schlussüberschussanteil und Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven wie Versicherungen der Untergruppe HVT0108, wenn ein Baustein Kapital bei Tod mitversichert ist, ansonsten wie Versicherungen der Untergruppe HVE0108.

Jährlicher Überschussanteil
in % der maßgebenden Größe für den Risikoüberschuss (Grundüberschussanteil)1 in % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss (Zinsüberschussanteil)
Überschussgruppen EZ, GZ und GZ2
Vor Beginn der Rentenzahlung
Untergruppe HVAS0117 5 1,80
Untergruppe HVAS0115 5 1,45
Untergruppen HVAS0114, HVAS0713, HVAS0113, HVAS0412, HVAS0112 5 0,95
Untergruppen HVAS0111, HVAS0109 5 0,45
Untergruppen HVAS0108, HVAS0107 10 0,45
Untergruppe HVAS0706 0 0

Zusätzlich werden jährliche Zusatzüberschussanteile sowie Schlussüberschussanteile und ein Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven gegeben. Siehe die Angaben zum Zusatzüberschussanteil, zum Schlussüberschussanteil und zum Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven unter Punkt 3 auf den folgenden Seiten innerhalb des Kapitels II und in der folgenden Tabelle.

1_Der Satz für den Grundüberschussanteil wird, außer beim Tarif (St)LAS1, ab dem Alter von 65 Jahren linear abgestuft bis auf null im Alter von 85 Jahren.

Normaler Schlussüberschussanteil und Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven
in % p. a. der maßgebenden Größe für den normalen Schlussüberschussanteil in % p. a. der maßgebenden Größe für den Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven
beitragspflichtig1 beitragsfrei beitragspflichtig1 beitragsfrei
Überschussgruppen EZ, GZ und GZ2
Vor Beginn der Rentenzahlung
Untergruppe HVAS0117 0,80 0,50 0 0
Untergruppe HVAS0115 0,80 0,50 0 0
Untergruppen HVAS0114, HAVAS0713, HVAS0113, HVASE0412, HVASE0112 0,80 0,50 0 0
Untergruppen HVAS0111, HVASE0109 0,80 0,50 0 0
Untergruppe HVAS0108 0,80 0,50 0 0
Untergruppe HVAS0107 0,80 0,50 0 0
Untergruppe HVAS0706 0,75 0,45 0 0

Die Schlussüberschussanteile und der Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven werden zum Versicherungsstichtag 2025 mit einem Zinssatz von 3,5 % p. a. aufgezinst. Für die davor liegenden Versicherungsstichtage werden die für die Leistungsfälle des Vorjahrs deklarierten Zinssätze erneut unverändert festgelegt. Weitere Angaben zum Schlussüberschuss (z. B. Schlussüberschussanteil bei Kündigung) siehe Punkt 4 und zum Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven siehe Punkt 5 auf den folgenden Seiten.

1_Versicherungen mit variabler Beitragszahlung gelten als beitragspflichtig. Ebenso gelten Versicherungen gegen Einmalbeitrag mit Versicherungsbeginn ab Januar 2008 als beitragspflichtig, sonst als beitragsfrei.

Überschussverwendung Jährlicher Überschussanteil
Überschussgruppen EZ, GZ und GZ2
Während des Rentenbezugs
Untergruppen HVR0117, HVR0115, HVR0114, HVR0713, HVR0113, HVR0412, HVR0112, , HVE0117, HVE0115, HVE0114, HVE0713, HVE0113, HVE0412, HVE0112, , HVAVMG0117, HVAVMG0115, HVAVMG0114, HVAVMG0713, HVAVMG0113, HVAVMG0412, HVAVMG0112 Überschussrente, kombinierte Überschussrente zusätzliche beitragsfreie Rente vertragsindividuell1
jährliche Erhöhung Rentenbeginn ab 2024 1,00 % der Gesamtrente2,4
2023 1,20 % der Gesamtrente2,4
2021 bis 2022 1,35 % der Gesamtrente2,4
2020 1,10 % der Gesamtrente2,4
2019 0,80 % der Gesamtrente2,4
2017 bis 2018 1,00 % der Gesamtrente2,4
2016 0,70 % der Gesamtrente2,4
2015 0,40 % der Gesamtrente2,4
2013 bis 2014 0,35 % der Gesamtrente2,4
2012 0,10 % der Gesamtrente2,4
HVR0111, HVR0109, HVR0108, HVR0107, HVR0105, HVE0111, HVE0109, HVE0108, HVE0107, HVE0105, HVE0704, HVE0104, HVE0700, HVAVMG0111, HVAVMG0109, HVAVMG0108, HVAVMG0107, HVAVMG0106, HVAVMG0105, HVAVMG0104, HVAVMG0401 Überschussrente, kombinierte Überschussrente zusätzliche beitragsfreie Rente vertragsindividuell1
jährliche Erhöhung vertragsindividuell1,4

1_Grundlagen für die Berechnung der zusätzlichen beitragsfreien Rente sind die in Abhängigkeit von der Untergruppe unten genannte Sterbetafel, eine Verzinsung von 3,10 %3 und der in der Tabelle angegebene Satz für die jährliche Erhöhung der Gesamtrente. Davon abweichend wird bei Versicherungen mit Vertragsbeginn vor Januar 2005 und Rentenbeginn vor Januar 2006 eine Verzinsung von 3,00 %3 angewendet. Falls der Rechnungszins zuzüglich Beteiligung an den Bewertungsreserven die angegebene Verzinsung übersteigt, wird als Verzinsung für die Berechnung der zusätzlichen beitragsfreien Rente der Rechnungszins zuzüglich Beteiligung an den Bewertungsreserven3 verwendet.

Bei der Überschussrente erfolgt die erste Erhöhung zu Beginn des zweiten Jahrs, bei der kombinierten Überschussrente zu Beginn des sechsten Jahrs im Rentenbezug. Setzt eine Hinterbliebenenrente erst nach Beginn der Altersrentenzahlung ein, so wird die erreichte Anwartschaft übernommen.

Relevante Sterbetafel Untergruppen
AZ 2012 RÜ U HVR0117, HVR0115, HVR0114, HVR0713, HVR0113, HVE0117, HVE0115, HVE0114, HVE0713, HVE0113, HVAVMG0117, HVAVMG0115, HVAVMG0114, HVAVMG0713, HVAVMG0113
AZ 2012 RÜ MU HVR0412, HVE0412, HVAVMG0412
AZ2008RÜ HVR0112, HVR0111, HVR0109, HVR0108, HVR0107, HVR0105, HVE0112, HVE0111, HVE0109, HVE0108, HVE0107, HVE0105
AZUNI2008RÜ HVAVMG0112, HVAVMG0111, HVAVMG0109, HVAVMG0108, HVAVMG0107, HVAVMG0106
AZUNI2008RÜ05 HVAVMG0105
DAV94R* HVE0704, HVE0104, HVE0700, HVAVMG0104, HVAVMG0401

* _Bei Versicherungen mit Rentenbeginn ab Januar 2006 wird die Sterbetafel AZ2008RÜ angewendet.

2_Bei Versicherungen mit Versicherungsbeginn vor dem Jahr 2005 sowie Versicherungen mit Rentenbeginn ab 2013, bei denen auf Basis des angegebenen Satzes für die jährliche Erhöhung der Gesamtrente keine zusätzliche beitragsfreie Rente finanzierbar ist, wird die Erhöhung der Gesamtrente vertragsindividuell ermittelt.

3_Der angegebene Satz enthält eine Beteiligung an Bewertungsreserven in Höhe von 0 % der maßgebenden Größe für den jährlichen Überschussanteil.

4_Die jeweilige Höhe der Rente kann dem Rentenmitteilungsschreiben entnommen werden.

Überschussverwendung Jährlicher Überschussanteil
in % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss (Zinsüberschussanteil)
Überschussgruppen EZ, GZ, GZ2 und GZ31
Während des Rentenbezugs
Untergruppen HVEI11184, HVE01184, HVE7SR01172, HVR0117, HVE01174, HVAVMG01174 Zusatzrente, Auszahlung 2,203
Untergruppen HVE7SR07152, HVR0115, HVE01154, HVAVMG01154 1,853
Untergruppen HVR0114, HVR0713, HVR0113, HVR0412, HVR0112, HVE01144, HVE07134, HVE0113, HVE0412, HVE0112, HVAVMG01144, HVAVMG07134, HVAVMG0113, HVAVMG0412, HVAVMG0112 1,353
Untergruppen HVR0111, HVR0109, HVR0108, HVR0107, HVE0111, HVE0109, HVE0108, HVE0107, HVAVMG0111, HVAVMG0109, HVAVMG0108, HVAVMG0107 0,853
Untergruppen HVR0105, HVE0105, HVAVMG0106, HVAVMG0105, HVE0104, HVE0704, HVAVMG0104 0,353
Untergruppen HVE0700, HVAVMG0401, HVAVMGN0401, HVE0195, HVE0185 03

1_Die Überschussgruppe GZ3 hat nur die Untergruppe HVE0118

2_Für Versicherungen, bei denen die Finanzierung der Beitragsreduktion noch nicht abgeschlossen ist, wird der Satz auf 0 %3 gesetzt.

3_Der angegebene Satz enthält eine Beteiligung an Bewertungsreserven in Höhe von 0 % der maßgebenden Größe für den jährlichen Überschussanteil.

4_Für Versicherungen mit Rentenberechnung bei Rentenbeginn, bei denen die Finanzierung der garantierten Rente unter Berücksichtigung der zum Rentenbeginn maßgebenden Rechnungsgrundlagen noch nicht abgeschlossen ist, wird der Satz für den Zinsüberschussanteil auf 0 %3 gesetzt.

Monatlicher Überschussanteil Jährlicher Überschussanteil
in % der monatlichen Risikoprämie in % der maßgebenden Größe für den Risikoüberschuss in % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss (Zinsüberschussanteil)
1.2 Überschussgruppen EFV, GFV und GF2
Vor Beginn der Rentenzahlung
Untergruppen HV5M0719, HV4M0718, FGKAVMG0117, FGK0117, GKKD0117, GKKDAVMG0117 - - 1,80
Untergruppen FGKAVMG0116, FGKAVMG0115, FGK0116, FGK0115, GKKD0116, GKKD0715, GKKDAVMG0715 - - 1,45
Untergruppen FGKAVMG0114, FGKAVMG0713, FGKAVMG0113, FGKAVMG0412, FGKAVMG0112, FGK0114, FGK0713, FGK0113, FGK0412, FGK0112 - - 0,95
Untergruppen FGKAVMG0111, FGKAVMG0109, FGKAVMG0108, FGKAVMG0107, FGK0111, FGK0109, FGK0108, FGK0107, HOZITR0108, HOZITR0807 - - 0,45
Untergruppen FGKAVMG0106, FGKAVMG0105, FGK0105, FGK0704, FGK0104 - - 0
Untergruppe FGKAVMG0104 - - 0
Untergruppe FGK0701 - - 0
Untergruppen FGKAVMG0701, FGKAVMGN0701 - - 0
Untergruppen FHV0117, FHV0116, FHV0115, FHV0114, FHV0713, FHV0113, FHV0412, FHV0112, FHV0111, FHV0109
Tarife (St)LF11, LFGP11EB, (St)RFKL1 9 - -
Untergruppen FHV0108, FHV0107, FHV0105, FHV0104
Tarife (St)LF11, (St)RFKL1 17 - -
Untergruppen FJK0713, FJK0113, FJK0412, FJK0112, FJK0111, FJK0109 9 16 -
Untergruppen FJK0108, FJK0407 17 16 -
Untergruppe FRV0900 - 301 -

Zusätzlich werden bei den Untergruppen HV5M0719, HV4M0718, FGKAVMG0117, FGKAVMG0116, FGKAVMG0115, FGKAVMG0114, FGKAVMG0713, FGK0117, FGK0116, FGK0115, FGK0114, FGK0713, HVKD0117, HVKD0116, HVKD0715, HVKDAVMG0117, HVKDAVMG0715, GKKDAVMG0117, GKKDAVMG0715, GKKD0117, GKKD0116, GKKD0715 und FRV0900 jährliche Zusatzüberschussanteile gegeben. Außer bei den Untergruppen FHV0117, FHV0116, FHV0115, FHV0114, FHV0713, FHV0113, FHV0412, FHV0112, FHV0111, FHV0109, FHV0108, FHV0107, FHV0105, FHV0104, FHVSP0117, FHVSP0116, FHVSP0115, FHVSP0114, FHVSP0713, FHVSP0113, FHVSP0412, FHVSP0112, FHVSP0111, FJK0713, FJK0113, FJK0412, FJK0112, FJK0111, FJK0109, FJK0108, FJK0407, FJA0117, FJA0116, FJA0115, FJA0114, FJA0713, FJA0113, FJA0412, FJA0112, FJA0111, FJA0109, FJA0108, FJA0407 und FRV0900 werden bei den in den obigen Tabelle aufgeführten Untergruppen zudem Schlussüberschussanteile sowie ein Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven gegeben. Des Weiteren werden bei den Untergruppen FHV0117, FHV0116, FHV0115, FHV0114, FHV0713, FHV0113, FHV0412, FHV0112, FHV0111, FHVAVMG0117, FHVAVMG0116, FHVAVMG0115, FHVAVMG0114, FHVAVMG0713, FHVAVMG0113, FHVAVMG0412, FHVAVMG0112, FHVAVMG0111, FHVSP0117, FHVSP0116, FHVSP0115, FHVSP0114, FHVSP0713, FHVSP0113, FHVSP0412, FHVSP0112, FHVSP0111, FJA0117, FJA0116, FJA0115, FJA0114, FJA0713, FJA0113, FJA0412, FJA0112, FJA0111, FJK0713, FJK0113, FJK0412, FJK0112 und FJK0111 fondsabhängige Überschussanteile gegeben. Siehe die Angaben zum Zusatzüberschussanteil, zum Schlussüberschussanteil, zum Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven und zur fondsabhängigen Überschussbeteiligung unter Punkt 3 und 6 auf den folgenden Seiten innerhalb des Kapitels II und in der folgenden Tabelle.

1_Für männliche versicherte Personen gilt ein Satz in Höhe von 35 %.

Normaler Schlussüberschussanteil und Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven
in % p. a. der maßgebenden Größe für den normalen Schlussüberschussanteil in % p. a. der maßgebenden Größe für den Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven
beitragspflichtig1 beitragsfrei beitragspflichtig1 beitragsfrei
Überschussgruppen EFV, GFV und GF2
Vor Beginn der Rentenzahlung
Untergruppen HV5M0719, HV4M0718, FGKAVMG0117, FGK0117, GKKD0117, GKKDAVMG0117 1,002 0,702 0 0
Untergruppen FGKAVMG0116, FGKAVMG0115, FGK0116, FGK0115, GKKD0116, GKKD0715, GKKDAVMG0715 1,002 0,702 0 0
Untergruppen FGKAVMG0114, FGKAVMG0713, FGK0114, FGK0713 1,002 0,702 0 0
Untergruppen FGKAVMG0113, FGKAVMG0412, FGKAVMG0112, FGK0113, FGK0412, FGK0112 0,80 0,50 0 0
Untergruppen FGKAVMG0111, FGKAVMG0109, FGKAVMG0108, FGK0111, FGK0109, FGK0108, FGK0107, HOZITR0108, HOZITR0807 0,80 0,50 0 0
Untergruppen FGKAVMG0107, FGK0107 0,80 0,50 0 0
Untergruppen FGKAVMG0106, FGKAVMG0105, FGK0105, FGK0704, FGK0104 0,75 0,45 0 0
Untergruppe FGKAVMG0104 0,50 0,20 0 0
Untergruppen FGK0701, FGKAVMGN0701 0,25 0 0 0
Untergruppe FGKAVMG0701 0 0 0 0

Die Schlussüberschussanteile und der Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven werden zum Versicherungsstichtag 2025 mit einem Zinssatz von 3,5 % p. a. aufgezinst. Für die davor liegenden Versicherungsstichtage werden die für die Leistungsfälle des Vorjahrs deklarierten Zinssätze erneut unverändert festgelegt. Weitere Angaben zum Schlussüberschuss (z. B. Schlussüberschussanteil bei Kündigung) siehe Punkt 4 und zum Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven siehe Punkt 5 auf den folgenden Seiten.

1_Versicherungen mit variabler Beitragszahlung gelten als beitragspflichtig. Ebenso gelten Versicherungen gegen Einmalbeitrag mit Versicherungsbeginn ab Januar 2008 als beitragspflichtig, sonst als beitragsfrei. Versicherungen mit Untergruppe HOZITR0807 gelten auch mit Versicherungsbeginn vor Januar 2008 als beitragspflichtig.

2_Darin enthalten sind 0,2 % Schlussüberschussbeteiligung aus verändertem Garantieniveau.

Jährlicher Überschussanteil Jährlicher Sockelbetrag Überschussverwendung
für die Beteiligung an Bewertungsreserven
in % der maßgebenden Größe für den Risikoüberschuss in % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss in % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss
(Zinsüberschussanteil)
1.3 Überschussgruppen EI, GI und GI2
Untergruppen FGIRAVMG0118, FGIRAVMG0117, FGKIR0118, FGKIR0117
- Versicherungen mit laufender Beitragszahlung
- Versicherungen gegen Einmalbeitrag bis 06/2018
Fälligkeit im Jahr 2025: - 3,05 0 Indexpartizipation oder sichere Verzinsung
Fälligkeit im Jahr 2026: - 3,05 0 Indexpartizipation oder sichere Verzinsung
- Versicherungen gegen Einmalbeitrag ab 07/2018
Tarife (BV)RIIU2, (BV)RIU2, (BV)RIIU1:
Fälligkeit im Jahr 2025: - 2,95 0 Indexpartizipation oder sichere Verzinsung
Fälligkeit im Jahr 2026: - 2,95 0 Indexpartizipation oder sichere Verzinsung
Tarife St(BV)RIIU2, St(BV)RIU2, St(BV)RIIU1 und Tarife für den internen Versorgungsausgleich
Fälligkeit im Jahr 2025: - 3,05 0 Indexpartizipation oder sichere Verzinsung
Fälligkeit im Jahr 2026: - 3,05 0 Indexpartizipation oder sichere Verzinsung
Untergruppen FVPIR0118, FVPIR0117
- Versicherungen mit laufender Beitragszahlung
- Versicherungen gegen Einmalbeitrag bis 06/2018
Fälligkeit im Jahr 2025: 0,16 2,65 0 Indexpartizipation oder sichere Verzinsung
Fälligkeit im Jahr 2026: 0,16 2,65 0 Indexpartizipation oder sichere Verzinsung
- Versicherungen gegen Einmalbeitrag ab 07/2018
Tarif LIIU11
Fälligkeit im Jahr 2025: 0,16 2,55 0 Indexpartizipation oder sichere Verzinsung
Fälligkeit im Jahr 2026: 0,16 2,55 0 Indexpartizipation oder sichere Verzinsung
Tarif StLIIU11
Fälligkeit im Jahr 2025: 0,16 2,65 0 Indexpartizipation oder sichere Verzinsung
Fälligkeit im Jahr 2026: 0,16 2,65 0 Indexpartizipation oder sichere Verzinsung
Untergruppen FGIRAVMG0116, FGIRAVMG0115, FGIRAVMG0114, FGIRAVMG0713, FGIRAVMG0113, FGIRAVMG0412, FGIRAVMG0112, FGIRAVMG0111, FGIRAVMG0110, FGKIR0116, FGKIR0115, FGKIR0114, FGKIR0713, FGKIR0113, FGKIR0412, FGKIR0112, FGKIR0111, FGKIR0109, FGKIR0108, FGKIR0707
Fälligkeit im Jahr 2025: - 3,10 0 Indexpartizipation oder sichere Verzinsung
Fälligkeit im Jahr 2026: - 3,10 0 Indexpartizipation oder sichere Verzinsung
Untergruppen FVPIR0116, FVPIR0115, FVPIR0114
Fälligkeit im Jahr 2025: 0,16 2,70 0 Indexpartizipation oder sichere Verzinsung
Fälligkeit im Jahr 2026: 0,16 2,70 0 Indexpartizipation oder sichere Verzinsung

Die genannten Sätze gelten für den jährlichen Überschussanteil und den jährlichen Sockelbetrag, die im Geschäftsjahr 2025 bzw. 2026 fällig werden. Übersteigt bei Zuteilung der Beteiligung an Bewertungsreserven der sich nach § 153 Versicherungsvertragsgesetz ergebende Wert die Summe der verzinsten jährlichen Sockelbeträge, wird der Differenzbetrag zugeteilt. Die jährlichen Sockelbeträge werden zum Indexstichtag 2025 mit 3,10 % bzw. zum Indexstichtag2026 mit 3,10 % aufgezinst. Die Angaben zum Sockelbetrag unter Punkt 5 auf den folgenden Seiten innerhalb des Kapitels II gelten nicht für Versicherungen der Überschussgruppen EI, GI und GI2.

Außer in den Untergruppen FGIRAVMG0118, FGIRAVMG0117, FGKIR0118, FGKIR0117, FVPIR0118, FVPIR0117, FVPIR0116, FVPIR0115 und FVPIR0114 gelten für die während des laufenden Indexjahrs entrichteten Beiträge zur Altersvorsorge unabhängig von der gewählten Überschussverwendung folgende jährliche Überschussanteilsätze:

Fälligkeit im Jahr 2025: 3,10 % Zinsüberschussanteil

Fälligkeit im Jahr 2026: 3,10 % Zinsüberschussanteil

Ein jährlicher Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven wird nicht gegeben.

In den Untergruppen FGIRAVMG0118, FGIRAVMG0117, FGKIR0118 und FGKIR0117 gelten für die während des laufenden Indexjahrs entrichteten Beiträge zur Altersvorsorge unabhängig von der gewählten Überschussverwendung folgende jährliche Überschussanteilsätze:

- Versicherungen mit laufender Beitragszahlung und Versicherungen gegen Einmalbeitrag bis 06/2018

Fälligkeit im Jahr 2025: 3,05 % Zinsüberschussanteil

Fälligkeit im Jahr 2026: 3,05 % Zinsüberschussanteil

- Versicherungen gegen Einmalbeitrag ab 07/2018

Tarife (BV)RIIU2, (BV)RIU2, (BV)RIIU1:

Fälligkeit im Jahr 2025: 2,95 % Zinsüberschussanteil

Fälligkeit im Jahr 2026: 2,95 % Zinsüberschussanteil

Tarife St(BV)RIIU2, St(BV)RIU2, St(BV)RIIU1 und Tarife für den internen Versorgungsausgleich:

Fälligkeit im Jahr 2025: 3,05 % Zinsüberschussanteil

Fälligkeit im Jahr 2026: 3,05 % Zinsüberschussanteil

Ein jährlicher Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven wird nicht gegeben.

In den Untergruppen FVPIR0116, FVPIR0115 und FVPIR0114 gelten für die während des laufenden Indexjahrs entrichteten Beiträge unabhängig von der gewählten Überschussverwendung folgende jährliche Überschussanteilsätze:

Fälligkeit im Jahr 2025: 2,70 % Zinsüberschussanteil, 0,16 % Risikoüberschussanteil

Fälligkeit im Jahr 2026: 2,70 % Zinsüberschussanteil, 0,16 % Risikoüberschussanteil

Ein jährlicher Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven wird nicht gegeben.

In den Untergruppen FVPIR0118 und FVPIR0117 gelten für die während des laufenden Indexjahrs entrichteten Beiträge unabhängig von der gewählten Überschussverwendung folgende jährliche Überschussanteilsätze:

- Versicherungen mit laufender Beitragszahlung und Versicherungen gegen Einmalbeitrag bis 06/2018

Fälligkeit im Jahr 2025: 2,65 % Zinsüberschussanteil, 0,16 % Risikoüberschussanteil

Fälligkeit im Jahr 2026: 2,65 % Zinsüberschussanteil, 0,16 % Risikoüberschussanteil

- Versicherungen gegen Einmalbeitrag ab 07/2018

Tarif LIIU1:

Fälligkeit im Jahr 2025: 2,55 % Zinsüberschussanteil, 0,16 % Risikoüberschussanteil

Fälligkeit im Jahr 2026: 2,55 % Zinsüberschussanteil, 0,16 % Risikoüberschussanteil

Tarif StLIIU1:

Fälligkeit im Jahr 2025: 2,65 % Zinsüberschussanteil, 0,16 % Risikoüberschussanteil

Fälligkeit im Jahr 2026: 2,65 % Zinsüberschussanteil, 0,16 % Risikoüberschussanteil

Ein jährlicher Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven wird nicht gegeben.

Jährlicher Überschussanteil
in %
Bezugsgröße Überschussverwendung
Versicherte Person männlich Versicherte Person weiblich (Partner)
1.4 Überschussgruppen ET und GT
Untergruppen HVL0719, HVST0719
Tarife (St)L0, (St)LC0U, (St)LC0UP 331 331 maßgebender Beitrag Verrechnung2
571 571 maßgebende einjähriger Bonus
Versicherungssumme
Untergruppen HVL0717, HVL0117, HVST0717, HVST0117
Tarife (St)L0, (St)LC0U, (St)LC0UP 351 351 maßgebender Beitrag Verrechnung2
601 601 maßgebende einjähriger Bonus
Versicherungssumme
Tarife (St)BS0, (St)BSF0, (St)BS0A 5 5 maßgebender Beitrag Verrechnung
5,3 5,3 maßgebende einjähriger Bonus
Versicherungssumme
Untergruppen HVL0116, HVL0115, HVST0116, HVST0115
Tarife (St)L0, (St)LC0U, (St)LC0UP 32,51 32,51 maßgebender Beitrag Verrechnung2
561 561 maßgebende einjähriger Bonus
Versicherungssumme
Tarife (St)BS0, (St)BSF0, (St)BS0A 5 5 maßgebender Beitrag Verrechnung
5,3 5,3 maßgebende einjähriger Bonus
Versicherungssumme
Untergruppen HVL0714, HVST0714
Tarife (St)L0, (St)LC0U, (St)LC0UP 301 301 maßgebender Beitrag Verrechnung2
501 501 maßgebende einjähriger Bonus
Versicherungssumme
Untergruppen HVL0114, HVL0713, HVL0113, HVL0412, HVL0112, HVL0111, HVL0109, HVST0114, HVST0713, HVST0113, HVST0412, HVST0112, HVST0111, HVST0109
Tarife (St)L0, (St)L0P 181 181 maßgebender Beitrag Verrechnung2
221 221 maßgebende einjähriger Bonus
Versicherungssumme
Tarife (St)BS0, (St)BSF0, (St)BS0A 5 5 maßgebender Beitrag Verrechnung
5,3 5,3 maßgebende einjähriger Bonus
Versicherungssumme
Untergruppen HVL0108, HVL0107, HVL0706, HVST0108, HVST0107, HVST0706
Tarife (St)L0, (St)L0P 301 301 maßgebender Beitrag Verrechnung2
431 431 maßgebende einjähriger Bonus
Versicherungssumme
Tarife (St)BS0, (St)BS0A 10 10 maßgebender Beitrag Verrechnung
11 11 maßgebende einjähriger Bonus
Versicherungssumme
Untergruppen HVEB0105, HV0104
L-Tarife 203 173 maßgebender Beitrag Verrechnung
253 203 maßgebende einjähriger Bonus
Versicherungssumme
Untergruppen HV0105, HV0104
Stf-Tarife 283 223 maßgebender Beitrag Verrechnung
393 283 maßgebende einjähriger Bonus
Versicherungssumme
Untergruppen HVEB0105, HV0105
Tarife (St)BS0, (St)BS0A 5 5 maßgebender Beitrag Verrechnung
5,3 5,3 maßgebende einjähriger Bonus
Versicherungssumme

1_Die angegebenen Überschussanteilsätze gelten für Versicherungssummen (bei den Untergruppen HVL0719, HVL0717, HVL0117, HVL0116, HVL0115, HVL0714, HVL0114, HVL0713, HVL0113, HVL0412, HVL0112, HVL0111, HVL0109, HVL0108, HVST0719, HVST0717, HVST0117, HVST0116, HVST0115, HVST0714, HVST0114, HVST0713, HVST0113, HVST0412, HVST0112, HVST0111, HVST0109 und HVST0108 gegebenenfalls einschließlich einjährigen Bonus) bis 20 Mio. €.

2_Bei beitragsfreien Versicherungen der Untergruppen HVL0719, HVL0717, HVL0117, HVL0116, HVL0115, HVL0714, HVL0114, HVL0713, HVL0113, HVL0412, HVL0112, HVL0111, HVL0109, HVL0108, HVST0719, HVST0717, HVST0117, HVST0116, HVST0115, HVST0714, HVST0114, HVST0713, HVST0113, HVST0412, HVST0112, HVST0111, HVST0109 und HVST0108 beträgt der Überschussanteil null.

3_Die angegebenen Überschussanteilsätze gelten für Versicherungssummen bis 2,5 Mio. €. Bei Überschussverwendungsart einjähriger Bonus ist die resultierende Bonussumme beim Tarif L0A bzw. Stf0A linear fallend.

Jährlicher Überschussanteil
in %
Bezugsgröße Überschussverwendung
Versicherte Person männlich Versicherte Person weiblich (Partner)
Überschussgruppen ET und GT
Untergruppe HV07001
L-Tarife 36 31 maßgebender Beitrag Verrechnung
56 45 maßgebende einjähriger Bonus
Versicherungssumme
Stf-Tarife 32 31 maßgebender Beitrag Verrechnung
47 45 maßgebende einjähriger Bonus
Versicherungssumme
Untergruppe HVR0104
Tarif SWR 20 17 maßgebender Beitrag Verrechnung
25 20 maßgebende einjähriger Bonus
Versicherungssumme
Tarif StSWR 28 22 maßgebender Beitrag Verrechnung
39 28 maßgebende einjähriger Bonus
Versicherungssumme
Untergruppe HVR0702 25 22 maßgebender Beitrag Verrechnung
33 28 maßgebende einjähriger Bonus
Versicherungssumme

1_Die angegebenen Überschussanteilsätze gelten für Versicherungssummen bis 2,5 Mio. €. Bei Überschussverwendungsart einjähriger Bonus ist die resultierende Bonussumme beim Tarif L0A bzw. Stf0A linear fallend.

Jährlicher Überschussanteil
in %
Bezugsgröße Überschussverwendung
1.5 Überschussgruppen EBU, GBU und BUG
Untergruppen HV0719, HVBUG0719
Vor Eintritt der Berufsunfähigkeit
Tarif (St)(T/O)BUFO 19 maßgebender Beitrag Fondsanlage
23,5 maßgebende Rente einjährige Überschussrente
Tarife (St)(T/O)BU, (St)(T/O)BUt, StL0(T/O)BUt, (St)(T/O)BU12 191 maßgebender Beitrag Verrechnung
23,52 maßgebende Rente einjährige Überschussrente
191 maßgebender Beitrag Ansammlungsbonus
Nach Eintritt der Berufsunfähigkeit 2,053,4 maßgebende Größe Zusatzrente
Jährlicher Überschussanteil
in % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss (Zinsüberschussanteil)
Untergruppen HV0719, HVBUG0719
Tarife (St)(T/O)BU, (St)(T/O)BU12
Ansammlungsbonus 2,65

Zusätzlich werden für den Tarif (St)(T/O)BUFO der Untergruppe HV0719 fondsabhängige Überschussanteile sowie bei Tarifen (St)(T/O)BU, (St)(T/O)BU12 der Untergruppen HV0719 und HVBUG0719 für Ansammlungsbonus Zusatzüberschussanteile sowie Schlussüberschussanteile und ein Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven gegeben. Siehe die Angaben zum Zusatzüberschussanteil, zum Schlussüberschussanteil, zum Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven und zur fondsabhängigen Überschussbeteiligung unter Punkt 3 und 6 auf den folgenden Seiten innerhalb des Kapitels II und in der folgenden Tabelle.

1_Für Versicherungen der Untergruppe HV0719 der Überschussgruppe BUG sowie der Untergruppe HVBUG0719 der Überschussgruppen EBU und GBU gilt abweichend ein Satz in Höhe von 28 %.

2_Für Versicherungen der Untergruppe HV0719 der Überschussgruppe BUG sowie der Untergruppe HVBUG0719 der Überschussgruppen EBU und GBU gilt abweichend ein Satz in Höhe von 39 %.

3_Während einer ggf. vereinbarten Karenzzeit wird keine Überschussbeteiligung fällig.

4_Der angegebene Satz enthält eine Beteiligung an Bewertungsreserven in Höhe von 0 % der maßgebenden Größe für den jährlichen Überschussanteil.

Schlussüberschussanteil und Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven
in % p. a. der maßgebenden Größe für den normalen Schlussüberschussanteil in % p. a. der maßgebenden Größe für den Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven)
beitragspflichtig1 beitragsfrei beitragspflichtig1 beitragsfrei
Überschussgruppen EBU, GBU und BUG
Vor Eintritt der Berufsunfähigkeit
bei Ansammlungsbonus der Untergruppen HV0719, HVBUG0719 1,002 1,002 0 0

Die Schlussüberschussanteile und der Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven werden zum Versicherungsstichtag 2025 mit einem Zinssatz von 3,5 % p. a. aufgezinst. Für die davor liegenden Versicherungsstichtage werden die für die Leistungsfälle des Vorjahrs deklarierten Zinssätze erneut unverändert festgelegt. Weitere Angaben zum Schlussüberschuss (z. B. Schlussüberschussanteil bei Kündigung) siehe Punkt 4 und zum Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven siehe Punkt 5 auf den folgenden Seiten.

1_Gilt auch für Versicherung gegen Einmalbeitrag und Versicherungen mit variabler Beitragszahlung

2_Darin enthalten sind 0,2 % Schlussüberschussbeteiligung aus verändertem Garantieniveau.

