Allianz Pensionsfonds AktiengesellschaftStuttgartJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024Geschäftsbericht 2024Allianz Pensionsfonds AGMitglieder des VorstandesMarcel Basedowzugleich Leiter Maklervertrieb der Allianz Lebensversicherungs-AG Marc Robert Braunzugleich Fachbereichsleiter Firmenkundengeschäft der Allianz Lebensversicherungs-AG bis 31. Dezember 2024 Elmar Möllerzugleich Geschäftsführer der Allianz Capital & Pension Solutions GmbH seit 1. Januar 2025 LAGEBERICHT-D-ie Allianz Pensionsfonds AG -ist -mit einem professionell aufgestellten und weltweit ausgerichteten- Kapitalanlagesystem sowie effizienten Arbeitsabläufen ein-e- verlässliche Partner-in- für -ihre- Kundinnen und Kunden.-Im- Geschäftsjahr 202-4 stiegen- -die gebuchten Beitragseinnahmen -leicht- -um -3-,-4- Prozent auf -121,7- -(-117,7-) -Millionen Euro. -Die Neubeiträge sanken -gegenüber dem Vorjahr- deutlich- auf -74,3- (87,2) Millionen Euro-; davon entfielen -59,5- (68,7) Millionen Euro auf Einmalbeiträge-. -Die laufenden Beitragseinnahmen erhöhten sich erneut signifikant von 48,9 Millionen Euro auf -62,2- Millionen Euro. -F-ür das Jahr 202-4- weist die Allianz Pensionsfonds AG einen Jahresfehlbetrag in Höhe von -0,1 (4,3)- Millionen Euro aus.-Die Allianz Pensionsfonds AG ist eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der Allianz Lebensversicherungs-AG. Sie ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung der betrieblichen Altersversorgung (EbAV), die der Kontrolle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unterliegt.Produktvielfalt für unterschiedliche AnforderungenDas Produktportfolio der Allianz Pensionsfonds AG umfasst neben dem beitragsbezogenen Pensionsplan PensionsFondsRente die leistungsbezogenen Pensionspläne Pensionsfonds Klassik, Pensionsfonds Chance und Pensionsfonds Chance LifePortfolio. Für die Neueinrichtung einer betrieblichen Altersversorgung bietet die Allianz Pensionsfonds AG für das Versorgungswerk MetallRente einen beitragsbezogenen Pensionsplan als Beitragszusage mit Mindestleistung an. Dem Arbeitnehmer steht dabei für die Finanzierung der Altersversorgung ein Versorgungskapital zu, das sich mindestens auf die Summe der Beiträge beläuft, soweit diese nicht für die Deckung biometrischer Risiken benötigt werden. Die Rentenbezugsphase und die Zusatzbausteine sind bei der Allianz Lebensversicherungs-AG rückgedeckt. Die Allianz Pensionsfonds AG hat zudem Leistungszusagen in ihrer Produktpalette, mit denen bestehende (unmittelbare) Versorgungsverpflichtungen eines Unternehmens durch Übertragung auf die Allianz Pensionsfonds AG abgelöst werden können. Mit den Pensionsplänen Pensionsfonds Chance und Pensionsfonds Chance LifePortfolio bietet die Allianz Pensionsfonds AG zwei nicht-versicherungsförmige Produkte an, mit deren Hilfe Unternehmen gegen Zahlung eines Einmalbeitrages ihre Pensionsverpflichtungen liquiditätsschonend auf die Allianz Pensionsfonds AG übertragen können. Eine Umstellung auf versicherungsförmige Garantie ist nicht erforderlich, solange der Arbeitgeber bereit ist, weitere Beiträge zu zahlen, falls die bereits geleisteten Mittel zur Finanzierung der Verpflichtungen gegenüber den Arbeitnehmern nicht ausreichen. Beim Pensionsplan Pensionsfonds Chance werden die Kundengelder kapitalmarktnah angelegt. Den Kunden stehen mehrere Anlagestrategien mit unterschiedlichem Risikoprofil zur Verfügung. Beim Pensionsplan Pensionsfonds Chance LifePortfolio investiert die Allianz Pensionsfonds AG in Rückdeckungsversicherungen bei der Allianz Lebensversicherungs-AG unter Berücksichtigung der deklarierten Überschussbeteiligung der Allianz Lebensversicherungs-AG. Für Arbeitgeber mit einem sicherheitsorientierten Risikoprofil bietet die Allianz Pensionsfonds AG als Alternative den Pensionsfonds Klassik an, der bei der Allianz Lebensversicherungs-AG rückgedeckt ist. Er gewährt eine versicherungsförmige Garantie bei Ablösung der Versorgungsverpflichtungen des Arbeitgebers gegen Einmalbeitrag. Allgemeine Rahmenbedingungen-Gesamtwirtschaftliche EntwicklungWeltwirtschaft und DeutschlandIm Jahr 2024 erlebte die Weltwirtschaft ein weiteres solides Wachstum von 2,8 Prozent, trotz anhaltender geopolitischer Unsicherheiten. Die US-Wirtschaft zeigte sich erneut widerstandsfähig, gestützt durch einen starken privaten Konsum, und verzeichnete ein Wachstum von 2,8 Prozent. Europa und China sahen sich mit strukturellen Herausforderungen konfrontiert. Das Wirtschaftswachstum betrug in der Eurozone 0,8 Prozent und in China 5,0 Prozent. Die Inflation ging weltweit zurück und näherte sich in den meisten Regionen wieder 2,0 Prozent an, mit Ausnahme Chinas, das weiterhin eine niedrige Inflation von 0,4 Prozent im Jahresdurchschnitt aufwies. In Deutschland verzeichnete die Wirtschaftsleistung im zweiten Jahr in Folge einen Rückgang. Nach einem Minus von 0,3 Prozent im Jahr 2023 sank das Bruttoinlandsprodukt im Laufe des Jahres 2024 um weitere 0,2 Prozent. Hauptursachen waren die nachlassende Wettbewerbsfähigkeit der Industrie, die zu einem Rückgang der Exporte um 0,8 Prozent führte, und eine Kaufzurückhaltung der privaten Haushalte, bei der die Konsumausgaben lediglich um 0,3 Prozent stiegen. Zudem belasteten wirtschaftliche Unsicherheiten und ein erhöhtes Zinsniveau die Investitionen, die um 2,8 Prozent zurückgingen. Einziger Wachstumsimpuls ging im Jahr 2024 von den staatlichen Konsumausgaben aus, die um 2,6 Prozent zulegten. Zinspolitik und KapitalmärkteMit dem Rückgang der Inflation begannen die Zentralbanken in Europa und den USA, die Zinssätze zu senken. Die Europäische Zentralbank reduzierte den Einlagenzinssatz um 100 Basispunkte auf 3,0 Prozent. Die US-Notenbank senkte ihren Leitzins ebenfalls um 100 Basispunkte auf 4,5 Prozent. Die langfristigen Zinsen reagierten jedoch nicht im gleichen Maße, da Sorgen über die wachsende Staatsverschuldung zunahmen. Die Renditen deutscher Staatsanleihen stiegen im Jahresverlauf um 33 Basispunkte auf 2,4 Prozent, während die Renditen von US-Staatsanleihen um 71 Basispunkte auf 4,6 Prozent anstiegen. Die Aktienmärkte verzeichneten im Jahr 2024 deutliche Kursgewinne. Unter anderem die Zinssenkungen der Notenbanken und die anhaltende Begeisterung für künstliche Intelligenz trieben die Kurse in die Höhe. US-Aktien (S&P 500) stiegen um 23,3 Prozent, während deutsche Aktien (DAX) trotz einer schrumpfenden Wirtschaft ein Plus von 18,8 Prozent erzielten. Einkommensentwicklung und SparverhaltenDie Zahl der Erwerbstätigen in Deutschland erhöhte sich im Jahr 2024 um 0,2 Prozent auf durchschnittlich 46,1 Millionen, obwohl das Beschäftigungswachstum gegen Jahresende stagnierte. Der Zuwachs an Erwerbstätigen war hauptsächlich im öffentlichen Sektor zu verzeichnen, während die Industrie einen Rückgang der Beschäftigung erlebte. Dank hoher Tarifabschlüsse stiegen die Durchschnittslöhne um 5,3 Prozent. Dies führte zu einem Anstieg des verfügbaren Einkommens der privaten Haushalte um 4,5 Prozent, deutlich über der durchschnittlichen Inflationsrate von 2,2 Prozent. Die Sparquote erreichte mit 11,6 Prozent einen der höchsten Werte der letzten 30 Jahre, mit Ausnahme der COVID-19-Jahre 2020 und 2021. Hohe Sparleistungen und positive Entwicklungen an den Aktienmärkten führten dazu, dass das Geldvermögen der privaten Haushalte Ende September 2024 einen neuen Rekordwert von 9,0 Billionen Euro erreichte und damit um 6,4 Prozent über dem Jahresendwert 2023 lag. Mit den Zinssenkungen der Europäischen Zentralbank änderte sich das Sparverhalten: Zinsprodukte wie Termineinlagen oder Anleihen verloren an Beliebtheit, während Aktien und Investmentfonds wieder verstärkt in den Fokus rückten. Versicherungsprodukte hatten einen Anteil von 12,7 Prozent an den neuen Spargeldern. -VersicherungswirtschaftRückläufige Beitragseinnahmen bei PensionsfondsDas Geschäft der deutschen Versicherer verlief im Geschäftsjahr 2024 trotz des gedämpften gesamtwirtschaftlichen Ausblicks für die deutsche Wirtschaft durchaus zufriedenstellend. Über alle Sparten hinweg geht der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) für die deutsche Versicherungswirtschaft nach vorläufigen Angaben insgesamt von einem Beitragsplus im Jahr 2024 aus. In der Lebensversicherung (einschließlich Pensionskassen und Pensionsfonds) haben sich die Beitragseinnahmen im Jahr 2024 stabil entwickelt. Die gebuchten Bruttobeitragseinnahmen der deutschen Lebensversicherer erhöhten sich nach vorläufigen Informationen des GDV um 2,6 Prozent von 92,1 Milliarden Euro auf 94,4 Milliarden Euro. Dieser Anstieg beruht auf einem starken Einmalbeitragsgeschäft, das um 9,9 Prozent auf 28,3 Milliarden Euro stieg. Die laufenden Beiträge verringerten sich leicht um 0,2 Prozent auf 66,1 Milliarden Euro. Im Geschäftsjahr 2024 gingen die Beitragseinnahmen der Pensionsfonds deutlich zurück: Die gebuchten Bruttobeiträge der Pensionsfonds sanken nach vorläufigen Angaben des GDV im Geschäftsjahr 2024 gegenüber dem Vorjahr um 7,5 Prozent auf 0,96 (1,04) Milliarden Euro. Beiträge aus der Rückstellung für Beitragsrückerstattung sind in diesem Wert nicht enthalten. Geschäftsverlauf-VorsorgegeschäftKonsortialgeschäftIn Zusammenarbeit mit dem Versorgungswerk MetallRente wird der Durchführungsweg Pensionsfonds zur Nutzung der Förderung nach § 3 Nr. 63 und § 10a EStG (MetallRente Pensionsfonds) betrieben. Der Konsortialanteil der Allianz Pensionsfonds AG beträgt hierbei wie im Vorjahr 58,0 Prozent. BeitragseinnahmenDie gebuchten Beitragseinnahmen für die Allianz Pensionsfonds AG lagen mit 121,7 (117,7) Millionen Euro leicht über dem Vorjahresniveau. Dies entspricht einem Anstieg von 3,4 Prozent. Die laufenden Beiträge lagen mit 62,2 (48,9) Millionen Euro um 27,1 Prozent signifikant über dem Vorjahr, da die Nachfrage nach Verträgen mit Förderung nach § 3 Nr. 63 EStG trotz gesunkenem Neugeschäft weiterhin hoch war - insbesondere getrieben durch das Versorgungswerk MetallRente. Die Einmalbeiträge verringerten sich um 13,5 Prozent signifikant gegenüber dem Vorjahr auf 59,5 (68,7) Millionen Euro. Die Einmalbeiträge resultieren fast ausschließlich aus der Übertragung von Pensionsverpflichtungen auf den Pensionsfonds im Rahmen des § 3 Nr. 66 EStG. Die Stornoquote nach Beiträgen - sie erfasst neben den Rückkäufen und sonstigen vorzeitigen Abgängen auch die Beitragsfreistellung von Versorgungen ohne Kündigung - stieg gegenüber dem Vorjahr deutlich auf 8,1 (7,0) Prozent. NeugeschäftDie Neubeiträge lagen mit 74,3 (87,2) Millionen Euro deutlich unter dem Vorjahreswert. Dies entspricht einem Rückgang von 14,8 Prozent. Das Neugeschäft aus laufenden Beiträgen verringerte sich nach einem überdurchschnittlich gut verlaufenen Vorjahr signifikant um 19,9 Prozent auf 14,8 (18,5) Millionen Euro; die Einmalbeiträge beliefen sich auf 59,5 (68,7) Millionen Euro. BestandDer Bestand ist im Jahr 2024 deutlich um 9,9 Prozent auf 112.445 (102.324) Versorgungsverhältnisse angestiegen. Bewegung und Struktur des Bestandes der Allianz Pensionsfonds AG sind auf den Seiten 22 bis 23, die betriebenen Versorgungsarten auf Seite 22 dargestellt. Diese Seiten sind Bestandteil des Lageberichtes. Leistungen an VersorgungsberechtigteIm Geschäftsjahr 2024 betrugen die Auszahlungen an die Versorgungsberechtigten 175,4 (178,2) Millionen Euro. Es handelte sich im Wesentlichen um Rentenleistungen. Aufwendungen für PensionsfondsbetriebDie laufenden Verwaltungskosten im Berichtszeitraum betrugen 3,2 (3,0) Millionen Euro. Der Verwaltungskostensatz, das Verhältnis der Verwaltungskosten zu den gebuchten Bruttobeiträgen, stieg leicht auf 2,6 (2,5) Prozent. Die Abschlusskosten betrugen 9,2 (10,6) Millionen Euro. Der Rückgang ist auf das gesunkene Neugeschäft zurückzuführen. Der Abschlusskostensatz, das Verhältnis der Abschlussaufwendungen zur Beitragssumme des Neugeschäftes, hat sich deutlich auf 1,9 (1,7) Prozent erhöht. -KapitalanlagenDer Buchwert der Kapitalanlagen stieg auf 712,7 (711,3) Millionen Euro. Die Bruttoneuanlage betrug 28,5 (30,1) Millionen Euro. Der Bestand der Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern stieg auf 2.455,1 (2.357,0) Millionen Euro. Die Bruttoneuanlage betrug 135,8 (297,5) Millionen Euro. AnlagestrategieDie Allianz Pensionsfonds AG setzte auch im Jahr 2024 ihre differenzierte, an den Erfordernissen der einzelnen Geschäftssegmente und Kundenanforderungen orientierte Anlagestrategie fort. Hierbei verfolgte die Allianz Pensionsfonds AG weiterhin das Ziel, bei angemessenem Risiko eine möglichst attraktive Rendite zu erzielen. KapitalanlagenergebnisAus den Kapitalanlagen der Allianz Pensionsfonds AG wurde ein Nettoergebnis von 40,4 (40,4) Millionen Euro erzielt. Darin enthalten ist das Ergebnis aus Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern von 25,0 (30,5) Millionen Euro. Nicht enthalten sind die nicht realisierten Gewinne und Verluste aus Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Bewertungsreserven der KapitalanlagenDie Bewertungsreserven der Kapitalanlagen betrugen 0,1 (2,5) Millionen Euro. Das sind 0,02 (0,3) Prozent des Buchwertes der gesamten Kapitalanlagen. Dabei handelte es sich um Bewertungsreserven aus Investmentvermögen, die nach den Grundsätzen des Anlagevermögens bilanziert wurden. Der Rückgang der Bewertungsreserven resultiert im Wesentlichen aus dem Verkauf von Investmentanteilen an Aktienfonds. Die Entwicklung des Zinsniveaus im Jahr 2024 wirkte sich positiv auf die Bewertungsreserven aus Rentenfonds aus. Im Vorjahr bestanden noch 0,03 Millionen Euro stille Lasten. -Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungBruttoüberschussIm Geschäftsjahr betrug der Bruttoüberschuss 8,5 (2,2) Millionen Euro. Den Kundinnen und Kunden wurden 7,6 (6,4) Millionen Euro als Überschussbeteiligung gutgeschrieben. Der Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB), der Reserve für die künftige Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer, wurden 1,0 (0,0) Millionen Euro zugeführt. JahresfehlbetragDas Geschäftsjahr 2024 schließt mit einem Jahresfehlbetrag von 0,1 (4,3) Millionen Euro ab. Der Jahresfehlbetrag sowie der Verlustvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von 5,9 Millionen Euro wurden den Anderen Gewinnrücklagen entnommen. Dadurch reduzierten sich die Anderen Gewinnrücklagen auf 12,3 (18,2) Millionen Euro. Nach der Entnahme aus den Gewinnrücklagen betrug der Bilanzverlust 0,0 (5,9) Millionen Euro. -Vergleich der Geschäftsentwicklung mit der PrognoseDer Anstieg der gebuchten Bruttobeiträge gegenüber dem Vorjahr fiel geringer aus als erwartet. Großvolumige Neuvertragsabschlüsse im Bereich der Einmalbeiträge sind grundsätzlich äußerst volatil und daher nur sehr schwer prognostizierbar. Entgegen den Erwartungen reduzierten sich die Einmalbeiträge deutlich. Das Neugeschäft bei den laufenden Beiträgen ging signifikant zurück und lag damit deutlich unter den Erwartungen. Die Allianz Pensionsfonds AG schloss das Geschäftsjahr mit einem deutlich geringeren Jahresfehlbetrag als prognostiziert ab. Das Jahresergebnis ist vor allem durch den Verkauf von Investmentanteilen an Aktienfonds deutlich gestiegen. Die Unternehmen der Allianz Gruppe haben auch im Jahr 2024 weiterhin verstärkt den persönlichen Kontakt zu ihren Kundinnen und Kunden sowie Vertriebspartnern gesucht, woraus ein Anstieg der Reisetätigkeit resultierte. Den Emissionen aus Reisetätigkeit, Energieverbrauch und Papierverbrauch wirken die Unternehmen mit vielfältigen Maßnahmen wie beispielsweise neuen Mobilitätskonzepten und der forcierten Nutzung von erneuerbaren Energien entgegen. Darüber hinaus leisten sie ihren Beitrag zum Ziel der Allianz Gruppe, die Treibhausgasemissionen der eigenen Geschäftstätigkeit und des eigenen Anlageportfolios zu reduzieren. -Ausgelagerte FunktionenFür die Allianz Pensionsfonds AG sind mehrere Allianz Konzernunternehmen dienstleistend tätig. Die Aufgaben der Internen Revision und von Compliance sowie ein Teil der Aufgaben des Rechnungswesens werden auf die Allianz SE ausgegliedert. Die Risikomanagementfunktion, die Versicherungsmathematische Funktion nebst dem Bereich Versicherungstechnik/Reserveaktuariat und die Rechtsfunktion sowie der nicht auf die Allianz SE ausgegliederte Teil des Rechnungswesens werden von der Allianz