![]() MTU Aero Engines Holding AGMünchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010Jahresabschluss 2010Lagebericht der MTU Aero Engines Holding AG
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| Gewinn- und Verlustrechnung | Veränderung zum Vorjahr |
2010 | 2009 | |
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in Tausend Euro |
in % | in Tausend Euro |
in Tausend Euro |
| Umsatzerlöse | -1.313 | -11,4 | 10.249 | 11.562 |
| Allgemeine Verwaltungskosten | 1.504 | 10,4 | -13.004 | -14.508 |
| Sonstige betriebliche Erträge | -9 | -45,0 | 11 | 20 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 3.446 | 99,7 | -9 | -3.455 |
| Finanzergebnis | 7.673 | 3,7 | 214.566 | 206.893 |
| Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit | 11.301 | 5,6 | 211.813 | 200.512 |
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | -39.333 | -96,0 | -80.303 | -40.970 |
| Jahresüberschuss | -28.032 | -17,6 | 131.510 | 159.542 |
| Entnahme aus Gewinnrücklagen |
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| - aus Rücklage für eigene Aktien | -6.732 | -100,0 | 0 | 6.732 |
| Einstellung in Gewinnrücklagen |
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| - in Rücklage für eigene Aktien | 36.928 | 100,0 | 0 | -36.928 |
| - in andere Gewinnrücklagen | 27.585 | 40,5 | -40.454 | -68.039 |
| Entnahme auf Grund BilMoG Erstanwendung | -37.428 | >100,0 | -37.428 | 0,00 |
| Bilanzgewinn | -7.679 | -12,5 | 53.628 | 61.307 |
Die auf der Bilanzierung nach HGB basierende Ertragslage der Gesellschaft ist maßgeblich
bestimmt durch die Kette der Ergebnisabführungsverträge, die sich von der MTU Maintenance
Hannover über die MTU Aero Engines GmbH erstreckt und die damit die Ergebnisse der
Inlandsgesellschaften in der MTU Aero Engines Holding AG im Finanzergebnis bündelt.
Seit 01.01.2010 besteht ein Gewinnabführungsvertrag zwischen der MTU Maintenance Berlin-Brandenburg
und der MTU Aero Engines GmbH, München. Daneben erzielt die MTU Aero Engines Holding
AG Umsätze aus der Verrechnung ihrer Leitungstätigkeit an die operativen Gesellschaften.
In den Verwaltungskosten sind überwiegend Personalaufwendungen enthalten. Der Rückgang
betrifft überwiegend die Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Matching Stock Program
(MSP). Bei der MTU Aero Engines Holding AG als Organträger ist der Ertragsteueraufwand
der Organgesellschaften ausgewiesen. Der auf die Aktionäre der MTU Aero Engines Holding
AG entfallende Bilanzgewinn beträgt für das Geschäftsjahr 2010 insgesamt 53.628 TEuro
(Vorjahr: 61.307 TEuro).
Aufgrund der unverändert guten Geschäftsentwicklung schlagen Vorstand und Aufsichtsrat
der MTU Aero Engines Holding AG, München, der Hauptversammlung am 05. Mai 2011 vor,
eine Dividende in Höhe von 1,10 € je Aktie (Vorjahr: 0,93 €) auszuschütten. Die nach
Einstellung in die Gewinnrücklage auszuschüttende Dividendensumme beträgt insgesamt
53.628 TEuro (Vorjahr gemäß Beschluss der Hauptversammlung: 45.498 TEuro). Damit beläuft
sich die Netto-Dividendenrendite auf 2,2% - bezogen auf den Aktienkurs von 50,61 €
zum 31. Dezember 2010. Die Dividende soll am 06. Mai 2011 ausgezahlt werden.
| Bilanz der MTU Aero Engines Holding AG, München | Veränderung zum Vorjahr |
31.12.2010 | 31.12.2009 | |||
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in Tausend Euro |
in % | in Tausend Euro |
in % | in Tausend Euro |
in % |
| Anlagevermögen |
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| Finanzanlagen | -40.000 | -4,9 | 769.418 | 78,3 | 809.418 | 86,1 |
| Umlaufvermögen |
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| Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 110.794 | 366,5 | 141.028 | 14,3 | 30.234 | 3,2 |
| Eigene Aktien | -93.422 | -100,0 | 0 | 0,0 | 93.422 | 9,9 |
| Zahlungsmittel | 39 | >100,0 | 39 | 0,0 | 0 | 0,0 |
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17.411 | 14,1 | 141.067 | 14,3 | 123.656 | 13,1 |
| Rechnungsabgrenzungsposten | -3.521 | -48,0 | 3.814 | 0,4 | 7.335 | 0,8 |
| Aktive latente Steuern | 68.908 | >100,0 | 68.908 | 7,0 | 0 | 0,0 |
| Bilanzsumme | 42.798 | 4,6 | 983.207 | 100,0 | 940.409 | 100,0 |
| Eigenkapital |
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| Gezeichnetes Kapital | -3.248 | -6,2 | 48.752 | 5,0 | 52.000 | 5,5 |
| Kapitalrücklage | 43 | 0,0 | 320.646 | 32,6 | 320.603 | 34,1 |
| Gewinnrücklagen | -182.883 | -79,1 | 48.351 | 4,9 | 231.234 | 24,6 |
| Bilanzgewinn | -7.679 | -12,5 | 53.628 | 5,5 | 61.307 | 6,5 |
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-193.767 | -29,1 | 471.377 | 47,9 | 665.144 | 70,7 |
| Rückstellungen |
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| Rückstellungen für Pensionen | 2.785 | 40,1 | 9.723 | 1,0 | 6.938 | 0,7 |
| Übrige Rückstellungen | 58.768 | 355,8 | 75.284 | 7,7 | 16.516 | 1,8 |
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61.553 | 262,4 | 85.007 | 8,6 | 23.454 | 2,5 |
| Verbindlichkeiten |
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| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | -40.160 | -61,1 | 25.587 | 2,6 | 65.747 | 7,0 |
| Übrige Verbindlichkeiten | 15 | 0,0 | 186.079 | 18,9 | 186.064 | 19,8 |
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-40.145 | -15,9 | 211.666 | 21,5 | 251.811 | 26,8 |
| Passive latente Steuern | 215.157 | >100,0 | 215.157 | 21,9 | 0 | 0,0 |
| Bilanzsumme | 42.798 | 4,6 | 983.207 | 100,0 | 940.409 | 100,0 |
Die Bilanzsumme hat sich im Jahresvergleich um 42.798 TEuro bzw. 4,6 % auf 983.207
TEuro erhöht. Das Anlagevermögen der MTU Aero Engines Holding AG verminderte sich
gegenüber dem Vorjahr um 4,9% durch die Rückzahlung der Ausleihung an die MTU Aero
Engines GmbH, München. Darüber hinaus werden die Beteiligungen an der MTU Aero Engines
Finance B.V., Amsterdam, Niederlande, und die MTU Aero Engines GmbH, München, die
ihrerseits unmittelbar und mittelbar das operative Geschäft hält, ausgewiesen. Die
Forderungen enthalten vornehmlich den Finanzverkehr mit der MTU Aero Engines GmbH,
München. Das Eigenkapital umfasst das Grundkapital abzüglich des Nennbetrages der
eigenen Anteile, die Kapital- und Gewinnrücklagen und den Bilanzgewinn. Die Minderung
der Eigenkapitalquote von 70,7 % auf 47,9 % ist im Wesentlichen durch die Bildung
der latenten Steuern zum 01.01.2010 im Rahmen der Einführung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
verursacht. Die Rückstellungen betreffen Pensionsverpflichtungen und die übrigen Rückstellungen,
die im Wesentlichen Steuerrückstellungen enthalten. Die Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten betreffen zum 31.12.2010 mit nominal 25.000 TEuro die am 3. Juni
2009 platzierten Schuldscheindarlehen, von denen im Geschäftsjahr 2010 40.000 TEuro
zurückerworben wurden. Die übrigen Verbindlichkeiten betreffen vornehmlich Darlehen
an die MTU Aero Engines Finance B.V.
Eine Verbesserung der Finanzlage ist durch die Ergebnisübernahme für das Geschäftsjahr
2009 der MTU Aero Engines GmbH verursacht. Aufgrund der bestehenden Gewinnabführungsverträge
mit inländischen Tochterunternehmen sind insgesamt 179,1 Mio. € zugeflossen. Die Mittelzuflüsse
sind im Wesentlichen zur Dividendenausschüttung in 2010 für das Geschäftsjahr 2009
(45,5 Mio. €) sowie für Steuerzahlungen (52,0 Mio. €) verwendet worden.
Nach dem Schluss des Geschäftsjahres sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung
eingetreten, die eine nennenswerte Auswirkung auf die Ertrags-, Finanz- oder Vermögenslage
haben.
Das Wachstum der Weltwirtschaft hält an: Laut The Economist Intelligence Unit (EIU)
soll die Weltwirtschaft im Jahr 2011 um 3,0 % wachsen. Für 2012 sagt die EIU ebenfalls
3,0 % voraus. Der IWF ist leicht optimistischer: es wird mit einer Wachstumsrate von
3,5 % bzw. 3,6 % in den Jahren 2011 bzw. 2012 gerechnet.

Der asiatisch-pazifische Raum wird mit Wachstumsraten von über 4 % in den nächsten
zwei Jahren weiter die Vorreiterrolle übernehmen. Ähnlich soll die Entwicklung in
Lateinamerika und im Mittleren Osten sein. Für Nordamerika und Europa wird 2011 ein
unterdurchschnittliches Wachstum prognostiziert (2,6 % bzw. 1,6 %), das sich mittelfristig
in diesen Regionen fortsetzen dürfte. Die Prognosen lassen erwarten, dass sich der
Schwerpunkt der Weltwirtschaftskraft von den entwickelten Regionen in Richtung der
stärksten Schwellenländer, insbesondere in Asien, verschiebt.
Die IATA hat im Dezember 2010 und Airline Monitor im Juli 2010 eine Prognose für den
Passagierverkehr 2011 abgegeben. Beide liegen bei +5,2 %. Der Frachtverkehr soll laut
IATA im Jahr 2011 um 5,5 % wachsen. Damit pendeln sich die Wachstumsraten auf einem
normalen Langfristniveau ein. Auch im Luftverkehr wird der asiatisch-pazifische Raum
Vorreiter sein. Der nordamerikanische Kontinent wird sich ebenfalls gut erholen und
Wachstum generieren. Die europäischen Luftfahrtgesellschaften werden schwächer wachsen,
da auch die Wirtschaftserholung in Europa langsamer eingeschätzt wird.
Airline Monitor sagt für 2011 eine Ausweitung der Luftfahrtkapazität um 5,2 % voraus.
Das Verkehrsaufkommen soll sich analog entwickeln. Davon dürfte auch die Triebwerksinstandsetzung
(Ersatzteile und Überholung) profitieren.
Die IATA erwartet für 2011 als Folge des ansteigenden Verkehrsvolumens ein um 5,9
% höheres Einkommensniveau der Fluggesellschaften als 2008. Der Gewinn wird mit 9,1
Mrd. US-$ prognostiziert. Das dürfte sich weiterhin positiv auf die Neubestellungen
von Flugzeugen auswirken. Das Vertrauen in das Luftverkehrswachstum sowie das Angebot
neuer effizienter Flugzeuge wird das Bestellungsverhalten maßgeblich beschleunigen.
Der Auftragsbestand von Airbus und Boeing umfasst mit 7.180 Standard- und Großraumflugzeugen
bei aktuellen Produktionsraten einen Produktionszeitraum von 6 bis 7 Jahren. Die Hälfte
der Bestellungen stammt von Fluggesellschaften aus dem asiatisch-pazifischen Raum
und dem Mittleren Osten. Bis 2012 wollen die beiden Hersteller ihre Produktion je
um 25 % erhöhen - sowohl bei Standardrumpfflugzeugen (A320- und 737-Reihen) als auch
bei Großraumflugzeugen der Reihen Boeing 777 und 787 sowie A380.

Die Aktivitäten der Geschäftsreiseflugzeuge erholen sich seit dem dramatischen Abschwung
im März 2009 langsam, aber kontinuierlich: Im Jahr 2010 legte das Segment gegenüber
2009 um 10 bis 15 % zu. Die Zahl der zum Verkauf angebotenen, gebrauchten Flugzeuge
sank auf ca. 15 %, nicht signifikant unter dem Vorjahresniveau von 17 %. Für 2011
wird kein deutlicher Anstieg der Lieferzahlen erwartet; die Überkapazitäten müssen
noch abgebaut werden. Ein Aufschwung wird erst 2012 eintreten.
Die konsequente Fortsetzung der zukunftsorientierten Investitionen in Grundlagenforschung
und innovative Triebwerkstechnologien zur Reduktion von Kraftstoffverbrauch, Emissionen,
Lärm und Kosten stärkt die Innovations- und Technologieführerschaft der MTU. Daraus
ergeben sich für die MTU Chancen, ihre Position im Rahmen der Risk- and Revenue-Sharing
Partnerschaften weiter auszubauen und sich an neuen lukrativen Triebwerksprogrammen
zu beteiligen. Auch der MRO-Bereich dürfte von der ansteigenden Nachfrage sowie dem
Zugang zu neuen Triebwerksprogrammen profitieren.
Beim militärischen Kunden hat sich das Unternehmen als kompetenter Partner mit umfassendem
System Know-how für Produktentwicklung, -herstellung und -instandhaltung etabliert,
sodass sich Chancen für Neu- und Weiterentwicklungen von Triebwerken bieten.
Eine Verbesserung der Euro-US-Dollar-Wechselkursparität würde die Ertragssituation
der MTU leicht verbessern. Eine Stabilisierung oder gar ein Rückgang der Energiekosten
sowie günstige Rohstoffpreise hätten positive Auswirkungen auf die Kostenstruktur
und damit auf den weiteren Geschäftserfolg der MTU.
Sonstige Chancen ergeben sich aus der im Risikobericht im Abschnitt 7.4 dargestellten
SWOT-Analyse. Zu den Maßnahmen, wie die Chancen künftig genutzt und die Risiken entsprechend
vermieden werden können, wird auf den Risikobericht unter Abschnitt 7. verwiesen.
Die nachfolgenden Ausführungen basieren auf dem Kenntnisstand des Jahresanfangs 2011
und weisen aufgrund der Vielzahl von neuen Programmen eine hohe Unsicherheit aus.
Die MTU steuert den Konzern auch künftig nach den Leistungsindikatoren "bereinigtes
EBIT" und "Free Cashflow".
Das Unternehmen beabsichtigt in den kommenden Jahren keine grundlegende Änderung der
Unternehmensstrategie.
Bereits im Geschäftsjahr 2008 ist die MTU in neue Triebwerksprogramme eingestiegen,
die in den nächsten Jahrzehnten einen maßgeblichen Anteil am Umsatz haben werden.
Das Unternehmen schätzt das Marktvolumen dieser Programme über deren gesamte Laufzeit
auf insgesamt rund 30 Mrd. €.
In den folgenden Geschäftsjahren gilt es, die Entwicklung des Getriebefans für neue
Triebwerksprogramme voranzutreiben und die Serienfertigung des Turbinenzwischengehäuses
für das GEnx-Triebwerk zu etablieren.
Für die Geschäftsjahre 2011 und 2012 prognostiziert die MTU gleichbleibende Umsätze
sowie stabile Beteiligungserträge.
Nach einer über drei Geschäftsjahre stabilen Dividende von 0,93 € je Aktie schlagen
der Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2010 eine
Dividende von 1,10 € je Aktie vor. Die MTU -Aktie soll auch 2011 sowie in Zukunft
eine renditestarke Anlage bleiben.
Der Vorstand der MTU geht weiter von einer positiven Geschäftsentwicklung aus. Neben
den bestehenden Programmen werden dazu die neu abgeschlossenen Programmbeteiligungen
maßgeblich beitragen. Die nachhaltige Markterholung dürfte zu einer zunehmenden Dynamik
im Ersatzteil- und Servicegeschäft führen. Daher erwartet die MTU ein entsprechend
dem Geschäftsjahr 2010 unverändertes Niveau des Free Cashflow und des operativen Ergebnisses
(EBIT bereinigt) sowie ein attraktives Dividendenpotenzial für die Aktionäre.
Risiko ist ein inhärenter Bestandteil jeder unternehmerischen Aktivität. Um die Erwartungen
ihrer Aktionäre zu erfüllen, muss die MTU Chancen nutzen, was mit einem bestimmten
Grad an Risiko verbunden ist.
Die MTU hat ein integriertes Chancen- und Risikomanagementsystem, das in die wertorientierte
Steuerung und die Organisationsstrukturen des Konzerns eingebunden ist. Das System
sichert die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und orientiert sich am führenden
internationalen Standard COSOII ERM Framework.
Die konsequente Beschäftigung mit den wesentlichen Risikofeldern ist für den MTU-Konzern
eine zentrale Grundlage für die wertorientierte Steuerung und den kontinuierlichen
Unternehmenserfolg. Die MTU kennt ihre Risiken, ist sich deren Auswirkungen bewusst
und kann sie entsprechend managen.
| Gesamtwirtschaft | Branche | Markt | Strategie | Sonstige |
| • Konjunktur | • Nachahmer | • Haushaltslage | • Programmentscheidung | • Personal |
| • USD | • Profitabilität Endkunden (Airlines) |
• Preiszugeständnisse Zivilgeschäft |
• Entwicklungsaufwand | •IT |
| • Rohstoffpreise | • Haftung | • Lizenzzugang Maintenance |
• M&A - Aktivitäten | • Umwelt |
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• Compliance |
Wesentliche Risikofelder der MTU
Als unabdingbare Voraussetzung für ein funktionsfähiges Risikomanagementsystem sieht
die MTU ein förderliches Kontrollumfeld mit folgenden wesentlichen Elementen:
| ― |
Stil und Philosophie des Managements, |
| ― |
Integrität und ethische Werte, |
| ― |
Mitarbeiterqualifikation. |
Das MTU-Leitbild formuliert im Kapitel "Zusammenarbeit und Verhalten" den Anspruch
an eine Fehlerkultur im Konzern. Das Streben nach ständiger Verbesserung wird durch
die CIP-Organisation (Continuous-Improvement-Project) unterstützt. Das soll den offenen
Umgang mit Schwachstellen fördern und eine Kultur schaffen, die die Basis für ein
funktionsfähiges Risikomanagementsystem bildet.
Oberstes Ziel des Risikomanagements der MTU ist die Abwehr bestandsgefährdender Risiken,
die Sicherung der Unternehmensexistenz und des zukünftigen Unternehmenserfolges.
Die MTU beschränkt sich nicht auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, sondern
hat ihr Corporate Risk Management System, einschließlich des Chancenmanagements, in
alle wesentlichen Steuerungsprozesse eingebunden - angefangen bei der strategischen
Planung bis hin zur Vorstands- und Aufsichtsratsberichterstattung.
Die MTU versteht das Risikomanagement als kontinuierlichen und durchgängigen Prozess,
der den verantwortungsvollen Umgang mit Einzelrisiken auf Bereichsebene und übergeordneten
Risiken, die mehrere Einheiten oder den gesamten Konzern betreffen bzw. übergreifend
eingeschätzt werden müssen, sicherstellt.
Basis für die Risikoerfassung ist das Risikoinventar des Konzerns, das alle Bereiche
und alle Risikofelder einschließt, denen die MTU ausgesetzt ist. Gemäß COSO Framework
ist es strukturiert nach Governance und Compliance, Strategie und Planung, Operations
und Infrastruktur sowie Reporting.
Die Tochtergesellschaften und Bereiche identifizieren, bewerten, steuern und überwachen
ihre Risiken eigenverantwortlich und dokumentieren sie in Risk-Maps. Die Berichterstattung
an das zentrale Risikomanagement erfolgt für Risiken ab einer Höhe von 1 Mio. € über
den Fünf-Jahres-Betrachtungszeitraum und ist mit den Quartalsabschlüssen harmonisiert.
Die Bewertung der Risiken erfolgt nach einheitlich definierten Schadenseintrittswahrscheinlichkeiten
und - soweit quantifizierbar - als mögliche Abweichung der Konzernsteuerungsgrößen
EBIT bereinigt bzw. Cashflow gegenüber der aktuell gültigen operativen Planung.
Das zentrale Risikomanagement aggregiert und konsolidiert die Risiken und ermittelt
die Gesamtrisikoposition des Konzerns.
Der Vorstand erhält quartalsweise den Risk-Report und wird über die aktuelle Risikosituation
des Konzerns informiert. Die Top Risk Map beinhaltet Risiken ab 5 Mio. €, bewertet
mit den Eintrittswahrscheinlichkeiten, sowie Gegensteuerungsmaßnahmen.
Eine Aufrechnung von Chancen und Risiken findet nicht statt. Darüber hinaus ist die
Top Risk Map des Konzerns Bestandteil der regulären Berichterstattung an Vorstand
und Aufsichtsrat.
Um die Funktionsfähigkeit des Risikomanagementsystems sicherzustellen und eine kontinuierliche
Weiterentwicklung zu gewährleisten, ist die Überwachung des Risikomanagementprozesses
von entscheidender Bedeutung.
Neben der Prüfung des Risiko-Früherkennungssystems im Rahmen der Jahresabschlussprüfung
durch den Wirtschaftsprüfer wird das Risikomanagementsystem durch eine Reihe weiterer
Funktionen überwacht und geprüft:
| ― |
regelmäßige Prüfungen durch die Interne Revision, |
| ― |
Überwachung durch den Aufsichtsrat, |
| ― |
Prüfung im Rahmen von EFQM-Audits, |
| ― |
Prozessreviews durch das Risk Management Board in Form eines Self Assessment. |
In Anwendung der Gesetzesbegründung zum BilMoG wird die Berichterstattung über die
wesentlichen Merkmale des internen Kontrollsystems (IKS) und Risiko-Management-Systems
(RMS) im Hinblick auf den (Konzern-) Rechnungslegungsprozess in den Risikobericht
der MTU integriert, um einen einheitlichen und geschlossenen Risikobericht darstellen
zu können. Dabei werden der derzeit noch gültige DRS 5 und der DRÄS 5 berücksichtigt.
Die folgenden Ausführungen gelten sowohl für die MTU als auch deren direkten und indirekten
Tochtergesellschaften.
Vorstand, Aufsichtsrat und Prüfungsausschuss der MTU legen größten Wert auf die Sicherstellung
der Ordnungsmäßigkeit, Richtigkeit und Verlässlichkeit der Finanzberichterstattung
an die Rechnungslegungsadressaten der MTU. Die erforderlichen Kontroll- und Überwachungsprozesse
sind auf das komplexe Geschäftsmodell des MTU-Konzerns zugeschnitten und wichtiger
Bestandteil eines umfassenden Corporate Governance Ansatzes. Dieser setzt die Rahmenbedingungen
zur Schaffung von nachhaltigen Werten für Aktionäre, Kunden, Mitarbeiter und die Öffentlichkeit.
Eine hochwertige Finanzberichterstattung an die Rechnungslegungsadressaten ist dabei
vorausgesetzt. Die nachfolgende Beschreibung von Organisations- sowie Kontroll- und
Überwachungsstrukturen zur Sicherstellung der bilanziell richtigen und gesetzesmäßigen
Erfassung, Aufbereitung, Würdigung von unternehmerischen Sachverhalten und deren anschließende
Übernahme in die einzelnen Instrumente der Rechnungslegung sind Teil eines unternehmensweiten
Risikomanagementsystems und Internen Überwachungssystems, das aus einem unternehmensweiten
internen Kontrollsystem, einem unternehmensweiten Controlling und der Internen Revision
besteht.
Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem der MTU im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess
gewährleistet einen effizienten Rechnungslegungsprozess, in dem Fehler weitestgehend
vermieden, jedenfalls aber frühzeitig entdeckt werden.
| ― |
Das rechnungslegungsbezogene RMS ist integraler Teil eines umfassenden unternehmensweiten
Risikomanagementsystems des Konzerns. Es bildet die Basis für eine einheitliche und
angemessene Behandlung von Risiken und deren Kommunikation im Konzern. Die Risiken
der Financial Reporting-Ebene des Konzerns sind Bestandteil der zu überwachenden Unternehmensrisiken. |
||||||
| ― |
Die Ausgestaltung des rechnungslegungsbezogenen Internen Kontrollsystem (IKS) bei
der MTU erfüllt die Anforderungen der Regierungsbegründung des BilMoG, die Definition
des Instituts der Wirtschaftsprüfer IDW e.V. sowie des weltweit anerkannten und etablierten
Framework des Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission (COSO
I) und der unternehmens- sowie konzernspezifischen Gegebenheiten der MTU. Die MTU
versteht unter einem IKS die von der Unternehmensleitung im Unternehmen eingeführten
Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen, die auf die organisatorische Umsetzung der Entscheidungen
der Unternehmensleitung gerichtet sind,
|
Das IKS des MTU-Konzerns stützt sich auf ein internes Steuerungssystem auf Basis effizienter
und effektiver Prozesse sowie auf prozessintegrierte organisatorische Sicherungsmaßnahmen,
die sowohl in die Aufbau- als auch in die Ablauforganisation der MTU und ihrer Tochtergesellschaften
integriert sind. Prozessintegrierte Kontrollen vermindern die Fehlerwahrscheinlichkeit
bzw. unterstützen das Aufdecken von Fehlern.
| ― |
Das interne Revisionssystem nimmt als prozessunabhängige Institution eine wichtige
Stellung im Hinblick auf die Überprüfung der Wirksamkeit und Verbesserung des rechnungslegungsbezogenen
IKS und RMS ein. Die Interne Revision der MTU bewertet Kontroll- und Überwachungssysteme
und trägt zu ihrer Verbesserung bei. Des Weiteren wird sie auch als Berater verstanden,
der darauf ausgerichtet ist, die Geschäftsprozesse im Hinblick auf die Effektivität
des internen Kontrollsystems zu verbessern. Die Charter der Internen Revision entspricht
den nationalen und internationalen Anforderungen des Instituts der Internen Revision
und des Institute for Internal Audit. Außerdem unterliegt die Abteilung Corporate
Audit dem Kodex der Berufsethik. Die Verwaltungsnormen der Internen Revision sind
im Intranet der MTU für jeden Mitarbeiter einsehbar. |
| ― |
Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats berät über das Risikomanagement und die Prüfungsarbeit der Internen Revision und ist nach § 107 Abs. 3 AktG in der Fassung des BilMoG mit der Überwachung der Wirksamkeit des Risikomanagementsystems, der Internen Kontrollsysteme, der Internen Revisionssysteme, des Rechnungslegungsprozesses und der Abschlussprüfung, insbesondere deren Unabhängigkeit befasst. |
| ― |
Die MTU hat eine klare Führungs- und Unternehmensstruktur. Bereichsübergreifende Schlüsselfunktionen
werden zentral gesteuert; gleichzeitig verfügen die Tochtergesellschaften über ein
definiertes Maß an Selbstständigkeit. |
| ― |
Die Integrität und Verantwortlichkeit jedes Mitarbeiters, auch in Bezug auf Finanzen
und Finanzberichterstattung, werden sichergestellt, indem sich jeder Mitarbeiter verpflichtet,
die gesellschaftseigenen Verhaltensgrundsätze zu beachten. |
| ― |
Durch die Beschäftigung von hochqualifiziertem Fachpersonal, gezielte und regelmäßige
Fort- und Weiterbildung, die strenge Einhaltung des Vier-Augenprinzips und eine konsequente
Funktionstrennung in der Finanzbuchhaltung bei der Erstellung und Buchung von Belegen
sowie im Controlling wird die Einhaltung der lokalen und internationalen Rechnungslegungsvorschriften
in Jahres- und Konzernabschlüssen gewährleistet. |
| ― |
Die EDV-Systeme sind durch entsprechende Einrichtungen im EDV-Bereich gegen unbefugte
Zugriffe geschützt. Im Bereich der eingesetzten Finanzsysteme wird, soweit möglich,
Standardsoftware verwendet. Im Rahmen eines umfassenden IT-Konzepts und der IT-Architektur
werden die IT-systemseitigen Application Controls vor dem Hintergrund des hohen Grads
an automatisierten Kontrollen und Plausibilitätskontrollen regelmäßig intern und extern
überprüft. Eine Überprüfung der IT-General Controls findet im Rahmen interner und
externer IT-Revisionen statt. |
| ― |
Alle Jahresabschlüsse von Konzerngesellschaften, die Eingang in die Konzernkonsolidierung
finden, unterliegen mindestens einmal jährlich der Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer
sowie einer prüferischen Durchsicht des verkürzten Konzernabschlusses und Konzern-Zwischenlageberichts
zum Halbjahresfinanzbericht. |
| ― |
Ein adäquates Richtlinienwesen ist eingerichtet und wird gemäß den Anforderungen aktualisiert. |
| ― |
Die am Rechnungslegungsprozess beteiligten Abteilungen und Bereiche werden in quantitativer
wie qualitativer Hinsicht geeignet ausgestattet und regelmäßig geschult. |
| ― |
Erhaltene oder weitergegebene Buchhaltungsdaten werden laufend auf Vollständigkeit
und Richtigkeit überprüft, z.B. durch Stichproben. Durch die eingesetzte Software
finden programmierte Plausibilitätsprüfungen statt, z.B. im Rahmen von Zahlungsläufen,
aber auch im Rahmen des Konsolidierungsprozesses. |
| ― |
Bei allen rechnungslegungsrelevanten Prozessen sind geeignete Kontrollen installiert
(u.a. Vier-Augenprinzip, analytische Prüfungen). |
| ― |
Rechnungslegungsrelevante Prozesse werden auch durch die prozessunabhängige interne
Revision überprüft. |
| ― |
Durch das "Group Accounting", das als direkter Ansprechpartner für die Geschäftsführer
der Tochtergesellschaften für das Reporting und die Jahres- bzw. Monatsabschlüsse
fungiert, erfolgt die Vorbereitung und Erstellung des Konzernabschlusses nach IFRS. |
| ― |
Durch die unterjährige Pflicht aller Tochter- und Joint Venture-Gesellschaften, monatlich
ihre Geschäftszahlen sowohl auf Local-GAAP- als auch auf IFRS-Basis in einem standardisierten
Reportingformat an die Konzernholding zu berichten, werden unterjährige Plan-/Ist-Abweichungen
zeitnah erkannt und es wird die Möglichkeit eröffnet, entsprechend kurzfristig reagieren
zu können. |
| ― |
Das "Group Accounting" überwacht im Rahmen einer monatlichen Berichterstattung sämtliche
den Konzernabschluss betreffenden Prozesse, wie etwa die Kapital-, Schulden-, Aufwands-
und Ertragskonsolidierung und die Zwischenergebniseliminierung, in Verbindung mit
der Abstimmung der Konzerngesellschaften. |
| ― |
Für Sonderthemen im Konzern bzw. in einzelnen Tochter- und Joint Venture-Gesellschaften, wie spezielle Bilanzierungsfragen etc., fungiert das "Group Accounting" auf Holdingebene ebenfalls als zentraler Ansprechpartner und Kontrollorgan der Berichterstattung. Unterjährige Sonderauswertungen auf Anforderungen verschiedener Managementebenen werden ebenfalls durchgeführt. Falls im Rahmen von speziellen und komplexen IFRS-Fragestellungen oder im Rahmen zu prüfender Unternehmensakquisitionen kurzfristiger Unterstützungsbedarf besteht, wird dieser mit qualifizierten Fachkräften oder mit externen Wirtschaftsprüfern abgedeckt. |
Wesentliche Risiken für die Entwicklung des MTU-Konzerns sind das Wechselkursrisiko
des US-Dollar, die Rohstoffpreissituation und allgemeine konjunkturelle Einflüsse.
Sollte sich die derzeitige positive konjunkturelle Entwicklung wieder abschwächen
und sich die teilweise noch schwierige Situation von Unternehmen nicht weiter entspannen,
könnte dies zu einer Veränderung in der Nutzung von Geschäftsreiseflugzeugen sowie
zu einer Zurückhaltung bei der Bestellung neuer Transportkapazitäten führen. Zu weiteren
gesamtwirtschaftlichen Risikopotenzialen zählen steigende Energiekosten sowie ausfallende
und verzögerte Zulieferleistungen. Für die MTU sind aus heutiger Sicht keine bestandsgefährdenden
Risiken aus der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung zu erkennen.
Aufgrund der langen Produktlebenszyklen von Triebwerken ist die MTU im Ersatzteilgeschäft
verstärkt dem Wettbewerb mit Nachahmer-Unternehmen ausgesetzt. Diese Betriebe müssen
die hohen Entwicklungskosten sowie Anlaufverluste im Seriengeschäft nicht finanzieren
und können ihre Produkte und Leistungen zu günstigeren Preisen anbieten. Die sogenannten
PMA-Teile (Parts Manufacturer Approval) stammen von Unternehmen, die die Zulassung
der amerikanischen Behörde FAA haben. Die MTU begegnet den Risiken der Luftfahrtbranche
mit ihrem technologischen Vorsprung, den sie ständig absichert und weiter ausbaut.
Aufgrund der konjunkturellen Abhängigkeit des Flugverkehrs - aber auch aufgrund von
Krisensituationen - kommen Fluggesellschaften immer wieder in wirtschaftliche Schwierigkeiten.
Die angespannte Situation kann durch steigende Treibstoffpreise sowie die angespannte
Finanzierungssituation vieler Airlines zusätzlich verschärft werden. Da die MTU in
verschiedenen Marktsegmenten und Schubbereichen tätig ist, erreicht sie eine marktbezogene
Risikostreuung.
Die MTU erwartet derzeit keine wesentliche Beeinträchtigung der Vermögens-, Finanz-
und Ertragslage aus den Branchenrisiken.
Strategische Risiken sind im Wesentlichen Fehleinschätzungen bei Entscheidungen über
Triebwerksbeteiligungen, beim Aufbau neuer Standorte und bei möglichen M&A-Aktivitäten.
Das Geschäftsmodell der MTU ist insbesondere im OEM-Segment langfristig ausgelegt.
Zwischen einer positiven Triebwerksentscheidung und dem Break Even liegen im zivilen
Bereich viele Jahre der Entwicklung und des Serienanlaufs. Im Zeitverlauf können sich
die wirtschaftlichen und technologischen Rahmenbedingungen ändern und die Airlines
als Endkunden können sich in einer späteren Phase für ein anderes Triebwerk entscheiden.
Die MTU begegnet den strategischen Risiken mit hochqualifizierten Spezialisten in
der Entscheidungsphase sowie dokumentierten Prozessen im Rahmen von Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen,
die eine entsprechende Risikobetrachtung mit unterschiedlichen Szenarien verbindlich
vorschreiben. Durch die breite Produktpalette - mit Triebwerken in allen Schubklassen
- sind die Risiken breit gestreut und Abhängigkeiten von einzelnen Triebwerksprogrammen
minimiert.
Die MTU sieht derzeit keine strategischen Risiken, die zu einer Bestandsgefährdung
des Unternehmens führen könnten.
Auftraggeber im Militärischen Triebwerksgeschäft sind nationale und multinationale
Behörden, deren Budgets stark von der Lage der öffentlichen Haushalte abhängen. Bei
angespannter Haushaltslage besteht das Risiko von Auftragsverschiebungen bzw. Stornierungen.
Im Militärischen Triebwerksgeschäft ist das Unternehmen in internationale Kooperationen
eingebunden und durch eine gemeinsame Interessensvertretung werden Risiken begrenzbarer.
Bestehende Verträge im militärischen Bereich sind in der Regel langfristig ausgelegt,
sodass Preisänderungen weitestgehend ausgeschlossen sind.
Der zivile Triebwerksmarkt ist ein Oligopol, in dem die MTU ihre Produkte überwiegend
im Rahmen von Risk- and Revenue-Sharing-Partnerschaften vertreibt. Die Konsortialführer
dieser Partnerschaften bestimmen Preise, Konditionen und Nebenleistungen und die MTU
muss sich als Konsortialpartner an diese Vorgaben halten. Sie ist durch diese Partnerschaften
an den führenden Triebwerksprogrammen der großen Hersteller beteiligt. Kunden dieser
Risk- and Revenue-Sharing-Partnerschaften im Zivilen Triebwerks- und Instandhaltungsgeschäft
sind Fluggesellschaften. Um zivile Serientriebwerke zu vermarkten, werden den Kunden
vielfältige Zugeständnisse gemacht. Aufgrund der Risk- and Revenue-Sharing-Verträge
muss die MTU die Zusagen gemäß ihrem Programmanteil erfüllen. Die gleiche Interessenslage
der Partner verhindert ein überzogenes Entgegenkommen bei Vertragsverhandlungen. Programmübergreifend
findet ein Risikoausgleich statt: Zugeständnisse an große Kunden in anlaufenden Programmen
werden durch sinkende Vermarktungsaufwendungen bei älteren Programmen ausgeglichen.
Aus heutiger Sicht sind für die MTU keine bestandsgefährdenden Marktrisiken erkennbar.
Im Zivilen und Militärischen Triebwerksgeschäft erbringt die MTU Entwicklungsleistungen,
bei denen Verzögerungen und Kostensteigerungen auftreten können. Das Unternehmen sichert
die strikte Einhaltung der Zeitpläne und Budgets ab, indem das Projektmanagement ständig
überwacht wird und entsprechende Gegenmaßnahmen ergriffen werden. Die Einbindung in
Kooperationen ermöglicht eine partnerschaftliche Zusammenarbeit über Unternehmensgrenzen
hinweg und bewirkt eine Risikostreuung.
Die Produkte der MTU unterliegen strengsten Sicherheitsanforderungen. Für ihre Tätigkeit
benötigt die Gesellschaft eine Reihe von Behördenzulassungen, insbesondere vom Luftfahrtbundesamt
und der US-amerikanischen FAA. Diese Zulassungen gelten nur für bestimmte Zeiträume,
zur Verlängerung sind neue Prüfungen notwendig. Detailliert beschriebene Produktions-
und Reparaturprozesse gewährleisten die Einhaltung aller Regeln.
Die MTU ist in einigen Bereichen der Rohstoffversorgung, bei einzelnen Teilen und
Komponenten sowie bei der Bereitstellung spezifischer Dienstleistungen von Lieferanten
und Drittanbietern abhängig. Es kann zu Lieferantenausfällen, Qualitätsproblemen und
Preiserhöhungen kommen. Um unabhängiger agieren zu können, strebt die MTU die Verpflichtung
mehrerer gleichwertiger Lieferanten für Material, Teile und Dienstleistungen an. Mit
"Single source"-Lieferanten vereinbart die MTU langfristige Verträge, um die Versorgung
auch bei plötzlich auftretenden Engpässen zu sichern und sich vor kurzfristigen Preiserhöhungen
zu schützen. Dank der breit gestreuten Zulieferkette sind die Risiken beherrschbar.
Derzeit kann die MTU keine Wesentlichen oder bestandsgefährdenden Risiken aus Triebwerksprogrammen
erkennen. Aufgrund der langen Laufzeiten können sich jedoch Änderungen von zugrunde
gelegten Zinssätzen und Auslieferungsverschiebungen erheblich auf die Bewertung der
Triebwerksprogramme auswirken.
Die MTU hat für ihre Mitarbeiter weltweit gültige Richtlinien und Verhaltensregeln
entwickelt, mit denen das Unternehmen verbindliche Standards in der internen und externen
Kommunikation anstrebt. Mitarbeiter, die mit vertraulichen oder sogenannten Insiderinformationen
zu tun haben, verpflichten sich, die entsprechenden Vorschriften, etwa die des deutschen
Anlegerschutzverbesserungsgesetzes, einzuhalten und mit den Informationen verantwortungsvoll
umzugehen.
Der Erfolg des Unternehmens ist maßgeblich vom Engagement, der Motivation und den
Fähigkeiten der Mitarbeiter abhängig. In der Luftfahrtbranche herrscht großer Wettbewerb,
hoch qualifizierte Mitarbeiter für die Entwicklung, Herstellung und Instandhaltung
technischer Spitzenprodukte zu gewinnen. Verbunden damit ist ein Fluktuationsrisiko.
Die MTU begrenzt diese Risiken durch intensive Weiterbildungs- und Nachwuchskräfteprogramme
sowie leistungsgerechte Vergütungen, Stellvertreterregelungen und frühzeitige Nachfolgeplanungen.
Die neu anlaufenden Triebwerksprogramme erfordern in den nächsten Jahren hohe Entwicklungskapazitäten.
Dieser Herausforderung begegnet die MTU durch den Aufbau zusätzlicher Entwicklungskompetenz
in München und am Standort in Polen sowie durch Kooperationen mit Hochschulen.
Das schwankende Geschäftsvolumen stellt die MTU vor die Herausforderung einer Kapazitätssteuerung.
Darauf reagiert das Unternehmen mit dem flexiblen Einsatz bzw. der Weiterqualifikation
von Mitarbeitern in andere Bereiche; die MTU nutzt aber auch die natürliche Fluktuation
sowie die Arbeitszeitflexibilität im Rahmen des Abbaus von Gleitzeitguthaben.
Haftungsrisiken, die durch Personal verursacht werden könnten, sind versichert. Die
Personalrisiken sind als gering einzustufen.
Risiken im IT-Bereich sind der Verlust geheimer Daten durch Spionage oder Systemausfälle.
Die MTU ist aufgrund ihres Geschäfts mit militärischen Kunden im Umgang mit geheimen
Daten und deren Sicherung besonders sensibel und verfügt über ein weit entwickeltes
Daten- und Geheimschutz-System. Bei der Einführung neuer IT-Systeme kann es zu Störungen
der Arbeitsabläufe kommen. Derartige Risiken minimiert die MTU durch den Einsatz ausgebildeter
Experten und eines professionellen Projektmanagements. Die Risiken aus diesem Bereich
hält die MTU für beherrschbar.
Mehr als 80 % der Umsatzerlöse der MTU werden in US-Dollar erzielt (im Jahr 2010 umgerechnet
rund 2.250 Mio. €). Ein Großteil der Aufwendungen ist in US -Dollar fakturiert, um
eine "natürliche Sicherung" zu schaffen. Die übrigen Aufwendungen fallen hauptsächlich
in Euro und in geringem Umfang in Polnischen Zloty, Chinesischen Renminbi und Kanadischen
Dollar an. Die Gewinne sind vom Zeitpunkt des Auftragseingangs bis zur Auslieferung
von den Wechselkursschwankungen des US-Dollar gegenüber diesen Währungen in dem Ausmaß
abhängig, in dem es die MTU unterlässt, ihr aktuelles und zukünftiges Nettowährungsrisiko
durch Finanzinstrumente abzusichern. In Übereinstimmung mit der Unternehmenspolitik,
Gewinne nur aus dem operativen Geschäft und nicht aus Währungsspekulationsgeschäften
zu erwirtschaften, nutzt die MTU Sicherungsstrategien ausschließlich, um die Auswirkungen
der Volatilität des Dollarkurses auf das EBIT zu steuern und zu minimieren.
Die von der MTU eingesetzten Finanzinstrumente sichern den überwiegenden Teil des
Nettowährungsrisikos ab. So ist nur ein geringer Teil des US-Dollar-Überschusses Währungsrisiken
ausgesetzt. Der nicht gesicherte Teil künftiger Zahlungsströme wird zum Zeitpunkt
des Zahlungseingangs mit dem Euro-Kassakurs umgerechnet.
Die MTU verwaltet ein langfristiges Sicherungsportfolio mit einer Laufzeit von mehreren
Jahren.
Für Bilanzierungszwecke bestimmt die MTU aus Vorsichtsgründen nur einen Teil der sicheren
zukünftigen Cashflows als gesicherte Position, um das erwartete Netto-Fremdwährungsrisiko
abzusichern. Als Sicherungsinstrumente werden in erster Linie Devisentermingeschäfte
eingesetzt.
Weitere ausführliche Erläuterungen zu Finanzinstrumenten (einschließlich der Bestände
der Derivate zum 31. Dezember 2010) sind im Konzernanhang in Abschnitt 41. (Risikomanagement
und Finanzderivate) enthalten.
Aufgrund der langfristigen Sicherungsstrategie sind die Wechselkursrisiken beherrschbar.
Im Zivilen Triebwerksgeschäft und in der Zivilen Instandhaltung sind Fluggesellschaften
indirekte und direkte Kunden der MTU. Bei diesen Gesellschaften können finanzielle
Probleme auftreten. Ihre Situation wirkt sich auf die Forderungen der MTU und ihrer
Partner aus. Die Kooperationsführer im zivilen Serien- und Ersatzteilgeschäft betreiben
ein intensives Forderungsmanagement. In der Zivilen Triebwerksinstandhaltung kontrollieren
die Verantwortlichen der MTU offene Forderungen in kurzen Zyklen. Vor Vertragsabschlüssen
werden Risiken beurteilt und Sicherungsmaßnahmen festgelegt. Soweit angeboten nutzt
die Gesellschaft die Absicherung politischer Kreditrisiken durch Hermesdeckung. Grundsätzlich
vermeidet der Konzern unkalkulierbare Geschäftsabschlüsse, sodass die MTU diese Risiken
für überschaubar und beherrschbar hält.
Compliance Risiken bestehen in allen Bereich des Unternehmens. Sie bezeichnen das
Risiko, dass sich Führungskräfte oder Mitarbeiter des Unternehmens nicht an die Gesetze
und Vorschriften halten oder aber unternehmensinterne Richtlinien missachten. Besonders
kritisch könnte dies z.B. in Bereichen sein, in denen der Schutz geheimer Dokumente
und Informationen eine wesentliche Rolle spielt.
Zur Risikominimierung und zur Sicherung der Compliance hat die MTU eine Reihe von
Maßnahmen festgelegt:
| ― |
weltweit verbindliche und konzernweit gültige Verhaltensgrundsätze, |
| ― |
Online Compliance-Training aller betroffenen Bereiche und Mitarbeiter, |
| ― |
Einrichtung einer Ansprechstelle bei Verdacht auf illegale Handlungen, |
| ― |
Einrichtung eines Compliance Boards, |
| ― |
kontinuierliche Sicherheitsüberprüfungen von Mitarbeitern. |
Nicht ausgeschlossen werden kann das Eintreten eines Compliance-relevanten Sachverhalts,
sei es aufgrund von Unkenntnis einzelner Mitarbeiter oder durch vorsätzliche, kriminelle
Handlungen.
Auch in der Luftfahrtindustrie kann es trotz höchster Qualitätsansprüche in der Fertigung
und Instandhaltung zu Unfällen kommen. Im Militärischen Triebwerksgeschäft (mit Ausnahme
des Exports) ist die MTU durch Freistellungen weitgehend von der Haftung für Produktrisiken
befreit. Die verbleibenden Haftungen, insbesondere im Zivilen Triebwerksgeschäft,
sind durch vertragliche Vereinbarungen und Versicherungspolicen mit einer hohen Deckung
abgesichert - dazu zählt die Luftfahrthaftpflicht. Bestandsgefährdende Risiken durch
Feuer und Betriebsunterbrechungen sind ebenfalls versichert. Durch die Limitierung
der Haftungsrisiken und die Versicherungsdeckungen sind die Risiken überschaubar und
kalkulierbar.
Die MTU sieht keine nennenswerten (steuer-)rechtlichen Risiken, die einen wesentlichen
Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben könnten.
Die MTU unterliegt zahlreichen Umweltschutzgesetzen und -vorschriften. Durch den Einsatz
chemischer Stoffe in der Fertigung sowie Emissionen der Prüfstände kann es bei einer
Verschärfung der Umweltauflagen zu zusätzlichen Investitionskosten kommen. Näheres
findet sich unter Abschnitt 1.5. (Unternehmerische Verantwortung) im Konzernlagebericht.
Für das Betreiben bestimmter Produktionsanlagen benötigt die MTU spezielle Zulassungen.
Auflagen müssen strikt eingehalten werden und die Dokumentation gesichert sein. Ein
nach DIN EN ISO 14001 zertifiziertes Umwelt-Management minimiert Risiken in diesem
Bereich.
Das Unternehmen sieht keine Risiken aus Steuerungs- und Kontrollsystemen sowie Organisations-
und Führungsrisiken.
Generell besteht bei gemeinsam geführten Unternehmen, in denen Entscheidungen gemeinsam
getroffen werden müssen, das Risiko von Meinungsverschiedenheiten.
|
|
SWOT- Analyse des MTU-Konzerns | |||
|
|
|
Stärken |
|
Schwächen |
|
|
■ | Technologische Führerschaft | ■ | Starke US-Dollar Abhängigkeit |
|
|
|
- OEM: Modulkompetenz Niederdruck-Turbine, Hoch-/Mitteldruckverdichter - MRO: High-Tech Repair-Kompetenz |
■ |
Zyklisches Geschäft |
|
|
■ |
Ausgewogener Mix zwischen Serien- und Aftermarket-Geschäft, von der Entwicklung über Herstellung bis zu Instandhaltung |
■ |
Im Vergleich zu den OEMs kleine Unternehmensgröße |
| Unternehmens- spezifisch |
■ | Fokussierung auf margenstarkes Triebwerksgeschäft |
|
|
|
|
■ | Engagiert im Wachstumsmarkt Asien (MTU Maintenance Zhuhai) |
|
|
|
|
■ | Langfristige Verträge in OEM-Geschäft, Einbindung in Kooperationen und Konsortien |
|
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|
|
■ | Qualität und Liefertreue bilden die Basis für zuverlässige Partnerschaften |
|
|
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|
■ | Kundennähe des MRO-Vertriebs |
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|
■ | Solide Finanzierungsstruktur bietet Chancen auf M&A-Aktivitäten und Programmbeteiligungen |
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|
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|
Chancen |
|
Risiken |
|
|
■ | Langfristig wachsendes Marktumfeld in den Geschäftsbereichen | ■ | Geringe und volatile Profitabilität der Endkunden (Airlines), ggf. Finanzierungsengpässe aufgrund eines konjunkturellen Downturns |
|
|
■ | Steigende technologische Anforderungen an zukünftige Triebwerke | ■ | Hochtechnologische Entwicklungen bergen Risiken hinsichtlich Termin- und Kostenansätzen |
|
|
■ |
Gute Marktchancen für sparsame Triebwerkskonzepte wie GTF bei langfristig steigenden Ölpreisen |
■ |
Nachahmer / PMA-Parts |
| Marktspezifisch | ■ | Solide Finanzierungsstruktur und technologische Führerschaft bieten Chancen auf Programmbeteiligungen MRO-Wachstum in Schwellenländern |
■ | Eintritt Schwellenländer in die Aerospace-Industrie |
|
|
■ | Outsourcingaktivitäten der Airlines aufgrund der Konzentration auf das Kerngeschäft bieten zusätzliche Marktchancen im MRO-Segment | ■ | Angespannte öffentliche Haushaltstage sowie Bundeswehr-Strukturreform führt ggf. zu rückläufigen Verteidigungs-Budgets |
|
|
■ | Stärkere Synergienutzung zwischen den kommerziellen Geschäftsfeldern | ■ | Schwieriger Lizenzzugang im MRO-Segment |
|
|
■ | positive Wechselkursentwicklung US-Dollar | ■ | negative Wechselkursentwicklung US-Dollar |
Gegenüber dem Vorjahr hat sich zum 31. Dezember 2010 keine wesentliche Änderung der
Risikolage ergeben. Eine Addition der wichtigsten Einzelrisiken ist nach Konzernmeinung
nicht angemessen, da ein paralleles Eintreten hypothetischer Risiken unwahrscheinlich
ist.
Die Risiken sind beherrschbar; der Fortbestand des MTU-Konzerns ist aus heutiger Sicht
nicht gefährdet. Grundlegende Änderungen der Risikolage erwartet die MTU derzeit nicht.
Organisatorisch hat die MTU alle Voraussetzungen geschaffen, um frühzeitig über mögliche
Risikosituationen informiert zu sein.
Die nach § 161 des Aktiengesetzes vorgeschriebene Erklärung wurde vom Vorstand und
vom Aufsichtsrat abgegeben und der Öffentlichkeit dauerhaft zugänglich gemacht unter
www.mtu.de.
Erläuterungen zu Unternehmensführungspraktiken, die über die gesetzlichen Anforderungen
hinausgehen, sind dem Corporate Governance Bericht zu entnehmen.
Die Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat wird im Corporate Governance Bericht
erläutert.
Der Vergütungsbericht erläutert die Grundzüge, die auf die Festlegung der Vergütung
von Vorstand und Aufsichtsrat der MTU Aero Engines Holding AG Anwendung finden, sowie
Höhe und Struktur der Vorstands- und Aufsichtsratsvergütung. Der Vergütungsbericht
richtet sich nach den Vorgaben des § 314 Absatz 1 Nr. 6 HGB, dem am 13. Dezember 2010
verabschiedeten Deutschen Rechnungslegungsstandard DRS 17 "Berichterstattung über
die Vergütung der Organmitglieder" sowie den Empfehlungen des Deutschen Corporate
Governance Kodex. Ferner wird damit den in IAS 24 "Related Party Transactions" normierten
Anforderungen der International Financial Reporting Standards (IFRS) bezüglich der
Angaben zur Vergütung des Managements in Schlüsselpositionen ("Key Management Personnel
Compensation") Rechnung getragen.
Der Aufsichtsrat beschließt für die Mitglieder des Vorstands auf Vorschlag des Aufsichtsratsvorsitzenden
das Vergütungssystem, einschließlich der wesentlichen Vertragselemente, und überprüft
es regelmäßig. Die durch das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG)
vom 5. August 2009 neu implementierten verschiedenen gesetzlichen und regulatorischen
Regelungen hat der Aufsichtsrat in 2009 bzw. 2010 zum Anlass genommen, sich erneut
mit der Vergütungsstruktur zu befassen und diese unter Berücksichtigung und Einbeziehung
der nachfolgenden Aspekte für die Zukunft entsprechend der Intention des Gesetzgebers
im VorstAG neu zu gestalten. Bei der Gestaltung der neuen Vergütungsstruktur war ein
unabhängiger externer Vergütungsberater eingebunden.
Im Vordergrund des fortentwickelten Systems steht, die Vergütung des Vorstands an
einer nachhaltigen und auf Langfristigkeit ausgerichteten Unternehmensführung und
-Entwicklung zu orientieren. Dies bedingt eine angemessene Zusammensetzung von festen
und variablen Vergütungsbestandteilen. Ferner werden - noch umfangreicher als bisher
- mehrjährige Bemessungsgrundlagen für die variable Vergütung etabliert sowie große
Teile der variablen Vergütung aufgeschoben gewährt. Die aufgeschoben gewährten variablen
Vergütungselemente können auch wieder gänzlich entfallen. Die Interessen der Mitglieder
des Vorstands sollen durch die dauerhafte Beteiligung am Unternehmen mit den Interessen
des Unternehmens verbunden werden.