Jährlicher Überschussanteil
in %
Bezugsgröße Überschussverwendung
Untergruppen HV0118, HV0117, HVBUG0118, HVBUG0117
Vor Eintritt der Berufsunfähigkeit
Tarif (St)(T/O)BUFO 30 maßgebender Beitrag Fondsanlage
43 maßgebende Rente einjährige Überschussrente
Tarife (St)(T/O)BU, (St)(T/O)BUt, StL0(T/O)BUt, (St)(T/O)BU12 191 maßgebender Beitrag Verrechnung
23,52 maßgebende Rente einjährige Überschussrente
Nach Eintritt der Berufsunfähigkeit 2,055,6 maßgebende Größe Zusatzrente
Untergruppen HV0116, HV0115, HV0714, HV0114, HV0713, HVBUG0715
Vor Eintritt der Berufsunfähigkeit
Tarif (St)(T/O)BUFO 30 maßgebender Beitrag Fondsanlage
43 maßgebende Rente einjährige Überschussrente
Tarife (St)(T/O)BU, (St)(T/O)BUt, StL0(T/O)BUt, (St)(T/O)BU12 163 maßgebender Beitrag Verrechnung
194 maßgebende Rente einjährige Überschussrente
Nach Eintritt der Berufsunfähigkeit
Untergruppen HV0116, HVBUG0715, HV0115 1,705,6 maßgebende Größe Zusatzrente
Untergruppen HV0714, HV0114, HV0713 1,205,6 maßgebende Größe Zusatzrente
Untergruppen HV0113, HV0712, HV0412, HV0112, HV0111, HV0709
Vor Eintritt der Berufsunfähigkeit
Tarif (St)(T)BUFO 30 maßgebender Beitrag Fondsanlage
43 maßgebende Rente einjährige Überschussrente
Tarife (St)(T)BU, (St)(T)BUt, StL0(T)BUt, (St)(T)BU12 163 maßgebender Beitrag Verrechnung
194 maßgebende Rente einjährige Überschussrente
Nach Eintritt der Berufsunfähigkeit
Untergruppen HV0113, HV0712, HV0412, HV0112 1,205,6 maßgebende Größe Zusatzrente
Untergruppen HV0111, HV0709 0,705,6 maßgebende Größe Zusatzrente
Untergruppen HV0109, HV0108, HV0107
Vor Eintritt der Berufsunfähigkeit
Tarif (St)(T)BUFO 30 maßgebender Beitrag Fondsanlage
43 maßgebende Rente einjährige Überschussrente
Tarife (St)(T)BU, St(T)BUt, StL0(T)BUt 7 maßgebender Beitrag Verrechnung
8 maßgebende Rente einjährige Überschussrente
Nach Eintritt der Berufsunfähigkeit 0,705,6 maßgebende Größe Zusatzrente
Untergruppe HV0106
Vor Eintritt der Berufsunfähigkeit
Berufsgruppe A 40 maßgebender Beitrag Fondsanlage
67 maßgebende Rente einjährige Überschussrente
Sonstige Berufsgruppen 30 maßgebender Beitrag Fondsanlage
43 maßgebende Rente einjährige Überschussrente
Nach Eintritt der Berufsunfähigkeit 0,205,6 maßgebende Größe Zusatzrente

Zusätzlich werden für den Tarif (St)(T/O)BUFO der Untergruppen HV0719, HV0118, HV0117, HV0116, HV0115, HV0114, HV0713, HV0113, HV0412, HV0112 und HV0111 fondsabhängige Überschussanteile gegeben. Siehe die Angaben zur fondsabhängigen Überschussbeteiligung unter Punkt 6 auf den folgenden Seiten innerhalb des Kapitels II.

1_Für Versicherungen der Untergruppen HV0118 und HV0117 der Überschussgruppe BUG sowie der Untergruppen HVBUG0118 und HVBUG0117 der Überschussgruppen EBU und GBU gilt abweichend ein Satz in Höhe von 28 %.

2_Für Versicherungen der Untergruppen HV0118 und HV0117 der Überschussgruppe BUG sowie der Untergruppen HVBUG0118 und HVBUG0117 der Überschussgruppen EBU und GBU gilt abweichend ein Satz in Höhe von 39 %.

3_Für Versicherungen der Untergruppen HV0115, HV0114, HV0713, HV0113, HV0412, HV0112 und HV0111 der Überschussgruppe BUG sowie der Untergruppe HVBUG0715 der Überschussgruppen EBU und GBU gilt abweichend ein Satz in Höhe von 25 %.

4_Für Versicherungen der Untergruppen HV0115, HV0114, HV0713, HV0113, HV0412, HV0112 und HV0111 der Überschussgruppe BUG sowie der Untergruppe HVBUG0715 der Überschussgruppen EBU und GBU gilt abweichend ein Satz in Höhe von 33 %.

5_Während einer ggf. vereinbarten Karenzzeit wird keine Überschussbeteiligung fällig.

6_Der angegebene Satz enthält eine Beteiligung an Bewertungsreserven in Höhe von 0 % der maßgebenden Größe für den jährlichen Überschussanteil.

Jährlicher Überschussanteil
in %
Bezugsgröße Überschussverwendung
Überschussgruppen EBU, GBU und BUG
Untergruppen HV0105, HV0104
Vor Eintritt der Berufsunfähigkeit
Berufsgruppe H 12 maßgebender Beitrag Verrechnung
Sonstige Berufsgruppen 7 maßgebender Beitrag Verrechnung
Berufsgruppe H 14 maßgebende Rente einjährige Überschussrente
Sonstige Berufsgruppen 8 maßgebende Rente einjährige Überschussrente
Nach Eintritt der Berufsunfähigkeit 0,201,2 maßgebende Größe Zusatzrente
Untergruppe HV0700
Vor Eintritt der Berufsunfähigkeit
Berufsgruppe H 133 maßgebender Beitrag Verrechnung
sonstige Berufsgruppen 83 maßgebender Beitrag Verrechnung
Berufsgruppe H 154 maßgebende Rente einjährige Überschussrente
sonstige Berufsgruppen 94 maßgebende Rente einjährige Überschussrente
Nach Eintritt der Berufsunfähigkeit 01,2 maßgebende Größe Zusatzrente
Untergruppe HVKSP0719
Vor Eintritt der Beeinträchtigung von körperlichen oder geistigen Fähigkeiten
Beitragspflichtige Versicherungen
entweder 15 maßgebender Beitrag Verrechnung
oder 15 maßgebender Beitrag Ansammlungsbonus
oder 185 maßgebende Rente einjährige Überschussrente
18 maßgebendes Kapital einjähriges Überschusskapital
Beitragsfreie Versicherungen 18 maßgebende Rente einjährige Überschussrente
Nach Eintritt der Beeinträchtigung von körperlichen oder geistigen Fähigkeiten 2,052 maßgebende Größe Zusatzrente
Jährlicher Überschussanteil
in % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss (Zinsüberschussanteil)
Untergruppe HVKSP0719
Ansammlungsbonus 2,65

Zusätzlich werden bei Versicherungen der Untergruppe HVKSP0719 für Ansammlungsbonus Zusatzüberschussanteile sowie Schlussüberschussanteile und ein Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven gegeben. Siehe die Angaben zum Zusatzüberschussanteil, zum Schlussüberschussanteil und zum Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven unter Punkt 3 auf den folgenden Seiten innerhalb des Kapitels II und in der folgenden Tabelle.

1_Während einer ggf. vereinbarten Karenzzeit wird keine Überschussbeteiligung fällig.

2_Der angegebene Satz enthält eine Beteiligung an Bewertungsreserven in Höhe von 0 % der maßgebenden Größe für den jährlichen Überschussanteil.

3_Für männliche versicherte Personen gelten folgende Sätze: Berufsgruppe H: 18 % des maßgebenden Beitrags - sonstige Berufsgruppen: 13 % des maßgebenden Beitrags.

4_Für männliche versicherte Personen gelten folgende Sätze: Berufsgruppe H: 22 % der maßgebenden Rente - sonstige Berufsgruppen: 15 % der maßgebenden Rente.

5_Für den Teil zur Beitragsbefreiung gilt: Der Überschussanteilsatz beträgt 0,18 %.

Schlussüberschussanteil und Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven
in % p. a. der maßgebenden Größe für den normalen Schlussüberschussanteil in % p. a. der maßgebenden Größe für den Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven)
beitragspflichtig1 beitragsfrei beitragspflichtig1 beitragsfrei
Überschussgruppen EBU, GBU und BUG
Vor Eintritt der Berufsunfähigkeit
bei Ansammlungsbonus der Untergruppe HVKSP0719 1,002 1,002 0 0

Die Schlussüberschussanteile und der Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven werden zum Versicherungsstichtag 2025 mit einem Zinssatz von 3,5 % p. a. aufgezinst. Für die davor liegenden Versicherungsstichtage werden die für die Leistungsfälle des Vorjahrs deklarierten Zinssätze erneut unverändert festgelegt. Weitere Angaben zum Schlussüberschuss (z. B. Schlussüberschussanteil bei Kündigung) siehe Punkt 4 und zum Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven siehe Punkt 5 auf den folgenden Seiten.

1_Gilt auch für Versicherung gegen Einmalbeitrag und Versicherungen mit variabler Beitragszahlung

2_Darin enthalten sind 0,2 % Schlussüberschussbeteiligung aus verändertem Garantieniveau.

Jährlicher Überschussanteil
in %
Bezugsgröße Überschussverwendung
Untergruppe HVKSP0117
Vor Eintritt der Beeinträchtigung von körperlichen oder geistigen Fähigkeiten
Beitragspflichtige Versicherungen
entweder 15 maßgebender Beitrag Verrechnung
oder 181 maßgebende Rente einjährige Überschussrente
18 maßgebendes Kapital einjähriges Überschusskapital
Beitragsfreie Versicherungen 18 maßgebende Rente einjährige Überschussrente
Nach Eintritt der Beeinträchtigung von körperlichen oder geistigen 2,052 maßgebende Größe Zusatzrente
Fähigkeiten
Untergruppen HVKSP0716, HVKSP0115, HVKSP0114, HVKSP0713, HVKSP0113, HVKSP0412, HVKSP0112, HVKSP0711
Vor Eintritt der Beeinträchtigung von körperlichen oder geistigen Fähigkeiten
Beitragspflichtige Versicherungen
entweder 12 maßgebender Beitrag Verrechnung
oder 143 maßgebende Rente einjährige Überschussrente
14 maßgebendes Kapital einjähriges Überschusskapital
Beitragsfreie Versicherungen 14 maßgebende Rente einjährige Überschussrente
Nach Eintritt der Beeinträchtigung von körperlichen oder geistigen Fähigkeiten
Untergruppen HVKSP0716, HVKSP0115 1,702 maßgebende Größe Zusatzrente
Untergruppen HVKSP0114, HVKSP0713, HVKSP0113, HVKSP0412, HVKSP0112 1,202 maßgebende Größe Zusatzrente
Untergruppe HVKSP0711 0,702 maßgebende Größe Zusatzrente

1_Für den Teil zur Beitragsbefreiung gilt: Der Überschussanteilsatz beträgt 0,18 %.

2_Der angegebene Satz enthält eine Beteiligung an Bewertungsreserven in Höhe von 0 % der maßgebenden Größe für den jährlichen Überschussanteil.

3_Für den Teil zur Beitragsbefreiung gilt: Der Überschussanteilsatz beträgt 0,14 %.

Jährlicher Überschussanteil
in %
Bezugsgröße Überschussverwendung
1.6 Überschussgruppen EPR und GPR
Untergruppe HV0117
Vor Beginn der Rentenzahlung 50 maßgebende Rente einjährige Überschussrente
Nach Beginn der Rentenzahlung 2,051 maßgebende Größe Zusatzrente
Untergruppen HV0116, HV0115, HV0714
Vor Eintritt der Pflegebedürftigkeit
Untergruppen HV0116, HV0115 50 maßgebende Rente einjährige Überschussrente
Untergruppe HV0714 35 maßgebende Rente einjährige Überschussrente
Nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit
Untergruppen HV0116, HV0115 1,701 maßgebende Größe Zusatzrente
Untergruppe HV0714 1,201 maßgebende Größe Zusatzrente
Untergruppen HV0114, HV0713, HV0113, HV0412, HV0112, HV0111, HV0709, HV0109, HV0708
Vor Eintritt der Berufsunfähigkeit bzw. Pflegebedürftigkeit2
Beitragspflichtige Versicherungen
solange Berufsunfähigkeit versichert ist 30 maßgebender Beitrag Fondsanlage
wenn Berufsunfähigkeit nicht versichert ist 25 maßgebender Beitrag Fondsanlage
Beitragsfreie Versicherungen 43 maßgebende Rente einjährige Überschussrente
Nach Eintritt der Berufsunfähigkeit bzw. Pflegebedürftigkeit
Untergruppen HV0114, HV0713, HV0113, HV0412, HV0112 1,201,3 maßgebende Größe Zusatzrente
Untergruppen HV0111, HV0709, HV0109, HV0708 0,701,3 maßgebende Größe Zusatzrente

Außer bei den Untergruppen HV0117, HV0116, HV0115 und HV0714 werden zusätzlich Schlussüberschussanteile in % der maßgebenden Beiträge sowie für Versicherungen der Untergruppen HV0114, HV0713, HV0113, HV0412, HV0112 und HV0111 fondsabhängige Überschussanteile gegeben. Siehe die Angaben zum Schlussüberschussanteil und zur fondsabhängigen Überschussbeteiligung unter Punkt 4 und 6 auf den folgenden Seiten innerhalb des Kapitels II.

1_Der angegebene Satz enthält eine Beteiligung an Bewertungsreserven in Höhe von 0 % der maßgebenden Größe für den jährlichen Überschussanteil.

2_Die angegebenen Überschussanteilsätze werden bis zum Alter von 90 Jahren gegeben.

3_Während einer ggf. vereinbarten Karenzzeit wird keine Überschussbeteiligung fällig.

Monatlicher Überschussanteil Jährlicher Überschussanteil
in % der monatlichen Risikoprämie in % p. a. der maßgebenden Größe für den weiteren monatlichen Überschussanteil in % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss (Zinsüberschussanteil)
Überschussgruppen EPR und GPR
Vor Eintritt der Pflegebedürftigkeit
Untergruppe PREB0117 50 1,80 1,80
Untergruppe PREB0115 50 1,45 1,45
Untergruppen PREB0114, PREB0713, PREB0113, PREB0412, PREB0112 50 0,95 0,95
Untergruppe PREB0711 50 0,45 0,45
Untergruppe FPREB0117 50 - 1,80
Untergruppen FPREB0116, FPREB0115 50 - 1,45
Untergruppen FPREB0114, FPREB0713, FPREB0113, FPREB0412, FPREB0112 50 - 0,95
Untergruppe FPREB0711 50 - 0,45

Zusätzlich werden Schlussüberschussanteile sowie bei den Untergruppen FPREB0117, FPREB0116, FPREB0115, FPREB0114, FPREB0713, FPREB0113, FPREB0412, FPREB0112 und FPREB0711 fondsabhängige Überschussanteile gegeben. Siehe die Angaben zum Schlussüberschussanteil und zur fondsabhängigen Überschussbeteiligung unter Punkt 6 auf den folgenden Seiten innerhalb des Kapitels II und in der folgenden Tabelle.

Schlussüberschussanteil
in % p. a. der maßgebenden Größe für den normalen Schlussüberschussanteil
Einmalbeitrag
Überschussgruppen EPR und GPR
Vor Eintritt der Pflegebedürftigkeit
Untergruppe PREB0117 0,40
Untergruppe PREB0115 0,40
Untergruppen PREB0114, PREB0713, PREB0113, PREB0412, PREB0112 0,40
Untergruppe PREB0711 0,40
Untergruppe FPREB0117 0,40
Untergruppen FPREB0116, FPREB0115 0,40
Untergruppen FPREB0114, FPREB0713, FPREB0113, FPREB0412, FPREB0112 0,40
Untergruppe FPREB0711 0,40

Die Schlussüberschussanteile werden zum Versicherungsstichtag 2025 mit einem Zinssatz von 3,5 % p. a. aufgezinst. Für die davor liegenden Versicherungsstichtage werden die für die Leistungsfälle des Vorjahrs deklarierten Zinssätze erneut unverändert festgelegt. Weitere Angaben zum Schlussüberschuss (z. B. Schlussüberschussanteil bei Kündigung) siehe Punkt 4 auf den folgenden Seiten.

Monatlicher Überschussanteil Jährlicher Überschussanteil Überschussverwendung
in % p. a. der maßgebenden Größe für den weiteren monatlichen Überschussanteil in % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss (Zinsüberschussanteil)1
Überschussgruppen EPR und GPR
Nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit
Untergruppe PREB0117 - 2,05 Zusatzrente
1,80 - -
Untergruppe PREB0115 - 1,70 Zusatzrente
1,45 - -
Untergruppen PREB0114, PREB0713, PREB0113, PREB0412, PREB0112 - 1,20 Zusatzrente
0,95 - -
Untergruppe PREB0711 - 0,70 Zusatzrente
0,45 - -
Untergruppe FPREB0117 - 2,05 Zusatzrente
Untergruppen FPREB0116, FPREB0115 - 1,70 Zusatzrente
Untergruppen FPREB0114, FPREB0713, FPREB0113, FPREB0412, FPREB0112 - 1,20 Zusatzrente
Untergruppe FPREB0711 - 0,70 Zusatzrente

Zusätzlich werden Schlussüberschussanteile sowie bei den Untergruppen FPREB0117, FPREB0116, FPREB0115, FPREB0114, FPREB0713, FPREB0113, FPREB0412, FPREB0112 und FPREB0711 fondsabhängige Überschussanteile gegeben. Siehe die Angaben zum Schlussüberschussanteil und zur fondsabhängigen Überschussbeteiligung unter Punkt 6 auf den folgenden Seiten innerhalb des Kapitels II und in der folgenden Tabelle.

1_Der angegebene Satz enthält eine Beteiligung an Bewertungsreserven in Höhe von 0 % der maßgebenden Größe für den jährlichen Überschussanteil.

Schlussüberschussanteil
in % p. a. der maßgebenden Größe für den normalen Schlussüberschussanteil
Laufende Pflegerente1
Überschussgruppen EPR und GPR
Nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit
Untergruppe PREB0117 - / 0,40
Untergruppe PREB0115 - / 0,40
Untergruppen PREB0114, PREB0713, PREB0113, PREB0412, PREB0112 - / 0,40
Untergruppe PREB0711 - / 0,40
Untergruppe FPREB0117 - / 0,40
Untergruppen FPREB0116, FPREB0115 - / 0,40
Untergruppen FPREB0114, FPREB0713, FPREB0113, FPREB0412, FPREB0112 - / 0,40
Untergruppe FPREB0711 - / 0,40

Die Schlussüberschussanteile werden zum Versicherungsstichtag 2025 mit einem Zinssatz von 3,5 % p. a. aufgezinst. Für die davor liegenden Versicherungsstichtage werden die für die Leistungsfälle des Vorjahrs deklarierten Zinssätze erneut unverändert festgelegt. Weitere Angaben zum Schlussüberschuss (z. B. Schlussüberschussanteil bei Kündigung) siehe Punkt 4 auf den folgenden Seiten.

1_Der Wert vor dem Schrägstrich gilt für die Pflegerente. Der Wert nach dem Schrägstrich gilt für die Todesfallleistung

Jährlicher Überschussanteil Überschussverwendung
in % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss (Zinsüberschussanteil)1
1.7 Überschussgruppe GC
Untergruppe HV0117 2,20 Bonus
Untergruppe HV0115 1,85 Bonus
Untergruppen HV0114, HV0713, HV0113, HV0112 1,35 Bonus
Untergruppen HV0111, HV1109, HV0109, HV0708 0,85 Bonus
Untergruppe HV6RB0117 2,85 Bonus
Untergruppe HV5RB0117 2,60 Bonus
Untergruppe HV6RB0115 2,85 Bonus
Untergruppen HV5RB0115, HV6RB0114 2,35 Bonus
Untergruppe HV5RB0114 1,85 Bonus

1_Der angegebene Satz enthält eine Beteiligung an Bewertungsreserven in Höhe von 0 % der maßgebenden Größe für den jährlichen Überschussanteil.

Sofortüberschussanteil Monatlicher Überschussanteil
Überschussanteil in % des maßgebenden Beitrags1 Überschussanteil in % des maßgebenden Beitrags2 Überschussanteil in % der maßgebenden Größe3
Versicherte Person männlich Versicherte Person weiblich Versicherte Person männlich Versicherte Person weiblich Versicherte Person männlich Versicherte Person weiblich
2 Überschussbeteiligung der Zusatzbausteine
2.1 Kapital bei Tod, Hinterbliebenenrente
Untergruppen FHV0117 , FHV0116, FHV0115, FHV0114, FHV0713, FHV0113, FHV0412, FHV0112, FHV0111, FHV0109, FJA0117, FJA0116, FJA0115, FJA0114, FJA0713, FJA0113, FJA0412, FJA0112, FJA0111, FJA0109, FJK0713, FJK0113, FJK0412, FJK0112, FJK0111, FJK0109, HVKD0117, HVKD0116, HVKD0715 - - 9 9 20 20
Untergruppen FHV0108, FJA0108, FJA0407, FJK0108, FJK0407 - - 17 17 41 41
Untergruppen FHV0107, FHV0105, FHV0104
Tarife C, CL, StC, StCL - - 17 17 41 41
Tarif CL zu RFD1 - - - - 41 41
Untergruppe FHV0701
Tarife C, CL 12 8 32 28 45 43
Tarife StC, StCL 6 4 17 14 45 43
Tarif CL zu RFD1 - - 254 224 48 48
Untergruppen FHRZ0117, FHRZ0116, FHRZ0115, FHRZ0114, FHRZ0713, FHRZ0113, FHRZ0412, FHRZ0112, FHRZ0111, FHRZ0109
In der Anwartschaft vor Beginn der Altersrentenzahlung - - 96 96 20 20
Untergruppen FHRZ0108, FHRZ0107, FHRZ0105, FHRZ0104
In der Anwartschaft vor Beginn der Altersrentenzahlung - - 176 176 41 41
Untergruppe FHRZ0702
In der Anwartschaft vor Beginn der Altersrentenzahlung - - 256 226 48 48

1_Der Sofortüberschussanteil wird nur bei Versicherungen mit laufender (nicht variabler) Beitragszahlung gegeben, solange Beiträge gezahlt werden, und er wird standardmäßig mit den Beiträgen verrechnet.

2_Der Überschussanteil wird nur gegeben, solange Beiträge gezahlt werden und soweit er den gegebenen Sofortüberschussanteil übersteigt.

3_Maßgebende Größe ist die monatliche Risikoprämie. Dieser Überschussanteil wird nur für beitragsfreie Versicherungen gegeben.

4_Für Tarife ab Dezember 2002 entfällt dieser Satz.

5_Nach einer Beitragsfreistellung werden keine Überschüsse gegeben.

6_Überschüsse werden jährlich zugeteilt.

Jährlicher Überschussanteil
in % des maßgebenden Beitrags5
Kapital bei Tod
Untergruppen TP0117, TP0715 9
Jährlicher Überschussanteil
in % der maßgebenden Größe für den Risikoüberschuss (Grundüberschussanteil)1
Versicherte Person männlich Versicherte Person weiblich (Partner) in % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss (Zinsüberschussanteil)
Kapital bei Tod, Hinterbliebenenrente
In der Anwartschaft vor Beginn der Altersrentenzahlung
Untergruppe HRZNG0717 - - 1,80
Untergruppen T0117, HRZ0117
zu R-, StR-Tarifen 5 5 1,80
zum Tarif (St)VR1 2 2 1,80
Untergruppen T0115, HRZ0115
zu R-, StR-Tarifen 5 5 1,45
zum Tarif (St)VR1 2 2 1,45
Untergruppen T0114, T0713, T0113, T0412, T0112, HRZ0114, HRZ0713, HRZ0113, HRZ0412, HRZ0112
zu R-, StR-Tarifen 5 5 0,95
zum Tarif (St)VR1 2 2 0,95
Untergruppen T0111, T0109, HRZ0111, HRZ0109
zu R-, StR-Tarifen 5 5 0,45
zum Tarif (St)VR1 2 2 0,45
Untergruppen T0108, T0107, HRZ0108, HRZ0107
zu R-, StR-Tarifen 12 10 0,45
zum Tarif (St)VR1
Untergruppe T0108 4 3 0,45
Untergruppe T0107 4 3 0,20
Untergruppen T0105, T0104, HRZ0105, HRZ0104
zu R-, StR-Tarifen 0 0 0
zum Tarif (St)VR1 0 0 0
Untergruppe HRZ0702 0 0 0
Untergruppe T0700
zu R-Tarifen 0 0 0
zu StR-Tarifen 0 0 0
zum Tarif VR1 0 0 0
Untergruppe HRZA0104 - - 0
Untergruppe HRZ0700 - - 0

Zusätzlich werden jährliche Zusatzüberschussanteile sowie Schlussüberschussanteile und ein Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven gegeben. Siehe die Angaben zum Zusatzüberschussanteil, zum Schlussüberschussanteil und zum Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven unter Punkt 3 auf den folgenden Seiten innerhalb des Kapitels II und in der folgenden Tabelle.

1_Der Satz für den Grundüberschussanteil wird ab dem Alter von 65 Jahren linear abgestuft bis auf null im Alter von 85 Jahren.

Normaler Schlussüberschussanteil und Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven
in % p. a. der maßgebenden Größe für den normalen Schlussüberschussanteil in % p. a. der maßgebenden Größe für den Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven
beitragspflichtig / Einmalbeitrag / variabler Beitrag beitragsfrei beitragspflichtig / Einmalbeitrag / variabler Beitrag beitragsfrei
Kapital bei Tod, Hinterbliebenenrente
Vor Beginn der Rentenzahlung
Untergruppe HRZNG0717 0,80 / 0,80 / 0,80 0,50 0 / 0 / 0 0
Untergruppen T0117, HRZ0117
zu R-, StR-Tarifen 0,80 / 0,80 / 0,80 0,50 - / 0 / 0 0
zum Tarif (St)VR1 0,80 / - / - 0,50 - / 0 / 0 0
Untergruppen T0115, HRZ0115
zu R-, StR-Tarifen 0,80 / 0,80 / 0,80 0,50 - / 0 / 0 0
zum Tarif (St)VR1 0,80 / - / - 0,50 - / 0 / 0 0
Untergruppen T0114, T0713, T0113, T0412, T0112, HRZ0114, HRZ0713, HRZ0113, HRZ0412, HRZ0112
zu R-, StR-Tarifen 0,80 / 0,80 / 0,80 0,50 - / 0 / 0 0
zum Tarif (St)VR1 0,80 / - / - 0,50 - / 0 / 0 0
Untergruppen T0111, T0109, HRZ0111, HRZ0109
zu R-, StR-Tarifen 0,80 / 0,80 / 0,80 0,50 - / 0 / 0 0
zum Tarif (St)VR1 0,80 / - / - 0,50 - / 0 / 0 0
Untergruppen T0108, HRZ0108
zu R-, StR-Tarifen 0,80 / 0,80 / 0,80 0,50 - / 0 / 0 0
zum Tarif (St)VR1 0,80 / - / - 0,50 - / 0 / 0 0
Untergruppen T0107, HRZ0107
zu R-, StR-Tarifen 0,80 / 0,50 / 0,80 0,50 - / 0 / 0 0
zum Tarif (St)VR1 0,80 / - / - 0,50 - / 0 / 0 0
Untergruppen T0105, T0104, HRZ0105, HRZ0104
zu R-, StR-Tarifen 0,75 / 0,45 / 0,75 0,45 - / 0 / 0 0
zum Tarif (St)VR1 0,50 / - / - 0,20 - / 0 / 0 0
Untergruppen HRZA0104
zu R-, StR-Tarifen 0,75 / 0,45 / 0,75 0,45 - / 0 / 0 0
Untergruppen HRZ0702
zu R-, StR-Tarifen 0,25 / 0 / 0,25 0 - / 0 / 0 0
Untergruppen T0700, HRZ0700
zu R-, StR-Tarifen 0,25 / 0 / 0,25 0 - / 0 / 0 0
zum Tarif (St)VR1 0 / - / - 0 - / 0 / 0 0

Die Schlussüberschussanteile und der Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven werden zum Versicherungsstichtag 2025 mit einem Zinssatz von 3,5 % p. a. aufgezinst. Für die davor liegenden Versicherungsstichtage werden die für die Leistungsfälle des Vorjahrs deklarierten Zinssätze erneut unverändert festgelegt. Weitere Angaben zum Schlussüberschuss (z. B. Schlussüberschussanteil bei Kündigung) siehe Punkt 4 und zum Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven siehe Punkt 5 auf den folgenden Seiten.

Überschussverwendung Jährlicher Überschussanteil
Hinterbliebenenrente
In der Anwartschaft während der Altersrentenzahlung
Untergruppen HRZNG0717, HRZ0117, HRZ0115, HRZ0114, HRZ0713, HRZ0113, HRZ0412, HRZ0112 Überschussrente, kombinierte Überschussrente zusätzliche beitragsfreie Rente vertragsindividuell1
jährliche Erhöhung Rentenbeginn ab 2024 1,00 % der Gesamtrente2,4
2023 1,20 % der Gesamtrente2,4
2021 bis 2022 1,35 % der Gesamtrente2,4
2020 1,10 % der Gesamtrente2,4
2019 0,80 % der Gesamtrente2,4
2017 bis 2018 1,00 % der Gesamtrente2,4
2016 0,70 % der Gesamtrente2,4
2015 0,40 % der Gesamtrente2,4
2013 bis 2014 0,35 % der Gesamtrente2,4
2012 0,10 % der Gesamtrente2,4
Untergruppen HRZ0111, HRZ0109, HRZ0108, HRZ0107, HRZ0105, HRZ0104, HRZ0702, HRZ0700, HRZA0104 Überschussrente, kombinierte Überschussrente zusätzliche beitragsfreie Rente vertragsindividuell1
jährliche Erhöhung vertragsindividuell1,4

1_Grundlagen für die Berechnung der zusätzlichen beitragsfreien Anwartschaft auf Hinterbliebenenrente sind die in Abhängigkeit von der Untergruppe unten genannte Sterbetafel, eine Verzinsung von 3,10 %3, das vertragsindividuelle Verhältnis zwischen Alters- und Hinterbliebenenrente und der in der Tabelle angegebene Satz für die jährliche Erhöhung der Gesamtrente. Davon abweichend wird bei Versicherungen mit Vertragsbeginn vor Januar 2005 und Rentenbeginn vor Januar 2006 eine Verzinsung von 3,00 %3 angewendet. Falls der Rechnungszins zuzüglich Beteiligung an den Bewertungsreserven die angegebene Verzinsung übersteigt, wird als Verzinsung für die Berechnung der zusätzlichen beitragsfreien Rente der Rechnungszins zuzüglich Beteiligung an den Bewertungsreserven3 verwendet.

Bei der Überschussrente erfolgt die erste Erhöhung zu Beginn des zweiten Jahrs, bei der kombinierten Überschussrente zu Beginn des sechsten Jahrs ab Altersrentenbeginn.

Relevante Sterbetafel Untergruppen
AZ 2012 RÜ U HRZ0117, HRZNG0717, HRZ0115, HRZ0114, HRZ0713, HRZ0113
AZ 2012 RÜ MU HRZ0412
AZ2008RÜ HRZ0112, HRZ0111, HRZ0109, HRZ0108, HRZ0107, HRZ0105
DAV94R* HRZ0104, HRZ0702, HRZ0700, HRZA0104

*_Bei Versicherungen mit Rentenbeginn ab Januar 2006 wird die Sterbetafel AZ2008RÜ angewendet.

2_Bei Versicherungen mit Versicherungsbeginn vor dem Jahr 2005 sowie Versicherungen mit Rentenbeginn ab 2013, bei denen auf Basis des angegebenen Satzes für die jährliche Erhöhung der Gesamtrente keine zusätzliche beitragsfreie Rente finanzierbar ist, wird die Erhöhung der Gesamtrente vertragsindividuell ermittelt.

3_Der angegebene Satz enthält eine Beteiligung an Bewertungsreserven in Höhe von 0 % der maßgebenden Größe für den jährlichen Überschussanteil.

4_ Die jeweilige Höhe der Rente kann dem Rentenmitteilungsschreiben entnommen werden.

Überschussverwendung Jährlicher Überschussanteil
in % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss (Zinsüberschussanteil)
Hinterbliebenenrente
In der Anwartschaft während der Altersrentenzahlung
Untergruppen HRZ0118, HRZNG0717, HRZ7SR01171, HRZ0117 Zusatzrente, Auszahlung 2,202
Untergruppen HRZ7SR07151, HRZ0115 1,852
Untergruppen HRZ0114, HRZ0713, HRZ0113, HRZ0412, HRZ0112 1,352
Untergruppen HRZ0111, HRZ0109, HRZ0108, HRZ0107 0,852
Untergruppen HRZ0105, HRZ0104, HRZA0104 0,352
Untergruppen HRZ0702, HRZ0700 02

1_Für Versicherungen, bei denen die Finanzierung der Beitragsreduktion noch nicht abgeschlossen ist, wird der Satz auf 0 %2 gesetzt.

2_Der angegebene Satz enthält eine Beteiligung an Bewertungsreserven in Höhe von 0 % der maßgebenden Größe für den jährlichen Überschussanteil.