Lebensversicherungs-AG wahrgenommen. Die Tätigkeiten des Versicherungsbetriebes, hierzu gehören vor allem die Bestandsverwaltung (Antrags- und Vertragsbearbeitung), die Leistungs- und Schadenbearbeitung sowie die Planung und die Steuerung des operativen Versicherungsbetriebes, erbringt die Allianz Lebensversicherungs-AG für die Allianz Pensionsfonds AG. Die Allianz Lebensversicherungs-AG ist daneben für die Weiterentwicklung des Tarifspektrums und den Vertrieb zuständig. Der Vertrieb über die Allianz Vertreterinnen und Vertreter sowie über die Banken wird von der Allianz Lebensversicherungs-AG auf die Allianz Beratungs- und Vertriebs-AG weiterübertragen. Das Kapitalanlagemanagement ist auf die Allianz Global Investors GmbH und in Teilbereichen auf die Allianz Investment Management SE ausgegliedert, um Effektivitäts- und Effizienzvorteile zu nutzen. Infrastrukturleistungen und informationstechnische Serviceleistungen erhält die Allianz Pensionsfonds AG von der Allianz Technology SE, die wiederum große Teile der von ihr zu erbringenden Leistungen von externen Dienstleistern bezieht. Die Steuerung und Überwachung der IT-Ausgliederung hat die Allianz Pensionsfonds AG zu großen Teilen auf die Allianz Kunde und Markt GmbH sowie die Allianz ONE - Business Solutions GmbH übertragen, wobei letztere zusätzlich die Aufgaben der Informationssicherheit für die Allianz Pensionsfonds AG erbringt. -FinanzlageEin effizientes Liquiditätsmanagement gehört zur Zielsetzung des Finanzmanagements der Allianz Pensionsfonds AG. Durch die Teilnahme am konzernweiten Cash-Pool wird gewährleistet, dass überschüssige Liquidität zu marktüblichen Konditionen angelegt wird und kurzfristiger Liquiditätsbedarf ausgeglichen werden kann. -Gesamtaussage zum GeschäftsverlaufDas Geschäftsjahr 2024 verlief für die Allianz Pensionsfonds AG trotz rückläufiger Neubeiträge gut. Das Neugeschäft resultiert im Wesentlichen aus dem Einmalbeitragsgeschäft. Das Jahresergebnis ist vor allem durch den Verkauf von Investmentanteilen an Aktienfonds und die geringeren Abschlusskosten deutlich gestiegen. Mitarbeiterinnen und MitarbeiterDie Allianz Pensionsfonds AG beschäftigt keine eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die betrieblichen Aufgaben werden von verschiedenen Allianz Gesellschaften als Dienstleistung erbracht. Schlusserklärung des Vorstandes zum AbhängigkeitsberichtDer Vorstand erklärt gemäß § 312 Absatz 3 Aktiengesetz, dass die Gesellschaft nach den Umständen, die ihm in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die im Berichtsjahr erwähnten Rechtsgeschäfte vorgenommen oder die Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten hat und dadurch, dass Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, nicht benachteiligt wurde. Der Vorstand erklärt weiter, dass es zu getroffenen oder unterlassenen Maßnahmen im Berichtsjahr nicht gekommen ist. Risikobericht-RisikostrategieDas Risikomanagement der Allianz Pensionsfonds AG ist auf Wertschöpfung ausgerichtet. Zur Erzielung von Ertrag für den Kunden und den Aktionär ist die Allianz Pensionsfonds AG bei kalkuliertem Risiko bereit, Risiken in ihrem Kerngeschäft der betrieblichen Altersversorgung einzugehen und zu akzeptieren. Vor diesem Hintergrund hat sich der Vorstand der Allianz Pensionsfonds AG unter Berücksichtigung der regulatorischen Vorgaben sowie der Vorgaben der Allianz SE und der Allianz Lebensversicherungs-AG auf eine grundsätzlich konservative Risikoneigung verständigt. Die Festlegung der Risikostrategie erfolgt im Rahmen eines integrierten Managementprozesses, der sicherstellt, dass die Geschäfts- und Risikostrategie sowie die Geschäftsplanung konsistent sind. -Prinzipien des RisikomanagementsAls Finanzdienstleistungsunternehmen erachtet die Allianz Pensionsfonds AG das Risikomanagement als eine ihrer Kernkompetenzen. Es ist daher ein wesentlicher Bestandteil des Geschäftsprozesses der Allianz Pensionsfonds AG. Das Risikomanagementsystem deckt mit seinem risikoorientierten Ansatz alle Risikodimensionen ab. Elemente des Risikomanagementsystems der Allianz Pensionsfonds AG sind:
Dieser umfassende Ansatz stellt sicher, dass Risiken angemessen identifiziert, analysiert, bewertet und gesteuert werden. Zur qualitativen Beurteilung der Risiken werden verschiedene Szenarien wie beispielsweise Pandemie, Betriebsunterbrechungen oder Aktiencrash hinsichtlich ihrer potenziellen Auswirkung auf die Allianz Pensionsfonds AG betrachtet. Die Risikoneigung der Allianz Pensionsfonds AG wird durch eine klare Risikostrategie definiert. Eine strenge Risikoüberwachung und die entsprechende Berichterstattung ermöglichen es, frühzeitig mögliche Abweichungen des Risikoportfolios zu erkennen und darauf zu reagieren. -RisikoorganisationDie unabhängige Risikomanagementfunktion der Allianz Pensionsfonds AG wird von einer organisatorischen Einheit innerhalb der Allianz Lebensversicherungs-AG unter Leitung des Chief Risk Officer im Auftrag des Vorstandes der Allianz Pensionsfonds AG wahrgenommen. Die unabhängige Risikomanagementfunktion überwacht nicht nur die Risiken systematisch mit qualitativen und quantitativen Risikoanalysen und -bewertungen, sondern prüft auch Handlungsalternativen und spricht Empfehlungen an die Geschäftseinheiten beziehungsweise den Vorstand aus. Durch die regelmäßige und bedarfsweise (ad hoc) Berichterstattung der Inhaberin der Risikomanagementfunktion an den Vorstand der Allianz Pensionsfonds AG ist gewährleistet, dass der Vorstand über die aktuelle Risikosituation der Allianz Pensionsfonds AG entsprechend informiert ist. Zum laufenden Austausch bezüglich der Risikosituation ist innerhalb der Allianz Lebensversicherungs-AG ein Risikokomitee installiert, in das die Allianz Pensionsfonds AG als Tochtergesellschaft entsprechend eingebunden ist. Das Risikokomitee unterstützt den Vorstand der Allianz Pensionsfonds AG bei der Risikoidentifikation, -bewertung und -steuerung mit Analysen und Empfehlungen im Rahmen seiner in der Geschäftsordnung festgeschriebenen Aufgaben und Kompetenzen. Die für die Allianz Pensionsfonds AG zuständige Risikomanagementfunktion der Allianz Lebensversicherungs-AG ist in die Risikosteuerung der Allianz SE eingebunden. Zudem wird sichergestellt, dass die für die Risikomanagementfunktion relevanten Allianz Standards lokal umgesetzt werden. -RisikoprofilDas Risikoprofil der Allianz Pensionsfonds AG umfasst insbesondere alle wesentlichen Risiken und deckt Risiken ab, die sich sowohl kurz-, als auch mittel- und langfristig auswirken können. Als Risiko wird die Möglichkeit der Abweichung von einem explizit formulierten oder sich implizit ergebenden Ziel verstanden. Die Bewertung von Risiken erfolgt bei der Allianz Pensionsfonds AG über die jährliche Risikoinventur im Rahmen des Top Risk Assessment. Die gesamthafte Beurteilung aller Risiken im Top Risk Assessment ermöglicht die Ableitung von Risikosteuerungsmaßnahmen. Die Festlegung der Wesentlichkeit im Top Risk Assessment erfolgt über eine Verknüpfung der Eintrittshäufigkeit und der Schadenauswirkung aus Schadenhöhe beziehungsweise Reputation. Daraus ergibt sich die Gesamtrisikostufe. Risiken, welche im Rahmen des Top Risk Assessment gemäß der Gesamtrisikostufe als hoch beziehungsweise sehr hoch bewertet sind, werden als wesentliche Risiken bezeichnet. Durch diese Wesentlichkeitseinstufung erfolgt die Bestimmung des Risikoprofils. Auf dieser Basis entscheidet der Vorstand, ob die identifizierten Risiken in ihrer gegenwärtigen Form akzeptiert werden oder ob ein anderes Risikoniveau angestrebt werden soll. Bei Bedarf werden zusätzliche Maßnahmen zur Risikominderung definiert und umgesetzt. Die Risikokategorien werden bei der Allianz Pensionsfonds AG anhand von Szenarioanalysen qualitativ und quantitativ bewertet. Das Konzentrationsrisiko, neue potenzielle Risiken (Emerging Risks) sowie Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden nicht als separate Risikokategorien verstanden, sondern als Querschnittsthemen im Rahmen aller Kategorien betrachtet. Nachhaltigkeitsrisiken ergeben sich aus Ereignissen oder Bedingungen im Bereich Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung (ESG), die möglicherweise erhebliche negative Auswirkungen auf das Vermögen, die Rentabilität oder das Ansehen der Allianz Pensionsfonds AG haben können. Im Folgenden werden die Risiken entsprechend der Risikokategorien beschrieben und bewertet sowie etwaige Risikokonzentrationen dargestellt. Die Reihenfolge ist dabei unabhängig von der Bedeutung der Risiken für die Allianz Pensionsfonds AG. Zudem werden Maßnahmen zur Steuerung und Minderung von Risiken beschrieben. MarktrisikoRisikodefinition und -bewertungDas Marktrisiko ergibt sich aus Kursschwankungen an den Kapitalmärkten, welche die Bewertung der Kapitalanlagen (insbesondere Aktien, Rentenpapiere und Immobilien) und die Bewertung der Verbindlichkeiten betreffen. Es schließt das Zinsänderungs-, Credit-Spread-, Aktien-, Immobilien- und Währungsrisiko mit ein. Das Marktrisiko wird quantitativ und qualitativ im Rahmen des Top Risk Assessment bewertet und als wesentlich für die Allianz Pensionsfonds AG eingestuft. Das gestiegene Neugeschäft der Beitragszusage mit Mindestleistung des Versorgungswerks MetallRente belastet die Risikotragfähigkeitslimite der Allianz Pensionsfonds AG. RisikoumfangFür die Betrachtung des Marktrisikos der Allianz Pensionsfonds AG muss zwischen Marktrisiken resultierend aus der Kapitalanlage des Eigenkapitals sowie der Kundengelder differenziert werden. Die Kapitalanlagerisiken der Allianz Pensionsfonds AG hängen von der Art des betriebenen Geschäftes ab. Die unterschiedlichen Pensionspläne beziehungsweise Produktvarianten (beitragsbezogener Pensionsplan, Pensionsfonds Klassik, Pensionsfonds Chance, Pensionsfonds Chance LifePortfolio) sind in ihrer Strategie unterschiedlich ausgerichtet und bergen daher auch unterschiedliche Risiken. Bei der Beitragszusage mit Mindestleistung gibt die Allianz Pensionsfonds AG die Garantie, dass dem Versorgungsberechtigten im Versorgungsfall für die Altersversorgung mindestens die Summe der zu seinen Gunsten eingezahlten Beiträge zur Verfügung steht, soweit diese nicht für die Deckung biometrischer Risiken verwendet werden. Für die Mindestleistung im beitragsbezogenen Pensionsplan trägt die Allianz Pensionsfonds AG damit ein unmittelbares Garantierisiko. Der Pensionsfondsbestand besteht derzeit zu einem großen Anteil aus Verpflichtungen, die die Allianz Pensionsfonds AG im Rahmen von § 3 Nr. 66 EStG von Arbeitgebern übernommen hat. Die Kapitalanlagerisiken liegen dabei überwiegend bei den Kunden, da die Anlage auf Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern erfolgt. Im gewinnberechtigten Geschäft auf der Grundlage von Rückdeckungsversicherungen wird die Überschussbeteiligung von der Allianz Pensionsfonds AG festgelegt; sie ist geprägt durch die Deklaration der Allianz Lebensversicherungs-AG für die jeweiligen Rückdeckungstarife. RisikokonzentrationDie Allianz Pensionsfonds AG kann ihre Kapitalanlagestrategie für das Eigenkapital sowie für die Kundengelder auf lange Frist auslegen. Als Langzeitinvestor unterscheidet die Allianz Pensionsfonds AG zwischen ökonomischen Risiken, welche eine unmittelbare Auswirkung auf die Geschäftstätigkeit haben, und Bewertungsrisiken. Erhöhtes Neugeschäft der Beitragszusage mit Mindestleistung kann die zu bedeckende Verpflichtung in den Anfangsjahren deutlich erhöhen, wodurch Kapitalmarktschwankungen des gegenüberstehenden Vermögens eine weniger risikoreiche Anlage erfordern. Risikosteuerung und -minderungDie Steuerung der Kapitalanlagen des Eigenkapitals der Allianz Pensionsfonds AG wird durch die Allianz Investment Management SE im Rahmen einer Ausgliederung wahrgenommen, um Effektivitäts- und Effizienzvorteile zu nutzen. Durch das dadurch genutzte hohe Know-how sind die Marktrisiken besser beherrschbar. Gleichwohl wird in allen Prozessen, Richtlinien und Entscheidungen die uneingeschränkte Risikoverantwortung des Vorstandes der Allianz Pensionsfonds AG berücksichtigt. Die auf Sicherheit und Langfristigkeit ausgerichtete Kapitalanlage des Eigenkapitals erfolgt im Rahmen einer mit dem Vorstand abgestimmten Assetallokation. Das Marktrisiko des Eigenkapitals wird im Wesentlichen über Limite und Vorgaben für die Kapitalanlagen gesteuert. Bei der Herleitung der Anlagestrategie werden gemäß dem Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht die internen Vorgaben an zulässige Anlagen berücksichtigt, welche die Qualität, Sicherheit, Rentabilität, Liquidität und Verfügbarkeit des Portfolios gewährleisten. Hierzu erfolgt durch die Allianz Investment Management SE ein regelmäßiges Monitoring und eine regelmäßige Berichterstattung an den Vorstand der Allianz Pensionsfonds AG. Das Kapitalanlagemanagement der Kundengelder ist im Rahmen einer Ausgliederung an die Allianz Global Investors GmbH ausgelagert. Aufgrund der Pensionsfonds-Aufsichtsverordnung hat sich die Allianz Pensionsfonds AG verpflichtet, eine sogenannte Zinszusatzreserve zu bilden. Diese Zinszusatzreserve ist ein Instrument, um dem Risiko aus einer Niedrigzinsphase auf die Kapitalanlagen sowie auf die Ertragskraft zu begegnen. Die Höhe der Zuführung bemisst sich an einem jährlich auf Basis gesetzlicher Vorgaben berechneten Referenzzins. Für alle Verträge, deren garantierte Verzinsung oberhalb dieses Referenzzinses liegt, ist die Bildung einer Zinszusatzreserve erforderlich. Der Referenzzins für das Geschäftsjahr 2024 beträgt 1,57 (1,57) Prozent. Für die Allianz Pensionsfonds AG bleibt die Auswirkung infolge der Rückdeckung jedoch ergebnisneutral. Bei beitragsbezogenen Pensionsplänen (Beitragszusage mit Mindestleistung) wird die Garantie der eingezahlten Gesamtbeiträge abzüglich der Beiträge für die biometrischen Risiken durch die dynamische Risikosteuerung sichergestellt. Insgesamt erfolgt eine kollektive Absicherung der garantierten Mindestleistung pro Sicherungsvermögen. Bei Unterschreitung definierter Schwellenwerte werden risikoreiche Kapitalanlagen umgeschichtet, um auch in Stressszenarien eine Bedeckung zu gewährleisten. Das fortlaufende Monitoring sowie die Berichterstattung an den Vorstand erfolgt regelmäßig durch die Allianz Global Investors GmbH. Zusätzlich wird aktuell ein regelmäßiges Monitoring relevanter Kennzahlen durchgeführt, um die Effekte des erhöhten Neugeschäfts der Beitragszusage mit Mindestleistung engmaschig zu überwachen. Die Risiken, die sich aus der garantierten Mindestverzinsung des Pensionsfonds Klassik ergeben, werden über eine Rückdeckung bei der Allianz Lebensversicherungs-AG gesichert. Damit verbleibt für diese Versorgungsverträge kein direktes Kapitalanlagerisiko bei der Allianz Pensionsfonds AG. Die Kapitalanlagen des Pensionsfonds Chance und des Pensionsfonds Chance LifePortfolio erfolgen auf Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern, sodass die Allianz Pensionsfonds AG in diesen Fällen keine Risiken aus der Kapitalanlage trägt. Die Kapitalanlagen bestehen im Wesentlichen aus Anlagen in Aktien und verzinslichen Wertpapieren, deren Umsetzung indirekt über aufsichtsrechtlich zulässige, breit diversifizierte Investmentvermögen (Publikums- und/oder Spezialfonds) erfolgt, sowie aus direkten Anlagen in Verträgen bei Lebensversicherungsunternehmen. Um rechtliche und politische Risiken zu begrenzen, investiert die Allianz Pensionsfonds AG direkt nur in Anlageprodukte, die in Staaten des EWR oder einem Vollmitgliedstaat der OECD belegen sind. Im gesamten Investmentprozess werden Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigt und die Prinzipien für verantwortungsvolles Investieren (Principles for Responsible Investment) der Vereinte Nationen (UN) konsequent umgesetzt. Zudem hat sich die Allianz SE im Rahmen der UN-gestützten Net-Zero Asset Owner Alliance verpflichtet, das Pariser Klimaabkommen in ihren Portfolios zu erfüllen. KreditrisikoRisikodefinition und -bewertungDas Kreditrisiko ergibt sich aufgrund eines unerwarteten Ausfalles oder einer Bonitätsveränderung eines Geschäftspartners. Das Kreditrisiko resultiert daher für die Allianz Pensionsfonds AG hauptsächlich aus Kapitalanlagen (Investments) und daneben aus dem Ausfall von Forderungen (zum Beispiel an Kundinnen