Die Mitglieder des Vorstands erhielten für das Geschäftsjahr 2010 für ihre Vorstandstätigkeit
eine nach den Vorschriften der IAS / IFRS ermittelte Gesamtvergütung von insgesamt
8.671.911 € (Vorjahr: 7.781.882 €).
Die Gesamtvergütung setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen:
|
|
|
2010 | 2009 | ||
|
|
|
in €1) | in % | in €1) | in % |
| Kurzfristig fällige Leistungen |
|
|
|
|
|
|
|
Erfolgsunabhängige Komponenten | 2.395.390 |
|
2.921.410 |
|
|
|
Erfolgsbezogene Komponenten ohne langfristige Anreizwirkung2) | 1.645.673 |
|
2.565.000 |
|
| Summe | 4.041.063 | 46,6 | 5.486.410 | 70,5 | |
| Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses |
|
|
|
|
|
|
|
Dienstzeitaufwand3) | 3.080.874 |
|
2.029.355 |
|
| Summe | 3.080.874 | 35,5 | 2.029.355 | 26,1 | |
| Andere langfristig fällige Leistungen |
|
|
|
|
|
|
|
Erfolgsbezogene Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung | 1.080.327 |
|
0 |
|
| Summe | 1.080.327 | 12,5 | 0 | 0,0 | |
| Aktienbasierte Vergütungen |
|
|
|
|
|
|
|
Erfolgsbezogene Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung | 469.647 |
|
266.117 |
|
| Summe | 469.647 | 5,4 | 266.117 | 3,4 | |
| Gesamtvergütung | 8.671.911 | 100,0 | 7.781.882 | 100,0 | |
1)
Die Zahlen beziehen sich auf Vorstandsmitglieder, die im jeweiligen Berichtsjahr tätig
waren, und auf ihre Vorstandstätigkeit.
2)
Unmittelbar ausgezahlt
3)
Ohne Zinsaufwand gemäß DRS 17 vom 13. Dezember 2010; Vorjahr entsprechend angepasst
Aus Mandaten für konzerneigene Gesellschaften erhielten die Mitglieder des Vorstands
keine Vergütung. Mitglieder des Vorstands erhielten vom Unternehmen keine Kredite.
Der Aufsichtsrat legt die Gesamtvergütung (sog. Zieldirektvergütung) und ihre Zusammensetzung
für die Mitglieder des Vorstands auf Vorschlag des Aufsichtsratsvorsitzenden fest.
Von der Zieldirektvergütung sind 40 % erfolgsunabhängig und 60 % erfolgsbezogen gestaltet.
Von den erfolgsbezogenen Komponenten sind rund die Hälfte an die Entwicklung des Aktienkurses
der MTU Aero Engines Holding AG gekoppelt.
Im Einzelnen enthält die Zieldirektvergütung die folgenden Komponenten:
| ― |
Erfolgsunabhängige Komponenten |
||||
| ― |
Erfolgsbezogene Komponenten
Die Zielerreichung beträgt je nach erreichtem Rang zwischen 0 und 150 %, bei Erreichen
des mittleren Rangs 100 %. Der Auszahlungsbetrag errechnet sich aus der Anzahl der
tatsächlichen Performance Shares, multipliziert mit dem durchschnittlichen Aktienkurs
der MTU Aero Engines Holding AG während der letzten 30 Börsenhandelstage vor Ende
des Bemessungszeitraums. Die maximale Auszahlung ist auf 300 % der individuellen langfristigen
Zielvergütung begrenzt. Im Fall von außerordentlichen Entwicklungen kann der Aufsichtsrat
die Auszahlungshöhe weiter begrenzen. |
Die Vorstandsmitglieder erhielten für die Jahre 2010 und - soweit zutreffend und vergleichbar
- 2009 die nachstehenden Vergütungskomponenten für ihre Tätigkeit im Vorstand:
| Mitglieder des Vorstands | Geschäftsjahr | Erfolgsunabhängige Komponenten | Erfolgsbezogene Komponenten | |||
|
|
|
Grundgehalt | Sonstige Leistungen1) |
ohne langfristige Anreizwirkung (nicht aufgeschoben2) |
mit langfristiger Anreizwirkung (aufgeschoben3) |
|
| in € |
|
|
|
|
Nicht Aktienbasiert | Aktienbasiert |
| Egon Behle | 2010 | 925.002 | 21.329 | 781.480 | 228.238 | 147.942 |
|
|
2009 | 1.100.004 | 21.144 | 1.045.000 | 0 | 151.615 |
| Dr. Rainer Martens | 2010 | 450.000 | 11.203 | 277.776 | 273.886 | 88.368 |
|
|
2009 | 600.000 | 13.391 | 475.000 | 0 | 11.712 |
| Dr. Stefan Weingartner | 2010 | 450.000 | 22.078 | 277.776 | 273.886 | 115.819 |
|
|
2009 | 500.004 | 20.060 | 475.000 | 0 | 51.505 |
| Reiner Winkler | 2010 | 500.004 | 15.774 | 308.640 | 304.317 | 117.517 |
|
|
2009 | 650.004 | 16.803 | 570.000 | 0 | 51.285 |
| Mitglieder des Vorstands | Gesamtvergütung |
|
|
|
| in € |
|
| Egon Behle | 2.103.991 |
|
|
2.317.763 |
| Dr. Rainer Martens | 1.101.233 |
|
|
1.100.103 |
| Dr. Stefan Weingartner | 1.139.559 |
|
|
1.046.569 |
| Reiner Winkler | 1.246.252 |
|
|
1.288.092 |
1)
Die Sonstigen Leistungen beinhalten geldwerte Vorteile aus der Überlassung von Dienstfahrzeugen
in Höhe von 64.109,28 (Vorjahr: 62.759,35) und für den Vorstand abgeschlossene Unfallversicherungen
in Höhe von 6.274,44 (Vorjahr: 8.638,58). €
2)
Unmittelbar nach Ende des Geschäftsjahres ausgezahlt
3)
Die erfolgsbezogenen Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung (nicht aktienbasiert)
betreffen den aufgeschobenen Teil (50 %) der Jahreserfolgsvergütung (Deferral 1 und
2). Die erfolgsbezogenen Komponenten mit langfristig aktienbasierter Anreizwirkung
beinhalten aufgeschobene PSP-, SMP- und MSP-Vergütungsbestandteile. Die Anzahl der
im Geschäftsjahr 2010 den Mitgliedern des Vorstands im Rahmen des PSP und SMP vorläufig
gewährten Performance Shares wurde mittels Division der jeweiligen Zielbeträge durch
den Betrag, der dem durchschnittlichen XETRA-Aktienkurs der MTU der letzten 30 Börsenhandelstage
vor Planbeginn entspricht, ermittelt. Hieraus ergab sich de folgende vorläufige Anzahl
von Performance Shares, die den Ausgangswert für die Ermittlung der erfolgsbezogenen
Auszahlung nach Ende der jeweiligen Bemessungszeiträume darstellt.
Die erfolgsbezogenen Komponenten haben sich im Geschäftsjahr 2010 wie folgt ermittelt:
Im Geschäftsjahr 2010 wurden die zu Geschäftsjahresbeginn festgelegten Konzernziele
EBIT-bereinigt in Höhe von 285,0 Mio. € und Free Cashflow in Höhe von 125,0 Mio. mit
dem tatsächlichen EBIT-bereinigt in Höhe von 311,3 Mio. € (Vorjahr: 292,3 Mio. €)
und dem tatsächlichen Free Cashflow in Höhe von 144,8 Mio. € (Vorjahr: 120,2 Mio.
€) deutlich übertroffen.
Beim Konzernziel EBIT-bereinigt betrug die Zielerreichung 149,2 % und beim Konzernziel
Free Cashflow 180,0 %. Die Gesamtzielerreichung betrug damit 164,6 %. Abweichend hiervon
ergab sich für die für Herrn Behle erst ab 1. Juli 2010 anzuwendenden Vergütungsbestimmungen
eine zeitanteilige Gesamtzielerreichung von 100 % bezogen auf den bis zu diesem Zeitpunkt
gültigen Basiswert für das erste Halbjahr 2010.
Die Anzahl der im Geschäftsjahr 2010 den Mitgliedern des Vorstands im Rahmen des PSP
vorläufig gewährten Performance Shares wurde mittels Division der jeweilig gewährten
Zielbeträge durch den durchschnittlichen XETRA-Aktienkurs der MTU der letzten 30 Börsenhandelstage
vor Planbeginn ermittelt. Der Aufsichtsrat hat am 10. März 2010 die Änderung der Vergütungssystematik
mit Wirkung zum 1. Januar 2010 beschlossen. Abweichend hiervon erfolgte die Anpassung
für Herrn Behle mit Wirkung zum 1. Juli 2010.
Zum Zeitpunkt der Gewährung des PSP ergab sich die folgende Anzahl von Performance
Shares, die den Ausgangswert für die Ermittlung der erfolgsbezogenen Auszahlung nach
Ende des Erdienungszeitraums für die erste Tranche im Rahmen des PSP darstellt:
| Performance Share Plan | Durchschnittlicher Xetra-Aktienkurs in den 30 Tagen vor dem Gewährungszeitpunkt |
Gewährte Performance Shares |
Ausgeübte Performance Shares |
Verwirkte Performance Shares |
||
|
|
|
Stand am 01.01.2010 |
Zugang in 2010 |
Stand am 31.12.2010 |
Performance Shares 2010 |
Performance Shares 2010 |
| (Angaben in Stück bzw. )€ | € | Stück | Stück | Stück | Stück | Stück |
| Egon Behle |
|
|
|
|
|
|
| Performance Shares Tranche 1 v. 1.7.2010 | 46,64 |
|
12.061 | 12.061 |
|
|
| Summe | 46,64 | 0 | 12.061 | 12.061 | 0 | 0 |
| Dr. Rainer Martens |
|
|
|
|
|
|
| Performance Shares Tranche 1 v. 1.1.2010 | 36,63 |
|
9.214 | 9.214 |
|
|
| Summe | 36,63 | 0 | 9.214 | 9.214 | 0 | 0 |
| Dr. Stefan Weingartner |
|
|
|
|
|
|
| Performance Shares Tranche 1 v. 1.1.2010 | 36,63 |
|
9.214 | 9.214 |
|
|
| Summe | 36,63 | 0 | 9.214 | 9.214 | 0 | 0 |
| Reiner Winkler |
|
|
|
|
|
|
| Performance Shares Tranche 1 v. 1.1.2010 | 36,63 |
|
10.238 | 10.238 |
|
|
| Summe | 36,63 | 0 | 10.238 | 10.238 | 0 | 0 |
| Gesamt / Durchschnitt | 39,13 | 0 | 40.727 | 40.727 | 0 | 0 |
| Performance Share Plan | Verfallene Performance Shares |
Am Ende des Geschäftsjahres noch nicht ausübbare Performance Shares |
Restlaufzeit der Performance Shares |
|
|
|
Performance Shares 2010 |
Stand am 31.12.2010 |
Beizulegender Zeitwert 31.12.2010 |
Stand am 31.12.2010 |
| (Angaben in Stück bzw. )€ | Stück | Stück | € | Monate |
| Egon Behle |
|
|
|
|
| Performance Shares Tranche 1 v. 1.7.2010 |
|
12.061 | 30,67 | 42 |
| Summe | 0 | 12.061 | 30,67 | 42 |
| Dr. Rainer Martens |
|
|
|
|
| Performance Shares Tranche 1 v. 1.1.2010 |
|
9.214 | 32,35 | 36 |
| Summe | 0 | 9.214 | 32,35 | 36 |
| Dr. Stefan Weingartner |
|
|
|
|
| Performance Shares Tranche 1 v. 1.1.2010 |
|
9.214 | 32,35 | 36 |
| Summe | 0 | 9.214 | 32,35 | 36 |
| Reiner Winkler |
|
|
|
|
| Performance Shares Tranche 1 v. 1.1.2010 |
|
10.238 | 32,35 | 36 |
| Summe | 0 | 10.238 | 32,35 | 36 |
| Gesamt / Durchschnitt | 0 | 40.727 | 31,85 | 38 |
Der beizulegende Zeitwert der ersten PSP-Tanche für das Geschäftsjahr 2010, der von
einem unabhängigen Gutachter gemäß den Richtlinien des IFRS 2 je Performance Share
ermittelt wird, belief sich unter Berücksichtigung einer Fluktuation von 4 % zum 1.
Januar 2010 auf 22,96 € und zum 1. Juli 2010 auf 27,13 €. Zum 31. Dezember 2010 betrug
der beizulegende Zeitwert der PSP-Tranche 30,67 € beziehungsweise 32,35 €. Die zugrunde
liegenden Rechnungsgrundlagen sind im Bewertungsgutachten zum Gewährungszeitpunkt
dokumentiert. Die in der Tabelle dargestellten beizulegenden Zeitwerte zum 31. Dezember
2010 wurden unter Berücksichtigung einer unveränderten Fluktuationsannahme von 4 %
ermittelt.
Die Anzahl von zukünftigen Matching Shares ist von der Höhe der Auszahlung aus dem
PSP-Programm abhängig. Zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes kam ein kombiniertes
Verfahren aus Monte-Carlo-Simulation und Black/Scholes zum Einsatz. Unter Verwendung
der identischen Annahmen wie zur Bewertung des LTI wurde hierzu der erwartete Auszahlungsbetrag
bestimmt. Dieser ermittelte Auszahlungsbetrag dient als Basis zur Bewertung des Share
Matching Plan (SMP) nach Black/Scholes. Der beizulegende Zeitwert dieser Forwardoption
zum Zeitpunkt der Optionsgewährung wird unter Berücksichtigung der Ausübungsbedingungen
bilanziert. Der Erdienungszeitraum einer Forwardoption beträgt jeweils 52 Monate.
Der beizulegende Zeitwert des SMP, der von einem unabhängigen Gutachter gemäß den
Richtlinien des IFRS 2 je Performance Share ermittelt wird, belief sich unter Berücksichtigung
einer Fluktuation von 4 % zum 1. Januar 2010 auf 3,72 € und zum 1. Juli 2010 auf 4,23
€. Die zugrunde liegenden Rechnungsgrundlagen sind im Bewertungsgutachten zum Gewährungszeitpunkt
dokumentiert. Für die im Geschäftsjahr 2010 gewährten 40.727 Performance Shares ergibt
sich für das Share Matching Program ein Gesamtaufwand in Höhe von rund 158.000 €.
Hiervon wurden im Geschäftsjahr 2010 rund 31.000 € aufwandswirksam erfasst.
Die Stückzahl wie auch die beizulegenden Zeitwerte der aktienbasierten Einkommenskomponenten
aus dem Matching Stock Program (MSP) ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle. Der
beizulegende Zeitwert dieses Programms wurde nach dem Black-Scholes-Modell bestimmt.
Änderungen der Vertragsbedingungen, zu denen die Eigenkapitalinstrumente gewährt wurden,
wurden berücksichtigt. Zu weiteren Erläuterungen der Ausübungsbedingungen wird auf
den Konzernanhang, Abschnitt 29.4., verwiesen.
Im Geschäftsjahr 2010 erfolgte die Ausübung der im Geschäftsjahr 2008 zugeteilten
vierten Tranche, da die Ausübungshürden übertroffen worden sind. Die aus dieser Tranche
eingebuchten Aktien sind damit - nach einer weiteren Haltefrist von zwei Jahren ab
dem Zeitpunkt der Ausübung der Phantom Stocks - ab dem 30. Juni 2012 frei verfügbar.
Die Zuteilung der fünften Tranche aus dem MSP erfolgte im Geschäftsjahr 2009. Die
Ausübung dieser fünften und letzten Tranche im Rahmen des Matching Stock Program (MSP)
wird von der Entwicklung des Aktienkurses der MTU bis zum Ende der Erdienungsphase
in 2011 bestimmt.
Somit wurden dem Vorstand im Rahmen des Matching Stock Program bis zum 31. Dezember
2010 insgesamt 411.456 Phantom Stocks (Vorjahr: 411.456) gewährt und zugeteilt. Davon
waren zum Ende des Geschäftsjahres 2010 für die restliche Vertragslaufzeit des Matching
Stock Program 144.936 Phantom Stocks (Vorjahr: 289.872) noch nicht ausübbar. Der durchschnittlich
gewichtete Ausübungspreis am 31. Dezember 2010 für noch nicht ausübbare Phantom Stocks
betrug 22,69 € je Phantom Stock (Vorjahr: 25,52 €).
Für die gewährten Phantom Stocks ergibt sich für das Matching Stock Program ein Gesamtaufwand
in Höhe von rund 0,2 Mio. €, der im Geschäftsjahr 2010 erfolgswirksam erfasst wurde.
Im Einzelnen ergibt sich die folgende Entwicklung:
| Tätige Organmitglieder | Gewährte Phantom Stocks1 ) | Zugeteilte Phantom Stocks | ||||
| (Angaben in Stück bzw. ) € | Stand am 01.01.2010 |
Zugang in 2010 |
Stand am 31.122010 |
Stand am 01.01.2010 |
Zugang in 2010 |
Stand am 31.12.2010 |
|
|
Stück |
Stück |
Stück |
Stück |
Stück |
Stück |
| Egon Behle |
|
|
|
|
|
|
| Phantom Stock Tranche 1 v. 6.6.2005 |
|
|
|
|
|
|
| Phantom Stock Tranche 2 v. 6.6.2006 |
|
|
|
|
|
|
| Phantom Stock Tranche 3 v. 6.6.2007 |
|
|
|
|
|
|
| Phantom Stock Tranche 4 v. 6.6.2008 | 72.000 |
|
72.000 | 72.000 |
|
72.000 |
| Phantom Stock Tranche 5 v. 6.6.2009 | 72.000 |
|
72.000 | 72.000 |
|
72.000 |
| Summe | 144.000 | 0 | 144.000 | 144.000 | 0 | 144.000 |
| Dr. Rainer Martens |
|
|
|
|
|
|
| Phantom Stock Tranche 1 v. 6.6.2005 |
|
|
|
|
|
|
| Phantom Stock Tranche 2 v. 6.6.2006 | 7.224 |
|
7.224 | 7.224 |
|
7.224 |
| Phantom Stock Tranche 3 v. 6.6.2007 | 7.224 |
|
7.224 | 7.224 |
|
7.224 |
| Phantom Stock Tranche 4 v. 6.6.2008 | 7.224 |
|
7.224 | 7.224 |
|
7.224 |
| Phantom Stock Tranche 5 v. 6.6.2009 | 7.224 |
|
7.224 | 7.224 |
|
7.224 |
| Summe | 28.896 |
|
28.896 | 28.896 | 0 | 28.896 |
| Dr. Stefan Weingartner |
|
|
|
|
|
|
| Phantom Stock Tranche 1 v. 6.6.2005 |
|
|
|
|
|
|
| Phantom Stock Tranche 2 v. 6.6.2006 |
|
|
|
|
|
|
| Phantom Stock Tranche 3 v. 6.6.2007 |
|
|
|
|
|
|
| Phantom Stock Tranche 4 v. 6.6.2008 | 30.000 |
|
30.000 | 30.000 |
|
30.000 |
| Phantom Stock Tranche 5 v. 6.6.2009 | 30.000 |
|
30.000 | 30000 |
|
30.000 |
| Summe | 60.000 | 0 | 60.000 | 60.000 | 0 | 60.000 |
| Reiner Winkler |
|
|
|
|
|
|
| Phantom Stock Tranche 1 v. 6.6.2005 | 35.712 |
|
35.712 | 35.712 |
|
35.712 |
| Phantom Stock Tranche 2 v. 6.6.2006 | 35.712 |
|
35.712 | 35.712 |
|
35.712 |
| Phantom Stock Tranche 3 v. 6.6.2007 | 35.712 |
|
35.712 | 35.712 |
|
35.712 |
| Phantom Stock Tranche 4 v. 6.6.2008 | 35.712 |
|
35.712 | 35.712 |
|
35.712 |
| Phantom Stock Tranche 5 v. 6.6.2009 | 35.712 |
|
35.712 | 35.712 |
|
35.712 |
| Summe | 178.560 |
|
178.560 | 178.560 | 0 | 178.560 |
| Gesamt | 411.456 | 0 | 411.456 | 411.456 | 0 | 411.456 |
| Tätige Organmitglieder | Ausgeübte Phantom Stocks |
Verwirkte Phantom Stocks |
Verfallene Phantom Stocks |
Am Ende des Geschäftsjahres noch nicht ausübbare Phantom Stocks |
Geldwert2 ) | |
| (Angaben in Stück bzw. ) € | Phantom Stocks 2010 |
Phantom Stocks 2010 |
Phantom Stocks 2010 |
Stand am 31.12.2010 |
Stand am 31.12.2010 |
Beizulegender Zeitwert3 ) |
|
|
Stück |
Stück |
Stück |
Stück |
Monate |
|
| Egon Behle |
|
|
|
|
|
|
| Phantom Stock Tranche 1 v. 6.6.2005 |
|
|
|
|
|
|
| Phantom Stock Tranche 2 v. 6.6.2006 |
|
|
|
|
|
|
| Phantom Stock Tranche 3 v. 6.6.2007 |
|
|
|
|
|
|
| Phantom Stock Tranche 4 v. 6.6.2008 | -72.000 |
|
|
|
|
|
| Phantom Stock Tranche 5 v. 6.6.2009 |
|
|
|
72.000 | 6 |
|
| Summe | -72.000 | 0 | 0 | 72.000 |
|
95.807 |
| Dr. Rainer Martens |
|
|
|
|
|
|
| Phantom Stock Tranche 1 v. 6.6.2005 |
|
|
|
|
|
|
| Phantom Stock Tranche 2 v. 6.6.2006 |
|
|
-7.224 |
|
|
|
| Phantom Stock Tranche 3 v. 6.6.2007 |
|
|
-7.224 |
|
|
|
| Phantom Stock Tranche 4 v. 6.6.2008 | -7.224 |
|
|
|
|
|
| Phantom Stock Tranche 5 v. 6.6.2009 |
|
|
|
7.224 | 6 |
|
| Summe | -7.224 | 0 | -14.448 | 7.224 |
|
5.936 |
| Dr. Stefan Weingartner |
|
|
|
|
|
|
| Phantom Stock Tranche 1 v. 6.6.2005 |
|
|
|
|
|
|
| Phantom Stock Tranche 2 v. 6.6.2006 |
|
|
|
|
|
|
| Phantom Stock Tranche 3 v. 6.6.2007 |
|
|
|
|
|
|
| Phantom Stock Tranche 4 v. 6.6.2008 | -30.000 |
|
|
|
|
|
| Phantom Stock Tranche 5 v. 6.6.2009 |
|
|
|
30.000 | 6 |
|
| Summe | -30.000 | 0 | 0 | 30.000 |
|
33.387 |
| Reiner Winkler |
|
|
|
|
|
|
| Phantom Stock Tranche 1 v. 6.6.2005 | -35.712 |
|
|
|
|
|
| Phantom Stock Tranche 2 v. 6.6.2006 |
|
|
-35.712 |
|
|
|
| Phantom Stock Tranche 3 v. 6.6.2007 |
|
|
-35.712 |
|
|
|
| Phantom Stock Tranche 4 v. 6.6.2008 | -35.712 |
|
|
|
|
|
| Phantom Stock Tranche 5 v. 6.6.2009 |
|
|
|
35.712 | 6 |
|
| Summe | -71.424 | 0 | -71.424 | 35.712 |
|
25.925 |
| Gesamt | -180.648 | 0 | -85.872 | 144.936 |
|
161.055 |
| Tätige Organmitglieder | Geldwert2 ) |
| (Angaben in Stück bzw. ) € | Durchschn. Ausübungspreis |
|
|
€ |
| Egon Behle |
|
| Phantom Stock Tranche 1 v. 6.6.2005 |
|
| Phantom Stock Tranche 2 v. 6.6.2006 |
|
| Phantom Stock Tranche 3 v. 6.6.2007 |
|
| Phantom Stock Tranche 4 v. 6.6.2008 |
|
| Phantom Stock Tranche 5 v. 6.6.2009 | 22,69 |
| Summe | 22,69 |
| Dr. Rainer Martens |
|
| Phantom Stock Tranche 1 v. 6.6.2005 |
|
| Phantom Stock Tranche 2 v. 6.6.2006 |
|
| Phantom Stock Tranche 3 v. 6.6.2007 |
|
| Phantom Stock Tranche 4 v. 6.6.2008 |
|
| Phantom Stock Tranche 5 v. 6.6.2009 | 22,69 |
| Summe | 22,69 |
| Dr. Stefan Weingartner |
|
| Phantom Stock Tranche 1 v. 6.6.2005 |
|
| Phantom Stock Tranche 2 v. 6.6.2006 |
|
| Phantom Stock Tranche 3 v. 6.6.2007 |
|
| Phantom Stock Tranche 4 v. 6.6.2008 |
|
| Phantom Stock Tranche 5 v. 6.6.2009 | 22,69 |
| Summe | 22,69 |
| Reiner Winkler |
|
| Phantom Stock Tranche 1 v. 6.6.2005 |
|
| Phantom Stock Tranche 2 v. 6.6.2006 |
|
| Phantom Stock Tranche 3 v. 6.6.2007 |
|
| Phantom Stock Tranche 4 v. 6.6.2008 |
|
| Phantom Stock Tranche 5 v. 6.6.2009 | 22,69 |
| Summe | 22,69 |
| Gesamt | 22,69 |
1)
Die Zuteilung der Tranchen aus dem Matching Stock Program erfolgt gleichmäßig über
die Jahre 2005-2009. Sie sind nach einem jeweiligen Erdienungszeitraum (vesting period)
von 2 Jahren bis zum 6. Juni 2011 zu den im Matching Stock Program fixierten Bedingungen
ausübbar.Dies war erstmalig in 2007 für die in 2005 zugeteilte erste Tranche der Fall.
Die in den Jahren 2006 und 2007 zugeteilte zweite und dritte Tranche verfielen jeweils,
da der Ausübungspreis der jeweiligen Tranche nicht erreicht wurde (weitere Erläuterungen
sind dem Konzernanhang unter Abschnitt 30.4. zu entnehmen).
2)
Nach Vertragsanpassung im Geschäftsjahr 2007 (zu den Repricing-Erläuterungen siehe
Konzernanhang, Abschnitt 30.4.). Vom Basispreis werden die im laufenden Geschäftsjahr
bezahlten Dividenden abgezogen. Für das zweite Erdienungsjahr einer aktienbasierten
Vergütungstranche wurde die Dividendenzahlung auf Basis des Vorjahres jeweils geschätzt.
3)
Der beizulegende Zeitwert entspricht dem in der Berichtsperiode erfassten Personalaufwand.
Im Geschäftsjahr 2010 wurden ergänzend zur allgemeinen Anpassung der Vorstandsverträge
an die Erfordernisse des Gesetzes zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG)
die Regelungen zur Beendigung der Tätigkeit der Vorstandsmitglieder neu gefasst. Davon
betroffen sind sowohl die Leistungen, die den Vorstandsmitgliedern für den Fall der
regulären Beendigung ihrer Tätigkeit zugesagt worden sind, als auch die Leistungen
für den Fall einer vorzeitigen Beendigung der Tätigkeit.