Jährlicher Überschussanteil
in %
Bezugsgröße Überschussverwendung
2.2 Berufsunfähigkeitsvorsorge
Untergruppen BUZAVMG01185, BUZAVMG01175, BUZ0118, BUZ0117, BUZRI0118, BUZRI0117, EBU0719, EBU0118, EBU0117, EBUG0719, EBUG0118, EBUG0117
Vor Eintritt der Berufsunfähigkeit
Beitragspflichtige Versicherungen 191 maßgebender Beitrag Verrechnung
Verwendung beim Grundbaustein
23,52,3 maßgebende Rente einjährige Überschussrente
Beitragsfreie Versicherung4
Untergruppen BUZ0118, BUZ0117, BUZAVMG0118, BUZAVMG0117 1,65 maßgebende Größe Bonus
Untergruppen BUZRI0118, BUZRI0117, EBU0719, EBU0118, EBU0117, EBUG0719, EBUG0118, EBUG0117 23,52 maßgebende Rente einjährige Überschussrente
191 maßgebender Beitrag Ansammlungsbonus
Jährlicher Überschussanteil
in % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss (Zinsüberschussanteil)
Untergruppen EBU0719, EBUG0719
Ansammlungsbonus 2,65

Zusätzlich werden bei Versicherungen der Untergruppen EBUG0719 und EBU0719 für Ansammlungsbonus Schlussüberschussanteile, Zusatzüberschussanteile sowie ein Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven gegeben. Siehe die Angaben zum Zusatzüberschussanteil, zum Schlussüberschussanteil und zur Beteiligung an Bewertungsreserven unter Punkt 3 auf den folgenden Seiten innerhalb des Kapitels II und in der folgenden Tabelle.

1_Für Versicherungen der Untergruppen EBU0719, EBU0118, EBU0117 der Überschussgruppe BUG sowie der Untergruppen EBUG0719, EBUG0118, EBUG0117 der Überschussgruppen EBU und GBU gilt abweichend ein Satz in Höhe von 28 %.

2_Für Versicherungen der Untergruppen EBU0719, EBU0118, EBU0117 der Überschussgruppe BUG sowie der Untergruppen EBUG0719, EBUG0118, EBUG0117 der Überschussgruppen EBU und GBU gilt abweichend ein Satz in Höhe von 39 %.

3_Für den Teil zur Beitragsbefreiung gilt: In den Untergruppen BUZRI0118, BUZRI0117 wird ein Bonus in Höhe von 1,25 % der aktuellen garantierten Todesfallleistung des Grundbausteins gegeben. In den Untergruppen BUZ0118 und BUZ0117, falls der Grundbaustein keine selbstständige Hinterbliebenenrente ist, finanzieren wir eine Erhöhung des Grundbausteins.

4_Hierzu zählen auch Versicherungen mit variabler Beitragszahlung.

5_Als Überschussverwendungsart kann nur Verrechnung gewählt werden.

Schlussüberschussanteil und Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven
in % p. a. der maßgebenden Größe für den in % p. a. der maßgebenden Größe für den Sockelbetrag für
normalen Schlussüberschussanteil die Beteiligung an Bewertungsreserven)
beitragspflichtig1 beitragsfrei beitragspflichtig1 beitragsfrei
Berufsunfähigkeitsvorsorge
bei Ansammlungsbonus der Untergruppen EBU0719, EBUG0719 1,002 1,002 0 0

Die Schlussüberschussanteile und der Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven werden zum Versicherungsstichtag 2025 mit einem Zinssatz von 3,5 % p. a. aufgezinst. Für die davor liegenden Versicherungsstichtage werden die für die Leistungsfälle des Vorjahrs deklarierten Zinssätze erneut unverändert festgelegt. Weitere Angaben zum Schlussüberschuss (z. B. Schlussüberschussanteil bei Kündigung) siehe Punkt 4 und zum Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven siehe Punkt 5 auf den folgenden Seiten.

1_Gilt auch für Versicherung gegen Einmalbeitrag und Versicherungen mit variabler Beitragszahlung

2_Darin enthalten sind 0,2 % Schlussüberschussbeteiligung aus verändertem Garantieniveau.

Jährlicher Bezugsgröße Überschussverwendung
Überschussanteil
in %
Untergruppen BUZAVMG01181, BUZAVMG01171, BUZ0118, BUZ0117, BUZRI0118, BUZRI0117, EBU0719, EBU0118, EBU0117, EBUG0719, EBUG0118, EBUG0117
Nach Eintritt der Berufsunfähigkeit 2,052,3 maßgebende Größe Bonus
der baren BU-Rente Zusatzrente
Untergruppen BUZAVMG01161, BUZAVMG01151, BUZAVMG01141, BUZAVMG07131, BUZAVMG01131, BUZAVMG04121, BUZAVMG01121, BUZAVMG01111, BUZAVMG07101, BUZ0116, BUZ0115, BUZ0714, BUZ0114, BUZ0713, BUZ0113, BUZ0412, BUZ0112, BUZ0111, BUZ0110, BUZ0709, BUZ0109, BUZ0108, BUZ0107, BUZRI0116, BUZRI0115, BUZRI0714, BUZRI0114, BUZRI0713, BUZRI0113, BUZRI0412, BUZRI0112, BUZRI0111, BUZRI0709, BUZRI0109, BUZRI0108, BUZRI0107, EBU0115, EBU0114, EBU0713, EBU0113, EBU0412, EBU0112, EBU0111, EBU0709, EBU0109, EBU0108, EBU0107, EBUG0715
Vor Eintritt der Berufsunfähigkeit
Beitragspflichtige Versicherungen 164 maßgebender Beitrag Verrechnung
Verwendung beim Grundbaustein
195,6 maßgebende Rente einjährige Überschussrente
Beitragsfreie Versicherung7
Untergruppen BUZ0116, BUZ0115, BUZAVMG0116, BUZAVMG0115 1,30 maßgebende Größe Bonus
Untergruppen BUZ0714, BUZ0114, BUZ0713, BUZ0113, BUZ0412, BUZ0112, BUZAVMG0114, BUZAVMG0713, BUZAVMG0113, BUZAVMG0412, BUZAVMG0112 0,80 maßgebende Größe Bonus
Untergruppen BUZ0111, BUZ0110, BUZ0709, BUZ0109, BUZ0108, BUZ0107, BUZAVMG0111, BUZAVMG0710 0,30 maßgebende Größe Bonus
Untergruppen BUZRI0115, BUZRI0714, BUZRI0114, BUZRI0713, BUZRI0113, BUZRI0412, BUZRI0112, BUZRI0111, BUZRI0709, BUZRI0109, BUZRI0108, BUZRI0107, EBU0115, EBU0114, EBU0713, EBU0113, EBU0412, EBU0112, EBU0111, EBU0709, EBU0109, EBU0108, EBU0107, EBUG0715 196 maßgebende Rente einjährige Überschussrente
Nach Eintritt der Berufsunfähigkeit
Untergruppen BUZAVMG0116, BUZAVMG0115, BUZ0116, BUZ0115, BUZRI0115, EBU0115, EBUG0715 1,702,3 maßgebende Größe Bonus
der baren BU-Rente Zusatzrente
Untergruppen BUZAVMG0114, BUZAVMG0713, BUZAVMG0113, BUZAVMG0412, BUZAVMG0112, BUZ0714, BUZ0114, BUZ0713, BUZ0113, BUZ0412, BUZ0112, BUZRI0714, BUZRI0114, BUZRI0713, BUZRI0113, BUZRI0412, BUZRI0112, EBU0114, EBU0713, EBU0113, EBU0412, EBU0112 1,202,3 maßgebende Größe Bonus
der baren BU-Rente Zusatzrente
Untergruppen BUZAVMG0111, BUZAVMG0710, BUZ0111, BUZ0110, BUZ0709, BUZ0109, BUZ0108, BUZ0107, BUZRI0111, BUZRI0709, BUZRI0109, BUZRI0108, BUZRI0107, EBU0111, EBU0709, EBU0109, EBU0108, EBU0107 0,702,3 maßgebende Größe Bonus
der baren BU-Rente Zusatzrente

Zusätzlich werden in den Untergruppen BUZ0107 und EBU0107 Schlussüberschussanteile in Prozent der maßgebenden Beiträge gegeben. Siehe die Angaben zum Schlussüberschussanteil unter Punkt 4 auf den folgenden Seiten innerhalb des Kapitels II.

1_Als Überschussverwendungsart kann nur Verrechnung gewählt werden.

2_Der angegebene Satz enthält eine Beteiligung an Bewertungsreserven in Höhe von 0 % der maßgebenden Größe für den jährlichen Überschussanteil.

3_Während einer ggf. vereinbarten Karenzzeit wird keine Überschussbeteiligung fällig.

4_Für Versicherungen der Untergruppen EBU0115, EBU0114, EBU0713, EBU0113, EBU0412, EBU0112 und EBU0111 der Überschussgruppe BUG sowie der Untergruppe EBUG0715 der Überschussgruppen EBU und GBU gilt abweichend ein Satz in Höhe von 25 %.

5_Für den Teil zur Beitragsbefreiung gilt: In den Untergruppen BUZRI0116, BUZRI0115, BUZRI0714, BUZRI0114, BUZRI0713, BUZRI0113, BUZRI0412, BUZRI0112, BUZRI0111, BUZRI0709, BUZRI0109, BUZRI0108 und BUZRI0107 wird ein Bonus in Höhe von 1 % der aktuellen garantierten Todesfallleistung des Grundbausteins gegeben. In den Untergruppen BUZ0116, BUZ0115, BUZ0714, BUZ0114, BUZ0713, BUZ0113, BUZ0412, BUZ0112, BUZ0111, BUZ0110, BUZ0709, BUZ0109, BUZ0108 und BUZ0107, falls der Grundbaustein keine selbstständige Hinterbliebenenrente ist, finanzieren wir eine Erhöhung des Grundbausteins.

6_Für Versicherungen der Untergruppen EBU0115, EBU0114, EBU0713, EBU0113, EBU0412, EBU0112 und EBU0111 der Überschussgruppe BUG sowie der Untergruppe EBUG0715 der Überschussgruppen EBU und GBU gilt abweichend ein Satz in Höhe von 33 %.

7_Hierzu zählen auch Versicherungen mit variabler Beitragszahlung.

Jährlicher Überschussanteil
in %
Bezugsgröße Überschussverwendung
Versicherte Person männlich Versicherte Person weiblich
Berufsunfähigkeitsvorsorge
Untergruppen BUZ0105, BUZ0104, BUZRI0105, BUZRI0104, EBU0105, EBU0104
Vor Eintritt der Berufsunfähigkeit
Beitragspflichtige Versicherungen
Berufsgruppe H 22 22 maßgebender Beitrag Verrechnung
Verwendung beim Grundbaustein
Sonstige Berufsgruppen 17 17 maßgebender Beitrag Verrechnung
Verwendung beim Grundbaustein
Berufsgruppe H 281 281 maßgebende Rente einjährige Überschussrente
Sonstige Berufsgruppen 201 201 maßgebende Rente einjährige Überschussrente
Kapitalzahlung bei Erwerbsunfähigkeit 16 16 maßgebender Beitrag Verrechnung
Verwendung beim Grundbaustein
19 19 maßgebende Versicherungssumme einjähriger Bonus
Beitragsfreie Versicherung2
Untergruppen BUZ0105, BUZ01043 0 0 maßgebende Größe Bonus
Untergruppen BUZ01044, BUZRI0105, BUZRI0104, EBU0105, EBU0104
Berufsgruppe H 28 28 maßgebende Rente einjährige Überschussrente
Sonstige Berufsgruppen 20 20 maßgebende Rente einjährige Überschussrente
Kapitalzahlung bei Erwerbsunfähigkeit 19 19 maßgebende Versicherungssumme einjähriger Bonus
Nach Eintritt der Berufsunfähigkeit 0,205,6 0,205,6 maßgebende Größe der baren BU-Rente Bonus
Zusatzrente
Untergruppen BUZ0700, BUZRI0700, EBU0101
Vor Eintritt der Berufsunfähigkeit
Beitragspflichtige Versicherungen
Berufsgruppe H 287 237 maßgebender Beitrag Verrechnung
Verwendung beim Grundbaustein
Sonstige Berufsgruppen 237 187 maßgebender Beitrag Verrechnung
Verwendung beim Grundbaustein
Berufsgruppe H 391 301 maßgebende Rente einjährige Überschussrente
Sonstige Berufsgruppen 301 221 maßgebende Rente einjährige Überschussrente
Kapitalzahlung bei Erwerbsunfähigkeit 20 20 maßgebender Beitrag Verrechnung
Verwendung beim Grundbaustein
25 25 maßgebende Versicherungssumme einjähriger Bonus
Beitragsfreie Versicherung2
Untergruppe BUZ07003 0 0 maßgebende Größe Bonus
Untergruppen BUZ07004, BUZRI0700, EBU0101
Berufsgruppe H 39 30 maßgebende Rente einjährige Überschussrente
Sonstige Berufsgruppen 30 22 maßgebende Rente einjährige Überschussrente
Kapitalzahlung bei Erwerbsunfähigkeit 25 25 maßgebende Versicherungssumme einjähriger Bonus
Nach Eintritt der Berufsunfähigkeit 05,6 05,6 maßgebende Größe der baren BU-Rente Bonus
Zusatzrente

Zusätzlich werden Schlussüberschussanteile in Prozent der maßgebenden Beiträge gegeben. Davon ausgenommen sind die Untergruppen BUZRI0105, BUZRI0104 und BUZRI0700. Siehe die Angaben zum Schlussüberschussanteil unter Punkt 4 auf den folgenden Seiten innerhalb des Kapitels II.

1_Für den Teil zur Beitragsbefreiung gilt: In den Untergruppen BUZRI0105, BUZRI0104, BUZRI0700 und in den Untergruppen BUZ0104 und BUZ0700, falls der Grundbaustein eine selbstständige Hinterbliebenenrente ist, wird ein Bonus in Höhe von 1 % der aktuellen garantierten Todesfallleistung des Grundbausteins gegeben. In den Untergruppen BUZ0105, BUZ0104 und BUZ0700, falls der Grundbaustein keine selbstständige Hinterbliebenenrente ist, finanzieren wir eine Erhöhung des Grundbausteins.

2_Hierzu zählen auch Versicherungen mit variabler Beitragszahlung.

3_Diese Sätze gelten, falls der Grundbaustein keine selbstständige Hinterbliebenenrente ist.

4_Diese Sätze gelten, falls der Grundbaustein eine selbstständige Hinterbliebenenrente ist.

5_Während einer ggf. vereinbarten Karenzzeit wird keine Überschussbeteiligung fällig.

6_Der angegebene Satz enthält eine Beteiligung an Bewertungsreserven in Höhe von 0 % der maßgebenden Größe für den jährlichen Überschussanteil.

7_Für den Teil zur Beitragsbefreiung zu fondsgebundenen Versicherungen gelten folgende Sätze: Berufsgruppe H: männlich 25 %, weiblich 20 % des maßgebenden Beitrags - sonstige Berufsgruppen: männlich 20 %, weiblich 15 % des maßgebenden Beitrags.

Bezugsgröße Überschussverwendung
2.3 Pflegerente
Untergruppe HV0117
Tarif SPK zu PR
Vor Eintritt der Pflegebedürftigkeit 25 maßgebendes Kapital einjähriger Bonus
Nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit 251 maßgebendes Kapital einjähriger Bonus
Untergruppen HV0116, HV0115, HV0714
Tarif SPK zu PR
Vor Eintritt der Pflegebedürftigkeit
Untergruppen HV0116, HV0115 25 maßgebendes Kapital einjähriger Bonus
Untergruppe HV0714 20 maßgebendes Kapital einjähriger Bonus
Nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit
Untergruppen HV0116, HV0115 252 maßgebendes Kapital einjähriger Bonus
Untergruppe HV0714 202 maßgebendes Kapital einjähriger Bonus
Untergruppen PR0719, PR0117, PRBUG0719, PRBUG0117
In der Anwartschaft vor Beginn der Rentenzahlung der zugrunde liegenden Versicherung
Beitragspflichtige Versicherungen 26 maßgebender Beitrag Verrechnung
Verwendung beim Grundbaustein
40 maßgebende Rente einjährige Überschussrente
Beitragsfreie Versicherungen 40 maßgebende Rente einjährige Überschussrente
1,65 maßgebende Größe Bonus
In der Anwartschaft während der Rentenzahlung der zugrunde liegenden Versicherung
40 maßgebende Rente einjährige Überschussrente
2,053,4 maßgebende Größe Bonus
Zusatzrente
Nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit
2,053,4 maßgebende Größe Bonus
Zusatzrente
Untergruppen PR0716, PR0116, PR0115, PR0714, PRBUG0116, PRBUG0715
In der Anwartschaft vor Beginn der Rentenzahlung der zugrunde liegenden Versicherung
Beitragspflichtige Versicherungen 23 maßgebender Beitrag Verrechnung
Verwendung beim Grundbaustein
35 maßgebende Rente einjährige Überschussrente
Beitragsfreie Versicherungen
35 maßgebende Rente einjährige Überschussrente
Untergruppen PR0716, PR0116, PR0115, PRBUG0116, PRBUG0715 1,30 maßgebende Größe Bonus
Untergruppe PR0714 0,80 maßgebende Größe Bonus
In der Anwartschaft während der Rentenzahlung der zugrunde liegenden Versicherung
35 maßgebende Rente einjährige Überschussrente
Untergruppen PR0716, PR0116, PR0115, PRBUG0116, PRBUG0715 1,703,4 maßgebende Größe Bonus
Zusatzrente
Untergruppe PR0714 1,203,4 maßgebende Größe Bonus
Zusatzrente
Nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit
Untergruppen PR0716, PR0116, PR0115, PRBUG0116, PRBUG0715 1,703,4 maßgebende Größe Bonus
Zusatzrente
Untergruppe PR0714 1,203,4 maßgebende Größe Bonus
Zusatzrente

1_Der angegebene Überschussanteilsatz wird bis zum Eintritt von Pflegegrad 3 gegeben.

2_Der angegebene Überschussanteilsatz wird bis zum Eintritt von schwerer Pflegebedürftigkeit gegeben.

3_Der angegebene Satz enthält eine Beteiligung an Bewertungsreserven in Höhe von 0 % der maßgebenden Größe für den jährlichen Überschussanteil.

4_Während einer ggf. vereinbarten Karenzzeit wird keine Überschussbeteiligung fällig.

Jährlicher Überschussanteil
in %
Bezugsgröße Überschussverwendung
Pflegerente
Vor Eintritt der Pflegebedürftigkeit
Tarif PS
Untergruppen PR0105, PR0104 0 maßgebende Größe Bonus
Untergruppe PR0700 0 maßgebende Größe Bonus
Nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit
Untergruppen PR0105, PR0104 0,201 maßgebende Größe der baren Pflegerente Bonus, Zusatzrente
Untergruppe PR0700 01 maßgebende Größe der baren Pflegerente Bonus, Zusatzrente
Vor Eintritt der Pflegebedürftigkeit
Tarife OBBKP und OBJ
Untergruppen KIZ0117, KIZ0116, KIZ0115, KIZ0114, KIZ0713 16 maßgebender Beitrag Verrechnung
Tarife BBKP und BJ
Untergruppen KIZ0113, KIZ0412, KIZ0112, KIZ0111, KIZ0109, KIZ0108, KIZ0107 16 maßgebender Beitrag Verrechnung
Untergruppen KIZ0105, KIZ0104 17 maßgebender Beitrag Verrechnung
Nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit
Untergruppe KIZ0117 2,051 maßgebende Größe der baren Pflegerente Bonus, Zusatzrente
Untergruppen KIZ0116, KIZ0115 1,701 maßgebende Größe der baren Pflegerente Bonus, Zusatzrente
Untergruppen KIZ0114, KIZ0713, KIZ0113, KIZ0412, KIZ0112 1,201 maßgebende Größe der baren Pflegerente Bonus, Zusatzrente
Untergruppen KIZ0111, KIZ0109, KIZ0108, KIZ0107 0,701 maßgebende Größe der baren Pflegerente Bonus, Zusatzrente
Untergruppen KIZ0105, KIZ0104 0,201 maßgebende Größe der baren Pflegerente Bonus, Zusatzrente
Untergruppe KIZ0703 01 maßgebende Größe der baren Pflegerente Bonus, Zusatzrente

Zusätzlich werden Schlussüberschussanteile gegeben. Siehe die Angaben zum Schlussüberschussanteil unter Punkt 4 auf den folgenden Seiten innerhalb des Kapitels II und für den Tarif PS zusätzlich in der folgenden Tabelle.

1_Der angegebene Satz enthält eine Beteiligung an Bewertungsreserven in Höhe von 0 % der maßgebenden Größe für den jährlichen Überschussanteil.

Schlussüberschussanteil
in % p. a. der maßgebenden Größe für den normalen Schlussüberschussanteil
beitragspflichtig beitragsfrei
Pflegerente
Vor Eintritt der Pflegebedürftigkeit
Tarif PS
Untergruppen PR0105, PR0104 0 0
Untergruppe PR0700 0 0

Die Schlussüberschussanteile werden zum Versicherungsstichtag 2025 mit einem Zinssatz von 3,5 % p. a. aufgezinst. Für die davor liegenden Versicherungsstichtage werden die für die Leistungsfälle des Vorjahrs deklarierten Zinssätze erneut unverändert festgelegt. Weitere Angaben zum Schlussüberschuss (z. B. Schlussüberschussanteil bei Kündigung) siehe Punkt 4 auf den folgenden Seiten.

Jährlicher Überschussanteil
in %
Bezugsgröße Überschussverwendung
Versicherte Person
männlich weiblich (Partner)
2.4 Kinderrente
Untergruppen JREB0105, JR0105, JR0104
Beitragspflichtige Versicherung
Untergruppe JREB0105, Untergruppe JR0104 Tarif JR 20 17 maßgebender Beitrag Verrechnung
Untergruppe JR0105, Untergruppe JR0104 Tarif StJR 28 22 maßgebender Beitrag Verrechnung
Laufende Kinderrenten 0,351 0,351 maßgebende Größe Zusatzrente
Untergruppe JR0700
Beitragspflichtige Versicherung 35 30 maßgebender Beitrag Verrechnung
Laufende Kinderrenten 01 01 maßgebende Größe Zusatzrente

1_Der angegebene Satz enthält eine Beteiligung an Bewertungsreserven in Höhe von 0 % der maßgebenden Größe für den jährlichen Überschussanteil.

3 Zusatzüberschussanteil

Bei den Überschussgruppen EZ, GZ und GZ2 und Ansammlungsbonus bei Untergruppen EBU0719, EBUG0719, HV0719, HVBUG0719 und HVKSP0719 vor Beginn der Rentenzahlung, bei den Untergruppen HV5M0719, HV4M0718, GKKD0117, GKKD0715, GKKD0116, HVKDAVMG0117, HVKDAVMG0715, HVKD0117, HVKD0116, HVKD0715, FGK0117, FGK0116, FGK0115, FGK0114, FGK0713, FGKAVMG0117, FGKAVMG0116, FGKAVMGK0115, FGKAVMG0114, FGKAVMG0713, GKKDAVMG0117, GKKDAVMG0715, bei der Untergruppe FRV0900 vor Beginn der Rentenzahlung sowie bei den Untergruppen der Zusatzbausteine Kapital bei Tod und Hinterbliebenenrente in der Anwartschaft vor Beginn der Altersrentenzahlung bei Versicherungsbeginn bis Dezember 2006 wird ein jährlicher Überschussanteil (Zusatzüberschussanteil) gegeben.

3.1 Überschussgruppen EZ, GZ, GZ2 und Ansammlungsbonus

Der Zusatzüberschussanteil ergibt sich als Summe des Zusatzüberschussanteils aus verändertem Garantieniveau und des Zusatzüberschussanteils aus Beteiligung an Kostenüberschüssen.

Der Zusatzüberschussanteil aus verändertem Garantieniveau beträgt:

- bei Versicherungen der Untergruppen HVEPI1118, HVEP0117, HVEP0115, HVEP0114, HVEP0713, HVSPEP0117, HVSPEP0116, HVEPAVMG0117, HVEPAVMG0115, HVEPAVMG0114, HVEPAVMG0713 und Ansammlungsbonus bei Untergruppen EBU0719, EBUG0719, HV0719, HVBUG0719 und HVKSP0719:

0,10 % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss

- sonst:

0 %

Der Zusatzüberschussanteil aus Beteiligung an Kostenüberschüssen wird nur bei Versicherungen mit laufender (nicht variabler) Beitragszahlung gegeben, solange Beiträge gezahlt werden.

- Bei Versicherungsbeginn bis Dezember 2006 beträgt der Zusatzüberschussanteil aus Beteiligung an Kostenüberschüssen:

0 %

- Bei Versicherungsbeginn im Jahr 2007 beträgt der Zusatzüberschussanteil aus Beteiligung an Kostenüberschüssen:

- bei den Grundbausteinen ab einem Garantiekapital bzw. ab einem zur Verrentung zur Verfügung stehenden Garantiekapital von 40.000€:

0,10 % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss

- beim Tarif L11 davon abweichend ab einer bis zum Alter von 85 Jahren vereinbarten Beitragssumme von 40.000€:

0,10 % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss

- in allen anderen Fällen:

0 %

- Bei Versicherungsbeginn ab Januar 2008 bis Dezember 2016 beträgt der Zusatzüberschussanteil aus Beteiligung an Kostenüberschüssen:

- 0,10 % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss

- Bei Versicherungsbeginn ab Januar 2017 beträgt der Zusatzüberschussanteil aus Beteiligung an Kostenüberschüssen:

- 0 %

3.2 Überschussgruppen EFV, GFV und GF2

Der Zusatzüberschussanteil auf das Sicherungskapital der Untergruppen HV5M0719, HV4M0718, GKKD0117, GKKD0116, GKKD0715, GKKDAVMG0117 und GKKDAVMG0715 ergibt sich als Summe des Zusatzüberschussanteils aus verändertem Garantieniveau und des Zusatzüberschussanteils aus Beteiligung an Kostenüberschüssen.

Der Zusatzüberschussanteil auf das Sondervermögen von KomfortDynamik und Fourmore der Untergruppen HV4M0718, HVKD0117, HVKD0116, HVKD0715, HVKDAVMG0117 und HVKDAVMG0715 ergibt sich aus dem Zusatzüberschussanteil aus Beteiligung an Kostenüberschüssen.

Der Zusatzüberschussanteil auf die gewählte Anlagestrategie von Allvest der Untergruppe HV5M0719 ergibt sich aus dem Zusatzüberschussanteil aus Beteiligung an Kostenüberschüssen.

Der Zusatzüberschussanteil der Untergruppen FGK0117, FGK0116, FGK0115, FGK0114, FGK0713, FGKAVMG0117, FGKAVMG0116, FGKAVMG0115, FGKAVMG0114, FGKAVMG0713 ergibt sich aus dem Zusatzüberschussanteil aus verändertem Garantieniveau.

Der Zusatzüberschussanteil aus verändertem Garantieniveau beträgt:

0,10 % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss

Der Zusatzüberschussanteil aus Beteiligung an Kostenüberschüssen beträgt:

0 %

Bei der Untergruppe FRV0900 mit Versicherungsbeginn bis Dezember 2006 ab einer Beitragssumme von 45.000€ (sowohl für beitragspflichtige und beitragsfreie Versicherungen als auch für Versicherungen gegen Einmalbeitrag) beträgt der Zusatzüberschussanteil aus Beteiligung an Kostenüberschüssen:

0,5 ‰ des Fondswerts

4 Schlussüberschussanteil

Der Schlussüberschussanteil wird jeweils für die Leistungsfälle eines Geschäftsjahrs deklariert. Im Rahmen der Deklarationen der Folgejahre können die Schlussüberschussanteilsätze auch für die vergangenen Versicherungsjahre jeweils neu festgelegt werden.

4.1 Gesamter Schlussüberschussanteil

Der gesamte Schlussüberschussanteil der Versicherung ergibt sich bei Fälligkeit als Summe des normalen Schlussüberschussanteils, des Schlussüberschussanteils bei Bausteinen zur Berufsunfähigkeits- und Pflegevorsorge und des zusätzlichen Schlussüberschussanteils abzüglich

- bei Rentenversicherungen mit Versicherungsbeginn vor dem Jahr 2005 der benötigten Mittel zur Gegenfinanzierung des Auffüllungsbetrags für die Neubewertung der Deckungsrückstellung1

- bei Versicherungen, für die eine Zinszusatzreserve zu bilden ist, der benötigten Mittel zur Gegenfinanzierung der Zinszusatzreserve für die Aufschubdauer2

- bei Versicherungen der Untergruppen HVT7S0117, HVT7S0115, HVE7S0117, HVE7S0115, HVE7S0114, HVE7S0713, HVE7S0113, HVE7S0412, HVE7S0112, HVE7S0111, HVE7S0109, HVE7S0108 und HVE7S0707 der zur abschließenden Finanzierung der Beitragsreduktion notwendigen Mittel

- bei Versicherungen der Untergruppen HVAVMG0117, HVAVMG0115, HVAVMG0114, HVAVMG0713, HVAVMG0113, HVAVMG0412, HVAVMG0112, HVAVMG0111, HVAVMG0109, HVAVMG0108, HVAVMG0107, HVAVMG0106, HVAVMG0105, HVAVMG0104, HVAVMG0401, HVAVMGN0401, HVEPAVMG0117, HVEPAVMG0115, HVEPAVMG0114, HVEPAVMG0713, HVEP0117, HVEP0115, HVEP0114, HVEP0713, HVSPEP0117, HVSPEP0116, bei denen vom vereinbarten Vertragsablauf abgewichen wurde (z. B. Beitragsfreistellung), der benötigten Mittel zur Finanzierung der garantierten Mindest[versicherungs]leistung bzw. des Garantiekapitals, sofern diese noch nicht abgeschlossen ist.

Der gesamte Schlussüberschussanteil beträgt dabei mindestens null.

1_Die Gegenfinanzierung wird entsprechend den von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bekannt gegebenen Grundsätzen zur Neubewertung der Deckungsrückstellung für Rentenversicherungsverträge vorgenommen.

2_Die Gegenfinanzierung wird entsprechend den zwischen der Deutschen Aktuarvereinigung e. V. und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht abgestimmten Grundsätzen zu Finanzierung und Gegenfinanzierung einer Zinszusatzreserve vorgenommen.

Normaler Schlussüberschussanteil

Bei den Überschussgruppen EZ, GZ, GZ2, EFV, GFV und GF2, bei den Untergruppen der Zusatzbausteine Kapital bei Tod und Hinterbliebenenrente, beim Tarif PS (bis 2008) sowie bei den Untergruppen PREB0117, PREB0115, PREB0114, PREB0713, PREB0113, PREB0412, PREB0112, PREB0711, FPREB0117, FPREB0116, FPREB0115, FPREB0114, FPREB0713, FPREB0113, FPREB0412, FPREB0112, FPREB0711 und bei Ansammlungsbonus der Untergruppen EBU0719, EBUG0719, HV0719, HVBUG0719 und HVKSP0719 wird ein normaler Schlussüberschussanteil in Prozent der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss einschließlich Bonus (bei den Untergruppen PREB0117, PREB0115, PREB0114, PREB0713, PREB0113, PREB0412, PREB0112 und PREB0711 zusätzlich in Prozent p. a. der maßgebenden Größe für den weiteren monatlichen Überschussanteil) gegeben. Davon ausgenommen sind die Untergruppen HVKD0117, HVKD0116, HVKD0715, HVKDAVMG0117, HVKDAVMG0715, FHVSP0117, FHVSP0116, FHVSP0115, FHVSP0114, FHVSP0713, FHVSP0113, FHVSP0412, FHVSP0112, FHVSP0111, FJA0117, FJA0116, FJA0115, FJA0114, FJA0713, FJA0113, FJA0412, FJA0112, FJA0111, FJA0109, FJA0108, FJA0407, FJK0713, FJK0113, FJK0412, FJK0112, FJK0111, FJK0109, FJK0108, FJK0407, FHV0117, FHV0116, FHV0115, FHV0114, FHV0713, FHV0113, FHV0412, FHV0112, FHV0111, FHV0109, FHV0108, FHV0107, FHV0105, FHV0104, FHV0701, FRV0900, FHRZ0117, FHRZ0116, FHRZ0115, FHRZ0114, FHRZ0713, FHRZ0113, FHRZ0412, FHRZ0112, FHRZ0111, FHRZ0109, FHRZ0108, FHRZ0107, FHRZ0105, FHRZ0104, FHRZ0702, TP0117 und TP0715. Wenn zu einer der Untergruppen HVE0117, HVE0115, HVE0114, HVE0713, HVE0113, HVE0412, HVE0112, HVE0111, HVE0109, HVE0108, HVE0107, HVE0105, HVE0104, HVE0700, HVE0195, HVE0185, HVSPE0117, HVSPE0115, HVSPE0114, HVSPE0713, HVSPE0113, HVSPE0412, HVSPE0112, HVSPE0111, HVSPE0110, HVSPE0109, HVSPE0108, HVSPE0107, HVSPE0105, HVSPE0104, HVSPE0700, HOZITR0108, HOZITR0807, HVE7S0117, HVE7S0115, HVE7S0114, HVE7S0713, HVE7S0113, HVE7S0412, HVE7S0112, HVE7S0111, HVE7S0109, HVE7S0108 und HVE7S0707 mit Erlebensfallbonus der Leistungsfall Tod eintritt, entfällt der Schlussüberschuss.

Der normale Schlussüberschussanteil beträgt für die Leistungsfälle 2025 (inklusive Abläufe und Rentenübergänge zum 1.1.2026) für das in 2025 endende Versicherungsjahr wie in den vorhergehenden Abschnitten, Punkt 1 und Punkt 2, aufgeführt.

