MS Industrie AG

München

Jahres- und Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017

Bericht des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat informiert in diesem Bericht über seine Tätigkeit im Geschäftsjahr 2017. Im Mittelpunkt der Erläuterungen stehen die Themen seines kontinuierlichen Dialogs mit dem Vorstand sowie die Jahresabschluss- und Konzernabschlussprüfung

Der Aufsichtsrat der MS Industrie AG nahm während des gesamten Berichtsjahres die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahr. Hierzu gehören der regelmäßige Informationsaustausch mit dem Vorstand und die Überwachung der Geschäftsführung der Gesellschaft. In alle Entscheidungen, die für das Unternehmen von grundlegender Bedeutung waren, war der Aufsichtsrat unmittelbar eingebunden. Der Vorstand hat uns laufend, sowohl schriftlich als auch mündlich, zeitnah und umfassend über alle relevanten Fragen der Unternehmensplanung und der strategischen Weiterentwicklung, über die Lage und Geschäftsentwicklung des Unternehmens und der Gruppe sowie die Entwicklung der Ertragslage und der Liquidität einschließlich der Risikolage und des Risikomanagements sowie der Compliance unterrichtet. Dies beinhaltete auch Informationen über Abweichungen der tatsächlichen Entwicklung von früher berichteten Zielen sowie Abweichungen des Geschäftsverlaufs von der Planung (follow-up Berichterstattung). Grundsätzliche Fragen der Geschäftspolitik haben wir in gemeinsamen Sitzungen eingehend erörtert. Dabei haben wir uns von der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung überzeugt und konnten uns dabei stets von deren Recht-, Zweck- und Ordnungsmäßigkeit überzeugen. Abweichungen des Geschäftsverlaufs der einzelnen Tochtergesellschaften von den Jahresplanungen und Zielen wurden dem Aufsichtsrat im Einzelnen erläutert und mit dem Vorstand diskutiert. Zu einzelnen Geschäftsvorgängen hat der Aufsichtsrat seine Zustimmung erteilt, soweit dies nach Gesetz, Satzung oder Geschäftsordnung für den Vorstand erforderlich war.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats und insbesondere der Vorsitzende standen auch außerhalb der Aufsichtsratssitzungen mit dem Vorstand in regelmäßigem Kontakt und haben sich über die Entwicklung der Geschäftslage und die wesentlichen Geschäftsvorfälle informiert. Die schriftlichen Berichte und Beschlussvorlagen des Vorstands hat der Aufsichtsrat gründlich und im Detail überprüft, darüber beraten und dazu, soweit dies nach den gesetzlichen und satzungsmäßigen Bestimmungen erforderlich war, sein eindeutiges Votum abgegeben. Entscheidungsnotwendige Unterlagen wurden den Mitgliedern des Aufsichtsrats rechtzeitig vor der Sitzung zugeleitet. Akquisitions- und Desinvestitionsvorhaben wurden vom Aufsichtsrat anlassbezogen mit dem Vorstand erörtert.

Der Aufsichtsrat der MS Industrie AG ist mit nur drei Mitgliedern unverändert bewusst klein gehalten, um ein effizientes Arbeiten und intensive Diskussionen sowohl in strategischen als auch in Detailfragen zu ermöglichen. Daher war die Bildung von Aufsichtsratsausschüssen nach Meinung des Aufsichtsrats nicht sinnvoll und zweckmäßig. Der Aufsichtsrat hat auch, wie schon in den Vorjahren, die Effizienz seiner eigenen Tätigkeit im Laufe des Jahres überprüft und sichergestellt.

Im Geschäftsjahr 2017 haben fünf Aufsichtsratssitzungen stattgefunden, davon fünf ordentliche. In den Sitzungen ließ sich der Aufsichtsrat über den aktuellen Verlauf des Geschäftsjahres ausführlich informieren. Kein Mitglied des Aufsichtsrats hat an weniger als der Hälfte der Sitzungen in seiner Amtszeit teilgenommen. Der Vorstand hat an den Aufsichtsratssitzungen teilgenommen. Im Geschäftsjahr 2017 standen neben den Vorjahresthemen Stärkung des Kerngeschäfts und Vorbereitung auf weiteres organisches Wachstum, die Initiativen zur weiteren Internationalisierung, die Organisations-, Führungs- und Kommunikationsstruktur der Gruppe, die Themen Risiko-Management und Compliance und weitere Optimierungspotentiale im Produktionsbereich am Standort Trossingen sowie die Veräußerung der Betriebsimmobilie am Standort Spaichingen im Mittelpunkt der Beratungen und der Kontrolltätigkeit des Aufsichtsrats.

Schwerpunkte der Sitzung am 10. März 2017 waren neben der Diskussion der Geschäftslage der MS Powertrain Technology-Group und der MS Ultrasonic Technology-Group sowie der neuen Organisations- und Führungsstruktur die Themen (Cyber-)Risiko-Management und Compliance. Daneben war das Thema "Industrie 4.0" ein Thema der Beratungen.

Daneben erfolgte in der Sitzung die Budgetfreigabe 2017 auf konsolidierter Basis durch den Aufsichtsrat.

Schwerpunkte der Sitzung am 24. April 2017 waren der mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss nebst Lagebericht und der ebenfalls mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene IFRS Konzernabschluss nebst Konzernlagebericht der MS Industrie AG für das Geschäftsjahr 2016 sowie der Kurzbericht von Deloitte gem. IDW-PS 470: "Wesentliche Ergebnisse der Abschlussprüfung" vom 24. April 2017 und die Einladungspunkte zur Hauptversammlung der Gesellschaft. Fragen des Aufsichtsrats zum Einzel- und zum Konzernabschluss wurden vom Vorstand und vom Abschlussprüfer beantwortet. Im Ergebnis der Sitzung wurden der Jahresabschluss und der Konzernabschluss gebilligt und der Jahresabschluss damit nach § 182 AktG festgestellt sowie der Aufsichtsratsbericht 2016 verabschiedet.

Weitere Themen der Sitzung vom 24. April 2017 waren der aktuelle Geschäftsverlauf der Gruppe im 1. Quartal sowie die Diskussion der Tagesordnungspunkte der ordentlichen Hauptversammlung 2017. Daneben wurde über die aktualisierte 3-Jahres-Simulation der Gruppe für den Zeitraum 2017 bis 2019 als Bestandteil des Risikomanagement- bzw. Risikofrüherkennungssystems der MS Industrie AG und die Suche nach neuen CFO's für die operativen Segmente diskutiert. Diskutiert und bis auf Weiteres verworfen wurde eine mögliche 10%-ige Kapitalerhöhung der MS Industrie AG mit Ausschluss des Bezugsrechts als Möglichkeit für weiteres organisches und/oder anorganisches Wachstum ohne weitere Erhöhung des Verschuldungsgrades. Es wurde beschlossen bis auf Weiteres den Pfad des Verschuldungsabbaus weiter zu beschreiten.

Schwerpunkte der Sitzung am 28. Juni 2017 waren neben der Nachbesprechung der regulären Hauptversammlung 2017 die Vorstellung des neuen Prüfungsteams der Gruppe. Themen waren darüber hinaus die operative Ergebnisentwicklung bis Mai 2017, mögliche Auswirkungen des "Brexit", die neuen Mehrjahresverträge mit einem Großkunden im LKW-Bereich, die mögliche Auslagerung von EDV-Dienstleistungen, der mögliche Einstieg in neue Geschäftsfelder der Ultraschalltechnik und die Marktentwicklung des Segments "Ultrasonic Technology". Daneben waren die Rahmenbedingungen der geplanten Veräußerung der Betriebsimmobilie am Standort Spaichingen im Rahmen eines "Sale and lease back"-Modells Gegenstand der Beratungen.

Schwerpunkte der Sitzung am 6. Oktober 2017 waren die Diskussion und Durchsprache der jährlich zu veröffentlichenden Erklärung zum "Deutschen Corporate Governance-Kodex (DCGK)". Weitere Themen waren die Diskussion der vorläufigen "Key Audit Matters" 2017 sowie der neuen "CSR"-Berichterstattungspflicht mit den Wirtschaftsprüfern von Deloitte sowie die aktuelle Geschäftslage der beiden industriellen Segmente "Powertrain Technology" und "Ultrasonic Technology".

Schwerpunkte der Sitzung am 15. Dezember 2017 waren, neben der Vorstellung der zusammengefassten Ergebnisse des Risiko-Assessments 2017 auf Gruppenebene, als auch auf Ebene der größten Tochtergesellschaften, die Geschäftsentwicklung der Segmente und Minderheitsbeteiligungen anhand von Umsatz, Auftragsbestand, Investitionen und Personalentwicklung nebst einem Ausblick auf das Geschäftsjahr 2017. Daneben waren die Planung für das Geschäftsjahr 2018, der Status der neuen Betriebsmittelfinanzierung, die Entwicklung des US-amerikanischen LKW-Markts, die personelle Führungssituation, die aktuelle Sales-Pipeline sowie mögliche Investitionen in automatische Bearbeitungszentren Themen in der Sitzung. Ergänzend wurden die Zukunftsthemen IT-/Cyber-Sicherheit und Digitalisierung / Industrie 4.0 angesprochen. Die Vorstandsbestellung der beiden Vorstände, Dr. Andreas Aufschnaiter und Armin Distel wurde vom Aufsichtsrat verlängert.

Das Thema "Corporate Governance" besitzt für den Aufsichtsrat unverändert einen sehr hohen Stellenwert. Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben die Entwicklung der "Corporate Governance"-Standards in den letzten Jahren fortlaufend beobachtet. Über Fragen der "Corporate Governance" und ihrer aktuellen Entwicklung unter Einschluss der Prüfung ihrer Effizienz hat der Aufsichtsrat mit dem Vorstand im Rahmen der Oktober-Sitzung diskutiert. Vorstand und Aufsichtsrat haben die nach § 171 AktG jährlich vorgeschriebene Erklärung zum "Corporate Governance-Kodex" am 26. Oktober 2017 abgegeben. Den Aktionären wurde sie durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger und auf der Internet-Homepage der Gesellschaft dauerhaft zugänglich gemacht. Die MS Industrie AG entspricht nach der Veröffentlichung den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance-Kodex" in der zum Veröffentlichungszeitraum gültigen Fassung des Kodex vom 7. Februar 2017 (veröffentlicht im Bundesanzeiger am 24. April 2017), mit Ausnahme der in der "Entsprechenserklärung"-2017 aufgeführten und entsprechend begründeten Abweichungen.

Der Aufsichtsrat der MS Industrie AG hat mit Beschluss vom 21. September 2015 für den Frauenanteil im Aufsichtsrat und im Vorstand eine Zielgröße von jeweils mindestens 30 % festgelegt. Die Zielgrößen sollten für Vorstand und Aufsichtsrat getrennt bis zum 30. Juni 2017 erreicht werden. Nachdem vor dem 1. Januar 2016 bestehende Aufsichtsratsmandate bis zum Ende der Laufzeit (das heißt bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das am 31. Dezember 2019 endende Geschäftsjahr der Gesellschaft entscheidet) unberührt bleiben, war die Einhaltung der vorstehend genannten Frist für den Aufsichtsrat von vorne herein unwahrscheinlich.

Die "nichtfinanzielle (Konzern)-Erklärung" ("CSR-Berichterstattung") gemäß § 315b HGB in Verbindung mit § 315c HGB für das Geschäftsjahr 2017 wurde vom Aufsichtsrat gemäß § 171 Abs. 1 Satz 1 und 4 AktG inhaltlich ausführlich geprüft und es ergeben sich keine Einwendungen. Wir billigen hiermit die vom Vorstand aufgestellte "nichtfinanzielle (Konzern)-Erklärung".

Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften wurde der von der Hauptversammlung am 28. Juni 2017 gewählte Abschlussprüfer, die Deloitte GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München vom Aufsichtsrat am 10. Juli 2017 mit der Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses beauftragt. Der Abschlussprüfer Deloitte GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat uns im Vorfeld der Beauftragung in seinem Schreiben vom 18. April 2017 seine Unabhängigkeit bestätigt.

Der Aufsichtsrat überwachte die Auswahl, Unabhängigkeit, Qualifikation, Rotation und Effizienz des Abschlussprüfers.

Der vom Vorstand vorgelegte Jahresabschluss sowie der Konzernabschluss der MS Industrie AG für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2017 sowie der Lagebericht und der Konzernlagebericht der MS Industrie AG sind unter Einbeziehung der Buchführung vom Abschlussprüfer geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Im Rahmen der gesetzlichen Anforderungen waren auch das Risikomanagementsystem und die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der MS Industrie-Gruppe Gegenstand der Abschlussprüfung. Wesentliche Schwächen des internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems wurden von den Abschlussprüfern nicht berichtet.

Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht der MS Industrie AG wurden unter Berücksichtigung von § 315 e HGB auf der Grundlage der International Financial Reporting Standards (IFRS) vom Vorstand aufgestellt und vom Abschlussprüfer geprüft.

Vor Vergabe des Auftrags zur Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses diskutierte der Vorsitzende des Aufsichtsrats mit dem Abschlussprüfer detailliert Prüfungsschwerpunkte, Prüfungsinhalte und Prüfungskosten. Dabei hat sich der Aufsichtsrat insbesondere mit den im Bestätigungsvermerk beschriebenen, besonders wichtigen Prüfungssachverhalten ("Key Audit Matters") einschließlich der vorgenommenen Prüfungshandlungen beschäftigt. Der Abschlussprüfer unterrichtete den Aufsichtsratsvorsitzenden über die Vorprüfungsergebnisse. Er hat auch während der laufenden Abschlussprüfung darauf geachtet, den Aufsichtsrat unverzüglich über alle für dessen Arbeit wesentlichen Feststellungen zu informieren, die ihm bei der Durchführung der Abschlussprüfung zur Kenntnis kamen.

Über die dem Abschlussprüfer vom Aufsichtsrat vorgegebenen Prüfungsschwerpunkte für den Konzernabschluss sowie für den Einzelabschluss wurde vom Wirtschaftsprüfer mündlich im Rahmen der Aufsichtsratssitzung am 23. April 2018 ausführlich berichtet. Der Abschlussprüfer berichtete über den Umfang, die Schwerpunkte sowie die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung und ging dabei insbesondere auf die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte ("Key Audit Matters") und die vorgenommenen Prüfungshandlungen ein. In dieser Sitzung hat der Vorstand die Abschlüsse der AG und des Konzerns erläutert.

Die Prüfungsberichte und die Abschlussunterlagen wurden allen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig vor der Bilanzsitzung zugesandt. Sie waren in der Sitzung des Aufsichtsrats am 23. April 2018 Gegenstand intensiver Beratungen des Aufsichtsrats gemeinsam mit den Abschlussprüfern. Dabei berichteten die Abschlussprüfer über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung und standen dem Aufsichtsrat für Fragen sowie ergänzende Auskünfte und Erläuterungen zur Verfügung. Alle Fragen des Aufsichtsrats wurden von den Abschlussprüfern umfassend beantwortet.

Das Ergebnis der Prüfung und die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers haben wir nach eigener Prüfung zustimmend zur Kenntnis genommen und erheben nach unseren eigenen Prüfungen des Jahresabschlusses sowie des Konzernabschlusses und des Lageberichtes sowie des Konzernlageberichtes keine Einwendungen. Wir billigen den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss. Damit ist der Jahresabschluss 2017 nach § 182 AktG festgestellt.

Im Geschäftsjahr 2017 wurde ein Jahresüberschuss in Höhe von EUR 4.825.424,92 erwirtschaftet. Unter Berücksichtigung des Gewinnvortrags in Höhe von EUR 10.496.003,07 ergibt sich ein handelsrechtlicher Bilanzgewinn zum 31. Dezember 2017 in Höhe von EUR 15.321.427,99.

Im Jahresabschluss der MS Industrie AG schlägt der Vorstand der Hauptversammlung vor, den handelsrechtlichen Bilanzgewinn von EUR 15.321.427,99 in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen.

Dem Aufsichtsrat der MS Industrie AG gehörten im Geschäftsjahr 2017 folgende Herren an:

Karl-Heinz Dommes (Vorsitzender), Unternehmensberater, Hausen am Tann,

Walter Biland (stellvertretender Vorsitzender), Unternehmensberater, Thun, Schweiz

Benjamin Mayer, Geschäftsführer Mayer & Cie. GmbH & Co. KG, Albstadt.

Jedes Aufsichtsratsmitglied achtet darauf, dass ihm für die Wahrnehmung seiner Mandate genügend Zeit zur Verfügung steht. Die Mitglieder des Aufsichtsrats nehmen die für ihre Aufgaben erforderlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen eigenverantwortlich wahr.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erfüllten und erfüllen die Unabhängigkeitskriterien im Sinne des "Deutschen Corporate Governance-Kodex" in der jeweils aktuellen Fassung. Interessenkonflikte im Sinne des "Deutschen Corporate Governance-Kodex" wurden vermieden.

Wir danken dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der MS Industrie-Gruppe für die erbrachte Leistung und die große Einsatzbereitschaft im abgelaufenen Geschäftsjahr und wünschen ihnen für die Herausforderungen des Jahres 2018 weiterhin viel Erfolg.

 

München, 23. April 2018

Vorsitzender des Aufsichtsrats MS Industrie AG

Karl-Heinz Dommes

Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2017

1. Grundlagen des Konzerns

1 . a. Geschäftsmodell des MS Industrie-Konzerns

Der MS Industrie-Konzern operiert vor allem im Industrie- sowie im Dienstleistungssektor mit den folgenden Geschäftstätigkeiten:

a) Industrie

MS Technologie-Gruppe: Fertigung von mechanischen Baugruppen und Komponenten für die Automobilindustrie, insbesondere im Nutzfahrzeugbereich (Segment Antriebstechnik - "Powertrain Technology") sowie Fertigung von Spezialmaschinen für die Automobilindustrie sowie Serienmaschinen und Ultraschall-Schweißsystemen für verschiedene Anwenderbranchen wie z.B. die Verpackungsindustrie, Medizintechnik, Elektrotechnik etc. (Segment Ultraschalltechnik - "Ultrasonic Technology")

Elektromotorenwerk Grünhain GmbH und Tochtergesellschaften: Fertigung von Elektromotoren und Aluminium-Druckgussteilen (auch Subsegment "Powertrain - Elektro")

b) Dienstleistungen

Langfristiges Vermögen der GCI BridgeCapital GmbH: Erwerb, Verwaltung und Verpachtung von Gewerbegrundstücken, MS Property and Equipment, LLC, USA: Erwerb, Verwaltung und Vermietung von Maschinen und Anlagen, sowie die Anteile an der Beno Immobilien GmbH (assoziiertes Unternehmen): Erwerb, Verwaltung und Vermietung von Gewerbeimmobilien

MS Industrie AG, MS Industrie Verwaltungs GmbH und MS Industries Administrative LLC, USA: Managementberatung

1 .b. Steuerungssystem

Das Beteiligungscontrolling der MS Industrie AG als Holding verantwortet in seiner zentralen Funktion das konzerninterne Steuerungssystem. Es überwacht und steuert Soll-Ist-Abweichungen vorrangig auf Basis der Entwicklungen der Kennzahlen der Tochterunternehmen. Zudem verfolgt es die Fortschritte operativer Maßnahmen und bereitet auf Konzernebene die relevanten Kennzahlen für den Vorstand auf. Das Steuerungssystem wird dabei an Veränderungen innerhalb und außerhalb des Konzerns angepasst.

Der Konzern wird intern vor allem anhand der folgenden finanziellen Kennzahlen gesteuert:

Ergebniskennzahlen: Umsatzerlöse, Rohertragsmarge, EBITDA, EBIT, EBT, EBIT-Marge sowie Ergebnis je Aktie.

Cash-Flow-Kennzahlen: Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit, Cashflow aus der Investitionstätigkeit.

Bilanzkennzahlen: Eigenkapital, Eigenkapitalquote und Netto-Verschuldungsgrad (Nettobankverbindlichkeiten/Eigenkapital).

Im Rahmen des aktuellen Organisations-, Führungs- und Kommunikationskonzepts des MS Industrie-Konzerns, welches zuletzt im Oktober 2016 vom Aufsichtsrat bestätigt wurde, wurden die operativen Einheiten neu strukturiert und die interne Berichterstattung dementsprechend angepasst, ohne dass sich hieraus Auswirkungen auf die konzernweiten finanziellen Kennzahlen ergeben hätten.

1. c. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

Neben den zur Konzernsteuerung verwendeten finanziellen Kennzahlen, sind auch die nachfolgend dargestellten nichtfinanziellen Leistungsindikatoren für den Konzern von Bedeutung.

Nachhaltigkeit / Umweltschutz

Der MS Industrie-Konzern erfüllt die Voraussetzungen der Normvorschrift DIN ISO 14001 (Umweltmanagementsysteme) an allen Standorten (mit Ausnahme der Elektromotorenwerk Grünhain GmbH) und DIN ISO 50001 (Energiemanagementsysteme) an allen deutschen Standorten der Firmengruppe. Zudem sind die Standorte des Segments Powertrain (mit Ausnahme der Elektromotorenwerk Grünhain GmbH) nach DIN ISO/TS 16949 zertifiziert. Die Elektromotorenwerk Grünhain GmbH sowie die Standorte des Segments Ultrasonic sind zudem nach DIN ISO 9001 (Qualitätsmanagementsystem) zertifiziert. Besondere Umweltrisiken oder Energierisiken sind nicht bekannt.

Im Zuge der Errichtung der neuen Produktionsanlage der MS Technologie-Gruppe in Trossingen, mit der im Geschäftsjahr 2014 begonnen und die im Geschäftsjahr 2015 fertiggestellt wurde, hat die Gesellschaft aus energetischen und umwelttechnischen Gesichtspunkten ein modernes Gebäudeareal errichtet, welches in punkto Energiehaushalt, Nachhaltigkeit und Unabhängigkeit weitreichende Akzente setzt. Im Zuge dieses Projektes wurde auch die Vision umgesetzt, einen Teil der notwendigen Energie über ein eigenes Blockheizkraftwerk zu produzieren und über intelligente Abwärme-Systeme sowohl Kühl- wie auch Wärmequellen für den Eigengebrauch zu verwenden.

Personal- und Sozialbereich

Per Ende des Geschäftsjahres beschäftigte der MS Industrie-Konzern 1.158 festangestellte Mitarbeiter (davon 892 festangestellte Mitarbeiter in der MS Technologie-Gruppe), im Vergleich zu 1.114 festangestellten Mitarbeitern per Ende 2016 (davon per Ende 2016: 851 festangestellte Mitarbeiter in der MS Technologie-Gruppe).

Unverändert ist die Belegschaft von einer sehr geringen Fluktuation geprägt.

Der Konzern hat zum Ausgleich konjunktureller Schwankungen stets eine angemessene Anzahl an Leiharbeitskräften beschäftigt. Die personalpolitische Ausrichtung des Konzerns zielt darauf ab, die eigenen Ausbildungskapazitäten wie in den Vorjahren stetig auszubauen, um einem Facharbeitermangel entgegenzuwirken und zukünftige Führungskräfte gezielt auf anspruchsvolle Aufgaben vorzubereiten.

Die individuelle Fort- und Weiterbildung hat einen hohen Stellenwert im Konzern.

Dies dokumentiert sich unter anderem in der hohen Ausbildungsquote.

Innovationskraft

Die Innovationskraft des MS Industrie-Konzerns manifestiert sich zum Beispiel darin, dass die 100%ige Tochtergesellschaft MS Ultraschall Technologie GmbH in der "Top 100"-Runde der "100 innovativsten Mittelständler Deutschlands" in 2016 eine Platzierung unter den "Top 100" erreicht hat. Damit hat die MS Ultraschall Technologie GmbH ihre Innovationskraft erneut eindrucksvoll unter Beweis gestellt: In den Jahren davor hatte es die MS Powertrain Technologie GmbH (MS) (vormals: MS Spaichingen GmbH) bereits fünfmal unter Deutschlands innovativste Mittelständler geschafft. Dreimal in Folge hat MS dabei Platz zwei in der Größenklasse der Unternehmen ab 500 Mitarbeitern belegt. Bewertet wurden die Unternehmen dabei in den fünf Bewertungskategorien: "Innovationsförderndes Top-Management, Innovationsklima, Innovative Prozesse und Organisation, Innovationsmarketing/Außenorientierung und Innovationserfolg".

Kundenzufriedenheit/-treue

Die Kundenzufriedenheit und Kundentreue dokumentiert sich unter anderem auch darin, dass die "Rolls-Royce Power Systems AG", die Muttergesellschaft unseres direkten Kunden "MTU Friedrichshafen", die vormalige MS Spaichingen GmbH (heute: MS Powertrain Technologie GmbH (MS)) im Jahr 2014 zum dritten Mal für die hervorragende Qualität ihrer Produkte mit dem "Supplier Award" in der Kategorie "Bester Lieferant von Fertigteilen" ausgezeichnet hat. Mit dieser Auszeichnung werden von "Rolls-Royce" jedes Jahr die Lieferanten mit dem höchsten Qualitäts- und Leistungsniveau prämiert. Die Auszeichnung ist für MS ein Aushängeschild und der beste Beweis für die konstante Qualität ihrer Produkte. Die Gewinner werden weltweit aus etwa 1.500 Lieferanten von Produktionsmaterial ausgewählt. Die Jury bewertet dabei nach den Kriterien: Qualität, Logistik, Umweltschutz und Kooperation.

Der weltweit führende Automobilzulieferer "Faurecia" verleiht jährlich Auszeichnungen für die drei besten Lieferanten aus einem Kreis von weltweit insgesamt mehr als 1.700 Lieferanten. Bei der jährlichen " FIS Strategic Supplier Convention" der strategischen Lieferanten in Amsterdam wurde die MS Ultraschall Technologie GmbH im Juni 2016 mit einer Auszeichnung in der Kategorie "Development Leadership" für folgende Bereiche ausgezeichnet: Größtes prozentuales Wachstum mit "Faurecia" in den letzten Jahren, Unterstützung in allen weltweiten Regionen mit Vertrieb, Produktion und Service, Fähigkeit weltweit 13 Projekte gleichzeitig zu realisieren, strategischer Aufbau eines neuen Produktionsstandortes in Asien. Mit der Auszeichnung werden seit 2014 Partner und Lieferanten für herausragende Leistungen honoriert, die zur Weiterentwicklung und Verbesserung von Produkten und Fertigungsverfahren im Geschäftsbereich "Automotive Interieur" mitwirken. Die prämierten Unternehmen tragen zum Unternehmenserfolg bei und liefern auch neue Anreize für Ideen und Innovationen.

Lieferfähigkeit

Im Industriebereich war die zeitnahe Lieferfähigkeit im Vorjahr, trotz des im Vorjahr unterjährig erfolgten Umzugs des Geschäftsbereichs "Powertrain Technology" von Spaichingen nach Trossingen fortlaufend gegeben.

Qualitätsmanagement

Der MS Industrie-Konzern erfüllt die Voraussetzungen der Normvorschrift DIN ISO 9001 (Qualitätsmanagementsystem) am Standort der Elektromotorenwerk Grünhain GmbH sowie an den Standorten des Segments Ultrasonic bzw. DIN ISO/TS 16949 (Quality Management System) an allen Standorten des Segments Powertrain (mit Ausnahme der Elektromotorenwerk Grünhain GmbH).

1. d. Nichtfinanzielle Konzernerklärung gemäß § 315b HGB in Verbindung mit § 315c HGB [ungeprüft]

Gemäß den gesetzlichen Anforderungen (insbesondere § 289 b ff. HGB) erfolgt die nichtfinanzielle Konzernerklärung des MS Industrie-Konzerns für die gesetzlich geforderten Aspekte Umweltbelange, Arbeitnehmerbelange, Sozialbelange, Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Dabei geht die nichtfinanzielle Konzernerklärung auch auf die angewandten Due-Diligence-Prozesse ein und stellt wesentliche nichtfinanzielle Leistungsindikatoren (im Folgenden kurz "Leistungsindikatoren" genannt) übersichtlich in tabellarischer Form dar. Es soll dem Leser damit ermöglicht werden, in Bezug auf die berichtspflichtigen Aspekte diejenigen Angaben zu erhalten, welche für das Verständnis des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses und der Lage des MS Industrie-Konzerns sowie der Auswirkungen der Geschäftstätigkeit des MS Industrie-Konzerns auf die berichteten Aspekte erforderlich sind.

In Ausübung des gesetzlich vorgesehenen Wahlrechts hat sich die MS Industrie-Gruppe entschlossen, die nichtfinanzielle Konzernerklärung als einen besonderen Abschnitt innerhalb des Konzernlageberichts einzufügen. Sofern es zum Verständnis der nichtfinanziellen Konzernerklärung erforderlich ist, wird auf die entsprechenden Angaben im Konzernabschluss und Konzernlagebericht verwiesen.

In Bezug auf die gesetzlich geforderte Beschreibung des Geschäftsmodells der MS Industrie AG wird auf obigen Punkt 1.a. Geschäftsmodell verwiesen.

Da die Abgabe einer nichtfinanziellen Konzernerklärung für den MS Industrie-Konzern erstmalig für das Geschäftsjahr 2017 verpflichtend ist, erfolgt die Berichterstattung ohne einen entsprechenden Vorjahresvergleich. Es ist das erklärte Ziel des MS Industrie-Konzerns über die Folgejahre eine kontinuierliche Berichterstattung aufzubauen und somit eine entsprechende zeitliche Vergleichbarkeit herzustellen. Dies gilt insbesondere für die nachfolgend dargestellten Leistungsindikatoren, für welche jeweils nur eine Darstellung für das Geschäftsjahr 2017 bzw. im Falle von Stichtagsbetrachtungen auf den 31. Dezember 2017 erfolgt.

Für die Erstellung der nichtfinanziellen Konzernerklärung wurde nicht auf ein bestehendes Rahmenwerk zurückgegriffen. Vorstand und Aufsichtsrat des MS Industrie-Konzerns sind davon überzeugt, dass die hier dargestellte Berichterstattung auch ohne Rückgriff auf ein entsprechendes Rahmenwerk die Informationsbedürfnisse der adressierten Stakeholder vollumfänglich erfüllt. Dazu tragen nicht zuletzt die flachen Hierarchien und die direkten Kommunikationswege innerhalb des Konzerns bei. Somit kann sichergestellt werden, dass alle Führungskräfte innerhalb des Konzerns eine einheitliche Auffassung zur Bedeutung nichtfinanzieller Aspekte in der Unternehmensführung haben, diese Auffassung im Rahmen ihrer Führungsrollen vorleben und gemeinsam mit den Mitarbeitern umsetzen. Es wird zudem auf die einschlägigen Zertifizierungen und Management Systeme auf Ebene der entsprechenden Aspekte verwiesen. Ferner wird der MS Industrie-Konzern im Rahmen seiner Tätigkeit als First-Tier-Supplier verschiedener Automobilhersteller regelmäßig im Rahmen entsprechender Lieferantenaudits auch im Hinblick auf nichtfinanzielle Aspekte auditiert.

Zum Berichtszeitpunkt bestehen durch die Geschäftstätigkeit der MS Industrie-Gruppe, nach deren Auffassung, keine Risiken, deren Eintritt sehr wahrscheinlich ist und durch die, im Falle einer Materialisierung des entsprechenden Risikos, schwerwiegende negative Auswirkungen auf die berichtspflichtigen Aspekte entstehen würden. Auch bestehen zum Berichtszeitpunkt nach Auffassung der MS Industrie-Gruppe keine Risiken die mit den Geschäftsbeziehungen, den Produkten und Dienstleistungen des MS Industrie-Konzerns verknüpft sind deren Eintritt sehr wahrscheinlich ist und durch die im Falle einer Materialisierung des entsprechenden Risikos schwerwiegende negative Auswirkungen auf die berichtspflichtigen Aspekte entstehen würden.

Der detaillierten Beleuchtung der einzelnen, berichtspflichtigen Aspekte sei noch vorangestellt, dass die MS Industrie-Gruppe ausschließlich im Business-to-Business Bereich agiert und keinerlei Produkte direkt an Endverbraucher liefert. Dabei stellen international operierende Konzerne insbesondere aus dem automobilen Umfeld die gegenwärtig größte Kundengruppe dar. Dies gilt sowohl für die direkte Belieferung von OEMs als auch für die Belieferung wesentlicher Tier 1 Supplier. Damit liefert die MS Industrie-Gruppe einen nennenswerten Teil ihrer Produkte an Unternehmen, die selbst keine Produkte direkt an Endverbraucher vertreiben. Vor diesem Hintergrund ist es für die MS Industrie-Gruppe kaum möglich die Auswirkungen der ausgelieferten Produkte auf die unten dargestellten, berichtspflichtigen Aspekte zu benennen oder gar zu quantifizieren, da die von der MS Industrie-Gruppe hergestellten Produkte immer nur ein kleiner Teil eines Endproduktes sind oder zu dessen Herstellung genutzt werden.

Im Geschäftsfeld "Powertrain Technology" liefert die MS Industrie-Gruppe Systeme und Komponenten für schwere Verbrennungsmotoren an die Hersteller von Fahrzeugen oder einzelnen Motoren. Der Beitrag zum Gesamtprodukt Fahrzeug, welchen die MS Industrie-Gruppe dabei leistet, ist gering. Eine Abschätzung der Auswirkungen der von der MS Industrie-Gruppe hergestellten Produkte auf die berichtspflichtigen Aspekte kann aber nach dem Dafürhalten der MS Industrie-Gruppe grundsätzlich nur im Kontext des Gesamtfahrzeugs vorgenommen werden. So hat beispielhaft nicht der Kipphebel eines Motors einzeln abschätzbare Auswirkungen auf die Umwelt, sondern stets das von diesem Motor angetriebene Fahrzeug. Diese Argumentation wird zudem durch den Umstand bekräftigt, dass die MS Industrie-Gruppe gegenwärtig im Geschäftsfeld "Powertrain Technology" fast ausschließlich Serienteile nach fremder Zeichnung fertigt. Eine Beeinflussung der gefertigten Produkte in Bezug auf deren Auswirkungen auf die unten dargestellten berichtspflichtigen Aspekte ist daher nicht möglich. In diesem Sinne wird auf die seitens der Fahrzeughersteller erstellten nichtfinanziellen Konzernerklärungen, "Corporate-Social-Responsibility"-Reports oder vergleichbare Erklärungen und Berichte verwiesen. Als Beispiele für Kunden in diesem Geschäftsfeld seien folgende Fahrzeug- bzw. Motorenhersteller genannt: Daimler, Rolls-Royce Power Systems, Liebherr.

Im Geschäftsfeld "Ultrasonic Technology" beliefert die MS Industrie-Gruppe vorrangig global führende Automobilhersteller und deren Zulieferer mit Sondermaschinen für die Herstellung von PKW-Teilen wie z.B. Stoßfänger oder Instrumententafeln. Die in den Werken der betreffenden Kunden eingesetzten Maschinen entsprechen stets den in der Automobilindustrie üblichen Anforderungen in Bezug auf Arbeitssicherheit. Die in den Maschinen eingesetzte Ultraschall-Schweißtechnik ist in Bezug auf Energieeffizienz und Materialverbrauch gegenüber anderen Verfahren wie Hitzeschweißen deutlich überlegen. Allerdings ist es der MS Industrie-Gruppe auch hier nicht möglich, die mit Hilfe der gelieferten Maschinen hergestellten Produkte hinsichtlich deren Auswirkungen auf die berichtspflichtigen Aspekte zu bewerten. Auch hier kann eine sinnvolle Bewertung nur im Sinne des Gesamtfahrzeuges erfolgen. Beispielhaft ist eine Bewertung der Auswirkungen einer Türverkleidung auf den Aspekt Sozialbelange nicht außerhalb des Kontexts des Gesamtfahrzeuges möglich. Auch hier wird in diesem Sinne auf die seitens der Fahrzeughersteller erstellten nichtfinanziellen Konzernerklärungen, "Corporate-Social-Responsibility"-Reports oder vergleichbare Erklärungen und Berichte verwiesen. Als Beispiele für Kunden in diesem Geschäftsfeld seien folgende Fahrzeughersteller oder Tier 1 Supplier genannt: Volkswagen, BMW, Daimler, Tesla, Faurecia, Rehau. Darüber hinaus werden im Geschäftsfeld "Ultrasonic Technology" Systeme und Komponenten für Ultraschallschweißanwendungen z.B. in der Verpackungsmittelindustrie, sowie seit dem Geschäftsjahr 2016 auch Serienmaschinen für Schweißanwendungen z.B. in der Herstellung von Medizinprodukten oder Konsumgütern hergestellt und vertrieben. Durch die Breite der entsprechenden Anwendungsfelder und den Einsatz der von der MS Industrie-Gruppe hergestellten Produkte als Produktionsmittel innerhalb eines Kundenprozesses zur Herstellung eines Endprodukts ist auch hier keine belastbare Einschätzung seitens der MS Industrie Gruppe zu den Auswirkungen des Endprodukts auf die im Sinne der nichtfinanziellen Konzernerklärung berichtspflichtigen Aspekte möglich.

Umweltbelange [ungeprüft]

Der MS Industrie-Konzern erfüllt die Voraussetzungen der Normvorschrift DIN ISO 14001 (Umweltmanagementsysteme) an allen Standorten (mit Ausnahme der Elektromotorenwerk Grünhain GmbH) und DIN ISO 50001 (Energiemanagementsysteme) an allen deutschen Standorten der Firmengruppe. Zudem sind die Standorte des Geschäftsfelds "Powertrain Technology" (mit Ausnahme des Elektromotorenwerks Grünhain) nach IATF 16949 zertifiziert. Die Elektromotorenwerk Grünhain GmbH sowie die Standorte des Geschäftsfelds "Ultrasonic Technology" sind zudem nach ISO 9001 zertifiziert. Besondere Umweltrisiken oder Energierisiken sind nicht bekannt. Die im Zusammenhang mit der Zertifizierung festgelegten Arbeitsanweisungen, Verfahrenshinweise und Kontrollsysteme werden regelmäßig durch externe Auditoren geprüft. In diesem Zusammenhang ist an jedem Standort (mit Ausnahme der Elektromotorenwerk Grünhain GmbH) ein festes Energie- und Umweltteam eingesetzt, welches sich mindestens vierteljährlich mit der Geschäftsleitung vor Ort trifft um eventuelle Abweichungen von den in Bezug auf Energie und Umwelt festgelegten Vorgehensweisen und Ziele zu besprechen und die Umsetzung entsprechender Verbesserungsmaßnahmen zu überwachen. Auch stehen die standortverantwortlichen Teams innerhalb der Gruppe in regem Austausch um Best-Practice Beispiele an allen Standorten umzusetzen. Die Elektromotorenwerk Grünhain GmbH berät im Rahmen der internen Leitungssitzungen regelmäßig über Energie- und Umweltthemen.

Im Zuge der Errichtung der neuen Produktionsstätte der MS Powertrain Technologie GmbH in Trossingen, mit der im Geschäftsjahr 2014 begonnen und die im Geschäftsjahr 2015 fertiggestellt wurde, hat die Gesellschaft aus energetischen und umwelttechnischen Gesichtspunkten ein modernes Gebäudeareal errichtet, welches in punkto Energiehaushalt, Nachhaltigkeit und Unabhängigkeit weitreichende Akzente setzt. Im Zuge dieses Projektes wurde auch die Vision umgesetzt, einen Teil der notwendigen Energie über ein eigenes Blockheizkraftwerk zu produzieren und über intelligente Abwärme-Systeme sowohl Kühl- als auch Wärmequellen für den Eigengebrauch zu verwenden.

In der folgenden Tabelle sind die seitens des MS Industrie-Konzerns erhobenen Leistungsindikatoren im Bereich Energieverbrauch dargestellt.

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Energieverbrauch (alle Angaben in MwH) 1.1. bis 31.12.2017
Strom 33.938
Erdgas 17.957
Heizöl 711
Absoluter Energieverbrauch 52.606
Absoluter Energieverbrauch in MwH je 1 Million Euro Umsatz 210

Der ausgewiesene Stromverbrauch beinhaltet auch den Stromverbrauch aus der eigenen Erzeugung der Blockheizkraftwerke an den Standorten Zittau und Trossingen. Der Erdgasverbrauch beinhaltet auch das für den Betrieb der Blockheizkraftwerke an den Standorten Zittau und Trossingen, sowie das direkt für einen Fertigungsprozess am Standort Zittau verbrauchte Erdgas. Der Heizölverbrauch beschränkt sich auf den Standort Spaichingen. Der absolute Energieverbrauch ergibt sich aus der Summe der Verbräuche von Strom, Erdgas und Heizöl. Der Energieverbrauch je 1 Million Euro Umsatz errechnet sich aus dem absoluten Energieverbrauch geteilt durch den konsolidierten Gruppenumsatz gemäß Konzerngewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2017.

Der Energieverbrauch variiert stark zwischen den Geschäftsfeldern. Die Produktionstätigkeiten des Geschäftsfelds "Powertrain Technology" sind durch den Einsatz von, in der Regel im dreischichtigen Betrieb genutzten, Maschinen tendenziell von einem höheren Energieaufwand geprägt als die Produktion des Geschäftsfelds "Ultrasonic Technology", welche sich stärker durch Montagetätigkeiten auszeichnet. Dies kann zum Teil durch die wesentlich modernere Gebäudeinfrastruktur der Standorte Trossingen und Zittau im Vergleich zum Standort Spaichingen kompensiert werden. Der kontinuierliche Ersatz von älteren Maschinen durch modernere und energieeffizientere Maschinen soll in Zukunft, gemessen am Umsatz, zu einem geringeren relativen Gesamtenergieverbrauch beitragen. Dabei können durch moderne Fertigungstechnologien zum Teil mehrere alte Maschinen durch einzelne neue Maschinen ersetzt werden. Zudem werden ältere Maschinen regelmäßig (general-)überholt um deren Produktivität und Energieeffizienz zu verbessern. Ferner sollen in Zukunft verbesserte Monitoring Systeme, welche aktuell an den Standorten des Geschäftsfelds "Powertrain Technology" in Webberville und Trossingen eingeführt werden, zu einer noch besseren Auslastung der Maschinen führen und damit den relativen Energieverbrauch reduzieren. Die Reduktion des relativen Gesamtenergieverbrauchs stellt das wesentliche mittelfristige Ziel der MS Industrie Gruppe im Bereich Umweltbelange dar.

Im Rahmen der Tätigkeiten der MS Industrie-Gruppe werden auch Treibhausgasemissionen verursacht. So finden durch Mitarbeiter der MS Industrie-Gruppe dienstliche PKW-Fahrten, Flüge und Zugreisen statt. Aufgrund der Vielfältigkeit der eingesetzten Verkehrsmittel und der insbesondere an den deutschen Standorten vornehmlich bestehenden Dienstwagenrichtlinien im Sinne der sogenannten 1 %-Versteuerung, ist es der MS Industrie-Gruppe gegenwärtig nicht möglich die im Rahmen dienstlicher Reisetätigkeiten verursachten Treibhausgasemissionen mit einer angemessenen Genauigkeit und unter vertretbarem Aufwand zu erfassen. Grundsätzlich ist die MS Industrie-Gruppe bemüht, insbesondere Flugreisen auf das nötigste zu beschränken und die Häufigkeit von Besuchen zwischen den Standorten durch den Einsatz moderner Technologien wie z.B. Videokonferenzen zu minimieren.

Im Bereich Wasserverbrauch und Abfall erhebt die MS Industrie-Gruppe die in nachfolgender Tabelle dargestellten Leistungsindikatoren.

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Wasserverbrauch (alle Angaben in m3) 1.1. bis 31.12.2017
Wasserentnahme aus dem Trinkwassernetz 21.599
Wassereinleitung in die Kanalisation 15.986
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Abfall (alle Angaben in Tonnen) 1.1. bis 31.12.2017
Abfall zur Beseitigung 297
Abfall zur Verwertung (ohne Schrott) 510
Schrott zur Verwertung 2.974
Gefährlicher Abfall zur Beseitigung 415
Gefährlicher Abfall zur Verwertung 1.528
Abfallaufkommen Gesamt 5.724

Neben der Entnahme von Wasser aus dem Trinkwassernetz erfolgt innerhalb der Standorte der Gruppe keine Direktentnahme von Wasser z.B. aus Brunnen oder Gewässern. Das nicht in die Kanalisation eingeleitete Wasser wird im Wesentlichen im Geschäftsfeld "Powertrain Technology" in Form von Kühlwasser in die Bearbeitungszentren eingeleitet. Dieses Kühlwasser verdampft zu einem wesentlichen Teil, während der übrige Teil als ölhaltiger Abfall zur Verwertung gegeben wird.

Vom Gesamtabfallaufkommen entfällt der überwiegende Teil, insbesondere in den Kategorien Schrott zur Verwertung und Gefährlicher Abfall zur Verwertung, auf Metallspäne und mit Öl verunreinigte Metallspäne aus dem Geschäftsbereich "Powertrain Technology". Zur Vermeidung von verunreinigten Spänen werden am Standort Trossingen Späne brikettiert während das in diesem Prozess abgesonderte Öl wiederaufbereitet wird.

Die MS Powertrain Technologie GmbH hat sich für das Geschäftsjahr 2018 das Ziel gesetzt, den indirekten Stromverbrauch im Bereich der Klimatechnik durch eine bessere Steuerung zu verringern. Zudem sollen in allen Unternehmensbereichen der Einsatz von wassergefährdenden Stoffen in der Metallbearbeitung verringert werden. Zuletzt soll am Standort Spaichingen die noch nicht umgerüstete Klimatechnik auf umweltfreundlichere Kühlstoffe umgerüstet werden.

Arbeitnehmerbelange [ungeprüft]

Für die MS Industrie-Gruppe stellen die qualifizierten und motivierten Arbeitnehmer eine wesentliche Grundlage für den langfristigen unternehmerischen Erfolg der MS Industrie-Gruppe dar. Im Sinne einer nachhaltigen Personalentwicklung ist die MS Industrie-Gruppe daher bestrebt, durch eine wertschätzende und fachlich ausgezeichnete Ausbildung Nachwuchsarbeitskräfte an die MS Industrie-Gruppe heranzuführen und durch faire Bezahlung und gute Arbeitsbedingungen langfristig an das Unternehmen zu binden. Die stete Einhaltung von rechtlichen Rahmenbedingungen in Bezug auf die Belange und die Sicherheit der Arbeitnehmer, stellt dabei lediglich eine selbstverständliche Basis dar. Die nachfolgende Tabelle zeigt zunächst eine allgemeine Übersicht über die im Bereich Arbeitnehmerbelange erhobenen Leistungsindikatoren:

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Beschäftigung Allgemein 31.12.2017
Anzahl %
Absolute Mitarbeiterzahl zum Stichtag 1.263 100,0
davon Männer 989 78,3
davon Frauen 274 21,7
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Zusammensetzung nach Altersgruppen zum Stichtag Anzahl %
jünger als 30 Jahre 303 24,0
30 bis 50 Jahre 540 42,8
älter als 50 Jahre 420 33,3
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Fluktuation, Teilzeit, Unbefristete jeweils zum Stichtag Anzahl %
Fluktuationsquote in % - 5,3
Teilzeitbeschäftigte 44 3,5
Beschäftigte mit unbefristetem Arbeitsvertrag 1.050 83,1

Per Ende des Geschäftsjahres beschäftigte der MS Industrie-Konzern nach der für die Zwecke der nichtfinanziellen Konzernerklärung gewählten Definition 1.263 Mitarbeiter inklusive Auszubildende ohne Leiharbeiter. Der Konzern hat zum Ausgleich konjunktureller Schwankungen stets eine angemessene Anzahl an Leiharbeitskräften beschäftigt. Die durchschnittliche Beschäftigtenzahl (errechnet aus der Summe der Mitarbeiterzahl jeweils zum Ende eines Quartals (31.03., 30.06., 30.09. und 31.12.), dividiert durch vier) liegt mit 1.209 Mitarbeitern deutlich unterhalb der Stichtagsbetrachtung, was einen im Verlauf des Jahres erfolgten Personalaufbau abbildet. Dieser Personalaufbau ist in Bezug auf das Geschäftsfeld "Powertrain Technology" im Wesentlichen der deutlichen Erholung des LKW Marktes und der damit verbundenen Umsatzsteigerung im Verlauf des Geschäftsjahres, sowie im Geschäftsfeld "Ultrasonic Technology" der laufenden Markteinführung der "soniTop" Serienmaschinen und dem damit verbundenen Aufbau von Vertriebs- und Produktionskapazitäten geschuldet.

Der Überhang an männlichen Arbeitnehmern ist aus Sicht der MS Industrie-Gruppe dem Umstand geschuldet, dass im Bereich der technischen Berufe in der Vergangenheit überwiegend Männer ausgebildet wurden und auch weiterhin ausgebildet werden. Die MS Industrie-Gruppe stellt in der Auswahl ihrer Mitarbeit einzig die fachliche Qualifikation im jeweiligen Arbeitsbereich in den Vordergrund. Eine bevorzugte Beschäftigung anhand von Geschlecht, Alter oder Herkunft findet nicht statt. Allerdings ist insbesondere in den technischen Bereichen ein deutlicher Überschuss an männlichen Bewerbern zu verzeichnen, welcher unter der Annahme von im Mittel gleichen Qualifikationen zwischen weiblichen und männlichen Bewerbern automatisch zu einer Mehrheit an männlichen Mitarbeitern führt.

Die Verteilung der Belegschaft auf die in der Tabelle dargestellten Altersgruppen ist als ausgeglichen zu bezeichnen. Geht man davon aus, dass der durchschnittliche Beschäftigte mit 20 Jahren ins Berufsleben eintritt (Auszubildende tendenziell früher, Studierende tendenziell später) und mit 65 Jahren das Rentenalter erreicht, entspricht der prozentuale Anteil der Berufsjahre nahezu exakt der Verteilung der Altersgruppen innerhalb der Gesamtbelegschaft des MS Industrie-Konzerns.

Wie bereits in den Jahresabschlüssen der vergangenen Jahre qualitativ festgestellt, ist die Belegschaft unverändert von einer sehr geringen Fluktuation geprägt. Die Fluktuationsquote wird als Gesamtzahl der Abgänge geteilt durch die durchschnittliche Mitarbeiterzahl berechnet. Dabei werden Abgänge aus Verrentung nicht aus der Gesamtzahl der Abgänge herausgerechnet. Die Quote derjenigen Mitarbeiter, die die MS Industrie-Gruppe auf eigenen Wunsch verlassen, oder diese aufgrund einer arbeitgeberseitigen Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses verlassen müssen, liegt damit noch niedriger. Der Anteil der Teilzeitbeschäftigten ist mit 3,5 % gering. Dabei ist der höchste Anteil an Teilzeitbeschäftigten im Bereich der Verwaltung zu verzeichnen. Der Anteil an Beschäftigten mit unbefristetem Arbeitsvertrag liegt unter Einbeziehung der Auszubildenden, welche aufgrund gesetzlicher Vorgaben grundsätzlich über befristete Ausbildungsverträge angestellt werden, bei deutlich über 80 %. Werden die Auszubildenden in dieser Berechnung nicht berücksichtigt, liegt der Anteil der Beschäftigten mit unbefristetem Arbeitsvertrag sogar über 90 %. Der hohe Anteil unbefristeter Beschäftigungsverhältnisse spiegelt die langfristige unternehmerische Denkweise der MS Industrie-Gruppe wieder. Dies gilt nicht zuletzt für die leitenden Angestellten und Führungskräfte der Gruppe, welche stets den langfristigen Erfolg des Unternehmens über kurzfristige Ergebnismaximierung stellen sollen. Im Sinne der zukünftigen Anwerbung und Bindung von Fachkräften erhalten Mitarbeiter eine Einmalzahlung sofern sie neue Mitarbeiter für die Gruppe werben.

Die personalpolitische Ausrichtung des Konzerns zielt darauf ab, die eigenen Ausbildungskapazitäten wie in den Vorjahren stetig auszubauen, um einem Facharbeitermangel entgegenzuwirken und zukünftige Führungskräfte gezielt auf anspruchsvolle Aufgaben vorzubereiten. Die im Zusammenhang mit der Berufsausbildung erhobenen, Leistungsindikatoren sind in der nachfolgenden Tabelle übersichtlich dargestellt:

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Ausbildung zum Stichtag 31.12.2017
Anzahl %
Anzahl Auszubildende 105 8,3
Anzahl dual Studierende 30 2,4
Summe Auszubildende und dual Studierende 135 10,7

Zum Stichtag beschäftigt der MS Industrie-Konzern insgesamt 105 Auszubildende und 30 dual Studierende. Dies entspricht einem Anteil an der Gesamtbelegschaft von über 10%. Bezieht man nur die deutschen Standorte mit ein, liegt der Anteil nochmals deutlich höher. Allerdings wurde zuletzt auch am Standort Webberville eine Kooperation mit einer lokalen Bildungsinstitution geschlossen, um Mechatroniker auszubilden. Neben dem hohen Anteil an Auszubildenden an der Gesamtbelegschaft spricht auch der sehr hohe Anteil an Auszubildenden, die nach Abschluss der Ausbildung direkt in ein unbefristetes Anstellungsverhältnis übernommen werden, für die Qualität des MS Industrie-Konzerns als Ausbildungsbetrieb. Nahezu alle Auszubildenden bleiben nach Abschluss ihrer Ausbildung im Konzern beschäftigt und der MS Industrie-Gruppe vielfach über lange Jahre als Fach- und Führungskräfte erhalten. Dies ist aus Sicht der MS Industrie-Gruppe nicht zuletzt dem Umstand geschuldet, dass die Auszubildenden neben der ausgezeichneten fachlichen Ausbildung mit einer engen Einbindung in die Produktion, einer Lehrwerkstatt, die über einen modernen Maschinenpark verfügt, und ausschließlich der Ausbildung gewidmetem Fachpersonal auch von zahlreichen Zusatzangeboten profitieren. So gibt es Auszubildenden-Ausflüge (wie z.B. Rafting oder Klettern) und eigene Auszubildenden-Projekte wie z.B. ein von den Auszubildenden hergestellter Tischkicker, welcher auf den Messeständen der MS Industrie-Gruppe gezeigt wird. Für dual Studierende, welche besonders gute Leistungen zeigen, gibt es darüber hinaus die Möglichkeit, Projektarbeiten oder Abschlussarbeiten im Rahmen eines Auslandsaufenthalts am US-Standort Webberville zu schreiben.

Neben der Ausbildung ist auch die berufliche Weiterbildung ein fester Bestandteil der Personalpolitik des MS Industrie-Konzerns. Ziel ist es, dass jede Fachkraft mindestens eine Schulung pro Jahr besucht.

Die Gewährleistung von Arbeitssicherheit stellt ein wichtiges Ziel der MS Industrie-Gruppe dar. Dabei wird neben der Einhaltung des technischen Arbeitsschutzes vor allem Wert auf die Schulung von Mitarbeitern gelegt. Dennoch musste die MS Industrie-Gruppe im abgelaufenen Geschäftsjahr 33 Arbeitsunfälle mit einem darauffolgenden Arbeitsausfall von mehr als 3 Tagen verzeichnen. Die Gruppe ist bestrebt, entsprechende Unfälle zu vermeiden und deren Anzahl zukünftig zu verringern. Dabei wird jeder einzelne Arbeitsunfall untersucht und analysiert, um Maßnahmen zu treffen, die geeignet sind, solche Unfälle in Zukunft zu vermeiden.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Leistungsindikatoren, welche von der MS Industrie-Gruppe in Bezug auf die Chancengleichheit innerhalb der Belegschaft erhoben werden.

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Diversität 1.1. - 31.12.2017
Anzahl %
Beschäftigte mit schweren Behinderungen 26 2,1
Beschäftigte in Mutterschutz 7 0,6
Beschäftigte in Elternzeit 21 1,7

Die MS Industrie-Gruppe sieht es als selbstverständlich an, als Arbeitgeber auch für Menschen mit Behinderungen attraktiv zu sein. In diesem Sinne werden Mitarbeitern mit Behinderungen barrierefreie Arbeitsplätze eingerichtet, gegebenenfalls Hebehilfen angebracht sowie passende Schichtpläne erarbeitet. Sollte eine Behinderung dazu führen, dass eine bestimmte Tätigkeit trotz der oben genannten Maßnahmen nicht mehr ausgeübt werden kann, kann auch ein Arbeitsplatzwechsel erfolgen.

Als familienfreundlicher Arbeitgeber bietet die MS Industrie-Gruppe neben der, für alle deutschen Standorte, gesetzlich gewährleisteten Flexibilität im Rahmen der Elternzeit auch passende Wiedereinstiegsmöglichkeiten in Teil- oder Vollzeit. So können beispielsweise Schichtmodelle für Alleinerziehende gefunden werden, Gleitzeiten angepasst und Home-Office Lösungen vereinbart werden.

Die MS Industrie-Gruppe arbeitet aktuell an den beiden Standorten Spaichingen und Trossingen an einer Verbesserung des innerbetrieblichen Vorschlagswesens. Mit diesem Instrument sollen in Zukunft noch mehr Vorschläge seitens der Mitarbeiter in die betriebliche Praxis umgesetzt und die vorschlagenden Mitarbeiter entsprechend entlohnt werden. Die Einführung des überarbeiteten Vorschlagswesens ist für das Geschäftsjahr 2018 geplant.

Schließlich ist die MS Industrie-Gruppe im ständigen Austausch mit den Betriebsräten an den jeweiligen Standorten. Im Sinne eines konstruktiven Dialogs werden Verbesserungsvorschläge offen diskutiert und pragmatische Lösungswege gefunden. Auch die einzelnen Mitarbeiter werden im Rahmen regelmäßiger Personalgespräche mit eingebunden.

Sozialbelange [ungeprüft]

Zum Aspekt Sozialbelange verfolgt der MS Industrie-Konzern kein spezifisches Konzept, welches durch entsprechende Due-Diligence Prozesse kontrolliert wird, und erhebt daher auch keine Leistungsindikatoren.

Begründung: In den gesetzlichen Vorschriften werden zur Beschreibung des Aspekts Sozialbelange folgende Sachverhalte genannt: Dialog auf kommunaler oder regionaler Ebene, Maßnahmen zur Sicherstellung des Schutzes und der Entwicklung lokaler Gemeinschaften. Die Unternehmen des MS Industrie-Konzerns nehmen auf regionaler Ebene jeweils in Bezug auf relevante wirtschaftliche, soziale oder politische Indikatoren keine besonders herausgehobene oder gar dominierende Stellung ein. Durch die Gliederung in operative Tochtergesellschaften mit in der Spitze nicht mehr als 350 Beschäftigten wird einerseits der mittelständische Charakter des MS Industrie-Konzerns sichergestellt und andererseits indirekt eine nennenswerte Abhängigkeit einer Region oder Kommune von Tochtergesellschaften des MS Industrie-Konzerns vermieden. Darüber hinaus sind besondere Genehmigungen durch kommunale oder regionale Behörden in den Geschäftsfeldern des MS Industrie-Konzerns nicht notwendig.

Demnach kann aus Sicht des MS Industrie-Konzerns sowohl auf ein aktives Steuerungssystem für den Dialog auf kommunaler oder regionaler Ebene sowie auf ein Konzept zur Sicherstellung des Schutzes und der Entwicklung lokaler Gemeinschaften verzichtet werden. Darüberhinausgehende Sachverhalte, welche bezüglich des Aspekts Sozialbelange, hinsichtlich Steuerung oder der Verhinderung negativer Auswirkungen ein Konzept erforderlich machen würden, konnten seitens des MS Industrie-Konzerns nicht identifiziert werden.

Dennoch ist der MS Industrie-Konzern stets bemüht, soziales Engagement an den Standorten zu fördern und zu ermöglichen. So werden beispielsweise Jugendmannschaften lokaler Sportvereine unterstützt, Mitarbeiter erhalten Freistellungen zur Mitwirkung bei der freiwilligen Feuerwehr sowie Sonder- und Bildungsurlaub im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten. Zudem werden am Standort Webberville mehrere karitative lokale Initiativen unterstützt sowie Mitarbeiter über ein Incentive Programm zu Spenden motiviert.

Achtung der Menschenrechte [ungeprüft]

Mit dem für alle Mitarbeiter an allen Standorten des MS Industrie-Konzerns gültigen Verhaltenskodex / Code of Conduct, stellt der MS Industrie-Konzern klare und einheitliche Anforderungen an seine Mitarbeiter. Alle Mitarbeiter sind demnach zur Einhaltung der Menschenrechte verpflichtet. Dies spiegelt sich darüber hinaus auch in den arbeitsvertraglichen Regelungen wider und wird auch, in der für alle Standorte, außer der Elektromotorenwerk Grünhain GmbH, gültigen Nachhaltigkeitsrichtlinie in Bezug auf die Achtung der Menschenwürde, dem Verbot von Diskriminierung jeglicher Art und dem Verbot von Zwangs- und Kinderarbeit konkretisiert. Es ist das Ziel des MS Industrie-Konzerns, die entsprechende Richtlinie im Geschäftsjahr 2018 an allen Standorten des Konzerns einheitlich umzusetzen. Zudem werden Lieferanten mittels entsprechender Regelungen innerhalb der allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen der jeweils operativen Tochtergesellschaften des MS Industrie-Konzerns zur Einhaltung entsprechender Standards verpflichtet. Ausgewählte Lieferanten werden zudem im Rahmen von Lieferantenaudits, in denen eine entsprechende Erklärung zur Einhaltung der Menschenrechte vorgesehen ist, auditiert.

Insgesamt bezieht die MS Industrie-Gruppe einen wesentlichen Teil ihrer Rohstoffe und Fertigteile, welche in der Produktion genutzt werden, entweder von sogenannten Setzlieferanten oder von international operierenden Konzernen. Im Bereich der Setzlieferanten, welche insbesondere bei Großaufträgen im Geschäftsfeld "Powertrain Technology" zum Tragen kommen, verlässt sich die MS Industrie-Gruppe auf die durch die Endkunden erfolgenden Auditierungen. Sofern Rohstoffe und Fertigteile von international operierenden Konzernen bezogen werden, erfolgt ebenfalls keine zusätzliche Auditierung oder sonstige Prüfung von deren Lieferanten. Eine solche Prüfung wäre seitens des MS Industrie-Konzerns weder logistisch noch personell zu leisten. In diesem Sinne wird auf die entsprechenden "Corporate-Social-Responsibility"-Berichte bzw. nichtfinanziellen Konzernerklärungen der entsprechenden Zulieferer abgestellt.

Da es nach aktuellen Erkenntnissen in den vergangenen Jahren zu keinerlei dokumentierten Vorfällen im Hinblick auf die Achtung der Menschenrechte gekommen ist, erhebt die MS Industrie-Gruppe zu diesem Aspekt auch keine Leistungsindikatoren. Sollte es zukünftig zu entsprechenden Vorfällen kommen, sodass die Erhebung solcher Vorfälle im Sinne der Unternehmensführung steuerungsrelevant werden würde, könnten entsprechende Leistungsindikatoren erhoben werden.

Bekämpfung von Korruption und Bestechung [ungeprüft]

Es ist das gelebte Selbstverständnis des MS Industrie-Konzerns, keinerlei Geschäftspraktiken seitens der eigenen Mitarbeiter zu tolerieren, welche gegen die guten Sitten, gesetzliche Regelungen oder ethische Standards verstoßen. Entsprechende Verpflichtungserklärungen werden sowohl im Rahmen des für alle Mitarbeiter an allen Standorten des MS Industrie-Konzerns gültigen Verhaltenskodex / Code of Conduct als auch im Rahmen entsprechender arbeitsvertraglicher Reglungen festgelegt. Zu diesen nicht tolerierten Geschäftspraktiken gehören jegliche Form von Vorteilsnahme, Vorteilsgewährung, Untreue, Vetternwirtschaft, Betrug sowie jegliche andere Form unlauterer Geschäftspraktiken bzw. Geschäftsabschlüsse.

Der MS Industrie-Konzern hat im Geschäftsjahr 2017 ein internes Meldewesen ("Whistleblower-Richtlinie") eingeführt, welches zur effizienteren Aufdeckung und ggfs. Sanktionierung möglicher bzw. tatsächlicher Verstöße gegen den Verhaltenskodex / Code of Conduct der MS Industrie Gruppe (mit Ausnahme der Elektromotorenwerk Grünhain GmbH), insbesondere auch in Bezug auf Tatbestände der Korruption und Bestechung, beitragen soll. Es ist das Ziel des MS Industrie-Konzerns, die entsprechende Richtlinie im Geschäftsjahr 2018 an allen Standorten des Konzerns einheitlich umzusetzen.

Da es nach aktuellen Erkenntnissen in den vergangenen Jahren zu keinerlei dokumentierten Vorfällen im Hinblick auf Korruption oder Bestechung gekommen ist, erhebt die MS Industrie-Gruppe zu diesem Aspekt auch keine Leistungsindikatoren. Sollte es z.B. aufgrund der Einführung der oben beschriebenen Whistleblower-Richtlinie zukünftig zu entsprechenden Vorfällen kommen, sodass die Erhebung solcher Vorfälle im Sinne der Unternehmensführung steuerungsrelevant werden würde, könnten entsprechende Leistungsindikatoren erhoben werden.

1.e. Berichterstattung über die Forschung und Entwicklung im MS Industrie-Konzern (§ 315 Abs. 2 Nr. 2 HGB)

Bei der MS Technologie-Gruppe ("MS") ist die Entwicklungstätigkeit unverändert hoch und auf alle Unternehmensbereiche, schwerpunktmäßig aber nach wie vor auf das Segment Ultraschalltechnik ("Ultrasonic Technology") mit den Bereichen Sondermaschinen, Systemen und Komponenten sowie Serienmaschinen ausgerichtet. In diesem Geschäftsfeld ist die Gesellschaft bestrebt, vorhandene Fügetechniken in Verbindung mit intelligenten Maschinenkonzepten entsprechend den Marktbedürfnissen weiter bzw. neu zu entwickeln. Durch die Neuentwicklung der Ultraschall-Serienmaschine auf "Industrie 4.0-Basis" der Marke "MS SoniTOP" wurde die Entwicklungstätigkeit unter Berücksichtigung der Megatrends weiter ausgeweitet. Mit dieser Entwicklung ist MS der erste Anbieter in diesem Segment mit einer Maschine, welche bei gleichzeitiger Unterstützung des Vertriebs durch ein innovatives Finanzierungs- und Dienstleistungskonzept, wichtige Eigenschaften wie z.B. Konnektivität, intuitive Bedienung ("Android"-Basis), Prozessüberwachung, Servo-Antrieb, Schnellwechselfunktion sowie Zugprüfung beinhaltet. Dadurch entsteht für MS der Zugang zu Märkten, auf denen die Verbindung von Kleinteilen aus Kunststoff gefragt ist, wie z.B. in der Medizintechnik, Spielzeugindustrie, Haushaltsgeräteindustrie, Elektronik etc. Für alle Bereiche werden fortlaufend Verbesserungen an den Schlüsselkomponenten entwickelt, die den Kundennutzen und auch die Effizienz nachhaltig erhöhen. Dabei werden auch Bereiche außerhalb der Fügetechnik erkundet und die Möglichkeiten neuer Marktsegmente bewertet.

Strategische Überlegungen haben auch im Segment Antriebstechnik ("Powertrain Technology") zu einem Ausbau in den Bereichen Produktentwicklung sowie Betriebsmittelbau geführt. In der Eigenentwicklung von Produkten möchte MS als kompetenter Berater von neuartigen oder überarbeiteten Motor- und Antriebsstrangkomponenten mit Alleinstellungsmerkmal fungieren. Neben der Kostenoptimierung und dem Aufzeigen von Verbesserungspotenzialen bei bestehenden Produkten soll der Kunde auch Neuentwicklungen, speziell auf seine Bedürfnisse zugeschnittene, fertigungsoptimierte Bauteile erhalten. Alle nötigen Schritte sollen vollumfänglich vom Konzept über die Berechnung und Simulation bis zum abschließenden Test von MS übernommen werden. Im Betriebsmittelbau liegt der Fokus auf innovativen Montageanlagen als Unterstützung in der Groß- und Kleinserie, sowie Spannkonzepten für die hauseigene Prototypen- und Serienfertigung. Ziele sind höchste Produktqualität und Kundenzufriedenheit durch die kontinuierliche Verbesserung von Prozessen, gesteigerte Automation und die damit einhergehende präventive Fehlervermeidung.

Die Tochtergesellschaft Elektromotorenwerk Grünhain GmbH ("EMGR") hat sich im Geschäftsjahr 2017 neben dem Hauptgeschäft der Modifikation von bestehenden Antriebskonzepten für kundenspezifische Anwendungen weiterhin in kundenspezifischen Projekten mit mechanischen und elektrischen Anpassungen der Elektromotoren beschäftigt. Die neue Industriebremsenreihe "ZFB" konnte in diversen Anwendungen konstruktiv integriert werden. Das Asynchronmotoren-Sortiment wurde um eine weitere Ausführung der Baugröße 90 in Leichtbauweise (Aluminium) nach oben ergänzt, um die neuen Wirkungsgradanforderungen der EU-Normen zu erreichen. Für die Lebensdauererprobung diverser Antriebe hat das Laborteam neue Prüfstände entwickelt und eingeführt. Dabei werden u.a. Fahrzyklen in Traktionsantrieben oder Bremsvorgänge an elektromagnetischen Bremsen getestet. Für eine Weiterentwicklung des Traktionsantriebes der Marke "ERZMO" stand die Ausarbeitung eines Lastenheftes bezüglich der neuen Funktionen der Transportaufgaben im Cargo-Bereich in Bezug auf Industrie 4.0 Anforderungen im Fokus.

Die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung insgesamt verminderten sich im Konzern im Geschäftsjahr leicht von Mio. EUR 4,1 auf Mio. EUR 3,7, davon wurden Mio. EUR 0,3 (Vorjahr: Mio. EUR 1,2) Entwicklungskosten als immaterielle Vermögenswerte aktiviert. Die planmäßigen Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungskosten betrugen im Geschäftsjahr Mio. EUR 0,7 (Vorjahr: Mio. EUR 0,5).

2. Wirtschaftsbericht

2.a. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Die teilweise weiterhin instabilen Rahmenbedingungen im Euroraum haben sowohl die Konjunkturentwicklung als auch das Finanzmarktgeschehen im vergangenen Jahr weiterhin belastet. Trotzdem hat sich die deutsche Wirtschaft im Gesamtjahr 2017 gemäß Auswertung des "Statistischen Bundesamts, Wiesbaden" vom Januar 2018 mit einem preisbereinigten Wachstum des Bruttoinlandsprodukts (BIP) von 2,2 % (gegenüber 1,9 % 2016) - und damit dem stärksten Wachstum seit sechs Jahren - insgesamt erneut als stabil erwiesen. Das produzierende Gewerbe, das ohne das Bauhauptgewerbe erneut gut ein Viertel der gesamten Bruttowertschöpfung ausmacht, konnte ebenfalls moderat um 2,5 % zulegen. Dank des Beschäftigungsrekords und weiter gestiegener Löhne sorgten vor allem die Verbraucher im vergangenen Jahr wieder für Impulse. Sie kauften erneut mehr als im Vorjahr - der private Konsum erhöhte sich um insgesamt 3,8 %, die staatliche Konsumnachfrage erhöhte sich um insgesamt 3,7 %, insgesamt legten die Konsumausgaben um 3,7 % zu. Trotz der Unsicherheit über die Konjunkturentwicklung wagten auch die Unternehmen wieder höhere Investitionen. Die Ausgaben für Maschinen und Anlagen stiegen im Vorjahresvergleich um 4,9%, nach einem Anstieg um 4,3 % im Jahr 2016. Die deutsche Wirtschaft konnte dabei erneut vor allem von einer starken Binnennachfrage profitieren. Aber auch der deutsche Außenhandel gewann im Jahresdurchschnitt 2017 weiter an Dynamik: Deutschland exportierte preisbereinigt 4,7 % mehr Waren und Dienstleistungen als noch im Jahr 2016.1

Offensichtlich konnte sich die deutsche Wirtschaft damit 2017 erneut in einem schwierigen weltwirtschaftlichen Umfeld behaupten und hat ihren moderaten Wachstumskurs auch zum Jahresende 2017 fortgesetzt: Das Bruttoinlandsprodukt lag - preis-, saison- und kalenderbereinigt - im 4. Quartal um 0,6 % höher als im Vorquartal.2 Die konjunkturelle Lage in Deutschland war damit im Jahr 2017 weiterhin durch ein insgesamt solides und stetiges Wirtschaftswachstum gekennzeichnet.

In den USA und Kanada - mit insgesamt rund 35,2 % (Vorjahr: 32,0 %) Anteil am Konzernumsatz unverändert einer der wichtigsten Absatzmärkte der MS Industrie AG außerhalb der EU - war die Wirtschaftsentwicklung mit einem realen BIP-Zuwachs von rund 2,2 % auf dem Niveau von Deutschland3 , auch aufgrund der Tatsache, dass in den USA bei den Unternehmensinvestitionen insbesondere positive Konjunkturerwartungen im Vorfeld der im Herbst 2017 verabschiedeten Steuerreform und der Anfang vom Ende der Nullzinspolitik der "FED" Kaufanreize auslösten.

1 Quelle: Statistisches Bundesamt, Nr. 11 vom 11. Januar 2018.
2 Quelle: Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 44 vom 14. Februar 2018.
3 Quelle: Statista, USA: Wachstum des realen Bruttoinlandsprodukts, Stand: 19. Januar 2018.

In diesem weltwirtschaftlichen Umfeld pendelte der Kurs des US-Dollar zum Euro im Jahresverlauf 2017 zwischen Werten von 1,05 US-Dollar bis 1,20 US-Dollar. Zum Jahresende lag der Eurokurs mit 1,20 US-Dollar deutlich höher als zu Jahresbeginn mit 1,05 US-Dollar.

Die Nachfrageaktivität im Segment Antriebstechnik ("Powertrain Technology") war in Deutschland und Europa mit rund +3,2 % insgesamt deutlich wachsend4 . Der US-Nutzfahrzeugmarkt präsentierte sich ebenfalls deutlich besser als im Vorjahr, dies betraf insbesondere einen unserer Hauptkunden in den USA, die "Detroit Diesel Corporation" ("DDC") mit den Motoren u.a. für die LKW-Marken "Freightliner" und "Western Star".5

Die MS Industrie AG - die mit ihren international tätigen, operativen Tochtergesellschaften vor allem im Industrie-(Teilkonzern MS Technologie Group GmbH und Elektromotorenwerk Grünhain GmbH nebst Tochtergesellschaften) sowie im Dienstleistungssektor operiert - agierte im Geschäftsjahr 2017 vor dem oben beschriebenen gesamtwirtschaftlichen und branchenbezogenen Hintergrund.

2. b. Geschäftsverlauf

Das Geschäftsjahr 2017 war geprägt durch eine im Vorjahresvergleich deutlich verbesserte Umsatzentwicklung, vor allem am US-amerikanischen Standort des Konzerns (in der Hauptsache begründet durch einen deutlichen Wiederanstieg des LKW-Absatzes aufgrund der guten Konjunkturentwicklung in den USA). Die durchschnittlichen Auftragsbestände bewegten sich im Kerngeschäftsbereich "Powertrain" im Geschäftsjahr 2017 deutlich über dem Tiefststand des Vorjahres, der vor allem von einmaligen Konjunktureffekten in den USA verursacht war. Dies gilt ebenso für die Umsatzerlöse der beiden Segmente "Powertrain" und "Ultrasonic", die sich ebenfalls wieder deutlich über dem Tiefststand des Vorjahres sowie über den geplanten Werten bewegten.

Als Zulieferer für schwere Verbrennungsmotoren hängt die Nachfrage nach unseren Produkten in besonderer Weise von den LKW-Zulassungszahlen ab. Insbesondere die für die MS Industrie AG wichtige Absatzregion Nordamerika war im vergangenen Geschäftsjahr 2016 von einem Einbruch der Zulassungen bei den "Class 8"-Fahrzeugen geprägt. Die Entwicklung des Vorjahres kann mit einem Nachfragerückgang von rund -35 % an unserem US-amerikanischen Standort als extrem bezeichnet werden. Insbesondere im 2. Halbjahr 2016 waren die ausgelieferten Stückzahlen sehr niedrig. Insgesamt konnte der Umsatzrückgang in den USA über weite Teile des Jahres 2016 durch das Wachstum in Europa und im Bereich der Ultraschalltechnik kompensiert werden, allerdings nicht mehr im 4. Quartal, so dass sich der gesamte, bereinigte, industrielle Umsatz des Jahres 2016 im Vergleich zu 2015 um rund -8 % verringerte. In 2017 konnten im NAFTA-Raum wieder steigende Bestellungen von schweren Nutzfahrzeugen ("Class 8") beobachtet werden, nämlich von über 10.000 LKW pro Monat zu Anfang des Geschäftsjahres auf durchschnittlich über 20.000 LKW pro Monat im November/Dezember 2017. Es zeichnet sich also, wie schon gegen Ende des Vorjahres, eine weitere schrittweise Erholung ab. Die Erfahrung der vergangenen Jahre zeigt, dass sich diese Erholungstendenzen für MS mit einem Zeitversatz von etwa sechs Monaten weiter positiv auswirken sollten.6

Die Auftragsbücher in der Ultraschalltechnik ("Ultrasonic Technology") sind zum Jahresanfang 2018 wie in den letzten Jahren wieder gut gefüllt und der Auftragsbestand im Kerngeschäftsbereich "Powertrain" kann als sehr gut bezeichnet werden. An den drei deutschen MS-Standorten Trossingen, Spaichingen und Zittau hat sich im Laufe des Jahres 2017 die Ausrüstung an Maschinen weiter deutlich erhöht. Diese positiven Entwicklungen spiegeln sich in den Kennzahlen des Geschäftsjahres auch bereits durch ein entsprechendes Volumenwachstum wider.

4 Quelle: "ACEA", Commercial vehicle registrations, 25. Januar 2018.
5 Quelle: Interne Auswertungen.
6 Quelle: Interne Auswertungen.

Der Großteil der Wachstumsinvestitionen an allen Standorten des Konzerns war bereits im Vorjahr abgeschlossen. Das bedeutet, dass der zusätzliche Investitionsbedarf in den kommenden Jahren wesentlich unter dem Durchschnitt der letzten Jahre liegen wird, es sei denn, bisher ungeplante, neue Großaufträge würden erhöhte Investitionen erforderlich machen. Parallel dazu erwarten wir weiterhin eine stetige Steigerung der Auslastung in den einzelnen Fertigungsbereichen.

In Anbetracht der im 1. Halbjahr 2017 nur langsam wieder angelaufenen, positiven Absatzentwicklung in den USA und den nach wie vor nicht unerheblichen strukturellen Anpassungen in Deutschland mit der im Geschäftsjahr 2017 erfolgten Implementierung des neuen Organisations-, Führungs- und Kommunikationskonzepts, nach der im Vorjahr erfolgreich durchgeführten gesellschaftsrechtlichen Spaltung der vormaligen MS Spaichingen GmbH sind wir mit der operativen Entwicklung der verschiedenen Ergebnis-Ebenen aber erneut durchwegs zufrieden.

Nun zu den Entwicklungen des abgelaufenen Geschäftsjahres im Detail:

Die MS Technologie-Gruppe (MS) verzeichnete 2017 einen Teilkonzern-Umsatz von rund Mio. EUR 232 nach Mio. EUR 218 im Vorjahr. Die MS ist überwiegend in zwei Segmenten aktiv: Antriebstechnik ("Powertrain Technology" - mechanische Baugruppen und Komponenten für die Automobilindustrie, insbesondere im Nutzfahrzeugbereich) und Ultraschalltechnik ("Ultrasonic Technology" - Spezialmaschinen für die Automobilindustrie sowie Ultraschall-Schweißsysteme und Komponenten, unter anderem für die Verpackungsindustrie). Sie ist im "Automotive Supply-Sektor", und hier insbesondere im Nutzfahrzeugbereich, einer der wenigen "Single Source Supplier". Mit den Hauptabsatzträgern bestehen nach wie vor längerfristige Lieferverträge.

Mit einem Umsatz von rund Mio. EUR 19 im Geschäftsjahr 2017 nach ebenfalls rund Mio. EUR 19 im Geschäftsjahr 2016 verzeichnete die Elektromotorenwerk Grünhain GmbH (EMGR) - mit ihrer bulgarischen Tochtergesellschaft - trotz einer erneut abgeschwächten Konjunktur zum Jahresende einen in etwa gleichbleibenden Umsatz wie im Vorjahr und schloss das abgelaufene Geschäftsjahr mit einem Jahresergebnis nach HGB vor Ergebnisabführung/Verlustübernahme von TEUR -160 (Vorjahr: TEUR +4) ab. EMGR ist etablierter Hersteller kundenspezifischer Elektromotoren in unterschiedlichen Bauweisen sowie verwandter Produkte und verfügt über eine eigene Aluminiumdruckgießerei für den Eigen- und Fremdbedarf (vor allem für die Automobilindustrie, aber auch die Heizungsbranche). Der für 2017 geplante Anlauf der Serienproduktion von kundenspezifischen Elektromotoren für Zwei- und Dreiräder ist erfolgt, verharrt aber noch auf einem niedrigen Niveau.