und Kunden, Vermittlerinnen und Vermittler sowie Maklerinnen und Makler). Das Kreditrisiko außerhalb der Kapitalanlagen, also das Ausfallrisiko von Forderungen gegenüber Geschäftspartnern, spielt eine untergeordnete Rolle. Das Kreditrisiko wird quantitativ und qualitativ im Rahmen des Top Risk Assessment bewertet und wird weiterhin als nicht wesentlich für die Allianz Pensionsfonds AG eingestuft. RisikoumfangDas Kreditrisiko der Allianz Pensionsfonds AG konzentriert sich auf die Kapitalanlage der Kundengelder und ist aufgrund der Diversifikation und der sehr soliden Struktur im aktiv gemanagten Kreditportfolio begrenzt. Daneben können Ausfallrisiken aus der engen Verflechtung der Allianz Pensionsfonds AG mit der Allianz Lebensversicherungs-AG entstehen. Diese resultieren aus den abgeschlossenen Rückdeckungsverträgen zur Absicherung biometrischer Risiken bei versicherungsförmig gegebenen Garantien. RisikokonzentrationEin Konzentrationsrisiko ergibt sich im Wesentlichen aus Szenarien wie einer Banken- oder Eurokrise, die unter anderem die Kreditqualität auf dem Markt für festverzinsliche Wertpapiere in der Breite betreffen würde. Risikosteuerung und -minderungIm Rahmen der Anlagerichtlinie für die Kapitalanlagen der Kundengelder werden die einzelnen Strategien für die Anlage der Sicherungsvermögen sowie Anlageklassen und -formen vorgegeben. Zudem wird für die Anlage der Kundengelder auf eine hohe Qualität der Ratingstruktur des Portfolios und hohe Diversifikation unter Berücksichtigung der Pensionsfonds-Aufsichtsverordnung geachtet. Der Spezialfonds AllianzGI-Fonds APF Renten, der in mehreren Pensionsplänen sowie bei der Anlage des Eigenkapitals für die Anlageklasse „Festverzinsliche Wertpapiere“ eingesetzt wird, ist zu 29,3 (27,0) Prozent in Staatsanleihen und staatsnahen Titeln, zu 25,5 (27,5) Prozent in Pfandbriefen/Covered Bonds, zu 41,3 (42,0) Prozent in Unternehmensanleihen und zu 3,9 (3,5) Prozent in Anleihen aus Schwellenländern investiert. Das Portfolio ist nahezu ausschließlich (zu 99,1 Prozent inklusive Kasse) in Anleihen mit einem Investment-Grade-Rating investiert. Aufgrund der hohen Bonität aller Anlagen sind nach Einschätzung der Allianz Pensionsfonds AG keine zusätzlichen Überwachungsmaßnahmen erforderlich. Pensionsfondstechnisches RisikoRisikodefinition und -bewertungDas pensionsfondstechnische Risiko beschreibt eine mögliche nachteilige Veränderung des Wertes der Pensionsfondsverpflichtungen aufgrund von Zufall, Irrtum oder Änderung der pensionsfondstechnischen Rechnungsgrundlagen. Das pensionsfondstechnische Risiko wird qualitativ im Rahmen des Top Risk Assessment bewertet und weiterhin als nicht wesentlich für die Allianz Pensionsfonds AG eingestuft. RisikoumfangIm Bereich Risikoabsicherung stellen für die Allianz Pensionsfonds AG Langlebigkeitsrisiken und Berufsunfähigkeits-/Invaliditätsrisiken die relevanten biometrischen Risiken dar. RisikokonzentrationKonzentrationen von pensionsfondstechnischen Risiken sind für die Allianz Pensionsfonds AG von geringer Bedeutung und werden im Rahmen des Geschäftsmodells bewusst eingegangen. Risikosteuerung und -minderungDie biometrischen Risiken und insbesondere das Langlebigkeitsrisiko werden regelmäßig geprüft und beurteilt. Zur Absicherung der übernommenen biometrischen Risiken bei versicherungsförmig gegebenen Garantien hat die Allianz Pensionsfonds AG Rückdeckungsverträge mit der Allianz Lebensversicherungs-AG abgeschlossen, wodurch ausschließlich ein Kostenrisiko auf Seiten der Allianz Pensionsfonds AG verbleibt. Beim Pensionsplan Leistungszusage Chance verwendet die Allianz Pensionsfonds AG Rechnungsgrundlagen auf Basis bester Schätzwerte unter Einbeziehung ihrer künftigen Veränderungen. Dabei wird regelmäßig überprüft, ob die für die Zusagen erforderlichen Mittel durch die vorhandenen Mittel gedeckt sind. Beim Pensionsplan Leistungszusage Chance LifePortfolio werden die zugesagten Leistungen der Allianz Pensionsfonds AG regelmäßig mit den voraussichtlichen Leistungen der Rückdeckungsversicherung verglichen. In beiden Produktvarianten ist der Vertragspartner im Falle von Unterdeckungen verpflichtet, diese mittels Nachschusszahlungen zu begleichen, sodass hier ebenfalls keine Risiken bei der Allianz Pensionsfonds AG verbleiben. Ein geringfügiges Kostenrisiko resultiert daraus, dass auf Kostensteigerungen nur verzögert reagiert werden kann. Operationelles RisikoRisikodefinition und -bewertungDas operationelle Risiko bezeichnet das Risiko von Verlusten aufgrund von unzulänglichen oder fehlgeschlagenen internen Prozessen oder aus mitarbeiter- und systembedingten oder aber externen Vorfällen. Es umfasst auch das Rechtsrisiko, steuerliche Risiken, das Compliance-Risiko sowie Risiken der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT), jedoch nicht das strategische Risiko oder das Reputationsrisiko. Das IKT-Risiko umfasst dabei das Verlustrisiko aufgrund einer Verletzung der Vertraulichkeit, Verlust der Integrität von Systemen und Daten, einer unzureichenden oder fehlenden Verfügbarkeit von Systemen und Daten, einer mangelnden Fähigkeit, die Informationstechnologie (IT) in einem angemessenen Zeit- und Kostenrahmen zu ändern, wenn sich die Umgebungs- oder Geschäftsanforderungen ändern. Das operationelle Risiko wird qualitativ im Rahmen des Top Risk Assessment bewertet und weiterhin als wesentlich für die Allianz Pensionsfonds AG eingestuft. Des Weiteren wird die umfangreiche Auslagerungskette betrachtet und eine effektive End-to-End Steuerung angestrebt. Die Allianz möchte sich weiter auf den Kundennutzen fokussieren. Das führt auch zu einem Umbruch der auch durch die Allianz Pensionsfonds AG genutzten IKT-Systemlandschaft der Allianz in Deutschland. Insbesondere aus der Umstellung auf neue Prozesse und IKT-Systeme ergeben sich Vorteile für die Kunden und das Unternehmen. Die mit der Umstellung verbundenen Risiken - wie etwa der vorübergehende Ausfall eines Systems - werden sorgfältig bewertet und bestmöglich minimiert. Zudem werden über einen proaktiven Ansatz potenzielle Bedrohungen frühzeitig erkannt und minimiert. Die Verfahren ermöglichen der Allianz Pensionsfonds AG zudem schnellstmöglich im Falle eines (Cyber-)Angriffs zum Normalzustand zurückzukehren. Aufgrund möglicher Einflüsse auf bestehende Prozesse, Schnittstellen und Strukturen wurde bei der Bewertung beispielsweise die gesamthafte Betrachtung von Großprojekten mit einbezogen. RisikoumfangDas operationelle Risiko ist eine notwendige Konsequenz aus der Geschäftstätigkeit und kann typischerweise nicht vollständig vermieden werden. Folglich wird das operationelle Risiko insoweit akzeptiert, als dass es für den Geschäftsbetrieb unter Kosten-/Nutzenaspekten unvermeidbar ist. Unter dieser Voraussetzung wird so weit wie möglich eine Minimierung des operationellen Risikos angestrebt und der Risikoappetit für IKT-Risiken berücksichtigt. RisikokonzentrationDa für sehr viele Prozesse IT-Unterstützung notwendig ist, werden das Vermeiden von IT-Ausfällen sowie die Einhaltung der Sicherheitsziele Verfügbarkeit, Authentizität, Integrität und Vertraulichkeit für Daten und IKT-Systeme von zentraler Bedeutung sein. Zudem sind bei der Allianz Pensionsfonds AG alle Tätigkeiten ausgelagert. Bei den Auslagerungen werden materielle Risiken identifiziert und Kontrollen aufgesetzt, die im Rahmen des operationellen Risikomanagements nachgehalten werden. Die Wiederherstellungsfähigkeit kritischer Geschäftsprozesse und IKT-Systeme, die kritische oder wichtige Funktionen unterstützen, wird über das Betriebskontinuitäts- und Notfallmanagement sichergestellt, um die Risikokonzentration in einem Katastrophenszenario zu verringern. Risikosteuerung und -minderungIm Rahmen des Managements operationeller Risiken werden für Geschäftsprozesse, die mit materiellen Risiken behaftet sind, bei den Dienstleistern geeignete Maßnahmen zur Risikomitigation aufgesetzt. Die Einrichtung und Durchführung adäquater Kontrollen zur Mitigation der identifizierten operationellen Risiken obliegt den risikoverantwortlichen Bereichen. Die Kontrollen sind Bestandteil des internen Kontrollsystems. Um das Risiko wesentlicher Fehler in der Finanzberichterstattung zu vermindern, hat die Allianz Pensionsfonds AG im Rahmen des internen Kontrollsystems umfassende Kontrollen implementiert und durchgeführt. Die Angemessenheit und Wirksamkeit von Kontrollen für wesentliche ausgelagerte Prozesse werden unter anderem durch einen Wirtschaftsprüfer gemäß internationalem Prüfungsstandard (International Standard on Assurance Engagements - ISAE 3402) überprüft. Zusätzlich werden einzelne operationelle Risiken bei den Dienstleistern durch das eigene Versicherungsmanagement begrenzt, zum Beispiel Gebäude-, Vertrauensschaden- sowie Cyberversicherungsschutz. Das Management des operationellen Risikos wird durch die Meldung operationeller Verluste (inklusive IKT bezogener Vorfälle) und in diesem Rahmen aufgesetzten Maßnahmen unterstützt. LiquiditätsrisikoRisikodefinition und -bewertungDas Liquiditätsrisiko besteht darin, dass die Allianz Pensionsfonds AG nicht über die notwendigen Barmittel verfügt beziehungsweise nicht oder nur durch die Realisierung von Bewertungslasten in der Lage sein könnte, Anlagen und andere Vermögenswerte in Barmittel umzuwandeln, um ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Das Liquiditätsrisiko wird qualitativ im Rahmen des Top Risk Assessment bewertet. Vor dem Hintergrund des Geschäftsmodells und der getroffenen Vorkehrungen wird das Liquiditätsrisiko weiterhin als nicht wesentlich für die Allianz Pensionsfonds AG eingestuft. RisikoumfangEin Liquiditätsrisiko kann für die Allianz Pensionsfonds AG aus erwarteten und unerwarteten Zahlungsverpflichtungen entstehen. Es resultiert in erster Linie aus Zahlungsverpflichtungen aufgrund fälliger Versorgungsleistungen sowie aus weiteren Zahlungsverpflichtungen gegenüber Vertragspartnern. Ausbleibende Mittelrückflüsse aus Investitionen können gleichermaßen zu Liquiditätsengpässen führen. RisikokonzentrationDa sich das Liquiditätsrisiko in der Regel materialisiert, wenn erhöhter Auszahlungsbedarf und begrenzte kurzfristige Mittelbereitstellung zeitlich zusammenfallen, ist das Liquiditätsrisiko als solches ein Konzentrationsrisiko. Risikosteuerung und -minderungDie Auslagerung der Vermögensverwaltung an die Allianz Global Investors GmbH sowie die Allianz Investment Management SE beinhaltet auch die Liquiditätsplanung der Allianz Pensionsfonds AG, die in Abstimmung mit der strategischen und taktischen Kapitalanlageplanung und dem geplanten Liquiditätsbedarf der Allianz Pensionsfonds AG erfolgt. Hierbei werden gemäß dem Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht die internen Vorgaben an zulässige Anlagen berücksichtigt, welche auch die Liquidität und Verfügbarkeit des Portfolios sicherstellen. Die Risikoverantwortung verbleibt ungeachtet der Auslagerungen bei der Allianz Pensionsfonds AG. Erhöhter Liquiditätsbedarf kann sowohl über laufende Kapitalrückflüsse als auch über den Verkauf von hoch liquiden Kapitalanlagen gedeckt werden. Zusätzlich wird die Erfüllung der kurzfristigen Zahlungsverpflichtungen über einen konzernweiten Cash-Pool sichergestellt. Aufgrund der Höhe der Prämieneinnahmen und des zusätzlich großen Bestandes an hoch liquiden Anlagen ist die Allianz Pensionsfonds AG in der Lage, ihren Leistungsverpflichtungen jederzeit vollumfänglich nachzukommen. Weitere RisikenStrategisches RisikoDas strategische Risiko ergibt sich aus strategischen Geschäftsentscheidungen und deren zugrunde liegenden Annahmen. Hierzu zählt auch das Risiko, dass Geschäftsentscheidungen nicht oder nicht ausreichend an ein geändertes Wirtschaftsumfeld oder Kundenverhalten angepasst werden. Das strategische Risiko wird qualitativ im Rahmen des Top Risk Assessment bewertet. Es ist aufgrund seiner Geschäftsmodellimmanenz von langfristiger Natur und wird weiterhin grundsätzlich als wesentlich für die Allianz Pensionsfonds AG eingestuft. GeschäftsrisikoDas Geschäftsrisiko ergibt sich aufgrund einer unerwarteten Änderung des Geschäftsvolumens, der Kostenentwicklung oder der Margen des künftigen Geschäftes. Dabei umfasst das Geschäftsrisiko auch das Stornorisiko und anderes nicht vorhersehbares Kundenverhalten. Das Geschäftsrisiko wird qualitativ und quantitativ im Rahmen des Top Risk Assessment bewertet und als wesentlich für die Allianz Pensionsfonds AG eingestuft. Das Kostenrisiko ergibt sich aus Veränderungen der bei der Verwaltung von Versorgungsverträgen angefallenen Kosten. Darunter fallen auch die Kosten aus der dauerhaften Veränderung der zugrunde gelegten Inflationsannahmen. ReputationsrisikoDas Reputationsrisiko ergibt sich aus einer möglichen Beschädigung des Ansehens eines Unternehmens infolge einer negativen Wahrnehmung in der Öffentlichkeit. Dabei geht es um die Unternehmenswahrnehmung sowohl in der breiten Öffentlichkeit als auch bei (potenziellen) Kundinnen und Kunden, anderen Geschäftspartnern, Nichtregierungsorganisationen, Belegschaft, Aktionären oder Behörden. Das Reputationsrisiko wird ausschließlich qualitativ erfasst und ist als eigene Bewertungsdimension bei der Wesentlichkeitseinschätzung aller Risiken enthalten. Ein entsprechender Steuerungs- und Kontrollprozess zur Identifikation, Bewertung und Mitigation des Reputationsrisikos ist installiert. Zur Identifikation von Reputationsrisiken arbeiten sämtliche betroffenen Funktionen auf Konzern- und lokaler Ebene eng zusammen. Hier sind insbesondere die Risiken in den Bereichen Recht und Compliance, Datenschutz, Informationssicherheit, IT (zum Beispiel Fehler in IKT-Systemen), Betriebskontinuitätsmanagement sowie die Bearbeitung im Betrieb von hoher Bedeutung. -RisikosituationDie aktuellen aufsichtsrechtlichen Anforderungen (Solvabilität I) werden erfüllt. Die aktuelle Risikosituation liegt innerhalb der Risikotragfähigkeit des Unternehmens. Das volatile Kapitalmarktumfeld in Verbindung mit ausgesprochenen Garantien zur Mindestleistung erfordern ein intensives Monitoring der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, insbesondere der Kapitalanlagen. Die Allianz Pensionsfonds AG sieht derzeit keine Risiken, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden könnten. Prognose- und Chancenbericht-Gesamtwirtschaftliche RahmenbedingungenAllianz Research prognostiziert für das Jahr 2025 ein gegenüber dem Jahr 2024 konstantes Wachstum der Weltwirtschaft von 2,8 Prozent. Die US-amerikanische Wirtschaft wird voraussichtlich mit einer Rate von 2,3 Prozent weiterhin robust expandieren. Dabei könnte die Politik von US-Präsident Donald Trump potenziell sowohl positive als auch negative Auswirkungen auf dieses Wachstum haben. Europa und China werden voraussichtlich weiterhin mit strukturellen Herausforderungen konfrontiert sein, zusätzlich zu möglichen Handelskonflikten mit den USA. Infolgedessen wird für beide Regionen ein moderates Wachstum erwartet: Die Eurozone könnte um 1,2 Prozent und China um 4,6 Prozent wachsen. Deutschland wird voraussichtlich mit einem Wachstum von 0,4 Prozent in die Wachstumszone zurückkehren, hinkt jedoch im Vergleich zu anderen großen Volkswirtschaften hinterher. Eine rasche Lösung der strukturellen Probleme und eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit sind nicht zu erwarten. Der Abwärtstrend der Inflation wird sich voraussichtlich fortsetzen, wobei die Inflationsrate in Europa unter das Ziel von 2,0 Prozent fallen könnte. Dies wird der Europäischen Zentralbank die Möglichkeit geben, ihre Zinssenkungen im Jahr 2025 in ähnlicher Größenordnung wie im Vorjahr fortzusetzen. Im Gegensatz dazu wird die US-Notenbank voraussichtlich vorsichtiger vorgehen und die Zinssätze weniger stark senken. Die sich vergrößernde Zinsdifferenz zwischen Europa und den USA wird wahrscheinlich zu einer Schwächung des Euro gegenüber dem US-Dollar führen. Aufgrund der anhaltend hohen Staatsverschuldung werden die langfristigen Renditen im Jahresverlauf voraussichtlich nur geringfügig sinken, begleitet von hoher Volatilität. -Prognose für die deutsche VersicherungswirtschaftDer GDV schätzt die Entwicklung der Beitragseinnahmen in der deutschen Versicherungswirtschaft für das Jahr 2025 positiv ein. Über alle