Für die davor liegenden Versicherungsjahre werden die für die Leistungsfälle des Vorjahrs deklarierten Schlussüberschussanteilsätze erneut unverändert festgesetzt.

Die Schlussüberschussanteile werden zum Versicherungsstichtag 2025 mit dem Zinssatz 3,50 % aufgezinst. Für die davor liegenden Versicherungsstichtage werden die für die Leistungsfälle des Vorjahrs deklarierten Zinssätze erneut unverändert festgelegt.

Schlussüberschussanteil bei Bausteinen zur Berufsunfähigkeits- und Pflegevorsorge

Ein Schlussüberschussanteil in Prozent des maßgebenden Bruttojahresbeitrags wird gegeben für

- beitragspflichtige Versicherungen der Tarife zur Berufsunfähigkeitsvorsorge in den Untergruppen BUZ0107, BUZ0105/BUZ0104 (jedoch nicht, falls der Grundbaustein eine selbstständige Hinterbliebenenrente oder eine RisikoLebensversicherung ist), BUZ0700 (jedoch nicht für den Teil zur Beitragsbefreiung zu fondsgebundenen Versicherungen und nicht, falls der Grundbaustein eine selbstständige Hinterbliebenenrente oder eine RisikoLebensversicherung ist), EBU0107, EBU0105, EBU0104 und EBU0101

- beitragspflichtige Versicherungen der Überschussgruppen EPR und GPR (mit Ausnahme der Untergruppen HV0117, HV0116, HV0115, HV0714, PREB0117, PREB0115, PREB0114, PREB0713, PREB0113, PREB0412, PREB0112, PREB0711, FPREB0117, FPREB0116, FPREB0115, FPREB0114, FPREB0713, FPREB0113, FPREB0412, FPREB0112 und FPREB0711), wenn Berufsunfähigkeit nicht versichert ist

- beitragspflichtige Versicherungen und Versicherungen gegen Einmalbeitrag bei den Tarifen PB (bis 2008), KP und KB vor Eintritt der Pflegebedürftigkeit

- Versicherungen mit Versicherungsbeginn vor Januar 2008 des Tarifs BBKP vor Eintritt der Pflegebedürftigkeit

Der Schlussüberschussanteil beträgt für die Leistungsfälle 2025:

- Für das im Jahr 2025 endende Versicherungsjahr:

3,00 % - bei Versicherungen der Untergruppen BUZ0107, BUZ0105, BUZ0104, BUZ0700, EBU0107, EBU0105, EBU0104 und EBU0101

- beim Tarif BBKP der Untergruppen KIZ0107, KIZ0105 und KIZ0104

10,00 % - bei den Tarifen KP und KB in den Untergruppen KIZ0105, KIZ0104 und KIZ0703

9,00 % - bei den Tarifen KP und KB in den Untergruppen KIZ0117, KIZ0116, KIZ0115, KIZ0114, KIZ0713, KIZ0113, KIZ0412, KIZ0112, KIZ0111, KIZ0109, KIZ0108 und KIZ0107

5,00 % - bei beitragspflichtigen Versicherungen der Überschussgruppen EPR und GPR, wenn Berufsunfähigkeit nicht versichert ist. Der Schlussüberschussanteil wird bis zum Alter von 90 Jahren gegeben.

0 % - bei den Tarifen PB (bis 2008)

- Für die davor liegenden Versicherungsjahre:

Es werden die für die Leistungsfälle des Vorjahrs deklarierten Schlussüberschussanteilsätze erneut unverändert festgesetzt.

Die Schlussüberschussanteile werden zum Versicherungsstichtag 2025 mit dem Zinssatz 3,50 % aufgezinst. Für die davor liegenden Versicherungsstichtage werden die für die Leistungsfälle des Vorjahrs deklarierten Zinssätze erneut unverändert festgelegt.

Zusätzlicher Schlussüberschussanteil

Bausteine mit einem Zinsüberschussanteil erhalten einen zusätzlichen Schlussüberschussanteil in Höhe eines jährlichen Überschussanteils für das letzte Jahr der Aufschubdauer. Dies gilt nicht für Versicherungen der Untergruppen HV5M0719, HV4M0718, HVKD0117, HVKD0116, HVKD0715, HVKDAVMG0117, HVKDAVMG0715, FGKAVMG0117, FGKAVMG0116, FGKAVMG0115, FGKAVMG0114, FGKAVMG0713, FGKAVMG0113, FGKAVMG0412, FGKAVMG0112, FGKAVMG0111, FGKAVMG0109, FGK0117, FGK0116, FGK0115, FGK0114, FGK0713, FGK0113, FGK0412, FGK0112, FGK0111, FGK0109, PREB0117, PREB0115, PREB0114, PREB0713, PREB0113, PREB0412, PREB0112, PREB0711, FPREB0117, FPREB0116, FPREB0115, FPREB0114, FPREB0713, FPREB0113, FPREB0412, FPREB0112 und FPREB0711 sowie der Überschussgruppen EI, GI und GI2. Das gilt auch nicht, wenn zu einer der Untergruppen HVE0117, HVE0115, HVE0114, HVE0713, HVE0113, HVE0412, HVE0112, HVE0111, HVE0109, HVE0108, HVE0107, HVE0105, HVE0104, HVE0700, HVE0195, HVE0185, HVSPE0117, HVSPE0115, HVSPE0114, HVSPE0713, HVSPE0113, HVSPE0412, HVSPE0112, HVSPE0111, HVSPE0110, HVSPE0109, HVSPE0108, HVSPE0107, HVSPE0105, HVSPE0104, HVSPE0700, HOZITR0108, HOZITR0807, HVE7S0117, HVE7S0115, HVE7S0114, HVE7S0713, HVE7S0113, HVE7S0412, HVE7S0112, HVE7S0111, HVE7S0109, HVE7S0108 und HVE7S0707 mit Erlebensfallbonus der Leistungsfall Tod eintritt.

Schlussüberschussanteil bei Kündigung

Für Versicherungen mit Versicherungsbeginn ab Januar 2008 gilt:

Wenn der zum Kündigungstermin zuletzt veröffentlichte Monatswert der Umlaufrendite 10-jähriger Bundeswertpapiere über dem Durchschnittswert für die abgelaufene Vertragsdauer, maximal der letzten 10 Jahre, liegt, wird der gesamte Schlussüberschussanteil bei Kündigung wie folgt reduziert:

Der Kürzungsbetrag ergibt sich aus dem Deckungskapital der Alters- und Hinterbliebenenvorsorge zum Kündigungstermin einschließlich des gesamten Schlussüberschussanteils multipliziert mit einem Faktor.

Der Faktor beträgt das 0,05-Fache der Differenz aus aktueller Umlaufrendite und dem oben beschriebenen Durchschnittswert multipliziert mit der Anzahl der Monate der restlichen Aufschubdauer bzw. Ansparphase, jedoch maximal 120 Monate.

Es wird mindestens ein Schlussüberschussanteil in Höhe des zusätzlichen Schlussüberschussanteils gegeben.

Bei Versicherungen mit lebenslanger Versicherungsdauer gilt als restliche Aufschubdauer die Dauer bis zum rechnungsmäßigen Alter 85 Jahre.

Davon abweichend gilt:

In den Untergruppen HV5M0719, HV4M0718, HVKD0117, HVKD0116, HVKD0715, HVKDAVMG0117, HVKDAVMG0715, FGKAVMG0117, FGKAVMG0116, FGKAVMG0115, FGKAVMG0114, FGKAVMG0713, FGKAVMG0113, FGKAVMG0412, FGKAVMG0112, FGKAVMG0111, FGKAVMG0109, FGKAVMG0108, FGK0117, FGK0116, FGK0115, FGK0114, FGK0713, FGK0113, FGK0412, FGK0112, FGK0111, FGK0109 und FGK0108 wird der oben beschriebene Faktor auf das Sicherungskapital des Garantiekapitals bei Erleben bzw. der Mindestrente zum Kündigungstermin einschließlich Schlussüberschussanteil bezogen.

In den Überschussgruppen EPR und GPR wird der oben beschriebene Faktor auf den Schlussüberschussanteil zum Kündigungstermin bezogen.

4.2 Besonderer Schlussüberschussanteil

Bei vorzeitiger Beendigung erhalten Versicherungen mit einer Zinszusatzreserve, für die für das Jahr 2025 ein gesamter Schlussüberschussanteil festgelegt ist, einen besonderen Schlussüberschussanteil; dies gilt auch für Rentenversicherungen, für die eine Neubewertung der Deckungsrückstellung vorgenommen worden ist.

Der besondere Schlussüberschussanteil entspricht für die Leistungsfälle 2025 der Höhe des durch reduzierte Deklaration des gesamten Schlussüberschussanteils gegenfinanzierten Teils der Zinszusatzreserve für die Aufschubdauer; bei Rentenversicherungen erhöht sich der besondere Schlussüberschussanteil um den Betrag, um den der gesamte Schlussüberschussanteil zur Gegenfinanzierung des Auffüllungsbetrags für die Neubewertung der Deckungsrückstellung reduziert deklariert wurde.

5 Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven

Der Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven wird jeweils für die Leistungsfälle eines Geschäftsjahrs deklariert. Im Rahmen der Deklarationen für die Folgejahre kann der Sockelbetrag auch für die vergangenen Versicherungsjahre jeweils neu festgelegt werden.

Bei Versicherungen, für die eine Zinszusatzreserve zu bilden ist, werden diejenigen benötigten Mittel zur Gegenfinanzierung der Zinszusatzreserve für die Aufschubdauer abgezogen, die nicht durch die reduzierte Deklaration des gesamten Schlussüberschussanteils finanziert werden können.1

Der Sockelbetrag beträgt dabei mindestens null.

Bei den Überschussgruppen EZ, GZ, GZ2, EFV, GFV und GF2 sowie bei den Untergruppen der Zusatzbausteine Kapital bei Tod und Hinterbliebenenrente und bei Ansammlungsbonus der Untergruppen EBU0719, EBUG0719, HV0719, HVBUG0719 und HVKSP0719 wird ein Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven in Prozent der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss einschließlich Bonus gegeben. Davon ausgenommen sind die Untergruppen HVKD0117, HVKD0116, HVKD0715, HVKDAVMG0117, HVKDAVMG0715, FHVSP0117, FHVSP0116, FHVSP0115, FHVSP0114, FHVSP0713, FHVSP0113, FHVSP0412, FHVSP0112, FHVSP0111, FJA0117, FJA0116, FJA0115, FJA0114, FJA0713, FJA0113, FJA0412, FJA0112, FJA0111, FJA0109, FJA0108, FJA0407, FJK0713, FJK0113, FJK0412, FJK0112, FJK0111, FJK0109, FJK0108, FJK0407, FHV0117, FHV0116, FHV0115, FHV0114, FHV0713, FHV0113, FHV0412, FHV0112, FHV0111, FHV0109, FHV0108, FHV0107, FHV0105, FHV0104, FHV0701, FRV0900, FHRZ0117, FHRZ0116, FHRZ0115, FHRZ0114, FHRZ0713, FHRZ0113, FHRZ0412, FHRZ0112, FHRZ0111, FHRZ0109, FHRZ0108, FHRZ0107, FHRZ0105, FHRZ0104, FHRZ0702, TP0117 und TP0715. In den Untergruppen der Zusatzbausteine Kapital bei Tod und Hinterbliebenenrente wird der Sockelbetrag nur für beitragsfreie Versicherungen, Versicherungen gegen Einmalbeitrag und Versicherungen mit variabler Beitragszahlung gegeben. In der Untergruppe HRZNG0717 wird der Sockelbetrag auch für beitragspflichtige Versicherungen gegeben. Wenn zu einer der Untergruppen HVE0117, HVE0115, HVE0114, HVE0713, HVE0113, HVE0412, HVE0112, HVE0111, HVE0109, HVE0108, HVE0107, HVE0105, HVE0104, HVE0700, HVE0195, HVE0185, HVSPE0117, HVSPE0115, HVSPE0114, HVSPE0713, HVSPE0113, HVSPE0412, HVSPE0112, HVSPE0111, HVSPE0110, HVSPE0109, HVSPE0108, HVSPE0107, HVSPE0105, HVSPE0104, HVSPE0700, HOZITR0108, HOZITR0807, HVE7S0117, HVE7S0115, HVE7S0114, HVE7S0713, HVE7S0113, HVE7S0412, HVE7S0112, HVE7S0111, HVE7S0109, HVE7S0108 und HVE7S0707 mit Erlebensfallbonus der Leistungsfall Tod eintritt, entfällt der Sockelbetrag.

Der Sockelbetrag beträgt für die Leistungsfälle 2025 (inklusive Abläufe und Rentenübergänge zum 1.1.2026) für das in 2025 endende Versicherungsjahr wie in den vorhergenden Abschnitten, Punkt 1 und Punkt 2, aufgeführt.

Für die davor liegenden Versicherungsjahre werden die für die Leistungsfälle des Vorjahrs deklarierten Sockelbeträge für die Beteiligung an Bewertungsreserven erneut unverändert festgesetzt

Der Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven wird zum Versicherungsstichtag 2025 mit dem Zinssatz 3,50 % aufgezinst. Für die davor liegenden Versicherungsstichtage werden die für die Leistungsfälle des Vorjahrs deklarierten Zinssätze erneut unverändert festgelegt.

Besonderer Sockelbetrag

Bei vorzeitiger Beendigung erhalten Versicherungen mit einer Zinszusatzreserve, für die für das Jahr 2025 ein Sockelbetrag festgelegt ist, einen besonderen Sockelbetrag.

Der besondere Sockelbetrag entspricht für die Leistungsfälle 2025 der Höhe des durch reduzierte Deklaration des Sockelbetrags gegenfinanzierten Teils der Zinszusatzreserve für die Aufschubdauer.

1_Die Gegenfinanzierung wird entsprechend den zwischen der Deutschen Aktuarvereinigung e. V. und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht abgestimmten Grundsätzen zu Finanzierung und Gegenfinanzierung einer Zinszusatzreserve vorgenommen.

6 Fondsabhängige Überschussbeteiligung

Für Versicherungen der Untergruppen HV0114, HV0713, HV0113, HV0412, HV0112, HV0111, FPREB0117, FPREB0115, FPREB0114, FPREB0713, FPREB0113, FPREB0412, FPREB0112 und FPREB0711 der Überschussgruppen EPR und GPR, für Versicherungen der Untergruppen FHV0117, FHV0116, FHV0115, FHV0114, FHV0713, FHV0113, FHV0412, FHV0112, FHV0111, FHVAVMG0117, FHVAVMG0116, FHVAVMG0115, FHVAVMG0114, FHVAVMG0713, FHVAVMG0113, FHVAVMG0412, FHVAVMG0112, FHVAVMG0111, FHVSP0117, FHVSP0116, FHVSP0115, FHVSP0114, FHVSP0713, FHVSP0113, FHVSP0412, FHVSP0112, FHVSP0111, FJA0117, FJA0116, FJA0115, FJA0114, FJA0713, FJA0113, FJA0412, FJA0112, FJA0111, FJK0713, FJK0113, FJK0412, FJK0112 und FJK0111 sowie für Versicherungen des Tarifs (St)(T/O)BUFO der Untergruppen HV0719, HV0118, HV0117, HV0116, HV0115, HV0114, HV0713, HV0113, HV0412, HV0112 und HV0111 wird eine fondsabhängige Überschussbeteiligung in Prozent des jeweiligen Fondswerts gegeben:

Fondsname ISIN Jährlicher Überschussanteil in % des jeweiligen Fondswerts
abrdn SICAV I - Emerging Markets Equity Fund A Acc USD LU0132412106 1,05
Allianz Advanced Fixed Income Euro A EUR LU0706717351 0,30
Allianz Advanced Fixed Income Euro AT EUR LU1205638155 0,30
Allianz Advanced Fixed Income Short Duration A EUR LU0856992614 0,12
Allianz Advanced Fixed Income Short Duration IT EUR LU1093406343 0,05
Allianz Asian Small Cap Equity A EUR LU2420271673 1,05
Allianz Best Styles Europe Equity AT EUR LU1019963369 0,60
Allianz Best Styles Europe Equity IT EUR LU1019963955 0,10
Allianz Best Styles Europe Equity SRI A EUR LU2025542882 0,60
Allianz Best Styles Global Equity SRI A EUR LU2034157706 0,60
Allianz Best Styles Global Equity SRI IT EUR LU2034156724 0,10
Allianz Better World Defensive C EUR LU2364420807 0,74
Allianz Better World Defensive IT2 EUR LU2364420989 0,00
Allianz Better World Dynamic C EUR LU2364421953 1,06
Allianz Better World Dynamic IT2 EUR LU2364422092 0,00
Allianz Better World Moderate C EUR LU2364421441 0,92
Allianz Better World Moderate IT2 EUR LU2364421524 0,00
Allianz China Equity A USD LU0348825331 1,05
Allianz Convertible Bond A EUR LU0706716205 0,66
Allianz Dynamic Allocation Plus Equity A EUR LU2243729576 0,90
Allianz Dynamic Multi Asset Strategy SRI 15 A EUR LU1089088071 0,54
Allianz Dynamic Multi Asset Strategy SRI 15 IT2 EUR LU2202893389 0,00
Allianz Dynamic Multi Asset Strategy SRI 30 A EUR LU2799046136 0,69
Allianz Dynamic Multi Asset Strategy SRI 30 IT2 EUR LU2799046482 0,00
Allianz Dynamic Multi Asset Strategy SRI 50 A EUR LU1019989323 0,84
Allianz Dynamic Multi Asset Strategy SRI 50 IT2 EUR LU2202893462 0,00
Allianz Dynamic Multi Asset Strategy SRI 75 A EUR LU1089088311 0,84
Allianz Dynamic Multi Asset Strategy SRI 75 IT2 EUR LU2202893546 0,00
Allianz Emerging Markets Equity SRI A EUR LU2571887368 0,84
Allianz Emerging Markets EquityA EUR LU1136106207 0,84
Allianz Emerging Markets Select Bond A (H2-EUR) LU2041105730 0,71
Allianz Emerging Markets Sovereign Bond A H2-EUR LU1958620012 0,75
Allianz Euro Bond A EUR LU0165915215 0,45
Allianz Euro Bond AQ EUR LU1250164214 0,90
Allianz Euro Cash P EUR LU0585535577 0,04
Allianz Euro Rentenfonds A EUR DE0008475047 0,33
Allianz Euro Rentenfonds P EUR DE0009797480 0,07
Allianz Europe Equity Growth Select A EUR LU0908554255 0,90
Allianz Europe Equity SRI A EUR LU0542502157 0,90
Allianz Europe Mid Cap Equity A EUR LU2868113023 1,05
Allianz Europe Small Cap Equity A EUR LU0293315023 1,05
Allianz Europe Small Cap Equity AT EUR LU0293315296 1,05
Allianz European Equity Dividend A EUR LU0414045582 0,90
Allianz European Equity Dividend A20 EUR LU1664206874 0,90
Allianz European Equity Dividend AT EUR LU0414045822 0,90
Allianz European Equity Dividend IT EUR LU0414047281 0,05
Allianz European Equity Dividend IT20 EUR LU1664206957 0,05
Allianz FinanzPlan 2025 C EUR LU0261743339 0,75
Allianz FinanzPlan 2030 C EUR LU0261743842 0,75
Allianz FinanzPlan 2035 C EUR LU0261744147 1,08
Allianz FinanzPlan 2040 C EUR LU0261744907 1,08
Allianz FinanzPlan 2045 C EUR LU0261745383 1,08
Allianz FinanzPlan 2050 C EUR LU0261745896 1,08
Allianz Flexi Rentenfonds A EUR DE0008471921 0,54
Allianz Flexi Rentenfonds IT2 EUR DE000A2AMPQ3 0,03
Allianz Fonds Schweiz A EUR DE0008476011 0,90
Allianz GEM Equity High Dividend AT EUR LU0293313325 1,05
Allianz Global Artificial Intelligence A EUR LU1548497186 1,05
Allianz Global Artificial Intelligence IT EUR LU1548496709 0,08
Allianz Global Emerging Markets Equity Dividend A EUR LU1254138628 1,05
Allianz Global Sustainability A EUR LU0158827195 0,90
Allianz Green Bond A EUR LU1297616010 0,54
Allianz Green Bond AT EUR LU1542252181 0,54
Allianz Green Bond IT EUR LU1297616366 0,00
Allianz India Equity A (EUR) LU2868113379 1,05
Allianz Informationstechnologie A EUR DE0008475120 0,90
Allianz Interglobal A EUR DE0008475070 1,05
Allianz Interglobal IT EUR DE000A2DU1Z9 0,08
Allianz Internationaler Rentenfonds A EUR DE0008475054 0,51
Allianz Japan Equity A EUR LU2636795390 0,90
Allianz Mobil-Fonds A EUR DE0008471913 0,04
Allianz Multi Asset Risk Control -A- EUR LU0268212239 0,78
Allianz Nebenwerte Deutschland A EUR DE0008481763 0,90
Allianz Nebenwerte Deutschland A20 EUR DE000A2ATB57 0,90
Allianz Nebenwerte Deutschland I EUR DE0009797530 0,05
Allianz Nebenwerte Deutschland I20 EUR DE000A2ATB65 0,05
Allianz Oriental Income A EUR LU1752425543 0,90
Allianz Oriental Income AT EUR LU0348784041 0,90
Allianz Oriental Income IT EUR LU2325213093 0,05
Allianz Positive Change A (EUR) LU2211815142 0,96
Allianz Positive Change IT (EUR) LU2211815654 0,07
Allianz Rentenfonds A EUR DE0008471400 0,33
Allianz Rentenfonds IT2 EUR DE000A2AMPP5 0,00
Allianz Rohstofffonds A EUR DE0008475096 0,90
Allianz SDG Global Equity A EUR LU2591118620 0,78
Allianz Strategiefonds Balance A EUR DE0009797258 0,80
Allianz Strategiefonds Balance IT2 EUR DE000A14N9Y9 0,00
Allianz Strategiefonds Stabilität A EUR DE0009797282 0,68
Allianz Strategiefonds Stabilität IT2 EUR DE000A2AMPK6 0,00
Allianz Strategiefonds Wachstum A EUR DE0009797266 0,91
Allianz Strategiefonds Wachstum IT2 EUR DE000A2AMPL4 0,00
Allianz Strategiefonds Wachstum Plus A EUR DE0009797274 1,02
Allianz Strategiefonds Wachstum Plus IT2 EUR DE000A2AMPM2 0,00
Allianz Strategy 50 CT EUR LU0352312184 0,80
Allianz Strategy 75 CT EUR LU0352312853 0,91
Allianz Thematica A EUR LU1479563717 0,96
Allianz Thematica IT EUR LU2009011938 0,14
Allianz Thesaurus AT EUR DE0008475013 0,90
Allianz US Equity Fund A EUR LU0256843979 0,90
Allianz US Equity Fund A H EUR LU1992126729 0,90
Allianz US Investment Grade Credit Fund A H2 EUR LU2593588929 0,43
Allianz US Large Cap Value A (EUR) LU2881764000 0,90
Allianz US Short Duration High Income Bond A (H2-EUR) LU1282651808 0,66
Allianz Vermögensbildung Deutschland A EUR DE0008475062 0,90
Allianz Vermögensbildung Deutschland A20 EUR DE000A2ATB73 0,90
Allianz Vermögensbildung Europa A EUR DE0008481813 0,81
Allianz Volatility Strategy Fund A EUR Dis LU0417273140 0,60
Allianz Wachstum Euroland A EUR DE0009789842 0,90
Allianz Wachstum Euroland A20 EUR DE000A2ATB81 0,90
Allianz Wachstum Euroland IT2 EUR DE000A2AMPN0 0,05
Allianz Wachstum Euroland IT20 EUR DE000A2ATB99 0,05
Allianz Wachstum Europa A EUR DE0008481821 0,90
Allianz Wachstum Europa A20 EUR DE000A2ATCA0 0,90
Amundi Bavarian Equity Fund P C/D FR0013494879 0,50
Amundi CPR Climate Action A AT0000A28YT6 0,75
Amundi Ethik Fonds A AT0000857164 0,45
Amundi Ethik Plus A ND DE0009792002 0,69
Amundi Ethik Plus H DA DE000A2P8UC2 0,15
Amundi European Sector Rotation Fund I C/D FR0013356086 0,00
Amundi European Sector Rotation Fund P C/D FR0013356094 0,65
Amundi Funds - European Equity Value I2 EUR C LU1883315480 0,19
Amundi Funds - Global Ecology ESG A EUR (C) LU1883318740 0,90
Amundi Funds - Global Ecology ESG I2 EUR (C) LU1883320050 0,00
Amundi Index Solutions - Amundi DAX UCITS ETF EUR Distributing LU2611732046 0,00
Amundi Index Solutions - Amundi MSCI Emerging ESG Leaders UCITS ETF DR EUR LU2109787551 0,00
Amundi MSCI Europe II UCITS ETF Acc EUR FR0010261198 0,00
Amundi MSCI World Climate Net Zero Ambition PAB UCITS ETF Acc IE000CL68Z69 0,00
Amundi MSCI World ESG Climate Net Zero Ambition CTB UCITS ETF Acc USD IE0001GSQ2O9 0,00
Amundi MSCI World UCITS ETF DR USD Inc EUR IE000CNSFAR2 0,02
Amundi Multi Manager Best Select H ND DE000A2DW327 0,00
Amundi Stoxx Europe 600 UCITS ETF C EUR LU0908500753 0,00
BlackRock Global Funds - European Value Fund A2 EUR LU0072462186 0,94
BlackRock Global Funds - European Value Fund I2 EUR LU0949170939 0,00
BlackRock Global Funds - Global Allocation Fund A2 EUR LU0171283459 1,05
BlackRock Global Funds - Global Allocation Fund I2 EUR LU1653088838 0,10
BlackRock Global Funds - Systematic Sustainable Global SmallCap Fund A2 LU0054578231 1,05
BlackRock Global Funds - US Basic Value Fund A2 LU0072461881 1,05
BlackRock Global Funds - World Gold Fund A2 LU0055631609 1,23
BlackRock Global Funds - World Mining Fund A2 LU0075056555 1,23
BlackRock Strategic Funds - Managed Index Portfolios Growth A2 EUR LU1241524880 0,60
BlackRock Strategic Funds - Managed Index Portfolios Growth D2 EUR LU1304596841 0,00
BlackRock Strategic Funds - Managed Index Portfolios Moderate A2 EUR LU1241524708 0,60
BlackRock Strategic Funds - Managed Index Portfolios Moderate D2 EUR LU1304596684 0,00
BNP Paribas Funds - Global Environment Classic Capitalisation LU0347711466 1,05
BNP Paribas Funds - Global Environment I Capitalisation LU0347711623 0,00
BNP Paribas Funds Disruptive Technology Classic Distribution LU0823421846 0,90
BNP Paribas Funds Euro Equity Classic Capitalisation LU0823401574 0,90
BNP Paribas Funds Euro Equity I Capitalisation LU0823401814 0,00
Carmignac Investissement A EUR Acc FR0010148981 0,75
Carmignac Patrimoine A EUR Acc FR0010135103 0,75
Carmignac Portfolio Emerging Patrimoine A EUR Acc LU0592698954 0,75
CPR Invest - Defensive Class A - Acc LU1203018533 0,76
CPR Invest - Dynamic Class A - Acc LU1203020190 0,92
CPR Invest - Global Disruptive Opportunities Class A EUR Acc LU1530899142 1,00
CPR Invest - Reactive Class A - Acc LU1103787690 0,89
CT (Lux) - American Class 1U (USD Accumulation Shares) LU1868836591 1,05
CT (Lux) - American Class 9U (USD Accumulation Shares) LU1868837300 0,00
CT (Lux) - Asia Equities 1U (USD Accumulation) LU1864951790 1,05
CT (Lux) - European High Yield Bond 1E (EUR Accumulation Shares) LU1829334579 0,84
CT (Lux) - Global Select 1U (USD Accumulation) LU1864957219 1,05
CT (Lux) - Global Select 9U (USD Accumulation) LU1864957995 0,00
CT (Lux) - Pan European ESG Equities - 1E - EUR LU1832003567 0,91
Dimensional European Small Companies Fund EUR Accumulation IE0032769055 0,00
Dimensional Global Core Equity Fund EUR Accumulation IE00B2PC0260 0,00
Dimensional World Equity Fund EUR Accumulation IE00B4MJ5D07 0,00
DJE - Dividende & Substanz P (EUR) LU0159550150 0,85
DJE - Dividende & Substanz XP (EUR) LU0229080733 0,00
DWS Deutschland FC DE000DWS2F23 0,00
DWS Deutschland GLC DE000DWS2S28 0,60
DWS Deutschland GTFC DE000DWS2S36 0,00
DWS Deutschland LC DE0008490962 0,60
DWS ESG Akkumula TFC DE000DWS2L90 0,00
DWS Invest Euro-Gov Bonds LC LU0145652052 0,30
DWS Invest Top Asia LD LU0145648456 0,75
DWS Top Dividende LD DE0009848119 0,63
DWS Top Dividende TFC DE000DWS18Q3 0,00
DWS Vermögensbildungsfonds I LD DE0008476524 0,63
Ethna-AKTIV A LU0136412771 0,60
Fidelity Funds - America Fund A-DIST LU0048573561 0,90
Fidelity Funds - America Fund Y-DIST-USD LU1064925735 0,00
Fidelity Funds - Emerging Markets Fund Y-DIST-USD LU0936576593 0,00
Fidelity Funds - European Growth Fund A-DIST-EUR LU0048578792 0,90
Fidelity Funds - Global Dividend Fund A-QINCOME(G)-EUR LU0731782404 0,90
First Eagle Amundi International Fund Class IU-C Shares LU0433182176 0,00
Flossbach von Storch - Dividend IT LU2312730000 0,06
Flossbach von Storch - Dividend R LU0831568729 0,81
Flossbach von Storch - Foundation Growth - IT LU2243567901 0,06
Flossbach von Storch - Foundation Growth - RT LU2243567653 0,81
Flossbach von Storch - Multi Asset - Balanced I LU0323578061 0,06
Flossbach von Storch - Multi Asset - Balanced R LU0323578145 0,81
Flossbach von Storch - Multi Asset - Growth I LU0323578228 0,06
Flossbach von Storch - Multi Asset - Growth R LU0323578491 0,81
Flossbach von Storch - Multiple Opportunities II R LU0952573482 0,81
Flossbach von Storch SICAV - Multiple Opportunities R LU0323578657 0,81
Fondak - A20 EUR DE000A2ATB40 0,84
Fondak A EUR DE0008471012 0,84
Fondak I EUR DE000A0MJRM3 0,00
Fondak I20 EUR DE000A2ATB32 0,04
Franklin FTSE India UCITS ETF EUR IE00BHZRQZ17 0,00
Franklin Innovation Fund A(acc) USD LU2063271972 1,05
Franklin Innovation Fund I(acc) USD LU2063272608 0,10
Franklin Mutual European Fund A(acc)EUR LU0140363002 1,05
Franklin S&P 500 Paris Aligned Climate UCITS ETF EUR IE00BMDPBZ72 0,00
Franklin STOXX Europe 600 Paris Aligned Climate UCITS ETF IE00BMDPBY65 0,00
Goldman Sachs Global CORE Equity Portfolio E Acc EURClose LU0257370246 1,25
Goldman Sachs Global CORE Equity Portfolio I Acc EUR Close LU0280841296 0,00
Goldman Sachs Global Small Cap CORE Equity Portfolio E Acc EUR Close LU0245181838 1,25
Goldman Sachs Global Small Cap CORE Equity Portfolio I Acc EUR Close LU2601469393 0,00
HSBC Global Investment Funds - Global Equity Climate Change AC LU0323239441 0,81
HSBC Global Investment Funds - Global Equity Climate Change XC LU0404497793 0,00
HSBC MSCI Europe Climate Paris Aligned UCITS ETF EUR IE00BP2C0316 0,00
Invesco EQQQ NASDAQ-100 UCITS ETF Acc EUR IE00BFZXGZ54 0,00
Invesco Funds - Invesco Euro Short Term Bond Fund A Accumulation EUR LU0607519195 0,38
Invesco Funds - Invesco Sustainable Pan European Structured Equity Fund A Acc EUR LU0119750205 0,81
Invesco Funds - Invesco Sustainable Pan European Structured Equity Fund C Acc EUR LU0119753134 0,32
iShares € Corp Bond ESG UCITS ETF EUR (Dist) EUR IE00BYZTVT56 0,00
iShares Core € Govt Bond UCITS ETF EUR (Dist) IE00B4WXJJ64 0,00
iShares Core MSCI EM IMI UCITS ETF USD (Acc) EUR IE00BKM4GZ66 0,00
iShares Core MSCI Europe UCITS ETF EUR (Dist) EUR IE00B1YZSC51 0,00
iShares Core MSCI World UCITS ETF USD (Acc) EUR IE00B4L5Y983 0,00
iShares Core S&P 500 UCITS ETF USD (Acc) IE00B5BMR087 0,00
iShares MSCI ACWI UCITS ETF USD (Acc) EUR IE00B6R52259 0,00
iShares S&P 500 Consumer Discretionary Sector UCITS ETF USD (Acc) EUR IE00B4MCHD36 0,00
iShares S&P 500 Financials Sector UCITS ETF USD (Acc) EUR IE00B4JNQZ49 0,00
iShares S&P 500 Health Care Sector UCITS ETF USD (Acc) EUR IE00B43HR379 0,00
iShares S&P 500 Information Technology Sector UCITS ETF USD (Acc) EUR IE00B3WJKG14 0,00
iShares STOXX Europe 600 Automobiles & Parts UCITS ETF (DE) EUR acc DE000A2QP4A8 0,00
iShares STOXX Europe 600 Chemicals UCITS ETF (DE) DE000A0H08E0 0,00
iShares STOXX Europe 600 Financial Services UCITS ETF (DE) DE000A0H08G5 0,00
iShares STOXX Europe 600 Food & Beverage UCITS ETF (DE) DE000A0H08H3 0,00
iShares STOXX Europe 600 Health Care UCITS ETF (DE) DE000A0Q4R36 0,00
iShares STOXX Europe 600 Insurance UCITS ETF (DE) DE000A0H08K7 0,00
iShares STOXX Europe 600 Personal & Household Goods UCITS ETF (DE) DE000A0H08N1 0,00
iShares STOXX Global Select Dividend 100 UCITS ETF (DE) DE000A0F5UH1 0,00
iShares VII PLC - iShares Core MSCI Pac ex-Jpn ETF USD Acc EUR IE00B52MJY50 0,00
Janus Henderson Pan European Fund A2 EUR LU0201075453 0,90
Janus Henderson Pan European Fund G2 EUR LU1136954127 0,00
JPMorgan Funds - Emerging Markets Equity Fund A (acc) - EUR LU0217576759 0,95
JPMorgan Funds - Europe Dynamic Small Cap Fund A (perf) (acc) - EUR LU0210072939 0,95
JPMorgan Investment Funds - Global Macro Opportunities Fund A (acc) - EUR LU0095938881 0,79
JSS Sustainable Bond - Euro Broad P EUR dist LU0158938935 0,42
JSS Sustainable Equity - Global Thematic P EUR dist LU0229773345 1,05
Kapital Plus A EUR DE0008476250 0,54
Kapital Plus I EUR DE0009797613 0,03
LBBW Gesund Leben I DE000A2QDRQ4 0,00
LBBW Global Warming I DE000A2N67X0 0,14
LBBW Global Warming R DE000A0KEYM4 0,90
LBBW Mobilität der Zukunft I DE000A2PR6L9 0,00
LBBW Nachhaltigkeit Aktien I DE000A0JM0Q6 0,20
LBBW Nachhaltigkeit Aktien R DE000A0NAUP7 0,84
M&G (Lux) Japan Smaller Companies Fund EUR A Acc LU1670715975 0,95
M&G (Lux) Japan Smaller Companies Fund EUR CI Acc LU1797817860 0,20
M&G (Lux) Optimal Income Fund EUR A Acc LU1670724373 0,79
M&G Global Themes Fund EUR A Acc GB0030932676 1,05
Magellan C FR0000292278 0,75
Mercer Multi Asset High Gr A22 H 0.3620 EUR IE0003VVVLE9 0,00
MetallRente Fonds Portfolio Class A EUR Inc LU0147989353 0,45
MetallRente Fonds Portfolio Class I EUR Acc LU1190435906 0,00
MFS Meridian Funds - European Core Equity Fund A1 EUR LU0125946151 0,96
Morgan Stanley Investment Funds - Europe Opportunity Fund A LU1387591305 0,98
Morgan Stanley Investment Funds - Global Brands Fund A (USD) EUR LU0119620416 0,96
Nomura Funds Ireland plc - Asia ex Japan High Conviction Fund Class A EUR Acc IE00BBT37V62 1,00
Nomura Funds Ireland plc - Asia ex Japan High Conviction Fund Class I EUR Acc IE00BBT37Y93 0,25
Nomura Funds Ireland plc - Japan Strategic Value Fund Class A EUR IE00B3XFBR64 0,90
Nomura Funds Ireland plc - Japan Strategic Value Fund Class I EUR IE00B3YQ1K12 0,35
Nordea 1 - Emerging Stars Equity Fund BI EUR LU0602539271 0,00
Nordea 1 - Emerging Stars Equity Fund BP EUR LU0602539867 0,90
Nordea 1 - European Stars Equity Fund BI EUR LU1706108732 0,00
Nordea 1 - European Stars Equity Fund BP EUR LU1706106447 1,05
Nordea 1 - Global Climate and Environment Fund BI EUR LU0348927095 0,00
Nordea 1 - Global Climate and Environment Fund BP EUR LU0348926287 0,90
ÖkoWorld ÖkoVision Classic C LU0061928585 0,35
ÖkoWorld ÖkoVision® Classic T LU1727504356 0,00
onemarkets Allianz Conservative MA Fund E EUR Acc LU2595020632 0,00
onemarkets Allianz Global Equity Future Champions Fund E Acc LU2595017414 0,00
onemarkets Amundi Climate Focus Equity Fund E EUR Acc LU2503842465 0,00
onemarkets Amundi Flexible Income Fund E EUR Acc LU2503842622 0,00
onemarkets BlackRock Global Equity Dynamic Opportunities Fund E EUR Acc LU2503835923 0,00
onemarkets Fidelity World Equity Income Fund E EUR Acc LU2503835253 0,00
onemarkets J.P. Morgan Emerging Countries Fund E EUR Acc LU2503833639 0,00
onemarkets PIMCO Global Balanced Allocation Fund E EUR Acc LU2503837200 0,00
onemarkets VP Flexible Allocation Fund E EUR Acc LU2595009239 0,00
onemarkets VP Global Flexible Bond Fund E EUR Inc LU2595009585 0,00
Pictet-Biotech P USD LU0090689299 1,04
Pictet-Global Emerging Debt P USD LU0128467544 0,66
Pictet-Global Megatrend Selection P EUR LU0386882277 0,96
PIMCO GIS Balanced Income and Growth Fund E Class EUR (Hedged) Accumulation IE00B4YYY703 1,16
PIMCO GIS Climate Bond Fund E Class EUR (Hedged) Accumulation IE00BLH0ZN77 0,77
PIMCO GIS Climate Bond Fund Institutional USD Accumulation IE00BLCH5F52 0,05
PIMCO GIS Dynamic Bond Fund E Class EUR (Hedged) Accumulation IE00B5B5L056 0,97
PIMCO GIS Emerging Markets Bond ESG Fund E Class EUR (Hedged) Accumulation IE00BDTM8810 0,93
PIMCO GIS Emerging Markets Bond ESG Fund Institutional USD Accumulation IE00B61N1B75 0,05
PIMCO GIS Emerging Markets Bond Fund E Class EUR (Hedged) Accumulation IE00B11XYW43 0,91
PIMCO GIS Euro Bond Fund E Class EUR Accumulation IE00B11XYY66 0,73
PIMCO GIS Euro Bond Fund Institutional EUR Accumulation IE0004931386 0,05
PIMCO GIS Global Bond ESG Fund E Class USD Income IE00BYXVW230 0,77
PIMCO GIS Global Bond ESG Fund Institutional USD Accumulation IE00BYXVTY44 0,05
PIMCO GIS Global Bond Fund E Class USD Accumulation IE00B11XZ210 0,75
PIMCO GIS Global Bond Fund Institutional USD Accumulation IE0002461055 0,05
PIMCO GIS Income Fund E Class USD Accumulation IE00B7KFL990 0,78
PIMCO GIS Income Fund Institutional USD Accumulation IE00B87KCF77 0,05
PRIME VALUES Income (R) EUR A AT0000973029 0,68
Private Banking Vermögensportfolio Nachhaltig 50 AK 4 DE000A0M03X1 0,00
Private Banking Vermögensportfolio Nachhaltig 70 AK 4 DE000A0M0317 0,00
Raiffeisen-Nachhaltigkeit-Mix I VTA AT0000A1VG68 0,00
Raiffeisen-Nachhaltigkeit-Mix R A AT0000859517 0,63
Robeco Asia-Pacific Equities D € LU0084617165 0,90
Robeco Asia-Pacific Equities I € LU1493701376 0,10
Robeco BP Global Premium Equities D EUR LU0203975437 0,75
Robeco BP Global Premium Equities I EUR LU0233138477 0,18
Robeco QI Emerging Markets Active Equities D € LU0329355670 0,75
Santander Select Defensive A LU0781563332 0,69
Santander Select Dynamic A LU0781564579 0,96
Santander Select Moderate A LU0781563928 0,83
Sauren Global Balanced A LU0106280836 0,40
Sauren Global Growth A LU0095335757 0,40
Schroder International Selection Fund Asian Equity Yield A Accumulation USD LU0188438112 0,93
Schroder International Selection Fund Emerging Markets A Accumulation EUR LU0248176959 0,93
Schroder International Selection Fund Emerging Markets C Accumulation EUR LU0248177411 0,00
Schroder International Selection Fund EURO Corporate Bond A Accumulation EUR LU0113257694 0,49
Schroder International Selection Fund Global Equity A Accumulation USD LU0215105999 0,78
Swisscanto (LU) Portfolio Fund - Swisscanto (LU) Portfolio Fund Sustainable Balanced (EUR) AT LU0208341536 0,66
Swisscanto (LU) Portfolio Fund - Swisscanto (LU) Portfolio Fund Sustainable Balanced (EUR) DA LU1813277669 0,00
T. Rowe Price Funds SICAV - Global Natural Resources Equity Fund A USD LU0272423673 0,96
Templeton Asian Growth Fund A(Ydis)USD LU0029875118 1,30
Templeton Eastern Europe Fund A (acc) EUR SP LU2525718768 0,00
Templeton Eastern Europe Fund A(acc)EUR LU0078277505 1,47
Templeton Emerging Markets Smaller Companies Fund A(acc)EUR LU0300743431 1,37
Templeton Emerging Markets Smaller Companies Fund I(acc)EUR LU0300743605 0,30
Templeton Global Bond Fund A(Mdis)EUR LU0152981543 0,74
Templeton Global Bond Fund I(acc)EUR LU0195953079 0,06
Templeton Growth (Euro) Fund A(acc)EUR LU0114760746 1,05
terrAssisi Aktien I AMI I (a) DE000A2DVTE6 0,00
terrAssisi Aktien I AMI P (a) DE0009847343 0,60
UBS(Lux)Fund Solutions - MSCI Emerging Markets Socially Responsible UCITS ETF(USD)A-acc LU1048313974 0,00
UBS(Lux)Fund Solutions - MSCI EMU Socially Responsible UCITS ETF(EUR)A-dis LU0629460675 0,00
UBS(Lux)Fund Solutions - MSCI Europe Socially Responsible UCITS ETF(EUR)A-acc LU2206597804 0,00
UBS(Lux)Fund Solutions - MSCI Pacific Socially Responsible UCITS ETF(USD)A-dis LU0629460832 0,00
UBS(Lux)Fund Solutions - MSCI USA Socially Responsible UCITS ETF(USD)A-dis LU0629460089 0,00
UBS(Lux)Fund Solutions - MSCI World Socially Responsible UCITS ETF(USD)A-acc LU0950674332 0,00
UniDividendenAss -net- A LU0186860663 1,03
UniEM Global A LU0115904467 0,64
UniEuroRenta DE0008491069 0,31
UniFavorit: Aktien DE0008477076 0,52
UniGlobal DE0008491051 0,52
UniRak DE0008491044 0,52
UniStrategie: Ausgewogen DE0005314116 0,52
UniStrategie: Dynamisch DE0005314124 0,64
UniStrategie: Offensiv DE0005314447 0,64
VermögensManagement Balance A EUR LU0321021155 1,38
VermögensManagement Chance A EUR LU0321021585 1,70
VermögensManagement Substanz A EUR LU0321021072 0,95
VermögensManagement Wachstum A EUR LU0321021312 1,48
Xtrackers DAX UCITS ETF 1C LU0274211480 0,00
Xtrackers Euro Stoxx 50 UCITS ETF 1C LU0380865021 0,00
Xtrackers Euro Stoxx Quality Dividend UCITS ETF 1D LU0292095535 0,00
Xtrackers II ESG Global Aggregate Bond UCITS ETF 1D LU0942970103 0,00