Die Vermögenslage des Konzerns ist unverändert geordnet. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Eigenkapitalquote mit 37,1 % (Vorjahr: 33,7 %) bei einer um 0,7 % leicht gesunkenen Bilanzsumme deutlich verbessert. Der Hauptgrund für den Anstieg der Eigenkapitalquote im Jahr 2017 im Vorjahresvergleich ist das positive Konzernjahresgesamtergebnis in Höhe von Mio. EUR 4,9 (Vorjahr: Mio. EUR 4,4) bei leicht gesunkener Bilanzsumme.

Die Ertragslage vor und nach Bereinigung von Sondereinflüssen ist bei leicht gestiegenen, bereinigten Umsatzerlösen, einem deutlich verbesserten Betriebsergebnis und einem deutlich verbesserten Finanzergebnis gekennzeichnet durch ein Ergebnis vor und nach Steuern, das wieder deutlich über dem Niveau des Vorjahres liegt. Die Ertragsteuern sind im Geschäftsjahr 2017 durch latente Steuererträge in den USA aufgrund der im Dezember 2017 verabschiedeten US-Steuerreform in Höhe von Mio. EUR 0,8 positiv beeinflusst. Die Ertragsteueraufwendungen waren bereits im Vorjahr durch Steuergutschriften in den USA (sog. "R&D Credits") in Höhe von Mio. EUR 0,6 einmalig positiv beeinflusst.

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass sich die wirtschaftliche Lage des MS Industrie-Konzerns zum Bilanzstichtag weiterhin als zufriedenstellend darstellt. Dies wird durch die derzeit - trotz der nach wie vor unverändert anhaltenden weltweiten Konjunkturunsicherheiten - gute Auftragslage sämtlicher operativer Tochtergesellschaften inklusive der US-amerikanischen Töchter im Konzernverbund untermauert.

Die Vorjahresprognosen sind insbesondere aufgrund der, der allgemeinen Marktentwicklung entsprechenden, Absatzerholung im Kerngeschäftsbereich "Powertrain" in den USA, deutlich übertroffen worden. Im Vorjahreskonzernlagebericht wurde von uns eine leichte Steigerung des bereinigten Konzern-Umsatzes um rund 1 % auf rund Mio. EUR 240 prognostiziert. Die bereinigten Umsatzerlöse sind im Berichtszeitraum um rund 6 % auf rund Mio. EUR 251 gestiegen. Damit wurde die Vorjahresprognose einer leichten Umsatzsteigerung um rund 1 % auf rund Mio. EUR 240 deutlich übertroffen. Für das Geschäftsjahr 2017 wurde ebenfalls ein im Wesentlichen unveränderter EBITDA, eine deutliche Steigerung der Konzernergebniskennzahlen EBIT, EBT und eine leichte Steigerung der EBIT-Marge sowie ein leichter Rückgang bei der Rohertragsmarge bei einem im Wesentlichen unveränderten Ergebnis je Aktie aus dem laufenden Geschäft (ohne Sondereinflüsse) und damit auch ein deutlicher Anstieg des Konzerneigenkapitals erwartet. Diese Entwicklungen sind - nach Eliminierung der Sondereinflüsse, die das Ergebnis der entsprechenden Geschäftsjahre beeinflusst haben -aufgrund der positiven Marktentwicklung sämtlich eingetreten bzw. wurden deutlich übererfüllt (wir verweisen zur Entwicklung im Detail auch auf Abschnitt 2.c. Lage des Konzerns, unten). Es wurde des Weiteren erwartet, dass sich der Cash-Flow aus der betrieblichen Tätigkeit (ohne Sondereinflüsse) erneut leicht besser als im Vorjahr entwickelt. Diese Entwicklung ist leider nicht eingetreten. Hinsichtlich des Cash-Flows aus der Investitionstätigkeit wurden im Vergleich zum Vorjahr keine wesentlichen Veränderungen erwartet. Auch diese Entwicklung ist bewusst nicht eingetreten. Aufgrund der Summe der eingeleiteten Maßnahmen sollte sich gemäß Vorjahresplanung der Verschuldungsgrad weiter verringern und die Eigenkapitalquote deutlich steigern lassen. Hier sind beide prognostizierten Entwicklungen eingetreten (wir verweisen zur Entwicklung im Detail auch auf Abschnitt 2.c. Lage des Konzerns, unten).

Für das Geschäftsjahr 2017 gingen wir im Vorjahr für die MS Technologie-Gruppe von einer Stabilisierung des Jahresergebnisses 2016 aus. Dieses Ziel wurde übererfüllt. Die MS Technologie-Gruppe plante dabei im Geschäftsjahr 2017 im Bereich "Powertrain Technology" mit Umsatzerlösen auf dem Niveau des Jahres 2016. Der Bereich "Ultrasonic Technology" plante auf Basis des bestehenden Auftragsbestandes mit leicht steigenden Umsätzen im Vergleich zu 2016. Beide Ziele konnten erreicht bzw. deutlich übertroffen werden.

Die Geschäftsleitung der Elektromotorenwerk Grünhain GmbH, Grünhain-Beierfeld, (EMGR), die im Bereich "Powertrain - Elektro" aktiv ist, ging vor allem aufgrund des guten Elektromotorengeschäfts im Vorjahr von einem nochmals positiveren Geschäftsverlauf in 2017 mit weiter steigendem Umsatz und positivem Jahresergebnis aus, was sich beides aufgrund der schwierigen Geschäftslage in 2017 leider nicht realisieren ließ.

Hinsichtlich der Entwicklung der nichtfinanziellen Leistungsindikatoren wurde im Vorjahresbericht prognostiziert, dass der MS Industrie-Konzern alles unternehmen wird, um weiterhin alle relevanten Umweltnormen zu erfüllen und weiterhin, wie in der Vergangenheit mit Erfolg gehandhabt, versuchen wird, über Personalbindungskonzepte die Fluktuation so gering wie möglich zu halten. Aufgrund der geplanten, konstanten Umsatzentwicklung war 2017 ein weiterer Personalaufbau, insbesondere auch im Fach- und Führungskräftebereich, ursprünglich nicht geplant, jedoch die weitere Beschäftigung einer entsprechenden Anzahl von Leiharbeitnehmern. Trotz des - wie in der Jahresplanung ursprünglich bereits vorhergesehen - ausgebliebenen, starken Volumens-Wachstums wurde ein Personalaufbau im Geschäftsjahr weiter moderat umgesetzt, um auf die zukünftig wieder erwarteten Volumens-Steigerungen unverzüglich reagieren zu können. Diese Maßnahmen dienen und dienten stets auch dem Zweck, einem Facharbeitermangel entgegenzuwirken und zukünftige Führungskräfte gezielt auf anspruchsvolle Aufgaben vorzubereiten.

Die laufende, individuelle Fort- und Weiterbildung hat ebenfalls unverändert einen hohen Stellenwert im Konzern. Ebenfalls war geplant, alles dafür zu tun, um die Kundenzufriedenheit mindestens auf dem bestehenden hohen Niveau zu halten und die ohnehin sehr hohe Innovationskraft des Konzerns weiter zu steigern sowie die fortlaufende Lieferfähigkeit in allen Geschäftsfeldern und Produktsparten weiterhin sicherzustellen. Dies alles ist wie geplant umgesetzt worden, die Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen verminderten sich im Konzern im Geschäftsjahr leicht von Mio. EUR 4,1 auf Mio. EUR 3,7, liegen aber unverändert auf einem sehr hohen Niveau, die Lieferfähigkeit war im Berichtsjahr immer gegeben und die Kundenzufriedenheit ist unverändert sehr hoch.

2. c. Lage des Konzerns

Ertragslage

Hierunter werden die wesentlichen Kennzahlen der Ertragslage unseres Konzerns gegenüber dem Vorjahr dargestellt und erläutert. Nachfolgend zunächst die um Sondereinflüsse unbereinigte Ertragslage:

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Unbereinigt um Sondereinflüsse: 1.1. bis 31.12.2017 1.1. bis 31.12.2016 Veränderungen
TEUR % TEUR % TEUR %
Umsatzerlöse 250.621 100,0 237.499 100,0 13.122 5,5
Sonstige betriebliche Erträge 5.582 2,2 5.546 2,3 36 0,6
Materialaufwand (inkl. Bestandsveränderungen) 132.239 52,8 127.954 53,9 4.285 3,3
Rohertrag 123.964 49,5 115.091 48,5 8.873 7,7
Personalaufwand 63.629 25,4 60.508 25,5 3.121 5,2
Sonstiger Aufwand 38.309 15,3 35.858 15,1 2.451 6,8
Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) 22.026 8,8 18.725 7,9 3.301 17,6
Abschreibungen 13.057 5,2 12.427 5,2 630 5,1
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EBIT) 8.969 3,6 6.298 2,7 2.671 42,4
Finanzergebnis -1.070 -0,4 -2.223 -0,9 1.153 -51,9
Ergebnis aus assoziierten Unternehmen 607 0,2 510 0,2 97 19,0
Konzernergebnis vor Ertragsteuern (EBT) 8.506 3,4 4.585 1,9 3.921 85,5
Ertragsteuern (Aufwand) 1.546 0,6 188 0,1 1.358 722,4
Konzernergebnis vor Minderheitsanteilen (EAT) 6.960 2,8 4.397 1,9 2.563 58,3
Anteile anderer Gesellschafter am Konzernergebnis -62 0,0 -67 0,0 5 -7,5
Konzernergebnis nach Minderheitsanteilen (EAT) 7.022 2,8 4.464 1,9 2.558 57,3

Im Vorjahr waren die Umsatz- und Ergebniskennzahlen noch durch Sondereinflüsse beeinflusst, deren Auswirkung auf die Kennzahlen in den folgenden Überleitungen dargestellt wird.

Ergebnisbeeinflussende "Einmaleffekte" im Vorjahr waren im Wesentlichen Rückerstattungen für im Vorjahr sowie im Vorvorjahr angefallene Währungsverluste aus Beschaffungsvorgängen mit Setzlieferanten in Höhe von netto Mio. EUR +0,5 (Mio. EUR +1,8 Umsatz, Mio. EUR -1,3 Materialaufwand) und Rückerstattungen für im Vorvorjahr verauslagte Mehrkosten aus der Insolvenz eines Lieferanten in Höhe von rund Mio. EUR +0,7 (Materialaufwand) sowie externe Umzugskosten des Geschäftsbereichs "Powertrain" der MS Technologie-Gruppe in das neue Betriebsgebäude in Trossingen in Höhe von rund Mio. EUR -1,2, denen keine entsprechenden, materiellen Erträge und Aufwendungen im Berichtsjahr gegenüberstehen. Alle Beträge sind vor Ertragsteuern. Die Veränderung der um die Sondereinflüsse (des Vorjahres) bereinigten Kennzahlen ergibt sich deshalb zusammengefasst wie folgt:

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1.1. bis 31.12.2017 1.1. bis 31.12.2016 Veränderungen, bereinigt
Bereinigt
TEUR
Bereinigt
%
Bereinigt
TEUR
Bereinigt
%
16/17
TEUR
16/17
%
Umsatzerlöse 250.621 100,0 235.699 100,0 14.922 6,3
Rohertrag 123.924 49,4 113.915 48,3 10.009 8,8
Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) 21.986 8,8 18.757 8,0 3.229 17,2
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EBIT) 8.929 3,6 6.330 2,7 2.599 41,1
Konzernergebnis vor Ertragsteuern (EBT) 8.466 3,4 4.617 2,0 3.849 83,4
Konzernergebnis vor Minderheitsanteilen (EAT) 6.931 2,8 4.420 1,9 2.511 56,8
Konzernergebnis nach Minderheitsanteilen (EAT) 6.993 2,8 4.487 1,9 2.506 55,9

Die Überleitung von den unbereinigten Kennzahlen auf die bereinigten Kennzahlen ergibt sich in 2017 wie folgt:

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1.1. bis 31.12.2017
Unbereinigt
TEUR
Auswirkung Sondereffekte
TEUR
Bereinigt
TEUR
Bereinigt
%
Umsatzerlöse 250.621 0 250.621 100,0
Rohertrag 123.964 -40 123.924 49,4
Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) 22.026 -40 21.986 8,8
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EBIT) 8.969 -40 8.929 3,6
Konzernergebnis vor Ertragsteuern (EBT) 8.506 -40 8.466 3,4
Konzernergebnis vor Minderheitsanteilen (EAT) 6.960 -29 6.931 2,8
Konzernergebnis nach Minderheitsanteilen (EAT) 7.022 -29 6.993 2,8

Die Überleitung von den unbereinigten Kennzahlen auf die bereinigten Kennzahlen ergibt sich im Vorjahresvergleichszeitraum 2016 wie folgt:

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1.1. bis 31.12.2016
Unbereinigt
TEUR
Auswirkung Sondereffekte
TEUR
Bereinigt
TEUR
Bereinigt
%
Umsatzerlöse 237.499 -1.800 235.699 100,0
Rohertrag 115.091 -1.176 113.915 48,3
Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) 18.725 32 18.757 8,0
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EBIT) 6.298 32 6.330 2,7
Konzernergebnis vor Ertragsteuern (EBT) 4.585 32 4.617 2,0
Konzernergebnis vor Minderheitsanteilen (EAT) 4.397 23 4.420 1,9
Konzernergebnis nach Minderheitsanteilen (EAT) 4.464 23 4.487 1,9

Die bereinigten Umsatzerlöse sind - nach einem deutlichen Rückgang um rund 7,6 % im Vorjahr - im Berichtszeitraum wieder um rund 6,3 % auf rund Mio. EUR 250,6 gestiegen. Damit hat sich die Vorjahresprognose einer leichten Umsatzsteigerung um rund 1,0 % auf rund Mio. EUR 240,0 sogar deutlich übererfüllt. Dieser deutliche Umsatzanstieg ist vor allem auf das wie ursprünglich erwartet wieder stärkere US-Geschäft der MS Industrie-Gruppe und hier vor allem des Segments "Powertrain" zurückzuführen. Das im Vorjahr ebenfalls prognostizierte Umsatzwachstum des Subsegments "Powertrain - Elektro" mit damit einhergehendem positiven Jahresergebnis ließ sich leider nicht realisieren. Der Umsatz der Elektromotorenwerk Grünhain GmbH bewegte sich 2017 leicht unter Vorjahresniveau, was dazu führte, dass das Ergebnis vor Ergebnisabführung negativ wurde und deutlich unter dem Vorjahresergebnis liegt.

Geographisch zeigten sich bei der Umsatzentwicklung wieder deutliche Unterschiede: Während auf dem nach wie vor umsatzstärksten Markt, dem Inlandsmarkt, ein leichter Rückgang des industriellen Umsatzes in Höhe von rund 4,0 % zu verzeichnen war und der Export in die EU, den umsatzmäßig zweitstärksten Auslandsmarkt, im Berichtsjahr einen erneuten Anstieg um rund 12,6 % verzeichnete, betrug der Umsatzanstieg in der Region Nordamerika/Kanada, dem mit 35,2 % konsolidiertem Umsatzanteil unverändert umsatzstärksten Auslandsmarkt, rund 16,2 %.

Die bereinigten Umsätze enthalten vor allem die Umsatzerlöse der MS Technologie-Gruppe in Höhe von TEUR 231.944 (Vorjahr: TEUR 216.412). Daneben enthalten die Umsätze vor allem die Umsatzerlöse der Elektromotorenwerk Grünhain-Gruppe in Höhe von TEUR 18.561 (Vorjahr: TEUR 18.664).

Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten insbesondere Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen und anderen abgegrenzten Verbindlichkeiten sowie andere periodenfremde Erträge in Höhe von insgesamt TEUR 1.685 (Vorjahr: TEUR 1.945) sowie Wechselkursgewinne der MS Technologie-Gruppe in Höhe von TEUR 2.086 (Vorjahr: TEUR 1.201).

Die Rohertragsmarge (Umsatzerlöse inklusive Bestandsveränderungen und sonstiger betrieblicher Erträge abzüglich Materialaufwand) bezogen auf den Umsatzerlös beträgt im Geschäftsjahr 49,5 % (Vorjahr: 48,5 %). Der Anstieg der Rohertragsmarge im Geschäftsjahr ist umso bemerkenswerter, als im Vorjahr Rückerstattungen für im Vorvorjahr angefallene Währungsverluste aus Beschaffungsvorgängen mit Setzlieferanten in Höhe von netto Mio. EUR +0,5 und Rückerstattungen für im Vorvorjahr verauslagte Mehrkosten aus der Insolvenz eines Lieferanten in Höhe von rund Mio. EUR +0,7 erfolgten.

Der leichte Rückgang der Materialaufwandsquote auf 52,8 % (Vorjahr: 53,9 %) ist, wie oben beschrieben, ebenfalls vor allem auf die folgenden Faktoren zurückzuführen: Im Segment "Powertrain Technology" kam es im Geschäftsjahr Veränderungen im Produktmix (Abnahme materialintensiver Produktgruppen).

Der Personalaufwand erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr nahezu proportional zum Umsatz um rund 5,2 %, bei einem um rund 1,3 % gestiegenen durchschnittlichen Personalstand nach Köpfen von 1.146 festangestellten Mitarbeitern (ohne Leiharbeitskräfte und Auszubildende) (Vorjahr: 1.131 Mitarbeiter).

Im Geschäftsjahr errechnet sich daher ein Ergebnis vor Finanzergebnis, Steuern und Abschreibungen sowie Wertberichtigungen (EBITDA) in Höhe von Mio. EUR 22,0 (Vorjahr: Mio. EUR 18,7). Das bereinigte EBITDA ohne Sondereinflüsse beträgt fast identisch Mio. EUR 22,0 (Vorjahr: Mio. EUR 18,8). Damit hat sich die Vorjahresprognose eines im Wesentlichen unveränderten EBITDA nach Bereinigung um Sondereinflüsse 2017 für die Gesellschaft übererfüllt. Hauptgrund hierfür ist der Eintritt der im Vorjahr bereits fest eingeplanten Markterholung in den USA, die im Vorjahresvergleich wieder zu einer erheblichen Entspannung im Bereich der Fixkostenverteilung geführt hat.

Die Abschreibungen sind im Geschäftsjahr von TEUR 12.427 auf TEUR 13.057 erwartungsgemäß um rund 5,1 % leicht gestiegen.

Nach der erfolgten, deutlichen Umsatzausweitung des Konzerns und nach gestiegenen Personalaufwendungen, gestiegenen Abschreibungen sowie deutlich gestiegenen sonstigen betrieblichen Aufwendungen ergibt sich im Geschäftsjahr ein positives Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EBIT) in Höhe von Mio. EUR 9,0 (Vorjahr: Mio. EUR 6,3). Das bereinigte EBIT ohne Sondereinflüsse beträgt im Geschäftsjahr Mio. EUR 8,9 (Vorjahr: Mio. EUR 6,3). Damit hat sich die Vorjahresprognose einer deutlichen Steigerung des EBIT nach Bereinigung um Sondereinflüsse 2017 für die Gesellschaft ebenfalls deutlich erfüllt.

Die EBIT-Marge bezogen auf den Umsatzerlös beträgt im Geschäftsjahr rund 3,6 % (Vorjahr: 2,7 %). Die Gründe für die höhere EBIT-Marge liegen, wie oben bereits beschrieben, in den unterproportional gestiegenen Fixkosten bei leicht gestiegenen Umsatzerlösen.

Das Finanzergebnis hat sich gegenüber dem Vorjahr per saldo weiter um rund 51,9 % verbessert. Der Hauptgrund hierfür ist die im Vorjahr Mitte Juli 2016 plangemäß erfolgte Rückzahlung der mit 7,25 % verzinsten 23 Mio.-Anleihe der vormaligen MS Spaichingen GmbH. Nach Rückzahlung der Anleihe wurde die langfristige Finanzierung gemeinsam mit den Hausbanken zu sehr attraktiven Zins-Konditionen neu strukturiert. Auf einer Ganzjahresbasis ergeben sich so Zinseinsparungen von rund Mio. Euro 1,3 p. a, die erst ab dem Geschäftsjahr 2017 zur Gänze wirksam wurden. Im Finanzergebnis sind Finanzerträge in Höhe von TEUR 995 (Vorjahr: TEUR 647) und Finanzaufwendungen in Höhe von TEUR 2.065 (Vorjahr: TEUR 2.870) enthalten.

Die Finanzerträge resultieren zum Teil in Höhe von TEUR 427 (Vorjahr: TEUR 252) aus der Marktbewertung von Finanzderivaten, insbesondere aus der Fair-Value-Bewertung von Zinssatzswaps.

Die Finanzaufwendungen enthalten Mio. EUR 1,7 Finanzaufwand aus der MS Technologie-Gruppe (Vorjahr: Mio. EUR 2,5).

Das Ergebnis aus assoziierten Unternehmen resultiert im Geschäftsjahr in Höhe von TEUR 606 (Vorjahr: TEUR 462) aus der "at-equity"-Bewertung der Beno Immobilien-Gruppe, Starnberg, in Höhe von TEUR 59 (Vorjahr: TEUR -66) aus der "at-equity"-Bewertung der Shanghai MS soniTEC Co., Ltd., China sowie in Höhe von TEUR -58 (Vorjahr: TEUR 114) aus der "at-equity"-Bewertung der WTP Ultrasonic lndustria e Comercio de Maquinas Ltda., Contagem City, Brasilien.

Der Konzernjahresüberschuss vor Ertragsteuern (EBT) beträgt Mio. EUR 8,5. Im Vorjahr erzielte der Konzern ein Vorsteuerergebnis in Höhe von Mio. EUR 4,6. Das bereinigte EBT ohne Sondereinflüsse beträgt im Geschäftsjahr Mio. EUR 8,5 (Vorjahr: Mio. EUR 4,6). Damit hat sich die Vorjahresprognose einer deutlichen Ergebnisverbesserung beim Vorsteuerergebnis, vor und nach Bereinigung um Sondereinflüsse, ebenfalls mehr als bestätigt.

Das Konzernjahresergebnis nach Minderheitsanteilen (EAT) beträgt Mio. EUR 7,0 (Vorjahr: Mio. EUR 4,4). Das bereinigte EAT ohne Sondereinflüsse beträgt im Geschäftsjahr Mio. EUR 7,0 (Vorjahr: Mio. EUR 4,5). Das EAT ist im Geschäftsjahr in Höhe von rund Mio. EUR 0,8 durch die drastische Senkung der Unternehmenssteuer aufgrund der Steuerreform in den USA von 35 % auf 21 % positiv beeinflusst.

Das gerundete Konzernjahresergebnis je Aktie - ohne Berücksichtigung von Sondereinflüssen - ist im Vorjahresvergleich von EUR 0,15 je Aktie im Vorjahr auf EUR 0,23 je Aktie im Geschäftsjahr gestiegen. Das bereinigte Konzernjahresergebnis je Aktie unter Berücksichtigung von Sondereinflüssen beträgt ebenfalls EUR 0,23 je Aktie (Vorjahr: EUR 0,15 je Aktie). Damit hat sich die Vorjahresprognose eines im Wesentlichen unveränderten Konzernjahresergebnisses je Aktie aus dem laufenden Geschäft - nach Bereinigung um Sondereinflüsse - ebenfalls bestätigt.

Finanzlage

Grundätze und Ziele des Finanzmanagements

Die finanzielle Flexibilität zu sichern hat höchste Priorität in der Finanzierungsstrategie des Konzerns. Diese Flexibilität wird erreicht durch eine breite Auswahl von Finanzierungsinstrumenten und durch eine hohe Diversifikation der Investoren bzw. Finanzinstitute. Das Fälligkeitsprofil der Verbindlichkeiten des Konzerns weist eine breite Streuung der Fälligkeiten mit einem hohen Anteil von mittel- und langfristigen Finanzierungen auf. Bei der Auswahl der Finanzierungsinstrumente werden Marktkapazität, Investorendiversifikation, Flexibilität, Kreditauflagen und das bestehende Fälligkeitsprofil berücksichtigt.

Darstellung und Analyse der Finanzlage

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2017
TEUR
2016
TEUR
Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit 5.854 7.073
Cashflow aus der Investitionstätigkeit 1.022 -7.466
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit -6.015 -441
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds 861 -834
Wechselkurs- und konsolidierungskreisbedingte Veränderungen des Finanzmittelfonds -367 149
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 895 1.580
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 1.389 895

Der Anstieg des Finanzmittelfonds ist in erster Linie auf einen positiven Cashflow aus Investitionstätigkeit zurückzuführen, der zusammen mit dem positiven Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit den plangemäß negativen Cashflow aus Finanzierungstätigkeit kompensiert hat.

In dem gesunkenen Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit spiegelt sich insbesondere der vor allem aufgrund von Working Capital Aufbau in 2017 gesunkene betriebliche Cashflow der MS Industrie-Gruppe im Geschäftsjahr wider. Im positiven Cashflow aus der Investitionstätigkeit spiegelt sich neben der plangemäßen Investitionstätigkeit der MS Industrie-Gruppe insbesondere die Verkaufstransaktion "MS Real Estate GmbH & Co. KG, Spaichingen", sowie der Erlös aus dem Verkauf sonstiger zu Veräußerungszwecken gehaltener Beteiligungen wider. Ein Teil der Investitionen des Geschäftsjahres erfolgte durch zum Investitionszeitpunkt nicht zahlungswirksames Finanzierungs-Leasing (Mio. EUR 2,2).

Die Vorjahresprognose einer leichten Verbesserung beim Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit (ohne Sondereinflüsse) hat sich damit leider nicht bestätigt.

Zum 31. Dezember 2017 beträgt der Bestand an liquiden Mitteln Mio. EUR 8,4 (Vorjahr: Mio. EUR 4,1). Zudem stehen freie Kontokorrentkreditlinien in Höhe von Mio. EUR 11,8 (Vorjahr: Mio. EUR 22,5) zur Verfügung und die kurzfristigen Vermögenswerte (Mio. EUR 80,5) übersteigen die kurzfristigen Schulden (Mio. EUR 60,2) zum Bilanzstichtag um Mio. EUR 20,3.

Von den zum Abschlussstichtag bestehenden Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von Mio. EUR 44,8 sind Mio. EUR 23,9 und von den offenen Kreditlinien in Höhe von Mio. EUR 11,8 sind Mio. EUR 4,6 mit sog. "Financial Covenants" versehen. Diesbezüglich verweisen wir auf Abschnitt 6. Chancen- und Risikobericht im Bereich Finanzierungsrisiken

Vermögenslage

Aus der folgenden Darstellung sind die wesentlichen Veränderungen der Vermögenslage des Konzerns ersichtlich:

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31.12.2017 31.12.2016 Veränderungen
TEUR % TEUR % TEUR %
AKTIVA
Latente Steueransprüche 86 0,1 824 0,5 -738 -89,6
Übrige langfristige Vermögenswerte 72.103 47,2 83.062 54,0 -10.959 -13,2
Kurzfristige Vermögenswerte 80.520 52,7 69.910 45,5 10.610 15,2
Gesamte Aktiva 152.709 100,0 153.796 100,0 -1.087 -0,7
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31.12.2017 31.12.2016 Veränderungen
TEUR % TEUR % TEUR %
PASSIVA
Eigenkapital und Minderheitsanteile 56.684 37,1 51.792 33,7 4.892 9,4
Latente Steuerverbindlichkeiten 922 0,6 1.927 1,2 -1.005 -52,2
Übriges Fremdkapital 95.103 62,3 100.077 65,1 -4.974 -5,0
Gesamte Passiva 152.709 100,0 153.796 100,0 -1.087 -0,7

Die langfristigen Vermögenswerte unseres Konzerns sind im Geschäftsjahr um rund 13,9 % zurückgegangen, und haben sich im Verhältnis zur Bilanzsumme mit rund 47,3 % Anteil (Vorjahr: rund 54,5 %) nicht unwesentlich verändert. Hauptgrund für die Abnahme der langfristigen Vermögenswerte im Geschäftsjahr sind die planmäßigen Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte sowie auf technische Anlagen und Maschinen sowie der Verkauf nicht mehr strategischer Immobilien wie z.B. der Betriebsimmobilie Spaichingen. Dagegen stehen im Wesentlichen die planmäßigen Investitionen des Geschäftsjahres.

Das ursprünglich geplante Investitionsvolumen 2017 lag in der MS Technologie-Gruppe bei insgesamt rund Mio. EUR 7,7, davon entfielen rund Mio. EUR 5,4 auf die drei deutschen Standorte sowie Mio. EUR 2,2 auf den US-Standort Webberville. Das tatsächliche Investitionsvolumen 2017 war höher und lag in der MS Technologie-Gruppe bei insgesamt rund Mio. EUR 9,0, davon entfielen rund Mio. EUR 7,4 auf die drei deutschen Standorte sowie Mio. EUR 1,6 auf den Standort Webberville. Hauptgrund für die Planabweichung beim Investitionsvolumen war der Umstand, dass höhere Ersatzinvestitionen anstanden und Erweiterungsinvestitionen nicht auf Folgejahre verschoben werden konnten.

Die starke Zunahme der kurzfristigen Vermögenswerte um rund 15,2 % beruht bei gestiegenen liquiden Mitteln und gestiegenen Forderungsbeständen vor allem auf der Zunahme der Vorratsbestände um insgesamt rund 11,1 %. Im Verhältnis zum Gesamtvermögen ist der prozentuale Anteil der kurzfristigen Vermögenswerte mit rund 52,7 % Anteil (Vorjahr: rund 45,5 %) zum Ende des Geschäftsjahres leicht gestiegen.

Das "Net Working Capital" (Vorräte und Kundenforderungen abzüglich Lieferantenverbindlichkeiten) beläuft sich zum 31. Dezember 2017 auf Mio. EUR 54,4 (Vorjahr: Mio. EUR 50,7) und ist damit im Vorjahresvergleich um rund 7,3 % gestiegen.

Das in absoluter Höhe gegenüber dem 31. Dezember 2016 um Mio. EUR 4,9 gestiegene Eigenkapital in Höhe von Mio. EUR 56,7 resultiert im Wesentlichen aus dem Konzernjahresgesamtergebnis in Höhe von Mio. EUR 4,9. Die Eigenkapitalquote im Konzern ist im Vergleich zum 31. Dezember 2016 deutlich gestiegen und beträgt bei einer um 0,7 % gesunkenen Bilanzsumme zum Bilanzstichtag rund 37,1 % (31. Dezember 2016: 33,7 %). Der Anstieg der Eigenkapitalquote ist vor allem auf das Konzerngesamtergebnis zurückzuführen. Damit hat sich die Vorjahresprognose einer deutlichen Steigerung der Eigenkapitalquote im Geschäftsjahr bestätigt.

Das übrige Fremdkapital ist im Konzern um rund 5,0 % auf Mio. EUR 95,1 leicht gesunken. Damit hat sich die Vorjahresprognose einer deutlichen Reduzierung des Verschuldungsgrades im Geschäftsjahr bei einer um rund 0,7 % gesunkenen Bilanzsumme bestätigt.

Der Nettoverschuldungsgrad (definiert als Nettoverschuldung/Eigenkapital) des Konzerns ist von 82,0 % zum Jahresende 2016 auf nunmehr 64,2 % zum Ende des Geschäftsjahres gesunken.

Die Minderheitsanteile betragen zum 31. Dezember 2017 TEUR -139 (Vorjahr: TEUR -77). Die Minderheitsanteile entfallen zur Gänze auf das Tochterunternehmen der Elektromotorenwerk Grünhain GmbH in Bulgarien.

Gesamtaussage zur Geschäftsentwicklung und zur wirtschaftlichen Lage des Konzerns

Das Geschäftsjahr 2017 war unverändert geprägt durch die Konzentration auf die beiden Geschäftssegmente Antriebs- und Ultraschalltechnik ("Powertrain Technology" und "Ultrasonic Technology") und die weiteren Maßnahmen für den Abverkauf der strategisch nicht mehr relevanten Beteiligungen.

Die Finanzlage kann Ende des Jahres 2017 und Anfang des Jahres 2018 - bei hohen frei verfügbaren Banklinien -unverändert als geordnet bezeichnet werden. Sämtliche Tochterunternehmen können ihren Zahlungsverpflichtungen aus dem laufenden Geschäftsbetrieb weiterhin gut nachkommen.

Da im Geschäftsjahr wiederum ein positives Konzernjahresgesamtergebnis erzielt werden konnte, ist das Eigenkapital einschließlich der Minderheitsanteile in absoluter Höhe gestiegen. Die Vermögenslage ist weiterhin bei einer deutlich gestiegenen Eigenkapitalquote von 37,1 % (Vorjahr: 33,7 %) als geordnet zu bezeichnen.

Der operative Geschäftsverlauf des 1. Halbjahres 2018 entwickelte sich bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses 2017 bei allen operativen Tochtergesellschaften plangemäß, so dass auch zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernlageberichts 2017 die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage geordnet ist.

3. Übernahmerelevante Angaben (§ 315a Abs. 1 HGB)

3.a. Berichterstattung über die Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals der MS Industrie AG (§ 315a Abs. 1 Nr. 1 HGB)

Das Gezeichnete Kapital der MS Industrie AG setzt sich per 31. Dezember 2017 aus 30.000.000 (Vorjahr: 30.000.000) nennwertlosen Stammaktien (Stückaktien) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie zusammen. Die Gesellschaft ist seit dem 29. Mai 2001 börsennotiert; ihre Aktien werden zum Bilanzstichtag im "General Standard" gehandelt.

3.b. Berichterstattung über Stimmrechtsbeschränkungen (§ 315a Abs. 1 Nr. 2 HGB)

Nach § 71b AktG stehen der Gesellschaft aus den 105.670 Stück eigenen Aktien (Stand: 31. Dezember 2017) keine Stimmrechte zu. Sonstige Beschränkungen i.S.v. § 315a Abs. 1 Nr. 2 HGB sind dem Vorstand nicht bekannt.

3.c. Berichterstattung über direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital der MS Industrie AG, die 10 vom Hundert der Stimmrechte überschreiten (§ 315a Abs. 1 Nr. 3 HGB)

Nach Maßgabe der von der Gesellschaft erhaltenen Mitteilungen waren zum Abschlussstichtag bzw. zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung die folgenden Personen und Gesellschaften direkt oder indirekt mit mehr als 10 % der Stimmrechte an der MS Industrie AG beteiligt:

MS ProActive Beteiligungs GmbH & Co. KG, Spaichingen (20,00 %)

MS ProActive Verwaltungs GmbH, Spaichingen (über MS ProActive Beteiligungs GmbH & Co. KG, Spaichingen) (20,00 %)

3.d. Berichterstattung über die gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen der Satzung der MS Industrie AG über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und über die Änderungen der Satzung (§ 315a Abs. 1 Nr. 6 HGB)

Satzungsänderungen sind nach den §§ 119 Abs. 1 Nr. 5, 133, 179 Abs. 1 und 2 AktG der Hauptversammlung vorbehalten. Nach § 14 der Satzung ist der Aufsichtsrat befugt, Änderungen der Satzung, die nur deren Fassung betreffen, zu beschließen.

Die Ernennung und die Abberufung der Mitglieder des Vorstandes der MS Industrie AG ergeben sich aus den §§ 84, 85 AktG in Verbindung mit § 5 der Satzung.

Die Satzung der MS Industrie AG enthält folgende Bestimmungen über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands:

"Der Vorstand besteht aus mindestens einer Person. Auch dann, wenn das Grundkapital der Gesellschaft den Betrag von EUR 3.000.000 übersteigt, kann der Vorstand aus einer Person bestehen. Es können stellvertretende Vorstandsmitglieder bestellt werden.

Der Aufsichtsrat bestellt die Vorstandsmitglieder und bestimmt im Rahmen von Abs. 1 ihre Zahl. Der Aufsichtsrat kann einen Vorsitzenden des Vorstands sowie einen stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstands ernennen.

(...) Der Aufsichtsrat kann eine Geschäftsordnung für den Vorstand erlassen. Der Geschäftsverteilungsplan des Vorstands bedarf seiner Zustimmung.

Mit den Mitgliedern des Vorstandes sind schriftliche Dienstverträge abzuschließen. Der Aufsichtsrat kann den Abschluss, die Änderung und Kündigung der Dienstverträge einem Aufsichtsratsausschuss übertragen."

3.e. Berichterstattung über die Befugnisse des Vorstands der MS Industrie AG, insbesondere hinsichtlich der Möglichkeit, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen (§ 315a Abs. 1 Nr. 7 HGB)

Der Vorstand ist durch eine Ermächtigung der Hauptversammlung vom 29. Juni 2016 berechtigt, bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Eintragung der entsprechenden Satzungsänderung in das Handelsregister am 1. Juli 2016, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft einmal oder mehrmals um bis zu EUR 6.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 6.000.000 neuer Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen und hierbei das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen:

(1) im Fall einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen, soweit dies zur Vermeidung von Spitzenbeträgen erforderlich ist; oder

(2) im Fall einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen, wenn der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10 % des Grundkapitals nicht überschreitet, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung, und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages durch den Vorstand nicht wesentlich unterschreitet. Bei der Berechnung der 10 % des Grundkapitals ist der anteilige Betrag am Grundkapital abzusetzen, der auf Aktien entfällt, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung aufgrund anderer Ermächtigungen in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts veräußert oder ausgegeben wurden oder auszugeben sind; oder

(3) im Fall einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen, soweit die Kapitalerhöhung zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen, Beteiligungen an Unternehmen, Patenten oder anderen gewerblichen Schutzrechten oder Lizenzrechten oder einer einen Betrieb bildenden Gesamtheit von Wirtschaftsgütern erfolgt.

Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe sowie die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital 2016/I festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals aus dem Genehmigten Kapital 2016/I oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist entsprechend der Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2016/I anzupassen.

Das Genehmigte Kapital 2016/I der MS Industrie AG beträgt zum Bilanzstichtag damit noch EUR 6.000.000,00 (31. Dezember 2016: EUR 6.000.000,00).

Der Vorstand wurde ferner durch Beschluss der Hauptversammlung vom 28. Juni 2017 ermächtigt, bis zum 27. Juni 2022 eigene Aktien bis zu einem Anteil von 10 % des zur Beschlussfassung vorhandenen Grundkapitals der Gesellschaft in Höhe von EUR 30.000.000 zu erwerben. Durch den Aktienrückkauf soll die Möglichkeit eröffnet werden, die erworbenen Aktien ganz oder teilweise für Aktienoptionsprogramme für Vorstände, Organe und Mitarbeiter der Gesellschaft oder mit ihr verbundener Unternehmen, den Erwerb von Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen sowie für die Vermeidung von Bezugsrechtsspitzen einzusetzen. Insgesamt können daher mit Stand der Aufstellung dieses Jahresabschlusses bis zu 3.000.000 Aktien von der Gesellschaft zurückgekauft werden. Zum Bilanzstichtag hält die MS Industrie AG 105.670 Stück eigene Aktien im Bestand, die alle in Vorjahren erworben wurden. Für die Angaben zu eigenen Aktien nach § 160 Abs. 1 Nr. 2 AktG wird gemäß § 315 Abs. 2 HGB auf den Konzernanhang verwiesen.

4. Konzernerklärung zur Unternehmensführung nach § 315d HGB [ungeprüft]

4.a. Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der Gesellschaft zu den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" nach § 161 AktG [ungeprüft]:

Die nach § 161 AktG jährlich vorgeschriebene Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der Gesellschaft zu den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex wurde, wie nachfolgend im Originalwortlaut dargestellt, am 26. Oktober 2017 abgegeben. Den Aktionären wurde sie durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger und auf der Internet-Homepage der Gesellschaft dauerhaft zugänglich gemacht:

"Vorstand und Aufsichtsrat der MS Industrie AG, München, erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" gemäß der aktuellen Kodex-Fassung vom 7. Februar 2017 (veröffentlicht im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 24. April 2017) seit Abgabe der letzten "Entsprechenserklärung" am 27. Oktober 2016 mit Ausnahme der nachfolgend aufgeführten Ausnahmen in vollem Umfang entsprochen wurde:

3.8 Abs. 3 In einer D&O-Versicherung für den Aufsichtsrat soll ein entsprechender Selbstbehalt vereinbart werden.

3.10, S. 1 Über die "Corporate Governance" sollen Vorstand und Aufsichtsrat jährlich berichten ("Corporate Governance Bericht") und diesen Bericht im Zusammenhang mit der "Erklärung zur Unternehmensführung" veröffentlichen.

4.1.3, S. 2, S. 3 Er [der Vorstand] soll [...] deren Grundzüge [der angemessenen, an der Risikolage des Unternehmens ausgerichteten Maßnahmen (Compliance Management System)] offenlegen. Beschäftigten soll auf geeignete Weise die Möglichkeit eingeräumt werden, geschützt Hinweise auf Rechtsverstöße im Unternehmen zu geben;

4.2.2, Abs. 2, S. 3 [...] Hierbei soll der Aufsichtsrat das Verhältnis der Vorstandsvergütung zur Vergütung des oberen Führungskreises und der Belegschaft insgesamt auch in der zeitlichen Entwicklung berücksichtigen, wobei der Aufsichtsrat für den Vergleich festlegt, wie der obere Führungskreis und die relevante Belegschaft abzugrenzen sind.

4.2.3, Abs. 2, S. 3, S. 4 [...] Variable Vergütungsbestandteile haben grundsätzlich eine mehrjährige Bemessungsgrundlage, die im Wesentlichen zukunftsbezogen sein soll. Sowohl positiven als auch negativen Entwicklungen soll bei der Ausgestaltung der variablen Vergütungsteile Rechnung getragen werden. [...].

4.2.5, Abs. 3, S. 1, S. 2 Ferner sollen im Vergütungsbericht für jedes Vorstandsmitglied dargestellt werden:

die für das Berichtsjahr gewährten Zuwendungen einschließlich der Nebenleistungen, bei variablen Vergütungsteilen ergänzt um die erreichbare Maximal- und Minimalvergütung,

der Zufluss für das Berichtsjahr aus Fixvergütung, kurzfristiger variabler Vergütung und langfristiger variabler Vergütung mit Differenzierung nach den jeweiligen Bezugsjahren,

bei der Altersversorgung und sonstigen Versorgungsleistungen der Versorgungsaufwand im bzw. für das Berichtsjahr.

Für diese Informationen sollen die als Anlage [zum DCGK] beigefügten Mustertabellen verwandt werden.

5.1.2, Abs. 1, S. 2, S. 4 [...] Bei der Zusammensetzung des Vorstands soll der Aufsichtsrat auch auf Vielfalt ("Diversity") achten. [...] Er soll gemeinsam mit dem Vorstand für eine langfristige Nachfolgeplanung sorgen.

5.1.2, Abs. 2, S. 3 [.] Eine Altersgrenze für Vorstandsmitglieder soll festgelegt werden.

5.3.1 Der Aufsichtsrat soll abhängig von den spezifischen Gegebenheiten des Unternehmens und der Anzahl seiner Mitglieder fachlich qualifizierte Ausschüsse bilden. Die jeweiligen Ausschussvorsitzenden berichten regelmäßig an den Aufsichtsrat über die Arbeit der Ausschüsse.

5.3.2 Der Aufsichtsrat soll einen Prüfungsausschuss einrichten, der sich - soweit kein anderer Ausschuss damit betraut ist - insbesondere mit der Überwachung der Rechnungslegung, des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems, des internen Revisionssystems, der Abschlussprüfung, sowie der Compliance, befasst. Der Prüfungsausschuss legt dem Aufsichtsrat eine begründete Empfehlung für die Wahl des Abschlussprüfers vor, die in den Fällen der Ausschreibung des Prüfungsmandats mindestens zwei Kandidaten umfasst. Der Prüfungsausschuss überwacht die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und befasst sich darüber hinaus mit den von ihm zusätzlich erbrachten Leistungen, mit der Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer, der Bestimmung von Prüfungsschwerpunkten und der Honorarvereinbarung. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses soll über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontrollverfahren verfügen. [...].

5.3.3 Der Aufsichtsrat soll einen Nominierungsausschuss bilden, der ausschließlich mit Vertretern der Anteilseigner besetzt ist und dem Aufsichtsrat für dessen Vorschläge an die Hauptversammlung zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern geeignete Kandidaten benennt.

5.4.1, Abs. 2 Der Aufsichtsrat soll für seine Zusammensetzung konkrete Ziele benennen und ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium erarbeiten. Für seine Zusammensetzung soll er im Rahmen der unternehmensspezifischen Situation die internationale Tätigkeit des Unternehmens, potentielle Interessenkonflikte, die Anzahl der unabhängigen Aufsichtsratsmitglieder im Sinn von Nummer 5.4.2, eine festzulegende Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder und eine festzulegende Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat sowie Vielfalt ("Diversity") angemessen berücksichtigen.

5.4.1, Abs. 4 Vorschläge des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung sollen diese Ziele berücksichtigen und gleichzeitig die Ausfüllung des Kompetenzprofils für das Gesamtgremium anstreben. Der Stand der Umsetzung soll im "Corporate Governance Bericht" veröffentlicht werden. Dieser soll auch über die nach Einschätzung des Aufsichtsrats angemessene Zahl unabhängiger Mitglieder der Anteilseigner und die Namen dieser Mitglieder informieren.

5.4.1, Abs. 5, S. 2 [...] Dem Kandidatenvorschlag [des Aufsichtsrats zur Wahl neuer Aufsichtsratsmitglieder] soll ein Lebenslauf beigefügt werden, der über relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen Auskunft gibt; dieser soll durch eine Übersicht über die wesentlichen Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat ergänzt und für alle Aufsichtsratsmitglieder jährlich aktualisiert auf der Webseite des Unternehmens veröffentlicht werden.

5.4.3 S. 3 Kandidatenvorschläge für den Aufsichtsratsvorsitz sollen den Aktionären bekannt gegeben werden.

5.4.6 Abs. 2, S. 2 [...] Wird den Aufsichtsratsmitgliedern eine erfolgsorientierte Vergütung zugesagt, soll sie auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet sein.

7.1.2 [...] Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht sollen binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende, die verpflichtenden unterjährigen Finanzinformationen sollen binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums, öffentlich zugänglich sein.

Den aktuellen Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" soll künftig mit Ausnahme folgender Punkte entsprochen werden:

3.8 Abs. 3 In einer D&O-Versicherung für den Aufsichtsrat soll ein entsprechender Selbstbehalt vereinbart werden.

Begründung: Die Vereinbarung eines Selbstbehalts ist nach Auffassung der Gesellschaft nicht geplant, da sie nicht geeignet ist, die hohe Motivation sowie das hohe Verantwortungsbewusstsein zu verbessern, mit der die Mitglieder des Aufsichtsrats ihre Aufgaben und Funktionen wahrnehmen.

3.10, S. 1 Über die "Corporate Governance" sollen Vorstand und Aufsichtsrat jährlich berichten ("Corporate Governance Bericht") und diesen Bericht im Zusammenhang mit der "Erklärung zur Unternehmensführung" veröffentlichen.

Begründung: Die jeweils aktuelle Fassung der "Entsprechenserklärung" zu den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" wird regelmäßig auf den Internetseiten der Gesellschaft unter der Internet-Adresse: www.ms-industrie.de/cms/de/home ms-industrie_ag/investor_relations/ öffentlich zugänglich gemacht. Abweichungen zu den Empfehlungen der Regierungskommission in der Fassung vom 5. Mai 2015 wurden zuletzt in der "Entsprechenserklärung" vom 27. Oktober 2016 dargelegt und veröffentlicht. Zusätzlich wird im Anhang zum Jahresabschluss der Gesellschaft sowie im Konzernabschluss jährlich auf die fristgemäße Abgabe der "Entsprechenserklärung" verwiesen, die spätestens seit dem Jahresabschluss 2009 auch Bestandteil der sogenannten "Erklärung zur Unternehmensführung" nach § 289 f HGB ist.

4.1.3, S. 2, S. 3 Er [der Vorstand] soll [...] deren Grundzüge [der angemessenen, an der Risikolage des Unternehmens ausgerichteten Maßnahmen (Compliance Management System)] offenlegen. Beschäftigten soll auf geeignete Weise die Möglichkeit eingeräumt werden, geschützt Hinweise auf Rechtsverstöße im Unternehmen zu geben;

Begründung: Eine Offenlegung der Grundzüge des Compliance Management Systems erscheint der Gesellschaft nicht sachgerecht, da sie Personen(-gruppen) oder Organisationen mit unlauteren, gesetzwidrigen oder kriminellen Absichten Hintertüren für dessen Umgehung öffnen könnte. Die Installierung eines sog. "Whistleblower"-Systems wiederum erscheint der Gesellschaft zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht sachgerecht, da sie einerseits für einen mittelständischen Konzern mit einem zu hohen Umsetzungsaufwand behaftet wäre und andererseits nach Meinung von Vorstand und Aufsichtsrat zu einer "Kultur des Misstrauens" im Unternehmen führen könnte.

4.2.2, Abs. 2, S. 3 [...] Hierbei soll der Aufsichtsrat das Verhältnis der Vorstandsvergütung zur Vergütung des oberen Führungskreises und der Belegschaft insgesamt auch in der zeitlichen Entwicklung berücksichtigen, wobei der Aufsichtsrat für den Vergleich festlegt, wie der obere Führungskreis und die relevante Belegschaft abzugrenzen sind.

Begründung: Der Aufsichtsrat ist der Ansicht, dass die gegenwärtige, seit 1. Januar 2017 gültige Vorstandsvergütungsstruktur der gegenwärtigen Struktur der Gesellschaft und ihrer geplanten Entwicklung angemessen ist. Die Verantwortlichkeiten der einzelnen Mitglieder des Vorstands, die persönliche Leistung, die wirtschaftliche Situation und die Leistung des Konzerns und das Vergütungsniveau vergleichbarer Unternehmen werden als geeignetere und aussagekräftigere Maßstäbe für die Ermittlung der Vergütungshöhe angesehen.

4.2.3, Abs. 2, S. 3, S. 4 [...] Variable Vergütungsbestandteile haben grundsätzlich eine mehrjährige Bemessungsgrundlage, die im Wesentlichen zukunftsbezogen sein soll. Sowohl positiven als auch negativen Entwicklungen soll bei der Ausgestaltung der variablen Vergütungsteile Rechnung getragen werden. [...].

Begründung: Der Aufsichtsrat ist der Ansicht, dass die gegenwärtige, seit 1. Januar 2017 gültige Vorstandsvergütungsstruktur der gegenwärtigen Struktur der Gesellschaft und ihrer geplanten Entwicklung angemessen ist. Eine Information der Aktionäre erfolgt über den gesetzlich vorgeschriebenen "Vergütungsbericht" im Jahresfinanzbericht.

4.2.5, Abs. 3, S. 1, S. 2 Ferner sollen im Vergütungsbericht für jedes Vorstandsmitglied dargestellt werden:

die für das Berichtsjahr gewährten Zuwendungen einschließlich der Nebenleistungen, bei variablen Vergütungsteilen ergänzt um die erreichbare Maximal- und Minimalvergütung,

der Zufluss für das Berichtsjahr aus Fixvergütung, kurzfristiger variabler Vergütung und langfristiger variabler Vergütung mit Differenzierung nach den jeweiligen Bezugsjahren,

bei der Altersversorgung und sonstigen Versorgungsleistungen der Versorgungsaufwand im bzw. für das Berichtsjahr.

Für diese Informationen sollen die als Anlage [zum DCGK] beigefügten Mustertabellen verwandt werden.

Begründung: Aufsichtsrat und Vorstand sind der Ansicht, dass die im Handelsgesetzbuch für Kapitalgesellschaften gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben zur Organvergütung im Anhang des Jahresabschlusses und im Lagebericht zur Information der Aktionäre und der Öffentlichkeit angemessen sind. Die Information für die Aktionäre erfolgt über den gesetzlich vorgeschriebenen "Vergütungsbericht" sowie die Angaben im Anhang zum Jahresfinanzbericht. Darüber hinausgehende Informationen machen aus Sicht des Aufsichtsrats und des Vorstands die Entscheidungen des Aufsichtsrats nicht transparenter und dienen auch nicht der Erhöhung der Vergleichbarkeit zwischen Unternehmen für den Aufsichtsrat und für die breite Öffentlichkeit.

5.1.2, Abs. 1, S. 2, S. 4 [...] Bei der Zusammensetzung des Vorstands soll der Aufsichtsrat auch auf Vielfalt ("Diversity") achten. [...] Er soll gemeinsam mit dem Vorstand für eine langfristige Nachfolgeplanung sorgen.

Begründung: Der Vorstand der MS Industrie AG besteht unverändert nur aus zwei Mitgliedern und weist trotz seiner unternehmerischen Erfahrung ein vergleichsweise niedriges Durchschnittsalter auf. Zum momentanen Zeitpunkt scheinen dem Aufsichtsrat und der Gesellschaft die spezielle Berücksichtigung von "Diversity" und eine langfristige Nachfolgeplanung nicht erforderlich zu sein. Aufsichtsrat und Vorstand begrüßen jedoch ausdrücklich alle Bestrebungen, die einer geschlechterbezogenen wie auch jeder anderen Form von Diskriminierung entgegenwirken und die Vielfalt ("Diversity") angemessen fördern. Bei der Besetzung der Positionen von Vorstandsmitgliedern legt der Aufsichtsrat allein Wert auf die besondere Kompetenz und Qualifikation. Weitere Eigenschaften wie das Geschlecht, ethnische oder vergleichbare nationale Zugehörigkeit waren und sind für diese Entscheidung deshalb ohne Bedeutung.

5.1.2, Abs. 2, S. 3 [...] Eine Altersgrenze für Vorstandsmitglieder soll festgelegt werden.

Begründung: Der vergleichsweise niedrige Altersdurchschnitt des aktuell bestellten Vorstands und die aktuellen Fachdiskussionen hierzu machen deutlich, dass Altersgrenzen für Vorstandsmitglieder per se keinen Nutzen für ein Unternehmen stiften, da die Fähigkeit, das Unternehmen erfolgreich zu führen, nicht generell bei Erreichen eines bestimmten Alters entfällt. Insbesondere auch angesichts der demografischen Entwicklung stehen Altersgrenzen daher im Widerspruch zu dem generellen Interesse der Gesellschaft, ihre Organe bestmöglich zu besetzen. Eine starre Altersgrenze könnte sich auch diskriminierend auswirken. Die Gesellschaft erachtet diese Empfehlung des Kodex daher nicht für sinnvoll. Mit Blick auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 23. April 2012 (Aktenzeichen II ZR 163/10) zur Anwendung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, das ein Altersdiskriminierungsverbot enthält, auf einen GmbH-Geschäftsführer sehen wir im Übrigen auch rechtliche Unsicherheiten bei der Festlegung einer Altersgrenze für Vorstandsmitglieder.

5.3.1 Der Aufsichtsrat soll abhängig von den spezifischen Gegebenheiten des Unternehmens und der Anzahl seiner Mitglieder fachlich qualifizierte Ausschüsse bilden. Die jeweiligen Ausschussvorsitzenden berichten regelmäßig an den Aufsichtsrat über die Arbeit der Ausschüsse.

Begründung: Der Aufsichtsrat der MS Industrie AG besteht derzeit unverändert nur aus drei Mitgliedern. Die Bildung von Ausschüssen wird bei dieser Größenordnung vom Aufsichtsrat daher nicht als sinnvoll erachtet.

5.3.2 Der Aufsichtsrat soll einen Prüfungsausschuss einrichten, der sich - soweit kein anderer Ausschuss damit betraut ist - insbesondere mit der Überwachung der Rechnungslegung, des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems, des internen Revisionssystems, der Abschlussprüfung, sowie der Compliance, befasst. Der Prüfungsausschuss legt dem Aufsichtsrat eine begründete Empfehlung für die Wahl des Abschlussprüfers vor, die in den Fällen der Ausschreibung des Prüfungsmandats mindestens zwei Kandidaten umfasst. Der Prüfungsausschuss überwacht die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und befasst sich darüber hinaus mit den von ihm zusätzlich erbrachten Leistungen, mit der Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer, der Bestimmung von Prüfungsschwerpunkten und der Honorarvereinbarung. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses soll über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontrollverfahren verfügen. [...].

Begründung: Siehe 5.3.1. Fragen der Rechnungslegung, des Risiko-Management-Systems sowie die Bestimmung der Prüfungsschwerpunkte, der "Key Audit Matters", die Überwachung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers sowie von ihm zusätzlich erbrachter Leistungen, die Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer und Fragen der Honorarvereinbarung sollen weiterhin dem Gesamtorgan vorbehalten bleiben. Um ihrer Verantwortung für diese wesentlichen Aufgaben gerecht zu werden, beabsichtigen die Mitglieder des Aufsichtsrats auch künftig hieran unmittelbar mitzuwirken. Neben der jährlich stattfindenden Bilanzsitzung von Vorstand und Aufsichtsrat in Gegenwart der Wirtschaftsprüfer, auf der die Abschlüsse des Konzerns und der Aktiengesellschaft eingehend erörtert werden, besteht für alle Aufsichtsratsmitglieder die Möglichkeit, sich zuvor intensiv über Prüfungsinhalte und -ergebnisse zu informieren und sowohl Fragen zu stellen als auch Anregungen zu geben. Es wird aber darauf geachtet, dass mindestens ein Aufsichtsratsmitglied über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen, internen Kontrollverfahren und Compliance verfügt.

5.3.3 Der Aufsichtsrat soll einen Nominierungsausschuss bilden, der ausschließlich mit Vertretern der Anteilseigner besetzt ist und dem Aufsichtsrat für dessen Vorschläge an die Hauptversammlung zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern geeignete Kandidaten benennt.

Begründung: Siehe 5.3.1. Aufgrund der derzeitigen Größe des Aufsichtsrats halten Vorstand und Aufsichtsrat die Einrichtung eines Nominierungsausschusses für nicht erforderlich.

5.4.1, Abs. 2 Der Aufsichtsrat soll für seine Zusammensetzung konkrete Ziele benennen und ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium erarbeiten. Für seine Zusammensetzung soll er im Rahmen der unternehmensspezifischen Situation die internationale Tätigkeit des Unternehmens, potentielle Interessenkonflikte, die Anzahl der unabhängigen Aufsichtsratsmitglieder im Sinn von Nummer 5.4.2, eine festzulegende Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder und eine festzulegende Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat sowie Vielfalt ("Diversity") angemessen berücksichtigen.

Begründung: Siehe insbesondere 5.1.2, Abs. 1, 5.1.2, Abs. 2 und 5.3.1. Ein im Vorhinein fixiertes Kompetenzprofil und eine im Vorhinein fixierte Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat erscheint der Gesellschaft nicht sachgerecht. Ankeraktionäre können z.B. ein legitimes Interesse an personeller Kontinuität in der Besetzung des Aufsichtsrats haben. Der Aufsichtsrat ist zudem der Ansicht, dass eine längere Zugehörigkeit einzelner Aufsichtsratsmitglieder im Einzelfall im Interesse des Unternehmens und der jeweils Wahlberechtigten liegen kann, was durch eine pauschale Regelgrenze nicht berücksichtigt würde. Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats muss sich am Unternehmensinteresse ausrichten und die effektive Überwachung und Beratung des Vorstands gewährleisten. Folglich kommt es grundsätzlich und vorrangig auf die Qualifikation des Einzelnen an. Der Aufsichtsrat wird bei der Beratung seiner Vorschläge an die zuständigen Wahlgremien die internationale Tätigkeit des Unternehmens, potenzielle Interessenkonflikte und die Anzahl der unabhängigen Aufsichtsratsmitglieder im Sinne von Kodex-Nummer 5.4.2 berücksichtigen. Um im Unternehmensinteresse die Auswahl geeigneter Kandidaten nicht pauschal einzuschränken, beschränkt sich der Aufsichtsrat dabei aber auf die Verfolgung von Mindestzielgrößen für den Anteil von weiblichen Aufsichtsratsmitgliedern und verzichtet insbesondere auf eine Altersgrenze und auf eine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer.

5.4.1, Abs. 4 Vorschläge des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung sollen diese Ziele berücksichtigen und gleichzeitig die Ausfüllung des Kompetenzprofils für das Gesamtgremium anstreben. Der Stand der Umsetzung soll im "Corporate Governance Bericht" veröffentlicht werden. Dieser soll auch über die nach Einschätzung des Aufsichtsrats angemessene Zahl unabhängiger Mitglieder der Anteilseigner und die Namen dieser Mitglieder informieren.

Begründung: Siehe insbesondere 5.4.1, Abs. 2. Im Übrigen ist die Hauptversammlung aufgrund der aktienrechtlichen Kompetenzordnung bei den Wahlen zum Aufsichtsrat weder an die vom Aufsichtsrat benannten Besetzungsziele noch an die von ihm unterbreiteten Wahlvorschläge gebunden.

5.4.1, Abs. 5, S. 2 [...] Dem Kandidatenvorschlag [des Aufsichtsrats zur Wahl neuer Aufsichtsratsmitglieder] soll ein Lebenslauf beigefügt werden, der über relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen Auskunft gibt; dieser soll durch eine Übersicht über die wesentlichen Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat ergänzt und für alle Aufsichtsratsmitglieder jährlich aktualisiert auf der Webseite des Unternehmens veröffentlicht werden.

Begründung: Dem Kandidatenvorschlag [des Aufsichtsrats zur Wahl neuer Aufsichtsratsmitglieder] wird ein Lebenslauf beigefügt, der über relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen Auskunft gibt; dieser wird durch eine Übersicht über die wesentlichen Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat ergänzt. Eine jährliche Aktualisierung und permanente Veröffentlichung der Lebensläufe aller Aufsichtsratsmitglieder sowie einer Übersicht über alle "wesentlichen Tätigkeiten" neben dem Aufsichtsratsmandat auf der Webseite des Unternehmens ist nach Ansicht der Gesellschaft aber nicht sachgerecht, zumal die weiteren Aufsichtsratsmandate der Aufsichtsratsmitglieder bereits jährlich im Jahres- und im Konzernabschluss veröffentlicht werden.

5.4.3, S. 3 Kandidatenvorschläge für den Aufsichtsratsvorsitz sollen den Aktionären bekannt gegeben werden.

Begründung: Diese Empfehlung entspricht nicht der im Aktiengesetz festgelegten Kompetenzverteilung; die Wahl des Aufsichtsratsvorsitzenden obliegt nach dem Gesetz allein dem Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat kann die Eignung der Kandidaten auch am besten einschätzen. Eine vorherige Bekanntgabe der Kandidaten für den Aufsichtsratsvorsitz ist nach Ansicht der Gesellschaft insbesondere vor diesem Hintergrund nicht sachgerecht.

5.4.6, Abs. 2, S. 2 [...] Wird den Aufsichtsratsmitgliedern eine erfolgsorientierte Vergütung zugesagt, soll sie auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet sein.

Begründung: Der Aufsichtsrat ist der Ansicht, dass mit der gegenwärtigen, seit 1. Januar 2010 gültigen Aufsichtsratsvergütungsstruktur die Verantwortung des Aufsichtsrats für die Unternehmensentwicklung angemessen zum Ausdruck kommt.. Die Vergütung der Aufsichtsräte beinhaltet einen variablen bzw. erfolgsabhängigen Bestandteil, der sich nach dem Ergebnis nach Steuern des Konzerns im abgelaufenen Geschäftsjahr richtet. Die Ertragskraft ist maßgeblich für die nachhaltige Entwicklung des Unternehmens. Dies soll sich bei der Bemessung der Vergütung widerspiegeln. Eine Information der Aktionäre erfolgt über den ausführlichen, gesetzeskonformen, Vergütungsbericht im Jahresfinanzbericht.

7.1.2 [...] Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht sollen binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende, die verpflichtenden unterjährigen Finanzinformationen sollen binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums, öffentlich zugänglich sein.

Begründung: Die Gesellschaft ist seit Veröffentlichung ihrer letzten "Corporate Governance Entsprechenserklärung" am 27. Oktober 2016 allen gesetzlichen Veröffentlichungspflichten für kapitalmarktorientierte Unternehmen innerhalb der seit Umsetzung des "TUG" ("Transparenzrichtlinienüberleitungsgesetz") im Jahre 2007 für mittelständische Unternehmen ohnehin knapp bemessenen, gesetzlichen Veröffentlichungsfristen nachgekommen. Aufgrund der erforderlichen zeitlichen Abläufe für eine sorgfältige Erstellung von Abschlüssen und Unternehmensberichten können frühzeitigere Veröffentlichungstermine derzeit noch nicht verbindlich dargestellt werden. Die Gesellschaft ist aber unverändert bemüht, den für die Veröffentlichung von Konzernabschlüssen und Zwischenberichten benötigten Zeitraum auf ein unbedingt notwendiges Minimum zu verkürzen."

4.b. Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat (§ 289f Abs. 2 Nr. 3 HGB) [ungeprüft]

Nach § 5 der Satzung der MS Industrie AG bestellt der Aufsichtsrat die Mitglieder des Vorstands. Der Aufsichtsrat entscheidet, wie viele Mitglieder der Vorstand haben soll (laut Satzung mindestens ein Mitglied), ob es einen Vorsitzenden geben soll, benennt diese und beschließt, ob ein stellvertretender Vorsitzender bestellt werden soll. Der Aufsichtsrat kann eine Geschäftsordnung für den Vorstand erlassen, die einen Katalog zustimmungsbedürftiger Geschäfte enthält. Der Geschäftsverteilungsplan des Vorstands bedarf seiner Zustimmung. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats entscheidet, ob die Vorstandsmitglieder an den Sitzungen des Aufsichtsrats teilnehmen sollen. Schließlich gibt sich der Aufsichtsrat eine Geschäftsordnung.

Seit dem Börsengang 2001 hat sich ein aus zwei Mitgliedern bestehender Vorstand bewährt. Der Vorstand nimmt in der Regel an allen Sitzungen des Aufsichtsrats teil, soweit der Aufsichtsrat nicht etwas anderes bestimmt, berichtet schriftlich und mündlich zu den einzelnen Tagesordnungspunkten und Beschlussvorlagen und beantwortet die Fragen der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder.

In Abstimmung mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden werden die Agenda-Punkte den Mitgliedern des Aufsichtsrats in der Regel zwei Wochen vor der Sitzung schriftlich mitgeteilt, eine ausführliche schriftliche Unterlage erhält der Aufsichtsrat vor oder in seiner Sitzung.

Von der Möglichkeit, Beschlüsse im schriftlichen Umlaufverfahren zu fassen, wird nur in besonderen Fällen Gebrauch gemacht.

Der Aufsichtsrat der MS Industrie AG besteht unverändert aus drei Mitgliedern; Ausschüsse wurden keine gebildet. Der Aufsichtsrat hat die Arbeit des Vorstands im Geschäftsjahr 2017 regelmäßig überwacht, kontrolliert und beratend begleitet. In alle Entscheidungen, die für das Unternehmen von grundlegender Bedeutung waren, war der Aufsichtsrat unmittelbar eingebunden. Der Vorstand der MS Industrie AG hat den Aufsichtsrat während des Berichtszeitraumes vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 laufend, sowohl schriftlich als auch mündlich, zeitnah und umfassend über alle relevanten Fragen der Unternehmensplanung und der strategischen Weiterentwicklung, über die Lage und Geschäftsentwicklung des Unternehmens und des Konzerns sowie die Entwicklung der Ertragslage und der Liquidität einschließlich der Risikolage und des Risikomanagements unterrichtet. Grundsätzliche Fragen der Geschäftspolitik haben der Vorstand und der Aufsichtsrat in gemeinsamen Sitzungen eingehend erörtert. Abweichungen bei den einzelnen Tochtergesellschaften im jeweiligen Geschäftsverlauf, von den jeweiligen Jahresplanungen und Zielen, wurden dem Aufsichtsrat im Einzelnen erläutert und mit dem Aufsichtsrat diskutiert.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats und insbesondere der Vorsitzende standen auch außerhalb der Aufsichtsratssitzungen mit dem Vorstand in regelmäßigem Kontakt und wurden über die Entwicklung der Geschäftslage und die wesentlichen Geschäftsvorfälle informiert.

Der Aufsichtsrat erläutert jedes Jahr die Tätigkeit des Aufsichtsrates schriftlich in seinem Bericht an die Aktionäre sowie ergänzend der Aufsichtsratsvorsitzende mündlich vor der Hauptversammlung.

4. c. Angaben zu Unternehmensführungspraktiken (§ 289f Abs. 2 Nr. 2 HGB) [ungeprüft]

Die Strukturen der Unternehmensleitung und -überwachung der MS Industrie AG stellen sich wie folgt dar:

Aktionäre und Hauptversammlung

Unsere Aktionäre nehmen ihre Rechte in der Hauptversammlung wahr. Die ordentliche jährliche Hauptversammlung der MS Industrie AG findet in den ersten acht Monaten des Geschäftsjahres statt. Den Vorsitz in der Hauptversammlung führt der Aufsichtsratsvorsitzende. Die Hauptversammlung entscheidet über alle ihr durch das Gesetz zugewiesenen Aufgaben (unter anderem: Wahl der Aufsichtsratsmitglieder, Änderung der Satzung, Bilanzgewinnverwendung, Kapitalmaßnahmen).

Aufsichtsrat

Die zentrale Aufgabe des Aufsichtsrats besteht in der Beratung und Überwachung des Vorstands. Der Aufsichtsrat der MS Industrie AG besteht derzeit aus drei Mitgliedern. Der Aufsichtsrat hat sich im Geschäftsjahr 2010 eine Geschäftsordnung gegeben. Bei Abstimmung zählt im Falle eines Gleichstands die Stimme des Aufsichtsratsvorsitzenden doppelt. Ausnahmen sind Änderungen oder Ergänzungen der Geschäftsordnung von Aufsichtsrat oder Vorstand. Hinsichtlich dieser Willenserklärungen ist Einstimmigkeit der Stimmabgabe des Aufsichtsrates erforderlich.

Vorstand

Der Vorstand - als Leitungsorgan der Aktiengesellschaft - führt die Geschäfte des Unternehmens und ist im Rahmen der aktienrechtlichen Vorschriften an das Interesse und die geschäftspolitischen Grundsätze des Unternehmens gebunden. Er berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle wesentlichen Fragen der Geschäftsentwicklung, die Unternehmensstrategie sowie über mögliche Risiken. Der Vorstand ist seit Oktober 2010 an eine Geschäftsordnung gebunden, die ihm vom Aufsichtsrat vorgegeben ist.

Transparenz

Eine einheitliche, umfassende und zeitnahe Information hat bei der MS Industrie AG einen hohen Stellenwert. Die externe Berichterstattung über die Geschäftslage und die Ergebnisse der MS Industrie AG erfolgt im Geschäftsbericht, im Halbjahresbericht und in den freiwilligen Quartalsmitteilungen.

Des Weiteren werden Informationen über Pressemitteilungen ("Corporate News") beziehungsweise "Ad-hoc"-Meldungen veröffentlicht. Alle Meldungen und Mitteilungen sind im Internet auf der Homepage der Gesellschaft unter "Investor Relations" einsehbar.

Die MS Industrie AG hat das vorgeschriebene Insiderverzeichnis gemäß Artikel 18 "Marktmissbrauchsverordnung" angelegt. Die betreffenden Personen wurden über die gesetzlichen Pflichten und Sanktionen informiert.

Rechnungslegung und Abschlussprüfung

Der Jahresabschluss wird nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und der Konzernabschluss seit dem Geschäftsjahr 2000 nach den jeweils aktuell gültigen IFRS-Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Außerdem werden Lagebericht und Konzernlagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Nach Aufstellung durch den Vorstand werden der Jahres- und der Konzernabschluss sowie die entsprechenden Lageberichte vom Abschlussprüfer geprüft und diese Abschlüsse sowie die Prüfungsergebnisse des Abschlussprüfers vom Aufsichtsrat geprüft und gebilligt. Der Jahresfinanzbericht wird gemäß den gesetzlichen Anforderungen für kapitalmarktorientierte Unternehmen innerhalb von vier Monaten nach dem Geschäftsjahresende veröffentlicht.

Der Abschlussprüfer berichtet über alle für die Aufgaben des Aufsichtsrats wesentlichen Fragestellungen und Vorkommnisse, die sich während der Abschlussprüfung ergeben, an den Aufsichtsratsvorsitzenden oder an den gesamten Aufsichtsrat.

Steuerungsgrößen und Kontrollsystem

Im MS Industrie-Konzern sind die strategischen Ziele mit wertorientierten Kennzahlen hinterlegt. Die wichtigsten Größen sind im Abschnitt 1. b. dargestellt.

Der Konzern unterhält keine eigene Revisionsabteilung. Innerhalb der jeweiligen Geschäftsbereiche wird die reguläre Kontrollfunktion vor allem durch die jeweiligen Controlling-Abteilungen der Geschäftsbereiche übernommen.

4. d. Festlegungen im Zusammenhang mit der Frauenförderung (§ 289f Abs. 2 Nr. 4 HGB) [ungeprüft]

Der Aufsichtsrat der MS Industrie AG hat mit Beschluss vom 21. September 2015 für den Frauenanteil im Aufsichtsrat und im Vorstand eine Zielgröße von jeweils mindestens 30 % festgelegt. Die Zielgrößen sollten für Vorstand und Aufsichtsrat getrennt bis zum 30. Juni 2017 erreicht werden. Nachdem vor dem 1. Januar 2016 bestehende Aufsichtsratsmandate bis zum Ende der Laufzeit (das heißt bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das am 31. Dezember 2019 endende Geschäftsjahr der Gesellschaft entscheidet) unberührt bleiben, war die Einhaltung der vorstehend genannten Frist für den Aufsichtsrat von vorne herein unwahrscheinlich. Der Vorstand der MS Industrie AG hat am 21. September 2015 zudem folgenden Beschluss gefasst: Der Vorstand der MS Industrie AG ist der Auffassung, dass keine Führungsebenen unterhalb des Vorstandes der Gesellschaft bestehen. Die Gesellschaft fungiert als reine Holdinggesellschaft und verfügt neben den Vorstandsmitgliedern nur über eine geringe Anzahl von Mitarbeitern, die hauptsächlich im administrativen Bereich tätig sind. Sollten bei der Gesellschaft zukünftig Führungsebenen eingerichtet werden, legt der Vorstand der Gesellschaft eine Zielgröße von 10 % für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstandes fest. Diese Zielgrößen sollen bereits mit einer möglichen Einführung von Führungsebenen erreicht werden.

4. e. Diversitätsstrategie (§ 289f Abs. 2 Nr. 6 HGB) [ungeprüft]

Der Vorstand der MS Industrie AG besteht unverändert nur aus zwei Mitgliedern und weist trotz seiner unternehmerischen Erfahrung ein vergleichsweise niedriges Durchschnittsalter auf. Zum momentanen Zeitpunkt scheinen dem Aufsichtsrat und der Gesellschaft die spezielle Berücksichtigung von "Diversität" und eine langfristige Nachfolgeplanung nicht erforderlich zu sein. Aufsichtsrat und Vorstand begrüßen jedoch ausdrücklich alle Bestrebungen, die einer geschlechterbezogenen wie auch jeder anderen Form von Diskriminierung entgegenwirken und die Vielfalt ("Diversität") angemessen fördern. Bei der Besetzung der Positionen von Vorstandsmitgliedern legt der Aufsichtsrat allein Wert auf die besondere Kompetenz und Qualifikation. Weitere Eigenschaften wie das Geschlecht, ethnische, oder vergleichbare nationale Zugehörigkeit waren und sind für diese Entscheidung deshalb ohne Bedeutung.

Der vergleichsweise niedrige Altersdurchschnitt des aktuell bestellten Vorstands und die aktuellen Fachdiskussionen hierzu machen deutlich, dass Altersgrenzen für Vorstandsmitglieder "per se" keinen Nutzen für ein Unternehmen stiften, da die Fähigkeit, ein Unternehmen erfolgreich zu führen, nicht generell bei Erreichen eines bestimmten Alters entfällt. Insbesondere auch angesichts der demografischen Entwicklung, stehen Altersgrenzen daher im Widerspruch zu dem generellen Interesse der Gesellschaft, ihre Organe bestmöglich zu besetzen. Eine starre Altersgrenze könnte sich auch diskriminierend auswirken. Die Gesellschaft erachtet diese Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner derzeitigen Fassung daher nicht für sinnvoll. Mit Blick auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 23. April 2012 (Aktenzeichen II ZR 163/10) zur Anwendung des "Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes", das ein Altersdiskriminierungsverbot enthält, auf einen GmbH-Geschäftsführer, sehen wir im Übrigen auch rechtliche Unsicherheiten bei der Festlegung einer Altersgrenze für Vorstandsmitglieder.

Ein im Vorhinein fixiertes Kompetenzprofil und eine im Vorhinein fixierte Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat erscheint der Gesellschaft ebenfalls nicht sachgerecht. Ankeraktionäre können z.B. ein legitimes Interesse an personeller Kontinuität in der Besetzung des Aufsichtsrats haben. Der Aufsichtsrat und der Vorstand sind zudem der Ansicht, dass eine längere Zugehörigkeit einzelner Aufsichtsratsmitglieder im Einzelfall im Interesse des Unternehmens und der jeweils Wahlberechtigten liegen kann, was durch eine pauschale Regelgrenze nicht berücksichtigt würde. Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats muss sich am Unternehmensinteresse ausrichten und die effektive Überwachung und Beratung des Vorstands gewährleisten. Folglich kommt es grundsätzlich und vorrangig auf die Qualifikation des Einzelnen an. Der Aufsichtsrat wird bei der Beratung seiner Vorschläge an die zuständigen Wahlgremien die internationale Tätigkeit des Unternehmens, potenzielle Interessenkonflikte und die Anzahl der unabhängigen Aufsichtsratsmitglieder berücksichtigen. Um im Unternehmensinteresse die Auswahl geeigneter Kandidaten nicht pauschal einzuschränken, beschränkt sich der Aufsichtsrat dabei aber auf die Verfolgung von Mindestzielgrößen für den Anteil von weiblichen Aufsichtsratsmitgliedern und verzichtet insbesondere auf eine Altersgrenze und auf eine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer.

5. Berichterstattung über die Grundzüge des Vergütungssystems der MS Industrie AG für den Vorstand und den Aufsichtsrat (§ 315a Abs. 2 HGB)

Die beiden Vorstände der MS Industrie AG, Herr Dr. Andreas Aufschnaiter und Herr Armin Distel, erhielten im Geschäftsjahr 2017 jeweils ein Fixgehalt in unterschiedlicher Höhe.

Auf Ebene der MS Industrie AG besteht darüber hinaus Anspruch auf einen erfolgsabhängigen Bonus (Tantieme), dessen Höhe bei beiden Vorständen vom Konzernnachsteuerergebnis ("EAT") abhängig ist (Tantieme 1) sowie bei Dr. Andreas Aufschnaiter zusätzlich vom Bruttoerlös aus der Veräußerung nicht mehr strategischer Beteiligungen (Tantieme 2) berechnet wird. Die Tantieme 1 ist für jeden Vorstand auf einen jährlichen Maximalbetrag und die Tantieme 2 insgesamt auf einen Höchstbetrag begrenzt.

Der Aufsichtsrat ist darüber hinaus frei, besondere Leistungen des Vorstands nach vom Aufsichtsrat einstimmig im Voraus festzulegenden, objektiven Kriterien (z.B. überdurchschnittliche Entwicklung des Aktienkurses der Gesellschaft, Überschreitung des internen Konzernjahresbudgets) durch weitere Erfolgskomponenten zu honorieren oder die Tantieme (wegen Sondereinflüssen) zu kürzen.

Die finale Feststellung der erfolgsabhängigen Vergütung für den Vorstand erfolgt durch den Aufsichtsrat auf Basis des Jahres- und Konzern-Abschlusses der MS Industrie AG.

Herr Armin Distel erhielt in der Vergangenheit zusätzlich einen Bonus auf Ebene der MS Industrie Verwaltungs GmbH ("MS-Bonus") auf Basis des Budgeterfüllungsgrades (und/oder einer jährlichen Zielvereinbarung). Zusätzlich erhalten beide Vorstände Zuschüsse zur privaten Altersvorsorge in Form von Zahlungen zur freiwilligen Rentenversicherung sowie Herr Armin Distel darüber hinaus in Form von Zahlungen in eine betriebliche Unterstützungskasse.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für jedes volle Geschäftsjahr ihrer Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat eine feste Aufwandsentschädigung, die durch die Hauptversammlung festgesetzt wird. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten ferner einen Ersatz aller Auslagen sowie einen Ersatz der etwa auf ihre Vergütung und Auslagen entfallenden Umsatzsteuer. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten ferner eine aufwandsbezogene Vergütung in Höhe von EUR 1,00 je im Zusammenhang mit ihrer Aufsichtsratstätigkeit gefahrenen Kilometer. Daneben erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrates eine am jährlichen Unternehmenserfolg orientierte Vergütungskomponente ("variable Vergütung") in Form einer Ergebnisbeteiligung in Höhe von 0,2 % des Konzernjahresüberschusses nach Steuern des MS Industrie-Konzerns. Die variable Vergütung ist je Aufsichtsratsmitglied auf jährlich maximal TEUR 10 begrenzt; für den Vorsitzenden des Aufsichtsrats erfolgt die Begrenzung auf maximal TEUR 15.