Sparten hinweg wird mit einem Beitragswachstum von etwa fünf Prozent gerechnet. In der Lebensversicherung dürfte sich insbesondere die Veränderung des Zinsumfelds zugunsten längerfristiger Anlageformen weiter positiv bemerkbar machen, wodurch sich die Wettbewerbsposition der Lebensversicherer verbessern wird. Ein Risiko stellt weiterhin die andauernde gesamtwirtschaftliche Unsicherheit dar. Insgesamt prognostiziert der GDV in der Lebensversicherung (einschließlich Pensionskassen und Pensionsfonds) ein Beitragswachstum von etwas über einem Prozent für das Geschäftsjahr 2025. Für die Pensionsfonds geht der GDV für das Jahr 2025 von einer konstanten Entwicklung der Beitragseinnahmen aus. Dies gilt vorbehaltlich der Volatilität im Bereich des Einmalbeitragsgeschäftes bei Auslagerungen von Pensionsverpflichtungen. Rechtliche RahmenbedingungenNachhaltigkeitsregelungenDas Thema Nachhaltigkeit rückt immer mehr in den Fokus. Dementsprechend verfolgt insbesondere die Europäische Union das Ziel, die wirtschaftliche Tätigkeit mehr an Nachhaltigkeit auszurichten und dafür am Finanzmarkt Kapitalströme in nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten zu lenken. Zu diesem Zweck wurde bereits eine Vielzahl von Rechtsakten erlassen, zum Beispiel die EU-Offenlegungsverordnung, die Technischen Regulierungsstandards zur Offenlegungsverordnung, die EU-Taxonomieverordnung und die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen. Dies hat zur Folge, dass die Allianz Pensionsfonds AG insbesondere Informationen über die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken und die Berücksichtigung von nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren sowohl auf Unternehmens- als auch auf Produktebene offenlegt. Auf die weiteren Anforderungen und Entwicklungen sieht sich die Allianz Pensionsfonds AG gut vorbereitet. -GeschäftsentwicklungProdukte und BeitragseinnahmenDie Allianz Pensionsfonds AG erwartet für die kommenden Jahre - je nach weiterer Entwicklung der Zinssituation und der wirtschaftlichen Entwicklung - eine Nachfrage nach Auslagerungen von Pensionszusagen, die sich größtenteils als Neugeschäft aus Einmalbeiträgen darstellen. In welchem Umfang dabei der Durchführungsweg Pensionsfonds gewählt wird, lässt sich nicht verlässlich abschätzen, da das Einmalbeitragsgeschäft bei der Allianz Pensionsfonds AG, wie auch im gesamten Pensionsfondsmarkt, sehr volatil ist. Daneben könnte knappe Liquidität bei potenziellen Firmenkunden bei einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation zu einer Zurückhaltung in Bezug auf Neuabschlüsse führen. Die Allianz Pensionsfonds AG erwartet im Folgejahr einen leichten Anstieg bei den Beitragseinnahmen. Beim Neugeschäft wird ein moderater Rückgang prognostiziert. Die Weiterentwicklung beitragsbezogener Pensionspläne wird derzeit vor dem Hintergrund der rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen geprüft. Eingebunden in den Allianz Konzern bietet die Allianz Pensionsfonds AG ein stabiles und finanzstarkes Umfeld. Dadurch eröffnen sich der Allianz Pensionsfonds AG weiterhin Chancen auf hochvolumiges Geschäft und den Ausbau der Marktposition im Bereich der betrieblichen Altersversorgung. Leistungen an VersorgungsberechtigteDie Allianz Pensionsfonds AG geht für das Jahr 2025 von Zahlungen an die Versorgungsberechtigten auf dem Niveau des Vorjahres aus. Es wird sich im Wesentlichen um Rentenleistungen handeln. Kapitalmarkt und KapitalanlageDie Allianz Pensionsfonds AG wird ihre differenzierte, an den Erfordernissen der einzelnen Geschäftssegmente und Kundenanforderungen orientierte, Anlagestrategie fortführen. Hierbei verfolgt die Allianz Pensionsfonds AG weiterhin das Ziel, bei angemessenem Risiko eine möglichst attraktive Rendite zu erreichen und setzt auf die breite Erfahrung der Allianz Gruppe bei den Kapitalanlagen im In- und Ausland. Für das Jahr 2025 geht die Allianz Pensionsfonds AG von Nettokapitalerträgen auf Vorjahresniveau aus . Die im Risikobericht genannten Risiken werden von der Allianz Pensionsfonds AG bewusst eingegangen mit dem Ziel, die darin enthaltenen Chancen zu nutzen. Die aktive Risikosteuerung erlaubt es, diese Chancen zu nutzen und dabei gleichzeitig die Risiken unter Kontrolle zu halten. JahresfehlbetragFür das Jahr 2025 erwartet die Allianz Pensionsfonds AG einen gegenüber dem Jahr 2024 deutlich steigenden Jahresfehlbetrag, da das Ergebnis im Jahr 2024 insbesondere durch einen Sondereffekt aus dem Verkauf von Investmentanteilen an Aktienfonds geprägt war. Nichtfinanzielle ZieleDie Allianz Pensionsfonds AG hat sich klare Ziele im Bereich der Nachhaltigkeit gesetzt, die im Einklang mit den Umweltzielen der Allianz Gruppe stehen. Darunter fällt zum Beispiel die Reduktion der CO2 -Emissionen des eigenen Anlageportfolios und der Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien.
Stuttgart, 10. März 2025 Allianz Pensionsfonds AG Der Vorstand Marcel Basedow Elmar Möller Vorbehalt bei Zukunftsaussagen Soweit die Allianz Pensionsfonds AG in diesem Geschäftsbericht Prognosen oder Erwartungen äußert oder die Zukunft betreffende Aussagen macht, können diese Aussagen mit bekannten und unbekannten Risiken und Ungewissheiten verbunden sein. Die tatsächlichen Ergebnisse und Entwicklungen können daher wesentlich von den geäußerten Erwartungen und Annahmen abweichen. Neben weiteren hier nicht aufgeführten Gründen können sich Abweichungen aus Veränderungen der allgemeinen wirtschaftlichen Lage und der Wettbewerbssituation, vor allem in Allianz Kerngeschäftsfeldern und -märkten, aus Akquisitionen sowie der anschließenden Integration von Unternehmen und aus Restrukturierungsmaßnahmen ergeben. Abweichungen können außerdem aus dem Ausmaß oder der Häufigkeit von Versicherungsfällen, der Entwicklung von Schadenkosten, Stornoraten, Sterblichkeits- und Krankheitsraten beziehungsweise -tendenzen und, insbesondere im Kapitalanlagebereich, aus dem Ausfall von Kreditnehmerinnen und Kreditnehmern und sonstigen Schuldnerinnen und Schuldnern resultieren. Auch die Entwicklungen der Finanzmärkte (zum Beispiel Marktschwankungen oder Kreditausfälle) und der Wechselkurse sowie nationale und internationale Gesetzesänderungen, insbesondere hinsichtlich steuerlicher Regelungen, können entsprechenden Einfluss haben. Terroranschläge und deren Folgen können die Wahrscheinlichkeit und das Ausmaß von Abweichungen erhöhen. Die Gesellschaft übernimmt keine Verpflichtung, Zukunftsaussagen zu aktualisieren. -Bewegung des Bestandes an Versorgungsverhältnissen- im Geschäftsjahr -2024
-Betriebene Versorgungsarten
Regelmäßige Informationen nach EU-OffenlegungsverordnungDie regelmäßigen Informationen nach EU-Offenlegungsverordnung für Produkte der Allianz Pensionsfonds AG, die ökologische und/oder soziale Merkmale bewerben, befinden sich im Dokument „Allianz Pensionsfonds AG Regelmäßige Informationen nach Offenlegungsverordnung 2024“ unter https://www.allianz.de/unternehmen/zahlen-daten-fakten/angaben-gemaess-offenlegungsverordnung-nachhaltigkeit/. Diese sind Bestandteil des Lageberichtes. Der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers und die Unterschriften des Vorstandes beziehen sich auf den vollständigen Lagebericht mit den regelmäßigen Informationen nach EU-Offenlegungsverordnung. Jahresabschluss-Bilanz- zum 31. Dezember 2024€ AKTIVA
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Ich bestätige hiermit entsprechend § 128 Absatz 5 VAG, dass die im Vermögensverzeichnis aufgeführten Vermögensanlagen den gesetzlichen und aufsichtsbehördlichen Anforderungen gemäß angelegt und vorschriftsmäßig sichergestellt sind.
Stuttgart, 6. März 2025 Hans König Der Treuhänder Es wird bestätigt, dass die in der Bilanz unter den Posten B.II und C.I der Passiva eingestellte Deckungsrückstellung unter Beachtung des § 341f HGB sowie unter Beachtung der auf Grund des § 240 Satz 1 Nummer 10 bis 12 VAG erlassenen Rechtsverordnungen berechnet worden ist.
Stuttgart, 27. Februar 2025 Andreas Maurer Der Verantwortliche Aktuar -Gewinn- und Verlustrechnung -für die Zeit vom- -1. -Januar bis 31. Dezember 2024€
ANHANG-Angaben gemäß § 264 Absatz 1a HGBAllianz Pensionsfonds AG Reinsburgstraße 19, 70178 Stuttgart Amtsgericht Stuttgart HRB 20010 -Maßgebliche RechtsvorschriftenDie Allianz Pensionsfonds AG erstellt den Jahresabschluss und den Lagebericht nach Maßgabe der Bestimmungen des Handelsgesetzbuches (HGB), des Aktiengesetzes (AktG), des Gesetzes über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (VAG), der Verordnung über die Rechnungslegung von Pensionsfonds (RechPensV) und der Verordnung betreffend die Aufsicht über Pensionsfonds und über die Durchführung reiner Beitragszusagen in der betrieblichen Altersversorgung (PFAV). -Bilanzierungs-, Bewertungs- und ErmittlungsmethodenImmaterielle Vermögensgegenstände und SachanlagenDie immateriellen Vermögensgegenstände sind mit den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer von 15 Jahren, angesetzt. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche WertpapiereUnter dem Posten Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere führt die Allianz Pensionsfonds AG nur Anteile an Investmentvermögen nach den Vorschriften des Anlagevermögens. Sie sind dazu bestimmt, dauerhaft dem Geschäftsbetrieb zu dienen. Eine Zuordnung der Zweckbestimmung erfolgt bei Zugang der Kapitalanlage. Die Widmung wird jeweils bei Änderung der Anlagestrategie beziehungsweise bei geplanten Verkäufen geprüft. Diese Wertpapiere werden nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet und mit den durchschnittlichen Anschaffungskosten oder einem niedrigeren langfristig beizulegenden Wert angesetzt. Bei dauerhaften Wertminderungen werden Abschreibungen erfolgswirksam durchgeführt. Bei voraussichtlich vorübergehenden Wertminderungen besteht ein Abschreibungswahlrecht. Im Geschäftsjahr sind keine vorübergehenden Wertminderungen bei den nach den Vorschriften des Anlagevermögens bilanzierten Kapitalanlagen eingetreten. Weitere Informationen finden sich im Anhang im Abschnitt Wertpapiere, die der dauernden Vermögensanlage gewidmet wurden (Aktiva B.I.1). Verträge bei LebensversicherungsunternehmenDie nach den Vorschriften des Anlagevermögens bilanzierten Verträge bei Lebensversicherungsunternehmen werden gemäß § 341b Absatz 4 HGB mit dem Zeitwert bewertet. Vermögen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und ArbeitgebernDie Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern werden gemäß § 341 Abs. 4 HGB in Verbindung mit § 341d HGB und § 36 RechPensV mit dem Zeitwert angesetzt. Beim Sonstigen Vermögen handelt es sich um Forderungen an Arbeitgeber, die aufgrund der bei den Produkten Pensionsfonds Chance und Pensionsfonds Chance LifePortfolio vertraglich vereinbarten Nachschussverpflichtungen bestehen. Sie werden mit den Nominalbeträgen bewertet. Forderungen und sonstige VermögensgegenständeSie werden mit den Nominalbeträgen bewertet. BeitragsüberträgeSie werden für jeden Pensionsplan einzeln berechnet, wobei grundsätzlich der Beginn des Vertragsjahres und die Zahlungsweise berücksichtigt werden. DeckungsrückstellungDie Ermittlung der Deckungsrückstellung gemäß § 13 RechPensV erfolgt einzelvertraglich nach der prospektiven Methode. Abschlussaufwendungen und Aufwendungen für den Pensionsfondsbetrieb werden implizit berücksichtigt. Für den Pensionsplan Pensionsfonds Klassik und den beitragsbezogenen Pensionsplan im Rentenbezug werden im Wesentlichen folgende Sterbetafeln und Rechnungszinssätze für die Berechnung der Deckungsrückstellung angesetzt:
1_Für Pensionspläne, deren Rechnungszins über dem gemäß § 23 Abs. 2 PFAV für den Bilanzstichtag zum 31.12.2024 bestimmten Referenzzins in Höhe von 1,57 % liegt, wurde gemäß § 23 Abs. 3 PFAV die Bilanzdeckungsrückstellung durch eine einzelvertraglich ermittelte zusätzliche Rückstellung (Zinszusatzreserve) erhöht. 2_Beim beitragsbezogenen Pensionsplan mit Versorgungsbeginn vor dem 01.07.2013 gelten für die Berechnung des unter Treuhändervorbehalt stehenden Rentenfaktors abweichend zu den oben angegebenen Rechnungsgrundlagen bei - Versorgungsbeginn bis 31.12.2006 und • Rentenbeginn ab 01.02.2005 bis 28.02.2017: Rechnungszins 2,75 % und Sterbetafel 2004R der DAV für Männer bzw. Frauen • Rentenbeginn ab 01.03.2017 bis 28.02.2021: Rechnungszins 1,75 % und Sterbetafel 2004R der DAV für Männer bzw. Frauen • Rentenbeginn ab 01.03.2021: Rechnungszins 1,25 % und Sterbetafel 2004R der DAV für Männer bzw. Frauen - Versorgungbeginn ab 01.01.2007 und • Rentenbeginn bis 28.02.2017: Rechnungszins 2,75 % • Rentenbeginn ab 01.03.2017 bis 28.02.2021: Rechnungszins 1,75 % • Rentenbeginn ab 01.03.2021: Rechnungszins 1,25 % 3_Beim beitragsbezogenen Pensionsplan mit Versorgungsbeginn ab dem 01.07.2013 berechnet sich die ab Rentenbeginn garantierte Rente zum Zeitpunkt des Rentenbeginns mit den dann maßgebenden Rechnungsgrundlagen. Die in der Tabelle angegebenen Rechnungsgrundlagen sind die zum jeweiligen Versorgungsbeginn gültigen. Die Deckungsrückstellung zu den rückgedeckten Versorgungsbausteinen wird unter Passiva B.II ausgewiesen. Für den beitragsbezogenen Pensionsplan in der Anwartschaftsphase ergibt sich die Deckungsrückstellung nach der retrospektiven Methode einzelvertraglich als Zeitwert der auf den jeweiligen Pensionsplan entfallenden Vermögensanteile. Sie wird unter Passiva C.I ausgewiesen. Für den Pensionsplan Pensionsfonds Chance wird die Deckungsrückstellung je Arbeitgeber als Maximum aus dem Zeitwert der zugeordneten Vermögensanteile und der prospektiv berechneten Rückstellung gemäß § 13 RechPensV bestimmt. Bei der prospektiven Berechnung werden eine auf Basis bester Schätzwerte abgeleitete unternehmensindividuelle Sterbetafel sowie je nach Kapitalanlagestrategie unterschiedliche Rechnungszinsen zugrunde gelegt (näheres siehe Seite 35). Die Berechnung des Zeitwertes erfolgt nach der retrospektiven Methode einzelvertraglich. Die Deckungsrückstellung wird unter Passiva C.I ausgewiesen. Für den Pensionsplan Pensionsfonds Chance LifePortfolio wird die Deckungsrückstellung je Arbeitgeber als Maximum aus dem Zeitwert der zugeordneten Vermögenswerte und der erforderlichen Mittel zur Finanzierung der zugesagten Leistung bestimmt. Hierfür wird ermittelt, inwieweit die Leistungen aus Verträgen bei Lebensversicherungsunternehmen für die Finanzierung der zugesagten Leistung voraussichtlich benötigt werden. Die Deckungsrückstellung wird unter Passiva C.I ausgewiesen. Rückstellung für noch nicht abgewickelte VersorgungsfälleDie Rückstellung wird für die betroffenen Versorgungsverträge einzelvertraglich in Höhe der vereinbarten Leistungen ermittelt. Aufwendungen für die Regulierung werden gemäß dem Erlass des Bundesministeriums der Finanzen vom 2. Februar 1973 berücksichtigt. Andere RückstellungenIhr Umfang richtet sich nach dem notwendigen Erfüllungsbetrag. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden mit einem laufzeitadäquaten Zinssatz der Deutschen Bundesbank abgezinst. Andere VerbindlichkeitenVerbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Wertaufholungsgebot, ZuschreibungenAuf Vermögensgegenstände, die in früheren Jahren auf einen niedrigeren Marktwert abgeschrieben wurden, muss zugeschrieben werden, wenn diesen Vermögensgegenständen am Bilanzstichtag wieder ein höherer Wert beigelegt wird. Die Zuschreibungen erfolgen bis zur Höhe des fortgeschriebenen Anschaffungswertes, auf einen niedrigeren langfristig beizulegenden Wert oder auf einen niedrigeren Marktwert. Angaben zu den Aktiva-1 _ -Entwicklung der- Aktivposten A und B im Geschäftsjahr- 2024€
-2 -_ -Entwicklung der im- Aktivposten C.I erfassten Kapitalanlagen-1, 2- im Geschäftsjahr- -2024€
1_Für die Zuordnung zu den Kapitalanlagen gelten §§ 6 und 7 sowie § 5 der Verordnung über die Rechnungslegung von Pensionsfonds (Pensionsfonds-Rechnungslegungsverordnung - RechPensV) in Verbindung mit den §§ 7 bis 9 Satz 1, §§ 11 und 12 der Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen entsprechend. 2_Ein Teil des Vermögens für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern ist in laufenden Guthaben investiert. Da kein solcher Posten in diesem Formblatt vorgesehen ist, erfolgt der Ausweis unter C.I.3 Einlagen bei Kreditinstituten.