Überschussanteilsätze - III

III. Überschussanteilsätze für die nach 1994 und vor Juli 2000 eingeführten Tarife (einschließlich der ab Februar 1999 eingeführten Tarife der ehemaligen Vereinten Leben)

Jährlicher Überschussanteil Überschussverwendung
in % der maßgebenden Größe für den Risikoüberschuss (Grundüberschussanteil)1 in % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss (Zinsüberschussanteil)
Versicherte Person männlich Versicherte Person weiblich (Partner)
1 Überschussbeteiligung der Hauptversicherungen
1.1 Überschussgruppen EK und GK
Untergruppen HVN0299, HVN0896, HV0496, HV0195
L- und St-Tarife 0 0 0 Ansammlung, Bonus
VL-Tarife 0 0 0 Bonus
Untergruppen HVEB0497, HVEB0197, HVEB0196, HVEB0795, HVEB0195 0 0 0 Ansammlung, Bonus
Untergruppen HVKE0299, HVKE0896
L-Tarife 0 0 0 Ansammlung
St-Tarife 0 0 0 Ansammlung
Untergruppen HV0896, HV5S08962, HVEBS0497, HVEBS0197, HVEBS0896 0 0 0 Ansammlung, Bonus
Untergruppen HVSP0299, HVSP0496, HVSP0895 0 0 0 Ansammlung, Bonus
Untergruppen HV2S04963,4, HV2S07953,4 - - 0 Ansammlung, Bonus

Zusätzlich werden jährliche Zusatzüberschussanteile sowie Schlussüberschussanteile und ein Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven gegeben. Siehe die Angaben zum Zusatzüberschussanteil unter Punkt 4 auf den folgenden Seiten innerhalb des Kapitels III. Siehe die Angaben zum Schlussüberschussanteil und zur Beteiligung an Bewertungsreserven in den zwei folgenden Tabellen.

1_Der Satz für den Grundüberschussanteil wird ab dem Alter von 65 Jahren linear abgestuft bis auf null im Alter von 85 Jahren.

2_Versicherungen der Untergruppe HV5S0896 erhalten als Vorfinanzierung der oben genannten Überschussbeteiligung einen jährlichen Sofortüberschussanteil: für männliche Versicherte: 1,76 % des Grundbeitrags, für weibliche Versicherte: 2,80 % des Grundbeitrags.

Der Sofortüberschussanteil wird ab Beginn der Versicherung unter der Annahme, dass er in seiner Höhe unverändert bleibt, zur einmaligen Erhöhung der Versicherungsleistung verwendet. Er wird bei Fälligkeit einem der Versicherung zugeordneten Vorfinanzierungskonto angelastet. Der jährliche Überschussanteil ergibt sich aus dem Grund-, Zins- und Zusatzüberschussanteil abzüglich der zur Tilgung des Vorfinanzierungskontos benötigten Mittel. Auch vom gesamten Schlussüberschussanteil (siehe die Angaben zum Schlussüberschussanteil unter Punkt 5 auf den folgenden Seiten innerhalb des Kapitels III werden, falls erforderlich, bis zur Tilgung des Vorfinanzierungskontos benötigte Mittel abgezogen. Die Verzinsung des Vorfinanzierungskontos beträgt 5 %.

3_Falls als Überschussverwendung Bonus vereinbart wurde, ist zu beachten: Die Sätze für den Grund- und Zinsüberschussanteil gelten nur für die Hauptversicherung. Für die Überschussbeteiligung des Bonus gelten die angegebenen Sätze für die Untergruppe HV0195.

4_Außerdem erhalten die beitragspflichtigen Versicherungen der Untergruppen HV2S0496 und HV2S0795 einen jährlichen Sofortüberschussanteil: männliche Versicherte 1,44 ‰ und weibliche Versicherte 1,20 ‰ der maßgebenden Versicherungssumme. Der Sofortüberschussanteil wird ab Beginn der Versicherung unter der Annahme, dass er in seiner Höhe unverändert bleibt, zur einmaligen Erhöhung der Versicherungsleistung verwendet.

Normaler Schlussüberschussanteil und Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven
in ‰ p. a. der maßgebenden Versicherungssumme für den normalen Schlussüberschussanteil in ‰ p. a. der maßgebenden Versicherungssumme für den Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven
beitragspflichtig1 beitragsfrei beitragspflichtig1 beitragsfrei
Überschussgruppen EK und GK
Untergruppen HVN0299, HVN0896, HV0496, HV0195
L- und St-Tarife 0 0 0 0
VL-Tarife 0 0 0 0
Untergruppen HVEB0497, HVEB0197, HVEB0196, HVEB0795, HVEB0195 0 0 0 0
Untergruppen HV2S0496, HV2S0795 0 0 0 0

Weitere Angaben zum Schlussüberschuss siehe unter Punkt 5 und zum Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven unter Punkt 6 auf den folgenden Seiten innerhalb des Kapitels III.

1_Bei Versicherungen mit variabler Beitragszahlung gelten alle Versicherungsjahre als beitragspflichtig, bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag gelten alle Versicherungsjahre als beitragsfrei.

Normaler Schlussüberschussanteil und Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven
Schlussüberschuss in % p. a. der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss einschließlich Bonus Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven in % p. a. der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss einschließlich Bonus
beitragspflichtig1 beitragsfrei beitragspflichtig1 beitragsfrei
Überschussgruppen EK und GK
Untergruppen HVKE0299, HVKE0896
L-Tarife 0 0 0 0
St-Tarife 0 0 0 0
Untergruppen HV0896, HV5S0896, HVEBS0497, HVEBS0197, HVEBS0896 0 0 0 0
Untergruppen HVSP0299, HVSP0496, HVSP0895 0 0 0 0

Die Schlussüberschussanteile und der Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven werden zum Versicherungsstichtag 2025 mit einem Zinssatz von 3,5 % p. a. aufgezinst. Für die davor liegenden Versicherungsstichtage werden die für die Leistungsfälle des Vorjahrs deklarierten Zinssätze erneut unverändert festgelegt. Weitere Angaben zum Schlussüberschuss siehe unter Punkt 5 und zum Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven unter Punkt 6 auf den folgenden Seiten innerhalb des Kapitels III.

1_Bei Versicherungen mit variabler Beitragszahlung gelten alle Versicherungsjahre als beitragspflichtig, bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag gelten alle Versicherungsjahre als beitragsfrei.

Jährlicher Überschussanteil Überschussverwendung
1.2 Überschussgruppen ER und GR
Vor Beginn der Rentenzahlung
Untergruppe HV08981
R-, StR-, SnR-Tarife 0 % der maßgebenden Größe Tarifbonus, Erlebensfallbonus, Verrechnung
Untergruppen HV0897, HVTR0497, HVTR0197, HVTR0896 0 % der maßgebenden Größe Ansammlung
Untergruppen HVN0897, HV0195, HVEB0497, HVEB0197, HVEB0196, HVEB0795, HVEB0195 0 % der maßgebenden Größe Ansammlung, Bonusrente
Während des Rentenbezugs
Untergruppen HV0898, HV0897, HVTR0497, HVTR0197, HVTR0896, HVN0897, HV0195
Zusätzliche beitragsfreie Rente vertragsindividuell2 Überschussrente
Jährliche Rentenerhöhung Rentenbeginn bis 2019 vertragsindividuell3
2020 - 2022 0,25 % der Gesamtrente3
2023 0,40 % der Gesamtrente3
Ab 2024 0,50 % der Gesamtrente3
oder 0 % der maßgebenden Größe4 Zusatzrente, Auszahlung
Untergruppen HVEB0497, HVEB0197, HVEB0196, HVEB0795, HVEB0195 0 % der maßgebenden Größe4 Auszahlung

Zusätzlich werden vor Beginn der Rentenzahlung Schlussüberschussanteile sowie ein Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven gegeben. Siehe die Angaben zum Schlussüberschussanteil und zur Beteiligung an Bewertungsreserven in den zwei folgenden Tabellen.

1_Der Überschussanteilsatz für den jährlichen Überschussanteil gilt für die Hauptversicherung und eine ggf. eingeschlossene Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung ohne Bonus.

2_Grundlagen für die Berechnung der zusätzlichen beitragsfreien Rente sind die Sterbetafel AZ2008RÜ, eine Verzinsung von 4 %4 sowie der in der Tabelle angegebene Satz für die jährliche Erhöhung der Gesamtrente. Davon abweichend wird für Versicherungen mit Rentenbeginn vor Januar 2006 die Sterbetafel DAV94R und eine Verzinsung von 4 %4 angewendet.

3_Bei Versicherungen mit Rentenbeginn ab Januar 2006, bei denen auf Basis des angegebenen Satzes für die jährliche Erhöhung der Gesamtrente keine zusätzliche beitragsfreie Rente finanzierbar ist, wird die Erhöhung der Gesamtrente vertragsindividuell ermittelt.

4_Der angegebene Satz enthält eine Beteiligung an Bewertungsreserven in Höhe von 0 % der maßgebenden Größe für den jährlichen Überschussanteil.

Normaler Schlussüberschussanteil und Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven
Schlussüberschuss in % p. a. der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss einschließlich Bonus Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven in % p. a. der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss einschließlich Bonus
beitragspflichtig1 beitragsfrei beitragspflichtig1 beitragsfrei
Überschussgruppen ER und GR
Vor Beginn der Rentenzahlung
Untergruppe HV0898
R-, StR-, SnR-Tarife 0 0 0 0

Die Schlussüberschussanteile und der Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven werden zum Versicherungsstichtag 2025 mit einem Zinssatz von 3,5 % p. a. aufgezinst. Für die davor liegenden Versicherungsstichtage werden die für die Leistungsfälle des Vorjahrs deklarierten Zinssätze erneut unverändert festgelegt. Weitere Angaben zum Schlussüberschuss siehe unter Punkt 5 und zum Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven unter Punkt 6 auf den folgenden Seiten innerhalb des Kapitels III.

1_Bei Versicherungen mit variabler Beitragszahlung gelten alle Versicherungsjahre als beitragspflichtig, bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag gelten alle Versicherungsjahre als beitragsfrei.

Normaler Schlussüberschussanteil und Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven
in % p. a. der maßgebenden Rente für den normalen Schlussüberschussanteil in % p. a. der maßgebenden Rente für den Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven
beitragspflichtig1 beitragsfrei beitragspflichtig1 beitragsfrei
Überschussgruppen ER und GR
Vor Beginn der Rentenzahlung
Untergruppen HVN0897, HV0195, HVEB0497, HVEB0197, HVEB0196, HVEB0795, HVEB0195 0 0 0 0

Weitere Angaben zum Schlussüberschuss siehe unter Punkt 5 und zum Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven unter Punkt 6 auf den folgenden Seiten innerhalb des Kapitels III.

1_Bei Versicherungen mit variabler Beitragszahlung gelten alle Versicherungsjahre als beitragspflichtig, bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag gelten alle Versicherungsjahre als beitragsfrei.

Jährlicher Überschussanteil
in %
Bezugsgröße Überschussverwendung
Versicherte Person Versicherte Person
männlich weiblich (Partner)
1.3 Überschussgruppen ET und GT
Untergruppen HVN08961, HV0195 35 30 maßgebender Beitrag Verrechnung
54 43 maßgebende Versicherungssumme einjähriger Bonus

1_Für Versicherungen mit Versicherungsbeginn ab 1999 gilt: Die angegebenen Überschussanteilsätze gelten für Versicherungssummen bis 2.556.460 €.

Jährlicher Überschussanteil
in %
Bezugsgröße Überschussverwendung
Versicherte Person männlich Versicherte Person weiblich
1.4 Überschussgruppen EBU und GBU
Untergruppe HV0195
Beitragspflichtige Versicherungen
Versicherungen mit Verrechnung Verrechnung
Berufsgruppe A 26 31 maßgebender Beitrag
Berufsgruppe B 9 15 maßgebender Beitrag
Berufsgruppen C, D, E 4 8 maßgebender Beitrag
Berufsgruppen F, G 6 11 maßgebender Beitrag
Berufsgruppe H 31 37 maßgebender Beitrag
StBUt-Tarife 9 9 maßgebender Beitrag
BU- und StBU-Tarife 3 3 maßgebender Beitrag
Versicherungen mit Bonussystem einjährige Bonusrente
Berufsgruppe A 35 45 maßgebende Rente
Berufsgruppe B 10 18 maßgebende Rente
Berufsgruppen C, D, E 4 9 maßgebende Rente
Berufsgruppen F, G 6 12 maßgebende Rente
Berufsgruppe H 45 59 maßgebende Rente
StBUt-Tarife 10 10 maßgebende Rente
BU- und StBU-Tarife 3 3 maßgebende Rente
Laufende Renten 0 0 maßgebende Rente1 Zusatzrente

Zusätzlich werden für die BU- und StBU-Tarife Schlussüberschussanteile in Prozent der maßgebenden Beiträge für jedes Versicherungsjahr gegeben. Siehe die Angaben zum Schlussüberschussanteil unter Punkt 5 auf den folgenden Seiten innerhalb des Kapitels III.

1_Der angegebene Satz enthält eine Beteiligung an Bewertungsreserven in Höhe von 0 % der maßgebenden Größe für den jährlichen Überschussanteil.

Jährlicher Überschussanteil
in %
Bezugsgröße Überschussverwendung
Versicherte Person männlich Versicherte Person weiblich
1.5 Überschussgruppe BGRV 40 40 maßgebender Beitrag Verrechnung
Jährlicher Überschussanteil
in %
Bezugsgröße Überschussverwendung
Versicherte Person männlich Versicherte Person weiblich
2 Überschussbeteiligung der Zusatzversicherungen
2.1 Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung
Untergruppen BUZ0898, BUZS0898, BUZ0896, BUZ0195, BUZN0896, BUZSP0895
Vor Eintritt der Berufsunfähigkeit
Beitragspflichtige Versicherungen
Versicherungen mit Verrechnung Verrechnung
Berufsgruppe A 33 38 maßgebende Größe4
Berufsgruppe B 18 23 maßgebende Größe4
Berufsgruppen C, D, E 9 14 maßgebende Größe4
Berufsgruppen F, G 15 20 maßgebende Größe4
Berufsgruppe H 38 43 maßgebende Größe4
sonst 13 13 maßgebende Größe4
Versicherungen mit Bonussystem einjährige Überschussrente1
Berufsgruppe A 49 61 versicherte BU-Rente
Berufsgruppe B 22 30 versicherte BU-Rente
Berufsgruppen C, D, E 10 16 versicherte BU-Rente
Berufsgruppen F, G 18 25 versicherte BU-Rente
Berufsgruppe H 61 75 versicherte BU-Rente
sonst 15 15 versicherte BU-Rente
Beitragsfreie Versicherungen 0 0 maßgebende Größe bei der Hauptversicherung
Nach Eintritt der Berufsunfähigkeit2 0 0 maßgebende Größe3 Zusatzrente

Zusätzlich werden Schlussüberschussanteile in Prozent der maßgebenden Beiträge für die Zusatzversicherung für jedes Versicherungsjahr gegeben. Siehe die Angaben zum Schlussüberschussanteil unter Punkt 5 auf den folgenden Seiten innerhalb des Kapitels III.

1_Die Überschussverwendung Überschussrente ist nur in der Untergruppe BUZ0898 möglich.

2_In der Untergruppe BUZ0898 wird der jährliche Überschussanteil, sofern bei der Hauptversicherung als Überschussverwendungsart Tarifbonus vereinbart wurde, nach Eintritt der Berufsunfähigkeit „bei der Hauptversicherung“ verwendet.

3_Der angegebene Satz enthält eine Beteiligung an Bewertungsreserven in Höhe von 0 % der maßgebenden Größe für den jährlichen Überschussanteil.

4_Die maßgebende Größe ist hier der maßgebender Beitrag für die Zusatzversicherung

Jährlicher Überschussanteil
in %
Bezugsgröße Überschussverwendung
Versicherte Person Versicherte Person
männlich weiblich (Partner)
2.2 Zusätzlicher Todesfallschutz
Untergruppen ZTN0896, ZT0195 und (zu R-Tarifen) ZT0898 35 30 maßgebender Beitrag für die Zusatzversicherung Verrechnung
Untergruppen ZT0896, ZTS0898 und (zu StR-Tarifen) ZT0898 21 25 maßgebender Beitrag für die Zusatzversicherung Verrechnung
Jährlicher Überschussanteil Überschussverwendung
2.3 Pflegerente
Untergruppen PR08961, PRN0896, PRSP0895, PR0195
Vor Eintritt der Pflegebedürftigkeit
Tarif PS 0 % der maßgebenden Größe Bonusrente
Nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit 0 % der maßgebenden Rente2 Zusatzrente

Zusätzlich werden Schlussüberschussanteile in Prozent der maßgebenden Rente für jedes Versicherungsjahr gegeben. Siehe die Angaben zum Schlussüberschussanteil unter Punkt 5 auf den folgenden Seiten innerhalb des Kapitels III.

1_In der Untergruppe PR0896 wird der jährliche Überschussanteil, sofern bei der Hauptversicherung als Überschussverwendungsart Tarifbonus vereinbart wurde, während der Aufschubdauer „bei der Hauptversicherung“ verwendet.

2_Der angegebene Satz enthält eine Beteiligung an Bewertungsreserven in Höhe von 0 % der maßgebenden Größe für den jährlichen Überschussanteil.

Jährlicher Überschussanteil Überschussverwendung
2.4 Kinderrenten-Zusatzversicherung
Untergruppe JR0897
Beitragspflichtige Versicherung
Männliche versicherte Person 35 % des maßgebenden Beitrags für die Zusatzversicherung Verrechnung
Weibliche versicherte Person und Partnerversicherungen 30 % des maßgebenden Beitrags für die Zusatzversicherung Verrechnung
Laufende Kinderrenten 0 % der maßgebenden Größe1 Zusatzrente

1_Der angegebene Satz enthält eine Beteiligung an Bewertungsreserven in Höhe von 0 % der maßgebenden Größe für den jährlichen Überschussanteil.

3 Ansammlungszinssatz

Bei der Überschussverwendungsart Ansammlung werden das Ansammlungsguthaben und die Überschussanteile mit einem Satz von 2,70 % verzinst. In den Untergruppen HVSP0299, HVSP0496 und HVSP0895 beträgt der Ansammlungszinssatz 2,45 %.

4 Zusatzüberschussanteil

Bei den Überschussgruppen EK und GK wird ein jährlicher Überschussanteil (Zusatzüberschussanteil) in Promille der maßgebenden Versicherungssumme gegeben.

Bei den Untergruppen HVEB0497, HVEB0197, HVEB0196, HVEB0795, HVEB0195 sowie bei VL-Tarifen in den Untergruppen HVN0299, HVN0896, HV0496 und HV0195 wird kein Zusatzüberschussanteil gegeben.

Der Zusatzüberschussanteil wird nur bei Versicherungen mit laufender (nicht variabler) Beitragszahlung gegeben, solange Beiträge gezahlt werden. Er beträgt:

- 0 ‰

5 Schlussüberschussanteil

Der Schlussüberschussanteil wird jeweils für die Leistungsfälle eines Geschäftsjahrs deklariert. Im Rahmen der Deklarationen der Folgejahre können die Schlussüberschussanteilsätze auch für die vergangenen Versicherungsjahre jeweils neu festgelegt werden.

5.1 Gesamter Schlussüberschussanteil

Der gesamte Schlussüberschussanteil der Versicherung ergibt sich bei Fälligkeit als Summe des normalen Schlussüberschussanteils, des Schlussüberschussanteils bei Bausteinen zur Berufsunfähigkeits- und Pflegevorsorge und des zusätzlichen Schlussüberschussanteils, bei Rentenversicherungen abzüglich der benötigten Mittel zur Gegenfinanzierung des Auffüllungsbetrags für die Neubewertung der Deckungsrückstellung1;

bei Versicherungen, für die eine Zinszusatzreserve zu bilden ist, werden ferner die benötigten Mittel zur Gegenfinanzierung der Zinszusatzreserve für die Aufschubdauer abgezogen.2

Der gesamte Schlussüberschussanteil beträgt dabei mindestens null.

Normaler Schlussüberschussanteil

In den Überschussgruppen EK, GK, ER und GR wird ein normaler Schlussüberschussanteil gegeben. Davon ausgenommen sind die Untergruppen HV0897, HVTR0497, HVTR0197 und HVTR0896. Der normale Schlussüberschussanteil beträgt für die Leistungsfälle 2025 (inklusive Abläufe und Rentenübergänge zum 01.01.2026) für das in 2025 endende Versicherungsjahr wie im vorhergehenden Punkt 1 aufgeführt.

Für die davorliegenden Versicherungsjahre werden die für die Leistungsfälle des Vorjahrs deklarierten Schlussüberschussanteilsätze erneut unverändert festgesetzt.

Die Schlussüberschussanteile werden zum Versicherungsstichtag 2025 verzinst. Davon ausgenommen sind die Untergruppen HVN0299, HVN0896, HV0496, HV0195, HVEB0497, HVEB0197, HVEB0196, HVEB0795, HVEB0195, HV2S0496, HV2S0795, HVN0897, HV0195, HVEB0497, HVEB0197, HVEB0196, HVEB0795 und HVEB0195. Der Zinssatz beträgt dabei wie im vorhergehenden Punkt 1 aufgeführt. Für die davor liegenden Versicherungsstichtage werden die für die Leistungsfälle des Vorjahrs deklarierten Zinssätze erneut unverändert festgelegt.