6. Chancen- und Risikobericht

Die Hauptbestandteile des Risikomanagementprozesses des MS Industrie-Konzerns lassen sich allgemein zusammengefasst wie folgt darstellen:

Alternativ können die Gliederung und Zusammenhänge der Hauptbestandteile des Risikomanagementprozesses des Konzerns in ihrer Ablaufreihenfolge auch wie folgt zusammengefasst werden:

Risikoanalyse und -beurteilung

Risikoidentifikation

Risikosteuerung

Risikoüberwachung

Die Verantwortung für das konzernweite Risikomanagementsystem liegt direkt beim Sprecher des Vorstands. Der Vorstand bewertet die Gesamtrisikolage und berichtet hierzu regelmäßig und umfassend an den Aufsichtsrat.

Wesentlicher Teil des Risikomanagements der MS Industrie AG als Holding ist das zentrale Beteiligungscontrolling. Hierzu ist ein monatliches, finanzwirtschaftliches Berichtswesen der Tochterunternehmen eingerichtet, das bei Bedarf um kurzfristige Berichte ergänzt wird. Über Beiratstätigkeiten und einen regelmäßigen Austausch mit den Geschäftsführern der Tochterunternehmen wird der Vorstand zudem über aktuelle und geplante, operative und strategische Entwicklungen unterrichtet. Ein zentrales Cash-Management des Konzerns besteht nicht.

Durch die unterjährige Pflicht aller Konzerngesellschaften, monatlich ihre nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten gegliederten Geschäftszahlen auf HGB-Basis in einem standardisierten Reporting-Format an die Konzernholding zu berichten, werden unterjährige Plan-/Ist-Abweichungen zeitnah erkannt, und es wird die Möglichkeit eröffnet, zeitnah zu reagieren.

Die Risikosteuerung der Mehrheitsbeteiligungen erfolgt durch eine individuelle und intensive Betreuung der Beteiligungen, die eine zeitnahe Beurteilung aller wesentlichen betriebswirtschaftlichen Daten des Beteiligungsunternehmens beinhaltet. Die Beurteilung umfasst die Kriterien bilanzielle Verhältnisse, Umsatz-, Ergebnis- und Auftragsentwicklung im laufenden Geschäftsjahr, Liquidität und Qualität der laufenden Berichterstattung. In die Beurteilung der einzelnen Kriterien fließen neben einer Auswertung der jeweiligen bilanziellen Situation der Unternehmen auch die Informationen aus der laufenden Berichterstattung bezüglich der Engagements ein. Dabei werden zur Kontrolle und Überwachung der Entwicklung der Beteiligungsunternehmen Geschäftsführungs- bzw. Beiratsmandate übernommen. Zusätzlich erfolgt eine laufende Beurteilung der Beteiligungen auf der Basis monatlicher Management-Reports und von Zwischenabschlüssen auf Quartalsbasis. Die Risikosteuerung der verbleibenden Minderheitsbeteiligungen erfolgt in der Regel über die Auswertung der externen Finanzberichterstattung bzw. die Analyse der Marktentwicklung.

Das Risikomanagement der Tochterunternehmen erfolgt weitestgehend eigenverantwortlich. Bei der Identifikation der Risiken und der Erarbeitung von Gegenmaßnahmen arbeiten der Vorstand, die Geschäftsführung der jeweiligen Tochtergesellschaft und Zentralfunktionen wie das Konzerncontrolling jedoch eng zusammen.

Der MS Industrie-Konzern hat im Geschäftsjahr 2009 zur regelmäßigen Überwachung und Einschätzung möglicher Risiken zunächst nur auf Ebene der Holding und seit 2012 auf Ebene der MS Technologie-Gruppe sowie seit 2013 auf Ebene der "EMGR" und seit 2014 zusätzlich auch auf Ebene des Teilkonzerns MS-Industries USA, sowie seit 2016 zusätzlich auch auf Ebene der Tochtergesellschaft MS Powertec GmbH, eine sogenannte "Risk Map" eingeführt und aktualisiert diese seither regelmäßig im Rahmen von jährlichen internen Workshops (zuletzt im Zeitraum September -Dezember 2017) unter der Leitung des Vorstands und der lokalen Geschäftsführung. Im Geschäftsjahr 2017 wurde nach der in 2016 erfolgten Firmenaufspaltung der vormaligen MS Spaichingen GmbH die "Risk Map" erstmals separat für die beiden Tochtergesellschaften MS Powertrain Technologie GmbH und MS Ultraschall Technologie GmbH erstellt.

Ziel des Risikomanagementsystems der MS Industrie AG ist es, alle für den Konzern wesentlichen Risiken zu erfassen, zu kategorisieren und zu überwachen und damit zu einer besseren Steuerung und Kontrolle der Unternehmensrisiken, durch Risikovermeidung, Risikominderung, Risikotransfer oder Risikoakzeptanz, beizutragen.

Das Risikomanagementsystem selbst wird hinsichtlich seiner Effizienz und Angemessenheit laufend an sich ergebende neue Anforderungen angepasst und optimiert. Im Vorjahr galt dies insbesondere für die Risikogrößenklassen der Dimension "Auswirkungen auf das Unternehmen", die hinsichtlich ihrer finanziellen Auswirkungen auf das Unternehmen an die in den letzten Jahren gestiegene Unternehmensgröße angepasst wurden. Die Klassen der "Eintrittswahrscheinlichkeiten" hingegen blieben in 2017 und im Vorjahr unverändert.

Der Konzern ist ständig bestrebt, die potenzielle Eintrittswahrscheinlichkeit der einzeln erfassten Risiken beziehungsweise deren potenzielle Auswirkungen (soweit möglich und sinnvoll) zu minimieren und durch Absicherungsgeschäfte oder durch einen geeigneten Versicherungsschutz abzudecken. So sind bei Tochtergesellschaften die Risiken aus einer Veränderung der Zinsstrukturkurve bei variabel verzinslichen Bankverbindlichkeiten teilweise durch Derivate abgesichert.

Die einzelnen Risiken werden, wie nachfolgend graphisch dargestellt, einzeln identifiziert und gemäß Ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit und ihren potenziellen Auswirkungen auf den MS Industrie-Konzern neu bewertet. Um zu ermitteln, welche Risiken am ehesten bestandsgefährdenden Charakter für die MS Industrie AG aufweisen, werden die Risiken gemäß ihrer geschätzten Eintrittswahrscheinlichkeit und ihren Auswirkungen bezogen auf die Geschäftsziele, das Ansehen, die Finanz- und Ertragslage und die Cashflows des Konzerns als "sehr hoch", "hoch", "mittel" oder "gering" eingestuft. Die Skalen zur Messung dieser beiden Indikatoren sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Gemäß dieser Einteilung definieren wir ein Risiko mit einer geringen Eintrittswahrscheinlichkeit als eines, das im Durchschnitt maximal alle fünf Jahre auftritt und ein Risiko mit einer großen Eintrittswahrscheinlichkeit als eines, das mit hoher Wahrscheinlichkeit innerhalb eines Jahres auftritt. Die Kategorien "Auswirkungen auf das Unternehmen" bedeuten im Detail hinsichtlich der Auswirkung wie folgt: "Gering" entspricht einer Schadenshöhe bis zu maximal TEUR 500, "Mittel" entspricht einer Schadenshöhe zwischen TEUR 500 und TEUR 2.500, "Groß" entspricht einer Schadenshöhe zwischen TEUR 2.500 und TEUR 5.000, "Sehr groß" entspricht einer Schadenshöhe über TEUR 5.000.

Die jeweils identifizierten Risiken werden dabei auf Konzernebene in den nachstehenden drei Kategorien eingeordnet und im Hinblick auf ihre Eintrittswahrscheinlichkeiten und potenziellen Auswirkungen auf den MS Industrie-Konzern neu bewertet.

Allgemeine externe Risiken

Allgemeine interne Risiken

Finanzwirtschaftliche Risiken

Leistungswirtschaftliche Risiken werden wie im Vorjahr nur auf Ebene der Tochtergesellschaften betrachtet.

Auf Ebene der MS Technologie-Gruppe einschließlich ihrer Tochtergesellschaften in Deutschland und in den USA sowie in Brasilien und auf Ebene der "EMGR" einschließlich ihrer Tochtergesellschaften in Deutschland und in Bulgarien werden die identifizierten Risiken in den nachstehenden drei Kategorien eingeordnet und im Hinblick auf ihre Eintrittswahrscheinlichkeiten und potenziellen Auswirkungen auf die MS Technologie-Gruppe und die EMGR und damit auf den MS Industrie-Konzern neu bewertet.

Unternehmensbezogene Risiken

Branchenbezogene Risiken

Rechtliche Risiken

Risiken, deren potenzielle Auswirkungen auf die MS Industrie AG und ihre verbundenen Unternehmen als groß bis sehr groß und deren Eintrittswahrscheinlichkeit gleichzeitig als mittel bis groß beurteilt wurden, unterliegen dabei einer besonderen Aufmerksamkeit des Vorstands.

Gleichzeitig wird für jedes Risiko auf jeder Beurteilungsebene der aktuelle Risikotrend in drei Stufen ermittelt, nämlich: "Wie wird die zeitliche Entwicklung des identifizierten Risikos eingeschätzt". "Steigend" bedeutet hierbei: Das identifizierte Risiko wird in Zukunft eine größere Rolle spielen, ggf. muss die Bewertung überarbeitet werden. "Konstant" bedeutet: Das identifizierte Risiko wird im Zeitablauf als unverändert eingeschätzt. "Fallend" bedeutet: Das identifizierte Risiko wird in Zukunft eine weniger wichtige Rolle spielen, ggf. muss die Bewertung überarbeitet werden. Dieser rein qualitative Faktor hat keinen Einfluss auf die Berechnung der (Gesamt-)Risikostruktur des Konzerns.

Die Risiken werden in der nachstehenden Gliederung stärker aggregiert, als sie zur operativen und strategischen Unternehmenssteuerung verwendet werden. Wenn nicht anders beschrieben, betreffen alle beschriebenen Risiken in unterschiedlichem Ausmaß sämtliche Unternehmenssegmente (Industriebeteiligungen und Dienstleistungen). Der MS Industrie-Konzern unterliegt - direkt oder indirekt - den folgenden Risiken:

Risiken im Rahmen der eigenen Wertschöpfung

Risiken aus Beteiligungen

Risiken aus Lieferanten- und Kundenbeziehungen

Personalrisiken

Finanzierungsrisiken

Externe Risiken

Risiken aus Forschung und Entwicklung

EDV-Risiken

Risiken aus der allgemeinen Finanz- und Wirtschaftslage

Marktrisiken

Rechtliche Risiken / Compliance Risiken

Risiken aus Patenten und Vertragsmanagement

Die Gesamtrisikostruktur hat sich im Berichtsjahr tendenziell weiter positiv verändert. In Bezug auf die Gesamtzahl aller identifizierten Risiken lagen für die MS Industrie AG und die Tochterunternehmen zusammen die Risiken des Bereichs "Sehr hohes Risiko" zum Jahresende bei 0 % (Vorjahr: 0 %), die Risiken des Bereichs "Hohes Risiko" bei 18,8 % (Vorjahr: 20,4 %) und die Risiken im Bereich "Mittleres Risiko" bei 19,9 % (Vorjahr: 21,1 %). Die Risiken des Bereichs "Geringes Risiko" lagen bei 61,3 % (Vorjahr: 58,5 %).

Bestandsgefährdende Risiken bestehen derzeit nicht.

Obwohl der Konzern in seiner derzeitigen Ausgestaltung in der Vergangenheit erfolgreich am Markt agieren konnte, kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Profitabilität zukünftig nicht unerheblichen Schwankungen unterliegt. Die Erträge des Konzerns können aufgrund folgender, nicht abschließend aufgezählter Faktoren schwanken: verringerte Möglichkeit des Unternehmens, qualifiziertes Personal einzustellen, Zunahme des Wettbewerbs, Änderungen der Strategie des Konzerns, finanzielle Leistungsfähigkeit der Kunden, Änderungen in der Gesetzgebung, die sich auf die Wettbewerbsbedingungen des Konzerns auswirken können, Wechselkursschwankungen sowie allgemeine wirtschaftliche Faktoren.

Die Umsatzerlöse unseres Konzerns können nur schwer prognostiziert werden, da der Auftragseingang für neue Projekte hinsichtlich des Umfangs, des Ertragsvolumens und des Zeitpunktes nur sehr schwer geplant werden kann. Unser Konzern könnte deshalb möglicherweise, trotz teilweise variabler Personalkosten, seine Kostenstruktur insgesamt nicht zeitnah genug anpassen, um einen unerwarteten Umsatzrückgang auszugleichen. Ein etwaiger wesentlicher Mindererlös aufgrund der oben genannten, aber auch anderer Einflussfaktoren könnte sich daher nachteilig auf die Finanz- und Ertragslage des Konzerns auswirken.

In Phasen stark schwankender Aktienmärkte kann es in Einzelfällen schwierig sein, den Verkauf von nicht strategischen Beteiligungsunternehmen zu ermöglichen. Durch die langjährige Erfahrung der MS Industrie AG mit den verschiedensten Exit-Kanälen sollte es aber trotzdem weiterhin möglich sein, alternative Wege für Beteiligungsverkäufe zu finden.

Im Folgenden wird auf die Einschätzung der in der obigen Übersicht genannten Risiken im Detail eingegangen:

Risiken im Rahmen der eigenen Wertschöpfung

Der Vorstand subsumiert hierunter im Wesentlichen: a) Risiken, die aus der Komplexität der Wertschöpfungsstruktur resultieren, b) Risiken aus Produktionsausfällen aufgrund von möglichen Unglücksfällen (Brand etc.) bzw. aufgrund von Umzug. Weiter werden hier c) Risiken aus mangelnder Rohstoff- und Fertigteilequalität subsumiert.

Ausmaß und Wahrscheinlichkeit von Risiko a) Komplexität der Wertschöpfungsstruktur werden trotz des in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegenen Produktionsvolumens sowohl im Bereich "Powertrain" als auch im Bereich "Ultrasonic" bei konstanter Entwicklung überwiegend als gering eingeschätzt. Die Komplexität ist weitgehend unverändert und konstant auf branchenüblichem Niveau.

Das Risiko b) Produktionsausfälle aufgrund von möglichen Unglücksfällen wird von der Auswirkung her ebenfalls überwiegend als gering, von der Eintrittswahrscheinlichkeit her jedoch überwiegend konstant im mittleren Bereich eingestuft. Dem Eintreten von Arbeitsunfällen versucht der Konzern so weit wie möglich vorzubeugen, nicht zuletzt durch regelmäßige Schulungen. Sofern sich dennoch Unfälle ereignen, werden Ursache und Hergang genauestens untersucht und die bestehenden Standards entsprechend angepasst, um ein gleichbleibend hohes Absicherungsniveau zu gewährleisten. Der Brand von Betriebsstätten stellt ein zwar vergleichsweise geringes, aber grundsätzlich nicht auszuschließendes Risiko dar. Ein brandbedingt längerfristiger Ausfall eines Werks birgt neben dem Risiko von Personenschäden die Gefahr beträchtlicher Sachschäden und hoher Kosten für die Wiederbeschaffung von Anlagen. Lieferunterbrechungen an die Kunden können allerdings weitgehend ausgeschlossen werden, da der Konzern über seinen internationalen Produktionsverbund in der Lage ist, entfallende Kapazitäten durch Fertigung an anderen Standorten des Konzerns auszugleichen bzw. vorübergehend zu verlagern. Den möglichen finanziellen Auswirkungen durch Brandschäden beugt der Konzern bereits im Vorfeld über entsprechende Brandschutzversicherungen vor.

Das permanente Risiko c) aus mangelnder Rohstoff- und Fertigteilequalität wird von der Auswirkung her überwiegend als groß und von der Eintrittswahrscheinlichkeit her im geringen bis mittleren Bereich eingestuft. Gründe hierfür sind neben der genormten Rohstoffqualität und Qualitätssicherungsverträgen, das über die letzten Jahre gestiegene, durchschnittliche Absatzvolumen, vor allem im Bereich "Powertrain" und die hohe Zahl an "Single Source"-Verträgen.

Risiken aus Beteiligungen und assoziierten Unternehmen

Im Rahmen von Werthaltigkeitstests könnte es erforderlich werden, Abschreibungen auf Beteiligungen und assoziierte Unternehmen vorzunehmen, die das Konzernjahresergebnis belasten. Das Risiko aus der Wertminderung einer Beteiligung oder eines assoziierten Unternehmens wird zwar mit geringer Eintrittswahrscheinlichkeit, jedoch konstant mit potentiell sehr großer Auswirkung auf den Konzern beurteilt. Der Konzern führt im Vorfeld von Akquisitionen generell umfangreiche Due-Diligence-Audits durch und prüft die Projekte zusätzlich mit Hilfe von internen und/oder externen Expertenteams. Finanzielle Planungen und technische Angaben werden eingehend auf ihre Plausibilität geprüft, im Detail analysiert und bewertet.

Risiken aus Lieferanten- und Kundenbeziehungen

Der Vorstand subsumiert hierunter im Wesentlichen: a) Risiken, die aus der Abhängigkeit von Lieferanten oder Kunden resultieren, b) Risiken aus Lieferantenauswahl, sowie c) Risiken aus der Nichteinhaltung von Lieferterminen und d) Forderungsausfallrisiken.

Im Rahmen der Risikobewertung verfolgt der Konzern neben der Entwicklung der Materialpreise auch die Materialverfügbarkeit. Um Risiken in Bezug auf Engpässe oder Lieferausfälle so weit wie möglich einzugrenzen, setzt der Konzern auf langfristige und partnerschaftliche Kooperationen mit seinen Lieferanten. Um dem Risiko von produktionsbedingten Unterbrechungen oder Ausfällen infolge von Störungen in der Lieferantenkette entgegenzuwirken, verfolgt der Konzern soweit möglich eine "Mehrlieferantenstrategie": Für wesentliche Materialien und Zukaufteile sind stets mindestens zwei Lieferanten qualifiziert und freigegeben. Mittlere und kleinere Lieferanten werden hinsichtlich Lieferqualität, Finanzstärke, Liquidität und Versicherungsschutz besonders intensiv überprüft, sofern nicht ohnehin als sogenannte "Setzlieferanten" vom Kunden vorgegeben. Die Abhängigkeit von Lieferanten wird dennoch unverändert vom Vorstand als bedeutendes operatives Risiko mit mittlerer Eintrittswahrscheinlichkeit und im Schnitt potentiell großer Auswirkung bei konstanter Tendenz gesehen. Das Risiko von Insolvenzen, insbesondere von kleineren, nicht international aufgestellten Unternehmen der Zulieferbranche, ist im Rahmen der weiterhin voranschreitenden Konsolidierung auch zukünftig nicht auszuschließen.

Im Geschäftsjahr 2017 entfielen unverändert ca. 31,3 % bzw. 27,6 % (Vorjahr: ca. 36,7 % bzw. 25,5 %) der konsolidierten Umsatzerlöse des MS Industrie-Konzerns auf zwei zu einem Konzern gehörende Hauptkunden. Diese Tatsache wird von der MS Industrie AG zumindest mit mittelfristig konstanter Tendenz als hohes Risiko eingestuft. Der MS Industrie-Konzern ist bei den Hauptabsatzträgern im Segment Antriebstechnik ("Powertrain Technology") jedoch nach wie vor mit längerfristigen Lieferverträgen ausgestattet. Bei diesen Kunden liegen längerfristige (bis 2023) laufende Lieferverträge mit "Single-Source"-Vorbehalt vor. Durch die schlanke und flexible Unternehmensstruktur ist der Konzern zudem in der Lage, Auslastungsschwankungen weitgehend abzufedern. Dies wird ermöglicht durch einen sinnvollen Bestand an temporären Mitarbeitern sowie eine hochflexible Fertigungsstruktur, die in der Lage ist, die gegebene Volatilität der Märkte sinnvoll auszugleichen. Zur weiteren Minimierung des Risikos der Abhängigkeit von Kunden ist der Konzern unverändert bestrebt, den Absatz-Bereich weiter zu diversifizieren und langfristig um automobilfremde Absatzmärkte zu erweitern.

Obwohl den Risiken aus der Nichteinhaltung von Lieferterminen weiterhin mit zunehmendem internationalen Einkauf begegnet wird, wird dieses Risiko vor allem aufgrund seiner großen Auswirkungen und großer Eintrittswahrscheinlichkeit unverändert mit konstanter Tendenz als hoch eingestuft. Dies gilt ebenfalls für das Forderungsausfallrisiko, das zwar aufgrund der Kundenstruktur als gering wahrscheinlich aber mit potentiell hoher Auswirkung eingestuft wird. Im Segment "Ultrasonic" ist das Forderungsausfallrisiko im Vergleich zum Bereich "Powertrain" von der Wahrscheinlichkeit her tendenziell als höher einzustufen, jedoch aufgrund der hohen Kundenanzahl auch deutlich diversifizierter. Historisch gesehen sind die Ausfallraten extrem niedrig.

Personalrisiken

Hierunter werden im Wesentlichen subsumiert: a) Risiken, die aus begrenzten Personalkapazitäten resultieren, b) Risiken aus der Abhängigkeit von Schlüsselpersonen, sowie c) Risiken aus fehlendem qualifizierten Nachwuchs.

Als Technologiekonzern ist die MS Industrie-Gruppe in besonderer Weise auf das Engagement und die Erfahrung ihrer Mitarbeiter angewiesen. Da sie wichtige Know-how-Träger für das Unternehmen darstellen, ist der MS Industrie-Konzern stets darum bemüht, das Risiko von Wissensverlust durch Personalabwanderung bei der Stammbelegschaft möglichst gering zu halten. Aus diesem Grund werden die wesentlichen Personen über Zielvereinbarungen an den Ergebnissen der von ihnen verantworteten Geschäftseinheiten beteiligt bzw. langfristig an das Unternehmen gebunden. Spezielle Kenntnisse und Fähigkeiten werden außerdem nicht bei einzelnen Mitarbeitern vereint, sondern breit innerhalb der jeweiligen Teams gestreut. Durch die Schaffung eines sozial ausgewogenen und motivierenden Arbeitsumfeldes soll die Fluktuationsquote auf einem Niveau im mittleren einstelligen Prozentbereich gehalten werden. Des Weiteren konnten im Geschäftsjahr vor allem in der MS Technologie-Gruppe diverse Schlüsselstellen neu besetzt werden, so dass hier das Risiko als mittel und die Risikotendenz als konstant beurteilt werden kann.

Die Altersstruktur innerhalb der Belegschaft weist ein relativ ausgewogenes Verhältnis auf - rund 47 % der Mitarbeiter sind zwischen 30 und 50 Jahre alt, rund 17 % sind jünger als 30 Jahre. Das Überalterungsrisiko ist daher nur in begrenztem Maße vorhanden. Aufgrund der derzeitigen Vollbeschäftigung, des damit einhergehenden Personalwettbewerbs und des allgemeinen demografischen Wandels wird es für den Konzern jedoch tendenziell schwieriger, qualifiziertes Fachpersonal zu gewinnen. Um dieser steigenden Risikoentwicklung proaktiv zu begegnen, präsentiert sich die MS Industrie-Gruppe auf Hochschul-Karrieremessen als attraktiver Arbeitgeber für Absolventen und spricht Hoch- und Fachschüler durch Vergabe von Praktika sowie Abschlussarbeiten an. Außerdem bildet der Konzern zur Sicherung des Nachwuchses eine hohe Anzahl junger Menschen in technischen und kaufmännischen Berufen aus. Um qualifizierte Fach und Führungskräfte langfristig an die Konzernunternehmen zu binden, bietet die MS Industrie-Gruppe duale Studienplätze, Schulungsmaßnahmen und Programme zur individuellen Weiterentwicklung an. Risiken, die aus begrenzten Personalkapazitäten resultieren, werden derzeit von Ausmaß und Wahrscheinlichkeit her als überwiegend gering eingeschätzt.

Finanzierungsrisiken

Hierunter werden subsumiert: a) das strategische Finanzierungsrisiko, b) Risiken aus der Abhängigkeit von Banken, sowie c) Zinsänderungsrisiken aus Anschlussfinanzierungen.

Die Kreditvergabepraxis der Banken gestaltet sich seit der Finanzkrise angesichts verschärfter Eigenkapitalrichtlinien restriktiver. Gleichzeitig erfordern das geplante organische Unternehmenswachstum und die Entwicklung neuer Technologien hohe Investitionen, sodass der Finanzierungsbedarf des Konzerns generell kontinuierlich steigt. Sollten die Ratingagenturen das Risikoprofil der Automobilindustrie allgemein schlechter einstufen, würde sich dies tendenziell negativ auf die Kreditkonditionen für die Branche und letztlich auch für den MS Industrie-Konzern auswirken. Angesichts dieser Rahmenbedingungen ist das strategische Finanzierungsrisiko latent vorhanden - trotz unverändert extrem niedriger Marktzinsen. Das Zinsänderungsrisiko aus Anschlussfinanzierungen c) wird mittelfristig als eher gering mit konstanter bis fallender Tendenz eingestuft.

Der MS Industrie-Konzern hat sich im Rahmen von laufenden Kreditverträgen über Mio. EUR 28,5 mit folgenden Fristigkeiten:

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Kreditlinie zum 31.12.2017
Mio. EUR
davon in Anspruch genommen
Mio. EUR
davon verfügbar
Mio. EUR
Langfristig (> 1 Jahr) 4,5 4,5 0,0
Kurzfristig (< 1 Jahr) 24,0 19,4 4,6
28,5 23,9 4,6

gegenüber verschiedenen Banken zur Einhaltung von zwei verschiedenen, teilweise kombinierten Bilanz- und GuV-Kennzahlen (Eigenkapitalquote und dynamischer Verschuldungsgrad), zu den jeweiligen Bilanzstichtagen verpflichtet (sog. "Financial Covenants"). Diese Kennzahlen wurden 2017 eingehalten. Auf der Basis ihrer Unternehmensplanung geht die MS Industrie AG zudem davon aus, die Kennzahlen bei zunehmender Entschuldung auch während der gesamten Laufzeit der Kredite einhalten zu können. Die Banken sind grundsätzlich berechtigt, die Kredite fristlos zu kündigen, sofern die Einhaltung der Finanzkennzahlen nicht nachgewiesen wird, wobei der Vorstand davon ausgeht, dass selbst bei einer möglichen Nichteinhaltung der Kennzahlen es zu keinen fristlosen Kündigungen kommen würde.

Für den MS Industrie-Konzern stellt sich die Refinanzierungsfähigkeit mit einer Eigenkapitalquote von 37,1 % (Vorjahr: 33,7%) und einem Verschuldungsfaktor (Nettoverschuldung im Verhältnis zum bereinigten EBITDA) von 2,9 unverändert als unkritisch dar. Zudem stehen dem Konzern noch freie Kreditlinien in Höhe von Mio. EUR 11,8 (Vorjahr: Mio. EUR 22,5) zur Verfügung. Unmittelbare Risiken, die die Finanzierung von geplanten Projekten gefährden oder dazu führen könnten, dass Fälligkeiten nicht bedient werden können, sind nicht erkennbar. Bestandsgefährdende Finanzierungsrisiken sind nach heutigem Stand auszuschließen. Das strategische Finanzierungsrisiko und die Risiken aus der Abhängigkeit von Banken werden aufgrund der sehr großen Auswirkungen dennoch als hoch beurteilt, auch wenn der Zeithorizont bezüglich dieser beiden Risiken eher langfristig ist und damit im niedrigen Risikobereich liegt.

Externe Risiken

Hierunter werden im Wesentlichen subsumiert: a) das Rohstoffpreisrisiko, b) Energiepreisrisiken, c) das bilanzielle und liquiditätswirksame Wechselkursrisiko sowie d) das Standortrisiko USA, Brasilien, China und Bulgarien.

Die Materialkosten stellen den größten Aufwandsposten für den Konzern dar. Ihrer Entwicklung kommt daher eine maßgebliche Rolle zu. Das Rohstoffpreisrisiko besteht überwiegend im Segment "Ultrasonic" mit eher mittlerer Wahrscheinlichkeit und geringer Auswirkung, da im Segment "Powertrain" mit eher geringer Wahrscheinlichkeit und geringer Auswirkung durch die Kunden überwiegend entsprechende Kompensationen über Materialteuerungszuschläge erfolgen. Die im MS Industrie-Konzern vorwiegend eingesetzten Rohstoffe umfassen legierte Edelstähle, Aluminium und Kupfer. Generell ist der Konzern darum bemüht, möglichst langfristige Abschlüsse mit seinen Rohstofflieferanten auszuhandeln. Zusätzliche Bezugsmengen werden zu den jeweils gültigen Marktpreisen beschafft. Um potenziellen Materialpreissteigerungen entgegenzusteuern, arbeitet MS Industrie fortlaufend an optimierten Produktdesigns, Verbesserungen der Fertigungsprozesse sowie an der Qualifikation neuer Lieferanten. Teilweise vereinbart der Konzern mit den Kunden Preisgleitklauseln. Ist dies nicht der Fall, müssen Preissteigerungen, die den Kalkulationspreis überschreiten, an die Kunden weitergegeben werden. Hier besteht das Risiko, dass die höheren Kosten nicht vollständig oder erst mit zeitlichem Verzug weitergereicht werden können.

Das Energiepreisrisiko wird aktuell als eher gering eingeschätzt. Hauptgründe sind die rollierende, quartalsweise Preisabsicherung über die Strombörse und die Blockheizkraftwerke an den deutschen Standorten Zittau und Trossingen.

Die Geldpolitik der großen Notenbanken sowie die Divergenz der konjunkturellen Entwicklung einzelner Regionen haben im langfristigen Vergleich zu deutlich erhöhten Schwankungen der Wechselkurse geführt. Dies gilt für die Euro-Wechselkursrelation zum US-Dollar (USD) genauso wie zu den meisten Währungen der Schwellenmärkte. Für den MS Industrie-Konzern sind die Währungsrisiken aus Transaktionen im Branchenvergleich begrenzt. Kosten und Umsatzerlöse fallen in nahezu allen Absatzregionen zum Großteil in der gleichen Währung an ("Natural-Hedging"). Währungsrisiken ergeben sich zudem bei der Umrechnung der Umsätze, Erträge und Aufwendungen vor allem der US-amerikanischen Tochtergesellschaften in die Konzernwährung Euro. Die Veränderungen der durchschnittlichen Wechselkurse können sich daher entsprechend erhöhend bzw. senkend auf Umsatz und Ergebnis des Konzerns auswirken. Wechselkursveränderungen, die im Wesentlichen aus der Finanzierung der Konzerngesellschaften durch die Muttergesellschaft sowie aus der Bewertung von ausstehenden Forderungen und Verbindlichkeiten resultieren, schlagen sich auch im Finanzergebnis und im sonstigen betrieblichen Ergebnis nieder. Das bilanzielle Wechselkursrisiko wird aufgrund von rein lokaler, externer Finanzierung bei den US-Gesellschaften konstant als mittel eingeschätzt. Das liquiditätswirksame Wechselkursrisiko wird jedoch, trotz der im Vorjahr erfolgten Einigung mit einem Großkunden im Hinblick auf den zukünftigen Ausgleich von Wechselkursrisiken vor allem aufgrund der wachsenden Wertschöpfung im Segment "Ultrasonic" in den USA konstant als hoch eingeschätzt.

Das aggregierte Standortrisiko an den Auslandsstandorten USA, Brasilien, China und Bulgarien wird mit überwiegend konstanter bis fallender Tendenz, aufgrund seiner potentiellen Auswirkung jedoch als hoch eingeschätzt. Die mittel- bis langfristigen Auswirkungen der Ende 2017 umgesetzten Steuerreform in den USA sind derzeit noch schwierig einzuschätzen. Das Risiko aus den nach dem "at-equity"-Ansatz bewerteten Beteiligungen in Brasilien und China wird dabei aus Konzernsicht als derzeit nicht materiell betrachtet.

Risiken aus Forschung und Entwicklung

Ein nachhaltiges Ausbleiben von Produktinnovationen wäre für den Konzern langfristig ein existenzbedrohendes Risiko. Kurz- bis mittelfristig wird dieses Risiko aufgrund der fortlaufend hohen Anzahl an Innovationen als gering erachtet. Für die meisten Geschäftsbereiche des Konzerns bestehen gute Voraussetzungen, um das vorhandene Material- und Verfahrens-Know-how gezielt zur Ergänzung bzw. Erweiterung des Leistungsspektrums einzusetzen. Da dies bereits ausführlich im "Forschungs- und Entwicklungs-Bericht" (siehe Punkt 1.e. oben) beschrieben ist, soll hier als Beispiel die im Vorjahr im Segment "Ultrasonic" vorgestellte neue Serienmaschine genügen. Sämtliche Geschäftsbereiche des Konzerns arbeiten proaktiv daran, über die Erweiterung ihres Produktportfolios organisches Wachstum zu generieren.

EDV-Risiken

Hierunter werden subsumiert: a) das EDV-Ausfallrisiko ohne externe kriminelle Einwirkung, b) "Cyber-Crime"-Risiken. Beide Risiken werden derzeit in der Gesamteinschätzung überwiegend als mittelschwere Risiken erachtet ("Cyber-Crime"-Risiken jedoch mit steigender Tendenz). Die Hauptgründe für diese Einschätzung sind: Die Risiken sind über Versicherungspolicen entsprechend abgedeckt und es sind entsprechende Sicherheitsvorkehrungen vorhanden, um die Eintrittswahrscheinlichkeit eines solchen Ereignisses zu minimieren. Im digitalen Zeitalter sieht sich die IT-Infrastruktur eines Unternehmens jedoch ständig potentiellen, externen Gefahren wie Cyber-Kriminalität und Hacker-Angriffen ausgesetzt. Die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten ist ein sehr kostbares Gut, dessen Schutz eine zunehmende Anzahl an präventiven und korrektiven Maßnahmen erfordert. Der Ausfall von IT-Systemen und Softwarelösungen kann zu spürbaren Prozessverzögerungen führen - angefangen bei der Auftragsabwicklung über die laufende Produktion bis hin zur Lieferkette. Dies hätte negative Effekte zur Folge, die sich sowohl auf den Umsatz als auch auf die Kosten auswirken können. Der Konzern trägt seit jeher Sorge dafür, dass diese Risiken auf ein Minimum reduziert bleiben. Besonders sensible Daten, die in erster Linie für die produktiven Abläufe von Relevanz sind, werden stets doppelt gespeichert bzw. es werden redundante Systeme genutzt. Durch die Schaffung von zusätzlichen Backup-Systemen oder Überbrückungslösungen werden potenzielle Risiken bei konkreten Projekten oder Prozessen so weit wie möglich ausgeschlossen. Der Zugriff von Mitarbeitern auf vertrauliche Daten erfolgt mittels skalierbarer Zugangsrechte. Aktuelle Sicherheitssoftware-Lösungen tragen dazu bei, unberechtigte Zugriffe zu verhindern.

Risiken aus der allgemeinen Finanz- und Wirtschaftslage

Das Risiko aus allgemeinen Finanz- und Wirtschaftskrisen wird mit konstanter bis steigender Tendenz vor allem aufgrund seiner möglichen Auswirkungen derzeit als hoch eingeschätzt. Risiken hinsichtlich der konjunkturellen Entwicklung bestehen nach derzeitiger Einschätzung z.B. in der Wachstumsverlangsamung in China und der aktuellen Rezession in weiten Teilen Südamerikas. Der britische und russische Fahrzeugmarkt ist für den MS Industrie-Konzern unwesentlich. Insgesamt wird eine negative Entwicklung der Weltkonjunktur auch unter Berücksichtigung der nachlassenden Dynamik in China, der Rezession in weiten Teilen Lateinamerikas sowie der latenten Schwäche in Japan derzeit als unwahrscheinlich eingestuft. Der Internationale Währungsfonds (IWF) geht für das Jahr 2018 von einem Wachstum der Weltwirtschaft um 3,9 % aus. Ein tiefgreifender Einbruch der Fahrzeugproduktion - ähnlich der Krise in den Jahren 2008/09 - ist aus heutiger Sicht nicht sehr wahrscheinlich.

Der MS Industrie-Konzern berücksichtigt konjunkturelle Risiken bereits bei der Planung in angemessenem Umfang. Bei der Budgeterstellung wird das jeweilige makroökonomische Szenario prinzipiell vorsichtig ausgelegt. (Kurzfristige) politische Entscheidungen der nationalen bzw. europäischen Gesetzgeber, z.B. hinsichtlich von Emissionsgrenzwerten, Umwelttechnologien, etc. haben jedoch zusätzlich das Potenzial, sich auf zukünftige Geschäftsentwicklungen, beispielsweise in Bezug auf Technologietrends oder Absatzgebiete des Konzerns auszuwirken.

Marktrisiken

Hierunter werden subsumiert: a) Risiken aus Branchenzyklen und Ertragsschwankungen, b) Risiken aus Verdrängungswettbewerb. Risiko a) wird hierbei als mittelgroß bis groß erachtet mit konstanter bis steigender Tendenz, Risiko b) wird überwiegend als hoch erachtet mit ebenfalls konstanter bis steigender Tendenz.

Ad a) Die globalen Fahrzeugmärkte entwickeln sich in der Regel analog zum allgemeinen konjunkturellen Verlauf. Dies gilt noch stärker für das LKW - als für das PKW-Segment. Kühlt sich die wirtschaftliche Entwicklung stark ab, stellt dies ein Risiko für die LKW- und PKW-Nachfrage und letztlich die gesamte Fahrzeugproduktion dar. In der Folge könnte dies auch eine geringere Nachfrage nach MS Industrie-Komponenten nach sich ziehen. Mit Blick auf die Automobilbranche sollte die auf Jahressicht weiter zu erwartende solide bis starke Käufernachfrage in Nordamerika, Westeuropa und den asiatischen Märkten der globalen LKW- und PKW-Produktion zu einem weiterhin steigenden Geschäftsverlauf verhelfen. Mittelfristig dürfte sich das Wachstum auch von den "Triade"-Märkten weiter auf die Schwellen- und Entwicklungsländer verlagern. Durch seine globale Präsenz mit Fertigungs- und Vertriebsstandorten in den künftigen, auf lange Sicht nachhaltigen, Wachstumsregionen China und Brasilien hat sich der Konzern schon vor einigen Jahren auf eine mögliche Stagnation oder nachlassende Nachfrage in den traditionellen Fahrzeugmärkten eingestellt.

Der MS Industrie-Konzern ist von seiner Kundenstruktur her zumindest im Segment "Powertrain", trotz der zunehmenden Globalisierung der Endkunden, jedoch nach wie vor vom europäischen sowie vom US-Markt und von einer überschaubaren Anzahl an Großkunden abhängig. Ein konjunktureller Einbruch in einer dieser Regionen kann dadurch unter Umständen gar nicht bzw. nur teilweise aufgefangen werden. Dank seiner flexiblen Kostenstrukturen wäre der Konzern bei größeren konjunkturellen Verwerfungen jedoch in der Lage, zeitnah auf die Marktgegebenheiten zu reagieren. Als Instrumente stehen Gleitzeitkonten und flexible Schichtmodelle, sowie die Option, Kurzarbeit zu beantragen, zur Verfügung. Zudem kann durch eine Anpassung der Personalstärke an die Nachfragesituation, unter anderem über Zeit- und Leiharbeitsmodelle, sowie durch die Zusammenlegung von Produktionsmengen einzelner Werke auf veränderte Marktlagen reagiert werden. In enger Zusammenarbeit von Einkauf und Lieferanten werden laufend die Beschaffungsmengen überprüft und angepasst. Im Segment "Ultraschall" ist die Kundenstruktur geographisch breiter aufgestellt. Auch die Abhängigkeit von wenigen Endkunden ist nicht in diesem Umfang gegeben.

Ad b) Als Spezialmaschinenbauer und Automobilzulieferer sieht sich der MS Industrie-Konzern generell einem wettbewerbsintensiven Umfeld gegenüber. Der Preisdruck stellt eines der größten Einzelrisiken für den Konzern dar. Aufgrund seiner technologischen Innovationskraft und der starken Marktstellung sieht sich der MS Industrie-Konzern zwar vergleichsweise gut aufgestellt, kann sich den branchenüblichen Forderungen nach Preisnachlässen aber dennoch nicht gänzlich entziehen. Um dem anhaltenden Preisdruck entgegenzuwirken, ist der Konzern auf die Entwicklung von Produkten mit technologischen Alleinstellungsmerkmalen und die Besetzung von Nischenmärkten fokussiert. Der verbleibende Preisdruck muss weitestgehend durch Effizienzsteigerungen im Produktionsprozess aufgefangen werden. Der Wettbewerb im Bereich der Maschinenbau- und Automobilzuliefererbranche bewegt sich unverändert auf hohem Niveau. Neu in den Markt eintretende Wettbewerber sehen sich allerdings wesentlichen Eintrittshürden gegenüber, da das Geschäftsmodell bzw. das Produktportfolio des MS Industrie-Konzerns unter anderem spezielle Kenntnisse und Kompetenzen in den Bereichen der Materialbearbeitung, des Werkzeugbaus und der Prozesssteuerung erfordert. Hohe Investitionen in den Aufbau der entsprechenden Anlagentechnologie wären zudem notwendig, um als Wettbewerber in den Markt einzutreten. Die Anlagen sind in der Regel gemäß spezifischen MS Industrie-Vorgaben konzipiert und nicht als Standard am Markt erhältlich. Für die wirtschaftliche Fertigung sind große Stückzahlen zwingend erforderlich. Neue Zulieferer erhalten im Falle einer Erstbeauftragung erfahrungsgemäß nur kleinere Lieferumfänge, die jedoch nicht kostendeckend sind. Der MS Industrie-Konzern verfügt zudem im Segment "Powertrain" bei seinen Hauptprodukten über "Single-Source"-Verträge mit einer aktuellen Laufzeit bis Ende 2023.

Rechtliche Risiken / Compliance Risiken

Hierunter werden im Wesentlichen subsumiert: a) Garantie- und Gewährleistungs- sowie Schadensersatz- und Produkthaftungsrisiken, b) Reputationsrisiken, c) Risiken aus (nicht ausreichendem) Versicherungsschutz, d) Risiken aus der Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften e) Risiken aus Zertifizierungen.

Der MS Industrie-Konzern ist als produzierendes Unternehmen und Zulieferer unter anderem der Automobilindustrie a) branchentypischen Risiken in Bezug auf Garantien und Gewährleistung sowie die Haftung ausgesetzt. Im Falle von fehlerhaft gelieferten Teilen, die unter Umständen zu Austausch- und Rückrufaktionen der OEM's ("Original Equipment Manufacturer") führen, können erhebliche Kosten und Schadenersatzforderungen für den MS Industrie-Konzern die Folge sein. Weiterhin könnte b) die Reputation des Unternehmens dadurch nachhaltig beschädigt werden. Das Reputationsrisiko wird aufgrund der hohen Qualitätsstandards der Gruppe derzeit konstant als niedrig eingeschätzt.

Zusätzliches Risikopotenzial für den Konzern birgt in diesem Zusammenhang die Entwicklung neuer Produkte -beispielsweise für Anwendungen außerhalb der Automobilindustrie oder im Bereich der Ultraschalltechnologie. Mit Hilfe von entsprechenden Qualitätssicherungssystemen sorgt der MS Industrie-Konzern für die Vermeidung und Verringerung der beschriebenen Risiken. Als ein Element des konzernweiten Risikomanagementsystems sind Qualitäts- und Gewährleistungsrisiken durch Versicherungen, zum Beispiel Produkthaftpflicht- und Rückrufkostenversicherungen, weitestgehend abgedeckt. Der Versicherungsschutz wird mindestens einmal pro Jahr überprüft und bei Bedarf angepasst. Außerdem werden nach Möglichkeit Haftungsbegrenzungen zwischen dem MS Industrie-Konzern und dem jeweiligen Vertragspartner vereinbart. Fazit: Risikoeinstufung gering bis mittel bei konstanter Tendenz.

Über die unter a) Garantie- und Gewährleistungs- sowie Schadensersatz- und Produkthaftungsrisiken bereits erläuterten Risiken hinaus unterliegt der MS Industrie-Konzern weiteren, dem Geschäftsmodell und der Konzerngröße entsprechenden rechtlichen Risiken. Diese Risiken sind als ein Element des Risikomanagementsystems durch c) Versicherungen ebenfalls weitgehend abgedeckt. Der Versicherungsschutz wird jährlich betragsmäßig angepasst. Darüber hinaus wird den rechtlichen Risiken, denen der MS Industrie-Konzern ausgesetzt ist, durch Rückstellungen im Jahres- und Konzernabschluss ausreichend Rechnung getragen. Im Vergleich zum Vorjahr ergaben sich keine größeren Risiken. Auch sonstige Prozessrisiken bestehen derzeit nicht.

Risiken können sich sowohl beim Mutterunternehmen als auch bei den Tochtergesellschaften aus d) ungesetzlichen Handlungen ergeben. In Anbetracht der eingerichteten Instrumente des Compliance-Systems und der gelebten MS Industrie-Firmenkultur kann die Eintrittswahrscheinlichkeit wesentlicher Verstöße zwar als niedrig eingestuft werden, ist allerdings nicht vollständig auszuschließen. Die Auswirkungen finanzieller Art auf das Konzernergebnis können nur schwer bewertet werden und fallbedingt unter Umständen einen nicht unwesentlichen Umfang annehmen. Nach derzeitiger Einschätzung geht der MS Industrie-Konzern jedoch von einem eher moderaten Risiko bei konstanter Tendenz aus. Risiken aus e) Zertifizierungen werden von ihrer Auswirkung und Wahrscheinlichkeit her überwiegend als gering bei konstanter bis steigender Tendenz eingestuft.

Risiken aus Patenten und Vertragsmanagement

Hierunter werden im Wesentlichen subsumiert: a) Risiken aus der Verletzung von Patenten Dritter, b) Risiken aus Verletzung eigener Patente/Schutzrechte durch Dritte, c) Risiken aus mangelhaftem Vertragsmanagement. Sämtliche Risiken werden vom Konzern derzeit ganz überwiegend mit konstanter Tendenz als niedrig eingestuft.

Wesentliche Technologien und Verfahren sichert der MS Industrie-Konzern durch Schutzrechte und Patente ab, um Schäden durch Nachahmerprodukte und Imitate so weit wie möglich zu vermeiden. Durch ein konsistentes Vertragsmanagement wird versucht, Risiken aus der Verletzung von Patenten Dritter bzw. Vertragsstrafen, Säumniszuschläge etc. zu vermeiden. Dies ist in der Vergangenheit gut gelungen, so dass auch für die Zukunft davon ausgegangen wird, dass aus diesem Themengebiet nur geringe Risiken existieren.

Chancen bestehen insbesondere durch Marktpotenziale in Auslandsmärkten sowie in der Generierung weiterer Synergieeffekte im Konzern bzw. speziell durch die weltweit anstehende Verjüngung der LKW-Flotten und die Produktinnovationen im Segment Ultraschalltechnik/Verpackungsindustrie.

Im Rahmen ihrer Internationalisierungsstrategie konzentriert sich die MS Industrie-Gruppe, neben den wichtigen europäischen und US-amerikanischen Märkten, zunehmend auf die Absatzgebiete Südamerika und China. Beide Regionen bieten, insbesondere im Automobil- und Maschinenbausektor, umfangreiche Absatzpotentiale. In enger Zusammenarbeit mit kompetenten, lokalen Partnerunternehmen möchte die MS Industrie-Gruppe dort den nachhaltigen Markteintritt realisieren und gleichzeitig mögliche finanzielle Risiken minimieren. Für die beiden wichtigsten Unternehmensbereiche bieten sich hervorragende Entwicklungsmöglichkeiten, da sämtliche namhafte Automobil- und Nutzfahrzeughersteller mittlerweile in diesen Absatzmärkten vertreten sind. Durch den konsequenten Ausbau der weltweiten eigenen Vertriebsaktivitäten ist die MS Industrie-Gruppe auch in der Lage, weitere globale Großkunden, auch im zerspanenden Marktumfeld, zu akquirieren und zu betreuen.

Die MS Industrie-Gruppe erwartet darüber hinaus spätestens ab 2018 wieder eine nachhaltig robuste Nachfrage auf dem US-amerikanischen Absatzmarkt. Durch das weltweite Alleinstellungsmerkmal bei der Herstellung von Ventiltrieben bietet sich für die MS Industrie-Gruppe dort weiteres Wachstumspotential. Dies wird in gleichem Maße auch für den kompletten europäischen, südamerikanischen und asiatischen Raum erwartet.

Trotz der weiterhin unsicheren Finanzmarktsituation sind die MS Industrie AG und ihre Tochtergesellschaften in der Lage, die bestehenden, stabilen Geschäftsmodelle weiter fortzuführen und auszubauen. Auch die Eigenkapitaldecke sollte bei der MS Industrie AG und ihren Tochtergesellschaften ausreichen, um mögliche konjunkturelle Dellen zu überwinden und gegebenenfalls ausgleichen zu können. Der Vorstand ist deshalb der Ansicht, dass der MS Industrie-Konzern für die zukünftigen internationalen Marktherausforderungen sehr gut aufgestellt ist.

Im Übrigen sind derzeit keine branchenunüblichen Preisänderungs-, Ausfall- und Liquiditätsrisiken sowie Risiken aus Zahlungsstromschwankungen, die einer besonderen Absicherung bedürfen, erkennbar. Zur Berichterstattung über Finanzinstrumente verweisen wir auf Abschnitt 8.

7. Wesentliche Merkmale des internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Konzernrechnungslegungsprozess (§ 315 Abs. 4 HGB)

Die wesentlichen Merkmale des im MS Industrie-Konzern bestehenden internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den (Konzern-)Rechnungslegungsprozess können wie folgt beschrieben werden:

Es gibt im MS Industrie-Konzern eine klare Führungs- und Unternehmensstruktur. Dabei werden bereichsübergreifende Schlüsselfunktionen zentral über die MS Industrie AG gesteuert, wobei gleichzeitig die einzelnen Tochtergesellschaften über ein hohes Maß an Selbständigkeit verfügen. Die Funktionen der im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess wesentlich beteiligten Bereiche "Accounting & Controlling" sowie "Group Finance & Investor Relations" sind klar getrennt. Die Verantwortungsbereiche sind klar zugeordnet.

Durch die Beschäftigung von qualifiziertem Fachpersonal, ständige Fort- und Weiterbildung und die strenge Einhaltung des Vier-Augen-Prinzips gewährleistet die MS Industrie AG die konsequente Einhaltung der nationalen (HGB, AktG und Steuerrecht) und internationalen Rechnungslegungsvorschriften (IFRS) in Jahres- und Konzernabschluss.

Die Einzelabschlüsse der MS Industrie AG und ihrer Tochtergesellschaften werden nach dem jeweiligen Landesrecht erstellt und in ein Konsolidierungspackage gemäß IFRS übergeleitet. Die Einzelabschlüsse der Tochterunternehmen werden geprüft oder einer prüferischen Durchsicht unterzogen. Zudem werden sie unter Beachtung des vorgelegten Berichts der Abschlussprüfer plausibilisiert.

Für die Aufstellung des Konzernabschlusses gilt ein für alle Gesellschaften verbindlicher Terminplan. Entsprechendes gilt für den Jahresabschluss der MS Industrie AG. Konzerninterne Verrechnungskonten werden über Saldenbestätigungen abgeglichen.

Die eingesetzten Finanzsysteme sind durch entsprechende Einrichtungen im EDV-Bereich gegen unbefugte Zugriffe geschützt, und es wird, soweit möglich, Standardsoftware verwendet.

Zielgerichtete Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen führen zu einem hohen Qualitätsbewusstsein aller Beteiligten im Konzernverbund.

Die Pflege und laufende Fortentwicklung des Reportingsystems sowie die laufende Kontaktpflege zu den Finanzvorständen bzw. den kaufmännischen Geschäftsführern der Tochtergesellschaften des Konzerns erfolgt zentral auf Holdingebene. Das Konzernreporting auf IFRS-Basis wird quartalsweise erstellt. Durch die unterjährige Pflicht aller beherrschten Konzerngesellschaften, monatlich ihre Geschäftszahlen auf HGB-Basis in einem standardisierten Reporting-Format an die Konzernholding zu berichten, werden unterjährige Plan-/Ist-Abweichungen in der Regel zeitnah erkannt, und es wird die Möglichkeit eröffnet, entsprechend zeitnah zu reagieren.

Durch das "Group Controlling", das als direkter Ansprechpartner für den Vorstand und die Geschäftsführer der Tochtergesellschaften für das Reporting und die (Jahres-)Abschlüsse des Konzerns fungiert, erfolgt die Vorbereitung und Erstellung des Konzernabschlusses nach IFRS.

Für Sonderthemen im Konzern, wie spezielle Bilanzierungsfragen etc., fungiert das "Group Controlling" auf Holdingebene ebenfalls als zentraler Ansprechpartner. Unterjährige Sonderauswertungen auf Anforderung des Vorstands werden ebenfalls hier durchgeführt.

Falls im Rahmen von Neuakquisitionen kurzfristiger Unterstützungsbedarf auf lokaler Ebene von Einzelgesellschaften im Bereich (Konzern-)Rechnungslegung bestehen sollte, so wird dieser in der Regel durch externe, qualifizierte Fachkräfte, in der Regel externe Wirtschaftsprüfer oder entsprechend qualifizierte Steuerberater, abgedeckt. Aufträge für Gutachten, die wesentlichen Einfluss auf die Bilanzierung einer Konzerngesellschaft haben könnten (z.B. im Rahmen der sogenannten "Purchase Price Allocation"), werden nur an entsprechend qualifizierte Gutachter vergeben.

Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess, dessen wesentliche Merkmale zuvor beschrieben sind, stellt sicher, dass Geschäftsvorfälle bilanziell richtig erfasst, aufbereitet und gewürdigt sowie in die Rechnungslegung übernommen werden. Die geeignete personelle Ausstattung, die Verwendung von adäquater Software sowie klare gesetzliche sowie konzerninterne Vorgaben stellen die Grundlage für einen ordnungsgemäßen, einheitlichen und kontinuierlichen Rechnungslegungsprozess dar. Die klare Abgrenzung der Verantwortungsbereiche sowie verschiedene Kontroll- und Überprüfungsmechanismen, wie sie zuvor genauer beschrieben sind (insbesondere Plausibilitätskontrollen, externe Prüfungen und das Vier-Augen-Prinzip), stellen eine korrekte und verantwortungsbewusste Rechnungslegung sicher. Im Einzelnen wird so erreicht, dass Geschäftsvorfälle in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und internen Richtlinien erfasst, verarbeitet und dokumentiert sowie zeitnah und korrekt buchhalterisch erfasst werden. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass Vermögenswerte und Schulden in den Abschlüssen zutreffend angesetzt, ausgewiesen und bewertet sowie verlässliche und relevante Informationen für den Vorstand vollständig und zeitnah bereitgestellt werden.

8. Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten (§ 315 Abs. 2 Nr. 1 HGB)

Die Gesamtverantwortung für das Risikomanagement in Bezug auf Finanzinstrumente obliegt dem Vorstand des Mutterunternehmens. Dagegen liegt die operative Verantwortung, also die Früherkennung, Bewertung, Steuerung und Dokumentation der Risiken, die Festlegung und Durchführung geeigneter Gegenmaßnahmen sowie die diesbezügliche Kommunikation, in erster Linie im Verantwortungsbereich der Geschäftsführungen der Tochterunternehmen. Wesentliche Änderungen der Risikosituation sind umgehend an den Vorstand bzw. das "Group-Controlling" zu melden. Insgesamt wird ein risikominimierender Ansatz gewählt.

Im Rahmen des Risikomanagements werden neben den Risiken aus Grundgeschäften auch die Risiken aus den zugehörigen Absicherungsgeschäften in die Betrachtungen mit einbezogen. Einer Risikokonzentration beim Abschluss von Finanzinstrumenten - insbesondere in Form von Bonitätsrisiken - wird dabei mit einer bewussten Streuung der Vertragspartner begegnet. Das Ausfallrisiko bei den Forderungen ist zudem durch die gute Bonität der Großkunden begrenzt; für Neukunden wird grundsätzlich eine Bonitätseinschätzung vorgenommen. Zum Abschlussstichtag wird dem Ausfallrisiko bilanziell durch angemessene Wertberichtigungen Rechnung getragen. Risiken aus Zahlungsstromschwankungen erkennen wir frühzeitig im Rahmen unseres Liquiditätsplanungssystems und können auf ausreichende Kreditlinien zurückgreifen.

Als relevante Risiken, denen mit Absicherungsgeschäften wirtschaftlich sinnvoll begegnet werden kann, sind Risiken aus Veränderungen des EUR/USD-Wechselkurses sowie Risiken aus einer Veränderung der Marktzinsen identifiziert. Zur Absicherung der Risiken aus einer Veränderung der Marktzinsen sind verschiedene Derivate, wenn auch nicht sicherungsgebunden, abgeschlossen.

In Bezug auf die vorhandenen finanziellen Verbindlichkeiten ist insbesondere bei den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ein Zinsänderungsrisiko gegeben. So sind diverse Bankverbindlichkeiten im MS Industrie-Konzern mit einer variablen Verzinsung ausgestattet. Insofern ist der Konzern einem Zinsänderungsrisiko ausgesetzt. Durch die Nutzung von Zinssatzswaps wird dieses Risiko teilweise neutralisiert.

Die MS Technologie-Gruppe verfügt zum 31. Dezember 2017 über kurzfristige Bankdarlehen in Höhe von Mio. EUR 19,4 sowie langfristige Bankdarlehen in Höhe von Mio. EUR 0,0, bei denen die Verzinsung fast ausschließlich jeweils variabel auf Basis eines EURIBOR-Zinssatzes zuzüglich Marge erfolgt. Zur Zinssicherung, wenn auch nicht sicherungsgebunden, verfügt die MS Technologie-Gruppe zum 31. Dezember 2017 über langfristige Zinssatzswaps in Höhe von Mio. EUR 10,9. Die negativen Barwerte aus den Zinssatzswaps betragen zum Bilanzstichtag aggregiert Mio. EUR -1,1.

Neben dem Zinsänderungsrisiko besteht in Bezug auf finanzielle Verbindlichkeiten insbesondere auch das Risiko, die finanziellen Verpflichtungen aufgrund von Liquiditätsengpässen nicht bedienen zu können. Dies gilt unter anderem für die MS Technologie-Gruppe und die Elektromotorenwerk Grünhain GmbH. Da der Kapitaldienst dort hauptsächlich aus den Umsatzerlösen geleistet wird, könnten zukünftige Verzögerungen bei Auftragseingängen negative Folgen haben. Bei dem aktuell hohen Auftragsbestand ist ein Eintreten dieses Risikos kurzfristig jedoch nicht zu erwarten.

Zur Absicherung von Liquiditätsrisiken in Bezug auf die Pensionsverpflichtungen im MS Industrie-Konzern wurden durch die betroffenen Tochtergesellschaften teilweise Rückdeckungsversicherungen sowie ein "Contractual Trust Arrangement" ("CTA") abgeschlossen. Der beizulegende Zeitwert der Ansprüche aus diesen Versicherungen sowie dem "Contractual Trust Arrangement" wird als Planvermögen vom Barwert der Verpflichtung abgezogen.

In Bezug auf die Beteiligungen und die zu Veräußerungszwecken gehaltenen Anteile ist insbesondere ein Marktrisiko durch schwankende Aktienkurse und mangelnde Fungibilität im Falle von nicht börsennotierten Beteiligungen gegeben. Dabei kann es in Phasen stark schwankender Aktienmärkte in Einzelfällen schwierig sein, den Verkauf von Beteiligungsunternehmen zu ermöglichen und damit den Beteiligungsbesitz insgesamt fungibler zu machen. Durch die langjährige Erfahrung der MS Industrie AG mit den verschiedensten Exit-Kanälen sollte es aber trotzdem weiterhin möglich sein, alternative Wege für einen eventuellen Beteiligungsverkauf zu finden.

9. Prognosebericht

Der kräftige Aufschwung der Weltwirtschaft setzt sich fort. Im 3. Quartal 2017 war die konjunkturelle Lage sowohl in den entwickelten Volkswirtschaften als auch in den Schwellenländern ähnlich gut wie in der ersten Jahreshälfte. Haupttreiber des Wachstums war wiederum der Konsum. Auch die Investitionen blieben kräftig; vor allem in deren Gefolge hat der Welthandel im Jahresverlauf 2017 spürbar zugelegt. Die Dynamik dürfte im Jahr 2018 anhalten, da das Wachstum mittlerweile auch unter den Schwellenländern an Breite gewinnt. Dies dürfte zusammen mit der stabilen Binnenkonjunktur in den entwickelten Volkswirtschaften der privaten Investitionstätigkeit Impulse verleihen. Auch die Lage auf dem Arbeitsmarkt wird sich wohl weiter verbessern. Im Euroraum bleibt die Arbeitslosigkeit allerdings hoch und der Lohn- und Preisauftrieb ist weiterhin moderat. In China bestehen zudem erhebliche Überkapazitäten im produzierenden Gewerbe, und der sektorale Wandel dort dürfte im weiteren Verlauf zu einer leichten Abflachung des Welthandels führen. In den USA hingegen könnten sich bis zum Ende 2019 erste Knappheiten auf dem Arbeitsmarkt bemerkbar machen; die Inflation dürfte steigen. Insgesamt ist daher nicht damit zu rechnen, dass sich das Wachstum der Weltwirtschaft weiter beschleunigt. Dies liegt auch daran, dass die Geldpolitik global ihren Expansionsgrad wohl etwas reduzieren wird. In den USA wird die Zentralbank ihre Bestände an Vermögenswerten weiter abbauen und die Leitzinsen schrittweise anheben. Notenbanken in den Schwellenländern dürften folgen, wodurch sich die Finanzierungskosten für Unternehmen und Haushalte weltweit leicht erhöhen. Die Europäische Zentralbank hat zudem angekündigt, das Volumen ihrer monatlichen Käufe von Wertpapieren zu reduzieren. Es wird davon ausgegangen, dass die Nettoankäufe in der zweiten Hälfte 2018 eingestellt werden und in 2019 - die Inflationsrate dürfte sich dann allmählich von unten ihrer Zielmarke nähern - eine erste moderate Zinserhöhung erfolgt. Die Finanzpolitik dürfte global etwas weniger restriktiv ausgerichtet sein. In den USA werden wohl die Steuerentlastungen auf Basis der im Dezember 2017 verabschiedeten Steuerreformgesetze der Trump-Administration moderat positive Impulse setzen.

Alles in allem dürfte die Wachstumsrate der Weltwirtschaft im Jahresdurchschnitt 2018 gemäß den Prognosen (Stand: Dezember 2017) des "Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW)" bei 4,1 % und im darauffolgenden Jahr bei 3,9 % liegen. Die Wirtschaft aller EU-Mitgliedsstaaten dürfte nach einem 2,4 %-igen Wachstum in 2017 in 2018 wieder moderat um durchschnittlich 2,1 % wachsen. Alles in allem dürfte die Weltwirtschaft im Zeitraum 20182019 jährlich um rund 4 % wachsen. Die insgesamt kräftige Expansion wird auch durch die Ölpreise gestützt, die nur verhalten steigen dürften. Risiken für die Weltwirtschaft gehen weiterhin von Europa aus, wo im nächsten Jahr wichtige Wahlen - etwa in Italien - anstehen. Erstarken die europaskeptischen Parteien oder verschärfen sich die Probleme der überschuldeten Banken, könnte sich die Unsicherheit im Euroraum erhöhen und auf den Investitionen lasten. Die Brexit-Verhandlungen könnten ebenfalls zu einer stärker als ursprünglich erwarteten Unsicherheit führen und die wirtschaftliche Entwicklung im Vereinigten Königreich dämpfen. Zudem könnten von den USA ausgehende Handelsbeschränkungen den Welthandel und die globale Investitionstätigkeit belasten. In einigen Industrieländern, insbesondere in den USA, nach wie vor mit Abstand der wichtigste internationale Absatzmarkt des MS Industrie-Konzerns, ist die Konjunktur aber robust. Das Bruttoinlandsprodukt stieg im 3. Quartal 2017 um annualisierte 3,3 %. Sowohl der private Konsum als auch die Unternehmensinvestitionen haben sich deutlich erhöht. Auch vom Außenhandel kamen positive Impulse. 2018 und 2019 wird die US-Wirtschaft vor dem Hintergrund einer weiterhin robusten Konsumnachfrage und weiterhin starker Investitionen deutlich expandieren. Da sich die wirtschaftliche Lage kontinuierlich verbessert, dürfte die US-Notenbank ihren Expansionsgrad langsam verringern. So hat die Notenbank im 4. Quartal 2017 mit der allmählichen Reduzierung ihrer Anleihebestände begonnen. Aufgrund vorerst niedriger Inflationsraten werden die Zinsen aber zunächst nur langsam erhöht. Eine stimulierende Wirkung dürfte schon kurzfristig von der Finanzpolitik der neuen US-Regierung ausgehen, davon dürften vor allem Haushalte mit höheren Einkommen profitieren. Auch die effektive Steuerbelastung für Unternehmen wird zurückgehen. Unterstellt wird hier, dass von der Steuerreform eine geringe stimulierende Wirkung auf das Wirtschaftswachstum ausgehen wird. Alles in allem dürfte die Wachstumsrate der US-Wirtschaft in den Jahren 2018 und 2019 wohl bei 2,5 % und 2,4 %liegen.7

Wir erwarten, dass sich der EUR-USD-Wechselkurs 2018 überwiegend in einer Spanne zwischen EUR 1,18 und EUR 1,25 bewegen wird.8

Die allgemein mindestens kurzfristig weiterhin erwartete stabile Entwicklung des Dieselölpreises auf niedrigem Niveau in Verbindung mit der weiteren weltweiten Verschärfung der Emissionsvorschriften dürfte weltweit die Nachfrage nach modernen Diesel-LKW grundsätzlich weiter positiv beeinflussen.9

Für die MS Industrie AG ist in ihrem strategischen Hauptgeschäftsfeld "Antriebstechnik/Motorentechnik" ("Powertrain Technology") für die künftige Entwicklung auf den beiden Hauptabsatzmärkten Europa und USA unverändert folgendes Markt-Szenario ausschlaggebend: In Europa wurde Anfang 2014 europaweit für jedes neuzugelassene Nutzfahrzeug der neue Emissionsstandard "Euro VI" Pflicht, wodurch bis zur Marktdurchdringung unverändert starke Wachstumsimpulse erwartet werden. Dies ging und geht einher mit der Markteinführung neuer spritsparender LKW auf Dieselmotorenbasis durch große deutsche Hersteller wie "Daimler" und "MAN". In Europa lässt sich der steigende Bedarf an neuen LKW neben den laufend strenger werdenden Abgasnormen für Nutzfahrzeuge unter anderem auf ein historisch hohes Durchschnittsalter der aktuell eingesetzten schweren LKW-Flotten zurückführen10 . Erfahrungsgemäß kann von einem Gesamtlebenszyklus der derzeit auf Basis der neuen Emissionsstandards in Europa und den USA von den großen Herstellern auf den Markt gebrachten neuen "Heavy-Truck"-Dieselmotorengeneration von etwa 30 Jahren ausgegangen werden. Dies bedeutet zusammengefasst einen unverändert zunehmenden Investitionsstau, der einhergeht mit der fortlaufenden Einführung neuer Emissionsstandards.

Von den Wachstumspotenzialen im Premiumsegment für schwere LKW auf dem westeuropäischen und dem US-amerikanischen Markt sollten zudem unverändert vor allem die bestehenden großen Lastwagenhersteller profitieren. Der MS Industrie-Konzern beliefert die beiden großen deutschen Hersteller als "Single Source Supplier" mit Langfristverträgen und sollte so in der Lage sein, weiterhin vom erwarteten Marktwachstum zu profitieren.

7 Quelle: Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung: DIW Wochenbericht 50/2017, S. 1.152 ff.
8 Quelle: DZ Bank Research, 18. Januar 2018, Unternehmensinterne Einschätzung.
9 Quelle: Unternehmensinterne Einschätzung.
10 Quelle: Deutsche Bank Markets Research Automobile, Trucks: "dbe Truck'n Roll - The year ahead" v. 3. Dezember 2015, S. 9.

Die Neuzulassungen von schweren LKW über 16 t in der EU zeigten im Februar 2018 - gemäß einer aktuellen Statistik der "ACEA" Association des Constructeurs Européens d'Automobiles - einen Anstieg in Höhe von 2,5 % im Vergleich zum Vorjahresmonat. Im Januar/Februar 2018 wurden in der EU 6,4 % mehr schwere LKW zugelassen als im Vorjahreszeitraum 2017. Hierbei war die Marktverteilung trotz allgemeinem Marktwachstum wieder unterschiedlich. Der deutsche Markt bewegte sich mit -3,4 % weiter leicht rückläufig, der UK-Markt ebenfalls mit -12,8 %, der spanische Markt dagegen befand sich mit +9,2 % auf dem Wachstumspfad, der italienische Markt aufgrund von Sondereffekten ebenfalls mit +20,1 % und der französische Markt mit +14,0 %.11

Analysten der Unternehmensberatung "McKinsey&Company" erwarten bis 2020 ein weltweites Marktwachstum auf dem Markt für schwere LKW auf über Mrd. EUR 190 Umsatz pro Jahr.12 Dabei gibt es Anhaltspunkte dafür, dass die Korrelation zwischen der Entwicklung des Bruttosozialprodukts und der Entwicklung des LKW-Markts geringer ist als bisher vielfach angenommen. Vielmehr ist die Entwicklung der Industrieproduktion und hier insbesondere die Entwicklung des Frachtvolumens sowie die Entwicklung der Straßenmautgebühren für LKW ein guter Vorab-Indikator. Hier waren in der Vergangenheit immer wieder hohe Korrelationen festzustellen. Hinzu kommt, dass der gegenwärtig immer noch sehr niedrige Dieselölpreis in Westeuropa ebenfalls Investitionsanreize schafft, da die "Gesamt-Lifecycle-Kosten" eines LKW, zu denen die Treibstoff-Kosten rund 35 % beitragen, derzeit unverändert auf einem sehr niedrigen Niveau liegen.13

Während Brasilien und Südamerika insgesamt weiter in der Krise stecken, bietet China nach unserer Einschätzung nach wie vor großes Potenzial. Allerdings haben die "Trucks made in China" mit westlichen Pendants wenig gemein. Abgasvorschriften, Sicherheits- und Effizienzanforderungen liegen bei LKW noch weit hinter westlichen Standards zurück. Zwar sind alle großen westlichen Hersteller in China über Joint Ventures mit lokalen Herstellern vertreten, aber der Markt gilt nach allgemeiner Brancheneinschätzung als noch nicht reif für das Geschäft im Premium-Segment.

Der US-amerikanische Branchenreport "Rhein Report" prognostiziert, dass die US-Wirtschaft, die sich im Jahr 2017 bereits wieder sehr robust präsentierte, 2018 wieder mit rund 2,8 % wachsen wird14 . Die Verkäufe im "Class 8"-Segment stiegen im Vorjahresvergleich im Februar 2018 bereits wieder um 49 % (kumuliert rund 41 %) auf rund 17.000 Einheiten15 . Die Branche rechnet inzwischen nach rund 252.000 Verkäufen in 2017 (plus 29 % im Vergleich zu 2016)16 mit rund 315.000 Verkäufen für 2018 im "Class 8"-Segment für schwere LKW.

Hier kommt der MS Industrie AG des Weiteren entgegen, dass die nachhaltige Nachfrage von einem unserer Hauptkunden, mit knapp 40 % Marktanteil in Nordamerika Stand Ende 201717 , nach sogenannten "after market parts" (routinemäßiger Austausch von "Service Kits") in den Folgejahren voraussichtlich kontinuierlich steigen wird, wovon die MS Industrie AG nach eigener Einschätzung ebenfalls profitieren könnte, da mittlerweile rund 270.000 Trucks mit Weltmotor von besagtem Hersteller auf nordamerikanischen Straßen unterwegs sind.18

11 Quelle: ACEA Association des Constructeurs Européens d'Automobiles: Pressemitteilung v. 22. März 2018: New Commercial Vehicle Registrations European Union, February 2018
12 Quelle: McKinsey&Company - Studie, 2017: "Globale LKW-Industrie kann Gewinne bis 2020 auf 10,5 Mrd. EUR steigern".
13 Quelle: Deutsche Bank Markets Research Automobile, Trucks: "dbe Truck'n Roll - The year ahead" v. 3. Dezember 2015, S. 3-10.
14 Quelle: "The Rhein Report"-Newsletter, Jan. 2018, S. 11.
15 Quelle: "The Rhein Report"-Newsletter, März 2018, S. 33.
16 Quelle: "The Rhein Report"-Newsletter, März 2018, S. 20.
17 Quelle: "The Rhein Report"-Newsletter, März 2018, S. 33.
18 Quelle: Unternehmensinterne Einschätzung.

Die US-amerikanischen Umwelt- und Sicherheitsbehörden "EPA" und "NHTSA" veröffentlichten im Herbst 2016 eine, 1.700 Seiten umfassende, gemeinsame Erklärung zu "Phase II" der bis 2027 beabsichtigten Maßnahmen zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen durch schwere LKW in Nordamerika, die im Dezember 2016 in Kraft trat ("Greenhouse Gas Regulation II"). Diese Erklärung sieht im Zeitraum von 2017 bis 2027 eine kumulierte CO2 -Einsparung zwischen 18,3 % und 23,9 % und eine kumulierte Treibstoff-Einsparung zwischen 18,0 % und 23,5 % für schwere Diesel-LKW in Nordamerika vor. Wir gehen aus heutiger Sicht davon aus, dass wir als derzeitiger "Single Source Supplier" der in der Region "Nordamerika/Kanada" mit dem aktuellen "Weltmotor" marktführenden OEM's eine sehr gute Ausgangsposition haben, um die bis 2027 gegebenenfalls geforderten Motorenanpassungen erfolgreich umsetzen zu können. Unter den marktführenden OEM's im "Class 8"-Segment in der Region "Nordamerika/Kanada" konnte Daimler in 2017 mit den beiden Marken "Freightliner" und "Western Star" seine Position als Marktführer mit rund 40,0 % Marktanteil bei einem Absatzanstieg um rund 15 %weiter halten.19

Die Auftragseingänge in der deutschen Elektroindustrie haben gemäß dem "Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V. - ZVEI" zum Jahresende 2017 um insgesamt 5,4 % zugelegt, während der Gesamtumsatz 2017 mit plus 7,2 % erneut deutlich angestiegen ist.20 Für das Gesamtjahr 2018 rechnet der "ZVEI" mit einer Fortsetzung der dynamischen Wachstumsentwicklung des Vorjahres. Im Januar 2018 hat der Umsatz der deutschen Elektroindustrie gegenüber dem Vorjahr sogar um 11,2 % zugenommen und ein Volumen von Mrd. EUR 15,7 erreicht.21

Wir gehen vor diesem Hintergrund davon aus, dass sich das Geschäft des MS Industrie-Konzerns wie geplant hinsichtlich Umsatz und Ertrag im Geschäftsjahr 2018 insgesamt leicht positiv darstellen wird.

Für das Geschäftsjahr 2018 wird ein moderat steigender industrieller Konzern-Umsatz in Höhe von rund Mio. EUR 270 erwartet, bei einem erneut leicht steigenden EBITDA, während sich EBIT und EBT aufgrund geringerer Abschreibungen ebenfalls weiter deutlich verbessern dürften. Bei wieder höheren Steueraufwendungen in 2018 und dem Wegfall der in 2017 einmalig aufgetretenen positiven Steuereffekte aufgrund der Steuerreform in den USA, erwarten wir schließlich ein Konzernjahresergebnis leicht über dem Niveau des Vorjahres. Nach den Konzernhochrechnungen sollte sich die Rohertragsmarge konstant und die EBIT-Marge leicht positiv entwickeln bei einem leicht verbesserten Ergebnis je Aktie aus dem laufenden Geschäft. Auf Basis des erwarteten positiven Jahresergebnisses wird auch für 2018 auch wieder ein deutlicher Anstieg des Konzerneigenkapitals erwartet. Es wird weiterhin erwartet, dass sich der Cash-Flow aus der betrieblichen Tätigkeit im Vergleich zum Vorjahr wieder leicht besser entwickeln wird. Hinsichtlich des Cash-Flows aus der Investitionstätigkeit erwarten wir im Vergleich zu 2017 keine wesentlichen Veränderungen. Aufgrund der Summe der eingeleiteten Maßnahmen sollte der Verschuldungsgrad mindestens stabil bleiben und die Eigenkapitalquote leicht steigen.

Hinsichtlich der Entwicklung der nichtfinanziellen Leistungsindikatoren lässt sich prognostizieren, dass der MS Industrie-Konzern alles unternehmen wird, um weiterhin alle relevanten Umweltnormen zu erfüllen, und weiterhin versuchen wird, über Personalbindungskonzepte die Fluktuation so gering wie möglich zu halten. Aufgrund der geplanten, moderaten Umsatzentwicklung ist ein weiterer Personalaufbau, insbesondere auch im Fach- und Führungskräftebereich mit Ausnahme des Vertriebs im Bereich der Serienmaschine, derzeit nicht geplant, jedoch die weitere Beschäftigung einer entsprechenden Anzahl von Leiharbeitnehmern. Diese Maßnahmen dienen dem Zweck, einem Facharbeitermangel entgegenzuwirken und zukünftige Führungskräfte gezielt auf anspruchsvolle Aufgaben vorzubereiten. Die individuelle Fort- und Weiterbildung hat ebenfalls unverändert einen hohen Stellenwert im Konzern. Ebenfalls wird weiterhin alles dafür getan, um die Kundenzufriedenheit mindestens auf dem bestehenden, hohen Niveau zu halten und die ohnehin sehr hohe Innovationskraft des Konzerns weiter zu steigern sowie die fortlaufende Lieferfähigkeit in allen Geschäftsfeldern und Produktsparten weiterhin sicherzustellen.

19 Quelle: Daimler "Interaktiver Geschäftsbericht" 2017.
20 Quelle: "Konjunkturbarometer" des "Zentralverbands Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V. - ZVEI", Stand: Februar 2018.
21 Quelle: "Konjunkturbarometer" des "Zentralverbands Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V. - ZVEI", Stand: März 2018.

Für das Geschäftsjahr 2018 gehen wir für die MS Technologie-Gruppe von einer weiterhin stabilen Auftragslage und einer konstanten Kapazitätsauslastung sowie einer weiteren Verbesserung des guten Jahresergebnisses 2017 aus. Das geplante Investitionsvolumen 2018 liegt in der MS Technologie-Gruppe bei insgesamt rund Mio. EUR 9,2, davon entfallen rund Mio. EUR 6,2 auf das Segment "Antriebstechnik", Mio. EUR 2,6 auf das Segment "Ultraschalltechnik" und Mio. EUR 0,4 auf das Segment "Dienstleistungen".

Die MS Technologie-Gruppe plant im Geschäftsjahr 2018 im Segment "Powertrain Technology" auf Basis des bestehenden Auftragsbestandes mit leicht steigenden Umsätzen im Vergleich zu 2017. Aufgrund der schrittweisen Marktdurchdringung der neuen Generation von Daimler LKW-Motoren besteht eine vergleichsweise hohe Planbarkeit der zukünftigen Umsätze. Wie oben bereits angeführt, kann dabei erfahrungsgemäß von einem Gesamtlebenszyklus der neuen Motorengeneration von etwa 30 Jahren ausgegangen werden. Auch weitere Artikel für PKW-Anwendungen konnten 2017 wieder neu in Serie gehen und werden sich ab 2018 ganzjährig positiv auf die Produktionsauslastung der MS Technologie-Gruppe auswirken. Das Segment "Ultrasonic Technology" plant auf Basis des bestehenden Auftragsbestandes mit deutlich steigenden Umsätzen im Vergleich zu 2017.

Die MS Powertrain Technologie GmbH, Trossingen, und parallel dazu ihre US-amerikanische Tochtergesellschaft MS Precision Components LLC, Webberville (USA), sind im Dezember 2017 von der Daimler AG bzw. ihrer US-Tochter Detroit Diesel Corporation mit der Fortführung der Herstellung und Lieferung von Ventiltriebsystemen für Motoren der Baureihen "OM 47x" bis zum Jahr 2023 beauftragt worden.