1_Für die Zuordnung zu den Kapitalanlagen gelten §§ 6 und 7 sowie § 5 der Verordnung über die Rechnungslegung von Pensionsfonds (Pensionsfonds-Rechnungslegungsverordnung - RechPensV) in Verbindung mit den §§ 7 bis 9 Satz 1, §§ 11 und 12 der Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen entsprechend. 2_Ein Teil des Vermögens für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern ist in laufenden Guthaben investiert. Da kein solcher Posten in diesem Formblatt vorgesehen ist, erfolgt der Ausweis unter C.I.3 Einlagen bei Kreditinstituten. Die Verträge bei Lebensversicherungsunternehmen entfallen vollständig auf Verträge mit verbundenen Unternehmen. -3 _ Zeitwerte der Kapitalanlagen (Aktiva B)Gliederung nach Bilanzposten €
Bei der Ermittlung der Zeitwerte wurden folgende Methoden angewandt: Für Anteile oder Aktien an Investmentvermögen in Form eines Spezialfonds wurde der von der Kapitalverwaltungsgesellschaft mitgeteilte Wert angesetzt. Die Verträge bei Lebensversicherungsunternehmen wurden mit den fortgeführten Anschaffungskosten zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2024 bewertet. -4 _ -Wertpapiere, die der dauernden Vermögensanlage gewidmet wurden (Aktiva B.I.1)Im Geschäftsjahr wurden Anteile oder Aktien an Investmentvermögen in Höhe von 9.161.780 (13.973.184) Euro nach den Grundsätzen des Anlagevermögens bewertet. Ihr Zeitwert betrug 9.294.255 (16.453.966) Euro. Angaben zu den Passiva-5 _ Gezeichnetes Kapital (Passiva A.I)Das Gezeichnete Kapital der Allianz Pensionsfonds AG beträgt 3.000.000 Euro. Es ist eingeteilt in 6.000 auf den Namen lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Wert von 500 Euro je Aktie. Die Aktien können nur mit Zustimmung der Gesellschaft übertragen werden. Die Allianz Lebensversicherungs-AG, Stuttgart, ist alleinige Aktionärin der Allianz Pensionsfonds AG. Entsprechend wurde uns nach § 20 AktG mitgeteilt, dass die Allianz Lebensversicherungs-AG unmittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an der Allianz Pensionsfonds AG hält, die der Allianz SE, München, und der Allianz Deutschland AG, München, gemäß § 16 Absatz 4 AktG zugerechnet wird. -6 _ Gewinnrücklagen (Passiva A.III)Der Jahresfehlbetrag beläuft sich auf 68.831 (4.268.442) Euro. Dieser wird durch eine Entnahme aus den Anderen Gewinnrücklagen vollständig ausgeglichen. Darüber hinaus wird der Verlustvortrag aus den Vorjahren in Höhe von 5.886.887 Euro den Anderen Gewinnrücklagen entnommen. Durch die Entnahmen von insgesamt 5.955.719 Euro reduzieren sich die Anderen Gewinrücklagen auf 12.269.746 (18.225.464) Euro. -7 _ Deckungsrückstellung (Passiva B.II)Die Deckungsrückstellung enthält eine gemäß § 23 Absatz 3 Pensionsfonds-Aufsichtsverordnung (PFAV) gebildete Rückstellung (Zinszusatzreserve) in Höhe von 24.407.021 (25.322.874) Euro. -8 _ -Rückstellung für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung (Passiva B.IV)Im Geschäftsjahr 2024 wurde eine Zuführung zur Rückstellung für Beitragsrückerstattung in Höhe von 1.000.000 (0) Euro vorgenommen. Zum 31. Dezember 2024 beträgt die Rückstellung für Beitragsrückerstattung 1.004.430 (4.430) Euro. Die Rückstellung für Beitragsrückerstattung ist erfolgsabhängig und für die zukünftige Überschussbeteiligung der Versorgungsberechtigten bestimmt. Innerhalb der Rückstellung für Beitragsrückerstattung wurden keine Mittel für die Überschussbeteiligung des Folgejahres festgelegt, und es wurde auch kein Schlussüberschussanteilfonds gebildet. Bei dem gesamten ausgewiesenen Betrag handelt es sich somit um verfügbare Rückstellung für Beitragsrückerstattung. Darüber hinaus erbringt die Gesellschaft die jährlichen Überschüsse im Wege der Direktgutschrift. Entsprechend der Deklaration hat die Gesellschaft selbst keine Schlussüberschüsse festgesetzt. Es werden lediglich die Schlussüberschüsse, die der Gesellschaft aus den bei der Allianz Lebensversicherungs-AG abgeschlossenen Lebensversicherungen zufließen und als Kapitalerträge vereinnahmt werden, im Wege der Direktgutschrift an die Vertragspartner weitergegeben. Die Überschussbeteiligung der Versorgungsverhältnisse ist auf der Seite 40 erläutert. Die Überschussanteilsätze sind auf den Seiten 41 bis 51 angegeben. -9 _ Mindestens zu bildende Deckungsrückstellungen gemäß § 17 Absatz 2 RechPensV (Passiva C.I)Der Gesamtbetrag der mindestens zu bildenden Deckungsrückstellungen aus dem beitragsbezogenen Pensionsplan sowie den Pensionsplänen Pensionsfonds Chance und Chance LifePortfolio, die im Posten Pensionsfondstechnische Rückstellungen entsprechend dem Vermögen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern ausgewiesen sind, beträgt 2.132.535.238 (2.065.720.594) Euro. Die auf den beitragsbezogenen Pensionsplan entfallende mindestens zu bildende Deckungsrückstellung beträgt 307.700.489 (243.742.217) Euro. Es wurden folgende Zinssätze zugrunde gelegt:
Da für das Bilanzjahr 2024 gemäß § 23 Abs. 2 PFAV ein Referenzzins von 1,57 Prozent gilt, wird dieser gemäß § 341f Abs. 2 HGB in Verbindung mit § 23 Abs. 3 PFAV bei der Berechnung der Mindestdeckungsrückstellung für Versorgungsverhältnisse mit Zinssatz 2,5 Prozent und 2,0 Prozent berücksichtigt. Die auf den Pensionsplan Pensionsfonds Chance entfallende mindestens zu bildende Deckungsrückstellung beträgt 1.688.343.434 (1.679.010.575) Euro. Es wurden die unternehmenseigenen Sterbetafeln APF 2006 R - BE beziehungsweise APF 2011 R - BE für Männer und Frauen und die Rechnungszinssätze 2,5 Prozent, 2,75 Prozent, 3,0 Prozent, 3,25 Prozent, 3,5 Prozent, 3,75 Prozent, 4,0 Prozent und 4,25 Prozent zugrunde gelegt. Die auf den Pensionsplan Pensionsfonds Chance LifePortfolio entfallende mindestens zu bildende Deckungsrückstellung beträgt 136.491.315 (142.967.802) Euro. Bei der Berechnung wird zugrunde gelegt, inwieweit die Leistungen aus Verträgen bei Lebensversicherungsunternehmen für die Finanzierung der zugesagten Leistung voraussichtlich benötigt werden. -10 _ Sonstige Rückstellungen-
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| 2024 | 2023 | |
| Gebuchte Beiträge beitragsbezogener Pensionsplan | 66.152.284 | 54.386.101 |
| Gebuchte Beiträge Pensionsplan Pensionsfonds Klassik | 22.505.252 | 14.932.567 |
| Gebuchte Beiträge Pensionsplan Pensionsfonds Chance | 31.751.201 | 42.634.379 |
| Gebuchte Beiträge Pensionsplan Pensionsfonds Chance LifePortfolio | 1.296.845 | 5.724.259 |
| Insgesamt | 121.705.582 | 117.677.306 |
| Laufende Beiträge | 62.219.655 | 48.935.769 |
| Einmalbeiträge | 59.485.927 | 68.741.537 |
| Insgesamt | 121.705.582 | 117.677.306 |
| Verträge | ||
| ohne Gewinnbeteiligung | 33.048.047 | 48.358.638 |
| mit Gewinnbeteiligung | 88.657.536 | 69.318.668 |
| Insgesamt | 121.705.582 | 117.677.306 |
Das Nettoergebnis aus Kapitalanlagen, alle Erträge abzüglich aller Aufwendungen, beträgt 40.428.589 (40.424.081) Euro. Hierin ist das Ergebnis aus Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in Höhe von 24.994.714 (30.504.519) Euro enthalten.
Der laufende Durchschnittsertrag aus Kapitalanlagen - laufende Erträge abzüglich des laufenden Aufwandes - beträgt 21.391.533 (17.990.746) Euro. Hierin ist das Ergebnis aus Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in Höhe von 18.011.787 (15.059.204) Euro enthalten.
€
| Laufender Ertrag | Gewinne | Zuschreibungen | Ertrag gesamt | |
| a Erträge aus Kapitalanlagen (Aktivposten B) | 3.383.596 | 3.117.852 | 10.168.998 | 16.670.446 |
| b Erträge aus Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern (Aktivposten C.I) | 18.509.299 | 7.204.587 | - | 25.713.886 |
| Zwischensumme (GuV I.2) | 21.892.895 | 10.322.439 | 10.168.998 | 42.384.332 |
| c Erträge aus im Aktivposten B enthaltenen Lebensversicherungsverträgen, die von Pensionsfonds zur Deckung von Verpflichtungen gegenüber den Versorgungsberechtigten eingegangen werden | 3.095.851 | - | 10.122.581 | 13.218.432 |
| d Erträge aus im Aktivposten C.I enthaltenen Verträgen bei Lebensversicherungsunternehmen, die von Pensionsfonds zur Deckung von Verpflichtungen gegenüber den Versorgungsberechtigten eingegangen werden | 12.876.872 | - | - | 12.876.872 |
| Verwaltungsaufwand | Verluste | Abschreibungen | Aufwand gesamt | |
| a Aufwendungen für Kapitalanlagen (Aktivposten B) | -3.850 | - | -1.232.721 | -1.236.571 |
| b Aufwendungen für Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern (Aktivposten C.I) | -497.511 | -221.661 | - | -719.172 |
| Zwischensumme (GuV I.8) | -501.361 | -221.661 | -1.232.721 | -1.955.743 |
| c Aufwendungen für im Aktivposten B enthaltene Lebensversicherungsverträge, die von Pensionsfonds zur Deckung von Verpflichtungen gegenüber den Versorgungsberechtigten eingegangen werden | -1.583 | - | -1.232.721 | -1.234.304 |
| d Aufwendungen für im Aktivposten C.I enthaltene Verträge bei Lebensversicherungsunternehmen, die von Pensionsfonds zur Deckung von Verpflichtungen gegenüber den Versorgungsberechtigten eingegangen werden | -96.065 | - | - | -96.065 |
Provisionen jeglicher Art der Vertreter gemäß § 34 Absatz 5 RechPensV sind in Höhe von 10.770.901 (11.832.363) Euro angefallen.
In diesem Posten sind Vergütungen aus der Rückdeckung enthalten.
In diesem Posten sind Aufwendungen für Jahresabschlussarbeiten, Jahresabschlusskosten, Gebühren und Beiträge enthalten.
Es sind Beiträge an den Pensionssicherungsverein in Höhe von 27.941 (95.377) Euro angefallen.
Die Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates sind auf den Seiten 5 beziehungsweise 56 genannt. Diese Seiten sind Bestandteil des Anhangs.
Von der Befreiungsvorschrift gemäß § 286 Absatz 4 HGB zur Angabe der Gesamtbezüge der Organmitglieder wurde Gebrauch gemacht.
Vorgänge, die für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Allianz Pensionsfonds AG von besonderer Bedeutung gewesen wären, sind nach Schluss des Geschäftsjahres bis zur Vorstandssitzung, in welcher der Jahresabschluss aufgestellt wurde, nicht eingetreten.
Die Angaben zum Gesamthonorar des Abschlussprüfers gemäß § 285 Nr. 17 HGB für Leistungen an die Allianz Pensionsfonds AG sind im Konzernabschluss der Allianz SE, München, enthalten. Es handelt sich um Leistungen im Rahmen der Jahresabschlussprüfung.
Die Allianz Pensionsfonds AG gehört zum Allianz Konzern unter Führung der Allianz SE, München. Die Allianz Pensionsfonds AG wird in den Konzernabschluss und -lagebericht der Allianz SE einbezogen, die den Konzernabschluss für den größten sowie für den kleinsten Kreis der Unternehmen aufstellt. Konzernabschluss und -lagebericht der Allianz SE werden im März in ihrem Geschäftsbericht veröffentlicht und sodann an die das Unternehmensregister führende Stelle zur Einstellung im Unternehmensregister übermittelt. Konzernabschluss und -lagebericht der Allianz SE können im Unternehmensregister eingesehen oder bei der Gesellschaft angefordert werden. Außerdem werden sie auf der Internetseite der Allianz SE verfügbar gemacht.
Stuttgart, 10. März 2025
Allianz Pensionsfonds AG
Der Vorstand
Marcel Basedow
Elmar Möller
Die Entstehung und Verwendung der Überschüsse wird erläutert am Beispiel einer Anwartschaft auf Altersrente des Pensionsfonds Klassik.
Um zu jedem Zeitpunkt der Versorgungsdauer die vereinbarten Versorgungsleistungen erbringen zu können, bildet die Allianz Pensionsfonds AG Deckungsrückstellungen. Den Deckungsrückstellungen, die auf der Passivseite ausgewiesen werden, stehen auf der Aktivseite entsprechend hohe Kapitalanlagen gegenüber.
Aus den Beiträgen, den Kapitalanlagen und den Erträgen aus den Kapitalanlagen werden die zugesagten Versorgungsleistungen erbracht sowie die Kosten für Abschluss und Verwaltung der Verträge gedeckt. Je höher die Kapitalerträge sind, je günstiger sich das Risiko entwickelt (zum Beispiel durch eine veränderte Zahl der Todesfälle) und je kostengünstiger die Allianz Pensionsfonds AG arbeitet, desto höher sind die Überschüsse.
Diese Überschüsse kommen weitgehend den Kundinnen und Kunden in Form der Beteiligung am Überschuss zugute. Die Angemessenheit der Beteiligung am Überschuss wird von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht aufgrund gesetzlicher Vorgaben überwacht.
Derzeit werden die Überschüsse den Versorgungsverhältnissen ausschließlich als Direktgutschrift unmittelbar zugewiesen.
Soweit man den in einem Geschäftsjahr erzielten und für die Versorgungsverhältnisse bestimmten Überschuss nicht für die Direktgutschrift benötigt, wird er der Rückstellung für Beitragsrückerstattung zugeführt. Diese Rückstellung enthält die Überschussanteile, die im folgenden Geschäftsjahr über die Direktgutschrift hinaus den Kundinnen und Kunden gutgeschrieben werden, die Beträge zur Finanzierung der Schlussüberschussanteile sowie einen noch verfügbaren Teil, der in der Zukunft für die Beteiligung am Überschuss verwendet werden kann.
Die im folgenden Geschäftsjahr fälligen laufenden Überschussanteile setzen sich in der Regel aus verschiedenen Komponenten zusammen. Ein Teil wird in Prozent der maßgebenden Größe für den Risikoüberschuss festgesetzt (Grundüberschussanteil), ein anderer in Prozent der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss (Zinsüberschussanteil). Hinzukommen kann ein Zusatzüberschussanteil aus der Beteiligung an Kostenüberschüssen, dessen Bezugsgröße die maßgebende Größe für den Zinsüberschuss ist.
In den meisten Fällen werden die laufenden Überschussanteile als Einmalbeiträge für zusätzliche beitragsfreie Leistungen verwendet. Die erforderlichen Mittel für die zusätzlichen Leistungen werden in der Deckungsrückstellung (in der Bilanz unter Passiva B.II) reserviert.
Bei Vertragsende oder ab Beginn der Rentenzahlung kann ein Schlussüberschussanteil hinzukommen, der von den maßgebenden Größen für den Zinsüberschuss sowie bei Vertragsende zudem vom Grund und vom Zeitpunkt desselben abhängt.
Um eine verursachungsorientierte Beteiligung am Überschuss zu gewährleisten, werden die Versorgungsverhältnisse nach bestimmten Gesichtspunkten geordnet.
Die Tarife werden in Überschussgruppen eingeteilt. Innerhalb der Überschussgruppen werden Grund- und Zusatzbausteine verschiedenen Untergruppen zugeordnet. Die Zuordnung erfolgt in Abhängigkeit von Risikoart, Anwendungsbereich und Zugangstermin (Tarifgeneration).
Die Überschussanteilsätze, die auf den nächsten Seiten zusammengestellt sind, gelten für die Überschussanteile, die im Geschäftsjahr 2025 fällig werden. Dabei beinhaltet „Geschäftsjahr 2025“ im Folgenden neben den fälligen Überschussanteilen im Kalenderjahr 2025 auch die Überschussanteile, die bei der Berechnung des Gesamtkapitals für die Abläufe und Rentenübergänge zum 1. Januar 2026 maßgebend sind.
Die Erläuterungen zur Überschussbeteiligung und die Überschussanteilsätze sind Teil des Anhangs zum Jahresabschluss. Daher beziehen sich die Unterschriften des Vorstandes auch auf die Erläuterungen zur Überschussbeteiligung und die Überschussanteilsätze.
Im Folgenden werden die für das Geschäftsjahr 2025 festgesetzten Überschussanteilsätze dargestellt. Die aufgeführten Sätze sind als Überschussanteilsätze vor Abzug von Kosten zu verstehen.