Die Altersversorgungszusage für die Mitglieder des Vorstands umfassten bis zum 31.
Dezember 2009 im Wesentlichen Ansprüche auf Ruhegehalt, Hinterbliebenenversorgung
und Erwerbsunfähigkeit.
Der Anspruch auf Ruhegehalt entstand nach der bisherigen Regelung mit Vollendung des
60. Lebensjahres. Das jährliche Ruhegehalt betrug 25 % der letzten vor Eintritt des
Versorgungsfalls vereinbarten festen Grundvergütung. Nach Eintritt des jeweiligen
Versorgungsfalls wären die laufenden Ruhegehälter und Hinterbliebenengehälter jährlich
um 1 % angepasst worden.
Die Hinterbliebenenversorgung sah eine Zahlung von 75 % des Ruhegehalts für die Witwe
und von 15 % (30 % bei Vollwaisen) für jedes unterhaltsberechtigte Kind vor. Die Hinterbliebenengelder
waren zusammen auf 100 % des Ruhegehalts begrenzt.
Dem Vorstand wurde für den Fall einer vorzeitigen Beendigung der Tätigkeit aufgrund
von Dienstunfähigkeit eine Erwerbsminderungsrente in Höhe von 25 % der letzten vereinbarten
festen Grundvergütung zugesagt.
Die Vorstandsverträge enthielten für den Fall ihrer Beendigung keine Leistungszusagen
der Gesellschaft. Nur im Fall der vorzeitigen Beendigung des Dienstverhältnisses ohne
Vorliegen eines wichtigen Grundes wurde den Vorstandsmitgliedern eine Zahlung zugesagt,
die der Grundvergütung für die ursprüngliche Restlaufzeit des Vertrages entsprach.
In Übereinstimmung mit den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex waren
diese Zahlungen auf maximal zwei Jahresvergütungen (Abfindungs-Cap) begrenzt.
Den Mitgliedern des Vorstands wird ein Defined Benefit Plan mit beitragsorientierter
Leistungszusage gewährt, die in ihrer Struktur den Versorgungszusagen für Organmitglieder
vergleichbarer Konzerne entspricht.
Mit Wirkung zum 1. Januar 2010 wurde die Altregelung aufgehoben. Ab diesem Datum erwerben
die Herren Behle, Dr. Martens, Dr. Weingartner und Winkler Anwartschaften auf Leistungen
der betrieblichen Altersversorgung gemäß der Versorgungsregelung "MTU PENSION CAPITAL
- Versorgungsbestimmungen für Vorstände der MTU Aero Engines Holding AG". Versorgungsziel
ist eine Rente in Höhe von 60% der neu festgesetzten jeweiligen Grundvergütung nach
15 (Vorstands-) Dienstjahren. Zur Ablösung der Altregelung wurde die bis zum 31. Dezember
2009 erdiente Anwartschaft als Startbaustein festgeschrieben. Die erdiente Anwartschaft
stellt die Leistung gemäß Altregelung im Alter 60 dar, quotiert mit dem Verhältnis
der tatsächlichen Dauer der Konzernzugehörigkeit zu der Zeit vom Beginn der Konzernzugehörigkeit
bis zum vollendeten 60. Lebensjahr. Der Startbaustein stellt den in einen einmaligen
Kapitalbetrag umgerechneten Gegenwert einer Rente dar.
Mit Feststellung des Startbausteins wird für jedes Vorstandsmitglied ein Versorgungskonto
eröffnet, dem jährlich, erstmalig zum 31. Dezember 2010, weitere Kapitalbausteine
gutgeschrieben werden. Die jährlichen Kapitalbausteine werden auf Basis eines individuellen
Beitrags sowie eines altersabhängigen Faktors ermittelt, wobei der altersabhängige
Faktor eine Verzinsung von etwa 6 % pro Jahr bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres
berücksichtigt. Die Beitragszeit ist begrenzt auf 15 Vorstandsdienstjahre bzw. endet
spätestens mit Vollendung des 60. Lebensjahres. Ab Alter 61 wird das Versorgungskonto
bis zur Inanspruchnahme jährlich mit 4 % bis zur Inanspruchnahme verzinst (Bonussumme).
Die Summe der aufgelaufenen jährlichen Kapitalbausteine zzgl. des Startbausteins sowie
zzgl. etwaiger gutgeschriebener Bonussummen bilden das Versorgungskapital, das als
Altersleistung zur Verfügung steht. Im Falle des Todes vor Erreichen des 60. Lebensjahres
werden dem erreichten Stand des Versorgungskontos - unter Berücksichtigung der zugesagten
Beitragszeit - 50 % der bis zur festen Altersgrenze noch erdienbaren Leistungen hinzugerechnet.
Das Versorgungskapital kann im Versorgungsfall wahlweise als Einmalkapital, Kapital
in Raten oder als lebenslange Rente mit 1 %iger Anpassung pro Jahr ausgezahlt werden.
In jedem Versorgungsfall wird das Versorgungskonto zusätzlich gegebenenfalls auf die
Höhe der erreichten Leistung gemäß der Altzusage aufgestockt (Garantiekapital).
Die Versorgungsleistung wird auch nach Ausscheiden aus dem Vorstand erst bei Eintritt
eines Versorgungsfalles (Erreichung der Altersgrenze, Invalidität oder Tod) fällig.
Die Versorgungsanwartschaft ist von Beginn an unverfallbar.
Den Herren Dr. Martens, Dr. Weingartner und Winkler wurde bereits bei der Altregelung
eine Anrechnung von Vordienstzeiten in ehemaligen Konzernunternehmen zugesagt.
Die Basisdaten zu den oben beschriebenen Zusagen und Leistungen sind in folgender
Tabelle individualisiert dargestellt:
| Mitglieder des Vorstands | Regelung bis 31. Dezember 2009 |
Regelung ab 1. Januar 2010 | ||||
| in € | Grundvergütung | Altersrente (25%) |
Startbaustein2) | Garantiekapital3) | Grundvergütung4) | Jährlicher Beitrag5) |
| Egon Behle | 1.100.000 | 275.000 | 1.097.500 | 4.196.500 | 750.000 | 400.000 |
| Dr. Rainer Martens | 600.000 | 150.000 | 1.366.176 | 2.317.650 | 450.000 | 220.000 |
| Dr. Stefan Weingartner | 500.000 | 125.000 | 1.188.427 | 1.931.375 | 450.000 | 200.000 |
| Reiner Winkler1) | 650.000 | 162.500 | 1.625.140 | 2.510.788 | 500.000 | 280.000 |
| Mitglieder des Vorstands | Regelung ab 1. Januar 2010 | |
| in € | Ende der Beitragszeit |
Altersrente (60%) |
| Egon Behle | 01.09.2015 | 450.000 |
| Dr. Rainer Martens | 01.04.2021 | 270.000 |
| Dr. Stefan Weingartner | 01.07.2021 | 270.000 |
| Reiner Winkler1) | 01.09.2016 | 300.000 |
1)
Herrn Winkler wurde zusätzlich ein Sonderbaustein in Höhe von 575.065 zugesagt.
2)
Bis zum 31. Dezember 2009 erdiente Anwartschaften
3)
Zum Umstellungszeitpunkt der Altersversorgung umgerechneter wertgleicher Kapitalbetrag
der der bis zum 31.12.2009 zugesagten Altersversorgungszusage entspricht.
4)
40 % der Jahreszieldirektvergütung (erfolgsunabhängig).
5)
Wird nach einer zum Geschäftsjahresende jährlichen 6 % Verzinsung als Kapitalbaustein
dem jeweiligen Versorgungskonto gutgeschrieben.
Die unterschiedliche Höhe der jährlichen Beiträge in das Versorgungskonto resultiert
aus der unterschiedlichen Restdienstdauer der Vorstandstätigkeit bis zum Ende der
Beitragszeit, den jeweiligen altersabhängigen Faktoren sowie den individuellen versorgungsfähigen
Bezügen. Hierbei ist das Garantiekapital gemäß der neuen Regelung wertgleich zur Altersrente
im Alter 60 gemäß der Altregelung.
Gemäß der Neuregelung vom 1. Januar 2010 werden im Falle der Dienstunfähigkeit vor
Erreichen des 60. Lebensjahres dem Stand des Versorgungskontos ab dem Eintritt der
Erwerbsunfähigkeit 50 % der bis zur maximalen Altersgrenze noch erdienbaren Leistungen
hinzugerechnet, die das Vorstandsmitglied bis zu diesem Zeitpunkt hätte erdienen können.
Basis hierfür sind die zum Zeitpunkt des Ausscheidens zuletzt gültigen Beiträge. Dies
gilt auch im Falle des Todes vor Erreichen des 60. Lebensjahres.
Die folgende Tabelle zeigt den Dienstzeitaufwand für die Geschäftsjahre 2010 und 2009,
den jeweiligen Stand der gebuchten Rückstellungen sowie den Stand der Defined Benefit
Obligation (DBO) zum 31. Dezember 2010 und 2009 für die Vorstandsmitglieder:
| Mitglieder des Vorstands | Geschäftsjahr | Dienstzeitaufwand | Kontostand | ||
| in € |
|
Service Costs | Past Service Costs | Stand der gebuchten Rückstellung1) 31.12. |
Stand der DBO2) am 31.12. |
| Egon Behle | 2010 | 450.432 | -168.764 | 1.441.665 | 1.441.862 |
|
|
2009 | 448.706 | 293.910 | 1.237.781 | 1.092.660 |
| Dr. Rainer Martens | 2010 | 120.771 | 737.704 | 2.459.937 | 2.460.274 |
|
|
2009 | 67.520 | 764.840 | 1.467.718 | 1.345.916 |
| Dr. Stefan Weingartner | 2010 | 100.254 | 852.105 | 2.073.806 | 2.074.089 |
|
|
2009 | 40.833 | 305.308 | 1.025.423 | 905.199 |
| Reiner Winkler | 2010 | 101.221 | 887.151 | 2.448.110 | 2.448.444 |
|
|
2009 | 54.217 | 54.021 | 1.348.740 | 1.190.609 |
1)
Die Differenz zur DBO resultiert aus nicht erfassten versicherungsmathematischen Verlusten
2)
Defined Benefit Obligation (DBO)
Die betriebliche Altersversorgung für den Vorstand wurde mit Wirkung zum 1. Januar
2010 umgestellt. Die daraus resultierenden Veränderungen führen zu einer Erhöhung
der bislang erdienten Ansprüche sowie der Rückstellung und der Defined Benefit Obligation.
Die Pensionsverpflichtungen ehemaliger Vorstandsmitglieder haben sich wie folgt entwickelt:
| in € | Gebildete Rückstellungen für Pensionen und Anwartschaften |
|
| Frühere Organmitglieder | Stand 31.12.2010 |
Stand 31.12.2009 |
| Summe | 4.492.575 | 3.388.501 |
Nach Maßgabe der mit den jeweiligen Vorstandsmitgliedern geschlossenen Anstellungsverträge
haben diese bei vorzeitiger Beendigung der Bestellung auf Veranlassung der MTU Anspruch
auf eine Abfindung. Im Fall der ordentlichen Kündigung wird eine Abfindung gezahlt,
die der Grundvergütung, 50 % der Jahreserfolgsvergütung (JEV), und 50 % des Long Term
Incentive (LTI) für den Zeitraum vom Ablauf der Kündigungsfrist bis zum regulären
Ende des befristeten Vorstandsanstellungsvertrages entspricht. Die Abfindung darf
insgesamt zwei Jahresgesamtvergütungen der Summe der vorgenannten Vergütungskomponenten
nicht überschreiten. Für den Fall einer Kündigung aus wichtigem Grund entfällt die
Zahlung einer Abfindung.
Eine Zusage für Leistungen aus Anlass der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit
infolge eines Kontrollwechsels war in den Vorstandsverträgen nicht enthalten.
Sofern ein anderes Unternehmen die Kontrolle im Sinne des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes
(WpÜG) erlangt oder sich der Aktionärskreis der MTU aufgrund einer Verschmelzung oder
eines vergleichbaren Umwandlungsvorgangs bzw. Zusammenschlussvorhabens wesentlich
verändert, hat das Vorstandsmitglied Anspruch auf eine Abfindung, sofern es innerhalb
eines Jahres nach einem solchen Wechsel in der Unternehmenskontrolle vom Aufsichtsrat
von seinem Mandat entbunden bzw. sein Vorstandsvertrag aufgrund des Wechsels in der
Unternehmenskontrolle nicht verlängert wird. In den vorgenannten Fällen wird eine
Abfindung gezahlt, die der Grundvergütung für den Zeitraum vom Zeitpunkt des Ausscheidens
bis zum regulären Ende des befristeten Vorstandsanstellungsvertrages entspricht. Die
Abfindung darf insgesamt drei Grundvergütungen nicht übersteigen.
Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat das Recht, die vereinbarte Jahreserfolgsvergütung
(JEV) für das Jahr, in dem der Wechsel in der Unternehmenskontrolle eintritt, sowie
aus der Jahreserfolgsvergütung ausstehende aufgeschobene Vergütungskomponenten der
zwei vorangegangen Jahre gegen Auszahlung eines Betrages von mindestens 100 % des
Zielbetrages abzulösen.
Des Weiteren wird der Long Term Incentive Plan (LTI) im Falle eines Wechsels in der
Unternehmenskontrolle automatisch beendet. Zum Ausgleich für die Beendigung des LTI
erhält das Vorstandsmitglied einen zeitanteiligen Auszahlungsbetrag, der grundsätzlich
den Berechnungsparametern einer planmäßigen LTI-Fortführung entspricht. Der Grad der
Zielerreichung (TSR) wird - abweichend von der planmäßigen Fortführung des LTI - zum
Stichtag des Wechsels in der Unternehmenskontrolle festgestellt und die finale Anzahl
der virtuellen Aktien wird mit dem durchschnittlichen XETRA-Aktienkurs der MTU der
letzten 30 Börsenhandelstage vor dem Wechsel in der Unternehmenskontrolle multipliziert.
Alle Abfindungen im Zusammenhang mit einem Wechsel in der Unternehmensführung dürfen
in Summe drei Jahresgesamtvergütungen nicht übersteigen.
Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in der Satzung der MTU Aero Engines Holding AG
geregelt. Sie orientiert sich an der Größe des Unternehmens sowie an den Aufgaben
und der Verantwortung der Aufsichtsratsmitglieder.
Nach § 12 der Satzung der MTU Aero Engines Holding AG erhalten Mitglieder des Aufsichtsrats
jährlich eine feste, nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare Vergütung in Höhe von
30.000 €. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Dreifache, der Stellvertreter
das Eineinhalbfache der festen Vergütung. Die Vorsitzenden der Ausschüsse (Prüfungs-
und Personalausschuss) erhalten jeweils weitere 10.000 €, die übrigen Mitglieder dieser
Ausschüsse jeweils zusätzlich 5.000 € feste Vergütung. Ferner erhalten die Mitglieder
des Aufsichtsrats für Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse ein Sitzungsgeld
in Höhe von 3.000 € pro Sitzung, jedoch höchstens 3.000 € pro Tag. Auslagen, die im
Zusammenhang mit der Ausübung des Mandats entstehen, sowie die auf Bezüge entfallende
Umsatzsteuer werden ersetzt.
Den Mitgliedern des Aufsichtsrats der MTU Aero Engines Holding AG wurde folgende Vergütung
für das Geschäftjahr 2010 bzw. das Vorjahr gewährt:
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten keine aktienbasierten Vergütungen.
| (Angaben in €) | Vergütung 20101) |
Vergütung 20091) |
| Klaus Eberhardt (Vorsitzender Aufsichtsrat und Vorsitzender Personalausschuss)3) | 129.000,00 | 126.000,00 |
| Josef Hillreiner (Stellvertretender Vorsitzender)2)3) | 85.000,00 | 76.000,00 |
| Dr. Joachim Rauhut (Vorsitzender Prüfungsausschuss ab 26.5.2009) | 67.000,00 | 35.666,67 |
| Babette Fröhlich3) | 53.000,00 | 53.000,00 |
| Dr.-Ing. Jürgen M. Geißinger2) | 50.000,00 | 47.000,00 |
| Michael Leppek2) | 53.000,00 | 53.000,00 |
| Prof. Dr.-Ing. Klaus Steffens | 45.000,00 | 45.000,00 |
| Udo Stark | 42.000,00 | 45.000,00 |
| Thomas Dautl | 45.000,00 | 45.000,00 |
| Rudolf Domberger | 45.000,00 | 45.000,00 |
| Michael Behé | 45.000,00 | 45.000,00 |
| Dr. Wilhelm Bender | 45.000,00 | 45.000,00 |
| Prof. Dr. Walter Kröll (Vorsitzender Prüfungsausschuss bis 26.5.2009) |
|
28.666,67 |
| Summe | 704.000,00 | 689.333,34 |
1)
Angaben ohne Auslands- und Umsatzsteuer
2)
Mitglied Personalausschuss
3)
Mitglied Prüfungsausschuss
Das gezeichnete Kapital (Grundkapital) der MTU Aero Engines Holding AG beträgt unverändert
52,0 Mio. € und ist in 52,0 Mio. auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt.
Jede A k-tie gewährt gleiche Rechte und in der Hauptversammlung eine Stimme.
Der Bestand an eigenen Aktien betrug zum 31. Dezember 2010 3.247.593 Stück. Bei eigenen
Aktien werden keine Stimmrechte ausgeübt. Die Satzung der MTU Aero Engines Holding
AG enthält keine Beschränkungen, die die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien
betreffen. Der Vorstand hat keine Kenntnis von einer Vereinbarung zwischen Gesellschaftern,
aus der sich derartige Beschränkungen ergeben.
Capital Research and Management Company hatten gemäß der Stimmrechtsmitteilung vom
15. November 2010 10,22 % (5.313.949 Aktien).
Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, wurden nicht ausgegeben.
Die Arbeitnehmer, die Aktien der MTU Aero Engines Holding AG halten, üben ihre Kontrollrechte
wie andere Aktionäre unmittelbar nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der
Satzung aus.
Nach dem Aktiengesetz (§ 84 AktG) werden die Mitglieder des Vorstands vom Aufsichtsrat
bestellt. Die Zahl der Vorstandsmitglieder wird vom Aufsichtsrat bestimmt. Nach der
Satzung besteht der Vorstand mindestens aus zwei Mitgliedern. Der Aufsichtsrat kann
ein Vorstandsmitglied zum Vorsitzenden des Vorstands ernennen. Vorstandsmitglieder
dürfen für höchstens fünf Jahre bestellt werden. Eine wiederholte Bestellung oder
Verlängerung der Amtszeit - jeweils für höchstens fünf Jahre - ist zulässig. Nach
dem Mitbestimmungsgesetz (§ 31 MitbestG) ist für die Bestellung von Vorstandsmitgliedern
eine Stimmmehrheit von mindestens zwei Dritteln der Mitglieder des Aufsichtsrats erforderlich.
Kommt eine Bestellung nicht zustande, so hat der Vermittlungsausschuss dem Aufsichtsrat
innerhalb eines Monats einen Vorschlag für die Bestellung zu machen. Kommt auch dann
keine Bestellung zustande, so hat bei einer erneuten Abstimmung der Aufsichtsratsvorsitzende
zwei Stimmen; seinem Stellvertreter steht eine zweite Stimme nicht zu.
Der Aufsichtsrat kann die Bestellung zum Vorstandsmitglied und die Ernennung zum Vorsitzenden
des Vorstands widerrufen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt - etwa grobe Pflichtverletzung
oder Unfähigkeit zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung.
Jede Satzungsänderung bedarf eines Beschlusses der Hauptversammlung (§ 179 AktG).
Diese Beschlüsse werden gemäß der Satzung mit einfacher Stimmmehrheit und, soweit
eine Kapitalmehrheit erforderlich ist, mit einfacher Kapitalmehrheit gefasst - falls
nicht das Gesetz zwingend etwas anderes vorschreibt (§ 18 Absatz 1). Die Befugnis
zu Änderungen, die nur die Fassung betreffen, wie zum Beispiel Änderungen des Grundkapitals
infolge Ausnutzung genehmigten Kapitals, ist laut Satzung dem Aufsichtsrat übertragen
worden (§ 13). Satzungsänderungen werden mit Eintragung in das Handelsregister wirksam
(§ 181 Absatz 3 AktG).
Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital bis zum 21. April 2015 mit Zustimmung
des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bareinlage
einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt 5,2 Mio. € zu erhöhen (Genehmigtes Kapital
I 2010).
Der Vorstand wurde in der Hauptversammlung vom 22. April 2010 ermächtigt, bis zum
21. April 2015 mit Zustimmung des Aufsichtsrats bedingte Kapitalerhöhungen durchzuführen:
| ― |
Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu 3,64 Mio. € durch Ausgabe von bis
zu 3.640.000 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien bedingt erhöht. Die bedingte
Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Aktien an die Inhaber bzw. Gläubiger von Wandel-
und/oder Optionsschuldverschreibungen, die gemäß der von der Hauptversammlung der
Gesellschaft vom 30. Mai 2005 beschlossenen Ermächtigung begeben werden. Die Ausgabe
erfolgt zu dem gemäß dieser Ermächtigung jeweils festzulegenden Wandlungs- bzw. Optionspreis. |
| ― |
Das Grundkapital ist um bis zu 22,36 Mio. € durch Ausgabe von bis zu 22.360.000 neuen
auf den Namen lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals
von je einem Euro bedingt erhöht (Bedingtes Kapital). Die bedingte Kapitalerhöhung
dient der Gewährung von Aktien an die Inhaber bzw. Gläubiger von Wandel- und/oder
Optionsschuldverschreibungen, die gemäß der von der Hauptversammlung der Gesellschaft
vom 22. April 2010 beschlossenen Ermächtigung begeben werden. Die Ausgabe erfolgt
zu dem gemäß dieser Ermächtigung jeweils festzulegenden Wandlungs- bzw. Optionspreis. |
Die Hauptversammlung vom 22. April 2010 beschloss mit 98,03 % des bei der Beschlussfassung
vertretenen stimmberechtigten Grundkapitals, dem Vorschlag von Aufsichtsrat und Vorstand
über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Absatz
1 Nr. 8 Aktiengesetz und zum Ausschluss des Bezugsrechts, zuzustimmen. Im Rahmen dieses
Hauptversammlungsbeschlusses erhielt die Gesellschaft die folgenden Ermächtigungen:
| ― |
Die Gesellschaft wird ermächtigt, für die Zeit vom 23. April 2010 bis einschließlich
zum 22. April 2015 gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG eigene Aktien mit einem anteiligen
Betrag des Grundkapitals bis zu 10 % des bei der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals
der Gesellschaft zu erwerben. Auf die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen
eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach den §§
71a ff AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des Grundkapitals
entfallen. Der Erwerb kann nach Wahl des Vorstands über die Börse oder mittels eines
an sämtliche Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots (oder - soweit rechtlich
zulässig - der öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines Verkaufsangebots) erfolgen.
Der Gegenwert für den Erwerb dieser Aktien darf den Börsenkurs um nicht mehr als 10
% über- bzw. unterschreiten, wobei etwaige Erwerbsnebenkosten außer Ansatz bleiben.
Als maßgeblicher Börsenkurs im Sinne der vorstehenden Regelung gilt dabei im Falle
eines Erwerbs über die Börse der Mittelwert der Aktienkurse in der Schlussauktion
im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) während der letzten drei
Börsenhandelstage vor dem Erwerb der Aktien. Im Falle eines Erwerbs mittels eines
an sämtliche Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots (oder der öffentlichen
Aufforderung zur Abgabe eines Verkaufsangebots) gilt der Mittelwert der Aktienkurse
in der Schlussauktion im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem)
während der letzten drei Börsenhandelstage vor der Veröffentlichung des Angebots als
maßgeblicher Börsenkurs. Im Fall erheblicher Kursschwankungen ist der Vorstand ermächtigt,
dieses Kaufangebot oder die Aufforderung zur Abgabe eines Verkaufsangebots unter Berücksichtigung
eines neuen Mittelwertes der Aktienkurse nach Maßgabe des vorstehenden Satzes neu
zu veröffentlichen. Bei Erwerb mittels eines an sämtliche Aktionäre gerichteten öffentlichen
Kaufangebots (oder der öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines Verkaufsangebots)
kann das Volumen des Angebots begrenzt werden. Sofern die gesamte Annahme des Angebots
(oder die Gesamtzahl der Angebote) dieses Volumen überschreitet, muss der Erwerb im
Verhältnis der jeweils angebotenen Aktien erfolgen; dabei dürfen kleine zum Erwerb
angebotene Pakete (bis 100 Stück) bevorzugt behandelt werden. Das Angebot oder die
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots kann weitere Bedingungen enthalten. |
| ― |
Der Vorstand wird ermächtigt, erworbene eigene Aktien der Gesellschaft auch in anderer
Weise als über die Börse oder durch ein Angebot an die Aktionäre zu veräußern, wenn
die Aktien gegen Barzahlung zu einem Preis veräußert werden, der den Börsenpreis von
Aktien gleicher Ausstattung der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich
unterschreitet. |
| ― |
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine Veräußerung erworbener
eigener Aktien in anderer Weise als über die Börse oder durch ein Angebot an die Aktionäre
vorzunehmen, soweit die eigenen Aktien im Rahmen der Aktienprogramme der Gesellschaft
an deren Teilnehmer veräußert werden, die in einem Arbeits- oder Dienstleistungsverhältnis
mit der Gesellschaft oder mit ihr verbundenen Unternehmen stehen oder standen. Soweit
eine Veräußerung im Rahmen der Aktienprogramme der Gesellschaft an Vorstandsmitglieder
oder ehemalige Vorstandsmitglieder der Gesellschaft erfolgen soll, wird der Aufsichtsrat
zu dieser Veräußerung ermächtigt. |
| ― |
Darüber hinaus wird der Vorstand ermächtigt, erworbene eigene Aktien im Rahmen von
Unternehmenszusammenschlüssen oder beim (auch mittelbaren) Erwerb von Unternehmen,
Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen ganz oder zum Teil als Gegenleistung
zu verwenden. |
| ― |
Ferner wird der Vorstand ermächtigt, erworbene eigene Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats
zur Erfüllung von Umtauschrechten oder -pflichten aus von der Gesellschaft oder von
abhängigen Konzernunternehmen der Gesellschaft begebenen Wandelschuldverschreibungen,
Optionsschuldverschreibungen, Genussscheinen oder Gewinnschuldverschreibungen (oder
Kombinationen dieser Instrumente) zu verwenden. |
| ― |
Weiterhin wird der Vorstand ermächtigt, erworbene eigene Aktien mit Zustimmung des
Aufsichtsrats ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss ganz oder teilweise einzuziehen.
Sie können auch im vereinfachten Verfahren ohne Kapitalherabsetzung durch Anpassung
des anteiligen rechnerischen Betrags der übrigen Stückaktien am Grundkapital der Gesellschaft
eingezogen werden. Die Einziehung kann auf einen Teil erworbener eigener Aktien beschränkt
werden. Von der Ermächtigung zur Einziehung kann mehrfach Gebrauch gemacht werden.