Im Maschinenbau und im Bereich der Ultraschallschweißtechnik für den Maschinenbau ("Ultrasonic Technology") ist die Auftragslage der MS Technologie-Gruppe unverändert gut. Die Auftragsbestände zum Bilanzstichtag reichen bis weit in das 3. Quartal 2018. Da die Auslastung hier nicht direkt von der Anzahl der produzierten Fahrzeuge, sondern überwiegend von der Einführung neuer Modelle und dem stetig steigenden Kunststoffanteil abhängt, ist dieser Bereich erheblich konjunkturresistenter als der Bereich Antriebstechnik ("Powertrain Technology") und nur eingeschränkt krisenanfällig. Das Schweißen und Stanzen thermoplastischer Kunststoffe mittels Ultraschall-Maschinen zählt zum technologischen "Kern-Knowhow" des MS Konzerns. Seit über 25 Jahren beliefern wir weltweit die gesamte PKW-Industrie und deren Zulieferer mit Sondermaschinen zur präzisen Herstellung von Außen- und Innenraumteilen. Darüber hinaus kommt diese Technik zunehmend in anderen Branchen zum Einsatz, wie z.B. in der Verpackungsindustrie und der Medizintechnik. Im Segment "Ultrasonic-Technology" sollen durch Innovationen und Eigenentwicklungen weiterhin neue Anwendungsgebiete, insbesondere in der Ultraschalltechnik, erschlossen werden. Die konsequente Innovationsstrategie der MS Technologie-Gruppe wird in diesem Marktbereich erfolgreich fortgeführt und es konnten wieder verschiedene Produkte neu entwickelt und in den Markt eingeführt werden. Die Gesellschaft hat in 2016 die Markteinführung einer neuen Produktreihe nach "Industrie 4.0"-Standard vorgenommen. Mit den im Oktober 2016 vorgestellten Serienmaschinen der Marke "MS-soniTOP" sind wir für unsere Kunden nun ein vollstufiger Ultraschall-Anbieter für jede Art von Applikationen geworden. Daraus verspricht sich MS auch die stringente Fortführung unseres organischen Wachstums auf Basis des breiteren Sortiments an Maschinen und technischen Lösungen. Für das Geschäftsjahr 2018 und die Folgejahre sind in diesem hochinnovativen Produktbereich weiterhin die höchsten Wachstumsraten innerhalb des MS Industrie-Konzerns zu erwarten. Die neuen Ultraschall-Serienmaschinen sollten nach einem Umsatzbeitrag von rund Mio. EUR 0,7 in 2017 im laufenden Jahr 2018 bereits einen Umsatzbeitrag von mehr als Mio. EUR 3,0 generieren. Aufgrund der intensiven Rekrutierung von Vertriebspersonal gehen wir für 2018 aber noch nicht von einem positiven Ergebnisbeitrag aus. Mittelfristig wird jedoch unverändert ein Umsatzvolumen von über Mio. EUR 10 anvisiert, bei attraktiven EBIT-Margen im deutlich zweistelligen Prozentbereich.

Das Subsegment "Ultrasonic / Sondermaschinen" verzeichnet per Dezember 2017 mit rund Mio. EUR 21 konstant hohe Auftragsbestände; aktuell ist im Wettbewerb wie in den Vorjahren ein unveränderter Preisdruck spürbar. Der Trend zu mehr PKW-Modellen und höherem Kunststoffanteil im PKW hält weiterhin an.

Die Elektromotorenwerk Grünhain GmbH, Grünhain-Beierfeld, (EMGR) ist im Bereich "Powertrain - Elektro" aktiv. Sie ist erfolgreicher Hersteller kundenspezifischer Elektromotoren in unterschiedlichen Bauweisen sowie verwandter Produkte. EMGR bereitet derzeit den Einstieg in den Markt der kundenspezifischen Elektromotoren für Zwei- und Dreiräder (Cargo-Bereich / Elektromobilität) vor. Dazu ist nach einer erfolgreich verlaufenen Prototypenserie in 2013/2014 ab 2017 nun in Deutschland der Anlauf der Serienproduktion erfolgt, allerdings noch auf sehr niedrigem Niveau. Die EMGR agiert hier mit bestehenden und neuen Kooperationspartnern und ist daher unabhängig. In konsequenter Fortführung der Entwicklungsvorhaben der Vorjahre (neue effizientere Antriebstechnik für Industrie und Elektromobilität) entwickelt sich EMGR zunehmend zum Systemanbieter. Dazu wird das Produktprogramm um Getriebe und Steuerungen erweitert. Die Geschäftsleitung der EMGR geht vor allem aufgrund des guten Elektromotorengeschäfts im laufenden Jahr von einem wieder positiveren Geschäftsverlauf in 2018 mit weiter deutlich steigendem Umsatz und positivem Jahresergebnis aus, was sich so auch bereits im 1. Quartal 2018 manifestiert.

In der neuen operativen Tochtergesellschaft "EMGR EAD", Gabrovo, Bulgarien, werden seit Januar 2016 neben allgemeinen Elektromotoren für die Industrie auch Laufkatzenantriebe für die Kranindustrie nach vorhandenen Zeichnungssätzen der deutschen Mutter gefertigt. Seit Anfang 2017 werden auch weitere, kundenspezifische Motoren für industrielle Abnehmer gefertigt. Auch dient die Einheit im Bereich der Auftragsfertigung für die deutsche Mutter seit 2017 langfristig als verlängerte Werkbank.

Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass das Geschäftsjahr 2018 noch durch den Aufbau des Geschäftsbetriebes geprägt sein wird und die Ergebnisplanung zum gegenwärtigen Zeitpunkt mit starken Unsicherheiten behaftet ist.

Wir erwarten deshalb als Fazit unserer obengenannten Aussagen, dass nach weitgehendem Abschluss der umfangreichen Erweiterungsinvestitionen der letzten Jahre und den weiterhin laufenden Optimierungen der Prozesse sowie einer weiter verbesserten Kapazitätsauslastung der MS Industrie-Konzern im Jahr 2018 ein zum Berichtsjahr deutlich verbessertes, positives Konzernjahresergebnis je Aktie (ohne Sondereinflüsse) erzielen kann.

Dieser Konzernlagebericht enthält zukunftsgerichtete Aussagen und Informationen - also Aussagen über Vorgänge, die in der Zukunft, nicht in der Vergangenheit liegen. Diese zukunftsgerichteten Aussagen sind erkennbar durch Formulierungen wie "erwarten", "ausgehen", "bestrebt sein" oder ähnliche Begriffe. Solche vorausschauenden Aussagen beruhen auf unseren heutigen Erwartungen und bestimmten Annahmen. Sie bergen daher eine Reihe von Risiken und Ungewissheiten. Eine Vielzahl von Faktoren, von denen zahlreiche außerhalb des Einflussbereichs der MS Industrie AG liegen, beeinflusst die Geschäftsaktivitäten, den Erfolg, die Geschäftsstrategie und die Ergebnisse der MS Industrie AG. Diese Faktoren können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Erfolge und Leistungen der MS Industrie AG wesentlich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen ausdrücklich oder implizit enthaltenen Angaben zu Ergebnissen, Erfolgen oder Leistungen abweichen.

10. Versicherung des Vorstands nach § 315 Abs. 1 Satz 5 in Verbindung mit § 297 Abs. 2 Satz 4 HGB und § 315e Abs. 1 HGB

Nach bestem Wissen versichern wir, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.

 

München, den 20. April 2018

MS Industrie AG

Der Vorstand

Dr. Andreas Aufschnaiter, Sprecher des Vorstands

Armin Distel

Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2017

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Notes 2017
TEUR
2016
TEUR
Umsatzerlöse
a) Erlöse aus dem Verkauf von Beteiligungen und Wertpapieren des Umlaufvermögens 1. 0 474
b) Industrie- und Immobilienerlöse 1. 250.511 236.882
c) Beratungs- und Provisionserlöse 1. 110 143
250.621 237.499
Veränderung des Bestandes an fertigen und unfertigen Erzeugnissen 2.571 339
Sonstige Erträge 2. 5.582 5.546
258.774 243.384
Materialaufwand
a) Buchwertabgang von Beteiligungen und Wertpapieren des Umlaufvermögens 3.1. 0 484
b) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 3.1. 127.231 120.867
c) Aufwendungen für bezogene Leistungen 3.1. 7.579 6.942
134.810 128.293
Personalaufwand 3.2. 63.629 60.508
Abschreibungen
a) Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte 4. 12.982 12.352
b) Abschreibungen auf als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien 75 75
13.057 12.427
Sonstige Aufwendungen 5. 38.309 35.858
249.805 237.086
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 8.969 6.298
Finanzerträge 6.1. 995 647
Finanzaufwendungen 6.1. 2.065 2.870
Ergebnis aus assoziierten Unternehmen 6.2. 607 510
Konzernjahresergebnis vor Ertragsteuern 8.506 4.585
Ertragsteuern 7. 1.546 188
Konzernjahresergebnis nach Ertragsteuern 6.960 4.397
zurechenbar den Gesellschaftern des Mutterunternehmens 7.022 4.464
zurechenbar den Minderheitsgesellschaftern -62 -67
6.960 4.397
Konzernjahresergebnis je Aktie in EUR,
unverwässert nach Minderheitsanteilen 8. 0,23 0,15
verwässert nach Minderheitsanteilen 8. 0,23 0,15
Bereinigte, durchschnittliche Zahl der Aktien
unverwässert 8. 29.893.201 29.857.674
verwässert 8. 29.893.201 29.857.674

Konzern-Gesamtergebnisrechnung für das Geschäftsjahr 2017

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Notes 2017
TEUR
2016
TEUR
Konzernjahresergebnis nach Ertragsteuern 6.960 4.397
Posten, die unter bestimmten Bedingungen zukünftig in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden
Zeitwertbewertung der Finanzinstrumente und Beteiligungen (IAS 39) 14. 331 -63
Erfolgsneutral erfasste Unterschiede aus Fremdwährungsumrechnung 25. -2.343 345
-2.012 282
Posten, die zukünftig nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden
Wertänderung Planvermögen und Pensionsrückstellung 20. -73 -75
Versicherungsmathematische Gewinne / Verluste 20. -14 -363
Im sonstigen Ergebnis erfasste Ertragsteuern 24 124
-63 -314
Im Konzerneigenkapital erfasste Erträge und Aufwendungen nach Ertragsteuern -2.075 -32
Konzerngesamtergebnis nach Ertragsteuern 4.885 4.365
zurechenbar den Gesellschaftern des Mutterunternehmens 4.947 4.432
zurechenbar den Minderheitsgesellschaftern -62 -67
4.885 4.365
Konzernjahresergebnis je Aktie in EUR,
unverwässert nach Minderheitsanteilen 8. 0,23 0,15
verwässert nach Minderheitsanteilen 8. 0,23 0,15
Bereinigte, durchschnittliche Zahl der Aktien
unverwässert 8. 29.893.201 29.857.674
verwässert 8. 29.893.201 29.857.674

Konzernbilanz zum 31. Dezember 2017

AKTIVA

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Notes 31.12.2017
TEUR
31.12.2016
TEUR
Immaterielle Vermögenswerte 15.1. 3.528 4.306
Sachanlagevermögen 15.2. 51.150 63.126
Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien 15.3. 7.065 7.140
Beteiligungen 14. 1.918 3.822
Anteile an assoziierten Unternehmen 14. 3.192 2.613
Latente Steueransprüche 7. 86 824
Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte 15.4. 4.734 1.540
Sonstige langfristige Vermögenswerte 15.5. 516 515
Langfristige Vermögenswerte 72.189 83.886
Vorräte 12. 41.847 37.666
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 13.3. 27.506 25.071
Liquide Mittel 11. 8.384 4.143
Ertragsteuerforderungen 13.1. 512 447
Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte 13.2. 548 632
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte 13.1. 1.723 1.951
Kurzfristige Vermögenswerte 80.520 69.910
AKTIVA GESAMT 152.709 153.796

PASSIVA

Notes 31.12.2017
TEUR
31.12.2016
TEUR
Gezeichnetes Kapital (30,00 Mio. Stückaktien abzüglich 105.670 Stück eigene Aktien im Bestand) 21.1. 29.894 29.892
Kapitalrücklage 22. 7.590 7.587
Gesetzliche Rücklage 23. 439 439
Andere Gewinnrücklagen 23. 3.931 3.929
Sonstige Rücklagen 23. 2.883 4.958
Konzernbilanzgewinn 27. 12.086 5.064
Minderheitsanteile 28. -139 -77
Eigenkapital und Minderheitsanteile 56.684 51.792
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 17. 17.808 26.865
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 20. 1.725 1.821
Latente Steuerverbindlichkeiten 7. 922 1.927
Sonstige langfristige Rückstellungen 18. 382 375
Sonstige langfristige finanzielle Verbindlichkeiten 19.4. 14.010 14.870
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten 19.3. 947 1.726
Langfristige Rückstellungen und Verbindlichkeiten 35.794 47.584
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 17. 26.965 19.738
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 16. 14.946 12.032
Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern 19.1. 0 24
Kurzfristige Rückstellungen 18. 7.029 7.551
Sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten 19.2. 7.737 9.477
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 19.1. 3.554 5.598
Kurzfristige Rückstellungen und Verbindlichkeiten 60.231 54.420
PASSIVA GESAMT 152.709 153.796

Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung 2017 in TEUR

Entwicklung des Konzerneigenkapitals

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auf die Gesellschafter der Muttergesellschaft entfallend
Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Gesetzliche Rücklage Andere Gewinnrücklagen Sonstige Rücklagen Konzernbilanzgewinn
Stand 31. Dezember 2015 29.819 7.513 439 3.855 4.990 600
Abgang eigener Anteile 73 74 74
Konzerngesamtergebnis -32 4.464
Stand 31. Dezember 2016 29.892 7.587 439 3.929 4.958 5.064
Abgang eigener Anteile 2 3 2
Konzerngesamtergebnis -2.075 7.022
Stand 31. Dezember 2017 29.894 7.590 439 3.931 2.883 12.086
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Minderheitsanteile Total
Stand 31. Dezember 2015 -10 47.206
Abgang eigener Anteile 221
Konzerngesamtergebnis -67 4.365
Stand 31. Dezember 2016 -77 51.792
Abgang eigener Anteile 7
Konzerngesamtergebnis -62 4.885
Stand 31. Dezember 2017 -139 56.684

Konzern-Kapitalflussrechnung 2017

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Notes 2017
TEUR
2016
TEUR
Konzernjahresergebnis nach Steuern 10. 6.960 4.397
Erfolgswirksam erfasster Ertragsteueraufwand 7. 1.546 188
Erfolgswirksam erfasste Finanzerträge 6. -995 60
Erfolgswirksam erfasste Finanzaufwendungen 6. 2.065 2.163
Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte 4. 12.982 12.352
Abschreibungen auf als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien 75 75
Wesentliche nicht zahlungswirksame sonstige Aufwendungen (+) und Erträge (-):
Verluste/Gewinne (-) aus at-equity konsolidierten Beteiligungen -607 -510
Verluste/Gewinne (-) aus dem Abgang von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten -4 37
Verluste/Gewinne (-) aus dem Abgang von zu Veräußerungszwecken gehaltenen Beteiligungen -311 10
Verluste/Gewinne (-) aus Entkonsolidierung -1.379 0
Zunahme/Abnahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind -7.037 2.777
Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind -4.133 -11.290
Erhaltene Zinsen 110 87
Bezahlte Zinsen -1.952 -2.649
Erhaltene Steuern 115 762
Bezahlte Steuern -1.581 -1.386
Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit 5.854 7.073
Einzahlungen aus Abgängen von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten 15 552
Auszahlungen für Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte -7.117 -8.084
Einzahlungen aus dem Abgang von vollkonsolidierten Tochterunternehmen abzüglich mit dem Verkauf abgegebene Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 10. 1.247 0
Abgang von Darlehen und sonstigen Finanzkrediten durch Abgang von vollkonsolidierten Tochterunternehmen 10. 4.339 0
Einzahlungen aus Abgängen von zu Veräußerungszwecken gehaltenen Beteiligungen 3.089 474
Auszahlungen für Investitionen in Beteiligungen -79 -409
Auszahlung aus der Ausreichung von Darlehen -533 -50
Einzahlungen aus erhaltenen Ausschüttungen 61 51
Cashflow aus der Investitionstätigkeit 1.022 -7.466
Einzahlungen aus der Ausgabe von Anleihen mit Fremdkapitalcharakter 0 200
Auszahlungen für die Tilgung von Anleihen mit Fremdkapitalcharakter 0 -23.300
Einzahlungen aus der Aufnahme von Darlehen und sonstigen Finanzkrediten 5.547 42.643
Auszahlungen aus der Tilgung von Darlehen und sonstigen Finanzkrediten -6.655 -19.945
Einzahlungen aus Finanzierungsleasing-Transaktionen 693 5.275
Auszahlungen aus Finanzierungsleasing-Transaktionen -5.600 -5.327
Einzahlungen aus dem Verkauf eigener Anteile 0 13
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit -6.015 -441
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds 861 -834
Wechselkurs- und konsolidierungskreisbedingte Veränderungen des Finanzmittelfonds -367 149
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 895 1.580
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 10. 1.389 895

Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2017

Allgemeine Hinweise

Die MS Industrie AG ist eine Aktiengesellschaft nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 133497 eingetragen und hat ihren Sitz in der Brienner Straße 7, 80333 München, Deutschland.

Die MS Industrie AG und ihre Kernbeteiligungen haben folgende Geschäftstätigkeiten:

a) Industrie

MS Technologie-Gruppe: Fertigung von mechanischen Baugruppen und Komponenten für die Automobilindustrie, insbesondere im Nutzfahrzeugbereich (Segment Antriebstechnik - "Powertrain Technology") sowie Fertigung von Spezialmaschinen für die Automobilindustrie sowie Serienmaschinen und Ultraschall-Schweißsystemen für verschiedene Anwenderbranchen wie z.B. die Verpackungsindustrie, Medizintechnik, Elektrotechnik etc. (Segment Ultraschalltechnik - "Ultrasonic Technology")

Elektromotorenwerk Grünhain GmbH und Tochtergesellschaften: Fertigung von Elektromotoren und Aluminium-Druckgussteilen (auch Subsegment "Powertrain - Elektro")

b) Dienstleistungen

Langfristiges Vermögen der GCI BridgeCapital GmbH: Erwerb, Verwaltung und Verpachtung von Gewerbegrundstücken, MS Property and Equipment, LLC, USA: Erwerb, Verwaltung und Vermietung von Maschinen und Anlagen, sowie die Anteile an der Beno Immobilien GmbH (assoziiertes Unternehmen): Erwerb, Verwaltung und Vermietung von Gewerbeimmobilien

MS Industrie AG, MS Industrie Verwaltungs GmbH und MS Industries Administrative LLC, USA: Managementberatung

Der Konzernabschluss der MS Industrie AG, München, und ihrer Tochtergesellschaften ("der Konzern") zum 31. Dezember 2017 ist im Einklang mit den vom International Accounting Standards Board (IASB) veröffentlichten International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, aufgestellt worden. Die Bezeichnung IFRS umfasst auch die noch gültigen International Accounting Standards (IAS). Alle nach den Vorgaben der EU für das Geschäftsjahr 2017 verbindlichen Interpretationen des IFRS Interpretations Committee (IFRIC) und des Standing Interpretations Committee (SIC) wurden ebenfalls angewendet.

Der Konzernabschluss entspricht in der vorliegenden Fassung der Vorschrift des § 315e Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB). Diese bildet unter anderem die Grundlage für die Konzernrechnungslegung nach internationalen Standards in Deutschland zusammen mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Juli 2002 betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards und gilt für die Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2005 beginnen.

Der Konzernabschluss der MS Industrie AG wird in Euro aufgestellt. Die Beträge sind auf tausend Euro (TEUR) bzw. Millionen Euro (Mio. EUR) gerundet angegeben.

Das Geschäftsjahr aller in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen entspricht dem Kalenderjahr.

Überarbeitete und neue Rechnungslegungsvorschriften

Die im Konzernabschluss angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den zum 31. Dezember 2017 in der EU verpflichtend anzuwendenden IFRS sowie den gültigen IFRIC- bzw. SIC-Interpretationen. Aus den vom IASB verabschiedeten Änderungen bei bestehenden Standards sowie neuen Standards, die erst nach dem 31. Dezember 2017 anzuwenden sind, erwartet der Vorstand mit Ausnahme der nachfolgend beschriebenen Auswirkungen keine wesentlichen Auswirkungen auf künftige Konzernabschlüsse.

Folgende neue Standards und Interpretationen sowie Änderungen bestehender Standards und Interpretationen wurden erstmalig im Geschäftsjahr 2017 angewendet:

Änderungen an IAS 12 zum Ansatz latenter Steueransprüche für unrealisierte Verluste (anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2017 beginnen)

Mit den Anpassungen an IAS 12 werden diverse Fragestellungen in Bezug auf den Ansatz von aktiven latenten Steuern für nicht realisierte Verluste, die sich aus den Fair Value-Änderungen von Schuldinstrumenten ergeben und im sonstigen Ergebnis erfasst werden, adressiert. Mit der Änderung an IAS 12 stellt das IASB klar, dass Abwertungen auf einen niedrigeren Marktwert von Schuldinstrumenten, die zum beizulegenden Zeitwert (fair value) bewertet werden, welche aus einer Veränderung des Marktzinsniveaus resultieren, zu abzugsfähigen temporären Differenzen führen. Die Änderungen sind in der EU rückwirkend in den Geschäftsjahren anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2017 beginnen. Die Erstanwendung entspricht damit dem vom IASB beschlossenen Anwendungszeitpunkt.

Hieraus ergaben sich im Berichtsjahr keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss.

Änderungen an IAS 7 zur Angabeninitiative (anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2017 beginnen)

Die Änderungen an IAS 7 betreffen Vorgaben für zusätzliche Anhangsangaben, die es dem Abschlussadressaten ermöglichen sollen, die Veränderungen der Verbindlichkeiten aus Finanzierungsaktivitäten des Unternehmens zu beurteilen.

Wir verweisen hierzu auf die Angaben unter Punkt 26. Nettofinanzverschuldung.

Auf die freiwillige vorzeitige Anwendung von zum Bilanzstichtag bereits veröffentlichten, aber noch nicht verpflichtend anzuwendenden Standards und Interpretationen, die sich wie folgt darstellen, wurde vollständig verzichtet:

IFRS 9 Finanzinstrumente (anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen)

Der im Juli 2014 in seiner finalen Fassung veröffentlichte IFRS 9 "Finanzinstrumente" beinhaltet neue Klassifizierungs- und Bewertungsregelungen für finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten sowie zur Ausbuchung. Gegenüber dem Vorgängerstandard IAS 39 "Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung" sind die Anforderungen von IFRS 9 zum Anwendungsbereich und der Ein- und Ausbuchung weitestgehend unverändert. Damit kann die bisher unter IAS 39 vorgenommene Bilanzierung von Finanzinstrumenten nunmehr vollständig durch die Bilanzierung unter IFRS 9 ersetzt werden. Die nunmehr veröffentlichte Version von IFRS 9 ersetzt alle vorherigen Versionen. Die zentralen Anforderungen von IFRS 9 sind wie folgt:

Nach IFRS 9 werden alle finanziellen Vermögenswerte, die derzeit in den Anwendungsbereich von IAS 39 fallen, entweder zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum beizulegenden Zeitwert folgebewertet. Schuldtitel, die im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten werden, dessen Zielsetzung es ist, die vertraglichen Zahlungsströme zu vereinnahmen, und dessen vertragliche Zahlungsströme ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen, sind in den Folgeperioden zu fortgeführten Anschaffungskosten zu bilanzieren. Alle anderen Instrumente müssen erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Ferner besteht nach IFRS 9 ein später nicht mehr änderbares Wahlrecht, nachträgliche Änderungen des beizulegenden Zeitwerts eines Eigenkapitalinstruments (welches nicht zu Handelszwecken gehalten wird) im sonstigen Ergebnis darzustellen und ausschließlich die Dividendenerträge in der Gewinn- und Verlustrechnung zu zeigen. Der Vorstand hat beschlossen, dieses Wahlrecht für die wesentlichen Eigenkapitalinstrumente auszuüben.

Das neue Wertminderungsmodell in IFRS 9 sieht drei Stufen vor, welche die Höhe der zu erfassenden Verluste und die Zinsvereinnahmung künftig bestimmen. Danach sind bereits bei Zugang erwartete Verluste in Höhe des Barwerts eines erwarteten 12-Monats-Verlusts zu erfassen (Stufe 1). Liegt eine signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos vor, ist die Risikovorsorge bis zur Höhe der erwarteten Verluste der gesamten Restlaufzeit aufzustocken (Stufe 2). Mit Eintritt eines objektiven Hinweises auf Wertminderung hat die Zinsvereinnahmung auf Grundlage des Nettobuchwerts (Buchwert abzüglich Risikovorsorge) zu erfolgen (Stufe 3).

Im Hinblick auf die Bewertung finanzieller Verbindlichkeiten (die als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert wurden) verlangt IFRS 9, dass die Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts, die sich aus Veränderungen des Ausfallrisikos des bilanzierenden Unternehmens ergeben, im sonstigen Ergebnis auszuweisen sind. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Erfassung dieser Änderungen im sonstigen Ergebnis zur Entstehung oder Vergrößerung einer Rechnungslegungsanomalie im Rahmen der bzw. im Vergleich zur Gewinn- und Verlustrechnung führen würde. Die aufgrund der Veränderung des eigenen Ausfallrisikos im sonstigen Ergebnis erfassten Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts dürfen später nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgebucht werden. IAS 39 sieht hingegen für die Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts von Schuldtiteln, die als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert wurden, eine vollständige Erfassung in der Gewinn- und Verlustrechnung vor.

Die überarbeiteten Vorschriften für die Bilanzierung von allgemeinen Sicherungsbeziehungen beinhalten weiterhin die drei Arten von Hedge Accounting, die auch im IAS 39 verfügbar sind. Die Vorschriften in IFRS 9 bieten aber mehr Möglichkeiten für die Anwendung der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen und ermöglichen es den Bilanzierenden, ihre Tätigkeiten auf dem Gebiet des Risikomanagements besser im Abschluss widerzuspiegeln. Die wesentlichen Änderungen betreffen den erweiterten Umfang in Frage kommender Grund- und Sicherungsgeschäfte sowie neue Vorschriften zur Effektivität von Sicherungsbeziehungen, insbesondere den Wegfall des bisherigen "80-125-%-Korridors".

Neben umfangreichen Übergangsvorschriften ist IFRS 9 auch mit umfangreichen Offenlegungsvorschriften sowohl bei Übergang als auch in der laufenden Anwendung verbunden. Neuerungen im Vergleich zu IFRS 7 "Finanzinstrumente: Anhangsangaben" ergeben sich vor allem aus den Regelungen zu Wertminderungen.

Basierend auf einer Analyse der finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns zum 31. Dezember 2017 sowie der zu diesem Zeitpunkt existierenden Tatsachen und Umstände hat der Vorstand eine Einschätzung der Auswirkungen von IFRS 9 auf den Konzernabschluss vorgenommen, die nachfolgend wiedergegeben wird:

Klassifizierung und Bewertung:

Wechsel und Anleihen, die als bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen klassifiziert sind, sowie zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Kredite (siehe Punkte 13.2. und 15.4. unten): Diese Finanzinstrumente werden in einem Geschäftsmodell gehalten, das auf die Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme ausgerichtet ist und diese Zahlungsströme stellen lediglich Zinsen und Tilgung auf den ausstehenden Nominalbetrag dar. Dementsprechend werden diese finanziellen Vermögenswerte auch bei der Anwendung von IFRS 9 weiterhin zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.

Nicht börsennotierte Aktien und GmbH-Anteile, die nach IAS 39 als zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte klassifiziert sind (siehe Punkt 14.): Für diese Instrumente kann die FVTOCI-Option in IFRS 9 ausgeübt werden, was dazu führt, dass die in der Neubewertungsrücklage für Finanzinvestitionen angesammelten Änderungen des beizulegenden Zeitwerts nachfolgend nicht mehr in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden. Dies hat Auswirkungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung sowie das sonstige Ergebnis des Konzerns, nicht jedoch auf das Gesamtergebnis. Sofern diese Option nicht ausgeübt wird, erfolgt eine Zuordnung in die FVTPL-Kategorie mit der Konsequenz, dass alle Änderungen des beizulegenden Zeitwerts der Anteile erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns erfasst werden. Der Vorstand hat beschlossen, dieses Wahlrecht für die wesentlichen Beteiligungen auszuüben. Aus der Fair Value-Bewertung dieser Beteiligungen ergibt sich zum Stichtag 31. Dezember 2017 / 1. Januar 2018 ein positiver Eigenkapitaleffekt in Höhe von Mio. EUR 1,1.

Alle anderen finanziellen Vermögenswerte und Schulden werden auch zukünftig so bilanziert, wie dies derzeit unter IAS 39 der Fall ist.

Wertminderung

Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte, sowie von Kunden fällige Beträge aus Fertigungsaufträgen (siehe Punkt 13.3.) fallen unter die neuen Wertminderungsvorschriften des IFRS 9.

Der Konzern wird für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und von Kunden fällige Beträge aus Fertigungsaufträgen voraussichtlich das vereinfachte Wertminderungsmodell anwenden, nach dem für alle Finanzinstrumente unabhängig von ihrer Kreditqualität eine Risikovorsorge in Höhe der erwarteten Verluste über die Restlaufzeit zu erfassen ist. Bei den Krediten an nahestehende Unternehmen oder Personen geht der Vorstand von keiner signifikanten Erhöhung des Ausfallrisikos zwischen erstmaliger Erfassung des Instruments und dem Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung von IFRS 9 aus. Entsprechend sind nur die erwarteten Verluste über die Restlaufzeit zu erfassen.

Insgesamt erwartet der Vorstand, dass die Anwendung des neuen Wertminderungsmodells zu einer früheren Erfassung von erwarteten Verlusten für die entsprechenden Instrumente und damit höheren Wertminderungsbeträgen führen wird.

Aus der Anwendung des neuen Wertminderungsmodells ergibt sich zum Stichtag 31. Dezember 2017 / 1. Januar 2018 ein negativer Eigenkapitaleffekt in Höhe von Mio. EUR 0,3.

Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen

Der Konzern plant das Wahlrecht in IFRS 9 zur Beibehaltung der Bilanzierung von Derivaten nach IAS 39 bis auf Weiteres zu nutzen. Ein späterer Wechsel zu IFRS 9 wird als Änderung der Bilanzierungsmethode nach IAS 8 jederzeit als möglich erachtet. Aus diesem Grund geht der Vorstand nicht davon aus, dass die Anwendung der neuen Vorschriften zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen in IFRS 9 wesentliche Auswirkungen auf den Konzernabschluss haben wird.

IFRS 15 (2014) Erlöse aus Verträgen mit Kunden (anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen)

Der im Mai 2014 veröffentlichte IFRS 15 "Erlöse aus Verträgen mit Kunden" beinhaltet neue Regelungen zum Zeitpunkt bzw. zum Zeitraum der Umsatzrealisierung sowie zu damit zusammenhängenden Ausweisfragen und Anhangsangaben. Er ersetzt bestehende Leitlinien zur Erfassung von Umsatzerlösen, darunter IAS 18 Umsatzerlöse, IAS 11 Fertigungsaufträge und IFRIC 13 Kundenbindungsprogramme. IFRS 15 ist erstmals in der ersten Berichtsperiode eines am 1. Januar 2018 oder danach beginnenden Geschäftsjahres anzuwenden. Für Erlöse aus Verkäufen erwarten wir keine Änderungen gegenüber der bisherigen Praxis unter IAS 18.

In IFRS 15 wird vorgeschrieben, wann und in welcher Höhe ein IFRS-Berichtersteller Erlöse zu erfassen hat. Zudem wird von den Abschlusserstellern gefordert, den Abschlussadressaten informativere und relevantere Angaben als bisher zur Verfügung zu stellen. IFRS 15 ist grundsätzlich auf alle Verträge mit Kunden anzuwenden. Eine Ausnahme bilden die folgenden Verträge:

Leasingverhältnisse, die unter IAS 17 Leasingverhältnisse fallen;

Finanzinstrumente und andere vertragliche Rechte oder Pflichten, die unter IFRS 9 Finanzinstrumente, IFRS 10 Konzernabschlüsse, IFRS 11 Gemeinsame Vereinbarungen, IAS 27 Separate Abschlüsse oder IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures fallen;

Versicherungsverträge im Anwendungsbereich von IFRS 4 Versicherungsverträge und nicht finanzielle Tauschgeschäfte zwischen Unternehmen in derselben Branche, die darauf abzielen, Veräußerungen an Kunden oder potenzielle Kunden zu erleichtern.

Der neue Standard sieht im Gegensatz zu den aktuell gültigen Vorschriften ein einziges, prinzipienbasiertes, fünfstufiges Modell vor, das auf alle Verträge mit Kunden anzuwenden ist. Gemäß diesem fünfstufigen Modell ist zunächst der Vertrag mit dem Kunden zu bestimmen (Schritt 1).

In Schritt 2 sind die eigenständigen Leistungsverpflichtungen im Vertrag zu identifizieren. Anschließend (Schritt 3) ist der Transaktionspreis zu bestimmen, wobei explizite Vorschriften zur Behandlung von variablen Gegenleistungen, Finanzierungskomponenten, Zahlungen an den Kunden und Tauschgeschäften vorgesehen sind. Nach der Bestimmung des Transaktionspreises ist in Schritt 4 die Verteilung des Transaktionspreises auf die einzelnen Leistungsverpflichtungen vorzunehmen. Basis hierfür sind die Einzelveräußerungspreise der einzelnen Leistungsverpflichtungen. Abschließend (Schritt 5) kann der Erlös erfasst werden, sofern die Leistungsverpflichtung durch das Unternehmen erfüllt wurde. Voraussetzung hierfür ist die Übertragung der Verfügungsmacht an der Ware bzw. der Dienstleistung auf den Kunden.

Bei Abschluss eines Vertrags ist nach IFRS 15 festzustellen, ob die aus dem Vertrag resultierenden Erlöse zu einem bestimmten Zeitpunkt oder über einen Zeitraum hinweg zu erfassen sind. Dabei ist zunächst anhand bestimmter Kriterien zu klären, ob die Verfügungsmacht an der Leistungsverpflichtung über einen Zeitraum übertragen wird. Ist dies nicht der Fall, ist der Erlös zu dem Zeitpunkt zu erfassen, an dem die Verfügungsmacht auf den Kunden übergeht. Indikatoren hierfür sind beispielsweise rechtlicher Eigentumsübergang, die Übertragung der wesentlichen Chancen und Risiken oder eine formelle Abnahme. Wird die Verfügungsmacht hingegen über einen Zeitraum übertragen, darf eine Erlösrealisierung über den Zeitraum nur dann erfolgen, sofern der Leistungsfortschritt mithilfe von Input- oder Output-orientierten Methoden verlässlich ermittelbar ist. Neben den allgemeinen Erlöserfassungsgrundsätzen enthält der Standard detaillierte Umsetzungsleitlinien zu Themen wie Veräußerungen mit Rückgaberecht, Kundenoptionen auf zusätzliche Güter oder Dienstleistungen, Prinzipal-Agenten-Beziehungen sowie "Bill- and Hold"-Vereinbarungen. In den Standard wurden außerdem neue Leitlinien zu den Kosten zur Erfüllung und Erlangung eines Vertrags sowie Leitlinien zu der Frage, wann solche Kosten zu aktivieren sind, aufgenommen. Kosten, die die genannten Kriterien nicht erfüllen, sind bei Anfall als Aufwand zu erfassen.

Schließlich enthält der Standard neue, umfangreichere Vorschriften in Bezug auf Angaben, die zu den Erlösen im Abschluss eines IFRS-Berichterstatters zu leisten sind. Insbesondere sind qualitative sowie quantitative Angaben zu jedem der folgenden Punkte zu machen:

Seine Verträge mit Kunden,

wesentliche Ermessensentscheidungen und deren Änderungen, die bei der Anwendung der Erlösvorschriften auf diese Verträge getroffen wurden,

jegliche Vermögenswerte, die aus aktivierten Kosten für die Erlangung und die Erfüllung eines Vertrags mit einem Kunden resultieren.

Im April 2016 hat das IASB Klarstellungen an IFRS 15 veröffentlicht, die die folgenden Themenbereiche betreffen:

Identifizierung von Leistungsverpflichtungen (bezüglich der eigenständigen Identifizierbarkeit im Kontext des Vertrags),

Prinzipal-Agenten-Beziehungen (bezüglich der Beurteilung der Beherrschung von Waren oder Dienstleistungen vor Übertragung an den Kunden),

Lizenzen (bezüglich der Bestimmung der Art der erteilten Lizenz sowie zu umsatz- und nutzungsabhängigen Lizenzentgelten), sowie

Übergangsvorschriften (bezüglich der praktischen Erleichterungen bei der erstmaligen Anwendung des Standards.

Der Konzern erzielt Umsatzerlöse in den folgenden Bereichen:

Industrie: Fertigung von mechanischen Baugruppen und Komponenten für die Automobilindustrie, insbesondere im Nutzfahrzeugbereich sowie Fertigung von Spezialmaschinen für die Automobilindustrie, Serienmaschinen und von Ultraschall-Schweißsystemen für die Verpackungsindustrie, in den Preisen verkaufter Produkte enthaltene Servicegebühren, sowie Fertigung von Elektromotoren und Aluminium-Druckgussteilen teilweise inklusive gewährter Garantieleistungen aufgrund lokaler Gesetzgebung

Dienstleistungen: Managementberatung, Verwaltung und Vermietung von Gewerbeimmobilien

Der Vorstand ist zu der Einschätzung gelangt, dass die After Sale-Services eine separate Leistungsverpflichtung aus dem Verkauf der Spezialmaschinen darstellen, so dass Umsatzerlöse zu erfassen sind, wenn die Verfügungsmacht über die entsprechenden Waren und Dienstleistungen auf den Kunden übertragen wird. Dies entspricht der derzeitigen Identifizierung einzelner Erlöskomponenten unter IAS 18. Auch wenn IFRS die Verteilung des Transaktionspreises auf die einzelnen Leistungsverpflichtungen auf Basis der Einzelveräußerungspreise erfordert, geht der Vorstand davon aus, dass diese Verteilung der Umsatzerlöse auf die After Sale-Services und die verkauften Spezialmaschinen und Ultraschall-Schweißsysteme nicht wesentlich von der derzeit vorgenommenen Aufteilung abweicht. Auch hinsichtlich der zeitlichen Erfassung der Umsatzerlöse (d.h. beim Verkauf der Waren im Zeitpunkt der Lieferung an den Kunden und zeitraumbezogen während der Erbringung der After Sale-Services) wird keine Abweichung zur bisherigen Praxis erwartet.

Die umsatzbezogenen Garantieleistungen können nicht separat erworben werden und stellen eine Zusicherung dar, dass die verkauften Produkte den jeweils vereinbarten Spezifikationen entsprechen. Dementsprechend werden die Garantieleistungen weiterhin in Übereinstimmung mit IAS 37 Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen erfasst, was der derzeitigen Bilanzierung entspricht.

Hinsichtlich der Installation von Spezialmaschinen, Serienmaschinen und Ultraschall-Schweißsystemen ergibt sich aus der vorgenommenen Beurteilung, dass diese Leistungsverpflichtungen über einen Zeitraum hinweg erbracht werden und die bisher verwendete Methode zur Messung des Leistungsfortschritts auch unter IFRS 15 angemessen sein wird.

In Bezug auf die Verwaltung und Vermietung von Gewerbeimmobilien und die Erbringung von Managementberatungsdienstleistungen hat die Geschäftsführung insbesondere die Leitlinien in IFRS 15 zur Zusammenfassung von Verträgen, zu Vertragsänderungen aufgrund von Auftragsänderungen, zur variablen Gegenleistung und zur Beurteilung, ob eine bedeutende Finanzierungskomponente in den Verträgen enthalten ist, berücksichtigt. Der Vorstand kommt daher zu der Einschätzung, dass Umsatzerlöse aus diesen Verträgen zeitraumbezogen zu erfassen sind, da die vermieteten Einheiten vom Konzern nicht anderweitig genutzt werden können und der Konzern einen Zahlungsanspruch für die bisher erbrachten Leistungen besitzt. Des Weiteren geht der Vorstand davon aus, dass die bisher angewandte inputbasierte Methode zur Messung des Leistungsfortschritts auch zukünftig unter IFRS 15 angemessen ist.

Der Vorstand beabsichtigt, den Standard nach der kumulativen Übergangsmethode anzuwenden. Abgesehen vom Erfordernis, umfangreichere Angaben zu den Umsatzerlösen des Konzerns aus Verträgen mit Kunden bereitzustellen, geht der Vorstand nicht davon aus, dass die Anwendung von IFRS 15 wesentliche Auswirkungen auf Konzernbilanz und/oder Konzerngesamtergebnisrechnung haben wird.

Klarstellungen zu IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden (anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen).

IFRS 16 (2016) Leasingverhältnisse (anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen).

Der im Januar 2016 veröffentlichte IFRS 16 "Leasingverhältnisse" regelt die Bilanzierung von Leasingverhältnissen und ersetzt den Vorgängerstandard IAS 17 sowie IFRIC 4, Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält, SIC 15 Operating-Leasingverhältnisse - Anreize und SIC 27, Beurteilung des wirtschaftlichen Gehalts von Transaktionen in der rechtlichen Form von Leasingverhältnisse. Nach dem neuen Standard besteht nunmehr eine grundsätzliche Bilanzierungspflicht von Rechten und Pflichten aus Leasingverhältnissen beim Leasingnehmer. Dabei sind die Regelungen des IFRS 16 auf jeden Vertrag einzeln anzuwenden. Leasinggeber und Leasingnehmer haben allerdings unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, anstelle einer Einzelbetrachtung Portfolien anzuwenden, auf die dann die Regelungen des IFRS 16 angewendet werden. Zudem bestehen einzelne Erleichterungswahlrechte für Leasingnehmer in Hinblick auf kurzfristige Leasingverhältnisse sowie Vereinbarungen über geringwertige Vermögenswerte. Für Leasinggeber besteht auch nach dem neuen Standard unverändert eine Unterscheidung zwischen Finanzierungs- und Mietleasingverträgen.

IFRS 16 sieht neben Änderungen in der Bilanzierung auch eine Ausweitung der Angabe-Pflichten sowohl für Leasinggeber als auch für Leasingnehmer vor.

IFRS 16 enthält ein umfassendes Modell zur Identifizierung von Leasingvereinbarungen und zur Bilanzierung beim Leasinggeber und Leasingnehmer. IFRS 16 ist grundsätzlich auf alle Leasingverhältnisse anzuwenden. Ein Leasingverhältnis i. S. d. Standards liegt vor, wenn dem Leasingnehmer vom Leasinggeber vertraglich das Recht zur Beherrschung eines identifizierten Vermögenswerts für einen festgelegten Zeitraum eingeräumt wird und der Leasinggeber im Gegenzug eine Gegenleistung vom Leasingnehmer erhält.

Für Leasingnehmer fällt die bisherige Unterscheidung in Mietleasing und Finanzierungsleasing weg. Stattdessen hat der Leasingnehmer für alle Leasingverhältnisse künftig das Nutzungsrecht an einem Leasinggegenstand (sog. "Right-of-Use-Asset" oder "RoU"-Vermögenswert) sowie eine korrespondierende Leasingverbindlichkeit zu bilanzieren. Ausnahmen hiervon bestehen lediglich für kurzfristige Leasingverhältnisse sowie Leasingvereinbarungen über geringwertige Vermögenswerte. Die Höhe des "RoU"-Vermögenswerts entspricht im Zugangszeitpunkt der Höhe der Leasingverbindlichkeit zuzüglich etwaiger anfänglicher direkter Kosten des Leasingnehmers. In den Folgeperioden wird der RoU-Vermögenswert (von zwei Ausnahmen abgesehen) zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Die Leasingverbindlichkeit bemisst sich als der Barwert der Leasingzahlungen, die während der Laufzeit des Leasingverhältnisses gezahlt werden. Nachfolgend wird der Buchwert der Leasingverbindlichkeit unter Anwendung des zur Abzinsung verwendeten Zinssatzes aufgezinst und um die geleisteten Leasingzahlungen reduziert. Änderungen in den Leasingzahlungen führen zu einer Neubewertung der Leasingverbindlichkeit.

Für Leasinggeber bleibt es dagegen grundsätzlich bei der nach IAS 17 Leasingverhältnisse bekannten Bilanzierung mit einer Unterscheidung zwischen Finanzierungs- und Mietleasingverträgen. Der Kriterienkatalog für die Beurteilung eines Finanzierungsleasings wurde unverändert aus IAS 17 übernommen.

Daneben sind die Angabe-Pflichten für Leasingnehmer und Leasinggeber in IFRS 16 gegenüber IAS 17 deutlich umfangreicher geworden. Zielsetzung der Angabe Pflichten ist die Informationsvermittlung an die Abschlussadressaten, die so ein besseres Verständnis darüber erlangen sollen, welche Auswirkungen Leasingverhältnisse auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben.

Für den MS Industrie AG-Konzern werden sich bei Erstanwendung die Aktiva und die Schulden signifikant erhöhen und sich damit die Eigenkapitalquote vermindern. Die derzeitigen Bankkredite, bei denen Mindesteigenkapitalquoten im Rahmen von sog. "Financial-Covenants" vereinbart sind, werden vor der Erstanwendung des IFRS 16 ganz überwiegend noch nicht ausgelaufen sein. Wir gehen jedoch auch für die verbleibenden Bankkredite davon aus, dass die Verringerung der Eigenkapitalquote nicht dazu führen wird, dass Vereinbarungen zur Mindesteigenkapitalquote nicht eingehalten werden können; vielmehr erwarten wir gegebenenfalls eine Anpassung der "Financial-Covenants" von Bankenseite.

Zum 31. Dezember 2017 hat der Konzern Zahlungsverpflichtungen aus unkündbaren Mietleasingverhältnissen in Höhe von Mio. EUR 31,1. IAS 17 verlangt weder die Erfassung eines "RoU"-Vermögenswerts noch einer Leasingverbindlichkeit für diese zukünftigen Zahlungen. Stattdessen enthält Punkt 29. die erforderlichen Anhangsangaben. Eine vorläufige Beurteilung deutet darauf hin, dass diese Vereinbarungen die Definition einer Leasingvereinbarung nach IFRS 16 erfüllen und der Konzern daher entsprechende "RoU"-Vermögenswerte und Leasingverbindlichkeiten bei Anwendung von IFRS 16 zu bilanzieren hätte, sofern im Einzelfall nicht die Ausnahmen für kurzfristige Leasingverhältnisse oder geringwertige Vermögenswerte greifen.

Auf Basis der gegenwärtig als "Operating-Lease" gehandhabten Leasingverhältnisse für Immobilien-, KFZ- und EDV-Leasing wird aus der Anwendung von IFRS 16 im Konzernabschluss der MS Industrie AG zum 31. Dezember 2019 voraussichtlich ein bilanzverlängernder Effekt in Höhe von rund Mio. EUR 21 resultieren, das wäre auf Basis des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2017 eine Erhöhung der Bilanzsumme um rund 14 %.

Aus den folgenden Änderungen an Standards erwartet der Konzern keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss:

Änderungen an IFRS 4 zur Anwendung von IFRS 4 Versicherungsverträge und IFRS 9 Finanzinstrumente

Die Änderungen an IFRS 4 betreffen die Anpassungen der Erstanwendung von IFRS 9 für Versicherer. Durch unterschiedliche Zeitpunkte des Inkrafttretens von IFRS 9 und dem neuen Standard für Versicherungsverträge ergeben sich ohne diese Anpassungen für einen Übergangszeitraum erhöhte Volatilitäten in Ergebnissen und ein doppelter Umstellungsaufwand. Die Änderungen sind in der EU spätestens in den Geschäftsjahren anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Die betreffenden Unternehmen können, wenn sie IFRS 4 auf bestehende Versicherungsverträge anwenden, für Geschäftsjahre, die vor dem 1. Januar 2021 beginnen weiterhin IAS 39 statt IFRS 9 anwenden. Dies gilt nur dann, wenn IFRS 9 nicht bereits vorher angewendet wurde. Die Erstanwendung entspricht damit dem vom IASB beschlossenen Anwendungszeitpunkt.

IFRS 17 Versicherungsverträge (anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2021 beginnen; noch nicht zur Anwendung freigegeben durch die EU).

Änderungen an IFRS 10 und IAS 28 (verpflichtender Anwendungszeitpunkt vom IASB auf unbestimmte Zeit verschoben)

Die Änderungen an IFRS 10 und IAS 28 betreffen die Veräußerung oder Einbringung von Vermögenswerten zwischen einem Investor und einem assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen. Dabei hängt das Ausmaß der Erfolgserfassung bei Transaktionen mit einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture davon ab, ob die veräußerten oder eingebrachten Vermögenswerte einen Geschäftsbetrieb gemäß IFRS 3 Definition darstellen.

Änderungen an IFRS 2 Klassifizierung und Bewertung von aktienbasierten Zahlungstransaktionen (anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen)

Änderungen an IFRS 9 Finanzinstrumente (anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen)

Änderungen an IAS 40 zu Übertragungen von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien (anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen).

IFRIC 22 Transaktionen in fremder Währung und im Voraus gezahlte Gegenleistungen (anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen).

IFRIC 23 Berücksichtigung von Unsicherheiten bei der Ertragssteuerbilanzierung (anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen; noch nicht zur Anwendung freigegeben durch die EU).

Änderungen an IAS 28 Langfristige Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures (anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen; noch nicht zur Anwendung freigegeben durch die EU).

Änderungen an mehreren Standards im Rahmen der jährlichen Verbesserungen (Zyklus 2014-2016 und Zyklus 2015-2017) (anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2017 oder am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen).

Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Konsolidierungskreis und Stichtag

In den Konzernabschluss sind neben der MS Industrie AG alle in- und ausländischen Konzernunternehmen einbezogen.

Im Einzelnen sind neben dem Mutterunternehmen folgende Unternehmen im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2017 und 31. Dezember 2016 voll konsolidiert worden:

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Stimmrechts- und Kapitalanteil
Firma des Tochterunternehmens Sitz 31.12.2017 31.12.2016
MS Technologie Group GmbH München 100,00 % 100,00 %
MS Powertrain Technologie GmbH Trossingen 100,00 % 100,00 %
MS Ultraschall Technologie GmbH Spaichingen 100,00 % 100,00 %
MS Powertec GmbH Zittau 100,00 % 100,00 %
MS Industrie Verwaltungs GmbH (gegründet am 26. August 2016) Spaichingen 100,00 % 100,00 %
MS Industries Inc. Webberville, Michigan/USA 100,00 % 100,00 %
MS Property & Equipment, LLC Webberville, Michigan/USA 100,00 % 100,00 %
MS Precision Components, LLC Webberville, Michigan/USA 100,00 % 100,00 %
MS Plastic Welders, LLC Webberville, Michigan/USA 100,00 % 100,00 %
MS Industries Administrative, LLC (wirtschaftlich aktiv und konsolidiert seit 01. Januar 2017) Webberville, Michigan/USA 100,00 % 0,00 %
MS Enterprise Holding Ltda. Salto, Bundesstaat Sao Paulo/Brasilien 100,00 % 100,00 %
Elektromotorenwerk Grünhain GmbH Grünhain-Beierfeld 100,00 % 100,00 %
EMGR Beteiligungs GmbH Grünhain-Beierfeld 75,10 % 75,10 %
EMGR EAD Gabrovo, Bulgarien 100,00 % 100,00 %
GCI BridgeCapital GmbH München 100,00 % 100,00 %
Zum 31. Oktober 2017 wurden entkonsolidiert:
MS Real Estate GmbH & Co. KG Spaichingen 6,00 % 100,00 %

Bilanzstichtag bei allen in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen ist der 31. Dezember.

Unternehmenserwerbe

Im Geschäftsjahr fanden keine Unternehmenserwerbe statt.

Veräußerung von Tochterunternehmen

MS Real Estate GmbHH & Co. KG, Spaichingen

Die MS Real Estate GmbH & Co. KG wurde mit Wirkung zum 31. Oktober 2017 aufgrund des zum 1. November 2017 erfolgten Verkaufs von 94,0 % der Anteile entkonsolidiert.

Aufgrund des Kontrollverlustes sind die folgenden Vermögenswerte und Schulden abgegangen:

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TEUR
Langfristige Vermögenswerte
- Immobilien 8.293
Kurzfristige Vermögenswerte
- Liquide Mittel 1
Langfristige Rückstellungen und Verbindlichkeiten
- Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 4.106
- Latente Steuerverbindlichkeiten 2
Kurzfristige Rückstellungen und Verbindlichkeiten
- Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 233
- Übrige kurzfristige Rückstellungen und Verbindlichkeiten 528
--Verbindlichkeiten 3.557
Veräußertes Nettovermögen -132

Der Veräußerungsgewinn stellt sich damit wie folgt dar:

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TEUR
Erhaltene Gegenleistung 1.247
Abzüglich veräußertes Nettovermögen -132
Ergebnis aus dem Verkauf von Tochtergesellschaften (Punkt 2.) 1.379

Die verbliebenen 6,0 % der Anteile an der MS Real Estate GmbH & Co. KG werden zum 31. Dezember 2017 als Beteiligungen bilanziert.

Konsolidierungsgrundsätze

Die in den Konzernabschluss einbezogenen Jahresabschlüsse bzw. Teilkonzernabschlüsse aller Konzernunternehmen sind auf Basis einheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt.

Die Kapitalkonsolidierung erfolgte nach der Erwerbsmethode. Die bei einem Unternehmenszusammenschluss erhaltene Gegenleistung wird zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Mit dem Unternehmenszusammenschluss verbundene Transaktionskosten werden bei Anfall erfolgswirksam erfasst. Die erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden werden mit ihren beizulegenden Zeitwerten bewertet. Hierzu bestehen folgende Ausnahmen:

Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden und Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten in Verbindungen mit Vereinbarungen für Leistungen an Arbeitnehmer werden gemäß IAS 12 "Ertragsteuern" bzw. IAS 19 "Leistungen an Arbeitnehmer" erfasst bzw. bewertet.

Schulden oder Eigenkapitalinstrumente, welche sich auf anteilsbasierte Vergütungen oder auf den Ersatz anteilsbasierter Vergütungen durch den Konzern beziehen, werden zum Erwerbszeitpunkt gemäß IFRS 2 "Anteilsbasierte Vergütung" bewertet und

Vermögenswerte (oder Veräußerungsgruppen), die gemäß IFRS 5 "Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche" als zur Veräußerung gehalten eingestuft sind, werden gemäß IFRS 5 bewertet.

Der Geschäfts- oder Firmenwert ergibt sich als Überschuss der Summe aus übertragener Gegenleistung, dem Betrag aller nicht beherrschenden Anteile an dem erworbenen Unternehmen und dem beizulegenden Zeitwert des zuvor vom Erwerber gehaltenen Eigenkapitalanteils an dem erworbenen Unternehmen (sofern gegeben) über den Saldo der zum Erwerbszeitpunkt ermittelten beizulegenden Zeitwerte der erworbenen, identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden. Für den Fall, dass sich - auch nach nochmaliger Beurteilung - ein negativer Unterschiedsbetrag ergibt, wird dieser unmittelbar als Ertrag erfolgswirksam erfasst.

Ein Unternehmen wird ab dem Zeitpunkt, zu dem die Gesellschaft oder ein anderes Konzernunternehmen die Beherrschung über das Unternehmen erlangt hat, bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Beherrschung durch die Gesellschaft oder das Konzernunternehmen endet, in den Konzernabschluss einbezogen. Der Konzern erlangt Beherrschung, wenn er:

Verfügungsmacht über Beteiligungsunternehmen ausüben kann,

schwankenden Renditen aus der Beteiligung ausgesetzt ist, und

die Renditen aufgrund seiner Verfügungsmacht der Höhe nach beeinflussen kann.

Wenn der Konzern keine Stimmrechtsmehrheit besitzt, so beherrscht er das Beteiligungsunternehmen dennoch, wenn er durch seine Stimmrechte oder anderweitig über die praktische Möglichkeit verfügt, die maßgeblichen Tätigkeiten des Beteiligungsunternehmens einseitig zu bestimmen.

Das Auf- und Abstocken von Mehrheitsbeteiligungen ohne Kontrollverlust wird erfolgsneutral als Eigenkapitaltransaktion dargestellt.

Forderungen, Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften wurden gegeneinander aufgerechnet.

Gewinne und Verluste aus den konzerninternen Leistungsbeziehungen wurden eliminiert. Konzerninterne Umsatzerlöse wie auch andere konzerninterne Erträge wurden mit den auf sie entfallenden Aufwendungen verrechnet.

Auf ergebniswirksame Konsolidierungsvorgänge wurden Steuerabgrenzungen nach IAS 12 insoweit vorgenommen, als sich der abweichende Steueraufwand in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich wieder ausgleicht.

Fremdwährungen

Bei der Aufstellung der Abschlüsse jedes einzelnen Konzernunternehmens werden Geschäftsvorfälle, die auf andere Währungen als die funktionale Währung des Konzernunternehmens (Fremdwährungen) lauten, mit den am Tag der Transaktion gültigen Kursen umgerechnet. Die funktionale Währung des Konzerns ist der Euro. An jedem Abschlussstichtag sind monetäre Posten in Fremdwährung mit dem gültigen Stichtagskurs umzurechnen. Zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertete nicht-monetäre Posten werden mit dem Wechselkurs zum Zeitpunkt der erstmaligen bilanziellen Erfassung umgerechnet. Umrechnungsdifferenzen aus monetären Posten werden grundsätzlich erfolgswirksam in der Periode erfasst, in der sie auftreten.

Zur Aufstellung eines Konzernabschlusses sind die Vermögenswerte und Schulden der ausländischen Geschäftsbetriebe des Konzerns in Euro umzurechnen, wobei die am Abschlussstichtag gültigen Wechselkurse herangezogen werden. Erträge und Aufwendungen werden zum Durchschnittskurs der Periode umgerechnet. Umrechnungsdifferenzen aus der Umrechnung ausländischer Geschäftsbetriebe in Konzernwährung werden im sonstigen Ergebnis erfasst und im Eigenkapital angesammelt.

Es wurden folgende Kurse verwendet:

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Stichtagskurs Durchschnittskurs
31.12.2017 31.12.2016 2017 2016
US Dollar (USD) USD/EUR 1,1993 1,0541 1,1297 1,1066
Brasilianischer Real (BRL) BRL/EUR 3,9729 3,4305 3,6054 3,8712
Chinesischer Renminbi (CNY) CNY/EUR 7,8044 7,3202 7,6290 7,3522
Bulgarische Lewa (BGN) BGN/EUR 1,9558 1,9558 1,9558 1,9558

Schätzungen, Annahmen und Ermessensentscheidungen

Die Erstellung des Konzernabschlusses erfordert Schätzungen und Annahmen, die die Beträge der Vermögenswerte, Verbindlichkeiten, Rückstellungen und finanziellen Verpflichtungen zum Bilanzstichtag sowie die Erträge und Aufwendungen des Berichtsjahres beeinflussen können. Den Annahmen und Schätzungen liegen Prämissen zugrunde, die auf den jeweils aktuell verfügbaren Kenntnissen basieren. Durch von den Annahmen abweichende Entwicklungen dieser Rahmenbedingungen können die sich ergebenden Beträge von den ursprünglich erwarteten Schätzungen abweichen.

Schätzungen mit einer wesentlichen Auswirkung auf den Konzernabschluss ergeben sich insbesondere bei der Bewertung der Pensionsrückstellungen (siehe Punkt 20.) und der Dotierung von anderen Rückstellungen im Sinne des IAS 37 (siehe Punkt 18.) sowie bei der Berechnung von Zeitwerten. Dabei werden im Konzern zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts von verschiedenen Finanzinstrumenten auch Bewertungsverfahren benutzt, deren Inputs nicht auf beobachtbaren Marktdaten basieren (siehe Punkt 32.).

Darüber hinaus werden im Rahmen der Überprüfung der Werthaltigkeit der immateriellen Vermögenswerte des Anlagevermögens, der Sachanlagen und der als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien zukunftsbezogene Annahmen und Schätzungen vorgenommen. Wir verweisen diesbezüglich auf Punkt 15. Zudem überprüft der Konzern regelmäßig die geschätzten Nutzungsdauern dieser Vermögenswerte.

Liquide Mittel

Unter den liquiden Mitteln werden Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten ausgewiesen. Die Bewertung erfolgt jeweils zum Nennwert.

Immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagevermögen und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen sind zu Anschaffungskosten und vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Abschreibungen werden nach der linearen Methode über die erwartete Nutzungsdauer des Vermögenswertes (Gebäude über 15 bis 50 Jahre, Kundenbeziehungen über acht Jahre und übrige in der Regel drei bis zehn Jahre) vorgenommen. Übersteigt der Buchwert eines Vermögenswertes seinen erzielbaren Betrag, werden Wertminderungen erfasst.

Die immateriellen Vermögenswerte beinhalten aktivierte Entwicklungsaufwendungen sowie sonstige immaterielle Vermögenswerte. Kosten für Forschungsaktivitäten werden in der Periode, in der sie anfallen, als Aufwand erfasst. Ein selbsterstellter immaterieller Vermögenswert, der sich aus der Entwicklungstätigkeit ergibt, wird dann, und nur dann, erfasst, wenn die folgenden Nachweise sämtlich erbracht wurden:

technische Realisierbarkeit der Fertigstellung und Verfügbarkeit adäquater technischer, finanzieller und sonstiger Ressourcen

Absicht und Fähigkeit zur Fertigstellung sowie beabsichtigte Nutzung oder Verkauf

Zufluss wirtschaftlichen Nutzens an den Konzern

Fähigkeit zur verlässlichen Bestimmung der zurechenbaren Aufwendungen

Der Betrag, mit dem ein selbst erstellter immaterieller Vermögenswert erstmalig aktiviert wird, ist die Summe der entstandenen Aufwendungen von dem Tag an, an dem der immaterielle Vermögenswert die oben genannten Bedingungen erstmals kumulativ erfüllt. Wenn ein selbst erstellter immaterieller Vermögenswert nicht aktiviert werden kann bzw. noch kein immaterieller Vermögenswert vorliegt, werden die Entwicklungskosten erfolgswirksam in der Periode erfasst, in der sie entstehen.

Im Rahmen von Finanzierungsleasing gehaltene, bilanzierte Vermögenswerte werden über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer auf derselben Grundlage wie eigene Vermögenswerte abgeschrieben.

Als "als Finanzinvestition gehaltene Immobilien" bezeichnet man Immobilien, die zur Erzielung von Mieteinnahmen und/oder zum Zwecke der Wertsteigerung gehalten werden (einschließlich Immobilien, die sich in der Herstellung befinden und solchen Zwecken dienen sollen). Diese werden bei Zugang mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten, einschließlich Transaktionskosten, angesetzt.

Bei den "als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien" handelt es sich um ein in 2014 aus den Sachanlagen umgegliedertes Grundstück in Großsteinberg ohne Bauten mit einer auf insgesamt 99 Jahre befristeten Grunddienstbarkeit an einem in Leipzig/Wiederitzsch gelegenen, seit April 2014 an die Beteiligung MR3W Solarpark Leipzig GmbH & Co. KG, Augsburg, den Betreiber einer Photovoltaikanlage, verpachteten Grundstück. Hinsichtlich der Folgebewertung hat die MS Industrie AG das Anschaffungskostenmodell gewählt. Die Bewertung erfolgt zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen. Abschreibungen werden nach der linearen Methode über die erwartete Nutzungsdauer des Vermögenswertes von 99 Jahren vorgenommen.

Eine "als Finanzinvestition gehaltene Immobilie" wird bei Abgang oder dann, wenn sie dauerhaft nicht mehr genutzt werden soll und ein zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen aus dem Abgang nicht mehr erwartet wird, ausgebucht. Der sich aus dem Abgang ergebende Gewinn oder Verlust bestimmt sich als Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert des Vermögenswertes und wird in der Periode des Abgangs im Gewinn oder Verlust erfasst.

Assoziierte Unternehmen und Beteiligungen

Anteile an assoziierten Unternehmen

Ein assoziiertes Unternehmen ist ein Unternehmen, auf das die MS Industrie AG oder ein anderes Konzernunternehmen einen maßgeblichen Einfluss hat. Maßgeblicher Einfluss ist die Möglichkeit, an den finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungen des Unternehmens mitzuwirken. Dabei liegt weder Beherrschung noch gemeinschaftliche Führung der Entscheidungsprozesse vor.

Die Beteiligungen des Konzerns an assoziierten Unternehmen werden nach der Equity-Methode bilanziert.

Die Anteile an assoziierten Unternehmen werden zu Anschaffungskosten, erhöht bzw. vermindert um den Anteil des Konzerns am Gewinn oder Verlust und am sonstigen Ergebnis des assoziierten Unternehmens bewertet. Jeglicher Überschuss der Anschaffungskosten des Anteilserwerbs über dem beizulegenden Zeitwert des Nettovermögens des assoziierten Unternehmens wird als Geschäfts- oder Firmenwert erfasst. Der Geschäfts- oder Firmenwert ist Bestandteil des Buchwertes der Beteiligung und wird nicht separat auf das Vorliegen einer Wertminderung geprüft. Die Ermittlung von Indikatoren für eine eventuelle Wertminderung wird nach den Vorschriften des IAS 39 vorgenommen. Sofern ein Wertminderungstest vorzunehmen ist, wird der Beteiligungsbuchwert (einschließlich Geschäfts- oder Firmenwert) nach den Vorschriften des IAS 36 mit dem erzielbaren Betrag, d.h. mit dem höheren Betrag aus Nutzungswert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten verglichen. Der ermittelte Wertminderungsaufwand wird mit dem Beteiligungsbuchwert verrechnet. Sofern der erzielbare Betrag in den Folgejahren wieder ansteigt, wird eine Wertaufholung nach den Vorschriften des IAS 36 vorgenommen.

Übrige Beteiligungen

Bei den ausgewiesenen Beteiligungen handelt es sich um Beteiligungen, bei denen kein Beherrschungsverhältnis im Sinne von IFRS 10 oder maßgeblicher Einfluss im Sinne von IAS 28 vorliegen, sodass eine Einbeziehung der Beteiligung im Rahmen der Vollkonsolidierung oder die Bewertung als assoziiertes Unternehmen ausscheidet. Die Anteile werden daher nach IAS 39 als Finanzinstrumente bilanziert und bewertet. Alle Beteiligungen sind bei der erstmaligen Erfassung mit den Anschaffungskosten angesetzt, die dem beizulegenden Zeitwert der hingegebenen Gegenleistung entsprechen. Es handelt sich hierbei um den Gegenwert der aufgewendeten Zahlungsmittel oder Zahlungsmitteläquivalente. Bei den im MS Industrie AG-Konzernabschluss ausgewiesenen Beteiligungen handelt es sich um zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte ("available-for-sale"), da keine der anderen Kategorien des IAS 39 zutrifft. Da die Finanzanlagen teilweise über keinen notierten Marktpreis auf einem aktiven Markt verfügen und der beizulegende Zeitwert auch nicht auf andere Art verlässlich ermittelt werden kann, erfolgt die Folgebewertung zum Teil ebenfalls zu Anschaffungskosten, wobei alle Beteiligungen regelmäßig auf Anzeichen für eine Wertminderung geprüft werden. Die beizulegenden Zeitwerte sind nicht ermittelbar, sofern kein Börsenkurs vorliegt und die zukünftigen Cashflows nicht zuverlässig ermittelt werden können.

Zur Zusammensetzung der Finanzanlagen (Beteiligungen und assoziierte Unternehmen) verweisen wir auf Punkt 14 der Erläuterungen unten.

Kredite und Forderungen

Kredite und Forderungen sind nicht-derivative finanzielle Vermögenswerte mit festen oder bestimmbaren Zahlungen, die nicht in einem aktiven Markt notiert sind. Sie werden nach der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich etwaiger Wertminderungen bewertet. Zu Forderungen aus Fertigungsaufträgen verweisen wir auf den Punkt "Grundsätze der Ertragsrealisierung" unten.

Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte

Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte sind nicht-derivative finanzielle Vermögenswerte, die als zur Veräußerung verfügbar bestimmt wurden oder weder als (a) Kredite und Forderungen, (b) bis zur Endfälligkeit zu haltende Investitionen oder (c) finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, eingestuft sind.

Vom Konzern gehaltene börsennotierte Anteile, die in einem aktiven Markt gehandelt werden, werden als zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte kategorisiert und an jedem Abschlussstichtag zum beizulegenden Zeitwert bilanziert. Vom Konzern gehaltene Investitionen in nicht börsennotierte Anteile, die nicht in einem aktiven Markt gehandelt werden, werden auch als zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte klassifiziert und an jedem Abschlussstichtag zum beizulegenden Zeitwert bilanziert, soweit das Management davon ausgeht, dass der beizulegende Zeitwert verlässlich ermittelt werden kann. Wertänderungen werden grundsätzlich erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfasst. Wird eine Finanzanlage veräußert oder wird bei ihr eine Wertminderung festgestellt, werden die bis dahin im sonstigen Ergebnis angesammelten Beträge in den Gewinn oder Verlust um gegliedert.

Zur Veräußerung verfügbare Eigenkapitalinstrumente, für die kein auf einem aktiven Markt notierter Preis vorliegt und deren beizulegender Zeitwert nicht verlässlich ermittelt werden kann, sowie Derivate auf solche nicht notierten Eigenkapitalinstrumente, die nur durch Andienung erfüllt werden können, sind an jedem Abschlussstichtag mit den Anschaffungskosten, abzüglich jeglichen Wertminderungsaufwands, zu bewerten.

Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten

Finanzielle Vermögenswerte sind wertgemindert, wenn infolge eines oder mehrerer Ereignisse, die nach dem erstmaligen Ansatz des Vermögenswertes eintraten, ein objektiver Hinweis dafür vorliegt, dass sich die erwarteten künftigen Cash-flows negativ verändert haben. Die Kriterien, die zu einer Wertminderung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen führen, orientieren sich an der Ausfallwahrscheinlichkeit der Forderung und der erwarteten Bonität der Kunden. Fremdwährungsforderungen sind mit dem aktuellen Kurs zum Bilanzstichtag bewertet.

Ausbuchung finanzieller Vermögenswerte

Der Konzern bucht einen finanziellen Vermögenswert nur aus, wenn die vertraglichen Rechte auf die Zahlungsströme aus einem finanziellen Vermögenswert auslaufen oder er den finanziellen Vermögenswert sowie im Wesentlichen alle mit dem Eigentum des Vermögenswerts verbundenen Risiken und Chancen auf einen Dritten überträgt. Wenn der Konzern weder im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen überträgt noch behält und weiterhin die Verfügungsmacht über den übertragenen Vermögenswert hat, erfasst der Konzern seinen verbleibenden Anteil am Vermögen und eine entsprechende Verbindlichkeit in Höhe der möglicherweise zu zahlenden Beträge. Für den Fall, dass der Konzern im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen eines übertragenen finanziellen Vermögenswerts zurückbehält, hat der Konzern weiterhin den finanziellen Vermögenswert sowie ein besichertes Darlehen für die erhaltene Gegenleistung zu erfassen.

Vorräte

Unter den Vorräten werden neben Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen unfertige und fertige Erzeugnisse sowie Waren ausgewiesen, die mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- und Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert bewertet werden. Die Herstellungskosten umfassen direkt zurechenbare Einzel- und Gemeinkosten. Der Nettoveräußerungswert stellt den geschätzten Verkaufspreis der Vorräte abzüglich aller geschätzten Aufwendungen dar, die für die Fertigstellung und die Veräußerung noch notwendig sind.

Im Geschäftsjahr sowie im Vorjahr wurden keine qualifizierten Vermögenswerte im Sinne des IAS 23 erworben bzw. hergestellt und demzufolge keine Fremdkapitalkosten aktiviert.

Rückstellungen

Rückstellungen werden dann gebildet, wenn der Konzern aus einem Ereignis der Vergangenheit eine gegenwärtige, rechtliche oder tatsächliche Verpflichtung hat, der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung dieser Verpflichtung wahrscheinlich ist und eine zuverlässige Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist. Rückstellungen werden mit dem Betrag angesetzt, der sich aufgrund der bestmöglichen Schätzung der finanziellen Ausgaben zur Erfüllung der zum Bilanzstichtag gegenwärtigen Verpflichtung ergibt.

Gegenwärtige Verpflichtungen, die im Zusammenhang mit belastenden Verträgen entstehen, sind als Rückstellung zu erfassen und zu bewerten. Das Bestehen eines belastenden Vertrages wird angenommen, wenn der Konzern Vertragspartner eines Vertrags ist, von dem erwartet wird, dass die unvermeidbaren Aufwendungen zur Erfüllung des Vertrages den aus diesem Vertrag erwachsenden wirtschaftlichen Nutzen übersteigen werden.

Rückstellungen für die erwarteten Aufwendungen aus Gewährleistungsverpflichtungen gemäß nationalem Kaufvertragsrecht werden zum Verkaufszeitpunkt der betreffenden Produkte nach der besten Einschätzung des Vorstands hinsichtlich der zur Erfüllung der Verpflichtung des Konzerns notwendigen Ausgaben angesetzt.

Altersversorgungsverpflichtungen

Zahlungen für beitragsorientierte Versorgungspläne werden dann als Aufwand erfasst, wenn die Arbeitnehmer die Arbeitsleistung erbracht haben, die sie zu den Versorgungsansprüchen berechtigt.

Bei leistungsorientierten Versorgungsplänen werden die Kosten für die Leistungserbringung mittels des Verfahrens der laufenden Einmalprämien ermittelt, wobei zu jedem Abschlussstichtag eine versicherungsmathematische Bewertung durchgeführt wird.

Neubewertungen, bestehend aus versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten, Veränderungen, die sich aus der Anwendung der Vermögenswertobergrenze ergeben, und der Ertrag aus dem Planvermögen (ohne Zinsen auf die Nettoschuld), werden unmittelbar im sonstigen Ergebnis erfasst und sind damit direkt in der Bilanz enthalten. Die im sonstigen Ergebnis erfassten Neubewertungen sind Teil der sonstigen Rücklagen und werden nicht mehr in die Gewinn- und Verlustrechnung um gegliedert. Nach zu verrechnender Dienstzeitaufwand wird als Aufwand bzw. Ertrag erfasst, wenn die Planänderung eintritt.

Die Nettozinsen ergeben sich aus der Multiplikation des Abzinsungssatzes mit der Nettoschuld (Pensionsverpflichtung abzüglich Planvermögen) oder dem Nettovermögenswert, der sich ergibt, sofern das Planvermögen die Pensionsverpflichtung übersteigt, zu Beginn des Geschäftsjahres. Die leistungsorientierten Kosten beinhalten die folgenden Bestandteile:

Dienstzeitaufwand

Nettozinsaufwand oder -ertrag auf die Nettoschuld oder den Nettovermögenswert

Neubewertung der Nettoschuld oder des Nettovermögenswertes

Der Konzern weist die ersten beiden Bestandteile in der Gewinn- und Verlustrechnung im Personalaufwand (Dienstzeitaufwand) bzw. Finanzergebnis (Nettozinsaufwand bzw. -ertrag) aus.

Die Bewertung im Konzernabschluss erfolgt anhand der so genannten "Projected-Unit-Credit-Methode" (Anwartschaftsbarwertverfahren) auf Basis der Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck unter Zugrundelegung versicherungsmathematischer Grundsätze. Die Abzinsung der Anwartschaften und laufenden Rentenzahlungen erfolgt mit Abzinsungssätzen von 1,6 % (Vorjahr: 1,5 %). Bei der Bewertung der Pensionsrückstellungen wurde für künftige Gehaltssteigerungen entsprechend der vertraglichen Regelungen ein Wert von 0,0 % (Vorjahr: 0,0 %) angesetzt. Für künftige Pensionssteigerungen wurde ein Wert von 1,5 % (Vorjahr: 1,5 %) angesetzt. Für die Fluktuation wurde aufgrund der geringen Anzahl an aktiven Mitarbeitern sowie auf Basis von Erfahrungen der Vergangenheit ein Wert von 0,0 % (Vorjahr: 0,0 %) angesetzt. Zudem wurde eine durchschnittliche Restlebenserwartung von 14,4 Jahren (Vorjahr: 14,7 Jahre) angenommen.

Die betriebliche Altersversorgung erfolgt überwiegend leistungsorientiert ("defined benefit plan"). Die Leistungen basieren dabei auf Beschäftigungsdauer und Entgelt der jeweiligen Mitarbeiter. Die Verpflichtungen umfassen sowohl solche aus bereits laufenden Pensionen als auch aus Anwartschaften auf künftig zu zahlende Pensionen.

Im Zusammenhang mit den leistungsorientierten Pensionsplänen ist die Gesellschaft verschiedenen Risiken ausgesetzt: Neben allgemeinen versicherungsmathematischen Risiken, wie dem Langlebigkeitsrisiko und dem Zinssatzänderungsrisiko, ist die Gesellschaft dem Kapitalmarkt- beziehungsweise Anlagerisiko ausgesetzt:

Kapitalmarkt- beziehungsweise Anlagerisiko: Der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung aus dem Plan wird unter Verwendung eines Abzinsungssatzes ermittelt, der auf Grundlage der Renditen erstrangiger festverzinslicher Unternehmensanleihen bestimmt wird. Sofern Erträge aus dem Planvermögen unter diesem Zinssatz liegen, kann dies zu einer Unterdeckung des Plans führen.

Zinssatzänderungsrisiko: ein Rückgang des Anleihezinssatzes führt zu einer Erhöhung der Planverbindlichkeit, jedoch wird dies teilweise durch einen gestiegenen Ertrag aus der Anlage des Planvermögens kompensiert.

Langlebigkeitsrisiko: Der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung aus dem Plan wird auf Basis der bestmöglichen Schätzung der Sterbewahrscheinlichkeit der begünstigten Arbeitsnehmer sowohl während des Arbeitsverhältnisses als auch nach dessen Beendigung ermittelt. Eine Zunahme der Lebenserwartung bei begünstigten Arbeitnehmern führt zu einer Erhöhung der Planverbindlichkeit.

Für die Pensionszusagen wurden Rückdeckungsversicherungen sowie im Geschäftsjahr 2012 ein "Contractal Trust Arrangement" ("CTA") abgeschlossen. Die Ansprüche aus diesen Versicherungen sowie dem "Contractual Trust Arrangement" werden mit den beizulegenden Zeitwerten angesetzt und als Planvermögen vom Barwert der Verpflichtung abgezogen.

Finanzielle Verbindlichkeiten

Die Bewertung der finanziellen Verbindlichkeiten erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode. Fremdwährungsverbindlichkeiten werden zum jeweiligen Kurs am Bilanzstichtag bewertet.

Derivative Finanzinstrumente

Der Konzern verwendet Zinsswaps zur Steuerung von Zinsrisiken. Die derivativen Finanzinstrumente werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet und als Vermögenswerte angesetzt, wenn ihr beizulegender Zeitwert positiv ist, bzw. als Schulden angesetzt, wenn ihr beizulegender Zeitwert negativ ist.

Gewinne und Verluste aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von derivativen Finanzinstrumenten, die nicht als Sicherungsinstrument designiert sind, werden sofort erfolgswirksam erfasst. Sicherungsbeziehungen im Sinne von IAS 39 bestehen nicht.

Beizulegender Zeitwert der Finanzinstrumente

Die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte der Zinsswaps erfolgt auf Stufe 2 der Bewertungshierarchie nach dem "Discounted-Cashflow"-Verfahren. Künftige Cashflows werden auf Basis von Forward-Zinssätzen (beobachtbare Zinsstrukturkurven am Bilanzstichtag) und kontrahierten Zinssätzen geschätzt und diskontiert.

Die als "available for sale" eingestuften Beteiligungen wurden, soweit möglich, zum beizulegenden Zeitwert auf Basis des jeweiligen Börsenkurses zum Bilanzstichtag bewertet. Beteiligungen, deren beizulegender Zeitwert mangels vorliegender Informationen nicht verlässlich ermittelt werden kann, werden zu Anschaffungskosten bewertet.

Grundsätze der Ertragsrealisierung

Verkauf von Gütern

Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Gütern werden erfasst, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

Der Konzern hat die wesentlichen Risiken und Chancen aus dem Eigentum der Güter auf den Käufer übertragen.

Der Konzern behält weder ein Verfügungsrecht, wie es gewöhnlich mit dem Eigentum verbunden ist, noch eine wirksame Verfügungsmacht über die verkauften Waren und Erzeugnisse.

Die Höhe der Umsatzerlöse kann verlässlich bestimmt werden.

Es ist wahrscheinlich, dass der wirtschaftliche Nutzen aus dem Geschäft dem Konzern zufließen wird.

Die im Zusammenhang mit dem Verkauf angefallenen oder noch anfallenden Kosten können verlässlich bestimmt werden.

Danach sind im Grunde Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Gütern zu erfassen, wenn die Güter geliefert wurden und der rechtliche Eigentumsübergang erfolgt ist.

Beteiligungen (Vorjahr)

Umsatzerlöse aus Beteiligungsveräußerungen wurden bis zum Vorjahr realisiert, soweit es wahrscheinlich war, dass dem MS Industrie-Konzern wirtschaftliche Vorteile zufließen und diese verlässlich schätzbar sind. Die folgenden, besonderen Kriterien mussten ebenfalls erfüllt sein, um Umsatzerlöse bzw. Erträge aus Beteiligungsveräußerungen auszuweisen:

Umsatzerlöse in diesem Bereich wurden erfasst, wenn der Konzern die maßgeblichen Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum an den Beteiligungen und Wertpapieren verbunden sind, auf den Käufer übertragen hat, dem Konzern keine weitere Verfügungsmacht über die verkauften Beteiligungen und Wertpapiere verblieb, die im Zusammenhang mit dem Verkauf angefallenen oder noch anfallenden Kosten verlässlich bestimmt werden konnten und es hinreichend wahrscheinlich war, dass der wirtschaftliche Nutzen zufließen würde.