Für bestimmte Verträge, zum Beispiel bei Versorgungen gegen Einmalbeitrag, können von der entsprechenden Untergruppe abweichende, eigene Überschussanteilsätze festgelegt werden. Sie werden
der Kundin bzw. dem Kunden zusammen mit dem dafür relevanten Zeitraum mitgeteilt. Für Versorgungen, bei denen der Vertragspartnerin bzw. dem Vertragspartner von seiner Untergruppe abweichende, eigene Überschussanteilsätze mitgeteilt wurden, gelten diese auch für das Geschäftsjahr 2025, sofern sich die Versorgungen im dafür relevanten Zeitraum befinden und der Vertragspartnerin bzw. dem Vertragspartner keine Änderungen mitgeteilt wurden.
| Laufender Überschussanteil | Überschussverwendung | ||
| in % p. a. der maßgebenden Größe für den Risikoüberschuss (Grundüberschussanteil)1 | in % p. a. der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss (Zinsüberschussanteil) | ||
| 1 Beteiligung der Grundbausteine am Überschuss | |||
| Überschussgruppen GZ und GZ2 | |||
| Zukunftsrente | |||
| Vor Beginn der Rentenzahlung | |||
| Untergruppe HVE0125 | - | 1,70 | Verrechnung, Tarifbonus, Erlebensfallbonus |
| Untergruppe HVE0122 | - | 2,45 | Verrechnung, Tarifbonus, Erlebensfallbonus |
| Untergruppen HVE0120, HVE7S01202 | - | 1,80 | Verrechnung, Tarifbonus, |
| Erlebensfallbonus | |||
| Zukunftskapital | |||
| Untergruppe HVT0125 | 5 | 1,80 | Verrechnung |
| Untergruppe HVT0122 | 5 | 2,55 | Verrechnung |
| Untergruppen HVT0120, HVT7S01202 | 5 | 1,90 | Verrechnung |
1_Der Satz für den Grundüberschussanteil wird ab dem Alter von 65 Jahren linear abgestuft bis auf Null im Alter von 85 Jahren
2_Für Versorgungsverhältnisse, bei denen die Finanzierung der Beitragsreduktion noch nicht abgeschlossen ist, wird der Satz für den Zinsüberschussanteil auf 0 % gesetzt.
| Jährlicher Überschussanteil | Überschussverwendung | ||
| in % p. a. der maßgebenden Größe für den Risikoüberschuss (Grundüberschussanteil)1 | in % p. a. der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss (Zinsüberschussanteil) | ||
| Überschussgruppen GZ und GZ2 | |||
| Zukunftsrente | |||
| Vor Beginn der Rentenzahlung | |||
| Untergruppen HVE0117, HVE7S01172 | - | 1,80 | Verrechnung, Tarifbonus Erlebensfallbonus |
| Untergruppen HVE0115, HVE7S01152 | - | 1,45 | Verrechnung, Tarifbonus Erlebensfallbonus |
| Untergruppen HVE0114, HVE0713, HVE0113, HVE0112, HVE7S01142 , HVE7S07132 , HVE7S01132 , HVE7S01122 | - | 0,95 | Verrechnung, Tarifbonus Erlebensfallbonus |
| Untergruppen HVE0111, HVE0109, HOZITR01083 , HVE0108, HVE0107, HVE7S01112 , HVE7S01092 , HVE7S01082 , HVE7S07072 | - | 0,45 | Verrechnung, Tarifbonus Erlebensfallbonus |
| Untergruppen HVE0105, HVE0104 | - | 0 | Verrechnung, Tarifbonus |
| Erlebensfallbonus | |||
| Untergruppe HVE0700 | - | 0 | Verrechnung |
| Zukunftskapital | |||
| Untergruppen HVT0117, HVT7S01172 | 5 | 1,90 | Verrechnung |
| Untergruppen HVT0115, HVT7S01152 | 5 | 1,55 | Verrechnung |
1_Der Satz für den Grundüberschussanteil wird ab dem Alter von 65 Jahren linear abgestuft bis auf Null im Alter von 85 Jahren
2_Für Versorgungsverhältnisse, bei denen die Finanzierung der Beitragsreduktion noch nicht abgeschlossen ist, wird der Satz für den Zinsüberschussanteil auf 0 % gesetzt.
3_ Während des Rentenbezugs werden die Versorgungsverhältnisse in der Untergruppe HVE0108 geführt
| Normaler Schlussüberschussanteil und Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven | ||||
| in % p. a. der maßgebenden Größe für den normalen Schlussüberschussanteil | in % p. a. der maßgebenden Größe für den Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven | |||
| beitragspflichtig1 | beitragsfrei | beitragspflichtig1 | beitragsfrei | |
| Überschussgruppen GZ und GZ2 | ||||
| Zukunftsrente | ||||
| Vor Beginn der Rentenzahlung | ||||
| Untergruppe HVE01252 | 0,80 | 0,50 | 0 | 0 |
| Untergruppe HVE01222 | 0,80 | 0,50 | 0 | 0 |
| Untergruppen HVE01202 , HVE7S01202 , HVE01172 , HVE7S01172 | 0,80 | 0,50 | 0 | 0 |
| Untergruppen HVE01152 , HVE7S01152 | 0,80 | 0,50 | 0 | 0 |
| Untergruppen HVE01142 , HVE07132 , HVE01132 , HVE01122 , HVE7S01142 , HVE7S07132 , HVE7S01132 , HVE7S01122 | 0,80 | 0,50 | 0 | 0 |
| Untergruppen HVE01112 , HVE01092 , HVE01082 , HVE7S01112 , HVE7S01092 , HVE7S01082 | 0,80 | 0,50 | 0 | 0 |
| Untergruppe HOZITR01082 | 0,80 | - | 0 | - |
| Untergruppen HVE01072 , HVE7S07072 | 0,80 | 0,50 | 0 | 0 |
| Untergruppen HVE01052 , HVE01042 | 0,75 | 0,45 | 0 | 0 |
| Untergruppe HVE07002 | 0,25 | 0 | 0 | 0 |
| Zukunftskapital | ||||
| Untergruppe HVT0125 | 0,90 | 0,60 | 0 | 0 |
| Untergruppe HVT0122 | 0,90 | 0,60 | 0 | 0 |
| Untergruppen HVT0120, HVT7S0120, HVT0117, HVT7S0117 | 0,90 | 0,60 | 0 | 0 |
| Untergruppen HVT0115, HVT7S0115 | 0,90 | 0,60 | 0 | 0 |
Die Schlussüberschussanteile und der Sockel für die Beteiligung an den Bewertungsreserven werden zum Versorgungsjahr 2025 mit einem Zinssatz von 3,5 % p. a. aufgezinst. Weitere Angaben zum Schlussüberschuss (z. B. Schlussüberschussanteil bei Kündigung) siehe Punkt 4 und zum Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven siehe Punkt 5 auf den folgenden Seiten.
1_Gilt auch für Versorgungsverhältnisse gegen Einmalbeitrag und Versorgungsverhältnisse mit variabler Beitragszahlung (außer bei Versorgungsverhältnissen gegen Einmalbeitrag der Untergruppen HVE0107, HVE7S0707, HVE0105, HVE0104 und HVE0700, zu diesen wird der beitragsfreie Wert angesetzt).
2_Für Versorgungsverhältnisse der Untergruppen HVE0125, HVE0122, HVE0120, HVE0117, HVE0115, HVE0114, HVE0713, HVE0113, HVE0112, HVE0111, HVE0109, HVE0108, HVE0107, HVE7S0120, HVE7S0117, HVE7S0115, HVE7S0114, HVE7S0713, HVE7S0113, HVE7S0112, HVE7S0111, HVE7S0109, HVE7S0108, HVE7S0707, HOZITR0108, HVE0107, HVE7S0707, HVE0105, HVE0104 und beitragspflichtigen Versorgungsverhältnissen der Untergruppe HVE0700 wird der angegebene Satz bei Überschussverwendungsart Erlebensfallbonus um 0,10 %-Punkte erhöht. Für beitragsfreie Versorgungsverhältnisse und Versorgungsverhältnisse gegen Einmalbeitrag der Untergruppe HVE0700 beträgt der Satz bei Überschussverwendungsart Erlebensfallbonus 0,05 % p. a. Bei Beendigung des Versorgungsverhältnisses durch Tod entfällt der Schlussüberschuss.
| Überschussverwendung | Laufender Überschussanteil | |||
| Überschussgruppen GZ und GZ2 | ||||
| Während des Rentenbezuges | ||||
| Untergruppe HVE0125 | Überschussrente, | Zusätzliche beitragsfreie Rente | versorgungsindividuell1 | |
| kombinierte Überschussrente | ||||
| Jährliche Erhöhung | Rentenbeginn 2025 | 1,00 % der Gesamtrente | ||
| Untergruppe HVE0122 | Überschussrente, | Zusätzliche beitragsfreie Rente | versorgungsindividuell1 | |
| kombinierte Überschussrente | ||||
| Jährliche Erhöhung | Rentenbeginn 2022 | 1,35 % der Gesamtrente | ||
| 2023 | 1,20 % der Gesamtrente | |||
| ab 2024 | 1,00 % der Gesamtrente | |||
1_Grundlagen für die Berechnung der zusätzlichen beitragsfreien Rente sind die Sterbetafel AZ 2012 RÜ U, eine Verzinsung von 3,10 % und der in der Tabelle angegebene Satz für die jährliche Erhöhung der Gesamtrente. Bei der Überschussrente erfolgt die erste Erhöhung zu Beginn des zweiten Jahres, bei der kombinierten Überschussrente zu Beginn des sechsten Jahres im Rentenbezug. Setzt eine Hinterbliebenenrente erst nach Beginn der Altersrentenzahlung ein, so wird die erreichte Anwartschaft übernommen.
| Überschussverwendung | Jährlicher Überschussanteil | |||
| Überschussgruppen GZ und GZ2 | ||||
| Während des Rentenbezuges | ||||
| Untergruppen HVE0120, HVE0117, HVE0115, HVE0114, HVE0713, HVE0113, HVE0412, HVE0112 | Überschussrente, kombinierte Überschussrente | Zusätzliche beitragsfreie Rente | versorgungsindividuell1,3 | |
| Jährliche Erhöhung | Rentenbeginn 2012 | 0,10 % der Gesamtrente2 | ||
| 2013 bis 2014 | 0,35 % der Gesamtrente2 | |||
| 2015 | 0,40 % der Gesamtrente2 | |||
| 2016 | 0,70 % der Gesamtrente2 | |||
| 2017 bis 2018 | 1,00 % der Gesamtrente2 | |||
| 2019 | 0,80 % der Gesamtrente2 | |||
| 2020 | 1,10 % der Gesamtrente2 | |||
| 2021 bis 2022 | 1,35 % der Gesamtrente2 | |||
| 2023 | 1,20 % der Gesamtrente2 | |||
| ab 2024 | 1,00 % der Gesamtrente2 | |||
| Untergruppen HVE0111, HVE0109, HVE0108, HVE0107, HVE0105, HVE0104, HVEEB0104, HVEEB0702, HVE0700, HVEEB0702, HVE0700 | Überschussrente, kombinierte Überschussrente | Zusätzliche beitragsfreie Rente | versorgungsindividuell1,3 | |
| Jährliche Erhöhung | versorgungsindividuell1,3 | |||
1_ Grundlagen für die Berechnung der zusätzlichen beitragsfreien Rente sind die Sterbetafel AZ 2012 RÜ U, eine Verzinsung von 3,10 % und der in der Tabelle angegebene Satz für die jährliche Erhöhung der Gesamtrente. Davon abweichend wird
- bei Versorgungsverhältnissen mit Versorgungsbeginn vor Januar 2005 und Rentenbeginn vor Januar 2006 die Sterbetafel DAV94R und eine Verzinsung von 3 %
- bei Versorgungsverhältnissen der Untergruppe HVE0412 die Sterbetafel AZ 2012 RÜ MU,
- bei Versorgungsverhältnissen der Untergruppen HVE0112, HVE0111, HVE0109, HVE0108, HVE0107 und HVE0105 die Sterbetafel AZ2008RÜ
angewendet.
Falls der Rechnungszins zuzüglich 0 % die angegebene Verzinsung übersteigt, wird als Verzinsung für die Berechnung der zusätzlichen beitragsfreien Rente der Rechnungszins zuzüglich 0 % verwendet.
Bei der Überschussrente erfolgt die erste Erhöhung zu Beginn des zweiten Jahres, bei der kombinierten Überschussrente zu Beginn des sechsten Jahres im Rentenbezug. Setzt eine Hinterbliebenenrente erst nach Beginn der Altersrentenzahlung ein, so wird die erreichte Anwartschaft übernommen.
2_Bei Versorgungsverhältnissen mit Versorgungsbeginn vor dem Jahr 2005 sowie bei Versorgungsverhältnissen mit Rentenbeginn ab 2013, bei denen auf Basis des angegebenen Satzes für die jährliche Erhöhung der Gesamtrente keine zusätzliche beitragsfreie Rente finanzierbar ist, wird die Erhöhung der Gesamtrente versorgungsindividuell ermittelt.
3_Die jeweilige Höhe der Rente kann dem Rentenmitteilungsschreiben entnommen werden.
| Laufender Überschussanteil in % p. a. der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss (Zinsüberschussanteil) | Überschussverwendung | |
| Überschussgruppen GZ und GZ2 | ||
| Während des Rentenbezuges | ||
| Untergruppe HVE0125 | 2,10 | Zusatzrente, Auszahlung |
| Untergruppe HVE0122 | 2,85 | Zusatzrente, Auszahlung |
1_Für Versorgungsverhältnisse, bei denen die Finanzierung der Beitragsreduktion noch nicht abgeschlossen ist, wird der Satz auf 0 % gesetzt.
| Jährlicher Überschussanteil in % p. a. der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss (Zinsüberschussanteil) | Überschussverwendung | |
| Überschussgruppen GZ und GZ2 | ||
| Während des Rentenbezuges | ||
| Untergruppen HVE0120, HVE7SR01201 , HVE0117, HVE7SR01171 | 2,20 | Zusatzrente, |
| Auszahlung | ||
| Untergruppen HVE0115, HVE7SR07151 | 1,85 | |
| Untergruppen HVE0114, HVE0713, HVE0113, HVE0412, HVE0112 | 1,35 | |
| Untergruppen HVE0111, HVE0109, HVE0108, HVE0107 | 0,85 | |
| Untergruppen HVE0105, HVE0104, HVEEB0104 | 0,35 | |
| Untergruppen HVEEB0702, HVE0700 | 0 |
1_Für Versorgungsverhältnisse, bei denen die Finanzierung der Beitragsreduktion noch nicht abgeschlossen ist, wird der Satz auf 0 % gesetzt.
| Laufender Überschussanteil monatlicher Überschussanteil in % p. a. des maßgebenden Beitrags | Überschussverwendung | |
| 2 Beteiligung der Zusatzbausteine am Überschuss | ||
| 2.1 Hinterbliebenenrente, Kapital bei Tod | ||
| In der Anwartschaft vor Beginn der Altersrentenzahlung | ||
| Untergruppen FHRZ0125, FHRZ0122, FHRZ0120 | 9 | Erwerb von Anteileinheiten |
| Monatlicher Überschussanteil in % p. a. des maßgebenden Beitrags | Überschussverwendung | ||
| Versorgungsberechtigter | |||
| männlich | weiblich | ||
| Hinterbliebenenrente | |||
| In der Anwartschaft vor Beginn der Altersrentenzahlung | |||
| Untergruppen FHRZ0117, FHRZ0116, FHRZ0115, FHRZ0114, FHRZ0713, FHRZ0113, FHRZ0412, FHRZ0112, FHRZ0111, FHRZ0109 | 9 | 9 | Erwerb von Anteileinheiten |
| Untergruppen FHRZ0108, FHRZ0107, FHRZ0105, FHRZ0104, FHRZEB0104 | 17 | 17 | Erwerb von Anteileinheiten |
| Untergruppen FHRZ0702, FHRZEB0702 | 25 | 22 | Erwerb von Anteileinheiten |
| Laufender Überschussanteil | Überschussverwendung | ||
| in % p. a. der maßgebenden Größe für den Risikoüberschuss (Grundüberschussanteil)1 | in % p. a. der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss (Zinsüberschussanteil) | ||
| Hinterbliebenenrente | |||
| In der Anwartschaft vor Beginn der Altersrentenzahlung | |||
| Untergruppe HRZ0125 | 5 | 1,70 | Verrechnung, |
| Tarifbonus, | |||
| Erlebensfallbonus | |||
| Untergruppe HRZ0122 | 5 | 2,45 | Verrechnung, |
| Tarifbonus, | |||
| Erlebensfallbonus | |||
| Untergruppe HRZ0120 | 5 | 1,80 | Verrechnung, |
| Tarifbonus, | |||
| Erlebensfallbonus | |||
1_Der Satz für den Grundüberschussanteil wird ab dem Alter von 65 Jahren linear abgestuft bis auf Null im Alter von 85 Jahren.
| Jährlicher Überschussanteil | Überschussverwendung | |||
| in % p. a. der maßgebenden Größe für den Risikoüberschuss (Grundüberschussanteil)1 | in % p. a. der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss (Zinsüberschussanteil) | |||
| Versorgungsberechtigter | ||||
| männlich | weiblich | |||
| Hinterbliebenenrente | ||||
| In der Anwartschaft vor Beginn der Altersrentenzahlung | ||||
| Untergruppe HRZ0117 | 5 | 5 | 1,80 | Verrechnung, Tarifbonus, |
| Erlebensfallbonus | ||||
| Untergruppe HRZ0115 | 5 | 5 | 1,45 | Verrechnung, Tarifbonus, |
| Erlebensfallbonus | ||||
| Untergruppen HRZ0114, HRZ0713, HRZ0113, HRZ0112 | 5 | 5 | 0,95 | Verrechnung, Tarifbonus, |
| Erlebensfallbonus | ||||
| Untergruppen HRZ0111, HRZ0109 | 5 | 5 | 0,45 | Verrechnung, Tarifbonus, |
| Erlebensfallbonus | ||||
| Untergruppen HRZ0108, HRZ0107 | 12 | 10 | 0,45 | Verrechnung, Tarifbonus, |
| Erlebensfallbonus | ||||
| Untergruppen HRZ0105, HRZ0104 | 0 | 0 | 0 | Verrechnung, Tarifbonus, |
| Erlebensfallbonus | ||||
| Untergruppe HRZA0104 | - | - | 0 | Verrechnung |
| Untergruppe HRZ0702 | 0 | 0 | 0 | Verrechnung |
| Untergruppe HRZ0700 | - | - | 0 | Verrechnung |
1_Der Satz für den Grundüberschussanteil wird ab dem Alter von 65 Jahren linear abgestuft bis auf null im Alter von 85 Jahren.
| Normaler Schlussüberschussanteil und Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven | ||||
| in % p. a. der maßgebenden Größe für den normalen Schlussüberschussanteil | in % p. a. der maßgebenden Größe für den Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven | |||
| beitragspflichtig / Einmalbeitrag / variabler Beitrag1 | beitragsfrei | beitragspflichtig / Einmalbeitrag / variabler Beitrag1 | beitragsfrei | |
| Hinterbliebenenrente | ||||
| In der Anwartschaft vor Beginn der Altersrentenzahlung | ||||
| Untergruppe HRZ0125 | 0,80 / 0,80 / 0,80 | 0,50 | - / 0 / 0 | 0 |
| Untergruppe HRZ0122 | 0,80 / 0,80 / 0,80 | 0,50 | - / 0 / 0 | 0 |
| Untergruppen HRZ0120, HRZ0117 | 0,80 / 0,80 / 0,80 | 0,50 | - / 0 / 0 | 0 |
| Untergruppe HRZ0115 | 0,80 / 0,80 / 0,80 | 0,50 | - / 0 / 0 | 0 |
| Untergruppen HRZ0114, HRZ0713, HRZ0113, HRZ0112 | 0,80 / 0,80 / 0,80 | 0,50 | - / 0 / 0 | 0 |
| Untergruppen HRZ0111, HRZ0109 | 0,80 / 0,80 / 0,80 | 0,50 | - / 0 / 0 | 0 |
| Untergruppe HRZ0108 | 0,80 / 0,80 / 0,80 | 0,50 | - / 0 / 0 | 0 |
| Untergruppe HRZ0107 | 0,80 / 0,50 / 0,80 | 0,50 | - / 0 / 0 | 0 |
| Untergruppen HRZ0105, HRZ0104, HRZA0104 | 0,75 / 0,45 / 0,75 | 0,45 | - / 0 / 0 | 0 |
| Untergruppen HRZ0702, HRZ0700 | 0,25 / 0,00 / 0,25 | 0 | - / 0 / 0 | 0 |
Die Schlussüberschussanteile und der Sockel für die Beteiligung an den Bewertungsreserven werden zum Versorgungsjahr 2025 mit einem Zinssatz von 3,5 % p. a. aufgezinst. Weitere Angaben zum Schlussüberschuss (z. B. Schlussüberschussanteil bei Kündigung) siehe Punkt 4 und zum Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven siehe Punkt 5 auf den folgenden Seiten.