Erfolgt die Einziehung im vereinfachten Verfahren, ist der Vorstand zur Anpassung
der Zahl der Stückaktien in der Satzung ermächtigt. |
| ― |
Die vorstehenden Ermächtigungen können einmal oder mehrmals, ganz oder in Teilen,
einzeln oder zusammen ausgeübt werden. Sie können auch durch Konzernunternehmen im
Sinne des § 17 AktG ausgenutzt werden. |
| ― |
Das Bezugsrecht der Aktionäre auf diese eigenen Aktien wird insoweit ausgeschlossen,
wie diese Aktien gemäß den vorstehenden Ermächtigungen verwendet werden. |
| ― |
Die Ermächtigung der Gesellschaft zum Erwerb eigener Aktien vom 26. Mai 2009 wird mit Wirksamwerden dieser neuen Ermächtigung aufgehoben. Die in dem vorgenannten Beschluss vom 26. Mai 2009 enthaltene Ermächtigung zur Verwendung von aufgrund dieses damaligen Beschlusses zurückerworbener eigener Aktien bleibt bestehen. |
Die folgenden Vereinbarungen wurden bei Konzerngesellschaften geschlossen:
Durch die im Geschäftsjahr 2007 durch die Konzerntochter MTU Aero Engines Finance
B.V., Amsterdam, Niederlande ("Anleiheschuldnerin") begebene Wandelschuldverschreibung
im Gesamtnennbetrag von 180,0 Mio. € ergeben sich unter der Bedingung eines Kontrollwechsels
infolge eines Übernahmeangebots die folgenden Vereinbarungen:
Bei einer Änderung der Kontrolle wird die Anleiheschuldnerin oder die MTU Aero Engines
Holding AG, München, als Garantin unverzüglich diese Tatsache den Anleihegläubigern
über die Verwahrungsstelle bekannt machen. Eine "Änderung der Kontrolle" liegt vor,
wenn eine Person oder gemeinsam handelnde Personen die Kontrolle über die Garantin
erlangt. Eine Verschmelzung einer Tochtergesellschaft der Garantin als übertragender
Rechtsträgerin mit der Garantin als übernehmender Rechtsträgerin stellt in keinem
Fall eine Änderung der Kontrolle dar.
Abweichend von den Vorschriften des § 315 Absatz 4 HGB und des DRS 15a bedeutet Kontrolle
im Sinne der Anleihebedingungen:
| ― |
direktes oder indirektes rechtliches oder wirtschaftliches Eigentum im Sinne des §
22 Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) von zusammen 50 % oder mehr der Stimmrechte der
Garantin oder die Fähigkeit gemäß § 17 Aktiengesetz (AktG), in anderer Weise die Angelegenheiten
der Garantin zu bestimmen, |
| ― |
im Falle eines Übernahmeangebotes für Aktien der Garantin, Umstände, in den die Aktien,
die sich bereits in der Kontrolle des Bieters befinden, und die Aktien, für die bereits
das Angebot angenommen wurde, zusammen 50 % oder mehr der Stimmrechte der Garantin
gewähren und zur gleichen Zeit das Angebot unbedingt geworden ist, |
| ― |
der Verkauf oder die Übertragung durch die Garantin aller oder im Wesentlichen aller Vermögenswerte an bzw. auf eine andere Person oder Personen. |
Im Fall eines Kontrollwechsels bestehen gemäß den Anleihebedingungen folgende Vereinbarungen:
| ― |
Vorzeitige Rückzahlung nach Wahl der Anleihegläubiger |
| ― |
Rückzahlungserklärung |
| ― |
Anpassung des Wandlungspreises wegen Änderung der Kontrolle |
Durch die am 3. Juni 2009 durch die MTU Aero Engines Holding AG, München platzierten
vier Schuldscheindarlehen in Höhe von insgesamt 65,0 Mio. € ergeben sich unter der
Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots die folgenden Vereinbarungen:
| ― |
Unbeschadet bestehender gesetzlicher Kündigungsrechte können die Darlehensgeber einen
Betrag, der ihrer Beteiligung an dem Darlehen entspricht, fällig stellen und die unverzügliche
Rückzahlung des Kapitalbetrages zuzüglich der aufgelaufenen Zinsen bis zum Tag der
Rückzahlung verlangen, wenn eine Person oder mehrere Personen, die abgestimmt handeln,
oder einer oder mehrere Dritte, die im Auftrag der relevanten Person(en) handeln,
zu irgendeiner Zeit mittelbar oder unmittelbar (unabhängig davon, ob der Vorstand
oder der Aufsichtsrat der Darlehensnehmerin seine Zustimmung erteilt hat) mehr als
50 % des ausstehenden Gezeichneten Kapitals der Darlehensnehmerin oder eine Anzahl
von Aktien der Darlehensnehmerin hält bzw. halten oder erworben hat bzw. haben, auf
die 50 % oder mehr der Stimmrechte entfallen. |
| ― |
Kündigungserklärungen müssen schriftlich unter Nennung des Kündigungsgrundes und der zugrunde liegenden Tatsachen erfolgen und sind per Einschreiben der Darlehensnehmerin und der Zahlstelle zuzuleiten. |
Die Revolving Credit Facility im Gesamtwert von 100 Mio. € sieht ein Kündigungsrecht
des Darlehensgebers für den Fall vor, dass eine oder mehrere Personen die Kontrolle
über die MTU Aero Engines GmbH, München, oder ein anderes am Kreditvertrag beteiligtes
Konzernunternehmen erlangt bzw. über mehr als 50 % des Aktien- oder Gesellschaftskapitals
verfügt.
Indirekte Auswirkungen auf die Konzernmuttergesellschaft infolge eines Kontrollwechsels
könnten hingegen Risk- and Revenue-Sharing-Verträge der Konzerntochtergesellschaft,
MTU Aero Engines GmbH, München, haben. Das sind Verträge, in denen sich Unternehmen
an einem Triebwerksprogramm mit eigenen Ressourcen - Arbeitskapazität und finanziellen
Mitteln (Risk) - beteiligen und gemäß ihres prozentualen Engagements vom Umsatz (Revenue)
partizipieren.
Solche Verträge, aber auch Verträge anderer Konzerntöchter im MRO-Geschäft, beinhalten
häufig Change of Control-Klauseln, die den Vertragspartner zur Kündigung berechtigen,
wenn ein Wettbewerber der Vertragspartner einen bestimmten Prozentsatz der Stimmrechte
der Gesellschaft direkt oder indirekt erwirbt (häufig 25 bis 30 %, teilweise 50 %
des Stammkapitals).
Für den Fall eines Übernahmeangebots wurden keine Entschädigungsvereinbarungen mit
Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern getroffen.
München, den 7. Februar 2011
| Egon Behle |
Dr. Rainer Martens |
Dr. Stefan Weingartner |
Reiner Winkler |
| Vorsitzender des Vorstands |
Vorstand Technik |
Vorstand Zivile Instandhaltung |
Vorstand Finanzen und Personal |
in Tausend Euro
|
|
Anhang | Stand 31.12.2010 |
Stand 01.01.2010 |
Stand 31.12.2009 |
|
| A K T I V A |
|
|
|
|
|
| Anlagevermögen |
|
|
|
|
|
| Finanzanlagen | ( 1 ) |
|
769.418 | 809.418 | 809.418 |
| Umlaufvermögen |
|
|
|
|
|
| Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | ( 2 ) | 141.028 |
|
30.234 | 30.234 |
| Eigene Aktien |
|
0 |
|
0 | 93.422 |
| Zahlungsmittel |
|
39 |
|
0 | 0 |
|
|
|
|
141.067 | 30.234 | 123.656 |
| Rechnungsabgrenzungsposten | ( 3 ) |
|
3.814 | 7.335 | 7.335 |
| Aktive latente Steuern | ( 4 ) |
|
68.908 | 48.343 | 0 |
|
|
|
|
983.207 | 895.330 | 940.409 |
|
|
Anhang |
Stand 31.12.2010 |
Stand 01.01.2010 |
Stand 31.12.2009 |
|
| P A S S I V A |
|
|
|
|
|
| Eigenkapital |
( 5 ) |
|
|
|
|
| Gezeichnetes Kapital nominell |
|
52.000 |
|
52.000 | 52.000 |
| - Nennbetrag eigene Anteile |
|
-3.248 |
|
-3.078 | 0 |
| Gezeichnetes Kapital |
|
48.752 |
|
48.922 | 52.000 |
| Kapitalrücklage |
|
320.646 |
|
320.603 | 320.603 |
| Gewinnrücklagen |
|
48.351 |
|
0 | 231.234 |
| Bilanzgewinn | ( 17 ) | 53.628 |
|
23.879 | 61.307 |
|
|
|
|
471.377 | 393.404 | 665.144 |
| Rückstellungen |
|
|
|
|
|
| Rückstellungen für Pensionen | ( 6 ) | 9.723 |
|
6.938 | 6.938 |
| Übrige Rückstellungen | ( 7 ) | 75.284 |
|
16.516 | 16.516 |
|
|
|
|
85.007 | 23.454 | 23.454 |
| Verbindlichkeiten |
|
|
|
|
|
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | ( 8 ) | 25.587 |
|
65.747 | 65.747 |
| Übrige Verbindlichkeiten | ( 9 ) | 186.079 |
|
186.064 | 186.064 |
|
|
|
|
211.666 | 251.811 | 251.811 |
| Passive latente Steuern | ( 10 ) |
|
215.157 | 226.661 | 0 |
|
|
|
|
983.207 | 895.330 | 940.409 |
in Tausend Euro
|
|
Anhang | 2010 | 2009 |
| Umsatzerlöse | ( 11 ) | 10.249 | 11.562 |
| Allgemeine Verwaltungskosten | ( 12 ) | -13.004 | -14.508 |
| Sonstige betriebliche Erträge | ( 13 ) | 11 | 20 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | ( 14 ) | -9 | -3.455 |
| Finanzergebnis | ( 15 ) | 214.566 | 206.893 |
| Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit |
|
211.813 | 200.512 |
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | ( 16 ) | -80.303 | -40.970 |
| Jahresüberschuss |
|
131.510 | 159.542 |
| Entnahme aus Gewinnrücklagen |
|
|
|
| - aus Rücklage für eigene Aktien |
|
0 | 6.732 |
| Einstellung in Gewinnrücklagen |
|
|
|
| - in Rücklage für eigene Aktien |
|
0 | -36.928 |
| - in andere Gewinnrücklagen |
|
-40.454 | -68.039 |
| Entnahme auf Grund BilMoG Erstanwendung | ( 5 ) | -37.428 | 0 |
| Bilanzgewinn | ( 17 ) | 53.628 | 61.307 |
Der Jahresabschluss der MTU Aero Engines Holding AG, München, wird nach handels- und
aktienrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften aufgestellt. Die in der Bilanz und
in der Gewinn- und Verlustrechnung, die nach dem Umsatzkostenverfahren gegliedert
ist, zur Verbesserung der Übersichtlichkeit zusammengefassten Posten sind im Anhang
gesondert aufgeführt und erläutert.
Die MTU Aero Engines Holding AG, München, ist eine große Kapitalgesellschaft gemäß
§ 267 Abs. 3 Satz 2 HGB.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden im Berichtsjahr mit folgenden Ausnahmen
im Rahmen der Einführung der Bilanzrechtsreform (BilMoG) unverändert gegenüber dem
Vorjahr beibehalten.
Gemäß Art. 66 Abs. 3 EGHGB in Verbindung mit § 272 Abs. 1a HGB wurde der Nennbetrag
der erworbenen eigenen Anteile zum 01.01.2010 vom Gezeichneten Kapital offen abgesetzt
(3.078 TEuro). Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Nennbetrag und den Anschaffungskosten
der eigenen Anteile ist mit den frei verfügbaren Rücklagen verrechnet worden.
Aufwendungen und Erträge aus der erstmaligen Anwendung des § 274 HGB in Verbindung
mit Art. 66 Abs. 3 und 67 Abs. 6 EGHGB wurden unmittelbar mit den Gewinnrücklagen
(140.891 TEuro) und der darüber hinausgehenden Betrag (37.428 TEuro) bei der Überleitung
zum Bilanzgewinn verrechnet (IDW RS HFA 28 TZ 7).
Nach Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB wurden die Vorjahreszahlen beibehalten.
Die Erstanwendung des BilMoG hat darüber hinaus zu keinen Einfluss auf die Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage geführt.
Die Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen und die Ausleihung an verbundenen
Unternehmen erfolgt zu Anschaffungskosten.
Die Forderungen und Zahlungsmittel sind mit dem Nennbetrag angesetzt.
Pensionsrückstellungen werden versicherungsmathematisch gemäß IAS 19 mit einem Rechnungszinsfuß
von 5,17 % (Vorjahr: 5,25 %) auf Basis der Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus
Heubeck ermittelt. Entgegen den Vorjahren wurde die Aufzinsung der Pensionsverpflichtung
in Höhe von 253 TEuro im Berichtsjahr unten den Zinsaufwendungen ausgewiesen, im Vorjahr
wurden 189 TEuro im Personalaufwand gezeigt.
Die Übrigen Rückstellungen sind mit dem nach den Grundsätzen vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die übrigen Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt.
Der Jahresabschluss wird in Euro aufgestellt. Alle Beträge werden auf Tausend-Euro
(TEuro) gerundet angegeben, soweit nichts anderes vermerkt ist.
Der von Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, geprüfte
Konzernabschluss der MTU Aero Engines Holding AG, München, wird im elektronischen
Bundesanzeiger veröffentlicht. Darüber hinaus kann dieser Abschluss bei der MTU Aero
Engines Holding AG, 80995 München, angefordert werden.
in Tausend Euro
|
|
Anschaffungskosten | Buchwerte | |||
|
|
1.1.2010 | Abgang | 31.12.2010 | 31.12.2010 | 31.12.2009 |
| Finanzanlagen |
|
|
|
|
|
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 722.454 | 0 | 722.454 | 722.454 | 722.454 |
| Ausleihung an verbundene Unternehmen | 65.000 | -40.000 | 25.000 | 25.000 | 65.000 |
| Wertpapiere des Anlagevermögens | 21.964 | 0 | 21.964 | 21.964 | 21.964 |
|
|
809.418 | -40.000 | 769.418 | 769.418 | 809.418 |
| Anteile an verbundenen Unternehmen | Kapitalanteil | Buchwert | Ergebnis der Gesellschaft |
Eigenkapital der Gesellschaft |
|
|
31.12.2010 | 31.12.2010 | 2010 | 31.12.2010 |
|
|
in % | TEuro | TEuro | TEuro |
| MTU Aero Engines GmbH, München*) | 100,00 | 720.654 | 0 | 720.654 |
| MTU Aero Engines Finance B.V., Amsterdam | 100,00 | 1.800 | 151 | 2.352 |
|
|
|
722.454 | 151 | 722.605 |
*)
mit der Gesellschaft besteht ein Gewinnabführungsvertrag
| Ausleihung an verbundene Unternehmen | 31.12.2010 | 31.12.2009 |
|
|
TEuro | TEuro |
| MTU Aero Engines GmbH, München | 25.000 | 65.000 |
Die am 3. Juni 2009 platzierten Schuldscheindarlehen (siehe Abschnitt 8) wurden mit
Darlehensverträgen vom 5. Juni 2009 an die MTU Aero Engines GmbH, München weitergereicht,
um bestehende Bankverbindlichkeiten aus der Revolving Credit Facility (RCF alt) zu
tilgen.
Im Berichtsjahr wurden diese Darlehen entsprechend dem Rückerwerb der Schuldscheine
zurückgeführt.
| Wertpapiere des Anlagevermögens | Nennwert 31.12.2010 |
Buchwert 31.12.2010 |
Buchwert 31.12.2009 |
|
|
TEuro | TEuro | TEuro |
|
|
27.200 | 21.964 | 21.964 |
Die MTU hat im Zeitraum vom 17.09. - 31.10.2008 eigene Wandelschuldverschreibungen
im Nominalvolumen von 27.200 TEuro (ca. 15,1 % des ursprünglich emittierten Nominalvolumens
von 180,0 Mio. €) vor Endfälligkeit vom Markt zurückgekauft. Der Rückkaufspreis belief
sich (inkl. Transaktionskosten, aber ohne Stückzinsen) auf insgesamt 21.964 TEuro,
was einem durchschnittlichen Rückkaufspreis von 80,7 % entspricht.
Der durchschnittliche Rückkaufspreis für die Rückkäufe in Höhe von nominal 7.000 TEuro
im September 2008 belief sich auf 81,9 % und der durchschnittliche Rückkaufspreis
für die Rückkäufe in Höhe von nominal 20.200 TEuro im Oktober 2008 belief sich auf
80,3 %.
|
|
|
31.12.2010 | 31.12.2009 | ||
|
|
|
TEuro | TEuro | ||
| Forderungen gegen verbundene Unternehmen |
|
|
|
|
|
| MTU Aero Engines GmbH |
|
|
|
|
|
|
|
Ergebnisabführung | 225.705 |
|
179.144 |
|
|
|
Verrechnungskonto | -84.690 |
|
-150.143 |
|
|
|
|
|
141.015 |
|
29.001 |
| Sonstige Vermögensgegenstände |
|
13 |
|
1.233 | |
| Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände |
|
141.028 |
|
30.234 | |
Die sonstigen Vermögensgegenstände betreffen Körperschafts- und Umsatzsteueransprüche.
Das aus der Wandelschuldverschreibung erzielte Aufgeld wurde im Zeitpunkt der Begebung
der Wandelschuldverschreibung in Höhe von 17.603 TEuro erfolgsneutral in die Kapitalrücklage
eingestellt. Das Aufgeld wird planmäßig über den zur Ermittlung des erzielten Vorteils
aus der Unterverzinslichkeit der Anleiheverbindlichkeit zugrunde gelegten Zeitraum
aufgelöst. Zu weiteren Erläuterungen hinsichtlich der Begebung der Wandelschuldverschreibung
wird auf die Erläuterungen zu den "Haftungsverhältnissen" verwiesen. Die Auflösung
des Rechnungsabgrenzungspostens erfolgt planmäßig über den Zeitraum der Laufzeit der
Wandelschuldverschreibung. Für das Geschäftsjahr 2010 wurden planmäßig 3.521 TEuro
(Vorjahr: 3.521 TEuro) ergebniswirksam aufgelöst.
Nachfolgend werden die Differenzen, auf denen die aktiven latenten Steuern beruhen
dargestellt. Die Differenzen betreffen sowohl die MTU Aero Engines Holding AG als
Organträger als auch deren Tochtergesellschaften, mit denen eine ertragsteuerliche
Organschaft besteht.
| Bilanzposition | 31.12.2010 | 01.01.2010 |
|
|
TEuro | TEuro |
| Finanzanlagen | 1.000 | 1.750 |
| Vorräte | 19.706 | 7.525 |
| Forderungen | 0 | 4.592 |
| Sonstige Vermögensgegenstände | 0 | 92 |
| AKTIVA | 20.706 | 13.959 |
| Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 72.694 | 38.868 |
| Sonstige Rückstellungen | 69.491 | 67.639 |
| Erhaltene Anzahlungen | 1.876 | 0 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 0 | 4 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 46.412 | 27.686 |
| PASSIVA | 190.473 | 134.197 |
| Summe Temporäre Differenzen | 211.179 | 148.156 |
| Aktive latente Steuern bei einem Steuersatz von 32,6 % | 68.908 | 48.343 |
Das Eigenkapital entwickelte sich im laufenden Geschäftsjahr wie folgt:
|
|
Gezeichnetes Kapital |
Kapitalrücklage | Gewinnrücklagen | Bilanzgewinn | Summe | |
|
|
|
|
Eigene Aktien | Andere Gewinnrücklagen |
|
|
|
|
TEuro | TEuro | TEuro | TEuro | TEuro | TEuro |
| Stand 31.12.2009 | 52.000 | 320.603 | 93.421 | 137.813 | 61.307 | 665.144 |
| Umgliederung eigene Aktien | -3.078 |
|
-93.421 | 3.078 |
|
-93.421 |
| Anpassung aus BilMoG-Erstanwendung |
|
|
|
-140.891 | -37.428 | -178.319 |
| Stand 01.01.2010 | 48.922 | 320.603 | 0 | 0 | 23.879 | 393.404 |
| Einstellung in andere Gewinnrücklagen |
|
|
|
15.809 | -15.809 | 0 |
| Dividendenausschüttung 2009 |
|
|
|
|
-45.498 | -45.498 |
| Verkauf Aktien (MAP) | 60 |
|
|
2.506 |
|
2.566 |
| Verkauf Aktien (MSP) | 68 |
|
|
2.860 |
|
2.928 |
| Verkauf Aktien (Wandlung) | 2 | 10 |
|
88 |
|
100 |
| Erwerb eigene Aktien | -300 |
|
|
-13.366 |
|
-13.666 |
| Share Matching Plan (SMP) |
|
33 |
|
|
|
33 |
| Einstellung in die Gewinnrücklage |
|
|
|
40.454 | -40.454 | 0 |
| Jahresüberschuss 2010 |
|
|
|
0 | 131.510 | 131.510 |
| Stand 31.12.2010 | 48.752 | 320.646 | 0 | 48.351 | 53.628 | 471.377 |
Die Anpassung aus BilMoG-Erstanwendung betreffen den Saldo der zum 01.01.2010 zu erfassenden
latenten Steuern.
Der Nennbetrag des Grundkapitals beträgt 52.000 TEuro, das sich aus 52 Millionen Stückaktien,
die auf den Namen lauten, zusammensetzt. Der Nennbetrag der erworbenen eigenen Anteile
zum 31.12.2009 wurde in Höhe von 3.078 TEuro abgesetzt. Auf Grund der im Geschäftsjahr
verkauften eigene Anteile im Rahmen des Mitarbeiteraktienprogramms (MAP) von 60.493
Stück, Matching Stock Program (MSP) von 68.086 Stück und Wandlung von 2.020 Stück
wurde die Reduzierung um insgesamt 130 TEuro rückgängig gemacht; durch den Erwerb
von 300.000 Aktien verminderte sich das gezeichnete Kapital zum Nennbetrag von 300
TEuro.
Die Hauptversammlung vom 22. April 2010 beschloss mit 98,03 % des bei der Beschlussfassung
vertretenen stimmberechtigten Grundkapitals, dem Vorschlag von Aufsichtsrat und Vorstand
über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Absatz
1 Nr. 8 Aktiengesetz und zum Ausschluss des Bezugsrechts, zuzustimmen. Im Rahmen dieses
Hauptversammlungsbeschlusses erhielt die Gesellschaft die folgenden Ermächtigungen:
| ― |
Die Gesellschaft wird ermächtigt, für die Zeit vom 23. April 2010 bis einschließlich
zum 22. April 2015 gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG eigene Aktien mit einem anteiligen
Betrag des Grundkapitals bis zu 10 % des bei der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals
der Gesellschaft zu erwerben. Auf die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen
eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach den §§
71a ff AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des Grundkapitals
entfallen. Der Erwerb kann nach Wahl des Vorstands über die Börse oder mittels eines
an sämtliche Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots (oder - soweit rechtlich
zulässig - der öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines Verkaufsangebots) erfolgen.
Der Gegenwert für den Erwerb dieser Aktien darf den Börsenkurs um nicht mehr als 10
% über- bzw. unterschreiten, wobei etwaige Erwerbsnebenkosten außer Ansatz bleiben.
Als maßgeblicher Börsenkurs im Sinne der vorstehenden Regelung gilt dabei im Falle
eines Erwerbs über die Börse der Mittelwert der Aktienkurse in der Schlussauktion
im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) während der letzten drei
Börsenhandelstage vor dem Erwerb der Aktien. Im Falle eines Erwerbs mittels eines
an sämtliche Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots (oder der öffentlichen
Aufforderung zur Abgabe eines Verkaufsangebots) gilt der Mittelwert der Aktienkurse
in der Schlussauktion im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem)
während der letzten drei Börsenhandelstage vor der Veröffentlichung des Angebots als
maßgeblicher Börsenkurs. Im Fall erheblicher Kursschwankungen ist der Vorstand ermächtigt,
dieses Kaufangebot oder die Aufforderung zur Abgabe eines Verkaufsangebots unter Berücksichtigung
eines neuen Mittelwertes der Aktienkurse nach Maßgabe des vorstehenden Satzes neu
zu veröffentlichen. Bei Erwerb mittels eines an sämtliche Aktionäre gerichteten öffentlichen
Kaufangebots (oder der öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines Verkaufsangebots)
kann das Volumen des Angebots begrenzt werden. Sofern die gesamte Annahme des Angebots
(oder die Gesamtzahl der Angebote) dieses Volumen überschreitet, muss der Erwerb im
Verhältnis der jeweils angebotenen Aktien erfolgen; dabei dürfen kleine zum Erwerb
angebotene Pakete (bis 100 Stück) bevorzugt behandelt werden. Das Angebot oder die
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots kann weitere Bedingungen enthalten. |
| ― |
Der Vorstand wird ermächtigt, erworbene eigene Aktien der Gesellschaft auch in anderer
Weise als über die Börse oder durch ein Angebot an die Aktionäre zu veräußern, wenn
die Aktien gegen Barzahlung zu einem Preis veräußert werden, der den Börsenpreis von
Aktien gleicher Ausstattung der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich
unterschreitet. |
| ― |
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine Veräußerung erworbener
eigener Aktien in anderer Weise als über die Börse oder durch ein Angebot an die Aktionäre
vorzunehmen, soweit die eigenen Aktien im Rahmen der Aktienprogramme der Gesellschaft
an deren Teilnehmer veräußert werden, die in einem Arbeits- oder Dienstleistungsverhältnis
mit der Gesellschaft oder mit ihr verbundenen Unternehmen stehen oder standen. Soweit
eine Veräußerung im Rahmen der Aktienprogramme der Gesellschaft an Vorstandsmitglieder
oder ehemalige Vorstandsmitglieder der Gesellschaft erfolgen soll, wird der Aufsichtsrat
zu dieser Veräußerung ermächtigt. |
| ― |
Darüber hinaus wird der Vorstand ermächtigt, erworbene eigene Aktien im Rahmen von
Unternehmenszusammenschlüssen oder beim (auch mittelbaren) Erwerb von Unternehmen,
Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen ganz oder zum Teil als Gegenleistung
zu verwenden. |
| ― |
Ferner wird der Vorstand ermächtigt, erworbene eigene Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats
zur Erfüllung von Umtauschrechten oder -pflichten aus von der Gesellschaft oder von
abhängigen Konzernunternehmen der Gesellschaft begebenen Wandelschuldverschreibungen,
Optionsschuldverschreibungen, Genussscheinen oder Gewinnschuldverschreibungen (oder
Kombinationen dieser Instrumente) zu verwenden. |
| ― |
Weiterhin wird der Vorstand ermächtigt, erworbene eigene Aktien mit Zustimmung des
Aufsichtsrats ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss ganz oder teilweise einzuziehen.
Sie können auch im vereinfachten Verfahren ohne Kapitalherabsetzung durch Anpassung
des anteiligen rechnerischen Betrags der übrigen Stückaktien am Grundkapital der Gesellschaft
eingezogen werden. Die Einziehung kann auf einen Teil erworbener eigener Aktien beschränkt
werden. Von der Ermächtigung zur Einziehung kann mehrfach Gebrauch gemacht werden.