Die Buchwerte der veräußerten Beteiligungen und Wertpapiere des Umlaufvermögens wurden bis zum Vorjahr als Materialaufwand ausgewiesen.

Beratung

Schwerpunkt im Consulting-Geschäft der MS Industrie AG ist weiterhin die betriebswirtschaftliche Beratung von Unternehmen im In- und Ausland, insbesondere von solchen, bei denen der Schwerpunkt des Beratungsbedarfs auf der Implementierung der während der Analyse entwickelten strategischen und operativen Maßnahmen liegt. Dazu vereinbart der Konzern mit dem Auftraggeber Projekte, die in aller Regel eine Laufzeit von mehreren Monaten umfassen können. Die Projektverantwortung sowie das Risiko des konzeptionellen Erfolgs liegen dabei primär bei dem jeweiligen Auftraggeber, sodass durchweg eine Zeitvergütung vorliegt. Der MS Industrie-Konzern stellt deshalb am Ende eines jeden Monats oder Quartals Rechnungen, in denen er die im vergangenen Monat oder im vergangenen Quartal erbrachten Leistungen abrechnet und die Umsatzerlöse realisiert.

Dividenden und Zinserträge

Dividendenerträge aus Anteilen werden erfasst, wenn der Rechtsanspruch des Anteilseigners auf Zahlung entstanden ist.

Zinserträge sind zu erfassen, wenn es wahrscheinlich ist, dass der wirtschaftliche Nutzen dem Konzern zufließen wird und die Höhe der Erlöse verlässlich bestimmt werden kann. Zinserträge sind nach Maßgabe des ausstehenden Nominalbetrages mittels des maßgeblichen Effektivzinssatzes zeitlich abzugrenzen. Der Effektivzinssatz ist derjenige Zinssatz, mit dem die erwarteten zukünftigen Einzahlungen über die Laufzeit des finanziellen Vermögenswertes exakt auf den Nettobuchwert dieses Vermögenswertes bei erstmaliger Erfassung abgezinst werden.

Ertragsteuern

Der Ertragsteuer-Aufwand stellt die Summe des laufenden Steueraufwandes und der latenten Steuern dar.

Laufende Steuern

Der laufende Steueraufwand wird auf Basis des zu versteuernden Einkommens für das Jahr ermittelt. Das zu versteuernde Einkommen unterscheidet sich vom Jahresüberschuss aus der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung aufgrund von Aufwendungen und Erträgen, die in späteren Jahren oder niemals steuerbar bzw. steuerlich abzugsfähig sind. Die Verbindlichkeit des Konzerns für die laufenden Steuern wird auf Grundlage der geltenden bzw. aus Sicht des Abschlussstichtages in Kürze geltenden Steuersätze berechnet.

Latente Steuern

Latente Steuern werden für temporäre Differenzen zwischen den Wertansätzen in den Handelsbilanzen und den Steuerbilanzen der Gesellschaft und der Tochtergesellschaften sowie aufgrund von Konsolidierungsvorgängen gebildet.

Für alle zu versteuernden temporären Differenzen wird eine latente Steuerschuld bilanziert, es sei denn, die latente Steuerschuld erwächst aus

dem erstmaligen Ansatz eines Geschäfts- oder Firmenwertes oder

dem erstmaligen Ansatz eines Vermögenswertes oder einer Schuld bei einem Geschäftsvorfall, der kein Unternehmenszusammenschluss ist und zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalles weder das handelsrechtliche Periodenergebnis noch das zu versteuernde Ergebnis (den steuerlichen Verlust) beeinflusst.

Bei zu versteuernden temporären Differenzen in Verbindung mit Anteilen an Tochterunternehmen wird jedoch eine latente Steuerschuld bilanziert, es sei denn, der zeitliche Verlauf der Auflösung der temporären Differenz kann von der Gesellschaft gesteuert werden, und es ist wahrscheinlich, dass sich die temporäre Differenz in absehbarer Zeit nicht auflösen wird.

Für alle abzugsfähigen temporären Differenzen wird ein latenter Steueranspruch in dem Maße bilanziert, wie es wahrscheinlich ist, dass ein zu versteuerndes Ergebnis verfügbar sein wird, gegen das die abzugsfähige Differenz verwendet werden kann, es sei denn, der latente Steueranspruch erwächst aus

dem erstmaligen Ansatz des Geschäfts- oder Firmenwertes oder

dem erstmaligen Ansatz eines Vermögenswertes oder einer Schuld bei einem Geschäftsvorfall, der kein Unternehmenszusammenschluss ist und zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalles weder das handelsrechtliche Periodenergebnis noch das zu versteuernde Ergebnis (den steuerlichen Verlust) beeinflusst.

Bei steuerlich abzugsfähigen temporären Differenzen in Verbindung mit Anteilen an Tochterunternehmen wird jedoch ein latenter Steueranspruch nur insoweit bilanziert, wie es wahrscheinlich ist, dass sich die temporäre Differenz in absehbarer Zeit auflösen wird und dass das zu versteuernde Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das die temporäre Differenz verwendet werden kann.

Aktive latente Steuern für noch nicht genutzte steuerliche Verluste werden in dem Umfang aktiviert, in dem es wahrscheinlich ist, dass ein zukünftiges zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das die noch nicht genutzten steuerlichen Verluste verwendet werden können.

Der Buchwert der latenten Steueransprüche wird zu jedem Bilanzstichtag überprüft und insoweit reduziert, als es nicht länger wahrscheinlich ist, dass ausreichende zu versteuernde Ergebnisse zur Nutzung dieser Ansprüche zur Verfügung stehen werden.

Die latenten Steuern werden auf der Basis der Steuersätze in den einzelnen Ländern ermittelt, deren Gültigkeit für die Periode, in der ein Vermögenswert realisiert wird oder eine Schuld erfüllt wird, erwartet wird. Dabei werden die Steuersätze verwendet, die zum Abschlussstichtag gültig oder angekündigt sind.

Eine Verrechnung latenter Steueransprüche und latenter Steuerschulden wird nur vorgenommen, wenn

ein einklagbares Recht zur Aufrechnung tatsächlicher Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden besteht und

die latenten Steueransprüche und latenten Steuerschulden sich auf Ertragsteuern beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde für dasselbe Steuersubjekt erhoben werden oder für unterschiedliche Steuersubjekte, die beabsichtigen, in jeder zukünftigen Periode, in der die Ablösung oder Realisierung erheblicher Beträge an latenten Steuerschulden bzw. Steueransprüchen zu erwarten ist, entweder den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen oder gleichzeitig mit der Realisierung des betreffenden Vermögenswertes die dazugehörige Verbindlichkeit abzulösen.

Unternehmenserwerbe und -veräußerungen

Unternehmenserwerbe bzw. Unternehmenszusammenschlüsse sind gem. IFRS 3.A definiert als eine Transaktion oder ein anderes Ereignis, durch die/das ein Erwerber die Beherrschung über einen Geschäftsbetrieb erlangt. Beherrschung bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der Erwerber die Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen hat, einer Risikobelastung durch schwankende Renditen ausgesetzt ist und seine Verfügungsgewalt einsetzen kann, um die Höhe der schwankenden Renditen des Beteiligungsunternehmens zu beeinflussen.

Nach dem 1. Januar 2010 haben seitens des Konzerns keine Unternehmenszusammenschlüsse im Sinne des IFRS 3 stattgefunden.

Für nach dem 1. Januar 2010 erfolgte Unternehmenszusammenschlüsse wird die bei einem Unternehmenszusammenschluss übertragene Gegenleistung zum beizulegenden Zeitwert bewertet, der sich bestimmt aus der Summe der zum Tauschzeitpunkt gültigen beizulegenden Zeitwerte der übertragenen Vermögenswerte, der von den früheren Eigentümern des erworbenen Unternehmens übernommenen Schulden und der vom Konzern emittierten Eigenkapitalinstrumente im Austausch gegen die Beherrschung des erworbenen Unternehmens. Mit dem Unternehmenszusammenschluss verbundene Kosten sind bei Anfall grundsätzlich erfolgswirksam zu erfassen.

Die erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden sind grundsätzlich mit ihren beizulegenden Zeitwerten zum Erwerbszeitpunkt zu bewerten. Der Geschäfts- oder Firmenwert entspricht dem Überschuss aus der Summe der übertragenen Gegenleistung, dem Betrag aller nicht beherrschenden Anteile an dem erworbenen Unternehmen, dem beizulegenden Zeitwert des zuvor vom Erwerber gehaltenen Eigenkapitalanteils an dem erworbenen Unternehmen (sofern gegeben) und dem Saldo der zum Erwerbszeitpunkt bestehenden Beträge der erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und der übernommenen Schulden. Für den Fall, dass nach erfolgter nochmaliger Beurteilung der dem Konzern zuzurechnende Anteil am beizulegenden Zeitwert des erworbenen identifizierbaren Nettovermögens größer ist als die Summe aus der übertragenen Gegenleistung, dem Betrag der nicht beherrschenden Anteile an dem erworbenen Unternehmen und dem beizulegenden Zeitwert des zuvor vom Erwerber gehaltenen Eigenkapitalanteils an dem erworbenen Unternehmen (sofern gegeben), ist der übersteigende Betrag unmittelbar erfolgswirksam innerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen.

Anteile nicht beherrschender Gesellschafter, die gegenwärtig Eigentumsrechte vermitteln und dem Inhaber im Falle der Liquidation das Recht geben, einen proportionalen Anteil am Nettovermögen des Unternehmens zu erhalten, sind bei Zugang entweder zum beizulegenden Zeitwert oder zum entsprechenden Anteil der bilanzierten Beträge des identifizierbaren Nettovermögens zu bewerten. Dieses Wahlrecht kann bei jedem Unternehmenszusammenschluss neu ausgeübt werden. Andere Komponenten von Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter sind mit ihren beizulegenden Zeitwerten oder den Wertmaßstäben zu bewerten, die sich aus anderen Standards ergeben.

Wenn die vom Konzern bei einem Unternehmenszusammenschluss übertragene Gegenleistung Vermögenswerte oder Schulden enthält, die aus einer Vereinbarung über eine bedingte Gegenleistung stammen, ist die bedingte Gegenleistung mit dem zum Erwerbszeitpunkt geltenden beizulegenden Zeitwert zu bewerten und als Teil der übertragenen Gegenleistung zu behandeln. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts der bedingten Gegenleistung, die Berichtigungen während des Bewertungszeitraumes darstellen, sind rückwirkend zu korrigieren und entsprechend gegen den Geschäfts- oder Firmenwert oder den Gewinn aus einem Erwerb zu einem Preis unter dem Marktwert zu buchen. Berichtigungen während des Bewertungszeitraumes sind Anpassungen, um zusätzliche Informationen über Fakten und Umstände widerzuspiegeln, die zum Erwerbszeitpunkt bestanden. Der Bewertungszeitraum darf ein Jahr vom Erwerbszeitpunkt an nicht überschreiten.

Für die vor dem 1. Januar 2010 stattgefundenen Unternehmenszusammenschlüsse galt Folgendes:

Die Anschaffungskosten bestimmten sich aus der Summe der zum Tauschzeitpunkt gültigen beizulegenden Zeitwerte der übertragenen Vermögenswerte, der eingegangenen oder übernommenen Schulden und der vom Konzern emittierten Eigenkapitalinstrumente im Austausch gegen die Beherrschung des erworbenen Unternehmens. Mit dem Unternehmenszusammenschluss verbundene Kosten wurden ebenfalls als Anschaffungskosten behandelt, sofern sie direkt zurechenbar waren. Die identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten wurden grundsätzlich mit dem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt erfasst, wenn die entsprechenden Ansatzvoraussetzungen erfüllt waren.

Der aus dem Erwerb resultierende Geschäfts- oder Firmenwert wurde als Vermögenswert erfasst und mit seinen Anschaffungskosten bewertet, welche sich als Überschuss der Anschaffungskosten für den Anteilserwerb über die bilanzierten Beträge der identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten bestimmen. Falls nach erfolgter nochmaliger Beurteilung der dem Konzern zuzurechnende Anteil am beizulegenden Zeitwert der erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten die Anschaffungskosten für den Anteilserwerb überstieg, wurde der übersteigende Betrag unmittelbar als Gewinn erfasst. Bedingte Gegenleistungen wurden ausschließlich dann erfasst, wenn sie wahrscheinlich waren und verlässlich bewertet werden konnten. Spätere Anpassungen der bedingten Gegenleistungen wurden gegen die Anschaffungskosten erfasst.

Die Minderheitenanteile wurden bei Zugang mit ihrem proportionalen Anteil an den bilanzierten Beträgen der erworbenen Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten bewertet. Die Ansprüche der Minderheitsgesellschafter am Gewinn der damaligen MS Spaichingen GmbH (6 %) standen in den Vorjahren aufgrund einer im Jahr 2008 innerhalb eines Call- und Put-Optionsvertrages getroffenen Vereinbarung zu den Gewinnansprüchen bereits der MS Industrie AG zu. Dies wurde in dem zwischen der damaligen MS Spaichingen GmbH und der MS Technologie Group GmbH im Geschäftsjahr 2011 geschlossenen Ergebnisabführungsvertrag ebenfalls so geregelt. Im Geschäftsjahr 2013 gingen diese Minderheitsanteile im Rahmen der Ausübung des Put-Optionsvertrages im Wege der Sachkapitalerhöhung auf die MS Industrie AG über.

Bilanzierung von Leasingverhältnissen

Leasingverhältnisse werden als Finanzierungsleasingverhältnisse klassifiziert, wenn durch die Leasingvereinbarung im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Chancen und Risiken auf den Leasingnehmer übertragen werden. Alle anderen Leasingverhältnisse werden als Operating-Leasingverhältnisse klassifiziert.

Der Konzern als Leasinggeber

Mieteinnahmen aus Operating-Leasingverhältnissen werden linear über die Laufzeit des entsprechenden Leasingverhältnisses erfolgswirksam verteilt. Anfängliche direkte Kosten, die direkt den Verhandlungen und dem Abschluss eines Leasingverhältnisses zugerechnet werden können, werden dem Buchwert des vermieteten Vermögenswertes zugerechnet und linear über die Laufzeit verteilt. Zu weiteren Ausführungen wird auf Punkt 15.3. verwiesen.

Der Konzern als Leasingnehmer

Mietzahlungen aus Operating-Leasingverhältnissen werden als Aufwand linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses erfasst, es sei denn, eine andere systematische Grundlage entspricht eher dem zeitlichen Nutzenverlauf für den Konzern. Bedingte Mietzahlungen im Rahmen eines Operating-Leasingverhältnisses werden in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie anfallen. Zu weiteren Ausführungen siehe Punkt 29.

Im Rahmen von Finanzierungsleasing erworbene Vermögenswerte werden als Vermögenswerte des Konzerns mit ihren beizulegenden Zeitwerten oder mit dem Barwert der Mindestleasingzahlungen, falls dieser niedriger ist, zu Beginn des Leasingverhältnisses erfasst. Die entsprechende Verbindlichkeit gegenüber dem Leasinggeber wird in der Bilanz als Verpflichtung aus Finanzierungsleasing erfasst. Die Leasingzahlungen werden so auf Zinsaufwendungen und Verminderung der Leasingverpflichtung aufgeteilt, dass eine konstante Verzinsung der verbleibenden Verbindlichkeit erzielt wird. Zinsaufwendungen werden direkt in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Bilanzierung von Zuwendungen der öffentlichen Hand

Zuwendungen der öffentlichen Hand werden so lange nicht erfasst, bis eine angemessene Sicherheit darüber besteht, dass der Konzern die dazugehörigen Bedingungen, die mit den Zuwendungen in Verbindung stehen, erfüllen wird und die Zuwendungen auch gewährt werden. Zuwendungen der öffentlichen Hand werden planmäßig im Gewinn oder Verlust erfasst, und zwar im Verlauf der Perioden, in denen der Konzern die entsprechenden Aufwendungen, die durch die Zuwendungen der öffentlichen Hand kompensiert werden sollen, als Aufwendungen ansetzt. Zuwendungen der öffentlichen Hand, deren wichtigste Bedingung der Kauf, der Bau oder die sonstige Anschaffung langfristiger Vermögenswerte ist, werden als Abgrenzungsposten in der Bilanz erfasst und auf einer systematischen Grundlage erfolgswirksam über die Laufzeit des entsprechenden Vermögenswertes realisiert. Zuwendungen der öffentlichen Hand, die als Ausgleich für bereits angefallene Aufwendungen oder Verluste oder zur sofortigen finanziellen Unterstützung ohne künftig damit verbundenen Aufwand gezahlt werden, werden im Gewinn oder Verlust in der jeweiligen Periode erfasst, in der der entsprechende Anspruch entsteht.

Geschäftsbereichs-Segmentierung

Gemäß IFRS 8 wird eine Segmentberichterstattung nach Geschäftssegmenten gefordert. Diese definiert als Geschäftssegmente einzelne Unternehmensbestandteile,

(1) die Geschäftstätigkeiten betreiben,

(2) mit denen Umsatzerlöse erzielt werden,

(3) bei denen Aufwendungen anfallen können,

(4) deren Betriebsergebnisse regelmäßig überprüft werden und

(5) für die separate Finanzinformationen vorliegen.

Die Abgrenzung der einzelnen Segmente erfolgt auf Basis der dem "Hauptentscheidungsträger" im Konzern, dem so genannten "Chief operating decision maker" (Konzernvorstand), gemäß der internen Berichtsstruktur zur Verfügung stehenden konzerninternen Entscheidungsparameter.

Gemäß IFRS 8.12 ist eine Zusammenfassung von Geschäftssegmenten aufgrund vergleichbarer wirtschaftlicher Merkmale der Geschäftssegmente möglich, wenn vergleichbare wirtschaftliche Merkmale, wie die Art der Produkte und Dienstleistungen, der Produktionsprozesse, der Kundenstruktur, der Vertriebsmethoden oder der Dienstleistungserbringung gegeben sind.

Die Segmentierung wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2017 nach der im Herbst 2016 erfolgten Firmenaufspaltung der vormaligen MS Spaichingen GmbH, Spaichingen, an die ab dem Geschäftsjahr 2017 aktuellen, konzerninternen Reporting-Strukturen angepasst.

Die Segmentierung gemäß IFRS 8 entspricht nun einer sektoralen Gliederung nach Umsätzen aus dem "Antriebstechnik"-Geschäft ("Powertrain - Technology") einerseits und Umsätzen aus dem "Ultraschalltechnik"-Geschäft ("Ultrasonic - Technology") andererseits sowie nach Umsätzen aus dem Dienstleistungsgeschäft.

In die erste Kategorie fallen nun - anders als noch im Vorjahresbericht - alle Umsätze aus dem Segment der Fertigung von mechanischen Baugruppen und Komponenten für die Automobilindustrie, insbesondere im Nutzfahrzeugbereich (Segment Antriebstechnik ("Powertrain - Technology")), also die Umsätze der MS Technologie-Gruppe im Bereich Automotive-(Truck-) Supply und der Elektromotorenwerk Grünhain-Gruppe in den Bereichen Elektromotoren und Aluminium-Druckgussteile sowie die Erträge aus der Veräußerung von Anteilen an derartigen Unternehmensbeteiligungen.

In die zweite Kategorie fallen nun alle Umsätze aus dem Segment der Fertigung von Spezialmaschinen für die Automobilindustrie und von Ultraschall-Schweißsystemen und Serienmaschinen (Segment Ultraschalltechnik ("Ultrasonic - Technology")), also die Umsätze der MS Technologie-Gruppe im Bereich Industrie-(spezial-)-maschinen und Ultraschall-Schweißsysteme sowie die Erträge aus der Veräußerung von Anteilen an derartigen Unternehmensbeteiligungen.

In die dritte Kategorie fallen nun alle Umsätze aus dem Bereich Unternehmensberatung, insbesondere der MS Industrie AG, der MS Industrie Verwaltungs GmbH sowie der MS Industries Administrative LLC, USA, einschließlich der Erträge aus Beratung gegenüber Beteiligungen sowie alle Umsätze aus dem Immobilienbeteiligungsgeschäft, also die Umsätze der GCI BridgeCapital GmbH aus der Grunddienstbarkeit an dem Grundstück Leipzig/Wiederitzsch sowie die Intercompany-Umsätze der MS Property & Equipment LLC., USA und der MS Real Estate GmbH & Co. KG, Spaichingen (bis 31. Oktober 2017).

Im Rahmen der Segmentberichterstattung werden ebenso die Aufwendungen auf die drei Segmente Antriebstechnik ("Powertrain - Technology"), Ultraschalltechnik ("Ultrasonic - Technology") und Dienstleistungsgeschäft aufgeteilt. Zudem ist die Aufteilung des gebundenen Vermögens, der im laufenden Jahr ausgeführten Investitionen in das Anlagevermögen, der Abschreibungen des Anlagevermögens, der Wertberichtigungen auf Forderungen und der Forderungsverluste sowie der Verbindlichkeiten nach Antriebstechnik ("Powertrain - Technology"), Ultraschalltechnik ("Ultrasonic - Technology") und Dienstleistungsgeschäft getrennt ausgewiesen. Wesentliche Abweichungen zwischen den Finanzinformationen der Einzelgesellschaften beziehungsweise Teilkonzerne und den Finanzinformationen des Gesamtkonzerns resultieren aus den Konsolidierungsmaßnahmen. Die Transaktionen zwischen den Segmenten, die vor allem die Beratung gegenüber Beteiligungen und die Vermietung von Immobilien an Beteiligungen betreffen, werden zu Marktpreisen abgewickelt. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der berichtspflichtigen Segmente sind die gleichen, wie sie für den Konzern gelten.

Die Segmentergebnisse setzen sich wie folgt zusammen:

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In TEUR "MS Powertrain"- Gruppe "MS Ultrasonic"- Gruppe
2017 2016 2017 2016
Umsatzerlöse*) 197.249 192.492 53.564 47.250
Bestandsveränderung -236 -957 2.812 1.296
Sonstige betriebliche Erträge 5.875 4.555 368 422
Materialaufwand 116.310 112.790 18.122 14.920
Personalaufwand 35.351 36.956 20.718 18.470
Sonstige betriebliche Aufwendungen 37.114 31.819 13.250 11.490
Segmentabschreibungen 7.854 10.334 1.643 1.177
Wertminderungsaufwand 0 0 0 0
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 6.259 4.191 3.011 2.911
Finanzerträge 1.518 1.239 27 43
Finanzaufwendungen 1.579 2.794 168 177
Ergebnis aus assoziierten Unternehmen 0 0 -4 48
Ergebnis vor Steuern 6.198 2.636 2.866 2.825
Ertragsteuern 1.369 -331 734 982
Konzernperiodenergebnis 4.829 2.967 2.132 1.843
*) Davon: Externe Umsatzerlöse: 197.185 190.185 53.282 47.156
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In TEUR Dienstleistungen Konsolidierung / - Überleitung Total
2017 2016 2017 2016 2017 2016
Umsatzerlöse*) 16.449 16.756 -16.641 -18.999 250.621 237.499
Bestandsveränderung 0 0 -5 0 2.571 339
Sonstige betriebliche Erträge 767 512 -1.428 57 5.582 5.546
Materialaufwand 747 690 -369 -107 134.810 128.293
Personalaufwand 7.565 7.121 -5 -2.039 63.629 60.508
Sonstige betriebliche Aufwendungen 4.729 4.495 -16.784 -11.946 38.309 35.858
Segmentabschreibungen 3.572 3.821 -12 -2.905 13.057 12.427
Wertminderungsaufwand 0 0 0 0 0 0
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 603 1.141 -904 -1.945 8.969 6.298
Finanzerträge 799 824 -1.349 -1.459 995 647
Finanzaufwendungen 816 1.782 -498 -1.883 2.065 2.870
Ergebnis aus assoziierten Unternehmen 606 462 5 0 607 510
Ergebnis vor Steuern 1.192 645 -1.750 -1.521 8.506 4.585
Ertragsteuern -660 -371 103 -92 1.546 188
Konzernperiodenergebnis 1.852 1.016 -1.853 -1.429 6.960 4.397
*) Davon: Externe Umsatzerlöse: 154 158 0 0 250.621 237.499

Im Segment Antriebstechnik entfielen im Geschäftsjahr 2017 TEUR 147.708 der Umsatzerlöse auf zwei zu einem Konzern gehörende Hauptkunden (TEUR 69.231 bzw. TEUR 78.477). Dies entspricht ca. 27,6 % bzw. 31,3 % der konsolidierten Umsatzerlöse des MS Industrie AG-Konzerns. Im Geschäftsjahr 2016 entfielen im Segment Antriebstechnik TEUR 147.725 der Umsatzerlöse auf zwei zu einem Konzern gehörende Hauptkunden (TEUR 60.554 bzw. TEUR 87.171). Dies entsprach ca. 25,5 % bzw. 36,7 % der Vorjahresumsatzerlöse des Konzerns.

In den Segmentergebnissen sind die folgenden Ergebnisse aus der Veräußerung von Anteilen an Unternehmen enthalten:

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In TEUR Antriebstechnik / Ultraschalltechnik Dienstleistungen Konsolidierung/ Überleitung Total
2017 2016 2017 2016 2017 2016 2017 2016
Umsatzerlöse 0 474 0 0 0 0 0 474
Sonstige Erträge 0 0 304 0 0 0 304 0
Materialaufwand 0 -484 0 0 0 0 0 -484
0 -10 304 0 0 0 304 -10

Die Segmentvermögenswerte und -schulden sowie die übrigen Segmentinformationen setzen sich wie folgt zusammen:

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In TEUR "MS Powertrain"- Gruppe "MS Ultrasonic"- Gruppe Dienstleistungen Konsolidierung / - Überleitung Total
2017 2016 2017 2016 2017 2016 2017 2016 2017 2016
Gesamtvermögen 112.604 111.905 47.257 36.803 31.155 45.135 -38.307 -40.047 152.709 153.796
Gesamtrückstellungen und -verbindlichkeiten 70.606 71.228 30.216 23.173 17.245 37.402 -22.042 -29.799 96.025 102.004
Investitionen in Sachanlagevermögen, in als Finanzinvestition gehaltene Immobilien und in Immaterielle Vermögenswerte 5.481 12.156 2.759 2.818 1.695 2.587 0 0 9.935 17.561
Wertberichtigungen auf Forderungen und Forderungsverluste (nicht zahlungswirksam) -4 6 180 29 0 0 0 0 176 35

Nachfolgend werden die Umsatzerlöse im Sitz-Land Deutschland sowie im Ausland, d.h. in Europa (ohne Deutschland), Nordamerika (USA, Kanada), übriges Amerika, Asien/Pazifik und Sonstige (Afrika, Mittlerer Osten u.a.), dargestellt. Ebenso wird die Aufteilung der langfristigen Vermögenswerte sowie der im laufenden Jahr ausgeführten Investitionen in das Anlagevermögen im Sitz-Land sowie im Ausland dargestellt:

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Regionale Gliederung: In TEUR: Umsatzerlöse mit externen Kunden Langfristige*)Vermögenswerte Investitionen in Anlagevermögen nach Standort
2017 2016 2017 2016 2017 2016
Deutschland 126.270 131.584 50.638 60.685 8.346 14.658
Europa (ohne Deutschland) 26.761 23.713 898 891 51 548
Nordamerika (USA, Kanada) 88.267 75.944 10.207 12.996 1.538 2.355
Übriges Amerika 6.122 2.678 0 0 0 0
Asien / Pazifik 1.531 2.319 0 0 0 0
Sonstige (Afrika, Mittlerer Osten, GUS) 1.670 1.261 0 0 0 0
250.621 237.499 61.743 74.572 9.935 17.561

*) ohne zu Veräußerungszwecken gehaltene langfristige Vermögenswerte, latente Steueransprüche, Beteiligungen und Ausleihungen, langfristige finanzielle Vermögenswerte sowie sonstige langfristige Vermögenswerte.

Die Abgrenzung der geographischen Regionen erfolgte nach dem Sitz des Leistungsempfängers.

Leasingverhältnisse

Die MS Technologie-Gruppe und die Elektromotorenwerk Grünhain GmbH haben bereits in Vorjahren diverse Produktionsmaschinen im Rahmen von Finanzierungsleasingvereinbarungen mit konzernfremden Unternehmen beschafft. Zusätzlich hat der MS Industrie-Konzern im Geschäftsjahr 2017 Leasingvereinbarungen über insgesamt TEUR 2.818 neu abgeschlossen.

Die Gesamtlaufzeiten betragen in der MS Technologie-Gruppe zwischen 4 Monaten und 144 Monaten (Vorjahr: zwischen 4 Monaten und 156 Monaten). Der durchschnittliche Effektivzinssatz betrug am 31. Dezember 2017 1,84 % (Vorjahr: 2,22 %). Die Gesamtlaufzeiten betragen bei der Elektromotorenwerk Grünhain GmbH (inklusive Tochtergesellschaften) zwischen 14 Monaten und 57 Monaten (Vorjahr: zwischen 7 Monaten und 56 Monaten). Der durchschnittliche Effektivzinssatz betrug am 31. Dezember 2017 2,48 % (Vorjahr: 2,70 %). Die Zinssätze und Raten sind bei Vertragsabschluss fest vereinbart worden.

Die Leasingvereinbarungen sehen teilweise den Übergang des zivilrechtlichen Eigentums auf den MS Technologie-Teilkonzern nach Ablauf der Vertragslaufzeit vor. Teilweise besteht die Verpflichtung, das Leasingobjekt auf Andienung des Vertragspartners zu erwerben. Wesentliche Verlängerungsoptionen bestehen nicht.

Die Nominalwerte und Barwerte der Mindestleasingzahlungen stellen sich wie folgt dar:

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Mindestleasingzahlungen Barwert der Mindestleasingzahlungen
31.12.2017
TEUR
31.12.2016
TEUR
31.12.2017
TEUR
31.12.2016
TEUR
Mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 4.361 5.806 4.130 5.537
Mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr und bis zu fünf Jahren 10.687 11.159 10.189 10.884
Mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren 2.062 2.265 1.714 2.265
17.110 19.230 16.033 18.686
Abzüglich:
Zukünftige Finanzierungskosten -1.077 -544 - -
Barwert der Mindestleasingzahlungen 16.033 18.686 16.033 18.686
Im Konzernabschluss ausgewiesen als:
Sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten 3.911 5.316
Kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 224 221
Sonstige langfristige finanzielle Verbindlichkeiten 11.641 12.709
Langfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 257 440
16.033 18.686

Die Buchwerte der Leasinggegenstände belaufen sich zum 31. Dezember 2017 auf TEUR 21.045 (Vorjahr: TEUR 23.058) und werden innerhalb der Sachanlagen in der Kategorie "Technische Anlagen und Maschinen" ausgewiesen.

Zuwendungen der öffentlichen Hand

Zuwendungen der öffentlichen Hand betreffen ausschließlich erhaltene Zuwendungen für die Anschaffung langfristiger Vermögenswerte (Sachanlagen). Die Entwicklung des Abgrenzungspostens in der Bilanz stellt sich wie folgt dar:

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Investitionszuschüsse Investitionszulagen gesamt davon
TEUR TEUR TEUR kurzfristig
TEUR
langfristig
TEUR
1.1.2016 2.275 956 3.231 619 2.612
31.12.2016/1.1.2017 1.658 684 2.342 616 1.726
31.12.2017 1.073 449 1.522 575 947

Die Zuwendungen der öffentlichen Hand werden in der Konzernbilanz unter den sonstigen langfristigen und sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Es bestehen keine potentiellen Rückzahlungsverpflichtungen.

Erläuterungen zum Konzernabschluss

1. Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse verteilen sich folgendermaßen:

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MS Industrie AG / GCI BridgeCapital GmbH
TEUR
Elektromotorenwerk Grünhain GmbH
TEUR
Teilkonzern MS Technologie Group GmbH
TEUR
Summe
TEUR
Vorjahr
TEUR
Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Gütern
- Antriebstechnik 0 18.561 178.624 197.185 189.711
- Ultraschalltechnik 0 0 53.282 53.282 47.156
- Verkauf von Beteiligungen 0 0 0 0 474
Umsatzerlöse aus der Erbringung von Dienstleistungen
- Beratung 110 0 38 148 152
- Immobilienwirtschaft 6 0 0 6 6
116 18.561 231.944 250.621 237.499
Vorjahr 623 18.664 218.212 237.499

Die Umsätze der MS Industrie AG enthalten im Vorjahr Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Anteilen an Beteiligungen in Höhe von TEUR 467 sowie periodenfremde Erlöse aus dem Verkauf von Anteilen an der GCI Management Consulting GmbH in 2013 (TEUR 7). Die Erlöse aus dem Verkauf von Anteilen an Beteiligungen (TEUR 304) werden ab dem Geschäftsjahr 2017 im sonstigen Ertrag ausgewiesen.

2. Sonstige Erträge

Die sonstigen Erträge setzen sich wie folgt zusammen:

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2017
TEUR
2016
TEUR
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen und abgegrenzten Verbindlichkeiten 1.483 2.237
Erträge aus Wechselkursveränderungen 2.086 1.201
Zuwendungen der öffentlichen Hand 260 329
Übrige Erträge 1.753 1.779
5.582 5.546

3. Material- und Personalaufwand

3.1 Materialaufwand

Der Materialaufwand setzt sich wie folgt zusammen:

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2017
TEUR
2016
TEUR
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, bezogene Waren und bezogene Leistungen
- MS Technologie-Gruppe 125.474 118.748
- Elektromotorenwerk Grünhain GmbH (inkl. Tochtergesellschaften) 9.241 8.977
- Übrige 95 84
134.810 127.809
Abgänge von Beteiligungen (Vorjahr) 0 484
134.810 128.293

3.2 Personalaufwand

Die Personalaufwendungen entfallen mit TEUR 53.099 (Vorjahr: TEUR 49.963) auf Löhne und Gehälter und mit TEUR 10.530 (Vorjahr: TEUR 10.545) auf soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung. Zu Letzteren wird auf Punkt 20. verwiesen. Der Personalaufwand enthält in Höhe von TEUR 55.132 (Vorjahr: TEUR 53.086) Aufwendungen der MS Technologie-Gruppe.

4. Abschreibungen und Wertminderungsaufwand

Abschreibungen auf Sachanlagen und Immaterielle Vermögenswerte

Die Abschreibungen auf Sachanlagen und Immaterielle Vermögenswerte teilen sich im Einzelnen wie folgt auf:

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2017
TEUR
2016
TEUR
MS Industrie AG und GCI BridgeCapital GmbH 6 28
MS Technologie-Gruppe 12.138 11.456
Elektromotorenwerk Grünhain GmbH (inkl. Tochtergesellschaften) 838 868
12.982 12.352

Abschreibungen auf als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien

Die Abschreibungen auf als Finanzinvestitionen (TEUR 75; Vorjahr: TEUR 75) gehaltene Immobilien entfallen vollständig auf die auf ursprünglich 99 Jahre befristete Grunddienstbarkeit an einem in Leipzig/Wiederitzsch gelegenen Grundstück der Beno Grund & Boden GmbH & Co. KG, München.

5. Sonstige Aufwendungen

Die sonstigen Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:

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2017
TEUR
2016
TEUR
Instandhaltungskosten 5.784 7.563
Energiekosten- und Kosten für Verbrauchsstoffe 6.368 5.438
Miet- und Leasingkosten 4.785 4.214
Aufwendungen für Forschung und Entwicklung 3.458 2.940
Rechts- und Beratungskosten 2.434 2.013
Ausgangsfracht- und Transportkosten 1.990 1.384
Aufwendungen aus Wechselkursveränderungen 2.141 683
Versicherungskosten 613 580
Übrige Aufwendungen 10.736 11.043
38.309 35.858

Die sonstigen Aufwendungen enthalten im Vorjahr in Höhe von TEUR 1.208 einmalige Umzugs- und Instandhaltungskosten in das neue Produktionsgebäude der MS Technologie-Gruppe in Trossingen-Schura.

6. Finanzergebnis und Ergebnis aus assoziierten Unternehmen

Im Finanzergebnis sind Finanzerträge in Höhe von Mio. EUR 1,0 (Vorjahr: Mio. EUR 0,7) und Finanzaufwendungen in Höhe von Mio. EUR 2,1 (Vorjahr: Mio. EUR 2,9) enthalten. Darin sind Mio. EUR 0,4 Finanzertrag (Vorjahr: Mio. EUR 0,2 Finanzertrag) aus Finanzderivaten der MS Technologie-Gruppe, insbesondere aus der Fair Value-Bewertung von Zinssatzswaps, enthalten.

Das Ergebnis aus assoziierten Unternehmen enthält Mio. EUR 0,6 Ertrag aus der "at-equity"-Bewertung der Beno Immobilien-Gruppe (Vorjahr: Mio. EUR 0,5). Daneben enthält die Position Mio. EUR 0,1 Ertrag aus der "at-equity"-Bewertung der Shanghai MS soniTEC Co., Ltd., Shanghai/China (Vorjahr: Mio. EUR -0,1 Aufwand) sowie Mio. EUR -0,1 Aufwand aus der "at-equity"-Bewertung der WTP Ultrasonic lndustria e Comercio de Maquinas Ltda., Contagem City, Brasilien (Vorjahr: Mio. EUR 0,1 Ertrag).

Die Nettoergebnisse aus den Finanzinstrumenten betragen im Geschäftsjahr:

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TEUR Zinserträge Zinsaufwand Aus übrigem Aufwand / Ertrag aus der Folgebewertung Nettoergebnis
zum Fair Value Wertminderung 2017
Finanzielle Vermögenswerte
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte 397 0 0 30 0 427
Kredite und Forderungen 108 0 0 0 -176 -68
Liquide Mittel 50 0 0 0 0 50
Übrige finanzielle Vermögenswerte 0 0 0 331 0 331
Finanzielle Verbindlichkeiten
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierte Verbindlichkeiten 0 -1.966 -35 0 0 -2.001
Derivative finanzielle Verbindlichkeiten 0 -423 0 397 0 -26
Summe Nettoergebnis 555 -2.389 -35 758 -176 -1.287
davon erfasst:
- erfolgswirksam 555 -2.389 -35 427 -176 -1.618
- direkt im Eigenkapital 0 0 0 331 0 331

Die Nettoergebnisse aus den Finanzinstrumenten betrugen im Vorjahr:

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TEUR Zinserträge Zinsaufwand Aus übrigem Aufwand / Ertrag aus der Folgebewertung Nettoergebnis
zum Fair Value Wertminderung 2016
Finanzielle Vermögenswerte
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte 33 0 0 21 0 54
Kredite und Forderungen 149 0 0 0 -35 114
Liquide Mittel 1 0 0 0 0 1
Übrige finanzielle Vermögenswerte 0 0 316 -63 0 253
Finanzielle Verbindlichkeiten
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierte Verbindlichkeiten 0 -2.523 340 0 0 -2.183
Derivative finanzielle Verbindlichkeiten 148 -331 0 244 0 61
Summe Nettoergebnis 331 -2.854 656 202 -35 -1.700
davon erfasst:
- erfolgswirksam 331 -2.854 656 265 -35 -1.637
- direkt im Eigenkapital 0 0 0 -63 0 -63

7. Ertragsteuern

Die Erträge (-) / Aufwendungen (+) aus Ertragsteuern setzen sich wie folgt zusammen:

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2017
TEUR
2016
TEUR
Laufende Ertragsteuern
Inland 534 53
Ausland 1.255 774
Latente Steuern
Inland 150 292
Ausland -393 -931
Saldo (Steueraufwand) 1.546 188

Der latente Steueraufwand resultiert im Geschäftsjahr im Inland vor allem aus dem Verbrauch aktivierter latenter Steueransprüche sowie im Ausland ebenfalls aus dem Verbrauch aktivierter latenter Steueransprüche sowie aus der Neubewertung latenter Steuerverbindlichkeiten der US-amerikanischen Tochtergesellschaften aufgrund der im Dezember 2017 verabschiedeten großen Steuerreform in den USA. Der latente Steueraufwand ist im Geschäftsjahr in Höhe von rund Mio. EUR 0,8 durch die drastische Senkung der Unternehmenssteuer aufgrund der Steuerreform in den USA von 35 % auf 21 % positiv beeinflusst.

Der latente Steueraufwand resultierte im Vorjahr neben temporären Differenzen aus der Bewertung der derivativen Finanzinstrumente vor allem aus dem Verbrauch aktivierter latenter Steueransprüche und dem erstmaligen Ansatz noch nicht genutzter Steuerdifferenzen in den USA.

Im sonstigen Ergebnis wurden latente Steueraufwendungen auf versicherungsmathematische Gewinne und Verluste in Höhe von TEUR 20 (Vorjahr: TEUR 103) und auf Wertänderungen des Planvermögens und der Pensionsrückstellung in Höhe von TEUR 4 (Vorjahr: TEUR 21) erfasst. Sämtliche übrigen Steueraufwendungen und -erträge wurden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Gesetzlicher, tatsächlicher Steuersatz und tatsächliche Steuerbelastung

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2017
%
2016
%
Gesetzlicher Steuersatz 28,0 28,0
Tatsächliche Steuerbelastung 18,2 4,1

Der durchschnittliche erwartete Gesamtsteuersatz beträgt unverändert 28 %. Der gesetzliche Steuersatz beinhaltet pauschaliert die Gewerbesteuer (12 %) und Körperschaftsteuer inklusive Solidaritätszuschlag (16 %).

Überleitungsrechnung nach IAS 12.81

In der Überleitungsrechnung wird der Steueraufwand (Steuerertrag) mit dem Steueraufwand (Steuerertrag) verglichen, der sich bei Verwendung des anzuwendenden Steuersatzes auf das ausgewiesene Gesamtergebnis vor Steuern fiktiv ergeben hätte.

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2017
TEUR
2016
TEUR
Ergebnis vor Ertragsteuern 8.506 4.585
Gesetzlicher Steuersatz für das Mutterunternehmen 28,0 % 28,0 %
Steueraufwand bei Zugrundelegung des für das Mutterunternehmen geltenden Steuersatzes 2.382 1.284
Auswirkungen abweichender Steuersätze -279 -353
Auswirkungen steuerfreier Erträge -411 -105
Auswirkungen steuerlich nicht abziehbarer Aufwendungen 44 118
Auswirkungen steuerlicher Verluste und Verlustvorträge, für die keine latenten Steuern angesetzt wurden 17 61
Auswirkungen aus dem erstmaligen Ansatz von latenten Steuern auf noch nicht genutzte Steuergutschriften -140 -819
Auswirkungen periodenfremder Steueraufwendungen -54 42
Auswirkung von im sonstigen Ergebnis erfassten Steuern -24 -124
Sonstiges 12 84
Saldo Ertragsteuern (Steueraufwand) 1.546 188
Tatsächliche Steuerbelastung des Konzerns 18,2 % 4,1 %

Die Differenz zwischen dem Steuersatz des Mutterunternehmens und dem tatsächlichen Steuersatz des Konzerns resultiert im aktuellen Geschäftsjahr im Wesentlichen aus auf Konzernebene steuerfreien Erträgen und abweichenden Steuersätzen der in den USA ansässigen Tochtergesellschaften. Im Vorjahr resultierte die Differenz ebenfalls im Wesentlichen aus auf Konzernebene steuerfreien Erträgen und abweichenden Steuersätzen der in den USA ansässigen Tochtergesellschaften sowie aus noch nicht genutzten Steuerdifferenzen in den USA.

Temporäre Differenzen aus Beteiligungen an Tochterunternehmen, auf die keine latenten Steuern angesetzt wurden, bestehen in Höhe von TEUR 20.650 (Vorjahr: TEUR 14.483). Die daraus resultierenden passiven latenten Steuern würden TEUR 289 (Vorjahr: TEUR 202) betragen.

Latente Steuern

Die latenten Steuern zum 31. Dezember 2017 beziehen sich auf folgende Sachverhalte:

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31.12.2016
TEUR
Ergebniswirksam erfasst
TEUR
Im sonstigen Ergebnis erfasst
TEUR
31.12.2017
TEUR
Steuerliche Verlustvorträge und nicht genutzte Steuergutschriften
- MS Industrie AG 1.061 -664 0 397
- Teilkonzern MS Technologie Group GmbH 819 -583 0 236
1.880 -1.247 0 633
Temporäre Differenzen
- Entwicklungskosten -685 103 0 -582
- Bewertung des Sachanlagevermögens -3.929 1.989 0 -1.940
- Umqualifizierung des Leasingvermögens -1.807 -156 0 -1.963
- Fair Value Bewertung der derivativen Finanzinstrumente 485 -368 0 117
- Bewertung der Pensionsrückstellungen 438 -208 16 246
- Bewertung der sonstigen Rückstellungen 32 155 8 195
- Umqualifizierung der Leasingverbindlichkeiten 1.785 134 0 1.919
- Übrige Differenzen 698 -159 0 539
-2.983 1.490 24 -1.469
-1.103 243 24 -836
Oberleitung zur Bilanz (saldiert)
- Latente Steueransprüche 824 -738 0 86
- Latente Steuerschulden -1.927 981 24 -922
-1.103 243 24 -836

Im Vorjahr resultierten die latenten Steuern aus den folgenden Sachverhalten:

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31.12.2015
TEUR
Ergebniswirksam erfasst
TEUR
Im sonstigen Ergebnis erfasst
TEUR
31.12.2016
TEUR
Steuerliche Verlustvorträge und nicht genutzte Steuergutschriften
- MS Industrie AG 820 241 0 1.061
- MS Technologie Gruppe 0 819 0 819
820 1.060 0 1.880
Temporäre Differenzen
- Entwicklungskosten -482 -203 0 -685
- Bewertung des Sachanlagevermögens -3.907 -22 0 -3.929
- Umqualifizierung des Leasingvermögens -389 -1.418 0 -1.807
- Fair Value Bewertung der derivativen Finanzinstrumente 570 -85 0 485
- Bewertung der Pensionsrückstellungen 358 -52 132 438
- Bewertung der sonstigen Rückstellungen 197 -157 -8 32
- Umqualifizierung der Leasingverbindlichkeiten 384 1 .401 0 1.785
- Abgrenzung von Anleihekosten und Zinsen -37 37 0 0
- Übrige Differenzen 620 78 0 698
-2.686 -421 124 -2.983
-1.866 639 124 -1.103
Überleitung zur Bilanz (saldiert)
- Latente Steueransprüche 799 -99 124 824
- Latente Steuerschulden -2.665 738 0 -1.927
-1.866 639 124 -1.103

Die dargestellten Bilanzansätze enthalten immer dann einen Kürzungsbetrag, wenn es nicht hinreichend sicher erscheint, dass die darin enthaltenen Steuervorteile tatsächlich genutzt werden können. Zur Beurteilung werden die geplanten zu versteuernden Einkünfte der nächsten maximal fünf Jahre herangezogen.

Folgende noch nicht genutzte Steuergutschriften der in den USA ansässigen Tochtergesellschaften des Teilkonzerns MS Technologie Group GmbH sind nur begrenzt nutzbar:

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Jahr des Verfalls 31.12.2017
TEUR
2037 110
110

Die auf diese Steuergutschriften angesetzten latenten Steuern betragen TEUR 110 (Vorjahr: TEUR 590).

Sämtliche übrigen steuerlichen Verlustvorträge und noch nicht genutzten Steuergutschriften des Konzerns sind grundsätzlich unbegrenzt nutzbar.

Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2017 sind auf körperschaftsteuerliche Verlustvorträge in Höhe von TEUR 6.202 (Vorjahr: TEUR 6.202), gewerbesteuerliche Verlustvorträge in Höhe von TEUR 4.483 (Vorjahr: TEUR 4.483) und steuerliche Verlustvorträge in Bulgarien (TEUR 576; Vorjahr: TEUR 334) keine latenten Steuern angesetzt worden, da diese in den kommenden Jahren voraussichtlich nicht in Anspruch genommen werden können.

8. Berechnung von Aktienstückzahlen und Ergebnissen je Aktie

Für die Berechnung der Aktienanzahl wurde gemäß IAS 33 der gewichtete Durchschnitt unter Berücksichtigung der eigenen Anteile ermittelt. Die Verwässerung berücksichtigt, falls anwendbar, neben den zum Grundkapital gehörenden Aktien auch die zum Stichtag bereits ausübbaren, aber noch nicht ausgeübten Wandlungsrechte aus an Mitarbeiter ausgegebenen Optionen.

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Geschäftsjahr 2017 2016
Konzernjahresüberschuss, zurechenbar den Gesellschaftern des Mutterunternehmens (TEUR) 7.022 4.464
Gewichtete Aktienanzahl 29.893.201 29.857.674
Unverwässertes Ergebnis je Aktie (EUR) 0,23 0,15

Zum Bilanzstichtag bestanden keine ausübbaren Optionen. Das verwässerte Ergebnis je Aktie entspricht daher dem unverwässerten Ergebnis je Aktie.

9. Anteil anderer Gesellschafter am Konzernjahresergebnis

Die Anteile anderer Gesellschafter am Konzernjahresergebnis (TEUR -62; Vorjahr: TEUR -67) entfallen zu 100 % auf die EMGR Beteiligungs GmbH (inkl. Tochtergesellschaft).

10. Angaben zur Konzern-Kapitalflussrechnung

Der Finanzmittelfonds setzt sich wie folgt zusammen:

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31.12.2017
TEUR
31.12.2016
TEUR
Liquide Mittel 8.384 4.143
Kontokorrentverbindlichkeiten -6.995 -3.248
1.389 895

11. Liquide Mittel

Die liquiden Mittel umfassen Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten.

12. Vorräte

Die Bilanzposition verteilt sich zu den Bilanzstichtagen wie folgt auf die einzelnen Konzernunternehmen:

12.1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe

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31.12.2017
TEUR
31.12.2016
TEUR
MS Technologie-Gruppe 18.169 16.538
Elektromotorenwerk Grünhain GmbH 1.924 1.810
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe gesamt 20.093 18.348

12.2. Unfertige Erzeugnisse

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31.12.2017
TEUR
31.12.2016
TEUR
MS Technologie-Gruppe 15.539 13.555
Elektromotorenwerk Grünhain GmbH 2.218 1.971
Unfertige Erzeugnisse gesamt 17.757 15.526

12.3. Fertige Erzeugnisse und Waren

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31.12.2017
TEUR
31.12.2016
TEUR
MS Technologie-Gruppe 3.260 3.088
Elektromotorenwerk Grünhain GmbH 737 704
Fertige Erzeugnisse und Waren gesamt 3.997 3.792

Im Geschäftsjahr 2017 ist für die Wertminderung von Vorräten ein Betrag in Höhe von TEUR 420 (Vorjahr: TEUR 81) in den Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfasst worden.

13. Kurzfristige Vermögenswerte

13.1. Sonstige kurzfristige Vermögenswerte und Ertragsteuerforderungen

Die sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte und Ertragsteuerforderungen setzen sich wie folgt zusammen:

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31.12.2017
TEUR
31.12.2016
TEUR
Umsatzsteuererstattungsansprüche 436 152
Geleistete Vorauszahlungen 935 931
Übrige 352 868
1.723 1.951
Ertragsteuern 512 447
2.235 2.398

13.2. Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte

Die sonstigen kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:

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31.12.2017
TEUR
31.12.2016
TEUR
Forderung gegen die Beno Immobilien GmbH, Starnberg 53 0
Forderung gegen die Prototech GmbH, Lustenau 11 20
Übrige 484 612
548 632

Hinsichtlich weiterer Angaben zu den finanziellen Vermögenswerten wird auf Punkt 32 "Angaben zu Finanzinstrumenten nach IFRS 7" verwiesen.

13.3. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Zum 31. Dezember 2017 bestehen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen vor allem in der MS Technologie-Gruppe in Höhe von TEUR 27.149 (Vorjahr: TEUR 24.610). Risiken des Forderungsausfalls ist durch Wertberichtigungen Rechnung getragen. Der Konzern schätzt das Ausfallrisiko der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen als niedrig ein. Das maximale Ausfallrisiko ist durch die Höhe der Buchwerte begrenzt. Der ganz überwiegende Teil der bilanzierten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde bis zum Aufstellungszeitpunkt des Konzernabschlusses bezahlt.

14. Finanzanlagen (Beteiligungen und assoziierte Unternehmen)

Anteile an assoziierten Unternehmen

Folgende Anteile an assoziierten Unternehmen werden nach der Equity-Methode bewertet:

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Stimmrechts- und Kapitalanteil
Firma des assoziierten Unternehmens Sitz 31.12.2017 31.12.2016
Beno Immobilien GmbH Starnberg 19,90 % 19,90 %
Shanghai MS soniTEC Co., Ltd. Shanghai / China 50,00 % 50,00 %
WTP Ultrasonic lndustria e Comercio de Maquinas Ltda. Contagem City / Brasilien 45,00 % 45,00 %

Obwohl die MS Industrie AG zu weniger als 20 % am Kapital der Beno Immobilien GmbH beteiligt ist und bei der Gesellschafterversammlung weniger als 20 % der Stimmrechte ausüben kann, hat die MS Industrie AG einen maßgeblichen Einfluss auf die Geschäftstätigkeit der Beno Immobilien GmbH, da die MS Industrie AG geschäftsbesorgend tätig ist und ein Mitglied der Geschäftsführung der Beno Immobilien GmbH stellt. Darüber hinaus ist der Vorstand der MS Industrie AG mit Herrn Dr. Andreas Aufschnaiter im Aufsichtsrat der Beno Holding AG, Starnberg, des Mehrheitsgesellschafters der Beno Immobilien GmbH, vertreten.

Die zusammenfassenden Finanzinformationen der Beno Immobilien GmbH sind nachfolgend angegeben.

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31.12.20171)TEUR 31.12.20162)TEUR
Langfristige Vermögenswerte 52.149 39.744
Kurzfristige Vermögenswerte 1.163 891
Langfristige Schulden -35.397 -27.194
Kurzfristige Schulden -5.425 -4.052
Anteile anderer Gesellschafter -462 -432
12.028 8.957
scroll
1.1.-31.12.20171)TEUR 1.1.-31.12.20162)TEUR
Umsatzerlöse 5.481 5.059
Jahresergebnis 3.101 2.149
Sonstiges Ergebnis 0 0
Gesamtergebnis 3.101 2.149

1) vorläufig
2) an den endgültigen auf den 31. Dezember 2016 aufgestellten Konzernabschluss der Beno Immobilien GmbH angepasst

Das Jahresergebnis entfällt vollständig auf fortgeführte Geschäftsbereiche.

Die MS Industrie AG hat in 2016 und 2017 keine Ausschüttungen von der Beno Immobilien GmbH erhalten.

Überleitung von den zusammenfassenden Finanzinformationen zum Buchwert der Beteiligung an der Beno Immobilien GmbH:

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31.12.2017
TEUR
31.12.2016
TEUR
Nettoreinvermögen des assoziierten Unternehmens 12.028 8.983*)
Beteiligungsquote der MS Industrie AG 19,9% 19,9%
Geschäfts- oder Firmenwert 359 359
2.753 2.147

*) im Vorjahr bei der At Equity-Bewertung zugrunde gelegtes vorläufiges Nettoreinvermögen

Die Anteile an der Shanghai MS soniTEC Co., Ltd., Shanghai/China und die Anteile an der WTP Ultrasonic lndustria e Comercio de Maquinas Ltda., Contagem City/Brasilien sind jeweils einzeln für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns von untergeordneter Bedeutung. Der Anteil des Konzerns am Gewinn oder Verlust/Gesamtergebnis dieser Unternehmen beträgt insgesamt TEUR -1 (Vorjahr: TEUR 49) und resultiert vollständig aus fortgeführten Geschäftsbereichen. Die Summe der Buchwerte der Anteile an diesen Unternehmen beträgt TEUR 439 (Vorjahr: TEUR 467).

Übrige Beteiligungen

Zum 31. Dezember 2017 und 31. Dezember 2016 war der Konzern an folgenden anderen Unternehmen beteiligt:

31. Dezember 2017

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Gesellschaft Anteil am Kapital
%
Anschaffungskosten
TEUR
Erfasste Wertänderung
TEUR
Buchwert
TEUR
Bewertung zum beizulegenden Zeitwert
UMT United Mobility Technology AG, München 1,4 427 140 567
Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten
SK Immobilien GmbH, München 6,0 165 0 165
MR3W Solarpark Leipzig GmbH & Co. KG, Augsburg 9,9 70 0 70
MS Real Estate GmbH & Co. KG, Spaichingen 6,0 464 0 464
GCI Management Consulting GmbH, München 23,4 21 0 21
GCI Management GmbH, Wien, Österreich 17,0 7 0 7
Grondola Vermietungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Trossingen KG, Grünwald 100,0 10 0 10
b&p engineering mobility GmbH, Scheßlitz 19,9 5 0 5
PROTOTECH GmbH, Lustenau, Österreich 19,9 293 0 293
Zehnder Pumpen GmbH, Grünhain-Beierfeld 19,9 316 0 316
1.351 0 1.351
1.778 140 1.918

31. Dezember 2016

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Gesellschaft Anteil am Kapital
%
Anschaffungskosten
TEUR
Erfasste Wertänderung
TEUR
Buchwert
TEUR
Bewertung zum beizulegenden Zeitwert
UMT United Mobility Technology AG, München 14,0 4.019 -1.005 3.014
Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten
SK Immobilien GmbH, München 6,0 165 0 165
MR3W Solarpark Leipzig GmbH & Co. KG, Augsburg 9,9 70 0 70
GCI Management Consulting GmbH, München 23,4 21 0 21
GCI Management GmbH, Wien, Österreich 17,0 7 0 7
Grondola Vermietungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Trossingen KG, Grünwald 100,0 10 0 10
b&p engineering mobility GmbH, Scheßlitz 19,9 5 0 5
PROTOTECH GmbH, Lustenau, Österreich 19,9 214 0 214
Zehnder Pumpen GmbH, Grünhain-Beierfeld 19,9 316 0 316
808 0 808
4.827 -1.005 3.822

Sämtliche Beteiligungen sind in die Kategorie "Zur Veräußerung verfügbare Beteiligungen" ("available for sale") eingestuft. Für die Anteile an der UMT United Mobility Technology AG besteht eine grundsätzliche Veräußerungsabsicht. Die Verkäufe sollen dabei interessewahrend über die Börse erfolgen; dies kann sowohl kurz- als auch mittel- bzw. langfristig erfolgen; eine verlässliche Aufteilung nach Fristigkeiten ist nicht möglich. Daher wurden sämtliche Anteile unter den Finanzanlagen ausgewiesen und mit dem beizulegenden Zeitwert (nach der IFRS 7-Fair Value Hierarchie in der Stufe 1) bewertet. Da für die übrigen Beteiligungen weder ein Börsenkurs vorliegt noch ein beizulegender Zeitwert mangels vorliegender Informationen verlässlich ermittelt werden kann, werden diese zu Anschaffungskosten bewertet. Eine Veräußerungsabsicht besteht für diese Beteiligungen derzeit nicht.

Bei den beiden ausschließlich von den Consulting-Partnern geführten Gesellschaften GCI Management Consulting GmbH, München, und GCI Management GmbH, Wien, verfügt die MS Industrie AG über keinen maßgeblichen Einfluss, sodass kein assoziiertes Unternehmen vorliegt. Auch die Ergebnisverteilung erfolgt nur unter den aktiven Consulting-Partnern.

An der Grondola Vermietungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Trossingen KG, Grünwald, ist die MS Powertrain Technologie GmbH mit 100 % der Kommanditeinlagen als Kommanditist beteiligt. Die MS Powertrain Technologie GmbH verfügt aufgrund der Konstruktion der Kommanditgesellschaft mit einem konzernfremden Komplementär und einem atypisch stillen Gesellschafter weder über einen beherrschenden noch über einen maßgeblichen Einfluss, sodass die Einstufung der Gesellschaft als Finanzinvestition erfolgt.

Das Eigenkapital und Jahresergebnis der unter den Beteiligungen und Anteilen an assoziierten Unternehmen ausgewiesenen Anteile an anderen Unternehmen stellt sich wie folgt dar:

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Anteil am Kapital
%
Eigenkapital
TEUR
Ergebnis
TEUR
GCI Management Consulting GmbH, München 23,4 914 (2016)1) 7 (2016)1)
WTP Ultrasonic lndustria e Comercio de Maquinas Ltda., Contagem City (Bundesstaat: Minas Gerais), Brasilien 45,0 391 -16
Shanghai MS soniTEC Co., Ltd., Shanghai/China 50,0 499 82
Beno Immobilien GmbH, Starnberg 19,9 -1301) -691)
SK Immobilien GmbH, München 6,0 8031) 01)2)
MR3W Solarpark Leipzig GmbH & Co. KG, Augsburg 9,9 01) -11 )
MS Real Estate GmbH & Co. KG, Spaichingen 6,0 2111) -4301)
GCI Management GmbH, Wien, Österreich 17,0 1.286 (2016) 405 (2016)
Grondola Vermietungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Trossingen KG, Grünwald 100,0 1.3211) 6931)
Zehnder Pumpen GmbH, Grünhain-Beierfeld 19,9 2.7411) 4671)
b&p engineering mobility GmbH, Scheßlitz 19,9 23 (2016)1) -2 (2016)
PROTOTECH GmbH, Lustenau, Österreich 19,9 22 (2016) -295 (2016)

1) gemäß HGB
2) Ergebnisabführungsvertrag

15. Langfristige Vermögenswerte

Die Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte und der Sachanlagen in den Geschäftsjahren 2016 und 2017 ist im Anlagegitter (Anlage zum Konzernanhang) dargestellt. Die Abschreibungen werden wie bisher planmäßig nach der linearen Methode unter Berücksichtigung der festgelegten Nutzungsdauer vorgenommen.

15.1. Immaterielle Vermögenswerte

Die Zugänge im Bereich der immateriellen Vermögenswerte enthalten im Geschäftsjahr aktivierte Entwicklungskosten in Höhe von insgesamt TEUR 275 (Vorjahr: TEUR 1.200). Zudem wurden in Höhe von TEUR 3.733 (Vorjahr: TEUR 2.940) Forschungs- und Entwicklungskosten im sonstigen betrieblichen Aufwand erfasst, da die Kriterien des IAS 38.57 zur Aktivierung von Entwicklungskosten insofern nicht erfüllt waren.

Die immateriellen Vermögenswerte setzen sich zum 31. Dezember wie folgt zusammen:

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31.12.2017
TEUR
31.12.2016
TEUR
Aktivierte Entwicklungskosten 2.383 2.830
Sonstige immaterielle Vermögenswerte 1.145 1.476
3.528 4.306

Die aktivierten Entwicklungskosten betreffen mit TEUR 275 (Vorjahr: TEUR 1.940) die Ultraschall-Serienmaschine der Marke "MS SoniTOP". Die Markteinführung der neuen Produktreihe nach "Industrie 4.0"-Standard erfolgte im 4. Quartal 2016 mit positiver Kundenresonanz und ersten Auftragseingängen. Der Vorstand ist überzeugt, dass für alle aktivierten Entwicklungskosten der Buchwert der Vermögenswerte in voller Höhe realisiert werden wird.

Bei den sonstigen immateriellen Vermögenswerten handelt es sich im Wesentlichen um Software.

Die immateriellen Vermögenswerte haben folgende durchschnittliche Restnutzungsdauern:

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31.12.2017 Monate 31.12.2016 Monate
Aktivierte Entwicklungskosten 59 59
Sonstige immaterielle Vermögenswerte 59 35

15.2. Sachanlagevermögen

Im Sachanlagevermögen sind zum Bilanzstichtag in Höhe von insgesamt TEUR 1.786 (Vorjahr: TEUR 2.117) geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau enthalten. Davon entfallen TEUR 1.299 (Vorjahr: TEUR 1.656) auf die MS Technologie-Gruppe.

Im Geschäftsjahr neu hinzugekommen sind vor allem Maschinen und technische Anlagen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung der MS Technologie-Gruppe.

Daneben bestanden zum 31. Dezember 2017 Verpflichtungen zum Erwerb von Maschinen in Höhe von TEUR 4.629 (Vorjahr: TEUR 1.288).

15.3. Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien

Bei den "Als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien" handelt es sich um ein Grundstück in Großsteinberg ohne Bauten mit einer auf insgesamt 99 Jahre befristeten Grunddienstbarkeit an einem in Leipzig/Wiederitzsch gelegenen und seit April 2014 an die Beteiligung MR3W Solarpark Leipzig GmbH & Co. KG, Augsburg, den Betreiber einer Photovoltaikanlage, verpachteten Grundstück. Der Pachtvertrag wurde bis zum Jahr 2034 fest abgeschlossen. Zudem wurden dem Pächter zwei Verlängerungsoptionen zu je fünf Jahren eingeräumt. Die Summen der künftigen Mindestleasingzahlungen betragen: TEUR 6 (bis zu einem Jahr), TEUR 24 (länger als ein Jahr und bis zu fünf Jahren) und TEUR 342 (länger als fünf Jahre).

Als Bewertungsmodell wurde das Anschaffungskostenmodell gewählt.

Die Anschaffungskosten und kumulierten Abschreibungen haben sich wie folgt entwickelt:

scroll
2017
TEUR
2016
TEUR
Anschaffungskosten
1.1. 8.021 8.021
31.12. 8.021 8.021
Kumulierte Abschreibungen
1.1. 881 806
Zugänge 75 75
31.12. 956 881
Buchwert 7.065 7.140

Der beizulegende Zeitwert der zu Anschaffungskosten bewerteten, als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilie beträgt TEUR 7.156 (Vorjahr TEUR 7.364). Die Ermittlung dieses beizulegenden Zeitwertes durch den Konzern erfolgte auf Hierarchiestufe 3 und basiert auf der Basis der in 2014 abgeschlossenen und in Kraft getretenen langfristigen Pachtverträge mit dem Betreiber einer Photovoltaikanlage, der MR3W Solarpark Leipzig GmbH & Co. KG, Augsburg, sowie einer anschließenden Weiterentwicklung zu einem gemischt genutzten Grundstück mit Wohn- und Gewerbeflächen. Die Bewertungen basieren auf einem DCF-Modell. Dies berücksichtigt die bis zum Jahr 2044 erwarteten Überschüsse aus der Verpachtung von durchschnittlich TEUR 12 p.a. sowie den anschließend erzielbaren Veräußerungswert auf Basis aktueller Bodenrichtwerte für vergleichbare Grundstücke (durchschnittlich 67 EUR/m2 ; Vorjahr: 67 EUR/m2 ) abzüglich noch anfallender Umwidmungs- und Veräußerungskosten (TEUR 200). Die Diskontierung erfolgte mit einem Zinssatz von 2,51 % p.a. (Vorjahr: 2,50 % p.a.).

Die Mieterträge für die zu Anschaffungskosten bewertete, als Finanzinvestition gehaltene Immobilie betrugen im Geschäftsjahr TEUR 6 (Vorjahr TEUR 6). Die betrieblichen Aufwendungen betrugen im Geschäftsjahr TEUR 21 (Vorjahr TEUR 18).

15.4. Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte

Die sonstigen langfristigen finanziellen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:

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31.12.2017
TEUR
31.12.2016
TEUR
Darlehensforderung gegen die Beno Immobilien GmbH, Starnberg 600 618
Darlehensforderung gegen die Prototech GmbH, Lustenau, Österreich 200 50
Darlehensforderung gegen die b&p engineering mobility GmbH, Scheßlitz 200 0
Kaufpreisforderung gegen die Beno Holding AG, Starnberg 680 654
Darlehensforderung gegen die MS Real Estate GmbH & Co. KG, Spaichingen 2.127 0
Darlehensforderung gegen die WTP Ultrasonic lndustria e Comercio de Maquinas Ltda., Contagem City, Brasilien 247 115
Übrige 680 103
4.734 1.540

Zur Darlehensforderung gegen die Beno Immobilien GmbH verweisen wir auf die Angaben über "Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen".

Die Kaufpreisforderung gegen die Beno Holding AG resultiert aus dem im Geschäftsjahr 2014 erfolgten Verkauf von 60,1 % der Anteile an der Beno Immobilien GmbH, Starnberg. Sie ist unverzinslich und wurde bis zum 31. Dezember 2021 gestundet. Zur Absicherung sämtlicher Verpflichtungen aus einer von der Beno Holding AG begebenen Wandelanleihe wurde die Kaufpreisforderung bis zum 31. Dezember 2021 nachrangig gestellt.

15.5. Sonstige langfristige Vermögenswerte

Die sonstigen langfristigen Vermögenswerte (TEUR 516; Vorjahr: TEUR 515) beinhalten geleistete Vorauszahlungen.

16. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen des Konzerns resultieren in Höhe von TEUR 13.417 (Vorjahr: TEUR 11.053) aus der MS Technologie-Gruppe.

17. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (kurz- und langfristig)

Die kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten enthalten in Höhe von TEUR 6.995 (Vorjahr: TEUR 3.248) jederzeit fällige Kontokorrentverbindlichkeiten.

Von den langfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betreffen TEUR 15.941 (Vorjahr: TEUR 24.025) die MS Technologie-Gruppe und TEUR 1.567 (Vorjahr: TEUR 2.210) die Elektromotorenwerk Grünhain GmbH.

Die langfristigen Bankverbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren betragen TEUR 306 (Vorjahr: TEUR 2.372).

18. Sonstige Rückstellungen (kurz- und langfristig)

Die sonstigen Rückstellungen betreffen Rückstellungen für Garantieverpflichtungen (TEUR 1.210; Vorjahr: TEUR 1.075) sowie unter den Rückstellungen ausgewiesene Abgrenzungen (TEUR 6.201; Vorjahr: TEUR 6.851), vor allem für Personalkosten, Aufsichtsratsvergütungen, ausstehende Lieferantenrechnungen sowie Abschlusserstellungs- und Abschlussprüfungskosten.

Die Entwicklung der Rückstellungen ist im nachfolgenden Rückstellungsspiegel dargestellt.

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01.01.2017
TEUR
Verbrauch
TEUR
Auflösung
TEUR
Zuführung
TEUR
31.12.2017
TEUR
Garantieverpflichtungen1) 1.075 353 7 495 1.210
Rückstellungen im Sinne des IAS 371) 1.075 353 7 495 1.210
Unter den Rückstellungen ausgewiesene Abgrenzungen2) 6.851 6.201
7.926 7.411

1) darin langfristige Rückstellungen: TEUR 94 (Vorjahr: TEUR 97).
2) darin langfristige unter den Rückstellungen ausgewiesene Abgrenzungen: TEUR 288 (Vorjahr: TEUR 278).

Die Rückstellung für Garantieverpflichtungen basiert auf der besten Schätzung der Geschäftsführung hinsichtlich des Barwerts des zukünftigen Abflusses wirtschaftlichen Nutzens zur Erfüllung der Verpflichtungen aus Garantien des Konzerns, die auf der örtlichen Gesetzgebung zum Verkauf von Erzeugnissen und Waren beruhen. Die Einschätzung wurde auf Basis historischer Erfahrungswerte für Garantieleistungen gemacht und kann aufgrund von neuen Materialien, geänderten Produktionsprozessen oder sonstigen die Produktqualität beeinflussenden Faktoren schwanken.

Die in 2017 aufgelösten Beträge der Rückstellung für Garantieverpflichtungen (TEUR 7) resultieren insbesondere aus der Auflösung einer Garantierückstellung bei der Tochtergesellschaft MS Precision Components in den USA, da der Sachverhalt im Geschäftsjahr 2017 operativ geklärt werden konnte und entsprechend vom Kunden bestätigt wurde.

Der Rückgang der unter den Rückstellungen ausgewiesenen Abgrenzungen gegenüber dem Vorjahr resultiert vor allem aus dem Rückgang der Rückstellungen für ausstehende Lieferantenrechnungen (TEUR 714; Vorjahr: TEUR 2.196).

19. Sonstige Verbindlichkeiten

19.1. Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten und Ertragsteuerverbindlichkeiten

Die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten und Ertragsteuerverbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:

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31.12.2017
TEUR
31.12.2016
TEUR
Erhaltene Anzahlungen (auf Vorräte) 2.376 3.570
Investitionszuwendungen 575 616
Übrige 603 1.412
3.554 5.598
Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern 0 24
3.554 5.622

19.2. Sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten

Die sonstigen kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:

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31.12.2017
TEUR
31.12.2016
TEUR
Leasingverbindlichkeiten 3.911 5.316
Nicht sicherungsdesignierte Derivate 1.080 1.571
Übrige 2.746 2.590
7.737 9.477

Die nicht sicherungsdesignierten Derivate betreffen negative Marktwerte aus Zinssatzswaps der MS Technologie-Gruppe.

Hinsichtlich weiterer Angaben zu den finanziellen Verbindlichkeiten wird auf Punkt 32. "Angaben zu Finanzinstrumenten nach IFRS 7" verwiesen.

19.3. Sonstige langfristige Verbindlichkeiten

Die sonstigen langfristigen Verbindlichkeiten beinhalten in Höhe von TEUR 947 (Vorjahr: TEUR 1.726) vor allem abgegrenzte Erträge aus Investitionszuschüssen und Investitionszulagen der MS Industrie-Gruppe.

19.4. Sonstige langfristige finanzielle Verbindlichkeiten

Die sonstigen langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:

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31.12.2017
TEUR
31.12.2016
TEUR
Leasingverbindlichkeiten 11.641 12.709
Earn-out-Verpflichtung aus dem Erwerb der Minderheitsanteile EMGR 496 461
Inhaber-Schuldverschreibung der MS Industrie AG 1.505 1.505
Übrige 368 195
14.010 14.870

Bei der Inhaber-Schuldverschreibung der MS Industrie AG handelt es sich um eine im Jahr 2015 ausgegebene, nicht gelistete, Inhaberschuldverschreibung im Nominalbetrag von TEUR 1.500 (Vorjahr: TEUR 1.500) inklusive Zinsen in Höhe von TEUR 5 mit einer Laufzeit bis zum 30. November 2020. Die Verzinsung der Inhaberschuldverschreibung beträgt 3,75 % p.a.

Die Leasingverbindlichkeiten betreffen vor allem Finanzierungsleasingtransaktionen der MS Technologie-Gruppe.

Die "Earn-out"-Verpflichtung aus dem Erwerb der Minderheitsanteile EMGR betrifft eine zukünftig zu erbringende Gegenleistung ("Earn-out"-Vereinbarung) aus der im Jahre 2012 erfolgten Einbringung der restlichen 10 % der Anteile an der Elektromotorenwerk Grünhain GmbH (EMGR) in die MS Industrie AG. Die Höhe dieser Gegenleistung bestimmt sich nach dem zukünftigen Ergebnis der EMGR und der zukünftigen Ertragsteuer-Entlastung aufgrund der steuerlichen Organschaft mit der EMGR. Die Zahlungsverpflichtung beträgt zum Bilanzstichtag noch maximal TEUR 888 (Vorjahr: TEUR 890).

Hinsichtlich weiterer Angaben zu den finanziellen Verbindlichkeiten wird auf Punkt 32. "Angaben zu Finanzinstrumenten nach IFRS 7" verwiesen.

20. Rückstellungen für Pensionen und Planvermögen

Die MS Technologie-Gruppe hatte ihren bis zum 31. Dezember 1985 eingestellten Arbeitnehmern Pensionszusagen gewährt. Nach diesen leistungsorientierten Plänen haben die betreffenden Arbeitnehmer bzw. deren Hinterbliebene Anspruch auf monatliche Rentenzahlungen in Höhe von bis zu EUR 5,11 je angefangenem Dienstjahr des Arbeitnehmers. Die Rentenzahlungen beginnen mit dem Ausscheiden aus den Diensten der Firma nach Erreichen der Altersgrenze von 65 Jahren bzw. bei Dienstunfähigkeit. Für Hinterbliebene beträgt der Rentenanspruch bei Witwenrente 50 % der Altersrente und bei Waisenrente 1/6 der Altersrente pro Kind, insgesamt aber nicht mehr als die Hälfte der Altersrente. Daneben bestehen Versorgungszusagen für ehemalige Gesellschafter/Geschäftsführer der MS Technologie-Gruppe, die laufende Rentenzahlungen erhalten.

Die Rückstellungen für Pensionen entfallen in der MS Technologie-Gruppe in Summe auf 160 (Vorjahr: 165) Personen, davon auf 21 (Vorjahr: 22) aktive Anwärter, 17 (Vorjahr: 21) ausgeschiedene Anwärter und 122 (Vorjahr: 122) Rentenbezieher.

Aufgrund eines im Jahr 2012 abgeschlossenen "Contractual Trust Arrangements" werden die Pensionsverpflichtungen mit dem daraus resultierenden Planvermögen saldiert ausgewiesen.

Der in der Bilanz ausgewiesene Betrag aufgrund der Verpflichtung des Konzerns aus leistungsorientierten Plänen ergibt sich wie folgt:

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2017
TEUR
2016
TEUR
Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung 3.818 3.997
Planvermögen aus "Contractual Trust Arrangement 2012" -1.739 -1.808
Planvermögen aus Lebensversicherungen -354 -368
Nettoverbindlichkeit aus der leistungsorientierten Verpflichtung 1.725 1.821

Die Veränderungen im Barwert der Verpflichtungen aus leistungsorientierten Altersversorgungsplänen stellen sich wie folgt dar:

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2017
TEUR
2016
TEUR
Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung 1. Januar 3.997 3.745
Laufender Dienstzeitaufwand 50 49
Zinsaufwand 58 85
Gezahlte Versorgungsleistungen -272 -273
Versicherungsmathematische Gewinne (-) / Verluste (+) aus der Änderung der demographischen Annahmen -44 366
Versicherungsmathematische Gewinne (-) / Verluste (+) aus der Änderung der finanziellen Annahmen 29 25
Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung 31. Dezember 3.818 3.997

Der Barwert der leistungsorientierten Pensionsverpflichtung verteilt sich wie folgt auf die einzelnen Gruppen von Versorgungsberechtigten:

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31.12.2017
TEUR
31.12.2016
TEUR
Aktive Anwärter 570 583
Ausgeschiedene Anwärter 199 263
Pensionäre 3.049 3.151
Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung 3.818 3.997

Sämtliche Pensionszusagen sind unverfallbar.

Die gewichtete durchschnittliche Laufzeit der leistungsorientierten Verpflichtung beläuft sich zum 31. Dezember 2017 auf 14,4 Jahre (Vorjahr: 14,7 Jahre).

Das Planvermögen enthält überwiegend Vermögen aus dem im Geschäftsjahr 2012 abgeschlossenen "Contractual Trust Arrangement". Der Anspruch wurde mit dem Fair Value des Planvermögens bewertet.

Das Planvermögen enthält darüber hinaus die von der Versicherungsgesellschaft mitgeteilten beizulegenden Zeitwerte von Lebensversicherungen, die bereits in Vorjahren zur Rückdeckung von Pensionszusagen in der MS Technologie-Gruppe abgeschlossen wurden.

Die Veränderungen des beizulegenden Zeitwertes des Planvermögens im laufenden Geschäftsjahr und im Vorjahr stellen sich wie folgt dar:

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2017
TEUR
2016
TEUR
Anfangsbestand des zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Planvermögens 2.176 2.167
Abgang von Planvermögen im Geschäftsjahr -117 0
Zugang von Planvermögen im Geschäftsjahr 37 0
Zeitwertänderung Planvermögen -8 23
Laufender Ertrag aus Planvermögen 5 23
Gezahlte Leistungen 0 -37
Endbestand des zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Planvermögens 2.093 2.176

Die beizulegenden Zeitwerte der wesentlichen Anlagekategorien des Planvermögens stellen sich zum Bilanzstichtag für jede Kategorie wie folgt dar:

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31.12.2017
TEUR
31.12.2016
TEUR
Liquide Mittel 869 761
Mischfonds 343 342
Rentenfonds 177 354
Schuldinstrumente 350 350
Lebensversicherungen 354 369
2.093 2.176

Die beizulegenden Zeitwerte der Mischfonds und Rentenfonds wurden zum 31. Dezember 2017 und im Vorjahr auf der Grundlage von an aktiven Märkten notierten Preisen bestimmt. Die beizulegenden Zeitwerte der Schuldinstrumente und Lebensversicherungen wurden zum 31. Dezember 2017 und im Vorjahr durch Bewertungsmodelle ermittelt und basieren nicht auf Preisen, die an einem aktiven Markt notiert sind.

Der tatsächliche Ertrag aus dem Planvermögen betrug TEUR 5 (Vorjahr: TEUR 23).

In die leistungsorientierten Pläne werden zukünftig keine Beiträge mehr geleistet.

In der Gewinn- und Verlustrechnung sind hinsichtlich der leistungsorientierten Pläne folgende Beträge erfasst:

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2017
TEUR
2016
TEUR
Nettozins nach IAS 19 (2011) 35 44
Laufender Dienstzeitaufwand 12 49
47 93

Der laufende Dienstzeitaufwand wurde ergebniswirksam in den Personalaufwendungen, der Nettozins ergebniswirksam in den Zinserträgen erfasst.

