MTU Aero Engines Holding AG
München
WKN A0D 9PT
ISIN DE000A0D9PT0
Einladung zur ordentlichen
Hauptversammlung der
MTU Aero Engines Holding AG
Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft
zur ordentlichen Hauptversammlung ein, die am
Donnerstag, den 03. Mai 2012, um 10:00 Uhr
im
Dolce Munich Unterschleissheim
Ballhausforum
Andreas-Danzer-Weg 1
85716 Unterschleißheim
stattfindet.
Einlass ist ab 9:00 Uhr.
I. Tagesordnung
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1.
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Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und Lageberichts der MTU Aero Engines Holding AG sowie des gebilligten Konzernabschlusses
und Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2011, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands
zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, Abs. 5, 315 Abs. 4 HGB
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Die genannten Unterlagen werden von der Einberufung der Hauptversammlung an im Internet unter der Adresse www.mtu.de/hv zugänglich
gemacht.
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat
den Jahres- und Konzernabschluss bereits gebilligt hat.
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2.
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Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
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Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2011 der MTU Aero Engines Holding AG in Höhe
von Euro 61.182.604,65 wie folgt zu verwenden:
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Ausschüttung einer Dividende in Höhe von Euro 1,20 je dividendenberechtigter Aktie
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Euro
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60.759.222,00
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Einstellung in Gewinnrücklagen
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Euro
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423.382,65
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Gewinnvortrag
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Euro
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0
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Die Auszahlung der Dividende soll am 04. Mai 2012 erfolgen.
Von der Gesellschaft gehaltene eigene Aktien sind nicht dividendenberechtigt. Bis zur Hauptversammlung kann sich die Anzahl
der dividendenberechtigten Stückaktien verändern. In diesem Fall wird der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag
unterbreitet werden, der unverändert eine Dividende von Euro 1,20 je dividendenberechtigter Stückaktie vorsieht.
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3.
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Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011
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Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.
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4.
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Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
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Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.
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5.
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Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012
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Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses, vor, die Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
München, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012 sowie zum Prüfer für die prüferische
Durchsicht von Halbjahresberichten für das Geschäftsjahr 2012 zu bestellen.
II. Weitere Angaben zur Einberufung
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1.
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Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
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Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 2012 besteht das Grundkapital der Gesellschaft aus 52.000.000 auf den Namen
lautenden Stückaktien und ebenso vielen Stimmrechten. Davon sind zur Zeit 50.632.685 Aktien stimmberechtigt, da das Stimmrecht
aus 1.367.315 von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien nicht ausgeübt werden kann.
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2.
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Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
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Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag
der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft als Aktionäre eingetragen sind und ihre Aktien so rechtzeitig angemeldet
haben, dass ihre Anmeldung spätestens bis zum Ablauf des Donnerstags, den 26. April 2012, bei der Gesellschaft eingegangen
ist.
Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, können sich in Textform in deutscher oder englischer Sprache bei der MTU
Aero Engines Holding AG unter der Anschrift
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MTU Aero Engines Holding AG
c/o Haubrok Corporate Events GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
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oder per Telefax unter der Nummer
oder per E-Mail an
oder elektronisch unter der Internet-Adresse
anmelden. Für die elektronische Anmeldung benötigen Sie einen individuellen Zugangscode, den Sie mit den Aktionärsunterlagen
erhalten. Bitte melden Sie sich möglichst frühzeitig an, wenn Sie eine Teilnahme an der Hauptversammlung beabsichtigen, um
die Organisation der Hauptversammlung zu erleichtern. Nähere Hinweise zum Anmeldeverfahren entnehmen Sie bitte den Ihnen zugesandten
Aktionärsunterlagen oder der genannten Internetseite.
Ein Kreditinstitut darf das Stimmrecht für Namensaktien, die ihm nicht gehören, als deren Inhaber es aber im Aktienregister
eingetragen ist, nur aufgrund einer Ermächtigung ausüben.
Für die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts ist der am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene Aktienbestand
maßgebend. Bitte beachten Sie, dass aus arbeitstechnischen Gründen innerhalb der letzten drei Werktage vor der Hauptversammlung
bis zum Tag der Versammlung (jeweils einschließlich) keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen werden. Aktien werden
durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht gesperrt oder blockiert. Aktionäre können daher über ihre Aktien auch nach
erfolgter Anmeldung und ungeachtet des vorgenannten Umschreibungsstopps frei verfügen.
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3.
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Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte; Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
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a) Bevollmächtigung eines Dritten
Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind und nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht
durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. Auch in diesem
Fall ist für eine rechtzeitige Anmeldung durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten Sorge zu tragen. Die Erteilung der Vollmacht,
ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung bedürfen der Textform, soweit nicht ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung
oder eine andere der in § 135 AktG bezeichneten Personen für ihre Bevollmächtigung eine andere Form verlangt. Bitte stimmen
Sie sich daher, wenn Sie ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG bezeichneten Personen
bevollmächtigen wollen, über eine mögliche Form der Vollmacht ab.
Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten können den Nachweis der Bevollmächtigung oder des Widerrufs der Vollmacht gegenüber der
Gesellschaft in Textform (i) unter einer der oben unter Ziffer 2 genannten Anschrift, E-Mail-Adresse oder Faxnummer übermitteln
oder (ii) am Tag der Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung erbringen.
b) Bevollmächtigung eines Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft
Wir bieten Ihnen darüber hinaus an, sich nach Maßgabe Ihrer Weisungen auch durch Mitarbeiter der Gesellschaft in der Hauptversammlung
vertreten zu lassen. Diesen Stimmrechtsvertretern müssen zu diesem Zweck eine Vollmacht und Weisungen für die Ausübung des
Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Die Erteilung von Vollmacht
und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, ihren Widerruf sowie der Nachweis der Bevollmächtigung
können in Textform vor der Hauptversammlung bis zum Ablauf des Mittwochs, den 02. Mai 2012, erfolgen. Der Aktionär kann hierzu
auch das internetgestützte Vollmachts- und Weisungssystem der Gesellschaft, zugänglich unter www.mtu.de/hv, nutzen. Wir weisen
darauf hin, dass eine Bevollmächtigung weisungsgebundener Stimmrechtsvertreter nur durch Aktionäre erfolgen kann, die sich
bis zum Ablauf des Donnerstags, den 26. April 2012, für die Teilnahme an der Hauptversammlung angemeldet haben.
Bitte beachten Sie, dass die Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen oder dem Stellen von Fragen oder von Anträgen
entgegennehmen und Verfahrensanträge und unangekündigte Anträge von Aktionären nicht unterstützen werden.
Nähere Einzelheiten und Formulare zur Vollmachts- und Weisungserteilung werden wir unseren Aktionären zusammen mit der Zusendung
der Einladung zur Hauptversammlung mitteilen.
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4.
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Verfahren für die Stimmabgabe im Wege der Briefwahl
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Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind und nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht
auch durch Briefwahl ausüben. Auch bevollmächtigte Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und diesen gemäß § 135 AktG gleichgestellte
Personen können sich der Briefwahl bedienen.
Zur Ausübung des Stimmrechts durch Briefwahl sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich nach Maßgabe der Ziffer 2
bis zum Ablauf des 26. April 2012 rechtzeitig angemeldet haben (s.o. ‘Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung
und die Ausübung des Stimmrechts’) und am Tag der
Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft als Aktionär eingetragen sind.
Aktionäre, die sich rechtzeitig zur Teilnahme an der Hauptversammlung angemeldet haben, können bis jeweils spätestens zum
Ablauf des Mittwochs, den 02. Mai 2012 (bei der Gesellschaft eingehend), ihre Stimmen per Briefwahl abgeben oder ihre bereits
abgegebenen Briefwahlstimmen ändern oder widerrufen, und zwar in Textform oder elektronisch über das Internet unter einer
der oben in Ziffer 2 für die Anmeldung genannten Adressen.
Briefwahlstimmen werden ungültig, sobald der Aktionär selbst oder durch einen Bevollmächtigten an der Hauptversammlung teilnimmt.
Bitte beachten Sie, dass per Briefwahl keine Stimmen zu eventuellen erst in der Hauptversammlung vorgebrachten Gegenanträgen
oder Wahlvorschlägen abgegeben werden können. Ebenso können per Briefwahl keine Wortmeldungen, Fragen oder Anträge entgegengenommen
werden.
Nähere Einzelheiten und Formulare zur Briefwahl werden wir unseren Aktionären zusammen mit der Zusendung der Einladung zur
Hauptversammlung mitteilen.
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5.
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Ergänzungsanträge, Anträge, Wahlvorschläge und Auskunftsverlangen des Aktionärs
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a) Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit gemäß § 122 Absatz 2 Aktiengesetz
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500 000 Euro erreichen,
können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine
Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss der Gesellschaft schriftlich unter der in Ziffer 5 b)
angegebenen Postadresse bis zum Ablauf des Montags, den 02. April 2012, zugegangen sein.
Die antragstellenden Aktionäre haben gemäß § 122 Abs. 2, Abs. 1 i. V. m. § 142 Abs. 2 Satz 2 AktG nachzuweisen, dass sie mindestens
seit dem 03. Februar 2012, 0:00 Uhr, Inhaber der erforderlichen Zahl an Aktien sind.
b) Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Absatz 1 und 127 Aktiengesetz
Der Vorstand wird etwaige Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 f. AktG nur zugänglich machen, wenn sie bis
zum Ablauf des Mittwochs, den 18. April 2012, bei der Gesellschaft eingegangen sind und die Antragsteller im Aktienregister
als Aktionäre eingetragen sind. Anträge und Anfragen der Aktionäre im Sinne von § 126 Abs. 1 AktG oder Wahlvorschläge im Sinne
von § 127 AktG sind ausschließlich an folgende Adressen der Gesellschaft zu richten:
Postanschrift
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MTU Aero Engines Holding AG
Abteilung Investor Relations
Dachauer Straße 665
80995 München
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oder per Telefax an
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Fax: +49 (0)89 1489 95139
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oder via E-Mail an
Anderweitig adressierte Anträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. Fristgerecht unter vorstehenden Adressen eingehende
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären werden einschließlich des Namens des Aktionärs, einer Begründung und einer etwaigen
Stellungnahme der Verwaltung unverzüglich nach ihrem Eingang unter der Internetadresse
veröffentlicht.
c) Auskunftsverlangen des Aktionärs gemäß § 131 Absatz 1 Aktiengesetz
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich
der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in den
Konzernabschluss eingebundenen Unternehmen zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstandes der Tagesordnung
erforderlich ist.
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6.
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Veröffentlichungen auf der Internetseite
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Diese Einladung zur Hauptversammlung, die nach § 124a AktG zugänglich zu machenden Unterlagen, Anträge von Aktionären, weitergehende
Ausführungen zu den vorgenannten Aktionärsrechten und weitere Informationen stehen auf der Internetseite der Gesellschaft
unter www.mtu.de/hv zur Verfügung.
Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung unter der gleichen Internetadresse bekanntgegeben.
München, im März 2012
MTU Aero Engines Holding AG
Der Vorstand
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