Schlussüberschussanteil bei Bausteinen zur Berufsunfähigkeits- und Pflegevorsorge

Für beitragspflichtige Versicherungen der Tarife BU und StBU der Überschussgruppen EBU und GBU, für beitragspflichtige Versicherungen der Untergruppen BUZ0898, BUZS0898, BUZ0896, BUZ0195, BUZN0896 und BUZSP0895 sowie für Versicherungen vor Eintritt der Pflegebedürftigkeit der Untergruppen PR0896, PRN0896, PRSP0895 und PR0195 wird ein Schlussüberschussanteil gegeben. Der Schlussüberschussanteil beträgt für die Leistungsfälle 2025:

- Für das im Jahr 2025 endende Versicherungsjahr:

1,8 %- des maßgebenden Beitrags für Versicherungen der Tarife BU und StBU der Überschussgruppen EBU und GBU

3,2 %- des maßgebenden Beitrags für die Zusatzversicherung für Versicherungen der Untergruppen BUZ0898, BUZS0898, BUZ0896, BUZ0195, BUZN0896 und BUZSP0895 bei Berufsgruppe A, B, C, D, E, F, G oder H

1,8 %- des maßgebenden Beitrags für die Zusatzversicherung für Versicherungen der Untergruppen BUZ0898, BUZS0898, BUZ0896, BUZ0195, BUZN0896 und BUZSP0895 außerhalb der Berufsgruppen A, B, C, D, E, F, G und H

0,0 %- der maßgebenden Rente für Versicherungen der Untergruppen PR0896, PRN0896, PRSP0895 und PR0195

- Für die davor liegenden Versicherungsjahre:

Es werden die für die Leistungsfälle des Vorjahrs deklarierten Schlussüberschussanteilsätze erneut unverändert festgesetzt.

Zusätzlicher Schlussüberschussanteil

Versicherungen mit einem Zinsüberschussanteil bzw. Versicherungen der Überschussgruppen ER und GR erhalten einen zusätzlichen Schlussüberschussanteil in Höhe eines jährlichen Überschussanteils für das letzte Jahr der Versicherungsdauer bzw. Aufschubdauer.

5.2 Besonderer Schlussüberschussanteil

Bei vorzeitiger Beendigung erhalten Versicherungen mit einer Zinszusatzreserve, für die für das Jahr 2025 ein gesamter Schlussüberschussanteil festgelegt ist, einen besonderen Schlussüberschussanteil; dies gilt auch für Rentenversicherungen, für die eine Neubewertung der Deckungsrückstellung vorgenommen worden ist.

Der besondere Schlussüberschussanteil entspricht für die Leistungsfälle 2025 der Höhe des durch reduzierte Deklaration des gesamten Schlussüberschussanteils gegenfinanzierten Teils der Zinszusatzreserve für die Aufschubdauer; bei Rentenversicherungen erhöht sich der besondere Schlussüberschussanteil um den Betrag, um den der gesamte Schlussüberschussanteil zur Gegenfinanzierung des Auffüllungsbetrags für die Neubewertung der Deckungsrückstellung reduziert deklariert wurde.

1_Die Gegenfinanzierung wird entsprechend den von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bekannt gegebenen Grundsätzen zur Neubewertung der Deckungsrückstellung für Rentenversicherungsverträge vorgenommen.

2_Die Gegenfinanzierung wird entsprechend den zwischen der Deutschen Aktuarvereinigung e. V. und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht abgestimmten Grundsätzen zu Finanzierung und Gegenfinanzierung einer Zinszusatzreserve vorgenommen.

6 Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven

Der Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven wird jeweils für die Leistungsfälle eines Geschäftsjahrs deklariert. Im Rahmen der Deklarationen der Folgejahre kann der Sockelbetrag auch für die vergangenen Versicherungsjahre jeweils neu festgelegt werden.

Bei Versicherungen, für die eine Zinszusatzreserve zu bilden ist, werden diejenigen benötigten Mittel zur Gegenfinanzierung der Zinszusatzreserve für die Aufschubdauer abgezogen, die nicht durch die reduzierte Deklaration des gesamten Schlussüberschussanteils finanziert werden können.1

Der Sockelbetrag beträgt dabei mindestens null.

In den Überschussgruppen EK, GK, ER und GR wird ein Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven gegeben. Davon ausgenommen sind die Untergruppen HV0897, HVTR0497, HVTR0197 und HVTR0896. Der Sockelbetrag beträgt für die Leistungsfälle 2025 (inklusive Abläufe und Rentenübergänge zum 1.1.2026) für das in 2025 endende Versicherungsjahr wie im vorhergehenden Punkt 1 aufgeführt.

Für die davorliegenden Versicherungsjahren werden die für die Leistungsfälle des Vorjahrs deklarierten Sockelbeträge für die Beteiligung an Bewertungsreserven erneut unverändert festgesetzt.

Die Sockelbeträge für die Beteiligung an den Bewertungsreserven werden zum Versicherungsstichtag 2025 verzinst. Davon ausgenommen sind die Untergruppen HVN0299, HVN0896, HV0496, HV0195, HVEB0497, HVEB0197, HVEB0196, HVEB0795, HVEB0195, HV2S0496, HV2S0795, HVN0897, HV0195, HVEB0497, HVEB0197, HVEB0196, HVEB0795 und HVEB0195. Der Zinssatz beträgt dabei wie im vorhergehenden Punkt 1 aufgeführt. Für die davor liegenden Versicherungsstichtage werden die für die Leistungsfälle des Vorjahrs deklarierten Zinssätze erneut unverändert festgelegt.

Besonderer Sockelbetrag

Bei vorzeitiger Beendigung erhalten Versicherungen mit einer Zinszusatzreserve, für die für das Jahr 2025 ein Sockelbetrag festgelegt ist, einen besonderen Sockelbetrag.

Der besondere Sockelbetrag entspricht für die Leistungsfälle 2025 der Höhe des durch reduzierte Deklaration des Sockelbetrags gegenfinanzierten Teils der Zinszusatzreserve für die Aufschubdauer.

1_Die Gegenfinanzierung wird entsprechend den zwischen der Deutschen Aktuarvereinigung e. V. und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht abgestimmten Grundsätzen zu Finanzierung und Gegenfinanzierung einer Zinszusatzreserve vorgenommen.

Überschussanteilsätze - IV

IV. Überschussanteilsätze für die bis einschließlich 1994 eingeführten Tarife

Jährlicher Überschussanteil Überschussverwendung
in % der maßgebenden Größe für den Risikoüberschuss (Grundüberschussanteil)1 in % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss (Zinsüberschussanteil)
Versicherte Person männlich Versicherte Person weiblich (Partner)
1 Überschussbeteiligung der Hauptversicherungen
1.1 Abrechnungsverband Großleben2
1.1.1 Überschussverband LN 0 0 0 Ansammlung, Bonus
1.1.2 Überschussverband LA3 0 0 0 Ansammlung, Bonus
1.1.3 Überschussverband L 0 15 0 Ansammlung, Bonus
1.1.4 Überschussverband Z
ZM-Tarife 0 15 0 Ansammlung, Bonus
1.1.5 Überschussverband VLN 0 0 0 Bonus
1.1.6 Überschussverband VLA 0 15 0 Bonus
1.1.7 Überschussverband ASS
beitragspflichtige Versicherungen 0 0 04 Ansammlung
beitragsfreie Versicherungen 0 15 0 Ansammlung
1.1.8 Überschussverband St
Mit Ausnahme der Versicherungen mit Überschussbeteiligung nach Maßstab "Beitrag" und "Versicherungssumme"
1987 eingeführte Tarife 0 0 0 Ansammlung, Bonus
1969 eingeführte Tarife 0 15 0 Ansammlung, Bonus
Vor 1969 eingeführte Tarife 10 25 0 Ansammlung, Bonus
Tarif ISo, beitragsfrei 15 30 0 Ansammlung, Bonus
Versicherungen mit Überschussbeteiligung nach Maßstab "Beitrag" und "Versicherungssumme"
1969 eingeführte Tarife
beitragspflichtig 0 0 04 Ansammlung
beitragsfrei 0 15 0 Ansammlung
Vor 1969 eingeführte Tarife
Einzeltarife, k-Tarife
beitragspflichtig 0 0 05 Ansammlung
beitragsfrei 10 25 0 Ansammlung
Tarif ISo, beitragspflichtig 0 0 0 Ansammlung

Zusätzlich werden jährliche Zusatzüberschussanteile sowie Schlussüberschussanteile und ein Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven gegeben. Siehe die Angaben zum Zusatzüberschussanteil unter Punkt 4 auf den folgenden Seiten innerhalb des Kapitels IV. Siehe die Angaben zum Schlussüberschussanteil und zur Beteiligung an Bewertungsreserven in der folgenden Tabelle.

1_Der Satz für den Grundüberschussanteil wird ab dem Alter von 65 Jahren linear abgestuft bis auf null im Alter von 85 Jahren.

2_Versicherungen im Überschussverband TA erhalten einen Schlussüberschussanteil in Prozent der maßgebenden Beiträge. Siehe die Angaben zum Schlussüberschussanteil unter Punkt 5 auf den folgenden Seiten innerhalb des Kapitels IV.

3_Bei beitragspflichtigen Versicherungen wird der jährliche Überschussanteil aus der Hauptversicherung um den Betrag an Kostenzuschlägen gekürzt, der den Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmern bei der Tarifumstellung nicht in Rechnung gestellt wurde, maximal um 12,27 €.

4_Zusätzlich für weibliche Versicherte 3%, bezogen auf den maßgebenden Beitrag.

5_Zusätzlich für weibliche Versicherte 3%, bezogen auf den maßgebenden Beitrag, ggf. einschließlich Beitrag für die Mitversicherung von Berufsunfähigkeitsrisiko und Sterberente.

Normaler Schlussüberschussanteil und Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven
in ‰ p. a. der maßgebenden Versicherungssumme für den normalen Schlussüberschussanteil in ‰ p. a. der maßgebenden Versicherungssumme für den Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven
beitragspflichtig1 beitragsfrei beitragspflichtig1 beitragsfrei
Abrechnungsverband Großleben
Überschussverband LN6 , LA6 0 0 0 0
Überschussverband L 2,80 0,80 0 0
Überschussverband Z
ZM-Tarife 2,80 0,80 0 0
Überschussverband VLN 0 0 0 0
Überschussverband VLA 0,60 0 0 0
Überschussverband ASS 02 0 03 0
Überschussverband St
Mit Ausnahme der Versicherungen mit Überschussbeteiligung nach Maßstab "Beitrag" und "Versicherungssumme"
1987 eingeführte Tarife 0 0 0 0
1969 eingeführte Tarife 2,80 0,80 0 0
Vor 1969 eingeführte Tarife 2,80 0,80 0 0
Versicherungen mit Überschussbeteiligung nach Maßstab "Beitrag" und "Versicherungssumme"
1969 eingeführte Tarife 2,80 0,80 0 0
Vor 1969 eingeführte Tarife 0,154 0 05 0

Weitere Angaben zum Schlussüberschuss siehe Punkt 5 und zum Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven siehe Punkt 6 auf den folgenden Seiten innerhalb des Kapitels IV.

1_Bei Versicherungen mit variabler Beitragszahlung gelten alle Versicherungsjahre als beitragspflichtig, bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag gelten alle Versicherungsjahre als beitragsfrei.

2_Bei Versicherungen des Überschussverbands ASS wird bei beitragspflichtigen Versicherungen zusätzlich ein Schlussüberschuss für das letzte Jahr der Versicherungsdauer von 16,09 ‰ der maßgebenden Versicherungssumme gegeben.

3_Bei Versicherungen des Überschussverbands ASS wird bei beitragspflichtigen Versicherungen zusätzlich ein Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven für das letzte Jahr der Versicherungsdauer von 0 ‰ der maßgebenden Versicherungssumme gegeben.

4_Bei Versicherungen mit Überschussbeteiligung nach Maßstab "Beitrag und Versicherungssumme" der vor 1969 eingeführten Tarife des Überschussverbands ST wird bei beitragspflichtigen Versicherungen zusätzlich ein Schlussüberschuss für das letzte Jahr der vereinbarten Versicherungsdauer von 17,76 ‰ der maßgebenden Versicherungssumme gegeben.

5_Bei Versicherungen mit Überschussbeteiligung nach Maßstab "Beitrag und Versicherungssumme" der vor 1969 eingeführten Tarife des Überschussverbands ST wird bei beitragspflichtigen Versicherungen zusätzlich ein Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven für das letzte Jahr der vereinbarten Versicherungsdauer von 0 ‰ der maßgebenden Versicherungssumme gegeben.

6_Versicherungen aus dem Bestand der ehemaligen Staatlichen Versicherung der DDR erhalten jedoch bei Tod oder Erleben, Aussteuerversicherungen bei Heirat oder Erleben, zusätzlich einen gesonderten Schlussüberschussanteil. Dieser beträgt k/n der unter Punkt 7 angegebenen Zusatzleistung und wird mit 6 % p. a. vom bei der Umstellung gültigen Ablauftermin auf den Fälligkeitstermin diskontiert. Dabei ist k die Anzahl der 1990 vollendeten Versicherungsjahre, n die am 1.7.1990 bei Umstellung geltende vertraglich vereinbarte Versicherungsdauer. Maßgebend ist die Versicherungssumme in Euro nach der Umstellung. Bei Kündigung beträgt dieser gesonderte Schlussüberschussanteil k/n des gesonderten Schlussüberschussanteils bei Tod, Heirat (bei Aussteuerversicherungen) oder Erleben. Dabei ist k die Anzahl der insgesamt abgelaufenen Versicherungsjahre, n die bei Fälligkeit aktuelle Versicherungsdauer.

Jährlicher Überschussanteil in % p. a. Bezugsgröße Überschussverwendung
Versicherte Person männlich Versicherte Person weiblich (Partner)
1.1.9 Überschussverband T1
1987 eingeführte Tarife 40 40 maßgebender Beitrag Verrechnung
67 67 Versicherungssumme einjähriger Bonus
Vor 1987 eingeführte Tarife 45 60 maßgebender Beitrag Verrechnung
82 150 Versicherungssumme einjähriger Bonus
Versicherungen, die vor dem 1.8.1985 policiert wurden, zusätzlich 2 2 maßgebender Beitrag Verrechnung
7 14 Versicherungssumme einjähriger Bonus
1.1.10 Überschussverband TSt
1987 eingeführte Tarife 40 40 maßgebender Beitrag Verrechnung
67 67 Versicherungssumme einjähriger Bonus
Vor 1987 eingeführte Tarife 45 60 maßgebender Beitrag Verrechnung
82 150 Versicherungssumme einjähriger Bonus
1.1.11 Überschussverband BGRV 40 40 maßgebender Beitrag Verrechnung

Zusätzlich werden für Versicherungen mit Schlussüberschussbeteiligung im Überschussverband T und TSt Schlussüberschussanteile gegeben. Siehe die Angaben zum Schlussüberschussanteil in der folgenden Tabelle.

1_Die genannten Tarifeinführungstermine beziehen sich auf die Einführung bei Allianz Leben. Umgestellte Versicherungen der ehemaligen Staatlichen Versicherung der DDR erhalten dieselben Überschussanteile wie die 1987 bei Allianz Leben eingeführten Tarife.

in % p. a. der maßgebenden Beiträge für den Schlussüberschussanteil
Überschussverband T, TSt
Versicherungen mit Schlussüberschuss
Männliche Versicherte 50
Weibliche Versicherte 65

Weitere Angaben zum Schlussüberschuss siehe Punkt 5 auf den folgenden Seiten innerhalb des Kapitels IV.

Jährlicher Überschussanteil Überschussverwendung
1.2 Abrechnungsverband R
1.2.1 Rentenversicherungen
Mit Ausnahme der bei der ehemaligen Staatlichen Versicherung der DDR abgeschlossenen Versicherungen1
Vor Beginn der Rentenzahlung 0 % der maßgebenden Größe Bonusrente
Während des Rentenbezugs
Zusätzliche beitragsfreie Rente vertragsindividuell2 kompakte Überschussrente
oder Rentenbeginn bis 2002 vertragsindividuell3 Überschussrente
jährliche Rentenerhöhung 0 % der Gesamtrente
oder Rentenbeginn ab 1997 0 % der maßgebenden Größe4 Zusatzrente
bis 1996 0 % der maßgebenden Rente4 Zusatzrente

Zusätzlich werden Schlussüberschussanteile sowie ein Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven gegeben. Siehe die Angaben zum Zusatzüberschussanteil unter Punkt 4 auf den folgenden Seiten innerhalb des Kapitels IV. Siehe die Angaben zum Schlussüberschussanteil und zur Beteiligung an Bewertungsreserven in der folgenden Tabelle.

1_Der Überschussanteilsatz für den jährlichen Überschussanteil gilt für die Hauptversicherung und eine ggf. eingeschlossene Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung.

2_Grundlagen für die Berechnung der zusätzlichen beitragsfreien Rente sind die Sterbetafel AZ2008RÜ und eine Verzinsung von 3,00 %4. Davon abweichend wird

- bei Versicherungen mit einem Rechnungszins von 4,00 % und Rentenbeginn ab Januar 2024 die Sterbetafel AZ2008RÜ und eine Verzinsung von 4,00 %4

- bei Versicherungen mit einem Rechnungszins von 3,50 % und Rentenbeginn ab Januar 2024 die Sterbetafel AZ2008RÜ und eine Verzinsung von 3,50 %4

- bei Versicherungen mit Rentenbeginn ab Januar 2023 bis Dezember 2023 die Sterbetafel AZ2008RÜ und eine Verzinsung von 3,10 %4, bei Versicherungen mit einem Rechnungszins von 4,00 % davon abweichend eine Verzinsung von 4,10 %4, bei Versicherungen mit Rechnungszins von 3,50 % davon abweichend eine Verzinsung von 3,60 %4

- bei Versicherungen mit einem Rechnungszins von 4,00 % und Rentenbeginn ab Januar 2016 die Sterbetafel AZ2008RÜ und eine Verzinsung von 4,25 %4

- bei Versicherungen mit einem Rechnungszins von 3,50 % und Rentenbeginn ab Januar 2016 die Sterbetafel AZ2008RÜ und eine Verzinsung von 3,75 %4

- bei Versicherungen mit einem Rechnungszins von 3,00 % und Rentenbeginn ab Januar 2016 die Sterbetafel AZ2008RÜ und eine Verzinsung von 3,25 %4

- bei Versicherungen mit Rentenbeginn ab Januar 2015 bis Dezember 2015 die Sterbetafel AZ2008RÜ und eine Verzinsung von 3,40 %4, bei Versicherungen mit einem Rechnungszins von 4,00 % davon abweichend eine Verzinsung von 4,25 %4, b bei Versicherungen mit einem Rechnungszins von 3,50 % davon abweichend eine Verzinsung von 3,75 %4

- bei Versicherungen mit Rentenbeginn ab Januar 2013 bis Dezember 2014 die Sterbetafel AZ2008RÜ und eine Verzinsung von 3,60 %4, bei Versicherungen mit einem Rechnungszins von 4,00 % davon abweichend eine Verzinsung von 4,25 %4,

b bei Versicherungen mit einem Rechnungszins von 3,50 % davon abweichend eine Verzinsung von 3,75 %4

- bei Versicherungen mit Rentenbeginn ab Januar 2012 bis Dezember 2012 die Sterbetafel AZ2008RÜ und eine Verzinsung von 3,95 %4, bei Versicherungen mit einem Rechnungszins von 4,00 % davon abweichend eine Verzinsung von 4,25 %4

- bei Versicherungen mit Rentenbeginn ab Januar 2011 bis Dezember 2011 die Sterbetafel AZ2008RÜ und eine Verzinsung von 4,05 %4, bei Versicherungen mit einem Rechnungszins von 4,00 % davon abweichend eine Verzinsung von 4,25 %4

- bei Versicherungen mit Rentenbeginn ab Januar 2010 bis Dezember 2010 die Sterbetafel AZ2008RÜ und eine Verzinsung von 4,30 %4

- bei Versicherungen mit Rentenbeginn ab Januar 2009 bis Dezember 2009 die Sterbetafel AZ2008RÜ und eine Verzinsung von 4,50 %4

- bei Versicherungen mit Rentenbeginn ab Januar 2006 bis Dezember 2008 die Sterbetafel AZ2008RÜ und eine Verzinsung von 4,70 %4

- bei Versicherungen mit Rentenbeginn bis Dezember 2005 die Sterbetafel DAV94R und eine Verzinsung von 4,70 %4

angewendet.

3_Grundlagen für die Berechnung der zusätzlichen beitragsfreien Rente sind die Sterbetafel DAV94R und eine Verzinsung von 4,90 %4.

4_Der angegebene Satz enthält eine Beteiligung an Bewertungsreserven in Höhe von 0 % der maßgebenden Größe für den jährlichen Überschussanteil.

Normaler Schlussüberschussanteil und Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven
in % p. a. der maßgebenden Rente für den normalen Schlussüberschussanteil in ‰ p. a. der maßgebenden Rente für den Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven
beitragspflichtig1 beitragsfrei beitragspflichtig1 beitragsfrei
Abrechnungsverband R
Rentenversicherungen
Mit Ausnahme der bei der ehemaligen Staatlichen Versicherung der DDR abgeschlossenen Versicherungen
Vor Beginn der Rentenzahlung 0 0 0 0

Weitere Angaben zum Schlussüberschuss siehe Punkt 5 und zum Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven siehe Punkt 6 auf den folgenden Seiten innerhalb des Kapitels IV..

1_Bei Versicherungen mit variabler Beitragszahlung gelten alle Versicherungsjahre als beitragspflichtig, bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag gelten alle Versicherungsjahre als beitragsfrei.

Jährlicher Überschussanteil Überschussverwendung
Abrechnungsverband R
1.2.2 Bei der ehemaligen Staatlichen Versicherung der DDR abgeschlossene Rentenversicherungen
Vor Beginn der Rentenzahlung 0 % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss Bonusrente
Während des Rentenbezugs
Rentenbeginn ab 1997 0 % der maßgebenden Größe2 Zusatzrente
bis 1996 0 % der maßgebenden Rente2
Ehemalige Sparrentenversicherungen mit Beitragsrückgewähr erhalten zusätzlich
Vor Beginn der Rentenzahlung 0 % des Guthabens für die Beitragsrückzahlung1 (Ausgangsguthaben) Ansammlung
Während des Rentenbezugs 0 % des Guthabens für die Beitragsrückzahlung1,2 (Ausgangsguthaben) Auszahlung

Zusätzlich werden, außer bei den ehemaligen Sparrentenversicherungen mit Beitragsrückgewähr, Schlussüberschussanteile sowie ein Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven gegeben. Siehe die Angaben zum Zusatzüberschussanteil unter Punkt 4 auf den folgenden Seiten innerhalb des Kapitels IV. Siehe die Angaben zum Schlussüberschussanteil in der folgenden Tabelle.

1_Zusätzlich verzinst sich das Guthaben für die Beitragsrückzahlung (Ausgangsguthaben) mit einer garantierten Verzinsung von 6 %. Die garantierten Zinsen während der Aufschubdauer werden bei Beginn der Rentenzahlung in eine Rente umgewandelt, die Bestandteil der versicherten Rente ist. Während des Rentenbezugs ist der garantierte Zins Teil der versicherten Rente und wird bar ausgezahlt.

2_Der angegebene Satz enthält eine Beteiligung an Bewertungsreserven in Höhe von 0 % der maßgebenden Größe für den jährlichen Überschussanteil.

Normaler Schlussüberschussanteil und Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven
in % p. a. der maßgebenden Rente für den normalen Schlussüberschussanteil in ‰ p. a. der maßgebenden Rente für den Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven
beitragspflichtig1 beitragsfrei beitragspflichtig1 beitragsfrei
Abrechnungsverband R
Bei der ehemaligen Staatlichen Versicherung der DDR abgeschlossene Rentenversicherungen
Vor Beginn der Rentenzahlung 0 0 0 0

Weitere Angaben zum Schlussüberschuss siehe Punkt 5 und zum Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven siehe Punkt 6 auf den folgenden Seiten innerhalb des Kapitels IV.

1_Bei Versicherungen mit variabler Beitragszahlung gelten alle Versicherungsjahre als beitragspflichtig, bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag gelten alle Versicherungsjahre als beitragsfrei.

Jährlicher Überschussanteil
in %
Bezugsgröße Überschussverwendung
1.2.3 Überschussverband PR
Vor Beginn der Rentenzahlung 0 maßgebende Größe Bonusrente1
Während des Rentenbezugs 0 maßgebende Rente2 Zusatzrente

1_Die Bonusrente erhält keinen zusätzlichen Schlussüberschussanteil.

2_Der angegebene Satz enthält eine Beteiligung an Bewertungsreserven in Höhe von 0 % der maßgebenden Größe für den jährlichen Überschussanteil.

Jährlicher Überschussanteil
in %
Bezugsgröße Überschussverwendung
1.2.4 Überschussverband BU
Beitragspflichtige Versicherungen
Tarife BUM/BUF, StBUM/StBUF
1992 eingeführte Tarife 5 maßgebender Beitrag Verrechnung
5 maßgebende Rente einjährige Bonusrente
Tarife StBUMt/StBUFt
1992 eingeführte Tarife 10 maßgebender Beitrag Verrechnung
11 maßgebende Rente einjährige Bonusrente
Laufende Renten 0 maßgebende Rente1 Zusatzrente

Zusätzlich wird für die Tarife (St)BUM und (St)BUF ein Schlussüberschussanteil in Prozent der maßgebenden Beiträge für jedes Versicherungsjahr gegeben. Siehe die Angaben zum Schlussüberschussanteil unter Punkt 5 auf den folgenden Seiten innerhalb des Kapitels IV.

1_Der angegebene Satz enthält eine Beteiligung an Bewertungsreserven in Höhe von 0 % der maßgebenden Größe für den jährlichen Überschussanteil.

Jährlicher Überschussanteil
in %
Bezugsgröße Überschussverwendung
2 Überschussbeteiligung der Zusatzversicherungen1
2.1 Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung2
Vor Eintritt der Berufsunfähigkeit
Beitragspflichtige Versicherungen
1992 eingeführte Tarife 15 maßgebender Beitrag für die Zusatzversicherung Verrechnung
Vor 1992 eingeführte Tarife
Ab 1990 abgeschlossene Verträge sowie umgestellte Versicherungen der ehemaligen Staatlichen Versicherung der DDR 15 maßgebender Beitrag für die Zusatzversicherung Verrechnung
Vor 1990 abgeschlossene Verträge
Männliche Versicherte 0 maßgebender Beitrag für die Zusatzversicherung bei der Hauptversicherung
Weibliche Versicherte 15 maßgebender Beitrag für die Zusatzversicherung bei der Hauptversicherung
Beitragsfreie Versicherungen
1992 eingeführte Tarife 0 maßgebende Rente bei der Hauptversicherung
1987 eingeführte Tarife 0 maßgebende Rente Zusatzrente
Vor 1987 eingeführte Tarife 0 maßgebende Rente Zusatzrente
Nach Eintritt der Berufsunfähigkeit
1992 eingeführte Tarife 04 maßgebende Rente Zusatzrente3
1987 eingeführte Tarife 04 maßgebende Rente Zusatzrente3
Vor 1987 eingeführte Tarife 04 maßgebende Rente Zusatzrente3

Zusätzlich wird ein Schlussüberschussanteil in Prozent der maßgebenden Beiträge für die Zusatzversicherung für jedes Versicherungsjahr gegeben. Siehe die Angaben zum Schlussüberschussanteil unter Punkt 5 auf den folgenden Seiten innerhalb des Kapitels IV.

1_Mit Ausnahme von Zusatzversicherungen zu Tarifen, deren Überschussbeteiligung sich nach dem Beitrag (einschließlich des Beitrags für die Zusatzversicherung) richtet; siehe Punkt 1.1.8.

2_Die genannten Tarifeinführungs-/Vertragsabschlusstermine beziehen sich auf Einführung/Abschluss bei Allianz Leben. Umgestellte Versicherungen der ehemaligen Staatlichen Versicherung der DDR erhalten

- als beitragspflichtige Versicherung dieselben Überschussanteile wie Verträge, die ab 1990 bei Allianz Leben nach Tarifen abgeschlossen wurden, die vor 1992 eingeführt wurden

- als beitragsfreie Versicherung vor Eintritt der Berufsunfähigkeit dieselben Überschussanteile wie die 1987 bei Allianz Leben eingeführten Tarife

- als beitragsfreie Versicherung mit nach dem 30. Juni 1990 eingetretener Berufsunfähigkeit dieselben Überschussanteile wie die 1987 bei Allianz Leben eingeführten Tarife.

3_Die Zusatzrente aus der Beitragsbefreiung erhöht die Überschussbeteiligung der Hauptversicherung.

4_Der angegebene Satz enthält eine Beteiligung an Bewertungsreserven in Höhe von 0 % der maßgebenden Größe für den jährlichen Überschussanteil.

Jährlicher Überschussanteil
in %
Bezugsgröße Überschussverwendung
2.2 Pflegerente
Vor Eintritt der Pflegebedürftigkeit
Tarif PS 0 maßgebende Größe für den Zinsüberschuss Bonusrente
Nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit 0 maßgebende Rente2 Zusatzrente1

Zusätzlich wird ein Schlussüberschussanteil in Prozent der maßgebenden Rente für jedes Versicherungsjahr gegeben. Siehe die Angaben zum Schlussüberschussanteil unter Punkt 5 auf den folgenden Seiten innerhalb des Kapitels IV.

1_Die Zusatzrente aus der Beitragsbefreiung erhöht die Überschussbeteiligung der Hauptversicherung.

2_Der angegebene Satz enthält eine Beteiligung an Bewertungsreserven in Höhe von 0 % der maßgebenden Größe für den jährlichen Überschussanteil.

Jährlicher Überschussanteil
in %
Bezugsgröße Überschussverwendung
2.3 Zusätzlicher Todesfallschutz1
1987 eingeführte Tarife 40 maßgebender Beitrag für die Zusatzversicherung Verrechnung
67 erreichte Versicherungssumme aus der Zusatzversicherung Bonus
Vor 1987 eingeführte Tarife
Männliche Versicherte 45 maßgebender Beitrag für die Zusatzversicherung Verrechnung
Weibliche Versicherte 60 maßgebender Beitrag für die Zusatzversicherung Verrechnung

Zusätzlich werden für Versicherungen mit Schlussüberschussbeteiligung der vor 1987 eingeführten Tarife Schlussüberschussanteile gegeben. Siehe die Angaben zum Schlussüberschussanteil in der folgenden Tabelle.

1_Die genannten Tarifeinführungstermine beziehen sich auf die Einführung bei Allianz Leben. Umgestellte Versicherungen der ehemaligen Staatlichen Versicherung der DDR erhalten dieselben Überschussanteile wie die 1987 bei Allianz Leben eingeführten Tarife.

Schlussüberschussanteil in % p. a. Bezugsgröße
Zusätzlicher Todesfallschutz
Vor 1987 eingeführte Tarife mit Schlussüberschussbeteiligung 50 maßgebende Beiträge für die Zusatzversicherung

Weitere Angaben zum Schlussüberschuss siehe Punkt 5 auf den folgenden Seiten innerhalb des Kapitels IV.

3 Ansammlungszinssatz

Bei der Überschussverwendungsart Ansammlung werden das Ansammlungsguthaben und die Überschussanteile verzinst mit einem Satz von

- 3,00 % bei Versicherungen mit einem Rechnungszins 3,0 %

- 3,50 % bei Versicherungen mit einem Rechnungszins 3,50 %

- 6,0 % bei den ehemaligen Sparrentenversicherungen der Staatlichen Versicherung der DDR.

4 Zusatzüberschussanteil

Im Abrechnungsverband Großleben wird für Versicherungen im Überschussverband LN, im Überschussverband L, die vor dem 1.8.1985 policiert wurden, sowie für 1987 eingeführte Tarife des Überschussverbands St ein jährlicher Überschussanteil (Zusatzüberschussanteil) in Promille der maßgebenden Versicherungssumme gegeben.

Der Zusatzüberschussanteil wird nur bei Versicherungen mit laufender (nicht variabler) Beitragszahlung gegeben, solange Beiträge gezahlt werden. Er beträgt:

- 0,50 für Versicherungen im Überschussverband L, die vor dem 1.8.1985 policiert wurden

- 0 sonst

5 Schlussüberschussanteil

Der Schlussüberschussanteil wird jeweils für die Leistungsfälle eines Geschäftsjahrs deklariert. Im Rahmen der Deklarationen der Folgejahre können die Schlussüberschussanteilsätze auch für die vergangenen Versicherungsjahre jeweils neu festgelegt werden.

5.1 Gesamter Schlussüberschussanteil

Der gesamte Schlussüberschussanteil der Versicherung ergibt sich bei Fälligkeit als Summe des normalen Schlussüberschussanteils, des Schlussüberschussanteils bei Bausteinen zur Berufsunfähigkeits- und Pflegevorsorge und des zusätzlichen Schlussüberschussanteils, bei Rentenversicherungen abzüglich der benötigten Mittel zur Gegenfinanzierung des Auffüllungsbetrags für die Neubewertung der Deckungsrückstellung1 ;

bei Versicherungen, für die eine Zinszusatzreserve zu bilden ist, werden ferner die benötigten Mittel zur Gegenfinanzierung der Zinszusatzreserve für die Aufschubdauer abgezogen.2

Der gesamte Schlussüberschussanteil beträgt dabei mindestens null.

1_Die Gegenfinanzierung wird entsprechend den von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bekannt gegebenen Grundsätzen zur Neubewertung der Deckungsrückstellung für Rentenversicherungsverträge vorgenommen.

2_Die Gegenfinanzierung wird entsprechend den zwischen der Deutschen Aktuarvereinigung e. V. und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht abgestimmten Grundsätzen zu Finanzierung und Gegenfinanzierung einer Zinszusatzreserve vorgenommen.

Normaler Schlussüberschussanteil

Für Versicherungen in den Abrechnungsverbänden Großleben und R wird ein normaler Schlussüberschussanteil gegeben. Davon ausgenommen sind Versicherungen in den Überschussverbänden BGRV, BU und PR, Pensionsversicherungen im Abrechnungsverband R sowie der Tarif ISo im Überschussverband St. Der normale Schlussüberschussanteil beträgt für die Leistungsfälle 2025 (inklusive Abläufe und Rentenübergänge zum 1.1.2026) für das in 2025 endende Versicherungsjahr wie im vohergehenden Punkt innerhalb des Kapitels IV aufgeführt.