Im sonstigen Ergebnis sind hinsichtlich der leistungsorientierten Pläne folgende Beträge erfasst:

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Versicherungsmathematische Gewinne (+) und Verluste (-) 2017
TEUR
2016
TEUR
1. Januar -933 -542
Versicherungsmathematische Gewinne (+) und Verluste (-) 14 -391
31. Dezember -919 -933
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Wertänderungen Planvermögen und Pensionsrückstellungen 2017
TEUR
2016
TEUR
1. Januar 151 128
Gewinne (+) und Verluste (-) aus der Neubewertung -37 23
31. Dezember 114 151

Für das Geschäftsjahr 2018 werden Pensionszahlungen in Höhe von TEUR 236 erwartet.

Ein Anstieg beziehungsweise Rückgang der wesentlichen versicherungsmathematischen Annahmen hätte auf den Barwert der Pensionsverpflichtungen zum 31. Dezember 2017 folgende Auswirkungen:

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Entwicklung der Pensionsverpflichtungen: Anstieg
TEUR
Rückgang
TEUR
Diskontierungszinssatz (+/-1 %) -394 477
Rentenanpassungsfaktor (+/-0,5 %) 205 -99

Den Sensitivitätsanalysen liegt die durchschnittliche Laufzeit der zum 31. Dezember 2017 ermittelten Versorgungsverpflichtungen zugrunde. Die Berechnungen werden für die als wesentlich eingestuften Versicherungsparameter isoliert vorgenommen, um die Auswirkungen auf den zum 31. Dezember 2017 ermittelten Barwert der Pensionsverpflichtungen separat aufzuzeigen. Da den Sensitivitätsanalysen die durchschnittliche Duration der erwarteten Versorgungsverpflichtungen zugrunde liegt und folglich die erwarteten Auszahlungszeitpunkte unberücksichtigt bleiben, führen sie nur zu näherungsweisen Informationen bzw. Tendenzaussagen.

Die deutschen Arbeitnehmer des Konzerns gehören darüber hinaus einem staatlichen Versorgungsplan an, der durch die staatlichen Behörden verwaltet wird. Zur Dotierung der Leistungen muss ein bestimmter Prozentsatz des betreffenden Personalaufwands in den Versorgungsplan eingezahlt werden. Die einzige Verpflichtung des Konzerns hinsichtlich dieses Altersversorgungsplans besteht in der Zahlung dieser festgelegten Beiträge.

Die in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung im Personalaufwand erfassten Aufwendungen von insgesamt TEUR 3.658 (Vorjahr: TEUR 4.059) stellen die fälligen Beiträge des Konzerns zu diesen Versorgungsplänen gemäß den dort geregelten Beitragssätzen dar.

21. Grundkapital

21.1. Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital der MS Industrie AG setzt sich per 31. Dezember 2017 aus 30.000.000 (Vorjahr: 30.000.000) voll eingezahlten Stückaktien mit einem rechnerischen Wert von je EUR 1,00 zusammen. Die Aktien sind Inhaber-Stammaktien. Sie sind ohne Zustimmung der Gesellschaft frei übertragbar.

Die Gesellschaft ist seit dem 29. Mai 2001 börsennotiert; ihre Aktien wurden zum Bilanzstichtag im "General Standard" gehandelt.

Aufgrund des Bestandes von 105.670 Stück eigener Aktien wurde deren rechnerischer Wert in Höhe von EUR 105.670,00 vom gezeichneten Kapital abgesetzt. Der positive Unterschiedsbetrag zwischen dem rechnerischen Wert und den Anschaffungskosten in Höhe von EUR 108.524 wurde mit den anderen Gewinnrücklagen verrechnet.

Zu der Übertragung von eigenen Aktien an den Geschäftsführer einer Tochtergesellschaft im Geschäftsjahr 2017 verweisen wir auf unsere Ausführungen unter Punkt 24. Eigene Aktien.

Die Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien hat sich in den Geschäftsjahren 2017 und 2016 wie folgt entwickelt:

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2017 2016
Stand zum 1.1. 29.892.330 29.819.490
Abgang eigener Aktien 2.000 72.840
Stand zum 31.12. 29.894.330 29.892.330

21.2. Genehmigtes Kapital

Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 29. Juni 2016 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Eintragung der entsprechenden Satzungsänderung in das Handelsregister am 1. Juli 2016, gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um bis zu EUR 6.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 6.000.000 Stück neuer Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2016/I). Von dieser Ermächtigung wurde bisher noch kein Gebrauch gemacht. Das Genehmigte Kapital 2016/I der MS Industrie AG beträgt damit zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Jahresabschlusses EUR 6.000.000 (31. Dezember 2016: EUR 6.000.000).

22. Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage entspricht der Kapitalrücklage im Jahresabschluss der MS Industrie AG und enthält gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB die Aufgelder, die bei Kapitalerhöhungen der Gesellschaft über den rechnerischen Wert hinaus erzielt wurden, abzüglich in Vorjahren vorgenommener Entnahmen zum Ausgleich von Verlustvorträgen.

23. Übrige Rücklagen

Die übrigen Rücklagen gliedern sich auf in die gesetzliche Rücklage gemäß § 150 AktG und die anderen Gewinnrücklagen gemäß § 272 Abs. 3 HGB gemäß dem Jahresabschluss der MS Industrie AG sowie die sonstigen Rücklagen.

Die sonstigen Rücklagen enthalten im Wesentlichen die erfolgsneutral erfassten Auswirkungen von Veränderungen der Beteiligungshöhe an Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen, die Zeitwertbewertung der Finanzinstrumente und Beteiligungen, Währungseffekte, versicherungsmathematische Gewinne/Verluste (IAS 19), Wertänderungen des Planvermögens und der Pensionsrückstellungen sowie die Kosten für die Kapitalerhöhungen der Jahre 2005, 2007, 2009, 2010, 2011 und 2013. Darüber hinaus ist ein Korrekturposten für die eigenen Anteile im Bestand gemäß IAS 32.33 in Verbindung mit IAS 1.79 enthalten.

Die sonstigen Rücklagen gliedern sich zum Bilanzstichtag wie folgt:

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1.1.2017
TEUR
Veränderungen
TEUR
31.12.2017
TEUR
Sonstiges Ergebnis
Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste (IAS 19) -905 -14 -919
Erfolgsneutral erfasste Unterschiede aus Währungsumrechnung (IAS 21) 4.578 -2.343 2.235
Wertänderungen Planvermögen und Pensionsrückstellungen 53 -73 -20
Zeitwertbewertung von zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten -164 331 167
Im sonstigen Ergebnis erfasste Steuern 307 24 331
3.869 -2.075 1.794
Übrige sonstige Rücklage 1.089 0 1.089
4.958 -2.075 2.883

Im Vorjahr entwickelten sich die sonstigen Rücklagen wie folgt:

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1.1.2016
TEUR
Veränderungen
TEUR
31.12.2016
TEUR
Sonstiges Ergebnis
Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste (IAS 19) -542 -363 -905
Erfolgsneutral erfasste Unterschiede aus Währungsumrechnung (IAS 21) 4.233 345 4.578
Wertänderungen Planvermögen und Pensionsrückstellungen 128 -75 53
Zeitwertbewertung von zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten -101 -63 -164
Im sonstigen Ergebnis erfasste Steuern 183 124 307
3.901 -32 3.869
Übrige sonstige Rücklage 1.089 0 1.089
4.990 -32 4.958

Zur Entwicklung der Rücklagen aus versicherungsmathematischen Gewinnen/Verlusten (IAS 19) sowie Neubewertung Planvermögen und Pensionsrückstellungen verweisen wir auf unsere Ausführungen unter Punkt 20.

Die erfolgsneutral erfassten Unterschiede aus Währungsumrechnung (IAS 21) haben sich wie folgt entwickelt:

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2017
TEUR
2016
TEUR
Stand 1. Januar 4.578 4.233
Umrechnung ausländischer Geschäftsbetriebe -2.343 345
Stand 31. Dezember 2.235 4.578

Die Rücklage aus der Zeitwertbewertung von zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten hat sich wie folgt entwickelt:

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2017
TEUR
2016
TEUR
Stand 1. Januar -164 -101
Wertänderung der Anteile an der UMT AG 331 -63
Stand 31. Dezember 167 -164

Die Rücklage aus im sonstigen Ergebnis erfassten Steuern hat sich wie folgt entwickelt:

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2017
TEUR
2016
TEUR
Stand 1. Januar 307 183
Latente Steuern aus Wertänderungen Pensionsrückstellungen 20 110
Latente Steuern aus Wertänderungen Planvermögen -4 21
Übriges 8 -7
Stand 31. Dezember 331 307

24. Eigene Aktien

Zum 31. Dezember 2016 hielt die Gesellschaft 107.670 Stück eigener Aktien im Gesamtbuchwert von TEUR 218 im Bestand. Der Bestand zum 31. Dezember 2016 entsprach rund 0,36 % des damaligen Grundkapitals der Gesellschaft. Von dem Bestand zum 31. Dezember 2016 wurden 26.170 Stück im Geschäftsjahr 2011, 38.500 Stück im Geschäftsjahr 2014 und 43.000 Stück im Geschäftsjahr 2015 erworben.

Grundlage für den Rückkauf bildete die Ermächtigung der Hauptversammlung vom 23. Juli 2010, eigene Aktien bis zu einem Anteil von 10 % des zur Beschlussfassung vorhandenen Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben.

Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 28. Juni 2017 wurde der Vorstand bis zum 27. Juni 2022 zum Rückkauf eigener Aktien in einem Volumen von bis zu 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung existierenden Grundkapitals der Gesellschaft in Höhe von Mio. EUR 30,0 zu anderen Zwecken als dem Wertpapierhandel ermächtigt. Diese Ermächtigung ersetzte die zuvor geltende Ermächtigung der Hauptversammlung vom 26. Juni 2012. Von dieser Ermächtigung wurde bis zum Bilanzstichtag vom Vorstand der MS Industrie AG noch kein Gebrauch gemacht. Durch den Aktienrückkauf soll unter anderem die Möglichkeit eröffnet werden, die erworbenen Aktien ganz oder teilweise den Organen und Mitarbeitern der Gesellschaft oder mit ihr verbundener Unternehmen zum Erwerb anzubieten oder zu übertragen, sie für Unternehmenszusammenschlüsse oder für den Erwerb von Unternehmen oder Beteiligungen einzusetzen, sie an Aktionäre oder Dritte zu veräußern oder sie einzuziehen.

Der Vorstand der MS Industrie AG hat im Juli 2017 insgesamt 2.000 Stück in Vorjahren erworbene eigene Aktien mit einem Gesamtbuchwert von TEUR 4 an den Geschäftsführer eines Tochterunternehmens veräußert bzw. übertragen. Der beizulegende Zeitwert zum Veräußerungszeitpunkt betrug TEUR 7.

Die Entwicklung der eigenen Anteile stellt sich im Berichtsjahr im Einzelnen wie folgt dar:

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Zahl der Aktien Betrag/Anteil am Grundkapital Preis je Aktie
TEUR % EUR
1. Januar 2017 107.670 108 0,36 2,03
Abgänge -2.000 -2 -0,01 2,03
31. Dezember 2017 105.670 106 0,35 2,03

Die Übertragung der eigenen Aktien (Abgänge) war im Geschäftsjahr 2017 in Höhe von TEUR 0 liquiditätswirksam und hat ansonsten zu nachträglichen Anschaffungskosten auf Anteile an verbundenen Unternehmen (TEUR 7) geführt.

Gemäß IAS 32.33 in Verbindung mit IAS 1.79 wurden die Anschaffungskosten der eigenen Anteile auf die entsprechenden Eigenkapitalpositionen aufgeteilt und von diesen abgezogen. Ferner wurden die Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von eigenen Anteilen direkt im Eigenkapital berücksichtigt. Siehe hierzu auch die entsprechende Überleitung in der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung.

25. Unterschiede aus der Währungsumrechnung

Unterschiede aus der Währungsumrechnung enthalten Differenzen aus der Umrechnung von Abschlüssen ausländischer Tochterunternehmen, Währungsdifferenzen aus den bei den ausländischen Tochterunternehmen in die Rücklagen eingestellten Beträgen sowie Währungsdifferenzen auf das anteilige gezeichnete Kapital. Im Geschäftsjahr 2017 wurden Währungsdifferenzen in Höhe von TEUR -55 (Vorjahr: TEUR 518) ergebniswirksam als Währungsgewinne (+) / Währungsverluste (-) in der Gewinn- und Verlustrechnung und in Höhe von TEUR -2.343 (Vorjahr: TEUR 345) direkt ergebnisneutral im Eigenkapital erfasst.

26. Nettofinanzverschuldung

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In TEUR Aktiva Finanzverbindlichkeiten aus der Finanzierungstätigkeit
Liquide Mittel Finanzierungs-easingverb. kurzfristig Finanzierungsleasingverb. langfristig Anleihen mit Fremdkapitalcharakter Kurzfristige Bankkverb.
Nettofinanzverschuldung 31. Dezember 2016 4.143 -5.316 -12.709 -1.500 -19.738
Zahlungswirksame Veränderungen 4.608 5.403 -475 0 -2.059
Währungskursbasierte Veränderungen -367 113 231 0 0
Erwerb (Leasing) 0 -700 -2.099 0 -7
Umgliederungen (Fristigkeit) 0 -3.411 3.411 0 -5.394
Sonstige nicht zahlungswirksame Veränderungen 0 0 0 0 233
Nettofinanzverschuldung 31. Dezember 2017 8.384 -3.911 -11.641 -1.500 -26.965
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In TEUR Finanzverbindlichkeiten aus der Finanzierungstätigkeit Finanzverbindlichkeiten aus der Finanzierungstätigkeit
Langfristige Bankverb. Total
Nettofinanzverschuldung 31. Dezember 2016 -26.865 -61.985
Zahlungswirksame Veränderungen -406 7.071
Währungskursbasierte Veränderungen 0 -23
Erwerb (Leasing) -37 -2.843
Umgliederungen (Fristigkeit) 5.394 0
Sonstige nicht zahlungswirksame Veränderungen 4.106 4.339
Nettofinanzverschuldung 31. Dezember 2017 -17.808 -53.441
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Nettofinanzverschuldung 31.12.2017
TEUR
31.12.2016
TEUR
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 44.773 46.603
Anleihen mit Fremdkapitalcharakter 1.500 1.500
Finanzierungsleasing ("on-balance") 15.552 18.025
./. Liquide Mittel -8.384 -4.143
= Nettofinanzverschuldung 53.441 61.985

27. Konzernbilanzgewinn

Der Konzernbilanzgewinn leitet sich wie folgt her:

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2017
TEUR
2016
TEUR
Stand 1. Januar 5.064 600
Konzernjahresergebnis (zurechenbar den Gesellschaftern des Mutterunternehmens) 7.022 4.464
Stand 31. Dezember 12.086 5.064

Für Ausschüttungen an die Aktionäre der MS Industrie AG ist gemäß § 57 Abs. 3 AktG der im handelsrechtlichen Jahresabschluss der MS Industrie AG ausgewiesene Bilanzgewinn maßgeblich.

Der handelsrechtliche Bilanzgewinn der MS Industrie AG zum 31. Dezember 2017 beträgt EUR 15.321.427,99. Der Vorstand der MS Industrie AG schlägt der Hauptversammlung vor, den handelsrechtlichen Bilanzgewinn zum 31. Dezember 2017 von EUR 15.321.427,99 in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen.

28. Anteile anderer Gesellschafter am Eigenkapital

Die Anteile anderer Gesellschafter am Eigenkapital (TEUR -139; Vorjahr: TEUR -77) verteilen sich im Geschäftsjahr und im Vorjahr vollständig auf die EMGR Beteiligungs GmbH, Grünhain-Beierfeld, einschließlich ihrer 100%igen Tochtergesellschaft EMGR EAD, Gabrovo/Bulgarien. Die Gesellschaft wurde in 2015 gegründet und anschließend hat die MS Industrie AG 24,9 % der Anteile für Zahlungsmittel in Höhe von TEUR 6 veräußert. Dadurch hat sich der Anteil auf 75,1 % verringert und es sind Anteile im Wert von TEUR 6 (entspricht dem Anteil am Buchwert des Nettovermögens der EMGR Beteiligungs GmbH) auf die Minderheitsgesellschafter übertragen worden. Die Beteiligungs- und Stimmrechtsquote der nicht beherrschenden Anteile beträgt 24,9 % (Vorjahr: 24,9 %). Auf die nicht beherrschenden Anteile an der EMGR Beteiligungs GmbH entfällt in 2017 ein Verlust in Höhe von TEUR -62 (Vorjahr: TEUR -67).

Die zusammengefassten Finanzinformationen der EMGR Beteiligungs GmbH, Grünhain-Beierfeld, einschließlich ihrer 100%igen Tochtergesellschaft EMGR EAD, Gabrovo/Bulgarien, sind nachfolgend angegeben. Die zusammengefassten Finanzinformationen entsprechen den Beträgen vor konzerninternen Eliminierungen.

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31.12.2017
TEUR
31.12.2016
TEUR
Langfristige Vermögenswerte 924 896
Kurzfristige Vermögenswerte 312 222
Langfristige Rückstellungen und Verbindlichkeiten -662 -600
Kurzfristige Rückstellungen und Verbindlichkeiten -1.110 -828
Den Gesellschaftern des Mutterunternehmens zurechenbarer Anteil am Eigenkapital -397 -233
Anteile anderer Gesellschafter -139 -77
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2017
TEUR
2016
TEUR
Umsatzerlöse 451 166
Übrige Erträge 1 52
Aufwendungen -703 -486
Jahresergebnis -251 -268
Jahresergebnis
Auf die Gesellschafter des Mutterunternehmens entfallendes Jahresergebnis -189 -201
Auf die Minderheitsgesellschafter entfallendes Jahresergebnis -62 -67
-251 -268
Sonstiges Ergebnis
Auf die Gesellschafter des Mutterunternehmens entfallendes sonstiges Ergebnis 0 0
Auf die Minderheitsgesellschafter entfallendes sonstiges Ergebnis 0 0
0 0
Gesamtergebnis
Auf die Gesellschafter des Mutterunternehmens entfallendes Gesamtergebnis -189 -201
Auf die Minderheitsgesellschafter entfallendes Gesamtergebnis -62 -67
-251 -268
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2017
TEUR
2016
TEUR
Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit -203 -210
Cashflow aus der Investitionstätigkeit -51 -191
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit 199 346
-55 -55

An die Minderheitsgesellschafter wurden 2017 keine Dividenden gezahlt (Vorjahr: TEUR 0).

29. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus Miet- und Operating-Leasingverträgen des Konzerns in Höhe von insgesamt TEUR 31.058 (Vorjahr: TEUR 28.594) gliedern sich wie folgt:

bis 1 Jahr: TEUR 4.782 (Vorjahr: TEUR 3.659),

2 bis 5 Jahre: TEUR 14.177 (Vorjahr: TEUR 10.583),

über 5 Jahre: TEUR 12.099 (Vorjahr: TEUR 14.352).

Die Aufwendungen aus den oben gesamten Miet- und Leasingverträgen (Operating Lease) des aktuellen Geschäftsjahres betrugen TEUR 4.785 (Vorjahr: TEUR 4.214).

Die Operating-Leasingverhältnisse betreffen im Wesentlichen den mit Wirkung zum 15. Dezember 2015 in Kraft getretenen Leasingvertrag hinsichtlich der neuen Immobilie der MS Powertrain Technologie GmbH in Trossingen, der zum 31. Dezember 2017 die folgenden, wesentlichen Parameter umfasst:

Restlaufzeit: 12 Jahre bis 30. Dezember 2029

Restwert: Mio. EUR 4,8

Gesamtgebäudefläche: 18.980 qm

Summe ausstehende Leasingzahlungen zum 31. Dezember 2017: Mio. EUR 20,4, davon kurzfristig Mio. EUR 1,9, mittelfristig Mio. EUR 7,2 und langfristig Mio. EUR 11,3.

Die Operating-Leasingverhältnisse betreffen darüber hinaus im Wesentlichen den mit Wirkung zum 1. November 2017 in Kraft getretenen Mietvertrag hinsichtlich der Immobilie der MS Ultraschall Technologie GmbH in Spaichingen, der zum 31. Dezember 2017 die folgenden, wesentlichen Parameter umfasst:

Restlaufzeit: 4,8 Jahre bis 31. Oktober 2022

Fünf Mietverlängerungsoptionen durch Mieter bis 31. Oktober 2025, 31. Oktober 2028, 31. Oktober 2031, 31. Oktober 2034 und 31. Oktober 2037.

Gesamtgebäudefläche: 27.340 qm

Summe ausstehende Leasingzahlungen zum 31. Dezember 2017: Mio. EUR 5,1, davon kurzfristig Mio. EUR 1,1 und mittelfristig Mio. EUR 4,0.

Die Operating-Leasingverhältnisse betreffen darüber hinaus im Wesentlichen den seit 26. Mai 2009 laufenden Mietvertrag hinsichtlich der Immobilie der Elektromotorenwerk Grünhain GmbH in Grünhain-Beierfeld, der zum 31. Dezember 2017 die folgenden, wesentlichen Parameter umfasst:

Restlaufzeit: 6,5 Jahre bis 30. Juni 2024

Drei Mietverlängerungsoptionen durch Mieter bis 30. Juni 2029, 30. Juni 2034 und 30. Juni 2039.

Gesamtgebäudefläche: 19.483 qm

Summe ausstehende Leasingzahlungen ohne Verlängerungsoption zum 31. Dezember 2017: Mio. EUR 3,2, davon kurzfristig Mio. EUR 0,5, mittelfristig Mio. EUR 2,0 und langfristig Mio. EUR 0,7.

Darüber hinaus bestehen die Operating-Lease-Verhältnisse im Wesentlichen aus Firmen-KFZ und mittels Operating-Lease geleasten Maschinen.

30. Sicherheitsleistungen und Verpfändungen

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind wie folgt besichert:

In der Elektromotorenwerk Grünhain GmbH sind Bankverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 765 (Vorjahr: TEUR 893) durch die Globalabtretung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen der Elektromotorenwerk Grünhain GmbH besichert. Der Buchwert der abgetretenen Forderungen beträgt zum Bilanzstichtag TEUR 352 (Vorjahr: TEUR 467). Zudem sind in der Elektromotorenwerk Grünhain GmbH Bankverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 1.078 (Vorjahr: TEUR 488) durch die Sicherungsübereignung des Warenlagers der Elektromotorenwerk Grünhain GmbH besichert. Die Buchwerte der sicherungsübereigneten Vermögenswerte des Vorratsvermögens betragen zum Bilanzstichtag TEUR 4.661 (Vorjahr: TEUR 4.369).

In der Elektromotorenwerk Grünhain GmbH sind zum Bilanzstichtag zudem Bankkredite in Höhe von TEUR 1.093 (Vorjahr: TEUR 1.674) durch die Sicherungsübereignung von Sachanlagevermögen mit Buchwerten von TEUR 1.537 (Vorjahr: TEUR 1.599) besichert.

In der MS Technologie-Gruppe sind zum Bilanzstichtag diverse Bankkredite in Höhe von insgesamt TEUR 10.446 (Vorjahr: TEUR 16.232) durch die Sicherungsübereignung von Vorratsvermögen in Deutschland in Höhe von TEUR 28.772 (Vorjahr: TEUR 24.690) und die Abtretung von Forderungen der MS Technologie-Gruppe in Deutschland in Höhe von TEUR 22.180 (Vorjahr: TEUR 16.410) im Wege einer Globalzession besichert. Bankkredite in Höhe von insgesamt TEUR 2.931 (Vorjahr: TEUR 2.439) sind durch die Verpfändung von Maschinen der MS Technologie-Gruppe in Höhe von insgesamt TEUR 4.304 (Vorjahr: TEUR 3.329) besichert.

In der MS Industrie AG sind zum Bilanzstichtag zudem kurzfristige Bankkredite in Höhe von insgesamt TEUR 380 (Vorjahr: TEUR 598) und langfristige Bankkredite in Höhe von insgesamt TEUR 300 (Vorjahr: TEUR 500) durch Negativ- und Gleichstellungserklärungen besichert.

Die Verpflichtungen des Konzerns aus Finanzierungsleasingverhältnissen (TEUR 16.029; Vorjahr: TEUR 18.686) sind durch Eigentumsvorbehalt des Leasinggebers auf die verleasten Vermögenswerte besichert. Die Buchwerte der Leasinggegenstände belaufen sich zum 31. Dezember 2017 auf TEUR 21.045 (Vorjahr: TEUR 23.058).

Zur Absicherung der zusätzlichen Gegenleistungsverpflichtung für die zum 1. Januar 2012 erfolgte Einlage von 10 % der Anteile an der Elektromotorenwerk Grünhain GmbH (EMGR) hat die MS Industrie AG 20 % der Gewinnbezugsrechte aus den Gesellschaftsanteilen der EMGR abgetreten.

31. Haftungsverhältnisse, Eventualschulden und Eventualforderungen

Nach der im Geschäftsjahr 2014 erfolgten Endkonsolidierung der Beno Immobilien-Gruppe haften die MS Industrie AG zum 31. Dezember 2017 noch in Höhe von insgesamt TEUR 511 und ihre 100%ige Tochtergesellschaft Elektromotorenwerk Grünhain GmbH in Höhe von insgesamt TEUR 720 in Form von Höchstbetragsbürgschaften, respektive Mithaftungserklärungen für Darlehen der Beno Immobilien-Gruppe.

Zur Besicherung einer im Geschäftsjahr 2014 ausgegebenen Wandelanleihe der Beno Holding AG, Starnberg, mit einer Laufzeit bis zum 14. April 2021 sind durch die MS Industrie AG die 19,9 % gehaltenen Gesellschaftsanteile an der Beno Immobilien GmbH in Höhe von nominal TEUR 179 verpfändet. Zudem wurde die die unter den sonstigen langfristigen finanziellen Vermögenswerten ausgewiesene Kaufpreisforderung gegen die Beno Holding AG (TEUR 680; Vorjahr: TEUR 654) bis zum 31. Dezember 2021 nachrangig gestellt.

Aus der Veräußerung von 10 % der Anteile an der GCI Management Consulting GmbH in 2013 hat die MS Industrie AG zusätzlich zum fest vereinbarten Kaufpreis von TEUR 10 noch einen Anspruch auf einen variablen Kaufpreis, der von der Veräußerung einer Beteiligung durch die GCI Management Consulting GmbH abhängt und 10 % des Verkaufserlöses dieser Beteiligung beträgt. Der Anspruch ist nicht besichert und die Eventualforderung zum 31. Dezember 2017, mit Ausnahme einer im Geschäftsjahr realisierten Teil-Tranche in Höhe von TEUR 7, sowie in Vorjahren bereits realisierter Teil-Tranchen in Höhe von insgesamt TEUR 38, in Summe TEUR 45, nicht bilanziert.

Die GCI BridgeCapital GmbH haftet über eine nachrangige Grundschuld auf dem Grundstück in Großsteinberg in Höhe von TEUR 472 für Bankverbindlichkeiten der MR3W Solarpark Leipzig GmbH & Co. KG, Augsburg, an der die Gesellschaft mit 9,9 % beteiligt ist. Die MR3W Solarpark Leipzig GmbH & Co. KG betreibt einen Solarpark auf dem Grundstück in Leipzig-Wiederitzsch. Aufgrund des risikoarmen Geschäftsmodells der Gesellschaft rechnen wir nicht mit einer Inanspruchnahme aus der gestellten Sicherheit.

32. Angaben zu Finanzinstrumenten nach IFRS 7

Die Finanzinstrumente innerhalb der MS Industrie AG werden in die nachfolgend dargestellten Kategorien gegliedert.

Finanzielle Vermögenswerte

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Buchwerte Beizulegende Zeitwerte
kurzfristig langfristig
31. Dezember 2017,
in TEUR
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte Liquide Mittel Beteiligungen und Ausleihungen Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet und zu Handelszwecken gehalten
Kredite und Forderungen
- Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 27.506 - - - - 27.506
- Übrige finanzielle Vermögenswerte - 548 - - 4.734 5.282
- Liquide Mittel - - 8.384 - - 8.384
Zur Veräußerung verfügbare Beteiligungen
- Bewertet zum beizulegenden Zeitwert - - - 567 - 567
- Bewertet zu Anschaffungskosten - - - 4.543 - -*)
27.506 548 8.384 5.110 4.734 41.739

*) Die Fair Values der zu Anschaffungskosten bewerteten Beteiligungen können mangels vorliegender Informationen nicht verlässlich ermittelt werden.

Finanzielle Vermögenswerte

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Buchwerte Beizulegende Zeitwerte
kurzfristig langfristig
31. Dezember 2016,
in TEUR
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte Liquide Mittel Beteiligungen und Ausleihungen Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet und zu Handelszwecken gehalten
- nicht sicherungsdesignierte Derivate - 21 - 21
Kredite und Forderungen
- Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 25.071 - - - - 25.071
- Übrige finanzielle Vermögenswerte - 611 - - 1.540 2.151
- Liquide Mittel - - 4.143 - - 4.143
Zur Veräußerung verfügbare Beteiligungen
- Bewertet zum beizulegenden Zeitwert - - - 3.014 - 3.014
- Bewertet zu Anschaffungskosten - - - 3.421 - -*)
25.071 632 4.143 6.435 1.540 34.400

*) Die Fair Values der zu Anschaffungskosten bewerteten Beteiligungen können mangels vorliegender Informationen nicht verlässlich ermittelt werden.

Bei allen zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierten Krediten und Forderungen bestehen nach Einschätzung des Vorstands keine wesentlichen Unterschiede zwischen Buchwerten und Zeitwerten. Der Grund dafür ist vor allem die kurze Laufzeit dieser Instrumente.

Finanzielle Verbindlichkeiten

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Buchwerte
kurzfristig langfristig
31. Dezember 2017,
in TEUR
Kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten Langfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Sonstige langfristige finanzielle Verbindlichkeiten Beizulegende Zeitwerte
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
- Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 26.965 - - 17.808 - 44.503
- Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen - 14.946 - - - 14.946
- Übrige finanzielle Verbindlichkeiten - - 6.657 - 14.010 20.667
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet und zu Handelszwecken gehalten
- Nicht sicherungs-designierte Derivate - - 1.080 - - 1.080
26.965 14.946 7.737 17.808 14.010 81.196

Finanzielle Verbindlichkeiten

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Buchwerte
kurzfristig langfristig
31. Dezember 2016,
in TEUR
Kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten Langfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Sonstige langfristige finanzielle Verbindlichkeiten Beizulegende Zeitwerte
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
- Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 19.738 - - 26.865 - 47.269
- Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen - 12.032 - - - 12.032
- Übrige finanzielle Verbindlichkeiten - - 7.906 - 14.870 22.776
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet und zu Handelszwecken gehalten
- Nicht sicherungs-designierte Derivate - - 1.571 - - 1.571
19.738 12.032 9.477 26.865 14.870 83.648

Die kurzfristigen, nicht sicherungsdesignierten Derivate betreffen in voller Höhe von TEUR 1.080 (Vorjahr: TEUR 1.571) Zinssatzswaps der MS Technologie-Gruppe.

Bei allen zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierten, kurzfristigen Verbindlichkeiten bestehen nach Einschätzung des Vorstands keine wesentlichen Unterschiede zwischen Buchwerten und Zeitwerten. Der Grund dafür ist vor allem die kurze Laufzeit dieser Instrumente.

Bewertung der in der Bilanz zum beizulegenden Zeitwert angesetzten Finanzinstrumente

Die nachstehende Tabelle stellt die Finanzinstrumente dar, deren Folgebewertung zum beizulegenden Zeitwert vorgenommen wird. Diese sind unterteilt in Stufe 1 bis Stufe 3, je nachdem, inwieweit der beizulegende Zeitwert beobachtbar ist:

Stufe 1-Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert sind solche, die sich aus notierten Preisen (unangepasst) auf aktiven Märkten für identische finanzielle Vermögenswerte oder Schulden ergeben.

Stufe 2-Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert sind solche, die auf Parametern beruhen, die nicht notierten Preisen für Vermögenswerte und Schulden wie in Stufe 1 entsprechen (Daten), entweder direkt abgeleitet (d.h. als Preise) oder indirekt abgeleitet (d.h. abgeleitet aus Preisen).

Stufe 3-Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert sind solche, die sich aus Modellen ergeben, welche Parameter für die Bewertung von Vermögenswerten oder Schulden verwenden, die nicht auf beobachtbaren Marktdaten basieren (nicht beobachtbare Parameter, Annahmen).

31. Dezember 2017

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Stufe 1
TEUR
Stufe 2
TEUR
Stufe 3
TEUR
Gesamt
TEUR
Finanzielle Vermögenswerte der Kategorie "Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet"
- Nicht sicherungsdesignierte Derivate 0 0 0 0
Finanzielle Vermögenswerte der Kategorie "Zur Veräußerung verfügbar"
- Zum beizulegenden Zeitwert bewertete Beteiligungen 567 0 0 567
Finanzielle Verbindlichkeiten der Kategorie "Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet"
- Nicht sicherungsdesignierte Derivate 0 -1.080 0 -1.080

31. Dezember 2016

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Stufe 1
TEUR
Stufe 2
TEUR
Stufe 3
TEUR
Gesamt
TEUR
Finanzielle Vermögenswerte der Kategorie "Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet"
- Nicht sicherungsdesignierte Derivate 0 21 0 21
Finanzielle Vermögenswerte der Kategorie "Zur Veräußerung verfügbar"
- Zum beizulegenden Zeitwert bewertete Beteiligungen 3.014 0 0 3.014
Finanzielle Verbindlichkeiten der Kategorie "Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet"
- Nicht sicherungsdesignierte Derivate 0 -1.571 0 -1.571

Die nicht sicherungsdesignierten Derivate betreffen Zinssatzswaps. Die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte erfolgt auf Stufe 2 der Bewertungshierarchie nach dem Discounted-Cashflow-Verfahren. Künftige Cashflows werden auf Basis von Forward-Zinssätzen (beobachtbare Zinsstrukturkurven am Bilanzstichtag) und kontrahierten Zinssätzen geschätzt und diskontiert.

Risikomanagementpolitik und Sicherungsmaßnahmen

a) Marktrisiko

In Bezug auf die bilanzierten, finanziellen Vermögenswerte ist bei den Finanzanlagen und Beteiligungen insbesondere ein Marktrisiko durch schwankende Aktienkurse und mangelnde Fungibilität im Falle von nicht börsennotierten Beteiligungen gegeben. Dabei kann es in Phasen stark schwankender Aktienmärkte in Einzelfällen schwierig sein, den Verkauf von Beteiligungsunternehmen zu ermöglichen und damit den Beteiligungsbesitz insgesamt fungibler zu machen. Durch die langjährige Erfahrung der MS Industrie AG mit den verschiedensten Exit-Kanälen sollte es aber trotzdem weiterhin möglich sein, alternative Wege für den Beteiligungsverkauf zu finden.

b) Zinsänderungsrisiko

Die MS Powertrain Technologie GmbH hat für die Absicherung der variablen Verzinsung der langfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten derivative Finanzinstrumente (Zinssatzswaps) mit einem Nominalbetrag in Höhe von Mio. EUR 10,8 (Vorjahr Mio. EUR 11,4) erworben. Die Änderungen der beizulegenden Zeitwerte der Zinssatzswaps werden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Sie betragen im Geschäftsjahr TEUR 440 (Vorjahr TEUR 252). Der beizulegende negative Zeitwert der Zinssatzswaps beträgt zum Bilanzstichtag ohne Stückzinsen TEUR -1.080 (Vorjahr TEUR -1.563).

Eine Erhöhung der Verzinsung der variabel verzinslichen Darlehen des MS Industrie-Konzerns in Höhe von insgesamt TEUR 21.633 (Vorjahr TEUR 18.550) um 1 %-Punkt führt zu einer Verminderung des Periodenergebnisses und des Eigenkapitals um TEUR 216 (Vorjahr TEUR 186), denen ein gegenläufiger Effekt aus den Zinssatzswaps in Höhe von TEUR 108 (Vorjahr TEUR 114) gegenübersteht. Eine Verminderung der Verzinsung der variabel verzinslichen Darlehen des MS Industrie-Konzerns um 1 %-Punkt führt zu einem Anstieg des Periodenergebnisses und des Eigenkapitals um TEUR 216 (Vorjahr TEUR 186), denen ein gegenläufiger Effekt aus den Zinssatzswaps in Höhe von TEUR 108 (Vorjahr TEUR 114) gegenübersteht.

c) Wechselkursrisiko

Der Konzern ist hauptsächlich dem Wechselkursrisiko des US-Dollar und daneben auch in untergeordnetem Ausmaß dem Wechselkursrisiko des Brasilianischen Real und des Chinesischen Renminbi (Yuan) ausgesetzt.

Die Buchwerte der auf US-Dollar lautenden monetären Vermögenswerte und Verbindlichkeiten betragen im Saldo TEUR 556 (Vorjahr: TEUR 2.091). Eine Aufwertung des Euro gegenüber dem US-Dollar in Höhe von 10 % würde zu einer Verminderung des Periodenergebnisses und des Eigenkapitals in Höhe von TEUR 51 (Vorjahr: TEUR 190) führen. Eine Abwertung des Euro gegenüber dem US-Dollar in Höhe von 10 % würde zu einem Anstieg des Periodenergebnisses und des Eigenkapitals in Höhe von TEUR 62 (Vorjahr: TEUR 232) führen.

d) Bonitäts- und Kreditrisiken

Das Kredit- oder Ausfallrisiko ist das Risiko, dass ein Vertragspartner des Konzerns seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt. Hieraus resultieren zum einen die Gefahr von bonitätsbedingten Wertminderungen bei Finanzinstrumenten und zum anderen die Gefahr des teilweisen oder vollständigen Ausfalls vertraglich vereinbarter Zahlungen.

Die Konzernrichtlinien sehen vor, dass Geschäftsverbindungen lediglich mit kreditwürdigen Vertragsparteien und, falls angemessen, unter Gestellung von Sicherheiten eingegangen werden, um die Risiken eines Verlustes aus der Nichterfüllung von Verpflichtungen zu mindern. Zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit der Kunden verwendet der Konzern unter anderem Kreditratings von unabhängigen Ratingagenturen sowie andere verfügbare Finanzinformationen und eigene Handelsaufzeichnungen.

Soweit bei finanziellen Vermögenswerten erhöhte Ausfallrisiken erkennbar sind, werden diese Risiken durch Wertberichtigungen erfasst. Risikokonzentrationen in Bezug auf Kredit- oder Ausfallrisiken können sich bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ergeben, da im Geschäftsjahr 2017 insgesamt ca. 58,9 % (Vorjahr: 62,2 %) der Umsatzerlöse des MS Industrie-Konzerns auf zwei zu einem Konzern gehörende Hauptkunden entfielen. Die Forderungen gegen diese beiden Kunden betragen zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2017 TEUR 851 bzw. TEUR 5.643 (Vorjahr: TEUR 3.107 bzw. TEUR 4.121). Zum Aufstellungszeitpunkt der Bilanz sind die Forderungen ganz überwiegend bezahlt.

Von den finanziellen Vermögenswerten zum 31. Dezember 2017 sind insbesondere Forderungen gegen die Pfaff Industrie Maschinen AG i. I., Kaiserslautern, in Höhe von TEUR 1.747 (Vorjahr: TEUR 1.747) vollständig wertgemindert.

Insgesamt haben sich die Wertminderungen wie folgt entwickelt:

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2017
TEUR
2016
TEUR
Stand zu Beginn des Jahres 2.159 2.134
Wertminderung von Forderungen 176 35
Aufgrund von Uneinbringlichkeit ausgebuchte Beträge 0 -10
Wertaufholungen -3 0
Stand zum Ende des Jahres 2.332 2.159

Von den nicht wertgeminderten finanziellen Vermögenswerten sind zum Bilanzstichtag TEUR 7.101 (Vorjahr: TEUR 5.231) überfällig:

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31.12.2017
TEUR
31.12.2016
TEUR
bis 180 Tage 6.949 4.614
180 bis 360 Tage 152 163
über 360 Tage 0 454
7.101 5.231

Der Konzern schätzt das Ausfallrisiko dieser nicht wertgeminderten finanziellen Vermögenswerte als niedrig ein. Das maximale Ausfallrisiko sämtlicher finanzieller Vermögenswerte ist durch die Höhe der Buchwerte begrenzt. Der ganz überwiegende Teil dieser finanziellen Vermögenswerte wurde bis zum Aufstellungszeitpunkt des Konzernabschlusses bezahlt.

e) Liquiditätsrisiken

Neben dem Zinsänderungsrisiko besteht in Bezug auf finanzielle Verbindlichkeiten insbesondere auch das Risiko, die finanziellen Verpflichtungen aufgrund von Liquiditätsengpässen nicht bedienen zu können. Dies gilt grundsätzlich für alle operativen Konzernunternehmen der MS Industrie AG. Da der Kapitaldienst dort hauptsächlich aus dem Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit geleistet wird, können zukünftige Verzögerungen bei Auftragseingängen oder Auftragsabwicklungen negative Folgen haben.

Der Konzern steuert Liquiditätsrisiken durch Zahlungsmittelbestände in angemessener Höhe und Kreditlinien bei Banken sowie durch ständiges Überwachen der prognostizierten und tatsächlichen Zahlungsströme und der Abstimmung der Fälligkeitsprofile von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten. Zum 31. Dezember 2017 verfügt der Konzern über freie Kreditlinien in Höhe von TEUR 11.760 (Vorjahr: TEUR 22.452).

Zur Absicherung von Liquiditätsrisiken in Bezug auf die Pensionsverpflichtungen im MS Industrie AG-Konzern wurden durch die betroffenen Konzernunternehmen Lebensversicherungen sowie ein sogenanntes "Contractual Trust Arrangement" abgeschlossen, die für die Deckung der Pensionsansprüche zur Verfügung stehen.

Aus den folgenden Tabellen sind die - nach Fristigkeiten gegliederten - vertraglich vereinbarten, undiskontierten, Zins- und Tilgungszahlungen der finanziellen Verbindlichkeiten des MS Industrie-Konzerns ersichtlich:

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Buchwert 31.12.2017
TEUR
Cashflow bis 1 Jahr
TEUR
Cashflow>1 Jahr bis 5 Jahre
TEUR
Cashflow >5 Jahre
TEUR
Originäre finanzielle Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 44.773 27.427 18.130 312
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 14.946 14.946 0 0
Übrige finanzielle Verbindlichkeiten 20.170 6.935 12.379 2.138
Derivative finanzielle Verbindlichkeiten 1.576 1.080 86 801
81.465 50.388 30.594 3.251
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Buchwert 31.12.2016
TEUR
Cashflow bis 1 Jahr
TEUR
Cashflow>1 Jahr bis 5 Jahre
TEUR
Cashflow >5 Jahre
TEUR
Originäre finanzielle Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 46.603 20.396 25.690 2.401
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 12.032 12.032 0 0
Übrige finanzielle Verbindlichkeiten 22.777 8.233 12.693 3.048
Derivative finanzielle Verbindlichkeiten 1.571 1.571 0 0
82.983 42.232 38.383 5.449

Die dargestellten Beträge der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten hängen von Veränderungen der variablen Zinssätze ab, die sich von den diesbezüglichen Schätzungen zum Ende der Berichtsperiode unterscheiden können.

f) Risiken aus Financial Covenants

Der MS Industrie-Konzern hat sich im Rahmen von laufenden Kreditverträgen über Mio. EUR 28,5 mit folgenden Fristigkeiten:

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Kreditlinie zum 31.12.2017
Mio. EUR
davon in Anspruch genommen
Mio. EUR
davon verfügbar
Mio. EUR
Langfristig (> 1 Jahr) 4,5 4,5 0,0
Kurzfristig (< 1 Jahr) 24,0 19,4 4,6
28,5 23,9 4,6

gegenüber verschiedenen Banken zur Einhaltung von zwei verschiedenen, teilweise kombinierten Bilanz- und GuV-Kennzahlen (Eigenkapitalquote und dynamischer Verschuldungsgrad), zu den jeweiligen Bilanzstichtagen verpflichtet (sog. "Financial Covenants"). Diese Kennzahlen wurden 2017 eingehalten. Auf der Basis ihrer Unternehmensplanung geht die MS Industrie AG zudem davon aus, die Kennzahlen bei zunehmender Entschuldung auch während der gesamten Laufzeit der Kredite einhalten zu können. Die Banken sind grundsätzlich berechtigt, die Kredite fristlos zu kündigen, sofern die Einhaltung der Finanzkennzahlen nicht nachgewiesen wird, wobei der Vorstand davon ausgeht, dass selbst bei einer möglichen Nichteinhaltung der Kennzahlen es zu keinen fristlosen Kündigungen kommen würde.

33. Zusätzliche Informationen zum Kapitalrisikomanagement

Der Konzern steuert sein Kapital mit dem Ziel, sicherzustellen, dass alle Konzernunternehmen unter der Unternehmensfortführungsprämisse operieren können, und zugleich die Erträge der Unternehmensbeteiligten durch Optimierung des Verhältnisses von Eigen- zu Fremdkapital zu maximieren. Die Gesamtstrategie des Konzerns ist gegenüber dem Vorjahr unverändert.

Die MS Industrie AG verfügt über ein solides Finanzprofil. Das Kapitalmanagement schließt sowohl Eigenkapital als auch Finanzverbindlichkeiten ein. Ein wesentliches Ziel des Kapitalmanagements der MS Industrie AG ist es, die gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten zu optimieren. Ferner wird ein ausgewogener Mix aus Eigen- und Fremdkapital angestrebt. Zur langfristigen Sicherung des Wachstums wird in Ausnahmefällen, etwa zur Finanzierung von Akquisitionen, auch der Einsatz einer Kapitalerhöhung in Erwägung gezogen.

Das Eigenkapital beträgt zum jeweiligen Abschlussstichtag:

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31.12.2017
TEUR
31.12.2016
TEUR
Eigenkapital und Minderheitsanteile 56.684 51.792
Bilanzsumme 152.709 153.796
Eigenkapitalquote 37,1 % 33,7 %

Die MS Industrie AG unterliegt keinen satzungsmäßigen oder anderen extern auferlegten Kapitalerfordernissen. Die MS Industrie AG hat keine Verpflichtungen zur Ausgabe von Aktien aus dem bedingten Kapital im Zusammenhang mit Ausübungen von Aktienoptionen und Wandelschuldverschreibungen auf Basis bestehender Aktienoptionspläne.

Die finanzielle Flexibilität zu sichern hat höchste Priorität in der Finanzierungsstrategie des Konzerns. Diese Flexibilität wird erreicht durch eine breite Auswahl von Finanzierungsinstrumenten und durch eine hohe Diversifikation der Investoren. Das Fälligkeitsprofil der Verbindlichkeiten des Konzerns weist eine breite Streuung der Fälligkeiten mit einem hohen Anteil von mittel- und langfristigen Finanzierungen auf. Bei der Auswahl der Finanzierungsinstrumente werden Marktkapazität, Investorendiversifikation, Flexibilität, Kreditauflagen und das bestehende Fälligkeitsprofil berücksichtigt.

Der Vorstand überprüft die Kapitalstruktur quartalsweise. Im Rahmen dieser Überprüfung berücksichtigt der Vorstand die Kapitalkosten und das mit jeder Kapitalklasse verbundene Risiko. Der Konzern hat eine kurzfristige Zieleigenkapitalquote von 30 % bis 35 %, die sich aus dem Verhältnis des Eigenkapitals zur Bilanzsumme bestimmt. Die Eigenkapitalquote zum 31. Dezember 2017 liegt mit 37,1 % (siehe oben) über der Zielbandbreite. Ein Hauptgrund für den Anstieg der Eigenkapitalquote im Jahr 2017 im Vorjahresvergleich ist das positive Konzernjahresgesamtergebnis in Höhe von Mio. EUR 4,9, bei gleichzeitig leichtem Rückgang der Bilanzsumme.

Sonstige Angaben

Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen

Im Laufe des Jahres gingen Unternehmen des Konzerns Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen ein. Salden und Geschäftsvorfälle zwischen der Gesellschaft und ihren Tochterunternehmen, die nahe stehende Unternehmen sind, wurden im Zuge der Konsolidierung eliminiert und werden in dieser Anhangsangabe nicht erläutert. Die Transaktionen in Verbindung mit anderen nahestehenden Unternehmen und Personen stellen sich wie folgt dar:

a) Geschäftsbeziehungen zu Mitgliedern des Managements in Schlüsselpositionen

Bezüglich der Angaben der Bezüge von Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft verweisen wir auf den separaten Abschnitt "Bezüge von Vorstand und Aufsichtsrat" sowie "Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Organmitgliedern" unten.

b) Geschäftsbeziehungen zu assoziierten Unternehmen und übrigen nahestehenden Personen

Zwischen dem Konzern und der Beno Immobilien GmbH einschließlich deren Tochtergesellschaften wurden neben dem Verkauf der MS Real Estate GmbH & Co. KG (siehe auch oben unter Punkt "Veräußerung von Tochterunternehmen") folgende Transaktionen getätigt:

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2017
TEUR
2016
TEUR
Erbringung von Dienstleistungen 108 108
Miete von zwei Gewerbeimmobilien 674 522

Der Mietvertrag über die erste Gewerbeimmobilie hat eine feste Laufzeit bis zum 30. Juni 2024. Zusätzlich wurden dem Konzern drei Verlängerungsoptionen von jeweils fünf Jahren bis zum 30. Juni 2039 eingeräumt. Die vereinbarte monatliche Miete beträgt TEUR 41 (Vorjahr: TEUR 41).

Der Mietvertrag über die zweite Gewerbeimmobilie hat eine feste Laufzeit bis zum 31. Oktober 2022. Zusätzlich wurden dem Konzern fünf Verlängerungsoptionen von jeweils drei Jahren bis zum 31. Oktober 2037 eingeräumt. Die vereinbarte monatliche Miete beträgt TEUR 88 (Vorjahr: TEUR 0).

Daneben besteht zum Bilanzstichtag gegenüber der Beno Immobilien GmbH eine langfristige Darlehensforderung in Höhe von TEUR 653 (Vorjahr: TEUR 618). Die Forderung ist unbesichert und hat eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2022. Sie wird mit 5,85 % p.a. verzinst. Im Geschäftsjahr hat die MS Industrie AG aus dem Darlehen Zinserträge in Höhe von TEUR 36 (Vorjahr: TEUR 36) vereinnahmt.

Des Weiteren besteht gegenüber einer Tochtergesellschaft der Beno Immobilien GmbH eine bis zum 30. Juni 2022 gestundete Forderung aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 102 (Vorjahr: TEUR 124), die mit zukünftigen Mietzahlungen verrechnet wird. Die Forderung ist unbesichert und wird mit 5,85 % p.a. verzinst. Im Geschäftsjahr hat die MS Industrie-Gruppe aus der Forderung Zinserträge in Höhe von TEUR 7 (Vorjahr: TEUR 8) vereinnahmt.

Des Weiteren besteht gegenüber einer Tochtergesellschaft der Beno Immobilien GmbH eine bis zum 01. Juli 2023 gestundete Darlehensforderung in Höhe von TEUR 2.127 (Vorjahr: TEUR 0). Die Forderung ist unbesichert und wird mit 2,5 % p.a. verzinst. Im Geschäftsjahr hat die MS Industrie-Gruppe aus der Forderung Zinserträge in Höhe von TEUR 18 (Vorjahr: TEUR 0) vereinnahmt.

Zu den für Bankdarlehen der Beno Immobilien GmbH durch den Konzern gewährten Sicherheiten verweisen wir auf unsere Ausführungen unter Punkt 31. "Haftungsverhältnisse, Eventualschulden und Eventualforderungen".

Zwischen dem Konzern und der WTP Ultrasonic lndustria e Comercio de Maquinas Ltda., Brasilien, wurden im Geschäftsjahr folgende Transaktionen getätigt:

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2017
TEUR
2016
TEUR
Erbringung von Warenlieferungen und Dienstleistungen 255 336

Es bestehen zum Bilanzstichtag gegenüber der WTP Ultrasonic lndustria e Comercio de Maquinas Ltda., Brasilien, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 97 (Vorjahr: TEUR 221). Die Forderungen sind unbesichert.

Zwischen dem Konzern und der Shanghai MS soniTEC Co., Ltd., Shanghai/China, wurden im Geschäftsjahr folgende Transaktionen getätigt:

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2017
TEUR
2016
TEUR
Erbringung von Dienstleistungen 311 205

Es bestehen zum Bilanzstichtag gegenüber der Shanghai MS soniTEC Co., Ltd., Shanghai/China, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 228 (Vorjahr: TEUR 52). Die Forderungen sind unbesichert.

Mitarbeiter

Die durchschnittliche Mitarbeiterzahl im Konzern betrug im Geschäftsjahr 1.146 (Vorjahr: 1.131) Mitarbeiter, davon im Durchschnitt 882 (Vorjahr: 866) Mitarbeiter in der MS Technologie-Gruppe.

Vorstand

Dem Vorstand der MS Industrie AG, München, gehörten im Berichtszeitraum folgende Herren an:

Dr. Andreas Aufschnaiter, München (Sprecher des Vorstands); Schwerpunkte: Finanzen, Investor Relations und Strukturen

Armin Distel, Villingen-Schwenningen; Schwerpunkte: Vertrieb und Technik

Die Vorstände sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Aufsichtsratsmandate des Vorstands:

Dr. Andreas Aufschnaiter: Your Family Entertainment AG, München, MEA AG, Aichach, Beno Holding AG, Starnberg, Wolftank-Adisa Holding AG, Innsbruck, Österreich, Genomatix AG, München (seit 6. Oktober 2017), Stemas AG, München (bis 31. Dezember 2017)

Armin Distel: Beirat der Roemheld GmbH, Laubach

Aufsichtsrat

Dem Aufsichtsrat der MS Industrie AG, München, gehörten im Geschäftsjahr folgende Herren an:

Karl-Heinz Dommes (Vorsitzender), Unternehmensberater, Hausen am Tann

Walter Biland (stellvertretender Vorsitzender), Unternehmensberater, Thun, Schweiz

Benjamin Mayer, Geschäftsführer Mayer & Cie. GmbH & Co. KG, Albstadt

Weitere Aufsichtsratsmandate der aktiven Aufsichtsratsmitglieder:

Karl-Heinz Dommes: Beirat der Mayer & Cie. GmbH & Co. KG, Albstadt (bis 30. Juni 2017)

Walter Biland: Im Geschäftsjahr keine weiteren Aufsichtsratsmandate

Benjamin Mayer: Im Geschäftsjahr keine weiteren Aufsichtsratsmandate

Bezüge von Vorstand und Aufsichtsrat

Geschäftsjahr 2017

Die gesamten Vorstandsbezüge betrugen im Geschäftsjahr TEUR 1.135. Hiervon entfielen auf Herrn Dr. Andreas Aufschnaiter TEUR 580 und auf Herrn Armin Distel TEUR 555.

Die gesamten erfolgsunabhängigen Vorstandsbezüge betrugen im Geschäftsjahr 2017 TEUR 568. Hiervon entfielen auf Herrn Dr. Andreas Aufschnaiter TEUR 256 und auf Herrn Armin Distel TEUR 312. In den erfolgsunabhängigen Bezügen sind geldwerte Vorteile für Herrn Dr. Andreas Aufschnaiter in Höhe von TEUR 9 und für Herrn Armin Distel in Höhe von TEUR 17, Zuschüsse zur Rentenversicherung für Herrn Dr. Andreas Aufschnaiter in Höhe von TEUR 7 und für Herrn Armin Distel in Höhe von TEUR 7 sowie für Herrn Armin Distel Einzahlungen in eine betriebliche Unterstützungskasse in Höhe von TEUR 36 enthalten.

Die gesamten erfolgsabhängigen Vorstandsbezüge betrugen im Geschäftsjahr 2017 TEUR 236. Hiervon entfielen auf Herrn Dr. Andreas Aufschnaiter TEUR 92 und auf Herrn Armin Distel TEUR 144. Als erfolgsabhängiger Vorstandsbezug wurde im Berichtsjahr darüber hinaus für Herrn Dr. Andreas Aufschnaiter der erwartete Jahresbonus 2017 von TEUR 231 und für Herrn Armin Distel in Höhe von TEUR 100 zurückgestellt.

Ein Teilbetrag von TEUR 34 der insgesamt für Herrn Dr. Andreas Aufschnaiter zum Bilanzstichtag unter den sonstigen Rückstellungen ausgewiesenen Abgrenzungen von TEUR 231 (davon TEUR 0 aus Vorjahren) ist langfristig; im Übrigen handelt es sich um kurzfristig fällige Leistungen.

Die gesamten Aufsichtsratsbezüge betrugen TEUR 81 (Vorjahr: TEUR 76). Diese entfielen mit TEUR 32 auf Herrn Karl-Heinz Dommes, mit TEUR 25 auf Herrn Walter Biland und mit TEUR 24 auf Herrn Benjamin Mayer. In den aufgeführten Bezügen sind für die genannten Herren insgesamt variable Bezüge in Höhe von TEUR 26, bezogen auf das Vorjahr, sowie sonstige Bezüge in Höhe von insgesamt TEUR 2 enthalten.

Geschäftsjahr 2016

Die gesamten Vorstandsbezüge betrugen im Geschäftsjahr TEUR 553. Hiervon entfielen auf Herrn Dr. Andreas Aufschnaiter TEUR 274 und auf Herrn Armin Distel TEUR 279.

Die gesamten erfolgsunabhängigen Vorstandsbezüge betrugen im Geschäftsjahr 2016 TEUR 527. Hiervon entfielen auf Herrn Dr. Andreas Aufschnaiter TEUR 248 und auf Herrn Armin Distel TEUR 279. In den erfolgsunabhängigen Bezügen sind geldwerte Vorteile für Herrn Dr. Andreas Aufschnaiter in Höhe von TEUR 8 und für Herrn Armin Distel in Höhe von TEUR 17 sowie für Herrn Armin Distel Einzahlungen in eine betriebliche Unterstützungskasse in Höhe von TEUR 34 enthalten.

Als erfolgsabhängiger Vorstandsbezug wurde im Berichtsjahr für Herrn Dr. Andreas Aufschnaiter der erwartete Jahresbonus 2016 von TEUR 26 zurückgestellt.

Ein Teilbetrag von TEUR 33 der insgesamt für Herrn Dr. Andreas Aufschnaiter zum Bilanzstichtag unter den sonstigen Rückstellungen ausgewiesenen Abgrenzungen von TEUR 96 (davon TEUR 70 aus Vorjahren) ist langfristig; im Übrigen handelt es sich um kurzfristig fällige Leistungen.

Von den im Vorjahr gebildeten Abgrenzungen für den erwarteten Jahresbonus 2015 sind jeweils TEUR 12 (für Herrn Armin Distel auf Ebene der MS Industrie Verwaltungs GmbH) nicht zur Auszahlung gekommen und die Abgrenzungen entsprechend aufgelöst worden.

Die gesamten Aufsichtsratsbezüge betrugen TEUR 76 (Vorjahr: TEUR 81). Diese entfielen mit TEUR 28 auf Herrn Karl-Heinz Dommes, mit TEUR 21 auf Herrn Walter Biland, mit TEUR 19 auf Herrn Benjamin Mayer, mit TEUR 3 auf Herrn Christian Dreyer, mit TEUR 2 auf die Erben von Herrn Rainer Mayer sowie mit TEUR 3 auf Herrn Georg Marsmann. In den aufgeführten Bezügen sind für die genannten Herren insgesamt variable Bezüge in Höhe von TEUR 21, bezogen auf das Vorjahr, sowie sonstige Bezüge in Höhe von insgesamt TEUR 3 enthalten.

Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Organmitgliedern

Aus der in 2015 ausgegeben Inhaber-Schuldverschreibung der MS Industrie AG bestehen zum 31. Dezember 2017 Verbindlichkeiten gegenüber dem Vorstand Herrn Dr. Andreas Aufschnaiter in Höhe von TEUR 40 (Vorjahr: TEUR 40) und gegenüber dem Mitglied des Aufsichtsrates Herrn Karl-Heinz Dommes in Höhe von TEUR 100 (Vorjahr: TEUR 100). Zudem hält Herr Karl-Heinz Dommes in Höhe von TEUR 350 (Vorjahr: TEUR 350) Anteile an dieser Inhaber-Schuldverschreibung treuhänderisch für die MS Powertrain Technologie GmbH. Die Treuhand-Vergütung für Herrn Dommes betrug TEUR 2 (Vorjahr: TEUR 2). Die Inhaber-Schuldverschreibung hat eine Laufzeit bis 30. November 2020 und wird mit 3,75 % p.a verzinst. In 2017 sind hieraus Zinsaufwendungen in Höhe von TEUR 2 (Vorjahr: TEUR 2) (Herr Dr. Aufschnaiter), TEUR 4 (Vorjahr: TEUR 4) (Herr Karl-Heinz Dommes) und TEUR 13 (Vorjahr: TEUR 13) (Herr Karl-Heinz Dommes, treuhänderisch für die MS Powertrain Technologie GmbH) entstanden.

Aus einem Beratungsvertrag mit der MS Powertrain Technologie GmbH bestehen Verbindlichkeiten gegenüber Herrn Walter Biland in Höhe von TEUR 4 (Vorjahr: TEUR 5). Im Rahmen dieses Beratungsvertrages hat Herrn Biland im Geschäftsjahr Beratungsgebühren in Höhe von TEUR 78 (Vorjahr: TEUR 47) erhalten.

Darüber hinaus bestehen Verbindlichkeiten aus Aufsichtsratsvergütungen in Höhe von TEUR 33 (Vorjahr: TEUR 45).

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Dem Vorstand sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind, bekannt, die einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage hätten.

Erklärung zum Deutschen Corporate Governance-Kodex nach § 314 Abs. 1 Nr. 8 HGB

Die nach § 161 AktG jährlich vorgeschriebene Erklärung zum Deutschen Corporate Governance-Kodex wurde am 26. Oktober 2017 abgegeben. Der Öffentlichkeit wurde sie durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger und auf der Internet-Homepage der Gesellschaft dauerhaft zugänglich gemacht.

Honorare des Konzernabschlussprüfers nach § 314 Abs. 1 Nr. 9 HGB

Das von der Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft berechnete Gesamthonorar beträgt TEUR 283 (Vorjahr: TEUR 277) (davon für Vorjahre: TEUR 0) und betrifft wie im Vorjahr ausschließlich Abschlussprüfungsleistungen.

Befreiung von Personenhandelsgesellschaften und Kapitalgesellschaften von der Pflicht zur Aufstellung, Prüfung und Offenlegung eines Jahresabschlusses nach den §§ 264 ff. HGB

Die folgenden Gesellschaften sind von der Aufstellung, Prüfung und Offenlegung des Jahresabschlusses nach den Vorschriften der §§ 264 ff. HGB aufgrund der Einbeziehung im Wege der Vollkonsolidierung in diesen Konzernabschluss gemäß § 264 Abs. 3 HGB bzw. § 264b HGB befreit:

MS Powertrain Technologie GmbH, Trossingen

MS Ultraschall Technologie GmbH, Spaichingen

MS Industrie Verwaltungs GmbH, Spaichingen

MS PowerTec GmbH, Zittau

Elektromotorenwerk Grünhain GmbH, Grünhain-Beierfeld

Angaben gemäß IAS 10.17

Der vorliegende Konzernabschluss berücksichtigt alle dem Vorstand bekannten Ereignisse bis zum 20. April 2018.

 

München, den 20. April 2018

MS Industrie AG

Der Vorstand

Dr. Andreas Aufschnaiter, Sprecher des Vorstands

Armin Distel

Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen 2017

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Anschaffungs- und Herstellungskosten
01.01.2017
TEUR
Währungsdifferenzen
TEUR
Entkonsolid. effekte
TEUR
Zugänge
TEUR
Abgänge
TEUR
Umgliederungen
TEUR
31.12.2017
TEUR
Immaterielle Vermögenswerte
Aktivierte Kundenbeziehungen 13.948 0 0 0 13.948 0 0
Aktivierte Entwicklungskosten 4.636 0 0 275 0 0 4.911
Sonstige immaterielle Vermögenswerte 4.659 ./. 9 0 354 0 0 5.004
23.243 -9 0 629 13.948 0 9.915
Sachanlagen
Grundstücke und Bauten 19.897 ./. 160 ./. 14.633 164 0 0 5.268
Technische Anlagen und Maschinen sowie andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung (inklusive Anzahlungen und Anlagen im Bau) 137.140 ./. 3.882 0 9.142 2.677 0 139.723
157.037 -4.042 -14.633 9.306 2.677 0 144.991
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Kumulierte Abschreibungen/Wertminderungen
01.01.2017
TEUR
Währungsdifferenzen
TEUR
Entkonsolid. Effekte
TEUR
Planmäßige Zugänge
TEUR
Abgänge
TEUR
Umgliederungen
TEUR
31.12.2017
TEUR
Immaterielle Vermögenswerte
Aktivierte Kundenbeziehungen 13.948 0 0 0 13.948 0 0
Aktivierte Entwicklungskosten 1.806 0 0 722 0 0 2.528
Sonstige immaterielle Vermögenswerte 3.183 ./. 7 0 683 0 0 3.859
18.937 -7 0 1.405 13.948 0 6.387
Sachanlagen
Grundstücke und Bauten 7.158 ./. 62 ./. 6.341 605 0 0 1.360
Technische Anlagen und Maschinen sowie andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung (inklusive Anzahlungen und Anlagen im Bau) 86.753 ./. 2.578 0 10.972 2.666 0 92.481
93.911 -2.640 -6.341 11.577 2.666 0 93.841
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Buchwerte
31.12.2017
TEUR
31.12.2016
TEUR
Immaterielle Vermögenswerte
Aktivierte Kundenbeziehungen 0 0
Aktivierte Entwicklungskosten 2.383 2.830
Sonstige immaterielle Vermögenswerte 1.145 1.476
3.528 4.306
Sachanlagen
Grundstücke und Bauten 3.908 12.739
Technische Anlagen und Maschinen sowie andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung (inklusive Anzahlungen und Anlagen im Bau) 47.242 50.387
51.150 63.126

Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte- und Sachanlagen 2016

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Anschaffungs- und Herstellungskosten
01.01.2016
TEUR
Währungsdifferenzen
TEUR
Entkonsolid. effekte
TEUR
Zugänge
TEUR
Abgänge
TEUR
Umgliederungen
TEUR
31.12.2016
TEUR
Immaterielle Vermögenswerte
Aktivierte Kundenbeziehungen 13.948 0 0 0 0 0 13.948
Aktivierte Entwicklungskosten 3.451 0 0 1.200 15 0 4.636
Sonstige immaterielle Vermögenswerte 4.147 3 0 549 22 ./. 18 4.659
21.546 3 0 1.749 37 ./. 18 23.243
Sachanlagen
Grundstücke und Bauten 19.806 40 0 47 0 4 19.897
Technische Anlagen und Maschinen sowie andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung (inklusive Anzahlungen und Anlagen im Bau) 124.408 980 0 15.765 4.027 14 137.140
144.214 1.020 0 15.812 4.027 18 157.037
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Kumulierte Abschreibungen/Wertminderungen
01.01.2016
TEUR
Währungsdifferenzen
TEUR
Entkonsolid. Effekte
TEUR
Planmäßige Zugänge
TEUR
Abgänge
TEUR
Umgliederungen
TEUR
31.12.2016
TEUR
Immaterielle Vermögenswerte
Aktivierte Kundenbeziehungen 13.513 0 0 435 0 0 13.948
Aktivierte Entwicklungskosten 1.296 0 0 510 0 0 1.806
Sonstige immaterielle Vermögenswerte 2.582 2 0 616 16 ./. 1 3.183
17.391 2 0 1.561 16 ./. 1 18.937
Sachanlagen
Grundstücke und Bauten 6.500 16 0 642 0 0 7.158
Technische Anlagen und Maschinen sowie andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung (inklusive Anzahlungen und Anlagen im Bau) 79.344 718 0 10.149 3.459 1 86.753
85.844 734 0 10.791 3.459 1 93.911
scroll
Buchwerte
31.12.2016
TEUR
31.12.2015
TEUR
Immaterielle Vermögenswerte
Aktivierte Kundenbeziehungen 0 435
Aktivierte Entwicklungskosten 2.830 2.155
Sonstige immaterielle Vermögenswerte 1.476 1.565
4.306 4.155
Sachanlagen
Grundstücke und Bauten 12.739 13.306
Technische Anlagen und Maschinen sowie andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung (inklusive Anzahlungen und Anlagen im Bau) 50.387 45.064
63.126 58.370

Bestätigungsvermerk DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die MS Industrie AG, München

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTS

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der MS Industrie AG, München, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2017, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung sowie Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der MS Industrie AG, München, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Konzernlageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2017 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 und

vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzern-abschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Konzernlageberichts.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:

1. Änderung der Segmentberichterstattung

2. Bewertung der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie

Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt strukturiert:

a) Sachverhaltsbeschreibung (einschließlich Verweis auf zugehörige Angaben im Konzernabschluss)

b) Prüferisches Vorgehen

1. Änderung der Segmentberichterstattung

a) Im Zusammenhang mit der im Herbst 2016 erfolgten Aufspaltung der vormaligen MS Spaichingen GmbH, Spaichingen, das bedeutsamste Tochterunternehmen, wurden die interne Struktur und dem folgend auch die interne Berichterstattung des MS-Industrie-Konzerns im Geschäftsjahr 2017 neu ausgerichtet. Da gemäß IFRS 8 die interne Berichtsstruktur als Grundlage für die Bildung berichtspflichtiger Segmente zu verwenden ist, ergab sich als Folge eine Änderung der Segmentberichterstattung im Konzernanhang der MS Industrie AG. Dieser Sachverhalt war aus unserer Sicht von besonderer Bedeutung, da bei der internen Berichterstattung und der Abgrenzung von berichtspflichtigen Segmenten Ermessensspielräume der gesetzlichen Vertreter bestehen, über die im Einklang mit IFRS 8 zu berichten ist.

Die Angaben der gesetzlichen Vertreter der MS Industrie AG zur Segmentberichterstattung des Konzerns und deren Änderung sind im Abschnitt "Geschäftsbereichs-Segmentierung" des Konzernanhangs enthalten.

b) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir die neue Konzernstruktur und die darauf basierende geänderte interne Berichterstattung und Steuerung sowie die hierin regelmäßig an die gesetzlichen Vertreter der MS Industrie AG berichteten Angaben gewürdigt. Wir haben im Wesentlichen im Zuge einer Systemprüfung geprüft, ob die Segmentberichterstattung und die hierzu im Konzernanhang der MS Industrie AG von den gesetzlichen Vertretern gemachten Angaben der internen Berichterstattung und Steuerung sowie den Regelungen des IFRS 8 entsprechen. Dabei haben wir auch die nach IFRS 8.29 notwendigen Vergleichsangaben in Bezug auf die im Vorjahreskonzernabschluss berichteten Informationen geprüft.

2. Bewertung der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie

Als Finanzinvestition gehaltene Immobilie wird ein im Geschäftsjahr 2011 erworbenes unbebautes Grundstück in Großsteinberg ausgewiesen, zu dessen Gunsten eine auf 99 Jahre (bis zum Jahr 2110) befristete Grunddienstbarkeit an einem in Leipzig/Wiederitzsch gelegenen Grundstück besteht, die den Wert des Grundstücks in Großsteinberg nahezu ausschließlich begründet. Diese Grunddienstbarkeit ist seit April 2014 an einen Solarparkbetreiber verpachtet, welcher eine Photovoltaikanlage hierauf betreibt. Dieser Pachtvertrag läuft bis zum Jahr 2034, anschließend bestehen für den Pächter zwei Verlängerungsoptionen zu je fünf Jahren. Erst nach Ablauf des Pachtvertrags soll auf dem Grundstück in Leipzig/Wiederitzsch ein Wohn- und Gewerbepark in Anlehnung an die angrenzende Bebauung entwickelt werden. Mit dem Abschluss des Pachtvertrags wurde die Immobilie 2014 aus dem Sachanlagevermögen in den Bilanzposten als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien umgegliedert. Die Bewertung erfolgt in Ausübung des Wahlrechts nach IAS 40.30 zu fortgeführten Anschaffungskosten; diese betragen zum Stichtag 31. Dezember 2017 TEUR 7.056. Im Geschäftsjahr 2012 wurde eine Wertminderung in Höhe von TEUR 500 neben den planmäßigen Abschreibungen erfasst. Nach IAS 40.32 hat die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts einer als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie als Angabe im Konzernanhang zu erfolgen. Der ermittelte beizulegende Zeitwert dient als Grundlage für die Bilanzierung von Wertaufholungen bzw. weiterer Wertminderungen nach IAS 36. Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts als Grundlage der Bewertung und zur Berichterstattung im Konzernanhang erfolgt auf Basis eines DCF-Modells, das den Pachtvertrag unter Berücksichtigung der Ausübung der beiden Verlängerungsoptionen sowie die anschließende Weiterentwicklung zu einem gemischt genutzten Grundstück mit Wohn- und Gewerbeflächen auf Basis aktueller Bodenrichtwerte berücksichtigt.

Das Ergebnis der Berechnung des beizulegenden Zeitwerts der Immobilie basiert im Wesentlichen auf erwarteten Zahlungsmittelzuflüssen aus der Grunddienstbarkeit und ist in hohem Maße von Einschätzungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreter in Bezug auf die Ausübung der Pachtverlängerungsoptionen und die anschließende Nutzung der Grunddienstbarkeit nach Auslaufen des Pachtvertrags abhängig und dementsprechend mit erhöhter Unsicherheit behaftet. Aus diesem Grund haben wir die Bewertung der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie in Leipzig/Wiederitzsch als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt identifiziert.

Die Angaben der gesetzlichen Vertreter der MS Industrie AG zur Bewertung von als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien sind im Abschnitt 15.3. des Konzernanhangs enthalten.

Wir haben uns zunächst ein Verständnis von Kontrollumfeld, Risikobeurteilung sowie Prozessen und Überwachung in Hinblick auf Abläufe und Verfahren verschafft, die in Zusammenhang mit der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts stehen. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir auf unseren Erkenntnissen aus den Vorjahren aufgebaut. Zum Zwecke der Risikobeurteilung haben wir uns unter anderem ein Bild von der Planungstreue in der Vergangenheit gemacht. Wir haben das methodische Vorgehen zur Durchführung der Wertermittlung nachvollzogen. Die Angemessenheit der für die Berechnung prognostizierten künftigen Cash Flows haben wir unter anderem durch den Abgleich dieser Angaben mit dem Pachtvertrag plausibilisiert. Die Annahme zur Ausübung der Verlängerungsoptionen haben wir auf Basis der Argumentation der gesetzlichen Vertreter und unter Berücksichtigung von Branchendaten plausibilisiert. Die wesentlichen Annahmen zur Restwertbetrachtung der Grunddienstbarkeit für den Zeitraum nach dem angenommenen Auslaufen des Pachtvertrags haben wir mit externen Daten, im Wesentlichen den aktuellen Bodenrichtwerten, abgeglichen und die weiteren Annahmen der gesetzlichen Vertreter kritisch hinterfragt sowie plausibilisiert. Die rechnerische Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts wurde mathematisch nachvollzogen. Zudem haben wir die Angemessenheit und Vollständigkeit der in diesem Zusammenhang nach den IFRS, insbesondere nach IAS 40, vorgeschriebenen Angaben der gesetzlichen Vertreter im Konzernanhang gewürdigt.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen

die in Abschnitt 1.d. des Konzernlageberichts enthaltene nichtfinanzielle Konzernerklärung nach §§ 315b bis 315c HGB,

die in Abschnitt 4. des Konzernlageberichts enthaltene Konzernerklärung zur Unternehmensführung nach § 315d HGB,

die Versicherung der gesetzlichen Vertreter zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht nach § 297 Abs. 2 Satz 4 bzw. § 315 Abs. 1 Satz 5 HGB und

alle übrigen Teile des Geschäftsberichts, mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses und Konzernlageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks.

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Konzernabschlussprüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zum Konzernlagebericht oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht, den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.

holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.

beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 28. Juni 2017 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 11. Juli 2017 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2003 als Konzernabschlussprüfer der MS Industrie AG, München, tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER

Die für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüferin ist Cornelia Tauber.

 

München, den 23. April 2018

Deloitte GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Prosig, Wirtschaftsprüfer

Tauber, Wirtschaftsprüferin

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2017

1. Grundlagen des Unternehmens

1 .a. Geschäftsmodell der MS Industrie AG

Die MS Industrie AG ist eine Aktiengesellschaft nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 133497 eingetragen und hat ihren Sitz in der Brienner Straße 7, 80333 München, Deutschland.

Die MS Industrie AG und ihre Kernbeteiligungen haben folgende Geschäftstätigkeiten:

a) Industrie

MS Technologie-Gruppe: Fertigung von mechanischen Baugruppen und Komponenten für die Automobilindustrie, insbesondere im Nutzfahrzeugbereich (Segment Antriebstechnik - "Powertrain Technology") sowie Fertigung von Spezialmaschinen für die Automobilindustrie sowie Serienmaschinen und Ultraschall-Schweißsystemen für verschiedene Anwenderbranchen wie z.B. die Verpackungsindustrie, Medizintechnik, Elektrotechnik etc. (Segment Ultraschalltechnik - "Ultrasonic Technology")

Elektromotorenwerk Grünhain GmbH und Tochtergesellschaften: Fertigung von Elektromotoren und Aluminium-Druckgussteilen (auch Subsegment "Powertrain - Elektro")

b) Dienstleistungen

Langfristiges Vermögen der GCI BridgeCapital GmbH: Erwerb, Verwaltung und Verpachtung von Gewerbegrundstücken, MS Property and Equipment, LLC, USA: Erwerb, Verwaltung und Vermietung von Maschinen und Anlagen, sowie die Anteile an der Beno Immobilien GmbH (assoziiertes Unternehmen): Erwerb, Verwaltung und Vermietung von Gewerbeimmobilien

MS Industrie AG, MS Industrie Verwaltungs GmbH und MS Industries Administrative LLC, USA: Managementberatung

1.b. Steuerungssystem

Das Beteiligungscontrolling der MS Industrie AG verantwortet in seiner zentralen Funktion das konzerninterne Steuerungssystem, das auch die MS Industrie AG als Gesellschaft umfasst. Das Beteiligungscontrolling überwacht und steuert Soll-Ist-Abweichungen vorrangig auf Basis der Entwicklungen der Kennzahlen der MS Industrie AG und deren Tochterunternehmen. Zudem verfolgt es die Fortschritte operativer Maßnahmen und bereitet die relevanten Kennzahlen für den Vorstand auf. Das Steuerungssystem wird dabei an Veränderungen innerhalb und außerhalb der Gesellschaft bzw. des Konzerns angepasst.

Die MS Industrie AG als Holding der Unternehmensgruppe wird intern vor allem anhand der folgenden finanziellen Kennzahlen gesteuert:

Ergebniskennzahlen: Jahresergebnis inklusive Erträge/Aufwendungen aus Ergebnisabführung und daher als Indikatoren Konzern-EBIT, Konzern-EBT und Konzern-Jahresergebnis

Bilanzkennzahlen: Eigenkapital, Eigenkapitalquote, Bilanzsumme

Im nachfolgenden Wirtschaftsbericht ist die Analyse des Geschäftsverlaufs und der Lage des Unternehmens deshalb vor allem anhand dieser oben genannten finanziellen Leistungsindikatoren dargestellt.

1.c. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

Neben den zur Unternehmenssteuerung verwendeten finanziellen Kennzahlen, sind auch die nachfolgend dargestellten nichtfinanziellen Leistungsindikatoren für den Konzern und somit auch für die MS Industrie AG als Holding von Bedeutung.

Nachhaltigkeit / Umweltschutz

Der MS Industrie-Konzern erfüllt die Voraussetzungen der Normvorschrift DIN ISO 14001 (Umweltmanagementsysteme) an allen Standorten (mit Ausnahme der Elektromotorenwerk Grünhain GmbH) und DIN ISO 50001 (Energiemanagementsysteme) an allen deutschen Standorten der Firmengruppe. Zudem sind die Standorte des Segments Powertrain (mit Ausnahme der Elektromotorenwerk Grünhain GmbH) nach DIN ISO/TS 16949 zertifiziert. Die Elektromotorenwerk Grünhain GmbH sowie die Standorte des Segments Ultrasonic sind zudem nach DIN ISO 9001 (Qualitätsmanagementsystem) zertifiziert. Besondere Umweltrisiken oder Energierisiken sind nicht bekannt.

Im Zuge der Errichtung der neuen Produktionsanlage der MS Technologie-Gruppe in Trossingen, mit der im Geschäftsjahr 2014 begonnen und die im Geschäftsjahr 2015 fertiggestellt wurde, hat die Gesellschaft aus energetischen und umwelttechnischen Gesichtspunkten ein modernes Gebäudeareal errichtet, welches in punkto Energiehaushalt, Nachhaltigkeit und Unabhängigkeit weitreichende Akzente setzt. Im Zuge dieses Projektes wurde auch die Vision umgesetzt, einen Teil der notwendigen Energie über ein eigenes Blockheizkraftwerk zu produzieren und über intelligente Abwärme-Systeme sowohl Kühl- wie auch Wärmequellen für den Eigengebrauch zu verwenden.