Erfolgt die Einziehung im vereinfachten Verfahren, ist der Vorstand zur Anpassung
der Zahl der Stückaktien in der Satzung ermächtigt. |
| ― |
Die vorstehenden Ermächtigungen können einmal oder mehrmals, ganz oder in Teilen,
einzeln oder zusammen ausgeübt werden. Sie können auch durch Konzernunternehmen im
Sinne des § 17 AktG ausgenutzt werden. |
| ― |
Das Bezugsrecht der Aktionäre auf diese eigenen Aktien wird insoweit ausgeschlossen,
wie diese Aktien gemäß den vorstehenden Ermächtigungen verwendet werden. |
| ― |
Die Ermächtigung der Gesellschaft zum Erwerb eigener Aktien vom 26. Mai 2009 wird mit Wirksamwerden dieser neuen Ermächtigung aufgehoben. Die in dem vorgenannten Beschluss vom 26. Mai 2009 enthaltene Ermächtigung zur Verwendung von aufgrund dieses damaligen Beschlusses zurückerworbener eigener Aktien bleibt bestehen. |
Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital bis zum 21. April 2015 mit Zustimmung
des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bareinlage
einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt 5,2 Mio. € zu erhöhen.
Der Vorstand wurde in der Hauptversammlung vom 22. April 2010 ermächtigt, bis zum
21. April 2015 mit Zustimmung des Aufsichtsrats bedingte Kapitalerhöhungen durchzuführen:
| ― |
Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu 3,64 Mio. € durch Ausgabe von bis
zu 3.640.000 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien bedingt erhöht. Die bedingte
Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Aktien an die Inhaber bzw. Gläubiger von Wandel-
und/oder Optionsschuldverschreibungen, die gemäß der von der Hauptversammlung der
Gesellschaft vom 30. Mai 2005 beschlossenen Ermächtigung begeben werden. Die Ausgabe
erfolgt zu dem gemäß dieser Ermächtigung jeweils festzulegenden Wandlungs- bzw. Optionspreis. |
| ― |
Das Grundkapital ist um bis zu 22,36 Mio. € durch Ausgabe von bis zu 22.360.000 neuen
auf den Namen lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals
von je einem Euro bedingt erhöht (Bedingtes Kapital). Die bedingte Kapitalerhöhung
dient der Gewährung von Aktien an die Inhaber bzw. Gläubiger von Wandel- und/oder
Optionsschuldverschreibungen, die gemäß der von der Hauptversammlung der Gesellschaft
vom 22. April 2010 beschlossenen Ermächtigung begeben werden. Die Ausgabe erfolgt
zu dem gemäß dieser Ermächtigung jeweils festzulegenden Wandlungs- bzw. Optionspreis. |
| ― |
Der Vorstand wird bis zum 21. April 2015 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals auf den Inhaber lautende Wandelschuldverschreibungen und/oder Optionsschuldverschreibungen (zusammen "Schuldverschreibungen") mit oder ohne Laufzeitbeschränkung im Gesamtnennbetrag von bis zu 500 Mio. € zu begeben und den Inhabern von Schuldverschreibungen Wandlungs- bzw. Optionsrechte (auch mit Wandlungspflicht) auf auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu 22,36 Mio. € näherer Maßgabe der Wandel - bzw. Optionsanleihebedingungen zu gewähren. Die Ausgabe der Schuldverschreibungen ist nur gegen Barzahlung möglich. Die Schuldverschreibungen können in Euro oder - unter Begrenzung auf den entsprechenden Gegenwert - in einer ausländischen gesetzlichen Währung, beispielsweise eines OECD-Landes, begeben werden. Sie können auch durch unter der Leitung der Gesellschaft stehende Konzernunternehmen ("Konzernunternehmen") ausgegeben werden; in einem solchen Fall wird der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die Gesellschaft die Garantie für die Schuldverschreibungen zu übernehmen und den Inhabern Wandlungs- bzw. Optionsrechte (auch mit Wandlungspflicht) auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft zu gewähren. |
Die Kapitalrücklage enthält gem. § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB die Aufgelder aus der Ausgabe
von Aktien in Höhe von 300.000 TEuro, gem. § 272 Abs. 2 Nr. 2 HGB, das Aufgeld aus
der Emission der Wandelschuldverschreibung in Höhe von 17.603 TEuro sowie die Kapitalherabsetzung
durch Einziehung von Aktien (§§ 237-239 AktG) von 3.000 TEuro.
Des Weiteren beinhaltet die Kapitalrücklage Beträge aus Zuzahlungen und Einlagen durch
Verschmelzungsvorgänge von Tochtergesellschaften in Höhe von 165.955 TEuro gem. §
272 Abs. 2 Nr. 4 HGB. Zum Erwerb eigener Aktien gem. § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG wurden
202.883 TEuro entnommen, davon 50.357 TEuro im Geschäftsjahr 2008 zur Dotierung der
Rücklage für eigene Aktien. Auf Grund der Abschreibung der im Umlaufvermögen aktivierten
eigenen Aktien auf den zum 30.12.2008 notierten Börsenkurs wurden im Geschäftsjahr
2008 36.928 TEuro der Kapitalrücklage zugeführt und entsprechend der Gewinnrücklage
für eigene Aktien entnommen.
Zum 23. Juni 2010 hat ein Inhaber der Wandelanleihe von seinem Wandlungsrecht Gebrauch
gemacht. Dabei wurden nominal 100.000 € der Wandelanleihe zu fortgeführten Anschaffungskosten
zum Stichtag der Wandlung in 2020 Aktien getauscht. Der Differenzbetrag aus Veräußerungserlös
und Nennbetrag (Agio) der eigenen Anteile wurde in die Kapitalrücklage nach § 272
Abs. 2 Nr. 1 HGB eingestellt (10 TEuro).
Des Weiteren wurden 33 TEuro im Zusammenhang mit dem Share Matching Plan (SMP) zugeführt.
Auf den Vergütungsbericht im Abschnitt 9. des Lageberichts wird verwiesen.
Der Vorstand der MTU Aero Engines Holding AG, München, ist durch Beschluss der Hauptversammlung
ermächtigt, Aktien zurückzukaufen. Der Erwerb kann sowohl über die Börse oder mittels
eines an sämtliche Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots erfolgen. Der Gegenwert
für den Erwerb der zu erwerbenden Aktien darf den Börsenkurs um nicht mehr als 10
% über- bzw. unterschreiten, wobei etwaige Erwerbsnebenkosten außer Ansatz bleiben.
Die von der Hauptversammlung am 26. Mai 2009 beschlossene Ermächtigung der Gesellschaft
zum Erwerb eigener Aktien lief am 26. November 2010 aus und wurde durch eine neue
Ermächtigung ersetzt. Nach dem durch das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie
vom 30. Juli 2009 (ARUG) geänderten § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG kann die Ermächtigung nunmehr
für die Dauer von bis zu fünf Jahren erteilt werden. Der Vorstand der MTU wurde ermächtigt,
für die Zeit vom 23. April 2010 bis einschließlich zum 22. April 2015 gemäß § 71 Abs.
1 Nr. 8 AktG eigene Aktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals bis zu 10
% des bei der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben.
Auf die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, die sich im
Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach den §§ 71a ff AktG zuzurechnen sind,
zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des Grundkapitals entfallen.
Im Geschäftsjahr 2010 wurden 300.000 Aktien (Vorjahr: 0 Aktien) zum Gesamtpreis von
13,7 Mio. € erworben. Die durchschnittlichen Anschaffungskosten betrugen dabei 45,55
€ je Aktie. Die Entwicklung und die durchschnittlichen Anschaffungskosten der insgesamt
zurückgekauften Aktien seit Beginn der Aktienrückkäufe sind aus der nachfolgenden
Tabelle ersichtlich.
Insgesamt betrug der Bestand an eigenen Aktien zum 31. Dezember 2010 3.247.593 Stück
(Vorjahr: 3.078.192) Stück. Das sind 6,2 % des Grundkapitals (Vorjahr: 5,9 % des Grundkapitals).
Aufgrund des Aktienrückkaufs ergab sich für das Geschäftsjahr 2010 eine durchschnittliche
und im Umlauf befindliche Aktienanzahl von 48.868.149 Stück (Vorjahr: 48.858.948 Stück).
Die Zahl der am 31. Dezember 2010 von der MTU ausgegebenen und dividendenberechtigten
Aktien im Nennwert von einem Euro betrug 48.752.407 Stück (Vorjahr: 48.921.808 Stück).
| in Stück | im Umlauf |
2010 Eigene Aktien |
im Umlauf |
im Umlauf |
2009 Eigene Aktien |
im Umlauf |
| Stand am 1. Januar | 3.078.192 | 3.229.055 | ||||
| Rückkauf und Ausgabe von Aktien |
|
|
|
|
|
|
| Januar | 48.921.808 |
|
48.921.808 | 48.770.945 |
|
48.770.945 |
| Februar | 48.921.808 |
|
48.921.808 | 48.770.945 |
|
48.770.945 |
| März | 48.921.808 | -632 | 48.922.440 | 48.770.945 |
|
48.770.945 |
| April | 48.922.440 |
|
48.922.440 | 48.770.945 |
|
48.770.945 |
| Mai | 48.922.440 |
|
48.922.440 | 48.770.945 |
|
48.770.945 |
| Juni (Wandlung Wandelanleihe) | 48.922.440 | -2.020 | 48.924.460 | 48.770.945 |
|
48.770.945 |
| Juni (Ausgabe MSP bzw. MAP) | 48.924.460 | -127.947 | 49.052.407 | 48.770.945 | -150.863 | 48.921.808 |
| Juli (Rückkauf) | 49.052.407 | 60.000 | 48.992.407 | 48.921.808 |
|
48.921.808 |
| August (Rückkauf) | 48.992.407 | 240.000 | 48.752.407 | 48.921.808 |
|
48.921.808 |
| September | 48.752.407 |
|
48.752.407 | 48.921.808 |
|
48.921.808 |
| Oktober | 48.752.407 |
|
48.752.407 | 48.921.808 |
|
48.921.808 |
| November | 48.752.407 |
|
48.752.407 | 48.921.808 |
|
48.921.808 |
| Dezember | 48.752.407 |
|
48.752.407 | 48.921.808 |
|
48.921.808 |
| Stand eigene Aktien 31. Dezember | 3.247.593 | 3.078.192 | ||||
| Gewichteter Durchschnitt 31. Dezember |
|
|
48.868.149 |
|
|
48.858.948 |
Der Erwerb der Aktien erfolgte zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen aus
der begebenen Wandelschuldverschreibung, der Ausgabe von Aktien im Rahmen des Matching
Stock Program, des Mitarbeiter-Aktienprogramms sowie zur Bedienung des im Geschäftsjahr
2010 gewährten Share Matching Plan.
Im Geschäftsjahr 2010 wurden von den eigenen Aktien im Rahmen der vierten Tranche
des Matching Stock Program im Geschäftsjahr 2010 68.086 Aktien (Vorjahr: 0 Aktien)
an Vorstand und Führungskräfte ausgegeben.
Im Zuge des Mitarbeiter-Aktienprogramms (MAP) wurden im Juni 2010 insgesamt 59.096
Aktien (Vorjahr: 150.863 Aktien) an Konzernbeschäftigte verkauft.
Die Rücklage für eigene Aktien wurde im Rahmen der Einführung der Bilanzrechtsreform
gem. Art. 66 Abs. 3 EGHGB in Verbindung mit § 272 Abs. 1a HGB mit dem Nennbetrag der
erworbenen eigenen Anteile in das gezeichnete Kapital (3.078 TEuro) sowie mit den
ursprünglichen Anschaffungskosten in die frei verfügbaren Rücklagen verrechnet.
Die anderen Gewinnrücklagen wurden zum 01.01.2010 durch die Umgliederung der eignen
Aktien in Höhe von 3.078 TEuro erhöht sowie um die latente Steuern zum 01.01.2010
von 140.178 TEuro vermindert, so dass die anderen Gewinnrücklagen zum 01.01.2010 keinen
Saldo hatten. Den anderen Gewinnrücklagen wurden aus dem Bilanzgewinn vom Vorjahr
15.809 TEuro eingestellt. Darüber hinaus wurden die Unterschiedsbeträge zwischen dem
Nennbetrag und dem ursprünglichen Anschaffungspreis durch den Verkauf der eigenen
Anteile wegen Mitarbeiter-Aktienprogramm (MAP), Matching Stock Program (MSP) und Wandlung
von insgesamt 5.454 TEuro eingestellt, wohingegen eine Minderung durch den Erwerb
der eigene Anteile zum Anschaffungskostenpreis abzüglich den Nominalwerten in Höhe
von 13.366 TEuro erfolgte. Den anderen Gewinnrücklagen wurden 40.454 TEuro (Vorjahr:
61.307 TEuro) gem. § 58 AktG zugeführt. Insgesamt erhöhten sich die anderen Gewinnrücklagen
um 48.351 TEuro.
Aus dem Bilanzgewinn des Vorjahres in Höhe von 61.307 TEuro erfolgte zum 01.01.2010
eine Umgliederung der latenten Steuern zum 01.01.2010 in Höhe von 37.428 TEuro, so
dass zum 01.01.2010 ein Bilanzgewinn in Höhe von 23.879 TEuro ausgewiesen wurde. Aus
dem Bilanzgewinn des Vorjahres erfolgte im laufenden Geschäftsjahr die Auszahlung
der Dividende für das Geschäftsjahr 2009 in Höhe von 45.498 TEuro sowie die Einstellung
in die Gewinnrücklagen in Höhe von 15.809 TEuro. Erhöht hat sich der Bilanzgewinn
hingegen um den nach Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen verbliebenen Teil
des Jahresüberschusses für das Geschäftsjahr 2010 in Höhe von 53.628 TEuro.
Pensionsrückstellungen werden für Verpflichtungen aus Anwartschaften und aus laufenden
Leistungen an berechtigte aktive und ehemalige Organe der MTU Aero Engines Holding
AG sowie deren Hinterbliebenen gebildet. Die Pensionsverpflichtungen sind nach den
Grundsätzen des § 253 Abs. 2 HGB und in Übereinstimmung mit IAS 19 (unter Berücksichtigung
der Rückstellungsabzinsungsverordnung) bewertet.
Die Höhe der Pensionsverpflichtung wurde nach versicherungsmathematischen Methoden
mit nachfolgenden Prämissen berechnet, für die Schätzungen unumgänglich.
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31.12.2010 | 31.12.2009 | 31.12.2008 |
| Abzinsungsfaktor | 5,17% | 5,25% | 5,75% |
| Gehaltstrend | 2,50% | 3,00% | 3,00% |
| Rententrend | 2,00% | 2,00% | 2,10% |
Gemäß Art. 67 Abs. 1 Satz 2 EGHGB wurde die Pensionsrückstellung zum 31.12.2009 auch
nach BilMoG-Umstellung beibehalten. Die Überdeckung zum 01.01.2010 betrug 763 TEuro.
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31.12.2010 | 31.12.2009 |
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TEuro | TEuro |
| Steuerrückstellungen | 68.104 | 9.835 |
| Sonstige Rückstellungen | 7.180 | 6.681 |
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75.284 | 16.516 |
In den Steuerrückstellungen sind noch nicht endgültig veranlagte Körperschaft- und
Gewerbesteuer enthalten.
Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen die Aufwendungen für erfolgsabhängige
Vergütungen sowie für das Matching Stock Program (MSP).
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31.12.2010 | 31.12.2009 | ||
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TEuro | TEuro | ||
| Schuldscheindarlehen | 25.000 |
|
65.000 |
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| Übrige Kreditinstitute | 587 |
|
747 |
|
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25.587 |
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65.747 |
| - davon Restlaufzeit bis 1 Jahr | 587 |
|
747 |
|
| - davon Restlaufzeit 1 bis 5 Jahre | 25.000 |
|
65.000 |
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Am 3. Juni 2009 platzierte die MTU vier Schuldscheindarlehen in Höhe von nominal 65.000
TEuro.
Die MTU hat vom variablen Schuldscheindarlehen, fällig am 05.06.2012, einen Nominalbetrag
in Höhe von 15.000 TEuro mit Valuta 07.06.2010 zurückgekauft. Somit verbleibt zum
31.12.2010 ein Restnominalwert von 12.000 TEuro für das dreijährige, variable Schuldscheindarlehen.
Zusätzlich wurden mit Valuta 07.06.2010 ein Nominalbetrag von 15.000 TEuro und mit
Valuta 06.12.2010 ein Nominalbetrag in Höhe von 10.000 TEuro des variablen Schuldscheindarlehens,
fällig am 05.06.2014, zurückgekauft. Das fünfjährige, variable Schuldscheindarlehen
ist somit komplett getilgt.
Die verbleibenden Schuldscheindarlehen bestehen aus den folgenden endfälligen Tranchen:
| Fälligkeit / Tilgung | Verzinsungsart | ursprünglicher Darlehensbetrag (nominal) in Mio. € |
Rückkauf 7.6.2010 in Mio. € |
Rückkauf 06.12.2010 in Mio. € |
verbleibendes Darlehen (nominal) in Mio. € |
| 05.06.2012 | fix | 1,5 |
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1,5 |
| 05.06.2014 | fix | 11,5 |
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11,5 |
| 05.06.2012 | variabel*) | 27,0 | 15,0 |
|
12,0 |
| 05.06.2014 | variabel*) | 25,0 | 15,0 | 10,0 |
|
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65,0 | 30,0 | 10,0 | 25,0 |
*)
6-Monats-Euribor zuzüglich Marge
Der Mittelzufluss aus den Schuldscheindarlehen wurde durch Darlehen an die MTU Aero
Engines GmbH, München, mit gleichen Konditionen weitergegeben (siehe Abschnitt 1).
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31.12.2010 | 31.12.2009 | ||
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TEuro | TEuro | ||
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen |
|
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|
| MTU Aero Engines Finance B.V. |
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Darlehen | 182.044 |
|
182.026 |
|
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Zinsen | 4.025 | 186.069 | 4.028 | 186.054 |
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|
186.069 |
|
186.054 |
| - davon Restlaufzeit bis 1 Jahr | 6.169 |
|
6.054 |
|
|
| - davon Restlaufzeit 1 bis 5 Jahre | 179.900 |
|
180.000 |
|
|
| Sonstige Verbindlichkeiten |
|
10 |
|
10 | |
| - davon Restlaufzeit bis 1 Jahr | 10 |
|
10 |
|
|
| Summe Übrige Verbindlichkeiten |
|
186.079 |
|
186.064 | |
| - davon Restlaufzeit bis 1 Jahr | 6.179 |
|
6.064 |
|
|
| - davon Restlaufzeit 1 bis 5 Jahre | 179.900 |
|
180.000 |
|
|
| Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten (8 - 9) |
|
211.666 |
|
251.811 | |
| - davon Restlaufzeit bis 1 Jahr | 6.766 |
|
6.811 |
|
|
| - davon Restlaufzeit 1 bis 5 Jahre | 204.900 |
|
245.000 |
|
|
Die Sonstigen Verbindlichkeiten betreffen Verbindlichkeiten gegenüber dem Pensions-Sicherungsverein.
Sämtliche Verbindlichkeiten sind unbesichert. Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen
Sicherheit und aus Steuern bestehen nicht.
Nachfolgend werden die Differenzen, auf denen die passiven latenten Steuern beruhen,
dargestellt. Die Differenzen betreffen sowohl die MTU Aero Engines Holding AG als
Organträger als auch deren Tochtergesellschaften, mit denen eine ertragsteuerliche
Organschaft besteht.
|
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31.12.2010 | 01.01.2010 |
| Bilanzposition | TEuro | TEuro |
| Immaterielle Vermögensgegenstände | -471.195 | -503.785 |
| Sachanlagen | -183.935 | -190.857 |
| Forderungen | -1.840 | 0 |
| Sonstige Vermögensgegenstände | -1.369 | 0 |
| AKTIVA | -658.339 | -694.642 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | -1.045 | 0 |
| PASSIVA | -1.045 | 0 |
| Summe Temporäre Differenzen | -659.384 | -694.642 |
| Passive latente Steuern bei einem Steuersatz von 32,6 % | 215.157 | 226.661 |
Die Umsatzerlöse entfallen auf an die MTU Aero Engines GmbH berechnete Verwaltungskosten
in Höhe von 10.249 TEuro. Grundlage hierfür ist das Service Agreement vom 8. November
2005.
Die Allgemeinen Verwaltungskosten betreffen insbesondere Aufwendungen, die der Gesellschaft
im Rahmen ihrer Funktion als Holding und Führungsgesellschaft des MTU-Konzerns entstehen.
In den sonstigen betrieblichen Erträge ist eine Kostenweiterbelastung aus dem Vorjahr
sowie Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (4 TEuro) ausgewiesen.
In dieser Position sind überwiegend Spenden ausgewiesen; im Vorjahr sind überwiegend
die Kursverluste aus der Veräußerung von den eigenen Aktien (3.443 TEuro) im Rahmen
des Mitarbeiter-Aktienprogramms (MAP) ausgewiesen.
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2010 | 2009 | ||
| Beteiligungsergebnis | TEuro | TEuro | ||
| Erträge aufgrund Gewinnabführungsvertrag*) |
|
225.705 |
|
179.144 |
| - davon aus verbundenen Unternehmen | 225.705 |
|
179.144 |
|
|
|
|
225.705 |
|
179.144 |
| Erträge aus der Zuschreibung von Wertpapieren des Umlaufvermögens |
|
|
|
|
| Erträge aus Zuschreibung eigener Aktien |
|
0 |
|
36.928 |
|
|
|
0 |
|
36.928 |
| Zinsergebnis |
|
|
|
|
| Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge |
|
6.750 |
|
3.415 |
| - davon aus verbundenen Unternehmen | 4.117 |
|
3.406 |
|
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen |
|
-17.889 |
|
-12.594 |
| - davon an verbundene Unternehmen | -6.501 |
|
-6.415 |
|
|
|
|
-11.139 |
|
-9.179 |
| Finanzergebnis gesamt |
|
214.566 |
|
206.893 |
*)
MTU Aero Engines GmbH, München
Unter der Position Erträge aus der Zuschreibung von Wertpapieren des Umlaufvermögens
wird die Wertaufholung der eigenen Aktien auf Grund des gestiegenen Aktienkurses bis
zu den ursprünglichen Anschaffungskosten ausgewiesen.
In den Zinsen und ähnliche Aufwendungen ist die Auflösung des Rechnungsabgrenzungspostens
für die Wandelschuldanleihe in Höhe von 3.521 TEuro (Vorjahr: 3.521 TEuro) enthalten
(siehe Abschnitt 3). Die Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen betragen
444 TEuro (Vorjahr: 189 TEuro Ausweis erfolgte unter Verwaltungskosten).
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|
2010 | 2009 |
|
|
TEuro | TEuro |
| Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag | 55.122 | 19.735 |
| Gewerbesteuer | 57.250 | 21.235 |
| Steueraufwand lfd. Jahr | 112.372 | 40.970 |
| latente Steuern | -32.069 | 0 |
|
|
80.303 | 40.970 |
Der Aufsichtsrat beschließt für die Mitglieder des Vorstands auf Vorschlag des Aufsichtsratsvorsitzenden
das Vergütungssystem, einschließlich der wesentlichen Vertragselemente, und überprüft
es regelmäßig. Die durch das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG)
vom 5. August 2009 neu implementierten gesetzlichen und regulatorischen Regelungen
hat der Aufsichtsrat 2009 bzw. 2010 zum Anlass genommen, sich erneut mit der Vergütungsstruktur
zu befassen und diese unter Berücksichtigung und Einbeziehung der nachfolgenden Aspekte
für die Zukunft entsprechend der Intention des Gesetzgebers im VorstAG neu zu gestalten.
Bei der Gestaltung der neuen Vergütungsstruktur war ein unabhängiger externer Vergütungsberater
eingebunden.
Die Mitglieder des Vorstands erhielten für das Geschäftsjahr 2010 für ihre Vorstandstätigkeit
eine nach den Vorschriften der IAS / IFRS ermittelte Gesamtvergütung von insgesamt
8,7 Mio. € (Vorjahr: 7,8 Mio. €).
Die Gesamtvergütung setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen:
|
|
|
2010 | 2009 | ||
|
|
|
in Mio. €1) | in % | in Mio. €1) | in % |
| Kurzfristig fällige Leistungen |
|
|
|
|
|
|
|
Erfolgsunabhängige Komponenten | 2,4 |
|
2,9 |
|
|
|
Erfolgsbezogene Komponenten ohne langfristige Anreizwirkung2) | 1,6 |
|
2,6 |
|
| Summe | 4,0 | 46,0 | 5,5 | 70,5 | |
| Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses |
|
|
|
|
|
|
|
Dienstzeitaufwand3) | 3,1 |
|
2,0 |
|
| Summe | 3,1 | 35,7 | 2,0 | 25,7 | |
| Andere langfristig fällige Leistungen |
|
|
|
|
|
|
|
Erfolgsbezogene Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung | 1,1 |
|
|
|
| Summe | 1,1 | 12,6 |
|
|
|
| Aktienbasierte Vergütungen |
|
|
|
|
|
|
|
Erfolgsbezogene Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung | 0,5 |
|
0,3 |
|
| Summe | 0,5 | 5,7 | 0,3 | 3,8 | |
| Gesamtvergütung | 8,7 | 100,0 | 7,8 | 100,0 | |
1)
Die Zahlen beziehen sich auf Vorstandsmitglieder, die im jeweiligen Berichtsjahr tätig
waren, und auf ihre Vorstandstätigkeit.
2)
Unmittelbar ausgezahlt
3)
Ohne Zinsaufwand; Vorjahr angepasst
Die Pensionsverpflichtungen ehemaliger Vorstandsmitglieder haben sich wie folgt entwickelt:
| Gebildete Rückstellungen für Pensionen und Anwartschaften | 31.12.2010 | 31.12.2009 |
|
|
in Mio. € | in Mio. € |
| Frühere Organmitglieder | 4,5 | 3,4 |
| Summe | 4,5 | 3,4 |
Der Aufsichtsrat legt die Gesamtvergütung (sog. Zieldirektvergütung) und ihre Zusammensetzung
für die Mitglieder des Vorstands auf Vorschlag des Aufsichtsratsvorsitzenden fest.
Von der Zieldirektvergütung sind 40 % erfolgsunabhängig und 60 % erfolgsbezogen gestaltet.
Von den erfolgsbezogenen Komponenten ist rund die Hälfte an die Entwicklung des Aktienkurses
der MTU Aero Engines Holding AG gekoppelt. Im Einzelnen enthält die Zieldirektvergütung
die folgenden Komponenten:
| ― |
Erfolgsunabhängige Komponenten |
| ― |
Erfolgsbezogene Komponenten |
| ― |
Regelungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses |
Zu detaillierten Erläuterungen des ab dem Geschäftsjahr 2010 neu eingeführten Vergütungssystems
sowie zu den Auswirkungen der betrieblichen Altersversorgung für den Vorstand der
MTU wird auf den Vergütungsbericht im Kapitel "Corporate Governance" verwiesen.
Die aktienbasierten Vergütungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente beziehen
sich auf den jeweils beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt der Gewährung der Phantom
Stocks im Rahmen des Matching Stock Program (MSP) und zum Zusagezeitpunkt der Performance
Shares des Share Matching Plan (SMP). Zu weiteren Erläuterungen zur aktienbasierten
Vergütung im Rahmen des MSP sowie des SMP inklusive der Ermittlung und Bewertung des
beizulegenden Zeitwerts der Phantom Stocks und der Performance Shares wird auf Abschnitt
30.4. (Kapitalrücklage) sowie auf den Vergütungsbericht im Kapitel "Corporate Governance"
im Geschäftsbericht 2010 verwiesen.
Aus Mandaten für konzerneigene Gesellschaften erhielten die Mitglieder des Vorstands
keine Vergütung. Mitglieder des Vorstands erhielten vom Unternehmen keine Kredite.