Für die davor liegenden Versicherungsjahre werden die für die Leistungsfälle des Vorjahrs deklarierten Schlussüberschussanteilsätze erneut unverändert festgesetzt.

Schlussüberschussanteil bei Bausteinen zur Berufsunfähigkeits- und Pflegevorsorge

Für beitragspflichtige Versicherungen der Tarife (St)BUM und (St)BUF im Überschussverband BU, für beitragspflichtige Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen sowie für Pflegerenten-Zusatzversicherungen vor Eintritt der Pflegebedürftigkeit wird ein Schlussüberschussanteil gegeben. Der Schlussüberschussanteil beträgt für die Leistungsfälle 2025:

- Für das im Jahr 2025 endende Versicherungsjahr:

11,8 % des maßgebenden Beitrags für Versicherungen der Tarife (St)BUM und (St)BUF der 1992 eingeführten Tarife

15,0 % des maßgebenden Beitrags für Versicherungen des Tarifs BUM der vor 1992 eingeführten Tarife

18,5 % des maßgebenden Beitrags für Versicherungen des Tarifs BUF der vor 1992 eingeführten Tarife

1,8 % des maßgebenden Beitrags für die Zusatzversicherung für Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen der 1992 eingeführten Tarife

3,5 % des maßgebenden Beitrags für die Zusatzversicherung für Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen der vor 1992 eingeführten Tarife. Davon abweichend erhalten männliche Versicherte mit ab 1990 abgeschlossenen Verträgen sowie umgestellten Versicherungen der ehemaligen Staatlichen Versicherung der DDR einen Schlussüberschussanteil von 0 %.

0 % der maßgebenden Rente für die Tarife PS und PB der Pflegerenten-Zusatzversicherung

- Für die davor liegenden Versicherungsjahre:

Es werden die für die Leistungsfälle des Vorjahrs deklarierten Schlussüberschussanteilsätze erneut unverändert festgesetzt.

Zusätzlicher Schlussüberschussanteil

Versicherungen in den Abrechnungsverbänden Großleben und R erhalten einen zusätzlichen Schlussüberschussanteil in Prozent eines jährlichen Überschussanteils für das letzte Jahr der Versicherungsdauer bzw. Aufschubdauer. Der Satz beträgt 100 %.

Ausgenommen hiervon sind die unter Punkt 1.1.7 genannten beitragspflichtigen Versicherungen, die unter Punkt 1.1.8 genannten Versicherungen mit Überschussbeteiligung nach Maßstab "Beitrag" und "Versicherungssumme, sowie die beitragspflichtigen Versicherungen zum Tarif ISo, die unter den Punkten 1.1.9, 1.1.10 und 1.1.11 genannten Versicherungen der Überschussverbände T, TSt und BGRV, Versicherungen des Überschussverbands TA, sowie die unter den Punkten 1.2.4 und 1.2.5 genannten Versicherungen der Überschussverbände PR und BU.

5.2 Besonderer Schlussüberschussanteil

Bei vorzeitiger Beendigung erhalten Versicherungen mit einer Zinszusatzreserve, für die für das Jahr 2025 ein gesamter Schlussüberschussanteil festgelegt ist, einen besonderen Schlussüberschussanteil; dies gilt auch für Rentenversicherungen, für die eine Neubewertung der Deckungsrückstellung vorgenommen worden ist.

Der besondere Schlussüberschussanteil entspricht für die Leistungsfälle 2025 der Höhe des durch reduzierte Deklaration des gesamten Schlussüberschussanteils gegenfinanzierten Teils der Zinszusatzreserve für die Aufschubdauer; bei Rentenversicherungen erhöht sich der besondere Schlussüberschussanteil um den Betrag, um den der gesamte Schlussüberschussanteil zur Gegenfinanzierung des Auffüllungsbetrags für die Neubewertung der Deckungsrückstellung reduziert deklariert wurde.

6 Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven

Der Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven wird jeweils für die Leistungsfälle eines Geschäftsjahrs deklariert. Im Rahmen der Deklarationen der Folgejahre kann der Sockelbetrag auch für die vergangenen Versicherungsjahre jeweils neu festgelegt werden.

Bei Versicherungen, für die eine Zinszusatzreserve zu bilden ist, werden diejenigen benötigten Mittel zur Gegenfinanzierung der Zinszusatzreserve für die Aufschubdauer abgezogen, die nicht durch die reduzierte Deklaration des gesamten Schlussüberschussanteils finanziert werden können.1

Der Sockelbetrag beträgt dabei mindestens null.

Für Versicherungen in den Abrechnungsverbänden Großleben und R wird ein Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven gegeben. Davon ausgenommen sind Versicherungen in den Überschussverbänden BGRV, BU und PR, Pensionsversicherungen im Abrechnungsverband R sowie der Tarif ISo im Überschussverband St. Der Sockelbetrag beträgt für die Leistungsfälle 2025 (inklusive Abläufe und Rentenübergänge zum 1.1.2026). Für das im Jahr 2025 endende Versicherungsjahr wie unter Punkt 1 innerhalb des Kapitels IV aufgeführt.

Für die davor liegenden Versicherungsjahre werden die für die Leistungsfälle des Vorjahrs deklarierten Sockelbeträge für die Beteiligung an Bewertungsreserven erneut unverändert festgesetzt

Besonderer Sockelbetrag

Bei vorzeitiger Beendigung erhalten Versicherungen mit einer Zinszusatzreserve, für die für das Jahr 2025 ein Sockelbetrag festgelegt ist, einen besonderen Sockelbetrag.

Der besondere Sockelbetrag entspricht für die Leistungsfälle 2025 der Höhe des durch reduzierte Deklaration des Sockelbetrags gegenfinanzierten Teils der Zinszusatzreserve für die Aufschubdauer.

1_Die Gegenfinanzierung wird entsprechend den zwischen der Deutschen Aktuarvereinigung e. V. und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht abgestimmten Grundsätzen zu Finanzierung und Gegenfinanzierung einer Zinszusatzreserve vorgenommen.

7 Besitzstandswahrung der von der ehemaligen Staatlichen Versicherung der DDR übernommenen Kapitallebensversicherungen

Beitragspflichtige und beitragsfreie Versicherungen erhalten mindestens die folgende Zusatzleistung:

Bei Ablauf des Vertrags mit einer
10- und 11-jährigen Versicherungsdauer 15 % der Versicherungssumme
12- und 13-jährigen Versicherungsdauer 16 % der Versicherungssumme
14- und 15-jährigen Versicherungsdauer 17 % der Versicherungssumme
16- und 17-jährigen Versicherungsdauer 18 % der Versicherungssumme
18- und 19-jährigen Versicherungsdauer 19 % der Versicherungssumme
20-jährigen und längeren Dauer 20 % der Versicherungssumme

Bei Tod der versicherten Person und bei Heirat des mitversicherten Kinds 15 % des zu diesem Zeitpunkt vorhandenen Deckungskapitals

Maßgebend ist die Versicherungsdauer bzw. Versicherungssumme bei Fälligkeit.

Überschussanteilsätze - V

V. Überschussanteilsätze für die nach 1994 und vor Februar 1999 eingeführten Tarife der ehemaligen Vereinten Leben

Laufender Überschussanteil
in % des maßgebenden Beitrags (Grundüberschussanteil)1
in % der maßgebenden Größe für den Risikoüberschuss (Risikoertragsanteil) in % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss (Kapitalertragsanteil)
Beitragspflichtig Beitragsfrei
1 Überschussbeteiligung der Hauptversicherungen
1.1 Kapitalbildende Einzel- und Kollektivversicherungen ohne eigene Vertragsabrechnung mit überwiegendem Todesfallcharakter
180er- und 680er-Tarife 0 0 0 -
280er-Tarife 0 0 0 -
Sonderzahlungen - 0 - -
Standardüberschuss-
verwendung
1 Überschussbeteiligung der Hauptversicherungen
1.1 Kapitalbildende Einzel- und Kollektivversicherungen ohne eigene Vertragsabrechnung mit überwiegendem Todesfallcharakter
180er- und 680er-Tarife Erlebensfallbonus
280er-Tarife Erlebensfallbonus
Sonderzahlungen Sonderzahlung

Zusätzlich werden Schlussüberschussanteile sowie ein Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven gegeben. Siehe die Angaben zum Schlussüberschussanteil und zur Beteiligung an Bewertungsreserven unter Punkt 4 und 5 auf den folgenden Seiten innerhalb des Kapitels V.

Boni erhalten eine Überschussbeteiligung wie beitragsfreie Versicherungen, aber ohne Schlussüberschussanteil.

1_Bei Versicherungen mit vereinbartem variablem Ablauf (VA) entfallen der Risikoertragsanteil und der Grundüberschussanteil in der Zeit des variablen Ablaufs.

Die sofortige Todesfallleistung im Bonussystem TL beträgt in Prozent der Erlebensfallsumme mindestens

180er- und 680er-Tarife (bei Tarif 681
in
280er-Tarife
Prozent der Versicherungssumme)
Versicherungsdauer Endalter bis 65 Jahre Endalter über 65 Jahre
bis 11 Jahre 10 5 0
12-14 Jahre 25 10 15
15-19 Jahre 35 15 25
20-24 Jahre 50 20 40
25-29 Jahre 70 30 60
ab 30 Jahre 80 40 75

Bei Versicherungen auf mehrere Personen ist das Endalter der älteren versicherten Person maßgebend. Lebenslängliche Versicherungen werden wie Versicherungen auf Endalter 85 behandelt.

Laufender Überschussanteil Überschussverwendung
in % der maßgebenden Größe für den Zinsgewinn (Kapitalertragsanteil) in % des maßgebenden Beitrags
(Grundüberschussanteil)1
beitragspflichtig beitragsfrei
1.2 Kapitalbildende Einzel- und Kollektivversicherungen ohne eigene Vertragsabrechnung mit überwiegendem Erlebensfallcharakter
(einschließlich Witwenrenten-Zusatzversicherung)
Vor Beginn der Rentenzahlung
780er-Tarife 0 0 - Tarifbonus
Während des Rentenbezugs
780er-Tarife
entweder 0 % der maßgebenden Rente4 - - Zusatzrente
oder
Jährliche Rentenerhöhung
Rentenbeginn bis 2019 vertragsindividuell3 - - Überschussrente2
2020 bis 2022 0,25 % der Gesamtrente3 - - Überschussrente2
2023 0,40 % der Gesamtrente3 - - Überschussrente2
ab 2024 0,50 % der Gesamtrente3 - - Überschussrente2

Zusätzlich werden vor Beginn der Rentenzahlung Schlussüberschussanteile sowie ein Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven gegeben. Siehe die Angaben zum Schlussüberschussanteil und zur Beteiligung an Bewertungsreserven unter Punkt 4 und 5 auf den folgenden Seiten innerhalb des Kapitels V.

Boni erhalten eine Überschussbeteiligung wie beitragsfreie Versicherungen, aber ohne Schlussüberschussanteil.

1_Bei Versicherungen mit vereinbartem variablem Ablauf (VA) entfallen der Risikoertragsanteil und der Grundüberschussanteil in der Zeit des variablen Ablaufs.

2_Grundlagen für die Berechnung der zusätzlichen beitragsfreien Rente sind die Sterbetafel AZ2008RÜ, eine Verzinsung von 4,00 %4 sowie der in der Tabelle angegebene Satz für die jährliche Erhöhung der Gesamtrente. Davon abweichend wird für Versicherungen mit Rentenbeginn vor Januar 2006 die Sterbetafel DAV94R und eine Verzinsung von 4,00 %4 angewendet.

3_Bei Versicherungen mit Rentenbeginn ab 2013, bei denen auf Basis des angegebenen Satzes für die jährliche Erhöhung der Gesamtrente keine zusätzliche beitragsfreie Rente finanzierbar ist, wird die Erhöhung der Gesamtrente vertragsindividuell ermittelt.

4_Der angegebene Satz enthält eine Beteiligung an Bewertungsreserven in Höhe von 0 % der maßgebenden Größe für den jährlichen Überschussanteil.

Laufender Überschussanteil Überschussverwendung
1.3 Einzel- und Kollektiv-Risikoversicherungen ohne eigene Vertragsabrechnung
Tarife 180, 680 und 680A 40 % der maßgebenden Versicherungssumme Todesfallbonus
28,57 % des maßgebenden Beitrags Verrechnung
Tarif 189 40 % der maßgebenden Versicherungssumme Todesfallbonus
Laufender Überschussanteil Überschussverwendung
2 Überschussbeteiligung der Zusatzversicherungen
2.1 Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ)
Beitragspflichtig
BUZ ’95
entweder Schlusszahlung
oder 20 % des maßgebenden BUZ-Beitrags Verrechnung
oder nur für Barrente 25 % der BUZ-Barrente Bonusrente

Zusätzlich wird bei Versicherungen mit Verwendung "Schlusszahlung" eine Schlusszahlung in Prozent der maßgebenden BUZ-Beiträge gegeben. Siehe die Angaben zum Schlussüberschussanteil unter Punkt 4 auf den folgenden Seiten innerhalb des Kapitels V.

Berufsspezifische BUZ '95 bei nachträglichem Einschluss ab September 1999

Verwendung: entweder Verrechnung in Prozent des maßgebenden BUZ-Beitrags oder Schlusszahlung in Prozent der maßgebenden BUZ-Beiträge

Berufsgruppe A B C D E Nicht berufsspezifisch Berufsgruppe Nur Erwerbsunfähigkeit versichert
Mann 38 23 14 14 14 20 Mann 43
Frau 43 28 19 19 19 25 Frau 48

Verwendung: Bonusrente in Prozent der BUZ-Barrente

Berufsgruppe A B C D E Nicht berufsspezifisch Berufsgruppe Nur Erwerbsunfähigkeit versichert
Mann 61 30 16 16 16 25 Mann 75
Frau 75 39 23 23 23 33 Frau 92
Laufender Überschussanteil Überschussverwendung
Nach Eintritt der Berufsunfähigkeit
BUZ ’95 0 % der BUZ-Barrente1 Zusatzrente

Zusätzlich wird bei Versicherungen mit Verwendung "Schlusszahlung" sowie nach Eintritt der Berufsunfähigkeit eine Schlusszahlung in Prozent der maßgebenden Größe gegeben. Siehe die Angaben zum Schlussüberschussanteil unter Punkt 4 auf den folgenden Seiten innerhalb des Kapitels V.

Laufender Überschussanteil Überschussverwendung
2.2 Risiko-Umtausch-Zusatzversicherung 40 % der Versicherungssumme Todesfallbonus
2.3 Witwenrenten-Zusatzversicherung
Zu den 780er-Tarifen: Es gelten die gleichen Überschussanteilsätze wie für die zugehörige Hauptversicherung.
2.4 Pflegerenten-Zusatzversicherung
Vor Rentenbezug 0 % des maßgebenden Beitrags Ansammlung
Im Rentenbezug 0 % der PRZ-Rente1 Zusatzrente

1_Der angegebene Satz enthält eine Beteiligung an Bewertungsreserven in Höhe von 0 % der maßgebenden Größe für den jährlichen Überschussanteil.

3 Ansammlungszins
für Ansammlungsguthaben Ansammlungszinssatz
180- und 780er-Tarife 2,7 %
für die Schlusszahlungen der
1995 eingeführten Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen (BUZ ’95) 3,5 %

4 Schlussüberschussanteil

Der Schlussüberschussanteil wird jeweils für die Leistungsfälle eines Geschäftsjahrs deklariert. Im Rahmen der Deklarationen der Folgejahre können die Schlussüberschussanteilsätze auch für die vergangenen Versicherungsjahre jeweils neu festgelegt werden.

4.1 Gesamter Schlussüberschussanteil

Der gesamte Schlussüberschussanteil der Versicherung ergibt sich bei Fälligkeit als Summe des normalen Schlussüberschussanteils, des Schlussüberschussanteils bei Bausteinen zur Berufsunfähigkeits- und Pflegevorsorge und des zusätzlichen Schlussüberschussanteils, bei Rentenversicherungen abzüglich der benötigten Mittel zur Gegenfinanzierung des Auffüllungsbetrags für die Neubewertung der Deckungsrückstellung1;

bei Versicherungen, für die eine Zinszusatzreserve zu bilden ist, werden ferner die benötigten Mittel zur Gegenfinanzierung der Zinszusatzreserve für die Aufschubdauer abgezogen.2

Der gesamte Schlussüberschussanteil beträgt dabei mindestens null.

Normaler Schlussüberschussanteil

Für kapitalbildende Einzel- und Kollektivversicherungen der 180er-, 680er-, 280er- und 780er-Tarife wird ein Schlussüberschussanteil gegeben. Der Schlussüberschussanteil beträgt für die Leistungsfälle 2025 (inklusive Abläufe und Rentenübergänge zum 1.1.2026):

- Für das im Jahr 2025 endende Versicherungsjahr:

Der Schlussüberschussanteilsatz beträgt 0 %.

Bei Versicherungen mit vereinbartem variablem Ablauf (VA) wird die bis zum Beginn der VA-Phase erreichte Schlussüberschussanteil-Anwartschaft mit 3,5 % ab Beginn der VA-Phase verzinslich angesammelt.

- Für die davor liegenden Versicherungsjahre:

Es werden die für die Leistungsfälle des Vorjahrs deklarierten Schlussüberschussanteilsätze erneut unverändert festgesetzt.

Schlussüberschussanteil bei Bausteinen zur Berufsunfähigkeitsvorsorge

Für 1995 eingeführte Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen (BUZ '95) wird ein Schlussüberschussanteil3 gegeben. Der Schlussüberschussanteil beträgt für die Leistungsfälle 2025:

- Für das im Jahr 2025 endende Versicherungsjahr:

20 % der maßgebenden BUZ-Beiträge für beitragspflichtige Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen, bei denen eine Schlusszahlung gegeben wird

Für berufsspezifische Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen bei nachträglichem Einschluss ab September 1999, bei denen eine Schlusszahlung gegeben wird, gilt:

38 %/43 % der maßgebenden BUZ-Beiträge für männliche/weibliche Versicherte in Berufsgruppe A vor Eintritt der Berufsunfähigkeit

23 %/28 % der maßgebenden BUZ-Beiträge für männliche/weibliche Versicherte in Berufsgruppe B vor Eintritt der Berufsunfähigkeit

14 %/19 % der maßgebenden BUZ-Beiträge für männliche/weibliche Versicherte in den Berufsgruppen C, D und E vor Eintritt der Berufsunfähigkeit

43 %/48 % der maßgebenden BUZ-Beiträge für männliche/weibliche Versicherte, falls nur Erwerbsunfähigkeit versichert ist, vor Eintritt der Erwerbsunfähigkeit

20 %/25 % der maßgebenden BUZ-Beiträge für nicht-berufsspezifische Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen für männliche/weibliche Versicherte

15 % des maßgebenden Beitrags nach Eintritt der Berufsunfähigkeit4

- Für die davor liegenden Versicherungsjahre:

Es werden die für die Leistungsfälle des Vorjahrs deklarierten Schlussüberschussanteilsätze erneut unverändert festgesetzt.

Zusätzlicher Schlussüberschussanteil

Kapitalbildende Einzel- und Kollektivversicherungen der 180er-, 680er-, 280er- und 780er-Tarife erhalten einen zusätzlichen Schlussüberschussanteil in Höhe eines jährlichen Überschussanteils für das letzte Jahr der Versicherungsdauer bzw. Aufschubdauer.

4.2 Besonderer Schlussüberschussanteil

Bei vorzeitiger Beendigung erhalten Versicherungen mit einer Zinszusatzreserve, für die für das Jahr 2025 ein gesamter Schlussüberschussanteil festgelegt ist, einen besonderen Schlussüberschussanteil; dies gilt auch für Rentenversicherungen, für die eine Neubewertung der Deckungsrückstellung vorgenommen worden ist.

Der besondere Schlussüberschussanteil entspricht für die Leistungsfälle 2025 der Höhe des durch reduzierte Deklaration des gesamten Schlussüberschussanteils gegenfinanzierten Teils der Zinszusatzreserve für die Aufschubdauer; bei Rentenversicherungen erhöht sich der besondere Schlussüberschussanteil um den Betrag, um den der gesamte Schlussüberschussanteil zur Gegenfinanzierung des Auffüllungsbetrags für die Neubewertung der Deckungsrückstellung reduziert deklariert wurde.

1_Die Gegenfinanzierung wird entsprechend den von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bekannt gegebenen Grundsätzen zur Neubewertung der Deckungsrückstellung für Rentenversicherungsverträge vorgenommen.

2_Die Gegenfinanzierung wird entsprechend den zwischen der Deutschen Aktuarvereinigung e. V. und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht abgestimmten Grundsätzen zu Finanzierung und Gegenfinanzierung einer Zinszusatzreserve vorgenommen.

3_Die einzelnen Beträge werden verzinslich angesammelt. Bei Fälligkeit wird die Schlusszahlung auf 70 % der für die BUZ gezahlten Beiträge begrenzt.

4_Schlusszahlungen werden während der Berufsunfähigkeit nur für den Beitragsbefreiungsteil gegeben.

5 Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven

Der Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven wird jeweils für die Leistungsfälle eines Geschäftsjahrs deklariert. Im Rahmen der Deklarationen der Folgejahre kann der Sockelbetrag auch für die vergangenen Versicherungsjahre jeweils neu festgelegt werden.

Bei Versicherungen, für die eine Zinszusatzreserve zu bilden ist, werden diejenigen benötigten Mittel zur Gegenfinanzierung der Zinszusatzreserve für die Aufschubdauer abgezogen, die nicht durch die reduzierte Deklaration des gesamten Schlussüberschussanteils finanziert werden können.1

Der Sockelbetrag beträgt dabei mindestens null.

Für kapitalbildende Einzel- und Kollektivversicherungen der 180er-, 680er-, 280er- und 780er-Tarife wird ein Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven gegeben. Der Sockelbetrag beträgt für die Leistungsfälle 2025 (inklusive Abläufe und Rentenübergänge zum 1.1.2026:

- Für das im Jahr 2025 endende Versicherungsjahr:

0 %

- Für die davor liegenden Versicherungsjahre:

Es werden die für die Leistungsfälle des Vorjahrs deklarierten Sockelbeträge für die Beteiligung an Bewertungsreserven erneut unverändert festgesetzt.

Besonderer Sockelbetrag

Bei vorzeitiger Beendigung erhalten Versicherungen mit einer Zinszusatzreserve, für die für das Jahr 2025 ein Sockelbetrag festgelegt ist, einen besonderen Sockelbetrag.

Der besondere Sockelbetrag entspricht für die Leistungsfälle 2025 der Höhe des durch reduzierte Deklaration des Sockelbetrags gegenfinanzierten Teils der Zinszusatzreserve für die Aufschubdauer.

1_Die Gegenfinanzierung wird entsprechend den zwischen der Deutschen Aktuarvereinigung e. V. und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht abgestimmten Grundsätzen zu Finanzierung und Gegenfinanzierung einer Zinszusatzreserve vorgenommen.

Überschussanteilsätze - VI

VI. Überschussanteilsätze für die bis einschließlich 1994 eingeführten Tarife der ehemaligen Vereinten Leben

Laufender Überschussanteil
in ‰ der maßgebenden Versicherungssumme für den Risikoüberschuss (Risikoertragsanteil) in % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss (Kapitalertragsanteil) in % des maßgebenden Beitrags (Grundüberschussanteil)
1 Überschussbeteiligung der Hauptversicherungen
1.1 Kapitalbildende Einzel- und Kollektivversicherungen ohne eigene Vertragsabrechnung mit überwiegendem Todesfallcharakter
Tarife der ehemaligen Vereinten Leben
Beitragspflichtige Versicherungen
170er-, 270er-Tarife und 670er-Tarife1 0 0 -
160er-Tarife 0 0 -
660er-Tarife 0 0 -
130er-Tarife2 0 0 -
630er-Tarife2 0 0 -
n-Tarife (120er)3 - 0 0
Tarife der ehemaligen Magdeburger Lebensversicherung AG
Beitragspflichtige Versicherungen
Tarifgruppe B, B-Stufentarif - 0 0
Tarifgruppe C4 , C-Stufentarif4 0 0 -
Tarifgruppen D, E; D-, E-Stufentarif 0 0 0
Tarifgruppen HD, HE; HD-, HE-Stufentarif 0 0 -
Tarifgruppe CV4 , CV-Stufentarif4 0 0 -
Tarifgruppen DV, EV; DV-, EV-Stufentarif 0 0 0
Gruppensondertarife
Tarifgruppe G 69 0 0 -
Tarifgruppen GD, GE 0 0 -
Standardüberschussverwendung
1 Überschussbeteiligung der Hauptversicherungen
1.1 Kapitalbildende Einzel- und Kollektivversicherungen ohne eigene Vertragsabrechnung mit überwiegendem Todesfallcharakter
Tarife der ehemaligen Vereinten Leben
Beitragspflichtige Versicherungen
170er-, 270er-Tarife und 670er-Tarife1 Erlebensfallbonus
160er-Tarife Erlebensfallbonus
660er-Tarife Erlebensfallbonus
130er-Tarife2 Ansammlung
630er-Tarife2 Ansammlung
n-Tarife (120er)3 Ansammlung
Tarife der ehemaligen Magdeburger Lebensversicherung AG
Beitragspflichtige Versicherungen Ansammlung
Tarifgruppe B, B-Stufentarif
Tarifgruppe C4 , C-Stufentarif4
Tarifgruppen D, E; D-, E-Stufentarif
Tarifgruppen HD, HE; HD-, HE-Stufentarif
Tarifgruppe CV4 , CV-Stufentarif4
Tarifgruppen DV, EV; DV-, EV-Stufentarif
Gruppensondertarife
Tarifgruppe G 69 Ansammlung
Tarifgruppen GD, GE Ansammlung

Zusätzlich werden Schlussüberschussanteile sowie ein Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven gegeben. Siehe die Angaben zum Schlussüberschussanteil und zur Beteiligung an Bewertungsreserven unter Punkt 4 und 5 auf den folgenden Seiten innerhalb des Kapitels VI.

1_Bei Versicherungen mit vereinbartem variablem Ablauf (VA) wird während der Phase des variablen Ablaufs nur ein Kapitalertragsanteil als laufende Überschussbeteiligung gegeben.

2_Diese Versicherungen erhalten einen Risikoertragsanteil ab dem im Jahr 2000 beginnenden Versicherungsjahr. Für die Zeit davor erhalten im Versicherungsfall die 130er- und 630er-Tarife einen Bonus von

8 ‰ der fälligen Versicherungssumme für jedes vor 1988 begonnene beitragspflichtige Versicherungsjahr

14 ‰ der fälligen Versicherungssumme für jedes 1988-1994 begonnene beitragspflichtige Versicherungsjahr

5 ‰ der fälligen Versicherungssumme für jedes 1995-1999 begonnene beitragspflichtige Versicherungsjahr

3_Die Summe aus Kapitalertrags- und Grundüberschussanteil ist auf 100 % des Jahresbeitrags beschränkt.

4_Bei Versicherungen von weiblichen Personen wird zusätzlich ein Todesfallbonus von 30 % der Versicherungssumme gezahlt.

Laufender Überschussanteil
in ‰ der maßgebenden Versicherungssumme für den Risikoüberschuss (Risikoertragsanteil) in % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss (Kapitalertragsanteil) in % des maßgebenden Beitrags (Grundüberschussanteil)
Tarife der ehemaligen ISAR Lebensversicherungs-AG
Beitragspflichtige Versicherungen
Versicherungen mit Beginn vor 1964
Tarife 1, 2, 3, 4, 4A, 5, 6, Dr, Cz, 2F einschließlich Zusatzversicherungen - - 15
Versicherungen mit Beginn ab 1964
Tarife 1, 2, 3, 4, 4A, 4B, 5, 6, Dr, Cz, 2F (Serie 4) 0 0 -
Tarife 601, 602, 603, 604, 605, 606, 609, 610, 623, 624, 625, 626 0 0 -
Kleinlebensversicherungen - - 151
Vereinsgruppenversicherungen2 - - 21
Firmengruppenversicherungen
Tarife 6601, 6603 0 0 -
Tarif Kg2 21 % des maßgebenden Beitrags
Tarife der ehemaligen PRÉSERVATRICE FONCIÈRE VIE
Beitragspflichtige Versicherungen
Tarifgruppen P, Q, K3
Männliche Versicherte - 0 0
Weibliche Versicherte - 0 0
Tarifgruppe 86 0 0 0
Tarifgruppe V 1,0 0 -
Tarifgruppen KN, KA, CA - 21 -
Standardüberschussverwendung
Tarife der ehemaligen ISAR Lebensversicherungs-AG
Beitragspflichtige Versicherungen
Versicherungen mit Beginn vor 1964
Tarife 1, 2, 3, 4, 4A, 5, 6, Dr, Cz, 2F einschließlich Zusatzversicherungen Ansammlung
Versicherungen mit Beginn ab 1964
Tarife 1, 2, 3, 4, 4A, 4B, 5, 6, Dr, Cz, 2F (Serie 4) Bonus
Tarife 601, 602, 603, 604, 605, 606, 609, 610, 623, 624, 625, 626 Bonus
Kleinlebensversicherungen Ansammlung
Vereinsgruppenversicherungen2 Ansammlung
Firmengruppenversicherungen
Tarife 6601, 6603 Bonus
Tarif Kg2 Ansammlung
Tarife der ehemaligen PRÉSERVATRICE FONCIÈRE VIE
Beitragspflichtige Versicherungen
Tarifgruppen P, Q, K3
Männliche Versicherte Bonus
Weibliche Versicherte Bonus
Tarifgruppe 86 Bonus
Tarifgruppe V Bonus
Tarifgruppen KN, KA, CA Ansammlung

Zusätzlich werden außer bei Kleinlebensversicherungen, Vereinsgruppenversicherungen und beim Tarif Kg der Firmengruppenversicherungen Schlussüberschussanteile sowie ein Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven gegeben. Siehe die Angaben zum Schlussüberschussanteil und zur Beteiligung an Bewertungsreserven unter Punkt 4 und 5 auf den folgenden Seiten innerhalb des Kapitels VI.

1_zuzüglich 2 % aus frei gewordener Versicherungssteuer

2_Weibliche Versicherte erhalten bei Beendigung des Versicherungsvertrags zusätzlich eine Schlusszahlung von 1 ‰ der versicherten Todesfallsumme für jedes nach 1986 beginnende überschussberechtigte und beitragspflichtige Versicherungsjahr.

3_Zusätzlich erhalten einen Überschussanteil

Tarifgruppe P: 8,25 % des maßgebenden Beitrags

Tarifgruppe Q:

Versicherungssumme 2.557€ bis 7.669 €: 0 % des maßgebenden Beitrags

Versicherungssumme 7.670€ bis 15.338€: 0 % des maßgebenden Beitrags

Versicherungssumme 15.339€ bis 30.677€: 0 % des maßgebenden Beitrags

Versicherungssumme ab 30.678€: 0 % des maßgebenden Beitrags.

Laufender Überschussanteil Standardüberschussverwendung
in % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss (Kapitalertragsanteil)
Tarife der ehemaligen Vereinten Leben
Beitragsfreie Versicherungen
170er-, 270er-, 160er-, 660er- und 670er-Tarife 0 Erlebensfallbonus
130er- und 630er-Tarife 0 Ansammlung
n-Tarife (120er) 0 Ansammlung
Kleinlebensversicherung 0 Ansammlung
Sonderzahlungen
170er-Tarife 0 Sonderzahlung
160er- und ältere Tarife 0 Sonderzahlung

Zusätzlich werden außer bei Sonderzahlungen Schlussüberschussanteile sowie ein Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven gegeben. Siehe die Angaben zum Schlussüberschussanteil und zur Beteiligung an Bewertungsreserven unter Punkt 4 und 5 auf den folgenden Seiten innerhalb des Kapitels VI.

Laufender Überschussanteil Standardüberschussverwendung
in ‰ der maßgebenden Versicherungssumme für den Risikoüberschuss (Risikoertragsanteil) in % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss (Kapitalertragsanteil)
Tarife der ehemaligen Magdeburger Lebensversicherung AG
Beitragsfreie Versicherungen
Tarifgruppen A, B, C - 0 Ansammlung
Tarifgruppen D, E, HD, HE, DV, EV, CV - 0 Ansammlung
Gruppensondertarife
Tarifgruppe G 69 - 0 Ansammlung
Tarifgruppen GD, GE - 0 Ansammlung
Tarife der ehemaligen ISAR Lebensversicherungs-AG
Beitragsfreie Versicherungen
Großleben - 0 Bonus
Vermögenswirksame - 0 Bonus
Gruppenversicherungen 0 Bonus
Vereinsgruppen, Kleinleben - 0 Bonus
Tarife der ehemaligen PRÉSERVATRICE FONCIÈRE VIE
Beitragsfreie Versicherungen
Tarifgruppen P, Q, K
männliche Versicherte - 0 Bonus
weibliche Versicherte 0 0 Bonus
Tarifgruppe 86 - 0 Bonus
Tarifgruppe V
männliche Versicherte - 0 Bonus
weibliche Versicherte 0 0 Bonus
Tarifgruppen KN, KA, CA - 0 Bonus
Kleinlebensversicherungen - 0 Ansammlung
Alte Gruppenversicherungen - 0 Ansammlung

Zusätzlich werden außer bei Kleinlebensversicherungen und Vereinsgruppenversicherungen der ehemaligen ISAR Lebensversicherungs-AG Schlussüberschussanteile sowie ein Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven gegeben. Siehe die Angaben zum Schlussüberschussanteil und zur Beteiligung an Bewertungsreserven unter Punkt 4 und 5 auf den folgenden Seiten innerhalb des Kapitels VI.