Personal- und Sozialbereich

Per Ende des Geschäftsjahres beschäftigte der MS Industrie-Konzern 1.158 festangestellte Mitarbeiter (davon 892 festangestellte Mitarbeiter in der MS Technologie-Gruppe), im Vergleich zu 1.114 festangestellten Mitarbeitern per Ende 2016 (davon per Ende 2016: 851 festangestellte Mitarbeiter in der MS Technologie-Gruppe).

Unverändert ist die Belegschaft von einer sehr geringen Fluktuation geprägt.

Der Konzern hat zum Ausgleich konjunktureller Schwankungen stets eine angemessene Anzahl an Leiharbeitskräften beschäftigt. Die personalpolitische Ausrichtung des Konzerns zielt darauf ab, die eigenen Ausbildungskapazitäten wie in den Vorjahren stetig auszubauen, um einem Facharbeitermangel entgegenzuwirken und zukünftige Führungskräfte gezielt auf anspruchsvolle Aufgaben vorzubereiten.

Die individuelle Fort- und Weiterbildung hat einen hohen Stellenwert im Konzern.

Dies dokumentiert sich unter anderem in der hohen Ausbildungsquote.

Innovationskraft

Die Innovationskraft des MS Industrie-Konzerns manifestiert sich zum Beispiel darin, dass die 100%ige Tochtergesellschaft MS Ultraschall Technologie GmbH in der "Top 100"-Runde der "100 innovativsten Mittelständler Deutschlands" in 2016 eine Platzierung unter den "Top 100" erreicht hat. Damit hat die MS Ultraschall Technologie GmbH ihre Innovationskraft erneut eindrucksvoll unter Beweis gestellt: In den Jahren davor hatte es die MS Powertrain Technologie GmbH (MS) (vormals: MS Spaichingen GmbH) bereits fünfmal unter Deutschlands innovativste Mittelständler geschafft. Dreimal in Folge hat MS dabei Platz zwei in der Größenklasse der Unternehmen ab 500 Mitarbeitern belegt. Bewertet wurden die Unternehmen dabei in den fünf Bewertungskategorien: "Innovationsförderndes Top-Management, Innovationsklima, Innovative Prozesse und Organisation, Innovationsmarketing/Außenorientierung und Innovationserfolg".

Kundenzufriedenheit/-treue

Die Kundenzufriedenheit und Kundentreue dokumentiert sich unter anderem auch darin, dass die "Rolls-Royce Power Systems AG", die Muttergesellschaft unseres direkten Kunden "MTU Friedrichshafen", die vormalige MS Spaichingen GmbH (heute: MS Powertrain Technologie GmbH (MS)), im Jahr 2014 zum dritten Mal für die hervorragende Qualität ihrer Produkte mit dem "Supplier Award" in der Kategorie "Bester Lieferant von Fertigteilen" ausgezeichnet hat. Mit dieser Auszeichnung werden von "Rolls-Royce" jedes Jahr die Lieferanten mit dem höchsten Qualitäts- und Leistungsniveau prämiert. Die Auszeichnung ist für MS ein Aushängeschild und der beste Beweis für die konstante Qualität ihrer Produkte. Die Gewinner werden weltweit aus etwa 1.500 Lieferanten von Produktionsmaterial ausgewählt. Die Jury bewertet dabei nach den Kriterien: Qualität, Logistik, Umweltschutz und Kooperation.

Der weltweit führende Automobilzulieferer "Faurecia" verleiht jährlich Auszeichnungen für die drei besten Lieferanten aus einem Kreis von weltweit insgesamt mehr als 1.700 Lieferanten. Bei der jährlichen " FIS Strategic Supplier Convention" der strategischen Lieferanten in Amsterdam wurde die MS Ultraschall Technologie GmbH im Juni 2016 mit einer Auszeichnung in der Kategorie "Development Leadership" für folgende Bereiche ausgezeichnet: Größtes prozentuales Wachstum mit "Faurecia" in den letzten Jahren, Unterstützung in allen weltweiten Regionen mit Vertrieb, Produktion und Service, Fähigkeit weltweit 13 Projekte gleichzeitig zu realisieren, strategischer Aufbau eines neuen Produktionsstandortes in Asien. Mit der Auszeichnung werden seit 2014 Partner und Lieferanten für herausragende Leistungen honoriert, die zur Weiterentwicklung und Verbesserung von Produkten und Fertigungsverfahren im Geschäftsbereich "Automotive Interieur" mitwirken. Die prämierten Unternehmen tragen zum Unternehmenserfolg bei und liefern auch neue Anreize für Ideen und Innovationen.

Lieferfähigkeit

Im Industriebereich war die zeitnahe Lieferfähigkeit im Vorjahr, trotz des im Vorjahr unterjährig erfolgten Umzugs des Geschäftsbereichs "Powertrain Technology" von Spaichingen nach Trossingen fortlaufend gegeben.

Qualitätsmanagement

Der MS Industrie-Konzern erfüllt die Voraussetzungen der Normvorschrift DIN ISO 9001 (Qualitätsmanagementsystem) am Standort der Elektromotorenwerk Grünhain GmbH sowie an den Standorten des Segments Ultrasonic bzw. DIN ISO/TS 16949 (Quality Management System) an allen Standorten des Segments Powertrain (mit Ausnahme der Elektromotorenwerk Grünhain GmbH).

2. Wirtschaftsbericht

2. a. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Die teilweise weiterhin instabilen Rahmenbedingungen im Euroraum haben sowohl die Konjunkturentwicklung als auch das Finanzmarktgeschehen im vergangenen Jahr weiterhin belastet. Trotzdem hat sich die deutsche Wirtschaft im Gesamtjahr 2017 gemäß Auswertung des "Statistischen Bundesamts, Wiesbaden" vom Januar 2018 mit einem preisbereinigten Wachstum des Bruttoinlandsprodukts (BIP) von 2,2 % (gegenüber 1,9 % 2016) - und damit dem stärksten Wachstum seit sechs Jahren - insgesamt erneut als stabil erwiesen. Das produzierende Gewerbe, das ohne das Bauhauptgewerbe erneut gut ein Viertel der gesamten Bruttowertschöpfung ausmacht, konnte ebenfalls moderat um 2,5 % zulegen. Dank des Beschäftigungsrekords und weiter gestiegener Löhne sorgten vor allem die Verbraucher im vergangenen Jahr wieder für Impulse. Sie kauften erneut mehr als im Vorjahr - der private Konsum erhöhte sich um insgesamt 3,8 %, die staatliche Konsumnachfrage erhöhte sich um insgesamt 3,7 %. Trotz der Unsicherheit über die Konjunkturentwicklung wagten auch die Unternehmen wieder höhere Investitionen. Die Ausgaben für Maschinen und Anlagen stiegen im Vorjahresvergleich um 4,9%, nach einem Anstieg um 4,3% im Jahr 2016. Die deutsche Wirtschaft konnte dabei erneut vor allem von einer starken Binnennachfrage profitieren. Aber auch der deutsche Außenhandel gewann im Jahresdurchschnitt 2017 weiter an Dynamik: Deutschland exportierte preisbereinigt 4,7 % mehr Waren und Dienstleistungen als noch im Jahr 2016.1

Offensichtlich konnte sich die deutsche Wirtschaft damit 2017 erneut in einem schwierigen weltwirtschaftlichen Umfeld behaupten und hat ihren moderaten Wachstumskurs auch zum Jahresende 2017 fortgesetzt: Das Bruttoinlandsprodukt lag - preis-, saison- und kalenderbereinigt - im 4. Quartal um 0,6 % höher als im Vorquartal.2 Die konjunkturelle Lage in Deutschland war damit im Jahr 2017 weiterhin durch ein insgesamt solides und stetiges Wirtschaftswachstum gekennzeichnet.

In den USA und Kanada - mit insgesamt rund 35,2 % (Vorjahr: 32,0 %) Anteil am Konzernumsatz unverändert einer der wichtigsten Absatzmärkte der MS Industrie AG außerhalb der EU - war die Wirtschaftsentwicklung mit einem realen BIP-Zuwachs von rund 2,2 % fast so gut wie in Deutschland3 , auch aufgrund der Tatsache, dass in den USA bei den Unternehmensinvestitionen insbesondere positive Konjunkturerwartungen im Vorfeld der im Herbst 2017 verabschiedeten Steuerreform und der Anfang vom Ende der Nullzinspolitik der "FED" Kaufanreize auslösten.

2. b. Geschäftsverlauf

Die MS Industrie AG, die mit ihren international tätigen, operativen Tochtergesellschaften im Industrie- (MS Technologie-Gruppe und Elektromotorenwerk Grünhain GmbH nebst Tochtergesellschaften) sowie im Dienstleistungssektor operiert, hat im abgelaufenen Geschäftsjahr ein Ergebnis vor Steuern (EBT) in Höhe von Mio. EUR 5,3 (Vorjahr: Mio. EUR 0,2) erzielt. Das Ergebnis ist wie im Vorjahr vor allem auf die Vereinnahmung der Ergebnisse der beiden direkten Tochtergesellschaften MS Technologie Group GmbH und Elektromotorenwerk Grünhain GmbH ("EMGR") im Rahmen der im Jahr 2012 abgeschlossenen Ergebnisabführungsverträge zurückzuführen. Auch nach Steuern erzielte die MS Industrie AG 2017 mit Mio. EUR 4,8 (Vorjahr: Mio. EUR 0,3) ein deutlich über dem Vorjahr liegendes Jahresergebnis. Diese Entwicklung ist vor allem auf den deutlich höheren Ergebnisabführungsbetrag der beiden direkten Tochtergesellschaften MS Technologie Group GmbH und Elektromotorenwerk Grünhain GmbH zurückzuführen. Die im Vorjahr prognostizierte konstante Entwicklung der Erträge aus Ergebnisabführung ist damit übererfüllt worden. Die im Vorjahr prognostizierte absolute Erhöhung des Eigenkapitals und die Verringerung der Verbindlichkeiten konnte ebenso erreicht werden wie die auf fast 95 % erneut leicht gestiegene Eigenkapitalquote.

1 Quelle: Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 11 vom 11. Januar 2018
2 Quelle: Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 58 vom 23. Februar 2018
3 Quelle: Statista, USA: Wachstum des realen Bruttoinlandsprodukts bis 2017, Stand: 19. Januar 2018

Im Einzelnen haben sich die beiden wesentlichen industriellen Tochtergesellschaften/Teilkonzerne wie folgt entwickelt:

Die MS Technologie-Gruppe einschließlich ihrer vollkonsolidierten Tochtergesellschaften in Deutschland und in den USA verzeichnete 2017 einen konsolidierten Umsatz in Höhe von Mio. EUR 232 nach Mio. EUR 218 im Vorjahr und erwirtschaftete ein gegenüber dem Vorjahr deutlich gestiegenes, auf Grundlage der International Financial Reporting Standards (IFRS) ermitteltes Teilkonzernjahresergebnis vor Ergebnisabführung in Höhe von Mio. EUR 9,3 (Vorjahr: Mio. EUR 4,0). Die MS Technologie-Gruppe ist vor allem in zwei Segmenten aktiv: Antriebstechnik ("Powertrain-Technology" - mechanische Baugruppen und Komponenten für die Automobilindustrie, insbesondere im Nutzfahrzeugbereich) und Ultraschalltechnik ("Ultrasonic-Technology" - Spezialmaschinen für die Automobilindustrie sowie Ultraschall-Schweißsysteme u.a. für die Verpackungsindustrie). Sie ist im europäischen und US-amerikanischen "Automotive-Supply-Sektor", und hier insbesondere im Nutzfahrzeugbereich, unverändert einer der wenigen "Single Source Supplier". Im Vorjahr war an unserem US-amerikanischen Standort ein unerwarteter Nachfragerückgang von rund -35 % zu verzeichnen. Insbesondere im 2. Halbjahr 2016 waren die ausgelieferten Stückzahlen sehr niedrig. In 2017 konnte der Vorjahres-Umsatzrückgang in den USA jedoch wieder mehr als überkompensiert werden.

Mit einem Umsatz in Höhe von rund Mio. EUR 19 verzeichnet die Elektromotorenwerk Grünhain GmbH mit ihrer nach wie vor in der Aufbauphase befindlichen bulgarischen Tochtergesellschaft trotz einer erneut abgeschwächten Konjunktur zum Jahresende einen leicht niedrigeren Umsatz als noch im Vorjahr und schloss das abgelaufene Geschäftsjahr mit einem Jahresergebnis nach HGB vor Ergebnisabführung/Verlustübernahme von TEUR -160 (Vorjahr: TEUR +4) ab. Sie ist unverändert etablierter Hersteller kundenspezifischer Elektromotoren in unterschiedlichen Bauweisen sowie verwandter Produkte und verfügt über eine eigene Aluminiumdruckgießerei für Eigen- und Fremdbedarf (vor allem für die Automobilindustrie, aber auch für die Heizungsbranche). Der für 2017 geplante Anlauf der Serienproduktion von kundenspezifischen Elektromotoren für Zwei- und Dreiräder ist erfolgt, verharrt aktuell aber noch auf einem niedrigen Niveau.

Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten finden ausschließlich auf Ebene der operativen Tochtergesellschaften/Teilkonzerne statt.

2. c. Lage des Unternehmens

Ertragslage

Nachfolgend werden die wesentlichen Kennzahlen der Ertragslage der Gesellschaft gegenüber dem Vorjahr dargestellt und erläutert.

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1.1. bis 31.12.2017 1.1. bis 31.12.2016 Veränderungen
TEUR % TEUR % TEUR %
Umsatzerlöse 970 100,0 1.024 100,0 -54 -5,3
Sonstige betriebliche Erträge 502 51,8 18 1,8 484 >100,0
Materialaufwand 93 9,6 567 55,4 -474 -83,6
Personalaufwand 1.420 146,4 567 55,4 853 >100,0
Sonstige betriebliche Aufwendungen 828 85,4 710 69,3 118 16,6
Ergebnisabführungsverträge (Saldo) 5.509 567,9 489 47,8 5.020 >100,0
Betriebsergebnis (EBIT) 4.680 482,5 -390 -38,1 5.070 >100,0
Zinsergebnis 653 67,3 620 60,5 33 5,3
Vorsteuerergebnis (EBT) 5.333 549,8 230 22,5 5.103 >100,0
Ertragsteuern 508 52,4 -20 -2,0 528 >100,0
Jahresergebnis (EAT) 4.825 497,4 250 24,4 4.575 >100,0

Die in den Umsatzerlösen enthaltenen Erlöse aus dem Verkauf von nicht mehr strategischen Beteiligungen belaufen sich im Vorjahr auf insgesamt TEUR 474.

Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten in Höhe von TEUR 439 Erträge aus der Veräußerung von Wertpapieren des Anlagevermögens und in Höhe von TEUR 54 Erträge aus der Zuschreibung auf den Beteiligungsansatz an der UMT United Mobility Technology AG sowie im Vorjahr periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 14.

Der Materialaufwand, der neben den Buchwerten der veräußerten Wertpapiere und Beteiligungen in Höhe von TEUR 484 im Vorjahr aus Aufwendungen für bezogene Leistungen besteht (TEUR 93; Vorjahr: TEUR 83), ist im Geschäftsjahr in absoluten Zahlen sowie in Relation zu den Umsatzerlösen deutlich gesunken. Die Aufwendungen für bezogene Leistungen resultieren in voller Höhe aus dem Bezug von Beratungsdienstleistungen der GCI Management Consulting GmbH, an der die Gesellschaft mit 20 % der Anteile beteiligt ist.

Der Personalaufwand ist im Vergleich zum Vorjahr bei einem Personalstand von durchschnittlich zwei Mitarbeitern (Vorjahr: durchschnittlich zwei Mitarbeiter) plus zwei Vorständen stark gestiegen, was auf die nunmehr vollständige Auszahlung der Vorstandsvergütungen für die beiden Vorstände auf Ebene der MS Industrie AG zurückzuführen ist, die im Vorjahr für einen Vorstand noch größtenteils auf Ebene einer Tochtergesellschaft zur Auszahlung kamen.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind in absoluten Zahlen leicht gestiegen und haben sich in Relation zu den Umsatzerlösen überproportional leicht steigend entwickelt, was wiederum auf den im Vorjahr noch relativ hohen Anteil an (Umsatz-)erlösen aus dem Verkauf von nicht mehr strategischen Beteiligungen zurückzuführen ist.

Das Ergebnis aus Gewinnabführungsverträgen resultiert in Höhe von Mio. EUR 5,8 (Vorjahr: Mio. EUR 0,6) aus dem Gewinnabführungsvertrag mit der Tochtergesellschaft MS Technologie Group GmbH und in Höhe von Mio. EUR -0,2 (Vorjahr: Mio. EUR 0,0) aus der Verlustübernahme aus dem Gewinnabführungsvertrag mit der Elektromotorenwerk Grünhain GmbH im Rahmen der jeweils im Geschäftsjahr 2012 abgeschlossenen Gewinnabführungsverträge sowie in Höhe von Mio. EUR -0,1 (Vorjahr: Mio. EUR -0,1) aus der Verlustübernahme aus dem im Geschäftsjahr 2016 abgeschlossenen Gewinnabführungsvertrag mit der GCI BridgeCapital GmbH.

Im Geschäftsjahr errechnet sich daher ein positives Betriebsergebnis einschließlich vereinnahmter Gewinne bzw. übernommener Verluste aus Tochtergesellschaften (EBIT) in Höhe von Mio. EUR 4,7 (Vorjahr: Mio. EUR -0,4 negatives Betriebsergebnis).

Das Zinsergebnis beträgt per Saldo TEUR 653 und hat sich damit gegenüber dem Vorjahr um TEUR 33 verbessert. Dieses Ergebnis resultiert zwar nicht aus den mit TEUR 675 (Vorjahr: TEUR 677) in etwa gleich hoch gebliebenen Nettozinserträgen aus Ausleihungen und Verrechnungskonten im Konzernverbund. Die Zinsaufwendungen aus Bankdarlehen sind mit TEUR 29 (Vorjahr: TEUR 60) jedoch deutlich gesunken.

Das Vorsteuerergebnis (EBT) hat sich von TEUR 230 im Vorjahr auf TEUR 5.333 im aktuellen Geschäftsjahr massiv erhöht, was vor allem auf die höhere Ergebnisabführung der MS Technologie Group GmbH in 2017 zurückzuführen ist.

Nach Ertragsteuern verbleibt ein Jahresüberschuss (EAT) in Höhe von TEUR 4.825 gegenüber einem Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 250 im Vorjahr. Damit hat sich die Vorjahresprognose einer konstanten Ergebnisentwicklung im Geschäftsjahr übererfüllt. Hauptgrund ist die höhere Ergebnisabführung der MS Technologie Group GmbH im Geschäftsjahr u.a. aufgrund des Entfalls der letztjährigen Umzugskosten an den neuen Standort in Trossingen.

Finanzlage

Grundsätze und Ziele des Finanzmanagements

Die finanzielle Flexibilität zu sichern, hat höchste Priorität in der Finanzierungsstrategie der MS Industrie AG. Diese Flexibilität wird erreicht durch eine breite Auswahl von Finanzierungsinstrumenten und durch eine hohe Diversifikation der Investoren. Das Fälligkeitsprofil der MS Industrie AG weist eine breite Streuung der Fälligkeiten mit einem hohen Anteil von mittel- und langfristigen Finanzierungen auf. Bei der Auswahl der Finanzierungsinstrumente werden Marktkapazität, Investorendiversifikation, Flexibilität, Kreditauflagen und das bestehende Fälligkeitsprofil berücksichtigt.

Darstellung und Analyse der Finanzlage

Die finanzielle Entwicklung der Gesellschaft stellt sich anhand einer Kapitalflussrechnung (nach DRS 21) bei indirekter Ermittlung des Cashflows aus der laufenden Geschäftstätigkeit im Wesentlichen wie folgt dar:

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2017
TEUR
Vorjahr
TEUR
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit 455 -1.284
Cashflow aus der Investitionstätigkeit 3.407 471
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit -127 -642
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds 3.735 -1.455
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode -1.217 238
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 2.518 -1.217

Im Vergleich zum Vorjahr verbesserte sich der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit auf TEUR 455 (Vorjahr: TEUR -1.284). Dies ist im Wesentlichen auf das Jahresergebnis in Höhe von TEUR 4.825 zurückzuführen. Gegenläufig wirkte sich der Anstieg der Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 3.586 aus. Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit resultiert mit TEUR 3.407 (Vorjahr: TEUR 471) im Wesentlichen aus dem Verkauf von Wertpapieren des Anlagevermögens.

Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit spiegelt die Netto-Mittelzuflüsse bzw. -abflüsse aus der Begebung und Rückzahlung der privat platzierten Inhaberschuldverschreibungen (TEUR 0; Vorjahr: TEUR -100) sowie aus der Aufnahme und Tilgung von Bankdarlehen (TEUR -100; Vorjahr: TEUR -450), aus Ausgabe und Rückkauf eigener Aktien (TEUR 0; Vorjahr: TEUR 37) sowie Zinsen (TEUR -86; Vorjahr: TEUR -94) wider.

Der Finanzmittelfonds besteht aus den liquiden Mitteln (TEUR 2.518; Vorjahr: TEUR 13) und den Kontokorrentverbindlichkeiten (TEUR 0; Vorjahr: TEUR 1.230). Die nicht in Anspruch genommenen, unbefristeten Kontokorrentkreditlinien betragen zum Abschlussstichtag TEUR 1.200.

Im Bedarfsfall kann die MS Industrie AG zudem auch die Liquidität der MS Technologie-Gruppe nutzen. Deren wesentliche Kreditverträge wurden im Vorjahr in der Weise umgestellt, dass die Liquidität nunmehr dem gesamten MS Industrie-Konzern zur Verfügung gestellt werden kann. Zudem beziehen sich die einzuhaltenden Bilanz- und GuV-Kennzahlen (sog. "Financial Covenants") entsprechend auf den MS Industrie-Konzern.

Vermögenslage

Aus der folgenden Darstellung sind die wesentlichen Veränderungen der Vermögenslage der Gesellschaft ersichtlich:

AKTIVA

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31.12.2017 31.12.2016 Veränderungen
TEUR % TEUR % TEUR %
Anlagevermögen 41.375 68,5 43.732 77,0 -2.357 -5,4
Umlaufvermögen 19.032 31,5 13.031 22,9 6.001 46,1
Rechnungsabgrenzungsposten 25 0,0 24 0,1 1 4,2
Gesamte Aktiva 60.432 100,0 56.787 100,0 3.645 6,4
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PASSIVA 31.12.2017 31.12.2016 Veränderungen
TEUR % TEUR % TEUR %
Eigenkapital 57.176 94,6 52.344 92,2 4.832 9,2
Fremdkapital 3.256 5,4 4.443 7,8 -1.187 -26,7
Gesamte Passiva 60.432 100,0 56.787 100,0 3.645 6,4

Die Bilanzstruktur unserer Gesellschaft hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht wesentlich verändert.

Das Anlagevermögen ist im Geschäftsjahr um TEUR 2.357 auf TEUR 41.375 gesunken. Der Rückgang ist in erster Linie auf den Verkauf von Wertpapieren des Anlagevermögens mit einem Buchwert von TEUR 2.643 zurückzuführen. Unter den Wertpapieren (TEUR 227) werden Anteile an der UMT United Mobility Technology AG, München (UMT), ausgewiesen. Die UMT hat im Jahr 2017 mit Hilfe externer Investoren eine weitere Kapitalerhöhungsrunde in Höhe von Mio. EUR 3,6 nominal, zu EUR 1,5/Aktie, abgeschlossen. Aufgrund der dadurch eingetretenen Verwässerung und durch die Anteilsveräußerungen hat sich der Anteil der MS Industrie AG auf rund 0,7 % zum 31. Dezember 2017 verringert.

Die Anteile an verbundenen Unternehmen (TEUR 38.922; Vorjahr: TEUR 38.913) sind nahezu unverändert.

Das Umlaufvermögen ist im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 6.001 gestiegen. Hauptgrund ist der Anstieg der Forderungen gegen verbundene Unternehmen aufgrund der Ergebnisabführungen 2017. In Relation zur Bilanzsumme ist der Anteil des Umlaufvermögens von rund 22,9 % auf rund 31,5 % ebenfalls deutlich gestiegen.

Die Veränderung des Eigenkapitals gegenüber dem 31. Dezember 2016 resultiert im Wesentlichen aus dem Jahresüberschuss 2017 in Höhe von TEUR 4.825 sowie aus dem Verkauf bzw. der Übertragung von in Vorjahren erworbenen eigenen Aktien (TEUR 7).

Die sonstigen Rückstellungen haben sich im Vorjahresvergleich mit rund TEUR 500 (Vorjahr: TEUR 261) vor allem auf Grund von Zuführungen für Vorstandsboni entsprechend erhöht.

Zum Bilanzstichtag existieren Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von TEUR 681 (Vorjahr: TEUR 2.414) und Verbindlichkeiten aus privat platzierten Anleihen in Höhe von TEUR 1.500 (Vorjahr: TEUR 1.500), davon mittel- und langfristig: TEUR 1.500 (Vorjahr: TEUR 1.500).

Absolut ist das Fremdkapital im Vergleich zum Vorjahr deutlich gesunken. Prozentual zur Bilanzsumme hat das Fremdkapital nunmehr einen Anteil von 5,4 % (Vorjahr: 7,8 %).

Gesamtaussage zur Geschäftsentwicklung und zur wirtschaftlichen Lage

Das Geschäftsjahr 2017 ist wie bereits das Geschäftsjahr 2016 geprägt durch die Konzentration auf das bestehende Beteiligungsportfolio in den drei Segmenten Antriebstechnik ("Powertrain Technology") und Ultraschalltechnik ("Ultrasonic Technology") sowie Dienstleistungen. Das Jahresergebnis hat sich deutlich erhöht und die Vermögenslage ist unverändert zum Vorjahr mit einer weiter gestiegenen Eigenkapitalquote von 94,6 % (Vorjahr: 92,2 %) geordnet.

Auch zum Zeitpunkt der Aufstellung des Lageberichts ist die Finanzlage geordnet. Der Geschäftsverlauf des 1. Quartals 2018 verlief bei allen Tochtergesellschaften erwartungsgemäß.

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die wirtschaftliche Lage der MS Industrie-Gruppe und damit auch der MS Industrie AG zum Bilanzstichtag zufriedenstellend ist. Dies wird durch die derzeit gute Auftragslage der Tochtergesellschaften im Konzernverbund untermauert.

3. Übernahmerelevante Angaben (§ 289a Abs. 1 HGB)

3.a. Berichterstattung über die Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals (§ 289a Abs. 1 Nr. 1 HGB)

Das gezeichnete Kapital der MS Industrie AG setzt sich per 31. Dezember 2017 aus 30.000.000 (Vorjahr: 30.000.000) nennwertlosen Stammaktien (Stückaktien) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie zusammen. Die Gesellschaft ist seit dem 29. Mai 2001 börsennotiert; ihre Aktien werden zum Bilanzstichtag im "General Standard" gehandelt.

3.b. Berichterstattung über Stimmrechtsbeschränkungen (§ 289a Abs. 1 Nr. 2 HGB)

Nach § 71b AktG stehen der Gesellschaft aus den 105.670 eigenen Aktien (Stand: 31. Dezember 2017) keine Stimmrechte zu. Sonstige Beschränkungen i.S.v. § 289a Abs. 1 Nr. 2 HGB sind dem Vorstand nicht bekannt.

3.c. Berichterstattung über direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital, die 10 vom Hundert der Stimmrechte überschreiten (§ 289a Abs. 1 Nr. 3 HGB)

Nach Maßgabe der von der Gesellschaft erhaltenen Mitteilungen waren zum Abschlussstichtag bzw. zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung die folgenden Personen und Gesellschaften direkt oder indirekt mit mehr als 10 % der Stimmrechte an der MS Industrie AG beteiligt:

MS ProActive Beteiligungs GmbH & Co. KG, Spaichingen (20,00 %)

MS ProActive Verwaltungs GmbH, Spaichingen (über MS ProActive Beteiligungs GmbH & Co. KG, Spaichingen) (20,00 %)

Zusätzlich verweisen wir auf die Angaben nach § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG im Anhang (Abschnitt Sonstige Angaben).

3.d. Berichterstattung über die gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen der Satzung über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und über die Änderungen der Satzung (§ 289a Abs. 1 Nr. 6 HGB)

Satzungsänderungen sind nach den §§ 119 Abs. 1 Nr. 5, 133, 179 Abs. 1 und 2 AktG der Hauptversammlung vorbehalten. Nach § 14 der Satzung ist der Aufsichtsrat befugt, Änderungen der Satzung, die nur deren Fassung betreffen, zu beschließen.

Die Ernennung und die Abberufung der Mitglieder des Vorstandes der MS Industrie AG ergeben sich aus den §§ 84, 85 AktG in Verbindung mit § 5 der Satzung.

Die Satzung der MS Industrie AG enthält folgende Bestimmungen über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands:

"Der Vorstand besteht aus mindestens einer Person. Auch dann, wenn das Grundkapital der Gesellschaft den Betrag von EUR 3.000.000 übersteigt, kann der Vorstand aus einer Person bestehen. Es können stellvertretende Vorstandsmitglieder bestellt werden.

Der Aufsichtsrat bestellt die Vorstandsmitglieder und bestimmt im Rahmen von Abs. 1 ihre Zahl. Der Aufsichtsrat kann einen Vorsitzenden des Vorstands sowie einen stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstands ernennen.

(...) Der Aufsichtsrat kann eine Geschäftsordnung für den Vorstand erlassen. Der Geschäftsverteilungsplan des Vorstands bedarf seiner Zustimmung.

Mit den Mitgliedern des Vorstands sind schriftliche Dienstverträge abzuschließen. Der Aufsichtsrat kann den Abschluss, die Änderung und Kündigung der Dienstverträge einem Aufsichtsratsausschuss übertragen."

3.e. Berichterstattung über die Befugnisse des Vorstands insbesondere hinsichtlich der Möglichkeit, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen (§ 289a Abs. 1 Nr. 7 HGB)

Der Vorstand ist durch eine Ermächtigung der Hauptversammlung vom 29. Juni 2016 berechtigt, bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Eintragung der entsprechenden Satzungsänderung in das Handelsregister am 1. Juli 2016, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft einmal oder mehrmals um bis zu EUR 6.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 6.000.000 neuer Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen und hierbei das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen:

(1) im Fall einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen, soweit dies zur Vermeidung von Spitzenbeträgen erforderlich ist; oder

(2) im Fall einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen, wenn der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10 % des Grundkapitals nicht überschreitet, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung, und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages durch den Vorstand nicht wesentlich unterschreitet. Bei der Berechnung der 10 % des Grundkapitals ist der anteilige Betrag am Grundkapital abzusetzen, der auf Aktien entfällt, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung aufgrund anderer Ermächtigungen in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts veräußert oder ausgegeben wurden oder auszugeben sind; oder

(3) im Fall einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen, soweit die Kapitalerhöhung zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen, Beteiligungen an Unternehmen, Patenten oder anderen gewerblichen Schutzrechten oder Lizenzrechten oder einer einen Betrieb bildenden Gesamtheit von Wirtschaftsgütern erfolgt.

Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe sowie die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital 2016/I festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals aus dem Genehmigten Kapital 2016/I oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist entsprechend der Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2016/I anzupassen.

Das Genehmigte Kapital 2016/I der MS Industrie AG beträgt zum Bilanzstichtag unverändert noch EUR 6.000.000,00 (31. Dezember 2016: EUR 6.000.000,00).

Der Vorstand wurde ferner durch Beschluss der Hauptversammlung vom 28. Juni 2017 ermächtigt, bis zum 27. Juni 2022 eigene Aktien bis zu einem Anteil von 10 % des zur Beschlussfassung vorhandenen Grundkapitals der Gesellschaft in Höhe von EUR 30.000.000 zu erwerben. Durch den Aktienrückkauf soll die Möglichkeit eröffnet werden, die erworbenen Aktien ganz oder teilweise für Aktienoptionsprogramme für Vorstände, Organe und Mitarbeiter der Gesellschaft oder mit ihr verbundener Unternehmen, den Erwerb von Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen sowie für die Vermeidung von Bezugsrechtsspitzen einzusetzen. Insgesamt können daher mit Stand der Aufstellung dieses Jahresabschlusses bis zu 3.000.000 Aktien von der Gesellschaft zurückgekauft werden. Zum Bilanzstichtag hält die MS Industrie AG 105.670 Stück eigene Aktien im Bestand, die alle in Vorjahren erworben wurden. Bezüglich der Angaben zu eigenen Aktien nach § 160 Abs. 1 Nr. 2 AktG verweisen wir auf den Anhang (Abschnitt Erläuterungen zur Bilanz).

4. Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB [ungeprüft]

4.a. Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der Gesellschaft zu den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" nach § 161 AktG [ungeprüft]

Die nach § 161 AktG jährlich vorgeschriebene Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der Gesellschaft zu den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex wurde, wie nachfolgend im Originalwortlaut dargestellt, am 26. Oktober 2017 abgegeben. Den Aktionären wurde sie durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger und auf der Internet-Homepage der Gesellschaft dauerhaft zugänglich gemacht:

"Vorstand und Aufsichtsrat der MS Industrie AG, München, erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" gemäß der aktuellen Kodex-Fassung vom 7. Februar 2017 (veröffentlicht im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 24. April 2017) seit Abgabe der letzten "Entsprechenserklärung" am 27. Oktober 2016 mit Ausnahme der nachfolgend aufgeführten Ausnahmen in vollem Umfang entsprochen wurde:

3.8 Abs. 3 In einer D&O-Versicherung für den Aufsichtsrat soll ein entsprechender Selbstbehalt vereinbart werden.

3.10, S. 1 Über die "Corporate Governance" sollen Vorstand und Aufsichtsrat jährlich berichten ("Corporate Governance Bericht") und diesen Bericht im Zusammenhang mit der "Erklärung zur Unternehmensführung" veröffentlichen.

4.1.3, S. 2, S. 3 Er [der Vorstand] soll [...] deren Grundzüge [der angemessenen, an der Risikolage des Unternehmens ausgerichteten Maßnahmen (Compliance Management System)] offenlegen. Beschäftigten soll auf geeignete Weise die Möglichkeit eingeräumt werden, geschützt Hinweise auf Rechtsverstöße im Unternehmen zu geben;

4.2.2, Abs. 2, S. 3 [...] Hierbei soll der Aufsichtsrat das Verhältnis der Vorstandsvergütung zur Vergütung des oberen Führungskreises und der Belegschaft insgesamt auch in der zeitlichen Entwicklung berücksichtigen, wobei der Aufsichtsrat für den Vergleich festlegt, wie der obere Führungskreis und die relevante Belegschaft abzugrenzen sind.

4.2.3, Abs. 2, S. 3, S. 4 [...] Variable Vergütungsbestandteile haben grundsätzlich eine mehrjährige Bemessungsgrundlage, die im Wesentlichen zukunftsbezogen sein soll. Sowohl positiven als auch negativen Entwicklungen soll bei der Ausgestaltung der variablen Vergütungsteile Rechnung getragen werden. [...].

4.2.5, Abs. 3, S. 1, S. 2 Ferner sollen im Vergütungsbericht für jedes Vorstandsmitglied dargestellt werden:

die für das Berichtsjahr gewährten Zuwendungen einschließlich der Nebenleistungen, bei variablen Vergütungsteilen ergänzt um die erreichbare Maximal- und Minimalvergütung,

der Zufluss für das Berichtsjahr aus Fixvergütung, kurzfristiger variabler Vergütung und langfristiger variabler Vergütung mit Differenzierung nach den jeweiligen Bezugsjahren,

bei der Altersversorgung und sonstigen Versorgungsleistungen der Versorgungsaufwand im bzw. für das Berichtsjahr.

Für diese Informationen sollen die als Anlage [zum DCGK] beigefügten Mustertabellen verwandt werden.

5.1.2, Abs. 1, S. 2, S. 4 [...] Bei der Zusammensetzung des Vorstands soll der Aufsichtsrat auch auf Vielfalt ("Diversity") achten. [...] Er soll gemeinsam mit dem Vorstand für eine langfristige Nachfolgeplanung sorgen.

5.1.2, Abs. 2, S. 3 [.] Eine Altersgrenze für Vorstandsmitglieder soll festgelegt werden.

5.3.1 Der Aufsichtsrat soll abhängig von den spezifischen Gegebenheiten des Unternehmens und der Anzahl seiner Mitglieder fachlich qualifizierte Ausschüsse bilden. Die jeweiligen Ausschussvorsitzenden berichten regelmäßig an den Aufsichtsrat über die Arbeit der Ausschüsse.

5.3.2 Der Aufsichtsrat soll einen Prüfungsausschuss einrichten, der sich - soweit kein anderer Ausschuss damit betraut ist - insbesondere mit der Überwachung der Rechnungslegung, des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems, des internen Revisionssystems, der Abschlussprüfung, sowie der Compliance, befasst. Der Prüfungsausschuss legt dem Aufsichtsrat eine begründete Empfehlung für die Wahl des Abschlussprüfers vor, die in den Fällen der Ausschreibung des Prüfungsmandats mindestens zwei Kandidaten umfasst. Der Prüfungsausschuss überwacht die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und befasst sich darüber hinaus mit den von ihm zusätzlich erbrachten Leistungen, mit der Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer, der Bestimmung von Prüfungsschwerpunkten und der Honorarvereinbarung. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses soll über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontrollverfahren verfügen. [...].

5.3.3 Der Aufsichtsrat soll einen Nominierungsausschuss bilden, der ausschließlich mit Vertretern der Anteilseigner besetzt ist und dem Aufsichtsrat für dessen Vorschläge an die Hauptversammlung zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern geeignete Kandidaten benennt.

5.4.1, Abs. 2 Der Aufsichtsrat soll für seine Zusammensetzung konkrete Ziele benennen und ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium erarbeiten. Für seine Zusammensetzung soll er im Rahmen der unternehmensspezifischen Situation die internationale Tätigkeit des Unternehmens, potentielle Interessenkonflikte, die Anzahl der unabhängigen Aufsichtsratsmitglieder im Sinn von Nummer 5.4.2, eine festzulegende Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder und eine festzulegende Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat sowie Vielfalt ("Diversity") angemessen berücksichtigen.

5.4.1, Abs. 4 Vorschläge des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung sollen diese Ziele berücksichtigen und gleichzeitig die Ausfüllung des Kompetenzprofils für das Gesamtgremium anstreben. Der Stand der Umsetzung soll im "Corporate Governance Bericht" veröffentlicht werden. Dieser soll auch über die nach Einschätzung des Aufsichtsrats angemessene Zahl unabhängiger Mitglieder der Anteilseigner und die Namen dieser Mitglieder informieren.

5.4.1, Abs. 5, S. 2 [...] Dem Kandidatenvorschlag [des Aufsichtsrats zur Wahl neuer Aufsichtsratsmitglieder] soll ein Lebenslauf beigefügt werden, der über relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen Auskunft gibt; dieser soll durch eine Übersicht über die wesentlichen Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat ergänzt und für alle Aufsichtsratsmitglieder jährlich aktualisiert auf der Webseite des Unternehmens veröffentlicht werden.

5.4.3 S. 3 Kandidatenvorschläge für den Aufsichtsratsvorsitz sollen den Aktionären bekannt gegeben werden.

5.4.6 Abs. 2, S. 2 [...] Wird den Aufsichtsratsmitgliedern eine erfolgsorientierte Vergütung zugesagt, soll sie auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet sein.

7.1.2 [...] Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht sollen binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende, die verpflichtenden unterjährigen Finanzinformationen sollen binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums, öffentlich zugänglich sein.

Den aktuellen Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" soll künftig mit Ausnahme folgender Punkte entsprochen werden:

3.8 Abs. 3 In einer D&O-Versicherung für den Aufsichtsrat soll ein entsprechender Selbstbehalt vereinbart werden.

Begründung: Die Vereinbarung eines Selbstbehalts ist nach Auffassung der Gesellschaft nicht geplant, da sie nicht geeignet ist, die hohe Motivation sowie das hohe Verantwortungsbewusstsein zu verbessern, mit der die Mitglieder des Aufsichtsrats ihre Aufgaben und Funktionen wahrnehmen.

3.10, S. 1 Über die "Corporate Governance" sollen Vorstand und Aufsichtsrat jährlich berichten ("Corporate Governance Bericht") und diesen Bericht im Zusammenhang mit der "Erklärung zur Unternehmensführung" veröffentlichen.

Begründung: Die jeweils aktuelle Fassung der "Entsprechenserklärung" zu den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" wird regelmäßig auf den Internetseiten der Gesellschaft unter der Internet-Adresse: www.ms-industrie.de/cms/de/home_ms-industrie_ag/investor_relations/ öffentlich zugänglich gemacht. Abweichungen zu den Empfehlungen der Regierungskommission in der Fassung vom 5. Mai 2015 wurden zuletzt in der "Entsprechenserklärung" vom 27. Oktober 2016 dargelegt und veröffentlicht. Zusätzlich wird im Anhang zum Jahresabschluss der Gesellschaft sowie im Konzernabschluss jährlich auf die fristgemäße Abgabe der "Entsprechenserklärung" verwiesen, die spätestens seit dem Jahresabschluss 2009 auch Bestandteil der sogenannten "Erklärung zur Unternehmensführung" nach § 289 f HGB ist.

4.1.3, S. 2, S. 3 Er [der Vorstand] soll [...] deren Grundzüge [der angemessenen, an der Risikolage des Unternehmens ausgerichteten Maßnahmen (Compliance Management System)] offenlegen. Beschäftigten soll auf geeignete Weise die Möglichkeit eingeräumt werden, geschützt Hinweise auf Rechtsverstöße im Unternehmen zu geben; ...

Begründung: Eine Offenlegung der Grundzüge des Compliance Management Systems erscheint der Gesellschaft nicht sachgerecht, da sie Personen(-gruppen) oder Organisationen mit unlauteren, gesetzwidrigen oder kriminellen Absichten Hintertüren für dessen Umgehung öffnen könnte. Die Installierung eines sog. "Whistleblower"-Systems wiederum erscheint der Gesellschaft zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht sachgerecht, da sie einerseits für einen mittelständischen Konzern mit einem zu hohen Umsetzungsaufwand behaftet wäre und andererseits nach Meinung von Vorstand und Aufsichtsrat zu einer "Kultur des Misstrauens" im Unternehmen führen könnte.

4.2.2, Abs. 2, S. 3 [...] Hierbei soll der Aufsichtsrat das Verhältnis der Vorstandsvergütung zur Vergütung des oberen Führungskreises und der Belegschaft insgesamt auch in der zeitlichen Entwicklung berücksichtigen, wobei der Aufsichtsrat für den Vergleich festlegt, wie der obere Führungskreis und die relevante Belegschaft abzugrenzen sind.

Begründung: Der Aufsichtsrat ist der Ansicht, dass die gegenwärtige, seit 1. Januar 2017 gültige Vorstandsvergütungsstruktur der gegenwärtigen Struktur der Gesellschaft und ihrer geplanten Entwicklung angemessen ist. Die Verantwortlichkeiten der einzelnen Mitglieder des Vorstands, die persönliche Leistung, die wirtschaftliche Situation und die Leistung des Konzerns und das Vergütungsniveau vergleichbarer Unternehmen werden als geeignetere und aussagekräftigere Maßstäbe für die Ermittlung der Vergütungshöhe angesehen.

4.2.3, Abs. 2, S. 3, S. 4 [...] Variable Vergütungsbestandteile haben grundsätzlich eine mehrjährige Bemessungsgrundlage, die im Wesentlichen zukunftsbezogen sein soll. Sowohl positiven als auch negativen Entwicklungen soll bei der Ausgestaltung der variablen Vergütungsteile Rechnung getragen werden. [...].

Begründung: Der Aufsichtsrat ist der Ansicht, dass die gegenwärtige, seit 1. Januar 2017 gültige Vorstandsvergütungsstruktur der gegenwärtigen Struktur der Gesellschaft und ihrer geplanten Entwicklung angemessen ist. Eine Information der Aktionäre erfolgt über den gesetzlich vorgeschriebenen "Vergütungsbericht" im Jahresfinanzbericht.

4.2.5, Abs. 3, S. 1, S. 2 Ferner sollen im Vergütungsbericht für jedes Vorstandsmitglied dargestellt werden:

die für das Berichtsjahr gewährten Zuwendungen einschließlich der Nebenleistungen, bei variablen Vergütungsteilen ergänzt um die erreichbare Maximal- und Minimalvergütung,

der Zufluss für das Berichtsjahr aus Fixvergütung, kurzfristiger variabler Vergütung und langfristiger variabler Vergütung mit Differenzierung nach den jeweiligen Bezugsjahren,

bei der Altersversorgung und sonstigen Versorgungsleistungen der Versorgungsaufwand im bzw. für das Berichtsjahr.

Für diese Informationen sollen die als Anlage [zum DCGK] beigefügten Mustertabellen verwandt werden.

Begründung: Aufsichtsrat und Vorstand sind der Ansicht, dass die im Handelsgesetzbuch für Kapitalgesellschaften gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben zur Organvergütung im Anhang des Jahresabschlusses und im Lagebericht zur Information der Aktionäre und der Öffentlichkeit angemessen sind. Die Information für die Aktionäre erfolgt über den gesetzlich vorgeschriebenen "Vergütungsbericht" sowie die Angaben im Anhang zum Jahresfinanzbericht. Darüber hinausgehende Informationen machen aus Sicht des Aufsichtsrats und des Vorstands die Entscheidungen des Aufsichtsrats nicht transparenter und dienen auch nicht der Erhöhung der Vergleichbarkeit zwischen Unternehmen für den Aufsichtsrat und für die breite Öffentlichkeit.

5.1.2, Abs. 1, S. 2, S. 4 [...] Bei der Zusammensetzung des Vorstands soll der Aufsichtsrat auch auf Vielfalt ("Diversity") achten. [...] Er soll gemeinsam mit dem Vorstand für eine langfristige Nachfolgeplanung sorgen.

Begründung: Der Vorstand der MS Industrie AG besteht unverändert nur aus zwei Mitgliedern und weist trotz seiner unternehmerischen Erfahrung ein vergleichsweise niedriges Durchschnittsalter auf. Zum momentanen Zeitpunkt scheinen dem Aufsichtsrat und der Gesellschaft die spezielle Berücksichtigung von "Diversity" und eine langfristige Nachfolgeplanung nicht erforderlich zu sein. Aufsichtsrat und Vorstand begrüßen jedoch ausdrücklich alle Bestrebungen, die einer geschlechterbezogenen wie auch jeder anderen Form von Diskriminierung entgegenwirken und die Vielfalt ("Diversity") angemessen fördern. Bei der Besetzung der Positionen von Vorstandsmitgliedern legt der Aufsichtsrat allein Wert auf die besondere Kompetenz und Qualifikation. Weitere Eigenschaften wie das Geschlecht, ethnische oder vergleichbare nationale Zugehörigkeit waren und sind für diese Entscheidung deshalb ohne Bedeutung.

5.1.2, Abs. 2, S. 3 [.] Eine Altersgrenze für Vorstandsmitglieder soll festgelegt werden.

Begründung: Der vergleichsweise niedrige Altersdurchschnitt des aktuell bestellten Vorstands und die aktuellen Fachdiskussionen hierzu machen deutlich, dass Altersgrenzen für Vorstandsmitglieder per se keinen Nutzen für ein Unternehmen stiften, da die Fähigkeit, das Unternehmen erfolgreich zu führen, nicht generell bei Erreichen eines bestimmten Alters entfällt. Insbesondere auch angesichts der demografischen Entwicklung stehen Altersgrenzen daher im Widerspruch zu dem generellen Interesse der Gesellschaft, ihre Organe bestmöglich zu besetzen. Eine starre Altersgrenze könnte sich auch diskriminierend auswirken. Die Gesellschaft erachtet diese Empfehlung des Kodex daher nicht für sinnvoll. Mit Blick auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 23. April 2012 (Aktenzeichen II ZR 163/10) zur Anwendung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, das ein Altersdiskriminierungsverbot enthält, auf einen GmbH-Geschäftsführer sehen wir im Übrigen auch rechtliche Unsicherheiten bei der Festlegung einer Altersgrenze für Vorstandsmitglieder.

5.3.1 Der Aufsichtsrat soll abhängig von den spezifischen Gegebenheiten des Unternehmens und der Anzahl seiner Mitglieder fachlich qualifizierte Ausschüsse bilden. Die jeweiligen Ausschussvorsitzenden berichten regelmäßig an den Aufsichtsrat über die Arbeit der Ausschüsse.

Begründung: Der Aufsichtsrat der MS Industrie AG besteht derzeit unverändert nur aus drei Mitgliedern. Die Bildung von Ausschüssen wird bei dieser Größenordnung vom Aufsichtsrat daher nicht als sinnvoll erachtet.

5.3.2 Der Aufsichtsrat soll einen Prüfungsausschuss einrichten, der sich - soweit kein anderer Ausschuss damit betraut ist - insbesondere mit der Überwachung der Rechnungslegung, des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems, des internen Revisionssystems, der Abschlussprüfung, sowie der Compliance, befasst. Der Prüfungsausschuss legt dem Aufsichtsrat eine begründete Empfehlung für die Wahl des Abschlussprüfers vor, die in den Fällen der Ausschreibung des Prüfungsmandats mindestens zwei Kandidaten umfasst. Der Prüfungsausschuss überwacht die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und befasst sich darüber hinaus mit den von ihm zusätzlich erbrachten Leistungen, mit der Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer, der Bestimmung von Prüfungsschwerpunkten und der Honorarvereinbarung. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses soll über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontrollverfahren verfügen. [...].

Begründung: Siehe 5.3.1. Fragen der Rechnungslegung, des Risiko-Management-Systems sowie die Bestimmung der Prüfungsschwerpunkte, der "Key Audit Matters", die Überwachung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers sowie von ihm zusätzlich erbrachter Leistungen, die Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer und Fragen der Honorarvereinbarung sollen weiterhin dem Gesamtorgan vorbehalten bleiben. Um ihrer Verantwortung für diese wesentlichen Aufgaben gerecht zu werden, beabsichtigen die Mitglieder des Aufsichtsrats auch künftig hieran unmittelbar mitzuwirken. Neben der jährlich stattfindenden Bilanzsitzung von Vorstand und Aufsichtsrat in Gegenwart der Wirtschaftsprüfer, auf der die Abschlüsse des Konzerns und der Aktiengesellschaft eingehend erörtert werden, besteht für alle Aufsichtsratsmitglieder die Möglichkeit, sich zuvor intensiv über Prüfungsinhalte und -ergebnisse zu informieren und sowohl Fragen zu stellen als auch Anregungen zu geben. Es wird aber darauf geachtet, dass mindestens ein Aufsichtsratsmitglied über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen, internen Kontrollverfahren und Compliance verfügt.

5.3.3 Der Aufsichtsrat soll einen Nominierungsausschuss bilden, der ausschließlich mit Vertretern der Anteilseigner besetzt ist und dem Aufsichtsrat für dessen Vorschläge an die Hauptversammlung zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern geeignete Kandidaten benennt.

Begründung: Siehe 5.3.1. Aufgrund der derzeitigen Größe des Aufsichtsrats halten Vorstand und Aufsichtsrat die Einrichtung eines Nominierungsausschusses für nicht erforderlich.

5.4.1, Abs. 2 Der Aufsichtsrat soll für seine Zusammensetzung konkrete Ziele benennen und ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium erarbeiten. Für seine Zusammensetzung soll er im Rahmen der unternehmensspezifischen Situation die internationale Tätigkeit des Unternehmens, potentielle Interessenkonflikte, die Anzahl der unabhängigen Aufsichtsratsmitglieder im Sinn von Nummer 5.4.2, eine festzulegende Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder und eine festzulegende Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat sowie Vielfalt ("Diversity") angemessen berücksichtigen.

Begründung: Siehe insbesondere 5.1.2, Abs. 1, 5.1.2, Abs. 2 und 5.3.1. Ein im Vorhinein fixiertes Kompetenzprofil und eine im Vorhinein fixierte Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat erscheint der Gesellschaft nicht sachgerecht. Ankeraktionäre können z.B. ein legitimes Interesse an personeller Kontinuität in der Besetzung des Aufsichtsrats haben. Der Aufsichtsrat ist zudem der Ansicht, dass eine längere Zugehörigkeit einzelner Aufsichtsratsmitglieder im Einzelfall im Interesse des Unternehmens und der jeweils Wahlberechtigten liegen kann, was durch eine pauschale Regelgrenze nicht berücksichtigt würde. Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats muss sich am Unternehmensinteresse ausrichten und die effektive Überwachung und Beratung des Vorstands gewährleisten. Folglich kommt es grundsätzlich und vorrangig auf die Qualifikation des Einzelnen an. Der Aufsichtsrat wird bei der Beratung seiner Vorschläge an die zuständigen Wahlgremien die internationale Tätigkeit des Unternehmens, potenzielle Interessenkonflikte und die Anzahl der unabhängigen Aufsichtsratsmitglieder im Sinne von Kodex-Nummer 5.4.2 berücksichtigen. Um im Unternehmensinteresse die Auswahl geeigneter Kandidaten nicht pauschal einzuschränken, beschränkt sich der Aufsichtsrat dabei aber auf die Verfolgung von Mindestzielgrößen für den Anteil von weiblichen Aufsichtsratsmitgliedern und verzichtet insbesondere auf eine Altersgrenze und auf eine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer.

5.4.1, Abs. 4 Vorschläge des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung sollen diese Ziele berücksichtigen und gleichzeitig die Ausfüllung des Kompetenzprofils für das Gesamtgremium anstreben. Der Stand der Umsetzung soll im "Corporate Governance Bericht" veröffentlicht werden. Dieser soll auch über die nach Einschätzung des Aufsichtsrats angemessene Zahl unabhängiger Mitglieder der Anteilseigner und die Namen dieser Mitglieder informieren.

Begründung: Siehe insbesondere 5.4.1, Abs. 2. Im Übrigen ist die Hauptversammlung aufgrund der aktienrechtlichen Kompetenzordnung bei den Wahlen zum Aufsichtsrat weder an die vom Aufsichtsrat benannten Besetzungsziele noch an die von ihm unterbreiteten Wahlvorschläge gebunden.

5.4.1, Abs. 5, S. 2 [...] Dem Kandidatenvorschlag [des Aufsichtsrats zur Wahl neuer Aufsichtsratsmitglieder] soll ein Lebenslauf beigefügt werden, der über relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen Auskunft gibt; dieser soll durch eine Übersicht über die wesentlichen Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat ergänzt und für alle Aufsichtsratsmitglieder jährlich aktualisiert auf der Webseite des Unternehmens veröffentlicht werden.

Begründung: Dem Kandidatenvorschlag [des Aufsichtsrats zur Wahl neuer Aufsichtsratsmitglieder] wird ein Lebenslauf beigefügt, der über relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen Auskunft gibt; dieser wird durch eine Übersicht über die wesentlichen Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat ergänzt. Eine jährliche Aktualisierung und permanente Veröffentlichung der Lebensläufe aller Aufsichtsratsmitglieder sowie einer Übersicht über alle "wesentlichen Tätigkeiten" neben dem Aufsichtsratsmandat auf der Webseite des Unternehmens ist nach Ansicht der Gesellschaft aber nicht sachgerecht, zumal die weiteren Aufsichtsratsmandate der Aufsichtsratsmitglieder bereits jährlich im Jahres- und im Konzernabschluss veröffentlicht werden.

5.4.3, S. 3 Kandidatenvorschläge für den Aufsichtsratsvorsitz sollen den Aktionären bekannt gegeben werden.

Begründung: Diese Empfehlung entspricht nicht der im Aktiengesetz festgelegten Kompetenzverteilung; die Wahl des Aufsichtsratsvorsitzenden obliegt nach dem Gesetz allein dem Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat kann die Eignung der Kandidaten auch am besten einschätzen. Eine vorherige Bekanntgabe der Kandidaten für den Aufsichtsratsvorsitz ist nach Ansicht der Gesellschaft insbesondere vor diesem Hintergrund nicht sachgerecht.

5.4.6, Abs. 2, S. 2 [...] Wird den Aufsichtsratsmitgliedern eine erfolgsorientierte Vergütung zugesagt, soll sie auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet sein.

Begründung: Der Aufsichtsrat ist der Ansicht, dass mit der gegenwärtigen, seit 1. Januar 2010 gültigen Aufsichtsratsvergütungsstruktur die Verantwortung des Aufsichtsrats für die Unternehmensentwicklung angemessen zum Ausdruck kommt.. Die Vergütung der Aufsichtsräte beinhaltet einen variablen bzw. erfolgsabhängigen Bestandteil, der sich nach dem Ergebnis nach Steuern des Konzerns im abgelaufenen Geschäftsjahr richtet. Die Ertragskraft ist maßgeblich für die nachhaltige Entwicklung des Unternehmens. Dies soll sich bei der Bemessung der Vergütung widerspiegeln. Eine Information der Aktionäre erfolgt über den ausführlichen, gesetzeskonformen, Vergütungsbericht im Jahresfinanzbericht.

7.1.2 [...] Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht sollen binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende, die verpflichtenden unterjährigen Finanzinformationen sollen binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums, öffentlich zugänglich sein.

Begründung: Die Gesellschaft ist seit Veröffentlichung ihrer letzten "Corporate Governance Entsprechenserklärung" am 27. Oktober 2016 allen gesetzlichen Veröffentlichungspflichten für kapitalmarktorientierte Unternehmen innerhalb der seit Umsetzung des "TUG" ("Transparenzrichtlinienüberleitungsgesetz") im Jahre 2007 für mittelständische Unternehmen ohnehin knapp bemessenen, gesetzlichen Veröffentlichungsfristen nachgekommen. Aufgrund der erforderlichen zeitlichen Abläufe für eine sorgfältige Erstellung von Abschlüssen und Unternehmensberichten können frühzeitigere Veröffentlichungstermine derzeit noch nicht verbindlich dargestellt werden. Die Gesellschaft ist aber unverändert bemüht, den für die Veröffentlichung von Konzernabschlüssen und Zwischenberichten benötigten Zeitraum auf ein unbedingt notwendiges Minimum zu verkürzen."

4.b. Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat (§ 289f Abs. 2 Nr. 3 HGB) [ungeprüft]

Nach § 5 der Satzung der MS Industrie AG bestellt der Aufsichtsrat die Mitglieder des Vorstands. Der Aufsichtsrat entscheidet über die Anzahl der Mitglieder des Vorstands (laut Satzung mindestens ein Mitglied) und ob ein Vorsitzender und ein stellvertretender Vorsitzender ernannt werden sollen. Der Aufsichtsrat benennt die Mitglieder des Vorstands und kann eine Geschäftsordnung für den Vorstand erlassen, die einen Katalog zustimmungsbedürftiger Geschäfte enthält. Zudem bedarf der Geschäftsverteilungsplan des Vorstands der Zustimmung des Aufsichtsrats. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats entscheidet, ob die Vorstandsmitglieder an den Sitzungen des Aufsichtsrats teilnehmen sollen. Schließlich gibt sich der Aufsichtsrat eine Geschäftsordnung.

Seit dem Börsengang 2001 hat sich ein aus zwei Mitgliedern bestehender Vorstand bewährt. Der Vorstand nimmt in der Regel an allen Sitzungen des Aufsichtsrats teil, soweit der Aufsichtsrat nicht etwas anderes bestimmt, berichtet schriftlich und mündlich zu den einzelnen Tagesordnungspunkten und Beschlussvorlagen und beantwortet die Fragen der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder.

In Abstimmung mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden werden die Agenda-Punkte den Mitgliedern des Aufsichtsrats in der Regel zwei Wochen vor der Sitzung schriftlich mitgeteilt, eine ausführliche schriftliche Unterlage erhält der Aufsichtsrat vor oder in seiner Sitzung.

Von der Möglichkeit, Beschlüsse im schriftlichen Umlaufverfahren zu fassen, wird nur in besonderen Fällen Gebrauch gemacht.

Der Aufsichtsrat der MS Industrie AG besteht unverändert aus drei Mitgliedern; Ausschüsse wurden keine gebildet. Der Aufsichtsrat hat die Arbeit des Vorstands im Geschäftsjahr 2017 regelmäßig überwacht, kontrolliert und beratend begleitet. In alle Entscheidungen, die für das Unternehmen von grundlegender Bedeutung waren, war der Aufsichtsrat unmittelbar eingebunden. Der Vorstand der MS Industrie AG hat den Aufsichtsrat während des Berichtszeitraumes vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 laufend, sowohl schriftlich als auch mündlich, zeitnah und umfassend über alle relevanten Fragen der Unternehmensplanung und der strategischen Weiterentwicklung, über die Lage und Geschäftsentwicklung des Unternehmens und der Gruppe sowie die Entwicklung der Ertragslage und der Liquidität einschließlich der Risikolage und des Risikomanagements unterrichtet. Grundsätzliche Fragen der Geschäftspolitik haben der Vorstand und der Aufsichtsrat in gemeinsamen Sitzungen eingehend erörtert. Abweichungen bei den einzelnen Tochtergesellschaften im jeweiligen Geschäftsverlauf von den jeweiligen Jahresplanungen und Zielen wurden dem Aufsichtsrat im Einzelnen erläutert und mit dem Aufsichtsrat diskutiert.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats und insbesondere der Vorsitzende standen auch außerhalb der Aufsichtsratssitzungen mit dem Vorstand in regelmäßigem Kontakt und wurden über die Entwicklung der Geschäftslage und die wesentlichen Geschäftsvorfälle informiert.

Der Aufsichtsrat erläutert jedes Jahr die Tätigkeit des Aufsichtsrates schriftlich in seinem Bericht an die Aktionäre sowie ergänzend der Aufsichtsratsvorsitzende mündlich vor der Hauptversammlung.

4.c. Angaben zu Unternehmensführungspraktiken (§ 289f Abs. 2 Nr. 2 HGB) [ungeprüft]

Die Strukturen der Unternehmensleitung und -überwachung der MS Industrie AG stellen sich wie folgt dar:

Aktionäre und Hauptversammlung

Unsere Aktionäre nehmen ihre Rechte in der Hauptversammlung wahr. Die ordentliche jährliche Hauptversammlung der MS Industrie AG findet in den ersten acht Monaten des Geschäftsjahres statt. Den Vorsitz in der Hauptversammlung führt der Aufsichtsratsvorsitzende. Die Hauptversammlung entscheidet über alle ihr durch das Gesetz zugewiesenen Aufgaben (unter anderem: Wahl der Aufsichtsratsmitglieder, Änderung der Satzung, Bilanzgewinnverwendung, Kapitalmaßnahmen).

Aufsichtsrat

Die zentrale Aufgabe des Aufsichtsrats besteht in der Beratung und Überwachung des Vorstands. Der Aufsichtsrat der MS Industrie AG besteht derzeit aus drei Mitgliedern. Der Aufsichtsrat hat sich im Geschäftsjahr 2010 eine Geschäftsordnung gegeben. Bei Abstimmungen zählt im Falle eines Gleichstands die Stimme des Aufsichtsratsvorsitzenden doppelt. Ausnahmen sind Änderungen oder Ergänzungen der Geschäftsordnung von Aufsichtsrat oder Vorstand. Hinsichtlich dieser Willenserklärungen ist Einstimmigkeit der Stimmabgabe des Aufsichtsrates erforderlich.

Vorstand

Der Vorstand - als Leitungsorgan der Aktiengesellschaft - führt die Geschäfte des Unternehmens und ist im Rahmen der aktienrechtlichen Vorschriften an das Interesse und die geschäftspolitischen Grundsätze des Unternehmens gebunden. Er berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle wesentlichen Fragen der Geschäftsentwicklung, die Unternehmensstrategie sowie über mögliche Risiken. Der Vorstand ist seit Oktober 2010 an eine Geschäftsordnung gebunden, die ihm vom Aufsichtsrat vorgegeben ist.

Transparenz

Eine einheitliche, umfassende und zeitnahe Information hat bei der MS Industrie AG einen hohen Stellenwert. Die externe Berichterstattung über die Geschäftslage und die Ergebnisse der MS Industrie AG erfolgt im Geschäftsbericht, im Halbjahresbericht und in den freiwilligen Quartalsmitteilungen.

Des Weiteren werden Informationen über Pressemitteilungen ("Corporate News") beziehungsweise "Ad-hoc"-Meldungen veröffentlicht. Alle Meldungen und Mitteilungen sind im Internet auf der Homepage der Gesellschaft unter "Investor Relations" einsehbar.

Die MS Industrie AG hat das vorgeschriebene Insiderverzeichnis gemäß Artikel 18 "Marktmissbrauchsverordnung" angelegt. Die betreffenden Personen wurden über die gesetzlichen Pflichten und Sanktionen informiert.

Rechnungslegung und Abschlussprüfung

Der Jahresabschluss wird nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und der Konzernabschluss seit dem Geschäftsjahr 2000 nach den jeweils aktuell gültigen IFRS-Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Außerdem werden Lagebericht und Konzernlagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Nach Aufstellung durch den Vorstand werden der Jahres- und der Konzernabschluss sowie die entsprechenden Lageberichte vom Abschlussprüfer geprüft und diese Abschlüsse sowie die Prüfungsergebnisse des Abschlussprüfers vom Aufsichtsrat geprüft und gebilligt. Der Jahresfinanzbericht wird gemäß den gesetzlichen Anforderungen für kapitalmarktorientierte Unternehmen innerhalb von vier Monaten nach dem Geschäftsjahresende veröffentlicht.

Der Abschlussprüfer berichtet über alle für die Aufgaben des Aufsichtsrats wesentlichen Fragestellungen und Vorkommnisse, die sich während der Abschlussprüfung ergeben, an den Aufsichtsratsvorsitzenden oder an den gesamten Aufsichtsrat.

Steuerungsgrößen und Kontrollsystem

Bei der MS Industrie AG sind die strategischen Ziele mit wertorientierten Kennzahlen hinterlegt. Die wichtigsten Größen für die MS Industrie AG als Holding sind im Abschnitt 1. b. dargestellt.

Die MS Industrie AG unterhält keine eigene Revisionsabteilung. Innerhalb der Tochterunternehmen wird die reguläre Kontrollfunktion vor allem durch deren Controlling-Abteilungen übernommen.

4.d. Festlegungen im Zusammenhang mit der Frauenförderung (§ 289f Abs. 2 Nr. 4 HGB) [ungeprüft]

Der Aufsichtsrat der MS Industrie AG hat mit Beschluss vom 21. September 2015 für den Frauenanteil im Aufsichtsrat und im Vorstand eine Zielgröße von jeweils mindestens 30 % festgelegt. Die Zielgrößen sollten für Vorstand und Aufsichtsrat getrennt bis zum 30. Juni 2017 erreicht werden. Nachdem vor dem 1. Januar 2016 bestehende Aufsichtsratsmandate bis zum Ende der Laufzeit (das heißt bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das am 31. Dezember 2019 endende Geschäftsjahr der Gesellschaft entscheidet) unberührt bleiben, war die Einhaltung der vorstehend genannten Frist für den Aufsichtsrat von vorne herein unwahrscheinlich. Der Vorstand der MS Industrie AG hat am 21. September 2015 zudem folgenden Beschluss gefasst: Der Vorstand der MS Industrie AG ist der Auffassung, dass keine Führungsebenen unterhalb des Vorstandes der Gesellschaft bestehen. Die Gesellschaft fungiert als reine Holdinggesellschaft und verfügt neben den Vorstandsmitgliedern nur über eine geringe Anzahl von Mitarbeitern, die hauptsächlich im administrativen Bereich tätig sind. Sollten bei der Gesellschaft zukünftig Führungsebenen eingerichtet werden, legt der Vorstand der Gesellschaft eine Zielgröße von 10 % für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstandes fest. Diese Zielgrößen sollen bereits mit einer möglichen Einführung von Führungsebenen erreicht werden.

4.e. Diversitätsstrategie (§ 289f Abs. 2 Nr. 6 HGB) [ungeprüft]

Der Vorstand der MS Industrie AG besteht unverändert nur aus zwei Mitgliedern und weist trotz seiner unternehmerischen Erfahrung ein vergleichsweise niedriges Durchschnittsalter auf. Zum momentanen Zeitpunkt scheinen dem Aufsichtsrat und der Gesellschaft die spezielle Berücksichtigung von "Diversity" und eine langfristige Nachfolgeplanung nicht erforderlich zu sein. Aufsichtsrat und Vorstand begrüßen jedoch ausdrücklich alle Bestrebungen, die einer geschlechterbezogenen wie auch jeder anderen Form von Diskriminierung entgegenwirken und die Vielfalt ("Diversity") angemessen fördern. Bei der Besetzung der Positionen von Vorstandsmitgliedern legt der Aufsichtsrat allein Wert auf die besondere Kompetenz und Qualifikation. Weitere Eigenschaften wie das Geschlecht, ethnische oder vergleichbare nationale Zugehörigkeit waren und sind für diese Entscheidung deshalb ohne Bedeutung.

Der vergleichsweise niedrige Altersdurchschnitt des aktuell bestellten Vorstands und die aktuellen Fachdiskussionen hierzu machen deutlich, dass Altersgrenzen für Vorstandsmitglieder per se keinen Nutzen für ein Unternehmen stiften, da die Fähigkeit, das Unternehmen erfolgreich zu führen, nicht generell bei Erreichen eines bestimmten Alters entfällt. Insbesondere auch angesichts der demografischen Entwicklung stehen Altersgrenzen daher im Widerspruch zu dem generellen Interesse der Gesellschaft, ihre Organe bestmöglich zu besetzen. Eine starre Altersgrenze könnte sich auch diskriminierend auswirken. Die Gesellschaft erachtet diese Empfehlung des Kodex daher nicht für sinnvoll. Mit Blick auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 23. April 2012 (Aktenzeichen II ZR 163/10) zur Anwendung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, das ein Altersdiskriminierungsverbot enthält, auf einen GmbH-Geschäftsführer, sehen wir im Übrigen auch rechtliche Unsicherheiten bei der Festlegung einer Altersgrenze für Vorstandsmitglieder.

Ein im Vorhinein fixiertes Kompetenzprofil und eine im Vorhinein fixierte Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat erscheint der Gesellschaft nicht sachgerecht. Ankeraktionäre können z.B. ein legitimes Interesse an personeller Kontinuität in der Besetzung des Aufsichtsrats haben. Der Aufsichtsrat ist zudem der Ansicht, dass eine längere Zugehörigkeit einzelner Aufsichtsratsmitglieder im Einzelfall im Interesse des Unternehmens und der jeweils Wahlberechtigten liegen kann, was durch eine pauschale Regelgrenze nicht berücksichtigt würde. Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats muss sich am Unternehmensinteresse ausrichten und die effektive Überwachung und Beratung des Vorstands gewährleisten. Folglich kommt es grundsätzlich und vorrangig auf die Qualifikation des Einzelnen an. Der Aufsichtsrat wird bei der Beratung seiner Vorschläge an die zuständigen Wahlgremien die internationale Tätigkeit des Unternehmens, potenzielle Interessenkonflikte und die Anzahl der unabhängigen Aufsichtsratsmitglieder berücksichtigen. Um im Unternehmensinteresse die Auswahl geeigneter Kandidaten nicht pauschal einzuschränken, beschränkt sich der Aufsichtsrat dabei aber auf die Verfolgung von Mindestzielgrößen für den Anteil von weiblichen Aufsichtsratsmitgliedern und verzichtet insbesondere auf eine Altersgrenze und auf eine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer.

5. Vergütungsbericht (§ 289a Abs. 2 HGB)

Die beiden Vorstände der MS Industrie AG, Herr Dr. Andreas Aufschnaiter und Herr Armin Distel, erhielten im Geschäftsjahr 2017 jeweils ein Fixgehalt in unterschiedlicher Höhe.

Auf Ebene der MS Industrie AG besteht darüber hinaus Anspruch auf einen erfolgsabhängigen Bonus (Tantieme), dessen Höhe bei beiden Vorständen vom Konzernnachsteuerergebnis ("EAT") abhängig ist (Tantieme 1) sowie bei Dr. Andreas Aufschnaiter zusätzlich vom Bruttoerlös aus der Veräußerung nicht mehr strategischer Beteiligungen (Tantieme 2) berechnet wird. Die Tantieme 1 ist für jeden Vorstand auf einen jährlichen Maximalbetrag und die Tantieme 2 insgesamt auf einen Höchstbetrag begrenzt.

Der Aufsichtsrat ist darüber hinaus frei, besondere Leistungen des Vorstands nach vom Aufsichtsrat einstimmig im Voraus festzulegenden, objektiven Kriterien (z.B. überdurchschnittliche Entwicklung des Aktienkurses der Gesellschaft, Überschreitung des internen Konzernjahresbudgets) durch weitere Erfolgskomponenten zu honorieren oder die Tantieme (wegen Sondereinflüssen) zu kürzen.

Die finale Feststellung der erfolgsabhängigen Vergütung für den Vorstand erfolgt durch den Aufsichtsrat auf Basis des Jahres- und Konzern-Abschlusses der MS Industrie AG.

Herr Armin Distel erhielt in der Vergangenheit zusätzlich einen Bonus auf Ebene der MS Industrie Verwaltungs GmbH (MS-Bonus) auf Basis des Budgeterfüllungsgrades (und/oder einer jährlichen Zielvereinbarung). Zusätzlich erhalten beide Vorstände Zuschüsse zur privaten Altersvorsorge in Form von Zahlungen zur freiwilligen Rentenversicherung sowie Herr Armin Distel darüber hinaus in Form von Zahlungen in eine betriebliche Unterstützungskasse.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für jedes volle Geschäftsjahr ihrer Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat eine feste Aufwandsentschädigung, die durch die Hauptversammlung festgesetzt wird. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten ferner einen Ersatz aller Auslagen sowie einen Ersatz der etwa auf ihre Vergütung und Auslagen entfallenden Umsatzsteuer. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten ferner eine aufwandsbezogene Vergütung in Höhe von EUR 1,00 je im Zusammenhang mit ihrer Aufsichtsratstätigkeit gefahrenen Kilometer. Daneben erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrates eine am jährlichen Unternehmenserfolg orientierte Vergütungskomponente ("variable Vergütung") in Form einer Ergebnisbeteiligung in Höhe von 0,2 % des Konzernjahresüberschusses nach Steuern des MS Industrie-Konzerns. Die variable Vergütung ist je Aufsichtsratsmitglied auf jährlich maximal TEUR 10 begrenzt; für den Vorsitzenden des Aufsichtsrats erfolgt die Begrenzung auf maximal TEUR 15.

6. Chancen- und Risikobericht

Wesentlicher Teil des Risikomanagements der MS Industrie AG als Holding ist das Beteiligungscontrolling. Hierzu ist ein monatliches, finanzwirtschaftliches Berichtswesen der Tochterunternehmen eingerichtet, das bei Bedarf um kurzfristige Berichte ergänzt wird. Über Beiratstätigkeiten und einen regelmäßigen Austausch mit den Geschäftsführungen der Tochterunternehmen wird der Vorstand zudem über aktuelle und geplante, operative und strategische Entwicklungen unterrichtet. Ein zentrales Cash-Management der Gruppe besteht nicht. Fremdwährungen spielen für die gesamte Gruppe bisher eine eher untergeordnete Rolle.

Durch die unterjährige Pflicht aller Gruppengesellschaften, monatlich ihre nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten gegliederten Geschäftszahlen, überwiegend auf HGB-Basis, in einem standardisierten Reporting-Format an die Konzernholding zu berichten, werden unterjährige Plan-/Ist-Abweichungen zeitnah erkannt und es wird die Möglichkeit eröffnet, zeitnah zu reagieren.

Die Risikosteuerung der Mehrheitsbeteiligungen erfolgt durch eine individuelle und intensive Betreuung der Beteiligungen, die eine zeitnahe Beurteilung aller wesentlichen betriebswirtschaftlichen Daten des Beteiligungsunternehmens beinhaltet. Die Beurteilung umfasst die Kriterien: bilanzielle Verhältnisse, Umsatz-, Ergebnis- und Auftragsentwicklung im laufenden Geschäftsjahr, Liquidität und Qualität der laufenden Berichterstattung. In die Beurteilung der einzelnen Kriterien fließen neben einer Auswertung der jeweiligen bilanziellen Situation der Unternehmen auch die Informationen aus der laufenden Berichterstattung bezüglich der Engagements ein. Dabei werden zur Kontrolle und Überwachung der Entwicklung der Beteiligungsunternehmen Geschäftsführungs- bzw. Beiratsmandate übernommen. Zusätzlich erfolgt eine laufende Beurteilung der Beteiligungen auf der Basis monatlicher Management-Reports und von Zwischenabschlüssen auf Quartalsbasis. Die Risikosteuerung der verbleibenden Minderheitsbeteiligungen erfolgt in der Regel über die Auswertung der externen Finanzberichterstattung bzw. die Analyse der Marktentwicklung.

Das Risikomanagement der Tochterunternehmen erfolgt weitestgehend eigenverantwortlich. Die MS Industrie AG hat im Geschäftsjahr 2009 zur regelmäßigen Überwachung und Einschätzung möglicher Risiken zunächst nur auf Ebene der Holding und seit 2012 auch auf Ebene des Teilkonzerns MS Technologie-Gruppe sowie seit 2013 auch auf Ebene der "EMGR" und seit 2014 zusätzlich auch auf Ebene des Teilkonzerns MS-Industries USA, sowie seit 2016 zusätzlich auch auf Ebene der Tochtergesellschaft MS Powertec GmbH, eine sogenannte "Risk-Map" eingeführt und aktualisiert diese seither regelmäßig im Rahmen von jährlichen internen Workshops (zuletzt im September - Dezember 2017) unter der Leitung des Vorstands und der lokalen Geschäftsführung. Im Geschäftsjahr 2017 wurde nach der in 2016 erfolgten Firmenaufspaltung der vormaligen MS Spaichingen GmbH die "Risk Map" erstmals separat für die beiden Tochtergesellschaften MS Powertrain Technologie GmbH und MS Ultraschall Technologie GmbH erstellt.

Ziel des Risikomanagementsystems der MS Industrie AG ist es, alle für die Unternehmensgruppe wesentlichen Risiken zu erfassen, zu kategorisieren und zu überwachen und damit zu einer besseren Steuerung und Kontrolle der Unternehmensrisiken, durch Risikovermeidung, Risikominderung, Risikotransfer oder Risikoakzeptanz, beizutragen, zumal die Risiken über die bestehenden Ergebnisabführungsverträge auch unmittelbar bei der MS Industrie AG wirksam werden.

Das Risikomanagementsystem selbst wird hinsichtlich seiner Effizienz und Angemessenheit laufend an sich ergebende neue Anforderungen angepasst und optimiert. Im Vorjahr galt dies insbesondere für die Risikogrößenklassen der Dimension "Auswirkungen auf das Unternehmen", die hinsichtlich ihrer finanziellen Auswirkungen auf das Unternehmen an die in den letzten Jahren gestiegene Unternehmensgröße angepasst wurden. Die Klassen der "Eintrittswahrscheinlichkeiten" hingegen blieben in 2017 und im Vorjahr unverändert.

Die Gesellschaft und die Gruppe sind ständig bestrebt, die potenzielle Eintrittswahrscheinlichkeit der einzeln erfassten Risiken beziehungsweise deren potenzielle Auswirkungen (soweit möglich und sinnvoll) zu minimieren und durch Absicherungsgeschäfte oder durch einen geeigneten Versicherungsschutz abzudecken. So sind bei Tochtergesellschaften die Risiken aus einer Veränderung der Zinsstrukturkurve bei variabel verzinslichen Bankverbindlichkeiten teilweise durch Derivate abgesichert.

Die einzelnen Risiken werden, wie nachfolgend graphisch dargestellt, einzeln identifiziert und gemäß ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit und den potenziellen Auswirkungen auf den MS Industrie-Konzern neu bewertet. Um zu ermitteln, welche Risiken am ehesten bestandsgefährdenden Charakter für die MS Industrie AG aufweisen, werden die Risiken gemäß ihrer geschätzten Eintrittswahrscheinlichkeit und ihren Auswirkungen bezogen auf unsere Geschäftsziele, unser Ansehen, unsere Finanz- und Ertragslage und unsere Cashflows als "sehr hoch", "hoch", "mittel" oder "gering" eingestuft. Die Skalen zur Messung dieser beiden Indikatoren sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Gemäß dieser Einteilung definieren wir ein Risiko mit einer geringen Eintrittswahrscheinlichkeit als eines, das im Durchschnitt maximal alle fünf Jahre auftritt, und ein Risiko mit einer großen Eintrittswahrscheinlichkeit als eines, das mit hoher Wahrscheinlichkeit innerhalb eines Jahres auftritt. Die Kategorien "Auswirkungen auf das Unternehmen" bedeuten im Detail hinsichtlich der Auswirkung wie folgt: "Gering" entspricht einer potenziellen Schadenshöhe bis zu maximal TEUR 500, "Mittel" entspricht einer Schadenshöhe zwischen TEUR 500 und TEUR 2.500, "Groß" entspricht einer Schadenshöhe zwischen TEUR 2.500 und TEUR 5.000, "Sehr groß" entspricht einer Schadenshöhe über TEUR 5.000. Nachfolgend die Risk-Map :

Die jeweils identifizierten Risiken werden dabei auf Konzernebene in den nachstehenden drei Kategorien eingeordnet und im Hinblick auf ihre Eintrittswahrscheinlichkeiten und potenziellen Auswirkungen auf den MS Industrie-Konzern neu bewertet.

