Elektromotorenwerk Grünhain GmbHGrünhain-Beierfeld§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018Gesellschafterbeschluss der Elektromotorenwerk Grünhain GmbH Die MS Industrie AG, München, beschließt als alleinige Gesellschafterin der Elektromotorenwerk
Grünhain GmbH, Grünhain ("Elektromotorenwerk") unter Verzicht auf sämtliche Form-
und Fristvorschriften für die Einberufung und Abhaltung einer Gesellschafterversammlung,
dass die Elektromotorenwerk Grünhain GmbH mit dem Sitz in Grünhain-Beierfeld von den
Vorschriften der §§ 264 bis 289 sowie 316 bis 329 HGB befreit wird. Dies betrifft
insbesondere die Verpflichtung zur Aufstellung eines Anhangs und Lageberichts, die
Prüfungspflicht sowie die Verpflichtung zur Offenlegung des Jahresabschlusses und
Lageberichts. Die Gesellschaft hat einen Ergebnisabführungsvertrag geschlossen, kraft dessen die
MS Industrie AG analog zu § 302 AktG zur Übernahme möglicher Verluste verpflichtet
ist. Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der MS Industrie AG mit Sitz in München
einbezogen, welcher im Bundesanzeiger veröffentlicht wird.
München, den 11. Dezember 2018 MS Industrie AG Dr. Andreas Aufschnaiter Vorstand
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