Ad-hoc | 21 September 2001 07:30
MorphoSys AG
deutsch
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MorphoSys bestätigt neue Patentverletzungsklage durch CAT
Das Münchener Biotechnologie-Unternehmen MorphoSys AG (Neuer Markt: MOR)
bestätigte heute, eine weitere Patentverletzungsklage sei von Cambridge Antibody
Technology Ltd. (CAT) zusammen mit dem Medical Research Council, dem Scripps
Research Institute und Stratagene am United States District Court von Washington
D.C. eingereicht worden. Die Klage laute auf Verletzung zweier
Huse/Lerner/Winter-Patente der Kläger. Die beiden Huse/Lerner/Winter-Patente,
die am 19. September 2001 in den USA erteilt wurden (U.S. Patent Nr. 6,291,158
und 6,291,161), deckten angeblich bestimmte Antikörperexpressions-Bibliotheken
ab. In der Klage würde behauptet, dass MorphoSys drei Ansprüche innerhalb beider
Patente verletze.In Europa war CAT 1994 ein Patent aus der Winter II
Patentfamilie erteilt worden, wogegen MorphoSys im Oktober 1999 am Europäischen
Patentamt (EPA) erfolgreich Einspruch eingelegt hatte (Pressemitteilung vom 15.
Oktober 1999). In seiner Entscheidung vom Oktober 1999 verlangte das EPA
substantielle Änderungen in der Formulierung des Kernanspruches und verringerte
dadurch den Schutzumfang des Patents erheblich. Aus der selben Patentfamilie
erhielt CAT im Juni 2001 in den USA ein weiteres Patent erteilt (Winter II
Patent Nr. 6,248,516). Eine darauf folgende Patentverletzungsklage gegen
MorphoSys am U.S. District Court of Southern California wurde aufgrund fehlender
Gerichtsbarkeit und falschem Gerichtsstand abgewiesen. Zwischenzeitlich hat
MorphoSys beim U.S. District Court of Washington D.C. einen Feststellungsantrag
(Declaratory Judgement) auf Nichtverletzung bzw. Ungültigkeit des Patents
eingereicht. Es handelt sich bei der neuen Patentverletzungsklage nicht um das
CAT U.S. Patent Nr. 5,885,793 (Griffiths Patent), das am United States District
Court in Washington D.C. verhandelt wird. Nach zweiwöchigen Verhandlungen war
es CAT hierbei nicht gelungen, eine Verletzungsklage durchzusetzen. Im August
2001 wurde zugunsten MorphoSys eine vorläufige Gerichtsentscheidung getroffen,
die besagt, dass MorphoSys sich in der Frage der Patentverletzung durchsetzen
sollte; weitere Schriftsätze bzw. Anhörungen stehen noch aus.
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 21.09.2001
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WKN: 663200; Index: Nemax 50
Notiert: Neuer Markt in Frankfurt; Freiverkehr in Berlin, Bremen, Düsseldorf,
Hamburg, Hannover, München und Stuttgart
210730 Sep 01