Zum 31. Dezember 2010 sind Vorstandsmitgliedern wie im Vorjahr keine Kredite oder
Vorschüsse gewährt worden; ebenso wurden wie im Vorjahr keine Haftungsverhältnisse
zugunsten von Vorstandsmitgliedern eingegangen.
Zur Beschreibung des SMP wird auf den Corporate Governance Bericht, Vergütungsbericht,
verwiesen. Der aus dem Performance Share Plan (PSP) auszuzahlende Betrag kann von
den Vorstandsmitgliedern grundsätzlich in Aktien der MTU Aero Engines Holding AG angelegt
werden, die dann weitere drei Jahre gehalten werden müssen. Am Ende des Haltezeitraums
erfolgt ein sogenannter "Match" der Aktien auf Basis eines Share Matching Plans (SMP),
wonach das Vorstandsmitglied für jeweils 3 gehaltene MTU-Aktien eine Gratisaktie zugeteilt
bekommt. Der Anspruch auf die Gratisaktie wird grundsätzlich durch Übertragung der
entsprechenden Anzahl von Gratisaktien an das Vorstandsmitglied erfüllt. Der Gesamtwert
der zuteilbaren Matching-Aktien am Ende der Halteperiode ist auf das Dreifache des
initialen Kaufpreises begrenzt.
Die Anzahl von zukünftigen Matching Shares ist von der Höhe der Auszahlung aus dem
PSP abhängig. Zur Erläuterung des PSP-Programms wird auf die entsprechenden Ausführungen
im Konzernanhang unter den Sonstigen Rückstellungen, Abschnitt 32., verwiesen. Zur
Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes kam ein kombiniertes Verfahren aus Monte-Carlo-Simulation
und Black/Scholes zum Einsatz. Unter Verwendung der identischen Annahmen wie zur Bewertung
des Long Term Incentive (PSP) wurde hierzu der erwartete Auszahlungsbetrag bestimmt.
Dieser ermittelte Auszahlungsbetrag dient als Basis zur Bewertung des SMP nach Black/Scholes.
Der beizulegende Zeitwert dieser Forwardoption zum Zeitpunkt der Optionsgewährung
wird unter Berücksichtigung der Ausübungsbedingungen bilanziert. Der Erdienungszeitraum
einer Forwardoption beträgt jeweils 52 Monate.
Der beizulegende Zeitwert des SMP, der von einem unabhängigen Gutachter gemäß den
Richtlinien des IFRS 2 je Performance Share ermittelt wird, belief sich unter Berücksichtigung
einer Fluktuation von 4 % zum 1. Januar 2010 auf 3,72 € und zum 1. Juli 2010 auf 4,23
€. Die zugrunde liegenden Rechnungsgrundlagen sind im Bewertungsgutachten zum Gewährungszeitpunkt
dokumentiert. Für die im Geschäftsjahr 2010 gewährten 40.727 Performance Shares ergibt
sich für das Share Matching Program ein Gesamtaufwand in Höhe von rund 158 T€. Hiervon
wurden im Geschäftsjahr 2010 rund 31 T aufwandswirksam erfasst.
Zum 1. Januar 2010 betrug der beizulegende Zeitwert der jeweiligen Option aus dem
SMP:
| Mitglieder des Vorstands | Stand am | Performance Shares |
|
|
|
(Stück) |
| Egon Behle | 1. Juli 2010 | 12.061 |
| Dr. Rainer Martens | 1. Januar 2010 | 9.214 |
| Dr. Stefan Weingartner | 1. Januar 2010 | 9.214 |
| Reiner Winkler | 1. Januar 2010 | 10.238 |
| Gesamt |
|
40.727 |
Die zugrunde liegenden Rechnungsgrundlagen sind im Bewertungsgutachten zum Gewährungszeitpunkt
dokumentiert.
Der Berechnung der beizulegenden Zeitwerte der im Geschäftsjahr 2010 mit Wirkung zum
1.1.2010 gewährten Optionen lagen folgende Parameter zugrunde:
| SMP - Parameter zum 1.1.2010 |
|
Stand 1. Januar 2010 |
| Dividendenrendite | (%) | 2,436 |
| Erwartete Volatilität | (%) | 52,82 |
| Risikoloser Zinssatz | (%) | 2,297 bzw. 3,131 |
| Erwartete Laufzeit der (Forward-) Option | (Monate) | 88 |
| Durchschnittlicher Aktienkurs im Zeitraum von 30 Börsenhandelstagen vor Gewährung |
(€) | 36,63 |
Der hierbei ermittelte beizulegende Zeitwert je Performance Share belief sich auf
4,44 € bzw. unter Berücksichtigung einer Fluktuation von 4 % p.a. auf 3,72 €.
Der Berechnung der beizulegenden Zeitwerte der im Geschäftsjahr 2010 mit Wirkung zum
1.7.2010 gewährten Optionen lagen folgende Parameter zugrunde:
| SMP - Parameter zum 1.7.2010 |
|
Stand 1. Juli 2010 |
| Dividendenrendite | (%) | 2,068 |
| Erwartete Volatilität | (%) | 52,82 |
| Risikoloser Zinssatz | (%) | 1,368 bzw. 2,252 |
| Erwartete Laufzeit der (Forward-) Option | (Monate) | 88 |
| Durchschnittlicher Aktienkurs im Zeitraum von 30 Börsenhandelstagen vor Gewährung |
(€) | 46,52 |
Der hierbei ermittelte beizulegende Zeitwert je Performance Share belief sich auf
5,05 € bzw. unter Berücksichtigung einer Fluktuation von 4 % p.a. auf 4,23 €.
|
|
2010 | 2009 | ||
|
|
TEuro | TEuro | ||
| Gehälter |
|
5.048 |
|
5.573 |
| Zuführung zur Rückstellung MSP |
|
2.497 |
|
3.403 |
| Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung |
|
2.341 |
|
1.981 |
| - davon für Altersversorgung |
2.341 |
|
1.981 |
|
|
|
|
9.886 |
|
10.957 |
Für die zugeteilte fünfte Tranche des Matching Stock Program (MSP) wurden zum Abschlussstichtag
Rückstellungen in Höhe von 3.767 TEuro passiviert, da sich der durchschnittliche Ausübungspreis
(Basispreis) in Höhe von 24,62 je Phantom Stock im Geld befand.
Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr durchschnittlich vier Personen.
Die nach § 161 des Aktiengesetzes vorgeschriebene Erklärung wurde vom Vorstand und
vom Aufsichtsrat abgegeben und der Öffentlichkeit dauerhaft zugänglich gemacht unter
www.mtu.de.
Die Honorarangaben gem. § 285 Nr. 17 HGB sind im Konzernabschluss der MTU Aero Engines
Holding AG, München, in die die Gesellschaft einbezogen ist, enthalten.
Die Gesellschaft hat keine Geschäfte zu marktunüblichen Bedingungen mit nahestehenden
Unternehmen und Personen getätigt.
| Egon Behle Vorsitzender des Vorstands der MTU Aero Engines Holding AG, München |
München |
| Dr. Rainer Martens Vorstand Technik der MTU Aero Engines Holding AG, München Weitere Mandate Vorsitzender des Aufsichtsrats der MTU Aero Engines Polska Sp. z o.o. |
München |
| Dr. Stefan Weingartner Vorstand Zivile Instandhaltung der MTU Aero Engines Holding AG, München Weitere Mandate Vorsitzender des Aufsichtsrates der MTU Maintenance Berlin-Brandenburg GmbH Vorsitzender des Aufsichtsrates der MTU Maintenance Hannover GmbH |
München |
| Reiner Winkler Vorstand Finanzen und Personal der MTU Aero Engines Holding AG, München |
München |
| Klaus Eberhardt (Vorsitzender) Vorstandsvorsitzender Rheinmetall AG, Düsseldorf Weitere Aufsichtsratsmandate bzw. Mandate bei vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen Dietrich Wälzholz Familienstiftung Eckart Wälzholz-Junius Familienstiftung Hirschmann Automotive GmbH Kolbenschmidt Pierburg AG MTU Aero Engines GmbH RMMV Rheinmetall MAN Military Vehicles GmbH |
Düsseldorf |
| Josef Hillreiner*
(Stellvertretender Vorsitzender) Vorsitzender des Betriebsrats der MTU Aero Engines GmbH, München Vorsitzender des Konzern-Betriebsrats der MTU Aero Engines GmbH, München Weitere Mandate MTU Aero Engines GmbH |
Ried |
| Michael Behé* Vorsitzender des Betriebsrats der MTU Maintenance Hannover GmbH, Hannover Mitglied des Konzern-Betriebsrats der MTU Aero Engines GmbH, München Weitere Mandate MTU Maintenance Hannover GmbH |
Wedemark |
| Prof. Dr. Wilhelm Bender Ehemaliger Vorstandsvorsitzender der Fraport AG, Frankfurt/Main (1993 - 2009) Weitere Mandate Bombardier Transportation GmbH Bombardier Transportation Global Holding SE Deutscher Ring Krankenversicherungsverein aG Eintracht Frankfurt Fußball AG Lufthansa Cargo AG MTU Aero Engines GmbH Signal Iduna Allgemeine Versicherung AG |
Frankfurt |
| Thomas Dautl* Leiter Fertigungstechnologien, MTU Aero Engines GmbH, München Weitere Mandate MTU Aero Engines GmbH |
Weichs |
| Rudolf Domberger* Freigestellter Betriebsrat der MTU Aero Engines GmbH, München |
Ilmmünster |
| Babette Fröhlich* FB Koordination der Vorstandsaufgaben, IG Metall, Frankfurt Weitere Mandate Volkswagen AG |
Frankfurt |
| Dr.-Ing. Jürgen M. Geißinger Vorsitzender der Geschäftsführung der Schaeffler GmbH, Herzogenaurach Weitere Mandate Continental AG MTU Aero Engines GmbH |
Herzogenaurach |
| Michael Leppek* 2. Bevollmächtigter der IG Metall Verwaltungsstelle München Weitere Mandate MTU Aero Engines GmbH Nokia Siemens Management GmbH |
München |
| Dr. Joachim Rauhut Finanzvorstand der Wacker Chemie AG, München Weitere Mandate J. Heinrich Kramer Holding GmbH MTU Aero Engines GmbH Pensionskasse Wacker Chemie VVaG Siltronic AG |
München |
| Udo Stark Ehemaliger Vorsitzender des Vorstands der MTU Aero Engines Holding AG, München Weitere Mandate Bilfinger Berger AG MTU Aero Engines GmbH |
München |
| Prof. Dr.-Ing. Klaus Steffens Ehemaliger Vorsitzender der Geschäftsführung der MTU Aero Engines GmbH, München Weitere Mandate CompuGroup Medical AG MTU Aero Engines GmbH Poppe & Potthoff GmbH Tyczka Energie GmbH & Co. KGaA |
Bernried |
Die hundertprozentige Tochtergesellschaft "MTU Aero Engines Finance B.V., Amsterdam,
Niederlande", hat am 23. Januar 2007 mit Wirkung zum 1. Februar 2007 eine Wandelschuldverschreibung
in Höhe von nominal 180.000.000 € unter der Garantie der MTU Aero Engines Holding
AG begeben. Die Wandelschuldverschreibung wurde mit einer Stückelung zu je 100.000
€ und einer Laufzeit bis zum 1. Februar 2012 emittiert.
Die Anleihe ist mit einem Wandlungsrecht in nennwertlose Stückaktien der MTU Aero
Engines Holding AG ausgestattet, das nach Ermessen des jeweiligen Inhabers ab dem
13. März 2007 bis zum 18. Januar 2012 gemäß den "Anleihebedingungen" zu einem bei
Ausgabe festgelegten Wandlungskurs in Höhe von 49,50 € (vor etwaiger Verwässerung
des Grundkapitals durch Kapitalerhöhung aufgrund Umwandlung der Kapitalrücklage oder
Gewinnrücklagen, Aktiensplitt oder Zusammenlegung von Aktien und Kapitalherabsetzung
sowie Kontrolländerung) ausgeübt werden kann. Der Zinskupon beträgt 2,75 % p.a. und
ist jährlich, erstmals am 1. Februar 2008, fällig. Ab dem 15. Februar 2010 ist die
MTU Aero Engines Holding AG infolge der Kursentwicklung der Aktien - mit einer entsprechenden
Ankündigungsfrist - berechtigt, gemäß den Anleihebedingungen die Wandelschuldverschreibung
vorzeitig zum Nennbetrag zuzüglich der darauf bis zum Tag der Rückzahlung aufgelaufenen
Zinsen zurückzuzahlen. Des Weiteren ist die MTU Aero Engines Holding AG berechtigt,
noch ausstehende Wandelschuldverschreibungen insgesamt zu kündigen und vorzeitig zum
Nennbetrag zuzüglich der darauf bis zum Tag der Rückzahlung aufgelaufenen Zinsen zurückzuzahlen,
falls der Gesamtnennbetrag der ausstehenden Wandelschuldverschreibungen zu irgendeinem
Zeitpunkt unter 10 % des Gesamtnennbetrags der ursprünglich begebenen Schuldverschreibungen
fällt.
Zum Zeitpunkt der Begebung der Wandelschuldverschreibung würden den eingeräumten Wandlungsrechten
rund 3,6 Mio. nennwertlose Stückaktien aus dem bedingten Kapital entsprechen. Die
Ausübung dieser Wandlungsrechte hätte im laufenden Geschäftsjahr zu einem reduzierten
Ertrag von 0,12 € pro Aktie geführt.
Im Rahmen einer zum 31.12.2010 nicht in Anspruch genommenen Kreditlinie der MTU Aero
Engines GmbH stellt die MTU Aero Engines Holding AG Sicherheiten in Höhe von 100 Mio.
Euro.
Folgende Gesellschaften haben uns nach § 21 Abs. 1 WpHG in Verbindung mit § 25 WpHG
mitgeteilt, dass ihre Stimmrechtsanteile an unserer Gesellschaft jeweils die Schwellen
von 10 %, 5 % bzw. 3 % über- oder unterschritten haben:
Die Stimmrechtsanteile von Capital Research and Management Company, Los Angeles, Kalifornien,
USA, an MTU Aero Engines Holding AG, Dachauer Straße 665, 80995 München, haben am
10. November 2010 die Schwelle von 10 % überschritten. An diesem Tag besaß Capital
Research and Management Company 10,22 % (5.313.949 Stammaktien) aller Stimmrechte
an MTU Aero Engines Holding AG.
Diese 10,22 % (5.313.494 Stammaktien) aller Stimmrechte an MTU Aero Engines Holding
AG sind gemäß WpHG § 22, Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 Capital Research and Management Company
zuzurechnen. Von diesen 5.313.949 Stammaktien (Stimmrechten) besaß The Growth Fund
of America, Inc., Los Angeles, Kalifornien, USA, 3,99 % (2.077.000 Stammaktien). Das
Unternehmen ist somit ein Aktionär, der mehr als 3 % der Stimmrechte an MTU Aero Engines
Holding AG hält.
Das Unternehmen BlackRock Inc., New York, USA, teilt gemäß WpHG § 21, Abs. 1 mit,
dass seine Stimmrechtsanteile an MTU Aero Engines Holding AG am 28. Juli 2010 die
Schwelle von 5 % unterschritten haben und ab diesem Tag 4,997 % (2.598.404 Stimmrechte)
betragen.
Diese Stimmrechte sind gemäß WpHG § 22, Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 in Verbindung mit Satz
2 BlackRock Inc. zuzurechnen.
Die Stimmrechtsanteile von The Growth Fund of America, Inc., Los Angeles, Kalifornien,
USA, an MTU Aero Engines Holding AG, Dachauer Str. 665, 80995 München haben am 11.
März 2010 die Schwelle von 3 % überschritten. An diesem Tag hielt The Growth Fund
of America, Inc., 3,13 % (1.625.734 Stammaktien) aller Stimmrechte an MTU Aero Engines
Holding AG (Stimmrechte aus 52.000.000 Stammaktien). MTU Aero Engines Holding AG hat
nur Stammaktien ausgegeben.
1. Das Unternehmen Gryphon International Investment Corporation, Toronto/Ontario,
Kanada, teilt gemäß WpHG, § 21, Abs. 1 mit, dass seine Stimmrechtsanteile an MTU Aero
Engines Holding AG am 2. Juni 2010 die Schwelle von 3 % überschritten haben und ab
diesem Tag 3,02 % (1.570.610 Stimmrechte) betragen.
Diese Stimmrechte sind gemäß WpHG § 22, Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 (2,97 %, 1.544.404 Stimmrechte)
und WpHG § 22, Abs. 2 (0,05 %, 26.206 Stimmrechte) Gryphon International Investment
Corporation zuzurechnen.
2. Das Unternehmen Gryphon Investment Counsel Inc, Toronto/Montreal, Kanada, teilt
gemäß WpHG § 21, Abs. 1 mit, dass seine Stimmrechtsanteile an MTU Aero Engines Holding
AG am 2. Juni 2010 die Schwelle von 3 % überschritten haben und ab diesem Tag 3,02
% (1.570.610 Stimmrechte) betragen.
Diese Stimmrechte sind gemäß WpHG § 22, Abs. 2 (2,97 %, 1.544.404 Stimmrechte) und
WpHG § 22, Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 (0,05 %, 26.206 Stimmrechte) Gryphon Investment Corporation
zuzurechnen.
Das Unternehmen Ameriprise Financial, Inc., Minneapolis, USA, teilt gemäß WpHG § 21,
Abs. 1 mit, dass seine Stimmrechte an MTU Aero Engines Holding AG am 28. Juli 2010
die Schwelle von 3 % überschritten haben und ab diesem Tag 3,01 % (1.567.476 Stimmrechte)
betragen.
3,01 % (1.567.476 Stimmrechte) sind gemäß WpHG § 22, Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 in Verbindung
mit Satz 2 Ameriprise Financial Inc. zuzurechnen. 0,08 % (43.994 Stimmrechte) sind
außerdem gemäß WpHG § 22, Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 zuzurechnen.
Das Unternehmen Longview Partners Limited, London, Großbritannien, teilt gemäß WpHG
§ 21, Abs. 1 mit, dass seine Stimmrechtsanteile an MTU Aero Engine Holding am 13.
Mai 2010 die Schwelle von 3 % unterschritten haben und ab diesem Tag 2,94 % (1.527.853
Stimmrechte) betragen.
Diese Stimmrechte sind gemäß WpHG § 22, Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 in Verbindung mit Satz
2 Longview Partners Limited zuzurechnen.
Das Unternehmen Longview Partners Limited, London, Großbritannien, teilt gemäß WpHG
§ 21, Abs. 1 mit, dass seine Stimmrechtsanteile an MTU Aero Engine Holding am 13.
Mai 2010 die Schwelle von 3 % unterschritten haben und ab diesem Tag 2,94 % (1.527.853
Stimmrechte) betragen.
Diese Stimmrechte sind gemäß WpHG § 22, Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 Longview Partners Limited
zuzurechnen.
Das Unternehmen Threadneedle Asset Management Holdings SARL, Luxemburg, Luxemburg,
teilt gemäß WpHG § 21, Abs. 1 mit, dass seine Stimmrechte an MTU Aero Engines Holding
AG am 1. Dezember 2010 die Schwelle von 3 % unterschritten haben und ab diesem Tag
2,99 % (1.556.417 Stimmrechte) betragen.
2,99 % (1.556.417 Stimmrechte) sind gemäß WpHG § 22, Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 in Verbindung
mit Satz 2 Threadneedle Asset Management Holdings SARL zuzurechnen. 0,10 % (50.423
voting rights) sind außerdem gemäß WpHG § 22, Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 zuzurechnen.
| Name und Sitz der Gesellschaft | Kapitalanteil in % |
Eigenkapital in TEuro |
Ergebnis in TEuro |
|
|
|
|
31.12.2010 | 31.12.2010 | 2010 |
| I. ANTEILE AN TOCHTERUNTERNEHMEN |
|
|
|
|
| 1 | MTU Aero Engines GmbH, München | 100,00 | 720.654 | 02) |
| 2 | MTU Maintenance Berlin-Brandenburg GmbH, Ludwigsfelde*) | 100,00 | 88.620 | 02) |
| 3 | MTU Maintenance Hannover GmbH, Langenhagen*) | 100,00 | 65.470 | 02) |
| 4 | MTU Aero Engines North America Inc., Newington, USA*) | 100,00 | 3.7433) | 3714) |
| 5 | MTU Maintenance Canada Ltd., Richmond, Kanada*) | 100,00 | 6.0733) | 15.0044) |
| 6 | RSZ Beteiligungs- und Verwaltungs GmbH, München*) | 100,00 | 13.431 | -1 |
| 7 | MTU Versicherungsvermittlungs- und Wirtschaftsdienst GmbH, München*) | 100,00 | 26 | 02) |
| 8 | MTU München Unterstützungskasse GmbH, München*) | 100,00 | 7.788 | 0 |
| 9 | Vericor Power Systems L.L.C., Atlanta, USA*) | 100,00 | 19.0203) | 1.1634) |
| 10 | MTU Aero Engines Finance B.V. Amsterdam, Niederlande | 100,00 | 2.352 | 151 |
| 11 | MTU Aero Engines Polska Sp. z o.o. Rzeszów, Polen*) | 100,00 | 44.3783) | -2.2814) |
| II. ANTEILE AN ASSOZIIERTEN UNTERNEHMEN |
|
|
|
|
| 12 | Turbo Union Ltd., Bristol, Großbritannien*) | 39,98 | 3091) | -131) |
| 13 | EUROJET Turbo GmbH, Hallbergmoos*) | 33,00 | 2.2981) | 3991) |
| 14 | EPI Europrop International GmbH, München*) | 28,00 | 4931) | 4271) |
| 15 | MTU Turbomeca Rolls-Royce GmbH, Hallbergmoos*) | 33,33 | 1001) | 621) |
| 16 | MTU Turbomeca Rolls-Royce ITP GmbH, Hallbergmoos*) | 25,00 | 651) | 381) |
| III. BETEILIGUNGEN AN JOINT VENTURES |
|
|
|
|
| 17 | Airfoil Services Sdn. Bhd., Shah Alam, Malaysia*) | 50,00 | 3.3791/3) | 8961/4) |
| 18 | MTU Maintenance Zhuhai Co. Ltd., Zhuhai, China*) | 50,00 | 87.3713) | 21.7154) |
| 19 | Ceramic Coating Center S.A.S., Paris, Frankreich*) | 50,00 | 4.1071) | 9241) |
| 20 | Pratt & Whitney Canada Customer Service Centre Europe GmbH Ludwigsfelde*) | 50,00 | -706 | 1.032 |
| IV. SONSTIGE ANTEILE |
|
|
|
|
| 21 | IAE International Aero Engines AG Zürich, Schweiz*) | 12,10 | 38.0831/3) | 2.2521/4) |
| 22 | Middle East Propulsion Company Ltd. Riad, Saudi-Arabien*) | 19,30 | 21.6623) | 3.1134) |
1)
Vorjahreszahlen, keine aktuellen Zahlen vorhanden.
2)
Ergebnis wurde aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrages übernommen.
3)
Umrechnung ist zum Stichtagskurs 31.12.2010 (bzw. 31.12.2009) erfolgt.
4)
Umrechnung ist mit dem Jahresdurchschnittkurs 2010 (bzw. 2009) erfolgt.
*)
Mittelbare Beteiligung, Anteile durchgerechnet
Vorstand und Aufsichtsrat der MTU Aero Engines Holding AG, München, werden der Hauptversammlung
am 05. Mai 2011 vorschlagen, für das Geschäftsjahr 2010 nach Einstellung in andere
Gewinnrücklagen eine Dividende von 1,10 € je Aktie auszuschütten (Vorjahr: 0,93 €).
Für die 48.752.407 dividendenberechtigten Stückaktien beläuft sich die Gesamtsumme
der Ausschüttung unter der Voraussetzung der Zustimmung durch die Hauptversammlung
auf 53.627.647,70 Euro. Ausgehend vom Jahresschlusskurs 2010 in Höhe von 50,61 € (Vorjahr:
38,19 €) ergibt sich eine Dividendenrendite von 2,2 % (Vorjahr: 2,4 %).
Die Auszahlung der Dividende erfolgt am 06. Mai 2011.
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen
der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf
einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Unternehmens so dargestellt
sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird,
sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Unternehmens
beschrieben sind.
München, den 7. Februar 2011
| Egon Behle |
Dr. Rainer Martens |
Dr. Stefan Weingartner |
Reiner Winkler |
| Vorsitzender des Vorstands |
Vorstand Technik |
Vorstand Zivile Instandhaltung |
Vorstand Finanzen und Personal |
Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung
sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der MTU Aero
Engines Holding AG, München, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember
2010 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht
nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung des
Vorstands der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten
Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung
und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung gemäß § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut
der Wirtschaftsprüfer festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten
und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung
der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten
Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender
Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse
über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der
Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen
der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems
sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend
auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten
Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Vorstands sowie die
Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind
der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere
Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht
der Jahresabschluss der MTU Aero Engines Holding AG, München, den gesetzlichen Vorschriften
und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt
insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen
und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
München, den 22. Februar 2011
Deloitte & Touche GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
| Prof. Dr. Plendl | Prosig |
| Wirtschaftsprüfer | Wirtschaftsprüfer |
Mit diesem Bericht informiert der Aufsichtsrat gemäß § 171 Abs. 2 AktG über seine
Tätigkeit im Geschäftsjahr 2010 und das Ergebnis der Prüfung von Jahres- und Konzernabschluss.
Der Aufsichtsrat hat die Kontroll- und Beratungsaufgaben, die ihm nach Gesetz, Satzung
und seiner Geschäftsordnung obliegen, sorgfältig wahrgenommen.
Der Aufsichtsrat hat den Vorstand regelmäßig bei der Leitung des Unternehmens beraten,
seine Arbeit überwacht und sich kontinuierlich mit dem Geschäftsverlauf und der Lage
der MTU befasst. In alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung wurde der Aufsichtsrat
unmittelbar und frühzeitig einbezogen. Der Vorstand hat die Mitglieder des Aufsichtsrats
regelmäßig, zeitnah und umfassend über die Lage des Unternehmens informiert. Über
die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage sowie wichtige Geschäftsvorgänge wurde ihm
monatlich schriftlich berichtet. Neue Planungen wurden dem Aufsichtsrat detailliert
erläutert.
Gemeinsam mit dem Vorstand diskutierte der Aufsichtsrat die Strategie sowie alle wichtigen
Vorhaben. Die strategische Ausrichtung des Unternehmens wurde nach sorgfältiger Abwägung
und Prüfung befürwortet. Sämtliche Geschäfte, die laut Gesetz, Satzung oder Geschäftsordnung
des Vorstands eine Zustimmung des Gremiums erfordern, wurden überprüft, mit dem Vorstand
besprochen und gebilligt.
Der Aufsichtsrat hat im vergangenen Jahr besonders auf die internen Kontrollmechanismen
der MTU geachtet. Sein Augenmerk lag vor allem auf dem Risikomanagementsystem, der
Revision sowie der rechtskonformen Unternehmensführung und der Compliance des Unternehmens.
Der Aufsichtsrat hat sie anhand der vorgelegten Unterlagen und im Dialog mit dem Vorstand
geprüft.