Boni erhalten eine Überschussbeteiligung wie beitragsfreie Versicherungen, aber ohne Schlussüberschussanteil

Die sofortige Todesfallleistung im Bonussystem TL beträgt in Prozent der Erlebensfallsumme mindestens

170er- und 670er-Tarife Versicherungsdauer Tarife 173VA und 673VA
ohne Tarife 173VA und 673VA
Versicherungsdauer Endalter bis 65 Jahre Endalter über 65 Jahre
bis 11 Jahre 10 5 bis 16 Jahre 10
12-14 Jahre 25 10 17-19 Jahre 25
15-19 Jahre 35 15 20-24 Jahre 35
20-24 Jahre 50 25 25-29 Jahre 50
25-29 Jahre 70 35 30-34 Jahre 70
ab 30 Jahre 90 45 ab 35 Jahre 90

Bei Versicherungen auf mehrere Personen ist das Endalter der älteren versicherten Person maßgebend.

Versicherungsdauer 270er-Tarife Eintrittsalter 160er- und 660er-Tarife
12-14 Jahre 15 bis 36 Jahre 30
15-19 Jahre 25 37-40 Jahre 25
20-24 Jahre 40 41-43 Jahre 20
25-29 Jahre 60 44-46 Jahre 15
ab 30 Jahre 80 47-51 Jahre 10
52-58 Jahre 5

Lebenslange Versicherungen werden wie Versicherungen auf Endalter 85 behandelt.

Laufender Überschussanteil Überschussverwendung
in % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss (Kapitalertragsanteil) in % der maßgebenden Jahresrente
(Grundüberschussanteil)1
1.2 Kapitalbildende Einzel- und Kollektivversicherungen ohne eigene Vertragsabrechnung mit überwiegendem Erlebensfallcharakter (einschließlich Witwenrenten-Zusatzversicherung)
Vor Beginn der Rentenzahlung
Beitragspflichtig
Tarife der ehemaligen Vereinten Leben
870er-Tarife inkl. WR-Anwartschaften 0 0 Tarifbonus
Tarife der ehemaligen Magdeburger Lebensversicherung AG
Tarifgruppen 30, 31, 32 0 - Ansammlung
Tarifgruppen 40 bis 46, 880er-Tarife 0 - Ansammlung
Beitragsfrei
Tarife der ehemaligen Vereinten Leben
870er-Tarife inkl. WR-Anwartschaften 0 - Tarifbonus
Tarif AVEI 0 - Bonus
Tarife der ehemaligen Magdeburger Lebensversicherung AG
Tarifgruppen 30, 31, 32 0 - Ansammlung
Tarifgruppen 40 bis 46, 880er-Tarife 0 - Ansammlung
Beitragsfreie Erlebensfallsumme
870er-Tarife 0 - Tarifbonus
Tarifgruppen 30, 31, 32 0 - Tarifbonus
Tarifgruppen 40 bis 46, 880er-Tarife 0 - Tarifbonus

Zusätzlich werden Schlussüberschussanteile sowie ein Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven gegeben. Siehe die Angaben zum Schlussüberschussanteil und zur Beteiligung an Bewertungsreserven unter Punkt 4 und 5 auf den folgenden Seiten innerhalb des Kapitels VI.

Boni erhalten eine Überschussbeteiligung wie beitragsfreie Versicherungen, aber ohne Schlussüberschussanteil.

1_Bei auf die 870er-Tarife umgestellten Versicherungen wird ein Guthaben aus der Zeit vor der Umstellung verzinslich angesammelt.

Laufender Überschussanteil Überschussverwendung
in % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss (Kapitalertragsanteil) in % der maßgebenden Jahresrente (Grundüberschussanteil)
Während des Rentenbezugs
Tarife der ehemaligen Vereinten Leben
870er-Tarife
Männliche Versicherte, Witwenrenten-Zusatzversicherung 0 - Zusatzrente2
Weibliche Versicherte, Witwenrenten-Zusatzversicherung 0 - Zusatzrente2
870er-Tarife
Männliche/weibliche Versicherte, Witwenrenten-Zusatzversicherung vertragsindividuell1 kompakte Überschussrente
Tarif AVEI3 0 - Zusatzrente2
Tarife der ehemaligen Magdeburger Lebensversicherung AG
Tarifgruppen 10, 11, 12 10 Barauszahlung
Tarifgruppen 30, 31, 32
Männliche/weibliche Versicherte 0 - Zusatzrente2
Tarifgruppen 40 bis 46, 880er-Tarife
Männliche/weibliche Versicherte 0 - Zusatzrente2
Tarifgruppen 40 bis 46, 880er-Tarife vertragsindividuell1 kompakte Überschussrente

1_Grundlage für die Berechnung der zusätzlichen beitragsfreien Rente sind die Sterbetafel AZ2008RÜ und eine Verzinsung von 3,00 %2. Davon abweichend wird

- bei Versicherungen mit einem Rechnungszins von 4,00 % und Rentenbeginn ab Januar 2024 die Sterbetafel AZ2008RÜ und eine Verzinsung von 4,00 %2

- bei Versicherungen mit einem Rechnungszins von 3,50 % und Rentenbeginn ab Januar 2024 die Sterbetafel AZ2008RÜ und eine Verzinsung von 3,50 %2

- bei Versicherungen mit Rentenbeginn ab Januar 2023 bis Dezember 2023 die Sterbetafel AZ2008RÜ und eine Verzinsung von 3,10 %2 , bei Versicherungen mit einem Rechnungszins von 4,00 % davon abweichend eine Verzinsung von 4,10 %2 ,

bei Versicherungen mit einem Rechnungszins von 3,50 % davon abweichend eine Verzinsung von 3,60 %2

- bei Versicherungen mit Rentenbeginn ab Januar 2016 bis Dezember 2022 die Sterbetafel AZ2008RÜ und eine Verzinsung von 3,25 %2 , bei Versicherungen mit einem Rechnungszins von 4,00 % davon abweichend eine Verzinsung von 4,25 %2 ,

bei Versicherungen mit einem Rechnungszins von 3,50 % davon abweichend eine Verzinsung von 3,75 %2

- bei Versicherungen mit Rentenbeginn ab Januar 2015 bis Dezember 2015 die Sterbetafel AZ2008RÜ und eine Verzinsung von 3,40 %2 , bei Versicherungen mit einem Rechnungszins von 4,00 % davon abweichend eine Verzinsung von 4,25 %2 ,

bei Versicherungen mit einem Rechnungszins von 3,50 % davon abweichend eine Verzinsung von 3,75 %2

- bei Versicherungen mit Rentenbeginn ab Januar 2013 bis Dezember 2014 die Sterbetafel AZ2008RÜ und eine Verzinsung von 3,60 %2 , bei Versicherungen mit einem Rechnungszins von 4,00 % davon abweichend eine Verzinsung von 4,25 %2 ,

bei Versicherungen mit einem Rechnungszins von 3,50 % davon abweichend eine Verzinsung von 3,75 %2

- bei Versicherungen mit Rentenbeginn ab Januar 2012 bis Dezember 2012 die Sterbetafel AZ2008RÜ und eine Verzinsung von 3,95 %2 , bei Versicherungen mit einem Rechnungszins von 4,00 % davon abweichend eine Verzinsung von 4,25 %2

- bei Versicherungen mit Rentenbeginn ab Januar 2011 bis Dezember 2011 die Sterbetafel AZ2008RÜ und eine Verzinsung von 4,05 %2 , bei Versicherungen mit einem Rechnungszins von 4,00 % davon abweichend eine Verzinsung von 4,25 %2

- bei Versicherungen mit Rentenbeginn ab Januar 2010 bis Dezember 2010 die Sterbetafel AZ2008RÜ und eine Verzinsung von 4,30 %2

- bei Versicherungen mit Rentenbeginn ab Januar 2009 bis Dezember 2009 die Sterbetafel AZ2008RÜ und eine Verzinsung von 4,50 %2

- bei Versicherungen mit Rentenbeginn ab Januar 2006 bis Dezember 2008 die Sterbetafel AZ2008RÜ und eine Verzinsung von 4,70 %2 und

- bei Versicherungen mit Rentenbeginn bis Dezember 2005 die Sterbetafel DAV94R und eine Verzinsung von 4,30 %2 (Männer) bzw. 4,60 %2 (Frauen)

angewendet.

2_Der angegebene Satz enthält eine Beteiligung an Bewertungsreserven in Höhe von 0 % der maßgebenden Größe für den jährlichen Überschussanteil.

3_Nach 5 Jahren Mitgliedschaft wird eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung in Höhe der erreichten Anwartschaft auf Altersrente eingeschlossen. Die Erhöhung der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung beträgt 100 % der Erhöhung der Anwartschaft auf Altersrente.

Laufender Überschussanteil Überschussverwendung
1.3 Risikoversicherungen
Tarife 170, 179, 670 70 % der maßgebenden Versicherungssumme Todesfallbonus
41,1 %1 des maßgebenden Beitrags Verrechnung
Tarife 130, 139, 6302 89 % der maßgebenden Versicherungssumme Todesfallbonus
47 %3 des maßgebenden Beitrags Verrechnung
Bausparrisikoversicherungen
Tarife 1987 25 % des maßgebenden Beitrags Verrechnung
Tarife vor 1987 30 % des maßgebenden Beitrags Verrechnung
Tarife der ehemaligen Magdeburger Lebensversicherung AG
Tarifgruppe C 100 % der Versicherungssumme Bonus4
Tarifgruppen D, E, HD, HE 66,7 % der Versicherungssumme Bonus
Tarife der ehemaligen ISAR Lebensversicherungs-AG2
Tarife 0, 600, 6600 50 % der Versicherungssumme Bonus
Tarife der ehemaligen PRÉSERVATRICE FONCIÈRE VIE 65 % der Versicherungssumme Bonus
40 % des maßgebenden Beitrags Verrechnung

1_nur für die Tarife 170 und 670

2_Weibliche Versicherte erhalten bei Beendigung des Versicherungsvertrags zusätzlich eine Schlusszahlung in Höhe von 1 ‰ der versicherten Todesfallsumme für jedes nach 1986 beginnende überschussberechtigte und beitragspflichtige Versicherungsjahr.

3_nur für die Tarife 130 und 630

4_Bei beitragspflichtigen Versicherungen von weiblichen Personen wird zusätzlich ein Todesfallbonus von 30 % der Versicherungssumme gezahlt.

Laufender Überschussanteil Standardüberschussverwendung
1.4 Berufsunfähigkeits-Versicherungen
Tarife der ehemaligen Vereinten Leben
Tarife 430 und 431
Im Rentenbezug 0 %1 der BU-Rente Zusatzrente
Tarife der ehemaligen Magdeburger Lebensversicherung AG
Im Rentenbezug 0 %1 der BU-Rente Zusatzrente
1.5 Pflegerentenversicherung
Vor Rentenbeginn 0 % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss Ansammlung
Im Rentenbezug 0 %1 der PR-Rente Zusatzrente

Zusätzlich wird für Berufsunfähigkeits-Versicherungen der ehemaligen Vereinten Leben sowie der ehemaligen Magdeburger Lebensversicherung AG vor Rentenbeginn eine Schlusszahlung in Prozent des maßgebenden Beitrags gegeben. Siehe die Angaben zum Schlussüberschussanteil unter Punkt 4 auf den folgenden Seiten innerhalb des Kapitels VI.

1_Der angegebene Satz enthält eine Beteiligung an Bewertungsreserven in Höhe von 0 % der maßgebenden Größe für den jährlichen Überschussanteil.

Laufender Überschussanteil Überschussverwendung
2 Überschussbeteiligung der Zusatzversicherungen
2.1 Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ)
Vor Eintritt der Berufsunfähigkeit
Beitragspflichtig
Tarife der ehemaligen Vereinten Leben
BUZ zu den 170er-, 160er-, 130er-, 670er-, 660er-, 630er-und 870er-Tarifen, zu den Tarifen 170, 130, 670, 630 und zur Risiko-Umtausch-Zusatzversicherung (RUZ)
entweder Schlusszahlung - - -
oder 33 % des maßgebenden BUZ-Beitrags Verrechnung
Tarife der ehemaligen PRÉSERVATRICE FONCIÈRE VIE 0 % des maßgebenden BUZ-Beitrags bei der Hauptversicherung
Nach Eintritt der Berufsunfähigkeit
Tarife der ehemaligen Vereinten Leben
BUZ zu den 170er-, 160er-, 130er-, 670er-, 660er-, 630er-und 870er-Tarifen, zu den Tarifen 170, 130, 670, 630 und zur Risiko-Umtausch-Zusatzversicherung (RUZ) 0 %1 der BUZ-Barrente Zusatzrente
Tarife der ehemaligen Magdeburger Lebensversicherung AG 0 %1 der BUZ-Barrente Zusatzrente
Tarife der ehemaligen PRÉSERVATRICE FONCIÈRE VIE 0 %1 der BUZ-Barrente Zusatzrente

Zusätzlich wird für die Tarife der ehemaligen Vereinten Leben, der ehemaligen Magdeburger Lebensversicherung AG und der ehemaligen ISAR Lebensversicherungs-AG eine Schlusszahlung in Prozent der maßgebenden Größe gegeben. Siehe die Angaben zum Schlussüberschussanteil unter Punkt 4 auf den folgenden Seiten innerhalb des Kapitels VI.

1_Der angegebene Satz enthält eine Beteiligung an Bewertungsreserven in Höhe von 0 % der maßgebenden Größe für den jährlichen Überschussanteil.

Laufender Überschussanteil Überschussverwendung
2.2 Risiko-Umtausch-Zusatzversicherung
Zu den 170er- und 670er-Tarifen 70 % der Versicherungssumme Todesfallbonus
Zu den 130er-, 630er-, 160er- und 660er-Tarifen1 89 % der Versicherungssumme Todesfallbonus
Risiko-Ergänzungsversicherungen der ehemaligen Magdeburger Lebensversicherung AG2 35 % des maßgebenden Beitrags bei der Hauptversicherung
2.3 Witwenrenten-Zusatzversicherung Für die 870er-Tarife und die Tarife der ehemaligen Magdeburger Lebensversicherung AG gelten die gleichen Überschussanteilsätze wie für die zugehörige Hauptversicherung.
2.4 Unfall-Zusatzversicherung der ehemaligen Magdeburger Lebensversicherung AG gegen Einmalbeitrag
Rechnungszins 3,0 % 0,10 % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschussanteil bei der Hauptversicherung
Rechnungszins 3,5 % 0 % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschussanteil bei der Hauptversicherung
2.5 Pflegerenten-Zusatzversicherung
Vor Rentenbezug 0 % des maßgebenden Beitrags Ansammlung
Im Rentenbezug 0 % der PRZ-Rente3 Zusatzrente

1_Weibliche Versicherte erhalten bei Beendigung des Versicherungsvertrags zusätzlich eine Schlusszahlung in Höhe von 1 ‰ der versicherten Todesfallsumme für jedes nach 1986 beginnende überschussberechtigte und beitragspflichtige Versicherungsjahr.

2_Diese Versicherungen erhalten bei Ablauf noch einen Überschussanteil in Höhe eines laufenden Überschussanteils für das letzte Versicherungsjahr.

3_Der angegebene Satz enthält eine Beteiligung an Bewertungsreserven in Höhe von 0 % der maßgebenden Größe für den jährlichen Überschussanteil.

3Ansammlungszinssatz

Bei der Überschussverwendungsart Ansammlung werden die Ansammlungsguthaben und die Überschussanteile verzinst mit einem Zinssatz von

- 3,0 % bei Versicherungen mit einem Rechnungszins von 3,0 %,

- 3,50 % bei Versicherungen mit einem Rechnungszins von 3,50 %.

Davon abweichend werden die Schlusszahlungen der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung der ehemaligen Magdeburger Lebensversicherung AG mit einem Zinssatz von 3,50 % verzinslich angesammelt.

4 Schlussüberschussanteil

Der Schlussüberschussanteil wird jeweils für die Leistungsfälle eines Geschäftsjahrs deklariert. Im Rahmen der Deklarationen der Folgejahre können die Schlussüberschussanteilsätze auch für die vergangenen Versicherungsjahre jeweils neu festgelegt werden.

4.1 Gesamter Schlussüberschussanteil

Der gesamte Schlussüberschussanteil der Versicherung ergibt sich bei Fälligkeit als Summe des normalen Schlussüberschussanteils, des Schlussüberschussanteils bei Bausteinen zur Berufsunfähigkeits- und Pflegevorsorge und des zusätzlichen Schlussüberschussanteils, bei Rentenversicherungen abzüglich der benötigten Mittel zur Gegenfinanzierung des Auffüllungsbetrags für die Neubewertung der Deckungsrückstellung1 ;

bei Versicherungen, für die eine Zinszusatzreserve zu bilden ist, werden ferner die benötigten Mittel zur Gegenfinanzierung der Zinszusatzreserve für die Aufschubdauer abgezogen.2

Der gesamte Schlussüberschussanteil beträgt dabei mindestens null.

Normaler Schlussüberschussanteil

Für kapitalbildende Einzel- und Kollektivversicherungen wird ein Schlussüberschussanteil gegeben. Davon ausgenommen sind Kleinlebens- und Vereinsgruppenversicherungen und der Tarif KG der ehemaligen ISAR Lebensversicherungs-AG, die Tarifgruppen KN, KA und CA der ehemaligen PRÉSERVATRICE FONCIÈRE VIE und der Tarif AVEI. Der Schlussüberschussanteil beträgt für die Leistungsfälle 2025 (inklusive Abläufe und Rentenübergänge zum 1.1.2026):

- Für das im Jahr 2025 endende Versicherungsjahr:

Tarife der ehemaligen Vereinten Leben
beitragspflichtig beitragsfrei Bezugsgröße
2,80 ‰ 0,80 ‰ - für Versicherungen der 130er-, 630er-, 160er- und 660er-Tarife maßgebende Versicherungssumme
0 ‰ 0 ‰ - für Versicherungen der 170er-3 , 670er-Tarife3 und 270er-Tarife maßgebende Versicherungssumme
3,80 ‰ 0,80 ‰ - für Versicherungen der n-Tarife (120er) maßgebende Versicherungssumme
Weibliche Versicherte erhalten außer bei den 170er-, 670er- und 270er-Tarifen bei Beendigung des Versicherungsvertrags zusätzlich eine Schlusszahlung von 1‰ der versicherten Todesfallsumme für jedes nach 1986 beginnende überschussberechtigte und beitragspflichtige Versicherungsjahr.
0 % 0 % - für Versicherungen der 870er-Tarife inklusive Witwenrenten-Anwartschaften vor Beginn der Rentenzahlung. Jahresrente
- 0 ‰ - für Kleinlebensversicherungen maßgebende Versicherungssumme
Tarife der ehemaligen Magdeburger Lebensversicherung AG:
- 0,24 % - für Kleinlebensversicherungen für jedes bis zum 31.12.1985 bzw. ab dem 1.1.2005 abgelaufene Versicherungsjahr, jedoch mindestens 18 % der Versicherungsleistung bei M-Tarifen und 24 % der Versicherungsleistung bei K-Tarifen maßgebende Versicherungssumme
- 0,38 % - für Gruppensondertarife mit Tarifgruppe ST42 maßgebende Versicherungssumme
0 ‰ 0 ‰ - für Versicherungen der Tarifgruppen D, E, DV, EV, D-, E-Stufentarif, HD, HE, HD-, HE-Stufentarif, DV- und EV-Stufentarife sowie für Versicherungen der Gruppensondertarife mit Tarifgruppen GD, GE maßgebende Versicherungssumme
2,80 ‰ 0,80 ‰ - für Versicherungen der Tarifgruppen B, C, B-, C-Stufentarif sowie für Versicherungen der Gruppensondertarife mit Tarifgruppe G 69 maßgebende Versicherungssumme
- für Gruppensondertarife auf Grundlage der Sterbetafel 1924
0,60 ‰ 0 ‰ - für Versicherungen der Tarifgruppe CV sowie CV-Stufentarife maßgebende Versicherungssumme
0 % 0 % - für Versicherungen der Tarifgruppen 30, 31 und 32. Jahresrente
0 ‰ 0 ‰ - für Versicherungen der Tarifgruppen 40 bis 46 und 880er-Tarife. Kapitalabfindung
Tarife der ehemaligen ISAR Lebensversicherungs-AG:
2,80 ‰ 0,80 ‰ - für Versicherungen mit Beginn ab 1964 und den Tarifen 6601 und 6603 bei Firmengruppenversicherungen ausgenommen Vermögenswirksame, Vereinsgruppen, Kleinleben maßgebende Versicherungssumme
0,60 ‰ 0 ‰ - für Versicherungen mit Beginn ab 1964 und den Tarifen 6601 und 6603 bei Firmengruppenversicherungen bei Vermögenswirksamen, Vereinsgruppen, Kleinleben maßgebende Versicherungssumme
Weibliche Versicherte erhalten bei Beendigung des Versicherungsvertrags zusätzlich eine Schlusszahlung von 1‰ der versicherten Todesfallsumme für jedes nach 1986 beginnende überschussberechtigte und beitragspflichtige Versicherungsjahr.
2,80 ‰ 0,80 ‰ - einmalig bei Erleben für Versicherungen mit Beginn vor 1964 maßgebende Versicherungssumme
Tarife der ehemaligen PRÉSERVATRICE FONCIÈRE VIE:
2,80 ‰ 0,80 ‰ - für Versicherungen der Tarifgruppen P, Q und K maßgebende Versicherungssumme
0,60 ‰ 0 ‰ - für Versicherungen der Tarifgruppe V maßgebende Versicherungssumme
0 ‰ 0 ‰ - für Versicherungen der Tarifgruppe 86 maßgebende Versicherungssumme
- 0 ‰ - für Alte Gruppenversicherungen und Kleinlebensversicherungen. maßgebende Versicherungssumme

1_Die Gegenfinanzierung wird entsprechend den von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bekannt gegebenen Grundsätzen zur Neubewertung der Deckungsrückstellung für Rentenversicherungsverträge vorgenommen.

2_Die Gegenfinanzierung wird entsprechend den zwischen der Deutschen Aktuarvereinigung e. V. und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht abgestimmten Grundsätzen zu Finanzierung und Gegenfinanzierung einer Zinszusatzreserve vorgenommen.

3_Bei beitragspflichtigen Versicherungen mit vereinbartem variablem Ablauf (VA) werden die Schlussüberschussanteile bis zum Beginn der VA-Phase wie für Versicherungen mit Versicherungsdauern ab 12 Jahren gegeben. Die zu Beginn der VA-Phase erreichte Anwartschaft aus Schlussüberschussanteilen wird während der VA-Phase mit 3,50 % verzinslich angesammelt.

- Für die davor liegenden Versicherungsjahre:

Es werden die für die Leistungsfälle des Vorjahrs deklarierten Schlussüberschussanteilsätze erneut unverändert festgesetzt.

Schlussüberschussanteil bei Bausteinen zur Berufsunfähigkeitsvorsorge

Für Berufsunfähigkeits-Versicherungen vor Rentenbeginn der Tarife 430 und 431, der Tarife der ehemaligen Magdeburger Lebensversicherung AG sowie bei den beitragspflichtigen Versicherungen und den Versicherungen nach Eintritt der Berufsunfähigkeit der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen zu den Tarifen der ehemaligen Magdeburger Lebensversicherung AG, den Tarifen der ehemaligen ISAR Lebensversicherungs-AG und den unten genannten Tarifen der ehemaligen Vereinten Leben wird ein Schlussüberschussanteil gegeben. Der Schlussüberschussanteil beträgt für die Leistungsfälle 2025:

- Für das im Jahr 2025 endende Versicherungsjahr:

13,3 % des maßgebenden Beitrags für Berufsunfähigkeits-Versicherungen der Tarife 430 und 431 sowie der Tarife der ehemaligen Magdeburger Lebensversicherung AG

35,7 % der maßgebenden BUZ-Beiträge für beitragspflichtige Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen zu den 170er-, 160er-, 130er-, 670er-, 660er-, 630er- und 870er-Tarifen, zu den Tarifen 170, 130, 670, 630 und zur Risiko-Umtausch-Zusatzversicherung der ehemaligen Vereinten Leben, bei denen eine Schlusszahlung gegeben wird

28,6 % der maßgebenden BUZ-Beiträge für beitragspflichtige Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen der Tarife der ehemaligen Magdeburger Lebensversicherung AG1

5,1 % der maßgebenden BUZ-Beiträge für beitragspflichtige Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen der Tarife der ehemaligen ISAR Lebensversicherungs-AG

25,1 % der maßgebenden BUZ-Beiträge für Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen zu den 170er-, 160er-, 130er-, 670er-, 660er-, 630er- und 870er-Tarifen, zu den Tarifen 170, 130, 670, 630 und zur Risiko-Umtausch-Zusatzversicherung der ehemaligen Vereinten Leben nach Eintritt der Berufsunfähigkeit2

20,0 % der maßgebenden BUZ-Beiträge für Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen der Tarife der ehemaligen Magdeburger Lebensversicherung AG nach Eintritt der Berufsunfähigkeit1,2

0 % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss jedes Versicherungsjahrs für Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen der Tarife der ehemaligen ISAR Lebensversicherungs-AG nach Eintritt der Berufsunfähigkeit

1_Die einzelnen Beträge werden verzinslich angesammelt. Bei Fälligkeit der Schlusszahlung wird die Schlusszahlung auf 80 % der für die BUZ gezahlten Beiträge begrenzt.

2_Schlussüberschussanteile werden während der Berufsunfähigkeit nur für die Rentenzahlung der Beitragsbefreiung gegeben.

Für die davor liegenden Versicherungsjahre:

-

Es werden die für die Leistungsfälle des Vorjahrs deklarierten Schlussüberschussanteilsätze erneut unverändert festgesetzt.

Zusätzlicher Schlussüberschussanteil

Kapitalbildende Einzel- und Kollektivversicherungen erhalten einen zusätzlichen Schlussüberschussanteil in Höhe eines laufenden Überschussanteils für das letzte Jahr der Versicherungsdauer bzw. Aufschubdauer. Davon ausgenommen sind die Tarifgruppen A und B bei Versicherungen der ehemaligen Magdeburger Lebensversicherung AG, beitragspflichtige Kleinlebens- und Vereinsgruppenversicherungen und beitragspflichtige Versicherungen des Tarifs Kg der ehemaligen ISAR Lebensversicherungs-AG, die Tarifgruppen KN, KA und CA der ehemaligen PRÉSERVATRICE FONCIÈRE VIE, der Tarif AVEI sowie Sonderzahlungen zu Tarifen der ehemaligen Vereinten Leben.

4.2 Besonderer Schlussüberschussanteil

Bei vorzeitiger Beendigung erhalten Versicherungen mit einer Zinszusatzreserve, für die für das Jahr 2025 ein gesamter Schlussüberschussanteil festgelegt ist, einen besonderen Schlussüberschussanteil; dies gilt auch für Rentenversicherungen, für die eine Neubewertung der Deckungsrückstellung vorgenommen worden ist.

Der besondere Schlussüberschussanteil entspricht für die Leistungsfälle 2025 der Höhe des durch reduzierte Deklaration des gesamten Schlussüberschussanteils gegenfinanzierten Teils der Zinszusatzreserve für die Aufschubdauer; bei Rentenversicherungen erhöht sich der besondere Schlussüberschussanteil um den Betrag, um den der gesamte Schlussüberschussanteil zur Gegenfinanzierung des Auffüllungsbetrags für die Neubewertung der Deckungsrückstellung reduziert deklariert wurde.

5Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven

Der Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven wird jeweils für die Leistungsfälle eines Geschäftsjahrs deklariert. Im Rahmen der Deklarationen der Folgejahre kann der Sockelbetrag auch für die vergangenen Versicherungsjahre jeweils neu festgelegt werden.

Bei Versicherungen, für die eine Zinszusatzreserve zu bilden ist, werden diejenigen benötigten Mittel zur Gegenfinanzierung der Zinszusatzreserve für die Aufschubdauer abgezogen, die nicht durch die reduzierte Deklaration des gesamten Schlussüberschussanteils finanziert werden können.1

Der Sockelbetrag beträgt dabei mindestens null.

Für kapitalbildende Einzel- und Kollektivversicherungen wird ein Sockelbetrag gegeben. Davon ausgenommen sind Kleinlebens- und Vereinsgruppenversicherungen und der Tarif Kg der ehemaligen ISAR Lebensversicherungs-AG, die Tarifgruppen KN, KA und CA der ehemaligen PRÉSERVATRICE FONCIÈRE VIE und der Tarif AVEI. Der Sockelbetrag beträgt für die Leistungsfälle 2025 (inklusive Abläufe und Rentenübergänge zum 1.1.2026):

- Für das im Jahr 2025 endende Versicherungsjahr:

Tarife der ehemaligen Vereinten Leben
beitragspflichtig beitragsfrei Bezugsgröße
0 ‰ 0 ‰ - für Versicherungen der 130er-, 630er-, 160er-, 660er-Tarife maßgebende Versicherungssumme
0 ‰ 0 ‰ - für Versicherungen der n-Tarife (120er) maßgebende Versicherungssumme
0 ‰ 0 ‰ - für Versicherungen der 170er-2 , 670er-2 und 270er-Tarife maßgebende Versicherungssumme
0 % 0 % - für Versicherungen der 870er-Tarife inklusive Witwenrenten-Anwartschaften vor Beginn der Rentenzahlung. Jahresrente
- 0 ‰ - für Kleinlebensversicherungen maßgebende Versicherungssumme
Tarife der ehemaligen Magdeburger Lebensversicherung AG:
0 ‰ 0 ‰ - für Versicherungen der Tarifgruppen B, C, B-, C-Stufentarif sowie für Versicherungen der Gruppensondertarife mit Tarifgruppe G 69 maßgebende Versicherungssumme
0 ‰ 0 ‰ - für Versicherungen der Tarifgruppe CV, sowie des CV-Stufentarifs maßgebende Versicherungssumme
- 0 ‰ - für Kleinlebensversicherungen für jedes bis zum 31.12.1985 bzw. ab dem 1.1.2005 abgelaufene Versicherungsjahr, jedoch mindestens 12 % der Versicherungsleistung bei M-Tarifen und 16 % der Versicherungsleistung bei K-Tarifen maßgebende Versicherungssumme
0 ‰ 0 ‰ - für Versicherungen der Tarifgruppen D, E, DV, EV, D-, E-, DV-, EV-Stufentarif, HD, HE, HD-, HE-Stufentarif sowie für Versicherungen der Gruppensondertarife mit Tarifgruppen GD, GE maßgebende Versicherungssumme
- 0 ‰ - für Gruppensondertarife auf Grundlage der Sterbetafel 1924 maßgebende Versicherungssumme
- für Gruppensondertarife mit Tarifgruppe ST42
0 % 0 % - für Versicherungen der Tarifgruppen 30, 31 und 32 Jahresrente
0 ‰ 0 ‰ - für Versicherungen der Tarifgruppen 40 bis 46 und 880er-Tarife. Kapitalabfindung
Tarife der ehemaligen ISAR Lebensversicherungs-AG:
0 ‰ 0 ‰ - für Versicherungen mit Beginn ab 1964 und den Tarifen 6601 und 6603 bei Firmengruppenversicherungen ausgenommen Vermögenswirksame, Vereinsgruppen und Kleinleben maßgebende Versicherungssumme
0 ‰ 0 ‰ - für Vermögenswirksame, Vereinsgruppen und Kleinleben maßgebende Versicherungssumme
0 ‰ 0 ‰ - einmalig bei Erleben für Versicherungen mit Beginn vor 1964 maßgebende Versicherungssumme
Tarife der ehemaligen PRÉSERVATRICE FONCIÈRE VIE:
0 ‰ 0 ‰ - für Versicherungen der Tarifgruppen P, Q und K maßgebende Versicherungssumme
- 0 ‰ für Alte Gruppenversicherungen und Kleinlebensversicherungen. maßgebende Versicherungssumme
0 ‰ 0 ‰ - für Versicherungen der Tarifgruppe 86 maßgebende Versicherungssumme
0 ‰ 0 ‰ - für Versicherungen der Tarifgruppe V maßgebende Versicherungssumme

- Für die davor liegenden Versicherungsjahre:

Es werden die für die Leistungsfälle des Vorjahrs deklarierten Sockelbeträge für die Beteiligung an Bewertungsreserven erneut unverändert festgesetzt.

Besonderer Sockelbetrag

Bei vorzeitiger Beendigung erhalten Versicherungen mit einer Zinszusatzreserve, für die für das Jahr 2025 ein Sockelbetrag festgelegt ist, einen besonderen Sockelbetrag.

Der besondere Sockelbetrag entspricht für die Leistungsfälle 2025 der Höhe des durch reduzierte Deklaration des Sockelbetrags gegenfinanzierten Teils der Zinszusatzreserve für die Aufschubdauer.

1_Die Gegenfinanzierung wird entsprechend den zwischen der Deutschen Aktuarvereinigung e. V. und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht abgestimmten Grundsätzen zu Finanzierung und Gegenfinanzierung einer Zinszusatzreserve vorgenommen.

2_Bei beitragspflichtigen Versicherungen mit vereinbartem variablem Ablauf (VA) werden die Sockelbeträge für die Beteiligung an Bewertungsreserven bis zum Beginn der VA-Phase wie für Versicherungen mit Versicherungsdauern ab 12 Jahren gegeben. Die zu Beginn der VA-Phase erreichte Anwartschaft aus den Sockelbeträgen für die Beteiligung an Bewertungsreserven wird während der VA-Phase mit 3,5 % verzinslich angesammelt.