1_ Für Versorgungsverhältnisse gegen Einmalbeitrag gilt der nach dem ersten Schrägstich genannte Wert. Für Versorgungsverhältnisse mit variabler Beitragszahlung gilt der nach dem zweiten Schrägstrich genannte Wert.
| Laufender Überschussanteil | Überschussverwendung | ||
| in % p. a. der maßgebenden Größe für den Risikoüberschuss (Grundüberschussanteil)1 | in % p. a. der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss (Zinsüberschussanteil) | ||
| Kapital bei Tod | |||
| Untergruppe T0125 | 5 | 1,70 | Verrechnung |
| Untergruppe T0122 | 5 | 2,45 | Verrechnung |
| Untergruppe T0120 | 5 | 1,80 | Verrechnung |
1_Der Satz für den Grundüberschussanteil wird ab dem Alter von 65 Jahren linear abgestuft bis auf null im Alter von 85 Jahren.
| Jährlicher Überschussanteil | Überschussverwendung | ||
| in % p. a. der maßgebenden Größe für den Risikoüberschuss (Grundüberschussanteil)1 | in % p. a. der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss (Zinsüberschussanteil) | ||
| Kapital bei Tod | |||
| Untergruppe T0117 | 5 | 1,80 | Verrechnung |
| Untergruppe T0115 | 5 | 1,45 | Verrechnung |
1_Der Satz für den Grundüberschussanteil wird ab dem Alter von 65 Jahren linear abgestuft bis auf null im Alter von 85 Jahren.
| Normaler Schlussüberschussanteil und Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven | ||||
| in % p. a. der maßgebenden Größe für den normalen Schlussüberschussanteil | in % p. a. der maßgebenden Größe für den Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven | |||
| beitragspflichtig / Einmalbeitrag / variabler Beitrag1 | beitragsfrei | beitragspflichtig / Einmalbeitrag / variabler Beitrag1 | beitragsfrei | |
| Kapital bei Tod | ||||
| Untergruppe T0125 | 0,80 / 0,80 / 0,80 | 0,50 | - / 0 / 0 | 0 |
| Untergruppe T0122 | 0,80 / 0,80 / 0,80 | 0,50 | - / 0 / 0 | 0 |
| Untergruppen T0120, T0117 | 0,80 / 0,80 / 0,80 | 0,50 | - / 0 / 0 | 0 |
| Untergruppe T0115 | 0,80 / 0,80 / 0,80 | 0,50 | - / 0 / 0 | 0 |
Die Schlussüberschussanteile und der Sockel für die Beteiligung an den Bewertungsreserven werden zum Versorgungsjahr 2025 mit einem Zinssatz von 3,5 % p. a. aufgezinst. Weitere Angaben zum Schlussüberschuss (z. B. Schlussüberschussanteil bei Kündigung) siehe Punkt 4 und zum Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven siehe Punkt 5 auf den folgenden Seiten.
1_ Für Versorgungsverhältnisse gegen Einmalbeitrag gilt der nach dem ersten Schrägstich genannte Wert. Für Versorgungsverhältnisse mit variabler Beitragszahlung gilt der nach dem zweiten Schrägstrich genannte Wert.
| Überschussverwendung | Laufender Überschussanteil | |||
| Hinterbliebenenrente | ||||
| In der Anwartschaftsphase während der Altersrentenzahlung | ||||
| Untergruppe HRZ0125 | Überschussrente, | Zusätzliche beitragsfreie Rente | versorgungsindividuell1 | |
| kombinierte Überschussrente | ||||
| Jährliche Erhöhung | Rentenbeginn ab 2025 | 1,00 % der Gesamtrente | ||
| Untergruppe HRZ0122 | Überschussrente, | Zusätzliche beitragsfreie Rente | versorgungsindividuell1 | |
| kombinierte Überschussrente | ||||
| Jährliche Erhöhung | Rentenbeginn 2022 | 1,35 % der Gesamtrente | ||
| 2023 | 1,20 % der Gesamtrente | |||
| ab 2024 | 1,00 % der Gesamtrente | |||
1_Grundlagen für die Berechnung der zusätzlichen beitragsfreien Anwartschaft auf Hinterbliebenenrente bei Altersrentenbeginn sind die Sterbetafel AZ2012 RÜ U, eine Verzinsung von 3,10 %, das versorgungsindividuelle Verhältnis zwischen Alters- und Hinterbliebenenrente und der in der Tabelle angegebene Satz für die jährliche Erhöhung der gesamten Anwartschaft auf Alters- und Hinterbliebenenrente. Bei der Überschussrente erfolgt die erste Erhöhung zu Beginn des zweiten Jahres, bei der kombinierten Überschussrente zu Beginn des sechsten Jahres ab Altersrentenbeginn.
| Überschussverwendung | Jährlicher Überschussanteil | |||
| Hinterbliebenenrente | ||||
| In der Anwartschaftsphase während der Altersrentenzahlung | ||||
| Untergruppen HRZ0120, HRZ0117, HRZ0115, HRZ0114, HRZ0713, HRZ0113, HRZ0412, HRZ0112 | Überschussrente, kombinierte Überschussrente | Zusätzliche beitragsfreie Rente | versorgungsindividuell1,3 | |
| Jährliche Erhöhung | Rentenbeginn 2012 | 0,10 % der Gesamtrente2 | ||
| 2013 bis 2014 | 0,35 % der Gesamtrente2 | |||
| 2015 | 0,40 % der Gesamtrente2 | |||
| 2016 | 0,70 % der Gesamtrente2 | |||
| 2017 bis 2018 | 1,00 % der Gesamtrente2 | |||
| 2019 | 0,80 % der Gesamtrente2 | |||
| 2020 | 1,10 % der Gesamtrente2 | |||
| 2021 bis 2022 | 1,35 % der Gesamtrente2 | |||
| 2023 | 1,20 % der Gesamtrente2 | |||
| ab 2024 | 1,00 % der Gesamtrente2 | |||
| Untergruppen HRZ0111, HRZ0109, HRZ0108, HRZ0107, HRZ0105, HRZ0104, HRZEB0104, HRZA0104, HRZ0702, HRZEB0702, HRZ0700 | Überschussrente, | Zusätzliche beitragsfreie Rente | versorgungsindividuell1,3 | |
| kombinierte Überschussrente | ||||
| Jährliche Erhöhung | versorgungsindividuell1,3 | |||
1_ Grundlagen für die Berechnung der zusätzlichen beitragsfreien Anwartschaft auf Hinterbliebenenrente bei Altersrentenbeginn sind die Sterbetafel AZ2012 RÜ U, eine Verzinsung von 3,10 %, das versorgungsindividuelle Verhältnis zwischen Alters-
und Hinterbliebenenrente und der in der Tabelle angegebene Satz für die jährliche Erhöhung der gesamten Anwartschaft auf Alters- und Hinterbliebenenrente. Davon abweichend wird
- bei Versorgungsverhältnissen mit Versorgungsbeginn vor Januar 2005 und Rentenbeginn vor Januar 2006 die Sterbetafel DAV94R und eine Verzinsung von 3 %
- bei Versorgungsverhältnissen der Untergruppe HVE0412 die Sterbetafel AZ 2012 RÜ MU,
- bei Versorgungsverhältnissen der Untergruppen HVE0112, HVE0111, HVE0109, HVE0108, HVE0107 und HVE0105 die Sterbetafel AZ2008RÜ
angewendet.
Falls der Rechnungszins zuzüglich 0 % die angegebene Verzinsung übersteigt, wird als Verzinsung für die Berechnung der zusätzlichen beitragsfreien Rente der Rechnungszins zuzüglich 0 % verwendet.
Bei der Überschussrente erfolgt die erste Erhöhung zu Beginn des zweiten Jahres, bei der kombinierten Überschussrente zu Beginn des sechsten Jahres ab Altersrentenbeginn.
2_Bei Versorgungsverhältnissen mit Versorgungsbeginn vor dem Jahr 2005 sowie bei Versorgungsverhältnissen mit Rentenbeginn ab 2013, bei denen auf Basis des angegebenen Satzes für die jährliche Erhöhung der Gesamtrente keine zusätzliche beitragsfreie Rente finanzierbar ist, wird die Erhöhung der Gesamtrente versorgungsindividuell ermittelt.
3_Die jeweilige Höhe der Rente kann dem Rentenmitteilungsschreiben entnommen werden
| Laufender Überschussanteil in % p. a. der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss (Zinsüberschussanteil) | Überschussverwendung | |
| Hinterbliebenenrente | ||
| In der Anwartschaftsphase während der Altersrentenzahlung | ||
| Untergruppe HRZ0125 | 2,10 | Zusatzrente, Auszahlung |
| Untergruppe HRZ0122 | 2,85 | Zusatzrente, Auszahlung |
1_Für Versorgungsverhältnisse, bei denen die Finanzierung der Beitragsreduktion noch nicht abgeschlossen ist, wird der Satz auf 0 % gesetzt.
| Jährlicher Überschussanteil in % p. a. der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss (Zinsüberschussanteil) | Überschussverwendung | |
| Hinterbliebenenrente | ||
| In der Anwartschaftsphase während der Altersrentenzahlung | ||
| Untergruppen HRZ0120, HRZ7SR01201 , HRZ0117, HRZ7SR01171 | 2,20 | Zusatzrente, Auszahlung |
| Untergruppen HRZ0115, HRZ7SR07151 | 1,85 | |
| Untergruppen HRZ0114, HRZ0713, HRZ0113, HRZ0412, HRZ0112 | 1,35 | |
| Untergruppen HRZ0111, HRZ0109, HRZ0108, HRZ0107 | 0,85 | |
| Untergruppen HRZ0105, HRZ0104, HRZEB0104, HRZA0104 | 0,35 | |
| Untergruppen HRZ07021 , HRZEB07021 , HRZ07001 | 0 |
1_Für Versorgungsverhältnisse, bei denen die Finanzierung der Beitragsreduktion noch nicht abgeschlossen ist, wird der Satz auf 0 % gesetzt.
| Laufender Überschussanteil in % p. a. | Bezugsgröße | Überschussverwendung | |
| 2.2 Berufsunfähigkeitsversorgung | |||
| Untergruppen BUZ0125 und BUZ0122 | |||
| Vor Eintritt der Berufsunfähigkeit | |||
| Beitragspflichtiges Versorgungsverhältnis | 23 | maßgebender Beitrag | Verrechnung, |
| Verwendung beim Grundbaustein, | |||
| Erwerb von Anteileinheiten | |||
| Beitragsfreies Versorgungsverhältnis1 | |||
| Untergruppe BUZ0125 | 1,55 | maßgebende Größe | Auszahlung, Bonus |
| Untergruppe BUZ0122 | 2,30 | maßgebende Größe | Auszahlung, Bonus |
| Nach Eintritt der Berufsunfähigkeit | |||
| Untergruppe BUZ0125 | 1,952 | maßgebende Größe | Zusatzrente, Bonus |
| der baren BU-Rente | |||
| Untergruppe BUZ0122 | 2,702 | maßgebende Größe | Zusatzrente, Bonus |
| der baren BU-Rente | |||
| Untergruppe BUZ0120 | |||
| Vor Eintritt der Berufsunfähigkeit | |||
| Beitragspflichtiges Versorgungsverhältnis | 19 | maßgebender Beitrag | Verrechnung, |
| Verwendung beim Grundbaustein, | |||
| Erwerb von Anteileinheiten | |||
| Beitragsfreies Versorgungsverhältnis1 | 1,65 | maßgebende Größe | Auszahlung, Bonus |
| Nach Eintritt der Berufsunfähigkeit | 2,052 | maßgebende Größe | Zusatzrente, Bonus |
| der baren BU-Rente |
1_Hierzu zählen auch Versorgungsverhältnisse mit variabler Beitragszahlung.
2_Während einer ggf. vereinbarten Karenzzeit wird keine Überschussbeteiligung fällig.
| Jährlicher Überschussanteil in % p. a. | Bezugsgröße | Überschussverwendung | ||
| Versorgungsberechtigter | ||||
| männlich | weiblich | |||
| 2.2 Berufsunfähigkeitsversorgung | ||||
| Untergruppen BUZ0118, BUZ0117 | ||||
| Vor Eintritt der Berufsunfähigkeit | ||||
| Beitragspflichtiges Versorgungsverhältnis | 19 | 19 | maßgebender Beitrag | Verrechnung, |
| Verwendung beim Grundbaustein, | ||||
| Erwerb von Anteileinheiten | ||||
| Beitragsfreies Versorgungsverhältnis1 | 1,65 | 1,65 | maßgebende Größe | Auszahlung, Bonus |
| Nach Eintritt der Berufsunfähigkeit | 2,052 | 2,052 | maßgebende Größe der baren BU-Rente | Zusatzrente, Bonus |
| Untergruppen BUZ0116, BUZ0115, BUZ0114, BUZ0713, BUZ0113, BUZ0412, BUZ0112, BUZ0111, BUZ0110, BUZ0709, BUZ0109, BUZ0108, BUZ0107 | ||||
| Vor Eintritt der Berufsunfähigkeit | ||||
| Beitragspflichtiges Versorgungsverhältnis | 16 | 16 | maßgebender Beitrag | Verrechnung, |
| Verwendung beim Grundbaustein, | ||||
| Erwerb von Anteileinheiten | ||||
| Beitragsfreies Versorgungsverhältnis1 | ||||
| Untergruppen BUZ0116, BUZ0115 | 1,30 | 1,30 | maßgebende Größe | Auszahlung, Bonus |
| Untergruppen BUZ0114, BUZ0713, BUZ0113, BUZ0412, BUZ0112 | 0,80 | 0,80 | maßgebende Größe | Auszahlung, Bonus |
| Untergruppen BUZ0111, BUZ0110, BUZ0709, BUZ0109, BUZ0108, BUZ0107 | 0,30 | 0,30 | maßgebende Größe | Auszahlung, Bonus |
| Nach Eintritt der Berufsunfähigkeit | ||||
| Untergruppen BUZ0116, BUZ0115 | 1,702 | 1,702 | maßgebende Größe der baren BU-Rente | Zusatzrente, Bonus |
| Untergruppen BUZ0114, BUZ0713, BUZ0113, BUZ0412, BUZ0112 | 1,202 | 1,202 | maßgebende Größe der baren BU-Rente | Zusatzrente, Bonus |
| Untergruppen BUZ0111, BUZ0110, BUZ0709, BUZ0109, BUZ0108, BUZ0107 | 0,702 | 0,702 | maßgebende Größe der baren BU-Rente | Zusatzrente, Bonus |
| Untergruppen BUZ0105, BUZ0104, BUZEB0104 | ||||
| Vor Eintritt der Berufsunfähigkeit | ||||
| Beitragspflichtiges Versorgungsverhältnis | ||||
| Berufsgruppe H | 22 | 22 | maßgebender Beitrag | Verrechnung, |
| Verwendung beim Grundbaustein, | ||||
| Erwerb von Anteileinheiten | ||||
| Sonstige Berufsgruppen | 17 | 17 | ||
| Beitragsfreies Versorgungsverhältnis1 | 0 | 0 | maßgebende Größe | Auszahlung, Bonus |
| Nach Eintritt der Berufsunfähigkeit | 0,202 | 0,202 | maßgebende Größe der baren BU-Rente | Zusatzrente, Bonus |
| Untergruppen BUZ0700, BUZEB0702 | ||||
| Vor Eintritt der Berufsunfähigkeit | ||||
| Beitragspflichtiges Versorgungsverhältnis | ||||
| Berufsgruppe H | 28 | 23 | maßgebender Beitrag | Verrechnung, |
| Verwendung beim Grundbaustein, | ||||
| Erwerb von Anteileinheiten | ||||
| Sonstige Berufsgruppen | 23 | 18 | ||
| Beitragsfreies Versorgungsverhältnis1 | 0 | 0 | maßgebende Größe | Auszahlung, Bonus |
| Nach Eintritt der Berufsunfähigkeit | 02 | 02 | maßgebende Größe der baren BU-Rente | Zusatzrente, Bonus |
1_Hierzu zählen auch Versorgungsverhältnisse mit variabler Beitragszahlung.
2_Während einer ggf. vereinbarten Karenzzeit wird keine Überschussbeteiligung fällig.