Den Statusbericht des Compliance Boards erhielt der Aufsichtsrat in den Juli- und
Dezembersitzungen. Die interne Revision berichtete dem Prüfungsausschuss in den März-
und Oktobersitzungen; zur Sprache kamen auch neue Entwicklungen auf dem Gebiet der
Compliance.
Im Geschäftsjahr 2010 traf sich der Aufsichtsrat zu fünf ordentlichen Sitzungen und
einer Telefonkonferenz mit Beschlussfassung. Kein Aufsichtsratsmitglied hat an weniger
als der Hälfte der Sitzungen teilgenommen. Die Präsenz bei den Aufsichtsratssitzungen
lag vielmehr durchschnittlich bei 95 %. Der Aufsichtsratsvorsitzende wurde darüber
hinaus regelmäßig über die aktuelle Situation, wichtige Geschäftsvorfälle und bevorstehende
bedeutsame Entscheidungen unterrichtet.
Bei seinen Sitzungen besprach der Aufsichtsrat die Geschäftsentwicklung der MTU und
aller mit ihr verbundenen Unternehmen mit dem Vorstand. Dabei wurden die Marktsituation
im zivilen und militärischen Triebwerksgeschäft sowie die Stellung des Unternehmens
im Vergleich zu den Wettbewerbern ausführlich analysiert. Ein wichtiger Punkt war
die Ertragssituation des Konzerns einschließlich der Risikolage und des Risikomanagements.
Weitere besondere Themen waren der Fortschritt der Entwicklung des Triebwerksprogramms
TP400-D6 für den Militärtransporter A400M sowie das Programm GEnx für den Boeing 787
Dreamliner und die Boeing 747-8. Neben der Auslastung des Standortes in Vancouver,
dem Abschluss eines Ergebnisabführungsvertrags mit der MTU Maintenance Berlin-Brandenburg
und dem geplanten Kauf des Betriebsgrundstücks der MTU Maintenance Hannover beschäftigte
sich der Aufsichtsrat mit der Dollarkursentwicklung und den Ergebnissen der Mitarbeiterbefragung
2010. Darüber hinaus befasste sich der Aufsichtsrat ausführlich mit der Operativen
Planung und dem Budget 2011, den Vertragsverlängerungen der Vorstandsmitglieder Egon
Behle und Reiner Winkler, dem Vorstandsvergütungsgesetz einschließlich des Systems
der Pensionsverträge und den Änderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex.
Nach Überzeugung des Aufsichtsrats ist gute Corporate Governance eine wesentliche
Grundlage für den Erfolg eines Unternehmens. Der Aufsichtsrat setzte sich deshalb
auch 2010 ausführlich mit der Anwendung und Weiterentwicklung der Corporate Governance-Regelungen
und ihrer Umsetzung bei der MTU auseinander und überprüfte dabei die Effizienz seiner
eigenen Tätigkeit. Insbesondere beschäftigte er sich mit den von der Regierungskommission
Deutscher Corporate Governance Kodex vorgenommenen Änderungen. In diesem Zusammenhang
erörterte er die Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat in Hinblick auf das
Thema Diversity und insbesondere die angemessene Berücksichtigung von Frauen. Als
Ziel wird angestrebt, den Frauenanteil in den nächsten zwei Wahlperioden auf mindestens
zwei weibliche Aufsichtsräte zu steigern und auch weiterhin das Kriterium "Internationalst"
zu erfüllen. Der Aufsichtsrat hat darüber hinaus ausdrücklich festgestellt, dass er
die bereits seit langem geltenden Grundsätze zur Vermeidung von Interessenskonflikten
selbstverständlich auch bei Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung berücksichtigen
wird. Auch im Vorstand strebt der Aufsichtsrat Diversity an und wird dabei insbesondere
das Ziel eines angemessenen Anteils von Frauen bei der Suche nach fachlich geeigneten
Kandidaten für neu zu besetzende Vorstandspositionen berücksichtigen.
Dem Aufsichtsrat gehört weiterhin eine ausreichende Anzahl unabhängiger Mitglieder
an. Die Mitglieder des Aufsichtsrats nahmen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen eigenverantwortlich
wahr und wurden dabei von der Gesellschaft angemessen unterstützt.
Die Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat und Vorstand sowie innerhalb des Aufsichtsrats
wurde erneut als sehr gut befunden. Interessenskonflikte zwischen der MTU und dem
Vorstand oder dem Aufsichtsrat gab es nicht. Der Aufsichtsrat überzeugte sich davon,
dass die Gesellschaft den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß
ihrer Entsprechenserklärung nachkam.
In der gemeinsamen Erklärung mit dem Vorstand vom 16. Dezember 2010 - gemäß § 161
AktG - wird festgestellt, dass die MTU Aero Engines Holding AG den Empfehlungen des
Deutschen Corporate Governance Kodex mit lediglich einer Ausnahme entspricht. Diese
Erklärung des Unternehmens ist mit weiteren Ausführungen zur Corporate Governance
des Unternehmens auf Seite 20 dieses Geschäftsberichts abgedruckt; sie findet sich
auch auf der MTU-Website.
Der Aufsichtsrat verfügt traditionell über drei paritätisch besetzte Ausschüsse: den
Prüfungsausschuss, den Personalausschuss und gemäß § 27 Abs. 3 des Mitbestimmungsgesetzes
den Vermittlungsausschuss. Über ihre Arbeit lässt sich der Aufsichtsrat im Plenum
regelmäßig Bericht erstatten.
Auf Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex wurde im Jahr 2007 zusätzlich
ein Nominierungsausschuss gebildet, der nur bei Bedarf zusammentritt. Seine Aufgabe
ist es, geeignete Kandidaten zu ermitteln, die der Aufsichtsrat den Aktionären zur
Wahl in den Aufsichtsrat vorschlägt. Mitglieder sind Klaus Eberhardt und Dr. Jürgen
M. Geißinger. Im Geschäftsjahr 2010 musste dieser Ausschuss nicht einberufen werden.
Dem Personalausschuss gehören Klaus Eberhardt, Dr. Jürgen M. Geißinger und die beiden
Arbeitnehmervertreter Josef Hillreiner und Michael Leppek an. In drei Sitzungen beschäftigte
sich der Personalausschuss im vergangenen Jahr unter anderem mit den Ergebnissen der
Effizienzprüfung des Aufsichtsrats, den Vertragsverlängerungen der Vorstandsmitglieder
Egon Behle und Reiner Winkler sowie dem System der Vorstandsvergütung einschließlich
der Zielvereinbarungen und der Pensionsverträge.
Der Vermittlungsausschuss, dessen Mitglieder denen des Personalausschusses entsprechen,
musste 2010 nicht einberufen werden.
Der Prüfungsausschuss setzt sich zusammen aus Dr. Joachim Rauhut (Vorsitzender), Klaus
Eberhardt, Babette Fröhlich und Josef Hillreiner. Er tagte im vergangenen Jahr insgesamt
fünfmal und fasste zusätzlich einen Beschluss durch schriftliche Stimmabgabe. Er beschäftigte
sich speziell mit dem Jahresabschluss, dem Konzernabschluss und dem Konzernlagebericht
der MTU Aero Engines Holding AG sowie mit der Finanzsituation und den Quartalsberichten.
Der Ausschuss hat dem Aufsichtsrat Prüfungsschwerpunkte für den Jahresabschluss 2010
vorgeschlagen, prüfte die Vergütung für die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte
& Touche und empfahl den Abschluss des entsprechenden Vertrages. Des Weiteren hat
er die Unabhängigkeitserklärung des Abschlussprüfers gemäß Ziffer 7.2.1 des Deutschen
Corporate Governance Kodex eingeholt und die Unabhängigkeit des Prüfers überwacht.
Bei seiner Arbeit lagen dem Ausschuss wie auch den übrigen Mitgliedern des Aufsichtsrats
die Berichte von Deloitte & Touche über die Prüfung des Jahresabschlusses und des
Konzernabschlusses sowie des Lageberichts und des Konzernlageberichts vor. Die Unterlagen
wurden in Gegenwart des Abschlussprüfers ausführlich behandelt. Ergebnis: Der Ausschuss
empfahl dem Aufsichtsrat, den Jahresabschluss festzustellen, den Konzernabschluss
zu billigen, die Lageberichte zu genehmigen und dem Gewinnverwendungsvorschlag des
Vorstands zuzustimmen.
Der Prüfungsausschuss überwachte entsprechend den gesetzlichen Anforderungen den Prozess
der Rechnungslegung sowie die Wirksamkeit des Risikomanagementsystems, des internen
Kontrollsystems und des internen Revisionssystems.
Neben der Beschäftigung mit der Compliance des Unternehmens ließ sich der Prüfungsausschuss
vom Vorstand über einzelne Revisionsberichte, den geplanten Ergebnisabführungsvertrag
mit der MTU Maintenance Berlin-Brandenburg sowie den Stand und das Ergebnis der DPR-Prüfung
informieren.
Der Jahresabschluss, der Konzernabschluss sowie der Lage- und der Konzernlagebericht
der MTU Aero Engines Holding AG für das Geschäftsjahr 2010 wurden von der durch die
Hauptversammlung bestellten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte & Touche, München,
geprüft und mit uneingeschränkten Bestätigungsvermerken versehen. Die Prüfungsberichte
und die zu prüfenden Unterlagen wurden jedem Aufsichtsratsmitglied rechtzeitig zugesandt.
Auf Basis der Vorprüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte & Touche,
über die der Vorsitzende des Prüfungsausschusses dem Aufsichtsrat Bericht erstattete,
befasste sich der Aufsichtsrat eingehend mit dem Jahresabschluss, dem Konzernabschluss,
dem Lagebericht und dem Konzernlagebericht der MTU Aero Engines Holding AG für das
Geschäftsjahr 2010 sowie mit dem Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns.
Der Wirtschaftsprüfer nahm an den Sitzungen des Prüfungsausschusses der MTU Aero Engines
Holding AG am 24. Januar und 2. März 2011 und an der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats
am 15. März 2011 teil und berichtete über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung.
Der Aufsichtsrat prüfte Jahresabschluss, Konzernabschluss, Lagebericht, Konzernlagebericht
und den Vorschlag für die Gewinnverwendung und machte keine Einwände geltend. Der
vom Vorstand vorgelegte Jahresabschluss und der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr
2010 wurden in der Aufsichtsratssitzung am 15. März 2011 gebilligt. Damit ist der
Jahresabschluss festgestellt. Dem Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns
stimmte das Gremium unter Abwägung der Interessen der Aktionäre und der Gesellschaft
zu. Der Aufsichtsrat nahm in seiner Sitzung zur Kenntnis, dass die MTU Aero Engines
Holding AG keine Vereinbarungen geschlossen hat, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels
stehen ("Change of Control"-Vereinbarungen). Indirekte Auswirkungen auf die MTU Aero
Engines Holding AG können lediglich Verträge von Tochtergesellschaften haben, die
"Change of Control"-Klauseln enthalten. Näheres ist im Konzernlagebericht auf Seite
98 zu finden.
Im vergangenen Geschäftsjahr gab es im Aufsichtsrat keine personellen Veränderungen.
Der Aufsichtsrat bedankt sich beim Vorstand und bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
für ihre erfolgreiche Arbeit und ihr hohes Engagement im Jahr 2010. Der Dank gilt
auch dem Betriebsrat für die konstruktive Zusammenarbeit und nicht zuletzt allen Aktionärinnen
und Aktionären, die der MTU im abgelaufenen Geschäftsjahr ihr Vertrauen geschenkt
haben.
München, den 15. März 2011
| Klaus Eberhardt |
| Vorsitzender des Aufsichtsrats |
Eine verantwortungsvolle Unternehmensführung genießt einen hohen Stellenwert bei der
MTU Aero Engines. Dazu zählen die effiziente und vertrauensvolle Zusammenarbeit von
Vorstand und Aufsichtsrat, die Achtung der Aktionärsinteressen sowie eine transparente
Kommunikation. Vorstand und Aufsichtsrat haben sich daher auch intensiv mit dem Deutschen
Corporate Governance Kodex auseinandergesetzt. Lediglich in einem einzigen Punkt weicht
die MTU von dessen Empfehlungen ab.
Corporate Governance bezeichnet die verantwortungsbewusste und transparente Führung
und Kontrolle eines Unternehmens. Bei der MTU Aero Engines Holding AG hat sie seit
Jahren einen hohen Stellenwert. Wesentliche Grundlagen guter Corporate Governance
sind die effiziente und vertrauensvolle Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat,
die Achtung der Aktionärsinteressen sowie eine offene und transparente Kommunikation.
Als global agierendes Unternehmen hält die MTU nationale und internationale Standards
ein. In Deutschland, dem Hauptsitz des Unternehmens, sind diese Regeln vor allem im
Aktiengesetz, im Mitbestimmungsgesetz und im Deutschen Corporate Governance Kodex
("Kodex") festgeschrieben. Vorstand und Aufsichtsrat der MTU haben sich intensiv mit
dem Kodex auseinandergesetzt, insbesondere auch mit den Änderungen, die die Regierungskommission
Deutscher Corporate Governance Kodex am 26. Mai 2010 beschlossen hat.
Der Vorstand der MTU Aero Engines Holding AG gibt gemäß § 289a HGB die folgende Erklärung
zur Unternehmensführung ab. Gleichzeitig wird damit gemäß Ziffer 3.10 des Kodex berichtet.
Verantwortung zu übernehmen gehört zum Selbstverständnis der MTU. Sie übernimmt sie
für Produkte und Prozesse, Mitarbeiter, Kunden und Partner genauso wie für Umwelt
und Gesellschaft. Die MTU setzt sich für eine nachhaltige Entwicklung ein und geht
traditionell über die gesetzlichen Vorschriften hinaus. Schwerpunkte des Engagements
sind die Bereiche Umweltschutz, Personalpolitik und gemeinnützige Initiativen im Umfeld
der MTU-Standorte. Sie werden öffentlich dokumentiert und sind im Internet unter www.mtu.de
im Menüpunkt Unternehmen -> Nachhaltigkeit dargestellt. Darüber hinaus wird auf Kapitel
1.5. auf Seite 55 dieses Geschäftsberichts (Unternehmerische Verantwortung) verwiesen.
Das Unternehmen hat Verhaltensgrundsätze festgelegt, zu deren Einhaltung alle Mitarbeiter
verpflichtet sind. Sie stehen im Internet unter www.mtu.de im Menüpunkt Unternehmen
-> Nachhaltigkeit -> Verhaltensgrundsätze zum Download bereit.
Die MTU pflegt einen offenen Umgang und befindet sich in einem kontinuierlichen Dialog
mit ihren Zielgruppen. Kommuniziert wird unter anderem über Intranet und Internet,
Broschüren, Mitarbeiter- und Kundenzeitschriften - sowie direkt auf Veranstaltungen.
Damit will die MTU eine breite Akzeptanz in der Bevölkerung erreichen.
An seine Produkte und Dienstleistungen stellt das Unternehmen höchste Qualitätsanforderungen.
Die Einhaltung der Qualitätsstandards wird von Behörden sowie mittels interner und
externer Audits überprüft. Die Qualitätsstandards sind auf der MTU-Website im Menüpunkt
Unternehmen -> Qualität veröffentlicht.
Die MTU ist eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht. Sie verfügt über die Organe
Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung. Die Unternehmensführung basiert auf einer
engen und vertrauensvollen Zusammenarbeit aller Organe sowie einem regen und stetigen
Informationsfluss zwischen ihnen. Insbesondere auf der Hauptversammlung können die
Aktionäre Fragen an die Unternehmensleitung stellen und ihr Stimmrecht ausüben.
Geleitet wird das Unternehmen vom Vorstand, dessen Mitglieder als Team zusammenarbeiten.
Ihre Qualifikationen und beruflichen Erfahrungen ergänzen sich. Der Vorstand leitet
das Unternehmen mit dem Ziel nachhaltiger Wertschöpfung in eigener Verantwortung und
im Unternehmensinteresse unter Berücksichtigung der Belange der Aktionäre, der Arbeitnehmer
und der sonstigen dem Unternehmen verbundenen Gruppen (Stakeholder). Zeitnah und regelmäßig
informiert der Vorstand den Aufsichtsrat über die aktuelle Lage der Gesellschaft,
das Risikomanagement, strategische Entscheidungen und deren Umsetzung. Über die Entwicklung
der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage erhält der Aufsichtsrat monatlich schriftliche
Berichte. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den Plänen werden dem Aufsichtsrat
detailliert erläutert. Der Aufsichtsratsvorsitzende wird darüber hinaus regelmäßig
und unmittelbar über die aktuelle Situation, wichtige Geschäftsvorfälle und bevorstehende
bedeutsame Entscheidungen unterrichtet.
Außerdem lässt sich der Vorstand regelmäßig über das Thema Compliance, also über Maßnahmen
zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der unternehmensinternen Richtlinien,
berichten. Statusberichte über die Tätigkeit des Compliance Boards erfolgen im Plenum
des Aufsichtsrats in den Juli- und Dezembersitzungen sowie im Prüfungsausschuss im
Rahmen der Berichterstattung der internen Revision in den März- und Oktobersitzungen.
Der Aufsichtsrat ist gemäß den gesetzlichen Bestimmungen mit je sechs Vertretern der
Anteilseigner und der Arbeitnehmer besetzt. Er überwacht und berät den Vorstand bei
der Führung der Geschäfte. Alle Mitglieder sind für diese Aufgabe qualifiziert und
nehmen sie ordnungsmäßig wahr. In Übereinstimmung mit der Empfehlung des Deutschen
Corporate Governance Kodex gehören mit Udo Stark und Prof. Dr.-Ing. Klaus Steffens
nicht mehr als zwei ehemalige Vorstandsmitglieder dem Aufsichtsrat der MTU Aero Engines
Holding AG an. Der Aufsichtsrat prüft die Unabhängigkeit seiner Mitglieder. Die Mehrheit
der Aufsichtsratsmitglieder ist als unabhängig anzusehen und eine unabhängige Beratung
und Überwachung des Vorstands ist gewährleistet.
Die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats sieht die Bildung von Ausschüssen vor. Der
Aufsichtsrat der MTU hat vier Ausschüsse. Weitere Informationen finden sich auf Seite
45.
Im Jahr 2010 bestanden keine Berater-, Dienstleistungs- oder ähnliche Verträge zwischen
der MTU Aero Engines Holding AG oder ihren Tochterunternehmen und den Aufsichtsratsmitgliedern,
so dass keine offenlegungspflichtigen Interessenskonflikte entstanden sind. Für die
Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands der MTU waren im abgelaufenen Geschäftsjahr
Directors' & Officers' Liability-Versicherungen mit einem Selbstbehalt in Höhe von
10 % des Schadens bis zur Höhe des Eineinhalbfachen der festen jährlichen Vergütung
abgeschlossen.
Die Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat erfolgt nach klaren und transparenten
Kriterien. Sie sind im Vergütungsbericht auf Seite 25 ff. dargestellt.
Im Hinblick auf seine künftige Zusammensetzung hat der Aufsichtsrat die folgenden
Ziele festgelegt: Es wird angestrebt, den Frauenanteil in den nächsten zwei Wahlperioden
auf mindestens zwei weibliche Aufsichtsräte zu steigern - je eine von der Arbeitnehmer-
und der Anteilseignerseite. Gegenwärtig befindet sich eine Frau im Aufsichtsrat der
MTU. Ein Anteil von mindestens zwei weiblichen Aufsichtsräten wird als für die MTU
angemessen angesehen. Der Aufsichtsrat orientiert sich bei dieser Festlegung am heutigen
Frauenanteil im Konzern.
Die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats enthält bereits heute bindende Regeln über
die Behandlung von Interessenskonflikten. Sie sind offenzulegen - insbesondere solche,
die aufgrund einer Beratung oder Organfunktion bei Kunden, Lieferanten, Kreditgebern
oder sonstigen Geschäftspartnern der MTU entstehen können - und führen ggf. zu einer
Mandatsbeendigung. Der Aufsichtsrat wird diese Grundsätze bei Wahlvorschlägen an die
Hauptversammlung berücksichtigen.
Bereits heute hat der MTU-Aufsichtsrat Mitglieder, die ihre Ausbildung bzw. einen
erheblichen Anteil ihres Berufslebens im Ausland verbracht haben. Es wird angestrebt,
dass auch weiterhin mindestens ein Aufsichtsratsmitglied das Kriterium "Internationalität"
erfüllt.
Eine Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder enthält die Satzung der MTU bereits.
Insofern sind keine Festlegungen des Aufsichtsrats erforderlich. Das Aufsichtsratsmandat
endet automatisch mit Ablauf der Hauptversammlung, die auf die Vollendung des 70.
Lebensjahres folgt.
Bei Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung wird der Aufsichtsrat die vorstehenden
Zielsetzungen berücksichtigen. Entsprechendes gilt für den Nominierungsausschuss,
der das Votum des Aufsichtsrates vorbereitet. Maßgebliche Leitlinie für den Wahlvorschlag
bleibt nach wie vor das Unternehmensinteresse, so dass der Aufsichtsrat die am besten
geeigneten Kandidatinnen bzw. Kandidaten vorschlagen wird.
Der Aufsichtsrat strebt Diversity auch im Vorstand an und wird dabei das Ziel eines
angemessenen Anteils von Frauen bei der Suche nach fachlich geeigneten Kandidaten
für neu zu besetzende Vorstandspositionen berücksichtigen.
Weiterhin hat die MTU beschlossen, die Quote weiblicher Führungskräfte auf den Ebenen
unterhalb des Vorstands in den nächsten fünf Jahren auf 15 % zu verdoppeln und zur
Umsetzung ein ganzheitliches Konzept zu erstellen.
Die Rechnungslegung des Konzerns erfolgt nach den International Financial Reporting
Standards (IFRS) und wird vom Vorstand verantwortet. Der Einzelabschluss wird nach
den Vorschriften des Handelsgesetzbuches erstellt. Ein internes Kontrollsystem und
einheitliche Bilanzierungsgrundsätze stellen sicher, dass ein angemessenes Bild der
Vermögens- und Ertragslage, der finanziellen Situation sowie der Zahlungsströme aller
Konzerngesellschaften wiedergegeben wird. Darüber hinaus hat die MTU ein differenziertes
System zur Erfassung und Kontrolle geschäftlicher und finanzieller Risiken.
Der Vorstand stellt ein angemessenes Risikomanagement- und Kontrollsystem im Unternehmen
sicher. Es ist auf Seite 87 ff. beschrieben. Zeitnah und regelmäßig unterrichtet der
Vorstand den Aufsichtsrat über bestehende Risiken und ihre Entwicklung.
Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats berät über das Risikomanagement und ist vor
dem Hintergrund des § 107 Abs. 3 AktG in der Fassung des BilMoG explizit mit der Überwachung
der Wirksamkeit des Risikomanagementsystems, der internen Kontrollsysteme und Revisionssysteme,
des Rechnungslegungsprozesses und der Abschlussprüfung, insbesondere deren Unabhängigkeit,
befasst.
Die Unternehmenskultur der MTU ist geprägt von Vertrauen und gegenseitigem Respekt.
Rechtsverstöße durch individuelles Fehlverhalten sind dennoch nie ganz auszuschließen.
Die MTU setzt alles daran, dieses Risiko so weit wie möglich zu minimieren und beispielsweise
Fälle von Korruption aufzudecken und konsequent zu verfolgen.
Von zentraler Bedeutung ist die Beachtung rechtlicher und ethischer Regeln und Grundsätze.
Festgeschrieben sind sie wie auch der verantwortungsbewusste Umgang mit Insiderinformationen
in einer Verhaltensrichtlinie, die Vorstand und Konzernbetriebsrat der MTU vereinbart
und eingeführt haben. Sie spiegelt die Unternehmenskultur und den Willen zur strikten
Einhaltung von Gesetzen und internen Regelungen wider. Allen Mitarbeitern dient sie
zur Orientierung für ein integres Verhalten im Geschäftsverkehr.
Bei der MTU ist Compliance eine wesentliche Leitungsaufgabe. Alle Führungskräfte stellen
beispielsweise sicher, dass jeder Mitarbeiter die Verhaltensrichtlinie kennt und ihre
Bestimmungen einhält. Ergänzend werden interne Schulungen durchgeführt.
Die MTU hat ein Compliance Board eingerichtet, das direkt an den Vorstand berichtet.
Das Gremium trifft sich quartalsweise zu ordentlichen Sitzungen. Seine Aufgabe ist
unter anderem, Rechts- und Reputationsrisiken zu erkennen und zu bewerten. Stellt
das Compliance Board die Notwendigkeit der Einführung zusätzlicher Compliance-Regelungen
in seinem Bereich fest, schlägt es dem Vorstand geeignete Maßnahmen vor. Darüber hinaus
steuert es Maßnahmen, die im Fall konkreter Verdachtsmomente ergriffen werden.
Auf Basis einer Betriebsvereinbarung hat der Konzern eine unternehmensinterne Ansprechstelle
geschaffen, an die sich Mitarbeiter, Kunden und Lieferanten bei Verdacht auf illegale
Handlungenwenden können.
Der Aufsichtsrat überwacht die Compliance-Aktivitäten des Vorstands und beschäftigt
sich mit der Weiterentwicklung des Compliance-Regelwerks sowie mit den vom Compliance
Board durchgeführten Maßnahmen und durchgeführten sowie geplanten Schulungen.
Gemäß guter Corporate Governance unterrichtet die MTU ihre Aktionäre, die Aktionärsvereinigungen,
Finanzanalysten, Medien und Interessenten umfassend, kontinuierlich und zeitnah über
die Lage des Unternehmens sowie über wesentliche geschäftliche Entwicklungen. Auf
der Website www.mtu.de stellt das Unternehmen umfangreiche Informationen bereit. Viermal
jährlich berichtet die MTU über die Geschäftsentwicklung; kursbeeinflussende Entwicklungen
werden in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen als Ad-hoc-Meldungen veröffentlicht.
Auf ihrer Website informiert die MTU auch, wenn Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats
sowie ihnen nahe stehende Personen MTU-Aktien oder sich darauf beziehende Derivate
erworben oder veräußert haben. Laut § 15a des Wertpapierhandelsgesetzes sind diese
Personen verpflichtet, Transaktionen offenzulegen, wenn der Wert im Kalenderjahr 5.000
€ erreicht oder überschreitet.
Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der MTU Aero Engines Holding AG gemäß § 161
Aktiengesetz zum Deutschen Corporate Governance Kodex
Vorstand und Aufsichtsrat der MTU Aero Engines Holding AG erklären, dass den vom Bundesministerium
der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten
Empfehlungen und Anregungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance
Kodex" in der Fassung vom 26. Mai 2010 entsprochen wurde und wird. Sie beabsichtigen,
diese auch in Zukunft einzuhalten. Lediglich in einem Punkt weicht die MTU von den
Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex ab:
Ausgestaltung der Vergütung des Aufsichtsrats (Ziffer 5.4.6 Abs. 2 des Kodex)
Von einer erfolgsorientierten Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats wird abgesehen.
Wir sind der Auffassung, dass eine feste Vergütungsregelung angemessen ist und darüber
hinaus nicht an den Erfolg des Konzerns geknüpft werden sollte. Unseres Erachtens
ist eine erfolgsorientierte Vergütung nicht geeignet, die Kontrollfunktion des Aufsichtsrats
zu fördern.
München, im Dezember 2010
| Für den Vorstand | Für den Aufsichtsrat |
| Egon Behle Vorsitzender |
Klaus Eberhardt Vorsitzender |