Allgemeine externe Risiken

Allgemeine interne Risiken

Finanzwirtschaftliche Risiken

Leistungswirtschaftliche Risiken werden wie im Vorjahr nur auf Ebene der Tochtergesellschaften betrachtet.

Auf Ebene der MS Technologie-Gruppe einschließlich ihrer Tochtergesellschaften in Deutschland und in den USA sowie in Brasilien und auf Ebene der "EMGR" einschließlich ihrer Tochtergesellschaften in Deutschland und in Bulgarien werden die identifizierten Risiken in den nachstehenden drei Kategorien eingeordnet und im Hinblick auf ihre Eintrittswahrscheinlichkeiten und potenziellen Auswirkungen auf die MS Technologie-Gruppe und die EMGR und damit auf den MS Industrie-Konzern neu bewertet.

Unternehmensbezogene Risiken

Branchenbezogene Risiken

Rechtliche Risiken

Risiken, deren potenzielle Auswirkungen auf die MS Industrie AG und ihre verbundenen Unternehmen als groß bis sehr groß und deren Eintrittswahrscheinlichkeit gleichzeitig als mittel bis groß beurteilt wurden, unterliegen dabei einer besonders hohen Aufmerksamkeit des Vorstands.

Gleichzeitig wird für jedes Risiko auf jeder Beurteilungsebene der aktuelle Risikotrend in drei Stufen ermittelt, nämlich: "Wie wird die zeitliche Entwicklung des identifizierten Risikos eingeschätzt". "Steigend" bedeutet hierbei: Das identifizierte Risiko wird in Zukunft eine größere Rolle spielen, ggf. muss die Bewertung überarbeitet werden. "Konstant" bedeutet: Das identifizierte Risiko wird im Zeitablauf als unverändert eingeschätzt. "Fallend" bedeutet: Das identifizierte Risiko wird in Zukunft eine weniger wichtige Rolle spielen, ggf. muss die Bewertung überarbeitet werden. Dieser rein qualitative Faktor hat keinen Einfluss auf die Berechnung der (Gesamt-)Risikostruktur des Konzerns.

Die Risiken werden in der nachstehenden Gliederung stärker aggregiert, als sie zur operativen und strategischen Unternehmenssteuerung verwendet werden. Wenn nicht anders beschrieben, betreffen alle beschriebenen Risiken in unterschiedlichem Ausmaß sämtliche Unternehmenssegmente (Industriebeteiligungen und Dienstleistungen). Die MS Industrie AG ist das Mutterunternehmen des MS Industrie-Konzerns. Sie unterliegt daher ebenfalls - direkt oder indirekt - den folgenden Risiken:

Risiken im Rahmen der eigenen Wertschöpfung

Risiken aus Beteiligungen

Risiken aus Lieferanten- und Kundenbeziehungen

Personalrisiken

Finanzierungsrisiken

Externe Risiken

Risiken aus Forschung und Entwicklung

EDV-Risiken

Risiken aus der allgemeinen Finanz- und Wirtschaftslage

Marktrisiken

Gesetzesrisiken

Risiken aus Patenten und Vertragsmanagement

Die Gesamtrisikostruktur hat sich im Berichtsjahr tendenziell weiter positiv verändert. In Bezug auf die Gesamtzahl aller identifizierten Risiken lagen für die MS Industrie AG und die Tochterunternehmen zusammen die Risiken des Bereichs "Sehr hohes Risiko" zum Jahresende bei 0 % (Vorjahr: 0 %), die Risiken des Bereichs "Hohes Risiko" bei 18,8 % (Vorjahr: 20,4 %) und die Risiken im Bereich "Mittleres Risiko" bei 19,9 % (Vorjahr: 21,1 %). Die Risiken des Bereichs "Geringes Risiko" lagen bei 61,3 % (Vorjahr: 58,5 %).

Bestandsgefährdende Risiken bestehen derzeit weder bei der MS Industrie AG noch bei den Tochtergesellschaften.

Bei der MS Industrie AG bestehen vor allem Risiken aus Beteiligungen und Finanzierungsrisiken.

Risiken aus Beteiligungen

Im Rahmen von Werthaltigkeitstests könnte es erforderlich werden, Abschreibungen auf Beteiligungen vorzunehmen, die das (Konzern-)Jahresergebnis belasten. Das Risiko aus der Wertminderung einer Beteiligung wird zwar mit geringer Eintrittswahrscheinlichkeit, jedoch mit potentiell sehr großer Auswirkung für die MS Industrie AG beurteilt. Im Geschäftsjahr fanden keine Akquisitionen statt. Die MS Industrie AG führt im Vorfeld von Akquisitionen generell umfangreiche Due-Diligence-Audits durch und prüft die Projekte zusätzlich mit Hilfe von internen und/oder externen Expertenteams. Finanzielle Planungen und technische Angaben werden eingehend auf ihre Plausibilität geprüft, im Detail analysiert und bewertet. Akquisitionen sind prinzipiell mit dem Risiko verbunden, dass die zugekauften Unternehmen die geplanten Ziele nicht bzw. nicht im vorgesehenen Zeitraum erreichen. Aufwendungen für unvorhergesehene Restrukturierungsmaßnahmen könnten die Folge sein, die Ergebnisse zumindest temporär belasten. Höhere Investitionen als ursprünglich geplant könnten zudem erforderlich werden, was wiederum einen größeren Finanzierungsbedarf nach sich zieht.

Finanzierungsrisiken

Hierunter werden subsumiert: a) das strategische Finanzierungsrisiko, b) Risiken aus der Abhängigkeit von Banken, c) Liquiditätsrisiken sowie d) gruppeninterne Abhängigkeiten

Die Kreditvergabepraxis der Banken gestaltet sich angesichts verschärfter Eigenkapitalrichtlinien restriktiver. Gleichzeitig erfordern das geplante organische Unternehmenswachstum und die Entwicklung neuer Technologien hohe Investitionen, sodass der Finanzierungsbedarf der MS Industrie-Gruppe generell steigt. Sollten die Ratingagenturen das Risikoprofil der Automobilindustrie allgemein schlechter einstufen, würde sich dies tendenziell negativ auf die Kreditkonditionen für die Branche und letztlich auch für die MS Industrie-Gruppe auswirken. Angesichts dieser Rahmenbedingungen ist das strategische Finanzierungsrisiko latent vorhanden - trotz unverändert extrem niedriger Marktzinsen.

Für die MS Industrie-Gruppe stellt sich die Refinanzierungsfähigkeit mit einer Eigenkapitalquote von 37,1 % (Vorjahr: 33,7%) und einem Verschuldungsfaktor (Nettoverschuldung im Verhältnis zum bereinigten EBITDA) von 2,85 (Vorjahr: 3,40) unverändert als unkritisch dar. Zudem stehen dem Konzern noch freie Kreditlinien in Höhe von Mio. EUR 11,8 (Vorjahr: Mio. EUR 22,5) zur Verfügung.

Die MS Industrie-Gruppe hat sich im Rahmen von laufenden Kreditverträgen über Mio. EUR 28,5 mit folgenden Fristigkeiten:

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Kreditlinie zum 31.12.2017
Mio. EUR
davon in Anspruch genommen
Mio. EUR
davon verfügbar
Mio. EUR
Langfristig (> 1 Jahr) 4,5 4,5 0,0
Kurzfristig (< 1 Jahr) 24,0 19,4 4,6
28,5 23,9 4,6

gegenüber verschiedenen Banken zur Einhaltung von zwei verschiedenen, teilweise kombinierten Bilanz- und GuV-Kennzahlen (Eigenkapitalquote und dynamischer Verschuldungsgrad), zu den jeweiligen Bilanzstichtagen verpflichtet (sog. "Financial Covenants"). Diese Kennzahlen wurden 2017 eingehalten. Auf der Basis ihrer Unternehmensplanung geht die MS Industrie AG zudem davon aus, die Kennzahlen bei zunehmender Entschuldung auch während der gesamten Laufzeit der Kredite einhalten zu können. Die Banken sind grundsätzlich berechtigt, die Kredite fristlos zu kündigen, sofern die Einhaltung der Finanzkennzahlen nicht nachgewiesen wird, wobei der Vorstand davon ausgeht, dass selbst bei einer möglichen Nichteinhaltung der Kennzahlen es zu keinen fristlosen Kündigungen kommen würde.

Unmittelbare Risiken, die die Finanzierung von geplanten Projekten gefährden oder dazu führen könnten, dass Fälligkeiten nicht bedient werden können, sind nicht erkennbar. Bestandsgefährdende Finanzierungsrisiken sind nach heutigem Stand auszuschließen. Das Finanzierungsrisiko und die Risiken aus der Abhängigkeit von Banken werden aufgrund der sehr großen Auswirkungen dennoch als hoch beurteilt, auch wenn der Zeithorizont bezüglich dieser beiden Risiken eher langfristig ist und damit im niedrigen Risikobereich liegt. Gleiches gilt für das Risiko aus gruppeninternen Abhängigkeiten, bei dem wir die Risikowahrscheinlichkeit aufgrund der eigenständigen Finanzierung der amerikanischen Tochterunternehmen, der Bankenstreuung und der aktuell freien Linien als tendenziell niedrig einstufen.

Bei den Tochtergesellschaften wird als bedeutendes operatives Risiko insbesondere die Abhängigkeit von Lieferanten und die Preisentwicklung auf den Beschaffungsmärkten gesehen, obwohl größtenteils auf den Kunden überwälzt, aber auch der Verlust von bedeutenden Kunden. Im Geschäftsjahr 2017 entfielen rund 31,3 % bzw. 27,6 % (Vorjahr: rund 36,7 % bzw. 25,5 %) der konsolidierten Umsatzerlöse des MS Industrie AG-Konzerns auf zwei zu einem Konzern gehörende Hauptkunden. Bei diesen Kunden liegen jedoch längerfristige (bis zum Jahr 2023) laufende Lieferverträge mit "Single-Source"-Vorbehalt vor. Diese Tatsache wird vom Konzern zumindest mittelfristig unverändert als hohes Risiko eingestuft. Chancen bestehen insbesondere durch Marktpotenziale in Auslandsmärkten sowie in der Generierung weiterer Synergieeffekte im Konzern, die weltweit anstehende Verjüngung der LKW-Flotten und die Produktinnovationen im Segment Ultraschalltechnik ("Ultrasonic-Technology"/Verpackungsindustrie).

Die MS Industrie-Gruppe ist bei den Hauptabsatzträgern im Segment Antriebstechnik ("Powertrain-Technology") nach wie vor mit langfristigen Lieferverträgen ausgestattet. Durch die schlanke und flexible Unternehmensstruktur ist sie zudem in der Lage, Auslastungsschwankungen weitgehend abzufedern. Dies wird ermöglicht durch einen sinnvollen Bestand an temporären Mitarbeitern sowie eine hochflexible Fertigungsstruktur, die in der Lage ist, die gegebene Volatilität der Märkte sinnvoll auszugleichen.

Zur weiteren Risikominimierung werden die Tochtergesellschaften der MS Industrie AG den Absatz-Bereich weiter lokal und produktbezogen diversifizieren und langfristig mit automobilfremden Absatzmärkten erweitern.

Trotz der weiterhin unsicheren Finanzmarktsituation sind die MS Industrie AG und ihre Tochtergesellschaften in der Lage, die bestehenden, stabilen Geschäftsmodelle weiter fortzuführen und auszubauen. Auch die Eigenkapitaldecke sollte bei der MS Industrie AG und ihren Tochtergesellschaften ausreichen, um mögliche konjunkturelle Dellen zu überwinden und gegebenenfalls ausgleichen zu können. Kurzfristige Liquiditätsengpässe sind nicht ersichtlich, und der Vorstand ist der Ansicht, dass die MS Industrie-Gruppe für die zukünftigen internationalen Herausforderungen sehr gut aufgestellt ist. Aus der positiven Entwicklung der Tochtergesellschaften ergeben sich auch die wesentlichen Chancen für die zukünftige Entwicklung der MS Industrie AG. Auf Basis der stabilen wirtschaftlichen Lage der Tochtergesellschaften erwarten wir im Rahmen der zukünftigen Beteiligungsbewertungen keine Zu- oder Abschreibungen auf die Buchwerte.

Im Übrigen sind derzeit keine branchenunüblichen Preisänderungs-, Ausfall- und Liquiditätsrisiken sowie Risiken aus Zahlungsstromschwankungen, die einer besonderen Absicherung bedürfen, erkennbar.

7. Wesentliche Merkmale des internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess (§ 289 Abs. 4 HGB)

Es gibt im MS Industrie-Konzern eine klare Führungs- und Unternehmensstruktur. Dabei werden bereichsübergreifende Schlüsselfunktionen zentral über die MS Industrie AG gesteuert, wobei gleichzeitig die einzelnen Tochtergesellschaften über ein hohes Maß an Selbständigkeit verfügen. Die Funktionen der im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess wesentlich beteiligten Bereiche "Accounting & Controlling" sowie "Group Finance & Investor Relations" sind klar getrennt.

Durch die Beschäftigung von qualifiziertem Fachpersonal, ständige Fort- und Weiterbildung und die strenge Einhaltung des "Vier-Augen"-Prinzips gewährleistet die MS Industrie AG die konsequente Einhaltung der deutschen (HGB, AktG und nationales Steuerrecht) und internationalen Rechnungslegungsvorschriften (IFRS) im Jahres- und Konzernabschluss.

Die eingesetzten Finanzsysteme sind durch entsprechende Einrichtungen im EDV-Bereich gegen unbefugte Zugriffe geschützt, und es wird, soweit möglich, Standardsoftware verwendet.

Zielgerichtete Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen führen zu einem hohen Qualitätsbewusstsein aller Beteiligten im Konzernverbund.

Die Pflege und laufende Fortentwicklung des Reporting-Systems sowie die laufende Kontaktpflege zu den Finanzvorständen bzw. den kaufmännischen Geschäftsführern der Tochtergesellschaften der Gruppe erfolgt zentral auf Holdingebene. Die Konsolidierung des unterjährigen Gruppen-Reportings nach IFRS, inklusive Abstimmung des gruppeninternen Verrechnungsverkehrs, gemäß den Vorschriften von HGB, AktG und WpHG, erfolgt auf Quartalsbasis.

Durch das "Group Controlling", das als direkter Ansprechpartner für den Gruppenvorstand und die Vorstände/Geschäftsführer der Tochtergesellschaften für das Reporting und die (Jahres-)Abschlüsse der Gruppe fungiert, erfolgt die Vorbereitung und Erstellung des Konzernabschlusses nach IFRS.

Für Sonderthemen in der Gruppe, wie spezielle Bilanzierungsfragen etc. fungiert das "Group Controlling" auf Holdingebene ebenfalls als zentraler Ansprechpartner. Unterjährige Sonderauswertungen auf Anforderung des Vorstands werden ebenfalls hier durchgeführt.

Falls im Rahmen von Neuakquisitionen kurzfristiger Unterstützungsbedarf auf lokaler Ebene von Einzelgesellschaften im Bereich (Konzern-)Rechnungslegung bestehen sollte, so wird dieser in der Regel durch externe qualifizierte Fachkräfte, in der Regel Wirtschaftsprüfer oder entsprechend qualifizierte Steuerberater, abgedeckt. Aufträge für Gutachten, die wesentlichen Einfluss auf die Bilanzierung einer Gruppengesellschaft haben könnten (z.B. im Rahmen der sogenannten "Purchase Price Allocation"), werden nur an entsprechend qualifizierte Gutachter vergeben.

Durch die unterjährige Pflicht aller beherrschten Gruppengesellschaften, monatlich ihre internen Geschäftszahlen, überwiegend auf HGB-Basis, in einem standardisierten Gruppen-Reporting-Format an die Konzernholding zu berichten, werden unterjährige Plan-/Ist-Abweichungen in der Regel zeitnah erkannt, und es wird die Möglichkeit eröffnet, entsprechend zeitnah zu reagieren.

Die MS Industrie AG unterhält kein eigenes internes Revisionssystem.

Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess, dessen wesentliche Merkmale zuvor beschrieben sind, stellt sicher, dass Geschäftsvorfälle bilanziell richtig erfasst, aufbereitet und gewürdigt sowie in die Rechnungslegung übernommen werden. Die geeignete personelle Ausstattung, die Verwendung von adäquater Software sowie klare gesetzliche sowie unternehmensinterne Vorgaben stellen die Grundlage für einen ordnungsgemäßen, einheitlichen und kontinuierlichen Rechnungslegungsprozess dar. Die klare Abgrenzung der Verantwortungsbereiche sowie verschiedene Kontroll- und Überprüfungsmechanismen, wie sie zuvor genauer beschrieben sind (insbesondere Plausibilitätskontrollen, externe Prüfungen und das "Vier-Augen"-Prinzip), stellen eine korrekte und verantwortungsbewusste Rechnungslegung sicher. Im Einzelnen wird so erreicht, dass Geschäftsvorfälle in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften, ergänzenden Bestimmungen der Satzung sowie internen Richtlinien erfasst, verarbeitet und dokumentiert sowie zeitnah und korrekt buchhalterisch erfasst werden. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass Vermögenswerte und Schulden im Jahres- und Konzernabschluss zutreffend angesetzt, ausgewiesen und bewertet sowie verlässliche und relevante Informationen für den Vorstand vollständig und zeitnah bereitgestellt werden.

8. Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten nach § 289 Abs. 2 Nr. 1 HGB

Wesentliche Finanzinstrumente der Gesellschaft sind die Beteiligungen an der MS Technologie Group GmbH, München (100,0 %, Buchwert zum 31. Dezember 2017: TEUR 26.220), der MS Powertrain Technologie GmbH, Trossingen (6,0 %, Buchwert zum 31. Dezember 2017: TEUR 804), der MS Ultraschall Technologie GmbH, Spaichingen (6,0 %, Buchwert zum 31. Dezember 2017: TEUR 699), der Elektromotorenwerk Grünhain GmbH, Grünhain-Beierfeld (100,0 %, Buchwert zum 31. Dezember 2017: TEUR 3.928), der GCI BridgeCapital GmbH, München (100,0 %, Buchwert zum 31. Dezember 2017: TEUR 7.270) und der Beno Immobilien GmbH, Starnberg (19,9 %, Buchwert zum 31. Dezember 2017: TEUR 1.020) sowie eine mit 5,85 % p.a. verzinste Ausleihung an die Beno Immobilien GmbH, Starnberg, mit einer Laufzeit bis 20. Juni 2022 (Buchwert zum 31. Dezember 2017: TEUR 600).

Wesentliche Forderungen bestehen insbesondere im Verbundbereich. Darüber hinaus bestehen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Verbindlichkeiten aus einer von der MS Industrie AG begebenen langfristigen Schuldverschreibung.

Der Ausweis der Forderungen gegen verbundene Unternehmen (Stand zum 31. Dezember 2017: TEUR 15.701) betrifft ein Verrechnungskonto mit der MS Technologie Group GmbH mit einem Forderungssaldo in Höhe von TEUR 13.811 zugunsten der MS Industrie AG, ein Darlehenskonto und ein Verrechnungskonto mit der Elektromotorenwerk Grünhain GmbH, die zusammen zum 31. Dezember 2017 einen Saldo von TEUR 1.883 zugunsten der MS Industrie AG aufweisen, sowie ein Verrechnungskonto mit der GCI BridgeCapital GmbH mit einem Forderungssaldo in Höhe von TEUR 8. Bonitätsrisiken bestehen zum Bilanzstichtag nicht.

Die Intercompany-Verrechnungskonten und Intercompany-Darlehen der MS Industrie AG mit ihren Tochtergesellschaften werden überwiegend mit einem Zinssatz von 6 % p. a. verzinst.

Die zum 31. Dezember 2017 ausgewiesenen Bankverbindlichkeiten sind in Höhe von TEUR 381 kurzfristig und in Höhe von TEUR 300 langfristig fällig. Eine Absicherung des Zinsniveaus erfolgt nicht.

Die Zahlungsverpflichtungen auf Ebene der MS Industrie AG als Holding sind ganz überwiegend vertraglich fixiert und langfristig planbar. Ein Refinanzierungsrisiko wird derzeit nicht gesehen.

Dem Wertminderungsrisiko bei den Finanzanlagen und den Forderungen im Verbundbereich begegnen wir insbesondere durch unser Risikomanagementsystem und das Beteiligungscontrolling. Auch mit den Geschäftsführern der Minderheitsbeteiligungen befinden wir uns in einem fortwährenden Dialog, um mögliche Risiken einzugrenzen und frühzeitig zu erkennen.

Im Übrigen - insbesondere zum Beteiligungscontrolling - verweisen wir auf den Risikobericht in Abschnitt 6.

9. Prognosebericht

Die Prognose für die wirtschaftliche Entwicklung in 2018 birgt wieder zahlreiche Unsicherheiten. Derzeit ist die Weltwirtschaft weiterhin stark geprägt von der krisenhaften Situation im Nahen und Mittleren Osten und dem sich weiter verschärfenden Ost-West-Konflikt sowie den Unsicherheiten hinsichtlich des weiteren finanzpolitischen Kurses der USA und der weiteren wirtschaftlichen Entwicklung der sogenannten "Schwellenländer". Für Deutschland erwarten die meisten Analysten jedoch unverändert, dass sich die konjunkturellen Auftriebskräfte in 2018 weiter fortsetzen werden, insbesondere getragen von den Anlageinvestitionen. Die Deutsche Bundesbank rechnet für 2018 mit einem realen Wachstum des Bruttoinlandsprodukts (BIP) von 2,5 %, welches sich 2019 auf 1,9 % vermindern soll4 .

Wir gehen trotz der nach wie vor bestehenden Risiken davon aus, dass sich im nächsten Geschäftsjahr das Geschäft des MS Industrie-Konzerns - und hier insbesondere das Geschäft der seit dem Jahr 2012 zusätzlich über Ergebnisabführungsverträge mit unserer Gesellschaft verbundenen wesentlichen Industriebeteiligungen MS Technologie-Gruppe und Elektromotorenwerk Grünhain GmbH - hinsichtlich Umsatz und Ertrag positiv entwickeln wird. Für das Geschäftsjahr 2018 wird ein moderat steigender industrieller Konzern-Umsatz bei aufgrund deutlich geringerer Abschreibungen deutlich steigenden Konzern-EBIT und aufgrund geringerer Zinsaufwendungen deutlich steigenden Konzern-EBT erwartet, jedoch auf der Grundlage höherer Steueraufwendungen und dem Wegfall der in 2017 einmalig aufgetretenen positiven Steuereffekte aufgrund der Steuerreform in den USA, ein Konzernjahresergebnis leicht über dem Niveau des Berichtsjahres und damit auf Ebene der MS Industrie AG auch Erträge aus Ergebnisabführung leicht über dem Niveau des Berichtsjahres. Damit einhergehend wird wiederum eine absolute Erhöhung des Eigenkapitals erwartet. Bei der geplanten weiteren Verminderung der Verbindlichkeiten wird sich die Bilanzsumme nur gering verändern und die Eigenkapitalquote im Einzelabschluss somit weiter bei über 90 % liegen.

Nachfolgend wird zunächst im Einzelnen auf die wesentlichen Planungsannahmen und Prognosen für die wesentlichen Beteiligungen eingegangen:

Für das Geschäftsjahr 2018 geht die Geschäftsleitung des größten Teilkonzerns, der MS Technologie-Gruppe, ebenfalls von einer positiven Auftragslage (Umsatz im Vergleich zu Vorjahreszeitraum) und einer weiteren positiven Entwicklung des Jahresergebnisses aus.

Im Segment Antriebstechnik ("Powertrain Technology") sollte sich in Deutschland und Europa die 2014 auch im Bereich der Schwerlast-LKW eingeführte Abgasnorm "EURO-VI" dabei weiterhin ebenso positiv auf die Produktionsauslastung der MS Technologie-Gruppe auswirken wie weitere Artikel aus 2016 und in den Vorjahren neu akquirierte Aufträge (Daimler PKW, Liebherr etc.).

Im Maschinenbau und im Segment der Ultraschalltechnik ("Ultrasonic Technology") für den Maschinenbau ist die Auftragslage der "MS-Gruppe" gut. Da die Auslastung hier nicht direkt von der Anzahl der produzierten Fahrzeuge, sondern überwiegend von der Einführung neuer Modelle abhängt, ist dieser Bereich erheblich konjunkturresistenter als das Segment Antriebstechnik ("Powertrain-Technology") und nur sehr eingeschränkt krisenanfällig. Im Geschäftsfeld Ultraschalltechnik ("Ultrasonic-Technology") sollen durch Innovationen und Eigenentwicklungen weiterhin neue Anwendungsgebiete, insbesondere in der Ultraschall-Schweißtechnik, erschlossen werden. Die Gesellschaft hat im Herbst 2016 auf der "K"-Messe in Düsseldorf mit äußerst positiver Marktresonanz die Markteinführung neuer Serienmaschinen nach "Industrie 4.0"-Standard vollzogen. Aus Sicht des Vorstandes sind für 2018 in diesem hochinnovativen Produktbereich die höchsten Wachstumsraten innerhalb der "MS-Gruppe" zu erwarten.

Die MS Powertrain Technologie GmbH, Trossingen, und parallel dazu ihre US-amerikanische Tochtergesellschaft MS Precision Components LLC, Webberville (USA), sind im November 2017 von der Daimler AG bzw. ihrer US-Tochter Detroit Diesel Corporation mit der Fortführung der Herstellung und Lieferung von Ventiltriebsystemen für Motoren der Baureihen "OM 47x" bis zum Jahr 2023 beauftragt worden.

Die Elektromotorenwerk Grünhain GmbH, Grünhain-Beierfeld, ("EMGR") ist im Sub-Segment "Powertrain - Elektro" aktiv. Sie bereitet derzeit die Ausweitung der Herstellung von kundenspezifischen Elektromotoren für Zwei- und Dreiräder (Cargo-Bereich/Elektromobilität) vor. Die Geschäftsleitung der EMGR geht vor allem aufgrund des erneut stabilen Elektromotorengeschäfts im laufenden Jahr von einem wieder positiveren Geschäftsverlauf im Jahr 2018 mit weiter steigendem Umsatz und positiven Jahresergebnis aus, was sich so auch bereits im 1. Quartal 2018 manifestiert.

Die Weiterentwicklung dieser Kernbeteiligungen wird den Tätigkeitsschwerpunkt des Jahres 2018 für die MS Industrie AG bilden. Auf Basis der Gewinnabführungen unserer Tochterunternehmen erwarten wir, dass die MS Industrie AG 2018, wie oben dargestellt, eine konstante Entwicklung des positiven Jahresergebnisses erzielen wird.

Dieser Lagebericht enthält zukunftsgerichtete Aussagen und Informationen - also Aussagen über Vorgänge, die in der Zukunft, nicht in der Vergangenheit liegen. Diese zukunftsgerichteten Aussagen sind erkennbar durch Formulierungen wie "erwarten", "ausgehen", "bestrebt sein" oder ähnliche Begriffe. Solche vorausschauenden Aussagen beruhen auf unseren heutigen Erwartungen und bestimmten Annahmen. Sie bergen daher eine Reihe von Risiken und Ungewissheiten. Eine Vielzahl von Faktoren, von denen zahlreiche außerhalb des Einflussbereichs der MS Industrie AG liegen, beeinflusst die Geschäftsaktivitäten, den Erfolg, die Geschäftsstrategie und die Ergebnisse der MS Industrie AG. Diese Faktoren können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Erfolge und Leistungen der MS Industrie AG wesentlich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen ausdrücklich oder implizit enthaltenen Angaben zu Ergebnissen, Erfolgen oder Leistungen abweichen.

10. Erklärung des Vorstands gemäß § 289 Abs. 1 Satz 5 HGB in Verbindung mit § 264 Abs. 2 Satz 3 HGB

Nach bestem Wissen versichern wir, dass unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.

 

München, den 31. März 2018

MS Industrie AG

Der Vorstand

Dr. Andreas Aufschnaiter, Sprecher des Vorstands

Armin Distel

Bilanz zum 31. Dezember 2017

AKTIVA

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31.12.2017 Vorjahr
EUR EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Software 288,00 636,00
II. Sachanlagen
Betriebs- und Geschäftsausstattung 9.349,22 14.926,22
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 38.921.782,66 38.913.000,49
2. Beteiligungen 1.416.633,88 1.337.162,22
3. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 800.000,00 650.000,00
4. Wertpapiere des Anlagevermögens 226.800,00 2.816.369,44
41.365.216,54 43.716.532,15
41.374.853,76 43.732.094,37
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 685.178,44 716.530,64
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 15.701.121,58 12.114.736,79
3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 63.100,00 38.841,66
4. Sonstige Vermögensgegenstände 64.014,33 147.470,21
16.513.414,35 13.017.579,30
II. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 2.518.389,59 12.842,35
19.031.803,94 13.030.421,65
C. Rechnungsabgrenzungsposten 25.451,50 24.448,68
60.432.109,20 56.786.964,70

PASSIVA

31.12.2017 Vorjahr
EUR EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 30.000.000,00 30.000.000,00
./. Rechnerischer Wert eigener Anteile 105.670,00 107.670,00
Ausgegebenes Kapital 29.894.330,00 29.892.330,00
II. Kapitalrücklage 7.589.994,67 7.587.044,69
III. Gewinnrücklagen
1. Gesetzliche Rücklage 439.328,00 439.328,00
2. Andere Gewinnrücklagen 3.931.475,21 3.929.421,19
4.370.803,21 4.368.749,19
IV. Bilanzgewinn 15.321.427,99 10.496.003,07
57.176.555,87 52.344.126,95
B. Rückstellungen
1. Steuerrückstellungen 345.383,38 100.000,00
2. Sonstige Rückstellungen 500.180,94 260.974,33
845.564,32 360.974,33
C. Verbindlichkeiten
1. Anleihen 1.500.000,00 1.500.000,00
davon konvertibel: EUR 0,00 (Vorjahr: TEUR 0)
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 680.651,95 2.413.976,15
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 49.558,86 33.371,59
4. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 0,00 1.041,78
5. Sonstige Verbindlichkeiten 179.778,20 133.473,90
davon aus Steuern: EUR 142.448,28 (Vorjahr: TEUR 84)
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit: EUR 0,00 (Vorjahr: TEUR 0)
2.409.989,01 4.081.863,42
60.432.109,20 56.786.964,70

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017

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31.12.2017 Vorjahr
EUR EUR EUR
1. Umsatzerlöse
a) Erlöse aus dem Verkauf von Beteiligungen 0,00 474.353,33
b) Beratungs- und Provisionserlöse 970.269,95 549.434,99
970.269,95 1.023.788,32
2. Sonstige betriebliche Erträge 502.273,46 17.544,76
3. Materialaufwand
a) Buchwertabgang von Beteiligungen 0,00 -483.558,46
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen -93.301,12 -83.011,02
-93.301,12 -566.569,48
4. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -1.338.947,44 -524.840,43
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung -81.484,90 -41.766,09
davon für Altersversorgung EUR -36.191,68 (Vorjahr: TEUR +1) -1.420.432,34 -566.606,52
5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -5.925,00 -28.407,78
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen -828.057,92 -709.677,13
7. Erträge aus Beteiligungen 23.286,00 19.720,00
davon aus verbundenen Unternehmen: EUR 23.286,00 (Vorjahr: TEUR 20)
8. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 36.440,17 36.191,66
9. Erträge aus Gewinnabführungsverträgen 5.761.806,55 587.464,56
10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 702.121,09 702.569,66
davon aus verbundenen Unternehmen: EUR 675.294,77 (Vorjahr: TEUR 677)
11. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 -61.472,90
12. Aufwendungen aus Verlustübernahme -252.497,26 -98.594,22
13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -86.017,06 -119.029,79
davon an verbundene Unternehmen: EUR 0,00 (Vorjahr: TEUR 0)
14. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -508.422,10 20.605,75
15. Ergebnis nach Steuern 4.801.544,42 257.526,89
16. Sonstige Steuern 23.880,50 -7.326,71
17. Jahresüberschuss 4.825.424,92 250.200,18
18. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 10.496.003,07 10.245.802,89
19. Bilanzgewinn 15.321.427,99 10.496.003,07

Anhang für das Geschäftsjahr 2017

Allgemeine Hinweise

Die MS Industrie AG ist eine Aktiengesellschaft nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 133497 eingetragen und hat ihren Sitz in der Brienner Straße 7, 80333 München, Deutschland.

Der vorliegende Jahresabschluss wurde auf der Grundlage des Handelsgesetzbuches sowie nach den einschlägigen Vorschriften des AktG aufgestellt. Die MS Industrie AG ist seit dem 29. Mai 2001 börsennotiert; ihre Aktien werden im "General Standard" gehandelt. Gemäß § 267 Abs. 3 Satz 2 HGB gelten damit die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, wurden die Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten der Bilanz im Anhang gemacht und im Einzelfall auch andere "davon"-Angaben in den Anhang verlagert.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer von drei Jahren linear abgeschrieben.

Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten angesetzt und wird um planmäßige und ggf. außerplanmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer (3 bis 13 Jahre) um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Anlagegüter werden linear abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter bis zu EUR 410,00 werden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe aufwandswirksam erfasst.

Bei den Finanzanlagen werden die Anteilsrechte zu Anschaffungskosten beziehungsweise bei dauerhafter Wertminderung gemäß § 253 Abs. 3 HGB mit den niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Bei voraussichtlicher nicht dauernder Wertminderung werden keine außerplanmäßigen Abschreibungen vorgenommen. Zuschreibungen erfolgen, wenn die Gründe für den niedrigeren Wertansatz nicht mehr bestehen (§ 253 Abs. 5 HGB), bis maximal zur Höhe der historischen Anschaffungskosten. Ausleihungen werden mit dem Nennwert angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bzw. langfristige, unverzinsliche Forderungen mit dem Barwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen.

Die Bewertung der liquiden Mittel erfolgt zum Nennwert.

Bei Erwerb eigener Aktien wird deren anteiliger Betrag am Grundkapital offen von dem Posten "Gezeichnetes Kapital" abgesetzt. Der rechnerische Unterschiedsbetrag zu den Anschaffungskosten der eigenen Anteile wird mit den anderen Gewinnrücklagen verrechnet.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften und sind mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig sind. Rückstellungen mit Laufzeiten von mehr als einem Jahr werden mit fristenadäquaten Zinssätzen abgezinst.

Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Latente Steuern werden entsprechend § 274 HGB für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten ermittelt. Dabei werden bei der MS Industrie AG nach Abschluss der Gewinnabführungsverträge mit der MS Technologie Group GmbH, München, und der Elektromotorenwerk Grünhain GmbH, Grünhain-Beierfeld, im Geschäftsjahr 2012 sowie mit der GCI BridgeCapital GmbH, München, im Geschäftsjahr 2016 nicht nur die Unterschiede aus den eigenen Bilanzpositionen einbezogen, sondern auch solche, die bei den Organtöchtern bestehen. Zusätzlich zu den zeitlichen Bilanzierungsunterschieden werden steuerliche Verlustvorträge berücksichtigt. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf Basis des kombinierten Ertragsteuersatzes des steuerlichen Organkreises der MS Industrie AG von aktuell 28,00 %. Der kombinierte Ertragsteuersatz umfasst Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag. Eine sich insgesamt ergebende Steuerbelastung würde in der Bilanz als passive latente Steuer angesetzt werden. Im Falle einer Steuerentlastung würde vom entsprechenden Wahlrecht zum Ansatz des aktiven latenten Steuerüberhangs aufgrund sich ergebender Steuerentlastungen nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB kein Gebrauch gemacht werden. Im Geschäftsjahr und im Vorjahr ergab sich insgesamt ein - nicht bilanzierter - aktiver latenter Steuerüberhang.

Abbildung des Beteiligungs- und Beratungsgeschäfts

Die MS Industrie AG hatte sich ursprünglich im Beteiligungsbereich auf die Beteiligung an Unternehmen vor allem im Industrie- und Immobilienbereich sowie auf die Unterstützung von Unternehmen insbesondere in deren Aufbau- oder Wachstumsphase konzentriert. Um die Aussagekraft des Jahresabschlusses zu verbessern, wurden die mit den Beteiligungsveräußerungen zusammenhängenden Umsatzerlöse und Materialaufwendungen deshalb bis zum Vorjahr weiterhin separat ausgewiesen. Als dem Beteiligungsbereich zuzuordnenden Materialaufwand im Sinne der Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 275 Abs. 2 HGB wurden dabei die Buchwerte der veräußerten Beteiligungen gezeigt. Nach Abschluss der Aufbau- oder Wachstumsphase und der jetzigen Fokussierung der Tätigkeit auf eine "haltende Industrieholding" wurde die Abbildung im Geschäftsjahr geändert. Gewinne aus Beteiligungsverkäufen werden seit diesem Geschäftsjahr unter den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. ggf. entstehende Verluste unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. Eventuelle Zuschreibungen werden weiterhin unter den sonstigen betrieblichen Erträgen, Abschreibungen in der Position Abschreibungen ausgewiesen und im Anhang erläutert.

Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagengitter (siehe Anlage zum Anhang) dargestellt.

Finanzanlagen

Angaben zum Anteilsbesitz an verbundenen Unternehmen

Die Zusammensetzung des Anteilsbesitzes an verbundenen Unternehmen ist der folgenden Übersicht zu entnehmen.

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Anteil am Kapital
%
Eigenkapital 31.12.2017
TEUR
Ergebnis 2017
TEUR
Unmittelbar verbundene Unternehmen:
MS Technologie Group GmbH, München 100,0 10.597 01)
Elektromotorenwerk Grünhain GmbH, Grünhain-Beierfeld 100,0 2.310 01)
GCI BridgeCapital GmbH, München 100,0 7.278 01)
Mittelbar verbundene Unternehmen:
EMGR Beteiligungs GmbH, Grünhain-Beierfeld 75,1 21 -1
EMGR EAD, Gabrovo, Bulgarien2) 100,0 -550 -243
MS Powertrain Technologie GmbH, Trossingen (vormals: MS Spaichingen GmbH, Spaichingen) 100,03) 16.850 01)
MS Ultraschall Technologie GmbH, Spaichingen 100,03) 14.959 01)
MS Industrie Verwaltungs GmbH, Spaichingen 100,0 107 01)
MS Industries Administrative, LLC, Webberville/USA4) 100,0 132 51
MS Industries, Inc., Webberville/USA4) 100,0 5.698 7.437
MS Property & Equipment, LLC, Webberville/USA4) 100,0 -129 111
MS Precision Components, LLC, Webberville/USA4) 100,0 13.197 4.143
MS Plastic Welders, LLC, Webberville/USA4) 100,0 -774 281
MS PowerTec GmbH, Zittau 100,0 4.400 01)
MS Enterprise Holding Ltda., Salto, Bundesstaat Sao Paulo / Brasilien5) 100,0 124 -24

1) Ergebnisabführungsvertrag
2) Wechselkurs 31.12.2017: 1: 1,956 BGN
3) davon unmittelbar: 6,0 %
4) Wechselkurs 31.12.2017: 1:1,199 USD
5) Wechselkurs 31.12.2017: 1:3,973 BRL

Angaben zum Anteilsbesitz an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

Die Zusammensetzung des Anteilsbesitzes an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht ist der folgenden Übersicht zu entnehmen:

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Anteil am Kapital
%
Eigenkapital
TEUR
Ergebnis
TEUR
GCI Management Consulting GmbH, München 23,4 914 (2016) 7 (2016)
WTP Ultrasonic lndustria e Comercio de Maquinas Ltda., Contagem City (Bundesstaat: Minas Gerais), Brasilien1) 45,0 391 -16
Shanghai MS soniTEC Co., Ltd., Shanghai/China2) 50,0 499 82
Beno Immobilien GmbH, Starnberg 19,9 -130 -69
SK Immobilien GmbH, München 6,0 803 03)
MR3W Solarpark Leipzig GmbH & Co. KG, Augsburg 9,9 0 -1
MS Real Estate GmbH & Co. KG, Spaichingen 6,0 211 -430
GCI Management GmbH, Wien/Österreich 17,0 1.286 (2016) 405 (2016)
Grondola Vermietungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Trossingen KG, Grünwald 100,0 1.321 693
Zehnder Pumpen GmbH, Grünhain-Beierfeld 19,9 2.741 467
b&p engineering mobility GmbH, Scheßlitz 19,9 23 (2016) -2 (2016)
PROTOTECH GmbH, Lustenau/Österreich 19,9 22 (2016) -295 (2016)

1) Wechselkurs 31.12.2017: 1: 3,973 BRL
2) Wechselkurs 31.12.2017: 1: 7,804 CNY
3) Ergebnisabführungsvertrag

Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

Es besteht ein Forderungssaldo aus einem langfristigen Darlehen mit einer Laufzeit bis 30. Juni 2022 in Höhe von TEUR 600 (Vorjahr: TEUR 600) gegen die Beno Immobilien GmbH sowie ein Forderungssaldo aus einem langfristigen Darlehen mit einer Laufzeit bis 31. Dezember 2020 in Höhe von TEUR 200 (Vorjahr: TEUR 50) gegen die PROTOTECH GmbH.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

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31.12.2017
TEUR
31.12.2016
TEUR
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 685 717
davon Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 680 654
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 15.701 12.115
davon Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 1.883 1.891
Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 63 39
davon Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0 0
Sonstige Vermögensgegenstände 64 147
davon Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0 1
16.513 13.018
davon Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 2.563 2.546

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Ein Teilbetrag der Forderung aus dem Verkauf der Anteile an der Beno Immobilien GmbH mit einem Nominalbetrag von insgesamt TEUR 799 ist langfristig gestundet und mit dem Barwert zum 31. Dezember 2017 von TEUR 680 bilanziert. Der Teilbetrag ist im Rang hinter sämtliche Verbindlichkeiten des Erwerbers, der Beno Holding AG, zurückgetreten.

Forderungen gegen verbundene Unternehmen

Zum Stichtag bestehen Forderungen aus einem Verrechnungskonto und einem Darlehen in Höhe von insgesamt TEUR 1.883 (Vorjahr: TEUR 1.891) gegen die 100%ige Tochtergesellschaft Elektromotorenwerk Grünhain GmbH nach der Übernahme des Jahresfehlbetrages 2017 (TEUR -160; Vorjahr: Jahresüberschuss TEUR 4) sowie ein Forderungssaldo aus einem Verrechnungskonto in Höhe von insgesamt TEUR 13.811 (Vorjahr: TEUR 10.168) gegen die MS Technologie Group GmbH nach der Übernahme des Jahresüberschusses 2017 (TEUR 5.762; Vorjahr: TEUR 584). Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen darüber hinaus in Höhe von TEUR 8 (Vorjahr: TEUR 56) ein Verrechnungskonto mit der 100%igen Tochtergesellschaft GCI BridgeCapital GmbH nach der Übernahme des Jahresfehlbetrages 2017(TEUR -93; Vorjahr: TEUR -99).

Die Forderungen gegen die Elektromotorenwerk Grünhain GmbH sind langfristig, da die entsprechenden Mittel aufgrund einer im Jahr 2012 geschlossenen Vereinbarung für die Laufzeit eines Kreditvertrages (TEUR 1.500) bzw. die vor Gewinnabführung entstandenen Jahresüberschüsse 2014 und 2015 aufgrund einer Vereinbarung mit der Gesellschaft liquiditätsmäßig im Tochterunternehmen zu belassen sind.

Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

Es bestehen Forderungen aus Darlehenszinsen in Höhe von TEUR 53 (Vorjahr: TEUR 18) gegen die Beno Immobilien GmbH. Daneben besteht eine Forderung aus Darlehenszinsen in Höhe von TEUR 10 (Vorjahr: TEUR 20) gegen die PROTOTECH GmbH.

Sonstige Vermögensgegenstände

Die sonstigen Vermögensgegenstände entfallen in Höhe von TEUR 56 (Vorjahr: TEUR 134) auf Ertragsteuerforderungen.

Eigenkapital

Das Gezeichnete Kapital ist zum Bilanzstichtag in 30.000.000 Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 1,00 eingeteilt. Die Aktien sind Inhaber-Stammaktien. Sie sind ohne Zustimmung der Gesellschaft frei übertragbar.

Die Gesellschaft ist seit dem 29. Mai 2001 börsennotiert; ihre Aktien werden zum Bilanzstichtag im "General Standard" gehandelt.

Aufgrund des Bestandes von 105.670 Stück eigener Aktien wurde gemäß § 272 Abs. 1a HGB deren rechnerischer Anteil am Grundkapital in Höhe von EUR 105.670,00 offen vom gezeichneten Kapital abgesetzt. Der positive Unterschiedsbetrag zwischen dem rechnerischen Wert und den Anschaffungskosten in Höhe von EUR 108.523,96 ist gemäß § 272 Abs. 1a HGB mit den anderen Gewinnrücklagen verrechnet.

Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 29. Juni 2016 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Eintragung der entsprechenden Satzungsänderung in das Handelsregister am 1. Juli 2016, gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um bis zu EUR 6.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 6.000.000 Stück neuer Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2016/I). Von dieser Ermächtigung wurde bisher noch kein Gebrauch gemacht. Das Genehmigte Kapital 2016/I der MS Industrie AG beträgt damit zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Jahresabschlusses EUR 6.000.000 (31. Dezember 2016: EUR 6.000.000).

Die Kapitalrücklage wurde im Berichtsjahr um EUR 2.949,98 aufgestockt, da der Veräußerungserlös der eigenen Anteile über der nach § 272 Abs. 1b Satz 2 HGB erfolgten Aufstockung der ursprünglich geminderten Gewinnrücklagen lag. Die Kapitalrücklage beträgt damit zum 31. Dezember 2017 EUR 7.589.994,67 (Vorjahr: EUR 7.587.044,69).

Die anderen Gewinnrücklagen haben sich wie folgt entwickelt:

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2017
TEUR
2016
TEUR
1. Januar 3.929.421,19 3.854.613,91
Abgang eigene Aktien 2.054,02 74.807,28
31. Dezember 3.931.475,21 3.929.421,19

Eigene Aktien

Zum 31. Dezember 2017 hält die Gesellschaft 105.670 Stück eigener Aktien im Bestand. Der rechnerische Anteil am Grundkapital beträgt EUR 105.670,00; dies entspricht rund 0,4 % des Grundkapitals der Gesellschaft. Erworben wurden davon 24.170 Aktien im Jahr 2011, 38.500 Aktien im Jahr 2014 und 43.000 Aktien im Jahr 2015.

Der Vorstand der MS Industrie AG hat im Zeitraum Juli 2017 insgesamt 2.000 Stück in Vorjahren erworbene eigene Aktien mit einem Gesamtbuchwert von TEUR 4 an den Geschäftsführer eines Tochterunternehmens veräußert bzw. übertragen.

Die Entwicklung der eigenen Anteile stellt sich im Berichtsjahr im Einzelnen wie folgt dar:

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Zahl der Aktien Betrag/Anteil am Grundkapital Preis je Aktie
TEUR % EUR
1. Januar 2017 107.670 108 0,36 2,03
Abgänge -2.000 -2 -0,01 2,03
31. Dezember 2017 105.670 106 0,35 2,03

Die Übertragung der eigenen Aktien (Abgänge) war im Geschäftsjahr 2017 in Höhe von TEUR 0 liquiditätswirksam und hat ansonsten zu nachträglichen Anschaffungskosten auf Anteile an verbundenen Unternehmen (TEUR 7) geführt.

Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 28. Juni 2017 wurde der Vorstand bis zum 27. Juni 2022 zum Rückkauf eigener Aktien in einem Volumen von bis zu 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung existierenden Grundkapitals der Gesellschaft in Höhe von Mio. EUR 30,0 zu anderen Zwecken als dem Wertpapierhandel ermächtigt. Diese Ermächtigung ersetzte die zuvor geltende Ermächtigung der Hauptversammlung vom 26. Juni 2012. Von dieser Ermächtigung wurde bis zum Bilanzstichtag vom Vorstand der MS Industrie AG noch kein Gebrauch gemacht.

Durch den Aktienrückkauf soll unter anderem die Möglichkeit eröffnet werden, die erworbenen Aktien ganz oder teilweise den Organen und Mitarbeitern der Gesellschaft oder mit ihr verbundener Unternehmen zum Erwerb anzubieten oder zu übertragen, sie für Unternehmenszusammenschlüsse oder für den Erwerb von Unternehmen oder Beteiligungen einzusetzen, sie an Aktionäre oder Dritte zu veräußern oder sie einzuziehen.

Steuerrückstellungen

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31.12.2017
TEUR
31.12.2016
TEUR
Ertragsteuern 345 0
Grunderwerbsteuer 0 100
345 100

Sonstige Rückstellungen

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31.12.2017
TEUR
31.12.2016
TEUR
Bonusrückstellungen Vorstand 331 96
Abschluss und Prüfung 118 111
Übrige 51 54
500 261

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten weisen zum 31. Dezember 2017 folgende Restlaufzeiten auf (Vorjahresangaben in Klammern):

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Gesamt
TEUR
bis 1 Jahr
TEUR
1 bis 5 Jahre
TEUR
mehr als 5 Jahre
TEUR
Anleihen 1.500 0 1.500 0
(1.500) (0) (1.500) (0)
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 681 381 300 0
(2.414) (1.784) (630) (0)
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 50 50 0 0
(33) (33) (0) (0)
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 0 0 0 0
(1) (1) (0) (0)
Sonstige Verbindlichkeiten 180 180 0 0
(134) (134) (0) (0)
2.411 611 1.800 0
(4.082) (1.952) (2.130) (0)

Anleihen

Die Anleihen bestehen aus einer im Jahr 2015 ausgegebenen, nicht besicherten Inhaber-Schuldverschreibung, die in einer Globalurkunde über TEUR 5.000 verbrieft ist. Die Verzinsung der Anleihe beträgt 3,75 % p.a.; sie ist am 1. Dezember 2020 zur Rückzahlung fällig. Der Nettobestand der ausgegebenen Stücke (Globalurkunde über TEUR 5.000 abzüglich der nicht gezeichneten Stücke in Höhe von TEUR 3.500) beträgt TEUR 1.500 (im Vorjahr: TEUR 1.500).

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Unter den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten weist die Gesellschaft zwei (im Vorjahr: drei) langfristige Tilgungsdarlehen in Höhe von insgesamt TEUR 681 (Vorjahr: TEUR 1.184) mit folgenden Fälligkeiten aus:

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TEUR
2018 381
2019-2022 300
Nach 2022 0
681

Im Übrigen resultieren die kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten im Vorjahr in Höhe von TEUR 1.230 aus der Inanspruchnahme von zwei Kontokorrentkrediten und einem Lombardkredit. Der Darlehensrahmen der entsprechenden Kontokorrentkredite beträgt zum Bilanzstichtag insgesamt TEUR 1.200. Der Darlehensrahmen des entsprechenden Lombardkredits beträgt zum Bilanzstichtag TEUR 0.

Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, bestanden im Vorjahr in Höhe von TEUR 1 gegenüber der GCI Management Consulting GmbH.

Sonstige Verbindlichkeiten

Die sonstigen Verbindlichkeiten resultieren im Vorjahr in Höhe von TEUR 24 aus Ertragsteuerverbindlichkeiten, darüber hinaus in Höhe von TEUR 124 (Vorjahr: TEUR 54) aus Lohnsteuerverbindlichkeiten, in Höhe von TEUR 18 (Vorjahr: TEUR 6) aus Umsatzsteuerverbindlichkeiten und in Höhe von TEUR 33 (Vorjahr: TEUR 45) aus Aufsichtsratsvergütungen; sie sind zur Gänze in 2018 und damit kurzfristig fällig.

Latente Steuern

Von dem Wahlrecht zum Ansatz des aktiven latenten Steuerüberhangs aufgrund sich ergebender Steuerentlastungen nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wird kein Gebrauch gemacht. Die latenten Steuern beruhen auf folgenden steuerlichen Verlustvorträgen der MS Industrie AG bzw. temporären Differenzen bei den Organgesellschaften:

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31.12.2017
TEUR
31.12.2016
TEUR
Aktive latente Steuern
Aus steuerlichen Verlustvorträgen 397 1.060
Temporäre Differenzen bei Pensionsrückstellungen und sonstigen Rückstellungen 793 770
1.190 1.830
Passive latente Steuern
Temporäre Differenzen bei selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen und Deckungsvermögen -1.045 -1.188
Saldo (aktiver latenter Steuerüberhang) 145 642

Nach den Unternehmensplanungen werden die steuerlichen Verlustvorträge aufgrund der im Geschäftsjahr 2012 und Geschäftsjahr 2016 abgeschlossenen Gewinnabführungsverträge innerhalb der nächsten fünf Jahre verrechnet werden. Sie haben sich aufgrund des steuerlichen Ergebnisses 2017 um TEUR 3.224 (Körperschaftsteuer) beziehungsweise TEUR 2.211 (Gewerbesteuer) vermindert.

Fremdwährungen

Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Transaktionen in fremden Währungen bestehen nicht.

Haftungsverhältnisse

Zwei langfristige Bankkredite der Elektromotorenwerk Grünhain GmbH in Höhe von insgesamt TEUR 1.322 (Vorjahr: TEUR 1.434) sind zum Stichtag in Höhe von TEUR 1.500 (Vorjahr: TEUR 1.500) durch eine Rangrücktritts- und Forderungsbelassungserklärung der MS Industrie AG gegenüber der 100%igen Tochtergesellschaft Elektromotorenwerk Grünhain GmbH und in Höhe von TEUR 500 (Vorjahr: TEUR 500) durch zwei selbstschuldnerische Bürgschaften der MS Industrie AG besichert.

Die MS Industrie AG haftet zudem noch in Höhe von insgesamt TEUR 511 (Vorjahr: TEUR 511) in Form von Höchstbetragsbürgschaften für Darlehen des assoziierten Unternehmens Beno Immobilien GmbH bzw. deren Tochtergesellschaften.

Zur Sicherung einer im Geschäftsjahr 2014 ausgegebenen Wandelanleihe der Beno Holding AG, Starnberg, mit einer Laufzeit bis zum 14. April 2021 sind wie im Vorjahr durch die MS Industrie AG 19,9 % der Gesellschaftsanteile der Beno Immobilien GmbH in Höhe von nominal TEUR 179 verpfändet.

Die MS Industrie AG geht aufgrund ihrer Unternehmensplanung und der ihrer Tochtergesellschaften und Beteiligungen mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht von einer Inanspruchnahme durch die oben beschriebenen Haftungsverhältnisse aus.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen und nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte

Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen in Höhe von TEUR 228. Sie betreffen im Wesentlichen Zahlungsverpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen. Durch die Miet- und Leasingverträge wird die Kapitalbindung reduziert. Risiken können sich durch zukünftige Belastungen der Innenfinanzierung durch fortlaufende Mietzahlungen ergeben. Zum Stichtag betragen die sonstigen finanziellen Verpflichtungen:

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TEUR
2018 112
2019-2022 106
Nach 2022 10
228
(Vorjahr:) (193)

Darüber hinaus besteht aus dem Einbringungsvertrag zum Vollzug der im Dezember 2011 beschlossenen und eingetragenen Sachkapitalerhöhung noch eine zusätzliche Gegenleistungsverpflichtung der Gesellschaft für die zum 1. Januar 2012 vertragsgemäß erfolgte Einlage von 10 % der Anteile an der Elektromotorenwerk Grünhain GmbH (EMGR). Die Höhe dieser zusätzlichen, zeitlich unbefristeten Gegenleistungsverpflichtung kann in Abhängigkeit von dem zukünftigen Ergebnis der EMGR und der zukünftigen Ertragsteuerentlastung nach der erfolgten Bildung einer steuerlichen Organschaft mit der EMGR bis zu TEUR 888 betragen. Die noch entstehenden Zahlungen stellen zum Zeitpunkt der Zahlungen nachträgliche Anschaffungskosten der Anteile an der EMGR dar. Durch die Verknüpfung der zusätzlichen Gegenleistung mit der Ergebnisentwicklung der EMGR partizipieren beide Vertragsparteien von einer positiven Entwicklung der Gesellschaft, zudem wird das Risiko bei einer negativen Entwicklung für die MS Industrie AG begrenzt. Dessen ungeachtet besteht das Risiko, dass zum Zeitpunkt der "Earn-out"-Zahlungen diese über dem Fair Value liegen. Der Erwerb der Minderheitsanteile diente der weiteren Umsetzung der Fokussierungsstrategie der Gesellschaft.

Sicherheitsleistungen und Verpfändungen für eigene Verbindlichkeiten

Zur Absicherung der zusätzlichen Gegenleistungsverpflichtung für die zum 1. Januar 2013 erfolgte Einlage von 10 % der Anteile an der Elektromotorenwerk Grünhain GmbH (EMGR) hat die Gesellschaft 20 % der Gewinnbezugsrechte aus den Gesellschaftsanteilen an der EMGR sicherungshalber abgetreten.

In der MS Industrie AG sind zum Bilanzstichtag zudem kurzfristige Bankkredite in Höhe von insgesamt TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 598) und langfristige Bankkredite in Höhe von insgesamt TEUR 450 (Vorjahr: TEUR 500) durch Negativ- und Gleichstellungserklärungen besichert.

Die MS Industrie AG geht aufgrund ihrer Unternehmensplanung mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht von einer Inanspruchnahme durch die oben beschriebenen Sicherheitsleistungen und Verpfändungen aus.

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Umsatzerlöse

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2017 2016
TEUR % TEUR %
Umsatzerlöse
- Beratung 970 100 550 54
- Beteiligungsveräußerungen 0 0 474 46
970 100 1.024 100

Die Gesellschaft leistet betriebswirtschaftliche Beratung und Transaktionsberatung von Unternehmen, insbesondere verbundenen Unternehmen und Beteiligungen.

Die den Veräußerungsgeschäften im Vorjahr zugrundeliegenden Buchwerte der verkauften Anteile betragen TEUR 484 und sind im Vorjahr in der Position "Materialaufwand, Buchwertabgang von Beteiligungen" enthalten. Im Berichtsjahr sind die Gewinne aus der Veräußerung der Anteile saldiert im sonstigen betrieblichen Ertrag (TEUR 439) enthalten.

Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten im Vorjahr periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 14 sowie in Höhe von TEUR 439 Erträge aus der Veräußerung von Wertpapieren des Anlagevermögens und in Höhe von TEUR 54 Erträge aus der Zuschreibung auf den Beteiligungsansatz an der UMT United Mobility Technology AG. Im Vorjahr erfolgte der Ausweis der Erträge aus Beteiligungsveräußerung unter den Umsatzerlösen und dem Materialaufwand. Im Saldo wurde im Vorjahr ein Verlust von TEUR 10 erzielt.

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten im Vorjahr periodenfremde Aufwendungen aus Verlusten aus Anlagenabgang in Höhe von TEUR 17.

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind darüber hinaus im Wesentlichen Rechts-, Beratungs- und Abschlussprüfungskosten in Höhe von insgesamt TEUR 292 (Vorjahr: TEUR 169), externe Aufwendungen für Investor Relations in Höhe von TEUR 139 (Vorjahr: TEUR 138), Fahrt- und Reisekosten sowie Werbe- und Repräsentationskosten in Höhe von insgesamt TEUR 31 (Vorjahr: TEUR 53), Raumkosten in Höhe von TEUR 88 (Vorjahr: TEUR 63), Fahrzeugkosten in Höhe von TEUR 60 (Vorjahr: TEUR 52), Versicherungen, Beiträge und Abgaben in Höhe von TEUR 57 (Vorjahr: TEUR 53), Internet-, Telefon- und EDV-Kosten in Höhe von insgesamt TEUR 10 (Vorjahr: TEUR 11), Buchführungskosten in Höhe von insgesamt TEUR 21 (Vorjahr: TEUR 27), Nebenkosten des Geldverkehrs und Depotgebühren in Höhe von TEUR 22 (Vorjahr: TEUR 29) sowie Einzelwertberichtigungen auf Forderungen in Höhe von TEUR 5 (Vorjahr: TEUR 0), periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 2 (Vorjahr: TEUR 0) und Aufsichtsratsvergütungen in Höhe von TEUR 81 (Vorjahr: TEUR 76) enthalten.

Erträge aus Gewinnabführungsverträgen/Aufwendungen aus Verlustübernahme

Die Erträge/Aufwendungen aus Gewinnabführungsverträgen/Verlustübernahmen entfallen in Höhe von TEUR 5.762 (Vorjahr: TEUR 584) auf die Übernahme des Jahresüberschusses 2017 der MS Technologie Group GmbH, in Höhe von TEUR -160 auf die Übernahme des Jahresfehlbetrages 2017 (Vorjahr: Jahresüberschuss TEUR 4) der Elektromotorenwerk Grünhain GmbH sowie in Höhe von TEUR -93 (Vorjahr: TEUR -99) auf die Übernahme des Jahresfehlbetrages 2017 der GCI BridgeCapital GmbH.

Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens

Die Position enthält im Vorjahr in Höhe von TEUR 61 eine außerplanmäßige Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert der im Freiverkehr im "Entry Standard" der Deutsche Börse AG, Frankfurt, gehandelten Anteile an der UMT United Mobility Technology AG.

Zinserträge und Zinsaufwendungen

Die Zinserträge resultieren größtenteils in Höhe von TEUR 675 (Vorjahr: TEUR 677) aus den Zinserträgen aus kurzfristigen Darlehen an verbundene Unternehmen, davon TEUR 117 (Vorjahr: TEUR 111) aus der Elektromotorenwerk Grünhain GmbH und TEUR 553 (Vorjahr: TEUR 557) aus der MS Technologie Group GmbH sowie TEUR 5 (Vorjahr: TEUR 9) aus der GCI Bridge Capital GmbH.

Daneben stammen Zinserträge in Höhe von TEUR 27 (Vorjahr: TEUR 26) aus der Aufzinsung der langfristigen Forderung gegen die Beno Holding AG.

Die Zinsaufwendungen resultieren größtenteils in Höhe von insgesamt TEUR 56 (Vorjahr: TEUR 59) aus den Zinsaufwendungen für Inhaber-Schuldverschreibungen sowie in Höhe von TEUR 29 (Vorjahr: TEUR 60) aus Zinsaufwendungen für Bankdarlehen.

Die Zinsaufwendungen resultieren in Höhe von TEUR 1 (Vorjahr: TEUR 1) aus der Aufzinsung langfristiger Rückstellungen.

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Die laufenden Ertragsteuern in Höhe von insgesamt TEUR 508 (Vorjahr: TEUR -21) betreffen Steuern für das Geschäftsjahr in Höhe von TEUR 508 (Vorjahr: TEUR 0) sowie im Vorjahr Steuererstattungen für Vorjahre in Höhe von TEUR -21.

Sonstige Angaben

Vorstand

Dem Vorstand der MS Industrie AG, München, gehören folgende Herren an:

Dr. Andreas Aufschnaiter, München (Sprecher des Vorstands); Schwerpunkte: Finanzen, Investor Relations und Strukturen

Armin Distel, Villingen-Schwenningen; Schwerpunkte: Vertrieb und Technik

Die Vorstände sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Aufsichtsratsmandate des Vorstands im Berichtszeitraum:

Dr. Andreas Aufschnaiter: Stemas AG, München Your Family Entertainment AG, München, MEA AG, Genomatix AG, München (seit 6. Oktober 2017)

Armin Distel: Beirat der Roemheld GmbH, Laubach

Aufsichtsrat

Dem Aufsichtsrat der MS Industrie AG, München, gehörten im Geschäftsjahr folgende Herren an:

Karl-Heinz Dommes (Vorsitzender), Unternehmensberater, Hausen am Tann

Walter Biland (stellvertretender Vorsitzender), Unternehmensberater, Thun, Schweiz

Benjamin Mayer, Geschäftsführer Mayer & Cie. GmbH & Co. KG, Albstadt

Weitere Aufsichtsratsmandate der aktiven Aufsichtsratsmitglieder:

Karl-Heinz Dommes: Beirat der Mayer & Cie. GmbH & Co. KG, Albstadt (bis 30. Juni 2017)

Walter Biland: Im Geschäftsjahr keine weiteren Aufsichtsratsmandate

Benjamin Mayer: Im Geschäftsjahr keine weiteren Aufsichtsratsmandate

Gesamtbezüge des Vorstands

Die Gesamtbezüge des Vorstands betrugen im Geschäftsjahr TEUR 1.135. Hiervon entfielen auf Herrn Dr. Andreas Aufschnaiter TEUR 580 und auf Herrn Armin Distel TEUR 555.

Die gesamten erfolgsunabhängigen Vorstandsbezüge betrugen im Geschäftsjahr 2017 insgesamt TEUR 568. Hiervon entfielen auf Herrn Dr. Andreas Aufschnaiter TEUR 256 und auf Herrn Armin Distel TEUR 312. In den erfolgsunabhängigen Bezügen sind geldwerte Vorteile für Herrn Dr. Andreas Aufschnaiter in Höhe von TEUR 9 und für Herrn Armin Distel in Höhe von TEUR 17, Zuschüsse zur Rentenversicherung für Herrn Dr. Andreas Aufschnaiter in Höhe von TEUR 7 und für Herrn Armin Distel in Höhe von TEUR 7 sowie für Herrn Armin Distel Einzahlungen in eine betriebliche Unterstützungskasse in Höhe von TEUR 36 enthalten.

Die gesamten erfolgsabhängigen Vorstandsbezüge betrugen im Geschäftsjahr 2017 zusammen TEUR 236. Hiervon entfielen auf Herrn Dr. Andreas Aufschnaiter TEUR 92 und auf Herrn Armin Distel TEUR 144. Als erfolgsabhängiger Vorstandsbezug wurde im Berichtsjahr darüber hinaus für Herrn Dr. Andreas Aufschnaiter der erwartete Jahresbonus 2017 von TEUR 231 und für Herrn Armin Distel in Höhe von TEUR 100 zurückgestellt.

Ein Teilbetrag von TEUR 34 der insgesamt für Herrn Dr. Andreas Aufschnaiter zum Bilanzstichtag unter den sonstigen Rückstellungen ausgewiesenen Abgrenzungen von TEUR 231 (davon TEUR 0 aus Vorjahren) ist langfristig; im Übrigen handelt es sich um kurzfristig fällige Leistungen.

Gesamtbezüge des Aufsichtsrats

Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats betrugen TEUR 81 (Vorjahr: TEUR 76). Diese entfielen mit TEUR 32 auf Herrn Karl-Heinz Dommes, mit TEUR 25 auf Herrn Walter Biland und mit TEUR 24 auf Herrn Benjamin Mayer. In den aufgeführten Bezügen sind für die genannten Herren insgesamt variable Bezüge in Höhe von TEUR 26, bezogen auf das Vorjahr, sowie sonstige Bezüge in Höhe von insgesamt TEUR 2 enthalten. Verbindlichkeiten aus Aufsichtsratsvergütungen bestehen in Höhe von TEUR 33 (Vorjahr: TEUR 45).

Mitteilungen nach § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG

Aufgeführt sind im Folgenden die vorliegenden Mitteilungen über meldepflichtige Beteiligungen, die der Gesellschaft nach § 33 Abs. 1 WpHG (vormals: § 21 Abs. 1 WpHG) mitgeteilt worden sind.

Die Gesellschaft hat am 13. November 2009 die nachstehende Mitteilung erhalten:

Herr Dr. Albert Wahl hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 13. November 2009 mitgeteilt, dass aufgrund der durchgeführten Sachkapitalerhöhung sein Stimmrechtsanteil an der MS Industrie AG am 5. November 2009 durch Aktien die Schwellen von 10 % und 5 % unterschritten hat und sein direkt gehaltener Anteil nunmehr 3,26 % (das entspricht 851.952 Stimmrechten) beträgt.

Die Gesellschaft hat am 18. November 2009 die nachstehenden Mitteilungen erhalten:

Die MS ProActive Beteiligungs GmbH & Co. KG, Spaichingen, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 18. November 2009 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der MS Industrie AG am 5. November 2009 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 % und 20 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 21,07 % (das entspricht 5.500.000 Stimmrechten) betragen hat.

Die MS ProActive Verwaltungs GmbH, Spaichingen, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 18. November 2009 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der MS Industrie AG am 5. November 2009 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 % und 20 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 21,07 % (das entspricht 5.500.000 Stimmrechten) betragen hat. Diese 21,07 % der Stimmrechte (das entspricht 5.500.000 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG von der MS ProActive Beteiligungs GmbH & Co. KG zuzurechnen.

Die Gesellschaft hat am 4. Juni 2012 die nachstehende Mitteilung erhalten:

Herr Dr. Andreas Aufschnaiter hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 4. Juni 2012 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der MS Industrie AG am 29. Mai 2012 die Schwelle von 5 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 6,26 % (das entspricht 1.846.692 Stimmrechten) betragen hat.

Die Gesellschaft hat am 7. Oktober 2015 die nachstehenden Mitteilungen erhalten:

Herr Benjamin Mayer hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 7. Oktober 2015 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil am 5. Oktober 2015 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,32 % (das entspricht 997.440 Stimmrechten) betragen hat.

Herr Sebastian Mayer hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 7. Oktober 2015 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil am 5. Oktober 2015 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,26 % (das entspricht 978.940 Stimmrechten) betragen hat.

Die Gesellschaft hat am 8. Juli 2016 die nachstehende Mitteilung erhalten:

Die Universal-Investment-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Frankfurt am Main, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 8. Juli 2016 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil am 6. Juli 2016 die Schwelle von 5 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 5,02 % (das entspricht 1.505.692 Stimmrechten) betragen hat. 5,02 % der Stimmrechte (das entspricht 1.505.692 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 WpHG zuzurechnen.

Die Gesellschaft hat am 16. September 2016 die nachstehenden Mitteilungen erhalten:

Der Landkreis Biberach, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 16. September 2016 mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der Kreissparkasse Biberach, Biberach, Deutschland, am 13. September 2016 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,02 % (das entspricht 907.285 Stimmrechten) betragen hat. 3,02 % der Stimmrechte (das entspricht 907.285 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 WpHG zuzurechnen.

Die Gesellschaft hat am 06. Juli 2017 die nachstehende Mitteilung erhalten:

Die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH, Hamburg, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 06. Juli 2017 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil am 03. Juli 2017 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,59 % (das entspricht 1.078.002 Stimmrechten) betragen hat. 3,59 % der Stimmrechte (das entspricht 1.078.002 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 WpHG zuzurechnen.

Die Gesellschaft hat am 10. Januar 2018 die nachstehende Mitteilung erhalten:

Die Allianz Global Investors GmbH, Frankfurt am Main, hat uns gemäß § 33 Abs. 1 WpHG am 10. Januar 2018 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil am 08. Januar 2018 die Schwelle von 5 % der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 4,99 % (das entspricht 1.497.741 Stimmrechten) betragen hat. 4,99 % der Stimmrechte (das entspricht 1.497.741 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 34 WpHG zuzurechnen.

Mitarbeiter

Die Gesellschaft beschäftigte neben den beiden Vorständen durchschnittlich 2 Mitarbeiter (Vorjahr: 2 Mitarbeiter).

Vorschlag zur Verwendung des Bilanzgewinns

Im Geschäftsjahr 2017 wurde ein Jahresüberschuss in Höhe von EUR 4.825.424,92 erwirtschaftet. Unter Berücksichtigung des Gewinnvortrags in Höhe von EUR 10.496.003,07 ergibt sich ein Bilanzgewinn zum 31. Dezember 2017 in Höhe von EUR 15.321.427,99.

Der Vorstand der MS Industrie AG schlägt der Hauptversammlung vor, den Bilanzgewinn von EUR 15.321.427,99 in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen.

Erklärung zum Deutschen Corporate Governance-Kodex nach § 161 AktG

Die nach § 161 AktG jährlich vorgeschriebene Erklärung zum Corporate Governance-Kodex wurde am 26. Oktober 2017 abgegeben. Der Öffentlichkeit wurde sie durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger und auf der Internet-Homepage der Gesellschaft dauerhaft zugänglich gemacht.

Honorar des Abschlussprüfers (§ 285 Nr. 17 HGB)

Die für die Abschlussprüfung des Jahresabschlusses 2017 sowie des Konzernabschlusses 2017 in diesem Jahresabschluss als Aufwand erfassten Honorare für den Abschlussprüfer der Gesellschaft, Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, betragen in der Summe TEUR 86. Weitere Dienstleistungen, wie z.B. Steuerberatungsdienstleistungen etc., wurden von dem Abschlussprüfer der Gesellschaft im Geschäftsjahr nicht erbracht.

Konzernabschluss

Die MS Industrie AG erstellt als Mutterunternehmen für den größten und zugleich kleinsten Kreis von Unternehmen einen Konzernabschluss nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, der im Bundesanzeiger veröffentlicht wird.

Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Abschlussstichtag (Nachtragsbericht)

Dem Vorstand sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind, bekannt, die einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage hätten.

 

München, den 31. März 2018

MS Industrie AG

Der Vorstand

Dr. Andreas Aufschnaiter, Sprecher des Vorstands

Armin Distel

Anlagengitter für das Geschäftsjahr 2017

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Anschaffungskosten
01.01.2017
EUR
Zugang
EUR
Abgang
EUR
Umgliederung
EUR
31.12.2017
EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Software 1.933,31 0,00 0,00 0,00 1.933,31
II. Sachanlagen
Betriebs- und Geschäftsausstattung 67.992,00 0,00 0,00 0,00 67.992,00
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 48.393.034,09 8.782,17 0,00 0,00 48.401.816,26
2. Beteiligungen 1.337.162,22 28.380,00 0,00 51.091,66 1.416.633,88
3. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 651.091,66 200.000,00 0,00 -51.091,66 800.000,00
4. Wertpapiere des Anlagevermögens 3.801.193,66 0,00 3.549.193,66 0,00 252.000,00
54.182.481,63 237.162,17 3.549.193,66 0,00 50.870.450,14
54.252.406,94 237.162,17 3.549.193,66 0,00 50.940.375,45
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kumulierte Abschreibungen
01.01.2017
EUR
Zuschreibung
EUR
Zugang
EUR
Abgang
EUR
31.12.2017
EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Software 1.297,31 0,00 348,00 0,00 1.645,31
II. Sachanlagen
Betriebs- und Geschäftsausstattung 53.065,78 0,00 5.577,00 0,00 58.642,78
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 9.480.033,60 0,00 0,00 0,00 9.480.033,60
2. Beteiligungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
3. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
4. Wertpapiere des Anlagevermögens 984.824,22 53.620,00 0,00 906.004,22 25.200,00
10.464.857,82 53.620,00 0,00 906.004,22 9.505.233,60
10.519.220,91 53.620,00 5.925,00 906.004,22 9.565.521,69
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Buchwert
31.12.2017
EUR
Vorjahr
EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Software 288,00 636,00
II. Sachanlagen
Betriebs- und Geschäftsausstattung 9.349,22 14.926,22
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 38.921.782,66 38.913.000,49
2. Beteiligungen 1.416.633,88 1.337.162,22
3. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 800.000,00 650.000,00
4. Wertpapiere des Anlagevermögens 226.800,00 2.816.369,44
41.365.216,54 43.716.532,15
41.374.853,76 43.732.094,37

Bestätigungsvermerk DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die MS Industrie AG, München

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der MS Industrie AG, München, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2017 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der MS Industrie AG, München, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2017 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Lageberichts.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Nachfolgend stellen wir mit der Bewertung der Anteile an der GCI BridgeCapital GmbH den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar.

Unsere Darstellung dieses besonders wichtigen Prüfungssachverhalts haben wir wie folgt strukturiert:

a) Sachverhaltsbeschreibung (einschließlich Verweis auf zugehörige Angaben im Jahresabschluss)

b) Prüferisches Vorgehen

Bewertung der Anteile an der GCI BridgeCapital GmbH

a) Die Bewertung von Finanzanlagen erfolgt bei der MS Industrie AG zu Anschaffungskosten oder, sofern eine voraussichtlich dauernde Wertminderung vorliegt, zu niedrigeren beizulegenden Werten am Abschlussstichtag. Die Anschaffungskosten der 100 %igen Beteiligung der MS Industrie AG an der GCI BridgeCapital GmbH, München, betrugen TEUR 16.750. In den Jahren 2008/2009 erfolgten außerplanmäßige Abschreibungen und in den Jahren 2011 bis 2015 teilweise Zuschreibungen. Der Buchwert der Anteile zum 31. Dezember 2017 beträgt unverändert zum Vorjahr TEUR 7.270. Das Eigenkapital der GCI BridgeCapital GmbH zum 31. Dezember 2017 beträgt TEUR 7.278.

Das wesentliche Vermögen der GCI BridgeCapital GmbH stellt ein unbebautes Grundstück in Großsteinberg dar, zu dessen Gunsten eine auf 99 Jahre (bis zum Jahr 2110) befristete Grunddienstbarkeit an einem in Leipzig/Wiederitzsch gelegenen Grundstück besteht, die den Wert des Grundstücks in Großsteinberg nahezu ausschließlich begründet. Diese Grunddienstbarkeit ist seit April 2014 an einen Solarparkbetreiber verpachtet, welcher eine Photovoltaikanlage hierauf betreibt. Dieser Pachtvertrag läuft bis zum Jahr 2034, anschließend bestehen für den Pächter zwei Verlängerungsoptionen zu je fünf Jahren. Nach Ablauf des Pachtvertrags soll auf dem Grundstück in Leipzig/Wiederitzsch ein Wohn- und Gewerbepark in Anlehnung an die angrenzende Bebauung entwickelt werden. Die Bewertung der Grunddienstbarkeit erfolgt auf Basis eines DCF-Modells, das den Pachtvertrag unter Berücksichtigung der Ausübung der beiden Verlängerungsoptionen sowie die anschließende Weiterentwicklung zu einem gemischt genutzten Grundstück mit Wohn- und Gewerbeflächen auf Basis aktueller Bodenrichtwerte berücksichtigt.

Das Ergebnis der Berechnung des beizulegenden Werts der Anteile an der GCI BridgeCapital GmbH basiert im Wesentlichen auf erwarteten Zahlungsmittelzuflüssen aus der Grunddienstbarkeit und ist in hohem Maße von Einschätzungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreter in Bezug auf die Ausübung der Pachtverlängerungsoptionen und die anschließende Nutzung der Grunddienstbarkeit nach Auslaufen des Pachtvertrags abhängig und dementsprechend mit erhöhter Unsicherheit behaftet. Aus diesem Grund haben wir die Bewertung der Anteile an der GCI BridgeCapital GmbH als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt identifiziert.

Die Angaben der gesetzlichen Vertreter zur Bewertung der Anteile an der GCI BridgeCapital GmbH sind in den Abschnitten "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" sowie "Angaben zum Anteilsbesitz an verbundenen Unternehmen" des Anhangs enthalten.

b) Wir haben uns zunächst ein Verständnis von Kontrollumfeld, Risikobeurteilung sowie Prozessen und Überwachung in Hinblick auf Abläufe und Verfahren verschafft, die in Zusammenhang mit der Ermittlung des beizulegenden Werts stehen. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir auf unseren Erkenntnissen aus den Vorjahren aufgebaut. Zum Zwecke der Risikobeurteilung haben wir uns unter anderem ein Bild von der Planungstreue in der Vergangenheit gemacht. Wir haben das methodische Vorgehen zur Durchführung der Wertermittlung nachvollzogen. Die Angemessenheit der für die Berechnung prognostizierten künftigen Cash Flows haben wir unter anderem durch den Abgleich dieser Angaben mit dem Pachtvertrag plausibilisiert. Die Annahme zur Ausübung der Verlängerungsoptionen haben wir auf Basis der Argumentation der gesetzlichen Vertreter und unter Berücksichtigung von Branchendaten plausibilisiert. Die wesentlichen Annahmen zur Restwertbetrachtung der Grunddienstbarkeit für den Zeitraum nach dem angenommenen Auslaufen des Pachtvertrags haben wir mit externen Daten, im Wesentlichen den aktuellen Bodenrichtwerten, abgeglichen und die weiteren Annahmen der gesetzlichen Vertreter kritisch hinterfragt sowie plausibilisiert. Die rechnerische Ermittlung des beizulegenden Werts wurde mathematisch nachvollzogen. Des Weiteren haben wir die Entwicklung des Eigenkapitals, einschließlich der Ergebnisentwicklung, der GCI BridgeCapital GmbH als Vergleichswert gewürdigt.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen

die in Abschnitt 4. des Lageberichts enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB und

die Versicherung der gesetzlichen Vertreter zum Jahresabschluss und zum Lagebericht nach § 264 Abs. 2 Satz 3 bzw. § 289 Abs. 1 Satz 5 HGB.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Abschlussprüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 28. Juni 2017 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 11. Juli 2017 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2003 als Abschlussprüfer der MS Industrie AG, München, tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER

Die für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüferin ist Cornelia Tauber.

 

München, den 23. April 2018

Deloitte GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Prosig, Wirtschaftsprüfer

Tauber, Wirtschaftsprüferin