3 Zusatzüberschussanteil
Bei der Überschussgruppe GZ und GZ2 vor Beginn der Rentenzahlung sowie bei den Untergruppen des Zusatzbausteins Hinterbliebenenrente in der Anwartschaft vor Beginn der Altersrentenzahlung bei Versorgungsbeginn bis Dezember 2006 wird ein jährlicher Überschussanteil (Zusatzüberschussanteil) gegeben.
Bei den Untergruppen FHRZ0702, FHRZEB0702, FHRZ0104, FHRZEB0104 und FHRZ0105 wird kein Zusatzüberschussanteil gegeben.
Der Zusatzüberschussanteil stellt eine Beteiligung an den Kostenüberschüssen dar.
Der Zusatzüberschussanteil wird nur bei Versorgungsverhältnissen mit laufender (nicht variabler) Beitragszahlung gegeben, solange Beiträge gezahlt werden.
- Bei Versorgungsbeginn bis Dezember 2006 beträgt der Zusatzüberschussanteil:
- 0 %
- Bei Versorgungsbeginn im Jahr 2007 beträgt der Zusatzüberschussanteil:
- bei den Grundbausteinen: ab einem zur Verrentung zur Verfügung stehenden Garantiekapital von 40.000 €:
0,10 % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss
- sonst:
0 % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss
- Bei Versorgungsbeginn ab Januar 2008 bis Dezember 2016 beträgt der Zusatzüberschussanteil:
- 0,10 % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss
- Bei Versorgungsbeginn ab Januar 2017 beträgt der Zusatzüberschussanteil:
- 0 %
4 Schlussüberschussanteil
Die Allianz Pensionsfonds AG (APF) hat bei der Allianz Lebensversicherungs-AG (Allianz Leben) Rückdeckungsversicherungen abgeschlossen. Die der APF hieraus für die Leistungsfälle des Geschäftsjahres 2025 zufließenden Schlussüberschussanteile werden diesen Leistungsfällen als zusätzliche Direktgutschrift zugeteilt. Die im Folgenden angegebenen Schlussüberschüsse sind die von Allianz Leben für die Rückdeckungsversicherungen deklarierten Schlussüberschussanteile, die die APF nach diesem Verfahren direkt an die Leistungsfälle des Geschäftsjahres 2025 weitergeben wird.
Erläuterungen zu den von Allianz Leben deklarierten Schlussüberschussanteilen:
Der Schlussüberschussanteil wird jeweils für die Leistungsfälle eines Geschäftsjahres deklariert. Im Rahmen der Deklarationen der Folgejahre können die Schlussüberschussanteilsätze auch für die vergangenen Versorgungsjahre jeweils neu festgelegt werden, gegebenenfalls sogar entfallen, sofern es die wirtschaftliche Situation erfordert. Dies kann beispielsweise bei starken Schwankungen am Kapitalmarkt der Fall sein.
Der gesamte Schlussüberschussanteil des Versorgungsverhältnisses ergibt sich bei Fälligkeit als Summe des normalen Schlussüberschussanteils, des Schlussüberschussanteils bei Bausteinen zur Berufsunfähigkeitsversorgung und des zusätzlichen Schlussüberschussanteils abzüglich
- bei Versorgungsverhältnissen mit Versorgungsbeginn vor dem Jahr 2005 der benötigten Mittel zur Gegenfinanzierung des Auffüllungsbetrags für die Neubewertung der Deckungsrückstellung1
- bei Versorgungsverhältnissen der Untergruppen HVT7S0120, HVT7S0117, HVT7S0115, HVE7S0120, HVE7S0117, HVE7S0115, HVE7S0114, HVE7S0713, HVE7S0113, HVE7S0112, HVE7S0111, HVE7S0109, HVE7S0108 und HVE7S0707 der zur abschließenden Finanzierung der Beitragsreduktion notwendigen Mittel
Der gesamte Schlussüberschussanteil beträgt dabei mindestens null.
Normaler Schlussüberschussanteil
Bei der Überschussgruppe GZ und GZ2 und bei den Untergruppen der Zusatzbausteine Kapital bei Tod und Hinterbliebenenrente wird ein normaler Schlussüberschussanteil in Prozent der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss einschließlich Bonus gegeben. Davon ausgenommen sind die Untergruppen FHRZ0125, FHRZ0122, FHRZ0120, FHRZ0117, FHRZ0116, FHRZ0115, FHRZ0114, FHRZ0713, FHRZ0113, FHRZ0412, FHRZ0112, FHRZ0111, FHRZ0109, FHRZ0108, FHRZ0107, FHRZ0105, FHRZ0104, FHRZEB0104, FHRZ0702 und FHRZEB0702.
Der normale Schlussüberschussanteil beträgt für die Leistungsfälle in 2025 (inklusive Abläufe und Rentenübergänge zum 1.1.2026) für das in 2025 endende Versorgungsjahr wie in den Abschnitten Punkt 1 und Punkt 2 aufgeführt.
Für die vor 2025 liegenden Versorgungsjahre werden die für die Leistungsfälle des Vorjahrs deklarierten Schlussüberschussanteilsätze unverändert festgesetzt.
1_Die Gegenfinanzierung wird entsprechend den von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bekannt gegebenen Grundsätzen zur Neubewertung der Deckungsrückstellung für Rentenversicherungsverträge vorgenommen.
Schlussüberschussanteil bei Bausteinen zur Berufsunfähigkeitsversorgung
Für beitragspflichtige Versorgungsverhältnisse der Tarife zur Berufsunfähigkeitsvorsorge in den Untergruppen BUZ0107, BUZ0105, BUZ0104, BUZEB0104, BUZEB0702 und BUZ0700 (jedoch nicht für den Teil zur Beitragsbefreiung zu fondsgebundenen Versorgungsverhältnissen), wird ein Schlussüberschussanteil in Prozent des maßgebenden Bruttojahresbeitrags gegeben.
Der Schlussüberschussanteil beträgt für die Leistungsfälle in 2025:
- Für das in 2025 endende Versorgungsjahr:
3 % des maßgebenden Bruttojahresbeitrags.
- Für die davor liegenden Versorgungsjahre:
Es werden die für die Leistungsfälle des Vorjahres deklarierten Schlussüberschussanteilsätze erneut unverändert festgesetzt.
Die Schlussüberschussanteile werden zum Versorgungsjahr 2025 mit dem Zinssatz 3,50 % aufgezinst. Für die davor liegenden Versorgungsjahre werden die für die Leistungsfälle des Vorjahres deklarierten Zinssätze erneut unverändert festgelegt.
Zusätzlicher Schlussüberschussanteil
Bausteine mit einem Zinsüberschussanteil erhalten einen zusätzlichen Schlussüberschussanteil in Höhe eines jährlichen Überschussanteils für das letzte Jahr der Anwartschaftsphase.
Flexible Deklaration des Schlussüberschussanteils bei Kündigung
Für Versorgungsverhältnisse mit Versorgungsbeginn ab Januar 2008 gilt:
Wenn der zum Kündigungstermin zuletzt veröffentlichte Monatswert der Umlaufrendite 10-jähriger Bundeswertpapiere über dem Durchschnittswert für die abgelaufene Vertragsdauer, maximal der letzten 10 Jahre, liegt, wird der gesamte Schlussüberschussanteil bei Kündigung wie folgt reduziert:
Der Kürzungsbetrag ergibt sich aus dem Deckungskapital der Alters- und Hinterbliebenenvorsorge zum Kündigungstermin einschließlich des gesamten Schlussüberschussanteils multipliziert mit einem Faktor.
Der Faktor beträgt das 0,05-fache der Differenz aus aktueller Umlaufrendite und dem oben beschriebenen Durchschnittswert multipliziert mit der Anzahl der Monate der restlichen Anwartschaftsphase, jedoch maximal 120 Monate.
Es wird mindestens ein Schlussüberschussanteil in Höhe des zusätzlichen Schlussüberschussanteils gegeben.
5 Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven
Die Allianz Pensionsfonds AG (APF) hat bei der Allianz Lebensversicherungs-AG (Allianz Leben) Rückdeckungsversicherungen abgeschlossen. Die der APF hieraus für die Leistungsfälle des Geschäftsjahres 2025 zufließenden Beträge zur Beteiligung an Bewertungsreserven werden diesen Leistungsfällen als zusätzliche Direktgutschrift zugeteilt. Die im Folgenden angegebenen Werte sind die von Allianz Leben für die Rückdeckungsversicherungen deklarierten Sätze für den Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven, die der APF nach diesem Verfahren direkt an die Leistungsfälle des Geschäftsjahres 2025 weitergeben wird.
Erläuterungen zu dem von Allianz Leben deklarierten Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven:
Der Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven wird jeweils für die Leistungsfälle eines Geschäftsjahres deklariert. Im Rahmen der Deklarationen für die Folgejahre kann der Sockelbetrag auch für die vergangenen Versorgungsjahre jeweils neu festgelegt werden, gegebenenfalls sogar entfallen, sofern es die wirtschaftliche Situation erfordert. Dies kann beispielsweise bei starken Schwankungen am Kapitalmarkt der Fall sein.
Bei der Überschussgruppe GZ und GZ2 sowie bei den Untergruppen der Zusatzbausteine Hinterbliebenenrente und Kapital bei Tod wird ein Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven in Prozent der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss einschließlich Bonus gegeben. In den Untergruppen der Zusatzbausteine Hinterbliebenenrente und Kapital bei Tod wird der Sockelbetrag nur für beitragsfreie Versorgungsverhältnisse, Versorgungsverhältnisse gegen Einmalbeitrag und Versorgungsverhältnisse mit variabler Beitragszahlung gegeben. Davon ausgenommen sind die Untergruppen FHRZ0125, FHRZ0122, FHRZ0120, FHRZ0117, FHRZ0116, FHRZ0115, FHRZ0114, FHRZ0713, FHRZ0113, FHRZ0412, FHRZ0112, FHRZ0111, FHRZ0109, FHRZ0108, FHRZ0107, FHRZ0105, FHRZ0104 und FHRZ0702
Der Sockelbetrag beträgt für die Leistungsfälle in 2025 (inklusive Abläufe und Rentenübergänge zum 1.1.2026) für das in 2025 endende Versorgungsjahr wie in den Abschnitten Punkt 1 und Punkt 2 aufgeführt.
An die Allianz Pensionsfonds Aktiengesellschaft, Stuttgart
Wir haben den Jahresabschluss der Allianz Pensionsfonds Aktiengesellschaft, Stuttgart, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Allianz Pensionsfonds Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
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entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2024 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 und |
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vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
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wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zu den inhaltlich geprüften Lageberichtsangaben oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
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anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz-und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
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gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. |
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beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
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ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
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beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. |
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führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Stuttgart, den 26. März 2025
PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Mathias Röcker, Wirtschaftsprüfer
Birthe Scheef, Wirtschaftsprüferin
wir haben den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens entsprechend den uns nach Gesetz und Satzung zugewiesenen Aufgaben beraten und die Geschäftsführung laufend überwacht. Im Geschäftsjahr 2024 hielten wir zwei ordentliche und eine konstituierende Aufsichtsratssitzung ab.
Im April und im November fanden die beiden ordentlichen Aufsichtsratssitzungen statt. Der Vorstand informierte uns dabei über die Geschäftsentwicklung und die wirtschaftliche Lage, die beabsichtigte Geschäftspolitik und grundsätzliche Fragen der Unternehmensplanung der Gesellschaft. Des Weiteren berichtete uns der Vorstand regelmäßig in schriftlicher und mündlicher Form. Die Gründe für Abweichungen der tatsächlichen Entwicklung von früher berichteten Zielen wurden uns dargelegt und diese von uns nachvollzogen.
In den beiden ordentlichen Sitzungen im April und im November haben wir uns intensiv mit der Entwicklung des Bestandes und des Neugeschäftes - insbesondere beim MetallRente-Pensionsfonds - sowie mit der Entwicklung der verschiedenen Ertrags- und Kostenpositionen befasst sowie über den Stand laufender Großprojekte informieren lassen. Weitere Schwerpunkte bildeten die Entwicklung der Kapitalanlagen und regulatorische Themen.
Schließlich beschäftigen wir uns mit Vorstandsangelegenheiten, überprüften die fachliche Eignung und Zuverlässigkeit der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder und verabschiedeten den für die Aufsichtsratsmitglieder aufsichtsrechtlich geforderten Entwicklungsplan. Weiterhin befassten wir uns mit Änderungen in der Geschäftsordnung für den Vorstand.
In der Sitzung im April haben wir uns zudem über die Risikostrategie und -situation informiert und diese auf ihre Angemessenheit überprüft. Darüber hinaus befassten wir uns mit der vom Vorstand verabschiedeten angepassten IT-Strategieunterlage. In der Sitzung im November wurden wir über das System und die Tätigkeitsschwerpunkte der Internen Revision und Compliance im Berichtsjahr unterrichtet. Weitere wesentliche Erörterungspunkte waren die Planung für das Geschäftsjahr 2025 sowie die Einleitung des Ausschreibungsverfahren für die Rotation des Abschlussprüfers.
In der Bilanzaufsichtsratssitzung am 3. April 2025 hat uns der Verantwortliche Aktuar über die wesentlichen Ergebnisse seines Erläuterungsberichtes zur versicherungsmathematischen Bestätigung berichtet.
Auf der Grundlage seiner Untersuchungsergebnisse hat der Verantwortliche Aktuar eine uneingeschränkte versicherungsmathematische Bestätigung gemäß § 141 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2 in Verbindung mit § 237 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 4 Satz 2 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) abgegeben.
Gegen den Erläuterungsbericht des Verantwortlichen Aktuars und seine Ausführungen in der Bilanzsitzung erheben wir keine Einwände.
Die zum Abschlussprüfer bestellte PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC) hat den Jahresabschluss der Allianz Pensionsfonds AG sowie den Lagebericht geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Jahresabschluss, der Lagebericht und der Prüfungsbericht von PwC für das Geschäftsjahr 2024 wurden allen Mitgliedern des Aufsichtsrates rechtzeitig zugeleitet. Die Unterlagen wurden in der Bilanzaufsichtsratssitzung am 3. April 2025 in Gegenwart des Abschlussprüfers umfassend behandelt. Der Abschlussprüfer legte die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung dar und stand für Fragen und ergänzende Auskünfte zur Verfügung. Aufgrund unserer eigenen Prüfung der vorgelegten Unterlagen erheben wir keine Einwendungen und schließen uns dem Ergebnis der Abschlussprüfung durch PwC an. Den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss haben wir am 3. April 2025 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt.
Der Vorstand hat uns ferner den Bericht über die Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen (den so genannten Abhängigkeitsbericht) sowie den hierzu von PwC erstatteten Prüfungsbericht vorgelegt. Aufgrund der ohne Beanstandungen abgeschlossenen Prüfung hat der Abschlussprüfer das folgende Testat erteilt:
„Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass
1. die tatsächlichen Angaben des Berichtes richtig sind,
2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war.“
Der Abhängigkeitsbericht und der hierzu erstattete Prüfungsbericht wurden allen Mitgliedern des Aufsichtsrates übermittelt. Diese Unterlagen wurden in der Bilanzaufsichtsratssitzung am 3. April 2025 in Gegenwart des Abschlussprüfers ausführlich erörtert. Der Abschlussprüfer hat über die wesentlichen Erkenntnisse seiner Prüfung berichtet. Auf der Grundlage unserer eigenen Prüfung haben wir den Abhängigkeitsbericht durch Beschluss gebilligt. Den hierzu erstatteten Bericht des Abschlussprüfers haben wir zustimmend zur Kenntnis genommen.
Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung erheben wir gegen die Erklärung des Vorstandes am Schluss des Berichtes keine Einwendungen.
Herr Marc Robert Braun ist aufgrund Mandatsablauf zum Ablauf des 31. Dezember 2024 aus dem Vorstand der Allianz Pensionsfonds AG auf eigenen Wunsch ausgeschieden. Ihm folgte zum 1. Januar 2025 Herr Elmar Möller.
Mit der Hauptversammlung am 29. April 2024 endete die Amtsperiode des bisherigen Aufsichtsrates. Die Hauptversammlung hat die bisherigen Mitglieder des Aufsichtsrates, Frau Dr. Heinke Conrads, Herrn Dr. Volker Priebe und Herrn Dr. Thomas Wiesemann, wiedergewählt. In der konstituierenden Aufsichtsratssitzung am 29. April 2024 wurde Frau Dr. Conrads in ihrem Amt als Vorsitzende des Aufsichtsrates bestätigt. Herr Dr. Priebe wurde erneut zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt.
Der Aufsichtsrat dankt allen für die Allianz Pensionsfonds AG tätigen Personen für die im Berichtsjahr geleistete Arbeit.
Stuttgart, 3. April 2025
Dr. Heinke Conrads, Vorsitzende des Aufsichtsrates
Vorsitzende des Aufsichtsrates Mitglied des Vorstandes der Allianz Lebensversicherungs-AG, Ressort Firmenkunden
stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates Mitglied des Vorstandes der Allianz Lebensversicherungs-AG, Ressort Privatkunden und Produkte
Mitglied des Vorstandes der Allianz Lebensversicherungs-AG, Ressort Vertrieb Mitglied des Vorstandes der Allianz Private Krankenversicherungs-AG, Ressort Maklervertrieb
Der Jahresabschluss wurde durch Beschluss des Aufsichtsrates am 3. April 2025 festgestellt.
Allianz Pensionsfonds AG
Reinsburgstraße 19
70178 Stuttgart Deutschland Telefon + 49 89 3800-0
www.allianz.de Allianz Pensionsfonds AG
Regelmäßige Informationen nach Offenlegungsverordnung VERORDNUNG (EU) 2019/2088 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor
2024
Die folgenden regelmäßigen Informationen sind teilweise für mehrere Produkte der Allianz Pensionsfonds AG zusammengefasst, soweit diese Produkte eine identische Kapitalanlage haben.
Bei der Beitragszusage mit Mindestleistung und dem MetallPensionsfonds ist zu beachten, dass sich die Kapitalanlage in der Anwartschaftsphase einerseits und der Rentenphase andererseits grundlegend unterscheidet; daher wird hier getrennt berichtet.
Die Informationen für den MetallPensionsfonds gelten auch für dessen Einsatz beim Versorgungswerk KlinikRente („KlinikRente im MetallPensionsfonds“).








































